141 Reisekriterien neu + neuer Richtsatz - Politik - Brot für die Welt
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5.2 Reisen Nord-Süd<br />
5.2.1 Die Teilnehmenden sollen <strong>die</strong> Mittel für <strong>die</strong> ökumenische Lernreise möglichst selbst<br />
aufbringen.<br />
5.2.2 Ist eine volle Finanzierung durch Eigenbeiträge der Teilnehmenden bzw. der<br />
antragstellenden Gruppe nicht möglich, wird vorausgesetzt, dass wenigstens 50%<br />
der Gesamtkosten erbracht werden. Bei Jugendbegegnungen kann <strong>die</strong><br />
Eigenbeteiligung bei einem Drittel liegen.<br />
5.2.3 Es wird empfohlen, vor der Reise jede/n Teilnehmende/n selbst einschätzen zu<br />
lassen, welche Eigenleistung im Blick auf <strong>die</strong> eigenen finanziellen Möglichkeiten<br />
angemessen ist. Dabei soll darauf geachtet werden, dass Einkommensunterschiede<br />
innerhalb einer Reisegruppe ausgeglichen werden.<br />
5.2.4 Andere Zuschüsse, z.B. staatliche (Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des<br />
Bundes - KJP), kommunale, kirchliche Mittel, Spenden etc. müssen ausgeschöpft<br />
und im Antrag an <strong>Brot</strong> für <strong>die</strong> <strong>Welt</strong> – Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst angegeben<br />
werden.<br />
5.2.6 Im Kostenplan werden <strong>die</strong> gesamten Kosten des Bildungsvorhabens aufgelistet<br />
(nicht nur <strong>die</strong> Reisekosten, sondern auch <strong>die</strong> Kosten für vorbereitende Seminare<br />
etc.).<br />
5.2.7 Der Kosten- und Finanzierungsplan soll der überseeischen Partnergruppe bekannt<br />
gemacht werden.<br />
5.2.8 Grundsätzlich werden Reisen nach Übersee bei Gruppen von vier bis acht<br />
Teilnehmenden mit bis zu € 300,- pro Person bezuschusst.<br />
5.2.9 Mehrtägige Vor- und Nachbereitungsseminare können mit bis zu € 20,- pro<br />
teilnehmende Person und Tag (ein TN-Tag umfasst drei Mahlzeiten und eine<br />
Übernachtung) bezuschusst werden. Anträge auf Seminarförderung können sich auf<br />
mehr als acht Teilnehmende beziehen.<br />
5.2.10 Für kostenintensive Maßnahmen im Rahmen des Bildungsprojekts sind zusätzliche<br />
Anträge bei <strong>Brot</strong> für <strong>die</strong> <strong>Welt</strong> – Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst möglich.<br />
Ein erhöhter Fördersatz für <strong>die</strong> <strong>neu</strong>en Bundesländer (Flugkostenzuschuss bei Reisen<br />
in den Süden von bis zu € 400,-) soll solange bestehen bleiben, bis das Lohnniveau<br />
der <strong>neu</strong>en und alten Bundesländer angeglichen ist.<br />
D. Antragstellung<br />
1. . Der Antrag muss spätestens ein halbes Jahr vor der geplanten Begegnung gestellt<br />
werden, damit genügend Zeit zur Bearbeitung des Antrags sowie zur Beratung durch<br />
das Referat ‚Inalndsförderung’ und <strong>die</strong> Landeskirchen zur Verfügung steht. Das gilt<br />
auch für <strong>die</strong> Anträge, <strong>die</strong> im Kleinantragsverfahren bearbeitet werden.<br />
2. Anträge auf Bezuschussung an <strong>Brot</strong> für <strong>die</strong> <strong>Welt</strong> – Evangelischer<br />
Entwicklungs<strong>die</strong>nst sind gleichzeitig auch dem/der jeweiligen landeskirchlichen<br />
Beauftragten für den kirchlichen Entwicklungs<strong>die</strong>nst vorzulegen.