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Creußen Journal - Ausgabe 04.11.2021

SEITE 4 SITZUNG DES

SEITE 4 SITZUNG DES STADTRATES CREUSSEN Die nächste Stadtratssitzung findet am Montag, 15.11.2021, 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Creußen statt. STÖRUNGSDIENST BEI ENTSORGUNGSSTÖRUNGEN Um Störungen im Kanalnetz der Stadt Creußen beheben zu können, stehen unsere Fachleute zur Verfügung. Bei Störungen in der Abwasserentsorgung Tel. 0171 301 4304 Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Sanitärinstallationsunternehmen zuständig. DIEBSTAHL VON PFLASTERSPLITT IN LINDENHARDT Am Friedhof in Lindenhardt wird in Verbindung mit dem Neubau der örtlichen Abwasseranlage Pflastersplitt gelagert. Dieser wurde mittlerweile bereits mehrmals unerlaubterweise in größerer Menge entwendet. Aus diesem Grund weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der am Friedhof gelagerte Splitt nicht für die Allgemeinheit gedacht ist! Wer diesen entwendet, macht sich strafbar. Sollte es erneut zu Problemen kommen, wird der Diebstahl zur Anzeige gebracht. Gez. Martin Dannhäußer Erster Bürgermeister Stadt Creußen ÖFFNUNGSZEITEN DES RECYCLINGHOFES ZUR ABGABE VON GRÜNGUT Samstag von 10.00 - 12.00 Uhr Markt Schnabelwaid Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0 Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de https://www.markt-schnabelwaid.de Sollte in dringenden Angelegenheiten Gesprächsbedarf mit dem Bürgermeister bestehen, wird um vorherige Anmeldung im Bürgerbüro der Vgem Creußen unter Tel.-Nr. 09270 989-14 gebeten. Sobald Herr Hofmann informiert ist, wird sich dieser gerne mit Ihnen in Verbindung setzen. Vieles kann bereits am Telefon geklärt werden, gegebenenfalls ist aber auch eine Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch möglich. Wir bitten um Verständnis für diese Regelung. LIEBE SCHNABELWAIDERINNEN UND SCHNABELWAIDER, nachdem mich mehrere Bürgerinnen und Bürger auf den ab dem 01.10.2020 geltenden neuen Wasserpreis angesprochen und gefragt haben, wie dieser zustande gekommen ist, habe ich die Verwaltung gebeten, die Grundlagen der Kalkulation zu erläutern. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen. Mit freundlichen Grüßen gez. H.-W. Hofmann 1. Bürgermeister Gebührenkalkulation der Wasserversorgung vom 01.10.2020 - 30.09.2024 des Marktes Schnabelwaid Die Benutzungsgebühren sind im Artikel 8 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) geregelt und geben gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG vor, dass das Gebührenaufkommen nach den betrieblichen Grundsätzen der ansatzfähigen Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung von einrichtungsbezogenen Abgaben decken soll. Im ersten Satz des Absatzes drei des Artikel Achtes heißt es, dass zu den Kosten insbesondere angemessene Abschreibungen und eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitales gehören. An Ende eines Kalkulationszeitraumes von maximal vier Jahren wird eine betriebswirtschaftliche Berechnung durchgeführt, um festzustellen, ob die erhobenen Gebühren kostendeckend kalkuliert worden sind oder nicht. Gibt das Ergebnis eine Kostenüberdeckung wieder, so sind diese innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden so sagt es der Art. 8 Absatz 6 Satz 2 KAG. Sollte eine Kalkulation, wie in Schnabelwaid, aufgrund der aktuellen Situation verschoben werden müssen, kann der Gemeinderat einen Beschluss fassen, dass eine rückwirkende Kalkulation erfolgen kann. Diesen Beschluss hat der Gemeinderat Schnabelwaid gefasst. Damit war es jedem Bürger klar, dass es einen veränderten u.U. höheren Wasserpreis geben kann. Im Zeitraum vom 2016 bis 2020 ergaben sich betriebswirtschaftliche Kosten in Höhe von 452.791,58 €. Dem gegenüber standen Einnahmen in Höhe von 351.020,75 €. Aus den Vorjah-ren (2012-2016) ergab sich eine Kostenüberdeckung von 14.462,37 €, die mit auszugleichen war. Bezogen auf den Zeitraum vom 01.10.2016 bis 30.09.2020 ergab sich ein Fehlbetrag in Höhe von 76.356,32 €. Nach Abzug der Grundgebühren und sonstigen Einnahmen verblieb ein Verbrauchsgebührenbedarf von 368.210,69 €. Das Anlagevermögen, die Beträge und Zuwendungen wurden mit 4,35 % verzinst und gingen in die Kosten mit ein. Die Wasserverkaufsmenge der Jahre 2016-2020 betrug 190.078 m³. Die Nachberechnung für den Zeitraum 2016-2020 ergab, dass der Wasserpreis eigentlich 1,94 €/m³ und nicht 1,53 €/m³ betragen hätte müssen. SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS Im Hinblick auf die Corona-Pandemie bleibt das Rathaus in Schnabelwaid weiterhin bis auf weiteres geschlossen. VG-Creußen

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 5 Ergebnis 2016 bis 2020 Einnahmen 351.020,75 € ./. Betriebswirtschaftliche Kosten wie Unterhalt des Leitungsnetzes, Personalkosten, Wasseruntersuchungen, Betriebsausgaben 323.007,90 € ./. Abschreibungen auf Anschaffungs- und Herstellungskosten 72.557,35 € ./. Verzinsung des Anlagenkapitals 57.226,33 € + Kostenüberdeckung bis 2016 14.462,37 € = Fehlbetrag 2016-2020 davon vom 01.10.2016-30.09.2020 (87.308,46 €) 76.356,32 € = Zu deckende Kosten 438.329,21 € ./. Grundgebühr/Sonstige Einnahmen 70.118,54 € = Verbrauchsgebührenbedarf 368.210,67 € / Wasserverkaufsmenge (5 Jahre) 190.078 m³ = Ergibt einen Wasserpreis von 1,94 €/m³ Damit der Wasserpreis für den Zeitraum vom 01.10.2020- 30.09.2024 gut kalkuliert werden kann, sind die Planwerte des Haushaltes für die betriebswirtschaftlichen Kosten heranzuziehen. Diese ergeben einen Kostenrichtwert von 374.100 €. Der kalkulatorische Zinssatz wurde von 4,35 % auf 2,50 % gesenkt (Entlastung der Bürger) und beschlossen. Hinzu kommt der Fehlbetrag aus der letzten Kalkulation von 76.356,32 €. Nach Abzug der Grundgebühren verbleibt der Verbrauchsgebührenbedarf von 394.656,32 €. Die Verkaufsmenge wurde für den 4-jährigen Zeitraum auf 152.000 m³ geschätzt. Somit ergibt sich ein Wasserpreis pro Kubikmeter von 2,60 €, der bis zum 30.09.2024 festgesetzt ist. Prognose 2021-2024 Zu deckende Kosten (Kostenrichtwert) 374.100,00 € + Fehlbetrag vom 01.10.2016-30.09.2020 76.356,32 € ./. Grundgebühr/Sonstige Einnahmen 55.800,00 € = Verbrauchsgebührenbedarf 394.656,32 € / Wasserverkaufsmenge (4 Jahre) 152.000 m³ = Ergibt einen Wasserpreis von 2,60 €/m³ Das Ergebnis der nächsten Kalkulation des Wasserpreises zum 01.10.2024 wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt werden. 08.11.2021 Evang. Gemeindehaus Haag 22.11.2021 Bürgerhaus Unternschreez Es wird darauf hingewiesen, dass im Sinne des Infektionsschutzes die 3G-Regeln gelten. D. h. eine Teilnahme an den Sprechstunden ist nur für vollständig Geimpfte oder Genesene oder mit einem negativen Testergebnis möglich. Etwaige Änderungen werden im jeweils aktuell gültigen VG- Creußen-Journal sowie unter www.haag-oberfranken.de bekanntgegeben. Abfuhrpläne (Biotonne, Gelbe Tonne, Restmüll und Altpapier), Restmüllsäcke, Hundekotbeutel sowie Fahrpläne der Buslinie Haag – Bayreuth können in den Amtsstunden mitgenommen werden. ÖFFNUNGSZEITEN DES RECYCLINGHOFES der Gemeinde Haag zur Abgabe von Grüngut (April - November) Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr Samstag von 09.00 - 11.00 Uhr Die Abfuhrpläne können außerdem auch im Internet unter www.landkreis-bayreuth.de (Rubrik: Umwelt/Gesundheit – Abfall – Abfallwirtschaft – Abfuhrkalender) oder unter www.haagoberfranken.de (Rubrik: In Haag Leben – Ver- und Entsorgung – Abfall und Wertstoffe) abgerufen werden. Anträge auf Nutzung des Bürgerhauses in Unternschreez sind in den Amtsstunden, im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft oder unter www.haag-oberfranken.de (Rubrik: Haag erleben – Was ist los in Haag – Bürgerhaus Unternschreez) erhältlich. VOLKSTRAUERTAG AM 14.11.2021 IN DER GEMEINDE HAAG In diesem Jahr findet der Gottesdienst um 8.45 Uhr statt. Anschließend Ansprache des Bürgermeisters in der Kirche und Kranzniederlegung am Kriegerdenkmal in Unternschreez. Gemeinde Prebitz Gemeinde Haag SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS IM GEMEINDEZENTRUM BIEBERSWÖHR Internet-Adresse: Email: http://www.haag-oberfranken.de info@haag-oberfranken.de DIE SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS Aufgrund der stetig steigenden Impfquoten und der dadurch verminderten Bedrohungslage durch das Corona-Virus, wird Bürgermeister Robert Pensel ab sofort wieder seine Sprechstunden wie folgt abhalten: Am 2. und 4. Montag des Monats, jeweils von 18 bis 19 Uhr: Im Hinblick auf die Corona-Pandemie wird unter Rücksichtnahme auf die Bevölkerung zunächst auch weiterhin auf die Abhaltung der Bürgermeistersprechstunden verzichtet. Wir bitten hierfür um Verständnis. In dringenden Angelegenheiten ist Bürgermeister Hans Freiberger aber selbstverständlich gerne für Sie telefonisch unter der Handy-Nr. 0171 1274977 zu erreichen. Vieles kann bereits am Telefon geklärt werden, gegebenenfalls ist aber auch eine Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch möglich. Tel. Kanzlei 09205 988610, www.gemeinde-prebitz.de

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