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Studie_Littering_in_der_Schweiz.pdf

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<strong>Litter<strong>in</strong>g</strong>-Gebühren jeglicher Form verschärfen folglich eher die <strong>Litter<strong>in</strong>g</strong>-Problematik und gefährdendamit die bestehende Norm des Nicht-Litterns, als dass sie e<strong>in</strong>en Beitrag zur Problemlösung leisten.Damit ist das F<strong>in</strong>anzierungs<strong>in</strong>strument <strong>der</strong> <strong>Litter<strong>in</strong>g</strong>-Gebühr aus gesamtgesellschaftlichen Kostenüberlegungennicht optimal. Es verstärkt die Grundproblematik, nämlich dass auf Kosten <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>heitvermehrt gelittert wird. Gesellschaftlich besser wäre e<strong>in</strong> – unter Umständen durch die Politik <strong>in</strong>itiierter– geme<strong>in</strong>samer, kooperativer Ansatz des Handels und <strong>der</strong> Take-away-Anbieter zur koord<strong>in</strong>ierten undeffektiven Bekämpfung von <strong>Litter<strong>in</strong>g</strong>. 21Häufig diskutiert wird auch die E<strong>in</strong>führung von generellen Ordnungsbussen. Dabei gilt es Vorsichtwalten zu lassen, da Bussen grundsätzlich zwar e<strong>in</strong> wirkungsvolles Instrument zur Herbeiführung vonVerhaltensän<strong>der</strong>ungen darstellen, die gewünschte Wirkung allerd<strong>in</strong>gs nur unter bestimmten Voraussetzungenerreicht werden kann. Die zwei zentralen Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Bussenstellen die Beobachtbarkeit und die Durchsetzbarkeit dar. E<strong>in</strong>erseits muss das zu sanktionierendeVerhalten beobachtbar se<strong>in</strong> und an<strong>der</strong>erseits muss die Sanktion durchgesetzt werden (können). Da<strong>Litter<strong>in</strong>g</strong> oft nur schwer beobachtbar ist, wäre e<strong>in</strong> enorm hoher Aufwand nötig, um diese Bussen effektivdurchzusetzen, wobei die schwierige Nachweisbarkeit des Tatbestands «<strong>Litter<strong>in</strong>g</strong>» die Durchsetzbarkeitweiter bee<strong>in</strong>trächtigt.Dieser Tatsache kann nur mittels substantiell hoher Bussen (z.B. CHF 1000) sowie e<strong>in</strong>er rigorosenKontrolle und Durchsetzung – analog zu <strong>der</strong> <strong>in</strong> S<strong>in</strong>gapur gewählten Vorgehensweise – entgegengewirktwerden. Dabei gilt es, e<strong>in</strong>e Abwägung zwischen dem Gut «öffentliche Sauberkeit» und Wertenwie beispielsweise «Freiheit» sowie liberalen Wertvorstellungen zu treffen, denn die E<strong>in</strong>führung vonsubstantiell hohen Bussen <strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation mit rigoroser Kontrolle und Durchsetzung geht immer auchmit <strong>der</strong> Beschneidung besagter Werte e<strong>in</strong>her. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die öffentliche Sauberkeitdie sozialen und ökonomischen Kosten, die mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es solchen Bussenregimese<strong>in</strong>hergehen, rechtfertigt.21 Wie er beispielsweise <strong>in</strong> Form <strong>der</strong> IGSU bereits <strong>in</strong>itiiert wurde.98

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