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2020-04-05 Bayreuther Sonntagszeitung

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2 5. April

2 5. April 2020 Aktuell Bayreuther Sonntagszeitung NAMASTE Bayreuther Pizza-Service Erlanger Str. 33 •95444 Bayreuth Dauerangebot Nr.1 1x Familienpizza (45 x32cmbis zu 5Auflagen) 1gr. gem. Salat, 1Ltr.Colaoder 1Fl. Lambrusco nur 21,90 € Siesparen über 25%bei Lieferung Wochenend- Angebote Jeden Samstag und Sonntag Partypizza (60x40 cm) 21,90 € Familienpizza (45x32 cm) 17,90 € inkl.1gr. gem. SalatNr. 61 Der Bundestag und der Bundesrat haben ein Gesetz beschlossen, durch das die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen für Mieter, die durch die Corona- Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen, abgemildert werden sollen. DasGesetzschützt nur vorKündigungen wegen Zahlungsrückständen aus den Monaten April bis Juni 2020.DieseZeitspanne kann bei Erforderlichkeit verlängert werden. Ansonsten ist ein Vermieter berechtigt, bei Vorliegen anderweitiger Kündigungsgründe,wie z. B. Mietrückständen aus vorher liegenden Zeiträumen, Eigenbedarf, erheblichen Pflichtverstößen des Mieters etc. weiterhin eine Kündigung wirksam auszusprechen. Es obliegt dem Mieter, den Zusammenhang zwischen Corona-Kriseund den Mietzahlungsproblemen zeitnah glaubhaft zu machen, beispielsweise durch eine Versicherung an Eides statt, Vorlage eines Bescheides über staatliche Leistungen, einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder anderer Nachweiseüber einen Verdienstausfall. Gewerbemieter können den Zusammenhang glaubhaft machen, wenn der Betrieb des Unternehmens im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 durch eine Rechtsverordnung oder durch eine behördliche Verfügung untersagt wurde. Ihr RechtamSonntag Gewerbe-/ Wohnraummiete in Zeiten der COVID-19-Pandemie Der Mieterbleibtzur Zahlung der Miete unabhängig vom vorbezeichnetenAusschluss des Kündigungsrechts verpflichtet. Das Gesetz gibt dem Mieter bis zum 30.06. 2022 Zeit,die durch CO- VID-19 verursachten Mietrückstände auszugleichen. Diese „Stundung“ verhindert nicht, dass Verzugszinsen anfallen. Bei Nichtzahlung kann das Mietverhältnis vermieterseits beendet werden. Nach dem Gesetz ist eine Minderung möglich, wenn ein Mangel dem Mietsache anhaftet, z. B. Schimmelbefall oder Umweltgift. Da eine behördliche Untersagung in Folge der Pandemie keinen direkten Bezug darstellt, ist eine Minderung nicht möglich. Umsatzeinbußen sind kein Mangel, da der gewerbliche Mieter das Verwendungsrisiko alleine trägt.Dazugehört die Gewinnerwartung. Etwas anderes gilt nur,wenn ausnahmsweiseim Mietvertrag ein bestimmterMindestumsatz zugesichert oder anderweitig vertraglich der Vermieter sich am Geschäftsrisiko des Mieters beteiligt hat. Umsatzeinbußen und Betriebseinstellungen berechtigen bei einem langfristigen Mietverhältnis nicht zueiner vorgezogenen ordentlichen Kündigung. Auch ein außerordentliches Kündigungsrechtist abzulehnen. Darlehensforderungen, die zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.06.2020 fällig werden, werden kraft Gesetzes für drei Monate gestundet. DieseRegelung gilt sowohl für Zinsen, als auch für Tilgungsleistungen. Diese Regelung gilt auch für Vermieter, leider aber nur so lange sie nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher einzuqualifizieren sind. Das ist der Fall, wenn die Vermietung vom Umfang her nicht als gewerbliche Tätigkeit, sondern als private Vermögensverwaltung einzuordnen ist. Generell liegt die Nutzungsmöglichkeit des Mietobjekts in der Risikosphäredes Mieters. In der aktuellen Ausnahmesituation wird von Mieterinteressenvertretern argumentiert, dass ein unverändertes Festhalten am Mietvertrag nicht zumutbar sei, da insbesonderedas Verbotder Nutzung nicht als gewöhnliches betriebswirtschaftliches Risiko voraussehbar war. Aufgrund dessen wird das Recht eines Einzelhändlers als Mieterauf Anpassung des Vertrags gem. §313 BGBinErwägung zu ziehen sein. Interessensgerechtist eine Herabsetzung des Miet-/Pachtzinses bis zur Hälfte (BGH, NJW 1984, 1746). Die gesetzlichen Voraussetzungen einer schwerwiegenden Veränderung der Geschäftsgrundlage, sowie die Unzumutbarkeit am Festhalten am Vertrag können ausnahmsweise angenommen werden. Eine Rechtsprechung diesbezüglich existiert bisher nicht. Die rechtlichen Fragen in der aktuellen Ausnahmesituation sind komplex und teilweise rechtlich zu betretendes Neuland. BeiFragen wenden Sie sich bitte an mich. Ich bin auch aktuell mit Rat und Tatgerne für Sie da. Michael Schädlich Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht F.E.L.SRechtsanwälte Bayreuth GbR Löhestraße11 95444 Bayreuth Tel.: +49 9217566-290 Fax: +49 9217566-120 Mail: ra.schaedlich@fe-ls.de Anzeige BAYREUTH. Aktuell ruht der Ball in ganz Deutschland, weder im Profi- noch im Amateurbereich kann Fußball gespielt werden. Wie lange das noch so sein wird, ist offen. Für die Bundesliga wird ab Mai wieder mit Geisterspielen geplant. Wie es in niedrigeren Ligen aussieht,istnoch ungewiss. BFV-Präsident Dazu der Präsident des Bayerischen Fußballverbandes, Dr. Rainer Koch: „Bekanntlich setzten wir den Spielbetrieb bis auf Weiteres aus. Das ist nicht zwingend gleichbedeutend mit dem Ende der Saison 2019/20. Wir brauchen Klarheit,die uns derzeit Rozgonyi: „Der Fußball muss sich hintenanstellen“ Auch die Spielvereinigung befindetsich derzeit in einer Ausnahmesituation Foto: Klaus-Peter Volke niemand geben kann –kein Arzt, kein Virologe, kein Politiker. Wir dürfen den Fokus auf das wirklich Wichtige keinesfalls verlieren, nicht fahrlässig werden und weitere Todesfälle möglichst verhindern. Mit einer verfrühten Rückkehr in die Normalität, die aktuell diskutiert wird, gelingt es nicht“. Auch für die SpVgg Bayreuth bedeutet das aktuell Pause. Marcel Rozgonyi, Sportlicher und Technischer Direktor bei der Altstadt: „Der Verein befindet sich, wie alle anderen Clubs, in einer Ausnahmesituation, denn Einnahmen brechen weg. Die Spieler trainieren individuell zu Hause, für das Trainerteam ist das natürlich nichtoptimal. Wie es in dieser Saison weiter geht, kann keiner einschätzen. Diese Entscheidung trifft der Verband. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass der BFV, umPräsident Rainer Koch, hervorragende Arbeit leistet und permanentnach Lösungen sucht. Vieles hängt natürlich davon ab, wie die staatlichen Vorgaben im Umgang mit dieser Krise aussehen. Wichtig ist, die Vorgaben der Staatsregierung zu akzeptieren. Jede Entscheidung, die Leben rettet,ist eine guteEntscheidung. Der Fußball muss sich ersteinmal hinten anstellen. Wir müssen ein Gefühl der Geschlossenheit entwickeln.“ „Esgilt derzeit mehr als sonst, enger zusammenzurücken“, fordert auch BFV-Präsident Koch. Das geschieht aktuell auch bei der SpVgg Bayreuth – Spieler verzichten freiwillig auf einen Großteil des Gehalts, das Funktionsteam sogar komplett. „Die Leistung der Mitglieder unserer Vereine verdientgrößten Respekt und Anerkennung. Die Lage bedrohtdie Vereine existenziell. Die Devisemuss lauten: Wer jetzt hilft, dem wird später ebenfalls geholfen. Ohne erhebliche staatliche und kommunale Hilfen werden auch unsere Sportvereine die Corona-Pandemie nicht überstehen können. Der Bayerische Fußball-Verband istfür seine Vereine da und führt bereits jetzt Gespräche auf verschiedenen politischen Ebenen“, so Koch. ms Unser Webshop hat auch weiterhin für Sie geöffnet: www.b-trendy.de WeitereInformationen: www.inbayreuth.de NUTZFAHRZEUG-ZENTRUM-BAYREUTH Auto-Wedlich www.wedlich.com Tel. 0921/792700 25% SALE ALLE Artikel im Bereich Fashionmarken unseres Onlineshops Thomas Sabo -Esprit -Fossil -Guess -Michael Kors - Casio -Seiko -Armani Carl von Zeyten -Swatch -Wellington -Hewitt -Gucci -Sif Jakobs -Ernstes Design Liebe Kunden in der Woche vom 6.4. bis 11.4. sind wir zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da: Mo.-Sa. 11 bis 15 Uhr Karfreitag: geschlossen Vermietung vonTransportern 3,5 tGesamtgewicht und Lkwbis 7,5 t UnsereSpezialitätenzur Abholung Mo.-So. 11-14.30 und 17-21.30 Uhr Telefon: 0921 60808537 Telefonhotline Mo-Fr 10-14 Uhr 0921/507016 Sophienstraße 4 95444 Bayreuth Telefon 0921/5304031 www.bärenland.de

Bayreuther Sonntagszeitung Aktuell 5. April 2020 3 Gedanken zur Woche Ostern in Sichtweite www.hhbayer.de „Die Auferstehung fällt 2020 aus“, schreibt der eine Sohn lakonisch im Familienchat, als klar wird, dass wir uns an den Feiertagen nicht treffen werden mit ihnen und ihren Familien. Der gebuchte Zug von Hamburg wird storniert. Es fließen Tränen… Heuteist Palmsonntag, der 5. April, der letzteSonntag der Passionszeit in diesem Jahr 2020; wir werden ihn wohl nicht so schnell vergessen. Wir leben ja wirklich in einer „Passions“-Zeit, in einer Leidenszeit. Sie begann bei uns in Deutschland mit dem Wahnsinnsattentat von Hanau (Schon wieder vergessen?), dann kamen die Schreckensbilder von der griechisch-türkischen Grenze zu Land und zu Wasser, aus den Schreckensregionen Idlib in Syrien und Sanaa im Jemen und schließlich kamen die Gruselbilder aus Italien von den Militärkolonnen mit Särgen. Und jetzt erreicht das besondere Leiden dieser Zeit, die Corona-Pandemie, den Höhepunkt, schwappt um den ganzen Globus, mit Abertausenden vonToten. Da sind die Tränen über ein ausgefallenes Familienfest nicht wirklich von Gewicht. Genau heute vor 75 Jahren und noch einmal drei Tage darauf, am 8. April und schließlich am 11. April, musste unsereStadt durch ein noch viel größeres Grauen. Es war die schwärzeste Zeit ihrer Geschichte, sieht man ab vom 30-jährigen Krieg. 875 Tote waren injener Woche im April 1945 zu beklagen, mehr als 40 Prozent der Bausubstanz lagen in Trümmern durch die Luftangriffe auf Bayreuth. Am 14. April waren dann mit dem Einrücken der Amerikaner das Grauen des Krieges und der Naziwahnsinn endlich vorbei. Man soll und kann Leid nichtvergleichen, aber wenn ich mir die Bilder aus jenen Tagen ansehe,wenn ich über den hinteren Teil des Stadtfriedhofs gehe, wo die Bombenopfer begraben liegen, dann wirdmir deutlich: Wir jammern heute auf ziemlich hohem Niveau. Zu mindestens die, die nicht selber unmittelbar betroffen sind vonCovid-19. Wir hatten, wie der reiche Kornbauer im Evangelium oder wie der Jedermann von Hugo von Hofmannsthal, verdrängt, dass wir sterblich sind, und jetzt erinnert uns der von der Seuche erzwungene Stillstand sehr abrupt daran, wie gefährdet wir tatsächlich sind, und zwar jeder Mann und jede Frau. Und das zu jeder Stunde und an jedem Tag. In normalen Zeiten nehmen wir es einfach so hin, dass ab und zu die Sirene des Krankenwagens heult, dass in der Zeitung hinten Todesanzeigen stehen. Um den Friedhof aber machen wir nach Möglichkeit lieber einen Bogen und um die Kirchen im Grunde auch. Man wirddort ja an den Tod erinnert,dort hängt ja dieses gruselige Kreuz… Auf das Kreuz des Karfreitags aber laufen die Geschichten dieser Woche zu. Und wer inder Wirklichkeit lebt und nicht in einem kitschigen Wolkenkuckucksheim, der weiß, dass das Kreuz,dass der Karfreitag zur Wahrheit des Lebens gehören. AberwassagtunsdasKreuz? In der damals ebenfalls schwer getroffenen Stadtkirche blieb das barocke Vortragekreuz von 1729 zum Glück erhalten. Der von Engeln umrahmte, verstorbene Christus darauf trägt ein Lächeln auf den Lippen, „Esist vollbracht“. Ostern kann kommen. Nein, die Auferstehung fällt 2020 nicht aus. Sie findet statt, überall dort, wodie Liebe konkret wird, heuer besonders auf den Intensivstationen und in den Seniorenheimen, an den Kassen der Lebensmittelgeschäfte und in den Labors, im Homeoffice der Krisenmanager und in den Hallen der Logistiker.Daschuftensoviele für das Leben, für unser Überleben. Tatsächlich, wenn sie die Gesichtsmaskeabnehmen, oft völlig GRATIS zu jedem Kasten Maisel’sWeisse: 1Maisel &Friends 4er-Leiste* 4er-Leiste *Nur in teilnehmenden Märkten auf das Maisel’s Weisse Sortiment. Solange der Vorrat reicht. erschöpft, aber oft genug mit einem Lächeln auf den Lippen. Ostern kann kommen. Wir werden am Ostermorgen vor dem Seniorenheim bei uns an der Straße stehen, meine Frau und ich, mit Trompete und Posaune, und wir werden spielen: Christist erstanden! Ostern kann kommen, ja,aber davorliegt eben der Karfreitag. Bleiben Sie gesund! Herzlichst, Ihr Hans-Helmut Bayer, Pfr. i.R.

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