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2021-10-24 Bayreuther Sonntagszeitung

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2 24. Oktober 2021 Aktuell Bayreuther Sonntagszeitung Ihr RechtamSonntag Dasgesetzliche Erbrechtdes Ehegatten Anzeige Rechtsanwalt Dr.iur.Josef Zeitler Erbrecht&Familienrecht Karl-Marx-Str. 7 95444 Bayreuth Telefon: 0921/151379-7 Die gesetzliche Erbfolge trittnur ein, wenn kein Testament vorliegt und auch sonst keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden. Zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten und unnötigen Steuern ist innahezu allen erbrechtlichen Situationen die Kenntnis der gesetzlichen Erbfolge von entscheidender Bedeutung, beispielsweise bei Grundstücksübertragungen, bei der Testamentserrichtung, beim Ehevertrag, im Erbfall, bei der Ermittlung der Pflichtteile oder für den Erbschein. Ehegatte Der Grundsatz, wonach der Ehegatte imErgebnis gesetzlich die Hälfte erbt, betrifft den häufigen Fall, dass Kinder hinterlassen wurden und der gesetzliche Güterstand galt. Der überlebende Ehegatte erbt zunächst neben Kindern des verstorbenen Ehegatten zu einem Viertel, neben Eltern oder Geschwistern der verstorbenen Person oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe.Treffen mit Großeltern Abkömmlinge vonGroßeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil. Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft. Bestand beim Erbfall Gütertrennung und sind als gesetzliche Erben neben dem überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder des Erblassers berufen, so erben der überlebende Ehegatte und jedes Kind zu gleichen Teilen. BefristetesOptionsrecht Wird der gesetzliche Güterstand durch den Todeines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht. Hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben. Damit erhält der EhegatteimErgebnis die landläufig bekannte Hälfte des Nachlasses, wenn Kinder vorhanden sind. Wird der überlebende Ehegatte nicht Erbe und steht ihm auch kein Vermächtnis zu oder schlägt er die Erbschaft aus, sokann er grundsätzlich Ausgleich des Zugewinns wie bei einer Scheidung verlangen. Der Ehegattehat dann ein befristetes Optionsrecht dahin, ob er den Zugewinnausgleich möchte und einen kleinen Pflichtteil oder pauschal die Hälfte des Nachlasses. Die Option ist dann vonVorteil, wenn der verstorbene Ehegatte Alleininhaber des wesentlichen Vermögens war. Kinder Ist der Erbteil des Ehegatten bestimmt, dann teilen sich Kinder der verstorbenen Person zu je gleichen Teilen den Rest.War der Verstorbene nicht verheiratet, dann erben die Abkömmlinge nach Stämmen allein zu gleichen Teilen. Innerhalb eines Stammes schließen nähere Verwandte entferntere aus. Ein Kind schließtalsoseine eigenen Kinder vonder Erbfolge aus. Istein Kindvorverstorben, rückendesseneigene Kinder nach. Eltern, Geschwister Sind keine Kinder vorhanden, dann erben neben einem eventuell vorhandenen Ehegatten die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Nichten und Neffen usw. wiederrum nach Stämmen. Großeltern und weitereVerwandte Sind auch keine Eltern oder Geschwisterstämme vorhanden, dann sind die Großeltern und deren Kinder und Kindeskinder an der Reihe. Inhöheren Ordnungen folgt die Erbfolge nicht mehr nur den Stämmen, sondern auch den Linien. Ab den Urgroßeltern ist nur noch der Grad der Verwandtschaft maßgeblich. Nähere Verwandte schließen entferntere aus. Erbengemeinschaft und Pflichtteil In den meistenFällen der gesetzlichen Erbfolge entstehen streitanfällige Erbengemeinschaften. Dies lässt sich durch ein Testament vermeiden. Zu beachten sind dann aber die Pflichtteile, pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte,KinderundEltern.Auch ein Testamentkann alsozuStreit führen. Ausweg isteine Kombination aus Testament, vorweggenommenerErbfolge zu Lebzeiten sowie Auszahlung weichender Kinder gegen Pflichtteilsverzicht. Bestens beraten. www.zeitler.law Unterstützung für den Kinderschutzbund Stäubli überreichtSpende in Höhe von2.000 Euro BAYREUTH. Die Firma Stäubli setzt ihr soziales Engagement fort. Nach den Feuerwehren aus Stadt und Landkreis sowie dem örtlichen THW, die für ihren tatkräftigen Einsatz beim Starkregenereignis im Juni dieses JahresjeweilseinevierstelligeZuwendung erhalten hatten, wurde nun der Kreisverband Bayreuth des Kinderschutzbundes mit einem Betrag von2.000 Euro zur Unterstützung seiner Arbeit, zuder die Unterstützung in Not geratener, alleinerziehender Mütter, sowie geschlagener und vernachlässigterKinder in und um Bayreuth gehört, bedacht. Die Spende wurde im Rahmen des Festaktes zum 40-jährigen Gründungsjubiläum des Kreisverbandes des Kinderschutzbundes überreicht. Unser Bild zeigt v. l.: Kinderschutzbund-Schatzmeister Ingo Knoll, Stäubli Robotics-Geschäftsführer PeterPühringer sowie die beiden stellvertretenden Vorsitzenden des Kinderschutzbundes, Swetlana Steinlein und PetraKresin-Cordts. red Exakte Augenvermessung mit dem Zeiss RV-Terminal Abbildung symbolisch Premium- Gleitsichtbrille Komfort- Gleitsichtbrille Aktuelle alloptik-KollektionFassungmit Gleitsicht-Kunststoffgläsern 1) 1.5 für scharfes Sehenvon nahbis fern inklusive Superentspiegelungund Hartschicht. -moderne Freiform-Technologie -ausbalancierte Sehbereiche -guteSpontanverträglichkeit Testträger gesucht!* Testträger gesucht!* statt Minus 83% Testträger-Rabatt* 603 00 Bis zu später 99 90 € € Unsere Dauertiefpreise bei allOptik. Genial! 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Die Gruppe Bayreuth des Frankenbundes lädt zum Vortrag „Heimat hat viele Gesichter“ am Dienstag, 2. November,um18Uhr ins Restaurant Sudpfanne in Bayreuth-Oberkonnersreuth ein. Der Referent, Historiker Adrian Rossner aus Zell im Fichtelgebirge, wird die großen Entwicklungslinien der Regionalgeschichte von der ersten Besiedlung über das Mittelalter bis zur Industriealisierung sowie die Ausprägung der ganz typischen bodenständigen Kultur nachzeichnen. Impressum Verlag und Herausgeber: SaGa Medien &Vertrieb OHG Richard-Wagner-Straße 36, 95444 Bayreuth Tel. 09 21 /162 72 80-40 |info@inbayreuth.de Geschäftsführung: Gabriele Munzert, Martin Munzert Anzeigen: Martin Munzert(verantw.),Thomas Hacker, Stefanie Hoffmann Redaktion: Gabriele Munzert(verantw.), Roland Schmidt, MirkoSträsser,JessicaMohr,Wolfgang Munzert Druck: Druckzentrum DerneueTag, Weiden ADA-geprüfte Trägerauflage im Quartalsdurchschnitt (III/ 2021): 54.056 Exemplare Zustellung: ZSO ZustellserviceOberfranken UG (haftungsbeschränkt), Martin Munzert(verantw.) Es gelten die AGBfür Anzeigen und andereWerbemittelinZeitungen und Zeitschriftenaus der Preisliste Nr.1der SaGa Medien &VertriebOHG vom1.1.2021.

Bayreuther Sonntagszeitung Aktuell 24. Oktober 2021 3 Liebesbier: Zimmer ab jetzt buchbar Im Urban Art Hotelsind die Wände vonKünstlern einzigartig gestaltet Dasneue Urban Art Hotel nimmtimmer mehr Formen an. Die Wände wurden individuell vonKünstlern aus der ganzen Welt gestaltet. Ab jetztsind auch die Zimmer buchbar.AbJanuar 2022 können sich die Gästedann ein ganz eigenes Bild vonden Zimmern und dem einzigartigen Hotel machen. Buchungen sind möglich unter www.liebesbier.de Fotos:StefanDörfler WIR FEIERTEN RICHTFEST! WEIL DER BESTE ANKER DAS ZUHAUSE IST! Am 15.10.21, nach der Segnung der Gebäude und dem Richtspruch der Zimmerer, durften wir, inbester Gesellschaft und mit leckerem Essen unser Richtfest feiern! Wir bedanken uns noch einmal rechtherzlich bei allen Mitfeiernden, Kunden, Interessenten, Handwerkern und Projektbeteiligten! Wir sind stolz und voller Freude, dass wir den Rohbau und die Dacheindeckung, trotz aller Materiallieferschwierigkeiten, termingerecht fertig stellen konnten. 30.10.21 –31.10.21 14 –17Uhr IHR ANSPRECHPARTNER: Herr Siegfried Lang ∙ 0172 -8808577 TAGDER OFFENEN BAUSTELLE Unsere letzte freie Wohnung freut sich über Ihren Besuch! APFELGARTEN HUMMELTAL Bayreuther Straße 9a /9b ∙ 95503 Hummeltal

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