Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
<strong>AVO</strong> (20.FEBRUAR 2015)<br />
Arbeitsstättenverordnung: Kosten dramatisch unterschätzt<br />
„Die umstrittene Neuregelung der Arbeitsstättenverordnung führt zu viel höheren<br />
Umstellungskosten bei den Unternehmen, als bisher vermutet wurde!“ fasst Klaus Zeller,<br />
Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Gelnhausen-Schlüchtern, die ersten Ergebnisse einer<br />
Online-Umfrage bei Unternehmen in ganz Hessen zusammen. Unter www.arbeitsstättenverordnung.de<br />
können sich Unternehmen über die Neuregelung informieren und angeben,<br />
welche Auswirkungen die Verordnung für sie hätte. Die Plattform wird bereitgestellt von<br />
hessischen IHKs und Handwerkskammern, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband<br />
(DEHOGA) in Hessen sowie im Main-Kinzig-Kreis von den Kreishandwerkerschaften Hanau und<br />
Gelnhausen-Schlüchtern, dem Gesamtverband der Arbeitgeber Osthessen und der Gesellschaft<br />
für Wirtschaftskunde.<br />
Erste Umfrageergebnisse zeigen, dass jedes zweite Unternehmen Toiletten, Teeküchen oder<br />
Sozialräume umbauen müsste, damit diese künftig Tageslicht erhalten. Etwa zwei Drittel der<br />
Unternehmen, die fürchten, von einem Umbau betroffen zu sein, rechnen mit Umbaukosten von<br />
mehr als 5.000 EUR pro Raum – wenn ein Umbau überhaupt möglich ist. Gerade in vielen<br />
Bürogebäuden wird dies nicht gehen, weil solche Räume von den Architekten bewusst in die<br />
Nähe der Aufzugschächte verlegt werden, damit die Büros mehr Tageslicht bekommen.<br />
Dr. Gunther Quidde, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hanau-<br />
Gelnhausen-Schlüchtern erläutert: „Das sind aber noch nicht alle Kosten, die auf die<br />
Unternehmen zukommen. Ein ganz neuer Kostenblock wird die Verpflichtung der Arbeitgeber<br />
sein, künftig Telearbeitsplätze von Mitarbeitern bei diesen daheim darauf zu überprüfen, ob sie<br />
den strengen Vorgaben der Verordnung genügen. Abgesehen davon, dass vermutlich nicht jeder<br />
Mitarbeiter seinen Chef bei sich daheim haben möchte, fallen enorme Kosten für Anfahrt und<br />
Kontrolle an. Erste Umfrageergebnisse deuten auf ca. drei Stunden pro Arbeitsplatz hin.“ Auch<br />
hier überrascht, wie viele Unternehmen davon betroffen sind: Etwa jedes dritte bietet schon<br />
jetzt Telearbeit an, fast zehn Prozent der Beschäftigten können sie nutzen. Gerade weil<br />
Telearbeit gut geeignet ist, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern,<br />
erschweren die Mehrkosten aus der geplanten Verordnung den Wiedereinstieg vor allem junger<br />
Mütter in den Beruf – in Zeiten des Fachkräftemangels sicher keine gute Idee.<br />
„Unsere Zahlen zeigen vor allem eines: die Hoffnung, dass wie es in der Begründung zur<br />
Verordnung heißt, mit der neuen Verordnung der Erfüllungsaufwand verringert wird, dass also<br />
die Unternehmen eher weniger Kosten haben werden, ist völlig falsch. Schon bei der Rente mit<br />
63 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Zahl der Betroffenen deutlich<br />
unterschätzt. Bei der Arbeitsstättenverordnung wäre es noch viel schlimmer“, warnt Franz Wolf,<br />
Hauptgeschäftsführer des Gesamtverband der Arbeitgeber Osthessen, und betont: „Deshalb war<br />
es eine gute Entscheidung von Ministerin Nahles, den Entwurf erst einmal auf Eis zu legen.<br />
Kleinere Änderungen werden aber nicht reichen. Die Auswirkungen wären so gravierend, der<br />
Nutzen so gering, dass eine komplett neue Arbeitsstättenverordnung notwendig ist, um die<br />
vielen guten Ideen, die jetzt schon im Entwurf darin stecken, ohne Mehrkosten Wirklichkeit<br />
werden zu lassen.“