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Collegio Geometri - Collegio dei Geometri della provincia di Trento

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NOTIZIE<br />

NOTIZEN<br />

bezeichnet. Besondere Gerüste und<br />

<strong>di</strong>e anderen Absturzsicherungssysteme<br />

müssen von einer statischen<br />

Berechnung und einer technischen<br />

Ausführungszeichnung begleitet<br />

sein. Dachfanggerüste und ähnliche<br />

Absturzsicherungen müssen als<br />

Begleitdokumente mindestens <strong>di</strong>e<br />

Anweisungen zum Gebrauch und<br />

zur Wartung sowie zum Auf- und<br />

Abbau und einen Eignungsnachweis<br />

der Vorrichtung mit Angabe<br />

der technischen Normen, auf deren<br />

Grundlage sie hergestellt wurden,<br />

besitzen. Mit dem Gesetzentwurf<br />

zur Überarbeitung des Landesgesetzes<br />

Nr. 41/1988 soll in Zukunft<br />

<strong>di</strong>e Planung und Anbringung von<br />

Sicherungssystemen für <strong>di</strong>e spätere<br />

Instandhaltung der Gebäude noch<br />

während der Bauzeit verpflichtend<br />

vorgeschrieben werden.<br />

Die Verwendung von Baustahlmatten<br />

als Absturzsicherung/Seitenschutz ist<br />

nicht zulässig, sofern sie nicht eine<br />

bereits geeignete Absturzsicherung<br />

verstärken. Eine aus genagelten<br />

Brettern bestehende Absturzsicherung<br />

ist auch bei richtig berechneten<br />

Durchmessern und Abständen<br />

als ungeeignet zu betrachten,<br />

zumal <strong>di</strong>e Belastbarkeit und korrekte<br />

Instandhaltung (nach EN<br />

13374 oder anderen Grundsätzen<br />

der fachgerechten Ausführung)<br />

nicht belegt und gewährleistet<br />

werden kann.<br />

Brücken über <strong>di</strong>e Aushübe aus Holz<br />

sind zulässig, sofern sie mit gutem<br />

Material und fachgerecht erstellt<br />

(somit Seitengeländer und Fuß- bzw.<br />

Bordbrett haben), angemessen und<br />

geeignet sind sowie für <strong>di</strong>e ganze<br />

30<br />

PROSPETTIVE GEOMETRI<br />

9/2006<br />

Dauer der Arbeiten instand gehalten<br />

werden. Dr. Flader stellt unter<br />

Tagesordnungspunkt 1 - Rundschreiben<br />

über Absturzsicherung<br />

- <strong>di</strong>e Neufassung des Entwurfes eines<br />

Rundschreibens über <strong>di</strong>e Absturzsicherung<br />

vor. Dieses enthält unter<br />

Punkt 1 unter anderem Erläuterungen<br />

über den Vorrang der Gerüste bei der<br />

Absturzsicherung und den Hinweis<br />

auf den ab 19.07.2005 notwen<strong>di</strong>gen<br />

Plan für den Aufbau, <strong>di</strong>e Benutzung<br />

und den Abbau von Gerüsten<br />

(„PiMUS“), unter Punkt 2 Alternativen<br />

zum Fassadengerüst aus Metall<br />

(Seitengeländer, Auslegergerüste,<br />

Konsolengerüste, Holzgerüste), unter<br />

Punkt 3 Absturzsicherungen bei<br />

Umbauarbeiten und unter Punkt 4<br />

Einsatzbe<strong>di</strong>ngungen für das Sicherheitsgeschirr.<br />

– omissis –<br />

Ing. Sartori erhält Erläuterungen zum<br />

Punkt 2A, wonach Seitengeländer<br />

und/oder Parapette entweder nach<br />

den Vorgaben eines zeitgemäßen<br />

Arbeitsverfahrens – <strong>di</strong>e einer<br />

technischen Norm, wie z.B. der E-<br />

Norm oder der bundesdeutschen<br />

ZH-Norm zu entnehmen sind<br />

– oder aufgrund des Planes eines<br />

zugelassenen Technikers realisiert<br />

werden müssen.<br />

Im weiteren Verlauf der Diskussion<br />

wird geklärt, dass der Plan für den<br />

Aufbau, <strong>di</strong>e Benutzung und den<br />

Abbau von Gerüsten („PiMUS“) für<br />

Gerüste notwen<strong>di</strong>g ist, welche nach<br />

dem 19.07.2005 errichtet wurden.<br />

Gerüste, welche vor <strong>di</strong>esem Datum<br />

aufgestellt wurden, brauchen auch<br />

keinen Teilplan (über deren Benutzung<br />

und deren Abbau) haben. Der<br />

Plan wird aller<strong>di</strong>ngs notwen<strong>di</strong>g,<br />

wenn <strong>di</strong>ese Gerüste wesentlich umgebaut<br />

werden: zur Unterscheidung<br />

zwischen der Fertigstellung und dem<br />

Umbau eines Gerüstes wird präzisiert,<br />

dass <strong>di</strong>e Weiterführung eines<br />

Gerüstes deren Spindelständer und<br />

Fußplatte am 19.07.2005 bereits an<br />

Ort und Stelle waren ohne PiMUS-<br />

Plan erfolgen kann, während der<br />

Anbau eines weiteren zusätzlichen<br />

Gerüstes und <strong>di</strong>e Änderung des<br />

typischen Aufstellungsschema nach<br />

dem genannten Datum der besagten<br />

Pflicht unterliegt. „omissis“<br />

In Bezug auf den Tagesordnungspunkt<br />

1 - 03.11.2005 - Durchführungsverordnung<br />

öffentliche<br />

Bauten - erstattet Dr. Flader einen<br />

Bericht, wonach mit 21.09.2005 eine<br />

Änderung der Durchführungsverordnung<br />

zu den öffentlichen Bauaufträgen<br />

des Landes Südtirol (DLH<br />

41/2001) in Kraft ist, welche eine<br />

Aufgabe des Sicherheitskoor<strong>di</strong>nators<br />

in der Ausführungsphase (AP) neu<br />

formuliert. Insbesondere hat er nun<br />

<strong>di</strong>e Maßnahmen zu treffen, <strong>di</strong>e erforderlich<br />

sind, damit ausschließlich<br />

befugte Personen <strong>di</strong>e Baustelle betreten,<br />

nach vorheriger Überprüfung der<br />

ordnungsgemäßen Eintragung der<br />

Arbeiter im Anwesenheitsregister;<br />

Fälle nachgewiesener Nichtbeachtung<br />

meldet er der Bauleitung, dem<br />

Auftraggeber, den Vorsorge- und<br />

Versicherungsanstalten und der<br />

Landesabteilung Arbeit zu melden<br />

(Artikel 7, Absatz 4, Buchstabe g).<br />

Die Bestimmung ist nach Auffassung<br />

der Abteilung Arbeit so zu verstehen,<br />

dass der Sicherheitskoor<strong>di</strong>nator AP<br />

auf den Baustellen <strong>di</strong>e unkontrollierte<br />

Präsenz von Unbekannten nicht ein-

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