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Creussen Journal - Ausgabe 22.03.2024

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SEITE 4 Die Abfuhrpläne

SEITE 4 Die Abfuhrpläne können außerdem auch im Internet unter www.landkreis-bayreuth.de (Rubrik: Umwelt/Gesundheit – Abfall – Abfallwirtschaft – Abfuhrkalender) oder unter www. haag-oberfranken.de (Rubrik: In Haag Leben – Ver- und Entsorgung – Abfall und Wertstoffe) abgerufen werden. Anträge auf Nutzung des Bürgerhauses in Unternschreez sind in den Amtsstunden, im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft oder unter www.haag-oberfranken.de (Rubrik: Haag erleben – Was ist los in Haag – Bürgerhaus Unternschreez) erhältlich. Öffnungszeiten des Recyclinghofes der Gemeinde Haag zur Abgabe von Grüngut - AB SA., 23.03.2024 WIEDER GEÖFFNET - Mittwoch von 17 bis 19 Uhr Samstag von 09 bis 11 Uhr Gemeinde Prebitz SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS im Gemeindezentrum Bieberswöhr Mittwoch von 18.00 – 20.00 Uhr - Weitere Gesprächstermine sind nach Vereinbarung mit dem Bürgermeister möglich. Tel.-Nr. Kanzlei: 09205 988610 Handy-Nr. Bürgermeister: 0171 1274977 Homepage: www.gemeinde-prebitz.de Sitzung des Gemeinderates Prebitz Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 02.04.2024 um 19:00 Uhr im Gemeindezentrum in Bieberswöhr statt. Markt Schnabelwaid Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0 Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de https://www.markt-schnabelwaid.de SIE HABEN GESPRÄCHSBEDARF? Vereinbaren Sie gerne jederzeit einen Termin mit Bürgermeister Hans-Walter Hofmann unter Tel-Nr. 09270 989-0. Sprechstunde der Seniorenbeauftragten Petra Preißinger Nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 09270 1559 oder E-Mail an petrapreissinger@gmx.de. Sitzung des Marktgemeinderates Schnabelwaid Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 04.04.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungsraum des Bürgerhauses Schnabelwaid statt. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Teilweise Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg im Rohr mit Wendeweg“ bei Schönfeld nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 BayStrWG Die Marktgemeinde Schnabelwaid beabsichtigt in Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) gemäß Beschluss des Marktgemeinderates Schnabelwaid vom 15.02.2024 die teilweise Einziehung des nachstehenden öffentlichen Feld- und Waldweges im Bereich der Fl.Nr. 2706 der Gemarkung Schnabelwaid, da diese Teilstrecke jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Bezeichnung: “Weg im Rohr mit Wendeweg“; Fl.Nr.: 2706, Gemarkung Schnabelwaid; Straßenbaulastträger: Markt Schnabelwaid; Anfangspunkt: Einmündung in den verbleibenden Weg. Fl.Nr. 2706, Gemarkung Schnabelwaid; Endpunkt: Einmündung in den Wendeweg entlang der Bahnlinie; Länge: 0,100 km; Gemeinde: Markt Schnabelwaid; Landkreis: Bayreuth; Die Absicht der teilweisen Einziehung (Fl.Nr. 2706, Gmkg. Schnabelwaid) wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) bekanntgemacht. Die teilweise Einziehung ist zum 01.07.2024 vorgesehen. Die Unterlagen können bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen (Erdgeschoss, Zimmer 12), während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Eventuelle Einwendungen gegen die teilweise Einziehung können während der nächsten drei Monate bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen vorgebracht werden. Schnabelwaid, den 14.03.2024 Markt Schnabelwaid gez. Hofmann 1. Bürgermeister Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Markt Schnabelwaid für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage Schnabelwaid-Nord“ und die 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Der Ältestenausschuss des Marktes Schnabelwaid hat in der Sitzung vom 01.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans beschlossen. VG-Creußen

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 5 Geltungsbereich SCHULNACHRICHTEN Amtliche Bekanntmachung Grundschulverband Creußen Haushaltssatzung des Grundschulverbandes Creußen für das Haushaltsjahr 2024 Die Haushaltssatzung für 2024 des Grundschulverbandes Creußen wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 30.01.2024 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 7 vom 11.03.2024 erfolgt. Die Vorentwürfe zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnugnsplans sowie zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Flurnummer 3225 (TF), Gemarkung Schnabelwaid und die Begründung können auf der Homepage der Kommune unter https://www.markt-schnabelwaid.de/ in der Zeit vom 25.03.2024 bis zum 26.04.2024 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen die in §3 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Unterlagen im Rathaus (Anschrift: Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen) während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus und sind auch über das zentrale Internetportal des Landes (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich. Es wird darauf hingewiesen, 1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, 2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, 3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeindet den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt [siehe gesonderte Mustervorlage]. Nur bei Flächennutzungsplänen: Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB) Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen (Zimmer 17, EG), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Creußen, 13.03.2024 Grundschulverband Creußen gez. Martin Dannhäußer Verbandsvorsitzender Amtliche Bekanntmachung Hauptschulverband Creußen Haushaltssatzung des Hauptschulverbandes Creußen für das Haushaltsjahr 2024 Die Haushaltssatzung für 2024 des Hauptschulverbandes Creußen wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 25.01.2024 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 7 vom 11.03.2024 erfolgt. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen (Zimmer 17, EG), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Creußen, 13.03.2024 Hauptschulverband Creußen gez. Martin Dannhäußer Verbandsvorsitzender ENDE DES AMTLICHEN TEILS Schnabelwaid, 14.03.2024 Gez. Hofmann 1. Bürgermeister

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