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141 Reisekriterien neu + neuer Richtsatz - Politik - Brot für die Welt

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gleichen Lernziele nicht unter Umständen durch alternative Maßnahmen erreicht<br />

werden können, z. B. durch Lernprogramme mit Männern und Frauen aus der<br />

Ländern des Südens, <strong>die</strong> sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.<br />

C. Kriterien<br />

<strong>Brot</strong> für <strong>die</strong> <strong>Welt</strong> – Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst kann ökumenische Lernreisen<br />

(Nord-Süd und Süd-Nord) unter folgenden Bedingungen fördern:<br />

1. Programm<br />

1.1 Das Programm muss den oben genannten Zielen entsprechen.<br />

1.2 Die Gastgebenden sorgen dafür, dass für Begrüßung, Orientierung, Einführung in<br />

<strong>die</strong> Gesamtlage und Akklimatisierung genügend Zeit und Ansprechpartner/innen zur<br />

Verfügung stehen.<br />

1.3 Das Programm hat ein Hauptthema oder wenige Schwerpunktthemen. Es wird von<br />

beiden Partnergruppen entwickelt und bestätigt werden.<br />

Das gewählte Thema soll sich aus den gemeinsamen Interessen der Beteiligten<br />

ergeben und muss so angelegt sein, dass beide Seiten von der Beschäftigung damit<br />

profitieren können. Bei der Ausarbeitung des Programms werden <strong>die</strong><br />

Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern und kulturell bedingte<br />

geschlechtsspezifische Rollenzuweisungen mit reflektiert.<br />

1.4 Die Teilnehmenden sollen aus vergleichbaren Lebensbereichen kommen, z. B. aus<br />

ähnlichen Berufsgruppen, Gemeinden, gesellschaftlichen Gruppierungen etc.<br />

Sie müssen als Multiplikatoren/innen wirken, d. h. es muss gewährleistet sein, dass<br />

sie <strong>die</strong> gewonnenen Erfahrungen einem größeren Personenkreis zugänglich machen.<br />

Ein zahlenmäßig ausgeglichenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen<br />

Teilnehmenden ist anzustreben.<br />

1.5 Das Programm soll sich schwerpunktmäßig auf einen begrenzten regionalen Bereich<br />

beschränken (keine Rund- und Besichtigungsreisen).<br />

1.6 Die Reise soll wenigstens drei Wochen, höchstens sechs Wochen dauern, d.h. der<br />

Aufenthalt im Gastland soll mindestens 20 Tage betragen. Dabei sollen ein bis zwei<br />

Wochen am gleichen Ort mit gleicher Bezugsgruppe verbracht werden.<br />

1.7 Entwicklungspolitische Bildungsprogramme und Reisen, <strong>die</strong> in deren Rahmen<br />

durchgeführt werden, sind nicht allein Sache der Reiseleitung. Inhalte und Methoden<br />

müssen unter allen Beteiligten verbindlich abgesprochen werden und von allen<br />

getragen werden.<br />

1.8 Es sollte Zeit für Ruhe und Auswertungsphasen eingeplant werden sowie für den<br />

Austausch von positiven und negativen Erfahrungen, gegebenenfalls unter<br />

Einbeziehung von ökumenischen Mitarbeiter/innen vor Ort (z.B. Ökumenische<br />

Werkstätten, Partnerschaftsbeauftragte und Mitarbeiter/innen in den Bereichen<br />

Mission und Ökumene der Landeskichen), <strong>die</strong> helfen können, z.B. <strong>die</strong> kulturellen<br />

Differenzen zu verstehen. Durch eine Zwischenauswertung mit den Gästen sollte <strong>die</strong><br />

Möglichkeit geschaffen werden, korrigierend auf das Programm einzuwirken.<br />

1.9 Offen ausgeschriebene Reisen können nicht gefördert werden.

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