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15-12-18_Hengstkatalog16_Inhalt-final_WEB

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is zum <strong>15</strong>.08. des jeweiligen Jahres nicht erbracht worden ist. Bei<br />

Nichtträchtigkeit werden 50% der Decktaxe (max. 400,00 €) im<br />

Folgejahr gutgeschrieben.<br />

Sonderregelungen müssen dann im Einzelfall erfragt und vereinbart<br />

werden. Ansonsten bleibt es bei der grundlegenden Regelung.<br />

10. Die Unterstellung der Stuten erfolgt auf Gefahr und Rechnung<br />

des Eigentümers. Der Tagessatz für das Unterstellen der Stuten beträgt<br />

14,00 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

11. Die tierärztliche Besamung und die Behandlung (Tupferprobe,<br />

gynäkologische Untersuchung etc.) erfolgt durch den Vertragstierarzt<br />

der Station Hell Stallion Stud. Die Kosten hierfür werden dem Kunden<br />

direkt in Rechnung gestellt. Die Besamungspauschale für Frischsperma<br />

beträgt 178,50 € inkl. gesetzlicher MwSt. (für 3 Rossen). Die<br />

Besamungspauschale für TG-Samen beträgt 178,50 € inkl. gesetzlicher<br />

MwSt. (für 2 Rossen). Die Pauschalregelung für TG-Samen<br />

gilt für Stuten, die ein Fohlen bei Fuß haben und Stuten, die für die<br />

TG-Besamung tierärztlich geeignet sind. Für andere Stuten gilt die<br />

tierärztliche Einzelabrechnung.<br />

<strong>12</strong>. Eine Besamung erfolgt nur nach vorheriger Follikelkontrolle<br />

durch den Vertragstierarzt der Station. Eine Tupferprobe muss vorliegen.<br />

13. Follikelkontrollen außerhalb der Rosse sowie zusätzliche medizinische<br />

Behandlungen, Tupferproben und Trächtigkeitskontrollen<br />

werden den Stuteneigentümern von dem Stationstierarzt gesondert in<br />

Rechnung gestellt.<br />

14. Bei Naturdecksprüngen ist folgendes zu beachten:<br />

a) Den Hengsten dürfen zur Bedeckung grundsätzlich nur geschlechtsgesunde<br />

Stuten zugeführt werden. Bei der Naturbedeckung ist entweder<br />

durch klinische und/oder bakteriologische Untersuchungen<br />

(Tupferprobe) durch entsprechendes tierärztliches Attest nachzuweisen,<br />

dass die Stuten gesund sind. Aus den Erfahrungen in der<br />

Vergangenheit wird angeregt, die Untersuchung der Stutentupfer auf<br />

folgende Keime vorzunehmen:<br />

• Betahaemolysierende Streptokokken<br />

• Haemolysierende E Coli<br />

• Pseudomonaden<br />

• Klebsiellen<br />

• Sprosspilze<br />

• Staphylococcus aureus<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass für solche Untersuchungen ca. 48<br />

bis 72 Stunden benötigt werden, was eine rechtzeitige Anmeldung zur<br />

Tupferentnahme nötig macht.<br />

b) Dem Stationsleiter/in ist vor der Bedeckung (Natursprung) das<br />

tierärztliche Attest über das Freisein der oben genannten Keime<br />

des Stutentupfers vorzulegen. Nur danach wird eine Bedeckung im<br />

Natursprung gewährt. Das Ergebnis der Tupferuntersuchungen darf<br />

nicht älter als 6 Wochen sein und bedarf der Schriftform, mithin<br />

eines tierärztlichen Attestes. Auch beim Naturdecksprung wird keine

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