05.01.2016 Views

15-12-18_Hengstkatalog16_Inhalt-final_WEB

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Hinweis für die Station Hell Stallion Stud GmbH<br />

Für das Jahr 2016 gilt: Die Decktaxe bei Besamung ist sofort fällig.<br />

Die Nachzahlung bei Trächtigkeit ist in jedem Fall fällig, wenn kein<br />

Attest über die Nichtträchtigkeit spätestens bis zum <strong>15</strong>.08.2016 vorliegt<br />

und wird per Lastschrift vom angegebenen Konto eingezogen.<br />

Bei Bestellungen aus dem europäischen Ausland gilt, dass das Deckgeld<br />

sowie die Nachzahlung in einer Summe im Voraus zur Zahlung<br />

fällig ist. Bei Nichtträchigkeit wird der Betrag der Nachzahlung im<br />

Folgejahr angerechnet. In diesem Fall sind die Nichtträchtigkeiten<br />

über ein tierärztliches Attest spätestens bis zum <strong>15</strong>.08.2016 nachzuweisen.<br />

Die Tierarztkostenpauschale beträgt sowohl bei Frischsamen<br />

(3 Rossen) als auch bei TG-Samen (2 Rossen) pro Stute 178,50 €<br />

(inkl. MwSt.) und wird vom Stationstierarzt direkt in Rechnung gestellt.<br />

Die Pauschalregelung für TG-Samen gilt für Stuten, die ein<br />

Fohlen bei Fuß haben und Stuten, die für die TG-Besamung tierärztlich<br />

geeignet sind. Für andere Stuten gilt die tierärztliche Einzelabrechnung.<br />

Unsere AGB´s sind Rechtsbestandteil und werden bei der<br />

Nutzung unserer Hengste akzeptiert.<br />

Allgemeine Deckbedingungen der Hengststation<br />

Hell Stallion Stud GmbH,<br />

Horster Landstraße 42, 25365 Klein Offenseth-Sparrieshoop<br />

Andrea Konschak<br />

Tel.: +49 (0) 4<strong>12</strong>6 - 38 272, Fax: +49 (0) 4<strong>12</strong>6 - 38 274<br />

Preise und Zahlungsmodalitäten für Gefriersperma auf Anfrage.<br />

Hiermit erkennen alle Stuteneigentümer, die die Hengste der EU-<br />

Besamungsstation Hell Stallion Stud GmbH (D-KBP-005-EWG)<br />

benutzen, nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und<br />

zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Soweit in diesen allgemeinen<br />

Deckbedingungen keine gesonderten Regelungen getroffen worden<br />

sind, gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Holsteiner<br />

Verbandes.<br />

Für den Einsatz eines Junghengstes (gekört im Vorjahr) gilt, dass die<br />

Anerkennung durch den Zuchtverband erst nach dem bestandenen<br />

Eignungstest gilt. Bei einem Zuchteinsatz vor diesem Zeitpunkt trägt<br />

der Stutenhalter allein das Risiko der Anerkennung.<br />

Staatsprämienstuten wird ein Nachlass von 10% gewährt.

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