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Industrieanzeiger 01.2020

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news & management Die steuerliche Zulage erweitert die Finanzierungsmöglichkeiten von F+E-Projekten und ermöglicht dadurch Mittelständlern zusätzliche Fördermittel. Bild: Gorodenkoff/stock.adobe.com Steuerrückzahlung soll F+E-Projekte ankurbeln Anreize für mehr Innovationen Forschungszulage | Seit diesem Jahr begünstigt der Bund F+E-Projekte steuerlich. Interessant ist dies für Unternehmen, die bei hohem F+E-Aufwand bislang keine Förderung bekamen oder nur schwer. Seit diesem Jahr können Unternehmen Personalausgaben für Forschung und Entwicklung (F+E) rückwirkend steuerlich geltend machen. Das hat gegenüber der klassischen Projektförderung den immensen Vorteil, dass innovative Projekte sofort begonnen werden können. Bei der bisher üblichen Förderung durch Bund, Länder oder EU dagegen müssen Betriebe mit dem Projektstart bis zur Bewilligung der Gelder warten oder den oft sehr umfangreichen Antrag gestellt haben. Das kann sich Monate hinziehen und steht den schneller werdenden Entwicklungszyklen der Wirtschaft entgegen. Die Bundesregierung stellt für die kommenden vier Jahre 5 Mrd. Euro in Aussicht. Das ist lediglich ein Viertel der Summe, mit der Frankreich seine innovativen Firmen unterstützt. Damit wird der Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen also nur etwas aufgeholt. Pro Jahr und Unternehmen ist der Betrag auf 500.000 Euro gedeckelt. So will der Bund verhindern, dass Konzerne den Großteil der Fördermittel beanspruchen, denn vor allem mittelständische Betriebe ab 200 Mitarbeitern oder besonders entwicklungsstarke Start-ups sollen von der steuerlichen Neuregelung profitieren. Allerdings weiß Michael Zahm, Geschäftsführer von Partner für Innovation und Förderung (PFIF), dass etwa in Österreich 75 % der Förderung an Großunternehmen fließt. Denn mit ihren größeren F+E-Abteilungen erreichen sie die jährliche Maximalsumme leicht und werden die Förderung in Deutschland vermutlich auch intensiv beanspruchen. KMU dagegen müssen prüfen, ob sich Aufwand und Nutzen der Beantragung lohnt. Nachteil des sogenannten Forschungszulagengesetzes, das der Bundestag letzten November verabschiedete: Der Bund fördert nur die Personalkosten plus einem Aufschlag von 20 % für die Lohnnebenkosten, aber nicht Material, Reisekosten oder Geräte. Außerdem müssen sich die Unternehmen entscheiden, ob sie auf die klassische Projektförderung setzen oder die steuerliche Förderung. Denn eine Doppelförderung für ein F+E-Projekt ist ausgeschlossen. Michael Zahm hat deshalb sechs Tipps für die Antragssteller. Wichtige Tipps für Antragsteller • Die steuerliche Förderung ersetzt nicht die Projektförderung, denn bei letzterer können Unternehmen deutlich höhere Zuschussquoten von bis zu 60 % beantragen und weitere Kostenblöcke ansetzen. Deshalb ist über die bekannten Zuschussprogramme eine höhere Förderung möglich, auch wenn diese Mittel der Versteuerung als außergewöhnlicher Ertrag unterliegen und deshalb nachträglich deutlich reduziert werden. Für Unternehmen bedeutet das, vor Projektstart erst zu prüfen, ob ein lukrativerer Zuschuss beantragt werden kann. Und falls das nicht möglich ist, dann ist die Steuerzulage zu beantragen. Das ist übrigens auch für abgelehnte Zuschussprojekte möglich. • Die steuerliche Zulage muss ebenfalls beantragt werden. Allerdings werden die Anforderungen gegenüber der klassischen Projektförderung weniger bürokratisch sein. Auch wird der Innovationsanspruch vermutlich geringer sein als für die Projektförderung – so die bisherige Erfahrung aus anderen EU-Ländern. Als Faustformel könnte sich erweisen, dass sich ab vier Personen in der Forschung und Entwicklung der bürokratische Aufwand für Antrag und Nachweis finanziell lohnt, vermutet Zahm. 20 Industrieanzeiger 01.20

• Trotz vermutlich niedrigeren Anforderungen muss das Vorhaben grundsätzlich der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung oder der experimentellen Entwicklung dienen, sagt der Förder-Versteher aus Lahr bei Freiburg. Es reicht voraussichtlich keine einfache Konstruktion zur Optimierung des Produktdesigns oder zur Verbesserung der Marktgängigkeit. • Größter Unterschied der beiden Fördervarianten ist, dass die steuerliche Förderung jährlich rückwirkend – nach Abschluss des Geschäftsjahres der Firma – beantragt werden muss. Das Unternehmen muss die Projektkosten für das Finanzamt nachvollziehbar dokumentieren und von anderen geförderten Projekten abgrenzen können, sagt Zahm und empfiehlt Unternehmen, eine entsprechende Kostenerfassung zu beginnen: also sämtliche Stunden des Personals inklusive der Führungskräfte bis zum Geschäftsführer für laufende F+E-Projekte zu dokumentieren. • Ein großer Nachteil der steuerlichen Förderung: Die Gelder stehen den Unternehmen deutlich später als bisherige Zuschüsse zur Verfügung, die Kosten müssen somit länger vorfinanziert werden. Um Planungssicherheit zu gewinnen, rät der Experte deshalb, möglichst früh eine Bescheinigung zu beantragen, die die Förderfähigkeit der Projekte vorabbestätigt. • Mit der steuerlichen Förderung werden auch Auftragsforschungen beim Auftraggeber mit 25 % gefördert – einfache Unteraufträge vermutlich nicht. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Unterschiede (siehe Kasten). Das Fazit von Michael Zahm dazu: Eine qualifizierte Förderberatung ist ein erheblicher Erfolgsfaktor, damit Unternehmen eine optimale Finanzierung für ihre Projekte erhalten. Zumal durch Erfahrungen in der Antragstellung und Abwicklung die Erfolgsaussichten und der Umfang der Förderung optimiert werden. Die steuerliche Zulage erweitert die Finanzierungsmöglichkeiten von F+E-Projekten und ermöglicht dadurch zusätzliche Fördermittel. Jedoch bleibt die klassische Projektförderung aufgrund der hohen Förderquoten das primäre Instrument für Hightech-Forschungsprojekte. Interessant wird die steuer liche Förderung vor allem für Unternehmen, die bei hohem F+E-Aufwand bislang keine Förderung bekamen oder nur schwer – bei allen anderen wird sie wahrscheinlich eine interessante Ergänzung. Vor allem wenn es gelingt, den Verwaltungsaufwand für den Antrag und den Nachweis der geleisteten F+E-Stunden gering zu halten. Dann leistet das Forschungszulagengesetz einen Beitrag, dass F+E-Arbeitsplätze auch in der aktuell schwierigen Wirtschaftslage erhalten bleiben oder sogar ausgebaut werden. • Für den Fördermittelberater Michael Zahm ersetzt die steuerliche Förderung nicht die Projektförderung mit ihren deutlich höheren Zuschussquoten. Bild: PFIF Vergleich steuerlicher Förderung mit direkter Projektförderung Ein mittelständischer Maschinenbauer mit 200 Mitarbeitern plant ein Entwicklungsprojekt über rund zwei Jahre. Der Personalaufwand für das Projekt liegt bei etwa 35 Personenmonaten. Damit ergeben sich Personalkosten von rund 175.000 Euro. Aufgrund der Komplexität bindet das Unternehmen zusätzlich externe spezialisierte Dienstleistungs- und Entwicklungspartner ein, die 25.000 Euro kosten, etwa für die Programmierung der Steuerung oder die Fertigung eines Prototyps. Als Benchmark zur Bewertung der steuerlichen Förderung wird das praxis nahe und flexible Mittelstandsförderprogramm (ZIM) des BMWi genommen: Bei ZIM werden übrige Kosten pauschal mit 100 % der Personalkosten angesetzt, das umfasst etwa Sozialversicherungskosten, Reise- und Materialkosten sowie weitere Gemeinkosten. Anders bei der steuerlichen Förderung: Hier werden nur pauschal 20 % der Personalkosten als Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung berücksichtigt. Die Tabelle zeigt die unterschiedlichen Berechnungen für förderungswürdige Projekte. Das Ergebnis ist eindeutig: Für ein derart typisches F+E-Projekt in einem mittelständischen Unternehmen ist das Förderinstrument ZIM wesentlich lukrativer, selbst nach der Versteuerung. Außerdem kann die Förderquote bei Kooperationen sogar noch steigen. Rechenbeispiel zeigt die Unterschiede Personal Projektkosten übrige Kosten pauschal Unteraufträge berücksichtigte Kosten der jeweiligen Förderung Förderbetrag ZIM-Förderung 175.000 Euro 175.000 Euro 25.000 Euro 375.000 Euro 131.250 Euro Steuerliche Zulage 175.000 Euro 35.000 Euro 25.000 Euro 235.000 Euro 58.750 Euro Jens Gieseler Freier Journalist in Esslingen a. N. Industrieanzeiger 01.20 21

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