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2018-04-01 Bayreuther Sonntagszeitung

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2 1. April

2 1. April 2018 Aktuell Bayreuther Sonntagszeitung I hr Recht am Sonntag Das Sorgerecht nach Trennung und Scheidung Anzeige Für die Zeit nach Trennung und Scheidung müssen die Eltern neben dem Umgang weitere Fragen klären, die für das Kind von Bedeutung sind. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Michael Schädlich, Kanzlei F.E.L.S, informiert über diese für alle Beteiligten rechtlich neue Situation. Das Sorgerecht Wenn die Eltern verheiratet waren oder eine gemeinsame Sorgeerklärung für ihr Kind abgegeben haben oder wenn ein Gericht ihnen auf Antrag die elterliche Sorge gemeinsam übertragen hat, üben sie auch nach der Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam aus. Das Gesetz unterscheidet dabei drei Bereiche von Entscheidungen: 1. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens. 2. Entscheidungen in Angelegenheit der tatsächlichen Betreuung. 3. Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens trifft der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung entscheidet der umgangsberechtigte Elternteil, so lange sich das Kind bei ihm aufhält. Hierzu zählen zum Beispiel die Art der Ernährung, die Freizeitgestaltung oder Schlafenszeiten. Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung müssen von den Eltern gemeinsam getroffen werden. Hierbei handelt es sich um Angelegenheiten, die nicht häufig vorkommen und deren Entscheidung nur schwer wieder zu ändern ist. Dazu gehören der Aufenthalt des Kindes, die religiöse Erziehung (Bestimmung des Religionsbekenntnisses), Gesundheitsfürsorge (z. B. Operationen), Ausbildung (z. B. Wahl der Schulart und Schule) sowie Entscheidungen über das Vermögen des Kindes. Sollten die Eltern keine Einigkeit in diesen Dingen herbeiführen können, ist eine Klärung beim Familiengericht herbeizuführen. Das Umgangsrecht Das Umgangsrecht geht von dem Grundsatz aus, dass der Umgang mit beiden Eltern zum Wohl des Kindes gehört. Das Kind hat einen eigenen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen. Aus Gründen des Kindeswohls kann der umgangsberechtigte Elternteil auch nicht auf die Ausübung dieses Rechts verzichten. Im Interesse des Kindes ist er zum Umgang verpflichtet. Damit Eltern und Kind ihr Recht auf Umgang ungehindert ausüben können, haben beide Eltern alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Diese Verpflichtung soll verhindern, dass das Kind gegen den jeweils abwesenden Elternteil so negativ beeinflusst wird, dass die Beziehung belastet wird. Diese Regel gilt wechselseitig für beide Eltern. Der Auskunftsanspruch Beide Elternteile sind verpflichtet, sich gegenseitig über alle Umstände, die für das Befinden und die Entwicklung des Kindes wesentlich sind, zu informieren. Der Auskunftsanspruch besteht unabhängig von Umgangsrecht und der bestehenden Sorgerechtsform. Auskünfte können über die schulische und berufliche Laufbahn des Kindes (z. B. Kopien der Zeugnisse), die Lebenssituation und Interessen des Kindes, sowie über den Gesundheitszustand verlangt werden, z. B. auch über Erkrankungen des Kindes während des Umgangs. Bestehen keine Umgangskontakte, kann auch die Überlassung von Fotos verlangt werden. Der die Auskunft verlangende Elternteil muss ein berechtigtes Interesse an der Information haben. Dies ist dann gegeben, wenn er keine andere Möglichkeit hat, sich die gewünschte Information zu beschaffen, z. B. durch eigene Erkundigungen bei Dritten, über die Schule, beim Kinderarzt oder weil das Kind wegen seines Alters nicht selbst Auskunft geben kann. Der Unterhalt Ausbleibende oder zu geringe Unterhaltszahlungen berechtigen den betreuenden Elternteil nicht dazu, den Umgang des Kindes mit dem umgangsberechtigten Elternteil einzuschränken oder auszuschließen. Dies gilt selbst dann, wenn der Unterhaltspflichtige seine Unterhaltszahlungen trotz Leistungsfähigkeit verringert oder einstellt. Da das Umgangsrecht zu allererst ein Recht des Kindes ist, käme eine Verknüpfung von Unterhaltszahlungen und Umgang einer Bestrafung des Kindes gleich. Ebenso wenig ist der Unterhaltspflichtige berechtigt, seine Unterhaltszahlungen von der Einhaltung der vereinbarten Umgangskontakte abhängig zu machen. Vielen Eltern gelingt es trotz guten Willens nicht, allein zu einer einvernehmlichen Regelung dieser neuen Problemstellungen zu kommen. Michael Schädlich Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht F.E.L.S Rechtsanwälte Bayreuth GbR Löhestraße 11 95444 Bayreuth Tel.: +49 921 7566-290 Fax: +49 921 7566-120 Mail: ra.schaedlich@fe-ls.de In solchen Fällen ist eine Entspannung der schwierigen Situation durch Einschaltung eines spezialisierten Familienrechtsanwalts empfehlenswert. Ostern: höchstes Fest der Christen Gedanken von Regionalbischöfin Dorothea Greiner und Erzbischof Ludwig Schick BAYREUTH. Die Karwoche, der Höhepunkt der Fastenzeit, liegt hinter uns, heute feiern Christen das Osterfest, das höchste Fest der Kirche. Der Ostersonntag fällt auf den ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond im Frühling, die meisten beweglichen Gedenk- und Feiertage des Kirchenjahres hängen vom Datum des Ostersonntags ab. Für unsere Leserinnen und Leser haben Regionalbischöfin Dr. Dorothea Greiner und Erzbischof Dr. Ludwig Schick folgende Osterbotschaft: Die Liebe siegt Sieger müssen stark sein. Deswegen ähneln manche Christusfiguren in unseren oberfränkischen Markgrafenkirchen auf den ersten Blick dem Ideal des starken Mannes. Heute würde man sagen: er schaut aus wie ein durchtrainierter Bodybuilder. Ein starker Feind braucht einen noch stärkeren Überwinder, so wie es Johann Ludwig Konrad Allendorf im Lied „Jesus ist kommen“ beschreibt: „Jesus ist kommen, der starke Erlöser, bricht dem gewappneten Starken ins Haus, sprenget des Feindes befestigte Schlösser, führt die Gefangenen siegend heraus.“ Das Böse besiegt er – und den Tod. Die Bildwelt und Sprache des Krieges in diesem Lied mag uns fremd sein. Doch es gibt einen geistlichen Kampf, was in unserer Welt siegt: der Egoismus des „me first“ im Regionalbischöfin Dr. Dorothea Greiner Gleichschritt mit Trumps „America first“. Oder siegt das „we“, siegt die Gemeinschaft, siegt die Liebe, zu der Christus erlöst? Schauen wir noch einmal in unsere Kirchen. Die Fürsten und Ritter, die dort ihre Grabmäler errichten ließen und ihre Wappen mit den starken Symboltieren Löwe, Bär oder Einhorn zierten, stellten sich in ihren Rüstungen gerne als die Starken dar. Der auferstandene Jesus aber ist fast in allen Kirchen nackt, nur mit seinem weißen Leichentuch notdürftig bedeckt; in Joditz auf dem Kanzeldeckel verhüllt das Tuch nicht einmal den Rücken samt dessen Verlängerung. Er wirkt muskulös und stark, doch er trägt die Nägelmale und die Wunde des Lanzenstichs. Erzbischof Dr. Ludwig Schick Fotos: red Das finde ich so beeindruckend an unserem Glauben, dass wir einen Herrn verehren, der unterlegen ist, der schwach war, der weinte im Garten Gethsemane und der schrie am Kreuz. Und genau den verehren wir als Sieger, denn er hat selbst im Tod am Kreuz den Weg der Liebe nicht verlassen. Er hat nicht zurückgeschlagen. Er hat selbst für die, die ihn verspotteten und folterten am Kreuz gebetet: „Vater vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.“ Diesen Liebenden, den hat der himmlische Vater auferweckt. Diese Einheit von schwach sein, lieben und siegen, die ist faszinierend an unserem Glauben. Wer liebt, mag manchmal schwach scheinen, weil markige Sprüche fehlen und das Hau-drauf-Gebaren auch. Aber am Ende unseres Lebens wird alles unwichtig sein – bis auf die Liebe, die wir empfangen haben und gegeben haben. Der auferstandene Jesus war und ist der größte Liebende und darin unser Erlöser. Er ist unser Herr und von ihm lassen wir uns leiten. Dass er siegt mit seiner Liebe – in unserem Leben und überraschend auch immer wieder in dieser Welt, das ist unsere österliche Hoffnung. Ich wünsche ein gesegnetes Osterfest. Dr. Dorothea Greiner Regionalbischöfin Auferstehung – ein unglaubliches Ereignis? Ostern: Das wichtigste Fest der Christenheit! Aber selbst treue Christinnen und Christen fremdeln mit diesem Fest, weil sie Inhalt und Bedeutung der Auferstehung nicht begreifen. Das ist verständlich. Sie befinden sich damit in guter Gesellschaft; auch die Apostel und Jünger begriffen die Auferstehung erst nach und nach, zum Beispiel die beiden Jünger auf dem Weg nach Emmaus (vgl. Lk 24,36-49). Vielleicht haben wir das Ereignis der Auferstehung Christi auch selbst unverständlich gemacht? In Liedern und Hymnen, durch Darstellungen in der Volksfrömmigkeit, durch Gemälde und Skulpturen wurde die Auferstehung Christi zum „unglaublichen Ereignis“ hochstilisiert: Ein Verstorbener, den man ins Grab gelegt hatte, das mit einem Stein verschlossen und von Soldaten bewacht wurde, ist auferstanden. Die Auferstehung Christi wurde zudem als das größte Wunder der Bibel und im ganzen Christentum bezeichnet, größer als die Brotvermehrung für 5000 Menschen, die Erweckung des Lazarus, die Heilung des Blindgeborenen etc. Die Auferstehung Christi – ein unglaubliches Ereignis, damit man daran glaubt! Aber wenn man etwas zu etwas Unglaublichem macht, dann besteht immer die Gefahr, dass das Unglaubliche bald un-glaublich wird, im Sinn von „daran kann man doch nicht glauben“. Die Auferstehung Christi ist ein historisches Ereignis, das zum Glauben führen will, der die Welt erneuert. Ostern ist Auferstehung des neuen Menschen für das neue Leben der Freude und des Friedens. Der christliche Glaube ist Lebenshaltung und Lebensführung, die das ganze Leben und alle Lebensbereiche bestimmen. Das neue Leben ist ein Leben des hoffnungsvollen Einsatzes für eine Gesellschaft, in der die Zehn Gebote, das Hauptgebot der Gottes- und Nächstenliebe sowie die Goldene Regel – „Was du willst, das man dir tut, das tue auch den anderen“ – das Miteinander bestimmen. Daraus entstehen Einsatz für Menschenwürde und Menschenrechte, für Achtung und Respekt, für Solidarität und Wohlwollen, für Gerechtigkeit, Friede und die Bewahrung der Schöpfung. Die Auferstehung Christi geschah lautlos und unbemerkt. Die Evangelisten berichten, dass der Auferstandene den Aposteln und den Jüngern erschien und mit ihnen sprach, aß und trank. Weil sie den Auferstandenen sahen, glaubten sie an die Auferstehung. Ostern – Auferstehung – ist nicht ein unglaubliches Ereignis, sondern ein Geschehen, das den Glauben herausfordert als Lebenshaltung und Lebensführung. Wer so Ostern versteht und feiert, der erkennt, dass Auferstehung etwas mit unserem Leben und unserer Zukunft zu tun hat. Er spürt, dass es um das eigene Leben geht und um das der Mitmenschen, der Gesellschaft und der Schöpfung. Wer Ostern als Auferstehen zum neuen Leben begreift, freundet sich mit diesem unglaublichen Fest (auch wieder) an und feiert es gern, weil es Leben und Zukunft schenkt. Gesegnete frohe Ostern. Dr. Ludwig Schick Erzbischof von Bamberg

Bayreuther Sonntagszeitung Aktuell 1. April 2018 3 Elf Tage lang China erlebt Zehn Gymnasiasten des GMG auf Schüleraustausch in Guangzhou Diese Woche: Gamberoni alla Brace con Spinaci e Pane al´Aglio Auf Holzkohle gegrillte Riesengarnelen auf Spinatsalat und Knoblauchbrot Porchetta Ripiena con Aglio e Finocchi Porchetta gefüllt mit Knoblauch, Fenchel und frischen Kräutern mit Mini-Butterkartoffeln Millefoglie con Ananas e Mango Blätterteig-Lasagne mit Ananas und Mango Pizza Ria, Spinnereistr. 7 95445 Bayreuth • 0921/1510055 Das Freiwilligen Zentrum sucht dringend Ehrenamtliche für: Mithilfe im Sozialcafe „Cafe Klatsch“ Aufgaben: Unterstützung der Menschen mit Behinderung beim Führen des Cafes (Gespräche etc.) Zeitaufwand: DI bis FR, zeitlich flexibel einteilbar Interesse? Einfach zu den Öffnungszeiten vorbei kommen Schloßberglein 4, Bayreuth, 0921 514116 MI + DO 12 – 18 Uhr, FR 10 – 13 Uhr www.freiwilligen-zentrum-bayreuth.de Tageskarte Therme inkl. Sauna & Fitnessmassage (2o Min.) Reservierung unter Tel. 0921 79240-0 € 21,50 Erlebe die 4 Elemente! Die zehn Schülerinnen und Schüler des Graf-Münster-Gymnasiums nahmen am Unterricht ihrer Gastgeber von der Huamei International School in der drittgrößten chinesischen Stadt Guangzhou teil. Fotos: red BAYREUTH. Das Graf-Münster-Gymnasium (GMG) Bayreuth hat wieder einen Schüleraustausch mit China. Vom 17. bis 27. März machten sich Oberstudienrätin Petra Bauer und Oberstudienrat Thomas Bauske gemeinsam mit zehn Schülerinnen und Schülern auf den Weg nach Guangzhou, nachdem Anfang 2017 bereits eine Delegation von der Huamei International School das GMG besucht hatte. Die Partnerschule des GMG in Guangzhou zählt fast 4.000 Schülerinnen und Schüler in allen möglichen Altersstufen, erklärte Thomas Bauske im Gespräch mit der Bayreuther Sonntagszeitung. Nach einer 27-stündigen Anreise erwartete die Bayreuther Jugendlichen ein abwechslungsreiches Programm: Neben einem Besuch der Universitäten beeindruckten vor allem der Canton Tower, der zweithöchster Turm der Welt, und die tropische Fauna und Flora. Aufgrund großer Unterschiede und anderer Gewohnheiten stellte das Essen die Gruppe vor die größte Herausforderung: Geflügel und Schlangen im Restaurant vor der Tür auszusuchen, damit sie später auf Tisch und Teller landen, ist bei uns nur bei Fischen üblich. Thomas Bauske zeigte sich auch vom hohen technischen Standard in der Schule und im allgemeinen Leben beeindruckt. Allgemein herrschen im öffentlichen Leben sehr hohe Sicherheitsvorkehrungen. „In kein öffentliches Gebäude kommt man ohne Ausweis und vor jeder Fahrt in der Metro wurde das Handgepäck gescannt“, so der Oberstudienrat. Außerdem wird kaum noch mit Bargeld bezahlt. Allerdings merkte man an Umständen wie der Sperrung von Google und Facebook auch, dass man sich in China in einer Diktatur befindet. Einblicke ergaben sich nicht nur in die andere Kultur und die andere Stadt, sondern auch in das Internatsleben und am Wochenende in das chinesische Familienleben. Guangzhou, die drittgrößte Stadt Chinas, enttäuschte die Gruppe nicht und viele haben den Entschluss gefasst, wieder nach China zu reisen. Zunächst einmal folgt jetzt jedoch Ende Juni ein Gegenbe- Der Canton Tower in Guangzhou, der zweitgrößte Turm der Welt. Die Delegation des GMG erhielt auch einen Einblick in die Kultur und das Alltagsleben in China. such der chinesischen Schülerinnen und Schüler am GMG. rs 14. April 2018 I Samstag DIE LANGE SAUNANACHT Alle Bereiche bis 1 Uhr nachts geöffnet. Ab 18 Uhr textilfreies Baden. 95448 Bayreuth | Kurpromenade 5 www.lohengrin-therme.de Nicht als Gutschein und nur gegen Barzahlung. Keine weitere Ermäßigung möglich. Sommer 2018 Mallorca, Playa de Muro Zafiro Bahia ööööä 1 Woche im Appartement, Halbpension, Flug pro Person ab € 740,- Kinderpreis (2 bis 14 Jahre) ab € 352 Rail & Fly inklusive Beratung & Buchung bei Ihren ITS-Reisespezialisten: DERPART Reisebüro Bayreuth Opernstraße 22 • 95444 Bayreuth 0921 885-0 • bayreuth@derpart.com www.derpart.com/bayreuth Tagesaktuelle Preise mit limitierter Verfügbarkeit. Zwischenverkauf, Druckfehler und Preisänderungen vorbehalten. Stand März 2018. ITS Reisen, eine Marke der DER Touristik Deutschland GmbH, 51170 Köln. AN2288/18 April 2018: Wir werden 60 Wir bedanken uns bei all unseren Kunden für Ihre jahrzehntlange Treue 60 Jahre 1958-2018 2018 Viele neue Attraktionen, Viele neue Attraktionen, Künstler und Events! Internet: www.lenkeit-dach.de Tradition und Moderne - bodenständiges Handwerk und „High Tech“ an Dach und Fassade Ihr Solarfachmann auch für das Verlegen neuer Terrassen- u. Balkonbeläge, Einbau von Wohnraumdachfenster, kostensparender Wärmedämmung u. Fassadenbekleidung (kein Styropor!). - Energieberater und TÜV-geprüft Photovoltaik-Sachkundig - Freizeit-Land Geiselwind Wiesentheider Straße 25 96160 Geiselwind 0 95 56 / 92 11 - 92 info@freizeit-land.de www.freizeit-land.de

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