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Borealis AG Public Offering of up to EUR 200000000 Senior Fixed ...

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Haftungen für Kapitalmarktverbindlichkeiten<br />

keine Sicherheiten zu bestellen oder Haftungen<br />

zu übernehmen,<br />

ohne jeweils unverzüglich sicherzustellen, dass die<br />

Anleihegläubiger zur gleichen Zeit und im gleichen<br />

Rang an solchen Sicherheiten oder Haftungen oder<br />

an anderen Sicherheiten oder Haftungen, die von<br />

einem vom bestehenden Abschlussprüfer der<br />

Emittentin oder ihrer Tochterunternehmen<br />

unabhängigen, international anerkannten<br />

Wirtschaftsprüfer als zumindest gleichwertige<br />

Sicherheit oder Haftung anerkannt werden,<br />

teilnehmen.<br />

"Kapitalmarktverbindlichkeiten" sind<br />

gegenwärtige oder zukünftige Verpflichtungen der<br />

Emittentin und/oder der Tochtergesellschaften zur<br />

Leistung von Geldern (einschließlich Verpflichtungen<br />

aus Garantien oder anderen<br />

Haftungsvereinbarungen) aus Anleihen,<br />

Teilschuldverschreibungen oder anderen ähnlichen<br />

Schuldinstrumenten, sowie Schuldscheindarlehen,<br />

unabhängig davon, ob sie an einer Wertpapierbörse<br />

oder an einem geregelten Markt zum Handel<br />

zugelassen oder in ein multilaterales Handelssystem<br />

einbezogen sind.<br />

"Sicherheiten" sind Hypotheken, Pfandrechte,<br />

Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Belastungen<br />

und Sicherungsrechte an den gegenwärtigen oder<br />

zukünftigen Vermögenswerten oder Einkünften der<br />

Emittentin und/oder der Tochtergesellschaften.<br />

"Haftungen" sind Garantien, Bürgschaften und<br />

sonstige Haftungsübernahmen und -beitritte.<br />

"Tochtergesellschaft" ist jede Kapital- oder<br />

Personengesellschaft, an der die Emittentin<br />

mittelbar oder unmittelbar mehr als 50% des<br />

Kapitals und/oder der stimmberechtigten Anteile hält<br />

oder die sonst unmittelbar oder mittelbar unter dem<br />

beherrschenden Einfluss der Emittentin und/oder<br />

ihrer Tochtergesellschaften im Sinne dieser<br />

Bestimmung steht.<br />

Kein ordentliches Ein ordentliches Kündigungsrecht der Anleihegläubiger<br />

besteht nicht. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />

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