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141 Reisekriterien neu + neuer Richtsatz - Politik - Brot für die Welt

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Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung<br />

<strong>Brot</strong> für <strong>die</strong> <strong>Welt</strong> – Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />

Kriterien von <strong>Brot</strong> für <strong>die</strong> <strong>Welt</strong> – Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst für Ökumenische<br />

Lernreisen<br />

A. Ziele<br />

ÖKUMENISCHE LERNREISEN<br />

Ökumenische Lernreisen haben wie andere Maßnahmen der entwicklungsbezogenen<br />

Bildung <strong>die</strong> Funktion,<br />

• <strong>die</strong> Einsicht und <strong>die</strong> Erfahrung zu stärken, dass <strong>die</strong> Kirche ihrem Wesen nach<br />

Gemeinde Christi im <strong>Welt</strong>horizont ist.<br />

• ökumenisches Bewusstsein zu fördern;<br />

• den Prozess des Umdenkens in unserer Gesellschaft zu fördern, den eigenen<br />

Lebensstil zu überprüfen und dazu beizutragen, dass <strong>die</strong> Interessen der<br />

notleidenden und um ihr Recht kämpfenden Menschen, Frauen und Männer,<br />

Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Alte, in der kirchlichen und<br />

gesellschaftlichen Arbeit berücksichtigt werden;<br />

• <strong>die</strong> eigenen Entwicklungsziele zu klären und gemeinsam mit Partnergruppen<br />

Machtverhältnisse zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, zwischen<br />

arm und reich, zwischen Frauen und Männern aufzudecken und an<br />

Strategien für eine Änderung von ungerechten wirtschaftlichen, sozialen und<br />

politischen Rahmenbedingungen zu arbeiten;<br />

• Werte und Eigenständigkeit verschiedener Systeme und Kulturen zu<br />

erkennen und zu respektieren;<br />

• Einsichten in <strong>die</strong> Notwendigkeit des Teilens zu schaffen (z. B. Macht,<br />

Wissen, Besitz, Kultur, Theologie);<br />

• zu veränderndem Handeln zu ermutigen und zu befähigen.<br />

B. Voraussetzungen<br />

1. Ökumenische Lernreisen (Nord-Süd und Süd-Nord) können nur dann einen Beitrag<br />

zu <strong>die</strong>sen Zielen leisten, wenn sie (auf beiden Seiten) in langfristige<br />

entwicklungspolitische Bildungsprogramme eingebettet sind. Der Lerneffekt bei<br />

isolierten Reiseprogrammen ist fraglich.<br />

2. Angesichts der Tatsache, dass auch ökumenische Lernreisen Teil des weltweiten<br />

Tourismus sind, der großen ökologischen Schaden anrichtet und oft zu sozialen<br />

Verwerfungen in den jeweiligen Zielländern führt, muss geprüft werden, ob <strong>die</strong>


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gleichen Lernziele nicht unter Umständen durch alternative Maßnahmen erreicht<br />

werden können, z. B. durch Lernprogramme mit Männern und Frauen aus der<br />

Ländern des Südens, <strong>die</strong> sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.<br />

C. Kriterien<br />

<strong>Brot</strong> für <strong>die</strong> <strong>Welt</strong> – Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst kann ökumenische Lernreisen<br />

(Nord-Süd und Süd-Nord) unter folgenden Bedingungen fördern:<br />

1. Programm<br />

1.1 Das Programm muss den oben genannten Zielen entsprechen.<br />

1.2 Die Gastgebenden sorgen dafür, dass für Begrüßung, Orientierung, Einführung in<br />

<strong>die</strong> Gesamtlage und Akklimatisierung genügend Zeit und Ansprechpartner/innen zur<br />

Verfügung stehen.<br />

1.3 Das Programm hat ein Hauptthema oder wenige Schwerpunktthemen. Es wird von<br />

beiden Partnergruppen entwickelt und bestätigt werden.<br />

Das gewählte Thema soll sich aus den gemeinsamen Interessen der Beteiligten<br />

ergeben und muss so angelegt sein, dass beide Seiten von der Beschäftigung damit<br />

profitieren können. Bei der Ausarbeitung des Programms werden <strong>die</strong><br />

Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern und kulturell bedingte<br />

geschlechtsspezifische Rollenzuweisungen mit reflektiert.<br />

1.4 Die Teilnehmenden sollen aus vergleichbaren Lebensbereichen kommen, z. B. aus<br />

ähnlichen Berufsgruppen, Gemeinden, gesellschaftlichen Gruppierungen etc.<br />

Sie müssen als Multiplikatoren/innen wirken, d. h. es muss gewährleistet sein, dass<br />

sie <strong>die</strong> gewonnenen Erfahrungen einem größeren Personenkreis zugänglich machen.<br />

Ein zahlenmäßig ausgeglichenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen<br />

Teilnehmenden ist anzustreben.<br />

1.5 Das Programm soll sich schwerpunktmäßig auf einen begrenzten regionalen Bereich<br />

beschränken (keine Rund- und Besichtigungsreisen).<br />

1.6 Die Reise soll wenigstens drei Wochen, höchstens sechs Wochen dauern, d.h. der<br />

Aufenthalt im Gastland soll mindestens 20 Tage betragen. Dabei sollen ein bis zwei<br />

Wochen am gleichen Ort mit gleicher Bezugsgruppe verbracht werden.<br />

1.7 Entwicklungspolitische Bildungsprogramme und Reisen, <strong>die</strong> in deren Rahmen<br />

durchgeführt werden, sind nicht allein Sache der Reiseleitung. Inhalte und Methoden<br />

müssen unter allen Beteiligten verbindlich abgesprochen werden und von allen<br />

getragen werden.<br />

1.8 Es sollte Zeit für Ruhe und Auswertungsphasen eingeplant werden sowie für den<br />

Austausch von positiven und negativen Erfahrungen, gegebenenfalls unter<br />

Einbeziehung von ökumenischen Mitarbeiter/innen vor Ort (z.B. Ökumenische<br />

Werkstätten, Partnerschaftsbeauftragte und Mitarbeiter/innen in den Bereichen<br />

Mission und Ökumene der Landeskichen), <strong>die</strong> helfen können, z.B. <strong>die</strong> kulturellen<br />

Differenzen zu verstehen. Durch eine Zwischenauswertung mit den Gästen sollte <strong>die</strong><br />

Möglichkeit geschaffen werden, korrigierend auf das Programm einzuwirken.<br />

1.9 Offen ausgeschriebene Reisen können nicht gefördert werden.


3<br />

2. Vorbereitung<br />

2.1 Eine Ökumenische Lernreise kann dann einen Beitrag zur Qualifizierung der<br />

entwicklungsbezogenen Bildungsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland leisten,<br />

wenn sie in ein langfristiges entwicklungspolitisches Engagement einer Gemeinde-,<br />

Frauen-, Männer-, Jugend- oder Aktionsgruppe etc. eingebettet ist. Die<br />

entwicklungspolitische Vorerfahrung der am Reiseprogramm Teilnehmenden soll im<br />

Antrag beschrieben werden.<br />

2.2 Für <strong>die</strong> unmittelbare Vorbereitung auf <strong>die</strong> Reise selbst sind mindestens zwei<br />

mehrtägige Seminare erforderlich, an denen alle Teilnehmenden des<br />

Reiseprogramms teilnehmen müssen.<br />

Folgende Inhalte für <strong>die</strong> Vorbereitung werden empfohlen:<br />

- Geschichte, Situation und Kultur des eigenen Landes, einschließlich Kenntnis der<br />

Kirchen und Rolle der Kirchen in der eigenen Gesellschaft;<br />

- Grundinformationen über weltwirtschaftliche Zusammenhänge und <strong>die</strong><br />

Verflechtungen zwischen den Industrie- und Entwicklungsländern;<br />

- Beziehungen des eigenen Landes zum Gastland und seinen Kirchen;<br />

- Information über <strong>die</strong> Zielgruppe/n und <strong>die</strong> Situationen, denen Reiseteilnehmenden<br />

begegnen werden;<br />

- Grundinformation über Geschichte, Situation (u.a. Entwicklungsziele und -<br />

programme) und Kultur, einschließlich der Rolle der Kirchen im Gastland;<br />

- das Geschlechterverhältnis in unserer Gesellschaft und in der Gesellschaft der<br />

Gäste bzw. des Gastlandes;<br />

- Tourismus und Entwicklung;<br />

- Interkulturelle Fragestellungen;<br />

- Klärung der Motivation der verschiedenen Teilnehmenden und der Ziele;<br />

- Planung der Auswertung und Weiterarbeit;<br />

- Technika (Gesundheitsvorsorge, Einreiseformalitäten, Finanzen, angemessene<br />

Kleidung etc.).<br />

2.3 Zur Vorbereitung der Gastgebenden wird empfohlen:<br />

- sich über Herkunft, Kultur, Funktion, Lebensgewohnheiten der Gäste zu<br />

informieren;<br />

- einen Trägerkreis für <strong>die</strong> Programmgestaltung zu bilden;<br />

- ein Netzwerk für verschiedene Kontakte zu knüpfen (soziale Arbeit, kirchliche<br />

Institutionen, Gewerkschaften, Industrie, <strong>Welt</strong>-Läden, Gemeindegruppen,<br />

Entwicklungsprojekte etc.);<br />

- über <strong>die</strong> eigene Kirche und Gesellschaft Auskunft geben zu können;<br />

- geschlechtsspezifische Rollenzuweisungen und Machtverhältnisse in der eigenen<br />

und der Gesellschaft der Gäste zu reflektieren;<br />

- sich auf <strong>die</strong> Frage einzulassen: wird der Besuch uns in Frage stellen oder<br />

bestätigen? Sind wir zu Offenheit, Kritik und Veränderung bereit?<br />

2.4 Zur Vorbereitung der Partnergruppe:


4<br />

Die Vorbereitung der Partnergruppe wird von <strong>die</strong>ser organisiert und verantwortet.<br />

Sie kann von Deutschland aus unterstützt werden insbesondere durch<br />

- Informationen über <strong>die</strong> Bundesrepublik Deutschland in der jeweiligen<br />

Landessprache;<br />

- Informationen über <strong>die</strong> Partnergruppe in Deutschland und deren Arbeit;<br />

- Information über <strong>die</strong> Kriterien von <strong>Brot</strong> für <strong>die</strong> <strong>Welt</strong> – Evangelischer<br />

Entwicklungs<strong>die</strong>nst;<br />

- Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache.<br />

2.5 Wir empfehlen, Mitarbeitende des kirchlichen Entwicklungs<strong>die</strong>nstes der<br />

Landeskirchen oder auch ökumenische Mitarbeiter/innen vor Ort (z.B.<br />

Mitarbeitende von Ökumenischen Werkstätten, Partnerschaftsbeauftragte und<br />

Mitarbeiter/innen in den Bereichen Mission und Ökumene der Landeskichen), in <strong>die</strong><br />

Vorbereitung der Maßnahme einzubeziehen.<br />

3. Durchführung<br />

3.1 Die Anzahl der Teilnehmenden bei Begegnungsprogrammen im Süden sowie bei<br />

Reverse-Programmen darf nicht mehr als 8 Personen (inkl. Reiseleitung und nicht<br />

geförderten Gruppenmitgliedern) betragen.<br />

Zur Erläuterung: Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Gruppengröße von 4-6,<br />

maximal 8 Personen am besten geeignet ist, Kontakte zu knüpfen. Größere Gruppen<br />

haben eine starke Eigendynamik, <strong>die</strong> Kommunikation und Austausch mit den<br />

Gastgebenden erschweren kann. Auch ist es für kleine Gruppen leichter, sich mit<br />

öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewegen. Für große Gruppen muss in der Regel ein<br />

Bus besorgt werden und <strong>die</strong> Normalität des Reisens im Land wird nicht erlebt.<br />

3.2 Das Mindestalter der Teilnehmenden muss 18 Jahre sein. Ausnahmen können bei<br />

Jugendbegegnungen akzeptiert werden, wo ggf. zwei der Teilnehmenden zwischen<br />

16 und 18 Jahre alt sein können. Wir empfehlen dazu den Erwerb der „Juleica“<br />

(Jugendgruppenleiter-Card).<br />

3.3 Wo <strong>die</strong>s möglich ist, solle <strong>die</strong> Unterbringung in Privatquartieren den Vorzug vor<br />

anderen Unterbringungsmöglichkeiten haben.<br />

3.4 Es solle angestrebt werden, dass sich alle Teilnehmenden in einer der im Gastland<br />

gesprochenen Sprachen verständigen können.<br />

3.5 Als Transportmittel im Gastland sollen vorrangig öffentliche Verkehrsmittel (Bahn,<br />

Bus) benutzt werden.<br />

3.6 Die Sicherheitslage im jeweiligen Gastland muss berücksichtigt werden.<br />

4. Nachbereitung und Weiterarbeit<br />

4.1 Da <strong>die</strong> Reise Teil eines Gesamtprogramms ist, ist es notwendig, <strong>die</strong> Themen und<br />

Fragestellungen für <strong>die</strong> Weiterarbeit schon vor der Reise zu definieren und bei der<br />

Reise ein besonderes Augenmerk auf den für <strong>die</strong> Arbeit wichtigen Themen zu<br />

haben.<br />

4.2 Die Inhalte der Weiterarbeit ergeben sich aus der bisherigen entwicklungspolitischen<br />

Bildungsarbeit, aus den Erfahrungen bei der Reise/dem Besuch der Partnergruppe,


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aus ihren Vorschlägen und Bedürfnisse und den Gegebenheiten und Möglichkeiten<br />

vor Ort.<br />

4.3 Die Weiterarbeit muss <strong>die</strong> Gruppe gemeinsam planen. Dabei ist es wünschenswert,<br />

dass <strong>die</strong> Reisegruppe mit bestehenden Gruppen, <strong>die</strong> sich dem ökumenischen<br />

Lernprozess verpflichtet fühlen, zusammenarbeitet. Darüber hinaus ist es wichtig,<br />

dass <strong>die</strong> Reisegruppe ihre Erfahrungen an eine breitere Öffentlichkeit weitergibt.<br />

4.4 Bei der Weiterarbeit muss darauf geachtet werden, dass <strong>die</strong> Situation der<br />

Partnergruppe in einem größeren Zusammenhang gesehen wird und <strong>die</strong> Ursachen<br />

von Armut und Fehlentwicklung analysiert und politische Handlungsmöglichkeiten<br />

gesucht werden.<br />

4.5 Nach der Reise muss Zeit und Gelegenheit sein, positive und negative Erfahrungen<br />

vor, während und nach der Reise in der Gruppe zu artikulieren und aufzuarbeiten.<br />

4.6 Wir empfehlen, in <strong>die</strong> Nachbereitung der Begegnungsmaßnahme Mitarbeitende des<br />

kirchlichen Entwicklungs<strong>die</strong>nstes der Landeskirchen oder auch ökumenische<br />

Mitarbeiter/innen vor Ort (z.B. Mitarbeitende von Ökumenischen Werkstätten,<br />

Partnerschaftsbeauftragte und Mitarbeiter/innen in den Bereichen Mission und<br />

Ökumene der Landeskichen), einzubeziehen, <strong>die</strong> u.a. helfen können, das<br />

Begegnungsprogramm auszuwerten und zu reflektieren sowie Kontakte zu anderen<br />

Gruppen und Initiativen herzustellen.<br />

5. Finanzierung<br />

5.1 Reisen Süd-Nord<br />

5.1.1 Die gastgebende Trägerorganisation soll <strong>die</strong> notwendigen Mittel möglichst selbst<br />

aufbringen.<br />

5.1.2 Andere Zuschüsse, z.B. staatliche (Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des<br />

Bundes - KJP), kommunale, kirchliche Mittel, Spenden etc. müssen ausgeschöpft<br />

und im Antrag an <strong>Brot</strong> für <strong>die</strong> <strong>Welt</strong> – Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst angegeben<br />

werden.<br />

5.1.3 Der Eigenanteil der gastgebenden Gruppe/Gemeinde muss mindestens ein Drittel<br />

der Gesamtkosten betragen. Personalkosten können darauf nicht angerechnet<br />

werden.<br />

5.1.4 Bei Ökumenischen Lernreisen im Rahmen langfristiger Partnerschaftsprogramme<br />

soll stufenweise eine volle Finanzierung durch Eigenmittel erreicht werden.<br />

5.1.5 Der Zuschuss von <strong>Brot</strong> für <strong>die</strong> <strong>Welt</strong> – Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst orientiert<br />

sich in der Regel an der Höhe der Flugkosten.<br />

5.1.6 Die Kosten für <strong>die</strong> Vorbereitung und Auswertung im Herkunftsland sowie <strong>die</strong><br />

Kosten für persönliche Vorbereitung und Transportkosten hin und zurück zum<br />

Flughafen müssen von der Trägerorganisation im Land des Südens bzw. den<br />

Teilnehmenden selbst aufgebracht werden.<br />

Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der Partnergruppe sollte<br />

angesprochen und möglichst auch angestrebt werden.<br />

5.1.7 Ein Taschengeld in einer angemessenen Höhe soll gewährt werden.<br />

5.1.8 Der Kosten- und Finanzierungsplan soll allen Beteiligten (auch den Gästen) bekannt<br />

und verständlich gemacht werden.


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5.2 Reisen Nord-Süd<br />

5.2.1 Die Teilnehmenden sollen <strong>die</strong> Mittel für <strong>die</strong> ökumenische Lernreise möglichst selbst<br />

aufbringen.<br />

5.2.2 Ist eine volle Finanzierung durch Eigenbeiträge der Teilnehmenden bzw. der<br />

antragstellenden Gruppe nicht möglich, wird vorausgesetzt, dass wenigstens 50%<br />

der Gesamtkosten erbracht werden. Bei Jugendbegegnungen kann <strong>die</strong><br />

Eigenbeteiligung bei einem Drittel liegen.<br />

5.2.3 Es wird empfohlen, vor der Reise jede/n Teilnehmende/n selbst einschätzen zu<br />

lassen, welche Eigenleistung im Blick auf <strong>die</strong> eigenen finanziellen Möglichkeiten<br />

angemessen ist. Dabei soll darauf geachtet werden, dass Einkommensunterschiede<br />

innerhalb einer Reisegruppe ausgeglichen werden.<br />

5.2.4 Andere Zuschüsse, z.B. staatliche (Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des<br />

Bundes - KJP), kommunale, kirchliche Mittel, Spenden etc. müssen ausgeschöpft<br />

und im Antrag an <strong>Brot</strong> für <strong>die</strong> <strong>Welt</strong> – Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst angegeben<br />

werden.<br />

5.2.6 Im Kostenplan werden <strong>die</strong> gesamten Kosten des Bildungsvorhabens aufgelistet<br />

(nicht nur <strong>die</strong> Reisekosten, sondern auch <strong>die</strong> Kosten für vorbereitende Seminare<br />

etc.).<br />

5.2.7 Der Kosten- und Finanzierungsplan soll der überseeischen Partnergruppe bekannt<br />

gemacht werden.<br />

5.2.8 Grundsätzlich werden Reisen nach Übersee bei Gruppen von vier bis acht<br />

Teilnehmenden mit bis zu € 300,- pro Person bezuschusst.<br />

5.2.9 Mehrtägige Vor- und Nachbereitungsseminare können mit bis zu € 20,- pro<br />

teilnehmende Person und Tag (ein TN-Tag umfasst drei Mahlzeiten und eine<br />

Übernachtung) bezuschusst werden. Anträge auf Seminarförderung können sich auf<br />

mehr als acht Teilnehmende beziehen.<br />

5.2.10 Für kostenintensive Maßnahmen im Rahmen des Bildungsprojekts sind zusätzliche<br />

Anträge bei <strong>Brot</strong> für <strong>die</strong> <strong>Welt</strong> – Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst möglich.<br />

Ein erhöhter Fördersatz für <strong>die</strong> <strong>neu</strong>en Bundesländer (Flugkostenzuschuss bei Reisen<br />

in den Süden von bis zu € 400,-) soll solange bestehen bleiben, bis das Lohnniveau<br />

der <strong>neu</strong>en und alten Bundesländer angeglichen ist.<br />

D. Antragstellung<br />

1. . Der Antrag muss spätestens ein halbes Jahr vor der geplanten Begegnung gestellt<br />

werden, damit genügend Zeit zur Bearbeitung des Antrags sowie zur Beratung durch<br />

das Referat ‚Inalndsförderung’ und <strong>die</strong> Landeskirchen zur Verfügung steht. Das gilt<br />

auch für <strong>die</strong> Anträge, <strong>die</strong> im Kleinantragsverfahren bearbeitet werden.<br />

2. Anträge auf Bezuschussung an <strong>Brot</strong> für <strong>die</strong> <strong>Welt</strong> – Evangelischer<br />

Entwicklungs<strong>die</strong>nst sind gleichzeitig auch dem/der jeweiligen landeskirchlichen<br />

Beauftragten für den kirchlichen Entwicklungs<strong>die</strong>nst vorzulegen.


7<br />

3. Reiseanträge von freikirchlichen Gruppen können freikirchlichen<br />

Ansprechpartner/innen zur Begutachtung vorgelegt werden.<br />

4. Bei überregionaler Trägerorganisation sind <strong>die</strong> Anträge lediglich an <strong>Brot</strong> für <strong>die</strong><br />

<strong>Welt</strong> – Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst, Referat Inlandsförderung.<br />

5. Zwischen zwei (geförderten) Reisevorhaben (Nord-Süd oder Süd-Nord) muss<br />

mindestens ein Jahr liegen.<br />

<strong>Brot</strong> für <strong>die</strong> <strong>Welt</strong> – Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst empfiehlt einen CO2<br />

Emissionsausgleich für <strong>die</strong> Flüge zu entrichten. Dafür eignet sich z.B. <strong>die</strong><br />

Klimakollekte. Der Emissionsausgleich muss von den Antragstellern selbst getragen<br />

werden.<br />

E. Ausnahmen<br />

092012<br />

Abweichungen von den hier angegebenen Kriterien müssen ausführlich begründet<br />

und vom Bewilligungsgremium genehmigt werden.

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