15-12-18_Hengstkatalog16_Inhalt-final_WEB
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is zum <strong>15</strong>.08. des jeweiligen Jahres nicht erbracht worden ist. Bei<br />
Nichtträchtigkeit werden 50% der Decktaxe (max. 400,00 €) im<br />
Folgejahr gutgeschrieben.<br />
Sonderregelungen müssen dann im Einzelfall erfragt und vereinbart<br />
werden. Ansonsten bleibt es bei der grundlegenden Regelung.<br />
10. Die Unterstellung der Stuten erfolgt auf Gefahr und Rechnung<br />
des Eigentümers. Der Tagessatz für das Unterstellen der Stuten beträgt<br />
14,00 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
11. Die tierärztliche Besamung und die Behandlung (Tupferprobe,<br />
gynäkologische Untersuchung etc.) erfolgt durch den Vertragstierarzt<br />
der Station Hell Stallion Stud. Die Kosten hierfür werden dem Kunden<br />
direkt in Rechnung gestellt. Die Besamungspauschale für Frischsperma<br />
beträgt 178,50 € inkl. gesetzlicher MwSt. (für 3 Rossen). Die<br />
Besamungspauschale für TG-Samen beträgt 178,50 € inkl. gesetzlicher<br />
MwSt. (für 2 Rossen). Die Pauschalregelung für TG-Samen<br />
gilt für Stuten, die ein Fohlen bei Fuß haben und Stuten, die für die<br />
TG-Besamung tierärztlich geeignet sind. Für andere Stuten gilt die<br />
tierärztliche Einzelabrechnung.<br />
<strong>12</strong>. Eine Besamung erfolgt nur nach vorheriger Follikelkontrolle<br />
durch den Vertragstierarzt der Station. Eine Tupferprobe muss vorliegen.<br />
13. Follikelkontrollen außerhalb der Rosse sowie zusätzliche medizinische<br />
Behandlungen, Tupferproben und Trächtigkeitskontrollen<br />
werden den Stuteneigentümern von dem Stationstierarzt gesondert in<br />
Rechnung gestellt.<br />
14. Bei Naturdecksprüngen ist folgendes zu beachten:<br />
a) Den Hengsten dürfen zur Bedeckung grundsätzlich nur geschlechtsgesunde<br />
Stuten zugeführt werden. Bei der Naturbedeckung ist entweder<br />
durch klinische und/oder bakteriologische Untersuchungen<br />
(Tupferprobe) durch entsprechendes tierärztliches Attest nachzuweisen,<br />
dass die Stuten gesund sind. Aus den Erfahrungen in der<br />
Vergangenheit wird angeregt, die Untersuchung der Stutentupfer auf<br />
folgende Keime vorzunehmen:<br />
• Betahaemolysierende Streptokokken<br />
• Haemolysierende E Coli<br />
• Pseudomonaden<br />
• Klebsiellen<br />
• Sprosspilze<br />
• Staphylococcus aureus<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass für solche Untersuchungen ca. 48<br />
bis 72 Stunden benötigt werden, was eine rechtzeitige Anmeldung zur<br />
Tupferentnahme nötig macht.<br />
b) Dem Stationsleiter/in ist vor der Bedeckung (Natursprung) das<br />
tierärztliche Attest über das Freisein der oben genannten Keime<br />
des Stutentupfers vorzulegen. Nur danach wird eine Bedeckung im<br />
Natursprung gewährt. Das Ergebnis der Tupferuntersuchungen darf<br />
nicht älter als 6 Wochen sein und bedarf der Schriftform, mithin<br />
eines tierärztlichen Attestes. Auch beim Naturdecksprung wird keine