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E_1940_Zeitung_Nr.024

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N° 24 — DIENSTAG, 11. Juni <strong>1940</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />

1,2 Millionen für den bernischen Strassenbau<br />

<strong>1940</strong>.<br />

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat aus dem<br />

seinerzeit für die Arbeitsbeschaffung bereitgestellten<br />

Kredit einen Betrag von 1,2 Millionen für die<br />

Durchführung folgender Strassenbauten bewilligt:<br />

Burgdorf-Eyningen 250 000 Fr.; Delsberg-Pruntrut<br />

195 000 Fr., beschleunigter Auebau der Fremdenverkehrsstrassen<br />

170 000 Franken-, Gürbetalstrasse<br />

230 000 Fr.; Aarwangen-Niederbipp 50 000 Fr.;<br />

Biel-Neuenstadt 305 000 Fr.<br />

Zur Aufhebung des Strassenbahnbetrlebes<br />

Beatenbucht-Interlaken.<br />

Zurzeit befindet eich die rechtsufrige xhunerseestrasse<br />

zwischen Interlaken und Beatenbucht im<br />

Umbau, wobei das Geleise der Strassenbahn entfernt<br />

und deren Betrieb durch einen Autobus oder Trolleybus<br />

ersetzt werden soll. Dies bedingt eine Aenderung<br />

der bisherigen Konzession des Strassenbahnunternehmens.<br />

Sie bildet den Gegenstand einer<br />

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung,<br />

worin ausgeführt wird, die Rechtsufrige<br />

Thunerseebahn AG erkläre sich auseerstande, die<br />

Mittel für die Erneuerung der Schienenanlage auf<br />

der in Frage stehenden Strecke aufzubringen und sei<br />

mit Aufhebung des Bahnbetriebs Beatenbucht-Interlaken<br />

einverstanden.<br />

Da weder der Bundesrat selbst noch auch die<br />

bernische Regierung grundsätzliche Einwendungen<br />

gegen die vorgesehene Aenderung erhoben, empfahl<br />

die Botschaft den eidg. Räten Zustimmung zu<br />

einem entsprechenden Bundesbeschluss, der denn<br />

auch im Nationalrat sowohl wie im Ständerat diskussionslos<br />

angenommen wurde. '<br />

Wann erfolgt die Wiedereröffnung der Strasse?<br />

Mit der ursprünglich auf 1. August geplanten<br />

Eröffnung des Autobusbetriebes auf der Strecke<br />

Interlaken-Beatenbucht ist es allerdings nichts, weil<br />

die neuerliche Mobilmachung den Bauarbeiten derart<br />

viele Kräfte entzogen hat, dass das ganze Programm<br />

eine Verzögerung erleidet. Die Behörden<br />

sehen sich deshalb auch ausserstande, genaue Angaben<br />

über den Zeitpunkt zu machen, auf welchen hin<br />

die Strasse wieder fahrbar sein wird. Was den Termin<br />

für die Aufnahme des Autobusbetriebs anbetrifft,<br />

so erfolgt dessen Bekanntgabe später. Einstweilen<br />

bleibt als einziges Verkehrsmittel zwischen Interlaken<br />

und Beatenbucht nur das Schiff. In welchem<br />

Tempo die Bauarbeiten fortschreiten, hängt einzig<br />

davon ab, wieviele Leute dafür freigegeben werden<br />

können.<br />

Der Stadtomnibusbetrieb Bern im Jahr 1939.<br />

Aus dem eben erschienenen Bericht dieses kommunalen<br />

Unternehmens erhellt, dass sich die Auswirkungen<br />

des Krieges auf die Betriebsergebnisse<br />

des Jahres 1939 deutlich geltend machten. Bewegten<br />

sich Frequenz und Einnahmen bis zum August<br />

in aufsteigender Linie, so schlug diese Entwicklung<br />

mit der Mobilisation in ihr Gegenteil um, was aller-<br />

V dings nicht weiter verwundert, wenn man hört, dass<br />

am 2. September 89 Mann mit 40 Wagen einzurücken<br />

hatten. Vom 1. Oktober an trat mit Rücksicht<br />

auf die Notwendigkeit, der Benzineinsparung<br />

ein reduzierter Fahrplan in Kraft. Unter dem ungünstigen<br />

Einfluss der vier Kriegsmonate sank die^<br />

Gesamtfrequenz von 7 436 670 Personen im Jahr<br />

1938 um 4,05 % auf 7 135 722. Hand in Hand damit<br />

ging eine Verminderung der Betriebseinnahmen.<br />

Beförderten die Omnibusse 1938 pro Tag<br />

20 374 und pro Fahrkilometer 3,85 Reisende, so<br />

stellten sich die entsprechenden Ziffern für 1939<br />

auf 19 550 und 4,13<br />

Mobilmachung und der Zwang, Treibstoff einzusparen,<br />

führten zu einer starken Reduktion der<br />

Fahrleistungen. Schloss das Jahr 1938 mit einem<br />

Total von 1 933 809 Wagenkilometern, so schrumpfte<br />

deren Zahl 1939 auf 1 729 279 zusammen. Mit Benzinmotoren<br />

wurden 709 668 km (1938- 1 507 161 km)<br />

zurückgelegt, mit Dieselmotoren 1 019 611 km (1938:<br />

426 648 km). Die starke Steigerung der auf die<br />

Dieselwagen entfallenden Betriebsleistungen erklärt<br />

sich damit, dass während des Berichtejahres die<br />

Umstellung vom Benzin- auf den Dieselbetrieb ihren<br />

Fortgang nahm, waren doch Ende 1939 von den<br />

insgesamt 45 Omnibussen 26 mit Dieselmotoren ausgerüstet,<br />

davon zwei neue Typen mit Heck-Dieselmotor.<br />

Natürlich findet die planmässige Umstellung<br />

auf den Dieselbetrieb ihren Niederschlag auch<br />

im Treibstoffverbrauch. Von 825 000 Liter im Jahr<br />

1938 ging der Benzinkonsum auf 376 000 L. zurück,<br />

gleichzeitig aber erhöhte sich der Verbrauch an<br />

Dieselöl von 125 000 L. auf 292 000 L.<br />

Wie nicht anders zu erwarten, zeigt die Betriebsrechnung<br />

die Spuren der durch den Kriegsaus-<br />

' bruch geschaffenen ungünstigen Verhältnis««. Die<br />

Einnahmen verminderten sich von 1 444 000 Fr. im<br />

Jahre 1938 auf 1 414999 Fr., d. h. tim 2,06 %, doch<br />

trat gleichzeitig auch bei den Betriebsausgaben eine<br />

Verringerung um 21 000 Fr. ein, womit deren Total<br />

'den Betrag von 1220 000 Fr. erreichte. Als Fazit<br />

bleibt ein Betriebsüberschuss von 193 443 Fr. (gegen<br />

201448 Fr. i. V.), der für die Vornahme von<br />

Abschreibungen dient. An die Bildung neuer Reserven<br />

und an die früher üblichen Rückstellungen<br />

für Strassenbeiträge und -Verbesserungen war, wie<br />

der Bericht abschliessend bemerkt, schon seit einigen<br />

Jahren überhaupt nicht mehr zu denken.<br />

Züvdiei* Notizen<br />

hat, machen würde. Dann seigt es sich möglicherweise,<br />

dass überhaupt nichts Neues nötig ist und<br />

die Nachteile nicht derart schwer wiegen, wie man<br />

Mit der anfangs 1938 lancierten Verkehrsgesetzinitiative<br />

hatte die kantonale Strassenverkehrsliga<br />

Zürich die Herabsetzung der weit übersetzten kantonalen<br />

Verkehrssteuern in die Wege geleitet. Der<br />

Kriegsausbruch hat im letzten September diese Aktion<br />

für in neues kantonales' Verkehrsgesetz, die<br />

vor dem Abschluss stand, leider vorläufig sistiert.<br />

Sofort nach Einführung der gegenwärtigen<br />

Brennstoffrationierung hat die kantonale Strassenverkehrsliga<br />

erneut Verhandlungen mit dem Regierungsrat<br />

aufgenommen, um eine Anpassung der<br />

Verkehrssteuern an die beträchtlich reduzierten<br />

Benzinmengen vorzunehmen und so die Tausende<br />

stillgelegter Motorfahrzeuge wieder in Verkehr zu<br />

bringen.<br />

Nach langen Verhandlungen, die durch die Motion<br />

Hafner im Kantonsrat unterstützt wurden, ist<br />

es möglich geworden, durch Einbringung einer<br />

Gesetzesvorlage, die dem Regierungsrat die<br />

Kompetenz geben soll, die bisherigen Verkehrssteueransätze<br />

während der Dauer der Brennstoffrationierung<br />

zu ermässigen, '<br />

den einzigen positiven Erfolg versprechenden Weg<br />

zu beschreiten und damit das angestrebte Ziel zu<br />

erreichen. Im Kanton Zürich sind nämlich die Ansätze<br />

der Verkehrssteuern im Gesetz über den Verkehr<br />

mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern vom<br />

18. Februar 1923 niedergelegt. Eine Abänderung,<br />

d. h. Ermässigung derselben, ist daher weder durch<br />

Regierungsrats- noch Kantonsratsbeschluss möglich,<br />

sondern nur durch eine Gesetzesänderung. Da aber<br />

die Gestaltung der Verhältnisse im StrassenveTkehrswesen<br />

heute nicht vorausgesehen werden kann und<br />

16. JUNI <strong>1940</strong><br />

darüber auszusprechen. Hier der Wortlaut der Vorlage<br />

:<br />

Gesetz Gbtr die Ergänzung und Abänderung des<br />

Gesetzes über den Verkehr mit Motorfahrzeugen<br />

und Fahrrädern vom 18. Februar 1923.<br />

(Vom .)<br />

Art. 1. Der Regierungsrat wird ermächtigt,<br />

während der Dauer der Rationierung der flüssigen<br />

Brennstoffe und nach deren Aufhebung längstens<br />

sie von Seiten der Strassenbahn schildert. Daher<br />

fort mit der Barriere während einigen Wochen und<br />

— es wird auch so gehen. V<br />

16. Juni:<br />

Wichtiger Abstimmungstag im Kanton Zürich<br />

es nicht zweckdienlich wäre, eine Neufestsetzung<br />

der Steueransätze durch einen nur schwer revidierbaren,<br />

aber vielleicht in wenigen Monaten überholten<br />

Gesetzes-Volksabstimmungsbeschluss vorzunehmen,<br />

wurde der weitaus zweckmässigere Weg<br />

gewählt, durch ein sog. Ermächtigungsgesetz dem<br />

Regierungsrat die Kompetenz zu geben, während<br />

der Dauer der Brennstoffrationierung die dringend<br />

nötige Anpassung resp. Ermässigung der kantonalen<br />

Verkehrssteuern durchzuführen. Regierungsrat<br />

und Kantonsrat haben die Gesetzesvorlage genehmigt,<br />

das Zürcher Volk hat sich an der Abstimmung<br />

vom<br />

bis zum Beginn des folgenden Kalenderjahres die<br />

in den §§ 5 und 6 des Gesetzes über den Verkehr<br />

mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern festgesetzten<br />

Verkehrsgebühren zu ermassigen.<br />

Art II. § 5, letzter Absatz, des in Art. I erwähnten<br />

Gesetzes erhält folgende neue Fassung :<br />

Trolleybusse sind von der Entrichtung von<br />

Verkehrsgebühren befreit. Für Holzgas- und<br />

Klärgasfahrzeuge setzt der Regierungsrat besondere<br />

ermässigte Gebühren fest. Die zuständige<br />

Direktion des Regierungsrates kann ferner<br />

für Motorfahrzeuge, die gemeinnützigen<br />

Zwecken dienen (Krankenwagen, Feuerwehrmotorwagen,<br />

Motorsprengwagen und Kanalreinigungsmaschinen,<br />

Fahrzeuge der Polizei und<br />

dergleichen), die Verkehrsgebühr ermässigen<br />

oder erlassen.<br />

Art. III. Dieses Gesetz tritt nach seiner Annahme<br />

durch die Stimmberechtigten am Tage nach<br />

der amtlichen Veröffentlichung des Erwahrungsibeschlusses<br />

des Kantonsrates in Kraft.<br />

StrassenVerkehrsinteressenten versäumt am 16.<br />

Juni den Weg zur Urne nicht und legt ein<br />

KRÄFTIGES JA<br />

für das Ermächtigungsgesetz ein, womit ein altes<br />

Postulat unserer Liga und all ihrer Verbände verwirklicht<br />

werden soll.<br />

Nach den neuesten Angaben der kantonalen Polizeidirektion<br />

sind heute allein im Konton Zürich<br />

ca. 6000—7000 Motorfahrzeuge im Betrieb stillgelegt,<br />

d.h. rund ein Drittel des gesamten Motorfahrzeugbestandes,<br />

eine Situation, die nicht nur im<br />

Hinblick auf das notleidende Automobilgewerbe und<br />

die dadurch in Mitleidenschaft gezogene zürcherische<br />

Verkehrs- und Volkswirtschaft, sondern vor<br />

allem auch mit Rücksicht auf die<br />

Wehrbereitschaft und Landesverteidigung<br />

unhaltbar geworden ist. Am 21. Mai haben die<br />

kantonale Polizeidirektion und das Territorialkommando<br />

6 die Erstellung der Fahrbereitschaft der<br />

Tausende von stillgelegten Motorfahrzeugen angeordnet.<br />

Jedes Automobil und jedes Motorrad ist<br />

heute unentbehrlich. Das Ermächtigungsgesetz vom<br />

16. Juni soll aktiv mithelfen, dass diese «schlafenden<br />

» Fahrzeuge nicht nur wieder fahrbereit<br />

gemacht, sondern in den arbeitschaffenden Verkehr<br />

eingesetzt werden.<br />

Strassenverkehrsinteressenten, veranlasst auch<br />

all eure Freunde und Bekannten, sich für die Annahme<br />

des Gesetzes energisch einzusetzen. Es ist<br />

der einzige und letzte Weg, das gesteckte Ziel zu<br />

erreichen!<br />

KANT. STRASSENVERKEHRS-LIGA ZÜRICH<br />

und die ihr angeschlossenen 2? Verbände.<br />

Stvass^nvevk^h»<br />

Zum Kapitel Verkehrskontrollen<br />

Man hat es in Automobilistenkreisen als selbstverständlich<br />

hingenommen, dass mit der Generalmobilmachung<br />

vom 11. Mai eine verschärfte militärische<br />

Kontrolle des Strassenverkehrs Platz greifen<br />

musste, um festzustellen, wer sich in den Fahrzeugen<br />

befindet und ob die Insassen (und zwar<br />

nicht nur der Fahrzeuglenker, sondern auch die<br />

Mitfahrer) im Besitz ausreichender Ausweise seien.<br />

Man hat sich auch nicht weiter darüber aufgehalten,<br />

dass im Laufe eines Tages mehrere solcher<br />

Kontrollen zu passieren waren, was natürlich gewisse<br />

Zeitverluste mit sich brachte. Wenn dann<br />

aber die Zahl der Kontrollen auf 15, 20 oder mehr<br />

im Laufe des gleichen Tages anwächst!, so darf<br />

man sich wohl mit Recht fragen, ob es nicht möglich<br />

wäre, durch Schaffung eines jeweils nur einen<br />

Tag gültigen, speziellen Ausweises insofern eine<br />

Milderung herbeizuführen, als wenn die erste Kontrolle<br />

ordnungsgemäss erledigt und passiert ist, bei<br />

den folgenden nur dieser Spezialausweis vorgezeigt<br />

werden muss. Wenn der Fahrer bei der Kontrolle<br />

nur drei Minuten verliert, dann entspricht dies bei<br />

20 Kontrollen einem totalen Zeitverlust von einer<br />

Stunde und das bedeutet, besonders heute, viel<br />

kostbare Zeit, die sich meist nicht mehr einbringen<br />

lässt, speziell wenn es sich um vorher festgesetzte<br />

Zettermine handelt, die eingehalten werden sollten.<br />

Bei wohlwollender Prüfung dieses Vorschlages<br />

durch die zuständigen Militärinstanzen bietet sich<br />

vielleicht doch die Möglichkeit, hier eine gewisse<br />

Milderung zu schaffen, ohne dass dadurch der sehr<br />

berechtgte c Zweck der Uebung > rgendwie zu leiden<br />

hätte.<br />

V<br />

Verwendung von Motorfahrzeugen In der<br />

Landwirtschaft.<br />

Für die im Kanton Zürich immatrikulierten<br />

landwirtschaftlichen Motorfahrzeuge kann nunmehr<br />

die Automobilkontrolle von Fall zu Fall Bewilligungen<br />

für die Verwendung von Motorwagen als Zugmittel<br />

für landwirtschaftliche Anhängewagen und<br />

landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen erteilen. Sie<br />

werden aber nur gewährt für Fahrten innerhalb der<br />

Gemeinde, in der sich der landwirtschaftliche Betrieb<br />

befindet, sowie für Fahrten in die Nachbargerrteinde<br />

oder auf die nächste Bahnstation. Zur<br />

gleichen Zeit darf nur ein Anhänger angehängt<br />

werden. Die Verkehrsgebühr beträgt 20 Fr. für<br />

Fahrzeuge bis 10 HP und 40 Fr. für Fahrzeuge<br />

über 10 HP.<br />

Sofern öffentliche Strassen befahren werden,<br />

muss für die betreffenden Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung<br />

gelöst werden. Dazu muss der<br />

Führer des Zugwagens im Besitz einer Führerbewilligung<br />

sein; unerlässlich ist ausserdem eine verkehrssichere<br />

Anhängevorrichtung.<br />

Anderseits wurde die Motorfahrzeugkontroüe ermächtigt,<br />

für die Verwendung von landwirtschaftlichen<br />

Traktoren im Transportgewerbe während der<br />

gegenwärtigen Kriegsmobilmachung von Fall zu<br />

Fall Bewilligungen zu erteilen.<br />

Sofern es sich um beschränkte Verwendung<br />

des Traktors ausserhalb der Landwirtschaft und<br />

nur um bestimmte Fahrten innerhalb der Wohnund<br />

Nachbargemeinde oder auf die nächste Bahnstation<br />

handelt, wird eine reduzierte Verkehrssteuer<br />

in Form eines Zuschlages zum Traktor bis zu 150<br />

Fr. pro Jahr erhoben. Es hat ebenfalls eine Abnahme<br />

des Traktors durch die Motorfahrzeugkontrolle<br />

und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung<br />

zu erfolgen. Ferner muss der Führer im Besitz<br />

eines Führerausweises sein.<br />

Die kantonale Polizeidirektion hat diese temporären<br />

Erleichterungen gestattet, um gewisse unhaltbare<br />

Verhältnisse im Transportgewerbe, bedingt<br />

durch die Requirierung zahlreicher Last- und Lieferungswagen,<br />

etwas lindern zu können. Mit der Aufhebung<br />

der Mobilmachung kommen sie wieder in<br />

Wegfafl.<br />

V<br />

Sens unfaue auf einzelnen Walliser Strassen.<br />

Der Staatsrat des Kanton« Wallis hat beschlossen,<br />

auf einzelnen Strassen einen Fahrplan für<br />

den Motorfahrzeugverkehr einzuführen, in dem<br />

Sinne, daes sie in den beiden Richtungen nur noch<br />

während bestimmten Stunden befahren werden dürfen.<br />

Im einzelnen gestaltet sich diese Regelung wie<br />

folgt:<br />

STRASSE LOURTIER-FIONNAY.<br />

Bergfahrt verboten von 10.15—11.00 Uhr -und<br />

Ton 16.40—17.30 Uhr.<br />

Talfahrt verboten<br />

ron 8.30—8.10 und<br />

von 14.20—15.10 Uhr.<br />

STRASSE DURNANDSCHLUCHT-CHAMPEX.<br />

Bergfahrt verboten von 8.00—S.30,<br />

von 11.00—12.00,<br />

von 13.30—15.30 und<br />

von 17.00—18.15 Uhr.<br />

Talfahrt verboten von 9.30—11.00,<br />

von 12.00—13.30,<br />

von 15.30—17.00 und<br />

von 18.15—19.00 Uhr.<br />

Uehertretung dieser Vorschriften wird mit Busse<br />

von 5—200 Fr. bestraft.<br />

Zürcher Strassenfragen.<br />

Mit der Wiederinbetriebnahme des Mythen-<br />

Cuais nach Abtragung der Bauten der Landesausstellung<br />

haben die zuständigen Behörden nun<br />

die von den Verkehrsinteressenten angeregte Verbesserung<br />

der früheren stark blendenden Ständerlampenbeleuchtung<br />

bereits vorgesehen. Im Abschnitt<br />

von der Alfred Escherstrasse bis zur Bachstrasse<br />

wird der Mythenquai mit einer Natriumdampflampenbeleuchtung<br />

ausgestattet, wodurch nun diese<br />

Ausfallstrasse auf über 2,6 km Länge eine einheitliche,<br />

blendfreie Beleuchtung erhält. Der durch<br />

einen Grünstreifen getrennte Fussweg erhält eine<br />

separate Betonkandelaberbeleuchtunj; mit Glühlicht<br />

Für die Ersetzung der unhaltbaren Holzschranke<br />

an der Kreuzung Bahnhofstrass e/U rania-<br />

(strasse soll sich ein neues Projekt in Vorbereitung<br />

befinden. Es wäre sehr wünschenswert, wenn<br />

man vor der Anbringung einer neuen teuren Installation,<br />

die sich vielleicht nicht bewähren wird,<br />

vorerst einen Versuch mit dem früheren, barrierenlosen<br />

Zustand, der sich ja nicht schlecht bewährt<br />

Basel:<br />

Freiburg:<br />

Genf:<br />

Lausanne:<br />

Neuchätel:<br />

Zürich:<br />

Vertreter in der ganzen Schwel«<br />

Krähenbühl & Co.<br />

Brulhardt freres<br />

Fleury & Cie.<br />

W. Zweigart<br />

W. Segessemann & fils,<br />

Franz ÄG.<br />

Hardstrasse 21<br />

Rue Industrie 7<br />

Tel. 2 46 64<br />

10 00<br />

Avenue Frontenex 30 „ 5 02 30<br />

Place Chauderon 26<br />

Gd. Gar. du Prebarreau<br />

Badenerstrasse 313-329<br />

„ 2 94 53<br />

5 26 38<br />

7 27 55<br />

KLEINE CH RON<br />

Der Vandalismus stirbt nicht aus.<br />

Jahr für Jahr wiederholt eich das bemühende<br />

Schauspiel, dass ganze Karavanen von Automobilen,<br />

Motorrädern und Velos die Narzissenfelder der<br />

Waadt heimsuchen. Dort tobt sich dann ein Vandalismus<br />

aus, der schlechthin beschämend wirkt. In<br />

riesigen Büscheln und ganzen Garben wird der<br />

Schmuck der Natur weggeschleppt, der Unverstand<br />

feiert wahre Orgien. Und dabei bilden sich diese<br />

Herrschaften noch weiss Gott was auf ihre Heldentaten<br />

ein. Sie tragen mit Stolz ihren Raub zur<br />

Schau. Vernünftiges Zureden und wohlgemeinte<br />

Ermahnungen zur Zurückhaltung — auch die A.R.<br />

hat es auf diesem Weg versucht — fruchten herzlich<br />

wenig, um solch sinnlosem Treiben Einhalt zu<br />

gebieten. Weshalb der waadtländische Staatsrat<br />

nunmehr zum (Mittel des Zwangs gegriffen und den<br />

Massenranb von Blumen unter Strafe ««stellt hat.

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