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Holsteiner Allgemeine 43 2022

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HOLSTEINER ALLGEMEINE |

HOLSTEINER ALLGEMEINE | NR. 43 | 26. OKTOBER 2022 | SEITE 12 Wer früher umzieht, hat mehr davon Junggebliebene Rentner und Pensionärinnen freuen sich, dass sie im Alter endlich Zeit für Sport und kulturelle Interessen haben. Aber mit den Jahren werden die Wege beschwerlicher, frühere Freundeskreise lösen sich auf und vor allem Alleinstehenden fällt es dann schwer, neue Kontakte zu knüpfen. Deshalb sollten sie lieber früher als später darüber nachdenken, in eine Seniorenresidenz umzuziehen. Dort treffen sie Gleichgesinnte für gemeinsame Aktivitäten, haben ein hauseigenes Kulturprogramm und Sportangebote von Boule über Nordic- Walking bis Schwimmen direkt vor der Tür. Vielfältige Freizeit-, Sportund Kulturangebote gibt es beispielsweise bei der gemeinnützigen Augustinum Gruppe, deren 23 Seniorenresidenzen in ganz Deutschland unter www. augustinum.de zu finden sind. (djd/jhf) SENIOREN AKTUELL Gesundheit - Mobilität - Alltagshilfen - Pflege Grippeschutz: Ab 60 Jahren besonders wichtig In den vergangenen beiden Jahren war die „echte“ Grippe kaum Thema in der Öffentlichkeit. Aber es gibt sie nach wie vor. Fachleute erwarten sogar, dass die Zahl der Grippeinfektionen in dieser Saison deutlich ansteigt. Australien, wo im Juni der Winter begann, erlebte bereits eine starke Grippewelle: ein mögliches Vorzeichen für die hiesige kalte Jahreszeit. Ein Grund kann die weitgehende Aufhebung von Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie sein, beispielsweise das Tragen einer Maske. Ohne diesen Schutz erhöht sich auch das Infektionsrisiko für Grippe. Die saisonale Grippeimpfung kann vor einer Infektion schützen und damit schwerwiegende Folgen verhindern. Eine echte Grippe ist eine ernsthafte Erkrankung: Herzinfarkt, Schlaganfall oder eine Lungenentzündung sind mögliche Komplikationen. Dies gilt besonders für Menschen ab 60 Jahren, deren Immunsystem altersbedingt schwächer arbeitet. Sie sind stärker als Jüngere gefährdet, einen schweren Verlauf zu erleiden. Außerdem dauert die Erholungsphase nach einer Erkrankung in vielen Fällen länger. Manchmal ist die Gesundheit dauerhaft geschwächt, darunter leidet Wertvolle digitale Hilfen im Alter Alleinlebende Senioren sind heute keine Seltenheit mehr. Allerdings lässt im Alter oft die Sehkraft nach, die Mobilität ist eingeschränkt und Vieles gerät in Vergessenheit. Eine echte Hilfe können altersgerechte, digitale Assistenzsysteme sein. Sie gleichen kleinere und größere Schwächen im Alter aus und lassen sich immer einfacher bedienen. Praktisch sind etwa Lampen, die sich von allein anschalten, oder eine Beleuchtung, die dem Tagesrhythmus folgt. Bequem ist es auch, wenn sich die Haustür per Fingerabdruck öffnet oder die Fenster mit einer Fernbedienung Das Leben unbeschwert genießen – die STIKO empfiehlt vor allem Menschen ab 60 Jahren die Grippeimpfung, um die Krankheit bzw. schwere Verläufe zu vermeiden. Foto: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH/Mike Kemp/gettyimages.com/akz-o die Lebensqualität. Für die Altersgruppe ab 60 Jahren wird die Grippeimpfung deshalb von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen. In jeder Saison treten veränderte Grippeviren auf. Wichtig ist es deshalb, den Grippeschutz jährlich zu erneuern. Der beste Zeitpunkt für eine Impfung ist von Oktober bis Mitte Dezember. Wer das geschlossen werden. Die Bodenpflege übernimmt der Saugroboter. Intelligente Fernseher und Kochfelder mit Abschaltautomatik sorgen für Komfort und Sicherheit. nicht schafft, darf sicher sein: Auch eine spätere Impfung bis ins Frühjahr hinein ist wichtig und sinnvoll, denn meist rollt die Grippewelle erst nach dem Jahreswechsel richtig los. Am besten melden sich Menschen ab 60 Jahren rechtzeitig in ihrer hausärztlichen Praxis, um einen Termin zu vereinbaren. Dort oder in der Apotheke wird man beraten, welche Grippeimpfung die druckmessgeräte, die direkt mit dem Arzt kommunizieren, sowie Tablettenspender mit Erinnerungsfunktion helfen dabei, den Gesundheitszustand bestmöglich zu erhalten. STIKO ab 60 Jahren empfiehlt. Die Grippeimpfung ist zudem wichtig für Personen mit Grunderkrankungen sowie Menschen in Pflegeheimen Bei der Grippeimpfung kann gleichzeitig der Impfschutz vor COVID-19 vervollständigt oder aufgefrischt werden. So kann man beiden schweren Erkrankungen vorbeugen und gut geschützt in den Winter gehen. (akz-o/jhf) Viele Senioren und deren Angehörige schätzen zudem smarte Armbanduhren, die den Aufenthaltsort übermitteln können. „Fast alle digitalen Geräte kommunizieren heute über das Internet“, sagt Jaqueline Arimond, LandFrauenGuide des Deutschen LandFrauenverbands. Einen Überblick zu Beratungsangeboten gibt es unter www.verbraucherzentrale.de. (txn) % Deutsches Rotes Kreuz Pflege zu Hause für Sie da 0800-44470 70 0 4121-26110 22 Flamweg 10 · Elmshorn - Anzeigensonderveröffentlichung - Zusatzverdienst im Ruhestand Es gibt verschiedene Gründe, warum Senioren im Ruhestand weiterarbeiten. Doch Achtung: Bevor ein Rentner eine Beschäftigung beginnt, sollte er oder sie sich über die gültigen Grenzen für Zusatzverdienste informieren. Denn wieviel ohne Auswirkungen auf den Rentenanspruch dazu verdient werden darf, hängt vom Lebensalter ab. Hierzu Petra Timm, Pressesprecherin beim Personaldienstleister Randstad: „Seit 2017 bietet das Flexi-Rentengesetz mehr Freiheit: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf unbegrenzt dazu verdienen, muss den Verdienst aber versteuern.“ Ein Rentner, der nach der Regelaltersgrenze arbeitet, ist von den Beiträgen zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung befreit. Entscheidet er sich jedoch dafür, auf freiwilliger Basis den Arbeitnehmeranteil an der Rentenversicherung zu zahlen, kann er seine Rente erhöhen. Und wer seine Regelaltersrente erst später in Anspruch nimmt, bekommt für jeden Monat, den er weiterarbeitet, einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Grenzen im Vorruhestand Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze kürzer tritt und in den Vorruhestand geht, ist in puncto Zusatzverdienst deutlich eingeschränkter. Arbeiten ist auch hier möglich, die Tätigkeit muss aber dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr sind anrechnungsfrei. In welchem Zeitraum des Jahres diese Summe eingenommen wird, spielt keine Rolle. Timm: „Verdient ein Vorruheständler mehr als 6.300 Euro jährlich, wird der darüberhinausgehende Betrag durch 12 geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.“ (txn) WIR MACHEN SIE MOBIL Verkauf Finanzierung Leasing REHA-ABTEILUNG 3-Räder l Scooter Als medizinischer Helfer für Senioren hat sich der Hausnotruf längst etabliert. Doch auch digitale Blutwww.holsteiner-allgemeine.de Langelohe 65 I 25337 Elmshorn I Tel. 04121-76463 I www.die-fahrradboerse.de Mo.-Fr.: 9.00-12.30 Uhr und 14.00 –18.30 Uhr I Sa.: 9.00-13.00 Uhr

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