Jahresbericht 2009 - ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit
Jahresbericht 2009 - ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit
Jahresbericht 2009 - ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit
Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
Finanzierung von Vorsorgeeinri<strong>ch</strong>tungen öffentli<strong>ch</strong>-re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>er Körpers<strong>ch</strong>aften (ÖrVE)<br />
Mit Bots<strong>ch</strong>aft vom 19. September 2008 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage<br />
über die Finanzierung der Vorsorgeeinri<strong>ch</strong>tungen von öffentli<strong>ch</strong>-re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Körpers<strong>ch</strong>aften (ÖrVE).<br />
Kernstück der Vorlage war eine Bestimmung, wona<strong>ch</strong> alle ÖrVE innert 40 Jahren vollkapitalisiert<br />
sein müssen. Die Kantonsregierungen unterstützen die Bestrebungen zur Verstärkung des gesetzli<strong>ch</strong>en<br />
Rahmens für die Stabilisierung der ÖrVE. Inakzeptabel ist aber die vorges<strong>ch</strong>lagene Vollkapitalisierung,<br />
die in den kommenden 40 Jahren Kosten von insgesamt beinahe 100 Milliarden Franken<br />
verursa<strong>ch</strong>en würde.<br />
Deshalb hat die KdK der zuständigen Sozialkommission des Ständerates einen Kompromissvors<strong>ch</strong>lag<br />
unterbreitet, wona<strong>ch</strong> die laufenden Renten und der obligatoris<strong>ch</strong>e Teil der Aktiven zu 100<br />
Prozent gedeckt sein müssen. Dieses Ziel wäre innert 40 Jahren zu errei<strong>ch</strong>en. Der überobligatoris<strong>ch</strong>e<br />
Teil der Aktiven soll hingegen weiterhin im Umlageverfahren finanziert werden können. Diese<br />
Lösung würde Kosten von rund 22 Milliarden Franken verursa<strong>ch</strong>en. Die KdK wird die parlamentaris<strong>ch</strong>e<br />
Beratung, die 2010 fortgesetzt wird, aufmerksam weiterfolgen.<br />
Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung<br />
In der Sommersession 2008 verabs<strong>ch</strong>iedete das Parlament das Bundesgesetz über die Neuordnung<br />
der Pflegefinanzierung. Am 24. Juni <strong>2009</strong> bes<strong>ch</strong>loss der Bundesrat die erforderli<strong>ch</strong>en Ausführungsverordnungen<br />
und die Inkraftsetzung der neuen Pflegefinanzierung per 1. Juli 2010. In der<br />
Folge zeigte si<strong>ch</strong>, dass für eine Mehrheit der Kantone der Vollzug per 1. Juli 2010 ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong> ist,<br />
ohne dass re<strong>ch</strong>tsstaatli<strong>ch</strong>e und demokratis<strong>ch</strong>e Verfahren verletzt werden. Zudem würde ein Vollzug<br />
ab Mitte Jahr erhebli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>wierigkeiten in der Umsetzung und wesentli<strong>ch</strong>e Unsi<strong>ch</strong>erheiten<br />
bei der Bereitstellung der finanziellen Mittel und deren Verwendung provozieren.<br />
Deshalb hat die KdK den Bundesrat aufgefordert, auf seinen Ents<strong>ch</strong>eid zurückzukommen und die<br />
Inkraftsetzung per 1. Januar 2011 zu bes<strong>ch</strong>liessen. Anlässli<strong>ch</strong> des Antrittsgesprä<strong>ch</strong>s vom 20. November<br />
<strong>2009</strong> signalisierte Bundesrat Burkhalter der KdK seine Bereits<strong>ch</strong>aft, die Frage des Inkraftsetzungstermins<br />
no<strong>ch</strong>mals dem Bundesrat zu unterbreiten. Am 4. Dezember <strong>2009</strong> bes<strong>ch</strong>loss der<br />
Bundesrat, das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2011 zu vers<strong>ch</strong>ieben. Somit ist eine geordnete Einführung<br />
und Umsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung gewährleistet.<br />
Ausländer- und Integrationspolitik<br />
Ende Oktober 2008 haben si<strong>ch</strong> der Bund, die Kantone sowie die Städte und Gemeinden ents<strong>ch</strong>ieden,<br />
im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) einen Prozess zur Weiterentwicklung<br />
der s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Integrationspolitik zu lancieren. Im Zentrum standen die Entwicklung<br />
eines gemeinsamen Integrationsverständnisses und die Überprüfung der aktuellen Instrumente<br />
(Re<strong>ch</strong>tsgrundlagen, Leitbilder, Ressourcen, Strukturen etc.) der Integrationsförderung. Die Verantwortung<br />
über diesen Prozess übertrug die TAK einer Projektleitung, bestehend aus dem Sekretariat<br />
der Konferenz der Kantonsregierungen (Vorsitz), dem Bundesamt für Migration und der Städteinitiative<br />
Sozialpolitik. Um eine breite politis<strong>ch</strong>e Abstützung zu gewährleisten, fanden im Frühjahr<br />
vier regionale Hearings statt, an denen insgesamt über 400 Personen teilnahmen.<br />
Gestützt auf die Ergebnisse dieses Prozesses verabs<strong>ch</strong>iedete die TAK am 29. Juni <strong>2009</strong> neun<br />
Empfehlungen zur Weiterentwicklung der s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Integrationspolitik zuhanden von Bund,<br />
Kantonen sowie Städten und Gemeinden. Im Kern postuliert die TAK die Stärkung des gesells<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en<br />
Zusammenhalts als gemeinsames Integrationsziel der drei staatli<strong>ch</strong>en Ebenen. Dazu<br />
stützen diese ihre Integrationspolitik auf vier Grundprinzipien ab: Chancenglei<strong>ch</strong>heit verwirkli<strong>ch</strong>en,<br />
Potenziale nutzen, Vielfalt berücksi<strong>ch</strong>tigen und Eigenverantwortung einfordern. Beri<strong>ch</strong>t und Empfehlungen<br />
der TAK sollen den drei staatli<strong>ch</strong>en Ebenen als Grundlage für ihre jeweilige Integrationspolitik<br />
dienen und so zu einer höheren gesamts<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Kohärenz der Integrationspolitik<br />
beitragen.<br />
26