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Ordre d'achat - Galerie Dreyfus

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Versteigerungsbedingungen<br />

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich<br />

gegen sofortige Barzahlung in Euro. Schweizer<br />

Franken und jede freikonvertible Währung wird zum<br />

Tageskurs angenommen oder gemäss Gutschrift einer<br />

Schweizer Bank angerechnet. Gültig ist der Tag<br />

der Gutschrift. Der Auktionator hat das Recht, Lose<br />

zurückzuziehen, umzugruppieren oder den Zuschlag<br />

zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher<br />

eingegangene Vorrang, bei Missverständnissen<br />

wird das Los nochmals ausgerufen. Die Steigerungs-<br />

stufen betragen zwischen 5 und 10%. Siehe Tabelle<br />

der Mindeststeigerungen. Der Auktionator kann<br />

jedoch während der Auktion auch andere<br />

Steigerungsstufen akzeptieren.<br />

2. Der Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet<br />

sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme<br />

wird ein Aufgeld von 20% erhoben. Wer für Dritte<br />

bietet haftet neben dem Dritten als Solidarschuldner.<br />

Mit dem Zuschlag geht die jede Gefahr auf den<br />

Käufer über.<br />

3. Alle Lose unterliegen der Schweizer Mehrwertsteuer.<br />

Es muss zum Zuschlag, plus dem Aufgeld, plus der<br />

Versicherungssumme, plus dem Porto, also auf den<br />

ganzen Rechnungsbetrag die Schweizer Mehrwertsteuer<br />

bezahlt werden. Die Mehrwertsteuer entfällt,<br />

wenn die I.B.Investor Basel AG den Versand der Lose<br />

ins Ausland übernimmt. Sie entfällt ebenso wenn<br />

ein Käufer eine rechtsgültige Ausfuhrdeklaration<br />

beibringt, das heisst die bereits bezahlte Mehrwertsteuer<br />

wird rückvergütet.<br />

4. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich<br />

nach Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt im<br />

Ermessen des Versteigerers, Lose gegen Rechnung zu<br />

auszuhändigen. Die Lose werden dem Käufer durch<br />

den Auktionator versichert, per Post oder auf anderem<br />

Wege zugestellt, in der Regel per Einschreiben- oder<br />

Wertsendung. Die Versandspesen und Versicherungskosten<br />

gehen zu Lasten des Käufers.<br />

5. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 12%<br />

p.A. erhoben. Der Auktionator behält sich das Recht<br />

vor, entweder auf Zahlung zu klagen, das Kaufgeschäft<br />

aufzuheben und über die Lose unter Belastung allfälliger<br />

Preisdifferenzen anderweitig zu verfügen oder<br />

erneut zu versteigern.<br />

6. Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung<br />

bleibt das Eigentum an sämtlichen zugeschlagenen<br />

Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käufer<br />

weder weiter veräussert, verpfändet noch sonst<br />

wie auf Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede<br />

ist ausgeschlossen. Der Auktionator gewährt<br />

auf Anfrage und bei entsprechenden Referenzen Ver-<br />

längerung der Zahlungsfrist. Solche Sonderregelungen<br />

müssen vor der Auktion vertraglich geregelt werden<br />

und bedürfen der schriftlichen Form.<br />

7. Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft<br />

und mit grösster Sorgfalt beschrieben.<br />

Wertvolle Marken tragen in der Regel Prüfzeichen<br />

zuständiger Experten oder sind mit Attesten versehen.<br />

Bei fotografierten Marken ist für Rand, Zähnung,<br />

Stempel usw. die Abbildung massgebend.<br />

8. Der Käufer anerkennt die beiliegenden Atteste,<br />

Befunde und Signaturen als verbindlich. Insbesondere<br />

die inhaltliche Vollständigkeit sämtliches Atteste. Bei<br />

ungeprüften Losen haftet I.B. Investor Basel AG für die<br />

Echtheit während der Dauer eines Jahres, ab dem Zeitpunkt<br />

des Zuschlags. Bei Sammlungen, Doubletten-<br />

Posten und Sammellose ist jegliche Garantie ausgeschlossen.<br />

9. Beanstandungen haben innert 30 Tagen nach dem<br />

Zuschlag zu erfolgen. Veränderungen an Losen, jeglicher<br />

Art, führt dazu, dass auf Reklamationen nicht<br />

mehr eingegangen werden kann. Ist der Käufer mit<br />

Bezahlung in Verzug, auch mit Teilen der Zahlung, entfällt<br />

das Reklamationsrecht.<br />

10. Vor und während der Auktion können alle Lose<br />

besichtigt werden. Siehe «Auktionsbesichtigung».<br />

11. Alle schriftlichen Aufträge werden streng Intresse<br />

wahrend, jedoch ohne Gewähr, ausgeführt.<br />

12. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtstand<br />

ist Basel-Stadt.<br />

13. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich<br />

Schweizerischem Recht.<br />

14. Jeder Bieter anerkennt die vorliegenden Versteigerungsbedingungen<br />

vollumfänglich.<br />

Der deutsche Text dieser Versteigerungsbedingungen<br />

ist massgebend.<br />

Basel, Juni 2011<br />

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