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Vorabfassung

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Drucksache 18/6909 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

Bericht des Abgeordneten Johann Saathoff<br />

I. Überweisung<br />

A. Allgemeiner Teil<br />

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/4655 wurde in der 101. Sitzung des Deutschen Bundestages<br />

am 24. April 2015 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss<br />

für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur<br />

Mitberatung und an den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung gutachtlich überwiesen.<br />

Die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksache 18/5581 wurde gemäß § 80 Abs. 3 GO-BT am<br />

11. September 2015 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für<br />

Recht und Verbraucherschutz und den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Mitberatung<br />

überwiesen.<br />

II.<br />

Wesentlicher Inhalt der Vorlagen<br />

Der Gesetzesentwurf erleichtert das Verlegen von Höchstspannungsleitungen unter der Erde. Zu den bisher vorgesehenen<br />

vier Pilotstrecken für eine teilweise Erdverkabelung würden weitere Vorhaben aufgenommen werden<br />

können. Die Vorhaben würden mit einer Länge von zehn bis 20 Kilometern auch länger sein können als die bisher<br />

geplanten Projekte mit einer Länge von drei bis fünf Kilometern. Es erfolge eine Ergänzung der Kriterien für eine<br />

Erdverkabelung. Eine Erdverkabelung soll künftig möglich sein, wenn eine Freileitung gegen bestimmte Belange<br />

des Naturschutzes verstößt oder wenn große Bundeswasserstraßen wie Rhein oder Elbe zu queren sind.<br />

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, den bestehenden jährlichen Turnus zur Vorlage aktueller Netzentwicklungspläne<br />

für Strom und Gas auf nunmehr zwei Jahre zu erweitern. Damit soll den Bürgern und allen weiteren<br />

am Netzausbau Beteiligten mehr Zeit für umfassende öffentliche Konsultationen gegeben werden.<br />

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksachen 18/4655 und 18/5581 verwiesen.<br />

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse<br />

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen<br />

18/4655, 18/5581 in seiner 76. Sitzung am 2. Dezember 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der<br />

Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE<br />

GRÜNEN dessen Annahme in geänderter Fassung.<br />

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />

auf Drucksachen 18/4655, 18/5581 in seiner 69. Sitzung am 2. Dezember 2015 beraten und empfiehlt mit<br />

den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. bei Stimmenthaltung<br />

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme in geänderter Fassung.<br />

Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf<br />

Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige<br />

Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) am 23. April 2015 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur<br />

Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (BT-Drs. 18/4655) befasst und festgestellt:<br />

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie<br />

ergibt sich hinsichtlich folgender Managementregel:<br />

Managementregel (6)<br />

<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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