ABC der Menschenrechte
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Regional unterschiedliche Schwerpunkte<br />
Ausserhalb Europas sind vor allem die Amerikanische Konvention <strong>der</strong><br />
<strong>Menschenrechte</strong> und die Afrikanische Charta <strong>der</strong> Rechte <strong>der</strong> Menschen<br />
und <strong>der</strong> Völker («Banjul Charta») zu nennen.<br />
In <strong>der</strong> Amerikanischen Menschenrechtskonvention liegt <strong>der</strong> Schwerpunkt<br />
bei den bürgerlichen und politischen Rechten. Die Sozialrechte<br />
sind in einem Zusatzprotokoll verankert. Über die Verwirklichung <strong>der</strong><br />
Rechte wachen die Interamerikanische Menschenrechtskommission<br />
und <strong>der</strong> Interamerikanische Gerichtshof.<br />
Die Banjul Charta geht einen Schritt weiter und enthält neben einem<br />
umfangreichen Katalog von Individualrechten auch eine Reihe kollektiver<br />
Rechte. Dazu zählen das Selbstbestimmungsrecht <strong>der</strong> Völker sowie<br />
<strong>der</strong>en Recht auf freie Verfügung über die eigenen Reichtümer und<br />
Bodenschätze, ferner das Recht auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle<br />
Entwicklung sowie auf eine zufriedenstellende und entwicklungsgünstige<br />
Umwelt. Ein 2004 in Kraft getretenes Zusatzprotokoll sieht die<br />
Schaffung eines Afrikanischen Gerichtshofs für <strong>Menschenrechte</strong> vor,<br />
<strong>der</strong> neben die Afrikanische Menschenrechtskommission treten und<br />
diese ergänzen soll.<br />
Ich habe einen Traum: dass eines Tages auf den roten<br />
Hügeln von Georgia die Söhne früherer Sklaven und<br />
die Söhne früherer Sklavenhalter miteinan<strong>der</strong> am<br />
Tisch <strong>der</strong> Brü<strong>der</strong>lichkeit sitzen.<br />
Martin Luther King (1929–1968)<br />
12 <strong>ABC</strong> <strong>der</strong> <strong>Menschenrechte</strong>