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Jahresbericht 2009 - ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit

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Finanzierung von Vorsorgeeinri<strong>ch</strong>tungen öffentli<strong>ch</strong>-re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>er Körpers<strong>ch</strong>aften (ÖrVE)<br />

Mit Bots<strong>ch</strong>aft vom 19. September 2008 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage<br />

über die Finanzierung der Vorsorgeeinri<strong>ch</strong>tungen von öffentli<strong>ch</strong>-re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Körpers<strong>ch</strong>aften (ÖrVE).<br />

Kernstück der Vorlage war eine Bestimmung, wona<strong>ch</strong> alle ÖrVE innert 40 Jahren vollkapitalisiert<br />

sein müssen. Die Kantonsregierungen unterstützen die Bestrebungen zur Verstärkung des gesetzli<strong>ch</strong>en<br />

Rahmens für die Stabilisierung der ÖrVE. Inakzeptabel ist aber die vorges<strong>ch</strong>lagene Vollkapitalisierung,<br />

die in den kommenden 40 Jahren Kosten von insgesamt beinahe 100 Milliarden Franken<br />

verursa<strong>ch</strong>en würde.<br />

Deshalb hat die KdK der zuständigen Sozialkommission des Ständerates einen Kompromissvors<strong>ch</strong>lag<br />

unterbreitet, wona<strong>ch</strong> die laufenden Renten und der obligatoris<strong>ch</strong>e Teil der Aktiven zu 100<br />

Prozent gedeckt sein müssen. Dieses Ziel wäre innert 40 Jahren zu errei<strong>ch</strong>en. Der überobligatoris<strong>ch</strong>e<br />

Teil der Aktiven soll hingegen weiterhin im Umlageverfahren finanziert werden können. Diese<br />

Lösung würde Kosten von rund 22 Milliarden Franken verursa<strong>ch</strong>en. Die KdK wird die parlamentaris<strong>ch</strong>e<br />

Beratung, die 2010 fortgesetzt wird, aufmerksam weiterfolgen.<br />

Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung<br />

In der Sommersession 2008 verabs<strong>ch</strong>iedete das Parlament das Bundesgesetz über die Neuordnung<br />

der Pflegefinanzierung. Am 24. Juni <strong>2009</strong> bes<strong>ch</strong>loss der Bundesrat die erforderli<strong>ch</strong>en Ausführungsverordnungen<br />

und die Inkraftsetzung der neuen Pflegefinanzierung per 1. Juli 2010. In der<br />

Folge zeigte si<strong>ch</strong>, dass für eine Mehrheit der Kantone der Vollzug per 1. Juli 2010 ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong> ist,<br />

ohne dass re<strong>ch</strong>tsstaatli<strong>ch</strong>e und demokratis<strong>ch</strong>e Verfahren verletzt werden. Zudem würde ein Vollzug<br />

ab Mitte Jahr erhebli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>wierigkeiten in der Umsetzung und wesentli<strong>ch</strong>e Unsi<strong>ch</strong>erheiten<br />

bei der Bereitstellung der finanziellen Mittel und deren Verwendung provozieren.<br />

Deshalb hat die KdK den Bundesrat aufgefordert, auf seinen Ents<strong>ch</strong>eid zurückzukommen und die<br />

Inkraftsetzung per 1. Januar 2011 zu bes<strong>ch</strong>liessen. Anlässli<strong>ch</strong> des Antrittsgesprä<strong>ch</strong>s vom 20. November<br />

<strong>2009</strong> signalisierte Bundesrat Burkhalter der KdK seine Bereits<strong>ch</strong>aft, die Frage des Inkraftsetzungstermins<br />

no<strong>ch</strong>mals dem Bundesrat zu unterbreiten. Am 4. Dezember <strong>2009</strong> bes<strong>ch</strong>loss der<br />

Bundesrat, das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2011 zu vers<strong>ch</strong>ieben. Somit ist eine geordnete Einführung<br />

und Umsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung gewährleistet.<br />

Ausländer- und Integrationspolitik<br />

Ende Oktober 2008 haben si<strong>ch</strong> der Bund, die Kantone sowie die Städte und Gemeinden ents<strong>ch</strong>ieden,<br />

im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) einen Prozess zur Weiterentwicklung<br />

der s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Integrationspolitik zu lancieren. Im Zentrum standen die Entwicklung<br />

eines gemeinsamen Integrationsverständnisses und die Überprüfung der aktuellen Instrumente<br />

(Re<strong>ch</strong>tsgrundlagen, Leitbilder, Ressourcen, Strukturen etc.) der Integrationsförderung. Die Verantwortung<br />

über diesen Prozess übertrug die TAK einer Projektleitung, bestehend aus dem Sekretariat<br />

der Konferenz der Kantonsregierungen (Vorsitz), dem Bundesamt für Migration und der Städteinitiative<br />

Sozialpolitik. Um eine breite politis<strong>ch</strong>e Abstützung zu gewährleisten, fanden im Frühjahr<br />

vier regionale Hearings statt, an denen insgesamt über 400 Personen teilnahmen.<br />

Gestützt auf die Ergebnisse dieses Prozesses verabs<strong>ch</strong>iedete die TAK am 29. Juni <strong>2009</strong> neun<br />

Empfehlungen zur Weiterentwicklung der s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Integrationspolitik zuhanden von Bund,<br />

Kantonen sowie Städten und Gemeinden. Im Kern postuliert die TAK die Stärkung des gesells<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en<br />

Zusammenhalts als gemeinsames Integrationsziel der drei staatli<strong>ch</strong>en Ebenen. Dazu<br />

stützen diese ihre Integrationspolitik auf vier Grundprinzipien ab: Chancenglei<strong>ch</strong>heit verwirkli<strong>ch</strong>en,<br />

Potenziale nutzen, Vielfalt berücksi<strong>ch</strong>tigen und Eigenverantwortung einfordern. Beri<strong>ch</strong>t und Empfehlungen<br />

der TAK sollen den drei staatli<strong>ch</strong>en Ebenen als Grundlage für ihre jeweilige Integrationspolitik<br />

dienen und so zu einer höheren gesamts<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Kohärenz der Integrationspolitik<br />

beitragen.<br />

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