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Ihre Angebotsunterlagen
Familie Polenz
MBH Projekt & Handels GmbH | Lilienthalstraße 3 | 18211 Bargeshagen
Herr
Tom Polenz
Lange Sraße 70
18356 Barth
Lilienthalstraße
18211 Bargeshagen
Telefon: 038203 – 61 66
Telefax: 038203 – 61 68
info@massiv-bau-haus.de
www.massiv-bau-haus.de
Kunden-Nr. : 31320
Angebot 00018/20
Bargeshagen 10.04.2020
Neubau Bungalow in Barth
Sehr geehrter Herr Polenz,
wir danken für Ihre Anfrage. Gerne erstellten wir auf der Grundlage der von Ihnen erhaltenen Daten,
das nachfolgend beschriebene Angebot.
Position Menge ME Bezeichnung E-Preis G-Preis
1.
Unsere Inklusivleistungen!!!
Haustyp: Bungalow (Wohnnutzfläche = ca. 111,83 m²) entsprechend Ihrer
Email vom 07.04.2020 und der Allgemeiner Bauleistungsbeschreibung
„Bungalow"
- garantierte Bauzeit 7 Monate -
Allgemeines
individuelle Architektenplanung – kostenfreie Änderungen bis zur Bauantragsstellung
Erstellung Bauantragsunterlagen, Statische Berechnung und Energieausweis
Erdarbeiten/ Gründung
komplette Baustelleneinrichtung (Bautoilette, Fassadengerüst, Bauschuttberäumung)
Erdarbeiten, Mutterbodenaushub = 30 cm, Sauberkeitsschicht = 30 cm
umlaufende Frostschürze – Tiefe 80 cm
biegesteife Bodenplatte – Stärke = 20 cm
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Geschäftsführer: Handelsregister: HRB 8429 Ostseesparkasse Rostock
Roland Baustian Steuernummer: 079/114/01961 IBAN: DE10 1305 0000 0505 0218 46
BIC: NOLADE21ROS
MBH Projekt & Handels GmbH 10.04.2020
Angebot 00018/20
Blatt
2
Position Menge ME Bezeichnung E-Preis G-Preis
Mauerwerk/ Außenputz
einschalige Außenwände
- Tragschale: Porenbeton, Stärke = 36,5 cm
- Außenputz entsprechend Allgemeiner Bauleistungsbeschreibung
- Farbgebung Hellbezugswerte 90 - 60
sämtliche tragende Innenwände massiv gemauert (Porenbeton)
Dachstuhl
Studiobinderdachstuhl aus KVH-Holz (Konstruktionsvollholz) - Dachneigung 25°
o kein chemischer Holzschutz erforderlich
Dachüberstände – umlaufend = 80 cm
o Endanstrich, Farbe: weiß
Dacheindeckung
Dacheindeckung mit Tondachziegeln, engobiert (schwarz (matt), schiefergrau, rot oder rotbraun)
Fenster/ Türen außen
alle Fenster und Terrassentüren erhalten eine Dreifachverglasung mit einem
Ug-Wert von 0,5 W/(m²K)
alle Fenster und Türen/ außen zweifarbig: innen weiß, außen anthrazit
Fenstergriffoliven mit Druckknopf (einbruchhemmend)
Innenfensterbänke aus Agglomarmor (3 Sorten zur Auswahl)
Außenfensterbänke und Austritte - aus Granit
inkl. Hauseingangstür – 8 Standardhaustürtypen zur Auswahl
Trockenbau
Zwischensparrendämmung – WLG 035
wärmegedämmte Einschubtreppe (60 x 120 cm)
Innentüren
Innentüren – entsprechend Bemusterung (4 Modelle zur Auswahl)
Edelstahlinnentürdrückergarnituren – 4 Modelle im Standard
Lichtausschnitte sind nicht im Leistungsumfang enthalten
Innenputz
Innenputz als Kalk-Gipsputz – atmungsaktiv, gutes Raumklima - Qualitätsstufe Q2
inkl. Kalk-Zementputz im Bad
MBH Projekt & Handels GmbH 10.04.2020
Angebot 00018/20
Blatt
2
Position Menge ME Bezeichnung E-Preis G-Preis
Heizung/ Sanitär
Fußbodenheizung im gesamten Erdgeschoss, alle Räume einzeln regelbar
inkl. Luft-Wärmepumpe, Wolf - Monoblock (abweichend von der Bauleistungsbeschreibung)
Abweichung von der Bauleistungsbeschreibung:
- Sanitärausstattung - Serie Vigour "Clivia" - www.vigour.de/designlinien/clivia
Fliesenarbeiten
Bodenfliesen inkl. Sockelfliesen (geschnitten aus Bodenfliesen) im HWR, im Bad, in der
Diele und in der Küche
- Materialpreis = 30,00 €/m² (brutto)
Wandfliesen im Bad (H = ca. 1,50 m, Duschbereich = ca. 2,10 m), Materialpreis = 30,00 €/m² (brutto)
inkl. Verlegung bis Fliesengrößen 30/ 60 cm
Elektro
Anzahl der Steckdosen, Antennendosen, Telekommunikationseinrichtungen etc. entsprechend der
Allgemeinen Bauleistungsbeschreibung
inkl. Überspannungsschutz (Pflicht seit 01.01.2018)
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Fest- und Pauschalpreis 189.976,00 €
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Die Gesamtsumme beinhaltet die zur Zeit gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%.
Wir hoffen, dass dieses Angebot Ihren Vorstellungen entspricht.
An dieses Angebot halten wir uns 4 Wochen gebunden.
Zur weiteren Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
MBH Projekt & Handels GmbH
Roland Baustian
Allgemeine Bauleistungsbeschreibung
„Haustyp Bungalow“
Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
Inhaltsverzeichnis
Wir stellen uns dem Vergleich!!!
1. Leistungsumfang Seite 4
2. Qualitätssicherung Seite 9
3. Sicherheit Seite 10
4. Grundstück Seite 11
5. Architekten- & Ingenieurleistungen Seite 13
6. Bauleitung Seite 16
7. Baustelleneinrichtung Seite 17
8. Erdarbeiten Seite 19
9. Gründung – Bodenplatte Seite 21
10. Außenwände Seite 24
11. Gebäudetrennwände Seite 25
12. Innenwände Seite 26
13. Decken/ Raumhöhen Seite 27
14. Trockenbau Seite 28
15. Außenputz Seite 30
16. Innenputz Seite 31
17. Estrich (Fußbodenaufbau) Seite 32
18. Dachstuhl Seite 33
19. Dacheindeckung Seite 34
20. Dachklempnerarbeiten Seite 35
21. Schornstein Seite 36
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
22. Fenster und Terrassentüren Seite 37
23. Fensterlüftung Seite 38
24. Innen- und Außenfensterbänke Seite 39
25. Haus- und Nebeneingangstüren Seite 40
26. Rollläden und/ oder Raffstores Seite 42
27. Dachflächenfenster Seite 44
28. Innentüren Seite 45
29. Heizungsanlage Seite 46
30. Wasser- und Abflussinstallation Seite 48
31. Sanitärinstallation Seite 50
32. Wärmepumpen Seite 53
33. Lüftungsanlage Seite 56
34. Elektroinstallation Seite 58
35. Fliesenarbeiten Seite 63
36. Hausübergabe Seite 65
37. Bauherrenleistungen Seite 66
38. Schlussbestimmungen Seite 67
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
1. LEISTUNGSUMFANG
Grundlage für die Preisbildung sind die Baubeschreibung, Ihre individuelle Hausplanung und
die Leistungszusammenstellung (Angebot).
In dieser werden Detaillierungen und Abweichungen von der Baubeschreibung im Einzelnen
festgelegt.
Die Bebilderung der Baubeschreibung beinhaltet
ausschließlich beispielhafte Darstellungen und bildet in
keinem Fall den vereinbarten Leistungsumfang ab.
Die Bauausführung der Häuser erfolgt in
handwerksgerechter, konventioneller Bauweise nach
den Regeln der Baukunst und den geltenden DIN-
Vorschriften. Änderungen bleiben vorbehalten, sofern
neue Erkenntnisse oder Bauvorschriften diese
erforderlich machen.
Bestandteil des Vertrages zur technischen Ausführung des Bauvorhabens ist die
Energieeinsparverordnung der aktuellen Fassung, VDE-Richtlinien und technische
Anschlussbedingen (TAB) und die technischen Richtlinien für die Gas- und
Wasserinstallation (TRGI) in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses.
Für die Ausführungsphase werden Genehmigungspläne (Rohbauplanung) im Maßstab 1:100
erstellt, diese sind die Grundlage für alle ausführenden Gewerke.
Hinweis:
Separate Leitungs- oder Verlegepläne für Heizung, Sanitär und Elektro sind nicht
Leistungsbestandteil.
Ebenfalls nicht im Leistungsumfang enthalten sind der amtliche Lageplan sowie eine
Flurkarte, die Vermessungsleistungen im Zuge des Hausbaus sowie eine eventuell
notwendige Prüfstatik.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass zur fachgerechten Planung Ihres Hauses Angaben zu
den notwendigen Kanaltiefen und Lagepläne der Anschlussleitungen für TW, AW, Gas (evtl.
Fernwärme), Strom, Telekom vorliegen müssen (Leitungsauskünfte der Medienträger).
Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen behilflich.
Sofern daraus Kosten (Auskunftsgebühren) entstehen, sind diese durch den Bauherren zu
tragen.
Im Leistungsumfang enthalten ist eine Standard-EnEV-Berechnung.
Sofern das Bauvorhaben den Anforderungen eines KfW-Energieeffizienzhauses entsprechen
soll (KfW 55 oder besser), sind zusätzliche Berechnungen notwendig.
Dabei handelt es sich um über den Standard hinausgehende detaillierte Berechnungen und
Erfassung aller relevanten zweidimensionalen Wärmebrücken eines Gebäudes zur
Erstellung eines Gleichwertigkeitsnachweises nach DIN 4108 Bl. 2.
Es entstehen zusätzliche Kosten.
Sollte die Berechnung ergeben, dass zum Erreichen des energetischen Zieles weitere
Maßnahmen (z.B. Verbesserung und/ oder Verstärkung der Dämmung, Verbesserung des
Wandaufbaus etc.) notwendig werden, sind diese gesondert zu vereinbaren.
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
Hinweis:
Im Zuge des Nachweises des Erreichens eines KfW-Standards (KfW 55 oder besser)
werden seitens der KfW- Bank zusätzliche Maßnahmen, z.B. eine Baubegleitung durch
einen Energieberater, gefordert. Diese sowie alle notwendigen Bestätigungen sind durch die
AG direkt mit einem Energieberater zu vereinbaren und durch diesen abzurechnen.
Die Baubeschreibung und die Leistungszusammenstellung (Angebot) sind den
Planzeichnungen grundsätzlich vorrangig, es sei denn, dass in der Baubeschreibung oder
der Leistungszusammenstellung (Angebot) ausdrücklich auf die Planzeichnung verwiesen
wird.
Alle in den Bauzeichnungen und in der Baubeschreibung enthaltenen Maße und
Rohbaumaße sind grundsätzlich ca.-Werte und werden erst mit der Genehmigungsplanung
spezifiziert.
Beachten Sie bitte, dass die in Plänen dargestellten Einrichtungsgegenstände, Küchen- und
Badeinrichtungen, Außenanlagen sowie Gebäude und Bauwerke außerhalb des Hauses
einschließlich Fertiggaragen lediglich der beispielhaften Darstellung der Nutzungsmöglichkeiten
dienen und nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung sind, es sei denn,
diese Leistungen sind explizit in der Leistungszusammenstellung (Angebot) ausgewiesen.
Nach Fertigstellung des Bauantrags wird basierend auf der Baubeschreibung und der
Leistungszusammenstellung (Angebot) die individuelle Ausstattung für Ihr persönliches
Traumhaus festgelegt.
Diese Bemusterung findet sowohl an unserem Unternehmenssitz als auch in den jeweiligen
Fachausstellungen (bspw. Fliesen, Sanitärausstattung o.ä.) statt.
Nach Abschluss aller unserer vertraglich vereinbarten Leistungen übergeben wir Ihnen Ihr
zukünftiges Heim besenrein und entsorgen durch uns verursachten Bauschutt fachgerecht
und führen die Verpackungsreste dem Recyclingprozess zu.
Als Bauherrenleistung, bauseitig oder bauseits wird eine Leistung bezeichnet, die nicht in
unserem Leistungsumfang enthalten ist und vom Bauherrn selbst ausgeführt oder vom
Bauherrn anderweitig vergeben wird.
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
Ausbaustufen
Sie können bei unseren Häusern zwischen verschiedenen Ausbaustufen wählen. Diese
stellen eine aus unserer Erfahrung heraus optimierte Zusammenstellung von Leistungen dar.
Natürlich können Sie zusätzliche Eigenleistungen oder die Lieferung von Leistungspaketen
vereinbaren. Die Außenanlagen sind grundsätzlich nicht Bestandteil unserer Ausbaustufen.
Zwischen folgenden Ausbaustufen für Ihr Haus können Sie wählen:
Planungspaket
Das Planungspaket (separater Planungsauftrag) umfasst alle notwenigen Unterlagen für
die Erstellung des Bauantrages entsprechend der Bauvorlagenverordnung.
Weiterhin werden durch die jeweiligen Fachplaner die Tragwerksplanung (Statik) sowie
der Energiebedarfsausweises nach aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV)
erarbeitet.
Enthalten sind die Berechnungen der Wohnfläche nach der DIN 277 und der
Wohnflächenverordnung.
Bei Vereinbarung von Erdwärmepumpen werden durch uns bzw. das entsprechende
Fachunternehmen die notwendigen Anträge bei der unteren Wasserbehörde gestellt.
Schlüsselfertig
Die Ausbaustufe beinhaltet, bis auf die Außenanlagen, die Ausführung aller Gewerke
durch uns.
Beachten Sie bitte auch hier die grundsätzlich bauseitig zu erbringenden Leistungen.
Fast fertig
Das Haus ist innen, bis auf die Malerarbeiten und Bodenbeläge – außer Fliesen –
fertiggestellt.
Beachten Sie bitte auch hier die grundsätzlich bauseitig zu erbringenden Leistungen.
Ausbauhaus
Das Haus ist außen fertiggestellt.
Beim Ausbau können Sie sich selbst einbringen.
Beachten Sie bitte auch hier die grundsätzlich bauseitig zu erbringenden Leistungen.
Eigenleistungspakete
Natürlich können Sie zusätzlich zur gewählten Ausbaustufe Eigenleistungen erbringen.
Bedenken Sie hierbei bitte, dass für die meisten Arbeiten am Bau entsprechende
Sachkenntnis erforderlich ist.
Eigenleistungen lohnen sich dann, wenn Sie den Lohnanteil einsparen können und
lediglich die Materialkosten tragen müssen.
Sollten Eigenleistungen durch Dritte (Freunde und Bekannte usw.) ausgeführt werden,
sind diese bei der Berufsgenossenschaft anzumelden.
Beachten Sie grundsätzlich, dass haustechnische Installationen durch zugelassene
Fachbetriebe ausgeführt werden und Ausführungsplanungen für Leistungen, die in
Eigenleistung erbracht werden, nicht unser Leistungsbestandteil sind.
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
Ihre Eigenleistungen müssen den anerkannten Regeln der Technik und den relevanten
DIN- und Herstellervorschriften entsprechen.
Ihre Eigenleistungen führen Sie innerhalb der laut
Bauzeitenplan vorgesehenen Zeitfenster aus.
Sollte es hierbei auf Grund von Verzögerungen zur
Mehrkosten kommen, werden Ihnen diese gesondert
in Rechnung gestellt.
Die Bauzeit, verlängert sich hierbei automatisch um die Zeit der Verzögerung und sich
daraus ergebende zusätzliche Vergabeverzögerungen.
Wir übernehmen keine Bauleitung und keine Gewährleistung für Ihre Eigenleistungen.
Aus Eigenleistungen entstandener Abfall und Bauschutt ist vom Bauherrn eigenverantwortlich
zu entsorgen.
Bauherrenleistungen
Um den reibungslosen Bauablauf zu
gewährleisten, sind wir auf Ihre Mitarbeit
angewiesen.
Dies ist zum Beispiel bei Entscheidungen in der
Bauausführung und bei der Materialauswahl der
Fall.
Nur so können wir sicherstellen, dass Ihr Haus in
der vereinbarten Qualität und Bauzeit erstellt
wird.
Darüber hinaus sind für die Ausführung Ihres Hauses einige kostenpflichtigen Leistungen
von Ihnen direkt zu übernehmen.
Diese sind in den entsprechenden Bereichen der Baubeschreibung aufgeführt und
beinhalten z. B. folgende Leistungen:
o Das Baugrundgutachten ist Leistung des Bauherrn und muss vor Planungsbeginn zur
Verfügung gestellt werden. Nur mit diesem kann eine detaillierte Planung und
kalkulatorische Bewertung der Grundstückssituation vorgenommen werden.
o Baugenehmigungsgebühren, die amtlichen Kosten für Vermessung und
Katasterunterlagen, Notargebühren und Grunderwerbssteuer, Gutachterkosten (z. B.
für Lärmschutz-/ Brandschutzgutachten), Abnahmegebühren, Gebühren für
Einmessungsbescheinigungen sowie bundeslandspezifisch erforderliche
Prüfstatikerkosten und Kaminkehrgebühren sind im Vertragspreis nicht enthalten.
o Die Installation von Gas, Wasser und Strom beginnt grundsätzlich ab
Hausanschlussraum bzw. Messeinrichtung. Die Hausanschlüsse bis zu diesem
Übergabepunkt sind bauseitig durch den Bauherren zu erbringen.
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
o Herstellungskosten für die Hausanschlüsse wie z. B. Wasser, Abwasser, Gas, Strom,
Fernwärme, Kommunikation etc. einschließlich Setzen der entsprechenden Zähler trägt
der Bauherr.
o Falls gewünscht, sind Messgeräte für Verbrauchsabrechnungen (Heizung,
Warmwasser, etc.) ebenfalls eine Bauherrenleistung.
o Bauherrenleistung sind ebenfalls alle weder in der Baubeschreibung noch in der
Leistungszusammenstellung als enthalten beschriebenen Leistungen. Dies gilt auch für
Leistungen, die aus technischen Gründen oder aufgrund von behördlichen Vorgaben
erforderlich werden.
o Antennen-/ SAT-Anlagen sind durch den Bauherrn herzustellen oder gesondert zu
beauftragen.
o Die Feinreinigung des Hauses nach Abschluss der
Bauleistungen ist Bauherrenleistung.
o Die nicht zu unserem Leistungsumfang gehörenden
Ausführungen, unabhängig davon, ob es sich um
Eigenleistungen, grundsätzlich nicht enthaltene
Ausführungen, bauseitige Leistungen oder in der Ausbaustufe nicht enthaltene
Leistungen handelt, sind nicht Vertragsbestandteil und deshalb durch den Bauherrn im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vergeben oder auszuführen.
o Die nachstehende Beschreibung dieser Gewerke dient lediglich als Orientierung und
beruht auf Annahmen. Die konkrete Ausführung ist durch den ausführenden
Unternehmer anhand der Örtlichkeiten zu prüfen.
Hinweise:
o folgende Unterlagen und Leistungen und alle damit verbundenen Kosten sind nicht im
Leistungsumfang enthalten und von den Bauherren vor Baubeginn (oder entsprechend
den Vorgaben) bereitzustellen:
• Katasterpläne, amtl. Lagepläne, Höhenpläne
• Einmessung des Gebäudes,
• Kanaltiefen und Lagepläne der Anschlussleitungen für TW, AW, Gas, Strom, Telekom
(Leitungsauskünfte der Medienträger),
• Sondernutzungsgenehmigungen, falls erforderlich (Halte- bzw. Parkverbote),
• Zufahrtsgenehmigungen (Baustellenzufahrt, Grundstückszufahrt),
• Baugenehmigung inkl. aller Anhänge,
• behördlich vorgeschriebene Abnahmen (z.B.: Schornsteinfeger)
• Sollten die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, kann
die zur Verzögerung der Ausführungsfrist führen.
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
2. QUALITÄTSSICHERUNG
Energieausweis
Wir erstellen für Sie den Nachweis über den Wärmeschutz des kompletten Gebäudes.
Für Ihr Haus wird ein Energieausweis nach aktueller Energieeinsparverordnung EnEV
erstellt.
Dieser berücksichtigt den Standort, die Ausrichtung des Hauses auf dem Grundstück
sowie die individuelle Architektur und die technische Ausstattung.
Blower-Door-Test
Zur Überprüfung der Luftdichtigkeit Ihres Hauses
führen wir eine im Leistungsumfang enthaltene
Luftdichtheitsmessung nach DIN EN 13 829 durch.
Der „Blower-Door-Test“ weist die Qualität der
Ausführung im Bereich der Luftdichtigkeit nach und
stellt ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Ihr Haus dar.
Bei der schlüsselfertigen Erstellung übernehmen wir
natürlich die Gewähr für die notwendige Luftdichtheit.
Bei Eigenleistung hat der Bauherr dafür Sorge zu tragen, dass jede Durchdringung des
Hauskörpers normgerecht, nach dem aktuellen Stand der Technik abgedichtet wird.
Der Blower-Door-Test ist in den Ausbaustufen „schlüsselfertig“ und „Fast fertig“ im
Leistungsumfang enthalten.
Baudokumentation
Mit Hausübergabe erhalten Sie eine komplette Baudokumentation.
Diese beinhaltet die Herstellerbescheinigungen und Lieferscheine aller am Bau beteiligten
Gewerke.
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
3. SICHERHEIT
Vertragserfüllungs- und/ oder Gewährleistungsbürgschaft
o Wir bieten Ihnen das Sicherheitspaket der VHV.
o Die Kombination aus Baufertigstellungs- und
Baugewährleistungs-Versicherung sichert die einzelnen
Baustufen optimal ab – von der Planungsphase bis zu
fünf Jahren nach der Bauabnahme.
o Zugleich profitieren Sie von einer gutachterlichen
Baubegleitung, die die Entstehung von Mängeln
minimiert und die Bauqualität steigert.
o Diese Leistung ist nicht im Standardleistungsumfang enthalten und wird bei Bedarf
gesondert angeboten.
Gewährleistung
o Die Gewährleistungsfrist für Ihr Haus richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch –
siehe Schlussbestimmungen.
Bauleistungsversicherung
o Die Bauleistungsversicherung schützt Ihr Bauvorhaben während der Bauzeit gegen
Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Wasser, Diebstahl und
Vandalismus.
o Die Versicherung ist bauseits durch den Bauherren abzuschließen.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
o Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherren vor Ansprüchen Dritter
und ist bauseitig durch den Bauherren abzuschließen.
Feuerrohbauversicherung
o Die Feuerrohbauversicherung kann gegebenenfalls über die folgende Wohngebäudeversicherung
abdeckt werden.
o Die Versicherung ist, wenn nicht anders vereinbart, bauseitig durch den Bauherren
abzuschließen.
Bauhelfer-Unfallversicherung
o Falls Sie Hilfe auf Ihrer Baustelle einplanen, dann sichern Sie diese in jedem Fall über
eine Bauhelfer-Unfallversicherung ab.
o Die Versicherung ist bauseitig durch den Bauherren abzuschließen.
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
4. GRUNDSTÜCK
Die Bereitstellung des Baugrundes mit
ausreichendem Lagerplatz und gesicherter
Zufahrtsmöglichkeit für schwere Fahrzeuge (40
Tonnen Gesamtgewicht, 22 Meter Länge und 3 m
Breite) bis zum Gebäude obliegt der
Bauherrschaft.
Wir gehen davon aus, dass das von Ihnen
vorgesehene Baugrundstück baureif und nach
öffentlichem Bau- und Planungsrecht bebaubar
ist.
Folgende Grundstücksvoraussetzungen stellen die Basis der nachfolgend beschriebenen
Leistungen dar:
o ebenes, nicht unter Straßenniveau liegendes Gelände
o Bodenklasse 3-5 nach DIN 18300, Erdbebenzone 0, Schneelastzone 1, Windzone1,
kein Hochwasser- Überschwemmungs- oder Bodensenkungsgebiet, keine
Grundstücksaltlasten
o das Grundstück muss vermessen sein, Grenzsteine sind nachzuweisen und evtl.
vorhandene Leitungen, bzw. Grunddienstbarkeiten (Baulasteinrichtungen etc.) sind
schriftlich, als Lageplan, mitzuteilen.
o Freileitungen über dem Baugrundstück müssen während der Bauzeit aus
Sicherheitsgründen entfernt werden
o Lastfall Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser DIN 18195 Teil 4
o mindestzulässige Steifeziffer 20 Mn/m² und mind. Bodenpressung 5 MN/m²
o schicht- und grundwasserfreies Erdreich, max. Bemessungswasserstand 100 cm unter
Fundament- bzw. Bodenplatte
Sofern aufgrund der Grundstücksvoraussetzungen abweichende Ausführungen wie z. B.
Pfahlgründungen, Spundwände, Sondergründungen, Auftriebssicherungen oder andere
statische Dimensionierungen nötig werden, sind diese nicht Bestandteil des
Leistungsumfangs und werden gesondert angeboten und vergütet.
Insbesondere dann, wenn diese Informationen erst nach den durch den Bauherren zu
schaffenden Planungsvoraussetzungen und dem bauseitigen Bodengutachten
Vertragsbestandteil werden, ist erst zu diesem Zeitpunkt eine preisliche Bewertung und
Berücksichtigung in Ihrer individuellen Leistungszusammenstellung möglich.
Die Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Kanalnetz für das anfallende Schmutz- und
Regenwasser auf dem Grundstück oder unmittelbar angrenzend wird vorausgesetzt und
ist die Grundlage für die Planung der Entwässerungsanlage.
Beachten Sie bitte, dass behördliche Gebühren, Notargebühren, die Grunderwerbssteuer,
Anschlussgebühren, Abnahmegebühren, Gebühren für die Einmessungsbescheinigung
etc. als bauseitige Leistungen durch den Bauherren zu tragen sind.
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
Hinweise:
o Diese Baugrundanalyse ist im Festpreis nicht
enthalten!
o Der Bauherr muss dem Auftragnehmer (MBH)
14 Tage nach Vertragsunterzeichnung ein
Bodengutachten vorlegen.
o Aus dieser Baugrundanalyse gehen sämtliche
Bodenkennwerte, Gründungs-empfehlungen
und Grundwasserverhältnisse hervor.
o Wird das Gutachten vom Bauherrn nicht
beigebracht, so trägt der Bauherr das gesamte
Risiko. Der Auftragnehmer (MBH) übernimmt
für diesen Fall keinerlei Haftung in Bezug auf
Folgeschäden.
o Für verunreinigte Böden oder nicht tragfähigen Baugrund haftet der Bauherr.
o Ein dadurch notwendiger Bodenaustausch wird gesondert nach Aufmaß berechnet.
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
5. ARCHITEKTEN- & INGENIEURLEISTUNGEN
Planungsvoraussetzungen
Die Schaffung der Planungsvoraussetzungen obliegt ausschließlich und vollumfänglich
den Bauherren.
Dies bedeutet insbesondere die Beschaffung der katasteramtlichen Pläne (Flurkarte), des
amtlichen Lageplanes, des Bebauungsplanes und der lokalen Bauvorschriften
(Ortsgestaltungssatzung) inkl. der Nachbarunterschriften sowie Informationen zur Lage
und Tiefe der öffentlicher Ver- und Entsorgungsleitungen (Spartenpläne).
Wir gehen davon aus, dass Ihr Grundstück vermessen ist, alle Grenzsteine gut sichtbar
sind bzw. von Ihnen freigelegt und zugänglich gemacht werden.
Das Baugrundgutachten ist Leistung des
Bauherrn und muss vor Planungsbeginn zur
Verfügung gestellt werden.
Die Einmessung der Gebäudehauptachsen
obliegt einem von Ihnen beauftragten
Vermessungsingenieur, den wir Ihnen gerne
vermitteln.
Die Einmessbescheinigung ist vor Baubeginn
vorzuweisen.
Die spätere katasteramtliche Gebäudeeinmessung
liegt ebenso in Ihrem Verantwortungsbereich.
Spezielle grundstücks- und länderspezifische Nachweise sowie Planungen auf Anordnung
behördlicher Stellen, Waldumwandlungsanträge, Schallschutznachweise, Brandschutzberechnungen
/-konzepte, Abrissanträge, Bestandszeichnungen, Baumfällgenehmigungen,
Verschattungssimulation, Regenwasserversickerungsgutachten und
Versickerungsnachweise, Außenanlagenplanung, Grünplanung und weitere nicht
aufgeführte Planungsleistungen sind, wenn benötigt, bauseitige durch den Bauherren zu
erbringende Leistungen.
Vorentwurf
Damit Sie eine wirkliche Vorstellung von Ihrem neuen Haus erhalten, erstellen wir Ihnen
bereits den Vorentwurf als dreidimensionalen, räumlichen Entwurf, basierend auf Ihren
Wünschen.
Unsere Kalkulationssoftware agiert dabei im Hintergrund unseres Planungsprogrammes,
so dass wir Ihnen als Ergebnis der Vorentwurfsplanung bereits eine aussagekräftige, auf
Ihren Vorgaben basierende Leistungszusammenstellung (Angebot) vorlegen.
Auf dieser Basis können Sie nun entscheiden, ob Sie mit uns Ihr Haus bauen wollen oder
erst einmal eine detaillierte Planung beauftragen möchten.
Als Unterstützung für Ihre Finanzierung erstellen wir Ihnen die notwendigen
Finanzierungsunterlagen (nach Abschluss eines Planungspakets entsprechend Punkt 1 –
LEISTUNGSUMFANG).
____________________________________
Datum/ Unterschrift Bauherr
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
Und das sind die nächsten Schritte
Wir besichtigen Ihr Grundstück, um uns vor Ort ein exaktes Bild machen zu können.
Bei eventuell notwendigen Behördenverhandlungen beraten wir Sie gern und geben Ihnen
die uns möglichen Hilfestellungen.
Das Bauantragsgespräch ist ein Gespräch mit Ihrem persönlichen Bearbeiter in unserem
Hause.
Die Vertragsplanung und die Bemusterung werden detailliert besprochen,
grundstücksrelevante Details z.B. aus dem Bodengutachten ausgewertet und eventuelle
zusätzlichen Wünsche aufgenommen.
Bauantrag
Wir erstellen alle für Ihren Bauantrag
erforderlichen Bauzeichnungen und Berechnungen.
Diese Unterlagen werden Ihnen nach
Fertigstellung zur Übergabe an die zuständige
Baubehörde ausgehändigt.
Die Bauantragsunterlagen bestehen aus:
o Anfertigen der erforderlichen Bauzeichnungen (Genehmigungsplanung)
o alle notwendigen statischen Berechnungen
o Energienachweise auf der Grundlage der EnEV und des EE-WärmeG (in der aktuellen
Fassung)
o Im Leistungsumfang sind bis zu 3 Vorabzüge enthalten.
o Bei Bauvorhaben in B-Plangebieten wird die Vorlage in der Genehmigungsfreistellung
(Bearbeitungsfrist bis zu einem Monat) erstellt.
Für alle Bauvorhaben außerhalb von B-Plangebieten erfolgt die Erstellung des
Bauantrages im vereinfachten Verfahren (Bearbeitungszeit bis zu 3 Monaten).
Hinweise:
o
o
o
o
Der erforderliche aktuelle Flurkartenauszug (nicht älter als 3 Monate) ist vom
Auftraggeber (Bauherr) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zur Verfügung
zu stellen.
Die Lieferung eines amtlichen Lageplanes für das zu bebauende Grundstück erfolgt
durch den Bauherrn.
Bei den für jedes Bauobjekt, individuell gefertigten Zeichnungsunterlagen können
durch die statische Berechnung und durch den Wandaufbau geringfügige
Maßabweichungen gegenüber dem Projektentwurf entstehen.
Umplanungen, die nach Einreichung des Bauantrages oder in der Bauphase erfolgen,
sind im Hauspreis nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
Behördliche Abstimmungen im Rahmen der Bauantragsstellung sind im Preis enthalten.
Hierfür erteilen Sie uns hiermit die notwendige Architektenvollmacht.
Kosten und Gebühren von öffentlichen Ämtern und Medienträgern wie z. B.
Baugenehmigungsgebühren, eventuelle länderspezifische Prüfstatiken, Kosten für
Katasterunterlagen, amtliche Vermessungen und die Ermittlung des
Bemessungswasserstandes sowie eventuelle weitere Kosten, die durch Auflagen von
Behörden, Gutachtern, Fachingenieuren und den Schornsteinfeger entstehen, werden
vom Bauherrn übernommen.
Bei der bauseitigen Beantragung der Hausanschlüsse bei den zuständigen
Versorgungsbetrieben unterstützen wir Sie, sofern die Haustechnik Bestandteil unseres
Leistungsumfangs ist.
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
6. BAULEITUNG
Während der Bauzeit ist die Bauleitung der MBH der wichtigste Partner für Sie als
Bauherr.
Der Bauleiter der MBH realisiert Ihr Bauvorhaben nach den Vertragsunterlagen, den
Baugenehmigungsunterlagen sowie der statischen Vorgaben.
Während der Bauzeit kontrolliert der Bauleiter regelmäßig Ihre Baustelle, koordiniert den
Einsatz der Handwerker und achtet natürlich auf die Qualität der Bauausführung.
Er koordiniert alle notwendigen behördlichen Abnahmen (Prüfstatik – sofern erforderlich,
Schornsteinfeger etc.), die Kosten dieser Abnahmen gehen zu Lasten der Auftraggeber.
Für sämtliche nicht in unserem Leistungsumfang enthaltenen Ausführungen stellt der
Bauherr die Bauleitung bauseits zur Verfügung.
Zur Durchführung des Bauvorhabens bevollmächtigt der Bauherr unsere Bauleitung zur
Ausübung des Hausrechts auf der Baustelle.
Die Bauleitung überwacht, koordiniert, dokumentiert
und kontrolliert die auszuführenden
Bauleistungen in vertraglicher, qualitativer und
terminlicher Hinsicht.
Gewünschte Baustellentermine werden mit Ihnen
durch unsere Bauleitung abgestimmt.
Um einen optimalen Ablauf zu gewährleisten,
erstellen wir einen exakten Bauzeitenplan und
sorgen durch die detaillierte Bemusterung für die
optimale Materialkoordination auf der Baustelle.
Baubegleitung gemäß KfW-Anforderung
o Finanzieren Sie Ihr Haus mit KfW-Mitteln, ist eine fachliche Baubegleitung durch einen
zertifizierten Energieberater erforderlich.
o Diese Leistungen müssen Sie selbst beauftragen und vergüten.
o Dies gilt ebenso für die zur KfW-Förderung benötigten Dokumentation und den
Luftdichtigkeitstest.
o Bitte denke Sie in jedem Fall daran, uns direkt zu informieren, wenn Sie KfW-Mittel
beantragen.
Hinweise:
o In dem Bauzeitenplan können sich Änderungen ergeben.
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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7. BAUSTELLENEINRICHTUNG/ GRUNDSTÜCKSANFORDERUNGEN
Die Baustellenzu- und -abfahrt, Durchfahrtsbreite 5 m, muss hindernisfrei für schweres
Gerät, wie LKW und Autokran, sein.
Wir benötigen für unsere Arbeiten einen ausreichend, tragfähigen Kranstellplatz (ca. 5 m x
10 m, 30 t Hublast) inkl. eines freien Schwenkbereichs für den Kran.
Diese Voraussetzungen sind bauseits zu erbringen.
Sollte aufgrund örtlicher Gegebenheiten (keine Zufahrt, zu großer Abstand des
Kranstellplatzes zum Haus oder ähnliches) ein größerer Kran erforderlich sein, sind die
Mehrkosten vom Bauherrn zu tragen.
Sollten Baustellensicherungsmaßnahmen wie eine Einzäunung der Baustelle oder eine
gesonderte Absicherung der Baugrube notwendig sein, wird der Bauherr diese in
Abstimmung mit uns veranlassen.
Die entstehenden Kosten, auch Verwaltungs- und Nutzungsgebühren werden durch den
Bauherren getragen.
Eventuell notwendige Straßensperrungen sind, wenn nicht im Angebot explizit
beschrieben, bauseitige Leistungen.
Das Baugrundstück in seiner Beschaffenheit muss baureif vor Baubeginn zur Verfügung
stehen.
Eventueller Baumbestand oder Schuttablagerungen im Bereich des Baukörpers sind
durch den Bauherrn vor Baubeginn zu entfernen.
Es wird von einem ebenen Geländeniveau ausgegangen.
Es wird angenommen, dass es sich um ein ebenes und bebaubares Grundstück handelt,
dass nicht in einem Erdbeben-, Hochwasser-, Überschwemmungs- oder
Erdsenkungsgebiet liegt.
Wir weisen darauf hin, dass ein erhöhter Grundwasserspiegel, Schichtenwasser und
Hangwasser eine offene Wasserhaltung oder Versickerungsanlagen erfordern, welche
vom Auftraggeber (Bauherrn) zu beauftragen und zu vergüten sind.
Für schnee- und eisfreie Zufahrten bis zum Gebäude sowie für das Beräumen der
Bodenplatte zur Durchführung der Baumaßnahme ist der Bauherr verantwortlich.
Für Baustrom inkl. Baustromkasten sowie für Bauwasser inkl.
Standrohr und Wasserhahn ist der Bauherr verantwortlich.
Für den Baubeginn ist es erforderlich, dass über den
Auftraggeber die notwendigen Anschlüsse für Baustrom und
Bauwasser auf dem Grundstück bereitgestellt werden.
Der Baustromkasten muss mit einem Fehlerstromschutzschalter,
63 Ampere-Absicherung, CEE Stecker 32A, 1
x Steckdose 400 V, min. 3 x Steckdosen 240 V ausgestattet
sein und nicht weiter als 15 m vom Gebäude entfernt
aufgestellt werden.
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Die Kosten für die Bereitstellung (Baustromverteiler, Standrohr und Wasserhahn für
Bauwasser oder Bauwasseranschluss) sowie die Verbrauchskosten, Miete
Baustromverteiler sowie die Kosten für das Trocken- bzw. Aufheizen des Estrichs
während der Bauphase sind nicht im Festpreis enthalten und durch den Bauherrn zu
tragen.
Die Stoßlüftung und Trocknung, inkl. das Entleeren der Bautrockner führt der
Auftragnehmer während der Bauzeit durch, um Schäden durch zu hohe Feuchtigkeit zu
vermeiden.
Eine Bautoilette wird von der Firma MBH Projekt &
Handels GmbH gestellt.
Stellung, sowie der Auf- und Abbau von Gerüsten erfolgt
im Rahmen der Erstellung des Bauvorhabens.
Die Entsorgung von Bauschutt ist im Preis enthalten
(dies gilt nicht für Bauschutt aus Eigenleistungen).
Bedingt durch die Bauzeit, können zusätzliche Maßnahmen zur Austrocknung des
Gebäudes erforderlich werden.
Insbesondere während der Wintermonate, können zusätzliche elektrische Heizgeräte oder
Bautrockner erforderlich werden.
Zusätzliche elektrische Heizgeräte oder eventuell notwendige Bautrockner während der
Bauzeit, gehen Zulasten des Auftraggebers (Bauherrn).
Zusätzliche elektrische Heizgeräte oder eventuell notwendige Bautrockner können auf
Wunsch auch nach der Bauzeit von der MBH Projekt & Handels GmbH gemietet werden.
Die Mietkosten sind vom Auftraggeber (Bauherr) zu zahlen.
Eine grobe Baureinigung (besenrein, Trockenreinigung) vor der Hausübergabe ist im
Festpreis enthalten.
Hinweise:
o Holen Sie frühzeitig die Anträge (Baustrom, Bauwasser, Trink-, Regen- und
Abwasser, Erdgas/ Fernwärme, Telekom) und reichen diese bei den zuständigen
Versorgungsunternehmen ein.
Die Beantragung kann einige Wochen dauern.
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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8. ERDARBEITEN
Die Grundstücksvoraussetzungen – Punkt 8 „Grundstücksanforderungen“ – müssen erfüllt
sein.
Sie stellen die Grundlage der folgend beschriebenen Leistungen dar.
Vorhandener Mutterboden wird im
Gebäudebereich bis zu 30 cm tief
abgetragen und seitlich direkt neben dem
Baufeld auf dem Grundstück gelagert.
Der Aushub der Fundamentgräben erfolgt
in der Regel mit einem Minibagger, der
Aushub wird direkt neben dem Baufeld auf
dem Grundstück gelagert.
Es erfolgt Bodenaushub von gewachsenem
Boden (Bodenklassen 1-4 nach DIN 18300)
für die Fundamentgräben der Streifenfundamente.
Für verunreinigte Böden oder nicht tragfähigen Baugrund haftet der Bauherr.
Ein dadurch notwendiger Bodenaustausch wird gesondert nach Aufmaß berechnet.
Eventuell überschüssiger oder nicht geeigneter Bodenaushub der Baugrube kann, sofern
dieser keine Verwendung auf dem Baugrund findet, zu Lasten des Bauherrn abgefahren
werden.
Ist die Lagerung des Aushubs, aufgrund der Grundstückssituation, nicht möglich, trägt der
Bauherr die Kosten der Zwischenlagerung bzw. der Abfuhr.
Der Auftragnehmer (MBH) trägt die Kosten für das erforderliche verdichtete Kiesbett
(Sauberkeitsschicht) bis UK Bodenplatte bis 30 cm dick.
Ein Verdichtungsnachweis wird vor den Betonarbeiten erbracht.
Zusätzliche Maßnahmen zur Bodenverbesserung, die sich aufgrund der Baugrundanalyse
ergeben, sind nicht im Festpreis enthalten.
Einbringen der Sauberkeitsschicht
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Bei notwendigen örtlichen, gewünschten oder durch die Baugenehmigung festgelegten
Anpassungen der höhenmäßigen Einordnung des Hauses werden die anfallenden
Mehrkosten gesondert berechnet.
Notwendige Wasserhaltungsmaßnahmen sind bauseitige Leistungen und nicht im
Leistungsumfang enthalten.
Sind laut Gebäudeplanung freistehende Wände, Stützen oder Säulen inkl.
Fundamentierung enthalten, werden die hierfür nötigen Erdarbeiten ebenfalls ausgeführt.
Hinweise:
o Die für die bauseitig zu erstellenden Hausanschlüsse notwendigen Erdarbeiten sind
bauseitig zu erbringen und nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
o Das Schnurgerüst/ die Schnurböcke sind nicht im Leistungsumfang enthalten und
beim zuständigen Vermessungsbüro zu beauftragen und zu vergüten.
Sollte das zuständige Vermessungsbüro diese Leistung nicht ausführen, kann die
Schurgerüstgestellung auch bei der MBH Projekt & Handels GmbH angefragt und
beauftragt werden. Die anfallenden Kosten werden gesondert berechnet.
o Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:
• das Heranschaffen von Mutterboden
• die Verfüllung bzw. Planie des abgeschobenen Oberbodens auf dem Grundstück
• die Zwischenlagerung des Aushubmaterials, wenn die Grundstücksgegebenheiten
dies nicht auf dem Grundstück zulassen
• gegen Mehrpreis kann die Abfuhr und Entsorgung des überschüssigen Bodens
vereinbart werden, je nach Bodenart und Verunreinigung ab 35,00 €/m³ (brutto)
für Bodenklassen 1-4, zzgl. evtl. notwendiger Gebühren für Beprobungen und
Laboruntersuchungen (behördliche Vorgaben), Abrechnung erfolgt nach Lieferschein
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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9. GRÜNDUNG – BODENPLATTE
Die Grundstücksvoraussetzungen – Punkt 8 „Grundstücksanforderungen“- sowie die
Erdarbeiten – Punkt 9 „Erdarbeiten“ – müssen erfüllt sein.
Entwässerung:
Das Ausheben der Rohrgräben für die Grundleitungen der Hausentwässerung unter der
Bodenplatte und das anschließende Einsanden der Grundleitungen ist Leistungsbestandteil.
Enthalten sind die Grundleitungen für Schmutzwasser unter der Bodenplatte inkl. aller
notwendigen Formstücke für sämtliche laut Planung im Haus vorhandene
Wasseranschlüsse in PVC-KG Rohren mit einem Mindestdurchmesser von 100 mm.
Die Abflussleitungen für das Schmutzwasser werden mit dem erforderlichen Gefälle nach
DIN auf kürzestem Weg bis max. 2,5 m außerhalb des Hauskörpers verlegt.
Der Anschluss der Schmutzwasserleitungen an die Kanalisation ist eine bauseitig durch
den Bauherren zu erbringende Leistung, ebenso eventuell erforderliche Kontrollschächte,
Rückstausicherungen oder behördlich geforderte Druckprüfungen.
Die Lieferung und Verlegung
optionaler Regenwasserleitungen
und deren Anschlüsse an den
öffentlichen Kanal sind bauseitig
durch den Bauherren zu
erbringende Leistungen, so dies
gewünscht wird oder erforderlich ist.
Sollte eine Drainage erforderlich
sein, so ist diese bauseits durch
den Bauherren an eine geeignete
Vorflut anzuschließen.
Hinweise:
o Nicht im Leistungsumfang enthalten sind seitens der Versorgungsunternehmen
geforderte Sicherungseinrichtungen, Spezialabdichtungen und Hauseinführungen
(Mehrsparten).
o Diese werden entweder über die Versorgungsunternehmen bereitgestellt oder sind
durch die Bauherren beizustellen.
o Die Informationen zu den Hausanschlüssen sowie zu eventuell erforderlichen
Zusatzarbeiten und Kosten entnehmen Sie bitte den Anschlussbedingungen des
jeweiligen Versorgungsunternehmens (z.B. Strom- und Gasversorger, Stadtwerke und
Abwasser-Zweckverband).
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Bodenplatte:
Unter der Bodenplatte wird eine Ausgleichsschicht/ Sauberkeitsschicht gemäß Punkt 9
„Erdarbeiten“ eingebracht.
Die Gründung erfolgt über eine biegesteife Stahlbetonbodenplatte aus Beton C25/30
(Stärke = 20 cm).
Bewehrt wird die Bodenplatte mit 2 Bewehrungsmatten Q 254A (unten und oben) inkl. der
Abstandshalter und einer Noppenbahn als Sauberkeitsschicht.
Sollten aufgrund der Bodenverhältnisse andere Bewehrungsmatten zum Einsatz kommen,
wird in der Statik dazu Stellung genommen.
Die daraus resultierenden Mehrkosten werden gesondert berechnet.
Die Bodenplatte wird gemäß DIN eben abgezogen.
Die Streifenfundamente oder die Frostschürzen für die Außenwände werden in der
statisch erforderlichen Breite bis zu einer Tiefe von ca. 80 cm in Erdschalung unbewehrt
betoniert und frostfrei gegründet.
Laut Statik eventuell zusätzlich benötigte Streifenfundamente unterhalb der Bodenplatte
werden in der statisch notwendigen Breite und Tiefe ausgeführt.
Die daraus resultierenden Mehrkosten werden gesondert berechnet.
Umlaufend wird an den Stirnseiten der Fundamentplatte eine 20 cm hohe und 6 cm starke
Randschalung (Styrodur) eingebaut.
Mit diesem Dämmstreifen an den Stirnseiten erreicht die Bodenplatte Ihre Grundmaße
(Grundmaße sind vom jeweiligen Haustyp abhängig).
Die Dämmung der Frostschürze erfolgt, wenn dies laut der EnEV-Berechnung erforderlich
ist, in der in der EnEV ausgewiesenen Dimension.
Wenn die Ausführung einer Dämmung unter der Bodenplatte in der EnEV-Berechnung
festgelegt ist, so kommt hier Styrodur in der in der EnEV-Berechnung definierten Stärke
und Wärmeleitgruppe oder eine Glasschaumschotterschüttung zur Ausführung.
Die Planung und der Einbau einer Erdungsanlage, Ausführung in V4A Edelstahl, mit
Anschlussfahne in der Regel im Technikraum, laut DIN 18014 und VDE-Vorschrift ist im
Leistungsumfang enthalten.
Eventuelle, auf Grund von Auflagen durch Versorgungsunternehmen, zusätzlich
geforderte Abnahmen oder Messungen sind bauseits durch den Bauherren zu erbringen.
Auf der Bodenplatte wird als
zusätzlicher Schutz vollflächig eine
Abdichtung mit einer Bitumen-
Schweißbahn aufgebracht.
Sämtliche Abdichtungsmaßnahmen
sind für den Lastfall Bodenfeuchte
und nicht stauendes Sickerwasser
laut DIN 18195 Teil 4 ausgelegt.
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Sonstiges:
Die termingerechte Bereitstellung der Hausanschlüsse für Strom, Wasser, Gas/
Fernwärme, Telefon und Kabelanschluss obliegt den Bauherren.
Die Informationen zu den Hausanschlüssen, inkl. benötigter Leistungen sowie deren
Kosten, entnehmen Sie den Anschlussbedingungen des zuständigen, regionalen
Versorgers (z. B. Abwasserzweckverband, Stadtwerke etc.).
Die Bauherren sind für den Anschluss Ihres Hauses an die Ver- und Entsorgungsnetze
verantwortlich.
Frei stehende Stützen und Säulen mit Stützenfuß erhalten ein Einzelfundament
entsprechend Statik.
Bodenplatten für Nebengebäude, z. B. für Garagen, sind ebenfalls im Leistungsumfang
enthalten, sofern die Nebengebäude selbst Leistungsbestandteil sind und mit
Bodenplatten geplant sind.
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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10. AUSSENWÄNDE
Das Außenmauerwerk wird einschalig, massiv aus Porenbeton (Material: Porenbeton PP
2) – Stärke 36,5 cm hergestellt.
Es werden Porenbetonsteine mit der Wärmeleitfähigkeit = 0,10 W/ m*k verwendet.
Im Sockelbereich wird die erste Ziegelreihe mit einem 30-er Porenbetonstein angelegt.
Die vertikale Abdichtung im Sockelbereich wird in einer Höhe von ca. 40 cm über die
Bodenplatte und die erste Steinlage geführt.
Aufgrund statischer Erfordernisse ist es möglich,
dass innerhalb der Außenwände Stützen in
Stahlbeton oder Stahl ausgeführt werden müssen.
Die Öffnungsüberbauten und Ringankerausführungen
werden gemäß den statischen
Anforderungen gedämmt ausgeführt.
Durch diesen Wandaufbau sind die DIN-Normen
für den Wärme- und Schallschutz gemäß gültiger
EnEV 2016 (Energieeinsparverordnung) erfüllt
(Berechnung nach dem Energiebilanzverfahren).
Hinweise:
o Es werden Produkte der Firma Xella (Porenbeton Ytong) verwendet.
o Auf Wunsch können gegen Mehrpreis die Wärmeleitklassen = 0,09 W/ m*k und =
0,08 W/ m*k gewählt werden
o Andere Wandaufbauten (wie bspw. zweischaliges Mauerwerk mit Verblendern
(Klinkern oder Riemchen), mit WDVS oder anderen Vorsatzschalen) oder andere
Wandbaustoffe (wie bspw. Poroton, Kalksandstein o.ä.) sind auf Anfrage möglich.
o Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderung der Außenwand auch weitere
Änderungen im konstruktiven Bereich (wie bspw. Innen- und Außenfensterbänke,
Fenster o.ä.) nach sich ziehen kann.
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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11. GEBÄUDETRENNWWÄNDE
Sofern Sie sich für einen Doppel- oder Reihenhausbungalow entscheiden, werden die
Gebäudetrennwände laut den brand- und schallschutztechnischen Anforderungen bis
unter die Dachhaut ausgeführt.
Die laut Baubeschreibung vorgesehene Ausführung bei Gebäudetrennwänden setzt
voraus, dass beide Objekte ohne Versatz zeitgleich durch uns errichtet werden.
Die Ausführung der Trennwand zwischen beiden Gebäuden erfolgt in zweischaliger
Bauweise und entspricht den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik.
Zwischen den Schalen wird eine Schalldämmplatte eingebaut und eine Trennfuge
hergestellt. Die Ausführung ist nach DIN 4109 ausgelegt.
Der Wandaufbau der Gebäudetrennwände weicht aufgrund der Brand- und
Schallschutzanforderungen vom beschriebenen Standardaufbau der Außenwände ab und
beinhaltet KEINE Fassade.
Sollten abweichend von der Baubeschreibung nicht beide Gebäude zeitgleich durch uns
errichtet werden, sind individuelle Detailfestlegungen für die Ausführung des Gerüstes
und einer eventuell benötigten Übergangsfassade notwendig.
Sollten Gebäudetrennwände zur Grenzbebauung eingesetzt werden, müssen die
notwendigen Dämm-, Fassaden- und Gerüstleistungen explizit vereinbart und in der
Leistungszusammenstellung beschrieben sein, wenn diese innerhalb unseres
Leistungsumfangs ausgeführt werden sollen.
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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12. INNENWÄNDE
Tragende Innenwände
Die tragenden Innenwände werden aus
Planblocksteinen (Material: Porenbeton
PP4) in einer Stärke von 17,5 cm, inkl.
Überdeckung aller Öffnungen, gemäß
Erfordernissen der Statik hergestellt.
Andere Materialien wie bspw. Kalksandstein
oder Poroton können auf Wunsch
ausgeführt werden. Eventuelle Mehrkosten
entnehmen Sie Ihrem individuellen Angebot.
Aufgrund statischer Erfordernisse ist es
möglich, dass innerhalb der Innenwände
Stützen in Stahlbeton oder Stahl ausgeführt
werden.
Nicht tragende Innenwände
Die nichttragenden Innenwände werden aus Porenbeton in einer Stärke von 11,5 cm, inkl.
Überdeckung aller Öffnungen hergestellt.
Andere Materialien wie bspw. Kalksandstein oder Poroton können auf Wunsch ausgeführt
werden. Eventuelle Mehrkosten entnehmen Sie Ihrem individuellen Angebot.
Für die Ausführung der nicht tragenden Innenwände stehen, ergänzend zu den
Materialien vorgenannten Materialien, Metallständerwände zur Verfügung.
Die mit schall- und wärmedämmender Mineralfaser gedämmten Trockenbauwände
werden beidseitig mit Gipskartonplatten verkleidet und vorgespachtelt.
Bei Vorwandinstallationen – z. B. in Bädern, bei Abseitenwänden und sonstigen
Verkofferungen – werden Gipskartonplatten nur raumseitig ausgeführt.
Kommen Metallständerwände in Nassräumen wie z. B. Bädern zur Ausführung, dann
erfolgt die Verkleidung in diesen Bereichen mit imprägnierten Gipskartonplatten.
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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13. DECKEN/ RAUMHÖHEN
Geschossdecken
Die Geschossdecken unterhalb von Binderdächern werden durch die in der
Dachkonstruktion enthaltenen Untergurte der Binder gebildet.
Die Untergurte werden in der gemäß EnEV festgelegten Dämmstärke und
Wärmeleitgruppe gedämmt.
Diese wird raumseitig durch eine Dampfbremse gegen Feuchtigkeit geschützt und auf
einer Lattung mit Gipskarton verkleidet, die Oberseite der Binder wird offen ausgeführt.
Raumhöhe
Die Fertighöhe beträgt 2,53 m (inkl. 1 cm Nutzschicht und Fußbodenheizung).
Die Fertighöhe kann aufgrund der Wahl des Fußbodenbelages abweichen.
Hinweise:
o Sind Aufsatzrollläden oder -raffstores vertraglich vereinbart, so erhöht sich die
Raumhöhe um 25 cm, um die Fensterhöhe nicht zu verkleinern.
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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14. TROCKENBAU
Im Deckenbereich wird zwischen Dachbindern
eine 240 mm starke Wärmedämmung (WLG
035) entsprechend dem Wärmeschutznachweis
eingebracht, die unterseitig ganzflächig mit
Kunststofffolie als Dampfsperre (Dicke 0,2 mm)
überspannt wird.
Auf die Unterseiten der Dachbinder wird eine
Konterlattung, bestehend aus imprägnierten
Dachlatten aufgebracht, an denen
Gipskartonplatten (Dicke 12,5 mm) befestigt
werden.
Die Fugen werden verspachtelt übergeben
(Qualitätsstufe Q 2).
Die Übergänge zwischen den Decken und den
angrenzenden Wandbereichen werden nicht
verschlossen (dies ist Bestandteil der
Malerarbeiten (Ausführung in Eigenleistung
durch den Bauherrn).
Die Vorwandelemente in den Bädern und in den
WC‘s werden mit Gipskartonplatten (Qualität
Feuchtraum, grün) beplankt.
Eine Verkleidung/ Abkofferungen von
Abwasserleitungen und sonstigen Leitungen
erfolgt nur in Wohnräumen.
Im HWR erfolgt die Verkleidung nur mit
gesonderter Vereinbarung (Nachtragsangebot).
Zum Spitzboden wird eine wärmegedämmte Bodeneinschubtreppe (Maße 60 x 120 cm)
eingebaut.
Aufgrund von baulichen Gegebenheiten (Platzmangel) kann eine Scherentreppe als
Bodentreppe zum Spitzboden zur Ausführung kommen.
Im Spitzboden erfolgt keine Verlegung von V100- oder OSB-Platten.
Beim Einbau eines Schornsteins (wenn vertraglich vereinbart) wird ein ca. 50 cm breiter
Laufweg von der Bodeneinschubtreppe zum Schornstein (Reinigungsöffnung) im
Spitzboden geführt.
Notizen:
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Hinweise:
o Bei Qualitätsstufe 2 (Q 2 - geglättet) sind vereinzelte Abzeichnungen, wie z.B.
Traufelstriche oder leichte Unebenheiten nicht auszuschließen.
Schattenfreiheit bei Streiflicht kann nicht erreicht werden.
o Im Spitzbodenbereich erfolgen im Dachschrägenbereich keine Dämm- und
Verkleidungsarbeiten.
o Die Festlegung der Lage der Einschubtreppe erfolgt in Absprache mit dem Bauherrn.
Es erfolgt die Anordnung in einem sog. Sparrenfeld (zwischen zwei Dachbindern).
Wird durch die gewünschte Lage der Einbau eines Wechsels erforderlich, werden
diese Kosten gesondert aufgeführt (Nachtragsangebot) und vergütet.
Notizen:
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15. AUßENPUTZ
Außenseitig erhalten die Außenwände einen 2-lagigen, insgesamt ca. 1,7 cm dicken
Systemputz bei einer Korngröße des Oberputzes von 2 - 3 mm, mit einer vollflächigen
Glasgewebeeinlage.
Alternativ zur Glasgewebeeinlage kann auch ein faserarmierter Grundputz zur Ausführung
kommen.
An den Außenecken werden Eckschutzleisten mit Kunststoffkante eingebaut.
Endanstrich des Außenputzes (entsprechend Bemusterung) (Farbgebung Hellbezugswerte
90 - 60).
Der Systemputz entspricht der Qualitätsstufe 2.
Bei Abweichung der Korngröße ändert sich die Putzstärke entsprechend.
Im Sockelbereich kommt ein Sockelputz (entsprechend Bemusterung) zur Anwendung.
Die Höhe des Sockelputzes beträgt ca. 30 cm.
Hinweise:
o Sofern kein Buntsteinputz sondern ein Farbanstrich für den Sockelbereich gewünscht
wird, sind zusätzlich hydrophobe Anstriche erforderlich.
Die Mehrkosten werden gesondert angeboten (Nachtragsangebot) und vergütet.
Hydrophobe Anstriche erfordern eine regelmäßige Kontrolle und ggf. Erneuerung.
Notizen:
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16. INNENPUTZ/ SPACHTELARBEITEN
Alle gemauerten Außenwandinnenflächen sowie die gemauerten Innenwände werden mit
einem Kalkgipsputz (Stärke ca. 1,0 cm) in der Qualität Q2 - geglättet geputzt.
Eingeschlossen ist das Anbringen von Eckschutzschienen.
Die Wandflächen in den Bädern und Gäste-WC’s werden mit Kalk-Zementputz (Stärke ca.
1,0 cm) in der Qualität Q2 - geglättet geputzt.
Der Spitzboden ist ein so genanntes Kaltdach; sämtliche Wände werden nicht geputzt.
Hinweise:
o Nebenleistungen des Malergewerkes (z.B. Ausbessern von kleineren Beschädigungen
im Putz etc.) sind von den Bauherren zu erbringen.
o Bei Qualitätsstufe 2 (Q 2 - geglättet) sind vereinzelte Abzeichnungen, wie z.B.
Traufelstriche oder leichte Unebenheiten nicht auszuschließen.
Schattenfreiheit bei Streiflicht kann nicht erreicht werden.
o Die Anschlussfugen zwischen geputzten Wandflächen und den Geschossecken sind
im Rahmen der Malerarbeiten mit Acryl in Eigenleistung zu schließen.
Das gleiche gilt für die notwendige Fuge zwischen Schornstein und Wand.
o Setzungs- und trocknungsbedingte Haarrisse sind nicht völlig auszuschließen.
Haarrisse bis 0,2mm stellen in der Regel keinen Mangel dar.
Wir empfehlen die Verwendung von Malervließ bzw. Tapeten.
Notizen:
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17. ESTRICH (FUßBODENAUFBAU)
Im Erdgeschoss wird ein Heizestrich als Zementestrich auf einer 140 mm starken Wärmeund
Trittschalldämmung eingebaut.
Der gesamte Fußbodenaufbau ergibt sich wie
folgt:
o 140 mm Wärme- und Trittschalldämmung
o 70 mm Zementestrich
Im Leistungsumfang enthalten sind die
notwendigen Randdämmstreifen sowie
Dehnungsfugen.
Der Rohfußboden bei ausbaufähigem
Spitzboden erhält keinen Estrich.
Bei Fußbodenheizung erfolgt der mehrschichtige Aufbau entweder in EPS-Dämmung in
WLS 035 oder in PUR-Dämmung in WLS 025, je nach Wärmebedarfsberechnung und
technischer Anforderung.
Hinweise:
o In einem Raum wird eine sog. CM-Markierung
(Messstelle) vorgesehen
o An dieser Messstelle kann die Feuchtemessung
(CM-Messung) im Heizestrich vorgenommen
werden.
o Für die Beurteilung der Belegreife des Estrichs und
die damit verbundenen Messungen in den nicht,
entsprechend Bauleistungsbeschreibung, gefliesten
Räumen ist der Bauherr verantwortlich.
Notizen:
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18. DACHSTUHL
Der Dachstuhl (Standard 25° Dachneigung oder entsprechend B-Planvorgaben) wird als
Binderkonstruktion Konstruktionsvollholz (KVH) unbehandelt nach DIN 68800 T2 und T3 nach
statischen Erfordernissen hergestellt.
Die Binderkonstruktion lässt eine Nutzung des Dachraums zu Revisions- und Lagerzwecken zu.
Eine Wohnraumnutzung ist nicht zulässig.
Die Deckenbalken haben eine Höhe von 24 cm.
Der Dachüberstand beträgt umlaufend 80 cm (oder entsprechend Zeichnung).
Die Dachüberstände werden als geschlossener Dachkasten aus profilierter Sichtholzschalung in
Fichte mit Nut und Feder, A-Sortierung hergestellt.
Alle sichtbaren Holzteile sind gehobelt und mit einer Holzschutzlasur gemäß Standardfarbpalette
(Farbe: weiß) endbehandelt, andere Farben mit Aufpreis.
Bei Anbauten und Erkern wird der Dachüberstand entsprechend den Zeichnungen ausgeführt.
Die Ausführung der Stirnbretter erfolgt in gleicher Weise.
Hinweise:
o
o
Für die Dachstuhlkonstruktion wird KVH®-NSI (nicht sichtbar) verwendet.
Holz ist ein Naturwerkstoff.
Trotz fachgerechter Herstellung und Montage der Dachstuhlkonstruktion wie auch der
Sichtschalung/ Dachkasten sind ein leichtes Verziehen, Drehen sowie eine leichte Rissbildung
nicht gänzlich auszuschließen.
Das Auftreten einer oder mehrerer Merkmale stellt keinen Mangel dar.
Zum Befestigen der Sichtschalung auf dem Sparren kommen gerillte Sondernägel zum
Einsatz. Dadurch kann es an den Brettenden bzw. Brettstößen zu leichten Rissbildungen
kommen, die ebenfalls keinen Mangel darstellen.
Studiobinderdachstuhl
Dachkasten/ Unterschlag – 80 cm
Notizen:
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19. DACHEINDECKUNG
Auf der Binderkonstruktion wird eine Lage Unterspannbahn
DELTA MAXX überlappt verlegt.
Danach wird die erforderliche Konterlattung und Dachlattung nach den Erfordernissen der
Dacheindeckung in imprägnierter Ausführung aufgebracht.
Das Dach wird mit Tondachziegeln des
Herstellers „Creaton (Serie Futura)“, Farbe nach
Wahl des Bauherrn (Standardfarben: naturrot,
kupferrot (engobiert), schwarz matt (engobiert)
und schieferton (engobiert)) oder nach
Erfordernissen des B-Planes eingedeckt.
Weitere Farbkollektionen bzw. Glasuren und andere Hersteller sind auf Anfrage möglich.
naturrot
kupferrot
(engobiert)
schwarz-matt
(engobiert)
schieferton
(engobiert)
Im Festpreis enthalten sind die entsprechenden Formsteine wie Grate, Firste, Walmkappen sowie
ein Sanitär-Lüftungsstein.
Die in der Richtlinie des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks festgelegten
Sturmsicherungsmaßnahmen werden normgerecht ausgeführt.
Hinweise:
o Ein Antennendurchgangsstein für eine Satellitenanlage ist gesondert zu vereinbaren.
o Ebenfalls nicht enthalten sind Schneeabrutschsicherungen.
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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20. DACHKLEMPNERARBEITEN
Dachrinnen werden als halbrunde vorgehängte Rinnen in Titan-Zinkblech, 6-teilig, mit allen
erforderlichen Formstücken und Befestigungen
ausgeführt.
Die Fallrohre inkl. Fallrohrbögen und Schellen
werden ebenfalls in Titan-Zinkblech ausgeführt.
Die Fallrohre enden an der Oberkante der
Bodenplatte.
Standrohre und Anschlüsse an das
Regenwassersystem sind Leistungen die vom
Auftraggeber (Bauherr) zu erbringen sind und
nicht im Leistungsumfang der MBH enthalten.
Kehlbleche in vorhandenen Kehlen sowie
eventuelle Wandanschlüsse werden in Titan-
Zinkblech ausgeführt.
Die Ausführung der Dachrinnenanlage in Kupfer ist auf Anfrage möglich und muss gesondert
vereinbart werden.
Hinweise:
o
Eine weitere Abführung des Regen- und Oberflächenwassers, Standrohre bzw. der Anschluss
an eine unterirdische Regenwasserabführung sind kein Vertragsbestandteil und durch die
Bauherren zu realisieren.
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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20. SCHORNSTEIN (wenn vertraglich vereinbart)
Schornsteine sind nur dann enthalten, wenn diese geplant und vertraglich vereinbart wurden.
Fertigteilschornstein
Es wird ein einzügiger LAS-Schornstein (Luft-/ Abgasschornstein)
mit einem Durchmesser 180 mm ab OK Bodenplatte EG
erstellt.
Im Standard sind 2 Putztüren (Reinigungsöffnungen) – eine am
Fuß des Schornsteines und eine im Spitzboden – enthalten.
Der Schornsteinkopf wird mit Naturschiefer-Schindeln (Farbe:
anthrazit) bekleidet.
Beim Einbau eines Schornsteins wird ein ca. 50 cm breiter
Laufweg von der Bodeneinschubtreppe zum Schornstein
(Reinigungsöffnung) im Spitzboden geführt.
Hinweise:
o Sollte ein anderer Durchmesser (> 180 mm) zur Anwendung
kommen, ist mit Mehrkosten zu rechnen (Nachtragsangebot).
o Dachausstiegsfenster, Dachleitern für den Kaminkehrer und
Trittsteine mit Gitterost sind nicht in unserem
Leistungsumfang je Schornstein enthalten.
o Der Festbrennstoffkamin ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
o Zur Abdeckung und zum Schutz vor eindringender Feuchtigkeit wird eine Regenhaube
empfohlen. Diese ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
o Beim Einbau von raumluftabhängigen Feuerstellen wie Kaminen oder Öfen, ist die
notwendige Verbrennungsluftzuführung in Eigenleistung, nach Absprache mit dem
Bezirksschornsteinfeger zu erstellen.
o Der Betrieb von offenen Feuerstätten ist in jedem Fall, insbesondere in der
Kombination mit Lüftungsanlagen und Dunstabzugshauben, mit dem Schornstein-feger
abzustimmen bzw. von diesem zu genehmigen.
o Je nach Feuerstätte kann es möglich sein, zusätzlich einen Druckwächter einzubauen,
der bei Nutzung des Kamins bei laufender Lüftungsanlage verhindert, dass ein zu
großer Unterdruck entsteht und im Notfall die Lüftungsanlage ausschaltet.
o Bearbeitungs- und Prüfgebühren des Bezirksschornsteinfegers sind durch den
Bauherrn auszugleichen.
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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22. FENSTER & TERRASSENTÜREN
Die Fenster und Terrassentüren werden in Form, Größe und Flügelteilung gemäß Ihrer
individuellen Planung ausgeführt.
Die Montage erfolgt nach DIN 4108 Teil 7 mit ausgebildetem RAL-Anschluss.
Die Fenster werden umlaufend eingeschäumt und der Anschluss abgedichtet.
Die Ausführung der im Leistungsumfang enthaltenen Fenster- und Terrassentüren ist
detailliert in Ihrer Leistungszusammenstellung (Angebot) beschrieben.
Kunststofffenster und Terrassentüren
Unsere Kunststofffenster und Terrassentüren werden mit RAL-gütegeprüften weißen 6-
Kammer-Profilen ausgeführt. Die Profilstärke beträgt 76 mm bis 88 mm.
Die Fenster erhalten eine 3-fach-Wärmeschutzverglasung, ohne Sprossen, mit einem Ug-
Wert der Dreifachverglasung von 0,5 W/m²K nach DIN EN 673 (außer bei
Sicherheitsverglasung).
Sie werden mit einer doppelten dauerelastischen Dichtung und mit
Edelstahlrandverbund (warme Kante) ausgeführt.
Die zu öffnenden Elemente werden mit verdeckt liegenden Einhand-Dreh-
Kipp-Beschlägen mit mindestens 4 Pilzkopfriegeln ausgeführt.
Die Oliven werden in weiß und als Sicherheitsoliven mit Druckknopf
ausgeführt.
Bei zweiteiligen Fenstern und Fenstertüren wird ein Flügel als Dreh-Kipp-
Flügel und ein Flügel als Dreh-Flügel ausgeführt (entsprechend Vorgaben
des Bauherrn).
Hinweise:
o Bei der Wahl von innen liegenden Sprossen verschlechtert sich der U-Wert der Fenster
geringfügig.
o Bei der Wahl Schallschutzverglasung verschlechtert sich der U-Wert der Fenster
geringfügig. Ggf. ist ein anderes Fensterprofil notwendig (Mehrkosten).
o Die Verglasung in den Fenstern in Bädern und Gäste-WC's kann auf Wunsch aus
Isolierglas mit Sichtschutzeigenschaften (Satinatoverglasung) ausgeführt werden
(Mehrkosten).
o Die Ausführung einbruchhemmender Elemente nach Rc1n oder Rc2n bedarf einer
gesonderten Vereinbarung (Mehrkosten).
o Andere Fensterfarben/ Folierungen sind auf Anfrage möglich (Mehrkosten).
o Alternativ können die Fenster aus Holz oder Holz/ Aluminiumdeckschale (gegen
Mehrpreis) angeboten werden.
o Bei bodentiefen Terrassentüren sind Trittstufen und Podeste nicht im Leistungsumfang
enthalten.
Notizen:
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23. FENSTERLÜFTUNG
Die Fenster und Terrassentüren erhalten ein rein mechanisches
Fensterfalz-Lüftungssystem (Fabrikat: REGEL-air).
Der REGEL-air ist ein selbständig regelnder Fensterfalz-Lüfter aus
Kunststoff mit 2-stufiger, automatischer Volumenstrom-Begrenzung
zum paarweisen Einbau.
Für einen kontrollierten Luftwechsel und sichere Entfeuchtung ohne
Zugerscheinung und zur Vermeidung von Schimmelschäden.
In den Fenstern im Bad, im Gäste-WC, in der Küche
sowie im Schlafzimmer (entsprechend Grundrisszeichnung)
wird ein zusätzlicher Überschlagslüfter
montiert.
Mit den Fensterfalz- und Überschlagslüftern wird der
Feuchteschutz nach DIN 1946-1 gewährleistet.
Hinweise:
o Beim Einbau einer kontrollierten Be- und Entlüftung erfolgt kein Einbau der REGEL-air-
Fensterfalz-Lüfter.
Notizen:
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24. INNEN- UND AUßENFENSTERBÄNKE
Außenfensterbänke
Die Außenfensterbänke werden aus 3 cm dickem polierten Granitstein, Farbe grau/ rosa
beta (entsprechend Mustervorlage) verlegt.
Die Fensterbanktiefe beträgt max. 25 cm.
Austritte von Terrassen-, Hauseingangs- und
Nebeneingangstüren werden aus 3 cm dickem
geschliffenen Granitstein, Farbe grau/ rosa beta
(entsprechend Mustervorlage) verlegt.
Die Austrittstiefe beträgt max. 20 cm.
Außenfensterbank „Rosa Beta“
Hinweise:
o Andere Maße und Farben sind gegen Aufpreis möglich.
o Bei einer Fassadenverkleidung (oder Klinker) werden die Außenfensterbänke als sog.
Rollschicht aus dem Klinkermaterial hergestellt.
Austritte von Terrassen-, Hauseingangs- und Nebeneingangstüren werden aus 3 cm
dickem geschliffenen Granitstein, Farbe entsprechend Bemusterung verlegt (es erfolgt
keiner Herstellung einer Rollschicht aus dem Klinkermaterial).
Innenfensterbänke
Die Innenfensterbänke werden bei Fenstern mit normaler Brüstung aus 2 cm dickem
Agglomarmor, helle Farbe (3 Standardfarben entsprechend Mustervorlage), in allen
Wohnräumen verlegt.
Die Fensterbanktiefe beträgt max. 25 cm.
Dieses Naturprodukt kann geringfügige Farb- und Strukturschwankungen aufweisen.
In gefliesten Räumen (Bad und Gäste-WC) werden die Fensterbänke mit den
ausgewiesenen Wandfliesen belegt.
Terrassenelemente und Dachflächenfenster (wenn vertraglich vereinbart) erhalten keine
Innenfensterbank.
Innenfensterbank „Botticino“
Hinweise:
Innenfensterbank „Jura Gelb“
Innenfensterbank „Breccia Sarda“
o Andere Maße und Farben sind gegen Aufpreis möglich.
o Innenfensterbänke im Bad und Gäste-WC gegen Aufpreis möglich.
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25. HAUS- UND NEBENEINGANGSTÜREN
Hauseingangstüren
Die Hauseingangstür wird gemäß Zeichnung aus Kunststoff, weiß mit umlaufender,
dreiseitiger Gummilippendichtung und einer Dreifachverriegelung geliefert und montiert.
Weiterhin werden mit der Hauseingangstür ein Profilzylinder mit 3 Schlüsseln, einer
Griffstange (Edelstahl gepunktet, 40 cm) und einem Innendrücker (Edelstahl (gebürstet))
geliefert und montiert.
Sie haben die Möglichkeit, bei der Bemusterung im Bauherrenzentrum zwischen 8
Hauseingangstürmodellen Ihre Wahl zu treffen.
Sind in den Ansichtszeichnungen des jeweiligen Haustyps Hauseingangstüren mit
Seitenteil (grundsätzlich feststehend) abgebildet, so sind diese im Preis enthalten.
Das Seitenteil ist einteilig verglast.
Die Glasfüllung besteht aus einer Wärmeschutzverglasung mit einer äußeren Scheibe aus
Ornamentglas (Glasart: Satinato) und einer inneren Scheibe aus Verbundsicherheitsglas.
Füllung 01 Füllung 02 Füllung 03 Füllung 04
Füllung 05 Füllung 06 Füllung 07 Füllung 08
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Nebeneingangstüren
Nebeneingangstüren kommen in Garagen, als Zugang zu Nebengebäuden oder als der
klassische Nebeneingang zur Ausführung.
Nebeneingangstüren führen wir nur für Breiten bis 1,0 m aus.
Sollten Sie sich für eine breitere Tür entscheiden, erfolgt die
Ausführung automatisch als Hauseingangstür.
Die HWR-Tür wird gemäß Zeichnung aus Kunststoff, weiß mit
umlaufender, dreiseitiger Gummilippendichtung und einer
Dreifachverriegelung geliefert und montiert.
Weiterhin werden mit der HWR-Tür ein Profilzylinder mit 3
Schlüsseln, ein Türknauf (weiß) und ein Innendrücker (Weiß)
angeliefert und montiert.
Die Glasfüllung (oberes Drittel der Türfüllung) besteht aus einer
Wärmeschutzverglasung mit einer äußeren Scheibe aus
Ornamentglas (Glasart: Satinato) und einer inneren Scheibe aus
Verbundsicherheitsglas.
Hinweise:
o Andere Modelle der Haus- und Nebeneingangstüren sind auf Anfrage möglich
(Mehrkosten).
o Die Ausführung einbruchhemmender Elemente nach Rc1n oder Rc2n bedarf einer
gesonderten Vereinbarung (Mehrkosten).
o Andere Farben/ Folierungen sind auf Anfrage möglich (Mehrkosten).
o Die Ausführung der Nebeneingangstür als sog. „Klöntür“ ist auf
Anfrage möglich (Mehrkosten).
Hierbei wird der obere Drittel der Türfüllung als Dreh-Kipp-Flügel
ausgebildet (Glasart: Satinato, Druckknopfolive).
Notizen:
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26. ROLLLÄDEN UND/ ODER RAFFSTORES (wenn vertraglich vereinbart)
An allen Fenstern und Terrassentüren im Erdgeschoss
werden wärmegedämmte Aufsatz-Rollladenkästen,
beidseitig verputzt, nach Energieeinsparverordnung und
Stand der Technik mit wetterfesten Aluminiumlamellen
montiert.
Die Ausführung ist grundsätzlich an allen rechtwinkligen
Elementen ohne Abschrägung möglich.
Der wärmegedämmte Rollladenkasten ist von außen zu
Revisionszwecken zugängig.
Analog zu AufsatzrRollläden können wir Ihr Haus mit
Aufsatzraffstores (Außenjalousien) ausstatten.
Die ca. 60 mm breiten, besonders windstabilen Aluminiumlamellen
der Raffstores laufen in Führungsschienen
und können geneigt werden.
Sie bieten somit einen individuell einstellbaren Lichteinfall
und damit einen individuellen Sicht- und Sonnenschutz.
Aufsatzrollladen
An jedem Rollladen oder Raffstore ist ein Elektromotor mit einem Einzelkippschalter für
die Schließ- und Öffnungsfunktion vorgesehen.
Rollläden- und Raffstorekästen werden über dem Fensteroder
Terrassentürelement ausgeführt und benötigen daher
einen der Höhe des Elements entsprechenden Platz,
welcher planungsseitig vorgesehen wird.
Auf Wunsch führen wir für Sie auch Rollläden und
Raffstores an feststehenden – nicht zu öffnenden –
Elementen aus.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass eine
Reinigung der Lamellen hier nur eingeschränkt möglich ist.
An Dachflächenfenstern sowie an Sonderfenstern (runde,
dreieckige oder abgeschrägte Fenster) sind keine
Rollläden und Raffstores vorgesehen.
Der Sonnenschutz an Fenstern und Terrassentüren, an
denen laut Ihrer Planung kein Sonnenschutz durch uns
vorgesehen und vertraglich vereinbart ist, stellt eine
bauseitige Leistung (Eigenleistung) dar.
Notizen:
Aufsatzraffstores
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Hinweise:
o Andere Farbgebungen auf Anfrage (Mehrkosten).
o Bei Fenstergrößen ab 2,50 m Breite werden system-bedingt geteilte Rollladen-/
Raffstorepanzer eingebaut.
o Gruppensteuerungen, Zentralsteuerungen, Funkbedienungen o.ä. sind nicht im
Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert vereinbart werden (Mehrkosten).
o Bei Raffstores empfehlen wir als Erweiterung einen Wind- und Sonnenwächter.
Dieser ist nicht im Leistungsumfang enthalten und muss gesondert vereinbart werden
(Mehrkosten).
o Die EnEV verweist auf die Notwendigkeit eines sommerlichen Wärmeschutzes.
Dieser kann durch einen geeigneten Sonnenschutz an den Fenstern erreicht werden.
Sofern Sie sich entscheiden, keine Außenrollläden oder -raffstores einbauen zu wollen,
weisen wir darauf hin, dass anderweitige Maßnahmen zur Verschattung, wie Einbau
von Innenrollos, Markisen etc. durch Sie ergriffen werden müssen.
o Bei der Bedienung der Außenrollläden und -raffstores ist insbesondere bei winterlichen
Verhältnissen darauf zu achten, dass die Rollläden/ Raffstores durch Schnee und Eis
nicht fest- bzw. eingefroren sind.
In diesem Fall ist eine Bedienung zu unterlassen!
Notizen:
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27. DACHFLÄCHENFENSTER (wenn vertraglich vereinbart)
Es werden Schwingfenster mit 2-fach-Verglasung in
den Maßen 78/ 118 cm inkl. Eindeckrahmen verbaut.
In Wohnräumen kommen Holzfenster und in
Feuchträumen (wie bspw. im Bad) Kunststofffenster
zur Ausführung.
Die Leibungen der Dachflächenfenster werden mit
Gipskartonplatten bzw. mit einem Holzfutterkasten
verkleidet.
Dachflächenfenster im unausgebauten Spitzboden
erhalten leine Verkleidung der Leibungen.
Dachflächenfenster erhalten keine Innen- und Außenfensterbänke.
Hinweise:
o Größere oder zusätzliche Dachflächenfenster, Klapp-Schwing-Fenster, Topschwingfenster
sowie Rollläden oder andere Sonnenschutzeinrichtungen sind nicht im
Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert vereinbart werden (Mehrkosten).
Notizen:
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28. INNENTÜREN
Die Innentüren werden als oberflächenfertige, furnierte, glatte Holztüren mit
Röhrenspanfüllung und umlaufender Gummidichtung eines deutschen Markenfabrikanten
eingebaut (Größen entsprechend Planzeichnungen).
Sie können zwischen folgenden Standarddekoren (CPL-Beschichtung mit Softkante)
Eiche, Buche, Esche (weiß) oder Weißlack (Bemusterung im Bauherrenzentrum) wählen.
Die Drückergarnituren sind im Bauherrenzentrum zu bemustern (Wert: 20,00 €/ Stück
(Brutto)).
Es stehen 4 Edelstahldrückergarnituren in der Standardausführung zur Auswahl
Mit jeder Drückergarnitur wird ein Schlüssel geliefert.
Hinweise:
o Größere Türhöhen und –breiten sowie Stiltüren, Massivholztüren etc. sind auf Anfrage
möglich (Mehrkosten).
o Lichtausschnitte sind nicht im Leistungsumfang enthalten und sind gesondert zu
vereinbaren (Mehrkosten).
o Die Ausführung der Drückergarnituren in den Bädern und Gäste-WC‘s ist als
Badrosettengarnituren (sog. Notfallentriegelung) möglich.
Diese sind gesondert zu vereinbaren (Mehrkosten).
o Um den Luftaustausch der Lüftungsanlage sicherzustellen, werden die Innentüren mit
einem Luftspalt von einem Zentimeter an der Unterseite versehen.
Sollten Sie Bodenbeläge in Eigenleistung erstellen, so achten Sie unbedingt auf die
Einhaltung dieses Abstandes (gilt ausschließlich beim Einbau einer kontrollierten Beund
Entlüftung)!
o Die Acrylfugen zwischen den Blendrahmen (Zarge) und dem Mauerwerk werden in
Eigenleistung vom Bauherrn hergestellt.
o Die Innentürzargen werden im Bad und Gäste-WC (wenn vorhanden) auf den Fliesen
montiert. Der daraus resultierende Spalt zwischen Zarge und Innenwand (oberhalb des
Fliesenbereiches) wird im Zuge der Malerarbeiten (Eigenleistung) geschlossen.
Notizen:
Buche Eiche Esche weiß
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29. HEIZUNGSANLAGE
Um einen äußerst sparsamen Umgang mit Energie zu
ermöglichen, bauen wir eine umweltschonende Wärmepumpe
CHA-Monoblock (modulierende Luft-/Wasser-Wärmepumpe
in Monoblockbauweise) der Firma Wolf mit der Inneneinheit
und dem entsprechenden Trinkwasserspeicher im Hauswirtschaftsraum des Hauses ein.
inkl. Außenmodul:
Kältemittel der Zukunft R290 (Propan) für hohe Vorlauftemperaturen von +70°C im
reinen Wärmepumpenbetrieb
Extrem leiser Betrieb: Schalldruckpegel unter 34dB(A) bereits in 3m Entfernung
robuster EPP-Kern (Expandiertes Polypropylen) für härteste Umweltbedingungen,
optimale Luftführung und leisen Betrieb
inkl. Innenmodul:
Wärmemengenzähler, 3-Wege-Umschaltventil, Wasserdrucksensor und
Sicherheitsventil bereits integriert
energiesparender Betrieb durch Spreizungsregelung der integrierten,
drehzahlgeregelten Hocheffizienzpumpe
Steckplatz für LAN / WLAN-Schnittstelle „Link Home“
programmierbarer Eingang und Ausgang
Kontakte für EVU-Steuersignal oder Smart Grid
Die Leistung der Heizung richtet sich nach der Energiebedarfsberechnung und wird
entsprechend der Vorgaben der DIN EN 12831, die Raumsolltemperaturen werden nach
Beiblatt 2 dieser Norm ausgelegt.
Die Anordnung der einzelnen Aggregate (Wärmepumpe, Verteilerschrank für die
Fußbodenheizung, Elektrozählerschrank, Wasseruhr, Erdung inkl. notwendiger
Rohrleitungen) wird im HWR von der Firma MBH vorgegeben.
Gewünschte Stellmöglichkeiten für Waschmaschine, Trockner, Kühlschrank o.ä. sind
schriftlich vom Bauherrn bekanntzugeben.
Im HWR werden keine Rohrverkleidungen hergestellt (Schächte).
Fußbodenheizung
Eine Fußbodenheizung im gesamten EG ist im Festpreis
enthalten.
Der Verlegeabstand der Leitungen erfolgt entsprechend
den Vorgaben des Herstellers.
Die Temperaturen können in jedem Raum separat über
elektrische Raumthermostate eingestellt werden.
Im HWR laufen alle Heizkreisläufe im Heizkreisverteiler zusammen. Demzufolge erhält
der HWR keine Fußbodenheizung.
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Datum/ Unterschrift Bauherr
Seite 46 von 72
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Es erfolgt der Einbau des Heizkreisverteilerschrankes
grundsätzlich auf Putz, an der gemäß Heizungsplanung
festgelegten Position (Festlegung durch MBH).
Die Fußbodenheizung wird auf einer Tackerplatte
verlegt, darunter wird (je nach Bedarf bzw. EnEV-
Berechnung) eine Unterdämmung WLG 040 eingebaut.
Hinweise:
Heizkreisverteiler
o Die Verlegung der Fußbodenheizung erfolgt in einer engen Verlegeschlaufe, dass auch
nachträglich alternative Energieerzeuger (Wärmepumpen etc.) eingebaut werden
können.
Alternative Energieerzeuger wie Luft-Wasser-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen etc.
können natürlich ebenfalls angeboten werden. Gerne beraten wir Sie dazu in einem
ausführlichen Gespräch.
o Die Auslegung der Raumtemperaturen erfolgt gemäß DIN EN 12831 Beiblatt 2.
Sofern andere, insbesondere höhere Temperaturen gewünscht werden, ist dies bei der
Bemusterung zu klären und anzuzeigen (hierdurch entstehen Mehrkosten).
o Schreibt der B-Plan oder die Lage des Grundstücks ein anderes Heizmedium vor, so
wird dies bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt (das Heizmedium ist vom
Bauherrn anzugeben).
Notizen:
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30. WASSER- UND ABFLUSSINSTALLATION
Die Wasser- und Abflussinstallation wird von qualifizierten Meisterbetrieben betriebsfertig
laut unserer Planung ausgeführt und mittels einer Druckprobe auf Dichtheit geprüft.
Sämtliche benötigte Verbindungsleitungen für Kaltwasserleitungen ab der Wasseruhr und
für Warmwasserleitungen ab dem Warmwasserspeicher werden von uns installiert und
sind im Hauspreis enthalten.
Die Installationsarbeiten beginnen an der Wasseruhr im Haus.
Befindet sich diese außerhalb, so beginnt die Installation an der Innenkante des Hauses.
Trinkwasserleitung
Die Trinkwasser-Rohrleitungen sowohl für Warm- als auch für Kaltwasser werden aus
wartungsfreiem Mehrschicht-Verbundrohr mit DVGW (Deutscher Verein für Wasser und
Gas) Zulassung nach DIN 1988 ausgeführt.
Die Warmwasserleitungen werden mit einer Wärmedämmung zur Optimierung der
Energieeinsparung und die Kaltwasserleitungen mit einem Schutzrohr gegen
Schwitzwasser gemäß DIN ausgestattet.
Die Verlegung der Trinkwasserleitung beginnt ab dem HWR.
Eine Zirkulationsleitung kommt nur zum Einsatz, wenn die Planung und Berechnung es
vorsieht.
Abwasserleitung
Sämtliche Abwasserleitungen werden aus heißwasserbeständigen Kunststoffrohren (HT-
Rohre) ausgeführt und mittels Rohrbefestigungen körperschalldämpfend eingebaut. Die
Verbindung erfolgt durch Muffen mit Gummidichtring. Die Rohrleitungen werden nach DIN
in den entsprechenden Stärken von den Sanitäranlagen zu den Grundleitungen geführt.
Alle Abflussleitungen werden an die bauseitig anzuschließenden Grundleitungen in der
Bodenplatte unter dem Haus angeschlossen.
Die Entlüftung erfolgt laut Entwässerungsplanung über das Dach inkl. passendem
Ziegelformstein.
Sollte durch den regionalen Versorgungsträger der Einbau eines Druckminderers, eines
Rückspülfilters oder zusätzlicher Sammelsicherungen gefordert werden, so sind diese
Kosten durch den Bauherren zu tragen.
Anschlüsse
Sanitärrohinstallation in der Küche (auf Putz)
o Warm- und Kaltwasseranschluss
o Entwässerungsanschluss
o Kaltwasseranschluss für Geschirrspülautomat
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Sanitärrohinstallation im Bad und Gäste-WC (wenn vorhanden)
o je ein Warm- und Kaltwasseranschluss pro Waschtisch, Dusche und Badewanne
o je ein Kaltwasseranschluss pro WC
o je ein Entwässerungsanschluss pro Dusche, Badewanne und WC
Es wird ein Waschmaschinenanschluss mit Auslaufventil und rückstaugesichertem Ablauf
im Hauswirtschaftsraum eingebaut.
Ein frostsicherer Gartenwasseranschluss mit Außenarmatur wird im Bereich der Küche
oder des Hauswirtschaftsraums ausgeführt.
Hinweise:
o Die Hausanschlüsse von öffentlichen Versorgungsträgern (Strom, Gas, Fernwärme,
Wasser, Telekommunikation, etc.) müssen vom Bauherrn direkt beantragt und vergütet
werden.
Bei der Antragstellung und der Abstimmung der Bauausführung/ Anschlussarbeiten
sind wir Ihnen gerne behilflich.
o Die Beantragung, Inbetriebnahme und Abnahme eines separaten Gartenwasserzählers
ist nicht im Leistungsumfang enthalten und durch den Bauherrn zu erbringen (Formular
über den Wasserversorger erhältlich).
o Ein Mauerdurchbruch oder eine Kernbohrung für den eventuell notwendigen
Dunstabzug der Küche ist nicht im Leistungsumfang enthalten und muss gesondert
vereinbart werden (Mehrkosten).
Notizen:
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31. SANITÄRAUSSTATTUNG
Fabrikat der Sanitärobjekte: Vigour, Serie Clivia
Fabrikat der Armaturen: Vigour, Serie Clivia
Die Ausstattung der Sanitärräume erfolgt mit den folgend beschriebenen Sanitärobjekten
und Ausstattungsgegenständen.
Die sanitären Objekte sind in der Standardfarbe weiß vorgesehen.
Die im Plan dargestellten Sanitärobjekte und deren Positionierung dienen, falls
vorhanden, der besseren Veranschaulichung der Nutzungsmöglichkeiten der geplanten
Räume.
Auch wenn in Ihrer Planung nicht dargestellt, können Vorwandinstallationen z.B. für
Waschtische oder WCs inklusive einer sich dadurch ergebenden Verminderung der
Wohnfläche zur Ausführung kommen.
Bad
Waschtischanlage:
o 1 Stück Waschbecken (Fabrikat: Vigour, Clivia),
Porzellan, halbovale Form bis 60 cm
o 1 Stück verchromte Einhandbatterie (Fabrikat: Vigour,
Clivia)
o 1 Stück verchromte Ablaufkombination mit Excenter
o Halbsäulen, Waschtischmöbel o.ä. sind nicht im
Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert
vereinbart werden (Mehrkosten).
Badewannenanlage:
o 1 Stück Einbaubadewanne aus Stahlblech (Fabrikat:
Vigour, Clivia Einbauwanne Körperform 170 x 75),
emailliert
o 1 Stück Wannenträger aus Hartstyropor zur optimalen
Wärme- und Schallisolierung
o 1 Stück verchromte Ablaufgarnitur
o 1 Stück Aufputz-Einhebelmischbatterie
(Fabrikat: Vigour, Clivia), verchromt, Schlauchbrause mit verchromtem Brauseschlauch
o Ablagen, Wandhalterungen o.ä. sind nicht im Leistungsumfang enthalten und müssen
gesondert vereinbart werden (Mehrkosten).
Duschanlage:
o 1 Stück Duschwanne aus Stahlblech (Fabrikat: Vigour, Clivia
Brausewanne 90 x 90 x ca. 2,5 cm), emailliert
o 1 Stück Duschwannenträger aus Hartstyropor zur optimalen
Wärme- und Schallisolierung (Höhe Duschwanne ab OK Estrich
gesamt: ca. 25 mm)
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
o 1 Stück verchromte Aufputz-Einhandmischbatterie (Fabrikat:
Vigour, Clivia), einschließlich Schlauchbrause mit verchromtem
Brauseschlauch, verchromter Ablaufgarnitur
o 1 Stück Duschtrennwand, Eckeinstieg, Klarglas (Serie Vigour,
Clivia)
o Ablagen, Wandhalterungen o.ä. sind nicht im Leistungsumfang
enthalten und müssen gesondert vereinbart werden
(Mehrkosten).
WC-Anlage:
o 1 Stück wandhängendes Tiefspül-WC Anlage
(Fabrikat: Vigour, Clivia), Porzellan
o 1 Stück Einbauspülkasten mit Wasserspartaste
o 1 Stück Toilettensitz
o Absenkbare Toilettensitze o.ä. sind nicht im
Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert
vereinbart werden (Mehrkosten).
Gäste-WC (wenn vorhanden)
Handwaschbeckenanlage:
o 1 Stück Waschbecken (Fabrikat: Vigour, Clivia),
Porzellan, halbovale Form bis 45 cm
o 1 Stück verchromte Einhandbatterie (Fabrikat: Vigour,
Clivia)
o 1 Stück verchromte Ablaufkombination mit Excenter
o Halbsäulen, Waschtischmöbel o.ä. sind nicht im
Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert
vereinbart werden (Mehrkosten).
Duschanlage:
o 1 Stück Duschwanne aus Stahlblech (Fabrikat: Vigour, Clivia
Brausewanne 80 x 80 x ca. 2,5 cm), emailliert
o 1 Stück Duschwannenträger aus Hartstyropor zur optimalen
Wärme- und Schallisolierung (Höhe Duschwanne ab OK Estrich
gesamt: ca. 25 mm)
o 1 Stück verchromte Aufputz-Einhandmischbatterie (Fabrikat:
Vigour, Clivia), ein-schließlich Schlauchbrause mit verchromtem
Brauseschlauch, verchromter Ablaufgarnitur
o 1 Stück Duschtrennwand, Eckeinstieg, Klarglas (Serie Vigour, Clivia)
o Ablagen, Wandhalterungen o.ä. sind nicht im Leistungsumfang enthalten und müssen
gesondert vereinbart werden (Mehrkosten).
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WC-Anlage:
o 1 Stück wandhängendes Tiefspül-WC Anlage (Fabrikat:
Vigour, Clivia), Porzellan
o 1 Stück Einbauspülkasten mit Wasserspartaste
o 1 Stück Toilettensitz
o Absenkbare Toilettensitze o.ä. sind nicht im
Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert
vereinbart werden (Mehrkosten).
Einhebel-
Waschtischmischer
Einhebel-
Wannenmischer
(Aufputz)
Notizen:
Brauseset
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32. WÄRMEPUMPEN (wenn vertraglich vereinbart) – abweichend von Punkt 29
Luft-Wasser-Wärmepumpe (andere Hersteller)
Mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe nutzen
Sie für die Beheizung Ihres Hauses die
kostenlose Wärme der Außenluft.
Es können auch Luft-Wasser-Wärmepumpen der
Firmen Viessmann oder NIBE zur Ausführung
kommen.
Die Modellwahl ist abhängig von der
Gebäudegröße, der Grundrissgestaltung sowie
von den Grundstücksgegebenheiten.
Selbst bei niedrigen Außentemperaturen enthält die Außenluft viel Wärmeenergie, die
von der Luft-Wasser-Wärmepumpe zum Heizen und für die Warmwasserbereitung
genutzt wird.
Die Wärmepumpe entzieht der Außenluft nach dem umgekehrten Kühlschrankprinzip ihre
Wärme und überträgt sie in das Heizsystem.
Der geringe Aufwand und der hohe Wirkungsgrad machen die Luft-Wasser-Wärmepumpe
zu einer attraktiven Alternative.
Durchströmt die Außenluft das umweltfreundliche Kältemittel, verdampft es und nimmt
dabei die Energie der Luft auf.
Über die Wärmepumpe wird diese Energie dem Heizkreislauf zugeführt. Und wird es
einmal so kalt, dass der Verdampfungseffekt zu gering ist, unterstützt ein elektrischer
Heizstab zeitweise das Heizsystem.
Für zusätzlichen Komfort und hohe Effizienz gehört ein Pufferspeicher zur Anlage.
Innen oder außen: Mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe können Sie entscheiden, ob Sie
das Aggregat komplett im Haus oder komplett außerhalb aufstellen.
Oder Sie kombinieren beides mit einem Split-Gerät.
Natürlich spielen bei dieser Entscheidung eine Reihe von Faktoren eine Rolle, nicht
zuletzt die Größe Ihres Grundstücks.
Aber mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe entscheiden Sie sich für ein flexibles Konzept,
das Ihnen verschiedene Alternativen bietet.
Es kann gegebenenfalls sein, dass der Grundriss Ihres Hauses im Bereich des HWR für
die Installation der Luft-Wasser-Wärmepumpe angepasst werden muss.
Notizen:
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Sole-Wasser-Wärmepumpe
Mit der Sole-Wasser-Wärmepumpe heizen
Sie Ihr Haus mit der unerschöpflichen Wärme
aus dem Erdreich.
Es kommt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
der Firmen Viessmann, Wolf oder NIBE zur
Ausführung.
Die Modellwahl ist abhängig von der
Gebäudegröße, der Grundrissgestaltung sowie von
den Grundstücksgegebenheiten.
Unabhängig von Gas oder Öl sorgt die umweltfreundliche
Heizung jederzeit für wohlige Wärme und Warmwasser.
Schon wenige Meter unter der Erdoberfläche herrschen
ganzjährig konstant Plusgrade.
Mit einer Sole-Wasser-Wärmepumpe zapfen Sie diesen Energievorrat an und heizen
damit auf ökologische Weise Ihr Haus.
Es kann gegebenenfalls sein, dass der Grundriss Ihres Hauses im Bereich des HWR für
die Installation der Sole-Wasser-Wärmepumpe angepasst werden muss.
Möglichkeiten zur Wärmegewinnung
Die Erdwärme lässt sich auf zwei Arten gewinnen: entweder über Erdkollektoren, die
oberflächennah verlegt werden oder über Erdsonden, die bis zu 100 Meter tief in die Erde
vordringen.
Erdkollektoren werden unterirdisch verlegt
o Für die Gewinnung der Erdwärme wird ein Rohrsystem waagerecht und
schlangenförmig unterhalb der Frostgrenze verlegt.
o Die Tiefe beträgt dabei etwa ein bis zwei Meter unter der Rasen- oder Erdoberfläche.
o Im Rohrsystem zirkuliert eine Sole aus frostsicherer
Flüssigkeit, die die thermische Energie aufnimmt
und dem Wärmetauscher übergibt.
o Wie groß die benötigte Kollektorfläche sein muss,
hängt unter anderem vom Heizbedarf des
betreffenden Gebäudes ab.
o In der Praxis beträgt sie das 1,5 bis 2-fache der zu
beheizenden Fläche.
o Erdkollektoren nehmen Wärmeenergie aus dem oberflächennahen Bereich auf.
o Die Energie wird durch Sonneneinstrahlung und Regenwasser bereitgestellt.
o Daher spielt die Bodenbeschaffenheit für den Energieertrag der Kollektoren eine
entscheidende Rolle.
o Wichtig ist, dass die Fläche über dem Rohrsystem nicht asphaltiert oder zugebaut wird.
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Erdsonden gewinnen Wärme aus tieferen Erdschichten
o Eine Alternative zu Erdkollektoren sind Erdsonden.
o Mithilfe von Bohrungen werden die Erdsonden vertikal
oder schräg in die Erde eingelassen.
o Auch sie durchfließt eine Sole, die in einer Tiefe von 40 bis
100 Metern die Erdwärme aufnimmt und sie an einen
Wärmetauscher weitergibt.
o Da ab einer Tiefe von etwa zehn Metern die Temperatur
das ganze Jahr über konstant bleibt, arbeiten Erdsonden
auch bei sehr niedrigen Außentemperaturen effizient.
o Sie benötigen im Vergleich zu Erdkollektoren zudem nur
wenig Platz und können auch im Sommer hervorragend
zum Kühlen verwendet werden.
o Wie tief die Bohrung sein muss, hängt auch hier vom Heizbedarf und von der
Wärmeleitfähigkeit des Bodens ab.
o Da bei einer Bohrung bis zu 100 Metern mehrere grundwasserführende Schichten
durchbrochen werden, sind für Erdbohrungen immer Genehmigungen einzuholen.
Hinweise:
o Berechnungsgrundlage zur Auslegung der Tiefenbohrungen ist eine durchschnittliche
Wärme-Entzugsleistung von 50 Watt pro laufenden Bohrmeter.
o Auf Grund des vorkommenden Bodenprofils und/ oder auf Grund von Vorgaben der
genehmigenden Behörde besteht die Möglichkeit, dass hier geringere Werte
angenommen werden müssen.
o In diesem Fall werden für die Bohrung Mehrkosten berechnet.
o Weiterhin sind im Leistungsumfang nicht die Kosten für eine zusätzliche Bohrlochvermessung
(Forderung der genehmigenden Behörde) enthalten.
Notizen:
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33. LÜFTUNGSANLAGE (wenn vertraglich vereinbart)
Gegen Mehrpreis kann eine Lüftungsanlage
zur kontrollierten Be- und Entlüftung mit
Wärmerückgewinnung gemäß der Wohnungs-
Lüftungsnorm DIN 1946, insbesondere aber
der DIN 4108, zusätzlich vereinbart werden.
Es kommt eine Lüftungsanlage der Firma Wolf zur Ausführung.
Enthalten sind das Liefern und Erstellen einer kontrollierten Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung, welche durch automatischen Luftaustausch das Gebäude vor
Feuchteschäden schützt und für ein gesundes und behagliches Raumklima sorgt.
Im Lüftungsgerät werden die warme und belastete Abluft und die kalte, frische Außenluft
in einem Wärmetauscher aneinander vorbeigeführt.
Dieser Wärmetauscher sorgt für die Erwärmung der Zuluft mit Hilfe der in der Abluft
enthaltenen Wärmeenergie.
So können bis zu 90 % der sonst über Fensterlüftung verloren gegangenen Energie
erhalten und zurückgeführt werden (Angabe beruht auf Aussagen des Herstellers).
Das Lüftungsgerät inkl. Regelung wird im HWR platziert.
Von dort aus erfolgt die Versorgung der Zuluftverteiler für das EG.
Die Zuluft erfolgt aus Bodendosen mit Kunststoff-Abdeckgittern.
Die Absaugung der feuchte- und geruchsbelasteten Abluft erfolgt aus Bad, Gäste-WC und
Küche.
Die Kanäle werden im Estrich und/ oder im
Spitzbodenbereich verlegt.
Die Räume mit Zuluft- und Abluftelementen sind durch
eine Über-Unterströmung miteinander verbunden.
Das bedeutet, dass die Zimmertüren zum Fertigfußboden
einen Spalt von ca. 1cm aufweisen.
Die Zuluftführung der Außen- und Fortluft erfolgt über
Außenwandgitter im HWR.
Eine Abflussleitung für den Kondensatablauf ist enthalten.
Die Anlage ist wartungsarm, lediglich die Filter sind in Eigenleistung regelmäßig zu
kontrollieren und bei Verschmutzung zu reinigen.
Das Lüftungsgerät ist mit einem Sommerbypass ausgestattet, der bewirkt, dass die
Wärmerückgewinnung automatisch ausgeschaltet wird, wenn die Möglichkeit der Kühlung
über die Lüftung gegeben ist.
Der Bypass schaltet sich ein, wenn die Außentemperatur in den Abend, Nacht und
Morgenstunden im Sommer unter der Mindestinnentemperatur liegt.
Er schaltet sich automatisch aus, wenn die Innentemperatur die eingestellte Mindesttemperatur
erreicht.
Die Zuluft hat minimal Außentemperatur.
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Die Lüftungsanlage wird immer standardmäßig für das Gebäudevolumen ab Oberkante
Bodenplatte berechnet.
Hinweise:
o Die Lüftungsanlage ist für den Dauerbetrieb ausgelegt.
Ein Abschalten der Anlage kann u. U. zu Folgeschäden führen, die nicht im Verantwortungsbereich
der MBH bzw. ihrer Nachunternehmer liegen.
o Ein Zubauen oder Überdecken der Zu- und Abluftöffnungen in der Außen-, Innenwand
und im Bodenbereich ist zu vermeiden.
o Wenn, abweichend von der DIN 1946-6, keine Be- und Entlüftungsanlage gewünscht
wird, ist seitens des Bauherrn sicherzustellen, dass das Gebäude entsprechend der
Lüftungsnorm ausreichend gelüftet wird.
o Abdeckungen in Edelstahl o.ä. sind nicht im Leistungsumfang enthalten und müssen
gesondert vereinbart werden (Mehrkosten).
Notizen:
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34. ELEKTROINSTALLATION
Hauptinstallation
Die Ausführung der gesamten Elektroinstallation erfolgt ab
dem bauseitigen Hausanschlusskasten innerhalb des
Gebäudes und wird nach VDE 100 und EVU-Richtlinien –
Errichten von Niederspannungsanlagen – ausgeführt.
Die elektrischen Anschlussleitungen werden zum HWR in
den im Leistungsumfang enthaltenen Zählerschrank geführt.
Zählerschrankanlage nach TAB 2000, sowie Verteilerfeld
und den Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter). Schrank
mit allen Sicherungen und Schutzmaßnahmen,
einschließlich Montageschiene, Verbindungsteilen.
Der Elektrozählerschrank wird im HWR Aufputz montiert.
Die Anordnung des Elektrozählerschranks wird im HWR von der Firma MBH Projekt und
Handels GmbH vorgegeben.
Es wird eine Hauptpotenzialausgleichsanlage nach VDE und EVU Vorschrift ausgeführt.
Diese beinhaltet die Erdungsanschlüsse des Fundamenterders, der Wasserleitung und
des Heizungssystems und besteht aus Potentialausgleichsschiene, Potentialausgleichsverbindung,
Erdungsbandschellen und PVC-Mantelleitung.
Die Elektroinstallation wird in die je nach Hausgröße und Abnehmer erforderliche Anzahl
an Stromkreise aufgeteilt und über die notwendigen Fehlerstromschutzeinrichtungen
abgesichert.
Die Position der Elektroanschlüsse wie Schalter, Steckdosen und Lichtauslässe laut
Raumausstattung wird mit Ihnen abgestimmt und in einem Vororttermin festgelegt.
Innenliegende WCs oder Abstellräume werden mit einer automatischen, elektrischen
Raumentlüftung ausgestattet.
Die enthaltene Prüfung der Elektrischen-Anlage erfolgt laut VDE 0100-600 und beinhaltet
ebenfalls das Installations-Messprotokoll.
Die Antragstellung beim örtlichen elektrischen Versorgungsunternehmen ist nicht im
Leistungsumfang enthalten.
Enthalten ist ein Überspannungsschutz für die Hauptleitung (VDE 0100-443).
Hinweise:
o Die Hausanschlüsse von öffentlichen Versorgungsträgern (Strom, Gas, Fernwärme,
Wasser, Telekommunikation, etc.) müssen vom Bauherrn direkt beantragt und vergütet
werden
o SAT-Anlagen sind nicht im Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert
beauftragt werden (Mehrkosten).
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Schalterprogramm/ Ausstattung
Sämtliche Schalter und Schuko-Steckdosen
von Merten, Serie 1-M in reinweiß.
Andere Farben und Formen sind gegen
Aufpreis möglich.
Die individuelle Anordnung der Elektroinstallation wird
bei der einer gemeinsamen Besprechung zwischen dem
Bauherrn und dem Elektromeister festgelegt.
Hinweise:
o Beleuchtungskörper werden nicht mitgeliefert.
o Das „Trennen“ oder Aufteilen der Doppel- und
Dreifachsteckdosen in Einzelsteckdosen ist nicht im
Leistungsumfang enthalten und wird dem Bauherrn
gesondert in Rechnung gestellt.
Hauseingang (keine Nebeneingänge)
o 1 Brennstelle an der Außenwand mit Ausschaltung von innen
o 1 Klingelknopf außen (Kunststoff) und Türgong
Außenbereich
o 1 Außensteckdose
o 1 Ausschalter
Wohnen/ Essen bis 12 m²
o 1 Deckenauslass für Beleuchtung
o 1 Ausschalter
o 1 Brennstelle mit Ausschaltung innen für 1 Terrassenbeleuchtung
o 1 Einzel-Schukosteckdosen
o 1 Doppel-Schukosteckdosen
o 1 Dreier-Schukosteckdosen
o 1 Rauchwarnmelder
o 1 Raumtemperaturregler
Wohnen/ Essen über 12 m²
o 1 Deckenauslass für Beleuchtung
o 1 Ausschalter
o 1 Brennstelle mit Ausschaltung innen für 1 Terrassenbeleuchtung
o 1 Einzel-Schukosteckdosen
o 2 Doppel-Schukosteckdosen
o 1 Dreier-Schukosteckdosen
o 1 Rauchwarnmelder
o 1 Raumtemperaturregler
In meinem Haus?
oder
x
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In meinem Haus?
oder
x
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Wohnen/ Essen ab 20 m²
o 2 Deckenauslass für Beleuchtung
o 2 Ausschalter
o 1 Brennstelle mit Ausschaltung innen für 1 Terrassenbeleuchtung
o 2 Einzel-Schukosteckdosen
o 4 Doppel-Schukosteckdosen
o 1 Dreier-Schukosteckdosen
o 1 Rauchwarnmelder
o 1 Raumtemperaturregler
Schlaf- /Kinder-/ Arbeitszimmer bis 12 m²
o 1 Deckenauslass für Beleuchtung
o 1 Ausschalter
o 1 Einzel-Schukosteckdosen
o 1 Doppel-Schukosteckdosen
o 1 Dreier-Schukosteckdosen
o 1 Rauchwarnmelder
o 1 Raumtemperaturregler
Schlaf- /Kinder-/ Arbeitszimmer über 12 m²
o 1 Deckenauslass für Beleuchtung
o 1 Ausschalter
o 1 Einzel-Schukosteckdosen
o 2 Doppel-Schukosteckdosen
o 1 Dreier-Schukosteckdosen
o 1 Rauchwarnmelder
o 1 Raumtemperaturregler
Schlaf- /Kinder-/ Arbeitszimmer über 20 m²
o 2 Deckenauslass für Beleuchtung
o 2 Ausschalter
o 2 Einzel-Schukosteckdosen
o 4 Doppel-Schukosteckdosen
o 1 Dreier-Schukosteckdosen
o 1 Rauchwarnmelder
o 1 Raumtemperaturregler
Küche
o 1 Deckenauslass für Beleuchtung
o 2 Ausschalter
o 5 Doppel-Schukosteckdosen
o 1 E-Herdanschluss Drehstrom 380V
o 1 Kühlschrankanschluss
o 1 Gefriergerätanschluss
o 1 Geschirrspülanschluss
o 1 Dunstabzugsanschluss
o 1 Mikrowellengeräteanschluss
o 1 Raumtemperaturregler
In meinem Haus?
oder
x
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In meinem Haus?
oder
x
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In meinem Haus?
oder
x
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In meinem Haus?
oder
x
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In meinem Haus?
oder
x
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Diele/ Windfang – bis 3 m Dielenlänge
o 1 Deckenauslass für Beleuchtung
o 1 Schukosteckdosen
o 1 Raumtemperaturregler
Diele/ Windfang– über 3 m Dielenlänge
o 1 Deckenauslass für Beleuchtung
o 1 Wechselschaltung
o 1 Schukosteckdosen
o 1 Raumtemperaturregler
Gäste-WC (wenn vorhanden)
o 1 Decken- und 1 Wandauslass für Beleuchtung
o 1 Ausschaltung von außen
o 1 Schukosteckdose
o 1 Raumtemperaturregler
HWR
o 1 Deckenauslass für Beleuchtung
o 1 Ausschalter
o 2 Doppel-Schukosteckdosen
o 1 Waschmaschinenanschluss
o 1 Wäschetrockneranschluss
Abstellraum/ Ankleide
o 1 Deckenauslass für Beleuchtung
o 1 Ausschalter
o 1 Schukosteckdosen
o 1 Raumtemperaturregler
Bad
o 1 Deckenauslass für Beleuchtung
o 1 Wandauslass für Beleuchtung
o 2 Ausschaltungen
o 2 Schukosteckdosen
o 1 Raumtemperaturregler
Spitzboden
o 1 Deckenauslass für Beleuchtung
o 1 Schukosteckdosen
In meinem Haus?
oder
x
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In meinem Haus?
oder
x
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In meinem Haus?
oder
x
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In meinem Haus?
oder
x
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In meinem Haus?
oder
x
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In meinem Haus?
oder
x
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In meinem Haus?
oder
x
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Telekommunikationsanschlusseinrichtungen (TAE)
o 3 TAE bis 75 m² Wohnfläche
o 4 TAE von 75 m² bis 125 m² Wohnfläche
o 5 TAE über 125 m² Wohnfläche
Wohnfläche
meines Hauses
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Antennensteckdosen
o 4 Antennensteckdosen bis 75 m² Wohnfläche
o 5 Antennensteckdosen von 75 m² bis 125 m² Wohnfläche
o 6 Antennensteckdosen über 125 m² Wohnfläche
Wohnfläche
meines Hauses
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Rauchwarnmelder
In allen Wohnräumen (Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Arbeitsund
Gästezimmer, entsprechend den
Grundrisszeichnungen) werden Rauchwarnmelder
installiert.
Bei diesen Rauchwarnmeldern erfolgt die Alarmierung im
Falle eines Brandes akustisch.
Es handelt sich hierbei um batteriebetriebene
Rauchwarnmelder.
Es werden Alkali-Batterien mit einer hohen Kapazität und
langer Lagerfähigkeit verwendet.
Liefern die Batterien keinen Strom mehr, ist auch der Rauchwarnmelder außer Funktion.
Diese Melder erinnern an einen Batteriewechsel durch ein Tonsignal.
Hinweise:
o Ersatzbatterien oder ein Wechsel der Batterien sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
Notizen:
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35. FLIESENARBEITEN
Die Fliesenbemusterung und Beratung findet
bei unseren Partnerunternehmen (Fliesenhändlern)
statt. Eine entsprechende Übersicht
der Fliesenhändler erhalten Sie im Zuge der
Gesamtbemusterung.
Sie können Ihre Wunschfliesen mit einem
Materialpreis von bis zu 30,00 €/m² (brutto)
auswählen.
Wir haben für Sie Fliesen bis zu einer
maximalen Formatgröße von 30 cm x 60 cm
vorgesehen.
Alle technisch erforderlichen Abdichtungsarbeiten gemäß den gültigen Normen und
Vorschriften sowohl an Sanitäreinbauten als auch im Spritzwasserbereichen sind
Bestandteil unserer Leistung im Bereich der Fliesenarbeiten.
Die Übergänge zwischen Boden- und Wandfliesen und ebenso die zu Sockelfliesen,
werden als Wartungsfugen, die nicht der Gewährleistung unterliegen, mit hochwertigem
Sanitärsilikon abgedichtet.
Die Verfugung der Wandfliesen erfolgt in silbergrau und die der Bodenfliesen in grau.
Das Standardverlegemuster der Fliesen (Boden- und Wandfliesen) ist der Kreuzverband.
Im Wandfliesenbereich werden Jollyschienen aus Kunststoff, weiß und im
Bodenfliesenbereich Dehnungsprofile aus Kunststoff und Abschlussschienen aus Alu-
Natur eingebaut.
Bodenfliesen
Die folgenden Räume werden, wenn diese in Ihrem Entwurf vorgesehen sind, mit
Bodenfliesen ausgeführt:
o Bad, Gäste-WC (wenn vorhanden), Küche, Speisekammer, Diele, Windfang, HWR,
Heizraum
o Räume, die mit Bodenfliesen, aber ohne Wandfliesen ausgeführt werden, erhalten im
Bereich der Wandübergänge eine zum Boden passende Sockelfliese (ca. 5 cm hoch,
geschnitten aus den Bodenfliesen.
o Die Sockelfliesen werden im sichtbaren Bereich ausgeführt und es erfolgt oberhalb
eine Mörtelaufkantung (Abschlussschienen sind gesondert zu vereinbaren).
Wandfliesen
Die Wandfliesen werden im Bad umlaufend bis 1,50 m Höhe ausgeführt.
Die Wandfliesen werden im Gäste-WC (wenn vorhanden) umlaufend bis 1,20 m Höhe
ausgeführt.
Im Bereich der Duschen werden die Fliesen grundsätzlich so hoch verlegt, dass der
geflieste Wandbereich zur Höhe der Duschtrennwand passt und/ oder dass der gemäß
der technischen Erfordernissen notwendige Feuchtigkeitsschutz gewährleistet ist.
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Der Styroporwannenträger der rechteckigen Badewanne wird entsprechend den Wänden
eingefliest.
Der Styroporwannenträger der halbrunden und Viertelkreis-Badewanne wird mit
Mosaikfliesen (Materialpreis 30,00 €/m² (brutto) eingefliest.
Hinweise:
o Das Fliesen des Wohn-/Essbereiches bei einer offenen Küche gehört nicht zum
Standard.
o Mehrleistungen durch großformatige Fliesen, Fliesen aus Materialmix, Mosaike,
Bordüren, Dekorstreifen, Schienen aus anderen Materialien, andere Verlegearten,
Sonderfarben von Fugenmörteln, zweifarbige Verfugungen an einer Wandfläche sind
gesondert zu vereinbaren (Mehrkosten).
o Alle freiliegenden Abschlusskanten der gefliesten Flächen (im Bad, Gäste-WC und in
der Küche) bleiben frei.
Weiße Kunststoff- oder Edelstahlschienen sind nicht im Leistungsumfang enthalten
und müssen gesondert vereinbart werden (Mehrkosten).
o Gestalterische Abmauerungen und zusätzlich Ablagen, Trennwände etc. sind nicht im
Leistungsumfang enthalten und gesondert zu vereinbaren (Mehrkosten).
o Empfohlen werden silbergraue bzw. graue Verfugungen.
Werden von den Bauherren andersfarbige Verfugungen gewünscht, geben wir hiermit
den Hinweis, dass es auf Grund der enthaltenen Farbpigmente zu leichten
Verfärbungen/ Kalkeinlagerungen kommen kann.
Diese stellen keinen Mangel dar.
o Die Innentürzargen werden im Bad und Gäste-WC (wenn vorhanden) auf den Fliesen
montiert. Der daraus resultierende Spalt zwischen Zarge und Innenwand (oberhalb des
Fliesenbereiches) wird im Zuge der Malerarbeiten (Eigenleistung) geschlossen.
Notizen:
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36. HAUSÜBERGABE
Bevor wir Ihnen Ihr Haus besenrein
übergeben, haben wir sämtlichen von uns
verursachten Müll entfernt.
Ihr Haus wir Ihnen fristgerecht in einem
gemeinsamen „Vororttermin“ durch unsere
Bauleitung übergeben.
Bei der Hausübergabe erstellt der Bauleiter
gemeinsam mit ihnen das detaillierte
Bauabnahmeprotokoll und übergibt Ihnen die
Schlüssel zu Ihrem neuen Traumhaus.
Nach der Hausübergabe werden die Fachhandwerker Termine zur Einweisung in Ihre
Haustechnik und zur Einführung in alle eingebauten technischen Anlagen vereinbaren.
Ihre persönliche Baudokumentation wird Ihnen nach der Hausübergabe übergeben.
Diese beinhaltet – wenn diese Leistungen Bestandteil unseres Leistungsumfangs waren –
folgende Unterlagen:
o Baugenehmigungsunterlagen
o Nachweise von Fachingenieuren (z. B. Statik, etc.)
o Bescheinigungen für alle Gewerke über die fachgerechte mangelfreie Ausführung der
Bauleistungen (Fachunternehmererklärungen/ Herstellerbescheinigungen)
o Energieausweis
o Lieferscheine der verbauten Materialien
o Vielzahl an Pflegehinweisen
Notizen:
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37. BAUHERRENLEISTUNGEN
Folgende Punkte sind Baunebenkosten, die im Leistungsumfang nicht enthalten sind:
o Grundwasserabsenkung und Wasser-haltung
o An- und Abfuhr von fehlenden bzw. überschüssigen Bodenmassen
o Umverlegung von vorhandenen Drainageleitungen
o Kosten für behördliche Genehmigungen/ Abnahmen
o Kosten für Baudarlehen und öffentliche Mittel nach Fertigstellung des Gebäudes
o auszuführende Planierarbeiten
o Mieten für Befestigungsmittel der Baustraße
o Wasser-, Strom- und Wärmeverbrauch während der Bauphase
o Kücheneinrichtung
o gesamte Außenanlage wie Wege, Terrassen, Eingangspodeste, Zaunanlagen etc.
o Ausführung der Hausanschlüsse wie Gas/ Fernwärme, Wasser, Strom, Schmutzwasser,
Telefon etc.
o Die Gewerke Maler- und Bodenlegerarbeiten inkl.
aller erforderlichen Nebenarbeiten sind ebenfalls
nicht Bestandteil des Vertrages und nicht im
Festpreis enthalten.
Diese Leistungen können nach Übergabe des
Hauses durch die Bauherren erbracht werden.
Vom Auftraggeber (Bauherr) sind für die Erstellung der Bauantragsunterlagen und für die
Baudurchführung folgende Leistungen zu erbringen, zu veranlassen oder sicher zu
stellen:
o Bereitstellung des amtlichen Lageplans und/ oder einer aktuellen Flurkarte im Maßstab
1:500 oder 1:1000
o Lieferung oder Zahlung der Kosten für die Erstellung eines Bodengutachtens
o Bereitstellung eines baureifen Grundstücks
o Abschluss einer Bauwesensversicherung für die gesamte Bauzeit
o anfallende Gebühren für Bauvorbescheid, Bauantrag, Prüfstatiker, Baubetreuer,
Schornsteinfeger, Gebäudeeinmessung sowie sämtliche Abnahmen
o Angaben über die Festsetzungen des Bebauungsplanes (B-Plan)
Notizen:
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38. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Naturprodukte
Holz ist ein Naturprodukt.
Es ist daher nicht möglich, die Bildung von Rissen
auszuschließen.
Da wir grundsätzlich nur qualitativ hochwertige und richtig
dimensionierte Hölzer einsetzen, ist die Sichtbarkeit von
Rissen oder Astlöchern nur ein optisch dem Naturprodukt
Holz zuzuschreibender Punkt, welcher weder die Stabilität
noch die Qualität maßgeblich beeinflussen.
Bei Naturprodukten wie Naturstein, Holz und aus Naturprodukten hergestellte Materialien
wie Keramik oder Putzen, sind Farb-, Struktur- und Oberflächen-Abweichung in sich und
gegenüber Mustervorlagen physikalisch gegeben.
Diese sind grundsätzlich nicht vermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
Anschlüsse
Risse in Wänden oder Bauteilen, deren Entstehung auf bauphysikalische Eigenschaften
(z. B. Kriechen oder Schwinden durch Aus- oder Nachtrocknung) oder auf natürliche
Setzungen zurückzuführen sind, unterliegen keinem Mangel-/ Gewährleistungsanspruch.
Sämtliche im Haus befindliche Fugen sind Wartungsfugen mit eingeschränkter
Gewährleistung – DIN 52460.
Diese müssen regelmäßig geprüft und die Dichtungsmasse gegebenenfalls erneuert
werden, um Folgeschäden zu vermeiden.
Dauerelastische Fugen z.B. in Fliesen- und Sanitärbereichen, in Übergangsbereichen
verschiedener Bauteile oder Materialien sowie in Trennfugen, sind daher fortwährend
durch den Bauherren zu prüfen und zu warten.
Fassaden
Wir verwenden bei unseren Putzfassaden grundsätzlich einen Aufbau, welcher den Befall
von Algen und Pilzen etc. stark einschränkt und im unwahrscheinlichen Falle eines
Auftretens entsprechend behandelbar macht.
Ob es zu einem Befall Ihrer Putzfassade kommt, hängt nicht von der handwerklichen
Ausführung ab und ist kein Reklamationsgrund.
Risse zwischen Wänden und Dachverkleidungen können bei der Verwendung
unterschiedlicher Materialien auf Grund deren Materialausdehnung entstehen und stellen
bis zu einer Breite von 0,3 mm keinen Mangel dar.
Bei der Ausführung von Treppenanlagen in massivem Holz kann es beim Begehen ein
Geräusch in Form von Knarren, als konstruktives Holzmerkmal, geben.
Holzfassaden können angrenzende Bauteile wie z.B. Putze verfärben und es kann zu
Schlierenbildung kommen.
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Spachtelarbeiten
Gestrichene oder verspachtelte Oberflächen auf Gips- oder Gipsfaserplatten können bei
Streiflichteinfall eine leichte Schattenwirkung aufweisen.
Dies kann trotz hochwertiger handwerklicher Ausführung in der Qualitätsstufe Q2 nicht
ausgeschlossen werden.
Verglasungen
Tauwasseranfall an Glasflächen im Haus beruht auf bauphysikalischen Gesetzen.
Dieser Effekt, den Gardinen, Einbauten oder Möbel noch verstärken, ist auch bei
exzellenter Verglasungen nicht vollkommen zu vermeiden.
Sollte Tauwasser auf der Außenseite der Glasflächen anfallen, ist dies die Folge guter
Wärmedämmung und stellt keinen Mangel dar.
Warmwasser
Bei vom Standard abweichender Badausstattung insbesondere bei Badewannen für mehr
als eine Person, Rainshower-Duschen oder Whirlpools ist in der Regel ein größerer
Wasserspeicher nötig.
Bitte teilen Sie uns daher so zeitig wie möglich mit, dass Sie entsprechende Ausstattungen
beabsichtigen. Die Vergrößerung des Wasserspeichers ist mit Mehrkosten
verbunden
Regenwassernutzung
Die Installation einer Regenwassernutzungsanlage ist dem Wasserversorger und dem
Gesundheitsamt zu melden.
Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach dem BGB und der
darin enthaltenen Mangelanspruchsfrist für Bauwerke
von 5 Jahren, bei den feuerberührten Teilen der
Heizungsanlage und für Arbeiten am Grundstück beträgt
diese Gewährleistungsfrist je 2 Jahre.
Bei elektrischen bzw. elektronischen Anlagen, bei der
Wärmepumpe und anderen haustechnischen Anlagen,
bei denen die laufende Wartung Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Anlage hat,
beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 2 Jahre.
Für sämtliche Verschleißteile wie Dichtungen, Schalter und Sicherungen sowie für
witterungsausgesetzte Bauteile und Oberflächen wie z.B. Fassaden beträgt die
Mangelanspruchsfrist 2 Jahre.
Ein Mangelanspruch besteht grundsätzlich nur für gebrauchsunübliche Abnutzungen und
ist bei unsachgemäßen Gebrauch oder unterlassener Wartung grundsätzlich
ausgeschlossen.
Der Abschluss von Wartungsverträgen mit den entsprechenden Fachhandwerkern wird
grundsätzlich empfohlen.
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Mängel, die auf Eigenleistungen beruhen, werden von den Gewährleistungen nicht
erfasst.
Dies gilt auch für Folgeschäden an Leistungen des Auftragnehmers (MBH), die durch
mangelhafte Eigenleistungen auftreten können.
Bewegungs- und Anschlussfugen aus Silikon und Acryl unterliegen nicht der
Gewährleistung (alle Räume: Anschlussfugen zwischen Fußboden und Wand (Fliesen);
Anschlussfugen zwischen Wand und Decke).
Schlussbestimmungen
Sollten die nach der aktuellen EnEV nötigen Dämmungsmaßnahmen nicht unser
Leistungsbestandteil sein, obliegt es der Bauherrschaft sicherzustellen, dass der
bauaufsichtlich notwendige Wärmeschutz, insbesondere auch die dafür erforderlichen
Nachweise erbracht werden.
Beleuchtungskörper sowie Leuchtmittel sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
Die Länge der Dachüberstände sind grundsätzlich ca. Werte, die nach Bemusterung –
Auswahl der Dacheindeckung – im Rahmen der Werkplanung fixiert werden.
Die Energie-/ Heizenergie während der Bauphase inkl. Probeheizen, etwaigem
Estrichaufheizprogramm und der Beheizung – wenn wetterbedingt notwendig – wird
bauseits vom Bauherrn gestellt.
Der Bauherr erteilt uns das uneingeschränkte und unwiderrufliche Recht, alle Abbildungen
die im Zuge der Bauausführungen und vom vollendeten Bauvorhaben erstellt werden,
unentgeltlich für eigene Werbezwecke zu nutzen.
Sämtliche Hausplanungen, Ausführungsdetails und sonstige Zeichnungen bleiben unser
geistiges Eigentum. Die Verwendung durch Dritte ist untersagt.
Technische Änderungen und der Austausch von Materialien durch gleichwertige oder
bessere bleibt uns vorbehalten, sofern für diese Änderung ein triftiger Grund vorliegt und
die Änderung für den Bauherren zumutbar oder unwesentlich ist und Wertgleichheit
besteht.
Ein triftiger Grund besteht zum Beispiel dann,
wenn Lieferschwierigkeiten bestimmter Materialien
eintreten oder wir aus triftigem Grund einen
Lieferantenwechsel vornehmen mussten.
Gegenstände, Möbel usw., die in dieser
Baubeschreibung nicht aufgeführt, jedoch evtl. in
den Entwurfsplänen enthalten sind, gelten als
Möblierungsvorschlag und werden nicht
mitgeliefert.
Die Ausrichtung des Richtfestes sowie die Stellung
der Richtkrone liegen in der Hand des Bauherrn.
Diese Baubeschreibung umfasst sämtliche
Leistungen für unsere Häuser und wurde mit
größter Sorgfalt erstellt.
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
Wir sind ständig bemüht optische und bau- bzw. produktionstechnische Verbesserungen
an unseren Häusern vorzunehmen und möchten hiermit explizit auf eventuelle
Änderungen dieser Baubeschreibung hinweisen.
Bitte beachten Sie: Abbildungen in dieser Baubeschreibung, sowie Abbildungen auf
unserer Internetseite oder sonstigen Werbemitteln in elektronischer oder gedruckter Form,
können teilweise Sonderwünsche enthalten, die mit Mehrkosten verbunden sind.
Bodenbeläge wie Laminat und Parkett sollten erst nach Prüfung der Restfeuchte im
Estrich verlegt werden. Ist diese Leistung im Leistungsumfang enthalten, kann sich
aufgrund der Restfeuchtigkeit im Estrich die Bauzeit verlängern.
Bei der Montage von Küchen ist mit Restfeuchte in den Wänden zu rechnen. Die
Rückwände sollten Lüftungsschlitze aufweisen, die für eine Luftzirkulation zwischen den
Wänden sorgen.
Zusatzleistungen können eventuell eine Bauzeitenverlängerung nach sich ziehen.
Notizen:
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020
Notizen:
Ende der Allgemeinen Bauleistungsbeschreibung
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Datum/ Unterschrift Bauherr
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MBH Projekt & Handels GmbH
Lilienthalstraße 3
18211 Bargeshagen
Telefon: 038203/ 61660
Fax: 038203/ 61685
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