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Beschaffung aktuell 06.2022

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» MANAGEMENT Mehr Transparenz in der Lieferkette Digitalisiertes Vertrauen per Blockchain Den flächendeckenden Durchbruch hat die Blockchain-Technologie noch nicht geschafft. Im Einkauf könnte es im Zuge der Lieferkettengesetze sinnvolle Einsatzmöglichkeiten geben, die datenschutzrechtlich unbedenklich sind. „Erwartungen noch nicht erfüllt“, so könnte man derzeit den Stand der Dinge in Sachen Blockchain beschreiben. Nach der ersten Euphorie hat sich eine gewisse Ernüchterung breitgemacht und man ist noch auf der Suche nach der einen, ultimativen Einsatzmöglichkeit für die „Datensatzkette“. Die Kette, die Datensätze („Blocks“) mittels kryptographischer Verfahren miteinander verkettet, sollte Transaktionen und Bezahlvorgänge so schnell und sicher machen wie nie. Wo Papierkram, Formalien und unterschiedliche Systeme Prozesse verlangsamten, könnte die Blockchain den vollautomatischen Ablauf von Geschäften, Transporten und Warenverkehr über Grenzen und Bedenken hinweg ermöglichen. Grundsätzlich eröffnen Blockchain und die dahinter stehende Distributed-Ledger-Technologie die Möglichkeit, Beschaffungsprozesse zu automatisieren und transparenter zu gestalten. Doch momentan findet dies nur in Einzelfällen statt. „Sehr viele Unternehmen entwickeln aktuell Use-Cases und setzen diese dann als Proofof-Concept, kurz POC, mit einigen ausgewählten Handelspartnern um“, erläutert Dr. Ulrich Franke, Berater bei Cassini Consulting in Düsseldorf. „Um jedoch das volle Potenzial der neuen Technologie zu nutzen, bedarf es des Aufbaus von »Um das volle Potenzial der neuen Technologie zu nutzen, bedarf es des Aufbaus von ganzen Eco- Systemen [...].« Dr. Ulrich Franke Dr. Ulrich Franke, Berater bei Cassini Consulting in Düsseldorf. ganzen Eco-Systemen, also eines Verbundes von Unternehmen, die durch einen Orchestrator auf eine gemeinsame Wertschöpfung ausgerichtet werden.“ Wenn bei Handel, Transport und Verkehr jeder Schritt abgebildet sein soll, müssen sich möglichst viele Akteure beteiligen. „Es braucht ein digitales Betriebssystem, dem alle Beteiligten vertrauen“, schlussfolgert Blockchain-Experte Franke. Die Basistechnologie sei vorhanden, aber das Management in den Unternehmen habe noch nicht die organisatorischen und prozessualen Strukturen geschaffen. „Das wird die wesentliche strategische Aufgabe des Einkaufs in den nächsten Jahren sein“, so der Berater, Dr. Martin W. Viciano Gofferje, Rechtsanwalt und Digitalexperte im Berliner Büro der Kanzlei Gleiss Lutz. „denn hier liegen die großen Zeit-, Qualitäts- und Kostenpotenziale, die es vom Einkauf zu heben gilt.“ Sorgfalt nachweisen Ausgerechnet die neue Lieferkettengesetzgebung auf deutscher und europäischer Ebene könnte der Blockchain beim Sourcing zum Durchbruch verhelfen. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt 2023 in Kraft, das – schärfere – europäische Pendant ist aktuell in der Mache. Das LkSG verpflichtet Auftraggeber zu mehr Transparenz in der Lieferkette. Betroffene Unternehmen müssen entlang ihrer Supply Chain analysieren, wo ihre größten Risiken liegen, soziale und ökologische Mindeststandards zu verletzen, und entsprechende Gegenmaßnahmen treffen. Bei dem Nachweis der LkSG-Konformität könnte die „Blockkette“ helfen, weil sie mittels Distributed Ledger Technologie (DLT) alle Transaktionen und Vorgänge unveränderbar dokumentiert und dezen- 32 Beschaffung aktuell » 06 | 2022

So könnte die Blockchain eingesetzt werden Dr. Ulrich Franke gibt ein praktisches Beispiel, wie Blockchain und Smart Contract in einer B2B-Handelsbeziehung eingesetzt werden könnten: „Zwei Unternehmen einigen sich auf eine Transportfracht von 800 Euro für einen Container von A nach B. Diese Vereinbarung wird als Smart Contract in die Blockchain geschrieben und kann nur geändert werden, wenn beide Handelspartner dem digital zustimmen. Außerdem schreiben die Vertragspartner weitere Leistungsparameter als tral speichert – es entsteht eine überprüfbare Historie aller Aktionen in der Beschaffungskette. „Die Blockchain-Technologie ermöglicht einen schnellen, vertrauensvollen Informationsaustausch, auch über Unternehmensgrenzen hinweg, also eine End-to-End-Wertschöpfungsnetzwerktransparenz“, sagt Experte Franke. „Sie bietet quasi digitalisiertes Vertrauen.“ Das macht sich Seedtrace zunutze. Das Berliner Start-up will Nachhaltigkeit in Lieferketten etablieren, den Weg eines Produkts bis zu seinem Ursprung zeigen, Arbeitsbedingungen transparent machen. „Wir sind überzeugt, dass alle Akteure entlang der Lieferkette ‚Wenn-dann-Bedingung‘ mit in den Smart Contract, z. B. der Lkw soll am nächsten Tag um 12 Uhr am Zielort sein, für jede Minute Verspätung wird als Malus 1 Euro abgezogen. Die Lieferung kommt am nächsten Tag am Empfangsort an, das GPS-Gerät sendet die Ankunftszeit 12:17 Uhr. Nun werden die im Smart Contract hinterlegten ‚Wenn-dann-Bedingungen‘ ausgelöst. Von der vereinbarten Fracht werden automatisch 17 Euro Malus abgezogen und sofort die 783 Euro an den Frachtführer überwiesen.“ »Der Smart Contract ist kein Vertrag im Rechtssinne , sondern eine technische Lösung [...].« RA Dr. Martin W. Viciano Gofferje von ihrer Arbeit profitieren können und sollten“, sagt CEO Katharina Elisa Davids. Zusammen mit zwei Partnern dokumentieren die Berliner den Waren- und Finanzfluss im ghanaischen Kakaohandel mittels einer öffentlichen Blockchain, die jede Transaktion irreversibel abbildet. Das Ziel: Überprüfbar zu machen, ob beim Farmer in Ghana auch tatsächlich ein fairer Lohn ankommt. Diese Offenlegung kann zu Kollisionen mit dem Datenschutz führen. Das Unternehmen versichert, alle Kakaobauern hätten der Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten zugestimmt und man behandle selbst anonymisierte Daten als personenbezogen und somit besonders sensibel. Wer „Blockchain“ sagt, der muss auch „Smart Contracts“ sagen. Die schlauen Verträge sollen selbst für ihren Vollzug sorgen und somit Vertragsstreitigkeiten minimieren. „Der Smart Contract ist kein Vertrag im Rechtssinne, sondern eine technische Lösung, mittels derer bestimmte Vertragsinhalte automatisiert ausgeführt und durchgesetzt werden“, erläutert Dr. Martin W. Viciano Gofferje, Rechtsanwalt und Digitalexperte im Berliner Büro der Kanzlei Gleiss Lutz. Diese programmierten „Wenndann“-Verknüpfungen lösen automatisch und unabdingbar Rechtsfolgen aus, ohne dass es einer separaten Überprüfung bedarf. „Entscheidend ist, dass sowohl das zu prüfende Ereignis als auch die auszuführende Aktion digital sind“, sagt Jurist Viciano Gofferje und ergänzt: „Zugleich muss es eine Verknüpfung mit der analogen Welt geben, damit der Smart Contract von realem Nutzen ist.“ Zwar könnten solche Kontrakte etwa die Transaktionskosten bei Beschaffungsprozessen radikal senken (siehe Beispiel im Kasten). Doch ganz so einfach ist es nicht, denn die schlauen Verträge haben es in sich, zumindest juristisch gesehen. „Die beiden Ebenen – analoge Welt auf der einen Seite und digitale/technische Welt auf der anderen Seite – müssen aufeinander abgestimmt sein“, erklärt Viciano Gofferje. „In der analogen Welt sind viele vertragliche Fragen nicht binär, sondern erfordern eine normative Wertung im Einzelfall, die sich nicht immer ohne Weiteres technisch abbilden lässt.“ Und weitere juristische Fragestellungen sind noch ungelöst: Wie verhält es sich bei den programmierten Verträgen mit Rücktritt, Anfechtung, Nichtigkeit? Wie schlägt sich der Einsatz von Smart Contracts in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nieder? Und – natürlich: Wie schützt man Daten, die auf einer Vielzahl von Rechnern gespeichert und abgerufen werden? Beim Start-up Seedtrace ist nachzulesen, die Blockchain-Integration bei den Kakaobauern stehe im Einklang mit dem ghanaischen Datenschutzgesetz. Möglicherweise weist die EU-Datenschutz-Grundverordnung aber höhere Hürden auf. Anja Falkenstein, Rechtsanwältin, Karlsruhe Beschaffung aktuell » 06 | 2022 33

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