Aufrufe
vor 5 Jahren

2018-01-21 Bayreuther Sonntagszeitung

  • Text
  • Bayreuth
  • Bayreuther
  • Januar
  • Sonntagszeitung
  • Vergangenen
  • Laut
  • Bamberg
  • Zentrum
  • Stadt
  • Millionen

2 21.

2 21. Januar 2018 Aktuell Bayreuther Sonntagszeitung Häufig stellt sich im Falle einer Trennung die Frage, ob noch eine steuerliche Zusammenveranlagung gewählt werden kann, wem eine Steuerrückerstattung zusteht, und wer bestehende Steuerschulden zu zahlen hat. Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung? Ehegatten können grundsätzlich zwischen der steuerlichen Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung wählen. Die steuerliche Zusammenveranlagung kann auch noch für das Jahr erfolgen, in dem sich die Ehegatten getrennt haben. Selbst wenn die Trennung bereits im Januar erfolgt ist, kann für das gesamte Jahr noch die Zusammenveranlagung gewählt werden. Handelt es sich bei der Zusammenveranlagung um die günstigere Steuerform und entspricht diese der früheren Handhabung, besteht auch noch für das Jahr der Trennung eine Verpflichtung, der Anzeige I hr Recht am Sonntag Trennung, Steuer und Unterhalt steuerlichen Zusammenveranlagung zuzustimmen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Familienrecht und sie besteht unabhängig von der steuerrechtlichen Wahlfreiheit. Der Ehegatte, der die Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung fordert, ist verpflichtet, schriftlich zu erklären, dass er dem anderen Ehegatten die ihm durch die steuerliche Zusammenveranlagung entstehenden Nachteile ausgleicht. Zahlt ein Ehegatte an den anderen Ehegatten Trennungsoder nachehelichen Unterhalt, kann und sollte er die Unterhaltszahlungen als Sonderausgabenabzug gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 EStG geltend machen. Man spricht in diesem Zusammenhang von begrenztem Realsplitting. Steuerrechtlich ist das begrenzte Realsplitting nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten, der den Unterhalt erhält, möglich. Bei dem (geschiedenen) Ehegatten, der den Unterhalt erhält, entstehen im Gegenzug in Höhe der Unterhaltszahlungen sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1a EStG. Auch im Zusammenhang mit dem begrenzten Realsplitting besteht eine Verpflichtung zur Zustimmung, sofern der den Unterhalt Zahlende erklärt, dem zustimmenden Partner eventuelle finanzielle Nachteile auszugleichen, die sich aus der Zustimmung ergeben. Grundsätzlich gilt, dass nach der Trennung die familienrechtlichen Verpflichtungen von den steuerlichen Wahlmöglichkeiten abweichen können. Verletzt ein Ehegatte eine derartige Verpflichtung, macht er sich schadensersatzpflichtig. Rechtsanwältin Jutta Spengler Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Medizinrecht Rathenaustraße 7 95444 Bayreuth Telefon 0921/75933-0 Telefax 0921/75933-50 Jutta.Spengler@lampert-graf.de www.lampert-graf.de 5a ALTBAYERISCHER Lohnsteuerhilfeverein e.V. Monika Matulle Albrecht-Dürer-Straße 53 95448 Bayreuth Telefon 0921/16123055 Mobil 0176/56867623 E-Mail: matulle@altbayerischer.de www.mmatulle.altbayerischer.de Steuerberatung ist Vertrauenssache Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung Vorabberechnung der vorauss. Steuererstattung • Steuererklärung • Steuerbescheid • Einspruch • Ganzjährige steuerliche Beratung • Steuerklassenwahl • Steuerliche Vorausplanung • Gestaltungsmöglichkeiten • Vertretung vor dem Finanzgericht • Finanz- und Lohnbuchhaltung • Bilanzierung/Gewinnermittlung • Erstellung von Steuererklärungen aller Art • Steuerrechtliche & Betriebswirtschaftlich Beratung • Existenzgründungsberatung • Beratung bei Schenkungen und Erbfolge Schulstraße 9 95444 Bayreuth jobs.wietasch.de Tel.: 0921 / 15 12 755 -0 Fax: 0921 / 15 12 755 -9 • Steuerfachangestellte • Steuerfachwirte • Bilanzbuchhalter (m/w) Wietasch + Partner Steuerberatungsgesellschaft info@peter-gemeinhardt.com www.peter-gemeinhardt.com Oberkonnersreuther Strasse 3 . 95448 Bayreuth . Tel. 0921 608006-0 info@wietasch.de . www.wietasch.de H ier hilft der Steuerberater Kompliziertes Steuerrecht fordert Unterstützung BAYREUTH. Wer arbeitet, muss Steuern zahlen. Steuerrecht ist kompliziert. Gut, dass es da Steuerberater gibt, die uns durch den Steuerdschungel führen. Dachverband der Steuerberater ist der Deutsche Steuerberaterverband e.V. in Berlin. Ihm gehören 16 regionale Steuerberaterverbände mit über 36.500 freiwilligen Mitgliedern an. Das Spektrum der Tätigkeiten, die Steuerberater ausüben, ist vielseitig und abwechslungsreich. Wir suchen Verstärkung! Im Detail sind die folgenden Aufgaben für einen Steuerberater vorgesehen: Beratung in Steuersachen Dies ist eine klassische Disziplin des Steuerberaters. Er berät seine Mandanten zu allen Themen der optimalen Steuergestaltung, erteilt Ratschläge bei Fragen zu privaten oder betrieblichen Rechtsverhältnissen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Außerdem kann er bei einem Rechtsformwechsel von Unternehmen Tipps geben. Weiterhin hält er Rücksprachen mit Behörden oder Dritten in abgaberechtlichen Angelegenheiten, prüft Steuerbescheide, nimmt an Betriebsprüfungen teil und informiert über Neuerungen oder Veränderungen im Steuerrecht. Bearbeitung von Steuerangelegenheiten Die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten umfasst vor allem die Erstellung von Steuerklärungen (Einkommenssteuererklärung, Körperschaftssteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen, Gewerbesteuererklärungen sowie Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen), Steueranmeldungen (Lohnsteuer-, Kapitalertragssteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldung) sowie verschiedene Antragsstellungen (Kindergeld, Eigenheimzulage und Investitionszulage). Aufstellung von Bilanzen Hierzu zählen im Einzelnen die Buchführung (Einrichtung der Buchführung, Erstellung eines Kontenplans, Buchführung selbst, kontieren der Belege) sowie die Erstellung von Abschlüssen (Einnahmen- Überschussrechnung, Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss, Zwischenabschluss, Auseinandersetzungsbilanz, Liquidationsbilanz und Erläuterungsberichte). Lohnbuchhaltung Diese Disziplin des Steuerberaters besteht zum einen aus der Einrichtung der Lohnbuchführung. Hierzu gehören die Sammlung, Aufstellung und Eingabe der Arbeitnehmerdaten sowie die Erarbeitung und Eingabe der Mandantenstammdaten. Zum anderen übernimmt der Steuerberater auch die Lohnbuchführung. Dazu zählen vor allem die Zusammenstellung und die Aufbereitung der unterschiedlichen Lohnabrechnungsdaten. Auf Wunsch kann der Steuerberater mit weiteren Tätigkeiten aus dem Bereich der Lohnund Gehaltsabrechnung sowie dem Personalwesen beauftragt werden. Vertretung in Steuerstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten Der Steuerberater kann dazu berechtigt werden, bestimmte Anträge bei den Finanzämtern zu stellen (Anpassung der Steuervorauszahlung, Fristverlängerungen, Stundung von Steuerschulden, Erstattung entrichteter Steuerschulden, Aufhebung einer Steueranmeldung, Erlass von Steuerschulden, Aufhebung bzw. Änderung eines Steuerbescheids und Erstattung ausländischer Quellensteuer). Er setzt auch die Rechte seiner Mandanten vor den Finanzämtern oder den Finanzgerichten durch. Hilfestellung im Insolvenzwesen Neben der betriebswirtschaftlichen Beratung im Vorfeld, kann der Steuerberater die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens prüfen und entsprechende Sanierungspläne erstellen. Er setzt sich mit den Vor- und Nachteilen des außergerichtlichen Vergleichs auseinander, kann Sachverständigengutachten sowie Insolvenzpläne erstellen und ist auch in der Lage diese zu prüfen. Weiterhin gehören zu seinen Dienstleistungen die Insolvenzberatung, die Insolvenzverwaltung und die Liquidation. www.beruf-steuerberater.de

Bayreuther Sonntagszeitung Aktuell 21. Januar 2018 3 Selbst FDP erwägt Zustimmung Haushalt 2018 wird am Mittwoch in den Stadtrat eingebracht – Gewerbesteuer-Hebesatz soll von 390 auf 370 Punkte sinken BAYREUTH. Die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Bayreuth sind 2017 auf einen neuen, absoluten Rekordwert von 109 Millionen Euro gestiegen. Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe sieht deshalb, wie sie in ihrer Jahres-Pressekonferenz erklärte, die Möglichkeit, im Rahmen der kommenden Haushaltsberatung den Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 auf 370 Punkte zu senken. Einer der größten Kritiker Merk- Erbes in den vergangenen Jahren, der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses und FDP-Bundestagsabgeordnete Thomas Hacker, deutete daher im Gespräch mit der Bayreuther Sonntagszeitung an, dass die FDP-Stadtratsfraktion erstmals seit einigen Jahren heuer wieder eine Zustimmung zum Hauhalt erwäge. Merk-Erbe will ihren Hauhaltsentwurf für 2018, der keine Netto-Neuverschuldung aufweist, am kommenden Mittwoch, 24. Januar, in den Stadtrat einbringen. Thomas Hacker machte gegenüber unserer Zeitung deutlich, dass seiner Meinung nach schon in den Vorjahren eine Beibehaltung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 390 Punkten, der im Zuge der Wirtschaftskrise 2010 beschlossen worden war, kontraproduktiv gewesen sei. Der Hebesatz war zwischenzeitlich 2016 bereits einmal wieder abgesenkt, dann aber, auch wegen Kritik der Rechtsaufsicht, wieder angehoben worden. „Es ist gut, dass die Oberbürgermeisterin jetzt auf unsere Linie einschwenkt“, so Thomas Hacker. Mit 109 Millionen Euro seien die Gewerbesteuereinnahmen im vergangenen Jahr gegenüber dem ohnehin schon guten Jahr 2016 um 30 Millionen Euro gestiegen. Die Senkung des Gewerbesteuer-Hebesatzes wird neben einem gemeinsamen Antrag von Thomas Hacker und Iris Jahn, der Fraktionsvorsitzenden des Jungen Bayreuth, außerdem von der CSU in einem separaten Antrag unterstützt. „Nachdem eine weiterhin stabile Konjunktur prognostiziert wird, eröffnen sich Spielräume für eine Steuerentlastung, ohne die Haushaltslage der Stadt zu gefährden. Die CSU spricht sich dafür aus, diese Spielräume zu nutzen“, schreibt dazu Antragssteller Altoberbürgermeister Dr. Michael Hohl. Auch hat der Hauptausschuss dem Stadtrat bereits mit großer Mehrheit die Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes empfohlen. In den vergangenen sechs Jahren sind die Gewerbesteuereinnahmen laut Thomas Hacker kumuliert etwa doppelt so hoch gewesen als in den sechs Jahren zuvor. Dies sei zum allergrößten Teil auf die all- gemeine wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen. Der Rückgang der Gewerbesteuerzahlungen der zum großen Teil aus Bayreuth abziehenden Firma BAT gehe nicht so schnell wie befürchtet und andere Firmen zahlten mehr als eigentlich erwartet. Für den diesjährigen Haushalt werden die Gewerbesteuereinnahmen vorsichtiger kalkuliert. Außergewöhnlich hohe Gewerbesteuerzahlungen in einem Jahr brächten auch das Problem, dass nach den Mechanismen des kommunalen Finanzausgleiches zwei Jahre später beispielsweise mit niedrigeren Schlüsselzuweisungen und einer höheren Zahlung für die Bezirksumlage zu rechnen ist. „Die Auswirkungen sind aber auch nicht mehr so schlimm, da der Freistaat Bayern die Finanzmasse für den kommunalen Finanzausgleich deutlich erhöht hat“, so Thomas Hacker. Die Schulden der Stadt Bayreuth sanken nach den Worten der Oberbürgermeisterin seit 2012 von 122,9 auf 108 Millionen Euro. Daneben hält die Stadt 102 Millionen Euro an Liquidität vor. Dies sind hauptsächlich Kreditermächtigungen aus den vergangenen Jahren. „Es wurden einfach zu viele Investitionsmaßnahmen in die Haushalte der vergangenen Jahre aufgenommen. Die Bauverwaltung war personell gar nicht in der Lage, dies alles zeitgerecht umzusetzen. Ich mache da der Verwaltung gar nicht den Vorwurf, der Stadtrat und vor allem die Oberbürgermeisterin hatten das einfach nicht so im Griff, wie es sein sollte“. Die 102 Millionen Euro Liquidität muss die Stadt vorhalten. Für die Geldanlage gibt es keine Zinsen, erklärt Thomas Hacker, im Gegenteil, es kann nur gegen „Verwahrentgelt“ genannte Minus-Zinsen von 0,4 Prozent zwischengelagert werden. Die hohe vorzuhaltende Liquidität sei auch ein Grund dafür, dass sich die städtische Finanzsituation der Rechtsaufsicht gegenüber etwas schwierig darstellt und die Stadt zur Haushaltskonsolidierung aufgefordert wurde. Sehr positiv sei in dieser Situation, dass der Stadtrat im vergangenen Herbst auf maßgebliche Initiative der Fraktion FDP/Junges Bayreuth eine Begrenzung der „Bauinvestitionen im engeren Sinn“ für die kommenden Haushalte auf 25 Millionen Euro beschlossen habe. „Dies ist der richtige Weg, um die hohe Liquidität auf ein vernünftiges Maß abzubauen“, so der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses. Statt genehmigte Kredite aufzunehmen, müsse die Verschuldung weiter abgebaut werden. OB Merk-Erbe wies darauf hin, dass die Stadt durch die Rechtsaufsicht zur Haushaltskonsolidierung aufgefordert sei. Dies müssten die Fraktionen bei ihren Wünschen berücksichtigen. rs Das Handwerk legt weiter zu Schwerpunkte: Digitalisierung und Sicherung des Fachkräftebedarfs BAYREUTH. Zum Jahrespressegespräch 2018 informierte die Handwerkskammer für Oberfranken (HWK- Oberfranken) über aktuelle Tendenzen und Perspektiven rund ums Handwerk in der Region. Zu den insgesamt optimistischen Prognosen für 2018 fanden die Referenten auch mahnende Worte hinsichtlich der Meisterausbildung in Deutschland. Insgesamt finden in oberfränkischen Handwerksbetrieben 75.000 Menschen Arbeit. 39 neue Betriebe sind im vergangenen Jahr dazu gekommen. Zukunftspreis Im Bereich Innovation und Zukunftskonzepte beschreitet die HWK in diesem Jahr neue Wege. Neben dem bereits etablierten Designpreis, wird erstmals ein Zukunftspreis ausgelobt, der innovative Ideen in den Bereichen Technik, Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Fachkräftesicherung prämiert. Anträge können, sowohl als Initiativbewerbungen als auch Nominie- V. l.: Die HWK-Geschäftsführer Bernd Sauer und Rainer Beck, HWK-Präsident Thomas Zimmer, Hauptgeschäftsführer Thomas Koller sowie die Vizepräsidenten Karl-Peter Wittig und Matthias Graßmann. Foto: Dörfler rungen, bis zum 30. April 2018 eingereicht werden; die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der Coburger Designtage am 30. Mai 2018. Der Präsident der HWK- Oberfranken, Thomas Zimmer, zog eine rundum positive Bilanz aus 2017: „Das oberfränkische Handwerk legt zu. Insbesondere die deutlich steigenden Lehrlingszahlen freuen uns sehr.“ Für 2018 bleiben die Zahlen stabil oder steigen gemäß der HWK-Prognose sogar, beispielsweise in der Beschäftigung oder im Nettoumsatz. Sowohl Thomas Zimmer als auch der Hauptgeschäftsführer der HWK Oberfranken, Thomas Koller, riefen den Wert des Meisterbriefs in Erinnerung: Auch wenn der Fachkräftebedarf akut ist, gehe Qualität der Ausbildung vor Quantität allzu schneller Abschlüsse. Handwerksmeister müssen neben praktischer Expertise auch kaufmännische und unternehmerische Kompetenzen beweisen und Mitarbeiter führen. Somit sollte der Meisterbrief auch als Qualifikation für weiterführende Studiengänge im dualen Ausbildungssystem akkreditiert werden. ts Seminar „Rund ums Erbrecht“ Die zehn größten Fehler im Testament vermeiden Der Münchner Erbrechtsexperte Dr. Uwe B. Sachse referiert am Freitag, 2. Februar 2018, von 18.00 bis 20.00 Uhr im Seminarhaus am Neuen Schloss (Ludwigstraße 12 | 95444 Bayreuth) zu diesem Thema ̶ Eintritt frei. Anmeldung erbeten an erbrecht@condrobs.de 16 Wohnungen in Massivholz-Bauweise Optimiertes Raumklima z.B. durch Lehm-Innenputz Elektrosmogreduktion, gesunde Baustoffe Tiefgarage und Aufzug ASPIRIN PLUS C* 20 Brausetabletten ACC akut 600 mg Hustenlöser* 20 Brausetabletten Otriven 0,1 % o. Kons. DSS* 10 ml € 6,20 40% € 2,55 40% Das SPARezept im Januar € 7,20 39% ***Abgabe erfolgt nur in handelsüblichen Mengen. VIGANTOL 1000 I.E. Vitamin D3 Tabletten* 100 Tabletten 50 Hartkapseln Esberitox COMPACT* 20 Tabletten Curazink 15 mg Hartkapseln* € 11,40 36% € 4,70 € 5,99 39% 40% Dobendan Direkt Flurbiprofen 8,75 mg* 24 Lutschtabletten € 6,10 41% Gültig bis 31.01.2018

Bayreuther Sonntagszeitung

Bayreuth aktuell

Creußen Journal

Eckersdorf Mitteilungsblatt

Bindlacher Nachrichten

© 2020 |Impressum|Datenschutz| made with ♥ by Yumpu.com