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Creußen Journal - Ausgabe 12.01.2024

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SEITE 6 Sitzung des

SEITE 6 Sitzung des Gemeinderates Haag Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 23.01.2024 um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Unternschreez statt. EINLADUNG Anlässlich des 70. Geburtstages ihres Ersten Bürgermeisters Robert Pensel lädt die Gemeinde Haag zum Empfang. Neben Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft möchten wir auch allen Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Vertretern der Vereine hiermit Gelegenheit geben, persönliche Glückwünsche zu übermitteln. Wir würden uns daher freuen, Sie am Sonntag, 28.01.2024 ab 11:00 bis ca. 13:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus „Rotmainquelle“ in Haag begrüßen zu dürfen. Anstelle eines Geschenks freut sich Bürgermeister Robert Pensel über eine Spende an die Bürgerstiftung der Gemeinde Haag. Eine Spendenbox wird bereitgestellt. Bianka Deinert, Zweite Bürgermeisterin und der Gemeinderat Haag Festsetzung der Grundsteuer Die Grundsteuer 2024 wird für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Erteilung eines Grundsteuerbescheids durch die Gemeinde Haag nicht geändert haben, mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid genannten Terminen fällig. Mit dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie bei Erteilung eines schriftlichen Grundsteuerbescheids. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird ist der Widerspruch einzulegen bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen Bahnhofstr. 11 95473 Creußen 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird ist die Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth zu erheben. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung - Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E- Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! - Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. - Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig, sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt. - Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgabe nicht aufgehalten. - Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer keine Kosten; ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen. - Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Messbescheid und Zerlegungsbescheid) können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheides, nicht durch Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO). Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt, gegen die Höhe des Messbetrages bzw. Zerlegungsanteils oder gegen einen Verspätungszuschlag richten, sind also beim zuständigen Finanzamt vorzutragen. Sollten sich der Einheitswert bzw. der Messbetrag oder die Eigentumsverhältnisse bei einzelnen Objekten für das Jahr 2024 noch ändern, werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt. Für Auskünfte steht das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen unter steueramt@vgem-creussen.bayern.de zur Verfügung. Creußen, den 11.12.2023 Gez. Robert Pensel Erster Bürgermeister Gemeinde Prebitz SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS im Gemeindezentrum Bieberswöhr Mittwoch von 18.00 – 20.00 Uhr - Weitere Gesprächstermine sind nach Vereinbarung mit dem Bürgermeister möglich. Tel.-Nr. Kanzlei: 09205 988610 Handy-Nr. Bürgermeister: 0171 1274977 Homepage: www.gemeinde-prebitz.de Festsetzung der Grundsteuer Die Grundsteuer 2024 wird für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Erteilung eines Grundsteuerbescheids durch die Gemeinde Prebitz nicht geändert haben, mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid genannten Terminen fällig. Mit dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie bei Erteilung eines schriftlichen Grundsteuerbescheids. VG-Creußen

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 7 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. Markt Schnabelwaid 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird ist der Widerspruch einzulegen bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen Bahnhofstr. 11 95473 Creußen 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird ist die Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth zu erheben. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung - Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E- Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! - Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. - Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig, sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt. - Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgabe nicht aufgehalten. - Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer keine Kosten; ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen. - Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Messbescheid und Zerlegungsbescheid) können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheides, nicht durch Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO). Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt, gegen die Höhe des Messbetrages bzw. Zerlegungsanteils oder gegen einen Verspätungszuschlag richten, sind also beim zuständigen Finanzamt vorzutragen. Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0 Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de https://www.markt-schnabelwaid.de SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr im Rathaus in Schnabelwaid Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten. Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 2. Änderung Bebauungsplan „Bahnhofstraße-Nord“ in Schnabelwaid 1. Bekanntmachung Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; 2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Schnabelwaid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße-Nord“ in Schnabelwaid beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans umfasst die Grundstücke mit den FI.Nrn. 506, 506/1, 509/2 und 3237, Gemarkung Schnabelwaid. Der Änderungsbereich umfasst dabei eine Fläche von 7.351 m² auf den Fl.Nrn. 506, 506/1, 509/2 und 3237. Das Planungsgebiet und seine Lage sind aus dem Planausschnitt, maßstabslos, ersichtlich. Sollten sich der Einheitswert bzw. der Messbetrag oder die Eigentumsverhältnisse bei einzelnen Objekten für das Jahr 2024 noch ändern, werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt. Für Auskünfte steht das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen unter steueramt@vgem-creussen.bayern.de zur Verfügung. Creußen, den 11.12.2023 Gez. Hans Freiberger Erster Bürgermeister Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße-Nord“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße-Nord“ und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis einschließlich 19. Februar 2024

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