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Katalog – Catalogue 2010 - Kreon

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des Verkäufers an den Käufer sofort einforderbar, unvermindert des Rechts des Verkäufers sich auf andere Rechte zu berufen.Der Verkäufer hat außerdem das Recht für alle anderen Kosten vergütet zu werden, wie unter anderem Inkassokosten undGerichtskosten, Kosten und Honorare des Rechtsanwalts, auf den sich der Verkäufer für außergerichtliche sowie gerichtlicheSchritte für Inkasso berufen muss, sowie Unkosten für unbezahlte Wechsel.Artikel 5 - Eigentumsübertragung, Eigentumsvorbehalt und ausdrücklich auflösende KlauselDer Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht für alle Modelle, Fabriks- und Handelsmarken, Patente, Zeichnungenund Skizzen sowie andere geistige Eigentumsrechte für die verkauften Waren oder gelieferten Dienstleistungen vor.Das Eigentumsrecht der verkauften Waren und des gesamten Zubehörs wird dem Käufer erst dann übertragen, wennder Preis vollständig bezahlt wurde, sowohl der Hauptbetrag als auch die eventuellen Zinsen und Kosten. Solange derVerkäufer nach den Bestimmungen dieser Klausel das Eigentumsrecht der gelieferten Waren hat, haftet der Käufer weiterfür den guten Zustand der Waren. Der Käufer verpflichtet sich dazu die Waren für alle Risiken zu versichern. Der Käuferdarf die gelieferten Waren außerdem nicht ändern, vermieten, verpfänden, verkaufen oder irgendwie belasten. Wenn derKäufer die Waren verkauft, bevor das Eigentumsrecht auf ihn übertragen wurde, akzeptiert der Käufer, dass die Einkünfteaus dieser Veräußerung ausschließlich dem Verkäufer zustehen. Die Einkünfte werden vom Käufer getrennt von seinenallgemeine Fonds aufbewahrt. Die vom Käufer bezahlten Vorschüsse sind vom Verkäufer als Vergütung der möglichenVerluste beim Wiederverkauf durch den Verkäufer erworben. Ungeachtet des Eigentumsvorbehalts gehen alle Risikenbeim Vertragsabschluss auf den Käufer über. Bei Sicherungs- oder Vollstreckungspfändung der Waren oder anderenBeschränkungen des Eigentumsrechts des Verkäufers ist der Käufer unter Androhung der Haftung dazu verpflichtet diesdem Verkäufer innerhalb von 24 Stunden zu melden sowie den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers unmittelbar dem Drittenzu melden. In diesen Situationen garantiert der Käufer, dass er diesem Dritten unverzüglich Einsicht in die zwischen ihm unddem Verkäufer geschlossenen Vertrag gewährt. Wenn der Käufer seine Verbindlichkeiten nicht ausführt, kann der Verkaufvon Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung per Einschreiben des Verkäufers annulliert werden. Der Käufer gibt die Wareninnerhalb von 24 Stunden an den Verkäufer zurück. Wenn er dies nicht erfüllt, hat der Verkäufer von Rechts wegen das Rechtdas Material nach Ablauf der oben genannte Frist in Besitz zu nehmen. Darüber hinaus hat der Verkäufer in diesem Fall dasRecht auf einen pauschalen Schadenersatz von 10% des Kaufpreises, außer wenn höherer Schaden nachgewiesen wurde.Artikel 6 - Haftung des Verkäufers – höhere GewaltWenn der Verkäufer einer seiner Verpflichtungen nicht nachkommen kann, haftet er dafür nicht, wenn er nachweist, dassdie Unzulänglichkeit auf Umstände zurückzuführen ist, die er beim Abschluss des Vertrags nicht berücksichtigen, vermeidenoder übergehen musste. Nachfolgend eine Aufzählung solcher von den Parteien akzeptierten Umstände. Diese Liste ist nichtbeschränkend:- jede Änderung des Fabrikantenpreises, des Rohstoffpreises, des Wechselkursverhältnisses, des Kurses der Fremdwährung,in welcher das Material oder Teile des Materials eingekauft werden und insbesondere die allgemeinen Änderungen allerBestandteile, welche den Einkaufspreis des Verkäufers bestimmen, wodurch dieser Einkaufspreis zwischen dem Datum desAbschlusses des Vertrags und der Lieferung der Waren nach den heutigen Bedingungen um mehr als 10% steigt;- Nichtlieferung seitens des Herstellers oder der Lieferanten des Verkäufers;- Maßnahmen der Behörden, Ausfuhr-, Einfuhr- oder Transitverbote, Streiks, Aufruhr, Krieg oder kriegerisches Verhalten,Mobilisierungen und Wetterbedingungen;- Mangel an Material oder Transport, Maschinendefekt, Brand, Mangel an Arbeitskräften, Transportschwierigkeiten oderBehinderungen, die zur Folge haben, dass die Ausführung verzögert oder ernsthaft erschwert wird, oder die Kosten derAusführung um mehr als 10% erhöhen;- alle Maßnahmen, welche den internationalen Handel verhindern, behindern oder erschweren.Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich stets auf den Wert der mangelhaften Waren. Der Verkäufer haftet nicht fürandere direkten oder indirekten Schäden, wie unter anderem Umsatzverlust.Artikel 7 - ReparaturenHinsichtlich der Reparaturen gilt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers nur innerhalb der Grenzen der Bestimmungen ausArtikel 3 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.Artikel 8 - VerzichtDie Nichtanwendung einer oder mehrerer Bestimmungen der heutigen allgemeinen Bedingungen durch den Verkäufer kannnicht als Verzicht auf diese Bedingungen interpretiert werden.Artikel 9 - Wegfall der GeschäftsgrundlageDer Verkäufer behält sich das Recht vor bei unvorhergesehenen Umständen eine Anpassung des Vertrags oder des Preisesvorzunehmen.Artikel 10 - Geltendes Recht und GerichtsstandAlle mit dem Verkäufer geschlossenen Verträge unterliegen dem belgischen Recht.Gerichtsstand ist Tongeren.kreon221

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