05.01.2016 Views

15-12-18_Hengstkatalog16_Inhalt-final_WEB

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

1. Die Decksaison beginnt am 01.02. eines jeden Jahres und endet am<br />

<strong>15</strong>.08. eines jeden Jahres.<br />

2. Samenbestellungen können telefonisch oder per Fax, jedoch nur<br />

bis spätestens 10.00 Uhr aufgegeben werden.<br />

Die Fax-Nr. lautet: +(0) 4<strong>12</strong>6 - 38 274. Aus der Samenbestellung<br />

müssen folgende Angaben ersichtlich sein:<br />

• gewünschter Hengst<br />

• Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers<br />

• genaue Versandanschrift, falls diese abweichend vom<br />

Stutenbesitzer ist<br />

• Name der Stute, Lebensnummer der Stute sowie Kopie<br />

der Abstammung und Alter<br />

• Mitgliedsnummer des Zuchtverbandes, dem die<br />

Besamung gemeldet werden soll<br />

3. Der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet<br />

werden.<br />

4. Eine Trächtigkeitsgarantie wird nicht übernommen. Das Deckgeld<br />

ist in jedem Fall zu entrichten.<br />

5. Die Deckscheine sind vor der Bedeckung bei der Hengststation<br />

einzureichen. Das Deckgeld ist vor der ersten Besamung<br />

gegen Rechnung fällig. Bei einem Embryotransfer ist das Deckgeld<br />

für jeden gespülten Embryo zu entrichten. Sollten mehrere erfolgreiche<br />

Spülungen vorgenommen werden, wird ein Nachlass gewährt.<br />

Die Aushändigung des Deckscheins sowie die Weitergabe an den Verband<br />

erfolgt erst, wenn die gesamte Deckgeldrechnung beglichen ist.<br />

6. Die Kosten für den Versand des Samens gehen zu Lasten des<br />

Züchters. Die Kosten belaufen sich innerhalb Deutschlands werktags<br />

auf 25,00 €, samstags auf 70,00 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Ein Versand an Sonn- und Feiertagen findet nicht statt. An<br />

diesen Tagen ist jedoch eine persönliche Abholung möglich. Innerhalb<br />

Europas, unter Ausklammerung von Deutschland, erfolgt der<br />

Samenversand ausschließlich von Montag bis Donnerstag. Die<br />

Kosten müssen einzeln erfragt werden.<br />

7. Steht ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen<br />

(z.B. wegen Turniereinsatzes oder Krankheit) nicht zur Verfügung,<br />

besteht die Möglichkeit, TG-Sperma einzusetzen. Es wird auch<br />

die Möglichkeit eingeräumt, auf Wunsch einen anderen Hengst der<br />

Station zu nutzen. Bei der Abrechnung wird der zuerst in Anspruch<br />

genommene Hengst in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Rückzahlung<br />

des Deckgeldes besteht nicht.<br />

8. Bei stark frequentierten Hengsten wird darauf hingewiesen, dass<br />

vorrangig die Stuten auf der Station Hell Stallion Stud in Klein<br />

Offenseth besamt werden.<br />

9. Bei Hengsten, die kein Deckgeldsplitting haben, gilt: die Decktaxe<br />

verbleibt voll bei der Hengststation, wenn die Nichtträchtigkeit

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!