Geplante Ansiedlung eines Rewe-Marktes am Standort Himbacher ...
Geplante Ansiedlung eines Rewe-Marktes am Standort Himbacher ...
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Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen<br />
<strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
Gutachtliche Stellungnahme zur Betroffenheit des § 11 Abs. 3 BauNVO<br />
Stand: 30.09.2009<br />
Bearbeitung:<br />
Dipl.-Ing. Elisabeth Schade, Städtebauarchitektin AKH<br />
Dipl.-Geogr. Julian Adler<br />
Planungsbüro Holger Fischer – Konrad-Adenauer-Straße 16 – 35440 Linden – Tel. 06403 9537-0 Fax 9537-30<br />
Anlage 2
Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
Inhalt<br />
1 Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 3<br />
2 Begriffsbestimmungen.................................................................................................................. 5<br />
3 <strong>Standort</strong>charakteristik................................................................................................................... 7<br />
4 Beschreibung des Vorhabens ......................................................................................................8<br />
5 Versorgungssituation im Einzugsbereich des Vorhabens........................................................ 9<br />
5.1 Einzugsbereich und Kaufkraftpotenzial ...................................................................................... 9<br />
5.2 Darstellung der bestehenden Einzelhandelseinrichtungen ...................................................... 11<br />
5.3 Umsatzerwartung und Kaufkraftbindung .................................................................................. 12<br />
6 Auswirkungsanalyse im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO ........................................................ 14<br />
6.1 Auswirkungen auf die Ziele der Raumordnung und Landesplanung........................................ 14<br />
6.2 Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz ............ 15<br />
6.3 Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung und den Verkehr...................................... 16<br />
6.4 Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich.................................. 17<br />
6.5 Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in<br />
anderen Gemeinden ................................................................................................................. 21<br />
6.6 Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild .................................................................... 23<br />
6.7 Auswirkungen auf den Naturhaushalt....................................................................................... 23<br />
7 Schlussfolgerungen .................................................................................................................... 24<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
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Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
1 Vorbemerkungen<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Limeshain hat in ihrer Sitzung <strong>am</strong> 23.06.2009 die Aufstellung<br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Das kleine Mittelfeld an der Isenburger Grenze“<br />
beschlossen. D<strong>am</strong>it sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong><br />
Lebensmittel- und Getränkemarktes der Fa. REWE <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße östlich der<br />
Ortslage des Ortsteils Rommelhausen im Bereich südlich der <strong>Himbacher</strong> Straße (Landesstraße L<br />
3189) geschaffen werden, um insbesondere die Nahversorgungssituation für die Bevölkerung in<br />
Rommelhausen sowie in den umliegenden Ortsteilen zu verbessern und im Hinblick auf die<br />
<strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> Lebensmittel-Vollsortimenters entsprechend abzurunden.<br />
Die geplante <strong>Ansiedlung</strong> ist dabei vor dem Hintergrund der Siedlungsentwicklung im Bereich<br />
„Försterahl“ zu sehen. Die Gemeinde Limeshain hat durch den gleichn<strong>am</strong>igen Bebauungsplan im<br />
Jahre 2005 auf einer Fläche von insges<strong>am</strong>t rd. 15,8 ha das Baurecht für eine „ökologisch orientierte<br />
Siedlungsentwicklung“, die im Osten an den Ortsteil Rommelhausen anschließt, geschaffen. Das<br />
Plangebiet ist auf die Entwicklung in mehreren Bauabschnitten ausgelegt. Der Vollzug des ersten<br />
Bauabschnittes ist bereits deutlich sichtbar und entwickelt sich im südlichen Anschluss an den<br />
bestehenden Lebensmittel-Discounter der Fa. Netto. Den städtebaulichen Zielvorstellungen der<br />
Gemeinde Limeshain entsprechend, soll das mit dem Lebensmittel-Discounter in diesem Bereich<br />
vorhandene Angebot durch die <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> modernen und attraktiv gestalteten Lebensmittel-<br />
Vollsortimenters ergänzt und in diesem Sinne abgerundet werden, sodass künftig das ges<strong>am</strong>te<br />
nahversorgungsrelevante Grundsortiment auf kurzem Wege erreicht werden kann.<br />
Ortslage Rommelhausen und Plangebiet im Luftbild<br />
Geltungsbereich<br />
Bebauungsplan<br />
„Försterahl“<br />
Wohnbebauung<br />
Ortslage Rommelhausen<br />
<strong>Himbacher</strong> Straße<br />
Plangebiet<br />
Eigene Darstellung auf Basis von http://hessenviewer.hessen.de (23.09.09) genordet, ohne Maßstab<br />
Der vorgesehene REWE-Markt soll künftig eine Geschossfläche von rd. 2.150 m 2 und eine<br />
Verkaufsfläche von insges<strong>am</strong>t max. 1.650 m 2 aufweisen, sodass in diesem Bereich nun mittels<br />
Bauleitplanung das hierfür notwendige Baurecht geschaffen werden soll.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
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Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
Nach § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind Einzelhandelsvorhaben, die sich nach<br />
Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder<br />
auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, außer in<br />
Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Die Regelvermutungsgrenze, ab<br />
der solche Auswirkungen zu erwarten sind, liegt gemäß § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO bei 1.200 m 2<br />
Geschossfläche.<br />
Ziel dieser Regelvermutungsgrenze ist die weitergehende instrumentelle Steuerung großflächiger<br />
Einzelhandelsvorhaben. Nicht integrierte großflächige Einzelhandelsvorhaben, gemeinhin auch als<br />
<strong>Standort</strong>e auf der „grünen Wiese“ bezeichnet, sollten nach dem Willen des Gesetz- bzw.<br />
Verordnungsgebers somit einem erhöhten Abwägebedarf unterworfen werden. Das in § 11 Abs. 3<br />
BauNVO enthaltene ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Großflächigkeit wird über den Umfang<br />
der Verkaufsfläche bestimmt und kennzeichnet eine Schwelle, ab der Einzelhandelsbetriebe nicht<br />
mehr grundsätzlich in allen infrage kommenden Baugebieten zulässig sein sollen.<br />
Einzelhandelsbetriebe werden vom Bundesverwaltungsgericht, nicht zuletzt als Folge einer<br />
Anpassung der Rechtsprechung an die aktuellen Entwicklungen im Einzelhandel, nunmehr als<br />
großflächig bewertet, wenn diese eine Verkaufsfläche von 800 m 2 überschreiten 1 . Erst wenn die<br />
Großflächigkeit des Einzelhandelsbetriebes aufgrund s<strong>eines</strong> Verkaufsflächenumfangs gegeben ist,<br />
greift die Vermutungsregel und schließt sich eine Prüfung im Hinblick auf nicht nur unwesentliche<br />
Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die<br />
städtebauliche Entwicklung und Ordnung an.<br />
Der geplante Lebensmittel- und Getränkemarkt der Fa. REWE ist mit einem Verkaufsflächenumfang<br />
von max. 1.650 m 2 als großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO zu<br />
bewerten. Zugleich überschreitet das geplante Vorhaben die in § 11 Abs. 3 BauNVO enthaltene<br />
Regelvermutungsgrenze von 1.200 m 2 Geschossfläche.<br />
Die Gemeinde Limeshain strebt für das Plangebiet die Aufstellung <strong>eines</strong> vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) und die Ausweisung <strong>eines</strong> Sondergebietes<br />
mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ an. Im Rahmen der vorliegenden<br />
Untersuchung steht folglich nicht mehr die Frage nach der Kern- bzw. Sondergebietspflichtigkeit<br />
aufgrund gegebenenfalls zu erwartender Auswirkungen des geplanten Vorhabens im Vordergrund,<br />
vielmehr soll eine gutachtliche Stellungnahme zu der geplanten <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> großflächigen<br />
Lebensmittelmarktes <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße erfolgen, die zugleich auch eine Darstellung und<br />
Prüfung der Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung<br />
sowie auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO umfasst.<br />
Mit den nachfolgenden Ausführungen soll in diesem Sinne der infrage kommende <strong>Standort</strong>, das<br />
konkrete Vorhaben und die Versorgungssituation insges<strong>am</strong>t näher dargestellt sowie auch eine<br />
genauere Einschätzung der oben genannten Auswirkungen abgegeben werden.<br />
1 BVerwG, Urt. v. 24.11.2005 – 4 C 10.04<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
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Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
2 Begriffsbestimmungen<br />
Der bundesdeutsche Lebensmitteleinzelhandel wird in der allgemeinen Wahrnehmung durch<br />
Supermärkte und Discounter dominiert. Es handelt sich hierbei um zwei von insges<strong>am</strong>t acht<br />
Betriebsformen, die Nahrungs- und Genussmittel führen und vom EHI Retail Institute GmbH, Köln, wie<br />
folgt definiert werden:<br />
Supermarkt<br />
Ein Supermarkt ist ein Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche zwischen 400 und 2.500 qm,<br />
das ein Lebensmittelvollsortiment und Non-Food I-Artikel führt und einen geringen<br />
Verkaufsflächenanteil an Non-Food II aufweist.<br />
Großer Supermarkt<br />
Ein großer Supermarkt ist ein Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche zwischen 2.500 und<br />
5.000 qm, das ein Lebensmittelvollsortiment sowie Non-Food I und Non-Food II-Artikel führt.<br />
SB-Warenhaus<br />
- hier nicht wiedergegeben -<br />
Discounter<br />
Ein Lebensmitteldiscounter ist ein Einzelhandelsgeschäft mit einer üblichen Verkaufsfläche unter<br />
1.000 qm, das ausschließlich in Selbstbedienung ein begrenztes, auf umschlagstarke Artikel<br />
konzentriertes Lebensmittelangebot und Non Food I-Sortiment sowie ein regelmäßig wechselndes<br />
Aktionsangebot mit Schwerpunkt Non Food II führt.<br />
LEH-Fachgeschäft<br />
Ein LEH-Fachgeschäft ist ein Einzelhandelsgeschäft, das auf eine Warengruppe spezialisiert ist und<br />
ein tiefes Sortiment führt. Dazu zählen u.a. Spezialitäten-Fachgeschäfte, Getränke-Abholmärkte,<br />
Obst- und Gemüse-, Süßwarenläden sowie handwerklich orientierte Einzelhandelsgeschäfte wie<br />
Feinkostgeschäfte, Bäckereien und Fleischereien.<br />
Convenience Store<br />
Ein Convenience Store ist ein Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche unter 400 qm, das ein<br />
begrenztes Sortiment aus den Warenbereichen Tabakwaren, Süßwaren, Getränke, Presseartikel<br />
sowie frische Snacks und Fertiggerichte anbietet. Ein Convenience Store zeichnet sich durch seine<br />
bequeme Erreichbarkeit und übliche Sonntags-Öffnung aus. Zu den Convenience Stores gehören<br />
Kioske und Tankstellen-Shops.<br />
Kl<strong>eines</strong> Lebensmittelgeschäft<br />
Ein kl<strong>eines</strong> Lebensmittelgeschäft ist ein Einzelhandelsgeschäft mit weniger als 400 qm<br />
Verkaufsfläche, das ein begrenztes Lebensmittel- und Non Food I-Sortiment anbietet.<br />
Cash and Carry<br />
- hier nicht wiedergegeben -<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
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Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
Den Unterschied zwischen Discounter und Supermarkt veranschaulicht die nachfolgende<br />
Gegenüberstellung der durchschnittlichen Artikelzahl nach Warengruppen:<br />
Warenbereiche / -gruppen Discounter Supermarkt<br />
Frischewaren<br />
Fleisch, Wurst, Fisch, Geflügel, Obst und Gemüse, Molkereiprodukte,<br />
Speiseöle, Mayonnaisen, Feinkostsalate, Eier, Brot und Backwaren (nur SB),<br />
frische Convenience-Produkte<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
499<br />
1.536<br />
Tiefkühlkost/Eis 128 440<br />
Trockensortiment<br />
Konserven, Dauerbackwaren, Kaffee, Tee, Suppen, Saucen usw.<br />
813<br />
4.932<br />
Food insges<strong>am</strong>t 1.440 6.908<br />
Non-Food I<br />
Wasch-, Putz-, Reinigungsmittel, Hygieneartikel, Haar- und Körperpflege,<br />
Tiernahrung, Tierpflege<br />
263<br />
1.984<br />
Non-Food II<br />
Haushaltswaren, Textilien usw.<br />
325<br />
1.241<br />
Summe Non-Food insges<strong>am</strong>t 588 3.225<br />
Ges<strong>am</strong>tsortiment 2.028 10.134<br />
EHI Retail Institute, Handel aktuell 2008/2009 für das Bezugsjahr 2007 (Discounter) bzw. 2005 (Supermärkte)<br />
Im Discountbereich weist das Ges<strong>am</strong>tsortiment zwischen 1.420 und 3.682 Artikel auf. Die große<br />
Spannweite erklärt sich daraus, dass sich in den vergangenen Jahren mehrere Discounter durch eine<br />
ständige Erweiterung der Artikelzahl zunehmend in Richtung Vollsortiment, d.h. in der Terminologie<br />
des EHI in Richtung Supermarkt bewegen und durch ein discount-orientiertes Angebot von<br />
Markenartikeln auch in den unmittelbaren Wettbewerb mit den Supermärkten eintreten.<br />
Der geplante Lebensmittel- und Getränkemarkt der Fa. REWE stellt sich nach der Terminologie des<br />
EHI folglich als Supermarkt dar. Das Lebensmittelsortiment umfasst bei Supermärkten durchschnittlich<br />
rd. 6.900 Artikel (Bezugsjahr 2005). Der Anteil an Non-Food-Artikeln beträgt nach dem EHI bei<br />
Supermärkten durchschnittlich etwa 10 % des Ges<strong>am</strong>tsortimentes. Am Lebensmittelsortiment wie<br />
auch <strong>am</strong> Ges<strong>am</strong>tsortiment haben dabei zumeist Markenartikel einen hohen Anteil, während der<br />
verbleibende Sortimentsanteil von hochwertigen Eigenmarkenprogr<strong>am</strong>men, Fleisch, Wurst und Käse<br />
in Selbstbedienung bzw. an Verkaufstheken sowie einem erweiterten Obst- und Gemüseangebot<br />
gebildet wird. Insofern wird deutlich, dass es sich im Vergleich mit den Discountern bei Supermärkten<br />
mit Vollsortiment der Fa. REWE um Anbieter handelt, die dem Angebot an Markenartikeln eine große<br />
Bedeutung zumessen und auch das ges<strong>am</strong>te nahversorgungsrelevante Grundsortiment führen.<br />
6
Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
3 <strong>Standort</strong>charakteristik<br />
Der für die geplante <strong>Ansiedlung</strong> des Lebensmittel- und Getränkemarktes der Fa. REWE vorgesehene<br />
<strong>Standort</strong> befindet sich östlich der Ortslage des Ortsteils Rommelhausen im Bereich südlich der<br />
<strong>Himbacher</strong> Straße (Landesstraße L 3189).<br />
Der <strong>Standort</strong>bereich wird westlich vom Verlauf der Straße „Am Försterahl“ begrenzt. Weiter westlich<br />
befinden sich zunächst das Gebäude des bereits bestehenden Lebensmittel-Discounters und<br />
anschließend die Wohnbebauung im Bereich der Ortslage Rommelhausen. Südwestlich schließt sich<br />
der erste Bauabschnitt des im Vollzug befindlichen Bebauungsplanes „Försterahl“ von 2005 an.<br />
Nördlich des <strong>Standort</strong>bereiches befinden sich gewerbliche und gemischte Nutzungen. Östlich<br />
schließen sich landwirtschaftliche Nutzflächen an.<br />
Die für das rd. 0,9 ha umfassende Plangebiet vorgesehenen Flächen werden gegenwärtig als<br />
Ackerland genutzt.<br />
<strong>Standort</strong>bereich südlich der <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
Eigene Aufnahme vom 24.09.09 Blickrichtung Norden<br />
Die Lage des Planstandortes ist durch die gute Anbindung an die Landesstraße L 3198 sowie an die<br />
umliegende Wohnbebauung gekennzeichnet. Der <strong>Standort</strong>bereich ist somit unmittelbar in das<br />
Wegenetz der Einwohner Rommelhausens eingebunden, während zugleich auch eine fußläufige<br />
Erreichbarkeit bzw. die Einbindung des Planstandortes in die westlich gelegenen Wohngebiete der<br />
Ortslage Rommelhausen gewährleistet werden kann.<br />
Zugleich ist der <strong>Standort</strong>bereich im Hinblick auf städtebauliche und versorgungspolitische Aspekte<br />
insbesondere im Kontext der weiteren, planungsrechtlich bereits vorbereiteten Siedlungsentwicklung<br />
<strong>am</strong> östlichen Ortsrand von Rommelhausen zu sehen, in deren Zus<strong>am</strong>menhang bereits gegenwärtig<br />
die künftige Sicherstellung einer quantitativ und qualitativ ausreichenden Nahversorgung in<br />
zumutbarer Entfernung auch für die nicht motorisierten Bevölkerungsgruppen perspektivisch<br />
abgesichert werden kann.<br />
Für den <strong>Standort</strong>bereich ist die Aufstellung <strong>eines</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Das kleine<br />
Mittelfeld an der Isenburger Grenze“ vorgesehen, der hier die Ausweisung <strong>eines</strong> Sondergebietes mit<br />
der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ sowie eine Fläche für die Anlage der<br />
erforderlichen Stellplätzen einschließlich entsprechender Zu- und Umfahrten vorsieht.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
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Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
4 Beschreibung des Vorhabens<br />
Mit der geplanten <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> an der <strong>Himbacher</strong> Straße soll insbesondere für<br />
die Bewohner der umliegenden Wohngebiete eine Verbesserung der Nahversorgungssituation durch<br />
Abrundung und Ergänzung des bestehenden Angebotes erreicht werden. Geplant ist die Errichtung<br />
<strong>eines</strong> großflächigen Lebensmittel- und Getränkemarktes der Fa. REWE mit einer Geschossfläche von<br />
rd. 2.150 m 2 und einer Verkaufsfläche von max. 1.650 m 2 .<br />
Bei Supermärkten, die sich hinsichtlich Größenordnung und Marktgestaltung im Wesentlichen<br />
vergleichen lassen, entspricht es bei der überwiegenden Anzahl der Betreiber gegenwärtig<br />
marktüblichen Gegebenheiten, den jeweiligen Supermarkt durch einen baulich integrierten aber<br />
räumlich abgetrennten Backshop im Eingangsbereich bzw. zwischen den Eingangsbereichen zu<br />
ergänzen. Auch <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße ist innerhalb des geplanten REWE-<strong>Marktes</strong> ein<br />
Backshop vorgesehen. Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht den Umfang der geplanten<br />
Verkaufsflächen:<br />
Verkaufsflächen (geplant)<br />
Lebensmittel und Getränke rd. 1.560 m 2<br />
Backshop rd. 60 m 2<br />
Windfänge in den Eingangsbereichen rd. 30 m 2<br />
Summe rd. 1.650 m 2<br />
Das eingeschossige Gebäude des geplanten REWE-<strong>Marktes</strong> soll neben den dargestellten<br />
Verkaufsflächen weitere Nebenflächen sowie Lager- und Kühlräume umfassen. Die Lebensmittel- und<br />
Getränkeabteilungen sollen baulich in einem Gebäude zus<strong>am</strong>mengefasst werden.<br />
Darstellung des geplanten Neubaus (Bensing & Partner, 63628 Bad Soden-Salmünster)<br />
genordet, unmaßstäblich verkleinert<br />
Die äußere Erschließung des Planstandortes erfolgt über die <strong>Himbacher</strong> Straße (Landesstraße L<br />
3189) und die Straße „Am Försterahl“. Hier wird mit insges<strong>am</strong>t drei Zu- bzw. Abfahrten auch die<br />
Anbindung des Kundenparkplatzes ermöglicht. Für das geplante Vorhaben sind insges<strong>am</strong>t ca. 128<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
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Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
Stellplätze vorgesehen, von denen vier Stellplätze als Behindertenparkplätze extra breit angelegt<br />
werden.<br />
5 Versorgungssituation im Einzugsbereich des Vorhabens<br />
5.1 Einzugsbereich und Kaufkraftpotenzial<br />
Der Einzugsbereich <strong>eines</strong> Einzelhandelsvorhabens ergibt sich insbesondere unter Berücksichtigung<br />
der Attraktivität des Vorhabens, der <strong>Standort</strong>e der sonstigen Einzelhandelsbetriebe sowie der<br />
verkehrlichen und funktionalen Beziehungen des konkreten <strong>Standort</strong>es. Mit der geplanten <strong>Ansiedlung</strong><br />
des Lebensmittel- und Getränkemarktes der Fa. REWE an der <strong>Himbacher</strong> Straße soll in erster Linie<br />
die Nahversorgung für die Bewohner des Ortsteils Rommelhausen und der umliegenden Ortsteile<br />
durch Abrundung und Ergänzung verbessert und perspektivisch gesichert werden, sodass sich der<br />
REWE-Markt künftig hauptsächlich als Nahversorger mit begrenztem Einzugsbereich darstellen wird.<br />
Darüber hinaus werden, bedingt durch die verkehrsgünstige Lage des <strong>Standort</strong>es im Bereich der<br />
Landesstraße, auch Kunden aus einem über den unmittelbaren Nahbereich hinausgehenden<br />
Einzugsbereich den REWE-Markt aufsuchen. Für die Kunden, die mit dem Pkw und auch dem<br />
öffentlichen Nahverkehr zum Einkaufen fahren, sind dabei neben der Entfernung im Sinne von<br />
Zeitdistanzen die Leichtigkeit der Erreichbarkeit sowie die Lage der Wettbewerbsstandorte von<br />
Bedeutung.<br />
Im Sinne von gravitationstheoretischen Ansätzen bzw. Zeitdistanzmodellen und unter<br />
Berücksichtigung der verkehrlichen Erreichbarkeit mit dem motorisierten Individualverkehr und dem<br />
öffentlichen Personennahverkehr können dem <strong>Standort</strong> an der <strong>Himbacher</strong> Straße vor dem<br />
Hintergrund der genannten Rahmenbedingungen zunächst<br />
• der Ortsteil Rommelhausen,<br />
• der Ortsteil Hainchen und<br />
• der Ortsteil Himbach<br />
sowie zumindest anteilig die Altenstädter Ortsteile Oberau, Waldsiedlung und Lindheim zugeordnet<br />
werden. Hinzu kommt ebenfalls anteilig der Büdinger Stadtteil Düdelsheim. Die infrage kommenden<br />
Wettbewerbsstandorte innerhalb des Einzugsbereiches befinden sich mit einer Verkaufsstelle von<br />
Netto unmittelbar benachbart zum Planstandort sowie mit Verkaufsstellen von REWE in Altenstadt-<br />
Oberau, von Tegut in Altenstadt-Waldsiedlung sowie von AldiSüd und Tegut in vorwiegend<br />
autokundenorientierter Lage in Altenstadt-Lindheim (zur Wettbewerbssituation und zu den<br />
bestehenden Einzelhandelseinrichtungen siehe ausführlich in Kap. 5.2).<br />
Zu den vorgenannten Überlegungen zur Abgrenzung des Einzugsbereiches kommt schließlich die<br />
Lage der weiteren Einzelhandelseinrichtungen in den benachbarten Städten und Gemeinden; so wird<br />
anzunehmen sein, dass der hier abgeleitete Einzugsbereich auch maßgeblich durch die<br />
Einzugsbereiche der konkurrierenden Anbieter etwa in Langen-Bergheim, Altenstadt, Büdingen oder<br />
H<strong>am</strong>mersbach bestimmt wird.<br />
Die verkehrsgünstige Lage des Planstandortes hat zudem zur Folge, dass ein gewisser Anteil sog.<br />
Streuumsätze durch Kunden von außerhalb des eigentlichen Einzugsbereiches angenommen werden<br />
kann, der im vorliegenden Fall mit den üblicherweise zugrunde gelegten 10 % des Umsatzes in die<br />
Berechnungen einfließt.<br />
Die nachfolgende Karte beinhaltet eine schematische Darstellung des umschriebenen und im<br />
Wesentlichen auf das Gemeindegebiet von Limeshain sowie teilweise auf die Altenstädter Ortsteile<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
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Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
Oberau, Waldsiedlung und Lindheim sowie Büdingen-Düdelsheim beschränkten<br />
Markteinzugsbereiches des geplanten REWE-<strong>Marktes</strong> an der <strong>Himbacher</strong> Straße.<br />
Einzugsbereich des geplanten REWE-<strong>Marktes</strong> in Rommelhausen<br />
Eigene Darstellung auf Basis von www.maps.google.de (23.09.09)<br />
Die Gemeinde Limeshain mit ihren drei Ortsteilen beheimatete zum 01.01.2009 insges<strong>am</strong>t 5.634<br />
Einwohnerinnen und Einwohner 2 , die sich wie folgt auf die einzelnen Ortsteile aufteilen:<br />
Rommelhausen 2.609<br />
Hainchen 1.340<br />
Himbach 1.685<br />
Insges<strong>am</strong>t 5.634<br />
Für die Berechnung des Kaufkraftpotenzials wird die Zahl der Einwohner, die ihren Erstwohnsitz in<br />
den infrage kommenden Ortsteilen innerhalb des schematisch abgegrenzten Einzugsbereiches<br />
haben, herangezogen. Dies sind mit den Limeshainer Ortsteilen Rommelhausen, Hainchen und<br />
Himbach zunächst 5.634 Einwohner.<br />
Hinzu kommen weiterhin zumindest anteilig die Altenstädter Ortsteile Oberau, Lindheim und<br />
Waldsiedlung sowie anteilig auch der Büdinger Stadtteil Düdelsheim.<br />
Aufbauend auf den vorgenannten Überlegungen können dem Einzugsbereich somit potenziell rd.<br />
7.000 – 10.000 Einwohner zugeordnet werden. Folglich kann angenommen werden, dass der<br />
geplante <strong>Standort</strong> künftig ein entsprechendes Kundenpotenzial von 7.000 – 10.000 Einwohnern<br />
aufweisen wird.<br />
2 Quelle: Gemeinde Limeshain – www.limeshain.de (23.09.09)<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
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Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
Die Gesellschaft für Konsumforschung GfK, Nürnberg, gibt für die sortimentsbezogene Kaufkraft für<br />
Nahrungs- und Genussmittel einen Wert von insges<strong>am</strong>t 11,1 Mio. Euro bei 5.415 Einwohnern an. Dies<br />
entspricht einem Kaufkraftpotenzial in Höhe von rd. 2.050 Euro pro Einwohner und Jahr. Von den<br />
7.000 – 10.000 anrechenbaren Einwohnern ausgehend, ergibt sich somit ein Kaufkraftpotenzial in<br />
Höhe von rd. 14,4 – 20,5 Mio. Euro pro Jahr.<br />
5.2 Darstellung der bestehenden Einzelhandelseinrichtungen<br />
Die nachfolgende Darstellung der bestehenden Einzelhandelseinrichtungen erfolgt auf Grundlage<br />
einer Bestandserhebung des institutionellen Lebensmitteleinzelhandels im Rahmen von Begehungen<br />
und Befahrungen die in den Monaten August und September 2009 durchgeführt wurden.<br />
Einzelhandelseinrichtungen im Gemeindegebiet und dem näheren Umfeld von Limeshain<br />
Planstandort<br />
Eigene Darstellung auf Basis von www.maps.google.de (23.09.09)<br />
Mit Ausnahme des bestehenden Netto-<strong>Marktes</strong> im Ortsteil Rommelhausen finden sich im<br />
Gemeindegebiet von Limeshain keine weiteren Anbieter des institutionellen Lebensmitteleinzelhandels,<br />
sodass vor allem hinsichtlich des Kriteriums der fußläufigen Erreichbarkeit <strong>eines</strong><br />
Lebensmittel-Vollsortimenters auf kurzem Wege aktuell durchaus Defizite in der Versorgungsstruktur<br />
bestehen.<br />
Im Altenstädter Ortsteil Waldsiedlung befindet sich in der Helmershäuser Straße in städtebaulich<br />
integrierter Lage innerhalb der umliegenden Wohngebiete zunächst eine Verkaufsstelle der Fa. Tegut.<br />
Hierbei handelt es sich um einen Markt, der entsprechend dem Tegut-Konzept „nah&gut“ mit einem<br />
begrenztem Verkaufsflächenumfang und reduzierter Angebotskulisse insbesondere für die<br />
Bevölkerung in den umliegenden Wohngebieten die Versorgung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs<br />
ermöglicht.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
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Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
Im Altenstädter Ortsteil Oberau befindet sich <strong>am</strong> östlichen Ortsrand eine Verkaufsstelle der Fa. REWE<br />
mit zugehörigem Getränkemarkt, die trotz guter Einsehbarkeit aus Richtung der Landesstraße, aber<br />
nur mit indirekter verkehrlicher Anbindung über die Anliegerstraßen der südwestlich angrenzenden<br />
Wohngebiete, ebenfalls in erster Linie für den Nahbereich eine Grundversorgung gewährleistet.<br />
Im Altenstädter Ortsteil Lindheim befinden sich innerhalb einer Einzelhandelsagglomeration in<br />
städtebaulich nicht integrierter Lage an einem vorwiegend autokundenorientierten <strong>Standort</strong> nördlich<br />
der Bundesstraße B 521 im Lebensmittelbereich Verkaufsstellen der Fa. AldiSüd und Tegut.<br />
Insbesondere der Tegut-Markt weist eine großzügige Dimensionierung im Hinblick auf den Verkaufsflächenumfang<br />
und insges<strong>am</strong>t eine moderne und attraktive Marktgestaltung auf. Die Verkaufsstelle<br />
von AldiSüd befindet sich etwas abseits in zweiter Reihe und weist ebenfalls einen vergleichsweise<br />
großzügigen Verkaufsflächenumfang auf.<br />
Im Büdinger Stadtteil Düdelsheim befindet sich in städtebaulich nicht integrierter Lage ebenfalls an<br />
einem vorwiegend autokundenorientierten <strong>Standort</strong> weiterhin eine Verkaufsstelle des Marken-<br />
Discounters Netto, die augenscheinlich marktüblichen Gegebenheiten entspricht, aber im Hinblick auf<br />
Sortimentsgestaltung und Verkaufsflächenumfang im Wesentlichen auf eine begrenzte<br />
Versorgungsfunktion schließen lässt.<br />
Im benachbarten Altenstadt finden sich innerhalb der Ortslage Verkaufsstellen der Fa. REWE und<br />
Penny, die im Hinblick auf Verkaufsflächenumfang, Sortimentszuschnitt und Marktgestaltung jedoch<br />
hinter marktüblichen Gegebenheiten zurückbleiben. Der Penny-Markt befindet sich im Bereich des<br />
westlichen Ortsrandes von Altenstadt, der REWE-Markt liegt in der Straße „An der Nachtweide“ in<br />
städtebaulich integrierter Lage innerhalb der umgebenden Wohngebiete. Beide Märkte übernehmen<br />
ebenfalls überwiegend Nahversorgungsfunktionen und lassen auf einen begrenzten Einzugsbereich<br />
schließen.<br />
In Langen-Bergheim ist in den letzen Jahren in städtebaulich nicht integrierter Lage an einem<br />
autokundenorientierten <strong>Standort</strong> eine Einzelhandelsagglomeration entstanden, innerhalb derer sich im<br />
Lebensmittelbereich nunmehr Verkaufsstellen der Fa. REWE, Lidl und AldiSüd befinden. Aufgrund der<br />
Lage <strong>am</strong> nördlichen Ortsausgang Richtung Rommelhausen ist hier davon auszugehen, dass<br />
gegenwärtig die Einwohnerinnen und Einwohner von Rommelhausen zur Bedarfsdeckung<br />
insbesondere die in diesem Bereich angesiedelten Verkaufsstellen aufsuchen werden.<br />
Hinzu kommen schließlich vereinzelt weitere Einzelhandelsstandorte etwa in Büdingen oder<br />
H<strong>am</strong>mersbach, die sich jedoch deutlich außerhalb des prognostizierten Einzugsbereiches des<br />
geplanten REWE-<strong>Marktes</strong> in Rommelhausen befinden, sodass hier eine nähere Beschreibung der<br />
jeweiligen <strong>Standort</strong>e dahinstehen kann.<br />
Im Bereich der jeweiligen Ortslagen bzw. Ortszentren der Stadtteile befinden sich schließlich zudem<br />
vereinzelt Betriebe des Lebensmittelhandwerks (Bäckereien, Metzgereien, etc.), die jedoch nicht in<br />
unmittelbarem Wettbewerb mit dem institutionellen Lebensmitteleinzelhandel stehen.<br />
5.3 Umsatzerwartung und Kaufkraftbindung<br />
Für die Abschätzung des Umsatzes des REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße wird<br />
zunächst auf statistisches Datenmaterial des EHI Retail Institute, Köln, und der GfK, Gesellschaft für<br />
Konsumforschung, Nürnberg, zurückgegriffen.<br />
Nach dem EHI lässt sich für Supermärkte in Deutschland im Jahr 2008 eine durchschnittliche<br />
Flächenproduktivität in Höhe von rd. 4.227 Euro pro m 2 Verkaufsfläche annehmen. Die<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
12
Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
bundesdurchschnittliche Raumleistung variiert jedoch mit den regionalen Abweichungen bei der<br />
Kaufkraft.<br />
Die Kaufkraftkennziffer für das Sortiment Nahrungs- und Genussmittel liegt im Einzugsbereich des<br />
untersuchten <strong>Standort</strong>es mit dem Wert 99,2 leicht unter dem Bundesdurchschnitt (= 100,0). Unter der<br />
Annahme einer vergleichbar unterdurchschnittlichen Flächenproduktivität kann für den REWE-Markt<br />
nach der geplanten <strong>Ansiedlung</strong> eine Flächenproduktivität in Höhe von<br />
4.227 € x 0,992 ≈ 4.193 €<br />
pro m 2 Verkaufsfläche angenommen werden. Unter Berücksichtigung dieser Angaben ergibt sich bei<br />
einer geplanten Verkaufsfläche von max. 1.650 m 2 für den Lebensmittel- und Getränkemarkt<br />
rechnerisch zunächst ein prognostizierter Jahresumsatz von insges<strong>am</strong>t rd. 6,9 Mio. Euro.<br />
Geschätzter Umsatz des REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
Verkaufsfläche<br />
in m 2<br />
Jahresumsatz<br />
pro m 2 in €<br />
Jahresumsatz<br />
in Mio. €<br />
Planung 1.650 4.193 6,9<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
13<br />
Eigene Berechnungen<br />
Wenn von diesem Wert die durchschnittlichen Anteile der Non-Food-Artikel in Höhe von rd. 10 % und<br />
die zu erwartenden Streuumsätze in Höhe von rd. 10 % abgezogen und herausgerechnet werden:<br />
6,9 Mio. € x 0,9 ≈ 6,2 Mio. €<br />
6,2 Mio. € x 0,9 ≈ 5,6 Mio. €<br />
bindet der geplante REWE-Markt rd. 5,6 Mio. Euro pro Jahr und somit insges<strong>am</strong>t zwischen 27,3 %<br />
und 38,9 % der im dargestellten Einzugsbereich vorhandenen sortimentsbezogenen Kaufkraft für<br />
Nahrungs- und Genussmittel in Höhe von insges<strong>am</strong>t zwischen 14,4 und 20,5 Mio. Euro pro Jahr.<br />
Bezogen auf das eigentliche Gemeindegebiet von Limeshain ergibt sich mit dem geplanten REWE-<br />
Markt und der benachbarten Verkaufsstelle von Netto 3 bei 5.634 Einwohnerinnen und Einwohnern<br />
rechnerisch eine Kaufkraftbindung von rd. 75,6 %, sodass auch nach der geplanten <strong>Ansiedlung</strong> des<br />
REWE-<strong>Marktes</strong> etwa ein Viertel der sortimentsbezogenen Kaufkraft für Nahrungs- und Genussmittel<br />
weiterhin in die benachbarten Orts- und Stadtteile abfließen wird.<br />
3 Zugrunde gelegt wurde die bundesdurchschnittliche Flächenproduktivität pro m 2 Verkaufsfläche, gewichtet mit der örtlichen<br />
Kaufkraftkennziffer und bezogen auf den Umfang der Verkaufsfläche (vgl. Ziffer 6.4); abzüglich Non-Food-Anteil und<br />
Streuumsätze
Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
6 Auswirkungsanalyse im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO<br />
6.1 Auswirkungen auf die Ziele der Raumordnung und Landesplanung<br />
Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten<br />
oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen<br />
textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und<br />
Sicherung des Raumes. Die Ziele der Raumordnung sind im Landesentwicklungsplan Hessen 2000<br />
festgelegt und werden in den drei Regionalplänen Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen<br />
konkretisiert. Im wirks<strong>am</strong>en Regionalplan Südhessen 2000/2004 werden daher unter anderem auch<br />
verschiedene Zielvorgaben für die raumordnungsrechtliche Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsvorhaben<br />
formuliert. Diese lassen sich mit den Schlagworten Kongruenz- bzw.<br />
Zentralitätsgebot, Beeinträchtigungsverbot und Integrationsgebot umschreiben.<br />
Kongruenzgebot, Zentralitätsgebot<br />
Nach dem Kongruenz- oder Zentralitätsgebot, sind großflächige Einzelhandelsbetriebe ausschließlich<br />
in Ober- und Mittelzentren zulässig, während sich das geplante Vorhaben etwa im Hinblick auf seinen<br />
Einzugsbereich in das zentralörtliche Versorgungssystem einzufügen hat. Bei der Gemeinde<br />
Limeshain handelt es sich jedoch um ein im Regionalplan Südhessen ausgewiesenes Grundzentrum.<br />
Mit dem geplanten REWE-Markt soll in erster Linie die Nahversorgung im Hinblick auf die<br />
Angebotskulisse verbessert und abgerundet werden, während zugleich davon ausgegangen werden<br />
kann, dass das geplante Vorhaben einen entsprechend begrenzten Einzugsbereich aufweisen wird. In<br />
diesem Sinne liegt die Annahme nahe, dass auch das zentralörtliche Versorgungssystem, in welches<br />
die Gemeinde Limeshain eingebunden ist, nicht wesentlich beeinträchtigt werden wird. Für diese<br />
Annahme spricht auch die prognostizierte Kaufkraftbindungsquote von 75,6 % in den drei Ortsteilen<br />
von Limeshain.<br />
Beeinträchtigungsverbot<br />
Das Beeinträchtigungsverbot umfasst insbesondere die Vorgabe, dass durch die <strong>Ansiedlung</strong> von<br />
großflächigen Einzelhandelsbetrieben die Funktion benachbarter zentraler Orte und ihrer<br />
Versorgungsbereiche nicht wesentlich beeinträchtigt werden darf. Diesbezüglich kann auf die<br />
nachfolgenden Ausführungen in Kap. 6.5 verwiesen werden.<br />
Städtebauliches Integrationsgebot<br />
Nach dem städtebaulichen Integrationsgebot müssen großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />
insbesondere enge bauliche und funktionale Verbindungen zu bestehenden Siedlungsgebieten<br />
aufweisen.<br />
Bereits angesprochen wurde die Lage des Planstandortes <strong>am</strong> östlichen Ortsrand des Ortsteils<br />
Rommelhausen unweit der im Bereich der Ortslage befindlichen Wohngebiete und in unmittelbarer<br />
Nähe zum ersten Bauabschnitt des Baugebietes „Försterahl“.<br />
Der Planstandort ist zudem durch eine verkehrsgünstige Lage und somit auch durch eine gute<br />
verkehrliche Erreichbarkeit über die bestehenden Rad- und Fußgängerwege sowie mit dem<br />
öffentlichen Nahverkehr gekennzeichnet, sodass der <strong>Standort</strong> auch in das Wegenetz der Bevölkerung<br />
in Rommelhausen und den umliegenden Ortsteilen eingebunden ist.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
14
Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
Die Gemeinde Limeshain wird im Rahmen der Entwurfsoffenlage des Regionalplanes Südhessen<br />
zudem die Darstellung des Plangebietes als „Siedlungsbereich (Bestand)“ beantragen.<br />
Der <strong>Standort</strong> ist folglich baulich und funktional in das Siedlungsgefüge von Rommelhausen<br />
eingebunden – mithin städtebaulich integriert. In diesem Sinne kann mit der Wahl des Planstandortes<br />
dem städtebaulichen Integrationsgebot entsprochen werden.<br />
6.2 Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Immissionen,<br />
die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche<br />
Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.<br />
Bei Einzelhandelsvorhaben als potenzielle Emittenten sind jeweils der Kunden- und<br />
Beschäftigtenverkehr, der Andienverkehr sowie die betriebsnotwendigen technischen Anlagen wie<br />
z.B. Kühlaggregate und Schneckenverdichter etc. anzusprechen.<br />
Hinsichtlich der betriebsnotwendigen technischen Anlagen (Kühlaggregate, Schneckenverdichter,<br />
etc.) kann bereits festgehalten werden, dass diese so in das Gebäude integriert werden können, dass<br />
kein unzulässiger Schallaustritt erfolgen kann. Auch die Andienung wird an der Ostseite des geplanten<br />
Gebäudes erfolgen, sodass im Hinblick auf entsprechende Emissionen ein größtmöglicher Abstand zu<br />
schutzbedürftigen Nutzungen erreicht werden kann.<br />
Schutzbedürftig ist in vorliegendem Fall insbesondere die Bevölkerung in den westlich angrenzenden<br />
Wohngebieten im Bereich der Ortslage sowie auch innerhalb der künftigen Wohnbebauung im<br />
Rahmen des Baugebietes „Försterahl“.<br />
Um die zu erwartenden Geräuschbelastungen zu ermitteln und zu bewerten, wurde eine<br />
schalltechnische Untersuchung 4 in Auftrag gegeben, die sich wie folgt zus<strong>am</strong>menfassen lässt:<br />
„[…] Somit werden an den untersuchten Immissionsorten die zulässigen Richtwerte nach TA Lärm<br />
durch die Geräuschbelastung von dem REWE-Markt um mindestens 9 dB(A) unterschritten. Da die<br />
Zusatzbelastung durch den SB-Markt die maßgeblichen Richtwerte an allen Immissionsorten um<br />
mehr als 6 dB(A) unterschreitet, wird die Geräuschbelastung des geplanten REWE <strong>Marktes</strong> nach<br />
Ziffer 3.2.1 der TA Lärm als nicht relevant eingestuft. Die kurzzeitigen Geräuschspitzen durch<br />
verschiedene Impulsvorgänge auf dem Betriebsgelände übersteigen die jeweils maßgeblichen<br />
Tages-Richtwerte um bis zu 9 dB(A), wobei nach TA Lärm der Richtwert <strong>am</strong> Tage um bis zu 30<br />
dB(A) überschritten werden darf. […]<br />
[Zudem] wird die bestehende Geräuschbelastung auf der <strong>Himbacher</strong> Straße durch den Verkehr<br />
des REWE-<strong>Marktes</strong> um weniger als 3 dB(A) erhöht. Daher sind auch keine organisatorischen<br />
Maßnahmen zur Minderung der Verkehrsgeräusche auf den öffentlichen Straßen erforderlich […].“<br />
4<br />
TÜV Süd Industrie Service GmbH: Gutachten Nr. L 6669 über die zu erwartende Geräuschbelastung durch einen geplanten<br />
REWE-Markt in 63694 Limeshain-Rommelhausen, September 2009.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
15
Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
6.3 Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung und den Verkehr<br />
Solche Auswirkungen liegen vor, wenn die ordnungsgemäße verkehrliche Erschließung <strong>eines</strong><br />
Vorhabens nicht gewährleistet bzw. das vorhandene Verkehrsnetz nach seiner Konzeption und<br />
Leistungsfähigkeit nicht auf das Vorhaben ausgerichtet ist, aber auch wenn Einrichtungen des<br />
öffentlichen Nahverkehrs fehlen und nicht in sinnvoller Weise ergänzt werden können.<br />
Zugleich sind an dieser Stelle die Auswirkungen auf den fließenden und den ruhenden Verkehr<br />
anzusprechen. Neben dem Gesichtspunkt der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist auch von<br />
Bedeutung, inwieweit die Wohnsituation in der Nachbarschaft, insbesondere in ruhigen Wohnstraßen,<br />
durch den zu erwartenden Verkehr beeinträchtigt wird. Für die Kunden- und Lieferfahrzeuge muss<br />
zudem ausreichend Parkraum zur Verfügung stehen.<br />
Das zu erwartende vorhabeninduzierte Verkehrsaufkommen kann auf der Grundlage von Heft 42 der<br />
Schriftenreihe der Hessischen Straßenverkehrsverwaltung aus dem Jahre 2000 abgeschätzt werden.<br />
Zugrunde gelegt werden hierbei die max. 1.650 m 2 Verkaufsfläche des REWE-<strong>Marktes</strong>.<br />
Kundenverkehr:<br />
Eingangsdaten: Kunden pro m 2 Verkaufsfläche: 1,0 bis 1,2<br />
MIV-Anteil: 70 %<br />
Pkw-Besetzungsgrad: 1,2 bis 1,4<br />
Das tägliche Kundenverkehrsaufkommen des REWE-<strong>Marktes</strong> liegt nach der geplanten Erweiterung,<br />
berechnet auf Basis der vorgenannten Eingangsdaten, bei gemittelt 977 Kfz, resp. 1.954 Zu- und<br />
Abfahrten.<br />
Beschäftigtenverkehr:<br />
Eingangsdaten: Beschäftigte pro 40-60 m 2 Verkaufsfläche: 1<br />
MIV-Anteil: 70 %<br />
Pkw-Besetzungsgrad: 1,1<br />
Wegehäufigkeit pro Tag: 2,5 bis 3,0<br />
Das tägliche Verkehrsaufkommen durch die Beschäftigten des REWE-<strong>Marktes</strong> liegt somit nach der<br />
geplanten Erweiterung, berechnet auf Basis der vorgenannten Eingangsdaten, bei gemittelt 58 Kfz,<br />
resp. 116 Zu- und Abfahrten. Für das vorhabeninduzierte Verkehrsaufkommen ergibt sich folglich<br />
insges<strong>am</strong>t ein Wert von rd. 1.035 Kfz, resp. 2.070 Zu- und Abfahrten. Hinzuzurechnen ist schließlich<br />
die Andienung, die mit durchschnittlich ein bis zwei Lkw pro Tag erfolgt.<br />
Hinzuweisen bleibt an dieser Stelle jedoch auf sog. Mitnahme- bzw. Verbundeffekte, bedingt durch die<br />
Verbindung der Einkaufsfahrt mit ohnehin zu tätigenden Pkw-Fahrten bzw. einer Kopplung der<br />
jeweiligen Einkaufsziele aufgrund der räumlichen Nähe, die zu einer Verringerung des tatsächlichen<br />
Verkehrsaufkommens führen, sodass die hier modelltheoretisch errechneten Werte regelmäßig nicht<br />
erreicht werden. Auch der Beschäftigtenverkehr wird im Ergebnis deutlich hinter den rechnerischen<br />
Werten zurückbleiben.<br />
Die verkehrliche Erschließung des REWE-<strong>Marktes</strong> soll über die <strong>Himbacher</strong> Straße (Landesstraße L<br />
3189) und die Straße „Am Försterahl“ erfolgen, die beide bereits großzügige Straßenquerschnitte<br />
aufweisen.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
16
Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
Im Bereich des Knotenpunktes <strong>Himbacher</strong> Straße/Am Försterahl besteht aus Richtung Himbach<br />
zudem bereits eine Linksabbiegespur. Folglich kann hier davon ausgegangen werden, dass das<br />
vorhabeninduzierte Verkehrsaufkommen über die bestehenden und ausreichend leistungsfähigen<br />
Verkehrswege abgewickelt werden kann.<br />
Der Planstandort ist auch an das ÖPNV-Netz angeschlossen. Die Bushaltestelle „<strong>Himbacher</strong> Straße“<br />
befindet sich in ca. 10 Gehminuten Entfernung vom Planstandort in Richtung des Ortskernes. Mit dem<br />
Busverkehr sind sowohl Altenstadt in nördlicher Richtung als auch Büdingen und H<strong>am</strong>mersbach auf<br />
kurzem Wege entsprechend erreichbar.<br />
Radfahrer und Fußgänger können den Planstandort aus Richtung der Ortslage Rommelhausen über<br />
bestehende Wegebeziehungen und straßenbegleitende Gehwege erreichen. Aus Richtung der<br />
westlich gelegenen Wohngebiete ist zudem die Erreichbarkeit des Planstandortes über die Straße<br />
„Am Försterahl“ gegeben.<br />
Auf die Möglichkeit zur Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Stellplätzen für den ruhenden<br />
Verkehr im Sinne der Stellplatzsatzung der Gemeinde Limeshain sowie auf die Belange des<br />
Immissionsschutzes im Hinblick auf schutzbedürftige Nutzungen wurde bereits entsprechend<br />
hingewiesen, sodass hier keine weiteren Ausführungen erfolgen sollen.<br />
6.4 Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich<br />
Die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich kann beispielsweise beeinträchtigt werden, wenn<br />
durch eine übermäßige Kaufkraftkonzentration an einem <strong>Standort</strong> und daraus direkt oder indirekt<br />
bewirkten Geschäftsaufgaben im Wohnbereich die ausreichende Nahversorgung mit Gütern des<br />
täglichen Bedarfs, vor allem für nicht motorisierte Bevölkerungsgruppen, nicht mehr gewährleistet<br />
werden kann. In den Hinweisen und Erläuterungen zu großflächigen Einzelhandelsvorhaben im Bauund<br />
Landesplanungsrecht des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und<br />
Landesentwicklung 5 wird in diesem Kontext zugleich festgehalten, dass eine übermäßige<br />
Kaufkraftbindung für sich betrachtet noch keine Auswirkung im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO<br />
darstellt, vielmehr sind solche Auswirkungen erst bei Eintreten von entsprechenden städtebaulichen<br />
Folgen anzunehmen.<br />
Mit der geplanten <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> an der <strong>Himbacher</strong> Straße wird es wie bei jedem<br />
Einzelhandelsvorhaben zu Umsatzumverteilungen zulasten der bestehenden<br />
Einzelhandelseinrichtungen kommen. Von diesen Umverteilungseffekten werden im vorliegenden Fall<br />
zunächst die im unmittelbaren Wettbewerb stehenden Anbieter innerhalb des abgegrenzten<br />
Einzugsbereiches sowie im benachbarten Langen-Bergheim betroffen sein. Darüber hinaus kann es in<br />
geringem Umfang auch in den weiteren umliegenden Städten und Gemeinden zu<br />
Umsatzumverteilungen kommen. Die folgende Tabelle fasst die voraussichtlichen Kaufkraftbewegungen<br />
und die zu erwartenden Umsatzumverteilungen im Zus<strong>am</strong>menhang mit der geplanten<br />
<strong>Ansiedlung</strong> des REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße zus<strong>am</strong>men:<br />
5 Großflächige Einzelhandelsvorhaben im Bau- und Landesplanungsrecht, Hinweise und Erläuterungen, Neufassung 2005,<br />
StAZ. Nr. 5/2003, S.453; Ergänzung Nr. 18/2005, S.1596.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
17
Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
Kaufkraftbewegungen<br />
in Mio. €<br />
(in % des Umsatzes)<br />
prognostizierte Umsatzerwartung (inkl. Non-Food) rd. 6,9<br />
prognostizierte Umsatzerwartung (exkl. Non-Food) rd. 6,2<br />
Herkunft des Umsatzes<br />
Streuumsätze (10 % von rd. 6,2 Mio. €) - Kunden von außerhalb des<br />
abgegrenzten Einzugsbereiches<br />
rd. 0,6<br />
Umsatzumverteilung (90 % von rd. 6,2 Mio. €) - gegenüber: rd. 5,6<br />
• den REWE-Märkten in Altenstadt-Oberau und Langen-Bergheim rd. 1,2<br />
• den bestehenden Wettbewerbern innerhalb des Einzugsbereiches<br />
- Netto (Limeshain-Rommelhausen) rd. 0,4 (12,9 %)*<br />
- Tegut (Altenstadt-Waldsiedlung) rd. 0,2 (8,0 %)*<br />
- Tegut (Altenstadt-Lindheim) rd. 0,4 (6,0 %)*<br />
- AldiSüd (Altenstadt-Lindheim) rd. 0,3 (3,8 %)*<br />
- Netto (Büdingen-Düdelsheim) rd. 0,1 (3,2 %)*<br />
- sonstige LEH-Betriebe < 0,1<br />
• den bestehenden Wettbewerbern außerhalb des Einzugsbereiches<br />
- AldiSüd (Langen-Bergheim) rd. 0,4 (5,6 %)*<br />
- Lidl (Langen-Bergheim) rd. 0,4 (8,2 %)*<br />
- sonstige LEH-Betriebe rd. 2,1<br />
* Zugrunde gelegt wurden die bundesdurchschnittlichen Flächenproduktivitäten pro m 2 Verkaufsfläche,<br />
gewichtet mit der örtlichen Kaufkraftkennziffer und bezogen auf den jeweiligen Umfang der<br />
Verkaufsfläche.<br />
Wie bereits dargelegt, dient das geplante Vorhaben in erster Linie einer Verbesserung der<br />
Nahversorgungssituation für die Bevölkerung in den angrenzenden Wohngebieten Rommelhausens<br />
und den umliegenden Ortsteilen von Limeshain, sodass sich der künftige Einzugsbereich<br />
hauptsächlich auf das Gemeindegebiet von Limeshain beschränken wird. Hinzu kommen jedoch<br />
anteilig die Altenstädter Ortsteile Waldsiedlung, Oberau und Lindheim sowie ebenfalls anteilig der<br />
Büdinger Stadtteil Düdelsheim. Für das geplante Vorhaben kann nach Abzug des Non-Food-Anteils<br />
und der Streuumsätze ein prognostizierter Jahresumsatz von insges<strong>am</strong>t rd. 5,6 Mio. Euro<br />
angenommen werden. Nachfolgend sollen nun die in der oben abgebildeten Tabelle dargestellten<br />
Kaufkraftbewegungen und Umsatzumverteilungen im Zus<strong>am</strong>menhang mit der geplanten <strong>Ansiedlung</strong><br />
erläutert und begründet werden.<br />
Innerhalb des abgegrenzten Einzugsbereiches des geplanten Vorhabens befinden sich insges<strong>am</strong>t fünf<br />
Verkaufsstellen der Firmen AldiSüd, Netto, REWE und Tegut.<br />
Von den zu erwartenden Umsatzumverteilungen wird zunächst der benachbarte Netto-Markt<br />
(<strong>Himbacher</strong> Straße) betroffen sein. Da der Netto-Markt in Rommelhausen gegenwärtig aus Sicht der<br />
Nahversorgung als alleiniger Anbieter eine fußläufige Erreichbarkeit gewährleistet und somit für die<br />
nicht motorisierten Bevölkerungsgruppen große Bedeutung besitzt, muss hier mit den vergleichsweise<br />
höchsten Umverteilungswerten gerechnet werden. Künftig ist jedoch insbesondere im Hinblick auf den<br />
sich jeweils ergänzenden Sortimentszuschnitt der Verkaufsstellen von REWE und Netto von einer<br />
entsprechenden Marktteilung auszugehen. Existenzgefährdende Wirkungen sind in diesem Sinne<br />
nicht zu erwarten, vielmehr kann künftig auch in gewissem Umfang mit Kopplungspotenzialen<br />
aufgrund der räumlichen Nähe beider Anbieter gerechnet werden. Zudem ist im Zuge der weiteren<br />
Erschließung des Baugebietes „Försterahl“ mit entsprechenden Zuzügen und somit auch von einem<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
18
Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
entsprechend ansteigenden Kundenpotenzial auszugehen, sodass sich die hier abgeschätzte<br />
Umverteilung künftig relativieren wird.<br />
Darüber hinaus kann der allgemeine wirtschaftliche Wettbewerb bei beiden Anbietern zu einer aus<br />
Sicht der Kunden durchaus erwünschten Konkurrenz und in der Folge etwa zu<br />
Umstrukturierungsmaßnahmen und/oder zu Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung führen.<br />
Auch der in Altenstadt-Oberau gelegene REWE-Markt wird aufgrund der räumlichen Nähe<br />
entsprechend Kunden an den geplanten REWE-Markt in Rommelhausen verlieren und insofern mit<br />
entsprechenden Umverteilungen zu rechnen haben. Da der REWE-Markt in Oberau jedoch aus Sicht<br />
der Nahversorgung für die Bevölkerung in den umliegenden Wohngebieten des Ortsteils eine große<br />
Bedeutung besitzt, kann davon ausgegangen werden, dass der Markt auch künftig über ein<br />
entsprechendes Kundenpotenzial verfügen wird. Auch hier kann der Wettbewerb zwischen beiden<br />
Märkten zu einer aus Sicht der Kunden durchaus erwünschten Konkurrenz führen.<br />
Im Hinblick auf den in Altenstadt-Waldsiedlung innerhalb der Ortslage gelegenen Tegut-Markt<br />
(Helmershäuser Straße) kann davon ausgegangen werden, dass im Zuge der geplanten <strong>Ansiedlung</strong><br />
<strong>eines</strong> modernen und attraktiv gestalteten REWE-<strong>Marktes</strong> in Rommelhausen Umsatzumverteilungen<br />
zu erwarten sind. Da jedoch entsprechend dem Tegut-Konzept „Nah&Gut“ sowohl im Hinblick auf<br />
Verkaufsflächenumfang und Sortimentsbreite und -tiefe des Tegut-<strong>Marktes</strong> auf eine<br />
Versorgungsfunktion für die Bevölkerung im unmittelbaren Nahbereich geschlossen werden kann, ist<br />
hier künftig von einer weitgehend stabilen Marktteilung auszugehen.<br />
Von den Umsatzumverteilungen werden auch die in Altenstadt-Lindheim gelegenen Verkaufsstellen<br />
von AldiSüd und Tegut betroffen sein. Hierbei handelt es sich um die im Bereich nördlich der<br />
Bundesstraße B 521 in städtebaulich nicht integrierter Lage bestehende Einzelhandelsagglomeration.<br />
Im Hinblick auf den dortigen großzügig gestalteten Tegut-Markt können hohe Umverteilungswerte<br />
angenommen werden, da es sich bei Tegut ebenfalls um einen Lebensmittelmarkt mit Vollsortiment<br />
handelt und die von dem Vollsortimenter REWE angebotenen Warensortimente eine große<br />
Überschneidung aufweisen und auch mit der Marktgestaltung (Frischetheken etc.) auf einen im<br />
Wesentlichen vergleichbaren Kundenst<strong>am</strong>m abgezielt wird.<br />
Hinsichtlich der Verkaufsstelle von AldiSüd ist jedoch von geringeren Umverteilungen auszugehen, da<br />
sich die jeweiligen Angebote in Teilen sogar ergänzen bzw. jedenfalls eine geringere Überschneidung<br />
aufweisen. Insbesondere der Discounter AldiSüd konzentriert sein Warenangebot in diesem Sinne<br />
zumeist auf sog. Schnelldreher und Eigenmarken. Zudem befindet sich in Langen-Bergheim in<br />
geringerer Entfernung zu Rommelhausen bereits in Lebensmittel-Discounter der Fa. AldiSüd, sodass<br />
seitens der Rommelhausener Bevölkerung eher von einer Einkaufsorientierung in Richtung von<br />
Langen-Bergheim auszugehen ist.<br />
Auch bei dem im Büdinger Stadtteil Düdelsheim gelegenen Netto-Markt wird es aufgrund von<br />
Überschneidungen hinsichtlich des Sortimentszuschnittes in geringem Umfang zu Umverteilungen<br />
kommen. Hinsichtlich des Netto-<strong>Marktes</strong> in Düdelsheim kann im Vergleich zu dem benachbarten<br />
Netto-Markt in Rommelhausen jedoch von geringeren Umverteilungen ausgegangen werden, da sich<br />
der Netto-Markt in Düdelsheim räumlich bereits weiter vom Planstandort entfernt befindet und in<br />
diesem Sinne auch weiterhin von einer stabilen Marktteilung auszugehen ist.<br />
Der REWE-Markt und die Verkaufsstelle der Fa. Penny in Altenstadt dienen schließlich in erster Linie<br />
der Grund- und Nahversorgung der Bevölkerung in den umliegenden Wohngebieten. Dennoch kann<br />
angenommen werden, dass, bedingt durch die geplante <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> in<br />
Rommelhausen, in geringem Umfang auch hier Kunden verloren gehen und entsprechende<br />
Umverteilungseffekte eintreten werden, die in ihrer Höhe jedoch begrenzt bleiben werden und<br />
insbesondere nicht zu einer Existenzgefährdung bzw. einer Beeinträchtigung der wahrgenommenen<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
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Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
Nahversorgungsfunktion führen werden. Beide Verkaufsstellen werden in der tabellarischen Übersicht<br />
daher innerhalb der Kategorie sonstige Betriebe des Lebensmittel-Einzelhandels zus<strong>am</strong>mengefasst.<br />
Im Hinblick auf das gegenwärtige Fehlen <strong>eines</strong> Lebensmittel-Vollversorgers in Rommelhausen und<br />
den hiermit verbundenen Defiziten im Bereich der fußläufigen Erreichbarkeit bzw. der Gewährleistung<br />
<strong>eines</strong> quantitativ und qualitativ ausreichenden Angebotes in zumutbarer Entfernung, orientieren sich<br />
die Einwohner Rommelhausens in ihrem Einkaufsverhalten über das Stadtgebiet hinausgehend,<br />
insbesondere auch in Richtung des benachbarten Langen-Bergheim. Mit der geplanten <strong>Ansiedlung</strong><br />
<strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> in Rommelhausen kann erwartet werden, dass die diesbezüglichen<br />
Kundenströme dann jedoch abnehmen werden, da künftig ein Anbieter im näheren Wohnungsumfeld<br />
bestehen wird und somit auf Fahrten mit dem motorisierten Individualverkehr verzichtet werden kann.<br />
Im Zuge der zu erwartenden Änderung und Neuorientierung des Einkaufsverhaltens werden daher die<br />
Anbieter in Langen-Bergheim entsprechende Umsatzumverteilungen zu erwarten haben, ohne dass<br />
Langen-Bergheim selbst innerhalb des prognostizierten Einzugsbereiches des geplantes REWE-<br />
<strong>Marktes</strong> liegt.<br />
Von den Umsatzumverteilungen zulasten der Einzelhandelsagglomeration in Langen-Bergheim wird<br />
zunächst der bestehende REWE-Markt betroffen sein. Aber auch hinsichtlich der Verkaufsstellen von<br />
AldiSüd und Lidl kann, trotz im Wesentlichen ergänzender Sortimentszuschnitte aufgrund der<br />
räumlichen Nähe der Einzelhandelsagglomeration zur Ortslage Rommelhausen, mit<br />
Umverteilungseffekten gerechnet werden. Im Ergebnis handelt es sich hier jedoch um eine<br />
Einzelhandelsagglomeration bzw. um Betriebe, die aufgrund der städtebaulich nicht integrierten Lage<br />
nicht oder zumindest nur eingeschränkt schützenswert sind. Zudem sind auch hier hinsichtlich der<br />
prognostizierten Umverteilungen jedenfalls keine über den reinen Wettbewerb hinausgehenden<br />
negativen städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten.<br />
Insges<strong>am</strong>t kann somit davon ausgegangen werden, dass die zu erwartenden Umverteilungen<br />
zulasten der genannten Wettbewerber mit Ausnahme des Netto-<strong>Marktes</strong> in Rommelhausen jeweils<br />
Werte unterhalb der allgemein als kritisch angesehenen Grenze von 10 % des Jahresumsatzes<br />
annehmen werden. Zudem gilt die genannte Umsatzumverteilungsschwelle von 10 % zumindest bei<br />
Filialstandorten nur eingeschränkt, da gerade die Filialisten gegenüber dem Einzelkaufmann deutlich<br />
höhere Elastizitäten aufweisen und in der Lage sind, Umsatzeinbußen an einem <strong>Standort</strong> durch<br />
umsatzstärkere <strong>Standort</strong>e ausgleichen zu können. Darüber hinaus handelt es sich bei der<br />
Einzelhandelsagglomeration in Langen-Bergheim sowie bei Verkaufsstellen von AldiSüd und Tegut in<br />
Altenstadt-Lindheim jeweils um städtebaulich nicht bzw. nur bedingt integrierte und somit im Ergebnis<br />
um nicht schützenswerte <strong>Standort</strong>bereiche, sodass auch hier die prognostizierten Werte vertretbar<br />
erscheinen. Darüber hinaus wäre auch an diesen <strong>Standort</strong>bereichen nicht mit Umsatzumverteilungen<br />
zu rechnen, die über den reinen Wettbewerb hinausgehend, zu städtebaulich relevanten bzw.<br />
negativen Auswirkungen führen könnten.<br />
Da das tatsächliche Einkaufsverhalten insbesondere der motorisierten Kunden zudem von den<br />
gravitationstheoretischen Ansätzen abweicht, kann schließlich davon ausgegangen werden, dass<br />
auch ein größerer Anteil des erwarteten Umsatzes durch Umverteilungen gegenüber einer Vielzahl<br />
von dispers im Raum verteilten Märkten erfolgen wird, der bezogen auf den einzelnen Markt aber<br />
keine abwägungsrelevanten Anteile erreichen wird.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
20
Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
6.5 Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder<br />
in anderen Gemeinden<br />
Um die Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche erörtern zu können, bedarf<br />
es zunächst deren Definition. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Zus<strong>am</strong>menhang mit einem<br />
Vorhaben nach § 34 Abs. 3 BauGB mit der Begrifflichkeit beschäftigt und hierzu ausgeführt:<br />
Zentrale Versorgungsbereiche sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund<br />
vorhandener Einzelhandelsnutzungen eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich<br />
hinaus zukommt. Sie können sich sowohl aus planerischen Festlegungen als auch aus den tatsächlichen<br />
Verhältnissen ergeben.<br />
Ein Vorhaben lässt schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche einer <strong>Standort</strong>gemeinde<br />
jedenfalls dann erwarten, wenn es deren Funktionsfähigkeit so nachhaltig stört, dass sie ihren<br />
Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substantiell wahrnehmen<br />
können.<br />
Als Maßstab zur Feststellung schädlicher Auswirkungen darf der zu erwartende Kaufkraftabfluss<br />
herangezogen werden. […] 6<br />
Die Überprüfung der Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche setzt mithin das<br />
Vorhandensein derartiger Bereiche mit entsprechender Versorgungsfunktion voraus. Zentrale<br />
Versorgungsbereiche können sich insbesondere aus kommunalen Einzelhandels- und<br />
Zentrenkonzepten ergeben, welche die bestehenden zentralen Versorgungsbereiche im<br />
Gemeindegebiet enthalten bzw. die infrage kommenden Bereiche räumlich-funktional abgrenzen und<br />
definieren.<br />
Zentrale Versorgungsbereiche können sich nach dem Willen des Gesetzgebers und entsprechend der<br />
obergerichtlichen Rechtsprechung jedoch auch aus den tatsächlichen Verhältnissen ergeben.<br />
Maßgeblich sind hierbei die tatsächlich wahrgenommene Versorgungsfunktion sowie regelmäßig auch<br />
das Vorhandensein von entsprechenden Komplementärnutzungen, wie z.B. ergänzende<br />
Dienstleistungen und gastronomische Angebote. In Literatur und Rechtsprechung werden üblicherweise<br />
Hauptgeschäftszentren, Nebenzentren und Nahversorgungszentren unterschieden, die als<br />
zentrale Versorgungsbereiche gelten können und dabei jeweils für unterschiedliche Einzugsbereiche<br />
spezifische Versorgungsfunktionen übernehmen und regelmäßig durch das Vorhandensein von sog.<br />
Frequenzbringern insbesondere auch im Bereich Lebensmittel gekennzeichnet sind 7 .<br />
Im Gemeindegebiet von Limeshain besteht im Bereich des institutionellen Lebensmitteleinzelhandels<br />
ausschließlich die Verkaufsstelle von Netto in Rommelhausen. Darüber hinaus finden sich einzelne<br />
Betriebe des Lebensmittelhandwerks (Bäckereien, Metzgereien). Im Ergebnis befinden sich in den<br />
drei Limeshainer Ortsteilen aufgrund des Fehlens von Bereichen mit umfassenden Versorgungsfunktionen<br />
somit keine zentralen Versorgungsbereiche im o.g. Sinne, sodass entsprechende<br />
Auswirkungen mithin ausgeschlossen werden können.<br />
Im Rahmen der Prüfung möglicher Auswirkungen i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO sind jedoch auch die<br />
Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in anderen Gemeinden<br />
anzusprechen.<br />
Die Verkaufsstelle von Tegut in Altenstadt-Waldsiedlung befindet sich in einer Streulage innerhalb der<br />
umliegenden Wohngebiete und weist in der näheren Umgebung keine weiteren<br />
Versorgungseinrichtungen oder Komplementärnutzungen auf, sodass trotz der<br />
Nahversorgungsfunktion hier im Ergebnis kein zentraler Versorgungsbereich besteht.<br />
6 BVerwG, Urt. v. 11.10.2007 – 4 C 7.07<br />
7 vgl. z.B. Kuschnerus, Ulrich (2007): Der standortgerechte Einzelhandel, vhw-Verlag Dienstleistung, Bonn.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
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Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
Auf die künftig zu erwartende Marktteilung und mithin den Ausschluss einer wesentlichen<br />
Beeinträchtigung der wahrgenommen Nahversorgungsfunktion wurde darüber hinaus bereits oben<br />
entsprechend hingewiesen.<br />
Dies gilt zugleich auch für den REWE-Markt in Altenstadt-Oberau, auch wenn hier mit dem<br />
benachbarten Textil-Discounter bereits weitere Versorgungsfunktionen festgestellt werden können.<br />
Die Stadt Büdingen verfügt dagegen über ein kommunales Einzelhandels- und Zentrenkonzept 8 , das<br />
Aussagen über die räumlich-funktionale Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen im<br />
Stadtgebiet enthält und unter anderem in Büdingen-Düdelsheim einen zentralen Versorgungsbereich<br />
ausweist. Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Hauptstraße bis zum<br />
Kreuzungsbereich Hauptstraße/Zum Seemenbach. Das vorhandene Angebotsspektrum bezieht sich<br />
hauptsächlich auf Waren und Dienstleistungen des kurzfristigen Bedarfs. Im zentralen<br />
Versorgungsbereich in Düdelsheim nehmen ausschließlich das vorhandene Lebensmittelhandwerk<br />
und weitere kleine inhabergeführte Betriebe eine Nahversorgungsfunktion wahr. Der <strong>Standort</strong> des<br />
Marken-Discounters Netto befindet sich jedoch außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches in<br />
nicht integrierter Lage <strong>am</strong> westlichen Ortsrand von Düdelsheim. Die geplante <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong><br />
REWE-<strong>Marktes</strong> in Rommelhausen wird sich folglich nicht auf das bestehende Angebot im<br />
Lebensmittelbereich innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches auswirken. Im Ergebnis findet<br />
somit keine städtebaulich relevante Beeinträchtigung des zentralen Versorgungsbereiches in<br />
Düdelsheim statt.<br />
Die innerhalb der Einzelhandelsagglomeration in Altenstadt-Lindheim bzw. auch in Langen-Bergheim<br />
ansässigen Betriebe des institutionellen Lebensmitteleinzelhandels befinden sich ausschließlich in<br />
städtebaulicher Randlage bzw. an nicht integrierten <strong>Standort</strong>en. Auch wenn hier mit entsprechenden<br />
Umverteilungen zulasten der in diesem Bereich bestehenden Betriebe zu rechnen ist, handelt es sich<br />
um städtebaulich nicht oder zumindest nur eingeschränkt schützenswerte <strong>Standort</strong>bereiche ohne<br />
umfassende Versorgungsfunktionen und ohne entsprechende Komplementärnutzungen i.S. <strong>eines</strong><br />
zentralen Versorgungsbereiches, sodass hier eine Prüfung zu erwartender Auswirkungen im Ergebnis<br />
dahinstehen kann. Im Hinblick auf die zu erwartenden Umsatzumverteilungen zulasten der<br />
bestehenden Einzelhandelseinrichtungen konnte zudem bereits dargelegt werden, dass hier jeweils<br />
Werte angenommen werden können, die unterhalb der allgemein als kritisch bewerteten Grenze von<br />
10 % des Umsatzes liegen.<br />
Hinsichtlich weiterer Konkurrenzstandorte, etwa in Altenstadt oder H<strong>am</strong>mersbach, ist darüber hinaus<br />
bedingt durch die räumliche Distanz des geplanten Vorhabens nicht von entsprechenden<br />
städtebaulichen Folgen, die über den reinen Wettbewerb hinausgehend etwa zu<br />
Abwertungsprozessen („trading-down“-Effekte) führen, auszugehen.<br />
Zwar kann angenommen werden, dass in der Summe ein größerer Anteil des prognostizierten<br />
Jahresumsatzes des geplanten REWE-<strong>Marktes</strong> durch Kunden von außerhalb des Limeshainer<br />
Gemeindegebietes und auch zulasten von Anbietern außerhalb des eigentlichen Einzugsbereiches<br />
erbracht werden wird, der sich aber wie bereits dargelegt auf eine Vielzahl von dispers im Raum<br />
verteilten Betriebe aufteilt, sodass im Einzelfall keine abwägungsrelevanten Anteile erreicht werden,<br />
die dann negative Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche erwarten lassen.<br />
Hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> in Rommelhausen auf<br />
zentrale Versorgungsbereiche in den benachbarten Gemeinden sind daher sowohl aus quantitativer<br />
Sicht, wie auch unter Berücksichtigung qualitativer Aspekte, wie z.B. der konkreten räumlichen<br />
Situation einschließlich der städtebaulichen Struktur, negative städtebauliche Auswirkungen nicht zu<br />
erwarten.<br />
8 Einzelhandelskonzept für die Stadt Büdingen, Acocella Stadt- und Regionalentwicklung, Stand: 23.04.2008<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
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Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
6.6 Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild<br />
Solche Auswirkungen kommen bei einem hinsichtlich Lage, Umfang oder Größe nicht an die<br />
städtebauliche Umgebungsbebauung angepassten oder in der Landschaft dominierenden Vorhaben<br />
in Betracht. Sie können beispielsweise darin bestehen, dass die Geschlossenheit <strong>eines</strong> Ortsbildes<br />
durch die Anlage des Vorhabens gestört wird. Das gilt in besonderem Maße, wenn das Projekt in der<br />
Nähe denkmalgeschützter oder sonstiger das Ortsbild prägender Einzelbauten und Ensembles<br />
errichtet werden soll.<br />
Die geplante <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> entspricht den städtebaulichen Zielvorstellungen der<br />
Gemeinde Limeshain, den östlichen Ortseingangsbereich von Rommelhausen städtebaulich und<br />
funktional aufzuwerten und hier eine Bebauung zu ermöglichen, die der Lage des Planstandortes<br />
gerecht wird. Das Gebäude des geplanten REWE-<strong>Marktes</strong> soll zudem eingeschossig angelegt<br />
werden, während zugleich die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Das Kleine Mittelfeld an der<br />
Isenburger Grenze“ vorgesehenen Festsetzungen zur Höhenentwicklung, zur Eingrünung des<br />
Plangebietes sowie zur Gestaltung des Gebäudes gewährleisten, dass sich der Baukörper in die<br />
vorhandene Umgebungsbebauung einfügt und nicht als Fremdkörper wahrgenommen wird. In diesem<br />
Sinne kann auch nach der geplanten <strong>Ansiedlung</strong> des REWE-<strong>Marktes</strong> die Geschlossenheit des<br />
Ortsbildes gewahrt werden. Denkmalgeschützte oder sonstige das Ortsbild prägende Einzelbauten<br />
und Ensembles finden sich im Umfeld des Planstandortes nicht. Auswirkungen auf das Orts- und<br />
Landschaftsbild können somit ausgeschlossen werden.<br />
6.7 Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />
Bei den infrage kommenden Flächen für geplante <strong>Ansiedlung</strong> handelt es sich überwiegend um<br />
Ackerflächen. Mit dem Vorhaben werden auf den genannten Flächen jedoch weder naturnahe Gehölzoder<br />
sonstige Vegetationsbestände zerstört, da die Flächen als landwirtschaftliche Nutzflächen bereits<br />
intensiv genutzt werden und aus naturschutzfachlicher Sicht somit nur eine vergleichsweise geringe<br />
Wertigkeit besitzen.<br />
Zudem enthält der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Das kleine Mittelfeld an der Isenburger<br />
Grenze“ Festsetzungen im Hinblick auf eine Minimierung des Eingriffes in den Naturhaushalt, bspw.<br />
durch die Festsetzung zur Befestigung von Stellplätzen in wasserdurchlässiger Weise.<br />
Wesentliche negative Auswirkungen hinsichtlich der naturschutzfachlichen Belange sind durch die<br />
Umsetzung der Planung somit nicht zu erwarten.<br />
Hinsichtlich weiterer Ausführungen und der Darstellung sonstiger Auswirkungen auf den<br />
Naturhaushalt kann jedoch auf den Umweltbericht verwiesen werden, der parallel zum<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellt wird.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
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Gemeinde Limeshain, Ortsteil Rommelhausen: <strong>Geplante</strong> <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> <strong>am</strong> <strong>Standort</strong> <strong>Himbacher</strong> Straße<br />
7 Schlussfolgerungen<br />
Die Gemeinde Limeshain beabsichtigt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
„Das kleine Mittelfeld an der Isenburger Grenze““ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />
<strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> Lebensmittel- und Getränkemarktes der Fa. REWE im Bereich südlich der<br />
<strong>Himbacher</strong> Straße zu schaffen. Auf diesem Wege soll insbesondere die Nahversorgungssituation für<br />
die Bevölkerung in Rommelhausen sowie in den umliegenden Ortsteilen von Limeshain verbessert<br />
und im Hinblick auf die <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> Lebensmittel-Vollsortimenters entsprechend abgerundet<br />
werden.<br />
Der geplante Lebensmittel- und Getränkemarkt der Fa. REWE ist mit einem Verkaufsflächenumfang<br />
von max. 1.650 m 2 als großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO zu<br />
bewerten. Zugleich überschreitet das geplante Vorhaben die in § 11 Abs. 3 BauNVO enthaltene<br />
Regelvermutungsgrenze von 1.200 m 2 Geschossfläche.<br />
Die vorliegende Darstellung und Prüfung von Auswirkungen auf die Ziele der Raumordnung und<br />
Landesplanung sowie auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 11 Abs. 3<br />
BauNVO ergab, dass aus städtebaulicher und raumordnerischer Sicht keine Bedenken gegen die<br />
geplante <strong>Ansiedlung</strong> <strong>eines</strong> REWE-<strong>Marktes</strong> in Rommelhausen bestehen.<br />
Infolge der geplanten <strong>Ansiedlung</strong> wird es zwar zu Umsatzumverteilungen kommen, ein Überschreiten<br />
der allgemein als kritisch betrachteten Umsatzumverteilungsschwelle von 10 % wird jedoch mit<br />
Ausnahme des benachbarten Marken-Discounters der Fa. Netto bei keinem der Wettbewerber zu<br />
erwarten sein. Hinsichtlich des Netto-<strong>Marktes</strong> kann jedoch künftig vor dem Hintergrund ergänzender<br />
Sortimentsbereiche und der weiteren Entwicklung und Erschließung des Baugebietes „Försterahl“ von<br />
einer sich einpendelnden Marktteilung ausgegangen werden, die jedenfalls im Rahmen des<br />
allgemeinen wirtschaftlichen Wettbewerbes als solche hinnehmbar ist. Existenzgefährdende<br />
Wirkungen und eine Schließung von städtebaulich schutzwürdigen Filialstellen und Nahversorgern<br />
können somit ausgeschlossen werden. Auch im Falle des Netto-<strong>Marktes</strong> ist nicht von einer<br />
Schließung der Verkaufsstelle auszugehen, vielmehr kann die Nahversorgungsfunktion durch<br />
Ergänzung und Abrundung insges<strong>am</strong>t gestärkt werden.<br />
Im Ergebnis kann somit die gutachtliche Empfehlung für die Verwirklichung des geplanten Vorhabens<br />
<strong>am</strong> vorgegebenen <strong>Standort</strong> ausgesprochen werden.<br />
Linden, den 30.09.2009<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 09/2009<br />
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