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AMTSBLATT - Gemeinde Weisendorf

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Baurechtes deren Anträge nach § 80 a Abs. 3 VwGO<br />

abgelehnt hat.<br />

In den Begründungen zu den beiden Beschlüssen<br />

führt das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach<br />

aus, dass die Anträge zulässig, aber nicht begründet<br />

sind. Zunächst weist das Bayerische Verwaltungsgericht<br />

Ansbach darauf hin, dass das Gericht der<br />

Hauptsache gemäß § 80 a Abs. 3 i.V.m. § 80<br />

Abs. 5 VwGO auf Antrag die aufschiebende Wirkung<br />

der innerhalb der gesetzlichen Frist rechtzeitig erhobenen<br />

Klage anordnen kann. Bei der Entscheidung<br />

hat das Gericht in einer dem Charakter des summarischen<br />

Verfahrens entsprechenden Weise Interessen<br />

der Antragsteller und des Antragsgegners, sowie<br />

des Beigeladenen gegeneinander abzuwägen, wobei<br />

auch die bereits überschaubaren Erfolgsaussichten<br />

des Hauptsacheverfahrens zu berücksichtigen sind.<br />

Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach kommt<br />

zu dem Ergebnis, dass nach diesen Grundsätzen die<br />

Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung<br />

der erhobenen Klagen ohne Erfolg bleiben müssen.<br />

Nach Überzeugung der Kammer haben die klagenden<br />

Antragsteller gegen die an den Beigeladenen erteilte<br />

Baugenehmigung vom 13. Januar 2010 keine<br />

so hinreichende Aussicht auf Erfolg, dass das Kraft<br />

Gesetzes bereits bestehende öffentliche Interesse an<br />

der sofortigen Vollziehung einer Baugenehmigung<br />

ausnahmsweise zurücktreten müsste.<br />

Auf Grund der gebotenen, aber auch ausreichenden<br />

summarischen Überprüfung ist erkennbar, dass die<br />

Antragsteller die an den Beigeladenen erteilte streitgegenständliche<br />

Baugenehmigung, insbesondere<br />

unter Berücksichtigung der vom Landratsamt im Hinblick<br />

auf den Immissionsschutz festgelegten Nebenbestimmungen<br />

und Auflagen aus öffentlichrechtlichen<br />

Vorschriften nicht abwehren können.<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart wird den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

über den weiteren Fortgang der Verfahren<br />

zu gegebener Zeit informieren.<br />

b) Aufstellen der Infotafeln in der Ortsmitte von<br />

<strong>Weisendorf</strong> und am Gewerbegebiet<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart gibt bekannt,<br />

dass für die Aufstellung dieser Infotafeln Baugenehmigungen<br />

erforderlich waren, die das Landratsamt<br />

Erlangen-Höchstadt mit Bescheiden vom 05.07.2010<br />

erteilt hat. Die beiden Infotafeln wurden kürzlich aufgestellt.<br />

c) Kirchweih <strong>Weisendorf</strong> 2010<br />

Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses des<br />

Familien- und Kulturausschusses hat die Verwaltung<br />

einen entsprechenden Aufruf im Amtsblatt zur Mitgestaltung<br />

der <strong>Weisendorf</strong>er Kirchweih durch Vereine<br />

und Institutionen veröffentlicht. Von den <strong>Weisendorf</strong>er<br />

Vereinen oder Institutionen ging keine einzige<br />

Rückmeldung ein.<br />

Sehr erfreulich ist allerdings, dass sich die Musikgruppe<br />

Huckepack aus <strong>Weisendorf</strong> gemeldet hat und<br />

eine Veranstaltung für Kinder plant. Hierfür wurde der<br />

Kontakt mit der Brauerei Kitzmann zwischenzeitlich<br />

hergestellt.<br />

Ferner wurde zwischenzeitlich ein Gespräch mit den<br />

Kirchweihburschen und der Brauerei Kitzmann geführt.<br />

d) Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart informiert den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat auf Grund der intensiven Medienberichterstattung<br />

in den letzten Wochen ausführlich<br />

über die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.<br />

So wurde im <strong>Gemeinde</strong>teil Buch am 21.05.2010 eine<br />

Bekämpfungsmaßnahme durchgeführt. Am<br />

25.05.2010 meldete Herr Robert Seuberth mündlich<br />

einen Schaden in seiner Heuschreckenzucht. Noch<br />

am gleichen Tag hat die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung die<br />

Haftpflichtversicherung des Marktes <strong>Weisendorf</strong> informiert.<br />

Mit Schreiben vom 13.07.2010 hat der Haftpflichtversicherer<br />

des Marktes <strong>Weisendorf</strong>, die Versicherungskammer<br />

Bayern mitgeteilt, dass sie kein Verschulden<br />

des Marktes <strong>Weisendorf</strong> sieht.<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart gibt aus der<br />

Stellungnahme der Versicherungskammer Bayern<br />

bekannt, dass der Markt <strong>Weisendorf</strong> im Rahmen seiner<br />

Aufgaben im Bereich Sicherheit und Ordnung<br />

hoheitlich gehandelt hat. Eine rechtwidrige schuldhafte<br />

Amtspflichtverletzung kann nach Sach- und<br />

Rechtslage nicht erkannt werden. Weiter hat der<br />

Markt <strong>Weisendorf</strong> im Amtsblatt Hinweise veröffentlicht,<br />

wonach die Eigentümer ihre Baumbestände bezüglich<br />

des Eichenprozessionsspinners zu kontrollieren<br />

und gegebenenfalls Maßnahmen zur Bekämpfung<br />

einzuleiten haben. Im Übrigen wurde die Firma<br />

Inex beauftragt, die befallenen Bäume zu behandeln.<br />

Da die Firma Inex nicht Verrichtungsgehilfe des<br />

Marktes <strong>Weisendorf</strong> ist, kann ein wie auch immer<br />

geartetes Verschulden der Firma im Rahmen der<br />

Sprühaktion dem Markt <strong>Weisendorf</strong> auch nicht zugerechnet<br />

werden. Auch kommt ein Auswahlverschulden<br />

des Marktes <strong>Weisendorf</strong> nicht in Betracht. Die<br />

Firma Inex ist bundesweit als zertifizierter Fachbetrieb<br />

für Schädlingsbekämpfung, Hygienemanagement<br />

und Vorratsschutz tätig. Sie verwendet nach eigener<br />

Aussage nur geprüfte und anerkannte Mittel<br />

nach § 10 c Bundesseuchengesetz.<br />

Zusammenfassend kommt die Versicherungskammer<br />

Bayern zu dem Ergebnis, dass eine schuldhafte<br />

Amtspflichtverletzung des Marktes <strong>Weisendorf</strong> im<br />

Sinne des § 839 Abs. 1 BGB hier nicht vorliegt und<br />

die erhobenen Schadensersatzansprüche als unbegründet<br />

zurückgewiesen werden müssen. Die Versicherungskammer<br />

Bayern vertritt die Auffassung,<br />

dass Ansprüche, sofern sie substantiiert sein sollten,<br />

an die Firma Inex zu richten sind.<br />

6 ______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 30 28.07.2010

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