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Euro 25,000,000,000 Debt Issuance Programme - Münchener ...

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Zusammenfassung in Bezug auf die Schuldverschreibungen<br />

Festgelegte Währungen der Schuldverschreibungen<br />

Vorbehaltlich der Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen oder behördlichen Beschränkungen<br />

sowie der Vorschriften der betreffenden Zentralbanken können die Schuldverschreibungen in <strong>Euro</strong><br />

oder anderen zwischen der Emittentin und dem/n betreffenden Platzeur(en) jeweils vereinbarte<br />

Währungen ausgegeben werden.<br />

Stückelungen der Schuldverschreibungen<br />

Die Schuldverschreibungen werden in den jeweils zwischen der Emittentin und dem/n betreffenden<br />

Platzeur(en) vereinbarten Stückelungen ausgegeben, wie in den Endgültigen Bedingungen<br />

angegeben, mit der Maßgabe, dass die Mindeststückelung der auf <strong>Euro</strong> lautenden<br />

Schuldverschreibungen <strong>Euro</strong> 1.<strong>000</strong> betragen wird, bzw., falls die Schuldverschreibungen auf eine<br />

andere Währung lauten, einen Betrag in dieser anderen Währung, der zur Zeit der Begebung der<br />

Schuldverschreibungen dem Gegenwert von <strong>Euro</strong> 1.<strong>000</strong> entspricht oder diesen übersteigt.<br />

Form der Schuldverschreibungen<br />

Die Schuldverschreibungen dürfen ausschließlich als Inhaberpapiere ausgegeben werden.<br />

Pfandbriefe<br />

Pfandbriefe dürfen von der Emittentin in Form von Hypothekenpfandbriefen oder Öffentlichen<br />

Pfandbriefen begeben werden. Hypothekenpfandbriefe und Öffentliche Pfandbriefe begründen<br />

Rückgriffsverbindlichkeiten der Emittentin. Sie sind durch eine Deckungsmasse bestehend aus<br />

Hypothekenkrediten (im Fall von Hypothekenpfandbriefen) bzw. öffentlichen Krediten (im Fall von<br />

Öffentlichen Pfandbriefen) „gedeckt“, wobei ein unabhängiger Treuhänder überwacht, ob die Deckung<br />

ausreichend ist.<br />

Status der Schuldverschreibungen und Negativverpflichtung der Schuldverschreibungen<br />

(ausgenommen Pfandbriefe)<br />

Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte, nicht nachrangige Verbindlichkeiten der<br />

Emittentin, die untereinander und mit allen anderen unbesicherten und nicht nachrangigen<br />

Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch<br />

zwingende gesetzliche Bestimmungen ein Vorrang eingeräumt wird.<br />

Die Schuldverschreibungen beinhalten keine Negativverpflichtung.<br />

Status der Pfandbriefe/ Negativverpflichtung<br />

Die Pfandbriefe begründen nicht nachrangige Verbindlichkeiten, die untereinander und (i) im Falle von<br />

Öffentlichen Pfandbriefen mit allen anderen Verbindlichkeiten der Emittentin aus Öffentlichen<br />

Pfandbriefen und (ii) im Fall von Hypothekenpfandbriefen mit allen anderen Verbindlichkeiten der<br />

Emittentin aus Hypothekenpfandbriefen gleichrangig sind. Pfandbriefe sind durch eine aus öffentlichen<br />

Krediten (im Fall von öffentlichen Pfandbriefen) oder aus Hypothekenkrediten (im Fall von<br />

Hypothekenpfandbriefen) bestehende Deckungsmasse gedeckt.<br />

Pfandbriefe beinhalten keine Negativverpflichtung.<br />

Festverzinsliche Schuldverschreibungen<br />

Festverzinsliche Schuldverschreibungen verbriefen einen festen Zinsertrag über die gesamte Laufzeit<br />

der Schuldverschreibungen. Die Basis für die Festzinszahlungen wird in den Endgültigen<br />

Bedingungen angegeben.<br />

Variabel verzinsliche Schuldverschreibungen<br />

Variabel verzinsliche Schuldverschreibungen werden mit einem Zinssatz verzinst (und angepaßt um<br />

einer ggf. anwendbaren Marge):<br />

- der auf einem Referenzzinssatz, der auf einer vereinbarten Bildschirmseite eines Kursdienstes<br />

angezeigt wird, basiert<br />

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