141 Reisekriterien neu + neuer Richtsatz - Politik - Brot für die Welt
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gleichen Lernziele nicht unter Umständen durch alternative Maßnahmen erreicht<br />
werden können, z. B. durch Lernprogramme mit Männern und Frauen aus der<br />
Ländern des Südens, <strong>die</strong> sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.<br />
C. Kriterien<br />
<strong>Brot</strong> für <strong>die</strong> <strong>Welt</strong> – Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst kann ökumenische Lernreisen<br />
(Nord-Süd und Süd-Nord) unter folgenden Bedingungen fördern:<br />
1. Programm<br />
1.1 Das Programm muss den oben genannten Zielen entsprechen.<br />
1.2 Die Gastgebenden sorgen dafür, dass für Begrüßung, Orientierung, Einführung in<br />
<strong>die</strong> Gesamtlage und Akklimatisierung genügend Zeit und Ansprechpartner/innen zur<br />
Verfügung stehen.<br />
1.3 Das Programm hat ein Hauptthema oder wenige Schwerpunktthemen. Es wird von<br />
beiden Partnergruppen entwickelt und bestätigt werden.<br />
Das gewählte Thema soll sich aus den gemeinsamen Interessen der Beteiligten<br />
ergeben und muss so angelegt sein, dass beide Seiten von der Beschäftigung damit<br />
profitieren können. Bei der Ausarbeitung des Programms werden <strong>die</strong><br />
Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern und kulturell bedingte<br />
geschlechtsspezifische Rollenzuweisungen mit reflektiert.<br />
1.4 Die Teilnehmenden sollen aus vergleichbaren Lebensbereichen kommen, z. B. aus<br />
ähnlichen Berufsgruppen, Gemeinden, gesellschaftlichen Gruppierungen etc.<br />
Sie müssen als Multiplikatoren/innen wirken, d. h. es muss gewährleistet sein, dass<br />
sie <strong>die</strong> gewonnenen Erfahrungen einem größeren Personenkreis zugänglich machen.<br />
Ein zahlenmäßig ausgeglichenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen<br />
Teilnehmenden ist anzustreben.<br />
1.5 Das Programm soll sich schwerpunktmäßig auf einen begrenzten regionalen Bereich<br />
beschränken (keine Rund- und Besichtigungsreisen).<br />
1.6 Die Reise soll wenigstens drei Wochen, höchstens sechs Wochen dauern, d.h. der<br />
Aufenthalt im Gastland soll mindestens 20 Tage betragen. Dabei sollen ein bis zwei<br />
Wochen am gleichen Ort mit gleicher Bezugsgruppe verbracht werden.<br />
1.7 Entwicklungspolitische Bildungsprogramme und Reisen, <strong>die</strong> in deren Rahmen<br />
durchgeführt werden, sind nicht allein Sache der Reiseleitung. Inhalte und Methoden<br />
müssen unter allen Beteiligten verbindlich abgesprochen werden und von allen<br />
getragen werden.<br />
1.8 Es sollte Zeit für Ruhe und Auswertungsphasen eingeplant werden sowie für den<br />
Austausch von positiven und negativen Erfahrungen, gegebenenfalls unter<br />
Einbeziehung von ökumenischen Mitarbeiter/innen vor Ort (z.B. Ökumenische<br />
Werkstätten, Partnerschaftsbeauftragte und Mitarbeiter/innen in den Bereichen<br />
Mission und Ökumene der Landeskichen), <strong>die</strong> helfen können, z.B. <strong>die</strong> kulturellen<br />
Differenzen zu verstehen. Durch eine Zwischenauswertung mit den Gästen sollte <strong>die</strong><br />
Möglichkeit geschaffen werden, korrigierend auf das Programm einzuwirken.<br />
1.9 Offen ausgeschriebene Reisen können nicht gefördert werden.