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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
o Herstellungskosten für die Hausanschlüsse wie z. B. Wasser, Abwasser, Gas, Strom,
Fernwärme, Kommunikation etc. einschließlich Setzen der entsprechenden Zähler trägt
der Bauherr.
o Falls gewünscht, sind Messgeräte für Verbrauchsabrechnungen (Heizung,
Warmwasser, etc.) ebenfalls eine Bauherrenleistung.
o Bauherrenleistung sind ebenfalls alle weder in der Baubeschreibung noch in der
Leistungszusammenstellung als enthalten beschriebenen Leistungen. Dies gilt auch für
Leistungen, die aus technischen Gründen oder aufgrund von behördlichen Vorgaben
erforderlich werden.
o Antennen-/ SAT-Anlagen sind durch den Bauherrn herzustellen oder gesondert zu
beauftragen.
o Die Feinreinigung des Hauses nach Abschluss der
Bauleistungen ist Bauherrenleistung.
o Die nicht zu unserem Leistungsumfang gehörenden
Ausführungen, unabhängig davon, ob es sich um
Eigenleistungen, grundsätzlich nicht enthaltene
Ausführungen, bauseitige Leistungen oder in der Ausbaustufe nicht enthaltene
Leistungen handelt, sind nicht Vertragsbestandteil und deshalb durch den Bauherrn im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vergeben oder auszuführen.
o Die nachstehende Beschreibung dieser Gewerke dient lediglich als Orientierung und
beruht auf Annahmen. Die konkrete Ausführung ist durch den ausführenden
Unternehmer anhand der Örtlichkeiten zu prüfen.
Hinweise:
o folgende Unterlagen und Leistungen und alle damit verbundenen Kosten sind nicht im
Leistungsumfang enthalten und von den Bauherren vor Baubeginn (oder entsprechend
den Vorgaben) bereitzustellen:
• Katasterpläne, amtl. Lagepläne, Höhenpläne
• Einmessung des Gebäudes,
• Kanaltiefen und Lagepläne der Anschlussleitungen für TW, AW, Gas, Strom, Telekom
(Leitungsauskünfte der Medienträger),
• Sondernutzungsgenehmigungen, falls erforderlich (Halte- bzw. Parkverbote),
• Zufahrtsgenehmigungen (Baustellenzufahrt, Grundstückszufahrt),
• Baugenehmigung inkl. aller Anhänge,
• behördlich vorgeschriebene Abnahmen (z.B.: Schornsteinfeger)
• Sollten die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, kann
die zur Verzögerung der Ausführungsfrist führen.
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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