AMTSBLATT - Gemeinde Weisendorf
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Baurechtes deren Anträge nach § 80 a Abs. 3 VwGO<br />
abgelehnt hat.<br />
In den Begründungen zu den beiden Beschlüssen<br />
führt das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach<br />
aus, dass die Anträge zulässig, aber nicht begründet<br />
sind. Zunächst weist das Bayerische Verwaltungsgericht<br />
Ansbach darauf hin, dass das Gericht der<br />
Hauptsache gemäß § 80 a Abs. 3 i.V.m. § 80<br />
Abs. 5 VwGO auf Antrag die aufschiebende Wirkung<br />
der innerhalb der gesetzlichen Frist rechtzeitig erhobenen<br />
Klage anordnen kann. Bei der Entscheidung<br />
hat das Gericht in einer dem Charakter des summarischen<br />
Verfahrens entsprechenden Weise Interessen<br />
der Antragsteller und des Antragsgegners, sowie<br />
des Beigeladenen gegeneinander abzuwägen, wobei<br />
auch die bereits überschaubaren Erfolgsaussichten<br />
des Hauptsacheverfahrens zu berücksichtigen sind.<br />
Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach kommt<br />
zu dem Ergebnis, dass nach diesen Grundsätzen die<br />
Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung<br />
der erhobenen Klagen ohne Erfolg bleiben müssen.<br />
Nach Überzeugung der Kammer haben die klagenden<br />
Antragsteller gegen die an den Beigeladenen erteilte<br />
Baugenehmigung vom 13. Januar 2010 keine<br />
so hinreichende Aussicht auf Erfolg, dass das Kraft<br />
Gesetzes bereits bestehende öffentliche Interesse an<br />
der sofortigen Vollziehung einer Baugenehmigung<br />
ausnahmsweise zurücktreten müsste.<br />
Auf Grund der gebotenen, aber auch ausreichenden<br />
summarischen Überprüfung ist erkennbar, dass die<br />
Antragsteller die an den Beigeladenen erteilte streitgegenständliche<br />
Baugenehmigung, insbesondere<br />
unter Berücksichtigung der vom Landratsamt im Hinblick<br />
auf den Immissionsschutz festgelegten Nebenbestimmungen<br />
und Auflagen aus öffentlichrechtlichen<br />
Vorschriften nicht abwehren können.<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart wird den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
über den weiteren Fortgang der Verfahren<br />
zu gegebener Zeit informieren.<br />
b) Aufstellen der Infotafeln in der Ortsmitte von<br />
<strong>Weisendorf</strong> und am Gewerbegebiet<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart gibt bekannt,<br />
dass für die Aufstellung dieser Infotafeln Baugenehmigungen<br />
erforderlich waren, die das Landratsamt<br />
Erlangen-Höchstadt mit Bescheiden vom 05.07.2010<br />
erteilt hat. Die beiden Infotafeln wurden kürzlich aufgestellt.<br />
c) Kirchweih <strong>Weisendorf</strong> 2010<br />
Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses des<br />
Familien- und Kulturausschusses hat die Verwaltung<br />
einen entsprechenden Aufruf im Amtsblatt zur Mitgestaltung<br />
der <strong>Weisendorf</strong>er Kirchweih durch Vereine<br />
und Institutionen veröffentlicht. Von den <strong>Weisendorf</strong>er<br />
Vereinen oder Institutionen ging keine einzige<br />
Rückmeldung ein.<br />
Sehr erfreulich ist allerdings, dass sich die Musikgruppe<br />
Huckepack aus <strong>Weisendorf</strong> gemeldet hat und<br />
eine Veranstaltung für Kinder plant. Hierfür wurde der<br />
Kontakt mit der Brauerei Kitzmann zwischenzeitlich<br />
hergestellt.<br />
Ferner wurde zwischenzeitlich ein Gespräch mit den<br />
Kirchweihburschen und der Brauerei Kitzmann geführt.<br />
d) Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart informiert den<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat auf Grund der intensiven Medienberichterstattung<br />
in den letzten Wochen ausführlich<br />
über die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.<br />
So wurde im <strong>Gemeinde</strong>teil Buch am 21.05.2010 eine<br />
Bekämpfungsmaßnahme durchgeführt. Am<br />
25.05.2010 meldete Herr Robert Seuberth mündlich<br />
einen Schaden in seiner Heuschreckenzucht. Noch<br />
am gleichen Tag hat die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung die<br />
Haftpflichtversicherung des Marktes <strong>Weisendorf</strong> informiert.<br />
Mit Schreiben vom 13.07.2010 hat der Haftpflichtversicherer<br />
des Marktes <strong>Weisendorf</strong>, die Versicherungskammer<br />
Bayern mitgeteilt, dass sie kein Verschulden<br />
des Marktes <strong>Weisendorf</strong> sieht.<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart gibt aus der<br />
Stellungnahme der Versicherungskammer Bayern<br />
bekannt, dass der Markt <strong>Weisendorf</strong> im Rahmen seiner<br />
Aufgaben im Bereich Sicherheit und Ordnung<br />
hoheitlich gehandelt hat. Eine rechtwidrige schuldhafte<br />
Amtspflichtverletzung kann nach Sach- und<br />
Rechtslage nicht erkannt werden. Weiter hat der<br />
Markt <strong>Weisendorf</strong> im Amtsblatt Hinweise veröffentlicht,<br />
wonach die Eigentümer ihre Baumbestände bezüglich<br />
des Eichenprozessionsspinners zu kontrollieren<br />
und gegebenenfalls Maßnahmen zur Bekämpfung<br />
einzuleiten haben. Im Übrigen wurde die Firma<br />
Inex beauftragt, die befallenen Bäume zu behandeln.<br />
Da die Firma Inex nicht Verrichtungsgehilfe des<br />
Marktes <strong>Weisendorf</strong> ist, kann ein wie auch immer<br />
geartetes Verschulden der Firma im Rahmen der<br />
Sprühaktion dem Markt <strong>Weisendorf</strong> auch nicht zugerechnet<br />
werden. Auch kommt ein Auswahlverschulden<br />
des Marktes <strong>Weisendorf</strong> nicht in Betracht. Die<br />
Firma Inex ist bundesweit als zertifizierter Fachbetrieb<br />
für Schädlingsbekämpfung, Hygienemanagement<br />
und Vorratsschutz tätig. Sie verwendet nach eigener<br />
Aussage nur geprüfte und anerkannte Mittel<br />
nach § 10 c Bundesseuchengesetz.<br />
Zusammenfassend kommt die Versicherungskammer<br />
Bayern zu dem Ergebnis, dass eine schuldhafte<br />
Amtspflichtverletzung des Marktes <strong>Weisendorf</strong> im<br />
Sinne des § 839 Abs. 1 BGB hier nicht vorliegt und<br />
die erhobenen Schadensersatzansprüche als unbegründet<br />
zurückgewiesen werden müssen. Die Versicherungskammer<br />
Bayern vertritt die Auffassung,<br />
dass Ansprüche, sofern sie substantiiert sein sollten,<br />
an die Firma Inex zu richten sind.<br />
6 ______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 30 28.07.2010