132 WIRTSCHAFT Die EBV als gemeinsam zu schulterndes Thema Im Juli 2023 fanden die beiden Mitgliederversammlungen des Industrieverbandes Steine und Erden Neustadt/Weinstraße, VSE, und des Baustoffüberwachungsvereins Hessen – Rheinland-Pfalz – Saarland, BÜV HRS, auf Schloss Johannisberg in Geisenheim statt. Bei sommerlichen Temperaturen konnten die Anwesenden nicht nur das Ambiente des Schloss Johannisberg genießen, das einen beeindruckenden Ausblick über das Rheintal bietet, sondern die Zeit für das fachliche und gute Gespräche nutzen. Das letzte Geschäftsjahr des VSE stand ganz im Zeichen der kommenden Landtagswahlen in Hessen sowie der Mitte dieses Jahres in Kraft tretenden Ersatzbaustoffverordnung, EBV. Für den Baustoffüberwachungsverein Hessen – Rheinland-Pfalz stand sie zudem in diesem Jahr unter besonderen Vorzeichen. Vor dem Hintergrund der Auflösung der Güteschutzvereinigung Baustoffe Saar, GSV Saar, zum Ende des Jahres 2022 hatte der Vorstand die Ausweitung der Zertifizierungs- und Überwachungstätigkeiten des BÜV HRS im Bereich der mineralischen Baustoffe Kies, Sand, Naturstein und Recyclingbaustoffe auf das Saarland zum Januar 2023 beschlossen. Dieser Ausweitung wurde nun im Rahmen der Mitgliederversammlung durch den einstimmigen Beschluss einer Namensänderung des Verbandes Rechnung getragen. Wie der Vorsitzende Thomas Weber ausführte, soll den saarländischen Produzenten mineralischer Baustoffe neben der inhaltlich-fachlichen Arbeit auch der Name des Verbands eine neue „Heimat“ bieten. Der Baustoffüberwachungsverein firmiert fortan also unter dem Namen Baustoffüberwachungsverein Hessen – Rheinland-Pfalz – Saarland (BÜV HRS). gegen die EBV. In diesem nicht ganz leichten Umfeld versucht der BÜV HRS jedoch, nicht nur die in der Verordnung verankerte Pflicht zur Güteüberwachung umzusetzen, sondern auch die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Recyclingbaustoffen nachhaltig zu verbessern. Die EBV ist aus Sicht von Dr. Johannes Klein (Referent im BÜV HRS und VSE) sehr wohl als Chance zu verstehen und muss trotz absehbarer Schwierigkeiten bei der Umsetzung auch genutzt werden, um die Akzeptanz und das Vertrauen in güteüberwachte Ersatzbaustoffe zu stärken und eine nachhaltige und effektive Kreislaufwirtschaft zu fördern. Hierzu sei es nötig, dass alle Beteiligten gemeinsame Lösungen für eine möglichst einfache, praxisnahe, dabei aber dennoch rechtssichere Umsetzung der EBV finden und aktiv mitgestalten. Neben dem gemeinsamen Austausch mit Behörden und Herstellern, der Informationsvermittlung, zahlreichen vor-Ort-Gesprächen und Schulungsveranstaltungen (bspw. PN 98 Lehrgänge) hat die gemeinsame Initiative „100pro Recycling“ des BÜV HRS und der Fachabteilung Recycling-Baustoffe des VSE bereits im Sommer 2022 eine umfangreiche Handlungshilfe zur EBV mit einer Reihe von Musterunterlagen und praxisgerechten Vorschlägen für die Mitgliedsunternehmen erarbeitet. Die Hauptaufgabe des BÜV HRS im künftigen Umgang mit der Ersatzbaustoffverordnung sieht Geschäftsführer Ludger Benson vor allem in der Arbeit als sogenannte Güteüberwachungsgemeinschaft. Die EBV sieht für die Hersteller von mineralischen Ersatzbaustoffen die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in einer Güteüberwachungsgemeinschaft vor, wobei deren Mitgliedern der halbe Prüfumfang erlassen wird (Halbierung der Prüfhäufigkeit). Der BÜV HRS strebt die Anerkennung als eine solche EBV- Güteüberwachungsgemeinschaft an, die aufgrund der kürzlich beschlossenen Novellierung der EBV zum August 2023 möglich sein wird. Neben der reinen Reduzierung des Prüfaufwands ist das Ziel des BÜV HRS im Rahmen der Güteüberwachungsgemeinschaft jedoch, die Mitglieder auf dem Weg zur ordnungsgemäßen Umsetzung der EBV zu unterstützen und für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Herstellern, Überwachungsstellen, Umweltlaboren und zuständigen Behörden hinzuwirken. Eine Gemeinschaft, die ihrem Namen alle Ehre macht und gemeinsam mit allen Beteiligten versucht, praktikable Lösungen für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Vorgaben zu finden und vergleichbare Maßstäbe bei der Bewertung der werkseigenen Produktionskontrolle zu definieren. Um dies SCHLOSS JOHANNISBERG bot den passenden Rahmen für die VSE-BÜV-HRS-Mitgliederversammlung, die im bewährten Doppel stattfand. Fotos: VSE EBV als bestimmendes BÜV-Thema Das vergangene Geschäftsjahr war für den BÜV HRS eine ganz besondere Zeit. Neben den „alltäglichen“ Überwachungs- und Zertifizierungstätigkeiten sowie den allgemein üblichen Geschäftstätigkeiten war es thematisch pausenlos und nahezu vollständig von der Ersatzbaustoffverordnung dominiert. Als typischer Kompromiss unterschiedlichster ökologischer und ökonomischer Interessen gibt es von allen Seiten unterschiedlichste Vorbehalte GESTEINS Perspektiven 5 | 2023
WIRTSCHAFT 133 BUNDESTHEMEN, u. a. den Appell, die Biodiversitätsdatenbank zu einem noch stärkeren gemeinsamen Erfolgsmodell zu machen, brachte Ivonne Arenz ein. zu unterstreichen, hat die Mitgliederversammlung des BÜV HRS bereits im Jahr 2022 die satzungsgemäße Möglichkeit geschaffen, dass sowohl Untersuchungsstellen als auch Überwachungsstellen außerordentliche Mitglieder des BÜV HRS werden können. Seitdem sind zwischenzeitlich neun Überwachungsstellen und sechs Untersuchungsstellen Mitglied des BÜV HRS geworden. Das ganze Ausmaß auf einem großen Tablett Generell ist der Informationsbedarf immens und noch immer ungebrochen. Im Frühjahr 2023 war vielen Akteuren der Umfang der zum Teil grundlegenden Veränderungen durch die EBV und deren Konsequenzen in ihrem vollen Ausmaß noch nicht wirklich bewusst. Vor diesem Hintergrund hat der BÜV HRS in Zusammenarbeit mit den beigetretenen RAP Stra-Prüfstellen aus Hessen und Rheinland-Pfalz im Frühjahr 2023 insgesamt neun Informationsveranstaltungen in Neustadt/Weinstraße, Daun, Kassel, Seligenstadt, Bad Kreuznach, Koblenz, Trier, Gießen und Darmstadt durchgeführt. Mit den Veranstaltungen wurde den Herstellern die Möglichkeit geboten, sich einen Überblick über die zahlreichen Veränderungen, die mit der EBV in allen Bereichen des Recyclings von mineralischen Bauabfällen einhergehen, zu verschaffen und erste Antworten auf wichtige Fragen zu erhalten: Welche Anforderungen stellt die EBV an die Herstellung von RC-Baustoffen, was kommt konkret auf die Hersteller zu und was ändert sich durch die neuen Vorgaben? Was müssen die Hersteller tun, um auch nach dem 1. August 2023 noch Recyclingbaustoffe vermarkten zu dürfen? Welche Aufgaben haben die Überwachungs- und Untersuchungsstellen? Wie funktioniert die Güteüberwachung und welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft in einer Güteüberwachungsgemeinschaft? Mit insgesamt etwa 400 Teilnehmern waren die Veranstaltungen sehr gut besucht und haben in der Folge auch zu einem deutlichen Mitgliederzuwachs im BÜV HRS beigetragen. Ebenfalls war der BÜV HRS im Frühjahr 2023 an zahlreichen Veranstaltungen anderer Verbände und Organisationen beteiligt und hat seine Expertise zur EBV eingebracht. Sogar an gemeinsamen Veranstaltungen mit den Behörden in Rheinland-Pfalz, sogenannten Fachgesprächen des Landesamts für Umwelt, war der Verband inhaltlich beteiligt. Organisiert vom ifeu, Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, wurde hierbei über die gesetzlichen Vorgaben der EBV, deren Geltungsbereich und Umsetzung in Rheinland-Pfalz, über Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten, Beprobungen und Qualitätskontrollen auf der Baustelle, die Annahmekontrollen an Recyclinganlagen sowie die Einbaumöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und die Verwendung von Böden in bodenähnlichen Anwendungen informiert. Mit den Fachgesprächen konnten rund 600 Personen aus Unternehmen (Baustoffhersteller, Bauunternehmen, Architektur- und Ingenieurbüros, Prüfstellen, Umweltlabore) und Behörden erreicht werden. Das Engagement des BÜV HRS in Sachen EBV geht dabei an vielen Stellen über das satzungsgemäße Tätigkeitsspektrum, das eigentlich nur die Zertifizierung und Fremdüberwachung umfasst, hinaus, ist aber in der aktuellen Phase unerlässlich und trägt jetzt Früchte. Das lässt sich nicht zuletzt in einem deutlichen Mitgliederzuwachs erkennen. Weil bei der Umsetzung der EBV vieles mit vielem zusammenhängt und die Zusammenhänge alles andere als trivial sind, muss sich der BÜV HRS in der Praxis dieser Aufgabe auch in Zukunft stellen. Wenn man bedenkt, dass der Bundesrat der Ansicht ist, dass noch nicht alle relevanten Aspekte für den Vollzug der EBV zur vollständigen Zufriedenheit geregelt sind und daher die Bundesregierung gebeten hat, noch ausstehende Anpassungen in einer weiteren Änderungsverordnung vorzunehmen, werden noch zahlreiche weitere Gespräche nötig werden. Die Problemfelder sind bekannt und liegen auf dem Tisch. Beispielhaft seien hier unter anderem die Anforderungen an die Güteüberwachung mobiler Aufbereitungsanlagen auf den Baustellen oder die Auswirkungen der EBV auf Genehmigungen genannt. Die Arbeit an und mit der EBV endet nicht im August 2023, sondern wird auch darüber hinaus herausfordernd sein. Mit Blick auf die bereits in der Verordnung selbst festgelegte Evaluierung der EBV zwei Jahre nach dem eigentlichen Inkrafttreten, sieht sich der BÜV HRS als Güteüberwachungsgemeinschaft als ein wesentlicher Ansprechpartner um Erfahrungen bei der Umsetzung zu sammeln und möglichst einfache, praxisnahe, aber dennoch rechtssichere Lösungsansätze zu formulieren. Dem formellen Teil der beiden Mitgliederversammlungen schloss sich ein Vortrag zur Mitarbeiterbindung in Unternehmen von Bärbel Schäfer, b.schäfer consult, an. Neben den Schwierigkeiten im Rahmen der laufenden Genehmigungsverfahren stellt auch der Arbeitskräftemangel die Unternehmen vor Herausforderungen. Es wurde dargelegt, wie man Mitarbeiter im Unternehmen hält und sich als Unternehmen für neue Bewerber attraktiv aufstellt. Extra aus Berlin angereist war Yvonne Arenz, MIRO-Geschäftsführerin Recht, die den Anwesenden einen Überblick über die aktuellen Handlungsfelder des Bundesverbandes gab. www.verband-steine-erden.de https://buev-hr.de LÄNGST NICHT ALLES GESAGT: Bei sommerlichen Temperaturen genossen die Anwesenden das Schloss-Ambiente und führten gute Gespräche. 5 | 2023 GESTEINS Perspektiven
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