Betrug § 263 StGB 1 Objektiver Tatbestand
Betrug, § 263 StGB - Prof. Dr. Henning Radtke
Betrug, § 263 StGB - Prof. Dr. Henning Radtke
- No tags were found...
Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
Prof. Dr. Radtke Strafrecht BT II SS 2006<br />
<strong>Betrug</strong>, <strong>§</strong> <strong>263</strong> <strong>StGB</strong><br />
b) Irrtumserregung<br />
= Erregen oder Unterhalten eines Irrtums<br />
Irrtum ist dabei jede unrichtige, der Wirklichkeit nicht entsprechende<br />
Vorstellung über Tatsachen.<br />
Nicht ausreichend ist reines Nichtwissen, da hier gar keine (Fehl-)<br />
Vorstellung vorliegt.<br />
c) Vermögensverfügung (ungeschriebenes Merkmal)<br />
► Selbstschädigungsdelikt<br />
Vermögensverfügung ist jedes tatsächliche Handeln, Dulden oder<br />
Unterlassen des Getäuschten, das bei diesem selbst oder einem Dritten<br />
unmittelbar zu einer Vermögensminderung im wirtschaftlichen Sinn führt.