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2019-4 REISE und PREISE

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REISERECHT Auf Reisen geht bekanntlich vieles schief. Doch längst nicht für alles gibt es eine Entschädigung. Schicken Sie uns Ihre Fragen. Wir klären die Rechtslage ausgewählter Fälle in der nächsten Ausgabe. ? 4 Sterne gebucht, 3 Sterne bekommen Ich hatte über das Portal HRS ein 4-Sterne-Hotel in Albanien gebucht. Vor Ort entpuppte es sich jedoch als 3-Sterne-Hotel. Es selbst bewirbt sich im Internet und vor Ort auch als 3-Sterne-Hotel. Auf meine Beschwerde hat HRS erklärt, sich an den Informationen vom Hotel orientiert zu haben, sich entschuldigt und mir einen Rabatt von 10 % angeboten. Das ist zu wenig, finde ich. Die Rechtslage: HRS tritt lediglich als Vermittler auf, der Vertrag kommt direkt zwischen dem Hotel und Ihnen zustande. Daher müssten Sie Minderungsansprüche gegenüber dem Hotel geltend machen. Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Maßgeblich ist, in welchen Punkten das Hotel nicht dem üblichen 4-Sterne-Standard entsprochen hat. In der Regel werden von den Gerichten in vergleichbaren Fällen 10 bis 20 % des Preises zugesprochen. ? Ist Sind Sie im Recht? stundenlanges Warten am Gate hinzunehmen? Am Flughafengate stellte sich heraus, dass der Flieger zwölf Stunden Verspätung haben würde. Am Check-in war darauf nicht hingewiesen worden. Da die neue Abflugzeit aber bereits auf der Anzeigetafel stand, musste sie vorher bekannt gewesen sein. Ein Airline-Mitarbeiter ließ sich aber erst sehr viel später sehen. Hätte man frühzeitig informiert, hätte ich die Zeit in der Haupthalle angenehmer verbringen können oder wäre sogar noch einmal nach Hause gefahren. Was steht Haben Sie Fragen zum Thema Reiserecht? Schicken Sie Ihre Fragen an Recht@REISE- PREISE.de. Moritz Walprecht erläutert in jeder Ausgabe die Rechtslage zu ausgewählten Fragen. Antworten per E-Mail und individuelle Beratung sind leider nicht möglich. mir außer einer Entschädigung von der Airline für die Verspätung zu? Die Rechtslage: Eine Informationspflicht am Check-in-Schalter besteht nicht. Auch wenn Sie die Sicherheitskontrolle bereits passiert haben, können Sie jederzeit zurück in die Haupthalle gehen und dann kurz vor dem Beginn des Boardings erneut die Sicherheitskontrolle passieren. Neben der pauschalen Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung muss die Airline die Kosten für während der Wartezeit am Flughafen konsumierte Getränke und Snacks erstatten, sofern sie keine Verzehrgutscheine zur Verfügung gestellt hat. Das ist alles. ? Kann man Bezahlgebühren zurückfordern? Schon seit 2018 gilt eine EU-Richtlinie, wonach die Verbraucher fürs Bezahlen nicht mehr extra bezahlen müssen. Mir scheint, dass das bei einer ganzen Reihe von Flugportalen noch nicht angekommen ist. Kürzlich freute ich mich über einen Superticketpreis, als ich dann aber mit meiner Mastercard zahlen wollte, sollte ich auf einmal 50 Euro mehr bezahlen! Ich habe auch andere Portale gecheckt, das ist offenbar kein Einzelfall. Warum schreitet da der Gesetzgeber nicht ein, wenn das verboten ist? Kann ich das Geld zurückfordern? Die Rechtslage: Bei Zahlung mit gängigen Kreditkarten wie VISA und Mastercard darf ein Buchungsportal keine Kartenzahlungsgebühren verlangen. Aber Sie haben Recht: Viele Portale halten sich nicht an diese klare rechtliche Vorgabe. Die zu Unrecht erhobenen Zahlungsgebühren können Sie durchaus zurückfordern. ? Entschädigung für Bettwanzen im Hotel? Wir haben in einem 3-Sterne-Hotel in Deutschland übernachtet. Am nächsten Tag bemerkten meine Frau und ich kleine juckende Einstiche. Schnell wurde klar, dass es sich um Wanzenbisse handeln musste. Auf Beschwerde ließ das Hotel verlauten, das könne nicht sein, da in allen Zimmern unlängst die Matratzen erneuert wurden. Dabei ist bekannt, dass Bettwanzen auch vor neuen Matratzen keinen Halt machen. Wir hätten eigentlich erwartet, dass man uns zumindest das Geld zurückzahlt. Die Rechtslage: Wenn die Bettwanzen zweifelsfrei im Hotelzimmer wohnen und Sie diese nicht erst ins Hotel gebracht haben, steht Rechtsanwalt Moritz Walprecht ist auf Reise recht spezialisiert und gibt Antworten auf knifflige Fragen Ihnen eine erhebliche Minderung des Übernachtungspreises zu. In vergleichbaren Fällen wurde Reisenden von den Gerichten sogar ein Schmerzensgeld zugesprochen, wenn sich die Bisse entzündet hatten und stark juckten. ? Wenn Teilstrecken eines Fluges von einer anderen Airline geflogen werden Ich hatte im Juni auf der Homepage von Lufthansa einen Lufthansa-Business-Class-Flug von Frankfurt nach Havanna gebucht. Da Lufthansa nicht direkt nach Havanna fliegt, wurden die Anschlussflüge von Avianca durchgeführt. Im Juli wurde ich dann darüber informiert, dass der Rückflug ge - ändert wurde, er sollte nun von Havanna über San Salvador gehen statt über Bogotá. Danach wäre die Ankunft in Frankfurt drei Stunden später als der Folgeflug der LH von Bogotá nach Frankfurt. Das hielt ich für ein Versehen. Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass LH nichts für mich tun könne, da Avianca die Umbuchung durchgeführt habe. Für mich hört sich diese Regelung komisch an, da Vertragspartner doch die Airline ist, über die ich gebucht habe. Oder liege ich da falsch? Die Rechtslage: Wenn Sie direkt auf der Website der Lufthansa gebucht haben und das E-Ticket mit den Ziffern 220 beginnt (die ersten drei Ziffern der Ticketnummer kennzeichnen die das Ticket ausstellende Airline), haben Sie den Luftbeförderungsvertrag über die Gesamtstrecke mit der Lufthansa geschlossen. Daher ist Lufthansa auch hinsichtlich der Avianca-Teilstrecken Ihr Vertrags- und Ansprechpartner. Es gibt jedoch auch Airlines (beispielsweise Emirates), die in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen die Klausel haben, dass man für von anderen Airlines durchgeführte Teilstrecken nur als Vermittler auftrete und für diese jeweils ein eigener Luftbeförderungsvertrag mit der jeweiligen Airline abgeschlossen werde. Fotos: Shutterstock/Iam Anupong, Ruslan Ivantsov NICHT VERPASSEN! REISE & PREISE 1-2020 ERSCHEINT AM 7. JANUAR 2020 98 REISE & PREISE 4-2019

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