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Eckersdorf Amts- und Mitteilungsblatt Februar 2022

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AMTS- U.

AMTS- U. MITTEILUNGSBLATT ECKERSD RF AMTLICHE MITTEILUNGEN GEMEINDEVERWALTUNG Erste Bürgermeisterin (Tel. 0921 7353-32) Sybille Pichl sybille.pichl@eckersdorf.bayern.de Vorzimmer Bürgermeisterin/Mitteilungsblatt (Tel. 0921 7353-32) Christine Hauenstein christine.hauenstein@eckersdorf.bayern.de Geschäftsleitung (Tel. 0921 7353-65) Bernhard Brosig bernhard.brosig@eckersdorf.bayern.de Assistenz / Tourismus (Tel. 0921 7353-41) Kerstin Schinkowitsch kerstin.schinkowitsch@eckersdorf.bayern.de Haupt- und Personalverwaltung (Tel. 0921 7353-40) Melanie Huhnt melanie.huhnt@eckersdorf.bayern.de Bauverwaltung (Tel. 0921 7353-42, -43 oder -44) Erika Zeuschel (-42) erika.zeuschel@eckersdorf.bayern.de Karl Schwemmer (-43) karl.schwemmer@eckersdorf.bayern.de Jürgen Mauser (-44) juergen.mauser@eckersdorf.bayern.de Einwohnermelde- und Standesamt/Versicherungsamt (Tel. 0921 7353-0) Thomas Müller (-61) thomas.mueller@eckersdorf.bayern.de Astrid Kolb (-64) astrid.kolb@eckersdorf.bayern.de Birgit Bursian (-71) birgit.bursian@eckersdorf.bayern.de Stefanie Sollecito (-71) stefanie.sollecito@eckersdorf.bayern.de Finanzverwaltung, Kämmerei (Tel. 0921 7353-54) Kevin Schramm kevin.schramm@eckersdorf.bayern.de Kasse (Tel. 0921 7353-51) Irmgard Laukel irmgard.laukel@eckersdorf.bayern.de Sabine Knauer sabine.knauer@eckersdorf.bayern.de Jonas Lindner jonas.lindner@eckersdorf.bayern.de Öffentliche Abgaben/Abfallentsorgung (Tel. 0921 7353-52) Peter Küfner peter.kuefner@eckersdorf.bayern.de Christina Jakoby christina.jakoby@eckersdorf.bayern.de Bauhof (Tel. 0921 75869678) Karl-Heinz Zieher zentrale@bauhof-eckersdorf.de HINWEISE ZUM GEMEINDLICHEN WINTERDIENST Wie wird der Winterdienst organisiert? Wir haben einen sog. Räum– und Streuplan. Darin sind alle Straßen (über 40 km), Wege und Plätze der Gemeinde enthalten. Nach Priorität unterteilt, gibt es genaue Fahrpläne für die gemeindlichen Winterdienst-Fahrzeuge. Auch wenn unser Winterdienst bestens vorbereitet und geplant ist, bleibt der wichtigste Faktor der Mensch. Die Beschäftigten des Bauhofs sorgen jeden Tag bei Wind und Wetter, egal ob unter der Woche oder am Wochenende genauso wie an Feiertagen dafür, dass die Autofahrer sicher ans Ziel kommen. Daher bitten wir alle Verkehrsteilnehmer um Rücksichtnahme auf unsere Winterdienstfahrzeuge. Bei Schnee und Eis beginnt die Arbeitszeit um 03.00 Uhr früh. Was bedeutet „Priorität“? Es wird unterschieden, in die Räum– und Streupflicht der Gemeinde und in solche Strecken, die wir freiwillig (und zusätzlich) räumen und/oder streuen. Der gemeindliche Winterdienst für die Straßen, Wege und Plätze beschränkt sich nach den gesetzlichen Verpflichtungen sowie dem daraus abgeleiteten Räum- und Streuplan zunächst auf die verkehrswichtigen (z. B. Hauptverkehrsstraßen, verkehrsreiche Durchgangsstraßen etc.) und gefährlichen (z. B. starke Gefälle, unübersichtliche Kreuzungen etc.) Strecken. Alle anderen Strecken, die nicht verkehrswichtig und gefährlich sind, werden – sofern es die Witterung und die Arbeitszeit zulassen – als freiwillige Leistung der Gemeinde zusätzlich geräumt (z. B. ein Großteil der Wohngebiete) als Service für unsere Bürger. Warum gibt es keinen „24-Stunden-Räumdienst“ der Gemeinde? Die Gemeinde hat nur eingeschränkt Personal zur Verfügung. Alle Strecken, die Pflichtaufgabe der Gemeinde sind (s. o.), werden selbstverständlich so bedient, dass für den üblichen Berufsverkehr ausgehende Gefahren gemindert werden. Ein 24-Stunden-Dienst ist nicht möglich und nicht notwendig. Es gelten auch im Winter die allgemeinen Regelungen der StVO (vorausschauendes Fahren, Anpassung der Ge-schwindigkeit an Straßen-, Witterungs– und Sichtverhältnisse). Zudem müssen unsere Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten beachten. Warum nimmt der Winterdienst keine Rücksicht auf meine Einfahrt? Unsere Fahrer können nicht ständig den Räumschild an den Fahrzeugen von links nach rechts oder umgekehrt schwenken. Das hält auf und führt eher zu einem „Chaos“ auf den Straßen. Es ist schlichtweg nicht machbar, auf jede Einfahrt Rücksicht zu nehmen. Natürlich ist es ärgerlich, wenn durch den gemeindlichen Räumdienst Einfahrten mit Schneehaufen blockiert werden und Anwohner diese danach selbst frei machen müssen. Jedoch bitten wir um Verständnis! Wichtig ist, die Straßen frei zu bekommen! WICHTIG: Gerade in den Wohngebieten ist es dringend notwendig, dass nur einseitig auf den Fahrbahnen geparkt wird. Ansonsten ist ein vernünftiger Winterdienst der Gemeinde nicht möglich! Parken Sie allgemein und überall so, dass notfalls der Winterdienst fahren kann! SEITE 4

AMTS- U. MITTEILUNGSBLATT ECKERSD RF AKTUELLES AUS DER GEMEINDEVERWALTUNG Fundsache 1 Regenschirm Eheschließung Herr Leon Kirchner, wohnhaft in Mistelgau, GT Seitenbach, Thiergarten 4 und Frau Janika Selin Hince, wohnhaft in Eckersdorf, Bayreuther Straße 1, am 21.12.2021 Sterbefall Frau Linda Elisabeta Beege, geb. Sachs, geb. am 21.05.1926, zuletzt wohnhaft in Eckersdorf, GT Donndorf, Martha Maria 1, verstorben am 23.12.2021 CORONA-SCHNELLTEST-STATION ECKERSDORF HAT WIEDER GEÖFFNET Die Bürgermeisterin freut sich, dass wir mit der Köhler Rätzer GbR kompetente Partner für die Teststation im Rathaus gefunden haben. Mit großem Engagement hat die GbR in den vergangenen Wochen die Eröffnung vorbereitet – dabei waren sehr viele rechtliche und behördliche Hürden zu nehmen. Zur Teststation folgende Hinweise: Betreiberin: Ort: Köhler Rätzer GbR, Bayreuth Rathaus Eckersdorf / Vereinsraum Eingang über die Glastür im Hof, zwischen Rathaus und Bücherei! Anmeldungen: sind nicht erforderlich (bitte Personalausweis mitbringen) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Samstag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Kontakt: corona.schnelltest.station.eckersdorf@gmx.de ÖFFNUNGSZEITEN Gemeindeverwaltung im Rathaus Eckersdorf Montag bis Freitag 08 bis 12 Uhr Donnerstag zusätzlich 16 bis 18 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie vereinbaren. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bürgermeisterin. Gemeindebücherei Dienstag u. Donnerstag Samstag Tel. 0921 7353 75 Email: info@gemeindebuecherei-eckersdorf.de Grüngut-Container, Forststraße Montag u. Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Buchstein (für Grüngut) Montag bis Freitag 14 bis 18 Uhr 10 bis 12 Uhr 13 bis 16 Uhr 13 bis 19 Uhr 13 bis 18 Uhr 13 bis 19 Uhr 10 bis 18 Uhr 08 bis 15 Uhr NOTFALL– UND KATASTROPHENTAFEL Rettungsdienst Tel. 112 Wo (so genau wie möglich) Wer (Name, Standort, Telefon) Was (ist geschehen) Wie viele (Betroffene) Warten (auf Rückfragen) Defibrillatoren vor Ort können für die erste Hilfe überlebensnotwendig sein. Standorte in unserer Gemeinde (bisher): Mittelschule Eckersdorf, Feuerwehrhaus Busbach, Bürgerhaus Neustädtlein, Siedlerheim Donndorf Feuerwehr Tel. 112 Polizei Tel. 110 Ärztliche Bereitschaft Tel.: 116 117 Giftnotruf Bayern Tel.: 089 19240 Apotheken-Notdienst Tel.: 0800 00 22 8 33 oder über Handy: 22 8 33 Was bedeuten Sirenen-Signale in Bayern? 12 Sek 12 Sek 12 Sek 60 Sek Alarm bei Feuer oder anderen Notständen. Gleichbleibender Ton von je zwölf Sekunden mit je einer Pause dazwischen. Heulton von einer Minute Dauer: Es droht schwerwiegende Gefahr für die Bevölkerung. Bitte unbedingt auf Rundfunk-/Fernsehdurchsagen achten! ENDE AMTLICHER TEIL IMPRESSUM Dieses Mitteilungsblatt ist das Amtsblatt der Gemeinde Eckersdorf für die kommunalen Bekanntmachungen nach der Gemeindeordnung und der Bekanntmachungsverordnung. Für den amtlichen Teil ist deshalb die Erste Bürgermeisterin verantwortlich. Alle Veröffentlichungen, die durch sie, ihren Stellvertreter oder durch Mitarbeiter der Verwaltung unterzeichnet sind, sind amtliche Veröffentlichungen (Amtlicher Teil). Für Mitteilungen des Landratsamtes, von Vereinen, Gruppen, Organisationen oder Verbänden sind diese, für namentlich gezeichnete Beiträge der jeweilige Autor verantwortlich. Die Gemeinde Eckersdorf übernimmt für die inhaltliche Wiedergabe einschließlich der Richtigkeit der Angaben von allen Texten, die nicht amtliche Veröffentlichungen sind, keine Haftung (auch nicht für evtl. Folgeschäden, die dem Autor entstehen sollten). Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinde Eckersdorf, Bamberger Straße 30, 95488 Eckersdorf Tel. 0921 7353 0, Fax 0921 7353 33, Email: poststelle@eckersdorf.bayern.de www.eckersdorf.de, Gemeinde Eckersdorf, Sybille Pichl, Erste Bürgermeisterin Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Satz- und Anzeigenleitung: Martin Munzert SaGa Medien und Vertrieb OHG Erscheinungsweise: monatlich, Auflage: 2.600 Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen der SaGa Medien & Vertrieb OHG. Anzeigen und -entwürfe sind verlagsrechtig geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung und elektronische Speicherung nur mit Zustimmung des Verlages. SEITE 5

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