Collegio Geometri - Collegio dei Geometri della provincia di Trento
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NOTIZIE<br />
NOTIZEN<br />
bezeichnet. Besondere Gerüste und<br />
<strong>di</strong>e anderen Absturzsicherungssysteme<br />
müssen von einer statischen<br />
Berechnung und einer technischen<br />
Ausführungszeichnung begleitet<br />
sein. Dachfanggerüste und ähnliche<br />
Absturzsicherungen müssen als<br />
Begleitdokumente mindestens <strong>di</strong>e<br />
Anweisungen zum Gebrauch und<br />
zur Wartung sowie zum Auf- und<br />
Abbau und einen Eignungsnachweis<br />
der Vorrichtung mit Angabe<br />
der technischen Normen, auf deren<br />
Grundlage sie hergestellt wurden,<br />
besitzen. Mit dem Gesetzentwurf<br />
zur Überarbeitung des Landesgesetzes<br />
Nr. 41/1988 soll in Zukunft<br />
<strong>di</strong>e Planung und Anbringung von<br />
Sicherungssystemen für <strong>di</strong>e spätere<br />
Instandhaltung der Gebäude noch<br />
während der Bauzeit verpflichtend<br />
vorgeschrieben werden.<br />
Die Verwendung von Baustahlmatten<br />
als Absturzsicherung/Seitenschutz ist<br />
nicht zulässig, sofern sie nicht eine<br />
bereits geeignete Absturzsicherung<br />
verstärken. Eine aus genagelten<br />
Brettern bestehende Absturzsicherung<br />
ist auch bei richtig berechneten<br />
Durchmessern und Abständen<br />
als ungeeignet zu betrachten,<br />
zumal <strong>di</strong>e Belastbarkeit und korrekte<br />
Instandhaltung (nach EN<br />
13374 oder anderen Grundsätzen<br />
der fachgerechten Ausführung)<br />
nicht belegt und gewährleistet<br />
werden kann.<br />
Brücken über <strong>di</strong>e Aushübe aus Holz<br />
sind zulässig, sofern sie mit gutem<br />
Material und fachgerecht erstellt<br />
(somit Seitengeländer und Fuß- bzw.<br />
Bordbrett haben), angemessen und<br />
geeignet sind sowie für <strong>di</strong>e ganze<br />
30<br />
PROSPETTIVE GEOMETRI<br />
9/2006<br />
Dauer der Arbeiten instand gehalten<br />
werden. Dr. Flader stellt unter<br />
Tagesordnungspunkt 1 - Rundschreiben<br />
über Absturzsicherung<br />
- <strong>di</strong>e Neufassung des Entwurfes eines<br />
Rundschreibens über <strong>di</strong>e Absturzsicherung<br />
vor. Dieses enthält unter<br />
Punkt 1 unter anderem Erläuterungen<br />
über den Vorrang der Gerüste bei der<br />
Absturzsicherung und den Hinweis<br />
auf den ab 19.07.2005 notwen<strong>di</strong>gen<br />
Plan für den Aufbau, <strong>di</strong>e Benutzung<br />
und den Abbau von Gerüsten<br />
(„PiMUS“), unter Punkt 2 Alternativen<br />
zum Fassadengerüst aus Metall<br />
(Seitengeländer, Auslegergerüste,<br />
Konsolengerüste, Holzgerüste), unter<br />
Punkt 3 Absturzsicherungen bei<br />
Umbauarbeiten und unter Punkt 4<br />
Einsatzbe<strong>di</strong>ngungen für das Sicherheitsgeschirr.<br />
– omissis –<br />
Ing. Sartori erhält Erläuterungen zum<br />
Punkt 2A, wonach Seitengeländer<br />
und/oder Parapette entweder nach<br />
den Vorgaben eines zeitgemäßen<br />
Arbeitsverfahrens – <strong>di</strong>e einer<br />
technischen Norm, wie z.B. der E-<br />
Norm oder der bundesdeutschen<br />
ZH-Norm zu entnehmen sind<br />
– oder aufgrund des Planes eines<br />
zugelassenen Technikers realisiert<br />
werden müssen.<br />
Im weiteren Verlauf der Diskussion<br />
wird geklärt, dass der Plan für den<br />
Aufbau, <strong>di</strong>e Benutzung und den<br />
Abbau von Gerüsten („PiMUS“) für<br />
Gerüste notwen<strong>di</strong>g ist, welche nach<br />
dem 19.07.2005 errichtet wurden.<br />
Gerüste, welche vor <strong>di</strong>esem Datum<br />
aufgestellt wurden, brauchen auch<br />
keinen Teilplan (über deren Benutzung<br />
und deren Abbau) haben. Der<br />
Plan wird aller<strong>di</strong>ngs notwen<strong>di</strong>g,<br />
wenn <strong>di</strong>ese Gerüste wesentlich umgebaut<br />
werden: zur Unterscheidung<br />
zwischen der Fertigstellung und dem<br />
Umbau eines Gerüstes wird präzisiert,<br />
dass <strong>di</strong>e Weiterführung eines<br />
Gerüstes deren Spindelständer und<br />
Fußplatte am 19.07.2005 bereits an<br />
Ort und Stelle waren ohne PiMUS-<br />
Plan erfolgen kann, während der<br />
Anbau eines weiteren zusätzlichen<br />
Gerüstes und <strong>di</strong>e Änderung des<br />
typischen Aufstellungsschema nach<br />
dem genannten Datum der besagten<br />
Pflicht unterliegt. „omissis“<br />
In Bezug auf den Tagesordnungspunkt<br />
1 - 03.11.2005 - Durchführungsverordnung<br />
öffentliche<br />
Bauten - erstattet Dr. Flader einen<br />
Bericht, wonach mit 21.09.2005 eine<br />
Änderung der Durchführungsverordnung<br />
zu den öffentlichen Bauaufträgen<br />
des Landes Südtirol (DLH<br />
41/2001) in Kraft ist, welche eine<br />
Aufgabe des Sicherheitskoor<strong>di</strong>nators<br />
in der Ausführungsphase (AP) neu<br />
formuliert. Insbesondere hat er nun<br />
<strong>di</strong>e Maßnahmen zu treffen, <strong>di</strong>e erforderlich<br />
sind, damit ausschließlich<br />
befugte Personen <strong>di</strong>e Baustelle betreten,<br />
nach vorheriger Überprüfung der<br />
ordnungsgemäßen Eintragung der<br />
Arbeiter im Anwesenheitsregister;<br />
Fälle nachgewiesener Nichtbeachtung<br />
meldet er der Bauleitung, dem<br />
Auftraggeber, den Vorsorge- und<br />
Versicherungsanstalten und der<br />
Landesabteilung Arbeit zu melden<br />
(Artikel 7, Absatz 4, Buchstabe g).<br />
Die Bestimmung ist nach Auffassung<br />
der Abteilung Arbeit so zu verstehen,<br />
dass der Sicherheitskoor<strong>di</strong>nator AP<br />
auf den Baustellen <strong>di</strong>e unkontrollierte<br />
Präsenz von Unbekannten nicht ein-