13.07.2012 Views

Borealis AG Public Offering of up to EUR 200000000 Senior Fixed ...

Borealis AG Public Offering of up to EUR 200000000 Senior Fixed ...

Borealis AG Public Offering of up to EUR 200000000 Senior Fixed ...

SHOW MORE
SHOW LESS

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

irgendeiner Zeit direkt oder indirekt (i) mehr als 50% der<br />

mit den Aktien der Emittentin verbundenen Stimmrechte<br />

oder (ii) das Recht, die Mehrzahl der Mitglieder des<br />

Vorstands und/oder der Gesellschaftervertreter im<br />

Aufsichtsrat zu bestimmen, erworben haben.<br />

Drittverzug Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine<br />

Teilschuldverschreibungen aus wichtigem Grund zu<br />

kündigen und deren s<strong>of</strong>ortige Rückzahlung zum<br />

Nennbetrag, zuzüglich bis zum Tag der Rückzahlung<br />

(ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, wenn<br />

eine von einem (Schieds-) Gericht oder einer<br />

Verwaltungsbehörde rechtskräftig festgestellte Schuld der<br />

Emittentin oder einer Wesentlichen Tochtergesellschaft<br />

(wie in den Anleihebedingungen definiert) mit einem<br />

<strong>EUR</strong> 30,000.000 (oder den Gegenwert in einer anderen<br />

Währung) übersteigenden Betrag nicht erfüllt wird und<br />

diese Nichterfüllung länger als vier Wochen fortdauert,<br />

nachdem die Zahlstelle hierüber von einem<br />

Anleihegläubiger eine Benachrichtigung erhalten hat.<br />

Steuern Sämtliche Zahlungen von Kapital und Zinsen in Bezug auf<br />

die Teilschuldverschreibungen werden ohne Einbehalt oder<br />

Abzug von Steuern, Abgaben, Festsetzungen oder<br />

behördlichen Gebühren jedweder Art (die "Steuern")<br />

geleistet, die von der Republik Österreich oder einer ihrer<br />

Gebietskörperschaften oder Behörden mit der Befugnis zur<br />

Erhebung von Steuern auferlegt, erhoben, eingezogen,<br />

einbehalten oder festgesetzt werden, es sei denn, ein<br />

solcher Einbehalt oder Abzug ist gesetzlich<br />

vorgeschrieben. In einem solchen Falle wird die Emittentin,<br />

vorbehaltlich der Bestimmungen des § 7 (2) der<br />

Anleihebedingungen solche zusätzlichen Beträge zahlen,<br />

sodass die Anleihegläubiger die Beträge erhalten, die sie<br />

ohne Einbehalt oder Abzug erhalten hätten.<br />

Anwendbares Recht Die Teilschuldverschreibungen unterliegen<br />

österreichischem Recht.<br />

Gerichtsstand Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die aus oder im<br />

Zusammenhang mit den Teilschuldverschreibungen<br />

entstehen, ist das in Handelssachen zuständige Gericht für<br />

Wien, Innere Stadt, ausschließlich zuständig. Die<br />

Gerichtsstandsvereinbarung beschränkt nicht das Recht<br />

der Anleihegläubiger (insbesondere Konsumenten),<br />

28

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!