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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

o Herstellungskosten für die Hausanschlüsse wie z. B. Wasser, Abwasser, Gas, Strom,

Fernwärme, Kommunikation etc. einschließlich Setzen der entsprechenden Zähler trägt

der Bauherr.

o Falls gewünscht, sind Messgeräte für Verbrauchsabrechnungen (Heizung,

Warmwasser, etc.) ebenfalls eine Bauherrenleistung.

o Bauherrenleistung sind ebenfalls alle weder in der Baubeschreibung noch in der

Leistungszusammenstellung als enthalten beschriebenen Leistungen. Dies gilt auch für

Leistungen, die aus technischen Gründen oder aufgrund von behördlichen Vorgaben

erforderlich werden.

o Antennen-/ SAT-Anlagen sind durch den Bauherrn herzustellen oder gesondert zu

beauftragen.

o Die Feinreinigung des Hauses nach Abschluss der

Bauleistungen ist Bauherrenleistung.

o Die nicht zu unserem Leistungsumfang gehörenden

Ausführungen, unabhängig davon, ob es sich um

Eigenleistungen, grundsätzlich nicht enthaltene

Ausführungen, bauseitige Leistungen oder in der Ausbaustufe nicht enthaltene

Leistungen handelt, sind nicht Vertragsbestandteil und deshalb durch den Bauherrn im

eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vergeben oder auszuführen.

o Die nachstehende Beschreibung dieser Gewerke dient lediglich als Orientierung und

beruht auf Annahmen. Die konkrete Ausführung ist durch den ausführenden

Unternehmer anhand der Örtlichkeiten zu prüfen.

Hinweise:

o folgende Unterlagen und Leistungen und alle damit verbundenen Kosten sind nicht im

Leistungsumfang enthalten und von den Bauherren vor Baubeginn (oder entsprechend

den Vorgaben) bereitzustellen:

• Katasterpläne, amtl. Lagepläne, Höhenpläne

• Einmessung des Gebäudes,

• Kanaltiefen und Lagepläne der Anschlussleitungen für TW, AW, Gas, Strom, Telekom

(Leitungsauskünfte der Medienträger),

• Sondernutzungsgenehmigungen, falls erforderlich (Halte- bzw. Parkverbote),

• Zufahrtsgenehmigungen (Baustellenzufahrt, Grundstückszufahrt),

• Baugenehmigung inkl. aller Anhänge,

• behördlich vorgeschriebene Abnahmen (z.B.: Schornsteinfeger)

• Sollten die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, kann

die zur Verzögerung der Ausführungsfrist führen.

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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