Ordre d'achat - Galerie Dreyfus
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Versteigerungsbedingungen<br />
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich<br />
gegen sofortige Barzahlung in Euro. Schweizer<br />
Franken und jede freikonvertible Währung wird zum<br />
Tageskurs angenommen oder gemäss Gutschrift einer<br />
Schweizer Bank angerechnet. Gültig ist der Tag<br />
der Gutschrift. Der Auktionator hat das Recht, Lose<br />
zurückzuziehen, umzugruppieren oder den Zuschlag<br />
zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher<br />
eingegangene Vorrang, bei Missverständnissen<br />
wird das Los nochmals ausgerufen. Die Steigerungs-<br />
stufen betragen zwischen 5 und 10%. Siehe Tabelle<br />
der Mindeststeigerungen. Der Auktionator kann<br />
jedoch während der Auktion auch andere<br />
Steigerungsstufen akzeptieren.<br />
2. Der Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet<br />
sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme<br />
wird ein Aufgeld von 20% erhoben. Wer für Dritte<br />
bietet haftet neben dem Dritten als Solidarschuldner.<br />
Mit dem Zuschlag geht die jede Gefahr auf den<br />
Käufer über.<br />
3. Alle Lose unterliegen der Schweizer Mehrwertsteuer.<br />
Es muss zum Zuschlag, plus dem Aufgeld, plus der<br />
Versicherungssumme, plus dem Porto, also auf den<br />
ganzen Rechnungsbetrag die Schweizer Mehrwertsteuer<br />
bezahlt werden. Die Mehrwertsteuer entfällt,<br />
wenn die I.B.Investor Basel AG den Versand der Lose<br />
ins Ausland übernimmt. Sie entfällt ebenso wenn<br />
ein Käufer eine rechtsgültige Ausfuhrdeklaration<br />
beibringt, das heisst die bereits bezahlte Mehrwertsteuer<br />
wird rückvergütet.<br />
4. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich<br />
nach Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt im<br />
Ermessen des Versteigerers, Lose gegen Rechnung zu<br />
auszuhändigen. Die Lose werden dem Käufer durch<br />
den Auktionator versichert, per Post oder auf anderem<br />
Wege zugestellt, in der Regel per Einschreiben- oder<br />
Wertsendung. Die Versandspesen und Versicherungskosten<br />
gehen zu Lasten des Käufers.<br />
5. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 12%<br />
p.A. erhoben. Der Auktionator behält sich das Recht<br />
vor, entweder auf Zahlung zu klagen, das Kaufgeschäft<br />
aufzuheben und über die Lose unter Belastung allfälliger<br />
Preisdifferenzen anderweitig zu verfügen oder<br />
erneut zu versteigern.<br />
6. Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung<br />
bleibt das Eigentum an sämtlichen zugeschlagenen<br />
Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käufer<br />
weder weiter veräussert, verpfändet noch sonst<br />
wie auf Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede<br />
ist ausgeschlossen. Der Auktionator gewährt<br />
auf Anfrage und bei entsprechenden Referenzen Ver-<br />
längerung der Zahlungsfrist. Solche Sonderregelungen<br />
müssen vor der Auktion vertraglich geregelt werden<br />
und bedürfen der schriftlichen Form.<br />
7. Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft<br />
und mit grösster Sorgfalt beschrieben.<br />
Wertvolle Marken tragen in der Regel Prüfzeichen<br />
zuständiger Experten oder sind mit Attesten versehen.<br />
Bei fotografierten Marken ist für Rand, Zähnung,<br />
Stempel usw. die Abbildung massgebend.<br />
8. Der Käufer anerkennt die beiliegenden Atteste,<br />
Befunde und Signaturen als verbindlich. Insbesondere<br />
die inhaltliche Vollständigkeit sämtliches Atteste. Bei<br />
ungeprüften Losen haftet I.B. Investor Basel AG für die<br />
Echtheit während der Dauer eines Jahres, ab dem Zeitpunkt<br />
des Zuschlags. Bei Sammlungen, Doubletten-<br />
Posten und Sammellose ist jegliche Garantie ausgeschlossen.<br />
9. Beanstandungen haben innert 30 Tagen nach dem<br />
Zuschlag zu erfolgen. Veränderungen an Losen, jeglicher<br />
Art, führt dazu, dass auf Reklamationen nicht<br />
mehr eingegangen werden kann. Ist der Käufer mit<br />
Bezahlung in Verzug, auch mit Teilen der Zahlung, entfällt<br />
das Reklamationsrecht.<br />
10. Vor und während der Auktion können alle Lose<br />
besichtigt werden. Siehe «Auktionsbesichtigung».<br />
11. Alle schriftlichen Aufträge werden streng Intresse<br />
wahrend, jedoch ohne Gewähr, ausgeführt.<br />
12. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtstand<br />
ist Basel-Stadt.<br />
13. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich<br />
Schweizerischem Recht.<br />
14. Jeder Bieter anerkennt die vorliegenden Versteigerungsbedingungen<br />
vollumfänglich.<br />
Der deutsche Text dieser Versteigerungsbedingungen<br />
ist massgebend.<br />
Basel, Juni 2011<br />
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