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IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft IKB FINANCE B.V.

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Falls die Emittentin<br />

das Wahlrecht<br />

hat, die Schuldverschreibungenvorzeitigzurückzuzahlen,<br />

einfügen:<br />

Falls der Gläubiger<br />

ein Wahlrecht<br />

hat, die Schuldverschreibungen<br />

vorzeitig zu kündigen,<br />

einfügen:<br />

[(3) Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin.<br />

(a) Die Emittentin kann, nachdem sie gemäß Absatz (b) gekündigt hat, die Schuldverschreibungen<br />

insgesamt oder teilweise am/an den Wahl-Rückzahlungstag(en) (Call)<br />

zum/zu den Wahl-Rückzahlungsbetrag/beträgen (Call), wie nachstehend angegeben,<br />

nebst etwaigen bis zum Wahl-Rückzahlungstag (Call) (ausschließlich) aufgelaufenen<br />

Zinsen zurückzahlen. [Bei Geltung eines Mindestrückzahlungsbetrages<br />

oder eines erhöhten Rückzahlungsbetrages einfügen: Eine solche Rückzahlung<br />

muß in Höhe eines Nennbetrages von [mindestens [Mindestrückzahlungsbetrag<br />

einfügen]] [erhöhter Rückzahlungsbetrag einfügen] erfolgen.]<br />

Wahl-Rückzahlungstag(e) (Call) Wahl-Rückzahlungsbetrag/beträge (Call)<br />

[Wahl-Rückzahlungstag(e) [Wahl-Rückzahlungsbetrag/beträge<br />

einfügen] einfügen]<br />

[____________] [____________]<br />

[____________] [____________]<br />

[Falls der Gläubiger ein Wahlrecht hat, die Schuldverschreibungen vorzeitig zu<br />

kündigen, einfügen: Der Emittentin steht dieses Wahlrecht nicht in bezug auf eine<br />

Schuldverschreibung zu, deren Rückzahlung bereits der Gläubiger in Ausübung seines<br />

Wahlrechts nach Absatz 4 dieses § 5 verlangt hat.]<br />

(b) Die Kündigung ist den Gläubigern der Schuldverschreibungen durch die Emittentin<br />

gemäß § [12] bekanntzugeben. Sie beinhaltet die folgenden Angaben:<br />

(i) die zurückzuzahlende Serie von Schuldverschreibungen;<br />

(ii) eine Erklärung, ob diese Serie ganz oder teilweise zurückgezahlt wird und im<br />

letzteren Fall den Gesamtnennbetrag der zurückzuzahlenden Schuldverschreibungen;<br />

(iii) den Wahl-Rückzahlungstag (Call), der nicht weniger als [Mindestkündigungsfrist<br />

einfügen] und nicht mehr als [Höchstkündigungsfrist einfügen] Tage<br />

nach dem Tag der Kündigung durch die Emittentin gegenüber den Gläubigern<br />

liegen darf; und<br />

(iv) den Wahl-Rückzahlungsbetrag (Call), zu dem die Schuldverschreibungen<br />

zurückgezahlt werden.<br />

(c) Wenn die Schuldverschreibungen nur teilweise zurückgezahlt werden, werden die<br />

zurückzuzahlenden Schuldverschreibungen in Übereinstimmung mit den Regeln<br />

des betreffenden Clearing Systems ausgewählt.<br />

[[(4)] Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl des Gläubigers.<br />

(a) Die Emittentin hat eine Schuldverschreibung nach Ausübung des entsprechenden<br />

Wahlrechts durch den Gläubiger am/an den Wahl-Rückzahlungstag(en) (Put)<br />

zum/zu den Wahl-Rückzahlungsbetrag/beträgen (Put), wie nachstehend angegeben<br />

nebst etwaigen bis zum Wahl-Rückzahlungstag (Put) (ausschließlich) aufgelaufener<br />

Zinsen zurückzuzahlen.<br />

Wahl-Rückzahlungstag(e) (Put) Wahl-Rückzahlungsbetrag/beträge(s) (Put)<br />

[Wahl- Rückzahlungstag(e) [Wahl-Rückzahlungsbetrag/beträge<br />

einfügen] einfügen]<br />

[____________] [____________]<br />

[____________] [____________]<br />

Dem Gläubiger steht dieses Wahlrecht nicht in bezug auf eine Schuldverschreibung<br />

zu, deren Rückzahlung die Emittentin zuvor in Ausübung eines ihrer Wahlrechte<br />

nach diesem § 5 verlangt hat.<br />

(b) Um dieses Wahlrecht auszuüben, hat der Gläubiger nicht weniger als [Mindestkündigungsfrist<br />

einfügen] Tage und nicht mehr als [Höchstkündigungsfrist einfügen]<br />

Tage vor dem Wahl-Rückzahlungstag (Put), an dem die Rückzahlung gemäß der<br />

Ausübungserklärung (wie nachstehend definiert) erfolgen soll, bei der bezeichneten<br />

Geschäftsstelle des Fiscal Agent während der normalen Geschäftszeiten eine<br />

ordnungsgemäß ausgefüllten Mitteilung zur vorzeitigen Rückzahlung („Ausübungserklärung“),<br />

wie sie von der bezeichneten Geschäftsstelle des Fiscal Agent [im Fall<br />

von Schuldverschreibungen, die an der Luxemburger Börse notiert sind, einfü-<br />

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