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2019-01-13 Bayreuther Sonntagszeitung

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Bayreuth. Wir wünschen allen Lesern ein gesundes neues Jahr! Die erste Ausgabe der Bayreuther Sonntagszeitung für 2019 steht zum Lesen bereit. Diese Woche u. a. mit den Themen: die jungen Gardetänzerinnen von Bayreuth, einem Portrait des medi Bayreuth Physios Kevin Schneider, dem Rechtstipp zum Thema "digitaler Nachlass", dem Gesundheitstipp "Naturheilkunde und Komplementärmedizin", sowie die den neuesten Verbraucherinformationen in und um Bayreuth. Wir wünschen allen Lesern einen schönen Sonntag!

6 13.

6 13. Januar 2019 Boulevard Bayreuther Sonntagszeitung Gedanken zur Woche Reflektionen über die Segenswünsche für das neue Jahr – von Pfarrer Martin Gundermann, Stadtkirche Bayreuth In den vergangenen Wochen hatte der Segen Hochkonjunktur. Gesegnete Weihnachten haben wir uns gewünscht und ein gesegnetes neues Jahr. Grüße mit verschiedenen Segenswünschen kamen bei uns an durch Postkarten oder „soziale Medien“. „A guts´ Neues“ war ein oft gehörter Satz! Nun hat uns der Alltag wieder – und es hat sich ausgesegnet! Der Umgangston wird rauer und schnell kommt uns auch einmal ein Fluch über die Lippen. Eben habe ich meinem Nachbarn noch Gottes Segen für das neue Jahr gewünscht, nun ist er wieder der Idiot, der immer sein Auto vor meiner Ausfahrt parkt! Manchem Kollegen, dem wir gerade noch „Alles Gute für 2019!“ gewünscht haben, wünschen wir inzwischen schon wieder lieber dahin „wo der Pfeffer wächst“. Es ist fast so, als müsse all der Segen aus der Zeit um Weihnachten und Neujahr für ein ganzes Jahr reichen. Das Segnen wird ab sofort wieder den Pfarrer/-innen im Gottesdienst überlassen – bis zum nächsten Fest. Manchmal habe ich das Gefühl, als würden wir unsere eigenen Worte nicht ernst nehmen. Glauben wir wirklich, was wir da sagen – die guten Dinge genauso wie die bösen?! Dabei tut es doch so gut, ein freundliches Wort gesagt zu bekommen. Eine kleine Geste der Aufmerksamkeit oder ein positives Wort zur rechten Zeit haben eine erstaunliche Wirkung. Es freut uns, wenn wir anerkannt und wahrgenommen werden. Wie sehr kann es dagegen weh tun, „angeblafft“ zu werden. Ein böses Wort, schnell dahingesagt, kann lange schmerzen. In der Bibel wird die Wirkung unserer Worte sehr ernst genommen. Und erst recht die Wirkung der göttlichen Worte des Segens und des Fluches. Wenn wir mit unseren Worten segnen und damit Anderen bewusst die Kraft Gottes zusprechen, dann können wir damit rechnen, dass Gott dahintersteht. Er will dem Menschen Kraft schenken, den wir mit dem Segen berühren. Erinnern Sie sich noch daran, wie es ist, gesegnet zu werden? Vielleicht bei ihrer Trauung oder der Konfirmation? Ich staune immer wieder, mit wie viel Ernst die Konfirmandinnen und Konfirmanden vor dem Altar knien, wenn sie den Segen empfangen. Wie ruhig da manch einer wird, der vorher in der Kirche nicht stillsitzen konnte und ganz „hibbelig“ war. Oder wie sehr Traupaare berührt sind von der Hand, die ihnen den Segen auflegt. Darum geht es ja auch. Gott will uns berühren. Er rührt uns an, richtet uns auf und gibt uns Kraft. Mit jedem Segen, den wir weitergeben. In der Bibel steht nichts davon, dass der Segen Gottes an bestimmte Anlässe oder bestimmte Personen gebunden wäre. Und erst recht nicht, dass wir sparsam mit ihm umgehen sollen. So schaue ich fast ein wenig neidisch auf den verschwenderischen Umgang mit dem Segen im Judentum. Hier gibt es die Tradition, jeden Tag 100 (!) Segenssprüche aufzusagen: Der Tag wird gesegnet, genauso die Kinder und die Frau. Auch das Essen, und viele Kleinigkeiten des Tages werden mit einem Segen begleitet. So wird Gott als der Geber all dieser Dinge geehrt und sie erfahren eine besondere Wertschätzung. Von dieser Wertschätzung des alltäglichen Lebens möchte ich lernen. Vielleicht ist es wichtig, dass wir uns selbst ein wenig ernster nehmen und alles was wir sagen – oder nicht sagen! Und machen wir uns bewusst, dass gute Worte viel verändern können. Probieren wir es doch gleich heute einmal aus! Pfarrer Martin Gundermann, Stadtkirche Bayreuth Ich diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein gutes und gesegnetes neues Jahr! Ihr Pfarrer Martin Gundermann von der Stadtkirche. Zuhause gesucht Zwergkaninchen „Charly“ wurde bei der Universität gefunden und befindet sich seit 19. Dezember im Tierheim. Foto: Dörfler Dieses und viele weitere Tiere werden im Bayreuther Tierheim vermittelt. Tierheim Bayreuth Telefon 0921/62634 www.tierheim-bayreuth.de Einfach anders Schweinebauch wie gewachsen 1 kg Auf zum Weiberfasching BINDLACH. Unter dem Motto „Helden meiner Jugend“ steigt in der Panzerhalle auf dem früheren Kasernengelände am unsinnigen Donnerstag, 28. Februar, um 19.11 Uhr der „Bindlacher Weiberfasching“. Das Motto lässt viel Spielraum für phantasievolle Kostümideen. Selbstverständlich werden wieder coole Drinks, flotte Livemusik und tolle Showeinlagen für eine unvergleichliche Atmosphäre sorgen. Die Showband California sorgt in bewährter Weise für kultige Rhythmen und eine stets volle Tanzfläche. Schweine-Herzen, -Leber, oder -Nieren, je 1 kg Mix Markt Bayreuth Leuschnerstr. 80 95447 Bayreuth eine Filiale der Mix Markt Ost GmbH Norisstr. 27, 91154 Roth Rinderbraten aus dem Bug 1 kg Charles Johnson, legendärer Sänger der Sunshine-Gang, bietet eine Gesangsshow. Karten gibt es in Bindlach in der Lotto-Postfiliale Küfner, im Friseursalon „Final Cut“ sowie bei Ralph Herath, Telefon 0171/3346737. red Mo-Fr 09:00 - 19:00 Sa 09:00 - 18:00 Hackfleisch vom Schwein 1 kg Im Bayreuther Klinikum kamen in der vergangenen Woche insgesamt 28 Babys zur Welt. Im Bild (v. l.) Rafael Hoch (05.01.) auf dem Arm von Kinderkrankenschwester Anna Hofbeck, Kinderkrankenschwester Katharina Harder und Selin Hanan (08.01.) auf dem Arm von Hebamme Anna Luise Martius. Allen Neugeborenen auf diesem Wege alles Gute! Foto: Dörfler TOP ANGEBOTE Gültig von Mo. 14.01. bis Sa. 19.01.2019* Schweinerücken ohne Knochen 1 kg Das Licht der Welt erblickt Stör "Sterlatka" frisch Fanggebiet: laut Auszeichnung 1 kg Ab einem Einkauf von 50€ erhält jeder Kunde eine Packung Schwarzer georgischer Tee 25 x1,8g, 45 g Pack. GRATIS! Salzhering. Fanggebiet: Nordostatlantik (Norwegische See) 1 kg Aktion!! 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Für Druckfehler keine Haftung. Alle Preise sind in Euro inkl. MwSt. Abgabe nur in www.mixmarkt.eu haushaltsüblichen Mengen. Abbildungen ähnlich. .Diese Angebote gelten nur in dem nachfolgenden werbenden Markt: Kostenlose Kundenhotline: 0800 – 325 325 325

Bayreuther Sonntagszeitung Aktuell 13. Januar 2019 7 Ihr Recht am Sonntag Thema: Die Tücken der Vorsorgevollmacht – Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht der Bevollmächtigten Anzeige Die Vorsorgevollmacht ist ein inzwischen bekanntes Instrumentarium, für den Fall von Krankheiten, Alter, Unfall und ähnlichem, Entscheidungen auf einen selbstgewählten Vertreter, also eine Person des Vertrauens, zu übertragen. Sie dient dazu, eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr selber besorgen kann. Allerdings wird meist übersehen, dass es sich bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht um ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis, sondern ein echtes Auftragsverhältnis handelt, das auch erhebliche Pflichten für den Bevollmächtigten nach sich zieht. Welche Risiken und Konsequenzen hiermit für den Bevollmächtigten verbunden sind, ist den Beteiligten häufig nicht bewusst bzw. werden von ihnen unterschätzt oder im Alltag vergessen. Diejenigen, die sich für den Vollmachtgeber einsetzen, sollten daher unbedingt wissen und sich vor Augen führen, welche Pflichten mit der Beauftragung verbunden sind und welche Gefahren bestehen. Die Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, für den Vollmachtgeber in dem in der Vollmacht festgelegten Umfang nach außen hin tätig zu werden. Hiervon zu unterscheiden ist das Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer. Insoweit werden oftmals keine Regelungen getroffen. Die Gründe hierfür liegen meist an den engen persönlichen Bindungen der Beteiligten (Ehepartner, Kinder, nahe Angehörige, (scheinbar) vertrauenswürdige Personen). In der Regel handelt es sich um ein Auftragsverhältnis, auch wenn es unentgeltlich erfolgt, das in der Regel echte Pflichten nach sich zieht; nicht zuletzt deshalb, weil damit erhebliche wirtschaftliche Interessen für den Vollmachtgeber verbunden sind. Liegt ein Auftrag vor, muss der Bevollmächtigte jederzeit damit rechnen, dass er dem Vollmachtgeber Auskunft zu erteilen hat und Rechnung legen muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vorwurf des Missbrauchs der Vollmacht und damit der nicht ordnungsgemäßen Verfügung über das Vermögen des Bevollmächtigten im Raum steht. Häufig ist es nicht der Vollmachtgeber selbst, sondern dessen Erben, die (erstmals) nach dem Tod des Vollmachtgebers derartige Ansprüche geltend machen, wozu sie auch berechtigt sind. Dies mag verwundern. Die Erben treten aber in die Fußstapfen des Erblassers und haben damit die gleichen Rechte wie der vormalige Auftraggeber. Aber auch Unstimmigkeiten oder ein Streit zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten kann zum Misstrauen führen und für den Bevollmächtigten – unerwartet – zu einer Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht führen. Das kann fatale Folgen haben. Der Bevollmächtigte hat nicht nur Auskunft darüber zu erteilen, wofür er das Geld im Einzelnen ausgegeben hat, sondern auch Rechnung zu legen und nachzuweisen, wie er das Vermögen verwendet bzw. eingesetzt hat. Hierbei hat er eine geordnete Aufstellung über sämtliche Einnahmen und Ausgaben anzufertigen und diese anhand von Belegen nachzuweisen, soweit üblich und zumutbar. Es bedarf also einer übersichtlichen und nachvollziehbaren Darstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die für Dritte verständlich ist. Es reicht nicht aus, dass lediglich Rechnungen zur Verfügung gestellt werden. Daher sind unter Umständen auch Unterlagen bei Dritten anzufordern oder Auskunftsansprüche geltend zu machen. Ferner sind die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um etwaige Erinnerungslücken zu schließen. Der Bevollmächtigte hat alles Zumutbare zu unternehmen, um seinen Pflichten nachzukommen. Sollten weiterhin Zweifel an der Vollständigkeit und insbesondere Richtigkeit der Auskunft und Rechnungslegung bestehen, kann u. U. sogar die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangt werden. Anderes mag ggf. gelten, wenn der Vollmachtgeber nachweislich über Jahre hinweg auf die Auskunft verzichtet oder den Bevollmächtigten hiervon ausdrücklich befreit hat. Bei letzterem ist allerdings auf den Einzelfall abzustellen. Im Falle einer Demenzerkrankung oder anderen schweren Krankheiten wie Bewusstseinsstörungen, ist es oftmals dem Bevollmächtigten nicht mehr möglich, von seinem Recht auf Rechnungslegung Gebrauch zu machen, so dass hier im Zweifel etwas anderes gelten dürfte. Im Verhältnis zwischen Ehegatten gelten i. d. R. diese verschärften Anforderungen nicht. Aus vorgenannten Gründen sollte der Bevollmächtigte stets damit rechnen, dass es seine Auskunft- und Rechnungslegungspflichten nachkommen muss. Andernfalls besteht die Gefahr, dass er sich schadensersatzpflichtig macht. Dem Bevollmächtigten ist daher zu empfehlen, seine für den Vollmachtgeber geführten Geschäfte sorgfältig zu dokumentieren und sämtliche Belege aufzubewahren. Die gilt insbesondere für Geschäfte größeren Umfangs und solche mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Aber auch bei bloßen Alltagsgeschäften empfiehlt es sich, Bargeld gegen Quittung auszuzahlen sowie ein Haushaltsbuch zu führen und sich dies vom Vollmachtgeber, sofern möglich, abzeichnen zu lassen. Ferner empfiehlt es sich, ggf. Kopien von Kontoaus- Dr. Claudia Erk Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin Telefon 0921/5085780 Fax 0921/5085779 www.kanzlei-erk.de zügen anzufertigen und diese als Nachweis aufzubewahren. Werden diese Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen, kann man nach Jahren in erhebliche Beweisnot und in eine sog. „Vollmachtfalle“ tappen, die erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringt. Diese Tücken der Vorsorgevollmachten sollten nicht nur dem Bevollmächtigen, sondern auch dem Vollmachtgeber bewusst sein und daher entsprechende Regelungen getroffen werden. 9 Melde Dich am FRIENDS DAy an und zahle nur € / Woche Inkl. Geräte, Kurse, Functional, e-gym Zirkel, Flexx Zirkel und Getränke Flat.* * Gültig bei Abschluss eines 24-Monats-Vertrages am 20. Januar 2019. Nur für Neukunden. & Friends DAYFEUERPFEIL.DE 20. januar . 14-20 Sonder-Kursprogramm 14 Cardio Pilates 16 Jumping 15 Iron Cross 16 Cycling 15 Yoga Uhr Uhr Uhr Uhr Kurzmassage: 15 min für 10 € Winterschlussverkauf Cellulite war gestern Taping + Flossing Uhr Uhr Wellness-Handpeeling + Handmassage Gewinnspiel Eiweiß-Shakes und Riegel Tasting diverse FREIRAUM-Spezialpreise ab 18 Uhr spielt Huebnotix für Euch – Zuhören und Genießen bei einem Glas Wein oder Prosseco. feuerpfeil.de WWW.FREIRAUM-BAYREUTH.DE F R E I RAUM SPINNEREI | SPINNEREISTRASSE 7 | 95445 BAYREUTH | 0921 - 15 10 777

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