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Allgemeine Bauleistungsbeschreibung „Bungalow“ Stand: 10.04.2020

Bodenplatte:

Unter der Bodenplatte wird eine Ausgleichsschicht/ Sauberkeitsschicht gemäß Punkt 9

„Erdarbeiten“ eingebracht.

Die Gründung erfolgt über eine biegesteife Stahlbetonbodenplatte aus Beton C25/30

(Stärke = 20 cm).

Bewehrt wird die Bodenplatte mit 2 Bewehrungsmatten Q 254A (unten und oben) inkl. der

Abstandshalter und einer Noppenbahn als Sauberkeitsschicht.

Sollten aufgrund der Bodenverhältnisse andere Bewehrungsmatten zum Einsatz kommen,

wird in der Statik dazu Stellung genommen.

Die daraus resultierenden Mehrkosten werden gesondert berechnet.

Die Bodenplatte wird gemäß DIN eben abgezogen.

Die Streifenfundamente oder die Frostschürzen für die Außenwände werden in der

statisch erforderlichen Breite bis zu einer Tiefe von ca. 80 cm in Erdschalung unbewehrt

betoniert und frostfrei gegründet.

Laut Statik eventuell zusätzlich benötigte Streifenfundamente unterhalb der Bodenplatte

werden in der statisch notwendigen Breite und Tiefe ausgeführt.

Die daraus resultierenden Mehrkosten werden gesondert berechnet.

Umlaufend wird an den Stirnseiten der Fundamentplatte eine 20 cm hohe und 6 cm starke

Randschalung (Styrodur) eingebaut.

Mit diesem Dämmstreifen an den Stirnseiten erreicht die Bodenplatte Ihre Grundmaße

(Grundmaße sind vom jeweiligen Haustyp abhängig).

Die Dämmung der Frostschürze erfolgt, wenn dies laut der EnEV-Berechnung erforderlich

ist, in der in der EnEV ausgewiesenen Dimension.

Wenn die Ausführung einer Dämmung unter der Bodenplatte in der EnEV-Berechnung

festgelegt ist, so kommt hier Styrodur in der in der EnEV-Berechnung definierten Stärke

und Wärmeleitgruppe oder eine Glasschaumschotterschüttung zur Ausführung.

Die Planung und der Einbau einer Erdungsanlage, Ausführung in V4A Edelstahl, mit

Anschlussfahne in der Regel im Technikraum, laut DIN 18014 und VDE-Vorschrift ist im

Leistungsumfang enthalten.

Eventuelle, auf Grund von Auflagen durch Versorgungsunternehmen, zusätzlich

geforderte Abnahmen oder Messungen sind bauseits durch den Bauherren zu erbringen.

Auf der Bodenplatte wird als

zusätzlicher Schutz vollflächig eine

Abdichtung mit einer Bitumen-

Schweißbahn aufgebracht.

Sämtliche Abdichtungsmaßnahmen

sind für den Lastfall Bodenfeuchte

und nicht stauendes Sickerwasser

laut DIN 18195 Teil 4 ausgelegt.

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Datum/ Unterschrift Bauherr

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