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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

Bei notwendigen örtlichen, gewünschten oder durch die Baugenehmigung festgelegten

Anpassungen der höhenmäßigen Einordnung des Hauses werden die anfallenden

Mehrkosten gesondert berechnet.

Notwendige Wasserhaltungsmaßnahmen sind bauseitige Leistungen und nicht im

Leistungsumfang enthalten.

Sind laut Gebäudeplanung freistehende Wände, Stützen oder Säulen inkl.

Fundamentierung enthalten, werden die hierfür nötigen Erdarbeiten ebenfalls ausgeführt.

Hinweise:

o Die für die bauseitig zu erstellenden Hausanschlüsse notwendigen Erdarbeiten sind

bauseitig zu erbringen und nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

o Das Schnurgerüst/ die Schnurböcke sind nicht im Leistungsumfang enthalten und

beim zuständigen Vermessungsbüro zu beauftragen und zu vergüten.

Sollte das zuständige Vermessungsbüro diese Leistung nicht ausführen, kann die

Schurgerüstgestellung auch bei der MBH Projekt & Handels GmbH angefragt und

beauftragt werden. Die anfallenden Kosten werden gesondert berechnet.

o Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:

• das Heranschaffen von Mutterboden

• die Verfüllung bzw. Planie des abgeschobenen Oberbodens auf dem Grundstück

• die Zwischenlagerung des Aushubmaterials, wenn die Grundstücksgegebenheiten

dies nicht auf dem Grundstück zulassen

• gegen Mehrpreis kann die Abfuhr und Entsorgung des überschüssigen Bodens

vereinbart werden, je nach Bodenart und Verunreinigung ab 35,00 €/m³ (brutto)

für Bodenklassen 1-4, zzgl. evtl. notwendiger Gebühren für Beprobungen und

Laboruntersuchungen (behördliche Vorgaben), Abrechnung erfolgt nach Lieferschein

Notizen:

____________________________________

Datum/ Unterschrift Bauherr

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