Vorabfassung
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Drucksache 18/6909 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />
c. Erfüllungsaufwand der Länder<br />
Bei Vorhaben, für die in den Ländern die Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />
durchgeführt werden, können höhere Bürokratiekosten dadurch entstehen, dass<br />
die Behörden bei den Pilotvorhaben zur Teilerdverkabelung bei notwendigen Abwägungen<br />
nun auch die neuen Kriterien umfassend zu prüfen und bei ihrer Entscheidung<br />
zu berücksichtigen haben.<br />
F. Weitere Kosten<br />
Durch die Änderungen des EnLAG und des BBPlG wird die Möglichkeit zur teilweisen<br />
Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen (Drehstrom und Gleichstrom)<br />
erweitert. Bisher ist die Möglichkeit der Teilerdverkabelung beim Stromnetzausbau<br />
auf der Höchstspannungsebene (außer bei Seekabeln und Seekabelfortführungen)<br />
nur bei vier Pilotprojekten nach dem EnLAG und – seit der EEG-<br />
Novelle 2014 – auch bei allen Höchstspannungs-Gleichstrom-Leitungen nach<br />
dem BBPlG zugelassen. Durch die Erweiterung entstehen Mehrkosten der Übertragungsnetzbetreiber,<br />
die bundesweit über die Netzentgelte auf die Verbraucher<br />
umgelegt werden können. Für die Vorhaben nach dem EnLAG ist gemäß § 2 Absatz<br />
5 EnLAG, § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14 ARegV (sämtliche Vorschriften<br />
neuer Fassung) und für die Vorhaben nach dem BBPlG ist gemäß § 2 Absatz 3<br />
Satz 6 BBPlG in Verbindung mit § 2 Absatz 5 EnLAG, § 11 Absatz 2 Satz 1<br />
Nummer 14 ARegV (ebenfalls sämtliche Vorschriften neuer Fassung) ein bundesweiter<br />
Ausgleich vorgesehen.<br />
Generell hängen die Mehrkosten für eine teilweise Erdverkabelung im Höchstspannungsübertragungsnetz<br />
sehr stark von den jeweiligen Gegebenheiten (Übertragungsaufgabe,<br />
Bodenverhältnisse, zu kreuzende Infrastrukturen) und von der<br />
eingesetzten Übertragungstechnologie (Gleichstrom, Drehstrom) ab. Der Mehrkostenfaktor<br />
für Erdkabel mit Hochspannungs-Gleichstromübertragungs-Technologie<br />
(HGÜ-Technologie) liegt in den davon betroffenen Teilabschnitten schätzungsweise<br />
bei Faktor zwei bis drei gegenüber der Investition in eine vergleichbare<br />
HGÜ-Freileitung. Für Drehstrom-Erdverkabelungen fallen situationsabhängig<br />
schätzungsweise drei- bis zehnfach höhere Investitionskosten gegenüber<br />
Drehstrom-Freileitungen an. Im Rahmen des ersten tatsächlich realisierten 380-<br />
Kilovolt-Erdkabels in Raesfeld liegen die Investitionskosten gegenüber einer<br />
Freileitung laut Vorhabenträger Amprion circa um den Faktor sechs höher.<br />
Ob und in welcher Höhe Mehrkosten entstehen, wird vom Umfang der auf Basis<br />
der neuen Kriterien und neuen Pilotstrecken zusätzlich geplanten Erdkabelabschnitte<br />
abhängen. Diese werden sich erst in den konkreten Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />
und in Abhängigkeit der regionalen Verhältnisse ergeben. Eine<br />
seriöse Schätzung ist daher im Vorhinein nicht möglich.<br />
Eine mögliche Größenordnung kann anhand der folgenden Überlegungen sehr<br />
grob abgeschätzt werden: Auf Basis der bestehenden Rechtslage sind im Rahmen<br />
der vier Pilotstrecken im EnLAG Erdkabelabschnitte von summiert derzeit rund<br />
30 Kilometer Länge vorgesehen. Unter der Annahme, dass auf den nunmehr zusätzlich<br />
vorgesehenen vier Pilotstrecken nach dem EnLAG und dem BBPlG ebenfalls<br />
Erdkabelabschnitte mit einer summierten Länge von 30 Kilometer errichtet<br />
würden, entstünden – unter Zugrundelegung eines Erdkabel-Mehrkostenfaktors<br />
von sechs und von Kosten für eine alternative Freileitung in Höhe von 1,4 Millionen<br />
Euro je Kilometer – zusätzliche Investitionskosten in Höhe von insgesamt<br />
rund 200 Millionen Euro. Diese Investitionskosten verteilten sich über einen Zeitraum<br />
von mehreren Jahren. Nach einer Faustformel erhöhen sich bei Investitionskosten<br />
von 20 Millionen Euro pro Jahr die Netzentgelte der durchschnittlichen<br />
Haushaltskunden im Falle einer bundesweiten Wälzung um etwa 0,1 Prozent. Für<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.