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Satzung der IGMG- Islamische Gemeinschaft Milli Görüs

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6. Alle Angebote des Vereins, z.B. Bildungsangebote, Unternehmungen, Arbeitsgruppen etc.,<br />

sollen für alle Frauen und Männer gleichermaßen bestehen.<br />

7. Der Verein achtet und schützt die verfassungsmäßig garantierten Rechte und ist loyal gegenüber<br />

<strong>der</strong> freiheitlich demokratischen Grundordnung.<br />

8. Der Verein soll seine Arbeit gegenüber seinen Mitglie<strong>der</strong>n und nach außen möglichst<br />

transparent gestalten.<br />

9. Der Verein soll eine Isolation <strong>der</strong> <strong>Gemeinschaft</strong> durch geeignete Maßnahmen verhin<strong>der</strong>n und<br />

die Kommunikation mit allen gesellschaftlichen Gruppen, an<strong>der</strong>en Religionen und den<br />

Behörden genauso för<strong>der</strong>n wie den Gedanken <strong>der</strong> Völkerverständigung.<br />

10. Jede Form <strong>der</strong> Gewaltanwendung o<strong>der</strong> Aufruf zur Gewaltanwendung als Mittel <strong>der</strong><br />

Auseinan<strong>der</strong>setzung, wird vom Verein strikt abgelehnt, an<strong>der</strong>s geartetes Verhalten eines<br />

Mitgliedes, kann zum sofortigen Ausschluss führen.<br />

11. Der Verein soll alle gesellschaftlich relevanten Themen unter islamischen Aspekten beobachten,<br />

die Mitglie<strong>der</strong> regelmäßig vom Sachstand in Kenntnis setzen und im Namen <strong>der</strong> <strong>Gemeinschaft</strong><br />

zu aktuellen gesellschaftlich relevanten Zeitfragen aus islamischer Sicht Stellung nehmen.<br />

12. Der Verein soll alle seine Mitglie<strong>der</strong> vor Unrecht schützen und ihnen beistehen wenn ihnen<br />

solches wi<strong>der</strong>fährt, insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn ihre Grundrechte verletzt werden. Beson<strong>der</strong>s<br />

zuletzt genannte Vorfälle wird <strong>der</strong> Verein dokumentieren und in geeigneter Form<br />

veröffentlichen.<br />

§ 4. Gemeinnützigkeit<br />

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne<br />

des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke <strong>der</strong> Abgabenordnung.<br />

2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die<br />

oben aufgeführten Maßnahmen und Einrichtungen sind zweckorientiert und werden nicht<br />

eigenwirtschaftlich o<strong>der</strong> gewerblich betrieben. Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins<br />

werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszweckes verwendet. Die Mitglie<strong>der</strong> erhalten<br />

keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Niemand darf durch unverhältnismäßig hohe<br />

Ausgaben, durch Ausgaben die dem Zweck <strong>der</strong> Körperschaft fremd sind o<strong>der</strong> durch<br />

unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

§ 5. Mitgliedschaft<br />

1. Je<strong>der</strong> Muslim und jede Muslima kann Mitglied des Vereins werden. Jede juristische Person, die<br />

eine islamische Vereinigung darstellt und dessen Mitglie<strong>der</strong> ausschließlich Muslime sind, kann<br />

Mitglied werden, wenn sie die Ziele des Vereins unterstützt. Juristische Personen, die dem<br />

Zweck <strong>der</strong> unmittelbaren und umfassenden Religionsausübung des Islam nur mittelbar o<strong>der</strong><br />

partiell dienen, o<strong>der</strong> die Zielsetzungen des Vereins unterstützen, können die<br />

För<strong>der</strong>mitgliedschaft erwerben. För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong> können an <strong>der</strong> Delegiertenversammlung<br />

teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht.<br />

2. Voraussetzung für den Erwerb <strong>der</strong> Mitgliedschaft ist die Anerkennung <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> des Vereins,<br />

insbeson<strong>der</strong>e das Eintreten und die Unterstützung <strong>der</strong> in § 2 und § 3 <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> genannten<br />

Ziele und Aufgaben des Vereins.<br />

3. Mit <strong>der</strong> Aufnahme <strong>der</strong> juristischen Person als Mitglied erwerben alle ihre Einzelmitglie<strong>der</strong><br />

gleichzeitig die Mitgliedschaft des Vereins.<br />

4. Die Mitgliedschaft wird schriftlich beim Vorstand beantragt.<br />

5. Der Vorstand entscheidet über den Antrag auf Mitgliedschaft. Der Vorstand kann Anträge auf<br />

Mitgliedschaft auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.<br />

6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt o<strong>der</strong> Ausschluss, bei juristischen Personen durch<br />

<strong>der</strong>en Auflösung, Verlust <strong>der</strong> Rechtsfähigkeit, Ausschluss o<strong>der</strong> Austritt.<br />

7. Austritt: Jedes Mitglied kann je<strong>der</strong>zeit aus dem Verein austreten. Der Austritt wird gegenüber<br />

dem Vorstand schriftlich erklärt. Die Austrittsfrist beträgt drei Monate beginnend mit dem

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