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Ihre Angebotsunterlagen

Familie Polenz


MBH Projekt & Handels GmbH | Lilienthalstraße 3 | 18211 Bargeshagen

Herr

Tom Polenz

Lange Sraße 70

18356 Barth

Lilienthalstraße

18211 Bargeshagen

Telefon: 038203 – 61 66

Telefax: 038203 – 61 68

info@massiv-bau-haus.de

www.massiv-bau-haus.de

Kunden-Nr. : 31320

Angebot 00018/20

Bargeshagen 10.04.2020

Neubau Bungalow in Barth

Sehr geehrter Herr Polenz,

wir danken für Ihre Anfrage. Gerne erstellten wir auf der Grundlage der von Ihnen erhaltenen Daten,

das nachfolgend beschriebene Angebot.

Position Menge ME Bezeichnung E-Preis G-Preis

1.

Unsere Inklusivleistungen!!!

Haustyp: Bungalow (Wohnnutzfläche = ca. 111,83 m²) entsprechend Ihrer

Email vom 07.04.2020 und der Allgemeiner Bauleistungsbeschreibung

„Bungalow"

- garantierte Bauzeit 7 Monate -

Allgemeines

individuelle Architektenplanung – kostenfreie Änderungen bis zur Bauantragsstellung

Erstellung Bauantragsunterlagen, Statische Berechnung und Energieausweis

Erdarbeiten/ Gründung

komplette Baustelleneinrichtung (Bautoilette, Fassadengerüst, Bauschuttberäumung)

Erdarbeiten, Mutterbodenaushub = 30 cm, Sauberkeitsschicht = 30 cm

umlaufende Frostschürze – Tiefe 80 cm

biegesteife Bodenplatte – Stärke = 20 cm

____________________________________________________________________________________________

Geschäftsführer: Handelsregister: HRB 8429 Ostseesparkasse Rostock

Roland Baustian Steuernummer: 079/114/01961 IBAN: DE10 1305 0000 0505 0218 46

BIC: NOLADE21ROS


MBH Projekt & Handels GmbH 10.04.2020

Angebot 00018/20

Blatt

2

Position Menge ME Bezeichnung E-Preis G-Preis

Mauerwerk/ Außenputz

einschalige Außenwände

- Tragschale: Porenbeton, Stärke = 36,5 cm

- Außenputz entsprechend Allgemeiner Bauleistungsbeschreibung

- Farbgebung Hellbezugswerte 90 - 60

sämtliche tragende Innenwände massiv gemauert (Porenbeton)

Dachstuhl

Studiobinderdachstuhl aus KVH-Holz (Konstruktionsvollholz) - Dachneigung 25°

o kein chemischer Holzschutz erforderlich

Dachüberstände – umlaufend = 80 cm

o Endanstrich, Farbe: weiß

Dacheindeckung

Dacheindeckung mit Tondachziegeln, engobiert (schwarz (matt), schiefergrau, rot oder rotbraun)

Fenster/ Türen außen

alle Fenster und Terrassentüren erhalten eine Dreifachverglasung mit einem

Ug-Wert von 0,5 W/(m²K)

alle Fenster und Türen/ außen zweifarbig: innen weiß, außen anthrazit

Fenstergriffoliven mit Druckknopf (einbruchhemmend)

Innenfensterbänke aus Agglomarmor (3 Sorten zur Auswahl)

Außenfensterbänke und Austritte - aus Granit

inkl. Hauseingangstür – 8 Standardhaustürtypen zur Auswahl

Trockenbau

Zwischensparrendämmung – WLG 035

wärmegedämmte Einschubtreppe (60 x 120 cm)

Innentüren

Innentüren – entsprechend Bemusterung (4 Modelle zur Auswahl)

Edelstahlinnentürdrückergarnituren – 4 Modelle im Standard

Lichtausschnitte sind nicht im Leistungsumfang enthalten

Innenputz

Innenputz als Kalk-Gipsputz – atmungsaktiv, gutes Raumklima - Qualitätsstufe Q2

inkl. Kalk-Zementputz im Bad


MBH Projekt & Handels GmbH 10.04.2020

Angebot 00018/20

Blatt

2

Position Menge ME Bezeichnung E-Preis G-Preis

Heizung/ Sanitär

Fußbodenheizung im gesamten Erdgeschoss, alle Räume einzeln regelbar

inkl. Luft-Wärmepumpe, Wolf - Monoblock (abweichend von der Bauleistungsbeschreibung)

Abweichung von der Bauleistungsbeschreibung:

- Sanitärausstattung - Serie Vigour "Clivia" - www.vigour.de/designlinien/clivia

Fliesenarbeiten

Bodenfliesen inkl. Sockelfliesen (geschnitten aus Bodenfliesen) im HWR, im Bad, in der

Diele und in der Küche

- Materialpreis = 30,00 €/m² (brutto)

Wandfliesen im Bad (H = ca. 1,50 m, Duschbereich = ca. 2,10 m), Materialpreis = 30,00 €/m² (brutto)

inkl. Verlegung bis Fliesengrößen 30/ 60 cm

Elektro

Anzahl der Steckdosen, Antennendosen, Telekommunikationseinrichtungen etc. entsprechend der

Allgemeinen Bauleistungsbeschreibung

inkl. Überspannungsschutz (Pflicht seit 01.01.2018)

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Fest- und Pauschalpreis 189.976,00 €

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Die Gesamtsumme beinhaltet die zur Zeit gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%.

Wir hoffen, dass dieses Angebot Ihren Vorstellungen entspricht.

An dieses Angebot halten wir uns 4 Wochen gebunden.

Zur weiteren Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

MBH Projekt & Handels GmbH

Roland Baustian


Allgemeine Bauleistungsbeschreibung

„Haustyp Bungalow“


Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

Inhaltsverzeichnis

Wir stellen uns dem Vergleich!!!

1. Leistungsumfang Seite 4

2. Qualitätssicherung Seite 9

3. Sicherheit Seite 10

4. Grundstück Seite 11

5. Architekten- & Ingenieurleistungen Seite 13

6. Bauleitung Seite 16

7. Baustelleneinrichtung Seite 17

8. Erdarbeiten Seite 19

9. Gründung – Bodenplatte Seite 21

10. Außenwände Seite 24

11. Gebäudetrennwände Seite 25

12. Innenwände Seite 26

13. Decken/ Raumhöhen Seite 27

14. Trockenbau Seite 28

15. Außenputz Seite 30

16. Innenputz Seite 31

17. Estrich (Fußbodenaufbau) Seite 32

18. Dachstuhl Seite 33

19. Dacheindeckung Seite 34

20. Dachklempnerarbeiten Seite 35

21. Schornstein Seite 36

____________________________________

Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

22. Fenster und Terrassentüren Seite 37

23. Fensterlüftung Seite 38

24. Innen- und Außenfensterbänke Seite 39

25. Haus- und Nebeneingangstüren Seite 40

26. Rollläden und/ oder Raffstores Seite 42

27. Dachflächenfenster Seite 44

28. Innentüren Seite 45

29. Heizungsanlage Seite 46

30. Wasser- und Abflussinstallation Seite 48

31. Sanitärinstallation Seite 50

32. Wärmepumpen Seite 53

33. Lüftungsanlage Seite 56

34. Elektroinstallation Seite 58

35. Fliesenarbeiten Seite 63

36. Hausübergabe Seite 65

37. Bauherrenleistungen Seite 66

38. Schlussbestimmungen Seite 67

Notizen:

____________________________________

Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

1. LEISTUNGSUMFANG

Grundlage für die Preisbildung sind die Baubeschreibung, Ihre individuelle Hausplanung und

die Leistungszusammenstellung (Angebot).

In dieser werden Detaillierungen und Abweichungen von der Baubeschreibung im Einzelnen

festgelegt.

Die Bebilderung der Baubeschreibung beinhaltet

ausschließlich beispielhafte Darstellungen und bildet in

keinem Fall den vereinbarten Leistungsumfang ab.

Die Bauausführung der Häuser erfolgt in

handwerksgerechter, konventioneller Bauweise nach

den Regeln der Baukunst und den geltenden DIN-

Vorschriften. Änderungen bleiben vorbehalten, sofern

neue Erkenntnisse oder Bauvorschriften diese

erforderlich machen.

Bestandteil des Vertrages zur technischen Ausführung des Bauvorhabens ist die

Energieeinsparverordnung der aktuellen Fassung, VDE-Richtlinien und technische

Anschlussbedingen (TAB) und die technischen Richtlinien für die Gas- und

Wasserinstallation (TRGI) in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des

Vertragsabschlusses.

Für die Ausführungsphase werden Genehmigungspläne (Rohbauplanung) im Maßstab 1:100

erstellt, diese sind die Grundlage für alle ausführenden Gewerke.

Hinweis:

Separate Leitungs- oder Verlegepläne für Heizung, Sanitär und Elektro sind nicht

Leistungsbestandteil.

Ebenfalls nicht im Leistungsumfang enthalten sind der amtliche Lageplan sowie eine

Flurkarte, die Vermessungsleistungen im Zuge des Hausbaus sowie eine eventuell

notwendige Prüfstatik.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass zur fachgerechten Planung Ihres Hauses Angaben zu

den notwendigen Kanaltiefen und Lagepläne der Anschlussleitungen für TW, AW, Gas (evtl.

Fernwärme), Strom, Telekom vorliegen müssen (Leitungsauskünfte der Medienträger).

Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen behilflich.

Sofern daraus Kosten (Auskunftsgebühren) entstehen, sind diese durch den Bauherren zu

tragen.

Im Leistungsumfang enthalten ist eine Standard-EnEV-Berechnung.

Sofern das Bauvorhaben den Anforderungen eines KfW-Energieeffizienzhauses entsprechen

soll (KfW 55 oder besser), sind zusätzliche Berechnungen notwendig.

Dabei handelt es sich um über den Standard hinausgehende detaillierte Berechnungen und

Erfassung aller relevanten zweidimensionalen Wärmebrücken eines Gebäudes zur

Erstellung eines Gleichwertigkeitsnachweises nach DIN 4108 Bl. 2.

Es entstehen zusätzliche Kosten.

Sollte die Berechnung ergeben, dass zum Erreichen des energetischen Zieles weitere

Maßnahmen (z.B. Verbesserung und/ oder Verstärkung der Dämmung, Verbesserung des

Wandaufbaus etc.) notwendig werden, sind diese gesondert zu vereinbaren.

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

Hinweis:

Im Zuge des Nachweises des Erreichens eines KfW-Standards (KfW 55 oder besser)

werden seitens der KfW- Bank zusätzliche Maßnahmen, z.B. eine Baubegleitung durch

einen Energieberater, gefordert. Diese sowie alle notwendigen Bestätigungen sind durch die

AG direkt mit einem Energieberater zu vereinbaren und durch diesen abzurechnen.

Die Baubeschreibung und die Leistungszusammenstellung (Angebot) sind den

Planzeichnungen grundsätzlich vorrangig, es sei denn, dass in der Baubeschreibung oder

der Leistungszusammenstellung (Angebot) ausdrücklich auf die Planzeichnung verwiesen

wird.

Alle in den Bauzeichnungen und in der Baubeschreibung enthaltenen Maße und

Rohbaumaße sind grundsätzlich ca.-Werte und werden erst mit der Genehmigungsplanung

spezifiziert.

Beachten Sie bitte, dass die in Plänen dargestellten Einrichtungsgegenstände, Küchen- und

Badeinrichtungen, Außenanlagen sowie Gebäude und Bauwerke außerhalb des Hauses

einschließlich Fertiggaragen lediglich der beispielhaften Darstellung der Nutzungsmöglichkeiten

dienen und nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung sind, es sei denn,

diese Leistungen sind explizit in der Leistungszusammenstellung (Angebot) ausgewiesen.

Nach Fertigstellung des Bauantrags wird basierend auf der Baubeschreibung und der

Leistungszusammenstellung (Angebot) die individuelle Ausstattung für Ihr persönliches

Traumhaus festgelegt.

Diese Bemusterung findet sowohl an unserem Unternehmenssitz als auch in den jeweiligen

Fachausstellungen (bspw. Fliesen, Sanitärausstattung o.ä.) statt.

Nach Abschluss aller unserer vertraglich vereinbarten Leistungen übergeben wir Ihnen Ihr

zukünftiges Heim besenrein und entsorgen durch uns verursachten Bauschutt fachgerecht

und führen die Verpackungsreste dem Recyclingprozess zu.

Als Bauherrenleistung, bauseitig oder bauseits wird eine Leistung bezeichnet, die nicht in

unserem Leistungsumfang enthalten ist und vom Bauherrn selbst ausgeführt oder vom

Bauherrn anderweitig vergeben wird.

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

Ausbaustufen

Sie können bei unseren Häusern zwischen verschiedenen Ausbaustufen wählen. Diese

stellen eine aus unserer Erfahrung heraus optimierte Zusammenstellung von Leistungen dar.

Natürlich können Sie zusätzliche Eigenleistungen oder die Lieferung von Leistungspaketen

vereinbaren. Die Außenanlagen sind grundsätzlich nicht Bestandteil unserer Ausbaustufen.

Zwischen folgenden Ausbaustufen für Ihr Haus können Sie wählen:

Planungspaket

Das Planungspaket (separater Planungsauftrag) umfasst alle notwenigen Unterlagen für

die Erstellung des Bauantrages entsprechend der Bauvorlagenverordnung.

Weiterhin werden durch die jeweiligen Fachplaner die Tragwerksplanung (Statik) sowie

der Energiebedarfsausweises nach aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV)

erarbeitet.

Enthalten sind die Berechnungen der Wohnfläche nach der DIN 277 und der

Wohnflächenverordnung.

Bei Vereinbarung von Erdwärmepumpen werden durch uns bzw. das entsprechende

Fachunternehmen die notwendigen Anträge bei der unteren Wasserbehörde gestellt.

Schlüsselfertig

Die Ausbaustufe beinhaltet, bis auf die Außenanlagen, die Ausführung aller Gewerke

durch uns.

Beachten Sie bitte auch hier die grundsätzlich bauseitig zu erbringenden Leistungen.

Fast fertig

Das Haus ist innen, bis auf die Malerarbeiten und Bodenbeläge – außer Fliesen –

fertiggestellt.

Beachten Sie bitte auch hier die grundsätzlich bauseitig zu erbringenden Leistungen.

Ausbauhaus

Das Haus ist außen fertiggestellt.

Beim Ausbau können Sie sich selbst einbringen.

Beachten Sie bitte auch hier die grundsätzlich bauseitig zu erbringenden Leistungen.

Eigenleistungspakete

Natürlich können Sie zusätzlich zur gewählten Ausbaustufe Eigenleistungen erbringen.

Bedenken Sie hierbei bitte, dass für die meisten Arbeiten am Bau entsprechende

Sachkenntnis erforderlich ist.

Eigenleistungen lohnen sich dann, wenn Sie den Lohnanteil einsparen können und

lediglich die Materialkosten tragen müssen.

Sollten Eigenleistungen durch Dritte (Freunde und Bekannte usw.) ausgeführt werden,

sind diese bei der Berufsgenossenschaft anzumelden.

Beachten Sie grundsätzlich, dass haustechnische Installationen durch zugelassene

Fachbetriebe ausgeführt werden und Ausführungsplanungen für Leistungen, die in

Eigenleistung erbracht werden, nicht unser Leistungsbestandteil sind.

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

Ihre Eigenleistungen müssen den anerkannten Regeln der Technik und den relevanten

DIN- und Herstellervorschriften entsprechen.

Ihre Eigenleistungen führen Sie innerhalb der laut

Bauzeitenplan vorgesehenen Zeitfenster aus.

Sollte es hierbei auf Grund von Verzögerungen zur

Mehrkosten kommen, werden Ihnen diese gesondert

in Rechnung gestellt.

Die Bauzeit, verlängert sich hierbei automatisch um die Zeit der Verzögerung und sich

daraus ergebende zusätzliche Vergabeverzögerungen.

Wir übernehmen keine Bauleitung und keine Gewährleistung für Ihre Eigenleistungen.

Aus Eigenleistungen entstandener Abfall und Bauschutt ist vom Bauherrn eigenverantwortlich

zu entsorgen.

Bauherrenleistungen

Um den reibungslosen Bauablauf zu

gewährleisten, sind wir auf Ihre Mitarbeit

angewiesen.

Dies ist zum Beispiel bei Entscheidungen in der

Bauausführung und bei der Materialauswahl der

Fall.

Nur so können wir sicherstellen, dass Ihr Haus in

der vereinbarten Qualität und Bauzeit erstellt

wird.

Darüber hinaus sind für die Ausführung Ihres Hauses einige kostenpflichtigen Leistungen

von Ihnen direkt zu übernehmen.

Diese sind in den entsprechenden Bereichen der Baubeschreibung aufgeführt und

beinhalten z. B. folgende Leistungen:

o Das Baugrundgutachten ist Leistung des Bauherrn und muss vor Planungsbeginn zur

Verfügung gestellt werden. Nur mit diesem kann eine detaillierte Planung und

kalkulatorische Bewertung der Grundstückssituation vorgenommen werden.

o Baugenehmigungsgebühren, die amtlichen Kosten für Vermessung und

Katasterunterlagen, Notargebühren und Grunderwerbssteuer, Gutachterkosten (z. B.

für Lärmschutz-/ Brandschutzgutachten), Abnahmegebühren, Gebühren für

Einmessungsbescheinigungen sowie bundeslandspezifisch erforderliche

Prüfstatikerkosten und Kaminkehrgebühren sind im Vertragspreis nicht enthalten.

o Die Installation von Gas, Wasser und Strom beginnt grundsätzlich ab

Hausanschlussraum bzw. Messeinrichtung. Die Hausanschlüsse bis zu diesem

Übergabepunkt sind bauseitig durch den Bauherren zu erbringen.

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

o Herstellungskosten für die Hausanschlüsse wie z. B. Wasser, Abwasser, Gas, Strom,

Fernwärme, Kommunikation etc. einschließlich Setzen der entsprechenden Zähler trägt

der Bauherr.

o Falls gewünscht, sind Messgeräte für Verbrauchsabrechnungen (Heizung,

Warmwasser, etc.) ebenfalls eine Bauherrenleistung.

o Bauherrenleistung sind ebenfalls alle weder in der Baubeschreibung noch in der

Leistungszusammenstellung als enthalten beschriebenen Leistungen. Dies gilt auch für

Leistungen, die aus technischen Gründen oder aufgrund von behördlichen Vorgaben

erforderlich werden.

o Antennen-/ SAT-Anlagen sind durch den Bauherrn herzustellen oder gesondert zu

beauftragen.

o Die Feinreinigung des Hauses nach Abschluss der

Bauleistungen ist Bauherrenleistung.

o Die nicht zu unserem Leistungsumfang gehörenden

Ausführungen, unabhängig davon, ob es sich um

Eigenleistungen, grundsätzlich nicht enthaltene

Ausführungen, bauseitige Leistungen oder in der Ausbaustufe nicht enthaltene

Leistungen handelt, sind nicht Vertragsbestandteil und deshalb durch den Bauherrn im

eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vergeben oder auszuführen.

o Die nachstehende Beschreibung dieser Gewerke dient lediglich als Orientierung und

beruht auf Annahmen. Die konkrete Ausführung ist durch den ausführenden

Unternehmer anhand der Örtlichkeiten zu prüfen.

Hinweise:

o folgende Unterlagen und Leistungen und alle damit verbundenen Kosten sind nicht im

Leistungsumfang enthalten und von den Bauherren vor Baubeginn (oder entsprechend

den Vorgaben) bereitzustellen:

• Katasterpläne, amtl. Lagepläne, Höhenpläne

• Einmessung des Gebäudes,

• Kanaltiefen und Lagepläne der Anschlussleitungen für TW, AW, Gas, Strom, Telekom

(Leitungsauskünfte der Medienträger),

• Sondernutzungsgenehmigungen, falls erforderlich (Halte- bzw. Parkverbote),

• Zufahrtsgenehmigungen (Baustellenzufahrt, Grundstückszufahrt),

• Baugenehmigung inkl. aller Anhänge,

• behördlich vorgeschriebene Abnahmen (z.B.: Schornsteinfeger)

• Sollten die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, kann

die zur Verzögerung der Ausführungsfrist führen.

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

2. QUALITÄTSSICHERUNG

Energieausweis

Wir erstellen für Sie den Nachweis über den Wärmeschutz des kompletten Gebäudes.

Für Ihr Haus wird ein Energieausweis nach aktueller Energieeinsparverordnung EnEV

erstellt.

Dieser berücksichtigt den Standort, die Ausrichtung des Hauses auf dem Grundstück

sowie die individuelle Architektur und die technische Ausstattung.

Blower-Door-Test

Zur Überprüfung der Luftdichtigkeit Ihres Hauses

führen wir eine im Leistungsumfang enthaltene

Luftdichtheitsmessung nach DIN EN 13 829 durch.

Der „Blower-Door-Test“ weist die Qualität der

Ausführung im Bereich der Luftdichtigkeit nach und

stellt ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Ihr Haus dar.

Bei der schlüsselfertigen Erstellung übernehmen wir

natürlich die Gewähr für die notwendige Luftdichtheit.

Bei Eigenleistung hat der Bauherr dafür Sorge zu tragen, dass jede Durchdringung des

Hauskörpers normgerecht, nach dem aktuellen Stand der Technik abgedichtet wird.

Der Blower-Door-Test ist in den Ausbaustufen „schlüsselfertig“ und „Fast fertig“ im

Leistungsumfang enthalten.

Baudokumentation

Mit Hausübergabe erhalten Sie eine komplette Baudokumentation.

Diese beinhaltet die Herstellerbescheinigungen und Lieferscheine aller am Bau beteiligten

Gewerke.

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

3. SICHERHEIT

Vertragserfüllungs- und/ oder Gewährleistungsbürgschaft

o Wir bieten Ihnen das Sicherheitspaket der VHV.

o Die Kombination aus Baufertigstellungs- und

Baugewährleistungs-Versicherung sichert die einzelnen

Baustufen optimal ab – von der Planungsphase bis zu

fünf Jahren nach der Bauabnahme.

o Zugleich profitieren Sie von einer gutachterlichen

Baubegleitung, die die Entstehung von Mängeln

minimiert und die Bauqualität steigert.

o Diese Leistung ist nicht im Standardleistungsumfang enthalten und wird bei Bedarf

gesondert angeboten.

Gewährleistung

o Die Gewährleistungsfrist für Ihr Haus richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch –

siehe Schlussbestimmungen.

Bauleistungsversicherung

o Die Bauleistungsversicherung schützt Ihr Bauvorhaben während der Bauzeit gegen

Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Wasser, Diebstahl und

Vandalismus.

o Die Versicherung ist bauseits durch den Bauherren abzuschließen.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

o Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherren vor Ansprüchen Dritter

und ist bauseitig durch den Bauherren abzuschließen.

Feuerrohbauversicherung

o Die Feuerrohbauversicherung kann gegebenenfalls über die folgende Wohngebäudeversicherung

abdeckt werden.

o Die Versicherung ist, wenn nicht anders vereinbart, bauseitig durch den Bauherren

abzuschließen.

Bauhelfer-Unfallversicherung

o Falls Sie Hilfe auf Ihrer Baustelle einplanen, dann sichern Sie diese in jedem Fall über

eine Bauhelfer-Unfallversicherung ab.

o Die Versicherung ist bauseitig durch den Bauherren abzuschließen.

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

4. GRUNDSTÜCK

Die Bereitstellung des Baugrundes mit

ausreichendem Lagerplatz und gesicherter

Zufahrtsmöglichkeit für schwere Fahrzeuge (40

Tonnen Gesamtgewicht, 22 Meter Länge und 3 m

Breite) bis zum Gebäude obliegt der

Bauherrschaft.

Wir gehen davon aus, dass das von Ihnen

vorgesehene Baugrundstück baureif und nach

öffentlichem Bau- und Planungsrecht bebaubar

ist.

Folgende Grundstücksvoraussetzungen stellen die Basis der nachfolgend beschriebenen

Leistungen dar:

o ebenes, nicht unter Straßenniveau liegendes Gelände

o Bodenklasse 3-5 nach DIN 18300, Erdbebenzone 0, Schneelastzone 1, Windzone1,

kein Hochwasser- Überschwemmungs- oder Bodensenkungsgebiet, keine

Grundstücksaltlasten

o das Grundstück muss vermessen sein, Grenzsteine sind nachzuweisen und evtl.

vorhandene Leitungen, bzw. Grunddienstbarkeiten (Baulasteinrichtungen etc.) sind

schriftlich, als Lageplan, mitzuteilen.

o Freileitungen über dem Baugrundstück müssen während der Bauzeit aus

Sicherheitsgründen entfernt werden

o Lastfall Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser DIN 18195 Teil 4

o mindestzulässige Steifeziffer 20 Mn/m² und mind. Bodenpressung 5 MN/m²

o schicht- und grundwasserfreies Erdreich, max. Bemessungswasserstand 100 cm unter

Fundament- bzw. Bodenplatte

Sofern aufgrund der Grundstücksvoraussetzungen abweichende Ausführungen wie z. B.

Pfahlgründungen, Spundwände, Sondergründungen, Auftriebssicherungen oder andere

statische Dimensionierungen nötig werden, sind diese nicht Bestandteil des

Leistungsumfangs und werden gesondert angeboten und vergütet.

Insbesondere dann, wenn diese Informationen erst nach den durch den Bauherren zu

schaffenden Planungsvoraussetzungen und dem bauseitigen Bodengutachten

Vertragsbestandteil werden, ist erst zu diesem Zeitpunkt eine preisliche Bewertung und

Berücksichtigung in Ihrer individuellen Leistungszusammenstellung möglich.

Die Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Kanalnetz für das anfallende Schmutz- und

Regenwasser auf dem Grundstück oder unmittelbar angrenzend wird vorausgesetzt und

ist die Grundlage für die Planung der Entwässerungsanlage.

Beachten Sie bitte, dass behördliche Gebühren, Notargebühren, die Grunderwerbssteuer,

Anschlussgebühren, Abnahmegebühren, Gebühren für die Einmessungsbescheinigung

etc. als bauseitige Leistungen durch den Bauherren zu tragen sind.

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

Hinweise:

o Diese Baugrundanalyse ist im Festpreis nicht

enthalten!

o Der Bauherr muss dem Auftragnehmer (MBH)

14 Tage nach Vertragsunterzeichnung ein

Bodengutachten vorlegen.

o Aus dieser Baugrundanalyse gehen sämtliche

Bodenkennwerte, Gründungs-empfehlungen

und Grundwasserverhältnisse hervor.

o Wird das Gutachten vom Bauherrn nicht

beigebracht, so trägt der Bauherr das gesamte

Risiko. Der Auftragnehmer (MBH) übernimmt

für diesen Fall keinerlei Haftung in Bezug auf

Folgeschäden.

o Für verunreinigte Böden oder nicht tragfähigen Baugrund haftet der Bauherr.

o Ein dadurch notwendiger Bodenaustausch wird gesondert nach Aufmaß berechnet.

Notizen:

____________________________________

Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

5. ARCHITEKTEN- & INGENIEURLEISTUNGEN

Planungsvoraussetzungen

Die Schaffung der Planungsvoraussetzungen obliegt ausschließlich und vollumfänglich

den Bauherren.

Dies bedeutet insbesondere die Beschaffung der katasteramtlichen Pläne (Flurkarte), des

amtlichen Lageplanes, des Bebauungsplanes und der lokalen Bauvorschriften

(Ortsgestaltungssatzung) inkl. der Nachbarunterschriften sowie Informationen zur Lage

und Tiefe der öffentlicher Ver- und Entsorgungsleitungen (Spartenpläne).

Wir gehen davon aus, dass Ihr Grundstück vermessen ist, alle Grenzsteine gut sichtbar

sind bzw. von Ihnen freigelegt und zugänglich gemacht werden.

Das Baugrundgutachten ist Leistung des

Bauherrn und muss vor Planungsbeginn zur

Verfügung gestellt werden.

Die Einmessung der Gebäudehauptachsen

obliegt einem von Ihnen beauftragten

Vermessungsingenieur, den wir Ihnen gerne

vermitteln.

Die Einmessbescheinigung ist vor Baubeginn

vorzuweisen.

Die spätere katasteramtliche Gebäudeeinmessung

liegt ebenso in Ihrem Verantwortungsbereich.

Spezielle grundstücks- und länderspezifische Nachweise sowie Planungen auf Anordnung

behördlicher Stellen, Waldumwandlungsanträge, Schallschutznachweise, Brandschutzberechnungen

/-konzepte, Abrissanträge, Bestandszeichnungen, Baumfällgenehmigungen,

Verschattungssimulation, Regenwasserversickerungsgutachten und

Versickerungsnachweise, Außenanlagenplanung, Grünplanung und weitere nicht

aufgeführte Planungsleistungen sind, wenn benötigt, bauseitige durch den Bauherren zu

erbringende Leistungen.

Vorentwurf

Damit Sie eine wirkliche Vorstellung von Ihrem neuen Haus erhalten, erstellen wir Ihnen

bereits den Vorentwurf als dreidimensionalen, räumlichen Entwurf, basierend auf Ihren

Wünschen.

Unsere Kalkulationssoftware agiert dabei im Hintergrund unseres Planungsprogrammes,

so dass wir Ihnen als Ergebnis der Vorentwurfsplanung bereits eine aussagekräftige, auf

Ihren Vorgaben basierende Leistungszusammenstellung (Angebot) vorlegen.

Auf dieser Basis können Sie nun entscheiden, ob Sie mit uns Ihr Haus bauen wollen oder

erst einmal eine detaillierte Planung beauftragen möchten.

Als Unterstützung für Ihre Finanzierung erstellen wir Ihnen die notwendigen

Finanzierungsunterlagen (nach Abschluss eines Planungspakets entsprechend Punkt 1 –

LEISTUNGSUMFANG).

____________________________________

Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

Und das sind die nächsten Schritte

Wir besichtigen Ihr Grundstück, um uns vor Ort ein exaktes Bild machen zu können.

Bei eventuell notwendigen Behördenverhandlungen beraten wir Sie gern und geben Ihnen

die uns möglichen Hilfestellungen.

Das Bauantragsgespräch ist ein Gespräch mit Ihrem persönlichen Bearbeiter in unserem

Hause.

Die Vertragsplanung und die Bemusterung werden detailliert besprochen,

grundstücksrelevante Details z.B. aus dem Bodengutachten ausgewertet und eventuelle

zusätzlichen Wünsche aufgenommen.

Bauantrag

Wir erstellen alle für Ihren Bauantrag

erforderlichen Bauzeichnungen und Berechnungen.

Diese Unterlagen werden Ihnen nach

Fertigstellung zur Übergabe an die zuständige

Baubehörde ausgehändigt.

Die Bauantragsunterlagen bestehen aus:

o Anfertigen der erforderlichen Bauzeichnungen (Genehmigungsplanung)

o alle notwendigen statischen Berechnungen

o Energienachweise auf der Grundlage der EnEV und des EE-WärmeG (in der aktuellen

Fassung)

o Im Leistungsumfang sind bis zu 3 Vorabzüge enthalten.

o Bei Bauvorhaben in B-Plangebieten wird die Vorlage in der Genehmigungsfreistellung

(Bearbeitungsfrist bis zu einem Monat) erstellt.

Für alle Bauvorhaben außerhalb von B-Plangebieten erfolgt die Erstellung des

Bauantrages im vereinfachten Verfahren (Bearbeitungszeit bis zu 3 Monaten).

Hinweise:

o

o

o

o

Der erforderliche aktuelle Flurkartenauszug (nicht älter als 3 Monate) ist vom

Auftraggeber (Bauherr) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zur Verfügung

zu stellen.

Die Lieferung eines amtlichen Lageplanes für das zu bebauende Grundstück erfolgt

durch den Bauherrn.

Bei den für jedes Bauobjekt, individuell gefertigten Zeichnungsunterlagen können

durch die statische Berechnung und durch den Wandaufbau geringfügige

Maßabweichungen gegenüber dem Projektentwurf entstehen.

Umplanungen, die nach Einreichung des Bauantrages oder in der Bauphase erfolgen,

sind im Hauspreis nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

Behördliche Abstimmungen im Rahmen der Bauantragsstellung sind im Preis enthalten.

Hierfür erteilen Sie uns hiermit die notwendige Architektenvollmacht.

Kosten und Gebühren von öffentlichen Ämtern und Medienträgern wie z. B.

Baugenehmigungsgebühren, eventuelle länderspezifische Prüfstatiken, Kosten für

Katasterunterlagen, amtliche Vermessungen und die Ermittlung des

Bemessungswasserstandes sowie eventuelle weitere Kosten, die durch Auflagen von

Behörden, Gutachtern, Fachingenieuren und den Schornsteinfeger entstehen, werden

vom Bauherrn übernommen.

Bei der bauseitigen Beantragung der Hausanschlüsse bei den zuständigen

Versorgungsbetrieben unterstützen wir Sie, sofern die Haustechnik Bestandteil unseres

Leistungsumfangs ist.

Notizen:

____________________________________

Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

6. BAULEITUNG

Während der Bauzeit ist die Bauleitung der MBH der wichtigste Partner für Sie als

Bauherr.

Der Bauleiter der MBH realisiert Ihr Bauvorhaben nach den Vertragsunterlagen, den

Baugenehmigungsunterlagen sowie der statischen Vorgaben.

Während der Bauzeit kontrolliert der Bauleiter regelmäßig Ihre Baustelle, koordiniert den

Einsatz der Handwerker und achtet natürlich auf die Qualität der Bauausführung.

Er koordiniert alle notwendigen behördlichen Abnahmen (Prüfstatik – sofern erforderlich,

Schornsteinfeger etc.), die Kosten dieser Abnahmen gehen zu Lasten der Auftraggeber.

Für sämtliche nicht in unserem Leistungsumfang enthaltenen Ausführungen stellt der

Bauherr die Bauleitung bauseits zur Verfügung.

Zur Durchführung des Bauvorhabens bevollmächtigt der Bauherr unsere Bauleitung zur

Ausübung des Hausrechts auf der Baustelle.

Die Bauleitung überwacht, koordiniert, dokumentiert

und kontrolliert die auszuführenden

Bauleistungen in vertraglicher, qualitativer und

terminlicher Hinsicht.

Gewünschte Baustellentermine werden mit Ihnen

durch unsere Bauleitung abgestimmt.

Um einen optimalen Ablauf zu gewährleisten,

erstellen wir einen exakten Bauzeitenplan und

sorgen durch die detaillierte Bemusterung für die

optimale Materialkoordination auf der Baustelle.

Baubegleitung gemäß KfW-Anforderung

o Finanzieren Sie Ihr Haus mit KfW-Mitteln, ist eine fachliche Baubegleitung durch einen

zertifizierten Energieberater erforderlich.

o Diese Leistungen müssen Sie selbst beauftragen und vergüten.

o Dies gilt ebenso für die zur KfW-Förderung benötigten Dokumentation und den

Luftdichtigkeitstest.

o Bitte denke Sie in jedem Fall daran, uns direkt zu informieren, wenn Sie KfW-Mittel

beantragen.

Hinweise:

o In dem Bauzeitenplan können sich Änderungen ergeben.

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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7. BAUSTELLENEINRICHTUNG/ GRUNDSTÜCKSANFORDERUNGEN

Die Baustellenzu- und -abfahrt, Durchfahrtsbreite 5 m, muss hindernisfrei für schweres

Gerät, wie LKW und Autokran, sein.

Wir benötigen für unsere Arbeiten einen ausreichend, tragfähigen Kranstellplatz (ca. 5 m x

10 m, 30 t Hublast) inkl. eines freien Schwenkbereichs für den Kran.

Diese Voraussetzungen sind bauseits zu erbringen.

Sollte aufgrund örtlicher Gegebenheiten (keine Zufahrt, zu großer Abstand des

Kranstellplatzes zum Haus oder ähnliches) ein größerer Kran erforderlich sein, sind die

Mehrkosten vom Bauherrn zu tragen.

Sollten Baustellensicherungsmaßnahmen wie eine Einzäunung der Baustelle oder eine

gesonderte Absicherung der Baugrube notwendig sein, wird der Bauherr diese in

Abstimmung mit uns veranlassen.

Die entstehenden Kosten, auch Verwaltungs- und Nutzungsgebühren werden durch den

Bauherren getragen.

Eventuell notwendige Straßensperrungen sind, wenn nicht im Angebot explizit

beschrieben, bauseitige Leistungen.

Das Baugrundstück in seiner Beschaffenheit muss baureif vor Baubeginn zur Verfügung

stehen.

Eventueller Baumbestand oder Schuttablagerungen im Bereich des Baukörpers sind

durch den Bauherrn vor Baubeginn zu entfernen.

Es wird von einem ebenen Geländeniveau ausgegangen.

Es wird angenommen, dass es sich um ein ebenes und bebaubares Grundstück handelt,

dass nicht in einem Erdbeben-, Hochwasser-, Überschwemmungs- oder

Erdsenkungsgebiet liegt.

Wir weisen darauf hin, dass ein erhöhter Grundwasserspiegel, Schichtenwasser und

Hangwasser eine offene Wasserhaltung oder Versickerungsanlagen erfordern, welche

vom Auftraggeber (Bauherrn) zu beauftragen und zu vergüten sind.

Für schnee- und eisfreie Zufahrten bis zum Gebäude sowie für das Beräumen der

Bodenplatte zur Durchführung der Baumaßnahme ist der Bauherr verantwortlich.

Für Baustrom inkl. Baustromkasten sowie für Bauwasser inkl.

Standrohr und Wasserhahn ist der Bauherr verantwortlich.

Für den Baubeginn ist es erforderlich, dass über den

Auftraggeber die notwendigen Anschlüsse für Baustrom und

Bauwasser auf dem Grundstück bereitgestellt werden.

Der Baustromkasten muss mit einem Fehlerstromschutzschalter,

63 Ampere-Absicherung, CEE Stecker 32A, 1

x Steckdose 400 V, min. 3 x Steckdosen 240 V ausgestattet

sein und nicht weiter als 15 m vom Gebäude entfernt

aufgestellt werden.

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Die Kosten für die Bereitstellung (Baustromverteiler, Standrohr und Wasserhahn für

Bauwasser oder Bauwasseranschluss) sowie die Verbrauchskosten, Miete

Baustromverteiler sowie die Kosten für das Trocken- bzw. Aufheizen des Estrichs

während der Bauphase sind nicht im Festpreis enthalten und durch den Bauherrn zu

tragen.

Die Stoßlüftung und Trocknung, inkl. das Entleeren der Bautrockner führt der

Auftragnehmer während der Bauzeit durch, um Schäden durch zu hohe Feuchtigkeit zu

vermeiden.

Eine Bautoilette wird von der Firma MBH Projekt &

Handels GmbH gestellt.

Stellung, sowie der Auf- und Abbau von Gerüsten erfolgt

im Rahmen der Erstellung des Bauvorhabens.

Die Entsorgung von Bauschutt ist im Preis enthalten

(dies gilt nicht für Bauschutt aus Eigenleistungen).

Bedingt durch die Bauzeit, können zusätzliche Maßnahmen zur Austrocknung des

Gebäudes erforderlich werden.

Insbesondere während der Wintermonate, können zusätzliche elektrische Heizgeräte oder

Bautrockner erforderlich werden.

Zusätzliche elektrische Heizgeräte oder eventuell notwendige Bautrockner während der

Bauzeit, gehen Zulasten des Auftraggebers (Bauherrn).

Zusätzliche elektrische Heizgeräte oder eventuell notwendige Bautrockner können auf

Wunsch auch nach der Bauzeit von der MBH Projekt & Handels GmbH gemietet werden.

Die Mietkosten sind vom Auftraggeber (Bauherr) zu zahlen.

Eine grobe Baureinigung (besenrein, Trockenreinigung) vor der Hausübergabe ist im

Festpreis enthalten.

Hinweise:

o Holen Sie frühzeitig die Anträge (Baustrom, Bauwasser, Trink-, Regen- und

Abwasser, Erdgas/ Fernwärme, Telekom) und reichen diese bei den zuständigen

Versorgungsunternehmen ein.

Die Beantragung kann einige Wochen dauern.

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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8. ERDARBEITEN

Die Grundstücksvoraussetzungen – Punkt 8 „Grundstücksanforderungen“ – müssen erfüllt

sein.

Sie stellen die Grundlage der folgend beschriebenen Leistungen dar.

Vorhandener Mutterboden wird im

Gebäudebereich bis zu 30 cm tief

abgetragen und seitlich direkt neben dem

Baufeld auf dem Grundstück gelagert.

Der Aushub der Fundamentgräben erfolgt

in der Regel mit einem Minibagger, der

Aushub wird direkt neben dem Baufeld auf

dem Grundstück gelagert.

Es erfolgt Bodenaushub von gewachsenem

Boden (Bodenklassen 1-4 nach DIN 18300)

für die Fundamentgräben der Streifenfundamente.

Für verunreinigte Böden oder nicht tragfähigen Baugrund haftet der Bauherr.

Ein dadurch notwendiger Bodenaustausch wird gesondert nach Aufmaß berechnet.

Eventuell überschüssiger oder nicht geeigneter Bodenaushub der Baugrube kann, sofern

dieser keine Verwendung auf dem Baugrund findet, zu Lasten des Bauherrn abgefahren

werden.

Ist die Lagerung des Aushubs, aufgrund der Grundstückssituation, nicht möglich, trägt der

Bauherr die Kosten der Zwischenlagerung bzw. der Abfuhr.

Der Auftragnehmer (MBH) trägt die Kosten für das erforderliche verdichtete Kiesbett

(Sauberkeitsschicht) bis UK Bodenplatte bis 30 cm dick.

Ein Verdichtungsnachweis wird vor den Betonarbeiten erbracht.

Zusätzliche Maßnahmen zur Bodenverbesserung, die sich aufgrund der Baugrundanalyse

ergeben, sind nicht im Festpreis enthalten.

Einbringen der Sauberkeitsschicht

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Bei notwendigen örtlichen, gewünschten oder durch die Baugenehmigung festgelegten

Anpassungen der höhenmäßigen Einordnung des Hauses werden die anfallenden

Mehrkosten gesondert berechnet.

Notwendige Wasserhaltungsmaßnahmen sind bauseitige Leistungen und nicht im

Leistungsumfang enthalten.

Sind laut Gebäudeplanung freistehende Wände, Stützen oder Säulen inkl.

Fundamentierung enthalten, werden die hierfür nötigen Erdarbeiten ebenfalls ausgeführt.

Hinweise:

o Die für die bauseitig zu erstellenden Hausanschlüsse notwendigen Erdarbeiten sind

bauseitig zu erbringen und nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

o Das Schnurgerüst/ die Schnurböcke sind nicht im Leistungsumfang enthalten und

beim zuständigen Vermessungsbüro zu beauftragen und zu vergüten.

Sollte das zuständige Vermessungsbüro diese Leistung nicht ausführen, kann die

Schurgerüstgestellung auch bei der MBH Projekt & Handels GmbH angefragt und

beauftragt werden. Die anfallenden Kosten werden gesondert berechnet.

o Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:

• das Heranschaffen von Mutterboden

• die Verfüllung bzw. Planie des abgeschobenen Oberbodens auf dem Grundstück

• die Zwischenlagerung des Aushubmaterials, wenn die Grundstücksgegebenheiten

dies nicht auf dem Grundstück zulassen

• gegen Mehrpreis kann die Abfuhr und Entsorgung des überschüssigen Bodens

vereinbart werden, je nach Bodenart und Verunreinigung ab 35,00 €/m³ (brutto)

für Bodenklassen 1-4, zzgl. evtl. notwendiger Gebühren für Beprobungen und

Laboruntersuchungen (behördliche Vorgaben), Abrechnung erfolgt nach Lieferschein

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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9. GRÜNDUNG – BODENPLATTE

Die Grundstücksvoraussetzungen – Punkt 8 „Grundstücksanforderungen“- sowie die

Erdarbeiten – Punkt 9 „Erdarbeiten“ – müssen erfüllt sein.

Entwässerung:

Das Ausheben der Rohrgräben für die Grundleitungen der Hausentwässerung unter der

Bodenplatte und das anschließende Einsanden der Grundleitungen ist Leistungsbestandteil.

Enthalten sind die Grundleitungen für Schmutzwasser unter der Bodenplatte inkl. aller

notwendigen Formstücke für sämtliche laut Planung im Haus vorhandene

Wasseranschlüsse in PVC-KG Rohren mit einem Mindestdurchmesser von 100 mm.

Die Abflussleitungen für das Schmutzwasser werden mit dem erforderlichen Gefälle nach

DIN auf kürzestem Weg bis max. 2,5 m außerhalb des Hauskörpers verlegt.

Der Anschluss der Schmutzwasserleitungen an die Kanalisation ist eine bauseitig durch

den Bauherren zu erbringende Leistung, ebenso eventuell erforderliche Kontrollschächte,

Rückstausicherungen oder behördlich geforderte Druckprüfungen.

Die Lieferung und Verlegung

optionaler Regenwasserleitungen

und deren Anschlüsse an den

öffentlichen Kanal sind bauseitig

durch den Bauherren zu

erbringende Leistungen, so dies

gewünscht wird oder erforderlich ist.

Sollte eine Drainage erforderlich

sein, so ist diese bauseits durch

den Bauherren an eine geeignete

Vorflut anzuschließen.

Hinweise:

o Nicht im Leistungsumfang enthalten sind seitens der Versorgungsunternehmen

geforderte Sicherungseinrichtungen, Spezialabdichtungen und Hauseinführungen

(Mehrsparten).

o Diese werden entweder über die Versorgungsunternehmen bereitgestellt oder sind

durch die Bauherren beizustellen.

o Die Informationen zu den Hausanschlüssen sowie zu eventuell erforderlichen

Zusatzarbeiten und Kosten entnehmen Sie bitte den Anschlussbedingungen des

jeweiligen Versorgungsunternehmens (z.B. Strom- und Gasversorger, Stadtwerke und

Abwasser-Zweckverband).

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Bodenplatte:

Unter der Bodenplatte wird eine Ausgleichsschicht/ Sauberkeitsschicht gemäß Punkt 9

„Erdarbeiten“ eingebracht.

Die Gründung erfolgt über eine biegesteife Stahlbetonbodenplatte aus Beton C25/30

(Stärke = 20 cm).

Bewehrt wird die Bodenplatte mit 2 Bewehrungsmatten Q 254A (unten und oben) inkl. der

Abstandshalter und einer Noppenbahn als Sauberkeitsschicht.

Sollten aufgrund der Bodenverhältnisse andere Bewehrungsmatten zum Einsatz kommen,

wird in der Statik dazu Stellung genommen.

Die daraus resultierenden Mehrkosten werden gesondert berechnet.

Die Bodenplatte wird gemäß DIN eben abgezogen.

Die Streifenfundamente oder die Frostschürzen für die Außenwände werden in der

statisch erforderlichen Breite bis zu einer Tiefe von ca. 80 cm in Erdschalung unbewehrt

betoniert und frostfrei gegründet.

Laut Statik eventuell zusätzlich benötigte Streifenfundamente unterhalb der Bodenplatte

werden in der statisch notwendigen Breite und Tiefe ausgeführt.

Die daraus resultierenden Mehrkosten werden gesondert berechnet.

Umlaufend wird an den Stirnseiten der Fundamentplatte eine 20 cm hohe und 6 cm starke

Randschalung (Styrodur) eingebaut.

Mit diesem Dämmstreifen an den Stirnseiten erreicht die Bodenplatte Ihre Grundmaße

(Grundmaße sind vom jeweiligen Haustyp abhängig).

Die Dämmung der Frostschürze erfolgt, wenn dies laut der EnEV-Berechnung erforderlich

ist, in der in der EnEV ausgewiesenen Dimension.

Wenn die Ausführung einer Dämmung unter der Bodenplatte in der EnEV-Berechnung

festgelegt ist, so kommt hier Styrodur in der in der EnEV-Berechnung definierten Stärke

und Wärmeleitgruppe oder eine Glasschaumschotterschüttung zur Ausführung.

Die Planung und der Einbau einer Erdungsanlage, Ausführung in V4A Edelstahl, mit

Anschlussfahne in der Regel im Technikraum, laut DIN 18014 und VDE-Vorschrift ist im

Leistungsumfang enthalten.

Eventuelle, auf Grund von Auflagen durch Versorgungsunternehmen, zusätzlich

geforderte Abnahmen oder Messungen sind bauseits durch den Bauherren zu erbringen.

Auf der Bodenplatte wird als

zusätzlicher Schutz vollflächig eine

Abdichtung mit einer Bitumen-

Schweißbahn aufgebracht.

Sämtliche Abdichtungsmaßnahmen

sind für den Lastfall Bodenfeuchte

und nicht stauendes Sickerwasser

laut DIN 18195 Teil 4 ausgelegt.

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Sonstiges:

Die termingerechte Bereitstellung der Hausanschlüsse für Strom, Wasser, Gas/

Fernwärme, Telefon und Kabelanschluss obliegt den Bauherren.

Die Informationen zu den Hausanschlüssen, inkl. benötigter Leistungen sowie deren

Kosten, entnehmen Sie den Anschlussbedingungen des zuständigen, regionalen

Versorgers (z. B. Abwasserzweckverband, Stadtwerke etc.).

Die Bauherren sind für den Anschluss Ihres Hauses an die Ver- und Entsorgungsnetze

verantwortlich.

Frei stehende Stützen und Säulen mit Stützenfuß erhalten ein Einzelfundament

entsprechend Statik.

Bodenplatten für Nebengebäude, z. B. für Garagen, sind ebenfalls im Leistungsumfang

enthalten, sofern die Nebengebäude selbst Leistungsbestandteil sind und mit

Bodenplatten geplant sind.

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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10. AUSSENWÄNDE

Das Außenmauerwerk wird einschalig, massiv aus Porenbeton (Material: Porenbeton PP

2) – Stärke 36,5 cm hergestellt.

Es werden Porenbetonsteine mit der Wärmeleitfähigkeit = 0,10 W/ m*k verwendet.

Im Sockelbereich wird die erste Ziegelreihe mit einem 30-er Porenbetonstein angelegt.

Die vertikale Abdichtung im Sockelbereich wird in einer Höhe von ca. 40 cm über die

Bodenplatte und die erste Steinlage geführt.

Aufgrund statischer Erfordernisse ist es möglich,

dass innerhalb der Außenwände Stützen in

Stahlbeton oder Stahl ausgeführt werden müssen.

Die Öffnungsüberbauten und Ringankerausführungen

werden gemäß den statischen

Anforderungen gedämmt ausgeführt.

Durch diesen Wandaufbau sind die DIN-Normen

für den Wärme- und Schallschutz gemäß gültiger

EnEV 2016 (Energieeinsparverordnung) erfüllt

(Berechnung nach dem Energiebilanzverfahren).

Hinweise:

o Es werden Produkte der Firma Xella (Porenbeton Ytong) verwendet.

o Auf Wunsch können gegen Mehrpreis die Wärmeleitklassen = 0,09 W/ m*k und =

0,08 W/ m*k gewählt werden

o Andere Wandaufbauten (wie bspw. zweischaliges Mauerwerk mit Verblendern

(Klinkern oder Riemchen), mit WDVS oder anderen Vorsatzschalen) oder andere

Wandbaustoffe (wie bspw. Poroton, Kalksandstein o.ä.) sind auf Anfrage möglich.

o Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderung der Außenwand auch weitere

Änderungen im konstruktiven Bereich (wie bspw. Innen- und Außenfensterbänke,

Fenster o.ä.) nach sich ziehen kann.

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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11. GEBÄUDETRENNWWÄNDE

Sofern Sie sich für einen Doppel- oder Reihenhausbungalow entscheiden, werden die

Gebäudetrennwände laut den brand- und schallschutztechnischen Anforderungen bis

unter die Dachhaut ausgeführt.

Die laut Baubeschreibung vorgesehene Ausführung bei Gebäudetrennwänden setzt

voraus, dass beide Objekte ohne Versatz zeitgleich durch uns errichtet werden.

Die Ausführung der Trennwand zwischen beiden Gebäuden erfolgt in zweischaliger

Bauweise und entspricht den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik.

Zwischen den Schalen wird eine Schalldämmplatte eingebaut und eine Trennfuge

hergestellt. Die Ausführung ist nach DIN 4109 ausgelegt.

Der Wandaufbau der Gebäudetrennwände weicht aufgrund der Brand- und

Schallschutzanforderungen vom beschriebenen Standardaufbau der Außenwände ab und

beinhaltet KEINE Fassade.

Sollten abweichend von der Baubeschreibung nicht beide Gebäude zeitgleich durch uns

errichtet werden, sind individuelle Detailfestlegungen für die Ausführung des Gerüstes

und einer eventuell benötigten Übergangsfassade notwendig.

Sollten Gebäudetrennwände zur Grenzbebauung eingesetzt werden, müssen die

notwendigen Dämm-, Fassaden- und Gerüstleistungen explizit vereinbart und in der

Leistungszusammenstellung beschrieben sein, wenn diese innerhalb unseres

Leistungsumfangs ausgeführt werden sollen.

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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12. INNENWÄNDE

Tragende Innenwände

Die tragenden Innenwände werden aus

Planblocksteinen (Material: Porenbeton

PP4) in einer Stärke von 17,5 cm, inkl.

Überdeckung aller Öffnungen, gemäß

Erfordernissen der Statik hergestellt.

Andere Materialien wie bspw. Kalksandstein

oder Poroton können auf Wunsch

ausgeführt werden. Eventuelle Mehrkosten

entnehmen Sie Ihrem individuellen Angebot.

Aufgrund statischer Erfordernisse ist es

möglich, dass innerhalb der Innenwände

Stützen in Stahlbeton oder Stahl ausgeführt

werden.

Nicht tragende Innenwände

Die nichttragenden Innenwände werden aus Porenbeton in einer Stärke von 11,5 cm, inkl.

Überdeckung aller Öffnungen hergestellt.

Andere Materialien wie bspw. Kalksandstein oder Poroton können auf Wunsch ausgeführt

werden. Eventuelle Mehrkosten entnehmen Sie Ihrem individuellen Angebot.

Für die Ausführung der nicht tragenden Innenwände stehen, ergänzend zu den

Materialien vorgenannten Materialien, Metallständerwände zur Verfügung.

Die mit schall- und wärmedämmender Mineralfaser gedämmten Trockenbauwände

werden beidseitig mit Gipskartonplatten verkleidet und vorgespachtelt.

Bei Vorwandinstallationen – z. B. in Bädern, bei Abseitenwänden und sonstigen

Verkofferungen – werden Gipskartonplatten nur raumseitig ausgeführt.

Kommen Metallständerwände in Nassräumen wie z. B. Bädern zur Ausführung, dann

erfolgt die Verkleidung in diesen Bereichen mit imprägnierten Gipskartonplatten.

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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13. DECKEN/ RAUMHÖHEN

Geschossdecken

Die Geschossdecken unterhalb von Binderdächern werden durch die in der

Dachkonstruktion enthaltenen Untergurte der Binder gebildet.

Die Untergurte werden in der gemäß EnEV festgelegten Dämmstärke und

Wärmeleitgruppe gedämmt.

Diese wird raumseitig durch eine Dampfbremse gegen Feuchtigkeit geschützt und auf

einer Lattung mit Gipskarton verkleidet, die Oberseite der Binder wird offen ausgeführt.

Raumhöhe

Die Fertighöhe beträgt 2,53 m (inkl. 1 cm Nutzschicht und Fußbodenheizung).

Die Fertighöhe kann aufgrund der Wahl des Fußbodenbelages abweichen.

Hinweise:

o Sind Aufsatzrollläden oder -raffstores vertraglich vereinbart, so erhöht sich die

Raumhöhe um 25 cm, um die Fensterhöhe nicht zu verkleinern.

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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14. TROCKENBAU

Im Deckenbereich wird zwischen Dachbindern

eine 240 mm starke Wärmedämmung (WLG

035) entsprechend dem Wärmeschutznachweis

eingebracht, die unterseitig ganzflächig mit

Kunststofffolie als Dampfsperre (Dicke 0,2 mm)

überspannt wird.

Auf die Unterseiten der Dachbinder wird eine

Konterlattung, bestehend aus imprägnierten

Dachlatten aufgebracht, an denen

Gipskartonplatten (Dicke 12,5 mm) befestigt

werden.

Die Fugen werden verspachtelt übergeben

(Qualitätsstufe Q 2).

Die Übergänge zwischen den Decken und den

angrenzenden Wandbereichen werden nicht

verschlossen (dies ist Bestandteil der

Malerarbeiten (Ausführung in Eigenleistung

durch den Bauherrn).

Die Vorwandelemente in den Bädern und in den

WC‘s werden mit Gipskartonplatten (Qualität

Feuchtraum, grün) beplankt.

Eine Verkleidung/ Abkofferungen von

Abwasserleitungen und sonstigen Leitungen

erfolgt nur in Wohnräumen.

Im HWR erfolgt die Verkleidung nur mit

gesonderter Vereinbarung (Nachtragsangebot).

Zum Spitzboden wird eine wärmegedämmte Bodeneinschubtreppe (Maße 60 x 120 cm)

eingebaut.

Aufgrund von baulichen Gegebenheiten (Platzmangel) kann eine Scherentreppe als

Bodentreppe zum Spitzboden zur Ausführung kommen.

Im Spitzboden erfolgt keine Verlegung von V100- oder OSB-Platten.

Beim Einbau eines Schornsteins (wenn vertraglich vereinbart) wird ein ca. 50 cm breiter

Laufweg von der Bodeneinschubtreppe zum Schornstein (Reinigungsöffnung) im

Spitzboden geführt.

Notizen:

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Hinweise:

o Bei Qualitätsstufe 2 (Q 2 - geglättet) sind vereinzelte Abzeichnungen, wie z.B.

Traufelstriche oder leichte Unebenheiten nicht auszuschließen.

Schattenfreiheit bei Streiflicht kann nicht erreicht werden.

o Im Spitzbodenbereich erfolgen im Dachschrägenbereich keine Dämm- und

Verkleidungsarbeiten.

o Die Festlegung der Lage der Einschubtreppe erfolgt in Absprache mit dem Bauherrn.

Es erfolgt die Anordnung in einem sog. Sparrenfeld (zwischen zwei Dachbindern).

Wird durch die gewünschte Lage der Einbau eines Wechsels erforderlich, werden

diese Kosten gesondert aufgeführt (Nachtragsangebot) und vergütet.

Notizen:

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

15. AUßENPUTZ

Außenseitig erhalten die Außenwände einen 2-lagigen, insgesamt ca. 1,7 cm dicken

Systemputz bei einer Korngröße des Oberputzes von 2 - 3 mm, mit einer vollflächigen

Glasgewebeeinlage.

Alternativ zur Glasgewebeeinlage kann auch ein faserarmierter Grundputz zur Ausführung

kommen.

An den Außenecken werden Eckschutzleisten mit Kunststoffkante eingebaut.

Endanstrich des Außenputzes (entsprechend Bemusterung) (Farbgebung Hellbezugswerte

90 - 60).

Der Systemputz entspricht der Qualitätsstufe 2.

Bei Abweichung der Korngröße ändert sich die Putzstärke entsprechend.

Im Sockelbereich kommt ein Sockelputz (entsprechend Bemusterung) zur Anwendung.

Die Höhe des Sockelputzes beträgt ca. 30 cm.

Hinweise:

o Sofern kein Buntsteinputz sondern ein Farbanstrich für den Sockelbereich gewünscht

wird, sind zusätzlich hydrophobe Anstriche erforderlich.

Die Mehrkosten werden gesondert angeboten (Nachtragsangebot) und vergütet.

Hydrophobe Anstriche erfordern eine regelmäßige Kontrolle und ggf. Erneuerung.

Notizen:

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16. INNENPUTZ/ SPACHTELARBEITEN

Alle gemauerten Außenwandinnenflächen sowie die gemauerten Innenwände werden mit

einem Kalkgipsputz (Stärke ca. 1,0 cm) in der Qualität Q2 - geglättet geputzt.

Eingeschlossen ist das Anbringen von Eckschutzschienen.

Die Wandflächen in den Bädern und Gäste-WC’s werden mit Kalk-Zementputz (Stärke ca.

1,0 cm) in der Qualität Q2 - geglättet geputzt.

Der Spitzboden ist ein so genanntes Kaltdach; sämtliche Wände werden nicht geputzt.

Hinweise:

o Nebenleistungen des Malergewerkes (z.B. Ausbessern von kleineren Beschädigungen

im Putz etc.) sind von den Bauherren zu erbringen.

o Bei Qualitätsstufe 2 (Q 2 - geglättet) sind vereinzelte Abzeichnungen, wie z.B.

Traufelstriche oder leichte Unebenheiten nicht auszuschließen.

Schattenfreiheit bei Streiflicht kann nicht erreicht werden.

o Die Anschlussfugen zwischen geputzten Wandflächen und den Geschossecken sind

im Rahmen der Malerarbeiten mit Acryl in Eigenleistung zu schließen.

Das gleiche gilt für die notwendige Fuge zwischen Schornstein und Wand.

o Setzungs- und trocknungsbedingte Haarrisse sind nicht völlig auszuschließen.

Haarrisse bis 0,2mm stellen in der Regel keinen Mangel dar.

Wir empfehlen die Verwendung von Malervließ bzw. Tapeten.

Notizen:

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17. ESTRICH (FUßBODENAUFBAU)

Im Erdgeschoss wird ein Heizestrich als Zementestrich auf einer 140 mm starken Wärmeund

Trittschalldämmung eingebaut.

Der gesamte Fußbodenaufbau ergibt sich wie

folgt:

o 140 mm Wärme- und Trittschalldämmung

o 70 mm Zementestrich

Im Leistungsumfang enthalten sind die

notwendigen Randdämmstreifen sowie

Dehnungsfugen.

Der Rohfußboden bei ausbaufähigem

Spitzboden erhält keinen Estrich.

Bei Fußbodenheizung erfolgt der mehrschichtige Aufbau entweder in EPS-Dämmung in

WLS 035 oder in PUR-Dämmung in WLS 025, je nach Wärmebedarfsberechnung und

technischer Anforderung.

Hinweise:

o In einem Raum wird eine sog. CM-Markierung

(Messstelle) vorgesehen

o An dieser Messstelle kann die Feuchtemessung

(CM-Messung) im Heizestrich vorgenommen

werden.

o Für die Beurteilung der Belegreife des Estrichs und

die damit verbundenen Messungen in den nicht,

entsprechend Bauleistungsbeschreibung, gefliesten

Räumen ist der Bauherr verantwortlich.

Notizen:

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18. DACHSTUHL

Der Dachstuhl (Standard 25° Dachneigung oder entsprechend B-Planvorgaben) wird als

Binderkonstruktion Konstruktionsvollholz (KVH) unbehandelt nach DIN 68800 T2 und T3 nach

statischen Erfordernissen hergestellt.

Die Binderkonstruktion lässt eine Nutzung des Dachraums zu Revisions- und Lagerzwecken zu.

Eine Wohnraumnutzung ist nicht zulässig.

Die Deckenbalken haben eine Höhe von 24 cm.

Der Dachüberstand beträgt umlaufend 80 cm (oder entsprechend Zeichnung).

Die Dachüberstände werden als geschlossener Dachkasten aus profilierter Sichtholzschalung in

Fichte mit Nut und Feder, A-Sortierung hergestellt.

Alle sichtbaren Holzteile sind gehobelt und mit einer Holzschutzlasur gemäß Standardfarbpalette

(Farbe: weiß) endbehandelt, andere Farben mit Aufpreis.

Bei Anbauten und Erkern wird der Dachüberstand entsprechend den Zeichnungen ausgeführt.

Die Ausführung der Stirnbretter erfolgt in gleicher Weise.

Hinweise:

o

o

Für die Dachstuhlkonstruktion wird KVH®-NSI (nicht sichtbar) verwendet.

Holz ist ein Naturwerkstoff.

Trotz fachgerechter Herstellung und Montage der Dachstuhlkonstruktion wie auch der

Sichtschalung/ Dachkasten sind ein leichtes Verziehen, Drehen sowie eine leichte Rissbildung

nicht gänzlich auszuschließen.

Das Auftreten einer oder mehrerer Merkmale stellt keinen Mangel dar.

Zum Befestigen der Sichtschalung auf dem Sparren kommen gerillte Sondernägel zum

Einsatz. Dadurch kann es an den Brettenden bzw. Brettstößen zu leichten Rissbildungen

kommen, die ebenfalls keinen Mangel darstellen.

Studiobinderdachstuhl

Dachkasten/ Unterschlag – 80 cm

Notizen:

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19. DACHEINDECKUNG

Auf der Binderkonstruktion wird eine Lage Unterspannbahn

DELTA MAXX überlappt verlegt.

Danach wird die erforderliche Konterlattung und Dachlattung nach den Erfordernissen der

Dacheindeckung in imprägnierter Ausführung aufgebracht.

Das Dach wird mit Tondachziegeln des

Herstellers „Creaton (Serie Futura)“, Farbe nach

Wahl des Bauherrn (Standardfarben: naturrot,

kupferrot (engobiert), schwarz matt (engobiert)

und schieferton (engobiert)) oder nach

Erfordernissen des B-Planes eingedeckt.

Weitere Farbkollektionen bzw. Glasuren und andere Hersteller sind auf Anfrage möglich.

naturrot

kupferrot

(engobiert)

schwarz-matt

(engobiert)

schieferton

(engobiert)

Im Festpreis enthalten sind die entsprechenden Formsteine wie Grate, Firste, Walmkappen sowie

ein Sanitär-Lüftungsstein.

Die in der Richtlinie des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks festgelegten

Sturmsicherungsmaßnahmen werden normgerecht ausgeführt.

Hinweise:

o Ein Antennendurchgangsstein für eine Satellitenanlage ist gesondert zu vereinbaren.

o Ebenfalls nicht enthalten sind Schneeabrutschsicherungen.

Notizen:

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20. DACHKLEMPNERARBEITEN

Dachrinnen werden als halbrunde vorgehängte Rinnen in Titan-Zinkblech, 6-teilig, mit allen

erforderlichen Formstücken und Befestigungen

ausgeführt.

Die Fallrohre inkl. Fallrohrbögen und Schellen

werden ebenfalls in Titan-Zinkblech ausgeführt.

Die Fallrohre enden an der Oberkante der

Bodenplatte.

Standrohre und Anschlüsse an das

Regenwassersystem sind Leistungen die vom

Auftraggeber (Bauherr) zu erbringen sind und

nicht im Leistungsumfang der MBH enthalten.

Kehlbleche in vorhandenen Kehlen sowie

eventuelle Wandanschlüsse werden in Titan-

Zinkblech ausgeführt.

Die Ausführung der Dachrinnenanlage in Kupfer ist auf Anfrage möglich und muss gesondert

vereinbart werden.

Hinweise:

o

Eine weitere Abführung des Regen- und Oberflächenwassers, Standrohre bzw. der Anschluss

an eine unterirdische Regenwasserabführung sind kein Vertragsbestandteil und durch die

Bauherren zu realisieren.

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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20. SCHORNSTEIN (wenn vertraglich vereinbart)

Schornsteine sind nur dann enthalten, wenn diese geplant und vertraglich vereinbart wurden.

Fertigteilschornstein

Es wird ein einzügiger LAS-Schornstein (Luft-/ Abgasschornstein)

mit einem Durchmesser 180 mm ab OK Bodenplatte EG

erstellt.

Im Standard sind 2 Putztüren (Reinigungsöffnungen) – eine am

Fuß des Schornsteines und eine im Spitzboden – enthalten.

Der Schornsteinkopf wird mit Naturschiefer-Schindeln (Farbe:

anthrazit) bekleidet.

Beim Einbau eines Schornsteins wird ein ca. 50 cm breiter

Laufweg von der Bodeneinschubtreppe zum Schornstein

(Reinigungsöffnung) im Spitzboden geführt.

Hinweise:

o Sollte ein anderer Durchmesser (> 180 mm) zur Anwendung

kommen, ist mit Mehrkosten zu rechnen (Nachtragsangebot).

o Dachausstiegsfenster, Dachleitern für den Kaminkehrer und

Trittsteine mit Gitterost sind nicht in unserem

Leistungsumfang je Schornstein enthalten.

o Der Festbrennstoffkamin ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

o Zur Abdeckung und zum Schutz vor eindringender Feuchtigkeit wird eine Regenhaube

empfohlen. Diese ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

o Beim Einbau von raumluftabhängigen Feuerstellen wie Kaminen oder Öfen, ist die

notwendige Verbrennungsluftzuführung in Eigenleistung, nach Absprache mit dem

Bezirksschornsteinfeger zu erstellen.

o Der Betrieb von offenen Feuerstätten ist in jedem Fall, insbesondere in der

Kombination mit Lüftungsanlagen und Dunstabzugshauben, mit dem Schornstein-feger

abzustimmen bzw. von diesem zu genehmigen.

o Je nach Feuerstätte kann es möglich sein, zusätzlich einen Druckwächter einzubauen,

der bei Nutzung des Kamins bei laufender Lüftungsanlage verhindert, dass ein zu

großer Unterdruck entsteht und im Notfall die Lüftungsanlage ausschaltet.

o Bearbeitungs- und Prüfgebühren des Bezirksschornsteinfegers sind durch den

Bauherrn auszugleichen.

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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22. FENSTER & TERRASSENTÜREN

Die Fenster und Terrassentüren werden in Form, Größe und Flügelteilung gemäß Ihrer

individuellen Planung ausgeführt.

Die Montage erfolgt nach DIN 4108 Teil 7 mit ausgebildetem RAL-Anschluss.

Die Fenster werden umlaufend eingeschäumt und der Anschluss abgedichtet.

Die Ausführung der im Leistungsumfang enthaltenen Fenster- und Terrassentüren ist

detailliert in Ihrer Leistungszusammenstellung (Angebot) beschrieben.

Kunststofffenster und Terrassentüren

Unsere Kunststofffenster und Terrassentüren werden mit RAL-gütegeprüften weißen 6-

Kammer-Profilen ausgeführt. Die Profilstärke beträgt 76 mm bis 88 mm.

Die Fenster erhalten eine 3-fach-Wärmeschutzverglasung, ohne Sprossen, mit einem Ug-

Wert der Dreifachverglasung von 0,5 W/m²K nach DIN EN 673 (außer bei

Sicherheitsverglasung).

Sie werden mit einer doppelten dauerelastischen Dichtung und mit

Edelstahlrandverbund (warme Kante) ausgeführt.

Die zu öffnenden Elemente werden mit verdeckt liegenden Einhand-Dreh-

Kipp-Beschlägen mit mindestens 4 Pilzkopfriegeln ausgeführt.

Die Oliven werden in weiß und als Sicherheitsoliven mit Druckknopf

ausgeführt.

Bei zweiteiligen Fenstern und Fenstertüren wird ein Flügel als Dreh-Kipp-

Flügel und ein Flügel als Dreh-Flügel ausgeführt (entsprechend Vorgaben

des Bauherrn).

Hinweise:

o Bei der Wahl von innen liegenden Sprossen verschlechtert sich der U-Wert der Fenster

geringfügig.

o Bei der Wahl Schallschutzverglasung verschlechtert sich der U-Wert der Fenster

geringfügig. Ggf. ist ein anderes Fensterprofil notwendig (Mehrkosten).

o Die Verglasung in den Fenstern in Bädern und Gäste-WC's kann auf Wunsch aus

Isolierglas mit Sichtschutzeigenschaften (Satinatoverglasung) ausgeführt werden

(Mehrkosten).

o Die Ausführung einbruchhemmender Elemente nach Rc1n oder Rc2n bedarf einer

gesonderten Vereinbarung (Mehrkosten).

o Andere Fensterfarben/ Folierungen sind auf Anfrage möglich (Mehrkosten).

o Alternativ können die Fenster aus Holz oder Holz/ Aluminiumdeckschale (gegen

Mehrpreis) angeboten werden.

o Bei bodentiefen Terrassentüren sind Trittstufen und Podeste nicht im Leistungsumfang

enthalten.

Notizen:

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23. FENSTERLÜFTUNG

Die Fenster und Terrassentüren erhalten ein rein mechanisches

Fensterfalz-Lüftungssystem (Fabrikat: REGEL-air).

Der REGEL-air ist ein selbständig regelnder Fensterfalz-Lüfter aus

Kunststoff mit 2-stufiger, automatischer Volumenstrom-Begrenzung

zum paarweisen Einbau.

Für einen kontrollierten Luftwechsel und sichere Entfeuchtung ohne

Zugerscheinung und zur Vermeidung von Schimmelschäden.

In den Fenstern im Bad, im Gäste-WC, in der Küche

sowie im Schlafzimmer (entsprechend Grundrisszeichnung)

wird ein zusätzlicher Überschlagslüfter

montiert.

Mit den Fensterfalz- und Überschlagslüftern wird der

Feuchteschutz nach DIN 1946-1 gewährleistet.

Hinweise:

o Beim Einbau einer kontrollierten Be- und Entlüftung erfolgt kein Einbau der REGEL-air-

Fensterfalz-Lüfter.

Notizen:

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24. INNEN- UND AUßENFENSTERBÄNKE

Außenfensterbänke

Die Außenfensterbänke werden aus 3 cm dickem polierten Granitstein, Farbe grau/ rosa

beta (entsprechend Mustervorlage) verlegt.

Die Fensterbanktiefe beträgt max. 25 cm.

Austritte von Terrassen-, Hauseingangs- und

Nebeneingangstüren werden aus 3 cm dickem

geschliffenen Granitstein, Farbe grau/ rosa beta

(entsprechend Mustervorlage) verlegt.

Die Austrittstiefe beträgt max. 20 cm.

Außenfensterbank „Rosa Beta“

Hinweise:

o Andere Maße und Farben sind gegen Aufpreis möglich.

o Bei einer Fassadenverkleidung (oder Klinker) werden die Außenfensterbänke als sog.

Rollschicht aus dem Klinkermaterial hergestellt.

Austritte von Terrassen-, Hauseingangs- und Nebeneingangstüren werden aus 3 cm

dickem geschliffenen Granitstein, Farbe entsprechend Bemusterung verlegt (es erfolgt

keiner Herstellung einer Rollschicht aus dem Klinkermaterial).

Innenfensterbänke

Die Innenfensterbänke werden bei Fenstern mit normaler Brüstung aus 2 cm dickem

Agglomarmor, helle Farbe (3 Standardfarben entsprechend Mustervorlage), in allen

Wohnräumen verlegt.

Die Fensterbanktiefe beträgt max. 25 cm.

Dieses Naturprodukt kann geringfügige Farb- und Strukturschwankungen aufweisen.

In gefliesten Räumen (Bad und Gäste-WC) werden die Fensterbänke mit den

ausgewiesenen Wandfliesen belegt.

Terrassenelemente und Dachflächenfenster (wenn vertraglich vereinbart) erhalten keine

Innenfensterbank.

Innenfensterbank „Botticino“

Hinweise:

Innenfensterbank „Jura Gelb“

Innenfensterbank „Breccia Sarda“

o Andere Maße und Farben sind gegen Aufpreis möglich.

o Innenfensterbänke im Bad und Gäste-WC gegen Aufpreis möglich.

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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25. HAUS- UND NEBENEINGANGSTÜREN

Hauseingangstüren

Die Hauseingangstür wird gemäß Zeichnung aus Kunststoff, weiß mit umlaufender,

dreiseitiger Gummilippendichtung und einer Dreifachverriegelung geliefert und montiert.

Weiterhin werden mit der Hauseingangstür ein Profilzylinder mit 3 Schlüsseln, einer

Griffstange (Edelstahl gepunktet, 40 cm) und einem Innendrücker (Edelstahl (gebürstet))

geliefert und montiert.

Sie haben die Möglichkeit, bei der Bemusterung im Bauherrenzentrum zwischen 8

Hauseingangstürmodellen Ihre Wahl zu treffen.

Sind in den Ansichtszeichnungen des jeweiligen Haustyps Hauseingangstüren mit

Seitenteil (grundsätzlich feststehend) abgebildet, so sind diese im Preis enthalten.

Das Seitenteil ist einteilig verglast.

Die Glasfüllung besteht aus einer Wärmeschutzverglasung mit einer äußeren Scheibe aus

Ornamentglas (Glasart: Satinato) und einer inneren Scheibe aus Verbundsicherheitsglas.

Füllung 01 Füllung 02 Füllung 03 Füllung 04

Füllung 05 Füllung 06 Füllung 07 Füllung 08

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Nebeneingangstüren

Nebeneingangstüren kommen in Garagen, als Zugang zu Nebengebäuden oder als der

klassische Nebeneingang zur Ausführung.

Nebeneingangstüren führen wir nur für Breiten bis 1,0 m aus.

Sollten Sie sich für eine breitere Tür entscheiden, erfolgt die

Ausführung automatisch als Hauseingangstür.

Die HWR-Tür wird gemäß Zeichnung aus Kunststoff, weiß mit

umlaufender, dreiseitiger Gummilippendichtung und einer

Dreifachverriegelung geliefert und montiert.

Weiterhin werden mit der HWR-Tür ein Profilzylinder mit 3

Schlüsseln, ein Türknauf (weiß) und ein Innendrücker (Weiß)

angeliefert und montiert.

Die Glasfüllung (oberes Drittel der Türfüllung) besteht aus einer

Wärmeschutzverglasung mit einer äußeren Scheibe aus

Ornamentglas (Glasart: Satinato) und einer inneren Scheibe aus

Verbundsicherheitsglas.

Hinweise:

o Andere Modelle der Haus- und Nebeneingangstüren sind auf Anfrage möglich

(Mehrkosten).

o Die Ausführung einbruchhemmender Elemente nach Rc1n oder Rc2n bedarf einer

gesonderten Vereinbarung (Mehrkosten).

o Andere Farben/ Folierungen sind auf Anfrage möglich (Mehrkosten).

o Die Ausführung der Nebeneingangstür als sog. „Klöntür“ ist auf

Anfrage möglich (Mehrkosten).

Hierbei wird der obere Drittel der Türfüllung als Dreh-Kipp-Flügel

ausgebildet (Glasart: Satinato, Druckknopfolive).

Notizen:

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26. ROLLLÄDEN UND/ ODER RAFFSTORES (wenn vertraglich vereinbart)

An allen Fenstern und Terrassentüren im Erdgeschoss

werden wärmegedämmte Aufsatz-Rollladenkästen,

beidseitig verputzt, nach Energieeinsparverordnung und

Stand der Technik mit wetterfesten Aluminiumlamellen

montiert.

Die Ausführung ist grundsätzlich an allen rechtwinkligen

Elementen ohne Abschrägung möglich.

Der wärmegedämmte Rollladenkasten ist von außen zu

Revisionszwecken zugängig.

Analog zu AufsatzrRollläden können wir Ihr Haus mit

Aufsatzraffstores (Außenjalousien) ausstatten.

Die ca. 60 mm breiten, besonders windstabilen Aluminiumlamellen

der Raffstores laufen in Führungsschienen

und können geneigt werden.

Sie bieten somit einen individuell einstellbaren Lichteinfall

und damit einen individuellen Sicht- und Sonnenschutz.

Aufsatzrollladen

An jedem Rollladen oder Raffstore ist ein Elektromotor mit einem Einzelkippschalter für

die Schließ- und Öffnungsfunktion vorgesehen.

Rollläden- und Raffstorekästen werden über dem Fensteroder

Terrassentürelement ausgeführt und benötigen daher

einen der Höhe des Elements entsprechenden Platz,

welcher planungsseitig vorgesehen wird.

Auf Wunsch führen wir für Sie auch Rollläden und

Raffstores an feststehenden – nicht zu öffnenden –

Elementen aus.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass eine

Reinigung der Lamellen hier nur eingeschränkt möglich ist.

An Dachflächenfenstern sowie an Sonderfenstern (runde,

dreieckige oder abgeschrägte Fenster) sind keine

Rollläden und Raffstores vorgesehen.

Der Sonnenschutz an Fenstern und Terrassentüren, an

denen laut Ihrer Planung kein Sonnenschutz durch uns

vorgesehen und vertraglich vereinbart ist, stellt eine

bauseitige Leistung (Eigenleistung) dar.

Notizen:

Aufsatzraffstores

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Hinweise:

o Andere Farbgebungen auf Anfrage (Mehrkosten).

o Bei Fenstergrößen ab 2,50 m Breite werden system-bedingt geteilte Rollladen-/

Raffstorepanzer eingebaut.

o Gruppensteuerungen, Zentralsteuerungen, Funkbedienungen o.ä. sind nicht im

Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert vereinbart werden (Mehrkosten).

o Bei Raffstores empfehlen wir als Erweiterung einen Wind- und Sonnenwächter.

Dieser ist nicht im Leistungsumfang enthalten und muss gesondert vereinbart werden

(Mehrkosten).

o Die EnEV verweist auf die Notwendigkeit eines sommerlichen Wärmeschutzes.

Dieser kann durch einen geeigneten Sonnenschutz an den Fenstern erreicht werden.

Sofern Sie sich entscheiden, keine Außenrollläden oder -raffstores einbauen zu wollen,

weisen wir darauf hin, dass anderweitige Maßnahmen zur Verschattung, wie Einbau

von Innenrollos, Markisen etc. durch Sie ergriffen werden müssen.

o Bei der Bedienung der Außenrollläden und -raffstores ist insbesondere bei winterlichen

Verhältnissen darauf zu achten, dass die Rollläden/ Raffstores durch Schnee und Eis

nicht fest- bzw. eingefroren sind.

In diesem Fall ist eine Bedienung zu unterlassen!

Notizen:

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27. DACHFLÄCHENFENSTER (wenn vertraglich vereinbart)

Es werden Schwingfenster mit 2-fach-Verglasung in

den Maßen 78/ 118 cm inkl. Eindeckrahmen verbaut.

In Wohnräumen kommen Holzfenster und in

Feuchträumen (wie bspw. im Bad) Kunststofffenster

zur Ausführung.

Die Leibungen der Dachflächenfenster werden mit

Gipskartonplatten bzw. mit einem Holzfutterkasten

verkleidet.

Dachflächenfenster im unausgebauten Spitzboden

erhalten leine Verkleidung der Leibungen.

Dachflächenfenster erhalten keine Innen- und Außenfensterbänke.

Hinweise:

o Größere oder zusätzliche Dachflächenfenster, Klapp-Schwing-Fenster, Topschwingfenster

sowie Rollläden oder andere Sonnenschutzeinrichtungen sind nicht im

Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert vereinbart werden (Mehrkosten).

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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28. INNENTÜREN

Die Innentüren werden als oberflächenfertige, furnierte, glatte Holztüren mit

Röhrenspanfüllung und umlaufender Gummidichtung eines deutschen Markenfabrikanten

eingebaut (Größen entsprechend Planzeichnungen).

Sie können zwischen folgenden Standarddekoren (CPL-Beschichtung mit Softkante)

Eiche, Buche, Esche (weiß) oder Weißlack (Bemusterung im Bauherrenzentrum) wählen.

Die Drückergarnituren sind im Bauherrenzentrum zu bemustern (Wert: 20,00 €/ Stück

(Brutto)).

Es stehen 4 Edelstahldrückergarnituren in der Standardausführung zur Auswahl

Mit jeder Drückergarnitur wird ein Schlüssel geliefert.

Hinweise:

o Größere Türhöhen und –breiten sowie Stiltüren, Massivholztüren etc. sind auf Anfrage

möglich (Mehrkosten).

o Lichtausschnitte sind nicht im Leistungsumfang enthalten und sind gesondert zu

vereinbaren (Mehrkosten).

o Die Ausführung der Drückergarnituren in den Bädern und Gäste-WC‘s ist als

Badrosettengarnituren (sog. Notfallentriegelung) möglich.

Diese sind gesondert zu vereinbaren (Mehrkosten).

o Um den Luftaustausch der Lüftungsanlage sicherzustellen, werden die Innentüren mit

einem Luftspalt von einem Zentimeter an der Unterseite versehen.

Sollten Sie Bodenbeläge in Eigenleistung erstellen, so achten Sie unbedingt auf die

Einhaltung dieses Abstandes (gilt ausschließlich beim Einbau einer kontrollierten Beund

Entlüftung)!

o Die Acrylfugen zwischen den Blendrahmen (Zarge) und dem Mauerwerk werden in

Eigenleistung vom Bauherrn hergestellt.

o Die Innentürzargen werden im Bad und Gäste-WC (wenn vorhanden) auf den Fliesen

montiert. Der daraus resultierende Spalt zwischen Zarge und Innenwand (oberhalb des

Fliesenbereiches) wird im Zuge der Malerarbeiten (Eigenleistung) geschlossen.

Notizen:

Buche Eiche Esche weiß

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29. HEIZUNGSANLAGE

Um einen äußerst sparsamen Umgang mit Energie zu

ermöglichen, bauen wir eine umweltschonende Wärmepumpe

CHA-Monoblock (modulierende Luft-/Wasser-Wärmepumpe

in Monoblockbauweise) der Firma Wolf mit der Inneneinheit

und dem entsprechenden Trinkwasserspeicher im Hauswirtschaftsraum des Hauses ein.

inkl. Außenmodul:

Kältemittel der Zukunft R290 (Propan) für hohe Vorlauftemperaturen von +70°C im

reinen Wärmepumpenbetrieb

Extrem leiser Betrieb: Schalldruckpegel unter 34dB(A) bereits in 3m Entfernung

robuster EPP-Kern (Expandiertes Polypropylen) für härteste Umweltbedingungen,

optimale Luftführung und leisen Betrieb

inkl. Innenmodul:

Wärmemengenzähler, 3-Wege-Umschaltventil, Wasserdrucksensor und

Sicherheitsventil bereits integriert

energiesparender Betrieb durch Spreizungsregelung der integrierten,

drehzahlgeregelten Hocheffizienzpumpe

Steckplatz für LAN / WLAN-Schnittstelle „Link Home“

programmierbarer Eingang und Ausgang

Kontakte für EVU-Steuersignal oder Smart Grid

Die Leistung der Heizung richtet sich nach der Energiebedarfsberechnung und wird

entsprechend der Vorgaben der DIN EN 12831, die Raumsolltemperaturen werden nach

Beiblatt 2 dieser Norm ausgelegt.

Die Anordnung der einzelnen Aggregate (Wärmepumpe, Verteilerschrank für die

Fußbodenheizung, Elektrozählerschrank, Wasseruhr, Erdung inkl. notwendiger

Rohrleitungen) wird im HWR von der Firma MBH vorgegeben.

Gewünschte Stellmöglichkeiten für Waschmaschine, Trockner, Kühlschrank o.ä. sind

schriftlich vom Bauherrn bekanntzugeben.

Im HWR werden keine Rohrverkleidungen hergestellt (Schächte).

Fußbodenheizung

Eine Fußbodenheizung im gesamten EG ist im Festpreis

enthalten.

Der Verlegeabstand der Leitungen erfolgt entsprechend

den Vorgaben des Herstellers.

Die Temperaturen können in jedem Raum separat über

elektrische Raumthermostate eingestellt werden.

Im HWR laufen alle Heizkreisläufe im Heizkreisverteiler zusammen. Demzufolge erhält

der HWR keine Fußbodenheizung.

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Es erfolgt der Einbau des Heizkreisverteilerschrankes

grundsätzlich auf Putz, an der gemäß Heizungsplanung

festgelegten Position (Festlegung durch MBH).

Die Fußbodenheizung wird auf einer Tackerplatte

verlegt, darunter wird (je nach Bedarf bzw. EnEV-

Berechnung) eine Unterdämmung WLG 040 eingebaut.

Hinweise:

Heizkreisverteiler

o Die Verlegung der Fußbodenheizung erfolgt in einer engen Verlegeschlaufe, dass auch

nachträglich alternative Energieerzeuger (Wärmepumpen etc.) eingebaut werden

können.

Alternative Energieerzeuger wie Luft-Wasser-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen etc.

können natürlich ebenfalls angeboten werden. Gerne beraten wir Sie dazu in einem

ausführlichen Gespräch.

o Die Auslegung der Raumtemperaturen erfolgt gemäß DIN EN 12831 Beiblatt 2.

Sofern andere, insbesondere höhere Temperaturen gewünscht werden, ist dies bei der

Bemusterung zu klären und anzuzeigen (hierdurch entstehen Mehrkosten).

o Schreibt der B-Plan oder die Lage des Grundstücks ein anderes Heizmedium vor, so

wird dies bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt (das Heizmedium ist vom

Bauherrn anzugeben).

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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30. WASSER- UND ABFLUSSINSTALLATION

Die Wasser- und Abflussinstallation wird von qualifizierten Meisterbetrieben betriebsfertig

laut unserer Planung ausgeführt und mittels einer Druckprobe auf Dichtheit geprüft.

Sämtliche benötigte Verbindungsleitungen für Kaltwasserleitungen ab der Wasseruhr und

für Warmwasserleitungen ab dem Warmwasserspeicher werden von uns installiert und

sind im Hauspreis enthalten.

Die Installationsarbeiten beginnen an der Wasseruhr im Haus.

Befindet sich diese außerhalb, so beginnt die Installation an der Innenkante des Hauses.

Trinkwasserleitung

Die Trinkwasser-Rohrleitungen sowohl für Warm- als auch für Kaltwasser werden aus

wartungsfreiem Mehrschicht-Verbundrohr mit DVGW (Deutscher Verein für Wasser und

Gas) Zulassung nach DIN 1988 ausgeführt.

Die Warmwasserleitungen werden mit einer Wärmedämmung zur Optimierung der

Energieeinsparung und die Kaltwasserleitungen mit einem Schutzrohr gegen

Schwitzwasser gemäß DIN ausgestattet.

Die Verlegung der Trinkwasserleitung beginnt ab dem HWR.

Eine Zirkulationsleitung kommt nur zum Einsatz, wenn die Planung und Berechnung es

vorsieht.

Abwasserleitung

Sämtliche Abwasserleitungen werden aus heißwasserbeständigen Kunststoffrohren (HT-

Rohre) ausgeführt und mittels Rohrbefestigungen körperschalldämpfend eingebaut. Die

Verbindung erfolgt durch Muffen mit Gummidichtring. Die Rohrleitungen werden nach DIN

in den entsprechenden Stärken von den Sanitäranlagen zu den Grundleitungen geführt.

Alle Abflussleitungen werden an die bauseitig anzuschließenden Grundleitungen in der

Bodenplatte unter dem Haus angeschlossen.

Die Entlüftung erfolgt laut Entwässerungsplanung über das Dach inkl. passendem

Ziegelformstein.

Sollte durch den regionalen Versorgungsträger der Einbau eines Druckminderers, eines

Rückspülfilters oder zusätzlicher Sammelsicherungen gefordert werden, so sind diese

Kosten durch den Bauherren zu tragen.

Anschlüsse

Sanitärrohinstallation in der Küche (auf Putz)

o Warm- und Kaltwasseranschluss

o Entwässerungsanschluss

o Kaltwasseranschluss für Geschirrspülautomat

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Sanitärrohinstallation im Bad und Gäste-WC (wenn vorhanden)

o je ein Warm- und Kaltwasseranschluss pro Waschtisch, Dusche und Badewanne

o je ein Kaltwasseranschluss pro WC

o je ein Entwässerungsanschluss pro Dusche, Badewanne und WC

Es wird ein Waschmaschinenanschluss mit Auslaufventil und rückstaugesichertem Ablauf

im Hauswirtschaftsraum eingebaut.

Ein frostsicherer Gartenwasseranschluss mit Außenarmatur wird im Bereich der Küche

oder des Hauswirtschaftsraums ausgeführt.

Hinweise:

o Die Hausanschlüsse von öffentlichen Versorgungsträgern (Strom, Gas, Fernwärme,

Wasser, Telekommunikation, etc.) müssen vom Bauherrn direkt beantragt und vergütet

werden.

Bei der Antragstellung und der Abstimmung der Bauausführung/ Anschlussarbeiten

sind wir Ihnen gerne behilflich.

o Die Beantragung, Inbetriebnahme und Abnahme eines separaten Gartenwasserzählers

ist nicht im Leistungsumfang enthalten und durch den Bauherrn zu erbringen (Formular

über den Wasserversorger erhältlich).

o Ein Mauerdurchbruch oder eine Kernbohrung für den eventuell notwendigen

Dunstabzug der Küche ist nicht im Leistungsumfang enthalten und muss gesondert

vereinbart werden (Mehrkosten).

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

31. SANITÄRAUSSTATTUNG

Fabrikat der Sanitärobjekte: Vigour, Serie Clivia

Fabrikat der Armaturen: Vigour, Serie Clivia

Die Ausstattung der Sanitärräume erfolgt mit den folgend beschriebenen Sanitärobjekten

und Ausstattungsgegenständen.

Die sanitären Objekte sind in der Standardfarbe weiß vorgesehen.

Die im Plan dargestellten Sanitärobjekte und deren Positionierung dienen, falls

vorhanden, der besseren Veranschaulichung der Nutzungsmöglichkeiten der geplanten

Räume.

Auch wenn in Ihrer Planung nicht dargestellt, können Vorwandinstallationen z.B. für

Waschtische oder WCs inklusive einer sich dadurch ergebenden Verminderung der

Wohnfläche zur Ausführung kommen.

Bad

Waschtischanlage:

o 1 Stück Waschbecken (Fabrikat: Vigour, Clivia),

Porzellan, halbovale Form bis 60 cm

o 1 Stück verchromte Einhandbatterie (Fabrikat: Vigour,

Clivia)

o 1 Stück verchromte Ablaufkombination mit Excenter

o Halbsäulen, Waschtischmöbel o.ä. sind nicht im

Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert

vereinbart werden (Mehrkosten).

Badewannenanlage:

o 1 Stück Einbaubadewanne aus Stahlblech (Fabrikat:

Vigour, Clivia Einbauwanne Körperform 170 x 75),

emailliert

o 1 Stück Wannenträger aus Hartstyropor zur optimalen

Wärme- und Schallisolierung

o 1 Stück verchromte Ablaufgarnitur

o 1 Stück Aufputz-Einhebelmischbatterie

(Fabrikat: Vigour, Clivia), verchromt, Schlauchbrause mit verchromtem Brauseschlauch

o Ablagen, Wandhalterungen o.ä. sind nicht im Leistungsumfang enthalten und müssen

gesondert vereinbart werden (Mehrkosten).

Duschanlage:

o 1 Stück Duschwanne aus Stahlblech (Fabrikat: Vigour, Clivia

Brausewanne 90 x 90 x ca. 2,5 cm), emailliert

o 1 Stück Duschwannenträger aus Hartstyropor zur optimalen

Wärme- und Schallisolierung (Höhe Duschwanne ab OK Estrich

gesamt: ca. 25 mm)

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

o 1 Stück verchromte Aufputz-Einhandmischbatterie (Fabrikat:

Vigour, Clivia), einschließlich Schlauchbrause mit verchromtem

Brauseschlauch, verchromter Ablaufgarnitur

o 1 Stück Duschtrennwand, Eckeinstieg, Klarglas (Serie Vigour,

Clivia)

o Ablagen, Wandhalterungen o.ä. sind nicht im Leistungsumfang

enthalten und müssen gesondert vereinbart werden

(Mehrkosten).

WC-Anlage:

o 1 Stück wandhängendes Tiefspül-WC Anlage

(Fabrikat: Vigour, Clivia), Porzellan

o 1 Stück Einbauspülkasten mit Wasserspartaste

o 1 Stück Toilettensitz

o Absenkbare Toilettensitze o.ä. sind nicht im

Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert

vereinbart werden (Mehrkosten).

Gäste-WC (wenn vorhanden)

Handwaschbeckenanlage:

o 1 Stück Waschbecken (Fabrikat: Vigour, Clivia),

Porzellan, halbovale Form bis 45 cm

o 1 Stück verchromte Einhandbatterie (Fabrikat: Vigour,

Clivia)

o 1 Stück verchromte Ablaufkombination mit Excenter

o Halbsäulen, Waschtischmöbel o.ä. sind nicht im

Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert

vereinbart werden (Mehrkosten).

Duschanlage:

o 1 Stück Duschwanne aus Stahlblech (Fabrikat: Vigour, Clivia

Brausewanne 80 x 80 x ca. 2,5 cm), emailliert

o 1 Stück Duschwannenträger aus Hartstyropor zur optimalen

Wärme- und Schallisolierung (Höhe Duschwanne ab OK Estrich

gesamt: ca. 25 mm)

o 1 Stück verchromte Aufputz-Einhandmischbatterie (Fabrikat:

Vigour, Clivia), ein-schließlich Schlauchbrause mit verchromtem

Brauseschlauch, verchromter Ablaufgarnitur

o 1 Stück Duschtrennwand, Eckeinstieg, Klarglas (Serie Vigour, Clivia)

o Ablagen, Wandhalterungen o.ä. sind nicht im Leistungsumfang enthalten und müssen

gesondert vereinbart werden (Mehrkosten).

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

WC-Anlage:

o 1 Stück wandhängendes Tiefspül-WC Anlage (Fabrikat:

Vigour, Clivia), Porzellan

o 1 Stück Einbauspülkasten mit Wasserspartaste

o 1 Stück Toilettensitz

o Absenkbare Toilettensitze o.ä. sind nicht im

Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert

vereinbart werden (Mehrkosten).

Einhebel-

Waschtischmischer

Einhebel-

Wannenmischer

(Aufputz)

Notizen:

Brauseset

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32. WÄRMEPUMPEN (wenn vertraglich vereinbart) – abweichend von Punkt 29

Luft-Wasser-Wärmepumpe (andere Hersteller)

Mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe nutzen

Sie für die Beheizung Ihres Hauses die

kostenlose Wärme der Außenluft.

Es können auch Luft-Wasser-Wärmepumpen der

Firmen Viessmann oder NIBE zur Ausführung

kommen.

Die Modellwahl ist abhängig von der

Gebäudegröße, der Grundrissgestaltung sowie

von den Grundstücksgegebenheiten.

Selbst bei niedrigen Außentemperaturen enthält die Außenluft viel Wärmeenergie, die

von der Luft-Wasser-Wärmepumpe zum Heizen und für die Warmwasserbereitung

genutzt wird.

Die Wärmepumpe entzieht der Außenluft nach dem umgekehrten Kühlschrankprinzip ihre

Wärme und überträgt sie in das Heizsystem.

Der geringe Aufwand und der hohe Wirkungsgrad machen die Luft-Wasser-Wärmepumpe

zu einer attraktiven Alternative.

Durchströmt die Außenluft das umweltfreundliche Kältemittel, verdampft es und nimmt

dabei die Energie der Luft auf.

Über die Wärmepumpe wird diese Energie dem Heizkreislauf zugeführt. Und wird es

einmal so kalt, dass der Verdampfungseffekt zu gering ist, unterstützt ein elektrischer

Heizstab zeitweise das Heizsystem.

Für zusätzlichen Komfort und hohe Effizienz gehört ein Pufferspeicher zur Anlage.

Innen oder außen: Mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe können Sie entscheiden, ob Sie

das Aggregat komplett im Haus oder komplett außerhalb aufstellen.

Oder Sie kombinieren beides mit einem Split-Gerät.

Natürlich spielen bei dieser Entscheidung eine Reihe von Faktoren eine Rolle, nicht

zuletzt die Größe Ihres Grundstücks.

Aber mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe entscheiden Sie sich für ein flexibles Konzept,

das Ihnen verschiedene Alternativen bietet.

Es kann gegebenenfalls sein, dass der Grundriss Ihres Hauses im Bereich des HWR für

die Installation der Luft-Wasser-Wärmepumpe angepasst werden muss.

Notizen:

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Sole-Wasser-Wärmepumpe

Mit der Sole-Wasser-Wärmepumpe heizen

Sie Ihr Haus mit der unerschöpflichen Wärme

aus dem Erdreich.

Es kommt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe

der Firmen Viessmann, Wolf oder NIBE zur

Ausführung.

Die Modellwahl ist abhängig von der

Gebäudegröße, der Grundrissgestaltung sowie von

den Grundstücksgegebenheiten.

Unabhängig von Gas oder Öl sorgt die umweltfreundliche

Heizung jederzeit für wohlige Wärme und Warmwasser.

Schon wenige Meter unter der Erdoberfläche herrschen

ganzjährig konstant Plusgrade.

Mit einer Sole-Wasser-Wärmepumpe zapfen Sie diesen Energievorrat an und heizen

damit auf ökologische Weise Ihr Haus.

Es kann gegebenenfalls sein, dass der Grundriss Ihres Hauses im Bereich des HWR für

die Installation der Sole-Wasser-Wärmepumpe angepasst werden muss.

Möglichkeiten zur Wärmegewinnung

Die Erdwärme lässt sich auf zwei Arten gewinnen: entweder über Erdkollektoren, die

oberflächennah verlegt werden oder über Erdsonden, die bis zu 100 Meter tief in die Erde

vordringen.

Erdkollektoren werden unterirdisch verlegt

o Für die Gewinnung der Erdwärme wird ein Rohrsystem waagerecht und

schlangenförmig unterhalb der Frostgrenze verlegt.

o Die Tiefe beträgt dabei etwa ein bis zwei Meter unter der Rasen- oder Erdoberfläche.

o Im Rohrsystem zirkuliert eine Sole aus frostsicherer

Flüssigkeit, die die thermische Energie aufnimmt

und dem Wärmetauscher übergibt.

o Wie groß die benötigte Kollektorfläche sein muss,

hängt unter anderem vom Heizbedarf des

betreffenden Gebäudes ab.

o In der Praxis beträgt sie das 1,5 bis 2-fache der zu

beheizenden Fläche.

o Erdkollektoren nehmen Wärmeenergie aus dem oberflächennahen Bereich auf.

o Die Energie wird durch Sonneneinstrahlung und Regenwasser bereitgestellt.

o Daher spielt die Bodenbeschaffenheit für den Energieertrag der Kollektoren eine

entscheidende Rolle.

o Wichtig ist, dass die Fläche über dem Rohrsystem nicht asphaltiert oder zugebaut wird.

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Erdsonden gewinnen Wärme aus tieferen Erdschichten

o Eine Alternative zu Erdkollektoren sind Erdsonden.

o Mithilfe von Bohrungen werden die Erdsonden vertikal

oder schräg in die Erde eingelassen.

o Auch sie durchfließt eine Sole, die in einer Tiefe von 40 bis

100 Metern die Erdwärme aufnimmt und sie an einen

Wärmetauscher weitergibt.

o Da ab einer Tiefe von etwa zehn Metern die Temperatur

das ganze Jahr über konstant bleibt, arbeiten Erdsonden

auch bei sehr niedrigen Außentemperaturen effizient.

o Sie benötigen im Vergleich zu Erdkollektoren zudem nur

wenig Platz und können auch im Sommer hervorragend

zum Kühlen verwendet werden.

o Wie tief die Bohrung sein muss, hängt auch hier vom Heizbedarf und von der

Wärmeleitfähigkeit des Bodens ab.

o Da bei einer Bohrung bis zu 100 Metern mehrere grundwasserführende Schichten

durchbrochen werden, sind für Erdbohrungen immer Genehmigungen einzuholen.

Hinweise:

o Berechnungsgrundlage zur Auslegung der Tiefenbohrungen ist eine durchschnittliche

Wärme-Entzugsleistung von 50 Watt pro laufenden Bohrmeter.

o Auf Grund des vorkommenden Bodenprofils und/ oder auf Grund von Vorgaben der

genehmigenden Behörde besteht die Möglichkeit, dass hier geringere Werte

angenommen werden müssen.

o In diesem Fall werden für die Bohrung Mehrkosten berechnet.

o Weiterhin sind im Leistungsumfang nicht die Kosten für eine zusätzliche Bohrlochvermessung

(Forderung der genehmigenden Behörde) enthalten.

Notizen:

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33. LÜFTUNGSANLAGE (wenn vertraglich vereinbart)

Gegen Mehrpreis kann eine Lüftungsanlage

zur kontrollierten Be- und Entlüftung mit

Wärmerückgewinnung gemäß der Wohnungs-

Lüftungsnorm DIN 1946, insbesondere aber

der DIN 4108, zusätzlich vereinbart werden.

Es kommt eine Lüftungsanlage der Firma Wolf zur Ausführung.

Enthalten sind das Liefern und Erstellen einer kontrollierten Lüftungsanlage mit

Wärmerückgewinnung, welche durch automatischen Luftaustausch das Gebäude vor

Feuchteschäden schützt und für ein gesundes und behagliches Raumklima sorgt.

Im Lüftungsgerät werden die warme und belastete Abluft und die kalte, frische Außenluft

in einem Wärmetauscher aneinander vorbeigeführt.

Dieser Wärmetauscher sorgt für die Erwärmung der Zuluft mit Hilfe der in der Abluft

enthaltenen Wärmeenergie.

So können bis zu 90 % der sonst über Fensterlüftung verloren gegangenen Energie

erhalten und zurückgeführt werden (Angabe beruht auf Aussagen des Herstellers).

Das Lüftungsgerät inkl. Regelung wird im HWR platziert.

Von dort aus erfolgt die Versorgung der Zuluftverteiler für das EG.

Die Zuluft erfolgt aus Bodendosen mit Kunststoff-Abdeckgittern.

Die Absaugung der feuchte- und geruchsbelasteten Abluft erfolgt aus Bad, Gäste-WC und

Küche.

Die Kanäle werden im Estrich und/ oder im

Spitzbodenbereich verlegt.

Die Räume mit Zuluft- und Abluftelementen sind durch

eine Über-Unterströmung miteinander verbunden.

Das bedeutet, dass die Zimmertüren zum Fertigfußboden

einen Spalt von ca. 1cm aufweisen.

Die Zuluftführung der Außen- und Fortluft erfolgt über

Außenwandgitter im HWR.

Eine Abflussleitung für den Kondensatablauf ist enthalten.

Die Anlage ist wartungsarm, lediglich die Filter sind in Eigenleistung regelmäßig zu

kontrollieren und bei Verschmutzung zu reinigen.

Das Lüftungsgerät ist mit einem Sommerbypass ausgestattet, der bewirkt, dass die

Wärmerückgewinnung automatisch ausgeschaltet wird, wenn die Möglichkeit der Kühlung

über die Lüftung gegeben ist.

Der Bypass schaltet sich ein, wenn die Außentemperatur in den Abend, Nacht und

Morgenstunden im Sommer unter der Mindestinnentemperatur liegt.

Er schaltet sich automatisch aus, wenn die Innentemperatur die eingestellte Mindesttemperatur

erreicht.

Die Zuluft hat minimal Außentemperatur.

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Die Lüftungsanlage wird immer standardmäßig für das Gebäudevolumen ab Oberkante

Bodenplatte berechnet.

Hinweise:

o Die Lüftungsanlage ist für den Dauerbetrieb ausgelegt.

Ein Abschalten der Anlage kann u. U. zu Folgeschäden führen, die nicht im Verantwortungsbereich

der MBH bzw. ihrer Nachunternehmer liegen.

o Ein Zubauen oder Überdecken der Zu- und Abluftöffnungen in der Außen-, Innenwand

und im Bodenbereich ist zu vermeiden.

o Wenn, abweichend von der DIN 1946-6, keine Be- und Entlüftungsanlage gewünscht

wird, ist seitens des Bauherrn sicherzustellen, dass das Gebäude entsprechend der

Lüftungsnorm ausreichend gelüftet wird.

o Abdeckungen in Edelstahl o.ä. sind nicht im Leistungsumfang enthalten und müssen

gesondert vereinbart werden (Mehrkosten).

Notizen:

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34. ELEKTROINSTALLATION

Hauptinstallation

Die Ausführung der gesamten Elektroinstallation erfolgt ab

dem bauseitigen Hausanschlusskasten innerhalb des

Gebäudes und wird nach VDE 100 und EVU-Richtlinien –

Errichten von Niederspannungsanlagen – ausgeführt.

Die elektrischen Anschlussleitungen werden zum HWR in

den im Leistungsumfang enthaltenen Zählerschrank geführt.

Zählerschrankanlage nach TAB 2000, sowie Verteilerfeld

und den Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter). Schrank

mit allen Sicherungen und Schutzmaßnahmen,

einschließlich Montageschiene, Verbindungsteilen.

Der Elektrozählerschrank wird im HWR Aufputz montiert.

Die Anordnung des Elektrozählerschranks wird im HWR von der Firma MBH Projekt und

Handels GmbH vorgegeben.

Es wird eine Hauptpotenzialausgleichsanlage nach VDE und EVU Vorschrift ausgeführt.

Diese beinhaltet die Erdungsanschlüsse des Fundamenterders, der Wasserleitung und

des Heizungssystems und besteht aus Potentialausgleichsschiene, Potentialausgleichsverbindung,

Erdungsbandschellen und PVC-Mantelleitung.

Die Elektroinstallation wird in die je nach Hausgröße und Abnehmer erforderliche Anzahl

an Stromkreise aufgeteilt und über die notwendigen Fehlerstromschutzeinrichtungen

abgesichert.

Die Position der Elektroanschlüsse wie Schalter, Steckdosen und Lichtauslässe laut

Raumausstattung wird mit Ihnen abgestimmt und in einem Vororttermin festgelegt.

Innenliegende WCs oder Abstellräume werden mit einer automatischen, elektrischen

Raumentlüftung ausgestattet.

Die enthaltene Prüfung der Elektrischen-Anlage erfolgt laut VDE 0100-600 und beinhaltet

ebenfalls das Installations-Messprotokoll.

Die Antragstellung beim örtlichen elektrischen Versorgungsunternehmen ist nicht im

Leistungsumfang enthalten.

Enthalten ist ein Überspannungsschutz für die Hauptleitung (VDE 0100-443).

Hinweise:

o Die Hausanschlüsse von öffentlichen Versorgungsträgern (Strom, Gas, Fernwärme,

Wasser, Telekommunikation, etc.) müssen vom Bauherrn direkt beantragt und vergütet

werden

o SAT-Anlagen sind nicht im Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert

beauftragt werden (Mehrkosten).

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Schalterprogramm/ Ausstattung

Sämtliche Schalter und Schuko-Steckdosen

von Merten, Serie 1-M in reinweiß.

Andere Farben und Formen sind gegen

Aufpreis möglich.

Die individuelle Anordnung der Elektroinstallation wird

bei der einer gemeinsamen Besprechung zwischen dem

Bauherrn und dem Elektromeister festgelegt.

Hinweise:

o Beleuchtungskörper werden nicht mitgeliefert.

o Das „Trennen“ oder Aufteilen der Doppel- und

Dreifachsteckdosen in Einzelsteckdosen ist nicht im

Leistungsumfang enthalten und wird dem Bauherrn

gesondert in Rechnung gestellt.

Hauseingang (keine Nebeneingänge)

o 1 Brennstelle an der Außenwand mit Ausschaltung von innen

o 1 Klingelknopf außen (Kunststoff) und Türgong

Außenbereich

o 1 Außensteckdose

o 1 Ausschalter

Wohnen/ Essen bis 12 m²

o 1 Deckenauslass für Beleuchtung

o 1 Ausschalter

o 1 Brennstelle mit Ausschaltung innen für 1 Terrassenbeleuchtung

o 1 Einzel-Schukosteckdosen

o 1 Doppel-Schukosteckdosen

o 1 Dreier-Schukosteckdosen

o 1 Rauchwarnmelder

o 1 Raumtemperaturregler

Wohnen/ Essen über 12 m²

o 1 Deckenauslass für Beleuchtung

o 1 Ausschalter

o 1 Brennstelle mit Ausschaltung innen für 1 Terrassenbeleuchtung

o 1 Einzel-Schukosteckdosen

o 2 Doppel-Schukosteckdosen

o 1 Dreier-Schukosteckdosen

o 1 Rauchwarnmelder

o 1 Raumtemperaturregler

In meinem Haus?

oder

x

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In meinem Haus?

oder

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Wohnen/ Essen ab 20 m²

o 2 Deckenauslass für Beleuchtung

o 2 Ausschalter

o 1 Brennstelle mit Ausschaltung innen für 1 Terrassenbeleuchtung

o 2 Einzel-Schukosteckdosen

o 4 Doppel-Schukosteckdosen

o 1 Dreier-Schukosteckdosen

o 1 Rauchwarnmelder

o 1 Raumtemperaturregler

Schlaf- /Kinder-/ Arbeitszimmer bis 12 m²

o 1 Deckenauslass für Beleuchtung

o 1 Ausschalter

o 1 Einzel-Schukosteckdosen

o 1 Doppel-Schukosteckdosen

o 1 Dreier-Schukosteckdosen

o 1 Rauchwarnmelder

o 1 Raumtemperaturregler

Schlaf- /Kinder-/ Arbeitszimmer über 12 m²

o 1 Deckenauslass für Beleuchtung

o 1 Ausschalter

o 1 Einzel-Schukosteckdosen

o 2 Doppel-Schukosteckdosen

o 1 Dreier-Schukosteckdosen

o 1 Rauchwarnmelder

o 1 Raumtemperaturregler

Schlaf- /Kinder-/ Arbeitszimmer über 20 m²

o 2 Deckenauslass für Beleuchtung

o 2 Ausschalter

o 2 Einzel-Schukosteckdosen

o 4 Doppel-Schukosteckdosen

o 1 Dreier-Schukosteckdosen

o 1 Rauchwarnmelder

o 1 Raumtemperaturregler

Küche

o 1 Deckenauslass für Beleuchtung

o 2 Ausschalter

o 5 Doppel-Schukosteckdosen

o 1 E-Herdanschluss Drehstrom 380V

o 1 Kühlschrankanschluss

o 1 Gefriergerätanschluss

o 1 Geschirrspülanschluss

o 1 Dunstabzugsanschluss

o 1 Mikrowellengeräteanschluss

o 1 Raumtemperaturregler

In meinem Haus?

oder

x

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In meinem Haus?

oder

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In meinem Haus?

oder

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In meinem Haus?

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In meinem Haus?

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Diele/ Windfang – bis 3 m Dielenlänge

o 1 Deckenauslass für Beleuchtung

o 1 Schukosteckdosen

o 1 Raumtemperaturregler

Diele/ Windfang– über 3 m Dielenlänge

o 1 Deckenauslass für Beleuchtung

o 1 Wechselschaltung

o 1 Schukosteckdosen

o 1 Raumtemperaturregler

Gäste-WC (wenn vorhanden)

o 1 Decken- und 1 Wandauslass für Beleuchtung

o 1 Ausschaltung von außen

o 1 Schukosteckdose

o 1 Raumtemperaturregler

HWR

o 1 Deckenauslass für Beleuchtung

o 1 Ausschalter

o 2 Doppel-Schukosteckdosen

o 1 Waschmaschinenanschluss

o 1 Wäschetrockneranschluss

Abstellraum/ Ankleide

o 1 Deckenauslass für Beleuchtung

o 1 Ausschalter

o 1 Schukosteckdosen

o 1 Raumtemperaturregler

Bad

o 1 Deckenauslass für Beleuchtung

o 1 Wandauslass für Beleuchtung

o 2 Ausschaltungen

o 2 Schukosteckdosen

o 1 Raumtemperaturregler

Spitzboden

o 1 Deckenauslass für Beleuchtung

o 1 Schukosteckdosen

In meinem Haus?

oder

x

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In meinem Haus?

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In meinem Haus?

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In meinem Haus?

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In meinem Haus?

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In meinem Haus?

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In meinem Haus?

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Telekommunikationsanschlusseinrichtungen (TAE)

o 3 TAE bis 75 m² Wohnfläche

o 4 TAE von 75 m² bis 125 m² Wohnfläche

o 5 TAE über 125 m² Wohnfläche

Wohnfläche

meines Hauses

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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Antennensteckdosen

o 4 Antennensteckdosen bis 75 m² Wohnfläche

o 5 Antennensteckdosen von 75 m² bis 125 m² Wohnfläche

o 6 Antennensteckdosen über 125 m² Wohnfläche

Wohnfläche

meines Hauses

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Rauchwarnmelder

In allen Wohnräumen (Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Arbeitsund

Gästezimmer, entsprechend den

Grundrisszeichnungen) werden Rauchwarnmelder

installiert.

Bei diesen Rauchwarnmeldern erfolgt die Alarmierung im

Falle eines Brandes akustisch.

Es handelt sich hierbei um batteriebetriebene

Rauchwarnmelder.

Es werden Alkali-Batterien mit einer hohen Kapazität und

langer Lagerfähigkeit verwendet.

Liefern die Batterien keinen Strom mehr, ist auch der Rauchwarnmelder außer Funktion.

Diese Melder erinnern an einen Batteriewechsel durch ein Tonsignal.

Hinweise:

o Ersatzbatterien oder ein Wechsel der Batterien sind nicht im Leistungsumfang enthalten.

Notizen:

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35. FLIESENARBEITEN

Die Fliesenbemusterung und Beratung findet

bei unseren Partnerunternehmen (Fliesenhändlern)

statt. Eine entsprechende Übersicht

der Fliesenhändler erhalten Sie im Zuge der

Gesamtbemusterung.

Sie können Ihre Wunschfliesen mit einem

Materialpreis von bis zu 30,00 €/m² (brutto)

auswählen.

Wir haben für Sie Fliesen bis zu einer

maximalen Formatgröße von 30 cm x 60 cm

vorgesehen.

Alle technisch erforderlichen Abdichtungsarbeiten gemäß den gültigen Normen und

Vorschriften sowohl an Sanitäreinbauten als auch im Spritzwasserbereichen sind

Bestandteil unserer Leistung im Bereich der Fliesenarbeiten.

Die Übergänge zwischen Boden- und Wandfliesen und ebenso die zu Sockelfliesen,

werden als Wartungsfugen, die nicht der Gewährleistung unterliegen, mit hochwertigem

Sanitärsilikon abgedichtet.

Die Verfugung der Wandfliesen erfolgt in silbergrau und die der Bodenfliesen in grau.

Das Standardverlegemuster der Fliesen (Boden- und Wandfliesen) ist der Kreuzverband.

Im Wandfliesenbereich werden Jollyschienen aus Kunststoff, weiß und im

Bodenfliesenbereich Dehnungsprofile aus Kunststoff und Abschlussschienen aus Alu-

Natur eingebaut.

Bodenfliesen

Die folgenden Räume werden, wenn diese in Ihrem Entwurf vorgesehen sind, mit

Bodenfliesen ausgeführt:

o Bad, Gäste-WC (wenn vorhanden), Küche, Speisekammer, Diele, Windfang, HWR,

Heizraum

o Räume, die mit Bodenfliesen, aber ohne Wandfliesen ausgeführt werden, erhalten im

Bereich der Wandübergänge eine zum Boden passende Sockelfliese (ca. 5 cm hoch,

geschnitten aus den Bodenfliesen.

o Die Sockelfliesen werden im sichtbaren Bereich ausgeführt und es erfolgt oberhalb

eine Mörtelaufkantung (Abschlussschienen sind gesondert zu vereinbaren).

Wandfliesen

Die Wandfliesen werden im Bad umlaufend bis 1,50 m Höhe ausgeführt.

Die Wandfliesen werden im Gäste-WC (wenn vorhanden) umlaufend bis 1,20 m Höhe

ausgeführt.

Im Bereich der Duschen werden die Fliesen grundsätzlich so hoch verlegt, dass der

geflieste Wandbereich zur Höhe der Duschtrennwand passt und/ oder dass der gemäß

der technischen Erfordernissen notwendige Feuchtigkeitsschutz gewährleistet ist.

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Der Styroporwannenträger der rechteckigen Badewanne wird entsprechend den Wänden

eingefliest.

Der Styroporwannenträger der halbrunden und Viertelkreis-Badewanne wird mit

Mosaikfliesen (Materialpreis 30,00 €/m² (brutto) eingefliest.

Hinweise:

o Das Fliesen des Wohn-/Essbereiches bei einer offenen Küche gehört nicht zum

Standard.

o Mehrleistungen durch großformatige Fliesen, Fliesen aus Materialmix, Mosaike,

Bordüren, Dekorstreifen, Schienen aus anderen Materialien, andere Verlegearten,

Sonderfarben von Fugenmörteln, zweifarbige Verfugungen an einer Wandfläche sind

gesondert zu vereinbaren (Mehrkosten).

o Alle freiliegenden Abschlusskanten der gefliesten Flächen (im Bad, Gäste-WC und in

der Küche) bleiben frei.

Weiße Kunststoff- oder Edelstahlschienen sind nicht im Leistungsumfang enthalten

und müssen gesondert vereinbart werden (Mehrkosten).

o Gestalterische Abmauerungen und zusätzlich Ablagen, Trennwände etc. sind nicht im

Leistungsumfang enthalten und gesondert zu vereinbaren (Mehrkosten).

o Empfohlen werden silbergraue bzw. graue Verfugungen.

Werden von den Bauherren andersfarbige Verfugungen gewünscht, geben wir hiermit

den Hinweis, dass es auf Grund der enthaltenen Farbpigmente zu leichten

Verfärbungen/ Kalkeinlagerungen kommen kann.

Diese stellen keinen Mangel dar.

o Die Innentürzargen werden im Bad und Gäste-WC (wenn vorhanden) auf den Fliesen

montiert. Der daraus resultierende Spalt zwischen Zarge und Innenwand (oberhalb des

Fliesenbereiches) wird im Zuge der Malerarbeiten (Eigenleistung) geschlossen.

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36. HAUSÜBERGABE

Bevor wir Ihnen Ihr Haus besenrein

übergeben, haben wir sämtlichen von uns

verursachten Müll entfernt.

Ihr Haus wir Ihnen fristgerecht in einem

gemeinsamen „Vororttermin“ durch unsere

Bauleitung übergeben.

Bei der Hausübergabe erstellt der Bauleiter

gemeinsam mit ihnen das detaillierte

Bauabnahmeprotokoll und übergibt Ihnen die

Schlüssel zu Ihrem neuen Traumhaus.

Nach der Hausübergabe werden die Fachhandwerker Termine zur Einweisung in Ihre

Haustechnik und zur Einführung in alle eingebauten technischen Anlagen vereinbaren.

Ihre persönliche Baudokumentation wird Ihnen nach der Hausübergabe übergeben.

Diese beinhaltet – wenn diese Leistungen Bestandteil unseres Leistungsumfangs waren –

folgende Unterlagen:

o Baugenehmigungsunterlagen

o Nachweise von Fachingenieuren (z. B. Statik, etc.)

o Bescheinigungen für alle Gewerke über die fachgerechte mangelfreie Ausführung der

Bauleistungen (Fachunternehmererklärungen/ Herstellerbescheinigungen)

o Energieausweis

o Lieferscheine der verbauten Materialien

o Vielzahl an Pflegehinweisen

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37. BAUHERRENLEISTUNGEN

Folgende Punkte sind Baunebenkosten, die im Leistungsumfang nicht enthalten sind:

o Grundwasserabsenkung und Wasser-haltung

o An- und Abfuhr von fehlenden bzw. überschüssigen Bodenmassen

o Umverlegung von vorhandenen Drainageleitungen

o Kosten für behördliche Genehmigungen/ Abnahmen

o Kosten für Baudarlehen und öffentliche Mittel nach Fertigstellung des Gebäudes

o auszuführende Planierarbeiten

o Mieten für Befestigungsmittel der Baustraße

o Wasser-, Strom- und Wärmeverbrauch während der Bauphase

o Kücheneinrichtung

o gesamte Außenanlage wie Wege, Terrassen, Eingangspodeste, Zaunanlagen etc.

o Ausführung der Hausanschlüsse wie Gas/ Fernwärme, Wasser, Strom, Schmutzwasser,

Telefon etc.

o Die Gewerke Maler- und Bodenlegerarbeiten inkl.

aller erforderlichen Nebenarbeiten sind ebenfalls

nicht Bestandteil des Vertrages und nicht im

Festpreis enthalten.

Diese Leistungen können nach Übergabe des

Hauses durch die Bauherren erbracht werden.

Vom Auftraggeber (Bauherr) sind für die Erstellung der Bauantragsunterlagen und für die

Baudurchführung folgende Leistungen zu erbringen, zu veranlassen oder sicher zu

stellen:

o Bereitstellung des amtlichen Lageplans und/ oder einer aktuellen Flurkarte im Maßstab

1:500 oder 1:1000

o Lieferung oder Zahlung der Kosten für die Erstellung eines Bodengutachtens

o Bereitstellung eines baureifen Grundstücks

o Abschluss einer Bauwesensversicherung für die gesamte Bauzeit

o anfallende Gebühren für Bauvorbescheid, Bauantrag, Prüfstatiker, Baubetreuer,

Schornsteinfeger, Gebäudeeinmessung sowie sämtliche Abnahmen

o Angaben über die Festsetzungen des Bebauungsplanes (B-Plan)

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38. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Naturprodukte

Holz ist ein Naturprodukt.

Es ist daher nicht möglich, die Bildung von Rissen

auszuschließen.

Da wir grundsätzlich nur qualitativ hochwertige und richtig

dimensionierte Hölzer einsetzen, ist die Sichtbarkeit von

Rissen oder Astlöchern nur ein optisch dem Naturprodukt

Holz zuzuschreibender Punkt, welcher weder die Stabilität

noch die Qualität maßgeblich beeinflussen.

Bei Naturprodukten wie Naturstein, Holz und aus Naturprodukten hergestellte Materialien

wie Keramik oder Putzen, sind Farb-, Struktur- und Oberflächen-Abweichung in sich und

gegenüber Mustervorlagen physikalisch gegeben.

Diese sind grundsätzlich nicht vermeidbar und stellen keinen Mangel dar.

Anschlüsse

Risse in Wänden oder Bauteilen, deren Entstehung auf bauphysikalische Eigenschaften

(z. B. Kriechen oder Schwinden durch Aus- oder Nachtrocknung) oder auf natürliche

Setzungen zurückzuführen sind, unterliegen keinem Mangel-/ Gewährleistungsanspruch.

Sämtliche im Haus befindliche Fugen sind Wartungsfugen mit eingeschränkter

Gewährleistung – DIN 52460.

Diese müssen regelmäßig geprüft und die Dichtungsmasse gegebenenfalls erneuert

werden, um Folgeschäden zu vermeiden.

Dauerelastische Fugen z.B. in Fliesen- und Sanitärbereichen, in Übergangsbereichen

verschiedener Bauteile oder Materialien sowie in Trennfugen, sind daher fortwährend

durch den Bauherren zu prüfen und zu warten.

Fassaden

Wir verwenden bei unseren Putzfassaden grundsätzlich einen Aufbau, welcher den Befall

von Algen und Pilzen etc. stark einschränkt und im unwahrscheinlichen Falle eines

Auftretens entsprechend behandelbar macht.

Ob es zu einem Befall Ihrer Putzfassade kommt, hängt nicht von der handwerklichen

Ausführung ab und ist kein Reklamationsgrund.

Risse zwischen Wänden und Dachverkleidungen können bei der Verwendung

unterschiedlicher Materialien auf Grund deren Materialausdehnung entstehen und stellen

bis zu einer Breite von 0,3 mm keinen Mangel dar.

Bei der Ausführung von Treppenanlagen in massivem Holz kann es beim Begehen ein

Geräusch in Form von Knarren, als konstruktives Holzmerkmal, geben.

Holzfassaden können angrenzende Bauteile wie z.B. Putze verfärben und es kann zu

Schlierenbildung kommen.

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Spachtelarbeiten

Gestrichene oder verspachtelte Oberflächen auf Gips- oder Gipsfaserplatten können bei

Streiflichteinfall eine leichte Schattenwirkung aufweisen.

Dies kann trotz hochwertiger handwerklicher Ausführung in der Qualitätsstufe Q2 nicht

ausgeschlossen werden.

Verglasungen

Tauwasseranfall an Glasflächen im Haus beruht auf bauphysikalischen Gesetzen.

Dieser Effekt, den Gardinen, Einbauten oder Möbel noch verstärken, ist auch bei

exzellenter Verglasungen nicht vollkommen zu vermeiden.

Sollte Tauwasser auf der Außenseite der Glasflächen anfallen, ist dies die Folge guter

Wärmedämmung und stellt keinen Mangel dar.

Warmwasser

Bei vom Standard abweichender Badausstattung insbesondere bei Badewannen für mehr

als eine Person, Rainshower-Duschen oder Whirlpools ist in der Regel ein größerer

Wasserspeicher nötig.

Bitte teilen Sie uns daher so zeitig wie möglich mit, dass Sie entsprechende Ausstattungen

beabsichtigen. Die Vergrößerung des Wasserspeichers ist mit Mehrkosten

verbunden

Regenwassernutzung

Die Installation einer Regenwassernutzungsanlage ist dem Wasserversorger und dem

Gesundheitsamt zu melden.

Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach dem BGB und der

darin enthaltenen Mangelanspruchsfrist für Bauwerke

von 5 Jahren, bei den feuerberührten Teilen der

Heizungsanlage und für Arbeiten am Grundstück beträgt

diese Gewährleistungsfrist je 2 Jahre.

Bei elektrischen bzw. elektronischen Anlagen, bei der

Wärmepumpe und anderen haustechnischen Anlagen,

bei denen die laufende Wartung Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Anlage hat,

beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 2 Jahre.

Für sämtliche Verschleißteile wie Dichtungen, Schalter und Sicherungen sowie für

witterungsausgesetzte Bauteile und Oberflächen wie z.B. Fassaden beträgt die

Mangelanspruchsfrist 2 Jahre.

Ein Mangelanspruch besteht grundsätzlich nur für gebrauchsunübliche Abnutzungen und

ist bei unsachgemäßen Gebrauch oder unterlassener Wartung grundsätzlich

ausgeschlossen.

Der Abschluss von Wartungsverträgen mit den entsprechenden Fachhandwerkern wird

grundsätzlich empfohlen.

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Mängel, die auf Eigenleistungen beruhen, werden von den Gewährleistungen nicht

erfasst.

Dies gilt auch für Folgeschäden an Leistungen des Auftragnehmers (MBH), die durch

mangelhafte Eigenleistungen auftreten können.

Bewegungs- und Anschlussfugen aus Silikon und Acryl unterliegen nicht der

Gewährleistung (alle Räume: Anschlussfugen zwischen Fußboden und Wand (Fliesen);

Anschlussfugen zwischen Wand und Decke).

Schlussbestimmungen

Sollten die nach der aktuellen EnEV nötigen Dämmungsmaßnahmen nicht unser

Leistungsbestandteil sein, obliegt es der Bauherrschaft sicherzustellen, dass der

bauaufsichtlich notwendige Wärmeschutz, insbesondere auch die dafür erforderlichen

Nachweise erbracht werden.

Beleuchtungskörper sowie Leuchtmittel sind nicht im Leistungsumfang enthalten.

Die Länge der Dachüberstände sind grundsätzlich ca. Werte, die nach Bemusterung –

Auswahl der Dacheindeckung – im Rahmen der Werkplanung fixiert werden.

Die Energie-/ Heizenergie während der Bauphase inkl. Probeheizen, etwaigem

Estrichaufheizprogramm und der Beheizung – wenn wetterbedingt notwendig – wird

bauseits vom Bauherrn gestellt.

Der Bauherr erteilt uns das uneingeschränkte und unwiderrufliche Recht, alle Abbildungen

die im Zuge der Bauausführungen und vom vollendeten Bauvorhaben erstellt werden,

unentgeltlich für eigene Werbezwecke zu nutzen.

Sämtliche Hausplanungen, Ausführungsdetails und sonstige Zeichnungen bleiben unser

geistiges Eigentum. Die Verwendung durch Dritte ist untersagt.

Technische Änderungen und der Austausch von Materialien durch gleichwertige oder

bessere bleibt uns vorbehalten, sofern für diese Änderung ein triftiger Grund vorliegt und

die Änderung für den Bauherren zumutbar oder unwesentlich ist und Wertgleichheit

besteht.

Ein triftiger Grund besteht zum Beispiel dann,

wenn Lieferschwierigkeiten bestimmter Materialien

eintreten oder wir aus triftigem Grund einen

Lieferantenwechsel vornehmen mussten.

Gegenstände, Möbel usw., die in dieser

Baubeschreibung nicht aufgeführt, jedoch evtl. in

den Entwurfsplänen enthalten sind, gelten als

Möblierungsvorschlag und werden nicht

mitgeliefert.

Die Ausrichtung des Richtfestes sowie die Stellung

der Richtkrone liegen in der Hand des Bauherrn.

Diese Baubeschreibung umfasst sämtliche

Leistungen für unsere Häuser und wurde mit

größter Sorgfalt erstellt.

____________________________________

Datum/ Unterschrift Bauherr

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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

Wir sind ständig bemüht optische und bau- bzw. produktionstechnische Verbesserungen

an unseren Häusern vorzunehmen und möchten hiermit explizit auf eventuelle

Änderungen dieser Baubeschreibung hinweisen.

Bitte beachten Sie: Abbildungen in dieser Baubeschreibung, sowie Abbildungen auf

unserer Internetseite oder sonstigen Werbemitteln in elektronischer oder gedruckter Form,

können teilweise Sonderwünsche enthalten, die mit Mehrkosten verbunden sind.

Bodenbeläge wie Laminat und Parkett sollten erst nach Prüfung der Restfeuchte im

Estrich verlegt werden. Ist diese Leistung im Leistungsumfang enthalten, kann sich

aufgrund der Restfeuchtigkeit im Estrich die Bauzeit verlängern.

Bei der Montage von Küchen ist mit Restfeuchte in den Wänden zu rechnen. Die

Rückwände sollten Lüftungsschlitze aufweisen, die für eine Luftzirkulation zwischen den

Wänden sorgen.

Zusatzleistungen können eventuell eine Bauzeitenverlängerung nach sich ziehen.

Notizen:

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Datum/ Unterschrift Bauherr

Seite 70 von 72


Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

Notizen:

Ende der Allgemeinen Bauleistungsbeschreibung

____________________________________

Datum/ Unterschrift Bauherr

Seite 71 von 72


MBH Projekt & Handels GmbH

Lilienthalstraße 3

18211 Bargeshagen

Telefon: 038203/ 61660

Fax: 038203/ 61685

info@massiv-bau-haus.de

www.massiv-bau-haus.de

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