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Vorabfassung

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Drucksache 18/6909 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

c. Erfüllungsaufwand der Länder<br />

Bei Vorhaben, für die in den Ländern die Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />

durchgeführt werden, können höhere Bürokratiekosten dadurch entstehen, dass<br />

die Behörden bei den Pilotvorhaben zur Teilerdverkabelung bei notwendigen Abwägungen<br />

nun auch die neuen Kriterien umfassend zu prüfen und bei ihrer Entscheidung<br />

zu berücksichtigen haben.<br />

F. Weitere Kosten<br />

Durch die Änderungen des EnLAG und des BBPlG wird die Möglichkeit zur teilweisen<br />

Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen (Drehstrom und Gleichstrom)<br />

erweitert. Bisher ist die Möglichkeit der Teilerdverkabelung beim Stromnetzausbau<br />

auf der Höchstspannungsebene (außer bei Seekabeln und Seekabelfortführungen)<br />

nur bei vier Pilotprojekten nach dem EnLAG und – seit der EEG-<br />

Novelle 2014 – auch bei allen Höchstspannungs-Gleichstrom-Leitungen nach<br />

dem BBPlG zugelassen. Durch die Erweiterung entstehen Mehrkosten der Übertragungsnetzbetreiber,<br />

die bundesweit über die Netzentgelte auf die Verbraucher<br />

umgelegt werden können. Für die Vorhaben nach dem EnLAG ist gemäß § 2 Absatz<br />

5 EnLAG, § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14 ARegV (sämtliche Vorschriften<br />

neuer Fassung) und für die Vorhaben nach dem BBPlG ist gemäß § 2 Absatz 3<br />

Satz 6 BBPlG in Verbindung mit § 2 Absatz 5 EnLAG, § 11 Absatz 2 Satz 1<br />

Nummer 14 ARegV (ebenfalls sämtliche Vorschriften neuer Fassung) ein bundesweiter<br />

Ausgleich vorgesehen.<br />

Generell hängen die Mehrkosten für eine teilweise Erdverkabelung im Höchstspannungsübertragungsnetz<br />

sehr stark von den jeweiligen Gegebenheiten (Übertragungsaufgabe,<br />

Bodenverhältnisse, zu kreuzende Infrastrukturen) und von der<br />

eingesetzten Übertragungstechnologie (Gleichstrom, Drehstrom) ab. Der Mehrkostenfaktor<br />

für Erdkabel mit Hochspannungs-Gleichstromübertragungs-Technologie<br />

(HGÜ-Technologie) liegt in den davon betroffenen Teilabschnitten schätzungsweise<br />

bei Faktor zwei bis drei gegenüber der Investition in eine vergleichbare<br />

HGÜ-Freileitung. Für Drehstrom-Erdverkabelungen fallen situationsabhängig<br />

schätzungsweise drei- bis zehnfach höhere Investitionskosten gegenüber<br />

Drehstrom-Freileitungen an. Im Rahmen des ersten tatsächlich realisierten 380-<br />

Kilovolt-Erdkabels in Raesfeld liegen die Investitionskosten gegenüber einer<br />

Freileitung laut Vorhabenträger Amprion circa um den Faktor sechs höher.<br />

Ob und in welcher Höhe Mehrkosten entstehen, wird vom Umfang der auf Basis<br />

der neuen Kriterien und neuen Pilotstrecken zusätzlich geplanten Erdkabelabschnitte<br />

abhängen. Diese werden sich erst in den konkreten Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />

und in Abhängigkeit der regionalen Verhältnisse ergeben. Eine<br />

seriöse Schätzung ist daher im Vorhinein nicht möglich.<br />

Eine mögliche Größenordnung kann anhand der folgenden Überlegungen sehr<br />

grob abgeschätzt werden: Auf Basis der bestehenden Rechtslage sind im Rahmen<br />

der vier Pilotstrecken im EnLAG Erdkabelabschnitte von summiert derzeit rund<br />

30 Kilometer Länge vorgesehen. Unter der Annahme, dass auf den nunmehr zusätzlich<br />

vorgesehenen vier Pilotstrecken nach dem EnLAG und dem BBPlG ebenfalls<br />

Erdkabelabschnitte mit einer summierten Länge von 30 Kilometer errichtet<br />

würden, entstünden – unter Zugrundelegung eines Erdkabel-Mehrkostenfaktors<br />

von sechs und von Kosten für eine alternative Freileitung in Höhe von 1,4 Millionen<br />

Euro je Kilometer – zusätzliche Investitionskosten in Höhe von insgesamt<br />

rund 200 Millionen Euro. Diese Investitionskosten verteilten sich über einen Zeitraum<br />

von mehreren Jahren. Nach einer Faustformel erhöhen sich bei Investitionskosten<br />

von 20 Millionen Euro pro Jahr die Netzentgelte der durchschnittlichen<br />

Haushaltskunden im Falle einer bundesweiten Wälzung um etwa 0,1 Prozent. Für<br />

<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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