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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

Ausbaustufen

Sie können bei unseren Häusern zwischen verschiedenen Ausbaustufen wählen. Diese

stellen eine aus unserer Erfahrung heraus optimierte Zusammenstellung von Leistungen dar.

Natürlich können Sie zusätzliche Eigenleistungen oder die Lieferung von Leistungspaketen

vereinbaren. Die Außenanlagen sind grundsätzlich nicht Bestandteil unserer Ausbaustufen.

Zwischen folgenden Ausbaustufen für Ihr Haus können Sie wählen:

Planungspaket

Das Planungspaket (separater Planungsauftrag) umfasst alle notwenigen Unterlagen für

die Erstellung des Bauantrages entsprechend der Bauvorlagenverordnung.

Weiterhin werden durch die jeweiligen Fachplaner die Tragwerksplanung (Statik) sowie

der Energiebedarfsausweises nach aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV)

erarbeitet.

Enthalten sind die Berechnungen der Wohnfläche nach der DIN 277 und der

Wohnflächenverordnung.

Bei Vereinbarung von Erdwärmepumpen werden durch uns bzw. das entsprechende

Fachunternehmen die notwendigen Anträge bei der unteren Wasserbehörde gestellt.

Schlüsselfertig

Die Ausbaustufe beinhaltet, bis auf die Außenanlagen, die Ausführung aller Gewerke

durch uns.

Beachten Sie bitte auch hier die grundsätzlich bauseitig zu erbringenden Leistungen.

Fast fertig

Das Haus ist innen, bis auf die Malerarbeiten und Bodenbeläge – außer Fliesen –

fertiggestellt.

Beachten Sie bitte auch hier die grundsätzlich bauseitig zu erbringenden Leistungen.

Ausbauhaus

Das Haus ist außen fertiggestellt.

Beim Ausbau können Sie sich selbst einbringen.

Beachten Sie bitte auch hier die grundsätzlich bauseitig zu erbringenden Leistungen.

Eigenleistungspakete

Natürlich können Sie zusätzlich zur gewählten Ausbaustufe Eigenleistungen erbringen.

Bedenken Sie hierbei bitte, dass für die meisten Arbeiten am Bau entsprechende

Sachkenntnis erforderlich ist.

Eigenleistungen lohnen sich dann, wenn Sie den Lohnanteil einsparen können und

lediglich die Materialkosten tragen müssen.

Sollten Eigenleistungen durch Dritte (Freunde und Bekannte usw.) ausgeführt werden,

sind diese bei der Berufsgenossenschaft anzumelden.

Beachten Sie grundsätzlich, dass haustechnische Installationen durch zugelassene

Fachbetriebe ausgeführt werden und Ausführungsplanungen für Leistungen, die in

Eigenleistung erbracht werden, nicht unser Leistungsbestandteil sind.

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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