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wd | Sommer 2019

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BUSINESS Zur Benutzung

BUSINESS Zur Benutzung von Navigationsgeräten und Telefonen am Steuer gibt es sehr strenge Vorschriften. Foto: djd/Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG/thx Am Steuer erlaubt oder nicht? Ratgeber Recht: Das Wichtigste zu Flip-Flops, Smartphones und Co. Kavaliersdelikt, streng verboten oder sogar erlaubt? Rund um das Thema Straßenverkehr gibt es viele Rechtsirrtümer und Halbwahrheiten. Hier das Wichtigste zu vier häufig gestellte Fragen: Darf ich das Smartphone-Navi während der Fahrt bedienen? Fachanwalt für Verkehrsrecht Sebastian Asshoff von der Kanzlei Kahlert Padberg in Hamm. Foto: djd/Roland-Rechtsschutz-Versicherungs-AG/Rene‘Golz „Zur Benutzung von Telefonen am Steuer gibt es sehr strenge Vorschriften“, erklärt Roland-Partneranwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Sebastian Asshoff von der Kanzlei Kahlert Padberg in Hamm. Dazu gehört auch, dass Autofahrer das Navi oder eine andere Funktion des Smartphones während der Fahrt nicht bedienen dürfen. Nur bei ausgeschaltetem Motor ist es erlaubt, das Handy zu nutzen. Wenn es allerdings in einer Halterung steckt, darf das Navi bedient oder ein Anruf angenommen werden. „Aber auch dann gilt: Wer permanent auf dem Handy tippt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und mit einem Punkt in Flensburg rechnen“, so Asshoff. Bei einem Unfall greift möglicherweise auch der Versicherungsschutz nicht mehr. 82

BUSINESS Sind Flip-Flops und High Heels am Steuer verboten? Laut StVO gibt es keine klaren Regeln für das Schuhwerk. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug haben und daher vernünftig bremsen können muss. „Dazu gehört, dass der Fahrer im Ernstfall kräftig und kontrolliert die Pedale treten kann. Kommt es zu einem Unfall, bei dem nachweislich Probleme aufgrund der Schuhe auftraten, kann das rechtliche Folgen haben und ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen“, warnt Sebastian Asshoff. Gleiches gilt für barfüßiges Fahren. Temporäres Halteverbot: Kann mein Auto abgeschleppt werden? Wo vorher das Auto stand, thront jetzt ein temporäres Halteverbotsschild. Aber darf mein Auto abgeschleppt werden, auch wenn ich zum Zeitpunkt des Parkens noch gar nichts von der Übergangsregelung wusste? „Ein temporäres Halteverbot muss mindestens 72 Stunden vorher angekündigt werden“, so Asshoff. Ist der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht da, muss er jemanden bitten, regelmäßig nach dem Auto zu schauen und es gegebenenfalls umzuparken. Tut er das nicht und wird der Wagen abgeschleppt, hat der Halter die Kosten für das Abschleppen selbst zu tragen. Parkscheinautomat defekt: Zum nächsten Automaten laufen? „Ist in Sichtweite ein weiterer Automat zu finden, muss man dort ein Ticket ziehen. Ansonsten droht ein Knöllchen“, erläutert Sebastian Asshoff. Ist aber kein anderer Automat in Sicht, muss man eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen. Die Höchstparkdauer darf man aber dennoch nicht überschreiten. Korrekt eingestellt ist die Scheibe, wenn der Pfeil auf die nächste halbe Stunde nach dem Abstellen des Fahrzeugs zeigt. (djd) Renault KANGOO Z.E. 33 100 % elektrisch. Bis zu 270 km Reichweite. * Renault Kangoo Z.E. 33 ab 13.960,00 € ** netto 16.992,40 € ** brutto zzgl. Batteriemiete mtl. ab 66,– € *** netto 78,54 € *** brutto Energieeffizienzklasse: A+. Abb. zeigt Renault Kangoo Z.E. 33 mit Sonderausstattung. Besuchen Sie uns im Autohaus. Wir freuen uns auf Sie. AUTOHAUS SIRCH GMBH Dr.-Karl-Lenz-Str. 27, 87700 Memmingen, Tel. 08331 96840 Gewerbestr. 1, 87439 Kempten, Tel. 0831 580010 Wangener Str. 90, 88299 Leutkirch, Tel. 07561 98840 www.Autohaus-SIRCH.de Laut StVO gibt es keine klaren Regeln für das Schuhwerk des Autofahrers. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass man die Kontrolle über sein Fahrzeug haben und daher vernünftig bremsen können muss. Foto: djd/Roland-Rechtsschutz-Versicherungs-AG/Fotolia/Vitaly Krivosheev *Nach NEFZ homologierte Reichweite der Z.E. 33 Batterie (33 kWh). **Angebotspreis netto ohne gesetzl. USt./brutto inkl. gesetzl. USt. für einen Renault Kangoo Z.E. 33 inklusive 4.000,– € Elektrobonus, ohne Antriebsbatterie. Der Elektrobonus enthält 2.000,– € staatlichen Umweltbonus sowie 2.000,– € Renault Elektrobonus gemäß den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. ***Zzgl. eines monatlichen Mietzinses von 66,– € netto ohne gesetzl. USt./78,54 € brutto inkl. gesetzl. USt. bei einer Jahresfahrleistung von km. Fahrzeug wird nur verkauft bei gleichzeitigem Abschluss eines Mietvertrags für die Antriebsbatterie der RCI Banque S.A. NL Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss. Der monatliche Mietzins deckt die Bereitstellungskosten für die Batterie sowie die Renault Z.E. Assistance ab.