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Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

<strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong><br />

(Stand: April 2013)<br />

Allgemeine Hinweise<br />

<strong>zu</strong>r nach Plankapiteln und -sätzen sortierten Liste der <strong>Behandlungsvorschläge</strong>:<br />

● In der Liste sind alle <strong>Stellungnahmen</strong> enthalten, die dem Verband Region Rhein-<br />

Neckar im Rahmen des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage des Planentwurfs<br />

gem. § 10 (Abs. 1) in Verbindung mit § 6 (Abs. 3 und 4) Landesplanungsgesetz<br />

(LPlG) Rheinland-Pfalz <strong>zu</strong>gegangen sind. Für die systematische Bearbeitung<br />

der <strong>Stellungnahmen</strong> wurde jede thematische Einzeläußerung für sich erfasst und<br />

geprüft.<br />

● Interne Änderungen, die sich bei der Prüfung des Anhörungsentwurfes ergeben<br />

haben, sind ebenfalls in der Liste unter „Absender: Verband Region Rhein-Neckar<br />

(Interne Änderung)“ enthalten.<br />

● Die Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> sind in der Liste dem Einheitlichen<br />

Regionalplan, dem Umweltbericht sowie der Landschaftsrahmenplanung (für <strong>den</strong><br />

ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar) <strong>zu</strong>geordnet.<br />

● Weiterhin ist die Liste in der Reihenfolge der Plankapitel und innerhalb der Plankapitel<br />

in der Reihenfolge der Plansätze thematisch gegliedert. Im Kapitel 2.4.2<br />

„Rohstoffsicherung/Räumliche Zuordnung“ erfolgt eine weitere Untergliederung<br />

entsprechend der Bezeichnung des Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebietes gemäß Anhang<br />

Nr. 4 und Nr. 5 des Anhörungsentwurfes.<br />

● Äußerungen bzw. <strong>Behandlungsvorschläge</strong>, die sich auf mehrere Plankapitel bzw.<br />

Plansätze beziehen, sind in der Liste unter jedem betroffenen Plankapitel/-satz<br />

aufgeführt. Dies hat <strong>zu</strong>r Folge, dass diese in der Liste an mehreren Stellen erscheinen<br />

können. Sie erhalten in der Spalte „Lfd.Nr“ einen entsprechen<strong>den</strong> Verweis<br />

auf die weiteren Fundstellen in der Liste.<br />

● Sofern <strong>zu</strong> einem Kapitel keine Äußerungen eingegangen sind, taucht dieses Kapitel<br />

nicht in der Auflistung auf.<br />

● In der Spalte „Absender“ sind Adressaten, die dem Datenschutz unterliegen, wie<br />

z.B. <strong>Stellungnahmen</strong> von Privatpersonen, als „Privat“ anonymisiert.


● Die Formulierungen in der Spalte „Äußerungen“ entsprechen nicht immer dem<br />

Originaltext, sondern sind vielfach Kurzfassungen der Kernaussagen der <strong>Stellungnahmen</strong>.<br />

● In der letzten Spalte der Liste ist unter „Behandlungsvorschlag“ die jeweilige Kurzfassung<br />

des Ergebnisses der Abwägung (folgen, teilweise folgen, nicht folgen,<br />

Kenntnisnahme, Korrektur/Änderung bzw. nicht Gegenstand der Regionalplanung)<br />

der jeweiligen Begründung vorangestellt.<br />

● Gem. Beschluss des Planungsausschusses vom 22.02.2013, die Plansätze<br />

3.2.4.3 – 3.2.4.5 (Standorte für regionalbedeutsame Win<strong>den</strong>ergieanlagen) vom<br />

weiteren Aufstellungs- und Genehmigungsverfahren aus<strong>zu</strong>koppeln und gleichzeitig<br />

einen diesbezüglich fachlich begrenzten Teilplan auf<strong>zu</strong>stellen, sind die <strong>eingegangenen</strong><br />

Äußerungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Planinhalten in der Liste nicht enthalten.<br />

Sie wer<strong>den</strong> jedoch in die konzeptionellen Überlegungen bei der Neuaufstellung<br />

der Teilfortschreibung Win<strong>den</strong>ergie einfließen. Im Rahmen der Neuaufstellung<br />

wird eine erneute Anhörung durchgeführt.


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten<br />

Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf<br />

I. Allgemeine Hinweise und Erläuterungen <strong>zu</strong>m Regionalplan<br />

II. Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

III. Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – Plansätze und Begründung<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

2 Regionale Freiraumstruktur / Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

3 Regionale Infrastruktur<br />

Anhang<br />

1<br />

3<br />

5<br />

12<br />

34<br />

36<br />

660<br />

1635<br />

2053<br />

Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht<br />

Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für<br />

<strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

2153<br />

2175


Seite 1 von 2197<br />

Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong><br />

<strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten


Seite 2 von 2197


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 3 von 2197<br />

Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

6<br />

- Die im Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf (S. 5) und in Fußnote 1, S. 7, genannten<br />

Rechtsgrundlagen sind an <strong>den</strong> jeweils aktuellen Stand an<strong>zu</strong>passen;<br />

das Landesplanungsgesetz (LplG) Ba<strong>den</strong>-Württemberg wurde<br />

<strong>zu</strong>letzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 2012 (GBl. S. 285). In<br />

Fußnote 1, S. 7, fehlt (im Unterschied <strong>zu</strong>m Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf) die<br />

Zitierung des Staatsvertrages, wobei als Fundstelle jeweils auch<br />

GBl. S. 710 genannt sein sollte.<br />

teilweise folgen<br />

Die Rechtsgrundlagen wer<strong>den</strong> an <strong>den</strong> aktuellen Stand angepasst:<br />

Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf, S. 5, Absatz 1, die Angaben <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Landesplanungsgesetzen Ba<strong>den</strong>-Württemberg und Rheinland-Pfalz<br />

wer<strong>den</strong> aktualisiert. Zum Inkrafttreten des Staatsvertrags wer<strong>den</strong><br />

die Veröffentlichungsdaten aus allen drei Ländern eingefügt.<br />

Der Text lautet demnach wie folgt:<br />

"Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar<br />

hat am XX.XX.XXXX aufgrund Art. 3 des Staatsvertrages zwischen<br />

<strong>den</strong> Ländern Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland- Pfalz<br />

über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und<br />

Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet vom 26. Juli 2005, in<br />

Kraft getreten am 28. Dezember 2005, (GBl. Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

vom 17. Februar 2006, S.41, GVBl. Hessen vom 30. März 2006,<br />

S.96, GVBl. Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 2006, S.33) i.V.m. <strong>den</strong><br />

Vorschriften des § 31 Abs. 2 LplG Ba<strong>den</strong>-Württemberg (in der<br />

Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. 2003, S.385), <strong>zu</strong>letzt geändert<br />

durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Mai 2012 (GBl. S.285)) sowie<br />

§ 13 Abs. 3 LPlG Rheinland-Pfalz (in der Fassung vom 10. April<br />

2003 (GVBl. S. 41), <strong>zu</strong>letzt geändert durch Art. 25 des Gesetzes<br />

vom 28. September 2010 (GVBI. S. 280)) folgende Sat<strong>zu</strong>ng<br />

beschlossen:"<br />

Die Fußnote 1 auf S.7 wird wiefolgt geändert:<br />

"veröffentlicht in: GBl. Ba<strong>den</strong>-Württemberg vom 17. Februar 2006,<br />

S.41, GVBl. Hessen vom 30. März 2006, S.96 und GVBl. Rheinland-<br />

Pflaz vom 31. Januar 2006, S.33 i.V.m. <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong><br />

Vorschriften des § 31 Abs. 2 LplG Ba<strong>den</strong>-Württemberg (in der<br />

Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. 2003, S.385), <strong>zu</strong>letzt geändert<br />

durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Mai 2012 (GBl. S.285)) sowie<br />

§ 13 Abs. 3 LPlG Rheinland-Pfalz (in der Fassung vom 10. April<br />

2003 (GVBl. S. 41), <strong>zu</strong>letzt geändert durch Art. 25 des Gesetzes<br />

vom 28. September 2010 (GVBI. S.280)).<br />

2 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

- Redaktionelle Hinweise <strong>zu</strong>m Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf (S. 5 und S. 6):<br />

• Der Staatsvertrag datiert vom 26. Juli 2005<br />

folgen<br />

Im Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf auf S.5 ist der Staatsvertrag fälschlicher Weise<br />

auf <strong>den</strong> 26. Juni 2005 datiert. Der Anregung wird gefolgt und das<br />

Datum auf <strong>den</strong> 26. Juli 2005 geändert


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 4 von 2197<br />

Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

- Redaktionelle Hinweise <strong>zu</strong>m Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf (S. 5 und S. 6):<br />

• Das Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPIG) wurde <strong>zu</strong>letzt<br />

geändert durch Art. 25 des Gesetzes vom 28. September 2010<br />

(GVBI. S. 280).<br />

folgen<br />

Der Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf wird auf S. 5 entsprechend geändert. Ebenso<br />

wird Fußnote 1 auf S. 7 korrigiert, in der sich ebenfalls der<br />

fehlerhafte Verweis auf die letzte Änderung des LPlG Rheinland-<br />

Pfalz befindet.<br />

4 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

- Redaktionelle Hinweise <strong>zu</strong>m Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf (S. 5 und S. 6): folgen<br />

• In § 2 Abs. 1 und, in § 2 Abs. 2 im 5. und 7. Spiegelpunkt muss<br />

es „Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz" heißen.<br />

Dem Änderungsvorschlag wird gefolgt.<br />

5 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

- Redaktionelle Hinweise <strong>zu</strong>m Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf (S. 5 und S. 6):<br />

• Bei <strong>den</strong> in § 2 Abs. 2 im 5. und 6. Spiegelpunkt aufgeführten<br />

Plänen der früheren Planungsgemeinschaft Rheinpfalz (Regionaler<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz und Teilfortschreibung Plankapitel<br />

4.2.2 Dienstleistungen, Handel) handelt es sich nicht um Sat<strong>zu</strong>ngen<br />

im Sinne des Staatsvertrages vom 26. Juli 2005.<br />

nicht folgen<br />

Die Formulierung in §2 Absatz 2 des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfes lautet<br />

bewusst "Sat<strong>zu</strong>ng" und stellt dem Wortlaut nach keinen Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>m<br />

Staatsvertrag vom 26. Juli 2005 her. Da es sich bei allen in der<br />

Aufzählung genannten Planwerken um durch <strong>den</strong> VRRN oder seine<br />

Vorgängerverbände bzw. Planungsgemeinschaften beschlossene<br />

Sat<strong>zu</strong>ngen handelt, wird keine Notwendigkeit <strong>zu</strong>r Änderung des<br />

Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfes gesehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 5 von 2197<br />

I<br />

Allgemeine Hinweise und Erläuterungen <strong>zu</strong>m Regionalplan<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

6 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

1<br />

- Die im Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf (S. 5) und in Fußnote 1, S. 7, genannten<br />

Rechtsgrundlagen sind an <strong>den</strong> jeweils aktuellen Stand an<strong>zu</strong>passen;<br />

das Landesplanungsgesetz (LplG) Ba<strong>den</strong>-Württemberg wurde<br />

<strong>zu</strong>letzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 2012 (GBl. S. 285). In<br />

Fußnote 1, S. 7, fehlt (im Unterschied <strong>zu</strong>m Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf) die<br />

Zitierung des Staatsvertrages, wobei als Fundstelle jeweils auch<br />

GBl. S. 710 genannt sein sollte.<br />

teilweise folgen<br />

Die Rechtsgrundlagen wer<strong>den</strong> an <strong>den</strong> aktuellen Stand angepasst:<br />

Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf, S. 5, Absatz 1, die Angaben <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Landesplanungsgesetzen Ba<strong>den</strong>-Württemberg und Rheinland-Pfalz<br />

wer<strong>den</strong> aktualisiert. Zum Inkrafttreten des Staatsvertrags wer<strong>den</strong><br />

die Veröffentlichungsdaten aus allen drei Ländern eingefügt.<br />

Der Text lautet demnach wie folgt:<br />

"Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar<br />

hat am XX.XX.XXXX aufgrund Art. 3 des Staatsvertrages zwischen<br />

<strong>den</strong> Ländern Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland- Pfalz<br />

über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und<br />

Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet vom 26. Juli 2005, in<br />

Kraft getreten am 28. Dezember 2005, (GBl. Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

vom 17. Februar 2006, S.41, GVBl. Hessen vom 30. März 2006,<br />

S.96, GVBl. Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 2006, S.33) i.V.m. <strong>den</strong><br />

Vorschriften des § 31 Abs. 2 LplG Ba<strong>den</strong>-Württemberg (in der<br />

Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. 2003, S.385), <strong>zu</strong>letzt geändert<br />

durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Mai 2012 (GBl. S.285)) sowie<br />

§ 13 Abs. 3 LPlG Rheinland-Pfalz (in der Fassung vom 10. April<br />

2003 (GVBl. S. 41), <strong>zu</strong>letzt geändert durch Art. 25 des Gesetzes<br />

vom 28. September 2010 (GVBI. S. 280)) folgende Sat<strong>zu</strong>ng<br />

beschlossen:"<br />

Die Fußnote 1 auf S.7 wird wiefolgt geändert:<br />

"veröffentlicht in: GBl. Ba<strong>den</strong>-Württemberg vom 17. Februar 2006,<br />

S.41, GVBl. Hessen vom 30. März 2006, S.96 und GVBl. Rheinland-<br />

Pflaz vom 31. Januar 2006, S.33 i.V.m. <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong><br />

Vorschriften des § 31 Abs. 2 LplG Ba<strong>den</strong>-Württemberg (in der<br />

Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. 2003, S.385), <strong>zu</strong>letzt geändert<br />

durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Mai 2012 (GBl. S.285)) sowie<br />

§ 13 Abs. 3 LPlG Rheinland-Pfalz (in der Fassung vom 10. April<br />

2003 (GVBl. S. 41), <strong>zu</strong>letzt geändert durch Art. 25 des Gesetzes<br />

vom 28. September 2010 (GVBI. S.280)).<br />

7 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Auf S. 7, erster Absatz, ist im ersten Satz das Wort<br />

„ratifizierte“ durch „unterzeichnete“ <strong>zu</strong> ersetzen, da der<br />

Staatsvertrag am 26. Juli 2005 unterzeichnet wurde, die<br />

Ratifizierung durch die drei vertragsschließen<strong>den</strong> Länder aber erst<br />

später und <strong>zu</strong> unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgte.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 6 von 2197<br />

I<br />

Allgemeine Hinweise und Erläuterungen <strong>zu</strong>m Regionalplan<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

8 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- In Fußnote 2, S. 7, sollten die entsprechen<strong>den</strong> Beschlussfassungen<br />

der Raumordnungskommission (vom 06.11.2009 und 16.01.2012)<br />

genannt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Die Anregung dient der Präzisierung der relevanten<br />

Beschlussfassungen. Daher wird der Hinweis entgegen dem<br />

Vorschlag nicht in einer Fußnote sondern bereits im Fließtext auf<br />

S.7 in Absatz 3, Satz 2 aufgenommen. Dieser lautet: "Darunter<br />

wer<strong>den</strong> insbesondere … sowie die Vorgaben der<br />

Raumordnungskommission (Beschlussfassungen vom 06.11.2009<br />

und 16.01.2012) verstan<strong>den</strong>."<br />

9 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Auf S. 8, vierter Absatz, sollte auch der Umweltbericht genannt<br />

wer<strong>den</strong>, z.B. wie folgt: „Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar<br />

besteht aus <strong>den</strong> Plansätzen und dem Anhang 1 bis 6 <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Plansätzen, der Begründung mit dem Umweltbericht sowie dem<br />

Kartenteil ….“.<br />

folgen<br />

Der Umweltbericht ist gemäß §6a LPlG Rheinland-Pfalz ein<br />

gesonderter Bestandteil der Begründung. Der Anregung wird daher<br />

gefolgt.<br />

10 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- S. 8, sechster Absatz, ist neu <strong>zu</strong> fassen, z.B. wie folgt: „Verbindlich<br />

sind die in <strong>den</strong> Plansätzen festgelegten Ziele (Z) und Grundsätze (G)<br />

und der darauf Be<strong>zu</strong>g nehmende Anhang <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Plansätzen.“<br />

folgen<br />

Die Anregung dient der Präzisierung der in diesem Absatz<br />

getroffenen Aussage. Ihr wird daher gefolgt.<br />

11 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Der achte Absatz auf S. 8 sollte wie folgt beginnen: „Die<br />

Vorschläge (V) und nachrichtlichen Übernahmen (N), die<br />

Begründung <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Plansätzen, der Umweltbericht, die<br />

thematischen Karten …“:<br />

folgen<br />

Die Anregung dient der Vervollständigung der Erläuterung <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Festlegungen im Einheitlichen Regionalplan. Ihr wird daher gefolgt.<br />

12 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Auf S. 8, neunter Absatz, ist das begrifflich un<strong>zu</strong>treffende Wort<br />

„rechtskräftigen“ <strong>zu</strong> streichen.<br />

teilweise folgen<br />

Das begrifflich un<strong>zu</strong>treffende Wort "rechtskräftig" wird gestrichen.<br />

Um <strong>den</strong>noch deutlich heraus<strong>zu</strong>stellen, dass die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nur im Maßstab 1:75.000 verbindlich ist, wird<br />

an dieser Stelle das Wort "verbindlichen" eingesetzt.<br />

13 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Auf S. 9, dritter Absatz, sind in Satz 1 die Worte „für die Träger der<br />

Bauleitplanung und“ <strong>zu</strong> streichen, weil gemäß der<br />

Beschlussfassung der Raumordnungskommission Nr. 2.2 nur<br />

Vorschläge an Fachplanungsträger im Bereich Verkehr in <strong>den</strong><br />

Einheitlichen Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong> können.<br />

folgen<br />

Vorschläge, die sich an die Träger der Bauleitplanung richten sind<br />

nicht im Einheitlichen Regionalplan enthalten. Der Anregung wird<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 7 von 2197<br />

I<br />

Allgemeine Hinweise und Erläuterungen <strong>zu</strong>m Regionalplan<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

14 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

entspr.<br />

1009<br />

- Im Einheitlichen Regionalplan sind die Ausweisungen<br />

(„Sonderflächen Bund") laut Legende der „Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte"<br />

nachrichtlich dargestellt. Hier wäre im Text (Begründung <strong>zu</strong> 1.6.3)<br />

eine entsprechende Klarstellung und Erläuterung, insbesondere<br />

Stand und Quelle der nachrichtlichen Übernahme sinnvoll.<br />

folgen<br />

Die im Einheitlichen Regionalplan dargestellten Sonderflächen<br />

Bund sind <strong>den</strong> rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen der<br />

Kommunen entnommen und sind dem<strong>zu</strong>folge auf dem Stand der<br />

<strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Regionalplanerstellung gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne.<br />

Im Textteil des Einheitlichen Regionalplans wird das Kapitel "I.<br />

Allgemeine Hinweise und Erläuterungen <strong>zu</strong>m Regionalplan" um<br />

einen Abschnitt "Erläuterungen <strong>zu</strong>m Kartenwerk" ergänzt, in dem<br />

kurze Ausführungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> wesentlichen Inhalten der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt gemacht wer<strong>den</strong>. Hier wird auch die Quelle der<br />

Sonderflächen Bund aufgeführt.<br />

15 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Bezüglich der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird das Fehlen einer<br />

<strong>zu</strong>sammenfassen<strong>den</strong> Quellenangabe bzw. einer synoptischen<br />

Nennung von Ausweisungskriterien bemängelt. Deshalb wird eine<br />

textliche Erläuterung der Inhalte angeregt.<br />

folgen<br />

Im Textteil des Einheitlichen Regionalplans wird das Kapitel "I.<br />

Allgemeine Hinweise und Erläuterungen <strong>zu</strong>m Regionalplan" um<br />

einen Abschnitt "Erläuterungen <strong>zu</strong>m Kartenwerk" ergänzt, in dem<br />

kurze Ausführungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> wesentlichen Inhalten der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt gemacht wer<strong>den</strong>.<br />

16 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Die Darstellungen im Bereich der Stadt Worms stimmen nicht mit<br />

Ausweisungen des ROP Rheinhessen-Nahe 2004 bzw. der<br />

rechtskräftigen Teilfortschreibung Erneuerbare Energien 2012<br />

überein. Wir verweisen auf das Schreiben an das Ministerium für<br />

Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL)<br />

vom 31.08.2012, in dem der VRRN und die Planungsgemeinschaft<br />

Westpfalz eine Klärung und Bereinigung des Sachverhaltes bei der<br />

obersten Landesplanungsbehörde anregen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Die Klärung mit der<br />

obersten Landesplanungsbehörde steht noch aus. Die Abstimmung<br />

für <strong>den</strong> "Überlappungsbereich" erfolgt weiterhin bilateral zwischen<br />

<strong>den</strong> für die Stadt Worms <strong>zu</strong>ständigen regionalen Planungsträgern.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 8 von 2197<br />

I<br />

Allgemeine Hinweise und Erläuterungen <strong>zu</strong>m Regionalplan<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

17 Stadtverwaltung Eberbach - Aus Sicht der Stadt Eberbach ist <strong>zu</strong> II. „Leitbilder der regionalen teilweise folgen<br />

Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar" (S. 11) folgendes<br />

<strong>zu</strong> ergänzen:<br />

Die besondere Bedeutung und Unterstüt<strong>zu</strong>ng des ländlichen<br />

Raumes sollte eindeutiger betont wer<strong>den</strong>. Zwingend ist hierbei die<br />

Stärkung der Infrastruktur, insbesondere die Verkehrs- und<br />

Kommunikationsinfrastruktur hervor<strong>zu</strong>heben.<br />

Der Intention des vorgetragenen Anliegens wird im Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar und in allen Plankapiteln<br />

durchgängig Rechnung getragen und die gesamte Metropolregion<br />

als einheitlicher Lebens- und Wirtschaftsraum verstan<strong>den</strong>. U.a.<br />

wird dies im Plansatz 3.1.1.2 Integrierte Verkehrsplanung (G) auch<br />

so formuliert und betont.<br />

Eine Anregung hier<strong>zu</strong> geht bereits aus unserer Stellungnahme vom<br />

08.12.2010 <strong>zu</strong>m Arbeitsentwurf hervor. Hier<strong>zu</strong> wird weiterhin<br />

vorgeschlagen, bei der Anbindung der Region an die<br />

Kommunikationsnetze der neuesten Generation benachteiligte<br />

Kommunen bevor<strong>zu</strong>gt <strong>zu</strong> unterstützen.<br />

Bereits im Kapitel 1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur / 1.1<br />

Raumkategorien sind im Plansatz 1.1.5 Ländlicher Raum (G) und in<br />

der da<strong>zu</strong>gehören<strong>den</strong> Begründung der "eigenständige und<br />

gleichwertige Lebens- und Entwicklungsraum" Ländlicher Raum<br />

thematisiert sowie auch die Sicherung und der Erhalt der<br />

Wohnstandortbedingungen und der attraktiven Arbeits-,<br />

Ausbildungs- und Versorgungsangebote.<br />

Eine weitergehende Änderung des Kapitels II. "Leitbild der<br />

regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar"<br />

erübrigt sich auch vor diesem Hintergrund.<br />

Um <strong>den</strong> Aspekt Infrastruktur aber noch stärker hervor<strong>zu</strong>heben und<br />

um damit auch dem seitens der Stadt Eberbach explizit genannten<br />

Aspekt der Kommunikationsnetze gerecht <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>, wird im 2.<br />

Satz des Plansatzes 1.1.5 Ländlicher Raum (G) nach dem Wort<br />

"Versorgungsangebote" noch eingefügt:"sowie<br />

Infrastruktureinrichtungen" .<br />

Dem vorgetragenen Anliegen wird damit teilweise gefolgt.<br />

18 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - I. Allgemeine Hinweise (S. 8): Es wird empfohlen darauf<br />

hin<strong>zu</strong>weisen, dass der in <strong>den</strong> Texten des ERP verwendete Begriff<br />

„Kommune" nur die Gemein<strong>den</strong>, Verbandsgemein<strong>den</strong> und Städte<br />

betrifft, nicht die Kreise.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan betreffen die Begriffe "Kommune"<br />

bzw. "kommunal" überwiegend, aber nicht ausschließlich, die<br />

Städte, Gemein<strong>den</strong> und Gemeindeverbände. Da in einigen<br />

Planaussagen (z.B. Im Kapitel Fahrradverkehr) durchaus auch die<br />

Kreise angesprochen sind, wird der Anregung nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 9 von 2197<br />

I<br />

Allgemeine Hinweise und Erläuterungen <strong>zu</strong>m Regionalplan<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

19 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Kreisverwaltung Südliche-Weinstrasß: Es wird begrüßt, dass die<br />

Darstellung der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte generalisierend und nicht<br />

parzellenscharf ist und dass eine Maßstabsänderung <strong>zu</strong><br />

Feinabgren<strong>zu</strong>ng ausdrücklich nicht <strong>zu</strong>gelassen wird. In einer<br />

Vielzahl von Fällen wer<strong>den</strong> jedoch Vorranggebiete im<br />

regionalplanerischen Maßstab bis an <strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>en<br />

Siedlungskörper herangeführt. Es sollte nochmals überlegt wer<strong>den</strong>,<br />

ob nicht Pufferbereiche zwischen weniger bedeuten<strong>den</strong><br />

Vorranggebieten und Siedlungsrändern ausgewiesen wer<strong>den</strong><br />

könnten.<br />

nicht folgen<br />

Es wird bestätigt, dass der Einheitliche Regionalplan im Maßstab<br />

1:75 000 keine Parzellenschärfe erreichen kann, so dass ein<br />

gewisser Interpretationsspielraum in der Abgren<strong>zu</strong>ng<br />

regionalplanerischer Festset<strong>zu</strong>ngen besteht. Andererseits gibt es<br />

nach einem Urteil des OVG Koblenz keine generelle<br />

"Marginalitätsgrenze", die geringfügige Abweichungen von Zielen<br />

der Raumordnung ohne Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>lässt. Folglich<br />

ist keine generelle Regelung möglich, sondern muss wie bisher im<br />

konkreten Einzelfall entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, ob ein Zielkonflikt<br />

vorliegt.<br />

Der Anhörungsentwurf des Einheitlichen Regionalplans ist das<br />

Ergebnis eines umfassen<strong>den</strong> Abwägungsprozesses. So sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits für <strong>zu</strong>künftige<br />

Entwicklungsvorstellungen der Städte und Gemein<strong>den</strong> über <strong>den</strong><br />

Planungshorizont des Regionalplans hinaus restriktionsfreie<br />

Flächenreserven berücksichtigt. Auch wer<strong>den</strong> die von <strong>den</strong><br />

Kommunen im Rahmen des Anhörungsverfahres für konkrete<br />

Planungen vorgebrachten Forderungen nach Rücknahme von<br />

Vorrangausweisungen sorgfältig geprüft. Die Gewährung einer<br />

pauschalen, restriktionsfreien "Pufferzone" an <strong>den</strong> Siedlungsrändern<br />

würde jedoch einem zentralen Leitziel des Einheitlichen<br />

Regionalplans wiedersprechen, <strong>den</strong> in der Vergangenheit rasanten<br />

Flächenverbrauch für Siedlungszwecke ein<strong>zu</strong>dämmen.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 10 von 2197<br />

I<br />

Allgemeine Hinweise und Erläuterungen <strong>zu</strong>m Regionalplan<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

20 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- In Kapitel "I Allgemeine Hinweise" fehlt der Hinweis, dass Ziele der<br />

Regionalplanung einer Abwägung durch Dritte nicht mehr <strong>zu</strong>führbar<br />

sind. Nicht nur „öffentliche Stellen" und „insbesondere die<br />

Bauleitpläne", auch sonstige öffentliche und private Planungsträger<br />

haben die Ziele des Regionalplans bei ihren raumbedeutsamen<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong> beachten. Nachträgliche Zielabweichungen sind<br />

mit dem/<strong>den</strong> betroffenen Raumnut<strong>zu</strong>ngsträger einvernehmlich<br />

ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />

teilweise folgen<br />

Im ersten Satz unter der Überschrift "Wirkung der Festlegungen"<br />

auf S. 9 ist ausgeführt, dass Ziele abschließend abgewogen sind.<br />

Ein weiterer Hinweis darauf, dass sie nicht einer Abwägung durch<br />

Dritte <strong>zu</strong>führbar sind, wird daher nicht als notwendig erachtet.<br />

Der Hinweis auf die Bindungswirkung gegenüber weiteren<br />

Planungsträgern über "öffentliche Stellen" hinaus ist korrekt und<br />

wird aufgenommen. Der zweite Satz des Absatzes wird daher wie<br />

folgt geändert: "Öffentliche Stellen sowie sonstige öffentliche und<br />

private Planungsträger (Einfügung Fußnote: im Sinne von §4 Abs. 1<br />

ROG) haben die Ziele des Regionalplans bei ihren<br />

raumbedeutsamen Maßnahmen <strong>zu</strong> beachten. Insbesondere sind<br />

die kommunalen Bauleitpläne diesen Zielen an<strong>zu</strong>passen."<br />

Der Hinweis darauf, dass insbesondere die kommunale<br />

Bauleitplanung <strong>den</strong> Zielen an<strong>zu</strong>passen ist bleibt im Text erhalten.<br />

Die Formulierung "insbesondere" macht deutlich, dass diese Pflicht<br />

darüber hinaus auf weitere Planungen <strong>zu</strong>trifft.<br />

Der geforderte Hinweis auf die Zielabweichung wird nicht<br />

übernommen, da es Ziel der "Allgemeinen Hinweisen und<br />

Erläuterungen" ist, die Wirkung der Planungen im Regelfall<br />

dar<strong>zu</strong>legen. Es geht nicht darum, schon in <strong>den</strong> einleiten<strong>den</strong><br />

Erläuterungen die Abweichungsmöglichkeiten vom vorliegen<strong>den</strong><br />

Planwerk vor<strong>zu</strong>zeichnen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 11 von 2197<br />

I<br />

Allgemeine Hinweise und Erläuterungen <strong>zu</strong>m Regionalplan<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

entspr.<br />

46<br />

21 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Der Zeithorizont des Einheitlichen Regionalplans ist<br />

widersprüchlich. Laut E-Mail der Industrie- und Handelskammer<br />

Rhein-Neckar vom 20.06.2012 an <strong>den</strong> Einwender geht es um einen<br />

„einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar 2020". Im Kapitel I,<br />

Absatz „Planungszeitraum", Seite 8 ist der Planungszeitraum auf 15<br />

Jahre ausgerichtet. Dies wäre das Jahr 2027. Dem<br />

entgegengesetzt wird im Kapitel II, Absatz „Die Metropolregion<br />

Rhein-Neckar in Europa, Seite 11f. eine Mündung der<br />

„gemeinschaftlichen Regionalentwicklung" in die Vision 2025<br />

genannt.<br />

nicht folgen<br />

Wie im Einheitlichen Regionalplan dargelegt, beträgt der<br />

Planungszeitraum für <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

ca. 15 Jahre. Der Regionalplan ist jedoch kein starres Planwerk.<br />

Vielmehr gestaltet sich Regionalplanung als fortlaufender Prozess,<br />

in dem die Planung ständig reflektiert und im Rahmen von<br />

Teilfortschreibungen an aktuelle Gegebenheiten angepasst wird.<br />

Daher wird für <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

ausdrücklich kein fixes Zieljahres festgelegt.<br />

Die Vision 2025 ist eine gemeinsame Vision der Akteure aus<br />

Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung, die die<br />

Regionalentwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

vorantreiben. Der Einheitliche Regionalplan ist einer von mehreren<br />

Bausteinen, um das Ziel, eine der attraktivsten und<br />

wettbewerbsfähigsten Regionen in Europa <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>, <strong>zu</strong><br />

erreichen. Dennoch ist er hinsichtlich seines Zeithorizontes<br />

unabhängig von der Vision 2025 <strong>zu</strong> sehen.<br />

22 Verband Region Rhein-Neckar<br />

(interne Änderungen)<br />

- Die Fußnote 2 auf Seite 7 (3. Absatz) erläutert die<br />

Zusammenset<strong>zu</strong>ng und Aufgabe der Raumordnungskommission.<br />

Da der Begriff der Raumordnungskommission schon im zweiten<br />

Absatz erstmalig erwähnt wird, sollte die Fußnote vom dritten in<br />

<strong>den</strong> zweiten Absatz verschoben wer<strong>den</strong>.<br />

Korrektur/Änderung<br />

Die Korrektur wird vorgenommen.<br />

23 Verband Region Rhein-Neckar<br />

(interne Änderungen)<br />

- Im Abschnitt "Wirkung der Festlegungen" sollte im dritten Absatz<br />

nach dem ersten Satz ein Absatz eingefügt wer<strong>den</strong>, da es im<br />

nachfolgen<strong>den</strong> Satz nicht mehr um Vorschläge sondern um<br />

nachrichtliche Übernahmen geht.<br />

Korrektur/Änderung<br />

Die Korrektur wird vorgenommen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 12 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

24 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Die Darstellung der Leitziele für die Region und für <strong>den</strong><br />

nicht folgen<br />

Einheitlichen Regionalplan ist aus hiesiger Sicht grundsätzlich<br />

gelungen.<br />

Das MFW regt an, <strong>den</strong> Abschnitt „Starker<br />

Wirtschaftsstandort“ nach vorne <strong>zu</strong> stellen und bereits nach<br />

„Regionalentwicklung über Ländergrenzen“ <strong>zu</strong> platzieren, um so<br />

die Bedeutung eines starken Wirtschaftsstandorts für die<br />

Regionalentwicklung hervor<strong>zu</strong>heben. Das MFW merkt außerdem<br />

an, dass bei <strong>den</strong> Ausführungen <strong>zu</strong>m „Starken<br />

Wirtschaftsstandort“ die Bedeutung der Innovationskraft für die<br />

wirtschaftliche Entwicklung nur verhalten <strong>zu</strong>m Ausdruck komme<br />

und dass die genannten innovativen Kompetenzfelder der Region<br />

nur <strong>zu</strong>m Teil mit <strong>den</strong> von <strong>den</strong> regionalen Akteuren für <strong>den</strong><br />

Regionalen Cluster-Atlas 2012 gemeldeten Clustern<br />

übereinstimmten (gegenüber dem Cluster-Atlas wür<strong>den</strong> die Cluster<br />

Automotive, Chemie, Informationstechnologien/<br />

Unternehmenssoftware, Kreativwirtschaft, Logistik, Organic<br />

Electronics, Umwelttechnologien, Produktionstechnik,<br />

Speichersysteme und Smart Grids fehlen). Die Leistungsfähigkeit<br />

und Stärke der Cluster in der Metropolregion könnten aus Sicht des<br />

MFW <strong>zu</strong>dem mit <strong>den</strong> hervorragen<strong>den</strong> Ergebnissen im Bundes-<br />

Spitzenclusterwettbewerb (Biotechnologie-Cluster Rhein-Neckar<br />

(BioRN), Spitzencluster „Forum Organic Electronics“ und in<br />

anderen Clusterwettbewerben (Cluster Gesundheitswirtschaft,<br />

Clusterinitiative Energie und Umwelt, GeoNet.MRN) unterstrichen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Der Abschnitt "Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar" des<br />

Kapitels "Leitbild der Regionalen Entwicklung in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar" stellt in ausgewogener Art und Weise die<br />

verschie<strong>den</strong>en Zielset<strong>zu</strong>ngen und angestrebten Entwicklungen der<br />

Regionalplanung für die Metropolregion Rhein-Neckar dar. Die<br />

Anregung des MFW zielt darauf ab, das Leitbild im Sinne eines<br />

Textes <strong>zu</strong>r Vermarktung des Wirtschaftsstandortes Metropolregion<br />

Rhein-Neckar <strong>zu</strong> verfassen. Da diese Zielset<strong>zu</strong>ng nicht der Intention<br />

des Leitbildes <strong>zu</strong>m Regionalplan entspricht, wird der Anregung<br />

nicht gefolgt.<br />

25 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

- Zu II Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar<br />

"Attraktiver Wohn- und Freizeitstandort" -<br />

In diesem Zusammenhang wer<strong>den</strong> die Land- und Weinwirtschaft<br />

und die damit in Verbindung stehende Pflege von<br />

Kulturlandschaften nicht bzw. nicht ausreichend erwähnt. Die<br />

„Deutsche Weinstraße" ist nur ein Beispiel für die Verbindung des<br />

Agrarsektors <strong>zu</strong> einem attraktiven Wohn- und Freizeitstandort.<br />

Dieser Aspekt sollte noch ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Leitbild <strong>zu</strong>m Thema "Attraktiver Wohn- und Freizeitstandort" sind<br />

keine expliziten Flächennutzer wie z. B. Landwirtschaft,<br />

Forstwirtschaft, kommunale Planungsträger genannt. Die<br />

Potenziale der genannten "vielfältigen Landschafträume" oder<br />

"Kulturlandschaften" schließen die Bedeutung der darin<br />

stattfin<strong>den</strong><strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngen ein.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 13 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

26 Stadtverwaltung Heidelberg - Es wird vorgeschlagen, im Kapitel II „Leitbild der regionalen<br />

Entwicklung in der Metropolregion Rhein- Neckar" Aussagen <strong>zu</strong>r<br />

Konversion auf<strong>zu</strong>nehmen, da dieses Thema wichtig ist für die<br />

<strong>zu</strong>künftige Entwicklung der Metropolregion und auch in <strong>den</strong><br />

Plansätzen Aussagen da<strong>zu</strong> aufgenommen wur<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Im Leitbild wird am Endes des zweiten Absatzes im Abschnitt<br />

„Zukunftsfähige Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur"<br />

folgender Passus <strong>zu</strong>r Konversion aufgenommen:<br />

"Ein besonderer Augenmerk liegt dabei auf einer raumstrukturell<br />

verträglichen Nachnut<strong>zu</strong>ng der künftig in sehr großem Umfang <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung stehen<strong>den</strong> Konversionsareale. Hier sollen Lösungen<br />

entwickelt wer<strong>den</strong>, die <strong>zu</strong> einer nachhaltigen und flächensparen<strong>den</strong><br />

Siedlungsentwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

beitragen."<br />

27 Landratsamt Kreis Bergstraße - Die Frauenbeauftragten des Kreises Bergstraße begrüßen<br />

ausdrücklich, dass im Leitbild der regionalen Entwicklung in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar „Chancengerechtigkeit als Leitprinzip<br />

allen räumlichen Planungen <strong>zu</strong>grunde" gelegt wird, mit <strong>den</strong><br />

Ausführungen auf Seite 17 des Entwurfs, Absatz „Verwirklichung<br />

von Chancengerechtigkeit" (beispielhaft: Grund- und<br />

verbrauchernahe Versorgung, bedarfsgerechte<br />

Wohnungsversorgung, barrierefreie Zugänglichkeit von Wohnungen<br />

und Einrichtungen, Mobilitätssicherung etc.).<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

28 Stadtverwaltung Frankenthal - Die grundsätzliche Ausrichtung des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar an der Strategie des Gender Mainstreaming wird<br />

begrüßt. Sie zielt darauf ab, systematisch die unterschiedlichen<br />

Lebenssituationen, Interessen und Bedürfnisse im Lebensalltag<br />

von Frauen und Männern, von jungen und alten Menschen,<br />

behinderten und nicht behinderten Menschen in gleicher Weise<br />

an<strong>zu</strong>erkennen und <strong>zu</strong> berücksichtigen. Chancengerechtigkeit wird<br />

als Leitprinzip allen räumlichen Planungen <strong>zu</strong>grunde gelegt und in<br />

<strong>den</strong> Leitzielen und übergeordneten Zielset<strong>zu</strong>ngen "Gestaltung des<br />

demografischen Wandels" und "Verwirklichung von<br />

Chancengerechtigkeit" manifestiert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 14 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

29 Stadtverwaltung Frankenthal - Es wird vorgeschlagen, in die Ausführungen der Leitziele "Starker<br />

Wirtschaftsstandort", "Gestaltung des demografischen Wandels"<br />

und "Verwirklichung von Chancengerechtigkeit" mit auf<strong>zu</strong>nehmen,<br />

dass sich die im Zuge der Sicherung der Standortattraktivität der<br />

Region neu <strong>zu</strong> schaffen<strong>den</strong> bzw. möglichst wohnungsnah <strong>zu</strong><br />

erhalten<strong>den</strong> vielseitigen Arbeitsplätze ebenfalls an <strong>den</strong><br />

unterschiedlichen Bedürfnissen der Zielgruppen orientieren sollen<br />

und in gleicher Weise bei der Weiterentwicklung des Standortes<br />

anerkannt und berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Folgende Ergän<strong>zu</strong>ngen wer<strong>den</strong> eingefügt (S. 15, 2. Abs. von<br />

unten): "Die Regionalplanung und -entwicklung verfolgt das Ziel, die<br />

gute Position der Metropolregion Rhein-Neckar (…)<br />

weiter<strong>zu</strong>entwickeln. Hier<strong>zu</strong> sind die räumlichen<br />

Rahmenbedingungen für Neugründungen, insbesondere auch für<br />

kleine und mittelständische Betriebe, auf breiter Basis <strong>zu</strong> schaffen.<br />

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern soll<br />

<strong>den</strong> Wirtschaftsstandort Metropolregion Rhein-Neckar weiter<br />

stärken (u. a. Vereinbarkeitsziel Beruf und Familie)."<br />

30 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Die Anregungen der AG „Geschlechtergerechte Planung" der<br />

Stadtverwaltung Ludwigshafen/Rhein sollen ebenfalls bei der<br />

Neuaufstellung des Regionalplanes berücksichtigt wer<strong>den</strong>: Es wird<br />

begrüßt, dass Gender Mainstreaming als Leitprinzip der räumlichen<br />

Planung in der Metropolregion Rhein-Neckar <strong>zu</strong>grunde gelegt wird<br />

und im Leitbild verankert ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

31 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Im Leitbild des Entwurfs sind unter anderem auch die „sozialen<br />

Entwicklungen" genannt. Die Vision 2025 fordert: „die Siedlungs-,<br />

Verkehrs- und Freiraumentwicklung ist an dem Grundsatz einer<br />

sparsamen Inanspruchnahme natürlicher und finanzieller<br />

Ressourcen und <strong>den</strong> sozialen Bedürfnissen aller<br />

Bevölkerungsgruppen <strong>zu</strong> orientieren". Außer dem vielbesprochenen<br />

demografischen Wandel wird in dem Entwurf nur noch der<br />

Bevölkerungsrückgang als soziale Entwicklung benannt. Es gilt<br />

sicher demnach „die Belange älterer Menschen verstärkt <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen" aber nicht nur. Gerade in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar und für Ludwigshafen als Oberzentrum gilt, das<br />

Miteinander von Generationen, die Zusammenset<strong>zu</strong>ng der<br />

Bevölkerung im Hinblick auf Herkunft und sozialer Mischung bei<br />

allen Planungen im Blick <strong>zu</strong> haben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Weiterentwicklung der Regionalstrategie Demografischer<br />

Wandel wird die Themen wie Notwendigkeit der Interaktionen<br />

zwischen <strong>den</strong> Generationen, Integration und Inklusion<br />

verschie<strong>den</strong>er Bevölkerungsgruppen beinhalten.<br />

32 Gemeinde Haßloch - Das Leitbild, die Leitziele und die übergeordnete Zielset<strong>zu</strong>ngen des Kenntnisnahme<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar in Kapitel II des Entwurfs<br />

des ERP wer<strong>den</strong> befürwortet.<br />

Die Zustimmung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 15 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

33 Verbandsgemeinde Du<strong>den</strong>hofen - Es wird ausdrücklich begrüßt, dass im Leitbild der regionalen<br />

Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar die Verwirklichung<br />

von Chancengerechtigkeit als Leitprinzip allen räumlichen<br />

Planungen <strong>zu</strong>grunde <strong>zu</strong> legen ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

34 Wasserverband Hessisches Ried - Im Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar wer<strong>den</strong> im 2. Absatz des Abschnitts „Sicherung und<br />

Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen" Beispiele für die<br />

ökonomische Leistungsfähigkeit der Freiräume genannt.<br />

Begrüßenswert wäre, wenn in die Auflistung auch die<br />

Wasserwirtschaft aufgenommen würde, da auch im Abschnitt<br />

2.1.1 bei <strong>den</strong> regionalen Grünzügen unter der Begründung für die<br />

Auswahlkriterien (S.70) wertvolle Bereiche für die<br />

Wasserversorgung genannt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

In dem betreffen<strong>den</strong> Satz des Leitbilds wird vor das Wort<br />

"Rohstoff-" das Wort "Wasserversorgung" eingefügt.<br />

35 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- Unter „Forcierung des Klimaschutzes und nachhaltige<br />

Energiepolitik" wird angemerkt, dass als „langfristige Perspektive"<br />

eine Vollversorgung der Region mit erneuerbaren Energien<br />

angestrebt wird. Innerhalb des Planungszeitraums des<br />

Regionalplans kann dies nicht erreicht wer<strong>den</strong>. Es muss deshalb<br />

klar gestellt wer<strong>den</strong>, dass mit „langfristig" ein deutlich über <strong>den</strong><br />

Planungszeitraum hinaus reichender Zeitraum gemeint ist.<br />

folgen<br />

Die Formulierung wird ergänzt: "Langfristige, über <strong>den</strong><br />

Planungszeitraum des Einheitlichen Regionalplans hinausreichende<br />

Perspektive ist eine Vollversorgung der Region mit erneuerbaren<br />

Energien, möglichst weitgehend aus regionalen Quellen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 16 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

36 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- <strong>zu</strong> II. Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion teilweise folgen<br />

Rhein-Neckar, Seite 15, wer<strong>den</strong> folgende Ergän<strong>zu</strong>ngen<br />

vorgeschlagen:<br />

Die Metropolregion Rhein-Neckar gehört <strong>zu</strong> <strong>den</strong> wichtigsten<br />

Wirtschaftsstandorten Deutschlands. Die Wurzeln für die Stärke<br />

der Region fin<strong>den</strong> sich in der traditionsreichen Industriegeschichte,<br />

in <strong>den</strong> Standorten bedeutender international agierender Konzerne<br />

sowie in einer Vielzahl von starken mittelständischen<br />

Unternehmen. Eine langjährige Innovationskultur macht…<br />

Die Änderungsvorschläge <strong>zu</strong>m ersten Absatz sind inhaltlich<br />

i<strong>den</strong>tisch mit dem bestehen<strong>den</strong> Text, insofern wird kein<br />

Änderungsbedarf gesehen.<br />

Die Aufnahme der Chemie und chemische Verfahrenstechnik<br />

sowie Informations- und Kommunikationstechnologien in die<br />

Auflistung der Kompetenzbereich der Region ist sinnvoll und wird<br />

daher übernommen.<br />

… auf breiter Basis <strong>zu</strong> schaffen. Die vorhan<strong>den</strong>en Kompetenzen<br />

der Region in <strong>den</strong> Bereichen Chemie und chemische<br />

Verfahrenstechnik, Biotechnologie, Humanmedizin,<br />

Gesundheitsdienstleistungen, Medizintechnik, Informations- und<br />

Kommunikationstechnologien, …<br />

Der Anregung, die bestehen<strong>den</strong> Cluster in Absatz 2 auf<strong>zu</strong>nehmen<br />

wird ebenfalls aufgenommen, allerdings mit etwas geändertem<br />

Wortlaut: Gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft sollen<br />

neben der Stärkung der bereits bestehen<strong>den</strong> (Spitzen-) Cluster<br />

neue i<strong>den</strong>tifiziert … .<br />

Gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft sollen neben <strong>den</strong><br />

bereits bestehen<strong>den</strong> (Spitzen- )Clustern neue Cluster ["Cluster"<br />

streichen] i<strong>den</strong>tifiziert …


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 17 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

37 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- Zu II Leitbild, Europäische Metropolregion, Selbstverständnis der<br />

Region:<br />

Auch der ländliche Raum der Metropolregion mit seinen<br />

regionaltypischen Produkten und Dienstleistungen steht im<br />

Wettbewerb der Regionen. Wenn die Region It. „Vision 2025" als<br />

einer der attraktivsten in Europa gelten will, muss der ländliche<br />

Raum umso konkurrenzfähiger entwickelt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Landwirtschaft als wesentliches Element des ländlichen Raums<br />

kann seine Funktionen jedoch nur erfüllen, wenn auch für sie die<br />

Konkurrenzfähigkeit und Leistungsfähigkeit gegeben ist. Daher<br />

muss auch die Landwirtschaft und der Weinbau der Region im<br />

europäischen Wettbewerb betrachtet und als leistungsfähig<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die übergeordneten Zielset<strong>zu</strong>ngen auf S. 13 gelten für die<br />

Gesamtregion mit allen Raumkategorien.<br />

Unter dem Punkt "Starker Wirtschaftsstandort" auf S. 15 wird der<br />

vorletzte Absatz wie folgt ergänzt:<br />

"Die Regionalplanung und -entwicklung verfolgt das Ziel, die gute<br />

Position der Metropolregion Rhein-Neckar als Standort für<br />

Arbeitsplätze in allen Bereichen der Industrie- und<br />

Dienstleistungsbranchen sowie der Land- und Forstwirtschaft<br />

weiter<strong>zu</strong>entwickeln." Am Ende des 3. Absatzes (S. 16 oben) wird<br />

ergänzt: "Die Landwirtschaft soll mit Blick auf deren<br />

Wertschöpfungspotentiale für die Region nachhaltig gesichert<br />

wer<strong>den</strong> (z.B. Produktion und Weiterverarbeitung/-vermarktung im<br />

Sonderkultur- und Weinanbau)."<br />

Unter Sicherung und Entwicklung der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen (2. Absatz) ist die Sicherung der ökonomischen<br />

Leistungsfähigkeit für die Landwirtschaft bereits angesprochen.<br />

38 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- Zu II Leitbild, Einheitlicher Regionalplan, Sicherung und Entwicklung<br />

der natürlichen Lebensgrundlagen:<br />

Die Landwirtschaft ist hier von vorn herein mit ihrem<br />

Intensivierungsgrad negativ dargestellt. Der im Allgemeinen als<br />

Gemüsegarten Deutschlands bekannte Raum zwischen Rhein und<br />

Haardt ist durch seine hervorragen<strong>den</strong> Bö<strong>den</strong>, durch die Beregnung<br />

zweifelsohne (auch) intensiv bewirtschaftbar, deswegen aber nicht<br />

automatisch eine Beeinträchtigung. Es wird um entsprechende<br />

Korrektur gebeten. Dies gilt gleichermaßen für die Räume in<br />

Südhessen und <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Leitbild auf S. 14 (Sicherung und Entwicklung der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen) wird die unterschiedliche Nut<strong>zu</strong>ngsintensität<br />

der Räume durch verschie<strong>den</strong>e Flächennutzer angesprochen.<br />

Damit einher gehen auch Nut<strong>zu</strong>ngskonkurrenzen (z.B. Freiraum /<br />

Siedlung) und Beeinträchtigungen (z. B. Verlust von Lebensräumen<br />

für Tiere und Pflanzen, Erholungsqualität). Auch die Art und das<br />

Maß der landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng hat dabei Einfluss auf die<br />

natürlichen Lebensgrundlagen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 18 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

39 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- Zu II Leitbild, Einheitlicher Regionalplan, Starker<br />

Wirtschaftsstandort:<br />

Die landwirtschaftliche Erzeugung, die auch und gerade in der<br />

Metropolregion mit viel Forschung und Entwicklung unterstützt<br />

wird, findet hier bedauerlicherweise keine Erwähnung. Zahlreiche<br />

Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs bil<strong>den</strong> ein<br />

Cluster, das <strong>zu</strong> einem nicht unwesentlichen Anteil <strong>zu</strong> der<br />

Wirtschaftskraft und der Bedeutung des Wirtschaftsstandortes der<br />

Region beiträgt. Damit unterscheidet sich die Region auch<br />

wesentlich von anderen Metropolregionen in Deutschland. Dies<br />

sollte entsprechend erwähnt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Unter dem Punkt "Starker Wirtschaftsstandort" auf S. 15 wird der<br />

vorletzte Absatz wie folgt ergänzt:<br />

"Die Regionalplanung und -entwicklung verfolgt das Ziel, die gute<br />

Position der Metropolregion Rhein-Neckar als Standort für<br />

Arbeitsplätze in allen Bereichen der Industrie- und<br />

Dienstleistungsbranchen sowie der Land- und Forstwirtschaft<br />

weiter<strong>zu</strong>entwickeln." Am Ende des 3. Absatzes (S. 16 oben) wird<br />

ergänzt: "Die Landwirtschaft soll mit Blick auf deren<br />

Wertschöpfungspotentiale für die Region nachhaltig gesichert<br />

wer<strong>den</strong> (z.B. Produktion und Weiterverarbeitung/-vermarktung im<br />

Sonderkultur- und Weinanbau)."<br />

Unter Sicherung und Entwicklung der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen (2. Absatz) ist die Sicherung der ökonomischen<br />

Leistungsfähigkeit für die Landwirtschaft bereits angesprochen.<br />

40 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- Zu II Leitbild, Einheitlicher Regionalplan, Attraktiver Wohn- und<br />

Freizeitstandort:<br />

Landwirtschaft und Weinbau wer<strong>den</strong> hier nicht im Kontext mit<br />

Naherholung und Tourismus erwähnt, sind aber dafür ein<br />

wesentlich mitprägender Faktor. Wir bitten um entsprechende<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Leitbild <strong>zu</strong>m Thema Attraktiver Wohn- und Freizeitstandort sind<br />

keine expliziten Flächennutzer wie z. B. Landwirtschaft,<br />

Forstwirtschaft, kommunale Planungsträger genannt. Die<br />

Potenziale der genannten "vielfältigen Landschafträume" oder<br />

"Kulturlandschaften" schließen die Bedeutung der darin<br />

stattfin<strong>den</strong><strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngen ein.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 19 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

41 Bauern- und Winzerverband Rheinland-<br />

Pfalz Süd e.V.<br />

Hauptgeschäftsstelle<br />

- Es wird bemängelt, in der Beschreibung der Metropolregion Rhein- folgen<br />

Neckar als starker Wirtschaftsstandort {Seite 15) jeglicher Hinweis<br />

auf die landwirtschaftliche Erzeugung in der Region fehlt.<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Diese aus unserer Sicht fehlende sachliche Darstellung der<br />

Landwirtschaft als Teil der Metropolregion Rhein-Neckar zieht sich<br />

wie ein roter Fa<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> vorgelegten Entwurf. So wird in<br />

einigen Passagen der Eindruck vermittelt, dass der hohe<br />

Spezialisierungsgrad und die in der Region vorherrschende<br />

landwirtschaftliche Produktion eine negative Nut<strong>zu</strong>ngsform für die<br />

Bö<strong>den</strong> der Region darstellt.<br />

Im Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion wird<br />

unter "Starker Wirtschaftsstandort" auf S. 15 der vorletzte Absatz<br />

wie folgt ergänzt:<br />

"Die Regionalplanung und -entwicklung verfolgt das Ziel, die gute<br />

Position der Metropolregion Rhein-Neckar als Standort für<br />

Arbeitsplätze in allen Bereichen der Industrie- und<br />

Dienstleistungsbranchen sowie der Land- und Forstwirtschaft<br />

weiter<strong>zu</strong>entwickeln." Am Ende des 3.Absatzes (S. 16 oben) wird<br />

ergänzt: "Die Landwirtschaft soll mit Blick auf deren<br />

Wertschöpfungspotentiale für die Region nachhaltig gesichert<br />

wer<strong>den</strong> (z.B. Produktion und Weiterverarbeitung/-vermarktung im<br />

Sonderkultur- und Weinanbau)."<br />

Unter Sicherung und Entwicklung der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen (2. Absatz) ist die Sicherung der ökonomischen<br />

Leistungsfähigkeit für die Landwirtschaft bereits angesprochen.<br />

42 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

- Für das Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion<br />

wird gefordert, dass die Landwirtschaft entsprechend ihrer<br />

ökonomischen und ökologischen Funktion im Freiraum eine<br />

stärkere Gewichtung und eine positivere Darstellung erfährt.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Im Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion wird<br />

unter "Starker Wirtschaftsstandort" auf S. 15 der vorletzte Absatz<br />

wie folgt ergänzt:<br />

"Die Regionalplanung und -entwicklung verfolgt das Ziel, die gute<br />

Position der Metropolregion Rhein-Neckar als Standort für<br />

Arbeitsplätze in allen Bereichen der Industrie- und<br />

Dienstleistungsbranchen sowie der Land- und Forstwirtschaft<br />

weiter<strong>zu</strong>entwickeln." Am Ende des 3. Absatzes (S. 16 oben) wird<br />

ergänzt: "Die Landwirtschaft soll mit Blick auf deren<br />

Wertschöpfungspotentiale für die Region nachhaltig gesichert<br />

wer<strong>den</strong> (z.B. Produktion und Weiterverarbeitung/-vermarktung im<br />

Sonderkultur- und Weinanbau)."<br />

Unter Sicherung und Entwicklung der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen (2. Absatz) ist die Sicherung der ökonomischen<br />

Leistungsfähigkeit für die Landwirtschaft bereits angesprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 20 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

43 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Unter der Überschrift „Forcierung des Klimaschutzes und<br />

nachhaltige Energiepolitik" wird im Leitbild ausgeführt, die<br />

Regionalplanung und - entwicklung in der Region Rhein-Neckar<br />

stelle <strong>den</strong> Klimaschutz als zentrale Aufgabe in <strong>den</strong> Fokus ihrer<br />

querschnittsorientierten und fachübergreifen<strong>den</strong> Zuständigkeiten.<br />

Ziel sei es, Vermeidungsstrategien <strong>zu</strong> forcieren, um die vielfältigen<br />

Einflussfaktoren auf <strong>den</strong> Klimawandel <strong>zu</strong> minimieren. Da<strong>zu</strong> dienten<br />

Planaussagen <strong>zu</strong>r Steigerung der Energieeffizienz und <strong>zu</strong>m Ausbau<br />

der Nut<strong>zu</strong>ng von erneuerbaren Energien. Die Siedlungs- und<br />

Verkehrsplanung sei an dem Ziel der Schaffung<br />

verkehrsvermei<strong>den</strong>der Strukturen aus<strong>zu</strong>richten. Nur der letzte Satz<br />

ist auf die Aufgabe der Raumordnung ausgerichtet. Generelle<br />

Aussagen <strong>zu</strong>r Steigerung der Energieeffizienz und <strong>zu</strong>m Ausbau der<br />

Nut<strong>zu</strong>ng von erneuerbaren Energien überschreiten <strong>den</strong> Auftrag der<br />

Regionalplanung. Sie überschnei<strong>den</strong> sich <strong>zu</strong>dem mit <strong>den</strong><br />

Fachgesetzen, deren Regelungen insoweit<br />

Vorrang haben und die nicht durch <strong>den</strong> Regionalplan modifiziert<br />

wer<strong>den</strong> können.<br />

nicht folgen<br />

Die Regionalplanung beschränkt sich nicht nur auf die Ordnung des<br />

Raums und die Anforderungen an <strong>den</strong> Raum, sondern hat darüber<br />

hinaus auch einen regionalpolitischen und<br />

regionalgesellschaftlichen Auftrag. Aus diesem Verständnis heraus<br />

wird deutlich, dass der Aufgabenbereich der Regionalplanung weit<br />

gesteckt ist und sich nicht nur auf flächenbezogene Aussagen<br />

beschränkt. Regionalplanung ist heute mehr <strong>den</strong>n je strategische<br />

Regionalplanung und bedarf deswegen einer Verzahnung von<br />

Leitbildern, Konzepten und informellen Instrumenten.<br />

Gesetzliche Grundlage für die Aktivitäten des Verbands Region<br />

Rhein-Neckar ist der Staatsvertrag zwischen <strong>den</strong> Ländern Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die<br />

Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im<br />

Rhein-Neckar-Gebiet. Auf Grundlage des Artikels 3 hat demnach<br />

der Verband Region Rhein-Neckar die Aufgabe, Aktivitäten im<br />

Bereich der Energieversorgung auf der Grundlage von regionalen<br />

Entwicklungskonzepten <strong>zu</strong> koordinieren. Auf dieser Grundlage hat<br />

der Verband Region Rhein-Neckar unter Beteiligung einer Vielzahl<br />

von Akteuren ein Regionales Energiekonzept erstellt. Wesentliche<br />

Ergebnisse des Konzepts sind in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

eingeflossen.<br />

Insbesondere das Leitbild, das keinerlei Rechtsverbindlichkeit<br />

erzeugt und somit auch nicht mit Fachgesetzen konkurriert, basiert<br />

auf einem politischen Diskurs mit <strong>den</strong> Kommunen und Kreisen über<br />

die <strong>zu</strong>künftige Entwicklung der Metropolregion und trifft somit<br />

regionalpolitische Aussagen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 21 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

44 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Im Leitbild ist als Ziel einer nachhaltigen Energiepolitik die<br />

Reduzierung des Verbrauches fossiler Energieträger bei<br />

gleichzeitigem Ausbau der Nut<strong>zu</strong>ng der erneuerbaren Energien<br />

formuliert. Nur soweit es um Raumnut<strong>zu</strong>ngskonflikte und die<br />

nachhaltige Raumordnung geht, sind diese Themen Aufgaben des<br />

Regionalplans. Das beschriebene Ziel geht weit darüber hinaus. Es<br />

bedarf einer entsprechen<strong>den</strong> Beschränkung.<br />

nicht folgen<br />

Das Leitbild basiert auf einem politischen Diskurs mit <strong>den</strong><br />

Kommunen und Kreisen über die <strong>zu</strong>künftige Entwicklung der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar und trifft somit regionalpolitische<br />

Aussagen. Die Regionalplanung beschränkt sich nicht nur auf die<br />

Ordnung des Raums und die Anforderungen an <strong>den</strong> Raum, sondern<br />

hat darüber hinaus auch einen regionalpolitischen und<br />

regionalgesellschaftlichen Auftrag. Aus diesem Verständnis heraus<br />

wird deutlich, dass der Aufgabenbereich der Regionalplanung weit<br />

gesteckt ist und sich nicht nur auf flächenbezogene Aussagen<br />

beschränkt. Regionalplanung ist heute mehr <strong>den</strong>n je strategische<br />

Regionalplanung und bedarf deswegen einer Verzahnung von<br />

Leitbildern, Konzepten und informellen Instrumenten.<br />

45 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Im Leitbild heißt es, langfristige Perspektive sei eine<br />

Vollversorgung der Region mit erneuerbaren Energien, möglichst<br />

weitgehend aus regionalen Quellen. Da<strong>zu</strong> müssten umfassende<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r Energieeinsparung und <strong>zu</strong>r effizienten<br />

Energienut<strong>zu</strong>ng umgesetzt wer<strong>den</strong>. Auch dies überschreitet <strong>den</strong><br />

Auftrag der Regionalplanung und greift in die einschlägigen<br />

Fachmaterien ein. Unabhängig davon ist das Planungsziel innerhalb<br />

des Planungszeitraums des Regionalplans nicht erreichbar. Es<br />

sollte deshalb klargestellt wer<strong>den</strong>, dass der Begriff „langfristig"<br />

einen deutlich über <strong>den</strong> Planungszeitraum hinausreichen<strong>den</strong><br />

Zeitraum meint.<br />

teilweise folgen<br />

Das Leitbild basiert auf einem politischen Diskurs mit <strong>den</strong><br />

Kommunen und Kreisen über die <strong>zu</strong>künftige Entwicklung der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar und trifft somit regionalpolitische<br />

Aussagen. Die Regionalplanung beschränkt sich nicht nur auf die<br />

Ordnung des Raums und die Anforderungen an <strong>den</strong> Raum, sondern<br />

hat darüber hinaus auch einen regionalpolitischen und<br />

regionalgesellschaftlichen Auftrag. Aus diesem Verständnis heraus<br />

wird deutlich, dass der Aufgabenbereich der Regionalplanung weit<br />

gesteckt ist und sich nicht nur auf flächenbezogene Aussagen<br />

beschränkt. Regionalplanung ist heute mehr <strong>den</strong>n je strategische<br />

Regionalplanung und bedarf deswegen einer Verzahnung von<br />

Leitbildern, Konzepten und informellen Instrumente.<br />

Das Leitbild erzeugt keinerlei Rechtsverbindlichkeit und konkurriert<br />

somit auch nicht mit Fachgesetzen.<br />

In Be<strong>zu</strong>g auf die Vollversorgung mit erneuerbaren Energien wird die<br />

Formulierung ergänzt: "Langfristige, über <strong>den</strong> Planungszeitraum des<br />

Einheitlichen Regionalplans hinausreichende Perspektive ist eine<br />

Vollversorgung der Region mit erneuerbaren Energien, möglichst<br />

weitgehend aus regionalen Quellen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 22 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

entspr.<br />

21<br />

46 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Der Zeithorizont des Einheitlichen Regionalplans ist<br />

widersprüchlich. Laut E-Mail der Industrie- und Handelskammer<br />

Rhein-Neckar vom 20.06.2012 an <strong>den</strong> Einwender geht es um einen<br />

„einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar 2020". Im Kapitel I,<br />

Absatz „Planungszeitraum", Seite 8 ist der Planungszeitraum auf 15<br />

Jahre ausgerichtet. Dies wäre das Jahr 2027. Dem<br />

entgegengesetzt wird im Kapitel II, Absatz „Die Metropolregion<br />

Rhein-Neckar in Europa, Seite 11f. eine Mündung der<br />

„gemeinschaftlichen Regionalentwicklung" in die Vision 2025<br />

genannt.<br />

nicht folgen<br />

Wie im Einheitlichen Regionalplan dargelegt, beträgt der<br />

Planungszeitraum für <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

ca. 15 Jahre. Der Regionalplan ist jedoch kein starres Planwerk.<br />

Vielmehr gestaltet sich Regionalplanung als fortlaufender Prozess,<br />

in dem die Planung ständig reflektiert und im Rahmen von<br />

Teilfortschreibungen an aktuelle Gegebenheiten angepasst wird.<br />

Daher wird für <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

ausdrücklich kein fixes Zieljahres festgelegt.<br />

Die Vision 2025 ist eine gemeinsame Vision der Akteure aus<br />

Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung, die die<br />

Regionalentwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

vorantreiben. Der Einheitliche Regionalplan ist einer von mehreren<br />

Bausteinen, um das Ziel, eine der attraktivsten und<br />

wettbewerbsfähigsten Regionen in Europa <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>, <strong>zu</strong><br />

erreichen. Dennoch ist er hinsichtlich seines Zeithorizontes<br />

unabhängig von der Vision 2025 <strong>zu</strong> sehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 23 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

entspr.<br />

1456<br />

3048<br />

47 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Bienwald)<br />

- Mit großem Interesse haben wir die Ausführungen über die<br />

Leitziele des Entwurf des Regionalplanes und die Ziele, Grundsätze<br />

und Begründungen in Kapitel 2 „Freiraumstruktur/Schutz der<br />

natürlichen Lebensgrundlagen" sowie des Kapitels 3.1<br />

„Verkehrswesen" gelesen. Eine ganze Reihe der dort <strong>zu</strong> fin<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Aussagen stimmen mit unserer Grundüberzeugung überein und wir<br />

unterstützen diese nachdrücklich.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Beispielhaft nennen wir die folgen<strong>den</strong> Aussagen:<br />

• Zielset<strong>zu</strong>ng der Regionalplanung.... ist die Erhaltung der hohen<br />

Attraktivität als Lebens- und Wirtschaftsraum.... Basis hierfür ist<br />

eine nachhaltige, d.h. ökologisch tragfähige, sozial gerechte, und<br />

ökonomisch effiziente Entwicklung der Region (S. 13, Mitte).<br />

• Die Ausweisung der Regionalen Grünzüge dienen als<br />

großräumiges Freiraumsystem dem langfristigen Schutz und der<br />

Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Sie<br />

sichern die Freiraumfunktionen Bo<strong>den</strong>-, Wasser-, Klima-, Arten- und<br />

Biotopschutz sowie die landschaftsgebun<strong>den</strong>e Erholung. (Tz 2.1.1);<br />

die umfassende Beschreibung der Auswahlkriterien der Grünzüge<br />

in der Begründung <strong>zu</strong> Tz 2.1.1. findet unsere volle Zustimmung.<br />

• Die Metropolregion bedarf einer integrierten Verkehrs- und<br />

Siedlungsplanung, die verstärkt die Zusammenhänge der<br />

verschie<strong>den</strong>en Verkehrsarten berücksichtigt usw. (Tz 3.1.1.2).<br />

Anmerkung: hieran fehlt es vor allem in der Südpfalz<br />

• Vernet<strong>zu</strong>ng und Aufgabenteilung der Verkehrsträger sollen die<br />

Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems erhöhen usw. Dabei sollen<br />

die Anteile der umweltfreundlichen Verkehrsträger am gesamten<br />

Personenverkehr sowie Güterverkehr weiter gesteigert wer<strong>den</strong> (Tz<br />

3.1.1.3).<br />

• Erhalt und Ausbau des regionalen Schienenverkehrs soll<br />

gegenüber dem Straßenverkehr Vorrang haben (Tz 3.1.1.4)<br />

• Den absehbaren verkehrlichen Auswirkungen des<br />

demographischen Wandels soll durch verkehrsmittelübergreifende<br />

Mobilitätsangebote sowie durch teilräumliche Mobilitätskonzepte<br />

rechtzeitig entgegengesteuert wer<strong>den</strong> (Tz 3.1.1 1).<br />

• Neben <strong>den</strong> Mobilitätsanforderungen von Kindern, (Anmerkung:<br />

und Jugendlichen) ...sollen die Bedürfnisse von Personengruppen,


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 24 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

47<br />

die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, .... der <strong>zu</strong>nehmen<strong>den</strong> Zahl<br />

von älteren Menschen ... und von Personen mit geringem<br />

Einkommen verstärkt berücksichtigt wer<strong>den</strong> (Tz 3.1.1.6)<br />

entspr.<br />

117<br />

48 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Lokale Agenda 21<br />

Gönnheim)<br />

- Eine Privatperson aus Gönnheim meint in dem Leitbild der<br />

regionalen Entwicklung in der Metropolregion eine einseitige<br />

Stärkung der Oberzentren <strong>zu</strong> Lasten des ländlichen Raumes <strong>zu</strong><br />

erkennen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Für die angestrebte Weiterentwicklung der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar <strong>zu</strong> einer der attraktivsten und wettbewerbfähigsten<br />

Regionen in Europa bedarf es auch der Partizipation aller Teilräume<br />

in der Metropolregion. Auf S. 12 des Leitbildes wird explizit betont,<br />

dass die Teilräume in der Metropolregion nicht in Konkurrenz<br />

<strong>zu</strong>einander stehen, sondern sich entsprechend ihrer Eignungen<br />

gegenseitig ergänzen, ausgleichen und gemeinsam <strong>zu</strong> einer<br />

Standortoptimierung der Gesamtregion beitragen sollen.<br />

49 FrauenMitPlan e.V. - FrauenMitPlan e.V. begrüßt ausdrücklich, dass im Leitbild der<br />

regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

„Chancengerechtigkeit ... als Leitprinzip allen räumlichen<br />

Planungen <strong>zu</strong>grunde" gelegt wird, mit <strong>den</strong> Ausführungen auf S. 17<br />

des Entwurfs, Absatz „Verwirklichung von Chancengerechtigkeit"<br />

Es wird angeregt, <strong>den</strong> Begriff „Chancengerechtigkeit" durchgängig<br />

durch <strong>den</strong> Begriff „Chancengleichheit" <strong>zu</strong> ersetzen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der im Regionalplan verwendete Begriff "Chancengerechtigkeit"<br />

wird durch "Chancengleichheit" ersetzt.<br />

Der Begriff „Chancengleichheit" wird in der Gleichstellungsarbeit<br />

und im Feld der geschlechtergerechten Planung, bzw. des Gender<br />

Planning als der übliche Fachbegriff verwendet. Das Büro der<br />

Frauenbeauftragten der Stadt Mannheim verweist hier<strong>zu</strong> (Zitat):<br />

„Chancengerechtigkeit" findet überwiegend im bildungspolitischen<br />

Bereich Verwendung und wird dort vom Begriff der<br />

„Chancengleichheit" deutlich unterschie<strong>den</strong>. Der Begriff der<br />

„Chancengerechtigkeit wird dort <strong>zu</strong>meist so verwendet, als sei sie<br />

bereits hergestellt, während die „Chancengleichheit" als ein<br />

an<strong>zu</strong>strebendes Ziel gesehen wird."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 25 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

50 Landesarbeitsgemeinschaft d. hess.<br />

Frauenbüros<br />

Frauenbeauftragte der Stadt Mühlheim<br />

- Bereits im „Leitbild der regionalen Entwicklung" (S. 17) ist<br />

Chancengerechtigkeit als Leitprinzip der räumlichen Planung<br />

verankert. Das wird ausdrücklich begrüßt. Die systematische<br />

Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen von Frauen und<br />

Männern in jeweils differenzierten Lebenslagen wird damit <strong>zu</strong> einer<br />

zentralen Forderung an die gesamte Regionalplanung und jede<br />

weitere untergeordnete Planung.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der im Regionalplan verwendete Begriff Chancengerechtigkeit wird<br />

durch Chancengleichheit ersetzt.<br />

Wir schlagen vor, statt „Chancengerechtigkeit" <strong>den</strong> Begriff der<br />

„Chancengleichheit" <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>, der unseres Erachtens das<br />

Anliegen besser ausdrückt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 26 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

51 Landesarbeitsgemeinschaft d. hess.<br />

Frauenbüros<br />

Frauenbeauftragte der Stadt Mühlheim<br />

- Ergän<strong>zu</strong>ngsvorschläge und Anmerkungen für die nachfolgende<br />

Planung (Flächennut<strong>zu</strong>ng, Bauleitplanung)<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Leitbild S. 15 Starker Wirtschaftsstandort<br />

„Die Regionalplanung und -entwicklung verfolgt das Ziel, die gute<br />

Position der Metropolregion Rhein- Neckar als Standort für<br />

Arbeitsplätze in allen Bereichen der Industrie- und<br />

Dienstleistungsbranchen weiter<strong>zu</strong>entwickeln. Hier<strong>zu</strong> sind die<br />

räumlichen Rahmenbedingungen für Neugründungen,<br />

insbesondere auch für kleine und mittelständische Betriebe, auf<br />

breiter Basis <strong>zu</strong> schaffen."<br />

Für „Die gute Position der Metropolregion Rhein-Neckar als<br />

Standort für Arbeitsplätze" und deren Weiterentwicklung ist der<br />

Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern<br />

unerlässlich. Und dieser Grundsatz sollte hier auch genannt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Folgende Ergän<strong>zu</strong>ngen wer<strong>den</strong> eingefügt (S. 15, 2. Abs. von<br />

unten): "Die Regionalplanung und -entwicklung verfolgt das Ziel, die<br />

gute Position der Metropolregion Rhein-Neckar (…)<br />

weiter<strong>zu</strong>entwickeln. Hier<strong>zu</strong> sind die räumlichen<br />

Rahmenbedingungen für Neugründungen, insbesondere auch für<br />

kleine und mittelständische Betriebe, auf breiter Basis <strong>zu</strong> schaffen.<br />

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern soll<br />

<strong>den</strong> Wirtschaftsstandort Metropolregion Rhein-Neckar weiter<br />

stärken (u. a. Vereinbarkeitsziel Beruf und Familie)."<br />

In Be<strong>zu</strong>g auf „Neugründungen" ist Chancengleichheit von Frauen<br />

und Männern besonders wichtig; Gründungsszenarien orientieren<br />

sich häufig an der männlichen Norm. Gründungsberatung für<br />

Frauen ist deshalb eine notwendige Maßnahme <strong>zu</strong>r Stärkung des<br />

Wirtschaftsstandortes.<br />

„Zur Sicherung der Standortattraktivität der Region sind vielseitige<br />

Arbeitsplätze möglichst wohnungsnah <strong>zu</strong> erhalten und neue <strong>zu</strong><br />

schaffen."<br />

Vielseitige, wohnungsnahe Arbeitsplätze sind besonders für Frauen<br />

und Männer mit Familienpflichten wichtig (Vereinbarung von Beruf<br />

und Familie), die immer noch häufiger von Frauen übernommen<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 27 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

52 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

entspr.<br />

123<br />

- Es wird gefordert, der Regionalplan solle wesentlich restriktiver in<br />

Be<strong>zu</strong>g auf die Freigabe weiterer Siedlungs- und Gewerbeflächen<br />

sein und auch Entsiegelung und Renaturierungen verlangen. In<br />

allen demographischen Prognosen wird ein (leichter) Rückgang der<br />

Bevölkerung erwartet. Gleichzeitig wer<strong>den</strong> riesige Flächenareale<br />

durch <strong>den</strong> Ab<strong>zu</strong>g der US-Armee frei, die größtenteils bereits<br />

versiegelt sind. Die <strong>zu</strong>sätzliche Siedlungsfläche im Rhein-Neckar-<br />

Raum sollte deswegen negativ bzw. maximal Null sein.<br />

nicht folgen<br />

Stattdessen plane der Regionalplan an vielen Stellen die weitere<br />

Versiegelung von neuen Flächen für Siedlung und Gewerbe ein.<br />

Dies widerspreche <strong>den</strong> Aussagen <strong>zu</strong> „sparsamem Umgang mit<br />

Flächen". Der Ab<strong>zu</strong>g der US-Armee bietet nun die Chance,<br />

großzügig Flächen für Entsiegelung, Naturschutz- und<br />

Landschaftsschutzgebiete bereit<strong>zu</strong>stellen statt die Fehlplanungen<br />

der letzten Jahre <strong>zu</strong>r Flächenversiegelung noch weiter fort<strong>zu</strong>führen.<br />

So wird an vielen Fällen von „Reduzierung des Flächen<strong>zu</strong>wachses"<br />

(z.B. Seite 14) gesprochen. Dieses Ziel ist auf „Flächen<strong>zu</strong>wachs<br />

null oder negativ" <strong>zu</strong> ändern. Das Ziel „Innenentwicklung vor<br />

Außenentwicklung" (z.B. Seite 15) sollte folgerichtig mit<br />

„Innenentwicklung statt Außenentwicklung" ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Sätze wie „Von daher soll die Ausweisung von weiteren<br />

Neubauflächen für Siedlungszwecke... reduziert wer<strong>den</strong>" (auf Seite<br />

24) sollen geändert wer<strong>den</strong> in „Keine weiteren Neubauflächen für<br />

Siedlungszwecke dürfen mehr ausgewiesen wer<strong>den</strong>". Ebenso sind<br />

Sätze wie „Deshalb sind <strong>zu</strong>sätzliche Neubauflächen an<br />

realistischen Bedarfsberechnungen aus<strong>zu</strong>richten" (auf Seite 25) <strong>zu</strong><br />

ersetzen mit „Deshalb darf es keine weiteren <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Neubauflächen mehr geben."<br />

Gemäß <strong>den</strong> Landesentwicklungsplänen hat jede Kommune einen<br />

Anspruch auf eine dem Bedarf entsprechende kommunale<br />

Eigenentwicklung. Ein komplettes Verbot der Inanspruchnahme<br />

von Siedlungsflächen außerhalb der Konversionsflächen würde<br />

demnach <strong>zu</strong> einer un<strong>zu</strong>lässigen Benachteiligung aller Kommunen<br />

führen, die nicht über solche Flächen verfügen. Um die<br />

Flächenneuinanspruchnahme so gering wie möglich <strong>zu</strong> halten, ist<br />

gemäß <strong>den</strong> Kapiteln 1.4 und 1.5 ist die Deckung des Wohnbau- und<br />

Gewerbeflächenbedarfes vorrangig im Innenbereich <strong>zu</strong> vollziehen.<br />

Nur dort, wo der vorhan<strong>den</strong>e Bedarf nicht durch die Nut<strong>zu</strong>ng von<br />

Innenentwicklungspotenzialen gedeckt wer<strong>den</strong> kann, ist eine<br />

Inanspruchnahme anderer Flächenpotenziale <strong>zu</strong>lässig.<br />

Entsprechend der Forderung des Einwenders kommt der Nut<strong>zu</strong>ng<br />

von Konversionsflächen eine herausragende Bedeutung <strong>zu</strong>. Daher<br />

schreibt der Einheitliche Regionalplan in <strong>den</strong> Plansätzen <strong>zu</strong>r<br />

Konversion (1.6.2.3), <strong>zu</strong>r Wohnbauflächen- (1.4.1.4) und <strong>zu</strong>r<br />

Gewerbeflächenentwicklung (1.5.1.1) die vorrangige<br />

Inanspruchnahme von Konversionsflächen <strong>zu</strong>r<br />

Siedlungsentwicklung als Ziel vor. Zudem sollen für gewerbliche<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen der Konversionsflächen interkommunaler Lösungen<br />

angestrebt wer<strong>den</strong>, um so Gewerbeflächen an anderer Stelle<br />

möglichst entbehrlich <strong>zu</strong> machen. Ebenso fordert der Regionalplan<br />

in Plansatz 1.6.2.1 die Einbeziehung der Konversionsflächen in <strong>den</strong><br />

Freiraumverbund und trägt damit der Forderung des Einwenders<br />

nach Freiraumsicherung Rechnung.<br />

Klarstellend sei erläutert, dass die im Regionalplan<br />

gekennzeichneten "Siedlungsflächen Planung" lediglich eine<br />

nachrichtliche Übernahme der in <strong>den</strong> rechtskräftigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen genehmigten Siedlungsflächen darstellen.<br />

Diese genießen Bestandsschutz und können durch die<br />

Regionalplanung nicht <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>. Über diesen<br />

Bestand hinaus weist der Einheitliche Regionalplan keine neuen<br />

Siedlungsflächen aus.<br />

Der Forderung nach einer pauschalen Formulierung des Ziels<br />

"Flächen<strong>zu</strong>wachs null oder negativ" im Einheitlichen Regionalplan<br />

Rhein-Neckar kann aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> nicht entsprochen<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 28 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

53 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

- Dem Naturschutz sowie der Erhaltung der Kulturlandschaften sollte<br />

ein größeres Gewicht beigemessen wer<strong>den</strong>. So fin<strong>den</strong> sich im<br />

Entwurfstext viele Passagen wie „Sicherung und Entwicklung der<br />

Freiräume als Lebensraum für Flora und Fauna...." (Seite 14),<br />

„Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaften..." (Seite 16)<br />

etc. Diese Sätze indizieren, dass eine weitere Reduzierung dieser<br />

Naturräume unterbleiben soll. Es sollte jedoch nicht nur eine<br />

weitere Reduzierung dieser Naturräume unterbleiben, sondern<br />

auch deren (Wieder)Ausbau verlangt wer<strong>den</strong>. In <strong>den</strong> <strong>zu</strong>vor<br />

genannten Sätzen sind also Worte wie „Sicherung und<br />

Entwicklung" durch „Sicherung und Entwicklung und Ausbau" (oder<br />

in ähnlicher Formulierung) <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

In dem Begriffspaar Sicherung und Entwicklung ist auch<br />

automatisch die Verbesserung, Neuanlage, Renaturierung etc. mit<br />

impliziert.<br />

54 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

- "Fundstelle: S. 11, "Das Selbstverständnis der Metropolregion folgen<br />

Rhein Neckar";<br />

dritter Abschnitt<br />

Zitat: Mit dem Status einer Europäischen Metropolregion<br />

übernimmt die Region Rhein-Neckar eine besondere Funktion und<br />

Verantwortung für die Raumentwicklung in Deutschland...<br />

PRO BAHN-Kommentar:<br />

Bitte <strong>den</strong> ersten Teil dieses dritten Abschnitts wie folgt<br />

umformulieren:<br />

"Mit dem Status einer Europäischen Metropolregion übernimmt<br />

die Region Rhein-Neckar eine besondere Funktion und leistet einen<br />

wichtigen Beitrag <strong>zu</strong>r Raumentwicklung in Deutschland."<br />

Die Äußerung dient der präziseren Formulierung des Satzes, der<br />

Änderungsvorschlag wir übernommen.<br />

Begründung: Mit dem Satz "Mit dem Status einer Europäischen<br />

Metropolregion übernimmt die Region Rhein-Neckar eine<br />

besondere Funktion und Verantwortung für die Raumentwicklung<br />

in Deutschland." vermutet der Leser eine Verantwortung der<br />

Region Rhein-Neckar für die Raumentwicklung in Deutschland."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 29 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

55 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

- S. 13/14, "Regionalentwicklung über Ländergrenzen", 3. Abschnitt:<br />

Folgender Satz ist im Anschluss an <strong>den</strong> dritten Abschnitt <strong>zu</strong><br />

ergänzen:<br />

"Den Verkehrsachsen und <strong>den</strong> einhergehen<strong>den</strong><br />

Bedienungsangeboten im ÖPNV kommt eine herausragende<br />

Funktion bei der Überwindung der oftmals an <strong>den</strong> Landesgrenzen<br />

im Zuge des Wechsels der Aufgabenträgerschaft auftreten<strong>den</strong><br />

Defizite <strong>zu</strong>. Diese sind durch einheitliche, qualitativ hochwertige<br />

und lückenlose Angebote ab<strong>zu</strong>bauen."<br />

nicht folgen<br />

Der Ausbau des ÖPNV über die Ländergrenzen ist bereits in Kapitel<br />

3.1 enthalten. Zudem ist der VRN per Sat<strong>zu</strong>ng verpflichtet, das<br />

ÖPNV-Angebot über die Grenzen ab<strong>zu</strong>stimmen. Der Abschnitt<br />

"Regionalentwicklung über Ländergrenzen" ist nur allgemein<br />

verfasst und beinhaltet nicht spezifische Maßnahmen für einzelne<br />

Fachbereiche. Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Begründung:<br />

Die Verfasser dieser Stellungnahme unterstreichen diesen<br />

Charakter, geben jedoch <strong>zu</strong> be<strong>den</strong>ken, dass insbesondere beim<br />

Nahverkehr, der weitgehend auf Basis der Verfügungsgewalt der<br />

Bundesländer organisiert wird, Landesgrenzen <strong>zu</strong> überwin<strong>den</strong> sind.<br />

Im Gegensatz <strong>zu</strong>r Gestaltung von Tarif und Fahrplänen ist das<br />

Taktangebot oft im Grenzbereich der planerischen Zuständigkeit<br />

und Bestellbefugnis von Zug- und Busleistungen dürftig und nicht<br />

lückenlos. Dies muss durch aus an dieser Stelle stärker <strong>zu</strong>m<br />

Ausdruck kommen.<br />

In der Konsequenz muss aus der erforderlichen Überwin dung von<br />

Entwicklungshür<strong>den</strong> dem grenzüberschreiten<strong>den</strong> Charakter der<br />

(Nahverkehrs-)planung Rechnung getragen wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 30 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

56 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

- S. 15, "Zukunftsfähige Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur", teilweise folgen<br />

zweiter Abschnitt; Sätze 2-4<br />

Zitat:<br />

""Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind die<br />

dezentralen Versorgungs- und Infrastrukturen an gut mit<br />

öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren Standorten<br />

aufrecht<strong>zu</strong>erhalten und <strong>zu</strong> stärken. Neue Wohn- oder<br />

Gewerbegebiete sind an <strong>den</strong> Haltepunkten des qualifizierten<br />

ÖPNV, insbesondere des regionalbedeutsamen<br />

Schienenpersonennahverkehrs, <strong>zu</strong> konzentrieren. Auf der<br />

Grundlage des Ziels ""lnnenentwicklung vor Außenentwicklung""<br />

unterstützt der Verband Region Rhein-Neckar die Kommunen in<br />

ihrem Bemühen, innerörtliche, baulich ungenutzte<br />

Flächenpotenziale <strong>zu</strong> revitalisieren.""<br />

Dem Vorschlag wird gefolgt und das Leitbild an der genannten<br />

Stelle ergänzt. Einzig der letzte Satz des Vorschlags wird nicht<br />

übernommen, da die Nennung von einzelnen Arten von Tickets im<br />

ÖPNV nicht Gegenstand der Regionalplanung ist.<br />

PRO BAHN-Kommentar:<br />

Bitte diesen Abschnitt ab Satz zwei wie folgt umformulieren:<br />

"Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind die<br />

dezentralen Versorgungs- und Infrastrukturen an gut mit<br />

öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren Standorten<br />

aufrecht<strong>zu</strong>erhalten und <strong>zu</strong> stärken. Auf der Grundlage des Ziels<br />

"Innenentwicklung vor Außenentwicklung" unterstützt der Verband<br />

Region Rhein-Neckar die Kommunen in ihrem Bemühen,<br />

innerörtliche, baulich ungenutzte Flächenpotenziale <strong>zu</strong><br />

revitalisieren.<br />

In diesem Sinne ist das Potenzial bestehender<br />

Schieneninfrastrukturen durch ein attraktives Bedienungsangebot<br />

insbesondere im schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV und durch geeignete<br />

Nachverdichtung nachhaltig <strong>zu</strong> sichern. Darüber hinaus<br />

erforderliche neue Wohn- oder Gewerbegebiete sind an <strong>den</strong><br />

Haltepunkten des qualifizierten ÖPNV, insbesondere des<br />

regionalbedeutsamen Schienenpersonennahverkehrs, <strong>zu</strong><br />

konzentrieren. Die Region Rhein-Neckar setzt sich für<br />

Verbesserungen in der Vermarktung von Potenzialen entlang der<br />

Schienenachsen durch Maßnahmen des Mobilitätsmanagement<br />

wie Mietertickets, Job-Tickets oder <strong>den</strong> kombinierten Erwerb von<br />

Immobilie und Nahverkehrstickets ein.<br />

Begründung:<br />

ln diesem Abschnitt muss stärker auf die schienenorientierte<br />

Siedlungsentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten eingegangen<br />

wer<strong>den</strong>, in dem die Verbesserung des Bestandes besonders<br />

gewürdigt wird."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 31 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

57 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

- S. 15/16, "Starker Wirtschaftsstandort"; dritter Abschnitt:<br />

folgen<br />

Zitat:<br />

"Zur Sicherung der Standortattraktivität der Region sind vielseitige<br />

Arbeitsplätze möglichst wohnungsnah <strong>zu</strong> erhalten und neue <strong>zu</strong><br />

schaffen. Für die weitere Entwicklung der produzieren<strong>den</strong>,<br />

verarbeiten<strong>den</strong> und dienstleisten<strong>den</strong> Betriebe ist ein ausreichendes<br />

Flächenangebot unter Beachtung der ökologischen Funktionen des<br />

Raumes vor<strong>zu</strong>halten und insbesondere in <strong>den</strong> gewerblichen<br />

Schwerpunkten (Siedlungsbereiche Gewerbe) und <strong>den</strong><br />

Vorranggebieten für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und<br />

Logistik <strong>zu</strong> entwickeln. Auf Brach- und Konversionsflächen in der<br />

Region soll dabei vorrangig <strong>zu</strong>rückgegriffen wer<strong>den</strong>."<br />

Dem Vorschlag wird gefolgt und das Leitbild an der genannten<br />

Stelle ergänzt.<br />

PRO BAHN-Kommentar:<br />

Bitte wie folgt umformulieren:<br />

"Zur Sicherung der Standortattraktivität der Region sind vielseitige<br />

Arbeitsplätze möglichst wohnungsnah <strong>zu</strong> erhalten und neue <strong>zu</strong><br />

schaffen. Für die weitere Entwicklung der produzieren<strong>den</strong>,<br />

verarbeiten<strong>den</strong> und dienstleisten<strong>den</strong> Betriebe ist ein<br />

ausreichendes Flächenangebot unter Beachtung der ökologischen<br />

Funktionen des Raumes vor<strong>zu</strong>halten und insbesondere in <strong>den</strong><br />

gewerblichen Schwerpunkten (Siedlungsbereiche Gewerbe) und<br />

<strong>den</strong> Vorranggebieten für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und<br />

Logistik vorrangig unter Einbeziehung eines attraktiven<br />

Schienenpersonennahverkehrsangebots und mit<br />

Schienenanschluss für <strong>den</strong> Gütertransport <strong>zu</strong> entwickeln. Auf<br />

Brach- und Konversionsflächen in der Region soll dabei vorrangig<br />

<strong>zu</strong>rückgegriffen wer<strong>den</strong>."<br />

Begründung:<br />

Es fehlt der Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>r Schiene als Rückgrat für nachhaltige<br />

Entwicklung im Logistik- und Gewerbesektor.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 32 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

58 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

- S. 16, "Attraktiver Wohn- und Freizeitstandort"; Abschluss:<br />

nicht folgen<br />

PRO BAHN-Kommentar:<br />

Bitte folgende Sätze am Ende hin<strong>zu</strong>fügen:<br />

"Der Verband Region Rhein-Neckar setzt sich für eine bessere<br />

Verknüpfung von Freizeitsandorten und Nahverkehrsbedienung<br />

ein. Neben der Prüfung von neuen Haltepunkten, Ergänzende Zugund<br />

Busleistungen beinhalten dies auch die Entwicklung von<br />

Kombitickets."<br />

Der VRRN hat nicht die Kompetenz und Zuständigkeit für derartige<br />

Maßnahmen. Der Vorschlag wird nicht berücksichtigt.<br />

59 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- "Der einmalige Dreiklang aus innovationsstarker Wirtschaft,<br />

brillanter Wissenschaft und höchster Lebensqualität ist die perfekte<br />

Grundlage sich in dieser Region nieder<strong>zu</strong>lassen". Der Dreiklang ist<br />

eher ein dissonanter Mißklang da er eine recht einseitige Präferenz<br />

auf die Belange der Wirtschaft legt. Diese Präferenz wird schon in<br />

<strong>den</strong> einleiten<strong>den</strong> Bemerkungen im Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplanes 2020 deutlich.<br />

nicht folgen<br />

Der vorliegende Regionalplanentwurf wird in seiner Form allen<br />

Ansprüchen gerecht, die auf <strong>den</strong> Raum wirken. Damit erfüllt er<br />

nachhaltig seine ihm planerisch <strong>zu</strong>gedachten Funktionen. Durch die<br />

jeweiligen Grundsätze und Ziele des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar wird eine nachhaltige und flächensparende<br />

Siedlungsentwicklung verfolgt. Den diskutierten Themen Freiraum,<br />

Kleinklima, Lebensräume (vgl. da<strong>zu</strong> auch Kapitel 2 Regionale<br />

Freiraumstruktur/Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) wird<br />

gleichfalls ein entsprechendes Gewicht beigemessen.<br />

Eine einseitige Ausrichtung des Planwerkes auf die Wirtschaft ist<br />

nicht gegeben.<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng der Einwender wird nicht geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 33 von 2197<br />

II<br />

Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

60 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

- Eine umfassende Raumordnungspolitik sollte unserer Ansicht nach<br />

verstärkt die Bereiche Bildung und Soziales in <strong>den</strong> Blick nehmen. In<br />

Zeiten, in <strong>den</strong>en Flexibilität und Mobilität Schlagworte auf dem<br />

Arbeitsmarkt sind, muss auch im Bereich der Sozialstruktur ein<br />

Um<strong>den</strong>ken erfolgen. Viele Menschen müssen <strong>zu</strong> ihrer Arbeitsstelle<br />

pendeln. Soziale Angebote, Kinderbetreuung, Bildung, Beratungsund<br />

Präventionsdienste, sind jedoch wohnortgebun<strong>den</strong>. Hier gilt<br />

es, Bildungs- und Sozialstrukturen städteübergreifend <strong>zu</strong> begreifen<br />

und aus<strong>zu</strong>bauen.<br />

nicht folgen<br />

Den Aspekten Bildung und Soziales in Verbindung mit <strong>den</strong><br />

Anforderungen einer modernen Arbeitswelt wird im Kapitel II.<br />

Leitbild an verschie<strong>den</strong>en Stellen Rechnung getragen. So sind in<br />

diesem u.a. Die Ziele formuliert, dezentrale Versorgungs- und<br />

Infrastrukturen an mit dem ÖPNV erreichbaren Standorten <strong>zu</strong><br />

stärken, Arbeitsplätze wohnungsnah <strong>zu</strong> erhalten bzw. <strong>zu</strong> schaffen<br />

und die Chancengerechtigkeit als Leitprinzip allen räumlichen<br />

Planungen <strong>zu</strong>grunde <strong>zu</strong> legen, wobei in der Siedlungsplanung bei<br />

der Standortwahl und Ausgestaltung von Wohn- und<br />

Gewerbestandorten sowie von Versorgung-, Erholungs- und<br />

Infrastruktureinrichtungen auf eine günstige Zuordnung <strong>zu</strong> achten<br />

ist. Diese Ziele gelten im regionalen und somit auch<br />

interkommunalen Kontext. Eine Ergän<strong>zu</strong>ng des Leitbildes wird<br />

daher nicht für notwendig erachtet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 34 von 2197<br />

III<br />

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – Plansätze und Begründung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

61 Stadtverwaltung Frankenthal - Die Bedeutung der verbindlichen Kernaussagen <strong>zu</strong>r<br />

Chancengerechtigkeit und <strong>zu</strong>r Sicherung gleichwertiger<br />

Lebensbedingungen, die sich in <strong>den</strong> Festlegungen der Plansätze,<br />

<strong>den</strong> da<strong>zu</strong>gehörigen Begründungen und dem Anhang widerspiegeln,<br />

wer<strong>den</strong> unterstrichen, insbesondere unter<br />

> Plansatz 1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur mit<br />

> Plansatz 1.1.1<br />

Gestaltung der räumlichen Gesamtentwicklung unter Herstellung<br />

und Berücksichtigung gleichwertiger Lebensbedingungen<br />

> Plansätze 1.2.1.1 und 1.2.4.2<br />

Angemessene Versorgung / Gewährleistung einer überörtlichen,<br />

gehobenen Grundversorgung in Grund-, Unter- und Kleinzentren im<br />

ländlichen Raum<br />

> Plansätze 1.4.1.1 und 1.4.1.3<br />

Bedarfsgerechte Wohnungsversorgung / "Region der kurzen Wege"<br />

> Plansatz 1.5.1.2<br />

Anbindung <strong>zu</strong>sätzlicher gewerblicher Bauflächen an ÖPNV<br />

> Plansätze 1.7.1.1, 1.7.2.7 und 1.7.4.3<br />

Verbrauchernahe Versorgung / Gestaltung von<br />

Versorgungsstrukturen unter Berücksichtigung der Auswirkungen<br />

des demografischen Wandels und einer ÖPNV-Anbindung/<br />

Berücksichtigung der Versorgungsbedarfe der unterschiedlichen<br />

Zielgruppen bei innerstädtischen Einzelhandelskonzepten<br />

> Plansatz 2 Regionale Freiraumstruktur / Schutz der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen<br />

mit<br />

> Plansätze 2.2.7.2,2.2.7.4, 2.2.7.6 und 2.2.7.7<br />

Nachhaltige Nut<strong>zu</strong>ng der Erholungsräume und -einrichtungen u. a.<br />

über verbesserte, Zugänglichkeiten / Gewährleistung einer ÖPNV-<br />

Anbindung / Multifunktionale Ausrichtung der Angebote /<br />

Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansprüche der<br />

verschie<strong>den</strong>en Bevölkerungsgruppen bei gleichzeitiger<br />

Sicherstellung einer barrierefreien Ausgestaltung von Einrichtungen<br />

für Tourismus und Erholung<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

> Plansatz 3 Regionale Infrastruktur mit<br />

> Plansätze 3.1.1 .1,3.1.1 .3,3.1.1.6,3.1 .3.4 und 3.1.3.7<br />

Gestaltung der Verkehrssysteme unter Berücksichtigung der<br />

Auswirkungen des demografischen Wandels mit<br />

verkehrsmittelübergreifen<strong>den</strong> Mobilitätsangeboten und<br />

teilräumlichen Mobilitätskonzepten / Förderung des<br />

Umweltverbundes und Vernet<strong>zu</strong>ng der Verkehrsträger / Sicherung<br />

gleichwertiger Lebensbedingungen unter Berücksichtigung der<br />

spezifischen Mobilitätsanforderungen unterschiedlicher


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 35 von 2197<br />

III<br />

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – Plansätze und Begründung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

61<br />

Bevölkerungsgruppen in ihrer Vielfalt / Gewährleistung "regionaler<br />

Schienenverbindungen" / Verknüpfungspunkte<br />

> Plansätze 3.1.6.1 und 3.1.6.2<br />

Förderung des Fahrradverkehrs / Abstimmung eines regionalen<br />

Radwegenetzes<br />

62 FrauenMitPlan e.V. - In <strong>den</strong> einzelnen Plankapiteln (einschließlich der Begründungen)<br />

unterstreicht FrauenMitPlan e.V. die Aussagen <strong>zu</strong>r<br />

Chancengleichheit und Sicherung gleichwertiger<br />

Lebensverhältnisse in<br />

• Plankapitel 1.2.1.1 und 1.2.4.2 - Niveau der überörtlichen,<br />

gehobenen Grundversorgung in Grund-, Unter- und Kleinzentren im<br />

ländlichen Raum<br />

• Plankapitel 1.4.1.1 - Bedarfsgerechte Wohnungsversorgung und<br />

1.4.1.3 - Region der kurzen Wege<br />

• Plankapitel 1.7.1.1 verbrauchernahe Versorgung und 1.7.4.3 -<br />

Versorgungsbedarfe<br />

unterschiedlicher o.g. Zielgruppen in Einzelhandelskonzepten<br />

berücksichtigen<br />

• Plankapitel 2.2.7.7 - Ansprüche verschie<strong>den</strong>er<br />

Bevölkerungsgruppen, barrierefreie Zugänglichkeit für<br />

Einrichtungen für Tourismus/Erholung<br />

• Plankapitel 3.1.1.1 - Auswirkungen des demografischen Wandels<br />

verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsangebote und teilräumliche<br />

Mobilitätskonzepte,<br />

3.1.1.3 - Förderung des Umweltverbunds, 3.1.1.6 -<br />

Mobilitätssicherung und spezifische Anforderungen<br />

unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in ihrer Vielfalt - und<br />

3.1.3.7 - Verknüpfungspunkte,<br />

• Plansätze 3.1.6.1 und 3.1.6.2 - Förderung des Fahrradverkehrs,<br />

regionales Radwegenetz.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 36 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

63 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

- Darstellung der Siedlungsfläche in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Blatt nicht folgen<br />

West und Ost<br />

Gemäß Punkt 3.1.5. der Beschlussfassung der<br />

Raumordnungskommission über Form und Inhalte des einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar 2020 sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

sowohl bestehende als auch geplante Bauflächen als<br />

Siedlungsfläche dargestellt.<br />

Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die<br />

dargestellten geplanten Bauflächen dem Abwägungsvorgang<br />

gemäß § 7 (2) Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG)<br />

unterliegen. Ich bitte daher um Ausführung, inwieweit dem<br />

ordnungsgemäßen Abwägungsvorgang Rechnung getragen wurde.<br />

Das Ergebnis des Abwägungsvorgangs ist dabei plausibel <strong>zu</strong><br />

begrün<strong>den</strong>.<br />

Die für die Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans <strong>zu</strong>ständigen<br />

Gremien haben beschlossen, dass die in rechtsverbindlichen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen geplanten Bauflächen nachrichtlich in <strong>den</strong><br />

einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar übernommen wer<strong>den</strong> und<br />

somit keiner Abwägung unterliegen. Diese Flächen sind in der<br />

Legende der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als "Siedlungsfläche Wohnen"<br />

sowie "Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" mit dem Zusatz (N)<br />

gekennzeichnet.<br />

Dem Hinweis der Obersten Landesplanungsbehörde wird nicht<br />

gefolgt.<br />

64 Vermögen und Bau Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg<br />

Betriebsleitung<br />

(die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>gleich im<br />

Namen und im Auftrag des<br />

Ministeriums für Finanzen und<br />

Wirtschaft Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

abgegeben)<br />

- In <strong>den</strong> Raumnut<strong>zu</strong>ngskarten des Regionalplans Rhein-Neckar ist die<br />

Fläche in Heidelberg nördlich des Klausenpfades weiß dargestellt.<br />

Für diesen Bereich gilt der Bebauungsplan „Handschuhsheim,<br />

Sport- und Gesamthochschulflächen nördlich des Klausenpfades"<br />

vom 17.07.1990. Dieser Bereich wäre demnach, wie auch die<br />

restliche landeseigene Fläche, im Universitätsgebiet im<br />

Neuenheimer Feld dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

Die (restriktionsfreie) Darstellung des genannten Bereiches in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs nördlich des<br />

Klausenpfades basiert auf <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Inhalten des<br />

gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg Mannheim. Dort ist die Fläche als Grünfläche<br />

dargestellt.<br />

Eine andere Darstellung des thematisierten Bereiches in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte würde in die dem Regionalplanentwurf bzw.<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong>grunde gelegte Planungssystematik<br />

eingreifen.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wird dem Anliegen nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 37 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

65 Stadt Mannheim - Der Stadt Mannheim ist im Einheitlichen Regionalplan die Funktion<br />

eines Oberzentrums <strong>zu</strong>gewiesen und sie hat damit die Aufgabe,<br />

die gesamte Region mit hochqualifizierten Leistungen im sozialen,<br />

wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Bereich <strong>zu</strong><br />

versorgen (Plansatz 1.2.2.).<br />

Kenntnisnahme<br />

Um die ihr <strong>zu</strong>gewiesene zentralörtliche Funktion optimal<br />

aus<strong>zu</strong>füllen <strong>zu</strong> können, sieht die Stadt Mannheim auch <strong>zu</strong>künftig<br />

das Erfordernis, im Rahmen ihrer räumlichen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten wachsen <strong>zu</strong> können. Da<strong>zu</strong> muss die<br />

Stadt Mannheim Entwicklungsoptionen für Wohnen und Gewerbe<br />

haben.<br />

Diese Entwicklungsoptionen sind <strong>zu</strong>m einen wichtig, um die Stadt<br />

Mannheim als attraktiven Wohnstandort <strong>zu</strong> positionieren, <strong>zu</strong>m<br />

anderen um die Stadt Mannheim als modernen,<br />

wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort weiter<strong>zu</strong>entwickeln und<br />

dabei im Rahmen der Neuen Wirtschaftspolitischen Strategie die<br />

entstehen<strong>den</strong> Flächenansprüche umsetzen <strong>zu</strong> können.<br />

Die Ausführungen der Stadt Mannheim wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>stimmend <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

Den geforderten Entwicklungsmöglichkeiten des Oberzentrums<br />

Mannheim wird im Regionalplanentwurf in vielerlei Hinsicht (u.a.<br />

durch die Ausweisung des Zentralörlichen Standortbereiches für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z), Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z), Siedlungsbereich Wohnen (Z),<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z), Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik (Z) etc. )an <strong>den</strong><br />

unterschiedlichsten Stellen und durch zahlreiche Grundsätze und<br />

Ziele Rechnung getragen.<br />

In flächenbezogener Hinsicht ist vor allem auf die aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim nachrichtlich übernommenen Planungsflächen oder die<br />

dahingehen<strong>den</strong> restriktionsfreien<strong>den</strong> Flächen in Nachbarschaft der<br />

Siedlungslagen <strong>zu</strong> verweisen, wo bei nachgewiesenem Bedarf<br />

auch in regionalplanerischer Hinsicht Möglichkeiten für<br />

entsprechende Erweiterungen gegeben wären.<br />

Auch die frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Militärflächen wer<strong>den</strong> künftig ihren<br />

Beitrag <strong>zu</strong>m Erhalt der Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt<br />

Mannheim für Wohnen und Gewerbe beitragen.<br />

66 Stadtverwaltung Heidelberg - Die Siedlungsflächen wer<strong>den</strong> unterteilt in Siedlungsfläche Wohnen, nicht folgen<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe und in Sonderfläche Bund.<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg<br />

Einteilung in weitere Kategorien wie z.B. „Sondergebiet für<br />

Wissenschaft und Technologie" oder „Bereich gewerblicher<br />

Dienstleistungen".<br />

Begründung: Darstellungsmöglichkeit für wissenschafts- und<br />

technologieorientierte Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Die vorgeschlagene weitere Einteilung der in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

beinhalteten Siedlungsflächen bzw. deren weitergehende<br />

Differenzierung ist (bezogen auf die Ebene des Regionalplans) nicht<br />

erforderlich, da mit <strong>den</strong> Siedlungsflächen auch keinerlei<br />

regionalplanerischen Ziele oder Grundsätze bzw. dahingehende<br />

Aussagen verbun<strong>den</strong> sind.<br />

Dem Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg wird nicht<br />

Rechnung getragen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

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1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

67 Gemeinde Schönbrunn - Durch die unterschiedlichsten Ziele und Grundsätze sieht die<br />

Gemeinde Schönbrunn die Siedlungsentwicklung im ländlichen<br />

Raum stark eingeschränkt. Mit der schwerpunktmäßigen<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung für <strong>den</strong> Ländlichen Raum als „Hüter" von<br />

Landschaft und Kulturraum sowie der naturräumlichen Potentiale<br />

wird einer Benachteiligung dieser Bereich Vorschub geleistet.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar steuert mit <strong>den</strong> im Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar formulierten Plansätzen<br />

dem vermeintlichen Gefälle entgegen und minimiert dieses (auf die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Plankapitel, Plansätze und deren Inhalte wird<br />

verwiesen).<br />

Die gesamte Metropolregion wird als einheitlicher Lebens- und<br />

Wirtschaftsraum verstan<strong>den</strong>. U.a. wird dies im Plansatz 3.1.1.2<br />

Integrierte Verkehrsplanung (G) auch so formuliert und betont.<br />

Der VRRN wird auch in Zukunft seine gesamten planerischen, aber<br />

auch politischen Anstrengungen und Möglichkeiten darauf<br />

verwen<strong>den</strong>, <strong>zu</strong> <strong>den</strong> angemahnten gleichwertigen<br />

Lebensverhältnissen in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar<br />

beitragen <strong>zu</strong> können.<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

68 Gemeinde Wilhelmsfeld - Die Gemeinde Wilhelmsfeld weist darauf hin, dass sie großen Wert<br />

darauf legt, dass sämtliche Flächen, die bisher als Bestand<br />

genehmigt waren, erhalten bleiben. Es muss auch in Zukunft<br />

gewährleistet sein, dass der Luftkurort Wilhelmsfeld weiterhin ein<br />

Entwicklungspotential erhält.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis/die Ausführungen der Gemeinde Wilhelmsfeld<br />

wird/wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Alle Flächen (Bestand und<br />

Planung) sind aus dem gültigen FNP des GVV Schönau<br />

nachrichtlich in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

übernommen.<br />

Das eingeforderte Entwicklungspotenzial Wilhelmsfeld ist<br />

entsprechend der Tabelle im Anhang Nr.2 Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 des Regionalplanentwurfs gewährleistet.<br />

69 Gemeindeverwaltung Spechbach - Es wird gebeten, die geplante Erweiterungsfläche des Friedhofes<br />

entsprechend kenntlich <strong>zu</strong> machen.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

2339<br />

Der Bitte der Gemeinde Spechbach wird gefolgt.<br />

D.h. im Bereich der geplanten Erweiterungsfläche des Friedhofes<br />

in Spechbach wird das Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

gestrichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 39 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

70 Gemeindeverwaltung Zuzenhausen - Die im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan als geplante Flächen<br />

für Sportanlagen (Häuselgrund) ausgewiesenen und bereits<br />

realisierten Bereiche sowie die ebenfalls schon realisierte<br />

Sondergebietsfläche „Trainingszentrum" sollten Niederschlag in<br />

<strong>den</strong> zeichnerischen Darstellungen des Regionalplans fin<strong>den</strong>. Um<br />

entsprechende Überprüfung/Aufnahme wird gebeten.<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

2341<br />

Dem Anliegen der Gemeinde Zuzenhausen wird (teilweise) gefolgt.<br />

D.h. die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs an<br />

<strong>den</strong> bei<strong>den</strong> genannten Bereichen ausgewiesenen Vorranggebiete<br />

für die Landwirtschaft (Z) wer<strong>den</strong> gestrichen. Die Ausweisungen<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z) wer<strong>den</strong> indes jeweils beibehalten.<br />

71 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

- Zu Epfenbach:<br />

Der Bedarf an Wohnbauflächen kann gemäß der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, wie geplant, im Gewann „Innerer Frohnberg"<br />

gedeckt wer<strong>den</strong>. Aus der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist nicht klar<br />

ersichtlich ist, inwieweit dieses auch für die unmittelbar<br />

angrenzende geplante „Sonderbaufläche" an der L 530 gilt. Zur<br />

Überprüfung dieses Sachverhaltes liegt der Stellungnahme ein<br />

Aus<strong>zu</strong>g aus dem aktuellen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan-Entwurf bei.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die genannte geplante "Sonderbaufläche" an der L 530 ist nicht mit<br />

regionalplanerischen Restriktionen belegt.<br />

Auch wenn dieser Planung damit keine grundsätzlichen Be<strong>den</strong>ken<br />

seitens des VRRN entgegen stehen, sind gleichwohl auch in der<br />

regionalplanerischen Betrachtung die Nachweisee für <strong>den</strong> Bedarf<br />

und für fehlende Alternativen <strong>zu</strong> leisten und die möglichen<br />

Betroffenheiten der Schutzgüter <strong>zu</strong> belegen.<br />

Vor dem skizzierten Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

72 Stadtverwaltung Eberbach - Der zeichnerische Teil der „Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte", in der<br />

Siedlungsflächen dargestellt sind, weist einen Maßstab 1:75 000<br />

auf. Da dieser Maßstab sehr grob gewählt ist, kann dies <strong>zu</strong><br />

Interpretationsschwierigkeiten führen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Stadt Eberbach wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen. Den Hinweisen der Stadt Eberbach ist im Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar Rechnung getragen.<br />

In der Stellungnahme der Stadt Eberbach vom 06.04.2009 an <strong>den</strong><br />

Verband Region Rhein-Neckar wurde detailliert auf die Ausweisung<br />

der Siedlungsflächen im Bereich der vVG Eberbach-Schönbrunn<br />

eingegangen. Dabei erfolgte der Hinweis, dass sicher<strong>zu</strong>stellen ist,<br />

dass keine Überlagerungen mit der regionalen Freiraumstruktur<br />

erfolgen und die Flächen restriktionsfrei dar<strong>zu</strong>stellen sind.<br />

Stellungnahme der Verwaltung<br />

Zu überprüfen ist die folgende Fläche:<br />

- Siedlungsfläche Sondergebiet Camping im Ortsteil Friedrichsdorf<br />

ist im FNP entfallen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 40 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

entspr.<br />

1487<br />

2350<br />

73 Stadtverwaltung Hemsbach<br />

(für die Stadt Hemsbach und die<br />

Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach)<br />

- Ausweisung Sport- und Freizeitgelände auf Gemarkung<br />

Lau<strong>den</strong>bach:<br />

Die Gemeinderatsgremien Hemsbach und Lau<strong>den</strong>bach haben in<br />

ihren Sit<strong>zu</strong>ngen im Juli 2012 eine Ausweisung von Sport- und<br />

Freizeitflächen für die Schulentwicklung beschlossen.<br />

folgen<br />

Unter Anerkennung der Ausführungen und Begründungen der<br />

Stadtverwaltung Hemsbach wird in dem beschriebenen Bereich in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte das Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

gestrichen, die Grünzäsur bleibt indes bestehen.<br />

Lage und Größe<br />

Die Änderungsfläche liegt unmittelbar nördlich der<br />

Gemarkungsgrenze zwischen Hemsbach und Lau<strong>den</strong>bach<br />

innerhalb der Gemarkung Lau<strong>den</strong>bach. Die Fläche hat eine Größe<br />

von ca. 3,4 ha. Die Fläche wird<br />

- im Westen durch eine Tennisplatzanlage (Gemarkung<br />

Lau<strong>den</strong>bach),<br />

- im Sü<strong>den</strong> durch Siedlungsbereiche (Wohnen, Gewerbe) und<br />

Sportanlagen der Stadt Hemsbach,<br />

- im Osten durch eine Ackerfläche (Gemarkung Lau<strong>den</strong>bach) und<br />

- im Nor<strong>den</strong> durch das Betriebsgelände einer Umspannstation<br />

sowie in die Ost-West-Richtung verlaufende 120 KV-Freileitung<br />

(Gemarkung Lau<strong>den</strong>bach) begrenzt.<br />

Begründung<br />

Der Schulverband "Nördliche Badische Bergstraße", in dem die<br />

Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach, die Stadt Hemsbach und der Stadtteil<br />

Sulzbach der Stadt Weinheim vertreten sind, plant derzeit die<br />

Neuorganisation und Neuausrichtung seines Schulangebots,<br />

welches das gesamte Angebot von der Hauptschule, über die<br />

Realschule bis <strong>zu</strong>m Gymnasium abdeckt.<br />

Alle Schulen befin<strong>den</strong> sich im nördlichen Siedlungsgebiet der Stadt<br />

Hemsbach an zwei Standorten (Schillerschule, Bildungszentrum).<br />

Als Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses <strong>zu</strong>m Schulkonzept<br />

wer<strong>den</strong> auch bauliche Erweiterungen an <strong>den</strong> Schulstandorten<br />

erwartet, beziehungsweise auch eine Zusammenlegung der<br />

Schulen an einen gemeinsamen Standort unmittelbar westlich des<br />

Bildungszentrums. Diese Fläche wird derzeit als Schulsportgelände<br />

genutzt. Durch eine bauliche Nut<strong>zu</strong>ng dieses Geländes, sei es<br />

durch Erweiterungsgebäude oder durch eine Schulverlagerung,<br />

entsteht der Bedarf, in möglichst geringer Entfernung <strong>zu</strong>m<br />

Schulzentrum Ersatzgelände für Schulsport und andere schulische<br />

Freiflächenaktivitäten (Sportplätze, Spielplatz, Schulgärten o.ä.)<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Das städtebauliche Gesamtkonzept kann nur unter<br />

Inanspruchnahme von Flächen nördlich und nordwestlich des


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 41 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

73<br />

Bildungszentrums im Anschluss an die bestehen<strong>den</strong><br />

Siedlungsbereiche der Stadt Hemsbach auf der beantragten<br />

Änderungsfläche umgesetzt wer<strong>den</strong>. Die Nut<strong>zu</strong>ng dieses Geländes<br />

für Sport- und Freizeitaktivitäten der Schulen ist eine Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />

für ein umfassendes und qualitätsvolles Schulangebot, das gerade<br />

wegen seiner derzeitigen Neustrukturierung als wichtiger,<br />

öffentlicher Belang in allen beteiligten Kommunen eine sehr hohe<br />

Planungspriorität besitzt.<br />

Die Darstellung der o.g. Fläche im 'Einheitlichen Regionalplan<br />

Rhein-Neckar' sollte eine Nut<strong>zu</strong>ng der Änderungsfläche als Sportund<br />

Freizeitgelände grundsätzlich <strong>zu</strong>lassen. Die Darstellung<br />

"Grünzäsur" kann aus Sicht der Kommune belassen wer<strong>den</strong>, da es<br />

sich bei dem beabsichtigten Vorhaben in planungsrechtlichen Sinne<br />

um "Grünflächen" mit der Zweckbestimmung "Sportanlage" handeln<br />

wird. Die Errichtung von größeren Gebäu<strong>den</strong> ist nicht vorgesehen,<br />

so dass die landschaftsökologischen Funktionen des Regionalplans<br />

möglichst wenig beeinträchtigt wer<strong>den</strong>. Im Rahmen der<br />

Bauleitplanung kann eine landschaftsverträgliche Gestaltung der<br />

Sportanlagen berücksichtigt und festgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

74 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

- Übereinstimmung Raumnut<strong>zu</strong>ngsplan — Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan Die<br />

im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan als geplante Flächen für<br />

Sportanlagen („Häuselgrund") ausgewiesenen und bereits<br />

realisierten Bereiche sowie die ebenfalls schon realisierte<br />

„Sondergebietsfläche Trainingszentrum" sollten Niederschlag in<br />

<strong>den</strong> zeichnerischen Darstellungen des Regionalplans fin<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Dem Anliegen der Gemeinde wird nicht gefolgt.<br />

Die thematisierten Flächen und die künftigen Sportanalagen stehen<br />

nicht im Widerspruch <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Ausweisungen und Darstellungen in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs. Diese Haltung<br />

wurde seitens des Verbandes Region Rhein-Neckar vorausgehend<br />

auch im Rahmen der entsprechen<strong>den</strong> Verfahrensschritte <strong>zu</strong>r<br />

Aufstellung des gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans der vVG Sinsheim<br />

mehrfach dokumentiert.<br />

75 Bürgermeisteramt Waldbrunn - Die regionalplanerischen Ausweisungen <strong>zu</strong>r zentralörtlichen Kenntnisnahme<br />

Funktion als Kleinzentrum, <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung und <strong>zu</strong>m<br />

Freiraumschutz wer<strong>den</strong> begrüßt.<br />

entspr.<br />

1188<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Waldbrunn wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 42 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

76 Gemeinde Neckargerach - Die rechtskräftigen Ausweisungen des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans der<br />

GW Neckargerach- Waldbrunn für die Gemeinde Neckargerach<br />

wur<strong>den</strong> berücksichtigt und bei der Ausweisung von<br />

freiraumbezogenen Restriktionen für eine darüber hinausgehende<br />

Entwicklung ausreichend Spielräume eingeräumt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Neckargerach wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

77 Stadt Buchen - In Be<strong>zu</strong>g auf die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sei allgemein darauf<br />

hingewiesen, dass sie wohl die planungsrechtliche Situation besser<br />

„trifft", wenn rechtskräftige Bebauungspläne nicht als „Planung"<br />

sondern als „Bestand" dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs sind neben<br />

<strong>den</strong> (bebauten) Bestandsflächen alle unbebauten Planungsflächen<br />

aus <strong>den</strong> jeweiligen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen nachrichtlich als<br />

geplante Siedlungsflächen (N) dargestellt.<br />

Bebauungspläne, die seit der entsprechen<strong>den</strong> Flächenerhebung für<br />

<strong>den</strong> Regionalplan Rechtskraft erlangt haben, führen aber in der dem<br />

Regionalplanentwurf bzw. der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong>grunde<br />

gelegten Systematik nicht da<strong>zu</strong>, diese Flächen als Bestandsflächen<br />

dar<strong>zu</strong>stellen. Erst wenn diese Baugebiete erkennbar<br />

zwischenzeitlich <strong>zu</strong> mindestens der Hälfte bebaut sind, wür<strong>den</strong> sie<br />

als Bestandsflächen dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen der Stadt Buchen nicht<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 43 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

78 Stadt Buchen - Es wird davon ausgegangen, dass im Hinblick auf die nicht<br />

mögliche Detailschärfe der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte (Maßstab 1:<br />

75000!) die in unserem rechtsgültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

ausgewiesenen Bestands- als auch Zukunftsflächen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ohne Abstriche Berücksichtigung fin<strong>den</strong>. Hier<br />

darf eine bauplanungsrechtliche Verschlechterung der derzeit<br />

vorhan<strong>den</strong>en, rechtlich abgesicherten Positionen nicht entstehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs sind neben<br />

<strong>den</strong> (bebauten) Bestandsflächen alle unbebauten Planungsflächen<br />

aus dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan Buchens nachrichtlich als geplante<br />

Siedlungsflächen (N) dargestellt. Insofern wird dem vorgetragenen<br />

Anliegen der Stadt auf regionalplanerischer Ebene und im<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar vollumfänglich Rechnung<br />

getragen.<br />

Dass aber entsprechend Plansatz 1.4.2.4 Orientierungswert (G) (in<br />

<strong>den</strong> hessischen und rheinland-pfälzischen Teilräumen:<br />

Schwellenwert (Z))dem Flächenwert <strong>zu</strong>m "Wohnbauflächenbedarf<br />

2007 - 2020" das vorhan<strong>den</strong>e Wohnbauflächenpotenzial <strong>zu</strong>m<br />

Zeitpunkt der Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans<br />

gegenüber<strong>zu</strong>stellen und damit auch die FNP-Planungsflächen auf<br />

<strong>den</strong> Prüfstand <strong>zu</strong> stellen sind, darf in diesem Zusammenhang nicht<br />

unerwähnt bleiben.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der Stadt<br />

Buchen <strong>zu</strong>r Kennznis genommen.<br />

79 Gemeinde Birkenau - In die Grundzüge der Planung gemäß <strong>den</strong> Zielformulierungen auf S.<br />

9 Regionalplan Südhessen soll die Erhaltung und Stärkung der<br />

polyzentralen Siedlungsstruktur durch Ausbau und<br />

Weiterentwicklung (vorrangig) der großen und mittleren Zentren<br />

sowie der Unterzentren entlang der Nahverkehrs- und<br />

Siedlungsachsen erfolgen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Anregung bezieht sich auf das Kap. 2 im Regionalplan<br />

Südhessen.<br />

80 Gemeinde Birkenau - Alle bisherigen rechtskräftigen Bebauungspläne sind als<br />

nicht folgen<br />

Siedlungsbestand fest<strong>zu</strong>setzen.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Darstellung der Siedlungsfläche Bestand richtet sich nach dem<br />

tatsächlichen Stand der Besiedlung. Hier<strong>zu</strong> hat es im Rahmen der<br />

informellen kommunalen Beteiligungsrunde eine Rückkopplung mit<br />

der Gemeinde mit Blick auf die Darstellung Bestand / Planung<br />

gegeben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 44 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

81 Gemeinde Birkenau - Die Gemeinde Birkenau fordert zwingend im Rahmen ihrer<br />

verfassungsmäßig garantierten Planungshoheit gemäß Art. 28 Abs.<br />

2 GG einen frei verfügbaren Planungskorridor im Abstand von 300<br />

Metern <strong>zu</strong>m aktuellen Siedlungsrand, der von allen Verboten und<br />

Geboten sowie Vorrangflächen nach der Regionalplanung frei <strong>zu</strong><br />

halten ist. Dies ist im Rahmen einer angemessenen<br />

Eigenentwicklung der Gemeinde unverzichtbar.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Eine pauschale Freistellung eines Abstandes von 300 Metern <strong>zu</strong>m<br />

aktuellen Siedlungsbestand entspricht nicht dem überörtlichen,<br />

überfachlichen und <strong>zu</strong>sammenfassen<strong>den</strong> Abwägungsauftrag der<br />

Regionalplanung.<br />

82 Gemeinde Birkenau - Es wird gefordert, dass alle Festset<strong>zu</strong>ngen im neu beschlossenen folgen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ohne jede Einschränkung in <strong>den</strong> ROP<br />

übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die nachrichtliche Übernahme der kommunalen Siedlungsflächen<br />

erfolgt gemäß der rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung.<br />

83 Gemeinde Mörlenbach - Die Gemeinde fordert einen „kommunalen Planungskorridor" mit<br />

einem Abstand von 250 m <strong>zu</strong>m aktuellen Siedlungsrand. Darüber<br />

hinaus sind die Festset<strong>zu</strong>ngen im rechtskräftigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan in vollem Umfang in <strong>den</strong> ROP <strong>zu</strong><br />

übernehmen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Festset<strong>zu</strong>ngen im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan sind<br />

nachrichtlich übernommen wor<strong>den</strong> und im Rahmen der informelle<br />

Beteiligungsrunde mit der Gemeinde abgestimmt. Eine pauschale<br />

Freistellung i. S. eines 250 m breiten "kommunalen<br />

Planungskorridors" ist nicht möglich. Dieses widerspricht dem<br />

Abwägungsauftrag der Regionalplanung, die überfachlich,<br />

überörtlich und <strong>zu</strong>sammenfassend <strong>den</strong> Raum entwickeln, ordnen<br />

und sichern soll. Entwicklungsspielräume können daher nur auf der<br />

Grundlage einer Einzelfallbetrachtung Ergebnis eines<br />

Abwägungsprozesses sein.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 45 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

84 Landratsamt Kreis Bergstraße - Zu 1.1 Raumkategorien, 1.2 Zentrale Orte und deren<br />

Verflechtungsbereiche, 1.3 Entwicklungsachsen<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Bei teilweise unterschiedlicher Terminologie hinsichtlich der Raumund<br />

Achsenkategorien und Unterschie<strong>den</strong> bei der Kennzeichnung<br />

von Plansätzen als Ziele und Grundsätze sind die planerischen<br />

Aussagen widerspruchsfrei. Die Einstufung der zentralen Orte im<br />

EHP R-N entspricht der des RPS/RegFNP 2010.<br />

Die kommunalen Siedlungsflächen (Bestand und Planung)<br />

entsprechen weitestgehend <strong>den</strong> Darstellungen im Regionalplan<br />

Südhessen. Hinsichtlich der gewerblichen Bauflächen wur<strong>den</strong> die<br />

von <strong>den</strong> Kommunen dargestellten Entwicklungsflächen der<br />

jeweiligen FNP's nachrichtlich übernommen, im Hessischen<br />

Teilraum sind im Anhang 1.4 für folgende Gemein<strong>den</strong> bzw.<br />

Gemeindeteile Festlegungen <strong>zu</strong> „Siedlungsbereichen Gewerbe"<br />

getroffen:<br />

Die Mittelzentren Bensheim (Kernstadt), Bürstadt (Hauptort und<br />

Ortsteil Bobstadt), Heppenheim (Kernstadt), Lampertheim<br />

(Kernstadt), Lorsch und Viernheim sowie Biblis und Groß-Rohrheim.<br />

Anregungen und Hinweise: keine<br />

85 Stadtverwaltung Frankenthal - Stadt Frankenthal: Auf Grund bestehender rechtskräftiger<br />

Bebauungspläne und der teilweise bereits erfolgten Bebauung sind<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte folgende Siedlungsflächen als Bestand<br />

dar<strong>zu</strong>stellen (s. Anlage, Bauflächen Bestand):<br />

- Baugebiet "Klostergärten, nördlich des Meergartenweges"<br />

- Baugebiet "Neben <strong>den</strong> neuen Gärten"<br />

- Baugebiet "Landwirtschaftsschule" einschl. der angrenzen<strong>den</strong><br />

Siedlungsfreiflächen<br />

- Baugebiet "Am Römig", Bereich Kartoffel Kuhn<br />

- KSB, westliche Erweiterung (Hallenneubau)<br />

- Baugebiet "Nördlich der Heßheimer Str.", <strong>zu</strong>sätzlich Berichtigung<br />

der nördlich Abgren<strong>zu</strong>ng des Baugebietes<br />

- Baugebiet "Westlich der Frühlingsstraße" in Mörsch (rechtskräftig<br />

seit Mai 2012)<br />

folgen<br />

Die teilweise bereits bebauten Plangebiete entsprechend der<br />

Anlage <strong>zu</strong>r Stellungnahme wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

Siedlungsbereich (Bestand) dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 46 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

86 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Grundsätzlich muss das Oberzentrum Ludwigshafen im Rahmen<br />

der regionalen zentralörtlichen Funktions<strong>zu</strong>weisung<br />

Entwicklungsoptionen für Gewerbe und Wohnen haben - auch und<br />

gerade ohne militärische Konversionsflächen. Dies muss auch im<br />

Interesse der Metropolregion Rhein-Neckar sein, die nur durch<br />

Bereitstellung von Entwicklungsoptionen an zentraler Stelle ihr Ziel,<br />

<strong>zu</strong> <strong>den</strong> attraktivsten Regionen in Europa <strong>zu</strong> gehören, erreichen<br />

kann. Dies gilt insbesondere für mögliche Arrondierungen im<br />

Zusammenhang mit Haltepunkten des<br />

Schienenpersonennahverkehrs und mit Erschließungschancen an<br />

überörtlichen Straßen bzw. an potenziellen neuen Anschlussstellen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Planinhalte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

berücksichtigen auch bei der Weiterentwicklung der regionalen<br />

Siedlungsstruktur die oberzentrale Funktion der Stadt<br />

Ludwigshafen. Jedoch muss die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Baugebiete gemäß Plansatz 1.4.2.2 im Einklang mit <strong>den</strong> sonstigen<br />

Zielen der Landes- und Regionalplanung, insbesondere im Bereich<br />

des Freiraumschutzes stehen. Außerdem sind <strong>zu</strong>r Reduzierung des<br />

in der Vergangenheit massiven Flächenverbrauchs für<br />

Siedlungszwecke auch die Oberzentren gehalten, sich künftig noch<br />

intensiver mit der "Innenentwicklung" <strong>zu</strong> befassen.<br />

87 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Diese Entwicklungsoptionen sind auch wichtig im Zusammenhang<br />

mit der (auch vom Land unterstützen) Ansiedlung Technologieorientierten<br />

Gewerbes <strong>zu</strong>r Verbreiterung unserer wirtschaftlichen<br />

Basis, aber auch für mögliche Flächenansprüche in Folge der<br />

Funktion als Güterumschlagsplatz entlang der Rheinschiene (hier<br />

vor allem im Zusammenhang mit dem EU-Projekt CODE 24 -<br />

Entwicklungskorridor Rotterdam - Genua) müssen<br />

Entwicklungsspielräume bestehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Für die gewerbliche-industrielle Weiterentwicklung des Standortes<br />

Ludwigshafen sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte u.a. zwei<br />

Vorranggebiete mit insgesamt über 100 ha Potentialfläche als<br />

"Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik"<br />

ausgewiesen. Diese qualitativ hochwertigen Standorte sollen<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.3 da<strong>zu</strong> beitragen, die Metropolregion Rhein-<br />

Neckar als dynamischen europäischen Wirtschaftsstandort weiter<br />

<strong>zu</strong> stärken. Insoweit ist der besonderen Bedeutung des<br />

Wirtschaftsstandortes Ludwigshafen auch im Einheitlichen<br />

Regionalplan Rechnung getragen.<br />

88 Stadtverwaltung Bad Dürkheim - Die Stadtverwaltung Bad-Dürkheim stellt fest, dass<br />

Wochenendhausgebiete sowie landwirtschaftliche Aussiedlerhöfe<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht mehr als Siedlungsflächen<br />

dargestellt sind. Dies dürfe nicht <strong>zu</strong> einer Einschränkung der<br />

bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ng führen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlinterpretationen<br />

(Anknüpfungspunkte für Siedlungserweiterungen) sind die in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bisher als bestehende Siedlungsflächen<br />

dargestellten Wochenendhausgebiete sowie landwirtschaftliche<br />

Aussiedlerhöfe im Einheitlichen Regionalplan nicht mehr<br />

dargestellt. Für diese Baugebiete gilt jedoch entsprechend der<br />

<strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ng weiterhin Bestandsschutz. Geplante<br />

Erweiterungen sind hinsichtlich ihrer raumordnerischen<br />

Verträglichkeit im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung konkret<br />

<strong>zu</strong> prüfen.<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng der Stadtverwaltung Bad-Dürkheim wird geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 47 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

89 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: In der vorliegen<strong>den</strong> Entwurfsplanung sind<br />

innerhalb der Siedlungsfläche der Stadt Deidesheim sowohl die<br />

Ausweisung der Öffentlichen Grünflächen, als auch der<br />

Innenbereichspotentiale nicht klar ersichtlich. Da diese Bereiche<br />

entsprechend Ihrer Nut<strong>zu</strong>ng vor<strong>zu</strong>halten sind, fordert die Stadt<br />

Deidesheim die Darstellungen anhand eines Aus<strong>zu</strong>ges aus dem<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Verbandsgemeinde Deidesheim <strong>zu</strong> prüfen<br />

und <strong>zu</strong> korrigieren.<br />

nicht folgen<br />

Die detaillierte und parzellenscharfe Darstellung von Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

innerhalb des bebauten Siedlungskörpers ist nicht Planinhalt eines<br />

Regionalplans. Vielmehr wer<strong>den</strong> die Nut<strong>zu</strong>ngen in generalisierter<br />

Form aus <strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen nachrichtlich übernommen.<br />

Öffentliche Grünflächen sind im Einheitlichen Regionalplan der<br />

Kategorie "Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige<br />

Flächen" <strong>zu</strong>geordnet.<br />

90 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: Im rechtsverbindlichen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Verbandsgemeinde Deidesheim ist am nördlichen Ortsrand der<br />

Gemeinde Forst eine potentielle Sonderbaufläche mit<br />

Zweckbestimmung Frem<strong>den</strong>verkehr dargestellt. Aus der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist nicht eindeutig erkennbar, ob diese als<br />

geplante „Siedlungsfläche Wohnen" aufgenommen wurde. Der<br />

Gemeinderat Forst fordert die Ausweisung dieser Fläche<br />

insbesondere als einen Vorhalteraum <strong>zu</strong>r gezielten<br />

Weiterentwicklung touristischer Potenziale für die als „Bereich mit<br />

besonderer Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr und Naherholung"<br />

ausgewiesene Ortsgemeinde.<br />

nicht folgen<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlentwicklungen sind<br />

die in rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen als Sondergebiete für<br />

Sport, Freizeit und Erholung dargestellten Planflächen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Siedlungsflächen dargestellt. Für<br />

diese Sondernut<strong>zu</strong>ngen gilt jedoch auch bei einer räumlichen<br />

Überlagerung der Plangebiete mit freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Ausweisungen des Regionalplans entsprechend <strong>den</strong> in <strong>den</strong><br />

rechtskräftigen FNP genehmigten Festset<strong>zu</strong>ngen Bestandsschutz.<br />

91 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong>m Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar sind die im folgen<strong>den</strong><br />

beschriebenen Flächen fehlerhaft dargestellt, welche entsprechend<br />

ihrer tatsächlichen Nut<strong>zu</strong>ng an<strong>zu</strong>passen sind.<br />

Meckenheim mehrere Potenzialflächen <strong>zu</strong>r Innenentwicklung nicht<br />

richtig dargestellt. Des Weiteren ist die Mischbaufläche M 13<br />

bereits als „bestehende Siedlungsfläche Wohnen dargestellt.<br />

Ebenso sind die Darstellung der bestehen<strong>den</strong> Fläche des Friedhofs<br />

sowie die nördlich angrenzende potenzielle Erweiterungsfläche<br />

fehlerhaft. Zudem ist die Fläche des rechtskräftigen und bereits<br />

realisierten Bebauungsplan „In der Sandgewanne -<br />

Lebensmittelmarkt" noch als „geplante Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe" dargestellt.<br />

teilweise folgen<br />

Die korrekte Darstellung der verfügbaren<br />

Innenentwicklungspotentiale ist nicht Planinhalt eines<br />

Regionalplans, sondern Aufgabe des regelmäßig <strong>zu</strong><br />

aktualisieren<strong>den</strong> kommunalen Flächenmanagements. Der<br />

Regionalplan beschränkt sich auf eine dem Maßstab angemessene,<br />

generalisierte Darstellung. Von daher wer<strong>den</strong> die innerörtlichen<br />

Darstellungen nicht korrigiert. Der Standort des bestehen<strong>den</strong><br />

Lebensmittelmarktes am östlichen Ortsrand wird entsprechend<br />

dem B-Plan "In der Sandgewanne/Lebensmittelmarkt" als<br />

gewerbliche Bestandsfläche dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 48 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

entspr.<br />

2270<br />

92 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong>m Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar sind die im folgen<strong>den</strong><br />

beschriebenen Flächen fehlerhaft dargestellt, welche entsprechend<br />

ihrer tatsächlichen Nut<strong>zu</strong>ng an<strong>zu</strong>passen sind.<br />

Im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Verbandsgemeinde<br />

sind in der Ortslage Niederkirchen mehrere Potenzialflächen <strong>zu</strong>r<br />

Innenentwicklung nicht richtig dargestellt. Des Weiteren sind die<br />

als „Garten- / Grabeland" dargestellten Bereiche fehlerhaft bzw.<br />

eine Fläche gar nicht dargestellt.<br />

nicht folgen<br />

Die aktuelle Darstellung verfügbarer Innenentwicklungspotentiale<br />

ist nicht Planinhalt eines Regionalplans, sondern Aufgabe der<br />

Kommunen im Rahmen der Fortschreibung der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung. Der Regionalplan beschränkt auf eine<br />

dem Maßstab angemessene, generalisierte Darstellung der<br />

innerörtlichen Flächennut<strong>zu</strong>ng. Von daher wer<strong>den</strong> die innerörtlichen<br />

Potentialflächen nicht korrigiert.<br />

93 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Verbandsgemeinde<br />

Hettenleidelheim und die<br />

Ortsgemeinde Wattenheim)<br />

- VG Hettenleidelheim: Die Ausweisung des Siedlungsbestandes von<br />

Tiefenthal stimmt in nachfolgen<strong>den</strong> Fällen nicht überein mit bereits<br />

rechtskräftigen Ausweisungen oder fehlt gänzlich:<br />

• Aussiedlerhöfe fehlen gänzlich<br />

• nördliche Bebauung an der Straße „In <strong>den</strong> Birkengärten" fehlt als<br />

Bestand<br />

• Gewerbliche Baufläche aus FNP fehlt in der Darstellung<br />

nicht folgen<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlinterpretationen<br />

(Anknüpfungspunkte für Siedlungserweiterungen) sind einige der in<br />

<strong>den</strong> Raumnut<strong>zu</strong>ngskarten der noch rechtsverbindlichen<br />

Regionalpläne bisher dargestellten Objekte so z.B. auch<br />

Wochenendhausgebiete, Sport- und Freizeitanlagen sowie<br />

landwirtschaftliche Aussiedlerhöfe im Einheitlichen Regionalplan<br />

nicht mehr dargestellt. Für diese Baugebiete gilt jedoch auch bei<br />

Überlagerung durch freiraumsichernde Vorrangausweisungen wie<br />

z.B. "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" entsprechend der <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

weiterhin Bestandsschutz. Geplante Erweiterungen sind im<br />

Einzelfall jedoch hinsichtlich ihrer raumordnerischen Verträglichkeit<br />

im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung konkret <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Sowohl die Bebauung an der Straße "In <strong>den</strong> Birkengärten" als auch<br />

die im FNP dargestellte gewerbliche Baufläche sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 49 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

94 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde Carlsberg)<br />

- In der Gemarkungsgrenze der Ortsgemeinde Carlsberg stimmen<br />

die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte angegebenen Siedlungsflächen nicht<br />

mit <strong>den</strong> Darstellungen des Regionalen Raumordnungsplanes<br />

Rheinpfalz sowie <strong>den</strong> Ausweisungen im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

überein.<br />

teilweise folgen<br />

- westlich des Unteren Kurweges fehlt<br />

- nordwestlich der Seckenhäuserstraße fehlt<br />

- Straße "Am Hügel" Siedlungsbestand westlich und nördlich fehlt<br />

- Bestand nördlich der Linienstraße hin <strong>zu</strong>r L 520 fehlt<br />

- Wochenendgebiete fehlen<br />

- Böhlweg Bestand nicht komplett<br />

- Bacherhof fehlt<br />

- Baugebiet Lampertsteig fehlt<br />

- Sonderbaufläche Freizeit und Erholung (FNP und Regionaler<br />

- umordnungsplan enthalten) am Naturfreundehaus fehlt<br />

- Bestand im Frauenthal fehlt<br />

- Bestand in Kleinfrankreich fehlt<br />

- Sonderbaufläche Freizeit und Sport (aus FNP) fehlt (nördlich der<br />

Linienstraße)<br />

Die im FNP der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim dargestellten<br />

und im Anhörungsentwurf des Einheitlichen Regionalplans nicht<br />

enthaltenen Gewerbe-, Misch- und Wohnbauflächen wer<strong>den</strong> in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen. Zur Vermeidung von<br />

siedlungsstrukturellen Fehlentwicklungen sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ohne Einschränkung bestehender Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

Wochenendgebiete, Aussiedlerhöfe, Sonderbauflächen für Freizeit,<br />

Sport und Erholung nicht dargestellt.<br />

entspr.<br />

1333<br />

2400<br />

95 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim)<br />

- VG Hettenleidelheim: In der Gemarkungsgrenze der Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim stimmen die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

angegebenen Siedlungsflächen nicht mit <strong>den</strong> Darstellungen des<br />

Regionalen Raumordnungsplanes Rheinpfalz sowie <strong>den</strong><br />

Ausweisungen im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan überein.<br />

[…]<br />

• Baufläche Penny (Ortseingang von Wattenheim kommend) nicht<br />

als Bestand/Baufläche ausgewiesen<br />

[…]<br />

Stellungnahme <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Ausweisungen/Angaben: Es wird gebeten<br />

die getroffenen Ausweisungen und Darstellungen <strong>zu</strong> überprüfen<br />

und an<strong>zu</strong>passen.<br />

folgen<br />

Die genehmigte Fläche des bestehen<strong>den</strong> Penny-Marktes an der B<br />

47 im Sü<strong>den</strong> der Gemeinde Hettenleidelheim wird als<br />

"Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (Bestand)" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte berücksichtigt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

96 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim)<br />

- Die VG Hettenleidelheim stellt die auf deren Verbandsgebiet Kenntnisnahme<br />

bezogen wesentlichen Inhalte der Plankapitel <strong>zu</strong>r regionalen Raumund<br />

Siedlungsstruktur dar.<br />

Die Darstellung der Planinhalte wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 50 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

97 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Verbandsgemeinde<br />

Hettenleidelheim und die<br />

Ortsgemeinde Wattenheim)<br />

- VG Hettenleidelheim: Neben Teilen des Siedlungsbestandes am<br />

Ortsrand (Innenbereich) von Altleiningen fehlen <strong>zu</strong>dem die im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ausgewiesenen Sonderbauflächen<br />

(Wochenendgebiete, sowie Freizeit und Sport). Die Ausweisung<br />

des Siedlungsbestands stimmt in nachfolgen<strong>den</strong> Fällen nicht mit<br />

bereits rechtskräftigen Ausweisungen überein oder fehlt:<br />

• Junghof fehlt<br />

• Neuhof fehlt<br />

• Gartenhof fehlt<br />

• Tränkwoog fehlt<br />

• Wochenendgebiet (im FNP ausgewiesen)fehlen<br />

• Hof am Hang fehlt<br />

• Gewerbliche Baufläche am Ende der „Lessingstraße" fehlt (im<br />

FNP ausgewiesen)<br />

• Bestand entlang der Talstraße nicht komplett fehlt<br />

• Bestand Höninger Hauptstraße nicht komplett fehlt<br />

teilweise folgen<br />

Regionaler Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

• nebenstehendes als Bestand angeben<br />

• Wochenendgebiete als Siedlungsflächen - Bestand angegeben<br />

• Weiterhin noch Friedhöfe und Sportplätze als Siedlungsfreiflächen<br />

gekennzeichnet<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlinterpretationen<br />

(Anknüpfungspunkte für Siedlungserweiterungen) sind einige der in<br />

<strong>den</strong> Raumnut<strong>zu</strong>ngskarten der noch rechtsverbindlichen<br />

Regionalpläne bisher dargestellten Objekte so z.B. auch<br />

Wochenendhausgebiete, Sport- und Freizeitanlagen sowie<br />

landwirtschaftliche Aussiedlerhöfe im Einheitlichen Regionalplan<br />

nicht mehr dargestellt. Für diese Baugebiete gilt jedoch auch bei<br />

Überlagerung durch freiraumsichernde Vorrangausweisungen wie<br />

z.B. "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" entsprechend der <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

weiterhin Bestandsschutz. Geplante Erweiterungen sind im<br />

Einzelfall jedoch hinsichtlich ihrer raumordnerischen Verträglichkeit<br />

im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung konkret <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Die bestehen<strong>den</strong> Bauflächen entlang der Talstraße sowie Höninger<br />

Hauptstraße sind berücksichtigt. Die gewerbliche Baufläche am<br />

Ende der Lessingstraße ist als Siedlungsfläche Wohnen<br />

berücksichtigt. Das Plangebiet wird als Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe dargestellt.<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

• Ausweisung der Wochenendgebiete<br />

• Gewerbliche Baufläche am Ende der „Lessingstraße"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 51 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

98 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Verbandsgemeinde<br />

Hettenleidelheim und die<br />

Ortsgemeinde Wattenheim)<br />

- VG Hettenleidelheim: Die Ausweisung des Siedlungsbestandes von<br />

Hettenleidelheim stimmt in nachfolgen<strong>den</strong> Fällen nicht mit bereits<br />

rechtskräftigen Ausweisungen überein oder fehlt gänzlich:<br />

• Sonnenhof wurde als Vorrangfläche für Wald ausgewiesen -<br />

Siedlungsbestand nicht angezeigt<br />

• Bestand an der Hauptstraße (nördlich) nicht dargestellt<br />

• Baufläche Penny (Ortseingang von Wattenheim kommend) nicht<br />

als Bestand/Baufläche ausgewiesen<br />

teilweise folgen<br />

Der Sonnenhof an der K 35 westlich der Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim ist im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der VG<br />

Hettenleidelheim als "Altersheim" ausgewiesen. Die<br />

Gemeinbedarfsfläche wird nicht von der Vorrangausweisung Wald<br />

und Forstwirtschaft überlagert. Für die bestehende Nut<strong>zu</strong>ng gilt der<br />

Bestandsschutz, so dass auch die Überlagerung des Plangebietes<br />

mit einem regionalen Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> keiner Einschränkung der<br />

genehmigten Nut<strong>zu</strong>ng führt.<br />

Die Überprüfung hat ergeben, dass die im rechtskräftigen FNP der<br />

Verbandsgemeinde Hettenleidelheim dargestellten Bauflächen in<br />

Hettenleidelheim (nördlich der Hauptstraße) in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nachrichtlich berücksichtigt sind.<br />

Die genehmigte Fläche des bestehen<strong>den</strong> Penny-Marktes an der B<br />

47 im Sü<strong>den</strong> der Gemeinde Hettenleidelheim wird als<br />

"Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (Bestand)" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 52 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

99 Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Gemeinde Bobenheim-Roxheim: Die die Trasse der<br />

Umgehungsstraße umgebende „weiße" Fläche ist als potenzielle<br />

Siedlungsfläche (Wohnen und Gewerbe) westlich der Bahnlinie<br />

bei<strong>zu</strong>behalten; dieser Bereich soll nicht mit anderen Vorrangflächen<br />

überlagert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Das Grundzentrum Bobenheim-Roxheim ist gemäß Plansatz Z<br />

1.4.2.2 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.2 als wohnbauliche<br />

Schwerpunktgemeinde ("Siedlungsbereich Wohnen") eingestuft. In<br />

diesen Gemein<strong>den</strong> ist die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher, über die<br />

Eigenentwicklung hinausgehender Wohnbauflächen im Einklang<br />

mit <strong>den</strong> übrigen Zielen der Regional- und Landesplanung <strong>zu</strong>lässig.<br />

In Übereinstimmung mit <strong>den</strong> Orientierungswert 2020 der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 ist auch nach der<br />

aktuellen Prognose des Statistischen Landesamtes für Bobenheim-<br />

Roxheim von einem Bevölkerungsrückgang von rd. 5 %<br />

aus<strong>zu</strong>gehen. Dem im Anhang Nr. 2 bis 2020 ermittelten<br />

Wohnbauflächenbedarf von 8 ha stehen noch verfügbare<br />

Flächenpotentiale von 6 ha gegenüber. Zur Bedarfsdeckung bis<br />

<strong>zu</strong>m Planungshorizont 2020 ist in der Raumstrukturkarte zwischen<br />

dem südwestlichen Ortsrand und der Bahnlinie bereits ein<br />

großflächiger, restriktionsfreier Entwicklungsspielraum<br />

berücksichtigt; <strong>den</strong>n die verstärkte Konzentration der<br />

Siedlungsentwicklung insbesondere im Ein<strong>zu</strong>gsbereich der<br />

Haltepunkte des qualifizierten Schienen-ÖPNV ist ein Leitziel der<br />

regionalen Siedlungsstruktur. Da unter <strong>den</strong> aktuellen<br />

Rahmenbedingungen eine Siedlungserweiterung westlich der<br />

Bahnlinie für die Laufzeit des einheitlichen Regionalplans<br />

aus<strong>zu</strong>schließen ist, wer<strong>den</strong> die restriktionsfreien Flächen westlich<br />

der Bahnlinie in die Vorrangausweisungen für die Landwirtschaft<br />

und regionaler Grün<strong>zu</strong>g einbezogen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 53 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

100 Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Gemeinde Bobenheim-Roxheim: Der Bereich der Scharrau sollte so<br />

wie im aktuellen Regionalplan auch im künftigen einheitlichen<br />

Regionalplan als Siedlungsfläche ähnlich wie im Bereich des<br />

Nonnehofes und der Petersau dargestellt wer<strong>den</strong>. Diese Anregung<br />

hat auch die Fa. Gebr. Willersinn dem VRRN schriftlich vorgetragen.<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

1339<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlinterpretationen<br />

(Anknüpfungspunkte für Siedlungserweiterungen) sind die in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bisher als bestehende Siedlungsflächen<br />

dargestellten Wochenendhausgebiete sowie landwirtschaftliche<br />

Aussiedlerhöfe im Einheitlichen Regionalplan nicht mehr<br />

dargestellt. Für diese Baugebiete gilt jedoch entsprechend der<br />

<strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ng weiterhin Bestandsschutz. Geplante<br />

Erweiterungen sind hinsichtlich ihrer raumordnerischen<br />

Verträglichkeit im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung konkret<br />

<strong>zu</strong> prüfen. Für das Plangebiet Scharrau besteht ein<br />

rechtsverbindlicher B-Plan, der innerhalb des Sondergebietes SO 1<br />

Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie gastronomische<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen vorsieht. Zur Vermeidung eines Zielkonflikts mit der<br />

Vorrangausweisung Regionaler Grün<strong>zu</strong>g wird dieser in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Geltungsbereich des B-Plans "Silbersee-<br />

Teilbereich Scharrau/Badestrand" ausgeschnitten.<br />

Der Forderung wird teilweise entsprochen.<br />

101 Verbandsgemeinde Dannstadt-<br />

Schauernheim<br />

entspr.<br />

2422<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Dannstadt-Schauernheim: Folgende Flächen in der Gemeinde<br />

Hochdorf-Assenheim, die im Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplanes als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dargestellt<br />

sind, sollen als Weißflächen dargestellt wer<strong>den</strong> (vgl. Anlage 6):<br />

• die Abrundungsfläche Haßlocher Straße/Bahnhofstraße (1)<br />

• die Fläche östlich des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes „Im<br />

Weichlingsgarten" (Gewanne „Im Freu<strong>den</strong>feld") (2)<br />

• der Bereich der Gewanne „Im Gewännchen" bis <strong>zu</strong>r Verlängerung<br />

der Johannes-Büber-Straße (3)<br />

• die Verlängerung der Schifferstadter Straße in Richtung Osten bis<br />

<strong>zu</strong>m Gewerbegebiet „Im Weichlingsgarten" (4).<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 stehen bei ten<strong>den</strong>ziell rückläufiger Bevölkerungszahl einem<br />

ermittelten Wohnbauflächenbedarf von 3 ha noch unbebaute<br />

Flächenpotentiale in der VG Dannstadt-Schauernheim von rd. 38 ha<br />

gegenüber. Die Gemeinde Hochdorf-Assenheim soll ihre<br />

wohnbauliche Entwicklung gemäß Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung<br />

mit Anhang Nr. 1.1 ausschließlich am örtlichen Eigenbedarf<br />

ausrichten. Dafür sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ausreichend<br />

Flächenreserven berücksichtigt, so dass aus regionalplanerischer<br />

Sicht <strong>zu</strong>mindest für die Laufzeit des Einheitlichen Regionalplans<br />

kein <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächenbedarf besteht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 54 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

102 Verbandsgemeinde Du<strong>den</strong>hofen - VG Du<strong>den</strong>hofen: In der Ortsgemeinde Du<strong>den</strong>hofen wird angeregt,<br />

die Flächen östlich angrenzend an das Baugebiet „Links der<br />

Berghäuser Straße" südlich des Speyerbachs - wie im RROP 2004 -<br />

frei von regionalplanerischen Restriktionen <strong>zu</strong> halten. Dies ist<br />

erforderlich, damit die Ortsgemeinde die Möglichkeit hat,<br />

gegebenenfalls unter Verzicht auf bislang im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

dargestellte Bauflächen dort Bauflächen ausweisen <strong>zu</strong> können.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 des Einheitlichen Regionalplans wurde für die VG Du<strong>den</strong>hofen<br />

ein Bedarf von 14 ha ermittelt, dem noch unbebaute<br />

Wohnbauflächenpotentiale von rd. 27 ha gegenüberstehen. In<br />

Anbetracht dieses erheblichen "Flächenüberhangs" lässt sich aus<br />

regionalplanerischer Sicht <strong>zu</strong>mindest für die Laufzeit des<br />

Einheitlichen Regionalplans kein <strong>zu</strong>sätzlicher Flächenbedarf<br />

begrün<strong>den</strong>. Darüber hinaus sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im<br />

Bereich der Siedlungsränder der verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong><br />

für die mittel- bis langfristige Entwicklungsperspektive bereits<br />

erhebliche, restriktionsfreie Flächen berücksichtigt. Die Frage eines<br />

Flächentausches ist im Rahmen der Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans <strong>zu</strong> prüfen.<br />

103 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

1505<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Bellheim: Im Bereich zwischen Ottersheim und Knittelsheim ist<br />

der Bau einer gemeinsamen Sporthalle geplant. Die Planungen sind<br />

bereits genehmigt, die Umset<strong>zu</strong>ng steht bevor. Die Planung betrifft<br />

auch die Darstellung der "Grünzäsur" in diesem Bereich. Zur<br />

Klarstellung der Planungen wird angeregt, die Darstellung der<br />

"Grünzäsur" im diesem Bereich <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. [Karte]<br />

nicht folgen<br />

Für die geplante Sporthalle ist entsprechend dem bisherigen Stand<br />

der Planung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits ein restriktionsfreier<br />

Entwicklungsspielraum berücksichtigt, so dass dem Vorhaben auf<br />

der projektierten Planfläche keine regionalplanerischen<br />

Zielvorgaben entgegenstehen.<br />

104 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Neuburg)<br />

- VG Hagenbach: Der Ortsgemeinderat von Hagenbach weist<br />

allgemein auf Unschärfen im Einheitlichen Regionalplan hin. Die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Bauflächen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollten<br />

entsprechend dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan angepasst und die<br />

regionalplanerischen Festlegungen stärker an <strong>den</strong> angepassten<br />

Siedlungsgrenzen orientiert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng des Siedlungskörpers erfolgt in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine flächenhafte Darstellung der<br />

"Siedlungsfläche Wohnen (N)" und der "Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe (N)". An dieser Darstellung orientiert sich die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der regionalplanerischen Ausweisungen an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern. Der Eindruck, dass freiraumsichernde<br />

regionalplanerische Ausweisungen in <strong>den</strong> Siedlungsbereich<br />

hineinlaufen, kann stellenweise durch die generalisierte<br />

Einzelhausdarstellung der Topographischen Karte 1:100.000 (TK<br />

100) entstehen. Durch die Generalisierung nimmt die<br />

Einzelhausdarstellung der TK 100 unter Umstän<strong>den</strong> eine größere<br />

Kartenfläche ein, als es der realen Siedlungsfläche entspricht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 55 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

105 Verbandsgemeinde Rülzheim - Gemeinde Leimersheim: Die Fläche „Sondergebiet Erholung" soll<br />

im Plan östlich der Waldstraße mit einer Größe von ca. 3 ha.<br />

ergänzt wer<strong>den</strong><br />

Begründung: Die Sondergebietsfläche für Erholung ist bereits im<br />

Regionalen Raumordnungsplan 2004 ausgewiesen. Eine<br />

vollständige Aufgabe der Gebiets<strong>zu</strong>weisung ist von Seiten der Ortsund<br />

Verbandsgemeinde nicht gewollt.<br />

nicht folgen<br />

Sondergebiete für Erholung sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

explizit dargestellt, da sie weder der wohnbaulichen noch der<br />

gewerblichen Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen sind. Die Überlagerung dieser<br />

Sondergebiete mit regionalplanerischen Ausweisungen <strong>zu</strong>r<br />

"Regionalen Freiraumstruktur" (insbesondere "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g")<br />

führt <strong>zu</strong> keiner Einschränkung bei genehmigten Nut<strong>zu</strong>ngen (vgl.<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.1.3). Im Fall einer angestrebten<br />

Änderung bzw. Erweiterung der landschaftsgebun<strong>den</strong>en bzw.<br />

freiraumbezogenen Freizeit- und Erholungsnut<strong>zu</strong>ngen sind<br />

Vorhaben dahingehend <strong>zu</strong> prüfen, ob eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung der Funktion der betroffenen freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisung <strong>zu</strong> erwarten ist.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

106 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - VG Bad-Bergzabern: Ferner sollen die Mischbauflächen nördlich der<br />

Ortslage (verlängerte Friedhofstraße) von Oberhausen beibehalten<br />

wer<strong>den</strong> und dementsprechend die Darstellungen des Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs sowie des Vorranggebietes für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege für diesen Bereich <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

1396<br />

1747<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 stehen einem ermittelten Wohnbauflächenbedarf von rd. 10<br />

ha für die VG Bad-Bergzabern noch über 60 ha bauleitplanerisch<br />

gesicherte Flächenreserven gegenüber. Das für die Bauleitplanung<br />

der VG Bad-Bergzabern beauftragte Planungsbüro hat das<br />

Plangebiet nördlich des Erlenbachs aus städtebaulichen und<br />

landespflegerischen Grün<strong>den</strong> als problematisch eingestuft. Auch<br />

verfüge die Gemeinde bis 2020 noch über ausreichende<br />

Innenentwicklungspotentiale.<br />

107 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Nord<br />

- Kenntnisnahme der sachgerechten Darstellung von<br />

Siedlungsflächen (Bestand und Planung)<br />

Kenntnisnahme<br />

Positive Bewertung der Darstellung von Siedlungsflächen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 56 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

108 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Die Umweltverbände begrüßen die im Regionalplan als Zielvorgabe<br />

formulierte Verringerung der Flächeninanspruchnahme für<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen. Allerdings deckt sich diese<br />

Zielformulierung in unseren Augen nicht mit der tatsächlich im Plan<br />

abgebildeten Ausweisung von Wohnbauflächen, wie sie bei fast<br />

allen Gemein<strong>den</strong> erfolgt ist. Sie schlagen daher <strong>zu</strong>r Zielformulierung<br />

folgende Ergän<strong>zu</strong>ng vor: „Eine weitere Netto-Inanspruchnahme<br />

von Freiflächen ist mit einer nachhaltigen Entwicklung unvereinbar.<br />

Die städtebauliche Entwicklung konzentriert sich auf <strong>den</strong> Bestand<br />

und brach gefallene Siedlungsflächen".<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar sind die in <strong>den</strong> gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Flächenerhebung<br />

beinhalteten Flächen (Bestand und Planung) nachrichtlich<br />

dargestellt. Es sind dies also keine regionalplanerischen<br />

Ausweisungen bzw. Festlegungen. Gleichwohl sind sie als<br />

genehmigte Flächen auch im Sinne des planerischen<br />

"Gegenstromprinzips" innerhalb der verschie<strong>den</strong>en Planungsebenen<br />

seitens der Regionalplanung bzw. bei der Neuaufstellung des<br />

Regionalplans <strong>zu</strong> beachten.<br />

Die Anwendung der "Schwellenwerte" und "Orientierungswert" (vgl.<br />

hier<strong>zu</strong> die Plansätze 1.4.2.4 ff) wird künftig in Verbindung mit <strong>den</strong><br />

weiteren im Regionalplan formulierten und verbindlichen Zielen<br />

(vgl. hier<strong>zu</strong> insbesondere Plansatz 1.4.1.2 "Zusätzliche<br />

Wohnbauflächen" und Plansatz 1.4.1.4 "Vorrang Innenentwicklung")<br />

<strong>zu</strong> einer bedarfsangepassten sowie nachhaltigen und damit<br />

flächensparen<strong>den</strong> Siedlungsentwicklung der Wohnbauflächen in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar beitragen.<br />

Die Ergän<strong>zu</strong>ng der vorgeschlagenen Zielformulierung „Eine weitere<br />

Netto-Inanspruchnahme von Freiflächen ist mit einer nachhaltigen<br />

Entwicklung unvereinbar. Die städtebauliche Entwicklung<br />

konzentriert sich auf <strong>den</strong> Bestand und brach gefallene<br />

Siedlungsflächen." ist allerdings in der planerischen, vor allem aber<br />

in der rechtlichen Betrachtung <strong>zu</strong> weitreichend/nicht möglich, da<br />

sie insbesondere in Be<strong>zu</strong>g auf die bereits genehmigten Flächen in<br />

<strong>den</strong> gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen <strong>zu</strong> entsprechen<strong>den</strong><br />

Problemstellungen führen sowie in die kommunale Planungshoheit<br />

eingreifen würde.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 57 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

109 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2486<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 15 Heidelberg Handschuhsheimer Feld: Gemarkungsgrenze teilweise folgen<br />

Nord, Autobahn, Tiergartenstraße, Klausenpfad, Siedlungsgrenze<br />

Handschuhsheim-West<br />

Die Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), nur teilweise Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z), sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Flächen (N),<br />

Flächen mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung,<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für die Naherholung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z),<br />

geplante Siedlungsfläche nördlich Versorgungszentrum Medizin<br />

und Klausenpfad umwidmen in landwirtschaftliche Fläche<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch, Sicherung<br />

hochwertiger<br />

Landwirtschaftsfläche - auch für<br />

Zeiten, in <strong>den</strong>en die Energiepreise die überregionale Versorgung<br />

verteuern wer<strong>den</strong><br />

Die bauplanungsrechtliche Nut<strong>zu</strong>ng im Bereich Handschuhsheimer<br />

Feld wird erneut mit dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan abgeglichen. Die<br />

kleinteilige Vorranggebietsausweisung für Landwirtschaft im<br />

Bereich Gartenland/Kleingartenanlagen wird redaktionell<br />

überarbeitet und arrondiert. Die mit der Regionalplanung<br />

abgestimmten bzw. im FNP schon dargestellten<br />

Siedlungsplanungen wer<strong>den</strong> nicht mit Freiraumrestriktionen belegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 58 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

110 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2112<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2487<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung:<br />

Heidelberg Pfaffengrunder Feld: Bahnstadt, Siedlungsgrenze<br />

Pfaffengrund, Autobahn, Leimener Weg, B 3, Siedlungsgrenze<br />

Kirchheim, Kirchheimer Loch,<br />

Patton Barracks<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z); Vorbehaltsgebiet für Grundwasserschutz<br />

(G); <strong>zu</strong>m überwiegen<strong>den</strong> Teil sonstige landwirtschaftliche Gebiete<br />

und sonstige Flächen (Z); Siedlungsfläche Bestand und z.T.<br />

Planung; Flächen mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer<br />

Bedeutung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z),<br />

geplante Siedlungsflächen im Bereich Eppelheimer<br />

Straße/Diebsweg/Bahnstadt und westlich Kirchheimer Loch<br />

umwidmen in Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

keine neuen Siedlungsflächen wegen Freiwer<strong>den</strong>s der<br />

Konversionsflächen; Siedlungsgrenzen eindeutig markieren,<br />

Landwirtschaft Anerkennung verleihen"<br />

Die thematisierten Flächen sind in der landwirtschaftlichen<br />

Flurbilanzerhebung (Landesanstalt für Entwicklung der<br />

Landwirtschaft und der ländlichen Räume, Ba<strong>den</strong>-Württemberg,<br />

Stand 2008) der Kategorie "Vorrangflur Stufe II" <strong>zu</strong>geordnet. Damit<br />

hätten diese als "Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G)"<br />

Eingang in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

fin<strong>den</strong> können, nicht als "Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)".<br />

Die regionalplanerische Gesamtabwägung hat aber ergeben, dass<br />

hier ein solches Vorbehaltsgeiet für die Landwirtschaft - <strong>zu</strong>sätzlich<br />

überlagert mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g - lediglich westlich der<br />

Speyerer Straße und südlich des Stückerweges ausgewiesen<br />

wurde. In <strong>den</strong> benachbarten Bereichen wurde aufgrund der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Bedeutung/Gewichtung bis <strong>zu</strong>m Baumschulenweg<br />

ein "Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Grundwassserschutz (G)" (ebenfalls<br />

überlagert mit einem "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z)") ausgewiesen.<br />

Nördlich des Baumschulenwegs fin<strong>den</strong> sich - neben der<br />

nachrichtlichen Übernahme der Planungsflächen aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim - keine regionalplanerischen Ausweisungen mehr.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund bleiben die Darstellungen und<br />

Ausweisungen der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte hier unverändert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 59 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

111 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2287<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2491<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Heidelberg, Wieblingen: Im Sandwingert, nicht folgen<br />

Höllengewann<br />

(Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen<br />

(N);Siedlungsfläche Planung)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Außenbereich vor weiterer Zersiedlung<br />

und Versiegelung schützen, Landwirtschaft Anerkennung verleihen.<br />

Die Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim östlich der K 9701<br />

als geplante gewerbliche Baufläche(Kategorie I) und westlich davon<br />

als geplante Kleingarten- und Kleintier<strong>zu</strong>chtanlage (Kategorie I)<br />

enthalten und wurde entsprechend nachrichtlich in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs übernommen.<br />

Die Ausweisung anderer/entgegenstehender regionalplanerischer<br />

Funktionen und damit die geforderte Ausweisung eines<br />

Vorranggebiets für die Landwirtschaft (Z) ist deshalb hier nicht<br />

gewollt.<br />

112 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1760<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Heidelberg, Neuenheim: Botanischer Garten nicht folgen<br />

(Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche<br />

Bestand)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Naturnahes innerstädtisches Grün<br />

bewahren und aufwerten.<br />

Die Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim Bestandteil einer<br />

Fläche "Wissenschaftliche Einrichtung" und wurde entsprechend als<br />

bestehende "Siedlungsfläche Wohnen (N)" nachrichtlich in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs übernommen.<br />

Die Ausweisung anderer/entgegenstehender regionalplanerischer<br />

Funktionen und damit die geforderte Ausweisung eines<br />

Vorranggebietes für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) ist<br />

deshalb hier nicht gewollt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 60 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

113 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

- Zu Plankapitel 1.4 "Wohnbauflächen" und 1.5 "Gewerbliche<br />

Bauflächen":<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des BUND wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Aussagen <strong>zu</strong>m ländlichen Raum der Südpfalz sind insgesamt<br />

begrüßenswert, wer<strong>den</strong> aber leider nur als „Grundsatz" (G), nicht<br />

aber als verbindliches „Ziel" (Z) formuliert!<br />

Zu <strong>den</strong> Positiva zählt die Verknüpfung der<br />

Siedlungsstrukturentwicklung mit dem demographischen Wandel,<br />

wenn es heißt: „deshalb sind <strong>zu</strong>sätzliche Neubauflächen an<br />

realistischen Bedarfsberechnungen aus<strong>zu</strong>richten". Zukunftsweisend<br />

ist insbesondere die Aussage „Neue Wohn- und Gewerbegebiete<br />

sind an <strong>den</strong> Haltepunkten des qualifizierten ÖPNV, insbesondere<br />

des regional bedeutsamen Schienenpersonennahverkehrs <strong>zu</strong><br />

konzentrieren".<br />

Bemerkenswert ist auch die Betonung des Vorrangs der<br />

Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Dies wird insbesondere<br />

nachvollziehbar durch <strong>den</strong> Hinweis, dass in der Metropolregion in<br />

<strong>den</strong> Jahren 2000 bis 2009 täglich etwa 0,8 ha landwirtschaftlicher<br />

Fläche für Siedlungsflächen und da<strong>zu</strong> etwa 0,3 ha für Verkehr<br />

geopfert wur<strong>den</strong>.<br />

Wenn schon neue Siedlungsflächen, dann sollen diese keine hohen<br />

Investitionen in <strong>zu</strong>sätzliche soziale Infrastrukturen auslösen.<br />

Vielmehr müssen vermehrt Kooperationen mit Nachbarkommunen<br />

gesucht wer<strong>den</strong>.<br />

All diese Aussagen des Planentwurfs sind unterstützenswert.<br />

114 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

- Der BUND weist darauf hin, dass es für die Tourismusregion<br />

Südpfalz unabdingbar ist, <strong>den</strong> Haardtrand vor einer weiteren<br />

Verbauung <strong>zu</strong> bewahren. Das Entstehen eines lückenlosen<br />

Siedlungsbandes ist <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>: Die an der Bergstraße bereits<br />

eingetretene Entwicklung muss ein warnendes Beispiel sein.<br />

Kenntnisnahme<br />

Es ist seit langem ein zentrales Anliegen der Raumordnung, eine<br />

bandartige Siedlungsentwicklung und das Zusammenwachsen von<br />

Siedlungsgebieten <strong>zu</strong> verhindern. Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

auch zwischen <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> am Haardtrand festgelegten<br />

Grünzäsuren sollen gemäß Plansatz 2.1.2 ganz wesentlich da<strong>zu</strong><br />

beitragen.<br />

Der Hinweis des BUND wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 61 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

115 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

- Südpfälzische Beispiele für eine unausgewogene Entwicklung -<br />

bzgl. Verhältnis zwischen zentralörtlicher Funktion, Lage an einer<br />

Entwicklungsachse, qualifizierter ÖPNV- bzw.<br />

Schienengüterverkehrsanbindung - sind das Grundzentrum<br />

Offenbach / Qu. mit seiner Verbandsgemeinde und das<br />

Mittelzentrum Herxheim mit seiner Verbandsgemeinde:<br />

Kenntnisnahme<br />

Die gewerblich und wohnbaulich sehr expansive<br />

Verbandsgemeinde Offenbach wird von zwei stillgelegten und noch<br />

gesicherten Schienensträngen durchzogen, wovon der eine<br />

ursprünglich großräumige Funktion hatte (s. 3.1 Verkehrswesen!).<br />

Umfangreiche Gewerbegebiete sowohl in der OG Offenbach als<br />

auch in der OG Bornheim könnten ohne weiteres Bahnanschluss<br />

haben, was jedoch im Augenblick nicht genutzt wird.<br />

Das Mittelzentrum Herxheim sowie das Grundzentrum Offenbach<br />

sind auf Grund ihrer günstigen räumlichen Lage sowie ihres hohen<br />

zentralörtlichen Ausstattungsniveaus wichtige Wohn- und<br />

Gewerbestandorte in der Südpfalz. Eine der zentralörtlichen<br />

Funktion der bei<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> angemessene Weiterentwicklung<br />

der wohnbaulichen und gewerblichen Siedlungsstruktur wird aus<br />

regionalplanerischer Sicht unterstützt, wobei der Focus noch<br />

stärker auf die "Innenentwicklung" gelegt wer<strong>den</strong> sollte. Die<br />

Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Ebenso bleibt in der OG Herxheim der brachliegende und vorläufig<br />

noch gesicherte Bahnanschluss ungenutzt. Dies steht in einem<br />

grundsätzlich ungesun<strong>den</strong> Verhältnis <strong>zu</strong> dem fortschreiten<strong>den</strong><br />

Flächenverbrauch für Wohn- und Gewerbezwecke.<br />

So sind bei einem Bestand von über 68 ha weitere neue<br />

Gewerbeflächen im Umfang von 28,2 ha im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

vorgesehen; dies bedeutet einen Zuwachs von über 40 Prozent.<br />

Nicht minder maßlos ist der Wunsch der OG Insheim in der<br />

Verbandsgemeinde Herxheim, das bereits mehrfach abgelehnte<br />

Gewerbegebiet „Konversionsfläche Schießplatz" mit insgesamt 8<br />

ha durch<strong>zu</strong>setzen. Lediglich die OG Rohrbach verzichtet auf<br />

Erweiterung ihres auffällig großen Gewerbegebietes.<br />

Sehr be<strong>den</strong>klich ist die Entwicklung der Wohngemeinde Herxheim:<br />

Trotz seit 2004 stagnierender Bevölkerungszahl wuchs in der OG<br />

die Anzahl der Wohngebäude von 2.833 um 143, d. h. um 5<br />

Prozent, auf 2.976 im Jahr 2010. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich<br />

die Zahl der Wohnungen von 4.235 auf 4.519; das bedeutet mit<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen 274 Wohnungen eine Zunahme von ca. 6,5 Prozent.<br />

Die gesamte Verbandsgemeinde hat somit einen<br />

Planungsüberhang von ca. 5 ha an Wohnfläche: Die VG Herxheim<br />

beansprucht insgesamt 24 ha für Wohn- und Mischgebiete,<br />

während die Regionalplanung bis 2020 lediglich 19 ha vorsieht.<br />

Hinsichtlich der Schienenanbindung Herxheims scheint ganz aktuell<br />

ein Sinneswandel bei der dortigen Kommunalpolitik eingetreten <strong>zu</strong><br />

sein.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 62 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

116 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Pro-Dossenheim)<br />

- Vor dem Hintergrund der umfangreich beschriebenen Sachlage<br />

beantragen die Antragsteller <strong>zu</strong>r nachhaltigen Sicherung des<br />

Naherholungsgebietes „Dossenheimer Feld" folgende Änderungen<br />

im aktuellen Regionalplan:<br />

nicht folgen<br />

Ablehnung eines (eventuellen) Änderungsantrags der Gemeinde<br />

Dossenheim <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ngsänderung der Fläche 3 a (ca. 4 Hektar) im<br />

Gewann Brühl und Spitzäcker.<br />

Die genannte Fläche 3a ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs nicht mit Restriktionen belegt. Insofern<br />

wür<strong>den</strong> in der regionalplanerischen Betrachtung der Einbeziehung<br />

dieser Fläche in ein Gewerbegebiet keine Einwendungen<br />

entgegenstehen (vorausgesetzt, dass der Bedarf und die fehlen<strong>den</strong><br />

Alternativen belegt wer<strong>den</strong> könnten).<br />

Der beantragten Ablehnung eines (eventuellen) Änderungsantrages<br />

der Gemeinde Dossenheim in der beschriebenen Art wird aber<br />

seitens des VRRN nicht gefolgt.<br />

Ausschlaggebend für diese Haltung ist insbesondere die gegenüber<br />

dem VRRN von der Gemeinde angebotene Selbstbindung, maximal<br />

6,5 ha für eine Gewerbegebietsarrondierung in dem Gesamtbereich<br />

der Flächen 3 und 3a in Anspruch <strong>zu</strong> nehmen (also genau die<br />

Größenordnung die heute schon im gültigen FNP des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim als<br />

Planungsfläche beinhaltet ist), deren genaue Lage dann bei der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung bzw. bei einem konkreten Bebauungsplan<br />

festgelegt wer<strong>den</strong> soll.<br />

Ein weiterer/<strong>zu</strong>sätzlicher Flächenverbrauch im Verhältnis <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

bereits in genanntem FNP beinhalteten Planungsflächen ist damit<br />

gleichzeitig ausgeschlossen.<br />

117 Privat<br />

entspr.<br />

48<br />

(Bürgergruppierung: Lokale Agenda 21<br />

Gönnheim)<br />

- Eine Privatperson aus Gönnheim meint in dem Leitbild der<br />

regionalen Entwicklung in der Metropolregion eine einseitige<br />

Stärkung der Oberzentren <strong>zu</strong> Lasten des ländlichen Raumes <strong>zu</strong><br />

erkennen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Für die angestrebte Weiterentwicklung der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar <strong>zu</strong> einer der attraktivsten und wettbewerbfähigsten<br />

Regionen in Europa bedarf es auch der Partizipation aller Teilräume<br />

in der Metropolregion. Auf S. 12 des Leitbildes wird explizit betont,<br />

dass die Teilräume in der Metropolregion nicht in Konkurrenz<br />

<strong>zu</strong>einander stehen, sondern sich entsprechend ihrer Eignungen<br />

gegenseitig ergänzen, ausgleichen und gemeinsam <strong>zu</strong> einer<br />

Standortoptimierung der Gesamtregion beitragen sollen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 63 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

118 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Die Schrumpfung der Bevölkerung um 12 Millionen Menschen bis<br />

2050 wird auch an der Metropolregion nicht spurlos vorübergehen.<br />

Aber es wäre fatal <strong>zu</strong> sagen, daß bis dahin noch mindestens zwei<br />

weitere Regionalpläne ins Land gehen wer<strong>den</strong>, bei <strong>den</strong>en man<br />

korrigieren kann.<br />

Alle wissen, daß der Landschaftsverbrauch meist irreversibel ist.<br />

Einmal <strong>zu</strong>gebaut wird ein Gelände, ein Gewerbegebiet, eine<br />

Landschaft höchst selten rückgebaut und renaturiert. Einmal<br />

verbraucht bleibt die Landschaft verbraucht. Und während dieser<br />

Verbrauch immer noch 100 Hektar täglich beträgt, wird überall wo<br />

gebaut wird Freiraum vernichtet, Kleinklima verändert und<br />

Lebensraum von Arten beschnitten und vernichtet. Oder kurz, es<br />

darf keine Zielabweichungen mehr geben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

119 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Es wer<strong>den</strong> zwar keine neuen Bau- und Gewerbegebiete <strong>zu</strong>sätzlich<br />

aufgenommen, was die Einwender ausdrücklich begrüßen und für<br />

einen echten Fortschritt halten. Allerdings wer<strong>den</strong> auch keine<br />

Flächen des meist vielfach überzeichneten angeblichen Bedarfs der<br />

Kommunen an Bebauungs- und Gewerbegebieten<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen, es entstehen keine neuen großflächigen<br />

Schutzräume für Natur, Umwelt und landschaftlichen Freiraum mit<br />

wirkungsvollem Schutzstatus <strong>zu</strong>sätzlich<br />

nicht folgen<br />

In die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs sind alle<br />

Bestands- und Planungsflächen aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim nachrichtlich übernommen.Die Rücknahme von in<br />

gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen dargestellten Planungsflächen ist<br />

aus planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> auf der Regionalplanungsebene<br />

nicht möglich. Da aber <strong>den</strong> thematisierten Schutzräumen für Natur,<br />

Umwelt und landschaftlichem Freiraum im Regionalplanentwurf ein<br />

entsprechendes Gewicht beigemessen wurde (auf das<br />

entsprechen<strong>den</strong> Plankapitel 2 Regionale Reiraumstruktur/Schutz<br />

der natürlichen Lebensgrundlagen) wer<strong>den</strong> diese auch durch <strong>den</strong><br />

Regionalplan nachhaltig geschützt und gesichert.<br />

Vor diesem Hintergrund wird <strong>den</strong> Ausführungen der Einwender<br />

nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 64 von 2197<br />

1.1 Raumkategorien<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

120 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

entspr.<br />

140<br />

194<br />

- Bei teilweise unterschiedlicher Terminologie hinsichtlich der Raumund<br />

Achsenkategorien und Unterschie<strong>den</strong> bei der Kennzeichnung<br />

von Plansätzen als Ziele und Grundsätze sind die planerischen<br />

Aussagen widerspruchsfrei. Die Einstufung der zentralen Orte im<br />

Einheitlichen Regionalplan entspricht der des RPS/RegFNP 2010.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

121 Stadtverwaltung Germersheim - Stadt Germersheim: Grundsätzlich wird es begrüßt, dass die<br />

Belange des Freiraumschutzes und des demografischen Wandels<br />

bei weiteren Ausweisungen von Neubauflächen für<br />

Siedlungszwecke besonders <strong>zu</strong> berücksichtigen sind. Allerdings ist<br />

es nicht ersichtlich warum sich dies nur auf die verdichtete<br />

Randzone beschränken soll (Germersheim ist im Entwurf des<br />

regionalen Raumordnungsplans als eigenständiges Mittelzentrum<br />

mit verdichteter Randzone deklariert). Auch in hochverdichteten<br />

Kernzonen ist auf Freiraumschutz <strong>zu</strong> achten und der demografische<br />

Wandel <strong>zu</strong> berücksichtigen. Insofern sollten sich die Aussagen in<br />

diesem Kapitel auf alle „Zonen" beziehen.<br />

nicht folgen<br />

Sowohl in dem Leitbild unter Ziffer II als auch <strong>den</strong> Plankapiteln<br />

unter 1. "Regionale Raum- und Siedlungsstruktur" kommt deutlich<br />

<strong>zu</strong>m Ausdruck, dass sich die Sicherung und Weiterentwicklung der<br />

natürlichen Lebensgrundlagen auf <strong>den</strong> Gesamtraum der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar bezieht. Dieses Leitziel des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist für die jeweiligen Strukturräume<br />

auch in <strong>den</strong> Plansätzen 1.1.3 bis 1.1.5 deutlich und<br />

unmissverständlich formuliert.<br />

Die Kritik wird nicht geteilt.<br />

122 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

entspr.<br />

147<br />

197<br />

- Bei teilweise unterschiedlicher Terminologie hinsichtlich der Raumund<br />

Achsenkategorien und Unterschie<strong>den</strong> bei der Kennzeichnung<br />

von Plansätzen als Ziele und Grundsätze sind die planerischen<br />

Aussagen widerspruchsfrei. Die Einstufung der zentralen Orte im<br />

Einheitlichen Regionalplan entspricht der des RPS/RegFNP 2010.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 65 von 2197<br />

1.1 Raumkategorien<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

123 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

entspr.<br />

52<br />

- Es wird gefordert, der Regionalplan solle wesentlich restriktiver in<br />

Be<strong>zu</strong>g auf die Freigabe weiterer Siedlungs- und Gewerbeflächen<br />

sein und auch Entsiegelung und Renaturierungen verlangen. In<br />

allen demographischen Prognosen wird ein (leichter) Rückgang der<br />

Bevölkerung erwartet. Gleichzeitig wer<strong>den</strong> riesige Flächenareale<br />

durch <strong>den</strong> Ab<strong>zu</strong>g der US-Armee frei, die größtenteils bereits<br />

versiegelt sind. Die <strong>zu</strong>sätzliche Siedlungsfläche im Rhein-Neckar-<br />

Raum sollte deswegen negativ bzw. maximal Null sein.<br />

nicht folgen<br />

Stattdessen plane der Regionalplan an vielen Stellen die weitere<br />

Versiegelung von neuen Flächen für Siedlung und Gewerbe ein.<br />

Dies widerspreche <strong>den</strong> Aussagen <strong>zu</strong> „sparsamem Umgang mit<br />

Flächen". Der Ab<strong>zu</strong>g der US-Armee bietet nun die Chance,<br />

großzügig Flächen für Entsiegelung, Naturschutz- und<br />

Landschaftsschutzgebiete bereit<strong>zu</strong>stellen statt die Fehlplanungen<br />

der letzten Jahre <strong>zu</strong>r Flächenversiegelung noch weiter fort<strong>zu</strong>führen.<br />

So wird an vielen Fällen von „Reduzierung des Flächen<strong>zu</strong>wachses"<br />

(z.B. Seite 14) gesprochen. Dieses Ziel ist auf „Flächen<strong>zu</strong>wachs<br />

null oder negativ" <strong>zu</strong> ändern. Das Ziel „Innenentwicklung vor<br />

Außenentwicklung" (z.B. Seite 15) sollte folgerichtig mit<br />

„Innenentwicklung statt Außenentwicklung" ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Sätze wie „Von daher soll die Ausweisung von weiteren<br />

Neubauflächen für Siedlungszwecke... reduziert wer<strong>den</strong>" (auf Seite<br />

24) sollen geändert wer<strong>den</strong> in „Keine weiteren Neubauflächen für<br />

Siedlungszwecke dürfen mehr ausgewiesen wer<strong>den</strong>". Ebenso sind<br />

Sätze wie „Deshalb sind <strong>zu</strong>sätzliche Neubauflächen an<br />

realistischen Bedarfsberechnungen aus<strong>zu</strong>richten" (auf Seite 25) <strong>zu</strong><br />

ersetzen mit „Deshalb darf es keine weiteren <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Neubauflächen mehr geben."<br />

Gemäß <strong>den</strong> Landesentwicklungsplänen hat jede Kommune einen<br />

Anspruch auf eine dem Bedarf entsprechende kommunale<br />

Eigenentwicklung. Ein komplettes Verbot der Inanspruchnahme<br />

von Siedlungsflächen außerhalb der Konversionsflächen würde<br />

demnach <strong>zu</strong> einer un<strong>zu</strong>lässigen Benachteiligung aller Kommunen<br />

führen, die nicht über solche Flächen verfügen. Um die<br />

Flächenneuinanspruchnahme so gering wie möglich <strong>zu</strong> halten, ist<br />

gemäß <strong>den</strong> Kapiteln 1.4 und 1.5 ist die Deckung des Wohnbau- und<br />

Gewerbeflächenbedarfes vorrangig im Innenbereich <strong>zu</strong> vollziehen.<br />

Nur dort, wo der vorhan<strong>den</strong>e Bedarf nicht durch die Nut<strong>zu</strong>ng von<br />

Innenentwicklungspotenzialen gedeckt wer<strong>den</strong> kann, ist eine<br />

Inanspruchnahme anderer Flächenpotenziale <strong>zu</strong>lässig.<br />

Entsprechend der Forderung des Einwenders kommt der Nut<strong>zu</strong>ng<br />

von Konversionsflächen eine herausragende Bedeutung <strong>zu</strong>. Daher<br />

schreibt der Einheitliche Regionalplan in <strong>den</strong> Plansätzen <strong>zu</strong>r<br />

Konversion (1.6.2.3), <strong>zu</strong>r Wohnbauflächen- (1.4.1.4) und <strong>zu</strong>r<br />

Gewerbeflächenentwicklung (1.5.1.1) die vorrangige<br />

Inanspruchnahme von Konversionsflächen <strong>zu</strong>r<br />

Siedlungsentwicklung als Ziel vor. Zudem sollen für gewerbliche<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen der Konversionsflächen interkommunaler Lösungen<br />

angestrebt wer<strong>den</strong>, um so Gewerbeflächen an anderer Stelle<br />

möglichst entbehrlich <strong>zu</strong> machen. Ebenso fordert der Regionalplan<br />

in Plansatz 1.6.2.1 die Einbeziehung der Konversionsflächen in <strong>den</strong><br />

Freiraumverbund und trägt damit der Forderung des Einwenders<br />

nach Freiraumsicherung Rechnung.<br />

Klarstellend sei erläutert, dass die im Regionalplan<br />

gekennzeichneten "Siedlungsflächen Planung" lediglich eine<br />

nachrichtliche Übernahme der in <strong>den</strong> rechtskräftigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen genehmigten Siedlungsflächen darstellen.<br />

Diese genießen Bestandsschutz und können durch die<br />

Regionalplanung nicht <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>. Über diesen<br />

Bestand hinaus weist der Einheitliche Regionalplan keine neuen<br />

Siedlungsflächen aus.<br />

Der Forderung nach einer pauschalen Formulierung des Ziels<br />

"Flächen<strong>zu</strong>wachs null oder negativ" im Einheitlichen Regionalplan<br />

Rhein-Neckar kann aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> nicht entsprochen<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 66 von 2197<br />

1.1 Raumkategorien<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

124 Magistrat der Stadt Viernheim 1.1.3<br />

Hochverdichteter Kernraum (G)<br />

Die Stadt Viernheim wird im hochverdichteten Kernraum der<br />

Metropolregion verortet.<br />

Dieses entspricht der tatsächlichen Entwicklung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

125 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

1.1.4<br />

Verdichtete Randzone (G)<br />

Die Gemeinde Malsch zählt <strong>zu</strong> der verdichteten Randzone. Der<br />

Gemeinderat ist mit dieser Einstufung einverstan<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

126 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.1.4<br />

Verdichtete Randzone (G)<br />

Die Verbandsgemeinde Freinsheim unterstützt grundsätzlich die<br />

angesichts des demographischen Wandels im Einheitlichen<br />

Regionalplan angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs für<br />

Siedlungszwecke, fordert aber eine für jede Kommune<br />

differenzierte Einzelfallbetrachtung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Einheitliche Regionalplan als übergemeindlicher<br />

Ordnungsrahmen verfolgt einerseits eine einheitliche Konzeption<br />

für die gesamte Metropolregion, differenziert andererseits aber in<br />

der teilräumlichen Betrachtung. So wur<strong>den</strong> beispielsweise im<br />

Rahmen einer informellen Kommunalrunde die geplanten<br />

Siedlungsflächen mit <strong>den</strong> Trägern der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung und<br />

somit auch der Verbandsgemeinde Freinsheim abgestimmt. Somit<br />

sind auch die spezifischen Rahmenbedingungen in der<br />

Verbandsgemeinde Freinsheim in <strong>den</strong> Anhörungsentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans eingeflossen.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

127 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.1.4<br />

Verdichtete Randzone (G)<br />

Des Weiteren sollen wohnbauliche Neuausweisungen auf<br />

infrastrukturell gut ausgestattete Kommunen an <strong>den</strong><br />

Entwicklungsachsen, vorrangig in <strong>den</strong> Zentralen Orten und dort im<br />

Ein<strong>zu</strong>gsbereich leistungsfähiger Haltepunkte des<br />

regionalbedeutsamen ÖPNV, konzentriert wer<strong>den</strong>. Innerhalb der<br />

Verbandsgemeinde Freinsheim kommt dementsprechend nur<br />

Freinsheim in Betracht, obwohl es darüber hinaus noch drei<br />

weitere attraktive Wohnsitzgemein<strong>den</strong> mit ÖPNV-Haltepunkten<br />

gibt.<br />

nicht folgen<br />

Mit Ausnahme des Grundzentrums Freinsheim verfügen alle<br />

anderen Kommunen der Verbandsgemeinde Freinsheim nicht über<br />

die zentralörtlichen Funktionen für eine über <strong>den</strong> örtlichen<br />

Eigenbedarf hinausgehende Wohnbauflächenausweisung. Insoweit<br />

ist es aus raumordnerischer Sicht gerechtfertigt, die<br />

Siedlungsentwicklung innerhalb der Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

schwerpunktmäßig auf die Stadt Freinsheim aus<strong>zu</strong>richten. Aber<br />

auch die anderen Kommunen in der Verbandsgemeinde verfügen<br />

noch über ausreichend Entwicklungsspielräume für eine<br />

bedarfsorientierte Siedlungsentwicklung.<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng der Verbandsgemeinde Freinsheim wird nicht<br />

geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 67 von 2197<br />

1.1 Raumkategorien<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

128 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.1.4<br />

Verdichtete Randzone (G)<br />

Gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates Erpolzheim kommt für<br />

wohnbauliche Neuausweisungen im Umfeld von Bahnhaltepunkten<br />

in der Verbandsgemeinde Freinsheim außer der Stadt Freinsheim<br />

auch Erpolzheim (westlich der Bahnlinie) in Betracht.<br />

nicht folgen<br />

Die Bahnlinie zwischen Bad-Dürkheim und Grünstadt bildet eine<br />

eindeutige Zäsur am westlichen Ortsrand von Erpolzheim, die aus<br />

raumordnerischen und städtebaulichen Grün<strong>den</strong> für<br />

Siedlungszwecke nicht überschritten wer<strong>den</strong> sollte. Für eine<br />

langfristige Siedlungsentwicklung von Erpolzheim im Rahmen des<br />

örtlichen Eigenbedarfs sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern bereits von freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen freigestellte Flächenpotentiale<br />

berücksichtigt.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

129 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

1.1.4<br />

Verdichtete Randzone (G)<br />

Bei der Raumkategorie der verdichteten Randzonen sollen auch die<br />

dort noch vorhan<strong>den</strong>en Freiräume gesichert wer<strong>den</strong>. Ein Zusatz mit<br />

ihren landwirtschaftlichen Nutzflächen wäre gerechtfertigt und<br />

sinnvoll.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Es geht bei der Freiraumsicherung nicht nur um die<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen sondern um freiraumbezogene<br />

Flächenkategorien (z. B. Wald, Landwirtschaftsflächen,<br />

Erholungsflächen). Deshalb wird keine spezielle Nut<strong>zu</strong>ng<br />

herausgehoben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 68 von 2197<br />

1.1 Raumkategorien<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

130 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

1.1.4<br />

Verdichtete Randzone (G)<br />

Die verdichtete Randzone soll gesichert und so weiterentwickelt<br />

wer<strong>den</strong>, dass dieser Raum sowohl Ergän<strong>zu</strong>ngsfunktionen für <strong>den</strong><br />

hochverdichteten Kernraum wahrnehmen kann als auch <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Entwicklungsimpulse im ländlichen Raum auslöst.<br />

Dabei sollen Landschaftszersiedelung sowie Beeinträchtigungen<br />

der Wohn und Umweltqualität vermie<strong>den</strong> und Freiräume gesichert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Bitte folgen<strong>den</strong> Zusatz:<br />

"Auf eine der herausgehobenen raumstrukturellen Stellung dieser<br />

Gebiete entsprechend gute ÖPNV-Anbindung dieser Flächen ist <strong>zu</strong><br />

achten."<br />

nicht folgen<br />

Die einseitige Herausstellung der verdichteten Randzonen in<br />

Zusammenhang mit <strong>den</strong> dargelegten Ausführungen würde so <strong>den</strong><br />

anderen Raumkategorien <strong>zu</strong>widerlaufen und auch nicht gerecht<br />

wer<strong>den</strong>. Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Begründung:<br />

Widerspruch bezüglich des ÖPNV: Während bei ""verdichteter<br />

Randzone"" auf Entwicklung an leistungsfähigen Haltepunkte<br />

abgestellt wird, soll im ländlichen Raum auf einen attraktiven<br />

ÖPNV geachtet wer<strong>den</strong>. Diese Vorgabe soll - der<br />

herausgehobenen raumstrukturellen Stellung entsprechend - auch<br />

in der ""verdichteten Randzone"" gelten. Die Siedlungsentwicklung<br />

in der verdichteten Randzone soll somit vorrangig auf bereits<br />

erschlossene Flächenpotenziale im Siedlungsbestand gelenkt<br />

wer<strong>den</strong>, um die noch bestehen<strong>den</strong> Freiräume <strong>zu</strong> sichern (vgl. Z<br />

1.4.1.4 und Z 1.5.1.1). Darüber hinaus sollen wohnbauliche<br />

Neuausweisungen auf infrastrukturell gut ausgestattete<br />

Kommunen an <strong>den</strong> Entwicklungsachsen, vorrangig in <strong>den</strong><br />

Zentralen Orten und dort im Ein<strong>zu</strong>gsbereich leistungsfähiger<br />

Haltepunkte des regionalbedeutsamen ÖPNV, konzentriert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

131 Gemeinde Limbach 1.1.5<br />

Ländlicher Raum (G)<br />

Die Gemeinde Limbach hat sich besonders über die Botschaft im<br />

Planentwurf gefreut, wonach der Ländliche Raum als<br />

eigenständiger und gleichwertiger Lebens- und Wirtschaftsraum<br />

gestärkt wer<strong>den</strong> soll. Es bleibt die Hoffnung, dass es gemeinsam<br />

gelingt, die Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzsituation vor Ort <strong>zu</strong><br />

halten oder gar <strong>zu</strong> verbessern, damit die Einwohnerverluste<br />

eingedämmt wer<strong>den</strong> können.<br />

Im Übrigen wird auf die Stellungnahme des Neckar-O<strong>den</strong>wald-<br />

Kreises <strong>zu</strong>m Planentwurf verwiesen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Limbach wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

Der VRRN, der die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar als<br />

einheitlicher Lebens- und Wirtschaftsraum versteht, wird auch in<br />

Zukunft seine gesamten planerischen, aber auch politischen<br />

Anstrengungen und Möglichkeiten darauf verwen<strong>den</strong>, im ländlichen<br />

Raum die Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzsituation <strong>zu</strong> halten/<strong>zu</strong><br />

stabilisieren bzw. <strong>zu</strong> verbessern und damit (künftige)<br />

Einwohnerverluste ein<strong>zu</strong>dämmen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 69 von 2197<br />

1.1 Raumkategorien<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

132 Gemeinde Seckach 1.1.5<br />

Ländlicher Raum (G)<br />

Gemäß Plansatz 1.1.5 Ländlicher Raum (G) soll der ländliche Raum<br />

als eigenständiger und gleichwertiger Lebens- und Wirtschaftsraum<br />

gestärkt wer<strong>den</strong>. Diese Aussage wird vom Gemeinderat der<br />

Gemeinde Seckach ausdrücklich begrüßt, weil im allerersten<br />

Entwurf noch davon die Rede war, dass <strong>den</strong> ländlichen Räumen<br />

lediglich die Funktionen „Naherholung" und „Tourismus" <strong>zu</strong>m<br />

Nutzen der gesamten Metropolregion <strong>zu</strong>gewiesen wer<strong>den</strong> sollen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Seckach wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

133 Gemeindeverwaltung Rosenberg 1.1.5<br />

Ländlicher Raum (G)<br />

Es wird angeregt bzw. dringend angemahnt, dass auch der Verband<br />

Region Rhein-Neckar all seine Energie darauf verwendet, dass<br />

künftig ein nicht noch größeres Gefalle zwischen Ballungsräumen<br />

(Hochverdichteter Kernraum und Verdichtete Randzone) und<br />

ländlichem Raum entsteht und sich die Situation <strong>zu</strong> Lasten der<br />

ländlichen Räume der Region weiter verstärkt. Wer die erklärten<br />

„gleichen Lebensverhältnisse in Stadt und auf dem Land" anstrebt,<br />

muss konsequenter Weise durch politisches Handeln aktiv<br />

eingreifen, um diese Vision auch <strong>zu</strong> realisieren. Dabei ist auch der<br />

Verband Region Rhein-Neckar mit all seinen<br />

Steuerungsinstrumenten gefordert!<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar steuert mit <strong>den</strong> im Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar formulierten Plansätzen<br />

dem vermeintlichen Gefälle entgegen bzw. minimiert dieses (auf<br />

die entsprechen<strong>den</strong> Plankapitel, Plansätze und deren Inhalte wird<br />

verwiesen).<br />

Die gesamte Metropolregion wird als einheitlicher Lebens- und<br />

Wirtschaftsraum verstan<strong>den</strong>. U.a. wird dies im Plansatz 3.1.1.2<br />

Integrierte Verkehrsplanung (G) auch so formuliert und betont.<br />

Der VRRN wird auch in Zukunft seine gesamten planerischen, aber<br />

auch politischen Anstrengungen und Möglichkeiten darauf<br />

verwen<strong>den</strong>, <strong>zu</strong> <strong>den</strong> angemahnten gleichwertigen<br />

Lebensverhältnissen in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar<br />

beitragen <strong>zu</strong> können.<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 70 von 2197<br />

1.1 Raumkategorien<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

134 Stadt Osterburken 1.1.5<br />

Ländlicher Raum (G)<br />

entspr.<br />

138<br />

4004<br />

Im Sinne der Grundsatzaussage <strong>zu</strong>r räumlichen Gesamtentwicklung<br />

(Ziffer 1.1.1) wird <strong>den</strong> Ausführungen unter <strong>den</strong> Ziffern 1.1.5 und<br />

1.1.6 grundsätzlich und nachdrücklich <strong>zu</strong>gestimmt, nicht aber der<br />

dargelegten Begründung.<br />

Die Stadt Osterburken verweist dahingehend auf eine weiterhin<br />

steigende Bevölkerungsentwicklung, die so auch in <strong>den</strong> Prognosen<br />

<strong>zu</strong>m Ausdruck kommt und die Einordnung der Städte Adelsheim<br />

und Osterburken als kooperierendes Unterzentrum bestätigt.<br />

Die Stadt Osterburken nimmt in <strong>zu</strong>nehmendem Maße eine über<br />

<strong>den</strong> örtlichen Bedarf hinausgehende wohnortnahe<br />

Grundversorgungsfunktion wahr. Dahingehend wird der<br />

zentralörtliche Einzelhandel, das Schulwesen (alle Schulen<br />

vorhan<strong>den</strong>, neuerdings auch die Grundschule in Ganztagesform)<br />

und die verkehrliche Anbindung genannt.<br />

Es versteht sich <strong>den</strong>noch von selbst, dass sich die Ausrichtung von<br />

Neubauflächen an dem tatsächlichen Bedarf orientiert. Der<br />

tatsächliche Bedarf lässt sich jedoch nicht an <strong>den</strong> bisherigen<br />

Rechenbeispielen festmachen, da sich im Zuge des<br />

demografischen Wandels große Veränderungen bezüglich der Zahl<br />

und Größe an Haushalten ergeben. Dennoch erfolgen<br />

diesbezügliche Investitionen nur wo notwendig. Und<br />

gegebenenfalls im Rahmen einer interkommunalen<br />

Zusammenarbeit, die sich nicht nur am Beispiel des fünf<br />

Kommunen umfassen<strong>den</strong> Zweckverbandes Regionaler<br />

Industriepark Osterburken seit Jahrzehnten bestens bewährt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Stadt Osterburken wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 71 von 2197<br />

1.1 Raumkategorien<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

135 Stadt Ravenstein 1.1.5<br />

Ländlicher Raum (G)<br />

Es wird angeregt bzw. dringend angemahnt, dass auch der Verband<br />

Region Rhein-Neckar all seine Energie darauf verwendet, dass<br />

künftig ein nicht noch größeres Gefälle zwischen Ballungsräumen<br />

und ländlichem Raum entsteht und sich die Situation <strong>zu</strong> Lasten der<br />

ländlichen Räume der Region weiter verstärkt. Wer die erklärten<br />

„gleichen Lebensverhältnisse in Stadt und auf dem Land" anstrebt,<br />

muss konsequenter Weise durch politisches Handeln aktiv<br />

eingreifen, um diese Vision auch <strong>zu</strong> realisieren. Dabei ist auch der<br />

Verband Region Rhein-Neckar mit all seinen<br />

Steuerungsinstrumenten gefordert!<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Gleichwohl ist aber fest<strong>zu</strong>halten, dass der Verband Region Rhein-<br />

Neckar mit <strong>den</strong> im Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar formulierten Plansätzen dem vermeintlichen Gefälle<br />

entgegensteuert und da<strong>zu</strong> beiträgt, dieses <strong>zu</strong> minimieren (auf die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Plankapitel, Plansätze und deren Inhalte wird<br />

verwiesen).<br />

Die gesamte Metropolregion wird als einheitlicher Lebens- und<br />

Wirtschaftsraum verstan<strong>den</strong>. U.a. wird dies im Plansatz 3.1.1.2<br />

Integrierte Verkehrsplanung (G) auch so formuliert und betont.<br />

Der VRRN wird auch in Zukunft seine gesamten planerischen, aber<br />

auch politischen Anstrengungen und Möglichkeiten darauf<br />

verwen<strong>den</strong>, <strong>zu</strong> <strong>den</strong> angemahnten gleichwertigen<br />

Lebensverhältnissen in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar<br />

beitragen <strong>zu</strong> können.<br />

136 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 1.1.5<br />

Ländlicher Raum (G)<br />

VG Bad-Bergzabern: Das Gebiet der Verbandsgemeinde Bad<br />

Bergzabern ist als einzige Körperschaft im Planungsbereich des<br />

Landes Rheinland-Pfalz als ländlicher Raum ausgewiesen.<br />

Ungeachtet der Feststellung, dass diese Ausweisung im Vergleich<br />

<strong>zu</strong> anderen umliegen<strong>den</strong> Verbandsgemein<strong>den</strong> nicht als<br />

nachvollziehbar an<strong>zu</strong>sehen ist wird seitens der Ortsgemein<strong>den</strong><br />

sowie der Verbandsgemeinde erwartet, dass aufgrund dieser<br />

Vorgabe keine Nachteile für die weitere Entwicklung dieser<br />

Gebietskörperschaften entstehen.<br />

nicht folgen<br />

Die Zuordnung von Gebietskörperschaften <strong>zu</strong> <strong>den</strong> jeweiligen<br />

Raumstrukturtypen erfolgt für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teilraum<br />

im LEP IV 2008 (Kapitel 1.1 in Verbindung mit Karte 1). Dort ist die<br />

VG Bad-Bergzabern dem ländlichen Bereich mit disperser<br />

Siedlungsstruktur <strong>zu</strong>geordnet. Die Konsequenzen daraus für die<br />

weitere Entwicklung lassen sich pauschal nicht abschätzen,<br />

sondern sind bei konkretem Anlass <strong>zu</strong> prüfen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 72 von 2197<br />

1.1 Raumkategorien<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

137 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

191<br />

1.1.5<br />

Ländlicher Raum (G)<br />

Es ist schon erstaunlich, dass bei der Raumkategorie ländlicher<br />

Raum nur die Rede von ökologischen Funktionen, günstigen<br />

Wohnbedingungen, Tourismus und Naherholung ist, die dort<br />

maßgebliche landwirtschaftliche Funktion hingegen keinerlei<br />

Erwähnung findet. Dies betrifft insbesondere auch die Funktion der<br />

Grund- und Kleinzentren (vgl. Begründung <strong>zu</strong> Z 1.2.4.2). Insofern ist<br />

in dem o.a. Grundsatz der Bedeutung der Landwirtschaftsfunktion<br />

in angemessener Weise Rechnung <strong>zu</strong> tragen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im PS 1.1.5 heißt es, dass die vorhan<strong>den</strong>en Naturraumpotentiale<br />

gesichert und weiterentwickelt wer<strong>den</strong>. Damit einher geht auch die<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ng in Land- und Forstwirtschaft. Im PS 1.2.4.2 ist die<br />

Rolle der Grund-, Unter- und Kleinzentren für die Sicherung des<br />

überörtlichen Grundversorgungsbedarfs angesprochen. Die Rolle<br />

von speziellen Anbietern (z.B. die Bereitstellung von Erzeugnissen<br />

der landwirtschaftlichen Vorort-Direkt-Vermarktung) wird nicht<br />

separat aufgeführt.<br />

138 Stadt Osterburken 1.1.6<br />

entspr.<br />

134<br />

4004<br />

Gemeinsamer Beitrag <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung (G)<br />

Im Sinne der Grundsatzaussage <strong>zu</strong>r räumlichen Gesamtentwicklung<br />

(Ziffer 1.1.1) wird <strong>den</strong> Ausführungen unter <strong>den</strong> Ziffern 1.1.5 und<br />

1.1.6 grundsätzlich und nachdrücklich <strong>zu</strong>gestimmt, nicht aber der<br />

dargelegten Begründung.<br />

Die Stadt Osterburken verweist dahingehend auf eine weiterhin<br />

steigende Bevölkerungsentwicklung, die so auch in <strong>den</strong> Prognosen<br />

<strong>zu</strong>m Ausdruck kommt und die Einordnung der Städte Adelsheim<br />

und Osterburken als kooperierendes Unterzentrum bestätigt.<br />

Die Stadt Osterburken nimmt in <strong>zu</strong>nehmendem Maße eine über<br />

<strong>den</strong> örtlichen Bedarf hinausgehende wohnortnahe<br />

Grundversorgungsfunktion wahr. Dahingehend wird der<br />

zentralörtliche Einzelhandel, das Schulwesen (alle Schulen<br />

vorhan<strong>den</strong>, neuerdings auch die Grundschule in Ganztagesform)<br />

und die verkehrliche Anbindung genannt.<br />

Es versteht sich <strong>den</strong>noch von selbst, dass sich die Ausrichtung von<br />

Neubauflächen an dem tatsächlichen Bedarf orientiert. Der<br />

tatsächliche Bedarf lässt sich jedoch nicht an <strong>den</strong> bisherigen<br />

Rechenbeispielen festmachen, da sich im Zuge des<br />

demografischen Wandels große Veränderungen bezüglich der Zahl<br />

und Größe an Haushalten ergeben. Dennoch erfolgen<br />

diesbezügliche Investitionen nur wo notwendig. Und<br />

gegebenenfalls im Rahmen einer interkommunalen<br />

Zusammenarbeit, die sich nicht nur am Beispiel des fünf<br />

Kommunen umfassen<strong>den</strong> Zweckverbandes Regionaler<br />

Industriepark Osterburken seit Jahrzehnten bestens bewährt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Stadt Osterburken wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 73 von 2197<br />

1.2 Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

139 Bundesministerium des Innern<br />

entspr.<br />

1023<br />

(<strong>zu</strong>gegangen über BMVBS)<br />

- Die in <strong>den</strong> Kapiteln Zentrale Orte (1.2) und<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (1.7) getroffenen Festlegungen<br />

bezüglich der Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen<br />

entsprechen einer möglichst verbrauchernahen und dem Bedarf<br />

angepassten Versorgung in qualitativ und quantitativ<br />

angemessenem Umfang <strong>zu</strong>r Gewährleistung gleichwertiger<br />

Lebensverhältnisse.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

140 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

entspr.<br />

120<br />

194<br />

- Bei teilweise unterschiedlicher Terminologie hinsichtlich der Raumund<br />

Achsenkategorien und Unterschie<strong>den</strong> bei der Kennzeichnung<br />

von Plansätzen als Ziele und Grundsätze sind die planerischen<br />

Aussagen widerspruchsfrei. Die Einstufung der zentralen Orte im<br />

Einheitlichen Regionalplan entspricht der des RPS/RegFNP 2010.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

141 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Es wird angeregt, die Zentralen Orte nicht ausschließlich in der<br />

Raumstrukturkarte dar<strong>zu</strong>stellen, sondern entsprechende Signaturen<br />

auch in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte auf<strong>zu</strong>nehmen. Gleichzeitig wird<br />

darauf hingewiesen, dass wichtige Basisinformationen fehlen<br />

wür<strong>den</strong>, wenn bei der digitalen Bereitstellung der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte auf dieses Thema verzichtet würde.<br />

nicht folgen<br />

Laut der Beschlussfassung der Raumordnungskommission über<br />

Form und Inhalte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

sind die Zentralen Orte in der Raumstrukturkarte dar<strong>zu</strong>stellen. Eine<br />

Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist nicht vorgesehen.<br />

Bei der <strong>zu</strong>künftigen Weitergabe digitaler Geofachdaten <strong>zu</strong>m<br />

Einheitlichen Regionalplan können bei Bedarf auch Geometrien <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> im Regionalplan ausgewiesenen Grund-, Unter- und<br />

Kleinzentren <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Bei <strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan aufgeführten Ober- und<br />

Mittelzentren handelt es sich dagegen nicht um regionalplanerische<br />

Ausweisungen, sondern um nachrichtliche Übernahmen aus <strong>den</strong><br />

Landesentwicklungsprogrammen/-plänen der Länder. Die<br />

Geofachdaten hier<strong>zu</strong> sind daher bei Bedarf nicht vom Verband<br />

Region Rhein-Neckar, sondern von der jeweils <strong>zu</strong>ständigen Stelle<br />

der Länder <strong>zu</strong> beziehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 74 von 2197<br />

1.2 Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

142 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

- Eines der wesentlichen Steuerungsinstrumente der Landes- und<br />

Regionalplanung ist die Festlegung Zentraler Orte. In diesen Orten<br />

sollen „insbesondere Güter und Dienstleistungen, die nicht in allen<br />

Kommunen in wirtschaftlich tragfähigen Einrichtungen<br />

bereitgehalten wer<strong>den</strong> können, gebündelt angeboten wer<strong>den</strong>."<br />

nicht folgen<br />

Die Ober- und Mittelzentren sind nachrichtlich aus <strong>den</strong><br />

Landesentwicklungsplänen Ba<strong>den</strong>- Württemberg und Hessen<br />

sowie dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz<br />

übernommen. Die Entscheidung über die entsprechend der<br />

jeweiligen landesplanerischen Vorgaben im Einheitlichen<br />

Regionalplan (ERP) fest<strong>zu</strong>legen<strong>den</strong> Unter- und Kleinzentren erfolgte<br />

vor einigen Jahrzehnten. Die vorgenommenen Zuweisungen<br />

blieben bislang <strong>zu</strong>mindest im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum<br />

des Entwurfs des ERP unverändert. Seither hat sich die<br />

Siedlungsstruktur insbesondere im Verdichtungsraum und im<br />

Verbandsgebiet des Nachbarschaftsverbandes jedoch intensiv<br />

weiterentwickelt, weshalb die planerischen Aufgaben heute ganz<br />

andere sind. Gerade im Verbandsgebiet des<br />

Nachbarschaftsverbandes (NV) nehmen die Gemein<strong>den</strong> aufgrund<br />

ihrer Lage und Größe von durchweg gut 10.000 Einwohnern in<br />

vielerlei Hinsicht die unterzentralen Funktionen selbst wahr. Die<br />

funktionalen Verflechtungen überlagern sich dabei in vielfältiger<br />

Weise, so dass die generelle Zuweisung eines Status als<br />

Unterzentrum in <strong>den</strong> meisten Fällen planerisch nicht mehr <strong>zu</strong><br />

rechtfertigen ist.<br />

Zu einer vergleichbaren Bewertung kommt auch der Verband<br />

Region Rhein-Neckar (VRRN). So wird in der Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 1.2.1.1 dargelegt (S.29), dass das Zentrale-Orte-System<br />

„einer regelmäßigen Anpassung an die sich dynamisch<br />

verändern<strong>den</strong> Rahmenbedingungen bedarf. Auch die<br />

Metropolregion Rhein-Neckar betreffend entspricht das (...) System<br />

der Zentralen Orte nicht mehr uneingeschränkt <strong>den</strong> aktuellen<br />

Entwicklungsprozessen. Eine Modifizierung des Konzeptes wird<br />

daher eine wichtige Zukunftsaufgabe der Landes- und<br />

Regionalplanung sein."<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht in <strong>den</strong> drei Bundesländern<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz mittlerweile<br />

breiter Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Aktualisierung des Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der<br />

Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch<br />

insbesondere die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der hier <strong>zu</strong>ständigen drei genannten<br />

Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Ungeachtet aller mit der Einstufung der zentralen Orte bzw. nicht<br />

zentralen Orte verbun<strong>den</strong>en planerischen Vorgaben (u.a.<br />

resultierend aus dem Landesentwicklungsplan 2002 Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg oder aus dem Einzelhandelserlass Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg) kann auch vor dem skizzierten Hintergrund der<br />

Anregung des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim (im<br />

Sinne des Gegenstromprinzips die planerische Bewertung <strong>zu</strong>r<br />

Gleichbehandlung der bei<strong>den</strong> Unterzentren La<strong>den</strong>burg und Leimen<br />

mit <strong>den</strong> sonstigen Verbandsmitglieder in <strong>den</strong> Regionalplan <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen/übernehmen)nicht gefolgt wer<strong>den</strong>.<br />

Aus Sicht des Nachbarschaftsverbandes ist eine Besserstellung der<br />

Unterzentren im Verhältnis <strong>zu</strong> <strong>den</strong> sonstigen Gemein<strong>den</strong><br />

hinsichtlich vieler zentralörtlicher Funktionen nicht begründbar. Wir<br />

haben daher in unserem 2006 wirksam gewor<strong>den</strong>en<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan (FNP) im Hinblick auf die Steuerungsaufgaben<br />

des FNP die bei<strong>den</strong> Unterzentren La<strong>den</strong>burg und Leimen gleich


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 75 von 2197<br />

1.2 Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

142<br />

behandelt wie die sonstigen Verbandsmitglieder. Wir regen an, im<br />

Sinne des Gegenstromprinzips diese planerische Bewertung auch<br />

im Einheitlichen Regionalplan <strong>zu</strong> berücksichtigen. Auch die<br />

regionalen Vorstellungen <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung sollten sich aus<br />

Sicht des NV nicht <strong>zu</strong> stark an <strong>den</strong> vor Jahrzehnten<br />

vorgenommenen zentralörtlichen Funktions<strong>zu</strong>weisungen<br />

orientieren (vgl. insbesondere unsere Anregungen <strong>zu</strong> Plansatz. 1.4).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 76 von 2197<br />

1.2 Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

143 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

entspr.<br />

212<br />

512<br />

- Das Zentrale-Orte-System ist vor langer Zeit unter ganz anderen<br />

Rahmenbedingungen festgelegt wor<strong>den</strong> und die vorgenommenen<br />

Zuweisungen blieben seither im ba<strong>den</strong>-württembergischen<br />

Teilraum unverändert (vgl. Stellungnahme <strong>zu</strong> Plansatz 1.2). Insofern<br />

ist es kritisch, dass die zentralörtliche Ausweisung im ERP<br />

Grundlage für „regionale Achsenstandorte" (Plansatz 1.3.2) als auch<br />

für „Siedlungsbereiche Wohnen" (Plansatz 1.4.2.2) ist, da diese<br />

Festlegungen wesentliches Kriterium für die nachfolgende<br />

regionalplanerische Besserstellung dieser Gemein<strong>den</strong> ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht in <strong>den</strong> drei Bundesländern<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz mittlerweile<br />

breiter Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Aktualisierung des Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der<br />

Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch<br />

insbesondere die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der hier <strong>zu</strong>ständigen drei genannten<br />

Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Weil aber entsprechend der dem Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar <strong>zu</strong>grunde gelegten Plansystematik die Ausweisung der<br />

"Siedlungsbereiche Wohnen" an die Ausweisung der zentralen Orte<br />

geknüpft ist, bleiben vor dem skizzierten Hintergrund vorerst auch<br />

diese grundsätzlich unverändert. Gleiches gilt für die Ausweisung<br />

der regionalen Entwicklungsachsen, die ebenso nur über zentrale<br />

Orte führen.<br />

Aber auch hier ist ergänzend fest<strong>zu</strong>halten, dass keine der<br />

Mitgliedsgemein<strong>den</strong> bzw. -städte des NV HD-MA als Kommune<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen (oder auch beschränkt<br />

auf "Eigenentwicklung Gewerbe") gekennzeichnet ist. Damit ist für<br />

keine von diesen in wohnbaulicher (und gewerbebaulicher) Hinsicht<br />

eine zielscharfe Zuordnung vorgegeben. Ihre Siedlungsentwicklung<br />

richtet sich damit nur nach <strong>den</strong> sonstigen Zielen und Grundsätzen<br />

des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar und steht damit auch<br />

nicht im grundsätzlichen Gegensatz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> in der Begründung<br />

genannten planerischen Kriterien für "Siedlungsbereiche Wohnen".<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng, dass die ausgewiesenen zentralen<br />

Orte/Achsenstandorte gegenüber <strong>den</strong> Verbandsmitgliedern ohne


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

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1.2 Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

143 zentralörtliche Funktion/nicht an einer Achse gelegen auch in<br />

diesem Zusammenhang besser gestellt wer<strong>den</strong>, ist in der<br />

Betrachtung des VRRN theoretischer Art und kann vor dem<br />

aufgezeigten Hintergrund nicht geteilt wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim hier <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

144 Gemeindeverwaltung Ketsch - Die Gemeinde Ketsch befindet sich nach der Raumstrukturkarte<br />

des Entwurfes des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar im<br />

hochverdichteten Kernraum (N), zwischen <strong>den</strong> Mittelzentren<br />

Schwetzingen und Speyer, in unmittelbarer Nachbarschaft <strong>zu</strong>m<br />

Unterzentrum Hockenheim und direkt an der Großräumigen<br />

Entwicklungsachse/Regionalen Entwicklungsachse Schwetzingen-<br />

Hockenheim. Der Gemeinde mit rd. 12.800 Einwohnern kommt<br />

aber keinerlei zentralörtliche Bedeutung <strong>zu</strong>, was überdies auch für<br />

die Nachbargemein<strong>den</strong> Brühl, Oftersheim oder Plankstadt gilt,<br />

obwohl die Gemeinde im Vergleich <strong>zu</strong> anderen Gemeinde eine<br />

nicht unerhebliche Größe einnehmen. Dieser Umstand bringt<br />

durchaus Nachteile mit sich, […].<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Grundlagen und Rahmenbedingungen, die <strong>zu</strong>r Ausweisung<br />

zentraler Orte der unteren Stufen (Unterzentren und Kleinzentren)<br />

im Regionalplan sind im Landesentwicklungsplan 2002 Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg in <strong>den</strong> Plansätzen 2.5.10 (Z) und 2.5.11 (Z) als<br />

verbindliche Ziele festgelegt.<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht breiter Konsens, dass das<br />

Zentrale-Orte-System einer grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des Konzeptes der zentralen<br />

Orte auf der Ebene der Regionalplanung in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar ist jedoch insbesondere die diesbezügliche<br />

Modifizierung des Netzes der Mittelzentren seitens der hier<br />

<strong>zu</strong>ständigen drei Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen wer<strong>den</strong> die<br />

Ausführungen der Gemeinde Ketsch <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 78 von 2197<br />

1.2 Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

145 Magistrat der Stadt Hirschhorn - Die Stadt Hirschhorn (Neckar) hat - gemeinsam mit der Stadt<br />

Neckarsteinach die Sicherung ihrer Aufgaben in der überörtlichen<br />

Grundversorgung bereits bei der Fortschreibung des Regionalplans<br />

Südhessen angeregt, die bei<strong>den</strong> Städte als „Unterzentren in<br />

gegenseitiger Funktionsergän<strong>zu</strong>ng" aus<strong>zu</strong>weisen. Dieses Ansinnen<br />

wurde damals mit der Begründung abgelehnt, dass eine solche<br />

Kategorie auf Ebene von Unterzentren im LEP Hessen nicht<br />

vorgesehen wäre. Es wurde aber auch auf die anstehende<br />

Neuaufstellung des LEP hingewiesen, im Rahmen derer die<br />

zentralörtliche Einstufung und die Einstufungskriterien überprüft<br />

und neu bewertet wer<strong>den</strong> wür<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Gerade aufgrund der rechtlichen Konstellation des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein- Neckar, der für <strong>den</strong> überplanten Bereich des<br />

Kreises Bergstraße keine Rechtskraft erhalten wird, sondern nur<br />

Vorschlagscharakter hat, wird hier eine Möglichkeit gesehen, eine<br />

Angleichung der Planungsinstrumente vor<strong>zu</strong>nehmen, selbst wenn<br />

diese Instrumente in <strong>den</strong> einzelnen Ländern noch nicht<br />

implementiert sind.<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht breiter Konsens, dass das<br />

Zentrale-Orte-System einer grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des Konzeptes zentraler Orte<br />

auf der Ebene der Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar ist jedoch die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der <strong>zu</strong>ständigen Bundesländer. Da sich für<br />

die Metropolregion eine entsprechende Lösung auf Länderebene<br />

derzeit nicht abzeichnet, wird auch das Netz der unteren Stufe der<br />

zentralen Orte in der Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst<br />

nicht verändert. Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der<br />

Metropolregion kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende<br />

Kommunal- und Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist,<br />

die im Rahmen einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems<br />

ebenfalls berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.<br />

Beide Städte erfüllen bereits jetzt wichtige Aufgaben der<br />

überörtlichen Grundversorgung für sich und die umliegen<strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> und Ortsteile (teils auch im badischen Umland). Wohl<br />

liegen Hirschhorn und Neckarsteinach zwischen dem Oberzentrum<br />

Heidelberg und dem Mittelzentrum Eberbach, wodurch<br />

Überlagerungen der Versorgungszentralitäten bestehen, dies darf<br />

aber nicht über die Ein<strong>zu</strong>gskreise der bei<strong>den</strong> hessischen Städte<br />

hinwegtäuschen. Erster Anlaufpunkt für weite Teile der<br />

Bevölkerung aus dem badischen Steinachtal <strong>zu</strong>r Deckung ihrer<br />

Grundversorgung ist Neckarsteinach, aus dem Ulfen- und<br />

Finkenbachtal ist dies Hirschhorn (Neckar). Man beachte hier nur<br />

die außeror<strong>den</strong>tliche Lage des Ortsteils Brombach der Stadt<br />

Eberbach oder der Gemeinde Heddesbach, die von <strong>den</strong><br />

Versorgungsbereichen von Heidelberg oder Eberbach nicht erfasst<br />

wer<strong>den</strong>, dafür aber von Hirschhorn.<br />

Die vorgebrachten Hinweise wer<strong>den</strong> jedoch in <strong>den</strong> weiteren<br />

Diskussionsprozess bei der Modifikation der zentralörtlichen<br />

Einstufung und der Einstufungskriterien einfließen.<br />

Gerade das raumordnungspolitische Instrument des gemeinsamen<br />

Unterzentrums könnte wirkungsvoll da<strong>zu</strong> beitragen, die<br />

Grundversorgung in allen Bereichen langfristig <strong>zu</strong> sichern und<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Entwicklungsimpulse für <strong>den</strong> umgeben<strong>den</strong> ländlichen<br />

Raum aus<strong>zu</strong>lösen (vgl. G 1.1.4 <strong>zu</strong>r verdichteten Randzone). Ein<br />

Unterzentrum im hessischen Neckartal stellt einen zwingend<br />

notwendigen Lückenschluss im Netz der Zentralen Orte dar, der<br />

sich aufgrund der Lage an der S-Bahn-Strecke Heidelberg-


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 79 von 2197<br />

1.2 Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

145<br />

Eberbach-Mosbach auch anbietet.<br />

Bereits jetzt erfüllen die bei<strong>den</strong> Städte - jeweils allein betrachtet -<br />

die im Landesentwicklungsplan Hessen (Nr. 4.2.3) und im<br />

Regionalplan Südhessen 2010 (Begründung <strong>zu</strong> 3.2.3) festgelegten<br />

Kriterien weitgehend. Alle wichtigen Einrichtungen <strong>zu</strong>r Deckung der<br />

überörtlichen Grundversorgung sind vorhan<strong>den</strong>. Um aber auch auf<br />

regionaler Ebene die schon bestehen<strong>den</strong> Verflechtungen dieser<br />

bei<strong>den</strong> Kommunen, die in verschie<strong>den</strong>en Bereichen der Verwaltung<br />

(z.B. Standesamt, Umweltberatung etc.) vorhan<strong>den</strong> sind, besser<br />

ab<strong>zu</strong>bil<strong>den</strong>, wird angeregt, die Städte Hirschhorn (Neckar) und<br />

Neckarsteinach in der Raumstrukturkarte sowie in Z 1.2.4.1 als<br />

gemeinsames Unterzentrum (Doppelzentrum) <strong>zu</strong> führen.<br />

146 Regionalverband Heilbronn-Franken - In Be<strong>zu</strong>g auf die Zentralen Orte und die Entwicklungsachsen<br />

(Kapitel 1.2 und 1.3) sehen wir keine Veränderungen, wenngleich in<br />

Plansatz 1.2.1.1 festgestellt wird, dass das System der Zentralen<br />

Orte nicht mehr uneingeschränkt <strong>den</strong> aktuellen<br />

Entwicklungsprozessen entspricht. Es wird daher als eine wichtige<br />

Zukunftsaufgabe der Landes- und Regionalplanung angesehen, das<br />

Konzept entsprechend <strong>zu</strong> modifizieren.<br />

Kenntnisnahme<br />

entspr.<br />

196<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht aber auch in <strong>den</strong> drei<br />

Bundesländern Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz<br />

mittlerweile breiter Konsens, dass das Zentrale-Orte-System<br />

gleichwohl einer grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des Konzeptes der zentralen<br />

Orte auf der Ebene der Regionalplanung in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar ist jedoch insbesondere die diesbezügliche<br />

Modifizierung des Netzes der Mittelzentren seitens der hier<br />

<strong>zu</strong>ständigen drei genannten Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert wer<strong>den</strong>.<br />

Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion kommt<br />

erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 80 von 2197<br />

1.2 Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

147 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

entspr.<br />

122<br />

197<br />

- Bei teilweise unterschiedlicher Terminologie hinsichtlich der Raumund<br />

Achsenkategorien und Unterschie<strong>den</strong> bei der Kennzeichnung<br />

von Plansätzen als Ziele und Grundsätze sind die planerischen<br />

Aussagen widerspruchsfrei. Die Einstufung der zentralen Orte im<br />

Einheitlichen Regionalplan entspricht der des RPS/RegFNP 2010.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

148 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

- S. 25, Zentrale Orte:<br />

Es fehlt Hinweis <strong>zu</strong>r Bedeutung der Verkehrsfunktion<br />

Kenntnisnahme<br />

Das funktionale Schienennetz in der Raumstrukturkarte mit seinen<br />

Ausbaumaßnahmen basiert in seiner Ausweisung auch auf dem<br />

Netz der zentralen Orte, die überwiegend nur an<br />

Entwicklungsachsen (Schienenachsen) ausgewiesen sind.<br />

149 DGB Schwetzingen - Es wird die Verwunderung <strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht, dass die<br />

Gemeinde Ketsch im Zusammenhang mit der Ausweisung der<br />

zentralen Orte nicht genügend berücksichtigt wurde. Gemein<strong>den</strong><br />

mit weitaus geringerer Einwohnerzahl wur<strong>den</strong> im Vergleich <strong>zu</strong><br />

"Zentren" <strong>zu</strong>sammen gefasst, Ketsch nicht. Auch hier hätte man ein<br />

Zentrum mit Brühl bil<strong>den</strong> können.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht in <strong>den</strong> drei Bundesländern<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz mittlerweile<br />

breiter Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Aktualisierung des Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der<br />

Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch<br />

insbesondere die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der hier <strong>zu</strong>ständigen drei genannten<br />

Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des Einwenders<br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 81 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.1<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Ausstattungs- und Versorgungsgrundsätze<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

150 Stadtverwaltung Frankenthal 1.2.1.1<br />

Konzentration von<br />

überörtlichen Einrichtungen (G)<br />

Die Stadt Frankenthal ist der Meinung, dass die in der Begründung<br />

<strong>zu</strong> Plansatz 1.2.1.1 auf S.29 angedeutete Notwendigkeit einer<br />

Modifizierung des Zentrale-Orte Systems unklar sei und vermutet<br />

ein Zusammenhang mit der aktuellen Kommunalstrukturreform in<br />

Rheinland-Pfalz.<br />

nicht folgen<br />

Unabhängig von der aktuellen Gebiets-/Verwaltungsreform in<br />

Rheinland-Pfalz sind sich die für die Landes- und Regionalplanung in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar <strong>zu</strong>ständigen Behör<strong>den</strong> darüber<br />

einig, dass auch im Kontext mit <strong>den</strong> Auswirkungen des<br />

demographischen Wandels das "Zentrale-Orte-System" sowohl auf<br />

der Landes- als auch auf der regionalen Ebene einer grundlegen<strong>den</strong><br />

Modifizierung bedarf. Folglich bedarf die Begründung keiner<br />

weiteren Klarstellung.<br />

Der Anregung der Stadt Frankenthal wird nicht gefolgt.<br />

151 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.2.1.2<br />

Abstimmung mit<br />

Verflechtungsbereichen (Z)<br />

Plansatz (PS) 1.2.1.2 stellt aus hiesiger Sicht kein Ziel, sondern<br />

einen Grundsatz der Raumordnung dar; neben der Kennzeichnung<br />

„G“ (auch in der Begründung S. 29) wird eine entsprechende<br />

Plansatzformulierung („sollen“) empfohlen.<br />

folgen<br />

Dem Hinweis wird gefolgt.<br />

D.h. der Plansatz wird mit "G" gekennzeichnet, ebenso die<br />

da<strong>zu</strong>gehörige Begründung.<br />

Darüber hinaus wird in bei<strong>den</strong> Sätzen die Formulierung "…sind <strong>zu</strong><br />

…" durch "…sollen…wer<strong>den</strong>." ersetzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 82 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.1<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Ausstattungs- und Versorgungsgrundsätze<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

152 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

1.2.1.2<br />

Abstimmung mit<br />

Verflechtungsbereichen (Z)<br />

Das Ziel 1.2.1.2 verpflichtet die Einrichtungen der überörtlichen<br />

Versorgung auf die jeweiligen Verflechtungsbereiche der Zentralen<br />

Orte. Dies greift insb. auch beim großflächigen Einzelhandel (s. Z<br />

1.7.2.3).<br />

Auf die Problematik der Abgren<strong>zu</strong>ng von Verflechtungsbereichen<br />

ist vielfach hingewiesen wor<strong>den</strong>. Im LEP IV sind diese<br />

(Mittelbereiche) nachrichtlich aus früheren LEPs dargestellt und<br />

haben dort nur noch für <strong>den</strong> zentralörtlichen Ansatz im LFAG<br />

Bedeutung.<br />

Vor dem Hintergrund der methodischen Probleme (z.B.<br />

Überlappung von Verflechtungsbeziehungen; inhaltliche Grundlagen<br />

der Verflechtungen), die immer noch ungelöst sind, ist deshalb<br />

bereits im LEP III auf eine Neuabgren<strong>zu</strong>ng von Ober- und<br />

Mittelbereichen verzichtet wor<strong>den</strong>:<br />

Der Zielcharakter dieser Aussage im vorgelegten Entwurf, der für<br />

alle Einrichtungen der überörtlichen Versorgung gilt, wird deshalb in<br />

Zweifel gezogen. Der Plansatz ist als Grundsatz aus<strong>zu</strong>weisen,<br />

<strong>zu</strong>mal auch die Nahbereiche als Grundsatz in Ziff. 1.2.4.2 festgelegt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die an der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar beteiligten Raumordnungsbehör<strong>den</strong> der 3 Bundesländer<br />

sind sich grundsätzlich darüber einig, dass das Zentrale-Orte-<br />

Konzept und somit auch die Kriterien für die Einstufung von<br />

zentralen Orten und die Abgren<strong>zu</strong>ng von deren<br />

Verflechtungsbereichen auf der Ebene der Landes- und<br />

Regionalplanung einer Modifizierung bedarf. Folglich wird die<br />

Einschät<strong>zu</strong>ng des für die Landesplanung in Rheinland-Pfalz<br />

<strong>zu</strong>ständigen Ministeriums, dass eine verbindliche Vorgabe <strong>zu</strong>r<br />

erforderlichen Abstimmung von überörtlichen<br />

Versorgungseinrichtungen auf <strong>den</strong> jeweiligen Verflechtungsbereich<br />

derzeit fragwürdig erscheint, grundsätzlich geteilt. Plansatz 1.2.1.2<br />

wird <strong>zu</strong> einem regionalplanerischen Grundsatz herabgestuft, da<br />

dieser eine mangelnde Bestimmtheit und somit nicht die<br />

materielle Zielqualität aufweist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 83 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.1<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Ausstattungs- und Versorgungsgrundsätze<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

153 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

1.2.1.2<br />

Abstimmung mit<br />

Verflechtungsbereichen (Z)<br />

In Plansatz 1.2.1.2 des ERP wer<strong>den</strong> die Einrichtungen der<br />

überörtlichen Versorgung in Be<strong>zu</strong>g auf ihren jeweiligen<br />

Verflechtungsbereich gesetzt. Nach der Raumstrukturkarte ist <strong>den</strong><br />

bei<strong>den</strong> Unterzentren jedoch gar kein „Verflechtungsbereich"<br />

<strong>zu</strong>gewiesen, so dass auch der ERP <strong>zu</strong>mindest in Be<strong>zu</strong>g auf die<br />

„Einrichtungen der überörtlichen Versorgung" eine<br />

Funktionsübernahme von La<strong>den</strong>burg und Leimen für andere<br />

Gemein<strong>den</strong> nicht vorsieht. Insofern fokussiert sich die<br />

unterzentrale Funktion nach dem ERP auf ihre hervorgehobene<br />

Bedeutung bei der Siedlungsentwicklung (vgl. unsere<br />

Stellungnahme <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Plansätzen 1.2.4 und 1.4), was aus Sicht des<br />

NV aufgrund der oben genannten Gründe kritisch gesehen wird.<br />

Wir haben keine Einwände gegen die Festlegung der bei<strong>den</strong><br />

Unterzentren an sich, viele siedlungsstrukturelle Festlegungen sind<br />

auf Basis dieser Jahrzehnte alten Funktions<strong>zu</strong>weisung jedoch nicht<br />

mehr <strong>zu</strong> rechtfertigen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht in <strong>den</strong> drei Bundesländern<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz mittlerweile<br />

breiter Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Aktualisierung des Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der<br />

Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch<br />

insbesondere die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der hier <strong>zu</strong>ständigen drei genannten<br />

Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Ungeachtet aller mit der Einstufung der zentralen Orte bzw. nicht<br />

zentralen Orte verbun<strong>den</strong>en planerischen Vorgaben (u.a.<br />

resultierend aus dem Landesentwicklungsplan 2002 Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg oder aus dem Einzelhandelserlass Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, die so <strong>zu</strong> beachten bzw. <strong>zu</strong> übernehmen sind)<br />

können auch vor dem skizzierten Hintergrund seitens des VRRN<br />

derzeit keine Änderungen an <strong>den</strong> siedlungsstrukturellen<br />

Festlegungen vorgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Insofern wer<strong>den</strong> die Ausführungen/Hinweise des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim hier nur <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 84 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.2<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Oberzentren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

154 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

159<br />

166<br />

1.2.2.2<br />

Funktionen der Oberzentren (Z)<br />

PS 1.2.2.2 und PS 1.2.3.2 sollten aus hiesiger Sicht - entsprechend<br />

der Begründung (S. 29) – als „N“ gekennzeichnet wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die Ober- und Mittelzentren stellen nachrichtliche Übernahmen aus<br />

<strong>den</strong> jeweiligen Landesentwicklungsplänen bzw. -programmen dar.<br />

Auch die ihnen im Regionalplanentwurf <strong>zu</strong>geschriebenen<br />

Funktionen sind aus <strong>den</strong> vorgenannten Landesplänen abgeleitet.<br />

Insofern wird dem Hinweis des MVI Ba<strong>den</strong>-Württemberg gefolgt.<br />

D.h. die Plansätze 1.2.2.2 und 1.2.3.2 sowie deren Begründung<br />

wer<strong>den</strong> mit "N" gekennzeichnet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 85 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.3<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Mittelzentren / Mittelbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

155 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

- Die Ausweisung und Funktion von Mittelzentren sind in Plansatz<br />

1.2.3 geregelt. Demnach sind alle Mittelzentren auf Basis<br />

landesplanerischer Festlegungen nachrichtlich ausgewiesen.<br />

Betrachtet man die Anzahl und Lage der Mittelzentren, so fällt auf,<br />

dass in Hessen - aufgrund landesplanerischer Vorgaben - im<br />

Bereich der Rheinebene in unmittelbarer Nähe <strong>zu</strong>r Landesgrenze<br />

von Ba<strong>den</strong>- Württemberg eine besondere Dichte an Mittelzentren<br />

festgelegt wor<strong>den</strong> ist: Die Städte Lampertheim und Viernheim sind<br />

im Sü<strong>den</strong> von der Landesgrenze <strong>zu</strong> Ba<strong>den</strong>-Württemberg begrenzt<br />

und verfügen auf hessischer Seite über keinen geeigneten<br />

Verflechtungsbereich, da sich im Nor<strong>den</strong> bzw. Nordosten direkt die<br />

weiteren Mittelzentren Bürstadt, Lorsch, Heppenheim und<br />

Bensheim anschließen. Mit der zentralörtlichen Funktion sind viele<br />

nachfolgende Aussagen des Regionalplans verbun<strong>den</strong>, die <strong>zu</strong> einer<br />

Besserstellung dieser Orte führen. Da es in der hessischen<br />

Rheinebene in Nähe der Landesgrenze gar keine Orte ohne<br />

mittelzentrale Funktion gibt, kommt es im Ergebnis <strong>zu</strong> einer<br />

Besserstellung des gesamten hessischen Teils der Metropolregion<br />

gegenüber dem ba<strong>den</strong>-württembergischen Teil. Dies ist aufgrund<br />

der räumlichen Lage insbesondere für das Verbandsgebiet des<br />

Nachbarschaftsverbandes relevant, ein Verflechtungsbereich in<br />

Richtung Ba<strong>den</strong>-Württemberg ist nicht <strong>zu</strong>letzt aufgrund des sich in<br />

direkter Nachbarschaft befindlichen Oberzentrums Mannheim nicht<br />

möglich.<br />

nicht folgen<br />

Wir bitten <strong>den</strong> Verband Region Rhein-Neckar, diese<br />

Ungleichbehandlung im Regionalplan <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen und darauf<br />

hin<strong>zu</strong>wirken, dass unterschiedliche landesplanerische Festlegungen<br />

im ERP <strong>zu</strong>sammengeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht in <strong>den</strong> drei Bundesländern<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz mittlerweile<br />

breiter Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Aktualisierung des Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der<br />

Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch<br />

insbesondere die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der hier <strong>zu</strong>ständigen drei genannten<br />

Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Ungeachtet aller mit der Einstufung der zentralen Orte bzw. nicht<br />

zentralen Orte verbun<strong>den</strong>en planerischen Vorgaben (u.a.<br />

resultierend aus <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Landesentwicklungsplänen<br />

bzw. -programmen der drei Bundesländer Ba<strong>den</strong>-Württemberg,<br />

Hessen und Rheinland-Pfalz, die seitens der Regionalplanung<br />

entsprechend <strong>zu</strong> berücksichtigen und <strong>zu</strong> beachten sind) können<br />

auch die aus dem skizzierten Hintergrund resultieren<strong>den</strong><br />

unterschiedlichen landesplanerischen Festlegungen im<br />

Regionalplan nicht <strong>zu</strong>rückgenommen oder <strong>zu</strong>sammengeführt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Deshalb kann der dahingehen<strong>den</strong> Bitte des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim nicht gefolgt<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 86 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.3<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Mittelzentren / Mittelbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

156 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

entspr.<br />

551<br />

585<br />

- Regionalplanerische Modifikation und Orientierungswert 2020:<br />

In einem weiteren Schritt wer<strong>den</strong> die Ergebnisse der<br />

Bevölkerungsprognosen regionalplanerisch überprüft und nach <strong>den</strong><br />

entsprechen<strong>den</strong> regionalplanerischen Zielset<strong>zu</strong>ngen modifiziert. Es<br />

kommt also <strong>zu</strong> einer planerischen Bewertung und entsprechen<strong>den</strong><br />

Korrektur durch <strong>den</strong> Regionalverband. Insgesamt kommt es<br />

ten<strong>den</strong>ziell <strong>zu</strong> einer Erhöhung der Bedarfszahlen, so wer<strong>den</strong> für das<br />

Gebiet des Nachbarschaftsverbandes bis 2020 672.430 Einwohner<br />

angesetzt (Bevölkerungsvorausrechnung Uni Mannheim: 664.750),<br />

also gegenüber der Prognose wird ein erhöhter Zuwachs von gut<br />

7.500 Einwohnern <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Methodik der Bevölkerungs- und Haushaltsvorausrechnung der<br />

Universität Mannheim verzichtet(e) bewusst darauf,<br />

regionalplanerische Zielset<strong>zu</strong>ngen einfließen <strong>zu</strong> lassen, um eine<br />

einheitliche Datenbasis für alle Kommunen <strong>zu</strong> gewährleisten.<br />

Gleichwohl war/ist es unumgänglich, diese Zielset<strong>zu</strong>ngen gerade<br />

bei der Verwendung im Einheitlichen Regionalplan <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen. Deshalb wurde der Orientierungswert der<br />

Bevölkerungsvorausrechnung unter regionalplanerischen<br />

Zielset<strong>zu</strong>ngen überprüft und gegebenenfalls (wo notwendig)<br />

modifiziert.<br />

Nach der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.3 wer<strong>den</strong> als zentrale<br />

Kriterien der regionalplanerischen Modifikation Raumkategorie,<br />

zentralörtliche Funktion, Lage an einer regionalen<br />

Entwicklungsachse sowie Ausweisung als Siedlungsbereich<br />

Wohnen genannt. Wie oben dargelegt, sind jedoch im<br />

Regionalplanentwurf die Kriterien „Lage an einer Achse" sowie<br />

„Siedlungsbereich Wohnen" ausschließlich am Zentrale-Orte-<br />

System orientiert, so dass sich die regionalplanerische Steuerung<br />

weiterhin faktisch ausschließlich an der zentralörtlichen<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung orientiert. Wie unter 1.2 dargelegt, ist diese<br />

Systematik jedoch als kritisch <strong>zu</strong> bewerten. Gerade im Gebiet des<br />

Nachbarschaftsverbandes haben vergleichsweise wenige<br />

Gemein<strong>den</strong> eine zentralörtliche Funktion, was da<strong>zu</strong> führt, dass <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> im Umkreis des Nachbarschaftsverbandes<br />

regionalplanerisch eine sehr viel höhere <strong>zu</strong>künftige<br />

Bevölkerungsentwicklung <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong> wird. Insbesondere <strong>den</strong><br />

hessischen Orten wird <strong>zu</strong> einem großen Teil ein deutlich höherer<br />

Wohnflächenbedarf <strong>zu</strong>gewiesen als <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> im ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum. Dies resultiert letztlich aus dem<br />

hessischen Zentrale-Orte-System, welches, wie bereits <strong>zu</strong> Plansatz<br />

1.2.3 erwähnt, sehr viel mehr Orten eine solche Funktion <strong>zu</strong>weist<br />

als dies in Ba<strong>den</strong>-Württemberg der Fall ist. In diesem<br />

Zusammenhang ist es nicht gerechtfertigt, dass in der Rheinebene<br />

alle Orte auf hessischer Seite in direkter Nähe <strong>zu</strong>r Landesgrenze als<br />

Mittelzentrum ausgewiesen sind, was <strong>zu</strong> einer entsprechend noch<br />

höheren Bedarfsprognose führt. Von Bedeutung ist weiter, dass<br />

der ERP für Südhessen nicht direkt an<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong> ist, sondern hier<br />

der Regionalplan Südhessen gilt, der diesen Gemein<strong>den</strong> ten<strong>den</strong>ziell<br />

noch sehr viel mehr Wohnbauflächenbedarfe <strong>zu</strong>gesteht als dies der<br />

Entwurf des ERP vorsieht. Insofern stellt sich die grundsätzliche<br />

Frage, ob der ERP an der Landesgrenze zwischen Ba<strong>den</strong>-<br />

Zentrale Kriterien der genannten Modifikation waren/sind<br />

Raumkategorie, zentralörtliche Funktion, Lage an einer regionalen<br />

Entwicklungsachse sowie Ausweisung als Siedlungsbereich<br />

Wohnen. Sonderentwicklungen, die die<br />

Bevölkerungsvorausrechnung grob verfälsch(t)en, wur<strong>den</strong> im<br />

Einzelfall ebenfalls berücksichtigt. Darüber hinaus wur<strong>den</strong> deutliche<br />

Abweichungen von <strong>den</strong> Prognosen der Statistischen Landesämter<br />

unter <strong>den</strong> o.g. Kriterien überprüft und ebenso ggf. angeglichen.<br />

Neben der Berücksichtigung einmaliger Effekte (z.B. Schließung<br />

eines (Übergangs-)Wohnheims om Referenzzeitraum) wur<strong>den</strong> so in<br />

Einzelfällen auch Kommunen ohne zentralörtliche Funktion und<br />

ohne Lage an einer regionalen Entwicklungsachse angehoben,<br />

wenn das Ergebnis der Bevölkerungsvorausrechnung deutlich<br />

negativ war, die Kommune jedoch strukturräumlich günstig im<br />

hochverdichteten Kernraum liegt und gute ÖPNV-Anbindungen <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> Oberzentren aufweist. Die Modifizierung ist dann mit<br />

"strukturräumliche Lage" begründet.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es <strong>zu</strong> erklären, dass nicht alle<br />

Kommunen der thematisierten Modifikation unterworfen wur<strong>den</strong>.<br />

Was die Zentrale-Orte Situation anlangt ist in diesem<br />

Zusammenhang an<strong>zu</strong>merken, dass im Kontext des<br />

demographischen Wandels mit der im Trend abnehmen<strong>den</strong><br />

Bevölkerungszahl besteht in <strong>den</strong> drei Bundesländern Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz mittlerweile breiter<br />

Konsens besteht, dass das Zentrale-Orte-System einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Aktualisierung des Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 87 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.3<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Mittelzentren / Mittelbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

156 Württemberg und Hessen seiner Rolle als länderübergreifendes<br />

Steuerinstrumentarium überhaupt gerecht wird.<br />

Regionalplanung in der Metrpolregion Rhein-Neckar ist jedoch<br />

insbesondere die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der hier <strong>zu</strong>ständigen drei genannten<br />

Bundesländer.<br />

(Abbildungen der Orte mit zentralörtlicher Funktion im Umfeld des<br />

Nachbarschaftsverbandes und der regionalplanerischen<br />

Modifikation der Bevölkerungsprognose in Prozent sind angefügt.)<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Die zentralen Orte im hessischen Teil der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar sind so im 2011 genehmigten und damit verbindlichen<br />

Regionalplan Südhessen ausgewiesen und damit entsprechend in<br />

<strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar <strong>zu</strong> übernehmen. Aus<br />

systematischen Grün<strong>den</strong> wurde aber auf die Darstellung der<br />

Kleinzentren im hessischen Teilraum in der Raumstrukturkarte<br />

verzichtet, da der Reegionalplan Südhessen/Regionaler<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan alle Kommunen als Kleinzentren ausweist, die<br />

nicht bereits in eine höhere zentralitätsstufe eingeordnet sind.<br />

Zudem ist in diesem Zusammenhang auch aus<strong>zu</strong>führen, dass in<br />

Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen hat, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Dann wer<strong>den</strong> auch die Werte für die Mitgliedskommunen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim korrigiert.<br />

Gleichwohl ist die regionalplanerische Steuerung der<br />

Siedlungsentwicklung/die regionalplanerische Siedlungskonzeption<br />

nicht ausschließlich an der zentralörtlichen Funktions<strong>zu</strong>weisung<br />

fest<strong>zu</strong>machen, auch wenn sich im Regionalplanentwurf die<br />

Kriterien „Lage an einer Achse" sowie „Siedlungsbereich Wohnen"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 88 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.3<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Mittelzentren / Mittelbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

156 überwiegend am Zentrale-Orte-System orientiert. So ist <strong>zu</strong>m<br />

Beispiel keine der Mitgliedskommunen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim als Kommune<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen" festgelegt und damit<br />

für diese auch keine zielscharfe Zuordnung gegeben. Die<br />

Siedlungsentwicklung richtet sich bei diesen nur nach <strong>den</strong><br />

sonstigen Zielen und Grundsätzen des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar.<br />

Zusammenfassend ist damit fest<strong>zu</strong>halten, dass der Einheitliche<br />

Regionalplan Rhein-Neckar an der Landesgrenze zwischen Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg und Hessen seiner Rolle als länderübergreifendes<br />

Steuerinstrumentarium durchaus gerecht wird.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

157 Gemeinde Wald-Michelbach - Wald-Michelbach ist als Strukturraum der verdichteten Randzone<br />

<strong>zu</strong>geordnet und als Unterzentrum ausgewiesen. Es wird die<br />

Auffassung vertreten, dass Wald-Michelbach als zentraler Ort des<br />

„Überwaldes" schon jetzt <strong>zu</strong>mindest Teilfunktionen eines<br />

Mittelzentrums wahrnimmt und aufweist.<br />

Gemeinsam mit <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> als Kleinzentren ausgewiesenen<br />

Überwald-Gemein<strong>den</strong> (Abtsteinach und Grasellenbach) soll daher<br />

im Rahmen der <strong>zu</strong>künftigen noch engeren Zusammenarbeit, die<br />

derzeit in der „Zukunftsoffensive Überwald" begründet ist, geprüft<br />

wer<strong>den</strong>, ob die Region Überwald die Funktionen eines<br />

Mittelzentrums erfüllt. Sollten sich bei der Prüfung positive Signale<br />

ergeben, wer<strong>den</strong> wir bei der Landesplanung die entsprechen<strong>den</strong><br />

Anträge stellen.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Forderung nach einer Aufwertung als Mittelzentrum (oder<br />

Erhalt einer mittelzentralen Funktion) ist nicht Gegenstand der<br />

Regionalplanung.<br />

Die Ausweisung von Mittelzentren erfolgt auf der Ebene des<br />

Landesentwicklungsplans.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 89 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.3<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Mittelzentren / Mittelbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

158 Stadtverwaltung Neustadt - Stadt Neustadt a.d.W.: (Zu Kapitel 1.2.3 Mittelzentren /<br />

Mittelbereiche)<br />

Die in der Begründung formulierte Erkenntnis der Notwendigkeit<br />

einer regelmäßigen Anpassung des Zentrale - Orte - Systems,<br />

insbesondere der Mittelbereiche wird hier ausdrücklich begrüßt.<br />

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße erwirkt mit ihrer historischen<br />

Altstadt aber auch mit ihrem Weinstraßenzentrum eine durchaus<br />

größere Reichweite als der dargestellte Mittelbereich /<br />

Verflechtungsbereich, was im Einzelhandelskonzept der Stadt<br />

Neustadt an der Weinstraße im Abschnitt Einkaufsorientierung<br />

belegt wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

159 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

154<br />

166<br />

1.2.3.1<br />

Mittelzentren/Mittelbereiche<br />

(N)<br />

PS 1.2.2.2 und PS 1.2.3.2 sollten aus hiesiger Sicht - entsprechend<br />

der Begründung (S. 29) – als „N“ gekennzeichnet wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die Ober- und Mittelzentren stellen nachrichtliche Übernahmen aus<br />

<strong>den</strong> jeweiligen Landesentwicklungsplänen bzw. -programmen dar.<br />

Auch die ihnen im Regionalplanentwurf <strong>zu</strong>geschriebenen<br />

Funktionen sind aus <strong>den</strong> vorgenannten Landesplänen abgeleitet.<br />

Insofern wird dem Hinweis des MVI Ba<strong>den</strong>-Württemberg gefolgt.<br />

D.h. die Plansätze 1.2.2.2 und 1.2.3.2 sowie deren Begründung<br />

wer<strong>den</strong> mit "N" gekennzeichnet.<br />

160 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.2.3.1<br />

Mittelzentren/Mittelbereiche<br />

(N)<br />

Zu PS 1.2.3.1 wird angeregt, im ersten Satz die Worte „und deren<br />

Mittelbereiche“ <strong>zu</strong> streichen und <strong>den</strong> letzten Satz wie folgt <strong>zu</strong><br />

fassen: „Die Mittelzentren und mittelzentralen Verbünde sowie die<br />

Mittelbereiche als zentralörtliche Verflechtungsbereiche der<br />

Mittelzentren sind…“.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

D.h. im ersten Satz des Plansatzes N 1.2.3.1<br />

(Mittelzentren/Mittelbereiche) wer<strong>den</strong> die Worte "und deren<br />

Mittelbereiche" gestrichen.<br />

Außerdem wird der letzte Satz dieses Plansatzes wie folgt gefasst:<br />

"Die Mittelzentren und mittelzentralen Verbünde sowie die<br />

Mittelbereiche als zentralörtliche Verflechtungsbereiche der<br />

Mittelzentren sind im jeweiligen Landesentwicklungsplan bzw. -<br />

programm festgelegt und in der Raumstrukturkarte dargestellt."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 90 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.3<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Mittelzentren / Mittelbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

161 Stadtverwaltung Eberbach 1.2.3.1<br />

Mittelzentren/Mittelbereiche<br />

(N)<br />

Eberbach ist im Plansatz 1.2.3.1 (S. 26) als „Mittelzentrum und<br />

deren Mittelbereiche" (bzw. mittelzentrale Verbünde<br />

kooperierender Zentren) ausgewiesen.<br />

Die regionale „Raumstrukturkarte" weist das Mittelzentrum<br />

Eberbach gemäß Plansatz 1.3.1 (S. 31) mit seiner Lage an der<br />

großräumigen Entwicklungsachse Heidelberg- Eberbach-Mosbach-<br />

Haßmersheim aus. Von Eberbach aus verläuft eine regionale<br />

Entwicklungsachse Eberbach-Waldbrunn- Limbach-Mudau gemäß<br />

Plansatz 1.3.2 (S. 32).<br />

Diese Feststellung im Regionalplan wird begrüßt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

162 Gemeinde Birkenau 1.2.3.1<br />

Mittelzentren/Mittelbereiche<br />

(N)<br />

Der Gemeinde Birkenau im Kontext mit <strong>den</strong> übrigen<br />

Weschnitztalgemein<strong>den</strong> Mörlenbach, Rimbach und Fürth soll eine<br />

mittelzentrale Funktion <strong>zu</strong>gewiesen wer<strong>den</strong>. Die derzeitigen<br />

Zielvorgaben, vor allem auch in Be<strong>zu</strong>g auf die Siedlungsgebiete, die<br />

Gewerbegebiete und <strong>den</strong> großflächigen Einzelhandel, reflektieren<br />

nicht ausreichend die bestehende regionalplanerische Bedeutung<br />

im Zusammenspiel und entsprechend <strong>den</strong> auf<br />

Regionalplanungsebene artikulierten Leitvorstellungen im<br />

Bindeglied zwischen <strong>den</strong> <strong>zu</strong>kunftsorientierten bedeuten<strong>den</strong><br />

Metropolregionen Frankfurt/ Rhein-Main und Rhein-Neckar.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Forderung nach einer Aufwertung als Mittelzentrum (oder<br />

Erhalt einer mittelzentralen Funktion) ist nicht Gegenstand der<br />

Regionalplanung.<br />

Die Ausweisung von Mittelzentren erfolgt auf der Ebene des<br />

Landesentwicklungsplans.<br />

163 Gemeinde Mörlenbach 1.2.3.1<br />

Mittelzentren/Mittelbereiche<br />

(N)<br />

Die Gemeinde fordert eine Ausweisung als „Mittelzentrum in<br />

gegenseitiger Funktionsergän<strong>zu</strong>ng" für die Gemein<strong>den</strong> Birkenau,<br />

Mörlenbach, Rimbach und Fürth sowie die Stadt Lin<strong>den</strong>fels, sofern<br />

die anderen betroffenen Kommunen dem <strong>zu</strong>stimmen.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Forderung nach einer Ausweisung als Mittelzentrum (in diesem<br />

Falle in gegenseitiger Funktionsergän<strong>zu</strong>ng) ist nicht Gegenstand<br />

der Regionalplanung.<br />

Die Ausweisung von Mittelzentren erfolgt auf der Ebene des<br />

Landesentwicklungsplans.<br />

164 Magistrat der Stadt Viernheim 1.2.3.1<br />

Mittelzentren/Mittelbereiche<br />

(N)<br />

Die Stadt Viernheim wird als Mittelzentrum eingestuft. Dieses<br />

entspricht der funktionalen Bedeutung der Stadt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 91 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.3<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Mittelzentren / Mittelbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

165 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.2.3.1<br />

Mittelzentren/Mittelbereiche<br />

(N)<br />

Die Verbands- und Ortsgemeinde Bellheim fordern die<br />

Höherstufung des Grundzentrums Bellheim als Mittelzentrum und<br />

begrün<strong>den</strong> ausführlich diese Forderung.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht breiter Konsens, dass das<br />

Zentrale-Orte-System einer grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des Konzeptes zentraler Orte<br />

auf der Ebene der Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar ist jedoch die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der <strong>zu</strong>ständigen Bundesländer. Somit liegt<br />

auch die Zuständigkeit für die Höherstufung von Bellheim als<br />

Mittelzentrum formalrechtlich bei der Landesplanung Rheinland-<br />

Pfalz und nicht bei der Regionalplanung. Da sich für die<br />

Metropolregion eine entsprechende Lösung auf Länderebene<br />

derzeit nicht abzeichnet, wird auch das Netz der unteren Stufe der<br />

zentralen Orte in der Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst<br />

nicht verändert. Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der<br />

Metropolregion kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende<br />

Kommunal- und Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist,<br />

die im Rahmen einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems<br />

ebenfalls berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.<br />

166 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

154<br />

159<br />

1.2.3.2<br />

Kooperierende Zentren (G)<br />

PS 1.2.2.2 und PS 1.2.3.2 sollten aus hiesiger Sicht - entsprechend<br />

der Begründung (S. 29) – als „N“ gekennzeichnet wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die Ober- und Mittelzentren stellen nachrichtliche Übernahmen aus<br />

<strong>den</strong> jeweiligen Landesentwicklungsplänen bzw. -programmen dar.<br />

Auch die ihnen im Regionalplanentwurf <strong>zu</strong>geschriebenen<br />

Funktionen sind aus <strong>den</strong> vorgenannten Landesplänen abgeleitet.<br />

Insofern wird dem Hinweis des MVI Ba<strong>den</strong>-Württemberg gefolgt.<br />

D.h. die Plansätze 1.2.2.2 und 1.2.3.2 sowie deren Begründung<br />

wer<strong>den</strong> mit "N" gekennzeichnet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 92 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.3<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Mittelzentren / Mittelbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

167 Stadtverwaltung Frankenthal 1.2.3.2<br />

Kooperierende Zentren (G)<br />

Die Stadt Frankenthal fordert in dem Plansatz 1.2.3.2 (S. 27 des<br />

Textteils) dahingehend eine Klarstellung, dass auch die Stadt<br />

Frankenthal im Ist-Zustand teilweise oberzentrale Funktion<br />

wahrnimmt, insbesondere als Standort des Landgerichts und der<br />

Staatsanwaltschaft Frankenthal Pfalz, deren Zuständigkeitsbereiche<br />

das Oberzentrum Ludwigshafen am Rhein umfassen. Es ist<br />

klar<strong>zu</strong>stellen, dass diese Aufgaben dem Mittelzentrum Frankenthal<br />

im Sinne eines unbedingten Bestandsschutzes erhalten bleiben<br />

sollen.<br />

nicht folgen<br />

Der Plansatz 1.2.3.2 (2.Absatz) mit der Auflistung der Mittelzentren<br />

im rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion entspricht Plansatz<br />

Z 39 (3. Absatz) des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Die Kompetenz für die Ausweisung von Ober-,<br />

Mittel- bzw. Mittelzentren mit oberzentraler Funktion liegt<br />

ausschließlich bei der Landesplanung.<br />

Der Anregung der Stadt Frankenthal wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

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1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

168 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

- Im Gebiet des NV sind nach Plansatz 1.2.4.1 La<strong>den</strong>burg und<br />

Leimen als Unterzentren ausgewiesen. Der in der<br />

Raumstrukturkarte festgelegte Nahbereich (Verflechtungsbereich)<br />

umfasst nur die Gemarkung dieser bei<strong>den</strong> Orte an sich, insofern ist<br />

nach dem Regionalplanentwurf eine Versorgung anderer<br />

Verbandsmitglieder im Sinne der in Plansatz 1.2.4.2 niedergelegten<br />

Versorgungsaufgaben durch die Unterzentren nicht vorgesehen.<br />

Der ERP stimmt in dieser Hinsicht mit der Darstellung des FNP des<br />

NV überein.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.2.4.2 heißt es in Be<strong>zu</strong>g auf die<br />

Unterzentren jedoch: „Vor allem in dem hochverdichteten<br />

Kernraum und der verdichteten Randzone soll durch eine<br />

entsprechende Schwerpunktbildung die Siedlungsstruktur<br />

gegliedert und damit Freiräume gesichert wer<strong>den</strong>." Davon sind im<br />

ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum Hockenheim, La<strong>den</strong>burg,<br />

Leimen und Neckargemünd betroffen.<br />

Aus Sicht des Nachbarschaftsverbandes ist die damit verbun<strong>den</strong>e<br />

Besserstellung dieser Städte gegenüber <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> ohne<br />

zentralörtliche Funktion planerisch nicht gerechtfertigt und wir<br />

bitten im Sinne des Gegenstromprinzips (vgl. FNP des NV) darum,<br />

dies entsprechend <strong>zu</strong> ändern. Dies gilt umso mehr, da sich dies aus<br />

dem da<strong>zu</strong>gehörigen Plansatz 1.2.4.2 gar nicht direkt erschließt.<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht in <strong>den</strong> drei Bundesländern<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz mittlerweile<br />

breiter Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Aktualisierung des Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der<br />

Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch<br />

insbesondere die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der hier <strong>zu</strong>ständigen drei genannten<br />

Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Ungeachtet aller mit der Einstufung der zentralen Orte bzw. nicht<br />

zentralen Orte verbun<strong>den</strong>en planerischen Vorgaben (u.a.<br />

resultierend aus <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Landesentwicklungsplänen<br />

bzw. -programmen der drei Bundesländer Ba<strong>den</strong>-Württemberg,<br />

Hessen und Rheinland-Pfalz, die seitens der Regionalplanung<br />

entsprechend <strong>zu</strong> berücksichtigen und <strong>zu</strong> beachten sind) kann<br />

gleichwohl die seitens des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim thematisierte und in der entsprechend formulierte<br />

Besserstellung (vor dem Hintergrund der dem Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar <strong>zu</strong>grunde gelegten<br />

Siedlungskonzeption) so nicht geteilt wer<strong>den</strong>.<br />

Keine der Mitgliedskommunen des Nachbarschaftsverbandes ist<br />

als Kommune beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen"<br />

ausgewiesen ist. Damit sind für deren planerische Entwicklung<br />

noch deutlichen Möglichkeiten eröffnet, <strong>zu</strong>mal sich deren<br />

Siedlungsentwicklung lediglich nach <strong>den</strong> sonstigen Zielen und<br />

Grundsätzen des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar <strong>zu</strong><br />

richten hat.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 94 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

168 Vor aufgezeigtem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

169 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.2.4.1<br />

Grund-, Unter- und<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Als Überschrift <strong>zu</strong> Kap. 1.2.4 wird „Grundzentren bzw. Unter- und<br />

Kleinzentren“ vor-geschlagen, ebenso für die Randbezeichnung <strong>zu</strong><br />

PS 1.2.4.1.<br />

folgen<br />

Dem Vorschlag wird gefolgt.<br />

D.h. die Überschrift <strong>zu</strong> Kapitel 1.2.4 wird geändert in "Grundzentren<br />

bzw. Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche".<br />

Entsprechend beginnt auch der Plansatz 1.2.4.1 mit "Grundzentren<br />

bzw. Unter- und Kleinzentren sind -" und auch die Randbezeichnung<br />

lautet "Grundzentren bzw. Unter- und Kleinzentren Z".<br />

Analog wer<strong>den</strong> auch die Formulierungen in der entsprechen<strong>den</strong><br />

Begründung geändert.<br />

D.h. die Überschrift lautet auch hier: "Grundzentren bzw. Unter- und<br />

Kleinzentren / Nahbereiche" und die Randbezeichnung:<br />

"Grundzentren bzw. Unter- und Kleinzentren Z".<br />

170 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.2.4.1<br />

Grund-, Unter- und<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Zu PS 1.2.4.1 wird empfohlen, Satz 1 wie folgt <strong>zu</strong> beginnen: „Als<br />

Zentrale Orte unte-rer Stufe wer<strong>den</strong> festgelegt:“, und - in<br />

Verbindung damit - in Satz 2 das Wort „festgelegt“ <strong>zu</strong> ersetzen<br />

durch „dargestellt“.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die vorgeschlagene Formulierung <strong>zu</strong> Satz 1 des PS 1.2.4.1 würde<br />

von <strong>den</strong> vergleichbaren Formulierungen in <strong>den</strong> Plansätzen <strong>zu</strong> Oberund<br />

Mittelzentren abweichen und wäre damit nicht mehr stringent.<br />

Außerdem würde der Begriff "dargestellt" im Vergleich <strong>zu</strong><br />

"festgelegt" im 2. Satz des genannten Plansatzes der<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung eines regionalplanerischen Ziels nicht gerecht.<br />

Damit wäre auch hier ein Bruch innerhalb des Planwerkes bzw.<br />

hinsichtlich der einheitlichen, vor allem aber klar beschreiben<strong>den</strong><br />

Formulierungen gegeben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

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1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

171 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.2.4.1<br />

Nahbereiche (G)<br />

Der letzte Satz des PS 1.2.4.1 ist entgegen <strong>den</strong> Vorgaben der<br />

Raumordnungskommission Nr. 3.1.1 bislang als Grundsatz<br />

charakterisiert (so auch in der Begründung S. 30), in der<br />

Raumstrukturkarte jedoch korrekt als „Z“ (in RLP) bzw. „V“ (in BW)<br />

gekennzeichnet. Plansatz und Begründung sind entsprechend <strong>den</strong><br />

Vorgaben der Raumordnungskommission neu <strong>zu</strong> fassen, z.B. wie<br />

folgt: „Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teilraum sind die Nahbereiche<br />

als Verflechtungsbereiche der Grundzentren in der<br />

Raumstrukturkarte festgelegt“ (Randkennzeichnung „Z“). „Für <strong>den</strong><br />

ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum sind die Nahbereiche als<br />

Verflechtungsbereiche der Unter- und Kleinzentren in der<br />

Raumstrukturkarte dargestellt; die dargestellte<br />

Nahbereichsabgren<strong>zu</strong>ng ist hier nicht<br />

verbindlich“ (Randkennzeichnung „V“).<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

D.h. der letzte Satz des PS 1.2.4.1 wird wie folgt formuliert:<br />

""Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teilraum sind die Nahbereiche als<br />

Verflechtungsbereiche der Grundzentren in der Raumstrukturkarte<br />

festgelegt.“ Die Randkennzeichnung ist hier "Nahbereiche Z“.<br />

Weiter lautet dieser Satz mit einem Absatz:<br />

„Für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum sind die Nahbereiche<br />

als Verflechtungsbereiche der Unter- und Kleinzentren in der<br />

Raumstrukturkarte dargestellt; die dargestellte<br />

Nahbereichsabgren<strong>zu</strong>ng ist hier nicht verbindlich.“ Die<br />

Randkennzeichnung ist hier "V“.<br />

Entsprechend wird in der Begründung <strong>zu</strong> dem genannten Plansatz<br />

1.2.4.1 im 2. Absatz, der 3. Satz nach <strong>den</strong> Worten "...für <strong>den</strong>" wie<br />

folgt formuliert: "rheinland-pfälzischen Teilraum der Metropolregion<br />

(hier: verbindliche Ziele) und ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum<br />

(hier: nicht verbindliche Vorschläge) im Wesentlichen aus dem<br />

Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz (2004) sowie dem<br />

Regionalplan Unterer Neckar (1994)" übernommen."<br />

Entsprechend wird die Randkennzeichnung in dieser Begründung<br />

wie folgt gefasst:<br />

"Nahbereiche Z / V"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 96 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

172 Bürgermeisteramt Meckesheim 1.2.4.1<br />

Grund-, Unter- und<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Meckesheim ist im neuen Entwurf wie bisher im Regionalplan als<br />

Kleinzentrum ausgewiesen. Jedoch bereits auf <strong>den</strong> ersten Blick<br />

fällt im Planwerk auf, dass Meckesheim im südöstlichen Gebiet<br />

des Rhein-Neckar-Kreises infrastrukturell hervorsticht und über die<br />

Gemarkungsgrenze hinaus gehende Funktionen innehat. Aufgrund<br />

der überdurchschnittlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte und<br />

der hin<strong>zu</strong> gekommenen Zentrale-Funktionen beantragen wir,<br />

Meckesheim künftig als Unterzentrum aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Um in raumplanerischen Kategorien <strong>zu</strong> sprechen, ergibt sich die<br />

Atypik Meckesheims in einem in Relation <strong>zu</strong>r Bevölkerung (aktuell<br />

ca. 5.360) leicht belegbaren Bedeutungsüberschuss, <strong>den</strong> wir<br />

nachfolgend anhand einiger Aspekte unterstreichen:<br />

Verkehrslage<br />

Bahn: Durch die Elektrifizierung der Elsenztal- und<br />

Schwarzbachtalstrecke kommt dem Verkehrsknoten Meckesheim<br />

eine besondere Bedeutung <strong>zu</strong>. Besonders erhöht hat sich die<br />

Anzahl der in Meckesheim <strong>zu</strong>steigen<strong>den</strong> Pendler, mit der<br />

Bereitstellung von entsprechendem Parkraum. Derzeit liegt die<br />

Anzahl der im Bahnhofsbereich abgestellten Fahrzeuge im<br />

Durchschnitt bei ca. 180 Pkw. Nach Angaben der Bahn liegt die in<br />

Meckesheim <strong>zu</strong>steigende Personenanzahl werktäglich bei ca.<br />

1.000.<br />

Seit 2008 wird das gesamte Netz zwischen Neckargemünd und<br />

Aglasterhausen, Bad Friedrichshall-Jagstfeld und Eppingen vom<br />

Elektronischen Stellwerk Elsenztal in Meckesheim gesteuert, seit<br />

2009 versorgt das in Meckesheim ebenfalls neu angesiedelte<br />

Unterwerk diese Bahnlinien mit Strom.<br />

Fahrzeugverkehr: Durch die günstige Verkehrslage an der<br />

Bundesstraße B45 mit der Nord-Süd- als auch Ost-West-<br />

Verbindung ist Meckesheim als Ort mit Zentrale- Funktionen<br />

an<strong>zu</strong>sehen. Perspektivisch kommt der im Planwerk enthaltene<br />

Autobahnanschluss BAB 6 Dielheim/Meckesheim hin<strong>zu</strong>.<br />

Gewerbliche Entwicklung<br />

Die Gemeinde Meckesheim hat vor zwei Jahren das<br />

Gewerbegebiet „Breitwiesen" mit 1,3 Hektar erschlossen. Die<br />

Flächen sind bereits an ansiedlungswillige Firmen veräußert, es<br />

besteht lediglich noch eine Freifläche von rund 30 Ar. Momentan<br />

sind in Meckesheim 453 Firmen angesiedelt (0-Gewerbesteuer<br />

2008-2012: 2,4 Mio. € pro Jahr), die Anzahl der Arbeitsplätze liegt<br />

nicht folgen<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht auch in <strong>den</strong> drei<br />

Bundesländern Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz<br />

breiter Konsens, dass das Zentrale-Orte-system einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Aktualisierung des Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der<br />

Regionalplanung in der Metrpolregion Rhein-Neckar ist jedoch<br />

insbesondere die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der hier <strong>zu</strong>ständigen drei genannten<br />

Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen, wird dem Antrag<br />

Meckesheims auf Höherstufung bzw. Einstufung als Unterzentrum<br />

nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 97 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

172<br />

über 2.500.<br />

Hieraus resultiert ein Bedarf an Wohnraum, der durch die<br />

Erschließung weiterer Baugebiete (<strong>zu</strong>letzt Baugebiet Rainbrunnen,<br />

derzeit Baugebiet Schatthäuser Straße und Vorderer Blösenberg,<br />

hernach Reut, Hartplatz und Oberbrühl) abgedeckt wer<strong>den</strong> kann<br />

und wird.<br />

Kinderbetreuung: Kinderkrippe, 3 Kindergärten (auch ganztags),<br />

Sommerferienprogramm und Ferienbetreuung<br />

Schule: Grund- und Werkrealschule im Ganztages-Betrieb.<br />

Schulbezirk Mauer/Meckesheim/Lobbach<br />

Freizeitgestaltung: Bücherei, Kegelbahnen, 6 Kinderspielplätze,<br />

Skateranlage, Radfahrwege, Reitanlage, Sauna, Fußballplätze,<br />

Tennis, Schießsport, Trimm- Dich-Pfad, Jugendtreff; weitere<br />

Angebote örtlicher Vereine.<br />

Einkaufsmöglichkeiten: Lebendiger Einzelhandel (Metzgerei,<br />

Bäckereien, Bauernla<strong>den</strong>, Bekleidung NKD uvm.) sowie 6 große<br />

Einkaufsmärkte (Aldi, dm, Lidl, Penny, Raiffeisen, Rewe). Seit<br />

Oktober 2011 wird ein wöchentlicher Wochenmarkt auf dem<br />

Marktplatz abgehalten.<br />

Ärzte/medizinische. Einrichtungen: Allgemeinmedizin, Zahnärzte,<br />

Frauenarzt, Orthopä<strong>den</strong>, Heilpraktiker, Ergotherapie, Logopädie,<br />

Psychotherapeuten, Massagepraxis, Krankengymnastik, Kirchliche<br />

Sozialstation, Apotheken, Reha- u. Orthopädietechnik, Tierärzte.<br />

Sonstiges: Insgesamt sind 15 Gaststätten/ Gastronomien am Ort<br />

ansässig, 3 Autohäuser, 3 Fahrschulen<br />

Polizeiposten<br />

In Meckesheim ist der Polizeiposten <strong>zu</strong>ständig für die Gemein<strong>den</strong><br />

Bammental, Gaiberg, Lobbach, Mauer, Meckesheim und<br />

Spechbach.<br />

Weitere zentrale Verwaltungen<br />

• Abwasserzweckverband AZV Meckesheimer Cent mit<br />

gemeinsamer Verbands- Kläranlage in Meckesheim.<br />

Angeschlossene Mitgliedsgemein<strong>den</strong>: Epfenbach, Eschelbronn,<br />

Lobbach, Meckesheim, Nei<strong>den</strong>stein, Schönbrunn (Ortsteil Haag),


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 98 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

172<br />

Sinsheim (Ortsteil Hoffenheim), Spechbach und Zuzenhausen.<br />

• Gemeindeverwaltungsverband GW Elsenztal für die Gemein<strong>den</strong>:<br />

Eschelbronn, Lobbach, Maurer, Meckesheim und Spechbach, Sitz<br />

im Rathaus Meckesheim. Hauptaufgaben: Herausgabe eines<br />

gemeinsamen Amtsblatts; Beschäftigung eines<br />

Verbandsbaumeisters und einer Bezügerechnerin;<br />

Weiterentwicklung im Rahmen der interkommunalen<br />

Zusammenarbeit hinsichtlich Standesamt, Ordnungsvoll<strong>zu</strong>gsdienst,<br />

EDV-Betreuung, Baurechtsbehörde, Liegenschaftsverwaltung und<br />

gemeinsamem Wassermeister <strong>zu</strong>r Zeit im Gespräch.<br />

• Kirchliche Sozialstation Elsenztal e.V. für die<br />

Gemein<strong>den</strong>:Eschelbronn, Lobbach, Mauer, Meckesheim und<br />

Spechbach<br />

• Evangelischer Verwaltungszweckverband Rhein-Neckar<br />

Verwaltungs- und Serviceamt, Meckesheim, <strong>zu</strong>ständig für die<br />

Kirchen bezirke: Kraichgau, Neckargemünd-Eberbach und Südliche<br />

Kurpfalz (98 Kirchengemein<strong>den</strong>, 69 Kindertagesstätten, 6<br />

Sozialstationen)<br />

• Hauptgeschäftsstelle der Volksbank Neckartal für die Gemein<strong>den</strong><br />

Lobenfeld, Mauer, Spechbach, Zuzenhausen und Meckesheim.<br />

Energieversorgung<br />

Die Gemeinde erarbeitet <strong>zu</strong>r Zeit ein eigenes von der EU<br />

gefördertes Klimaschutzprogramm, das die Vision, bis <strong>zu</strong>m 1200-er-<br />

Jubiläumsjahr 2022 energieautark <strong>zu</strong> sein, in einen<br />

Maßnahmenkatalog <strong>zu</strong>r Zielerreichung einbin<strong>den</strong> wird. Was<br />

regenerative Energien angeht, soll im nächsten Jahr für das<br />

Versorgungsgebiet neben der klassischen Konzession eine<br />

regionale Energiegesellschaft in kommunaler Mehrheitsbeteiligung<br />

gegründet wer<strong>den</strong>. Hinsichtlich der Photovoltaik ist Meckesheim<br />

im Versorgungsgebiet seit Jahren an der Spitze: [Diagramm<br />

Einspeisung nach EEG]<br />

Allgemein<br />

o Die örtliche Feuerwehr nimmt innerhalb des Unterkreises<br />

Waibstadt zahlreiche überörtliche Funktionen wahr; in 2011 wurde<br />

für die umliegende Region eine Drehleiter angeschafft, die in<br />

Meckesheim stationiert ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 99 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

172<br />

o In Kürze eröffnet vor Ort eine regionale Volkssternwarte.<br />

o Neben der Betreuten Wohnanlage wird in 2013 eine<br />

Senioreneinrichtung mit ca. 90 Plätzen erbaut.<br />

o Der SPHV Wiesloch projektiert <strong>zu</strong>r Zeit nach Freigabe durch <strong>den</strong><br />

Landkreis Rhein- Neckar eine Werkstätte für psychisch kranke<br />

Menschen mit 60 bzw. 90 Plätzen.<br />

Es wird auf einen Beitrag aus der Zeitschrift econo Rhein-Neckar,<br />

Ausgabe 08-09/09 verwiesen.<br />

173 Gemeinde Neckargerach 1.2.4.1<br />

Grund-, Unter- und<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Die Einstufung Neckargerachs als kooperierendes Kleinzentrum mit<br />

Waidbrunn an der großräumigen Landesentwicklungsachse<br />

Heilbronn - Mosbach - Eberbach - Heidelberg wird <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen. Sie entspricht <strong>den</strong> Ausweisungen des bisher gültigen<br />

Regionalplans.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Neckargerach wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 100 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

174 Gemeinde Schwarzach 1.2.4.1<br />

Grund-, Unter- und<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Zum Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar nimmt<br />

die Gemeinde Schwarzach wie folgt Stellung und beantragt "Die<br />

Ausweisung der Gemeinde Schwarzach als Kleinzentrum in<br />

Kooperation mit dem bereits ausgewiesenen Kleinzentrum<br />

Aglasterhausen".<br />

Die Ausweisung der Gemeinde Schwarzach als Kleinzentrum in<br />

Kooperation mit der Gemeinde Aglasterhausen ist ein wichtiger<br />

Schritt, die künftige Entwicklung der Gemeinde Schwarzach und<br />

die notwendigen Infrastruktureinrichtungen sicher <strong>zu</strong> stellen.<br />

Unter Hinweis auf die vorhan<strong>den</strong>en Infrastruktureinrichtungen und<br />

deren Sicherstellung, ist die Ausweisung als kooperatives<br />

Kleinzentrum erforderlich und auch im Hinblick auf die bereits im<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis vorhan<strong>den</strong>en kooperativen Kleinzentren<br />

geboten.<br />

nicht folgen<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht in <strong>den</strong> drei Bundesländern<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz mittlerweile<br />

breiter Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Aktualisierung des Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der<br />

Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch<br />

insbesondere die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der hier <strong>zu</strong>ständigen drei genannten<br />

Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Vor diesem Hintergrund kann dem Antrag der Gemeinde<br />

Schwarzach nicht gefolgt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 101 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

175 Gemeinde Seckach 1.2.4.1<br />

Nahbereiche (G)<br />

Wie aus Plansatz 1.2.4.1 Grund-, Unter- und Kleinzentren (Z)<br />

hervorgeht, findet sich die Gemeinde Seckach nicht in der Liste der<br />

Kleinzentren, obwohl sie seither in der Landesplanung als<br />

Kleinzentrum ausgewiesen war. Aufgrund der tatsächlichen Lage<br />

Seckachs und der Funktionen, die die Gemeinde wahrnimmt<br />

(überörtlich bedeutsame Einrichtungen u.a. Bahnknotenpunkt,<br />

Kinder- und Jugenddorf Klinge (größte stationäre<br />

Jugendhilfeeinrichtung Deutschlands mit 180 Plätzen sowie<br />

Tagungs- und Freizeiteinrichtungen mit rd. 140 Betten),<br />

ganzjähriges geöffnetes Hallenbad mit Sauna und Dampfbad,<br />

Skulpturenpark) beantragen wir hiermit die Wiederausweisung<br />

Seckachs als Kleinzentrum. Der neue Einheitliche Regionalplan will<br />

insbesondere <strong>den</strong> an bestimmten großräumigen<br />

Entwicklungsachsen gelegenen Kommunen besondere Funktionen<br />

<strong>zu</strong>weisen. Nachdem Seckach im Schnittpunkt der<br />

Entwicklungsachsen von Kaiserslautern nach Bad Mergentheim<br />

sowie von Miltenberg nach Möckmühl liegt und im<br />

Schienenpersonennahverkehr einer von nur drei Knotenpunkten im<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis ist, liegt die Ausweisung als Kleinzentrum<br />

auf der Hand. Zusätzliche Bestätigung findet diese These in der<br />

Liste jener Kommunen, die im Entwurf bereits als Kleinzentren<br />

genannt sind, darunter viele, die an keiner großräumigen<br />

Entwicklungsachse liegen und auch sonst keine<br />

Knotenpunktfunktionen aufweisen.<br />

nicht folgen<br />

Seckach wurde neben Elztal-Dallau und Obrigheim sowie<br />

Ravenstein und Rosenberg hinsichtlich seiner/ihrer<br />

Ausweisung/Kennzeichnung als Kleinzentren bereits im gültigen<br />

Regionalplan Unterer Neckar aus der Genehmigung bzw. der<br />

Verbindlicherklärung genommen.<br />

Das Wirtschaftsministerium Ba<strong>den</strong>-Württemberg führte damals<br />

(1994) u.a. aus:<br />

"Bei <strong>den</strong> als Kleinzentren ausgewiesenen Gemein<strong>den</strong> handelt es<br />

sich um keine Kleinzentren. Eine entsprechende Tragfähigkeit als<br />

Kleinzentrum ist bei keiner dieser Gemein<strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>. Dies gilt<br />

auch im Hinblick auf die in diesem Plansatz festgelegte Kooperation<br />

mit zentralen Orten höherer Stufe. Derartige Kooperationen<br />

gehören heut<strong>zu</strong>tage <strong>zu</strong>m Selbstverständnis einer zielgerichteten,<br />

effizienten Kommunalpolitik."<br />

Dass die Oberste Raumordnungsbehörde in Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

aktuell bzw. künftig von dieser Haltung gegenüber <strong>den</strong> genannten<br />

Kommunen abweichen wird, ist nicht erkennbar.<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht allerdings breiter<br />

Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer grundlegen<strong>den</strong><br />

Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des<br />

Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der Regionalplanung in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch insbesondere die<br />

diesbezügliche Modifizierung des Netzes der Mittelzentren seitens<br />

der hier <strong>zu</strong>ständigen drei Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen, kann der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Forderung Seckachs nicht entsprochen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 102 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

176 Gemeindeverwaltung Aglasterhausen 1.2.4.1<br />

Grund-, Unter- und<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Die Gemeinde Aglasterhausen ist im Regionalplan als Kleinzentrum<br />

ausgewiesen. Bereits mit Schreiben vom 8. Dezember 2004 hat die<br />

Gemeinde Aglasterhausen die Einstufung als Unterzentrum<br />

beantragt; eine Entscheidung hierüber liegt jedoch noch nicht vor.<br />

Der Antrag wird daher erneut gestellt.<br />

Begründung:<br />

Aglasterhausen liegt in zentraler Lage zwischen <strong>den</strong> Mittelzentren<br />

Sinsheim, Mosbach und Eberbach. Die Entfernung <strong>zu</strong> diesen<br />

Mittelzentren beträgt jeweils ca. 15 km. Seit vielen Jahrzehnten<br />

erfüllt die Gemeinde Aglasterhausen für <strong>den</strong> Kleinen O<strong>den</strong>wald und<br />

die unmittelbar angrenzen<strong>den</strong> Bereiche des Rhein-Neckar-Kreises<br />

die Aufgabe der überörtlichen, gehobenen Grundversorgung mit<br />

öffentlichen und privaten Dienstleistungen bzw.<br />

Einkaufsmöglichkeiten. Dies zeigt sich beispielhaft an folgen<strong>den</strong><br />

Bereichen: zentraler S-Bahn-Anschluss, Notariat, Polizeiposten,<br />

Werkrealschule, Förderschule für Lernbehinderte, Fachärzte,<br />

Verbraucher- und Fachmärkte u.v.m. Die Gemeinde Aglasterhausen<br />

unternimmt <strong>zu</strong>r Erfüllung dieser Aufgaben erhebliche finanzielle<br />

Anstrengungen: z.B. wur<strong>den</strong> über 700.000,- € an Eigenmitteln in<br />

die Elektrifizierung der Bahnlinie und <strong>den</strong> Bau einer Park & Ride-<br />

Anlage investiert. Auch die Ausweisung von Aglasterhausen als<br />

„Siedlungsbereich Wohnen" und „Siedlungsbereich Gewerbe"<br />

verdeutlichen die zentralörtliche Bedeutung der Gemeinde.<br />

Derzeit sind gerade im Bereich des Einzelhandels weitreichende<br />

strukturelle Veränderungen fest<strong>zu</strong>stellen. Um einen weiteren<br />

Kaufkraftab<strong>zu</strong>g in Richtung der angrenzen<strong>den</strong> Mittelzentren <strong>zu</strong><br />

vermei<strong>den</strong> und um eine sinnvolle und notwendige<br />

Weiterentwicklung von Aglasterhausen und des Kleinen<br />

O<strong>den</strong>waldes <strong>zu</strong> ermöglichen, muss auch in Aglasterhausen die<br />

Ausweisung von Sondergebieten für <strong>den</strong> großflächigen<br />

Einzelhandel realisierbar sein. Das Interesse der Gemeinde<br />

Aglasterhausen liegt dabei weniger an Neuansiedlungen; es ist<br />

vielmehr notwendig, dem vorhan<strong>den</strong>en Gewerbe Perspektiven <strong>zu</strong><br />

eröffnen, um weiterhin in der Konkurrenz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Mittelzentren<br />

bestehen <strong>zu</strong> können. Ansonsten ist deren Schließung bzw.<br />

Abwanderung <strong>zu</strong> befürchten, so dass die Grundversorgung eines<br />

ganzen Raumes nicht mehr sichergestellt wäre.<br />

nicht folgen<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht in <strong>den</strong> drei Bundesländern<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz mittlerweile<br />

breiter Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Aktualisierung des Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der<br />

Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch<br />

insbesondere die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der hier <strong>zu</strong>ständigen drei genannten<br />

Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Vor diesem Hintergrund kann dem erneuten Antrag der Gemeinde<br />

Aglasterhausen nicht gefolgt wer<strong>den</strong>.<br />

Da die Ausweisung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in<br />

einem Unterzentrum leichter möglich ist als in einem Kleinzentrum,<br />

beantragen wir die Ausweisung von Aglasterhausen als


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 103 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

176<br />

Unterzentrum.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 104 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

177 Gemeindeverwaltung Rosenberg 1.2.4.1<br />

Nahbereiche (G)<br />

Die Gemeinde Rosenberg ist entgegen dem seitherigen<br />

rechtsverbindlichen Regionalplan aus dem Jahr 1994 (dortige Ziffer<br />

2.2.3.2, dritter Absatz) nicht mehr als Kleinzentrum deklariert<br />

(Ravenstein, Rosenberg und Seckach sind mit dem gemeinsamen<br />

Unterzentrum Adelsheim/Osterburken kooperierende<br />

Kleinzentren.") Die damalige Ausweisung ist zwar entsprechend der<br />

Fußnote von der Verbindlicherklärung ausgenommen. Wir regen<br />

allerdings an, auch im künftigen Planwerk die Gemeinde Rosenberg<br />

auf Grund ihrer Lage an der gemäß Ziffer 1.3.1 gelegenen<br />

„großräumigen Entwicklungsachse Kaiserslautern - Bad<br />

Mergentheim", die darüber hinaus einen Bahnhaltepunkt besitzt, <strong>zu</strong><br />

definieren.<br />

nicht folgen<br />

Rosenberg wurde neben Elztal-Dallau und Obrigheim sowie<br />

Ravenstein und Seckach hinsichtlich seiner/ihrer<br />

Ausweisung/Kennzeichnung als Kleinzentren bereits im gültigen<br />

Regionalplan Unterer Neckar aus der Genehmigung bzw. der<br />

Verbindlicherklärung genommen.<br />

Das Wirtschaftsministerium Ba<strong>den</strong>-Württemberg führte damals<br />

(1994) u.a. aus:<br />

"Bei <strong>den</strong> als Kleinzentren ausgewiesenen Gemein<strong>den</strong> handelt es<br />

sich um keine Kleinzentren. Eine entsprechende Tragfähigkeit als<br />

Kleinzentrum ist bei keiner dieser Gemein<strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>. Dies gilt<br />

auch im Hinblick auf die in diesem Plansatz festgelegte Kooperation<br />

mit zentralen Orten höherer Stufe. Derartige Kooperationen<br />

gehören heut<strong>zu</strong>tage <strong>zu</strong>m Selbstverständnis einer zielgerichteten,<br />

effizienten Kommunalpolitik."<br />

Dass die Oberste Raumordnungsbehörde in Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

aktuell bzw. künftig von dieser Haltung gegenüber <strong>den</strong> genannten<br />

Kommunen abweichen wird, ist nicht erkennbar.<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht allerdings breiter<br />

Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer grundlegen<strong>den</strong><br />

Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des<br />

Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der Regionalplanung in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch insbesondere die<br />

diesbezügliche Modifizierung des Netzes der Mittelzentren seitens<br />

der hier <strong>zu</strong>ständigen drei Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen, kann der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Forderung Rosenberg nicht entsprochen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 105 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

178 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis 1.2.4.1<br />

Nahbereiche (G)<br />

Es wird gefordert, die im gültigen Regionalplan Unterer Neckar<br />

aufgeführten, mit dem Mittelzentrum Mosbach auf der<br />

Grundversorgungsstufe kooperieren<strong>den</strong> Kleinzentren Elztal-Dallau<br />

und Obrigheim sowie die mit dem Doppelzentrum Adelsheim/<br />

Osterburken kooperieren<strong>den</strong> Kleinzentren Ravenstein, Rosenberg<br />

und Seckach als solche in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die fünf genannten Gemein<strong>den</strong> wur<strong>den</strong> hinsichtlich ihrer<br />

Ausweisung/Kennzeichnung als Kleinzentren bereits im gültigen<br />

Regionalplan Unterer Neckar aus der Genehmigung bzw. der<br />

Verbindlicherklärung genommen.<br />

Das Wirtschaftsministerium Ba<strong>den</strong>-Württemberg führte damals<br />

(1994) u.a. aus:<br />

"Bei <strong>den</strong> als Kleinzentren ausgewiesenen Gemein<strong>den</strong> handelt es<br />

sich um keine Kleinzentren. Eine entsprechende Tragfähigkeit als<br />

Kleinzentrum ist bei keiner dieser Gemein<strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>. Dies gilt<br />

auch im Hinblick auf die in diesem Plansatz festgelegte Kooperation<br />

mit zentralen Orten höherer Stufe. Derartige Kooperationen<br />

gehören heut<strong>zu</strong>tage <strong>zu</strong>m Selbstverständnis einer zielgerichteten,<br />

effizienten Kommunalpolitik."<br />

Dass die Oberste Raumordnungsbehörde in Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

aktuell bzw. künftig von dieser Haltung gegenüber <strong>den</strong> genannten<br />

Kommunen abweichen wird, ist nicht erkennbar.<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht allerdings breiter<br />

Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer grundlegen<strong>den</strong><br />

Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des<br />

Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der Regionalplanung in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch insbesondere die<br />

diesbezügliche Modifizierung des Netzes der Mittelzentren seitens<br />

der hier <strong>zu</strong>ständigen drei Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen, kann der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Forderung des Landratsamtes Neckar-O<strong>den</strong>wald-<br />

Kreis nicht entsprochen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 106 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

179 Stadt Ravenstein 1.2.4.1<br />

Grund-, Unter- und<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Die Verwaltung der Stadt Ravenstein, der Stadtrat und die<br />

Bürgerschaft beantragen eine erneute Ausweisung als<br />

Kleinzentrum.<br />

nicht folgen<br />

Ravenstein wurde neben Elztal-Dallau und Obrigheim sowie<br />

Rosenberg und Seckach hinsichtlich seiner/ihrer<br />

Ausweisung/Kennzeichnung als Kleinzentren bereits im gültigen<br />

Regionalplan Unterer Neckar aus der Genehmigung bzw. der<br />

Verbindlicherklärung genommen.<br />

Das Wirtschaftsministerium Ba<strong>den</strong>-Württemberg führte damals<br />

(1994) u.a. aus:<br />

"Bei <strong>den</strong> als Kleinzentren ausgewiesenen Gemein<strong>den</strong> handelt es<br />

sich um keine Kleinzentren. Eine entsprechende Tragfähigkeit als<br />

Kleinzentrum ist bei keiner dieser Gemein<strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>. Dies gilt<br />

auch im Hinblick auf die in diesem Plansatz festgelegte Kooperation<br />

mit zentralen Orten höherer Stufe. Derartige Kooperationen<br />

gehören heut<strong>zu</strong>tage <strong>zu</strong>m Selbstverständnis einer zielgerichteten,<br />

effizienten Kommunalpolitik."<br />

Dass die Oberste Raumordnungsbehörde in Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

aktuell bzw. künftig von dieser Haltung gegenüber <strong>den</strong> genannten<br />

Kommunen abweichen wird, ist nicht erkennbar.<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht allerdings breiter<br />

Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer grundlegen<strong>den</strong><br />

Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des<br />

Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der Regionalplanung in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch insbesondere die<br />

diesbezügliche Modifizierung des Netzes der Mittelzentren seitens<br />

der hier <strong>zu</strong>ständigen drei Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen kann der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Forderung Ravensteins nicht entsprochen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 107 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

180 Stadtverwaltung Mosbach 1.2.4.1<br />

Grund-, Unter- und<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Die Gemeinde Obrigheim hatte sich bereits mit Schreiben vom<br />

27.09.2010 und die Gemeinde Elztal mit Schreiben vom 12.10.2010<br />

an <strong>den</strong> Verband Region Rhein- Neckar gewandt. Von bei<strong>den</strong><br />

Kommunen wurde festgestellt, dass die bisherige Ausweisung als<br />

Kleinzentrum im seiner Zeit diskutierten Arbeitsentwurf <strong>zu</strong>r<br />

Fortschreibung des Regionalplans nicht mehr vorgesehen war. In o.<br />

g. Schreiben haben die Gemein<strong>den</strong> entsprechende Argumente<br />

vorgetragen, warum aus ihrer Sicht die Ausweisung als<br />

Kleinzentrum auch weiterhin gerechtfertigt ist. Leider ist jedoch<br />

auch im nun vorliegen<strong>den</strong> Anhörungsentwurf keine Ausweisung<br />

erfolgt, wobei Kommunen mit unseres Erachtens geringerer<br />

zentraler Funktion als Obrigheim und Elztal durchaus als<br />

Kleinzentren dargestellt sind.<br />

nicht folgen<br />

Obrigheim und Elztal-Dallau wur<strong>den</strong> neben Ravenstein, Rosenberg<br />

und Seckach hinsichtlich seiner/ihrer Ausweisung/Kennzeichnung<br />

als Kleinzentren bereits im gültigen Regionalplan Unterer Neckar<br />

aus der Genehmigung bzw. der Verbindlicherklärung genommen.<br />

Das Wirtschaftsministerium Ba<strong>den</strong>-Württemberg führte damals<br />

(1994) u.a. aus:<br />

"Bei <strong>den</strong> als Kleinzentren ausgewiesenen Gemein<strong>den</strong> handelt es<br />

sich um keine Kleinzentren. Eine entsprechende Tragfähigkeit als<br />

Kleinzentrum ist bei keiner dieser Gemein<strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>. Dies gilt<br />

auch im Hinblick auf die in diesem Plansatz festgelegte Kooperation<br />

mit zentralen Orten höherer Stufe. Derartige Kooperationen<br />

gehören heut<strong>zu</strong>tage <strong>zu</strong>m Selbstverständnis einer zielgerichteten,<br />

effizienten Kommunalpolitik."<br />

Dass die Oberste Raumordnungsbehörde in Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

aktuell bzw. künftig von dieser Haltung gegenüber <strong>den</strong> genannten<br />

Kommunen abweichen wird, ist nicht erkennbar.<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht allerdings breiter<br />

Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer grundlegen<strong>den</strong><br />

Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des<br />

Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der Regionalplanung in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch insbesondere die<br />

diesbezügliche Modifizierung des Netzes der Mittelzentren seitens<br />

der hier <strong>zu</strong>ständigen drei Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen, kann der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Forderung Ravensteins nicht entsprochen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 108 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

181 Stadtverwaltung Neckarsteinach 1.2.4.1<br />

Grund-, Unter- und<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Die Stadt Neckarsteinach hat - gemeinsam mit der Stadt<br />

Hirschhorn (Neckar) - <strong>zu</strong>r Sicherung ihrer Aufgaben in der<br />

überörtlichen Grundversorgung bereits bei der Fortschreibung des<br />

Regionalplans Südhessen angeregt, die bei<strong>den</strong> Städte als<br />

„Unterzentren in gegenseitiger Funktionsergän<strong>zu</strong>ng" aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Dies entspräche <strong>den</strong> in der Raumstrukturkarte des Regionalplans<br />

Rhein-Neckar dargestellten Doppelzentren.<br />

Beide Städte erfüllen bereits jetzt wichtige Aufgaben der<br />

überörtlichen Grundversorgung für sich und die umliegen<strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> und Ortsteile (teils auch im badischen Umland).<br />

Gerade das raumordnungspolitische Instrument des gemeinsamen<br />

Unterzentrums könnte wirkungsvoll da<strong>zu</strong> beitragen, die<br />

Grundversorgung in allen Bereichen langfristig <strong>zu</strong> sichern und<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Entwicklungsimpulse für <strong>den</strong> umgeben<strong>den</strong> ländlichen<br />

Raum aus<strong>zu</strong>lösen (vgl. G 1.1.4 <strong>zu</strong>r verdichteten Randzone). Das<br />

hessische Neckartal ist im Regionalplan Rhein-Neckar zwar als<br />

großräumige und auch regionale Entwicklungsachse<br />

landesplanerisch strukturiert, eine Einstufung der dortigen<br />

Kommunen in eine höhere Zentralität ist bisher jedoch<br />

unterblieben. Ein Unterzentrum im hessischen Neckartal stellt<br />

somit einen zwingend notwendigen Lückenschluss im Netz der<br />

Zentralen Orte dar, der sich aufgrund der Lage an der S-Bahn-<br />

Strecke Heidelberg-Eberbach-Mosbach auch anbietet.<br />

Es wird daher angeregt, die Städte Neckarsteinach und Hirschhorn<br />

(Neckar) in der Raumstrukturkarte sowie in Z 1.2.4.1 als<br />

gemeinsames Unterzentrum (Doppelzentrum) <strong>zu</strong> führen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht breiter Konsens, dass das<br />

Zentrale-Orte-System einer grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des Konzeptes zentraler Orte<br />

auf der Ebene der Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar ist jedoch die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der <strong>zu</strong>ständigen Bundesländer. Da sich für<br />

die Metropolregion eine entsprechende Lösung auf Länderebene<br />

derzeit nicht abzeichnet, wird auch das Netz der unteren Stufe der<br />

zentralen Orte in der Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst<br />

nicht verändert. Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der<br />

Metropolregion kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende<br />

Kommunal- und Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist,<br />

die im Rahmen einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems<br />

ebenfalls berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.<br />

Die vorgebrachten Hinweise wer<strong>den</strong> jedoch in <strong>den</strong> weiteren<br />

Diskussionsprozess bei der Modifikation der zentralörtlichen<br />

Einstufung und der Einstufungskriterien einfließen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 109 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

182 Stadtverwaltung Frankenthal 1.2.4.1<br />

Nahbereiche (G)<br />

Die Stadt Frankenthal merkt an, dass <strong>zu</strong>m Ziel 1.2.4.1 im Textteil<br />

(S. 29 f.) ausgeführt wird, dass zwar das Landesplanungsrecht der<br />

betroffenen Länder die trennscharfe Abgren<strong>zu</strong>ng sogenannter<br />

Verflechtungsbereiche nicht zwingend vorschreibt, gleichwohl<br />

jedoch für <strong>den</strong> rheinlandpfälzischen Teilraum eine Übernahme aus<br />

dem Raumordnungsplan Rheinpalz (2004) erfolgt sei.<br />

Demgegenüber sieht die Planung für <strong>den</strong> hessischen Teilraum<br />

weitgehend sogenannte offene Mittelbereichsgrenzen vor.<br />

Die trennscharfe Abgren<strong>zu</strong>ng von Verflechtungsbereichen kann<br />

auch für <strong>den</strong> rheinland- pfälzischen Teilraum kritisch hinterfragt<br />

wer<strong>den</strong>. So ist <strong>zu</strong>m Beispiel in Be<strong>zu</strong>g auf <strong>den</strong> Schulstandort<br />

Frankenthal schon heute fest<strong>zu</strong>stellen, dass etwa <strong>zu</strong>m<br />

Mittelzentrum Grünstadt faktisch ein überlappender<br />

Zuordnungsbereich besteht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis der Stadt Frankenthal, dass die Abgren<strong>zu</strong>ng von<br />

Verflechtungsbereichen auch für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teilraum<br />

kritisch hinterfragt wer<strong>den</strong> kann, ist korrekt. Da die Abgren<strong>zu</strong>ng der<br />

Verflechtungsbereiche im unmittelbaren Zusammenhang mit dem<br />

Zentrale-Orte-System steht, sind diese nach erfolgter Modifizierung<br />

des Zentrale-Orte-Konzeptes auf Länderebene auch in der<br />

Regionalplanung <strong>zu</strong> aktualisieren.<br />

Der Hinweis der Stadt Frankenthal wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

183 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.2.4.1<br />

Grund-, Unter- und<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Die Verbandsgemeinde Freinsheim fordert die Einstufung von<br />

Weisenheim am Berg als Grundzentrum.<br />

nicht folgen<br />

Das System der Zentralen Orte bedarf auch in der Metropolregion<br />

einer Modifizierung. Im Rahmen der regelmäßigen Arbeitstreffen<br />

der lt. Staatsvertrag Rhein-Neckar für die Abstimmung der<br />

raumordnerischen Erfordernisse für eine gemeinsame Entwicklung<br />

des Rhein-Neckar-Gebietes <strong>zu</strong>ständigen<br />

Raumordnungskommission sind die Vertreter der 3 Bundesländer<br />

jedoch mit dem Verband übereingekommen, die Modifizierung des<br />

"Zentrale-Orte-Systems" auf der Stufe der Grund- bzw. Kleinzentren<br />

solange <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>stellen, bis die Länder in ihrer Zuständigkeit das<br />

Netz der Ober- und Mittelzentren konzeptionell überarbeitet haben.<br />

Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion sollen<br />

darüber hinaus die Ergebnisse der laufen<strong>den</strong> Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform abgewartet wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 110 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

184 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 1.2.4.1<br />

Grund-, Unter- und<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Verbandsgemeinde Grünstadt-Land: Gemäß dem Ziel 42 des LEP<br />

IV erfolgt die Zuordnung von grundzentralen Funktionen in<br />

Grundzentren und die Abgren<strong>zu</strong>ng ihrer Nahbereiche durch die<br />

Regionalplanung. Durch die Verbandsgemeinde wird nach wie vor<br />

die Notwendigkeit gesehen, die Ortsgemeinde Dirmstein als<br />

„Grundzentrum" aus<strong>zu</strong>weisen. Da die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für die<br />

Ortsgemeinde Dirmstein als Ausweisung eines Grundzentrums<br />

gegeben sind, ist das Ziel 1.2.4.1 um die Ortsgemeinde Dirmstein<br />

als Grundzentrum <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

nicht folgen<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht breiter Konsens, dass das<br />

Zentrale-Orte-System einer grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des Konzeptes zentraler Orte<br />

auf der Ebene der Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar ist jedoch die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der <strong>zu</strong>ständigen Bundesländer. Da sich für<br />

die Metropolregion eine entsprechende Lösung auf Länderebene<br />

derzeit nicht abzeichnet, wird auch das Netz der unteren Stufe der<br />

zentralen Orte in der Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst<br />

nicht verändert. Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der<br />

Metropolregion kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende<br />

Kommunal- und Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist,<br />

die im Rahmen einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems<br />

ebenfalls berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

185 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

1.2.4.1<br />

Grund-, Unter- und<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Die Verbandsgemeinde<br />

Annweiler am Trifels unterstützt ausdrücklich die Bestrebungen der<br />

Ortsgemeinde Albersweiler <strong>zu</strong>r Wiedererlangung der<br />

Grundzentrumsfunktion.<br />

Albersweiler ist für die Bewohner der umliegen<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> der<br />

Anlaufpunkt für ihre täglichen Besorgungen. Das Ein<strong>zu</strong>gsgebiet von<br />

Albersweiler geht weit über die Grenzen der Verbandsgemeinde<br />

Annweiler am Tr. hinaus. Nicht nur für die Bevölkerung aus<br />

Ramberg, Dernbach und Eußerthal, sondern auch für die Menschen<br />

aus Frankweiler, Siebeldingen, Birkweiler und Ranschbach<br />

(Verbandsgemeinde Landau-Land) spielt Albersweiler für die<br />

Grundversorgung dieser Region eine große Rolle.<br />

nicht folgen<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht breiter Konsens, dass das<br />

Zentrale-Orte-System einer grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des Konzeptes zentraler Orte<br />

auf der Ebene der Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar ist jedoch die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der <strong>zu</strong>ständigen Bundesländer. Da sich für<br />

die Metropolregion eine entsprechende Lösung auf Länderebene<br />

derzeit nicht abzeichnet, wird auch das Netz der unteren Stufe der<br />

zentralen Orte in der Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst<br />

nicht verändert. Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der<br />

Metropolregion kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende<br />

Kommunal- und Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist,<br />

die im Rahmen einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems<br />

ebenfalls berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 111 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

186 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

(für die Ortsgemeinde Albersweiler)<br />

1.2.4.1<br />

Grund-, Unter- und<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Die Ortsgemeinde Albersweiler fordert, dass die<br />

Grundzentrumsfunktion der Ortsgemeinde wieder <strong>zu</strong>erkannt wird,<br />

da Albersweiler für die Bewohner der umliegen<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> der<br />

Anlaufpunkt für ihre täglichen Besorgungen ist. Das Ein<strong>zu</strong>gsgebiet<br />

von Albersweiler geht weit über die Grenzen der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. hinaus. Nicht nur für die<br />

Bevölkerung aus Ramberg, Dernbach und Eußerthal, sondern auch<br />

für die Menschen aus Frankweiler, Siebeldingen, Birkweiler und<br />

Ranschbach (Verbandsgemeinde Landau-Land) spielt Albersweiler<br />

für die Grundversorgung dieser Region eine große Rolle.<br />

nicht folgen<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht breiter Konsens, dass das<br />

Zentrale-Orte-System einer grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des Konzeptes zentraler Orte<br />

auf der Ebene der Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar ist jedoch die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der <strong>zu</strong>ständigen Bundesländer. Da sich für<br />

die Metropolregion eine entsprechende Lösung auf Länderebene<br />

derzeit nicht abzeichnet, wird auch das Netz der unteren Stufe der<br />

zentralen Orte in der Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst<br />

nicht verändert. Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der<br />

Metropolregion kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende<br />

Kommunal- und Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist,<br />

die im Rahmen einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems<br />

ebenfalls berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

187 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

(für die Ortsgemeinde Ramberg)<br />

1.2.4.1<br />

Grund-, Unter- und<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Ortsgemeinde Albersweiler: Die Gemeinde fordert die Einstufung<br />

als "Grundzentrum".<br />

nicht folgen<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht breiter Konsens, dass das<br />

Zentrale-Orte-System einer grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des Konzeptes zentraler Orte<br />

auf der Ebene der Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar ist jedoch die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der <strong>zu</strong>ständigen Bundesländer. Da sich für<br />

die Metropolregion eine entsprechende Lösung auf Länderebene<br />

derzeit nicht abzeichnet, wird auch das Netz der unteren Stufe der<br />

zentralen Orte in der Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst<br />

nicht verändert. Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der<br />

Metropolregion kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende<br />

Kommunal- und Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist,<br />

die im Rahmen einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems<br />

ebenfalls berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 112 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

188 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.2.4.2<br />

Funktionen der Grund-, Unterund<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Der zweite Absatz in PS 1.2.4.2 sollte entfallen; er stellt nach<br />

Aussage und Wortlaut je<strong>den</strong>falls kein Ziel der Raumordnung dar.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die im PS 1.2.4.2 bestimmte Funktionssicherung der Grund-,<br />

Unter- und Kleinzentren steht in unmittelbarem Zusammenhang mit<br />

dem PS 1.2.4.1. Sie ist Grundvorausset<strong>zu</strong>ng für die Sicherung der<br />

Funktionsfähigkeit des Zentrale-Orte-Systems. Der im 2. Abs.<br />

integrierte Genderaspekt ist maßgeblicher Bestandteil dieses<br />

raumordnerischen Auftrags insbesondere <strong>zu</strong>r Stärkung der<br />

ländlichen Räume.<br />

189 Gemeinde Fahrenbach 1.2.4.2<br />

Funktionen der Grund-, Unterund<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Die Gemeinde Fahrenbach, Hauptort verfügt über eine sehr gute<br />

und vielfältige Infrastruktur (Ärzte, Apotheke, Einzelhandel,<br />

Dienstleistungen, Handwerk, Gewerbe). Damit erfüllt die<br />

Gemeinde eine zentralörtliche Funktion für ihre eigenen Ortsteile<br />

aber auch Stadtteile der Großen Kreisstadt Mosbach (Sattelbach,<br />

Lohrbach) und der Gemeinde Limbach (insbes. Balsbach,<br />

Wagenschwend).<br />

Daher bitten wir <strong>zu</strong> prüfen, ob die Ausweisung eines<br />

Doppelzentrums Limbach- Fahrenbach möglich ist. Zwischen <strong>den</strong><br />

bei<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

bestehen vielerlei Verflechtungen.<br />

Die sehr gut funktionierende interkommunale Zusammenarbeit<br />

wird durch Wasser- und Abwasserzweckverbände, eine<br />

gemeinsame Werkrealschule in Limbach und die gemeinsame<br />

Grundschule in Fahrenbach gewährleistet. Beide Hauptorte<br />

nehmen Aufgaben für Teile der Nachbargemeinde wahr, bzw.<br />

Dienstleistungen wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> Bürgerinnen und Bürgern in<br />

Anspruch genommen.<br />

nicht folgen<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht auch in <strong>den</strong> drei<br />

Bundesländern Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz<br />

breiter Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Aktualisierung des Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der<br />

Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch<br />

insbesondere die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der hier <strong>zu</strong>ständigen drei genannten<br />

Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert wer<strong>den</strong>.<br />

(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion kommt<br />

erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen kann der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Anregung der Gemeinde Fahrenbach nicht<br />

entsprochen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 113 von 2197<br />

1.2<br />

1.2.4<br />

Zentrale Orte und deren Verflechtungsbereiche<br />

Grund-, Unter- und Kleinzentren / Nahbereiche<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

190 Gemeinde Limbach 1.2.4.2<br />

entspr.<br />

213<br />

Funktionen der Grund-, Unterund<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Mit dem im Entwurf vorgesehenen Status Limbachs als<br />

Kleinzentrum an der großräumigen Entwicklungsachse Mosbach -<br />

Buchen und der regionalen Entwicklungsachse Eberbach-<br />

Waldbrunn-Limbach-Mudau-(Amorbach) sind wir vollauf <strong>zu</strong>frie<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Limbach wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

191 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

137<br />

1.2.4.2<br />

Funktionen der Grund-, Unterund<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Es ist schon erstaunlich, dass bei der Raumkategorie ländlicher<br />

Raum nur die Rede von ökologischen Funktionen, günstigen<br />

Wohnbedingungen, Tourismus und Naherholung ist, die dort<br />

maßgebliche landwirtschaftliche Funktion hingegen keinerlei<br />

Erwähnung findet. Dies betrifft insbesondere auch die Funktion der<br />

Grund- und Kleinzentren (vgl. Begründung <strong>zu</strong> Z 1.2.4.2). Insofern ist<br />

in dem o.a. Grundsatz der Bedeutung der Landwirtschaftsfunktion<br />

in angemessener Weise Rechnung <strong>zu</strong> tragen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im PS 1.1.5 heißt es, dass die vorhan<strong>den</strong>en Naturraumpotentiale<br />

gesichert und weiterentwickelt wer<strong>den</strong>. Damit einher geht auch die<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ng in Land- und Forstwirtschaft. Im PS 1.2.4.2 ist die<br />

Rolle der Grund-, Unter- und Kleinzentren für die Sicherung des<br />

überörtlichen Grundversorgungsbedarfs angesprochen. Die Rolle<br />

von speziellen Anbietern (z.B. die Bereitstellung von Erzeugnissen<br />

der landwirtschaftlichen Vorort-Direkt-Vermarktung) wird nicht<br />

separat aufgeführt.<br />

192 Landesarbeitsgemeinschaft d. hess.<br />

Frauenbüros<br />

Frauenbeauftragte der Stadt Mühlheim<br />

1.2.4.2<br />

Funktionen der Grund-, Unterund<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Die folgen<strong>den</strong> Ziele und Grundsätze der Regionalplanung setzen<br />

das Leitprinzip der Chancengerechtigkeit um und wer<strong>den</strong> von uns<br />

vollumfänglich unterstützt:<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Plankapitel 1.2.4.2<br />

„Es ist vor allem in Grund-, Unter- und Kleinzentren im ländlichen<br />

Raum <strong>zu</strong> prüfen, ob das dort erreichte Niveau der überörtlichen,<br />

gehobenen Grundversorgung gleichwertige Lebensverhältnisse für<br />

Frauen und Männer in ihren jeweils unterschiedlichen<br />

Lebenssituationen gewährleistet."<br />

193 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

1.2.4.2<br />

Funktionen der Grund-, Unterund<br />

Kleinzentren (Z)<br />

Der Erhalt und die Förderung von Unter- und Kleinzentren im<br />

ländlichen Raum wer<strong>den</strong> positiv (1.2.4.2.) gesehen. Damit wird ein<br />

wichtiger Beitrag <strong>zu</strong>r wohnortnahen Grundversorgung geleistet.<br />

Zudem kann auf diese Weise dem Aussterben kleinerer Ortskerne<br />

entgegengewirkt wer<strong>den</strong>. Dem Zugang <strong>zu</strong> zentralen Einrichtungen<br />

der Daseinsvorsorge kommt gerade vor dem Hintergrund der<br />

altern<strong>den</strong> Gesellschaft eine wichtige Funktion <strong>zu</strong>. Hierbei geht es<br />

auch darum, dass mobilitätseingeschränkte Personen Zugang <strong>zu</strong><br />

entsprechen<strong>den</strong> Angeboten haben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 114 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

194 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

entspr.<br />

120<br />

140<br />

- Bei teilweise unterschiedlicher Terminologie hinsichtlich der Raumund<br />

Achsenkategorien und Unterschie<strong>den</strong> bei der Kennzeichnung<br />

von Plansätzen als Ziele und Grundsätze sind die planerischen<br />

Aussagen widerspruchsfrei. Die Einstufung der zentralen Orte im<br />

Einheitlichen Regionalplan entspricht der des RPS/RegFNP 2010.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

195 Stadtverwaltung Adelsheim - In der Raumstrukturkarte sind die Entwicklungsachsen die sich an<br />

dem überörtlich bedeutsamen Straßennetz, <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong><br />

Schienenstrecken und <strong>den</strong> regionalen Siedlungsstrukturen<br />

orientieren, verzeichnet. Die Entwicklungsachse aus Richtung<br />

Mosbach entlang der B 292 über Schefflenz - Adelsheim - neue<br />

Umgehungsstraße B 292 Adelsheim/Osterburken - A81 (Würzburg -<br />

Heilbronn) ist <strong>zu</strong>sätzlich in der Raumstrukturkarte dar<strong>zu</strong>stellen und<br />

als weitere Entwicklungsachse im Textteil auf<strong>zu</strong>nehmen. Die B 292<br />

ist gemäß der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte eine überregionale<br />

Straßenverbindung und somit raumstrukturbedeutsam für das<br />

gemeinsame Unterzentrum Adelsheim/Osterburken. Im Übrigen<br />

wird hierdurch die Entwicklungsachse nach dem<br />

Landesentwicklungsplan 2002 Ba<strong>den</strong>-Württemberg (LEP)<br />

dargestellt. Entsprechender Antrag <strong>zu</strong>r Aufnahme wird gestellt.<br />

nicht folgen<br />

Der Vorschlag bezieht sich auf die großräumigen<br />

Entwicklungsachsen aus dem Landesentwicklungsplan BW. Diese<br />

sind rechtsverbindliche Vorgaben des Landes und können nur vom<br />

Land geändert wer<strong>den</strong>.<br />

Die vorgeschlagene Korrektur der Raum strukturkarte ergibt sich<br />

aus der Anlage. Außerdem ist die Ausweisung der<br />

Entwicklungsachsen, die sich am Verlauf des<br />

SchienenVerkehrsnetzes orientieren auch nach dessen Verlauf<br />

vor<strong>zu</strong>nehmen. Somit sollte die Darstellung in der<br />

Raumstrukturkarte entsprechend der Karte „Funktionales<br />

Schienennetz" erfolgen; dadurch bindet die Entwicklungsachse aus<br />

dem Bereich Buchen südlich von Osterburken an die dort<br />

bestehende „Teil-Entwicklungsachse Adelsheim- Osterburken" an.<br />

Die entsprechende Korrektur des Planwerks wird beantragt.<br />

Adelsheim ist Kreu<strong>zu</strong>ngspunkt zweier bedeutender<br />

Landesentwicklungsachsen, dies ist nach Auffassung der Stadt<br />

Adelsheim auch entsprechend im Regionalplan dar<strong>zu</strong>stellen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 115 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

196 Regionalverband Heilbronn-Franken - In Be<strong>zu</strong>g auf die Zentralen Orte und die Entwicklungsachsen<br />

(Kapitel 1.2 und 1.3) sehen wir keine Veränderungen, wenngleich in<br />

Plansatz 1.2.1.1 festgestellt wird, dass das System der Zentralen<br />

Orte nicht mehr uneingeschränkt <strong>den</strong> aktuellen<br />

Entwicklungsprozessen entspricht. Es wird daher als eine wichtige<br />

Zukunftsaufgabe der Landes- und Regionalplanung angesehen, das<br />

Konzept entsprechend <strong>zu</strong> modifizieren.<br />

Kenntnisnahme<br />

entspr.<br />

146<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht aber auch in <strong>den</strong> drei<br />

Bundesländern Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz<br />

mittlerweile breiter Konsens, dass das Zentrale-Orte-System<br />

gleichwohl einer grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des Konzeptes der zentralen<br />

Orte auf der Ebene der Regionalplanung in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar ist jedoch insbesondere die diesbezügliche<br />

Modifizierung des Netzes der Mittelzentren seitens der hier<br />

<strong>zu</strong>ständigen drei genannten Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert wer<strong>den</strong>.<br />

Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion kommt<br />

erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

197 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

entspr.<br />

122<br />

147<br />

- Bei teilweise unterschiedlicher Terminologie hinsichtlich der Raumund<br />

Achsenkategorien und Unterschie<strong>den</strong> bei der Kennzeichnung<br />

von Plansätzen als Ziele und Grundsätze sind die planerischen<br />

Aussagen widerspruchsfrei. Die Einstufung der zentralen Orte im<br />

Einheitlichen Regionalplan entspricht der des RPS/RegFNP 2010.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 116 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

198 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Das System der großräumigen bzw. regionalen<br />

Entwicklungsachsen muss hinsichtlich der ÖPNV-Anbindung<br />

modifiziert wer<strong>den</strong>: Bildung eines ÖPNV-Netzes durch Stärkung der<br />

Ost-West-Achse. Beispiele: Sinsheim-Wiesloch/Walldorf-<br />

Hockenheim-Speyer, Mauer- Schatthausen-Wiesloch/Walldorf.<br />

folgen<br />

Aufgrund der starken Verflechtungen im Verkehrs-, Pendler- und<br />

Arbeitsbereich sowie des Lückenschlusses zwischen <strong>den</strong><br />

Mittelzentren Speyer-Walldorf/Wiesloch-Sinsheim wird der<br />

Aufnahme einer regionalen Entwicklungsachse Speyer-<br />

Hockenheim-Walldorf/Wiesloch-Rauenberg-Sinsheim im<br />

Regionalplan <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

199 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

- Entwicklungsachsen. Hier ist mehr Input erwünscht bezüglich von<br />

Standards im Bedienungsangebote. Verweis auf LEP genügt<br />

nicht.<br />

nicht folgen<br />

Entwicklungsachsen dienen der Konzentration der<br />

Siedlungsentwicklung und sind auf Grund der strukturellen<br />

Gegebenheiten aber nicht ausschließlich an <strong>den</strong> Schienenachsen<br />

festgemacht. Standards im Bedienungsangebot wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong><br />

Nahverkehrsplänen definiert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 117 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

200 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

- Generell ist der RP sehr wirtschaftslastig. Soziale und kulturelle<br />

Aspekte kommen viel <strong>zu</strong> kurz, ökologische Vorgaben gibt es kaum,<br />

und wenn doch, so sind diese meist recht unverbindlich formuliert.<br />

- Die Fokussierung auf die Entwicklungsachsen führt <strong>zu</strong> einer<br />

Vernachlässigung des „ländlichen Raums". Dies wird die<br />

Abwanderungsproblematik verstärken, die Altersstruktur der<br />

betroffenen Gemein<strong>den</strong> wird sich noch stärker hin <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Älteren<br />

verschieben. Die sozialen Aufgaben der Kommunen wer<strong>den</strong> bei<br />

gleichzeitiger Verschlechterung der finanziellen Lage <strong>zu</strong>nehmen<br />

und sollen sich nach der Nachfrage konzentrieren - was eine<br />

Abwärtsspirale in Gang setzten kann, <strong>den</strong>n für junge Familien<br />

wer<strong>den</strong> solche Kommunen unattraktiver.<br />

- Die Entwicklungsachsen sollen entlang des „überörtlich<br />

bedeutsamen Straßennetzes" und der „bestehen<strong>den</strong><br />

Schienenstrecken" verlaufen. Der zweite Punkt scheint im<br />

ökologischen Sinne <strong>zu</strong> sein, doch diese Sichtweise greift <strong>zu</strong> kurz:<br />

Die Straßenstrecken haben Priorität (wie auch im Kapitel<br />

Infrastruktur deutlich wird) und einer weiteren Entwicklung, einem<br />

Ausbau des Schienennetzes wird die Grundlage entzogen<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Regionalplanung hat <strong>den</strong> überfachlichen Auftrag, die<br />

ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Belange für<br />

die Region miteinander und untereinander ab<strong>zu</strong>wägen. Der<br />

Regionalplan Rhein-Neckar formuliert sowohl im Leitbild als auch in<br />

<strong>den</strong> verbindlich <strong>zu</strong> beachten<strong>den</strong> Zielen und <strong>zu</strong> berücksichtigen<strong>den</strong><br />

Grundsätzen (z. B. Freiflächenschutz im Kap. 2 Regionale<br />

Freiraumstruktur / Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen), wie<br />

diese nachhaltige Raumentwicklung gewährleistet wer<strong>den</strong> kann.<br />

Über die Regionalplanung hinaus wer<strong>den</strong> in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar Regionalentwicklungsprozesse initiiert, die mit Blick<br />

auf Sicherung der Lebens- und Umweltqualität ausgerichtet sind.<br />

Das Regionale Energiekonzept beinhaltet beispielsweise die<br />

Themen Klima- und Umweltschutz. Das Regionale<br />

Entwicklungsprojekt Regionalpark Rhein-Neckar hat <strong>zu</strong>m Ziel, die<br />

Qualitäten der Landschaften und Freiräume in der Metropolregion<br />

<strong>zu</strong> sichern und weiter<strong>zu</strong>entwickeln.<br />

201 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.3.1<br />

Großräumige<br />

Entwicklungsachsen (N/V)<br />

OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: PS 1.3.1, Satz 1, sollte beginnen mit:<br />

„Großräumige Entwicklungsachsen sind:“ (weil diese im<br />

Einheitlichen Regionalplan nicht festgelegt, sondern nachrichtlich<br />

übernommen und ausgeformt wer<strong>den</strong>); die Randkennzeichnung<br />

sollte hier „N/Z/V“ lauten. Für Satz 2 wird folgende Formulierung<br />

mit der Randkennzeichnung „N/Z“ empfohlen: „Die in der<br />

Raumstrukturkarte dargestellten großräumigen<br />

Entwicklungsachsen für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen und<br />

hessischen Teilraum sind aus <strong>den</strong> Landesentwicklungsplänen<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg und Hessen übernommen und<br />

regionalplanerisch ausgeformt“. Satz 3 sollte als neuer Absatz für<br />

<strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teilraum mit der Randkennzeichnung<br />

„V“ folgen.<br />

folgen<br />

Die vorgeschlagenen Änderungen des Plansatzes 1.3.1 wer<strong>den</strong><br />

übernommen. Der neue Plansatz lautet wie folgt: "Großräumige<br />

Entwicklungsachsen sind:" Letzter Absatz (neu) lautet wie folgt:<br />

"Die in der Raumstrukturkarte dargestellten großräumigen<br />

Entwicklungsachsen für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen und<br />

hessischen Teilraum sind aus <strong>den</strong> Landesentwicklungsplänen<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg und Hessen übernommen und<br />

regionalplanerisch ausgeformt". Auch die Randkennzeichnungen<br />

wer<strong>den</strong> entsprechend der Anregung der Obersten<br />

Landesplanungsbehörde BW im Plansatz 1.3.1 geändert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 118 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

202 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.3.1<br />

Großräumige<br />

Entwicklungsachsen (N/V)<br />

Zu <strong>den</strong> in PS 1.3.1 genannten großräumigen Entwicklungsachsen<br />

wird für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum darauf<br />

hingewiesen, dass die Landesentwicklungsachsen des LEP BW<br />

(PS 2.6.2 i.V.m. Anhang <strong>zu</strong> 2.6, S. A26, und Karte 3) mit <strong>zu</strong>m Teil<br />

(stark) abweichen<strong>den</strong> Achsenverläufen aufgeführt sind. So stellt<br />

der Achsenabschnitt Adelsheim/Osterburken – Bad Mergentheim,<br />

der in der erstgenannten Achse aufgeführt ist, keine<br />

Landesentwicklungsachse dar (der LEP sieht von<br />

Adelsheim/Osterburken lediglich eine Landesentwicklungsachse<br />

nach Tauberbischofsheim vor, wobei dieser Achsenabschnitt nach<br />

LEP, Anhang <strong>zu</strong> 2.6, Region Unterer Neckar, Achse j), S. A26<br />

<strong>zu</strong>dem einer Achse Neckarsulm-Tauberbischofsheim <strong>zu</strong>geordnet<br />

ist). Um <strong>den</strong> Anforderungen einer nachrichtlichen Übernahme <strong>zu</strong><br />

entsprechen, wird gebeten, die Achsenverläufe mit <strong>den</strong><br />

Festlegungen des LEP ab<strong>zu</strong>gleichen und – soweit im<br />

grenzüberschreiten<strong>den</strong> Kontext möglich – entsprechend<br />

an<strong>zu</strong>passen.<br />

folgen<br />

Dem Hinweis wird gefolgt.<br />

In der Raumstrukturkarte wer<strong>den</strong> die dortigen Achsenverläufe an<br />

die des LEP 2002 Ba<strong>den</strong>-Württemberg angepasst.<br />

Außerdem wird im Plansatz 1.3.1 in der ersten<br />

Achsenbeschreibung/-nennung in Klammer Bad-Mergentheim<br />

gestrichen und durch Tauberbischofsheim ersetzt.<br />

203 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

1.3.1<br />

Großräumige<br />

Entwicklungsachsen (N/V)<br />

Die durch die A 6 definierte Achse Hockenheim-Wiesloch-<br />

Rauenberg- Sinsheim soll als großräumige Entwicklungsachse in<br />

die Raumstrukturkarte aufgenommen wer<strong>den</strong>. Der Plan sieht<br />

bislang nur eine Entwicklungsachse entlang der A 5 vor.<br />

teilweise folgen<br />

Aufgrund der starken Verflechtungen im Verkehrs-, Pendler- und<br />

Arbeitsbereich sowie des Lückenschlusses zwischen <strong>den</strong><br />

Mittelzentren Speyer-Walldorf/Wiesloch-Sinsheim wird der<br />

Aufnahme einer regionalen Entwicklungsachse Speyer-<br />

Hockenheim-Walldorf/Wiesloch-Rauenberg-Sinsheim im<br />

Regionalplan <strong>zu</strong>gestimmt. Großräumige Entwicklungsachsen<br />

können nur vom Land Ba<strong>den</strong>-Württemberg im<br />

Landesentwicklungsplan ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

204 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

1.3.1<br />

Großräumige<br />

Entwicklungsachsen (N/V)<br />

Nach der Raumstrukturkarte liegt die Stadt Rauenberg nur an einer<br />

großen Entwicklungsachse und zwar an der A 5. Dies entspricht<br />

aber nicht der Realität, da die Stadt Rauenberg sich an zwei großen<br />

Entwicklungsachsen befindet, der A 5 und der A 6. Die Ergän<strong>zu</strong>ng<br />

der Entwicklungsachse Bundesautobahn A 6 in der<br />

Raumstrukturkarte wird daher beantragt.<br />

folgen<br />

Aufgrund der starken Verflechtungen im Verkehrs-, Pendler- und<br />

Arbeitsbereich sowie des Lückenschlusses zwischen <strong>den</strong><br />

Mittelzentren Speyer-Walldorf/Wiesloch-Sinsheim wird der<br />

Aufnahme einer regionalen Entwicklungsachse Speyer-<br />

Hockenheim-Walldorf/Wiesloch-Rauenberg-Sinsheim im<br />

Regionalplan <strong>zu</strong>gestimmt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 119 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

205 Gemeinde Haßmersheim<br />

(gemeinsame Stellungnahme der vVG<br />

Haßmersheim-Hüffenhardt und der<br />

Gemeinde Haßmersheim)<br />

1.3.1<br />

Großräumige<br />

Entwicklungsachsen (N/V)<br />

Die Ausweisung Haßmersheims als Kleinzentrum an der<br />

großräumigen Landesentwicklungsachse Heidelberg-Eberbach-<br />

Mosbach-Haßmersheim-Neckarsulm wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Sie entspricht <strong>den</strong> Ausweisungen des bisher gültigen<br />

Regionalplans.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

206 Gemeinde Seckach 1.3.1<br />

Großräumige<br />

Entwicklungsachsen (N/V)<br />

Unter lfd. Nr. 1.3.1 sind u.a. die großräumigen Entwicklungsachsen<br />

von Kaiserslautern bis Bad Mergentheim und von Miltenberg bis<br />

Möckmühl genannt. Auf der hier<strong>zu</strong> gehörigen Raumstrukturkarte ist<br />

zwar <strong>zu</strong> erkennen, dass diese Achsen durch Seckach führen, die<br />

Benamung unserer Gemeinde erfolgt jedoch nicht. Nachdem aber<br />

so gut wie alle anderen Verknüpfungspunkte auf der Karte genannt<br />

wer<strong>den</strong> (rechtsrheinisch sogar alle außer Seckach!), beantragen wir<br />

hiermit, dass auch der Ortsname Seckach sowohl in die Karte als<br />

auch in <strong>den</strong> Text der Nr. 1.3.1 aufgenommen wird.<br />

nicht folgen<br />

Im Verlauf der in der Raumstrukturkarte (des Entwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar)abgebildeten bzw.<br />

ausgewiesenen Großräumigen- und Regionalen<br />

Entwicklungsachsen sind lediglich die Zentralen Orte<br />

gekennzeichnet. Entsprechend sind auch im Kapitel 1.3<br />

Entwicklungsachsen nur diese bei der Beschreibung der Achsen<br />

genannt.<br />

Die Aufnahme/Nennung aller an <strong>den</strong> Achsen liegen<strong>den</strong> Städte und<br />

Gemein<strong>den</strong> würde nicht nur die genannte Raumstrukturkarte<br />

überlasten, sondern auch in der Aufzählung im Plankapitel 1.3<br />

deutlich dem Anliegen der gewollten Verschlankung des<br />

Regionalplans <strong>zu</strong>wider laufen.<br />

207 Gemeindeverwaltung Rosenberg 1.3.1<br />

Großräumige<br />

Entwicklungsachsen (N/V)<br />

Ergänzend wird angeregt, in die großräumige Entwicklungsachse<br />

Kaiserslautern - Bad Mergentheim auch das Oberzentrum<br />

Würzburg ein<strong>zu</strong>beziehen und <strong>zu</strong> benennen. Es liegt zwar außerhalb<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar und auch außerhalb Ba<strong>den</strong>-<br />

Württembergs, stellt jedoch für mehrere Kommunen aus dem<br />

östlichen Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis und damit Belegenheitsgebiet<br />

des Verbands Region Rhein-Neckar ein wichtiges Oberzentrum als<br />

Einkaufsstadt wie auch als Standort eines Universitätsklinikums<br />

dar. Daneben ist auch das FOC Wertheim über die Bahnstrecke<br />

Heilbronn/Heidelberg-Würzburg <strong>zu</strong> erreichen.<br />

nicht folgen<br />

Verkehrsachsen sind nicht die Grundlage für die Ausweisung von<br />

Entwicklungsachsen. Die Achse ist aus dem<br />

Landesentwicklungsplan BW übernommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 120 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

208 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis 1.3.1<br />

Großräumige<br />

Entwicklungsachsen (N/V)<br />

Es erschließt sich nicht, warum der Ortsnamen Seckach in der<br />

textlichen Beschreibung der großräumigen Entwicklungsachse<br />

(Miltenberg) - Walldürn - Buchen - Osterburken - Adelsheim -<br />

(Möckmühl) auf Seite 31 des Regionalplanentwurfs gelöscht<br />

wer<strong>den</strong> soll. Mit Blick auf die wichtige Bedeutung der Gemeinde<br />

Seckach als Eisenbahnknotenpunkt für <strong>den</strong> regionalen<br />

Schienenverkehr wird deshalb sowohl eine Aufnahme der<br />

entsprechen<strong>den</strong> regionalen Entwicklungsachse wie auch eine<br />

weitere Nennung der Gemeinde Seckach in diesem<br />

Zusammenhang gefordert.<br />

nicht folgen<br />

Im Verlauf der in der Raumstrukturkarte ausgewiesenen<br />

Großräumigen- und Regionalen Entwicklungsachsen sind lediglich<br />

die Zentralen Orte gekennzeichnet. Entsprechend sind auch im<br />

Kapitel 1.3 Entwicklungsachsen nur diese bei der Beschreibung der<br />

Achsen genannt.<br />

Die Aufnahme/Nennung aller an <strong>den</strong> Achsen liegen<strong>den</strong> Städte und<br />

Gemein<strong>den</strong> würde nicht nur die genannte Raumstrukturkarte<br />

überlasten, sondern auch in der Aufzählung im Plankapitel 1.3<br />

deutlich dem Anliegen der gewollten Verschlankung des<br />

Regionalplans <strong>zu</strong>wider laufen.<br />

Hinsichtlich der geforderten Aufnahme der regionalen<br />

Entwicklungsachse ist fest<strong>zu</strong>halten, dass diese sowohl in der<br />

Raumstrukturkarte als auch in dem entsprechen<strong>den</strong> Plankapitel im<br />

Textteil genannt und beschrieben ist.<br />

209 Stadt Osterburken 1.3.1<br />

Großräumige<br />

Entwicklungsachsen (N/V)<br />

Bei der Festlegung der großräumigen Entwicklungsachsen<br />

schlagen wir vor das Oberzentrum Würzburg ein<strong>zu</strong>beziehen. Die<br />

faktische Entwicklung erfolgt meist entlang von Verkehrsachsen.<br />

Für Osterburken bedeutet dies eine Achse in Verlängerung der S-<br />

Bahn Linie Kaiserslautern - Osterburken und der Kursbuchstrecke<br />

780 von Stuttgart über Osterburken in Richtung Würzburg.<br />

nicht folgen<br />

Entwicklungsachsen sind keine Verkehrsachsen. Die Ausweisung<br />

großräumigen Entwicklungsachsen erfolgt alleine im<br />

Landesentwicklungsplan BW.<br />

210 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Zu PS 1.3.2, Satz 1, wird folgender Satzanfang vorgeschlagen: „Als<br />

Regionale Ent-wicklungsachsen wer<strong>den</strong> festgelegt und in der<br />

Raumstrukturkarte dargestellt:“; der bisherige Satz 2 kann dann<br />

entfallen.<br />

teilweise folgen<br />

Dem Vorschlag wird teilweise gefolgt.<br />

D.h. Der erste Satz von Plansatz 1.3.2 (Regionale<br />

Entwicklungsachsen Z) wird wie folgt formuliert: "Als regionale<br />

Entwicklungsachsen wer<strong>den</strong> festgelegt und in der<br />

Raumstrukturkarte ausgewiesen:". Zudem entfällt der letzte Satz<br />

dieses Plansatzes.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 121 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

211 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

entspr.<br />

549<br />

1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

In Plansatz 1.3. wer<strong>den</strong> Entwicklungsachsen festgelegt. Damit soll<br />

die Siedlungsentwicklung entlang einer Bandinfrastruktur<br />

konzentriert wer<strong>den</strong>. Es wird dabei zwischen großräumigen und<br />

regionalen Entwicklungsachsen unterschie<strong>den</strong>.<br />

„Großräumige Entwicklungsachsen" nach Plansatz 1.3.1 sind im<br />

ERP nachrichtlich aus dem jeweiligen Landesentwicklungsplan<br />

übernommen.<br />

nicht folgen<br />

Die Steuerung der regionalplanerisch gewünschten<br />

Siedlungsentwicklung entlang der ausgewiesenen Achsen und in<br />

<strong>den</strong> festgelegten zentralen Orten soll da<strong>zu</strong> dienen, dass in allen<br />

Teilräumen der Metropolregion Rhein-Neckar eine angemessene<br />

Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen<br />

erzielt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Weiter wer<strong>den</strong> in Plansatz 1.3.2 regionale Entwicklungsachsen<br />

festgelegt. Diese wer<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> VRRN bestimmt. Im<br />

Landesentwicklungsplan Ba<strong>den</strong>-Württemberg wer<strong>den</strong> in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.6.2 folgende Aussagen <strong>zu</strong>r Festlegung<br />

regionaler Entwicklungsachsen durch Regionalverbände gemacht:<br />

„Der Landesentwicklungsplan unterscheidet ausdrücklich zwischen<br />

Landesentwicklungsachsen und <strong>den</strong> in Regionalplänen <strong>zu</strong>sätzlich<br />

ausgewiesenen regionalen Entwicklungsachsen und legt deren<br />

unterschiedliche Funktionen fest. Funktional steht bei <strong>den</strong><br />

regionalen Entwicklungsachsen die Siedlungsentwicklung in engem<br />

Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> leistungsfähigen Massenverkehrsmitteln. Die<br />

Konzentration der Siedlungstätigkeit und ihre Zuordnung <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs und wichtigen<br />

sonstigen Infrastruktureinrichtungen dient der Minderung der<br />

Flächeninanspruchnahme für Siedlungstätigkeit, der Minimierung<br />

von Individualfahrten durch Verlagerung auf öffentliche Verkehre<br />

sowie der Sicherstellung kurzer Wege für Versorgung und<br />

Freizeitaktivitäten. Diese Notwendigkeit ist insbesondere in <strong>den</strong><br />

Verdichtungsräumen und ihren Randzonen gegeben, so dass vor<br />

allem hier mit <strong>den</strong> regionalen Entwicklungsachsen als sog.<br />

"Siedlungs- und Nahverkehrsachsen" durch die Regionalplanung ein<br />

Leitbild der nachhaltigen Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung<br />

vorgegeben und gekennzeichnet wer<strong>den</strong> kann."<br />

Die landesplanerischen Vorgaben für regionale Entwicklungsachsen<br />

treffen damit umfassend für unser Verbandsgebiet <strong>zu</strong>: Allein 15 von<br />

18 Gemein<strong>den</strong> des NV sind an einen leistungsfähigen<br />

schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV angebun<strong>den</strong> oder liegen in<br />

unmittelbarer Nähe einer Haltestation. Folgerichtig sieht auch der<br />

FNP des NV eine Siedlungsentwicklung in erster Linie an<br />

leistungsfähigen ÖPNV-Achsen vor und stimmt somit mit <strong>den</strong><br />

genannten landesplanerischen Zielen überein. Die<br />

Mitgliedsgemein<strong>den</strong> des NV mit ihrer zentralen Lage im Kern der<br />

Metropolregion sowie der sehr guten Anbindung mit öffentlichen<br />

Diese raumordnerischen/regionalplanerischen<br />

Steuerungsinstrumente, die wesentliche Bausteine der<br />

Infrastrukturplanung sowie der planmäßigen Entwicklung der<br />

regionalen Siedlungsstruktur darstellen und damit einen wichtigen<br />

Beitrag für eine raumordnerisch ausgewogene Siedlungsstruktur<br />

leisten, wer<strong>den</strong> also eingesetzt, um gleichwertige<br />

Versorgungsstrukturen in der gesamten Region <strong>zu</strong> gewährleisten,<br />

die wiederum von allen Einwohnern in <strong>zu</strong>mutbarer Entfernung in<br />

Anspruch genommen wer<strong>den</strong> können.<br />

Auch wenn in der Betrachtung des VRRN das Zentrale Orte-System<br />

einer regelmäßigen Anpassung an die sich dynamisch<br />

verändern<strong>den</strong> Rahmenbedingungen bedarf (unabhängig davon,<br />

dass dieses System sich als raumordnerisches Instrument<br />

grundsätzlich bewährt hat), zeichnet sich derzeit keine<br />

entsprechende Lösung hinsichtlich der Einstufung der<br />

Mittelzentren auf Länderebene ab und damit kann auch das Netz<br />

der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte (in der Zuständigkeit der<br />

Regionalplanung liegend) vorerst nicht verändert wer<strong>den</strong>.<br />

Damit einhergehend kann vor aufgezeigtem Hintergrund und der<br />

gegebenen Zusammenhänge auch die Thematik "Ausweisung der<br />

regionalen Entwicklungsachsen" vorerst nicht auf<br />

Regionalplanungsebene angegangen wer<strong>den</strong>.<br />

Die seitens des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim<br />

thematisierte Schlechterstellung der nicht-zentralen Orte bzw. der<br />

Nicht-Achsen-Orte ist <strong>zu</strong>sammenfassen jedoch nur in der<br />

theoretischen Betrachtung gegeben. Keine der<br />

Mitgliedsgemein<strong>den</strong> bzw. -städte des NV HD-MA ist nämlich als<br />

Kommune beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen oder<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Gewerbe" gekennzeichnet.<br />

Damit ist für keine von diesen in wohnbaulicher und<br />

gewerbebaulicher Hinsicht eine zielscharfe Zuordnung vorgegeben.<br />

Ihre Siedlungsentwicklung richtet sich damit nur nach <strong>den</strong>


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 122 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

211 Verkehrsmitteln an die wesentlichen Arbeitsplatzschwerpunkte<br />

haben durchweg sehr gute Vorausset<strong>zu</strong>ngen, um die genannten<br />

planerischen Ziele um<strong>zu</strong>setzen.<br />

sonstigen Zielen und Grundsätzen des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar.<br />

Was die aufgeworfene Frage der Wohnbauflächenbilanz anbelangt,<br />

Im ERP (gemäß Raumstrukturkarte und Wohnbauflächenbilanz)<br />

liegen jedoch ausschließlich Mannheim, La<strong>den</strong>burg, Heidelberg,<br />

Schwetzingen und Leimen an einer regionalen Achse. Diese<br />

Zuweisung stimmt damit vollständig mit der zentralörtlichen<br />

Systematik überein, Orte ohne zentralörtliche Funktion sind nicht<br />

als Achsenstandorte festgelegt. Eine Lage an einer „Achse" hat im<br />

Rahmen der Wohnbauflächenbilanz jedoch einen höheren<br />

Wohnbauflächenbedarf <strong>zu</strong>r Folge. Damit wer<strong>den</strong> auch nach<br />

Plansatz 1.3 die Zentralen Orte im Zuge der <strong>zu</strong>künftigen<br />

Siedlungsentwicklung bessergestellt als die restlichen<br />

Verbandsmitglieder, auch wenn diese vergleichbare<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen aufweisen.<br />

ist an<strong>zu</strong>merken, dass In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen<br />

<strong>zu</strong>m Teil erheblichen Abweichungen gegenüber <strong>den</strong><br />

Bevölkerungswerten im Anhang Nr. 2 sowie der eingeschränkten<br />

Flexibilität des ausschließlich auf das Jahr 2020 ausgelegten<br />

Wohnbauflächenbilanz hat der Planungsausschuss des VRRN am<br />

22.02.2013 jedoch beschlossen, die Bilanz im Rahmen einer<br />

Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und über das Jahr 2020 hinaus<br />

fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r<br />

Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die Aufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Mitgliedskommunen des NV HD-MA erfolgen.<br />

Im Hinblick auf das Gegenstromprinzip bitten wir aufgrund der<br />

oben genannten Belange um eine entsprechende Berücksichtigung<br />

im Regionalplan, insbesondere in der Wohnbauflächenbilanz.<br />

(Unabhängig davon muss aber entsprechend Plansatz 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z), Orientierungswert (G) des<br />

Regionalplanentwurfs dem Flächenwert <strong>zu</strong>m<br />

"Wohnbauflächenbedarf 2007 - 2020" das vorhan<strong>den</strong>e<br />

Wohnbauflächenpotenzial <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans gegenüber<strong>zu</strong>stelen wer<strong>den</strong> und bereits<br />

realisierte Wohnbauflächen im Betrachtungszeitraum 2007 - 2020<br />

sind in Ab<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> bringen.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wird der Bitte/Forderung des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 123 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

212 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

entspr.<br />

143<br />

512<br />

1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Das Zentrale-Orte-System ist vor langer Zeit unter ganz anderen<br />

Rahmenbedingungen festgelegt wor<strong>den</strong> und die vorgenommenen<br />

Zuweisungen blieben seither im ba<strong>den</strong>-württembergischen<br />

Teilraum unverändert (vgl. Stellungnahme <strong>zu</strong> Plansatz 1.2). Insofern<br />

ist es kritisch, dass die zentralörtliche Ausweisung im ERP<br />

Grundlage für „regionale Achsenstandorte" (Plansatz 1.3.2) als auch<br />

für „Siedlungsbereiche Wohnen" (Plansatz 1.4.2.2) ist, da diese<br />

Festlegungen wesentliches Kriterium für die nachfolgende<br />

regionalplanerische Besserstellung dieser Gemein<strong>den</strong> ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht in <strong>den</strong> drei Bundesländern<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz mittlerweile<br />

breiter Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Aktualisierung des Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der<br />

Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch<br />

insbesondere die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der hier <strong>zu</strong>ständigen drei genannten<br />

Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Weil aber entsprechend der dem Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar <strong>zu</strong>grunde gelegten Plansystematik die Ausweisung der<br />

"Siedlungsbereiche Wohnen" an die Ausweisung der zentralen Orte<br />

geknüpft ist, bleiben vor dem skizzierten Hintergrund vorerst auch<br />

diese grundsätzlich unverändert. Gleiches gilt für die Ausweisung<br />

der regionalen Entwicklungsachsen, die ebenso nur über zentrale<br />

Orte führen.<br />

Aber auch hier ist ergänzend fest<strong>zu</strong>halten, dass keine der<br />

Mitgliedsgemein<strong>den</strong> bzw. -städte des NV HD-MA als Kommune<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen (oder auch beschränkt<br />

auf "Eigenentwicklung Gewerbe") gekennzeichnet ist. Damit ist für<br />

keine von diesen in wohnbaulicher (und gewerbebaulicher) Hinsicht<br />

eine zielscharfe Zuordnung vorgegeben. Ihre Siedlungsentwicklung<br />

richtet sich damit nur nach <strong>den</strong> sonstigen Zielen und Grundsätzen<br />

des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar und steht damit auch<br />

nicht im grundsätzlichen Gegensatz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> in der Begründung<br />

genannten planerischen Kriterien für "Siedlungsbereiche Wohnen".<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng, dass die ausgewiesenen zentralen<br />

Orte/Achsenstandorte gegenüber <strong>den</strong> Verbandsmitgliedern ohne


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 124 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

212 zentralörtliche Funktion/nicht an einer Achse gelegen auch in<br />

diesem Zusammenhang besser gestellt wer<strong>den</strong>, ist in der<br />

Betrachtung des VRRN theoretischer Art und kann vor dem<br />

aufgezeigten Hintergrund nicht geteilt wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim hier <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

213 Gemeinde Limbach 1.3.2<br />

entspr.<br />

190<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Mit dem im Entwurf vorgesehenen Status Limbachs als<br />

Kleinzentrum an der großräumigen Entwicklungsachse Mosbach -<br />

Buchen und der regionalen Entwicklungsachse Eberbach-<br />

Waldbrunn-Limbach-Mudau-(Amorbach) sind wir vollauf <strong>zu</strong>frie<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Limbach wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

214 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis 1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Die Aufnahme der regionalen Entwicklungsachse Mudau - Buchen<br />

wird begrüßt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

215 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis 1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Die Streichung der regionalen Entwicklungsachse Osterburken-<br />

Lauda-Königshofen wird sehr kritisch gesehen, <strong>zu</strong>mal gerade dieser<br />

Achse durch die bereits beschlossene Weiterentwicklung der<br />

Frankenbahn und der damit verbun<strong>den</strong>en Scharnierfunktion<br />

zwischen <strong>den</strong> Oberzentren Würzburg und Heilbronn eine künftig<br />

immer wichtiger wer<strong>den</strong>de Bedeutung <strong>zu</strong>kommt.<br />

nicht folgen<br />

Die Achsenverläufe sind/wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

Rhein-Neckar auf entsprechen<strong>den</strong> Hinweis/Forderung des MVI<br />

Ba<strong>den</strong>-Württembergan <strong>den</strong>en des LEP Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

angepasst bzw. entsprechend korrigiert. D.h. dass die im Plansatz<br />

1.3.1 erstgenannte großräumige Entwicklungsachse<br />

"(Kaiserslautern) - Grünstadt - …." künftig nicht mehr nach Bad-<br />

Mergentheim sondern nach Tauberbischofsheim führt.<br />

Eine weitere regionale Entwicklungsachse, die neben der<br />

genannten großräumigen ab Osterburken räumlich nahe und<br />

parallel verliefe, würde der mit der Ausweisung der Achsen<br />

verbun<strong>den</strong>en regionalplanerischen/raumordnerischen Intentionen<br />

nicht gerecht wer<strong>den</strong>.<br />

Insofern wird <strong>den</strong> Ausführungen des Landratsamtes des Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreises nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 125 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

216 Gemeinde Wald-Michelbach 1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Eng verknüpft mit der sozialen und wirtschaftlichen Struktur der<br />

Gemeinde Wald-Michelbach sowie der darin leben<strong>den</strong> Bevölkerung<br />

ist der Bestand an Verkehrsanlagen und Verkehrsverbindungen<br />

innerhalb und außerhalb des Gemeindegebietes. Sowohl der<br />

Individual- als auch der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

spielen eine zentrale Rolle im täglichen Leben eines je<strong>den</strong> Bürgers,<br />

unabhängig welchen Alters und unabhängig davon, ob aktiver oder<br />

passiver Verkehrsteilnehmer.<br />

Für die weitere Entwicklung der Gemeinde Wald-Michelbach sowie<br />

der gesamten Region „Überwald" ist die verkehrliche Erschließung<br />

von zentraler Bedeutung.<br />

Wir fordern daher ausdrücklich die Verbindung Mörlenbach - Wald-<br />

Michelbach als regionale Entwicklungsachse mit aus<strong>zu</strong>weisen und<br />

Wald-Michelbach bzw. <strong>den</strong> „Überwald" in die im Einheitlichen<br />

Regionalplanentwurf ausgewiesene regionale Entwicklungsachse<br />

„Mannheim-Viernheim-Weinheim-Birkenau-Mörlenbach-Rimbach-<br />

Fürth" mit auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Im Regionalplan Südhessen ist die Verbindung Mörlenbach - Wald-<br />

Michelbach nicht als regionale Entwicklungsachse ausgewiesen.<br />

Eine Aufnahme der Achse in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar wird deshalb nicht unterstützt. Zudem dienen<br />

Entwicklungsachsen der Konzentration der Siedlungsentwicklung<br />

und sind auf Grund der strukturellen Gegebenheiten aber nicht<br />

ausschließlich an <strong>den</strong> Schienenachsen festgemacht. Dies ist bei<br />

dieser Achse nicht der Fall.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 126 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

217 Magistrat der Kreisstadt Heppenheim 1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Die unter Punkt 1.3 ausgewiesenen Entwicklungsachsen wer<strong>den</strong><br />

unterteilt in „großräumige Entwicklungsachsen" (1.3.1) und<br />

„regionale Entwicklungsachsen" (1.3.2). Während die großräumigen<br />

Entwicklungsachsen nachrichtlich vom Landesentwicklungsplan<br />

(LEP) Hessen übernommen wor<strong>den</strong> sind, orientieren sich die<br />

ausgewiesenen regionalen Entwicklungsachsen weitestgehend an<br />

<strong>den</strong> regionalen Nahverkehrs- und Siedlungsachsen des<br />

Regionalplans Südhessen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Achse ist als großräumige Entwicklungsachse im Regionalplan<br />

enthalten. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Gegensatz <strong>zu</strong>m rechtskräftigen Regionalplan Südhessen, in dem<br />

die Kreisstadt Heppenheim <strong>zu</strong>sammen mit <strong>den</strong> Städten Darmstadt,<br />

Bensheim und Heidelberg/Mannheim eine regionale Nahverkehrsund<br />

Siedlungsachse bildet, wird Heppenheim unter <strong>den</strong> regionalen<br />

Entwicklungsachsen des einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

nicht aufgeführt.<br />

Zwischen <strong>den</strong> drei Mittelzentren Bensheim, Heppenheim und<br />

Weinheim ergibt sich <strong>zu</strong>künftig ein intensiver Bedarf der Sicherung,<br />

Ordnung und Steuerung der Infrastruktur- und<br />

Siedlungsentwicklung.<br />

Aufgrund seiner räumlichen Nähe und der achsialen Lage <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Städten Bensheim und Weinheim sowie seines Status als<br />

Kreisstadt und Mittelzentrum beantragt die Stadt Heppenheim<br />

folgende regionale Entwicklungsachse hin<strong>zu</strong><strong>zu</strong>fügen:<br />

(Darmstadt) - Bensheim - Heppenheim - Weinheim<br />

Diese Entwicklungsachse soll - wie in der Begründung <strong>zu</strong> Punkt 1.3<br />

„Entwicklungsachsen" beschrieben - eine günstige Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />

für eine in der Zukunft effiziente Bündelung von Siedlung und<br />

Infrastruktur schaffen.<br />

218 Magistrat der Stadt Viernheim 1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Die Stadt Viernheim ist an der regionalen Entwicklungsachse<br />

Mannheim - Viernheim - Weinheim - Birkenau - Mörlenbach -<br />

Rimbach - Fürth platziert. Dieses entspricht der tatsächlichen<br />

Entwicklung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 127 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

219 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Die Verbandsgemeinde Freinsheim regt an, auch die Ortsgemeinde<br />

Weisenheim am Berg in die regionale Entwicklungsachse<br />

"Freinsheim-Lambsheim-Frankenthal" ein<strong>zu</strong>bin<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Entwicklungsachsen in der Raumstrukturkarte des Einheitlichen<br />

Regionalplans sind schematisch dargestellt und berücksichtigt nur<br />

die im Zuge der Achsen liegen<strong>den</strong> zentralen Orte. Aus diesem<br />

Grund findet Weisenheim am Berg in der Raumstrukturkarte keine<br />

Berücksichtigung.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

220 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Neben der <strong>zu</strong>vor dargestellten Entwicklungsachse „Freinsheim-<br />

Lambsheim-Frankenthal" regt die Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

an, auch die Achse „Grünstadt-Bad Dürkheim-Neustadt a.d.Wstr."<br />

(i<strong>den</strong>tisch mit der Deutschen Weinstraße) in gleicher Weise <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen, da auch deren Bedeutung mit der erstgenannten<br />

Achse gleich<strong>zu</strong>setzen ist.<br />

nicht folgen<br />

Die Achse "Grünstadt-Bad-Dürkheim-Neustadt/Weinstraße" ist in<br />

der Raumstrukturkarte sowie im Plansatz 1.3.2 bereits<br />

berücksichtigt.<br />

221 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Die Ortsgemeinde Weisenheim am Berg möchte in der<br />

Raumstrukturkarte in die regionale Entwicklungsachse Freinsheim-<br />

Frankenthal eingegliedert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Entwicklungsachsen in der Raumstrukturkarte des Einheitlichen<br />

Regionalplans sind schematisch dargestellt und berücksichtigt nur<br />

die im Zuge der Achsen liegen<strong>den</strong> zentralen Orte. Aus diesem<br />

Grund findet Weisenheim am Berg in der Raumstrukturkarte keine<br />

Berücksichtigung.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

222 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Die Ortgemeinde Kallstadt regt an, dass neben der genannten<br />

Entwicklungsachse „Freinsheim- Lambsheim-Frankenthal" die<br />

Achse „Grünstadt-Bad Dürkheim -Neustadt a.d.Wstr." in<br />

gleicherweise Berücksichtigung fin<strong>den</strong> soll, da auch die Bedeutung<br />

der zweitgenannten mit der erstgenannten gleich<strong>zu</strong>setzen ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Achse Grünstadt-Bad-Dürkheim-Neustadt a.d.Wstr. ist in der<br />

Raumstrukturkarte sowie im Plansatz 1.3.2 des<br />

Anhörungsentwurfes als regionale Entwicklungsachse bereits<br />

berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 128 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

223 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Nach Meinung der Ortsgemeinde Dackenheim wer<strong>den</strong> die<br />

vorgeplanten Entwicklungsachsen <strong>den</strong> gewachsenen Strukturen<br />

(entlang der Deutschen Weinstraße bzw. Haardtrand) nicht gerecht.<br />

Wirtschaftliche und kulturelle Verbindungen wer<strong>den</strong> gestört bzw.<br />

zerstört und nicht berücksichtigt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die in der Raumstrukturkarte dargestellten Entwicklungsachsen<br />

entsprechen dem raumordnerischen Leitprinzip, die<br />

Siedlungsentwicklung im Zuge einer leistungsfähigen<br />

Verkehrsinfrastruktur (insbesondere an bestehen<strong>den</strong><br />

Schienenstrecken) <strong>zu</strong> konzentrieren. Dadurch wer<strong>den</strong> z.B.<br />

touristische Achsen wie z.B entlang der Deutschen Weinstraße<br />

nicht beeinträchtigt.<br />

Die Befürchtung der Ortsgemeinde Dackenheim wird nicht geteilt.<br />

224 Verbandsgemeinde Wachenheim 1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Die Darstellung der Raumstrukturkarte ist um die<br />

Entwicklungsachse Bad Dürkheim , Friedelsheim, Gönnheim,<br />

Ellerstadt, dann weiter außerhalb der VG Wachenheim in Richtung<br />

Maxdorf <strong>zu</strong> ergänzen, da diese sich an der ÖPNV-Verbindung<br />

orientiert.<br />

nicht folgen<br />

Die geforderte Ergän<strong>zu</strong>ng der Entwicklungsachse ist in dem<br />

Plansatz 1.3.2 in Verbindung mit der Raumstrukturkarte bereits<br />

berücksichtigt, da es sich im Regionalplan um eine generalisierte<br />

Darstellung handelt.<br />

225 Verbandsgemeinde Wachenheim 1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Die Darstellung der Raumstrukturkarte ist um die<br />

Entwicklungsachse Bad Dürkheim , Friedelsheim, Gönnheim,<br />

Ellerstadt, dann weiter außerhalb der VG Wachenheim in Richtung<br />

Maxdorf <strong>zu</strong> ergänzen, da diese sich an der ÖPNV-Verbindung<br />

orientiert.<br />

nicht folgen<br />

Die geforderte Ergän<strong>zu</strong>ng der Entwicklungsachse ist in dem<br />

Plansatz 1.3.2 in Verbindung mit der Raumstrukturkarte bereits<br />

berücksichtigt, da es sich im Regionalplan um eine generalisierte<br />

Darstellung handelt.<br />

226 Verbandsgemeinde Wachenheim 1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Die Darstellung der Raumstrukturkarte ist um die<br />

Entwicklungsachse Bad Dürkheim, Friedelsheim, Gönnheim,<br />

Ellerstadt, dann weiter außerhalb der VG Wachenheim in Richtung<br />

Maxdorf <strong>zu</strong> ergänzen, da diese sich an der ÖPNV-Verbindung<br />

orientiert.<br />

nicht folgen<br />

Die geforderte Ergän<strong>zu</strong>ng der Entwicklungsachse ist in dem<br />

Plansatz 1.3.2 in Verbindung mit der Raumstrukturkarte bereits<br />

berücksichtigt, da es sich im Regionalplan um eine generalisierte<br />

Darstellung handelt.<br />

227 Verbandsgemeinde Wachenheim 1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Die Entwicklungsachse von Bad Dürkheim über Friedelsheim,<br />

Gönnheim und Ellerstadt nach Osten (orientiert an der Rhein-<br />

Haardt-Bahn) ist in die Planzeichnung des Regionalplans<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen um ihre besondere Bedeutung für die<br />

Wohnbauflächenentwicklung <strong>zu</strong> dokumentieren. Das daraus<br />

resultierende <strong>zu</strong>sätzliche Potenzial ist <strong>zu</strong> quantifizieren.<br />

nicht folgen<br />

Die geforderte Ergän<strong>zu</strong>ng der Entwicklungsachse ist in dem<br />

Plansatz 1.3.2 in Verbindung mit der Raumstrukturkarte bereits<br />

berücksichtigt, da es sich im Regionalplan um eine generalisierte<br />

Darstellung handelt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 129 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

228 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Da die Bundesstraßen B 426, B 38 und B 47 die Anbindung der<br />

O<strong>den</strong>wälder Bevölkerung und Wirtschaft an die Autobahnen (insb.<br />

A 5) und somit in Richtung der Metropolregion Rhein- Neckar<br />

sicherstellen, sollten folgende <strong>zu</strong>sätzliche Regionalachsen<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>, um dem Wirtschaftsverkehr wie auch dem<br />

Pendlerverkehr von Arbeitskräften aus dem O<strong>den</strong>wald in die Mittelund<br />

Oberzentren der Metropolregion in Zukunft Rechnung <strong>zu</strong><br />

tragen:<br />

• Weinheim - (Mörlenbach) - (Michelstadt/Erbach) - (Miltenberg)<br />

nicht folgen<br />

Im Regionalplan Südhessen ist die Verbindung Mörlenbach -<br />

Michelstadt - Miltenberg nicht als regionale Entwicklungsachse<br />

ausgewiesen. Eine Aufnahme der Achse in <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar wird deshalb nicht unterstützt. Zudem<br />

dienen Entwicklungsachsen der Konzentration der<br />

Siedlungsentwicklung und sind auf Grund der strukturellen<br />

Gegebenheiten aber nicht ausschließlich an <strong>den</strong> Schienenachsen<br />

festgemacht. Dies ist bei dieser Achse nicht der Fall.<br />

229 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Da die Bundesstraßen B 426, B 38 und B 47 die Anbindung der<br />

O<strong>den</strong>wälder Bevölkerung und Wirtschaft an die Autobahnen (insb.<br />

A 5) und somit in Richtung der Metropolregion Rhein- Neckar<br />

sicherstellen, sollten folgende <strong>zu</strong>sätzliche Regionalachsen<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>, um dem Wirtschaftsverkehr wie auch dem<br />

Pendlerverkehr von Arbeitskräften aus dem O<strong>den</strong>wald in die Mittelund<br />

Oberzentren der Metropolregion in Zukunft Rechnung <strong>zu</strong><br />

tragen:<br />

• Mannheim - Viernheim - Fürth - Reinheim<br />

nicht folgen<br />

Analog <strong>zu</strong>m genehmigten Regionalplan Südhessen ist die regionale<br />

Entwicklungsachse im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar von<br />

Mannheim über Weinheim bis <strong>zu</strong>m zentralen Ort Fürth<br />

ausgewiesen. Eine Verlängerung der Achse bis Rheinheim, das<br />

außerhalb der MRN liegt, wird deshalb nicht unterstützt. Zudem<br />

dienen Entwicklungsachsen der Konzentration der<br />

Siedlungsentwicklung und sind auf Grund der strukturellen<br />

Gegebenheiten aber nicht ausschließlich an <strong>den</strong> Schienenachsen<br />

festgemacht. Dies ist bei der Verlängerung bis Rheinheim nicht der<br />

Fall.<br />

230 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Lokale Agenda 21<br />

Gönnheim)<br />

1.3.2<br />

Regionale Entwicklungsachsen<br />

(Z)<br />

Eine Privatperson aus Gönnheim stellt fest, dass bei der<br />

Festlegung der regionalen Entwicklungsachse Bad Dürkheim-<br />

Maxdorf-Ludwigshafen-Mannheim Friedelsheim, Gönnheim und<br />

Ellerstadt nicht berücksichtigt wur<strong>den</strong>. Die drei Orte sind über die<br />

RHB-Strecke in beide Richtungen West - Ost mit <strong>den</strong> Zentren Bau<br />

Dürkheim, Ludwigshafen und Mannheim verbun<strong>den</strong>. Dieser Bonus<br />

muss erhalten bleiben, Daher sollte die festgelegte<br />

Entwicklungsachse durch die neue Achse „Bad Dürkheim-<br />

Friedelsheim-Gönnheim-Ellerstadt-Maxdorf-Ludwigshafen-<br />

Mannheim" ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die geforderte Ergän<strong>zu</strong>ng der Entwicklungsachse ist in dem<br />

Plansatz 1.3.2 in Verbindung mit der Raumstrukturkarte bereits<br />

berücksichtigt, da es sich im Regionalplan um eine generalisierte<br />

Darstellung handelt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 130 von 2197<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

231 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.3.3<br />

Siedlungsentwicklung an<br />

Achsen (G)<br />

In PS 1.3.3 sollte Satz 1 entfallen (die Aussage gehört in die<br />

Begründung). Zum bis-herigen Satz 2 wird angeregt, das Wort<br />

„auch“ <strong>zu</strong> streichen und nach dem Wort „Entwicklungsachsen“<br />

die Worte „mit ihrer leistungsfähigen<br />

Bandinfrastruktur“ ein<strong>zu</strong>fügen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt:<br />

D.h. der Plansatz 1.3.3 (Siedlungsentwicklung an Achsen G) wird<br />

wie folgt formuliert:<br />

" Die Siedlungsentwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar soll<br />

sich an <strong>den</strong> Entwicklungsachsen mit ihrer leistungsfähigen<br />

Bandinfrastruktur orientieren."<br />

Zudem wird der erste Satz in der Begründung <strong>zu</strong> PS 1.3.3 wie folgt<br />

formuliert:<br />

"In der Raumstrukturkarte sind großräumige und regionale<br />

Entwicklungsachsen festgelegt/ausgewiesen, die das System der<br />

Zentralen Orte in der Metropolregion ergänzen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 131 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

232 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

entspr.<br />

652<br />

- In <strong>den</strong> Aufstellungsphasen beider Pläne, des RPS/RegFNP 2010<br />

und des Einheitlichen Regionalplans, fan<strong>den</strong> im Kreis Bergstraße<br />

auf Gemeindeebene ausführliche Abstimmungsgespräche über<br />

Planungsinhalte und die kommunalen Flächenpotenziale für<br />

Siedlung und Gewerbe statt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Trotz unterschiedlicher Bevölkerungsprognosen, bedingt durch<br />

verschie<strong>den</strong>e Ermittlungsgrundlagen, aus <strong>den</strong>en der <strong>zu</strong>künftige<br />

Bedarf errechnet wurde, konnte ein grundsätzlich einheitlicher<br />

Entwicklungsspielraum für die Städte und Gemein<strong>den</strong> im Landkreis<br />

Bergstraße geschaffen wer<strong>den</strong>.<br />

Beide Planwerke variieren maßstäblich und in unterschiedlicher<br />

Darstellung. Der Entwurf des Einheitlichen Regionalplans, weist<br />

„Siedlungsfläche Wohnen, bzw. Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe, Planung" aus. Im genehmigten RPS/RegFNP 2010<br />

wer<strong>den</strong> diese Flächen als „Vorranggebiete Siedlung- und<br />

Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Planung" dargestellt. Die<br />

kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten sind in bei<strong>den</strong> Plänen so<br />

gut wie i<strong>den</strong>tisch.<br />

233 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

1229<br />

2323<br />

234 Vermögen und Bau Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg<br />

Betriebsleitung<br />

(die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>gleich im<br />

Namen und im Auftrag des<br />

Ministeriums für Finanzen und<br />

Wirtschaft Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

abgegeben)<br />

- SGD Süd: Teilweise fehlen in rechtswirksamen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen dargestellte Wohnbauflächen (z.B. für<br />

Vollmersweiler in der VG Kandel)."<br />

folgen<br />

Die im rechtskräftigen FNP der VG Kandel enthaltene<br />

Wohnbaufläche V 3 wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ergänzt.<br />

- In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Blatt Ost ist die Fläche in Heidelberg-<br />

Wieblingen an der Bahnstrecke (OEG), die für die 5. Neckarquerung<br />

frei<strong>zu</strong>halten ist, teilweise als "Siedlungsfläche Wohnen" dargestellt.<br />

Diese Fläche ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als "Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Fläche" aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bei <strong>den</strong> Darstellungen der "Siedlungsfläche Wohnen" im<br />

Regionalplan handelt es sich um eine nachrichtliche Darstellung<br />

des Bestandes.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 132 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

235 Vermögen und Bau Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg<br />

entspr.<br />

Betriebsleitung<br />

653<br />

2589<br />

(die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>gleich im<br />

Namen und im Auftrag des<br />

Ministeriums für Finanzen und<br />

Wirtschaft Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

abgegeben)<br />

- Die im Bereich der Bebauungsplanfläche "Handschuhsheim/ Sport -<br />

und Gesamthochschulflächen nördlich des Klausenpfades"<br />

eingezeichnete "Sonstige Waldfläche, Gehölz" ist ebenfalls<br />

heraus<strong>zu</strong>nehmen und als "Siedlungsfläche Wohnen, Industrie und<br />

Gewerbe" dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Forderung wird teilweise gefolgt.<br />

Die thematisierte Fläche wird als Sonstiges landwirtschaftliches<br />

Gebiet und sonstige Fläche (N) in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellt (im gültigen FNP des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg-Mannheim ist diese Fläche als Sport- und Freizeitfläche<br />

dargestellt).<br />

236 Stadtverwaltung Heidelberg - Fläche des Technologieparks Heidelberg nördlich der Berliner folgen<br />

Straße [Karte]<br />

Plandarstellung: Siedlungsfläche Wohnen im Bestand (dunkelrosa)<br />

entspr.<br />

656<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg:<br />

Ausweisung als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe im<br />

Bestand (dunkelgrau)<br />

Begründung: es erfolgt eine gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ng durch die<br />

Technologieparkfirmen.<br />

Dem Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg wird gefolgt. Der<br />

genannte Bereich wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N) dargestellt.<br />

237 Stadtverwaltung Heidelberg - Fläche des sogenannten „Henkel-Teroson- Dreiecks" an der Ecke<br />

Eppelheimer Straße/ Henkel-Teroson-Straße<br />

Plandarstellung: unbebaute Fläche als Siedlungsfläche Wohnen in<br />

Planung (hellrosa)<br />

folgen<br />

entspr.<br />

657<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg: Ausweisung der<br />

unbebauten Fläche nördlich der Eppelheimer Straße als<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in Planung<br />

Begründung: diese ca. 10.000 m2 große Fläche ist für gewerbliche<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen vorgesehen.<br />

Dem Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg wird aus <strong>den</strong><br />

geschilderten Grün<strong>den</strong> gefolgt. Das "Henkel-Teroson-Dreieck"<br />

nördlich der Eppelheimer Straße wird als geplante "Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe (N)" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 133 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

238 Stadtverwaltung Heidelberg - Bahnstadt: Campus Fläche und Technologieparkfläche [Karte] folgen<br />

Plandarstellung: Siedlungsfläche Wohnen in Planung (hellrosa)<br />

entspr.<br />

658<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg:<br />

Ausweisung als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe Bestand<br />

(dunkelgrau) für die bebauten Bereiche (Technologiepark und Teile<br />

des Campusareals) und als Planung (hellgrau) entsprechend der<br />

Rahmenplanung Bahnstadt<br />

Begründung:<br />

bei <strong>den</strong> geplanten Wissenschafts- und technologieorientierten<br />

Ansiedlungen handelt es sich um Nut<strong>zu</strong>ngen gewerblicher Art. Bei<br />

einer detaillierteren Kategorisierung wird die Festlegung als<br />

Sondergebiet für Wissenschaft und Technologie angeregt.<br />

Dem Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg wird gefolgt. Die<br />

genannten Flächen wer<strong>den</strong> entsprechend dargestellt.<br />

239 Stadtverwaltung Heidelberg - Gewerbegebiet „Im Bieth":<br />

folgen<br />

entspr.<br />

660<br />

Plandarstellung: Siedlungsfläche Wohnen im Bestand (dunkelrosa)<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg: Ausweisung des<br />

westlichen Teiles als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

Bestand entsprechend dem Bebauungsplan und<br />

Dem Vorschlag der Stadt Heidelberg wird aus <strong>den</strong> dargelegten<br />

Grün<strong>den</strong> gefolgt.<br />

Der westliche Teil "Im Bieth" wird als bestehende "Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe (N)" in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

übernommen.<br />

240 Stadtverwaltung Heidelberg - Bahnstadt:<br />

folgen<br />

die Wohnbaufelder an der Promenade sind als Planung (hellrosa)<br />

dargestellt.<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg:<br />

Ausweisung der Wohnbaufelder zwischen Schwetzinger Terrasse<br />

und Pfaffengrunder Terrasse als Siedlungsfläche Wohnen Bestand<br />

(dunkelrosa).<br />

Dem Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg wird gefolgt. Die<br />

genannten Flächen wer<strong>den</strong> als bestehende Siedlungsflächen<br />

Wohnen (N) dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 134 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

241 Stadtverwaltung Heidelberg - DRK-Rettungswache westlich der Feuerwache<br />

folgen<br />

entspr.<br />

2259<br />

Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Planentwurfs:<br />

„Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige<br />

Flächen"[Kartenausschnitt]<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg:<br />

Ausweisung als Siedlungsfläche Wohnen in Planung (hellrosa).<br />

Begründung:<br />

Die Fläche westlich der Feuerwache ist für die Errichtung der DRK-<br />

Rettungswache vorgesehen. Vergleiche Drucksache: 0175/2012/BV<br />

Dem Vorschlag der Stadt Heidelberg wird aus <strong>den</strong> dargelegten<br />

Grün<strong>den</strong> gefolgt.<br />

Die genannte Fläche wird als geplante Siedlungsfläche Wohnen (N)<br />

in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen.<br />

242 Stadtverwaltung Heidelberg - Feuerwehrgerätehaus in Wieblingen<br />

folgen<br />

entspr.<br />

2260<br />

Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Planentwurfs:<br />

„Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen"<br />

[Kartenausschnitt]<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg: Ausweisung als<br />

Siedlungsfläche Wohnen in Planung (hellrosa).<br />

Begründung: die Umset<strong>zu</strong>ng des geplanten<br />

Feuerwehrgerätehauses an dieser Stelle soll dadurch ermöglicht<br />

wer<strong>den</strong>. Vergleiche Drucksache: 0007/2012/IV<br />

Dem Vorschlag der Stadt Heidelberg wird aus <strong>den</strong> dargelegten<br />

Grün<strong>den</strong> gefolgt.<br />

Die genannte Fläche wird als geplante Siedlungsfläche Wohnen (N)<br />

in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen.<br />

243 Stadtverwaltung Heidelberg - EMBL und MPI:<br />

Plandarstellung als Siedlungsfläche Wohnen im Bestand<br />

(dunkelrosa) entspricht nicht dem tatsächlichen Bestand der<br />

Gebäude. [Kartenausschnitt]<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1234<br />

1816<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg:<br />

Anpassung der Ausweisung als Siedlungsfläche Wohnen an die<br />

bestehen<strong>den</strong> Flächen des MPI und des Staatsvertragsgebiets des<br />

EMBL sowie an die geplanten Erweiterungsflächen, wie sie im<br />

Masterplan EMBL/MPI dargestellt und abgegrenzt sind.<br />

Dem Vorschlag der Stadt Heidelberg wird aus <strong>den</strong> dargelegten<br />

Grün<strong>den</strong> gefolgt.<br />

Die genannten Flächen wer<strong>den</strong> als bestehende Siedlungsflächen<br />

Wohnen (N) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 135 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

244 Bürgermeisteramt Dossenheim - Gewann "Schwertäcker"<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1476<br />

2552<br />

Die Gemeinde will hier keine Entwicklungsmöglichkeiten. Wie im<br />

bisherigen Regionalplan soll <strong>den</strong> Schutzgütern Landwirtschaft,<br />

Grünzäsur als Abstand <strong>zu</strong> Heidelberg und Frischluftschneise der<br />

Vorrang gegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Die seitens der Gemeinde Dossenheim thematisierte Fläche<br />

"Schwertäcker" wird aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> in die<br />

benachbarte Grünzäsur (Z) einbezogen. Darüber hinaus wird sie als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G) ausgewiesen.<br />

245 Bürgermeisteramt Ilvesheim - Für die Gemein<strong>den</strong> der Metropolregion Rhein-Neckar ist es<br />

naturgemäß von besonderer Bedeutung, ob sich die Vorstellungen<br />

<strong>zu</strong>r künftigen Entwicklung der Gemein<strong>den</strong> nach <strong>den</strong> Ausweisungen<br />

des Einheitlichen Regionalplans verwirklichen lassen. Im Hinblick<br />

auf die weitere Entwicklung der Gemeinde Ilvesheim ist<br />

fest<strong>zu</strong>stellen, dass sich in der Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans im Einheitlichen Regionalplan außer dem<br />

bereits bebauten Gebiet Mahrgrund II keine weiteren<br />

Wohnbauflächen befin<strong>den</strong>. Die Industrie- und Gewerbeflächen im<br />

Gewann Altwasser an der L 546 sind eins <strong>zu</strong> eins in <strong>den</strong><br />

Einheitlichen Regionalplan übernommen wor<strong>den</strong>. Eine Ausweisung<br />

weiterer Wohnbau- oder Gewerbeflächen wurde nach <strong>den</strong><br />

Ergebnissen der Zukunftswerkstätten von 2009 und dem Willen<br />

des Gemeinderates bei der Aufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans nicht beantragt.<br />

Kenntnisnahme<br />

entspr.<br />

663<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Ilvesheim wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

246 Doppelzentrum Wiesloch-Walldorf - Fläche „Dammwiesen" (Schatthausen):<br />

Es wird gefordert, das Vorranggebiet für Landwirtschaft<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Die Festlegung steht im Widerspruch <strong>zu</strong>r<br />

Darstellung im FNP als geplante Wohnbaufläche.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

2328<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird der Forderung der Stadt<br />

Wiesloch gefolgt.<br />

D.h.: In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird das Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft entsprechend reduziert und die Fläche nachrichtlich<br />

als geplante "Siedlungsfläche Wohnen" dargestellt.<br />

247 Gemeinde Lobbach - Wohnbauflächen:<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Wohnbauflächenbedarf wurde auf Grundlage des genehmigten<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes in <strong>den</strong> Planentwurf aufgenommen und wird<br />

begrüßt.<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Lobbach wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 136 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

248 Gemeinde Malsch - Die Gemeinde nimmt ungeachtet dessen <strong>den</strong> ihr <strong>zu</strong>gedachten<br />

Wohnbauflächen- Erweiterungsbedarf von rd. 5 ha <strong>zu</strong>r Kenntnis.<br />

Die der Gemeinde <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>e Auswahlmöglichkeit für die<br />

Ausweisung von Wohnbauflächen muss aber auf Fälle die<br />

Wohnbaufläche „Sauermichel" gem. dem Abgren<strong>zu</strong>ngsvorschlag<br />

des Büros Sternemann & Glup umfassen. Diese Fläche ist auch in<br />

der 11. Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes Rauenberg enthalten. Wir fügen<br />

diesen Abgren<strong>zu</strong>ngsvorschlag unserer Stellungnahme als Anlage 1<br />

und Anlage 1 a bei. Die „weißen" Flächen im Regionalplanentwurf,<br />

nördlich des Burgunderweges, sind <strong>zu</strong>m Teil bereits bebaut. Hier<br />

ist eine entsprechende Anpassung des Entwurfes auf die<br />

unbebauten Flächen vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

591<br />

Die genannte Baufläche nördlich des Burgunderweges und im<br />

Anschluss an <strong>den</strong> Unteren Jagdweg wird in der künftigen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende Siedlungsfläche Wohnen (N)<br />

dargestellt.<br />

Die mögliche Wohnbaufläche "Sauermichel" ist nicht mit<br />

regionalplanerischen Restriktionen belegt. Eine Darstellung als<br />

geplante "Siedlungsfläche Wohnen (N)" ist aber nicht möglich,<br />

solange die entsprechende Fortschreibung des FNP des GVV<br />

Rauenberg noch nicht genehmigt ist.<br />

Den Forderungen der Gemeinde Malsch wird damit teilweise<br />

gefolgt.<br />

249 Gemeinde Nußloch - Die Gemeinde hatte im Vorfeld der Aufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar südlich der Bismarckstraße Flächen für<br />

ein Gewerbegebiet und ein Wohngebiet angemeldet. Es wird<br />

gebeten, die angemeldeten Flächen in <strong>den</strong> Regionalplan<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

4217<br />

Die Übernahme als Planungsfläche in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar ist aufgrund der dem<br />

Planwerk <strong>zu</strong>grunde gelegten Planungssystematik, wonach in<br />

diesem Zusammenhang nur die im jeweiligen FNP als Bestand und<br />

Planung beinhalteten Flächen übernommen sind, nicht möglich.<br />

Die Fläche ist aber, wie von der Gemeinde ausgeführt, von<br />

regionalplanerischen Restriktionen freigestellt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen der Gemeinde Nußloch<br />

nicht gefolgt.<br />

250 Gemeinde Plankstadt - Nach dem Neubau der B 535 und dem anschließen<strong>den</strong> teilweisen<br />

Gemarkungstausch mit der Stadt Schwetzingen gibt es in<br />

Plankstadt erste Überlegungen <strong>zu</strong>r Arrondierung des westlichen<br />

Ortsrandes bis <strong>zu</strong>r neuen Gemarkungsgrenze, die im Wesentlichen<br />

dem Trassenverlauf der neuen Bundesstraße entspricht. In der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte -Blatt Ost- <strong>zu</strong>m Entwurf des Regionalplanes ist<br />

dieser Bereich als „Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fache (N)" ausgewiesen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die skizzierte, mögliche bzw. künftige Arrondierung des<br />

Westrandes von Plankstadt steht nicht im Widerspruch <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Darstellungen/Ausweisungen der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der Gemeinde<br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 137 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

251 Gemeinde Reilingen - Abweichend von der Fassung des ersten Arbeitsentwurfs vom<br />

Januar 2010 ist im Bereich südlich des Wasserwerks am<br />

westlichen Ortsrand von Reilingen ein „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

ausgewiesen wor<strong>den</strong>. Möglicherweise handelt es sich um ein<br />

Versehen in der zeichnerischen Bearbeitung durch die geänderte<br />

Signatur des „Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs".<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1241<br />

Wie von der Gemeinde Reilingen vermutet handelt es sich bei der<br />

Ausweisung des thematisierten Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges (der im<br />

ersten Arbeitsentwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar nicht beinhaltet war) um einen Darstellungsfehler.<br />

Da der Bereich südlich des Wasserwerks in <strong>den</strong> Gebietsbriefen <strong>zu</strong>r<br />

aktuellen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan- Fortschreibung der vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft Hockenheim, Reilingen, Altlußheim und<br />

Neulußheim als gut geeignete Fläche für die weitere<br />

Wohnbauentwicklung mit geringen Be<strong>den</strong>ken aus Umweltsicht<br />

bewertet wurde, regen wir an, dort auf die Festset<strong>zu</strong>ng<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" <strong>zu</strong> verzichten, um bei Bedarf Spielräume für<br />

künftige Entwicklungsmöglichkeiten <strong>zu</strong> erhalten.<br />

Dementsprechend wird dem gemeindlichen Hinweis gefolgt und in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der Grün<strong>zu</strong>g in besagtem Bereich<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Damit könnte Reilingen an dieser Stelle aus regionalplanerischer<br />

Sicht in mögliche Planungsüberlegungen treten, sofern der Bedarf<br />

und die fehlende Alternativen nachvollziehbar belegt wer<strong>den</strong><br />

könnten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 138 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

252 Gemeinde Sandhausen - Zusätzliche Wohnbauflächen:<br />

Wie auf Seite 42 ausgeführt, können nur Städte und Gemein<strong>den</strong><br />

mit einem Wohnbauflächendefizit weitere Bauflächen darstellen.<br />

Dass Sandhausen ein Wohnbauflächendefizit hat, ist unstrittig.<br />

Somit besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit der Ausweisung<br />

weiterer Wohnbauflächen. Unabhängig von der Frage, wie hoch<br />

das Defizit tatsächlich ist, wurde untersucht, welche Fläche sich<br />

hierfür eignen würde. Die überwiegen<strong>den</strong> Bereiche des<br />

unbebauten Teiles der Gemarkung sind nicht für eine<br />

Wohnflächenausweisung geeignet (Waldflächen,<br />

Gemarkungsgrenzen, Naturschutzflächen, etc.).<br />

Im Anschluss an das Ende der Bebauung im nördlichen Teil besteht<br />

jedoch noch die grundsätzliche Möglichkeit, Wohnbauflächen<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1242<br />

2333<br />

Die in der Anlage dargestellte Fläche wird hiermit <strong>zu</strong>r Aufnahme als<br />

mögliche Wohnbaufläche angemeldet. Hierbei handelt es sich um<br />

ein ca. 4 Hektar großes Areal.<br />

Die Vorausset<strong>zu</strong>ngen der Ziffer 1.4.1.2 sind erfüllt: Das Gebiet<br />

schließt sich unmittelbar an die bestehende Siedlungsstruktur an<br />

und hätte, wie auf Seite 2 aufgeführt, wie ganz Sandhausen eine<br />

mehr als ausreichende Anbindung an <strong>den</strong> ÖPNV. Eine Kollision mit<br />

der Festset<strong>zu</strong>ng „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" im Regionalplan ist nicht<br />

gegeben.<br />

Flächensparendes Bauen ist für die Gemeinde Sandhausen ohnehin<br />

eine Selbstverständlichkeit, wie unser Baugebiet Große Mühllach,<br />

Bauabschnitt I unschwer erkennen lässt. Eine Kollision mit Ziffer<br />

1.4.2.6 - Dichtewerte - ist nicht gegeben.<br />

Die Gemeinde Sandhausen beantragt hiermit die Aufnahme dieses<br />

Bereiches als Wohnbaufläche in <strong>den</strong> Regionalplan.<br />

In Anerkennung der geschilderten Situation Sandhausens<br />

(Wohnbauflächendefizit, Waldlächen, Naturschutz etc.) bleibt die in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs im Nor<strong>den</strong> der<br />

Gemeinde bereits enthaltene restriktionsfreie Fläche bestehen<br />

bzw. wird dem Antrag folgend entsprechend so abgegrenzt.<br />

Damit ist in der regionalplanerischen Betrachtung hier Raum für<br />

eine wohnbauliche Siedlungsflächenerweiterung geschaffen, wenn<br />

vorausgehend der Bedarf dafür und die fehlen<strong>den</strong> Alternativen<br />

nachgewiesen wer<strong>den</strong> können.<br />

253 Gemeinde Wiesenbach - Das Neubaugebiet „Langenzeller Buckel" ist als Bestandsfläche <strong>zu</strong><br />

übernehmen.<br />

folgen<br />

Dem Hinweis wird gefolgt. Die genannte Fläche wird nachrichtlich<br />

als Bestandsfläche in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte übernommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 139 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

254 Gemeindeverwaltung Brühl - Die Außenentwicklung, die sich im derzeit laufen<strong>den</strong><br />

Bebauungsplan Bäumelweg Nord darstellt, ist die erste Maßnahme<br />

seit vielen Jahren, die dringend benötigten Wohnraum schaffen soll<br />

und ist mit rund 6 ha für eine Gemeinde mit rd. 14.200 Einwohnern<br />

und in direkter räumlicher Berührung mit Heidelberg/ Mannheim/<br />

Schwetzingen mehr als moderat, obwohl die<br />

Ansiedelungswünsche hoch sind, was u. a. darin begründet ist,<br />

dass die Gemeinde Brühl im Ballungsraum Mannheim- Heidelberg<br />

verkehrstechnisch optimal eingebun<strong>den</strong>, und mit Versorgungs-,<br />

Bildungs- und Freizeiteinrichtungen sehr gut ausgestattet ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Es gibt keine Veranlassung/Notwendigkeit "im Bereich Wohnen<br />

weitere Abstriche bei <strong>den</strong> <strong>zu</strong> entwickeln<strong>den</strong> Flächen für Brühl <strong>zu</strong><br />

machen", wenn dafür die Bedarfe und die fehlen<strong>den</strong> Alternativen<br />

belegt wer<strong>den</strong> können.<br />

Daher gehen wir davon aus, dass im Bereich „Wohnen" keine<br />

weiteren Abstriche bei <strong>den</strong> <strong>zu</strong> entwickeln<strong>den</strong> Flächen für Brühl<br />

gemacht wer<strong>den</strong>, <strong>den</strong>n da<strong>zu</strong> gehört eine forcierte Innen- und eine<br />

moderate Außenentwicklung, um die Eigenentwicklung von Brühl<br />

und die „Auslastung" der öffentlichen Einrichtungen <strong>zu</strong><br />

gewährleisten.<br />

255 Gemeindeverwaltung Brühl - Die Menschen wollen verstärkt in die Städte und in die<br />

Stadtrandlagen. Schon weil dies vom Klima-, Ressourcen- und<br />

Naturschutz her sehr positiv <strong>zu</strong> werten ist, sollte die<br />

Regionalplanung nicht durch künstliche Hemmnisse wie kleinlich<br />

vorgegebene Hektarzahlen Hür<strong>den</strong> aufbauen. Gerade auch wegen<br />

der räumlichen Nähe <strong>zu</strong> Mannheim und Schwetzingen legt die<br />

Gemeinde Brühl Wert darauf, in ihrer Eigenentwicklung<br />

angemessen Berücksichtigung <strong>zu</strong> fin<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Gemeinde Brühl findet in ihrer Eigenentwicklung angemessene<br />

Berücksichtigung. (In diesem Zusammenhang wird ergänzend auf<br />

die Behandlung der weiteren Anmerkungen und Ausführungen der<br />

Stellungnahme der Gemeinde <strong>zu</strong>m Regionalplanentwurf<br />

verwiesen.)<br />

Die Ausführungen Brühls wer<strong>den</strong> damit lediglich <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 140 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

256 Gemeindeverwaltung Ketsch - Die Bevölkerung des Rhein-Neckar-Kreises wuchs kontinuierlich<br />

seit dem Jahre 2009 an, anstatt dem Trend der Studie der<br />

Universität Mannheim (Prof. Gans) und dem im Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar folgend, <strong>zu</strong> fallen. Damit<br />

erscheint eine Überprüfung der im Planentwurf verbindlich<br />

vorgeschriebenen Entwicklungszahlen mehr als nur angeraten.<br />

nicht folgen<br />

Weiterhin sollten auch Gemein<strong>den</strong> ohne zentralörtliche Funktion<br />

nicht jeglicher Entwicklungsmöglichkeiten beraubt wer<strong>den</strong>, v.a.<br />

dann, wenn durch innerörtliche Bebauungsplanungen Flächen- bzw.<br />

Verdichtungspotentiale weitestgehend ausgeschöpft wur<strong>den</strong>.<br />

Dass die Prognosewerte des VRRN von der tatsächlichen<br />

Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemein<strong>den</strong> im Rhein-Neckar-<br />

Kreis in <strong>den</strong> genannten Jahren 2007 - 2011 abweichen, ist<br />

unstrittig. Dies liegt aber insbesondere an dem Be<strong>zu</strong>gszeitraum,<br />

auf dem die Prognose des VRRN basiert, nämlich die Jahre 1997 -<br />

2006. Dieser hat <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Prognoseerarbeitung teilweise<br />

eine kurz- bis mittelfristig andere und <strong>zu</strong> genanntem Zeitpunkt so<br />

nicht vorhersehbare Entwicklung erwarten lassen<br />

Der relevante Zielhorizont des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar bzw. der darin im Anhang Nr. 2 Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 dargestellten Orientierungswerte ist aber das<br />

Jahr 2020. Die für dieses Jahr prognostizierte Bevölkerungszahl<br />

von 534.450 Einwohnern im Rhein-Neckar-Kreis liegt sogar um<br />

3.937 Einwohner über der entsprechen<strong>den</strong> aktuellen und amtlichen<br />

Prognose des Statistischen Landesamtes Ba<strong>den</strong>-Württemberg aus<br />

2012.<br />

Zudem ist in diesem Zusammenhang fest<strong>zu</strong>halten, dass dieser<br />

Orientierungswert 2020 gemäß Plansatz 1.4.2.3 als Grundsatz<br />

ausgeformt und damit auch nicht verbindlich ist.<br />

Hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten der Gemein<strong>den</strong> im<br />

Rhein-Neckar-Kreis ohne zentralörtliche Funktion ist weiterhin<br />

fest<strong>zu</strong>halten, dass von diesen lediglich zehn Kommunen (wobei<br />

Ketsch nicht da<strong>zu</strong> gehört!) im raumordnerischen Sinne auf<br />

"Eigenentwicklung Wohnen" beschränkt sind.<br />

Grundlegendes Ziel der Regional- und Landesplanung ist die<br />

Sicherung einer ausgewogenen und nachhaltigen<br />

Raumentwicklung. Entschei<strong>den</strong>de Vorausset<strong>zu</strong>ng hierfür ist die<br />

Abstimmung von Siedlungsentwicklung mit Versorgungs- und<br />

Verkehrsnetzen einerseits und der Schutz und die Entwicklung der<br />

Freiräume und Naturgüter andererseits. Die Beschränkung von<br />

Kommunen auf Eigenentwicklung (bei gleichzeitiger Ausweisung<br />

von Siedlungsschwerpunkten) leistet hierbei einen wesentlichen<br />

Beitrag.<br />

Unabhängig von <strong>den</strong> dahingehen<strong>den</strong> raumordnerischen Landesund<br />

Bundesvorgaben bedingt u.a. die langfristige Auslastung eines<br />

leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehrs ebenso die<br />

Konzentration von Wohnbauflächen in ausreichend großen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 141 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

256 Siedlungseinheiten wie die Bereitstellung von qualifizierten<br />

öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und<br />

Versorgungseinrichtungen. Insbesondere vor dem Hintergrund der<br />

demografischen Entwicklung wer<strong>den</strong> diese Zielset<strong>zu</strong>ngen künftig<br />

verstärkt an Bedeutung gewinnen, auch weil eine in<br />

wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht nachhaltige<br />

Entwicklung auch unserer Region ohne diese Differenzierung nicht<br />

möglich ist.<br />

Die Attribute "nicht zentraler Ort" und/oder "Eigenentwickler"<br />

führen aber in keiner Weise da<strong>zu</strong>, dass diese Gemein<strong>den</strong> "jeglicher<br />

Entwicklungsmöglichkeit beraubt wer<strong>den</strong>". Denn die<br />

bedarfsgerechte Versorgung mit Wohnungen/Wohnraum ist im<br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar ebenso für<br />

alle Teilräume festgeschrieben (vgl. Plansatz 1.4.1.1) wie die<br />

ausreichende Wohnbauflächenentwicklung, die jeder Kommune in<br />

der Metropolregion (<strong>zu</strong>mindest im Rahmen der Eigenentwicklung)<br />

<strong>zu</strong>geschrieben wird. <strong>zu</strong>steht.<br />

Die erhobenen Wohnbauflächenpotenziale (insbesondere die<br />

jeweiligen Planungsflächen in <strong>den</strong> gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen)<br />

zeigen im Übrigen, dass diese die Bedarfe dieser Gemein<strong>den</strong> in<br />

einer Bandbreite zwischen 3 - 12 ha übersteigen. Lediglich bei einer<br />

Gemeinde ist bezogen auf <strong>den</strong> Zielhorizont 2020 kein<br />

"Wohnbauflächenüberhang" au<strong>zu</strong>machen.<br />

Schließlich ist fest<strong>zu</strong>halten, dass die Ermittlung des<br />

Wohnbauflächenbedarfs in der Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des Entwurfs des Einheitlichen<br />

Regionalplans auf der Bevölkerungs- und<br />

Haushaltsvorausberechnung der Universität Mannheim für die<br />

gesamte Metropolregion Rhein-Neckar basiert. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt wor<strong>den</strong>. Im Zuge der Gesamtfortschreibung des<br />

Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der<br />

Wohnbauflächenbilanz nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschllossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 142 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

256 über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Gemeinde Ketsch erfolgen.<br />

257 Gemeindeverwaltung Mühlhausen - Soweit erkennbar sind die Belange Mühlhausens berücksichtigt. Es<br />

wird davon ausgegangen, dass die mit Schreiben vom 18.12.2008<br />

vorgetragenen Siedlungsflächenerweiterungen Beachtung<br />

gefun<strong>den</strong> haben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Belange Mühlhausens hinsichtlich der genannten Flächen sind<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

berücksichtigt. Insofern wer<strong>den</strong> die Ausführungen der Gemeinde<br />

(Im Einzelnen waren folgende Flächen genannt wor<strong>den</strong>:<br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Mühlhausen, Gewann „Fraubrunnen"<br />

Rettigheim, Gewann „Reutweingarten" und<br />

Erweiterung des Bebauungsplangebietes „Nordwestliche<br />

Ortserweiterung" sowie<br />

Tairnbach, Ortsabrundung „Klumpen/Katzenberg".<br />

Es wird gebeten, diese Stellungnahme <strong>zu</strong> berücksichtigen. Einen<br />

aktuellen Planentwurf mit seiner Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>m Bebauungsplan<br />

„Nordwestliche Ortserweiterung" ist dem Schreiben beigelegt.)<br />

258 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- Die Bauflächenerweiterung nördlich des Burgunderweges und im<br />

Anschluss an <strong>den</strong> Unteren Jagdweg ist bereits bebaut. Hier ist eine<br />

entsprechende Anpassung des Entwurfes vor<strong>zu</strong>nehmen. Die<br />

mögliche Wohnbaufläche "Sauermichel" soll berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Die genannte Baufläche nördlich des Burgunderweges und im<br />

Anschluss an <strong>den</strong> Unteren Jagdweg wird in der künftigen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende Siedlungsfläche Wohnen (N)<br />

dargestellt.<br />

Die mögliche Wohnbaufläche "Sauermichel" ist nicht mit<br />

regionalplanerischen Restriktionen belegt. Eine Darstellung als<br />

geplante "Siedlungsfläche Wohnen (N) ist aber nicht möglich,<br />

solange die entsprechende Fortschreibung des FNP des GVV<br />

Rauenberg noch nicht genehmigt ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 143 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

259 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

entspr.<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

1247<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- Das kleine Neubaugebiet „Krähhecke" ist gemäß dem<br />

Bebauungsvorschlag des Büros Sternemann und Glup<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen. Insoweit ist der Grün<strong>zu</strong>g an<strong>zu</strong>passen. Eine Kopie<br />

des Bebauungsplanentwurfes ist beigefügt.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der regionale Grün<strong>zu</strong>g wird im Bereich des Neubaugebietes<br />

Krähhecke <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

260 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

entspr.<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

4254<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- In der Erläuterungskarte <strong>zu</strong>r Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird das<br />

Neubaugebiet „Krähhecke" als Raum für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbundes bewertet. Diese Darstellung ist <strong>zu</strong> korrigieren.<br />

Ebenso sind für die gewerbliche Erweiterungsfläche der Gemeinde<br />

Malsch westlich der B 3 zwischen dem Gewerbegebiet St. Leon-<br />

Rot und dem Gewerbegebiet Rot-Malsch die Beschränkungen<br />

auf<strong>zu</strong>heben. Hier sieht die Erläuterungskarte noch <strong>den</strong> Ausweis als<br />

bedeutender Raum für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund vor. Die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalverbandes berücksichtigt eine<br />

solche Festset<strong>zu</strong>ng nicht. Die Darstellung ist <strong>zu</strong> korrigieren.<br />

Ebenfalls muss der Bestand des Tierparks in die Karte<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Bei der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt handelt<br />

es sich um eine fachliche Grundlagendarstellung in unabgewogener<br />

Form. Sie nimmt nicht an der Genehmigung teil, sondern dient als<br />

Grundlage für die freiraumbezogenen Belange im Rahmen der<br />

regionalplanerischen Gesamtabwägung. Deshalb kann dort keine<br />

Änderung erfolgen.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> allerdings die Flächen<br />

Krähhecke und die gewerblichen Erweiterungsflächen der<br />

Gemeinde Malsch westlich der B 3 als Siedlungsflächen bzw. als<br />

restriktionsfreie Flächen (je nach Bauleitplanungsstand) dargestellt.<br />

Der Bereich des Tierparks liegt in einer regionalen Grünzäsur, die<br />

Vorranggebietsausweisung für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

wird <strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 144 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

261 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

entspr.<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

1486<br />

2342<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- Die Gemeinde Mühlhausen hatte im Jahr 2008 gebeten, in die<br />

Entwurfsplanung des Einheitlichen Regionalplans folgende neuen<br />

Siedlungsflächen auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

- In Mühlhausen das Gewann „Fraubrunnen"<br />

- In Rettigheim das Gewann „Reutweingarten"<br />

- In Tairnbach die Ortsabrundung „Klumpen/Katzenberg"<br />

- Großen Wert legt die Gemeinde Mühlhausen auf die im Sinne<br />

einer Gesamtkonzeption vorgenommene Abgren<strong>zu</strong>ng für das<br />

Plangebiet „Nordwestliche Ortserweiterung". Hier wird um<br />

Bestätigung gebeten, dass das Plangebiet nicht mit der im<br />

Regionalplan ausgewiesenen „Grünzäsur" sowie dem<br />

„Vorranggebiet für die Landwirtschaft" kollidiert.<br />

teilweise folgen<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Die genannten<br />

Flächen sind im Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar (hier: Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte) berücksichtigt. Kollisionen mit<br />

anderen regionalplanerischen Ausweisungen und Darstellungen<br />

gibt es nicht.<br />

Im Falle des Plangebietes "Nordwestliche Ortserweiterung" in<br />

Rettigheim wird die zeichnerische Ungenauigkeit in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplans entsprechend korrigiert.<br />

Diese Flächen wur<strong>den</strong> berücksichtigt, wenn auch eine<br />

katastergenaue Abgren<strong>zu</strong>ng im Maßstab des Regionalplans sicher<br />

nicht möglich ist.<br />

262 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

entspr.<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

676<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- Die beantragten Siedlungs- und Gewerbeflächen der Stadt<br />

Rauenberg entsprechen nicht <strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

ausgewiesenen Flächen. Wir weisen Sie daher auf die<br />

Abweichungen der Siedlungs- und Gewerbeflächen zwischen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und Erläuterungskarte Natur, Landschaft und<br />

Umwelt <strong>zu</strong>m Landschaftsrahmenplan ausdrücklich hin. Es wird<br />

unter Berücksichtigung der Anregungen unter 3. und 4.<br />

[Einwendungs-ID 391 und 392] um Anpassung der Plangrundlagen<br />

des Landschaftsrahmenplanes an <strong>den</strong> Regionalplan gebeten.<br />

folgen<br />

Den Anregungen des GVV Rauenberg bzw. der Stadt Rauenberg<br />

wird im dargelegten Sinne gefolgt.<br />

Die bestehen<strong>den</strong> und geplanten Siedlungsflächen wer<strong>den</strong> gem.<br />

FNP nachrichtlich übernommen und auch in der Erläuterungskarte<br />

Natur, Landschaft und Umwelt dargestellt. Die unabgewogenen<br />

fachplanerischen Darstellungen in der Erläuterungskarte bleiben<br />

unverändert.<br />

263 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

- Zu Epfenbach:<br />

Nördlich von Epfenbach kann aufgrund des<br />

Erschließungskonzeptes im Bereich „Innere Jaich" die<br />

Siedlungsfläche noch eine kleine Arrondierung erfahren. Auch hier<br />

wird die Forderung erhoben, die Darstellung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte so <strong>zu</strong> wählen, dass ein solches Vorhaben<br />

möglich wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die genannte Arrondierung des Bereichs "Innere Jaich" ist nicht mit<br />

regionalplanerischen Restriktionen belegt.<br />

Auch wenn dieser Überlegung/Planung damit keine grundsätzlichen<br />

Be<strong>den</strong>ken seitens des VRRN entgegen stehen, sind gleichwohl<br />

auch in der regionalplanerischen Betrachtung die Nachweisee für<br />

<strong>den</strong> Bedarf und für fehlende Alternativen <strong>zu</strong> leisten und die<br />

möglichen Betroffenheiten der Schutzgüter <strong>zu</strong> belegen.<br />

Vor dem skizzierten Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 145 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

264 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

1249<br />

1681<br />

2087<br />

2042<br />

- Zu Helmstadt-Bargen:<br />

Die Gemeinde Helmstadt-Bargen hat in <strong>den</strong> letzten Jahren<br />

umfangreiche Konzepte <strong>zu</strong>r Innenentwicklung erarbeitet. Neben<br />

der Reaktivierung innerörtlicher Areale, betrifft dieses auch die<br />

Frage, inwieweit durch eine Arrondierung und Reaktivierung<br />

vorhan<strong>den</strong>er Bausubstanz an <strong>den</strong> Ortsrändern der Umfang der<br />

Neuausweisungen von Gebieten reduziert wer<strong>den</strong> kann.<br />

Der Stellungnahme ist die Konzeption für <strong>den</strong> Ortsteil Bargen mit<br />

der Bitte um Überprüfung beigelegt. Die gekennzeichneten Flächen<br />

sind von der Ausweisung „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", „Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Naturschutz" sowie „Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz" frei<strong>zu</strong>stellen. Aufgrund der Maßstäblichkeit der<br />

Karte ist noch nicht klar erkennbar, inwieweit die Vorhaben<br />

konform gehen mit <strong>den</strong> Festset<strong>zu</strong>ngen des Regionalplan-Entwurfes<br />

(Interpretationsspielräume).<br />

teilweise folgen<br />

Zu Helmstadt-Bargen:<br />

Ortsteil Bargen:<br />

Innerörtliche Entwicklung, Bereich I:<br />

Der seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

thematisierte Bereich ist nicht von regionalplanerischen<br />

Restriktionen betroffen.<br />

Innerörtliche Entwicklung, Bereich II:<br />

Der seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

thematisierte Bereich ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs teilweise als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Z) bzw. als Vorbehaltsgebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G) ausgewiesen. Diese<br />

Ausweisungen basieren auf der entsprechend gültigen/offiziellen<br />

Hochwassergefahrenkarte des Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg. Der<br />

geforderten Rücknahme dieser Ausweisungen wird aufgrund des<br />

skizzierten Hochwassergefahrenpotenzials nicht gefolgt. Eine<br />

Auseinanderset<strong>zu</strong>ng mit dieser Problematik kann allenfalls auf<br />

Bauleitplaneben erfolgen, wenn die Gemeinde an ihren<br />

Überlegungen festhalten sollte.<br />

Sondergebiet Landwirtschaft und Wohnen:<br />

Diese konzipierte Fläche wird aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong><br />

restriktionsfrei gestellt, d.h. der Regionale Grün<strong>zu</strong>g (Z) und das<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) wer<strong>den</strong><br />

entsprechend reduziert.<br />

Zusammenfassend wird dem Anliegen des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes damit teilweise gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 146 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

265 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

1250<br />

2043<br />

- Zu Helmstadt-Bargen:<br />

Die Gemeinde Helmstadt-Bargen hat in <strong>den</strong> letzten Jahren<br />

umfangreiche Konzepte <strong>zu</strong>r Innenentwicklung erarbeitet. Neben<br />

der Reaktivierung innerörtlicher Areale, betrifft dieses auch die<br />

Frage, inwieweit durch eine Arrondierung und Reaktivierung<br />

vorhan<strong>den</strong>er Bausubstanz an <strong>den</strong> Ortsrändern der Umfang der<br />

Neuausweisungen von Gebieten reduziert wer<strong>den</strong> kann.<br />

Kenntnisnahme<br />

Zu Helmstadt-Bargen:<br />

Ortsteil Flinsbach:<br />

Der Stellungnahme ist die Konzeption mit der Bitte um<br />

Überprüfung beigelegt. Die gekennzeichneten Flächen sind von der<br />

Ausweisung „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", „Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Naturschutz" sowie „Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz" frei<strong>zu</strong>stellen. Aufgrund der Maßstäblichkeit der<br />

Karte ist noch nicht klar erkennbar, inwieweit die Vorhaben<br />

konform gehen mit <strong>den</strong> Festset<strong>zu</strong>ngen des Regionalplan-Entwurfes<br />

(Interpretationsspielräume).]<br />

Gleiches gilt für die im Ortsteil Flinsbach vorgesehenen<br />

Flächenumwidmungen bzw. Flächenreaktivierungen (Anlage 2.4 -<br />

2.6).<br />

Innerörtliche Entwicklung Bereich I:<br />

Der seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

thematisierte Bereich ist nicht von regionalplanerischen<br />

Restriktionen betroffen.<br />

Innerörtliche Entwicklung Bereich II, IV, VI:<br />

Der seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

thematisierte Bereich ist nicht von regionalplanerischen<br />

Restriktionen betroffen.<br />

Zusammenfassend wird die Stellungnahme des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt aus <strong>den</strong> dargelegten<br />

Grün<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 147 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

266 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

1251<br />

1682<br />

- Zu Neckarbischofsheim:<br />

Die vorliegen<strong>den</strong> Konzepte <strong>zu</strong>r langfristigen Siedlungsentwicklung<br />

der Stadt Neckarbischofsheim sehen die Arrondierung vorhan<strong>den</strong>er<br />

Wohnbauflächen vor. In <strong>den</strong> Gewannen „In <strong>den</strong> sieben Morgen"<br />

sowie „Überm steinigen Weg" stehen diese im Widerspruch <strong>zu</strong> der<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte vorgesehenen Ausweisung „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" sowie „Schützenswerter Bereich für Natur und<br />

Landschaft".<br />

teilweise folgen<br />

Entsprechend dem Anhang Nr. 2 Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020 hat Neckarbischofsheim von 2007 - 2020 einen<br />

errechneten Wohnbauflächenbedarf von 2 ha. Diesem steht ein<br />

Potenzial (in 2010) von 16 ha gegenüber, errechnet aus Flächen, die<br />

so im gültigen FNP des GVV Waibstadt beinhaltet sind und aus<br />

Innenpotenzialflächen (Flächen die im Rahmen des Modellprojekts<br />

Raum+ so mit der Gemeinde i<strong>den</strong>tifiziert und abgestimmt wur<strong>den</strong>).<br />

Gefordert wird die Freistellung der gekennzeichneten Flächen.<br />

Dieses bezieht sich im Hinblick auf eine Arrondierung des Gebietes<br />

„In <strong>den</strong> sieben Morgen" auf <strong>den</strong> in der Anlage gekennzeichneten<br />

Bereich zwischen dem vorhan<strong>den</strong>en Siedlungsrand und dem<br />

Feldweg Flurstück Nr. 11639.<br />

Diese Situation (die Gegenüberstellung von Bedarf und Potenzial)<br />

lässt es nicht <strong>zu</strong>, insbesondere im Sinne des nachhaltigen und<br />

schonen<strong>den</strong> Umgangs mit Grund und Bo<strong>den</strong>, im Bereich "In <strong>den</strong><br />

sieben Morgen" weitere Flächen restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen bzw. <strong>den</strong><br />

dortigen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g und <strong>den</strong> Schutzbedürftigen Bereich<br />

für Naturschutz und Landschaftspflege <strong>zu</strong> streichen. Dahingehend<br />

wird dem vorgetragenen Anliegen nicht gefolgt.<br />

Was <strong>den</strong> Bereich "Überm steinigen Weg" im Ortsteil Helmhof<br />

anbelangt wird unter Beachtung und Anerkennung der<br />

Ausführungen des GVV Waibstadt im Südosten der Ortslage ein<br />

minimaler Bereich für die dortige Eigenentwicklung restriktionsfrei<br />

gestellt, d.h. der Regionale Grün<strong>zu</strong>g und der Schutzbedürftige<br />

Bereich wer<strong>den</strong> gestrichen.<br />

267 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

1252<br />

1683<br />

- Zu Neckarbischofsheim:<br />

Es ist vorgesehen, im Bereich „Sinsheimer Straße" - „Rosenstraße"<br />

eine zweite Bauzeile entlang einer vorhan<strong>den</strong>en<br />

Erschließungsstraße für eine Bebauung frei<strong>zu</strong>geben.<br />

Aufgrund des Kartenmaßstabes ist nicht genau erkennbar, ob die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte diesem Vorhaben ggf. entgegensteht - um<br />

Klarstellung wird gebeten.<br />

folgen<br />

Unter Beachtung und Anerkennung der Ausführungen des GVV<br />

Waibstadt wer<strong>den</strong> die bei<strong>den</strong> kleinen Arrondierungsflächen<br />

"Sinsheimer Straße" und Rosenstraße" (jeweils eine Bauzeile)<br />

restriktionsfrei gestellt. D.h. der Regionale Grün<strong>zu</strong>g und das<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege wird jeweils<br />

entsprechend gestrichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 148 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

268 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

- Zu Neckarbischofsheim:<br />

In Untergimpern wird die Möglichkeit für eine bauliche<br />

Arrondierung im Bereich „Im Schlägle" gefordert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die geforderte Möglichkeit <strong>zu</strong> einer baulichen Arrondierung im<br />

Bereich "Im Schlägle" im Ortsteil Untergimpern ist/wäre<br />

entsprechend der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

gegeben, wenn vorausgehend der Bedarf und die fehlen<strong>den</strong><br />

Alternativen belegt wer<strong>den</strong> könnten. Regionalplanerische<br />

Restriktionen sind nicht vorhan<strong>den</strong>.<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

269 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

1255<br />

- Zu Nei<strong>den</strong>stein:<br />

Das Entwicklungskonzept der Gemeinde Nei<strong>den</strong>stein sieht für <strong>den</strong><br />

Fall, dass die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan enthaltenen Baugebiete<br />

„Epfenbacher Berg" sowie „Spähäcker II" nicht realisierbar sind,<br />

eine Siedlungserweiterung oberhalb der vorhan<strong>den</strong>en Sportplätze<br />

vor.<br />

Es wird daher beantragt, die gekennzeichneten Flächen im Bereich<br />

„Kaiserberg" - „Spechbacher Berg" von der Ausweisung „regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" frei<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend dem Anhang Nr. 2 Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020 hat Nei<strong>den</strong>stein von 2007 - 2020 einen errechneten<br />

Wohnbauflächenbedarf von 1 ha. Diesem steht ein Potenzial (in<br />

2010) von 16 ha gegenüber, errechnet aus Flächen, die so im<br />

gültigen FNP des GVV Waibstadt beinhaltet sind und aus<br />

Innenpotenzialflächen (Flächen die im Rahmen des Modellprojekts<br />

Raum+ so mit der Gemeinde i<strong>den</strong>tifiziert und abgestimmt wur<strong>den</strong>).<br />

Diese Situation (die Gegenüberstellung von Bedarf und Potenzial)<br />

lässt es nicht <strong>zu</strong>, insbesondere im Sinne des nachhaltigen und<br />

schonen<strong>den</strong> Umgangs mit Grund und Bo<strong>den</strong>, im Bereich<br />

"Kaiserberg-Spechbacher Berg" weitere Flächen (über die bereits<br />

restriktionsfreien hinaus)restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen bzw. <strong>den</strong><br />

dortigen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> streichen. Dahingehend wird dem<br />

vorgetragenen Anliegen nicht gefolgt.<br />

270 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

1256<br />

- Zu Nei<strong>den</strong>stein;<br />

Es wird die Rücknahme des Grün<strong>zu</strong>gs für die Fläche südlich der<br />

landwirtschaftlich geprägten Ansiedlung „Viehtrieb" gefordert. Hier<br />

benötigt die Gemeinde Nei<strong>den</strong>stein ein Entwicklungspotential,<br />

welches sich jedoch stets aus dem Bestand der landwirtschaftlich<br />

geprägten Anwesen heraus entwickeln wird (geringfügige<br />

Zurücknahme des „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g").<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Ausführungen und Begründungen wird eine<br />

geringfügige Fläche als Entwicklungspotenzial für das dortige<br />

landwirtschaftlich geprägte Anwesen im Bereich "Viehtrieb"<br />

restriktionsfrei gestellt, d.h. der Regionale Grün<strong>zu</strong>g wird dort<br />

geringfügig reduziert. Damit könnte die Gemeinde in<br />

Planungsüberlegungen treten, sofern die Nachweise für fehlende<br />

Alternativen und für <strong>den</strong> Bedarf belegt wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Dem Anliegen des GVV Waibstadt wird gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 149 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

271 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

2161<br />

- Zu Reichartshausen:<br />

Gemäß der Konzeption <strong>zu</strong>r Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes wird mittel- bzw. langfristig die<br />

Siedlungsentwicklung der Gemeinde Reichartshausen im Gewann<br />

„Bettelmannklinge" gesehen. Analog <strong>zu</strong> anderen Ausweisungen in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, sollte diese Fläche von ca. 2,0 ha nicht nur<br />

freigestellt wer<strong>den</strong> von regionalplanerischen Restriktionen, sondern<br />

als „geplante Wohnbaufläche" Aufnahme in <strong>den</strong> Regionalplan-<br />

Entwurf fin<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Erläuterungskarte „Natur, Landschaft und Umwelt" weist<br />

diesen Bereich als „Fläche mit hoher bis sehr hoher<br />

klimaökologischer Bedeutung" sowie als „bedeutender Raum für<br />

<strong>den</strong> Regionalbiotopverbund" aus. Die Gemeinde Reichartshausen<br />

geht davon aus, dass diese Darstellung auf die Problemstellung bei<br />

der Ausweisung dieser Baufläche hinweist, die<br />

regionalplanerischen Aussagen jedoch nicht generell gegen eine<br />

Besiedlung dieser Fläche sprechen.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngkarte des Regionalplanentwurfs sind neben der<br />

Bestandsdarstellung nur die in <strong>den</strong> gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen<br />

enthaltenen geplanten Siedlungsflächen (basierend auch auf der<br />

dem Planentwurf <strong>zu</strong>grunde gelegten Planungssystematik)<br />

entsprechend nachrichtlich wiedergegeben Bei dem genannten<br />

Bereich "Bettelmansklinge" (der in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs nicht mit regionalplanerischen Restriktionen<br />

belegt ist) ist dies nicht der Fall, er ist noch nicht Bestandteil des<br />

gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des GVV Waibstadt.<br />

Insofern wird dem Anliegen des GVV Waibstadt bzw. der<br />

Gemeinde Reichartshausen nicht gefolgt


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 150 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

272 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

1260<br />

- Zu Waibstadt:<br />

Die Arrondierungen von Baugebieten (hier handelt es sich um<br />

kleinere Abrundungen im Gewann „Vorderer Kühnberg" (Baugebiet<br />

„Steidig") sowie im Bereich der „Leibnizstraße" als angedachte<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng der Baufläche „Traubenstock") sind im Entwurf des<br />

„Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar" nur als weiße Flächen<br />

und somit nicht eindeutig gekennzeichnet.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend der Plansystematik des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar sind (neben der Bestandsdarstellung) in dem seitens<br />

des GVV Waibstadt thematisierten Zusammenhangs nur die<br />

Planungsflächen aus gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen nachrichtlich<br />

als geplante Siedlungsflächen Wohnen (N) in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nachrichtlich dargestellt.<br />

Diese notwendigen Erweiterungsflächen sollen eindeutig als<br />

künftige „Siedlungsfläche Wohnen" (hellrot) gekennzeichnet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Außerdem ist die Schraffierung für <strong>den</strong> „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

entsprechend an<strong>zu</strong>passen.<br />

(Anlage 6.1)<br />

Konzipierte/geplante Arrondierungsflächen, die noch nicht in<br />

gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen beinhaltet sind, sind allenfalls als<br />

nicht mit regionalplanerischen Restriktionen belegte Flächen (also<br />

restriktionsfrei) in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte enthalten.<br />

Dort könnte aus regionalplanerischer Sicht in<br />

Planungsüberlegungen getreten wer<strong>den</strong>, wenn dafür der Bedarf<br />

und die fehlen<strong>den</strong> Alternativen belegt wer<strong>den</strong> können.<br />

Die genannten Bereiche in Reichartshausen sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht mit regionalplanerischen Restriktionen<br />

belegt. Aufgrund der geschilderten Systematik können sie aber<br />

nicht farblich als Planungsflächen dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Dem Anliegen Reichartshausen bzw. des GVV Waibstadt wird nicht<br />

gefolgt.<br />

273 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

1262<br />

2346<br />

- Zu Waibstadt-Daisbach<br />

Die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan rechtskräftig ausgewiesene geplante<br />

Wohnbaufläche „Steinäcker" auf der Gemarkung Daisbach ist, bis<br />

auf einen schmalen Streifen entlang der K 4281, als „Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft" und mit der Ausweisung „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" belegt. Gleiches gilt für das unmittelbar angrenzende,<br />

ebenfalls noch rechtskräftige „Wochenendhausgebiet".<br />

teilweise folgen<br />

Es wird gebeten, diese Flächen von Restriktionen frei<strong>zu</strong>stellen und<br />

damit <strong>den</strong> Sachverhalt in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> verdeutlichen.<br />

Aus der dargelegten Begründung wird das genannte geplante<br />

Wohnbaugebiet "Steinäcker" als geplante Siedlungsfläche Wohnen<br />

(N) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte übernommen.<br />

Im Bereich des thematisierten Wochenendhausgebietes wird das<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) gestrichen, der Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g bleibt aber bestehen.<br />

Damit wird der Bitte des GVV Waibstadt teilweise gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 151 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

274 Stadt Schriesheim - Schriesheim setzt ganz klar Akzente in das Thema<br />

„Innenentwicklung vor Außenentwicklung", möchte aber darauf<br />

hinweisen, dass es mit dem letzten, <strong>zu</strong>m Einheitlichen<br />

Regionalplan 2020 angemeldeten Siedlungsgebiet, in der<br />

Entwicklung der Außengebietsflächen keine weiteren Optionen<br />

mehr aufweisen kann und diese zwei letzten Siedlungsflächen<br />

daher von immenser Bedeutung für die Weiterentwicklung der<br />

Stadtgesellschaft sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen Schriesheims wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

275 Stadt Schwetzingen - Es wird angeregt, <strong>den</strong> Bereich für die Oststadterweiterung als<br />

„Siedlungsfläche Wohnen" (Planung) nachrichtlich in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> übernehmen. Änderung analog in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt und im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan.<br />

nicht folgen<br />

Der thematisierte Bereich der geplanten Oststadterweiterung ist in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs nicht mit<br />

Restriktionen belegt.<br />

Die Anregung der Stadt Schwetzingen widerspricht der der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong>grunde gelegten Planungssystematik,<br />

wonach lediglich jene Siedlungsflächen Wohnen (N) in dieser<br />

dargestellt wur<strong>den</strong>, die auch bereits als solche in gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen beinhaltet bzw. genehmigt sind.<br />

Die genannte Oststadterweiterung ist jedoch noch nicht Teil des<br />

gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg-Mannheim.<br />

Insofern kann dieser Anregung nicht gefolgt wer<strong>den</strong>.<br />

276 Stadtverwaltung Eberbach - Zu überprüfen ist die folgende Fläche:<br />

- Siedlungsfläche im nordöstlichen Stadtbereich entlang der L<br />

2311 -fehlt.<br />

folgen<br />

Die thematisierte Siedlungsfläche entlang der L 2311 wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs <strong>den</strong> Gegebenheiten<br />

angepasst und als "Siedlungsfläche Wohnen (N)" dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 152 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

277 Stadtverwaltung Neckargemünd - Die Stadt Neckargemünd hat bei der Ausweisung von<br />

Wohnbauflächen im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan <strong>den</strong> Grundsatz des<br />

Vorranges der Innenentwicklung bzw. der Entwicklung entlang <strong>den</strong><br />

S-Bahn-Stationen vertreten.<br />

folgen<br />

Den Hinweisen der Stadt Neckargemünd wird aus <strong>den</strong> dargelegten<br />

Grün<strong>den</strong> gefolgt.<br />

Die Stadt Neckargemünd weist bezüglich eines möglichen<br />

Flächenüberhanges bei <strong>den</strong> Wohnbauflächen darauf hin, dass die 2.<br />

Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes (FNP) im Jahre 2011<br />

genehmigt wurde. Die Begründung beinhaltet auch eine mit dem<br />

Regionalverband abgestimmte Wohnbauflächenbedarfsberechnung<br />

bis 2025. Bezüglich der Stadt Neckargemünd wur<strong>den</strong> entsprechend<br />

dem errechneten Wohnbauflächenbedarf von 20,8 ha insgesamt<br />

22,2 ha geplante Flächen ausgewiesen. Hierbei ist noch nicht<br />

berücksichtigt, dass der 1. Bauabschnitt im Baugebiet Kleingemünd<br />

aufgrund der außeror<strong>den</strong>tlich großen Nachfrage in Kürze nahe<strong>zu</strong><br />

vollständig aufgesiedelt sein wird.<br />

Es wird darum gebeten, <strong>den</strong> 1. Bauabschnitt Kleingemünd<br />

entsprechend dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Bestand<br />

dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

Die im FNP enthaltenen geplanten Flächen wie <strong>zu</strong>m Beispiel der<br />

Alte Hofweg in Dilsberg, das Haager Feld in Mückenloch und die<br />

Sandklinge in Waldhilsbach sollen auch in <strong>den</strong> Regionalplan<br />

übernommen und dargestellt wer<strong>den</strong>, soweit das bei <strong>den</strong> geringen<br />

Flächenausweisungen von jeweils rund 2 ha maßstäblich möglich<br />

ist.<br />

Der 1. Bauabschnitt "Kleingemünd" wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar als "Siedlungsfläche<br />

Wohnen (N) - Bestand" dargestellt, die genannten Flächen in <strong>den</strong><br />

Ortsteilen Waldhilsbach, Mückenloch und Dilsberg entsprechend<br />

dem gültigen FNP des GVV als "Siedlungsflächen Wohnen (N) -<br />

Planung".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 153 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

278 Stadtverwaltung Waibstadt - Die Arrondierung von Baugebieten im Gewann „Vorderer<br />

Kühnberg" (Baugebiet Steidig) und im Bereich der Leibnizstraße als<br />

angedachte Ergän<strong>zu</strong>ng der Baufläche „Traubenstock" sind im<br />

Entwurf des Regionalplanes nur als weiße Flächen und somit nicht<br />

eindeutig gekennzeichnet.<br />

Diese notwendigen Erweiterungsflächen sollen eindeutig als<br />

künftige Siedlungsfläche Wohnen (hellrot) gekennzeichnet wer<strong>den</strong>.<br />

Außerdem ist die Schraffierung für <strong>den</strong> Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

entsprechend an<strong>zu</strong>passen.<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

1266<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar sind die in <strong>den</strong> gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanen <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Flächenerhebung<br />

beinhalteten Flächen (Bestand und Planung), unter Beachtung der<br />

dem Regionalplan <strong>zu</strong>grunde gelegten Planungssystematik,<br />

nachrichtlich dargestellt.<br />

Beabsichtigte Erweiterungen oder geplante Arrondierungen, die<br />

noch keinen Eingang in (genehmigte) Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne<br />

gefun<strong>den</strong> haben, sind nicht dargestellt.<br />

Die von der Stadt Waibstadt als notwendige Erweiterungsflächen<br />

genannten Bereiche sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht mit<br />

Restriktionen behaftet und stehen somit nicht im Widerspruch <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> Ausführungen der Stadt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird <strong>den</strong> Ausführungen der Stadt<br />

Waibstadt nicht gefolgt<br />

279 Stadtverwaltung Waibstadt - Die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan rechtskräftig ausgewiesene geplante<br />

Wohnbaufläche „Steinäcker" auf Gemarkung Daisbach ist, bis auf<br />

einen schmalen Streifen entlang der K 4281 als „Vorranggebiet für<br />

die Landwirtschaft" und mit der Ausweisung „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

belegt. Gleiches gilt für das unmittelbar angrenzende, ebenfalls<br />

noch rechtskräftige Wochenendhausgebiet.<br />

Der Gemeinderat bittet die Metropolregion diese Flächen von<br />

Restriktionen frei<strong>zu</strong>stellen und damit <strong>den</strong> Sachverhalt in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> verdeutlichen.<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

1268<br />

2352<br />

Aus der dargelegten Begründung wird das genannte geplante<br />

Wohnbaugebiet "Steinäcker" als geplante Siedlungsfläche Wohnen<br />

(N) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte übernommen.<br />

Im Bereich des thematisierten Wochenendhausgebietes wird das<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) gestrichen, der Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g bleibt aber bestehen.<br />

280 Stadtverwaltung Weinheim - Es wird angeregt, im Bereich "Hintere Mult" auf die planerischen<br />

Festlegungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> verzichten, soweit sie<br />

mit dem im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellten Bauflächen nicht in<br />

Einklang gebracht wer<strong>den</strong> können.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1269<br />

Der Anregung wird gefolgt, die Inhalte der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Darstellungen des gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans der Stadt Weinheim angepasst.<br />

D.h.: der östliche Teil der thematisierten Fläche wird der<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) <strong>zu</strong>geordnet, der westliche Teil, der im<br />

FNP als Grünfläche/Grün<strong>zu</strong>g dargestellt ist, bleibt in der Darstellung<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs aber<br />

unverändert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 154 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

281 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

- Sinsheim, Stadtteil Hilsbach:<br />

Das im Regionalplan als geplante Baufläche dargestellte Gebiet<br />

„Kleinfeld" ist bereits erschlossen und wäre somit als<br />

„Bestehender Siedlungsbereich" dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> (und weil diese Baufläche schon <strong>zu</strong><br />

über 50 % bebaut ist) wird dem Antrag der vVG Sinsheim gefolgt<br />

und diese Fläche als bestehende Siedlungsfläche Wohnen (N) in<br />

die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen.<br />

282 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

- Zu Zuzenhausen:<br />

Im Bereich der Wohnbauflächen steht nach <strong>den</strong> Vorgaben des<br />

Planentwurfs einem prognostizierten Wohnbauflächenbedarf von 3<br />

ha bis <strong>zu</strong>m Jahr 2020 ein Wohnbauflächenpotential (im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellte, jedoch unbebaute Flächen zzgl.<br />

aktivierbarer Innenentwicklungspotentiale) von 5 Hektar entgegen.<br />

Insoweit besteht hier insbesondere vor dem Hintergrund, dass im<br />

Zuge der Regionalplanung die Reduzierung des Flächenbedarfs ein<br />

wichtiger Aspekt ist, keine Handlungsmöglichkeit. Die im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan vorgesehene Wohnbauerweiterungsfläche im<br />

Bereich nördlich der „Pilgerstadt" und westlich des Baugebietes<br />

„Mannsgraben" ist im Regionalplanentwurf berücksichtigt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der vVG Sinsheim <strong>zu</strong>r Wohnbauflächensituation<br />

in Zuzenhausen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Es ist an<strong>zu</strong>merken, dass es das originäre Anliegen der<br />

Regionalplanung und des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

ist, unter Beachtung/Würdigung des jeweiligen Bedarfs sparsam<br />

mit Grund und Bo<strong>den</strong> in der gesamten Metropolregion um<strong>zu</strong>gehen.<br />

Die Annahme/Formulierung der vVG Sinsheim, dass die<br />

Reduzierung des Flächenbedarfs im Zuge der Regionalplanung ein<br />

wichtiger Aspekt sei, stellt dagegen eine Fehlinterpretation des<br />

Planinhalts dar. Insofern ist auch das dahingehend vermeintliche<br />

Fehlen der Handlungsmöglichkeit der Gemeinde Zuzenhausen nicht<br />

nachvollziehbar. Gerade die Gegenüberstellung der relevanten<br />

Flächen (Wohnbauflächenbedarf, 3 ha - Wohnbauflächenpotenzial,<br />

5 ha zzgl. aktivierbarer Innenentwicklungspotenziale) spricht gegen<br />

diese Interpretation/Befürchtung.<br />

Zudem sind um die Ortslage noch Flächen i<strong>den</strong>tifizierbar, die nicht<br />

mit regionalplanerischen Restriktionen belegt sind. Auch<br />

hinsichtlich dieser Flächen könnte die Gemeinde in entsprechende<br />

Planungsüberlegungen treten, wenn dafür die fehlen<strong>den</strong><br />

Alternativen und der Bedarf belegt wer<strong>den</strong> könnten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 155 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

283 Gemeinde Billigheim - Zwar wur<strong>den</strong> die rechtskräftigen Wohnbau- und<br />

Gewerbeflächenausweisungen der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

vollständig im Entwurf des Regionalplanes berücksichtigt.<br />

Allerdings sind darüber hinausgehende weitere Entwicklungen<br />

durch freiraumbezogene Restriktionen (Grünzüge, Vorrang- und<br />

Vorbehaltsflächen für Grundwasserschutz, die Landwirtschaft<br />

sowie für Naturschutz und Landschaftspflege) blockiert. Es wird<br />

deshalb angeregt, für die langfristige Entwicklung der Gemeinde<br />

Billigheim folgende Flächen für eine Wohnbau- (W), Mischbau- (M)<br />

oder Gewerbe- (G) Entwicklung von freiraumbezogenen<br />

Restriktionen frei<strong>zu</strong>halten:<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

1275<br />

1697<br />

Ortsteil Allfeld: Hühnerberg unterhalb Schützenhaus (W),<br />

Königsberg (W), Erweiterung Hühnerberg III (G) (Die genaue<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Entwicklungsflächen kann dem beigefügten Plan<br />

entnommen wer<strong>den</strong>.)<br />

Entsprechend dem Anhang Nr. 2 Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020 des Regionalplanentwurfs ist für Billigheim im<br />

Zeitraum 2007 - 2020 ein Wohnflächenbedarf von 3 ha errechnet.<br />

Diesem stehen (in 2010 erhoben und mit der Gemeinde<br />

abgestimmt) 16 ha Wohnbauflächenpotenzial gegenüber.<br />

Vor diesem Hintergrund wird keine Notwendigkeit gesehen, über<br />

die Planungsflächen des gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des GVV<br />

Schefflentals und über die bereits restriktionsfreien Flächen hinaus<br />

noch weitere Flächen restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen.<br />

Die Ausnahme hierbei bildet ein schmaler Geländestreifen im<br />

Südwesten Allfelds, der für eine Bautiefe retriktionsfrei gestellt<br />

wird. Dort entfällt damit für die genannte Bautiefe der Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g und das Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege.<br />

Insofern wird dem Anliegen der Gemeinde Billigheim teilweise<br />

gefolgt.<br />

284 Gemeinde Billigheim - Zwar wur<strong>den</strong> die rechtskräftigen Wohnbau- und<br />

Gewerbeflächenausweisungen der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

vollständig im Entwurf des Regionalplanes berücksichtigt.<br />

Allerdings sind darüber hinausgehende weitere Entwicklungen<br />

durch freiraumbezogene Restriktionen (Grünzüge, Vorrang- und<br />

Vorbehaltsflächen für Grundwasserschutz, die Landwirtschaft<br />

sowie für Naturschutz und Landschaftspflege) blockiert. Es wird<br />

deshalb angeregt, für die langfristige Entwicklung der Gemeinde<br />

Billigheim folgende Flächen für eine Wohnbau- (W), Mischbau- (M)<br />

oder Gewerbe- (G) Entwicklung von freiraumbezogenen<br />

Restriktionen frei<strong>zu</strong>halten:<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

685<br />

Sulzbach:<br />

Erweiterung Rodwiesen (M), Bereich Frohnengrund (G) (Die<br />

genaue Abgren<strong>zu</strong>ng der Entwicklungsflächen kann dem<br />

beigefügten Plan entnommen wer<strong>den</strong>.)<br />

Entsprechend dem Anhang Nr. 2 Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020 des Regionalplanentwurfs ist für Billigheim im<br />

Zeitraum 2007 - 2020 ein Wohnflächenbedarf von 3 ha errechnet.<br />

Diesem stehen (in 2010 erhoben und mit der Gemeinde<br />

abgestimmt) 16 ha Wohnbauflächenpotenzial gegenüber.<br />

Vor diesem Hintergrund wird keine Notwendigkeit gesehen, über<br />

die Planungsflächen des gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des GVV<br />

Schefflenztals und die bereits restriktionsfreien Flächen hinaus<br />

noch weitere Flächen restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen.<br />

Insofern wird dem Anliegen der Gemeinde Billigheim nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 156 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

285 Gemeinde Hardheim im fränkischen<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

- Zu Wohnbauflächen:<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorhan<strong>den</strong>sein von (ungeeigneten) Konversionsflächen darf<br />

nicht da<strong>zu</strong> führen, dass notwendige bauliche Entwicklungen <strong>zu</strong>r<br />

Schaffung von Wohnflächen unterbun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Die bestehen<strong>den</strong> Gebietsausweisungen in rechtskräftigen<br />

Bebauungsplänen bzw. im bestehen<strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan sind<br />

der Klarheit halber ein<strong>zu</strong>arbeiten.<br />

Die bestehen<strong>den</strong> Gebietsausweisungen in rechtskräftigen<br />

Bebauungsplänen bzw. im bestehen<strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan sind<br />

<strong>zu</strong>r Gänze in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

eingearbeitet.<br />

Was die Thematik der militärischen Konversionsflächen anbelangt<br />

ist an<strong>zu</strong>merken, dass der Verband Region Rhein-Neckar derzeit<br />

(parallel <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar") ein<br />

regionales Entwicklungskonzept Konversion erarbeitet.<br />

Allerdings ist es aufgrund der derzeitigen Situation der Entwidmung<br />

der Konversionsflächen (diese steht erst am Anfang) und auch<br />

wegen der noch nicht abgeschlossenen kommunalen<br />

Überlegungen derzeit noch nicht möglich, <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Flächen eine Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schreiben und diese dann auch<br />

in <strong>den</strong> regionalen/regionalplanerischen Kontext des Bedarfs und<br />

des heute schon vorhan<strong>den</strong>en Angebots (auch der<br />

Umlandgemein<strong>den</strong>) <strong>zu</strong> setzen. (Deshalb wer<strong>den</strong> die frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Militärflächen im künftigen Regionalplan <strong>zu</strong>nächst als<br />

"Entwicklungsflächen Konversion" ausgewiesen.)<br />

Auch vor diesem Hintergrund ist die in <strong>den</strong> Ausführungen<br />

Hardheims erkennbare Befürchtung, dass das Vorhan<strong>den</strong>sein von<br />

(ungeeigneten) Konversionsflächen da<strong>zu</strong> führen könnte, dass<br />

notwendige bauliche Entwicklungen <strong>zu</strong>r Schaffung von<br />

Wohnflächen unterbun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, derzeit gegenstandslos.<br />

Dass die angesprochene Thematik (nicht <strong>zu</strong>letzt im Sinne des<br />

sparsamen Umgangs mit Grund und Bo<strong>den</strong>) <strong>zu</strong>künftig<br />

interkommunal und regional <strong>zu</strong> diskutieren sein wird und Lösungen<br />

<strong>zu</strong> suchen sind, die in der Betrachtung des VRRN nur und<br />

ausschließlich einvernehmlich gestaltet wer<strong>den</strong> können, steht<br />

gleichwohl außer Frage.<br />

Vor dem skizzierten Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen<br />

Hardheims <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 157 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

286 Gemeinde Haßmersheim<br />

(gemeinsame Stellungnahme der vVG<br />

Haßmersheim-Hüffenhardt und der<br />

Gemeinde Haßmersheim)<br />

- Hinsichtlich der Siedlungsentwicklung wur<strong>den</strong> die rechtskräftigen<br />

Wohnbau- und Gewerbeflächenausweisungen der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung vollständig in das Planwerk übernommen.<br />

Für eine darüber hinausgehende weitere Entwicklung wurde bei<br />

der Ausweisung von freiraumbezogenen Restriktionen (Grünzüge,<br />

freiraumbezogene Vorrang- und Vorbehaltsgebiete) größtenteils<br />

ausreichend Rücksicht genommen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

287 Gemeinde Haßmersheim<br />

entspr.<br />

688<br />

(gemeinsame Stellungnahme der vVG<br />

Haßmersheim-Hüffenhardt und der<br />

Gemeinde Haßmersheim)<br />

- Hinsichtlich der Siedlungsentwicklung wur<strong>den</strong> die rechtskräftigen<br />

Wohnbau- und Gewerbeflächenausweisungen der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung vollständig in das Planwerk übernommen.<br />

Für eine darüber hinausgehende weitere Entwicklung, wurde bei<br />

der Ausweisung von freiraumbezogenen Restriktionen (Grünzüge,<br />

freiraumbezogene Vorrang- und Vorbehaltsgebiete) ausreichend<br />

Rücksicht genommen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

288 Gemeinde Limbach - Auch die Ziele und Grundsätze für die Ausweisung von<br />

Wohnbauflächen können wir mittragen. Nach derzeitigem Stand<br />

haben wir in allen Ortsteilen ein Angebot, das für <strong>den</strong><br />

Planungszeitraum ausreichen sollte. Im Kernort Limbach ist <strong>zu</strong>dem<br />

bei Bedarf eine Wohnbauflächenausweisung über <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

hinaus möglich. Die Grundaussage Innentwicklung vor<br />

Außenentwicklung tragen wir mit.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Limbach wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

289 Gemeinde Neunkirchen - Der Bestand „Siedlungsfläche Wohnen" ist im Bereich des<br />

Sondergebietes Bebauungsplan „Alten- und Pflegeheim<br />

Neunkirchen" <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

folgen<br />

Dem Anliegen der Gemeinde wird gefolgt, der Bereich des Altenund<br />

Pflegeheims Neunkirchen wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) - Bestand übernommen.<br />

290 Stadt Buchen - Darstellung des Baugebietes „Hühnerberg", Gemarkung Buchen<br />

ergänzen;<br />

Bebauungsplan ist rechtskräftig<br />

nicht folgen<br />

Das Baugebiet "Hühnerberg" ist als geplante "Siedlungsfläche<br />

Wohnen(N)" nachrichtlich in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs übernommen.<br />

Die dem Regionalplanentwurf bzw. der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

<strong>zu</strong>grunde gelegte Planungssystematik lässt dessen Darstellung als<br />

Bestandsfläche aber nicht <strong>zu</strong>, weil der Anteil der bebauten Flächen<br />

<strong>zu</strong> gering ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 158 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

291 Stadt Buchen - Darstellung des Baugebietes „Innerer Hofacker", Gemarkung<br />

Bödigheim ergänzen; Bebauungsplan ist rechtskräftig<br />

nicht folgen<br />

Das Baugebiet "Innerer Hofacker" ist als geplante "Siedlungsfläche<br />

Wohnen(N)" nachrichtlich in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs übernommen.<br />

Die dem Regionalplanentwurf bzw. der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

<strong>zu</strong>grunde gelegte Planungssystematik lässt dessen Darstellung als<br />

Bestandsfläche aber nicht <strong>zu</strong>, weil der Anteil der bebauten Flächen<br />

<strong>zu</strong> gering ist.<br />

292 Stadt Buchen - Darstellung des Bebauungsplans „Hoher Berg", Gemarkung<br />

Hainstadt fehlt; Bebauungsplan ist rechtskräftig<br />

nicht folgen<br />

Das Baugebiet "Hoher Berg" ist als geplante "Siedlungsfläche<br />

Wohnen(N)" nachrichtlich in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs übernommen.<br />

Die dem Regionalplanentwurf bzw. der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

<strong>zu</strong>grunde gelegte Planungssystematik lässt dessen Darstellung als<br />

Bestandsfläche aber nicht <strong>zu</strong>, weil der Anteil der bebauten Flächen<br />

<strong>zu</strong> gering ist.<br />

293 Stadt Osterburken - In <strong>den</strong> Stadtteilen Bofsheim, Hemsbach und Schlierstadt ist es folgen<br />

erforderlich, dass für <strong>den</strong> Planungszeitraum ausreichend<br />

entspr.<br />

Wohnbauflächen <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Der derzeitige Entwurf Das seitens der Stadt Osterburken vorgetragene Anliegen ist<br />

1292<br />

sieht für die Stadtteile Bofsheim und Hemsbach über die bisherige nachvollziehbar.<br />

1705<br />

Bebauung hinaus keine Flächen für eine weitere bauliche<br />

1938<br />

Entwicklung vor. Deshalb sind für diese Stadtteile im Regionalplan Unter Beachtung aller ökologischen und landschaftlichen sowie<br />

Flächen für eine Eigenentwicklung vor<strong>zu</strong>sehen oder aber <strong>zu</strong>mindest<br />

flexible Regelungen auf<strong>zu</strong>nehmen, die eine bedarfsgerechte<br />

Eigenentwicklung <strong>zu</strong>lassen. Im Stadtteil Schlierstadt böten solche<br />

städtebaulichen Gegebenheiten/Betrachtungen wer<strong>den</strong> vertretbare<br />

Arrondierungsflächen im Anschluss an die Ortslagen restriktionsfrei<br />

gestellt.<br />

flexiblen Regelungen <strong>zu</strong>dem die Möglichkeit, die im Rahmen des<br />

MELAP-Projektes (Modellprojekt <strong>zu</strong>r Eindämmung des<br />

Damit wird dem Anliegen der Stadt Rechnung getragen.<br />

Landschaftsverbrauchs im Ländlichen Raum) eingeleitete<br />

innerörtliche Entwicklung fort<strong>zu</strong>führen.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 159 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

294 Stadt Ravenstein - Im vorliegen<strong>den</strong> Entwurfsplan ist eine bereits im rechtskräftigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GW Osterburken ausgewiesene,<br />

geplante Wohnbauerweiterungsfläche nicht berücksichtigt. Wir<br />

bitten, die Fläche sowohl im schriftlichen als auch im<br />

zeichnerischen Teil noch dar<strong>zu</strong>stellen. Der <strong>zu</strong>künftige<br />

Bebauungsplan wird aus dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan entwickelt und<br />

sollte deshalb auch im Regionalplan enthalten sein. Eine Kopie des<br />

zeichnerischen Teils des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans ist beigefügt.<br />

[Plan im Anhang]<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1293<br />

2557<br />

Die Inhalte der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Entwurfs des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Inhalten<br />

des gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des GVV Osterburken<br />

angepasst. Die genannte im FNP geplante Wohnbaufläche wird<br />

entsprechend nachrichtlich in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

übernommen. Die mit der Regionalplanung bereits abgestimmten<br />

Flächen für die Gewerbegebietserweiterung am nordöstlichen<br />

Ortsrand von Merchingen an der L 515 (laufendes B-Planverfahren)<br />

wer<strong>den</strong> nicht mit regionalplanerischen Restriktionen belegt.<br />

Dem Hinweis der Stadt Ravenstein wird gefolgt.<br />

295 Stadtverwaltung Adelsheim - In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der Erläuterungskarte ist die<br />

Wohnbauentwicklungsfläche „Steinäcker rechts" gemäß dem<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan 1. Fortschreibung, Zieljahr 2020 farblich<br />

hellrosa in Planung dar<strong>zu</strong>stellen. Gleichzeitig ist der Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g (Z) und das Vorranggebiet für Natur- und<br />

Landschaftsschutz (Z) aus der Fläche <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

1294<br />

1706<br />

Entsprechend Anhang Nr.2 Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar<br />

2020 des Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

hat die Stadt Adelsheim im Zeitraum 2007-2020 einen<br />

Wohnbauflächenbedarf von 5 ha. Diesem steht bei einer<br />

prognostizierten Bevölkerungsentwicklung von -8 % im gleichen<br />

Zeitraum ein errechnetes Wohnbauflächenpotenzial von 20 ha<br />

gegenüber.<br />

Das Statistische Landesamt hat (aktuell) einen Rückgang der<br />

Bevölkerung von 5340 Einw. im Jahr 2008 auf 5192 Einw. im Jahr<br />

2020 prognostiziert, bis <strong>zu</strong>m Jahr 2030 sogar auf 5048 Einw.<br />

Überdies ist die thematisierte Fläche im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan lediglich als "Entwicklungsfläche" (und nicht<br />

als geplante Wohnbaufläche!)beinhaltet und stellt somit nur die<br />

Möglichkeit einer <strong>zu</strong>künftigen Enzwicklung dar, für <strong>den</strong> Fall dass<br />

dafür eine Notwendigkeit belegt wer<strong>den</strong> könnte.<br />

Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Situation und vor allem<br />

unter dem Aspekt des gewollten sparsamen Umgangs mit Grund<br />

und Bo<strong>den</strong> kann der Forderung der Stadt Adelsheim nicht gefolgt<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 160 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

296 Stadtverwaltung Adelsheim - Die Darstellungen des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs (Z) sowie des<br />

folgen<br />

Vorranggebietes für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sollen<br />

entspr.<br />

im Bereich<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

1295<br />

a) des bestehen<strong>den</strong> Freibades Adelsheim<br />

1707<br />

b) der Fläche Friedhofsneuanlage „Ronstock" <strong>zu</strong>rückgenommen<br />

wer<strong>den</strong>. Die Flächen sind im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan 1.<br />

Fortschreibung, Zieljahr 2020 enthalten.<br />

297 Gemeinde Mörlenbach - Zu <strong>den</strong> Siedlungserweiterungsflächen zwischen 2002 und 2020<br />

wer<strong>den</strong> entgegen der <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>en 14 ha insgesamt 19 ha<br />

gefordert. Alle vor dem 31.12.2002 rechtskräftigen<br />

Bebauungspläne sind als Siedlungsbestand <strong>zu</strong> werten.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im rechtskräftigen Regionalplan Südhessen ist der Zielwert für <strong>den</strong><br />

Wohnbauflächenbedarf im Zeitraum 2002-2020 auf 14 ha<br />

festgelegt. Der Regionalplan Rhein-Neckar sieht einen Bedarf im<br />

Zeitraum 2007-2020 von 10 ha. Demgegenüber steht <strong>zu</strong>m<br />

Zeitpunkt der Erhebung ein Wohnbauflächenpotenzial von 17 ha <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung. Im Zuge der Gesamtaufstellung des Regionalplans<br />

wer<strong>den</strong> die Werte in der Wohnbauflächenbilanz nicht mehr<br />

aktualisiert, jedoch ist zeitnah vorgesehen, die Bedarfsprognose im<br />

Rahmen einer Teilfortschreibung über <strong>den</strong> Planungshorizont 2020<br />

hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben.<br />

298 Gemeinde Mörlenbach - Die „Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft" im Bereich des<br />

Sportgeländes - Bebauungsplanes „Brückenäcker" sowie am<br />

nördlichen Ortsausgang der Kerngemeinde, ist <strong>zu</strong>gunsten der<br />

Darstellung als Bestandsfläche bzw. als Planungsfläche für die<br />

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung <strong>zu</strong> ändern.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

entspr.<br />

2558<br />

Der Bereich von Freizeit- und Sportanlagen (B-Plan Brückenäcker)<br />

am nördlichen Ortsausgang der Kerngemeinde wird gem. FNP<br />

übernommen. Dieser Bereich wird als "sonstige Fläche" dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 161 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

299 Gemeinde Wald-Michelbach - Wald-Michelbach muss als Wohnstandort gesichert und gestärkt<br />

wer<strong>den</strong>. Damit soll einem Abwandern mobiler junger bisher<br />

ortsansässiger Familien entgegen gewirkt wer<strong>den</strong>, um auch eine<br />

ausgewogene Altersstruktur <strong>zu</strong> sichern. Der Schwerpunkt der<br />

Wohnbauflächenentwicklung soll im zentralen Ortsteil Wald-<br />

Michelbach mit der günstigen Zuordnung <strong>zu</strong> <strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>en<br />

Einrichtungen liegen. In <strong>den</strong> übrigen Ortsteilen sollen <strong>zu</strong>r<br />

Gewährleistung der Eigenentwicklung jedoch ebenfalls in<br />

geringerem Umfang Wohnbauflächen bereitgestellt wer<strong>den</strong>. Bei<br />

der Standortauswahl für <strong>zu</strong>künftige Wohnbauflächen muss das<br />

Hauptaugenmerk auf Flächen der Innenentwicklung und der<br />

Arrondierung vorhan<strong>den</strong>er Siedlungsflächen liegen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anregung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar bzw. Regionalplan Südhessen /<br />

Regionaler Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan 2010 ermöglicht die<br />

entsprechende kleinteilige Wohnbauflächenentwicklung im<br />

Rahmen der Flächenkontingente (verbindliche Bedarfswerte RP<br />

Südhessen Z 3.4.1-4).<br />

Da dies auf Grund der naturräumlichen Gegebenheiten (bewegte<br />

Topografie, angrenzende schutzwürdige Bereiche) nicht immer<br />

möglich ist, ist auch eine Inanspruchnahme von Flächen im<br />

Außenbereich unter Berücksichtigung der ökologischen Belange<br />

erforderlich. Die Gemeinde geht davon aus, dass künftige größere<br />

Siedlungsflächen aufgrund der planungsrechtlichen Vorgaben und<br />

faktischen Randbedingungen nicht mehr <strong>zu</strong> realisieren sein<br />

wer<strong>den</strong>. Die Gemeinde hat dies auch nicht vor, so dass keine<br />

weitere zeichnerische Darstellung von geplanten Siedlungsflächen -<br />

außer dem dargestellten Gebiet im Kernbereich Wald- Michelbach<br />

„Baugebiet Pfeifersacker" - erforderlich wird.<br />

Es muss jedoch gewährleistet wer<strong>den</strong>, dass im Rahmen der<br />

Flächenkontingentierung bei entsprechendem Bedarf noch<br />

Kleinflächen beplant wer<strong>den</strong> können.<br />

300 Landratsamt Kreis Bergstraße - Zwischen dem Verband Region Rhein-Neckar und dem<br />

Kenntnisnahme<br />

Regierungspräsidium fan<strong>den</strong> frühzeitig ausführliche<br />

entspr.<br />

Abstimmungsgespräche über Planungsinhalte und kommunale Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

701<br />

Flächenpotentiale für Siedlung und Gewerbe statt. Trotz<br />

unterschiedlicher Bevölkerungsprognosen, bedingt durch sich<br />

unterschei<strong>den</strong>de Ermittlungsgrundlagen, aus <strong>den</strong>en der <strong>zu</strong>künftige<br />

Bedarf für Flächenpotentiale errechnet wurde, konnte nach<br />

Darstellung des Regierungspräsidium Darmstadt ein grundsätzlich<br />

einheitlicher Entwicklungshorizont für die Städte und Gemein<strong>den</strong><br />

im Teilraum des Kreises Bergstraße ermittelt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 162 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

301 Magistrat der Stadt Hirschhorn - Die Darstellung der „Siedlungsflächen Wohnen (Bestand/Planung)"<br />

entspricht weitgehend <strong>den</strong> tatsächlichen Gegebenheiten.<br />

Allerdings wer<strong>den</strong> in Ersheim bebaute Bereiche und der Friedhof<br />

als „Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft" dargestellt.<br />

Es wird angeregt, diese Bereiche der „Siedlungsfläche Wohnen -<br />

Bestand" <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schlagen und entsprechend in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

entspr.<br />

2560<br />

Siedlungsfreiflächen, wie in diesem Fall der Friedhof, wer<strong>den</strong> als<br />

sonstige Flächen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.<br />

302 Magistrat der Stadt Viernheim - Die zeichnerische Darstellung der Wohnbaufläche Gebiet<br />

Schmittsberg ist teilweise <strong>zu</strong> korrigieren. Von <strong>den</strong> dargestellten<br />

Planungsbereichen am westlichen Stadtrand - Wohngebiet<br />

„Schmittsberg II und Nordweststadt II" - wird derzeit das südlichere<br />

Gebiet Schmittsberg II bauleitplanerisch entwickelt. Die Rechtskraft<br />

des Bebauungsplanes ist für Herbst 2012 <strong>zu</strong> erwarten. Der<br />

Erschließungsbeginn ist für Frühsommer 2013 terminiert. Durch<br />

zwei Lärmschutzgutachten wur<strong>den</strong> für die bei<strong>den</strong> Gebiete<br />

erhebliche Immissionsprobleme durch die Bundesautobahn A 6<br />

festgestellt. Der Umfang einer Flächenentwicklung reduziert sich<br />

bei dem Wohngebiet Schmittsberg II daher auf ca. 5 ha. Eine<br />

Entscheidung über <strong>den</strong> Umfang einer Entwicklung der<br />

Nordweststadt II vor diesem lärmproblematischen Hintergrund<br />

steht noch aus.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die geplante Wohnbaufläche für <strong>den</strong> Bereich Schmittsberg II wird<br />

auf 5ha reduziert, so dass nur der östliche Bereich als geplante<br />

Wohnbaufläche dargestellt wird.<br />

303 Magistrat der Stadt Viernheim - Die zeichnerische Darstellung der Wohnbauflächen im Gebiet<br />

Bannholzgraben ist teilweise <strong>zu</strong> korrigieren. Die zeichnerische<br />

Darstellung für die nördliche Siedlungsfläche Wohnen (Planung) ist<br />

<strong>zu</strong> korrigieren. Sie ist nach Südosten nicht abgerundet, sondern<br />

verläuft gerade entlang der Flurstücke bis <strong>zu</strong>r bestehen<strong>den</strong><br />

Ausgleichsfläche. Ebenso gerade ist die daran nördlich<br />

anschließende Siedlungsfläche Wohnen (Bestand) abgegrenzt. Die<br />

zeichnerische Lücke <strong>zu</strong>m Vorranggebiet Landwirtschaft ist <strong>zu</strong><br />

füllen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Wohnbauflächen (Bestand/Planung) im Bereich des<br />

Bannholzgrabens wer<strong>den</strong> redaktionell angepasst an die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen gem. der vorliegen<strong>den</strong> Stellungnahme.<br />

304 Stadtverwaltung Lampertheim - Der Siedlungsbereich „Rosenstock III" soll analog <strong>zu</strong>m Regionalplan folgen<br />

Südhessen als Bestandsfläche dargestellt wer<strong>den</strong> (anstelle von<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

305 Stadtverwaltung Lampertheim - Der Bereich der Baustofffirma in der Viernheimer Straße in folgen<br />

Hüttenfeld soll bereits als geplante Siedlungsfläche Wohnen<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Der Anregung wird gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 163 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

306 Stadtverwaltung Lampertheim - Unmittelbar östlich der Bestandsdarstellung des Kauflandmarktes<br />

ist ein ganz schmaler Streifen für „Siedlungsfläche Wohnen"<br />

dargestellt, (siehe Anlage 7). Dort befin<strong>den</strong> sich jedoch nur bauliche<br />

Altbestände einer früheren Ziegelei im Außenbereich. Für eine<br />

Wohnnut<strong>zu</strong>ng existiert bei der Stadt Lampertheim keine<br />

Genehmigung. Es wird gefordert, <strong>den</strong> schmalen Streifen aus dem<br />

Plan heraus<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der Bereich der früheren Ziegelei wird als sonstige Fläche<br />

dargestellt.<br />

307 Stadtverwaltung Lorsch - Einige Darstellungen entsprechen nicht dem aktuellen Sachstand<br />

oder dem RPS, obwohl als nachrichtliche Übernahme angegeben.<br />

Diese sind in <strong>den</strong> Plänen <strong>zu</strong> korrigieren. Die entsprechen<strong>den</strong><br />

Korrekturen sind hier aufgelistet und in <strong>den</strong> angehängten<br />

Planauszügen markiert und kurz beschrieben (s. Anlage):<br />

-[…]<br />

- der weiß dargestellte Bereich am Nordostrand der Bebauung<br />

(südlich der B 47, westlich der B 460) gehört lt. RPS <strong>zu</strong>r<br />

Siedlungsfläche Wohnen/ Bestand.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.<br />

308 Stadtverwaltung Lorsch - Einige Darstellungen entsprechen nicht dem aktuellen Sachstand<br />

oder dem RPS, obwohl als nachrichtliche Übernahme angegeben.<br />

Diese sind in <strong>den</strong> Plänen <strong>zu</strong> korrigieren. Die entsprechen<strong>den</strong><br />

Korrekturen sind hier aufgelistet und in <strong>den</strong> angehängten<br />

Planauszügen markiert und kurz beschrieben (s. Anlage):<br />

- die „Siedlungsfläche Wohnen, Planung" im Osten der Stadt ist<br />

bereits z.T. „Bestand"<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.<br />

309 Stadtverwaltung Neckarsteinach - Es wird darauf hingewiesen, dass im Westen von Neckarsteinach folgen<br />

der Regionale Grün<strong>zu</strong>g bis unmittelbar an <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong><br />

entspr.<br />

Siedlungsrand heranreicht. Eine dort geplante gemischte Baufläche Der Anregung wird gefolgt.<br />

1302<br />

gem. FNP soll hier dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

310 Stadtverwaltung Frankenthal - Die Stadt Frankenthal unterstützt die analytische Betrachtung und<br />

Steuerung der Wohnbauentwicklung unter Berücksichtigung<br />

insbesondere der demographischen Entwicklung sowie der<br />

<strong>zu</strong>nehmen<strong>den</strong> Zersiedelung der Fläche. Auch der Festlegung auf<br />

<strong>den</strong> Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung" ist <strong>zu</strong><br />

folgen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis der Stadt Frankenthal wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 164 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

311 Stadtverwaltung Frankenthal - Da sich in der Zwischenzeit ergeben hat, dass sich die Firma Frigo-<br />

Trans wohl nicht am Standort Mahlastraße 102 (südlich der<br />

Isenach) erweitern möchte, kann die Veränderung der<br />

Darstellungen an dieser Stelle <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Gleichzeitig berücksichtigen Sie bitte wieder die geplanten<br />

Wohnbauflächen südlich der Donnersbergstraße, die im wirksamen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Stadt Frankenthal dargestellt sind. Die<br />

Stadt Frankenthal wird das entsprechende Verfahren <strong>zu</strong>r 16.<br />

Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans <strong>zu</strong>nächst nicht weiter<br />

betreiben. Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen <strong>den</strong> Lageplan<br />

mit der geplanten Wohnbaufläche südlich der Donnersbergstraße<br />

sowie der bestehen<strong>den</strong> gemischten Baufläche südlich der Isenach<br />

beigelegt.<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

712<br />

1494<br />

2375<br />

Das "Vorranggebiet für die Landwirtschaft" sowie die "Grünzäsur"<br />

wer<strong>den</strong> südlich der Isenach bis <strong>zu</strong>r südlichen Grenze der<br />

gemischten Baufläche ergänzt. Aufgrund des im Anhang Nr. 2<br />

deutlichen Flächenüberhangs an Wohnbauflächen in der Stadt<br />

Frankenthal von rd. 38 ha wird das im rechtskräftigen FNP als<br />

geplante Wohnbaufläche dargestellte Plangebiet südlich der<br />

Donnersbergstraße in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht mehr als<br />

"Siedlungsfläche Wohnen (Planung)" berücksichtigt. Im Hinblick auf<br />

eine langfristige Entwicklungsperspektive wird der regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g sowie die Vorrangausweisung für die Landwirtschaft in<br />

einer Flächengröße von rd. 3-4 ha <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

312 Stadtverwaltung Neustadt - Stadt Neustadt a.d.Wstr.: Im Rahmen Ihrer Stellungnahme <strong>zu</strong>r FNP-<br />

Teiländerung „Lange Schemmel" im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf<br />

vom 26.03.2012 möchten wir an die Herausnahme der geplanten<br />

Wohnbaufläche (Nr. 31) erinnern.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1314<br />

2381<br />

Im Zuge der Teiländerung des FNP der Stadt Neustadt a.d.Wstr.<br />

wurde die geplante Wohnbaufläche aus dem FNP<br />

herausgenommen.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt, die geplante Wohnbaufläche aus<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte herausgenommen und das Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft sowie der Regionale Grün<strong>zu</strong>g entsprechend<br />

bis <strong>zu</strong>m Siedlungsrand ergänzt.<br />

313 Stadtverwaltung Worms - Stadt Worms: Konflikte <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung sehen wir auf der folgen<br />

Grundlage der FNP-Gesamtfortschreibung der Stadt Worms<br />

insbesondere bei folgen<strong>den</strong> raumordnerischen Festlegungen:<br />

entspr.<br />

1318<br />

2384<br />

Eisbachtal<br />

• Stadtteil Wiesoppenheim, die Zielaussagen „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g<br />

und Vorranggebiet Landwirtschaft" stehen in Konflikt <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

geplanten Wohnbauflächen ,WIE 07' (Planreserve) und ,WIE 12'<br />

(Arrondierung).<br />

[…]<br />

Wir regen an, aktuelle Kartenunterlagen <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong> und die<br />

Festlegungen der „Regionalen Grünzüge" und „Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft" entsprechend der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (Anlage<br />

2 , FNP-Entwurf, Stand Juli 2012').<br />

Die geplanten Wohnbauflächen WIE 07 und WIE 12 wer<strong>den</strong> in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplanter "Siedlungsbereich Wohnen"<br />

dargestellt und die freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen<br />

entsprechend reduziert.<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 165 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

314 Stadtverwaltung Worms - Stadt Worms: Konflikte <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung sehen wir auf der folgen<br />

Grundlage der FNP-Gesamtfortschreibung der Stadt Worms<br />

insbesondere bei folgen<strong>den</strong> raumordnerischen Festlegungen:<br />

entspr.<br />

1319<br />

2385<br />

Eisbachtal<br />

[…]<br />

• Stadtteil Horchheim. Rechtsverbindlicher Bebauungsplan ,HOR<br />

16' - Das Baugebiet ,Am Domblick' am nordöstlichen Ortsrand von<br />

Horchheim ist in der verwendeten Kartenunterlage nicht dargestellt<br />

und wird im vorliegen<strong>den</strong> E-ROP-Entwurf mit <strong>den</strong> Zielaussagen<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und Vorranggebiet Landwirtschaft" überlagert<br />

(Siedlungsbestand).<br />

[…]<br />

Wir regen an, aktuelle Kartenunterlagen <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong> und die<br />

Festlegungen der „Regionalen Grünzüge" und „Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft" entsprechend der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (Anlage<br />

2 , FNP-Entwurf, Stand Juli 2012').<br />

Das Baugebiet "Am Domblick" (HOR 16) am nordöstlichen Ortsrand<br />

von Horchheim wird entsprechend dem rechtsverbindlichen B-Plan<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende "Siedlungsfläche<br />

Wohnen" berücksichtigt und die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen entsprechend reduziert.<br />

Der Forderung wird entsprochen.<br />

315 Gemeinde Haßloch - Die Vorranggebiete für die Landwirtschaft (Ziel 2.3.1.2) wur<strong>den</strong> folgen<br />

gegenüber dem RROP 2004 verändert.<br />

entspr.<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

2394<br />

Im Hinblick auf die anstehende Neuausweisung des<br />

Überschwemmungsgebiets Rehbach/ Speyerbach muss die<br />

Gemeindeverwaltung aufgrund der gravieren<strong>den</strong> Auswirkungen<br />

derzeit von einer Neukonzeption der geplanten Wohnbauflächen<br />

ausgehen. Daher müssen gegebenenfalls die bis dato geplanten<br />

Wohnbauflächen aus ortsplanerischer, verkehrlicher,<br />

wasserwirtschaftlicher und unter Berücksichtigung sonstiger<br />

Aspekte im Hinblick auf die <strong>zu</strong>künftige Ortsentwicklung<br />

grundsätzlich diskutiert wer<strong>den</strong>. Es ist nicht aus<strong>zu</strong>schließen, dass<br />

die Flächen im östlichen Bereich von Zwerchgraben und<br />

Mit Blick auf die sich abzeichnende Neuabgren<strong>zu</strong>ng der<br />

gewässerbezogenen Flächenfunktionen im Bereich Zwerchgraben,<br />

Langgasse, Weisengasse wer<strong>den</strong> die drei Einzelflächen mit der<br />

jetzigen Vorranggebietsausweisung für die Landwirtschaft in<br />

Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

verändert. Darüber hinaus wird ein kleineres Vorranggebiet<br />

Landwirtschaft (als sog. Verschneidungsrestfläche in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte) auf der Höhe des Evangelischen<br />

Jugenddorfes nördlich der Landesstraße 532 entfallen.<br />

Weisengasse hierbei tangiert wer<strong>den</strong>. Aufgrund der ab<strong>zu</strong>sehen<strong>den</strong><br />

Neuausweisung des Überschwemmungsgebiets Rehbach/<br />

Speyerbach binnen der nächsten ein bis zwei Jahre und der daran<br />

anschließen<strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanänderung, lehnt die Gemeinde<br />

Haßloch die Neuausweisung der Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft im östlichen Bereich von Zwerchgraben und<br />

Weisengasse ab. Gegenüber <strong>den</strong> übrigen Flächenausweisungen<br />

bzw. Flächenrücknahmen bestehen keine Be<strong>den</strong>ken.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 166 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

316 Stadtverwaltung Bad Dürkheim - Die Wohnbauerweiterungsfläche „Im Ortwingert" (im<br />

südwestlichen Anschluss an das Gebiet Fronhof II, südlich der<br />

Friedelsheimer Str.), die im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

der Stadt Bad Dürkheim dargestellt ist, fehlt im Entwurf <strong>zu</strong>m<br />

Regionalplan. Ebenso die Erweiterungsfläche „Sondergebiet<br />

Weindorf" südlich des Flugplatzes und des Gebietes „In <strong>den</strong><br />

Almen". Die Wohnbauerweiterungsfläche nördlich der B 37<br />

zwischen oberem Gaistal und Zumsteinschen Wiesen ist<br />

(wahrscheinlich aufgrund des Maßstabes) nicht erkennbar. Da es<br />

sich bei diesen Flächen um im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

dargestellte Wohnbaupotentiale handelt, sollten diese Flächen auch<br />

in <strong>den</strong> Regionalplan übernommen wer<strong>den</strong>. [Karten]<br />

teilweise folgen<br />

Die Wohnbauerweiterungsfläche "Im Ortwingert" wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplante Siedlungsfläche Wohnen ergänzt.<br />

Die im rechtskräftigen FNP als Sondergebiet Winzerdorf (Bestand<br />

und Planung) dargestellten Flächen wer<strong>den</strong> als Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen.<br />

Die Wohnbauerweiterungsfläche nördlich der B 37 ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits berücksichtigt.<br />

317 Stadtverwaltung Bad Dürkheim - Das Gebiet „In <strong>den</strong> Langwiesen" in Bad Dürkheim Leistadt ist noch<br />

als Fläche in Planung dargestellt und nicht als Bestand. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass es für das Gebiet mittlerweile einen<br />

rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, die Umlegung nahe<strong>zu</strong><br />

abgeschlossen ist und in absehbarer Zeit mit der Erschließung<br />

begonnen wird. [Karte]<br />

nicht folgen<br />

Maßgebendes Kriterium für die Darstellung eines Neubaugebietes<br />

als Siedlungsbestand im Einheitlichen Regionalplan ist der aktuelle<br />

Stand der Bebauung, nicht der Abschluss der Umlegung sowie der<br />

Beginn der Erschließung.<br />

318 Stadtverwaltung Grünstadt - Die Stadt Grünstadt bittet um Einbeziehung des bestehen<strong>den</strong><br />

Schwimmbades und der Feuerwehr (zwischen Nordring/Parkweg<br />

und Bückelhaube) in die "Siedlungsfläche-Wohnen (Bestand)".<br />

nicht folgen<br />

Bei diesen Flächen handelt es sich um ein innerörtliches Gebiet,<br />

das hinsichtlich der Nut<strong>zu</strong>ng weder dem Wohnen noch dem<br />

Gewerbe <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen ist. Deshalb sind die Flächen des<br />

Schwimmbades sowie der Feuerwehr als sonstige Flächen ohne<br />

regionalplanerische Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen nachrichtlich<br />

dargestellt.<br />

Der Anregung der Stadt Grünstadt wird nicht entsprochen.<br />

319 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

entspr.<br />

723<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: Durch <strong>den</strong> im Aufstellungsverfahren befindlichen<br />

Bebauungsplan „Obstmarkt" der Gemeinde Meckenheim wer<strong>den</strong><br />

die ehemalige gewerblich genutzte Fläche sowie ein Grundstück<br />

der angrenzen<strong>den</strong> Potenzialfläche M 12 <strong>zu</strong> Wohnbaufläche<br />

umgewandelt. Die Änderung des Bebauungsplans muss demnach<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als „geplante Siedlungsfläche Wohnen"<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>. Die verbleiben<strong>den</strong> Flächen der Potentialfläche<br />

M12 sollen weiterhin als „geplante Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Das Plangebiet "Obstmarkt" wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte anstatt<br />

als bestehende gewerbliche Siedlungsfläche als geplante<br />

"Siedlungsfläche Wohnen" dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 167 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

320 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: Der Gemeinderat Niederkirchen hat am<br />

18.08.2011 <strong>den</strong> Aufstellungsbeschluss für <strong>den</strong> Bebauungsplan<br />

„Niederkirchen West (N 1)" gefasst. Durch diesen wer<strong>den</strong>, gemäß<br />

der Darstellung im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Verbandsgemeinde Deidesheim, Wohnbauflächen geschaffen<br />

sowie die potentielle gewerbliche Fläche N 0 <strong>zu</strong> Wohnbaufläche<br />

umgewandelt. Da aus der vorliegen<strong>den</strong> Entwurfsplanung nicht<br />

eindeutig ersichtlich ist, ob der Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplans korrekt integriert wurde, wird seitens der<br />

Gemeinde Niederkirchen eine Überprüfung und vollständige<br />

Aufnahme des Gebietes in die Planung gefordert.<br />

nicht folgen<br />

Das Plangebiet N 1 ist gemäß der Darstellung im rechtskräftigen<br />

FNP als geplante "Siedlungsfläche Wohnen" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte vollständig berücksichtigt.<br />

321 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: Aufgrund der Darstellung der Sondergebietsfläche<br />

R 3 im rechtsverbindlichen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Verbandsgemeinde Deidesheim wird seitens der Gemeinde<br />

Ruppertsberg im Rahmen des laufen<strong>den</strong> Anhörungsverfahrens <strong>zu</strong>m<br />

vorliegen<strong>den</strong> Entwurf des Einheitlichen Regionalplans gefordert,<br />

diesen Bereich nicht nur teilweise, sondern vollumfänglich in <strong>den</strong><br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplan Rhein-Necker als geplante<br />

„Siedlungsfläche Wohnen" auf<strong>zu</strong>nehmen und die Vorrangbereiche<br />

auf diese Abgren<strong>zu</strong>ng an<strong>zu</strong>gleichen. Der Gemeinderat sieht die<br />

Fläche insbesondere als einen Vorhalteraum <strong>zu</strong>r gezielten<br />

Weiterentwicklung touristischer Potenziale für die als „Bereich mit<br />

besonderer Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr und Naherholung"<br />

ausgewiesene Ortsgemeinde.<br />

nicht folgen<br />

Die Planfläche R 3 ist als geplante "Siedlungsfläche Wohnen" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits berücksichtigt.<br />

322 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land - Ortsgemeinde Obersülzen: In der Sit<strong>zu</strong>ng des Gemeinderates der<br />

Ortsgemeinde Obersülzen am 21.08.2012 wurde der<br />

Stellungnahme mit folgendem Zusatz <strong>zu</strong>gestimmt: „Es ist nicht <strong>zu</strong><br />

verstehen, dass sich landesplanerische Vorgaben an kommunalen<br />

Grenzen orientieren und funktionale Zusammenhänge zwischen der<br />

Stadt Grünstadt und der Gemeinde Obersülzen völlig ignoriert<br />

wer<strong>den</strong>. Gerade im Hinblick auf die wohnbauliche Entwicklung<br />

erfüllt Obersülzen dieselben Kriterien wie Asselheim oder<br />

Sausenheim als eingemeindete Vororte".<br />

nicht folgen<br />

Die Gemeinde Obersülzen verfügt über keine zentralörtlichen<br />

Funktionen und ist auch nicht unmittelbar an <strong>den</strong> qualifizierten<br />

ÖPNV angebun<strong>den</strong>. Folglich ist die wohnbauliche Entwicklung der<br />

Gemeinde gemäß Plansatz 1.4.2.1 ausschließlich am örtlichen<br />

Eigenbedarf <strong>zu</strong> orientieren. Die Ortsteile Asselheim und<br />

Sausenheim der Stadt Grünstadt sind hingegen räumlich-funktional<br />

mit der Kernstadt verknüpft.<br />

Die Kritik wird nicht geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 168 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

323 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land - Die Verbandsgemeinde Grünstadt befürchtet durch die<br />

regionalplanerische Konzeption <strong>zu</strong>r "Raum- und Siedlungsstruktur"<br />

sowie die Ausweisung der regionalen Grünzüge/Grünzäsuren eine<br />

starke Einschränkung in der siedlungsstrukturellen<br />

Weiterentwicklung der verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

entspr.<br />

727<br />

1216<br />

Die Ortsgemein<strong>den</strong> der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land erfüllen<br />

allesamt nicht die Standortkriterien für eine Einstufung als<br />

regionaler Schwerpunkt im Bereich Wohnen bzw. Gewerbe gemäß<br />

Plansätze 1.4.2.2 sowie 1.5.2.2 und 1.5.2.3. Auch die aktuelle<br />

Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Rheinland-<br />

Pfalz hat <strong>den</strong> in der "Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020" im<br />

Anhang Nr. 2 des Einheitlichen Regionalplans prognostizierten<br />

Rückgang von rd. 4-5 Prozent bis 2020 bestätigt. Im Kontext mit<br />

<strong>den</strong> absehbaren Auswirkungen des demographischen Wandels soll<br />

sich die Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur in <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land vornehmlich<br />

am Eigenbedarf sowie der verstärkten "Innenentwicklung"<br />

orientieren.<br />

324 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land - Die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land ist mit der Beschränkung<br />

vieler Gemein<strong>den</strong> auf die wohnbauliche Eigenentwicklung<br />

grundsätzlich einverstan<strong>den</strong>, jedoch sollten unter Berücksichtigung<br />

sozialer Aspekte im Einzelfall Ausnahmeregelungen möglich sein<br />

und es der Verbandsgemeinde als Träger der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung überlassen bleiben, die Aufteilung der<br />

ermittelten Wohnbauflächenbedarfe auf die jeweiligen<br />

Ortsgemein<strong>den</strong> vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Anhörungsentwurf des Einheitlichen Regionalplans ermöglicht<br />

bei entsprechender Nachfrage für einzelne Gemein<strong>den</strong> in der<br />

Verbandsgemeinde Grünstadt-Land wie z.B. Bockenheim bereits<br />

eine über <strong>den</strong> Eigenbedarf hinausgehende, moderate Ausweisung<br />

von <strong>zu</strong>sätzlichen Wohnbauflächen. Die Kompetenz der<br />

Verbandsgemeinde als Träger der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung für die<br />

Aufteilung der Wohnbauflächen auf die verbands<strong>zu</strong>gehörigen<br />

Ortsgemein<strong>den</strong> wird durch <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan nicht in<br />

Frage gestellt, jedoch dürfen die wohnbaulichen Plangebiete <strong>den</strong> in<br />

der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang 2<br />

ermittelten verbindlichen Bedarfswert nicht überschreiten.<br />

Der Anregung ist bereits entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 169 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

325 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land - Die Ortsgemeinde Bissersheim legt dar, dass sie über keine<br />

Baulandreserven im Rahmen der Eigenentwicklung verfügt. Es<br />

könne nicht angehen, dass Bissersheim aufgrund des<br />

geringfügigen "Flächenüberhangs" in der Verbandsgemeinde<br />

Grünstadt-Land gemäß Tabelle im Anhang Nr. 2 des einheitlichen<br />

Regionalplans keine weiteren Wohnbauflächen ausweisen darf. Der<br />

Gemeinde müsse es auch künftig möglich sein, bedarfsorientiert<br />

kleine Baugebiete <strong>zu</strong> entwickeln.<br />

nicht folgen<br />

In dem Plansatz 1.4.2.4 des einheitlichen Regionalplans ist<br />

geregelt, dass eine Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächen<br />

durch die Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung der Kommunen nur dann<br />

<strong>zu</strong>lässig ist, wenn ein entsprechendes Wohnbauflächendefizit nach<br />

der "Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020" nachgewiesen<br />

wird. Bei diesem Nachweis gilt der Flächenwert<br />

"Wohnbauflächenbedarf 2007-2020" in <strong>den</strong> hessischen und<br />

rheinland-pfälzischen Teilräumen - und somit auch in der<br />

Verbandsgemeinde Grünstadt-Land - als verbindliche Zielvorgabe<br />

(Schwellenwert). Dem Flächenwert <strong>zu</strong>m "Wohnbauflächenbedarf<br />

2007-2020" ist das vorhan<strong>den</strong>e Wohnbauflächenpotential <strong>zu</strong>m<br />

Zeitpunkt der Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes<br />

gegenüber<strong>zu</strong>stellen, wobei bereits realisierte Wohnbauflächen im<br />

Betrachtungszeitraum 2007-2020 in Ab<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> bringen sind. Somit<br />

ist eindeutig geregelt, dass <strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen in der<br />

Gemeinde Bissersheim nur im Rahmen einer aktuellen<br />

Flächenbilanz <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Fortschreibung/Änderung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong> können.<br />

der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

326 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde Carlsberg)<br />

- Für eine Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes möchte der<br />

Rat Schritte unternehmen, um die sogenannten<br />

Wohnflächenreserven und Baulücken aus einer pauschalen<br />

Betrachtung in eine sinnvolle und praxisnahe Kategorisierung <strong>zu</strong><br />

überführen, z. B. in<br />

• Baulücken, die aus dem Kataster gestrichen wer<strong>den</strong> sollen, weil<br />

ihr Erhalt für das Ortsbild und <strong>den</strong> Charakter der Gemeinde wichtig<br />

ist,<br />

• Baulücken, die mit Vorrang bebaut wer<strong>den</strong> sollten (wobei die<br />

Frage der Mobilisierung für <strong>den</strong> Immobilienmarkt <strong>zu</strong> lösen ist),<br />

• Baulücken, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten weder aus<br />

dem Kataster gestrichen noch vorrangig bebaut wer<strong>den</strong> sollten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die genannten Schritte sind Bestandteil der Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes sowie wichtige Grundlage für die<br />

siedlungsstrukturellen Perspektiven der Gemein<strong>den</strong>.<br />

Darüber hinaus sollen bei einer Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes in der Verbandsgemeinde nicht nur der<br />

Überhang an Wohnflächen, sondern auch ihre Verteilung auf die<br />

Ortsgemein<strong>den</strong> überprüft wer<strong>den</strong>, um <strong>zu</strong> einer realistischen<br />

Zielset<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> gelangen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 170 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

327 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim)<br />

- Gemeinde Hettenleidelheim: In der Gemarkungsgrenze der<br />

Ortsgemeinde Hettenleidelheim stimmen die in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte angegebenen Siedlungsflächen nicht mit <strong>den</strong><br />

Darstellungen des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinpfalz<br />

sowie <strong>den</strong> Ausweisungen im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan überein.<br />

[…]<br />

• Bestand an der Hauptstraße (nördlich) nicht dargestellt<br />

[…]<br />

Stellungnahme <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Ausweisungen/Angaben: Es wird gebeten<br />

die getroffenen Ausweisungen und Darstellungen <strong>zu</strong> überprüfen<br />

und an<strong>zu</strong>passen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Überprüfung hat ergeben, dass die im rechtskräftigen FNP der<br />

Verbandsgemeinde Hettenleidelheim dargestellten Bauflächen in<br />

Hettenleidelheim (nördlich der Hauptstraße) in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nachrichtlich berücksichtigt sind.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

328 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim)<br />

- VG Hettenleidelheim: Für die Ermittlung der<br />

Wohnbauflächenpotentiale bzw. des Wohnbauflächenbedarfs<br />

wur<strong>den</strong> u. a. die Daten aus Raum+ verwendet. Da diese jedoch<br />

da<strong>zu</strong> führen, die Entwicklung der Gemein<strong>den</strong> in unserer<br />

Verbandsgemeinde im Hinblick auf neue Flächenausweisung <strong>zu</strong><br />

beschränken möchten wir hiermit dringlichst darauf hinweisen,<br />

dass die Ausweisungen in Raum+ nicht explizit geprüft wurde, z. T.<br />

sind hier Flächen als Bauflächen oder Baulücken ausgewiesen,<br />

welche nicht oder nur unter sehr hohen Erschließungskosten<br />

erschlossen wer<strong>den</strong> können oder welche aufgrund<br />

bauplanungsrechtlicher Vorgaben kein Bauland darstellen. Insoweit<br />

kann die Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs bzw. des<br />

Wohnbauflächenpotentials nicht im Detail von der Verwaltung<br />

überprüft wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die in der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

berücksichtigten Potentialflächen aus dem Modellprojekt "Raum<br />

Plus" sind mit <strong>den</strong> Trägern der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

abgestimmt. Darin sind Baulücken unter 2000 qm nicht enthalten.<br />

Das in der Tabelle im Anhang 2 des Einheitlichen Regionalplans<br />

ausgewiesene Wohnbauflächenpotential ist ein nicht verbindlicher<br />

Wert <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung 2010. Die Potentiale sind <strong>zu</strong>m<br />

jeweiligen Zeitpunkt der FNP-Fortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren.<br />

Darüber hinaus liegt die Kompetenz für die regelmäßige<br />

Aktualisierung der im Rahmen des Projektes "Raum Plus" erstmals<br />

erhobenen Innenentwicklungspotentiale bei <strong>den</strong> kommunalen<br />

Planungsträgern.<br />

Der Kritik wird nicht <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

329 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Verbandsgemeinde<br />

Hettenleidelheim und die<br />

Ortsgemeinde Wattenheim)<br />

- VG Hettenleidelheim: Übersicht Unklarheiten bzw. fehlender<br />

Informationen im Einheitlichen Regionalplan im Vergleich <strong>zu</strong>m<br />

Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz sowie dem FNP:<br />

Ausweisung NBG Villa Waldheim und Holzweg in der<br />

Ortsgemeinde Altleiningen sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

enthalten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 171 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

330 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Verbandsgemeinde<br />

Hettenleidelheim und die<br />

Ortsgemeinde Wattenheim)<br />

- Planungswunsch der Ortsgemeinde Wattenheim<br />

VG Hettenleidelheim: Gemäß Beschluss des Gemeinderates der<br />

Ortsgemeinde Wattenheim vom 27.04.2012 beantragt die<br />

Gemeinde die Verlegung der Flächen des vorgesehenen<br />

Baugebietes „Am Schacht" in <strong>den</strong> Bereich „Tränkwoogberg", da<br />

das Baugebiet derzeit wegen <strong>zu</strong> hoher Erschließungskosten nicht<br />

realisiert wer<strong>den</strong> kann. Der Bereich „Tränkwoogberg" läge direkt im<br />

Anschluss an die vorhan<strong>den</strong>e Bebauung, somit wäre eine<br />

Verlegung aus Sicht der Erschließung sinnvoll (evtl. Nut<strong>zu</strong>ng<br />

gemeinsamer Infrastruktur). Wir bitten dies in der Ausweisung der<br />

Siedlungsflächen - Planung - <strong>zu</strong> berücksichtigen. Die Flächen sind in<br />

der Anlage dargestellt.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 verfügt die VG Hettenleidelheim noch über<br />

Wohnbauflächenpotentiale, die <strong>den</strong> ermittelten Bedarf bis 2020<br />

deutlich übersteigen. Auch in der auf <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf<br />

gemäß Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1<br />

beschränkten Gemeinde Wattenheim stehen neben dem<br />

Plangebiet "Im Schacht" mit dem Plangebiet "Am Bild" noch<br />

großflächige Baulandreserven <strong>zu</strong>r Verfügung. Der Ausweisung<br />

eines Baugebietes in dem Bereich "Tränkwoogberg" stehen<br />

freiraumsichernde Restriktionen des Einheitlichen Regionalplans<br />

entgegen. Die Möglichkeiten eines Flächentausches sind im<br />

Rahmen der Fortschreibung der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung <strong>zu</strong><br />

prüfen.<br />

331 Verbandsgemeinde Wachenheim - Der Erhalt bestehender Wochenendhausgebiete ist <strong>zu</strong> sichern. nicht folgen<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlentwicklungen<br />

(Anknüpfungspunkte für Siedlungserweiterungen) sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans die bisher als<br />

bestehende Siedlungsflächen dargestellten Sondernut<strong>zu</strong>ngen wie<br />

z.B. Wochenendhausgebiete nicht mehr als Siedlungsflächen<br />

berücksichtigt. Für diese Baugebiete gilt jedoch entsprechend der<br />

genehmigten Nut<strong>zu</strong>ng weiterhin Bestandsschutz. Bei geplanten<br />

Erweiterungen ist jedoch im Rahmen der kommunalen<br />

Bauleitplanung auch die raumordnerische Verträglichkeit <strong>zu</strong> prüfen.<br />

332 Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Gemeinde Bobenheim-Roxheim: Die im Planwerk im südlichen<br />

Bebauungsbereich/Siedlungsbereich als geplantes Wohngebiet<br />

dargestellte Fläche sollte als Bestand ausgewiesen wer<strong>den</strong>, da<br />

auch hier die planungsrechtlichen und erschließungstechnischen<br />

Maßnahmen abgeschlossen sind und die Bebauung bereits <strong>zu</strong>r<br />

Hälfte abgeschlossen ist.<br />

folgen<br />

Da davon aus<strong>zu</strong>gehen ist, dass bis <strong>zu</strong>r Genehmigung des<br />

einheitlichen Regionalplans der überwiegende Anteil des<br />

Plangebietes bebaut sein wird, wer<strong>den</strong> die Flächen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende "Siedlungsfläche Wohnen"<br />

dargestellt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 172 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

333 Gemeinde Lambsheim - Für die Gemeinde Lambsheim ist die Nicht-Berücksichtigung der im<br />

verbindlichen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan II dargestellten Baugebiete<br />

• Baugebiet „Nordwest", westlicher Teilbereich<br />

• Baugebiet „West"<br />

• Baugebiet „Eulerweg"<br />

• Sportflächen östlich Weidgraben<br />

nicht hinnehmbar.<br />

nicht folgen<br />

Außerdem beklagt die Gemeinde, dass sie einen durch<br />

regionalplanerische Zielvorgaben nur sehr eingeschränkten<br />

Entwicklungsspielraum für eine über <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

hinausgehende Siedlungsentwicklung hat und befürchtet, dass<br />

durch die nachrichtliche Darstellung des landesweiten<br />

Biotopverbundes sogar im FNP II genehmigte Baugebiete nicht<br />

umgesetzt wer<strong>den</strong> können.<br />

Die Prüfung hat ergeben, dass die im verbindlichen FNP II<br />

dargestellten Baugebiete vollständig in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Anhörungsentwurfes berücksichtigt sind. Auch die nachrichtlich<br />

übernommene und teilweise genehmigte FNP-Flächen<br />

überlagernde Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes<br />

steht einer Entwicklung von Baugebieten nicht grundsätzlich<br />

entgegen. Auch für die über die FNP-Ausweisungen<br />

hinausgehende Siedlungsentwicklung sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte hinreichend, restriktionsfreie Flächen<br />

berücksichtigt.<br />

334 Gemeinde Lambsheim - Die Gemeinde Lambsheim fordert die deutliche Rücknahme der<br />

Vorrangausweisungen im Bereich des Ortsrandes für die<br />

Ausweisung des in der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

ermittelten Flächenbedarfs von 3 ha.<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

1341<br />

2402<br />

Der Verband hat in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich des<br />

Ortsrandes von Lambsheim bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume in einer Größenordnung berücksichtigt, die<br />

über <strong>den</strong> ermittelten Bedarf von 3 ha hinausgehen. Im Kontext der<br />

in Zukunft verstärkt flächensparen<strong>den</strong> Siedlungsentwicklung sieht<br />

die Konzeption des Einheitlichen Regionalplans erstmals keine<br />

pauschalen, restriktionsfreien "Pufferzonen" vor. Dennoch wird für<br />

eine eventuelle Siedlungserweiterung die landwirtschaftliche<br />

Vorrangfläche zwischen der Friedhofstraße und <strong>den</strong> Sportanlagen<br />

bis <strong>zu</strong>r L 522 <strong>zu</strong>rückgenommen und dafür der landwirtschaftliche<br />

Vorrang im Bereich Mühlenhof bis <strong>zu</strong>m Siedlungsrand ergänzt.<br />

Der Forderung der Gemeinde Lambsheim wird teilweise<br />

entsprochen.<br />

335 Verbandsgemeinde Heßheim<br />

(für die Ortsgemeinde Kleinniedesheim)<br />

- Die Ortsgemeinde Kleinniedesheim regt an, auch die bislang<br />

unbebauten Flächen südlich des Schlossgartens, westlich der<br />

Großniedesheimer Straße und nördlich „Am Hofstück" in einer<br />

Größe von mindestens 1,0 ha frei von Restriktionen <strong>zu</strong> halten.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im<br />

Anhang Nr. 2 des Anhörungsentwurfes kann der in der VG<br />

Heßheim bis 2020 ermittelte Wohnbauflächenbedarf auf der<br />

Grundlage der planungsrechtlich gesicherten Baulandpotentiale<br />

abgedeckt wer<strong>den</strong>. Auch die Ortsgemeinde Kleinniedesheim<br />

betreffend sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte für die Deckung des<br />

örtlichen Eigenbedarfs ausreichend restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 173 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

336 Verbandsgemeinde Heßheim - Für <strong>den</strong> Bereich der Ortsgemeinde Kleinniedesheim wird angeregt,<br />

die bislang unbebauten Flächen südlich des Schlossgartens,<br />

westlich der Großniedesheimer Straße und nördlich „Am Hofstück"<br />

in einer Größe von mindestens 1,0 ha frei von Restriktionen <strong>zu</strong><br />

halten.<br />

nicht folgen<br />

In der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2<br />

des Einheitlichen Regionalplans wurde für die VG Heßheim ein<br />

Wohnbauflächenbedarf von 8 ha ermittelt, dem im Jahr 2010 ein<br />

Potential von 9 ha gegenüberstand. Somit besteht für<br />

wohnbauliche Zwecke bis 2020 in der VG Heßheim kein<br />

<strong>zu</strong>sätzlicher Flächenbedarf. Die Gemeinde Kleinniedesheim soll laut<br />

Plansatz 1.4.2.1 i.V. mit Anhang Nr. 1.1 seine wohnbauliche<br />

Entwicklung am Eigenbedarf orientieren. Für weitergehende<br />

Baulandausweisungen im Rahmen der Eigenentwicklung ist am<br />

nördlichen Ortsrand bereits ein restriktionsfreier<br />

Entwicklungsspielraum berücksichtigt.<br />

Der Anregung der Ortsgemeinde Kleinniedesheim wird nicht<br />

entsprochen.<br />

337 Verbandsgemeinde Maxdorf - Im Nor<strong>den</strong> der Ortsgemeinde Fußgönheim ist ein Bahnhaltepunkt<br />

vorhan<strong>den</strong>, der ebenfalls ausgebaut wer<strong>den</strong> soll. Dieser Haltepunkt<br />

ist auch im Regionalplanentwurf dargestellt. Um <strong>den</strong> Haltepunkt<br />

städtebaulich integrieren <strong>zu</strong> können und <strong>zu</strong>r Bereitstellung von<br />

attraktiven Wohn- und Arbeitsplätzen in räumlicher Nähe <strong>zu</strong>m<br />

Bahnhaltepunkt soll im Nahbereich des Bahnhaltepunktes auf<br />

regionalplanerische Vorgaben (Vorrangfläche Landwirtschaft,<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g) verzichtet wer<strong>den</strong>. Die Vorgaben sind auf das<br />

Maß der bisherigen Regionalplaninhalte <strong>zu</strong> reduzieren, um die<br />

Flächen im Umfeld des Haltepunktes in der Planungshoheit der<br />

Gemeinde <strong>zu</strong> belassen. Hier ist optional die Entwicklung von<br />

Mischgebieten (M1+M2) vorgesehen. Dies entspricht auch dem<br />

Ziel 1.4.2.1 des Regionalplanentwurfs (Berücksichtigung der<br />

Zuordnung von Siedlungsflächen <strong>zu</strong> regionalbedeutsamen ÖPNV-<br />

Haltepunkten). [vgl. Anlage]<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

1348<br />

2428<br />

Die Ortsgemeinde Fußgönheim hat keine zentralörtliche Funktion.<br />

Somit ist die Siedlungsentwicklung in <strong>den</strong> Bereichen Wohnen und<br />

Gewerbe auf die gemeindliche Eigenentwicklung <strong>zu</strong> konzentrieren.<br />

Entsprechend der regionalplanerischen Zielset<strong>zu</strong>ng, <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Wohnbauflächen an <strong>den</strong> Haltepunkten des regionalbedeutsamen<br />

ÖPNV <strong>zu</strong> orientieren, sollte die Gemeinde Fußgönheim ihre<br />

künftige Siedlungsentwicklung im Rahmen des Eigenbedarfs<br />

verstärkt im Ein<strong>zu</strong>gsbereich des Schienenhaltepunktes<br />

konzentrieren. Dafür ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Anhörungsentwurfes noch ein ausreichendes Flächenpotential<br />

vorhan<strong>den</strong>. Folglich wird dem Anliegen der Gemeinde Fußgönheim<br />

nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 174 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

338 Verbandsgemeinde Maxdorf - Im Ortsrandbereich dieses Gebietes [westl. der K2, vgl. Anlage]<br />

sind teilweise bereits Siedlungsansätze vorhan<strong>den</strong>. Hier en<strong>den</strong><br />

einzelne Straßen (Rheinstraße - Am Gröllsgraben) stumpf im<br />

Außenbereich. Der Bereich stellt sich baulich ungeordnet da und<br />

soll mittelfristig städtebaulich neu geordnet und entwickelt wer<strong>den</strong>.<br />

Dabei soll der Arrondierungsbereich der Wohnnut<strong>zu</strong>ng vorbehalten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> ist der Bereich westlich der K 2 von<br />

regionalplanerischen Restriktionen frei<strong>zu</strong>stellen.<br />

Die Flächen westlich der K 2 sind Bestandteil des gesetzlichen<br />

Überschwemmungsgebietes beiderseits des Floßbaches und<br />

kommen daher für eine siedlungsstrukturelle Weiterentwicklung<br />

nicht in Betracht. Die Ortsgemeinde Maxdorf sollte wohnbauliche<br />

Neuausweisungen <strong>zu</strong>künftig verstärkt an <strong>den</strong> Haltepunkten der<br />

Rhein-Haardt-Bahn konzentrieren. Dafür ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfes auch bereits ein<br />

restriktionsfreier Entwicklungsspielraum berücksichtigt.<br />

Der Anregung der Ortsgemeinde Maxdorf wird nicht entsprochen.<br />

339 Verbandsgemeinde Maxdorf - Der Bereich im Bogen der bei<strong>den</strong> Haltepunkte ist wieder<br />

restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen. Die Ausweisung des landwirtschaftlichen<br />

Vorranggebietes für das Gebiet ist <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Es wird in<br />

diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse des Vorgespräch mit<br />

Vertretern des Regionalverbandes (Wirth, Peinemann) am<br />

18.08.2010 verwiesen. [vgl. Anlage]<br />

folgen<br />

entspr.<br />

2429<br />

Aus regionalplanerischer Sicht wird das Interesse der Gemeinde<br />

Maxdorf an einer siedlungsstrukturellen Weiterentwicklung im<br />

Umfeld der Schienenhaltepunkte unterstützt. Im Ergebnis der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Anhörungsentwurfes besteht in der VG Maxdorf bis <strong>zu</strong>m<br />

Zielhorizont 2020 kein <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächenbedarf.<br />

Dennoch ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfes<br />

für langfristige Entwicklungen im Gleisbogen der Bahnstrecke<br />

bereits ein restriktionsfreier Entwicklungsspielraum berücksichtigt,<br />

der bis <strong>zu</strong>r Grenze des "Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz" erweitert wird.<br />

Der Forderung der Gemeinde wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 175 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

340 Verbandsgemeinde Waldsee - Die Verbandsgemeinde Waldsee fordert die Rücknahme der<br />

freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>r Entwicklung einer<br />

Wohnbaufläche im Bereich "Kurze Schlittgewanne" (Ortsgemeinde<br />

Otterstadt) in einer Größenordnung von rd. 5 ha und verweist auf<br />

das informelle Abstimmungsgespräch mit dem Verband vom<br />

24.08.2010 sowie <strong>den</strong> aktuellen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan.<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

2431<br />

Das Plangebiet "Kurze Schlittgewanne" ist im rechtsverbindlichen<br />

FNP der VG Waldsee aus dem Jahr 2001 als langfristige<br />

Entwicklungsperspektive enthalten und auch im regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als "geplante Siedlungsfläche<br />

Wohnen" dargestellt. Aktuelle Erhebungen im Rahmen der<br />

"Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020" haben jedoch gezeigt,<br />

dass laut Prognosen des statistischen Landesamtes sowie der<br />

Universität Mannheim die Bevölkerung in der Verbandsgemeinde<br />

Waldsee geringfügig abnehmen wird. Die Erhebungen haben<br />

außerdem ergeben, dass die Verbandsgemeinde Waldsee noch<br />

über bauleitplanerisch gesicherte Wohnbauflächenreserven von rd.<br />

10 ha verfügt, die <strong>den</strong> ermittelten Bedarf von rd. 5 ha bis 2020 weit<br />

übersteigen. Zur künftigen Abdeckung des Eigenbedarfs in der<br />

Ortsgemeinde Otterstadt ist im Anhörungsentwurf des<br />

einheitlichen Regionalplans im Bereich "Kurze Schlittgewanne"<br />

bereits ein geringfügiger, restriktionsfreier Entwicklungsspielraum<br />

berücksichtigt, der eine zweiseitige Bebauung südlich des<br />

Friedhofs grundsätzlich ermöglicht.<br />

341 Stadtverwaltung Germersheim - Stadt Germersheim: Die Zielvorgaben flächensparender<br />

Siedlungskonzepte, Nut<strong>zu</strong>ng verfügbarer Flächenpotenziale, die<br />

besondere Wichtung des ÖPNV und der Bevölkerungsentwicklung<br />

sowie das Planungsprinzip Innenentwicklung vor<br />

Außenentwicklung wer<strong>den</strong> begrüßt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 176 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

342 Stadtverwaltung Germersheim - Stadt Germersheim: Es wird kritisiert, dass die im FNP als geplante<br />

Wohngebiete dargestellten Konversionsflächen in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar als Potential angerechnet<br />

wer<strong>den</strong>. Die Stadt Germersheim geht auch entgegen <strong>den</strong><br />

vorliegen<strong>den</strong> Prognosen .von einem Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs aus.<br />

nicht folgen<br />

Die im FNP der Stadt Germersheim dargestellten, geplanten<br />

Wohngebiete sind unstrittig als noch verfügbares Flächenpotential<br />

an<strong>zu</strong>rechnen. Im Übrigen sind die Potentialflächen von<br />

Germersheim im Zuge der Aufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans sowie im Rahmen des Modellprojektes "Raum Plus"<br />

mit der Stadt bilateral abgestimmt. Aufgrund natürlicher und<br />

anderer Grenzen bil<strong>den</strong> die Konversionsflächen in Zukunft das<br />

wichtigste Potential für eine siedlungsstrukturelle<br />

Weiterentwicklung der Stadt Germersheim. Entgegen der<br />

Annahme der Stadt sowie der bisherigen Bevölkerungsprognosen<br />

des Statistischen Landesamtes und der Universität Mannheim geht<br />

die aktuelle Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes<br />

Rheinland-Pfalz auch nicht von einem Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs,<br />

sondern von einem leichten Bevölkerungsrückgang von rd. 2% im<br />

Vergleich <strong>zu</strong> 2006 aus.<br />

Die Kritik wird geteilt.<br />

343 Stadtverwaltung Wörth - Die Stadt Wörth ist auch Bestandteil der Technologieregion<br />

Karlsruhe. Diese hat die Zielset<strong>zu</strong>ng, <strong>den</strong> Wirtschaftsraum in seiner<br />

Entwicklung <strong>zu</strong> fördern und attraktive Vorausset<strong>zu</strong>ngen für<br />

Neuansiedlungen <strong>zu</strong> schaffen. Dies bedingt auch die Bereitstellung<br />

der erforderlichen Gewerbeflächen für Gewerbe und des damit<br />

verbun<strong>den</strong>en Wohnraumes.<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

754<br />

Die Regionalplanung hat in der Vergangenheit der besonders<br />

dynamischen Entwicklung des Industrie- und Gewerbestandortes<br />

Wörth auch durch großflächige Ausweisung von gewerblichen<br />

Bauflächen Rechnung getragen. Der weiteren Ausdehnung der<br />

gewerblichen Siedlungsflächen stehen sich vielfältig überlagernde,<br />

freiraumsichernde Restriktionen entgegen. Insoweit ist der künftige<br />

Entwicklungsspielraum für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen in<br />

der Stadt Wörth stark eingeschränkt. Für wohnbauliche Zwecke<br />

stehen derzeit ausreichend Flächenreserven <strong>zu</strong>r Verfügung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 177 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

344 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

entspr.<br />

759<br />

(für die Ortsgemeinde Berg)<br />

- VG Hagenbach: Der Ortsgemeinderat Berg bittet um Aufnahme der<br />

in der Anlage gekennzeichneten Gewerblichen Bauflächen für die<br />

Erweiterung des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebiets „Mühläcker" sowie<br />

der Wohnbauflächen <strong>zu</strong>r Abrundung der bestehen<strong>den</strong><br />

Siedlungsflächen.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß Plansatz (Z) 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 soll<br />

sich die wohnbauliche Entwicklung auch der Gemeinde Berg<br />

ausschließlich an dem örtlichen Eigenbedarf orientieren. Dafür ist in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte am nordwestlichen Ortsrand bereits ein<br />

geplantes Baugebiet berücksichtigt, das <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf<br />

<strong>zu</strong>mindest bis <strong>zu</strong>m Planungshorizont 2020 abdecken sollte.<br />

Außerdem ist <strong>zu</strong> berücksichtigen, dass gemäß der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 die<br />

Verbandsgemeinde Hagenbach einen deutlichen "Flächenüberhang"<br />

aufweist. Auch vor diesem Hintergrund ist aus regionalplanerischer<br />

Sicht kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen in der Gemeinde<br />

Berg <strong>zu</strong> erkennen.<br />

Für die gewerbliche Eigenentwicklung der Gemeinde Berg gemäß<br />

Plansatz (Z) 1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.3 hat die<br />

Regionalplanung in der Vergangenheit der Ausweisung des<br />

Gewerbegebietes "Mühlacker" <strong>zu</strong>gestimmt. Die Ortsgemeinde hat<br />

die gewerblichen Bauflächen jedoch nur <strong>zu</strong> einem geringen<br />

Flächenanteil für die Ansiedlung ortsansässiger Gewerbebetriebe<br />

genutzt, sondern dort eine Konzentration von zentrenrelevanten<br />

Einzelhandelsbetrieben <strong>zu</strong>gelassen. Für <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf<br />

ist im Einheitlichen Regionalplan das Baugebiet "Am Galgenberg"<br />

enthalten. Darüber hinaus wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

keine <strong>zu</strong>sätzlichen gewerblichen Bauflächen berücksichtigt, da auch<br />

kein konkreter Bedarfsnachweis vorliegt.<br />

345 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Neuburg)<br />

- VG Hagenbach: Der Ortsgemeinderat von Neuburg fordert als<br />

Abrundung der bestehen<strong>den</strong> Siedlungsflächen die Aufnahme der in<br />

der Anlage gekennzeichneten Wohnbauflächen.<br />

nicht folgen<br />

Die wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde Neuburg soll sich<br />

gemäß Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1<br />

ausschließlich an der Eigenentwicklung orientieren. Dafür ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte am südlichen Ortsrand von Neuburg bereits<br />

ein großflächiges Plangebiet berücksichtigt. In Anbetracht des<br />

darüber hinaus laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

im Anhang Nr. 2 deutlichen "Flächenüberhangs" (verfügbare<br />

Flächenpotentiale im Verhältnis <strong>zu</strong> dem ermittelten Bedarf) sowie<br />

eines prognostizierten Bevölkerungsrückgangs im Zuge des<br />

demographischen Wandels lässt sich <strong>zu</strong>mindest für die Laufzeit<br />

des Einheitlichen Regionalplans kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Wohnbauflächen in der VG Hagenbach begrün<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 178 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

346 Verbandsgemeinde Jockgrim - Freistellung der Fläche für <strong>den</strong> geplanten Waldfriedhof von dem folgen<br />

Ziel „ Vorranggebiet Landwirtschaft"<br />

entspr.<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

2443<br />

Der innerörtliche Friedhof von Jockgrim bietet keine<br />

Erweiterungsmöglichkeiten. Die Möglichkeit, einen Waldfriedhof<br />

für Urnenbeiset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong> schaffen, wäre am „Schweinheimer<br />

Die Fläche für <strong>den</strong> geplanten Waldfriedhof wird als "sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" dargestellt.<br />

Kirchel" (Fläche Nr. 1) gegeben. Hier könnte längerfristig eine<br />

Waldfläche angelegt wer<strong>den</strong>, die in späteren Jahren als<br />

Friedhofsfläche mit sehr viel Bäumen (Charakterwald) genutzt<br />

wer<strong>den</strong> könnte. Ein solches Vorhaben würde dem Erholungswert<br />

des „Schweinheimer Kirchels" keinen Abbruch tun.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 179 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

347 Verbandsgemeinde Jockgrim - Gemeinde Jockgrim: Freistellung der Fläche (Nr. 2) hinter der<br />

Frühlingstraße bis <strong>zu</strong>r Bahnlinie für die langfristige Entwicklung von<br />

Wohnbauflächen in Realisierungsabschnitten von <strong>den</strong> Zielen<br />

„Vorranggebiet für Wald und Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

1364<br />

2632<br />

Auf dem sonstigen Gebiet der Gemeinde Jockgrim ist auf<br />

absehbare Zeit keine Fläche für Wohnbebauung mehr verfügbar<br />

oder städtebaulich vorteilhafter. Auch aufgrund des <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong><br />

Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachses liegt ein entsprechender Bedarf vor. Als<br />

erster Realisierungsabschnitt sind ca. 5,9 ha vorgesehen.<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang 2<br />

des Anhörungsentwurfes ist für die VG Jockgrim ein<br />

Wohnbauflächenbedarf von 38 ha ausgewiesen, dem ein Potential<br />

<strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung (2010) von 16 ha gegenübersteht.<br />

Somit sind die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Wohnbauflächen in der VG Jockgrim gemäß Plansatz 1.4.2.4<br />

gegeben. Darüber hinaus sind die Gemein<strong>den</strong> Jockgrim und<br />

Rheinzabern insbesondere aufgrund der räumlichen Lage am<br />

schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV als wohnbauliche<br />

Schwerpunktgemein<strong>den</strong> ("Siedlungsbereiche Wohnen" gemäß<br />

Plansatz 1.4.2.2 i.V. mit Anhang Nr. 1.2) eingestuft. Entsprechend<br />

Plansatz 1.4.2.2 ist die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher, über die<br />

Eigenentwicklung hinausgehender Wohnbauflächen jedoch nur im<br />

Einklang mit <strong>den</strong> übrigen Zielen der Regional- und Landesplanung<br />

<strong>zu</strong>lässig. So können z.B. Regionale Grünzüge sowie andere<br />

freiraumsichernde Vorranggebiete limitierende Faktoren für die<br />

Ausweisung neuer Baugebiete sein. Von der geplanten<br />

Wohnbaufläche in Jockgrim (hinter der Frühlingsstraße bis <strong>zu</strong>r<br />

Bahnlinie) sind regionalplanerische Zielvorgaben (Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g, Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft) betroffen.<br />

Die Vorranggebiete für Wald und Forstwirtschaft sind für die Nutz-,<br />

Schutz- und Erholungsfunktionen in der Metropolregion von<br />

besonderer Bedeutung und dürfen gemäß Plansatz 2.3.2.2 für<br />

andere Nut<strong>zu</strong>ngen und Funktionen, die <strong>den</strong> Wald und seine<br />

Funktionen beeinträchtigen können, nicht in Anspruch genommen<br />

wer<strong>den</strong>. Die Regionalen Grünzüge sind ein multifunktionales<br />

Instrument <strong>zu</strong>r Sicherung vielfältiger Freiraumfunktionen. Die<br />

Flächen für das geplante Wohnbaugebiet haben entsprechend der<br />

"Erläuterungskarte Natur, Landschaft, und Umwelt" eine besondere<br />

Bedeutung für die Naherholung sowie die Klimaökologie. In <strong>den</strong><br />

Regionalen Grünzügen darf gemäß Plansatz 2.1.3 in der Regel nicht<br />

gesiedelt wer<strong>den</strong>. Wohnbaugebiete sind laut Begründung <strong>zu</strong> 2.1.3<br />

in <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen nicht <strong>zu</strong>lässig. Gemäß Plansatz<br />

1.4.2.2 ist die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächen in <strong>den</strong><br />

"Siedlungsbereichen Wohnen" im Einklang mit <strong>den</strong> übrigen Zielen<br />

der Landes- und Regionalplanung <strong>zu</strong>lässig.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 180 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

348 Verbandsgemeinde Jockgrim - Ortsgemeinde Neupotz: Freihalten der Fläche (Nr.2) zwischen dem nicht folgen<br />

Baugebiet „Hardtwald" und der B9 von <strong>den</strong> Zielen „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" und „Vorranggebiet für die Landwirtschaft."<br />

entspr.<br />

1369<br />

2445<br />

Für diesen Bereich ist langfristig die abschnittsweise<br />

Eigenentwicklung von Wohnbauflächen geplant. Die Erweiterung<br />

des Baugebietes „Hardtwald" soll bis an die Bundesstraße 9<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>, wobei am südlichen Teil <strong>zu</strong>r L 549<br />

angrenzend eine Fläche für einen Einkaufsmarkt vor<strong>zu</strong>sehen ist.<br />

Laut Anhang Nr. 1.1 <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.1 des Einheitlichen<br />

Regionalplans zählt Neupotz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong>, deren<br />

Wohnbauflächenentwicklung auf <strong>den</strong> Eigenbedarf beschränkt ist.<br />

Dafür sind im Bereich des Baugebietes "Hardtwald" für die Laufzeit<br />

des Einheitlichen Regionalplans noch ausreichend<br />

Flächenpotentiale vorhan<strong>den</strong>. Langfristige Planungsvorstellungen<br />

sind <strong>zu</strong> gegebener Zeit im Rahmen der Fortschreibung bzw.<br />

Änderung des FNP der VG Jockgrim detailliert <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

349 Verbandsgemeinde Jockgrim - Ortsgemeinde Neupotz: Freihalten der Fläche(Nr. 3) zwischen dem<br />

Baugebiet „Hardtwald" und dem Altort von dem Ziel „Grünzäsur."<br />

Für diesen Bereich ist langfristig die abschnittsweise<br />

Eigenentwicklung von verschie<strong>den</strong>en Siedlungsflächen geplant.<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

1370<br />

Laut Anhang Nr. 1.1 <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.1 des Einheitlichen<br />

Regionalplans zählt Neupotz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong>, deren<br />

Wohnbauflächenentwicklung auf <strong>den</strong> Eigenbedarf beschränkt ist.<br />

Dafür sind im Bereich des Baugebietes "Hardtwald" für die Laufzeit<br />

des Einheitlichen Regionalplans noch ausreichend<br />

Flächenpotentiale vorhan<strong>den</strong>. Langfristige Planungsvorstellungen<br />

sind <strong>zu</strong> gegebener Zeit im Rahmen der Fortschreibung bzw.<br />

Änderung des FNP der VG Jockgrim detailliert <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

350 Verbandsgemeinde Jockgrim - Gemeinde Rheinzabern: Die Fläche(Nr. 4) zwischen <strong>den</strong><br />

Baugebieten „24- Morgen" und „Steingebiß" ist im Entwurf des<br />

ERP von Restriktionen freigestellt und entspricht somit <strong>den</strong><br />

Planungszielen der Ortsgemeinde Rheinzabern.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

351 Verbandsgemeinde Kandel - Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes "Östlich der<br />

Haynaer Straße" überragt die festgesetzte VG Kandel:<br />

Wohnbaufläche des aktuellen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes und des<br />

Regionalplanes, im nördlichen Teil, um etwa 2.230 m2 (Teilbereich<br />

der Flurstücke 2066, 2067, 2068 und 2069). Die Bestandsfläche soll<br />

<strong>zu</strong>r Realisierung des Baugebietes um etwa 2.230 m2 im nördlichen<br />

Teil erweitert wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1374<br />

2448<br />

Als sogenannte „Tauschfläche" wird die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

der Ortsgemeinde Erlenbach dargestellte Wohnbaufläche im<br />

nordöstlichen Gemarkungsbereich reduziert.<br />

Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellte geplante<br />

Siedlungsfläche Wohnen im Nor<strong>den</strong> von Erlenbach wird<br />

entsprechend dem Entwurf des B-Planes "Östlich der Haynaer<br />

Straße" geringfügig nach Nor<strong>den</strong> erweitert und als Bestandsfläche<br />

dargestellt. Im Gegen<strong>zu</strong>g wird im nordöstlichen Bereich das<br />

Plangebiet in etwa gleicher Größenordnung reduziert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 181 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

352 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Erlenbach wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Erlenbach vom 22.08.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

Ein Teilbereich der oben dargestellten „gemischten Baufläche" ist<br />

in <strong>den</strong> Entwurf des „Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

2020" mit auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die im rechtskräftigen FNP der VG Kandel dargestellte "gemischte<br />

Baufläche" am westlichen Siedlungsrand von Erlenbach ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende Siedlungsfläche Wohnen<br />

berücksichtigt.<br />

353 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Erlenbach wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Erlenbach vom 22.08.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

folgen<br />

3. Die als „Siedlungsfläche Wohnen in Planung" dargestellte Fläche<br />

ist als Bestandsfläche <strong>zu</strong> kennzeichnen. Die im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Verbandsgemeinde Kandel<br />

gekennzeichnete Fläche „Wohnbaufläche in Planung" ist im<br />

Entwurf des „Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020" <strong>zu</strong><br />

ergänzen.<br />

Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellte geplante<br />

Siedlungsfläche Wohnen im Nor<strong>den</strong> von Erlenbach wird<br />

entsprechend dem Entwurf des B-Planes "Östlich der Haynaer<br />

Straße" geringfügig nach Nor<strong>den</strong> erweitert und als Bestandsfläche<br />

dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 182 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

354 Verbandsgemeinde Kandel - Von Seiten der Ortsgemeinde Freckenfeld wird, laut Beschluss des<br />

Ortsgemeinderates Erlenbach vom 13.08.2012, folgende<br />

Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

2020" abgegeben:<br />

nicht folgen<br />

1. Die vorliegende Entwurfsfassung des Einheitlichen<br />

Regionalplanes Rhein-Neckar beschränkt die Ortsgemeinde<br />

Freckenfeld in ihrer weiteren baulichen Entwicklung auf die reine<br />

„Eigenentwicklung" und sieht weder eine künftige<br />

Baugebietsausweisung für wohnbauliche Nut<strong>zu</strong>ng, noch für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ng vor. Dies gilt insbesondere auch für <strong>den</strong><br />

künftigen Wohnbauflächenbedarf.<br />

Grundlage hierfür ist unter anderem die vom Verband Region<br />

Rhein-Neckar beauftragte „Raum +" Untersuchung, die der<br />

Ortsgemeinde innerörtliche Wohnbauflächenreserven von rd.<br />

26.000 m2 und weitere Außenreserven für Wohnen von 4.878 m2<br />

bescheinigt. Diesen angeblichen Flächenreserven muss jedoch<br />

widersprochen wer<strong>den</strong>. Eine vom Planungsbüro WSW & Partner<br />

GmbH im Auftrag der Verbandsgemeinde Kandel vorgenommene<br />

Untersuchung (s. Anlage) widerlegt diese Flächenannahmen und<br />

stellt lediglich ein Potential an Wohnflächenreserven von 11.752<br />

m2 fest. Nicht <strong>zu</strong>letzt unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage<br />

der Einzelflächen, der konkreten Grundstückssituation und der<br />

Eigentumsverhältnisse können diese innerörtlichen<br />

Baulückenflächen demgegenüber <strong>den</strong> Eigenbedarf aus der<br />

natürlichen Bevölkerungsentwicklung sowie aus notwendigen<br />

Verbesserungen der Wohn- und Wohnumfeldverhältnisse der<br />

ortsansässigen Bevölkerung nicht abdecken.<br />

Um gerade jungen, bauwilligen Familien auch <strong>zu</strong>künftig die<br />

Möglichkeit <strong>zu</strong> geben, in Freckenfeld bauen <strong>zu</strong> können und somit in<br />

der Ortsgemeinde <strong>zu</strong> verbleiben, wird beantragt, Teilbereiche der<br />

Flurstücke 510 bis 516, 517/2, 518 bis 520, 522 bis 537, 542,<br />

543/1, 543/2 und 544 bis 557, nördlich der Raiffeisenstraße, als<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Durch die Aufnahme dieser Fläche wird eine zweiseitige Bebauung<br />

der Raiffeisenstraße gewährleistet.<br />

Die Erschließung der Bauplätze ist bereits weitestgehend<br />

sichergestellt, ohne dass ein weiterer Flächenbedarf für <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Erschließungsanlagen besteht. Nachdem nördlich der<br />

Raiffeisenstraße bereits <strong>zu</strong>m jetzigen Zeitpunkt einzelne<br />

Wohngebäude baurechtlich genehmigt und errichtet wor<strong>den</strong> sind,<br />

stellt die beantragte Flächenausweisung lediglich eine Abrundung<br />

Die VG Kandel verfügt gemaß Anhang Nr. 2 des Einheitlichen<br />

Regionalplans bis 2020 noch weit über <strong>den</strong> ermittelten<br />

Wohnbaulächenbedarf hinausgehende Flächenpotentiale.<br />

Offensichtlich sind <strong>zu</strong> Lasten der verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong><br />

in der Stadt Kandel weit über <strong>den</strong> Bedarf des Mittelzentrums<br />

hinausgehende Wohnbauflächen ausgewiesen. Es ist Aufgabe der<br />

Gebietskörperschaften gemäß Z 31 des LEP IV Rheinland-Pfalz<br />

2008 ihren Beitrag <strong>zu</strong>r Reduzierung des Flächenverbrauchs <strong>zu</strong><br />

leisten. Die Zuweisung der am Bedarf orientierten Bauflächen auf<br />

die verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong> ist unter Berücksichtigung<br />

der sonstigen landes- und regionalplanerischen Zielvorgaben<br />

originäre Aufgabe der kommunalen Bauleitplanung. Dabei sind die<br />

geplanten Wohnbauflächen künftig an dem im Einheitlichen<br />

Regionalplan verbindlich festgelegten "Schwellenwert" <strong>zu</strong><br />

orientieren. Im Rahmen der Fortschreibung der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne sind somit die Flächenüberhänge <strong>zu</strong><br />

reduzieren und Wohnbauflächen verstärkt an der jeweiligen<br />

wohnbaulichen Funktion der Kommunen aus<strong>zu</strong>richten. Dafür sind in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich der Siedlungsränder der<br />

verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong> - so z.B. auch in Freckenfeld<br />

nördlich der Raiffeisenstraße - bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt.<br />

Die in der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr.<br />

2 des Einheitlichen Regionalplans ausgewiesenen<br />

Wohnbauflächenpotentiale beinhalten auch die in Abstimmung mit<br />

<strong>den</strong> Trägern der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung ermittelten und bis 2020<br />

aktivierbaren Innenentwicklungspotentiale ab 2.000 qm. Die im<br />

Anhang Nr. 2 ausgewiesenen Wohnbauflächenpotentiale sind eine<br />

"Momentaufnahme" <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung 2010. Die<br />

aktuellen Potentiale sind im Rahmen der Fortschreibung der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung konkret nach<strong>zu</strong>weisen. Insoweit können<br />

die Untersuchungen des Büros WSW eine Grundlage für die<br />

kommunale Bauleitplanung bil<strong>den</strong>, sind für die Darstellung im<br />

Einheitlichen Regionalplan aber nicht relevant.<br />

Gemäß Plansatz 1.5.2.1 ist die Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r<br />

Weiterentwicklung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft<br />

(Eigenbedarf) an <strong>den</strong> absehbaren Erfordernissen der ortsansässigen<br />

Betriebe <strong>zu</strong> orientieren. Für <strong>den</strong> Bedarf im Rahmen der<br />

Eigenentwicklung liegt dem Verband kein konkreter Nachweis vor,<br />

so dass der Forderung nicht entsprochen wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 183 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

354<br />

der vorhan<strong>den</strong>en Bebauung dar; der damit bedingte Eingriff in<br />

Natur und Landschaft ist unerheblich.<br />

Grundlage hierfür ist unter anderem die vom Verband Region<br />

Rhein-Neckar beauftragte „Raum +" Untersuchung, die der<br />

Ortsgemeinde innerörtliche Wohnbauflächenreserven von rd.<br />

26.000 m2 und weitere Außenreserven für Wohnen von 4.878 m2<br />

bescheinigt. Diesen angeblichen Flächenreserven muss jedoch<br />

widersprochen wer<strong>den</strong>. Eine vom Planungsbüro WSW & Partner<br />

GmbH im Auftrag der Verbandsgemeinde Kandel vorgenommene<br />

Untersuchung (s. Anlage) widerlegt diese Flächenannahmen und<br />

stellt lediglich ein Potential an Wohnflächenreserven von 11.752<br />

m2 fest. Nicht <strong>zu</strong>letzt unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage<br />

der Einzelflächen, der konkreten Grundstückssituation und der<br />

Eigentumsverhältnisse können diese innerörtlichen<br />

Baulückenflächen demgegenüber <strong>den</strong> Eigenbedarf aus der<br />

natürlichen Bevölkerungsentwicklung sowie aus notwendigen<br />

Verbesserungen der Wohn- und Wohnumfeldverhältnisse der<br />

ortsansässigen Bevölkerung nicht abdecken.<br />

Um gerade jungen, bauwilligen Familien auch <strong>zu</strong>künftig die<br />

Möglichkeit <strong>zu</strong> geben, in Freckenfeld bauen <strong>zu</strong> können und somit in<br />

der Ortsgemeinde <strong>zu</strong> verbleiben, wird beantragt, Teilbereiche der<br />

Flurstücke 510 bis 516, 517/2, 518 bis 520, 522 bis 537, 542,<br />

543/1, 543/2 und 544 bis 557, nördlich der Raiffeisenstraße, als<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Durch die Aufnahme dieser Fläche wird eine zweiseitige Bebauung<br />

der Raiffeisenstraße gewährleistet.<br />

355 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Stadt Kandel wird, laut Beschluss des<br />

Ausschusses für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Planung<br />

vom 16.08.2012 und des Stadtrates vom 22.08.2012, folgende<br />

Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein- Neckar<br />

2020" abgegeben:<br />

Die bei<strong>den</strong> künftigen Wohnbauflächen NORD-WEST, K 2 und K 7,<br />

sind in ihrem räumlichen Umfang unverändert bei<strong>zu</strong>behalten.<br />

nicht folgen<br />

Die in dem rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der VG Kandel<br />

dargestellten Wohnbauflächen K 2 und K 7 sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte vollständig berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 184 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

356 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Minfeld wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Minfeld vom 25.06.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben: Das bestehende Baugebiet<br />

„Schlossäcker" ist in <strong>den</strong> Entwurf des „Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar 2020" mit auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

teilweise folgen<br />

Das Baugebiet "Schlossäcker" ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

Siedlungsfläche Wohnen (Bestand und Planung) bereits<br />

berücksichtigt. Das Plangebiet wird im Einheitlichen Regionalplan<br />

insgesamt als Bestandsfläche dargestellt.<br />

357 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Minfeld wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Minfeld vom 25.06.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

Die als „Siedlungsfläche in Planung" im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Verbandsgemeinde Kandel dargestellte Fläche (W und M 2),<br />

Baugebiet „Im Sand", soll als „Siedlungsfläche Wohnen Bestand"<br />

gekennzeichnet wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird entsprochen und die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

als geplante Siedlungsfläche Wohnen dargestellten Flächen des<br />

Baugebietes "Im Sand" als Bestand dargestellt.<br />

358 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Minfeld wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Minfeld vom 25.06.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

Die als „Siedlungsfläche in Planung" im Entwurf des „Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein- Neckar 2020" dargestellte Fläche (M9 und S<br />

im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Verbandsgemeinde Kandel), soll als<br />

„Freizeitfläche Pferdesport" gekennzeichnet wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

1375<br />

2062<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlentwicklungen<br />

(Anknüpfungspunkte für Siedlungserweiterungen) wer<strong>den</strong> einige in<br />

<strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen als Sonderbauflächen dargestellte<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen z.B. für Sport, Freizeit und Erholung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Siedlungsflächen dargestellt. Für<br />

diese Sondernut<strong>zu</strong>ngen gilt jedoch auch bei räumlicher<br />

Überlagerung durch freiraumsichernde Vorrangausweisungen<br />

jedoch entsprechend der genehmigten Nut<strong>zu</strong>ng Bestandsschutz.<br />

Folglich wird die geplante Siedlungsfläche Wohnen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich des Sondergebietes "Freizeitfläche<br />

Pferdesport" herausgenommen und anstatt dessen der regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g sowie das Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz ergänzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 185 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

359 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Steinweiler wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Steinweiler vom 22.08.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

Um der Ortsgemeinde Steinweiler auch <strong>zu</strong>künftig die Möglichkeit<br />

ein<strong>zu</strong>räumen, vor allem jungen ortsansässigen Familien, Bauland<br />

an<strong>zu</strong>bieten, wer<strong>den</strong> die Flurstücke 2565, 2566, 2567, 2568, 2569,<br />

2570, 2571 und 2571/1 (ca. 35.000 m2), in Verlängerung der<br />

bestehen<strong>den</strong> Baugebiete „Brotäcker II" und „Brotäcker III", als<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen beantragt. Eine Erschließung bzw.<br />

Vergabe der Bauplätze in zwei Abschnitten wäre hier auch <strong>den</strong>kbar.<br />

nicht folgen<br />

Die VG Kandel verfügt gemäß Anhang Nr. 2 des Einheitlichen<br />

Regionalplans bis 2020 noch weit über <strong>den</strong> ermittelten<br />

Wohnbauflächenbedarf hinausgehende Flächenpotentiale.<br />

Offensichtlich sind <strong>zu</strong> Lasten der verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong><br />

in der Stadt Kandel weit über <strong>den</strong> Bedarf des Mittelzentrums<br />

hinausgehende Wohnbauflächen ausgewiesen. Es ist Aufgabe der<br />

Gebietskörperschaften gemäß Z 31 des LEP IV Rheinland-Pfalz<br />

2008 ihren Beitrag <strong>zu</strong>r Reduzierung des Flächenverbrauchs <strong>zu</strong><br />

leisten. Die Zuweisung der am Bedarf orientierten Bauflächen auf<br />

die verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong> ist unter Berücksichtigung<br />

der sonstigen landes- und regionalplanerischen Zielvorgaben<br />

originäre Aufgabe der kommunalen Bauleitplanung. Dabei sind die<br />

geplanten Wohnbauflächen künftig an dem im Einheitlichen<br />

Regionalplan verbindlich festgelegten "Schwellenwert" <strong>zu</strong><br />

orientieren. Im Rahmen der Fortschreibung der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne sind somit die Flächenüberhänge <strong>zu</strong><br />

reduzieren und Wohnbauflächen verstärkt an der jeweiligen<br />

wohnbaulichen Funktion der Kommunen aus<strong>zu</strong>richten. Dafür sind in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich der Siedlungsränder der<br />

verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong> - so auch westlich der<br />

Baugebiete "Brotäcker" in Steinweiler - bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt.<br />

Die Gemeinde Steinweiler ist gemäß Plankapitel 1.4 <strong>den</strong><br />

Kommunen ohne wohnbauliche Funktions<strong>zu</strong>weisung <strong>zu</strong>geordnet.<br />

Diese Kommunen sollen sich ebenfalls auf <strong>den</strong> örtlichen<br />

Eigenbedarf konzentrieren, können unter Berücksichtigung der<br />

sonstigen Vorgaben der Landes- und Regionalplanung bei<br />

entsprechender Nachfrage aber in moderatem Flächenumfang<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen entwickeln. Die örtlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen für <strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen in Steinweiler<br />

sind grundsätzlich gegeben, jedoch steht einer regionalplanerischen<br />

Ausweisung der gemäß Anhang Nr. 2 deutliche "Flächenüberhang"<br />

in der VG Kandel entgegen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 186 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

360 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Steinweiler wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Steinweiler vom 22.08.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

Ein Teilbereich der „gemischte Baufläche (M)", ca. 13.000 m2), im<br />

Ortskern kann im Gegen<strong>zu</strong>g aus dem Entwurf des „Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar 2020" gestrichen wer<strong>den</strong>. Aufgrund<br />

von bereits vorhan<strong>den</strong>en landwirtschaftlichen Gebäu<strong>den</strong> ist hier<br />

eine Realisierung einer Wohnbebauung nur bedingt möglich.<br />

nicht folgen<br />

Der Regionalplan grenzt im Wesentlichen die Siedlungsränder des<br />

gemeindlichen Siedlungskörpers ab. Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellten Innenentwicklungspotentiale entsprechen einerseits<br />

<strong>den</strong> Darstellungen in <strong>den</strong> rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen<br />

und sind andererseits <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung im Jahr 2010<br />

mit <strong>den</strong> FNP-Planungsträgern abgestimmt. Die aktuell verfügbaren<br />

Wohnbauflächenpotentiale sind gemäß Plansatz 1.4.2.4 <strong>zu</strong>m<br />

Zeitpunkt der Fortschreibung der Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne konkret<br />

nach<strong>zu</strong>weisen und dem Bedarfswert gegenüber<strong>zu</strong>stellen. Die<br />

Darstellung der Innenentwicklungspotentiale wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht korrigiert.<br />

361 Verbandsgemeinde Kandel - Von Seiten der Ortsgemeinde Steinweiler wird, laut Beschluss des<br />

Ortsgemeinderates VG Kandel: Steinweiler vom 22.08.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

Da im Gemarkungsbereich der Ortsgemeinde Steinweiler keine<br />

reinen Gewerbeflächen mehr <strong>zu</strong>r Verfügung stehen, die<br />

Ortsgemeinde aber sehr darauf bedacht ist, ortsansässigen<br />

Gewerbebetriebe <strong>zu</strong>r Erweiterung der Betriebsstätten<br />

gewerbliches Bauland an<strong>zu</strong>bieten, soll ein Teilbereich des<br />

Grundstückes, Flurstück-Nr. 2577/2, als Gewerbefläche<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Bei der geplanten Verlagerung eines ortsansässigen Garten- und<br />

Landschaftsbaubetriebes handelt es sich um ein privilegiertes<br />

Vorhaben gemäß § 35 (Abs. 2, Ziffer 2) BauGB. Einem solchen<br />

Vorhaben stehen die freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen<br />

"Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" und "Landwirtschaft" nicht entgegen. Somit<br />

ist die betriebliche Verlagerung auf der Grundlage der Darstellung in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans <strong>zu</strong>lässig.<br />

Die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche ist dafür nicht<br />

erforderlich.<br />

362 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Steinweiler wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Steinweiler vom 22.08.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

4. Die als „Siedlungsfläche Wohnen Planung" dargestellte Fläche<br />

„Baugebiet Brotäcker III" ist bereits bebaut und somit als<br />

„Siedlungsfläche Wohnen Bestand" <strong>zu</strong> kennzeichnen.<br />

folgen<br />

Die Anregung wird berücksichtigt und das Plangebiet als<br />

Siedlungsfläche Wohnen (Bestand) dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 187 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

363 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Vollmersweiler wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Vollmersweiler vom 22.08.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

Die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Verbandsgemeinde Kandel<br />

dargestellte geplante Wohnbaufläche (V3) ist im Entwurf des<br />

„Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020" noch <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

769<br />

2. Von der Wohnbaufläche V3 (ca. 18.700 m2) soll ein Teilbereich in<br />

Verlängerung der bestehen<strong>den</strong> Bebauung, im Bereich der<br />

Hauptstraße am westlichen Ortsrand, beidseitig angesiedelt<br />

wer<strong>den</strong>, ca. 7.500 m2.<br />

3. Eine weitere Teilfläche von der Wohnbaufläche V3 (ca. 18.700<br />

m2) soll am östlichen Ortsrand, zwischen der bestehen<strong>den</strong><br />

Bebauung und der jetzigen gewerblichen Baufläche ausgewiesen<br />

wer<strong>den</strong>, ca. 7.000 m2.<br />

4. Die restliche Fläche von der Wohnbaufläche V3, ca. 4.200 m2,<br />

verbleibt an dem jetzigen Standort.<br />

5. Um einen verträglichen Übergang von der neu geplanten<br />

Wohnbaufläche am östlichen Ortsrand <strong>zu</strong> gewährleisten, soll die<br />

bestehende gewerbliche Baufläche in ein Mischgebiet abgestuft<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Die Gemeinde Vollmersweiler soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 in<br />

Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 ihre wohnbauliche Entwicklung auf<br />

<strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf beschränken. Die Beschlussfassung des<br />

Ortsgemeinderates ist widersprüchlich, da einerseits die<br />

Wohnbaufläche V 3 in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte berücksichtigt,<br />

andererseits dieses Flächenpotential auf alternative Planflächen<br />

aufgeteilt wer<strong>den</strong> soll. Entsprechend der Abstimmung mit der<br />

Gemeinde ist für eine ergänzende Bebauung am westlichen<br />

Ortsrand beiderseits der Hauptstraße in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

bereits ein restriktionsfreier Entwicklungsspielraum berücksichtigt.<br />

Die im rechtskräftigen FNP enthaltene Wohnbaufläche V 3 wird<br />

vollständig übernommen. Der geplante Flächentausch ist unter<br />

Berücksichtigung des verbindlichen "Schwellenwertes" für die<br />

wohnbauliche Entwicklung in der VG Kandel sowie in Orientierung<br />

am gemeindlichen Eigenbedarf im Rahmen der Fortschreibung des<br />

FNP der VG Kandel <strong>zu</strong> prüfen. Die geforderte <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Wohnbaufläche am östlichen Ortsrand südlich des<br />

Gewerbegebietes wird nicht berücksichtigt, da diese Bebauung die<br />

unter raumordnerischen Gesichtspunkten bandartige<br />

Siedlungsentwicklung weiter verfestigen würde.<br />

Die Änderung einer gewerblichen Baufläche in eine Mischbaufläche<br />

ist für die Darstellung in einem Regionalplan nicht relevant, da dort<br />

nur die Funktionen Wohnen sowie Industrie und Gewerbe<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>. Die geplante Änderung der Art der baulichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng ist ebenfalls im Rahmen der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans der VG Kandel ab<strong>zu</strong>handeln.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 188 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

364 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Win<strong>den</strong> wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Win<strong>den</strong> vom 04.07.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben: Die Ortsgemeinde Win<strong>den</strong> möchte im<br />

rückwärtigen Bereich der bestehen<strong>den</strong> Bebauung „Im<br />

Glockenzehnten" weitere Bauplätze erschließen. Die Erschließung<br />

bzw. Zuwegung dieser Bauplätze wäre über Bahnhofstraße und<br />

über die Straße „Im Glockenzehnten" möglich.<br />

nicht folgen<br />

Die VG Kandel verfügt gemäß Anhang Nr. 2 des Einheitlichen<br />

Regionalplans bis 2020 noch weit über <strong>den</strong> ermittelten<br />

Wohnbauflächenbedarf hinausgehende Flächenpotentiale.<br />

Offensichtlich sind <strong>zu</strong> Lasten der verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong><br />

in der Stadt Kandel weit über <strong>den</strong> Bedarf des Mittelzentrums<br />

hinausgehende Wohnbauflächen ausgewiesen. Es ist Aufgabe der<br />

Gebietskörperschaften gemäß Z 31 des LEP IV Rheinland-Pfalz<br />

2008 ihren Beitrag <strong>zu</strong>r Reduzierung des Flächenverbrauchs <strong>zu</strong><br />

leisten. Die Zuweisung der am Bedarf orientierten Bauflächen auf<br />

die verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong> ist unter Berücksichtigung<br />

der sonstigen landes- und regionalplanerischen Zielvorgaben<br />

originäre Aufgabe der kommunalen Bauleitplanung. Dabei sind die<br />

geplanten Wohnbauflächen künftig an dem im Einheitlichen<br />

Regionalplan verbindlich festgelegten "Schwellenwert" <strong>zu</strong><br />

orientieren. Im Rahmen der Fortschreibung der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne sind somit die Flächenüberhänge <strong>zu</strong><br />

reduzieren und Wohnbauflächen verstärkt an der jeweiligen<br />

wohnbaulichen Funktion der Kommunen aus<strong>zu</strong>richten. Dafür sind in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich der Siedlungsränder der<br />

verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong> - so auch im rückwärtigen<br />

Bereich der Bebauung "Im Glockenzehnten" der Gemeinde<br />

Win<strong>den</strong> - bereits restriktionsfreie Entwicklungsspielräume<br />

berücksichtigt. Die geplante rückwärtige Bebauung kann<br />

gegebenenfalls auf der Grundlage des rechtskräftigen FNP der VG<br />

Kandel realisiert wer<strong>den</strong>.<br />

365 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Win<strong>den</strong> wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Win<strong>den</strong> vom 04.07.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

Ein Teilbereich der „gemischten Baufläche" ist in <strong>den</strong> Entwurf des<br />

„Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020" mit auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die Darstellung der gemischten Baufläche ist im Einheitlichen<br />

Regionalplan aus dem rechtskräftigen FNP der VG Kandel<br />

übernommen. Geringfügige Abweichungen sind als<br />

regionalplanerischer Interpretationsspielraum im Maßstab 1:75:000<br />

des Einheitlichen Regionalplans <strong>zu</strong> bewerten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 189 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

366 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Win<strong>den</strong> wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Win<strong>den</strong> vom 04.07.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

Das bestehende Baugebiet „Am Bahnhof ist in <strong>den</strong> Entwurf des<br />

„Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020" mit auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Das im rechtskräftigen FNP der VG Kandel dargestellte Baugebiet<br />

"Am Bahnhof" ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende<br />

Siedlungsfläche Wohnen berücksichtigt.<br />

367 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

1507<br />

2563<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Lingenfeld: Die Ortslage ist als „Bestand, Siedlungsfläche<br />

Wohnen" ausgewiesen. Dabei fällt auf, dass die NBG „Südliche<br />

Hei<strong>den</strong>äcker" im Plan fehlt. Die Abgren<strong>zu</strong>ng entspricht in diesem<br />

Bereich nicht <strong>den</strong> rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen.<br />

folgen<br />

Das Baugebiet "Südliche Hei<strong>den</strong>äcker" ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht vollständig berücksichtigt. Die<br />

Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird an <strong>den</strong> rechtskräftigen<br />

FNP der VG Lingenfeld angepasst und die Grünzäsur sowie das<br />

Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft entsprechend reduziert.<br />

368 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Lingenfeld: Die Ortsgemeinde Schwegenheim strebt mittel- bis<br />

langfristig eine Schließung der Baulücke zwischen Ortslage und<br />

NBG „Oberer Waldacker" an und fordert das Plangebiet als<br />

geplante Siedlungsfläche Wohnen dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 besteht in der VG Lingenfeld <strong>zu</strong>mindest bis <strong>zu</strong> diesem<br />

Planungshorizont kein <strong>zu</strong>sätzlicher Bedarf an Wohnbauflächen. Aus<br />

raumordnerischer und städtebaulicher Sicht bestehen gegen die<br />

etappenweise, siedlungsstrukturelle Einbindung der derzeit<br />

isolierten Ortslage "Obere Waldäcker" in <strong>den</strong> Siedlungskörper der<br />

Gemeinde Schwegenheim keine grundsätzlichen Be<strong>den</strong>ken. Für<br />

die konkrete Entwicklung des Plangebietes sind im Rahmen der<br />

Fortschreibung der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung der VG Lingenfeld<br />

dem ermittelten Flächenbedarf die <strong>zu</strong>m jeweiligen Zeitpunkt<br />

aktuellen Wohnbauflächenpotentiale gegenüber <strong>zu</strong> stellen.<br />

369 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Lingenfeld: Die Ortslage von Westheim ist als „Bestand,<br />

Siedlungsfläche Wohnen" ausgewiesen. Dabei fällt auf, dass das<br />

NBG „Obere Heide Teil 2" im Plan fehlt. Die Abgren<strong>zu</strong>ng entspricht<br />

in diesem Bereich nicht <strong>den</strong> rechtlichen und tatsächlichen<br />

Verhältnissen.<br />

nicht folgen<br />

Das Wohnbaugebiet "Obere Heide" ist als geplante Siedlungsfläche<br />

Wohnen vollständig in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 190 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

370 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Lingenfeld: Weitere geplante Wohnbauflächen sind in der<br />

Gemeinde Westheim nicht ausgewiesen. Hier sollte andiskutiert<br />

wer<strong>den</strong>, inwieweit nicht eine beidseitige Nut<strong>zu</strong>ng vorhan<strong>den</strong>er<br />

Erschließungsanlage für eine Abrundung der Ortslage sinnvoll<br />

erscheint (Beispiel: Haardtweg, Holzmühlstraße).<br />

Kenntnisnahme<br />

Die wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde Westheim soll sich<br />

gemäß Plansatz 1.4.2.1 ausschließlich an dem örtlichen<br />

Eigenbedarf orientieren. Dafür stehen hinreichend unbebaute<br />

Flächen <strong>zu</strong>r Verfügung. In der Perspektive erscheint auch aus<br />

regionalplanerischer Sicht eine beidseitige Bebauung bestehender<br />

Ortsstraßen grundsätzlich sinnvoll.<br />

371 Verbandsgemeinde Rülzheim - Gemeinde Leimersheim: Es wird beantragt, die<br />

„Ergän<strong>zu</strong>ngssat<strong>zu</strong>ng Waldstraße" in <strong>den</strong> Plan ein<strong>zu</strong>arbeiten.<br />

Begründung: Die Ergän<strong>zu</strong>ngssat<strong>zu</strong>ng wurde im Jahr 2011<br />

rechtskräftig. Inzwischen erfolgte der Verkauf von einigen der neu<br />

geschaffenen Grundstücke, die in Kürze bebaut wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Das Plangebiet der rechtskräftigen Abrundungssat<strong>zu</strong>ng wird als<br />

"geplante Siedlungsfläche Wohnen" ergänzt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

372 Verbandsgemeinde Rülzheim - Die Ortsgemeinde Hördt hat bezüglich <strong>den</strong> im Regionalplan<br />

ausgewiesenen Wohnbauflächen folgendes beschlossen:<br />

a) An der <strong>zu</strong> einer etwaigen Abrundung <strong>zu</strong>r Verfügung gestellten<br />

Fläche von ca. 1,6 ha südlich des Wohngebiets Preisberg, im<br />

Regionalplan als „Wohnen Bestand" ausgewiesen, tatsächlich<br />

größtenteils jedoch noch unbebaut, soll festgehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die noch unbebauten Grundstücke südlich des Wohngebietes<br />

"Preisberg" sowie das geplante Baugebiet im Nord-West" von Hördt<br />

sind für die Deckung des ausschließlich am örtlichen Eigenbedarf<br />

<strong>zu</strong> orientieren<strong>den</strong> Flächenbedarfs bis 2020 ausreichend.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 191 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

373 Verbandsgemeinde Rülzheim - Die Ortsgemeinde Hördt hat bezüglich <strong>den</strong> im Regionalplan<br />

ausgewiesenen Wohnbauflächen folgendes beschlossen:<br />

[…]<br />

b) Im Anschluss an das bereits durch Bauleitplanung gesicherte<br />

Gebiet Hördt Nord-West, konkret rechtsseitig der K8 in nördlicher<br />

Richtung bis <strong>zu</strong>r der Verlängerung des Wirtschaftsweg mit der<br />

Flurst.-Nr. 3953 und in östlicher Richtung bis <strong>zu</strong>m Waldrand, somit<br />

Gewannen „Am Speyerer Weg" und „Wörthberg", soll die<br />

Möglichkeit geschaffen wer<strong>den</strong>, auf einen kurzfristigen<br />

Wohnbauflächenbedarf reagieren <strong>zu</strong> können. An die<br />

Regionalplanung wird deshalb der Antrag gestellt, die genannten<br />

Flächen mit einer Brutto-Größe von ca. 6,8 ha als „Wohnen<br />

Planung" in <strong>den</strong> Entwurf auf<strong>zu</strong>nehmen. Generell zieht die<br />

Ortsgemeinde Hördt die unter b) genannte Entwicklungsrichtung<br />

der Entwicklung am Gebiet Hausberg-Preisberg vor.<br />

nicht folgen<br />

Laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr.<br />

2 des Einheitlichen Regionalplans steht in der VG Rülzheim einem<br />

ermittelten Wohnbauflächenbedarf von 14 ha noch ein Potential<br />

von rd. 50 ha (Stand 2010) entgegen. Auch die Gemeinde Hördt<br />

verfügt mit <strong>den</strong> noch freien Baugebieten "Nord-West" und südlich<br />

"Preisberg" <strong>zu</strong>mindest bis <strong>zu</strong>m Planungshorizont des Regionalplans<br />

noch über ausreichende Baugrundstücke <strong>zu</strong>r Deckung des örtlichen<br />

Eigenbedarfs. Für <strong>zu</strong>sätzliche Baugebiete besteht aus<br />

regionalplanerischer Sicht kurz- bis mittelfristig kein Bedarf, <strong>zu</strong>mal<br />

das Plangebiet in <strong>den</strong> Gewannen "Am Speyerer Weg" und<br />

"Wörthberg" einen Zielkonflikt mit regionalplanerischen<br />

Vorrangausweisungen aufweist.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

Der Verbandsgemeinderat unterstützt, wie vom Ortsgemeinderat<br />

beschlossen, die beantragte Ausweisung für „Wohnbauflächen" in<br />

Hördt. Gleichzeitig wird die Verwaltung bevollmächtigt das Thema<br />

mit dem Verband <strong>zu</strong> verhandeln und einen Kompromiss<br />

ab<strong>zu</strong>schließen.<br />

374 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Kreisverwaltung Südliche Weinstraße: Der Bereich des<br />

Bebauungsplanes Aßgärten / Auf der Höchst (Ortsgemeinde<br />

Rohrbach) ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplante<br />

Siedlungsfläche Wohnen ausgewiesen. Da das Gebiet mittlerweile<br />

erschlossen und teilweise bebaut ist, kann es als Bestand<br />

übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

375 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Kreisverwaltung Südliche Weinstraße: Die Verbandsgemeinde<br />

Maikammer will nach der aktuellen in Aufstellung befindlichen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung die geplante Siedlungsfläche Wohnen der<br />

Ortsgemeinde Kirrweiler westlich des Bebauungsplanes<br />

„Hundertmorgen, 1. Bauabschnitt" nicht weiterverfolgen.<br />

Stattdessen soll im Nor<strong>den</strong> der Gemeinde ein Baugebiet „Im<br />

Schneller" entwickelt wer<strong>den</strong>. Es wird vorgeschlagen, die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>gskarte entsprechend <strong>zu</strong> korrigieren.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1385<br />

2459<br />

Der in der FNP-Neuaufstellung der VG Maikammer enthaltene<br />

Flächentausch in Kirrweiler ist mit der Regionalplanung abgestimmt<br />

und wird berücksichtigt.<br />

Der Forderung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 192 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

376 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

entspr.<br />

2461<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Gemeinde Herxheim: Ausweisung der geplanten Siedlungsfläche<br />

Wohnen im Bereich der Gewanne „Hinterweg" mit ca. 7,7 ha soll<br />

entfallen.<br />

folgen<br />

Dir Rücknahme des Baugebietes "Hinterweg" ist Inhalt der<br />

laufen<strong>den</strong> 2. Fortschreibung des FNP der VG Herxheim und mit<br />

dem Verband abgestimmt. Die geplante Siedlungsfläche Wohnen<br />

wird aus der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte herausgenommen und das<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft bis <strong>zu</strong>m Siedlungsrand<br />

ergänzt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

377 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

entspr.<br />

1400<br />

2462<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Gemeinde Herxheim: Aufnahme einer geplanten Siedlungsfläche<br />

Wohnen östlich der „Augustastraße" mit ca. 2,5 ha.<br />

folgen<br />

Die geplante Wohnbaufläche ist in der laufen<strong>den</strong> 2.<br />

Teilfortschreibung des FNP der VG Herxheim enthalten und mit der<br />

Regionalplanung abgestimmt und wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

als "Siedlungsfläche Wohnen (Planung)" ausgewiesen.<br />

Die Forderung wird berücksichtigt.<br />

378 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

entspr.<br />

2463<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Gemeinde Herxheim: Aufnahme einer geplanten Siedlungsfläche<br />

Wohnen östlich der Bahnlinie mit ca. 5,0 ha.<br />

folgen<br />

Die geplante Wohnbaufläche ist in der laufen<strong>den</strong> 2.<br />

Teilfortschreibung des FNP der VG Herxheim enthalten und mit der<br />

Regionalplanung abgestimmt und wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

als "Siedlungsfläche Wohnen (Planung)" ausgewiesen.<br />

Die Forderung wird berücksichtigt.<br />

379 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Gemeinde Herxheim: Aufnahme einer geplanten Siedlungsfläche<br />

Wohnen in der Gewanne „Im Kalkofen" mit ca. 1,7 ha.<br />

folgen<br />

Die geplante Mischbaufläche ist in der laufen<strong>den</strong> 2.<br />

Teilfortschreibung des FNP der VG Herxheim enthalten und mit der<br />

Regionalplanung abgestimmt und wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

als "Siedlungsfläche Wohnen (Planung)" ausgewiesen.<br />

Die Forderung wird berücksichtigt.<br />

380 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Gemeinde Herxheim: Aufnahme einer geplanten Siedlungsfläche<br />

Wohnen im südwestlichen Bereich des Ortsteils Hayna<br />

(Ringstraße/Waldstraße) mit ca. 1,5 ha.<br />

folgen<br />

Die geplante Wohnbaufläche ist in der laufen<strong>den</strong> 2.<br />

Teilfortschreibung des FNP der VG Herxheim enthalten und mit der<br />

Regionalplanung abgestimmt und wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

als "Siedlungsfläche Wohnen (Planung)" ausgewiesen.<br />

Die Forderung wird berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 193 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

381 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Ortsteil Herxheim-Hayna: Zulassung von Neubauzeilen westlich<br />

und östlich der Altortslage des Ortsteils Hayna <strong>zu</strong>r wirtschaftlichen<br />

Erschließung der Ortsrand Straßen bzw. -wege (Friedhofstraße /<br />

Kapellenweg).<br />

Kenntnisnahme<br />

Westlich der Friedhofstraße sowie östlich des Kapellenweges ist in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits ein restriktionsfreier<br />

Entwicklungsspielraum berücksichtigt.<br />

382 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Gemeinde Herxheimweyher: Zulassung einer Neubauzeile südlich<br />

der Altortslage <strong>zu</strong>r wirtschaftlichen Erschließung des dort<br />

vorhan<strong>den</strong>en Ortsrandweges.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte reicht die Vorrangausweisung für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege unmittelbar an <strong>den</strong> südlichen<br />

Ortsrand heran. Somit steht eine bauliche Erweiterung südlich des<br />

Ortsrandweges im Zielkonflikt mit freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Ausweisungen.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

383 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Gemeinde Insheim: Darstellung der Siedlungsfläche Wohnen<br />

Baugebiet „Ober <strong>den</strong> Baumäckern" als Bestandsfläche.<br />

nicht folgen<br />

Entschei<strong>den</strong>des Kriterium für die Darstellung eines<br />

Neubaugebietes als Bestandsfläche ist der prozentuale Anteil der<br />

bereits bebauten Fläche. Das Neubaugebiet "Ober <strong>den</strong><br />

Baumäckern" ist bisher nur <strong>zu</strong> einem geringen Flächenanteil<br />

bebaut. Die Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird<br />

beibehalten.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

384 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Gemeinde Rohrbach: Darstellung der Siedlungsfläche Wohnen<br />

Baugebiet „Aßgärten / Auf der Höchst" als Bestandsfläche.<br />

nicht folgen<br />

Das Neubaugebiet ist bisher nur <strong>zu</strong> einem geringen Anteil bebaut.<br />

Folglich wird die Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

verändert.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 194 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

385 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Gemeinde Rohrbach: Aufnahme einer geplanten Siedlungsfläche<br />

Wohnen östlich des bestehen<strong>den</strong> Weingutes Jede bis <strong>zu</strong>r<br />

Einmündung der „Siedlerstraße".<br />

Die beantragte Aufnahme der Siedlungsfläche Wohnen erfolgt<br />

ausschließlich <strong>zu</strong>r langfristigen Deckung eines eventuell in späteren<br />

Jahren entstehen<strong>den</strong> Eigenbedarfs der Gemeinde Rohrbach und<br />

<strong>zu</strong>r Abrundung des bestehen<strong>den</strong> Siedlungskörpers.<br />

nicht folgen<br />

Laut Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2<br />

des Einheitlichen Regionalplans stehen einem ermittelten<br />

Wohnbauflächenbedarf von 19 ha Potentiale von rd. 29 ha<br />

gegenüber. Auch die Ortsgemeinde Rohrbach verfügt mit dem<br />

Baugebiet "Aßgärten/Auf der Höchst" <strong>zu</strong>mindest mittelfristig noch<br />

über ausreichend Flächenreserven <strong>zu</strong>r Deckung des Eigenbedarfs.<br />

In der langfristigen Perspektive sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte am<br />

nördlichen Siedlungsrand von Rohrbach bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsflächen berücksichtigt.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

386 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Gemeinde Rohrbach: Aufnahme einer geplanten Siedlungsfläche<br />

Wohnen im Bereich östlich des Anwesens „Siedlerstraße 20" bis<br />

<strong>zu</strong>m Betriebsgelände der Firma Brechtel.<br />

Die beantragte Aufnahme der Siedlungsfläche Wohnen erfolgt<br />

ausschließlich <strong>zu</strong>r langfristigen Deckung eines eventuell in späteren<br />

Jahren entstehen<strong>den</strong> Eigenbedarfs der Gemeinde Rohrbach und<br />

<strong>zu</strong>r Abrundung des bestehen<strong>den</strong> Siedlungskörpers.<br />

nicht folgen<br />

Laut Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2<br />

des Einheitlichen Regionalplans stehen einem ermittelten<br />

Wohnbauflächenbedarf von 19 ha Potentiale von rd. 29 ha<br />

gegenüber. Auch die Ortsgemeinde Rohrbach verfügt mit dem<br />

Baugebiet "Aßgärten/Auf der Höchst" <strong>zu</strong>mindest mittelfristig noch<br />

über ausreichend Flächenreserven <strong>zu</strong>r Deckung des Eigenbedarfs.<br />

In der langfristigen Perspektive sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte am<br />

nördlichen Siedlungsrand von Rohrbach bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsflächen berücksichtigt.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 195 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

387 Verbandsgemeinde Landau-Land - Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Billigheim-Ingenheim<br />

Zur Realisierung eines kleinen Wohngebietes im Südosten des<br />

Ortsteil Mühlhofen wur<strong>den</strong> in einem eingeleiteten<br />

Änderungsverfahren des FNP Landau-Land die Fläche 1.63 und die<br />

Flächen 1.64a und 1.64b als Wohnbauflächen aus dem bisherigen<br />

FNP heraus genommen. Diese Änderung die noch nicht<br />

rechtskräftig ist, findet bereits ihren Niederschlag im RP. Nachdem<br />

die Pläne nicht mehr <strong>zu</strong> realisieren sind, wurde das<br />

Änderungsverfahren des FNP mit Beschluss des Gemeinderates<br />

vom 22.08.2012 gestoppt. Wir bitten deshalb die vorgesehen<br />

Veränderungen wieder Rückgängig <strong>zu</strong> machen, insbesondere im<br />

Bereich der Grünzüge. Billigheim-Ingenheim besteht als Gemeinde<br />

aus ehemals vier selbständigen Orten mit einer nicht<br />

<strong>zu</strong>sammenhängen<strong>den</strong> Siedlungsstruktur. Es ist das Bestreben der<br />

Gemeinde in der baulichen Entwicklung die Ortsteile langfristig<br />

<strong>zu</strong>sammen <strong>zu</strong> führen, insofern stehen die Grünzüge (und<br />

Grünzäsur) zwischen <strong>den</strong> Ortsteilen dieser Entwicklung unter<br />

Umstän<strong>den</strong> entgegen. Wir bitten <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g und die<br />

Grünzäsur in <strong>den</strong> Bereichen zwischen Ingenheim und Mühlhofen<br />

sowie zwischen Billigheim und Appenhofen <strong>zu</strong>rück <strong>zu</strong> nehmen, um<br />

diese Entwicklung nicht <strong>zu</strong> behindern.<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

1402<br />

1517<br />

Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen ein langfristiges<br />

Zusammenwachsen der vier Ortsteile von Billigheim-Ingenheim<br />

keine grundsätzlichen Be<strong>den</strong>ken, solange die Entwicklung im<br />

Einklang mit <strong>den</strong> übrigen Zielen der Landes- und Regionalplanung<br />

steht. Aktuell besteht in der VG Landau-Land jedoch kein<br />

<strong>zu</strong>sätzlicher Flächenbedarf für wohnbauliche Zwecke, da laut<br />

Wohnbaufächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans einem ermittelten Bedarf von 10 ha ein<br />

noch verfügbares Flächenpotential von 41 ha gegenübersteht. Auch<br />

in der Ortsgemeinde Billigheim-Ingenheim sind hinreichend<br />

unbebaute Flächen vorhan<strong>den</strong>. Darüber hinaus sind in der<br />

Raumstrukturkarte für die mittel- bis langfristige Entwicklung<br />

bereits restriktionsfreie Entwicklungsspielräume berücksichtigt.<br />

Dennoch wird <strong>zu</strong>sätzlich der Grün<strong>zu</strong>g zwischen <strong>den</strong> Ortsteilen<br />

Mühlhofen und Ingenheim herausgenommen.<br />

Der Anregung wird teilweise entsprochen.<br />

388 Verbandsgemeinde Landau-Land - Die OG Birkweiler stimmt dem Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplanes Rhein Neckar nur <strong>zu</strong>, wenn das im FNPI<br />

ausgewiesene und nicht beplante Baugebiet 2.17, Größe 1,4 ha<br />

weiterhin als Wohnflächenpotenzial für die OG Birkweiler <strong>zu</strong>r<br />

Ausweisung von Wohnbauflächen <strong>zu</strong>r Verfügung steht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Plangebiet 2.17 ist als geplante "Siedlungsfläche Wohnen" in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits berücksichtigt.<br />

389 Verbandsgemeinde Landau-Land - Laut vorliegender Planung wer<strong>den</strong> die regionalen Grünzüge bis an<br />

die bebauten Flächen der OG Impflingen herangeführt, d.h. es<br />

können keine Wohnbaugebiete mehr ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Die<br />

Konzentration auf die Innenentwicklung wird unterstützt, jedoch<br />

muss weiterhin die Möglichkeit bestehen, Neubaugebiete<br />

aus<strong>zu</strong>weisen. Aus <strong>den</strong> vorgenannten Grün<strong>den</strong> kann deshalb von<br />

der OG Impflingen die vorliegende Planung nicht akzeptiert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

1404<br />

Laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar im Anhang 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist für die VG Landau-Land bis <strong>zu</strong>m<br />

Zielhorizont 2020 ein deutlicher "Flächenüberhang" (Bedarf 10 ha,<br />

Potential 41 ha)ausgewiesen. Die Gemeinde Impflingen ist gemäß<br />

Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 auf<br />

"Eigenentwicklung Wohnen" beschränkt. Die Gemeinde Impflingen<br />

mit rd. 800 Einwohnern<br />

verfügt noch über bauleitplanerisch gesicherte Potentiale, die<br />

<strong>zu</strong>mindest mittelfristig <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf abdecken. Für<br />

langfristige Perspektiven ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits ein<br />

restriktionsfreier Entwicklungsspielraum berücksichtigt.<br />

Die kritischen Anmerkungen wer<strong>den</strong> nicht geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 196 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

390 Verbandsgemeinde Maikammer - Verbandsgemeinde Maikammer: Die Gemeinde Maikammer regt<br />

an, das geplante Wohnbaugebiet "Eulbusch III" entsprechend der<br />

Darstellung in der Neuaufstellung des FNP der VG Maikammer in<br />

die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

folgen<br />

Das geplante Wohnbaugebiet "Eulbusch III" in der Gemeinde<br />

Maikammer ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplante<br />

Siedlungsfläche Wohnen überwiegend bereits berücksichtigt. Die<br />

Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird an die in der<br />

Neuaufstellung des FNP der VG Maikammer im nördlichen Bereich<br />

erweiterte Darstellung angepasst.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

391 Verbandsgemeinde Maikammer - Verbandsgemeinde Maikammer: Die Gemeinde Kirrweiler fordert folgen<br />

die Aufnahme des geplanten Baugebietes "Im Schneller" bei<br />

gleichzeitigem Verzicht auf das Plangebiet "Hundertmorgen IP".<br />

entspr.<br />

1408<br />

2469<br />

Der in der FNP-Neuaufstellung der VG Maikammer enthaltene<br />

Flächentausch in Kirrweiler ist mit der Regionalplanung abgestimmt<br />

und wird berücksichtigt.<br />

Der Forderung wird entsprochen.<br />

392 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

- Gemeinde Offenbach: Entlang des Böhlweges soll die Bebauung<br />

ermöglicht wer<strong>den</strong>. Das Bahngelände mit Bahnhof, dem<br />

ehemaligem Raiffeisenlager und dem Zuckerrübenverladeplatz soll<br />

zwecks Vermeidung von Interessenkonflikten mit ansässigen<br />

Landwirten, als Gemischte Fläche ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der perspektivischen Siedlungsentwicklung am südlichen Ortsrand<br />

von Offenbach bis <strong>zu</strong> der stillgelegten Bahntrasse stehen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte keine freiraumsichern<strong>den</strong> Restriktionen<br />

entgegen. Die konkrete Planung in diesem Bereich ist im Rahmen<br />

der dafür erforderlichen Änderung bzw. Teilfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Verbandsgemeinde jedoch mit der<br />

Landes- und Regionalplanung ab<strong>zu</strong>stimmen. An der Darstellung in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird festgehalten.<br />

393 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

- Gemeinde Offenbach: Ausweisung einer Teilfläche der Bildgärten<br />

als Baufläche <strong>zu</strong>r innerörtlichen Entwicklung<br />

Kenntnisnahme<br />

Die östlich an <strong>den</strong> Friedhof angrenzen<strong>den</strong>, innerörtlichen Flächen<br />

sind ein Innenentwicklungspotential, das im Rahmen der<br />

kommunalen Bauleitplanung von der Gemeinde Offenbach<br />

entwickelt wer<strong>den</strong> kann. Die Regionalplanung unterstützt diese<br />

Vorhaben ausdrücklich. Der Entwicklung einer Teilfläche der<br />

"Bildgärten" als Baufläche stehen keine regionalplanerischen<br />

Zielvorgaben entgegen, so dass die Bauleitplanung auf der<br />

Grundlage des Einheitlichen Regionalplans erfolgen kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 197 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

394 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

- Gemeinde Offenbach: Fortführung der Bebauungslinie der<br />

Wohnbaufläche nördlich des Brühlgrabens und westlich der<br />

Brühlfahrt <strong>zu</strong>r Abrundung der innerörtlichen Entwicklung.<br />

[Karte im Anhang]<br />

Kenntnisnahme<br />

Die geplante siedlungsstrukturelle Abrundung ist raumordnerisch<br />

und städtebaulich sinnvoll. Der geplanten wohnbaulichen<br />

Entwicklung stehen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte keine<br />

freiraumsichern<strong>den</strong> Flächenrestriktionen entgegen, so dass das<br />

Plangebiet unter Berücksichtigung der Wohnbauflächenbilanz 2020<br />

grundsätzlich entwickelt wer<strong>den</strong> kann.<br />

395 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Kleinfischlingen: Das im Osten befindliche<br />

folgen<br />

Neubaugebiet „Weinhübel" ist um eine 1,5 mm große Fläche in Rot<br />

im Sü<strong>den</strong> <strong>zu</strong> ergänzen (RK 12.2). [Karte im Anhang]<br />

entspr.<br />

2474<br />

Die Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird an die aktuelle<br />

Bauleitplanung angepasst. Die Erweiterungsfläche "Weinhübel" (rd.<br />

0,35 ha) wird als "Siedlungsfläche Wohnen (Planung)" dargestellt.<br />

Der Anregung der Gemeinde Kleinfischlingen wird entsprochen.<br />

396 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Kleinfischlingen: Im Osten ist die südliche Ergän<strong>zu</strong>ng<br />

des Neubaugebietes „Weinhübel" in grau <strong>zu</strong> unterlegen (EK 12.1).<br />

Gleiches gilt für das südlich befindliche und nicht grau unterlegte<br />

bestehende Gebäude (EK 12.2 Karte im Anhang]<br />

folgen<br />

entspr.<br />

2475<br />

Die Darstellung in der Erläuterungskarte wird analog der Änderung<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte an die aktuelle Bauleitplanung<br />

angepasst. Die Erweiterungsfläche "Weinhübel" (rd. 0,35 ha) wird<br />

als "Siedlungsfläche Wohnen (Planung) dargestellt.<br />

Der Anregung der Gemeinde Kleinfischlingen wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 198 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

397 Regionalverband Heilbronn-Franken - Zum Kapitel 1.4 Wohnbauflächen ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass die<br />

großräumige Festlegung von Regionalen Grünzügen so<br />

vorgenommen wurde, dass sie bei <strong>den</strong> betroffenen Gemein<strong>den</strong> bis<br />

an <strong>den</strong> Siedlungsrand reichen. Nach unserer Einschät<strong>zu</strong>ng besteht<br />

die Gefahr, dass diese Gemein<strong>den</strong> keinerlei Entwicklungsspielraum<br />

mehr haben (z.B. im Neckar-O<strong>den</strong>wald- Kreis). Wir regen daher an,<br />

diese stringente Ausweisung noch einmal auf ihre Sinnhaftigkeit <strong>zu</strong><br />

überprüfen, insbesondere bei Gemein<strong>den</strong>, bei <strong>den</strong>en keine<br />

nachrichtlich übernommenen Planungsflächen Wohnungsbau in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt wer<strong>den</strong> (PS 1.4.2.2).<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

1427<br />

Ungeachtet des wichtigen Ziels, dass der künftige Regionalplan<br />

Rhein-Neckar seinen Beitrag <strong>zu</strong>m sparsamen Umgang mit Grund<br />

und Bo<strong>den</strong> bzw. <strong>zu</strong>m notwendigen Flächensparen leisten wird, sind<br />

die Entwicklungsspielräume für die Gemein<strong>den</strong> und Städte in der<br />

gesamten Metropolregion Rhein-Neckar durchaus gegeben.<br />

Diese Tatsache lässt sich nicht nur an <strong>den</strong> jeweiligen<br />

"Flächenüberhängen" (vgl. da<strong>zu</strong> die Tabelle im Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020, die insbesondere aus<br />

<strong>den</strong> in <strong>den</strong> gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen beinhalteten und noch<br />

nicht bebauten Planungsflächen (Stand 2010) resultieren,<br />

festmachen.<br />

Überwiegend sind auch noch im direkten Anschluss an die<br />

jeweiligen Ortslagen Flächen i<strong>den</strong>tifizierbar, die für<br />

Siedlungsflächenerweiterungen gleichfalls infrage kämen, wenn<br />

dafür der Bedarf und fehlende Alternativen nachgewiesen wer<strong>den</strong><br />

könnten.<br />

Dort allerdings, wo freiraumschützende Belange dies erforderlich<br />

machen, reichen mitunter auch Grünzüge bis an die<br />

Siedlungsränder.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen des Regionalverbands<br />

Heilbronn-Franken nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 199 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

398 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

entspr.<br />

793<br />

- In <strong>den</strong> Aufstellungsphasen beider Pläne, des RPS/RegFNP 2010<br />

und des Einheitlichen Regionalplans, fan<strong>den</strong> im Kreis Bergstraße<br />

auf Gemeindeebene ausführliche Abstimmungsgespräche über<br />

Planungsinhalte und die kommunalen Flächenpotenziale für<br />

Siedlung und Gewerbe statt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Trotz unterschiedlicher Bevölkerungsprognosen, bedingt durch<br />

verschie<strong>den</strong>e Ermittlungsgrundlagen, aus <strong>den</strong>en der <strong>zu</strong>künftige<br />

Bedarf errechnet wurde, konnte ein grundsätzlich einheitlicher<br />

Entwicklungsspielraum für die Städte und Gemein<strong>den</strong> im Landkreis<br />

Bergstraße geschaffen wer<strong>den</strong>.<br />

Beide Planwerke variieren maßstäblich und in unterschiedlicher<br />

Darstellung. Der Entwurf des Einheitlichen Regionalplans, weist<br />

„Siedlungsfläche Wohnen, bzw. Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe, Planung" aus. Im genehmigten RPS/RegFNP 2010<br />

wer<strong>den</strong> diese Flächen als „Vorranggebiete Siedlung- und<br />

Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Planung" dargestellt. Die<br />

kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten sind in bei<strong>den</strong> Plänen so<br />

gut wie i<strong>den</strong>tisch.<br />

399 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2492<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Lau<strong>den</strong>bach<br />

nicht folgen<br />

(Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche<br />

Wohnen in Planung)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

(Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Baugebiet ist viel <strong>zu</strong> groß und geht am<br />

tatsächlichen Bedarf vorbei<br />

Die Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Hemsbach<br />

als geplante Wohnbaufläche beinhaltet und wurde als solche in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs übernommen.<br />

Die Ausweisung anderer/entgegenstehender regionalplanerischer<br />

Funktionen und damit die geforderte Ausweisung eines<br />

Vorranggebietes für die Landwirtschaft(Z) ist deshalb hier nicht<br />

möglich.<br />

Dass das Baugebiet bedarfsangepasst und damit abschnittsweise<br />

realisiert wird, ist aber auch in der regionalplanerischen<br />

Betrachtung unstrittig.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 200 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

400 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1536<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1763<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Dossenheim, nördlich des Friedhofs<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche<br />

Wohnen in Planung<br />

Forderung: Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege(Z), Grünzäsur(Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Baugebiet grenzt unmittelbar an<br />

Vogelschutzgebiet und würde dieses massiv beeinträchtigen,<br />

daher Streichung der Maßnahme.<br />

Die genannte Fläche ist im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim als geplante<br />

Wohnbaufläche der Kategorie I dargestellt. Sie ist in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs als geplante<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) nachrichtlich übernommen.<br />

Der aufgestellten Forderung wird daher nicht gefolgt.<br />

401 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Wiesloch, Helde 2<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche<br />

Wohnen Bestand<br />

Forderung Umweltverbände: Siedlungsfläche Wohnen Planung<br />

Begründung/Anmerkungen: Existiert noch nicht; mehr als doppelt<br />

so hohes Wohnflächenpotential 2010 gegenüber<br />

Wohnbauflächenbedarf bis 2020 (vgl. Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 "Wiesloch, Stadt"<br />

Die von <strong>den</strong> Umweltverbän<strong>den</strong> thematisierte Fläche ist der<br />

bebaute Bereich zwischen Schulwiesenweg und Schafäckerweg.<br />

Insofern ist dieser in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) dargestellt. Benachbart sind die<br />

Planungsflächen des gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans der vVG<br />

Wiesloch unter planungsrechtlichen Aspekten ebenfalls<br />

nachrichtlich dargestellt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Forderung der Umweltverbände<br />

nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 201 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

402 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1766<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Wiesloch, Helde 3<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche<br />

Wohnen, Planung<br />

Forderung Umweltverbände: Entfällt, stattdessen bedeutsam für<br />

<strong>den</strong> Biotopverbund, Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege<br />

Begründung/Anmerkungen: Existiert noch nicht; mehr als doppelt<br />

so hohes Wohnflächenpotential 2010 gegenüber<br />

Wohnbauflächenbedarf bis 2020 (vgl. Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 ""Wiesloch, Stadt""),<br />

Bedeutendes · Naherholungsgebiet<br />

Diese Fläche ist im gültigen FNP der vVG Wiesloch als geplante<br />

Wohnbaufläche enthalten und so in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans übernommen.<br />

Unter planungsrechtlichen Aspekten bzw. vor geschildertem<br />

Hintergrund wird deshalb der Forderung der Umweltverbände nicht<br />

gefolgt.<br />

403 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1849<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Neckargemünd-Waldhilsbach, Nördlicher nicht folgen<br />

Ortseingang<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche<br />

Wohnen geplant zwischen "Siedlungsfläche Bestand" und<br />

Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(Gemarkungsgrenze nach Heidelberg)<br />

Forderung Umweltverbände: Das gemäß FNP vorgesehene<br />

Baugebiet (für ca. 2 Häuser!) wird als Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen, Festset<strong>zu</strong>ng als<br />

Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen: Geschlossene Bewaldung, sehr<br />

schwierige, steile Hanglage für Bebauung. Kein<br />

Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs <strong>zu</strong> erwarten, keine weitere Bebauung<br />

erforderlich, da im Ortsbild ausreichend freie Bauplätze und leer<br />

stehende Häuser vorhan<strong>den</strong> sind.<br />

Das im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Neckargemünd<br />

beinhaltete, geplante Wohnbaugebiet ist als geplante<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar übernommen.<br />

Der Forderung der Umweltverbände wird vor diesem Hintergrund<br />

bzw. aus <strong>den</strong> gegebenen planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 202 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

404 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2506<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Meckesheim, westlich des Bahnhofs nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Planung<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

(Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Flächenverbrauch <strong>zu</strong> groß; Nordost-<br />

Hang Frischluftschneise<br />

Das im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Elsenztal<br />

beinhaltete, geplante Wohnbaugebiet ist als geplante<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar übernommen.<br />

Der Forderung der Umweltverbände wird vor diesem Hintergrund<br />

bzw. aus <strong>den</strong> gegebenen planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nicht<br />

gefolgt.<br />

405 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1770<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Meckesheim, südöstliches Gemeindegebiet nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Planung<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Flächenverbrauch <strong>zu</strong> groß; Bergkuppe<br />

sollte freigehalten wer<strong>den</strong>; Gebiet kann nur mit <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Eingriffen in Streuobstwiesen erschlossen wer<strong>den</strong><br />

Das im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Elsenztal<br />

beinhaltete, geplante Wohnbaugebiet ist als geplante<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar übernommen.<br />

Der Forderung der Umweltverbände wird vor diesem Hintergrund<br />

bzw. aus <strong>den</strong> gegebenen planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 203 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

406 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Eberbach-Brombach, Igelsbach, Badisch- nicht folgen<br />

Schöllenbach<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Wohnen in Planung<br />

Forderung Umweltverbände: Streichung der Maßnahme<br />

Begründung/Anmerkungen: Kein Bedarf für weitere Baugebiete<br />

erkennbar, schädliche Auswirkungen auf Schutzgüter Tiere,<br />

Pflanzen und Landschaftsbild<br />

Die im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Eberbach<br />

beinhalteten, geplanten Wohnbauflächen sind als geplante<br />

Siedlungsflächen Wohnen Industrie(N) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar übernommen.<br />

Der Forderung der Umweltverbände wird vor diesem Hintergrund<br />

bzw. aus <strong>den</strong> gegebenen planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nicht<br />

gefolgt.<br />

407 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Waldbrunn, Neubaugebiete Waldkatzenbach nicht folgen<br />

(Leimengrube III) und Strümpfelbrunn (Hahnenfeld)<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Erweiterungsflächen<br />

Forderung Umweltverbände: Verringerung der Größe der bereits<br />

ausgewiesenen Flächen<br />

Begründung/Anmerkungen: Die Größer der geplanten weiteren<br />

Erweiterungsabschnitte halten wir für unnötig, da sie <strong>zu</strong> einer<br />

weiteren Zersiedelung der Landschaft führen. Die vorhan<strong>den</strong>en<br />

bereits neu erschlossenen Gebiete reichen aus, da die<br />

Bevölkerungszahlen von Waldbrunn ohnehin immer weiter<br />

<strong>zu</strong>rückgehen und in <strong>den</strong> Ortszentren einige Häuser schon seit<br />

einigen Jahren leer stehen. Anreize <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng bestehender<br />

Bausubstanz fehlen<br />

In <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> genannten Ortsteilen Waldbrunn-Waldkatzenbach<br />

und Waldbrunn Strümpfelbrunn sind neben der nachrichtlichen<br />

Übernahme geplanter Wohnbauflächen aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Eberbach noch kleinere und<br />

benachbart liegende Bereiche in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

"restriktionsfrei" gestellt. Diese Flächen können <strong>zu</strong>künftig eine in<br />

der regionalplanerischen Betrachtung sinnvolle städtebauliche<br />

Arrondierung der jeweiligen (vorhan<strong>den</strong>en) Wohnbebauung<br />

darstellen. Deren Realisierung kann allerdings nur vor dem<br />

Hintergrund eines entsprechen<strong>den</strong> Bedarfsnachweises erfolgen<br />

sowie unter Beachtung der entsprechen<strong>den</strong> raumordnerischen und<br />

regionalplanerischen bzw. im Regionalplan (-entwurf) definierten<br />

Ziele und Grundsätze.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 204 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

408 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2508<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung:<br />

nicht folgen<br />

Ludwigshafen "Im Kappes" und "Obere Weide"<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Wohnen in Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Es handelt sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen am<br />

Ortsrand von LU-Rheingönheim. Gemäß dem Prinzip<br />

Innenentwicklung vor Außenentwicklung sollen <strong>zu</strong>nächst die<br />

Potenziale in vorhan<strong>den</strong>en Baugebieten und im Innenbereich<br />

genutzt wer<strong>den</strong>."<br />

Die Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist aus dem<br />

rechtskräftigen FNP der Stadt Ludwigshafen übernommen.<br />

Genehmigte Planflächen stehen im Zuge der Aufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r Disposition.<br />

409 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2509<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung:<br />

nicht folgen<br />

Ludwigshafen<br />

Ortsrand Ludwigshafen-Ruchheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsflächen Wohnen in Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

Die Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist aus dem<br />

rechtskräftigen FNP der Stadt Ludwigshafen übernommen.<br />

Genehmigte Planflächen stehen im Zuge der Aufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r Disposition.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 205 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

410 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2575<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung:<br />

nicht folgen<br />

Römerberg/Heiligenstein<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Flächen (N) Siedlungsfläche Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch, Frischluft<strong>zu</strong>fuhr<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Gemeinde Römerberg enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im<br />

Rahmen der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r<br />

Disposition gestellt.<br />

411 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1854<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2516<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung:<br />

nicht folgen<br />

Mutterstadt Süd<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Wohnen Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

Sowie Vorbehaltsgebiet Natur (G)<br />

-Verbindungsachse <strong>zu</strong>m Wald<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächen- verbrauch, Fläche mit hoher<br />

klimatischer Bedeutung (Nähe <strong>zu</strong>m Wald)<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Stadt Mutterstadt enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im Rahmen der<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r Disposition<br />

gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 206 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

412 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1549<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2117<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung:<br />

nicht folgen<br />

Limburgerhof<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Grünzäsur (Z) Vorbehalt für Hochwasserschutz<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch, liegt am<br />

Biotopverbund RLP, Frischluft<strong>zu</strong>fuhr<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Gemeinde Limburgerhof enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im<br />

Rahmen der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r<br />

Disposition gestellt.<br />

413 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1550<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2517<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung:<br />

nicht folgen<br />

Limburgerhof<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorrang Landwirtschaft<br />

Grünzäsur (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Gemeinde Limburgerhof enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im<br />

Rahmen der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r<br />

Disposition gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 207 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

414 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2518<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 130 Bobenheim-Roxheim (westl./östl. Bahn)<br />

teilweise folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete, sonstige Flächen<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Eventuelle Siedlungsgebiete für weiteren S-Bahnhaltepunkt nicht<br />

zielführend<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Das Grundzentrum Bobenheim-Roxheim ist gemäß Plansatz Z<br />

1.4.2.2 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.2 als wohnbauliche<br />

Schwerpunktgemeinde ("Siedlungsbereich Wohnen") eingestuft. In<br />

Übereinstimmung mit dem Orientierungswert 2020 der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 ist auch nach der<br />

aktuellen Prognose des Statistischen Landesamtes für Bobenheim-<br />

Roxheim von einem Bevölkerungsrückgang von rd. 5 %<br />

aus<strong>zu</strong>gehen. Dem im Anhang Nr. 2 bis 2020 ermittelten<br />

Wohnbauflächenbedarf von 8 ha stehen noch verfügbare<br />

Flächenpotentiale von 6 ha gegenüber. Zur Bedarfsdeckung bis<br />

<strong>zu</strong>m Planungshorizont 2020 ist in der Raumstrukturkarte zwischen<br />

dem südwestlichen Ortsrand und der Bahnlinie ein restriktionsfreier<br />

Entwicklungsspielraum vorgesehen (auch mit Blick auf die<br />

verstärkte Konzentration der Siedlungsentwicklung insbesondere<br />

im Ein<strong>zu</strong>gsbereich der Haltepunkte des qualifizierten Schienen-<br />

ÖPNV). Da unter <strong>den</strong> aktuellen Rahmenbedingungen eine<br />

Siedlungserweiterung westlich der Bahnlinie für die Laufzeit des<br />

einheitlichen Regionalplans aus<strong>zu</strong>schließen ist, wer<strong>den</strong> die<br />

restriktionsfreien Flächen westlich der Bahnlinie in die<br />

Vorrangausweisungen für die Landwirtschaft und regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g einbezogen.<br />

415 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

2295<br />

- Die sonstigen landwirtschaftlichen Gebiete und sonstigen Flächen,<br />

die sich oft am Rande von Siedlungsflächen südpfälzischer<br />

Gemein<strong>den</strong> befin<strong>den</strong>, sind undefiniert und undefinierbar. Sie sollten<br />

ersatzlos gestrichen wer<strong>den</strong>. Offenbar will man sich hier<br />

Abrundungsflächen vorbehalten, welche später <strong>zu</strong><br />

Siedlungsgebieten wer<strong>den</strong> sollen. Dies ist als unnötiger<br />

Flächenverbrauch <strong>zu</strong> beurteilen.<br />

nicht folgen<br />

Die Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bei <strong>den</strong> angesprochenen sonstigen landwirtschaftlichen und<br />

sonstigen Flächen handelt es sich um eine nachrichtliche<br />

Darstellung der tatsächlichen Flächennut<strong>zu</strong>ng. Sie sind nicht mit<br />

einem regionalplanerischen Ziel belegt. Eine Verfügbarkeit für<br />

etwaige Siedlungsentwicklungen liegt nur vor, wenn z.B. ein<br />

Wohnbauflächenbedarf nachgewiesen wird und dieser im Rahmen<br />

des Schwellenwertes für <strong>den</strong> regionalplanerischen<br />

Wohnbauflächenbedarf liegt (vgl. Plansatz 1.4.2.4 und Anhang Nr.<br />

2).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 208 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

416 BUND - Ortsverband Heddesheim - Es wird die weitere Ausweisung neuer Bauflächen wie im Entwurf<br />

vorgesehen auch schon im Vorgriff auf die Einwände der Kommune<br />

<strong>zu</strong>m Regionalplan (Beschluss der Gemeinderatssit<strong>zu</strong>ng vom<br />

25.07.2012) kritisiert, in der noch weitere Baugebiete gefordert<br />

wur<strong>den</strong> und auch Eingriffe in <strong>den</strong> Grün<strong>zu</strong>g im Nor<strong>den</strong> gefordert<br />

wer<strong>den</strong> sollten - <strong>zu</strong>r Vermeidung späterer<br />

Zielabweichungsverfahren. Der Einwender ist der Meinung, dass<br />

dem Flächenverbrauch ein Ende gesetzt wer<strong>den</strong> sollte, <strong>zu</strong>r<br />

Sicherung der Nahrung für die Menschen, <strong>zu</strong>m Schutz der<br />

Lebensräume von Pflanzen und Tieren und <strong>zu</strong>r Erhaltung einer<br />

lebensfreundlichen Umwelt. Die Gemeinde Heddesheim hat<br />

übrigens in ihrem Antrag <strong>zu</strong>m Zielabweichungsverfahren bezüglich<br />

der Erweiterung der Gewerbefläche bis <strong>zu</strong>r Leutershausener<br />

Straße das Angebot gemacht, auf 7,4 ha Wohnbaufläche im<br />

Nor<strong>den</strong> <strong>zu</strong> verzichten. Jetzt ist keine Rede mehr davon, im<br />

Gegenteil. Man fordert noch mehr Bauflächen.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs sind auch in<br />

Heddesheim die genehmigten Planungsflächen aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim nachrichtlich dargestellt.<br />

Daneben gibt es am östlichen Ortsrand lediglich noch eine kleiner<br />

Fläche, die nicht mit regionalplanerischen Restriktionen belegt ist<br />

sowie entsprechende Flächen im Bereich des GE/I-Gebietes. Diese<br />

wären damit für spätere Siedlungsflächenerweiterungen in der<br />

regionalplanerischen Betrachtung als <strong>den</strong>kbar ein<strong>zu</strong>stufen.<br />

Die Möglichkeit aber, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch im Baugesetzbuch<br />

vorgegeben ist.<br />

Eine i<strong>den</strong>tische Handhabung/Vorgehensweise gilt/würde gelten im<br />

Übrigen auch hinsichtlich künftiger Überlegungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> bereits im<br />

FNP beinhalteten Flächen.<br />

Vor dem Hintergrund dieser Erläuterung muss daher<br />

<strong>zu</strong>sammenfassend festgestellt wer<strong>den</strong>, dass der<br />

Regionalplanentwurf keine neuen Bauflächen in Heddesheim<br />

ausweist und mit <strong>den</strong> entsprechend formulierten Grundsätzen und<br />

Zielen im Plankapitel "1.4 Wohnbauflächen" gerade <strong>zu</strong> einer<br />

nachhaltigen Reduktion der Flächeninanspruchnahme beiträgt.<br />

Was <strong>den</strong> thematisierten Flächentausch bzw. die Rückgabe einer<br />

entsprechen<strong>den</strong> Fläche im Zusammenhang mit dem<br />

durchgeführten Zielabweichungsverfahren anbelangt, ist<br />

dieser/diese verbindlich mit dem Nachbarschaftsverband, dem<br />

Regierungspräsidium Karlsruhe (Höhere Raumordnungsbehörde)<br />

und auch dem VRRN vereinbart.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

BUND <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen, dem damit verbun<strong>den</strong>en Anliegen<br />

wird nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 209 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

417 Zweckverband<br />

entspr.<br />

808<br />

Wasserversorgungsgruppe Unterer<br />

Schwarzbach<br />

- Der Wasserzweckverband Unterer Schwarzbach schließt sich der<br />

Stellungnahme der Stadt Waibstadt vom 25. Juli 2012 hinsichtlich<br />

der Arrondierungen von Wohnbaugebieten und der für eine<br />

gewerbliche Entwicklung in Frage kommen<strong>den</strong> Flächen an. Ebenso<br />

der Stellungnahme der Gemeinde Nei<strong>den</strong>stein vom 24. Juli 2012,<br />

in der ebenfalls auf die Freistellung von Wohnbauflächen- und<br />

gewerblichen Bauflächen hingewiesen wird. Dies wäre auch für die<br />

Wasserversorgung wünschenswert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des Wasserzweckverbandes Unterer<br />

Schwarzbach wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Auf die<br />

Behandlungen der jeweiligen <strong>Stellungnahmen</strong> wird verwiesen.<br />

418 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: Die Zustimmung <strong>zu</strong>r gepl.<br />

Wohnbauflächenerweiterung westl. Freinsheim erfolgt insofern<br />

unter zwingender Beachtung immissionsschutzrechtlicher Belange<br />

der nördlich und westlich liegen<strong>den</strong> landwirtschaftl. Aussiedlungen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die immissionsschutzrechtlichen Untersuchungen sind im Rahmen<br />

der verbindlichen Bauleitplanung durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

419 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: Be<strong>den</strong>ken bestehen in<br />

diesem Zusammenhang [immissionsschutzrechtlicher Belange im<br />

Umfeld vorhan<strong>den</strong>er landwirtschaftlicher Betriebsstellen] im<br />

Besonderen auch bezgl. der westl. Otterstadt geplanten<br />

Wohngebietsausweisung, da dort zahlreiche landwirtschaftliche<br />

Aussiedlungen <strong>zu</strong> liegen kommen.<br />

nicht folgen<br />

Am westlichen Siedlungsrand von Otterstadt ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte kein <strong>zu</strong>sätzliches Neubaugebiet berücksichtigt.<br />

Die Be<strong>den</strong>ken sind unbegründet.<br />

420 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- Gemeinde Haßloch: Be<strong>den</strong>ken bestehen in diesem<br />

Zusammenhang [immissionsschutzrechtlicher Belange im Umfeld<br />

vorhan<strong>den</strong>er landwirtschaftlicher Betriebsstellen] im Besonderen<br />

auch bezgl. der [Gebiet in Otterstadt], da dort zahlreiche<br />

landwirtschaftliche Aussiedlungen <strong>zu</strong> liegen kommen. Dies trifft<br />

z.T. auch auf die Wohngebietsausweisung östlich Haßloch <strong>zu</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Bei <strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des einheitlichen Regionalplans<br />

dargestellten geplanten "Siedlungsflächen Wohnen" handelt es sich<br />

um die Übernahme von Plangebieten aus rechtskräftigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen. Die immissionsschutzrechtlichen<br />

Erfordernisse sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen.<br />

Die Be<strong>den</strong>ken wer<strong>den</strong> nicht geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 210 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

421 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

898<br />

- Anmerkungen der Gebrüder Willersinn GmbH & Co. KG,<br />

Ludwigshafen <strong>zu</strong>m RROP Rhein-Neckar Stand März 2012 Bei der<br />

Firma Gebrüder Willersinn GmbH & Co. KG, Ludwigshafen, mel<strong>den</strong><br />

wir nachfolgende Anträge auf Abänderung der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte,<br />

Blatt West, Stand März 2012<br />

[…]<br />

nicht folgen<br />

Des Weiteren beantragen wir, wie schon in der Gesamtkarte des<br />

RROP Rheinpfalz 2004 ausgewiesen, die Fläche „A" als<br />

Siedlungsgebiet „Wohnen" und die Flächen „B" und „C" als<br />

Siedlungsgebiete „Industrie, Dienstleistung und Gewerbe" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, Blatt West, bei<strong>zu</strong>behalten bzw.<br />

wiederauf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

In Bobenheim-Roxheim war auf der Halbinsel Scharrau ein<br />

Siedlungsgebiet „Wohnen" - nachstehend „A" genannt -<br />

ausgewiesen, weiterhin je ein Siedlungsgebiet „Industrie,<br />

Dienstleistung, Gewerbe" am westlichen Ufer des Sees für das von<br />

dem Unternehmen betriebene Industriespezialsandwerk -<br />

nachstehend „B" genannt und am nördlichen Ufer für die von der<br />

Firma Gebr. Willersinn betriebene Kiesaufbereitungsanlage -<br />

nachfolgend „C" genannt.<br />

Die Flächen sind ebenso im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan von Bobenheim-<br />

Roxheim von 2006 berücksichtigt: „A" als Sondergebiet Erholung<br />

und „B" und „C" als temporäre Industrieflächen, die der Maßgabe<br />

unterliegen, nach Ende der industriellen Aktivitäten, die noch einige<br />

Jahre fortdauern wer<strong>den</strong>, neu überplant <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>. Weiterhin<br />

befindet sich für das Gebiet Silbersee ein Bebauungsplan<br />

„Silbersee - Teilbereich Scharrau/Badestrand" im Verfahren.<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlinterpretationen<br />

(Anknüpfungspunkte für Siedlungserweiterungen) sind bisher in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende Siedlungsflächen dargestellte<br />

Sondernut<strong>zu</strong>ngen wie z.B. Wochenendhausgebiete sowie<br />

landwirtschaftliche Aussiedlerhöfe im Einheitlichen Regionalplan<br />

nicht mehr dargestellt. Für diese Baugebiete gilt jedoch<br />

entsprechend der <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ng weiterhin Bestandsschutz.<br />

Geplante Erweiterungen sind hinsichtlich ihrer raumordnerischen<br />

Verträglichkeit im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung konkret<br />

<strong>zu</strong> prüfen. Für das Plangebiet Scharrau besteht ein<br />

rechtsverbindlicher B-Plan, der innerhalb des Sondergebietes SO 1<br />

Betriebe des Beherbungsgewerbes sowie gastronomische<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen vorsieht. Zur Vermeidung eines Zielkonflikts mit der<br />

Vorrangausweisung Regionaler Grün<strong>zu</strong>g wird dieser in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Geltungsbereich des B-Plans "Silbersee-<br />

Teilbereich Scharrau/Badestrand" ausgeschnitten.<br />

Die Standorte des Industriespezialsandwerkes sowie der<br />

Kiesaufbereitungsanlage sind als temporäre Industrieflächen<br />

genehmigt. Zur Vermeidung von raumordnerisch unerwünschten<br />

Entwicklungen im Nachgang der temporären Nut<strong>zu</strong>ngen wer<strong>den</strong><br />

diese Standorte in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als<br />

"Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" dargestellt. Dies hat<br />

jedoch keine Konsequenzen für genehmigte Nut<strong>zu</strong>ngen. Der<br />

genehmigte Betrieb steht auch nicht im Zielkonflikt mit der<br />

regionalplanerischen Ausweisung "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g".<br />

Als Zukunftssicherung für die rund 78 Mitarbeiter ist neben der<br />

langfristigen Rohstoffsicherung auch die geregelte Folgenut<strong>zu</strong>ng<br />

der vorgenannten Flächen nach Beendigung der industriellen<br />

Aktivitäten für das Unternehmen von fundamentaler Bedeutung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 211 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

422 Privat<br />

entspr.<br />

899<br />

(Unternehmen)<br />

- Gebrüder Willersinn: In der Gemeinde Bobenheim-Roxheim war auf<br />

der Halbinsel Scharrau ein Siedlungsgebiet ,Wohnen'<br />

(nachstehend ,A' genannt) dargestellt, weiterhin je ein<br />

Siedlungsgebiet Industrie, Dienstleistung, Gewerbe' am westlichen<br />

Ufer des Sees für das von uns betriebene Industriespezialsandwerk<br />

(nachstehend ,B' genannt) und am nördlichen Ufer für die von uns<br />

betriebene Kiesaufbereitungsanlage (nachstehend ,C' genannt). Die<br />

Gebiete sind ebenso in Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim von 2006 berücksichtig: ,A' als Sondergebiet<br />

Erholung und ,B' und ,C' als temporäre Industrieflächen, die der<br />

Maßgabe unterliegen nach Ende der industriellen Aktivitäten, die<br />

noch einige Jahre fortdauern wer<strong>den</strong>, neu überplant <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Weiterhin befindet sich für das Gebiet Silbersee ein<br />

Bebauungsplan ,Silbersee - Teilbereich Scharrau/Badestrand' im<br />

Verfahren.<br />

Wir beantragen nachfolgende Änderungen des Entwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar:<br />

Wie schon in Raumkarte des Regionalen Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz von 2004 ausgewiesen, sind die Flächen ,A' als<br />

Siedlungsgebiet ,Wohnen' und die Flächen ,B' und ,C' als<br />

Siedlungsgebiete Industrie, Dienstleistung und Gewerbe' in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, Blatt West (Stand März 2012) bei<strong>zu</strong>behalten,<br />

hilfsweise auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlinterpretationen<br />

(Anknüpfungspunkte für Siedlungserweiterungen) sind bisher in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende Siedlungsflächen dargestellte<br />

Sondernut<strong>zu</strong>ngen wie z.B. Wochenendhausgebiete sowie<br />

landwirtschaftliche Aussiedlerhöfe im Einheitlichen Regionalplan<br />

nicht mehr dargestellt. Für diese Baugebiete gilt jedoch<br />

entsprechend der <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ng weiterhin Bestandsschutz.<br />

Geplante Erweiterungen sind hinsichtlich ihrer raumordnerischen<br />

Verträglichkeit im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung konkret<br />

<strong>zu</strong> prüfen. Für das Plangebiet Scharrau besteht ein<br />

rechtsverbindlicher B-Plan, der innerhalb des Sondergebietes SO 1<br />

Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie gastronomische<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen vorsieht. Zur Vermeidung eines Zielkonflikts mit der<br />

Vorrangausweisung Regionaler Grün<strong>zu</strong>g wird dieser in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Geltungsbereich des B-Plans "Silbersee-<br />

Teilbereich Scharrau/Badestrand" ausgeschnitten.<br />

Die Standorte des Industriespezialsandwerkes sowie der<br />

Kiesaufbereitungsanlage sind als temporäre Industrieflächen<br />

genehmigt. Zur Vermeidung einer raumordnerisch<br />

problematischen, gewerblichen Siedlungsentwicklung im Nachgang<br />

der temporären Nut<strong>zu</strong>ngen wer<strong>den</strong> diese Standorte in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als "Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe" dargestellt. Dies hat jedoch keine Konsequenzen im<br />

Rahmen der genehmigten Nut<strong>zu</strong>ngen. Der genehmigte Betrieb<br />

steht auch nicht im Zielkonflikt mit der regionalplanerischen<br />

Ausweisung "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 212 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

423 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Objekt: 68526 La<strong>den</strong>burg, Wallstadter Str. 63:<br />

nicht folgen<br />

Die Grundstücksgemeinschaft Werner Gutperle/Rene<br />

Gutperle/Jürgen B. Harder/Karl-Martin Pfenning GdbR,<br />

Industriestraße 25, 68519 Viernheim ist Eigentümerin des<br />

Grundstücks Flur-Nr. 3967/8, Wallstadter Straße 63. Die Fläche<br />

beträgt 21.713 m2.<br />

Das Grundstück Flur-Nr. 3967/8 ist mit einer Werkhalle bebaut. Der<br />

nördliche Teil der Halle einschließlich überdachter Zufahrt an der<br />

Westseite und zwei kleinere Hallen westlich der Durchfahrt wer<strong>den</strong><br />

von der Firma RTP, einem weltweit agieren<strong>den</strong> Compounder für<br />

technische Kunststoffe genutzt. Der Südteil der Halle ist derzeit an<br />

die Firma T-Systems vermietet. Die von uns beabsichtigten mittelund<br />

langfristigen Nut<strong>zu</strong>ngen wur<strong>den</strong> mehrfach und <strong>zu</strong>letzt am 18.<br />

April 2008 der Stadt La<strong>den</strong>burg im Einzelnen dargelegt.<br />

Dies vorausgeschickt, nehmen wir <strong>zu</strong>m Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans Stellung:<br />

Mit dem Inhalt des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar sind<br />

wir bezüglich der Ausweisung eines Wohngebiets angrenzend an<br />

das bestehende und tradierte Gewerbegebiet nicht einverstan<strong>den</strong><br />

und tragen erhebliche Be<strong>den</strong>ken vor. Insoweit verweisen wir<br />

ausdrücklich auch auf unsere Einwendungen gegenüber der Stadt<br />

La<strong>den</strong>burg <strong>zu</strong>m Bebauungsplanentwurf Nr. 6.6-1 mit Nr. 7.9 sowie<br />

gegenüber dem Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim<br />

bezüglich der Parallelen Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans<br />

2015/2020 hier<strong>zu</strong>. Auf die seinerzeit hier<strong>zu</strong> vorgelegten<br />

anwaltlichen Schriftsätze wird Be<strong>zu</strong>g genommen.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Entwurfs des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar sind bestehende und geplante<br />

Siedlungsflächen Wohnen (N) und Siedlungsflächen Industrie und<br />

Gewerbe (N) dargestellt. Diese sind aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim so nachrichtlich übernommen. Über diese Flächen<br />

hinausgehende Darstellungen und Ausweisungen sind gibt es<br />

nicht.<br />

Insofern gibt es in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte auch nicht die<br />

thematisierte/problematisierte Ausweisung eines Wohngebiets<br />

angrenzend an das bestehende und tradierte Gewerbegebiet, mit<br />

dem die Einwender nicht einverstan<strong>den</strong> sind.<br />

Damit sind aber die aufgeworfenen Fragestellungen auch nicht auf<br />

der Regionalplanungsebene ab<strong>zu</strong>arbeiten, sondern können nur im<br />

Rahmen der Bauleitplanung (Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan und/oder<br />

Bebauungsplan diskutiert und einer Lösung <strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong>.<br />

Vor dem aufgezeigten (planungssystematischen) Hintergrund wird<br />

dem Anliegen der Einwender nicht gefolgt.<br />

Im Einzelnen:<br />

1. Es besteht kein Planungserfordernis; die bisherige Ausweisung<br />

als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe ist bei<strong>zu</strong>behalten. Die<br />

städtebauliche Entwicklung und Ordnung fordern keineswegs die<br />

Ausweitung partieller Wohnbereiche inmitten eines<br />

Gewerbegebietes (Gl) nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Es bestehen,<br />

auch ausweislich des Regionalplanentwurfs, ausreichende,<br />

hervorragende und ohne vergleichbare Einschränkungen nutzbare<br />

Wohnbauflächen <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Das Gewerbeareal ist (je<strong>den</strong>falls überwiegend qualifiziert) beplant<br />

mit B-Plan Nr. 6.6, an dessen Wirksamkeit keine Zweifel bestehen;<br />

nichts spricht dafür, dass dieser B-Plan zwischenzeitlich


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 213 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

423<br />

funktionslos gewor<strong>den</strong> sein könnte. Die einzigen Freiflächen liegen<br />

zwischen unserem Grundstück und dem Areal nördlich der<br />

Boveristraße sowie zwischen diesem Grundstück und der<br />

Benzstraße (L 542), für welche der B-Plan Nr. 6.6 jedoch eine GI-<br />

Nut<strong>zu</strong>ng vorsieht.<br />

Nichts spricht dafür, dass die städtebauliche Entwicklung und<br />

Ordnung die vorgesehenen Herabstufungen von Gl auf GE(e) oder<br />

gar WA, wie es der Bebauungsplanentwurf der Stadt La<strong>den</strong>burg<br />

suggeriert, erfordert. Auch wenn nach dem B-Plan Nr. 6.6 das<br />

Gelände, für welches nun ein MI vorgesehen ist, nicht sämtliche<br />

Inhalte des § 30 BauGB aufweist, so erfordert dies nicht die<br />

vorgesehene Herabstufung von GE <strong>zu</strong> MI. Der vorgesehene B-Plan<br />

greift im Bereich östlich der Benzstraße in überwiegend qualifiziert<br />

beplantes Gebiet in einer städtebaulich weder gebotenen noch<br />

gerechtfertigten Weise ein, er verletzt also Eigentumsrechte. Die<br />

aus dem Regionalplan ab<strong>zu</strong>leitende Bauleitplanung erzeugt darüber<br />

hinaus Konflikte, wie sie jetzt schon südlich der noch unbebauten<br />

Fläche auftreten.<br />

2. Auch wenn bei der Aufstellung eines Regionalplans nicht die<br />

Planungstiefe eines Bebauungsplanes angewandt wird, so dürfen<br />

doch nicht, vor allem bei einer Planung im Bestand, die konkreten<br />

Auswirkungen in der verbindlichen Bauleitplanung unberücksichtigt<br />

bleiben. Es ist allgemein anerkannt und durch höchstrichterliche<br />

Rechtsprechung bestätigt, dass GE und WA nicht unmittelbar<br />

nebeneinander angeordnet wer<strong>den</strong> dürfen, vielmehr ein MI oder<br />

eine hinreichend große nicht nutzbare Fläche als Puffer zwischen<br />

GE und WA vor<strong>zu</strong>sehen ist. Der Verweis im Bebauungsplanentwurf<br />

auf ein beabsichtigtes GEe verfängt nicht: Ein GEe, das mit einem<br />

unmittelbar angrenzen<strong>den</strong> WA verträglich wäre, hätte die Qualität<br />

eine GE verloren und würde un<strong>zu</strong>lässig <strong>zu</strong> einem MI mutieren<br />

(Verstoß gegen § 1 Abs. 5 BauNVO). Die Betrachtung der<br />

hinlänglich bekannten Konflikte zwischen GE und WA stets nur auf<br />

Emissionen und Immissionen oder Wohnnut<strong>zu</strong>ng einerseits und<br />

Gewerbenut<strong>zu</strong>ng andererseits <strong>zu</strong> reduzieren, geht fehl und<br />

widerspricht <strong>den</strong> Erfahrungen der Lebenswirklichkeit.<br />

Die Wohnnachbarschaft fühlt sich jedoch, oftmals außerhalb<br />

physikalischer/chemischer Maßstäbe aus technischen<br />

Regelwerken, allgemein belästigt durch ein unmittelbar<br />

benachbartes Gewerbe, was <strong>zu</strong> einem meist nicht mehr<br />

steuerbaren Aufwallen von Emotionen der Wohnnachbarschaft<br />

führt. Letztlich ist in einer solchen Konfliktsituation stets das


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 214 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

423<br />

Gewerbe der Verlierer. Zu berücksichtigen ist dabei aber auch, dass<br />

gewerbliche Mieter, wer<strong>den</strong> solche Konflikte virulent, resignierend<br />

<strong>den</strong> Problemen aus dem Wege gehen, die Mietobjekte verlassen<br />

und schließlich der Eigentümer die Unvermietbarkeit feststellen<br />

muss. Eine solche Planung bringt Unordnung und Unruhe in das für<br />

die Planung vorgesehene Gebiet und ist nicht vor § 1 Abs. 3 BauGB<br />

gerechtfertigt (nicht für die städtebauliche Entwicklung und<br />

Ordnung erforderlich). Im Übrigen wird auf <strong>den</strong> Rechtsgedanken<br />

des § 50 BlmSchG hingewiesen (Gebot der Trennung bzw.<br />

schonen<strong>den</strong> Zuordnung konfligierender Nut<strong>zu</strong>ngen). Es stimmt<br />

be<strong>den</strong>klich, dass Regionalverband, Nachbarschaftsverband und<br />

Stadt La<strong>den</strong>burg vor diesem Problem die Augen verschließen<br />

wollen. Die Problematik stellt sich im Übrigen in gleicher Weise<br />

zwischen der geplanten Siedlungsfläche Wohnen und des östlich<br />

benachbarten Gelände ABB.<br />

3. Widersprochen wird schließlich der beabsichtigten Ausweisung<br />

WA westlich der Benzstraße. Solche WA sind mit der Gl-Nut<strong>zu</strong>ng,<br />

aber auch mit einer GE-Nut<strong>zu</strong>ng auf unserem Gelände und <strong>den</strong><br />

benachbarten Arealen nicht verträglich.<br />

4. Schon der Nachbarschaftsverband verweist auf<br />

Nut<strong>zu</strong>ngskonflikte zwischen der Boveristraße und der nördlich<br />

angrenzen<strong>den</strong>, als Gewerbegebiet ausgewiesenen Fläche,<br />

entstan<strong>den</strong> aus Fehlplanungen und -entwicklungen, welche die<br />

Stadtpolitik früherer Jahre in La<strong>den</strong>burg <strong>zu</strong> vertreten hat. Mit der<br />

Ausweisung eines WA-Gebiets auf der gesamten, dazwischen<br />

liegen<strong>den</strong> Fläche unterstützt die Regionalplanung die Ausdehnung<br />

der Nut<strong>zu</strong>ngskonflikte auf <strong>den</strong> Gesamtbereich.<br />

5. Die Anbindung der Weststadt an <strong>den</strong> Stadtkern durch eine<br />

Wohnbebauung, wie sie die Stadt La<strong>den</strong>burg erreichen will, kann<br />

eine, wenn auch fragwürdige städtebauliche Zielset<strong>zu</strong>ng sein, sie<br />

muss aber nicht der einzig <strong>den</strong>kbare städtebauliche Ansatz bleiben.<br />

Keinesfalls städtebaulich zwingend nämlich ist, <strong>den</strong> fraglichen<br />

Bereich überhaupt oder ausschließlich als WA und somit alleinige<br />

planerische Variante aus<strong>zu</strong>weisen. Durch diese verengte<br />

Sichtweise wer<strong>den</strong> die Randbereiche südlich <strong>zu</strong>sätzlich und<br />

nördlich neu konfliktbelastet gestaltet. Der Auffassung, dass nur<br />

durch die geplante Wohnbebauung eine städtebauliche Anbindung<br />

der Weststadt erreicht wer<strong>den</strong> könne, wird daher ausdrücklich<br />

widersprochen.<br />

6. Die Stadt La<strong>den</strong>burg hat mit <strong>den</strong> Grünprojekt 2005


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 215 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

423<br />

beachtenswerte Erfolge erzielt, die sie selbst als Meilensteine der<br />

städtischen Entwicklung bezeichnet. Es stünde ihr daher gut <strong>zu</strong><br />

Gesicht, wenn sie, in konsequenter Fortset<strong>zu</strong>ng dieses Konzeptes,<br />

die Anbindung der Weststadt mit Blickbeziehungen sowie Rad- und<br />

Fußwegen in öffentlichen Grünbereichen herstellen würde. Die<br />

Absicht, die Integration der Weststadt in die Gesamtstadt mit<br />

intensiver, auf Gewinnmaximierung gerichteter Wohnbebauung auf<br />

kleinsten Grundstücksflächen <strong>zu</strong> erreichen, wird dem Anspruch der<br />

Leitlinien des Grünprojekts nicht gerecht, <strong>zu</strong>mal nicht in der<br />

Nachbarschaft <strong>zu</strong> traditionell gewerblich und im Bestandsschutz<br />

befindlichen Gewerbebetrieben, deren Fortbestand mit<br />

fragwürdigen Festset<strong>zu</strong>ngen im Bebauungsplan eingeschränkt<br />

wer<strong>den</strong> soll.<br />

7. Die Stadt La<strong>den</strong>burg hat sich selbst früher vehement gegen eine<br />

Verwendung der Brachfläche südlich und westlich unseres<br />

Objektes als Wohnbebauung gestemmt, da sie in der<br />

Nachbarschaft von Gewerbeobjekten die Lebensbedingungen<br />

künftiger Bewohner beeinträchtigt sah. Folglich wur<strong>den</strong> bis vor<br />

kurzem Varianten für die Ansiedlung von Gewerbeobjekten<br />

diskutiert. Umso mehr verwundert nun, dass die Stadt nun die<br />

früheren Be<strong>den</strong>ken verwirft und ein konfliktträchtiges<br />

Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen in Kauf <strong>zu</strong> nehmen<br />

bereit ist. Auch der Nachbarschaftsverband räumt nämlich in seiner<br />

Stellungnahme ein, dass die Fragen des Bestandsschutzes usw.<br />

erst auf der Ebene des Bebauungsplanes gelöst wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Der Bebauungsplanentwurf der Stadt La<strong>den</strong>burg versagt jedoch bei<br />

dieser Aufgabe kläglich, vor allem auch deshalb, weil eine auf<br />

Dauer angelegte, in der Praxis akzeptable und <strong>den</strong> schon heute<br />

absehbaren Nachbarstreit vermei<strong>den</strong>de Lösung gänzlich fehlt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 216 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

424 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Nordwestliche Ortserweiterung Mühlhausen-Rettigheim und nicht folgen<br />

dortige Planung der Verkehrsführung:<br />

Der Einwender nimmt das seitens der Gemeinde Mühlhausen<br />

beabsichtigte Planverfahren im Ortsteil Rettigheim <strong>zu</strong>m Anlass ,<br />

um <strong>den</strong> VRRN (wie seitens der Grünen Fraktion vorgeschlagen) <strong>zu</strong><br />

kontaktieren. Dabei bezieht er sich auf die geplante Erschließung<br />

„Nordwestliche Osterweiterung" in Rettigheim. Trotz einem ersten<br />

Termin mit Herrn Spannberger sehen sämtliche Anwohner der im<br />

Wesentlichen betroffenen Straße „Im Brühl" mit großer Sorge<br />

entgegen<br />

Vor wenigen Jahren (genauer gesagt im Jahre 2006) erfolgte unter<br />

der Leitung des damaligen Bürgermeisters Herrn Klein der weitere<br />

Ausbau der erwähnten Straße Im Brühl mit der Umlegung eines<br />

Teilbereichs des Gewanns „Lange Äcker". Mit dem Versprechen<br />

einer ruhigen Lage und einer ausgezeichneten Infrastruktur wur<strong>den</strong><br />

ausschließlich junge Familien überzeugt, sich in der von Ihnen<br />

geführten Gemeinde nieder<strong>zu</strong>lassen. Dies hatte <strong>zu</strong>r Folge, dass<br />

sich ein reges Leben etablierte und mittlerweile mehr als 10<br />

Kleinkinder unter 6 Jahren an<strong>zu</strong>fin<strong>den</strong> sind, die damit auch <strong>zu</strong> einer<br />

nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde in der Zukunft beitragen<br />

wer<strong>den</strong>. Nachdem bereits das Versprechen einer erstklassigen<br />

Infrastruktur Jahre auf sich warten ließ, da der vorhan<strong>den</strong>e<br />

Breitbandanschluss nur ein wenig leistungsfähiges Internet und<br />

eine minimale Fernsehversorgung ermöglichte, scheint auch die<br />

Zusage einer ruhigen Lage zeitnah durch die Umlegung gebrochen<br />

<strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Die von <strong>den</strong> Einwendern thematisierte Fläche ist <strong>zu</strong>m ganz<br />

überwiegen<strong>den</strong> Teil bereits als geplante Wohnbaufläche im<br />

gültigen (bzw. genehmigten) Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV<br />

Rauenberg enthalten und als geplante Siedlungsfläche Wohnen (N)<br />

entsprechend aus planungsrechtlichen/-systematischen Grün<strong>den</strong><br />

nachrichtlich in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

übernommen.<br />

Derzeitige Überlegungen der Gemeinde Mühlhausen aus<br />

erschließungstechnischen Grün<strong>den</strong> in nördliche Richtung dieses<br />

Gebiet minimal (um ca. eine Bautiefe) <strong>zu</strong> erweitern stellen sich für<br />

<strong>den</strong> VRRN als nachvollziehbar dar und wer<strong>den</strong> entsprechend<br />

mitgetragen. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird diese Überlegung<br />

bzw. diese Planung berücksichtigt.<br />

Die Möglichkeiten, dort im Bereich der "Nordwestlichen<br />

Ortserweiterung"(über ein Bebauungsplanverfahren) eine<br />

Erweiterung der Wohnbauflächen <strong>zu</strong> realisieren, setzt aber<br />

zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und für fehlende<br />

Alternativen voraus, wie dies auch durch das Baugesetzbuch<br />

vorgegeben ist.<br />

In ähnlicher Weise müssen dann auf dieser Bebauungsplanebene<br />

auch die seitens des Einwenders vorgetragenen Hinweise und<br />

Be<strong>den</strong>ken in die Abwägung eingestellt und entsprechend<br />

gewürdigt wer<strong>den</strong>.<br />

Aus dem beigelegten Plan und der Lage der Straße <strong>zu</strong><br />

entnehmenent, wird die geplante Umlegung mit großer<br />

Wahrscheinlichkeit <strong>zu</strong> einer dramatischen Erhöhung des<br />

Durchgangsverkehrs führen. Gründe dafür sind, dass die Durchfahrt<br />

in der Straße des Einwenders für alle Einwohner im Westen der<br />

Gemeinde Rettigheim (bspw. Schönbornstraße) ausgehend vom<br />

Kreisel Richtung Malsch <strong>zu</strong> einer beschleunigten Anbindung nach<br />

Walldorf (viele Anwohner arbeiten bei der SAP und Heidelberger<br />

Druck), <strong>zu</strong>r Autobahnanschlussstelle Rauenberg bzw. der Auffahrt<br />

auf die Bundesstraße B39 und <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng der<br />

Einkaufsmöglichkeiten im Großraum Wiesloch führen wer<strong>den</strong>.<br />

Kur<strong>zu</strong>m von einer ruhigen Lage wird fortan dann nicht mehr die<br />

Rede sein können.<br />

Natürlich könnte man jetzt mit der begrenzten Geschwindigkeit von<br />

D.h.: Was die Einwendungen des Rettigheimer Bürgers hinsichtlich<br />

der geplanten Verkehrsführung innerhalb dieses Baugebietes<br />

anbelangt, sind diese auf bauleitplanerischer Ebene <strong>zu</strong> behandeln<br />

und entsprechend mit <strong>den</strong> Fachbehör<strong>den</strong> ab<strong>zu</strong>klären.<br />

Die dem VRRN bzw. der Regionalplanung gesetzlich <strong>zu</strong>erkannten<br />

Planungs- bzw. Regelungskompetenzen lassen aber eine<br />

Neu-/Über- oder Alternativplanung auf dieser Ebene nicht <strong>zu</strong>.<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar wird aber die geschilderte<br />

Situation (spätestens im<br />

Rahmen der entsprechen<strong>den</strong> bauleitplanerischen Beteiligung als<br />

Träger öffentlicher Belange) beim GVV Rauenberg und der<br />

Gemeinde nochmals thematisieren/diskutieren.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 217 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

424 30 km/h argumentieren und daher <strong>zu</strong>m dem Schluss kommen,<br />

dass die <strong>zu</strong>sätzliche Lärmbelastung und Verkehrsgefährdung<br />

überschaubar sein wird. Jedoch schon heute fahren zahlreiche<br />

Autofahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit von und <strong>zu</strong>r<br />

O<strong>den</strong>waldstraße um die Kurve. Bis heute wurde der mehrmaligen<br />

Bitte des Einwenders um eine Geschwindigkeitskontrolle in diesem<br />

Bereich weder entsprochen, noch wurde er über eine<br />

Entscheidung in irgendeiner Weise informiert. Geht man daher von<br />

einem nahe<strong>zu</strong> gera<strong>den</strong> Straßenverlauf von unserer Straße <strong>zu</strong> dem<br />

besagten Kreisel aus, ist schon heute ab<strong>zu</strong>sehen, dass diese<br />

direkte Anbindung des Verkehrs <strong>zu</strong> deutlich erhöhten<br />

Geschwindigkeiten führen wird und damit <strong>zu</strong> einer signifikanten<br />

Gefährdung unserer Kleinkinder.<br />

Vor diesem Hintergrund kann dem Anliegen des Einwenders in der<br />

geforderten Form nicht gefolgt wer<strong>den</strong>.<br />

Neben <strong>den</strong> verkehrsbedingten Be<strong>den</strong>ken wird <strong>zu</strong>dem die<br />

Einschät<strong>zu</strong>ng geteilt, dass aufgrund einer prognostizierten<br />

Reduktion der Bevölkerung (Gutachten des statistischen<br />

Landesamts) und nach wie vor vorhan<strong>den</strong>en Freiflächen und leer<br />

stehen<strong>den</strong> Immobilien derzeit gar kein <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Wohnraumbedarf besteht. Wie lässt es sich sonst erklären, dass<br />

wöchentlich im Gemeindeblatt Grundstücke seitens der Gemeinde<br />

<strong>zu</strong>m Verkauf stehen? Zu guter Letzt zeigen sich schon heute<br />

infrastrukturelle Engpässe wie bspw. bei <strong>den</strong> Kindergarten- und<br />

Kinderkrippenplätzen, die aus Sicht des Einwenders erst einmal<br />

vorrangig angegangen wer<strong>den</strong> sollten. Be<strong>den</strong>kt man dabei die<br />

angespannte Haushaltslage vieler (und auch dieser) Gemein<strong>den</strong>,<br />

sollten aus Sicht des Einwenders erst einmal diese<br />

Herausforderungen gelöst wer<strong>den</strong>.<br />

Der Einwender appeliert daher im Namen der Anwohner und vor<br />

allem der frisch hin<strong>zu</strong>gezogenen Familien mit Kleinkindern an <strong>den</strong><br />

VRRN, das geplante Planverfahren nochmals kritisch <strong>zu</strong><br />

hinterfragen.<br />

Sollte trotz dieser Be<strong>den</strong>ken unabwendbar der Beschluss des<br />

Planverfahrens gefällt wer<strong>den</strong>, bittet der Einwender, <strong>den</strong><br />

Straßenverlauf entsprechend alternativ <strong>zu</strong> planen (Ausbau der<br />

nördlichen Straße aus dem Kreisel durch die Weinberge als eine Art<br />

Ortsumgehung). Alternativ sollte <strong>zu</strong>mindest die Möglichkeit einer<br />

Spielstraße bzw. ein nicht <strong>zu</strong>r Raserei motivierender Straßenverlauf<br />

bzw. die Ausstattung unserer Straße mit verkehrsberuhigen<strong>den</strong><br />

Mitteln (z.B. Bäume, Einbuchtungen in der Straße) als verbindlicher<br />

Bestandteil der Umlegung definiert wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 218 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

424<br />

Der Einwender hofft, beim VRRN ein offenes Ohr für einen<br />

konstruktiven Dialog und Verständnis für die berechtigten Sorgen<br />

<strong>zu</strong> fin<strong>den</strong> und würde sich über eine Einschät<strong>zu</strong>ng des VRRN sehr<br />

freuen. Laut einer Ausgabe des Gemeindeblatts wurde seitens der<br />

Gemeinde angeblich eine Befragung durchgeführt, um die<br />

Bereitschaft einer solchen Baulandumlegung <strong>zu</strong> erfahren. Leider<br />

wur<strong>den</strong> dabei scheinbar lediglich die relevanten<br />

Grundstücksbesitzer hinsichtlich Ihrer Bereitschaft einer<br />

Grundstückveräußerung befragt, aber in keinster Weise die<br />

eigentlichen betroffenen Anrainer.<br />

425 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Es wird Einspruch gegen die Ausweisung von <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Wohnbau- und Siedlungsfläche am nordwestlichen Rand der<br />

Gemarkung des Ortsteils Rettigheim der Gemeinde Mühlhausen im<br />

Entwurf <strong>zu</strong>m Regionalplan eingelegt.<br />

nicht folgen<br />

Der thematisierte Bereich ist als geplante Wohnbaufläche im<br />

gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Rauenberg enthalten und<br />

wurde als geplante Siedlungsfläche Wohnen(N)nachrichtlich in <strong>den</strong><br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

(Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte) übernommen. Eine Streichung/Herausnahme<br />

dieser Fläche aus dem Regionalplan oder ein Belegung mit<br />

regionalplanerischen Restriktionen ist daher nicht möglich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 219 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

426 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Es wird wegen folgender Gründe Einspruch gegen die im<br />

nicht folgen<br />

einheitlichen Regionalplan festgelegte Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Neubaugebiete in der Gemeinde Mühlhausen eingelegt:<br />

• Es gibt ausreichend viele innerörtliche Grundstücke und<br />

Immobilien, die <strong>zu</strong>m Verkauf angeboten wer<strong>den</strong><br />

• Es ist mit einer weiteren Zunahme des Verkaufs an<br />

Gebrauchtimmobilien aufgrund von Erbschaften und alternder<br />

Bevölkerung <strong>zu</strong> rechnen.<br />

• Aufgrund der Zunahme kleinerer Haushalte wird der Zu<strong>zu</strong>g der<br />

Menschen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Städten oder <strong>zu</strong> größeren Orten mit besserer<br />

Infrastruktur und öffentlichen und kulturellen Leben stattfin<strong>den</strong> und<br />

nicht in die ländliche Region.<br />

• Bedingt durch <strong>den</strong> demographischen Wandel, die Reduzierung<br />

der Mitarbeiterzahlen in <strong>den</strong> regionalen Firmen und <strong>den</strong> Ab<strong>zu</strong>g<br />

großer Teile der US-Armee ist mittelfristig in der Region ein<br />

Rückgang der Bevölkerung <strong>zu</strong> erwarten. Diese Ten<strong>den</strong>z wird auch<br />

vom statistischen Landesamt unter Berücksichtigung<br />

umfangreicher Daten und Berechnungen festgestellt.<br />

Angesichts dieser Fakten besteht kein Anlass mittelfristig weitere<br />

Neubaugebiete an <strong>den</strong> Ortsrändern der Gemeinde <strong>zu</strong> planen.<br />

Stattdessen muss die innerörtliche Wohnraumerschließung<br />

vorangetrieben wer<strong>den</strong>. Wenn sich nach dem Jahr 2020 die<br />

Situation unerwartet ändern sollte, kann das in einer <strong>zu</strong>künftigen<br />

Planung immer noch berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs sind <strong>zu</strong>m<br />

einen die genehmigten Planungsflächen aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Rauenberg nachrichtlich<br />

übernommen.<br />

Zum anderen sind am Rande der Ortslagen teilweise noch Flächen<br />

<strong>zu</strong> i<strong>den</strong>tifizieren, die nicht mit regionalplanerischen Restriktionen<br />

belegt sind. Diese wären damit für spätere<br />

Siedlungsflächenerweiterungen in der regionalplanerischen<br />

Betrachtung als <strong>den</strong>kbar ein<strong>zu</strong>stufen.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

Die in <strong>den</strong> Ausführungen des Einwenders geschilderten<br />

Rahmensituationen in Mühlhausen (freie innerörtliche Grundstücke,<br />

demographischer Wandel, Reduzierung der Mitarbeiterzahlen in<br />

<strong>den</strong> regionalen Firmen oder die aus dem Ab<strong>zu</strong>g der US-Armee<br />

resultieren<strong>den</strong> Folgen etc.) müssten selbstverständlich in gleicher<br />

Weise möglichen Planungsüberlegungen gegenüber gestellt bzw.<br />

in der bauleitplanerischen Abwägung berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Schließlich ist fest<strong>zu</strong>halten, dass dem Vorrang der<br />

Innenentwicklung, der von der Einwenderin auch für Mühlhausen<br />

gefordert wird, durch <strong>den</strong> Plansatz 1.4.1.4 "Vorrang der<br />

Innenentwicklung (Z) im Regionalplanentwurf nachhaltig Rechnung<br />

getragen wird.<br />

Vor geschildertem Hintergrund wird dem Einspruch des<br />

Einwenders nicht Rechnung getragen/gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 220 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

427 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Es wird Einspruch gegen die <strong>zu</strong>sätzliche Ausweisung weiterer<br />

Wohnfläche am nordwestlichen Rand von Mühlhausen im Ortsteil<br />

Rettigheim eingelegt. Diese Ausweisung stellt eine deutliche<br />

Erweiterung eines seit 1969 bestehen<strong>den</strong> Bebauungsplans dar.<br />

Dadurch entsteht ein großer Eingriff in <strong>den</strong> Grün<strong>zu</strong>g, wodurch die<br />

bebauten Ortsteile von Mühlhausen und Malsch sehr dicht<br />

<strong>zu</strong>sammenrücken und keine deutliche Grünzäsur mehr existieren<br />

wird. Ich möchte Sie deshalb insbesondere bitten, diese<br />

Erweiterung <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen und die Grenzen der Wohnbaufläche<br />

des letzten Regionalplanes bei<strong>zu</strong>behalten.<br />

teilweise folgen<br />

Hin<strong>zu</strong> kommt, dass dadurch die infrastrukturelle Balance zwischen<br />

<strong>den</strong> Ortsteilen Rettigheim, Mühlhausen und Tairnbach sich<br />

nachteilig <strong>zu</strong> Lasten Tairnbach verschiebt. Die Gemeinde<br />

Mühlhausen sollte großes Interesse haben, in <strong>den</strong> nächsten Jahren<br />

<strong>den</strong> Orteil Tairnbach attraktiver <strong>zu</strong> machen und die dortigen, seit<br />

Jahren freien Grundstücke für Neuansiedlungen <strong>zu</strong>erst im Markt<br />

unter<strong>zu</strong>bringen, anstatt neue Bauerschließungen in <strong>den</strong> anderen<br />

Ortsteilen insbesondere in Rettigheim <strong>zu</strong> schaffen.<br />

Die von dem Einwender thematisierte Fläche ist <strong>zu</strong>m ganz<br />

überwiegen<strong>den</strong> Teil bereits als geplante Wohnbaufläche im<br />

gültigen (d.h. genehmigten) Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV<br />

Rauenberg enthalten und als geplante Siedlungsfläche Wohnen (N)<br />

entsprechend aus planungsrechtlichen/-systematischen Grün<strong>den</strong><br />

nachrichtlich in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

übernommen.<br />

Derzeitige Überlegungen der Gemeinde Mühlhausen aus<br />

erschließungstechnischen Grün<strong>den</strong> in nördliche Richtung dieses<br />

Gebiet minimal (um ca. eine Bautiefe) <strong>zu</strong> erweitern stellen sich für<br />

<strong>den</strong> VRRN als nachvollziehbar dar und wer<strong>den</strong> entsprechend<br />

mitgetragen. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird diese Überlegung<br />

bzw. diese Planung berücksichtigt.<br />

Auf die Attraktivierung des Ortsteils Tairnbach, die von dem<br />

Einwender gleichfalls gefordert wird, hat der VRRN keinen direkten<br />

Einfluss, er kann allenfalls mit seinen ihm <strong>zu</strong>r Verfügung stehen<strong>den</strong><br />

Möglichkeiten unterstützend da<strong>zu</strong> beitragen.<br />

Dem Gedanken der Attraktivierung der Städte und Gemein<strong>den</strong><br />

sowie Ortsteile aber gleichwohl gerecht <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>, wird im<br />

"Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar" dem Teilabschnitt "Zukunftsfähige Weiterentwicklung der<br />

Siedlungsstruktur" auf S. 15 des Regionalplanentwurfs nach dem 2.<br />

Abschnitt angefügt: "…<strong>zu</strong> revitalisieren und so auch die Stadt- und<br />

Ortskerne <strong>zu</strong> attraktivieren".<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen des Einwenders<br />

teilweise gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 221 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

428 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Es wird wegen folgender Gründe Einspruch gegen die im<br />

nicht folgen<br />

einheitlichen Regionalplan festgelegte Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Neubaugebiete in der Gemeinde Mühlhausen eingelegt:<br />

• Es gibt ausreichend viele innerörtliche Grundstücke und<br />

Immobilien, die <strong>zu</strong>m Verkauf angeboten wer<strong>den</strong>.<br />

• Die Auswirkungen eines solchen großen Neubaugebietes auf die<br />

vorhan<strong>den</strong> örtliche Infrastruktur wurde nicht ausreichend<br />

berücksichtig, z.B. Schule, Kindergärten, <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Verkehrsbelastung<br />

• Bedingt durch <strong>den</strong> demographischen Wandel, die Reduzierung<br />

der Mitarbeiterzahlen in <strong>den</strong> regionalen Firmen und <strong>den</strong> Ab<strong>zu</strong>g<br />

großer Teile der US-Armee ist mittelfristig in der Region ein<br />

Rückgang der Bevölkerung <strong>zu</strong> erwarten. Diese Ten<strong>den</strong>z wird auch<br />

vom statistischen Landesamt unter Berücksichtigung<br />

umfangreicher Daten und Berechnungen festgestellt.<br />

Angesichts dieser Fakten besteht kein Anlass mittelfristig weitere<br />

Neubaugebiete an <strong>den</strong> Ortsrändern der Gemeinde <strong>zu</strong> planen.<br />

Stattdessen muss die innerörtliche Wohnraumerschließung<br />

vorangetrieben wer<strong>den</strong>. Wenn sich nach dem Jahr 2020 die<br />

Situation unerwartet ändern sollte, kann das in einer <strong>zu</strong>künftigen<br />

Planung immer noch berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs sind <strong>zu</strong>m<br />

einen die genehmigten Planungsflächen aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Rauenberg nachrichtlich<br />

übernommen.<br />

Zum anderen sind am Rande der Ortslagen teilweise noch Flächen<br />

<strong>zu</strong> i<strong>den</strong>tifizieren, die nicht mit regionalplanerischen Restriktionen<br />

belegt sind. Diese wären damit für spätere<br />

Siedlungsflächenerweiterungen in der regionalplanerischen<br />

Betrachtung als <strong>den</strong>kbar ein<strong>zu</strong>stufen.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch das Baugesetzbuch<br />

vorsieht.<br />

Die in <strong>den</strong> Ausführungen der Einwender geschilderten<br />

Rahmensituationen in Mühlhausen (freie innerörtliche Grundstücke,<br />

demographischer Wandel, Reduzierung der Mitarbeiterzahlen in<br />

<strong>den</strong> regionalen Firmen oder die aus dem Ab<strong>zu</strong>g der US-Armee<br />

resultieren<strong>den</strong> Folgen etc.) müssten selbstverständlich in gleicher<br />

Weise möglichen Planungsüberlegungen gegenüber gestellt bzw.<br />

in der bauleitplanerischen Abwägung berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Schließlich ist fest<strong>zu</strong>halten, dass dem Vorrang der<br />

Innenentwicklung, der von der Einwenderin auch für Mühlhausen<br />

gefordert wird, durch <strong>den</strong> Plansatz 1.4.1.4 "Vorrang der<br />

Innenentwicklung (Z) im Regionalplanentwurf nachhaltig Rechnung<br />

getragen wird.<br />

Vor geschildertem Hintergrund wird dem Einspruch der Einwender<br />

nicht Rechnung getragen/gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 222 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

429 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Es wird Einspruch gegen die <strong>zu</strong>sätzliche Ausweisung weiterer<br />

Wohnfläche am nordwestlichen Rand von Mühlhausen im Ortsteil<br />

Rettigheim eingelegt. Diese Ausweisung stellt eine deutliche<br />

Erweiterung eines seit 1969 bestehen<strong>den</strong> Bebauungsplans dar.<br />

Dadurch entsteht ein großer Eingriff in <strong>den</strong> Grün<strong>zu</strong>g, wodurch die<br />

bebauten Ortsteile von Mühlhausen und Malsch sehr dicht<br />

<strong>zu</strong>sammenrücken und keine deutliche Grünzäsur mehr existieren<br />

wird. Ich möchte Sie deshalb insbesondere bitten, diese<br />

Erweiterung <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen und die Grenzen der Wohnbaufläche<br />

des letzten Regionalplanes bei<strong>zu</strong>behalten.<br />

nicht folgen<br />

Die von <strong>den</strong> Einwendern thematisierte Fläche ist <strong>zu</strong>m ganz<br />

überwiegen<strong>den</strong> Teil bereits als geplante Wohnbaufläche im<br />

gültigen (bzw. genehmigten) Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV<br />

Rauenberg enthalten und als geplante Siedlungsfläche Wohnen (N)<br />

entsprechend aus planungsrechtlichen/-systematischen Grün<strong>den</strong><br />

nachrichtlich in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

übernommen.<br />

Derzeitige Überlegungen der Gemeinde Mühlhausen aus<br />

erschließungstechnischen Grün<strong>den</strong> in nördliche Richtung dieses<br />

Gebiet minimal (um ca. eine Bautiefe) <strong>zu</strong> erweitern stellen sich für<br />

<strong>den</strong> VRRN als nachvollziehbar dar und wer<strong>den</strong> entsprechend<br />

mitgetragen. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird diese Überlegung<br />

bzw. diese Planung berücksichtigt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen der Einwender nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 223 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

430 Privat<br />

(Privatperson; diese Stellungnahme<br />

wurde mit i<strong>den</strong>tischem Wortlaut von<br />

fünf Einwendern eingebracht)<br />

- Es wird wegen folgender Gründe Einspruch gegen die im<br />

nicht folgen<br />

einheitlichen Regionalplan festgelegte Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Neubaugebiete in der Gemeinde Mühlhausen eingelegt:<br />

• Es gibt ausreichend viele innerörtliche Grundstücke und<br />

Immobilien, die <strong>zu</strong>m Verkauf angeboten wer<strong>den</strong>.<br />

• Bedingt durch <strong>den</strong> demographischen Wandel, die Reduzierung<br />

der Mitarbeiterzahlen in <strong>den</strong> regionalen Firmen und <strong>den</strong> Ab<strong>zu</strong>g<br />

großer Teile der US-Armee ist mittelfristig in der Region ein<br />

Rückgang der Bevölkerung <strong>zu</strong> erwarten. Diese Ten<strong>den</strong>z wird auch<br />

vom statistischen Landesamt unter Berücksichtigung<br />

umfangreicher Daten und Berechnungen festgestellt.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs sind <strong>zu</strong>m<br />

einen die genehmigten Planungsflächen aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Rauenberg nachrichtlich<br />

übernommen.<br />

Zum anderen sind am Rande der Ortslagen teilweise noch Flächen<br />

<strong>zu</strong> i<strong>den</strong>tifizieren, die nicht mit regionalplanerischen Restriktionen<br />

belegt sind. Diese wären damit für spätere<br />

Siedlungsflächenerweiterungen in der regionalplanerischen<br />

Betrachtung als <strong>den</strong>kbar ein<strong>zu</strong>stufen.<br />

Angesichts dieser Fakten besteht kein Anlass mittelfristig weitere<br />

Neubaugebiete an <strong>den</strong> Ortsrändern der Gemeinde <strong>zu</strong> planen.<br />

Stattdessen muss die innerörtliche Wohnraumerschließung<br />

vorangetrieben wer<strong>den</strong>. Wenn sich nach dem Jahr 2020 die<br />

Situation unerwartet ändern sollte, kann das in einer <strong>zu</strong>künftigen<br />

Planung immer noch berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

Die in <strong>den</strong> Ausführungen des Einwenders geschilderten<br />

Rahmensituationen in Mühlhausen (freie innerörtliche Grundstücke,<br />

demographischer Wandel, Reduzierung der Mitarbeiterzahlen in<br />

<strong>den</strong> regionalen Firmen oder die aus dem Ab<strong>zu</strong>g der US-Armee<br />

resultieren<strong>den</strong> Folgen etc.) müssten selbstverständlich in gleicher<br />

Weise möglichen Planungsüberlegungen gegenüber gestellt bzw.<br />

in der bauleitplanerischen Abwägung berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Schließlich ist fest<strong>zu</strong>halten, dass dem Vorrang der<br />

Innenentwicklung, der von der Einwenderin auch für Mühlhausen<br />

gefordert wird, durch <strong>den</strong> Plansatz 1.4.1.4 "Vorrang der<br />

Innenentwicklung (Z) im Regionalplanentwurf nachhaltig Rechnung<br />

getragen wird.<br />

Vor geschildertem Hintergrund wird dem Einspruch des<br />

Einwenders nicht Rechnung getragen/gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 224 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

431 Privat<br />

(Privatperson; diese Stellungnahme<br />

wurde mit i<strong>den</strong>tischem Wortlaut von<br />

fünf Einwendern eingebracht)<br />

- Es wird Einspruch gegen die <strong>zu</strong>sätzliche Ausweisung weiterer<br />

Wohnfläche am nordwestlichen Rand von Mühlhausen im Ortsteil<br />

Rettigheim eingelegt. Diese Ausweisung stellt eine deutliche<br />

Erweiterung eines seit 1969 bestehen<strong>den</strong> Bebauungsplans dar.<br />

Dadurch entsteht ein großer Eingriff in <strong>den</strong> Grün<strong>zu</strong>g, wodurch die<br />

bebauten Ortsteile von Mühlhausen und Malsch sehr dicht<br />

<strong>zu</strong>sammenrücken und keine deutliche Grünzäsur mehr existieren<br />

wird. Ich möchte Sie deshalb insbesondere bitten, diese<br />

Erweiterung <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen und die Grenzen der Wohnbaufläche<br />

des letzten Regionalplanes bei<strong>zu</strong>behalten.<br />

nicht folgen<br />

Die von dem Einwender thematisierte Fläche ist <strong>zu</strong>m ganz<br />

überwiegen<strong>den</strong> Teil bereits als geplante Wohnbaufläche im<br />

gültigen (d.h. genehmigten) Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV<br />

Rauenberg enthalten und als geplante Siedlungsfläche Wohnen (N)<br />

entsprechend aus planungsrechtlichen/-systematischen Grün<strong>den</strong><br />

nachrichtlich in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

übernommen.<br />

Derzeitige Überlegungen der Gemeinde Mühlhausen aus<br />

erschließungstechnischen Grün<strong>den</strong> in nördliche Richtung dieses<br />

Gebiet minimal (um ca. eine Bautiefe) <strong>zu</strong> erweitern stellen sich für<br />

<strong>den</strong> VRRN als nachvollziehbar dar und wer<strong>den</strong> entsprechend<br />

mitgetragen. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird diese Überlegung<br />

bzw. diese Planung berücksichtigt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen des Einwenders nicht<br />

gefolgt.<br />

432 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Eine Privatperson der Gemeinde Jockgrim befürchtet, dass<br />

westlich an die Frühlingsstraße angrenzende Waldbestände für<br />

Siedlungszwecke beseitigt wer<strong>den</strong> sollen und fordert von der<br />

Regionalplanung, dieses Planungsvorhaben <strong>zu</strong> verhindern.<br />

Kenntnisnahme<br />

Dem Verband sind keine Informationen über ein geplantes<br />

Baugebiet westlich der Frühlingsstraße bekannt. Das unmittelbar<br />

an <strong>den</strong> westlichen Ortsrand von Jockgrim angrenzende Waldgebiet<br />

ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als "Vorranggebiet für Wald und<br />

Forstwirtschaft" festgelegt. Außerdem wird das Gebiet durch einen<br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>g überlagert. Folglich würde eine geplante<br />

Siedlungserweiterung in diesem Bereich in mehrfachem Zielkonflikt<br />

mit freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen des Einheitlichen<br />

Regionalplans stehen.<br />

433 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Eine Privatperson aus Jockgrim verweist auf die im Vergleich <strong>zu</strong><br />

Waldgebieten weniger konfliktbela<strong>den</strong>en<br />

Siedlungsentwicklungsräume zwischen Jockgrim und Rheinzabern.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Regionalplanung teilt die Einschät<strong>zu</strong>ng der Privatperson und hat<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte zwischen der Bahnlinie und der L<br />

540/Jockgrimerstr. bereits restriktionsfreie Entwicklungsspielräume<br />

berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 225 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

434 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Im Planentwurf wird sehr stark auf die Wichtigkeit der freien<br />

Flächen eingegangen. Deshalb sollte es aus der Sicht und der<br />

Erkenntnis des Einwenders keine weiteren neuen Bau und<br />

Gewerbegebiete geben. Hier muss nach dem Grundsatz,<br />

Innenentwicklung vor Außenentwicklung gehandelt wer<strong>den</strong>. Es<br />

dürfen keine weiteren landwirtschaftlich genutzten Flächen mehr<br />

verloren gehen. Hier ist besonders bei uns im Rhein-Neckar Kreis<br />

ein Maß erreicht das für die Menschen und die Natur hier schon<br />

mehr als be<strong>den</strong>klich ist. Klar gesagt mehr geht nicht mehr<br />

ansonsten droht uns in der Natur ein Kollaps. Viele der Aufgaben<br />

der landwirtschaftlich genutzten Flächen sind schon aufgeführt,<br />

innerhalb der Metropolregion gibt es schon, jetzt bereits sehr viele<br />

Leerstände, wenig genutzte Grundstücke, was die neuen<br />

Baugebiete aus meiner Sicht total unnötig machen. Deshalb sollen<br />

die Anlagen 1.1-1/4 dahin geändert wer<strong>den</strong> dass nur noch<br />

Eigenentwicklung stattfin<strong>den</strong> kann.<br />

nicht folgen<br />

Unabhängig von dem/<strong>den</strong> Anforderungsprofil/en, das/die drei<br />

Bundesländer Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz<br />

hinsichtlich der Inhalte der Regionalpläne/des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar vorgegeben haben, kann die<br />

Regionalplanung nur durch die Anwendung der da<strong>zu</strong> geschaffenen<br />

raumordnerischen Regelungsinstrumente <strong>zu</strong> einer<br />

flächensparen<strong>den</strong>/nachhaltigen Siedlungsentwicklung und deren<br />

Steuerung beitragen.<br />

Ohne dieses Regelungswerk, ohne die genannten<br />

Steuerungsinstrumente, die der Regionalplanung übertragen sind,<br />

wie u.a. die Ausweisung von Achsenstandorten, Zentralen Orten,<br />

Gemein<strong>den</strong> mit der Funktion "Eigenentwicklung", aber auch<br />

Gemein<strong>den</strong> mit der Funktion "Siedlungsbereich", etc., würde die<br />

Gefahr bestehen, dass die Siedlungsentwicklung auch in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar <strong>zu</strong> einer nicht gewollten Zersiedlung<br />

der Landschaft und vielleicht damit <strong>zu</strong> <strong>den</strong> ausgeführten<br />

Folgeerscheinungen führen könnte.<br />

Auch die Priorisierung der "Innenentwicklung" vor der<br />

"Außenentwicklung", wie diese im Plansatz 1.4.1.4 "Vorrang der<br />

Innenentwicklung (Z)" als regionalplanerisches Ziel ausgeformt ist,<br />

oder die Wiedernutzbarmachung von Gewerbebrachen und die<br />

interkommunalen Ge/I-Gebiete dienen dem Ziel des<br />

flächensparen<strong>den</strong> Umgangs mit Grund und Bo<strong>den</strong>.<br />

Wenn aber, wie gefordert, nur noch Eigenentwicklung in<br />

gewerblich/industrieller und wohnbaulicher Hinsicht stattfin<strong>den</strong><br />

dürfte, würde dies vollständig an der Realität des wirklichen<br />

Entwicklungsgeschehens vorbeigehen. Denn es gibt nach wie vor<br />

nicht nur Einwohnerbewegungen und Wanderungen innerhalb der<br />

Region und von außen, sondern auch entsprechen<strong>den</strong> Um- und<br />

Neuansiedlungen im gewerblich/industriellen Bereich.<br />

Vor diesem Hintergrund kann der Forderung des Einwenders nicht<br />

gefolgt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 226 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

435 Privat<br />

entspr.<br />

829<br />

(Privatperson)<br />

- Es wird dem <strong>zu</strong>gestimmt, was im Stadtblatt vom 25. Juli 2012 <strong>zu</strong>m<br />

Thema Regionalplan Rhein-Neckar 2020 geschrieben wurde: Keine<br />

Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten außerhalb der US-<br />

Liegenschaften.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Dass die Konversionsflächen künftig auf allen Planungsebenen die<br />

entsprechende Berücksichtigung auch hinsichtlich der Thematik<br />

"Flächen-Sparen" bzw. der entsprechen<strong>den</strong> Inwertset<strong>zu</strong>ng erfahren<br />

müssen, steht außer Frage.<br />

Derzeit sind jedoch die hinsichtlich möglicher Nachfolgenut<strong>zu</strong>ngen<br />

notwendigen konzeptionellen Überlegungen weder auf<br />

kommunaler noch auf regionaler Ebene soweit gediehen, dass<br />

schon konkrete Planungs-/Maßnahmeschritte in Plänen umgesetzt<br />

wer<strong>den</strong> bzw. ihren Niederschlag fin<strong>den</strong> könnten.<br />

436 Privat<br />

entspr.<br />

830<br />

(Bürgergruppierung: Lokale Agenda 21<br />

Gönnheim)<br />

- Eine Privatperson aus Gönnheim fordert siedlungsstrukturelle<br />

Entwicklungsperspektiven der Gemeinde in Richtung des<br />

Haltepunktes der Rhein-Haardt-Bahn.<br />

nicht folgen<br />

Die wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde Gönnheim ist gemäß<br />

Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 des Einheitlichen<br />

Regionalplans auf die kommunale Eigenentwicklung beschränkt, da<br />

die Gemeinde keine zentralörtliche Funktion aufweist und der<br />

Bahnhaltepunkt auch nicht direkt an <strong>den</strong> Siedlungskörper<br />

angegrenzt. Außerdem ist für <strong>den</strong> gemeindlichen Eigenbedarf in<br />

Abstimmung mit der VG Wachenheim als Träger der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung am westlichen Ortsrand bereits ein<br />

geplantes Wohnbaugebiet berücksichtigt. Darüber hinaus sind für<br />

die langfristige Perspektive im Bereich der Siedlungsränder<br />

restriktionsfreie Flächen berücksichtigt. Für darüber hinausgehende<br />

Wohnbauflächen in der Gemeinde Gönnheim besteht für die<br />

Laufzeit des Einheitlichen Regionalplans aus regionalplanerischer<br />

Sicht kein Bedarf.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 227 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

437 Privat<br />

(Privatperson; diese Stellungnahme<br />

wurde mit i<strong>den</strong>tischem Wortlaut von<br />

drei Einwendern eingebracht)<br />

- Aus folgen<strong>den</strong> Grün<strong>den</strong> wird Einspruch gegen die im einheitlichen nicht folgen<br />

Regionalplan festgelegte Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Neubaugebiete<br />

in der Gemeinde Mühlhausen einlegt:<br />

Es gibt ausreichend viele innerörtliche Grundstücke und<br />

Immobilien, die <strong>zu</strong>m Verkauf angeboten wer<strong>den</strong>.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs sind <strong>zu</strong>m<br />

einen die genehmigten Planungsflächen aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Rauenberg nachrichtlich<br />

übernommen.<br />

Bedingt durch <strong>den</strong> demographischen Wandel, die Reduzierung der<br />

Mitarbeiterzahlen in <strong>den</strong> regionalen Firmen und <strong>den</strong> Ab<strong>zu</strong>g großer<br />

Teile der US-Armee ist mittelfristig in der Region ein Rückgang der<br />

Bevölkerung <strong>zu</strong> erwarten. Diese Ten<strong>den</strong>z wird auch vom<br />

statistischen Landesamt unter Berücksichtigung umfangreicher<br />

Daten und Berechnungen festgestellt. In Mühlhausen entsteht<br />

gerade erst das Wohngebiet „Weiteste Kräutergärten", auch das<br />

Neubaugebiet am östlichen Ortsrand (beim Penny Markt) weist<br />

noch eine erhebliche Anzahl unbebauter Grundstücke auf.<br />

Angesichts dieser Fakten besteht kein Anlass mittelfristig weitere<br />

Neubaugebiete an <strong>den</strong> Ortsrändern der Gemeinde <strong>zu</strong> planen.<br />

Stattdessen muss die innerörtliche Wohnraumerschließung<br />

vorangetrieben wer<strong>den</strong>. Wenn sich nach dem Jahr 2020 die<br />

Situation unerwartet ändern sollte, kann das in einer <strong>zu</strong>künftigen<br />

Planung immer noch berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Zum anderen sind am Rande der Ortslagen teilweise noch Flächen<br />

<strong>zu</strong> i<strong>den</strong>tifizieren, die nicht mit regionalplanerischen Restriktionen<br />

belegt sind. Diese wären damit für spätere<br />

Siedlungsflächenerweiterungen in der regionalplanerischen<br />

Betrachtung als <strong>den</strong>kbar ein<strong>zu</strong>stufen.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie diese auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

Die in <strong>den</strong> Ausführungen der Einwenderin geschilderten<br />

Rahmensituationen in Mühlhausen (freie innerörtliche Grundstücke,<br />

demographischer Wandel, Reduzierung der Mitarbeiterzahlen in<br />

<strong>den</strong> regionalen Firmen oder die aus dem Ab<strong>zu</strong>g der US-Armee<br />

resultieren<strong>den</strong> Folgen etc.) müssten selbstverständlich in gleicher<br />

Weise möglichen Planungsüberlegungen gegenüber gestellt bzw.<br />

in der bauleitplanerischen Abwägung berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Schließlich ist fest<strong>zu</strong>halten, dass dem Vorrang der<br />

Innenentwicklung, der von der Einwenderin auch für Mühlhausen<br />

gefordert wird, durch <strong>den</strong> Plansatz 1.4.1.4 "Vorrang der<br />

Innenentwicklung (Z) im Regionalplanentwurf nachhaltig Rechnung<br />

getragen wird.<br />

Vor geschildertem Hintergrund wird dem Einspruch der<br />

Einwenderin nicht Rechnung getragen/gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 228 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

438 Privat<br />

(Privatperson; diese Stellungnahme<br />

wurde mit i<strong>den</strong>tischem Wortlaut von<br />

drei Einwendern eingebracht)<br />

- Es wird Einspruch gegen das geplante Wohngebiet „Fraubrunnen"<br />

am östlichen Ortsrand von Mühlhausen einlegt. Die Ausweisung<br />

dieser <strong>zu</strong>sätzlichen Wohnflächen im Rahmen des Regionalplans<br />

2020 stellt einen großen und unnötigen Eingriff in eine wertvolle,<br />

artenreiche Naturlandschaft dar, weiche viele Mühlhausener Bürger<br />

als Naherholungsgebiet schätzen. Es wird gebeten, diese geplante<br />

Ausweisung als Wohngebiet <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die seitens der Einwenderin thematisierte Fläche "Frauenbrunnen"<br />

ist im derzeit in der allgemeinen Fortschreibung befindlichen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Rauenberg als künftige<br />

Wohnbaufläche konzipiert.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs ist diese<br />

Fläche nicht mit regionalplanerischen Restriktionen belegt. Sie<br />

wäre damit für eine spätere Siedlungsflächenerweiterungen und<br />

vorausgehende Aufnahme in <strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan in der<br />

regionalplanerischen Betrachtung als <strong>den</strong>kbar ein<strong>zu</strong>stufen.<br />

Dieses Vorgehen setzt aber zwingend voraus (vgl. Baugesetzbuch),<br />

dass schon im Rahmen der Fortschreibung des FNP des GVV<br />

Rauenberg der Bedarf für diese Fläche, aber auch für andere,<br />

nachgewiesen wer<strong>den</strong> kann und auch das Fehlen entsprechender<br />

Alternativen. Ebenso muss an dieser Stelle bzw. in der Abwägung<br />

der der jeweiligen Belange <strong>den</strong> vorgetragenen Ausführungen<br />

Rechnung getragen wer<strong>den</strong>.<br />

Auf die in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

nachrichtlich übernommenen Planungsflächen aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Rauenberg hat die Regionalplanung<br />

grundsätzlich keine Zugriffsmöglichkeit.<br />

Vor diesem Hintergrund wird <strong>den</strong> Einsprüchen der Einwenderin<br />

nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 229 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

439 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Speziell das für Mühlhausen selbst geplante Neubaugebiet<br />

"Fraubrunnen" würde eine ökologisch wertvolle Naturlandschaft<br />

zerstören, ohne jegliche Notwendigkeit. Hier gibt es unter anderem<br />

Rehe, Füchse, Fledermäuse und Schlangen. Eine Schafherde<br />

weidet häufig auf <strong>den</strong> Wiesen, hier würde eine wirtschaftliche<br />

Existenz gefährdet wer<strong>den</strong>. Viele Mühlhausener Bürger nutzen das<br />

Gebiet als Naherholungsgebiet, z.B. indem sie dort die Hunde<br />

ausführen oder mit <strong>den</strong> Kindern spielen und spazieren gehen.<br />

nicht folgen<br />

Aus diesen Grün<strong>den</strong> wird die Rücknahme der Ausweisung<br />

<strong>zu</strong>sätzlicher Neubaugebiete in der Gemeinde Mühlhausen im<br />

Regionalplan 2020 gefordert!<br />

Die seitens des Einwenders thematisierte Fläche "Frauenbrunnen"<br />

ist im derzeit in der allgemeinen Fortschreibung befindlichen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Rauenberg als künftige<br />

Wohnbaufläche konzipiert.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs ist diese<br />

Fläche nicht mit regionalplanerischen Restriktionen belegt. Sie<br />

wäre damit für eine spätere Siedlungsflächenerweiterungen und<br />

vorausgehende Aufnahme in <strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan in der<br />

regionalplanerischen Betrachtung als <strong>den</strong>kbar ein<strong>zu</strong>stufen.<br />

Dieses Vorgehen setzt aber zwingend voraus, dass schon im<br />

Rahmen der Fortschreibung des FNP des GVV Rauenberg der<br />

Bedarf für diese Fläche, aber auch für andere, nachgewiesen<br />

wer<strong>den</strong> kann und auch das Fehlen entsprechender Alternativen.<br />

Ebenso muss an dieser Stelle bzw. in der Abwägung der jeweiligen<br />

Belange <strong>den</strong> vorgetragenen Ausführungen und Hinweisen<br />

Rechnung getragen wer<strong>den</strong>.<br />

Auf die in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

nachrichtlich übernommenen Planungsflächen aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Rauenberg hat die Regionalplanung<br />

grundsätzlich keine Zugriffsmöglichkeit.<br />

Vor diesem Hintergrund wird <strong>den</strong> Einsprüchen des Einwenders<br />

nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 230 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

440 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Zukunftswerkstatt<br />

Pfaffengrund)<br />

- Heidelberg<br />

Kenntnisnahme<br />

Siedlungsfläche entlang der Eppelheimer Straße im Bereich<br />

„Pfaffengrund Ost":<br />

Durch die freiwer<strong>den</strong> Konversionsflächen und die Erschließung der<br />

Bahnstadt bestehen auf Heidelberger Gebiet ausreichend<br />

Siedlungsflächen, so dass hier kein weiterer Flächenverbrauch von<br />

hochwertiger landwirtschaftlicher Fläche <strong>zu</strong>gunsten von<br />

Siedlungsfläche stattfin<strong>den</strong> sollte. Außerdem darf der klimatisch<br />

wichtige Grün<strong>zu</strong>g nicht weiter beschnitten wer<strong>den</strong>.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs sind neben<br />

der Bestandsdarstellung nur die im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

(des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim) enthaltenen<br />

geplanten Siedlungsflächen (basierend auch auf der dem<br />

Planentwurf <strong>zu</strong>grunde gelegten Planungssystematik) entsprechend<br />

nachrichtlich wiedergegeben. Eine Negierung dieser Flächen wäre<br />

im Regionalplan (auch aufgrund der rahmenrechtlichen Vorgaben)<br />

nicht möglich.<br />

Auch hinsichtlich der sich anschließen<strong>den</strong> Flächen, die nicht mit<br />

Restriktionen belegt sind, ist fest<strong>zu</strong>halten, dass diese nicht per se<br />

für bauliche Entwicklungen <strong>zu</strong>r Verfügung stehen.<br />

Zwar wür<strong>den</strong> diesen <strong>zu</strong>nächst keine grundsätzlichen<br />

regionalplanerischen Be<strong>den</strong>ken entgegenstehen. Möglichen<br />

Planungsüberlegungen müssten jedoch von kommunaler Seite die<br />

Nachweise des Bedarfs und der fehlen<strong>den</strong> Alternativen<br />

vorausgehen.<br />

Hinsichtlich der Thematik der militärischen Konversionsflächen ist<br />

hier an<strong>zu</strong>merken, dass der Verband Region Rhein-Neckar derzeit<br />

(parallel <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar") ein<br />

regionales Entwicklungskonzept Konversion erarbeitet. Auch die<br />

seitens der Einwenderin aufgeworfene Fragestellung, die in<br />

gleicher Weise von regionalem/regionalplanerischem Belang ist,<br />

wird in diesem Entwicklungskonzept entsprechend thematisiert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Allerdings ist es aufgrund der derzeitigen Situation der Entwidmung<br />

der Konversionsflächen (diese steht erst am Anfang) und auch<br />

wegen der noch nicht abgeschlossenen kommunalen<br />

Überlegungen derzeit noch nicht möglich, <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Flächen eine Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schreiben und diese dann auch<br />

in <strong>den</strong> regionalen/regionalplanerischen Kontext des Bedarfs und<br />

des heute schon vorhan<strong>den</strong>en Angebots (auch der<br />

Umlandgemein<strong>den</strong>) <strong>zu</strong> setzen.<br />

Deshalb wer<strong>den</strong> die frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Militärflächen im künftigen<br />

Regionalplan <strong>zu</strong>nächst als "Entwicklungsflächen Konversion"<br />

ausgewiesen.<br />

Vor dem ausgeführten Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 231 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

440 Einwenderin <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

441 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Eine Privatperson aus Wattenheim verweist auf die ausreichend<br />

vorhan<strong>den</strong>en Innenentwicklungspotentiale der Gemeinde<br />

Wattenheim und regt an, das geplante Wohnbaugebiet in der<br />

Gewanne "Am Bild" aus der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte heraus<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Es trifft <strong>zu</strong>, dass sowohl für die Ortsgemeinde Wattenheim als<br />

auch für die Verbandsgemeine Hettenleidelheim in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 ein deutlicher<br />

"Flächenüberhang" ermittelt wurde. Dennoch haben die<br />

<strong>zu</strong>ständigen Gremien des Verbandes beschlossen, im Rahmen des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar die in genehmigten<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen planungsrechtlich gesicherten Bauflächen<br />

nicht <strong>zu</strong>r Disposition <strong>zu</strong> stellen. Im Zuge der Fortschreibung der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne wird künftig jedoch eine detaillierte<br />

Flächenbilanz erforderlich.<br />

442 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Neubaugebiet "Fünfvierteläcker", Ketsch:<br />

Seit einigen Jahren besteht ein konkreter Bebauungsplan für ca.<br />

200 Baugrundstücke in dem o. g. Gebiet. Nachdem jedoch am<br />

Ortsausgang von Brühl mit dem Bau eines Geothermiekraftwerks<br />

begonnen wurde (Entfernung nur ca. 1 km, die Bohrung geht unter<br />

dem geplanten Neubaugebiet durch), äußerte sich der Ketscher<br />

Bürgermeister Herr Kappenstein im vergangenen Jahr gegenüber<br />

einem Ketscher Bürger und auch in einem Interview dahingehend,<br />

dass angesichts der großen Be<strong>den</strong>ken hinsichtlich möglicher<br />

Erdbeben etc. der Bebauungsplan auf Eis liege. Es sei schließlich<br />

fraglich, ob unter diesen Umstän<strong>den</strong> überhaupt dort jemand bauen<br />

würde.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Einwenderin wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

Ergänzend wird auf die Behandlung der weiteren Ausführungen der<br />

Einwenderin im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet<br />

"Fünfviertel Äcker" in Ketsch verwiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 232 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

443 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Neubaugebiet "Fünfvierteläcker", Ketsch:<br />

Grundsätzlich bedeutet dieses Neubaugebiet nicht nur einen<br />

erheblichen Verlust für die Natur durch die unnötige Versiegelung<br />

von Grünflächen und die Vernichtung von Ruhezonen, die bis jetzt<br />

Hasen, Igel, Fasanen, Insekten, etc. in <strong>den</strong> Hecken und<br />

Streuobstwiesen fin<strong>den</strong>, sondern auch eine Verschlechterung der<br />

Lebensqualität all derer, die bisher Naherholung in der freien<br />

Landschaft vor der Haustür fin<strong>den</strong> können (eines der Ziele des<br />

SUP), was ja angesichts der bereits bestehen<strong>den</strong> Zersiedelung in<br />

unserer Ecke der MRN ein knappes Gut ist. Außerdem grenzt dann<br />

die Besiedelung direkt an das ausgewiesene Naturschutzgebiet<br />

Ketscher Altrheinarm.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das o. g. Bauvorhaben sollte angesichts der geänderten<br />

Rahmenbedingungen noch einmal überprüft und die offenbar<br />

erteilte Genehmigung solange ausgesetzt wer<strong>den</strong>, wie das<br />

Geothermieprojekt besteht. Ein auf Biegen und Brechen<br />

durchgedrückter Baubeginn wäre ein Verlust für alle - Natur, Bürger<br />

und Gemeinde. Sollte dann immer noch wirklicher Bedarf an<br />

Bauland bestehen, sollte es nur nach und nach erschlossen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Die Ausführungen der Einwenderin wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

Auch der VRRN hat seit 2010 mehrfach <strong>den</strong> Bedarf für dieses<br />

Baugebiet (ca. 11 ha) hinterfragt und aufgrund und unter Beachtung<br />

dieser Thematik vorgeschlagen, die Entwicklung des<br />

Wohnbaugebietes "Fünfviertel Äcker" in mindestens drei Abschnitte<br />

<strong>zu</strong> gliedern.<br />

Gleichwohl muss auch an dieser Stelle angemerkt wer<strong>den</strong>, dass<br />

der entsprechende Bebauungsplan aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim entwickelt wurde, in dem dieses Areal als wohnbauliche<br />

Entwicklungsfläche bzw. geplante Wohnbaufläche dargestellt ist.<br />

444 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Heddesheim betreibt gegenwärtig die bedarfsfreie Planung für ein<br />

8 Hektar großes Neubaugebiet im Gewann „Mitten in Feld". Im<br />

Verein mit weiteren 4 Hektar aus dem Regionalplan dürfte das<br />

bereits überdimensioniert sein, da die Bevölkerung generell<br />

schrumpft.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 233 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

445 Grüne Liste Hirschberg (GLH) - Wohnbebauung:<br />

Im Entwurf sind für Hirschberg 1 ha vorgesehen. In der<br />

Gemeinderatssit<strong>zu</strong>ng vom 31.7.2012 hat nun der Hirschberger GR<br />

beschlossen, dass im Regionalplan 8 ha ausgewiesen wer<strong>den</strong><br />

sollen.<br />

Der Einwender will insbesondere keine Bebauung in <strong>den</strong> Gebieten<br />

"Kissel", „Gutleuthaus" und insbesondere auch nicht im Gebiet<br />

„Büttemer Weg" (die Offenhaltung von Bebauung ist speziell im<br />

Büttemer Weg wichtig für Frischluft und Talwinde).<br />

Kenntnisnahme<br />

Entsprechend Anhang Nr. 2 "Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar<br />

2020" wird (basierend auf der entsprechen<strong>den</strong><br />

Bevölkerungsprognose der Universität Mannheim, die im<br />

Nachhinein aufgrund der gegebenen strukturellen<br />

Rahmenbedingungen seitens des VRRN nochmals geringfügig<br />

modifiziert wurde) für Hirschberg bis 2020 ein<br />

Wohnbauflächenbedarf von 1 ha gesehen. Diesem errechneten<br />

Bedarf stehen aber ein Wohnbauflächenpotenzial (in 2010 erhoben)<br />

von 35 ha gegenüber. Dieses Potenzial basiert insbesondere auf<br />

genehmigte Planflächen aus dem gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim, die so<br />

nachrichtlich in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

übernommen wur<strong>den</strong> bzw. im Sinne der Planungssystematik und<br />

unter planungsrechtlichen Aspekten übernommen wer<strong>den</strong><br />

mussten.<br />

Gleichwohl muss in diesem Zusammenhang festgehalten wer<strong>den</strong>,<br />

dass die Möglichkeit, hinsichtlich dieser Flächen in weitere<br />

Planüberlegungen bzw. Realisierungsüberlegungen treten <strong>zu</strong><br />

können, auch weiterhin zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf<br />

und für fehlende Alternativen voraussetzt, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

Weiterhin ist schließlich hier <strong>zu</strong> ergänzen, dass in Kenntnis der in<br />

<strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen Abweichungen<br />

gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr. 2 sowie der<br />

eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das Jahr 2020<br />

ausgelegten Wohnbauflächenbilanz der Planungsausschuss des<br />

VRRN am 22.02.2013 beschlossen hat, die Bilanz im Rahmen einer<br />

Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und über das Jahr 2020 hinaus<br />

fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r<br />

Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die Aufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Gemeinde Hirschberg erfolgen.<br />

Vor geschildertem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Einwenders <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 234 von 2197<br />

1.4 Wohnbauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

446 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

839<br />

1594<br />

- Bei der Ausweisung von Gewerbe- und Wohngebieten sowie bei<br />

Infrastrukturmaßnahmen soll der Erhalt großflächig<strong>zu</strong>sammenhängender<br />

Freiräume Priorität genießen. Eine weitere<br />

Zerschneidung von Freiräumen mindert die Rück<strong>zu</strong>gsräume für<br />

störungsempfindliche Tierarten und beschränkt gleichzeitig die<br />

Erholungsräume für die Bevölkerung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar sind es insbesondere die Regionalen<br />

Grünzüge/Grünzäsuren, die der regionalen Freiraumsicherung<br />

Rechnung tragen.<br />

447 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

1467<br />

- Auch bei bereits ausgewiesenen Flächen sollte eine Änderung<br />

bezüglich der Schaffung regionaler Grünzüge möglich sein.<br />

Beispielsweise würde sich anbieten, nordöstlich des<br />

Neubaugebietes Mahrgrund einen solchen ein<strong>zu</strong>richten. Dieses<br />

Areal ebenso wie andere erfüllen eine wichtige Funktion als<br />

Frischluftschneise und sollten auch künftig nicht weiter überbaut<br />

wer<strong>den</strong>. Die in der Vergangenheit vorangetriebene Bebauung<br />

regionaler Grünzüge sollte grundlegend überdacht wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Siedlungsflächen der rechtskräftigen kommunalen<br />

Bauleitplanung sind nachrichtlich in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellt. In einem angemessenen Umfang sind weitere Flächen<br />

im Umfeld von Siedlungen nicht mit einer regionalplanerischen<br />

Restriktion belegt. Hier ist in Abstimmung mit <strong>den</strong> Schwellen bzw.<br />

Orientierungswerten (vgl. PS 1.4.2.4) eine bedarfsgerechte<br />

Weiterentwicklung von Siedlungsflächen möglich. Flächen mit<br />

regionalbedeutsamen Freiraumfunktionen wie Frischluftschneisen<br />

etc. sind über entsprechende Freiraumsicherungsinstrumente<br />

gesichert.<br />

448 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

3011<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

-<br />

RNK-VBG08<br />

Sandhausen/Heidelberg,<br />

Bruchhausen<br />

Im Gebiet um Bruchhausen sollen die Ausweisungen des<br />

Regionalplans "Siedlungsfläche Planung" sowie "Vorbehaltsgebiet<br />

für die Rohstoffsicherung" durch ein "Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft" ersetzt wer<strong>den</strong>. Wegen Freiwer<strong>den</strong>s der<br />

Konversionsflächen sollen auch in der Nachbarschaft keine neuen<br />

Siedlungsflächen entstehen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Sandhausen/Heidelberg, Bruchhausen (RNK-<br />

VBG08) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im verbindlichen Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als Schutzbedürftiger Bereich für <strong>den</strong> Abbau<br />

oberflächennaher Rohstoffe festgelegt und soll dem vorsorglichen<br />

langfristigen Lagerstättenschutz dienen.<br />

Bei dem außerhalb des Vorbehaltsgebiets liegen<strong>den</strong> Bereich<br />

nördlich von Bruchhausen handelt es sich nicht wie angeführt um<br />

eine Siedlungsfläche Planung, sondern um eine sonstige,<br />

restriktionsfreie Fläche, an der ebenfalls festgehalten wird. Dies<br />

bedeutet, dass bei entsprechendem Bedarf und bei Vorliegen der<br />

bauplanerischen Vorausset<strong>zu</strong>ngen, einer Siedlungsentwicklung<br />

keine regionalplanerischen Belange entgegenstehen wür<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 235 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.1<br />

Wohnbauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

449 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

- Die Plansätze unter 1.4.1 enthalten grundlegende Leitlinien der<br />

Siedlungsentwicklung wie Vorrang der Innenentwicklung, Vorrang<br />

Flächen sparender Siedlungskonzeptionen sowie die Lage<br />

<strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächen in Fortset<strong>zu</strong>ng bestehender<br />

Siedlungsstrukturen. Damit entspricht der ERP in vielerlei Hinsicht<br />

<strong>den</strong> im FNP des NV niedergelegten Zielen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Für das Verbandsgebiet des NV von Bedeutung ist Plansatz 1.4.1.3,<br />

mit dem eine „Region der kurzen Wege" angestrebt wird.<br />

Demnach ist laut ERP „eine sinnvolle Zuordnung und Mischung der<br />

Wohn-, Arbeits-, Versorgungs- sowie Freizeit- und<br />

Erholungseinrichtungen an<strong>zu</strong>streben." Dies ist für <strong>den</strong> NV von<br />

besonderer Relevanz, da das Verbandsgebiet zentral im engeren<br />

Verdichtungsraum liegt und da<strong>zu</strong> prädestiniert ist, mit „kurzen<br />

Wegen" zwischen Wohnen, Arbeitsplätzen, Einkaufsmöglichkeiten,<br />

freizeitbezogenen, kulturellen und wissenschaftlichen<br />

Einrichtungen einen wichtigen und spürbaren Beitrag <strong>zu</strong>r Reduktion<br />

des regionalen Verkehrsaufkommens <strong>zu</strong> leisten. Dies gilt umso<br />

mehr, da aktuell Lagen wie die der Gemein<strong>den</strong> im NV immer<br />

stärker nachgefragt wer<strong>den</strong>. So heißt es in einer Pressemitteilung<br />

des Statistischen Landesamtes Ba<strong>den</strong>-Württemberg vom<br />

16.07.2012 unter dem Titel „Trend <strong>zu</strong>rück in die Stadt setzt sich<br />

auch 2011 fort': „Die (Groß-)Städte und insbesondere die<br />

verdichteten Gebiete im Land haben für Zuziehende im Vergleich<br />

<strong>zu</strong> <strong>den</strong> 90er-Jahren an Attraktivität gewonnen, während die<br />

Dynamik in <strong>den</strong> eher ländlich strukturierten Kreisen ten<strong>den</strong>ziell<br />

geringer gewor<strong>den</strong> ist." Die Feststellung des Landesamtes steht<br />

mit der aktuellen Bevölkerungsentwicklung im Verbandsgebiet des<br />

NV in Einklang: So konnte innerhalb der letzten fünf Jahre ein<br />

Einwohner<strong>zu</strong>wachs von insgesamt 16.332 Einwohnern verzeichnet<br />

wer<strong>den</strong> (Quelle: Statistisches Landesamt BW). Aufgrund dauerhaft<br />

steigender Mobilitätskosten sowie veränderter individueller<br />

Entscheidungspräferenzen im Hinblick auf Lage und Art des<br />

Wohnens haben die Kernbereiche mit ihren „kurzen Wegen" <strong>zu</strong><br />

allen wichtigen Funktionen in <strong>den</strong> vergangenen Jahren deutlich an<br />

Attraktivität und damit an Einwohnern gewonnen. Es ist davon<br />

aus<strong>zu</strong>gehen, dass sich diese Entwicklung fortsetzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 236 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.1<br />

Wohnbauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

450 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-<br />

Main<br />

Hauptverwaltung Darmstadt<br />

- Die allgemeinen Vorgaben gehen <strong>zu</strong> Recht darauf ein, dass der<br />

Wohnungsbau eine „bedarfsgerechte Versorgung mit Wohnungen,<br />

insbesondere auch für Personen und Lebensgemeinschaften mit<br />

geringem Einkommen, Familien mit Kindern und<br />

Lebensgemeinschaften mit großem Raumbedarf, ältere und<br />

betagte Menschen und Menschen mit Behinderungen,<br />

sicherstellen" soll. Dabei sollte explizit darauf eingegangen wer<strong>den</strong>,<br />

dass unter einer bedarfsgerechten Versorgung für die genannten<br />

Bevölkerungsgruppen insbesondere auch Barrierefreiheit <strong>zu</strong><br />

verstehen ist. Vor dem Hintergrund des stark <strong>zu</strong>nehmen<strong>den</strong> Anteils<br />

an älteren Menschen in der Bevölkerung im Rahmen der<br />

demografischen Entwicklung sowie dem damit verbun<strong>den</strong>en <strong>zu</strong><br />

erwarten<strong>den</strong> Anstieg an Pflegefällen ist dies ein wichtiger Punkt<br />

und verdient eine explizite Nennung als Ziel der Regionalplanung.<br />

Herstellung von Barrierefreiheit ist dabei <strong>zu</strong> verstehen nicht nur<br />

bezogen auf die einzelne Wohneinheit, sondern muss vielmehr<br />

auch auf Quartiersebene gedacht wer<strong>den</strong>. Denn für eine wirklich<br />

Teilhabe am öffentlichen Leben nützen barrierefreie Wohnungen<br />

nur dann etwas, wenn sie eingebettet sind in ein Umfeld, das<br />

Barrieren nach Möglichkeit vermeidet oder <strong>zu</strong>mindest reduziert,<br />

beispielsweise durch abgesenkte Bordsteine oder<br />

Sitzgelegenheiten im öffentlichen Bereich, aber auch entsprechend<br />

abgestimmte Mobilitätsangebote. Dies ist im Übrigen nicht nur für<br />

akut körperlich eingeschränkte Menschen wie beispielsweise<br />

Behinderte eine Erleichterung, sondern bedeutet vielmehr für alle<br />

Menschen einen Gewinn an Komfort.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Anforderungen an Barrierefreiheit im Wohnumfeld ist Teil der<br />

sog. Regionalstrategie Demografischer Wandel in der<br />

Metropolregion im Rahmen einer <strong>zu</strong>kunftsorientierten<br />

Regionalentwicklung. Als Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Regionalplanung wer<strong>den</strong><br />

dort Anforderungen weiter ausgeformt und best-practise-Beispiele<br />

auf der regionalen Ebene kommuniziert (vgl. auch Leitbild der<br />

regionalen Entwicklung in der MRN, S. 17).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 237 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.1<br />

Wohnbauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

451 Handwerkskammer Mannheim Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald<br />

- Die allgemeine Vorgaben legen <strong>den</strong> Fokus <strong>zu</strong>treffenderweise auf<br />

eine bedarfsgerechte Wohnungsversorgung. Wünschenswert wäre<br />

es, unter diesem Punkt auch die Barrierefreiheit ausdrücklich <strong>zu</strong><br />

nennen. Die Mobilitätssicherung und die besonderen<br />

Anforderungen durch <strong>den</strong> demografischen Wandel fin<strong>den</strong> zwar in<br />

der Rubrik Regionale Infrastruktur unter Punkt 3.1.1.6<br />

Berücksichtigung. Die enge Verknüpfung beider Grundsätze sollte<br />

aber stärker herausgestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Bedarfsgerechte Wohnungsversorgung bedeutet damit immer<br />

auch begleitende mobilitätssichernde Infrastruktur (z.B. durch<br />

Querungshilfen im öffentlichen Verkehrsraum mit abgesenkten<br />

Bordsteinkanten und ungehinderte Zugängen <strong>zu</strong>m ÖPNV). Letztlich<br />

kommt der Gesichtspunkt der Barrierefreiheit allen Menschen<br />

<strong>zu</strong>gute und ist damit ein nachhaltiger Standortfaktor.<br />

Die Anforderungen an Barrierefreiheit im Wohnumfeld und auch<br />

das Thema Mobilität im Alter ist ein Bestandteil der der sog.<br />

Regionalstrategie Demografischer Wandel in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar. Als Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Regionalplanung wer<strong>den</strong> dort<br />

Anforderungen weiter ausgeformt und best-practise-Beispiele auf<br />

der regionalen Ebene kommuniziert (vgl. auch Leitbild der<br />

regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar S. 17).<br />

452 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- Es ist vom Grundsatz her <strong>zu</strong> begrüßen, dass sich die<br />

Siedlungstätigkeit hinsichtlich der Wohnfunktion vorrangig auf<br />

innerhalb des Siedlungsbestandes vorhan<strong>den</strong>e Flächenpotenziale<br />

konzentrieren soll. Eine konsequente Beachtung dieses Ziels halten<br />

wir für erforderlich.<br />

nicht folgen<br />

Grundsätzlich sollte aber auch darauf hingewiesen wer<strong>den</strong>, dass<br />

die Entwicklung weiterer Wohnbaugebiete nur unter eingehender<br />

Berücksichtigung im Umfeld vorhan<strong>den</strong>er landwirtschaftlicher<br />

Betriebsstellen <strong>zu</strong> erfolgen hat und dabei insbesondere<br />

ausreichende Immissionsschutzabstände ein<strong>zu</strong>halten bzw.<br />

geeignete Immissionsschutzvorkehrungen <strong>zu</strong> treffen sind.<br />

Das seitens der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz<br />

ausgeführte Anliegen wird seitens des VRRN inhaltlich geteilt.<br />

Allerdings wäre die gewünschte Behandlung dieser<br />

Themenstellungen auf der Ebene der Regionalplanung in dem<br />

genannten Zusammenhang <strong>zu</strong> weitreichend/<strong>zu</strong> detailliert und muss<br />

deshalb der jeweiligen kommunalen Bauleitplanung überlassen<br />

bleiben.<br />

Insofern wird dem Anliegen der Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz hier nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 238 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.1<br />

Wohnbauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

453 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

- Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der auch durch<br />

die Bevölkerungsstudie der Universität Mannheim bestätigt wird,<br />

wird die Zielformulierung, dass die Flächeninanspruchnahme für<br />

<strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche und Wohnbauflächen verringert wer<strong>den</strong><br />

soll begrüßt. Es wird festgestellt, dass der tatsächliche<br />

Flächenverbrauch in <strong>den</strong> letzten Jahren dieser Entwicklung nicht<br />

entsprach, daher wird ein Stopp der weiteren Inanspruchnahme<br />

von Freiflächen gefordert.<br />

Es wird vorgeschlagen, diesen Aspekt ähnlich der Stellungnahme<br />

der Umweltverbände als Zielformulierung in <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar mit folgendem Wortlaut auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

„Eine weitere Netto-Inanspruchnahme von Freiflächen ist mit einer<br />

nachhaltigen Entwicklung unvereinbar. Die städtebauliche<br />

Entwicklung konzentriert sich auf <strong>den</strong> Bestand und brach gefallene<br />

Siedlungsflächen".<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar sind die in <strong>den</strong> gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Flächenerhebung<br />

beinhalteten Flächen (Bestand und Planung) nachrichtlich<br />

dargestellt. Es sind dies also keine regionalplanerischen<br />

Ausweisungen bzw. Festlegungen. Gleichwohl sind sie als<br />

genehmigte Flächen auch im Sinne des planerischen<br />

"Gegenstromprinzips" innerhalb der verschie<strong>den</strong>en Planungsebenen<br />

seitens der Regionalplanung bzw. bei der Neuaufstellung des<br />

Regionalplans <strong>zu</strong> beachten.<br />

Die Anwendung der "Schwellenwerte" und "Orientierungswert" (vgl.<br />

hier<strong>zu</strong> die Plansätze 1.4.2.4 ff) wird künftig in Verbindung mit <strong>den</strong><br />

weiteren im Regionalplan formulierten und verbindlichen Zielen<br />

(vgl. hier<strong>zu</strong> insbesondere Plansatz 1.4.1.2 "Zusätzliche<br />

Wohnbauflächen" und Plansatz 1.4.1.4 "Vorrang Innenentwicklung")<br />

<strong>zu</strong> einer bedarfsangepassten sowie nachhaltigen und damit<br />

flächensparen<strong>den</strong> Siedlungsentwicklung der Wohnbauflächen in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar beitragen.<br />

Die Ergän<strong>zu</strong>ng der vorgeschlagenen Zielformulierung ist allerdings<br />

in der planerischen, vor allem aber in der rechtlichen Betrachtung<br />

nicht möglich, da sie insbesondere in Be<strong>zu</strong>g auf die bereits<br />

genehmigten Flächen in <strong>den</strong> gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen <strong>zu</strong><br />

entsprechen<strong>den</strong> Problemstellungen führen sowie in die<br />

kommunale Planungshoheit eingreifen würde.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 239 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.1<br />

Wohnbauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

454 Landesarbeitsgemeinschaft d. hess.<br />

Frauenbüros<br />

Frauenbeauftragte der Stadt Mühlheim<br />

1.4.1.1<br />

Bedarfsgerechte<br />

Wohnungsversorgung (G)<br />

Die folgen<strong>den</strong> Ziele und Grundsätze der Regionalplanung setzen<br />

das Leitprinzip der Chancengerechtigkeit um und wer<strong>den</strong> von uns<br />

vollumfänglich unterstützt:<br />

[…]<br />

Plankapitel 1.4.1.1<br />

„Der Wohnungsbau soll in allen Teilräumen der Region eine<br />

bedarfsgerechte Versorgung mit Wohnungen, insbesondere auch<br />

für Personen und Lebensgemeinschaften mit geringem<br />

Einkommen, Familien mit Kindern und Lebensgemeinschaften mit<br />

großem Raumbedarf, ältere und betagte Menschen und Menschen<br />

mit Behinderungen, sicherstellen. Eine soziale Mischung ist<br />

an<strong>zu</strong>streben, soweit dies über planerische Instrumente steuerbar<br />

ist."<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Das Thema Mehrgenerationenwohnhäuser/-anlagen ist Bestandteil<br />

der Regionalstrategie Demografischer Wandel in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar.<br />

Anregung:<br />

Zur bedarfsgerechten Versorgung mit Wohnraum gehören auch<br />

Mehrgenerationenwohnhäuser/- anlagen für gemeinschaftliches<br />

Wohnen und Leben. Das Zusammenleben mehrerer Generationen<br />

ist für alle von Vorteil und ermöglicht länger ein selbstbestimmtes<br />

Leben im Alter (Demografischer Wandel).<br />

455 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

1.4.1.2<br />

Zusätzliche Wohnbauflächen (Z)<br />

"Regelung/Aussage<br />

Z 1.4.1.2 Zusätzliche Wohnbauflächen, S.34<br />

Änderungsvorschlag:<br />

Änderung des Stichwortes „Zusätzliche Wohnbauflächen"" in<br />

„Entwicklung von Wohnbauflächen"<br />

Begründung:<br />

Die Formulierung ist im Verhältnis <strong>zu</strong> <strong>den</strong> anderen Zielen<br />

(Schwellenwert) missverständlich.<br />

folgen<br />

Zur Vermeidung von Fehlinterpretationen wird das Stichwort<br />

"Zusätzliche Wohnbauflächen" in der Randspalte in "Entwicklung<br />

von Wohnbauflächen" abgeändert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 240 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.1<br />

Wohnbauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

456 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

1.4.1.2<br />

Zusätzliche Wohnbauflächen (Z)<br />

"Regelung/Aussage<br />

Z 1.4.1.2 Zusätzliche Wohnbauflächen, S.34<br />

Änderungsvorschlag:<br />

Streichung der Aussagen nach dem ersten und dritten Punkt,<br />

stattdessen entsprechende Hinweise in der Begründung.<br />

Begründung:<br />

Es fehlen Kriterien für die Beurteilung von flächensparen<strong>den</strong><br />

Siedlungskonzeptionen und <strong>zu</strong>sätzlichen Wohnbauflächen vorrangig<br />

in räumlicher Nähe <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Haltestellen des regionalbedeutsamen<br />

ÖPNV."<br />

teilweise folgen<br />

Der Plansatz 1.4.1.2 entspricht nicht <strong>den</strong> materiellen<br />

Anforderungen an eine verbindliche regionalplanerische<br />

Zielvorgabe. Deshalb wird das Ziel <strong>zu</strong> einem regionalplanerische<br />

Grundsatz mit folgendem Wortlaut abgestuft: "Im Rahmen der<br />

Wohnbauflächenentwicklung sollen <strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen<br />

<strong>zu</strong>r Sicherung einer bedarfsgerechten und nachhaltigen Versorgung<br />

in der Metropolregion Rhein-Neckar sich an flächensparen<strong>den</strong><br />

Siedlungskonzepten orientieren, unmittelbar an der bestehen<strong>den</strong><br />

Siedlungsstruktur anknüpfen sowie vorrangig in räumlicher Nähe <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> Haltestellen des regionalbedeutsamen ÖPNV konzentriert<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

457 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

entspr.<br />

470<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

1.4.1.2<br />

Zusätzliche Wohnbauflächen (Z)<br />

Z 1.4.1.2 sollte im Interesse der Nachhaltigkeit dem Z 1.4.1.4<br />

untergeordnet sein.<br />

Z 1.4.1.4 sollte um folgen<strong>den</strong> Satz ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

"Diese Flächen durch ein attraktives Bedienungsangebot<br />

insbesondere im schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV in ihrer Erschließung<br />

<strong>zu</strong> sichern"<br />

nicht folgen<br />

Beide genannte Plansätze sind als verbindliche Ziele ausgeformt.<br />

PS 1.4.1.2 "Zusätzliche Wohnbauflächen (Z)" dient einer an die<br />

genannten Vorgaben (vgl. die drei Spiegelstriche) geknüpften,<br />

bedarfsgerechten und nachhaltigen Wohnungsversorgung. PS<br />

1.4.1.4 "Vorrang der Innenentwicklung (Z)" präzisiert im Sinne des<br />

Flächensparens die Maßnahmen der Innenentwicklung.<br />

Beide Plansätze dienen mit ihren unterschiedlichen Zielen und<br />

Zielrichtungen zwar gemeinsam der künftigen Steuerung der<br />

nachhaltigen Siedlungsentwicklung in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar, die geforderte Unterordnung von PS 1.4.1.2 (Z) gegenüber<br />

PS 1.4.1.4 (Z) wird vor dem geschilderten Hintergrund aber nicht<br />

geteilt.<br />

Die geforderte Ergän<strong>zu</strong>ng des PS 1.4.1.4 (Z) ist durch <strong>den</strong> dritten<br />

Spiegelstrich des PS 1.4.1.2 inhaltlich schon abgedeckt.<br />

Dem Anliegen wird nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 241 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.1<br />

Wohnbauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

458 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 1.4.1.3<br />

Zuordnung der Funktionen (G)<br />

Der Text der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.1.3 sollte nach dem<br />

ersten Satz wie folgt ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

"Da<strong>zu</strong> muss das Fuß- und Radwegnetz vordringlich weiter<br />

entwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

folgen<br />

Dem Vorschlag des Landratsamtes wird in geänderter Form<br />

gefolgt. Der Text der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.1.3 (G) wird (um<br />

dem Grundsatzcharakter dieses Plansatzes gerecht <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>)<br />

nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt:<br />

"Da<strong>zu</strong> soll das Fuß- und Radwegnetz vordringlich weiter entwickelt<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

459 Bürgermeisteramt Ilvesheim 1.4.1.4<br />

Vorrang der Innenentwicklung<br />

(Z)<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim begrüßt grundsätzlich<br />

die im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar angestrebte<br />

Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur in der Metropolregion<br />

unter der Zielvorgabe „Innenentwicklung vor Außenentwicklung"<br />

um einem weiteren ungebremsten Flächenverbrauch vor<strong>zu</strong>beugen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Ilvesheim wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

460 Gemeinde Sandhausen 1.4.1.4<br />

Vorrang der Innenentwicklung<br />

(Z)<br />

Der Grundsatz auf Vorrang der Innentwicklung vor<br />

Außenentwicklung kann von der Gemeinde Sandhausen<br />

mitgetragen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Sandhausen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

461 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

1.4.1.4<br />

Vorrang der Innenentwicklung<br />

(Z)<br />

Die Gemein<strong>den</strong> des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

stimmen <strong>den</strong> im „Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar"<br />

formulierten Grundsätzen <strong>zu</strong>r Reduzierung der<br />

Flächeninanspruchnahme im Außenbereich in vollem Umfang <strong>zu</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

462 Landratsamt Kreis Bergstraße 1.4.1.4<br />

Vorrang der Innenentwicklung<br />

(Z)<br />

Zu Punkt 1.4.1.4, Satz 2 des Kapitels 1.4 Wohnbauflächen / Ziele<br />

und Grundsätze der Regionalplanung (S. 34):<br />

„Verfügbare Flächenpotenziale im Siedlungsbestand ... sind<br />

vorrangig vor anderen Flächenpotentialen <strong>zu</strong> nutzen."<br />

Da diese Formulierung u. E. Interpretationsspielraum lässt, welche<br />

Flächen als „verfügbar" gelten, regen wir an, Satz 2 wie folgt <strong>zu</strong><br />

ändern: „Flächenpotenziale im Siedlungsbestand ... sollen vor<br />

anderen Flächenpotenzialen genutzt wer<strong>den</strong>."<br />

nicht folgen<br />

Der kommunale Interpretationsspielraum über die Formulierung<br />

"verfügbar" ist bewusst eingeräumt. Die Kommunen haben die<br />

"Verfügbarkeit" bzw. "Nichtverfügbarkeit" im Rahmen ihrer<br />

Planungen nach<strong>zu</strong>weisen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Anregung des Landratsamtes<br />

Kreis Bergstraße nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 242 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.1<br />

Wohnbauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

463 Magistrat der Stadt Hirschhorn 1.4.1.4<br />

Vorrang der Innenentwicklung<br />

(Z)<br />

Dem Ziel, der Innenentwicklung Vorrang <strong>zu</strong> geben (Z 1.4.1.4) wird<br />

grundsätzlich <strong>zu</strong>gestimmt und für gut geheißen. Es wird allerdings<br />

<strong>zu</strong> be<strong>den</strong>ken gegeben, dass in der Praxis die Mobilisierung von<br />

Baulücken oftmals auf verschie<strong>den</strong>e Umset<strong>zu</strong>ngsprobleme stößt,<br />

auf die eine Kommune nicht ausreichend einwirken kann.<br />

Es wird angeregt, dem Z 1.4.1.4 daher lediglich einen<br />

Grundsatzcharakter <strong>zu</strong> geben.<br />

nicht folgen<br />

Bereits in § 1, Abs. 2 BauGB sind der sparsame Umgang mit Grund<br />

und Bo<strong>den</strong> bzw. die "Wiedernutzbarmachung von Flächen,<br />

Nachverdichtung und andere Maßnahmen <strong>zu</strong>r Innenentwicklung"<br />

thematisiert. Ebenso ist im Landesentwicklungsplan 2002 Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg der dahingehende Inhalt des entsprechen<strong>den</strong><br />

Plansatzes 3.1.9 als verbindliches Ziel ausgeformt.<br />

Vor diesem Hintergrund ist die Einstufung des Plansatzes 1.4.1.4<br />

(Z) als Grundsatz nicht zielführend.<br />

464 Stadtverwaltung Neckarsteinach 1.4.1.4<br />

Vorrang der Innenentwicklung<br />

(Z)<br />

Dem Ziel, der Innenentwicklung Vorrang <strong>zu</strong> geben (Z 1.4.1.4) wird<br />

grundsätzlich <strong>zu</strong>gestimmt und für gut geheißen. Es wird allerdings<br />

<strong>zu</strong> be<strong>den</strong>ken gegeben, dass in der Praxis die Mobilisierung von<br />

Baulücken oftmals auf verschie<strong>den</strong>e Umset<strong>zu</strong>ngsprobleme stößt,<br />

auf die eine Kommune nicht ausreichend einwirken kann.<br />

Es wird angeregt, dem Z 1.4.1.4 daher lediglich einen<br />

Grundsatzcharakter <strong>zu</strong> geben.<br />

nicht folgen<br />

Bereits in § 1, Abs. 2 BauGB sind der sparsame Umgang mit Grund<br />

und Bo<strong>den</strong> bzw. die "Wiedernutzbarmachung von Flächen,<br />

Nachverdichtung und andere Maßnahmen <strong>zu</strong>r Innenentwicklung"<br />

thematisiert. Ebenso ist im Landesentwicklungsplan 2002 Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg der dahingehende Inhalt des entsprechen<strong>den</strong><br />

Plansatzes 3.1.9 als verbindliches Ziel ausgeformt.<br />

Auch vor diesem Hintergrund wäre die Einstufung des Plansatzes<br />

1.4.1.4 (Z) im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar auf dem<br />

Weg <strong>zu</strong>m sparsamen Umgang mit Grund und Bo<strong>den</strong> nur wenig<br />

zielführend bzw. würde diesem Ziel nicht mehr gerecht wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

465 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 1.4.1.4<br />

Vorrang der Innenentwicklung<br />

(Z)<br />

Die Verbandsgemeinde Grünstadt weist auf die Problematik der in<br />

die Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 eingeflossenen<br />

Innenentwicklungspotenttiale, insbesondere hinsichtlich<br />

bestehender Baulücken hin.<br />

nicht folgen<br />

Die in der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang 2<br />

des einhetlichen Regionalplans berücksichtigten<br />

"Innenentwicklungspotentiale" sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung mit<br />

<strong>den</strong> Trägern der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung bilateral abgestimmt.<br />

Darin sind keine Baulücken enthalten. Die Kompetenz für die<br />

Aktualisierung der Flächen liegt bei der kommunalen<br />

Planungsebene.<br />

Der Kritik wird nicht <strong>zu</strong>gestimmt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 243 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.1<br />

Wohnbauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

466 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

entspr.<br />

476<br />

(für die Ortsgemeinde Carlsberg)<br />

1.4.1.4<br />

Vorrang der Innenentwicklung<br />

(Z)<br />

Aus <strong>den</strong> Erfahrungen mit der (noch) gültigen<br />

Raumordnungsplanung äußert er auch Zweifel, ob <strong>zu</strong>m<br />

angemessenen und notwendigen örtlichen Bedarf auf einer so<br />

übergeordneten Ebene wie einem Regionalplan Rhein-Neckar<br />

überhaupt valide Aussagen getroffen wer<strong>den</strong> sollten. Der Rat<br />

wünscht sich außerdem, dass <strong>zu</strong> Grundsätzen wie<br />

„Innenentwicklung vor Außenentwicklung" auch vermehrt konkrete<br />

umsetzbare Vorschläge erarbeitet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar konkretisiert die<br />

landesplanerischen Vorgaben der 3 Bundesländer Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Zur Eindämmung des<br />

anhalten<strong>den</strong> Flächenverbrauchs ist in allen 3 Ländern die verstärkte<br />

Konzentration auf die siedlungsstrukturelle Innenentwicklung ein<br />

zentrales Leitziel. Der Verband unterstützt im Rahmen seiner<br />

staatsvertraglich geregelten Kompetenzen und finanziellen<br />

Möglichkeiten die Kommunen über die Vorgaben des Einheitlichen<br />

Regionalplans hinaus bei der verstärkten Nut<strong>zu</strong>ng von<br />

Innenentwicklungspotentialen, so u.a. durch modellhafte Projekte<br />

wie z.B. "Raum Plus" oder "Raum Plus Aktiv".<br />

467 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 1.4.1.4<br />

Vorrang der Innenentwicklung<br />

(Z)<br />

Der maßgeblichen Einfluss von Raum + sollte bereits in <strong>den</strong><br />

Ausführungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Allgemeinen Vorgaben <strong>zu</strong> fin<strong>den</strong> sein,<br />

insbesondere bei Z 1.4.1.4.<br />

folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.1.4 (Z) wird im 2. Absatz vor<br />

dem letzten Satz folgender Inhalt eingefügt:<br />

"Da<strong>zu</strong> gehören auch die im Rahmen von Raum+ in enger<br />

Kooperation mit <strong>den</strong> Kommunen i<strong>den</strong>tifizierten Flächen (auf die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Ausführungen in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

1.4.2.4 wird verwiesen)."<br />

468 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 1.4.1.4<br />

Vorrang der Innenentwicklung<br />

(Z)<br />

Der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung ist<br />

vom Ansatz her <strong>zu</strong> begrüßen, aber als pauschale Vorgabe nicht<br />

sachgerecht.<br />

nicht folgen<br />

Die Innenentwicklung bzw. die Mobilisierung innerörtlicher<br />

Flächenreserven kann auch in der regionalplanerischen Betrachtung<br />

nur auf <strong>den</strong> dafür per se geeigneten Flächen erfolgen. Da<strong>zu</strong><br />

gehören <strong>zu</strong> allererst Baulücken, innerörtliche Brachflächen und<br />

gewerblich/industrielle sowie militärische Konversionsflächen, die<br />

auch aus naturschützerischer und gesamtökologischer Sicht sowie<br />

in Hinsicht Erholung dafür geeignet sind.<br />

Die Realisierung entsprechender Vorhaben insbesondere in/auf<br />

hochwertigen und aus artenschutzrechtlicher Sicht unverzichtbaren<br />

Biotopstrukturen ist im Innenbereich im Einzelfall baurechtlich <strong>zu</strong><br />

prüfen.<br />

Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung/Ergän<strong>zu</strong>ng im Textteil<br />

des Regionalplans nicht erforderlich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 244 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.1<br />

Wohnbauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

469 Bauern- und Winzerverband Rheinland-<br />

Pfalz Süd e.V.<br />

Hauptgeschäftsstelle<br />

1.4.1.4<br />

Vorrang der Innenentwicklung<br />

(Z)<br />

Die Beschreibung der Landwirtschaft und die im Plan vorgesehene<br />

Darstellung der Vorranggebiete für die Landwirtschaft <strong>zu</strong>r<br />

Sicherung der landwirtschaftlichen Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng ist auch<br />

<strong>zu</strong>künftig für <strong>den</strong> Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd<br />

e. V. im dichtbesiedelten Raum der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

ein unverzichtbarer Bestandteil des regionalen<br />

Raumordnungsplans. So gilt es, <strong>zu</strong>künftig einen deutlich<br />

sparsameren Umgang mit Flächeninanspruchnahme mit<br />

Flächenverbrauch im Plan fest<strong>zu</strong>schreiben. Hier fordert der Bauernund<br />

Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. eine deutliche<br />

Aussage.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Gesamtkonzeption des Einheitlichen Regionalplans ist darauf<br />

ausgelegt, <strong>den</strong> anhalten<strong>den</strong> Flächenverbrauch ein<strong>zu</strong>dämmen. Da<strong>zu</strong><br />

soll z.B. die verstärkte Konzentration der Weiterentwicklung der<br />

regionalen Siedlungsstruktur auf die "Innenentwicklung" sowie die<br />

vorrangige Nut<strong>zu</strong>ng von Brach- und Konversionsflächen beitragen.<br />

Auch die großflächige Ausweisung von freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorranggebieten - auch der Vorrangflächen für die Landwirtschaft -<br />

soll da<strong>zu</strong> einen Beitrag leisten. Die hohe Bedeutung der<br />

Landwirtschaft in der Metropolregion Rhein-Neckar kommt in dem<br />

Plankapitel 2.3.1 sowie der <strong>zu</strong>gehörigen Begründung deutlich <strong>zu</strong>m<br />

Ausdruck.<br />

470 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

entspr.<br />

457<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

1.4.1.4<br />

Vorrang der Innenentwicklung<br />

(Z)<br />

Z 1.4.1.2 sollte im Interesse der Nachhaltigkeit dem Z 1.4.1.4<br />

untergeordnet sein.<br />

Z 1.4.1.4 sollte um folgen<strong>den</strong> Satz ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

"Diese Flächen durch ein attraktives Bedienungsangebot<br />

insbesondere im schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV in ihrer Erschließung<br />

<strong>zu</strong> sichern"<br />

nicht folgen<br />

Beide genannte Plansätze sind als verbindliche Ziele ausgeformt.<br />

PS 1.4.1.2 "Zusätzliche Wohnbauflächen (Z)" dient einer an die<br />

genannten Vorgaben (vgl. die drei Spiegelstriche) geknüpften,<br />

bedarfsgerechten und nachhaltigen Wohnungsversorgung. PS<br />

1.4.1.4 "Vorrang der Innenentwicklung (Z)" präzisiert im Sinne des<br />

Flächensparens die Maßnahmen der Innenentwicklung.<br />

Beide Plansätze dienen mit ihren unterschiedlichen Zielen und<br />

Zielrichtungen zwar gemeinsam der künftigen Steuerung der<br />

nachhaltigen Siedlungsentwicklung in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar, die geforderte Unterordnung von PS 1.4.1.2 (Z) gegenüber<br />

PS 1.4.1.4 (Z) wird vor dem geschilderten Hintergrund aber nicht<br />

geteilt.<br />

Die geforderte Ergän<strong>zu</strong>ng des PS 1.4.1.4 (Z) ist durch <strong>den</strong> dritten<br />

Spiegelstrich des PS 1.4.1.2 inhaltlich schon abgedeckt.<br />

Dem Anliegen wird nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 245 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

471 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

546<br />

3991<br />

- Zu PS 1.4.2.3 und dessen Begründung wird die Randbezeichnung<br />

„Orientierungswert <strong>zu</strong>r Bevölkerungsentwicklung“ (statt<br />

„Wohnbauflächenbilanz 2020“) vorgeschlagen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Begriff "Orientierungswert" bezeichnet für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum <strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

berechneten Wohnbauflächenbedarf für die Kommunen (vgl.<br />

Plansatz 1.4.2.4 und entsprechende Randspalte). Er sollte daher der<br />

Eindeutigkeit halber nicht auch in der Randspalte <strong>zu</strong>m Plansatz<br />

1.4.2.3 angewandt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Einwendung macht allerdings deutlich, dass die Verwendung<br />

des Begriffes "Orientierungswert" für <strong>den</strong> regionalplanerisch<br />

modifizierten Bevölkerungswert einerseits und die Verwendung<br />

des Begriffs "Orientierungswert" für <strong>den</strong> Wohnbauflächenbedarf im<br />

ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum andererseits irritierend ist.<br />

Daher wird der Begriff "Orientierungswert" im Sinne des<br />

Bevölkerungswertes im Plansatz 1.4.2.3 und der dortigen<br />

Randspalte, in Plansatz 1.4.2.5, in <strong>den</strong> Begründungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Plansätzen 1.4.2.1 bis 1.4.2.5 sowie in Anhang Nr.2 künftig durch<br />

<strong>den</strong> Begriff "Bevölkerungswert" ersetzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 246 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

472 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

- Insgesamt ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass eine Reihe von Belangen, die auf<br />

Ebene der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung für eine ausgewogene<br />

Siedlungsentwicklung <strong>zu</strong>grunde <strong>zu</strong> legen sind, im Rahmen der<br />

regionalplanerischen Festlegung nicht näher berücksichtigt sind.<br />

Wir halten es daher für folgerichtig und wichtig, dass die Plansätze<br />

1.4.2.3 bis 1.4.2.5 lediglich als regionalplanerische Grundsätze<br />

gefasst sind. Im Zuge der Abwägung wird der NV die genannten<br />

regionalplanerischen Grundsätze entsprechend gewichten. In<br />

Konkretisierung der Planung auf der nächsttieferen Planungsebene<br />

kann die nähere Ausdifferenzierung <strong>zu</strong> anderen Ergebnissen<br />

führen. Wir bitten weiter um eine entsprechend nachvollziehbare<br />

Erläuterung der <strong>zu</strong>grunde gelegten Methodik.<br />

Kenntnisnahme<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch die seitens des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim eingeforderte<br />

Nachvollziehbarkeit/Transparenz der Methodik besser dargestellt<br />

wer<strong>den</strong> können und in gleicher Weise eine Anpassung der Werte<br />

für die Mitgliedskommunen des NV HD-MA über das mittlerweile<br />

knapp bemessene Zieljahr 2020 hinaus erfolgen.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

473 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

- Es wird Frage berührt gesehen, inwieweit solche vergleichsweise<br />

detaillierten regionalplanerischen Festlegungen - gerade im Hinblick<br />

auf das Subsidiaritätsprinzip - nicht der vorbereiten<strong>den</strong><br />

Bauleitplanung vorbehalten sind. Dies gilt umso mehr, da nach<br />

ba<strong>den</strong>-württembergischem Landesrecht viele Verbände installiert<br />

wur<strong>den</strong>, um interkommunale Belange mit einem gemeinsamen<br />

FNP <strong>zu</strong> regeln. Im ERP wird in Teilen eine Steuerungstiefe<br />

angestrebt, die über die Aufgabe der Steuerung nur<br />

regionalbedeutsamer Belange hinausgeht und die darüber hinaus in<br />

Teilen nicht ausreichend tief begründet sowie methodisch<br />

fragwürdig hergeleitet wird. Gleichwohl wird die grundsätzliche<br />

Stoßrichtung des ERP in vielerlei Hinsicht vom NV unterstützt und<br />

wir sehen in Be<strong>zu</strong>g auf die sonstigen Inhalte des ERP eine große<br />

Übereinstimmung mit <strong>den</strong> in unserem aktuellen FNP verfolgten<br />

Zielen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die im Entwurf des Einheitlichen Regionalplans verwendeten<br />

regionalplanerischen Festlegungen basieren auch in ihrer<br />

vermeintlichen Detailliertheit auf <strong>den</strong> dahingehen<strong>den</strong> Vorgaben der<br />

drei Bundesländer Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-<br />

Pfalz und auf <strong>den</strong>en der <strong>zu</strong>ständigen Raumordnungskommission.<br />

Auch deshalb ist die ausgeführte Einschät<strong>zu</strong>ng des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim nicht<br />

nachvollziehbar.<br />

Sie wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 247 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

474 Gemeinde Plankstadt - Im Neubaugebiet „Bruchhäuser Weg" mit ca. 12 ha Bruttobauland<br />

wurde seit November 2009 auf 158 von insgesamt 226<br />

Baugrundstücken mit dem Wohnhausneubau größtenteils durch<br />

Auswärtige begonnen.<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

3980<br />

3999<br />

Ca. 120 neue Wohngebäude wur<strong>den</strong> zwischenzeitlich fertiggestellt<br />

und bezogen, so dass die in der Wohnbauflächenbilanz für 2020<br />

prognostizierten Bevölkerungszahlen (Statistisches Landesamt:<br />

9.513 bzw. Universität Mannheim: 9.650) bereits heute deutlich<br />

überschritten wer<strong>den</strong>.<br />

Die Einwohnerzahl von Plankstadt beläuft sich <strong>zu</strong>m Stand<br />

30.06.2012 auf 9.830 Personen.<br />

Das in der letzten Spalte der Wohnbauflächenbilanz für Plankstadt<br />

aufgeführte Wohnbauflächenpotenzial 2010 von 16 ha beinhaltet<br />

fälschlicherweise noch das aktuelle Neubaugebiet „Bruchhäuser<br />

Weg". Dieses Potenzial ist bereits nahe<strong>zu</strong> verbraucht, so dass nur<br />

noch das im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ausgewiesene Gebiet „Neurott<br />

II" mit ca. 4 ha <strong>zu</strong>r Verfügung steht.<br />

Nachdem die Gemeinde Plankstadt aber bei <strong>den</strong> „Vorranggebieten<br />

für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" in Tabelle 2 des<br />

Regionalplanentwurfs aufgeführt ist, sollte im Hinblick auf die<br />

Ermöglichung arbeitsplatznahen Wohnens <strong>zu</strong>künftig auch eine<br />

weitere Wohnsiedlungsentwicklung möglich sein.<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans basiert auf der<br />

Bevölkerungs- und Haushaltsvorausberechnung der Universität<br />

Mannheim für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt wor<strong>den</strong>. Im Zuge der Gesamtaufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der<br />

Wohnbauflächenbilanz nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Gemeinde Plankstadt erfolgen.<br />

Weil Plankstadt im Regionalplanentwurf nicht als Kommune<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen" (vgl. da<strong>zu</strong> Anhang Nr.<br />

1.1) ausgewiesen ist, ist auch künftig (unter Beachtung der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Ziele und Grundsätze des Regionalplans) hier eine<br />

entsprechen<strong>den</strong> wohnbauliche Entwicklung möglich. Auf die<br />

dahingehen<strong>den</strong> Inhalte des Plansatzes 1.4.2.1 und dessen<br />

Begründung wird verwiesen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Anregung der Gemeinde nicht<br />

entsprochen; die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 248 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

475 Gemeinde Haßloch - Gemeinde Haßloch: Der bei Neubaugebieten an<strong>zu</strong>strebende<br />

Siedlungsdichtewert ist gegenüber dem RROP 2004 vorgegebenen<br />

Wert von 70 EW/ha auf nur noch mindestens 60 EW/ha reduziert.<br />

Diese Reduzierung ist unkritisch, da es sich um eine<br />

Mindestanforderung handelt. Der Grund der Reduzierung ist die<br />

Vereinheitlichung im gesamten Verbandsgebiet.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

476 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

entspr.<br />

466<br />

(für die Ortsgemeinde Carlsberg)<br />

- Aus <strong>den</strong> Erfahrungen mit der (noch) gültigen<br />

Raumordnungsplanung äußert er auch Zweifel, ob <strong>zu</strong>m<br />

angemessenen und notwendigen örtlichen Bedarf auf einer so<br />

übergeordneten Ebene wie einem Regionalplan Rhein-Neckar<br />

überhaupt valide Aussagen getroffen wer<strong>den</strong> sollten. Der Rat<br />

wünscht sich außerdem, dass <strong>zu</strong> Grundsätzen wie<br />

„Innenentwicklung vor Außenentwicklung" auch vermehrt konkrete<br />

umsetzbare Vorschläge erarbeitet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar konkretisiert die<br />

landesplanerischen Vorgaben der 3 Bundesländer Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Zur Eindämmung des<br />

anhalten<strong>den</strong> Flächenverbrauchs ist in allen 3 Ländern die verstärkte<br />

Konzentration auf die siedlungsstrukturelle Innenentwicklung ein<br />

zentrales Leitziel. Der Verband unterstützt im Rahmen seiner<br />

staatsvertraglich geregelten Kompetenzen und finanziellen<br />

Möglichkeiten die Kommunen über die Vorgaben des Einheitlichen<br />

Regionalplans hinaus bei der verstärkten Nut<strong>zu</strong>ng von<br />

Innenentwicklungspotentialen, so u.a. durch modellhafte Projekte<br />

wie z.B. "Raum Plus" oder "Raum Plus Aktiv".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 249 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

477 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Aus der Begründung geht u. E. nicht deutlich hervor, ob die<br />

Wohnbauflächenbilanz (Wohnbauflächenbedarf) bei <strong>den</strong> „Z 1.4.2.2 -<br />

Gemein<strong>den</strong>" <strong>den</strong> jeweiligen Wanderungsgewinn berücksichtigt.<br />

Wie ist er bei Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan - Änderungen /<br />

Fortschreibungen in Ansatz <strong>zu</strong> bringen?<br />

Gleichermaßen wird nicht erkennbar, welche Überlegungen in der<br />

Wohnbauflächenbilanz bei Gemein<strong>den</strong> ohne Zielrichtung<br />

eingeflossen sind. Wur<strong>den</strong> auch hier Wanderungsgewinne<br />

berücksichtigt? Können letztere bei Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan -<br />

Änderungen / Fortschreibungen in diesen Kommunen angesetzt<br />

wer<strong>den</strong>? Es wird <strong>zu</strong>mindest angeregt, einen ähnlichen Zielsatz wie<br />

bei <strong>den</strong> Gewerblichen Bauflächen <strong>zu</strong> formulieren (Z 1.5.2.5).<br />

Viele Kommunen haben nach der Wohnbauflächenbilanz ein über<br />

dem Bedarf liegendes Wohnbauflächenpotential. Lässt sich dieses<br />

Potential über Bebauungspläne ohne weiteres umsetzen oder<br />

besteht in diesen Fällen Anpassungspflicht gemäß BauGB?<br />

teilweise folgen<br />

Die im Auftrag des Verbandes von Lehrstuhl für<br />

Wirtschaftsgeographie der Universität Mannheim erstellte<br />

Bevölkerungs- und Haushaltsvorausrechnung für die<br />

Metropolregion Rhein-Neckar wurde von <strong>den</strong> <strong>zu</strong>ständigen Gremien<br />

des Verbandes beschlossen. Sie bildet eine wesentliche Grundlage<br />

für das Plankapitel 1.4 <strong>zu</strong>r wohnbaulichen Siedlungsentwicklung<br />

des einheitlichen Regionalplans. In dem Gutachten sind wie in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> 1.4.2.3 dargelegt auch Wanderungsgewinne<br />

berücksichtigt. Städte und Gemein<strong>den</strong> ohne wohnbauliche<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung können bei entsprechender Nachfrage im<br />

Rahmen der bis 2020 für Kommunen im rheinland-pfälzischen<br />

Teilraum der Metropolregion verbindliche festgelegten<br />

"Schwellenwerte" gemäß Plansatz 1.4.2.4 in Verbindung mit<br />

Anhang Nr. 2 des einheitlichen Regionalplans im Einzelfall auch<br />

über <strong>den</strong> gemeindlichen Eigenbedarf hinaus <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Wohnbauflächen ausweisen. Die Kompetenz für die Aufteilung des<br />

bis 2020 festgelegten Gesamtbedarfs an Wohnbauflächen auf die<br />

jeweiligen Kommunen liegt bei <strong>den</strong> Trägern der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung.<br />

In Orientierung an Plansatz 1.5.2.5 für gewerbliche Bauflächen wird<br />

für die Gemein<strong>den</strong> ohne eindeutige wohnbauliche<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung im Anschluss an <strong>den</strong> Plansatz 1.4.2.1<br />

folgender regionalplanerischer Grundsatz ergänzt:<br />

"Kommunen, die nicht <strong>den</strong> Plansätzen 1.4.2.1 und 1.4.2.2<br />

<strong>zu</strong>geordnet sind, sollen sich ebenfalls auf die Eigenentwicklung<br />

konzentrieren. Unter Berücksichtigung der sonstigen landes- und<br />

regionalplanerischen Vorgaben können bei entsprechender<br />

Nachfrage auch über <strong>den</strong> Eigenbedarf hinaus <strong>zu</strong>sätzliche Flächen<br />

entwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

Der neue Grundsatz wird in der Randspalte mit<br />

"Flächenentwicklung von Kommunen ohne Funktions<strong>zu</strong>weisung"<br />

gekennzeichnet.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> 1.4.2.1 wird der letzte Satz im Absatz 1<br />

gestrichen. Dafür lautet die neu formulierte Begründung <strong>zu</strong> dem<br />

o.g. Grundsatz wie folgt: "Städte und Gemein<strong>den</strong> ohne explizite<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung für die wohnbauliche Entwicklung in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar sollen sich ebenfalls vorrangig auf die<br />

Deckung des örtlichen Eigenbedarfs konzentrieren. Im Einzelfall<br />

kann bei entsprechend belegter Nachfrage in moderatem Umfang<br />

die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächen erfolgen. Eine<br />

angebotsorientierte Flächenvorhaltung für diese Kommunen würde


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 250 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

477 hingegen dem Konzept <strong>zu</strong>r Entwicklung der regionalen<br />

Siedlungsstruktur wiedersprechen."<br />

Die Kommunen können ihre in rechtsverbindlichen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen genehmigten Bauflächen in<br />

Bebauungsplänen umsetzen.<br />

478 Verbandsgemeinde Du<strong>den</strong>hofen - Rhein-Pfalz-Kreis: Hinsichtlich der weiteren Wohnbauland- und<br />

Gewerbeentwicklung ist die Funktion, die der Ortsgemeinde<br />

Du<strong>den</strong>hofen <strong>zu</strong>kommen soll, klar<strong>zu</strong>stellen.<br />

teilweise folgen<br />

Die Gemeinde Du<strong>den</strong>hofen zählt <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Kommunen ohne explizite<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung für Wohnen und Gewerbe. Diese Kommunen<br />

sollen sich hinsichtlich der gewerblichen Entwicklung gemäß<br />

Plansatz 1.5.2.5 vorrangig auf die Sicherung und Weiterentwicklung<br />

vorhan<strong>den</strong>er Betriebe konzentrieren. Bei entsprechendem<br />

Bedarfsnachweis können darüber hinaus jedoch moderate<br />

Flächenreserven entwickelt wer<strong>den</strong>. Analog da<strong>zu</strong> wird für <strong>den</strong><br />

wohnbaulichen Bereich im Anschluss an <strong>den</strong> Plansatz 1.4.2.1<br />

folgender regionalplanerischer Grundsatz ergänzt:<br />

"Kommunen, die nicht <strong>den</strong> Plansätzen 1.4.2.1 und 1.4.2.2<br />

<strong>zu</strong>geordnet sind, sollen sich ebenfalls auf die Eigenentwicklung<br />

konzentrieren. Unter Berücksichtigung der sonstigen landes- und<br />

regionalplanerischen Vorgaben können bei entsprechender<br />

Nachfrage auch über <strong>den</strong> Eigenbedarf hinaus <strong>zu</strong>sätzliche Flächen<br />

entwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

Der neue Grundsatz wird in der Randspalte mit<br />

"Flächenentwicklung von Kommunen ohne Funktions<strong>zu</strong>weisung"<br />

gekennzeichnet.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> 1.4.2.1 wird der letzte Satz im Absatz 1<br />

gestrichen. Dafür lautet die neu formulierte Begründung <strong>zu</strong> dem<br />

o.g. Grundsatz wie folgt: "Städte und Gemein<strong>den</strong> ohne explizite<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung für die wohnbauliche Entwicklung in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar sollen sich ebenfalls vorrangig auf die<br />

Deckung des örtlichen Eigenbedarfs konzentrieren. Im Einzelfall<br />

kann bei entsprechend belegter Nachfrage in moderatem Umfang<br />

die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächen erfolgen. Eine<br />

angebotsorientierte Flächenvorhaltung für diese Kommunen würde<br />

hingegen dem Konzept <strong>zu</strong>r Entwicklung der regionalen<br />

Siedlungsstruktur wiedersprechen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 251 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

479 Verbandsgemeinde Heßheim<br />

(für die Ortsgemeinde Heßheim)<br />

- Die Ortsgemeinde Heßheim bittet um Klarstellung der<br />

Gemeindefunktion in Be<strong>zu</strong>g auf Wohnen.<br />

nicht folgen<br />

Für die Einstufung einer Kommune als "Siedlungsbereich Wohnen"<br />

sind die zentralörtliche Funktion sowie ein qualifiziertes ÖPNV-<br />

Angebot wesentliche regionalplanerische Kriterien. "Qualifizierter<br />

ÖPNV" bedeutet für Gemein<strong>den</strong> im hochverdichteten Kernraum -<br />

wo<strong>zu</strong> auch die VG Heßheim zählt - einen direkten Anschluss an <strong>den</strong><br />

schienengebun<strong>den</strong>en Personennahverkehr (in der Regel S-Bahn)<br />

sowie ein <strong>zu</strong>mindest stündliches Fahrplanangebot an allen<br />

Wochentagen. Diese Vorausset<strong>zu</strong>ngen sind in der Gemeinde<br />

Heßheim nicht gegeben.<br />

480 Verbandsgemeinde Heßheim - Für die Ortsgemeinde Heßheim wird um Klarstellung der<br />

Gemeindefunktion in Be<strong>zu</strong>g auf Wohnen gebeten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die wohnbauliche Funktion des Grundzentrums Heßheim ist auf<br />

Grund der Zentralörtlichkeit einerseits nicht nur auf <strong>den</strong><br />

gemeindlichen Eigenbedarf beschränkt. Andererseits erfüllt<br />

Heßheim insbesondere durch <strong>den</strong> fehlen<strong>den</strong> Anschluss an <strong>den</strong><br />

schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV (vgl. Plansatz 1.4.1.2) die<br />

raumordnerischen Vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine verstärkte<br />

Siedlungsentwicklung ("Siedlungsbereich Wohnen gemäß Plansatz<br />

1.4.2.2). Vielmehr richtet sich entsprechend der Begründung <strong>zu</strong><br />

1.4.2.1 (Absatz 1) die Siedlungsentwicklung ohne zielscharfe<br />

Zuordnung nach <strong>den</strong> sonstigen Zielen und Grundsätzen des<br />

Einheitlichen Regionalplans. Dabei ist die wohnbauliche<br />

Entwicklung der Gemeinde Heßheim bis 2020 an dem<br />

verbindlichen Bedarfswert ("Schwellenwert") der VG Heßheim im<br />

Anhang Nr. 2 "Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020" des<br />

Einheitlichen Regionalplans aus<strong>zu</strong>richten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 252 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

481 Kreisverwaltung Germersheim - KV Germersheim: Hinsichtlich der räumlichen Zuordnung von<br />

Wohnbauflächen wird unterschie<strong>den</strong> in:<br />

- Kommunen, die auf die sog. Eigenentwicklung beschränkt sind<br />

und<br />

- Gemein<strong>den</strong> bzw. Gemeindeteile, die als Siedlungsbereich<br />

Wohnen über die Eigenentwicklung hinaus gehende<br />

Wanderungsgewinne aufnehmen sollen. Dies sind im Kreisgebiet<br />

Germersheim (Kernstadt, Sondernheim), Kandel (Kernstadt), Wörth<br />

(Kernstadt) sowie die GZ Bellheim, Hagenbach, Jockgrim,<br />

Lingenfeld, Rheinzabern, Rülzheim.<br />

Kenntnisnahme<br />

Zu <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> die im LK auf die sog. Eigenentwicklung<br />

beschränkt sind gehören (Anhang 1.1): Berg, Erlenbach,<br />

Freckenfeld, Freisbach, Hördt, Knittelsheim, Kuhardt, Leimersheim,<br />

Lustadt, Minfeld, Neuburg, Neupotz, Ottersheim, Scheibenhardt,<br />

Schwegenheim, Vollmersweiler, Weingarten, Westheim, Win<strong>den</strong><br />

und Zeiskam.<br />

Anregungen und Anmerkungen der Kreisverwaltung:<br />

Die Ortsgemein<strong>den</strong> Hatzenbühl und Steinweiler fehlen in der<br />

Aufzählung.<br />

Die Ortsgemein<strong>den</strong> Hatzenbühl und Steinweiler fehlen nicht in der<br />

Zuordnung der Gemein<strong>den</strong> entsprechend ihrer wohnbaulichen<br />

Funktion, sondern zählen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> ohne zielscharfe<br />

Zuordnung gemäß der Begründung <strong>zu</strong> 1.4.2.1. Danach richtet sich<br />

die Siedlungsentwicklung für nicht gelistete Kommunen nach <strong>den</strong><br />

sonstigen Zielen und Grundsätzen des Einheitlichen Regionalplans.<br />

Zur Klarstellung wird für die Gemeinde ohne explizite<br />

Wohnbaufunktion analog dem Plansatz 1.5.2.5 für <strong>den</strong><br />

gewerblichen Bereich ein neuer regionalplanerischer Grundsatz<br />

ergänzt.<br />

482 Stadtverwaltung Germersheim - Stadt Germersheim: Darüber hinaus ist die Gewichtung der nicht folgen<br />

Kriterien für die Modifizierung der Orientierungswerte <strong>zu</strong>r<br />

Bevölkerungsprognose 2020 im Anhang Nr.2 nicht nachvollziehbar.<br />

entspr.<br />

4015<br />

Es wird <strong>zu</strong>gestimmt, dass die Erläuterung für die<br />

regionalplanerische Modifizierung des Orientierungswertes 2020 in<br />

der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 (Anhang Nr. 2) bei<br />

einigen Kommunen schwer nachvollziehbar ist, da sich der<br />

veränderte Wert für je<strong>den</strong> Einzelfall aus einer Vielzahl von Kriterien<br />

<strong>zu</strong>sammensetzt, die in der entsprechen<strong>den</strong> Spalte mehr oder<br />

weniger vollständig berücksichtigt sind. Der Planungsausschuss hat<br />

am 22.02.2013 beschlossen, die Bevölkerungsvorausberechnung<br />

sowie die Wohnbauflächenbedarfsermittlung fort<strong>zu</strong>schreiben.<br />

Dadurch soll auch die Transparenz des Zahlenwerkes verbessert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 253 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

483 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Während für die Stadt Kandel die im rechtskräftigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan bereits ausgewiesenen Bauflächen K 2 und<br />

K7 <strong>den</strong> auf die Stadt Kandel bezogenen Bedarf an Wohnbauflächen<br />

bezogen auf <strong>den</strong> Planungshorizont des Regionalplanes bis <strong>zu</strong>m Jahr<br />

2020 bei Weitem abdecken, können die innerhalb der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong> noch verfügbaren Baulandpotentiale <strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>gesicherten Eigenbedarf aus der natürlichen<br />

Bevölkerungsentwicklung sowie aus notwendigen Verbesserungen<br />

der Wohn- und Wohnumfeldverhältnisse der ortsansässigen<br />

Bevölkerung nicht kompensieren.<br />

nicht folgen<br />

Die VG Kandel verfügt gemäß Anhang Nr. 2 des Einheitlichen<br />

Regionalplans bis 2020 noch weit über <strong>den</strong> ermittelten<br />

Wohnbauflächenbedarf hinausgehende Flächenpotentiale.<br />

Offensichtlich sind <strong>zu</strong> Lasten der verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong><br />

in der Stadt Kandel weit über <strong>den</strong> Bedarf des Mittelzentrums<br />

hinausgehende Wohnbauflächen ausgewiesen. Es ist Aufgabe der<br />

Gebietskörperschaften gemäß Z 31 des LEP IV Rheinland-Pfalz<br />

2008 ihren Beitrag <strong>zu</strong>r Reduzierung des Flächenverbrauchs <strong>zu</strong><br />

leisten. Die Zuweisung der am Bedarf orientierten Bauflächen auf<br />

die verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong> ist unter Berücksichtigung<br />

der sonstigen landes- und regionalplanerischen Zielvorgaben<br />

originäre Aufgabe der kommunalen Bauleitplanung. Dabei sind die<br />

geplanten Wohnbauflächen künftig an dem im Einheitlichen<br />

Regionalplan verbindlich festgelegten "Schwellenwert" <strong>zu</strong><br />

orientieren. Im Rahmen der Fortschreibung der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne sind somit die Flächenüberhänge <strong>zu</strong><br />

reduzieren und Wohnbauflächen verstärkt an der jeweiligen<br />

wohnbaulichen Funktion der Kommunen aus<strong>zu</strong>richten. Dafür sind in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich der Siedlungsränder der<br />

verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong> bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 254 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

484 Privat<br />

entspr.<br />

856<br />

(Privatperson)<br />

- Im Regionalplan sollte es keine weiteren Bau- und Gewerbegebiete<br />

geben, auch weil innerhalb der bereits erschlossenen Gebiete<br />

genügend viele unbebaute Grundstücke, Leerstände und<br />

Unternut<strong>zu</strong>ngen vorhan<strong>den</strong> sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Grundsatz: Innenentwicklung vor Außenentwicklung.<br />

Es sollten grundsätzlich keine landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

verloren gehen, insbesondere solche, die leicht von <strong>den</strong> Landwirten<br />

bearbeitet wer<strong>den</strong> können.<br />

Die Anlagen 1.1 - 1 .4 sollten also dahingehend geändert wer<strong>den</strong>,<br />

dass nur Eigenentwicklung stattfindet. Es sind insbesondere<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong> treffen, dass die Abwanderung aus dem ländlichen<br />

Raum gestoppt und umgekehrt wird.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar sind die in <strong>den</strong> gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanen <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Flächenerhebung<br />

beinhalteten Flächen (Bestand und Planung) nachrichtlich<br />

dargestellt. Es sind dies also sind keine regionalplanerischen<br />

Ausweisungen bzw. Festlegungen. Gleichwohl sind sie als<br />

genehmigte Flächen auch im Sinne des planerischen<br />

"Gegenstromprinzips" innerhalb der verschie<strong>den</strong>en Planungsebenen<br />

seitens der Regionalplanung bzw. bei der Neuaufstellung des<br />

Regionalplans <strong>zu</strong> beachten.<br />

Wo der Bedarf für eine Erweiterung des jeweiligen GE/I-Gebietes<br />

oder auch Wohnbaugebietes künftig an<strong>zu</strong>nehmen ist, wo keine<br />

Alternativen und auch keine Potenziale im Bestand erkennbar<br />

waren, sind an diese Flächen angrenzend im Entwurf der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong>sätzliche Bereiche restriktionsfrei gestellt.<br />

Die Anwendung der "Schwellenwerte" und "Orientierungswerte"<br />

(vgl. hier<strong>zu</strong> die Plansätze 1.4.2.4 ff) wird künftig in Verbindung mit<br />

<strong>den</strong> weiteren im Regionalplan formulierten und verbindlichen Zielen<br />

(vgl. hier<strong>zu</strong> insbesondere Plansatz 1.4.1.2 "Zusätzliche<br />

Wohnbauflächen" und Plansatz 1.4.1.4 "Vorrang Innenentwicklung")<br />

<strong>zu</strong> einer bedarfsangepassten sowie nachhaltigen und damit<br />

flächensparen<strong>den</strong> Siedlungsentwicklung der Wohnbauflächen in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar beitragen.<br />

Das Gewicht, das im Regionalplan auf "Innenentwicklung vor<br />

Außenentwicklung" <strong>zu</strong>dem gelegt wird, wird diesem Ziel gleichfalls<br />

dienen.<br />

Weiterhin ist fest<strong>zu</strong>halten, dass der Verband Region Rhein-Neckar<br />

mit <strong>den</strong> im Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

formulierten Plansätzen <strong>den</strong> Unterschie<strong>den</strong> zwischen <strong>den</strong> Zentren<br />

in <strong>den</strong> Ballungsräumen und <strong>den</strong> ländlichen Räumen<br />

entgegensteuert und versucht, diese <strong>zu</strong> minimieren (auf die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Plankapitel, Plansätze und deren Inhalte wird<br />

verwiesen).<br />

Die gesamte Metropolregion wird als einheitlicher Lebens- und<br />

Wirtschaftsraum verstan<strong>den</strong>. U.a. wird dies im Plansatz 3.1.1.2<br />

Integrierte Verkehrsplanung (G) auch so formuliert und betont.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 255 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

484<br />

Der VRRN wird auch in Zukunft seine gesamten planerischen, aber<br />

auch politischen Anstrengungen und Möglichkeiten darauf<br />

verwen<strong>den</strong>, <strong>zu</strong> gleichwertigen Lebensverhältnissen in der<br />

gesamten Metropolregion Rhein-Neckar bei<strong>zu</strong>tragen und der<br />

Abwanderung aus <strong>den</strong> ländlichen Räumen entgegen <strong>zu</strong> steuern.<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> insgesamt <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

485 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

- Sehr erfreulich sind die verbindlichen (!) Vorgaben bzgl. der<br />

Wohnbauflächen.<br />

Den Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, also<br />

vor Neubaugebieten auf der Wiese, begrüßen wir explizit!<br />

Erfreulich ist die Vorgabe, sich bei <strong>zu</strong>sätzlichen Flächen an <strong>den</strong><br />

Haltestellen des regional bedeutsamen ÖPNV <strong>zu</strong> orientieren. Dies<br />

gilt auch für die Grundsatzempfehlung, eine soziale Mischung<br />

an<strong>zu</strong>streben, also einer „Ghettoisierung" <strong>den</strong> Riegel vor<strong>zu</strong>schieben.<br />

Dies schließt aber selbstverständlich die Unterbringung von<br />

Flüchtlingen (bzw. Asylbewerberinnen) mit ein!<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 256 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

486 Gemeindeverwaltung Reichartshausen 1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

In <strong>den</strong> Ausführungen „Räumliche Zuordnung von Wohnbauflächen"<br />

(Anhang 1.1) wird die Gemeinde Reichartshausen ausschließlich<br />

auf eine „Eigenentwicklung" beschränkt.<br />

Dieser Negativ-Gewichtung wird widersprochen. Gleichzeitig<br />

beantragen wir, die Gemeinde Reichertshausen nicht <strong>zu</strong> listen,<br />

wodurch sich die künftige Siedlungsentwicklung nach <strong>den</strong><br />

sonstigen Zielen und Grundsätzen des Einheitlichen Regionalpians<br />

Rhein-Neckar richten wird (vgl. Ausführungen <strong>zu</strong> Ziffer 1.4.2.1).<br />

Diese Forderung wird wie folgt begründet:<br />

a) Die einschlägigen Planungsrichtwerte für die<br />

Siedlungsentwicklung der Kommunen beinhalten ausreichende<br />

Aussagen über die, in <strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen näher <strong>zu</strong><br />

bewerten<strong>den</strong> Flächenbedarfe. Es besteht deshalb aus unserer<br />

Sicht keine Notwendigkeit einer abschließen<strong>den</strong> Negativ-Listung<br />

von Kommunen und damit einer grundsätzlichen Schlechterstellung<br />

dieser Gemein<strong>den</strong> in Be<strong>zu</strong>g auf kommunale Zukunftsperspektiven.<br />

b) Die Kriterien für die Einstufung einer Gemeinde als „beschränkt<br />

auf Eigenentwicklung Wohnen" sind im Entwurf des<br />

Regionalplanes wie folgt genannt: Naturräumliche Gegebenheiten,<br />

Freiraumbelange, Lage im Raum, strukturräumliche Zuordnung,<br />

Lage <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Entwicklungsachsen sowie Höhe des<br />

Orientierungswertes 2020. Zunächst stellen wir aus unserer Sicht<br />

fest, dass keine der vorstehen<strong>den</strong> Kriterien eine beschränkende<br />

Einstufung der Gemeinde Reichartshausen auf die<br />

Siedlungsentwicklung rechtfertigt. Darüber hinaus müssen wir bei<br />

Überprüfung der Negativ-Liste feststellen, dass bei anderen,<br />

strukturell gleichartigen, Kommunen die vorstehen<strong>den</strong> Kriterien<br />

unberücksichtigt blieben und deshalb von einer Aufnahme in die<br />

Anlage 1.1 abgesehen wurde. Die Gründe hierfür erschließen sich<br />

uns nicht. Hierin sehen wir vielmehr eine deutliche<br />

Ungleichbehandlung!<br />

c) Reichartshausen ist ein attraktiver ländlicher Wohnort, der im<br />

vergangenen Jahrzehnt auf allen Gebieten der kommunalen<br />

Entwicklung entschei<strong>den</strong>de Fortschritte hat erreichen können. Dies<br />

trifft für alle gemeindlichen Aufgabenspektren in gleichem Maße<br />

<strong>zu</strong>. Schwerpunktmäßig seien die Dorfentwicklung, die Aufwertung<br />

der örtlichen Infrastruktur, die Daseinsvorsorge, der Ausbau von<br />

erzieherischen Angeboten, ökologische Projektierungen, der hohe<br />

Freizeitwert (Freizeitbad) und Weiteres genannt.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend der Weisung der Raumordnungskommission Rhein-<br />

Neckar legt der Einheitliche Regionalplan auf der Grundlage der<br />

landesplanerischen Vorgaben (insb. auch Landesentwicklungsplans<br />

2002 Ba<strong>den</strong>-Württemberg) Gemein<strong>den</strong> fest, in <strong>den</strong>en keine über<br />

die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit stattfin<strong>den</strong><br />

soll. Den sich für die Eigenentwicklung ergeben<strong>den</strong> Bedarf kann<br />

jede Gemeinde nach der Erforderlichkeit und <strong>den</strong> voraussehbaren<br />

Bedürfnissen (vgl. § 1 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 BauGB) geltend<br />

machen. Der Rahmen der Eigenentwicklung soll es <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> ermöglichen, ihre gewachsene Struktur <strong>zu</strong> erhalten und<br />

organisch weiter<strong>zu</strong>entwickeln.<br />

Im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar sind die aufgeführten landesplanerischen Vorgaben auf der<br />

Regionalplanungsebene entsprechend umgesetzt. Grundlegendes<br />

Ziel ist dabei die Sicherung einer ausgewogenen und nachhaltigen<br />

Raumentwicklung, und dies vor allem vor dem Hintergrund der <strong>zu</strong><br />

erwarten<strong>den</strong> demografischen Entwicklung der nächsten Jahrzehnte<br />

auch in der Metropolregion Rhein-Neckar. Entschei<strong>den</strong>de<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng hierfür ist die Abstimmung der <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong><br />

Siedlungsentwicklung mit Versorgungs- und Verkehrsnetzen<br />

einerseits und der Schutz und die Entwicklung der Freiräume und<br />

Naturgüter andererseits. Die Beschränkung von Kommunen auf<br />

Eigenentwicklung leistet <strong>zu</strong>sammen mit <strong>den</strong> weiteren und<br />

dahingehend bewährten regionalplanerischen<br />

Steuerungsinstrumenten (wie der Festlegung von regionalen<br />

Entwicklungsachsen oder der Ausweisung von<br />

„Siedlungsbereichen“) in diesem Zusammenhang einen<br />

wesentlichen Beitrag.<br />

Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde<br />

Reichartshausen mit 2.032 Einwohnern <strong>zu</strong>m 31.12.2006 und einem<br />

lediglich <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Bevölkerungswachstum auf 2.090 bis<br />

2020 (vgl.: Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020) bestätigt in<br />

Verbindung mit der <strong>zu</strong>mindest schienengebun<strong>den</strong>en fehlen<strong>den</strong><br />

ÖPNV-Anbindung und ihrer strukturräumlichen Lage die Einstufung<br />

der Gemeinde als auf „Eigenentwicklung beschränkt“.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Forderung nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 257 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

486<br />

d) Reichartshausen hat gemäß <strong>den</strong> Fortschreibungen des<br />

Bevölkerungsstandes des Statistischen Landesamtes Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg zwischen dem Jahr 2000 und dem 1. Quartal 2012<br />

einen Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs von über 7% <strong>zu</strong> verzeichnen.<br />

Entgegen dem allgemeinen Trend eines Bevölkerungsrückganges<br />

auf Landes- und Kreisebene, ist diese Zunahme der<br />

Bevölkerungszahl ebenfalls als Bestätigung der guten kommunalen<br />

Gesamtentwicklung <strong>zu</strong> werten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 258 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

487 Gemeindeverwaltung Spechbach 1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

Die Gemeinde Spechbach wendet sich gegen die Einstufung als<br />

"Eigenentwickler Wohnen" im Anhang des Regionalplanentwurfs.<br />

Dies wird u.a. damit begründet, dass die einschlägigen<br />

Planungsrichtwerte für die Siedlungsentwicklung der Kommunen<br />

ausreichende Aussagen über die, in <strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen<br />

näher <strong>zu</strong> bewerten<strong>den</strong> Flächenbedarfe beinhalten. Es besteht<br />

deshalb keine Notwendigkeit einer abschließen<strong>den</strong> Negativ-Listung<br />

von Kommunen und damit einer grundsätzlichen Schlechterstellung<br />

dieser Gemein<strong>den</strong> in Be<strong>zu</strong>g auf kommunale Zukunftsperspektiven.<br />

Weiterhin rechtfertigt keine der entsprechen<strong>den</strong> und im<br />

Regionalplanentwurf genannten Kriterien eine beschränkende<br />

Einstufung der Gemeinde Spechbach auf die Siedlungsentwicklung<br />

rechtfertigt.<br />

Zusätzlich wird auf die im vergangenen Jahrzehnt erzielten Erfolge<br />

in der Dorfentwicklung, in der Aufwertung der örtlichen<br />

Infrastruktur (auch ÖPNV), in der Daseinsvorsorge, im Ausbau von<br />

erzieherischen Angeboten, in ökologischen Projektierungen sowie<br />

der hohe Freizeitwert und das zentrales Leben Spechbachs mitten<br />

in der Natur genannt.<br />

Auch wird der sorgsame Umgang Spechbachs mit dem<br />

Wohnbauflächenbedarf thematisiert. Neubaugebiete wur<strong>den</strong><br />

lediglich in abgewogenem Umfang ausgewiesen. Hierbei spielen<br />

seit Langem auch die Gewichtungen der Innenentwicklung der<br />

Ortskerne im Verhältnis <strong>zu</strong>r Neubauflächenstruktur in der<br />

Gemeinde eine bedeutende Rolle.<br />

Schlußendlich wird auch darauf verwiesen, dass entgegen dem<br />

allgemeinen Trend eines Bevölkerungsrückganges auf Landes- und<br />

Kreisebene, diese Zunahme der Bevölkerungszahl Spechbachs<br />

ebenfalls als Bestätigung der guten kommunalen<br />

Gesamtentwicklung <strong>zu</strong> werten ist.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend der Weisung der Raumordnungskommission Rhein-<br />

Neckar legt der Einheitliche Regionalplan auf der Grundlage der<br />

landesplanerischen Vorgaben (insb. auch Landesentwicklungsplans<br />

2002 Ba<strong>den</strong>-Württemberg) Gemein<strong>den</strong> fest, in <strong>den</strong>en keine über<br />

die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit stattfin<strong>den</strong><br />

soll. Den sich für die Eigenentwicklung ergeben<strong>den</strong> Bedarf kann<br />

jede Gemeinde nach der Erforderlichkeit und <strong>den</strong> voraussehbaren<br />

Bedürfnissen (vgl. § 1 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 BauGB) geltend<br />

machen. Der Rahmen der Eigenentwicklung soll es <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> ermöglichen, ihre gewachsene Struktur <strong>zu</strong> erhalten und<br />

organisch weiter<strong>zu</strong>entwickeln.<br />

Im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar sind die aufgeführten landesplanerischen Vorgaben auf der<br />

Regionalplanungsebene entsprechend umgesetzt. Grundlegendes<br />

Ziel ist dabei die Sicherung einer ausgewogenen und nachhaltigen<br />

Raumentwicklung, und dies vor allem vor dem Hintergrund der <strong>zu</strong><br />

erwarten<strong>den</strong> demografischen Entwicklung der nächsten Jahrzehnte<br />

auch in der Metropolregion Rhein-Neckar. Entschei<strong>den</strong>de<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng hierfür ist die Abstimmung der <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong><br />

Siedlungsentwicklung mit Versorgungs- und Verkehrsnetzen<br />

einerseits und der Schutz und die Entwicklung der Freiräume und<br />

Naturgüter andererseits. Die Beschränkung von Kommunen auf<br />

Eigenentwicklung leistet <strong>zu</strong>sammen mit <strong>den</strong> weiteren und<br />

dahingehend bewährten regionalplanerischen<br />

Steuerungsinstrumenten (wie der Festlegung von regionalen<br />

Entwicklungsachsen oder der Ausweisung von<br />

„Siedlungsbereichen“) in diesem Zusammenhang einen<br />

wesentlichen Beitrag.<br />

Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde<br />

Spechbach mit 1.706 Einwohnern <strong>zu</strong>m 31.12.2006 und einem <strong>zu</strong><br />

erwarten<strong>den</strong> Bevölkerungswachstum auf lediglich 1.720 bis 2020<br />

(vgl.: Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020) bestätigt in<br />

Verbindung mit der u.a. <strong>zu</strong>mindest schienengebun<strong>den</strong>en<br />

fehlen<strong>den</strong> ÖPNV-Anbindung und der strukturräumlichen Lage die<br />

Einstufung der Gemeinde als auf „Eigenentwicklung beschränkt“.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Forderung nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 259 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

488 Gemeinde Neunkirchen 1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

In <strong>den</strong> Ausführungen „Räumliche Zuordnung von Wohnbauflächen"<br />

(Anhang 1.1) wird die Gemeinde Neunkirchen ausschließlich auf<br />

eine „Eigenentwicklung" beschränkt.<br />

Dieser Negativ-Gewichtung wird widersprochen. Gleichzeitig wird<br />

beantragt, die Gemeinde Neunkirchen nicht <strong>zu</strong> listen, wodurch sich<br />

die künftige Siedlungsentwicklung nach <strong>den</strong> sonstigen Zielen und<br />

Grundsätzen des Einheitlichen Regionalplans Rhein- Neckar richten<br />

wird (vgl. Ausführungen <strong>zu</strong> Ziffer 1.4.2.1).<br />

Diese Forderung wird, auch unter Einbe<strong>zu</strong>g der Stellungnahme des<br />

Ingenieurbüros für Kommunalplanung, Mosbach vom 16.08.2012<br />

(siehe Anlage) wie folgt begründet:<br />

a) Die einschlägigen Planungsrichtwerte für die<br />

Siedlungsentwicklung der Kommunen beinhalten ausreichende<br />

Aussagen über die, in <strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen näher <strong>zu</strong><br />

bewerten<strong>den</strong> Flächenbedarfe. Es besteht deshalb aus unserer<br />

Sicht keine Notwendigkeit einer abschließen<strong>den</strong> Negativ-Listung<br />

von Kommunen und damit einer grundsätzlichen Schlechterstellung<br />

dieser Gemein<strong>den</strong> in Be<strong>zu</strong>g auf kommunale Zukunftsperspektiven.<br />

b) Die Kriterien für die Einstufung einer Gemeinde als „beschränkt<br />

auf Eigenentwicklung Wohnen" sind im Entwurf des<br />

Regionalplanes wie folgt genannt: Naturräumliche Gegebenheiten,<br />

Freiraumbelange, Lage im Raum, strukturräumliche Zuordnung,<br />

Lage <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Entwicklungsachsen sowie Höhe des<br />

Orientierungswertes 2020. Zunächst stellen wir aus unserer Sicht<br />

fest, dass keine der vorstehen<strong>den</strong> Kriterien eine beschränkende<br />

Einstufung der Gemeinde Neunkirchen auf die<br />

Siedlungsentwicklung rechtfertigt. Darüber hinaus müssen wir bei<br />

Überprüfung der Negativ-Liste feststellen, dass bei anderen,<br />

strukturell gleichartigen, Kommunen die vorstehen<strong>den</strong> Kriterien<br />

unberücksichtigt blieben und deshalb von einer Aufnahme in die<br />

Anlage 1.1 abgesehen wurde. Die Gründe hierfür erschließen sich<br />

uns nicht. Hierin sehen wir vielmehr eine deutliche<br />

Ungleichbehandlung!<br />

c) Neunkirchen ist ein attraktiver ländlicher Wohnort, der im<br />

vergangenen Jahrzehnt auf allen Gebieten der kommunalen<br />

Entwicklung entschei<strong>den</strong>de Fortschritte hat erreichen können. Dies<br />

trifft für alle gemeindlichen Aufgabenspektren in gleichem Maße<br />

<strong>zu</strong>. Schwerpunktmäßig seien die Dorfentwicklung, die Aufwertung<br />

folgen<br />

Die Gemeinde Neunkirchen wird vor dem Hintergrund und unter<br />

Beachtung der ausgeführten Darlegungen <strong>zu</strong>m Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans aus der Auflistung des Anhangs Nr. 1.1<br />

Kommunen beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen"<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 260 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

488<br />

der örtlichen Infrastruktur, die Daseinsvorsorge, der Ausbau von<br />

erzieherischen Angeboten, ökologische Projektierungen und<br />

Weiteres genannt.<br />

Für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Umset<strong>zu</strong>ng<br />

umfassender kommunaler Strukturverbesserungen erhielt die<br />

Gemeinde Neunkirchen 2007 als einzige Kommune landesweit eine<br />

entsprechende Auszeichnung durch das Ministerium Ländlicher<br />

Raum Ba<strong>den</strong>-Württemberg. Darüber hinaus gelang es nach<br />

Erstplatzierungen auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene im Jahre<br />

2010, vor allem wegen hervorragen<strong>den</strong> kommunalen<br />

Gesamtstrukturen, im Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat<br />

Zukunft" eine Silbermedaille <strong>zu</strong> erringen (bundesweit 3.300<br />

Teilnehmergemein<strong>den</strong> - davon nur 8 Goldplatzierungen und 16<br />

Silberplatzierungen). Dieses „Zertifikat" werten wir ebenfalls als<br />

Bestätigung dafür, dass sich die Gemeinde Neunkirchen auf einem<br />

guten und <strong>zu</strong>kunftsfähigen Weg befindet, der durch planerische<br />

Einschränkungen nicht behindert wer<strong>den</strong> darf.<br />

d) Neunkirchen hat gemäß <strong>den</strong> Fortschreibungen des<br />

Bevölkerungsstandes des Statistischen Landesamtes Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg zwischen dem 1. Quartal 2000 und dem 1. Quartal<br />

2012 einen Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs von 5,4 % <strong>zu</strong> verzeichnen.<br />

Entgegen dem allgemeinen Trend eines Bevölkerungsrückganges<br />

auf Landes- und Kreisebene, ist diese Zunahme der<br />

Bevölkerungszahl ebenfalls als Bestätigung der guten kommunalen<br />

Gesamtentwicklung <strong>zu</strong> werten.<br />

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass im Rahmen<br />

der Erschließung von Teilabschnitten im aktuellen Baugebiet<br />

„Langenwald" 17 der 30 geschaffenen Bauflächen von<br />

„auswärtigen Interessenten" erworben wur<strong>den</strong>. Positiv sehen wir<br />

hierbei vor allen Dingen die Zuzüge von jungen Familien mit<br />

Kindern, die sich spürbar auf die örtlichen Gesamtstrukturen<br />

auswirken.<br />

e) Unsere Gemeinde kann sehr wohl auf einen sorgsamen Umgang<br />

mit dem Wohnbauflächenbedarf verweisen. Neubaugebiete<br />

wur<strong>den</strong> lediglich in abgewogenem Umfang ausgewiesen. Hierbei<br />

spielen seit Langem auch die Gewichtungen der Innenentwicklung<br />

der Ortskerne im Verhältnis <strong>zu</strong>r Neubauflächenstruktur eine<br />

bedeutende Rolle. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass durch<br />

die Aussagen im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar künftig


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 261 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

488<br />

die Möglichkeiten der kommunalen Selbstbestimmung<br />

abschließend und damit unwiderruflich beschnitten wer<strong>den</strong> sollen,<br />

wobei anderen Gemein<strong>den</strong>, die in der angesprochenen Liste<br />

fehlen, ein positives „Etikett" verliehen wird.<br />

f) Auch in der Gewichtung der Siedlungsentwicklung mit<br />

Versorgungs- und Verkehrsnetzen einerseits und dem Schutz und<br />

die Entwicklung der Freiräume und Naturgüter andererseits sehen<br />

wir keinen Widerspruch, auf einen Eintrag der Gemeinde<br />

Neunkirchen in die Negativ-Liste <strong>zu</strong> verzichten. Beispielhaft sei als<br />

Begründung hier<strong>zu</strong> erwähnt, dass wir dem Auftrag auf Schaffung<br />

von attraktiven Anbindungen an die ÖPNV-Netze ( u.a. S-Bahn-<br />

Anschlüsse Aglasterhausen und Neckargerach) mit dem Betrieb<br />

von gemeindlichen Busverbindungen im näheren Verwaltungsraum<br />

gerecht wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 262 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

489 Gemeindeverwaltungsverband Kleiner<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

c/o Gemeindeverwaltung<br />

Aglasterhausen<br />

1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

Grundsätzliche Bemerkungen:<br />

Der Ländliche Raum darf nicht allein auf die Bereiche Naherholung<br />

und Tourismus reduziert wer<strong>den</strong>. Der Einheitliche Regionalplan<br />

muss daher dringend auf eine Stärkung der Infrastruktur und<br />

Wirtschaft in unserem Raum hinwirken. Die Sicherung dezentraler<br />

Strukturen und die Schaffung gleichwertiger Lebens- und<br />

Arbeitsbedingungen in Stadt und Land muss auch weiterhin<br />

primäres Ziel der regionalen Entwicklung in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar sein und bleiben.<br />

Unter diesem Gesichtspunkt wird die Auflistung der Gemeinde<br />

Neunkirchen im Anhang Nr. 1.1 „Kommunen beschränkt auf die<br />

Eigenentwicklung Wohnen" für eine <strong>zu</strong> weitgehende<br />

Reglementierung gehalten, die die Gemeinde Neunkirchen im<br />

Vergleich <strong>zu</strong> anderen kreisangehörigen Gemein<strong>den</strong> erheblich<br />

benachteiligen würde. Wir beantragen deshalb, von dieser<br />

vorgesehenen Zuordnung Abstand <strong>zu</strong> nehmen.<br />

folgen<br />

Der Intention des vorgetragenen Anliegens wird im Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar und in allen Plankapiteln<br />

durchgängig Rechnung getragen und die gesamte Metropolregion<br />

als einheitlicher Lebens- und Wirtschaftsraum verstan<strong>den</strong>. U.a.<br />

wird dies im Plansatz 3.1.1.2 Integrierte Verkehrsplanung (G) auch<br />

so formuliert und betont.<br />

Bereits im Kapitel 1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur / 1.1<br />

Raumkategorien sind im Plansatz 1.1.5 Ländlicher Raum (G) und in<br />

der da<strong>zu</strong>gehören<strong>den</strong> Begründung der "eigenständige und<br />

gleichwertige Lebens- und Entwicklungsraum" Ländlicher Raum<br />

thematisiert sowie auch die Sicherung und der Erhalt der<br />

Wohnstandortbedingungen und der attraktiven Arbeits-,<br />

Ausbildungs- und Versorgungsangebote.<br />

Um <strong>den</strong> Aspekt Infrastruktur aber noch stärker hervor <strong>zu</strong> heben,<br />

wird im 2. Satz des Plansatzes 1.1.5 Ländlicher Raum (G) nach dem<br />

Wort "Versorgungsangebote" noch eingefügt:"sowie<br />

Infrastruktureinrichtungen"<br />

Darüber hinaus wird die Gemeinde Neunkirchen vor dem<br />

Hintergrund und unter Beachtung der Ausführungen des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes Kleiner O<strong>den</strong>wald bzw. der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Anmerkungen der Gemeinde Neunkirchen <strong>zu</strong>m<br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplans aus der Auflistung des<br />

Anhangs Nr. 1.1 Kommunen beschränkt auf "Eigenentwicklung<br />

Wohnen" genommen.<br />

490 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis 1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

Das Landratsamt des Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreises unterstützt die von<br />

der Gemeinde Neunkirchen vorgetragenen Be<strong>den</strong>ken hinsichtlich<br />

des Plankapitels 1.4 Wohnbauflächen bzw. deren Einwendungen<br />

gegen die Einstufung als "Eigenentwickler Wohnen" im Anhang des<br />

Regionalplanentwurfs. Es wird dahingehend auf die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Entwicklungserfolge Neunkirchens (z.B. Gewinn<br />

einer Silbermedallie beim letzten Bundesentscheid des<br />

Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft" oder die Schaffung eines<br />

vitalen und lebendigen Ortskerns etc.) der letzten Jahre verwiesen.<br />

folgen<br />

Die Gemeinde Neunkirchen wird vor dem Hintergrund und unter<br />

Beachtung der Ausführungen des Landratsamtes des Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreises bzw. der entsprechen<strong>den</strong> Anmerkungen der<br />

Gemeinde Neunkirchen <strong>zu</strong>m Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans aus der Auflistung des Anhangs Nr. 1.1 Kommunen<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen" genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 263 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

491 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis 1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

Die Gemeinde Neunkirchen wendet sich gegen die Einstufung als<br />

"Eigenentwickler Wohnen" im Anhang des Regionalplanentwurfs<br />

und verweist dahingehend auf ihre entsprechen<strong>den</strong><br />

Entwicklungserfolge (z.B. Gewinn einer Silbermedallie beim letzten<br />

Bundesentscheid des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft") der<br />

letzten Jahre.<br />

Dass diese positiven Entwicklungen auch von <strong>den</strong> Bürgerinnen und<br />

Bürgern anerkannt wer<strong>den</strong>, zeigt sich nach <strong>den</strong> Ausführungen<br />

Neunkirchens u.a. darin, dass Neunkirchen nach der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein- Neckar 2020 entgegen dem<br />

sonstigen Trend eine positive Einwohnerbilanz unterstellt wird.<br />

folgen<br />

Die Gemeinde Neunkirchen wird vor dem Hintergrund und unter<br />

Beachtung der Ausführungen des Landratsamtes des Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreises <strong>zu</strong>m Entwurf des Einheitlichen Regionalplans<br />

aus der Auflistung des Anhangs Nr. 1.1 Kommunen beschränkt auf<br />

"Eigenentwicklung Wohnen" genommen.<br />

Dem Anliegen wird gefolgt.<br />

492 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

Zur Sicherung einer bedarfsgerechten und nachhaltigen<br />

Wohnraumversorgung sind flächensparende Siedlungskonzepte <strong>zu</strong><br />

wählen. Diesen Ansatz teilt die Verbandsgemeinde Freinsheim. Es<br />

muss angesichts des Nachfragedrucks im hiesigen Raum künftig<br />

möglich bleiben, <strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen unmittelbar an die<br />

bestehende Siedlungsstruktur an<strong>zu</strong>gliedern. Diese <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Wohnbauflächen sollen sich vorrangig an der Anbindung <strong>zu</strong>m<br />

ÖPNV orientieren. Den übrigen Gemein<strong>den</strong> innerhalb der<br />

Verbandsgemeinde Freinsheim muss eine weitere Ausweisung von<br />

Wohnbauflächen über die Eigenentwicklung hinaus<br />

(nachfrageorientiert) möglich sein.<br />

Der Verhinderung des Zu<strong>zu</strong>gs von Auswärtigen wird seitens der<br />

Verbandsgemeinde Freinsheim ausdrücklich widersprochen. Für<br />

unsere Ortsgemein<strong>den</strong> würde dies nicht nur eine Verschärfung der<br />

Rahmenbedingungen des demographischen Wandels nach sich<br />

ziehen, sondern auch <strong>den</strong> Trend <strong>zu</strong> Wohnraum für Ein- und Zwei-<br />

Personenhaushalte völlig verkennen.<br />

nicht folgen<br />

Laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang 2<br />

des Anhörungsentwurfes verfügt die Verbandsgemeinde<br />

Freinsheim noch über rd. 29 ha planungsrechtlich gesicherter<br />

Wohnbauflächenpotentiale. Dieser Wert liegt um fast das Doppelte<br />

über dem bis 2020 ermittelten Flächenbedarf. Aus<br />

regionalplanerischer Sicht sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in dem<br />

Grundzentrum Freinsheim der zentralörtlichen Funktion und<br />

räumlichen Lage entsprechende Flächenreserven sowie in <strong>den</strong><br />

anderen Ortsgemein<strong>den</strong> ausreichende Potentiale für <strong>den</strong> örtlichen<br />

Eigenbedarf dargestellt. Darüber hinaus sind in der langfristigen<br />

Perspektive in Orientierung an <strong>den</strong> Bahnhaltepunkten bereits<br />

weitere, restriktionsfreie Entwicklungsspielräume berücksichtigt.<br />

Mit Ausnahme von Freinsheim sollen sich die anderen Gemein<strong>den</strong><br />

der Verbandsgemeinde jedoch ausschließlich auf <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

konzentrieren.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

493 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

Zur Sicherung des Schulstandortes in Kallstadt ist es erforderlich,<br />

dass auch die Eigenentwicklung der Ortsgemeinde gesichert ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Es ist sicherlich auch Aufgabe der Regionalplanung, die<br />

Rahmenbedingungen für <strong>den</strong> Erhalt von<br />

Infrastruktur-/Bildungseinrichtungen <strong>zu</strong> schaffen, jedoch kann nicht<br />

jeder Schulstandort dauerhaft gesichert wer<strong>den</strong>. Dabei ist <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen, dass Kallstadt keine zentralörtliche Funktion hat.<br />

Die Eigenentwicklung der Gemeinde Kallstadt ist jedoch gesichert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 264 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

494 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

Die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land kritisiert, dass im Anhang<br />

1.1 die Ortsgemeinde Kirchheim/Wstr. als "auf wohnbauliche<br />

Eigenentwicklung beschränkt" genannt ist. obwohl diese auch an<br />

der Entwicklungsachse liegt wie die Ortsgemeinde Bockenheim,<br />

die nicht in der Aufzählung 1.1 enthalten ist.<br />

folgen<br />

Die Gemeinde Kirchheim a.d. Wstr. wird analog der Gemeinde<br />

Bockenheim a.d.Wstr. aus der Liste im Anhang Nr. 1.1 des<br />

einheitlichen Regionalplans herausgenommen. In Orientierung an<br />

Plansatz 1.5.2.5 für gewerbliche Bauflächen wird für die<br />

Gemein<strong>den</strong> ohne eindeutige wohnbauliche Funktions<strong>zu</strong>weisung im<br />

Anschluss an <strong>den</strong> Plansatz 1.4.2.1 folgender regionalplanerischer<br />

Grundsatz ergänzt:<br />

"Kommunen, die nicht <strong>den</strong> Plansätzen 1.4.2.1 und 1.4.2.2<br />

<strong>zu</strong>geordnet sind, sollen sich ebenfalls auf die Eigenentwicklung<br />

konzentrieren. Unter Berücksichtigung der sonstigen landes- und<br />

regionalplanerischen Vorgaben können bei entsprechender<br />

Nachfrage auch über <strong>den</strong> Eigenbedarf hinaus <strong>zu</strong>sätzliche Flächen<br />

entwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

Der neue Grundsatz wird in der Randspalte mit<br />

"Flächenentwicklung von Kommunen ohne Funktions<strong>zu</strong>weisung"<br />

gekennzeichnet.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> 1.4.2.1 wird der letzte Satz im Absatz 1<br />

gestrichen. Dafür lautet die neu formulierte Begründung <strong>zu</strong> dem<br />

o.g. Grundsatz wie folgt: "Städte und Gemein<strong>den</strong> ohne explizite<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung für die wohnbauliche Entwicklung in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar sollen sich ebenfalls vorrangig auf die<br />

Deckung des örtlichen Eigenbedarfs konzentrieren. Im Einzelfall<br />

kann bei entsprechend belegter Nachfrage in moderatem Umfang<br />

die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächen erfolgen. Eine<br />

angebotsorientierte Flächenvorhaltung für diese Kommunen würde<br />

hingegen dem Konzept <strong>zu</strong>r Entwicklung der regionalen<br />

Siedlungsstruktur wiedersprechen."<br />

Kommunen, die nicht <strong>den</strong> Plansätzen 1.4.2.1 oder 1.4.2.2<br />

<strong>zu</strong>geordnet sind, sollen sich ebenfalls vorrangig auf <strong>den</strong> Bedarf aus<br />

der gemeindlichen Eigenentwicklung konzentrieren. Im Einzelfall<br />

können bei begründeter Nachfrage jedoch darüber hinaus in<br />

moderatem Umfang <strong>zu</strong>sätzliche Bauflächen entwickelt wer<strong>den</strong>".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 265 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

495 Gemeinde Mutterstadt 1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

entspr.<br />

528<br />

Mutterstadt verweist auf die Attraktivität der Stadt als bevor<strong>zu</strong>gter<br />

Wohnstandort und kritisiert die Beschränkung im einheitlichen<br />

Regionalplan auf die wohnbauliche Eigenentwicklung. Eine<br />

Einstufung als "Siedlungsbereich Wohnen" sei auf je<strong>den</strong> Fall<br />

geboten, <strong>zu</strong>mal die Bevölkerungszahl nach wie vor ansteige. Es<br />

bestehe jedoch kein weiterer Bedarf an wohnbaulichen<br />

Siedlungsflächen.<br />

nicht folgen<br />

Mutterstadt ist unstrittig ein attraktiver Wohnstandort im<br />

hochverdichteten Kernraum der Metropolregion Rhein-Neckar. Das<br />

belegt auch die aktuelle Bevölkerungsprognose des Statistischen<br />

Landesamtes Rheinland-Pfalz, die entgegen <strong>den</strong> stark negativen<br />

Prognosen im Anhang Nr. 2 des einheitlichen Regionalplans bis<br />

2020 von einem Zuwachs von 4% ausgeht.<br />

Mutterstadt ist im Anhörungsentwurf des einheitlichen<br />

Regionalplans nicht auf die wohnbauliche Eigenentwicklung<br />

beschränkt, sondern eine der Kommunen ohne explizite<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung. Diese Gemein<strong>den</strong> können bei<br />

entsprechender Nachfrage auch über <strong>den</strong> Eigenbedarf hinaus<br />

Wohnbauflächen entwickeln. Für diesen Bedarf sind in Mutterstadt<br />

schon heute über 30 ha Baulandreserven bauleitplanerisch<br />

gesichert und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt, dem bei<br />

Annahme eines leichten Bevölkerungsrückganges ein ermittelter<br />

Bedarf von 3 ha gegenübersteht. Auch bei Berücksichtigung eines<br />

leichten Bevölkerungsanstieges bis 2020 wäre in Mutterstadt<br />

<strong>den</strong>noch ein deutlicher "Flächenüberhang" <strong>zu</strong> verzeichnen. Da diese<br />

im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan enthaltenen<br />

Wohnbauflächen im einheitlichen Regionalplan nicht <strong>zu</strong>r Disposition<br />

stehen, kann Mutterstadt auch weiterhin über <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

hinaus Wohnbauflächen entwickeln. Für eine Einstufung als<br />

"Siedlungsbereich Wohnen" fehlt Mutterstadt jedoch der<br />

unmittelbare Anschluss an <strong>den</strong> schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 266 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

496 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

entspr.<br />

3984<br />

Der Rhein-Pfalz-Kreis kritisiert die gegenüber dem ROP 2004<br />

erfolgte Herabstufung der über die Eigenentwicklung<br />

hinausgehen<strong>den</strong> Wohnfunktion für die Gemein<strong>den</strong> Altrip,<br />

Dannstadt-Schauernheim, Du<strong>den</strong>hofen, Fußgönnheim, Heßheim,<br />

Mutterstadt, Neuhofen und Waldsee und fordert deren Aufstufung.<br />

nicht folgen<br />

Die Kommunen im Rhein-Pfalz-Kreis verfügen laut Tabelle im<br />

Anhang Nr. 2 noch über ein planungsrechtlich gesichertes<br />

Wohnbauflächenpotential von insgesamt rd. 244 ha, das <strong>den</strong> auf<br />

Grundlage der Bevölkerungsprognose ermittelten Flächenbedarf<br />

von rd. 129 ha weit überschreitet. Dabei sind die Potentiale aus<br />

Baulücken unter 2.000 qm nicht berücksichtigt. Von daher ist die<br />

künftige Siedlungsentwicklung im Rhein-Pfalz-Kreis keine Frage<br />

fehlender Flächenpotentiale, sondern der bei stagnieren<strong>den</strong> bzw.<br />

leicht rückläufigen Bevölkerungsprognosen raumordnerisch und<br />

städtebaulich verträglichen und flächensparen<strong>den</strong> Steuerung. Dabei<br />

ist die zentralörtliche Funktion der Gemeinde auch weiterhin ein<br />

wichtiges Kriterium, unter Berücksichtigung des demographischen<br />

Wandels sowie der nachhaltigen Entwicklung aber verstärkt auch<br />

die Nähe <strong>zu</strong> einem qualifizierten, d.h. im hochverdichteten und<br />

verdichteten Raum schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV. Folglich wird an<br />

der differenzierten wohnbaulichen Funktion für die genannten<br />

Gemein<strong>den</strong> festgehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 267 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

497 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

entspr.<br />

533<br />

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße: <strong>zu</strong> Eigenentwicklung<br />

Wohnen (Z 1.4.2.1) und Siedlungsbereiche Wohnen (Z 1.4.2.1)<br />

Der Einheitliche Regionalplan gibt die Systematik der Zuweisung<br />

von Gemeindefunktionen des Regionalen Raumordnungsplanes<br />

Rheinpfalz 2004 auf. Stattdessen wer<strong>den</strong> anstelle der ehemaligen<br />

Gemeindefunktion „Wohnen" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und im<br />

Anhang Nr. 1.2 des Regionalplanes Gemein<strong>den</strong> mit der Festlegung<br />

„Siedlungsbereiche Wohnen" ausgewiesen. Für <strong>den</strong> Kreis Südliche<br />

Weinstraße sind dies Annweiler, Bad Bergzabern, E<strong>den</strong>koben,<br />

Herxheim und Maikammer. Im Anhang 1.1 wer<strong>den</strong> alle Gemein<strong>den</strong><br />

genannt, die ausschließlich der „Eigenentwicklung Wohnen"<br />

unterliegen. Der Einheitliche Regionalplan führt eine 3. Kategorie<br />

für die in bei<strong>den</strong> Listen nicht genannten Gemein<strong>den</strong> ein. Für <strong>den</strong><br />

Kreis Südliche Weinstraße sind dies unter anderem die<br />

Grundzentren Billigheim-Ingenheim und Offenbach. Nach der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Z 1.4.2.1 wird für diese Gemein<strong>den</strong> keine<br />

zielscharfe Zuordnung vorgegeben. Ihre Siedlungsentwicklung soll<br />

sich nach <strong>den</strong> sonstigen Zielen und Grundsätzen des Einheitlichen<br />

Regionalplanes richten. Diese Vorgehensweise ist wenig konkret<br />

und wird in der Praxis kaum umsetzbar sein. Es wird daher<br />

vorgeschlagen, auf die 3. Kategorie <strong>zu</strong> verzichten.<br />

Die Gemein<strong>den</strong> Billigheim-Ingenheim und […] (Grundzentren)<br />

sollten in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als „Siedlungsbereiche Wohnen"<br />

ausgewiesen und der Liste Anhang Nr.1.2 <strong>zu</strong>geordnet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Das Grundzentrum Billigheim-Ingenheim kann bei entsprechender<br />

Nachfrage auch über <strong>den</strong> Eigenbedarf hinaus Wohnbauflächen<br />

entwickeln, erfüllt jedoch nicht die Standortkriterien für eine<br />

Einstufung als wohnbauliche Schwerpunktgemeinde<br />

("Siedlungsbereich Wohnen"). Insbesondere fehlt ein direkter<br />

Anschluss an <strong>den</strong> regionalbedeutsamen, in der Regel<br />

schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV. Auch ist die Entwicklung von<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Neubaugebieten durch verschie<strong>den</strong>e,<br />

freiraumsichernde Vorrangausweisungen erheblich eingeschränkt.<br />

Zur besseren Einordnung der Kommunen ohne wohnbauliche<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung wird in Orientierung an Plansatz 1.5.2.5 für<br />

<strong>den</strong> gewerblichen Bereich unter 1.4.2 ein neuer<br />

regionalpanerischer Grundsatz ergänzt und die Begründung<br />

entsprechend angepasst.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 268 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

498 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

entspr.<br />

534<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z 1.4.2.1) und Siedlungsbereiche<br />

Wohnen (Z 1.4.2.1)<br />

Der Einheitliche Regionalplan gibt die Systematik der Zuweisung<br />

von Gemeindefunktionen des Regionalen Raumordnungsplanes<br />

Rheinpfalz 2004 auf. Stattdessen wer<strong>den</strong> anstelle der ehemaligen<br />

Gemeindefunktion „Wohnen" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und im<br />

Anhang Nr. 1.2 des Regionalplanes Gemein<strong>den</strong> mit der Festlegung<br />

„Siedlungsbereiche Wohnen" ausgewiesen. Für <strong>den</strong> Kreis Südliche<br />

Weinstraße sind dies Annweiler, Bad Bergzabern, E<strong>den</strong>koben,<br />

Herxheim und Maikammer. Im Anhang 1.1 wer<strong>den</strong> alle Gemein<strong>den</strong><br />

genannt, die ausschließlich der „Eigenentwicklung Wohnen"<br />

unterliegen. Der Einheitliche Regionalplan führt eine 3. Kategorie<br />

für die in bei<strong>den</strong> Listen nicht genannten Gemein<strong>den</strong> ein. Für <strong>den</strong><br />

Kreis Südliche Weinstraße sind dies unter anderem die<br />

Grundzentren Billigheim-Ingenheim und Offenbach. Nach der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Z 1.4.2.1 wird für diese Gemein<strong>den</strong> keine<br />

zielscharfe Zuordnung vorgegeben. Ihre Siedlungsentwicklung soll<br />

sich nach <strong>den</strong> sonstigen Zielen und Grundsätzen des Einheitlichen<br />

Regionalplanes richten. Diese Vorgehensweise ist wenig konkret<br />

wird in der Praxis kaum umsetzbar sein. Es wird daher<br />

vorgeschlagen, auf die 3. Kategorie <strong>zu</strong> verzichten.<br />

Die Gemein<strong>den</strong> […] und Offenbach (Grundzentren) sollten in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als „Siedlungsbereiche Wohnen" ausgewiesen<br />

und der Liste Anhang Nr.1.2 <strong>zu</strong>geordnet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeine Offenbach ist unbestritten der<br />

Siedlungsschwerpunkt innerhalb der Verbandsgemeinde. Deshalb<br />

ist Offenbach als einzige Kommune in der Verbandsgemeinde nicht<br />

ausschließlich auf <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf beschränkt, sondern<br />

kann auch in der Zukunft in moderater Größenordnung darüber<br />

hinausgehende Wohnbauflächen entwickeln. Laut der<br />

Wohnbauflächenbilanz im Anhang 2 des ERP wurde für die VG<br />

Offenbach ohnehin ein Flächenüberhang von rd. 10 ha bis 2020<br />

ermittelt. Auch ist im Sü<strong>den</strong> von Offenbach bereits ein erheblicher,<br />

restriktionsfreier Entwicklungsspielraum für künftige<br />

Ausweisungen berücksichtigt.<br />

Für eine Einstufung von Offenbach als "Siedlungsbereich Wohnen"<br />

fehlt der für <strong>den</strong> hochverdichteten Raum sowie die verdichtete<br />

Randzone erforderliche Anschluss an einen qualifizierten Schienen-<br />

ÖPNV. Darüber hinaus stehen im benachbarten Mittelzentrum<br />

Landau ab 2014 rd. 25 ha Konversionsflächen <strong>zu</strong>r Vermarktung an,<br />

die <strong>zu</strong>mindest kurz- bis mittelfristig einen erheblichen Anteil der<br />

Nachfrage nach Wohnraum nicht nur in Landau, sondern auch im<br />

Umland abdecken dürfte. Zur besseren Einordnung der Kommunen<br />

ohne wohnbauliche Funktions<strong>zu</strong>weisung wird in Orientierung an<br />

Plansatz 1.5.2.5 für <strong>den</strong> gewerblichen Bereich unter 1.4.2 ein neuer<br />

regionalplanerischer Grundsatz ergänzt und die Begründung<br />

entsprechend angepasst.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 269 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

499 Verbandsgemeinde Landau-Land 1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

Unter der Ziffer 1.4.2.1 - Eigenentwicklung Wohnen- steht als<br />

Zielvorgabe jeder Kommune eine Wohnflächenentwicklung im<br />

Rahmen der Eigenentwicklung <strong>zu</strong>. Ziel der OG Birkweiler ist es die<br />

innerörtliche Entwicklung des Dorfes - Bestandsaufnahme,<br />

Fortschreibung Dorfentwicklungskonzept, Führen eines<br />

Leerstandskataster, Ausweisung eines Sanierungsgebietes -<br />

voran<strong>zu</strong>treiben. Der Bedarf an Wohnflächenausweisung ist<br />

gegeben. Die OG Birkweiler ist verkehrstechnisch sehr gut mit <strong>den</strong><br />

Mittel- und Oberzentren verbun<strong>den</strong>. Birkweiler liegt <strong>zu</strong>dem an<br />

einem Haltepunkt mit regionalem Schienenverkehr und erfüllt<br />

weitgehend die Kriterien für „Siedlungsbereiche Wohnen".<br />

Aufgrund der ausgewiesenen regionalen Freiraumstrukturen ist es<br />

für die OG Birkweiler sehr schwierig, künftig Wohnbauflächen<br />

aus<strong>zu</strong>weisen. Für das im FNPI ausgewiesene Baugebiet 2.17,<br />

Größe 1,4 ha mit ca. 24 geplanten Bauplätzen wurde letztendlich<br />

kein Bebauungsplan aufgestellt. Dieses Wohnungsflächenpotenzial<br />

muss der OG Birkweiler weiterhin für künftige Ausweisungen von<br />

Wohnbauflächen <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist es<br />

erforderlich, dass die OG Birkweiler in <strong>den</strong> nicht mit Restriktionen<br />

ausgewiesenen Flächen künftig Wohnbauflächen ausweisen darf.<br />

Kenntnisnahme<br />

Laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar im Anhang 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist für die VG Landau-Land bis <strong>zu</strong>m<br />

Zielhorizont 2020 ein deutlicher "Flächenüberhang" (Bedarf 10 ha,<br />

Potential 41 ha)ausgewiesen. Die Siedlungsentwicklung der<br />

Ortsgemeinde Birkweiler ist trotz Anschluss an <strong>den</strong><br />

schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV ausschließlich am Bedarf der<br />

ortsansässigen Bevölkerung <strong>zu</strong> orientieren, da die Gemeinde mit<br />

rd. 700 Einwohnern nicht über die erforderliche<br />

Infrastrukturausstattung für eine Einstufung als wohnbauliche<br />

Schwerpunktgemeinde verfügt. Außerdem reichen verschie<strong>den</strong>e<br />

freiraumsichernde Vorrangausweisungen unmittelbar an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrand heran. Dennoch sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte für<br />

<strong>den</strong> gemeindlichen Eigenbedarf bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt. Auch das Plangebiet 2.17<br />

ist als geplante "Siedlungsfläche Wohnen" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte enthalten.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 270 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

500 Verbandsgemeinde Landau-Land 1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

entspr.<br />

537<br />

Böchingen ist hinsichtlich der Wohnsiedlungsentwicklung als<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen" und „Eigenentwicklung<br />

Gewerbe" eingestuft. Insbesondere hinsichtlich des Bereichs<br />

„Wohnen" sieht sich die Gemeinde in ihrer künftigen Entwicklung<br />

entschei<strong>den</strong>d behindert. Die Gemeinde hatte östlich der Landauer<br />

Straße in der Gemarkung „Achtzehn Morgen" ein kleines<br />

Wohngebiet ( 10-12 Wohneinheiten ) vorgesehen und die<br />

Aufnahme in <strong>den</strong> FNP der Verbandsgemeinde Landau-Land<br />

beantragt,<br />

mit Rücksicht auf die parallel laufende Prüfung <strong>zu</strong>r Umnut<strong>zu</strong>ng der<br />

innerörtlich gelegenen Industriebrache der Sektkellerei Schloss<br />

Wachenheim in ein Mischgebiet jedoch das Plangebiet "Achtzehn<br />

Morgen" vorerst <strong>zu</strong>rückgestellt. Die Untersuchung des Areals der<br />

Sektkellerei ist abgeschlossen, die Gemeinde wird einen auf diese<br />

Fläche beschränkten Bebauungsplan erstellen. Da jedoch nicht<br />

sicher ist, ob jemals ein Investor unter <strong>den</strong> gegebenen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen die Industriebrache nutzen wird, kann auf das o.a.<br />

kleine Baugebiet dauerhaft nicht verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />

Die Infrastruktur sowie die Anbindung an <strong>den</strong> ÖPNV sind in<br />

Böchingen in hohem Maße gegeben, die Auswahlkriterien z.B. für<br />

die Einrichtung regionaler Grünzüge wer<strong>den</strong> durch das avisierte<br />

Baugebiet nicht verletzt. Eine Zersiedelung findet nicht statt, da<br />

eine unmittelbare Anbindung an die bestehende Siedlungsstruktur<br />

erfolgen würde.<br />

Die EW-Zahl ist seit Jahren konstant, Leerstände im Ort sind nicht<br />

vorhan<strong>den</strong>, Baulücken sind in überwiegend in privater Hand und<br />

stehen der Wohnungsentwicklung entgegen. Permanente<br />

Anfragen von Bürgern und auswärtigen Interessenten belegen <strong>den</strong><br />

Bedarf an Wohnbauflächen. Eine innerörtliche Entwicklung ist aus<br />

<strong>den</strong> vorgeschilderten Grün<strong>den</strong> nicht möglich. Zum Erhalt der<br />

Infrastruktur und der vielfältigen öffentlichen Einrichtungen ( z.B.<br />

Kindergarten, Freizeitanlage ) ist eine bedarfsorientierte<br />

Entwicklung durch die engen Kriterien der Regionalplanung<br />

ausgeschlossen. Wir beantragen deswegen die Aufnahme der<br />

Gemeinde Böchingen in <strong>den</strong> „Siedlungsbereich Wohnen". Die<br />

Einstufung von Böchingen als wohnbauliche<br />

Schwerpunktgemeinde soll da<strong>zu</strong> beitragen, die Perspektiven <strong>zu</strong>r<br />

siedlungsstrukturellen Weiterentwicklung der Gemeinde auch im<br />

Fall eines Scheiterns der Planungskonzeption für das Areal der<br />

ehemaligen Sektkellerei offen <strong>zu</strong> halten.<br />

nicht folgen<br />

Laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar im Anhang 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist für die VG Landau-Land bis <strong>zu</strong>m<br />

Zielhorizont 2020 ein deutlicher "Flächenüberhang" (Bedarf 10 ha,<br />

Potential 41 ha)ausgewiesen. Die Gemeinde Böchingen ist gemäß<br />

Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 auf<br />

"Eigenentwicklung Wohnen" beschränkt. Aufgrund des fehlen<strong>den</strong><br />

Anschlusses an <strong>den</strong> schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV sowie<br />

Versorgungsdefiziten sind die Vorausset<strong>zu</strong>ngen sind die Kriterien<br />

für eine Einstufung von Böchingen als wohnbaulicher<br />

Siedlungsschwerpunkt ("Siedlungsbereich Wohnen") nicht erfüllt.<br />

Aus regionalplanerischer Sicht sollte sich die Gemeinde Böchingen<br />

vorrangig auf die siedlungsstrukturelle Nachnut<strong>zu</strong>ng des Areals der<br />

ehemaligen Sektkellerei konzentrieren. Dennoch hat der Verband in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte westlich der Godramsteiner sowie östlich<br />

der Landauer Straße bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt, die mittel- bis langfristig im<br />

Rahmen des örtlichen Eigenbedarfs entwickelt wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 271 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

501 Verbandsgemeinde Landau-Land 1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

Die Ortsgemeinde Ilbesheim ist durch die regionalen Grünzüge und<br />

die Grünzäsur auf die derzeitige Bebauung einschließlich der im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan noch <strong>zu</strong>r Wohnraumbebauung<br />

ausgewiesenen Flächen beschränkt. Eine<br />

Wohnbauflächenentwicklung ist nur im Rahmen der<br />

Eigenentwicklung möglich. Eine darüber hinaus gehende<br />

Weiterentwicklung sollte der Gemeinde jedoch erhalten bleiben,<br />

weil die vorhan<strong>den</strong>e Infrastruktur in Form von Kindergarten und<br />

Grundschule <strong>den</strong> Ort gerade für jüngere Bürger und Familien<br />

attraktiv macht und deshalb die Ausweisung von Baugebieten auch<br />

in Zukunft möglich bleiben muss. Die unmittelbare Nachbarschaft<br />

<strong>zu</strong>m Mittelzentrum Landau trägt ebenfalls <strong>zu</strong>r Attraktivität der<br />

Ortsgemeinde Ilbesheim als Wohnort bei. Insofern bestehen gegen<br />

die Zuordnung der Ortsgemeinde Ilbesheim <strong>zu</strong> <strong>den</strong> auf die<br />

Eigenentwicklung beschränkten Gemein<strong>den</strong> erhebliche Be<strong>den</strong>ken.<br />

nicht folgen<br />

Laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar im Anhang 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist für die VG Landau-Land bis <strong>zu</strong>m<br />

Zielhorizont 2020 ein deutlicher "Flächenüberhang" (Bedarf 10 ha,<br />

Potential 41 ha)ausgewiesen. Die Gemeinde Ilbesheim ist gemäß<br />

Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 auf<br />

"Eigenentwicklung Wohnen" beschränkt. Die Gemeinde Ilbesheim<br />

mit rd. 1300 Einwohnern erfüllt auch nicht die Kriterien für eine<br />

über <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf hinausgehende<br />

Siedlungsentwicklung. Außerdem ist die weitere<br />

Siedlungsentwicklung durch freiraumsichernde Restriktionen sowie<br />

Straßenverkehrsinfrastruktur ohnehin stark eingeschränkt.<br />

Der Kritik wird nicht <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

502 Verbandsgemeinde Landau-Land 1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

entspr.<br />

539<br />

Eschbach ist hinsichtlich der Siedlungsentwicklung Wohnen und<br />

Gewerbe auf die „Eigenentwicklung beschränkt. Insbesondere<br />

hinsichtlich des Bereichs „Wohnen" sieht sich die Gemeinde durch<br />

die Ausweisungen im Regionalplan in ihrer künftigen Entwicklung<br />

eingeschränkt und behindert. Aufgrund der ausgewiesenen<br />

regionalen Freiraumstruktur ist es für die Ortsgemeinde Eschbach<br />

sehr schwierig, in Zukunft Wohnbauflächen aus<strong>zu</strong>weisen. Deshalb<br />

wer<strong>den</strong> gegen die Zuordnung der Ortsgemeinde Eschbach <strong>zu</strong> der<br />

im Bereich „Eigenentwicklung" genannten Darstellung erhebliche<br />

Be<strong>den</strong>ken geäußert.<br />

Wir beantragen für die Ortsgemeinde Eschbach, die<br />

nordwestlichen Gebiete „Am Friedhof und Krätzen <strong>den</strong><br />

„Siedlungsbereich Wohnen" auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar im Anhang 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist für die VG Landau-Land bis <strong>zu</strong>m<br />

Zielhorizont 2020 ein deutlicher "Flächenüberhang" (Bedarf 10 ha,<br />

Potential 41 ha)ausgewiesen. Die Gemeinde Eschbach ist gemäß<br />

Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 auf<br />

"Eigenentwicklung Wohnen" beschränkt. Dies entspricht der Lage<br />

und Funktion der Gemeinde mit rd. 650 Einwohnern. Die im<br />

Rahmen der laufen<strong>den</strong> 4. Änderung des FNP der VG Landau-Land<br />

mit der Regionalplanung abgestimmten Planflächen sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans berücksichtigt.<br />

Darüber hinaus soll sich die Gemeinde für die Laufzeit des<br />

Einheitlichen Regionalplans auf die bauliche Nut<strong>zu</strong>ng von<br />

Innenentwicklungspotentialen konzentrieren.<br />

Die Be<strong>den</strong>ken wer<strong>den</strong> nicht geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 272 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

503 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

entspr.<br />

3981<br />

1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

Die Einstufung der Gemein<strong>den</strong> Bornheim, Essingen und Hochstadt<br />

als Kommunen, die sich bei der Wohnbauflächenentwicklung am<br />

Eigenbedarf orientieren sollen, entspreche nicht der realen<br />

Nachfragesituation.<br />

nicht folgen<br />

Die Gemein<strong>den</strong> Bornheim, Essingen und Hochstadt erfüllen<br />

allesamt nicht die Vorausset<strong>zu</strong>ngen (u.a. keine zentralörtlichen<br />

Funktionen)für eine über <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf hinausgehende<br />

Siedlungsentwicklung. Die in der Vergangenheit offensichtlich in<br />

erheblichem Umfang erfolgte Grundstücksvermarktung über <strong>den</strong><br />

Eigenbedarf hinaus hat <strong>zu</strong>r Folge, dass für die Bedarfe aus der<br />

ortsansässigen Bevölkerung nur noch begrenzte Flächenpotentiale<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung stehen.<br />

504 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

entspr.<br />

3982<br />

1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

Gemeinde Hochstadt: Zu Ziffer 1.4.2.1 wird festgestellt, dass diese<br />

Einordnung in keinster Weise <strong>den</strong> bisherigen Erfahrungen bezüglich<br />

der Bauplatzvermarktung in <strong>den</strong> aktuellen Baugebieten entspricht.<br />

Das Baugebiet „Zehnmorgen" war innerhalb weniger Jahre bis auf<br />

wenige Plätze vermarktet und bebaut.<br />

nicht folgen<br />

Die Gemeinde Hochstadt erfüllt nicht die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine<br />

über <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf hinausgehende<br />

Siedlungsentwicklung, da sie weder über zentralörtliche Funktionen<br />

noch über einen Anschluss an <strong>den</strong> schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV<br />

verfügt. Die in der Vergangenheit offensichtlich in erheblichem<br />

Umfang erfolgte Grundstücksvermarktung über <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

hinaus hat <strong>zu</strong>r Folge, dass für die Bedarfe aus der ortsansässigen<br />

Bevölkerung nur noch begrenzte Flächenpotentiale <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

stehen. An der Einstufung der Gemeinde "beschränkt auf<br />

Eigenentwicklung Wohnen" wird festgehalten.<br />

505 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

1.4.2.1<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z)<br />

Der BUND beklagt, dass für Eigenentwicklung Wohnen keine klare<br />

Definition vorliegt. Unklar bleibt auch, wie der Nachweis für die<br />

Einordnung in „Eigenentwicklung Wohnen" geführt wird. Auch<br />

Eigenentwicklungen bedürfen starker Einschränkungen, besonders<br />

in Gemein<strong>den</strong>, die bereits große Wohnbauflächen ausgewiesen<br />

haben und keine Infrastruktur haben. Eigenentwicklung Wohnen<br />

sollte nur noch ausschließlich entlang von „Entwicklungsachsen"<br />

und im Bereich von Bahnanschlüssen <strong>zu</strong>lässig sein. Für<br />

Flächeninanspruchnahme ist eine nachvollziehbare Begründung<br />

vor<strong>zu</strong>legen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Konzept <strong>zu</strong>r regionalen Siedlungsstruktur des einheitlichen<br />

Regionalplans setzt über die verbindlich festgelegten<br />

"Schwellenwerte" klare Grenzen für die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Wohnbauflächen. Darüber hinaus tragen die Plansätze 1.4.1.2 und<br />

1.4.2.2 der Forderung des BUND Rechnung, <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Neubaugebiete vorrangig in <strong>den</strong> zentralen Orten sowie an <strong>den</strong><br />

Achsen des schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV <strong>zu</strong> konzentrieren.<br />

Dennoch hat jede Gemeinde einen rechtlichen Anspruch auf<br />

Bauflächen im Rahmen der kommunalen Eigenentwicklung. Der<br />

konkrete Bedarfsnachweis ist im Rahmen der Bauleitplanung <strong>zu</strong><br />

erbringen und <strong>zu</strong> begrün<strong>den</strong>.<br />

Die Hinweise des BUND wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 273 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

506 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

In PS 1.4.2.2, erster Absatz, sollte aufgrund des<br />

Sach<strong>zu</strong>sammenhangs der bisherige dritte Satz bereits als zweiter<br />

Satz erscheinen; für <strong>den</strong> in Klammern genannten Plan-satzverweis<br />

im bisherigen zweiten Satz wird eine Be<strong>zu</strong>gnahme auf „Z<br />

1.4.1.2“ (statt „G 1.3.1.2“) angeregt.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

D.h. die Sätze 2 und 3 im ersten Absatz des Plansatzes 1.4.2.2<br />

(Siedlungsbereich Wohnen Z) wer<strong>den</strong> getauscht.<br />

Ergänzend wird der dann im dritten Satz genannte Plansatzverweis<br />

lauten:<br />

"(vgl. Z 1.4.1.2 u. G 3.1.1.2)".<br />

507 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Für <strong>den</strong> zweiten Absatz von PS 1.4.2.2 wird eine Neuformulierung<br />

in enger Anlehnung an die Vorgabe der Raumordnungskommission<br />

Nr. 3.1.3 empfohlen, z.B. wie folgt: „Die Gemein<strong>den</strong> bzw.<br />

Gemeindeteile mit verstärkter Wohnsiedlungsentwicklung sind als<br />

„Siedlungsbereich Wohnen“ im Anhang Nr. 1.2 festgelegt und in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.“<br />

nicht folgen<br />

Dem Antrag wird nicht gefolgt.<br />

Aus der vorgeschlagenen Formulierung ergibt sich kein erkennbarer<br />

Unterschied <strong>zu</strong> der im Planentwurf enthaltenen Fassung.<br />

Außerdem wird der Begriff "dargestellt" nicht der Bedeutung einer<br />

regionalplanerischen Ausweisung bzw. einem verbindlichen Ziel<br />

gerecht.<br />

508 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> PS 1.4.2.2 sollte auf die Zentralen Orte und<br />

Entwicklungsachsen Be<strong>zu</strong>g genommen und verdeutlicht wer<strong>den</strong>,<br />

dass sich die verstärkte Wohnsied-lungsentwicklung<br />

schwerpunktmäßig auf die Zentralen Orte konzentriert.<br />

folgen<br />

Dem Antrag wird gefolgt.<br />

D.h. der 1. Satz von Plansatz 1.4.2.2 wird nach <strong>den</strong> Worten<br />

"…festgelegten Kommunen" wie folgt lauten: "und auf die Zentralen<br />

Orte, die überwiegend an Entwicklungsachsen liegen, <strong>zu</strong><br />

konzentrieren."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 274 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

509 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Z 1.4.2.2 Siedlungsbereiche Wohnen, S.34<br />

Änderungsvorschlag:<br />

Prüfung, ob dieses Ziel mit dem Ziel <strong>zu</strong>m Schwellenwert vereinbar<br />

ist<br />

Begründung:<br />

Die hiermit regionalplanerisch gewollte weitere<br />

Siedlungsflächenausweisung ist i.d.R. mit <strong>den</strong> im Anhang<br />

ausgewiesenen Wohnbauflächenpotentialen nicht in Einklang <strong>zu</strong><br />

bringen."<br />

nicht folgen<br />

Dieser Plansatz soll nicht <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Wohnbauflächenausweisungen befördern, sondern da<strong>zu</strong> beitragen,<br />

die Siedlungsentwicklung im Rahmen des nachgewiesenen<br />

Bedarfs raumordnerisch und städtebaulich verträglich <strong>zu</strong> steuern.<br />

Insoweit ist dieses Ziel auch mit Z 1.4.2.4 <strong>zu</strong>m "Schwellenwert"<br />

vereinbar.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 275 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

510 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Mit dem Plansatz 1.4.2.2 legt der Regionalverband als Ziel der<br />

Regionalplanung „Siedlungsbereiche Wohnen" fest. Damit sollen<br />

neue Wohnbauflächen auf bestimmte Orte konzentriert wer<strong>den</strong>. In<br />

der Begründung <strong>zu</strong> diesem Plansatz (S.38) sind folgende Kriterien<br />

für die Zuweisung genannt: Demnach geht es insbesondere um<br />

das Vermei<strong>den</strong> weiterer Zersiedelung, um die Konzentration neuer<br />

Wohnbauflächen in Kommunen mit einer guten infrastrukturellen<br />

Ausstattung, um wirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng der vorhan<strong>den</strong>en<br />

Infrastruktur, um Minimierung des Verkehrsaufkommens und um<br />

Lenkung des nicht vermeidbaren Verkehrsaufkommens möglichst<br />

auf <strong>den</strong> regionalbedeutsamen ÖPNV. Eine Ausweisung als<br />

„Zentraler Ort" wird nicht als Kriterium genannt.<br />

Es ist jedoch fest<strong>zu</strong>stellen, dass ausschließlich Zentrale Orte als<br />

„Siedlungsbereich Wohnen" vorgesehen sind. So sind dies im<br />

Gebiet des Nachbarschaftsverbandes lediglich die Zentralen Orte<br />

Heidelberg, La<strong>den</strong>burg, Leimen, Mannheim und Schwetzingen,<br />

andere Orte sind nicht als „Siedlungsbereich Wohnen"<br />

ausgewiesen. Dies steht mit <strong>den</strong> in der Begründung genannten<br />

planerischen Kriterien nicht in Einklang.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die raumordnerischen/regionalplanerischen<br />

Steuerungsinstrumente, wie z.B. die Festlegung der Zentralen Orte<br />

oder die der Siedlungsbereiche Wohnen oder Gewerbe, stellen<br />

wesentliche Bausteine der Infrastrukturplanung sowie der<br />

planmäßigen Entwicklung der regionalen Siedlungsstruktur (auch<br />

und besonders in Zeiten der demografischen Veränderungen) dar.<br />

Sie leisten damit einen wichtigen/wesentlichen Beitrag für eine<br />

raumordnerisch ausgewogene Siedlungsstruktur und wer<strong>den</strong> u.a.<br />

eingesetzt, um gleichwertige Versorgungsstrukturen in der<br />

gesamten Region <strong>zu</strong> gewährleisten, die wiederum von allen<br />

Einwohnern in <strong>zu</strong>mutbarer Entfernung in Anspruch genommen<br />

wer<strong>den</strong> können.<br />

Auch wenn in der Betrachtung des VRRN das Zentrale Orte-System<br />

einer regelmäßigen Anpassung an die sich dynamisch<br />

verändern<strong>den</strong> Rahmenbedingungen bedarf (unabhängig davon,<br />

dass dieses System sich als raumordnerisches Instrument<br />

grundsätzlich bewährt hat), zeichnet sich derzeit keine<br />

entsprechende Lösung hinsichtlich der Einstufung der<br />

Mittelzentren auf Länderebene nicht ab und damit kann auch das<br />

Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte (in der Zuständigkeit<br />

der Regionalplanung liegend) vorerst nicht verändert wer<strong>den</strong>.<br />

Da aber entsprechend der dem Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar <strong>zu</strong>grunde gelegten Plansystematik die Ausweisung der<br />

"Siedlungsbereiche Wohnen" an die Ausweisung der zentralen Orte<br />

geknüpft ist, müssen vor dem skizzierten Hintergrund vorerst auch<br />

diese grundsätzlich unverändert bleiben.<br />

Es ist aber auch in diesem Zusammenhang fest<strong>zu</strong>halten, dass<br />

keine der Mitgliedsgemein<strong>den</strong> bzw. -städte des NV HD-MA als<br />

Kommune beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen (oder auch<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Gewerbe") gekennzeichnet ist.<br />

Damit ist für keine von diesen in wohnbaulicher (und<br />

gewerbebaulicher) Hinsicht eine zielscharfe Zuordnung<br />

vorgegeben. Ihre Siedlungsentwicklung richtet sich damit nur nach<br />

<strong>den</strong> sonstigen Zielen und Grundsätzen des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar und steht damit auch nicht im<br />

grundsätzlichen Gegensatz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> in der Begründung genannten<br />

planerischen Kriterien für "Siedlungsbereiche Wohnen".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 276 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

510 Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim hier <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

Was die aufgeworfene Frage der Wohnbauflächenbilanz anbelangt,<br />

ist an<strong>zu</strong>merken, dass In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen<br />

<strong>zu</strong>m Teil erheblichen Abweichungen gegenüber <strong>den</strong><br />

Bevölkerungswerten im Anhang Nr. 2 sowie der eingeschränkten<br />

Flexibilität des ausschließlich auf das Jahr 2020 ausgelegten<br />

Wohnbauflächenbilanz hat der Planungsausschuss des VRRN am<br />

22.02.2013 jedoch beschlossen, die Bilanz im Rahmen einer<br />

Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und über das Jahr 2020 hinaus<br />

fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r<br />

Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die Aufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Mitgliedskommunen des NV HD-MA erfolgen.<br />

(Unabhängig davon muss aber entsprechend Plansatz 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z), Orientierungswert (G) des<br />

Regionalplanentwurfs dem Flächenwert <strong>zu</strong>m<br />

"Wohnbauflächenbedarf 2007 - 2020" das vorhan<strong>den</strong>e<br />

Wohnbauflächenpotenzial <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans gegenüber<strong>zu</strong>stelen wer<strong>den</strong> und bereits<br />

realisierte Wohnbauflächen im Betrachtungszeitraum 2007 - 2020<br />

sind in Ab<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> bringen.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wird der Bitte/Forderung des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 277 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

511 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Die Anwendung der in der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 1.4.2.2<br />

genannten Kriterien müsste <strong>zu</strong> geänderten Festlegungen führen:<br />

Allein das Kriterium „Schienengebun<strong>den</strong>er ÖPNV" trifft auf sehr<br />

viele Verbandsmitglieder des NV <strong>zu</strong>, so verfügen 15 von 18<br />

Verbandsmitgliedern über eine entsprechende Anbindung, die<br />

restlichen verfügen <strong>zu</strong>mindest über durchweg sehr gute<br />

Busanbindungen. Darüber hinaus ist die räumlich möglichst nahe<br />

Zuordnung von Wohnfunktionen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Arbeitsplatzschwerpunkten<br />

in <strong>den</strong> Oberzentren ein Beitrag für das im ERP genannte Kriterium<br />

„Region der kurzen Wege" (Plansatz 1.4.1.3). Die<br />

Arbeitsplatzschwerpunkte der Metropolregion Rhein-Neckar liegen<br />

in <strong>den</strong> drei Oberzentren, das Gebiet des Nachbarschaftsverbandes<br />

liegt zentral dazwischen, so dass auch deshalb eine entsprechende<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung für die Gemein<strong>den</strong> des NV aufgrund der<br />

genannten Planungsziele sinnvoll wäre.<br />

Die Unterzentren wer<strong>den</strong> auch hier gegenüber <strong>den</strong><br />

Verbandsmitgliedern ohne zentralörtliche Funktion besser gestellt.<br />

Die in der Begründung genannten Kriterien je<strong>den</strong>falls rechtfertigen<br />

das nicht, diese treffen auf die Verbandsmitglieder des<br />

Nachbarschaftsverbandes umfassend <strong>zu</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die raumordnerischen/regionalplanerischen<br />

Steuerungsinstrumente, wie z.B. die Festlegung der Zentralen Orte<br />

oder die der Siedlungsbereiche Wohnen oder Gewerbe, stellen<br />

wesentliche Bausteine der Infrastrukturplanung sowie der<br />

planmäßigen Entwicklung der regionalen Siedlungsstruktur (auch<br />

und besonders in Zeiten der demografischen Veränderungen) dar.<br />

Sie leisten damit einen wichtigen/wesentlichen Beitrag für eine<br />

raumordnerisch ausgewogene Siedlungsstruktur und wer<strong>den</strong> u.a.<br />

eingesetzt, um gleichwertige Versorgungsstrukturen in der<br />

gesamten Region <strong>zu</strong> gewährleisten, die wiederum von allen<br />

Einwohnern in <strong>zu</strong>mutbarer Entfernung in Anspruch genommen<br />

wer<strong>den</strong> können.<br />

Auch wenn in der Betrachtung des VRRN das Zentrale Orte-System<br />

einer regelmäßigen Anpassung an die sich dynamisch<br />

verändern<strong>den</strong> Rahmenbedingungen bedarf (unabhängig davon,<br />

dass dieses System sich als raumordnerisches Instrument<br />

grundsätzlich bewährt hat), zeichnet sich derzeit keine<br />

entsprechende Lösung hinsichtlich der Einstufung der<br />

Mittelzentren auf Länderebene ab und damit kann auch das Netz<br />

der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte (in der Zuständigkeit der<br />

Regionalplanung liegend) vorerst nicht verändert wer<strong>den</strong>.<br />

Da aber entsprechend der dem Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar <strong>zu</strong>grunde gelegten Plansystematik die Ausweisung der<br />

"Siedlungsbereiche Wohnen" an die Ausweisung der zentralen Orte<br />

geknüpft ist, bleiben vor dem skizzierten Hintergrund vorerst auch<br />

diese grundsätzlich unverändert.<br />

Es ist aber auch in diesem Zusammenhang fest<strong>zu</strong>halten, dass<br />

keine der Mitgliedsgemein<strong>den</strong> bzw. -städte des NV HD-MA als<br />

Kommune beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen (oder auch<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Gewerbe") gekennzeichnet ist.<br />

Damit ist für keine von diesen in wohnbaulicher (und<br />

gewerbebaulicher) Hinsicht eine zielscharfe Zuordnung<br />

vorgegeben. Ihre Siedlungsentwicklung richtet sich damit nur nach<br />

<strong>den</strong> sonstigen Zielen und Grundsätzen des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar und steht damit auch nicht im<br />

grundsätzlichen Gegensatz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> in der Begründung genannten<br />

planerischen Kriterien für "Siedlungsbereiche Wohnen".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 278 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

511 Die Einschät<strong>zu</strong>ng, dass die Unterzentren gegenüber <strong>den</strong><br />

Verbandsmitgliedern ohne zentralörtliche Funktion auch in diesem<br />

Zusammenhang besser gestellt wer<strong>den</strong>, ist in der Betrachtung des<br />

VRRN theoretischer Art und kann vor dem aufgezeigten<br />

Hintergrund nicht geteilt wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim hier <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 279 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

512 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

entspr.<br />

143<br />

212<br />

1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Das Zentrale-Orte-System ist vor langer Zeit unter ganz anderen<br />

Rahmenbedingungen festgelegt wor<strong>den</strong> und die vorgenommenen<br />

Zuweisungen blieben seither im ba<strong>den</strong>-württembergischen<br />

Teilraum unverändert (vgl. Stellungnahme <strong>zu</strong> Plansatz 1.2). Insofern<br />

ist es kritisch, dass die zentralörtliche Ausweisung im ERP<br />

Grundlage für „regionale Achsenstandorte" (Plansatz 1.3.2) als auch<br />

für „Siedlungsbereiche Wohnen" (Plansatz 1.4.2.2) ist, da diese<br />

Festlegungen wesentliches Kriterium für die nachfolgende<br />

regionalplanerische Besserstellung dieser Gemein<strong>den</strong> ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht in <strong>den</strong> drei Bundesländern<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz mittlerweile<br />

breiter Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Aktualisierung des Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der<br />

Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch<br />

insbesondere die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der hier <strong>zu</strong>ständigen drei genannten<br />

Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Weil aber entsprechend der dem Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar <strong>zu</strong>grunde gelegten Plansystematik die Ausweisung der<br />

"Siedlungsbereiche Wohnen" an die Ausweisung der zentralen Orte<br />

geknüpft ist, bleiben vor dem skizzierten Hintergrund vorerst auch<br />

diese grundsätzlich unverändert. Gleiches gilt für die Ausweisung<br />

der regionalen Entwicklungsachsen, die ebenso nur über zentrale<br />

Orte führen.<br />

Aber auch hier ist ergänzend fest<strong>zu</strong>halten, dass keine der<br />

Mitgliedsgemein<strong>den</strong> bzw. -städte des NV HD-MA als Kommune<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen (oder auch beschränkt<br />

auf "Eigenentwicklung Gewerbe") gekennzeichnet ist. Damit ist für<br />

keine von diesen in wohnbaulicher (und gewerbebaulicher) Hinsicht<br />

eine zielscharfe Zuordnung vorgegeben. Ihre Siedlungsentwicklung<br />

richtet sich damit nur nach <strong>den</strong> sonstigen Zielen und Grundsätzen<br />

des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar und steht damit auch<br />

nicht im grundsätzlichen Gegensatz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> in der Begründung<br />

genannten planerischen Kriterien für "Siedlungsbereiche Wohnen".<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng, dass die ausgewiesenen zentralen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 280 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

512 Orte/Achsenstandorte gegenüber <strong>den</strong> Verbandsmitgliedern ohne<br />

zentralörtliche Funktion/nicht an einer Achse gelegen auch in<br />

diesem Zusammenhang besser gestellt wer<strong>den</strong>, ist in der<br />

Betrachtung des VRRN theoretischer Art und kann vor dem<br />

aufgezeigten Hintergrund nicht geteilt wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim hier <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 281 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

513 Gemeinde Heddesheim 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

entspr.<br />

589<br />

Die regionalplanerischen Vorgaben bzgl. der künftigen<br />

Wohnbauflächenentwicklung der Gemeinde Heddesheim wer<strong>den</strong><br />

nicht mitgetragen. Die Kritik bezieht sich insbesondere auf <strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>en <strong>zu</strong>künftigen Wohnbauflächenbedarf von 4 ha, <strong>den</strong><br />

wir als deutlich <strong>zu</strong> gering ansehen.<br />

Die Gemeinde Heddesheim hat sich in <strong>den</strong> <strong>zu</strong>rückliegen<strong>den</strong> Jahren<br />

auch im Vergleich <strong>zu</strong> Nachbargemein<strong>den</strong> sehr restriktiv bezüglich<br />

der Neuausweisung von Neubauflächen im Außenbereich verhalten<br />

und mit Priorität die Innenentwicklung betrieben. Dies belegt auch<br />

ein Vergleich des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim<br />

nach dem die Kommune Heddesheim im Betrachtungszeitraum<br />

1982-2010 mit die geringste Wohnbauflächenentwicklung getätigt<br />

hat. Diese bedachte und vorausschauende Siedlungspolitik hatte<br />

<strong>zu</strong>r Folge, dass in <strong>den</strong> <strong>zu</strong>rückliegen<strong>den</strong> Jahren nur geringe<br />

Neubautätigkeiten <strong>zu</strong> verzeichnen waren und die Einwohnerzahl<br />

der Gemeinde nur geringfügig wuchs.<br />

Zwischenzeitlich sind die <strong>zu</strong>r Verfügung stehen<strong>den</strong> innerörtlichen<br />

Potenziale weitestgehend ausgeschöpft, so dass auch aufgrund der<br />

anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbauland eine maßvolle<br />

Außenentwicklung in <strong>den</strong> nächsten Jahren gerechtfertigt ist.<br />

nicht folgen<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans basiert auf der<br />

Bevölkerungs- und Haushaltsvorausberechnung der Universität<br />

Mannheim für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt wor<strong>den</strong>. Im Zuge der Gesamtaufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der<br />

Wohnbauflächenbilanz nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschllossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Die der Wohnbauflächenbilanz <strong>zu</strong>grundeliegen<strong>den</strong> Daten basieren<br />

auf einer linearen Fortschreibung der Entwicklungen in <strong>den</strong><br />

vergangenen Jahren. Es fällt auf, dass bei <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong>, die in<br />

<strong>den</strong> letzten Jahren vermehrt neue Baugebiete erschlossen und<br />

dadurch verstärkt Zu<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> verzeichnen hatten in der Prognose ein<br />

weiteres Wachstum mit entsprechend hohen Flächen<strong>zu</strong>weisungen<br />

unterstellt wird. Demgegenüber erhalten Gemein<strong>den</strong>, wie z.B.<br />

Heddesheim, die in <strong>den</strong> vergangenen Jahren aufgrund einer<br />

restriktiveren Wohnbauflächenentwicklung nur geringfügig<br />

wachsen konnten, nur sehr geringe Wohnbauflächen<strong>zu</strong>teilungen.<br />

Diese sehr undifferenzierte Herangehensweise wird von der<br />

Gemeinde Heddesheim nicht akzeptiert.<br />

Entgegen der bisherigen Festlegung ist die Gemeinde Heddesheim<br />

nicht mehr als „Siedlungsbereich Wohnen" ausgewiesen. Es ist<br />

kritisch <strong>zu</strong> hinterfragen warum diese Funktions<strong>zu</strong>weisung, nach der<br />

entsprechend ausgewiesene Gemein<strong>den</strong> über <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

hinaus weitere Wanderungsgewinne aufnehmen sollen, nunmehr<br />

ausschließlich an Orte mit zentral örtlicher Bedeutung vergeben<br />

wer<strong>den</strong> soll. Diese geänderte Ausrichtung der Regionalplanung ist<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Gemeinde Heddesheim erfolgen.<br />

Hinsichtlich der thematisierten Punkte "Siedlungsbereiche Wohnen"<br />

und "Siedlungsbereiche Gewerbe" ist an<strong>zu</strong>merken, dass diese<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung bzw. dieses regionalplanerische<br />

Steuerungsinstrument entsprechend der dem Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar <strong>zu</strong>grunde gelegten Plansystematik<br />

künftig nur noch auf die zentralen Orte, die überwiegend an<br />

regionalen/großräumigen Entwicklungsachsen liegen, gelegt ist.<br />

Damit soll seitens der Regionalplanung ein wesentlicher Beitrag <strong>zu</strong><br />

einer nachhaltigen und flächensparen<strong>den</strong> Siedlungsentwicklung,<br />

insbesondere unter dem Aspekt der anstehen<strong>den</strong><br />

demographischen Entwicklung, geleistet wer<strong>den</strong>.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund und dem geplanten weiteren<br />

Vorgehen wird <strong>den</strong> Forderungen der Gemeinde Heddesheim nicht<br />

entsprochen/gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 282 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

513<br />

für uns nicht nach<strong>zu</strong>vollziehen.<br />

Auch wenn die Gemeinde Heddesheim keine zentralörtliche<br />

Funktion <strong>zu</strong>gewiesen bekommen hat, erfüllt sie doch in vielerlei<br />

Hinsicht das Anforderungsprofil welches nach Ziff. 1.4.2.2, S. 38<br />

Gemein<strong>den</strong> mit Zuweisung der Funktion "Siedlungsbereich<br />

Wohnen" begründet (z.B. räumliche Nähe von Wohnen und<br />

Arbeiten, gute infrastrukturelle Ausstattung, gute<br />

Erreichbarkeitsverhältnisse sowie leistungsfähige OPNV<br />

Anschlüsse an Bahn- und S-Bahn).<br />

Demgegenüber soll sich die <strong>zu</strong>künftige Siedlungsentwicklung der<br />

Gemeinde Heddesheim laut Ziff. 1.4.2, S. 37, „… nach <strong>den</strong><br />

sonstigen Zielen und Grundsätzen des Einheitlichen<br />

Regionalplans ..." richten. Eine Beschränkung des künftigen<br />

Wohnbauflächenbedarfs ausschließlich auf die Eigenentwicklung<br />

erfolgt explizit nicht.<br />

Als ein „sonstiges Ziel des Einheitlichen Regionalplans" ist die<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung „Siedlungsbereich Gewerbe" <strong>zu</strong> sehen, nach<br />

der die Gemeinde Heddesheim auch ein wichtiger<br />

Arbeitsplatzschwerpunkt für die Region darstellt. Vor dem<br />

Hintergrund dieser Ausrichtung ist es naheliegend, dass die<br />

Gemeinde ebenfalls in räumlicher Nähe <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Arbeitsplätzen auch<br />

ein entsprechendes Angebot an Wohnbauflächen bereithalten<br />

möchte. Dieses entspricht auch der regionalplanerischen<br />

Konzeption der „kurzen Wege" (vgl. Ziff. 1.4.1.3, S. 34).<br />

Aus Sicht der Gemeinde Heddesheim wer<strong>den</strong> die sehr guten<br />

Standortvorausset<strong>zu</strong>ngen der Kommune innerhalb der<br />

Metropolregion (z.B. günstige Erreichbarkeitsverhältnisse) sowie<br />

die sonstigen regionalplanerische Ziele (z.B. Gewerbeschwerpunkt)<br />

in nicht ausreichendem Maße bei der Bemessung des spezifischen<br />

Wohnbauflächenbedarfs berücksichtigt. Die seitens der<br />

Regionalplanung <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>en 4 ha Wohnbauflächen für <strong>den</strong><br />

Zeitraum bis 2020 entsprechen bei weitem nicht dem gesehenen<br />

künftigen Bedarf und schränken die Entwicklungsmöglichkeiten der<br />

Gemeinde in einer nicht akzeptablen Weise ein. Daher muss der<br />

<strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>e Wohnbauflächenbedarf überprüft und so angepasst<br />

wer<strong>den</strong>, dass der Gemeinde Heddesheim auch in Zukunft die<br />

Möglichkeit einer bedarfsorientierten Außenbereichsentwicklung<br />

verbleibt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 283 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

514 Gemeinde Sandhausen 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Sandhausen ist nicht als Gemeinde „Siedlungsbereich Wohnen"<br />

ausgewiesen. Dies ist für die Gemeinde Sandhausen nicht<br />

nachvollziehbar. Gegen diese Zuordnung wer<strong>den</strong> von der<br />

Gemeinde daher erhebliche Be<strong>den</strong>ken erhoben.<br />

nicht folgen<br />

Wie im Anhang Nr. 1.2 Gemein<strong>den</strong> bzw. Gemeindeteile mit der<br />

Festlegung "Siedlungsbereich Wohnen" ersichtlich, sind hier<br />

ausschließlich zentrale Orte als solche festgelegt, die <strong>zu</strong>dem<br />

überwiegend auch Achsenstandorte sind oder an solchen (in der<br />

Nähe von) großräumigen Entwicklungsachsen bzw. regionalen<br />

Entwicklungsachsen liegen.<br />

Die regionalplanerische Konzentration von neuen Wohnbauflächen<br />

auf diese zentralen Orte (in Verbindung mit <strong>den</strong> weiteren<br />

regionalplanerischen Steuerungsinstrumenten, wie der Festlegung<br />

von Eigenentwicklern etc.) dient der Sicherung einer<br />

<strong>zu</strong>kunftsfähigen Siedlungsstruktur (auch und insbesondere in<br />

Zeiten des demografischen Wandels).<br />

Sandhausen ist nicht als zentraler Ort festgelegt und kann damit<br />

auch nicht als "Siedlungsbereich Wohnen" ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Fest<strong>zu</strong>halten ist aber in diesem Zusammenhang, dass die<br />

Gemeinde auch nicht <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Kommunen gehört, die beschränkt<br />

sind auf "Eigenentwicklung Wohnen" und entsprechend der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.1 (Z) ihre Siedlungsentwicklung nicht<br />

mit einer zielscharfen Zuordnung versehen ist und sich damit nur<br />

nach <strong>den</strong> sonstigen Zielen und Grundsätzen des Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar richtet.<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht zwar auch in <strong>den</strong> drei<br />

Bundesländern Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz<br />

mittlerweile breiter Konsens, dass das Zentrale-Orte-System einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Aktualisierung des Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der<br />

Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar ist aber<br />

insbesondere die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der hier <strong>zu</strong>ständigen drei genannten<br />

Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 284 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

514 Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund kann <strong>den</strong> Be<strong>den</strong>ken Sandhausens<br />

nicht Rechnung getragen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 285 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

515 Gemeinde Sandhausen 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Hinsichtlich der Thematik Wohnbau stellt sich (ebenfalls im<br />

Zusammenhang <strong>den</strong> Konversionsflächen) die Frage, ob bei der<br />

Ausweisung von <strong>zu</strong>sätzlichen Wohnbauflächen <strong>zu</strong>nächst die<br />

Zentren und Kommunen „Siedlungsbereich Wohnen" vorrangig<br />

behandelt wer<strong>den</strong>. Sollte dies der Fall sein, wer<strong>den</strong> seitens der<br />

Gemeinde Sandhausen Be<strong>den</strong>ken gegen diese Vorgehensweise<br />

erhoben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Nach Plansatz 1.4.2.1 Eigenentwicklung Wohnen (Z) des<br />

Regionalplanentwurfs steht jeder Kommune in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar eine Wohnbauflächenentwicklung im Rahmen der<br />

Eigenentwicklung <strong>zu</strong>. Eine analoge Zielvorgabe gibt es<br />

entsprechend Plansatz 1.5.2.1 Eigenentwicklung Gewerbe (Z) auch<br />

für die gewerbliche Entwicklung der Kommunen. (Diese Ansprüche<br />

sind auch in <strong>den</strong> Landesentwicklungsplänen festgeschrieben.)<br />

Ein Verbot der Inanspruchnahme von Siedlungsflächen außerhalb<br />

der militärischen Konversionsflächen würde aber schon vor diesem<br />

Hintergrund per se <strong>zu</strong> einer un<strong>zu</strong>lässigen Benachteiligung aller<br />

Kommunen führen, die nicht über solche Flächen verfügen.<br />

Um allerdings die Flächenneuinanspruchnahme in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar (im Sinne des sparsamen Umgangs<br />

mit Grund und Bo<strong>den</strong> bzw. des Flächensparens) so gering wie<br />

möglich <strong>zu</strong> halten, sind <strong>zu</strong>nächst in wohn- und gewerbebaulicher<br />

Hinsicht verschie<strong>den</strong>e Plansätze formuliert (vgl. u.a. PS 1.4.1.4<br />

Vorrang der Innenentwicklung (Z), PS 1.5.1.1 Bestehende<br />

Flächenreserven (Z) oder PS 1.5.1.3 Interkommunale Kooperation<br />

(G)), die <strong>zu</strong> diesem Ziel beitragen wer<strong>den</strong>.<br />

Dahingehend wird in der Metropolregion Rhein-Neckar künftig auch<br />

der Nut<strong>zu</strong>ng der militärischen Konversionsflächen eine<br />

herausragende Bedeutung <strong>zu</strong>kommen. Deshalb thematisiert der<br />

Einheitliche Regionalplan auch in <strong>den</strong> Plansätzen <strong>zu</strong>r Konversion die<br />

vorrangige Inanspruchnahme von Konversionsflächen <strong>zu</strong>r<br />

Siedlungsentwicklung. Zudem sollen für gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

der Konversionsflächen interkommunale Lösungen angestrebt<br />

wer<strong>den</strong>, um so Gewerbeflächen an anderer Stelle möglichst<br />

entbehrlich <strong>zu</strong> machen.<br />

(In diesem Zusammenhang muss allerdings ergänzend auch auf PS<br />

1.6.2.1 Renaturierung/ökologische Inwertset<strong>zu</strong>ng der<br />

Konversionsflächen (G) hingewiesen wer<strong>den</strong>, der (wo möglich und<br />

ökologisch geraten) die Einbeziehung der Konversionsflächen in<br />

<strong>den</strong> Freiraumverbund fordert.)<br />

Es steht außer Frage, dass die skizzierten Ziele nur im<br />

Konsens/Einvernehmen zwischen allen Kommunen der<br />

Metropolregion erreicht wer<strong>den</strong> können. Und dass dieser Prozess


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 286 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

515 ebenso wenig <strong>zu</strong> einer seitens der Gemeinde Sandhausen<br />

erfragten Benachteiligung der "Nicht-Konversionskommunen"<br />

führen darf und wird, ist hier nochmals abschließend <strong>zu</strong> bestätigen.<br />

Damit ist auch die Frage Sandhausens, ob bei der Ausweisung von<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Wohnbauflächen <strong>zu</strong>nächst die Zentren und<br />

Kommunen „Siedlungsbereich Wohnen" vorrangig behandelt<br />

wer<strong>den</strong>, <strong>zu</strong> verneinen.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen Sandhausens im<br />

aufgezeigten Sinne lediglich <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 287 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

516 Gemeindeverwaltung Angelbachtal 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

entspr.<br />

604<br />

Es sollte berücksichtigt wer<strong>den</strong>, dass in dem <strong>zu</strong>r Zeit gültigen<br />

Regionalplan Angelbachtal als „Siedlungsbereich für Wohnen"<br />

gekennzeichnet ist. [Karte]<br />

Angelbachtal ist eine attraktive Wohngemeinde und ist nach wie<br />

vor auf eine Entwicklung im bisherigen Umfang angewiesen. Es<br />

gibt eine enorme Nachfrage nach Bauplätzen.<br />

Dabei ist auch <strong>zu</strong> berücksichtigen, dass Angelbachtal schon immer<br />

Sammelfunktionen für umliegende Wohnstrukturen besitzt (vor<br />

allem für die Sinsheimer Stadtteile Eschelbach und Waldangelloch).<br />

Da Angelbachtal diese Funktion bisher erfüllt hat und auch in der<br />

Zukunft ausfüllen wird, sollte deshalb auch auf der Ebene der<br />

Regionalplanung dieser Status erhalten bleiben.<br />

Wenn - wie vorgesehen- Angelbachtal im künftigen Regionalplan<br />

die Eigenschaft als „Siedlungsbereich für Wohnen" doch verlieren<br />

sollte, sollte auf je<strong>den</strong> Fall eine Entwicklung von 4 % gewährleistet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

(Im Zuge der derzeitigen Gesamtaufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 jedoch nicht aktualisiert.)<br />

Auch für die Gemeinde Angelbachtal wer<strong>den</strong> die Werte im Rahmen<br />

der vorgenannten Teilfortschreibung unter Beachtung der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Standortbedingungen und<br />

-situationen aktualisiert.<br />

Hinsichtlich der Forderung auf Wiederaufnahme der Gemeinde<br />

Angelbachtal als "Siedlungsbereich Wohnen" ist fest<strong>zu</strong>halten, dass<br />

im Regionalplanentwurf (entsprechend der <strong>zu</strong>grunde gelegten<br />

Planungssystematik) ausschließlich zentrale Orte als<br />

"Siedlungsbereiche Wohnen" ausgewiesen sind. Mit dem Einsatz<br />

dieses regionalplanerischen Steuerungsinstrumentes wer<strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>sammen mit weiteren wesentliche Beiträge <strong>zu</strong> einer<br />

flächensparen<strong>den</strong> gesamtregionalen Siedlungsentwicklung<br />

geleistet.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund und dem geplanten weiteren<br />

Vorgehen wird <strong>den</strong> Forderungen der Gemeinde Angelbachtal nicht<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 288 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

517 Stadtverwaltung Eberbach 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Eberbach (Kernstadt) ist gemäß Plansatz 1.4.2 (S. 34) als Kommune<br />

mit „Siedlungsbereich Wohnen" ausgewiesen.<br />

Für Eberbach wird bei der Bevölkerungsvorausberechnung der<br />

Universität Mannheim bis 2020 ein Bevölkerungsrückgang von 10<br />

% prognostiziert. Der regionalplanerisch modifizierte<br />

Orientierungswert 2020 wird mit -4 % ausgewiesen. Dabei wird ein<br />

Wohnbauflächenbedarf von 6 ha ermittelt und insgesamt ein<br />

Wohnbauflächenpotential von 18 ha.<br />

Die Feststellungen des rechtsverbindlichen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes<br />

sind im Offenlageentwurf berücksichtigt. Die Feststellung im<br />

Regionalplan wird begrüßt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 289 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

518 Gemeinde Fahrenbach 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Aufgrund der dargestellten Punkte unter 1.2.4.2. besteht in<br />

Fahrenbach immer eine Nachfrage nach Bauland. Insbesondere<br />

auch von Interessenten, die neben der Infrastruktur und <strong>den</strong><br />

Vorzügen einer ländlichen Gemeinde auch die räumliche Nähe <strong>zu</strong><br />

Mosbach und der S-Bahn schätzen.<br />

In der Vergangenheit ist man mit der Neuausweisung von<br />

Bauflächen sehr sparsam umgegangen, nicht <strong>zu</strong>letzt um die<br />

innerörtlichen Potenziale <strong>zu</strong> aktivieren. Zukünftig soll die<br />

Entwicklung von Neubauflächen und die Aktivierung innerörtlichen<br />

Potenziales nebeneinander einhergehen, um so die Nachfrage<br />

befriedigen <strong>zu</strong> können. Daher wird um Streichung aus der<br />

Aufzählung im Anhang Nr. 1.1 „Kommunen beschränkt auf<br />

„Eigenentwicklung Wohnen" und Aufnahme in die Aufzählung<br />

„Siedlungsbereich Wohnen" im Anhang 1.2 gebeten.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend der Weisung der Raumordnungskommission Rhein-<br />

Neckar legt der Einheitliche Regionalplan auf der Grundlage der<br />

landesplanerischen Vorgaben (insb. auch Landesentwicklungsplans<br />

2002 Ba<strong>den</strong>-Württemberg) Gemein<strong>den</strong> fest, in <strong>den</strong>en keine über<br />

die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit stattfin<strong>den</strong><br />

soll. Den sich für die Eigenentwicklung ergeben<strong>den</strong> Bedarf kann<br />

jede Gemeinde nach der Erforderlichkeit und <strong>den</strong> voraussehbaren<br />

Bedürfnissen (vgl. § 1 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 BauGB) geltend<br />

machen. Der Rahmen der Eigenentwicklung soll es <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> ermöglichen, ihre gewachsene Struktur <strong>zu</strong> erhalten und<br />

organisch weiter<strong>zu</strong>entwickeln.<br />

Im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar sind die aufgeführten landesplanerischen Vorgaben auf der<br />

Regionalplanungsebene entsprechend umgesetzt. Grundlegendes<br />

Ziel ist dabei die Sicherung einer ausgewogenen und nachhaltigen<br />

Raumentwicklung, und dies vor allem vor dem Hintergrund der <strong>zu</strong><br />

erwarten<strong>den</strong> demografischen Entwicklung der nächsten Jahrzehnte<br />

auch in der Metropolregion Rhein-Neckar. Entschei<strong>den</strong>de<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng hierfür ist die Abstimmung der <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong><br />

Siedlungsentwicklung mit Versorgungs- und Verkehrsnetzen<br />

einerseits und der Schutz und die Entwicklung der Freiräume und<br />

Naturgüter andererseits. Die Beschränkung von Kommunen auf<br />

Eigenentwicklung leistet <strong>zu</strong>sammen mit <strong>den</strong> weiteren und<br />

dahingehend bewährten regionalplanerischen<br />

Steuerungsinstrumenten (wie der Festlegung von regionalen<br />

Entwicklungsachsen oder der Ausweisung von<br />

„Siedlungsbereichen“) in diesem Zusammenhang einen<br />

wesentlichen Beitrag.<br />

Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde<br />

Fahrenbach mit 2.880 Einwohnern <strong>zu</strong>m 31.12.2006 und einem <strong>zu</strong><br />

erwarten<strong>den</strong> Bevölkerungsrückgang auf 2.740 bis 2020 (vgl.:<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020) bestätigt in Verbindung<br />

mit der u.a. <strong>zu</strong>mindest schienengebun<strong>den</strong>en fehlen<strong>den</strong> ÖPNV-<br />

Anbindung und mit der strukturräumlichen Lage die Einstufung der<br />

Gemeinde als auf „Eigenentwicklung beschränkt“.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Forderung nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 290 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

519 Gemeinde Haßmersheim<br />

(gemeinsame Stellungnahme der vVG<br />

Haßmersheim-Hüffenhardt und der<br />

Gemeinde Haßmersheim)<br />

1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Es wird gefordert, Haßmersheim wie im bisher gültigen<br />

Regionalplan als „Siedlungsbereich Wohnen" gemäß Plankapitel<br />

1.4.2.2 fest<strong>zu</strong>legen. Die hierfür erforderlichen strukturellen<br />

Gegebenheiten haben sich seitdem nicht verschlechtert -<br />

insbesondere seine infrastrukturellen Gegebenheiten, die ÖPNV-<br />

Anbindung, die Nähe <strong>zu</strong> dem Oberzentrum Heilbronn oder die<br />

Bevölkerungsentwicklung bzw. eine vergleichbare günstige<br />

Bevölkerungsprognose sprechen für eine Beibehaltung der<br />

Ausweisung.<br />

folgen<br />

Dem Anliegen Haßmersheim wird aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong><br />

gefolgt. Neben <strong>den</strong> anderen strukturellen Gegebenheiten spricht<br />

insbesondere der Aspekt der nunmehr gegebenen und guten<br />

ÖPNV-Anbindung für die Ausweisung als Siedlungsbereich<br />

Wohnen (Z).<br />

Entsprechend wird die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ergänzt und<br />

Haßmersheim in die Auflistung des Anhangs Nr. 1.2 Gemein<strong>den</strong><br />

bzw. Gemeindeteile mit der Festlegung "Siedlungsbereich<br />

Wohnen".<br />

520 Gemeinde Neckargerach 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Die Ausweisung des Ortsteiles Guttenbach als Siedlungsbereich<br />

Wohnen <strong>zu</strong>r Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher, über die Eigenentwicklung<br />

hinausgehender Wohnbauflächen <strong>zu</strong>r Abdeckung eines<br />

Wohnbauflächenbedarfs aus Wanderungsgewinnen wird begrüßt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Neckargerach wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 291 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

521 Gemeinde Seckach 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Gemäß PS 1.4.2.2 sollen sich neue Wohnbauflächen u.a. auf die als<br />

sog. „Siedlungsbereiche Wohnen" festgelegten Kommunen<br />

beschränken. Vorrangiges Kriterium hierfür ist die Lage an <strong>den</strong><br />

Haltestellen des regionalbedeutsamen öffentlichen<br />

Personennahverkehrs. Seckach ist in der entsprechen<strong>den</strong> Anlage<br />

<strong>zu</strong>m Entwurf allerdings nicht genannt und dies, obwohl gerade hier<br />

die Anbindung an <strong>den</strong> „regionalbedeutsamen ÖPNV" mit einem von<br />

nur drei Bahnknotenpunkten im Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis in einem<br />

herausragen<strong>den</strong> Maße gegeben ist. Umgekehrt fin<strong>den</strong> sich in<br />

dieser Liste Kommunen, auf welche dieses und andere Merkmale<br />

in wesentlich geringerem Umfang oder überhaupt nicht <strong>zu</strong>treffen.<br />

Es wird daher beantragt, für Seckach einen „Siedlungsbereich<br />

Wohnen" aus<strong>zu</strong>weisen und <strong>den</strong> Anhang 1.2 entsprechend <strong>zu</strong><br />

ergänzen.<br />

folgen<br />

Den Ausführungen und Argumentationen (insbesondere im<br />

Zusammenhang mit der ÖPNV-Gunst) der Gemeinde Seckach<br />

folgend und diese teilend wird (wie in dem noch gültigen<br />

Regionalplan Unterer Neckar 1992) die Gemeinde künftig wieder<br />

als "Siedlungsbereich Wohnen" im Regionalplan geführt.<br />

D.h. Seckach wird in <strong>den</strong> Anhang Nr. 1.2 Gemein<strong>den</strong> bzw.<br />

Gemeindeteile mit der Festlegung "Siedlungsbereich Wohnen"<br />

aufgenommen und ebenso in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte (mit dem<br />

Symbol) entsprechend ausgewiesen.<br />

Das Kapitel 3.1 befasst sich mit dem Verkehrswesen und stellt<br />

unter PS 3.1.1.2 heraus, dass „die Siedlungsverdichtung um die<br />

Haltepunkte des Schienenverkehrs an <strong>den</strong> Entwicklungsachsen"<br />

stattfin<strong>den</strong> soll; unter PS 3.1.1.3 wird ausgeführt, dass der<br />

Kombination und Vernet<strong>zu</strong>ng des Individualverkehrs mit dem ÖPNV<br />

sowohl aus ökologischen wie auch aus ökonomischen Grün<strong>den</strong><br />

eine hohe Priorität <strong>zu</strong>kommt. Dies unterstreicht nochmals unsere<br />

Ausführungen <strong>zu</strong> PS 1.4.2.2, wonach die Gemeinde Seckach<br />

zweifelsohne <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Orten gezählt wer<strong>den</strong> muss, in <strong>den</strong>en auch<br />

über die Eigenentwicklung hinaus Wohnbauflächen bereitgestellt<br />

wer<strong>den</strong> können. Es wird daher nochmals darum gebeten, <strong>den</strong><br />

Anhang 1.2 entsprechend <strong>zu</strong> ergänzen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 292 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

522 Stadt Buchen 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Nach Ziffer 1.4.2.2 des Plansatzes ist die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher,<br />

über die Eigenentwicklung hinausgehender Wohnbauflächen im<br />

Einklang mit <strong>den</strong> übrigen Zielen der Regional- und Landesplanung in<br />

<strong>den</strong> als „Siedlungsbereich Wohnen" festgelegten Gemein<strong>den</strong>- bzw.<br />

Gemeindeteilen <strong>zu</strong>lässig.<br />

Diese Standortgemein<strong>den</strong> sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

„Siedlungsbereiche Wohnen" gekennzeichnet und im Anhang 1.2<br />

aufgeführt. Im vorliegen<strong>den</strong> Fall ist im Anhang das Mittelzentrum<br />

Buchen lediglich mit der Kernstadt und dem Stadtteil Hettingen<br />

vertreten; der Stadtteil Hainstadt wird in diesem Zusammenhang<br />

nicht aufgeführt und wäre entsprechend <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

teilweise folgen<br />

Dem Anliegen der Stadt Buchen wird teilweise gefolgt.<br />

D.h.: Hainstadt wird neben der Kernstadt Buchen und Hettingen in<br />

<strong>den</strong> Anhang Nr. 1.2 Gemein<strong>den</strong> bzw. Gemeindeteile mit der<br />

Festlegung "Siedlungsbereich Wohnen" aufgenommen.<br />

Das Symbol bzw. die entsprechende Darstellung wird aber nicht in<br />

die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen, da entsprechend der<br />

gewählten Plansystematik und der gewünschten Lesbarkeit des<br />

Kartenwerks das Symbol jeweils nur einmal aufgenommen ist.<br />

Die Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wäre sowohl für<br />

Hettingen als auch Hainstadt <strong>zu</strong> erweitern.<br />

523 Stadtverwaltung Zwingenberg 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher, über die Eigenentwicklung<br />

hinausgehender Wohnbauflächen ist laut dem Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar nur in <strong>den</strong> als „Siedlungsbereich<br />

Wohnen" festgelegten Gemein<strong>den</strong> bzw. Gemeindeteilen <strong>zu</strong>lässig.<br />

Die Stadt Zwingenberg gehört seit langem <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

wachstumsstarken Gemein<strong>den</strong> an der Bergstraße und konnte im<br />

Verhältnis <strong>zu</strong> ihrer Einwohnerzahl stets überdurchschnittliche<br />

Wanderungsgewinne verbuchen.<br />

Es wird darum gebeten, das Gebiet der Stadt Zwingenberg<br />

ebenfalls als „Siedlungsbereich Wohnen" aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Gem. der Bevölkerungsvorausschät<strong>zu</strong>ng und<br />

Wohnbauflächenprognose der Universität Mannheim ist die<br />

Bevölkerungsentwicklung bis 2020 negativ. Auf Grund der<br />

Standortvorteile von Zwingenberg an der A5 mit starken Bezügen<br />

<strong>zu</strong>m Rhein-Main- und Rhein-Neckar Raum konnte der Zu<strong>zu</strong>g <strong>den</strong><br />

natürlichen Bevölkerungsrückgang ausgleichen. Für das<br />

Kleinzentrum Zwingenberg ist kein Siedlungsbereich Wohnen<br />

festgelegt. Zwar wer<strong>den</strong> hier über die Eigenentwicklung hinaus<br />

Flächen bereitgehalten, was sich auch in einer<br />

Wohnbaupotenzialfläche von ca. 14 ha ausdrückt. Die räumliche<br />

Lage Zwingenbergs an der Bergstrasse läßt aber nur noch eine<br />

begrenzte Siedlungstätigkeit über die derzeitigen Planungsflächen<br />

hinaus <strong>zu</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 293 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

524 Stadtverwaltung Ludwigshafen 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Im Textteil des Regionalplans, Plansatz Z 1.4.2.2 (Erläuterung im<br />

Anhang Nr. 1.2) sind die Oberzentren Mannheim und Heidelberg<br />

insgesamt, bei der Stadt Ludwigshafen lediglich die Kernstadt und<br />

Rheingönheim als „Siedlungsbereich Wohnen" genannt. Hier<br />

fordert die Stadt Ludwigshafen, dass hier auch die Gesamtstadt als<br />

„Schwerpunkt Siedlungsbereich Wohnen" ausgewiesen wird.<br />

folgen<br />

Im Sinne der regionalplanerischen Gleichbehandlung der<br />

Oberzentren in der Metropolregion Rhein-Neckar wird im Anhang<br />

Nr. 1.2 die Einschränkung des "Siedlungsbereiches Wohnen" für die<br />

Stadt Ludwigshafen auf die Kernstadt sowie <strong>den</strong> Ortsteil<br />

Rheingönheim <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

525 Stadtverwaltung Neustadt 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Stadt Neustadt a.d.W.: (Zu Kapitel 1.4.2.2 Ziel Siedlungsbereich<br />

Wohnen)<br />

Die Stärkung der Wohnfunktion von Gemein<strong>den</strong> entlang der<br />

großräumigen und regionalen Entwicklungsachsen wird<br />

befürwortet. Allerdings geht aus dem Anhang Nr. 1.2 hervor, dass<br />

ausschließlich die Kernstadt in diese Kategorie fällt. Wir sind der<br />

Auffassung, dass insbesondere der Ortsteil Mußbach, der über<br />

einen Anschluss an das Bahnnetz verfügt und ebenso an einer<br />

regionalen Entwicklungsachse liegt, in diesen Katalog<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong> sollte.<br />

folgen<br />

Gemäß Plansatz 1.4.2.2 sind die Wohnbauflächenausweisungen<br />

vorrangig an <strong>den</strong> Haltestellen des regionalbedeutsamen ÖPNV (in<br />

der Regel der schienengebun<strong>den</strong>e Personennahverkehr)<strong>zu</strong><br />

konzentrieren. Da die Möglichkeiten <strong>zu</strong>r Entwicklung von<br />

Neubaugebieten in der Kernstadt Neustadt sehr eingeschränkt<br />

sind, kann der an einer regionalen Schienenachse gelegene Ortsteil<br />

Mußbach eine verstärkte Wohnfunktion übernehmen.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

526 Stadtverwaltung Grünstadt 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Weiterhin stellt sich die Frage, warum die mit der Zuweisung als<br />

Siedlungsbereich Wohnen verbun<strong>den</strong>e Ausweisung von<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Wohnbauflächen für <strong>den</strong> Bedarf aus<br />

Wanderungsgewinnen gemäß Anhang 1.2 des Textteiles nur auf<br />

die Kernstadt und <strong>den</strong> Stadtteil Asselheim beschränkt sein soll,<br />

obwohl It. Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Stadtteil Sausenheim eine<br />

größere <strong>zu</strong>sätzliche Siedlungsentwicklungsfläche Wohnen<br />

dargestellt ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Siedlungsentwicklung des Mittelzentrums Grünstadt über <strong>den</strong><br />

Eigenbedarf hinaus soll sich auf die Kernstadt konzentrieren. Der<br />

Ortsteil Asselheim kommt darüber hinaus durch <strong>den</strong> unmittelbaren<br />

Anschluss an <strong>den</strong> Schienennahverkehr für eine wohnbauliche<br />

Entwicklung in Betracht. Der Ortsteil Sausenheim ist hingegen<br />

nicht an des Schienen-ÖPNV angebun<strong>den</strong> und verfügt auch nur<br />

noch über sehr eingeschränkte Entwicklungsoptionen für<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächenausweisungen.<br />

Die Anfrage der Stadt Grünstadt wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

527 Gemeinde Bobenheim-Roxheim 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Gemeinde Bobenheim-Roxheim: Die Festlegung der<br />

Siedlungsbereiche in Anhang 1.2 sollte bei Bobenheim-Roxheim<br />

auch <strong>den</strong> Ortsteil Bobenheim umfassen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird dadurch entsprochen, dass im Anhang Nr. 1.2<br />

die Einschränkung der wohnbaulichen Schwerpunktfunktion auf<br />

<strong>den</strong> Ortsteil Roxheim gestrichen wird.<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 294 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

528 Gemeinde Mutterstadt 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

entspr.<br />

495<br />

Mutterstadt verweist auf die Attraktivität der Stadt als bevor<strong>zu</strong>gter<br />

Wohnstandort und kritisiert die Beschränkung im einheitlichen<br />

Regionalplan auf die wohnbauliche Eigenentwicklung. Eine<br />

Einstufung als "Siedlungsbereich Wohnen" sei auf je<strong>den</strong> Fall<br />

geboten, <strong>zu</strong>mal die Bevölkerungszahl nach wie vor ansteige. Es<br />

bestehe jedoch kein weiterer Bedarf an wohnbaulichen<br />

Siedlungsflächen.<br />

nicht folgen<br />

Mutterstadt ist unstrittig ein attraktiver Wohnstandort im<br />

hochverdichteten Kernraum der Metropolregion Rhein-Neckar. Das<br />

belegt auch die aktuelle Bevölkerungsprognose des Statistischen<br />

Landesamtes Rheinland-Pfalz, die entgegen <strong>den</strong> stark negativen<br />

Prognosen im Anhang Nr. 2 des einheitlichen Regionalplans bis<br />

2020 von einem Zuwachs von 4% ausgeht.<br />

Mutterstadt ist im Anhörungsentwurf des einheitlichen<br />

Regionalplans nicht auf die wohnbauliche Eigenentwicklung<br />

beschränkt, sondern eine der Kommunen ohne explizite<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung. Diese Gemein<strong>den</strong> können bei<br />

entsprechender Nachfrage auch über <strong>den</strong> Eigenbedarf hinaus<br />

Wohnbauflächen entwickeln. Für diesen Bedarf sind in Mutterstadt<br />

schon heute über 30 ha Baulandreserven bauleitplanerisch<br />

gesichert und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt, dem bei<br />

Annahme eines leichten Bevölkerungsrückganges ein ermittelter<br />

Bedarf von 3 ha gegenübersteht. Auch bei Berücksichtigung eines<br />

leichten Bevölkerungsanstieges bis 2020 wäre in Mutterstadt<br />

<strong>den</strong>noch ein deutlicher "Flächenüberhang" <strong>zu</strong> verzeichnen. Da diese<br />

im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan enthaltenen<br />

Wohnbauflächen im einheitlichen Regionalplan nicht <strong>zu</strong>r Disposition<br />

stehen, kann Mutterstadt auch weiterhin über <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

hinaus Wohnbauflächen entwickeln. Für eine Einstufung als<br />

"Siedlungsbereich Wohnen" fehlt Mutterstadt jedoch der<br />

unmittelbare Anschluss an <strong>den</strong> schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

529 Gemeinde Neuhofen 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Die Gemeinde Neuhofen hat sich <strong>zu</strong> einer attraktiven<br />

Wohngemeinde entwickelt. Die sehr große Nachfrage beim<br />

Neubaugebiet „Birkenhorst-Kupfernagel" zeigt, dass weiteres<br />

Entwicklungspotential für das Wohnen gefragt ist. Im Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar ist bei der Festlegung des<br />

„Siedlungsbereichs Wohnen" in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

die Gemeinde Neuhofen <strong>zu</strong> berücksichtigen und entsprechend<br />

dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

Die Gemeinde Neuhofen ist unstrittig ein attraktiver Wohnort im<br />

hochverdichteten Kernraum der Metropolregion Rhein-Neckar,<br />

erfüllt aber u.a. aufgrund einer fehlen<strong>den</strong> Anbindung an <strong>den</strong><br />

schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV sowie nur noch sehr eingeschränkter<br />

Möglichkeiten für <strong>zu</strong>sätzliche Baugebiete (Mehrfachüberlagerung<br />

von freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen im Siedlungsumfeld)<br />

nicht über die Standortvorausset<strong>zu</strong>ngen für eine Einstufung als<br />

"Siedlungsbereich Wohnen" gemäß Plansatz 1.4.2.2.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 295 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

530 Verbandsgemeinde Dannstadt-<br />

Schauernheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

VG Dannstadt-Schauernheim: Der Ortsgemeinde Dannstadt-<br />

Schauernheim soll aufgrund ihrer Lage im hochverdichteten<br />

Kernraum und ihrer zentralörtlichen Funktion als Grundzentrum<br />

weiterhin die Funktion „Siedlungsbereich Wohnen" <strong>zu</strong>geordnet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Gemeinde Dannstadt-Schauernheim erfüllt als zentraler Ort<br />

zwar ein unabdingbares Kriterium für die Einstufung als<br />

"Siedlungsbereich Wohnen". Eine weitere Vorausset<strong>zu</strong>ng im<br />

hochverdichteten Kernraum ist jedoch die Lage an dem<br />

schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV. Da Dannstadt-Schauernheim über<br />

keinen Bahnhaltepunkt verfügt, ist die Gemeinde <strong>den</strong> Kommunen<br />

ohne explizite wohnbauliche Funktion <strong>zu</strong>geordnet. Für diese<br />

Gemein<strong>den</strong> richtet sich gemäß Begründung <strong>zu</strong> 1.4.2.1 die<br />

<strong>zu</strong>künftige Siedlungsentwicklung nach <strong>den</strong> sonstigen Zielen und<br />

Grundsätzen des Einheitlichen Regionalplans.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 296 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

531 Kreisverwaltung Germersheim 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

KV Germersheim: Die Ortsgemein<strong>den</strong> Win<strong>den</strong> und Steinweiler<br />

wer<strong>den</strong> in der Liste der auf Eigenentwicklung beschränkten<br />

Kommunen geführt. Die bisherige Signatur im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als Gemeindefunktion Wohnen<br />

ist somit entfallen.<br />

Aufgrund der lokalen Standortvorausset<strong>zu</strong>ngen, insbesondere im<br />

Zusammenhang mit dem Nahverkehrsdreieck Win<strong>den</strong> - Lauterburg<br />

/ Bad Bergzabern / Landau / Karlsruhe erscheint dies im Vergleich<br />

<strong>zu</strong> anderen Kommunen in der Region nicht nachvollziehbar.<br />

Vielmehr erscheint es sinnvoll Win<strong>den</strong> und Steinweiler in der<br />

Kategorie 1.4.2.2 als Siedlungsbereich Wohnen <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen.<br />

Beide Orte liegen an einer regionalen Entwicklungsachse und<br />

haben einen Schienenhaltepunkt.<br />

teilweise folgen<br />

Gemäß Plansatz 1.4.2.2 sind über <strong>den</strong> Eigenbedarf hinausgehende,<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen im Einklang mit <strong>den</strong> übrigen Zielen der<br />

Landes- und Regionalplanung vorrangig an <strong>den</strong> Haltepunkten des<br />

regionalbedeutsamen öffentlichen Personennahverkehrs <strong>zu</strong><br />

konzentrieren. Die Siedlungsverdichtung insbesondere um die<br />

Haltepunkte des schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV ist sicherlich ein<br />

zentrales raumordnerisches Kriterium für die <strong>zu</strong>künftige<br />

Siedlungsentwicklung. Gleichermaßen von Bedeutung für die<br />

Einstufung als regionaler Wohnungsschwerpunkt sind aber auch<br />

weitere Kriterien wie z.B. die zentralörtliche Funktion der<br />

Gemeinde. Da sowohl Win<strong>den</strong> als auch Steinweiler zwar über<br />

Bahnhaltepunkte verfügen, aber nicht als zentrale Orte eingestuft<br />

sind, erfüllen beide nicht die Standortkriterien für die<br />

regionalplanerische Festlegung als "Siedlungsbereich Wohnen"<br />

gemäß Plansatz 1.4.2.2.<br />

Vielmehr wer<strong>den</strong> Steinweiler und Win<strong>den</strong> der regionalplanerischen<br />

Kategorie von Kommunen ohne explizite wohnbauliche Funktion<br />

gemäß Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.1 <strong>zu</strong>geordnet. Diese<br />

Gemein<strong>den</strong> sollen ihre Siedlungsentwicklung ebenfalls vorrangig an<br />

der Eigenentwicklung orientieren, können bei entsprechendem<br />

Bedarfsnachweis aber in moderatem Umfang <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Wohnbauflächen ausweisen. Die Gemeinde Win<strong>den</strong> wird aus dem<br />

Anhang Nr. 1.1 herausgenommen und somit der Gemeinde<br />

Steinweiler gleichgestellt. Für die künftige Siedlungsentwicklung<br />

beider Gemein<strong>den</strong> sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im<br />

Ein<strong>zu</strong>gsbereich der Bahnhaltepunkte bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 297 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

532 Verbandsgemeinde Kandel 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Die Zielset<strong>zu</strong>ng der Regionalplanung, die Lage und Ausdehnung<br />

<strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächen vorrangig in räumlicher Nähe <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Haltestellen des regionalbedeutsamen ÖPNV <strong>zu</strong> orientieren, wird<br />

anerkannt. Dergestalt muss jedoch aus Sicht der<br />

Verbandsgemeinde Kandel auf zwei Punkte hingewiesen wer<strong>den</strong>:<br />

• Die Ortsgemeinde Steinweiler mit ihrem Bahnhaltepunkt an der<br />

Schienenstrecke Neustadt - Landau - Wörth - Karlsruhe ist<br />

folgerichtig nicht in die Liste der Kommunen aufgenommen, die auf<br />

die „Eigenentwicklung Wohnen" beschränkt sind (Anhang Nr. 1.1<br />

<strong>zu</strong> Plansatz Z 1.4.2.1). Dennoch fehlt die Ortsgemeinde Steinweiler<br />

bei der Zuordnung der Gemein<strong>den</strong> mit der Festlegung<br />

„Siedlungsbereich Wohnen" (Anhang Nr. 1.2 <strong>zu</strong> Plansatz Z 1.4.2.2).<br />

• Die Ortsgemeinde Win<strong>den</strong> ist gemäß Anhang Nr. 1.1 <strong>zu</strong> Plansatz<br />

Z 1.4.2.1 in der Liste der auf „Eigenentwicklung Wohnen"<br />

beschränkten Kommunen beinhaltet, obgleich u.a. mit dem<br />

dortigen Bahnknotenpunkt der Schienenstrecken Neustadt -<br />

Landau - Wörth - Karlsruhe sowie der Anbindungen nach<br />

Weißenburg und Bad Bergzabern die grundsätzlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen einer weiteren Wohnsiedlungsentwicklung<br />

ergänzend <strong>zu</strong>r reinen Eigenentwicklung gegeben wären.<br />

> Der Verband Region Rhein-Neckar wird da<strong>zu</strong> aufgefordert, eine<br />

diesbezügliche Überprüfung vor<strong>zu</strong>nehmen und sowohl der<br />

Ortsgemeinde Steinweiler, als auch der Ortsgemeinde Win<strong>den</strong> die<br />

„Siedlungsfunktion Wohnen" <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen und beide<br />

Ortsgemein<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Anhang Nr. 1.2 <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.2 mit<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

teilweise folgen<br />

Gemäß Plansatz 1.4.2.2 sind über <strong>den</strong> Eigenbedarf hinausgehende,<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen im Einklang mit <strong>den</strong> übrigen Zielen der<br />

Landes- und Regionalplanung vorrangig an <strong>den</strong> Haltepunkten des<br />

regionalbedeutsamen öffentlichen Personennahverkehrs <strong>zu</strong><br />

konzentrieren. Die Siedlungsverdichtung insbesondere um die<br />

Haltepunkte des schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV ist sicherlich ein<br />

zentrales raumordnerisches Kriterium für die <strong>zu</strong>künftige<br />

Siedlungsentwicklung. Gleichermaßen von Bedeutung für die<br />

Einstufung als regionaler Wohnungsschwerpunkt sind aber auch<br />

weitere Kriterien wie z.B. die zentralörtliche Funktion der<br />

Gemeinde. Da sowohl Win<strong>den</strong> als auch Steinweiler zwar über<br />

Bahnhaltepunkte verfügen, aber nicht als zentrale Orte eingestuft<br />

sind, erfüllen beide nicht die Standortkriterien für die<br />

regionalplanerische Festlegung als "Siedlungsbereich Wohnen"<br />

gemäß Plansatz 1.4.2.2.<br />

Vielmehr wer<strong>den</strong> Steinweiler und Win<strong>den</strong> der regionalplanerischen<br />

Kategorie von Kommunen ohne explizite wohnbauliche Funktion<br />

gemäß Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.1 <strong>zu</strong>geordnet. Diese<br />

Gemein<strong>den</strong> sollen ihre Siedlungsentwicklung ebenfalls vorrangig an<br />

der Eigenentwicklung orientieren, können bei entsprechendem<br />

Bedarfsnachweis aber in moderatem Umfang <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Wohnbauflächen ausweisen. Die Gemeinde Win<strong>den</strong> wird aus dem<br />

Anhang Nr. 1.1 herausgenommen und somit der Gemeinde<br />

Steinweiler gleichgestellt. Für die künftige Siedlungsentwicklung<br />

beider Gemein<strong>den</strong> sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im<br />

Ein<strong>zu</strong>gsbereich der Bahnhaltepunkte bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 298 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

533 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

entspr.<br />

497<br />

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße: <strong>zu</strong> Eigenentwicklung<br />

Wohnen (Z 1.4.2.1) und Siedlungsbereiche Wohnen (Z 1.4.2.1)<br />

Der Einheitliche Regionalplan gibt die Systematik der Zuweisung<br />

von Gemeindefunktionen des Regionalen Raumordnungsplanes<br />

Rheinpfalz 2004 auf. Stattdessen wer<strong>den</strong> anstelle der ehemaligen<br />

Gemeindefunktion „Wohnen" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und im<br />

Anhang Nr. 1.2 des Regionalplanes Gemein<strong>den</strong> mit der Festlegung<br />

„Siedlungsbereiche Wohnen" ausgewiesen. Für <strong>den</strong> Kreis Südliche<br />

Weinstraße sind dies Annweiler, Bad Bergzabern, E<strong>den</strong>koben,<br />

Herxheim und Maikammer. Im Anhang 1.1 wer<strong>den</strong> alle Gemein<strong>den</strong><br />

genannt, die ausschließlich der „Eigenentwicklung Wohnen"<br />

unterliegen. Der Einheitliche Regionalplan führt eine 3. Kategorie<br />

für die in bei<strong>den</strong> Listen nicht genannten Gemein<strong>den</strong> ein. Für <strong>den</strong><br />

Kreis Südliche Weinstraße sind dies unter anderem die<br />

Grundzentren Billigheim-Ingenheim und Offenbach. Nach der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Z 1.4.2.1 wird für diese Gemein<strong>den</strong> keine<br />

zielscharfe Zuordnung vorgegeben. Ihre Siedlungsentwicklung soll<br />

sich nach <strong>den</strong> sonstigen Zielen und Grundsätzen des Einheitlichen<br />

Regionalplanes richten. Diese Vorgehensweise ist wenig konkret<br />

und wird in der Praxis kaum umsetzbar sein. Es wird daher<br />

vorgeschlagen, auf die 3. Kategorie <strong>zu</strong> verzichten.<br />

Die Gemein<strong>den</strong> Billigheim-Ingenheim und […] (Grundzentren)<br />

sollten in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als „Siedlungsbereiche Wohnen"<br />

ausgewiesen und der Liste Anhang Nr.1.2 <strong>zu</strong>geordnet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Das Grundzentrum Billigheim-Ingenheim kann bei entsprechender<br />

Nachfrage auch über <strong>den</strong> Eigenbedarf hinaus Wohnbauflächen<br />

entwickeln, erfüllt jedoch nicht die Standortkriterien für eine<br />

Einstufung als wohnbauliche Schwerpunktgemeinde<br />

("Siedlungsbereich Wohnen"). Insbesondere fehlt ein direkter<br />

Anschluss an <strong>den</strong> regionalbedeutsamen, in der Regel<br />

schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV. Auch ist die Entwicklung von<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Neubaugebieten durch verschie<strong>den</strong>e,<br />

freiraumsichernde Vorrangausweisungen erheblich eingeschränkt.<br />

Zur besseren Einordnung der Kommunen ohne wohnbauliche<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung wird in Orientierung an Plansatz 1.5.2.5 für<br />

<strong>den</strong> gewerblichen Bereich unter 1.4.2 ein neuer<br />

regionalpanerischer Grundsatz ergänzt und die Begründung<br />

entsprechend angepasst.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 299 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

534 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

entspr.<br />

498<br />

Eigenentwicklung Wohnen (Z 1.4.2.1) und Siedlungsbereiche<br />

Wohnen (Z 1.4.2.1)<br />

Der Einheitliche Regionalplan gibt die Systematik der Zuweisung<br />

von Gemeindefunktionen des Regionalen Raumordnungsplanes<br />

Rheinpfalz 2004 auf. Stattdessen wer<strong>den</strong> anstelle der ehemaligen<br />

Gemeindefunktion „Wohnen" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und im<br />

Anhang Nr. 1.2 des Regionalplanes Gemein<strong>den</strong> mit der Festlegung<br />

„Siedlungsbereiche Wohnen" ausgewiesen. Für <strong>den</strong> Kreis Südliche<br />

Weinstraße sind dies Annweiler, Bad Bergzabern, E<strong>den</strong>koben,<br />

Herxheim und Maikammer. Im Anhang 1.1 wer<strong>den</strong> alle Gemein<strong>den</strong><br />

genannt, die ausschließlich der „Eigenentwicklung Wohnen"<br />

unterliegen. Der Einheitliche Regionalplan führt eine 3. Kategorie<br />

für die in bei<strong>den</strong> Listen nicht genannten Gemein<strong>den</strong> ein. Für <strong>den</strong><br />

Kreis Südliche Weinstraße sind dies unter anderem die<br />

Grundzentren Billigheim-Ingenheim und Offenbach. Nach der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Z 1.4.2.1 wird für diese Gemein<strong>den</strong> keine<br />

zielscharfe Zuordnung vorgegeben. Ihre Siedlungsentwicklung soll<br />

sich nach <strong>den</strong> sonstigen Zielen und Grundsätzen des Einheitlichen<br />

Regionalplanes richten. Diese Vorgehensweise ist wenig konkret<br />

wird in der Praxis kaum umsetzbar sein. Es wird daher<br />

vorgeschlagen, auf die 3. Kategorie <strong>zu</strong> verzichten.<br />

Die Gemein<strong>den</strong> […] und Offenbach (Grundzentren) sollten in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als „Siedlungsbereiche Wohnen" ausgewiesen<br />

und der Liste Anhang Nr.1.2 <strong>zu</strong>geordnet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeine Offenbach ist unbestritten der<br />

Siedlungsschwerpunkt innerhalb der Verbandsgemeinde. Deshalb<br />

ist Offenbach als einzige Kommune in der Verbandsgemeinde nicht<br />

ausschließlich auf <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf beschränkt, sondern<br />

kann auch in der Zukunft in moderater Größenordnung darüber<br />

hinausgehende Wohnbauflächen entwickeln. Laut der<br />

Wohnbauflächenbilanz im Anhang 2 des ERP wurde für die VG<br />

Offenbach ohnehin ein Flächenüberhang von rd. 10 ha bis 2020<br />

ermittelt. Auch ist im Sü<strong>den</strong> von Offenbach bereits ein erheblicher,<br />

restriktionsfreier Entwicklungsspielraum für künftige<br />

Ausweisungen berücksichtigt.<br />

Für eine Einstufung von Offenbach als "Siedlungsbereich Wohnen"<br />

fehlt der für <strong>den</strong> hochverdichteten Raum sowie die verdichtete<br />

Randzone erforderliche Anschluss an einen qualifizierten Schienen-<br />

ÖPNV. Darüber hinaus stehen im benachbarten Mittelzentrum<br />

Landau ab 2014 rd. 25 ha Konversionsflächen <strong>zu</strong>r Vermarktung an,<br />

die <strong>zu</strong>mindest kurz- bis mittelfristig einen erheblichen Anteil der<br />

Nachfrage nach Wohnraum nicht nur in Landau, sondern auch im<br />

Umland abdecken dürfte. Zur besseren Einordnung der Kommunen<br />

ohne wohnbauliche Funktions<strong>zu</strong>weisung wird in Orientierung an<br />

Plansatz 1.5.2.5 für <strong>den</strong> gewerblichen Bereich unter 1.4.2 ein neuer<br />

regionalplanerischer Grundsatz ergänzt und die Begründung<br />

entsprechend angepasst.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

535 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

VG Bad-Bergzabern: Nachdem lediglich die Stadt Bad Bergzabern<br />

als Siedlungsbereich Wohnen festgelegt wurde, jedoch keine<br />

adäquaten Möglichkeiten <strong>zu</strong>r Ausweisung weiterer<br />

Wohnbauflächen in der Stadt bestehen, sollte auch umliegen<strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> mit gutem ÖPNV-Anschluss eine Ersatzfunktion bzw.<br />

entsprechende Flächenpotentiale <strong>zu</strong>gebilligt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 stehen einem ermittelten Wohnbauflächenbedarf von rd. 10<br />

ha für die VG Bad-Bergzabern noch über 60 ha bauleitplanerisch<br />

gesicherte Flächenreserven gegenüber. Mit diesem<br />

Flächenpotential können die umliegen<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> unter<br />

Berücksichtigung der sonstigen Erfordernisse der Landes- und<br />

Regionalplanung eine gewisse Ersatzfunktion für fehlende<br />

Potentiale im Mittelzentrum Bad-Bergzabern übernehmen. Dabei<br />

ist jedoch auch der prognostizierte Bevölkerungsrückgang in der VG<br />

Bad-Bergzabern von rd. 7 Prozent bis 2020 <strong>zu</strong> berücksichtigen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 300 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

536 Verbandsgemeinde Landau-Land 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Gemeinde Billigheim-Ingenheim: Nachdem die Systematik der<br />

Zuweisung von Gemeindefunktionen des Regionalen<br />

Raumordnungsplanes Rheinpfalz 2004 aufgegeben wurde, fin<strong>den</strong><br />

sich im neuen einheitlichen RP die Festlegungen<br />

„Eigenentwicklung Wohnen" und „Siedlungsbereiche Wohnen" und<br />

eine 3. Kategorie für Gemein<strong>den</strong> die keiner der bei<strong>den</strong><br />

erstgenannten Funktionen <strong>zu</strong>geordnet wur<strong>den</strong>. In diese Kategorie<br />

ist das Grundzentrum Billigheim-Ingenheim eingeordnet. Nach der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Z 1.4.2.1 wird der Gemeinde damit keine<br />

zielscharfe Zuordnung vorgegeben. Die Siedlungsentwicklung soll<br />

sich nach <strong>den</strong> sonstigen Zielen und Grundsätzen des einheitlichen<br />

RP richten. Diese Vorgehensweise ist wenig konkret und birgt<br />

Probleme bei der praktischen Umset<strong>zu</strong>ng. Aus diesem Grunde<br />

bitten wir um Aufnahme der Gemeinde in die Kategorie<br />

„Siedlungsbereiche Wohnen", die der bisherigen Funktion und<br />

Zuordnung entspricht.<br />

nicht folgen<br />

Das Grundzentrum Billigheim-Ingenheim kann bei entsprechender<br />

Nachfrage auch über <strong>den</strong> Eigenbedarf hinaus Wohnbauflächen<br />

entwickeln, erfüllt jedoch nicht die Standortkriterien für eine<br />

Einstufung als wohnbauliche Schwerpunktgemeinde<br />

("Siedlungsbereich Wohnen"). Insbesondere fehlt ein direkter<br />

Anschluss an <strong>den</strong> regionalbedeutsamen, in der Regel<br />

schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV. Auch ist die Entwicklung von<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Neubaugebieten durch verschie<strong>den</strong>e,<br />

freiraumsichernde Vorrangausweisungen erheblich eingeschränkt.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 301 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

537 Verbandsgemeinde Landau-Land 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

entspr.<br />

500<br />

Böchingen ist hinsichtlich der Wohnsiedlungsentwicklung als<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen" und „Eigenentwicklung<br />

Gewerbe" eingestuft. Insbesondere hinsichtlich des Bereichs<br />

„Wohnen" sieht sich die Gemeinde in ihrer künftigen Entwicklung<br />

entschei<strong>den</strong>d behindert. Die Gemeinde hatte östlich der Landauer<br />

Straße in der Gemarkung „Achtzehn Morgen" ein kleines<br />

Wohngebiet ( 10-12 Wohneinheiten ) vorgesehen und die<br />

Aufnahme in <strong>den</strong> FNP der Verbandsgemeinde Landau-Land<br />

beantragt,<br />

mit Rücksicht auf die parallel laufende Prüfung <strong>zu</strong>r Umnut<strong>zu</strong>ng der<br />

innerörtlich gelegenen Industriebrache der Sektkellerei Schloss<br />

Wachenheim in ein Mischgebiet jedoch das Plangebiet "Achtzehn<br />

Morgen" vorerst <strong>zu</strong>rückgestellt. Die Untersuchung des Areals der<br />

Sektkellerei ist abgeschlossen, die Gemeinde wird einen auf diese<br />

Fläche beschränkten Bebauungsplan erstellen. Da jedoch nicht<br />

sicher ist, ob jemals ein Investor unter <strong>den</strong> gegebenen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen die Industriebrache nutzen wird, kann auf das o.a.<br />

kleine Baugebiet dauerhaft nicht verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />

Die Infrastruktur sowie die Anbindung an <strong>den</strong> ÖPNV sind in<br />

Böchingen in hohem Maße gegeben, die Auswahlkriterien z.B. für<br />

die Einrichtung regionaler Grünzüge wer<strong>den</strong> durch das avisierte<br />

Baugebiet nicht verletzt. Eine Zersiedelung findet nicht statt, da<br />

eine unmittelbare Anbindung an die bestehende Siedlungsstruktur<br />

erfolgen würde.<br />

Die EW-Zahl ist seit Jahren konstant, Leerstände im Ort sind nicht<br />

vorhan<strong>den</strong>, Baulücken sind in überwiegend in privater Hand und<br />

stehen der Wohnungsentwicklung entgegen. Permanente<br />

Anfragen von Bürgern und auswärtigen Interessenten belegen <strong>den</strong><br />

Bedarf an Wohnbauflächen. Eine innerörtliche Entwicklung ist aus<br />

<strong>den</strong> vorgeschilderten Grün<strong>den</strong> nicht möglich. Zum Erhalt der<br />

Infrastruktur und der vielfältigen öffentlichen Einrichtungen ( z.B.<br />

Kindergarten, Freizeitanlage ) ist eine bedarfsorientierte<br />

Entwicklung durch die engen Kriterien der Regionalplanung<br />

ausgeschlossen. Wir beantragen deswegen die Aufnahme der<br />

Gemeinde Böchingen in <strong>den</strong> „Siedlungsbereich Wohnen". Die<br />

Einstufung von Böchingen als wohnbauliche<br />

Schwerpunktgemeinde soll da<strong>zu</strong> beitragen, die Perspektiven <strong>zu</strong>r<br />

siedlungsstrukturellen Weiterentwicklung der Gemeinde auch im<br />

Fall eines Scheiterns der Planungskonzeption für das Areal der<br />

ehemaligen Sektkellerei offen <strong>zu</strong> halten.<br />

nicht folgen<br />

Laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar im Anhang 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist für die VG Landau-Land bis <strong>zu</strong>m<br />

Zielhorizont 2020 ein deutlicher "Flächenüberhang" (Bedarf 10 ha,<br />

Potential 41 ha)ausgewiesen. Die Gemeinde Böchingen ist gemäß<br />

Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 auf<br />

"Eigenentwicklung Wohnen" beschränkt. Aufgrund des fehlen<strong>den</strong><br />

Anschlusses an <strong>den</strong> schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV sowie<br />

Versorgungsdefiziten sind die Vorausset<strong>zu</strong>ngen sind die Kriterien<br />

für eine Einstufung von Böchingen als wohnbaulicher<br />

Siedlungsschwerpunkt ("Siedlungsbereich Wohnen") nicht erfüllt.<br />

Aus regionalplanerischer Sicht sollte sich die Gemeinde Böchingen<br />

vorrangig auf die siedlungsstrukturelle Nachnut<strong>zu</strong>ng des Areals der<br />

ehemaligen Sektkellerei konzentrieren. Dennoch hat der Verband in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte westlich der Godramsteiner sowie östlich<br />

der Landauer Straße bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt, die mittel- bis langfristig im<br />

Rahmen des örtlichen Eigenbedarfs entwickelt wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 302 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

538 Verbandsgemeinde Landau-Land 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

entspr.<br />

1405<br />

Für die OG Impflingen wäre es wichtig, dass es für die Abrundung<br />

der örtlichen Bebauung möglich wäre, im südlichen Bereich der OG<br />

(Schafgarten, In <strong>den</strong> zwanzig Morgen) und im östlichen Bereich (Im<br />

Hohlgraben, Im Beizer) angemessene Wohngebiete aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Von der OG Impflingen wird deshalb beantragt, die vorliegende<br />

Planung entsprechend <strong>zu</strong> ändern, <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen, um die o.g. Bereiche als „Siedlungsbereich<br />

Wohnen" aus<strong>zu</strong>weisen, um für die Zukunft entsprechende<br />

Wohngebiete entwickeln <strong>zu</strong> können.<br />

nicht folgen<br />

Laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar im Anhang 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist für die VG Landau-Land bis <strong>zu</strong>m<br />

Zielhorizont 2020 ein deutlicher "Flächenüberhang" (Bedarf 10 ha,<br />

Potential 41 ha)ausgewiesen. Die Gemeinde Impflingen ist gemäß<br />

Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 auf<br />

"Eigenentwicklung Wohnen" beschränkt. Die Gemeinde Impflingen<br />

verfügt außerdem noch über bauleitplanerisch gesicherte<br />

Potentiale, die <strong>zu</strong>mindest mittelfristig <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf<br />

abdecken, erfüllt aber mit rd. 800 Einwohnern nicht die Kriterien für<br />

eine Einstufung als "Siedlungsbereich Wohnen". Für langfristige<br />

Perspektiven ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits ein<br />

restriktionsfreier Entwicklungsspielraum berücksichtigt.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

539 Verbandsgemeinde Landau-Land 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

entspr.<br />

502<br />

Eschbach ist hinsichtlich der Siedlungsentwicklung Wohnen und<br />

Gewerbe auf die „Eigenentwicklung beschränkt. Insbesondere<br />

hinsichtlich des Bereichs „Wohnen" sieht sich die Gemeinde durch<br />

die Ausweisungen im Regionalplan in ihrer künftigen Entwicklung<br />

eingeschränkt und behindert. Aufgrund der ausgewiesenen<br />

regionalen Freiraumstruktur ist es für die Ortsgemeinde Eschbach<br />

sehr schwierig, in Zukunft Wohnbauflächen aus<strong>zu</strong>weisen. Deshalb<br />

wer<strong>den</strong> gegen die Zuordnung der Ortsgemeinde Eschbach <strong>zu</strong> der<br />

im Bereich „Eigenentwicklung" genannten Darstellung erhebliche<br />

Be<strong>den</strong>ken geäußert.<br />

Wir beantragen für die Ortsgemeinde Eschbach, die<br />

nordwestlichen Gebiete „Am Friedhof und Krätzen <strong>den</strong><br />

„Siedlungsbereich Wohnen" auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar im Anhang 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist für die VG Landau-Land bis <strong>zu</strong>m<br />

Zielhorizont 2020 ein deutlicher "Flächenüberhang" (Bedarf 10 ha,<br />

Potential 41 ha)ausgewiesen. Die Gemeinde Eschbach ist gemäß<br />

Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 auf<br />

"Eigenentwicklung Wohnen" beschränkt. Dies entspricht der Lage<br />

und Funktion der Gemeinde mit rd. 650 Einwohnern. Die im<br />

Rahmen der laufen<strong>den</strong> 4. Änderung des FNP der VG Landau-Land<br />

mit der Regionalplanung abgestimmten Planflächen sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans berücksichtigt.<br />

Darüber hinaus soll sich die Gemeinde für die Laufzeit des<br />

Einheitlichen Regionalplans auf die bauliche Nut<strong>zu</strong>ng von<br />

Innenentwicklungspotentialen konzentrieren.<br />

Die Be<strong>den</strong>ken wer<strong>den</strong> nicht geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 303 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

540 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

entspr.<br />

3985<br />

1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Für die VG Offenbach ist nicht nachvollziehbar, dass die<br />

Ortsgemeinde Offenbach nicht als "Siedlungsbereich Wohnen"<br />

eingestuft ist, da alle dafür notwendigen Kriterien erfüllt seien.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeine Offenbach ist unbestritten der<br />

Siedlungsschwerpunkt innerhalb der Verbandsgemeinde. Deshalb<br />

ist Offenbach als einzige Kommune in der Verbandsgemeinde nicht<br />

ausschließlich auf <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf beschränkt, sondern<br />

kann auch in der Zukunft in moderater Größenordnung darüber<br />

hinausgehende Wohnbauflächen entwickeln. Laut der<br />

Wohnbauflächenbilanz im Anhang 2 des ERP wurde für die VG<br />

Offenbach ohnehin ein Flächenüberhang von rd. 10 ha bis 2020<br />

ermittelt. Auch ist im Sü<strong>den</strong> von Offenbach bereits ein erheblicher,<br />

restriktionsfreier Entwicklungsspielraum für künftige<br />

Ausweisungen berücksichtigt.<br />

Für eine Einstufung von Offenbach als "Siedlungsbereich Wohnen"<br />

fehlt der für <strong>den</strong> hochverdichteten Raum sowie die verdichtete<br />

Randzone erforderliche Anschluss an einen qualifizierten Schienen-<br />

ÖPNV.<br />

541 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Die Verbandsgemeindeverwaltung E<strong>den</strong>koben stellt fest, dass die<br />

Gemeinde Edesheim keine wohnbauliche Funktion gemäß Plansatz<br />

1.4.2.1 sowie 1.4.2.2 aufweist. Auf Grund der günstigen<br />

räumlichen Lage an der Bahnstrecke Landau-Neustadt geht die VG<br />

davon aus, dass die wohnbauliche Funktion z.B. der des<br />

Grundzentrums Maikammer entspricht.<br />

nicht folgen<br />

Die Gemeinde Edesheim ist kein zentraler Ort und hat somit auch<br />

keine siedlungsstrukturelle Schwerpunktfunktion. Aufgrund der<br />

günstigen verkehrlichen Anbindung von Edesheim an <strong>den</strong><br />

Schienen-ÖPNV sowie der für nicht zentrale Orte vergleichsweise<br />

guten örtlichen Infrastruktur kann die Gemeinde jedoch gemäß<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.1 im Rahmen des in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 für die VG E<strong>den</strong>koben<br />

ermittelten Gesamtbedarfs von 14 ha auch Flächen über <strong>den</strong><br />

örtlichen Eigenbedarf ausweisen. Dem Bedarf von 14 ha bis 2020<br />

stehen jedoch noch bauleitplanerisch gesicherte Flächen in der VG<br />

E<strong>den</strong>koben von rd. 41 ha entgegen, so dass bei Bedarf an<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Bauflächen in Edesheim eine entsprechende<br />

Reduzierung des Flächenüberhangs innerhalb der<br />

Verbandsgemeinde erforderlich ist.<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng der Verbandsgemeinde E<strong>den</strong>koben wird nicht<br />

geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 304 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

542 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Die Mobilisierung von Flächenreserven im Siedlungsbestand ist auf<br />

<strong>den</strong> ersten Blick schwieriger, als das Bauen „auf der grünen<br />

Wiese". Wirtschaftlich gesehen ist sie aber in der Regel vorteilhaft:<br />

Innenentwicklung mindert die Erschließungskosten sowie die<br />

dauerhaften Unterhaltskosten sehr stark, wirkt der Verödung der<br />

Innenstädte entgegen und verhindert <strong>den</strong> Wertverlust der<br />

gewachsenen Siedlungen. Eine kompakte Siedlungsentwicklung ist<br />

für alle ein Gewinn: Bürger, Kommunen, Umwelt profitieren. An<br />

dieser Stelle begrüßen wir <strong>den</strong> Vorschlag, Wohnbauflächen an<br />

ÖPNV-Haltestellen <strong>zu</strong> konzentrieren.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

543 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Der BUND merkt kritisch an, dass auch für Siedlungsbereich<br />

Wohnen gilt, dass eine Weiterentwicklung nur im Bereich von<br />

„Entwicklungsachsen" erfolgen darf. Auch hier sind<br />

Wohnbauflächen sparsam aus<strong>zu</strong>weisen, vor allem hat eine weitere<br />

Ausdehnung auf wertvolle Ackerbö<strong>den</strong> <strong>zu</strong> unterbleiben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Gemäß Plansatz 1.4.2.2 (Z)"Siedlungsbereiche Wohnen" sind die<br />

Ausweisungen vorrangig an <strong>den</strong> Haltepunkten des<br />

regionalbedeutsamen ÖPNV <strong>zu</strong> orientieren. Die<br />

landwirtschaftlichen Flächen sollen gemäß Plankapitel 2.3.1<br />

nachhaltig gesichert wer<strong>den</strong>. In <strong>den</strong> Vorranggebieten für die<br />

Landwirtschaft (Z 2.3.1.2)ist eine außerlandwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng<br />

ausgeschlossen. Die entsprechen<strong>den</strong> Vorbehaltsgebiete (G 2.3.1.3)<br />

sollen vorwiegend der landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng vorbehalten<br />

bleiben.<br />

Die Hinweise des BUND wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 305 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

544 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Begründung <strong>zu</strong> Z1.4.2.2:<br />

Es wird eine Differenzierung des regionalbedeutsamen ÖPNV wie<br />

folgt vorgeschlagen:<br />

Lage (des Wohngebietes) an einem Haltepunkt des<br />

Schienenpersonennahverkehrs<br />

• in der Regel mindestens mit Halbstun<strong>den</strong>takt im<br />

hochverdichteten Kernraum,<br />

• in der verdichteten Randzone<br />

• und im ländlichen Raum mindestens Stun<strong>den</strong>takt<br />

nicht folgen<br />

Die Formulierung enthält mit "mindestens einem Stun<strong>den</strong>takt" die<br />

Möglichkeit auch einen Halbstun<strong>den</strong>takt in allen Strukturräumen <strong>zu</strong><br />

fahren. Eine Bindung der Träger des SPNV/ÖPNV kann und soll<br />

seitens der Regionalplanung nicht erfolgen.<br />

Begründung:<br />

Stun<strong>den</strong>takt <strong>zu</strong>r Qualifizierung des regionalbedeutsamen ÖPNV<br />

Qualifizierung <strong>zu</strong> wenig; dies ist vor dem Hintergrund der<br />

Gewährleistung eines attraktiven ÖPNV als Alternative <strong>zu</strong>m Pkw<br />

insbesondere für <strong>den</strong> Kernraum und bisweilen Randzone <strong>zu</strong> niedrig.<br />

Daher ist eine stärkere Differenzierung z. B. nach<br />

Haupt-/Nebenachsen notwendig.<br />

545 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

3054<br />

1.4.2.2<br />

Siedlungsbereiche Wohnen (Z)<br />

Es wird ausdrücklich die Zielformulierung begrüßt, die Ausweisung<br />

neuer Wohn- und Gewerbeflächen vorrangig an <strong>den</strong> Haltestellen<br />

des regionalbedeutsamen öffentlichen Personennahverkehrs <strong>zu</strong><br />

orientieren (1.4.2.2. & 3.1.1.2.). Auf diese Weise lassen sich die<br />

Vorstellungen der „Region der kurzen Wege" verwirklichen. Zudem<br />

ist eine verstärkte Anbindung an <strong>den</strong> öffentlichen<br />

Personennahverkehr auch vor dem Hintergrund der Verringerung<br />

der C02-Emissionen und des Klimawandels von zentraler<br />

Bedeutung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 306 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

546 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

471<br />

3991<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Zu PS 1.4.2.3 und dessen Begründung wird die Randbezeichnung<br />

„Orientierungswert <strong>zu</strong>r Bevölkerungsentwicklung“ (statt<br />

„Wohnbauflächenbilanz 2020“) vorgeschlagen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Begriff "Orientierungswert" bezeichnet für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum <strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

berechneten Wohnbauflächenbedarf für die Kommunen (vgl.<br />

Plansatz 1.4.2.4 und entsprechende Randspalte). Er sollte daher der<br />

Eindeutigkeit halber nicht auch in der Randspalte <strong>zu</strong>m Plansatz<br />

1.4.2.3 angewandt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Einwendung macht allerdings deutlich, dass die Verwendung<br />

des Begriffes "Orientierungswert" für <strong>den</strong> regionalplanerisch<br />

modifizierten Bevölkerungswert einerseits und die Verwendung<br />

des Begriffs "Orientierungswert" für <strong>den</strong> Wohnbauflächenbedarf im<br />

ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum andererseits irritierend ist.<br />

Daher wird der Begriff "Orientierungswert" im Sinne des<br />

Bevölkerungswertes im Plansatz 1.4.2.3 und der dortigen<br />

Randspalte, in Plansatz 1.4.2.5, in <strong>den</strong> Begründungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Plansätzen 1.4.2.1 bis 1.4.2.5 sowie in Anhang Nr.2 künftig durch<br />

<strong>den</strong> Begriff "Bevölkerungswert" ersetzt.<br />

547 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

579<br />

639<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Zu <strong>den</strong> PS 1.4.2.3, 1.4.2.4 und 1.4.2.5 wird im Übrigen auf die<br />

Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom<br />

30.08.2012 verwiesen. Die dort dargelegten Be<strong>den</strong>ken bezüglich<br />

der Anwendbarkeit und Lenkungswirkung der auf das Jahr 2020<br />

ausgelegten Orientierungs- und Bedarfswerte im Rahmen der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung wer<strong>den</strong> in Anbetracht der regelmäßig<br />

über das Jahr 2020 hinausreichen<strong>den</strong> Zielhorizonte von neuen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen ausdrücklich geteilt, <strong>zu</strong>mal PS 1.4.2.5<br />

unbestimmt lässt, wie und in welchem Kontext die proklamierte<br />

Fortschreibung der gemeindeweisen Orientierungs- und<br />

Bedarfswerte erfolgen soll.<br />

nicht folgen<br />

Der Planungsausschuss des VRRN hat die Verbandsverwaltung am<br />

22.02.2013 beauftragt, die Bevölkerungsprognose und die<br />

Wohnbauflächenbedarfsberechnung über das Jahr 2020 hinaus<br />

fort<strong>zu</strong>schreiben. Somit soll <strong>zu</strong>m einen das Zahlenwerk auf einen<br />

neuen Zielhorizont hin ausgerichtet wer<strong>den</strong>, <strong>zu</strong>m anderen soll bei<br />

der Fortschreibung besonderes Augenmerk auf die Entwicklung<br />

einer Berechnungsmethodik gelegt wer<strong>den</strong>, die von <strong>den</strong> Städten<br />

und Gemein<strong>den</strong> der Region als einheitliche Planungsgrundlage<br />

auch eigenständig genutzt wer<strong>den</strong> kann. Somit wer<strong>den</strong> die<br />

Anwendbarkeit und Lenkungswirkung der Plansätze 1.4.2.3 bis<br />

1.4.2.5 ebenso wie die Fortschreibungsfähigkeit der Daten durch<br />

die Kommunen und <strong>den</strong> VRRN künftig verbessert.<br />

Um das weitere Aufstellungsverfahren des Einheitlichen<br />

Regionalplans nicht <strong>zu</strong> verzögern, wird diese Fortschreibung<br />

begleitend <strong>zu</strong>m Aufstellungsverfahren vorgenommen und im<br />

Rahmen einer Teilfortschreibung in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

einfließen. Vor diesem Hintergrund wird der Forderung nach einer<br />

Anpassung <strong>zu</strong>m jetzigen Zeitpunkt nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 307 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

548 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

641<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Gegenüber der Erstellung einer eigenen Bevölkerungsprognose<br />

durch <strong>den</strong> Verband und der Festlegung der Orientierungswerte hat<br />

das RP Karlsruhe keine grundsätzlichen Be<strong>den</strong>ken. Bezogen auf<br />

<strong>den</strong> Zeitraum (bis 2020) wird der Orientierungswert jedoch nicht für<br />

ausreichend erachtet. Es wird empfohlen, <strong>den</strong> Orientierungswert<br />

auf das Jahr 2030 aus<strong>zu</strong>richten, da unter der Annahme, dass die<br />

regionalplanerische Regelung im Zeitraum 2013 - 2014<br />

rechtswirksam wer<strong>den</strong>, die Träger der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung für<br />

ca. 10 Jahre der Geltungszeit des Einheitlichen Regionalplans keine<br />

ausreichende Planungsgrundlage haben.<br />

nicht folgen<br />

In Kenntnis des sehr kurz bemessenen Zeitraums der<br />

Bevölkerungsprognose hat der Planungsausschuss des VRRN die<br />

Verbandsverwaltung am 22.02.2013 beauftragt, die<br />

Bevölkerungsprognose ebenso wie die<br />

Wohnbauflächenbedarfsberechnung über das Jahr 2020 hinaus<br />

fort<strong>zu</strong>schreiben.<br />

Um das weitere Aufstellungsverfahren des Einheitlichen<br />

Regionalplans nicht <strong>zu</strong> verzögern, wird diese Fortschreibung<br />

begleitend <strong>zu</strong>m Aufstellungsverfahren vorgenommen und im<br />

Rahmen einer Teilfortschreibung in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

einfließen. Vor diesem Hintergrund wird der Forderung des RP<br />

Karlsruhe nach einer Anpassung des Zahlenwerkes <strong>zu</strong>m jetzigen<br />

Zeitpunkt nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 308 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

549 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

entspr.<br />

211<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

In Plansatz 1.3. wer<strong>den</strong> Entwicklungsachsen festgelegt. Damit soll<br />

die Siedlungsentwicklung entlang einer Bandinfrastruktur<br />

konzentriert wer<strong>den</strong>. Es wird dabei zwischen großräumigen und<br />

regionalen Entwicklungsachsen unterschie<strong>den</strong>.<br />

„Großräumige Entwicklungsachsen" nach Plansatz 1.3.1 sind im<br />

ERP nachrichtlich aus dem jeweiligen Landesentwicklungsplan<br />

übernommen.<br />

nicht folgen<br />

Die Steuerung der regionalplanerisch gewünschten<br />

Siedlungsentwicklung entlang der ausgewiesenen Achsen und in<br />

<strong>den</strong> festgelegten zentralen Orten soll da<strong>zu</strong> dienen, dass in allen<br />

Teilräumen der Metropolregion Rhein-Neckar eine angemessene<br />

Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen<br />

erzielt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Weiter wer<strong>den</strong> in Plansatz 1.3.2 regionale Entwicklungsachsen<br />

festgelegt. Diese wer<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> VRRN bestimmt. Im<br />

Landesentwicklungsplan Ba<strong>den</strong>-Württemberg wer<strong>den</strong> in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.6.2 folgende Aussagen <strong>zu</strong>r Festlegung<br />

regionaler Entwicklungsachsen durch Regionalverbände gemacht:<br />

„Der Landesentwicklungsplan unterscheidet ausdrücklich zwischen<br />

Landesentwicklungsachsen und <strong>den</strong> in Regionalplänen <strong>zu</strong>sätzlich<br />

ausgewiesenen regionalen Entwicklungsachsen und legt deren<br />

unterschiedliche Funktionen fest. Funktional steht bei <strong>den</strong><br />

regionalen Entwicklungsachsen die Siedlungsentwicklung in engem<br />

Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> leistungsfähigen Massenverkehrsmitteln. Die<br />

Konzentration der Siedlungstätigkeit und ihre Zuordnung <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs und wichtigen<br />

sonstigen Infrastruktureinrichtungen dient der Minderung der<br />

Flächeninanspruchnahme für Siedlungstätigkeit, der Minimierung<br />

von Individualfahrten durch Verlagerung auf öffentliche Verkehre<br />

sowie der Sicherstellung kurzer Wege für Versorgung und<br />

Freizeitaktivitäten. Diese Notwendigkeit ist insbesondere in <strong>den</strong><br />

Verdichtungsräumen und ihren Randzonen gegeben, so dass vor<br />

allem hier mit <strong>den</strong> regionalen Entwicklungsachsen als sog.<br />

"Siedlungs- und Nahverkehrsachsen" durch die Regionalplanung ein<br />

Leitbild der nachhaltigen Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung<br />

vorgegeben und gekennzeichnet wer<strong>den</strong> kann."<br />

Die landesplanerischen Vorgaben für regionale Entwicklungsachsen<br />

treffen damit umfassend für unser Verbandsgebiet <strong>zu</strong>: Allein 15 von<br />

18 Gemein<strong>den</strong> des NV sind an einen leistungsfähigen<br />

schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV angebun<strong>den</strong> oder liegen in<br />

unmittelbarer Nähe einer Haltestation. Folgerichtig sieht auch der<br />

FNP des NV eine Siedlungsentwicklung in erster Linie an<br />

leistungsfähigen ÖPNV-Achsen vor und stimmt somit mit <strong>den</strong><br />

genannten landesplanerischen Zielen überein. Die<br />

Mitgliedsgemein<strong>den</strong> des NV mit ihrer zentralen Lage im Kern der<br />

Diese raumordnerischen/regionalplanerischen<br />

Steuerungsinstrumente, die wesentliche Bausteine der<br />

Infrastrukturplanung sowie der planmäßigen Entwicklung der<br />

regionalen Siedlungsstruktur darstellen und damit einen wichtigen<br />

Beitrag für eine raumordnerisch ausgewogene Siedlungsstruktur<br />

leisten, wer<strong>den</strong> also eingesetzt, um gleichwertige<br />

Versorgungsstrukturen in der gesamten Region <strong>zu</strong> gewährleisten,<br />

die wiederum von allen Einwohnern in <strong>zu</strong>mutbarer Entfernung in<br />

Anspruch genommen wer<strong>den</strong> können.<br />

Auch wenn in der Betrachtung des VRRN das Zentrale Orte-System<br />

einer regelmäßigen Anpassung an die sich dynamisch<br />

verändern<strong>den</strong> Rahmenbedingungen bedarf (unabhängig davon,<br />

dass dieses System sich als raumordnerisches Instrument<br />

grundsätzlich bewährt hat), zeichnet sich derzeit keine<br />

entsprechende Lösung hinsichtlich der Einstufung der<br />

Mittelzentren auf Länderebene ab und damit kann auch das Netz<br />

der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte (in der Zuständigkeit der<br />

Regionalplanung liegend) vorerst nicht verändert wer<strong>den</strong>.<br />

Damit einhergehend kann vor aufgezeigtem Hintergrund und der<br />

gegebenen Zusammenhänge auch die Thematik "Ausweisung der<br />

regionalen Entwicklungsachsen" vorerst nicht auf<br />

Regionalplanungsebene angegangen wer<strong>den</strong>.<br />

Die seitens des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim<br />

thematisierte Schlechterstellung der nicht-zentralen Orte bzw. der<br />

Nicht-Achsen-Orte ist <strong>zu</strong>sammenfassen jedoch nur in der<br />

theoretischen Betrachtung gegeben. Keine der<br />

Mitgliedsgemein<strong>den</strong> bzw. -städte des NV HD-MA ist nämlich als<br />

Kommune beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen oder<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Gewerbe" gekennzeichnet.<br />

Damit ist für keine von diesen in wohnbaulicher und<br />

gewerbebaulicher Hinsicht eine zielscharfe Zuordnung vorgegeben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 309 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

549 Metropolregion sowie der sehr guten Anbindung mit öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln an die wesentlichen Arbeitsplatzschwerpunkte<br />

haben durchweg sehr gute Vorausset<strong>zu</strong>ngen, um die genannten<br />

planerischen Ziele um<strong>zu</strong>setzen.<br />

Ihre Siedlungsentwicklung richtet sich damit nur nach <strong>den</strong><br />

sonstigen Zielen und Grundsätzen des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar.<br />

Was die aufgeworfene Frage der Wohnbauflächenbilanz anbelangt,<br />

Im ERP (gemäß Raumstrukturkarte und Wohnbauflächenbilanz)<br />

liegen jedoch ausschließlich Mannheim, La<strong>den</strong>burg, Heidelberg,<br />

Schwetzingen und Leimen an einer regionalen Achse. Diese<br />

Zuweisung stimmt damit vollständig mit der zentralörtlichen<br />

Systematik überein, Orte ohne zentralörtliche Funktion sind nicht<br />

als Achsenstandorte festgelegt. Eine Lage an einer „Achse" hat im<br />

Rahmen der Wohnbauflächenbilanz jedoch einen höheren<br />

Wohnbauflächenbedarf <strong>zu</strong>r Folge. Damit wer<strong>den</strong> auch nach<br />

Plansatz 1.3 die Zentralen Orte im Zuge der <strong>zu</strong>künftigen<br />

Siedlungsentwicklung bessergestellt als die restlichen<br />

Verbandsmitglieder, auch wenn diese vergleichbare<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen aufweisen.<br />

ist an<strong>zu</strong>merken, dass In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen<br />

<strong>zu</strong>m Teil erheblichen Abweichungen gegenüber <strong>den</strong><br />

Bevölkerungswerten im Anhang Nr. 2 sowie der eingeschränkten<br />

Flexibilität des ausschließlich auf das Jahr 2020 ausgelegten<br />

Wohnbauflächenbilanz hat der Planungsausschuss des VRRN am<br />

22.02.2013 jedoch beschlossen, die Bilanz im Rahmen einer<br />

Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und über das Jahr 2020 hinaus<br />

fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r<br />

Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die Aufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Mitgliedskommunen des NV HD-MA erfolgen.<br />

Im Hinblick auf das Gegenstromprinzip bitten wir aufgrund der<br />

oben genannten Belange um eine entsprechende Berücksichtigung<br />

im Regionalplan, insbesondere in der Wohnbauflächenbilanz.<br />

(Unabhängig davon muss aber entsprechend Plansatz 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z), Orientierungswert (G) des<br />

Regionalplanentwurfs dem Flächenwert <strong>zu</strong>m<br />

"Wohnbauflächenbedarf 2007 - 2020" das vorhan<strong>den</strong>e<br />

Wohnbauflächenpotenzial <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans gegenüber<strong>zu</strong>stelen wer<strong>den</strong> und bereits<br />

realisierte Wohnbauflächen im Betrachtungszeitraum 2007 - 2020<br />

sind in Ab<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> bringen.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wird der Bitte/Forderung des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 310 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

550 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Die Untersuchung der Universität Mannheim basiert auf einem<br />

Referenzzeitraum 1997 bis 2006. Das heißt, die Entwicklung dieser<br />

Jahre wird in die Zukunft als „Trend" fortgeschrieben. Dies führt<br />

da<strong>zu</strong>, dass für Gemein<strong>den</strong>, die z.B. aufgrund eines neuen<br />

Wohnbaugebiets in diesem Zeitraum einen besonderen Zuwachs<br />

verzeichnen konnten, auch für die Zukunft ein entsprechend<br />

höherer Bedarf ermittelt wird. Neu entwickelte Wohnbaugebiete<br />

haben jedoch häufig nur temporäre Effekte in Be<strong>zu</strong>g auf die<br />

Bevölkerungsentwicklung, weshalb solche Entwicklungen nicht<br />

einfach als Trend fortgeschrieben wer<strong>den</strong> sollten. Gemein<strong>den</strong>, die<br />

sich während der Betrachtungsperiode eher auf die<br />

Innenentwicklung konzentriert haben und damit im Sinne der<br />

anerkannten planerischen Leitlinien agiert haben, kommen bei<br />

dieser Methode hingegen eher ungünstig weg. Aus unserer Sicht<br />

ist es nicht sachgerecht, wenn diesen Gemein<strong>den</strong> deshalb<br />

regionalplanerisch per se ein geringerer gemeindlicher<br />

Bewegungsspielraum <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong> wird. Das Gutachten der<br />

Universität Mannheim weist auf diese Defizite wie folgt hin:<br />

„Effekte, die sich beispielsweise durch die Ausweisung großer<br />

Neubaugebiete ergeben, konnten nicht explizit berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong>. Diese sollten bei der Interpretation der Prognosewerte in<br />

<strong>den</strong> einzelnen Gemein<strong>den</strong> jedoch Beachtung fin<strong>den</strong>." (S. 20). Es<br />

bleibt jedoch unklar, in welcher Form dies in der<br />

regionalplanerischen Bewertung berücksichtigt wurde.<br />

Kenntnisnahme<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch die seitens des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim aufgeworfene<br />

Fragestellung entsprechend berücksichtigt wer<strong>den</strong> und<br />

entsprechend eine Anpassung der Werte für die<br />

Mitgliedskommunen des NV HD-MA erfolgen.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 311 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

551 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

entspr.<br />

156<br />

585<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Regionalplanerische Modifikation und Orientierungswert 2020:<br />

In einem weiteren Schritt wer<strong>den</strong> die Ergebnisse der<br />

Bevölkerungsprognosen regionalplanerisch überprüft und nach <strong>den</strong><br />

entsprechen<strong>den</strong> regionalplanerischen Zielset<strong>zu</strong>ngen modifiziert. Es<br />

kommt also <strong>zu</strong> einer planerischen Bewertung und entsprechen<strong>den</strong><br />

Korrektur durch <strong>den</strong> Regionalverband. Insgesamt kommt es<br />

ten<strong>den</strong>ziell <strong>zu</strong> einer Erhöhung der Bedarfszahlen, so wer<strong>den</strong> für das<br />

Gebiet des Nachbarschaftsverbandes bis 2020 672.430 Einwohner<br />

angesetzt (Bevölkerungsvorausrechnung Uni Mannheim: 664.750),<br />

also gegenüber der Prognose wird ein erhöhter Zuwachs von gut<br />

7.500 Einwohnern <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>.<br />

Nach der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.3 wer<strong>den</strong> als zentrale<br />

Kriterien der regionalplanerischen Modifikation Raumkategorie,<br />

zentralörtliche Funktion, Lage an einer regionalen<br />

Entwicklungsachse sowie Ausweisung als Siedlungsbereich<br />

Wohnen genannt. Wie oben dargelegt, sind jedoch im<br />

Regionalplanentwurf die Kriterien „Lage an einer Achse" sowie<br />

„Siedlungsbereich Wohnen" ausschließlich am Zentrale-Orte-<br />

System orientiert, so dass sich die regionalplanerische Steuerung<br />

weiterhin faktisch ausschließlich an der zentralörtlichen<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung orientiert. Wie unter 1.2 dargelegt, ist diese<br />

Systematik jedoch als kritisch <strong>zu</strong> bewerten. Gerade im Gebiet des<br />

Nachbarschaftsverbandes haben vergleichsweise wenige<br />

Gemein<strong>den</strong> eine zentralörtliche Funktion, was da<strong>zu</strong> führt, dass <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> im Umkreis des Nachbarschaftsverbandes<br />

regionalplanerisch eine sehr viel höhere <strong>zu</strong>künftige<br />

Bevölkerungsentwicklung <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong> wird. Insbesondere <strong>den</strong><br />

hessischen Orten wird <strong>zu</strong> einem großen Teil ein deutlich höherer<br />

Wohnflächenbedarf <strong>zu</strong>gewiesen als <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> im ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum. Dies resultiert letztlich aus dem<br />

hessischen Zentrale-Orte-System, welches, wie bereits <strong>zu</strong> Plansatz<br />

1.2.3 erwähnt, sehr viel mehr Orten eine solche Funktion <strong>zu</strong>weist<br />

als dies in Ba<strong>den</strong>-Württemberg der Fall ist. In diesem<br />

Zusammenhang ist es nicht gerechtfertigt, dass in der Rheinebene<br />

alle Orte auf hessischer Seite in direkter Nähe <strong>zu</strong>r Landesgrenze als<br />

Mittelzentrum ausgewiesen sind, was <strong>zu</strong> einer entsprechend noch<br />

höheren Bedarfsprognose führt. Von Bedeutung ist weiter, dass<br />

der ERP für Südhessen nicht direkt an<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong> ist, sondern hier<br />

der Regionalplan Südhessen gilt, der diesen Gemein<strong>den</strong> ten<strong>den</strong>ziell<br />

noch sehr viel mehr Wohnbauflächenbedarfe <strong>zu</strong>gesteht als dies der<br />

Entwurf des ERP vorsieht. Insofern stellt sich die grundsätzliche<br />

Frage, ob der ERP an der Landesgrenze zwischen Ba<strong>den</strong>-<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Methodik der Bevölkerungs- und Haushaltsvorausrechnung der<br />

Universität Mannheim verzichtet(e) bewusst darauf,<br />

regionalplanerische Zielset<strong>zu</strong>ngen einfließen <strong>zu</strong> lassen, um eine<br />

einheitliche Datenbasis für alle Kommunen <strong>zu</strong> gewährleisten.<br />

Gleichwohl war/ist es unumgänglich, diese Zielset<strong>zu</strong>ngen gerade<br />

bei der Verwendung im Einheitlichen Regionalplan <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen. Deshalb wurde der Orientierungswert der<br />

Bevölkerungsvorausrechnung unter regionalplanerischen<br />

Zielset<strong>zu</strong>ngen überprüft und gegebenenfalls (wo notwendig)<br />

modifiziert.<br />

Zentrale Kriterien der genannten Modifikation waren/sind<br />

Raumkategorie, zentralörtliche Funktion, Lage an einer regionalen<br />

Entwicklungsachse sowie Ausweisung als Siedlungsbereich<br />

Wohnen. Sonderentwicklungen, die die<br />

Bevölkerungsvorausrechnung grob verfälsch(t)en, wur<strong>den</strong> im<br />

Einzelfall ebenfalls berücksichtigt. Darüber hinaus wur<strong>den</strong> deutliche<br />

Abweichungen von <strong>den</strong> Prognosen der Statistischen Landesämter<br />

unter <strong>den</strong> o.g. Kriterien überprüft und ebenso ggf. angeglichen.<br />

Neben der Berücksichtigung einmaliger Effekte (z.B. Schließung<br />

eines (Übergangs-)Wohnheims om Referenzzeitraum) wur<strong>den</strong> so in<br />

Einzelfällen auch Kommunen ohne zentralörtliche Funktion und<br />

ohne Lage an einer regionalen Entwicklungsachse angehoben,<br />

wenn das Ergebnis der Bevölkerungsvorausrechnung deutlich<br />

negativ war, die Kommune jedoch strukturräumlich günstig im<br />

hochverdichteten Kernraum liegt und gute ÖPNV-Anbindungen <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> Oberzentren aufweist. Die Modifizierung ist dann mit<br />

"strukturräumliche Lage" begründet.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es <strong>zu</strong> erklären, dass nicht alle<br />

Kommunen der thematisierten Modifikation unterworfen wur<strong>den</strong>.<br />

Was die Zentrale-Orte Situation anlangt ist in diesem<br />

Zusammenhang an<strong>zu</strong>merken, dass im Kontext des<br />

demographischen Wandels mit der im Trend abnehmen<strong>den</strong><br />

Bevölkerungszahl besteht in <strong>den</strong> drei Bundesländern Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz mittlerweile breiter<br />

Konsens besteht, dass das Zentrale-Orte-System einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Aktualisierung des Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 312 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

551 Württemberg und Hessen seiner Rolle als länderübergreifendes<br />

Steuerinstrumentarium überhaupt gerecht wird.<br />

Regionalplanung in der Metrpolregion Rhein-Neckar ist jedoch<br />

insbesondere die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der hier <strong>zu</strong>ständigen drei genannten<br />

Bundesländer.<br />

(Abbildungen der Orte mit zentralörtlicher Funktion im Umfeld des<br />

Nachbarschaftsverbandes und der regionalplanerischen<br />

Modifikation der Bevölkerungsprognose in Prozent sind angefügt.)<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Die zentralen Orte im hessischen Teil der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar sind so im 2011 genehmigten und damit verbindlichen<br />

Regionalplan Südhessen ausgewiesen und damit entsprechend in<br />

<strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar <strong>zu</strong> übernehmen. Aus<br />

systematischen Grün<strong>den</strong> wurde aber auf die Darstellung der<br />

Kleinzentren im hessischen Teilraum in der Raumstrukturkarte<br />

verzichtet, da der Reegionalplan Südhessen/Regionaler<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan alle Kommunen als Kleinzentren ausweist, die<br />

nicht bereits in eine höhere zentralitätsstufe eingeordnet sind.<br />

Zudem ist in diesem Zusammenhang auch aus<strong>zu</strong>führen, dass in<br />

Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen hat, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Dann wer<strong>den</strong> auch die Werte für die Mitgliedskommunen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim korrigiert.<br />

Gleichwohl ist die regionalplanerische Steuerung der<br />

Siedlungsentwicklung/die regionalplanerische Siedlungskonzeption<br />

nicht ausschließlich an der zentralörtlichen Funktions<strong>zu</strong>weisung<br />

fest<strong>zu</strong>machen, auch wenn sich im Regionalplanentwurf die<br />

Kriterien „Lage an einer Achse" sowie „Siedlungsbereich Wohnen"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 313 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

551 überwiegend am Zentrale-Orte-System orientiert. So ist <strong>zu</strong>m<br />

Beispiel keine der Mitgliedskommunen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim als Kommune<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen" festgelegt und damit<br />

für diese auch keine zielscharfe Zuordnung gegeben. Die<br />

Siedlungsentwicklung richtet sich bei diesen nur nach <strong>den</strong><br />

sonstigen Zielen und Grundsätzen des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar.<br />

Zusammenfassend ist damit fest<strong>zu</strong>halten, dass der Einheitliche<br />

Regionalplan Rhein-Neckar an der Landesgrenze zwischen Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg und Hessen seiner Rolle als länderübergreifendes<br />

Steuerinstrumentarium durchaus gerecht wird.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 314 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

552 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Es wer<strong>den</strong> in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.3 folgende Kriterien<br />

für regionalplanerische Modifikationen genannt:<br />

• Lage an einem „qualifizierten ÖPNV": Dieses Kriterium trifft auf<br />

sehr viele Gemein<strong>den</strong> im Nachbarschaftsverband <strong>zu</strong>, wird jedoch<br />

im ERP nur für wenige Gemein<strong>den</strong> geltend gemacht. Die<br />

Anwendungskriterien sind nicht nachvollziehbar, so kommt es z.B.<br />

<strong>zu</strong> einer Aufwertung für Hirschberg, nicht jedoch für Dossenheim,<br />

Oftersheim oder Schriesheim.<br />

• „Strukturräumliche Lage". Damit sollen Gemein<strong>den</strong> besser<br />

gestellt wer<strong>den</strong>, die im Verdichtungsraum liegen und gut<br />

angebun<strong>den</strong> sind. Die Anwendungskriterien dafür sind ebenfalls<br />

nicht nachvollziehbar, so wird dies z.B. <strong>zu</strong>gunsten der Gemein<strong>den</strong><br />

Edingen-Neckarhausen und Ketsch festgelegt, nicht jedoch für z.B.<br />

Brühl, Eppelheim oder Heddesheim. In Be<strong>zu</strong>g auf die Nähe <strong>zu</strong><br />

Arbeitsplätzen und der Zielset<strong>zu</strong>ng, weiteren Verkehr möglichst <strong>zu</strong><br />

vermei<strong>den</strong> (vgl. Plansatz 1.4.1.3 „Region der kurzen Wege"), trifft<br />

dieses Kriterium im Grunde für alle Mitgliedsgemein<strong>den</strong> des<br />

Nachbarschaftsverbandes <strong>zu</strong>.<br />

Der NV bereitet derzeit aufgrund der Konversion die<br />

Gesamtfortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans vor. Aus unserer<br />

Sicht ist es sinnvoll, dabei bereits jetzt die Bedarfsermittlung des<br />

ERP im Vorgriff auf <strong>den</strong> rechtskräftigen ERP ein<strong>zu</strong>beziehen. Wir<br />

bitten daher, zeitnah davon Kenntnis <strong>zu</strong> erhalten, falls es in Be<strong>zu</strong>g<br />

auf diesen Plansatz <strong>zu</strong> Änderungen im ERP kommen kann.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Methodik der Bevölkerungs- und Haushaltsvorausrechnung der<br />

Universität Mannheim verzichtet(e) bewusst darauf,<br />

regionalplanerische Zielset<strong>zu</strong>ngen einfließen <strong>zu</strong> lassen, um eine<br />

einheitliche Datenbasis für alle Kommunen <strong>zu</strong> gewährleisten.<br />

Gleichwohl war/ist es unumgänglich, diese Zielset<strong>zu</strong>ngen gerade<br />

bei der Verwendung im Einheitlichen Regionalplan <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen. Deshalb wurde der Orientierungswert der<br />

Bevölkerungsvorausrechnung unter regionalplanerischen<br />

Zielset<strong>zu</strong>ngen überprüft und gegebenenfalls (wo notwendig)<br />

modifiziert.<br />

Zentrale Kriterien der genannten Modifikation waren/sind<br />

Raumkategorie, zentralörtliche Funktion, Lage an einer regionalen<br />

Entwicklungsachse sowie Ausweisung als Siedlungsbereich<br />

Wohnen. Sonderentwicklungen, die die<br />

Bevölkerungsvorausrechnung grob verfälsch(t)en, wur<strong>den</strong> im<br />

Einzelfall ebenfalls berücksichtigt. Darüber hinaus wur<strong>den</strong> deutliche<br />

Abweichungen von <strong>den</strong> Prognosen der Statistischen Landesämter<br />

unter <strong>den</strong> o.g. Kriterien überprüft und ebenso ggf. angeglichen.<br />

Neben der Berücksichtigung einmaliger Effekte (z.B. Schließung<br />

eines (Übergangs-)Wohnheims im Referenzzeitraum) wur<strong>den</strong> so in<br />

Einzelfällen auch Kommunen ohne zentralörtliche Funktion und<br />

ohne Lage an einer regionalen Entwicklungsachse angehoben,<br />

wenn das Ergebnis der Bevölkerungsvorausrechnung deutlich<br />

negativ war, die Kommune jedoch strukturräumlich günstig im<br />

hochverdichteten Kernraum liegt und gute ÖPNV-Anbindungen <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> Oberzentren aufweist. Die Modifizierung ist dann mit<br />

"strukturräumliche Lage" begründet.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es <strong>zu</strong> erklären, dass nicht alle<br />

Kommunen der thematisierten Modifikation unterworfen wur<strong>den</strong>.<br />

Ergänzend ist in diesem Zusammenhang an<strong>zu</strong>merken, dass in<br />

Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen hat, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 315 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

552 soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Dann wer<strong>den</strong> auch die Werte für die Mitgliedskommunen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim korrigiert.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 316 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

553 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Wohnbauflächenpotenzial<br />

In der letzten Spalte der Wohnbauflächenbilanz wird das seitens<br />

des Regionalverbandes ermittelte Wohnbauflächenpotenzial<br />

dargestellt. Eine exemplarische Überprüfung in Schriesheim hat<br />

ergeben, dass tatsächlich sehr viel weniger Potenzial vorhan<strong>den</strong> ist<br />

als dies vom VRRN ermittelt wurde. Eine Reihe von Grün<strong>den</strong> lässt<br />

die Entwicklung regionalplanerisch i<strong>den</strong>tifizierter Potenziale nicht<br />

<strong>zu</strong>, hier<strong>zu</strong> gehören insbesondere Topografie, Erschließbarkeit,<br />

Grundstücksverfügbarkeit sowie etablierte und städtebaulich<br />

gewollte andere Nut<strong>zu</strong>ngen. Weiter weisen wir daraufhin, dass in<br />

unserer Flächendarstellung Wohnen im FNP die innerstädtisch<br />

gewollten Freiraumstrukturen (z.B. Kinderspielplätze, Parks,<br />

Kleingärten) häufig gar nicht dargestellt sind, alleine schon weil<br />

diese unterhalb unserer üblichen Darstellungstiefe von 0,5 ha<br />

liegen.<br />

Wir halten deshalb eine umfassende Einbeziehung unbebauter<br />

Wohnbauflächen allein auf Basis der FNP-Darstellung in das kurzbis<br />

mittelfristig aktivierbare Wohnbauflächenpotenzial für<br />

methodisch fragwürdig.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das thematisierte Wohnbauflächenpotenzial (Zeitpunkt der<br />

Erhebung: 2010) setzt sich aus <strong>den</strong> in <strong>den</strong> gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen dargestellten Planungsflächen und <strong>den</strong><br />

Potenzialen <strong>zu</strong>sammen, die im Rahmen des Programms Raum+<br />

ermittelt wur<strong>den</strong>. Letztere waren mit jeder Kommune hinsichtlich<br />

der Realisierbarkeit abgesprochen wor<strong>den</strong>.<br />

Sollten sich zwischenzeitlich Gründe ergeben haben, die die<br />

jeweilige Flächenverfügbarkeit infrage stellen, so muss diese<br />

Fragestellung entsprechend Plansatz 1.4.2.4 Schwellenwert (Z),<br />

Orientierungswert (G) bei der jeweiligen Fortschreibung der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne diskutiert wer<strong>den</strong>. In vorgenanntem Plansatz<br />

heißt es da<strong>zu</strong>: "…Dem Flächenwert <strong>zu</strong>m "Wohnbauflächenbedarf<br />

2007-2020" ist das vorhan<strong>den</strong>e Wohnbauflächenpotenzial <strong>zu</strong>m<br />

Zeitpunkt der Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans<br />

gegenüber<strong>zu</strong>stellen. Bereits realisierte Wohnbauflächen im<br />

Betrachtungszeitraum 2007-2020 sind in Ab<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> bringen."<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Dann wer<strong>den</strong> auch die Werte für die Mitgliedskommunen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim korrigiert.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 317 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

554 Stadt Mannheim 1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Zusätzliche Einwohner lassen sich nur gewinnen, wenn<br />

entsprechendes Wohnbauland für attraktiven Wohnungsbau<br />

bereitgestellt wer<strong>den</strong> kann. Hier steht die Stadt Mannheim vor<br />

allem mit <strong>den</strong> Umlandgemein<strong>den</strong> in unmittelbarer Konkurrenz.<br />

Deshalb müssen in diesem Zusammenhang die unausgewogene<br />

räumliche Verteilung der Wohnbauflächenpotentiale in der<br />

Gesamtregion, insbesondere aber die erheblichen<br />

Flächenüberhänge in <strong>den</strong> unmittelbar an die Stadt Mannheim<br />

angrenzen<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> angesprochen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die seitens der Stadt Mannheim thematisierte, unausgewogene<br />

räumliche Verteilung der Wohnbauflächenpotenziale bzw. die<br />

erheblichen Flächenüberhänge in <strong>den</strong> unmittelbar an die Stadt<br />

Mannheim angrenzen<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> wird auch seitens des VRRN<br />

gesehen und wird auch durch die Zahlen im Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 belegt. Allerdings<br />

resultieren diese Überhänge insbesondere aus <strong>den</strong> genehmigten<br />

und im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg-Mannheim so beinhalteten Planungsflächen. Auf diese<br />

Flächen, die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

lediglich nachrichtlich dargestellt sind, hat die Regionalplanung aber<br />

keinerlei Zugriffsmöglichkeiten.<br />

Auch nach <strong>den</strong> rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches<br />

müssen diese jedoch am Bedarf ausgerichtet spätestens bei einer<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan-Fortschreibung bzw. -Neuaufstellung auf <strong>den</strong><br />

Prüfstand gestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Außerdem müssen sie in gleicher Weise dann auch in Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> bzw. frei gewor<strong>den</strong>en Militärflächen im<br />

Verdichtungsraum der Metropolregion gesetzt wer<strong>den</strong>. In diesem<br />

Zusammenhang muss auch das Entwicklungskonzept Konversion<br />

gesehen wer<strong>den</strong>, das derzeit vom VRRN erarbeitet wird.<br />

Vor dem skizzierten Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der<br />

Stadt Mannheim hier lediglich <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 318 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

555 Bürgermeisteramt Dossenheim 1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Grundsätzlich musste die Gemeinde feststellen, dass dem Entwurf<br />

bzgl. der Bevölkerungsentwicklung ein Datenmaterial <strong>zu</strong>grunde<br />

liegt, dessen Richtigkeit angezweifelt wird. Für Dossenheim<br />

stimmen die Zahlen bereits heute nicht mehr.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans basiert auf der<br />

Bevölkerungs- und Haushaltsvorausberechnung der Universität<br />

Mannheim für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. (Die<br />

noch verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt<br />

der Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt wor<strong>den</strong>.)<br />

Im Zuge der Gesamtaufstellung des Einheitlichen Regionalplans<br />

wer<strong>den</strong> diese Werte in der Wohnbauflächenbilanz nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität der ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Gemeinde Dossenheim erfolgen.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der Gemeinde<br />

Dossenheim lediglich <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

556 Gemeindeverwaltung Angelbachtal 1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Bei der Spalte Wohnflächenpotential war in <strong>den</strong> Entwürfen vom<br />

Juli 2009 und Januar 2010 ein Wert von 9 ha aufgeführt, was auch<br />

mit <strong>den</strong> erhobenen Meldungen <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung (Raum+)<br />

übereinstimmt.<br />

In dem Entwurf vom August 2011 ist dieser Wert nun auf 10 ha<br />

erhöht, ohne dass von Seiten der Gemeinde eine<br />

planungsrechtliche Änderung stattgefun<strong>den</strong> hat.<br />

Dieser Wert sollte wieder auf <strong>den</strong> ursprünglichen Stand von 9 ha<br />

<strong>zu</strong>rückgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Entsprechend <strong>den</strong> Ausführungen der Gemeinde Angelbachtal wird<br />

der entsprechende Wert (10 ha) im Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 auf "9 ha" reduziert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 319 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

557 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Nicht in vollem Umfang mitgetragen wer<strong>den</strong> kann die Darstellung<br />

im Anhang Nr. 2 „Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020". Dies<br />

gilt sowohl hinsichtlich der regionalplanerisch modifizierten<br />

Orientierungswerte einer Bevölkerungsentwicklung, als auch<br />

hinsichtlich des in der Tabelle dargestellten „vorhan<strong>den</strong>es<br />

Wohnbauflächenpotential 2010".<br />

Es wird u.a. kritisiert, dass die Basis für die Prognose der<br />

Bevölkerungsstand vom 31.12.2006 ist und diese Daten damit bald<br />

sechs Jahre alt sind.<br />

nicht folgen<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität der ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine<br />

Anpassung/Aktualisierung der Werte für die Gemein<strong>den</strong> und Städte<br />

des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt erfolgen.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund und dem geplanten weiteren<br />

Vorgehen wird der Forderung des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

Waibstadt nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 320 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

558 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Unter der Ziffer 1.4.2 des Regionalplan-Entwurfes wird die<br />

Methodik der Bevölkerungs- und Haushalts-Vorausberechnung<br />

aufgeführt. Hier wäre es für die Mitgliedsgemein<strong>den</strong> des<br />

Verwaltungsverbandes von Interesse, mehr über die<br />

Zwischenschritte <strong>zu</strong> erfahren, die <strong>zu</strong> <strong>den</strong> doch sehr<br />

unterschiedlichen Einschät<strong>zu</strong>ngen der einzelnen, auf <strong>den</strong> ersten<br />

Blick vergleichbaren Gemein<strong>den</strong> geführt haben.<br />

Kenntnisnahme<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine<br />

Anpassung/Aktualisierung der Werte für die Gemein<strong>den</strong> und Städte<br />

des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt erfolgen.<br />

Die Gemein<strong>den</strong> und Städte des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

wer<strong>den</strong> im Rahmen dieser Teilfortschreibung selbstverständlich<br />

wieder vollumfänglich über die Methodik dieser Berechnungen und<br />

über die <strong>zu</strong>grunde gelegten (Zwischen-)Rechenschritte informiert.<br />

Vor diesem Hintergrund wird das Anliegen des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 321 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

559 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Es wer<strong>den</strong> in der letzten Spalte der Tabelle die vorhan<strong>den</strong>en<br />

Wohnbauflächen- Potentiale aus dem 2010 aufgeführt. Nach<br />

Auffassung des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt ist es<br />

erforderlich, diese nochmals <strong>zu</strong> aktualisieren.<br />

Das beauftragte Planungsbüro wurde gebeten, dem VRRN aus<br />

dem rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan sowie dem nunmehr<br />

vorliegen<strong>den</strong> Fortschreibungs-Entwurf die aktuellen Daten <strong>zu</strong><br />

übermitteln. Es wird um Übernahme gebeten verbun<strong>den</strong> mit der<br />

Bitte, die Innenentwicklungs-Potentiale dar<strong>zu</strong>legen, die für die<br />

einzelnen Gemein<strong>den</strong> aus der „Raum+"-Erhebung in Ansatz<br />

gebracht wur<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine<br />

Anpassung/Aktualisierung der Werte für die Gemein<strong>den</strong> und Städte<br />

des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt erfolgen.<br />

Hinsichtlich der Innenentwicklungspotenziale, die im Rahmen des<br />

Programms Raum+ gemeinsam und in Abstimmung mit <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> und Städten erhoben wur<strong>den</strong>, ist darauf hin<strong>zu</strong>weisen,<br />

dass jede Kommune über einen entsprechen<strong>den</strong> Zugang <strong>zu</strong> dieser<br />

Datenplattform verfügt, und diese eigenständig abrufen können.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund und dem geplanten weiteren<br />

Vorgehen wird der Forderung des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

Waibstadt nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 322 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

560 Stadtverwaltung Hemsbach<br />

(für die Stadt Hemsbach und die<br />

Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach)<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Zur Wohnflächenbilanz:<br />

Die Wohnflächenbilanz der Stadt Hemsbach weist bis <strong>zu</strong>m Jahr<br />

2020 einen Wohnbauflächenbedarf von 2 ha und ein<br />

Wohnbauflächenpotenzial von 9 ha aus. Dieses im<br />

Kooperationsprojekt Raum+ ermittelte Wohnbauflächenpotenzial<br />

entspricht nicht mehr <strong>den</strong> aktuellen Verhältnissen, da ein Teil dieser<br />

Flächen (Nr. 1; 4 - 7 der Auflistung) für eine Wohnbebauung nicht<br />

mehr <strong>zu</strong>r Verfügung stehen.<br />

Das Wohnbauflächenpotenzial ist daher aktuell an<strong>zu</strong>passen und<br />

reduziert sich auf derzeit 1 ha Gesamtfläche.<br />

nicht folgen<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans basiert auf der<br />

Bevölkerungs- und Haushaltsvorausberechnung der Universität<br />

Mannheim für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt wor<strong>den</strong>. Im Zuge der Gesamtaufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der<br />

Wohnbauflächenbilanz nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität der ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 jedoch beschlossen,<br />

die Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Stadt Hemsbach erfolgen.<br />

Unabhängig davon muss aber entsprechend Plansatz 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z), Orientierungswert (G) des<br />

Regionalplanentwurfs dem Flächenwert <strong>zu</strong>m<br />

"Wohnbauflächenbedarf 2007 - 2020" das vorhan<strong>den</strong>e<br />

Wohnbauflächenpotenzial <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans gegenüber<strong>zu</strong>stellen wer<strong>den</strong> und bereits<br />

realisierte Wohnbauflächen im Betrachtungszeitraum 2007 - 2020<br />

sind in Ab<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> bringen.<br />

Dies bedeutet, dass <strong>zu</strong> dem genannten Zeitpunkt das oben<br />

thematisierte Wohnbauflächenpotenzial seitens der vVG Hemsbach<br />

neu/aktualisiert belegt wer<strong>den</strong> muss.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wird der Forderung Hemsbach auf<br />

eine aktuelle Anpassung des Wohnbauflächenpotenzials nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 323 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

561 Stadt Osterburken 1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

entspr.<br />

1287<br />

1937<br />

Die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte enthält alle derzeit in der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung bzw. Bauleitplanung ausgewiesenen<br />

Wohnbauflächen. Diese Flächen ergeben in der Bilanz ein<br />

Wohnbauflächenpotenzial von 20 ha. Als Siedlungsbereich Wohnen<br />

wird lediglich Osterburken (Kernstadt) benannt. Rein rechnerisch<br />

ergeben sich <strong>zu</strong>mindest in der Kernstadt ausreichende Flächen für<br />

<strong>den</strong> Planungszeitraum. Die Stadteile Hemsbach und Bofsheim<br />

haben jedoch kein weiteres Flächenpotenzial. In der Umset<strong>zu</strong>ng<br />

vorhan<strong>den</strong>er Flächen kann es außerdem aufgrund hoher<br />

Erschließungskosten und vieler privaten Bauflächen <strong>zu</strong> Problemen<br />

kommen. Insofern wäre es wünschenswert eine Regelung, die<br />

flexible Lösungen ermöglicht in <strong>den</strong> Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Die Ausführungen der Stadt Osterburken wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>stimmend <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

Unter Beachtung aller ökologischen und landschaftlichen sowie<br />

städtebaulichen Gegebenheiten/Betrachtungen wer<strong>den</strong> in<br />

Hemsbach und Bofsheim vertretbare Arrondierungsflächen im<br />

Anschluss an die Ortslagen restriktionsfrei gestellt.<br />

Damit wird dem dahingehen<strong>den</strong> Anliegen der Stadt Osterburken<br />

Rechnung getragen.<br />

Die Möglichkeit, bezüglich dieser Flächen in eventuelle<br />

Planungsüberlegungen <strong>zu</strong> treten, setzt allerdings zwingend die<br />

Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und für fehlende Alternativen voraus,<br />

wie dies auch durch das Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

562 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Für die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land ist der in vielen<br />

Kommunen der Metropolregion bestehende "Flächenüberhang" laut<br />

Tabelle im Anhang 2 des einheitlichen Regionalplans nicht<br />

nachvollziehbar und bittet um Klärung. Außerdem wird<br />

vorgeschlagen, <strong>den</strong> Wohnbauflächenbedarf in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong><br />

stärker an der Nachfrage <strong>zu</strong> orientieren.<br />

nicht folgen<br />

Die Flächenüberhänge gehen <strong>zu</strong>rück auf eine angebotsorientierte<br />

Flächenvorsorge der Kommunen in Zeiten dynamischer<br />

Bevölkerungsentwicklung. Die Gremien des Verbandes haben<br />

beschlossen, im Rahmen der Aufstellung des einheitlichen<br />

Regionalplans aus planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> vorerst keine<br />

Anpassung der in genehmigten Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen<br />

enthaltenen Planflächen an die in der Tabelle im Anhang 2<br />

ermittelten verbindlichen "Schwellenwert" vor<strong>zu</strong>nehmen. Die<br />

Anpassung an <strong>den</strong> prognostizierten Bedarf soll im Zuge der<br />

Fortschreibung bzw. Änderung der Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne erfolgen.<br />

Die Raumordnung und Regionalplanung verfügte bisher auch nicht<br />

über ein effizientes Steuerungsinstrumentarium <strong>zu</strong>r Eindämmung<br />

des massiven Flächenverbrauchs für Siedlungszwecke. Da<strong>zu</strong> sollen<br />

für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion künftig<br />

verbindliche "Schwellenwerte" in Verbindung mit einem plausiblen<br />

Flächenmanagement beitragen.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 324 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

563 Verbandsgemeinde Wachenheim 1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Die besondere Lage der Gemeinde Friedelsheim an einer regional<br />

bedeutsamen ÖPNV-Verbindung (Rhein-Haardt-Bahn) muss sich in<br />

der Entwicklungsmöglichkeit der Wohnbauflächen widerspiegeln.<br />

Es wird gefordert, dass <strong>zu</strong>sätzliche Flächen quantifiziert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde Friedelsheim ist<br />

gemäß Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 des<br />

einheitlichen Regionalplans auf die kommunale Eigenentwicklung<br />

beschränkt, da die Gemeinde über keine zentralörtliche Funktion<br />

aufweist und der Bahnhaltepunkt auch nicht direkt an <strong>den</strong><br />

Siedlungskörper angegrenzt. Außerdem ist für <strong>den</strong> gemeindlichen<br />

Eigenbedarf in Abstimmung mit der VG Wachenheim als Träger der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung am nördlichen Ortsrand östlich der L 527<br />

bereits ein geplantes Wohnbaugebiet berücksichtigt. Für darüber<br />

hinausgehende Wohnbauflächen in der Gemeinde Friedelsheim<br />

besteht für die Laufzeit des Einheitlichen Regionalplans aus<br />

regionalplanerischer Sicht kein Bedarf.<br />

564 Verbandsgemeinde Wachenheim 1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Die besondere Lage der Gemeinde Gönnheim an einer regional<br />

bedeutsamen ÖPNV-Verbindung (Rhein-Haardt-Bahn) muss sich in<br />

der Entwicklungsmöglichkeit der Wohnbauflächen widerspiegeln.<br />

Es wird gefordert, dass <strong>zu</strong>sätzliche Flächen quantifiziert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde Gönnheim ist gemäß<br />

Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 des einheitlichen<br />

Regionalplans auf die kommunale Eigenentwicklung beschränkt, da<br />

die Gemeinde über keine zentralörtliche Funktion aufweist und der<br />

Bahnhaltepunkt auch nicht direkt an <strong>den</strong> Siedlungskörper<br />

angegrenzt. Außerdem ist für <strong>den</strong> gemeindlichen Eigenbedarf in<br />

Abstimmung mit der VG Wachenheim als Träger der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung am westlichen Ortsrand bereits ein<br />

geplantes Wohnbaugebiet berücksichtigt. Darüber hinaus sind für<br />

die langfristige Perspektive im Bereich der Siedlungsränder<br />

restriktionsfreie Flächen berücksichtigt. Für darüber hinausgehende<br />

Wohnbauflächen in der Gemeinde Gönnheim besteht für die<br />

Laufzeit des Einheitlichen Regionalplans aus regionalplanerischer<br />

Sicht kein Bedarf.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 325 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

565 Verbandsgemeinde Wachenheim 1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Die besondere Lage der Gemeinde Ellerstadt an einer regional<br />

bedeutsamen ÖPNV-Verbindung (Rhein-Haardt-Bahn) muss sich in<br />

der Entwicklungsmöglichkeit der Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

widerspiegeln. Es wird gefordert, dass <strong>zu</strong>sätzliche Flächen<br />

quantifiziert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Gemeinde Ellerstadt ist hinsichtlich der wohnbaulichen<br />

Perspektiven <strong>den</strong> Kommunen ohne "Funktions<strong>zu</strong>weisung" gemäß<br />

Plansatz 1.4.2 <strong>zu</strong>geordnet. In diesen Gemein<strong>den</strong> ist die<br />

Siedlungsentwicklung an <strong>den</strong> sonstigen Zielen und Grundsätzen<br />

des Einheitlichen Regionalplans aus<strong>zu</strong>richten. Entsprechend ist in<br />

Ellerstadt südlich der Bahntrasse/nördlich der L 525 ein geplantes<br />

Neubaugebiet berücksichtigt. Darüber hinaus sind für die<br />

weitergehende Siedlungsentwicklung im Bereich der<br />

Siedlungsränder bereits restriktionsfreie Entwicklungsspielräume<br />

berücksichtigt. Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde soll<br />

sich gemäß Plansatz 1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.3 auf<br />

die kommunale Eigenentwicklung beschränken. Dafür liegt kein<br />

konkreter Bedarfsnachweis vor, so dass im Einheitlichen<br />

Regionalplan keine <strong>zu</strong>sätzlichen gewerblichen Planflächen<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 326 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

566 Gemeinde Altrip 1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

entspr.<br />

1338<br />

2101<br />

Ortsgemeinde Altrip: Die Gemeinde verweist auf <strong>den</strong> in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

einheitlichen Regionalplans ermittelten Wohnbauflächenbedarf von<br />

11 ha, dem ein Potential von 3 ha gegenübersteht. Daher hat die<br />

Gemeinde Altrip mit Aufstellung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan III eine<br />

Wohnbaufläche „Junkergewanne" mit rund 2 ha ausgewiesen,<br />

wo<strong>zu</strong> Sie am 14.10.2010-AZ 73.7.6.1 eine positive Stellungnahme<br />

abgegeben haben. Mit Beschluss des Gemeinderats vom<br />

13.04.2011 sollen im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan III <strong>zu</strong>r Bereitstellung des<br />

Flächenbedarfs weitere Wohnbaulandreserven von rund 8 ha (In<br />

<strong>den</strong> Krummlachäckern 3,8 ha und Der Horren 4,2 ha) ausgewiesen<br />

wer<strong>den</strong> (siehe beiliegende Pläne). Im einheitlichen regionalen<br />

Raumordnungsplan sind diese Flächen jedoch als Vorbehaltsflächen<br />

für <strong>den</strong> Hochwasserschutz ausgewiesen. Diese reichen bis an die<br />

derzeitige bebaute Ortslage.<br />

Hierdurch wird die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen und<br />

somit die örtliche Siedlungspolitik weitgehend eingeschränkt. Wir<br />

fordern daher, die laut beiliegen<strong>den</strong> Plänen dargestellten<br />

Wohnbauflächen „Krummlachäcker" und „Horren" im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Siedlungsfläche<br />

Wohnen und nicht als Vorbehaltsfläche für <strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

teilweise folgen<br />

Der gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 die<br />

vorhan<strong>den</strong>en Wohnbauflächenreserven in Altrip bei weitem<br />

übersteigende Bedarf ist seit langem bekannt. Aufgrund der<br />

besonders hohen ökologischen Wertigkeit der Rheinauen können<br />

die siedlungsstrukturellen Flächenansprüche der Gemein<strong>den</strong> und<br />

somit auch von Altrip nicht ohne weiteres gedeckt wer<strong>den</strong>; <strong>den</strong>n<br />

die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächen muss im Einklang<br />

mit <strong>den</strong> übrigen Zielen der Landes- und Regionalplanung<br />

abgewogen wer<strong>den</strong>. Die Ausweisung von "Vorbehaltsgebieten für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" im Bereich der <strong>zu</strong>sätzlich<br />

geplanten Baugebiete begründet keinen Zielkonflikt. Vielmehr<br />

sollen gemäß Plansatz 2.2.5.3 in diesen Vorbehaltsgebieten die<br />

Belange des Hochwasserschutzes bei allen raumbedeutsamen<br />

Planungen und Maßnahmen besonders berücksichtigt wer<strong>den</strong> und<br />

nach Möglichkeit nicht gebaut wer<strong>den</strong>. Soweit aus städtebaulichen<br />

Grün<strong>den</strong> erforderlich, sind Bauvorhaben gemäß der Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 2.2.5.3 möglichst an die bestehende Hochwassergefahr<br />

an<strong>zu</strong>passen. Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung sollen<br />

da<strong>zu</strong> die Möglichkeiten der Bauvorsorge ausgeschöpft wer<strong>den</strong>.<br />

Somit ist eine Entwicklung der geplanten Wohnbaugebiete auch<br />

bei bestehender Ausweisung des Vorbehaltsgebietes für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz grundsätzlich möglich. Die<br />

Ausweisung wird beibehalten. Zur Vermeidung eines Zielkonfliktes<br />

mit dem Plangebiet "Krummlachäckern" wird jedoch der "Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g" entsprechend dem Planentwurf <strong>zu</strong>rück genommen.<br />

Der Forderung wird teilweise entsprochen.<br />

567 Gemeinde Bobenheim-Roxheim 1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Bobenheim-Roxheim: Der Gemeinderat Bobenheim-Roxheim hat<br />

beschlossen, dass im Falle einer Fusion zwischen der<br />

Ortsgemeinde Kleinniedesheim und der Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim die Möglichkeit eröffnet wer<strong>den</strong> soll, dass das der<br />

Ortsgemeinde Kleinniedesheim <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>e<br />

Entwicklungspotential im Sinne einer gemeinsamen<br />

städtebaulichen Fortentwicklung weiterhin <strong>zu</strong>r Verfügung steht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Siedlungsentwicklung der Gemeinde Kleinniedesheim ist<br />

unabhängig von der Fusionsentscheidung im Rahmen der<br />

Gebiets-/Verwaltungsreform gemäß Plansätze 1.4.2.1 sowie 1.5.2.1<br />

ausschließlich an der Eigenentwicklung <strong>zu</strong> orientieren. Somit<br />

stehen die mit der Regionalplanung abgestimmten Bauflächen in<br />

der Gemeinde Kleinniedesheim auch durch eine Fusion mit<br />

Bobenheim-Roxheim nicht <strong>zu</strong>r Disposition.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 327 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

568 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

entspr.<br />

645<br />

G 1.4.2.3 / G 1.4.2.5<br />

Obgleich in der Begründung hier<strong>zu</strong> nichts dargelegt wurde, gehen<br />

wir davon aus, dass der VRRN die Überprüfung und Aktualisierung<br />

vornimmt.<br />

folgen<br />

Die Annahme der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis ist korrekt.<br />

Zur Verdeutlichung und Klarstellung wird in der Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 1.4.2.5 (G) der zweite Satz nach "…vorgegebenen<br />

Methodik" wie folgt geändert:<br />

"vom Verband Region Rhein-Neckar in Abstimmung mit <strong>den</strong><br />

Städten und Gemein<strong>den</strong> fortgeschrieben wer<strong>den</strong>."<br />

569 Verbandsgemeinde Maxdorf 1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Die Verbandsgemeinde Maxdorf kritisiert die Potentialerhebungen<br />

in der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 und geht davon<br />

aus, dass der Wohnbauflächenbedarf mit <strong>den</strong> verfügbaren<br />

Flächenpotentialen in der VG Maxdorf entgegen <strong>den</strong> Zahlen in der<br />

Bilanz (6 ha Potential stehen 6 ha Bedarf gegenüber) für die<br />

Laufzeit des Einheitlichen Regionalplans nicht gedeckt wer<strong>den</strong><br />

kann.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ermittlung der planungsrechtlich gesicherten<br />

Wohnbauflächenreserven sowie der Innenentwicklungspotentiale<br />

aus dem Modellprojekt "Raum Plus" erfolgte in enger Abstimmung<br />

mit der kommunalen Planungsebene. Hinsichtlich der<br />

Vergleichbarkeit der Daten innerhalb der Metropolregion wur<strong>den</strong><br />

die Potentiale <strong>zu</strong>m gleichen Zeitpunkt ermittelt, wohl wissend, dass<br />

die Siedlungsentwicklung ein dynamischer Prozess darstellt. Die<br />

Städte und Gemein<strong>den</strong> sind laut Baugesetzbuch verpflichtet, im<br />

Zuge der Fortschreibung der Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne die jeweils<br />

aktuell vorhan<strong>den</strong>en Flächenpotentiale nach<strong>zu</strong>weisen.<br />

570 Verbandsgemeinde Maikammer 1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Verbandsgemeinde Maikammer: Die Verbandsgemeinde<br />

Maikammer fordert die Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

im Anhang Nr. 2 an die Werte der aktuellen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung an<strong>zu</strong>passen.<br />

nicht folgen<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans basiert auf der Bevölkerungs- und<br />

Haushaltsvorausberechnung der Universität Mannheim für die<br />

gesamte Metropolregion. Die noch verfügbaren<br />

Wohnbauflächenpotentiale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung im<br />

Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung abgestimmt. Im<br />

Zuge der Gesamtaufstellung des Einheitlichen Regionalplans<br />

wer<strong>den</strong> die Werte in der Wohnbauflächenbilanz somit nicht<br />

aktualisiert, jedoch ist zeitnah vorgesehen, die Bedarfsprognose im<br />

Rahmen einer Teilfortschreibung über <strong>den</strong> Planungshorizont 2020<br />

hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 328 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

571 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

entspr.<br />

4019<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Die VG Offenbach widerspricht dem Orientierungswert 2020 im<br />

Anhang Nr. 2, da alle Prognosen positivere Werte ausweisen und<br />

die aktuelle Einwohnerzahl schon heute <strong>den</strong> prognostizierten Wert<br />

für 2020 überschreitet.<br />

nicht folgen<br />

Der Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs in der Verbandsgemeinde Offenbach<br />

von rd. 6% zwischen 2000 und 2012 ist ganz wesentlich darauf<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen, dass wie weiter oben in der Stellungnahme der<br />

Verbandsgemeinde Offenbach vom 02.08.2012 dargelegt, in <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> Bornheim und Offenbach deutlich über <strong>den</strong><br />

Eigenbedarf hinaus Wohnbauflächen entwickelt wur<strong>den</strong>. In der<br />

Ortsgemeinde Offenbach ist die Bevölkerungsentwicklung seit<br />

2008 nahe<strong>zu</strong> stagnierend. Von daher ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass<br />

bei einer verstärkten Orientierung der wohnbaulichen Entwicklung<br />

in Bornheim, Essingen und Hochstadt am Eigenbedarf der<br />

Orientierungswert 2020 für die Verbandsgemeinde Offenbach von<br />

1%eintreten wird, <strong>zu</strong>mal schon die Bevölkerungsentwicklung<br />

zwischen 2008 und 2012 einen Zuwachs von nur noch knapp 1%<br />

aufweist und die Einwohnerzahl in der Verbandsgemeinde 2012<br />

gegenüber 2011 bereits geringfügig gesunken ist. Da sich dieser<br />

rückläufige Trend nach <strong>den</strong> amtlichen Prognosen nicht nur<br />

fortsetzen, sondern in <strong>den</strong> meisten Kommunen verstärken wird,<br />

wird an dem Orientierungswert festgehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 329 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

572 Privat<br />

(Privatperson)<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Besonders in Mühlhausen selbst, aber auch in Tairnbach und<br />

Rettigheim gibt es noch viele ungeschlossene Baulücken, <strong>zu</strong>m<br />

Beispiel im "alten" Neubaugebiet am südöstlichen Ortsrand.<br />

Gleichzeitig gibt es mit <strong>den</strong> "weitesten Kräutergärten" bereits ein<br />

neues Neubaugebiet, in welchem gerade erst die Bauarbeiten <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> ersten Häusern starten. Es stehen zahlreiche Häuser und<br />

Grundstücke <strong>zu</strong>m Verkauf. Viele weitere Häuser wer<strong>den</strong><br />

ausschließlich von alten Menschen bewohnt, so dass <strong>zu</strong><br />

befürchten ist, dass auf mittlere Sicht viele Wohnungen und<br />

Häuser leer stehen wer<strong>den</strong>. Die allgemeine demographische<br />

Entwicklung geht hier sicher auch an Mühlhausen vorbei. Auch das<br />

statistische Landesamt hat diese Entwicklung bereits für<br />

Mühlhausen prognostiziert. Hier nun mit dem Auflegen neuer<br />

Baugebiete diesen Trend noch <strong>zu</strong> verstärken und gleichzeitig das<br />

Landschaftsbild weiter <strong>zu</strong> zersiedeln ist in meinen Augen<br />

unverantwortlich.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs sind <strong>zu</strong>m<br />

einen die genehmigten Planungsflächen aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Rauenberg nachrichtlich<br />

übernommen.<br />

Zum anderen sind am Rande der Ortslagen teilweise noch Flächen<br />

<strong>zu</strong> i<strong>den</strong>tifizieren, die nicht mit regionalplanerischen Restriktionen<br />

belegt sind. Diese wären damit für spätere<br />

Siedlungsflächenerweiterungen in der regionalplanerischen<br />

Betrachtung als <strong>den</strong>kbar ein<strong>zu</strong>stufen.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

Die in <strong>den</strong> Ausführungen des Einwenders geschilderten<br />

Rahmensituationen in Mühlhausen, Tairnbach und Rettigheim (z. B.<br />

freie Grundstücke, demographischer Wandel etc.) müssten<br />

selbstverständlich in gleicher Weise möglichen<br />

Planungsüberlegungen gegenüber gestellt bzw. in der<br />

bauleitplanerischen Abwägung berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Schließlich ist fest<strong>zu</strong>halten, dass seitens der Regionalplanung auch<br />

dem Vorrang der Innenentwicklung, durch <strong>den</strong> Plansatz 1.4.1.4<br />

"Vorrang der Innenentwicklung (Z) im Regionalplanentwurf<br />

nachhaltig Rechnung getragen wird.<br />

Vor geschildertem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Einwenders <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 330 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

573 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Wenn man berücksichtigt, daß es möglicherweise nicht gelingt,<br />

neue Einwohner nach Heddesheim <strong>zu</strong> locken, bzw. berücksichtigt<br />

daß sich die Bevölkerungszahl trotz eventueller Zuwanderung<br />

negativ entwickelt, ist auch klar, daß der Wohnflächenbedarf nicht<br />

groß sein kann. Ob dieser Entwicklung wäre es angezeigt, <strong>den</strong><br />

Großteil der 66 ha Wohnflächenpotential aus allen Planungen<br />

heraus<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

In <strong>den</strong> Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar sind<br />

alle Bestands- und Planungsflächen des gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim aus planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nachrichtlich<br />

übernommen. Eine Herausnahme von Teilen des<br />

Wohnbauflächenpotenzials im Regionalplan, wie dies seitens der<br />

Einwender auch für Heddesheim gefordert wird, ist aus<br />

vergleichbaren planungsrechtlichen Hintergrün<strong>den</strong> nicht möglich.<br />

Diese Fragestellung könnte allenfalls bei der nächsten<br />

Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes<br />

diskutiert bzw. angegangen wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Forderung der Einwender nicht<br />

gefolgt.<br />

574 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Wenn man sich <strong>den</strong> Realitäten stellt, ist bei der Festset<strong>zu</strong>ng des<br />

Wohnraumflächenbedarfes nichts kritisch <strong>zu</strong> sehen. Ebenso wenig<br />

muß man sich fragen, warum nur Orte mit zentralörtlicher<br />

Bedeutung Wanderungsgewinne haben wer<strong>den</strong>. Das ist der Trend<br />

<strong>zu</strong> Flucht vom Land in die Stadt und das ist die Auswirkung des<br />

Bevölkerungsschwundes um 12 Millionen Einwohner in der BRD<br />

bis 2050.<br />

Es ist erfreulich, daß der sonst eher stagnierende Regionalplan<br />

anscheinend doch an der ein oder anderen Stelle aktuelle<br />

Entwicklungen erkennt und anspricht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 331 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

575 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

Im Gegensatz <strong>zu</strong>r Verwaltung Heddesheims sind die Einwender der<br />

Meinung, daß die von der Regionalplanung genannten Zahlen<br />

ausreichen und <strong>den</strong> Realitäten entsprechen. Daher sehen sie<br />

keinen Handlungsbedarf außer der Rückgabe des Großteiles der 66<br />

ha in der Hinterhand an die Landwirtschaft.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Es wird ergänzend angemerkt, dass in <strong>den</strong> Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar alle Bestands- und<br />

Planungsflächen des gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim aus<br />

planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nachrichtlich übernommen sind. Eine<br />

Herausnahme von Teilen des Wohnbauflächenpotenzials im<br />

Regionalplan, wie dies seitens der Einwender auch für Heddesheim<br />

gefordert wird, ist aus vergleichbaren planungsrechtlichen<br />

Hintergrün<strong>den</strong> nicht möglich. Diese Fragestellung könnte allenfalls<br />

bei der nächsten Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes diskutiert bzw. angegangen wer<strong>den</strong>.<br />

576 Verband Region Rhein-Neckar<br />

(interne Änderungen)<br />

1.4.2.3<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 (G)<br />

S. 41, 2. Absatz: Der Verweis auf "Regionalplanes Südhessen in der<br />

Entwurfsfassung des Jahres 2009" ist veraltet und muss ersetzt<br />

wer<strong>den</strong> durch Verweis auf "Regionalplan Südhessen/ Regionaler<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan 2010"<br />

Korrektur/Änderung<br />

Die Korrektur wird vorgenommen.<br />

577 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Zu PS 1.4.2.4 wird gebeten, die bisherigen Absätze 1 und 2<br />

aufgrund des engen Sach<strong>zu</strong>sammenhangs und <strong>zu</strong>r Verdeutlichung<br />

der Rechtsfolgen in einem Absatz <strong>zu</strong>sammen<strong>zu</strong>fassen.<br />

folgen<br />

Eine Zusammenlegung der ersten bei<strong>den</strong> Absätze des Plansatzes<br />

erscheint sinnvoll, da so der unmittelbare Zusammenhang<br />

zwischen Wohnbauflächenbedarf und der Zulässigkeit der<br />

Ausweisung neuer Wohnbauflächen hergestellt wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 332 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

578 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Für die Begründung <strong>zu</strong> PS 1.4.2.4 wird im zweiten Absatz auf S. 42<br />

vorgeschlagen, in Satz 1 die Worte „<strong>zu</strong>m einen“ <strong>zu</strong> streichen, Satz<br />

2 wie folgt <strong>zu</strong> fassen: „Dem ist das vorhan<strong>den</strong>e Potenzial für<br />

Wohnbauflächen gegenüber <strong>zu</strong> stellen“, und Satz 3 <strong>zu</strong> beginnen<br />

mit: „Dessen Erfassung erfolgte…“.<br />

teilweise folgen<br />

Die Anregung dient <strong>zu</strong>r Klarstellung der in der Begründung<br />

dargelegten Vorgehensweise <strong>zu</strong>r Erstellung der<br />

Wohnbauflächenbilanz und <strong>zu</strong>r Vorgehensweise <strong>zu</strong>r Ermittlung des<br />

evtl. noch <strong>zu</strong> realisieren<strong>den</strong> Wohnbauflächenbedarfs bei der<br />

kommunalen Bauleitplanung. Auf Grundlage dieser in Verbindung<br />

mit weiteren <strong>Stellungnahmen</strong> wer<strong>den</strong> in der Begründung<br />

verschie<strong>den</strong>e Änderungen vorgenommen, so dass der folgende<br />

Text für die ersten vier Absätze der Begründung vorgeschlagen<br />

wird:<br />

"Um eine nachhaltige Siedlungsentwicklung <strong>zu</strong> gewährleisten, ist<br />

unter Berücksichtigung der Vorgaben der Landesplanung der<br />

<strong>zu</strong>künftige maximale Wohnbauflächenbedarf der Kommunen als<br />

Schwellenwert (Ziel) im rheinland-pfälzischen und hessischen<br />

Teilraum bzw. als Orientierungswert (Grundsatz) im ba<strong>den</strong>württem-bergischen<br />

Teilraum vorgegeben (LEP IV Rheinland-Pfalz<br />

2008 (Z 32) / LEP Hessen 2000 (Z 4.1.2)). Zur Berechnung des<br />

Wohnbauflächenbedarfswertes wurde die<br />

Haushaltsvorausrechnung für die Region Rhein-Neckar <strong>zu</strong>grunde<br />

gelegt (siehe oben).<br />

Bei der Ausweisung von Wohnbauflächen ist seitens der<br />

kommunalen Bauleitplanung ein Bedarfsnachweis <strong>zu</strong> führen, dem<br />

unter Berücksichtigung der sonstigen Ziele und Grundsätze des<br />

Regionalplans maximal der aus dem Bevölkerungswert abgeleitete<br />

Wohnbauflächenbedarf aus der "Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020" <strong>zu</strong>grunde <strong>zu</strong> legen ist. Von diesem sind die<br />

vorhan<strong>den</strong>en Wohnbauflächenpotenziale sowie im<br />

Betrachtungszeitraum 2007-2020 bereits realisierte<br />

Wohnbauflächen ab<strong>zu</strong>ziehen.<br />

Die in der Tabelle "Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020"<br />

dargestellten Werte <strong>zu</strong>m Wohnbauflächenpotenzial 2010 gelten als<br />

nachrichtlicher Hinweis. Zum Zeitpunkt der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanfortschreibung ist das tatsächlich vorhan<strong>den</strong>e<br />

Wohnbauflächenpotenzial <strong>zu</strong> aktualisieren.<br />

Die Erfassung des Wohnbauflächenpotenzials in der<br />

"Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020" erfolgte für die<br />

gesamte Metropolregion auf der Grundlage einer Auswertung der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne sowie des Kooperationsprojektes "Raum+".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 333 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

578 (…)"<br />

579 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

547<br />

639<br />

1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Zu <strong>den</strong> PS 1.4.2.3, 1.4.2.4 und 1.4.2.5 wird im Übrigen auf die<br />

Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom<br />

30.08.2012 verwiesen. Die dort dargelegten Be<strong>den</strong>ken bezüglich<br />

der Anwendbarkeit und Lenkungswirkung der auf das Jahr 2020<br />

ausgelegten Orientierungs- und Bedarfswerte im Rahmen der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung wer<strong>den</strong> in Anbetracht der regelmäßig<br />

über das Jahr 2020 hinausreichen<strong>den</strong> Zielhorizonte von neuen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen ausdrücklich geteilt, <strong>zu</strong>mal PS 1.4.2.5<br />

unbestimmt lässt, wie und in welchem Kontext die proklamierte<br />

Fortschreibung der gemeindeweisen Orientierungs- und<br />

Bedarfswerte erfolgen soll.<br />

nicht folgen<br />

Der Planungsausschuss des VRRN hat die Verbandsverwaltung am<br />

22.02.2013 beauftragt, die Bevölkerungsprognose und die<br />

Wohnbauflächenbedarfsberechnung über das Jahr 2020 hinaus<br />

fort<strong>zu</strong>schreiben. Somit soll <strong>zu</strong>m einen das Zahlenwerk auf einen<br />

neuen Zielhorizont hin ausgerichtet wer<strong>den</strong>, <strong>zu</strong>m anderen soll bei<br />

der Fortschreibung besonderes Augenmerk auf die Entwicklung<br />

einer Berechnungsmethodik gelegt wer<strong>den</strong>, die von <strong>den</strong> Städten<br />

und Gemein<strong>den</strong> der Region als einheitliche Planungsgrundlage<br />

auch eigenständig genutzt wer<strong>den</strong> kann. Somit wer<strong>den</strong> die<br />

Anwendbarkeit und Lenkungswirkung der Plansätze 1.4.2.3 bis<br />

1.4.2.5 ebenso wie die Fortschreibungsfähigkeit der Daten durch<br />

die Kommunen und <strong>den</strong> VRRN künftig verbessert.<br />

Um das weitere Aufstellungsverfahren des Einheitlichen<br />

Regionalplans nicht <strong>zu</strong> verzögern, wird diese Fortschreibung<br />

begleitend <strong>zu</strong>m Aufstellungsverfahren vorgenommen und im<br />

Rahmen einer Teilfortschreibung in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

einfließen. Vor diesem Hintergrund wird der Forderung nach einer<br />

Anpassung <strong>zu</strong>m jetzigen Zeitpunkt nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 334 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

580 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Gemäß Z 32 LEP IV sind in <strong>den</strong> Regionalplänen mindestens für die<br />

Ebene der vorbereiten<strong>den</strong> Bauleitplanung Schwellenwerte als Ziele<br />

der Raumordnung <strong>zu</strong>r weiteren Wohnbauflächenentwicklung (...)<br />

fest<strong>zu</strong>legen. Diese Schwellenwerte sind unter Berücksichtigung<br />

(...) bestehender Flächenreserven <strong>zu</strong> begrün<strong>den</strong>. Aus dieser<br />

Zielformulierung definieren sich die Schwellenwerte ausdrücklich<br />

nicht als reine Bedarfswerte, sondern bereits als Werte unter<br />

Berücksichtigung/Ab<strong>zu</strong>g der vorhan<strong>den</strong>en Potenziale.<br />

Daher sollte im zweiten Absatz der zweite Satz wie folgt ergänzt<br />

wer<strong>den</strong>: „Bei diesem Nachweis gilt der Flächenwert<br />

„Wohnbauflächenbedarf 2007-2020" unter<br />

Berücksichtigung/abzüglich des vorhan<strong>den</strong>en<br />

Wohnbauflächenpotenzials in <strong>den</strong> hessischen und rheinlandpfälzischen<br />

Teilräumen als verbindliche Zielvorgabe<br />

(Schwellenwert).<br />

teilweise folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wird <strong>zu</strong>r besseren Verständlichkeit<br />

und Einheitlichkeit der Vorgaben in allen drei Teilregionen der<br />

Schwellenwert bzw. Orientierungswert als Bedarfswert<br />

verstan<strong>den</strong>, von dem in einem nächsten Schritt die vorhan<strong>den</strong>en<br />

Potenziale abgezogen wer<strong>den</strong> müssen. Um dies <strong>zu</strong> verdeutlichen<br />

wird der Plansatz 1.4.2.4 Absatz 2, Satz 2 wie folgt geändert: "Bei<br />

diesem Nachweis gilt der Flächenwert 'Wohnbauflächenbedarf<br />

2007-2020' im Sinne eines Maximalwertes in <strong>den</strong> hessischen und<br />

rheinland-pfälzischen Teilräumen als verbindliches Ziel<br />

(Schwellenwert). Im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum entspricht<br />

dieser maximale Flächenwert einem regionalplanerischen<br />

Grundsatz (Orientierungswert)."<br />

Dass das Flächenpotenzial vom Bedarfswert ab<strong>zu</strong>ziehen ist, folgt<br />

aus Absatz 3 des Plansatzes. Um diesen wichtigen<br />

Berechnungsschritt noch einmal stärker <strong>zu</strong> betonen, wird die<br />

Begründung dementsprechend geschärft. Der bisherige Absatz 2<br />

wird an <strong>den</strong> Beginn der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.4 gezogen,<br />

der bisherige Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />

"Bei der Ausweisung von Wohnbauflächen ist seitens der<br />

kommunalen Bauleitplanung ein Bedarfsnachweis <strong>zu</strong> führen, dem<br />

unter Berücksichtigung der sonstigen Ziele und Grundsätze des<br />

Regionalplans maximal der aus dem Bevölkerungswert abgeleitete<br />

Wohnbauflächenbedarf aus der "Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020" <strong>zu</strong>grunde <strong>zu</strong> legen ist. Von diesem sind die<br />

vorhan<strong>den</strong>en Wohnbauflächenpotenziale sowie im<br />

Betrachtungszeitraum 2007-2020 bereits realisierte<br />

Wohnbauflächen ab<strong>zu</strong>ziehen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 335 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

581 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Darüber hinaus wird empfohlen, folgende Ergän<strong>zu</strong>ng vor<strong>zu</strong>nehmen:<br />

Übersteigt das <strong>zu</strong>m Zeitpunkt einer Teilfortschreibung eines<br />

vorbereiten<strong>den</strong> Bauleitplanes ermittelte, für eine Wohnbebauung<br />

geeignete Flächenpotenzial <strong>den</strong> Bedarf an weiteren<br />

Wohnbauflächen (Schwellenwert), kann die Darstellung einer<br />

weiteren Wohnbaufläche durch die Rücknahme einer bestehen<strong>den</strong>,<br />

noch nicht realisierten Wohnbauflächendarstellung mindestens in<br />

gleicher Flächengröße erfolgen (sog. „Flächentausch"). Dabei darf<br />

der Schwellenwert durch <strong>den</strong> Bedarf, der durch die weitere<br />

Wohnbauflächendarstellung befriedigt wer<strong>den</strong> kann, nicht<br />

überschritten wer<strong>den</strong>.<br />

Die Begründung sollte wie folgt ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

„Der sich in der Planungspraxis etablierte sog. Flächentausch wird<br />

auch weiterhin durch <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplan<br />

ermöglicht. Er kann jedoch nur im Rahmen des Z 31<br />

Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (Innenentwicklung<br />

vor Außenentwicklung) <strong>zu</strong>gelassen wer<strong>den</strong> und soweit der<br />

Schwellenwert durch bereits seit dem Berechnungsstichtag<br />

erfolgte „Flächentausche" in der Summe mit dem beantragten<br />

Flächentausch nicht überschritten wird. Grundsätzlich wird von<br />

Seiten der Regionalplanung empfohlen, bei einem wiederholten<br />

Erfordernis von „Flächentauschen" <strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan in die<br />

Gesamtfortschreibung <strong>zu</strong> führen."<br />

nicht folgen<br />

Kernziel einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ist auch gemäß<br />

Plansatz Z 31 des LEP IV Rheinland-Pfalz 2008 die Reduzierung des<br />

derzeitigen Umfangs der Flächeninanspruchnahme. Somit sind die<br />

Träger der kommunalen Bauleitplanung aufgefordert, im Fall eines<br />

im Anhang Nr. 2 des Einheitlichen Regionalplans ausgewiesenen<br />

"Flächenüberhangs" diesen an <strong>den</strong> ermittelten Flächenbedarf<br />

an<strong>zu</strong>passen. Im Zuge der Anpassung der Flächenpotentiale an <strong>den</strong><br />

Bedarfswert ist in der Planungspraxis auch ein Flächentausch nicht<br />

grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch ist die weitere<br />

Siedlungsentwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar auf die<br />

Verwirklichung der entsprechen<strong>den</strong> Zielvorgaben <strong>zu</strong>r Eindämmung<br />

des Flächenverbrauchs aus<strong>zu</strong>richten. Die konkrete Ausgestaltung<br />

des dafür notwendigen Flächenmanagements erfolgt in<br />

Abstimmung der Regionalplanung mit <strong>den</strong> für die Genehmigung<br />

der Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne <strong>zu</strong>ständigen höheren bzw. oberen sowie<br />

unteren Raumordnungsbehör<strong>den</strong>. Für die ausnahmsweise<br />

Anwendung von Flächentausche auf der Ebene der Bauleitplanung<br />

bedarf es somit keiner <strong>zu</strong>sätzlichen Regelung im Einheitlichen<br />

Regionalplan, sondern der konsequenten Anwendung des<br />

bestehen<strong>den</strong> Instrumentariums <strong>zu</strong>r raumverträglichen Steuerung<br />

der Siedlungsentwicklung.<br />

Der sich in der Planungspraxis etablierte sog. Flächentausch ist<br />

ohne eine entsprechende Verankerung in der Regionalplanung aus<br />

Sicht der obersten Baubehörde nicht mit dem Bauplanungsrecht <strong>zu</strong><br />

vereinbaren. Sollte die Beibehaltung der Flächentausche<br />

regionalplanerisch gewünscht sein, wird daher dringend um die o.g.<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng gebeten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 336 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

582 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Den regionalplanerischen Ansatz <strong>zu</strong>r Berechnung der<br />

Wohnbauflächenbedarfe hält das RP Karlsruhe aufgrund der<br />

Betrachtung von Haushaltsgrößen für situationsangemessener als<br />

<strong>den</strong> pauschalen Ansatz in <strong>den</strong> „Hinweisen <strong>zu</strong>m Bauflächenbedarf"<br />

des Wirtschaftsministeriums Ba<strong>den</strong>-Württemberg, der von der<br />

Bevölkerungszahl ausgeht und hier auch einen<br />

Belegungsdichterückgang für Einwohner berücksichtigt, die in Ein-<br />

Personen-Haushalten leben.<br />

Das Berechnungsmodell des Verbandes ist jedoch im<br />

Regionalplanentwurf und der Begründung nicht so transparent<br />

dargelegt, dass die Träger der Bauleitplanung ihre<br />

Bedarfsberechnungen auf der Grundlage des regionalplanerischen<br />

Rechenmodells durchführen könnten. Dieses wird seitens des<br />

Regierungspräsidiums bemängelt.<br />

nicht folgen<br />

Der Planungsausschuss des VRRN hat die Verbandsverwaltung am<br />

22.02.2013 beauftragt, die Bevölkerungsprognose und die<br />

Wohnbauflächenbedarfsberechnung über das Jahr 2020 hinaus<br />

fort<strong>zu</strong>schreiben. In Kenntnis der Problematik, dass die<br />

Wohnbauflächenbedarfe nicht selbstständig durch die Träger der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung berechnet bzw. fortgeschrieben wer<strong>den</strong><br />

können, soll bei der Fortschreibung besonderes Augenmerk auf die<br />

Entwicklung einer Berechnungsmethodik gelegt wer<strong>den</strong>, die von<br />

<strong>den</strong> Städten und Gemein<strong>den</strong> der Region als einheitliche<br />

Planungsgrundlage auch eigenständig genutzt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Um das weitere Aufstellungsverfahren des Einheitlichen<br />

Regionalplans nicht <strong>zu</strong> verzögern, wird diese Fortschreibung<br />

begleitend <strong>zu</strong>m Aufstellungsverfahren vorgenommen und im<br />

Rahmen einer Teilfortschreibung in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

einfließen. Vor diesem Hintergrund wird der Forderung der des RP<br />

Karlsruhes nach einer Anpassung der Berechnungsmethodik <strong>zu</strong>m<br />

jetzigen Zeitpunkt nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 337 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

583 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Das RP hat in Gesprächen mit einzelnen Trägern der Bauleitplanung<br />

<strong>den</strong> Eindruck gewonnen, dass der „Orientierungswert<br />

Bauflächenbedarf 2007 - 2020" als ein <strong>den</strong> Kommunen<br />

„<strong>zu</strong>stehendes" Flächenkontingent verstan<strong>den</strong> wird. Auch wenn sich<br />

aus der Begründung <strong>zu</strong>m Regionalplan das Gegenteil ergibt, so<br />

lässt die Formulierung des Plansatzes die (nicht <strong>zu</strong>treffende)<br />

Interpretation als „Flächenkontingent" möglicherweise <strong>zu</strong>. Um bei<br />

der Anwendung des Plansatzes sich wiederholende<br />

Grundsatzdiskussionen <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, wird empfohlen, <strong>den</strong> seitens<br />

des Verbandes gewünschten Inhalt der Regelung deutlicher <strong>zu</strong><br />

formulieren.<br />

folgen<br />

Wie das RP <strong>zu</strong>treffend darstellt, ist der Orientierungswert bzw.<br />

Schwellenwert nicht als "Flächenkontingent" <strong>zu</strong> verstehen. Um dies<br />

<strong>zu</strong> verdeutlichen, wird der Plansatz 1.4.2.4 im 2. Absatz wie folgt<br />

geändert: "Bei diesem Nachweis gilt der Flächenwert<br />

'Wohnbauflächenbedarf 2007-2020' im Sinne eines Maximalwertes<br />

in <strong>den</strong> hessischen und rheinland-pfälzischen Teilräumen als<br />

verbindliches Ziel (Schwellenwert). Im ba<strong>den</strong>-württembergischen<br />

Teilraum entspricht dieser maximale Flächenwert einem<br />

regionalplanerischen Grundsatz (Orientierungswert)."<br />

Die Begründung wird im ersten Absatz wie folgt ergänzt:<br />

Bei der Ausweisung von Wohnbauflächen ist seitens der<br />

kommunalen Bauleitplanung ein Bedarfsnachweis <strong>zu</strong> führen, dem<br />

unter Berücksichtigung der sonstigen Ziele und Grundsätze des<br />

Regionalplans maximal der aus dem Bevölkerungswert abgeleitete<br />

Wohnbauflächenbedarf aus der "Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020" <strong>zu</strong>grunde <strong>zu</strong> legen ist.<br />

Im 2. Absatz, 1. Satz wird vor dem Wort "Wohnbauflächenbedarf"<br />

das Wort "maximale" eingefügt.<br />

584 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

"Regelung/Aussage<br />

Begründung <strong>zu</strong> 1.4.2.4 Schwellenwert, S.42<br />

Änderungsvorschlag:<br />

Hinweise auf Datenbank Raum+ Monitor und auf das für<br />

Rheinland-Pfalz nach Z 31 LEP IV erforderliche<br />

Flächenmanagement!<br />

Begründung:<br />

Die geforderte Aktualisierung des Wohnbauflächenpotentials <strong>zu</strong>m<br />

Zeitpunkt einer Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanfortschreibung sollte im<br />

rheinland-pfälzischen Teilraum mit Hilfe der landesweit<br />

eingeführten Datenbank Raum+ Monitor erfolgen."<br />

folgen<br />

Der Anregung wird entsprochen und in der Begründung <strong>zu</strong> 1.4.2.4<br />

folgendes ergänzt:<br />

"Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teilraum soll gemäß Plansatz (Z) 31<br />

des LEP IV 2008 ein qualifiziertes Flächenmanagement u.a. mit<br />

Hilfe der landesweit eingeführten Datenbank "Raum Plus Monitor"<br />

da<strong>zu</strong> beitragen, <strong>den</strong> anhalten<strong>den</strong> Flächenverbrauch für<br />

Siedlungszwecke deutlich <strong>zu</strong> reduzieren."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 338 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

585 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

entspr.<br />

156<br />

551<br />

1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Regionalplanerische Modifikation und Orientierungswert 2020:<br />

In einem weiteren Schritt wer<strong>den</strong> die Ergebnisse der<br />

Bevölkerungsprognosen regionalplanerisch überprüft und nach <strong>den</strong><br />

entsprechen<strong>den</strong> regionalplanerischen Zielset<strong>zu</strong>ngen modifiziert. Es<br />

kommt also <strong>zu</strong> einer planerischen Bewertung und entsprechen<strong>den</strong><br />

Korrektur durch <strong>den</strong> Regionalverband. Insgesamt kommt es<br />

ten<strong>den</strong>ziell <strong>zu</strong> einer Erhöhung der Bedarfszahlen, so wer<strong>den</strong> für das<br />

Gebiet des Nachbarschaftsverbandes bis 2020 672.430 Einwohner<br />

angesetzt (Bevölkerungsvorausrechnung Uni Mannheim: 664.750),<br />

also gegenüber der Prognose wird ein erhöhter Zuwachs von gut<br />

7.500 Einwohnern <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>.<br />

Nach der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.3 wer<strong>den</strong> als zentrale<br />

Kriterien der regionalplanerischen Modifikation Raumkategorie,<br />

zentralörtliche Funktion, Lage an einer regionalen<br />

Entwicklungsachse sowie Ausweisung als Siedlungsbereich<br />

Wohnen genannt. Wie oben dargelegt, sind jedoch im<br />

Regionalplanentwurf die Kriterien „Lage an einer Achse" sowie<br />

„Siedlungsbereich Wohnen" ausschließlich am Zentrale-Orte-<br />

System orientiert, so dass sich die regionalplanerische Steuerung<br />

weiterhin faktisch ausschließlich an der zentralörtlichen<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung orientiert. Wie unter 1.2 dargelegt, ist diese<br />

Systematik jedoch als kritisch <strong>zu</strong> bewerten. Gerade im Gebiet des<br />

Nachbarschaftsverbandes haben vergleichsweise wenige<br />

Gemein<strong>den</strong> eine zentralörtliche Funktion, was da<strong>zu</strong> führt, dass <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> im Umkreis des Nachbarschaftsverbandes<br />

regionalplanerisch eine sehr viel höhere <strong>zu</strong>künftige<br />

Bevölkerungsentwicklung <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong> wird. Insbesondere <strong>den</strong><br />

hessischen Orten wird <strong>zu</strong> einem großen Teil ein deutlich höherer<br />

Wohnflächenbedarf <strong>zu</strong>gewiesen als <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> im ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum. Dies resultiert letztlich aus dem<br />

hessischen Zentrale-Orte-System, welches, wie bereits <strong>zu</strong> Plansatz<br />

1.2.3 erwähnt, sehr viel mehr Orten eine solche Funktion <strong>zu</strong>weist<br />

als dies in Ba<strong>den</strong>-Württemberg der Fall ist. In diesem<br />

Zusammenhang ist es nicht gerechtfertigt, dass in der Rheinebene<br />

alle Orte auf hessischer Seite in direkter Nähe <strong>zu</strong>r Landesgrenze als<br />

Mittelzentrum ausgewiesen sind, was <strong>zu</strong> einer entsprechend noch<br />

höheren Bedarfsprognose führt. Von Bedeutung ist weiter, dass<br />

der ERP für Südhessen nicht direkt an<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong> ist, sondern hier<br />

der Regionalplan Südhessen gilt, der diesen Gemein<strong>den</strong> ten<strong>den</strong>ziell<br />

noch sehr viel mehr Wohnbauflächenbedarfe <strong>zu</strong>gesteht als dies der<br />

Entwurf des ERP vorsieht. Insofern stellt sich die grundsätzliche<br />

Frage, ob der ERP an der Landesgrenze zwischen Ba<strong>den</strong>-<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Methodik der Bevölkerungs- und Haushaltsvorausrechnung der<br />

Universität Mannheim verzichtet(e) bewusst darauf,<br />

regionalplanerische Zielset<strong>zu</strong>ngen einfließen <strong>zu</strong> lassen, um eine<br />

einheitliche Datenbasis für alle Kommunen <strong>zu</strong> gewährleisten.<br />

Gleichwohl war/ist es unumgänglich, diese Zielset<strong>zu</strong>ngen gerade<br />

bei der Verwendung im Einheitlichen Regionalplan <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen. Deshalb wurde der Orientierungswert der<br />

Bevölkerungsvorausrechnung unter regionalplanerischen<br />

Zielset<strong>zu</strong>ngen überprüft und gegebenenfalls (wo notwendig)<br />

modifiziert.<br />

Zentrale Kriterien der genannten Modifikation waren/sind<br />

Raumkategorie, zentralörtliche Funktion, Lage an einer regionalen<br />

Entwicklungsachse sowie Ausweisung als Siedlungsbereich<br />

Wohnen. Sonderentwicklungen, die die<br />

Bevölkerungsvorausrechnung grob verfälsch(t)en, wur<strong>den</strong> im<br />

Einzelfall ebenfalls berücksichtigt. Darüber hinaus wur<strong>den</strong> deutliche<br />

Abweichungen von <strong>den</strong> Prognosen der Statistischen Landesämter<br />

unter <strong>den</strong> o.g. Kriterien überprüft und ebenso ggf. angeglichen.<br />

Neben der Berücksichtigung einmaliger Effekte (z.B. Schließung<br />

eines (Übergangs-)Wohnheims om Referenzzeitraum) wur<strong>den</strong> so in<br />

Einzelfällen auch Kommunen ohne zentralörtliche Funktion und<br />

ohne Lage an einer regionalen Entwicklungsachse angehoben,<br />

wenn das Ergebnis der Bevölkerungsvorausrechnung deutlich<br />

negativ war, die Kommune jedoch strukturräumlich günstig im<br />

hochverdichteten Kernraum liegt und gute ÖPNV-Anbindungen <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> Oberzentren aufweist. Die Modifizierung ist dann mit<br />

"strukturräumliche Lage" begründet.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es <strong>zu</strong> erklären, dass nicht alle<br />

Kommunen der thematisierten Modifikation unterworfen wur<strong>den</strong>.<br />

Was die Zentrale-Orte Situation anlangt ist in diesem<br />

Zusammenhang an<strong>zu</strong>merken, dass im Kontext des<br />

demographischen Wandels mit der im Trend abnehmen<strong>den</strong><br />

Bevölkerungszahl besteht in <strong>den</strong> drei Bundesländern Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz mittlerweile breiter<br />

Konsens besteht, dass das Zentrale-Orte-System einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Aktualisierung des Konzeptes der zentralen Orte auf der Ebene der


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 339 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

585 Württemberg und Hessen seiner Rolle als länderübergreifendes<br />

Steuerinstrumentarium überhaupt gerecht wird.<br />

Regionalplanung in der Metrpolregion Rhein-Neckar ist jedoch<br />

insbesondere die diesbezügliche Modifizierung des Netzes der<br />

Mittelzentren seitens der hier <strong>zu</strong>ständigen drei genannten<br />

Bundesländer.<br />

(Abbildungen der Orte mit zentralörtlicher Funktion im Umfeld des<br />

Nachbarschaftsverbandes und der regionalplanerischen<br />

Modifikation der Bevölkerungsprognose in Prozent sind angefügt.)<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Die zentralen Orte im hessischen Teil der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar sind so im 2011 genehmigten und damit verbindlichen<br />

Regionalplan Südhessen ausgewiesen und damit entsprechend in<br />

<strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar <strong>zu</strong> übernehmen. Aus<br />

systematischen Grün<strong>den</strong> wurde aber auf die Darstellung der<br />

Kleinzentren im hessischen Teilraum in der Raumstrukturkarte<br />

verzichtet, da der Reegionalplan Südhessen/Regionaler<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan alle Kommunen als Kleinzentren ausweist, die<br />

nicht bereits in eine höhere zentralitätsstufe eingeordnet sind.<br />

Zudem ist in diesem Zusammenhang auch aus<strong>zu</strong>führen, dass in<br />

Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen hat, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Dann wer<strong>den</strong> auch die Werte für die Mitgliedskommunen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim korrigiert.<br />

Gleichwohl ist die regionalplanerische Steuerung der<br />

Siedlungsentwicklung/die regionalplanerische Siedlungskonzeption<br />

nicht ausschließlich an der zentralörtlichen Funktions<strong>zu</strong>weisung<br />

fest<strong>zu</strong>machen, auch wenn sich im Regionalplanentwurf die<br />

Kriterien „Lage an einer Achse" sowie „Siedlungsbereich Wohnen"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 340 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

585 überwiegend am Zentrale-Orte-System orientiert. So ist <strong>zu</strong>m<br />

Beispiel keine der Mitgliedskommunen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim als Kommune<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen" festgelegt und damit<br />

für diese auch keine zielscharfe Zuordnung gegeben. Die<br />

Siedlungsentwicklung richtet sich bei diesen nur nach <strong>den</strong><br />

sonstigen Zielen und Grundsätzen des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar.<br />

Zusammenfassend ist damit fest<strong>zu</strong>halten, dass der Einheitliche<br />

Regionalplan Rhein-Neckar an der Landesgrenze zwischen Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg und Hessen seiner Rolle als länderübergreifendes<br />

Steuerinstrumentarium durchaus gerecht wird.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

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1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

586 Bürgermeisteramt Hirschberg 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Die Gemeinde Hirschberg beantragt die Ausweisung weiterer<br />

Siedlungsflächen im Umfang von 8 ha<br />

Begründung:<br />

Die Gemeinde Hirschberg a. d, B. legt Wert darauf, dass der<br />

Gemeinde - auch wenn sie keine zentralörtliche Funktion besitzt -<br />

eine ihrer Lage angemessene Entwicklung ermöglicht wird.<br />

In der Vergangenheit hat Hirschberg bei der Beantragung <strong>zu</strong>r<br />

Ausweisung von Siedlungsflächen äußerst <strong>zu</strong>rückhaltend agiert.<br />

Um eine positive Entwicklung der Gemeinde <strong>zu</strong> sichern und die<br />

öffentlichen Aufgaben optimal und wirtschaftlich erfüllen <strong>zu</strong><br />

können, hält es die Gemeindeverwaltung für unumgänglich, über<br />

mehr als 1 ha Wohnbaufläche im Bedarfsfall verfügen <strong>zu</strong> können<br />

(siehe Anhang Nr. 2 Wohnbauflächenbilanz Rhein- Neckar 2020 - <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> Plansätzen G 1.4.2.3, Z/G 1.4.2.4, G 1.4.2.5). Die Darstellung<br />

im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf kann daher keinesfalls akzeptiert wer<strong>den</strong>.<br />

Die Gemeinde Hirschberg ist integriert in die großräumige<br />

Entwicklungsachse (Darmstadt) - Bensheim - Heppenheim<br />

(Bergstr.) - Weinheim - Heidelberg - Walldorf/ Wiesloch -<br />

(Karlsruhe). Durch seine begehrte Lage kann Hirschberg nicht<br />

unwesentlich <strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der Metropolregien Rhein-<br />

Neckar beitragen und im ländlichen Raum günstige<br />

Wohnortbedingungen festigen; <strong>zu</strong>mal die Gemeinde Hirschberg<br />

nicht ausschließlich auf die Raumkategorie „Eigenentwicklung<br />

Wohnen" beschränkt ist.<br />

Zwar sind <strong>zu</strong>sätzliche Neubauflächen an realistische<br />

Bedarfsberechnungen an<strong>zu</strong>passen. Unser derzeit letztes<br />

Neubaugebiet „Sterzwinkel" scheint jedoch nicht in die<br />

raumbedeutsamen Berechnungen eingeflossen <strong>zu</strong> sein. Die rasch<br />

voranschreitende Besiedlung dieses Gebietes und die stetigen<br />

Nachfragen nach Baugrundstücken bedingen einen<br />

Handlungsspielraum für eine <strong>zu</strong>kunftsorientierte Bauleitplanung.<br />

Zusätzliche Wohnbauflächen können unmittelbar an die<br />

bestehende Siedlungsstruktur anknüpfen und lösen keinen hohen<br />

Investitionsbedarf in <strong>zu</strong>sätzliche soziale Infrastruktur aus.<br />

Die Gemeinde Hirschberg ist konstant um flächensparende<br />

Siedlungskonzeptionen bemüht, allerdings steht nur vereinzelt<br />

Innenverdichtungspotential im Siedlungsgefüge <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

nicht folgen<br />

Die Prognose des Statistischen Landesamtes Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

(aus 2012) geht für das Jahr 2020 in Hirschberg von einer<br />

Bevölkerungszahl in Höhe von 9.024 Einwohnern aus.<br />

Der VRRN rechnet <strong>zu</strong> diesem Zeitpunkt mit 8.900 Einwohnern.<br />

Das Wohnbauflächenpotenzial lag entsprechend der Erhebung in<br />

2010 bei rund 35 ha. Dem steht bis dorthin ein rechnerischer<br />

Bedarf von ca. 1 ha gegenüber.<br />

Dieses Wohnbauflächenpotenzial errechnete sich insbesondere aus<br />

Planungsflächen, die so nachrichtlich aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg in<br />

die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs übernommen<br />

wur<strong>den</strong> und die theoretisch bei entsprechend nachgewiesenem<br />

Bedarf über eine Bebauungsplanung realisiert wer<strong>den</strong> können.<br />

Selbst bei einer positiveren Bevölkerungsentwicklung geht der<br />

VRRN davon aus bzw. muss davon ausgegangen wer<strong>den</strong>, dass die<br />

genannten 35 ha Potenzial deutlich <strong>den</strong> Bedarf übersteigen.<br />

Insofern ist die Forderung nach weiteren 8 ha Entwicklungsflächen<br />

in keiner Weise nachvollziehbar und auch nicht <strong>zu</strong> <strong>zu</strong> vertreten.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz aber hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Gemeinde Hirschberg erfolgen.<br />

Damit wird dem Anliegen Hirschbergs nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 342 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

586<br />

Brach- und Konversionsflächen sind nicht vorhan<strong>den</strong>.<br />

Insgesamt kann man daher festhalten, dass der Gemeinderat Wert<br />

darauf legt in seiner Planungshoheit nicht unangemessen<br />

eingeschränkt <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>. Ob, wo und in welcher Größe auf der<br />

Gemarkung Hirschbergs ein Baugebiet ausgewiesen wird, sollte im<br />

Wesentlichen im Zuge einer sachgerechten<br />

Ermessensentscheidung für die Gemeinde Hirschberg weiterhin<br />

möglich sein.<br />

Die Berücksichtigung von 8 ha <strong>zu</strong>sätzlicher Siedlungsflächen geht<br />

nach Ansicht der Gemeinde Hirschberg daher konform mit <strong>den</strong><br />

übrigen Zielset<strong>zu</strong>ngen der Regional- und Landesplanung.<br />

587 Doppelzentrum Wiesloch-Walldorf 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Bei der Ermittlung des Flächenpotenzials wurde das Gebiet<br />

„Äußere Helde" (2. + 3. BA) mit 33,3 ha berechnet, obwohl die<br />

Bruttoflächen der Baufelder nur 14,8 ha betragen. Die im<br />

Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsflächen sind ab<strong>zu</strong>ziehen.<br />

Es wird gefordert, das in Ansatz gebrachte<br />

Wohnbauflächenpotenzial i. H. v. 41 ha um 19 ha auf 22 ha <strong>zu</strong><br />

reduzieren.<br />

nicht folgen<br />

Bei der Ermittlung der Flächenpotenziale für <strong>den</strong><br />

Regionalplanentwurf wur<strong>den</strong> <strong>zu</strong>m Erhebungszeitraum die<br />

Flächenangaben aus <strong>den</strong> jeweiligen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen<br />

übernommen. Eine weitere Differenzierung, wie in diesem Falle<br />

von der Stadt Wiesloch für <strong>den</strong> Bebauungsplan "Äußere Helde"<br />

angestellt, wurde bei keiner Gemeinde bzw. Stadt vorgenommen.<br />

Weiterhin ist fest<strong>zu</strong>halten, dass die Thematik Flächenpotenziale<br />

aber erst auf der bauleitplanerischen Ebene relevant wird, wenn<br />

der jeweilige Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan fortgeschrieben wird; dann sind<br />

diese Potenziale <strong>zu</strong> belegen bzw. dem <strong>zu</strong> erklären<strong>den</strong> Bedarf<br />

gegenüber <strong>zu</strong> stellen. Auf die entsprechen<strong>den</strong> und dahingehend<br />

relevanten Inhalte und Zielset<strong>zu</strong>ngen des Plansatzes 1.4.2.4 sowie<br />

dessen Begründung im Regionalplanentwurf wird an dieser Stelle<br />

explizit verwiesen.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund wird keine Notwendigkeit<br />

gesehen, der seitens der Stadt Wiesloch geforderten Änderung<br />

Rechnung <strong>zu</strong> tragen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 343 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

588 Gemeinde Edingen-Neckarhausen 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

entspr.<br />

3997<br />

Der Gemeinderat von Edingen-Neckarhausen legt Wert darauf,<br />

dass er in seiner Planungshoheit nicht eingeschränkt wird und bei<br />

künftigen Entscheidungen, ob, wo auf Gemarkung Edingen-<br />

Neckarhausen und in welcher Größe ein neues Baugebiet<br />

ausgewiesen wird, der Gemeinde ein sachgerechter und<br />

angemessener Entscheidungsspielraum verbleibt.<br />

Auch wenn Edingen-Neckarhausen nicht in der Auflistung der<br />

ausschließlich auf die Eigenentwicklung beschränkten Kommunen<br />

enthalten ist, so unterliegt Edingen-Neckarhausen <strong>den</strong>noch dem<br />

regionalplanerischen Ziel, dass sich die<br />

Wohnbauflächenentwicklung der Gemeinde an der<br />

Eigenentwicklung <strong>zu</strong> orientieren hat (vgl. Ziff. 1.4.2, S. 34 ERP).<br />

Diese Beschränkung wird nicht akzeptiert, da die vorteilhafte Lage<br />

im Herzen der Metropolregion, die gute ÖPNV-Anbindung sowie<br />

die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung die deutlich über der<br />

Vorausberechnung der Uni Mannheim liegt, hierbei<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

nicht folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.1 ist ausgeführt, dass für nicht<br />

im Anhang Nr.1.1 (Kommunen beschränkt auf "Eigenentwicklung<br />

Wohnen") bzw. Nr.1.2 (Gemein<strong>den</strong> bzw. Gemeindeteile mit der<br />

Festlegung "Siedlungsbereich Wohnen") gelistete Kommunen,<br />

"keine zielscharfe Zuordnung vorgegeben" wird und "die<br />

Siedlungsentwicklung" sich hier "nach <strong>den</strong> sonstigen Zielen und<br />

Grundsätzen des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar" richtet.<br />

Da Edingen-Neckarhausen insbesondere nicht als Kommunen<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen" festgelegt ist, wo sich<br />

die Wohnbauflächenentwicklung "aus besonderen Grün<strong>den</strong><br />

ausschließlich an der Eigenentwicklung <strong>zu</strong> orientieren hat", ist die<br />

von gemeindlicher Seite entsprechend formulierte Befürchtung<br />

nicht nachvollziehbar.<br />

Denn bei entsprechendem Bedarfsnachweis und gegebenem<br />

"Einklang mit <strong>den</strong> übrigen Zielen der regional- und Landesplanung"<br />

kann sich Edingen-Neckarhausen über <strong>den</strong> "Eigenbedarf" hinaus<br />

entwickeln.<br />

Was <strong>den</strong> thematisierten Wohnbauflächenbedarf anbelangt, ist<br />

fest<strong>zu</strong>halten, dass die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in<br />

der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans auf der Bevölkerungsund<br />

Haushaltsvorausberechnung der Universität Mannheim für die<br />

gesamte Metropolregion Rhein-Neckar basiert. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt wor<strong>den</strong>. Im Zuge der Gesamtaufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der<br />

Wohnbauflächenbilanz nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität der ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschllossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 344 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

588<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Gemeinde Edingen-Neckarhausen erfolgen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Forderung der Gemeinde<br />

Edingen-Neckarhausen nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 345 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

589 Gemeinde Heddesheim 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

entspr.<br />

513<br />

Die regionalplanerischen Vorgaben bzgl. der künftigen<br />

Wohnbauflächenentwicklung der Gemeinde Heddesheim wer<strong>den</strong><br />

nicht mitgetragen. Die Kritik bezieht sich insbesondere auf <strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>en <strong>zu</strong>künftigen Wohnbauflächenbedarf von 4 ha, <strong>den</strong><br />

wir als deutlich <strong>zu</strong> gering ansehen.<br />

Die Gemeinde Heddesheim hat sich in <strong>den</strong> <strong>zu</strong>rückliegen<strong>den</strong> Jahren<br />

auch im Vergleich <strong>zu</strong> Nachbargemein<strong>den</strong> sehr restriktiv bezüglich<br />

der Neuausweisung von Neubauflächen im Außenbereich verhalten<br />

und mit Priorität die Innenentwicklung betrieben. Dies belegt auch<br />

ein Vergleich des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim<br />

nach dem die Kommune Heddesheim im Betrachtungszeitraum<br />

1982-2010 mit die geringste Wohnbauflächenentwicklung getätigt<br />

hat. Diese bedachte und vorausschauende Siedlungspolitik hatte<br />

<strong>zu</strong>r Folge, dass in <strong>den</strong> <strong>zu</strong>rückliegen<strong>den</strong> Jahren nur geringe<br />

Neubautätigkeiten <strong>zu</strong> verzeichnen waren und die Einwohnerzahl<br />

der Gemeinde nur geringfügig wuchs.<br />

Zwischenzeitlich sind die <strong>zu</strong>r Verfügung stehen<strong>den</strong> innerörtlichen<br />

Potenziale weitestgehend ausgeschöpft, so dass auch aufgrund der<br />

anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbauland eine maßvolle<br />

Außenentwicklung in <strong>den</strong> nächsten Jahren gerechtfertigt ist.<br />

nicht folgen<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans basiert auf der<br />

Bevölkerungs- und Haushaltsvorausberechnung der Universität<br />

Mannheim für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt wor<strong>den</strong>. Im Zuge der Gesamtaufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der<br />

Wohnbauflächenbilanz nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschllossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Die der Wohnbauflächenbilanz <strong>zu</strong>grundeliegen<strong>den</strong> Daten basieren<br />

auf einer linearen Fortschreibung der Entwicklungen in <strong>den</strong><br />

vergangenen Jahren. Es fällt auf, dass bei <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong>, die in<br />

<strong>den</strong> letzten Jahren vermehrt neue Baugebiete erschlossen und<br />

dadurch verstärkt Zu<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> verzeichnen hatten in der Prognose ein<br />

weiteres Wachstum mit entsprechend hohen Flächen<strong>zu</strong>weisungen<br />

unterstellt wird. Demgegenüber erhalten Gemein<strong>den</strong>, wie z.B.<br />

Heddesheim, die in <strong>den</strong> vergangenen Jahren aufgrund einer<br />

restriktiveren Wohnbauflächenentwicklung nur geringfügig<br />

wachsen konnten, nur sehr geringe Wohnbauflächen<strong>zu</strong>teilungen.<br />

Diese sehr undifferenzierte Herangehensweise wird von der<br />

Gemeinde Heddesheim nicht akzeptiert.<br />

Entgegen der bisherigen Festlegung ist die Gemeinde Heddesheim<br />

nicht mehr als „Siedlungsbereich Wohnen" ausgewiesen. Es ist<br />

kritisch <strong>zu</strong> hinterfragen warum diese Funktions<strong>zu</strong>weisung, nach der<br />

entsprechend ausgewiesene Gemein<strong>den</strong> über <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

hinaus weitere Wanderungsgewinne aufnehmen sollen, nunmehr<br />

ausschließlich an Orte mit zentral örtlicher Bedeutung vergeben<br />

wer<strong>den</strong> soll. Diese geänderte Ausrichtung der Regionalplanung ist<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Gemeinde Heddesheim erfolgen.<br />

Hinsichtlich der thematisierten Punkte "Siedlungsbereiche Wohnen"<br />

und "Siedlungsbereiche Gewerbe" ist an<strong>zu</strong>merken, dass diese<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung bzw. dieses regionalplanerische<br />

Steuerungsinstrument entsprechend der dem Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar <strong>zu</strong>grunde gelegten Plansystematik<br />

künftig nur noch auf die zentralen Orte, die überwiegend an<br />

regionalen/großräumigen Entwicklungsachsen liegen, gelegt ist.<br />

Damit soll seitens der Regionalplanung ein wesentlicher Beitrag <strong>zu</strong><br />

einer nachhaltigen und flächensparen<strong>den</strong> Siedlungsentwicklung,<br />

insbesondere unter dem Aspekt der anstehen<strong>den</strong><br />

demographischen Entwicklung, geleistet wer<strong>den</strong>.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund und dem geplanten weiteren<br />

Vorgehen wird <strong>den</strong> Forderungen der Gemeinde Heddesheim nicht<br />

entsprochen/gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 346 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

589<br />

für uns nicht nach<strong>zu</strong>vollziehen.<br />

Auch wenn die Gemeinde Heddesheim keine zentralörtliche<br />

Funktion <strong>zu</strong>gewiesen bekommen hat, erfüllt sie doch in vielerlei<br />

Hinsicht das Anforderungsprofil welches nach Ziff. 1.4.2.2, S. 38<br />

Gemein<strong>den</strong> mit Zuweisung der Funktion "Siedlungsbereich<br />

Wohnen" begründet (z.B. räumliche Nähe von Wohnen und<br />

Arbeiten, gute infrastrukturelle Ausstattung, gute<br />

Erreichbarkeitsverhältnisse sowie leistungsfähige OPNV<br />

Anschlüsse an Bahn- und S-Bahn).<br />

Demgegenüber soll sich die <strong>zu</strong>künftige Siedlungsentwicklung der<br />

Gemeinde Heddesheim laut Ziff. 1.4.2, S. 37, „… nach <strong>den</strong><br />

sonstigen Zielen und Grundsätzen des Einheitlichen<br />

Regionalplans ..." richten. Eine Beschränkung des künftigen<br />

Wohnbauflächenbedarfs ausschließlich auf die Eigenentwicklung<br />

erfolgt explizit nicht.<br />

Als ein „sonstiges Ziel des Einheitlichen Regionalplans" ist die<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung „Siedlungsbereich Gewerbe" <strong>zu</strong> sehen, nach<br />

der die Gemeinde Heddesheim auch ein wichtiger<br />

Arbeitsplatzschwerpunkt für die Region darstellt. Vor dem<br />

Hintergrund dieser Ausrichtung ist es naheliegend, dass die<br />

Gemeinde ebenfalls in räumlicher Nähe <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Arbeitsplätzen auch<br />

ein entsprechendes Angebot an Wohnbauflächen bereithalten<br />

möchte. Dieses entspricht auch der regionalplanerischen<br />

Konzeption der „kurzen Wege" (vgl. Ziff. 1.4.1.3, S. 34).<br />

Aus Sicht der Gemeinde Heddesheim wer<strong>den</strong> die sehr guten<br />

Standortvorausset<strong>zu</strong>ngen der Kommune innerhalb der<br />

Metropolregion (z.B. günstige Erreichbarkeitsverhältnisse) sowie<br />

die sonstigen regionalplanerische Ziele (z.B. Gewerbeschwerpunkt)<br />

in nicht ausreichendem Maße bei der Bemessung des spezifischen<br />

Wohnbauflächenbedarfs berücksichtigt. Die seitens der<br />

Regionalplanung <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>en 4 ha Wohnbauflächen für <strong>den</strong><br />

Zeitraum bis 2020 entsprechen bei weitem nicht dem gesehenen<br />

künftigen Bedarf und schränken die Entwicklungsmöglichkeiten der<br />

Gemeinde in einer nicht akzeptablen Weise ein. Daher muss der<br />

<strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>e Wohnbauflächenbedarf überprüft und so angepasst<br />

wer<strong>den</strong>, dass der Gemeinde Heddesheim auch in Zukunft die<br />

Möglichkeit einer bedarfsorientierten Außenbereichsentwicklung<br />

verbleibt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 347 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

590 Gemeinde Malsch 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

entspr.<br />

3998<br />

Der Gemeinde wurde ausgehend von einem Einwohnerbestand<br />

von 3404 Einwohnern für das Zieljahr 2020 einen Zuwachs auf<br />

3520 Einwohner prognostiziert. Diesen Einwohnerbestand hat die<br />

Gemeinde bereits erreicht. Insoweit sind wir der Meinung, dass der<br />

Gemeinde ein weiterer Zuwachs an Einwohnern prognostiziert und<br />

hieraus als Resultat, ein ergänzender Wohnbauflächen<strong>zu</strong>wachs<br />

<strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> muss.<br />

nicht folgen<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans basiert auf der<br />

Bevölkerungs- und Haushaltsvorausberechnung der Universität<br />

Mannheim für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt wor<strong>den</strong>. Im Zuge der Gesamtaufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der<br />

Wohnbauflächenbilanz nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität der ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Gemeinde Malsch erfolgen.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund und dem geplanten weiteren<br />

Vorgehen wird der Forderung der Gemeinde Malsch nicht<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

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1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

591 Gemeinde Malsch 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

entspr.<br />

248<br />

Die Gemeinde nimmt ungeachtet dessen <strong>den</strong> ihr <strong>zu</strong>gedachten<br />

Wohnbauflächen- Erweiterungsbedarf von rd. 5 ha <strong>zu</strong>r Kenntnis.<br />

Die der Gemeinde <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>e Auswahlmöglichkeit für die<br />

Ausweisung von Wohnbauflächen muss aber auf Fälle die<br />

Wohnbaufläche „Sauermichel" gem. dem Abgren<strong>zu</strong>ngsvorschlag<br />

des Büros Sternemann & Glup umfassen. Diese Fläche ist auch in<br />

der 11. Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes Rauenberg enthalten. Wir fügen<br />

diesen Abgren<strong>zu</strong>ngsvorschlag unserer Stellungnahme als Anlage 1<br />

und Anlage 1 a bei. Die „weißen" Flächen im Regionalplanentwurf,<br />

nördlich des Burgunderweges, sind <strong>zu</strong>m Teil bereits bebaut. Hier<br />

ist eine entsprechende Anpassung des Entwurfes auf die<br />

unbebauten Flächen vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

teilweise folgen<br />

Die genannte Baufläche nördlich des Burgunderweges und im<br />

Anschluss an <strong>den</strong> Unteren Jagdweg wird in der künftigen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende Siedlungsfläche Wohnen (N)<br />

dargestellt.<br />

Die mögliche Wohnbaufläche "Sauermichel" ist nicht mit<br />

regionalplanerischen Restriktionen belegt. Eine Darstellung als<br />

geplante "Siedlungsfläche Wohnen (N)" ist aber nicht möglich,<br />

solange die entsprechende Fortschreibung des FNP des GVV<br />

Rauenberg noch nicht genehmigt ist.<br />

Den Forderungen der Gemeinde Malsch wird damit teilweise<br />

gefolgt.<br />

592 Gemeinde Nußloch 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Die Gemeinde Nußloch will die zwischenzeitlich bauleitplanerisch<br />

umgesetzten (d.h. mit einem Bebauungsplan "überzogenen")<br />

Flächen, in <strong>den</strong>en mit ersten Vorbereitungsarbeiten (Erdaushub<br />

u.ä.) begonnen wur<strong>den</strong> und/oder bereits erste Wohnhäuser<br />

realisiert sind, aus <strong>den</strong> Berechnungen der Wohnbauflächenbilanz<br />

gestrichen haben; diese wer<strong>den</strong> aus kommunaler Sicht als realisiert<br />

betrachtet.<br />

Damit kommt die Gemeinde Nußloch <strong>zu</strong> einem rechnerischen<br />

Wohnbauflächendefizit und bittet um entsprechende Korrektur der<br />

„Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020".<br />

nicht folgen<br />

Die Argumentation der Gemeinde Nußloch und die angestellten<br />

Berechnungen sind nicht nachvollziehbar.<br />

Die genannten Flächen können nämlich nicht als "bereits realisiert"<br />

betrachtet wer<strong>den</strong> (wenn sie mit einem Bebauungsplan<br />

"überzogen" sind) und müssen (selbst wenn die "ersten<br />

Wohnhäuser"… "bereits errichtet" sind) nicht nur im Sinne der<br />

Ausführungen im Entwurf des Einheitlichen Regionalplans nach wie<br />

vor als Wohnbauflächenpotenzial gelten.<br />

D.h., dass bestehendes Bauplanungsrecht sowie der Zeitpunkt der<br />

Erschließung nicht die maßgeblichen Kriterien für eine<br />

regionalplanerische Einstufung als Bestandsfläche sind.<br />

Entschei<strong>den</strong>d ist vielmehr der <strong>zu</strong>mindest hälftige Anteil der bereits<br />

bebauten Flächen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen Nußlochs nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 349 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

593 Gemeinde Sandhausen 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Entsprechend Anhang 2 ergibt sich für Sandhausen bis 2020 ein<br />

Wohnbauflächenbedarf von 14 Hektar und ein<br />

Wohnbauflächenpotential, Stand 2010, von 10 Hektar. Das<br />

Wohnbauflächenpotential ist nach Auffassung der Gemeinde nicht<br />

korrekt dargestellt.<br />

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Übersichtsplan vor, in welchem<br />

Wohnbauflächenpotentiale nach dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan sowie<br />

aus dem Programm „Raum+" aufgeführt sind.<br />

Hier<strong>zu</strong> folgende Anmerkungen:<br />

Aufgrund der im Regionalplan dargestellten, überholten<br />

Einwohnerzahlen ist der Wohnflächenbedarf grundsätzlich<br />

<strong>zu</strong>mindest in Frage <strong>zu</strong> stellen und <strong>zu</strong> überprüfen.<br />

Zusammenfassend kann festgehalten wer<strong>den</strong>, dass ein<br />

nennenswertes Wohnbauflächenpotential ausschließlich im<br />

zweiten Bauabschnitt des Baugebietes Große Mühllach vorhan<strong>den</strong><br />

ist. Die Brutto-Fläche beträgt ca. 4 Hektar.<br />

Das übrige Wohnbaupotential ist, wie aufgeführt, gering. Die<br />

Gemeinde geht in Summe von einem Wohnbauflächenpotential<br />

von maximal ca. 5 Hektar aus.<br />

Insgesamt gesehen ergibt sich daher eine deutlich höhere<br />

Differenz zwischen Wohnbauflächenbedarf und<br />

Wohnbauflächenpotential.<br />

Die vorstehen<strong>den</strong> Ausführungen bitten wir <strong>zu</strong> prüfen und<br />

entsprechende Änderungen vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Feststellungen des<br />

Nachbarschaftsverbandes hingewiesen: „Dieses<br />

Wohnbauflächenpotential ist nicht mit dem Nachbarschaftsverband<br />

abgestimmt, eine exemplarische Überprüfung in Schriesheim hat<br />

ergeben, dass tatsächlich sehr viel weniger Potential vorhan<strong>den</strong> ist<br />

als dies vom Regionalverband ermittelt wurde."<br />

Wie dargelegt, ist dies auch für Sandhausen <strong>zu</strong>treffend.<br />

nicht folgen<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans basiert auf der<br />

Bevölkerungs- und Haushaltsvorausberechnung der Universität<br />

Mannheim für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale (Planungsflächen aus dem<br />

gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg-Mannheim und Raum+-Flächen) sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung, also<br />

auch mit der Gemeinde Sandhausen und dem<br />

Nachbarschaftsverband Heidelberg Mannheim abgestimmt<br />

wor<strong>den</strong>. Im Zuge der Gesamtaufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der Wohnbauflächenbilanz aber<br />

nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität der ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für alle Städte und Gemein<strong>den</strong> im Bereich des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim und damit auch<br />

für Sandhausen erfolgen.<br />

Entsprechend Plansatz 1.4.2.4 Orientierungswert (G) ist <strong>zu</strong>dem<br />

dem Flächenwert <strong>zu</strong>m "Wohnbauflächenbedarf 2007-2020" das<br />

vorhan<strong>den</strong>e Wohnbauflächenpotenzial (und da<strong>zu</strong> zählen auch die<br />

entsprechen<strong>den</strong> und noch verfügbaren Raum+-Flächen) <strong>zu</strong>m<br />

Zeitpunkt der Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans<br />

gegenüber<strong>zu</strong>stellen.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund und dem geplanten weiteren<br />

Vorgehen wird der Forderung der Gemeinde Sandhausen hier nicht<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

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1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

594 Gemeinde Sandhausen 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Das aus Raum+ resultierende Wohnflächenpotential wird kritisch<br />

hinterfragt.<br />

Fläche Nr. 1, Fläche im Sü<strong>den</strong> (Baugebiet Große Mühllach, 2.<br />

Bauabschnitt):<br />

Das Gebiet ist zwar korrekt als Wohnbaufläche dargestellt. Jedoch<br />

ist ein Teil dieser dargestellten Fläche bereits überbaut und zwar<br />

der nördliche Bereich, (siehe Darstellung in beigefügtem<br />

Übersichtsplan)<br />

Die Fläche von 6,7 Hektar ist dadurch <strong>zu</strong> hoch angesetzt. Unter<br />

Berücksichtigung einer im Sü<strong>den</strong> des Gebietes für<br />

naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen frei<strong>zu</strong>halten<strong>den</strong><br />

Fläche beträgt das Wohnbauflächenpotential ca. 4 Hektar.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die thematisierte Fläche war im Rahmen des Programms Raum+<br />

erhoben und mit der Gemeinde Sandhausen abgestimmt wor<strong>den</strong>.<br />

Aufgrund der gemeindlichen Ausführungen sollte die Fläche<br />

seitens der Gemeinde in entsprechen<strong>den</strong> Raum+-<br />

Kataster/Datenbank korrigiert bzw. entsprechend anteilig als<br />

Potenzial aus diesem/dieser genommen wer<strong>den</strong>. Eine Auswirkung<br />

auf die Darstellungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte resultiert daraus<br />

jedoch nicht, weil diese dort bereits als bestehende<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) beinhaltet ist.<br />

Insofern wer<strong>den</strong> diese gemeindlichen Ausführungen hier lediglich<br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Ergänzend wird in diesem Zusammenhang jedoch auf die<br />

Behandlung der relevanten Punkte (Einwohnerzahlen,<br />

Einwohnerentwicklung, Wohnbauflächenpotenziale und Bedarfe)<br />

aus der Stellungnahme Sandhausens <strong>zu</strong>m Regionalplanentwurf<br />

verwiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 351 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

595 Gemeinde Sandhausen 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Das aus Raum+ resultierende Wohnflächenpotential wird kritisch<br />

hinterfragt:<br />

Fläche Nr. 2, Fläche westlich des Bereiches der Fläche 1:<br />

Hier besteht kein Wohnbauflächenpotential. Die Fläche kann nicht<br />

bebaut wer<strong>den</strong>. Die Ausweisung als Wohnbaufläche ist für uns<br />

nicht nachvollziehbar.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die thematisierte Fläche war im Rahmen des Programms Raum+<br />

erhoben und mit der Gemeinde Sandhausen abgestimmt wor<strong>den</strong>.<br />

Da die Gemeinde zwischenzeitlich in Be<strong>zu</strong>g auf die Bebaubarkeit <strong>zu</strong><br />

einer anderen Erkenntnis gekommen ist, sollte die Fläche seitens<br />

der Gemeinde als Potenzial aus dem entsprechen<strong>den</strong> Raum+-<br />

Kataster/Datenbank genommen wer<strong>den</strong>. Eine Auswirkung auf die<br />

Darstellungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte resultiert daraus jedoch<br />

nicht, weil diese dort bereits als bestehende Siedlungsfläche<br />

Wohnen (N) beinhaltet ist.<br />

Insofern wer<strong>den</strong> diese gemeindlichen Ausführungen hier lediglich<br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Ergänzend wird in diesem Zusammenhang jedoch auf die<br />

Behandlung der relevanten Punkte (Einwohnerzahlen,<br />

Einwohnerentwicklung, Wohnbauflächenpotenziale und Bedarfe)<br />

aus der Stellungnahme Sandhausens <strong>zu</strong>m Regionalplanentwurf<br />

verwiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 352 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

596 Gemeinde Sandhausen 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Das aus Raum+ resultierende Wohnflächenpotential wird kritisch<br />

hinterfragt:<br />

Fläche Nr. 3, Grün dargestellte Fläche im südwestlichen Teil von<br />

Sandhausen:<br />

Diese ist zwar korrekt als Baufläche dargestellt, jedoch ist die<br />

Bebauung und Vermarktung bereits im Gange. Insofern ist die<br />

Einstufung „Wohnbaupotential" nicht mehr <strong>zu</strong>treffend.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die thematisierte Fläche war im Rahmen des Programms Raum+<br />

erhoben und mit der Gemeinde Sandhausen abgestimmt wor<strong>den</strong>.<br />

Da auf dieser Fläche nach der Gemeinde die Bebauung und<br />

Vermarktung bereits im Gange ist, sollte die Fläche seitens der<br />

Gemeinde als Potenzial aus dem entsprechen<strong>den</strong> Raum+-<br />

Kataster/Datenbank genommen wer<strong>den</strong>. Eine Auswirkung auf die<br />

Darstellungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte resultiert daraus jedoch<br />

nicht, weil diese dort bereits als bestehende Siedlungsfläche<br />

Wohnen (N) beinhaltet ist.<br />

Insofern wer<strong>den</strong> diese gemeindlichen Ausführungen hier lediglich<br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Ergänzend wird in diesem Zusammenhang jedoch auf die<br />

Behandlung der relevanten Punkte (Einwohnerzahlen,<br />

Einwohnerentwicklung, Wohnbauflächenpotenziale und Bedarfe)<br />

aus der Stellungnahme Sandhausens <strong>zu</strong>m Regionalplanentwurf<br />

verwiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 353 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

597 Gemeinde Sandhausen 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Das aus Raum+ resultierende Wohnflächenpotential wird kritisch<br />

hinterfragt:<br />

Fläche Nr. 4, Fläche in der Ortsmitte:<br />

Es handelt sich hier nicht um Mischgebiet, sondern Allgemeines<br />

Wohngebiet. Allerdings beträgt das Bauflächenpotential nicht 1,7<br />

Hektar, sondern nur ca. 0,5 Hektar. In der <strong>zu</strong>grunde gelegten<br />

Fläche ist der größte Teil bebaut. Die nicht überbauten Flächen sind<br />

aufgrund der Grundstücks<strong>zu</strong>schnitte nur teilweise bebaubar.<br />

Es besteht ein Bebauungsplan, welcher rechtsverbindlich ist<br />

(Sanierungsgebiet Ortskern III).<br />

Kenntnisnahme<br />

Die thematisierte Fläche war im Rahmen des Programms Raum+<br />

erhoben und mit der Gemeinde Sandhausen abgestimmt wor<strong>den</strong>.<br />

Aufgrund der gemeindlichen Ausführungen sollte die Fläche<br />

seitens der Gemeinde als Potenzial aus dem entsprechen<strong>den</strong><br />

Raum+-Kataster/Datenbank genommen wer<strong>den</strong>. Eine Auswirkung<br />

auf die Darstellungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte resultiert daraus<br />

jedoch nicht, weil diese dort bereits als bestehende<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) beinhaltet ist.<br />

Insofern wer<strong>den</strong> diese gemeindlichen Ausführungen hier lediglich<br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Ergänzend wird in diesem Zusammenhang jedoch auf die<br />

Behandlung der relevanten Punkte (Einwohnerzahlen,<br />

Einwohnerentwicklung, Wohnbauflächenpotenziale und Bedarfe)<br />

aus der Stellungnahme Sandhausens <strong>zu</strong>m Regionalplanentwurf<br />

verwiesen.<br />

598 Gemeinde Sandhausen 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Das aus Raum+ resultierende Wohnflächenpotential wird kritisch<br />

hinterfragt:<br />

Fläche Nr. 5, östlich von Fläche 4, grün dargestellt:<br />

Diese Einstufung ist nicht korrekt. Wie zweifelsfrei nachgewiesen<br />

wer<strong>den</strong> kann, sind die betroffenen Flächen keine Bauflächen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die thematisierte Fläche war im Rahmen des Programms Raum+<br />

erhoben und mit der Gemeinde Sandhausen abgestimmt wor<strong>den</strong>.<br />

Aufgrund der gemeindlichen Ausführungen sollte die Fläche<br />

seitens der Gemeinde als Potenzial aus dem entsprechen<strong>den</strong><br />

Raum+-Kataster/Datenbank gestrichen wer<strong>den</strong>. Eine Auswirkung<br />

auf die Darstellungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte resultiert daraus<br />

jedoch nicht, weil diese dort bereits als bestehende<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) beinhaltet ist.<br />

Insofern wer<strong>den</strong> diese gemeindlichen Ausführungen hier lediglich<br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Ergänzend wird in diesem Zusammenhang jedoch auf die<br />

Behandlung der relevanten Punkte (Einwohnerzahlen,<br />

Einwohnerentwicklung, Wohnbauflächenpotenziale und Bedarfe)<br />

aus der Stellungnahme Sandhausens <strong>zu</strong>m Regionalplanentwurf<br />

verwiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 354 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

599 Gemeinde Sandhausen 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Das aus Raum+ resultierende Wohnflächenpotential wird kritisch<br />

hinterfragt:<br />

Fläche Nr. 6, Östlich von Fläche 5:<br />

Hierbei handelt es sich um einen Bereich, welcher nach konkreten<br />

Beschlüssen der Gemeinde dauerhaft unbebaut bleiben soll. Die<br />

Auffassung und Einstufung „Wohnbaupotential" kann daher nicht<br />

geteilt wer<strong>den</strong>. Im Übrigen handelt es sich um ein sehr geringes<br />

Bauflächenpotential.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die thematisierte Fläche war im Rahmen des Programms Raum+<br />

erhoben und mit der Gemeinde Sandhausen abgestimmt wor<strong>den</strong>.<br />

Aufgrund der gemeindlichen Ausführungen sollte die Fläche<br />

seitens der Gemeinde als Potenzial aus dem entsprechen<strong>den</strong><br />

Raum+-Kataster/Datenbank genommen wer<strong>den</strong>. Eine Auswirkung<br />

auf die Darstellungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte resultiert daraus<br />

jedoch nicht, weil diese dort bereits als bestehende<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) beinhaltet ist.<br />

Insofern wer<strong>den</strong> diese gemeindlichen Ausführungen hier lediglich<br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Ergänzend wird in diesem Zusammenhang jedoch auf die<br />

Behandlung der relevanten Punkte (Einwohnerzahlen,<br />

Einwohnerentwicklung, Wohnbauflächenpotenziale und Bedarfe)<br />

aus der Stellungnahme Sandhausens <strong>zu</strong>m Regionalplanentwurf<br />

verwiesen.<br />

600 Gemeinde Sandhausen 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Das aus Raum+ resultierende Wohnflächenpotential wird kritisch<br />

hinterfragt:<br />

Fläche Nr. 7, Fläche im Weiler Bruchhausen:<br />

Das Planungsrecht (Bebauungsplan „Bruchhausen") weist<br />

Bauverbot aus. Einzelgenehmigungen sind <strong>den</strong>kbar, jedoch<br />

rechtlich nicht gesichert.<br />

Die konkrete planungsrechtliche Ausweisung ist im Übrigen,<br />

„Dorfgebiet - nur landwirtschaftliche Gebäude" und nicht, wie im<br />

Übersichtsplan dargestellt, Mischgebiet.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die thematisierte Fläche war im Rahmen des Programms Raum+<br />

erhoben und mit der Gemeinde Sandhausen abgestimmt wor<strong>den</strong>.<br />

Aufgrund der gemeindlichen Ausführungen sollte die Fläche<br />

seitens der Gemeinde als Potenzial aus dem entsprechen<strong>den</strong><br />

Raum+-Kataster/Datenbank genommen wer<strong>den</strong>. Eine Auswirkung<br />

auf die Darstellungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte resultiert daraus<br />

jedoch nicht, weil diese dort bereits als bestehende<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) beinhaltet ist.<br />

Insofern wer<strong>den</strong> diese gemeindlichen Ausführungen hier lediglich<br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Ergänzend wird in diesem Zusammenhang jedoch auf die<br />

Behandlung der relevanten Punkte (Einwohnerzahlen,<br />

Einwohnerentwicklung, Wohnbauflächenpotenziale und Bedarfe)<br />

aus der Stellungnahme Sandhausens <strong>zu</strong>m Regionalplanentwurf<br />

verwiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 355 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

601 Gemeinde Sandhausen 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Das aus Raum+ resultierende Wohnflächenpotential wird kritisch<br />

hinterfragt:<br />

Fläche Nr. 8, im Südwesten gelegen:<br />

Es handelt sich um ein reines Sport- und Erholungsgebiet, ohne<br />

Möglichkeit <strong>zu</strong>r Wohnbebauung (rechtsverbindlicher<br />

Bebauungsplan „Sport und Erholungsgebiet").<br />

Kenntnisnahme<br />

Die thematisierte Fläche war im Rahmen des Programms Raum+<br />

erhoben und mit der Gemeinde Sandhausen abgestimmt wor<strong>den</strong>.<br />

Aufgrund der gemeindlichen Ausführungen sollte die Fläche<br />

seitens der Gemeinde als Potenzial aus dem entsprechen<strong>den</strong><br />

Raum+-Kataster/Datenbank genommen wer<strong>den</strong>. Die<br />

restriktionsfreie Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs bleibt bestehen.<br />

Insofern wer<strong>den</strong> diese gemeindlichen Ausführungen hier lediglich<br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Ergänzend wird in diesem Zusammenhang jedoch auf die<br />

Behandlung der relevanten Punkte (Einwohnerzahlen,<br />

Einwohnerentwicklung, Wohnbauflächenpotenziale und Bedarfe)<br />

aus der Stellungnahme Sandhausens <strong>zu</strong>m Regionalplanentwurf<br />

verwiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 356 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

602 Gemeinde St. Leon-Rot 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Es wird angemerkt, dass speziell für die Gemeinde St. Leon-Rot ,<br />

die Bevölkerungsprognose nicht <strong>zu</strong>treffe. Bereits mit Abschluss<br />

des ersten Quartals 2012 liege der aktuelle Bevölkerungsstand der<br />

Gemeinde St. Leon-Rot bei 12.937 Einwohnern, während die<br />

Studie der Universität Mannheim für das Zieljahr 2020 ein<br />

Bevölkerungsstand von 12.940 prognostiziert. Da sich aus der<br />

prognostizierten Bevölkerungsentwicklung die potentiellen<br />

Wohnbauflächen ableiten, wird eine Aktualisierung gefordert.<br />

Speziell für die Gemeinde St. Leon-Rot wird darauf hingewiesen,<br />

dass derzeit noch ca. 1.000 nicht meldepflichtige amerikanische<br />

Mitbürger dort leben, durch die ca. 350 Wohneinheiten (in der<br />

Regel Einfamilienwohnhäuser) bewohnt wer<strong>den</strong>. Diese Objekte<br />

wer<strong>den</strong> mittelfristig auf dem Immobilienmarkt erscheinen und nicht<br />

komplett durch die vorhan<strong>den</strong>en Einwohner belegt wer<strong>den</strong> können.<br />

Somit hält die Gemeinde es für durchaus realistisch, dass hier in<br />

<strong>den</strong> nächsten Jahren weitere Wanderungsgewinne <strong>zu</strong> erwarten<br />

sind. Diese Tatsache sei in der Studie der Universität Mannheim,<br />

soweit erkennbar, nicht berücksichtigt.<br />

Die Gemeinde regt eine Überarbeitung des Plankapitels 1.4 und<br />

des Anhangs Nr. 2 an<br />

nicht folgen<br />

In Kenntnis dessen, dass die tatsächliche Entwicklung <strong>zu</strong>m Teil von<br />

der auf das Jahr 2020 ausgelegten Bevölkerungsvorausberechnung<br />

abweicht, hat der Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013<br />

beschlossen, die Bevölkerungs- und<br />

Wohnbauflächenbedarfsvorausrechnung im Rahmen einer<br />

Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und über das Jahr 2020 hinaus<br />

fort<strong>zu</strong>schreiben. Eine Anpassung der Bevölkerungsvorausrechnung<br />

für St. Leon-Rot wird im Zuge dessen vorgenommen.<br />

Da der Ab<strong>zu</strong>g der US-Amerikaner erst nach der Erstellung der<br />

Bevölkerungsstudie bekanntgegeben wurde, ist diese Tatsache<br />

nicht in der Studie berücksichtigt. Die Gemeinde legt dar, dass<br />

durch <strong>den</strong> Ab<strong>zu</strong>g ca. 350 Wohneinheiten im<br />

Einfamilienhaussegment frei wer<strong>den</strong>. Hierdurch erhält sie ein so<br />

enormes <strong>zu</strong>sätzliches, nicht im Regionalplan beziffertes<br />

Wohnflächenpotenzial, dass sich die Diskussion um einen<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Wohnbauflächenbedarf selbst bei einer positiveren als<br />

der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung aus Sicht des VRRN<br />

erübrigt. Hier gilt das Ziel "Innen- vor Außenentwicklung" im Sinne<br />

der Vermeidung von innerörtlichem Leerstand vor der<br />

Inanspruchnahme neuer Außenbereichsflächen.<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird der Anregung der Gemeinde<br />

nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 357 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

603 Gemeindeverwaltung Angelbachtal 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Seit dem ersten Entwurf der Wohnbauflächenbilanz im Juli 2009<br />

haben sich die Daten in <strong>den</strong> weiteren Entwürfen <strong>zu</strong>ungunsten der<br />

Gemeinde verändert, ohne dass dies für uns besondere Gründe<br />

erkennbar wären. Die betreffen<strong>den</strong> Kopien sind der Stellungnahme<br />

beigefügt. (Anlage 1 + 2)<br />

Im Vorentwurf vom Juli 2009 wurde der Gemeinde Angelbachtal<br />

ausgehend von <strong>den</strong> Berechnungen der Uni Mannheim ein 4%iges<br />

Wachstum <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>. Dies entspricht dem bisherigen<br />

Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs.<br />

Im Entwurf vom Januar 2011 wurde dieser regionalplanerische<br />

Orientierungswert auf 2 % reduziert. Eine solche Reduzierung<br />

gegenüber <strong>den</strong> empfohlenen Werten der Uni Mannheim wurde nur<br />

in sehr wenigen Orten vorgenommen. Andererseits ist in nicht<br />

wenigen Gemein<strong>den</strong> eine Erhöhung der Werte fest<strong>zu</strong>stellen. (wie<br />

z.B. Edingen-Neckarhausen, Wiesenbach, Schönbrunn, Oftersheim<br />

u.a.)<br />

In der Bemerkungsspalte wurde bei Angelbachtal als Begründung<br />

aufgeführt „kein zentraler Ort". Dies ist nicht ganz nachvollziehbar,<br />

da Angelbachtal zwar kein Unterzentrum ist, jedoch hinsichtlich<br />

Schulangebot und Nahversorgung in verschie<strong>den</strong>er Hinsicht<br />

zentralörtliche Funktionen für die umliegen<strong>den</strong> Ortschaften ausübt.<br />

Zudem liegt Angelbachtal an einer Entwicklungsachse und zentral<br />

an dem Schnittpunkt von 2 Bundes Straßen. Gemäß Erläuterung <strong>zu</strong><br />

Ziffer 1.4.2.3 -Regionalplanerische Modifikation (S.40) ist bei der<br />

Modifikation des Wertes <strong>zu</strong> berücksichtigen, wenn eine Kommune<br />

an einer regionalen Entwicklungsachse liegt. Obwohl Angelbachtal<br />

gemäß der Raumstrukturkarte an der Regionalen<br />

Entwicklungsachse Sinsheim - Ostringen liegt, wurde dieser<br />

Umstand nicht entsprechend bewertet. Im Gegenteil- es wurde<br />

eine negative Modifikation vorgenommen.<br />

Es wird beantragt, dass der regionalplanerische Orientierungswert<br />

wieder auf 4 % angepasst wird.<br />

nicht folgen<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans basiert auf der<br />

Bevölkerungs- und Haushaltsvorausberechnung der Universität<br />

Mannheim für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt wor<strong>den</strong>. Im Zuge der Gesamtaufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der<br />

Wohnbauflächenbilanz nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Gemeinde Angelbachtal erfolgen.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund wird der Forderung der<br />

Gemeinde Angelbachtal nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 358 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

604 Gemeindeverwaltung Angelbachtal 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

entspr.<br />

516<br />

Es sollte berücksichtigt wer<strong>den</strong>, dass in dem <strong>zu</strong>r Zeit gültigen<br />

Regionalplan Angelbachtal als „Siedlungsbereich für Wohnen"<br />

gekennzeichnet ist. [Karte]<br />

Angelbachtal ist eine attraktive Wohngemeinde und ist nach wie<br />

vor auf eine Entwicklung im bisherigen Umfang angewiesen. Es<br />

gibt eine enorme Nachfrage nach Bauplätzen.<br />

Dabei ist auch <strong>zu</strong> berücksichtigen, dass Angelbachtal schon immer<br />

Sammelfunktionen für umliegende Wohnstrukturen besitzt (vor<br />

allem für die Sinsheimer Stadtteile Eschelbach und Waldangelloch).<br />

Da Angelbachtal diese Funktion bisher erfüllt hat und auch in der<br />

Zukunft ausfüllen wird, sollte deshalb auch auf der Ebene der<br />

Regionalplanung dieser Status erhalten bleiben.<br />

Wenn - wie vorgesehen- Angelbachtal im künftigen Regionalplan<br />

die Eigenschaft als „Siedlungsbereich für Wohnen" doch verlieren<br />

sollte, sollte auf je<strong>den</strong> Fall eine Entwicklung von 4 % gewährleistet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

(Im Zuge der derzeitigen Gesamtaufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 jedoch nicht aktualisiert.)<br />

Auch für die Gemeinde Angelbachtal wer<strong>den</strong> die Werte im Rahmen<br />

der vorgenannten Teilfortschreibung unter Beachtung der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Standortbedingungen und<br />

-situationen aktualisiert.<br />

Hinsichtlich der Forderung auf Wiederaufnahme der Gemeinde<br />

Angelbachtal als "Siedlungsbereich Wohnen" ist fest<strong>zu</strong>halten, dass<br />

im Regionalplanentwurf (entsprechend der <strong>zu</strong>grunde gelegten<br />

Planungssystematik) ausschließlich zentrale Orte als<br />

"Siedlungsbereiche Wohnen" ausgewiesen sind. Mit dem Einsatz<br />

dieses regionalplanerischen Steuerungsinstrumentes wer<strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>sammen mit weiteren wesentliche Beiträge <strong>zu</strong> einer<br />

flächensparen<strong>den</strong> gesamtregionalen Siedlungsentwicklung<br />

geleistet.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund und dem geplanten weiteren<br />

Vorgehen wird <strong>den</strong> Forderungen der Gemeinde Angelbachtal nicht<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 359 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

605 Gemeindeverwaltung Brühl 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Gemein<strong>den</strong>, wie der Gemeinde Brühl, die sich jahrelang beim<br />

Flächenverbrauch <strong>zu</strong>rückgehalten und keine Neubaugebiete<br />

ausgewiesen haben, sollte nicht unterstellt wer<strong>den</strong>, dass ein<br />

Bedarf auch in Zukunft nicht besteht. Dies geschieht zwar im Falle<br />

Brühls bislang nicht, <strong>den</strong>n die Bevölkerungsprognose halten wir für<br />

realistisch.<br />

Die Weiterentwicklung in Brühl beginnt jetzt wieder, verstärkt auch<br />

im Inneren. So hat z.B. die Gemeinde im Bereich Hauptstraße<br />

durch Bo<strong>den</strong>ordnung, Abbrüche maroder Bausubstanz und einen<br />

Bebauungsplan aktuell gezielt die Innenentwicklung<br />

vorangetrieben.<br />

Derzeit ist eine Bebauungsplanung in Arbeit mit dem Ziel, <strong>den</strong><br />

ebenfalls im Ortsetter gelegenen Fußballverein an <strong>den</strong> Ortsrand <strong>zu</strong><br />

verlegen, um innerorts weitere Wohnbauflächen <strong>zu</strong> generieren.<br />

Solche städtebaulichen Bestrebungen, die der Innenentwicklung<br />

dienen, wer<strong>den</strong> u. E. nicht ausreichend berücksichtigt. Vielmehr<br />

wird die Gemeinde Brühl benachteiligt, wenn die forcierte<br />

Innenentwicklung offenkundig <strong>zu</strong> dem Schluss führt, dass eine<br />

Außenentwicklung künftig nicht mehr erforderlich ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Auf das Jahr 2020 bezogen errechnet das Statistische Landesamt<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg in seiner aktuellen Prognose für Brühl eine<br />

Bevölkerungszahl von 14.421 Einwohnern.<br />

Die Prognose des VRRN (vgl. Anhang Nr. 2 Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 im Regionalplanentwurf) geht für dieses Jahr<br />

von 14.560 Einwohnern aus und liegt damit sogar um 139<br />

Einwohner über der Landesprognose.<br />

Bei einem bis 2020 gerechneten Wohnbauflächenbedarf von 19 ha<br />

konnte in 2010 noch ein Potenzial von 21 ha festgestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Auch wenn dieser "Flächenüberhang" vergleichsweise moderat<br />

erscheint, wird sich <strong>den</strong>noch dahingehend kein <strong>zu</strong>sätzlicher Bedarf<br />

für Wohnbauflächen ergeben.<br />

Dass die Gemeinde Brühl durch die entsprechen<strong>den</strong><br />

städtebaulichen Maßnahmen Innenentwicklung betreibt, ist auch<br />

aus regionalplanerischer Sicht, nicht <strong>zu</strong>letzt im Sinne des<br />

sparsamen Umgangs mit Grund und Bo<strong>den</strong>, <strong>zu</strong> begrüßen.<br />

Außerdem wer<strong>den</strong> diese Maßnahmen auch da<strong>zu</strong> beitragen, die<br />

Bedarfe für "Außenflächen" <strong>zu</strong> minimieren.<br />

Die seitens der Gemeinde thematisierte Benachteiligung "… wenn<br />

die forcierte Innenentwicklung offenkundig <strong>zu</strong> dem Schluss führt,<br />

dass eine Außenentwicklung künftig nicht mehr erforderlich ist."<br />

kann allerdings weder gesehen, schon gar nicht geteilt wer<strong>den</strong>.<br />

Denn dieser Schluss wird im Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar an keiner Stelle gezogen, weder für die<br />

Gemeinde Brühl, noch für sonstige Kommunen.<br />

Insofern wer<strong>den</strong> die Ausführungen/die Einschät<strong>zu</strong>ng Brühls hier<br />

nicht geteilt und deshalb nur <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 360 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

606 Stadt La<strong>den</strong>burg<br />

Stadtbauamt<br />

1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Das Wohnbauflächenpotential 2010 gemäß Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

darf durch die Darstellung der Wohnbauflächenbilanz 2020 im<br />

Regionalplan und durch dessen Anwendung nicht eingeschränkt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Wohnbauflächenpotential 2010 gemäß Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

wird durch die Darstellung der Wohnbauflächenbilanz 2020 im<br />

Regionalplan und durch dessen Anwendung nicht eingeschränkt.<br />

Die Thematik Flächenpotenziale wird (auf der bauleitplanerische<br />

Ebene) dann relevant, wenn der jeweilige Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

fortgeschrieben wird; dann sind diese Potenziale <strong>zu</strong> belegen bzw.<br />

dem <strong>zu</strong> erklären<strong>den</strong> Bedarf gegenüber <strong>zu</strong> stellen. Auf die<br />

entsprechen<strong>den</strong> und dahingehen<strong>den</strong> Inhalte und Zielset<strong>zu</strong>ngen des<br />

Plansatzes 1.4.2.4 sowie dessen Begründung im<br />

Regionalplanentwurf wird an dieser Stelle explizit verwiesen.<br />

Die Ausführungen der Stadt La<strong>den</strong>burg wer<strong>den</strong> vor skizziertem<br />

Hintergrund <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 361 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

607 Gemeinde Seckach 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Gemäß Plansatz 1.4.2.4 soll eine Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Wohnbauflächen <strong>zu</strong>künftig nur noch dann möglich sein, wenn ein<br />

entsprechendes Wohnbauflächendefizit nach der<br />

„Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020" nachgewiesen ist. Lt.<br />

der einschlägigen Tabelle soll es in Seckach ein<br />

Wohnbauflächenpotenzial von 24 ha geben. Dies mag in der<br />

Theorie stimmen, de facto können diese Potentiale jedoch oftmals<br />

überhaupt keiner Bebauung <strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong>, weil sie sich in<br />

Privateigentum ohne Bauzwang befin<strong>den</strong>. Deshalb sollte für diesen<br />

Fall eine entsprechende Ausnahmemöglichkeit im Regionalplan<br />

geschaffen wer<strong>den</strong>. Im Übrigen verhindern schon die finanziellen<br />

Rahmenbedingungen eine ausufernde und am Bedarf vorbei<br />

gehende Erschließung.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend dem Anhang Nr. 2 Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020 des Regionalplanentwurfs ist für Seckach im Zeitraum<br />

2007 - 2020 ein Wohnflächenbedarf von 3 ha errechnet. Diesem<br />

stehen (in 2010 erhoben und mit der Gemeinde abgestimmt) 24 ha<br />

Wohnbauflächenpotenzial gegenüber.<br />

Nach Plansatz 1.4.2.4 ist "Bei dem Nachweise des<br />

Wohnbauflächenbedarfs auf Ebene der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung…die "Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020" im Anhang Nr. 2 unter Berücksichtigung der übrigen<br />

Zielset<strong>zu</strong>ngen dieses Planes <strong>zu</strong>grunde <strong>zu</strong> legen."<br />

Weiterhin ist "Eine Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächen durch<br />

die Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung der Kommunen..nur <strong>zu</strong>lässig, wenn<br />

ein entsprechendes Wohnbauflächendefizit nach der<br />

"Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020" nachgewiesen wird."<br />

Zudem wird in dem genannten Plansatz ausgeführt: "Bei diesem<br />

Nachweis gilt der Flächenwert "Wohnbauflächenbedarf 2007 -<br />

2020" in <strong>den</strong> hessischen und rheinland-pfälzischen Teilräumen als<br />

verbindliche Zielvorgabe Schwellenwert). Im ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum entspricht dieser Flächenwert einem<br />

regionalplanerischen Grundsatz (Orientierungswert). Dem<br />

Flächenwert <strong>zu</strong>m "Wohnbauflächenbedarf 2007 - 2020" ist das<br />

vorhan<strong>den</strong>e Wohnbauflächenpotenzial <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans gegenüber<strong>zu</strong>stellen. …"<br />

Unabhängig von <strong>den</strong> Vorgaben, die bereits im Baugesetzbuch an<br />

die Bedarfsfrage und die Planungsalternativen geknüpft wer<strong>den</strong>,<br />

und unabhängig von dem eingangs erwähnten Verhältnis des<br />

Wohnbauflächenbedarfs <strong>zu</strong>m Wohnbauflächenpotenzial Seckachs,<br />

lässt der genannte Plansatz 1.4.2.4 somit insbesondere im ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum der Metropolregion genügend Raum,<br />

um die seitens der Gemeinde thematisierte Problematik<br />

berücksichtigen und würdigen <strong>zu</strong> können.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund wird dem Ansinnen Seckachs<br />

nach einer Ausnahmeregelung nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 362 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

608 Gemeindeverwaltung Rosenberg 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Die Gemeinde Rosenberg betrachtet die Inhalte des Plansatzes<br />

1.4.1.1 "Bedarfsgerechte Wohnungsversorgung (G)" für sich als<br />

erfüllt an.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung der Gemeinde Rosenberg <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Inhalten des<br />

Plansatzes 1.4.1.1 "Bedarfsgerechte Wohnungsversorgung (G)"<br />

wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

609 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Es wird als besonders erfreulich bewertet, dass die<br />

Siedlungsdichtewerte <strong>zu</strong>r Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Wohnbauflächen (ursprünglich als verbindliche Zielvorgabe geplant)<br />

im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum jetzt doch nur als Grundsatz<br />

(Orientierungswert) ausgewiesen sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

610 Gemeinde Birkenau 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Im Rahmen der Fortschreibung des RPL Südhessen wird gefordert,<br />

statt der angegebenen 9 ha aus zwingen<strong>den</strong> Grün<strong>den</strong> der<br />

strukturellen Weiterentwicklung der Gemeinde in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar an der Landesgrenze Nordba<strong>den</strong> und<br />

Südhessen, eine Siedlungsfläche für Wohnungsbau von insgesamt<br />

17 ha.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im rechtskräftigen Regionalplan Südhessen sind 9 ha als maximaler<br />

Bedarf an Wohnsiedlungsflächen für die Zeitraum 2002-2020<br />

vorgesehen. Der Regionalplan Rhein-Neckar sieht im Zeitraum<br />

2007-2020 einen Bedarf von 4 ha bei einem 2010 ermittelten<br />

Wohnbauflächenpotenzial von 8 ha. Im Zuge der<br />

Gesamtfortschreibung des Regionalplans Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> die<br />

Werte in der Wohnbauflächenbilanz zwar nicht aktualisiert, jedoch<br />

ist zeitnah vorgesehen, die Bedarfsprognose im Rahmen einer<br />

Teilfortschreibung über <strong>den</strong> Planungshorizont 2020 hinaus<br />

fort<strong>zu</strong>schreiben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 363 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

611 Gemeinde Groß-Rohrheim 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Die in <strong>den</strong> Anlagen Nr. 2 festgelegten Orientierungswerte 2020 <strong>zu</strong>r<br />

Bevölkerungsentwicklung prognostizieren einen Zuwachs der<br />

Bevölkerung Groß-Rohrheims um 2 %. Der Zuwachs der<br />

Bevölkerung <strong>zu</strong>m einen und das große Arbeitsplatzangebot in Groß-<br />

Rohrheim <strong>zu</strong>m anderen unterstreichen die Forderung nach<br />

Ausweisung der Wohnbauflächen die sich an dem ausgewiesenen<br />

Bedarf orientieren. Die Konzeption einer „Region der kurzen Wege"<br />

in Verbindung mit der Forderung Wohnbauflächen in räumlicher<br />

Nähe <strong>zu</strong> Haltestellen des ÖPNV aus<strong>zu</strong>weisen bekräftigen noch<br />

einmal die Ausweisung von Wohnbauflächen, die über <strong>den</strong> Bedarf<br />

für die Eigenentwicklung hinausgehen. Der Wohnflächenbedarf von<br />

8 ha ist aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Dem errechneten Wohnbauflächenbedarf für <strong>den</strong> Zeitraum<br />

2007-2020 von 8 ha steht ein noch vorhan<strong>den</strong>es Potential von 6 ha<br />

gegenüber. Die bauplanungsrechtlich <strong>zu</strong>lässigen<br />

Entwicklungsflächen für Wohnen sind dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

entnommen.<br />

Der maximale Bedarf an Wohnsiedlungsfläche für <strong>den</strong> Zeitraum<br />

2002-2020 gem. RP Südhessen liegt bei unter 5 ha (vgl. Tab. 1, RP<br />

Südhessen 2010, S. 31). Sollte ein tatsächlicher Bedarf über das<br />

vorhan<strong>den</strong>e Potenzial hinaus bis 2020 notwendig wer<strong>den</strong>, müssen<br />

gemeinsam mit dem RP Darmstadt geeignete Flächen i<strong>den</strong>tifiziert<br />

wer<strong>den</strong> (z.B. im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens). In<br />

diesem Zusammenhang wird auch auf das Ziel im Regionalplan<br />

Rhein-Neckar verwiesen, die Priorität auf die Mobilisierung von<br />

Innenbereichspotenzialen vor der Ausweisung neuer Flächen im<br />

Außenbereich <strong>zu</strong> legen (vgl. Plansatz 1.4.1.4)


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 364 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

612 Gemeinde Rimbach 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Es wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen, dass im Hessischen Teilraum des<br />

Planes die Gemeinde Rimbach in der Festlegung „Siedlungsbereich<br />

Wohnen" enthalten ist. Die bereits im Vorentwurf enthaltenen<br />

Flächenanteile aus der Tabelle Anhang 2, Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 für <strong>den</strong> Hessischen Teilraum, stellt für die<br />

Gemeinde Rimbach einen Bedarfsorientierungswert 2020 mit 6 ha<br />

und einen Ersatzbedarf mit 5 ha fest. Das Potential im Jahr 2010<br />

wird korrekt mit 3 ha wieder gegeben, so dass sich für die<br />

Wohnbauflächen von 2007 bis 2020 ein Bedarf von 11 ha in der<br />

Gemeinde Rimbach ergibt. Diese Zahlen entsprechen auch <strong>den</strong><br />

Vorstellungen der Gemeinde Rimbach, da sie <strong>zu</strong>mindest eine<br />

geringe Weiterentwicklung <strong>zu</strong>lassen. Im Gegensatz <strong>zu</strong> dem<br />

Regionalplan Südhessen, der im Moment rechtsverbindlich ist und<br />

bis 2020 das Flächenpotential für die Gemeinde mit Null ausweist.<br />

Die Gemeinde Rimbach kann es nicht akzeptieren, dass eine<br />

Weiterentwicklung vollkommen ausgeschlossen wird. Insofern sind<br />

die Feststellungen im gemeinsamen Regionalplan für die<br />

Gemeinde Rimbach von Vorteil und wer<strong>den</strong> als <strong>zu</strong>treffend<br />

angesehen.<br />

Die Gemeinde Rimbach legt großen Wert darauf, dass die im<br />

Regionalplan getroffenen Festlegungen, <strong>zu</strong>mindest in absehbarer<br />

Zeit in einer Änderung des Regionalplanes Südhessen einfließen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 365 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

613 Magistrat der Kreisstadt Heppenheim 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Im Vergleich <strong>zu</strong>m Regionalplan Südhessen (40 ha) weist der<br />

Entwurf des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar (15 ha) 25 ha<br />

weniger Siedlungsflächenbedarf aus. Diese Differenz beruht auf<br />

<strong>den</strong> unterschiedlichen Ansätzen der Untersuchungsmetho<strong>den</strong>. Laut<br />

des Verbandes Region Rhein-Neckar ist jedoch gewährleistet, dass<br />

die vorhan<strong>den</strong>en Siedlungsflächenreserven (29 ha) auch im<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar nicht mit<br />

regionalplanerischen Restriktionen belegt sind. Der<br />

Entwicklungsspielraum soll anhand der vorhan<strong>den</strong>en<br />

Wohnbauflächenpotenziale 2010 erhalten bleiben.<br />

Die Kreisstadt Heppenheim distanziert sich in diesem Punkt von<br />

<strong>den</strong> Vorgaben des Entwurfes des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar und fordert eine Angleichung an <strong>den</strong> max.<br />

Siedlungsflächenbedarf des Regionalplans Südhessen.<br />

Aufgrund der Lage im Speckgürtel Frankfurts und der Nähe <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Oberzentren Heidelberg, Mannheim und Darmstadt ist <strong>zu</strong> erwarten,<br />

dass die Stadt Heppenheim trotz des allgemeinen demographisch<br />

<strong>zu</strong> begrün<strong>den</strong><strong>den</strong> Bevölkerungsrückgang mit einem leichten<br />

Bevölkerungswachstum rechnen kann. Diese Vermutung wird im<br />

"Demografiebericht Hessen" des Forschungszentrums<br />

Demografischer Wandel bestätigt.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Auch der Regionalplan Rhein-Neckar gewährleistet die Umset<strong>zu</strong>ng<br />

der ermittelten Flächenbedarfe für <strong>den</strong> Planungszeitraum bis 2020.<br />

614 Magistrat der Stadt Viernheim 1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

Die Festlegung Viernheims als „Siedlungsbereich Wohnen"<br />

entspricht der Zielrichtung der Stadt.<br />

Für Viernheim sind 23 ha als max. Wohnbauflächenbedarf<br />

festgelegt.<br />

Die graphisch dargestellten Wohnbauflächenpotenziale umfassen<br />

ca. 40 ha und sind die Bereiche:<br />

- Nordweststadt II (16 ha)<br />

- Schmittsberg II (9 ha)<br />

- und Erweiterung Bannholzgraben (15 ha).<br />

Die quantitative Ausweisung für Wohnbauflächen <strong>zu</strong>r Entwicklung<br />

Viernheims ist für <strong>den</strong> Zeitraum des Regionalplans ausreichend.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 366 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

615 Stadtverwaltung Lampertheim 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Das Neubaugebiet „Rosenstock III" mit ca. 23 ha Größe ist<br />

inzwischen besiedelt wor<strong>den</strong>. Im Regionalplan Südhessen und<br />

auch im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan stehen noch 2<br />

Wohnsiedlungsflächen <strong>zu</strong>r Verfügung: Gleisdreieck mit reiner<br />

Siedlungsfläche von 11 ha und Am Sportfeld mit 8 ha. Diese<br />

decken mit 19 ha <strong>den</strong> Wohnflächenbedarf aus dem Einheitlichen<br />

Regionalplan in etwa ab.<br />

Das aktuelle Wohnflächenpotenzial von 71 ha sollte jedoch<br />

angepasst wer<strong>den</strong>. Hier muss die Fläche „Rosenstock III" mit ca.<br />

23 ha abgezogen wer<strong>den</strong>, so dass noch ca. 48 ha verbleiben. Auch<br />

in Hofheim wer<strong>den</strong> die Gebiete „Rheinlüssen III + IV (ca. 10,5 ha)<br />

bereits besiedelt. Bis der Einheitliche Regionalplan veröffentlicht<br />

wird, sollten nur noch die Gebiete „Gleisdreieck"(11 ha), „Am<br />

Sportfeld"(8 ha) sowie die Innenstadtverdichtungspotenziale (ca. 12<br />

ha) angerechnet wer<strong>den</strong>. (Summe ca. 31 ha)<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die noch verfügbaren Wohnbaupotentiale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt. Im Zuge der Gesamtaufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der Wohnbauflächenbilanz zwar<br />

nicht aktualisiert, jedoch ist zeitnah vorgesehen, die<br />

Bedarfsprognose im Rahmen einer Teilfortschreibung über <strong>den</strong><br />

Planungshorizont 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Erhebung der<br />

Flächenpotenziale ist im Rahmen der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanfortschreibung aktuell neu durch<strong>zu</strong>führen.<br />

616 Stadtverwaltung Lorsch 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Mindestens die im Regionalplan Südhessen (RPS) <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>en<br />

Werte des max. Bedarfs an Siedlungsfläche (21 ha statt 16 ha)<br />

müssen gesichert bleiben. Das Führen eines Bedarfsnachweises<br />

bei der Ausweisung von Wohnbauflächen muss dementsprechend<br />

bis <strong>zu</strong> dem im RPS <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>en Wert ebenfalls entfallen (<strong>zu</strong> Z<br />

1.4.2.4, S. 35 u. 41). Hier<strong>zu</strong> weisen wir darauf hin, dass bereits am<br />

1.1.2012 eine Bevölkerungszahl von 13.197 (nur Hauptwohnsitz,<br />

zzgl. ca. 700 NWS) in Lorsch erreicht und damit der Prognosewert<br />

2020 des RPS weit überschritten wurde. Dies bestätigt <strong>den</strong> im RPS<br />

genannten höheren Wohnbauflächenbedarf und lässt auch eine<br />

Überschreitung der Prognose der Univ. Mannheim vermuten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Für Lorsch gilt der max. Bedarfswert von 21 ha Siedlungsfläche<br />

Wohnen für <strong>den</strong> Gesamtzeitraum 2002-2020 gem. Regionalplan<br />

Südhessen 2010. Das Wohnbauflächenpotential lag 2010 noch bei<br />

24 ha. Im Zuge der Gesamtaufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> die Werte in der<br />

Wohnbauflächenbilanz zwar nicht aktualisiert, jedoch ist zeitnah<br />

vorgesehen, die Bedarfsprognosen im Rahmen einer<br />

Teilfortschreibung über <strong>den</strong> Planungshorizont 2020 hinaus<br />

fort<strong>zu</strong>schreiben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 367 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

617 Stadtverwaltung Zwingenberg 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Die Festset<strong>zu</strong>ng eines Wohnbauflächenbedarfs für die Stadt<br />

Zwingenberg von 6 ha widerspricht <strong>den</strong> Vorgaben des<br />

Regionalplans Südhessen 2010. Dort wird der maximale Bedarf an<br />

Siedlungsfläche 2002 bis 2020 mit 12 ha angegeben. Es wird<br />

gebeten, die Festset<strong>zu</strong>ngen des Einheitlichen Regionalplans hieran<br />

an<strong>zu</strong>passen, <strong>zu</strong>mal im Begleitschreiben <strong>zu</strong> diesem Plan gesagt<br />

wird, die kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten in bei<strong>den</strong> Plänen<br />

seien i<strong>den</strong>tisch. Dies ist offenkundig hier jedoch nicht der Fall.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Bevölkerungsvorausberechnung im Regionalplan Rhein-Neckar<br />

geht von einer stärkeren Abnahme der Bevölkerung aus als der<br />

Regionalplan Südhessen. Die Angaben im Regionalplan Südhessen<br />

beziehen die 12 ha Wohnbauflächen auf <strong>den</strong> Gesamtzeitraum<br />

2002-2020, der Wohnbauflächenbedarf gem. Regionalplan Rhein-<br />

Neckar (2007-2020) geht von 6 ha aus. Dem steht ein Potenzial von<br />

ca. 14 ha Wohnbaufläche gegenüber.<br />

In bei<strong>den</strong> Plänen sind die Abgren<strong>zu</strong>ngen von möglichen<br />

Flächenrestriktionen im Freiraum, die einer Siedlungsentwicklung<br />

entgegenstehen, i<strong>den</strong>tisch.<br />

618 Stadtverwaltung Frankenthal 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Die Stadt Frankenthal bittet um Erläuterung <strong>zu</strong> dem Ziel 1.4.2.4, in<br />

welcher Weise sich die verbindliche Festset<strong>zu</strong>ng eines<br />

Wohnbauflächenbedarfs auf die im Rahmen der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung der Stadt Frankenthal bereits<br />

ausgewiesenen Wohnbauentwicklungsflächen auswirkt, und zwar<br />

sowohl im Falle einer Neuaufstellung als auch im Falle einer bloßen<br />

Fortschreibung (Änderung) der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung.<br />

Insbesondere:<br />

In welcher Weise wur<strong>den</strong> bei der Analyse vorhan<strong>den</strong>er<br />

Entwicklungspotentiale Innenbereichsbrachen berücksichtigt?<br />

Wird auf Ebene der Raumplanung eine nach Ortsteilen<br />

differenzierte Betrachtung durchgeführt oder kann die genannte<br />

Festset<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Folge haben, dass einzelne Ortsteile über die<br />

vorhan<strong>den</strong>en Innenbereichsbrachen keine Entwicklungsmöglichkeit<br />

mehr erhalten?<br />

Kenntnisnahme<br />

Der in der Tabelle im Anhang 2 ausgewiesene verbindliche<br />

Wohnbauflächenbedarfswert legt die Obergrenze der<br />

wohnbaulichen Flächenentwicklung bis 2020 fest. Davon sind in<br />

genehmigten Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen enthaltene, geplante<br />

Wohnbauflächen vorerst nicht betroffen. Im Rahmen der<br />

Neuaufstellung bzw. Fortschreibung der Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne sind<br />

die <strong>zu</strong>m jeweiligen Zeitpunkt vorhan<strong>den</strong>en Potentiale dem<br />

ermittelten Bedarf gegenüber <strong>zu</strong> stellen. Für die konkrete<br />

Anwendung der Bedarfswerte sind die Genehmigungsbehör<strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>ständig.<br />

Die in dem ermittelten Wohnbauflächenpotential enthaltenen<br />

Innenentwicklungsreserven sind in der Begründung <strong>zu</strong> 1.4.2.4 auf.<br />

S. 42 näher erläutert.<br />

Auf der Ebene der Raumordnung und Regionalplanung erfolgt keine<br />

nach Ortsteilen differenzierte Steuerung der Siedlungsentwicklung.<br />

Diese Steuerung liegt in der kommunalen Kompetenz, jedoch wird<br />

aus raumordnerischer Sicht eine Konzentration auf die Kernstadt<br />

sowie die hinsichtlich Lage und Infrastruktur gut ausgestatteten<br />

Ortsteile empfohlen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 368 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

619 Stadtverwaltung Landau 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Die Stadtverwaltung Landau kritisiert <strong>den</strong> gegenüber der<br />

Bevölkerungsvorausrechnung der Universität Mannheim für 2020<br />

reduzierten Orientierungswert.<br />

folgen<br />

In der 3. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung des<br />

Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz ist für Landau sogar in<br />

der "Unteren Variante" für 2020 ein Bevölkerungswert<br />

ausgewiesen, der geringfügig über dem Wert ermittelten Wert der<br />

Universität Mannheim liegt. Auch für 2030 wird für Landau in allen<br />

Varianten der amtlichen Statistik ein Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs<br />

prognostiziert. In Kenntnis der in <strong>den</strong> aktuellen amtlichen<br />

Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen Abweichungen gegenüber <strong>den</strong><br />

Bevölkerungswerten im Anhang Nr. 2 sowie der eingeschränkten<br />

Flexibilität des ausschließlich auf das Jahr 2020 ausgelegten<br />

Wohnbauflächenbilanz hat der Planungsausschuss am 22. Februar<br />

2013 beschlossen, die Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung<br />

<strong>zu</strong> aktualisieren und über 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die<br />

Teilfortschreibung soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des<br />

Verfahrens für die Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans<br />

durchgeführt wer<strong>den</strong>. Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann<br />

auch eine Anpassung der Werte für die Stadt Landau erfolgen.<br />

620 Stadtverwaltung Ludwigshafen 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

entspr.<br />

3111<br />

4112<br />

Bei der Aufstellung eines gemeinsamen Regionalplans sollte trotz<br />

unterschiedlicher Landesplanungsgesetze und<br />

Landesentwicklungsprogramme darauf geachtet wer<strong>den</strong>, die<br />

Grundsätze und Ziele der Raumordnung für alle Gebiete gleich<br />

aus<strong>zu</strong>legen. Es sollte vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, dass bei einem<br />

einheitlichen Regionalplan in Hessen oder Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

andere Maßstäbe angelegt wer<strong>den</strong> als in Rheinland-Pfalz. Dies gilt<br />

insbesondere für die Interpretation der Orientierungswerte für<br />

Bevölkerung und Wohnbauflächen (in Rheinland-Pfalz als Ziel, in<br />

<strong>den</strong> anderen Ländern als Grundsatz <strong>zu</strong> beachten), sowie für die<br />

unterschiedliche Wichtung der Straßenverbindungen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Gemäß Artikel 13 (2) des "Staaatsvertrages Rhein-Neckar" ist es<br />

Aufgabe der Raumordnungskommission, die die Ziele und<br />

Erfordernisse für eine gemeinsame Entwicklung des Rhein-Neckar-<br />

Gebietes aufeinander ab<strong>zu</strong>stimmen. Die Planinhalte des<br />

Einheitlichen Regionalplans entsprechen der Beschlussfassung der<br />

Raumordnungskommission.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 369 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

621 Stadtverwaltung Ludwigshafen 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Die Stadt Ludwigshafen fordert eine Angleichung des<br />

regionalplanerisch modifizierten Orientierungswertes 2020 im<br />

Anhang Nr. 2 an <strong>den</strong> Wert von +1% für die Oberzentren Mannheim<br />

und Heidelberg.<br />

nicht folgen<br />

Ausgehend von <strong>den</strong> amtlichen Bevölkerungsprognosen für 2020<br />

der Länder Ba<strong>den</strong>-Württemberg und Rheinland-Pfalz im Basisjahr<br />

2006 wur<strong>den</strong> die Orientierungswerte 2020 im Anhang Nr. 2 für alle<br />

3 Oberzentren um 2 Prozentpunkte nach oben korrigiert. In<br />

Kenntnis der in <strong>den</strong> aktuellen amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil<br />

erheblichen Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im<br />

Anhang Nr. 2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des<br />

ausschließlich auf das Jahr 2020 ausgelegten<br />

Wohnbauflächenbilanz hat der Planungsausschuss am 22.02.13<br />

beschlossen, die Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong><br />

aktualisieren und über 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die<br />

Teilfortschreibung soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des<br />

Verfahrens für die Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans<br />

durchgeführt wer<strong>den</strong>. Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann<br />

auch eine Anpassung der Werte für die Stadt Ludwigshafen<br />

erfolgen.<br />

622 Stadtverwaltung Bad Dürkheim 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Die Stadt Bad-Dürkheim weist darauf hin, dass die aus dem Projekt<br />

"Raum Plus" in die Berechnung der Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020 eingeflossene Datenbasis un<strong>zu</strong>reichend ist und somit<br />

in Frage gestellt wird.<br />

nicht folgen<br />

Die Erstaufnahme sowie Einschät<strong>zu</strong>ng der<br />

Innenentwicklungspotentiale im Rahmen des Modellprojektes<br />

"Raum Plus" erfolgten in enger Abstimmung mit <strong>den</strong> betroffenen<br />

Kommunen. Diese Flächen bil<strong>den</strong> <strong>zu</strong>sammen mit <strong>den</strong> übrigen<br />

bauleitplanerisch gesicherten und noch nicht bebauten Reserven<br />

das in der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar für das Basisjahr<br />

2010 ausgewiesene Flächenpotential. Die Aktualisierung der<br />

Potentialflächen erfolgt <strong>zu</strong>m jeweiligen Zeitpunkt der<br />

Fortschreibung bzw. Änderung der Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 370 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

623 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

VG Deidesheim: Die dem Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

<strong>zu</strong>grunde gelegte „Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020"<br />

schränkt die Eigenentwicklung der Kommunen in der<br />

Verbandsgemeinde erheblich ein. Dies widerspricht dem<br />

vorrangigen Leitziel, die hohe Attraktivität als Lebens- und<br />

Wirtschaftsraum und die weitere Steigerung der<br />

Entwicklungschancen <strong>zu</strong> erhalten.<br />

nicht folgen<br />

Die der regionalen Siedlungsentwicklungskonzeption <strong>zu</strong>grunde<br />

gelegte Wohnbauflächenbilanz entspricht <strong>den</strong> Vorgaben der<br />

Bundesraumordnung sowie der Landesplanung, <strong>den</strong> in der<br />

Vergangenheit enormen Flächenverbrauch für Siedlungszwecke <strong>zu</strong><br />

reduzieren. Die in die Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

eingeflossenen Werte sind mit der kommunalen Planungsebene<br />

abgestimmt. Die Gemein<strong>den</strong> der VG Deidesheim verfügen laut der<br />

Wohnbauflächenbilanz noch über erhebliche Flächenreserven, die<br />

<strong>den</strong> ermittelten Wohnbauflächenbedarf bis 2020 deutlich<br />

übersteigen. Von daher bestehen in der VG Deidesheim auch im<br />

Hinblick auf <strong>zu</strong>sätzliche Wohnbebauung noch ausreichende<br />

Entwicklungsperspektiven.<br />

624 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

VG Deidesheim: Zudem ist die Wohnbauflächenbilanz lediglich auf<br />

das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde ausgelegt und in<br />

keinster Weise dargestellt, wie diese auf die Einzelgemein<strong>den</strong><br />

umgelegt wer<strong>den</strong> sollte.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Zuweisung der am jeweiligen örtlichen Bedarf ausgerichteten<br />

Planflächen für Siedlungszwecke liegt in der Kernkompetenz des<br />

Trägers der kommunalen Bauleitplanung. Somit greift die<br />

Regionalplanung diesbezüglich nicht in die kommunale<br />

Planungshoheit ein, sondern gibt mit der Festlegung von<br />

verbindlichen "Schwellenwerten" für die Kommunen <strong>den</strong> Rahmen<br />

vor.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 371 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

625 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Die VG Freinsheim betont ihre besondere Attraktivität innerhalb der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar und kritisiert die der "Sonderrolle" der<br />

Verbandsgemeinde nicht angemessenen Entwicklungsspielräume<br />

im Rahmen der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020.<br />

nicht folgen<br />

Mit Ausnahme der Stadt Freinsheim verfügt keine weitere<br />

Kommune in der Verbandsgemeinde Freinsheim über<br />

zentralörtliche Funktionen. Die Bevölkerungsentwicklung in der VG<br />

Freinsheim ist bereits seit einigen Jahren leicht rückläufig, so dass<br />

der Prognosewert aus dem Bevölkerungsgutachten der Universität<br />

Mannheim von -5% bis 2020 plausibel erscheint. Unabhängig<br />

davon stehen einem bis 2020 ermittelten Wohnbauflächenbedarf in<br />

der VG Freinsheim von 15 ha noch bauleitplanerisch gesicherte<br />

Wohnbauflächenpotentiale von rd. 29 ha gegenüber. Darüber<br />

hinaus sind für langfristige Perspektiven der Siedlungsentwicklung<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans auch für<br />

die Kommunen in der VG Freinsheim weitere restriktionsfreie<br />

Flächen berücksichtigt. Somit bietet der Einheitliche Regionalplan<br />

keinen statischen, sondern einen flexiblen Rahmen auch für eine<br />

abweichend von <strong>den</strong> Prognosen der Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020 positivere Bevölkerungsentwicklung.<br />

Die kritischen Anmerkungen wer<strong>den</strong> nicht geteilt.<br />

626 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Für die Verbandsgemeinde Freinsheim bedeutet der Einheitliche<br />

Regionalplan einen Eingriff in die kommunale Planungshoheit, da<br />

die Ausweisung von Neubaugebieten auf der Grundlage der<br />

fehlerhaften Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 verhindert<br />

werde.<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan konkretisiert die landesplanerischen<br />

Vorgaben <strong>zu</strong>r Eindämmung des anhalten<strong>den</strong> Flächenverbrauchs.<br />

Infolge der Übernahme der geplanten Wohnbauflächen aus <strong>den</strong><br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplan verfügen auch die Gemein<strong>den</strong> der<br />

Verbandsgemeinde Freinsheim noch über<br />

Wohnbauflächenreserven, die <strong>den</strong> bis 2020 ermittelten Bedarf weit<br />

übersteigen. Insoweit liegt keine Einschränkung der kommunalen<br />

Planungshoheit vor.<br />

Die Kritik wird nicht geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 372 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

627 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde Carlsberg)<br />

1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Für die Ermittlung der Wohnbauflächenpotentiale bzw. des<br />

Wohnbauflächenbedarfs wur<strong>den</strong> u. a. die Daten aus Raum+<br />

verwendet. Da diese jedoch da<strong>zu</strong> führen, die Entwicklung der<br />

Gemein<strong>den</strong> in unserer Verbandsgemeinde im Hinblick auf neue<br />

Flächenausweisung <strong>zu</strong> beschränken möchten wir hiermit<br />

dringlichst darauf hinweisen, dass die Ausweisungen in Raum+<br />

nicht explizit geprüft wurde, z. T. sind hier Flächen als Bauflächen<br />

oder Baulücken ausgewiesen, welche nicht oder nur unter sehr<br />

hohen Erschließungskosten erschlossen wer<strong>den</strong> können oder<br />

welche aufgrund bauplanungsrechtlicher Vorgaben kein Bauland<br />

darstellen. Insoweit kann die Berechnung des<br />

Wohnbauflächenbedarfs bzw. des Wohnbauflächenpotentials nicht<br />

im Detail von uns überprüft wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale im Rahmen des<br />

Modellprojektes "Raum Plus" war jederzeit transparent und erfolgte<br />

in enger Abstimmung mit der kommunalen Planungsebene.<br />

Außerdem liegt es ausschließlich im Ermessen der Kommunen, die<br />

Eignung von Innenentwicklungspotentialen für eine<br />

siedlungsstrukturelle Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> bewerten. Die in die<br />

Wohnbauflächenbilanz 2020 eingeflossenen Potentiale aus dem<br />

Projekt "Raum Plus" sowie der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung wur<strong>den</strong> auf<br />

der Grundlage eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens von <strong>den</strong><br />

jeweiligen FNP-Planungsträgern geprüft. Die Ermittlung der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 erfolgte auf der<br />

Grundlage entsprechender Beschlüsse in <strong>den</strong> <strong>zu</strong>ständigen<br />

Verbandsgremien nach einheitlichen Kriterien für alle Kommunen in<br />

der Metropolregion. Die Gemein<strong>den</strong> haben jederzeit die<br />

Möglichkeit, die Potential- und Bedarfsberechnungen der<br />

Wohnbauflächenbilanz im Rahmen der Fortschreibung der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne <strong>zu</strong> überprüfen.<br />

628 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde Carlsberg)<br />

1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Hier unterstreicht der Rat die Fragen und kritischen Bemerkungen<br />

in der Stellungnahme der Bauabteilung der Verbandsgemeinde. Er<br />

weist darauf hin, dass ihm die Grundlagen für die Ermittlung der<br />

Wohnbauflächenpotenziale und des Wohnbauflächenbedarfs nicht<br />

transparent sind und es ihm nicht angemessen erscheint, dass auf<br />

dieser Grundlage von ihm eine Stellungnahme erwartet wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Grundlagen der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 sind<br />

mit <strong>den</strong> Trägern der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung abgestimmt.<br />

629 Gemeinde Böhl-Iggelheim 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Die Gemeinde Böhl-Iggelheim ist mit <strong>den</strong> Planinhalten <strong>zu</strong>r<br />

Regionalen Raum- und Siedlungsstruktur einverstan<strong>den</strong> und hat bis<br />

2020 auch keinen <strong>zu</strong>sätzlichen Wohnbauflächenbedarf.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 373 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

630 Verbandsgemeinde Dannstadt-<br />

Schauernheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Der Wohnbauflächenüberhang beträgt nicht 38 ha, sondern nur ca.<br />

28,9 ha. Dies soll angepasst und dementsprechend auch der<br />

Wohnbauflächenbedarf berichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Wert in der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im<br />

Anhang Nr. 2 des Einheitlichen Regionalplans ist eine<br />

Momentaufnahme <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Potentialerhebung. Diese<br />

Flächen sind mit <strong>den</strong> Trägern der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

abgestimmt. Verbindliche landes- und regionalplanerische<br />

Zielvorgabe für die Wohnbauflächenentwicklung bildet der sog.<br />

"Schwellenwert" gemäß Plansatz 1.4.2.4 des Anhörungsentwurfes,<br />

nicht der Potentialwert. Diesem Bedarfswert ist gemäß Plansatz<br />

1.4.2.4 (Absatz 3) das vorhan<strong>den</strong>e Wohnbauflächenpotential <strong>zu</strong>m<br />

Zeitpunkt der Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans<br />

gegenüber<strong>zu</strong>stellen.<br />

631 Stadtverwaltung Wörth 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Der Wohnbauflächenbedarf für Wörth berücksichtigt nicht<br />

angemessen genug einen auf Grund der räumlichen Nähe <strong>zu</strong>m<br />

Oberzentrum Karlsruhe und der sehr guten ÖPNV-Anbindung<br />

Nachholbedarf und Wanderungsgewinne. Dagegen bevorteilt der<br />

Entwurf beim Wohnbauflächenbedarf Kommunen mit<br />

vorausgegangenen intensiven Bautätigkeiten verbun<strong>den</strong> mit der<br />

regionalplanerischen Möglichkeit, <strong>zu</strong>künftig mit niedrigeren<br />

Dichtewerten eine höheren Landschafts- und Flächenverbrauch <strong>zu</strong><br />

verursachen und steht im Widerspruch <strong>zu</strong>r im Entwurf dargelegten<br />

Konzeption „Region der kurzen Wege" (Mischung von Wohn-<br />

Arbeitsplatz Versorgung Freizeit).<br />

nicht folgen<br />

Für die Stadt Wörth wird in <strong>den</strong> amtlichen Statistiken bis 2020 ein<br />

deutlicher Bevölkerungsrückgang von rd. 7% prognostiziert.<br />

Aufgrund der Nähe <strong>zu</strong>m Oberzentrum Karlsruhe sowie des sehr<br />

guten ÖPNV-Angebotes wurde die Einwohnerzahl in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar für das Prognosejahr 2020<br />

regionalplanerisch um rd. 4 Prozentpunkte nach oben korrigiert.<br />

Dadurch ergibt sich ein gegenüber <strong>den</strong> amtlichen Statistiken<br />

deutlich erhöhter Wohnbauflächenbedarf von rd. 15 ha. Dem<br />

stehen bauleitplanerisch gesicherte Flächenpotentiale von rd. 45 ha<br />

gegenüber, die in <strong>den</strong> einheitlichen Regionalplan übernommen<br />

wur<strong>den</strong>. Insoweit verfügt Wörth über ausreichend<br />

Flächenpotentiale für eine siedlungsstrukturelle Weiterentwicklung<br />

im Umland des Oberzentrums Karlsruhe.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 374 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

632 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße: <strong>zu</strong> Schwellenwert (Z 1.4.2.4)<br />

Die Ausweisung von Schwellenwerten im Rahmen des<br />

Wohnbauflächenbedarfes wird grundsätzlich begrüßt. Die<br />

verbindlichen Wohnbauflächenbedarfswerte der vorletzten Spalte<br />

der Tabelle im Anhang 2 wer<strong>den</strong> künftig da<strong>zu</strong> führen, dass bei<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanfortschreibungen auf die<br />

Bedarfsberechnungen im Sinne der Eigenentwicklung verzichtet<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

Die Wohnbauflächenpotentialwerte der letzten Spalte beziehen<br />

sich auf die Ersterhebung von Raum plus und bedürfen im Rahmen<br />

der Aktualisierung von Raum plus monitor sicherlich einer<br />

Überprüfung während des Verfahrens.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die erläutern<strong>den</strong> Anmerkungen wer<strong>den</strong> bestätigt. Ergänzend wird<br />

darauf hingewiesen, dass die ermittelten<br />

Wohnbauflächenpotentiale in der Tabelle im Anhang Nr. 2 nicht nur<br />

auf der Ersterhebung im Rahmen des Modellprojektes "Raum Plus",<br />

sondern auch auf der bilateralen Abstimmung mit <strong>den</strong> Trägern der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung beruht.<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

633 Verbandsgemeinde Maikammer 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Verbandsgemeinde Maikammer: Hinsichtlich der ausgewiesenen<br />

Wohnbau-, Gewerbe- und landwirtschaftlichen Flächen sind<br />

entsprechend der landesplanerischen Stellungnahme vom<br />

18.02.2008 6,6 ha als Siedlungsflächenbedarf für die<br />

Verbandsgemeinde Maikammer vorgesehen, alternativ hier<strong>zu</strong> 7,0<br />

ha entsprechend dem Vorschlag des Verbandes Region Rhein-<br />

Neckar. Diese wur<strong>den</strong> mit SGD und dem Verband Region Rhein-<br />

Neckar abgestimmt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

634 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Die Verbandsgemeinde E<strong>den</strong>koben teilt mit, dass auf der<br />

Grundlage eines gemeinsamen Gesprächstermins mit der Oberen<br />

und Unteren Landesplanungsbehörde die aus dem Projekt „Raum<br />

Monitor +" resultieren<strong>den</strong> Ergebnisse noch überarbeitet wer<strong>den</strong>,<br />

wodurch sich die verfügbaren Flächenpotentiale reduzieren<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die in die Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

berücksichtigten Flächenpotentiale stellen eine Momentaufnahme<br />

<strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung dar. Die aktuell verfügbaren<br />

Wohnbauflächenreserven sind im Rahmen der Fortschreibung bzw.<br />

Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes <strong>zu</strong> belegen und dem im<br />

Einheitlichen Regionalplan als verbindliche Zielvorgabe bis 2020<br />

ausgewiesenen Bedarfswert ("Schwellenwert")<br />

gegenüber<strong>zu</strong>stellen.<br />

Der Hinweis der Verbandsgemeinde E<strong>den</strong>koben wird <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 375 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

635 Planungsgemeinschaft Rheinhessen-<br />

Nahe<br />

1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe: Bei der<br />

Grundausrichtung des einheitlichen Regionalplans und der<br />

Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-<br />

Nahe sind in vielen Punkten Übereinstimmungen aber auch<br />

Differenzen fest<strong>zu</strong>stellen. So bestehen insbesondere <strong>zu</strong>r<br />

regionalplanerischen Steuerung der Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng und des<br />

Einzelhandels divergierende und nicht kompatible Regelungen,<br />

welche einer planerischen bzw. planungsrechtlichen Lösung<br />

bedürfen:<br />

[…]<br />

Regionale Raum- und Siedlungsstruktur: Die Entwicklung der<br />

Wohnbauflächen in der Metropolregion Rhein-Neckar soll erstmals<br />

mit <strong>den</strong> Instrumenten der Schwellenwerte als Ziel und der<br />

Orientierungswerte als Grundsatz der Raumordnung gesteuert<br />

wer<strong>den</strong>. Der von der Region Rhein-Neckar errechnete Wert von<br />

rund 75 ha deckt sich nahe<strong>zu</strong> mit dem Wert der<br />

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

636 Privat<br />

(Privatperson)<br />

1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

Eine Privatperson aus Jockgrim verweist auf bestehende sowie im<br />

Zuge des demographischen Wandels künftig weiter <strong>zu</strong>nehmende<br />

Innenentwicklungspotentiale auch in Jockgrim.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Verband teilt die Position der Privatperson. Die Konzentration<br />

der Siedlungsentwicklung auf die Innenentwicklung ist eine<br />

zentrale Zielset<strong>zu</strong>ng des Einheitlichen Regionalplans. Im Rahmen<br />

der kommunalen Bauleitplanung ist das vorhan<strong>den</strong>e<br />

Flächenpotential jeweils aktuell <strong>zu</strong> ermitteln und mit dem im<br />

Regionalplan verbindlich festgelegten "Schwellenwert"<br />

ab<strong>zu</strong>gleichen. Dadurch soll gewährleistet wer<strong>den</strong>, dass keine über<br />

<strong>den</strong> Bedarf hinausgehende Flächenvorsorge betrieben wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 376 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

637 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z)<br />

So wird z.B. auf Seite 42 unten erwähnt, dass für Gemein<strong>den</strong> mit<br />

mehr Bauflächen als Bedarf, eine weitere Neuausweisung von<br />

Flächen nicht in Betracht kommt. (Siehe Satz „In diesen<br />

Kommunen kommt eine über die .... nicht in Betracht.") Bei solchen<br />

Kommunen sollte effektiver gefordert wer<strong>den</strong>, dass diese auch<br />

Entsiegelungen und Re-Naturierungen betreiben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Bei <strong>den</strong> Darstellungen der Bauflächen handelt es sich um eine<br />

nachrichtliche Übernahme aus der kommunalen Bauleitplanung.<br />

Neben dem Bestand sind auch Planungsflächen übernommen, die<br />

auf der Grundlage einer Bauleitplanung Rechtskraft erlangt haben<br />

bzw. mit der Regionalplanung abgestimmt sind. Zum Thema<br />

Entsiegelung / Renaturierung wird an verschie<strong>den</strong>en Stellen des<br />

Regionalplans Rhein-Neckar Be<strong>zu</strong>g genommen <strong>zu</strong>r Erforderlichkeit<br />

z. B. von Entsiegelungsmaßnahmen (vgl. Begründungen <strong>zu</strong> PS<br />

2.2.4.2 Nachhaltige Gewässerentwicklung, PS 2.2.5.5 Natürlicher<br />

Wasserrückhalt sowie PS 3.3.2.2<br />

Niederschlagswasserbewirtschaftung).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 377 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

638 Verband Region Rhein-Neckar<br />

(interne Änderungen)<br />

1.4.2.4<br />

Orientierungswert (G)<br />

In einer Vielzahl von <strong>Stellungnahmen</strong> wird deutlich, dass <strong>den</strong><br />

Einwendern nicht klar ist, wie letztlich ermittelt wird, in welchem<br />

Umfang neue Wohnbauflächen in <strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong> dürfen. Hier<strong>zu</strong> schlägt die<br />

Verbandsverwaltung vor, folgende Aspekte deutlicher <strong>zu</strong><br />

formulieren:<br />

- Bedeutung der Darstellung des Wohnbauflächenpotenziales<br />

- Vorgehensweise <strong>zu</strong>r Ermittlung der künftig noch realisierbaren<br />

Wohnbauflächen<br />

1. Plansatz 1.4.2.4, 2. Absatz, 1. Satz: Streichung der Worte "...nach<br />

der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020…"<br />

2. Umformulierung bzw. Umstellung der Reihenfolge der ersten<br />

sieben Absätze in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.4<br />

3. Ergän<strong>zu</strong>ng des Hinweises, dass die Flächenpotenziale lediglich<br />

als Hinweis dargestellt sind, in Anhang 2<br />

Korrektur/Änderung<br />

1. Plansatz 1.4.2.4, 2. Absatz, 1. Satz: Streichung der Worte "…<br />

nach der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020…"<br />

2. Die Begründung wird wie folgt umgestellt bzw. umformuliert:<br />

- Der bislang zweite und der erste Satz des dritten Absatzes<br />

wer<strong>den</strong> an <strong>den</strong> Beginn der Begründung gesetzt:<br />

Um eine nachhaltige Siedlungsentwicklung <strong>zu</strong> gewährleisten, ist<br />

unter Berücksichtigung der Vorgaben der Landesplanung der<br />

<strong>zu</strong>künftige maximale Wohnbauflächenbedarf der Kommunen als<br />

Schwellenwert (Ziel) im rheinland-pfälzischen und hessischen<br />

Teilraum bzw. als Orientierungswert (Grundsatz) im ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum vorgegeben (LEP IV Rheinland-Pfalz<br />

2008 (Z 32) / LEP Hessen 2000 (Z 4.1.2)).<br />

Zur Berechnung des Wohnbauflächenbedarfswertes wurde die<br />

Haushaltsvorausrechnung für die Region Rhein-Neckar <strong>zu</strong>grunde<br />

gelegt (siehe oben).<br />

- Der bislang 1. Absatz folgt an dritter Stelle und wird wie folgt<br />

geändert:<br />

Bei der Ausweisung von Wohnbauflächen ist seitens der<br />

kommunalen Bauleitplanung ein Bedarfsnachweis <strong>zu</strong> führen, dem<br />

[streichen: die "Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020"] unter<br />

Berücksichtigung der sonstigen Ziele und Grundsätze des<br />

Regionalplans maximal der aus dem Bevölkerungswert abgeleitete<br />

Wohnbauflächenbedarf aus der "Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020" <strong>zu</strong>grunde <strong>zu</strong> legen ist. Von diesem sind die<br />

vorhan<strong>den</strong>en Wohnbauflächenpotenziale sowie im<br />

Betrachtungszeitraum 2007-2020 bereits realisierte<br />

Wohnbauflächen ab<strong>zu</strong>ziehen.<br />

- Den neuen 4. Absatz bil<strong>den</strong> die Sätze eins und zwei des<br />

bisherigen Absatzes 5:<br />

Die in der Tabelle "Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020"<br />

dargestellten Werte <strong>zu</strong>m Wohnbauflächenpotenzial 2010 gelten als<br />

nachrichtlicher Hinweis. Zum Zeitpunkt der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanfortschreibung ist das tatsächlich vorhan<strong>den</strong>e<br />

Wohnbauflächenpotenzial <strong>zu</strong> aktualisieren.<br />

- Der bisherige Satz 2 aus Absatz 3 wird als neuer Absatz 5 wie


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 378 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

638 folgt geändert:<br />

[Streichen: Zum anderen wurde das vorhan<strong>den</strong>e Potenzial für<br />

Wohnbauflächen erfasst.] Die Erfassung des<br />

Wohnbauflächenpotenzials in der "Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020" erfolgte für die gesamte Metropolregion auf der<br />

Grundlage einer Auswertung der Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne sowie des<br />

Kooperationsprojektes "Raum+".<br />

- Der bisherige Absatz 4 wird ungeändert <strong>zu</strong>m neuen Absatz 6.<br />

- Der neue Absatz 7 wird wiefolgt gefasst:<br />

Bei der Aktualisierung der Flächenpotenziale im Rahmen der<br />

kommunalen Bauleitplanung sind auch Flächenpotenziale unterhalb<br />

der Erfassungsgrenzen von 2.000 m² bzw. 5.000 m² mit<br />

ein<strong>zu</strong>beziehen. Hier<strong>zu</strong> zählen insbesondere Baulücken. Für <strong>den</strong><br />

rheinland-pfälzischen Teilraum soll gemäß Plansatz (Z) 31 des LEP<br />

IV 2008 ein qualifiziertes Flächenmanagement u.a. mit Hilfe der<br />

landesweit eingeführten Datenbank "Raum Plus Monitor" da<strong>zu</strong><br />

beitragen, <strong>den</strong> anhalten<strong>den</strong> Flächenverbrauch für Siedlungszwecke<br />

deutlich <strong>zu</strong> reduzieren.<br />

3. Im Anhang Nr. 2 wird <strong>zu</strong> Beginn der Erläuterung des<br />

Wohnbauflächenpotenzials unter *) folgender Zusatz vorangestellt:<br />

Das "Wohnbauflächenpotenzial 2010" dient als Hinweis für die<br />

kommunale Bauleitplanung. Zum Zeitpunkt der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanfortschreibung ist dieses gemäß Plansatz<br />

1.4.2.4 <strong>zu</strong> aktualisieren. Folgende Flächen wur<strong>den</strong> angerechnet…


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 379 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

639 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

547<br />

579<br />

1.4.2.5<br />

Fortschreibung Bedarfswert (G)<br />

Zu <strong>den</strong> PS 1.4.2.3, 1.4.2.4 und 1.4.2.5 wird im Übrigen auf die<br />

Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom<br />

30.08.2012 verwiesen. Die dort dargelegten Be<strong>den</strong>ken bezüglich<br />

der Anwendbarkeit und Lenkungswirkung der auf das Jahr 2020<br />

ausgelegten Orientierungs- und Bedarfswerte im Rahmen der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung wer<strong>den</strong> in Anbetracht der regelmäßig<br />

über das Jahr 2020 hinausreichen<strong>den</strong> Zielhorizonte von neuen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen ausdrücklich geteilt, <strong>zu</strong>mal PS 1.4.2.5<br />

unbestimmt lässt, wie und in welchem Kontext die proklamierte<br />

Fortschreibung der gemeindeweisen Orientierungs- und<br />

Bedarfswerte erfolgen soll.<br />

nicht folgen<br />

Der Planungsausschuss des VRRN hat die Verbandsverwaltung am<br />

22.02.2013 beauftragt, die Bevölkerungsprognose und die<br />

Wohnbauflächenbedarfsberechnung über das Jahr 2020 hinaus<br />

fort<strong>zu</strong>schreiben. Somit soll <strong>zu</strong>m einen das Zahlenwerk auf einen<br />

neuen Zielhorizont hin ausgerichtet wer<strong>den</strong>, <strong>zu</strong>m anderen soll bei<br />

der Fortschreibung besonderes Augenmerk auf die Entwicklung<br />

einer Berechnungsmethodik gelegt wer<strong>den</strong>, die von <strong>den</strong> Städten<br />

und Gemein<strong>den</strong> der Region als einheitliche Planungsgrundlage<br />

auch eigenständig genutzt wer<strong>den</strong> kann. Somit wer<strong>den</strong> die<br />

Anwendbarkeit und Lenkungswirkung der Plansätze 1.4.2.3 bis<br />

1.4.2.5 ebenso wie die Fortschreibungsfähigkeit der Daten durch<br />

die Kommunen und <strong>den</strong> VRRN künftig verbessert.<br />

Um das weitere Aufstellungsverfahren des Einheitlichen<br />

Regionalplans nicht <strong>zu</strong> verzögern, wird diese Fortschreibung<br />

begleitend <strong>zu</strong>m Aufstellungsverfahren vorgenommen und im<br />

Rahmen einer Teilfortschreibung in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

einfließen. Vor diesem Hintergrund wird der Forderung nach einer<br />

Anpassung <strong>zu</strong>m jetzigen Zeitpunkt nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 380 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

640 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

1.4.2.5<br />

Fortschreibung Bedarfswert (G)<br />

Es wird empfohlen <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> Anhang Nr. 2 eine <strong>den</strong> dort<br />

angegebenen Werten entsprechende jährliche Bedarfsrate in die<br />

Zielformulierung auf<strong>zu</strong>nehmen, um für die Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

über das Jahr 2020 hinaus die Vorgabe eines Schwellenwertes <strong>zu</strong><br />

gewährleisten. Die Ermittlung und Festlegung der Schwellenwerte<br />

ist die Aufgabe der Regionalplanung und kann nicht <strong>den</strong><br />

Kommunen überlassen bleiben. Aus diesem Grund sollte die<br />

Zielformulierung unter 1.4.2.5 gestrichen wer<strong>den</strong>.<br />

Insbesondere vor diesem Hintergrund sollte der Zeitraum des<br />

Wohnbauflächenbedarfs 2007-2020 aktualisiert wer<strong>den</strong>, da bei der<br />

voraussichtlichen Genehmigung des Planes dieser sich bereits<br />

erheblich überholt haben dürfte.<br />

nicht folgen<br />

Die Festlegung und Fortschreibung der sog. verbindlichen<br />

"Schwellenwerte ist gemäß Z 32 LEP IV 2008 unstrittig Aufgabe<br />

der Regionalplanung. In dem Z 31 wird ergänzend darauf<br />

hingewiesen, dass die regionalen Planungsgemeinschaften und die<br />

Gebietskörperschaften hier<strong>zu</strong> einen Beitrag leisten. Somit muss die<br />

Fortschreibung der Bedarfswerte in Abstimmung mit der<br />

kommunalen Planungsebene erfolgen. In Kenntnis der in <strong>den</strong><br />

aktuellen amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen Abweichungen<br />

gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr. 2 sowie der<br />

eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das Jahr 2020<br />

ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der Planungsausschuss am<br />

22.02.13 beschlossen, die Bilanz im Rahmen einer<br />

Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und über 2020 hinaus<br />

fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r<br />

Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die Aufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>. Dadurch wird auch die<br />

Festlegung einer jährlichen Bedarfsrate für die Flächenentwicklung<br />

über das Jahr 2020 hinaus hinfällig.<br />

641 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

548<br />

1.4.2.5<br />

Fortschreibung Bedarfswert (G)<br />

Gegenüber der Erstellung einer eigenen Bevölkerungsprognose<br />

durch <strong>den</strong> Verband und der Festlegung der Orientierungswerte hat<br />

das RP Karlsruhe keine grundsätzlichen Be<strong>den</strong>ken. Bezogen auf<br />

<strong>den</strong> Zeitraum (bis 2020) wird der Orientierungswert jedoch nicht für<br />

ausreichend erachtet. Es wird empfohlen, <strong>den</strong> Orientierungswert<br />

auf das Jahr 2030 aus<strong>zu</strong>richten, da unter der Annahme, dass die<br />

regionalplanerische Regelung im Zeitraum 2013 - 2014<br />

rechtswirksam wer<strong>den</strong>, die Träger der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung für<br />

ca. 10 Jahre der Geltungszeit des Einheitlichen Regionalplans keine<br />

ausreichende Planungsgrundlage haben.<br />

nicht folgen<br />

In Kenntnis des sehr kurz bemessenen Zeitraums der<br />

Bevölkerungsprognose hat der Planungsausschuss des VRRN die<br />

Verbandsverwaltung am 22.02.2013 beauftragt, die<br />

Bevölkerungsprognose ebenso wie die<br />

Wohnbauflächenbedarfsberechnung über das Jahr 2020 hinaus<br />

fort<strong>zu</strong>schreiben.<br />

Um das weitere Aufstellungsverfahren des Einheitlichen<br />

Regionalplans nicht <strong>zu</strong> verzögern, wird diese Fortschreibung<br />

begleitend <strong>zu</strong>m Aufstellungsverfahren vorgenommen und im<br />

Rahmen einer Teilfortschreibung in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

einfließen. Vor diesem Hintergrund wird der Forderung des RP<br />

Karlsruhe nach einer Anpassung des Zahlenwerkes <strong>zu</strong>m jetzigen<br />

Zeitpunkt nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 381 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

642 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

1.4.2.5<br />

Fortschreibung Bedarfswert (G)<br />

Die im Plansatz 1.4.2.5 getroffene Aussage, dass der<br />

Orientierungswert im Falle von Planungszeiträumen, die über 2020<br />

hinausreichen, in Abstimmung mit der Kommune fortgeschrieben<br />

wird, wird für nicht ausreichend erachtet. Raumordnerische<br />

Regelungen, die sich an die Träger der Bauleitplanung richten und<br />

von diesen um<strong>zu</strong>setzen bzw. an<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong> sind, müssen für die<br />

Plangeber so hinreichend konkret sein, dass sie die Vorgaben direkt<br />

erkennen, ggfs. auch selbstständig Berechnungen anstellen<br />

können. Dieses ist vorliegend nicht der Fall. Die Begründungen der<br />

hier maßgeblichen Plansätze enthalten zwar Erläuterungen <strong>zu</strong>r<br />

Berechnungsmethodik der Bevölkerungsprognose; eine<br />

eigenständige Berechnung ist <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

damit jedoch noch nicht möglich.<br />

nicht folgen<br />

Der Planungsausschuss des VRRN hat die Verbandsverwaltung am<br />

22.02.2013 beauftragt, die Bevölkerungsprognose und die<br />

Wohnbauflächenbedarfsberechnung über das Jahr 2020 hinaus<br />

fort<strong>zu</strong>schreiben. In Kenntnis der Problematik, dass sowohl die<br />

Bevölkerungsvorausberechnung als auch die<br />

Wohnbauflächenbedarfsberechnung nicht selbstständig durch die<br />

Träger der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung nachvollzogen bzw.<br />

fortgeschrieben wer<strong>den</strong> können, soll bei der Fortschreibung des<br />

Zahlenwerkes besonderes Augenmerk auf die Entwicklung einer<br />

Berechnungsmethodik gelegt wer<strong>den</strong>, die von <strong>den</strong> Städten und<br />

Gemein<strong>den</strong> der Region als einheitliche Planungsgrundlage auch<br />

eigenständig genutzt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Um das weitere Aufstellungsverfahren des Einheitlichen<br />

Regionalplans nicht <strong>zu</strong> verzögern, wird diese Fortschreibung<br />

begleitend <strong>zu</strong>m Aufstellungsverfahren vorgenommen und im<br />

Rahmen einer Teilfortschreibung in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

einfließen. Vor diesem Hintergrund wird der Forderung des RP<br />

Karlsruhe nach einer Anpassung der Berechnungsmethodik <strong>zu</strong>m<br />

jetzigen Zeitpunkt nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 382 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

643 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

1.4.2.5<br />

Fortschreibung Bedarfswert (G)<br />

Der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim hat versucht,<br />

die Berechnungsmethode im Gutachten und in der Begründung<br />

<strong>zu</strong>m Regionalplanentwurf nach<strong>zu</strong>vollziehen. Leider ist dies nicht<br />

möglich, da viele methodische Grundlagen nicht näher beschrieben<br />

sind. Aus Grün<strong>den</strong> der Transparenz und Nachvollziehbarkeit<br />

<strong>zu</strong>künftiger regionalplanerischer Bewertungen bitten wir darum, die<br />

Methode so dar<strong>zu</strong>stellen und aus<strong>zu</strong>gestalten, dass es auch von<br />

Dritten angewendet wer<strong>den</strong> kann. Dies ist letztlich auch für <strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>künftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des NV relevant, damit der<br />

Grundsatz der Regionalplanung in der Abwägung auch<br />

entsprechend gewichtet wer<strong>den</strong> kann. Bei FNP-Zeithorizonten über<br />

das Jahr 2020 hinaus soll laut Plansatz 1.4.2.5 der Bedarf auf Basis<br />

der Methode der Uni Mannheim mit dem VRRN „abgestimmt<br />

wer<strong>den</strong>. Wir bitten darum, bereits jetzt die Methode so <strong>zu</strong><br />

konkretisieren, dass sie auch für längerfristige Planungshorizonte<br />

für die Träger der vorbereiten<strong>den</strong> Bauleitplanung nachvollziehbar<br />

und anwendbar ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität der ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch die seitens des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim eingeforderte<br />

Nachvollziehbarkeit/Transparenz der Methodik besser dargestellt<br />

wer<strong>den</strong> können und in gleicher Weise eine Anpassung der Werte<br />

für die Mitgliedskommunen des NV HD-MA über das mittlerweile<br />

knapp bemessene Zieljahr 2020 hinaus erfolgen.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

644 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 1.4.2.5<br />

Fortschreibung Bedarfswert (G)<br />

Die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land kritisiert <strong>den</strong> <strong>zu</strong> zeitnahen<br />

Planungshorizont 2020 in der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar<br />

im Anhang 2 des einheitlichen Regionalplans und verweist auf die<br />

in der Verbandsgemeinde voraussichtlich 2013/14 anstehende FNP-<br />

Gesamtfortschreibung.<br />

nicht folgen<br />

Die Ermittlung der Werte im Anhang 2 des einheitlichen<br />

Regionalplans basiert auf der Bevölkerungs- und<br />

Haushaltsvorausberechnung der Universität Mannheim für die<br />

Metropolregion bis <strong>zu</strong>m Planungshorizont 2020. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotentiale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt, so dass die Werte sowie der Planungshorizont in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im weiteren Verfahren<br />

<strong>zu</strong>r Aufstellung des einheitlichen Regionalplans nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>. Es ist jedoch vorgesehen, die Bedarfsprognose im<br />

Rahmen einer regionalplanerischen Teilfortschreibung über <strong>den</strong><br />

Planungshorizont 2020 hinaus zeitnah fort<strong>zu</strong>schreiben.<br />

Den kritischen Hinweisen wird <strong>zu</strong>gestimmt, jedoch erfolgt die<br />

Berücksichtigung der Anregung nicht im Rahmen des Verfahrens<br />

<strong>zu</strong>r Aufstellung des einheitlichen Regionalplans.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 383 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

645 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 1.4.2.5<br />

Fortschreibung Bedarfswert (G)<br />

entspr.<br />

568<br />

G 1.4.2.3 / G 1.4.2.5<br />

Obgleich in der Begründung hier<strong>zu</strong> nichts dargelegt wurde, gehen<br />

wir davon aus, dass der VRRN die Überprüfung und Aktualisierung<br />

vornimmt.<br />

folgen<br />

Die Annahme der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis ist korrekt.<br />

Zur Verdeutlichung und Klarstellung wird in der Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 1.4.2.5 (G) der zweite Satz nach "…vorgegebenen<br />

Methodik" wie folgt geändert:<br />

"vom Verband Region Rhein-Neckar in Abstimmung mit <strong>den</strong><br />

Städten und Gemein<strong>den</strong> fortgeschrieben wer<strong>den</strong>."<br />

646 Magistrat der Kreisstadt Heppenheim 1.4.2.6<br />

Siedlungsdichtewerte (G)<br />

Die bei<strong>den</strong> Regionalpläne (RP Rhein-Neckar und RP Südhessen)<br />

unterschei<strong>den</strong> sich bei <strong>den</strong> Dichtevorgaben (Bruttowohnbauland).<br />

Wie bei dem Siedlungsflächenbedarf wird die Stadt Heppenheim<br />

auch hier dem Regionalplan Südhessen folgen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die verbindlichen Vorgaben für Heppenheim sind aus dem<br />

rechtskräftigen Regionalplan Südhessen / Regionaler<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan 2010 ab<strong>zu</strong>leiten.<br />

647 Stadtverwaltung Lampertheim 1.4.2.6<br />

Siedlungsdichtewerte (G)<br />

Zu Siedlungsdichtewerte:<br />

Für Mittelzentren im hessischen Raum weist der Einheitliche<br />

Regionalplan einen Wert von 38 Wohneinheiten (WE) und 80<br />

Einwohner pro Hektar (ha) aus. Das entspricht 2,105 Einwohnern<br />

pro Wohneinheit. Der letztere Wert scheint auch unter<br />

Berücksichtigung des demografischen Wandels und der<br />

Rückläufigkeit der Bevölkerungszahl äußerst gering angesetzt.<br />

Der Wert von 38 WE/ha ist im Übrigen schon allein deshalb<br />

mehrheitlich nicht erreichbar, weil neben <strong>den</strong> Erschließungsflächen<br />

das Baugesetzbuch und die Baunut<strong>zu</strong>ngsverordnung durch ihre<br />

durchaus nachvollziehbaren Vorschriften wie z.B. Grundflächenzahl,<br />

eingriffsnaher Ausgleich für versiegelte Flächen solche Werte als<br />

Ziel nicht realistisch erscheinen lassen. Dies hat letztendlich auch<br />

Konsequenzen für die Siedlungsbedarfsfläche, die mit<br />

realistischeren niedrigeren Siedlungsdichtewerten entsprechend<br />

größer sein müsste.<br />

Anhand von Bebauungsplänen für Neubaugebiete lässt sich immer<br />

wieder nachprüfen, dass die o.g. Dichtewerte nicht erreicht<br />

wer<strong>den</strong>, wenn man der Planung die o.g. allgemeinen<br />

städtebaulichen Grundsätze des Planungsrechtes <strong>zu</strong>grundelegt.<br />

teilweise folgen<br />

Die Dichtewerte im Plansatz 1.4.2.6 orientieren sich an <strong>den</strong> auch in<br />

anderen Planungsregionen üblichen Werten. Die Formulierung<br />

"…sollen angestrebt wer<strong>den</strong>:" als regionalplanerischer Grundsatz<br />

sowie die Angabe von Spannbreiten für Dichtewerte macht bereits<br />

deutlich, dass es sich bei diesen Werten um Orientierungswerte<br />

handelt, von <strong>den</strong>en im Einzelfall abgewichen wer<strong>den</strong> kann.<br />

Darüber hinaus entzieht sich die Einhaltung der<br />

regionalplanerischen Dichtewerte der regionalplanerischen<br />

Kompetenz. Allein die Städte und Gemein<strong>den</strong> haben im Rahmen<br />

ihrer kommunalen Planungshoheit die Aufgabe, für<br />

Wohnbaugebiete in <strong>den</strong> Bebauungsplänen unter besonderer<br />

Berücksichtigung eines nachhaltigen Umgangs mit Grund und<br />

Bo<strong>den</strong> die konkreten Dichtewerte fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Zur Klarstellung des regionalplanerischen Grundsatzes wird in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> 1.4.2.6 (Absatz 1) nach dem Begriff<br />

Wohnbaugebieten "in der Regel" ergänzt. Insofern wird dem<br />

Anliegen teilweise gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 384 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

648 Stadtverwaltung Ludwigshafen 1.4.2.6<br />

Siedlungsdichtewerte (G)<br />

Die Stadt Ludwigshafen kritisiert <strong>den</strong> Dichtewert von 90<br />

Einwohnern/ha für Oberzentren im Plansatz 1.4.2.6, da z.B. für die<br />

Stadtteile auch niedrigere Dichtewerte möglich sein müssen. Die<br />

Stadt Ludwigshafen fordert daher eine entsprechende<br />

Umformulierung des Grundsatzes, damit Neubaugebiete (z.B. mit<br />

Doppelhaushälften und 20 bis 25 Wohneinheiten je ha) nicht gegen<br />

diesen Grundsatz verstoßen.<br />

teilweise folgen<br />

Die Dichtewerte im Plansatz 1.4.2.6 orientieren sich an <strong>den</strong> auch in<br />

anderen Planungsregionen üblichen Werten. Die Formulierung<br />

"..sollen angestrebt wer<strong>den</strong>" als regionalplanerischer Grundsatz<br />

sowie die Angabe von Spannbreiten für Dichtewerte macht bereits<br />

deutlich, dass es sich bei diesen Werten um Orientierungswerte<br />

handelt, von <strong>den</strong>en im Einzelfall abgewichen wer<strong>den</strong> kann. Darüber<br />

hinaus entzieht sich die Einhaltung der regionalplanerischen<br />

Dichtewerte der regionalplanerischen Kompetenz. Allein die Städte<br />

und Gemein<strong>den</strong> haben im Rahmen ihrer kommunalen<br />

Planungshoheit die Aufgabe, für Wohnbaugebiete in <strong>den</strong><br />

Bebauungsplänen unter besonderer Berücksichtigung eines<br />

nachhaltigen Umgangs mit Grund und Bo<strong>den</strong> die konkreten<br />

Dichtewerte fest<strong>zu</strong>legen. Zur Klarstellung des regionalplanerischen<br />

Grundsatzes wird in der Begründung <strong>zu</strong> 1.4.2.6 (Absatz 1) nach<br />

dem Begriff Wohnbaugebieten "in der Regel" ergänzt.<br />

649 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.4.2.6<br />

Siedlungsdichtewerte (G)<br />

VG Freinsheim: Nach einer rechnerischen Überprüfung der<br />

Dichtewerte eines Neubaugebietes innerhalb der<br />

Verbandsgemeinde, kommt die Verbandsgemeinde Freinsheim <strong>zu</strong><br />

dem Schluss, dass die im Regionalplan dargestellten Dichtewerte<br />

<strong>zu</strong> hoch sind und somit nicht der tatsächlichen Situation vor Ort<br />

entspricht. Die Dichtewerte sollten daher nach unten angepasst<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Siedlungsdichtewerte gemäß Plansatz 1.4.2.6 orientieren sich<br />

an <strong>den</strong> bundesweit üblichen Werten. Diese sind jedoch nicht<br />

verbindlich, sondern haben empfehlen<strong>den</strong> Charakter für die<br />

Siedlungsentwicklung in der gesamten Metropolregion Rhein-<br />

Neckar. Abweichungen sind im Einzelfall möglich.<br />

650 Regionalverband Heilbronn-Franken 1.4.2.6<br />

Siedlungsdichtewerte (G)<br />

Die vorgenommene Differenzierung der Siedlungsdichtewerte in<br />

Plansatz 1.4.2.6 zwischen hochverdichtetem Kernraum und <strong>den</strong><br />

Teilräumen außerhalb wird grundsätzlich als sinnvoll erachtet.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des Regionalverbandes Heilbronn-Franken<br />

wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 385 von 2197<br />

1.4<br />

1.4.2<br />

Wohnbauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

651 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

1.4.2.6<br />

Siedlungsdichtewerte (G)<br />

Für Unterzentren im hessischen Teilraum wird hier ein<br />

Siedlungsdichtewert von 50/60 Einwohner/ha festgesetzt. Dieser<br />

Wert ist <strong>zu</strong> niedrig und sollte deutlich nach oben korrigiert wer<strong>den</strong>.<br />

Diese Zahlen sind auch auf Seite 44 in der Tabelle 1 an<strong>zu</strong>passen.<br />

Das Grundziel der sparsamen Flächeninanspruchnahme verlangt,<br />

daß die Siedlungsdichte in der Abfolge der Regionalpläne<br />

<strong>zu</strong>mindest nicht reduziert wird. Im Regionalplan Südhessen 2010<br />

wird eine Dichte von 35-50 Wohneinheiten verlangt. Mit einer<br />

Haushaltsgröße von ca. 2,3 Personen ergibt sich somit eine Dichte<br />

von 80-115 Einwohner je ha. Somit müsste der unterste Wert der<br />

Siedlungsdichte also minimal 80 betragen, um nicht dem Ziel der<br />

sparsamen Flächeninanspruchnahme <strong>zu</strong> widersprechen.<br />

Diese Zahlen sind auch auf Seite 44 in der Tabelle 1 an<strong>zu</strong>passen, so<br />

daß bei der Siedlungsdichte <strong>zu</strong>mindest kein Rückschritt gegenüber<br />

dem Regionalplan Südhessen 2010 erfolgt.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Aufgrund der ländergrenzen übergreifen<strong>den</strong> Planung in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar wur<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>e länder- und<br />

regionsspezifische Metho<strong>den</strong> mit Blick auf das Thema<br />

Siedlungsdichtewerte <strong>zu</strong>nächst miteinander verglichen. Im<br />

Ergebnis sind hier verschie<strong>den</strong>e Dichtewerte der jeweiligen<br />

Plangeber <strong>zu</strong> erkennen. Aufgrund der heterogenen<br />

Siedlungsstruktur in der Metropolregion wer<strong>den</strong> Dichtewerte im<br />

Sinne von Bruttowohnbauflächendichte für sieben verschie<strong>den</strong><br />

abgestufte Zentralitätstypen angegeben. Im Regionalplan<br />

Südhessen sind vier verschie<strong>den</strong>e Siedlungstypen angegeben. Im<br />

Regionalplan wird z. B. eine durchschnittliche Haushaltsgröße in<br />

Unterzentren im hessischen Teilraum (bezogen auf<br />

hochverdichteten Kernraum) von ca. 2 Personen pro Haushalt<br />

angegeben. Die Dichtewerte stellen einen unverbindlichen<br />

Orientierungsrahmen dar, der in die<br />

Wohnbauflächenbedarfsanalyse einfließt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 386 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

652 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

entspr.<br />

232<br />

- In <strong>den</strong> Aufstellungsphasen beider Pläne, des RPS/RegFNP 2010<br />

und des Einheitlichen Regionalplans, fan<strong>den</strong> im Kreis Bergstraße<br />

auf Gemeindeebene ausführliche Abstimmungsgespräche über<br />

Planungsinhalte und die kommunalen Flächenpotenziale für<br />

Siedlung und Gewerbe statt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Trotz unterschiedlicher Bevölkerungsprognosen, bedingt durch<br />

verschie<strong>den</strong>e Ermittlungsgrundlagen, aus <strong>den</strong>en der <strong>zu</strong>künftige<br />

Bedarf errechnet wurde, konnte ein grundsätzlich einheitlicher<br />

Entwicklungsspielraum für die Städte und Gemein<strong>den</strong> im Landkreis<br />

Bergstraße geschaffen wer<strong>den</strong>.<br />

Beide Planwerke variieren maßstäblich und in unterschiedlicher<br />

Darstellung. Der Entwurf des Einheitlichen Regionalplans, weist<br />

„Siedlungsfläche Wohnen, bzw. Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe, Planung" aus. Im genehmigten RPS/RegFNP 2010<br />

wer<strong>den</strong> diese Flächen als „Vorranggebiete Siedlung- und<br />

Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Planung" dargestellt. Die<br />

kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten sind in bei<strong>den</strong> Plänen so<br />

gut wie i<strong>den</strong>tisch.<br />

653 Vermögen und Bau Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg<br />

entspr.<br />

Betriebsleitung<br />

235<br />

2589<br />

(die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>gleich im<br />

Namen und im Auftrag des<br />

Ministeriums für Finanzen und<br />

Wirtschaft Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

abgegeben)<br />

- Die im Bereich der Bebauungsplanfläche "Handschuhsheim/ Sport -<br />

und Gesamthochschulflächen nördlich des Klausenpfades"<br />

eingezeichnete "Sonstige Waldfläche, Gehölz" ist ebenfalls<br />

heraus<strong>zu</strong>nehmen und als "Siedlungsfläche Wohnen, Industrie und<br />

Gewerbe" dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Forderung wird teilweise gefolgt.<br />

Die thematisierte Fläche wird als Sonstiges landwirtschaftliches<br />

Gebiet und sonstige Fläche (N) in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellt (im gültigen FNP des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg-Mannheim ist diese Fläche als Sport- und Freizeitfläche<br />

dargestellt).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 387 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

654 Stadt Mannheim - Mannheim will sich als führender Wirtschafts- und<br />

Industriestandort für die Zukunft neu positionieren. Vor diesem<br />

Hintergrund wurde eine Neue Wirtschaftspolitische Strategie<br />

entwickelt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Dabei bildet die Bereitstellung gewerblicher Bauflächen auch im<br />

Rahmen der Neuen Wirtschaftspolitischen Strategie ein<br />

unverzichtbarer Bestandteil kommunaler<br />

Wirtschaftsförderungspolitik. Über ein umfangreiches Angebot<br />

gewerblicher Bauflächen sollen sowohl die ortsansässigen Betriebe<br />

die Möglichkeit <strong>zu</strong>r Expansion und Umstrukturierung<br />

(Bestandspflege) als auch neue Gewerbebetriebe die<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Ansiedlung erhalten (u.a. Entwicklung von<br />

Kompetenzfeldern).<br />

Die Ermittlung der planungsrechtlich gesicherten noch frei<br />

verfügbaren gewerblichen Bauflächen durch <strong>den</strong> Regionalverband<br />

hat ergeben, dass vergleichbar der Situation bei Wohnbauflächen in<br />

der Metropolregion ein weit über <strong>den</strong> Planungshorizont des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein- Neckar hinausreichendes<br />

Reservepotential <strong>zu</strong>r Verfügung steht (Plansatz 1.5.1.1).<br />

Diese Aussage trifft für die Stadt Mannheim nicht <strong>zu</strong>. Wie bei <strong>den</strong><br />

Wohnbauflächen hat die Stadt Mannheim auch bei Gewerbeflächen<br />

der Innenentwicklung <strong>den</strong> Vorrang eingeräumt und in <strong>den</strong> letzten<br />

20 Jahren weitestgehend auf die Neuausweisung von<br />

Gewerbeflächen verzichtet (u. a. im Bereich Oberfeld). Dies<br />

geschah in der festen Erwartung, <strong>den</strong> gewerblichen Flächenbedarf<br />

der kommen<strong>den</strong> Jahrzehnte auf <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Militärflächen<br />

realisieren <strong>zu</strong> können. Die Neue Wirtschaftspolitische Strategie<br />

setzt im Besonderen auf die Förderung lokaler und regionaler<br />

Kompetenzfelder und ihren führen<strong>den</strong> Branchen. Dafür ist neben<br />

anderen Vorausset<strong>zu</strong>ngen auch ein adäquates Flächenangebot in<br />

Form von größeren <strong>zu</strong>sammenhängen<strong>den</strong> Schwerpunktstandorten<br />

mit einer entsprechen<strong>den</strong> Adressbildung notwendig. Die heute<br />

noch verfügbaren Flächenangebote im Bestand sind wegen ihrer<br />

Kleinteiligkeit und der verstreuten Lage im Stadtgebiet hierfür nur<br />

noch bedingt und für wenige Jahre ausreichend.<br />

Die Ausführungen der Stadt Mannheim wer<strong>den</strong> grundsätzlich auch<br />

in der regionalplanerischen Betrachtung in der dargestellten Form<br />

geteilt.<br />

Unter Beachtung und Einbeziehung der frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

militärischen Liegenschaften im Stadtgebiet (mehr als 500 ha) ist<br />

die skizzierte Thematik in unserer Betrachtung aber künftig<br />

insbesondere in die Konversionsdiskussion ein<strong>zu</strong>bringen und kann<br />

nur im Zusammenhang mit dieser gelöst wer<strong>den</strong>.<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar erarbeitet derzeit (parallel <strong>zu</strong>m<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar") ein regionales<br />

Entwicklungskonzept Konversion. Auch die seitens der Stadt<br />

Mannheim aufgeworfene Fragestellung, die in gleicher Weise von<br />

regionalem/regionalplanerischem Belang ist, wird in diesem<br />

Entwicklungskonzept entsprechend thematisiert wer<strong>den</strong>.<br />

Allerdings ist es aufgrund der derzeitigen Situation der Entwidmung<br />

der Konversionsflächen (diese steht erst am Anfang) und wegen<br />

der noch nicht abgeschlossenen kommunalen Überlegungen<br />

derzeit noch nicht möglich, <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Flächen eine<br />

Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schreiben und diese dann auch in <strong>den</strong><br />

regionalen/regionalplanerischen Kontext des Bedarfs und des heute<br />

schon vorhan<strong>den</strong>en Angebots (auch der Umlandgemein<strong>den</strong>) <strong>zu</strong><br />

setzen.<br />

Vor dem skizzierten Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der<br />

Stadt Mannheim hier <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 388 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

655 Stadt Mannheim - Damit rücken wie bei <strong>den</strong> Wohnbauflächen zwangsläufig die<br />

militärischen Konversionsflächen In <strong>den</strong> Fokus der Betrachtung, da<br />

sie die einzigen räumlichen Wachstumsreserven in mittel- bis<br />

langfristiger Perspektive für die Entwicklung von Gewerbeflächen<br />

darstellen (siehe Abschnitt Militärische Konversionsflächen). Nach<br />

ihrer Lagequalität und ihrer natürlichen „Begabung" können die<br />

einzelnen Militärflächen für die Umset<strong>zu</strong>ng der Neuen<br />

wirtschaftspolitischen Strategie" wesentliche Beiträge leisten (u.a.<br />

Turley Barracks, Taylor Barracks).<br />

Kenntnisnahme<br />

Vor dem Hintergrund der dargestellten Anmerkungen ist die<br />

Umwidmung und Aktivierung des in <strong>den</strong> Konversionsflächen<br />

liegen<strong>den</strong> Gewerbeflächenpotentials aber auch hinsichtlich der<br />

bestehen<strong>den</strong> Flächenkonkurrenzen in der Region, insbesondere <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> umliegen<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong>, unabdingbar. Ein Blick in das Umfeld<br />

macht dies deutlich. So sind als Vorranggebiete u.a. in<br />

Heddesheim/ Hirschberg 49 ha, in La<strong>den</strong>burg/Ilvesheim 71 ha,<br />

Schwetzingen/Plankstadt 41 ha und in Lampertheim 67 ha<br />

ausgewiesen.<br />

Nur wenn die Stadt Mannheim in der Lage ist, mittel- bis langfristig<br />

nachfrage- und marktgerechte Gewerbeflächen für die Wirtschaft<br />

bereit <strong>zu</strong> stellen, kann die Mannheimer Wirtschaftsförderung<br />

handlungsfähig bleiben und die Stadt Mannheim im Wettbewerb<br />

mit anderen Wirtschaftsstandorten auch <strong>zu</strong>künftig erfolgreich sein.<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar erarbeitet derzeit (parallel <strong>zu</strong>m<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar") ein regionales<br />

Entwicklungskonzept Konversion. Auch die seitens der Stadt<br />

Mannheim aufgeworfene Fragestellung, die in gleicher Weise von<br />

regionalem/regionalplanerischem Belang ist, wird in diesem<br />

Entwicklungskonzept entsprechend thematisiert wer<strong>den</strong>.<br />

Allerdings ist es aufgrund der derzeitigen Situation der Entwidmung<br />

der Konversionsflächen (diese steht erst am Anfang) und auch<br />

wegen der noch nicht abgeschlossenen kommunalen<br />

Überlegungen derzeit noch nicht möglich, <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Flächen eine Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schreiben und diese dann auch<br />

in <strong>den</strong> regionalen/regionalplanerischen Kontext des Bedarfs und<br />

des heute schon vorhan<strong>den</strong>en Angebots (auch der<br />

Umlandgemein<strong>den</strong>) <strong>zu</strong> setzen.<br />

Deshalb wer<strong>den</strong> die frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Militärflächen im künftigen<br />

Regionalplan <strong>zu</strong>nächst als "Entwicklungsflächen Konversion"<br />

ausgewiesen.<br />

Unter Beachtung/Einbeziehung der obigen Darlegung wer<strong>den</strong> die<br />

Ausführungen der Stadt Mannheim hier <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

656 Stadtverwaltung Heidelberg - Fläche des Technologieparks Heidelberg nördlich der Berliner folgen<br />

Straße [Karte]<br />

Plandarstellung: Siedlungsfläche Wohnen im Bestand (dunkelrosa)<br />

entspr.<br />

236<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg:<br />

Ausweisung als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe im<br />

Bestand (dunkelgrau)<br />

Begründung: es erfolgt eine gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ng durch die<br />

Technologieparkfirmen.<br />

Dem Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg wird gefolgt. Der<br />

genannte Bereich wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N) dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 389 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

657 Stadtverwaltung Heidelberg - Fläche des sogenannten „Henkel-Teroson- Dreiecks" an der Ecke<br />

Eppelheimer Straße/ Henkel-Teroson-Straße<br />

Plandarstellung: unbebaute Fläche als Siedlungsfläche Wohnen in<br />

Planung (hellrosa)<br />

folgen<br />

entspr.<br />

237<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg: Ausweisung der<br />

unbebauten Fläche nördlich der Eppelheimer Straße als<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in Planung<br />

Begründung: diese ca. 10.000 m2 große Fläche ist für gewerbliche<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen vorgesehen.<br />

Dem Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg wird aus <strong>den</strong><br />

geschilderten Grün<strong>den</strong> gefolgt. Das "Henkel-Teroson-Dreieck"<br />

nördlich der Eppelheimer Straße wird als geplante "Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe (N)" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.<br />

658 Stadtverwaltung Heidelberg - Bahnstadt: Campus Fläche und Technologieparkfläche [Karte] folgen<br />

Plandarstellung: Siedlungsfläche Wohnen in Planung (hellrosa)<br />

entspr.<br />

238<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg:<br />

Ausweisung als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe Bestand<br />

(dunkelgrau) für die bebauten Bereiche (Technologiepark und Teile<br />

des Campusareals) und als Planung (hellgrau) entsprechend der<br />

Rahmenplanung Bahnstadt<br />

Begründung:<br />

bei <strong>den</strong> geplanten Wissenschafts- und technologieorientierten<br />

Ansiedlungen handelt es sich um Nut<strong>zu</strong>ngen gewerblicher Art. Bei<br />

einer detaillierteren Kategorisierung wird die Festlegung als<br />

Sondergebiet für Wissenschaft und Technologie angeregt.<br />

Dem Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg wird gefolgt. Die<br />

genannten Flächen wer<strong>den</strong> entsprechend dargestellt.<br />

659 Stadtverwaltung Heidelberg - Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg: Der Bereich, in dem sich<br />

Kaufland, Breitwieser und Praktiker befin<strong>den</strong> soll <strong>zu</strong>sammen mit<br />

der Fläche für <strong>den</strong> Baumarkt OBI als Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1128<br />

Begründung: Die Ausweisung muss erfolgen, um Betrieben mit<br />

nicht zentrenrelevanten Sortimenten auch <strong>zu</strong>künftig noch<br />

Entwicklungsmöglichkeiten <strong>zu</strong> eröffnen.<br />

Dem Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg wird aus <strong>den</strong><br />

dargelegten Grün<strong>den</strong> gefolgt. Die skizzierte Fläche wird als<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für Einzelhandelsgroßprojekte in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ausgewiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 390 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

660 Stadtverwaltung Heidelberg - Gewerbegebiet „Im Bieth":<br />

folgen<br />

entspr.<br />

239<br />

Plandarstellung: Siedlungsfläche Wohnen im Bestand (dunkelrosa)<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg: Ausweisung des<br />

westlichen Teiles als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

Bestand entsprechend dem Bebauungsplan und<br />

Dem Vorschlag der Stadt Heidelberg wird aus <strong>den</strong> dargelegten<br />

Grün<strong>den</strong> gefolgt.<br />

Der westliche Teil "Im Bieth" wird als bestehende "Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe (N)" in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

übernommen.<br />

661 Stadtverwaltung Heidelberg - Gelände „Großer Ochsenkopf"<br />

nicht folgen<br />

Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Planentwurfs:<br />

Aufgrund der breiten farblichen Darstellung der<br />

Schienenverbindung Mannheim- Heidelberg ist die Ausweisung<br />

nicht erkennbar. [Kartenausschnitt]<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg:<br />

Ausweisung als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in Planung<br />

(hellgrau)<br />

Die Signatur für die überregionalen Schienenverbindungen muß<br />

wegen der Kategorisierung der Schienenstrecken in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte eine gewisse Breite haben. Dadurch kommt<br />

es, wie auch bei der Darstellung der Straßen, <strong>zu</strong> Überdeckungen.<br />

Dem Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg wird vor diesem<br />

Hintergrund nicht gefolgt.<br />

Begründung:<br />

Diese Fläche ist im FNP 2015/2020 für gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ng<br />

vorgesehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 391 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

662 Bürgermeisteramt Dossenheim - Erweiterung des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes „Süd" Richtung Kenntnisnahme<br />

Nor<strong>den</strong>:<br />

Über die Flächen 3 und 3a (in einer Karte sind diese<br />

gekennzeichnet, wobei die Fläche 3 bereits im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim als Planungsfläche der Kategorie enthalten ist) wurde<br />

am kontroversesten diskutiert. Letztlich hat sich der Gemeinderat<br />

darauf verständig, keine Veränderung des Entwurfes in diesem<br />

Bereich vor<strong>zu</strong>nehmen, jedoch mit der Selbstbindung, dass die<br />

Gemeinde maximal 6,5 ha für eine Gewerbegebietsarrondierung<br />

benötigt. Die genaue Lage muss dann bei der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung bzw. einem konkreten Bebauungsplan<br />

festgelegt wer<strong>den</strong>. Evtl. ist es Ihnen erlaubt, diesen<br />

Selbstbindungsgedanken der Gemeinde als textliche Anmerkung<br />

<strong>zu</strong>m Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Die bei<strong>den</strong> genannten Flächen (in einer Karte mit 3 und 3a<br />

gekennzeichnet, wobei die Fläche 3 bereits im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim als Planungsfläche der Kategorie I enthalten ist)sind in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs nachrichtlich<br />

(aus dem FNP) übernommen bzw. nicht mit Restriktionen belegt.<br />

Der Vorschlag Dossenheims, <strong>den</strong> dahingehen<strong>den</strong><br />

Selbstbindungsgedanken (, dass die Gemeinde maximal 6,5 ha für<br />

eine Gewerbegebietsarrondierung benötigt, deren genaue Lage<br />

dann bei der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung bzw. bei einem konkreten<br />

Bebauungsplan festgelegt wer<strong>den</strong> soll,) als textliche Anmerkung<br />

<strong>zu</strong>m Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen, ist aber <strong>zu</strong> weitführend und nicht<br />

umsetzbar.<br />

Insofern wer<strong>den</strong> die gemeindlichen Ausführungen lediglich <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

663 Bürgermeisteramt Ilvesheim - Für die Gemein<strong>den</strong> der Metropolregion Rhein-Neckar ist es<br />

naturgemäß von besonderer Bedeutung, ob sich die Vorstellungen<br />

<strong>zu</strong>r künftigen Entwicklung der Gemein<strong>den</strong> nach <strong>den</strong> Ausweisungen<br />

des Einheitlichen Regionalplans verwirklichen lassen. Im Hinblick<br />

auf die weitere Entwicklung der Gemeinde Ilvesheim ist<br />

fest<strong>zu</strong>stellen, dass sich in der Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans im Einheitlichen Regionalplan außer dem<br />

bereits bebauten Gebiet Mahrgrund II keine weiteren<br />

Wohnbauflächen befin<strong>den</strong>. Die Industrie- und Gewerbeflächen im<br />

Gewann Altwasser an der L 546 sind eins <strong>zu</strong> eins in <strong>den</strong><br />

Einheitlichen Regionalplan übernommen wor<strong>den</strong>. Eine Ausweisung<br />

weiterer Wohnbau- oder Gewerbeflächen wurde nach <strong>den</strong><br />

Ergebnissen der Zukunftswerkstätten von 2009 und dem Willen<br />

des Gemeinderates bei der Aufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans nicht beantragt.<br />

Kenntnisnahme<br />

entspr.<br />

245<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Ilvesheim wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 392 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

664 Bürgermeisteramt Ilvesheim - Die Gemeinde Ilvesheim legt Wert darauf, dass ihr - auch wenn sie<br />

keine zentralörtliche Funktion besitzt - eine ihrer Lage unmittelbar<br />

angrenzend an die bei<strong>den</strong> Oberzentren und ihrer jetzigen Größe<br />

angemessene Entwicklung der im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

vorhan<strong>den</strong>en Flächen für Gewerbe und Industrie gewährleistet<br />

wird. Die vorteilhafte Lage im Herzen der Metropolregion, die gute<br />

ÖPNV-Anbindung sowie die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung,<br />

die deutlich über der Vorausberechnung der Universität Mannheim<br />

liegt, müssen dabei berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Ilvesheim wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen. Die angemessene Entwicklung der im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan vorhan<strong>den</strong>en Flächen für Gewerbe und<br />

Industrie wird in Ilvesheim auch <strong>zu</strong>künftig gewährleistet sein.<br />

665 Gemeinde Heddesheim - Die regionalplanerischen Vorgaben hinsichtlich der <strong>zu</strong>künftigen<br />

Gewerbeflächenentwicklung decken sich weitestgehend mit <strong>den</strong><br />

gemeindlichen Vorstellungen. Die Schwerpunktfestlegung sowie<br />

die Ausweisung des Gewerbegebiets als Vorrangfläche sichern <strong>den</strong><br />

Gewerbestandort Heddesheim.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Heddesheim wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

666 Gemeinde Heddesheim - Ein Großteil der als Planung aufgenommenen Gewerbebauflächen<br />

ist bereits bebaut bzw. wird <strong>zu</strong>rzeit entwickelt wie z.B. das<br />

Logistikzentrum nördlich der Benzstraße. Aus diesem Grund sollten<br />

die bereits bebauten Gewerbeflächen als Bestand dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

die bereits bebauten Flächen als bestehende "Siedlungsflächen<br />

Industrie und Gewerbe (N)" dargestellt.<br />

667 Gemeinde Heddesheim - Die in der Raumstrukturkarte dargestellte kleinere Gewerbefläche<br />

nördlich der Ortslage in Richtung Muckensturm wurde vermutlich<br />

aus dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan übernommen, in dem das Areal als<br />

Fläche für die Abwasserentsorgung ausgewiesen ist. Da die Fläche<br />

derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird und keine<br />

planerischen Absichten bestehen das Areal gewerblich <strong>zu</strong><br />

entwickeln, sollte die Fläche aus Sicht der Gemeinde <strong>zu</strong>gunsten<br />

der Fortführung des Grün<strong>zu</strong>gs entfallen.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1237<br />

2329<br />

Dem Hinweis der Gemeinde Heddesheim wird aus <strong>den</strong><br />

dargelegten Grün<strong>den</strong> gefolgt.<br />

Die bezeichnete Fläche wird künftig in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) und als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g<br />

(Z) ausgewiesen sein.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 393 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

668 Gemeinde Malsch - Für die Gemeinde Malsch ist im Zusammenhang mit der<br />

folgen<br />

Fortschreibung der 11. Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes beim<br />

entspr.<br />

Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg eine gewerbliche Die genannte Fläche zwischen Bahnlinie und Gewerbegebiet Rot<br />

2591<br />

Erweiterungsfläche zwischen der Bahnlinie und dem<br />

(die bereits in der letzten Fassung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes des<br />

Gewerbegebiet Rot-Malsch aufgenommen wor<strong>den</strong>. Diese Fläche<br />

ist ca. 4,5 ha groß. Sie ist in der beiliegen<strong>den</strong> Anlage 1 mit MA 3<br />

bezeichnet. Sie soll <strong>den</strong> Bedarf decken, welcher der Gemeinde aus<br />

GVV Rauenbergs als geplante Gewerbe-/Industriefläche enthalten<br />

war) wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs als<br />

restriktionsfreie Fläche dargestellt.<br />

der vom Regionalplan <strong>zu</strong>gedachten gewerblichen<br />

Siedlungsentwicklung aus der Eigenentwicklung erwächst. Diese Damit wird dem Anliegen der Gemeinde Malsch gefolgt.<br />

Fläche ist allerdings im Regionalplanentwurf als „lindgrüner<br />

Flecken" (sonstige Waldflächen, Gehölz nachrichtlich dargestellt)<br />

ausgewiesen. Wir beantragen die Umwandlung in eine „weiße"<br />

Fläche.<br />

669 Gemeinde Malsch - Die Darstellung des Gewerbe-/Industriegebietes „Ameisenbaum"<br />

ist im Regionalplanentwurf nur verkürzt wiedergegeben. Der<br />

genehmigte Bebauungsplan sieht eine Nut<strong>zu</strong>ng bis unmittelbar an<br />

die L 546 vor. Diese Fläche ist in der genannten Anlage 1 unter der<br />

Bezeichnung Gewerbegebiet „Ameisenbaum" dargestellt. Wir<br />

bitten Sie eine entsprechende Anpassung im Regionalplanentwurf<br />

vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Dem Anliegen der Gemeinde Malsch wird gefolgt.<br />

entspr.<br />

1482<br />

Im Bereich "Ameisenbaum" wird der rechtsgültige Bebauungsplan<br />

<strong>zu</strong>r Grundlage der Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gemacht,<br />

d.h. hier wird entsprechend eine bestehende Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe (N) dargestellt.<br />

670 Gemeinde Reilingen - Bei der Vorstellung des Entwurfs <strong>zu</strong>m fort<strong>zu</strong>schreiben<strong>den</strong><br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

Hockenheim hat der Gemeinderat am 21.05.2012 eine Erweiterung<br />

des interkommunalen Gewerbegebiets Neulußheim» Reilingen um<br />

etwa 21,46 ha bei Stimmengleichheit abgelehnt. Ob diese<br />

Entscheidung auch rechtliche Relevanz für <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan der Metropolregion Rhein- Neckar hat, ist umstritten.<br />

Endgültige Klarheit soll uns ein Rechtsgutachten der<br />

Kommunalaufsicht des Rhein-Neckar-Kreises verschaffen. Bis dahin<br />

gehen Sie bitte davon aus, dass die Einträge in der<br />

Entwurfsfassung des Regionalplanes unverändert bleiben.<br />

nicht folgen<br />

Das Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen,<br />

Logistik (Z) wird beschränkt auf die im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Hockenheim geplante<br />

Gewerbe-/Industriefläche (Interkom, das so aus<br />

planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> übernommen wird. Ergänzt wird es<br />

um eine Erweiterung im südöstlichen Bereich (ca. 6,5 ha), die so<br />

für die Fortschreibung des genannten FNPs beschlossen wurde<br />

und auch aus regionalplanerischer Sicht nachvollziehbar ist. (Auf die<br />

entsprechende Mitteilung der vVG Hockenheim vom 19.12.2012<br />

wird in diesem Zusammenhang verwiesen.)<br />

Im Nor<strong>den</strong> und Osten wird damit wieder ein Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z)<br />

und ein Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) ausgewiesen.<br />

Den Ausführungen der Gemeinde Neulußheim wird vor dem<br />

Hintergrund dieser Situation/Sachlage nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 394 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

671 Gemeinde Sandhausen - Der Abschnitt II des künftigen Gewerbegebietes Mühlfeld ist im<br />

Entwurf nicht enthalten.<br />

Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes wurde<br />

zwar vereinbart, und auch dann entsprechend festgesetzt, dass der<br />

zweite Abschnitt erst dann in eine verbindliche Bauleitplanung<br />

umgesetzt wer<strong>den</strong> kann, wenn es der Stand der Bebauung des<br />

ersten Abschnittes und die Bedarfssituation erfordert, jedoch ist es<br />

für uns wichtig, <strong>den</strong> zweiten Bauabschnitt bereits jetzt <strong>zu</strong>mindest<br />

als mögliche Baufläche im Regionalplan dar<strong>zu</strong>stellen. Ob, und wenn<br />

ja, wann, dieser Teilbereich in einen rechtsverbindlichen<br />

Bebauungsplan mündet, ist eine andere Frage. Ohne Ausweisung<br />

im Regionalplan ist die Gemeinde auf lange Zeit hinsichtlich ihrer<br />

Entwicklung bei der Ausweisung von Gewerbeflächen erheblich<br />

eingeschränkt.<br />

teilweise folgen<br />

Sandhausen ist als „Siedlungsbereich Gewerbe" ausgewiesen. Wie<br />

in Ziffer 1.5.2.2. dargelegt, handelt es sich hierbei um<br />

Städte/Gemein<strong>den</strong> im Verbandsgebiet, welche für die<br />

Wirtschaftsentwicklung der Metropolregion wichtig sind.<br />

Die Gemeinde Sandhausen beantragt hiermit die Aufnahme des<br />

Gebietes „Gewerbegebiet Mühlfeld - Bauabschnitt II" in <strong>den</strong><br />

Regionalplan (siehe Übersichtsplan).<br />

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass im<br />

vorstehend beschriebenen Übersichtsplan über die künftigen<br />

Bauflächen das Gebiet als Gewerbebaufläche dargestellt ist, was<br />

aber keine verbindliche Festset<strong>zu</strong>ng ist.<br />

Der Abschnitt II des künftigen Gewerbegebietes Mühlfeld ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs bereits als<br />

restriktionsfreie Fläche (und künftig entsprechend der vorgelegten<br />

gemeindlichen Abgren<strong>zu</strong>ng korrigiert) enthalten. Damit ist hier in<br />

der regionalplanerischen Betrachtung Raum für eine entsprechende<br />

gewerbliche Siedlungsflächenerweiterung gegeben, wenn der<br />

Bedarf und die fehlen<strong>den</strong> Alternativen nachgewiesen wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

Eine Darstellung als „Gewerbegebiet Mühlfeld - Bauabschnitt II" ist<br />

jedoch nicht möglich, weil hier<strong>zu</strong> erst die Vorausset<strong>zu</strong>ngen im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg<br />

Mannheim geschaffen wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Aus planungssystematischen Grün<strong>den</strong> sind nämlich in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte lediglich die schon im gültigen/genehmigten<br />

FNP beinhalteten Planungsflächen nachrichtlich als geplante<br />

"Siedlungsflächen Gewerbe (N)" dargestellt.<br />

Dem Antrag der Gemeinde Sandhausen wird also teilweise gefolgt.<br />

672 Gemeindeverwaltung Dielheim - Angrenzend an das bestehende Gewerbe-/Industriegebiet soll im<br />

Bereich zwischen Rudolf-Diesel-Straße und L 612 (Gewann<br />

Aschbach und Obere Breitwiesen) eine Reservefläche für<br />

potentielle Gewerbetreibende ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

2086<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird ein entsprechender Bereich,<br />

restriktionsfrei gestellt, d.h. das Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G) wird an dieser Stelle<br />

gestrichen, unabhängig davon, dass <strong>den</strong> Belangen des<br />

Hochwasserschutzes bei der möglichen Erweiterung des<br />

Gewerbegebietes später auf bauleitplanerischer Ebene ausreichend<br />

Rechnung <strong>zu</strong> tragen ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 395 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

673 Gemeindeverwaltung Zuzenhausen - Bereitstellung weiterer Gewerbeflächen:<br />

Der Gemeinde Zuzenhausen steht nach <strong>den</strong> Vorgaben des<br />

Planentwurfes eine gewerbliche Entwicklung im Rahmen der<br />

Eigenentwicklung <strong>zu</strong>. Da die Gemeinde derzeit über keinerlei<br />

vermarktungsfähige Gewerbeflächen mehr verfügt, sind<br />

entsprechend <strong>den</strong> absehbaren Erfordernissen der ortsansässigen<br />

Betriebe mittelfristig <strong>zu</strong>r Deckung des örtlichen Bedarfs weitere<br />

Flächen aus<strong>zu</strong>weisen. Die Gemeinde Zuzenhausen beantragt daher<br />

die Ausweisung einer gewerblichen Fläche im nördlichen<br />

Gemeindegebiet im Anschluss an das Bebauungsplangebiet<br />

„Häuselgrund". In diesem Bereich sind jedoch in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Grünzäsuren und Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft festgelegt. Ferner ist der Bereich als bedeutender<br />

Raum für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund gekennzeichnet. Da die<br />

Gemeinde vom ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet nahe<strong>zu</strong><br />

umschlossen ist, ist eine künftige Planung von<br />

Gewerbegebietsflächen zwangsläufig nur innerhalb des<br />

Landschaftsschutzgebietes möglich.<br />

Aufgrund des anderweitig fehlen<strong>den</strong> Entwicklungspotentials für die<br />

erforderlichen Gewerbeflächen wird daher der Rück<strong>zu</strong>g der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Restriktionsflächen im Regionalplan und die<br />

Ausweisung einer gewerblichen Erweiterungsfläche beantragt.<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

1484<br />

2340<br />

Die entsprechende Darstellung der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs steht nicht im Widerspruch <strong>zu</strong> dem Ansinnen<br />

bzw. Überlegungen der Gemeinde Zuzenhausen <strong>zu</strong>r <strong>zu</strong>künftigen<br />

Schaffung eines Gewerbegebietes im Bereich "Häuselgrund". Die<br />

genannte Fläche ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte restriktionsfrei<br />

dargestellt. Eine Darstellung als Gewerbegebietsplanung ist<br />

allerdings nicht möglich, weil dafür <strong>zu</strong>nächst auf<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanebene die entsprechen<strong>den</strong> Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

geschaffen wer<strong>den</strong> müssten. Denn Planungsflächen haben als<br />

solche nur dann Eingang in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs gefun<strong>den</strong>, wenn diese auch schon im<br />

jeweiligen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellt sind bzw. waren.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der Gemeinde<br />

Zuzenhausen <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen, es wird ihnen aber nicht<br />

gefolgt.<br />

674 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

entspr.<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

1485<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- Die Fläche zwischen Bahnlinie um dem Gewerbegebiet Rot,<br />

welches bereits in die Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes<br />

aufgenommen wurde, ist als weiße Fläche dar<strong>zu</strong>stellen, damit die<br />

Gemeinde dort <strong>den</strong> gewerblichen Ergän<strong>zu</strong>ngsbedarf darstellen und<br />

erfüllen kann. Das Gewerbegebiet „Ameisenbaum" ist dem<br />

rechtsgültigen Bebauungsplan an<strong>zu</strong>passen.<br />

folgen<br />

Die genannte Fläche zwischen Bahnlinie und Gewerbegebiet Rot<br />

(die bereits in der letzten Fassung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes des<br />

GVV Rauenbergs als geplante Gewerbe-/Industriefläche enthalten<br />

war) wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs als<br />

restriktionsfreie Fläche dargestellt.<br />

Im Bereich "Ameisenbaum" wird der rechtsgültige Bebauungsplan<br />

<strong>zu</strong>r Grundlage der Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gemacht,<br />

d.h. hier wird entsprechend eine bestehende Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe (N) dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 396 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

675 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- Es wird beantragt die Planfläche des Gewerbegebietes<br />

„Hechtwasser" bis auf eine Restfläche von ca. 1 ha aus dem<br />

Regionalplan heraus<strong>zu</strong>nehmen und dafür die Planungsfläche für das<br />

künftige Gewerbegebiet im Bereich „Hohenstein -Schanzenäcker"<br />

entsprechend dem Entwurf des Büros Sternemann & Glup vom<br />

November 2011 / Juni 2012 <strong>zu</strong> erweitern.<br />

folgen<br />

Der Bereich "Hechtwasser" wird entsprechend reduziert, d.h. der<br />

Regionale Grün<strong>zu</strong>g (Z) und das Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

(Z) wer<strong>den</strong> entsprechend vergrößert.<br />

Der Bereich "Hohenstein-Schanzenäcker" wird (wie bereits in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar weitgehend so enthalten) auch weiterhin als<br />

restriktionsfreie Fläche dargestellt.<br />

Damit wer<strong>den</strong> hier (an dieser verkehrlich gut angebun<strong>den</strong>en Stelle)<br />

die Anstrengungen auf Ebene des GVV Rauenberg bzw. des<br />

Kleinzentrums Rauenberg unterstützt, einen bedarfsangepassten<br />

interkommunalen Gewerbebereich für die drei Kommunen Malsch,<br />

Mühlhausen und Rauenberg <strong>zu</strong> schaffen und durch die<br />

entsprechende Lenkung von Gewerbe-/Industrieansiedlungen<br />

und/oder -umsiedlungen an diesen Standort auch <strong>den</strong><br />

Flächenverbrauch an anderer Stelle in <strong>den</strong> genannten Kommunen<br />

<strong>zu</strong> reduzieren.<br />

Auch die vorgenannte Gewerbeflächenreduzierung im Bereich<br />

"Hechtwasser" trägt da<strong>zu</strong> bei, dieses Vorhaben der drei genannten<br />

Kommunen <strong>zu</strong> unterstützen.<br />

Der Forderung der Stadt Rauenberg bzw. des GVV Rauenberg wird<br />

daher entsprochen.<br />

676 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

entspr.<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

262<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- Die beantragten Siedlungs- und Gewerbeflächen der Stadt<br />

Rauenberg entsprechen nicht <strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

ausgewiesenen Flächen. Wir weisen Sie daher auf die<br />

Abweichungen der Siedlungs- und Gewerbeflächen zwischen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und Erläuterungskarte Natur, Landschaft und<br />

Umwelt <strong>zu</strong>m Landschaftsrahmenplan ausdrücklich hin. Es wird<br />

unter Berücksichtigung der Anregungen unter 3. und 4.<br />

[Einwendungs-ID 391 und 392] um Anpassung der Plangrundlagen<br />

des Landschaftsrahmenplanes an <strong>den</strong> Regionalplan gebeten.<br />

folgen<br />

Den Anregungen des GVV Rauenberg bzw. der Stadt Rauenberg<br />

wird im dargelegten Sinne gefolgt.<br />

Die bestehen<strong>den</strong> und geplanten Siedlungsflächen wer<strong>den</strong> gem.<br />

FNP nachrichtlich übernommen und auch in der Erläuterungskarte<br />

Natur, Landschaft und Umwelt dargestellt. Die unabgewogenen<br />

fachplanerischen Darstellungen in der Erläuterungskarte bleiben<br />

unverändert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 397 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

677 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

- Kenntnisnahme<br />

Zu Nei<strong>den</strong>stein:<br />

Das Entwicklungspotential der Gemeinde Nei<strong>den</strong>stein im Hinblick<br />

auf die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen ist<br />

weitestgehend erschöpft. Eine kleinere Fläche hierfür steht<br />

unmittelbar angrenzend an die gewerbliche Baufläche „Im Bruch"<br />

der Stadt Waibstadt <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Die Gemeinde Nei<strong>den</strong>stein fordert die Freistellung dieser Teilfläche<br />

im Bereich „Hin<strong>den</strong>drauß" von sämtlichen raumordnerischen<br />

Restriktionen (auf der Karte im M. 1:75000 nicht genau<br />

herauslesbar).<br />

Die seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

genannte Fläche ist bis <strong>zu</strong>r K 4281 nicht mit Restriktionen belegt.<br />

D.h. Die Gemeinde könnte dort in entsprechende<br />

Planungsüberlegungen treten, wenn der Bedarf und das Fehlen von<br />

Alternativen nachgewiesen wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Vor skizziertem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des GVVG<br />

Waibstadt <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

678 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

1257<br />

2344<br />

- Zu Reichartshausen:<br />

Nicht berücksichtigt wurde die schon seit längerem im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan-Entwurf rechtskräftig ausgewiesene<br />

Erweiterung des „Gewerbegebiet" der Gemeinde Reichartshausen.<br />

Gefordert wird die Freistellung dieses Bereiches von der<br />

Ausweisung „Schützenswerter Bereich für die Landwirtschaft"<br />

sowie „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g".<br />

folgen<br />

Aufgrund kaum noch vorhan<strong>den</strong>er gewerblicher Bauflächen und für<br />

eine angemessene gewerbliche Eigenentwicklung<br />

Reichartshausens wird die genannte Fläche restriktionsfrei gestellt.<br />

D.h. der Regionale Grün<strong>zu</strong>g und der Schutzbedürftige Bereich für<br />

die Landwirtschaft wer<strong>den</strong> dort geringfügig reduziert.<br />

Dem Anliegen des GVV Waibstadt wird gefolgt.<br />

679 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

1261<br />

2345<br />

- Zu Waibstadt:<br />

Für die gewerbliche Entwicklung der Stadt Waibstadt stehen, trotz<br />

der Kennzeichnung „Siedlungsbereich Gewerbe", keine Potentiale<br />

für eine über <strong>den</strong> Bestand hinausgehende Ausweisung <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> seitens des GVV Waibstadt dargelegten Grün<strong>den</strong> wird in<br />

Waibstadt eine entsprechende Fläche entlang (südlich) der L 549<br />

restriktionsfrei gestellt.<br />

Deshalb sollte die im Zuge der Planung des Gewerbegebietes „Im<br />

Bruch" entwickelte Gesamtkonzeption ihren Niederschlag in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fin<strong>den</strong>.<br />

Die Flächen zwischen dem bestehen<strong>den</strong> „Gewerbegebiet" und<br />

dem Siedlungsrand (Baufläche „Traubenstock") sind als<br />

„Vorranggebiet für die Landwirtschaft" sowie als „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" gekennzeichnet.<br />

Dem Anliegen des GVV Waibstadt wird gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 398 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

680 Stadtverwaltung Eberbach - Zu überprüfen ist die folgende Fläche:<br />

- Siedlungsfläche Gewerbe (geplant) im Gewerbegebiet Ittertal -<br />

fehlt.<br />

nicht folgen<br />

Die geplante Gewerbefläche im Ittertal, die Inhalt des gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans ist, ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

entsprechend als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N)<br />

dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 399 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

681 Stadtverwaltung Hemsbach<br />

entspr.<br />

1264<br />

2349<br />

(für die Stadt Hemsbach und die<br />

Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach)<br />

- Erweiterung / Ergän<strong>zu</strong>ng Gewerbeflächen auf Gemarkung<br />

folgen<br />

Lau<strong>den</strong>bach<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach hat im Rahmen der<br />

Anhörung der Gemein<strong>den</strong> nach §10 LPIG <strong>zu</strong>r Aufstellung des<br />

'Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar' in der öffentlichen<br />

Sit<strong>zu</strong>ng vom 27. Juli 2012 die Ausweisung einer<br />

Erweiterungsfläche für Gewerbe beschlossen.<br />

Die betreffende Fläche ist im beigefügten Übersichtsplan<br />

dargestellt. Im Regionalplan sind Teile der beabsichtigten<br />

Erweiterungsfläche bereits weiß als restrektionsfrei<br />

gekennzeichnet (im Übersichtsplan sind die Flächen durch weiße<br />

vertikale Linien gekennzeichnet).<br />

Unter Anerkennung der Ausführungen und Begründungen der<br />

Stadt Hemsbach, insbesondere hinsichtlich des interkommunalen<br />

Ansatzes der gewerblichen Entwicklung für beide Kommunen der<br />

vVG Hemsbach in Lau<strong>den</strong>bach, wird ein entsprechender Bereich<br />

restriktionsfrei gestellt.<br />

Damit wird aus regionalplanerischer Sicht der vVG die Möglichkeit<br />

eröffnet, <strong>zu</strong> gegebener Zeit in entsprechende<br />

Planungsüberlegungen <strong>zu</strong> treten. Die allerdings auch nur, wenn<br />

vorausgehend der entsprechende Bedarf un die fehlen<strong>den</strong><br />

Planungsalternativen nachgewiesen wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Es ist beabsichtigt, das vorhan<strong>den</strong>e Gewerbegebiet nach Westen<br />

<strong>zu</strong> erweitern. Die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ausgewiesene, südlich<br />

der Dr. Werner-Freyberg-Straße und östlich der BAB 5 verlaufende<br />

Grünfläche soll nördlich der Dr. Werner-Freyberg-Straße fortgeführt<br />

wer<strong>den</strong> und die Erweiterungsfläche von der BAB abgrenzen.<br />

Insofern bestehen keine direkten Berührungspunkte zwischen dem<br />

Gewerbegebiet und der BAB 5. Die Erweiterungsfläche soll sich bis<br />

einschließlich der Grundstücke Flst. Nr. 2887 (Gewann Gänsweide)<br />

bzw. Flst. Nr. 2898 (Gewann Allmendwiesen) erstrecken. Der<br />

Grün<strong>zu</strong>g ist entsprechend <strong>den</strong> Kennzeichnungen im beigefügten<br />

Übersichtsplan auch auf dem Grundstück Flst. Nr. 2898<br />

vorgesehen.<br />

Begründung<br />

Begründung Die Erweiterungsfläche spiegelt <strong>den</strong> mittelfristigen<br />

Bedarf an gewerblichen Flächen der Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach sowie<br />

der Stadt Hemsbach wider. Die Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach deckt im<br />

Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft nicht nur <strong>den</strong><br />

Wohnbauflächenbedarf, sondern auch <strong>den</strong> Bedarf an gewerblichen<br />

Flächen für beide Kommunen ab. Bekanntermaßen stehen in<br />

Hemsbach keine Flächen mehr <strong>zu</strong>r Verfügung. Einen<br />

entsprechen<strong>den</strong> Antrag der Stadt Hemsbach auf Ausweisung einer<br />

Gewerbefläche westlich der Autobahn hat der Gemeinderat<br />

mehrheitlich abgelehnt, mit der Folge, dass in Hemsbach keine<br />

Erweiterungsmöglichkeiten für das örtliche Gewerbe bestehen.<br />

Insofern kommt der interkommunalen Zusammenarbeit bei der<br />

Ausweisung von Flächen immer größere Bedeutung <strong>zu</strong>. Die


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 400 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

681<br />

interkommunale Zusammenarbeit wird durch <strong>den</strong> gewählten<br />

Standort gestärkt. Die Flächen wur<strong>den</strong> durch die Gremien beider<br />

Kommunen beschlossen. Hierbei ist es nicht zwingend, dass sich<br />

die gemeinsam <strong>zu</strong> entwickeln<strong>den</strong> Flächen räumlich zwangsläufig<br />

Gemarkungsgrenzen übergreifend auf das Gebiet der<br />

kooperieren<strong>den</strong> Kommunen erstrecken, sondern sie können sich<br />

auch an einem geeigneten Standort in einer der kooperieren<strong>den</strong><br />

Kommune befin<strong>den</strong>.<br />

Derzeit stehen weder in der Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach noch in der<br />

Stadt Hemsbach gewerblich nutzbare Flächen <strong>zu</strong>r Verfügung,<br />

weshalb vor kurzem diesbezüglich die Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans durch die vereinbarte<br />

Verwaltungsgemeinschaft beschlossen wurde. Die Nachfrage nach<br />

gewerblichen Flächen in Lau<strong>den</strong>bach und Hemsbach ist<br />

überdurchschnittlich hoch. Es bestehen nicht nur Anfragen von<br />

auswärtigen Gewerbetreiben<strong>den</strong> und Unternehmen. Vor allem<br />

ansässige Firmen bekun<strong>den</strong> vermehrt Interesse, sich hier vor Ort<br />

<strong>zu</strong> erweitern. Durch die Erweiterungsfläche wird diesen Firmen die<br />

Möglichkeit geboten dies um<strong>zu</strong>setzen mit dem Ziel der<br />

mittelfristigen Arbeitsplatzerhaltung bzw. der Schaffung von neuen<br />

Arbeitsplätzen. Neben <strong>den</strong> mittelständischen Unternehmen, die<br />

Erweiterungsflächen suchen, besteht auch bei <strong>den</strong> größeren<br />

ansässigen Firmen der Wunsch sich erweitern <strong>zu</strong> können. Eine<br />

entsprechende Anfrage der Firma Detia, einer der größten<br />

ansässigen Firmen, ist dieser Stellungnahme beigefügt und soll<br />

stellvertretend für viele weitere Interessensbekundungen stehen.<br />

Dies alles zeigt <strong>den</strong> hohen Bedarf an gewerblichen Flächen, was<br />

die Ausweisung der Erweiterungsflächen begründet.<br />

Bei der gewählten Fläche handelt es sich um eine angemessene<br />

Erweiterung der vorhan<strong>den</strong>en Gewerbeflächen und nicht um eine<br />

Ausweisung von neuen Flächen. Der Ausweisung <strong>zu</strong>grunde liegt<br />

eine flächensparende Siedlungskonzeption.<br />

Hierdurch wird eine dynamische Wirtschaftsentwicklung gefördert.<br />

Die Erweiterungsfläche knüpft an bestehende Gewerbeflächen<br />

unmittelbar an. Sie liegt verkehrlich günstig in unmittelbarer Nähe<br />

<strong>zu</strong>m Bahnhof und der sich im Endausbau befindlichen Kreisstraße<br />

K4229. Zudem ist das Gebiet in die Buslinie nach Weinheim<br />

integriert. Ökologische Konflikte sind ebenfalls nicht ersichtlich.<br />

Eine emissionsarme Verkehrsinfrastruktur ist die Folge.<br />

Mit der Erweiterungsfläche sollen der Gewerbebestand gesichert<br />

und weiterentwickelt wer<strong>den</strong>. Der gewählte Standort enthält


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 401 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

681<br />

<strong>zu</strong>dem angemessene Flächenreserven für ergänzende gewerbliche<br />

Neuansiedlungen.<br />

Die vom Gemeinderat beschlossene Erweiterungsfläche deckt sich<br />

mit dem Ziel und Grundsatz der Regionalplanung und weißt<br />

Lau<strong>den</strong>bach in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als „Siedlungsbereich<br />

Gewerbe" aus.<br />

682 Stadtverwaltung Neckargemünd - Die Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg wird für<br />

essentiell angesehen, um unnötige Parallelentwicklungen <strong>zu</strong><br />

vermei<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Stadt Neckargemünd wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 402 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

683 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

1490<br />

2360<br />

- Zu Zuzenhausen:<br />

Zuzenhausen steht nach <strong>den</strong> Vorgaben des Planentwurfes eine<br />

gewerbliche Entwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung <strong>zu</strong>, d.<br />

h. die Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der örtlichen<br />

gewerblichen Wirtschaft ist an <strong>den</strong> absehbaren Erfordernissen der<br />

ortsansässigen Betriebe (Eigenbedarf) <strong>zu</strong> orientieren.<br />

nicht folgen<br />

Da die Gemeinde derzeit über keinerlei vermarktungsfähige<br />

Gewerbeflächen mehr verfügt, sind mittelfristig <strong>zu</strong>r Deckung des<br />

örtlichen Bedarfs weitere Flächen aus<strong>zu</strong>weisen. Denkbar wäre die<br />

Ausweisung einer gewerblichen Fläche im nördlichen<br />

Gemeindegebiet im Anschluss an das Bebauungsplangebiet<br />

„Häuselgrund". in diesem Bereich sind jedoch in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Grünzäsuren und Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft festgelegt. Ferner ist der Bereich als bedeutender<br />

Raum für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund gekennzeichnet. Da die<br />

Gemeinde vom ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet nahe<strong>zu</strong><br />

umschlossen ist, ist eine künftige Planung von<br />

Gewerbegebietsflächen zwangsläufig nur innerhalb des<br />

Landschaftsschutzgebietes möglich.<br />

Im nördlichen Gemarkungsbereich von Zuzenhausen ist westlich<br />

der Bahnlinie (in dem beschriebenen Bereich) in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs eine entsprechende<br />

Fläche enthalten, die nicht mit regionalplanerischen Restriktionen<br />

belegt ist.<br />

Dort könnte die Gemeinde aus regionalplanerischer Sicht damit in<br />

entsprechende Planungsüberlegungen treten, sofern der Bedarf<br />

und die fehlen<strong>den</strong> Alternativen dafür belegt wer<strong>den</strong> können.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen Zuzenhausens nicht<br />

gefolgt.<br />

Hier wird auf Grund des anderweitig fehlen<strong>den</strong><br />

Entwicklungspotentials für die erforderlichen Gewerbeflächen der<br />

Rück<strong>zu</strong>g der entsprechen<strong>den</strong> Restriktionsflächen im Regionalplan<br />

gefordert, um auch für die Zukunft entsprechende Gewerbeflächen<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung stellen <strong>zu</strong> können, wohl wissend, dass das Gebiet<br />

nicht <strong>zu</strong> 100% optimal ist, spricht sich das Gremium nach kurzer<br />

Diskussion mangels besserer Alternativen dafür aus, die<br />

Restriktionen aus dem Regionalplan <strong>zu</strong> nehmen, um so<br />

Handlungsoptionen für <strong>zu</strong>künftige Generationen <strong>zu</strong> sichern.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 403 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

684 Gemeinde Billigheim - Zwar wur<strong>den</strong> die rechtskräftigen Wohnbau- und<br />

Gewerbeflächenausweisungen der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

folgen<br />

entspr.<br />

vollständig im Entwurf des Regionalplanes berücksichtigt.<br />

Für die gewerbliche Eigenentwicklung der Gemeinde Billigheim<br />

1276<br />

Allerdings sind darüber hinausgehende weitere Entwicklungen wird im Nor<strong>den</strong> des Ortsteils Billigheim in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

2554<br />

durch freiraumbezogene Restriktionen (Grünzüge, Vorrang- und des Regionalplanentwurfs eine entsprechende Fläche<br />

Vorbehaltsflächen für Grundwasserschutz, die Landwirtschaft<br />

sowie für Naturschutz und Landschaftspflege) blockiert. Es wird<br />

restriktionsfrei gestellt. D.h. hier wer<strong>den</strong> der Regionale Grün<strong>zu</strong>g<br />

und das Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft gestrichen.<br />

deshalb angeregt, für die langfristige Entwicklung der Gemeinde<br />

Billigheim folgende Flächen für eine Wohnbau- (W), Mischbau- (M) Dem Anliegen der Gemeinde Billigheim wird gefolgt.<br />

oder Gewerbe- (G) Entwicklung von freiraumbezogenen<br />

Restriktionen frei<strong>zu</strong>halten:<br />

Ortsteil Billigheim:<br />

Südliche Abrundung Rittwiese (G) (Die genaue Abgren<strong>zu</strong>ng der<br />

Entwicklungsflächen kann dem beigefügten Plan entnommen<br />

wer<strong>den</strong>.)<br />

685 Gemeinde Billigheim - Zwar wur<strong>den</strong> die rechtskräftigen Wohnbau- und<br />

Gewerbeflächenausweisungen der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

vollständig im Entwurf des Regionalplanes berücksichtigt.<br />

Allerdings sind darüber hinausgehende weitere Entwicklungen<br />

durch freiraumbezogene Restriktionen (Grünzüge, Vorrang- und<br />

Vorbehaltsflächen für Grundwasserschutz, die Landwirtschaft<br />

sowie für Naturschutz und Landschaftspflege) blockiert. Es wird<br />

deshalb angeregt, für die langfristige Entwicklung der Gemeinde<br />

Billigheim folgende Flächen für eine Wohnbau- (W), Mischbau- (M)<br />

oder Gewerbe- (G) Entwicklung von freiraumbezogenen<br />

Restriktionen frei<strong>zu</strong>halten:<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

284<br />

Sulzbach:<br />

Erweiterung Rodwiesen (M), Bereich Frohnengrund (G) (Die<br />

genaue Abgren<strong>zu</strong>ng der Entwicklungsflächen kann dem<br />

beigefügten Plan entnommen wer<strong>den</strong>.)<br />

Entsprechend dem Anhang Nr. 2 Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020 des Regionalplanentwurfs ist für Billigheim im<br />

Zeitraum 2007 - 2020 ein Wohnflächenbedarf von 3 ha errechnet.<br />

Diesem stehen (in 2010 erhoben und mit der Gemeinde<br />

abgestimmt) 16 ha Wohnbauflächenpotenzial gegenüber.<br />

Vor diesem Hintergrund wird keine Notwendigkeit gesehen, über<br />

die Planungsflächen des gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des GVV<br />

Schefflenztals und die bereits restriktionsfreien Flächen hinaus<br />

noch weitere Flächen restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen.<br />

Insofern wird dem Anliegen der Gemeinde Billigheim nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 404 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

686 Gemeinde Hardheim im fränkischen<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

entspr.<br />

845<br />

- Gewerbliche Bauflächen<br />

Im Grundsatz wird dem <strong>zu</strong>gestimmt, dass vorrangig<br />

Konversionsflächen <strong>zu</strong> nutzen sind, mit der Einschränkung, dass<br />

dieses Ziel nicht für die Erweiterung bestehender und vorhan<strong>den</strong>er<br />

Betriebe oder die Abrundung und Ergän<strong>zu</strong>ng bestehender Gewerbe<br />

oder Industriegebiete gilt. Die im bisherigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

dargestellten gewerblichen oder industriellen Erweiterungsflächen<br />

sind der Klarheit halber auf<strong>zu</strong>führen oder in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen Hardheims wer<strong>den</strong> seitens des VRRN geteilt.<br />

Die im bisherigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellten gewerblichen<br />

oder industriellen Erweiterungsflächen sind <strong>zu</strong>r Gänze in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs dargestellt.<br />

Vor dem skizzierten Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der<br />

Gemeinde <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

687 Gemeinde Haßmersheim<br />

entspr.<br />

1278<br />

2361<br />

(gemeinsame Stellungnahme der vVG<br />

Haßmersheim-Hüffenhardt und der<br />

Gemeinde Haßmersheim)<br />

- Bezüglich der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets<br />

„Trefzenäcker" am südlichen Ortsrand von Hüffenhardt für eine<br />

Verlagerung der Fa. Mann & Schröder aus Siegelsbach an <strong>den</strong><br />

Standort Hüffenhardt, wird um Freihaltung von freiraumbezogenen<br />

Restriktionen (Grünzüge, Vorranggebiet für die Landwirtschaft) für<br />

<strong>den</strong> geplanten Standort im Anschluss der bestehen<strong>den</strong><br />

Gewerbeflächen zwischen L530 und der Bahnlinie der<br />

Krebsbachtalbahn gebeten.<br />

folgen<br />

Dem Anliegen der Gemeinde wird aus <strong>den</strong> von gemeindlicher Seite<br />

dargelegten Grün<strong>den</strong> gefolgt. Die Fläche wird restriktionsfrei<br />

gestellt.<br />

688 Gemeinde Haßmersheim<br />

entspr.<br />

287<br />

(gemeinsame Stellungnahme der vVG<br />

Haßmersheim-Hüffenhardt und der<br />

Gemeinde Haßmersheim)<br />

- Hinsichtlich der Siedlungsentwicklung wur<strong>den</strong> die rechtskräftigen<br />

Wohnbau- und Gewerbeflächenausweisungen der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung vollständig in das Planwerk übernommen.<br />

Für eine darüber hinausgehende weitere Entwicklung, wurde bei<br />

der Ausweisung von freiraumbezogenen Restriktionen (Grünzüge,<br />

freiraumbezogene Vorrang- und Vorbehaltsgebiete) ausreichend<br />

Rücksicht genommen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

689 Gemeinde Limbach - Bei <strong>den</strong> gewerblichen Bauflächen verläßt sich die Gemeinde<br />

Limbach auf <strong>den</strong> Grundsatz, dass Kommunen ohne gewerbliche<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung nicht nur auf die Eigenentwicklung beschränkt<br />

sind, sondern im Einzelfall die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Gewerbeflächen in moderatem Umfang erfolgen kann. Limbach ist<br />

wohl nicht als Vorrang- und Schwerpunktgebiet für Gewerbe<br />

aufgenommen, weil wir drei größere Gewerbestandorte haben (OT<br />

Heidersbach, OT Krumbach und OT Limbach). Wir erwarten hier im<br />

Bedarfsfall Unterstüt<strong>zu</strong>ng, <strong>zu</strong>mal wir mit dem Interkommunalen<br />

Gewerbegebiet IGO in Buchen unseren Beitrag <strong>zu</strong>m<br />

flächensparen<strong>den</strong> Bauen erfolgreich leisten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Limbach wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

Dass im skizzierten Bedarfsfalle der Verband Region Rhein-Neckar<br />

planerisch und beratend der Gemeinde <strong>zu</strong>r Verfügung stehen wird,<br />

wie dies in der Vergangenheit schon immer gegeben war, wird<br />

auch <strong>zu</strong>künftig selbstverständlich sein.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 405 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

690 Gemeindeverwaltung Rosenberg - Die Gemeinde Rosenberg beantragt, am Südrand des Ortsteils<br />

Sindolsheim für einen prosperieren<strong>den</strong> Metallbaubetrieb, der sich<br />

in <strong>den</strong> letzten 10 Jahren von vier auf ca. 20 Arbeitsplätze erweitert<br />

hat, ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten (Ausweisung einer<br />

künftigen Gewerbefläche in einem Ausmaß von kleiner einem<br />

Hektar) ein<strong>zu</strong>räumen.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

2555<br />

Das Anliegen der Gemeinde ist nachvollziehbar; es wird ihm<br />

gefolgt. Die Fläche wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar restriktionsfrei gestellt.<br />

691 Stadt Osterburken - Im südöstlichen Teil des „alten" BBPL RIO erfolgte vor einigen<br />

Jahren eine geringfügige Erweiterung. Es wird um Ergän<strong>zu</strong>ng der<br />

Bestandsfläche gebeten.<br />

folgen<br />

Dem Anliegen der Stadt Osterburken wird gefolgt. Die<br />

Bestandsfläche wird entsprechend ergänzt und als Vorranggebiet<br />

für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik (Z) ausgewiesen.<br />

692 Stadt Osterburken - Im Bereich der Industriestraße (Zugangsstraße <strong>zu</strong>r neuen<br />

Ortsumgehung Adelsheim - Osterburken) erfolgte vor einigen<br />

Jahren eine geringfüge Erweiterung. Es wird gebeten, diese<br />

Bestandsfläche <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1289<br />

1819<br />

693 Stadt Osterburken - Auch bezüglich der gewerblichen Bauflächen wäre wie unter Ziffer<br />

1.4 bereits gewünscht, eine „flexible Planungsfläche" für die<br />

tägliche Arbeit sehr hilfreich. Firmen müssen aufgrund<br />

wirtschaftlicher Gegebenheiten oftmals sehr schnell<br />

Veränderungen einleiten. Dies steht natürlich im Gegensatz <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Planungszeiträumen eines Regional- oder Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes.<br />

Insofern bedarf es einer Planung die über <strong>den</strong> Bedarf hinaus<br />

Flächen ausweist, in der konkreten Umset<strong>zu</strong>ng und Erschließung<br />

aber selbstverständlich dem tatsächlichen Bedarf Rechnung tragen<br />

muss.<br />

Kenntnisnahme<br />

Dem Anliegen der Stadt Osterburken wird gefolgt. Die<br />

Bestandsfläche wird entsprechend ergänzt.<br />

Die von der Stadt Osterburken thematisierte Fragestellung ist auch<br />

in der regionalplanerischen Betrachtung nachvollziehbar.<br />

Gleichwohl sind der sorgsame Umgang mit Grund und Bo<strong>den</strong> und<br />

die Notwendigkeit der Reduzierung des Flächenverbrauchs auch<br />

auf der regionalplanerischen Ebene erklärtes Ziel.<br />

Vor diesem Hintergrund wur<strong>den</strong> neben der Bestandsdarstellung<br />

auch nur die in <strong>den</strong> gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen genehmigten<br />

Wohn- und Gewerbeflächen nachrichtlich übernommen, von<br />

kommunaler Seite konzipierte oder von dort als potenzielle<br />

Alternativflächen ins Auge gefasste Flächen jedoch nicht.<br />

Dort, wo es aus gesamtökologischer Sicht möglich war, bzw. wo<br />

keine Notwendigkeit <strong>zu</strong>r Ausweisung regionalplanerischer<br />

Zielfunktionen vorlagen, blieben Flächen restriktionsfrei, die bei<br />

entsprechend nachgewiesenem Bedarf und fehlen<strong>den</strong> Alternativen<br />

im Sinne der von der Stadt Osterburken geführten Argumentation<br />

dann auch theoretisch in die Diskussion eingebracht wer<strong>den</strong><br />

könnten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 406 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

694 Stadt Walldürn - Walldürn:<br />

Es wird gebeten, im Bereich der planerischen Festlegung<br />

(zeichnerischer Teil) folgende Korrektur vor<strong>zu</strong>nehmen:<br />

Eventuell benötigte Erweiterungsfläche für die Firma Braun GmbH<br />

Werk Walldürn ist als restriktionsfreie Fläche aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Entsprechende Abstimmungen sind bereits mit dem Verband<br />

Region Rhein-Neckar erfolgt und der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ist<br />

entsprechend fortgeschrieben wor<strong>den</strong>.<br />

Um jeder Standortfrage der Firma Braun im Vorfeld entgegentreten<br />

<strong>zu</strong> können, bitten wir die Fläche wie bereits besprochen,<br />

angrenzend an das Betriebsgelände als restriktionsfrei vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die seitens der Stadt Walldürn thematisierte Fläche ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs nicht mit<br />

regionalplanerischen Restriktionen belegt. Insofern ist der<br />

Bitte/Anregung entsprochen.<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> damit <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

695 Stadtverwaltung Adelsheim - Die Entwicklungsfläche <strong>zu</strong>m Gewerbegebiet „Business-Park<br />

Adelsheim I" ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der<br />

Erläuterungskarte als regionale Siedlungsstruktur mit hellgrauer<br />

Farbe nachrichtlich in Planung <strong>zu</strong> bestimmen. Die Fläche ist im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan 1. Fortschreibung, Zieljahr 2020 enthalten.<br />

Entsprechender Antrag <strong>zu</strong>r Aufnahme wird gestellt.<br />

nicht folgen<br />

Die thematisierte Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

lediglich als "Entwicklungsfläche" und nicht als geplante<br />

Gewerbefläche beinhaltet (und stellt somit nur die Möglichkeit<br />

einer <strong>zu</strong>künftigen Enzwicklung dar, für <strong>den</strong> Fall, dass dafür eine<br />

Notwendigkeit belegt wer<strong>den</strong> könnte).<br />

Die geforderte Übernahme als Planungsfläche in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

ist aufgrund der dem Planwerk <strong>zu</strong>grunde gelegten<br />

Planungssystematik, wonach in diesem Zusammenhang nur die im<br />

jeweiligen FNP als Planung beinhalteten Flächen übernommen<br />

sind, nicht möglich.<br />

Die Fläche ist aber von regionalplanerischen Restriktionen<br />

freigestellt.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wird der Forderung der Stadt<br />

Adelsheim nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 407 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

696 Stadtverwaltung Mosbach - Die Gemeinde Elztal hatte mit Ihrem Schreiben vom 12.10.2010<br />

weiterhin darum gebeten eine Erweiterungsmöglichkeit für die<br />

Maschinenfabrik Gerd Mosca AG <strong>zu</strong> schaffen, in dem eine<br />

entgegen stehende Restriktion in Form eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen wird. Auch dieser Forderung trägt der<br />

vorliegende Entwurf nicht Rechnung. Im betreffen<strong>den</strong> Bereich<br />

überlagern sich Darstellungen für einen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g, ein<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sowie ein Vorbehaltsgebiet<br />

für <strong>den</strong> Grundwasserschutz.<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

1296<br />

1939<br />

2741<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs ist im<br />

westlichen Anschluss an das bestehende Betriebsgelände nach<br />

unserem Dafürhalten eine ausreichend große Fläche restriktionsfrei<br />

dargestellt, die einer <strong>zu</strong>künftigen Erweiterung der genannten Firma<br />

damit nicht entgegenstehen würde.<br />

Die geforderte, noch größere Erweiterungsmöglichkeit nach<br />

Nor<strong>den</strong> steht allerdings im Widerspruch <strong>zu</strong> einer Tonlagerstätte<br />

bzw. einem dort geplanten Abbauvorhaben, für die/das es bereits<br />

einen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan gibt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem formulierten Antrag nicht<br />

gefolgt.<br />

697 Stadtverwaltung Mosbach - Es wird darauf hingewiesen, dass das Gewerbegebiet „Im Weißen<br />

Feld II" in Neckarelz noch als Planung dargestellt ist. Die<br />

Erschließung ist jedoch bereits im Jahr 2011 erfolgt, so dass das<br />

Gebiet als Bestand dargestellt wer<strong>den</strong> kann.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar sind die in <strong>den</strong> gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanen <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Flächenerhebung<br />

beinhalteten Flächen (Bestand und Planung) nachrichtlich<br />

dargestellt. Über Luftbildauswertung und Auswertung der <strong>zu</strong>m<br />

damaligen Zeitpunkt aktuellen ATKIS-Daten wurde diese<br />

Darstellung ergänzend überprüft.<br />

Die vorgenannten FNP-Planungsflächen wur<strong>den</strong> dann als<br />

Bestandsflächen in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs übernommen, wenn sie mindestens hälftig<br />

bebaut waren.<br />

Im Falle des Gewerbegebietes "Im weißen Feld II" ist die<br />

Erschließung in genanntem Sinne nicht ausreichend, um dieses als<br />

Bestand dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

Dem Anliegen der Stadt Mosbach wird damit nicht Rechnung<br />

getragen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 408 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

698 Gemeinde Birkenau - Die von der Regionalplanung angebotenen 6 ha Zuwachsfläche für<br />

die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde sind <strong>zu</strong> gering. Die<br />

Gemeinde Birkenau fordert daher mindestens eine Zuwachsfläche<br />

(neu) von 7 ha <strong>zu</strong>m Ausbau der gewerblichen Infrastruktur.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Anregung bezieht sich auf <strong>den</strong> rechtskräftigen Regionalplan<br />

Südhessen Tab. 3, S. 39.<br />

699 Gemeinde Mörlenbach - Die Zuwachsflächen für Gewerbe sind <strong>zu</strong> gering bemessen. Es nicht folgen<br />

wird ein Kontingent von 10 ha gefordert.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der rechtskräftige Regionalplan Südhessen sieht für die Gemeinde<br />

Mörlenbach einen Bedarf für <strong>den</strong> Zeitraum 2006-2020 von unter 5<br />

ha Gewerbeflächen vor. Im Regionalplan Rhein-Neckar sind<br />

geplante Gewerbeflächen gem. des rechtskräftigen FNPs<br />

dargestellt. Die gewerbliche Entwicklung soll sich in Mörlenbach im<br />

Rahmen der Eigenentwicklung bewegen. Dabei ist die<br />

Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der örtlichen gewerblichen<br />

Wirtschaft an <strong>den</strong> absehbaren Erfordernissen der ortsansässigen<br />

Betriebe <strong>zu</strong> orientieren.<br />

700 Gemeinde Mörlenbach - Die Fläche zwischen dem Baugebiet „Fronacker", der B 38 alt und<br />

der neu geplanten B 38 kann von ihrer Lage her <strong>zu</strong>künftig nicht<br />

mehr als Vorbehaltfläche für die Landwirtschaft angesehen<br />

wer<strong>den</strong>. Diese Fläche wird nach Realisierung der neuen B 38 für<br />

die Landwirtschaft uninteressant. Sie sollte als Planungsfläche für<br />

die Siedlungs-/ Gewerbeentwicklung vorgesehen wer<strong>den</strong>. Bei<br />

dieser Fläche handelt es sich um die einzige Fläche, die unmittelbar<br />

an <strong>den</strong> Ortskern angrenzt.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

entspr.<br />

2559<br />

Bei dem Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft handelt es sich<br />

um einen Grundsatz der Regionalplanung. Im Rahmen der<br />

kommunalen Bauleitplanung sollen die Belange der Landwirtschaft<br />

in besonderem Maße berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Das Vorbehaltsgebiet<br />

ist damit der kommunalen Abwägung <strong>zu</strong>gänglich und kann bei<br />

Bedarf für erforderliche kommunale Siedlungsentwicklungen<br />

genutzt wer<strong>den</strong>. Von Seiten der Regionalplanung ist aktuell die<br />

Darstellung einer geplanten Siedlungsfläche nicht erforderlich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 409 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

701 Landratsamt Kreis Bergstraße - Zwischen dem Verband Region Rhein-Neckar und dem<br />

Kenntnisnahme<br />

Regierungspräsidium fan<strong>den</strong> frühzeitig ausführliche<br />

entspr.<br />

Abstimmungsgespräche über Planungsinhalte und kommunale Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

300<br />

Flächenpotentiale für Siedlung und Gewerbe statt. Trotz<br />

unterschiedlicher Bevölkerungsprognosen, bedingt durch sich<br />

unterschei<strong>den</strong>de Ermittlungsgrundlagen, aus <strong>den</strong>en der <strong>zu</strong>künftige<br />

Bedarf für Flächenpotentiale errechnet wurde, konnte nach<br />

Darstellung des Regierungspräsidium Darmstadt ein grundsätzlich<br />

einheitlicher Entwicklungshorizont für die Städte und Gemein<strong>den</strong><br />

im Teilraum des Kreises Bergstraße ermittelt wer<strong>den</strong>.<br />

702 Landratsamt Kreis Bergstraße - Die Darstellung der Entwicklungsmöglichkeiten entspricht, soweit<br />

im Maßstab nachvollziehbar, der im Regionalplan Südhessen 2010.<br />

Die Empfehlung einer qualitativen und bedarfsorientierten<br />

Ausrichtung der Entwicklungsmöglichkeiten z.B. für Kommunen<br />

ohne Funktions<strong>zu</strong>weisung wird grundsätzlich befürwortet.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

703 Landratsamt Kreis Bergstraße - Frauenbeauftragte<br />

[…]<br />

Anregung: Zu Punkt 1.5 - Gewerbliche Bauflächen<br />

Hier sollte aufgenommen wer<strong>den</strong>, dass die sich Kommunen im<br />

Rahmen der Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der örtlichen<br />

gewerblichen Wirtschaft auch an <strong>den</strong> Bedürfnissen der<br />

unterschiedlichen Zielgruppen nach wohnortnahen Arbeitsplätzen<br />

orientieren sollen, vor allem der Erwerbssicherungsbedürfnisse von<br />

Personen, die familiäre Versorgungsarbeit leisten.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 1.5.2.1 (S. 48) wird ein neuer<br />

Absatz ergänzt:<br />

Bei der Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der örtlichen<br />

gewerblichen Wirtschaft sollen auch die Bedürfnisse der<br />

unterschiedlichen Zielgruppen nach wohnortnahen Arbeitsplätzen<br />

Berücksichtigung fin<strong>den</strong>, um die Vereinbarkeit von Beruf und<br />

Familie besser gewährleisten <strong>zu</strong> können.<br />

704 Landratsamt Kreis Bergstraße - Ausweisung der Fläche des stillgelegten KKW in der Gemeinde<br />

Biblis<br />

Die jetzt bebaute Fläche ist im ERP R-N nachrichtlich(N) aus dem<br />

FNP der Gemeinde Biblis übernommen und als „Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe"(N) Bestand dargestellt. Die <strong>zu</strong>rzeit als<br />

Parkplatz genutzte Fläche im Südosten ist als Entwicklungsfläche<br />

vorgesehen. Es wird seitens des Kreises begrüßt, dass weder im<br />

Plan noch im textlichen Teil des ERP Aussagen, wie z. B. Standort<br />

Kraftwerk, aufgenommen wur<strong>den</strong>. Die Darstellungen im<br />

RPS/RegFNP (Symbol Kraftwerk) sind insoweit überholt und sollten<br />

bei einer künftigen Änderung des RPS entsprechend der<br />

Darstellung des ERP R-N angepasst wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 410 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

705 Magistrat der Stadt Viernheim - Die Festlegung Viernheims als „Siedlungsbereich Gewerbe" nicht folgen<br />

entspricht der Zielrichtung der Stadt. Für Viernheim sind<br />

zeichnerisch keine Zuwachsflächen vorgesehen.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für die gewerbliche Entwicklung Viernheims sollte eine<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (Planung) nordöstlich des<br />

bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes „Kleine neue Äcker" in die<br />

Planzeichnung aufgenommen wer<strong>den</strong>. Eine siedlungsstrukturell<br />

sinnvolle Möglichkeit liegt in der Entwicklung weiterer<br />

Gewerbeflächen von ca. 6,5 ha Richtung Nordosten des<br />

bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes „Kleine neue Äcker". Die<br />

Flächenentwicklung in diesem Bereich „Neues Weidstück" wird<br />

derzeit geprüft. Da eine Entscheidung über die Entwicklung dieser<br />

Fläche noch aussteht, ist sie bislang noch nicht bauleitplanerisch<br />

gesichert.<br />

Zum aktuellen Zeitpunkt wird aus Sicht der Regionalplanung kein<br />

weiterer Bedarf an gewerblichen Neuausweisungen gesehen.<br />

Vielmehr sollte der Forderung der Innenentwicklung Rechnung<br />

getragen wer<strong>den</strong>, indem vorhan<strong>den</strong>e Gewerbegebiete<br />

umstrukturiert wer<strong>den</strong> (Neuordnung, Baulücken- und<br />

Umnut<strong>zu</strong>ngspotentiale). Zusammen mit der Kommune wird der<br />

VRRN bedarfsgerechte Weiterentwicklungsmöglichkeiten<br />

diskutieren.<br />

706 Magistrat der Stadt Viernheim - Ein weiterer möglicher Bereich für neue Gewerbeflächen läge<br />

südlich der Walter- Gropius-Allee / An der Weinheimer Straße<br />

entlang der BAB 659. Gemäß der Ausweisung im FNP ist dort eine<br />

Ansiedlung mit Sport(-Gewerbe) sowie ggf. eine Kleingartenanlage<br />

geplant. Die Fläche ist wegen der erschwerten Erschließung und<br />

Nähe <strong>zu</strong>m Wohngebiet Bannholzgraben gegenüber einer<br />

Entwicklung des „Neuen Weidstücks" nachrangig <strong>zu</strong> sehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Eine größere Gewerbeflächenausweisung ist darüber hinaus in<br />

Viernheim aufgrund der naturräumlichen und verkehrsräumlichen<br />

Begren<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>künftig nur südlich der BAB 659 möglich. Eine<br />

Ausdehnung der Stadt auf die südliche Seite der BAB 659 ist aber<br />

derzeit nicht angedacht.<br />

707 Stadtverwaltung Lampertheim - Im nordwestlichen Bereich der BASF wird gerade ein Apparatelager folgen<br />

mit 2,1 ha Größe errichtet, so dass auch dieses Gelände als<br />

Bestandsgebiet dargestellt wer<strong>den</strong> müsste.<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

708 Stadtverwaltung Lampertheim - Die Siedlungsfläche für „Industrie und Gewerbe" südlich der folgen<br />

Neuschlossstraße zwischen Industriestraße und Bahnlinie muss<br />

Der Anregung wird gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 411 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

709 Stadtverwaltung Lampertheim - Im Bereich des Stadtteiles Hofheim ist im Einheitlichen<br />

Regionalplan das Gewerbegebiet „Im Entenbad" nicht vollständig<br />

als „Siedlungsfläche Industrie - und Gewerbe Bestand" dargestellt.<br />

Dieses Gebiet ist jedoch vollständig bebaut und genutzt, so dass es<br />

insofern auch komplett dunkelgrau dar<strong>zu</strong>stellen ist.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

710 Stadtverwaltung Zwingenberg - Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellten „Siedlungsflächen nicht folgen<br />

Industrie und Gewerbe" (Planung) entsprechen weitestgehend <strong>den</strong><br />

Planungsabsichten der Stadt Zwingenberg.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Als GE-Erweiterungsfläche bietet sich <strong>zu</strong>sätzlich der Bereich „Auf<br />

<strong>den</strong> Rödern" an, welcher sich direkt zwischen der BAB 5 und dem<br />

bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebiet „Westlich Platanenallee" und in<br />

unmittelbarer Nachbarschaft <strong>zu</strong>r bestehen<strong>den</strong> Kleintier<strong>zu</strong>chtanlage<br />

befindet. Im Anschluss an <strong>den</strong> dort gelten<strong>den</strong> Bebauungsplan wäre<br />

eine Erweiterung möglich und über eine Verlängerung der<br />

„Gernsheimer Straße" auch günstig <strong>zu</strong> erschließen. Damit stün<strong>den</strong><br />

rund 18.500 m2 GE-Fläche <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong>r Verfügung. Die Stadt<br />

Zwingenberg bittet um Aufnahme dieser Fläche in <strong>den</strong><br />

Einheitlichen Regionalplan.<br />

Die Erweiterung des Gebietes "Auf <strong>den</strong> Rödern" stellt eine der<br />

letzten längerfristigen Planungsoption dar. Gem. Regionalplan<br />

Südhessen liegt der Bedarf an gewerblichen Flächen unter 5 ha.<br />

Die in bei<strong>den</strong> Plänen i<strong>den</strong>tisch dargestellten Bestands- und<br />

Planungsflächen decken diesen Bedarf ab.<br />

711 Stadtverwaltung Frankenthal - Im Plansatz 1.5 - Gewerbliche Bauflächen sollte aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>, dass sich die Kommunen im Rahmen der Flächenvorsorge<br />

<strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft auch<br />

an <strong>den</strong> Bedürfnissen der unterschiedlichen Zielgruppen nach<br />

wohnortnahen Arbeitsplätzen orientieren sollen, insbesondere an<br />

<strong>den</strong> Erwerbssicherungsbedürfnissen von Personen, die familiäre<br />

Versorgungsarbeit leisten.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 1.5.2.1 wird ein neuer Absatz<br />

ergänzt:<br />

Bei der Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der örtlichen<br />

gewerblichen Wirtschaft sollen auch die Bedürfnisse der<br />

unterschiedlichen Zielgruppen nach wohnortnahen Arbeitsplätzen<br />

Berücksichtigung fin<strong>den</strong>, um die Vereinbarkeit von Beruf und<br />

Familie besser gewährleisten <strong>zu</strong> können.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 412 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

712 Stadtverwaltung Frankenthal - Da sich in der Zwischenzeit ergeben hat, dass sich die Firma Frigo-<br />

Trans wohl nicht am Standort Mahlastraße 102 (südlich der<br />

Isenach) erweitern möchte, kann die Veränderung der<br />

Darstellungen an dieser Stelle <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Gleichzeitig berücksichtigen Sie bitte wieder die geplanten<br />

Wohnbauflächen südlich der Donnersbergstraße, die im wirksamen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Stadt Frankenthal dargestellt sind. Die<br />

Stadt Frankenthal wird das entsprechende Verfahren <strong>zu</strong>r 16.<br />

Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans <strong>zu</strong>nächst nicht weiter<br />

betreiben. Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen <strong>den</strong> Lageplan<br />

mit der geplanten Wohnbaufläche südlich der Donnersbergstraße<br />

sowie der bestehen<strong>den</strong> gemischten Baufläche südlich der Isenach<br />

beigelegt.<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

311<br />

1494<br />

2375<br />

Das "Vorranggebiet für die Landwirtschaft" sowie die "Grünzäsur"<br />

wer<strong>den</strong> südlich der Isenach bis <strong>zu</strong>r südlichen Grenze der<br />

gemischten Baufläche ergänzt. Aufgrund des im Anhang Nr. 2<br />

deutlichen Flächenüberhangs an Wohnbauflächen in der Stadt<br />

Frankenthal von rd. 38 ha wird das im rechtskräftigen FNP als<br />

geplante Wohnbaufläche dargestellte Plangebiet südlich der<br />

Donnersbergstraße in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht mehr als<br />

"Siedlungsfläche Wohnen (Planung)" berücksichtigt. Im Hinblick auf<br />

eine langfristige Entwicklungsperspektive wird der regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g sowie die Vorrangausweisung für die Landwirtschaft in<br />

einer Flächengröße von rd. 3-4 ha <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

713 Stadtverwaltung Landau - In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist die Fläche des Geltungsbereiches<br />

des Bebauungsplanes E7 im Südwesten Mörlheims als<br />

„Siedlungsfläche Wohnen Planung" dargestellt. Diese Darstellung<br />

muss in „Siedlungsfläche Wohnen Bestand" geändert wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die Anregung wird berücksichtigt, da das Plangebiet nahe<strong>zu</strong><br />

vollständig bebaut ist.<br />

714 Stadtverwaltung Landau - In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist das ehemalige Kohlelager, südlich<br />

des Wohnparks Am Ebenberg als „gewerbliche Baufläche Bestand"<br />

ausgewiesen. Diese Fläche wurde im Rahmen der Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes C25 und der <strong>zu</strong>gehörigen Änderung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes in Grünflächen mit <strong>den</strong><br />

Zweckbestimmungen „Einrichtungen für Sport", „Sportanlagen",<br />

„Spielplatz" und „öffentliche Grünanlage, Park" sowie teilweise in<br />

„Flächen für Maßnahmen <strong>zu</strong>m Schutz, <strong>zu</strong>r Pflege und <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung von Bo<strong>den</strong>, Natur und Landschaft" geändert. Die<br />

Darstellung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar muss<br />

entsprechend angepasst wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1304<br />

Die Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe auf dem Gebiet des<br />

ehemaligen Kohlelagers wird aus der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

herausgenommen und der Regionale Grün<strong>zu</strong>g bis <strong>zu</strong>r Bahnstrecke<br />

erweitert.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

715 Stadtverwaltung Landau - In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist die Fläche südlich der Queichheimer<br />

Brücke, östlich der Gleisanlagen als „gewerbliche Bauflächen<br />

Bestand" ausgewiesen. Teile dieser Fläche wur<strong>den</strong> im Rahmen der<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes C25 und der <strong>zu</strong>gehörigen<br />

Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes in „Flächen für Maßnahmen<br />

<strong>zu</strong>m Schutz, <strong>zu</strong>r Pflege und <strong>zu</strong>r Entwicklung von Bo<strong>den</strong>, Natur und<br />

Landschaft" geändert. Die Darstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar muss entsprechend angepasst<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die im Rahmen der Aufstellung des B-Planes geänderte<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als sonstige Fläche dargestellt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 413 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

716 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Die Stadt Ludwigshafen fordert eine Anpassung der Darstellungen,<br />

die als nicht konsistent bzw. korrekt angesehen wer<strong>den</strong>, so<br />

beispielsweise<br />

• Stadtgärtnerei: hier befin<strong>den</strong> sich regionale Restriktionen im<br />

Bereich des gültigen B-Planes; dies ist an<strong>zu</strong>passen. (Karte Nr. 7)<br />

folgen<br />

Die gewerbliche Baufläche wird an <strong>den</strong> räumlichen<br />

Geltungsbereich des B-Plans "Betriebs- und Wertstoffhof<br />

Wollstraße" angepasst.<br />

717 Stadtverwaltung Neustadt - Die Stadt Neustadt plant eine ca. 2,8 ha große Fläche im Ortsbezirk<br />

Hambach auf der Nordseite der K9 (Mittelhambacher Straße) als<br />

Gewerbegebiet für räumliche Verlagerungen bzw. Erweiterungen<br />

von ansässigen Betrieben in <strong>den</strong> Ortsteilen Hambach und<br />

Diedesfeld <strong>zu</strong> entwickeln. Dafür sollen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

des Einheitlichen Regionalplans die Ausweisungen "Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft" sowie "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" entsprechend<br />

reduziert oder nach Möglichkeit eine geplante Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Stadt Neustadt ist gemäß Plansatz 1.5.2.2 in Verbindung mit<br />

Anhang Nr. 1.4 sowie der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im<br />

Anhörungsentwurf des Einheitlichen Regionalplans als regionaler<br />

Gewerbeschwerpunkt ("Siedlungsbereich Gewerbe") festgelegt.<br />

Dafür sind für gewerbliche Ansiedlungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

östlich des "Weinstraßenzentrums" auch für die Verlagerung von<br />

ansässigen Betrieben aus der Kernstadt sowie <strong>den</strong> Ortsteilen noch<br />

großflächige Potentiale vorhan<strong>den</strong>. In der langfristigen Perspektive<br />

ist analog der Entwicklung im benachbarten Mittelzentrum Landau<br />

aus raumordnerischer Sicht eine Erweiterung der gewerblichen<br />

Bauflächen bis <strong>zu</strong>r A 65 grundsätzlich möglich. Das Plangebiet<br />

nördlich der K 9 zwischen <strong>den</strong> Ortsteilen Hambach und Diedesfeld<br />

ist mit Ausnahme von 2 städtebaulich nicht integrierten<br />

Gewerbebetrieben durch weinbauliche Nut<strong>zu</strong>ng sowie nördlich<br />

angrenzend durch Anlagen für Sport und Freizeit geprägt.<br />

Außerdem liegt das Plangebiet in einem dem Hambacher Schloss<br />

unmittelbar vorgelagerten, landschaftsästhetisch sensiblen Bereich<br />

der Deutschen Weinstraße. Folglich wird der Anregung der Stadt<br />

Neustadt nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 414 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

718 Stadtverwaltung Worms - Stadt Worms: Konflikte <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung sehen wir auf der<br />

Grundlage der FNP-Gesamtfortschreibung der Stadt Worms<br />

insbesondere bei folgen<strong>den</strong> raumordnerischen Festlegungen:<br />

[…]<br />

Pfrimmtal<br />

• Stadtteil Pfeddersheim, Mit der geplanten gewerblichen<br />

Baufläche ,PFE 26' soll der „Gewerbestandort KHS" am westlichen<br />

Ortsrand von Worms-Pfeddersheim im Bestand gesichert und<br />

Erweiterungen i. S. einer Arrondierung ermöglicht wer<strong>den</strong>. Diese<br />

Planungsabsicht steht in Konflikt <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Zielaussagen „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g, Grünzäsur und Vorranggebiet Landwirtschaft"<br />

(Arrondierung)<br />

[…]<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

1320<br />

1498<br />

2386<br />

Wir regen an, aktuelle Kartenunterlagen <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong> und die<br />

Festlegungen der „Regionalen Grünzüge" und „Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft" entsprechend der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (Anlage<br />

2 , FNP-Entwurf, Stand Juli 2012').<br />

Die geplante Erweiterung des "Gewerbestandortes KHS" am<br />

westlichen Ortsrand von Pfeddersheim steht im Konflikt mit <strong>den</strong><br />

Vorranggebieten für die Landwirtschaft, für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege, für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

sowie Regionaler Grün<strong>zu</strong>g. Außerdem liegt der südliche Teil des<br />

Plangebietes innerhalb der Gebietskulisse des Landesweiten<br />

Biotopverbundes. Gemäß Plansatz 1.5.2.1 ist die Flächenvorsorge<br />

<strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft<br />

jedoch an <strong>den</strong> potentiellen Erfordernissen der ortsansässigen<br />

Betriebe <strong>zu</strong> orientieren. Dies gilt auch für geplante<br />

Betriebserweiterungen. Der Anregung der Stadt Worms<br />

entsprechend wer<strong>den</strong> gemäß FNP Entwurf (Stand Juli 2012) im<br />

nördlichen Teil des Plangebietes die Vorrangausweisungen<br />

Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege sowie<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g bis <strong>zu</strong>r Grenze des Landesweiten<br />

Biotopverbundes <strong>zu</strong>rückgenommen. Somit stehen in diesem<br />

Bereich einer Erweiterung des ansässigen Betriebes keine<br />

freiraumsichern<strong>den</strong> Restriktionen entgegen.<br />

Der Forderung wird teilweise entsprochen.<br />

719 Stadtverwaltung Worms - Stadt Worms: Konflikte <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung sehen wir auf der<br />

Grundlage der FNP-Gesamtfortschreibung der Stadt Worms<br />

insbesondere bei folgen<strong>den</strong> raumordnerischen Festlegungen:<br />

[…]<br />

Nördliche Stadtteile<br />

• Stadtteil Abenheim. Mit der geplanten gewerblichen Baufläche<br />

'AB 12' wird eine Arrondierung südlich der Mörstädter Straße<br />

angestrebt. Mit dem vorliegen<strong>den</strong> E-ROP-Entwurf wer<strong>den</strong> neue<br />

Konflikte <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Zielaussagen „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft" begründet (bisher „sonstige<br />

landwirtschaftliche Flächen").<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1321<br />

2387<br />

Wir regen an, aktuelle Kartenunterlagen <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong> und die<br />

Festlegungen der „Regionalen Grünzüge" und „Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft" entsprechend der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (Anlage<br />

2 , FNP-Entwurf, Stand Juli 2012').<br />

Für <strong>den</strong> gewerblichen Eigenbedarf des Ortsteils Abenheim wird in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte südlich der Mörstädter Straße die<br />

landwirtschaftliche Vorrangausweisung sowie der regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g geringfügig reduziert und das Plangebiet "AB 12" als<br />

geplante "Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" dargestellt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 415 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

720 Stadtverwaltung Bad Dürkheim - Die Stadt Bad-Dürkheim weist darauf hin, dass im Entwurf des<br />

Regionalplans die Fläche „Norderweiterung Gewerbegebiet Bruch"<br />

als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe/Planung dargestellt ist,<br />

obwohl die Fläche seit 2010 voll erschlossen und mittlerweile<br />

überwiegend bebaut ist. Deshalb wird angeregt, die Fläche als<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe/Bestand dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Das Baugebiet "Norderweiterung Gewerbegebiet Bruch" wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende "Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe" dargestellt.<br />

Der Anregung der Stadt Bad-Dürkheim wird entsprochen.<br />

721 Stadtverwaltung Bad Dürkheim - Da die Stadt Bad Dürkheim über keine weiteren Flächenreserven<br />

<strong>zu</strong>r Ansiedlung von Gewerbegebieten verfügt, aber gemäß Entwurf<br />

des Regionalplans als „Siedlungsbereich Gewerbe" definiert ist<br />

(und somit über <strong>den</strong> Eigenbedarf hinaus angemessene<br />

Flächenreserven für ergänzende gewerbliche Neuansiedlungen<br />

bereithalten soll), ist beabsichtigt die Ausweisung weiterer Flächen<br />

<strong>zu</strong> prüfen. In erster Linie kommen hier Flächen im Anschluss an die<br />

bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebiete (in Ungstein und im Bruch) in Frage.<br />

In diesen Bereichen sollen die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß Plansatz 1.5.2.2 ist auch an <strong>den</strong> Standorten der regionalen<br />

Gewerbeschwerpunkte ("Siedlungsbereiche Gewerbe") die<br />

Bestandssicherung und Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe<br />

vorrangige Aufgabe. Darüber hinaus sollen diese Standorte unter<br />

Berücksichtigung der lokalen und regionalen Rahmenbedingungen<br />

angemessene Flächenreserven für ergänzende gewerbliche<br />

Neuansiedlungen vorhalten. Gemäß der im Zuge des Aufstellung<br />

des Einheitlichen Regionalplans mit der Stadt Bad-Dürkheim<br />

abgestimmten Siedlungsflächen stehen im Nordwesten des<br />

Gewerbegebietes "Im Bruch" noch unbebaute Gewerbeflächen <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung. In Anbetracht des hohen ökologischen<br />

Konfliktpotentials im Umfeld des Gewerbegebietes "Im Bruch" mit<br />

vielfältiger Überlagerung regionalplanerischer<br />

Vorrangausweisungen soll sich die Stadt Bad-Dürkheim daher für<br />

die Laufzeit des Einheitlichen Regionalplans auf <strong>den</strong> Bestandschutz<br />

sowie die Umstrukturierung bestehender Gewerbeimmobilien<br />

konzentrieren.<br />

Der Anregung der Stadt Bad-Dürkheim wird nicht entsprochen.<br />

722 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

entspr.<br />

2269<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: Die Tennisanlage der Stadt Deidesheim wurde<br />

durch <strong>den</strong> rechtskräftigen Bebauungsplan „Erweiterung und<br />

Verlagerung Wasgau-Markt sowie Verlagerung der Tennisanlage<br />

Deidesheim" überplant. Das Bauvorhaben befindet sich bereits in<br />

Umset<strong>zu</strong>ng. Demgemäß fordert die Stadt Deidesheim die<br />

Aufnahme des Bebauungsplanes in die vorliegende<br />

Entwurfsplanung. Die Flächen der neuen Tennisanlagen sind<br />

demgemäß als „„Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Flächen" und der Bereich des Wasgau- Marktes als<br />

„Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

folgen<br />

Das Sondergebiet für <strong>den</strong> "Wasgau-Lebensmittelmarkt" wird<br />

entsprechend dem B-Plan "Erweiterung und Verlagerung Wasgau<br />

Markt sowie Verlagerung der Tennisanlage Deidesheim" als<br />

bestehende "Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" dargestellt,<br />

die Flächen der Tennisanlage als "sonstige landwirtschaftliche<br />

Gebiete".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 416 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

723 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

entspr.<br />

319<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: Durch <strong>den</strong> im Aufstellungsverfahren befindlichen<br />

Bebauungsplan „Obstmarkt" der Gemeinde Meckenheim wer<strong>den</strong><br />

die ehemalige gewerblich genutzte Fläche sowie ein Grundstück<br />

der angrenzen<strong>den</strong> Potenzialfläche M 12 <strong>zu</strong> Wohnbaufläche<br />

umgewandelt. Die Änderung des Bebauungsplans muss demnach<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als „geplante Siedlungsfläche Wohnen"<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>. Die verbleiben<strong>den</strong> Flächen der Potentialfläche<br />

M12 sollen weiterhin als „geplante Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Das Plangebiet "Obstmarkt" wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte anstatt<br />

als bestehende gewerbliche Siedlungsfläche als geplante<br />

"Siedlungsfläche Wohnen" dargestellt.<br />

724 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: Der Geltungsbereich des rechtskräftigen<br />

Bebauungsplans „Gewerbegebiet Forster Straße" ist in dem<br />

vorliegen<strong>den</strong> Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

nicht eindeutig erkennbar. Des Weiteren ist die Fläche noch als<br />

„geplante Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" ausgewiesen.<br />

Die Gemeinde Niederkirchen fordert im Rahmen des<br />

Anhörungsverfahrens <strong>zu</strong>r Aufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar eine Überprüfung und Korrektur der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.<br />

nicht folgen<br />

Das Gewerbegebiet "Forster Straße" ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

entsprechend dem B-Plan vollständig berücksichtigt.<br />

725 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Die Ortsgemeinde Dackenheim stellt fest, dass im Rahmen der<br />

kommunalen Selbstverwaltung eine verträgliche gewerbliche<br />

Planung möglich sein muss (z.B. Erweiterung Golfplatz etc.)<br />

Kenntnisnahme<br />

Eine gewerbliche Entwicklung der Ortsgemeinde Dackenheim im<br />

Rahmen des gemeindlichen Eigenbedarfs ist insoweit möglich, als<br />

<strong>den</strong> Vorhaben nicht andere Belange entgegenstehen. Im Fall einer<br />

geplanten Erweiterung des Golfplatzes handelt es sich nicht um<br />

eine gewerbliche Planung gemäß BauNVO.<br />

726 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land - Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kleinkarlbach hat am<br />

19.09.2012 der Stellungnahme <strong>zu</strong>m Entwurf des einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar mit der Aufnahme der Fa. Schlatter<br />

<strong>zu</strong>gestimmt.<br />

nicht folgen<br />

Die genehmigte Baufläche der Firma Schlatter ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende Siedlungsfläche bereits<br />

berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 417 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

727 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land - Die Verbandsgemeinde Grünstadt befürchtet durch die<br />

regionalplanerische Konzeption <strong>zu</strong>r "Raum- und Siedlungsstruktur"<br />

sowie die Ausweisung der regionalen Grünzüge/Grünzäsuren eine<br />

starke Einschränkung in der siedlungsstrukturellen<br />

Weiterentwicklung der verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

entspr.<br />

323<br />

1216<br />

Die Ortsgemein<strong>den</strong> der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land erfüllen<br />

allesamt nicht die Standortkriterien für eine Einstufung als<br />

regionaler Schwerpunkt im Bereich Wohnen bzw. Gewerbe gemäß<br />

Plansätze 1.4.2.2 sowie 1.5.2.2 und 1.5.2.3. Auch die aktuelle<br />

Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Rheinland-<br />

Pfalz hat <strong>den</strong> in der "Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020" im<br />

Anhang Nr. 2 des Einheitlichen Regionalplans prognostizierten<br />

Rückgang von rd. 4-5 Prozent bis 2020 bestätigt. Im Kontext mit<br />

<strong>den</strong> absehbaren Auswirkungen des demographischen Wandels soll<br />

sich die Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur in <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land vornehmlich<br />

am Eigenbedarf sowie der verstärkten "Innenentwicklung"<br />

orientieren.<br />

728 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land - In der Ortsgemeinde Dirmstein muss noch der Soccerpark ergänzt<br />

wer<strong>den</strong>. Ebenso sollte eine Erweiterungfläche des<br />

Gewerbegebietes „Rottgasse" in westliche Richtung dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

2399<br />

Sport- und Freizeitanlagen sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans nicht als Siedlungsfläche dargestellt.<br />

Für diese Sondernut<strong>zu</strong>ngen gilt jedoch auch bei Überlagerung<br />

durch freiraumsichernde Vorrangausweisungen wie z.B.<br />

"Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" entsprechend der <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

weiterhin Bestandsschutz. Geplante, insbesondere bauliche<br />

Erweiterungen sind jedoch auf der Ebene der kommunalen<br />

Bauleitplanung hinsichtlich ihrer raumordnerischen Verträglichkeit<br />

konkret <strong>zu</strong> prüfen. Das Plangebiet "Soccerpark" wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht dargestellt, jedoch wird in dem Bereich<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Soccerpark Dirmstein"<br />

die Vorrangausweisung für die Landwirtschaft herausgenommen.<br />

Der regionale Grün<strong>zu</strong>g bleibt bestehen.<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Dirmstein ist gemäß<br />

Plansatz 1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.3 ausschließlich<br />

am Eigenbedarf <strong>zu</strong> orientieren. Für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche<br />

Bauflächen ist künftig ein entsprechender Bedarfsnachweis<br />

erforderlich. Eine angebotsorientierte Flächenvorsorge für<br />

Gemein<strong>den</strong> ohne gewerbliche Schwerpunktfunktion wird<br />

abgelehnt. Für Dirmstein ist der Bedarf nicht belegt. Folglich wird<br />

die geplante Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes "Rottgasse"<br />

nicht berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 418 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

729 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land - In der Ortsgemeinde Großkarlbach ist das Gewerbegebiet<br />

folgen<br />

„Storchenpfad" <strong>zu</strong> streichen. Der Bebauungsplan wurde<br />

aufgehoben.<br />

Der Forderung wird entsprochen.<br />

730 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land - In der Ortsgemeinde Obrigheim ist die gewerbliche Baufläche<br />

„Pfortmühle" in östliche Richtung an <strong>den</strong> Bahndamm <strong>zu</strong> verlegen.<br />

Weiterhin sollte eine größere Erweiterungsfläche für <strong>den</strong><br />

Industriebetrieb „Süd<strong>zu</strong>cker" vorgesehen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die im rechtskräftigen FNP der VG Grünstadt-Land enthaltene<br />

gewerbliche Baufläche "Pfortmühle" in der Gemarkung Obrigheim<br />

bildet die siedlungsstrukturelle Fortset<strong>zu</strong>ng der bis an die<br />

Gemarkungsgrenze heranreichende Bebauung der Stadt Grünstadt.<br />

Durch die Verlagerung des Plangebietes in östlicher Richtung an<br />

<strong>den</strong> Bahndamm würde ein neuer, gewerblicher Siedlungsansatz<br />

westlich der Bahnlinie entstehen. Der Gemeinde Obrigheim wird<br />

alternativ empfohlen, eine Bündelung der gewerblichen Bauflächen<br />

im Umfeld der Firma Süd<strong>zu</strong>cker <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Für die Erweiterung der Firma Süd<strong>zu</strong>cker ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits eine erst vor kurzem bauleitplanerisch<br />

abgestimmte gewerbliche Baufläche berücksichtigt. Darüber hinaus<br />

ist bis <strong>zu</strong>m Planungshorizont 2020 kein weiterer Flächenbedarf <strong>zu</strong><br />

erwarten.<br />

731 Verbandsgemeinde Wachenheim - Die Gemeinde Friedelsheim fordert die Aufnahme einer<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Fläche <strong>zu</strong>r Abdeckung des gewerblichen<br />

Entwicklungspotentials in der Gemeinde, möglichst westlich der<br />

L527 nördlich des Friedhofs.<br />

nicht folgen<br />

Für <strong>den</strong> gemeindlichen Eigenbedarf an gewerblichen Bauflächen<br />

stehen Friedelsheim nur noch geringe Flächenreserven <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung. Zur Vermeidung einer Zersiedelung der Landschaft<br />

sowie einer städtebaulichen Fehlentwicklung wird die<br />

Berücksichtigung einer gewerblichen Planfläche nördlich des<br />

Friedhofs abgelehnt. Da kein konkreter Bedarfsnachweis vorliegt,<br />

wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan keine weiteren<br />

Entwicklungsspielräume für die gewerbliche Eigenentwicklung von<br />

Friedelsheim berücksichtigt.<br />

732 Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Gemeinde Bobenheim-Roxheim: Die im Plan erfolgte<br />

Gewerbeflächenausweisung des Gewerbegebietes „Auf dem<br />

Wörth" sollte als Bestand dargestellt wer<strong>den</strong>, da dieses Gebiet<br />

planungsrechtlich und erschließungstechnisch <strong>zu</strong>r Bebauung<br />

ansteht.<br />

nicht folgen<br />

Bestehendes Bauplanungsrecht sowie der Zeitpunkt der<br />

Erschließung sind nicht die maßgeben<strong>den</strong> Kriterien für eine<br />

regionalplanerische Einstufung als Bestandsfläche. Entschei<strong>den</strong>d<br />

ist vielmehr der <strong>zu</strong>mindest hälftige Anteil der bereits bebauten<br />

Flächen.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 419 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

733 Gemeinde Lambsheim - Die durch Zielabweichungsbescheid genehmigte Erweiterung des folgen<br />

Gewerbegebietes „Im Brand" ist <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

entspr.<br />

2102<br />

Die im Zielabweichungsentscheid der SGD-Süd <strong>zu</strong>gelassene<br />

Erweiterung des Gewerbegebietes "Im Brand" wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplante "Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe" berücksichtigt.<br />

734 Gemeinde Römerberg - Die Gemeinde Römerberg bittet um Berücksichtigung der<br />

geplanten gewerblichen Erweiterungsfläche für <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

von rd. 10 ha an der B 9 (Ortsteil Berghausen) entsprechend <strong>den</strong><br />

Ergebnissen der bisherigen Abstimmungsgespräche.<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

1342<br />

2403<br />

Die Gemeinde Römerberg hat bereits 2008 einen konkreten<br />

Bedarfsnachweis für im Rahmen des Eigenbedarfs <strong>zu</strong>sätzlich<br />

benötigte gewerbliche Bauflächen in einer Größenordnung von rd.<br />

4 ha kurz- und rd. 7 ha mittelfristig erbracht. Der Verband hat <strong>den</strong><br />

gemeindlichen Eigenbedarf bereits grundsätzlich anerkannt,<br />

hinsichtlich der Größenordnung <strong>zu</strong>sätzlicher Gewerbeflächen aber<br />

auf die Abwägung im Rahmen der Aufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans verwiesen.<br />

Im Ergebnis der Abwägung aller relevanten Aspekte wer<strong>den</strong> in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte die Vorrangausweisungen "Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" sowie "Landwirtschaft" in südlicher Fortset<strong>zu</strong>ng des<br />

bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes Römerberg (südlich<br />

Du<strong>den</strong>hoferstr./östlich B 9)in einer Größenordnung von rd. 4-5 ha<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

735 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - In Plankapitel 1.5 - Gewerbliche Bauflächen - sollte aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>, dass die Kommunen im Rahmen der Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r<br />

Weiterentwicklung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft sich auch<br />

an <strong>den</strong> Bedürfnissen der unterschiedlichen Zielgruppen nach<br />

wohnortnahen Arbeitsplätzen orientieren sollen, vor allem der<br />

Erwerbssicherungs-Bedürfnisse von Personen, die familiäre<br />

Versorgungsarbeit leisten.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 1.5.2.1 wird ein neuer Absatz<br />

ergänzt:<br />

Bei der Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der örtlichen<br />

gewerblichen Wirtschaft sollen auch die Bedürfnisse der<br />

unterschiedlichen Zielgruppen nach wohnortnahen Arbeitsplätzen<br />

Berücksichtigung fin<strong>den</strong>, um die Vereinbarkeit von Beruf und<br />

Familie besser gewährleisten <strong>zu</strong> können.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 420 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

736 Stadtverwaltung Schifferstadt - Stadt Schifferstadt: Die Fa. Reifen Krupp plant eine Erweiterung<br />

des bestehen<strong>den</strong> Betriebes. Diese Erweiterungsfläche erstreckt<br />

sich bis <strong>zu</strong>m Wirtschaftsweg und soll entsprechend als geplante<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Im Zuge der Landesplanerischen Stellungnahme <strong>zu</strong>r Änderung des<br />

FNP II der Stadt Schifferstadt sowie B-Planes Nr. 91 hat der<br />

Verband mit Schreiben vom 26.01.2011 der geplanten Erweiterung<br />

der Firma Reifen Krupp <strong>zu</strong>gestimmt und das Plangebiet in dem<br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplans als geplante<br />

"Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" berücksichtigt. Ein<br />

konkreter Bedarfsnachweis für eine darüber hinausgehende<br />

Erweiterung liegt dem Verband bisher nicht vor, so dass die<br />

Anregung nicht berücksichtigt wird.<br />

737 Verbandsgemeinde Du<strong>den</strong>hofen - In Plankapitel 1.5 „Gewerbliche Bauflächen" sollte aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>, dass die Kommunen im Rahmen der Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r<br />

Weiterentwicklung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft sich auch<br />

an <strong>den</strong> Bedürfnissen der unterschiedlichen Zielgruppen nach<br />

wohnortnahen Arbeitsplätzen orientieren sollen, vor allem der<br />

Erwerbssicherungs-Bedürfnisse von Personen, die familiäre<br />

Versorgungsarbeit leisten.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 1.5.2.1 wird ein neuer Absatz<br />

ergänzt:<br />

Bei der Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der örtlichen<br />

gewerblichen Wirtschaft sollen auch die Bedürfnisse der<br />

unterschiedlichen Zielgruppen nach wohnortnahen Arbeitsplätzen<br />

Berücksichtigung fin<strong>den</strong>, um die Vereinbarkeit von Beruf und<br />

Familie besser gewährleisten <strong>zu</strong> können.<br />

738 Verbandsgemeinde Heßheim<br />

(für die Ortsgemeinde Heßheim)<br />

- Die Ortsgemeinde Heßheim bittet die Industrie- und<br />

Gewerbeflächen auf dem Deponiebereich als Bestand dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Der Anregung der Ortsgemeinde Heßheim wird durch<br />

entsprechende Korrektur in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 421 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

739 Verbandsgemeinde Heßheim - Die Verbandsgemeinde Heßheim und die Ortsgemeinde<br />

Beindersheim regen an, <strong>zu</strong>r vorbeugen<strong>den</strong> Berücksichtigung der<br />

Planungsabsichten der RV-Bank Rhein-Haardt <strong>zu</strong>r Erweiterung des<br />

Raiffeisenzentrallagers die Flächen zwischen der A 61 und dem<br />

Schrakelbach südlich der K 7 von regionalplanerischen<br />

Restriktionen frei <strong>zu</strong> halten und - soweit nicht bereits Bestand - als<br />

geplante Siedlungsflächen „Industrie und Gewerbe" dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1502<br />

1612<br />

2057<br />

Die im FNP der Verbandsgemeinde Heßheim dargestellte<br />

gewerbliche Baufläche des Raiffeisenzentrallagers ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte berücksichtigt. Einer südlichen Erweiterung<br />

des Zentrallagers bis <strong>zu</strong>r A 61 stehen freiraumsichernde<br />

Restriktionen (Landesweiter Biotopverbund, Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz) entgegen. Die Darstellung des<br />

Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz ist nachrichtlich<br />

aus dem LEP IV Rheinland-Pfalz 2008 übernommen. Gemäß Z 98<br />

des LEP IV ist der landesweite Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen<br />

Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten und entzieht sich somit der<br />

regionalplanerischen Abwägung. Die wasserwirtschaftlichen<br />

Belange sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen. Das Plangebiet wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

entsprechend der 7. Änderung des FNP der Verbandsgemeinde<br />

Heßheim als geplante Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

berücksichtigt.<br />

740 Verbandsgemeinde Heßheim - Des Weiteren sind die Industrie- und Gewerbeflächen auf dem<br />

Deponiebereich als Bestand dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird entsprochen, da die gewerblichen Flächen<br />

inzwischen vollständig belegt sind.<br />

741 Verbandsgemeinde Maxdorf - Ähnliches gilt auch für die Ausstattung der Verbandsgemeinde mit<br />

Gewerbeflächen. Hier stehen statt <strong>den</strong> angenommenen 12,7 ha<br />

(Ergebnisse Raum+ Programm) faktisch nur 5,2 ha <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Auch bei diesen Flächen wurde die tatsächliche Verfügbarkeit<br />

aufgrund der Eigentümersituation noch nicht berücksichtigt. Daher<br />

ist es nach Auffassung der Verbandsgemeinde geboten, im<br />

<strong>zu</strong>künftigen Regionalplan potenzielle Entwicklungsflächen innerhalb<br />

der VG für eine spätere bauliche Entwicklung frei<strong>zu</strong>halten.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemein<strong>den</strong> in der Verbandsgemeinde Maxdorf erfüllen<br />

allesamt nicht die Standortkriterien für eine über die kommunale<br />

Eigenentwicklung hinausgehende, gewerbliche<br />

Schwerpunktfunktion. Folglich wer<strong>den</strong> auch rd. 5 ha verfügbare<br />

Flächenreserven als für <strong>den</strong> gewerblichen Eigenbedarf der VG<br />

Maxdorf ausreichendes Potential eingestuft.<br />

742 Verbandsgemeinde Maxdorf - Im Nor<strong>den</strong> der Ortsgemeinde Fußgönheim befindet sich ein<br />

Einzelhandelsmarkt innerhalb eines Gewerbegebietes. Der Bereich<br />

des Gewerbegebietes ist als Siedlungsfläche im Regionalentwurf<br />

restriktionsfrei dar<strong>zu</strong>stellen. [vgl. Anlage]<br />

folgen<br />

Der Anregung der Ortsgemeinde Fußgönheim wird dadurch<br />

entsprochen, dass die "Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfes an <strong>den</strong><br />

rechtsverbindlichen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Verbandsgemeinde<br />

Maxdorf angepasst wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 422 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

743 Verbandsgemeinde Maxdorf - Die VG Maxdorf beantragt, die im Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans reduzierte Ausweisung der gewerblichen Baufläche<br />

in der Ortsgemeinde Fußgönheim an die Darstellung des<br />

regionalen Raumordnungsplanes Rheinpfalz an<strong>zu</strong>passen, da für<br />

diese Fläche in Kürze das Bauleitplanverfahren eingeleitet wer<strong>den</strong><br />

soll.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

2430<br />

Die Anpassung der Darstellung der gewerblichen Planflächen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans an die<br />

Ausweisung im noch rechtskräftigen regionalen Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz 2004 ist raumordnerisch vertretbar. Die Erweiterung des<br />

Plangebietes wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als "Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe (N)"/Planung berücksichtigt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

744 Kreisverwaltung Germersheim - KV Germersheim: Die Stadt Wörth hat beantragt, die Flächen<br />

südlich der Hafenstraße (jetzige K 25) in <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen. Mit Blick auf das derzeit laufende<br />

Planfeststellungsverfahren <strong>zu</strong>r zweiten Rheinbrücke und die Nähe<br />

<strong>zu</strong>m Landeshafen ergibt sich eine gute Eignung der Flächen für<br />

eine weitere Siedlungsentwicklung Gewerbe (s. Stellungnahme der<br />

Stadt Wörth vom 05.05.2011). Die Stadt Wörth ist auch Bestandteil<br />

der Technologie Region Karlsruhe. Diese hat die Zielset<strong>zu</strong>ng <strong>den</strong><br />

Wirtschaftsraum in seiner Entwicklung <strong>zu</strong> fördern und attraktive<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen für Neuansiedlungen <strong>zu</strong> schaffen. Dies bedingt<br />

auch die Bereitstellung der erforderlichen Gewerbeflächen. Zu<br />

gewerblichen Bauflächen soll - wie oben erwähnt - ein Teilgebiet<br />

„Südlich der K25" in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan mit<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>, um nach einer Realisierung einer zweiten<br />

Rheinbrücke, vorbehaltlich einer Bauleitplanung der Stadt Wörth,<br />

der regionalplanerischen Funktion Gewerbe mittelfristig Rechnung<br />

<strong>zu</strong> tragen.<br />

nicht folgen<br />

Die Stadt Wörth ist unstrittig ein für die Metropolregion Rhein-<br />

Neckar bedeutender Industrie- und Gewerbestandort. Der<br />

Entwicklung <strong>zu</strong>sätzlicher gewerblicher Bauflächen südlich der K 25<br />

stehen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte keine regionalplanerischen<br />

Ausweisungen mit Zielcharakter entgegen. Da für diese<br />

Planungsabsicht jedoch noch kein bauleitplanerisches Verfahren<br />

eingeleitet wurde, wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte südlich der K<br />

25 auch keine geplanten Siedlungsflächen Industrie und Gewerbe<br />

dargestellt.<br />

745 Kreisverwaltung Germersheim - KV Germersheim: Der in der Planzeichnung ebenfalls<br />

gekennzeichnete Standort „Insel Grün und Hafen Nordufer"<br />

entspricht angesichts der Abgrabung im Bereich des<br />

Fischschwanzes nicht mehr <strong>den</strong> tatsächlichen Gegebenheiten. Die<br />

Gewerbefläche wurde in der Vergangenheit in Teilen in eine<br />

Wasserfläche umgewandelt und die GE-Fläche <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Der Flächenansatz ist daher ebenfalls an<strong>zu</strong>passen. Der<br />

Bebauungsplan befindet sich derzeit in Anpassung. Ggf. ergeben<br />

sich hieraus <strong>zu</strong>sätzliche Modifikationen des. verfügbaren<br />

Flächenansatzes. Eine Abstimmung mit der Stadt Germersheim<br />

wird empfohlen.<br />

folgen<br />

Das Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen,<br />

Logistik wird an die geplante Neufassung und Teilaufhebung des B-<br />

Plan Nr. 23 "Insel Grün und Hafen Nordufer" angepasst. Das in der<br />

Tabelle auf S. 51 ausgewiesene Flächenpotential ist mit der Stadt<br />

Germersheim abgestimmt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 423 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

746 Kreisverwaltung Germersheim - KV Germersheim: Die als geplante Gewerbefläche<br />

gekennzeichnete westliche Erweiterungsfläche des<br />

Gewerbegebietes Horstgelände Teil II in Kandel ist bereits<br />

vollständig durch ein Logistikzentrum belegt und steht nicht mehr<br />

für die Errichtung neuer Gewerbebetriebe <strong>zu</strong>r Verfügung. Die<br />

Darstellung sollte ebenfalls als Bestandsdarstellung übernommen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprochen und die<br />

geplante Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe im<br />

Gewerbegebiet Kandel-Minderslachen als Bestandsfläche<br />

dargestellt.<br />

747 Kreisverwaltung Germersheim - KV Germersheim: Die Stadt Kandel ist als regionaler<br />

Gewerbestandort ausgewiesen. Als Siedlungsbereich Gewerbe (Z)<br />

ist das Gewerbegebiet in Minderlachen dargestellt. Die Flächen des<br />

Gewerbegebietes sind belegt. Hier sollte in Abstimmung mit der<br />

VG Kandel über eine angemessene Erweiterung <strong>zu</strong>r<br />

Bestandssicherung bzw. Flächenvorsorge nachgedacht wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Für eine Erweiterung des Gewerbegebietes "Horstgelände"<br />

westlich der Erschließungsstraße zwischen der Grenze des<br />

"Landesweiten Biotopverbundes" und der L 548 ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits ein restriktionsfreier<br />

Entwicklungsspielraum berücksichtigt. Die konkrete Abgren<strong>zu</strong>ng<br />

des Plangebietes ist im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung<br />

ab<strong>zu</strong>stimmen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 424 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

748 Kreisverwaltung Germersheim - KV Germersheim: Im Planentwurf wird der Adamshof östlich der<br />

Autobahn-Anschlussstelle Kandel-Mitte als Gewerbefläche<br />

dargestellt. Aus Sicht der Bauleitplanung bestehen aus<br />

grundlegen<strong>den</strong> planerischen Überlegungen heraus Be<strong>den</strong>ken. Bei<br />

dem Vorhabensstandort handelt es sich um eine ehemalige<br />

landwirtschaftliche Aussiedlung im Außenbereich. Der<br />

Außenbereich ist mit Ausnahme der privilegierten Nut<strong>zu</strong>ngen von<br />

Bebauung frei<strong>zu</strong>halten.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1349<br />

Der Landkreis Germersheim verfügt laut Angaben des Statistischen<br />

Bundesamtes über insgesamt 381 landwirtschaftliche Betriebe,<br />

von <strong>den</strong>en 265 absehbar eine Hofnachfolge suchen. Für 219 ist die<br />

Hofnachfolge weiterhin offen. Ein Großteil dieser Betriebe ist in<br />

Hofstellen außerhalb der Ortslagen angesiedelt bzw. verfügt<br />

aufgrund der baurechtlichen Privilegierung über großvolumige<br />

Gebäude im Außenbereich. Aufgrund dieser Ausgangslage ist<br />

insbesondere bei der planerischen Sicherung von<br />

Alternativnut<strong>zu</strong>ngen in landwirtschaftlichen Aussiedlungen eine<br />

hohe Sensibilität erforderlich. Angesichts ihrer in der Regel vom<br />

Bebauungs<strong>zu</strong>sammenhang losgelösten Lage im Außenbereich<br />

erscheint die regionalplanerische und bauleitplanerische<br />

Ausweisung einer isolierten Gewerbegebietslage gegenläufig <strong>zu</strong><br />

planerischen Leitsätzen, insbesondere dem Freihaltegrundsatz für<br />

<strong>den</strong> Außenbereich. Vielmehr würde durch eine entsprechende<br />

isolierte Überplanung der Hofstelle ein Präze<strong>den</strong>zfall geschaffen<br />

der eine negative Vorbildwirkung für weitere, <strong>zu</strong>künftig absehbar<br />

anstehende Vorhaben entfaltet. Mit der raumordnerischen<br />

Darstellung solcher Hofstellen als Gewerbeflächen wird hier ein<br />

Präze<strong>den</strong>zfall geschaffen. Im konkreten Fall des Adamshofes in<br />

Kandel wurde die etablierte Freizeitnut<strong>zu</strong>ng mittels Festset<strong>zu</strong>ng<br />

eines Sondergebietes auf <strong>den</strong> Bestand begrenzt.<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlentwicklungen sind<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte u.a. privilegierte Vorhaben im<br />

Außenbereich wie z.B. landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr als<br />

bestehende Siedlungsflächen dargestellt. Für diese genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen gilt jedoch auch bei Überlagerung von<br />

freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen wie z.B. "Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" Bestandsschutz ohne Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen. Im<br />

Sinne einer einheitlichen Konzeption im Einheitlichen Regionalplan<br />

wer<strong>den</strong> die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende und geplante<br />

Siedlungsflächen Industrie und Gewerbe ausgewiesenen Flächen<br />

des Adamshofes östlich von Kandel als "sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" dargestellt und<br />

mit der Ausweisung "regionaler Grün<strong>zu</strong>g" überlagert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 425 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

749 Kreisverwaltung Germersheim - KV Germersheim: Die als Weißfläche westlich des<br />

Gewerbegebietes Lustadt dargestellte Fläche ist ebenfalls bereits<br />

durch die Biogasanlage Lustadt gewerblich genutzt und belegt. Die<br />

Fläche sollte daher als Bestandsdarstellung übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

Wie bereits dem Verband Region Rhein-Neckar dargelegt, besteht<br />

ein erheblicher Bedarf für entsprechende Erweiterungsflächen für<br />

bereits bestehende und geplante Gewerbe- und Industriegebiete<br />

(Erweiterungen, Umsiedlungen) im Gewerbegebiet „Obere- und<br />

Untere Büsche" in Lustadt.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1350<br />

2432<br />

Die Fläche der Biogasanlage in Lustadt wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Bestandsfläche dargestellt. Für <strong>zu</strong>sätzliche<br />

gewerbliche Bauflächen der auf Eigenentwicklung gemäß Plansatz<br />

1.5.2.1 beschränkten Gemeinde Lustadt ist im Rahmen der<br />

Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der VG Lingenfeld ein<br />

konkreter Bedarfsnachweis erforderlich. Da für <strong>den</strong> Bedarf der dort<br />

ansässigen Betriebe offensichtlich keine Flächenreserven mehr<br />

vorhan<strong>den</strong> sind, wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich nördlich<br />

der Straße "Auf der Büsche/Am Oberen Griesweg" bis <strong>zu</strong>m<br />

Entwässerungsgraben der landwirtschaftliche Vorrang sowie der<br />

regionale Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>rückgenommen. Die räumliche<br />

Konkretisierung der gewerblichen Erweiterungsflächen soll auf der<br />

Ebene der Bauleitplanung erfolgen.<br />

750 Kreisverwaltung Germersheim - KV Germersheim: Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin,<br />

dass das ehemalige Tanklager der Firma Wintershall in Jockgrim<br />

stillgelegt und rückgebaut wurde. Ein Bau(planungs)recht bestand<br />

auf Basis § 35 BauGB i. V. m. Immissionsschutzrecht. Dieses ist<br />

seit einigen Jahren erloschen. Derzeit fin<strong>den</strong> im Rahmen einer<br />

Rekultivierung mit dem Ziel der Wiederherstellung des<br />

ursprünglichen Zustandes (gleichwertig) final Bo<strong>den</strong>- und<br />

Grundwassersanierungen statt. Die Darstellung eines bestehen<strong>den</strong><br />

Gewerbegebietes entbehrt daher sachlicher und rechtlicher<br />

Grundlagen.<br />

nicht folgen<br />

Das Plangebiet des ehemaligen Tanklagers ist im rechtskräftigen<br />

FNP der VG Jockgrim als gewerbliche Baufläche enthalten. Somit<br />

handelt es sich bei der Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte um<br />

eine nachrichtliche Übernahme aus der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung.<br />

751 Kreisverwaltung Germersheim - KV Germersheim: Lediglich in östlicher Nachbarschaft [<strong>zu</strong>m<br />

ehemaligen Tanklager der Firma Wintershall] stehen zwar noch<br />

zwei Tanks einer anderen Firma, eine Betriebserlaubnis nach<br />

BlmSchG besteht hier ebenfalls nicht mehr. In der Sit<strong>zu</strong>ng des<br />

Kreisausschusses am 20.08.2012 wurde seitens der VG Jockgrim<br />

die Beibehaltung der Darstellung der Fläche des Tanklagers als<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe gefordert. Die Möglichkeit<br />

einer <strong>zu</strong>künftigen gewerblichen Entwicklung an diesem Standort<br />

sollte weiter bestehen bleiben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Plangebiet des ehemaligen Tanklagers ist im rechtskräftigen<br />

FNP der VG Jockgrim als gewerbliche Baufläche enthalten. Somit<br />

handelt es sich bei der Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte um<br />

eine nachrichtliche Übernahme aus der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung.<br />

Die konkrete Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng des ehemaligen Tanklagers ist im<br />

Rahmen der kommunalen Bauleitplanung <strong>zu</strong> klären.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 426 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

752 Ortsgemeinde Weingarten - Die Ortsgemeinde Weingarten beabsichtigt daher, nicht <strong>zu</strong>letzt<br />

aufgrund der wesentlich besseren verkehrstechnischen Anbindung,<br />

ein Gewerbegebiet zwischen der K 32 und der B 272 am<br />

westlichen Ende des Ortes aus<strong>zu</strong>weisen. Bislang ist die<br />

Eigenentwicklung der Ortsgemeinde gehemmt, da bislang kein<br />

Gewerbegebiet vorhan<strong>den</strong> ist und auch an anderer Stelle, aufgrund<br />

der örtlichen Gegebenheiten, kaum möglich sein wird. Das<br />

betreffende Gelände ist noch Gemarkungsgebiet der Ortsgemeinde<br />

Lustadt. Bisher geführte Gespräche mit Bürgermeister,<br />

Beigeordneten und Fraktionsvorsitzen<strong>den</strong> der Ortsgemeinde<br />

Lustadt haben aber erkennen lassen, dass eine Umgemarkung<br />

möglich wäre.<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

1351<br />

2433<br />

Als Anlage <strong>zu</strong> diesem Schreiben habe ich Ihnen drei<br />

Interessensbekundungen von ortsansässigen Gewerbetreiben<strong>den</strong><br />

in Kopie beigefügt.<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Weingarten soll sich<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.1 ausschließlich auf <strong>den</strong> örtlichen<br />

Eigenbedarf konzentrieren. Für potentielle Standortverlagerungen<br />

ortsansässiger Betriebe sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits<br />

restriktionsfreie Entwicklungsspielräume berücksichtigt. Der<br />

Standort im Bereich der B 272/K 32 ist aus raumordnerischer und<br />

städtebaulicher Sicht problematisch, da dieser die bandartige<br />

Zersiedlung des Siedlungskörpers weiter verfestigen würde.<br />

Darüber hinaus würde ein großflächiger Einzelhandelsmarkt an<br />

diesem Standort gegen Ziele der Landes- und Regionalplanung<br />

verstoßen. Die konkrete Abstimmung eines gewerblichen<br />

Plangebietes für <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf sollte im Rahmen der<br />

FNP-Fortschreibung erfolgen. Dennoch wird für eine mögliche<br />

gewerbliche Ausweisung im Rahmen der Eigenentwicklung der<br />

landwirtschaftliche Vorrang sowie der regionale Grün<strong>zu</strong>g im<br />

Bereich des westlichen Ortsrandes und dem Wohngebäude "Bei<br />

der Ziegelei" zwischen der K 32/Landauer Straße und der B 272<br />

reduziert. Im Gegen<strong>zu</strong>g wer<strong>den</strong> die restriktionsfreien<br />

Entwicklungsspielräume südlich der Ortslage in entsprechender<br />

Größenordnung mit <strong>den</strong> Vorrangausweisungen für die<br />

Landwirtschaft und regionaler Grün<strong>zu</strong>g belegt.<br />

753 Ortsgemeinde Weingarten - Ortsgemeinde Weingarten: Ein überregional tätiger Investor wäre<br />

ebenfalls interessiert auf einer Teilfläche einen Lebensmittel-<br />

Discounter <strong>zu</strong> errichten. Wie in der Besprechung bereits dargelegt,<br />

ist die Ortsgemeinde Weingarten aber bereit, im Gegen<strong>zu</strong>g auf<br />

eine bereits genehmigte Fläche für einen Einkaufsmarkt - in rd. 500<br />

m Entfernung - <strong>zu</strong> verzichten und auch in dem für das<br />

Gewerbegebiet notwendigen Bebauungsplan die neue Fläche auf<br />

800 qm <strong>zu</strong> begrenzen. Die bereits genehmigte Fläche ist bereits<br />

wesentlicher Bestandteil des beschlossenen<br />

Einzelhandelskonzeptes der Verbandsgemeinde Lingenfeld.<br />

nicht folgen<br />

Der Standort im Bereich der B 272/K 32 ist aus raumordnerischer<br />

und städtebaulicher Sicht problematisch, da dieser die bandartige<br />

Zersiedlung des Siedlungskörpers weiter verfestigen würde.<br />

Darüber hinaus würde ein großflächiger Einzelhandelsmarkt an<br />

diesem Standort gegen Ziele der Landes- und Regionalplanung<br />

verstoßen. Auch kleinflächige Nahversorger sollten nach<br />

Möglichkeit an integrierten, fußläufig gut erreichbaren Standorten<br />

realisiert wer<strong>den</strong>. Der überwiegend auf <strong>den</strong> PKW-Verkehr im Zuge<br />

der B 272 ausgerichtete Standort ist aus regionalplanerischer Sicht<br />

für die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben für die örtliche<br />

Nahversorgung wenig geeignet. Der Flächentausch der für einen<br />

Nahversorger genehmigten Planfläche <strong>zu</strong>gunsten eines anderen<br />

Standortes ist für ein Vorhaben bis <strong>zu</strong>r Grenze der "Großflächigkeit"<br />

jedoch grundsätzlich möglich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 427 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

754 Stadtverwaltung Wörth - Die Stadt Wörth ist auch Bestandteil der Technologieregion<br />

Karlsruhe. Diese hat die Zielset<strong>zu</strong>ng, <strong>den</strong> Wirtschaftsraum in seiner<br />

Entwicklung <strong>zu</strong> fördern und attraktive Vorausset<strong>zu</strong>ngen für<br />

Neuansiedlungen <strong>zu</strong> schaffen. Dies bedingt auch die Bereitstellung<br />

der erforderlichen Gewerbeflächen für Gewerbe und des damit<br />

verbun<strong>den</strong>en Wohnraumes.<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

343<br />

Die Regionalplanung hat in der Vergangenheit der besonders<br />

dynamischen Entwicklung des Industrie- und Gewerbestandortes<br />

Wörth auch durch großflächige Ausweisung von gewerblichen<br />

Bauflächen Rechnung getragen. Der weiteren Ausdehnung der<br />

gewerblichen Siedlungsflächen stehen sich vielfältig überlagernde,<br />

freiraumsichernde Restriktionen entgegen. Insoweit ist der künftige<br />

Entwicklungsspielraum für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen in<br />

der Stadt Wörth stark eingeschränkt. Für wohnbauliche Zwecke<br />

stehen derzeit ausreichend Flächenreserven <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

755 Stadtverwaltung Wörth - Zu gewerblichen Bauflächen soll ein Teilgebiet „Südlich der K 25" in<br />

<strong>den</strong> Regionalplan mit aufgenommen wer<strong>den</strong>, um nach einer<br />

Realisierung einer zweiten Rheinbrücke, vorbehaltlich einer<br />

Bauleitplanung der Stadt, der regionalplanerischen Funktion<br />

Gewerbe mittelfristig Rechnung <strong>zu</strong> tragen<br />

nicht folgen<br />

Die Entwicklung gewerblicher Bauflächen südlich der K 25 ist<br />

unmittelbar an das Projekt "2. Rheinbrücke Wörth/Karlsruhe"<br />

geknüpft. Die Realisierung dieses Projektes ist derzeit nicht<br />

absehbar. Von daher wird dem Anliegen der Stadt Wörth nach<br />

Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Gewerbeflächen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht entsprochen. Da Wörth unstrittig ein<br />

bedeutender Industrie- und Gewerbestandort in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar ist, stehen bei Realisierung der 2. Rheinbrücke einer<br />

gewerblichen Entwicklung südlich der K 25 in Teilgebieten jedoch<br />

keine freiraumsichern<strong>den</strong> Zielvorgaben entgegen. Südlich der<br />

geplanten Trasse für die 2. Rheinbrücke ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits ein restriktionsfreier<br />

Entwicklungsspielraum berücksichtigt.<br />

756 Stadtverwaltung Wörth - Ebenso soll durch die laufende Bebauung der Firma PEG das<br />

ehemalige Mobil-Oil-Gelände nunmehr vollständig als Bestand einer<br />

gewerblichen Fläche dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Hinweis wird durch entsprechende Änderung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 428 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

757 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

1504<br />

2436<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Bellheim: Gewerbefläche für Eigenbedarf, Rücknahme des<br />

"Vorranggebietes für die Landwirtschaft" und der "Grünzäsur"<br />

Innerhalb der bestehen<strong>den</strong> Ortslage gibt es einen stören<strong>den</strong><br />

Gewerbebetrieb (Spedition), der ausgelagert wer<strong>den</strong> soll. Der<br />

Betrieb wird von einem ortsansässigen Unternehmer geführt und<br />

soll im Rahmen der Eigenentwicklung des örtlichen Gewerbes<br />

verlagert wer<strong>den</strong>. Da<strong>zu</strong> ist eine Fläche im Südosten der Ortslage<br />

nördlich der L 509 vorgesehen. Der vorgesehene Standort ist<br />

sowohl hinsichtlich des Immissionsschutzes als auch der<br />

verkehrlichen Anbindung an das Straßennetz der in Knittelsheim<br />

günstigste Standort. Um die gewerbliche Eigenentwicklung <strong>zu</strong><br />

ermöglichen, wird vom Gemeinderat gefordert, die Darstellung des<br />

"Vorranggebietes für die Landwirtschaft" und der "Grünzäsur" (siehe<br />

auch Punkt 2) bis <strong>zu</strong>m 1. Wirtschaftsweg östlich der Ortslage<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. [Karte]<br />

nicht folgen<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Knittelsheim soll sich<br />

gemäß Plansatz 1.3 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.3<br />

ausschließlich an dem örtlichen Eigenbedarf orientieren. Der<br />

Standort Knittelsheim ist aufgrund der beengten Ortslage sowie<br />

der nicht direkten Anbindung an das überregionale bzw.<br />

großräumige Straßenverkehrsnetz für einen Speditionsbetrieb<br />

wenig geeignet. Von daher wird empfohlen, <strong>den</strong> in der Ortslage<br />

von Knittelsheim stören<strong>den</strong> Betrieb an einen Standort <strong>zu</strong> verlagern,<br />

der die Standortkriterien besser erfüllt. Dafür stehen in <strong>den</strong><br />

benachbarten zentralen Orten ausreichend gewerbliche<br />

Flächenreserven <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

758 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

2439<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Bellheim: Abgren<strong>zu</strong>ng des Gewerbegebietes / Rücknahme des<br />

"Vorranggebietes für die Landwirtschaft"<br />

Mit dem Bebauungsplan wur<strong>den</strong> die Gewerbefläche in Zeiskam<br />

nach Westen erweitert. Die Planung ist in diesem Bereich <strong>zu</strong><br />

aktualisieren. Die nach der GE-Erweiterung verbleibende<br />

Ackerfläche bis <strong>zu</strong>m 1. Wirtschaftsweg westlich des<br />

Gewerbegebietes ist relativ klein und für die Landwirtschaft von<br />

untergeordneter Bedeutung. Vom Ortsgemeinderat wird daher<br />

gefordert, die Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> verändern. Es wird vorgeschlagen,<br />

das "Vorranggebiet für die Landwirtschaft" auf die Grenze des<br />

Wirtschaftsweges <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen und <strong>den</strong> Zwischenbereich in<br />

die angrenzen<strong>den</strong> "Sonstigen landwirtschaftlichen Gebiete und<br />

sonstigen Flächen" ein<strong>zu</strong>beziehen. [Karte]<br />

folgen<br />

Der Forderung wird entsprochen und das Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft bis <strong>zu</strong>m Wirtschaftsweg westlich des<br />

Gewerbegebietes <strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 429 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

759 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

entspr.<br />

344<br />

(für die Ortsgemeinde Berg)<br />

- VG Hagenbach: Der Ortsgemeinderat Berg bittet um Aufnahme der<br />

in der Anlage gekennzeichneten Gewerblichen Bauflächen für die<br />

Erweiterung des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebiets „Mühläcker" sowie<br />

der Wohnbauflächen <strong>zu</strong>r Abrundung der bestehen<strong>den</strong><br />

Siedlungsflächen.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß Plansatz (Z) 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 soll<br />

sich die wohnbauliche Entwicklung auch der Gemeinde Berg<br />

ausschließlich an dem örtlichen Eigenbedarf orientieren. Dafür ist in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte am nordwestlichen Ortsrand bereits ein<br />

geplantes Baugebiet berücksichtigt, das <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf<br />

<strong>zu</strong>mindest bis <strong>zu</strong>m Planungshorizont 2020 abdecken sollte.<br />

Außerdem ist <strong>zu</strong> berücksichtigen, dass gemäß der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 die<br />

Verbandsgemeinde Hagenbach einen deutlichen "Flächenüberhang"<br />

aufweist. Auch vor diesem Hintergrund ist aus regionalplanerischer<br />

Sicht kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen in der Gemeinde<br />

Berg <strong>zu</strong> erkennen.<br />

Für die gewerbliche Eigenentwicklung der Gemeinde Berg gemäß<br />

Plansatz (Z) 1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.3 hat die<br />

Regionalplanung in der Vergangenheit der Ausweisung des<br />

Gewerbegebietes "Mühlacker" <strong>zu</strong>gestimmt. Die Ortsgemeinde hat<br />

die gewerblichen Bauflächen jedoch nur <strong>zu</strong> einem geringen<br />

Flächenanteil für die Ansiedlung ortsansässiger Gewerbebetriebe<br />

genutzt, sondern dort eine Konzentration von zentrenrelevanten<br />

Einzelhandelsbetrieben <strong>zu</strong>gelassen. Für <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf<br />

ist im Einheitlichen Regionalplan das Baugebiet "Am Galgenberg"<br />

enthalten. Darüber hinaus wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

keine <strong>zu</strong>sätzlichen gewerblichen Bauflächen berücksichtigt, da auch<br />

kein konkreter Bedarfsnachweis vorliegt.<br />

760 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

entspr.<br />

1363<br />

2105<br />

(für die Stadt Hagenbach)<br />

- VG Hagenbach: Der Stadtrat von Hagenbach bittet um Aufnahme<br />

der in der Anlage gekennzeichneten Gewerblichen Bauflächen <strong>zu</strong>r<br />

Abrundung des bestehen<strong>den</strong> Industriegebietes Stixwörth.<br />

folgen<br />

Die Abrundung des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes "Stixwörth"<br />

bildet eine raumordnerische und städtebaulich vertretbare<br />

Erweiterung. Die freiraumsichern<strong>den</strong> Ausweisungen Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g und Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz wer<strong>den</strong> entsprechend der Anlage <strong>zu</strong> der<br />

Stellungnahme ausgeschnitten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 430 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

761 Verbandsgemeinde Jockgrim - Gemeinde Neupotz: Freihalten der Fläche (Nr. 4) südlich des<br />

Gewerbegebietes „Krautstücke", in einer Größenordnung von<br />

insgesamt ca. 4 ha, von dem Ziel „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g." Für diesen<br />

Bereich ist mittelfristig die Eigenentwicklung von Gewerbeflächen<br />

geplant . Der erste Entwicklungsabschnitt ist in einer<br />

Größenordnung von ca. 1,0 bis 2,3 ha geplant.<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

1371<br />

2106<br />

Anmerkung: Im Textteil (Anhang Nr. 1.3) ist Neupotz zwar erwähnt,<br />

im Planteil jedoch aufgrund des Maßstabes 1: 75.000 nicht <strong>zu</strong><br />

erkennen.<br />

Zusätzlich soll eine Zufahrt für das Gewerbegebiet über <strong>den</strong><br />

„Presserweg" und die Baustraße <strong>zu</strong>r Hochwasserrückhaltung<br />

Wörth / Jockgrim eingeplant wer<strong>den</strong>.<br />

Gemäß Plansatz 1.5.2.2 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.3 zählt<br />

Neupotz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong>, deren gewerbliche<br />

Siedlungsentwicklung sich ausschließlich an der Eigenentwicklung<br />

<strong>zu</strong> orientieren hat. Dafür wird der Regionale Grün<strong>zu</strong>g südlich des<br />

Gewerbegebietes "Krautstücke" in einer Größenordnung von rd. 1,0<br />

ha <strong>zu</strong>rückgenommen. Für die Entwicklung des Plangebietes ist<br />

jedoch ein entsprechender Bedarfsnachweis erforderlich.<br />

Weitergehende Entwicklungspotentiale wer<strong>den</strong> nicht<br />

berücksichtigt, da die Gewerbeflächenkonzeption des Einheitlichen<br />

Regionalplans für die auf Eigenbedarf beschränkten Gemein<strong>den</strong><br />

keine angebotsorientierte Flächenvorsorge vorsieht.<br />

Der Anregung wird teilweise entsprochen.<br />

762 Verbandsgemeinde Jockgrim - Gemeinde Rheinzabern: Freistellung der Fläche (Nr. 1) nördlich der<br />

L 549 für alternative Gewerbeflächen von <strong>den</strong> Zielen „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" und „Vorranggebiet für die Landwirtschaft",<br />

da für einen dieser Bereiche die Eigenentwicklung von<br />

Gewerbeflächen geplant ist und die Alternativen noch diskutiert<br />

wer<strong>den</strong>. Es ist eine abschnittweise Realisierung vorgesehen. Für<br />

einen ersten Realisierungsabschnitt von ca. 5 ha besteht aktuelle<br />

Nachfrage.<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

1372<br />

2446<br />

Gemäß Plansatz 1.5.2.5 soll sich die gewerbliche Entwicklung der<br />

Gemeinde Rheinzabern vorrangig auf die Sicherung und<br />

Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe konzentrieren. Bei<br />

entsprechender Nachfrage können bedarfsorientiert <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Flächen entwickelt wer<strong>den</strong>. Dafür ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte am<br />

nördlichen Siedlungsrand von Rheinzabern südlich der L 549/östlich<br />

der Rülzheimer Str. ein restriktionsfreier Entwicklungsspielraum<br />

von rd. 4-5 ha berücksichtigt. Eine gewerbliche<br />

Siedlungsentwicklung nördlich der L 549 wird aus<br />

regionalplanerischer Sicht abgelehnt.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 431 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

763 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Während sämtliche Ortsgemein<strong>den</strong> auf die<br />

„Eigenentwicklung Gewerbe" beschränkt sind, ist für die Stadt<br />

Kandel im Ortsteil Minderslachen ein „Siedlungsbereich Gewerbe"<br />

festgesetzt. Die im Regionalplanentwurf als „geplante<br />

Gewerbefläche" gekennzeichnete westliche Erweiterungsfläche<br />

des Gewerbe- und Industriegebietes „HORSTGELÄNDE" ist jedoch<br />

bereits vollständig durch ein Logistikzentrum überbaut und steht für<br />

eine künftige Gewerbeansiedlung nicht mehr <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

teilweise folgen<br />

> Die Darstellung im Regionalplan muss insoweit als Bestand<br />

gekennzeichnet wer<strong>den</strong>. Dementsprechend sind der Stadt Kandel<br />

<strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen in unmittelbarer Anbindung an<br />

das bereits vorhan<strong>den</strong>e Gewerbe- und Industriegebiet<br />

„HORSTGELÄNDE" <strong>zu</strong> ermöglichen. In Betracht kommt deshalb die<br />

Fläche westlich der bereits hergestellten Erschließungsanbindung<br />

an die L 548.<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar wird da<strong>zu</strong> aufgefordert, die<br />

dargestellte Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes<br />

„HORSTGELÄNDE" innerhalb des Einheitlichen Regionalplanes mit<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplante "Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe" im Industrie- und Gewerbegebiet<br />

"Horstgelände" wird als Bestandsfläche dargestellt.<br />

Für eine Erweiterung des Gewerbegebietes "Horstgelände"<br />

westlich der Erschließungsstraße zwischen der Grenze des<br />

"Landesweiten Biotopverbundes" und der L 548 ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits ein restriktionsfreier<br />

Entwicklungsspielraum berücksichtigt. Die konkrete Abgren<strong>zu</strong>ng<br />

des Plangebietes ist im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung<br />

ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />

764 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Im Rahmen der Eigenentwicklung wer<strong>den</strong> die<br />

Forderungen der Ortsgemeinde Freckenfeld für eine geringfügige<br />

Erweiterung des Gewerbegebietes „KARLSHÖHLCHEN", als auch<br />

die Forderung der Ortsgemeinde Erlenbach <strong>zu</strong>r Beibehaltung der im<br />

rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan bereits ausgewiesenen<br />

Siedlungsfläche für Industrie und Gewerbe seitens der<br />

Verbandsgemeinde Kandel in vollem Umfang unterstützt.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß Plansatz 1.5.2.1 ist die Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r<br />

Weiterentwicklung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft<br />

(Eigenbedarf) an <strong>den</strong> absehbaren Erfordernissen der ortsansässigen<br />

Betriebe <strong>zu</strong> orientieren. Für <strong>den</strong> Bedarf im Rahmen der<br />

Eigenentwicklung liegt dem Verband kein konkreter Nachweis vor,<br />

so dass der Forderung nicht entsprochen wird.<br />

Das gewerbliche Plangebiet E6 in der Ortsgemeinde Erlenbach ist<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplante Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe vollständig berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 432 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

765 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Erlenbach wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Erlenbach vom 22.08.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

nicht folgen<br />

Das gewerbliche Plangebiet E6 in der Ortsgemeinde Erlenbach ist<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplante Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe vollständig berücksichtigt.<br />

4. Eine Reduzierung der „Siedlungsfläche für Industrie und<br />

Gewerbe" (E6) im südwestlichen Gemarkungsbereich ist nicht<br />

vorgesehen. Diese Fläche soll <strong>zu</strong>r Eigenentwicklung bestehen<br />

bleiben.<br />

766 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Freckenfeld wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Erlenbach vom 13.08.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

Da in der Ortsgemeinde Freckenfeld, laut der Raum + Analyse, nur<br />

noch ca. 3.400 m2 Außenreserve für Gewerbe vorhan<strong>den</strong> sind, soll<br />

das vorhan<strong>den</strong>e Gewerbegebiet geringfügig erweitert wer<strong>den</strong>. Eine<br />

Erweiterung ist auf einem Teilbereich der Grundstücke, Flurstück-<br />

Nr. 556 bis 558, möglich. Die Erschließungsstraße vom<br />

bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebebiet <strong>zu</strong>r geplanten Gewerbefläche ist<br />

bereits vorhan<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß Plansatz 1.5.2.1 ist die Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r<br />

Weiterentwicklung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft<br />

(Eigenbedarf) an <strong>den</strong> absehbaren Erfordernissen der ortsansässigen<br />

Betriebe <strong>zu</strong> orientieren. Für <strong>den</strong> Bedarf im Rahmen der<br />

Eigenentwicklung liegt dem Verband kein konkreter Nachweis vor,<br />

so dass der Forderung nicht entsprochen wird.<br />

767 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Minfeld wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Minfeld vom 25.06.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

Die „Gewerbliche Baufläche" ist komplett in <strong>den</strong> Entwurf des<br />

„Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020" mit auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die gewerbliche Baufläche im Nordwesten von Minfeld ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

bereits vollständig berücksichtigt.<br />

768 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Minfeld wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Minfeld vom 25.06.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

Die gewerbliche Baufläche angrenzend an das Baugebiet „Im Sand"<br />

soll als Wohnbaufläche ausgewiesen wer<strong>den</strong><br />

(Erweiterungspotential für das Baugebiet).<br />

folgen<br />

Der Anregung wird entsprochen und die gewerbliche Baufläche am<br />

östlichen Ortsrand von Minfeld als geplante Siedlungsfläche<br />

Wohnen dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 433 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

769 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Vollmersweiler wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Vollmersweiler vom 22.08.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

Die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Verbandsgemeinde Kandel<br />

dargestellte geplante Wohnbaufläche (V3) ist im Entwurf des<br />

„Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020" noch <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

363<br />

2. Von der Wohnbaufläche V3 (ca. 18.700 m2) soll ein Teilbereich in<br />

Verlängerung der bestehen<strong>den</strong> Bebauung, im Bereich der<br />

Hauptstraße am westlichen Ortsrand, beidseitig angesiedelt<br />

wer<strong>den</strong>, ca. 7.500 m2.<br />

3. Eine weitere Teilfläche von der Wohnbaufläche V3 (ca. 18.700<br />

m2) soll am östlichen Ortsrand, zwischen der bestehen<strong>den</strong><br />

Bebauung und der jetzigen gewerblichen Baufläche ausgewiesen<br />

wer<strong>den</strong>, ca. 7.000 m2.<br />

4. Die restliche Fläche von der Wohnbaufläche V3, ca. 4.200 m2,<br />

verbleibt an dem jetzigen Standort.<br />

5. Um einen verträglichen Übergang von der neu geplanten<br />

Wohnbaufläche am östlichen Ortsrand <strong>zu</strong> gewährleisten, soll die<br />

bestehende gewerbliche Baufläche in ein Mischgebiet abgestuft<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Die Gemeinde Vollmersweiler soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 in<br />

Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 ihre wohnbauliche Entwicklung auf<br />

<strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf beschränken. Die Beschlussfassung des<br />

Ortsgemeinderates ist widersprüchlich, da einerseits die<br />

Wohnbaufläche V 3 in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte berücksichtigt,<br />

andererseits dieses Flächenpotential auf alternative Planflächen<br />

aufgeteilt wer<strong>den</strong> soll. Entsprechend der Abstimmung mit der<br />

Gemeinde ist für eine ergänzende Bebauung am westlichen<br />

Ortsrand beiderseits der Hauptstraße in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

bereits ein restriktionsfreier Entwicklungsspielraum berücksichtigt.<br />

Die im rechtskräftigen FNP enthaltene Wohnbaufläche V 3 wird<br />

vollständig übernommen. Der geplante Flächentausch ist unter<br />

Berücksichtigung des verbindlichen "Schwellenwertes" für die<br />

wohnbauliche Entwicklung in der VG Kandel sowie in Orientierung<br />

am gemeindlichen Eigenbedarf im Rahmen der Fortschreibung des<br />

FNP der VG Kandel <strong>zu</strong> prüfen. Die geforderte <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Wohnbaufläche am östlichen Ortsrand südlich des<br />

Gewerbegebietes wird nicht berücksichtigt, da diese Bebauung die<br />

unter raumordnerischen Gesichtspunkten bandartige<br />

Siedlungsentwicklung weiter verfestigen würde.<br />

Die Änderung einer gewerblichen Baufläche in eine Mischbaufläche<br />

ist für die Darstellung in einem Regionalplan nicht relevant, da dort<br />

nur die Funktionen Wohnen sowie Industrie und Gewerbe<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>. Die geplante Änderung der Art der baulichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng ist ebenfalls im Rahmen der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans der VG Kandel ab<strong>zu</strong>handeln.<br />

770 Verbandsgemeinde Kandel - VG Win<strong>den</strong>: Von Seiten der Ortsgemeinde Win<strong>den</strong> wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Win<strong>den</strong> vom 04.07.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

Laut Beschluss des Ortsgemeinderates Win<strong>den</strong> vom 08.09.2010<br />

kann im Gegen<strong>zu</strong>g der südliche Teilbereich der im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan und Regionalplan dargestellten gewerblichen<br />

Baufläche (Flurstück-Nr. 1030, 1029, 1028, 1027, 1026, 1025/1,<br />

1023 und 1022) aus <strong>den</strong> Plänen gestrichen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der geplante Flächentausch ist im Rahmen der Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der VG Kandel ab<strong>zu</strong>stimmen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 434 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

771 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Lingenfeld: Zwei Neubaugebiete in der Gemeinde Lingenfeld,<br />

das NBG „Nördliche Hei<strong>den</strong>äcker, Teil 2" und das NBG „Westlich<br />

des Bahnhofes" sind als „Planung, Siedlungsfläche Wohnen"<br />

ausgewiesen. Die bei<strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebiete<br />

„ehemaliges Lösch-Gelände" und „Gewerbegebiet Süd" sind als<br />

„Bestand, Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" ausgewiesen.<br />

nicht folgen<br />

Es fehlt allerdings eine Gebietsausweisung „Planung,<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe", sieht man von einer<br />

kleinen schmalen Fläche nördlich des Gewerbegebietes<br />

„ehemaliges Lösch-Gelände" ab.<br />

Die Gemeinde Lingenfeld ist gemäß Plansatz 1.5.2.5 <strong>den</strong><br />

Kommunen ohne gewerbliche Funktions<strong>zu</strong>weisung <strong>zu</strong>geordnet.<br />

Diese Kommunen sollen sich ebenfalls vorrangig auf die Sicherung<br />

und Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe konzentrieren. Bei<br />

entsprechender Nachfrage können jedoch <strong>zu</strong>sätzlich moderate<br />

Flächenreserven entwickelt wer<strong>den</strong>. Dafür sind im Umfeld des<br />

ehemaligen Lösch-Geländes bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt. Der konkrete Bedarf an<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Gewerbeflächen ist im Rahmen der Fortschreibung<br />

des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes nach<strong>zu</strong>weisen.<br />

772 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Lingenfeld: Das bestehende Gewerbegebiet „Obere und<br />

Untere Büsche Teil A in der Gemeinde Lingenfeld ist teilweise als<br />

„Bestand, Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" und teilweise<br />

als „Planung, Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe"<br />

ausgewiesen. Die geplante Teilfläche ist zwischenzeitlich durch die<br />

Biogasanlage fast vollständig bebaut.<br />

folgen<br />

Das gewerbliche Plangebiet südlich von Lustadt wird vollständig als<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellt.<br />

773 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

1376<br />

2449<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Lingenfeld:<br />

Als weitere gewerbliche Baufläche ist im Entwurf des Regionalen<br />

Raumordnungsplanes ein Fläche westlich der Holzgasse in<br />

Niederlustadt als „Planung Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe"<br />

ausgewiesen, auf die verzichtet wer<strong>den</strong> kann, wenn die<br />

Erweiterung des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes „Obere- und<br />

Untere Büsche" erweitert wer<strong>den</strong> kann, wie es die Ortsgemeinde<br />

Lustadt beabsichtigt.<br />

folgen<br />

In früheren Planungen der Ortsgemeinde Lustadt war diese Fläche<br />

als Teil der Wohnbaufläche „Hinterwiesen ..." geplant. Wegen der<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Kläranlage wurde die Planung damals nicht fortgeführt.<br />

Für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen der auf Eigenentwicklung<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.1 beschränkten Gemeinde Lustadt ist im<br />

Rahmen der Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der VG<br />

Lingenfeld ein möglichst konkreter Bedarfsnachweis erforderlich.<br />

Da für <strong>den</strong> Bedarf der dort ansässigen Betriebe offensichtlich keine<br />

Flächenreserven mehr vorhan<strong>den</strong> sind, wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich nördlich der Straße "Auf der<br />

Büsche/Am Oberen Griesweg" bis <strong>zu</strong>m Entwässerungsgraben der<br />

landwirtschaftliche Vorrang sowie der regionale Grün<strong>zu</strong>g<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen. Die räumliche Konkretisierung der gewerblichen<br />

Erweiterungsflächen sowie die Möglichkeiten eines<br />

Flächentausches sind auf der Ebene der Bauleitplanung<br />

ab<strong>zu</strong>stimmen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 435 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

774 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

1377<br />

2450<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Lingenfeld: Wie bereits erwähnt, besteht in der Gemeinde<br />

Lustadt ein erheblicher Bedarf an entsprechen<strong>den</strong><br />

Erweiterungsflächen für bereits bestehende und geplante<br />

Gewerbe- und Industriebetriebe (Erweiterungen, Umsiedlungen,<br />

Alba-Plus, Hotrock etc.) im Gewerbegebiet „Obere- und Untere<br />

Büsche" in <strong>den</strong> Gewannen Oberröder und Mittelröder.<br />

folgen<br />

Lustadt strebt <strong>zu</strong>rzeit die Umnut<strong>zu</strong>ng der ehemaligen<br />

landwirtschaftlichen Aussiedlung Keller an der Speyerer Straße in<br />

einen Gewerbebetrieb an. Hier sollte eine grundsätzliche Klärung<br />

<strong>zu</strong>r Problematik der nicht mehr lebensfähigen landwirtschaftlichen<br />

Aussiedlungen bzw. Hofstellen ohne Betriebsnachfolger herbei<br />

geführt wer<strong>den</strong>.<br />

Für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen der auf Eigenentwicklung<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.1 beschränkten Gemeinde Lustadt ist im<br />

Rahmen der Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der VG<br />

Lingenfeld ein möglichst konkreter Bedarfsnachweis erforderlich.<br />

Da für <strong>den</strong> Bedarf der im Gewerbegebiet südlich von Lustadt<br />

ansässigen Betriebe offensichtlich keine Flächenreserven mehr<br />

vorhan<strong>den</strong> sind, wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich nördlich<br />

der Straße "Auf der Büsche/Am Oberen Griesweg" bis <strong>zu</strong>m<br />

Entwässerungsgraben der landwirtschaftliche Vorrang sowie der<br />

regionale Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Die grundsätzliche Frage der Umnut<strong>zu</strong>ng ehemals als privilegierte<br />

Vorhaben genehmigte Landwirtschaftsbetriebe ist nicht auf der<br />

Ebene der Regionalplanung, sondern des Bauplanungsrechtes <strong>zu</strong><br />

klären.<br />

775 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

1378<br />

2451<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Lingenfeld: Die Ortsgemeinde Weingarten würde gerne im<br />

Bereich der Bundessstraße B 272/K 32 eine gewerbliche Baufläche<br />

für die Ansiedlung von Gewerbegebieten (3 Interessenten aus<br />

Weingarten, ALDI) ausweisen lassen. Die Fläche liegt allerdings<br />

ausschließlich auf Lustadter Gemarkung.<br />

teilweise folgen<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Weingarten soll sich<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.1 ausschließlich auf <strong>den</strong> örtlichen<br />

Eigenbedarf konzentrieren. Für potentielle Standortverlagerungen<br />

ortsansässiger Betriebe sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits<br />

restriktionsfreie Entwicklungsspielräume berücksichtigt. Der<br />

Standort im Bereich der B 272/K 32 ist aus raumordnerischer und<br />

städtebaulicher Sicht problematisch, da dieser die bandartige<br />

Zersiedlung des Siedlungskörpers weiter verfestigen würde.<br />

Darüber hinaus würde ein großflächiger Einzelhandelsmarkt an<br />

diesem Standort gegen Ziele der Landes- und Regionalplanung<br />

verstoßen. Die konkrete Abstimmung eines gewerblichen<br />

Plangebietes für <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf sollte im Rahmen der<br />

FNP-Fortschreibung erfolgen. Dennoch wird für eine mögliche<br />

gewerbliche Ausweisung im Rahmen der Eigenentwicklung der<br />

landwirtschaftliche Vorrang sowie der regionale Grün<strong>zu</strong>g im<br />

Bereich des westlichen Ortsrandes und dem Wohngebäude "Bei<br />

der Ziegelei" zwischen der K 32/Landauer Straße und der B 272<br />

reduziert. Im Gegen<strong>zu</strong>g wer<strong>den</strong> die restriktionsfreien<br />

Entwicklungsspielräume südlich der Ortslage in entsprechender<br />

Größenordnung mit <strong>den</strong> Vorrangausweisungen für die<br />

Landwirtschaft und regionaler Grün<strong>zu</strong>g belegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 436 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

776 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

1380<br />

1620<br />

2453<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Südlich des Gewerbegebietes „Obere und untere Büsche" wird die<br />

Entwicklung von der Schraffur „landesweiter Biotopverbund<br />

Rheinland-Pfalz" eingeschränkt. Dabei wer<strong>den</strong> Teile des<br />

Gewerbegebietes selbst betroffen. Es stellt sich Frage, ob eine<br />

solche Einschnürung sinnvoll ist.<br />

folgen<br />

Der Ratsmitglieder fassen folgen<strong>den</strong> einstimmigen Beschluss:<br />

„Der Ortsgemeinderat beabsichtigt die Ausweisung von<br />

gewerblichen bzw. industriellen Bauflächen westlich und nördlich<br />

<strong>zu</strong>r neuen Erschließungsstraße des Gewerbegebietes von der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Biogas-Anlage bis <strong>zu</strong>r Waldstraße bzw. bis <strong>zu</strong>m 3.<br />

Entwässerungsgraben im Bereich der Gewannen Oberröder und<br />

Mittelröder und beantragt deshalb eine Rücknahme der<br />

Flächenausweisungen „Vorrangfläche für die Landwirtschaft" und<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", sowie die Ausweisung als „Planung,<br />

Siedlungsfläche, Industrie und Gewerbe".<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Abwägung und Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen bei genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen der auf die örtliche<br />

Eigenentwicklung gemäß Plansatz 1.5.2.1 beschränkten Gemeinde<br />

Lustadt ist im Rahmen der Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der VG Lingenfeld ein möglichst konkreter<br />

Bedarfsnachweis erforderlich. Da für <strong>den</strong> Bedarf der im<br />

Gewerbegebiet südlich von Lustadt ansässigen Betriebe<br />

offensichtlich keine Flächenreserven mehr vorhan<strong>den</strong> sind, wird in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich nördlich der Straße "Auf der<br />

Büsche/Am Oberen Griesweg" bis <strong>zu</strong>m Entwässerungsgraben der<br />

landwirtschaftliche Vorrang sowie der regionale Grün<strong>zu</strong>g<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen. Die räumliche Konkretisierung der <strong>zu</strong>sätzlich<br />

benötigten Gewerbeflächen sowie die Möglichkeiten eines<br />

Flächentausches sind auf der Ebene der Bauleitplanung<br />

ab<strong>zu</strong>stimmen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 437 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

777 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

1381<br />

2454<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Lingenfeld. Die bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebiete „Im Brühl" und<br />

„An der Speyerer Straße" sind als „Bestand, Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe" ausgewiesen. Das Gewerbegebiet „Im<br />

Breiten Pfuhl" ist als „Planung Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe" ausgewiesen. Diese Fläche ist bereits teilweise bebaut.<br />

Die Erweiterung des Tankhofes, sowie eine westlich davon<br />

angrenzende Geländefläche bis <strong>zu</strong>r Landesstraße L 538 ist<br />

<strong>zu</strong>sätzlich als „Planung Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

ausgewiesen. Hier stellt sich die Frage ob nördlich des<br />

Gewerbegebietes „Im Brühl" für eine Werkserweiterung der Firma<br />

Elektro-Kaufmann angrenzend an das vorhan<strong>den</strong>e Betriebsgelände<br />

eine weitere Teilfläche ausgewiesen wer<strong>den</strong> kann.<br />

folgen<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Schwegenheim soll<br />

sich gemäß Plansatz 1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.3<br />

ausschließlich am örtlichen Eigenbedarf orientieren. Dafür stehen<br />

im Gewerbegebiet "Im Breiten Pfuhl" noch unbebaute Flächen <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung. Die geplante Werkserweiterung der ansässigen Firma<br />

Kaufmann entspricht Plansatz 1.5.2.1 und wird grundsätzlich<br />

unterstützt. Dafür wird vorsorglich in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

nördlich an das bestehende Betriebsgelände angrenzend ein<br />

restriktionsfreier Entwicklungsspielraum berücksichtigt, der die<br />

Flurstücke 7964/1 und 7963 umfasst. Die räumliche Abgren<strong>zu</strong>ng<br />

der gewerblichen Erweiterungsfläche ist im Rahmen der<br />

kommunalen Bauleitplanung in Orientierung an <strong>den</strong> potentiellen<br />

Erfordernissen der ortsansässigen Betriebe weiter <strong>zu</strong><br />

konkretisieren.<br />

778 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

1508<br />

2456<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Lingenfeld: Gewerbliche Bauflächen sind in Westheim nicht<br />

ausgewiesen. Auch die im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Verbandsgemeinde ausgewiesene Gewerbegebietsfläche GE 7<br />

(Südlich der L 507, Ortsausgang Richtung Lingenfeld) fehlt. Eine<br />

Flächenausweisung für <strong>den</strong> gewerblichen Eigenbedarf rechts und<br />

links der L 507 wird angestrebt.<br />

folgen<br />

Die im rechtskräftigen FNP der VG Lingenfeld enthaltene<br />

gewerbliche Baufläche GE 7 der Gemeinde Westheim wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplante Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 438 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

779 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

1383<br />

2457<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Lingenfeld: Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar<br />

unterstützt grundsätzlich die Eigenentwicklung von Weingarten bei<br />

der Ausweisung von Gewerbeflächen. Die im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf<br />

für diese notwendige Eigenentwicklung möglichen Flächen sind<br />

aber aus Sicht des Ortsgemeinderates hierfür nicht optimal und<br />

wür<strong>den</strong> einerseits <strong>zu</strong> einer weiteren Belastung von ohnehin schon<br />

stark frequentierten überörtlichen Ortsstraßen führen. Anderseits<br />

wären sie von ihrer Lage her nicht optimal für die Ansiedlung der<br />

bei<strong>den</strong> vergrößerungswilligen Automobilhandel- und Automobil-<br />

Reparaturbetrieben.<br />

teilweise folgen<br />

Aus Sicht der Ortsgemeinde Weingarten sollte der westlich der<br />

Ortslage liegende Teil der Gemarkung sowie der anschließende Teil<br />

der Gemarkung Lustadt, zwischen B 272 und K 32, für diese<br />

Zwecke vorgesehen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Ortsgemeinde beantragt daher für diese Flächen <strong>den</strong> Vorrang<br />

für die Landwirtschaft und die Bewertung als Bereich des<br />

überregionalen Grün<strong>zu</strong>ges (Grünplan) ab<strong>zu</strong>ändern und hier die<br />

gewerbliche Weiterentwicklung der Ortsgemeinde Weingarten<br />

<strong>zu</strong><strong>zu</strong>lassen, <strong>zu</strong>mal der regionale Grün<strong>zu</strong>g durch die nördlich der K<br />

32 vorhan<strong>den</strong>e<br />

Bebauung ohnehin unterbrochen ist.<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Weingarten soll sich<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.1 ausschließlich auf <strong>den</strong> örtlichen<br />

Eigenbedarf konzentrieren. Für potentielle Standortverlagerungen<br />

ortsansässiger Betriebe sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits<br />

restriktionsfreie Entwicklungsspielräume berücksichtigt. Der<br />

Standort im Bereich der B 272/K 32 ist aus raumordnerischer und<br />

städtebaulicher Sicht problematisch, da dieser die bandartige<br />

Zersiedlung des Siedlungskörpers weiter verfestigen würde.<br />

Darüber hinaus würde ein großflächiger Einzelhandelsmarkt an<br />

diesem Standort gegen Ziele der Landes- und Regionalplanung<br />

verstoßen. Die konkrete Abstimmung eines gewerblichen<br />

Plangebietes für <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf sollte im Rahmen der<br />

FNP-Fortschreibung erfolgen.<br />

Dennoch wird für eine mögliche gewerbliche Ausweisung im<br />

Rahmen der Eigenentwicklung der landwirtschaftliche Vorrang<br />

sowie der regionale Grün<strong>zu</strong>g im Bereich des westlichen Ortsrandes<br />

und dem Wohngebäude "Bei der Ziegelei" zwischen der K<br />

32/Landauer Straße und der B 272 reduziert. Im Gegen<strong>zu</strong>g wer<strong>den</strong><br />

die restriktionsfreien Entwicklungsspielräume südlich der Ortslage<br />

in entsprechender Größenordnung mit <strong>den</strong> Vorrangausweisungen<br />

für die Landwirtschaft und regionaler Grün<strong>zu</strong>g belegt.<br />

780 Verbandsgemeinde Rülzheim - Gemeinde Rülzheim: Das Gewerbe- und Industriegebiet „Nord II"<br />

soll nicht als „Planung" sondern vielmehr als „Bestand" in <strong>den</strong><br />

Einheitlichen Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung: Nach derzeit gültigem Bauzeitenplan ist die<br />

Erschließung im September 2012 und somit vor Inkrafttreten des<br />

Einheitlichen Regionalplanes abgeschlossen.<br />

folgen<br />

Die gewerblichen Bauflächen sind <strong>zu</strong> einem überwiegen<strong>den</strong> Anteil<br />

bereits verkauft, so dass das Baugebiet als "Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe(N)" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt<br />

wird.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 439 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

781 Verbandsgemeinde Rülzheim - Gemeinde Rülzheim: Es wird beantragt, die geplante „Weißfläche"<br />

<strong>zu</strong>r Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes „Nord II" nach<br />

Nor<strong>den</strong> hinaus bis <strong>zu</strong>m Feldweg mit der Flurstücksnummer 2476/1<br />

<strong>zu</strong> erweitern (gem. Anhang).<br />

folgen<br />

entspr.<br />

1384<br />

2458<br />

Die Gemeinde Rülzheim ist gemäß Plansatz 1.5.2.5 <strong>den</strong><br />

Kommunen ohne gewerbliche Funktions<strong>zu</strong>weisung <strong>zu</strong>geordnet.<br />

Diese Kommunen sollen sich ebenfalls vorrangig auf die Sicherung<br />

und Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe konzentrieren. Bei<br />

entsprechender Nachfrage können im Einzelfall jedoch moderate<br />

Flächenreserven entwickelt wer<strong>den</strong>. Die Nachfrage nach<br />

gewerblichen Bauflächen in Rülzheim ist gegeben, so dass einer<br />

moderaten Erweiterung des restriktionsfreien<br />

Entwicklungsspielraums <strong>zu</strong>gestimmt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

782 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Kreisverwaltung Südliche Weinstraße: Es ist nicht erkennbar, ob<br />

die mittlerweile bestehen<strong>den</strong> Gewerbeflächen der Bebauungspläne<br />

„K6 / Auf dem Trappenberg" und „Trappenberg II" (Stadt<br />

E<strong>den</strong>koben) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen wur<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Die bei<strong>den</strong> Gewerbeflächen sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

geplante "Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" enthalten. Die<br />

inzwischen bebauten Planflächen wer<strong>den</strong> als Bestand dargestellt.<br />

783 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Gemeinde Herxheim: Darstellung der gewerblichen<br />

Siedlungsfläche Industrie- und Gewerbegebiet „West II." als<br />

Bestandsfläche.<br />

folgen<br />

Das Industrie- und Gewerbegebiet "West II" in der Gemeinde<br />

Herxheim wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als "Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe (Bestand)" dargestellt.<br />

Dem redaktionellen Hinweis wird entsprochen.<br />

784 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Gemeinde Herxheim: Aufnahme einer geplanten Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe südlich des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes<br />

„Ost" mit ca. 6,9 ha. (östlich der Ortsrand Straße)<br />

nicht folgen<br />

Die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes "Ost" ist in der<br />

laufen<strong>den</strong> 2. Teilfortschreibung des FNP der VG Herxheim<br />

enthalten. Das Planungsvorhaben steht im Zielkonflikt mit dem<br />

"Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege". In der<br />

"Landesplanerischen Stellungnahme" <strong>zu</strong>r o.g. FNP-<br />

Teilfortschreibung wird der Gemeinde Herxheim empfohlen, die<br />

Planung nicht weiter <strong>zu</strong> verfolgen.<br />

Die Forderung wird nicht berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 440 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

785 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

entspr.<br />

2464<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Gemeinde Herxheim: Aufnahme einer geplanten Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe westlich des bestehen<strong>den</strong> Industrie- und<br />

Gewerbegebietes „West II" mit ca. 1,5 ha.<br />

folgen<br />

Die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes "West II" ist in der<br />

laufen<strong>den</strong> 2. Teilfortschreibung des FNP der VG Herxheim<br />

enthalten und mit der Regionalplanung abgestimmt. Die<br />

Erweiterungsfläche wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

"Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" (Planung) ausgewiesen.<br />

Die Forderung wird berücksichtigt.<br />

786 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Gemeinde Herxheim: Aufnahme einer geplanten Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe westlich des bestehen<strong>den</strong> Industrie- und<br />

Gewerbegebietes „West" mit ca. 2,1 ha.<br />

folgen<br />

Die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes "West" ist in der<br />

laufen<strong>den</strong> 2. Teilfortschreibung des FNP der VG Herxheim<br />

enthalten und mit der Regionalplanung abgestimmt. Die<br />

Erweiterungsfläche wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

"Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" (Planung) ausgewiesen.<br />

Die Forderung wird berücksichtigt.<br />

787 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Gemeinde Rohrbach: Darstellung der gewerblichen Fläche<br />

Gewerbegebiet „Zwischen L493 und Große Ahlmühle" als<br />

Bestandsfläche.<br />

folgen<br />

Das Plangebiet ist fast vollständig bebaut und wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Bestandsfläche dargestellt.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

788 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

entspr.<br />

1401<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Gemeinde Rohrbach: Herausnahme der Ausweisung des<br />

Gewerbegebietes südlich des bestehen<strong>den</strong> Realmarktes (2,5 ha)<br />

und der ehemaligen Kläranlage (0,5 ha).<br />

Der Verzicht auf die Ausweisung des Gewerbegebietes südlich des<br />

bestehen<strong>den</strong> Realmarktes und der ehemaligen Kläranlage erfolgt<br />

wegen des beabsichtigten weiteren Ausbaus des Standortes<br />

„Ahlmühle" im Osten der Gemeinde.<br />

folgen<br />

Die Planung ist im Rahmen der 2. Teilfortschreibung des FNP der<br />

VG Herxheim mit der Regionalplanung abgestimmt und wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte berücksichtigt.<br />

789 Verbandsgemeinde Maikammer - Verbandsgemeinde Maikammer: Prinzipiell soll der Bereich östlich Kenntnisnahme<br />

der L 516 und der derzeitigen Bebauung aus städtebaulichen<br />

Grün<strong>den</strong> von Gewerbeansiedlungen freigehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 441 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

790 Verbandsgemeinde Maikammer - Verbandsgemeinde Maikammer: Neue Gewerbeflächen sollen in<br />

Kirrweiler südlich des Holzweges möglich sein. Nördlich des<br />

Holzweges soll die Möglichkeit bestehen, die Flächen in Richtung<br />

der Autobahn A 65 hin <strong>zu</strong> entwickeln.<br />

folgen<br />

entspr.<br />

2466<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die geplante Erweiterung der<br />

gewerblichen Bauflächen südlich des Holzweges gemäß FNP-<br />

Fortschreibung "Bahnhof Maikammer-Kirrweiler" sowie B-Plan<br />

"Holzweg" (1. Änderung) als geplante "Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe" berücksichtigt.<br />

Der Forderung wird entsprochen.<br />

791 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

entspr.<br />

1409<br />

2473<br />

- Die Ortsgemeinde Hochstadt beantragt die Ausweisung eines<br />

Gewerbegebietes östlich der Neustadter Straße für <strong>den</strong> örtlichen<br />

Eigenbedarf.<br />

folgen<br />

Die Ortsgemeinde Hochstadt verfügt über keine gewerbliche<br />

Schwerpunktfunktion, so dass der Flächenbedarf ausschließlich an<br />

der örtlichen Nachfrage <strong>zu</strong> orientieren ist. Hochstadt hat konkret<br />

dargelegt, dass für die Verlagerung einiger ortsansässiger Betriebe<br />

ein Bedarf an gewerblichen Bauflächen besteht. Es wurde auch<br />

plausibel aufgezeigt, dass dafür keine innerörtlichen<br />

Flächenreserven <strong>zu</strong>r Verfügung stehen und in der Gemarkung<br />

Hochstadt keine unter raumordnerischen und städtebaulichen<br />

Gesichtspunkten alternativen Planflächen vorhan<strong>den</strong> sind. Aus <strong>den</strong><br />

genannten Grün<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> für <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte die Vorrangausweisungen "Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" und "Landwirtschaft" östlich der Neustadter Straße sowie<br />

nördlich der B 272 bis <strong>zu</strong>m bestehen<strong>den</strong> östlichen Siedlungsrand in<br />

einer Größenordnung von rd. 1,5 bis 2,0 ha <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

792 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

- Die Gemeinde Offenbach fordert die Ausweisung einer Teilfläche<br />

westlich des "Interparks Rheinpfalz" als geplante Siedlungsfläche<br />

für Industrie und Gewerbe.<br />

nicht folgen<br />

Aus regionalplanerischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen<br />

Be<strong>den</strong>ken gegen eine Erweiterung der gewerblichen Bauflächen<br />

zwischen Interpark und östlichem Ortsrand von Offenbach. Eine<br />

geplante "Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" ist in diesem<br />

Bereich in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits berücksichtigt. Die<br />

übrigen Flächen sind von regionalplanerischen<br />

Vorrangausweisungen freigestellt, so dass einer geordneten<br />

gewerblichen Entwicklung keine regionalplanerischen Zielvorgaben<br />

entgegenstehen. Da für dieses Plangebiet jedoch noch keine mit<br />

der Landes- und Regionalplanung abgestimmte Bauleitplanung<br />

vorliegt, wer<strong>den</strong> die Flächen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als<br />

geplante "Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 442 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

793 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

entspr.<br />

398<br />

- In <strong>den</strong> Aufstellungsphasen beider Pläne, des RPS/RegFNP 2010<br />

und des Einheitlichen Regionalplans, fan<strong>den</strong> im Kreis Bergstraße<br />

auf Gemeindeebene ausführliche Abstimmungsgespräche über<br />

Planungsinhalte und die kommunalen Flächenpotenziale für<br />

Siedlung und Gewerbe statt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Trotz unterschiedlicher Bevölkerungsprognosen, bedingt durch<br />

verschie<strong>den</strong>e Ermittlungsgrundlagen, aus <strong>den</strong>en der <strong>zu</strong>künftige<br />

Bedarf errechnet wurde, konnte ein grundsätzlich einheitlicher<br />

Entwicklungsspielraum für die Städte und Gemein<strong>den</strong> im Landkreis<br />

Bergstraße geschaffen wer<strong>den</strong>.<br />

Beide Planwerke variieren maßstäblich und in unterschiedlicher<br />

Darstellung. Der Entwurf des Einheitlichen Regionalplans, weist<br />

„Siedlungsfläche Wohnen, bzw. Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe, Planung" aus. Im genehmigten RPS/RegFNP 2010<br />

wer<strong>den</strong> diese Flächen als „Vorranggebiete Siedlung- und<br />

Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Planung" dargestellt. Die<br />

kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten sind in bei<strong>den</strong> Plänen so<br />

gut wie i<strong>den</strong>tisch.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 443 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

794 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Im Bereich der gewerblichen Bauflächen müssen<br />

überdimensionierte Gewerbegebiete (z.B. „VIP" in Walldürn, „RIO"<br />

in Osterburken, Worms-Pfeddersheim und<br />

Ludwigshafen/Frankenthal/ Maxdorf) <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Potenziale im Bestand sind ausreichend, um eine qualifizierte<br />

Entwicklung der Gemein<strong>den</strong> <strong>zu</strong> ermöglichen. Trotz starken<br />

Werbens seitens der Gemein<strong>den</strong> siedeln sich an vielen<br />

bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebieten keine neuen Betriebe an. Vor<br />

diesem Hintergrund fordern die Verbände eine wesentlich stärkere<br />

Lenkung durch die Regionalplanung ohne Vorab-Genehmigung<br />

zahlreicher Flächen.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar sind die in <strong>den</strong> gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Flächenerhebung<br />

enthalteten Siedlungsflächen (Bestand und Planung) nachrichtlich<br />

dargestellt. Es sind dies also keine originären regionalplanerischen<br />

Ausweisungen bzw. Festlegungen. Gleichwohl sind sie als<br />

genehmigte Flächen auch im Sinne des planerischen<br />

"Gegenstromprinzips" innerhalb der verschie<strong>den</strong>en Planungsebenen<br />

bei der Neuaufstellung des Einheitlichen Regionalplans <strong>zu</strong><br />

beachten.<br />

Die Gewerbeflächenkonzeption für <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

verfolgt erstmals einen verstärkt an qualitativen Standortkriterien<br />

sowie am Bedarf orientierte Flächenausweisung. In dem<br />

Anhörungsentwurf sind im Sinne einer flächensparen<strong>den</strong><br />

Siedlungsentwicklung auch nur wenige neue Planflächen enthalten.<br />

Dadurch soll die gewerbliche Entwicklung verstärkt auf geeignete<br />

Standorte gelenkt wer<strong>den</strong>. Die Kompetenzen der Regionalplanung<br />

bei konkreten Ansiedlungsvorhaben sind jedoch beschränkt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen des Einwenders nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 444 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

795 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1762<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Heidelberg, Gebiet "Großer Ochsenkopf" nicht folgen<br />

(Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe in Planung)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Naturnahes innerstädtisches Grün<br />

bewahren und aufwerten<br />

Die Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim als bestehende<br />

gewerbliche Baufläche beinhaltet und wurde als solche in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs - ergänzt um die<br />

Ausweisung "Zentralörtlicher Standortbereich für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)" - übernommen.<br />

Die Ausweisung anderer/entgegenstehender regionalplanerischer<br />

Funktionen und damit die geforderte Ausweisung eines<br />

Vorranggebietes für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) ist<br />

deshalb hier nicht möglich.<br />

796 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1535<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2494<br />

2569<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Heddesheim Östlich des Siedlungsgebietes nicht folgen<br />

Heddesheim<br />

(Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorbehaltsgebiet für<br />

die Landwirtschaft (G), Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in<br />

Planung)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch.<br />

Die in der gemeinsamen Stellungnahme des BUND<br />

gelisteten/angeführten Darstellungen bzw. Ausweisungen<br />

(Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G), Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe in Planung) sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

des Regionalplanentwurfs an der bezeichneten Stelle nicht <strong>zu</strong><br />

fin<strong>den</strong>.<br />

Die diskutierte Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim als Fläche für die<br />

Landwirtschaft enthalten. Im Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar ist sie nicht mit regionalplanerischen<br />

Restriktionen belegt.<br />

Damit könnte in der regionalplanerischen Einschät<strong>zu</strong>ng hier noch<br />

Raum für eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung der<br />

benachbarten Wohnbebauung geschaffen wer<strong>den</strong>. Dies allerdings<br />

nur unter der Vorausset<strong>zu</strong>ng, dass an anderer Stelle die in<br />

vorgenanntem FNP großzügig dargestellten geplanten<br />

Wohnbauflächen in Heddesheim entsprechend reduziert wür<strong>den</strong>.<br />

Der Forderung wird nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 445 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

797 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2497<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Heddesheim nördlich der K4236<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe in Planung<br />

Forderung: Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

Nördlich der K 4236 ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim eine bestehende<br />

Fläche für die Abwasserentsorgung dargestellt. Diese ist in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs als bestehende<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N)übernommen.<br />

Umschließend ist hier teilweise ein Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z) und vollständig ein Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z)<br />

ausgewiesen.<br />

Eine Erweiterung dieser in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beinhalteten<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N) ist vor diesem<br />

Hintergrund regionalplanerisch ausgeschlossen. Insofern ist die<br />

Forderung der Umweltverbände hinfällig.<br />

798 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Wiesloch, (nicht arrondierte) Gewerbegebiete nicht folgen<br />

im Sü<strong>den</strong> Wieslochs<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche für<br />

Industrie und Gewerbe<br />

Forderung Umweltverbände: Überdimensioniert, Reduktion der<br />

Fläche<br />

Begründung/Anmerkungen: Kein Bedarf (siehe Bahnhofsareal und<br />

vgl. Punkt 5)<br />

Bei der von <strong>den</strong> Umweltverbän<strong>den</strong> thematisierten Fläche handelt<br />

es sich um <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Florapark Wagner (Gärtnerei), der in<br />

seiner Abgren<strong>zu</strong>ng in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N) nachrichtlich dargestellt<br />

ist.<br />

Die von <strong>den</strong> Umweltverbän<strong>den</strong> geforderte Reduzierung der Fläche<br />

würde somit an der Realität vorbeigehen und ist auch aus<br />

planungsrechtlichen Gegebenheiten nicht möglich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 446 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

799 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2069<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Meckesheim, östlich entlang der B45 nicht folgen<br />

Richtung Zuzenhausen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Planung<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe(N)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Die Talaue wird <strong>zu</strong>gebaut;<br />

Hochwasserschutz hat Vorrang<br />

Das im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Elsenztal<br />

beinhaltete, geplante Gewerbe-/Industriegebiet ist als geplante<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N) in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

übernommen.<br />

Der Forderung der Umweltverbände kann vor diesem Hintergrund<br />

bzw. aus <strong>den</strong> gegebenen planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nicht<br />

gefolgt wer<strong>den</strong>.<br />

800 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2070<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Sinsheim, westlich der Kläranlage<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Planung<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Talaue soll freigehalten wer<strong>den</strong><br />

Das im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Sinsheim<br />

beinhaltete, geplante Gewerbe-/Industriegebiet ist als geplante<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N) in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar.<br />

Dass <strong>den</strong> Belangen des Hochwasserschutzes gleichwohl bei<br />

Realisierung dieser GE/I-Erweiterung die entsprechende Bedeutung<br />

bei<strong>zu</strong>messen ist, steht außer Frage.<br />

Der Forderung der Umweltverbände kann vor diesem Hintergrund<br />

bzw. aus <strong>den</strong> gegebenen planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nicht<br />

gefolgt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 447 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

801 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Sinsheim, südlich der A6 bei Umspannwerk teilweise folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Planung<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Bessere Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>m<br />

Naturschutzgebiet<br />

Begründung/Anmerkungen: -<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng der genannten Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe (N), Planung, war von der kommunalen Bauleitplanung<br />

der Stadt Sinsheim (in die die Belange des Naturschutzes<br />

entsprechend eingeflossen waren und Berücksichtigung erfahren<br />

hatten) nachrichtlich in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs übernommen wor<strong>den</strong>.<br />

Vor dem planungsrechtlichen/-systematischen Hintergrund war/ist<br />

eine andere Vorgehensweise und damit eine andere Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><br />

dem Naturschutzgebiet im Bereich des Ilvesbaches nicht möglich<br />

(gewesen).<br />

Die nochmalige Überprüfung hat die Abgren<strong>zu</strong>ng dieser Fläche<br />

bestätigt.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund ist damit der Forderung der<br />

Umweltverbände teilweise gefolgt.<br />

(Ergänzende Anmerkung: Die thematisierte Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

künftigen Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar aufgrund der<br />

heute schon vorhan<strong>den</strong>en Bebauung als Bestandsfläche dargestellt<br />

sein.)


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 448 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

802 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1223<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2116<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Sinsheim, östlich Bahnhof Sinsheim<br />

nicht folgen<br />

Arena/Museum<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Planung<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorbehaltsgebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen: Talaue soll freigehalten wer<strong>den</strong><br />

Der im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Sinsheim<br />

beinhaltete, geplante Gewerbe-/Industriebereich ist als geplante<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N) in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

übernommen.<br />

Der Forderung der Umweltverbände kann vor diesem Hintergrund<br />

bzw. aus <strong>den</strong> gegebenen planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nicht<br />

gefolgt wer<strong>den</strong>, auch wenn natürlich <strong>den</strong> Belangen des<br />

Hochwasserschutzes bei Realisierung dieses Bereiches<br />

entsprechend Rechnung <strong>zu</strong> tragen ist.<br />

803 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1547<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung:<br />

nicht folgen<br />

Ludwigshafen "Roßlache" (BASF "Konzernspitze")<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Freifläche, Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Fläche ist bedeutend für Kaltluftbildung, Naherholung und<br />

Biotopschutz<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Stadt Ludwigshafen enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im Rahmen<br />

der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r<br />

Disposition gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 449 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

804 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2515<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung:<br />

nicht folgen<br />

Schifferstadt<br />

Zwischen L 532 und Bahn<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Gewerbeflächen teilweise in Planung, Sonstige Flächen<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

Die Stadt Schifferstadt ist gemäß Plansatz 1.5.2.2 ein<br />

regionalbedeutsamer Gewerbeschwerpunkt in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar. Die Flächen zwischen der L 532 und <strong>den</strong><br />

Bahnstrecken erfüllen die Standortkriterien für die Einstufung als<br />

"Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik".<br />

Außerdem weist dieser Bereich durch die Verkehrsinfrastruktur der<br />

Bahntrassen schon erhebliche Vorbelastungen auf, so dass eine<br />

gewerbliche Entwicklung an diesem Standort als raumordnerisch<br />

verträglich eingestuft wird.<br />

805 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung:<br />

nicht folgen<br />

Bobenheim-Roxheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Gewerbefläche in Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Aus der Planung nehmen<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Flächenverbrauch, Überschwemmungsgefährdeter Bereich<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Gemeinde Bobenheim-Roxheim enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong><br />

im Rahmen der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht<br />

<strong>zu</strong>r Disposition gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 450 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

806 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2520<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung:<br />

nicht folgen<br />

Herxheim<br />

Pfalz<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Planung Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Keine Ausweitung des Gewerbegebietes<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Verbandsgemeinde Herxheim enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im<br />

Rahmen der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r<br />

Disposition gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 451 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

807 BUND - Ortsverband Heddesheim - Industrie-/Gewerbegebiete in Heddesheim:<br />

Es wird der im neuen Planentwurf beinhaltete weitere<br />

Flächenverbrauch für industriell/gewerblich genutzte Flächen in der<br />

Kommune Heddesheim kritisiert. So ist im Entwurf die Erweiterung<br />

einer Gewerbefläche bis hin <strong>zu</strong>r Leutershausener - Straße<br />

vorgesehen. Dies wurde bereits in einem noch anliegen<strong>den</strong><br />

Zielabweichungs-Verfahren <strong>zu</strong>r Änderung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans kritisiert. Dadurch wird nicht nur die für<br />

diesen Bereich im noch gültigen Flächennut<strong>zu</strong>gsplan vorgesehene<br />

Grünzäsur verkleinert. Die vorgesehene Bebauung würde bis 200<br />

m an die Wohnbebauung heranreichen. Das Zubetonieren<br />

landwirtschaftlicher Flächen schadet der Natur, einschließlich <strong>den</strong><br />

Menschen (weniger Luftaustausch, Erhöhung der schon jetzt<br />

vorhan<strong>den</strong>en Lärmbelastung, weniger Rück<strong>zu</strong>gsgebiete für die<br />

Tiere und Pflanzen, selbst bei der jetzt vorhan<strong>den</strong>en<br />

konventionellen Nut<strong>zu</strong>ng - <strong>zu</strong>betoniert geht auch die Chance <strong>zu</strong><br />

einer ökologisch sinnvolleren Bewirtschaftung verloren).<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs sind auch in<br />

Heddesheim die genehmigten Planungsflächen aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim nachrichtlich dargestellt.<br />

Was die thematisierten Industrie-/Gewerbeflächen anbelangt sind<br />

diese westlich der Bahnlinie (als bestehende- und FNP-<br />

Planungsflächen) weiterhin als Vorranggebiet für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik (Z) ausgewiesen. Im Vorgriff<br />

auf die Ansiedlung des Unternehmens Pfenning wurde im<br />

nördlichen Bereich frühzeitig in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs noch ein schmaler Flächenstreifen<br />

aufgenommen, der nicht mit regionalplanerischen Restriktionen<br />

belegt ist. Dieser Streifen wird künftig (nachrichtlich) als<br />

Bestandfläche dargestellt sein.<br />

Im Sü<strong>den</strong> des Heddesheimer Industrie-/Gewerbegebietes wurde<br />

für die damals geplante Ansiedlung des Edeka-Getränkelogistik-<br />

Bereiches ein vergleichbares Vorgehen gewählt. Auch dieser<br />

Bereich wird, nachdem das genannte Zielabweichungsverfahren<br />

positiv beschie<strong>den</strong> ist, als Bestandsfläche nachrichtlich in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen.<br />

In diesem Zusammenhang ist an<strong>zu</strong>merken, dass diese<br />

Industrie-/Gewerbeflächenerweiterung nicht <strong>zu</strong> einem <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Flächenverbrauch führen wird, weil eine geplante Wohnbaufläche<br />

in vergleichbarer Größe dafür aus dem FNP genommen wird. Diese<br />

Vorgehensweise ist verbindlich mit dem Nachbarschaftsverband,<br />

dem Regierungspräsidium Karlsruhe (Höhere<br />

Raumordnungsbehörde) und auch dem VRRN vereinbart.<br />

Vor dem Hintergrund dieser Erläuterungen muss daher<br />

<strong>zu</strong>sammenfassend festgestellt wer<strong>den</strong>, dass der<br />

Regionalplanentwurf keine neuen Bauflächen in Heddesheim<br />

ausweist und mit <strong>den</strong> entsprechend formulierten Grundsätzen und<br />

Zielen im Plankapitel "1.4 Wohnbauflächen" gerade <strong>zu</strong> einer<br />

nachhaltigen Reduktion der Flächeninanspruchnahme beitragen<br />

wird.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

BUND <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 452 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

808 Zweckverband<br />

entspr.<br />

417<br />

Wasserversorgungsgruppe Unterer<br />

Schwarzbach<br />

- Der Wasserzweckverband Unterer Schwarzbach schließt sich der<br />

Stellungnahme der Stadt Waibstadt vom 25. Juli 2012 hinsichtlich<br />

der Arrondierungen von Wohnbaugebieten und der für eine<br />

gewerbliche Entwicklung in Frage kommen<strong>den</strong> Flächen an. Ebenso<br />

der Stellungnahme der Gemeinde Nei<strong>den</strong>stein vom 24. Juli 2012,<br />

in der ebenfalls auf die Freistellung von Wohnbauflächen- und<br />

gewerblichen Bauflächen hingewiesen wird. Dies wäre auch für die<br />

Wasserversorgung wünschenswert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des Wasserzweckverbandes Unterer<br />

Schwarzbach wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Auf die<br />

Behandlungen der jeweiligen <strong>Stellungnahmen</strong> wird verwiesen.<br />

809 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- IHK´s: Allgemeines: Eine Überprüfung der Plandarstellung für alle<br />

Kommunen der Metropolregion ist <strong>den</strong> Industrie und<br />

Handelskammern im Detail nicht möglich. Wir gehen davon aus,<br />

dass die Flächenausweisung in enger Absprache mit <strong>den</strong><br />

Kommunen und Wirtschaftsförderungen erfolgt ist und somit<br />

weitgehend der Richtigkeit entspricht. Sollten im Rahmen des<br />

Anhörungsverfahrens fehlerhafte Darstellungen <strong>zu</strong>tage treten (s.u.),<br />

so gehen wir davon aus, dass diese geändert wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

810 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- Plandarstellung im Bereich Eppelheim:<br />

Es wird auf die konkrete Stellungnahme des Unternehmens in<br />

Eppelheim im Anhang (Anlage 1) verwiesen und gebeten, die dort<br />

vorgetragenen Hinweise <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Es wird auf die Behandlung dieses Themenpunktes in/aus der<br />

Stellungnahme des Unternehmens, die dem VRRN im Rahmen der<br />

Anhörung separat <strong>zu</strong>gegangen ist, verwiesen.<br />

Insofern wird der Verweis bzw. Hinweis der IHK hier lediglich <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 453 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

811 Bauernverband Weinheim - Wie bereits in <strong>den</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> <strong>zu</strong>m Vorentwurf des FNP der<br />

Stadt Weinheim am 4. Februar 2003 und <strong>zu</strong>m Entwurf des FNP am<br />

19. Januar 2004 erwähnt wird die Ausweisung eines<br />

Gewerbegebiets Breitwiesen grundsätzlich für falsch gehalten.<br />

nicht folgen<br />

Begründung:<br />

Durch ein solches Gewerbegebiet würde die Entwicklung der<br />

Weinheimer Landwirtschaft massiv gefährdet. Praktisch würde<br />

dadurch ein landwirtschaftlicher Betrieb seine Existenz verlieren, da<br />

dieser Bereich knapp 5% der Weinheimer Ackerflächen ausmacht.<br />

Die durch Aussiedlung der Betriebe und der Flurbereinigung<br />

geschaffene Struktur der nahen Wege bei ausreichend großen<br />

Ackerschlägen würde nachhaltig geschädigt. Gerade die im Gebiet<br />

Breuwiesen liegen<strong>den</strong> Acker gehören mit einer Fläche von<br />

durchschnittlich 2 ha <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Bereichen mit <strong>den</strong> größten<br />

Ackerschlägen, während sie in anderen Gewannen durchschnittlich<br />

nur 50 a groß sind. Durch Überschreitung natürlicher Grenzen, wie<br />

sie die B38 A und Westtangente/B3 darstellen wäre einer weiteren<br />

Flächeninanspruchnahme für Gewerbeansiedlungen entlang der A5<br />

Tür und Tor geöffnet. Schon heute spricht die Stadtverwaltung dort<br />

von einem angeblichen Bedarf von 100 ha. (*1)<br />

Bo<strong>den</strong> ist ein knappes Gut und nicht vermehrbar. Von der Fläche<br />

Breitwiesen als fruchtbarem Weinheimer Ackergebiet können 1190<br />

Personen mit Lebensmitteln versorgt wer<strong>den</strong>.<br />

(*2)<br />

Der Bereich Breitwiesen hat als Wasserschutzgebiet eine wichtige<br />

Funktion <strong>zu</strong>r Grundwasserneubildung<br />

(*3)<br />

Klimatologisch gesehen hätte die Ausweisung eines<br />

Gewerbegebiets Breitwiesen gravierende Folgen für die Weststadt,<br />

da dieser Bereich für die Kaltluftströmung an heißen Sommertagen<br />

enorm wichtig ist, um einen Wärmestau in der Weststadt <strong>zu</strong><br />

verhindern. (Siehe „ klimaökologische Analyse im Stadtgebiet<br />

Weinheim unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Strömungsgeschehens" der Fa. Ökoplana vom 24.06.1992 Seite 48)<br />

Zudem ist <strong>zu</strong> beachten, dass der Bereich Breitwiesen mit einem<br />

jährlichen Einsparpotential von 1100 Tonnen C02 (26 t/ha) erheblich<br />

<strong>zu</strong>r Reduktion dieses „Klimakillers" beiträgt.<br />

(*4)und (*4a)<br />

Außerdem wird es für städtebaulich unsinniggehalten, im<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autoabahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 454 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

811 dichtbevölkerten Rhein- Neckar Raum weitere Siedlungsenklaven<br />

<strong>zu</strong> schaffen. Dies hat nichts mehr <strong>zu</strong> tun mit einer geordneten<br />

Stadtentwicklung, sondern zeigt die Züge eines<br />

Konkurrenz<strong>den</strong>kens der Gemein<strong>den</strong> untereinander, beidem die<br />

"Entwicklung" erst an <strong>den</strong> Gemarkungsgrenzen endet. Gerade die<br />

Vorgaben der Politik unter dem Motto Innenentwicklung vor<br />

Außenentwicklung würde dabei Lügen gestraft.<br />

(*5)<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

Ausgleichsflächen, die für <strong>zu</strong>künftige Baugebiete benötigt wer<strong>den</strong>,<br />

sollten für die Landwirtschaft verträglich gestaltet wer<strong>den</strong>. Sie<br />

sollten in einem Konzept festgelegt sein und nicht willkürlich im<br />

Feldbereich ausgewiesen wer<strong>den</strong>. In Weinheim wird leider so<br />

verfahren, dass die Stadt alle Flurstücke in der Feldgemarkung, die<br />

sie kaufen kann, für Ausgleichsflächen verwendet. Dadurch wer<strong>den</strong><br />

meist große Ackerflächen zerstückelt, die die Landwirte in<br />

Jahrzehnte langen Bemühungen durch Pacht oder Tausch<br />

erworben haben.<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Weiterhin ist hier an<strong>zu</strong>merken, dass in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs kein Gewerbegebiet "Breitwiesen"<br />

ausgewiesen ist. Es ist hier lediglich eine Fläche dargestellt, die<br />

nicht von regionalplanerischen Restriktionen belegt ist. Damit<br />

könnte die Stadt Weinehim (unter der Vorausset<strong>zu</strong>ng, dass der o.g.<br />

Flächentausch stattfin<strong>den</strong> kann/wird) aus Sicht der vom Verband<br />

Ansonsten wird auf die <strong>Stellungnahmen</strong> <strong>zu</strong>m Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

der Stadt Weinheim verwiesen (siehe oben).<br />

Region Rhein-Neckar <strong>zu</strong> vertreten<strong>den</strong> Belange später auch dort in<br />

entsprechende Planungsüberlegungen treten. Dies allerdings auch<br />

nur dann, wenn der Bedarf für neue Gewerbeflächen und die<br />

Aussagen im Textteil des Regionalplans/ Umweltkarte, die die<br />

Stellungnahme stützen (*1) Siehe Aussagen <strong>zu</strong>r Landwirtschaft<br />

unter Kapitel III, 2.3, auf Seite 97-100 und 3.2.3.1<br />

Energieerzeugung, hier: Zunehmende Umstellung auf erneuerbare<br />

Energien u.a. Bioenergie Seiten 146 und 150<br />

fehlen<strong>den</strong> Alternativen belegt wer<strong>den</strong> können.<br />

Schließlich ist auch fest<strong>zu</strong>halten, dass die seitens des<br />

Bauernverbands Weinheim thematisierten Belange in die<br />

Abwägung, die der VRRN der skizzierten Vorgehensweise<br />

<strong>zu</strong>grundgelegt hat, einbezogen wur<strong>den</strong>.<br />

(*2) Siehe Aussagen <strong>zu</strong>m Bo<strong>den</strong>schutz unter Kapitel III, 2.2.2.<br />

Seiten 73/74 und Seiten 81/82<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen des Einwenders nicht<br />

gefolgt.<br />

(*3) Siehe Aussagen <strong>zu</strong>m Grundwasserschutz unter Kapitel m,<br />

2.2.3, Seite 74 und Seiten 82-84<br />

(*4) Siehe Aussagen <strong>zu</strong>m Klimaschutz unter Kapitel II, Leitbild der<br />

regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein- Neckar auf<br />

Seite 14 (Forcierung des Klimaschutzes und nachhaltige<br />

Energiepolitik) und unter Kapitel III, 2.2.6 Klimaschutz/<br />

Luftreinhaltung Seite 77 und Seite 89-91<br />

(*4a) ist in der Erläuterungskarte Natur/Landschaft/Umwelt(Blatt<br />

Ost) als Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer<br />

Bedeutung eingezeichnet


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 455 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

811<br />

(*5) Siehe unter Kapitel II Leitbild der regionalen Entwicklung in der<br />

Metropolregion Rhein- Neckar Seite 15 (<strong>zu</strong>kunftsfahige<br />

Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur) und unter Kapitel III,<br />

Gewerbliche Bauflächen 1.5.1 Allgemeine Vorgaben und 1.5.2<br />

räumliche Zuordnung Seiten 45-51<br />

Auch in <strong>den</strong> Textteilen Landschaftsrahmenplanung und<br />

Umweltbericht fin<strong>den</strong> sich unter <strong>den</strong> Punkten Klima und Luft,<br />

Wasser, Bo<strong>den</strong> und Landwirtschaft entsprechende Punkte, die<br />

unsere Aussagen untermauern.<br />

812 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Die Flächen des Standorts Lampertheim sind im Bestand als<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe sowie die geplanten<br />

gewerblichen Bauflächen als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe<br />

dargestellt. Damit wird <strong>den</strong> im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan und in <strong>den</strong><br />

Bebauungsplänen festgelegten Entwicklungszielen entsprochen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

813 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Bebauungsplan „Mörsch, Zwischen B9 und BASF-Kläranlage",<br />

Frankenthal<br />

Der Bebauungsplan für das Industriegebiet zwischen dem<br />

Werksteil Kläranlage und der B9 ist mit seiner Bekanntmachung am<br />

25.05.2011 in Kraft getreten. Wir regen daher an, die Fläche im<br />

Regionalplan als „Bestand" dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplante "Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe" ausgewiesene Fläche wird als<br />

"Bestandsfläche" dargestellt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

814 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Bebauungsplan Nr. 31.2/7 „Industriegebiet südlich der Max-Planck-<br />

Straße", Mannheim<br />

Der Bebauungsplan für das Industriegebiet zwischen dem<br />

Werksteil Kläranlage und der B9 ist mit seiner Bekanntmachung am<br />

07.11.1977 in Kraft getreten. Wir regen daher an, die Fläche im<br />

Regionalplan als „Bestand" dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplante "Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe" ausgewiesene Fläche wird als<br />

"Bestandsfläche" dargestellt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

815 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Das Agrarzentrum Limburgerhof ist im rechtswirksamen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Gemeinde Limburgerhof als<br />

Sonderbaufläche, Zweckbestimmung Agrarzentrum der BASF,<br />

ausgewiesen. Es handelt sich damit um eine industriellgewerbliche<br />

Siedlungsfläche. Wir bitten daher der Darstellung im<br />

Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 <strong>zu</strong> folgen und das<br />

Agrarzentrum einschließlich der bei<strong>den</strong> werkseigenen Parkplätze<br />

als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (Bestand) dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Das Agrarzentrum der BASF ist eindeutig der gewerblichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen. Das im FNP der Gemeinde Limburgerhof als<br />

Sonderbaufläche dargestellte Agrarzentrum wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als "Siedlungsfläche für Industrie und Gewerbe<br />

(Bestand)" ausgewiesen.<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 456 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

816 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Gutsbetrieb Rehhütte. Unser Gutsbetrieb Rehhütte ist im<br />

rechtswirksamen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Gemeinde<br />

Limburgerhof als gemischte Baufläche dargestellt. Die Flächen<br />

östlich der K14 dienen ausschließlich betrieblichen Zwecken der<br />

BASF SE. Wir bitten daher der Darstellung im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 <strong>zu</strong> folgen und <strong>den</strong> Gutsbetrieb<br />

Rehhütte als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (Bestand)<br />

dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Der Gutsbetrieb Rehhütte der BASF ist eindeutig der gewerblichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen. Der im FNP der Gemeinde Limburgerhof als<br />

Mischgebiet dargestellte Gutsbetrieb wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als "Siedlungsfläche für Industrie und Gewerbe<br />

(Bestand)" ausgewiesen.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

817 Privat<br />

entspr.<br />

1453<br />

2077<br />

3964<br />

(Unternehmen)<br />

- Die Deponie Flotzgrün ist im rechtswirksamen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Gemeinde Römerberg als Fläche für Verund<br />

Entsorgung, Zweckbestimmung „Industriemülldeponie der<br />

BASF" ausgewiesen. Diese Ausweisung umfasst die genehmigte<br />

Deponiefläche bis einschließlich des 10. Abschnitts sowie die<br />

Erweiterungsfläche bis <strong>zu</strong>m Trenndeich des Polders Flotzgrün. Der<br />

Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 greift diese<br />

Darstellung mit der Ausweisung als Siedlungsfläche Industrie,<br />

Sondermülldeponie, auf. Wir bitten daher der Darstellung und<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 <strong>zu</strong><br />

folgen und das Gelände der Deponie Flotzgrün als Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe (Bestand) mit Symbol „Deponie"<br />

aus<strong>zu</strong>weisen. Diese Ausweisung ist für die langfristige Sicherung<br />

der Entsorgungswege am Standort Ludwigshafen zwingend<br />

erforderlich. Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g und das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sind entsprechend<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

teilweise folgen<br />

Die im genehmigten FNP der Gemeinde Römerberg dargestellte<br />

Fläche für Ver- und Entsorgung wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in<br />

der Kategorie "Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige<br />

Flächen" dargestellt. Im Bereich der genehmigten Flächen für die<br />

Industriemülldeponie wird das "Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" ausgeschnitten. Der "Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g" bleibt bestehen, da deren Überlagerung mit <strong>den</strong><br />

Deponieflächen <strong>zu</strong> keiner Einschränkung der genehmigten Nut<strong>zu</strong>ng<br />

führt.<br />

Der Anregung wird teilweise entsprochen.<br />

818 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Tanklager Jockgrim Die Flächen des ehemaligen Tanklagers<br />

Jockgrim sind im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf als Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe (Bestand) ausgewiesen. Dies entspricht der<br />

bisherigen Darstellung im Regionalen Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz 2004, so dass wir hier<strong>zu</strong> keine weiteren Anmerkungen<br />

haben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 457 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

819 Privat<br />

entspr.<br />

1454<br />

1455<br />

2535<br />

(Unternehmen)<br />

- Derzeitige mittelfristige Planungen des Unternehmens wer<strong>den</strong><br />

Einfluss auf <strong>den</strong> regionalen Verkehr, die Infrastruktur und<br />

Flächenplanung haben. Hier wer<strong>den</strong> folgende Änderungen im<br />

Regionalplan erforderlich:<br />

teilweise folgen<br />

Die derzeit grau markierte Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

(Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Blatt Ost) im Bereich des heutigen<br />

Werkstandortes in Eppelheim sollte westlich der Kreisstraße 4149<br />

in südlicher Richtung bis <strong>zu</strong>r Kreisgrenze als Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe erweitert wer<strong>den</strong>. Sie ersetzt die heute als<br />

regionaler Grün<strong>zu</strong>g auf dem Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

markierte Fläche. Bei mittelfristiger Ausweitung der<br />

Produktionsflächen, welche angrenzend an das<br />

Grundwasserschutzgebiet geplant sind, muss die<br />

Wasseraufbereitungsanlage entsprechend erweitert wer<strong>den</strong>. Direkt<br />

angrenzende Ersatzflächen für die Verkehrsabwicklung wer<strong>den</strong><br />

erforderlich, um negativen Auswirkungen auf das öffentliche<br />

Straßennetz entgegen<strong>zu</strong>wirken.<br />

Unter Anerkennung der seitens des Unternehmens vorgetragenen<br />

Begründung wird westlich der K 4149 über die Darstellungen des<br />

gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg-Mannheim hinaus noch ein entsprechender<br />

Geländestreifen restriktionsfrei gestellt. Der dortige Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g und der Schutzbedürftige Bereich für die Landwirtschaft<br />

wer<strong>den</strong> entsprechend reduziert.<br />

Allerdings bleibt die Grünzäsur zwischen Patrick Henry Village und<br />

<strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> bzw. dort noch geplanten Werksanlagen des<br />

Unternehmens in einer (insbesondere aus klimatischer Sicht)<br />

notwendigen Mindestbreite erhalten.<br />

Insofern wird dem Anliegen des Unternehmens teilweise gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 458 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

820 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Der Einwender bedauert, dass in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar an der<br />

beschriebenen Stelle westlich der L 723 eine restriktionsfrei Fläche<br />

beinhaltet ist, die in der Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans<br />

des GVV Rauenberg als Gewerbe-/Industriegebiet geplant ist.<br />

nicht folgen<br />

Nach Sichtung des Regionalplans stellt es sich so dar, dass einer<br />

weiteren Versiegelung der Landschaft um Rauenberg herum Tür<br />

und Tor geöffnet wer<strong>den</strong>. Auch wenn das ursprünglich in größerem<br />

Umfang angedachte Gewerbegebiet so nicht umgesetzt wer<strong>den</strong><br />

kann, ist der Schritt über die bisherige Bebauungsgrenze L723<br />

getan, und weitere Vergrößerungen der Gewerbeflächen sind<br />

absehbar.<br />

Der Einwender informiert, dass er Hr. Umweltminister Untersteller<br />

kontaktiert und darum gebeten habe, die getroffene Entscheidung<br />

<strong>zu</strong> hinterfragen. Er bittet um erneute Prüfung durch <strong>den</strong> VRRN.<br />

Außerdem stellt er diese Thematik in Zusammenhang mit<br />

vorhan<strong>den</strong>en Flächen in Schwetzingen (alter Güterbahnhof) sowie<br />

Sinsheim (am neuen Stadion).<br />

Seine abschließende Frage lautet: Ist für die weitere Entwicklung<br />

der Stadt Rauenberg einzig der Weg einer weiteren<br />

Flächenversiegelung durch Gewerbegebiet möglich? Warum wird<br />

die Lage der Stadt als "Tor <strong>zu</strong>m Kraichgau" nicht genutzt, und es<br />

wer<strong>den</strong> in Richtung Tourismus neue Wege auf vorhan<strong>den</strong>en<br />

Flächen beschritten (Ausbau Wein-Gastronomie z.B. Löwenhof,<br />

Erweiterung bestehender Hotellerie)?<br />

Die seitens des Einwenders beschriebene und <strong>zu</strong>r Diskussion<br />

stehende Fläche (im Bereich "Hohenstein-Schanzenäcker") in der<br />

Größenordnung von ca. 12,9 ha war in der ersten<br />

Vorentwurfsfassung der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanfortschreibung noch<br />

um ein Vielfaches größer. Seitens der Stadt Rauenberg war hier die<br />

Nut<strong>zu</strong>ng eines großflächigen Logistikstandortes (mehr als 30 ha)<br />

angedacht gewesen.<br />

Aufgrund der Topografie, aufgrund der<br />

landschaftlichen/ökologischen Gegebenheiten und aufgrund des in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des gültigen Regionalplans Unterer Neckar<br />

ausgewiesenen Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs sowie eines betroffenen<br />

Schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz und Landschaftpflege<br />

und aufgrund des immensen Flächenverbrauchs wur<strong>den</strong> seitens<br />

des VRRN da<strong>zu</strong> massive Einwendungen erhoben. (In diesem<br />

Zusammenhang wur<strong>den</strong> auch entsprechende Hinweise auf<br />

Flächenverfügbarkeiten im Umfeld der Stadt Rauenberg gegeben.)<br />

In zahlreichen Gesprächen/Terminen wurde dieser gewerbliche<br />

Neuansatz (der Bedarf für neue Gewerbeflächen in Rauenberg wird<br />

auch seitens des VRRN nicht bestritten) dann einvernehmlich auf<br />

die heutige Größenordnung (ca. 12,9 ha) reduziert. Diese kann auch<br />

deshalb so unter regionalplanerischen Aspekten mitgetragen<br />

wer<strong>den</strong>, weil dieses geplante Gewerbegebiet als<br />

gemeinsames/interkommunales für die 3 Mitgliedsgemein<strong>den</strong> des<br />

GVV konzipiert ist.<br />

Damit wird der genannte Bereich "Hohenstein-Schanzenäcker" in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte auch weiterhin als restriktionsfreie Fläche<br />

dargestellt.<br />

Zusammenfassend wer<strong>den</strong> hier (an dieser verkehrlich gut<br />

angebun<strong>den</strong>en Stelle) damit die Anstrengungen auf Ebene des GVV<br />

Rauenberg bzw. des Kleinzentrums Rauenberg unterstützt, einen<br />

bedarfsangepassten interkommunalen Gewerbebereich für die drei<br />

Kommunen Malsch, Mühlhausen und Rauenberg <strong>zu</strong> schaffen und<br />

durch die entsprechende Lenkung von<br />

Gewerbe-/Industrieansiedlungen und/oder -umsiedlungen an diesen<br />

Standort auch <strong>den</strong> Flächenverbrauch an anderer Stelle in <strong>den</strong><br />

genannten Kommunen <strong>zu</strong> reduzieren.<br />

Auch die <strong>zu</strong>gesicherte Gewerbeflächenreduzierung im Bereich


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 459 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

820 "Hechtwasser" um ca. 1,7 ha trägt da<strong>zu</strong> bei, dieses Vorhaben der<br />

drei genannten Kommunen <strong>zu</strong> unterstützen.<br />

Der im Regionalplanentwurf bzw. in der Raimnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

restriktionsfreie Bereich stünde damit für das beschriebene<br />

Vorhaben in der regionalplanerischen Betrachtung <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und für fehlende Alternativen sind<br />

jedoch nicht nur im Zusammenhang mit der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanfortschreibung, sondern auch im Rahmen des<br />

notwendigen Bebauungsplans <strong>zu</strong> leisten.<br />

Die seitens des Einwenders <strong>zu</strong>r Diskussion gestellte Nut<strong>zu</strong>ng der<br />

Lage der Stadt als "Tor <strong>zu</strong>m Kraichgau" und die beschriebene<br />

Beschreitung neuer Wege in Richtung Tourismus (Ausbau Wein-<br />

Gastronomie z.B. Löwenhof, Erweiterung bestehender Hotellerie)<br />

bleiben in der regionalplanerischen Betrachtung von der geplanten<br />

Realisierung des Gewerbegebietes "Hohenstein-Schanzenäcker"<br />

unberührt und möglich.<br />

Vor dem skizzierten Hintergrund wird dem Anliegen des<br />

Einwenders nicht gefolgt.<br />

821 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Es wird die Frage gestellt, ob es noch eine Chance gibt, dass die<br />

Ausweisung des Gewerbegebiets bei Rauenberg (südlich der A 6 /<br />

westlich der B 39) im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan wieder rückgängig<br />

gemacht wird? Welche Mittel können durch die Bürger<br />

eingeschlagen wer<strong>den</strong>, um gegen das Vorhaben Einspruch<br />

ein<strong>zu</strong>legen?<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB kann<br />

jeder Bürger seine Be<strong>den</strong>ken/Einwendungen <strong>zu</strong> dieser Planung auf<br />

Ebene des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des GVV Rauenberg bzw. dessen<br />

Fortschreibung vortragen/äußern.<br />

Diese Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach Kenntnis des VRRN<br />

noch im ersten Halbjahr 2013 stattfin<strong>den</strong>.<br />

Die geäußerten Be<strong>den</strong>ken und Einwendungen müssen in dem<br />

entsprechen<strong>den</strong> Abwägungsprozess entsprechend gewürdigt und<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund und unter Hinweis auf diesen Sachverhalt<br />

wird die Äußerung bzw. die Fragestellung des Einwenders <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 460 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

822 Privat<br />

entspr.<br />

2299<br />

(Privatperson)<br />

- Der Einwender wendet sich gegen die im Entwurf des<br />

Regionalplanes dargestellte Flächennut<strong>zu</strong>ng in <strong>den</strong> Weinheimer<br />

Bereichen Hammelsbrunnen und Breitwiesen und unterstützt<br />

vollinhaltlich die Argumentation der Bürgerinitiative „Schützt die<br />

Weinheimer Breitwiesen", die er in seinem Namen bekräftigt:<br />

nicht folgen<br />

Der Bereich Hammelsbrunnen ist in bei<strong>den</strong> Karten als geplante<br />

Siedlungsfläche dargestellt, in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und auch in<br />

der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt. Es handelt<br />

sich hier um ein schon länger geplantes Gewerbegebiet, das aber<br />

nicht über eine Vorplanung hinaus kam.<br />

Der Bereich Breitwiesen ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft dargestellt. Nur hier ist <strong>zu</strong><br />

erkennen, dass die Stadt Weinheim die Möglichkeit eines<br />

Flächentauschs vorangemeldet hat.<br />

Der Einwender wendet sich in erster Linie gegen die Nut<strong>zu</strong>ng des<br />

Gebietes Breitwiesen als Gewerbegebiet, sieht aber auch <strong>den</strong><br />

Hammelsbrunnen als besonders schützenswerten Bereich.<br />

Bezeichnenderweise ist der ökologische und auch der<br />

Naherholungswert des Hammelsbrunnen von der Stadtverwaltung<br />

und der Mehrheit des Gemeinderates erst erkannt wor<strong>den</strong>,<br />

nachdem diese Fläche viele Jahre vergeblich als Gewerbegebiet<br />

auf dem Markt war, ganz deutlich aus Mangel an Interessenten.<br />

Ziele und Grundsätze der Regionalplanung sind auf der S. 45 des<br />

Textes <strong>zu</strong>treffend und gesetzlichen Grundlagen entsprechend<br />

dargestellt. Allerdings handelt es sich bei diesen allgemeinen<br />

Vorgaben nur um Sollbestimmungen, so dass Ausnahmen offenbar<br />

hingenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Der Einwender erwartet aber eine strenge Einhaltung der<br />

allgemeinen Vorgaben. Wo<strong>zu</strong> sollten sie sonst formuliert sein?<br />

Vertrauen in die Tauglichkeit der Regionalplanung lässt sich gerade<br />

für uns Bürgerinnen und Bürger nur herstellen, wenn die<br />

Ausführungen <strong>den</strong> Grundsätzen auch entsprechen.<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 461 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

822 Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist damit fest<strong>zu</strong>halten, dass der VRRN<br />

umfassend die seitens des Einwenders thematisierten Belange in<br />

die der regionalplanerischen Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegende<br />

Abwägung eingestellt hat. Die gleichfalls thematisierte Einhaltung<br />

der allgemeinen Vorgaben des Regionalplans ist <strong>zu</strong>dem gegeben.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen des Einwenders nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 462 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

823 Privat<br />

entspr.<br />

2300<br />

(Privatperson)<br />

- Es wird vorgegeben, dass <strong>zu</strong>sätzliche Bauflächen an die<br />

bestehende Bebauung anknüpfen und geringen ökologischen<br />

Konflikt aufweisen sollen. Beide Vorgaben wer<strong>den</strong> im Fall<br />

Breitwiesen grob missachtet! Der Bereich Breitwiesen ragt weit<br />

hinein in landwirtschaftliches Gebiet und knüpft noch weit weniger<br />

an die bestehende Bebauung an als der Hammelsbrunnen. Die<br />

ökologischen Konflikte, das sagen uns die Naturschutzverbände,<br />

sind bei bei<strong>den</strong> Gebieten vorhan<strong>den</strong>. Es kann nicht behauptet<br />

wer<strong>den</strong>, dass nur nach §30 BNatSchG geschützte Biotope wie z.B.<br />

Feldhecken schützenwert sind. Gerade die Feldflur bietet für Vögel<br />

wie Feldlerchen und Milane bessere Lebensgrundlagen als ein<br />

kleinräumig genutztes Gebiet. Beide Gebiete besitzen also eigene<br />

ökologische Werte.<br />

nicht folgen<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 463 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

823 Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist fest<strong>zu</strong>halten, dass der VRRN die seitens des<br />

Einwenders thematisierten Belange in die der regionalplanerischen<br />

Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegen<strong>den</strong> Abwägung eingestellt hat.<br />

Dem Anliegen des Einwenders wird vor dem skizzierten<br />

Hintergrund nicht gefolgt.<br />

824 Privat<br />

entspr.<br />

2537<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Pro-Dossenheim)<br />

- Vor dem Hintergrund der (umfangreich) beschriebenen Sachlage<br />

beantragen die Antragsteller <strong>zu</strong>r nachhaltigen Sicherung des<br />

Naherholungsgebietes „Dossenheimer Feld" folgende Änderung im<br />

aktuellen Regionalplan:<br />

nicht folgen<br />

Rückumwandlung der Fläche 3 (ca. 6,5 Hektar) im Gewann Brühl<br />

und Spitzäcker von "Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" in<br />

„Vorranggebiet für die Landwirtschaft".<br />

Die genannte Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim als<br />

Planungsfläche der Kategorie I enthalten und war entsprechend<br />

auch in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar nachrichtlich <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

Vor dem skizzierten planungsrechtlichen Hintergrund ist die<br />

Ausweisung dieser Fläche als "Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft" nicht möglich.<br />

Insofern kann dem Antrag der Einwender nicht gefolgt wer<strong>den</strong>.<br />

Insofern wer<strong>den</strong> die gemeindlichen Ausführungen lediglich <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 464 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

825 Privat<br />

entspr.<br />

2301<br />

(Privatperson)<br />

- Gegen die geplante Ausdehnung der baulichen Grenzen<br />

Weinheims nach Westen, insbesondere eine Ausweisung neuer<br />

Gewerbegebiete - wie z. B. die Ausweisung eines Gewerbegebiets<br />

für großflächige Gewerbeansiedelungen im Bereich „Breitwiesen"<br />

durch Verschiebung von „Hammelsbrunnen" - wer<strong>den</strong><br />

Einwendungen erhoben.<br />

nicht folgen<br />

Insbesondere folgende Gründe sprechen gegen die Ausweitung<br />

der Gewerbeflächen über die B 38 auf <strong>den</strong> Bereich „Breitwiesen":<br />

1. Wie sich aus <strong>den</strong> Zielen der Raumordnung und des<br />

Regionalplans ergibt, ist der Flächenverbrauch der Kommunen<br />

grundsätzlich <strong>zu</strong> begrenzen. Diese Begren<strong>zu</strong>ng des<br />

Flächenverbrauchs ist ein gewichtiges überörtliches Interesse. Im<br />

Jahr 2010 wur<strong>den</strong> im Bundesgebiet rund 77 ha pro Tag verbraucht.<br />

Obwohl das Problem des Flächenverbrauchs schon lange bekannt<br />

ist, wächst die Siedlungsfläche weiter. In Anbetracht der Tatsache,<br />

dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen durch Art. 20 a<br />

GG <strong>zu</strong>m Staatsziel erhoben ist, besteht ein gewichtiges<br />

überörtliches Interesse an der Reduktion des Flächenverbrauchs.<br />

Da die Kommunen als Träger der Planungshoheit, wie sich auch in<br />

Weinheim zeigt, nicht in der Lage sind, <strong>den</strong> Flächenverbrauch <strong>zu</strong><br />

minimieren, sind <strong>zu</strong>r Erreichung dieses Staatsziels entsprechende<br />

Vorgaben im Regionalplan erforderlich. Der Regionalplan bildet die<br />

rechtliche Grundlage für die räumliche Entwicklung der Region.<br />

2. Im Bereich der „Brettwiesen" ist <strong>zu</strong> beachten, dass die dortige<br />

Agrarfläche sehr fruchtbares Land ist und der<br />

Lebensmittelproduktion (Weizenanbau) dient. Die Sicherung der<br />

Versorgung der Bevölkerung mit regionalen Produkten ist i im<br />

Ballungsraum „Metropolregion" ein ernst <strong>zu</strong> nehmendes Anliegen.<br />

Nach einer Meldung der Financial Times Deutschland (FTD) vom<br />

13. August 2012 fürchtet die Welternährungsorganisation der<br />

Vereinten Nationen (FAO) eine weltweite Nahrungsmitteikrise.<br />

Seitens der UNO wer<strong>den</strong> Forderungen erhoben, die Nut<strong>zu</strong>ng aller<br />

Agrarflächen für die Lebensmittelproduktion vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

3. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche in <strong>den</strong> Breitwiesen hat<br />

ferner hohe ökologische Wertigkeit und Bedeutung für die<br />

klimatische Situation in Weinheim. Die Fläche ist ein wichtiges<br />

Naherholungsgebiet für die Weststadt.<br />

Gemäß der allgemeinen Zielset<strong>zu</strong>ng des Regionalplans ist es daher<br />

dringend erforderlich, diese Fläche und ihre wirtschaftliche,<br />

ökologische und soziale Funktion nachhaltig <strong>zu</strong> sichern.<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autoabahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 465 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

825 Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

4. Eine Ausweisung der Breitwiesen als Gewerbegebiet im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan, sei es auch im Tausch mit dem derzeit als<br />

„Siedlungsfläche für Industrie und Gewerbe" eingestuften<br />

„Hammelsbrunnen" ist ab<strong>zu</strong>lehnen.<br />

Die Ausweisung der Breitwiesen als Gewerbegebiet mit<br />

großflächigen Ansiedelungen hätte nicht nur eine gravierende<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes <strong>zu</strong>r Folge, sie würde auch<br />

<strong>zu</strong>r Zerstörung und Durchschneidung von Lebensräumen für Tiere<br />

und Pflanzen führen. Die großflächige Bo<strong>den</strong>versiegelung würde<br />

eine Beeinträchtigung des Grundwasserhaushaltes und damit eine<br />

negative Auswirkung auf die kleinräumige Klimasituation <strong>zu</strong>r Folge<br />

haben.<br />

5. Hin<strong>zu</strong> kommt, dass in Weinheim nach wie vor freie Flächen für<br />

Gewerbenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Nach dem Prinzip „Ausbau<br />

vor Neubau" sind diese Flächen vorrangig <strong>zu</strong> nutzen.<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist also fest<strong>zu</strong>halten, dass die seitens der<br />

Einwender vorgetragenen Belange in die der geschilderten<br />

regionalplanerischen Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegen<strong>den</strong><br />

Äbwägung eingestellt und berücksichtigt wur<strong>den</strong>.<br />

Darüber hinaus ist abschließend ergänzend an<strong>zu</strong>merken:<br />

Sollte der Flächentausch "Hammelsbrunnen" - "Breitwiesen" in dem<br />

oben skizzierten Sinne vollzogen wer<strong>den</strong> und der Bereich<br />

"Breitwiesen" weiterhin nicht mit regionalplanerischen Restriktionen<br />

belegt sein, so müsste auch an dieser Stelle die Stadt Weinheim<br />

vor dem Eintritt in entsprechende Planungsüberlegungen <strong>den</strong><br />

Bedarf und die fehlen<strong>den</strong> Alternativen belegen.<br />

Vor dem Hintergrund der Ausführungen wird <strong>den</strong> Einwendungen<br />

der Einwender nicht Rechnung getragen/gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 466 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

826 Privat<br />

entspr.<br />

1460<br />

(Privatperson)<br />

- Für die Bewohner von Sinsheim Süd hat diese landschaftlich sehr<br />

reizvolle Fläche große Bedeutung als Naherholungsgebiet. Sie ist<br />

gut <strong>zu</strong> Fuß <strong>zu</strong> erreichen und wird von allen Bevölkerungsgruppen<br />

als Spazierweg, Radfahrweg über die Felder oder als Übergangs-<br />

Weg für Wanderungen im Wald genutzt. Durch die Nähe <strong>zu</strong>m<br />

Wohngebiet sieht man Familien mit Kinderwagen, mit Kleinkindern,<br />

die ihr Laufrad oder Kinderfahrrad dabei haben, ältere Menschen,<br />

die z.T. nicht mehr so gut <strong>zu</strong> Fuß sind, Hundebesitzer, Jogger, im<br />

Winter rodeln hier Kinder. Es gibt einen schönen Rundweg -<br />

teilweise als "Höhenweg" mit herrlicher Fernsicht - teilweise in<br />

einem Hohlweg. Am Waldrand gibt es einen großen Waldspielplatz,<br />

eine Schutzhütte und ein Grill, außerdem ist hier der Anfang eines<br />

Trimm-Dich-Pfades, eines Lehrpfades und von mehreren<br />

unterschiedlich langen Rundwanderwegen durch <strong>den</strong> "Großen<br />

Wald" sowie auf und um die Burghälde, <strong>den</strong> "Hausberg" der Stadt.<br />

Die Bewohner wollen nicht auf dieses Naherholungsgebiet<br />

verzichten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Um das Gelände als Gewerbegebiet nutzbar <strong>zu</strong> machen, müssten<br />

<strong>zu</strong>erst größere Erdmassen bewegt wer<strong>den</strong>, da die Fläche hügelig<br />

ist und <strong>zu</strong>m Teil größere Steigungen aufweist - also in ihrer jetzigen<br />

Formung nicht als Gewerbefläche geeignet und damit sehr teuer <strong>zu</strong><br />

erschließen.<br />

Unter Anerkennung der ökologischen Wertigkeit der beschriebenen<br />

Landschaft von Sinsheim-Süd, insbesondere aber wegen seiner<br />

Naherholungsfunktion für die Bevölkerung wurde in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Anschluss an das bestehende Gewerbeund<br />

Industriegebiet (Stadion, Freizeitbad etc.) und westlich der L<br />

550 lediglich ein sehr begrenzter Bereich von Restriktionen<br />

freigestellt, der in der gesamtökologischen und<br />

regionalplanerischen Betrachtung für eine spätere GE/I-Erweiterung<br />

infrage kommen könnte.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

Vor diesem Hintergrund bleibt die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte unverändert,<br />

die Ausführungen der Einwenderin wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

827 Privat<br />

entspr.<br />

2539<br />

(Privatperson)<br />

- Eine Privatperson aus Niederhorbach hat erhebliche Be<strong>den</strong>ken<br />

gegen die geplante Entwicklung eines Gewerbegebietes "Im<br />

Tiergarten" im Südosten der Gemeinde und fordert dieses<br />

Plangebiet im Einheitlichen Regionalplan nicht <strong>zu</strong> berücksichtigen<br />

und anstatt dessen die landwirtschaftliche Vorrangausweisung <strong>zu</strong><br />

belassen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Planungsabsicht der Gemeinde Niederhorbach ist mit der<br />

Regionalplanung noch nicht abgestimmt und ist somit auch in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht dargestellt. Auch ist das förmliche<br />

Verfahren <strong>zu</strong>r 4. Fortschreibung des FNP der VG Bad-Bergzabern<br />

noch nicht eingeleitet. Die Belange des im Bereich "Im Tiergarten"<br />

ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes sind im Zuge der<br />

kommunalen Bauleitplanung <strong>zu</strong> berücksichtigen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 467 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

828 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Die Einwender verweisen als Bewohner der Weststadt Weinheim<br />

in 800 m Entfernung der <strong>zu</strong>m Ausbau geplanten BAB 5 darauf, dass<br />

sie in 200 m Entfernung die Feld- und Obstwiesenflur Breitwiesen<br />

haben, die sie <strong>zu</strong>r nächsten Naherholung nutzen.<br />

nicht folgen<br />

Durch die Planung als Gewerbegebiet Breitwiesen sinkt die<br />

Lebensqualität erheblich. Allein der Autobahnausbau trifft massiv.<br />

Alternative Gewerbeflächen sind frei verfügbar und erschlossen.<br />

Die Bebauung der Breitwiesen wirkt einer nachhaltigen<br />

Entwicklung entgegen. Den Kindern, die in anderen Bundesländern<br />

studieren, kann so die Rückkehr nach Weinheim nicht empfohlen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Aus diesen Grün<strong>den</strong> wird dem aktuell vorliegen<strong>den</strong> einheitlichen<br />

Regionalplan widersprochen.<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 468 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

828 Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Es ist damit <strong>zu</strong>sammenfassend fest<strong>zu</strong>halten, dass die seitens der<br />

Einwender thematisierten Belange in die der skizzierten<br />

Vorgehensweise des VRRN <strong>zu</strong>grundeliegen<strong>den</strong> Abwägung<br />

Berücksichtigung erfahren haben.<br />

Vor dem skizzierten Hintergrund wird dem Widerspruch der<br />

Einwender nicht gefolgt.<br />

829 Privat<br />

entspr.<br />

435<br />

(Privatperson)<br />

- Es wird dem <strong>zu</strong>gestimmt, was im Stadtblatt vom 25. Juli 2012 <strong>zu</strong>m<br />

Thema Regionalplan Rhein-Neckar 2020 geschrieben wurde: Keine<br />

Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten außerhalb der US-<br />

Liegenschaften.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Dass die Konversionsflächen künftig auf allen Planungsebenen die<br />

entsprechende Berücksichtigung auch hinsichtlich der Thematik<br />

"Flächen-Sparen" bzw. der entsprechen<strong>den</strong> Inwertset<strong>zu</strong>ng erfahren<br />

müssen, steht außer Frage.<br />

Derzeit sind jedoch die hinsichtlich möglicher Nachfolgenut<strong>zu</strong>ngen<br />

notwendigen konzeptionellen Überlegungen weder auf<br />

kommunaler noch auf regionaler Ebene soweit gediehen, dass<br />

schon konkrete Planungs-/Maßnahmeschritte in Plänen umgesetzt<br />

wer<strong>den</strong> bzw. ihren Niederschlag fin<strong>den</strong> könnten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 469 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

830 Privat<br />

entspr.<br />

436<br />

(Bürgergruppierung: Lokale Agenda 21<br />

Gönnheim)<br />

- Eine Privatperson aus Gönnheim fordert siedlungsstrukturelle<br />

Entwicklungsperspektiven der Gemeinde in Richtung des<br />

Haltepunktes der Rhein-Haardt-Bahn.<br />

nicht folgen<br />

Die wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde Gönnheim ist gemäß<br />

Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 des Einheitlichen<br />

Regionalplans auf die kommunale Eigenentwicklung beschränkt, da<br />

die Gemeinde keine zentralörtliche Funktion aufweist und der<br />

Bahnhaltepunkt auch nicht direkt an <strong>den</strong> Siedlungskörper<br />

angegrenzt. Außerdem ist für <strong>den</strong> gemeindlichen Eigenbedarf in<br />

Abstimmung mit der VG Wachenheim als Träger der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung am westlichen Ortsrand bereits ein<br />

geplantes Wohnbaugebiet berücksichtigt. Darüber hinaus sind für<br />

die langfristige Perspektive im Bereich der Siedlungsränder<br />

restriktionsfreie Flächen berücksichtigt. Für darüber hinausgehende<br />

Wohnbauflächen in der Gemeinde Gönnheim besteht für die<br />

Laufzeit des Einheitlichen Regionalplans aus regionalplanerischer<br />

Sicht kein Bedarf.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 470 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

831 Privat<br />

entspr.<br />

2302<br />

(Bürgergruppierung: Initiative "Schützt<br />

die Weinheimer Breitwiesen"; diese<br />

Stellungnahme haben 8 Personen<br />

unterzeichnet und 3 Einwender<br />

separat befürwortet)<br />

- Der Bereich Hammelsbrunnen ist in bei<strong>den</strong> Karten als geplante<br />

Siedlungsfläche dargestellt, in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und auch in<br />

der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt. Es handelt<br />

sich hier um ein schon länger geplantes Gewerbegebiet, das aber<br />

nicht über eine Vorplanung hinaus kam.<br />

nicht folgen<br />

Der Bereich Breitwiesen ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft dargestellt. Nur hier ist <strong>zu</strong><br />

erkennen, dass die Stadt Weinheim die Möglichkeit eines<br />

Flächentauschs vorangemeldet hat.<br />

Wir wen<strong>den</strong> uns als Bürgerinitiative in erster Linie gegen die<br />

Nut<strong>zu</strong>ng des Gebietes Breitwiesen als Gewerbegebiet, sehen aber<br />

auch <strong>den</strong> Hammelsbrunnen als besonders schützenswerten<br />

Bereich. Bezeichnenderweise ist der ökologische und auch der<br />

Naherholungswert des Hammelsbrunnen von der Stadtverwaltung<br />

und der Mehrheit des Gemeinderates erst erkannt wor<strong>den</strong>,<br />

nachdem diese Fläche viele Jahre vergeblich als Gewerbegebiet<br />

auf dem Markt war, ganz deutlich aus Mangel an Interessenten.<br />

Ziele und Grundsätze der Regionalplanung sind auf der S. 45 des<br />

Textes <strong>zu</strong>treffend und gesetzlichen Grundlagen entsprechend<br />

dargestellt. Allerdings handelt es sich bei diesen allgemeinen<br />

Vorgaben nur um Sollbestimmungen, so dass Ausnahmen offenbar<br />

hingenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Wir erwarten aber eine strenge Einhaltung der allgemeinen<br />

Vorgaben. Wo<strong>zu</strong> sollten sie sonst formuliert sein? Vertrauen in die<br />

Tauglichkeit der Regionalplanung lässt sich gerade für uns<br />

Bürgerinnen und Bürger nur herstellen, wenn die Ausführungen<br />

<strong>den</strong> Grundsätzen auch entsprechen.<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 471 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

831 Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist damit fest<strong>zu</strong>halten, dass der VRRN<br />

umfassend die seitens des Einwenders thematisierten Belange in<br />

die der Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegende Abwägung eingestellt<br />

hat. Die gleichfalls thematisierte Einhaltung der allgemeinen<br />

Vorgaben des Regionalplans ist <strong>zu</strong>dem gegeben.<br />

Vor dem skizzierten Hintergrund wird dem Anliegen des<br />

Einwenders nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 472 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

832 Privat<br />

- Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> Bereich Hammelsbrunn und Breitwiesen:<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

2303<br />

(Bürgergruppierung: Initiative "Schützt<br />

die Weinheimer Breitwiesen"; diese<br />

Stellungnahme haben 8 Personen<br />

unterzeichnet und 3 Einwender<br />

separat befürwortet)<br />

Es wird vorgegeben, dass <strong>zu</strong>sätzliche Bauflächen an die<br />

bestehende Bebauung anknüpfen und geringen ökologischen<br />

Konflikt aufweisen sollen. Beide Vorgaben wer<strong>den</strong> im Fall<br />

Breitwiesen grob missachtet! Der Bereich Breitwiesen ragt weit<br />

hinein in landwirtschaftliches Gebiet und knüpft noch weit weniger<br />

an die bestehende Bebauung an als der Hammelsbrunnen. Die<br />

ökologischen Konflikte, das sagen uns die Naturschutzverbände,<br />

sind bei bei<strong>den</strong> Gebieten vorhan<strong>den</strong>. Es kann nicht behauptet<br />

wer<strong>den</strong>, dass nur nach §30 BNatSchG geschützte Biotope wie z.B.<br />

Feldhecken schützenwert sind. Gerade die Feldflur bietet für Vögel<br />

wie Feldlerchen und Milane bessere Lebensgrundlagen als ein<br />

kleinräumig genutztes Gebiet. Beide Gebiete besitzen also eigene<br />

ökologische Werte.<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 473 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

832 Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist fest<strong>zu</strong>halten, dass der VRRN die seitens des<br />

Einwenders thematisierten Belange in die der regionalplanerischen<br />

Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegen<strong>den</strong> Abwägung eingestellt hat.<br />

Dem Anliegen des Einwenders wird vor diesem Hintergrund nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 474 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

833 Privat<br />

entspr.<br />

1465<br />

(Privatperson)<br />

- Für die Bewohner von Sinsheim Süd hat diese landschaftlich sehr<br />

reizvolle Fläche südlich der A 6 große Bedeutung als<br />

Naherholungsgebiet. Sie ist gut <strong>zu</strong> Fuß <strong>zu</strong> erreichen und wird von<br />

allen Bevölkerungsgruppen als Spazierweg, Radfahrweg über die<br />

Felder oder als Übergangs-Weg für Wanderungen im Wald genutzt.<br />

Durch die Nähe <strong>zu</strong>m Wohngebiet sieht man Familien mit<br />

Kinderwagen, mit Kleinkindern, die ihr Laufrad oder Kinderfahrrad<br />

dabei haben, ältere Menschen, die z.T. nicht mehr so gut <strong>zu</strong> Fuß<br />

sind, Hundebesitzer, Jogger, im Winter rodeln hier Kinder. Es gibt<br />

einen schönen Rundweg - teilweise als "Höhenweg" mit herrlicher<br />

Fernsicht - teilweise in einem Hohlweg. Am Waldrand gibt es einen<br />

großen Waldspielplatz, eine Schutzhütte und ein Grill, außerdem ist<br />

hier der Anfang eines Trimm-Dich-Pfades, eines Lehrpfades und<br />

von mehreren unterschiedlich langen Rundwanderwegen durch<br />

<strong>den</strong> "Großen Wald" sowie auf und um die Burghälde, <strong>den</strong><br />

"Hausberg" der Stadt. Die Bewohner wollen nicht auf dieses<br />

Naherholungsgebiet verzichten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Um das Gelände als Gewerbegebiet nutzbar <strong>zu</strong> machen, müssten<br />

<strong>zu</strong>erst größere Erdmassen bewegt wer<strong>den</strong>, da die Fläche hügelig<br />

ist und <strong>zu</strong>m Teil größere Steigungen aufweist - also in ihrer jetzigen<br />

Formung nicht als Gewerbefläche geeignet und damit sehr teuer <strong>zu</strong><br />

erschließen.<br />

Unter Anerkennung der ökologischen Wertigkeit der beschriebenen<br />

Landschaft von Sinsheim-Süd, insbesondere aber wegen seiner<br />

Naherholungsfunktion für die Bevölkerung wurde in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Anschluss an das bestehende Gewerbeund<br />

Industriegebiet (Stadion, Freizeitbad etc.) und westlich der L<br />

550 lediglich ein begrenzter Bereich von Restriktionen freigestellt,<br />

der in der gesamtökologischen und regionalplanerischen<br />

Betrachtung für eine spätere GE/I-Erweiterung infrage kommen<br />

könnte.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der Einwenderin<br />

wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

834 FrauenMitPlan e.V. - In Plankapitel 1.5 - Gewerbliche Bauflächen - sollte aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>,<br />

dass die Kommunen im Rahmen der Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r<br />

Weiterentwicklung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft sich auch<br />

an <strong>den</strong> Bedürfnissen der unterschiedlichen Zielgruppen nach<br />

wohnortnahen Arbeitsplätzen orientieren sollen, vor allem der<br />

Erwerbssicherungs-Bedürfnisse von Personen, die familiäre<br />

Versorgungsarbeit leisten.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 1.5.2.1 wird ein neuer Absatz<br />

ergänzt:<br />

"Bei der Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der örtlichen<br />

gewerblichen Wirtschaft sollen auch die Bedürfnisse der<br />

unterschiedlichen Zielgruppen nach wohnortnahen Arbeitsplätzen<br />

Berücksichtigung fin<strong>den</strong>, um die Vereinbarkeit von Beruf und<br />

Familie besser gewährleisten <strong>zu</strong> können."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 475 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

835 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Das hindert die Gemeinde nicht daran, für die<br />

Gewinnmaximierungsabsicht der EDEKA <strong>den</strong> Versuch <strong>zu</strong><br />

unternehmen, die Grünzäsur ab<strong>zu</strong>schaffen.<br />

nicht folgen<br />

Östlich von Heddesheim und westlich der Bahnlinie ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ein Bereich restriktionsfrei, für <strong>den</strong><br />

zwischenzeitlich ein Zielabweichungsverfahren für die Erweiterung<br />

des Unternehmens Edeka (Getränkelager bzw. Getränkelogistik)<br />

positiv <strong>zu</strong> Ende geführt wurde. Im Rahmen dieses<br />

Zielabweichungsverfahrens wur<strong>den</strong> alle <strong>zu</strong> beachten<strong>den</strong> Belange<br />

umfänglich und gutachterlich belegt in die Abwägung eingestellt.<br />

(Hier wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte künftig ein entsprechendes<br />

Gewerbeareal als Bestand dargestellt sein.)<br />

Als Kompensation für diesen Flächenverbrauch für das Edeka-<br />

Vorhaben ist eine vergleichbar große geplante Wohnbaufläche im<br />

Nor<strong>den</strong> der Gemeinde, die bisher im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim enthalten<br />

war, aus diesem gestrichen wor<strong>den</strong>. Entsprechend wird dort in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte künftig auch ein Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft (G) dargestellt sein.<br />

Es entsteht durch das Vorhaben kein <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Flächenverbrauch.<br />

Vor diesem Hintergrund wird die Einschät<strong>zu</strong>ng der Einwender nicht<br />

geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 476 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

836 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Wenn man davon spricht, muß man auch sagen, daß diese Planung<br />

im Verein mit der Planung der EDEKA an der K4135 die hier<br />

bestehende Grünzäsur zerstört und die Absicht, das<br />

Gewerbegebiet vom Siedlungsrand Heddesheims fern <strong>zu</strong> halten<br />

endgültig ad absurdum führt. Die Gemeinde will hier offenbar alles<br />

auf einmal ohne Rücksicht auf Anwohner in der Siedlung. Dieser<br />

Planungskomplex steht auch in hartem Widerspruch <strong>zu</strong>m<br />

Landschaftsplan und dem Konfliktplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim. Die Einwender<br />

sprechen sprechen sich auch an dieser Stelle generell aus <strong>den</strong><br />

gleichen Grün<strong>den</strong> wie bei der geplanten Erweiterung der EDEKA in<br />

Heddesheim gegen die geplante südliche Erweiterung des<br />

Hirschberger Gewerbegebietes aus.<br />

nicht folgen<br />

Östlich von Heddesheim und westlich der Bahnlinie ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ein Bereich restriktionsfrei, für <strong>den</strong><br />

zwischenzeitlich ein Zielabweichungsverfahren für die Erweiterung<br />

des Unternehmens Edeka (Getränkelager bzw. Getränkelogistik)<br />

positiv <strong>zu</strong> Ende geführt wurde. Im Rahmen dieses<br />

Zielabweichungsverfahrens wur<strong>den</strong> alle <strong>zu</strong> beachten<strong>den</strong> Belange<br />

umfänglich und gutachterlich belegt in die Abwägung eingestellt.<br />

(Hier wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte künftig ein entsprechendes<br />

Gewerbeareal als Bestand dargestellt sein.)<br />

Als Kompensation für diesen Flächenverbrauch für das Edeka-<br />

Vorhaben ist eine vergleichbar große geplante Wohnbaufläche im<br />

Nor<strong>den</strong> der Gemeinde, die bisher im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim enthalten<br />

war, aus diesem gestrichen wor<strong>den</strong>. Entsprechend wird dort in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte künftig auch ein Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft (G) dargestellt sein. Es entsteht durch das<br />

Vorhaben kein <strong>zu</strong>sätzlicher Flächenverbrauch.<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng der Einwender wird nicht geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 477 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

837 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Heddesheim ist ein ab- und erschreckendes Beispiel, welches<br />

zeigt, daß es eher rückwärts geht. Belegt ist das in dem Moment,<br />

in dem die Grünzäsur <strong>zu</strong>m Schutz von Landschaft, Freiraum und<br />

Menschen <strong>den</strong> egoistischen Interessen der EDEKA weichen muß.<br />

nicht folgen<br />

Östlich von Heddesheim und westlich der Bahnlinie ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ein Bereich restriktionsfrei, für <strong>den</strong><br />

zwischenzeitlich ein Zielabweichungsverfahren für die Erweiterung<br />

des Unternehmens Edeka (Getränkelager bzw. Getränkelogistik)<br />

positiv <strong>zu</strong> Ende geführt wurde. Im Rahmen dieses<br />

Zielabweichungsverfahrens wur<strong>den</strong> alle <strong>zu</strong> beachten<strong>den</strong> Belange<br />

umfänglich und gutachterlich belegt in die Abwägung eingestellt.<br />

(Hier wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte künftig ein entsprechendes<br />

Gewerbeareal als Bestand dargestellt sein.)<br />

Als Kompensation für diesen Flächenverbrauch für das Edeka-<br />

Vorhaben ist eine vergleichbar große geplante Wohnbaufläche im<br />

Nor<strong>den</strong> der Gemeinde, die bisher im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim enthalten<br />

war, aus diesem gestrichen wor<strong>den</strong>. Entsprechend wird dort in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte künftig auch ein Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft (G) dargestellt sein.<br />

Es entsteht durch das Vorhaben kein <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Flächenverbrauch.<br />

Vor diesem Hintergrund wird die Einschät<strong>zu</strong>ng der Einwender nicht<br />

geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 478 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

838 Grüne Liste Hirschberg (GLH) - Gewerbegebiete:<br />

Weiteres Gewerbegebiet Großsachsen Süd (im Anschluss an das<br />

schon bestehende Gewerbegebiet):<br />

Der Einwender will kein weiteres Gewerbegebiet, wie wohl die<br />

Gemeinde Hirschberg mit Gemeineratsbeschluss vom 31.7.2012<br />

genau dieses Gewerbebiet fordert.<br />

Es sollte in Zukunft mehr Wert auf interkommunale<br />

Gewerbegebiete gelegt wer<strong>den</strong> (1.5.1.3). Auch die Einbeziehung<br />

der großen militärischen Konversionsflächen in Heidelberg,<br />

Mannheim und Schwetzingen als potentielle Gewerbegebiete und<br />

auch <strong>zu</strong>r Wohnbebauung (siehe Punkt 4) sollte beachtet wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Gewerbeareal Hirschberg westlich der A 5 ist nachrichtlich im<br />

Bestand und in der Planung aus dem gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs übernommen<br />

wor<strong>den</strong>. Aufgrund seiner Bedeutung und Eignung wurde es<br />

darüber hinaus als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistungen, Logistik (Z) ausgewiesen (auf <strong>den</strong><br />

entsprechen<strong>den</strong> Plansatz 1.5.2.3 (Z) und seine Begründung wird<br />

verwiesen).<br />

Im südlichen Anschluss ist ein größerer Bereich dargestellt, der<br />

nicht mit regionalplanerischen Restriktionen belegt. Dieser Bereich<br />

wäre damit in der regionalplanerischen Betrachtung für eine<br />

<strong>zu</strong>künftige Siedlungsflächenerweiterung als <strong>den</strong>kbar ein<strong>zu</strong>stufen.<br />

Die Möglichkeiten, dort auf bauleitplanerischer Ebene in eventuelle<br />

Planungs- bzw. Realisierungsüberlegungen <strong>zu</strong> treten, setzt aber<br />

zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und für fehlende<br />

Alternativen voraus, wie dies auch durch das Baugesetzbuch<br />

vorgegeben ist.<br />

Hinsichtlich der Thematik der militärischen Konversionsflächen ist<br />

aus<strong>zu</strong>führen, dass<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar erarbeitet derzeit (parallel <strong>zu</strong>m<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar") ein regionales<br />

Entwicklungskonzept Konversion. Auch die seitens des Einwenders<br />

aufgeworfene Fragestellung, die in gleicher Weise von<br />

regionalem/regionalplanerischem Belang ist, wird in diesem<br />

Entwicklungskonzept entsprechend thematisiert wer<strong>den</strong>.<br />

Allerdings ist es aufgrund der derzeitigen Situation der Entwidmung<br />

der Konversionsflächen (diese steht erst am Anfang) und auch<br />

wegen der noch nicht abgeschlossenen kommunalen<br />

Überlegungen derzeit noch nicht möglich, <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Flächen eine Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schreiben und diese dann auch<br />

in <strong>den</strong> regionalen/regionalplanerischen Kontext des Bedarfs und<br />

des heute schon vorhan<strong>den</strong>en Angebots (auch der<br />

Umlandgemein<strong>den</strong>) <strong>zu</strong> setzen.<br />

Deshalb wer<strong>den</strong> die frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Militärflächen im künftigen<br />

Regionalplan <strong>zu</strong>nächst als "Entwicklungsflächen Konversion"<br />

ausgewiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 479 von 2197<br />

1.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

838<br />

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen wer<strong>den</strong> die<br />

Hinweise/Be<strong>den</strong>ken des Einwenders <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen<br />

839 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

446<br />

1594<br />

- Bei der Ausweisung von Gewerbe- und Wohngebieten sowie bei<br />

Infrastrukturmaßnahmen soll der Erhalt großflächig<strong>zu</strong>sammenhängender<br />

Freiräume Priorität genießen. Eine weitere<br />

Zerschneidung von Freiräumen mindert die Rück<strong>zu</strong>gsräume für<br />

störungsempfindliche Tierarten und beschränkt gleichzeitig die<br />

Erholungsräume für die Bevölkerung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar sind es insbesondere die Regionalen<br />

Grünzüge/Grünzäsuren, die der regionalen Freiraumsicherung<br />

Rechnung tragen.<br />

840 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

- Bei der Ausweisung neuer Gewerbeflächen ist eine intensivere<br />

Zusammenarbeit der örtlichen Wirtschaftsförderer mit der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar gefragt. So können geeignete<br />

Standorte für die spezifischen Anforderungen des jeweiligen<br />

Gewerbes optimal genutzt wer<strong>den</strong>. In diesem Zusammenhang<br />

sollte auch das Ziel der Einführung einer gemeinsamen<br />

Gewerbesteuer für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar<br />

festgeschrieben wer<strong>den</strong>.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Eine intensive Zusammenarbeit der kommunalen und regionalen<br />

Wirtschaftsförderung bei der Ausweisung von Gewerbeflächen mit<br />

dem Ziel einer optimalen Ausnut<strong>zu</strong>ng des Potenzials an<br />

(potenziellen) Gewerbeflächen ist auch aus Sicht der Region <strong>zu</strong><br />

begrüßen. Daher hat die MRN GmbH bereits im Rahmen ihrer<br />

Wirtschaftsförderungsaktivitäten ein entsprechendes Angebot <strong>zu</strong>r<br />

Vernet<strong>zu</strong>ng sowohl zwischen <strong>den</strong> Kommunen als auch zwischen<br />

diesen und der regionalen Ebene geschaffen.<br />

Die rechtlichen Grundlagen <strong>zu</strong>r Festlegung der Gewerbesteuer<br />

wer<strong>den</strong> in Artikel 106 Abs. 6 des Grundgesetzes geregelt.<br />

Demnach steht das Aufkommen der Gewerbesteuer <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> ebenso <strong>zu</strong> wie das Recht, die Hebesätze der<br />

Gewerbesteuer im Rahmen der Gesetze selbst fest<strong>zu</strong>setzen. Auf<br />

Ebene der Regionalplanung bestehen diesbezüglich somit weder<br />

rechtliche Grundlagen noch ein entsprechendes Instrumentarium.<br />

841 Verband Region Rhein-Neckar<br />

(interne Änderungen)<br />

- Die Fläche "Etzwiesen" in Angelbachtal/Michelfeld ist in der<br />

genehmigten 3. Teilfortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der<br />

vVG Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen als geplante<br />

Gewerbefläche enthalten.<br />

Korrektur/Änderung<br />

Die Fläche "Etzwiesen" in Angelbachtal/Michelfeld, in der<br />

genehmigten 3. Teilfortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der<br />

vVG Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen als geplante<br />

Gewerbefläche enthalten, wird als Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe nachrichtlich in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar übernommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 480 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.1<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

842 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Rhein-Neckar Kreis: Die Entwürfe <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan,<br />

<strong>zu</strong>m da<strong>zu</strong>gehörigen Umweltbericht sowie <strong>zu</strong>r<br />

Landschaftsrahmenplanung setzen sich recht intensiv mit <strong>den</strong><br />

Themen „Bo<strong>den</strong>" und „Flächenverbrauch" auseinander. U. a. wird<br />

in <strong>den</strong> Zielen und Grundsätzen der Regionalplanung bei <strong>den</strong><br />

Wohnbauflächen (S. 34) der Innenentwicklung Vorrang vor der<br />

Außenentwicklung eingeräumt. Dies ist ebenso <strong>zu</strong> begrüßen wie<br />

die klaren Hinweise, dass eine ungebremste Fortset<strong>zu</strong>ng der hohen<br />

Flächeninanspruchnahme der <strong>zu</strong>rückliegen<strong>den</strong> Jahre <strong>zu</strong> einer<br />

grundlegen<strong>den</strong> Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

führen würde. In der Begründung <strong>zu</strong> diesen allgemeinen Vorgaben<br />

(S. 36) wird klar <strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht, dass das ermittelte<br />

Wohnbauflächenpotential (vgl. Anhang 2, letzte Spalte) <strong>den</strong><br />

berechneten Neubedarf in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

deutlich übersteigt. Es wird somit deutlich hervorgehoben, dass<br />

einer Bevorratung von Flächen, die <strong>den</strong> Bedarf übersteigt, in vielen<br />

Kommunen der Metropolregion und des Rhein-Neckar-Kreises<br />

Einhalt geboten wer<strong>den</strong> muss. Dieser „Wohnbauflächenüberhang"<br />

(S. 42) in der Wohnbauflächenbilanz (Anhang 2) soll folgerichtig <strong>zu</strong>r<br />

Konsequenz führen, dass in <strong>den</strong> betroffenen Kommunen „eine<br />

über die bereits rechtskräftig dargestellten Bereiche<br />

hinausgehende Darstellung <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächen im<br />

Rahmen einer Flächenplanfortschreibung grundsätzlich....nicht in<br />

Betracht kommt."<br />

nicht folgen<br />

Diese bzw. ähnlich restriktive Betrachtungsweisen könnten auch<br />

auf die Ausweisung gewerblicher Bauflächen ausgedehnt wer<strong>den</strong>,<br />

da, obwohl auf die Ermittlung des regionalen Flächenbedarfs<br />

verzichtet wurde (vgl. S. 47), entsprechend der Begründung <strong>zu</strong><br />

Punkt 1.5.1 „alle aktuell vorliegen<strong>den</strong> regionale<br />

Gewerbeflächenstudien (z. B. für die Regionen Hannover, Mittlerer<br />

Oberrhein, Münster u. a.) ein weit über <strong>den</strong> Planungshorizont eines<br />

Regionalplanes hinausreichendes deutliches Überangebot an<br />

planungsrechtlich gesicherten gewerblichen Bauflächen zeigen."<br />

Die Hinweise <strong>zu</strong>r wohnbaulichen Entwicklung wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

Zur Reduzierung des Flächenverbrauchs sowie einer verstärkt an<br />

qualifizierten Standortkriterien orientierten gewerblichen<br />

Flächenausweisung sind in dem Einheitlichen Regionalplan<br />

erstmals nur wenige neue gewerbliche Bauflächen ausgewiesen.<br />

Vielmehr soll mit dem regionalen Gewerbeflächenkonzept eine<br />

verstärkt an der Nachfrage orientierte, raumordnerisch uns<br />

städtebaulich vertretbare Weiterentwicklung der<br />

Wirtschaftsstruktur in der Metropolregion Rhein-Neckar unterstützt<br />

wer<strong>den</strong>. In diesem Kontext ist es erforderlich, im Regionalplan für<br />

potentielle gewerbliche Ansiedlungen an geeigneten Standorten<br />

entsprechende Flächen vor<strong>zu</strong>halten. Eine noch restriktivere<br />

Gewerbeflächenkonzeption könnte <strong>den</strong> dynamischen<br />

Wirtschaftsstandort Rhein-Neckar gefähr<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 481 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.1<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

843 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Es fin<strong>den</strong> sich für <strong>den</strong> Weinheimer Bereich klare Widersprüche:<br />

In <strong>den</strong> Grundsätzen auf S. 45 heißt es, dass „verfügbare<br />

Flächenpotentiale im Siedlungsbestand, wie z.B. Brach- und<br />

Konversionsflächen, vorrangig vor anderen Flächenpotentialen <strong>zu</strong><br />

nutzen sind". Tatsächlich gibt es in der nächsten Umgebung über<br />

750 ha an Konversionsflächen sowie im Stadtgebiet selbst über 40<br />

ha verfügbare Gewerbeflächen. Letzteres errechnet sich aus <strong>den</strong><br />

Angaben des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts der Stadt<br />

Weinheim. Neue Flächen sind also keinesfalls an<strong>zu</strong>tasten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar erarbeitet derzeit (parallel <strong>zu</strong>m<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar") ein regionales<br />

Entwicklungskonzept Konversion. Auch die seitens des Einwenders<br />

aufgeworfene Fragestellung, die in gleicher Weise von<br />

regionalem/regionalplanerischem Belang ist, wird in diesem<br />

Entwicklungskonzept entsprechend thematisiert wer<strong>den</strong>.<br />

Allerdings ist es aufgrund der derzeitigen Situation der Entwidmung<br />

der Konversionsflächen (diese steht erst am Anfang) und auch<br />

wegen der noch nicht abgeschlossenen kommunalen<br />

Überlegungen derzeit noch nicht möglich, <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Flächen eine Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schreiben und diese dann auch<br />

in <strong>den</strong> regionalen/regionalplanerischen Kontext des Bedarfs und<br />

des heute schon vorhan<strong>den</strong>en Angebots (auch der<br />

Umlandgemein<strong>den</strong>) <strong>zu</strong> setzen.<br />

Deshalb wer<strong>den</strong> die frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Militärflächen im künftigen<br />

Regionalplan <strong>zu</strong>nächst als "Entwicklungsflächen Konversion"<br />

ausgewiesen.<br />

Bei <strong>den</strong> thematisierten 40 ha verfügbaren Gewerbeflächen<br />

Weinheims ist der Bereich Hammelsbrunnen noch beinhaltet.<br />

Sollte der "Flächentausch" mit dem Bereich "Breitwiesen"<br />

stattfin<strong>den</strong>, so resultiert daraus (rechnerisch) kein weiterer<br />

Flächenverbrauch, weil in diesem Falle der Bereich "Breitwiesen"<br />

wieder der Freiraumnut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>geführt wird.<br />

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen wird die Stellungnahme<br />

des Einwenders hier <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 482 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.1<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

844 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Initiative "Schützt<br />

die Weinheimer Breitwiesen"; diese<br />

Stellungnahme haben 8 Personen<br />

unterzeichnet und 3 Einwender<br />

separat befürwortet)<br />

- Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> Bereich Hammelsbrunn und Breitwiesen<br />

Es fin<strong>den</strong> sich für <strong>den</strong> Weinheimer Bereich klare Widersprüche:<br />

In <strong>den</strong> Grundsätzen auf S. 45 heißt es, dass „verfügbare<br />

Flächenpotentiale im Siedlungsbestand, wie z.B. Brach- und<br />

Konversionsflächen, vorrangig vor anderen Flächenpotentialen <strong>zu</strong><br />

nutzen sind". Tatsächlich gibt es in der nächsten Umgebung über<br />

750 ha an Konversionsflächen sowie im Stadtgebiet selbst über 40<br />

ha verfügbare Gewerbeflächen. Letzteres errechnet sich aus <strong>den</strong><br />

Angaben des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts der Stadt<br />

Weinheim. Neue Flächen sind also keinesfalls an<strong>zu</strong>tasten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar erarbeitet derzeit (parallel <strong>zu</strong>m<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar") ein regionales<br />

Entwicklungskonzept Konversion. Auch die seitens des Einwenders<br />

aufgeworfene Fragestellung, die in gleicher Weise von<br />

regionalem/regionalplanerischem Belang ist, wird in diesem<br />

Entwicklungskonzept entsprechend thematisiert wer<strong>den</strong>.<br />

Allerdings ist es aufgrund der derzeitigen Situation der Entwidmung<br />

der Konversionsflächen (diese steht erst am Anfang) und auch<br />

wegen der noch nicht abgeschlossenen kommunalen<br />

Überlegungen derzeit noch nicht möglich, <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Flächen eine Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schreiben und diese dann auch<br />

in <strong>den</strong> regionalen/regionalplanerischen Kontext des Bedarfs und<br />

des heute schon vorhan<strong>den</strong>en Angebots (auch der<br />

Umlandgemein<strong>den</strong>) <strong>zu</strong> setzen.<br />

Deshalb wer<strong>den</strong> die frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Militärflächen im künftigen<br />

Regionalplan <strong>zu</strong>nächst als "Entwicklungsflächen Konversion"<br />

ausgewiesen.<br />

Bei <strong>den</strong> thematisierten 40 ha verfügbaren Gewerbeflächen<br />

Weinheims ist der Bereich Hammelsbrunnen noch beinhaltet.<br />

Sollte der "Flächentausch" mit dem Bereich "Breitwiesen"<br />

stattfin<strong>den</strong>, so resultiert daraus (rechnerisch) kein weiterer<br />

Flächenverbrauch, weil in diesem Falle der Bereich "Breitwiesen"<br />

wieder der Freiraumnut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>geführt wird.<br />

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen wird die Stellungnahme<br />

des Einwenders hier <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 483 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.1<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

845 Gemeinde Hardheim im fränkischen<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

entspr.<br />

686<br />

1.5.1.1<br />

Bestehende Flächenreserven<br />

(Z)<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Im Grundsatz wird dem <strong>zu</strong>gestimmt, dass vorrangig<br />

Konversionsflächen <strong>zu</strong> nutzen sind, mit der Einschränkung, dass<br />

dieses Ziel nicht für die Erweiterung bestehender und vorhan<strong>den</strong>er<br />

Betriebe oder die Abrundung und Ergän<strong>zu</strong>ng bestehender Gewerbe<br />

oder Industriegebiete gilt. Die im bisherigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

dargestellten gewerblichen oder industriellen Erweiterungsflächen<br />

sind der Klarheit halber auf<strong>zu</strong>führen oder in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen Hardheims wer<strong>den</strong> seitens des VRRN geteilt.<br />

Die im bisherigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellten gewerblichen<br />

oder industriellen Erweiterungsflächen sind <strong>zu</strong>r Gänze in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs dargestellt.<br />

Vor dem skizzierten Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der<br />

Gemeinde <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

846 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 1.5.1.1<br />

Bestehende Flächenreserven<br />

(Z)<br />

Die Vorgabe <strong>zu</strong>r vorrangigen Nut<strong>zu</strong>ng innerörtlicher<br />

Flächenreserven erscheint etwas undifferenziert.<br />

nicht folgen<br />

Die Innenentwicklung bzw. die Mobilisierung innerörtlicher<br />

Flächenreserven kann auch in der regionalplanerischen Betrachtung<br />

nur auf <strong>den</strong> dafür per se geeigneten Flächen erfolgen. Da<strong>zu</strong><br />

gehören <strong>zu</strong> allererst Baulücken, innerörtliche Brachflächen und<br />

gewerblich/industrielle sowie militärische Konversionsflächen, die<br />

auch aus naturschützerischer und gesamtökologischer Sicht sowie<br />

in Hinsicht Erholung dafür geeignet sind.<br />

Die Realisierung entsprechender Vorhaben insbesondere in/auf<br />

hochwertigen und aus artenschutzrechtlicher Sicht unverzichtbaren<br />

Biotopstrukturen ist dahingehend auch<br />

nach regionalplanerischem Dafürhalten ausgeschlossen.<br />

Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung/Ergän<strong>zu</strong>ng im Textteil<br />

des Regionalplans nicht erforderlich.<br />

847 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

1.5.1.1<br />

Bestehende Flächenreserven<br />

(Z)<br />

IHK´s: Für die Weiterentwicklung der Wirtschaft in der<br />

Metropolregion ist eine vorausschauende Vorratspolitik für die<br />

Entwicklung von gewerblichen Bauflächen von elementarer<br />

Bedeutung. Eine Flächen sparende Herangehensweise ist dabei<br />

ebenso selbstverständlich wie die Prämisse einer Vermeidung<br />

ökologischer Konflikte, wo konfliktfreie Alternativen bestehen.<br />

Insofern unterstützen wir das Ziel „Bestehende Flächenreserven"<br />

(1.5.1.1).<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 484 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.1<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

848 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

1.5.1.2<br />

Zusätzliche gewerbliche<br />

Bauflächen (G)<br />

IHK´s: Wir schlagen eine etwas weichere Formulierung vor, da es<br />

sich hierbei um einen Grundsatz und nicht um ein Ziel der<br />

Regionalplanung handelt. Auch wird durch die Ergän<strong>zu</strong>ng<br />

deutlicher, dass beispielsweise ökologische Konflikte nicht immer<br />

aus<strong>zu</strong>schließen sind, daher ergänzen in:<br />

„Zusätzliche gewerbliche Baufläche sollen möglichst<br />

• an die bestehende Bebauung anknüpfen<br />

• verkehrlich günstig liegen und möglichst auch an <strong>den</strong> ÖPNV und<br />

gegebenenfalls an <strong>den</strong> Schienengüterverkehr angebun<strong>den</strong> sein und<br />

• geringe ökologische Konflikte aufweisen"<br />

nicht folgen<br />

Die Formulierung "sollen" in dem regionalplanerischen Grundsatz<br />

1.5.2.1 impliziert bereits, dass es sich nicht um eine verbindliche<br />

Vorgabe handelt, sondern der Grundsatz in der Abwägung oder bei<br />

der Ermessensausübung <strong>zu</strong> berücksichtigen ist. Da es sich in dem<br />

Plansatz um für die Gewerbeflächenentwicklung wichtige,<br />

raumordnerische Bewertungskriterien handelt, soll der Plansatz<br />

nicht durch einen Zusatz weiter relativiert wer<strong>den</strong>.<br />

849 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

1.5.1.2<br />

Zusätzliche gewerbliche<br />

Bauflächen (G)<br />

[… Bei solchen Kommunen [mit mehr Bauflächen als Bedarf] sollte<br />

effektiver gefordert wer<strong>den</strong>, dass diese auch Entsiegelungen und<br />

Renaturierungen betreiben.]<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Ähnlich sind unter 1.5.1.2 (Seite 47) Entsiegelungen und Re-<br />

Naturierungen des „Überhangs" an Gewerbeflächen <strong>zu</strong> fordern.<br />

Bei <strong>den</strong> Darstellungen der Bauflächen handelt es sich um eine<br />

nachrichtliche Übernahme aus der kommunalen Bauleitplanung.<br />

Neben dem Bestand sind auch Planungsflächen übernommen, die<br />

auf der Grundlage einer Bauleitplanung Rechtskraft erlangt haben<br />

bzw. mit der Regionalplanung abgestimmt sind. Zum Thema<br />

Entsiegelung / Renaturierung wird an verschie<strong>den</strong>en Stellen des<br />

Regionalplans Rhein-Neckar Be<strong>zu</strong>g genommen <strong>zu</strong>r Erforderlichkeit<br />

z. B. von Entsiegelungsmaßnahmen (vgl. Begründungen <strong>zu</strong> PS<br />

2.2.4.2 Nachhaltige Gewässerentwicklung, PS 2.2.5.5 Natürlicher<br />

Wasserrückhalt sowie PS 3.3.2.2<br />

Niederschlagswasserbewirtschaftung.<br />

850 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

1.5.1.3<br />

Interkommunale Kooperation<br />

(G)<br />

IHK´s: Die interkommunale Zusammenarbeit bei der Ausweisung<br />

und Entwicklung und Nut<strong>zu</strong>ng ["und Nut<strong>zu</strong>ng" streichen] (die<br />

Nut<strong>zu</strong>ng ist <strong>den</strong> Gewerbebetrieben - entsprechend <strong>den</strong><br />

Gebietsfestset<strong>zu</strong>ngen - vorbehalten) von gewerblichen Bauflächen<br />

soll verstärkt angestrebt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die Anregung wird berücksichtigt und Plansatz 1.5.1.3 wie folgt<br />

geändert: "Die interkommunale Zusammenarbeit bei der<br />

Ausweisung und Entwicklung von gewerblichen Bauflächen soll<br />

verstärkt angestrebt wer<strong>den</strong>".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 485 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.1<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

851 Privat<br />

(Privatperson)<br />

1.5.1.3<br />

Interkommunale Kooperation<br />

(G)<br />

Es heißt in <strong>den</strong> Vorgaben: „Die interkommunale Zusammenarbeit<br />

bei der Ausweisung, Entwicklung und Nut<strong>zu</strong>ng von gewerblichen<br />

Bauflächen soll verstärkt angestrebt wer<strong>den</strong>." Gerade hier in der<br />

Metropolregion ist statt dieser Soll- Bestimmung eine klare<br />

Anweisung <strong>zu</strong> formulieren. Das Zusammenführen und die<br />

Koordination des Verlaufs kann nur vom Verband Region Rhein-<br />

Neckar übernommen wer<strong>den</strong>. Wir erwarten hier verbindliche<br />

Vorgaben und Initiativen.<br />

nicht folgen<br />

Die Notwendigkeit <strong>zu</strong>r interkommunalen Zusammenarbeit<br />

hinsichtlich gewerblicher Bauflächen kann im Regionalplanentwurf<br />

(vgl. Plansatz 1.5.1.3 Interkommunale Kooperation (G)) nur als<br />

Grundsatz formuliert wer<strong>den</strong>. Die Ausformung dieses Plansatzes<br />

als Ziel würde in seiner Verbindlichkeit die dem VRRN bzw. der<br />

Regionalplanung übertragenen rechtlichen Regelungs- und<br />

Planungskompetenzen gegenüber der kommunalen Planungshoheit<br />

deutlich überschreiten.<br />

Dass der VRRN in genanntem Sinne auch <strong>zu</strong>künftig die Kommunen<br />

beratend in ihren Anstrengungen <strong>zu</strong>r Zusammenarbeit unterstützen<br />

wird, steht außer Frage.<br />

An dieser Stelle wird außerdem darauf hingewiesen, dass auch im<br />

Landesentwicklungsplan Ba<strong>den</strong>-Württemberg der dahingehende 2.<br />

Absatz des entsprechen<strong>den</strong> Plansatzes 3.3.6 lediglich als Grundsatz<br />

formuliert ist.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Ansinnen des Einwenders nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 486 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.1<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

852 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Initiative "Schützt<br />

die Weinheimer Breitwiesen"; diese<br />

Stellungnahme haben 8 Personen<br />

unterzeichnet und 3 Einwender<br />

separat befürwortet)<br />

1.5.1.3<br />

Interkommunale Kooperation<br />

(G)<br />

Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> Bereich Hammelsbrunn und Breitwiesen<br />

Es heißt in <strong>den</strong> Vorgaben: „Die interkommunale Zusammenarbeit<br />

bei der Ausweisung, Entwicklung und Nut<strong>zu</strong>ng von gewerblichen<br />

Bauflächen soll verstärkt angestrebt wer<strong>den</strong>." Gerade hier in der<br />

Metropolregion ist statt dieser Soll-Bestimmung eine klare<br />

Anweisung <strong>zu</strong> formulieren. Das Zusammenführen und die<br />

Koordination des Verlaufs kann nur vom Verband Region Rhein-<br />

Neckar übernommen wer<strong>den</strong>. Wir erwarten hier verbindliche<br />

Vorgaben und Initiativen.<br />

nicht folgen<br />

Die Notwendigkeit <strong>zu</strong>r interkommunalen Zusammenarbeit<br />

hinsichtlich gewerblicher Bauflächen kann im Regionalplanentwurf<br />

(vgl. Plansatz 1.5.1.3 Interkommunale Kooperation (G)) nur als<br />

Grundsatz formuliert wer<strong>den</strong>. Die Ausformung dieses Plansatzes<br />

als Ziel würde in seiner Verbindlichkeit die dem VRRN bzw. der<br />

Regionalplanung übertragenen rechtlichen Regelungs- und<br />

Planungskompetenzen gegenüber der kommunalen Planungshoheit<br />

deutlich überschreiten.<br />

Dass der VRRN in genanntem Sinne auch <strong>zu</strong>künftig die Kommunen<br />

beratend in ihren Anstrengungen <strong>zu</strong>r Zusammenarbeit unterstützen<br />

wird, steht außer Frage.<br />

An dieser Stelle wird außerdem darauf hingewiesen, dass auch im<br />

Landesentwicklungsplan Ba<strong>den</strong>-Württemberg der dahingehende 2.<br />

Absatz des entsprechen<strong>den</strong> Plansatzes 3.3.6 lediglich als Grundsatz<br />

formuliert ist.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Ansinnen des Einwenders nicht<br />

gefolgt.<br />

853 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

1.5.1.3<br />

Interkommunale Kooperation<br />

(G)<br />

Beim Thema „gewerbliche Flächen" wird die „interkommunale<br />

Zusammenarbeit" das erste Mal erwähnt. Hier und an <strong>den</strong><br />

zahlreichen weiteren Stellen im RP ist uns die Formulierung, diese<br />

„soll verstärkt angestrebt wer<strong>den</strong>" <strong>zu</strong> schwach.<br />

Wir halten die Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen hinweg<br />

für essentiell, unnötige parallele Entwicklungen (Wohngebiete,<br />

Einzelhandel, Ortsumfahrungen) müssen vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, ein<br />

Kirchturm<strong>den</strong>ken ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Der RP ist<br />

allerdings ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 487 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

854 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1545<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1779<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr. 110 Ludwigshafen Fläche südlich Brückweggraben<br />

teilweise folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Freifläche, Grünzäsur, Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Der Brückweggraben wurde aufwändig renaturiert, die<br />

angrenzende Deponie wird ebenfalls renaturiert, Verbindung <strong>zu</strong>m<br />

landesweiten Biotopverbund entlang des Rheins"<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die gewerbliche Fläche zwischen Rotschlammhalde und<br />

Brückweggraben wurde vom Feststellungsbeschluss des<br />

Stadtrates Ludwigshafen <strong>zu</strong>m Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ausgenommen<br />

(siehe Vermerk im FNP der Stadt Ludwigshafen 1999). Anstelle der<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte "sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Fläche (N)" dargestellt.<br />

855 Handwerkskammer Mannheim Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald<br />

entspr.<br />

1067<br />

- Die Handwerkskammer fordert, dass die bestehen<strong>den</strong> und<br />

geplanten Siedlungsflächen Industrie und Gewerbe nicht durch die<br />

Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten beeinträchtigt wer<strong>den</strong><br />

dürfen. Diese Flächen müssen <strong>den</strong> gewerblich-industriellen<br />

Betrieben und Dienstleistungsunternehmen vorbehalten bleiben.<br />

Unter dieser Vorgabe sollten die definierten Ziele erweitert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Regionalplanung unterstützt grundsätzlich die Forderung der<br />

Handwerkskammer, Einzelhandelsgroßprojekte an geplanten und<br />

bestehen<strong>den</strong> Industrie- sowie Gewerbestandorten aus<strong>zu</strong>schließen.<br />

Plansatz 1.5.2.4 sieht diesen Ausschluss für "Vorranggebiete für<br />

Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Logistik" explizit vor.<br />

Einzelhandelsgroßbetriebe sind nach der BauNVO ohnehin nur in<br />

Sonder- und Kerngebieten <strong>zu</strong>lässig, so dass Gewerbegebiete dafür<br />

grundsätzlich nicht in Betracht kommen. In Be<strong>zu</strong>g auf <strong>den</strong><br />

kleinflächigen Einzelhandel sollen die Städte und Gemein<strong>den</strong> auf<br />

der Grundlage kommunaler Einzelhandelskonzepte sorgfältig<br />

prüfen, ob der generelle Ausschluss von Einzelhandel in geplanten<br />

und bestehen<strong>den</strong> Industrie- oder Gewerbegebieten rechtlich<br />

möglich und auch sinnvoll ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 488 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

856 Privat<br />

entspr.<br />

484<br />

(Privatperson)<br />

- Im Regionalplan sollte es keine weiteren Bau- und Gewerbegebiete<br />

geben, auch weil innerhalb der bereits erschlossenen Gebiete<br />

genügend viele unbebaute Grundstücke, Leerstände und<br />

Unternut<strong>zu</strong>ngen vorhan<strong>den</strong> sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Grundsatz: Innenentwicklung vor Außenentwicklung.<br />

Es sollten grundsätzlich keine landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

verloren gehen, insbesondere solche, die leicht von <strong>den</strong> Landwirten<br />

bearbeitet wer<strong>den</strong> können.<br />

Die Anlagen 1.1 - 1 .4 sollten also dahingehend geändert wer<strong>den</strong>,<br />

dass nur Eigenentwicklung stattfindet. Es sind insbesondere<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong> treffen, dass die Abwanderung aus dem ländlichen<br />

Raum gestoppt und umgekehrt wird.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar sind die in <strong>den</strong> gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanen <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Flächenerhebung<br />

beinhalteten Flächen (Bestand und Planung) nachrichtlich<br />

dargestellt. Es sind dies also sind keine regionalplanerischen<br />

Ausweisungen bzw. Festlegungen. Gleichwohl sind sie als<br />

genehmigte Flächen auch im Sinne des planerischen<br />

"Gegenstromprinzips" innerhalb der verschie<strong>den</strong>en Planungsebenen<br />

seitens der Regionalplanung bzw. bei der Neuaufstellung des<br />

Regionalplans <strong>zu</strong> beachten.<br />

Wo der Bedarf für eine Erweiterung des jeweiligen GE/I-Gebietes<br />

oder auch Wohnbaugebietes künftig an<strong>zu</strong>nehmen ist, wo keine<br />

Alternativen und auch keine Potenziale im Bestand erkennbar<br />

waren, sind an diese Flächen angrenzend im Entwurf der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong>sätzliche Bereiche restriktionsfrei gestellt.<br />

Die Anwendung der "Schwellenwerte" und "Orientierungswerte"<br />

(vgl. hier<strong>zu</strong> die Plansätze 1.4.2.4 ff) wird künftig in Verbindung mit<br />

<strong>den</strong> weiteren im Regionalplan formulierten und verbindlichen Zielen<br />

(vgl. hier<strong>zu</strong> insbesondere Plansatz 1.4.1.2 "Zusätzliche<br />

Wohnbauflächen" und Plansatz 1.4.1.4 "Vorrang Innenentwicklung")<br />

<strong>zu</strong> einer bedarfsangepassten sowie nachhaltigen und damit<br />

flächensparen<strong>den</strong> Siedlungsentwicklung der Wohnbauflächen in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar beitragen.<br />

Das Gewicht, das im Regionalplan auf "Innenentwicklung vor<br />

Außenentwicklung" <strong>zu</strong>dem gelegt wird, wird diesem Ziel gleichfalls<br />

dienen.<br />

Weiterhin ist fest<strong>zu</strong>halten, dass der Verband Region Rhein-Neckar<br />

mit <strong>den</strong> im Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

formulierten Plansätzen <strong>den</strong> Unterschie<strong>den</strong> zwischen <strong>den</strong> Zentren<br />

in <strong>den</strong> Ballungsräumen und <strong>den</strong> ländlichen Räumen<br />

entgegensteuert und versucht, diese <strong>zu</strong> minimieren (auf die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Plankapitel, Plansätze und deren Inhalte wird<br />

verwiesen).<br />

Die gesamte Metropolregion wird als einheitlicher Lebens- und<br />

Wirtschaftsraum verstan<strong>den</strong>. U.a. wird dies im Plansatz 3.1.1.2<br />

Integrierte Verkehrsplanung (G) auch so formuliert und betont.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 489 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

856<br />

Der VRRN wird auch in Zukunft seine gesamten planerischen, aber<br />

auch politischen Anstrengungen und Möglichkeiten darauf<br />

verwen<strong>den</strong>, <strong>zu</strong> gleichwertigen Lebensverhältnissen in der<br />

gesamten Metropolregion Rhein-Neckar bei<strong>zu</strong>tragen und der<br />

Abwanderung aus <strong>den</strong> ländlichen Räumen entgegen <strong>zu</strong> steuern.<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> insgesamt <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

857 Gemeindeverwaltung Reichartshausen 1.5.2.1<br />

Eigenentwicklung Gewerbe (Z)<br />

In <strong>den</strong> Ausführungen „Räumliche Zuordnung" wird der Bedarf an<br />

gewerblichen Bauflächen ausschließlich von <strong>den</strong> Erfordernissen der<br />

ortsansässigen Betriebe abhängig gemacht (sowohl<br />

Erweiterungsmöglichkeiten wie auch Standortverlagerungen). Die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> sind im Anhang 1.3 in einer<br />

Ausschlussliste aufgeführt.<br />

Wie unter Ziffer 1.4.2 bereits vermerkt, halten wir die vom Verband<br />

beabsichtigte strenge Reglementierung für nicht sachgerecht.<br />

Entsprechend unseren Ausführungen <strong>zu</strong>r Ausweisung von<br />

Wohnbauflächen stehen auch diesbezüglich planerische<br />

Regelungskriterien <strong>zu</strong>r Verfügung, so dass die ausschließliche<br />

Untersagung von gewerblichen Siedlungsüberlegungen anhand<br />

einer Aufzählung im Anhang des Regionalplanes entfallen sollte.<br />

Wie bereits in der Praxis geschehen, muss es jeder Gemeinde<br />

möglich sein, einem Ansiedlungswunsch eines gewerblichen<br />

Unternehmens oder Handwerkbetriebs aus der Region Rechnung<br />

tragen <strong>zu</strong> können. Zu beachten ist auch, dass es sich hierbei in der<br />

Regel um Unternehmen handelt, die in weiterem Sinne der<br />

Grundversorgung dienen und damit für die Bürgerinnen und Bürger<br />

von Nutzen sind.<br />

nicht folgen<br />

Der Plansatz 1.5.2.1 wird wie folgt modifiziert: „Jeder Kommune in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar steht eine gewerbliche<br />

Entwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung <strong>zu</strong>. Dabei ist die<br />

Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r Eigenentwicklung der örtlichen gewerblichen<br />

Wirtschaft (Eigenbedarf) an <strong>den</strong> potentiellen Erfordernissen der<br />

ortsansässigen Unternehmen <strong>zu</strong> orientieren. Dies gilt sowohl für<br />

die Erweiterungsmöglichkeiten vorhan<strong>den</strong>er und <strong>zu</strong>künftiger<br />

Standorte als auch für die Bereitstellung von Gewerbeflächen für<br />

notwendige Standortverlagerungen. Die Kommunen, deren<br />

gewerbliche Entwicklung sich an der Eigenentwicklung <strong>zu</strong><br />

orientieren hat, sind im Anhang Nr. 1.3 festgelegt."<br />

Mit dieser Änderung in der Formulierung <strong>zu</strong> "Eigenentwicler<br />

Gewerbe" sind die regionalplanerischen/raumordnerischen<br />

Intentionen, die mit diesem planerischen Steuerungsinstrument<br />

verbun<strong>den</strong> sind, präziser gefasst.<br />

Im Falle von Reichartshausen ist darüber hinaus <strong>zu</strong> ergänzen, dass<br />

sich die gewerbliche Entwicklung auch im Zusammenhang mit dem<br />

GVV Waibstadt <strong>zu</strong>rückliegend einvernehmlich auf die anderen<br />

Mitgliedsgemein<strong>den</strong> ausrichtete.<br />

Auch vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der<br />

Gemeinde Reichartshausen hier nur <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen und<br />

der damit verbun<strong>den</strong>en Intention wird nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 490 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

858 Gemeindeverwaltung Spechbach 1.5.2.1<br />

Eigenentwicklung Gewerbe (Z)<br />

In <strong>den</strong> Ausführungen „Räumliche Zuordnung" wird der Bedarf an<br />

gewerblichen Bauflächen ausschließlich von <strong>den</strong> Erfordernissen der<br />

ortsansässigen Betriebe abhängig gemacht (sowohl<br />

Erweiterungsmöglichkeiten wie auch Standortverlagerungen). Die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> sind im Anhang 1.3 in einer<br />

Ausschlussliste aufgeführt.<br />

Entsprechend <strong>den</strong> Ausführungen Spechbachs <strong>zu</strong>r Ausweisung von<br />

Wohnbauflächen stehen auch bezüglich <strong>den</strong> Gewerbeflächen<br />

planerische Regelungskriterien <strong>zu</strong>r Verfügung, so dass die<br />

ausschließliche Untersagung von gewerblichen<br />

Siedlungsüberlegungen anhand einer Aufzählung im Anhang des<br />

Regionalplanes entfallen sollte. Die vom Verband beabsichtigte<br />

strenge Reglementierung wird für nicht sachgerecht gehalten.<br />

Es muss jeder Gemeinde möglich sein, einem Ansiedlungswunsch<br />

eines gewerblichen Unternehmens oder Handwerkbetriebs aus der<br />

Region Rechnung tragen <strong>zu</strong> können. Zu beachten ist auch, dass es<br />

sich hierbei in der Regel um Unternehmen handelt, die in weiterem<br />

Sinne der Grundversorgung dienen und damit für die Bürgerinnen<br />

und Bürger von Nutzen sind.<br />

nicht folgen<br />

Der Plansatz 1.5.2.1 wird wie folgt modifiziert: „Jeder Kommune in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar steht eine gewerbliche<br />

Entwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung <strong>zu</strong>. Dabei ist die<br />

Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r Eigenentwicklung der örtlichen gewerblichen<br />

Wirtschaft (Eigenbedarf) an <strong>den</strong> potentiellen Erfordernissen der<br />

ortsansässigen Unternehmen <strong>zu</strong> orientieren. Dies gilt sowohl für<br />

die Erweiterungsmöglichkeiten vorhan<strong>den</strong>er und <strong>zu</strong>künftiger<br />

Standorte als auch für die Bereitstellung von Gewerbeflächen für<br />

notwendige Standortverlagerungen. Die Kommunen, deren<br />

gewerbliche Entwicklung sich an der Eigenentwicklung <strong>zu</strong><br />

orientieren hat, sind im Anhang Nr. 1.3 festgelegt."<br />

Mit dieser Änderung in der Formulierung <strong>zu</strong> "Eigenentwickler<br />

Gewerbe" sind die regionalplanerischen/raumordnerischen<br />

Intentionen, die mit diesem planerischen Steuerungsinstrument<br />

verbun<strong>den</strong> sind, noch präziser gefasst.<br />

Im Falle von Spechbach ist darüber hinaus <strong>zu</strong> ergänzen, dass die<br />

gewerbliche Entwicklung auch im Zusammenhang mit dem GVV<br />

Elsenztal <strong>zu</strong>rückliegend einvernehmlich insbesondere auf<br />

Meckesheim gerichtet war.<br />

Auch vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der<br />

Gemeinde Spechbach hier nur <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen, der<br />

vorgetragenen Intention wird nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 491 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

859 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

1248<br />

2343<br />

1.5.2.1<br />

Eigenentwicklung Gewerbe (Z)<br />

Zu Epfenbach:<br />

Lt. der Darstellung im Entwurf des „Einheitlicher Regionalplan<br />

Rhein-Neckar" wird der Gemeinde Epfenbach eine gewerbliche<br />

Eigenentwicklung <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>. Hierfür stehen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte keinerlei Flächen mehr <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Es wird die Forderung erhoben, südwestlich der gewerblichen<br />

Baufläche „Am Zuckerbaum" sowie östlich der gewerblichen<br />

Baufläche „Eschelbronner Weg" die Flächen des „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" bzw. des „Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

geringfügig <strong>zu</strong> reduzieren.<br />

folgen<br />

Den dargelegten Ausführungen und Begründungen des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes folgend wer<strong>den</strong> im Anschluss an<br />

die bei<strong>den</strong> genannten Gewerbegebiete zwei kleiner Bereiche<br />

Restriktionsfrei gestellt, die in der gesamtökologischen<br />

Betrachtung in der Einschät<strong>zu</strong>ng des VRRN dafür infrage kommen<br />

können.<br />

Damit wären in der regionalplanerischen Betrachtung an diesen<br />

Stellen die grundsätzlichen Möglichkeiten <strong>zu</strong><br />

Siedlungsflächenerweiterungen gegeben.<br />

Um aber dort in entsprechende Planungsüberlegungen treten <strong>zu</strong><br />

können, sind (auch in der regionalplanerischen Betrachtung) die<br />

Nachweisee für <strong>den</strong> Bedarf und für fehlende Alternativen <strong>zu</strong> leisten<br />

und die möglichen Betroffenheiten der Schutzgüter <strong>zu</strong> belegen.<br />

860 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

1254<br />

1684<br />

1.5.2.1<br />

Eigenentwicklung Gewerbe (Z)<br />

Zu Neckarbischofsheim:<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Stadt Neckarbischofsheim wird<br />

sich in der Zukunft auf <strong>den</strong> Eigenbedarf beschränken. Da keine<br />

freien Flächen mehr <strong>zu</strong>r Verfügung stehen, ist eine Arrondierung<br />

des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes „Bitzwiesen" geplant (siehe<br />

Anlage 3.1). Die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplan-Entwurfes<br />

lässt dieses nach unserer Interpretation <strong>zu</strong>. Im Zuge des Verfahrens<br />

wird um eine Bestätigung gebeten, dass die im Umfeld<br />

ausgewiesene „Vorrangfläche für <strong>den</strong> Landschafts- und <strong>den</strong><br />

Naturschutz" sowie der dargestellte „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" diesem<br />

Vorhaben nicht entgegenstehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Arrondierung des genannten Gewerbegebietes wür<strong>den</strong><br />

entsprechend der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplans keine<br />

Restriktionen entgegenstehen. Die Gemeinde könnte dort also in<br />

entsprechende Planungsüberlegungen treten, wenn der Bedarf und<br />

das Fehlen von Alternativen nachgewiesen wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 492 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

861 Gemeinde Neunkirchen 1.5.2.1<br />

Eigenentwicklung Gewerbe (Z)<br />

In <strong>den</strong> Ausführungen „Räumliche Zuordnung" wird der Bedarf an<br />

gewerblichen Bauflächen ausschließlich von <strong>den</strong> Erfordernissen der<br />

ortsansässigen Betriebe abhängig gemacht (sowohl<br />

Erweiterungsmöglichkeiten wie auch Standortverlagerungen). Die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> sind im Anhang 1.3 in einer<br />

Ausschlussliste aufgeführt.<br />

Wie unter Ziffer 1.4.2 bereits vermerkt, halten wir die vom Verband<br />

beabsichtigte strenge Reglementierung für nicht sachgerecht.<br />

Entsprechend unseren Ausführungen <strong>zu</strong>r Ausweisung von<br />

Wohnbauflächen stehen auch diesbezüglich planerische<br />

Regelungskriterien <strong>zu</strong>r Verfügung, so dass die ausschließliche<br />

Untersagung von gewerblichen Siedlungsüberlegungen anhand<br />

einer Aufzählung im Anhang des Regionalplanes entfallen sollte.<br />

Wie bereits in der Praxis geschehen, muss es jeder Gemeinde<br />

möglich sein, einem Ansiedlungswunsch eines gewerblichen<br />

Unternehmens oder Handwerkbetriebs aus der Region Rechnung<br />

tragen <strong>zu</strong> können. Zu beachten ist auch, dass es sich hierbei in der<br />

Regel um Unternehmen handelt, die in weiterem Sinne der<br />

Grundversorgung dienen und damit für die Bürgerinnen und Bürger<br />

von Nutzen sind.<br />

nicht folgen<br />

Der Plansatz 1.5.2.1 wird wie folgt modifiziert: „Jeder Kommune in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar steht eine gewerbliche<br />

Entwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung <strong>zu</strong>. Dabei ist die<br />

Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r Eigenentwicklung der örtlichen gewerblichen<br />

Wirtschaft (Eigenbedarf) an <strong>den</strong> potentiellen Erfordernissen der<br />

ortsansässigen Unternehmen <strong>zu</strong> orientieren. Dies gilt sowohl für<br />

die Erweiterungsmöglichkeiten vorhan<strong>den</strong>er und <strong>zu</strong>künftiger<br />

Standorte als auch für die Bereitstellung von Gewerbeflächen für<br />

notwendige Standortverlagerungen. Die Kommunen, deren<br />

gewerbliche Entwicklung sich an der Eigenentwicklung <strong>zu</strong><br />

orientieren hat, sind im Anhang Nr. 1.3 festgelegt."<br />

Mit dieser Änderung in der Formulierung <strong>zu</strong> "Eigenentwicler<br />

Gewerbe" sind die regionalplanerischen/raumordnerischen<br />

Intentionen, die mit diesem planerischen Steuerungsinstrument<br />

verbun<strong>den</strong> sind, präziser gefasst.<br />

Im Falle von Neunkirchen ist darüber hinaus <strong>zu</strong> ergänzen, dass sich<br />

die gewerbliche Entwicklung auch im Zusammenhang mit dem<br />

GVV kleiner O<strong>den</strong>wald <strong>zu</strong>rückliegend einvernehmlich insbesondere<br />

auf das Kleinzentrum Aglasterhausen ausrichtete.<br />

Auch vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der<br />

Gemeinde Neunkirchen hier nur <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen und der<br />

damit verbun<strong>den</strong>en Intention wird nicht gefolgt


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 493 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

862 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis 1.5.2.1<br />

Eigenentwicklung Gewerbe (Z)<br />

Dieselben Erwägungen [wie <strong>zu</strong>r Wohnbauentwicklung] gelten im<br />

Falle von Neunkirchen ausdrücklich auch für gewerbliche<br />

Bauflächen. Aufgrund der <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> positiven<br />

Bevölkerungsentwicklung, der räumlichen Lage mit der direkten<br />

Anbindung über Buslinien an <strong>den</strong> schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV in<br />

Aglasterhausen und Neckargerach und damit an die großräumigen<br />

Entwicklungsachsen Mosbach-Aglasterhausen-Neckargemünd-<br />

Heidelberg und Heidelberg-Eberbach-Mosbach-Haßmersheim-<br />

(Neckarsulm) ist auch eine entsprechende Einschränkung im<br />

Bereich gewerblicher Bauflächen nämlich weder angezeigt noch<br />

sachlich begründbar.<br />

nicht folgen<br />

Der Plansatz 1.5.2.1 wird wie folgt modifiziert: „Jeder Kommune in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar steht eine gewerbliche<br />

Entwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung <strong>zu</strong>. Dabei ist die<br />

Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r Eigenentwicklung der örtlichen gewerblichen<br />

Wirtschaft (Eigenbedarf) an <strong>den</strong> potentiellen Erfordernissen der<br />

ortsansässigen Unternehmen <strong>zu</strong> orientieren. Dies gilt sowohl für<br />

die Erweiterungsmöglichkeiten vorhan<strong>den</strong>er und <strong>zu</strong>künftiger<br />

Standorte als auch für die Bereitstellung von Gewerbeflächen für<br />

notwendige Standortverlagerungen. Die Kommunen, deren<br />

gewerbliche Entwicklung sich an der Eigenentwicklung <strong>zu</strong><br />

orientieren hat, sind im Anhang Nr. 1.3 festgelegt."<br />

Mit dieser Änderung in der Formulierung <strong>zu</strong> "Eigenentwickler<br />

Gewerbe" sind die regionalplanerischen/raumordnerischen<br />

Intentionen, die mit diesem planerischen Steuerungsinstrument<br />

verbun<strong>den</strong> sind, präziser gefasst.<br />

Im Falle von Neunkirchen ist darüber hinaus <strong>zu</strong> ergänzen, dass die<br />

gewerbliche Entwicklung auch im Zusammenhang mit dem GVV<br />

kleiner O<strong>den</strong>wald auch <strong>zu</strong>rückliegend einvernehmlich insbesondere<br />

auf das Kleinzentrum Aglasterhausen abzielte.<br />

Dem Anliegen des Landratsamtes des Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreises<br />

wird nicht gefolgt.<br />

863 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.5.2.1<br />

Eigenentwicklung Gewerbe (Z)<br />

Alle Ortsgemein<strong>den</strong> der Verbandsgemeinde Freinsheim haben sich<br />

laut dem Anhang <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

ausschließlich an der Eigenentwicklung <strong>zu</strong> orientieren. Eine<br />

Förderung der Ansiedlung von Gewerbe findet damit auch im<br />

Bereich der großen Ortsgemein<strong>den</strong> der Verbandsgemeinde nicht<br />

statt. Es wird darauf seitens der VG Freinsheim hingewiesen, dass<br />

sich die Gewerbegebietsflächenerweiterung für Weisenheim am<br />

Sand bereits aus dem rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Jahres 1999 ableitet und somit Bestandsschutz genießt. Diese<br />

Fläche befindet sich derzeit im Bebauungsplanverfahren. Wir gehen<br />

davon aus, dass hier kein Nachweis der Eigenentwicklung<br />

erforderlich wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Kommunen in der Verbandsgemeinde Freinsheim erfüllen nicht<br />

die Standortkriterien für eine über <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf<br />

hinausgehende gewerbliche Schwerpunktbildung. Im Fall der<br />

Entwicklung eines B-Planes aus dem rechtskräftigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ist jedoch kein Einzelbedarfsnachweis<br />

erforderlich. Dennoch sollten auch diese Flächen vornehmlich <strong>den</strong><br />

örtlich ansässigen Betrieben vorbehalten bleiben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 494 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

864 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 1.5.2.1<br />

Eigenentwicklung Gewerbe (Z)<br />

Die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land fordert, dass bei dem<br />

Plansatz 1.5 (Gewerbliche Bauflächen) die Gemein<strong>den</strong> Kirchheim,<br />

Kleinkarlbach und Obrigheim anstatt im Anhang 1.3<br />

(Eigenentwicklung Gewerbe) in <strong>den</strong> Anhang 1.4 (Siedlungsbereich<br />

Gewerbe) übernommen wer<strong>den</strong> sollten.<br />

teilweise folgen<br />

Die Gemein<strong>den</strong> Kleinkarlbach und Obrigheim verfügen nicht über<br />

die Standortkriterien für eine Einstufung als regionale<br />

Gewerbeschwerpunkte gemäß Plansatz und Begründung <strong>zu</strong><br />

1.5.2.2. Somit soll sich deren gewerbliche Siedlungsentwicklung<br />

ausschließlich auf <strong>den</strong> Bedarf ortsansässiger Betriebe<br />

konzentrieren. Die Gemeinde Kirchheim verfügt hingegen über<br />

günstig gelegene gewerbliche Flächenreserven an der A6 im<br />

Plangebiet "Rosengartenweg". Der verkehrsgünstig gelegene<br />

Standort sowie die unmittelbare Nachbarschaft der großflächigen<br />

Gewerbegebiete der Stadt Grünstadt rechtfertigen die Einstufung<br />

der Gemeinde Kirchheim als regionaler Gewerbeschwerpunkt<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.2 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.4.<br />

Der Forderung wird teilweise entsprochen.<br />

865 Gemeinde Mutterstadt 1.5.2.1<br />

Eigenentwicklung Gewerbe (Z)<br />

entspr.<br />

885<br />

Die Stadt Mutterstadt fordert aufgrund der hervorragen<strong>den</strong><br />

Verkehrsanbindung die Einstufung als regionalbedeutsamer<br />

Gewerbeschwerpunkt ("Siedlungsbereich Gewerbe" gemäß<br />

Plansatz 1.5.2.2).<br />

nicht folgen<br />

Die Stadt Mutterstadt verfügt zwar über eine hervorragende<br />

Anbindung an das Straßenfernverkehrsnetz. Das "Gewerbegebiet<br />

Süd" weist jedoch nicht <strong>den</strong> für regionalbedeutsame<br />

Gewerbeschwerpunkte breiten Branchenmix sowie hohen<br />

Gewerbebesatz auf, sondern wird stark von Einzelhandel und<br />

Dienstleistungen geprägt. Auch stehen einer Erweiterung dieses<br />

Gewerbegebietes freiraumsichernde Vorrangausweisungen<br />

entgegen. Somit müsste für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen in<br />

Mutterstadt ein städtebaulich isoliertes, neues Plangebiet<br />

entwickelt wer<strong>den</strong>. Die gewerbliche Entwicklung in Mutterstadt<br />

soll sich demnach gemäß Plansatz 1.5.2.5 vorrangig auf die<br />

Sicherung und Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe<br />

konzentrieren. Jedoch können bei entsprechendem<br />

Bedarfsnachweis in moderatem Umfang auch <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Gewerbeflächen ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 495 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

866 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 1.5.2.1<br />

Eigenentwicklung Gewerbe (Z)<br />

entspr.<br />

965<br />

Der Rhein-Pfalz-Kreis kritisiert das regionale<br />

Gewerbeflächenkonzept sowie die gegenüber dem ROP 2004<br />

erfolgte Herabstufung der gewerblichen Funktion bei <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> Maxdorf und Bobenheim-Roxheim.<br />

nicht folgen<br />

Ausgehend von noch enormen, planungsrechtlich gesicherten<br />

gewerblichen Flächenreserven in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

verfolgt die regionalplanerische Konzeption eine verstärkt an<br />

qualifizierten Standortkriterien orientierte, flächensparende<br />

gewerbliche Siedlungsentwicklung. Die Gemeinde Maxdorf verfügt<br />

hinsichtlich der Nut<strong>zu</strong>ngskonkurrenz mit <strong>den</strong> freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Restriktionen nur noch über sehr eingeschränkte, konfliktarme<br />

Erweiterungsoptionen für die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Gewerbeflächen, so dass eine Konzentration auf die<br />

Bestandssicherung sowie die Eigenentwicklung <strong>den</strong> realen<br />

Entwicklungsperspektiven entspricht. In der Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim ist zwischen der Bahntrasse und dem westlichen<br />

Ortsrand noch eine gewerbliche Entwicklung <strong>den</strong>kbar, jedoch fehlt<br />

ein direkter Anschluss an das übergeordnete Straßennetz. In der<br />

übrigen Gemarkung steht die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

gewerblicher Flächen im Zielkonflikt mit freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen. Somit ist bei entsprechender Nachfrage<br />

eine moderate Neuausweisung von Gewerbeflächen über <strong>den</strong><br />

Eigenbedarf hinaus möglich, jedoch wer<strong>den</strong> die Standortkriterien<br />

für eine Ausweisung als regionaler Gewerbeschwerpunkt gemäß<br />

Plansatz und Begründung <strong>zu</strong> 1.5.2.2 nicht erfüllt. Von daher ist auch<br />

die hierarchische, gewerbliche Einstufung der Gemein<strong>den</strong> Maxdorf<br />

und Bobenheim-Roxheim aus regionalplanerischer Sicht<br />

angemessen.<br />

Der Kritik wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 496 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

867 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 1.5.2.1<br />

Eigenentwicklung Gewerbe (Z)<br />

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße: Unter Anhang 1.3 wer<strong>den</strong><br />

alle Gemein<strong>den</strong> genannt, die ausschließlich der „Eigenentwicklung<br />

Gewerbe" unterliegen. Der Einheitliche Regionalplan führt eine 3.<br />

Kategorie für die in bei<strong>den</strong> Listen nicht genannten Gemein<strong>den</strong> ein.<br />

Für <strong>den</strong> Kreis Südliche Weinstraße betrifft dies das Grundzentren<br />

Offenbach. Nach G 1.5.2.5 sollen diese Kommunen sich vorrangig<br />

auf die Sicherung und Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe<br />

konzentrieren. Im Einzelfall können bei entsprechender Nachfrage<br />

jedoch moderate Flächenreserven entwickelt wer<strong>den</strong>. Diese<br />

Vorgehensweise ist wenig konkret und wird in der Praxis kaum<br />

umsetzbar sein. Zudem scheint ein Widerspruch zwischen<br />

Nachweis der Nachfrage und Flächenreserven <strong>zu</strong> bestehen. Eine<br />

Reserve wird ja gerade für <strong>den</strong> Fall eines eventuellen, jetzt noch<br />

nicht absehbaren künftigen Bedarfs vorgehalten. Es wird daher<br />

vorgeschlagen, auf die 3. Kategorie <strong>zu</strong> verzichten.<br />

nicht folgen<br />

Das Gewerbegebiet "Interpark Offenbach" hat sich in <strong>den</strong> letzten<br />

Jahren unstrittig <strong>zu</strong> einem attraktiven Standort mit einem hohen<br />

Gewerbebesatz und breiten Branchenmix entwickelt. Außerdem<br />

hat sich die verkehrliche Anbindung des Standortes an das<br />

großräumige und überregionale Verkehrsnetz z.B. durch <strong>den</strong><br />

Ausbau des Autobahnanschlusses "A 65 Landau Mitte" weiter<br />

verbessert. Weitere geplante Verkehrsmaßnahmen wie die<br />

geplante Südumfahrung Bellheim in Richtung B 9 sowie die<br />

Kreisverkehrsanlagen im Zuge der B 272 /Essingen und Hochstadt)<br />

wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Gewerbestandort Offenbach weiter aufwerten.<br />

Insoweit wird der Standort Offenbach als "Siedlungsbereich<br />

Gewerbe" eingestuft.<br />

Plansatz 1.5.2.5 wird trotz der nachvollziehbaren Kritikpunkte nicht<br />

gestrichen, da es eine Vielzahl von Gemein<strong>den</strong> innerhalb der<br />

Metropolregion gibt, die zwar nicht die Kriterien für eine Einstufung<br />

als Gewerbeschwerpunkt erfüllen, aber aus verschie<strong>den</strong>en<br />

Grün<strong>den</strong> auch nicht ausschließlich auf <strong>den</strong> gemeindlichen<br />

Eigenbedarf reduziert wer<strong>den</strong> können.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

868 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

1.5.2.1<br />

Eigenentwicklung Gewerbe (Z)<br />

Der BUND fordert, dass bei der Eigenentwicklung Gewerbe wie bei<br />

der Eigenentwicklung Wohnen eine nachvollziehbare Begründung<br />

vor<strong>zu</strong>legen ist. Außerhalb der Entwicklungsachsen dürfen keine<br />

Flächen mehr <strong>zu</strong>r Verfügung stehen.<br />

nicht folgen<br />

Plansatz 1.5.2.1 <strong>zu</strong>r "Eigenentwicklung Gewerbe" ist in Verbindung<br />

mit der <strong>zu</strong>gehörigen Begründung hinreichend definiert. Eine<br />

Beschränkung <strong>zu</strong>sätzlicher Gewerbeflächen ausschließlich auf<br />

Kommunen an Entwicklungsachsen ist rechtswidrig, da jeder<br />

Gemeinde ein gesetzlicher Anspruch auf Eigenentwicklung <strong>zu</strong>steht.<br />

Der Forderung des BUND wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 497 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

869 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-<br />

Main<br />

Hauptverwaltung Darmstadt<br />

1.5.2.1<br />

Eigenentwicklung Gewerbe (Z)<br />

Kapitel 1.5 „Gewerbliche Bauflächen"/ Plansatz 1.5.2.1<br />

"Eigenentwicklung"<br />

Die Festset<strong>zu</strong>ng, dass sich die gewerbliche Flächenentwicklung in<br />

einigen im Anhang genannten Kommunen ausschließlich auf<br />

Eigenentwicklung <strong>zu</strong> beschränken hat, sehen wir kritisch. Nach der<br />

gewählten Formulierung wäre dort keinerlei Ansiedlung von<br />

außerhalb mehr möglich. Auch schließt die Formulierung jegliche<br />

Ausnahme aus. Hier sollte mehr Flexibilität ermöglicht wer<strong>den</strong>, um<br />

<strong>den</strong> Bedürfnissen der Unternehmen, aber auch der Kommunen<br />

besser Rechnung tragen <strong>zu</strong> können. Die Formulierung sollte<br />

entsprechend weicher gefasst wer<strong>den</strong> und die Möglichkeit der<br />

Abweichung beinhalten.<br />

folgen<br />

Der Plansatz 1.5.2.1 wird entsprechend der Anregung wie folgt<br />

modifiziert: „Jeder Kommune in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

steht eine gewerbliche Entwicklung im Rahmen der<br />

Eigenentwicklung <strong>zu</strong>. Dabei ist die Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r<br />

Eigenentwicklung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft<br />

(Eigenbedarf) an <strong>den</strong> potentiellen Erfordernissen der<br />

ortsansässigen Unternehmen <strong>zu</strong> orientieren. Dies gilt sowohl für<br />

die Erweiterungsmöglichkeiten vorhan<strong>den</strong>er und <strong>zu</strong>künftiger<br />

Standorte als auch für die Bereitstellung von Gewerbeflächen für<br />

notwendige Standortverlagerungen. Die Kommunen, deren<br />

gewerbliche Entwicklung sich an der Eigenentwicklung <strong>zu</strong><br />

orientieren hat, sind im Anhang Nr. 1.3 festgelegt."<br />

870 Handwerkskammer Mannheim Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald<br />

1.5.2.1<br />

Eigenentwicklung Gewerbe (Z)<br />

Die im Hinblick auf die prognostizierte Stagnation der<br />

Bevölkerungszahl für die Metropolregion eingeschränkte<br />

Ausweisung von Gewerbeflächen ist im Grundsatz <strong>zu</strong> unterstützen.<br />

Diese Prognose darf unseres Erachtens aber nicht da<strong>zu</strong> führen,<br />

dass die in Anhang Nr. 1.3 genannten Kommunen von jeglicher<br />

Gewerbeansiedlung von außerhalb ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Kommunen gemäß Anhang Nr. 1.3 sollen ihre gewerbliche<br />

Entwicklung ausschließlich an dem örtlichen Eigenbedarf<br />

orientieren. Auf Grund des noch enormen Flächenpotentials an<br />

noch unbebauten gewerblichen Bauflächen sowie <strong>den</strong> durch die<br />

militärische Konversion in naher Zukunft <strong>zu</strong>sätzlichen Potentialen in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar ist es für eine nachhaltige<br />

Reduzierung des Flächenverbrauchs erforderlich, dass sich die<br />

Kommunen ohne gewerbliche Schwerpunktfunktion ausschließlich<br />

auf <strong>den</strong> Eigenbedarf konzentrieren. Dies schließt jedoch im<br />

Einzelfall eine Standortverlagerung von Betrieben aus<br />

Nachbargemein<strong>den</strong> nicht kategorisch aus. Auch verfügt die<br />

Regionalplanung nicht über die Kompetenzen, die strikte Einhaltung<br />

dieser Zielvorgabe durch<strong>zu</strong>setzen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 498 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

871 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

1.5.2.1<br />

Eigenentwicklung Gewerbe (Z)<br />

Eine Festlegung von Kommunen, deren gewerbliche<br />

Siedlungsentwicklung sich ausschließlich auf Eigenentwicklung <strong>zu</strong><br />

beschränken hat, ist kritisch <strong>zu</strong> hinterfragen. Dort wäre keinerlei<br />

Ansiedlung von außerhalb möglich. Mit <strong>zu</strong>nehmender Bedeutung<br />

der interkommunalen Zusammenarbeit auch in der<br />

Flächenbevorratung halten wir eine jegliche Ausnahme<br />

ausschließende Formulierung für kontraproduktiv und damit<br />

be<strong>den</strong>klich.<br />

folgen<br />

Die Anregung der IHK´s trägt <strong>zu</strong>r Klarstellung des Plansatzes<br />

1.5.2.1 bei. Die vorgeschlagene, geänderte Formulierung für <strong>den</strong><br />

Plansatz wird unter Verzicht auf <strong>den</strong> Begriff "vorrangig" wörtlich<br />

übernommen.<br />

Beispielsweise kann eine Verlagerung eines Betriebes aus<br />

Platzgrün<strong>den</strong> in eine Nachbarkommune überaus sinnvoll sein, wäre<br />

aber dann, wenn die Nachbarkommune auf Eigenentwicklung<br />

beschränkt wäre, rechtlich nicht mehr möglich mit der Gefahr, dass<br />

Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft in einer Region verloren gingen.<br />

Auch eine Orientierung an <strong>den</strong> „absehbaren" Erfordernissen der<br />

ortsansässigen Betriebe sehen wir kritisch. Die globalisierte<br />

Wirtschaft, gerade in der MRN, hat eine Dynamik erreicht, die <strong>zu</strong><br />

Erfordernissen führt, die nicht auf Jahre hinaus absehbar sind. Gilt<br />

dies bereits für die Unternehmen selbst, so muss dies umso mehr<br />

für die Träger der Bauleitplanung gelten. Dies belegt auch die<br />

Begründung <strong>zu</strong> 1.5.1.1 (Seite 47, 2. Absatz), in der darauf<br />

hingewiesen wird, dass auf die Ermittlung eines regionalen<br />

Flächenbedarfs u.a. deshalb verzichtet wurde, weil sie für<br />

perspektivische Voraussagen un<strong>zu</strong>reichende Ergebnisse liefert.<br />

Wir schlagen folgende Formulierung vor: „Jeder Kommune in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar steht eine gewerbliche Entwicklung<br />

im Rahmen der Eigenentwicklung <strong>zu</strong>. Dabei ist die Flächenvorsorge<br />

vorrangig <strong>zu</strong>r Eigenentwicklung der örtlichen gewerblichen<br />

Wirtschaft (Eigenbedarf) an <strong>den</strong> potentiellen Erfordernissen der<br />

ortsansässigen Unternehmen <strong>zu</strong> orientieren. Dies gilt sowohl für<br />

die Erweiterungsmöglichkeiten vorhan<strong>den</strong>er und <strong>zu</strong>künftiger<br />

Standorte als auch für die Bereitstellung von Gewerbeflächen für<br />

notwendige Standortverlagerungen. Die Kommunen, deren<br />

gewerbliche Entwicklung sich vorrangig an der Eigenentwicklung<br />

<strong>zu</strong> orientieren hat, …"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 499 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

872 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: In PS 1.5.2.2 und dessen Begründung<br />

ist die begriffliche Vermischung von „Sied-lungsbereichen<br />

Gewerbe“ und „Standorten der regionalen Gewerbeschwerpunkte"<br />

bzw. „Standorten für regionale<br />

Gewerbeschwerpunkte“ verwirrend; in der Begründung (S.48)<br />

wird - un<strong>zu</strong>treffend - sogar von einer „gebietsscharfe(n) Festlegung<br />

von gewerblichen Schwerpunkten“ gesprochen. Plansatz und<br />

Begründung sollten daher in enger Anlehnung an die Vorgabe der<br />

Raumordnungskommission Nr. 3.1.4 überarbeitet wer<strong>den</strong>. Danach<br />

sind als „Siedlungsbereiche Gewerbe“ Gemein<strong>den</strong> bzw.<br />

Gemeindeteile fest<strong>zu</strong>legen, in <strong>den</strong>en eine verstärkte gewerbliche<br />

Siedlungsentwicklung stattfin<strong>den</strong> soll. Diese können funktional als<br />

„regionale Gewerbeschwerpunkte“ angesehen wer<strong>den</strong>.<br />

Missverständliche Bezeichnungen wie „Standorte der regionalen<br />

Gewerbeschwerpunkte" bzw. „Standorte für regionale<br />

Gewerbeschwerpunkte“ sollten aber ersetzt wer<strong>den</strong>, in PS 1.5.2.2,<br />

erster Absatz, Satz 1, z.B. durch „In <strong>den</strong> Siedlungsbereichen<br />

Gewerbe“ (statt: „An <strong>den</strong> Standorten der regionalen<br />

Gewerbeschwerpunkte“, in Satz 2 z.B. durch „regionalen<br />

Gewerbeschwerpunkten“ (statt „Standorte“). Der zweite Absatz<br />

sollte (analog <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Siedlungsbereichen Wohnen) neu gefasst<br />

wer<strong>den</strong>, z.B. wie folgt: „Die Gemein<strong>den</strong> bzw. Gemeindeteile mit<br />

verstärkter gewerblicher Siedlungsentwicklung sind als<br />

„Siedlungsbereich Gewerbe“ im Anhang Nr. 1.4 festgelegt und in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.“<br />

folgen<br />

In enger Anlehnung an die Vorgaben der<br />

Raumordnungskommission (Nr. 3.1.4) wird der Plansatz 1.5.2.2 wie<br />

folgt geändert: "In <strong>den</strong> "Siedlungsbereichen Gewerbe" ist die<br />

Bestandssicherung und Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe<br />

vorrangige Aufgabe". Der geänderte 2. Absatz <strong>zu</strong> Plansatz 1.5.2.2<br />

lautet wie folgt: "Die Gemein<strong>den</strong> bzw. Gemeindeteile mit<br />

verstärkter gewerblicher Siedlungsentwicklung sind als<br />

"Siedlungsbereich Gewerbe" im Anhang Nr. 1.4 festgelegt und in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt".<br />

873 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: In der Begründung <strong>zu</strong> PS 1.5.2.2 ist<br />

insbesondere der zweitletzte Absatz auf S. 48 <strong>zu</strong> überarbeiten (weil<br />

die Festlegung der „Siedlungsbereiche Gewerbe“ entgegen der<br />

dortigen Aussage nicht gebietsscharf erfolgt).<br />

folgen<br />

In dem vorletzten Absatz der Begründung <strong>zu</strong> 1.5.2.2 wird im 2. Satz<br />

folgendes geändert: "Im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie soll ...<br />

durch die funktionale Festlegung von regionalen<br />

Gewerbeschwerpunkten … eingeräumt wer<strong>den</strong>". Der letzte Satz in<br />

diesem Absatz lautet neu wie folgt: "Diese Konzeption entspricht<br />

der Beschlussfassung der Raumordnungskommission über Form<br />

und Inhalt des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 500 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

874 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Diejenigen gewerblichen Standorte, die eine über <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

hinausgehende Funktion wahrnehmen bzw. für die eine solche<br />

Funktion angestrebt wird, sollen als „Siedlungsbereich für<br />

Gewerbe" ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Dies ist im Planentwurf nicht<br />

dargestellt.<br />

folgen<br />

Diejenigen gewerblichen Standorte bzw. Kommunen, die eine über<br />

<strong>den</strong> Eigenbedarf hinausgehende gewerbliche Funktion<br />

wahrnehmen, sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs als Siedlungsbereich Gewerbe (Z)<br />

gekennzeichnet. Auf die Inhalte des Plansatzes 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z) und dessen Begründung sowie auf<br />

<strong>den</strong> Anhang Nr. 1.4 Gemein<strong>den</strong> bzw. Gemeindeteile mit der<br />

Festlegung "Siedlungsbereich Gewerbe" wird verwiesen.<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Stadt Rauenberg, ihre gute<br />

Verkehrsanbindung sowie die Anstrengungen auf Ebene des GVV<br />

Rauenberg, in Rauenberg einen bedarfsangepassten<br />

interkommunalen Gewerbebereich für die drei Kommunen Malsch,<br />

Mühlhausen und Rauenberg <strong>zu</strong> realisieren (und durch die<br />

entsprechende Lenkung von Gewerbe-/Industrieansiedlungen<br />

und/oder -umsiedlungen an diesen Standort auch <strong>den</strong><br />

Flächenverbrauch an anderer Stelle in <strong>den</strong> genannten Kommunen<br />

<strong>zu</strong> reduzieren) lässt es <strong>zu</strong>, die Stadt Rauenberg künftig als<br />

Siedlungsbereich Gewerbe (Z) in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong><br />

kennzeichnen bzw. im Anhang Nr. 1.4 Gemein<strong>den</strong> bzw.<br />

Gemeindeteile mit der Festlegung "Siedlungsbereich Gewerbe"<br />

auf<strong>zu</strong>listen.<br />

875 Stadtverwaltung Eberbach 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Eberbach ist gemäß Plansatz 1.5.2.2 (S. 45) als Gemeinde mit der<br />

Festlegung „Siedlungsbereich Gewerbe" ausgewiesen.<br />

Im zeichnerischen Teil der „Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte" fehlt für Eberbach<br />

die Darstellung des Planzeichens.<br />

Das Signet „Siedlungsbereich Gewerbe" ist diesbezüglich in der<br />

„Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte" ein<strong>zu</strong>fügen.<br />

folgen<br />

Der Forderung wird gefolgt. Das Planzeichen "Siedlungsbereich<br />

Gewerbe" wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte eingefügt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 501 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

876 Stadtverwaltung Waibstadt 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

entspr.<br />

1267<br />

2351<br />

Für die gewerbliche Entwicklung der Stadt Waibstadt stehen, trotz<br />

der Kennzeichnung „Siedlungsbereich Gewerbe" keine Potentiale<br />

für eine weitere Ausweisung <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Deshalb sollte die im Zuge der Planung des Gewerbegebietes „Im<br />

Bruch" entwickelte Gesamtkonzeption ihren Niederschlag in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fin<strong>den</strong>. Die Flächen zwischen dem<br />

bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebiet und dem Siedlungsrand (Baufläche<br />

„Traubenstock") sind als „Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

sowie als „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" gekennzeichnet.<br />

Der Gemeinderat beantragt, die für eine gewerbliche Entwicklung<br />

in Frage kommen<strong>den</strong> Flächen zwischen dem Gewerbegebiet „Im<br />

Bruch" und dem Taleinschnitt, auf Höhe der Einmündung <strong>zu</strong>m<br />

Gewerbegebiet „Bitzwiesen", von sämtlichen raumplanerischen<br />

Restriktionen frei<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> seitens der Stadt Waibstadt dargelegten Grün<strong>den</strong> wird<br />

eine entsprechende Fläche entlang (südlich) der L 549<br />

restriktionsfrei gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 502 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

877 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

1270<br />

1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Der durch die Stadt Sinsheim westlich der L 550 beantragte<br />

„Siedlungsbereich Gewerbe" ist im Regionalplan nicht dargestellt.<br />

Hier sollte der regionale Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs ist bereits ein<br />

entsprechender Bereich restriktionssfrei gestellt. Auf diesem<br />

könnte die Stadt Sinsheim damit in der regionalplanerischen<br />

Betrachtung in entsprechende Planungsüberlegungen treten, wenn<br />

im Vorfeld der dahingehende Bedarf und die fehlen<strong>den</strong> Alternativen<br />

belegt wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Dieser Bereich wird in westliche Richtung noch ein Stück erweitert,<br />

d.h. dort wird der Regionale Grün<strong>zu</strong>g in begrenztem Umfang<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Der von der Stadt Sinsheim beantragten Fläche kann jedoch nicht<br />

gefolgt wer<strong>den</strong>, weil dies weder unter dem Gesichtspunkt des<br />

sparsamen Umgangs mit Grund und Bo<strong>den</strong> gerechtfertigt wäre,<br />

noch für die beantragte Größenordnung der Bedarf gesehen<br />

wer<strong>den</strong> kann, noch kann dieser Bedarf seitens der Stadt<br />

nachgewiesen wer<strong>den</strong>. Außerdem stehen dieser Abgren<strong>zu</strong>ng u.a.<br />

ein Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

entgegen.<br />

Zudem ist aufgrund der dem Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar bzw. dessen Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong>grunde gelegten<br />

Planungssystematik die Darstellung eines "Siedlungsbereichs<br />

Gewerbe" nicht möglich.<br />

Damit wird dem Anliegen der Stadt Sinsheim nur teilweise gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 503 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

878 Stadt Buchen 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Nach Ziffer 1.5.2.2 des Plansatzes ist an <strong>den</strong> Standorten der<br />

regionalen Gewerbeschwerpunkte die Bestandssicherung und<br />

weitere Entwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe vorrangig. Darüber<br />

hinaus sollen sie unter Berücksichtigung der lokalen und regionalen<br />

Rahmenbedingungen angemessene Flächenreserven für<br />

ergänzende gewerbliche Neuansiedlungen vorhalten.<br />

Diese Standortgemein<strong>den</strong> sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

„Siedlungsbereiche Gewerbe" gekennzeichnet und im Anhang 1.4<br />

aufgeführt. Im vorliegen<strong>den</strong> Fall ist im Anhang das Mittelzentrum<br />

Buchen lediglich mit der Kernstadt und dem Stadtteil Hainstadt<br />

vertreten; der Stadtteil Hettingen wird in diesem Zusammenhang<br />

nicht aufgeführt und wäre entsprechend <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

Die Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wäre sowohl für<br />

Hettingen als auch Hainstadt <strong>zu</strong> erweitern.<br />

teilweise folgen<br />

Dem Anliegen der Stadt Buchen wird teilweise gefolgt.<br />

D.h.: Hainstadt wird aufgrund seiner gewerblich/industriellen<br />

Bedeutung neben der Kernstadt Buchen und Hettingen in <strong>den</strong><br />

Anhang Nr. 1.4 Gemein<strong>den</strong> bzw. Gemeindeteile mit der Festlegung<br />

"Siedlungsbereich Gewerbe" aufgenommen.<br />

Das Symbol bzw. die entsprechende Darstellung wird aber nicht in<br />

die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen, da entsprechend der<br />

gewählten Plansystematik und der gewünschten Lesbarkeit des<br />

Kartenwerks das Symbol jeweils nur einmal aufgenommen ist.<br />

879 Stadt Buchen 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

entspr.<br />

3941<br />

In dem Plankapitel „Abfallwirtschaft" findet sich die Stadt Buchen<br />

unter Ziffer 3.4.1 wieder. Hier sollte das „Zentrum für Entsorgung<br />

und Umwelttechnologie Sansenhecken" entsprechend der<br />

Regionalplanänderung auch mit einer Ausweisung als Schwerpunkt<br />

für Industrie- und Dienstleistungseinrichtung in Erscheinung treten<br />

und nicht nur eine Ausweisung als „Deponiestandort" (großes D)<br />

erfahren.<br />

folgen<br />

Dem Anliegen der Stadt Buchen wird unter Zugrundelegung der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Ausführungen und Begründungen gefolgt.<br />

D.h.: Das „Zentrum für Entsorgung und Umwelttechnologie<br />

Sansenhecken" wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte künftig nicht nur als<br />

Deponiestandort gekennzeichnet, sondern aufgrund seiner<br />

dahingehend herausragen<strong>den</strong> Bedeutung für die gesamte<br />

Metropolregion Rhein-Neckar auch als "Vorranggebiet für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik (Z)" ausgewiesen, auch wenn<br />

die Flächenverfügbarkeit deutlich unter dem in der Begründung <strong>zu</strong><br />

diesem Plansatz genannten Hektarwert bleibt.<br />

Außerdem wird dieses Vorranggebiet in die entsprechende Tabelle<br />

in der Begründung <strong>zu</strong> PS 1.5.2.3 beschreibend aufgenommen<br />

(Buchen / Zentrum für Entsorgung und Umwelttechnologie<br />

Sansenhecken / 2 / Dienstleistung).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 504 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

880 Stadtverwaltung Ludwigshafen 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Ludwigshafen ist insgesamt - außer <strong>den</strong> Stadtteilen Oppau,<br />

Edigheim und Maudach als regionaler Gewerbeschwerpunkt<br />

ausgewiesen (Plansatz Z 1.5.2.2; Erläuterungen in Anhang Nr. 1.4)<br />

Hier fordert die Stadt Ludwigshafen, auf die Einschränkungen <strong>zu</strong><br />

verzichten, <strong>zu</strong>mindest jedoch die Einschränkung Maudach<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

teilweise folgen<br />

Die Stadtteile Oppau und Edigheim sind eindeutig keine<br />

gewerblichen Schwerpunkte und haben auch keine<br />

flächenbezogenen Entwicklungsperspektiven. Die gewerblichen<br />

Bauflächen im Stadtteil Maudach sind hingegen verkehrsgünstig an<br />

die B 9 angebun<strong>den</strong>. Darüber hinaus sind für <strong>zu</strong>künftige<br />

Erweiterungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt. Somit wird im Anhang Nr.<br />

1.4 der Stadtteil Maudach in der Klammer <strong>zu</strong> "Ludwigshafen am<br />

Rhein" gestrichen.<br />

881 Stadtverwaltung Speyer 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Gewerbliche Bauflächen (Kapitel 1.5)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Kapitel 1.5.2.2 (Siedlungsbereich Gewerbe)<br />

wird ausgeführt, dass für die Laufzeit des Einheitlichen<br />

Regionalplans keine über die planungsrechtlich in <strong>den</strong><br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen gesicherten Flächen hinausgehende,<br />

großflächige Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Gewerbebauflächen<br />

vorgesehen ist. Vielmehr soll der Schwerpunkt auf<br />

Bestandssicherung und -pflege liegen. Im Hinblick auf die<br />

anstehende Bundeswehr- Konversion in Speyer sollte diese sehr<br />

restriktive Ziel-Ausformulierung des Regionalplans keinesfalls einer<br />

möglichen gewerblichen Nachnut<strong>zu</strong>ng dieser Flächen<br />

entgegenstehen. Zwar erfolgt auf S. 52 unter dem Kapitel 1.6<br />

„Militärische Konversion" eine entsprechende Zielformulierung<br />

(Bedarf an Gewerbeflächen ist vorrangig auf Konversionsflächen <strong>zu</strong><br />

decken), jedoch sollte, um Missverständnissen frühzeitig aus dem<br />

Weg <strong>zu</strong> gehen, bereits im Kapitel 1.5 ein entsprechender Hinweis<br />

auf die Möglichkeit der militärischen Konversion im<br />

Zusammenhang mit Gewerbeflächenausweisungen erfolgen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Speyer ist im Einheitlichen Regionalplan als regionaler<br />

Gewerbeschwerpunkt ("Siedlungsbereich Gewerbe") eingestuft.<br />

Diese Standorte sollen gemäß Plansatz 1.5.2.2 angemessene<br />

Flächenreserven für ergänzende gewerbliche Neuansiedlungen<br />

vorhalten. In dem Plansatz und der Begründung <strong>zu</strong> 1.5.1.1 ist<br />

ausgeführt, dass für die gewerbliche Entwicklung vorrangig die<br />

verfügbaren Flächenpotentiale im Siedlungsbestand, wie z.B.<br />

Brach- und Konversionsflächen <strong>zu</strong> nutzen sind. Somit stehen unter<br />

Berücksichtigung der sonstigen Rahmenbedingungen einer<br />

gewerblichen Nachnut<strong>zu</strong>ng der dafür geeigneten, von der<br />

Bundeswehr schrittweis aufgegebenen Flächen keine<br />

siedlungsstrukturellen Zielvorgaben des Einheitlichen Regionalplans<br />

entgegen.<br />

Die Anregung ist bereits berücksichtigt.<br />

882 Stadtverwaltung Worms 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Stadt Worms: In Anhang <strong>zu</strong>r Plansatz wird <strong>zu</strong> Nr. 1.4 Gemein<strong>den</strong><br />

bzw. Gemeindeteile mit der Festlegung „Siedlungsbereich<br />

Gewerbe" für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teilraum ausgeführt:<br />

„..., Speyer, Worms (Kernstadt, Ortsteile Neuhausen und<br />

Rheindürkheim), ... und Wörth am Rhein ..." Die Bemerkung in der<br />

Klammer ist ersatzlos <strong>zu</strong> streichen.<br />

folgen<br />

Die räumliche Konkretisierung des "Siedlungsbereiches Gewerbe"<br />

für Worms im Anhang Nr. 1.4 des Einheitlichen Regionalplans wird<br />

gestrichen.<br />

Der Forderung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 505 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

883 Gemeinde Haßloch 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Gemeinde Haßloch: Die Gemeinde Haßloch ist im RROP 2004 als<br />

ein <strong>zu</strong> entwickelnder Gewerbestandort ausgewiesen. Im Entwurf<br />

des einheitlichen Regionalplans ist die Gemeinde Haßloch als ein<br />

regionaler Gewerbeschwerpunkt (Ziel 1.5.2.2) eingestuft. Demnach<br />

ist eine über die Eigenentwicklung hinausgehende<br />

Gewerbeflächenentwicklung weiterhin grundsätzlich <strong>zu</strong>lässig.<br />

Vorrangige Ziele sind die Bestandssicherung und<br />

Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe sowie Vorhaltung<br />

angemessener Flächenreserven für ergänzende Neuansiedlungen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkungen <strong>zu</strong> dem Plansatz 1.5.2.2 sind korrekt und wer<strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

884 Gemeinde Bobenheim-Roxheim 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Gemeinde Bobenheim-Roxheim: Die Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim ist im künftigen Regionalplan auch weiterhin als „G-<br />

Standort" weiter<strong>zu</strong>führen.<br />

nicht folgen<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim ist im einheitlichen<br />

Regionalplan gemäß Plansatz 1.5.2.5 <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> <strong>zu</strong>geordnet,<br />

die nicht auf die gewerbliche Eigenentwicklung beschränkt sind,<br />

aber auch nicht die Kriterien für einen regionalen<br />

Gewerbeschwerpunkt erfüllen. Für diese gewerbliche Funktion von<br />

Bobenheim-Roxheim stehen in dem Gewerbegebiet "Auf dem<br />

Wörth" für die Laufzeit des einheitlichen Regionalplans noch<br />

entsprechende Flächenreserven <strong>zu</strong>r Verfügung. Darüber hinaus ist<br />

mittel- bis langfristig zwischen der Bahntrasse und dem westlichen<br />

Ortsrand noch eine gewerbliche Entwicklung <strong>den</strong>kbar. In der<br />

übrigen Gemarkung steht die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

gewerblicher Flächen im Zielkonflikt mit freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen. Somit ist bei entsprechender Nachfrage<br />

eine moderate Neuausweisung von Gewerbeflächen über <strong>den</strong><br />

Eigenbedarf hinaus möglich, jedoch wer<strong>den</strong> die Standortkriterien<br />

für eine Ausweisung als regionaler Gewerbeschwerpunkt gemäß<br />

Plansatz und Begründung <strong>zu</strong> 1.5.2.2 nicht erfüllt. Von daher ist die<br />

gewerbliche Einstufung der Gemeinde Bobenheim-Roxheim aus<br />

regionalplanerischer Sicht angemessen.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 506 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

885 Gemeinde Mutterstadt 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

entspr.<br />

865<br />

Die Stadt Mutterstadt fordert aufgrund der hervorragen<strong>den</strong><br />

Verkehrsanbindung die Einstufung als regionalbedeutsamer<br />

Gewerbeschwerpunkt ("Siedlungsbereich Gewerbe" gemäß<br />

Plansatz 1.5.2.2).<br />

nicht folgen<br />

Die Stadt Mutterstadt verfügt zwar über eine hervorragende<br />

Anbindung an das Straßenfernverkehrsnetz. Das "Gewerbegebiet<br />

Süd" weist jedoch nicht <strong>den</strong> für regionalbedeutsame<br />

Gewerbeschwerpunkte breiten Branchenmix sowie hohen<br />

Gewerbebesatz auf, sondern wird stark von Einzelhandel und<br />

Dienstleistungen geprägt. Auch stehen einer Erweiterung dieses<br />

Gewerbegebietes freiraumsichernde Vorrangausweisungen<br />

entgegen. Somit müsste für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen in<br />

Mutterstadt ein städtebaulich isoliertes, neues Plangebiet<br />

entwickelt wer<strong>den</strong>. Die gewerbliche Entwicklung in Mutterstadt<br />

soll sich demnach gemäß Plansatz 1.5.2.5 vorrangig auf die<br />

Sicherung und Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe<br />

konzentrieren. Jedoch können bei entsprechendem<br />

Bedarfsnachweis in moderatem Umfang auch <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Gewerbeflächen ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

886 Verbandsgemeinde Maxdorf 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Um der Gemeinde weiterhin wirtschaftliche<br />

Entwicklungsperspektiven <strong>zu</strong> bieten wird angeregt, die<br />

Ortsgemeinde Maxdorf als „regionaler Gewerbeschwerpunkt"<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen. In der Gemeinde sollen auch weiterhin ergänzende<br />

gewerbliche Neuansiedlungen möglich sein können. In diesem<br />

Zusammenhang sollten die Flächen westlich der K2 (vgl. Anlage)<br />

restriktionsfrei gestellt wer<strong>den</strong>. Die Darstellung als Vorranggebiet<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sowie als regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g in diesem Gebiet soll entfallen.<br />

nicht folgen<br />

Die Gemeinde Maxdorf erfüllt nicht die Standortanforderungen für<br />

regionale Gewerbeschwerpunkte, da aufgrund eines hohen<br />

ökologischen Konfliktpotentials keine für einen solchen Standort<br />

angemessenen Flächenreserven für gewerbliche Neuansiedlungen<br />

bereitgestellt wer<strong>den</strong> können. Der Anregung der Gemeinde<br />

Maxdorf wird daher nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 507 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

887 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Die Verbands- und Ortsgemeinde Bellheim fordern eine Einstufung<br />

als "Siedlungsbereich Gewerbe" und begründet ihre Forderung<br />

damit, dass die Kriterien für eine solche Einstufung erfüllt seien.<br />

folgen<br />

Das Grundzentrum Bellheim ist gemäß Plansatz 1.5.2.5 der<br />

Kategorie von Kommunen ohne gewerbliche Funktions<strong>zu</strong>weisung<br />

<strong>zu</strong>geordnet. Diese sind nicht ausschließlich auf die örtliche<br />

Eigenentwicklung beschränkt, sollen sich aber vorrangig auf die<br />

Sicherung und Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe<br />

konzentrieren. Für diesen Bedarf sowie die eine oder andere<br />

gewerbliche Neuansiedlung sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

entsprechende gewerbliche Flächenreserven berücksichtigt. Für<br />

eine Einstufung von Bellheim als regionaler Gewerbeschwerpunkt<br />

("Siedlungsbereich Gewerbe" gemäß Plansatz 1.5.2.2) wer<strong>den</strong> trotz<br />

eingeschränkter Entwicklungsperspektiven für <strong>zu</strong>sätzliche<br />

gewerbliche Flächenausweisungen andere Standortkriterien erfüllt,<br />

die eine Einstufung als "Siedlungsbereich Gewerbe" rechtfertigen.<br />

888 Verbandsgemeinde Kandel 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

VG Kandel: Von Seiten der Stadt Kandel wird, laut Beschluss des<br />

Ausschusses für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Planung<br />

vom 16.08.2012 und des Stadtrates vom 22.08.2012, folgende<br />

Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein- Neckar<br />

2020" abgegeben: Um dem für die Stadt Kandel festgesetzten<br />

„Siedlungsbereich Gewerbe" ausreichend Rechnung <strong>zu</strong> tragen,<br />

wird beantragt, <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen unmittelbar<br />

südlich des Gewerbe- und Industriegebiet „HORSTGELÄNDE"<br />

aus<strong>zu</strong>weisen. In Betracht kommt dabei die Fläche westlich der<br />

bereits hergestellten Erschließungsanbindung. an die L 548 bis<br />

einschließlich des landwirtschaftlich genutzten Grundstücks,<br />

FIst.Nr. 4641.<br />

nicht folgen<br />

Für eine Erweiterung des Gewerbegebietes "Horstgelände"<br />

westlich der Erschließungsstraße zwischen der Grenze des<br />

"Landesweiten Biotopverbundes" und der L 548 ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits ein restriktionsfreier<br />

Entwicklungsspielraum berücksichtigt. Die konkrete Abgren<strong>zu</strong>ng<br />

des Plangebietes ist im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung<br />

ab<strong>zu</strong>stimmen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 508 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

889 Verbandsgemeinde Rülzheim 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Gemeinde Rülzheim: Unter Zugrundelegung der aktuellen und<br />

gleichzeitig stark florieren<strong>den</strong> gewerblichen Entwicklung der<br />

Ortsgemeinde Rülzheim wird die Funktionsausweisung<br />

„Siedlungsbereich Gewerbe" beantragt.<br />

Begründung: Im aktuellen Gewerbe- und Industriegebiet „Nord II"<br />

stehen insgesamt 81.000 qm Nettofläche <strong>zu</strong>r Verfügung. Die<br />

Erschließung ist nach derzeitigem Bauzeitenplan im September<br />

2012 abgeschlossen. Bis <strong>zu</strong> diesem Zeitpunkt wer<strong>den</strong><br />

voraussichtlich bereits mehr als 60 % der <strong>zu</strong>r Verfügung stehen<strong>den</strong><br />

Flächen veräußert sein. Aufgrund vorliegender Bewerbungen geht<br />

die Verwaltung derzeit davon aus, die verfügbaren Flächenreserven<br />

bis 2014 vollständig <strong>zu</strong> veräußern.<br />

folgen<br />

Die Gemeinde Rülzheim ist derzeit gemäß Plansatz 1.5.2.5 <strong>den</strong><br />

Kommunen ohne Funktions<strong>zu</strong>weisung <strong>zu</strong>geordnet, die bei<br />

entsprechender Nachfrage im Einzelfall über <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

hinaus Flächen entwickeln können. Auf Grund der günstigen<br />

räumlichen und verkehrlichen Lage des Gewerbegebietes im<br />

Nor<strong>den</strong> von Rülzheim sowie der aktuell dynamischen Entwicklung<br />

des "Technologieparks Rülzheim" sind die Standortkriterien für die<br />

Einstufung der Gemeinde als "Siedlungsbereich Gewerbe" gemäß<br />

Plansatz 1.5.2.2 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.4 des Einheitlichen<br />

Regionalplans erfüllt.<br />

Der Forderung wird entsprochen.<br />

890 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße: <strong>zu</strong> Eigenentwicklung<br />

Gewerbe (Z 1.5.2.1), Siedlungsbereiche Gewerbe (Z 1.5.2.2) und<br />

Flächenvorhaltung vom Kommunen ohne Funktions<strong>zu</strong>weisung (G<br />

1.5.2.5)<br />

Der Einheitliche Regionalplan gibt auch bezüglich gewerblicher<br />

Nut<strong>zu</strong>ng die Systematik der Zuweisung von Gemeindefunktionen<br />

des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinpfalz 2004 auf.<br />

Stattdessen wer<strong>den</strong> anstelle der ehemaligen Gemeindefunktion<br />

„Gewerbe" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und im Anhang Nr. 1.4 des<br />

Regionalplanes Gemein<strong>den</strong> mit Festlegung „Siedlungsbereiche<br />

Gewerbe" ausgewiesen. Für <strong>den</strong> Kreis Südliche Weinstraße sind<br />

dies nach der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte E<strong>den</strong>koben, Annweiler, Bad<br />

Bergzabern und Herxheim. (In der Liste im Anhang 1.4 fehlen<br />

Annweiler und Bad Bergzabern.)<br />

folgen<br />

Die Mittelzentren Annweiler am Trifels und Bad-Bergzabern<br />

wer<strong>den</strong> entsprechend der Ausweisung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

auch in der Liste im Anhang Nr. 1.4 als "Siedlungsbereich Gewerbe"<br />

ergänzt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 509 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

891 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße: Die Gemeinde Offenbach<br />

(Grundzentrum) sollte in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

„Siedlungsbereich Gewerbe" ausgewiesen und der Liste Anhang<br />

Nr. 1.4 <strong>zu</strong>geordnet wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Das Gewerbegebiet "Interpark Offenbach" hat sich in <strong>den</strong> letzten<br />

Jahren unstrittig <strong>zu</strong> einem attraktiven Standort mit einem hohen<br />

Gewerbebesatz und breiten Branchenmix entwickelt. Außerdem<br />

hat sich die verkehrliche Anbindung des Standortes an das<br />

großräumige und überregionale Verkehrsnetz z.B. durch <strong>den</strong><br />

Ausbau des Autobahnanschlusses "A 65 Landau Mitte" weiter<br />

verbessert. Weitere geplante Verkehrsmaßnahmen wie die<br />

geplante Südumfahrung Bellheim in Richtung B 9 sowie die<br />

Kreisverkehrsanlagen im Zuge der B 272 /Essingen und Hochstadt<br />

wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Gewerbestandort Offenbach weiter aufwerten.<br />

Der Anregung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße wird<br />

Rechnung getragen und der Standort als "Siedlungsbereich<br />

Gewerbe" eingestuft.<br />

892 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

(für die Stadt Annweiler am Trifels)<br />

1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Stadt Annweiler am Trifels: (Z Siedlungsbereich Gewerbe)<br />

Bestandssicherung und Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe<br />

vorrangige Aufgabe. Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist<br />

erfolgt; in der Tabelle 1.4 ist die Auflistung um Annweiler am Trifels<br />

<strong>zu</strong> ergänzen.<br />

folgen<br />

Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als "Siedlungsbereich Gewerbe"<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.2 bereits berücksichtigte Stadt Annweiler am<br />

Trifels wird auch im Anhang Nr. 1.4 entsprechend ergänzt.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

893 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

(für die Ortsgemeinde Ramberg)<br />

1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Ortsgemeinde Ramberg: Die Gemeinde Ramberg fordert die<br />

Einstufung als regionaler Gewerbeschwerpunkt gemäß Plansatz<br />

1.5.2.2.<br />

nicht folgen<br />

Die Gemeinde Ramberg erfüllt nicht die in der Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 1.5.2.2 genannten Standortkriterien (u.a.<br />

ortsdurchfahrtsfreie Anbindung an Straßenfernverkehrsnetz, hoher<br />

Gewerbebesatz sowie breiter Branchenmix) für eine Einstufung als<br />

regionaler Gewerbeschwerpunkt. Somit soll sich die Gemeinde auf<br />

<strong>den</strong> Erhalt sowie die Weiterentwicklung ortsansässiger Betriebe<br />

konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

894 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

VG Bad-Bergzabern: Die Stadt Bad Bergzabern ist entsprechend<br />

der Kartendarstellung als Siedlungsbereich Gewerbe festgelegt.<br />

Allerdings fehlt diese Angabe im Textteil des Regionalplanentwurfs<br />

(Anhang Nr. 1.4) und ist deshalb nach<strong>zu</strong>tragen.<br />

folgen<br />

Die Stadt Bad Bergzabern wird auch im Anhang Nr. 1.4 als<br />

"Siedlungsbereich Gewerbe" ergänzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 510 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

895 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

entspr.<br />

3990<br />

1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Für die Ortsgemeinde Offenbach ist nicht nachvollziehbar, dass der<br />

Standort trotz bedeutsamer Gewerbeansiedlungen nicht als<br />

"Siedlungsbereich Gewerbe" ausgewiesen ist.<br />

folgen<br />

Das Gewerbegebiet "Interpark Offenbach" hat sich in <strong>den</strong> letzten<br />

Jahren unstrittig <strong>zu</strong> einem attraktiven Standort mit einem hohen<br />

Gewerbebesatz und breiten Branchenmix entwickelt. Außerdem<br />

hat sich die verkehrliche Anbindung des Standortes an das<br />

großräumige und überregionale Verkehrsnetz z.B. durch <strong>den</strong><br />

Ausbau des Autobahnanschlusses "A 65 Landau Mitte" weiter<br />

verbessert. Weitere geplante Verkehrsmaßnahmen wie die<br />

geplante Südumfahrung Bellheim in Richtung B 9 sowie die<br />

Kreisverkehrsanlagen im Zuge der B 272 /Essingen und Hochstadt)<br />

wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Gewerbestandort Offenbach weiter aufwerten.<br />

Der Anregung der Gemeinde Offenbach wird Rechnung getragen<br />

und der Standort ebenfalls als "Siedlungsbereich Gewerbe"<br />

eingestuft.<br />

896 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Der BUND fordert, dass es für <strong>den</strong> "Siedlungsbereich Gewerbe" nur<br />

noch innerhalb von Entwicklungsachsen neue Flächen geben darf.<br />

Insbesondere ist auf sparsamen Umgang mit dem vorhan<strong>den</strong>en<br />

Flächenvorrat <strong>zu</strong> achten. Landwirtschaftliche Nutzflächen sind <strong>zu</strong><br />

schonen.<br />

nicht folgen<br />

Auch das regionale Gewerbeflächenkonzept des Einheitlichen<br />

Regionalplans strebt eine Konzentration der gewerblichen<br />

Entwicklung entlang leistungsfähiger Entwicklungsachsen an. Dies<br />

gilt ganz besonders für gewerbliche Entwicklungsschwerpunkte,<br />

die sich im Einheitlichen Regionalplan auch überwiegend an <strong>den</strong><br />

großräumigen und regionalen Achsen orientieren. Vorrangige<br />

Aufgabe der regionalen Gewerbeschwerpunkte ("Siedlungsbereiche<br />

Gewerbe") ist gemäß Plansatz 1.5.2.2 ohnehin die<br />

Bestandssicherung und Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe.<br />

Der Forderung des BUND wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 511 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

897 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

IHK´s: Im rheinland-pfälzischen Teilraum wurde das Mittelzentrum<br />

Worms lediglich mit der Kernstadt sowie <strong>den</strong> Ortsteilen Neuhausen<br />

und Rheindürkheim als Siedlungsbereich Gewerbe ausgewiesen.<br />

Dem widerspricht die Ausweisung der „Vorranggebiete für<br />

Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik", die im Mittelzentrum<br />

Worms <strong>den</strong> Gewerbe-, Technologie- und Industriepark (GTIP)<br />

ausweist, der weder in der Kernstadt, noch in <strong>den</strong> Ortsteilen<br />

Neuhausen bzw. Rheindürkheim liegt. Er liegt ca. <strong>zu</strong>r Hälfte in <strong>den</strong><br />

Ortsteilen Pfeddersheim und Heppenheim, so dass im Anhang Nr.<br />

1.4 bei der Stadt Worms diese bei<strong>den</strong> Ortsteile <strong>zu</strong> ergänzen sind.<br />

Eine Nichtaufnahme dieser bei<strong>den</strong> Ortsteile würde <strong>zu</strong> der<br />

Konsequenz führen, dass auf dieser Fläche nur Eigenentwicklung<br />

möglich wäre.<br />

folgen<br />

Die räumliche Konkretisierung des "Siedlungsbereiches Gewerbe"<br />

für Worms im Anhang Nr. 1.4 des Einheitlichen Regionalplans wird<br />

gestrichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 512 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

898 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

421<br />

1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Anmerkungen der Gebrüder Willersinn GmbH & Co. KG,<br />

Ludwigshafen <strong>zu</strong>m RROP Rhein-Neckar Stand März 2012 Bei der<br />

Firma Gebrüder Willersinn GmbH & Co. KG, Ludwigshafen, mel<strong>den</strong><br />

wir nachfolgende Anträge auf Abänderung der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte,<br />

Blatt West, Stand März 2012<br />

[…]<br />

Des Weiteren beantragen wir, wie schon in der Gesamtkarte des<br />

RROP Rheinpfalz 2004 ausgewiesen, die Fläche „A" als<br />

Siedlungsgebiet „Wohnen" und die Flächen „B" und „C" als<br />

Siedlungsgebiete „Industrie, Dienstleistung und Gewerbe" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, Blatt West, bei<strong>zu</strong>behalten bzw.<br />

wiederauf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

In Bobenheim-Roxheim war auf der Halbinsel Scharrau ein<br />

Siedlungsgebiet „Wohnen" - nachstehend „A" genannt -<br />

ausgewiesen, weiterhin je ein Siedlungsgebiet „Industrie,<br />

Dienstleistung, Gewerbe" am westlichen Ufer des Sees für das von<br />

dem Unternehmen betriebene Industriespezialsandwerk -<br />

nachstehend „B" genannt und am nördlichen Ufer für die von der<br />

Firma Gebr. Willersinn betriebene Kiesaufbereitungsanlage -<br />

nachfolgend „C" genannt.<br />

Die Flächen sind ebenso im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan von Bobenheim-<br />

Roxheim von 2006 berücksichtigt: „A" als Sondergebiet Erholung<br />

und „B" und „C" als temporäre Industrieflächen, die der Maßgabe<br />

unterliegen, nach Ende der industriellen Aktivitäten, die noch einige<br />

Jahre fortdauern wer<strong>den</strong>, neu überplant <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>. Weiterhin<br />

befindet sich für das Gebiet Silbersee ein Bebauungsplan<br />

„Silbersee - Teilbereich Scharrau/Badestrand" im Verfahren.<br />

nicht folgen<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlinterpretationen<br />

(Anknüpfungspunkte für Siedlungserweiterungen) sind bisher in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende Siedlungsflächen dargestellte<br />

Sondernut<strong>zu</strong>ngen wie z.B. Wochenendhausgebiete sowie<br />

landwirtschaftliche Aussiedlerhöfe im Einheitlichen Regionalplan<br />

nicht mehr dargestellt. Für diese Baugebiete gilt jedoch<br />

entsprechend der <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ng weiterhin Bestandsschutz.<br />

Geplante Erweiterungen sind hinsichtlich ihrer raumordnerischen<br />

Verträglichkeit im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung konkret<br />

<strong>zu</strong> prüfen. Für das Plangebiet Scharrau besteht ein<br />

rechtsverbindlicher B-Plan, der innerhalb des Sondergebietes SO 1<br />

Betriebe des Beherbungsgewerbes sowie gastronomische<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen vorsieht. Zur Vermeidung eines Zielkonflikts mit der<br />

Vorrangausweisung Regionaler Grün<strong>zu</strong>g wird dieser in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Geltungsbereich des B-Plans "Silbersee-<br />

Teilbereich Scharrau/Badestrand" ausgeschnitten.<br />

Die Standorte des Industriespezialsandwerkes sowie der<br />

Kiesaufbereitungsanlage sind als temporäre Industrieflächen<br />

genehmigt. Zur Vermeidung von raumordnerisch unerwünschten<br />

Entwicklungen im Nachgang der temporären Nut<strong>zu</strong>ngen wer<strong>den</strong><br />

diese Standorte in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als<br />

"Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" dargestellt. Dies hat<br />

jedoch keine Konsequenzen für genehmigte Nut<strong>zu</strong>ngen. Der<br />

genehmigte Betrieb steht auch nicht im Zielkonflikt mit der<br />

regionalplanerischen Ausweisung "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g".<br />

Als Zukunftssicherung für die rund 78 Mitarbeiter ist neben der<br />

langfristigen Rohstoffsicherung auch die geregelte Folgenut<strong>zu</strong>ng<br />

der vorgenannten Flächen nach Beendigung der industriellen<br />

Aktivitäten für das Unternehmen von fundamentaler Bedeutung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 513 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

899 Privat<br />

entspr.<br />

422<br />

(Unternehmen)<br />

1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Gebrüder Willersinn: In der Gemeinde Bobenheim-Roxheim war auf<br />

der Halbinsel Scharrau ein Siedlungsgebiet ,Wohnen'<br />

(nachstehend ,A' genannt) dargestellt, weiterhin je ein<br />

Siedlungsgebiet Industrie, Dienstleistung, Gewerbe' am westlichen<br />

Ufer des Sees für das von uns betriebene Industriespezialsandwerk<br />

(nachstehend ,B' genannt) und am nördlichen Ufer für die von uns<br />

betriebene Kiesaufbereitungsanlage (nachstehend ,C' genannt). Die<br />

Gebiete sind ebenso in Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim von 2006 berücksichtig: ,A' als Sondergebiet<br />

Erholung und ,B' und ,C' als temporäre Industrieflächen, die der<br />

Maßgabe unterliegen nach Ende der industriellen Aktivitäten, die<br />

noch einige Jahre fortdauern wer<strong>den</strong>, neu überplant <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Weiterhin befindet sich für das Gebiet Silbersee ein<br />

Bebauungsplan ,Silbersee - Teilbereich Scharrau/Badestrand' im<br />

Verfahren.<br />

Wir beantragen nachfolgende Änderungen des Entwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar:<br />

Wie schon in Raumkarte des Regionalen Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz von 2004 ausgewiesen, sind die Flächen ,A' als<br />

Siedlungsgebiet ,Wohnen' und die Flächen ,B' und ,C' als<br />

Siedlungsgebiete Industrie, Dienstleistung und Gewerbe' in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, Blatt West (Stand März 2012) bei<strong>zu</strong>behalten,<br />

hilfsweise auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlinterpretationen<br />

(Anknüpfungspunkte für Siedlungserweiterungen) sind bisher in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende Siedlungsflächen dargestellte<br />

Sondernut<strong>zu</strong>ngen wie z.B. Wochenendhausgebiete sowie<br />

landwirtschaftliche Aussiedlerhöfe im Einheitlichen Regionalplan<br />

nicht mehr dargestellt. Für diese Baugebiete gilt jedoch<br />

entsprechend der <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ng weiterhin Bestandsschutz.<br />

Geplante Erweiterungen sind hinsichtlich ihrer raumordnerischen<br />

Verträglichkeit im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung konkret<br />

<strong>zu</strong> prüfen. Für das Plangebiet Scharrau besteht ein<br />

rechtsverbindlicher B-Plan, der innerhalb des Sondergebietes SO 1<br />

Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie gastronomische<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen vorsieht. Zur Vermeidung eines Zielkonflikts mit der<br />

Vorrangausweisung Regionaler Grün<strong>zu</strong>g wird dieser in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Geltungsbereich des B-Plans "Silbersee-<br />

Teilbereich Scharrau/Badestrand" ausgeschnitten.<br />

Die Standorte des Industriespezialsandwerkes sowie der<br />

Kiesaufbereitungsanlage sind als temporäre Industrieflächen<br />

genehmigt. Zur Vermeidung einer raumordnerisch<br />

problematischen, gewerblichen Siedlungsentwicklung im Nachgang<br />

der temporären Nut<strong>zu</strong>ngen wer<strong>den</strong> diese Standorte in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als "Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe" dargestellt. Dies hat jedoch keine Konsequenzen im<br />

Rahmen der genehmigten Nut<strong>zu</strong>ngen. Der genehmigte Betrieb<br />

steht auch nicht im Zielkonflikt mit der regionalplanerischen<br />

Ausweisung "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 514 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

900 Privat<br />

(Privatperson)<br />

1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Die Vorgaben betonen, dass „an <strong>den</strong> Standorten der regionalen<br />

Gewerbeschwerpunkte ... die Bestandssicherung und<br />

Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe vorrangige Aufgabe" ist.<br />

Darunter ist hoffentlich auch <strong>zu</strong> verstehen, dass die Zukunft<br />

landwirtschaftlicher Betriebe <strong>zu</strong> sichern ist. Diese wür<strong>den</strong> nämlich<br />

insbesondere bei einer Bebauung der Breitwiesen erhebliche<br />

Verluste erlei<strong>den</strong>, bis hin <strong>zu</strong>r Existenzgefährdung. Unsere<br />

landwirtschaftliche Fläche ist eben nicht nur mögliches<br />

Siedlungsgebiet sondern besitzt eine eigene Schutzwürdigkeit als<br />

Fläche unserer ortsnahen Nahrungsmittelproduktion.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 515 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

900 Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist fest<strong>zu</strong>halten, dass der VRRN auch die<br />

seitens des Einwenders thematisierten Belange der Landwirtschaft<br />

in die der regionalplanerischen Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegende<br />

Abwägung eingestellt hat. In diesem Zusammenhang ist nochmals<br />

an<strong>zu</strong>führen, dass es <strong>zu</strong> keinem (auch keinem landwirtschaftlichen)<br />

Flächenverlust kommen wird.<br />

Damit wer<strong>den</strong> die Ausführungen <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 516 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

901 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Initiative "Schützt<br />

die Weinheimer Breitwiesen"; diese<br />

Stellungnahme haben 8 Personen<br />

unterzeichnet und 3 Einwender<br />

separat befürwortet)<br />

1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> Bereich Hammelsbrunn und Breitwiesen:<br />

Die Vorgaben betonen, dass „an <strong>den</strong> Standorten der regionalen<br />

Gewerbeschwerpunkte ... die Bestandssicherung und<br />

Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe vorrangige Aufgabe" ist.<br />

Darunter ist hoffentlich auch <strong>zu</strong> verstehen, dass die Zukunft<br />

landwirtschaftlicher Betriebe <strong>zu</strong> sichern ist. Diese wür<strong>den</strong> nämlich<br />

insbesondere bei einer Bebauung der Breitwiesen erhebliche<br />

Verluste erlei<strong>den</strong>, bis hin <strong>zu</strong>r Existenzgefährdung. Unsere<br />

landwirtschaftliche Fläche ist eben nicht nur mögliches<br />

Siedlungsgebiet sondern besitzt eine eigene Schutzwürdigkeit als<br />

Fläche unserer ortsnahen Nahrungsmittelproduktion.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 517 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

901 Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist fest<strong>zu</strong>halten, dass der VRRN auch die<br />

seitens des Einwenders thematisierten Belange der Landwirtschaft<br />

in die der regionalplanerischen Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegende<br />

Abwägung eingestellt hat. In diesem Zusammenhang ist nochmals<br />

an<strong>zu</strong>führen, dass es <strong>zu</strong> keinem (auch keinem landwirtschaftlichen)<br />

Flächenverlust kommen wird.<br />

Damit wer<strong>den</strong> die Ausführungen <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 518 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

902 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

985<br />

1.5.2.2<br />

Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)<br />

Bei der Ausweisung von neuen Gewerbeflächen muss ein<br />

Um<strong>den</strong>ken stattfin<strong>den</strong>. Die Bestandspotentiale für Gewerbeflächen<br />

sind ausreichend. In diesem Zusammenhang kommt sowohl der<br />

Innenentwicklung als auch <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Militärflächen, die<br />

bislang von der US-Armee bzw. der Bundeswehr genutzt wer<strong>den</strong>,<br />

eine entschei<strong>den</strong>de Bedeutung <strong>zu</strong>. Weitere Flächenreserven für<br />

ergänzende gewerbliche Neuansiedlungen, wie sie in der<br />

Zielformulierung 1.5.2.2. im Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar festgehalten ist, lehnen wir ab.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar sind die in <strong>den</strong> gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanen <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Flächenerhebung<br />

beinhalteten Flächen (Bestand und Planung) nachrichtlich<br />

dargestellt. Es sind dies also sind keine regionalplanerischen<br />

Ausweisungen bzw. Festlegungen. Gleichwohl sind sie als<br />

genehmigte Flächen auch im Sinne des planerischen<br />

"Gegenstromprinzips" innerhalb der verschie<strong>den</strong>en Planungsebenen<br />

ebenfalls seitens der Regionalplanung bzw. bei der Neuaufstellung<br />

des Regionalplans <strong>zu</strong> beachten.<br />

Hinsichtlich der restriktionsfreien Flächen, die in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beinhaltet sind, ist aus<strong>zu</strong>führen, dass dort zwar<br />

von kommunaler Seite entsprechende Planungsüberlegungen<br />

angestellt wer<strong>den</strong> könnten (weil keine regionalplanerischen<br />

Restriktionen entgegenstehen wür<strong>den</strong>); die Möglichkeiten da<strong>zu</strong><br />

setzen aber zwingend die Nachweise für einen entsprechen<strong>den</strong><br />

Bedarf und für fehelende Alternativen voraus.<br />

Die Anwendung der "Schwellenwerte" und "Orientierungswert" (vgl.<br />

hier<strong>zu</strong> die Plansätze 1.4.2.4 ff) wird künftig in Verbindung mit <strong>den</strong><br />

weiteren im Regionalplan formulierten und verbindlichen Zielen<br />

(vgl. hier<strong>zu</strong> insbesondere Plansatz 1.4.1.2 "Zusätzliche<br />

Wohnbauflächen" und Plansatz 1.4.1.4 "Vorrang Innenentwicklung")<br />

<strong>zu</strong> einer bedarfsangepassten sowie nachhaltigen und damit<br />

flächensparen<strong>den</strong> Siedlungsentwicklung der Wohnbauflächen und<br />

durch die entsprechen<strong>den</strong> Plansätze auch der<br />

Industrie-/Gewerbeflächen in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

beitragen.<br />

Auch der Nut<strong>zu</strong>ng von Konversionsflächen kommt eine<br />

herausragende Bedeutung <strong>zu</strong>. Daher schreibt der Einheitliche<br />

Regionalplan in <strong>den</strong> Plansätzen <strong>zu</strong>r Konversion (1.6.2.3), <strong>zu</strong>r<br />

Wohnbauflächen- (1.4.1.4) und <strong>zu</strong>r Gewerbeflächenentwicklung<br />

(1.5.1.1) die vorrangige Inanspruchnahme von Konversionsflächen<br />

<strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung als Ziel vor. Zudem sollen für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen der Konversionsflächen interkommunaler<br />

Lösungen angestrebt wer<strong>den</strong>, um so Gewerbeflächen an anderer<br />

Stelle möglichst entbehrlich <strong>zu</strong> machen. Ebenso fordert der<br />

Regionalplan in Plansatz 1.6.2.1 die Einbeziehung der<br />

Konversionsflächen in <strong>den</strong> Freiraumverbund.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 519 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

902<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar erarbeitet derzeit (parallel <strong>zu</strong>m<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar") ein regionales<br />

Entwicklungskonzept Konversion. Auch die seitens des Einwenders<br />

aufgeworfene Fragestellung, die in gleicher Weise von<br />

regionalem/regionalplanerischem Belang ist, wird in diesem<br />

Entwicklungskonzept entsprechend thematisiert wer<strong>den</strong>.<br />

Allerdings ist es aufgrund der derzeitigen Situation der Entwidmung<br />

der Konversionsflächen (diese steht erst am Anfang) und auch<br />

wegen der noch nicht abgeschlossenen kommunalen<br />

Überlegungen derzeit noch nicht möglich, <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Flächen eine Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schreiben und diese dann auch<br />

in <strong>den</strong> regionalen/regionalplanerischen Kontext des Bedarfs und<br />

des heute schon vorhan<strong>den</strong>en Angebots (auch der<br />

Umlandgemein<strong>den</strong>) <strong>zu</strong> setzen.<br />

Deshalb wer<strong>den</strong> die frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Militärflächen im künftigen<br />

Regionalplan <strong>zu</strong>nächst als "Entwicklungsflächen Konversion"<br />

ausgewiesen.<br />

Vor dem skizzierten Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Einwenders <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

903 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: PS 1.5.2.3 stellt in der vorliegen<strong>den</strong><br />

Fassung eher eine Erläuterung als ein Ziel der Raumordnung dar<br />

und sollte daher in enger Anlehnung an die Vorgabe der<br />

Raumordnungskommission Nr. 3.1.4 neu formuliert wer<strong>den</strong>, z.B.<br />

wie folgt: „Für die wirtschaftliche Entwicklung und die Stärkung der<br />

Region als europäischer Wirtschaftsstandort besonders<br />

bedeutsame und geeignete Standorte in regionalen<br />

Gewerbeschwerpunkten sind als „Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" im Anhang Nr. X und in<br />

gebietsscharfer Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

festgelegt“ (<strong>zu</strong>r Anhangsnummer siehe folgen<strong>den</strong> Absatz).<br />

folgen<br />

Der Plansatz 1.5.2.3 wird entsprechend dem Vorschlag der<br />

Obersten Landesplanungsbehörde Ba<strong>den</strong>-Württemberg wie folgt<br />

geändert: "Für die wirtschaftliche Entwicklung und die Stärkung der<br />

Region als europäischer Wirtschaftsstandort besonders<br />

bedeutsame und geeignete Standorte in regionalen<br />

Gewerbeschwerpunkten sind als "Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" im Anhang Nr. .. konkretisiert<br />

und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gebietsscharf festgelegt".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 520 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

904 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: Die bisher in der Begründung (S. 50 f.)<br />

aufgeführte Tabelle 2 ist Bestandteil der zielförmigen Festlegung<br />

des Plansatzes und gehört daher nicht in die Begründung, sondern<br />

mit ausdrücklichem Verweis „Zu Plansatz Z 1.5.2.3“ als neue<br />

Tabelle in <strong>den</strong> „Anhang <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Plansätzen“. Dabei sollte durch<br />

entsprechende Tabellengestaltung (z.B. Schraffierung) verdeutlicht<br />

wer<strong>den</strong>, dass sich die zielförmige Festlegung auf die Spalten 1 und<br />

2 bezieht, wogegen die Spalten 3 und 4 der Erläuterung dienen; als<br />

Überschrift von Spalte 2 wird „Standortbezeichnung“ (statt:<br />

„Bezeichnung des Plangebietes“) vorgeschlagen.<br />

folgen<br />

Die Tabelle 2 in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.5.2.3 wird<br />

entsprechend der Anregung mit ausdrücklichem Verweis in dem<br />

Plansatz in <strong>den</strong> Anhang aufgenommen. Auch die weiteren<br />

Anregungen hinsichtlich der Tabellengestaltung wer<strong>den</strong><br />

berücksichtigt.<br />

905 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Außerdem sollte nochmals geprüft wer<strong>den</strong>, ob die textlichen und<br />

zeichnerischen Festlegungen der „Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik“ einander entsprechen (beim<br />

Vorranggebiet „Friesenheimer Insel“ in Mannheim ist z.B. eine<br />

zeichnerische Festlegung/Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

nicht ersichtlich).<br />

folgen<br />

Das "Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik"<br />

auf der Friesenheimer Insel wird in der Tabelle der Begründung <strong>zu</strong><br />

1.5.2.3 herausgenommen, da diese Flächen potentielle<br />

Erweiterungsflächen nur für die BASF darstellen und somit nicht<br />

mehr disponibel sind.<br />

906 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Die Begründung <strong>zu</strong> PS 1.5.2.3 sollte auf die gebietsscharfe<br />

Festlegung von Standorten (statt „flächenhaften Ausweisung von<br />

Schwerpunktbereichen“) hinweisen und verdeutlichen, dass die<br />

„Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen,<br />

Logistik“ der räumlichen Konkretisierung der gewerblichen<br />

Siedlungsentwicklung in <strong>den</strong> „Siedlungsbereichen<br />

Gewerbe“ dienen.<br />

folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> 1.5.2.3 wird der 1. Satz wie folgt geändert:<br />

"In Orientierung an der Beschlussfassung der<br />

Raumordnungskommission wer<strong>den</strong> für die räumliche<br />

Konkretisierung der gewerblichen Siedlungsentwicklung in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar regionalbedeutsame<br />

Entwicklungsschwerpunkte als "Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" gebietsscharf festgelegt."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 521 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

907 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

2256<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Vorranggebiete für Industrie. Gewerbe, Dienstleistung und Logistik<br />

und Ergän<strong>zu</strong>ngsstandtorte für Einzelhandelsgroßproiekte<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis<br />

• Vorranggebiet bei Walldürn Vorrangflur 2; betroffene Gewanne:<br />

Galgen, Stumpf, Hanggrund (Flächen in Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

bewertet, aber It. digitaler Flurbilanz ackerbaulich genutzt)<br />

• Ergän<strong>zu</strong>ngsstandtorte für Einzelhandelsgroßprojekte bei<br />

Osterburken Vorrangflur 2; betroffene Gewanne: Birkenbüschel,<br />

Altziegelhaus, Hainzeneichen<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

Den landwirtschaftlichen Belangen bzw. <strong>den</strong> Belangen der<br />

landwirtschaftlichen Betriebe wird im Regionalplanentwurf<br />

weitreichend Rechnung getragen, insbesondere im Plankapitel "2.3<br />

Land- und Forstwirtschaft", in seinen Plansätzen und seinen<br />

Grundsätzen und Zielen (sowie deren Begründungen).<br />

Durch die geplanten Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistung und Logistik und Ergän<strong>zu</strong>ngsstandtorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte in <strong>den</strong> o.g. Gebieten wer<strong>den</strong> viele<br />

Landwirte einen großen Teil ihrer Flächen verlieren, was <strong>zu</strong><br />

Problemen führen kann. Ob dadurch existenzielle Probleme für<br />

einzelne Betriebe entstehen können, ist auf Grundlage der<br />

unscharfen Gebietsabgren<strong>zu</strong>ng nicht <strong>zu</strong> erkennen. Ein Ausgleich für<br />

eventuelle existenzielle Probleme von landwirtschaftlichen<br />

Betrieben muss gewährleistet wer<strong>den</strong>.<br />

Der seitens des RPs aufgeworfenen Fragestellung ist bei Eintritt in<br />

eventuelle Planungsüberlegungen auf bauleitplanerischer Ebene<br />

dadurch Rechnung <strong>zu</strong> tragen, dass diesen zwingen der Nachweis<br />

für <strong>den</strong> Bedarf und für fehlende Alternativen <strong>zu</strong>grunde gelegt wird<br />

(vgl. da<strong>zu</strong> auch die entsprechen<strong>den</strong> Vorgaben des<br />

Baugesetzbuches)sowie die entsprechen<strong>den</strong> landwirtschaftlichen<br />

Belange nachhaltig gewürdigt wer<strong>den</strong>.<br />

908 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Für die im RPS/RegFNP 2010 ausgewiesenen „Vorranggebiete für<br />

Industrie und Gewerbe, Planung" in Heppenheim, in Bensheim und<br />

in Lampertheim wird ein <strong>zu</strong>sätzliches Plansymbol im Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans als „Vorrangfläche für Industrie und<br />

Gewerbe, Dienstleistungen und Logistik" gewählt. Hier wird<br />

begrüßt, dass <strong>zu</strong>kunftsorientierte, qualitativ hochwertige<br />

Wirtschaftsstandorte geschaffen wer<strong>den</strong> sollen, die auch für die<br />

übrigen Gewerbe- und Industriegebiete, Planung und Bestand,<br />

Synergieeffekte entfalten können.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 522 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

909 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Es wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r regionalplanerischen Steuerung der gewerblichen<br />

Bauflächen folgende Anmerkungen gemacht:<br />

In Plansatz 1.5.2.3 wer<strong>den</strong> Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe<br />

und Dienstleistung festgelegt. Zentrales Ziel dieses Plansatzes ist<br />

es, „die planerischen Vorausset<strong>zu</strong>ngen für neue gewerbliche und<br />

industrielle Leuchtturmprojekte in der Metropolregion <strong>zu</strong> schaffen"<br />

(ERP S.49). Aus Sicht des NV ist diese Zielset<strong>zu</strong>ng nachvollziehbar.<br />

Offen ist aus unserer Sicht jedoch die Frage, wie das Ziel „neue<br />

Leuchtturmprojekte" in der tatsächlichen Flächenentwicklung<br />

sichergestellt wer<strong>den</strong> soll. Aus unserer Sicht ist regionalplanerisch<br />

darauf hin<strong>zu</strong>wirken, dass durch diese großräumigen<br />

Flächensicherungen ein nicht gewollter übermäßiger<br />

Konkurrenzkampf um die in der Region bereits ansässigen Betriebe<br />

vermie<strong>den</strong> wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Ein Änderungs- bzw. Ergän<strong>zu</strong>ngsbedarf der Inhalte des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar und dessen Plansätze<br />

(incl. ihrer Begründungen) resultiert aus <strong>den</strong> Ausführungen des NV<br />

HD-MA aber nicht.<br />

Durch die Anwendung des Plansatzes 1.5.1.3 Interkommunale<br />

Kooperation (G) (in Verbindung mit <strong>den</strong> anderen Zielen und<br />

Grundsätzen des Kapitels 1.5 Gewerbliche Bauflächen) wird<br />

nämlich sichergestellt, dass der thematisierte Konkurrenzkampf<br />

weitreichend ausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann.<br />

Der VRRN bietet sich darüber hinaus in solchen Situationen und<br />

hinsichtlich des Interessensausgleichs innerhalb der gesamten<br />

Metropolregion Rhein-Neckar auch weiterhin als Vermittler und<br />

Moderator an.<br />

910 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Zentrales Kriterium für flächenscharfe Ausweisungen der<br />

Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe und Dienstleistung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist, dass auf diesen Flächen noch ein<br />

erhebliches Flächenpotenzial vorhan<strong>den</strong> ist. Nach unserer Kenntnis<br />

sind viele dieser Bauflächen jedoch <strong>zu</strong> einem großen Teil bereits<br />

genutzt, weshalb die tatsächlich verfügbare „Reserve" für<br />

<strong>zu</strong>künftige neue Ansiedlungen deutlich geringer ist als in der<br />

Tabelle <strong>zu</strong>r Begründung von Plansatz 1.5.2.3 angegeben (z.B.<br />

Heddesheim / Hirschberg; La<strong>den</strong>burg / Ilvesheim; Schwetzingen /<br />

Plankstadt).<br />

teilweise folgen<br />

Die Planungsrechtlich verfügbaren Flächenreserven (brutto in ha)<br />

sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung aus <strong>den</strong> jeweils gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen entnommen wor<strong>den</strong>.<br />

Dass diese Werte möglicherweise zwischenzeitlich durch<br />

entsprechende Belegungen kleiner gewor<strong>den</strong> sind, wird nicht in<br />

Abrede gestellt.<br />

Zur Verdeutlichung wird aber der Erhebungszeitpunkt "Stand 2010"<br />

nach der entsprechen<strong>den</strong> Tabelle in der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz<br />

1.5.2.3 Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z) aufgenommen.<br />

Damit wird dem Anliegen des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg-Mannheim teilweise gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 523 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

911 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Die flächenscharfe Ausweisung [von Vorranggebieten für Industrie,<br />

Gewerbe und Dienstleistung] im Regionalplan erscheint teilweise<br />

sehr detailliert. Exemplarisch sei auf die Stadt La<strong>den</strong>burg im<br />

Bereich zwischen Bahnlinie und der planfestgestellten Trasse der<br />

L597 verwiesen. Gerade in Angren<strong>zu</strong>ng an Wohnbauflächen regen<br />

wir eine Zurückhaltung des Flächenumgriffs der Vorranggebiete an,<br />

so dass bei kleinteiligen Nut<strong>zu</strong>ngsänderungen (z.B. nicht absehbare<br />

Flächenverfügbarkeiten für die Innenentwicklung von<br />

Wohnbauflächen) keine Zielabweichungsverfahren oder<br />

Änderungen des Regionalplans erforderlich wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Den Darlegungen und Ausführungen des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg-Mannheim folgend wird das beschriebene<br />

Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik in<br />

La<strong>den</strong>burg (zwischen der Bahnlinie unf der planfestgestellten<br />

Trasse der L597) im Grenzbereich der<br />

Wohnbauflächen/Gewerbe-/Industrieflächen entsprechend<br />

reduziert.<br />

Da sich in Plankstadt eine ähnliche Problemsituation ergeben<br />

könnte, wird auch das dort ausgewiesene Vorranggebiet<br />

(angrenzend an das Wohnbaugebiet) entsprechend reduziert.<br />

Der Anregung des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim<br />

wird gefolgt.<br />

912 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Der in der Tabelle <strong>zu</strong> 1.5.2.3 aufgeführte Standort MA-<br />

Friesenheimer Insel ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als<br />

Vorranggebiet dargestellt sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das "Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik"<br />

auf der Friesenheimer Insel, das in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs nicht mehr ausgewiesen ist, wird<br />

entsprechend auch aus der Tabelle der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

1.5.2.3 herausgenommen. Diese Flächen stellen nur für das<br />

Unternehmen BASF potentielle Erweiterungsflächen dar.<br />

Insofern wer<strong>den</strong> die Ausführungen des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg-Mannheim <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 524 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

913 Stadt Mannheim 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Die Vorranggebiete Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik,<br />

Plansatz 1.5.2.3 (Z) sind als regional bedeutsame<br />

Entwicklungsschwerpunkte für betriebliche Neuansiedlungen bzw.<br />

Verlagerungen vorgesehen. Sie sollen als qualitativ hochwertige<br />

Standorte da<strong>zu</strong> beitragen, die Metropolregion Rhein-Neckar als<br />

dynamischen europäischen Wirtschaftsstandort weiter <strong>zu</strong> stärken.<br />

Es sind deshalb nur solche Gebiete ausgewiesen, die bestimmte<br />

Standortanforderungen an <strong>zu</strong>kunftsorientierte, qualitativ<br />

hochwertige Wirtschaftsstandorte erfüllen und noch über ein<br />

erhebliches Flächenreservepotential im Hinblick auf <strong>den</strong><br />

Planungshorizont des Regionalplans sowie darüber hinausgehende<br />

Erweiterungsmöglichkeiten verfügen.<br />

Für die Stadt Mannheim wer<strong>den</strong> als „Vorranggebiete Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" (Plansatz 1.5.2.3) zwei für<br />

diesen Zweck völlig ungeeignete Gebiete genannt. So wird die<br />

Friesenheimer Insel mit einem angeblichen Flächenpotenzial für<br />

Ansiedlungen von 96 ha genannt. Diese Fläche steht de facto nicht<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung. Zum einen handelt es sich um Reserveflächen der<br />

BASF, bei <strong>den</strong>en eine Vermarktung an Dritte weder möglich noch<br />

erwünscht ist, <strong>zu</strong>m anderen um die Fläche der ehemaligen<br />

Mülldeponie Scheidhorst, die wegen gravierender Altlasten nicht<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung steht. Ferner wird das Industriegebiet Friedrichsfeld-<br />

West mit 28 ha genannt, wobei bereits heute die Firma Dachser<br />

davon 13 ha Fläche nutzt und 7 ha für 2 weitere Firmen disponiert<br />

sind. Aktuell besteht eine freie Flächenreserve in Friedrichsfeld-<br />

West von lediglich rd. 8 ha, wobei davon aus<strong>zu</strong>gehen ist, dass <strong>zu</strong>m<br />

Zeitpunkt des Inkrafttretens des Regionalplanes auch diese Flächen<br />

vermarktet sein wer<strong>den</strong>. Diese bei<strong>den</strong> Flächen sollten deshalb<br />

nicht als „Vorranggebiete Industrie, Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik" im Regionalplan ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar (hier: Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte) bzw. <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Flächenerhebung stan<strong>den</strong> in Friedrichsfeld West weite Bereiche<br />

noch als unbebaute Flächen <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Dass dieser Bereich im Bestand und in <strong>den</strong><br />

Erweiterungsmöglichkeiten (<strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Flächenerhebung<br />

und auch heute, wo nur noch der geringere Anteil disponibel ist) als<br />

Ge/I-Gebiet die Standortanforderungen für einen auch<br />

<strong>zu</strong>kunftsorientierten, qualitativ hochwertigen Wirtschaftsstandort<br />

erfüllt, steht in der regionalplanerischen Betrachtung außer Frage.<br />

Außerdem kann dieser Standort für die übrigen Gewerbe- und<br />

Industriegebiete Synergieeffekte entfalten und er erfüllt<br />

wesentliche, in der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 1.5.2.3 (Z)<br />

aufgelistete Standortkriterien.<br />

Vor diesem Hintergrund kann dem Ansinnen der Stadt Mannheim<br />

hier nicht gefolgt wer<strong>den</strong>.<br />

Das "Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik"<br />

auf der Friesenheimer Insel, das in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs nicht (mehr) enthalten ist, wird analog in der<br />

Tabelle der Begründung <strong>zu</strong> 1.5.2.3 herausgenommen/gestrichen.<br />

Diese Flächen stellen nur für das Unternehmen BASF potentielle<br />

Erweiterungsflächen dar.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 525 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

914 Stadtverwaltung Heidelberg 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Zu PS 1.5.2.3 Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistung und Logistik, Begründung Seite 50:<br />

Plansatz/Begründung: Für Heidelberg sind in der entsprechen<strong>den</strong><br />

Tabelle der Bereich Bahnstadt mit 23 ha […] fest gehalten.<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg:<br />

Der Bereich Bahnstadt wurde auf Anregung der Stadtverwaltung<br />

(im Rahmen der informellen Vorabstimmung) nicht als<br />

Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Logistik<br />

ausgewiesen, da dort sonst kein Einzelhandel möglich wäre. Dies<br />

muss in der Tabelle entsprechend korrigiert wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

1.5.2.3 in der Tabelle auf Seite 50 des Regionalplanentwurfs die<br />

Bahnstadt als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung<br />

und Logistik gestrichen.<br />

915 Stadtverwaltung Heidelberg 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Zu PS 1.5.2.3 Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistung und Logistik, Begründung Seite 50:<br />

Plansatz/Begründung: Für Heidelberg sind in der entsprechen<strong>den</strong><br />

Tabelle der Bereich […] Heidelberg-Wieblingen (Wolfsgärten und<br />

Marienhof) mit 70 ha fest gehalten.<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg:<br />

Das Gebiet Wolfsgärten (10,4 ha) ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

nicht mehr als Vorranggebiet ausgewiesen und muss daher auch<br />

aus der Tabelle gestrichen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

1.5.2.3 in der Tabelle auf Seite 50 des Regionalplanentwurfs die<br />

Größe des gelisteten Vorranggebietes für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistung und Logistik "Heidelberg Wieblingen; nördlich<br />

Eppelheim" um das Gebiet Wolfsgärten auf 60 ha reduziert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 526 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

916 Gemeinde Neulußheim 1.5.2.3<br />

entspr.<br />

1240<br />

2332<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Das besondere Interesse Neulußheims an der Beibehaltung und<br />

Ausweitung des festgelegten „Vorranggebiets für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" sollte im weiteren Verfahren<br />

angemessen berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Das Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen,<br />

Logistik (Z) wird beschränkt auf die im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Hockenheim geplante<br />

Gewerbe-/Industriefläche Interkom, das so aus planungsrechtlichen<br />

Grün<strong>den</strong> übernommen wird. Ergänzt wird es um eine Erweiterung<br />

im südöstlichen Bereich (ca. 6,5 ha), die so für die Fortschreibung<br />

des genannten FNPs beschlossen wurde und auch aus<br />

regionalplanerischer Sicht nachvollziehbar ist.<br />

Die restlichen Flächen wer<strong>den</strong> künftig wieder mit einem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g und einem Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft überlagert sein.<br />

Dem Anliegen der Gemeinde Neulußheim wird vor diesem<br />

Hintergrund gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 527 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

917 Stadt Schwetzingen 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Die Fläche des „Ehemaligen Ausbesserungswerkes“ und die<br />

Fläche „Ausbesserungswerk Süd“ soll als Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe in Planung in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

Rhein-Neckar übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Die genannten Flächen sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

regionalplanentwurfs als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistung, Logistik (Z) ausgewiesen.<br />

Auch wenn Teile davon schon durch ein Logistikzentrum des<br />

Unternehmens Decathlon belegt sind, ist diese Ausweisung alleine<br />

durch die Möglichkeiten, die sich südlich angrenzend z.B. für<br />

Dienstleistungsnut<strong>zu</strong>ngen bieten könnten, an diesem prominenten<br />

und verkehrlich sehr gut angebun<strong>den</strong>en Standort in der<br />

regionalplanerischen Betrachtung (vgl. da<strong>zu</strong> auch die genannten<br />

Kriterien in der Begründung <strong>zu</strong> PS 1.5.2.3) gerechtfertigt.<br />

Die Fläche nördlich des Logistikszentrums ist im Besitz von<br />

Decathlon. Sie stellt für dieses Unternehmen eine potentielle<br />

Erweiterungsfläche dar und ist damit nicht mehr disponibel. Daher<br />

wird hier das Vorrangebiet hier entsprechend reduziert/gestrichen<br />

und nur noch eine Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

(Planung) entsprechend dem Inhalt des gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes des NV Heidelberg-Mannheim dargestellt.<br />

Analog wird in der Tabelle in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.5.2.3<br />

der entsprechend Flächenwert für Schwetzingen auf 32 ha<br />

geändert.<br />

Dem Anliegen der Stadt Schwetzingen wird damit teilweise<br />

gefolgt.<br />

918 Gemeinde Mudau 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Zu Gewerbliche Bauflächen<br />

Betroffenheit der Gemeinde Mudau: Auch hier wur<strong>den</strong> die<br />

bestehen<strong>den</strong> sowie die geplanten Gewerbebauflächen der<br />

Gemeinde Mudau in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte übernommen.<br />

Anmerkung Gemeinde Mudau: Für <strong>den</strong> Bereich des<br />

interkommunalen Gewerbeparks IGO schließen wir uns <strong>den</strong><br />

Anmerkungen der Stadt Buchen bezüglich der künftigen<br />

Erweiterungsoptionen an.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Mudau wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

Hinsichtlich der Thematik "IGO" wird auf die Behandlung der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Stellungnahme der Stadt Buchen verwiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 528 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

919 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Hardheim-Walldürn<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Auf der Seite 39 des Umweltberichtes wird der VIP mit 87,2 ha<br />

dargestellt. Dies ist un<strong>zu</strong>treffend, da es nur 60 ha sind. Gleiches gilt<br />

auf derselben Seite im Bereich Gesamteinschät<strong>zu</strong>ng. Hier sind 63,2<br />

ha als bereits genehmigte Fläche aufgeführt. Richtig wären hier 36<br />

ha.<br />

folgen<br />

Die Zahlen wer<strong>den</strong> im Umweltbericht entsprechend <strong>den</strong><br />

Ausführungen des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-<br />

Walldürn korrigiert.<br />

920 Stadt Buchen 1.5.2.3<br />

entspr.<br />

1492<br />

2556<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Der nördlich des IGO liegende Bereich ist als Grünzäsur im Sinne<br />

von Ziffer 2.1.2 des Plansatzes ausgewiesen und lässt im<br />

Grundsatz als Festlegung „Grünzäsuren Z" eine bauliche<br />

Entwicklung im dortigen Bereich nicht mehr <strong>zu</strong>. In <strong>den</strong><br />

multifunktionalen Regionalen Grünzügen/Grünzäsuren darf<br />

insbesondere nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Hinblick auf die enge Abgren<strong>zu</strong>ng des Interkommunalen<br />

Gewerbeparks O<strong>den</strong>wald (IGO) durch die B 27 bzw. die L 519<br />

besteht eine städtebauliche Entwicklungsmöglichkeit lediglich in<br />

nördliche Richtung. Insoweit darf diese, für die Stadt Buchen und<br />

die Gemein<strong>den</strong> Mudau und Limbach so wichtige<br />

Entwicklungsachse keinesfalls durch eine Grünzäsur oder ähnliches<br />

<strong>zu</strong>r nicht überbaubaren Fläche „entwickelt" bzw. „definiert"<br />

wer<strong>den</strong>. Dieser so erfolgreiche Interkommunale Gewerbepark<br />

O<strong>den</strong>wald (IGO) hat nur diese eine Chance, sich flächenmäßig <strong>zu</strong><br />

vergrößern.<br />

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Erweiterungsmöglichkeit<br />

um 5 ha <strong>zu</strong> gering. Man darf insbesondere auch nicht außer Acht<br />

lassen, dass es sich immerhin um einen interkommunalen<br />

Industriepark handelt, der insoweit Ansiedlungsinteressen sowohl<br />

der Stadt Buchen als auch der bei<strong>den</strong> beteiligten Gemein<strong>den</strong><br />

Limbach und Mudau mit abdeckt. (In einem weiteren Lageplan sind<br />

die nach Einschät<strong>zu</strong>ng der Stadt Buchen zwingend benötigte<br />

potentielle Erweiterungsfläche dargestellt.) Die beteiligten<br />

Gemein<strong>den</strong> sind sich dabei selbstverständlich auch darüber im<br />

Klaren, dass die unter Ziffer 4.2.1 „gewerbliche Bauflächen" des<br />

Umweltberichts aufgeführten Schutzgüter einer intensiven<br />

Betrachtung und Wertung bedürfen und diese Wertung<br />

selbstverständlich auch im jeweiligen Bauleitplanverfahren<br />

Beachtung findet. Die Grundlage für eine weitere gemeinsame<br />

kommunalpolitische Entwicklung im gewerblichen Bereich wird<br />

jedoch <strong>zu</strong>nächst in dem nunmehr vorliegen<strong>den</strong> Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplanes gelegt.<br />

folgen<br />

Unter Beachtung der Ausführungen und Begründung der Stadt<br />

Buchen wird ein angemessener Bereich nördlich des IGO<br />

restriktionsfrei gestellt und damit dem Anliegen gefolgt.<br />

Damit wäre hier in der regionalplanerischen Betrachtung eine<br />

entsprechende Siedlungsflächenerweiterung möglich.<br />

Die Möglichkeit, seitens der Stadt Buchen und der bei<strong>den</strong> anderen<br />

am IGO beteiligten Kommunen in entsprechende<br />

Planungsüberlegungen <strong>zu</strong> treten, setzt allerdings zwingend die<br />

Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und auch für fehlende Alternativen<br />

voraus, ebenso wie die Beachtung der auch von Buchen so<br />

thematisierten und dort möglicherweise betroffenen Schutzgüter.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 529 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

921 Stadt Buchen 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Die Anbindung des IGO in östliche Richtung unmittelbar an die<br />

Eberstadter Straße (L 582) wurde in einer geringfügig<br />

abweichen<strong>den</strong> Form ausgeführt. Hintergrund dieser<br />

Planausführung ist der Umstand, dass auf diese Art und Weise<br />

durch die Integration eines Rückhaltebeckens in <strong>den</strong> Straßenbau<br />

der Hochwasserschutz für die Kernstadt Buchen als auch <strong>den</strong><br />

Interkommunalen Gewerbepark O<strong>den</strong>wald selbst erheblich<br />

verbessert wer<strong>den</strong> konnte.<br />

Die IGO Verbandsversammlung hat in ihrer Sit<strong>zu</strong>ng am 30.<br />

November 2011 <strong>den</strong> Beschluss gefasst, <strong>den</strong> Bebauungsplan „I 8 -<br />

Lange Föhren" einer Änderung <strong>zu</strong> unterziehen. Es wird im<br />

Zusammenhang mit diesem bauleitplanerischen Verfahren auch die<br />

konkret ausgeführte bauliche Situation planerisch mit einbin<strong>den</strong>. In<br />

einer Anlage ist dieser planungsrechtliche Umstand näher definiert<br />

und dargestellt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Stadt Buchen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

Änderungen in <strong>den</strong> Darstellungen und Ausweisungen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte resultieren daraus nicht.<br />

922 Stadt Osterburken 1.5.2.3<br />

entspr.<br />

1288<br />

2364<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Osterburken wird dem Siedlungsbereich Gewerbe <strong>zu</strong>geordnet.<br />

Darüber hinaus ist der Industriepark der Kommunen des GW<br />

Seckachtal und GW Osterburken als Vorranggebiet für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung und Logistik ausgewiesen. Die<br />

planungsrechtliche Flächenreserve ist mit 11 ha berechnet.<br />

Dennoch gilt hier teilweise die unter Ziffer 1.4 getätigte Aussage.<br />

Im Bebauungsplan Regionaler Industriepark I ansässige Firmen<br />

haben keine Möglichkeit mehr sich auf dem jetzigen Gelände<br />

weiter<strong>zu</strong>entwickeln. Es ist vom betrieblichen Ablauf wenig sinnvoll<br />

diese Firmen auf das in nördlicher Richtung liegende Vorranggebiet<br />

<strong>zu</strong> verweisen. Hier bieten sich im Zuge flexibler Lösungen die dem<br />

RIO in südwestlicher Richtung (über die Landesstraße 615)<br />

liegen<strong>den</strong> Flächen an. Dort sind jedoch Flächen eines regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs sowie ein Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

festgelegt. Des Weiteren bietet sich aus verkehrlicher Sicht<br />

dringend an, <strong>den</strong> RIO natürlich nur bei entsprechendem Bedarf in<br />

Richtung der neuen Umgehungsstraße und der Bundesautobahn<br />

A81 <strong>zu</strong> entwickeln. Dem stünde dort dann ebenfalls eine<br />

Vorrangfläche bzw. ein Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft<br />

entgegen. Hier bitten wir ebenso um Rücknahme. Die genannten<br />

Flächen haben wir in dem beiliegen<strong>den</strong> Aus<strong>zu</strong>g der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte eingezeichnet. [Karte im Anhang]<br />

folgen<br />

Unter Anerkennung der seitens der Stadt Osterburken dargelegten<br />

Begründung wird eine entsprechende Fläche südlich der L 615 von<br />

Restriktionen freigestellt, die in der gesamtökologischen<br />

Betrachtung dafür infrage kommt.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

Die entsprechende Auseinanderset<strong>zu</strong>ng mit <strong>den</strong> Flächen innerhalb<br />

des in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

ausgewiesenen Vorranggebietes für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistungen, Logistik (Z) ist dabei von besonderer Wichtigkeit.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 530 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

923 Landratsamt Kreis Bergstraße 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Zu Punkt 1.5 bezüglich der genannten Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung und Logistik wird empfohlen, <strong>zu</strong> prüfen,<br />

ob Lorsch und […] ebenfalls aufgenommen wer<strong>den</strong> sollten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und im Anhang 1.4 <strong>zu</strong> Plansatz Z 1.5.2.2<br />

ist Lorsch als Gemeinde mit der Festlegung "Siedlungsbereich<br />

Gewerbe" dargestellt bzw. aufgeführt. Das Mittelzentrum Lorsch ist<br />

somit als regionaler Gewerbeschwerpunkt eingestuft. In Lorsch ist<br />

das Gewerbegebiet "Im Daubert" ein wichtiger Gewerbestandort.<br />

Für eine Einstufung als "Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistung, Logistik" stehen jedoch nur noch geringe<br />

Flächenreserven <strong>zu</strong>r Verfügung. Darüber hinaus stehen <strong>zu</strong>künftige<br />

gewerbliche Neuausweisungen in Lorsch im mehrfachen<br />

Zielkonflikt mit freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangdarstellungen.<br />

924 Landratsamt Kreis Bergstraße 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Zu Punkt 1.5 bezüglich der genannten Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung und Logistik wird empfohlen, <strong>zu</strong> prüfen,<br />

ob […] und Viernheim ebenfalls aufgenommen wer<strong>den</strong> sollten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und im Anhang 1.4 <strong>zu</strong> Plansatz Z 1.5.2.2<br />

ist Viernheim als Gemeinde mit der Festlegung "Siedlungsbereich<br />

Gewerbe" dargestellt bzw. aufgeführt. Das Mittelzentrum<br />

Viernheim ist damit ein regionaler Gewerbeschwerpunkt. In<br />

Viernheim sind keine "Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistung, Logistik" dargestellt, da künftigen gewerblichen<br />

Neuausweisungen im Bereich der Siedlungsränder verschie<strong>den</strong>e,<br />

freiraumsichernde Belange entgegenstehen. Dadurch ist die<br />

flächenbezogene Weiterentwicklung des Gewerbestandortes<br />

Viernheim erheblich eingeschränkt (vgl. Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

1.5.2.3).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 531 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

925 Magistrat der Kreisstadt Heppenheim 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Auch bei der Ausweisung der „Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" ist eine Differenz zwischen <strong>den</strong><br />

Regionalplan Südhessen und dem Entwurf des einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar fest<strong>zu</strong>stellen.<br />

Im Gegensatz <strong>zu</strong>m Regionalplan Südhessen, der 33 ha<br />

„Vorranggebiete Gewerbe und Industrie, Bestand und Planung"<br />

ausweist, beziffert der Entwurf des einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein- Neckar die „Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistung, Logistik" mit 27 ha.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die im Regionalplan Rhein-Neckar (Tab. 2, S. 51) angegebene<br />

Flächengröße bezieht sich lediglich auf die Darstellung des<br />

Vorranggebietes für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung für das<br />

Plangebiet "Gewerbegebiet Süd" (Stand 2011).<br />

Die in Tab. 3, S. 39 im Regionalplan Südhessen/Regionaler<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan 2010 genannte Gewerbefläche von 33 ha<br />

bezieht sich auf die Gewerbeflächenreserve für die Stadt<br />

Heppenheim insgesamt, die gleichzeitig <strong>den</strong> Zielwert als<br />

Obergrenze der Gewerbeflächennut<strong>zu</strong>ng darstellt (Zeitraum<br />

2006-2020) - siehe hier<strong>zu</strong> Z3.4.2.-7.<br />

926 Magistrat der Kreisstadt Heppenheim 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Darüber hinaus wird die „Flächentauschklausel" des Regionalplans<br />

Südhessen als sinnvoll erachtet. Diese besagt, dass falls die<br />

ausgewiesenen Vorranggebiete für Gewerbe und Industrie nicht<br />

verfügbar sein sollten, es unter gewissen Vorausset<strong>zu</strong>ngen einen<br />

Flächentausch geben kann.<br />

Die Stadt Heppenheim folgt der Ausweisung des Regionalplan<br />

Südhessen und beantragt dessen genannten Festset<strong>zu</strong>ngen in <strong>den</strong><br />

einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> Fall, dass ein Flächentausch sinnvoll und notwendig<br />

wer<strong>den</strong> würde, dient die Ebene der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung als<br />

Grundlage für die Suche nach möglichen Flächentauschpotentialen.<br />

Die Regionalplanung wird in diesen Fällen die Suche konstruktiv<br />

unterstützen.<br />

927 Stadtverwaltung Lampertheim 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Im Bereich des „Industriegebietes-Nord" muss das Planzeichen für<br />

„Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik"<br />

auf die tatsächlich noch verfügbare Fläche reduziert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Mit Blick auf die noch <strong>zu</strong> zwei Drittel verfügbare Fläche der<br />

Wormser Landstraße ist die Darstellung noch aktuell. Auch die<br />

Flächen der BASF sind Teil der regionalplanerischen Ausweisung<br />

des Vorranggebietes für Industrie und Gewerbe. In der Tabelle 2<br />

auf S. 51 wer<strong>den</strong> 66 ha Potentialfläche eingetragen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 532 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

928 Stadtverwaltung Lampertheim 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Der in der Tabelle 2, Seite 51 (Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung, Logistik) des Textteiles dargestellte Wert<br />

bei <strong>den</strong> planungsrechtlich verfügbaren Flächenreserven von 67 ha<br />

entspricht in etwa dem Wert des Regionalplanes Südhessen für<br />

<strong>den</strong> gewerblichen Siedlungsflächenbedarf (68 ha). In diesem Wert<br />

sind der restliche Bereich „Lache" (ca. 40 ha) nach Ab<strong>zu</strong>g des<br />

bereits besiedelten Gebietes „Wormser Landstraße (ca.9 ha) mit<br />

31 ha und der Bereich nordöstlich der BASF (ca. 35 ha) enthalten.<br />

Die letztgenannte Fläche befindet sich im Eigentum des<br />

Unternehmens und steht somit ausschließlich für eventuelle<br />

Erweiterungen des Großbetriebes oder spezielle Logistikfirmen <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung. Demnach verbleibt als einzige planungsrechtlich<br />

verfügbare Fläche nur der Restbereich „Lache" mit ca. 31 ha. Dies<br />

sollte im Einheitlichen Regionalplan auch <strong>zu</strong>m Ausdruck kommen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

In der Tabelle 2 (S. 51) wer<strong>den</strong> die noch verfügbaren<br />

Gewerbepotentiale eingetragen, unabhängig davon, welche<br />

Eigentumsverhältnisse vorliegen. Es verbleiben demnach die<br />

bei<strong>den</strong> angegebenen Flächen mit 66 ha (Lache 31 ha und BASF ca.<br />

35 ha).<br />

929 Stadtverwaltung Lorsch 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Mindestens die Hälfte der für ein Vorranggebiet Industrie und<br />

Gewerbe <strong>zu</strong> erfüllen<strong>den</strong> Kriterien (S. 50 oben) sind im Bereich des<br />

Gewerbegebiets Stubenwald nicht erfüllt.<br />

Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g mit seinen sonstigen Funktionen bzw. die<br />

Grünzäsur wird hier be<strong>den</strong>klich eingeengt bzw. klar unterbrochen<br />

(in Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt leicht<br />

ersichtlich). Die Darstellung der geplanten Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe bzw. des Vorranggebiets widerspricht <strong>den</strong><br />

Zielset<strong>zu</strong>ngen für Grünzüge bzw. Grünzäsuren (Z 2.1.1 bis 2.1.3).<br />

Auch die Lage im WSG widerspricht dem Grundsatz 2.2.3.4, nach<br />

dem das Schutzniveau erhalten und Beeinträchtigungen vermie<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong> sollen. Zudem ist keine Darstellung als „Vorbehaltsgebiet<br />

für <strong>den</strong> Grundwasserschutz" erkennbar, die aber im RPS enthalten<br />

ist. Darüber hinaus sollen Ausgleichsflächen für das Gewerbegebiet<br />

Stubenwald I jetzt <strong>zu</strong> Bauflächen wer<strong>den</strong>, was im Widerspruch <strong>zu</strong>r<br />

Freiraumsicherung und dem Ressourcenschutz steht. Die<br />

Darstellung des Gewerbegebiets Stubenwald II als<br />

„Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe/ Planung" und umso mehr<br />

gegen die Darstellung als „Vorranggebiet für … Gewerbe …" wird<br />

abgelehnt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Darstellung des Vorranggebietes für Industrie und Gewerbe im<br />

Bereich der bauleitplanerischen Flächenausweisungen für das<br />

Gebiet Stubenwald II ist in Übereinstimmung mit der<br />

Beschlusslage des südhessischen Regionalplanungsträgers erfolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 533 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

930 Stadtverwaltung Lorsch 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Einige Darstellungen entsprechen nicht dem aktuellen Sachstand<br />

oder dem RPS, obwohl als nachrichtliche Übernahme angegeben.<br />

Diese sind in <strong>den</strong> Plänen <strong>zu</strong> korrigieren. Die entsprechen<strong>den</strong><br />

Korrekturen sind hier aufgelistet und in <strong>den</strong> angehängten<br />

Planauszügen markiert und kurz beschrieben (s. Anlage):<br />

-[…]<br />

- das „Vorranggebiet f. Industrie, Gewerbe, ..." bzw. die<br />

„Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe, Planung" im Westen<br />

Bensheims nördlich der B 47 (Stubenwald II) ist heraus<strong>zu</strong>nehmen<br />

(Begründung s.o. <strong>zu</strong> Kap.1.5)<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Darstellung des Vorranggebietes für Industrie und Gewerbe im<br />

Bereich der bauleitplanerischen Flächenausweisungen für das<br />

Gebiet Stubenwald II ist in Übereinstimmung mit der<br />

Beschlusslage des südhessischen Regionalplanungsträgers erfolgt.<br />

931 Stadtverwaltung Landau 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist die südöstliche Fläche des<br />

Geltungsbereiches des Bebauungsplanes D9 „Gewerbepark Am<br />

Messegelände" als „Vorrangfläche für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistungen und Logistik" dargestellt. Diese Darstellung muss<br />

in „gewerbliche Bauflächen Bestand" geändert wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

932 Stadtverwaltung Landau 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

In der Tabelle "Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistung, Logistik" auf S. 50/51 des Anhörungsentwurfes ist<br />

die Bezeichnung des Plangebietes in "Gewerbegebiet D 10" <strong>zu</strong><br />

ändern. In der Spalte der "besonderen Standorteignung" sollte der<br />

Bereich "großflächige Gewerbe- und Logistikbetriebe" ergänzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die Korrekturvorschläge der Stadt Landau wer<strong>den</strong> berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 534 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

933 Stadtverwaltung Ludwigshafen 1.5.2.3<br />

entspr.<br />

961<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Die im Plansatz Z 1.5.2.3 und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

ausgewiesenen Vorranggebiete für Gewerbe und Dienstleistungen<br />

(für Ludwigshafen: Nördlich A 650 und Entwicklungsachse West)<br />

sind aus unserer Sicht hinsichtlich ihrer Eignung und prioritären<br />

Verwendung etwas <strong>zu</strong> eng gefasst. Dies gilt insbesondere für die in<br />

der Erläuterung auf S. 51 dargelegte „besondere Standorteignung"<br />

„flächenintensive Logistikunternehmen" für die Fläche nördl. A 650.<br />

Aber auch der als Ziel formulierte Plansatz Z 1.5.2.4, nachdem in<br />

diesen Vorranggebieten großflächiger Einzelhandel und<br />

Veranstaltungszentren grundsätzlich ausgeschlossen sind, kann im<br />

Einzelfall <strong>zu</strong> einer <strong>zu</strong> starken Einschränkung der<br />

Gewerbeentwicklung führen. Von der Stadt Ludwigshafen wird<br />

nicht etwa die hohe Wertigkeit bzw. die regionale und<br />

überregionale Bedeutung dieser Standorte infrage gestellt, sondern<br />

gerade wegen dieser Bedeutung darf die Entwicklungsfähigkeit<br />

dieser Flächen nicht <strong>zu</strong> stark eingeschränkt wer<strong>den</strong>. Daher fordert<br />

die Stadt Ludwigshafen <strong>den</strong> Verband auf, die <strong>zu</strong>gewiesene<br />

besondere Standorteignungen und die Vorrangfunktion für beide<br />

Flächen heraus<strong>zu</strong>nehmen. Alternativ wäre <strong>zu</strong> prüfen, inwieweit<br />

gerade in Oberzentren Ausnahmetatbestände beim Plansatz Z<br />

1.5.2.4 greifen und formuliert wer<strong>den</strong> können<br />

nicht folgen<br />

Die bei<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte festgelegten "Vorranggebiete<br />

für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" gemäß Plansatz<br />

1.5.2.3 entsprechen dem regionalen Gewerbeflächenkonzept für<br />

die Metropolregion Rhein-Neckar. Die in der Tabelle (letzte Spalte)<br />

der Begründung <strong>zu</strong> 1.5.2.3 angegebene "besondere<br />

Standorteignung" hat entsprechend der raumordnerischen und<br />

städtebaulichen Standortbewertung empfehlen<strong>den</strong> Charakter.<br />

Aufgrund der besonderen Wertigkeit dieser für die wirtschaftliche<br />

Entwicklung in der Metropolregion qualifizierten Standorte sollen<br />

diese Flächen gemäß Plansatz 1.5.2.4 nicht für die Ansiedlung von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten, sondern für die potentielle Nachfrage<br />

nach hochwertigen Gewerbe- bzw. Industrieflächen vorgehalten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

934 Stadtverwaltung Ludwigshafen 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Die Stadt Ludwigshafen fordert eine Anpassung der Darstellungen,<br />

die als nicht konsistent bzw. korrekt angesehen wer<strong>den</strong>, so<br />

beispielsweise<br />

[…]<br />

• Die Darstellung der Entwicklungsachse West (Karte Nr.10) wie<br />

auch des Gebiets „Nördlich A 650" (Karte Nr. 11) als Vorranggebiet<br />

Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Logistik wird im Prinzip<br />

akzeptiert, allerdings muss gem. Punkt 2.5 gewährleistet sein, dass<br />

die spezifische Funktions<strong>zu</strong>ordnung in der Hoheit der Stadt liegt.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.5.2.3 (Tabelle S. 50/51)<br />

entspricht die in der letzten Spalte für die Vorranggebiete<br />

eingetragene "besondere Standorteignung für.." der regionalen<br />

Gewerbeflächenkonzeption, wonach qualitative Standortkriterien<br />

verstärkt berücksichtigt wer<strong>den</strong> sollen. Die in der Tabelle<br />

angegebene Standorteignung hat jedoch nur empfehlen<strong>den</strong><br />

Charakter. Die Entscheidungskompetenz liegt bei <strong>den</strong> Kommunen.<br />

Gemäß Plansatz 1.5.2.4 besteht eine regionalplanerische<br />

Einschränkung für diese Gebiete nur hinsichtlich großflächiger<br />

Einzelhandelsnut<strong>zu</strong>ngen.<br />

935 Stadtverwaltung Worms 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Stadt Worms: Die Ausweisung gewerblicher Bauflächen ,Am<br />

hohen Stein' wurde in <strong>den</strong> Standortuntersuchungen <strong>zu</strong>r FNP-<br />

Gesamtfortschreibung bestätigt. Die Festlegung des<br />

Vorranggebietes für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und<br />

Logistik bleibt ein wesentliches Entwicklungsziel der Stadt Worms.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 535 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

936 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land weist darauf hin, dass die<br />

Flächenangabe in der Tabelle der Begründung <strong>zu</strong> 1.5.2.3 mit 21 ha<br />

für <strong>den</strong> Standort Grünstadt/Kirchheim fehlerhaft ist. Die noch <strong>zu</strong><br />

bebauende Fläche in der Gemarkung Kirchheim beträgt 10 ha.<br />

teilweise folgen<br />

Die Angabe <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Flächenreserven beschränkt sich ausschließlich<br />

auf das "Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik" in der Gemarkung Grünstadt (Gewerbegebiet "Grünstadt-<br />

Süd")und wird somit nicht korrigiert, jedoch Kirchheim aus der<br />

Tabelle <strong>zu</strong> 1.5.2.3 herausgenommen.<br />

Der Anregung wird teilweise entsprochen.<br />

937 Kreisverwaltung Germersheim 1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

KV Germersheim: In der Tabelle <strong>zu</strong>r Begründung des Ziels 1.5.2.3<br />

wer<strong>den</strong> im Landkreis Germersheim Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung, Logistik ausgewiesen. Der in der<br />

Planzeichnung mit Schraffur gekennzeichnete Standort Wörth im<br />

Bereich „Landeshafen West" ist nicht in der Tabelle auffindbar. Die<br />

Fläche ist zwischenzeitlich durch die im Bau befindliche<br />

Getränkefabrik PEG belegt und entspricht somit nicht mehr <strong>den</strong> auf<br />

Seite 50 beschriebenen Kriterien. Der Standort sollte daher in der<br />

Planzeichnung als Gewerbeflächenbestand dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird entsprochen und die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

im Industriegebiet "Landeshafen West" als Vorranggebiet für<br />

Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen und Logistik festgelegte<br />

Fläche in eine bestehende "Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe"<br />

abgeändert.<br />

938 Stadtverwaltung Germersheim 1.5.2.3<br />

entspr.<br />

1352<br />

1744<br />

2747<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Stadt Germersheim: In <strong>den</strong> einzelnen grafischen Darstellungen<br />

wur<strong>den</strong> fehlerhafte Einträge festgestellt, die einer Änderung<br />

bedürfen ( s. hier<strong>zu</strong> die Anlagen Nr.3, 4, 4a).<br />

folgen<br />

Die im genehmigten FNP der Stadt Germersheim dargestellte GI-<br />

Fläche (Anlage 4 der Stellungnahme) wird als geplante<br />

"Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" ergänzt und die<br />

Vorrangausweisung für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

entsprechend reduziert. Das Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistungen, Logistik wird an die geplante Neufassung und<br />

Teilaufhebung des B-Plan Nr. 23 "Insel Grün und Hafen Nordufer"<br />

angepasst (Anlage 3). Auch das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau östlich des Ortsteils Sondernheim wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte an die Darstellung im rechtskräftigen FNP der<br />

Stadt Germersheim angepasst und die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen entsprechend reduziert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 536 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

939 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Für die im RPS/RegFNP 2010 ausgewiesenen „Vorranggebiete für<br />

Industrie und Gewerbe, Planung" in Heppenheim, in Bensheim und<br />

in Lampertheim wird ein <strong>zu</strong>sätzliches Plansymbol im Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans als „Vorrangfläche für Industrie und<br />

Gewerbe, Dienstleistungen und Logistik" gewählt. Hier wird<br />

begrüßt, dass <strong>zu</strong>kunftsorientierte, qualitativ hochwertige<br />

Wirtschaftsstandorte geschaffen wer<strong>den</strong> sollen, die auch für die<br />

übrigen Gewerbe- und Industriegebiete, Planung und Bestand,<br />

Synergieeffekte entfalten können.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

940 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2489<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Heidelberg, Gebiet Wolfsgärten/Marienhof<br />

(bei Eppelheim)<br />

(Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorranggebiet für<br />

Industrie und Gewerbe (Z); Siedlungsfläche Planung)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

(Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: keine neuen Siedlungsflächen wegen<br />

Freiwer<strong>den</strong>s der Konversionsflächen<br />

nicht folgen<br />

Die Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim bereits als<br />

geplante gewerbliche Baufläche der Kategorie II enthalten und<br />

wurde nachrichtlich in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs übernommen. Vor diesem Hintergrund ist die<br />

geforderte Ausweisung eines Vorranggebiets für die<br />

Landwirtschaft (Z) hier nicht möglich.<br />

Die (verkehrliche) Lagegunst und die Größe sprachen/sprechen in<br />

der regionalplanerischen Einschät<strong>zu</strong>ng dafür, diese Fläche als<br />

"Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik<br />

(Z)" aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Dass bei künftigen Realisierungsüberlegungen seitens der Stadt<br />

Heidelberg auch hier die Aspekte Bedarf und Alternativen und<br />

damit auch die frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Konversionsflächen entsprechend<br />

gewichtet und gewürdigt wer<strong>den</strong> müssen, ist auch in der<br />

regionalplanerischen Einschät<strong>zu</strong>ng notwendig und unstrittig.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund bleiben die Darstellungen und<br />

Ausweisungen der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte hier unverändert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 537 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

941 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2496<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Heddesheim Gewerbegebiet an der A5<br />

Ausweisung gem. Regionalplanentwurf: Vorranggebiet für Industrie<br />

und Gewerbe (Z)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

(Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Keine Ansiedlung von neuen Logistikzentren,<br />

Ausgleichsmaßnahmen <strong>zu</strong>r Erweiterung der Edeka (Streichung des<br />

Gebietes 'Mitten im Feld III' und zwei kleinerer Flächen) sind im<br />

Regionalplan nicht auffindbar!<br />

nicht folgen<br />

Das "Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe (Z)" an der A 5 ist<br />

(sowohl die Gemarkung Hirschberg betreffend, als auch die von<br />

Heddesheim) flächengleich mit dem bestehen<strong>den</strong><br />

Gewerbe-/Industriegebiet <strong>zu</strong>sammen mit <strong>den</strong> Planungsflächen, die<br />

so im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg-Mannheim beinhaltet sind.<br />

Die Ausweisung anderer/entgegenstehender regionalplanerischer<br />

Funktionen und damit die geforderte Ausweisung eines<br />

Vorranggebietes für die Landwirtschaft (Z) ist deshalb hier nicht<br />

möglich.<br />

Hinsichtlich der restriktionsfreien Fläche östlich der Bahnlinie auf<br />

Hirschberger Gemarkung (südlich des genannten Vorranggebietes<br />

für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik) ist fest<strong>zu</strong>halten,<br />

dass hier in der regionalplanerischen Einschät<strong>zu</strong>ng noch<br />

Möglichkeiten für entsprechende Erweiterungen gegeben wären,<br />

sofern ein entsprechender Bedarf erwachsen würde bzw.<br />

erkennbar wäre.<br />

Die entsprechende restriktionsfreie Fläche westlich der Bahnlinie<br />

ist der Bereich, für <strong>den</strong> zwischenzeitlich ein<br />

Zielabweichungsverfahren für die Erweiterung des Unternehmens<br />

Edeka (Getränkelager bzw. Getränkelogistik) positiv <strong>zu</strong> Ende<br />

geführt wurde. Deshalb wird hier in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte künftig<br />

ein entsprechendes Gewerbeareal als Bestand dargestellt sein. Als<br />

Kompensation für diesen Flächenverbrauch ist insbesondere eine<br />

vergleichbar große geplante Wohnbaufläche im Nor<strong>den</strong> der<br />

Gemeinde, die bisher im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim enthalten war,<br />

aus diesem gestrichen wor<strong>den</strong>. Entsprechend wird dort in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte künftig auch ein Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft (G) dargestellt sein.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 538 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

942 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1438<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2500<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Hockenheim, landwirtschaftlich genutzter<br />

Bereich östlich von Neulußheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorranggebiet für<br />

Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik (Z)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

(Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Fehlender Bedarf, keine weitere<br />

Zersiedelung, kein weiterer Flächenverbrauch, kein weiterer Verlust<br />

nachweislich fruchtbaren Ackerlands, Erhalt der Kulturlandschaft.<br />

teilweise folgen<br />

Der Forderung der Einwender wird auch aus <strong>den</strong> genannten<br />

Grün<strong>den</strong> (im Wesentlichen) gefolgt.<br />

D.h.: Das Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen,<br />

Logistik (Z) wird beschränkt auf die im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Hockenheim geplante<br />

Gewerbe-/Industriefläche (Interkom, das so aus<br />

planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> übernommen wird. Ergänzt wird es<br />

um eine Erweiterung im südöstlichen Bereich (ca. 6,5 ha), die so<br />

für die Fortschreibung des genannten FNPs beschlossen wurde<br />

und auch aus regionalplanerischer Sicht nachvollziehbar ist.<br />

Im Nor<strong>den</strong> und Osten wird damit wieder ein Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z)<br />

und ein Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) ausgewiesen.<br />

943 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Walldürn<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorranggebiet für<br />

Industrie und Gewerbe (Z)<br />

Forderung Umweltverbände: Verringerung der Fläche<br />

Begründung/Anmerkungen: Fläche erscheint überdimensioniert<br />

nicht folgen<br />

Das in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

ausgewiesene Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistungen, Logistik (Z) stellt in seiner Gesamtheit (Bestand,<br />

Planung entsprechend FNP des GVV Hardheim-Walldürn und noch<br />

nicht in der kommunalen Bauleitplanung beinhalteten Flächen)<br />

aufgrund seiner Verkehrs- und Lagegunst einen hervorragen<strong>den</strong><br />

interkommunalen Gewerbe- und Industriestandort der drei<br />

beteiligten Kommunen Hardheim, Höpfingen und Walldürn dar und<br />

trägt insgesamt <strong>zu</strong> einer wesentlichen wirtschaftlichen<br />

Stabilisierung/Entwicklung dieses nordöstlichen Regionsteils und<br />

seiner Arbeitsplatzsituation bei.<br />

Dass durch die entsprechende Lenkung von<br />

Gewerbe-/Industrieansiedlungen und/oder -umsiedlungen an diesen<br />

Standort auch der Flächenverbrauch an anderer Stelle (in einer der<br />

drei beteiligten Kommunen) reduziert wer<strong>den</strong> kann, steht <strong>zu</strong>dem<br />

außer Frage.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 539 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

944 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Osterburken<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorranggebiet für<br />

Industrie und Gewerbe (Z)<br />

Forderung Umweltverbände: Verringerung der Fläche<br />

Begründung/Anmerkungen: Fläche erscheint überdimensioniert<br />

nicht folgen<br />

Das in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

ausgewiesene Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistungen, Logistik (Z) stellt in seiner Gesamtheit (Bestand<br />

und noch nicht in der kommunalen Bauleitplanung beinhaltete<br />

Flächen) aufgrund seiner Verkehrs- und Lagegunst einen<br />

hervorragen<strong>den</strong> interkommunalen Gewerbe- und Industriestandort<br />

der fünf beteiligten Kommunen Adelsheim, Osterburken,<br />

Ravenstein, Rosenberg und Seckach dar und trägt insgesamt <strong>zu</strong><br />

einer wesentlichen wirtschaftlichen Stabilisierung/Entwicklung<br />

dieses südöstlichen Regionsteils und seiner Arbeitsplatzsituation<br />

bei.<br />

Dass durch die entsprechende Lenkung von<br />

Gewerbe-/Industrieansiedlungen und/oder -umsiedlungen an diesen<br />

Standort auch der Flächenverbrauch an anderer Stelle (in einer der<br />

fünf beteiligten Kommunen) reduziert wer<strong>den</strong> kann, steht <strong>zu</strong>dem<br />

außer Frage.<br />

945 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1546<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2510<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Ludwigshafen<br />

""Entwicklungsachse West""<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in Planung, Vorranggebiet<br />

für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen , Logistik<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Entsprechend der aktuellen Nut<strong>zu</strong>ng Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft, <strong>zu</strong>sätzlich<br />

Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Laut Klimagutachten <strong>zu</strong>m FNP Ludwigshafen von 1997 stellen<br />

diese Flächen eine potentielle Kaltluftleitbahn für die Innenstadt<br />

dar."<br />

nicht folgen<br />

Die Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist aus dem<br />

rechtskräftigen FNP der Stadt Ludwigshafen übernommen.<br />

Genehmigte Planflächen stehen im Zuge der Aufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r Disposition.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 540 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

946 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1446<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2511<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Ludwigshafen<br />

"Am Römig"<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in Planung, Vorranggebiet<br />

für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen , Logistik<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Entsprechend der aktuellen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft und Ergän<strong>zu</strong>ng des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs entlang der BAB 61<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Das Gebiet unterbricht <strong>den</strong> Regionalen Grün<strong>zu</strong>g. Es liegt in einem<br />

Bereich mit wechseln<strong>den</strong> Grundwasserstän<strong>den</strong>, eine Bebauung<br />

stellt möglicherweise einen Eingriff ins Grundwasser dar. Nördlich<br />

und südlich angrenzende Flächen sind als Vorbehaltsgebiete für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz ausgewiesen."<br />

nicht folgen<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Stadt Ludwigshafen enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im Rahmen<br />

der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r<br />

Disposition gestellt.<br />

947 Staatliche Rhein-Neckar-<br />

Hafengesellschaft Mannheim mbH<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Zu dem Kapitel „1.5 Gewerbliche Bauflächen" möchten wir<br />

ergänzen, dass für die Ausweisung der „Vorranggebiete für<br />

Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" neben <strong>den</strong><br />

Standortkriterien, die im Regionalplan aufgeführt sind, auch die<br />

Verkehrsinfrastrukturkriterien „Schienenanbindung für<br />

Güterverkehr" sowie „Wasserstraßenanbindung" mit erwähnt<br />

wer<strong>den</strong> sollte, um die ökologisch sinnvollsten Verkehrswege im<br />

Rahmen des Kombinierten Verkehrs in der Kombination aller <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung stehen<strong>den</strong> Verkehrsträger optimal <strong>zu</strong> nutzen.<br />

teilweise folgen<br />

An <strong>den</strong> Bundeswasserstraßen wur<strong>den</strong> keine Flächen gefun<strong>den</strong>,<br />

deshalb konnte das Kriterium „Wasserstraßenanbindung" nicht<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng in der Begründung, Spiegelstrichaufzählung, S.50:<br />

"Nut<strong>zu</strong>ng einer Schienenanbindung für <strong>den</strong> Güterverkehr"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 541 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

948 Staatliche Rhein-Neckar-<br />

Hafengesellschaft Mannheim mbH<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Der Entwurf sieht des Weiteren in Ziffer 1.5.2.3 die Schaffung einer<br />

96 Hektar großen Fläche auf der Friesenheimer Insel für<br />

„flächenintensive Industrie-und Gewerbebetriebe" vor. Dieses<br />

Gelände (das sog. "Scheidhorst-Gelände", eine alte Mülldeponie<br />

unterhalb der Max-Planck-Straße) würde sich laut des Planco-<br />

Gutachtens aufgrund des Gelände<strong>zu</strong>schnitts für Bahn-KV-Verkehre<br />

eignen und würde somit ein benachbartes Containerterminal<br />

optimal ergänzen. Das Gelände kann laut Gutachter bahnseitig sehr<br />

leicht erschlossen wer<strong>den</strong>. Es wird gebeten, diese<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeit in der Tabelle (S. 50) <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

nicht folgen<br />

Das "Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik"<br />

auf der Friesenheimer Insel, das in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs nicht (mehr) enthalten ist, wird analog in der<br />

Tabelle der Begründung <strong>zu</strong> 1.5.2.3 herausgenommen/gestrichen.<br />

Diese Flächen stellen nur für das Unternehmen BASF potentielle<br />

Erweiterungsflächen dar.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, auf der<br />

Regionalplanungsebene bzw. im Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar dem gewünschten Anliegen <strong>zu</strong> folgen. Dieses wäre<br />

entsprechend auf der Ebene der kommunalen Bauleitplanung <strong>zu</strong><br />

diskutieren.<br />

949 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

IHK´s: <strong>zu</strong> 1.5.2.3 (Tabelle 2, S. 51):<br />

Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung; Logistik In<br />

die Tabelle 2 noch auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

Neuhofen, "Gewerbegebiet Im Erlenbruch", um 5 ha erweitert,<br />

Gewerbebetriebe<br />

nicht folgen<br />

Die gewerblichen Bauflächen der Gemeinde Neuhofen<br />

entsprechen nicht <strong>den</strong> Standortkriterien für die Einstufung als<br />

regionalplanerisches Vorranggebiet gemäß Plansatz 1.5.2.3. Von<br />

daher wird der Anregung nicht entsprochen.<br />

950 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: Das Instrument der<br />

Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung ist völlig<br />

neu. Es entsteht hierdurch u.E. eine Ungleichbehandlung vor allem<br />

zwischen kleineren und größeren Gemein<strong>den</strong>, die Konkurrenz um<br />

die Ausweisung weiterer Industrie und Gewerbeflächen könnte<br />

hernach regelrecht „geschürt" wer<strong>den</strong>. Insofern sollte die<br />

Erforderlichkeit des o.a. Planungsinstrumentariums nochmals<br />

eingehend überprüft wer<strong>den</strong>. Nach unserer Auffassung reicht die<br />

bisherige Planungssystematik bestehender und geplanter<br />

Gewerbebauflächen im RROP vollkommen aus.<br />

nicht folgen<br />

Der einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar verfolgt gegenüber der<br />

bisherigen Systematik in <strong>den</strong> noch rechtskräftigen Regionalplänen<br />

eine modifizierte Konzeption. Danach soll nicht in <strong>den</strong><br />

Standortwettbewerb eingegriffen wer<strong>den</strong>, sondern durch eine<br />

hierarchische und stärker nachfrageorientierte Ausweisung von<br />

Gewerbestandorten eine qualifizierte gewerbliche<br />

Weiterentwicklung der Metropolregion unterstützt wer<strong>den</strong>. Da<strong>zu</strong><br />

sollen gerade auch die räumlich und verkehrlich günstig gelegenen<br />

"Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und<br />

Logistik" gemäß Plansatz 1.5.2.3 des einheitlichen Regionalplans<br />

beitragen. An der Planungssystematik gemäß Plankapitel 1.5 wird<br />

festgehalten.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 542 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

951 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: Aus landwirtschaftlicher<br />

Sicht ist das in der Größenordnung von ca. 140 ha geplante<br />

Vorranggebiet [für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung] südlich der<br />

B 47 in <strong>den</strong> Gemarkungen Worms/<br />

Pfeddersheim und Heppenheim (Gewanne: Am hohen Stein)<br />

ab<strong>zu</strong>lehnen. Das Gebiet unterliegt der ackerbaulichen Nut<strong>zu</strong>ng. Die<br />

Bö<strong>den</strong> sind hochwertig (Ackerzahlen 80-90 Punkte). Die Fläche ist<br />

agrarstrukturell bedeutsam und daher für die Produktion<br />

hochwertiger Nahrungsmittel <strong>zu</strong> erhalten. Im Übrigen verfügt die<br />

Stadt Worms über geeignete Alternativstandorte in Worms-Nord<br />

und Worms-Süd. Die Planung ist im rechtskräftigen FNP der Stadt<br />

Worms nicht enthalten.<br />

nicht folgen<br />

Das im einheitlichen Regionalplan festgelegte "Vorranggebiet für<br />

Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Logistik" ist einer der<br />

wenigen großflächigen Vorsorgestandorte in der Metropolregion,<br />

die als raumstrukturell besonders geeignete Standorte im<br />

internationalen Wettbewerb für bedeutsame Investitionen der<br />

industriell-gewerblichen Wirtschaft planungsrechtlich gesichert<br />

wer<strong>den</strong> sollen. Das Plangebiet ist nicht nur in <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> für<br />

Worms noch gelten<strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen<br />

Rheinhessen-Nahe und Rheinpfalz enthalten, sondern auch im<br />

Rahmen der Gesamtfortschreibung des FNP der Stadt Worms mit<br />

<strong>den</strong> Trägern der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung erneut abgestimmt. Die<br />

in der Gemarkung Worms ansonsten noch verfügbaren<br />

gewerblichen Bauflächen sind auf andere potentielle Investoren<br />

ausgerichtet als das Vorranggebiet südlich Pfeddersheim.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

952 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: Das Vorranggebiet für<br />

Industrie, Gewerbe, Dienstleistung an der A 61 westlich<br />

Ludwigshafen ist nicht im rechtsgültigen FNP der Stadt<br />

Ludwigshafen enthalten und wird aufgrund der außeror<strong>den</strong>tlich<br />

hohen Inanspruchnahme hervorragend nutzbarer Bö<strong>den</strong> vom<br />

Berufstand strikt abgelehnt.<br />

nicht folgen<br />

Das im einheitlichen Regionalplan festgelegte "Vorranggebiet für<br />

Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Logistik" in Ludwigshafen<br />

am Rhein ist einer der wenigen großflächigen Vorsorgestandorte<br />

für bedeutsame Investitionen im Bereich Dienstleistung, Forschung<br />

und Wissenschaft im Kernraum der Metropolregion Rhein-Neckar,<br />

die planungsrechtlich gesichert wer<strong>den</strong> sollen. Das Plangebiet ist<br />

im Rahmen der 10. Teiländerung des FNP der Stadt Ludwigshafen<br />

("Entwicklungsachse West") mit der Regionalplanung abgestimmt.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 543 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

953 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: Folgendes <strong>zu</strong> <strong>den</strong> für <strong>den</strong><br />

rheinland-pfälzischen Teilraum vorgesehenen Industrie, Gewerbe<br />

und Dienstleistungs-Vorranggebieten:<br />

[…]<br />

LU-Ruchheim: Die dort bereits im RROP 2004 ausgewiesene<br />

Gewerbefläche soll offenbar nach Westen Richtung A 61 erweitert<br />

wer<strong>den</strong>. Fest<strong>zu</strong>halten verbleibt demgegenüber, dass der<br />

Landwirtschaft durch die "ad hoc"-Zielabweichung und FNP-<br />

Änderung für das GE-Gebiet Vögele / LU-Rheingönheim bereits<br />

ackerbaulich hochwertiges Land mit Beregnungsmöglichkeit in der<br />

Größenordnung wie der o.a. GE-Vorrangfläche nordöstlich LU-<br />

Ruchheim entzogen wor<strong>den</strong> ist. Insofern stellt sich u.E. die Frage<br />

nach der Erforderlichkeit der GE-Fläche / LU-Ruchheim, eine<br />

erneute Erweiterung dessen kann aus landwirtschaftlicher Sicht<br />

je<strong>den</strong>falls nicht mehr in Betracht kommen.<br />

nicht folgen<br />

Das im einheitlichen Regionalplan festgelegte "Vorranggebiet für<br />

Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Logistik" ist einer der<br />

wenigen großflächigen Vorsorgestandorte in der Metropolregion,<br />

die als raumstrukturell besonders geeignete Standorte im<br />

internationalen Wettbewerb für bedeutsame Investitionen der<br />

industriell-gewerblichen Wirtschaft planungsrechtlich gesichert<br />

wer<strong>den</strong> sollen. Der interkommunale Standort ist im Rahmen der<br />

kommunalen Bauleitplanung der betroffenen Städte Ludwigshafen<br />

und Frankenthal mit der Regionalplanung abgestimmt. Auch haben<br />

sich dort bereits gewerbliche Betriebe angesiedelt.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

954 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: Die GE-Fläche nördlich<br />

der Ortslage von Schifferstadt ist bereits größtenteils im RROP<br />

2004 und im rechtsgültigen FNP dargestellt. Die im RROP-Entwurf<br />

nach Nordwesten geplante Erweiterung hingegen nicht und ist<br />

aufgrund der dort hochwertigen agrarstrukturellen<br />

Ausgangsbedingungen von hier aus ab<strong>zu</strong>lehnen.<br />

nicht folgen<br />

Die Flächen in Schifferstadt zwischen <strong>den</strong> Bahngleisen wer<strong>den</strong> aus<br />

raumordnerischer Sicht als für eine gewerblich-industrielle<br />

Entwicklung des Mittelzentrums besonders geeignet eingestuft,<br />

<strong>zu</strong>mal sich dort auch bereits zahlreiche Gewerbebetriebe<br />

angesiedelt haben. Das in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte festgelegte<br />

Vorranggebiet ist mit dem Träger der kommunalen Bauleitplanung<br />

abgestimmt.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 544 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

955 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: Die am südöstlichen<br />

Stadtrand von Landau festgelegte GE-Vorrangfläche ist neu im<br />

einheitlichen Regionalplan und wird aufgrund der guten<br />

Ertragsfähigkeit der Standorte abgelehnt.<br />

nicht folgen<br />

Das im einheitlichen Regionalplan festgelegte "Vorranggebiet für<br />

Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Logistik" der Stadt Landau<br />

westlich der A 65 ist einer der wenigen großflächigen<br />

Vorsorgestandorte in der Metropolregion, die als raumstrukturell<br />

besonders geeignete Standorte für bedeutsame Investitionen der<br />

industriell-gewerblichen Wirtschaft (im Fall der Gewerbegebiete D<br />

9 und D 10 in Landau bevor<strong>zu</strong>gt für Dienstleistungen und nicht<br />

störendes Gewerbe) regionalplanerisch gesichert wer<strong>den</strong> sollen.<br />

Das Vorranggebiet bietet eine konsequente und raumordnerisch<br />

verträgliche gewerbliche Weiterentwicklung der bereits<br />

entwickelten gewerblichen Plangebiete bis <strong>zu</strong>r A 61.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

956 Bauern- und Winzerverband Rheinland-<br />

Pfalz Süd e.V.<br />

Hauptgeschäftsstelle<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Es soll <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen wer<strong>den</strong>, dass insbesondere<br />

aufgrund der hochwertigsten landwirtschaftlichen Nutzflächen und<br />

der hervorragen<strong>den</strong> landwirtschaftlichen Infrastruktur sowie<br />

bevor<strong>zu</strong>gter Klimaverhältnisse eine an diese Rahmenbedingungen<br />

angepasste landwirtschaftliche Produktion erfolgt, welche auch<br />

maßgeblich <strong>zu</strong>r wirtschaftlichen Stabilität der Metropolregion<br />

beiträgt.<br />

Es wird abgelehnt, dass mit <strong>den</strong> neu gewählten Instrumenten der<br />

Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen neue<br />

Nut<strong>zu</strong>ngskonflikte zwischen der landwirtschaftlichen Produktion<br />

einerseits und dem Ausbau von Siedlungsstrukturen andererseits,<br />

vorprogrammiert sind. Der Schutz der landwirtschaftlichen<br />

Vorrangflächen muss für die <strong>zu</strong>künftigen regionalplanerischen<br />

Entscheidungen stärker Berücksichtigung fin<strong>den</strong>, um<br />

Nut<strong>zu</strong>ngskonflikte aus<strong>zu</strong>schließen und eine landwirtschaftliche<br />

Produktion auch <strong>zu</strong>r <strong>zu</strong>künftigen Versorgungssicherheit unserer<br />

Bevölkerung sicher<strong>zu</strong>stellen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anregung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Ausweisung von Vorranggebieten für Industrie, Gewerbe und<br />

Dienstleistungen gem. Plansatz 1.5.2.3 beinhalten weitestgehend<br />

bereits die in der kommunalen Bauleitplanung der jeweiligen<br />

Gemeinde rechtskräftig ausgewiesenen Gewerbeflächen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 545 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

957 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Hinsichtlich der Themen Gewerbe- und Industriegebiete bzw.<br />

Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik<br />

sehen die Einwender <strong>den</strong> Punkt erreicht, wo der Regionalplan<br />

gerade<strong>zu</strong> irrsinnig ist. Die Reserveflächen für Heddesheim und<br />

Hirschberg wer<strong>den</strong> mit weiteren 49 ha angegeben. Gedacht sind<br />

sie - und hier wer<strong>den</strong> zwei neue Worte eingeführt -<br />

"flächenintensive Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Logistik".<br />

Flächenintensiv und Industrie - was um Himmels Willen will man<br />

<strong>den</strong>n <strong>den</strong> Menschen in Heddesheim und Hirschberg noch<br />

<strong>zu</strong>muten? Ist es <strong>den</strong>n nicht genug? Sind die Probleme noch nicht<br />

groß genug, die Menschen nicht schon genug belastet?<br />

Flächenintensive Industrie und weitere Logistik - ausgerechnet<br />

Logistik für die gilt: maximaler Flächenverbrauch bei minimaler<br />

Produktivität und bis <strong>zu</strong> 25% am jährlichen CO2 Ausstoß und totale<br />

Konjunkturanfälligkeit.<br />

Will oder kann man nicht <strong>zu</strong>r Kenntnis nehmen, daß die sogenannte<br />

"Lagegunst" eine Chimäre ist, die längst nicht mehr der Realität<br />

entspricht? Das Straßensystem Orts-, Landes-, Bundesstraßen und<br />

Autobahnen sind völlig überlastet an der Bergstraße, die Bahnlinie<br />

ebenfalls.<br />

Hier hat die Gemeinde Handlungsbedarf um weitern Scha<strong>den</strong> von<br />

der Bevölkerung ab<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong>. Diese 49 ha müssen in ihrer Größe<br />

weg und die Einstufung von für Gewerbe in Frage kommen<strong>den</strong><br />

Vorhalteflächen in "kleinteilige Gewerbe" maximal geändert wer<strong>den</strong>.<br />

Einer Erweiterung des Gewerbegebietes Hirschberg ist <strong>zu</strong><br />

widersprechen. Es wird gefordert, um <strong>den</strong> Abstand des<br />

Gewerbegebietes <strong>zu</strong>m Ort Heddesheim <strong>zu</strong> erhalten, alle<br />

Freiflächen dazwischen als Grünzäsur aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Leider offenbart sich hier, daß der Planungshorizont -<br />

wahrscheinlich nicht nur an diesem Punkt - irgendwo in <strong>den</strong> 1980er<br />

Jahren stehengeblieben ist. Trotz der sichtbaren Bemühungen<br />

beim Flächenverbrauch hängt auch die Planungsebene<br />

Metropolregion einem Traum von immer währendem Wachstum<br />

an, wenn es um die sogenannte "Wirtschaftsförderung" geht. Diese<br />

Illusion ist aber seit der Schrift des Club of Rome über das Ende<br />

des Wachstums obsolet. Die Metropolregion muß mit dem<br />

Regionalplan stärker in das Flächenverbrauchsgeschehen<br />

eingreifen und weite Gebiete <strong>zu</strong> Grünzäsuren machen um sie <strong>zu</strong>m<br />

Beispiel vor immer neuen krebsartig die Republik überwuchern<strong>den</strong><br />

Logistikzentren besser <strong>zu</strong> schützen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Es wird ergänzend angemerkt, dass in <strong>den</strong> Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar alle Bestands- und<br />

Planungsflächen des gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim aus<br />

planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nachrichtlich übernommen sind.<br />

Aufgrund der Eignung ist im Osten der Gemeinde in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ein Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistungen, Logistik (vgl. da<strong>zu</strong> auch Plankapitel 1.5.2.3)<br />

ausgewiesen. Eine Herausnahme von Teilen des<br />

Gewerbeflächenpotenzials im Regionalplan, wie dies seitens der<br />

Einwender auch für Heddesheim gefordert wird, ist aus<br />

vergleichbaren planungsrechtlichen Hintergrün<strong>den</strong> nicht möglich.<br />

Diese Fragestellung könnte allenfalls bei der nächsten<br />

Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes<br />

diskutiert bzw. angegangen wer<strong>den</strong>. Gleichwohl trägt auch in<br />

diesem Zusammenhang der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar<br />

mit <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Grundsätzen und Zielen nachhaltig da<strong>zu</strong><br />

bei, <strong>zu</strong>künftig flächensparend Natur und Landschaft in der<br />

Metropolregion <strong>zu</strong> schonen (vgl. auch Kapitel 2 Regionale<br />

Freiraumstruktur/Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 546 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

958 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Die regionalplanerischen Vorstellungen <strong>zu</strong>r<br />

Gewerbeflächenentwicklung decken sich ganz und gar nicht mit<br />

<strong>den</strong> Vorstellungen der Einwender. Die Ausweisung für Großlogistik<br />

und Industrie muß <strong>zu</strong>rückgenommen und für kleinteiliges Gewerbe<br />

festgeschrieben wer<strong>den</strong>. Den Grün<strong>zu</strong>g an der Muckensturmer<br />

Straße fort<strong>zu</strong>führen deckt sich mit unseren Vorstellungen, wir<br />

wollen jedoch darüber hinausgehen.<br />

nicht folgen<br />

Die Ausweisung eines entsprechend dimensionierten<br />

Vorranggebietes für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen und<br />

Logistik im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar basiert in<br />

seiner Abgren<strong>zu</strong>ng überwiegend auf <strong>den</strong> Bestands- und<br />

Planungsflächen des gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim. Diese waren vor<br />

dem planungsrechtlichen Hintergrund nachrichtlich in <strong>den</strong><br />

Regionalplanentwurf <strong>zu</strong> übernehmen. Da dieses Industrie- und<br />

Gewerbeareal die der Ausweisung des genannten Vorranggebietes<br />

<strong>zu</strong>grunde gelegten Kriterien (vgl. hier<strong>zu</strong> die Ausführungen in der<br />

Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 1.5.2.3) in hohem Maße (insbesondere<br />

auch wegen seiner verkehrlichen Lagegunst) erfüllt, wird an seiner<br />

Ausweisung festgehalten.<br />

Den vorgetragenen Einwendungen wird nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 547 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

959 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

1.5.2.3<br />

Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik (Z)<br />

Der Gewerbeschwerpunkt im Osten überschreitet in der<br />

dargestellten Ausdehnung die Grenzen der Vereinbarkeit mit <strong>den</strong><br />

landschaftsplanerischen Zielen. Zwischen Wohnbebauung und<br />

Gewerbe soll aus Klima und Landschaftsschutzgrün<strong>den</strong> eine<br />

Freiraumzäsur von >500 m erhalten wer<strong>den</strong>. Die Freiraumzäsur<br />

wird in Kombination mit der vorgesehenen Ringstraße erheblich<br />

beeinträchtigt, so daß bei Umset<strong>zu</strong>ng beider Maßnahmen im<br />

westlichen und südlichen Teilbereich hohe Konflikte entstehen. Es<br />

wird empfohlen, auf die Ringstraße <strong>zu</strong> verzichten und die<br />

vorgesehene Gewerbegebietserweiterung im Westen <strong>zu</strong><br />

reduzieren. Innerhalb des Gewerbekomplexes ist insbesondere auf<br />

eine klimatisch wirksame Durchgrünung <strong>zu</strong> achten. Die Möglichkeit<br />

einer Entwässerung wenig belasteter Oberflächenabflüsse in die<br />

nördlich anschließende Niederung sollte geprüft wer<strong>den</strong> (Gräben,<br />

Feuchtbiotop).<br />

Aufgrund der Lage der nördlichen Siedlungsteile am Rande des<br />

ehemals feuchtegeprägten, inzwischen durch<br />

Grundwasserabsenkung beeinträchtigten Südlichen Neckarrieds<br />

wird empfohlen, Möglichkeiten <strong>zu</strong>r Entwicklung von<br />

Feuchtbiotopen durch Rückhaltung wenig belasteter<br />

Niederschlagsabflüsse <strong>zu</strong> prüfen. Mit entsprechen<strong>den</strong> Maßnahmen<br />

kann ggf. <strong>zu</strong>gleich eine Aufwertung von Siedlungsrandbereichen für<br />

die Erholungsnut<strong>zu</strong>ng erreicht wer<strong>den</strong>.<br />

Landschaftsplanerische Empfehlungen<br />

- Erstellung eines Freiraumkonzepts <strong>zu</strong>r Entwicklung der<br />

Erholungsvorsorge in Verbindung mit der weiteren Ausweisung von<br />

Wohnbauflächen;<br />

- Erhaltung der dargestellten Freiraumzäsur, entsprechende<br />

Reduzierung der vorgesehenen Gewerbeflächenerweiterungen;<br />

- Ausgleichsmaßnahmen im Entwicklungsprojekt "Südliches<br />

Neckarried", Entwicklung von Feuchtbiotopen in Verbindung mit<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r Rückhaltung wenig belasteter<br />

Niederschlagsabflüsse am nördlichen Siedlungsrand".<br />

So weit das Zitat. Leider kommt es auch hier nicht <strong>zu</strong> einer<br />

nachrichtlichen Übernahme und <strong>zu</strong> entsprechen<strong>den</strong> Festset<strong>zu</strong>ngen<br />

im Regionalplan 2020.<br />

Noch weniger leider <strong>zu</strong> Übernahmen aus dem Konfliktplan <strong>zu</strong>m<br />

Landschaftsplan vom August 1999. Wer wissen will, was im<br />

Regionalplan notwendig ist, braucht hier nur nach<strong>zu</strong>lesen und dann<br />

einsichtsgeleitet <strong>zu</strong> handeln.<br />

nicht folgen<br />

Die Ausweisung eines entsprechend dimensionierten<br />

Vorranggebietes für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen und<br />

Logistik im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar basiert in<br />

seiner Abgren<strong>zu</strong>ng überwiegend auf <strong>den</strong> Bestands-<br />

Planungsflächen des gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim. Diese waren vor<br />

dem planungsrechtlichen Hintergrund nachrichtlich in <strong>den</strong><br />

Regionalplanentwurf <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

Da dieses Industrie- und Gewerbeareal die der Ausweisung des<br />

genannten Vorranggebietes <strong>zu</strong>grunde gelegten Kriterien (vgl. hier<strong>zu</strong><br />

die Ausführungen in der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 1.5.2.3) in<br />

hohem Maße (insbesondere auch wegen seiner verkehrlichen<br />

Lagegunst) erfüllt, wird an seiner Ausweisung festgehalten.<br />

Die seitens der Einwender vorgeschlagenen, ausgleichen<strong>den</strong><br />

Maßnahmen sind auf der Ebene kommunalen Bauleitplanung <strong>zu</strong><br />

diskutieren.<br />

Den vorgetragenen Einwendungen wird nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 548 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

960 Stadt Buchen 1.5.2.4<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsausschluss (Z)<br />

Vor dem Hintergrund weiterer bestehender Regelungen <strong>zu</strong><br />

großflächigen Einzelhandelsansiedlungen bzw. Agglomerationen<br />

hält die Stadt Buchen eine regionalplanerische Vorgabe als<br />

„Nut<strong>zu</strong>ngsausschluss" in Vorranggebieten für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistung, Logistik für nicht darstellbar und auch für <strong>den</strong><br />

Interkommunalen Gewerbepark O<strong>den</strong>wald (IGO) nicht<br />

gerechtfertigt. Diese Ausführungen gelten sinngemäß auch für <strong>den</strong><br />

Ausschluss von Veranstaltungszentren, die sehr wohl auch über<br />

entsprechende Festset<strong>zu</strong>ngen in Bebauungsplänen einer<br />

vernünftigen bauleitplanerischen Steuerung unterworfen wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

nicht folgen<br />

In Konkretisierung des optionalen Auftrages aus der Landesplanung<br />

<strong>zu</strong>r flächenhaften Ausweisung von Schwerpunktbereichen für die<br />

industriell-gewerbliche Siedlungsentwicklung wer<strong>den</strong> als<br />

regionalbedeutsame Entwicklungsschwerpunkte für betriebliche<br />

Neuansiedlungen bzw. Verlagerungen in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar "Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik" ausgewiesen.<br />

Diese Vorranggebiete sollen als qualitativ hochwertige Standorte<br />

da<strong>zu</strong> beitragen, die Metropolregion Rhein-Neckar als dynamischer<br />

europäischer Wirtschaftsstandort <strong>zu</strong> stärken. Das Augenmerk ist<br />

dabei auf die beschriebenen Nut<strong>zu</strong>ngen im industriell-gewerblichen<br />

Bereich gelegt.<br />

Mit dem Nut<strong>zu</strong>ngsausschluss von definierten Planungen und<br />

Maßnahmen, wo<strong>zu</strong> in der regionalplanerischen Betrachtung auch<br />

großflächige Einzelhandelsansiedlungen bzw. -agglomerationen<br />

sowie Veranstaltungszentren <strong>zu</strong> rechnen sind, soll eine<br />

Beeinträchtigung der vorgesehenen Nut<strong>zu</strong>ng(en) ausgeschlossen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen der Stadt Buchen nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 549 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

961 Stadtverwaltung Ludwigshafen 1.5.2.4<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsausschluss (Z)<br />

entspr.<br />

933<br />

Die im Plansatz Z 1.5.2.3 und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

ausgewiesenen Vorranggebiete für Gewerbe und Dienstleistungen<br />

(für Ludwigshafen: Nördlich A 650 und Entwicklungsachse West)<br />

sind aus unserer Sicht hinsichtlich ihrer Eignung und prioritären<br />

Verwendung etwas <strong>zu</strong> eng gefasst. Dies gilt insbesondere für die in<br />

der Erläuterung auf S. 51 dargelegte „besondere Standorteignung"<br />

„flächenintensive Logistikunternehmen" für die Fläche nördl. A 650.<br />

Aber auch der als Ziel formulierte Plansatz Z 1.5.2.4, nachdem in<br />

diesen Vorranggebieten großflächiger Einzelhandel und<br />

Veranstaltungszentren grundsätzlich ausgeschlossen sind, kann im<br />

Einzelfall <strong>zu</strong> einer <strong>zu</strong> starken Einschränkung der<br />

Gewerbeentwicklung führen. Von der Stadt Ludwigshafen wird<br />

nicht etwa die hohe Wertigkeit bzw. die regionale und<br />

überregionale Bedeutung dieser Standorte infrage gestellt, sondern<br />

gerade wegen dieser Bedeutung darf die Entwicklungsfähigkeit<br />

dieser Flächen nicht <strong>zu</strong> stark eingeschränkt wer<strong>den</strong>. Daher fordert<br />

die Stadt Ludwigshafen <strong>den</strong> Verband auf, die <strong>zu</strong>gewiesene<br />

besondere Standorteignungen und die Vorrangfunktion für beide<br />

Flächen heraus<strong>zu</strong>nehmen. Alternativ wäre <strong>zu</strong> prüfen, inwieweit<br />

gerade in Oberzentren Ausnahmetatbestände beim Plansatz Z<br />

1.5.2.4 greifen und formuliert wer<strong>den</strong> können<br />

nicht folgen<br />

Die bei<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte festgelegten "Vorranggebiete<br />

für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" gemäß Plansatz<br />

1.5.2.3 entsprechen dem regionalen Gewerbeflächenkonzept für<br />

die Metropolregion Rhein-Neckar. Die in der Tabelle (letzte Spalte)<br />

der Begründung <strong>zu</strong> 1.5.2.3 angegebene "besondere<br />

Standorteignung" hat entsprechend der raumordnerischen und<br />

städtebaulichen Standortbewertung empfehlen<strong>den</strong> Charakter.<br />

Aufgrund der besonderen Wertigkeit dieser für die wirtschaftliche<br />

Entwicklung in der Metropolregion qualifizierten Standorte sollen<br />

diese Flächen gemäß Plansatz 1.5.2.4 nicht für die Ansiedlung von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten, sondern für die potentielle Nachfrage<br />

nach hochwertigen Gewerbe- bzw. Industrieflächen vorgehalten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

962 Regionalverband Heilbronn-Franken 1.5.2.4<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsausschluss (Z)<br />

In Kapitel 1.5 Gewerbliche Bauflächen wer<strong>den</strong> Siedlungsbereiche<br />

Gewerbe als Standorte der regionalen Gewerbeschwerpunkte<br />

festgelegt. Plansatz 1.5.2.4 formuliert <strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsausschluss in<br />

<strong>den</strong> „Vorranggebieten für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung,<br />

Logistik" in Be<strong>zu</strong>g auf großflächige Einzelhandelsansiedlungen<br />

bzw. -agglomerationen. Es wird angeregt <strong>zu</strong> prüfen, in wieweit eine<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Regelungsrelevanz von Fotovoltaik-Freilandanlagen in<br />

Standorten der regionalen Gewerbeschwerpunkte erforderlich ist.<br />

nicht folgen<br />

Der VRRN sieht keine Regelungsrelevanz für Fotovoltaik-<br />

Freilandanlagen im Plansatz 1.5.2.4 des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar.<br />

Aufgrund des enorm hohen Flächenverbrauchs für diese Anlagen<br />

ist in der Betrachtung des VRRN nicht davon aus<strong>zu</strong>gehen/es<br />

ausgeschlossen, dass auf Ebene der kommunalen<br />

Bauleitplanungen solche Vorhaben in diesen qualitativ<br />

hochwertigen Gebieten konzipiert wer<strong>den</strong>.<br />

Insofern wer<strong>den</strong> die Ausführungen des Regionalverbandes<br />

Heilbronn-Franken <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Der Anregung wird<br />

aber nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 550 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

963 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

1068<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

1.5.2.4<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsausschluss (Z)<br />

Bei <strong>den</strong> Zielen fehlt bislang der Aspekt, dass in <strong>den</strong><br />

„Siedlungsflächen Industrie und Gewerbe" (Bestand und Planung)<br />

die Ansiedlung von zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben<br />

unabhängig von der Größe <strong>den</strong> Zielen der Regionalplanung<br />

widerspricht. Die Einrichtung von Verkaufsflächen sollte in diesen<br />

Gebieten nur für die Selbstvermarktung der ansässigen bzw.<br />

produzieren<strong>den</strong> Unternehmen <strong>zu</strong>lässig sein. Dieser Aspekt findet<br />

sich in Ziel 3.4.3-3 des Regionalplans Südhessen 2010. Wir regen<br />

an, diese Zielvorgabe in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

nicht folgen<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar teilt grundsätzlich die Position<br />

der IHK, dass die für die Ansiedlung gewerblich-industrieller<br />

Betriebe geeigneten Flächen gegen <strong>den</strong> <strong>zu</strong>nehmen<strong>den</strong><br />

Flächenanspruch des Einzelhandels <strong>zu</strong> sichern sind. Der<br />

einheitliche Regionalplan sieht für die "Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" gemäß Plansatz Z 1.5.2.4 <strong>den</strong><br />

Ausschluss von Einzelhandelsgroßprojekten bzw.<br />

Einzelhandelsagglomerationen vor. Der generelle Ausschluss von<br />

Einzelhandel für gewerbliche Bauflächen erscheint jedoch<br />

planungsrechtlich insoweit problematisch, als die Regionalplanung<br />

mit dieser Festlegung in die Kernkompetenzen der kommunalen<br />

Planungshoheit eingreift. Einzelhandelsgroßprojekte außerhalb der<br />

"Zentralörtlichen Standortbereiche" sowie "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte"<br />

unterliegen ohnehin der raumordnerischen Prüfpflicht. Außerdem<br />

weist der Verband die Städte und Gemein<strong>den</strong> u.a. im Rahmen der<br />

kommunalen Einzelhandelskonzepte regelmäßig auf die<br />

notwendige Umset<strong>zu</strong>ng der gutachterlichen Aussagen in <strong>den</strong><br />

kommunalen Bauleitplänen hin. Dabei wird <strong>zu</strong>r Stabilisierung bzw.<br />

Weiterentwicklung bestehender, zentraler Versorgungsstrukturen<br />

vielerorts auch der teilweise oder vollständige Ausschluss von<br />

Einzelhandel in <strong>den</strong> gewerblichen Bauflächen empfohlen.<br />

964 Gemeinde Wald-Michelbach 1.5.2.5<br />

Flächenvorhaltung von<br />

Kommunen ohne<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung (G)<br />

Eng mit der wirtschaftlichen und sozialen Struktur einer Kommune<br />

verbun<strong>den</strong> ist die Fähigkeit <strong>zu</strong>r Bereitstellung gewerblich nutzbarer<br />

Flächen. Arbeitsplätze vor Ort wer<strong>den</strong> in Zukunft eine noch<br />

zentralere Rolle spielen im Sinne einer nachhaltigen und<br />

<strong>zu</strong>kunftsbeständigen Entwicklung der Gemeinde. Zudem ergeben<br />

sich aus <strong>den</strong> sensiblen naturräumlichen Gegebenheiten eine Reihe<br />

von Restriktionen für eine gewerbliche Entwicklung. Auf Grund<br />

dieser schwierigen räumlichen Gegebenheiten haben sich in der<br />

Vergangenheit die Gewerbestandorte im Gemeindegebiet dezentral<br />

entwickelt.<br />

Begrüßt wird die getroffene Aussage, dass im Einzelfall bei<br />

entsprechender Nachfrage moderate Flächenreserven entwickelt<br />

wer<strong>den</strong> können.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anregung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 551 von 2197<br />

1.5<br />

1.5.2<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

965 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 1.5.2.5<br />

entspr.<br />

866<br />

Flächenvorhaltung von<br />

Kommunen ohne<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung (G)<br />

Der Rhein-Pfalz-Kreis kritisiert das regionale<br />

Gewerbeflächenkonzept sowie die gegenüber dem ROP 2004<br />

erfolgte Herabstufung der gewerblichen Funktion bei <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> Maxdorf und Bobenheim-Roxheim.<br />

nicht folgen<br />

Ausgehend von noch enormen, planungsrechtlich gesicherten<br />

gewerblichen Flächenreserven in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

verfolgt die regionalplanerische Konzeption eine verstärkt an<br />

qualifizierten Standortkriterien orientierte, flächensparende<br />

gewerbliche Siedlungsentwicklung. Die Gemeinde Maxdorf verfügt<br />

hinsichtlich der Nut<strong>zu</strong>ngskonkurrenz mit <strong>den</strong> freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Restriktionen nur noch über sehr eingeschränkte, konfliktarme<br />

Erweiterungsoptionen für die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Gewerbeflächen, so dass eine Konzentration auf die<br />

Bestandssicherung sowie die Eigenentwicklung <strong>den</strong> realen<br />

Entwicklungsperspektiven entspricht. In der Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim ist zwischen der Bahntrasse und dem westlichen<br />

Ortsrand noch eine gewerbliche Entwicklung <strong>den</strong>kbar, jedoch fehlt<br />

ein direkter Anschluss an das übergeordnete Straßennetz. In der<br />

übrigen Gemarkung steht die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

gewerblicher Flächen im Zielkonflikt mit freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen. Somit ist bei entsprechender Nachfrage<br />

eine moderate Neuausweisung von Gewerbeflächen über <strong>den</strong><br />

Eigenbedarf hinaus möglich, jedoch wer<strong>den</strong> die Standortkriterien<br />

für eine Ausweisung als regionaler Gewerbeschwerpunkt gemäß<br />

Plansatz und Begründung <strong>zu</strong> 1.5.2.2 nicht erfüllt. Von daher ist auch<br />

die hierarchische, gewerbliche Einstufung der Gemein<strong>den</strong> Maxdorf<br />

und Bobenheim-Roxheim aus regionalplanerischer Sicht<br />

angemessen.<br />

Der Kritik wird nicht entsprochen.<br />

966 Kreisverwaltung Germersheim 1.5.2.5<br />

Flächenvorhaltung von<br />

Kommunen ohne<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung (G)<br />

KV Germersheim: Unsere Anregungen, die wir in unserem<br />

gemeinsamen Gespräch am 29.04.2011 im Hause der<br />

Kreisverwaltung erörterten, wur<strong>den</strong> im Entwurf Einheitlicher<br />

Regionalplan (Stand März 2012) durch die Einfügung in die<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Kategorie „Kommunen ohne gewerbliche<br />

Funktions<strong>zu</strong>weisung" berücksichtigt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 552 von 2197<br />

1.6 Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

967 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

- Wir bedanken uns für die Gelegenheit, die Entwürfe der Plansätze<br />

innerhalb der interkommunalen Facharbeitsgruppe <strong>zu</strong> diskutieren.<br />

Der NV wird aufgrund der Konversion <strong>den</strong> FNP für das gesamte<br />

Verbandsgebiet fortschreiben, weshalb wir auch <strong>zu</strong>künftig eine<br />

enge Abstimmung mit der Regionalplanung für erforderlich halten.<br />

Zu <strong>den</strong> vorliegen<strong>den</strong> Plansätzen haben wir keine Anregungen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Wie der Nachbarschaftsverband sieht auch der VRRN eine enge<br />

Abstimmung im Rahmen der FNP-Fortschreibung und mit Hinblick<br />

auf die Konversion als erforderlich an. Hier<strong>zu</strong> soll die bisher schon<br />

erfolgte gute Zusammenarbeit weiterhin gepflegt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Zustimmung des Nachbarschaftsverbandes <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

vorliegen<strong>den</strong> Plansätzen wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

968 Stadt Mannheim - Mit <strong>den</strong> Plansätzen ist die Stadt Mannheim einverstan<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Zustimmung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

969 Stadtverwaltung Heidelberg - Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg: Bis <strong>zu</strong>r Festlegung der<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen der US-Konversionsflächen auf Heidelberger<br />

Gemarkung wer<strong>den</strong> keine weiteren Fakten geschaffen, die <strong>den</strong><br />

Planungsprozess der Bürgerbeteiligung einengen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Um <strong>den</strong> Standortkommunen genügend Zeit und Raum <strong>zu</strong> geben,<br />

um in Kooperation mit <strong>den</strong> Bürgerinnen und Bürgern nachhaltige<br />

Nachnut<strong>zu</strong>ngskonzepte für die US-Konversionsflächen <strong>zu</strong> geben, ist<br />

es nicht vorgesehen, im Einheitlichen Regionalplan bereits<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsfestlegungen für einzelne Flächen <strong>zu</strong> treffen. Um <strong>den</strong>noch<br />

das vorhan<strong>den</strong>e Potenzial und die Entwicklungsperspektive in der<br />

Region auf<strong>zu</strong>zeigen wer<strong>den</strong> künftig<br />

1. die Flächen, die freigegeben sind, für deren Nachnut<strong>zu</strong>ng aber<br />

noch keine bauplanungsrechtlichen Festlegungen bestehen und<br />

2. die Flächen, deren Freiwer<strong>den</strong> beschlossen ist,<br />

als "Entwicklungsfläche militärische Konversion (N)" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.<br />

Begleitend <strong>zu</strong>r Erstellung des Einheitlichen Regionalplans wird in<br />

enger Abstimmung mit <strong>den</strong> Standortkommunen ein informelles<br />

Regionales Entwicklungskonzept Konversion erstellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 553 von 2197<br />

1.6 Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

970 Stadt Walldürn - Es wird formell um Festlegung für mögliche Folgenut<strong>zu</strong>ng von<br />

militärischen Flächen gebeten, welche aufgrund ihrer speziellen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng nur im Außenbereich mit großen Abstän<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r bebauten<br />

Ortsbereichen errichtet wur<strong>den</strong>. Es handelt sich hier speziell um<br />

Bunkeranlagen, die aufgrund ihrer Bestückung <strong>zu</strong>r Sicherheit der<br />

Bevölkerung im Außenbereich errichtet wur<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Aufgrund der Tatsache, dass viele Konversionsflächen - wie auch<br />

das Munitionsdepot in Walldürn (Altheim) - noch nicht entwidmet<br />

sind, und dass die kommunalen Diskussionsprozesse <strong>zu</strong>r<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng der Konversionsflächen noch im vollen Gange sind,<br />

wird im Einheitlichen Regionalplan derzeit davon abgesehen, <strong>den</strong><br />

frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Flächen eine Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schreiben. Um<br />

aber die Entwicklungsperspektive hin <strong>zu</strong> einer zivilen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

auf<strong>zu</strong>zeigen, wer<strong>den</strong> die "Sonderflächen Bund", deren Freigabe<br />

beschlossen ist, im künftigen Regionalplan als<br />

"Entwicklungsflächen Konversion" ausgewiesen.<br />

Um die Aufstellung der Nachnut<strong>zu</strong>ngskonzepte regionalplanerisch<br />

<strong>zu</strong> begleiten, erarbeitet der Verband Region Rhein-Neckar parallel<br />

<strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar ein regionales<br />

Entwicklungskonzept Konversion. Hier<strong>zu</strong> wird der VRRN sich mit<br />

der Stadt Walldürn sowie mit dem in Gründung befindlichen<br />

Lenkungskreis Konversion im GVV Hardheim-Walldürn abstimmen,<br />

um die Entwicklungsmöglichkeiten und deren Vereinbarkeit mit der<br />

Regionalplanung <strong>zu</strong> diskutieren und in das Gesamtkonzept<br />

einfließen <strong>zu</strong> lassen.<br />

971 Regionalverband Heilbronn-Franken - Es wird festgestellt, dass Kapitel 1.6, das die Ziele und Grundsätze<br />

der Regionalplanung für Militärische Konversionsflächen und<br />

Verteidigungseinrichtungen formuliert, neu sei. Dies sei begründet<br />

in dem sehr großen Flächenpotential von über 2.500 ha, das in der<br />

Metropolregion frei gewor<strong>den</strong> ist bzw. in Kürze frei wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 554 von 2197<br />

1.6 Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

972 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1195<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2286<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr. 29<br />

Flächenbezeichnung: Heidelberg Konversionsflächen: Community<br />

Center, Radio-Relay Station, Patton Barracks, MTV / Campbell<br />

Barracks, Hospital, Airfield, Patrick Henry Village<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N);<br />

Sonderfläche Bund (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet Wald- und Forstwirtschaft (Z),<br />

Siedlungsgebiet/Grünzäsur Siedlungsgebiet/Grünzäsur<br />

Vorranggebiet Lawi<br />

Siedlungsgebiet/Regionaler Grün<strong>zu</strong>g/ Vorbehaltsgebiet Lawi<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

"Konversionsflächen mit hoher ökologischer Qualität oder<br />

entsprechendem Potential sollen in <strong>den</strong> jeweils angrenzen<strong>den</strong><br />

Freiraumverbund einbezogen wer<strong>den</strong>." Quelle: Entwurf<br />

Regionalplan, Seite 52<br />

Wie von <strong>den</strong> Umweltverbän<strong>den</strong> zitiert, sollen Konversionsflächen<br />

mit hoher ökologischer Qualität oder entsprechendem Potenzial in<br />

<strong>den</strong> jeweils angrenzen<strong>den</strong> Freiraumverbund einbezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Eine pauschale Belegung aller Konversionsflächen mit<br />

Freiraumausweisungen erscheint vor dem Hintergrund der<br />

vielfältigen Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung der<br />

Konversionsflächen nicht angebracht. Insbesondere die im<br />

Siedlungs<strong>zu</strong>sammenhang gelegenen Flächen sind gemäß dem Ziel<br />

Innen- vor Außenentwicklung auch auf ihre Eignung für eine Wohnbzw.<br />

Gewerbenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Um dem Umstand Rechnung <strong>zu</strong> tragen, dass die Flächen im<br />

Planungszeitraum des Regionalplans in eine zivile Nut<strong>zu</strong>ng<br />

überführt wer<strong>den</strong> und damit einerseits die Signatur "Sonderfläche<br />

Bund" nicht mehr in allen Fällen <strong>zu</strong>treffend ist, während<br />

andererseits die Nut<strong>zu</strong>ngsüberlegungen noch nicht abgeschlossen<br />

sind, wer<strong>den</strong> die Konversionsflächen im Regionalplan künftig mit<br />

der Signatur "Entwicklungsfläche militärische Konversion (N)"<br />

belegt.<br />

Seitens des Verbandes wird begleitend <strong>zu</strong>m Einheitlichen<br />

Regionalplan ein regionales Entwicklungskonzept <strong>zu</strong>r Konversion<br />

erstellt, in dem auch dem Aspekt der Freiraumnut<strong>zu</strong>ng Rechnung<br />

getragen wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 555 von 2197<br />

1.6 Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

973 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- Die Industrie- und Handelskammern der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar unterstützen grundsätzlich die Ziele und Grundsätze des<br />

Plankapitels 1.6 „Militärische Konversionsflächen,<br />

Verteidigungseinrichtungen". Die Konversion der militärischen<br />

Liegenschaften ist mittel- und langfristig eine der großen<br />

Herausforderungen für die Metropolregion. Eine erfolgreiche<br />

Umnut<strong>zu</strong>ng dieser Flächen kann nur in einer engen kommunalen<br />

und regionalen Zusammenarbeit, unter Einbeziehung aller<br />

relevanten Akteure, erfolgen. Insbesondere im Kernraum der<br />

Metropolregion wer<strong>den</strong> marktgerechte Flächen für Gewerbe und<br />

Industrie sowie für Lager und Logistik benötigt. Aber auch Flächen<br />

für hochwertige Wohnformen, stu<strong>den</strong>tisches Wohnen sowie<br />

familienfreundliches und arbeitsplatznahes Wohnen sind auf <strong>den</strong><br />

Konversionsflächen <strong>zu</strong> entwickeln. Die Flächen sind, wenn eine<br />

zeitnahe Entwicklung nicht möglich ist, als entsprechende<br />

Reserveflächen und potentielle Expansionsflächen vor<strong>zu</strong>halten. Wir<br />

unterstützen ebenfalls die Aussage, dass es sinnvoll sein kann,<br />

zeitlich begrenzt Zwischennut<strong>zu</strong>ngen auf diesen Fläche <strong>zu</strong><br />

ermöglichen. Diese dürfen allerdings einer späteren Endnut<strong>zu</strong>ng<br />

nicht entgegenstehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar nimmt die Zustimmung der<br />

Industrie- und Handelskammern <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Zielen und Grundsätzen<br />

des Plankapitels 1.6 <strong>zu</strong>r Kenntnis.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 556 von 2197<br />

1.6 Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

974 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- Es wird angemerkt, dass in diesem Plankapitel der Fokus auf <strong>den</strong><br />

US-Flächen im Kernraum der MRN liege. Die Schließung von<br />

Bundeswehrstandorten im Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis, in Speyer und<br />

Germersheim und deren spezifische regionalplanerische<br />

Implikationen fän<strong>den</strong> <strong>zu</strong> wenig Beachtung. Dabei stän<strong>den</strong> die<br />

Schließungstermine mittlerweile fest (Hardheim-Kaserne Mitte<br />

2017, Hardheim Materialdepot voraussichtlich 2019, Walldürn-<br />

Altheim Munitionsdepot Mitte 2017, Neckartalkaserne Mosbach<br />

schon in Vermarktung) In gesamtregionaler Sicht sollten diese<br />

Konversionen im Regionalplan mehr Beachtung fin<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die Schließung bzw. Verkleinerung der Bundeswehrstandort in der<br />

Region wurde erst zwei Tage vor dem Beschluss <strong>zu</strong>r Offenlage des<br />

Einheitlichen Regionalplans durch das<br />

Bundesverteidigungsministerium bekanntgegeben. Somit war eine<br />

Berücksichtigung im Anhörungsentwurf nicht möglich. Dennoch<br />

sind die Plansätze von Beginn an so formuliert wor<strong>den</strong>, dass diese<br />

auch auf die <strong>zu</strong>r Konversion anstehen<strong>den</strong> Bundeswehrstandorte<br />

<strong>zu</strong>treffen. Um der Bedeutung der Schließung der<br />

Bundeswehrstandorte in der Region Rechnung <strong>zu</strong> tragen, wird die<br />

Anregung aufgegriffen und in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.6.1.1<br />

folgende Änderungen vorgenommen:<br />

Absatz 1: Streichung des Einschubs "- neben der Aufgabe von<br />

Standorten … -" und Ergän<strong>zu</strong>ng am Endes des Absatzes "... US-<br />

Landstreitkräfte in der Metropolregion Rhein-Neckar sowie die<br />

Bundeswehrstrukturreform von 2011 geprägt."<br />

Einfügung eines neuen Absatzes nach Absatz 2: "Schon in der<br />

Vergangenheit war die Metropolregion Rhein-Neckar von<br />

Umstrukturierungsmaßnahmen der Bundeswehr betroffen. Durch<br />

die Bundeswehrstrukturreform vom Oktober 2011 wer<strong>den</strong> nun<br />

weitere Kasernen bis spätestens 2019 geschlossen oder<br />

verkleinert. Dies betrifft insbesondere die Standorte Hardheim,<br />

Walldürn und Speyer, wo insgesamt Flächen in einer<br />

Größenordnung von ca. 230 ha <strong>zu</strong>rückgegeben wer<strong>den</strong>. Auch bei<br />

diesen Standorten wird mit ca. 125 ha der überwiegende Teil der<br />

Flächen als Kaserne, Materiallager oder Depot genutzt und ist<br />

entsprechend baulich überformt."<br />

Der erste Satz des ehemaligen dritten Absatzes wird wiefolgt<br />

ergänzt: "Die Konversion dieses sehr großen Flächenpotenzialsvon<br />

insgesamt ca. 1000 ha stellt eine Herausforderung… ."<br />

Im letzten Absatz wird die Flächenangabe von ca. 560 ha auf ca.<br />

685 ha korrigiert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 557 von 2197<br />

1.6 Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

975 Kreisbauernverband Rhein-Neckar e.V. - Eine flächensparende Siedlungskonzeption, sowohl im<br />

Wohnungsbau als auch im gewerblichen Bereich wird befürwortet.<br />

Es wird <strong>zu</strong> be<strong>den</strong>ken gegeben, dass der Landwirtschaft in Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg täglich rund 7 Hektar wertvolles<br />

Acker- und Grünland verloren gehen. Ein Flächen<strong>zu</strong>gang <strong>zu</strong>r<br />

landwirtschaftlichen Fläche aus Rekultivierung und Entsiegelung<br />

findet dagegen nicht statt.<br />

Kenntnisnahme<br />

entspr.<br />

2297<br />

Im Hinblick auf die künftige Nut<strong>zu</strong>ng der freiwer<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Konversionsflächen im Zusammenhang mit dem Ab<strong>zu</strong>g der<br />

amerikanischen Streitkräfte wird kritisiert, dass die Möglichkeit von<br />

Entsiegelung und der Bereitstellung dieser Flächen für<br />

landwirtschaftliche Zwecke nicht ausreichend Rechnung getragen<br />

werde. Außerdem sollen diese Flächen auch für<br />

Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffs- und Ausgleichsbilanz verstärkt berücksichtigt wer<strong>den</strong>, da<br />

für die Landwirtschaft die Nut<strong>zu</strong>ng ihrer Flächen für<br />

Ausgleichsmaßnahmen ebenfalls stets <strong>den</strong> Verlust produktiver<br />

Flächen bedeute.<br />

Im Rahmen der Konversion fordert auch der Verband Region Rhein-<br />

Neckar, dass geeignete Flächen wieder einer Freiraumnut<strong>zu</strong>ng<br />

<strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong>. Eine Rückführung geeigneter Flächen in eine<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng ist dabei durchaus <strong>den</strong>kbar. Die<br />

Forderung nach einer Nut<strong>zu</strong>ng geeigneter Konversionsflächen für<br />

Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffs- und Ausgleichsbilanz und eine damit verbun<strong>den</strong>e<br />

ökologische Inwertset<strong>zu</strong>ng und ggf. Entsiegelung vormals<br />

militärisch genutzter Flächen unterstützt der VRRN ausdrücklich.<br />

Eine gebietsscharfe Ausweisung der hierfür in Frage kommen<strong>den</strong><br />

Flächen wird <strong>zu</strong>m derzeitigen Zeitpunkt nicht vorgenommen, da die<br />

Ideenfindungs- und Meinungsbildungsprozesse in <strong>den</strong> betroffenen<br />

Kommunen derzeit noch laufen. Seitens des Verbandes wird<br />

jedoch begleitend <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan ein Regionales<br />

Entwicklungskonzept Konversion erstellt, in dem auch dem Aspekt<br />

der Freiraumnut<strong>zu</strong>ng Rechnung getragen wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 558 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.1<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

976 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Konversionsflächen: Diese sollten zwingend als Zweckverband<br />

erschlossen, vermarktet und genutzt wer<strong>den</strong>. Da<strong>zu</strong> sollte jede<br />

Gemeinde in diesem Zweckverband angehört und dann an <strong>den</strong><br />

Ergebnissen beteiligt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Forderung nach einer gemeinschaftlichen Entwicklung der<br />

Konversionsflächen mit <strong>den</strong> Nachbarkommunen ist vor dem<br />

Hintergrund <strong>zu</strong> erwartender Auswirkungen auch auf die<br />

umliegen<strong>den</strong> Städte und Gemein<strong>den</strong> verständlich. Daher hat der<br />

VRRN bereits in Plansatz 1.6.2.3 verankert, dass bei einer<br />

gewerblichen Nut<strong>zu</strong>ng der Flächen interkommunale<br />

Lösungsansätze angestrebt wer<strong>den</strong> sollen. Die Regionalplanung<br />

verfügt jedoch nicht über ein darüber hinausgehendes<br />

Instrumentarium, mithilfe dessen zwingende Vorgaben in Be<strong>zu</strong>g<br />

auf die Organisationsformen möglich wären. Die <strong>zu</strong>r Entwicklung<br />

der Flächen gewählte Organisationsform unterliegt vielmehr der<br />

kommunalen Planungshoheit und damit der Entscheidung der<br />

betroffenen Städte und Gemein<strong>den</strong>.<br />

Dennoch legt auch der VRRN großen Wert auf eine regionale<br />

Betrachtung der Konversionsthematik. Um die Belange<br />

umliegender Städte und Gemein<strong>den</strong> mit in <strong>den</strong> Konversionsprozess<br />

ein<strong>zu</strong>bringen, hat der Verband Region Rhein-Neckar daher einen<br />

Koordinierungskreis Konversion ins Leben gerufen, in dem die <strong>zu</strong><br />

erwarten<strong>den</strong> Entwicklungen aus regionaler Sicht diskutiert und<br />

regionale Vorgaben wie die Plansätze des Einheitlichen<br />

Regionalplans als Leitplanken für die Entwicklung der<br />

Konversionsflächen abgestimmt wer<strong>den</strong>. Gleichzeitig besteht ein<br />

interkommunaler Lenkungskreis der vom US-Army-Ab<strong>zu</strong>g<br />

betroffenen Städte, in dem der VRRN Mitglied ist und die<br />

regionalen Perspektive vertritt. Als dritte Maßnahme erstellt der<br />

Verband Region Rhein-Neckar, wie in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

1.6.1.2 dargelegt, ein Regionales Entwicklungskonzept <strong>zu</strong>r<br />

Konversion, in dem ebenfalls die Belange der Nachbarkommunen<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 559 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.1<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

977 Hessisches Forstamt Lampertheim 1.6.1.1<br />

An<strong>zu</strong>strebende<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ngen (G)<br />

Es wird <strong>zu</strong>r Klarstellung darauf hingewiesen, dass es sich bei der<br />

Local training area (LTA) zwischen Lampertheim und Viernheim<br />

nicht um eine Konversionsfläche handelt. Die Fläche wurde bereits<br />

an das Land Hessen - Forstverwaltung <strong>zu</strong>rückgegeben und<br />

unterliegt nunmehr <strong>den</strong> Grundsätzen einer multifunktionalen<br />

Forstwirtschaft nach dem Hess. Forstgesetz. Mit der Aufgaben der<br />

Truppenübungsplatznut<strong>zu</strong>ng (angekündigt für das Jahr 2014) wird<br />

lediglich eine letzte Restriktion aufgegeben. Auf <strong>den</strong> sehr hohen<br />

Wert des LTA für die Naherholung (auch Mannheims) und das Netz<br />

Natura 2000 sei an dieser Stelle verwiesen.<br />

Vorschlag: Das LTA ist aus der Begründung <strong>zu</strong> 1.6.1.1 des<br />

Regionalplans <strong>zu</strong> streichen.<br />

folgen<br />

Aufgrund der dargestellten Sachlage wird das Gebiet der Local<br />

training area aus der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.6.1.1 des<br />

Einheitlichen Regionalplans gestrichen. Im zweiten Absatz entfallen<br />

daher im fünften Satz die Worte "im Umfang von ca. 1700 ha"<br />

sowie der komplette sechste Satz "Den weitaus größten<br />

Flächenanteil hat dabei …"<br />

978 Stadt Mannheim 1.6.1.2<br />

Kommunale und regionale<br />

Abstimmung (G)<br />

In der weiteren Planbearbeitung wird es nun darum gehen, die in<br />

<strong>den</strong> Plansätzen dargelegten Ziele und Grundsätze <strong>zu</strong>r Konversion in<br />

Abstimmung mit Nachbarschaftsverband und Regionalverband in<br />

flächenbezogenen Ausweisungen mit entsprechen<strong>den</strong><br />

Nut<strong>zu</strong>ngsschwerpunkten <strong>zu</strong> überführen und <strong>zu</strong> konkretisieren.<br />

Das vom Verband Region Rhein-Neckar angekündigte, informelle<br />

Regionale Plankonzept (Plansatz 1.6.1.2), das in enger Abstimmung<br />

mit <strong>den</strong> Kommunen und dem Nachbarschaftsverband entwickelt<br />

wer<strong>den</strong> soll und das die Aussagen im Einheitlichen Regionalplan<br />

durch differenzierte Aussagen ergänzen soll, ist dafür der richtige<br />

Handlungsansatz.<br />

Die Stadt Mannheim wird in diesem Rahmen ihre<br />

Entwicklungsvorstellungen hinsichtlich Wohnbau- und<br />

Gewerbeflächen sowie Freiräumen bei der Erstellung dieses<br />

Regionalen Entwicklungskonzeptes einbringen und abstimmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar nimmt die Zustimmung der<br />

Stadt Mannheim <strong>zu</strong>r Erarbeitung des Regionalen<br />

Entwicklungskonzeptes und die Aussage, dass die Stadt sich in die<br />

Erarbeitung einbringen wird <strong>zu</strong>r Kenntnis.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 560 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.1<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

979 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

1.6.1.2<br />

Kommunale und regionale<br />

Abstimmung (G)<br />

„Die regional bedeutsamen Auswirkungen der Konversion sind in<br />

der Gesamtregion aus<strong>zu</strong>tarieren", heißt es im Grundsatzpapier der<br />

IHK Rhein-Neckar (www.rhein-neckar.ihk24.de, Dok.Nr. 154826)<br />

<strong>zu</strong>r Konversion in der Region. Konversionsflächen im Kernraum der<br />

MRN sollten nicht gegen die (wirtschaftlichen) Interessen des<br />

ländlichen Raums entwickelt wer<strong>den</strong>. Nötig erscheint deswegen<br />

ein regional abgestimmtes Gesamtkonzept, das allen Teilen der<br />

MRN Chancen <strong>zu</strong>r Eigenentwicklung lässt. Wir schlagen vor,<br />

diesen Aspekt auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Dieser Aspekt ist bereits in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.6.1.2<br />

enthalten. Hier heißt es, dass als Instrument für die<br />

Abstimmungsprozesse in der Region ein Regionales<br />

Entwicklungskonzept erstellt wird, das, wie von der IHK gefordert,<br />

als regional abgestimmtes Gesamtkonzept die künftigen<br />

Entwicklungen und Ausweisungen im Einheitlichen Regionalplan<br />

vorzeichnet. Dieses Konzept wird <strong>zu</strong>m einen unter Einbeziehung<br />

der betroffenenen Standortkommunen erstellt und <strong>zu</strong>m anderen im<br />

eigens eingerichteten Koordinierungskreis Konversion sowie in <strong>den</strong><br />

politischen Gremien des VRRN abgestimmt.<br />

980 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

1.6.1.2<br />

Kommunale und regionale<br />

Abstimmung (G)<br />

Ersten Satz ändern in: „Konversionsflächen mit hoher ökologischer<br />

Qualität oder entsprechendem Potenzial sollen wenn möglich in<br />

<strong>den</strong> jeweils angrenzen<strong>den</strong> Freiraumverbund einbezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung: Wir schlagen eine etwas weichere Formulierung vor,<br />

da es sich hierbei um einen Grundsatz und nicht um ein Ziel der<br />

Regionalplanung handelt.<br />

nicht folgen<br />

Der Grundsatzcharakter des Plansatzes wird bereits durch die<br />

Formulierung "sollen" (im Gegensatz <strong>zu</strong> einer Zielformulierung mit<br />

"ist") verdeutlicht. Im Sinne einer flächensparen<strong>den</strong><br />

Siedlungsentwicklung soll sich eine künftige bauliche Nut<strong>zu</strong>ng vor<br />

allem auf auch bisher baulich genutzten Flächen konzentrieren.<br />

Ökologisch hochwertige Flächen sollen hingegen vorrangig in <strong>den</strong><br />

Freiraum einbezogen und der Bevölkerung für<br />

Naherholungszwecke dienen. Daher wird davon abgesehen, diesen<br />

Grundsatz durch die vorgeschlagene Formulierung auf<strong>zu</strong>weichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 561 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

981 Gemeinde Hardheim im fränkischen<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

- Vom Regionalverband sind eindeutige Aussagen <strong>zu</strong> treffen,<br />

hinsichtlich der weiteren Verwendungsmöglichkeiten nach<br />

Entwidmung der militärischen Flächen. Gleiches gilt ebenso für <strong>den</strong><br />

Übungsplatz (in Hardheim), der in der Raumordnungskarte nicht<br />

dargestellt ist. Mit dem Wegfall der Zweckbestimmung<br />

„Sondergebiet Bund" fallen die Konversionsflächen teilweise<br />

wieder dem Außenbereich nach § 35 BauGB <strong>zu</strong>. Hier müssen<br />

eindeutige Aussagen getroffen wer<strong>den</strong>, welche Vorhaben dann<br />

dort noch genehmigungsfähig und <strong>zu</strong>lässig sind.<br />

nicht folgen<br />

Aufgrund der Tatsache, dass viele Konversionsflächen - wie auch<br />

die Carl-Schuz-Kaserne und das Materiallager in Hardheim - noch<br />

nicht entwidmet sind, und dass die kommunalen<br />

Diskussionsprozesse <strong>zu</strong>r Folgenut<strong>zu</strong>ng der Konversionsflächen<br />

noch im vollen Gange sind, wird im Einheitlichen Regionalplan<br />

derzeit davon abgesehen, auf <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Flächen eine<br />

Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng fest<strong>zu</strong>setzen. Um aber die<br />

Entwicklungsperspektive hin <strong>zu</strong> einer zivilen Nut<strong>zu</strong>ng auf<strong>zu</strong>zeigen,<br />

wer<strong>den</strong> die "Sonderflächen Bund", deren Freigabe beschlossen ist,<br />

im künftigen Regionalplan als "Entwicklungsflächen Konversion"<br />

ausgewiesen.<br />

Welche Nut<strong>zu</strong>ngen nach Wegfall der Zweckbestimmung<br />

"Sonderfläche Bund" und vor einer möglichen Überplanung der<br />

Flächen durch die Kommune möglich sind, richtet sich nach <strong>den</strong><br />

einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuches.<br />

Um die Aufstellung der Nachnut<strong>zu</strong>ngskonzepte regionalplanerisch<br />

<strong>zu</strong> begleiten, erarbeitet der Verband Region Rhein-Neckar parallel<br />

<strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar ein regionales<br />

Entwicklungskonzept Konversion. Hier<strong>zu</strong> wird der VRRN sich mit<br />

der Gemeinde Hardheim sowie mit dem in Gründung befindlichen<br />

Lenkungskreis Konversion im GVV Hardheim-Walldürn abstimmen,<br />

um die Entwicklungsmöglichkeiten und deren Vereinbarkeit mit der<br />

Regionalplanung <strong>zu</strong> diskutieren und in das Gesamtkonzept<br />

einfließen <strong>zu</strong> lassen.<br />

Hinsichtlich des Übungsplatzes wird darauf verwiesen, dass<br />

Standortübungsplätze im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

nicht als Sonderflächen Bund dargestellt wer<strong>den</strong>. Da diese derzeit<br />

einer Freiraumnut<strong>zu</strong>ng unterliegen und eine bauliche Nut<strong>zu</strong>ng<br />

weder aktuell noch künftig regionalplanerisch erwünscht ist, sind<br />

sie im Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als Regionale<br />

Grünzüge, ggf. in Kombination mit weiteren<br />

Freiraumausweisungen, festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 562 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

982 Gemeinde Hardheim im fränkischen<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

entspr.<br />

2195<br />

- Es sind seitens des Regionalverbandes detaillierte Aussagen <strong>zu</strong><br />

treffen, welche touristischen Einrichtungen künftig in<br />

aufgegebenen ehemaligen Militärliegenschaften möglich sind<br />

nicht folgen<br />

Die zahlreichen Konversionsflächen in der Region Rhein-Neckar<br />

weisen sehr unterschiedliche Standortbegabungen und<br />

Möglichkeiten hinsichtlich ihrer Nachnut<strong>zu</strong>ng auf. Auch die<br />

möglicherweise vorhan<strong>den</strong>en Restriktionen für eine Folgenut<strong>zu</strong>ng<br />

sind für jede Fläche anders. Somit ist die Eignung der Flächen für<br />

eine touristische Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng nicht für alle Areale gleich <strong>zu</strong><br />

bewerten. Vielmehr bedarf es jeweils einer Einzelfallbetrachtung in<br />

Be<strong>zu</strong>g auf die konkrete Fläche und die dort angedachte touristische<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng, bei der die Grundsätze des Kapitels 2.2.7<br />

Tourismus/Erholung und hier insbesondere die Plansätze 2.2.7.5<br />

und 2.2.7.6 berücksichtigt wer<strong>den</strong> sollen. Die geforderte<br />

detaillierte, sich auf alle Flächen beziehende Aussage <strong>zu</strong>r<br />

touristischen Nut<strong>zu</strong>ng ist im Regionalplan daher nicht möglich.<br />

Zur gemeinsamen Ideenfindung und Erörterung in Be<strong>zu</strong>g auf<br />

konkrete touristische Nachnut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten auf <strong>den</strong><br />

Konversionsarealen der Gemeinde Hardheim steht der Verband<br />

Region Rhein-Neckar - insbesondere auch im Zusammenhang mit<br />

der Erarbeitung des Regionalen Entwicklungskonzeptes<br />

Konversion - gerne <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

983 Stadt Walldürn - Walldürn:<br />

Im Bereich der planerischen Festlegung (zeichnerischer Teil) wird<br />

gebeten, folgende Korrekturen vor<strong>zu</strong>nehmen:<br />

Das Sondergebiet Bund (Standortschießanlage) ist nicht mehr<br />

existent. Fläche ist als Sondergebiet Solarpark ausgewiesen. Das<br />

Bauleitplanverfahren ist unter Beteiligung des Verbandes Region<br />

Rhein-Neckar abgeschlossen wor<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Ausführungen der Stadt Walldürn wird die<br />

Sonderfläche Bund (N) in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gestrichen. Es<br />

bleibt die Darstellung Sonstige Waldfläche, Gehölz (N) bestehen.<br />

Der Anregung der Stadt Walldürn wird damit gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 563 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

984 Stadt Walldürn - Walldürn:<br />

Es wird gebeten, <strong>den</strong> zeichnerischen Planteil, Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

Blatt Ost dahingehend <strong>zu</strong> berichtigen, dass die Sonderfläche Bund<br />

im Ortsteil Altheim nicht farblich als Vorbehaltsgebiet für Wald und<br />

Forstwirtschaft hinterlegt ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

entspr.<br />

2644<br />

Die von der Stadt Walldürn thematisierte Sonderfläche Bund ist<br />

nicht mit einem Vorbehaltsgebiet für Wald und Forstwirtschaft<br />

hinterlegt. Vielmehr ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nachrichtlich eine<br />

"Sonstige Waldfläche, Gehölz (N)" dargestellt. Es sind damit also<br />

unterhalb/in der "Sonderfläche Bund (N)" keine regionalplanerischen<br />

Restriktionen gegeben. Insofern ist der Bitte/Anregung<br />

entsprochen.<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> damit <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 564 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

985 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

902<br />

- Bei der Ausweisung von neuen Gewerbeflächen muss ein<br />

Um<strong>den</strong>ken stattfin<strong>den</strong>. Die Bestandspotentiale für Gewerbeflächen<br />

sind ausreichend. In diesem Zusammenhang kommt sowohl der<br />

Innenentwicklung als auch <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Militärflächen, die<br />

bislang von der US-Armee bzw. der Bundeswehr genutzt wer<strong>den</strong>,<br />

eine entschei<strong>den</strong>de Bedeutung <strong>zu</strong>. Weitere Flächenreserven für<br />

ergänzende gewerbliche Neuansiedlungen, wie sie in der<br />

Zielformulierung 1.5.2.2. im Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar festgehalten ist, lehnen wir ab.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar sind die in <strong>den</strong> gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanen <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Flächenerhebung<br />

beinhalteten Flächen (Bestand und Planung) nachrichtlich<br />

dargestellt. Es sind dies also sind keine regionalplanerischen<br />

Ausweisungen bzw. Festlegungen. Gleichwohl sind sie als<br />

genehmigte Flächen auch im Sinne des planerischen<br />

"Gegenstromprinzips" innerhalb der verschie<strong>den</strong>en Planungsebenen<br />

ebenfalls seitens der Regionalplanung bzw. bei der Neuaufstellung<br />

des Regionalplans <strong>zu</strong> beachten.<br />

Hinsichtlich der restriktionsfreien Flächen, die in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beinhaltet sind, ist aus<strong>zu</strong>führen, dass dort zwar<br />

von kommunaler Seite entsprechende Planungsüberlegungen<br />

angestellt wer<strong>den</strong> könnten (weil keine regionalplanerischen<br />

Restriktionen entgegenstehen wür<strong>den</strong>); die Möglichkeiten da<strong>zu</strong><br />

setzen aber zwingend die Nachweise für einen entsprechen<strong>den</strong><br />

Bedarf und für fehelende Alternativen voraus.<br />

Die Anwendung der "Schwellenwerte" und "Orientierungswert" (vgl.<br />

hier<strong>zu</strong> die Plansätze 1.4.2.4 ff) wird künftig in Verbindung mit <strong>den</strong><br />

weiteren im Regionalplan formulierten und verbindlichen Zielen<br />

(vgl. hier<strong>zu</strong> insbesondere Plansatz 1.4.1.2 "Zusätzliche<br />

Wohnbauflächen" und Plansatz 1.4.1.4 "Vorrang Innenentwicklung")<br />

<strong>zu</strong> einer bedarfsangepassten sowie nachhaltigen und damit<br />

flächensparen<strong>den</strong> Siedlungsentwicklung der Wohnbauflächen und<br />

durch die entsprechen<strong>den</strong> Plansätze auch der<br />

Industrie-/Gewerbeflächen in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

beitragen.<br />

Auch der Nut<strong>zu</strong>ng von Konversionsflächen kommt eine<br />

herausragende Bedeutung <strong>zu</strong>. Daher schreibt der Einheitliche<br />

Regionalplan in <strong>den</strong> Plansätzen <strong>zu</strong>r Konversion (1.6.2.3), <strong>zu</strong>r<br />

Wohnbauflächen- (1.4.1.4) und <strong>zu</strong>r Gewerbeflächenentwicklung<br />

(1.5.1.1) die vorrangige Inanspruchnahme von Konversionsflächen<br />

<strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung als Ziel vor. Zudem sollen für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen der Konversionsflächen interkommunaler<br />

Lösungen angestrebt wer<strong>den</strong>, um so Gewerbeflächen an anderer<br />

Stelle möglichst entbehrlich <strong>zu</strong> machen. Ebenso fordert der<br />

Regionalplan in Plansatz 1.6.2.1 die Einbeziehung der<br />

Konversionsflächen in <strong>den</strong> Freiraumverbund.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 565 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

985<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar erarbeitet derzeit (parallel <strong>zu</strong>m<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar") ein regionales<br />

Entwicklungskonzept Konversion. Auch die seitens des Einwenders<br />

aufgeworfene Fragestellung, die in gleicher Weise von<br />

regionalem/regionalplanerischem Belang ist, wird in diesem<br />

Entwicklungskonzept entsprechend thematisiert wer<strong>den</strong>.<br />

Allerdings ist es aufgrund der derzeitigen Situation der Entwidmung<br />

der Konversionsflächen (diese steht erst am Anfang) und auch<br />

wegen der noch nicht abgeschlossenen kommunalen<br />

Überlegungen derzeit noch nicht möglich, <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Flächen eine Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schreiben und diese dann auch<br />

in <strong>den</strong> regionalen/regionalplanerischen Kontext des Bedarfs und<br />

des heute schon vorhan<strong>den</strong>en Angebots (auch der<br />

Umlandgemein<strong>den</strong>) <strong>zu</strong> setzen.<br />

Deshalb wer<strong>den</strong> die frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Militärflächen im künftigen<br />

Regionalplan <strong>zu</strong>nächst als "Entwicklungsflächen Konversion"<br />

ausgewiesen.<br />

Vor dem skizzierten Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Einwenders <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 566 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

986 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

- Für die Städte Mannheim, Heidelberg und Schwetzingen bieten die<br />

frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Konversionsflächen erhebliche Perspektiven in <strong>den</strong><br />

Bereichen Städtebau, Energieversorgung, Industrie und Gewerbe<br />

sowie Naturschutz. Bei <strong>den</strong> Nachnut<strong>zu</strong>ngsoptionen sollte<br />

größtmögliche Transparenz geschaffen wer<strong>den</strong>. Eine aktive<br />

Einbindung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist hierbei für uns<br />

von entschei<strong>den</strong>der Bedeutung. Dies gilt besonders auch für die<br />

Planungen des frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Bundeswehrgeländes in Hardheim.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Beteiligung der Bürger vor Ort und deren Akzeptanz für die <strong>zu</strong><br />

entwickeln<strong>den</strong> Nachnut<strong>zu</strong>ngskonzepte sind sicherlich wichtige<br />

Faktoren für das Gelingen der Konversion. Daher befürwortet der<br />

Verband Region Rhein-Neckar die intensive Einbindung der Bürger<br />

durch die Kommunen, wie sie <strong>zu</strong>m Teil schon im Gange ist und<br />

teilweise noch bevorsteht. Um diesen Beteiligungsprozessen von<br />

Beginn an auch in Fragen der strategischen Ausrichtung der<br />

Nachnut<strong>zu</strong>ngskonzepte ausreichend Raum <strong>zu</strong> geben, legt der<br />

Einheitliche Regionalplan <strong>zu</strong>m jetzigen Zeitpunkt noch keine<br />

Nachnut<strong>zu</strong>ngen für die Konversionsareale fest, sondern begleitet<br />

vielmehr mit dem Regionalen Entwicklungskonzept Konversion die<br />

Ideenfindungs- und Entscheidungsprozesse vor Ort. Die aktive<br />

Einbindung der Bürger und die Gestaltung der<br />

Beteiligungsprozesse liegen jedoch in der Verantwortung der<br />

jeweiligen Standortkommunen und nicht in der Verantwortung der<br />

Regionalplanung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 567 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

987 Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

1021<br />

(interne Änderungen)<br />

- Bisher wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan alle bislang militärisch<br />

genutzten Flächen als "Sonderfläche Bund" dargestellt - auch<br />

solche, deren Nut<strong>zu</strong>ng bereites aufgegeben oder deren Freigabe<br />

beschlossen wurde. Im Laufe des<br />

Regionalplanaufstellungsverfahrens wer<strong>den</strong> weitere Flächen<br />

freigegeben. Um die Entwicklungsperspektive dieser Flächen<br />

auf<strong>zu</strong>zeigen, schlägt der VRRN vor,<br />

1. die Flächen, die freigegeben sind, für deren Nachnut<strong>zu</strong>ng aber<br />

noch keine bauplanungsrechtlichen Festlegungen bestehen und<br />

2. die Flächen, deren Freiwer<strong>den</strong> bereits beschlossen ist,<br />

als "Entwicklungsfläche militärische Konversion (N)" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dar<strong>zu</strong>stellen. Ein entsprechender Plansatz<br />

sollte im Kapitel 1.6.2 eingefügt wer<strong>den</strong>.<br />

Korrektur/Änderung<br />

Die bislang in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als "Sonderfläche Bund"<br />

dargestellten (künftigen) Konversionsflächen in Mannheim,<br />

Heidelberg, Schwetzingen, Hardheim, Walldürn und Speyer wer<strong>den</strong><br />

künftig als "Entwicklungsfläche militärische Konversion (N)"<br />

dargestellt. Ein entsprechendes Planzeichen wird in die Legende<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen.<br />

Im Textteil wird im Kapitel 1.6.1 vor dem Plansatz 1.6.1.1 ein neuer<br />

Plansatz mit der Randspaltenkennzeichnung "Entwicklungsfläche<br />

militärische Konversion (N)" eingefügt. Er hat <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong><br />

Wortlaut:<br />

"Ehemals militärisch genutzte Flächen, deren Zweckbestimmung<br />

wegfällt sollen einer Nachnut<strong>zu</strong>ng gemäß <strong>den</strong> Plansätze 1.6.1.2 bis<br />

1.6.2.4 <strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong>. Sie sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

Entwicklungsfläche militärische Konversion dargestellt."<br />

Die Nummerierung der nachfolgen<strong>den</strong> Plansätze in Kapitel 1.6.1<br />

wird entsprechend angepasst.<br />

Die Begründung <strong>zu</strong> dem Plansatz lautet wie folgt:<br />

"Der Konversionsprozess in der Metropolregion Rhein-Neckar wird<br />

sich über viele Jahre hinziehen. Einige der Flächen sind bereits<br />

freigegeben, es bestehen bislang jedoch noch keine konkreten<br />

bauplanungsrechtlichen Vorgaben für eine Folgenut<strong>zu</strong>ng. Für<br />

andere Areale ist die Aufgabe zwar terminiert, bis <strong>zu</strong>r endgültigen<br />

Freigabe wird die militärische Nut<strong>zu</strong>ng aber noch einige Jahre<br />

fortgesetzt. Der bislang auf <strong>den</strong> Flächen liegende Status<br />

"Sonderfläche Bund" wird jedoch in allen Fällen innerhalb des<br />

Planungshorizontes des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

aufgegeben. Daher soll bereits heute die Perspektive einer zivilen<br />

Nachnut<strong>zu</strong>ng aufgezeigt wer<strong>den</strong>, ohne angesichts der Dimension<br />

der Flächen <strong>den</strong> kommunalen Beteiligungs- und Planungsprozessen<br />

vor<strong>zu</strong>greifen. Die militärischen Areale, die im Planungszeitraum des<br />

Einheitlichen Regionalplans in eine zivilie Nut<strong>zu</strong>ng über gehen<br />

wer<strong>den</strong>, sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte daher nachrichtlich als<br />

"Entwicklungsfläche militärische Konversion (N)" dargestellt.<br />

Solange die Entwidmung der Arealen nicht abgeschlossen ist gilt<br />

Plansatz 1.6.3.1 "Sonderflächen Bund" entsprechend."<br />

Randspaltenbezeichnung in der Begründung: "Entwicklungsfläche<br />

militärische Konversion (N)"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 568 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

988 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

entspr.<br />

Förderung<br />

996<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

1.6.2.1<br />

Renaturierung/ökologische<br />

Inwertset<strong>zu</strong>ng der<br />

Konversionsflächen (G)<br />

Die Aussagen <strong>zu</strong>r weiteren Entwicklung der militärischen<br />

Konversionsflächen in der Region wer<strong>den</strong> grundsätzlich begrüßt.<br />

Mit <strong>den</strong> Plansätzen 1.6.2.1 „Renaturierung / ökologische<br />

Inwertset<strong>zu</strong>ng der Konversionsflächen" und 1.6.2.2<br />

„Siedlungsstrukturelle Nut<strong>zu</strong>ng der Konversionsflächen" wird ein<br />

deutliches Zeichen <strong>zu</strong>r Schonung anderer Flächenressourcen<br />

gesetzt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Zustimmung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

989 Stadt Mannheim 1.6.2.1<br />

Renaturierung/ökologische<br />

Inwertset<strong>zu</strong>ng der<br />

Konversionsflächen (G)<br />

Die Stadt Mannheim weist darauf hin, dass mit <strong>den</strong> bis 2015<br />

freiwer<strong>den</strong><strong>den</strong> Militärflächen über 500 ha städtebauliches<br />

Entwicklungspotential verfügbar wer<strong>den</strong>, das die räumlichen<br />

Entwicklungsschwerpunkte der nächsten 10-15 Jahre bil<strong>den</strong> wird.<br />

Für eine nachhaltige Entwicklung von Wohnungsbau und Gewerbe<br />

sind diese Flächen unverzichtbar, sollen auch <strong>zu</strong>künftig nachfrageund<br />

zeitgerechte Flächenangebote für einen attraktiven<br />

Wohnungsbau und gewerbliche Nutzer unterbreitet wer<strong>den</strong><br />

können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Mannheim <strong>den</strong><br />

Themen Klimawandel und Freiraumentwicklung im Rahmen der<br />

Konversion eine große Bedeutung beimisst. Entsprechend gibt es<br />

z. B. das Vorhaben, eine Bundesgartenschau unter Einbindung der<br />

Konversionsfläche Spinelli Barracks im Grün<strong>zu</strong>g Mannheim Nordost<br />

durch<strong>zu</strong>führen. Damit wäre es möglich, einen bislang durch eine<br />

Konversionsfläche „beschädigten" Grün<strong>zu</strong>g wieder <strong>zu</strong> „reparieren"<br />

und in einen durchgehen<strong>den</strong>, klimawirksamen Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong><br />

integrieren.<br />

Im Bereich Coleman gilt es, <strong>den</strong> Frischluftkorridor für <strong>den</strong><br />

Stadtkörper frei<strong>zu</strong>halten und diesen Grün<strong>zu</strong>g klimaökologisch<br />

wirksam <strong>zu</strong> entwickeln.<br />

Für die <strong>zu</strong>künftige Flächenbilanz der Konversion in Mannheim wird<br />

dies bedeuten, dass ein großer Teil der jetzt frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> 500 ha<br />

Flächen für die Entwicklung von Freiräumen bereitgestellt wer<strong>den</strong><br />

wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Planungen der Stadt Mannheim <strong>zu</strong>r Schaffung eines Grün<strong>zu</strong>gs<br />

Nordost, die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Grünzäsur<br />

im Bereich der Spinelli Baracks sowie die Bereitstellung von<br />

Flächen an anderen Stellen <strong>zu</strong>r Entwicklung von Freiräumen (wie<br />

z.B. im Bereich Coleman) wer<strong>den</strong> vom VRRN ausdrücklich begrüßt.<br />

Gerade im hochverdichteten Kernraum der Metropolregion leisten<br />

entsprechende Entwicklungen einen wichtigen Beitrag <strong>zu</strong>r<br />

Schaffung einer ausgewogenen Siedlungsstruktur.<br />

Damit versteht sich von selbst, dass künftig nur ein Teil der<br />

Konversionsflächen für Siedlungszwecke genutzt wer<strong>den</strong> wird. Da<br />

dieser Anteil derzeit noch nicht bezifferbar ist, sieht der Einheitliche<br />

Regionalplan derzeit auch davon ab, diese Flächen in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar (vgl. Anhang Nr. 2)<br />

auf<strong>zu</strong>führen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 569 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

990 Stadtverwaltung Speyer 1.6.2.1<br />

entspr.<br />

1716<br />

Renaturierung/ökologische<br />

Inwertset<strong>zu</strong>ng der<br />

Konversionsflächen (G)<br />

Die Stadt Speyer regt an [da die bisher im RROP 2004<br />

ausgewiesenen „Vorranggebieten für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz"<br />

fast vollständig entfallen sind], die bisherigen Flächen insbesondere<br />

in <strong>den</strong> Bereichen der Flugsanddünen westlich des Stadtgebiets<br />

sowie in <strong>den</strong> rezenten Rheinauen mit Auwäldern wieder als<br />

„Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege"<br />

dar<strong>zu</strong>stellen (ausschließlich der Sonderflächen Bund).<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Landschaftsrahmenplanung der SGD Süd hat in Ergän<strong>zu</strong>ng des<br />

Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz Flächen i<strong>den</strong>tifiziert<br />

für <strong>den</strong> Erhalt und die Entwicklung eines Regionalen<br />

Biotopverbundes. Der Landesweite Biotopverbund (nachrichtliche<br />

Darstellung und Überlagerung mit Regionalem Grün<strong>zu</strong>g) mit seinen<br />

Kern- und Verbindungsflächen (s. LEP IV, Kap.4.3.1 Arten und<br />

Lebensräume) wird damit durch die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellten Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Naturschutz<br />

und Landschaftspflege für <strong>den</strong> Regionalen Biotopverbund ergänzt.<br />

Hin<strong>zu</strong> kommt, dass auch die z.B. in <strong>den</strong><br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichen ausgewiesenen<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Hochwasserschutz <strong>zu</strong>r<br />

Weiterentwicklung des Biotopverbundes dienen. Inhaltlich ist<br />

gegenüber dem ROP Rheinpfalz 2004 keine nachteilige<br />

Entwicklung für <strong>den</strong> Sicherungsauftrag gem. ROG § 2 (2) Nr. 6<br />

bzw. § 3 Bundesnaturschutzgesetz bzgl. der Erfordernisse für einen<br />

Biotopverbund entstan<strong>den</strong>.<br />

991 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

1.6.2.1<br />

Renaturierung/ökologische<br />

Inwertset<strong>zu</strong>ng der<br />

Konversionsflächen (G)<br />

Im Zusammenhang mit der Forderung nach einem Erhalt<br />

unzerschnittener Räume muss auch über Entsiegelungs- und<br />

Rückbaumaßnahmen nachgedacht wer<strong>den</strong>, um wieder Raum <strong>zu</strong><br />

schaffen für eine lebenswerte Umwelt. Dafür eignen sich unter<br />

anderem die ehemals militärisch genutzten Flächen in Mannheim,<br />

Heidelberg und Schwetzingen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Auch der VRRN sieht <strong>den</strong> Bedarf, ehemals militärisch genutzte<br />

Flächen an geeigneter Stelle wieder in eine Freiraumnut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><br />

überführen und hat hier<strong>zu</strong> in Plansatz 1.6.2.1 formuliert, dass<br />

Konversionsflächen mit hoher ökologischer Qualität oder<br />

entsprechendem Potenzial in <strong>den</strong> jeweils angrenzen<strong>den</strong><br />

Freiraumverbund einbezogen wer<strong>den</strong> sollen. Im Rahmen des<br />

Regionalen Entwicklungskonzeptes Konversion, welches der VRRN<br />

erstellt (vgl. Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.6.1.2), wird auch die<br />

Freiraumentwicklung ein wesentliches Thema sein.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 570 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

992 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

1.6.2.1<br />

Renaturierung/ökologische<br />

Inwertset<strong>zu</strong>ng der<br />

Konversionsflächen (G)<br />

"Nr: 121<br />

Flächenbezeichnung: Speyer, Angelhof/Reffenthal<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonderfläche Bund (N), Konversionsfläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet Naturschutz (Z), Keine weitere Freizeitnut<strong>zu</strong>ng<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

NATURA-2000-Gebiet Bedeutendes Überwinterungs- und<br />

Brutgebiet<br />

nicht folgen<br />

Die militärisch genutzte Fläche im Reffenthal wird auch noch<br />

während des Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans<br />

als Sonderfläche Bund genutzt wer<strong>den</strong>. Daher wird die Fläche <strong>zu</strong>m<br />

derzeitigen Zeitpunkt noch nicht mit einer anderen Nut<strong>zu</strong>ng belegt.<br />

Um der Tatsache der Entwidmung im Geltungszeitraum Rechnung<br />

<strong>zu</strong> tragen, wer<strong>den</strong> alle bislang militärisch genutzten Flächen, deren<br />

Freiwer<strong>den</strong> durch die Bundeswehr oder die US-Armee<br />

bekanntgegeben wurde, künftig als "Entwicklungsfläche<br />

militärische Konversion (N)" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.<br />

Welche Nut<strong>zu</strong>ng künftig auf diesen Flächen <strong>zu</strong>lässig sein soll, wird<br />

begleitend <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan in einem Regionalen<br />

Entwicklungskonzept Konversion erarbeitet. Die Belange des<br />

Naturschutzes wer<strong>den</strong> dabei entsprechend berücksichtigt.<br />

993 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

1.6.2.1<br />

Renaturierung/ökologische<br />

Inwertset<strong>zu</strong>ng der<br />

Konversionsflächen (G)<br />

"Nr: 122<br />

Flächenbezeichnung: Speyer, Polygongelände Nähe B 9<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonderfläche Bund (N), Konversionsfläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft oder Vorbehaltsgebiet Naturschutz<br />

(G) ?? Keine Bebauung<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Frischluft<strong>zu</strong>fuhr für die Stadt Speyer"<br />

nicht folgen<br />

Das Polygongelände wird auch noch während des<br />

Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans als<br />

Sonderfläche Bund genutzt wer<strong>den</strong>. Daher wird die Fläche <strong>zu</strong>m<br />

derzeitigen Zeitpunkt noch nicht mit einer anderen Nut<strong>zu</strong>ng belegt.<br />

Um der Tatsache der Entwidmung im Geltungszeitraum Rechnung<br />

<strong>zu</strong> tragen, wer<strong>den</strong> alle bislang militärisch genutzten Flächen, deren<br />

Freiwer<strong>den</strong> durch die Bundeswehr oder die US-Armee<br />

bekanntgegeben wurde, künftig als "Entwicklungsfläche<br />

militärische Konversion (N)" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.<br />

Welche Nut<strong>zu</strong>ng künftig auf diesen Flächen <strong>zu</strong>lässig sein soll, wird<br />

begleitend <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan in einem Regionalen<br />

Entwicklungskonzept Konversion erarbeitet. Die Belange des<br />

Naturschutzes wer<strong>den</strong> dabei entsprechend berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 571 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

994 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

1.6.2.1<br />

Renaturierung/ökologische<br />

Inwertset<strong>zu</strong>ng der<br />

Konversionsflächen (G)<br />

Im Rahmen der Konversion sollten verstärkt auch<br />

Renaturierungsmaßnahmen und die Schaffung von Grünzügen<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar teilt die Auffassung des<br />

Einwenders, dass im Rahmen der Konversion die Renaturierung<br />

und ökologischen Inwertset<strong>zu</strong>ng von Konversionsflächen, deren<br />

Einbindung in <strong>den</strong> regionalen Freiraumverbund sowie -<br />

insbesondere im Verdichtungsraum - die Nut<strong>zu</strong>ng solcher Flächen<br />

als Erholungsräume für die Bevölkerung besondere<br />

Berücksichtigung erfahren sollten (vgl. hier<strong>zu</strong> auch die Plansätze<br />

1.6.2.1 und 2.2.7.5).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 572 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

995 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 1.6.2.2<br />

Siedlungsstrukturelle Nut<strong>zu</strong>ng<br />

der Konversionsflächen (Z)<br />

Die BImA fordert, die <strong>den</strong> US-Streitkräften <strong>zu</strong> Wohnzwecken<br />

überlassenen Wohnbereiche mit Wohnbebauung aus <strong>den</strong> 1950er<br />

und 60er Jahren, „Benjamin-Franklin-Village", „Mark-Twain-Village"<br />

sowie „"Patrick- Henry-Village" im Einheitlichen Regionalplan nicht<br />

als "Sonderfläche Bund" sondern als Wohnbaufläche aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Sie argumentiert, es handele sich hier ausnahmslos um mit Einund<br />

Mehrfamilienhäusern bebaute und auch verkehrstechnisch<br />

erschlossene Bereiche, welche sich im Rahmen der<br />

Innenentwicklung auch künftig für die Versorgung der zivilen<br />

Bevölkerung eignen.<br />

Im vorliegen<strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim vom 20.12.1982<br />

seien diese Bereiche grundsätzlich als bestehende<br />

Wohnbauflächen ausgewiesen. Hierbei seien nicht für<br />

Wohnzwecke genutzte Teilflächen entsprechend der tatsächlichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng (z.B. Schule) gesondert ausgewiesen.<br />

Im <strong>zu</strong>gesandten Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar hingegen wer<strong>den</strong> sämtliche <strong>den</strong> US-Streitkräften<br />

überlassene, sogar von diesen bereits freigegebene<br />

Liegenschaften als „Sondergebiet Bund" ausgewiesen.<br />

Da es sich bei der vorgesehenen Überplanung weiter auch trotz<br />

unveränderter Rahmenbedingungen um eine Verschlechterung<br />

gegenüber der bisherigen Planung handelt, legt die BImA<br />

Einwendungen dagegen ein und regt an, die Überplanungen des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes aus 1982 hinsichtlich der o.a.<br />

Wohnbereiche unverändert <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend der Planungssystematik des Einheitlichen<br />

Regionalplans wur<strong>den</strong> die Siedlungsflächen Bestand und Planung<br />

aus <strong>den</strong> gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen der Kommunen<br />

übernommen. Der gültige Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim<br />

(Erstgenehmigung durch das RP Karlsruhe am 13.07.2006) weist<br />

die genannten Bereiche als "Militärische Einrichtung" und nicht, wie<br />

von der BImA ausgeführt, als Wohnbaufläche aus. Eine Aufnahme<br />

der genannten Gebiete als Wohnbaufläche würde somit gegen die<br />

Systematik des Einheitlichen Regionalplans verstoßen, so dass<br />

diesem Ansinnen nicht gefolgt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Wie die BImA darlegt, wur<strong>den</strong> während des Aufstellungsverfahrens<br />

des Einheitlichen Regionalplans in der Tat schon verschie<strong>den</strong>e<br />

Flächen von <strong>den</strong> US-Streitkräften <strong>zu</strong>rückgegeben bzw. einige<br />

wer<strong>den</strong> vermutlich noch vor Genehmigung des Plans frei. Somit ist<br />

die Kennzeichnung als "Sonderfläche Bund" in diesen Fällen<br />

tatsächlich un<strong>zu</strong>treffend.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass die genannten Flächen schon derzeit<br />

als Wohnbauflächen genutzt wer<strong>den</strong>, bietet sich unter der<br />

Prämisse "Innen- vor Außenentwicklung" eine Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng<br />

"Wohnen" in vielen Fällen an. Dennoch wird im Einheitlichen<br />

Regionalplan davon abgesehen, durch eine Nut<strong>zu</strong>ngsfestlegung<br />

<strong>den</strong> kommunalen Diskussions- und Entscheidungsprozesse sowie<br />

der kommunalen Planungshoheit vorweg<strong>zu</strong>greifen. Um <strong>den</strong>noch<br />

die Entwicklungsperspektive hin <strong>zu</strong> einer zivilen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

auf<strong>zu</strong>zeigen, wer<strong>den</strong> die "Sonderflächen Bund", deren Freigabe<br />

beschlossen ist, im künftigen Regionalplan als "Entwicklungsfläche<br />

militärische Konversion (N)" ausgewiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 573 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

996 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

entspr.<br />

Förderung<br />

988<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

1.6.2.2<br />

Siedlungsstrukturelle Nut<strong>zu</strong>ng<br />

der Konversionsflächen (Z)<br />

Die Aussagen <strong>zu</strong>r weiteren Entwicklung der militärischen<br />

Konversionsflächen in der Region wer<strong>den</strong> grundsätzlich begrüßt.<br />

Mit <strong>den</strong> Plansätzen 1.6.2.1 „Renaturierung / ökologische<br />

Inwertset<strong>zu</strong>ng der Konversionsflächen" und 1.6.2.2<br />

„Siedlungsstrukturelle Nut<strong>zu</strong>ng der Konversionsflächen" wird ein<br />

deutliches Zeichen <strong>zu</strong>r Schonung anderer Flächenressourcen<br />

gesetzt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Zustimmung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 574 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

997 Gemeinde Sandhausen 1.6.2.2<br />

Siedlungsstrukturelle Nut<strong>zu</strong>ng<br />

der Konversionsflächen (Z)<br />

Nicht eindeutig nachvollziehbar ist für die Gemeinde, wie die<br />

Handhabung mit Konversionsflächen <strong>zu</strong> verstehen ist.<br />

Wären <strong>zu</strong>nächst die Konversionsflächen von Kommunen <strong>zu</strong> nutzen,<br />

die über solche Flächen verfügen, und erst danach können<br />

mögliche Wohn- bzw. Gewerbeflächen in anderen Kommunen<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>, die nicht über Konversionsflächen verfügen<br />

oder kann eine Gemeinde/eine Stadt auch vor vollständiger<br />

Inanspruchnahme der Konversionsflächen in anderen Kommunen<br />

selbst Wohn- bzw. Gewerbeflächen entwickeln und erschließen,<br />

obwohl sie nicht über Konversionsflächen verfügt?<br />

Zu dieser Frage erbittet die Gemeinde eine eindeutige<br />

Stellungnahme.<br />

Kenntnisnahme<br />

Nach Plansatz 1.4.2.1 Eigenentwicklung Wohnen (Z) des<br />

Regionalplanentwurfs steht jeder Kommune in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar eine Wohnbauflächenentwicklung im Rahmen der<br />

Eigenentwicklung <strong>zu</strong>. Eine analoge Zielvorgabe gibt es<br />

entsprechend Plansatz 1.5.2.1 Eigenentwicklung Gewerbe (Z) auch<br />

für die gewerbliche Entwicklung der Kommunen. (Diese Ansprüche<br />

sind auch in <strong>den</strong> Landesentwicklungsplänen festgeschrieben.) Ein<br />

Verbot der Inanspruchnahme von Siedlungsflächen außerhalb der<br />

militärischen Konversionsflächen würde daher schon vor diesem<br />

Hintergrund per se <strong>zu</strong> einer un<strong>zu</strong>lässigen Benachteiligung aller<br />

Kommunen führen, die nicht über solche Flächen verfügen.<br />

Dennoch wird in der Metropolregion Rhein-Neckar künftig auch der<br />

Nut<strong>zu</strong>ng der militärischen Konversionsflächen eine herausragende<br />

Bedeutung <strong>zu</strong>kommen. Deshalb thematisiert der Einheitliche<br />

Regionalplan auch in <strong>den</strong> Plansätzen <strong>zu</strong>r Konversion die vorrangige<br />

Inanspruchnahme von Konversionsflächen <strong>zu</strong>r<br />

Siedlungsentwicklung. Zudem sollen für gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

der Konversionsflächen interkommunale Lösungen angestrebt<br />

wer<strong>den</strong>, um so Gewerbeflächen an anderer Stelle möglichst<br />

entbehrlich <strong>zu</strong> machen.<br />

(In diesem Zusammenhang ist allerdings auch auf PS 1.6.2.1<br />

Renaturierung/ökologische Inwertset<strong>zu</strong>ng der Konversionsflächen<br />

(G) hingewiesen wer<strong>den</strong>, der wo möglich und ökologisch geraten<br />

die Einbeziehung der Konversionsflächen in <strong>den</strong> Freiraumverbund<br />

fordert.)<br />

Die skizzierten Ziele können nur im Konsens/Einvernehmen<br />

zwischen allen Kommunen der Metropolregion erreicht wer<strong>den</strong>.<br />

Zudem wird dieser Prozess <strong>zu</strong> keiner seitens der Gemeinde<br />

Sandhausen erfragten Benachteiligung der "Nicht-<br />

Konversionskommunen" führen.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen Sandhausens im<br />

aufgezeigten Sinne <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 575 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

998 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

1.6.2.2<br />

Siedlungsstrukturelle Nut<strong>zu</strong>ng<br />

der Konversionsflächen (Z)<br />

Die städtebaulichen Entwicklungskräfte müssen auf die<br />

Innenentwicklung und eine sinnvolle Militärkonversion gelenkt<br />

wer<strong>den</strong>. Allein in Mannheim wer<strong>den</strong> im kommen<strong>den</strong> Jahrzehnt<br />

durch <strong>den</strong> Ab<strong>zu</strong>g der US-Army etwa 180 Hektar für Gewerbe- und<br />

Wohnflächen frei. Weitere Bauflächenpotentiale entstehen in<br />

Heidelberg und Schwetzingen. Die freiwer<strong>den</strong><strong>den</strong> Flächen der<br />

Bundeswehr im Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis und in Speyer sollten dem<br />

Naturschutz <strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Auch der VRRN sieht <strong>den</strong> Bedarf, die Siedlungsentwicklung in <strong>den</strong><br />

von Konversion betroffenen Städten und Gemein<strong>den</strong> auf die<br />

freiwer<strong>den</strong><strong>den</strong> Flächen <strong>zu</strong> lenken, soweit sich diese da<strong>zu</strong> eignen<br />

(vgl. Plansatz 1.6.2.2). Gemäß Plansatz 1.6.2.1 sind<br />

Konversionsflächen mit hoher ökologischer Qualität oder<br />

entsprechendem Potenzial einer Freiraumnut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>führen.<br />

Aussagen <strong>zu</strong>r Nachnut<strong>zu</strong>ng einzelner Militärareale wer<strong>den</strong><br />

begleitend <strong>zu</strong>r Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans in einem<br />

Regionalen Entwicklungskonzept Konversion gemeinsam mit <strong>den</strong><br />

Städten und Gemein<strong>den</strong> und unter Berücksichtigung der<br />

Ergebnisse der Bürgerbeteiligungsprozesse erarbeitet.<br />

999 Privat<br />

entspr.<br />

3608<br />

(Unternehmen)<br />

1.6.2.2<br />

Siedlungsstrukturelle Nut<strong>zu</strong>ng<br />

der Konversionsflächen (Z)<br />

Die wichtigen Projekte <strong>zu</strong>r verbesserten Abwicklung des<br />

Güterverkehrs sowohl in <strong>den</strong> Bereichen Straße/Schiene als auch im<br />

Bereich Wasserstraßen sind in dem Planentwurf enthalten. Neben<br />

dem Ausbau der Verkehrswege sollte auch die ausreichende<br />

Bereitstellung von Logistikflächen berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Dies gilt<br />

insbesondere auch vor dem Hintergrund der Festlegung von<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ngen für Konversionsflächen.<br />

nicht folgen<br />

Aufgrund der Tatsache, dass viele Konversionsflächen noch nicht<br />

entwidmet sind, und dass die kommunalen Diskussionsprozesse<br />

<strong>zu</strong>r Folgenut<strong>zu</strong>ng noch im vollen Gange sind, wird im Einheitlichen<br />

Regionalplan derzeit davon abgesehen, <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Flächen<br />

eine Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schreiben. Deshalb wer<strong>den</strong> die<br />

"Sonderflächen Bund", deren Freigabe beschlossen ist, im künftigen<br />

Regionalplan <strong>zu</strong>nächst als "Entwicklungsflächen militärische<br />

Konversion (N)" ausgewiesen.<br />

Um die Aufstellung der Nachnut<strong>zu</strong>ngskonzepte regionalplanerisch<br />

<strong>zu</strong> begleiten, erarbeitet der Verband Region Rhein-Neckar parallel<br />

<strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar ein Regionales<br />

Entwicklungskonzept Konversion. Inwiefern auf <strong>den</strong><br />

Konversionsflächen Logistikflächen <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt wer<strong>den</strong><br />

können, wird im Rahmen der Aufstellung des Konzeptes in<br />

Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> Standortkommunen erörtert wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 576 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1000 Privat<br />

(Privatperson)<br />

1.6.2.3<br />

Interkommunale<br />

Lösungsansätze (G)<br />

Konversionsflächen sollten, <strong>zu</strong>mindest sofern sie an <strong>den</strong><br />

Stadträndern liegen, zwingend als Zweckverband erschlossen und<br />

vermarktet wer<strong>den</strong>. Zu diesem Zweckverband soll jede Gemeinde<br />

der Region eingela<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Forderung nach einer gemeinschaftlichen Entwicklung der<br />

Konversionsflächen mit <strong>den</strong> Nachbarkommunen ist vor dem<br />

Hintergrund <strong>zu</strong> erwartender Auswirkungen auch auf die<br />

umliegen<strong>den</strong> Städte und Gemein<strong>den</strong> verständlich. Daher hat der<br />

VRRN bereits in Plansatz 1.6.2.3 verankert, dass bei einer<br />

gewerblichen Nut<strong>zu</strong>ng der Flächen interkommunale<br />

Lösungsansätze angestrebt wer<strong>den</strong> sollen. Die Regionalplanung<br />

verfügt jedoch nicht über ein darüber hinausgehendes<br />

Instrumentarium, mithilfe dessen zwingende Vorgaben in Be<strong>zu</strong>g<br />

auf die Organisationsformen möglich wären. Die <strong>zu</strong>r Entwicklung<br />

der Flächen gewählte Organisationsform unterliegt vielmehr der<br />

kommunalen Planungshoheit und damit der Entscheidung der<br />

betroffenen Städte und Gemein<strong>den</strong>.<br />

Dennoch legt auch der VRRN großen Wert auf eine regionale<br />

Betrachtung der Konversionsthematik. Um die Belange<br />

umliegender Städte und Gemein<strong>den</strong> mit in <strong>den</strong> Konversionsprozess<br />

ein<strong>zu</strong>bringen, hat der Verband Region Rhein-Neckar daher einen<br />

Koordinierungskreis Konversion ins Leben gerufen, in dem die <strong>zu</strong><br />

erwarten<strong>den</strong> Entwicklungen aus regionaler Sicht diskutiert und<br />

regionale Vorgaben wie die Plansätze des Einheitlichen<br />

Regionalplans als Leitplanken für die Entwicklung der<br />

Konversionsflächen abgestimmt wer<strong>den</strong>. Gleichzeitig besteht ein<br />

interkommunaler Lenkungskreis der vom US-Armee-Ab<strong>zu</strong>g<br />

betroffenen Städte, in dem der VRRN Mitglied ist und die<br />

regionalen Perspektive vertritt. Als dritte Maßnahme erstellt der<br />

Verband Region Rhein-Neckar, wie in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

1.6.1.2 dargelegt, ein Regionales Entwicklungskonzept <strong>zu</strong>r<br />

Konversion, in dem ebenfalls die Belange der Nachbarkommunen<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

1001 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.6.2.4<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ngen (G)<br />

Gegenüber <strong>den</strong> Zielen und Grundsätzen <strong>zu</strong> militärischen<br />

Konversionsflächen (Kap. 1.6.1 und 1.6.2) bestehen keine<br />

Be<strong>den</strong>ken; auch das MFW unterstützt diese regionalplanerischen<br />

Zielvorstellungen. Das MFW weist außerdem darauf hin, dass<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ngen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eng<br />

mit <strong>den</strong> Standortgemein<strong>den</strong> abgestimmt wer<strong>den</strong> sollten.<br />

folgen<br />

Die Zustimmung <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Kapiteln 1.6.1 und 1.6.2 wird <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen. Um der Notwendigkeit der Abstimmung mit <strong>den</strong><br />

Kommunen hinsichtlich etwaige Zwischennut<strong>zu</strong>ngen Rechnung <strong>zu</strong><br />

tragen wird in Plansatz 1.6.2.4 im zweiten Satz folgender Zusatz<br />

eingefügt: "…sollen in Abstimmung mit <strong>den</strong> Standortkommunen für<br />

Teilflächen Zwischennut<strong>zu</strong>ngen angestrebt wer<strong>den</strong>,…"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 577 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1002 Stadtverwaltung Heidelberg 1.6.2.4<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ngen (G)<br />

Es wird festgestellt, dass die Nut<strong>zu</strong>ng der Konversionsflächen für<br />

die Erzeugung erneuerbare Energien keine Zwischennut<strong>zu</strong>ng<br />

darstelle, da entsprechende Anlagen sich nur dann rechnen, wenn<br />

sie für einen längeren Zeitraum errichtet wer<strong>den</strong>. Die<br />

Möglichkeiten von Zwischennut<strong>zu</strong>ngen für die Konversionsflächen<br />

sollte nicht im Regionalplan geregelt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Einwand, erneuerbare Energien seien nicht als<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> sehen, ist vor dem Hintergrund der Sicherung<br />

anderweitiger langfristiger Nachnut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeit für die<br />

Konversionsflächen nachvollziehbar. Da nicht mit Sicherheit davon<br />

ausgegangen wer<strong>den</strong> kann, dass technische Anlagen <strong>zu</strong>r<br />

Erzeugung erneuerbarer Energien nach 15-20 Jahren <strong>zu</strong>rückgebaut<br />

wer<strong>den</strong>, wird der Zwischennut<strong>zu</strong>ngsvorbehalt hinsichtlich der<br />

Nut<strong>zu</strong>ng erneuerbarer Energien aus dem Plansatz gestrichen. Da<br />

für verschie<strong>den</strong>e Konversionsflächen in der Region aber auch eine<br />

längerfristige Nut<strong>zu</strong>ng im Bereich der erneuerbaren Energien<br />

<strong>den</strong>kbar ist, bleibt der Prüfauftrag hinsichtlich einer entsprechen<strong>den</strong><br />

Eignung aber im Plan enthalten.<br />

Der Konversionsprozess in der Metropolregion Rhein-Neckar wird<br />

voraussichtlich Jahrzehnte dauern und nicht alle Flächen wer<strong>den</strong><br />

von Beginn an einer Entwicklung <strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong> können. Vor<br />

dem Hintergrund der Dimension dieser Areale ist die Frage der<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ng auch eine regionale Fragestellung. Daher bleibt<br />

der Aspekt der Zwischennut<strong>zu</strong>ng auch künftig im Plansatz erhalten.<br />

Der Sorge, dass mit möglichen Zwischennut<strong>zu</strong>ngen eine langfristig<br />

sinnvolle Nachnut<strong>zu</strong>ng behindert wer<strong>den</strong> könnte, wird Rechnung<br />

getragen, indem im Plansatz eingefügt wird, dass die<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ng in Abstimmung mit <strong>den</strong> Standortkommunen<br />

geschehen soll.<br />

Es wer<strong>den</strong> folgende Änderungen vorgenommen:<br />

In der Randspalte <strong>zu</strong> Plansatz 1.6.2.4 wird der Begriff<br />

"Zwischennut<strong>zu</strong>ng" durch "sonstige Nut<strong>zu</strong>ngen" ersetzt.<br />

Der Plansatz wird wie folgt geändert: Der letzte Satz wird in leicht<br />

abgeänderter Form an <strong>den</strong> Anfang des Plansatzes gezogen und<br />

lautet wie folgt: "Bei der Nachnut<strong>zu</strong>ng der Konversionsflächen soll<br />

die Flächenbereitstellung für die Erzeugung erneuerbarer Energien<br />

geprüft wer<strong>den</strong>."<br />

Der bisher erste Satz bildet <strong>den</strong> zweiten Absatz und wird wie folgt<br />

ergänzt: "…sollen in Abstimmung mit <strong>den</strong> Standortkommunen für<br />

Teilflächen Zwischennut<strong>zu</strong>ngen angestrebt wer<strong>den</strong>,…"<br />

In der Begründung wer<strong>den</strong> analog folgende Änderungen<br />

vorgenommen:


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 578 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1002 - Ersatz des Begriffs "Zwischennut<strong>zu</strong>ng" in der Randspalte durch<br />

"sonstige Nut<strong>zu</strong>ngen".<br />

- Ergän<strong>zu</strong>ng eines ersten Absatzes: "Zur Unterstüt<strong>zu</strong>ng der<br />

Ausbauziele nach Plankapitel 3.2 "Energie" für erneuerbare<br />

Energieformen sollen geeignete Konversionsflächen hinsichtlich<br />

einer Nut<strong>zu</strong>ng im Bereich der erneuerbare Energien wie z.B.<br />

Windkraft, Photovoltaik oder Biomasseproduktion geprüft wer<strong>den</strong>."<br />

- Streichung des letzten Satzes in Absatz 2.<br />

1003 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

1.6.2.4<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ngen (G)<br />

Zweiten Satz löschen: „Dabei ist die Flächenbereitstellung für die<br />

Erzeugung erneuerbarer Energien <strong>zu</strong> prüfen." [löschen]<br />

Begründung: Unter Zwischennut<strong>zu</strong>ngen wer<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen mit<br />

temporärem Charakter verstan<strong>den</strong>, die zwischen der<br />

Ursprungsnut<strong>zu</strong>ng und der Endnut<strong>zu</strong>ng stattfin<strong>den</strong>. Merkmale einer<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ng sind die zeitliche Begrenztheit und der<br />

provisorische Charakter. Hierbei sind in der Regel der Nut<strong>zu</strong>ngsgrad<br />

und die Mietkosten gering. Die Bereitstellung von Flächen für<br />

erneuerbare Energien hat unserer Meinung nach keinen<br />

temporären Charakter und ist somit nicht als Zwischennut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><br />

sehen. Wir schlagen daher vor diesen Aspekt unter G 1.6.2.2 mit<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Einwand, erneuerbare Energien seien nicht nur als<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> sehen, ist vor dem Hintergrund des Ziels einer<br />

langfristigen Energiewende nachvollziehbar. Daher wird der<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ngsvorbehalt hinsichtlich der Nut<strong>zu</strong>ng erneuerbarer<br />

Energien aus dem Plansatz gestrichen. Der Prüfauftrag hinsichtlich<br />

einer entsprechen<strong>den</strong> Eignung bleibt im Plansatz jedoch enthalten.<br />

Eine Aufnahme in Plansatz 1.6.2.2 kann nicht erfolgen, da die<br />

Nut<strong>zu</strong>ng der Flächen für erneuerbare Energien keine<br />

siedlungsstrukturelle Nut<strong>zu</strong>ng darstellt.<br />

Es wer<strong>den</strong> folgende Änderungen im Plansatz 1.6.2.4<br />

vorgenommen:<br />

- In der Randspalte wird der Begriff "Zwischennut<strong>zu</strong>ng" durch<br />

"sonstige Nut<strong>zu</strong>ngen" ersetzt.<br />

- Der Plansatz wird wie folgt geändert: Der letzte Satz wird in leicht<br />

abgeänderter Form an <strong>den</strong> Anfang des Plansatzes gezogen und<br />

lautet wie folgt: "Bei der Nachnut<strong>zu</strong>ng der Konversionsflächen soll<br />

die Flächenbereitstellung für die Erzeugung erneuerbarer Energien<br />

geprüft wer<strong>den</strong>."<br />

In der Begründung wer<strong>den</strong> analog folgende Änderungen<br />

vorgenommen:<br />

- Ersatz des Begriffs "Zwischennut<strong>zu</strong>ng" in der Randspalte durch<br />

"sonstige Nut<strong>zu</strong>ngen".<br />

- Ergän<strong>zu</strong>ng eines ersten Absatzes: "Zur Unterstüt<strong>zu</strong>ng der<br />

Ausbauziele nach Plankapitel 3.2 "Energie" für erneuerbare<br />

Energieformen sollen geeignete Konversionsflächen hinsichtlich<br />

einer Nut<strong>zu</strong>ng im Bereich der erneuerbare Energien wie z.B.<br />

Windkraft, Photovoltaik oder Biomasseproduktion geprüft wer<strong>den</strong>."<br />

- Streichung des letzten Satzes in Absatz 2.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 579 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1004 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

1.6.2.4<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ngen (G)<br />

Zu 1.6.2.4. (S. 55): Militärische Konversionsflächen bieten eine<br />

große Chance <strong>zu</strong>r Folgenut<strong>zu</strong>ng durch erneuerbare Energien. Hier<br />

sollten Erneuerbare Energien nicht nur als „Zwischenlösung"<br />

angesehen wer<strong>den</strong>, sondern vorrangig eine dauerhafte Nut<strong>zu</strong>ng<br />

darstellen.<br />

folgen<br />

Der Einwand, erneuerbare Energien seien nicht nur als<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> sehen, ist vor dem Hintergrund des Ziels einer<br />

langfristigen Energiewende nachvollziehbar. Daher wird der<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ngsvorbehalt hinsichtlich der Nut<strong>zu</strong>ng erneuerbarer<br />

Energien aus dem Plansatz gestrichen. Der Prüfauftrag hinsichtlich<br />

einer entsprechen<strong>den</strong> Eignung bleibt im Plan enthalten.<br />

Es wer<strong>den</strong> folgende Änderungen im Plansatz vorgenommen:<br />

- In der Randspalte wird der Begriff "Zwischennut<strong>zu</strong>ng" durch<br />

"sonstige Nut<strong>zu</strong>ngen" ersetzt.<br />

- Der Plansatz wird wie folgt geändert: Der letzte Satz wird in leicht<br />

abgeänderter Form an <strong>den</strong> Anfang des Plansatzes gezogen und<br />

lautet wie folgt: "Bei der Nachnut<strong>zu</strong>ng der Konversionsflächen soll<br />

die Flächenbereitstellung für die Erzeugung erneuerbarer Energien<br />

geprüft wer<strong>den</strong>."<br />

In der Begründung wer<strong>den</strong> analog folgende Änderungen<br />

vorgenommen:<br />

- Ersatz des Begriffs "Zwischennut<strong>zu</strong>ng" in der Randspalte durch<br />

"sonstige Nut<strong>zu</strong>ngen".<br />

- Ergän<strong>zu</strong>ng eines ersten Absatzes: "Zur Unterstüt<strong>zu</strong>ng der<br />

Ausbauziele nach Plankapitel 3.2 "Energie" für erneuerbare<br />

Energieformen sollen geeignete Konversionsflächen hinsichtlich<br />

einer Nut<strong>zu</strong>ng im Bereich der erneuerbare Energien wie z.B.<br />

Windkraft, Photovoltaik oder Biomasseproduktion geprüft wer<strong>den</strong>."<br />

- Streichung des letzten Satzes in Absatz 2.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 580 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.2<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1005 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

1.6.2.4<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ngen (G)<br />

Die Flächenbereitstellung für die Erzeugung erneuerbarer Energien<br />

darf nicht nur unter dem Vorbehalt der Zwischennut<strong>zu</strong>ng stehen!<br />

Die Energiewende ist unserer Überzeugung nach die wichtigste<br />

Aufgabe unserer Generation - es muss alles Er<strong>den</strong>kliche getan<br />

wer<strong>den</strong>, um sie voran <strong>zu</strong> bringen.<br />

folgen<br />

Der Einwand, erneuerbare Energien seien nicht nur als<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> sehen, ist vor dem Hintergrund des Ziels einer<br />

langfristigen Energiewende nachvollziehbar. Daher wird der<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ngsvorbehalt hinsichtlich der Nut<strong>zu</strong>ng erneuerbarer<br />

Energien aus dem Plansatz gestrichen. Der Prüfauftrag hinsichtlich<br />

einer entsprechen<strong>den</strong> Eignung bleibt im Plan enthalten.<br />

Es wer<strong>den</strong> folgende Änderungen im Plansatz vorgenommen:<br />

- In der Randspalte wird der Begriff "Zwischennut<strong>zu</strong>ng" durch<br />

"sonstige Nut<strong>zu</strong>ngen" ersetzt.<br />

- Der Plansatz wird wie folgt geändert: Der letzte Satz wird in leicht<br />

abgeänderter Form an <strong>den</strong> Anfang des Plansatzes gezogen und<br />

lautet wie folgt: "Bei der Nachnut<strong>zu</strong>ng der Konversionsflächen soll<br />

die Flächenbereitstellung für die Erzeugung erneuerbarer Energien<br />

geprüft wer<strong>den</strong>."<br />

In der Begründung wer<strong>den</strong> analog folgende Änderungen<br />

vorgenommen:<br />

- Ersatz des Begriffs "Zwischennut<strong>zu</strong>ng" in der Randspalte durch<br />

"sonstige Nut<strong>zu</strong>ngen".<br />

- Ergän<strong>zu</strong>ng eines ersten Absatzes: "Zur Unterstüt<strong>zu</strong>ng der<br />

Ausbauziele nach Plankapitel 3.2 "Energie" für erneuerbare<br />

Energieformen sollen geeignete Konversionsflächen hinsichtlich<br />

einer Nut<strong>zu</strong>ng im Bereich der erneuerbare Energien wie z.B.<br />

Windkraft, Photovoltaik oder Biomasseproduktion geprüft wer<strong>den</strong>."<br />

- Streichung des letzten Satzes in Absatz 2.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 581 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.3<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Verteidigungseinrichtungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1006 Bundesministerium des Innern<br />

(<strong>zu</strong>gegangen über BMVBS)<br />

- Die in Z 1.6.3 getroffene Festlegung, die Erfordernisse der zivilen<br />

und militärischen Verteidigung sowie des Katastrophenschutzes <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen, wird begrüßt. Damit sind auch Anlagen der<br />

Trinkwassernotversorgung (Notbrunnen) bei raumbedeutsamen<br />

Planungen <strong>zu</strong> beachten und Bauleitpläne ggf. entsprechend<br />

an<strong>zu</strong>passen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1007 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

- Vorranggebiete Bund: Die im RPS/RegFNP 2010 dargestellten<br />

„Vorranggebiete Bund" sind Nut<strong>zu</strong>ngen aufgrund besonderer<br />

Rechte des Bundes vorbehalten. Die Ziele des Planes erfahren hier,<br />

durch besondere Rechte des Bundes, gegebenenfalls<br />

Einschränkungen. Im Einheitlichen Regionalplan sind diese<br />

Ausweisungen („Sonderflächen Bund") laut Legende der<br />

„Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte" nachrichtlich dargestellt. Hier wäre im Text<br />

(Begründung <strong>zu</strong> 1.6.3) eine entsprechende Klarstellung und<br />

Erläuterung, insbesondere Stand und Quelle der nachrichtlichen<br />

Übernahme sinnvoll.<br />

[…] Die Darstellung ist in der Karte nur schwer lesbar und sollte<br />

besser sichtbar dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Die im Einheitlichen Regionalplan dargestellten Sonderflächen<br />

Bund sind <strong>den</strong> rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen der<br />

Kommunen entnommen und sind dem<strong>zu</strong>folge auf dem Stand der<br />

<strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Regionalplanerstellung gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne.<br />

Im Textteil des Einheitlichen Regionalplans wird das Kapitel "I.<br />

Allgemeine Hinweise und Erläuterungen <strong>zu</strong>m Regionalplan" um<br />

einen Abschnitt "Erläuterungen <strong>zu</strong>m Kartenwerk" ergänzt, in dem<br />

kurze Ausführungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> wesentlichen Inhalten der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt gemacht wer<strong>den</strong>. Hier wird auch die Quelle der<br />

Sonderflächen Bund aufgeführt.<br />

Bei der Darstellung der Sonderflächen Bund handelt es sich<br />

lediglich um eine nachrichtliche Darstellung. Es ist daher vertretbar,<br />

dass sie <strong>zu</strong>gunsten verbindlicher Festlegungen im Regionalplan in<br />

ihrer Lesbarkeit <strong>zu</strong>rücktreten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 582 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.3<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Verteidigungseinrichtungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1008 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.6.3.1<br />

Sonderflächen Bund (N)<br />

In PS 1.6.3.1, erster Absatz, drängt sich eine Festlegung als Ziel der<br />

Raumordnung nicht auf. Es wird empfohlen, diesen Absatz <strong>zu</strong><br />

streichen und nur <strong>den</strong> bisherigen zweiten Absatz „Sonderflächen<br />

Bund (N)“ in <strong>den</strong> Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen (mit entsprechender<br />

Randkennzeichnung in der Begründung, S. 55).<br />

teilweise folgen<br />

Die Einwendung, dass PS 1.6.3.1 von seinem Inhalt und Charakter<br />

nicht unbedingt als Ziel <strong>zu</strong> fassen ist, ist nachvollziehbar. Da<br />

<strong>den</strong>noch die Berücksichtigung der Belange der zivilen und<br />

militärischen Verteidigung sowie des Katastrophenschutzes als<br />

wichtig erachtet wird, wird das Ziel <strong>zu</strong> einem Grundsatz abgestuft.<br />

Der erste Satz wird wie folgt an die Anforderungen an einen<br />

Grundsatz angepasst: Die Erfordernisse … sollen berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

In der Begründung erfolgt die Kennzeichnung in der Randspalte als<br />

"Verteidigungseinrichtungen/Katastrophenschutz G, Sonderflächen<br />

Bund N"<br />

1009 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

entspr.<br />

14<br />

1.6.3.1<br />

Sonderflächen Bund (N)<br />

Im Einheitlichen Regionalplan sind die Ausweisungen<br />

(„Sonderflächen Bund") laut Legende der „Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte"<br />

nachrichtlich dargestellt. Hier wäre im Text (Begründung <strong>zu</strong> 1.6.3)<br />

eine entsprechende Klarstellung und Erläuterung, insbesondere<br />

Stand und Quelle der nachrichtlichen Übernahme sinnvoll.<br />

folgen<br />

Die im Einheitlichen Regionalplan dargestellten Sonderflächen<br />

Bund sind <strong>den</strong> rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen der<br />

Kommunen entnommen und sind dem<strong>zu</strong>folge auf dem Stand der<br />

<strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Regionalplanerstellung gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne.<br />

Im Textteil des Einheitlichen Regionalplans wird das Kapitel "I.<br />

Allgemeine Hinweise und Erläuterungen <strong>zu</strong>m Regionalplan" um<br />

einen Abschnitt "Erläuterungen <strong>zu</strong>m Kartenwerk" ergänzt, in dem<br />

kurze Ausführungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> wesentlichen Inhalten der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt gemacht wer<strong>den</strong>. Hier wird auch die Quelle der<br />

Sonderflächen Bund aufgeführt.<br />

1010 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

1.6.3.1<br />

Sonderflächen Bund (N)<br />

Es wird angeregt, die Sonderflächen Bund in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte besser sichtbar dar<strong>zu</strong>stellen, da sie derzeit nur<br />

schwer lesbar seien.<br />

folgen<br />

Um die Lesbarkeit der "Sonderflächen Bund" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> verbessern, wer<strong>den</strong> die Linien, die die<br />

entsprechende Kreuzschraffur bil<strong>den</strong>, mit einer etwas stärkeren<br />

Linienbreite angelegt und leicht vom Kartenhintergund freigestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 583 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.3<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Verteidigungseinrichtungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1011 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

1.6.3.1<br />

Sonderflächen Bund (N)<br />

Die Darstellungen der dargestellten „Vorranggebiete Bund" im<br />

RPS/RegFNP 2010 und der "Sonderflächen Bund" im Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar stimmen nicht überein (z.B. im Bereich<br />

nordwestlich Viernheims).<br />

nicht folgen<br />

Die im Einheitlichen Regionalplan dargestellten Sonderflächen<br />

Bund sind <strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen der Kommunen<br />

entnommen. Differenzen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> im RPS/RegFNP 2010<br />

dargestellten Vorranggebieten Bund ergeben sich im Kreis<br />

Bergstraße bei drei Flächen. Diese liegen 1. östlich von Neuschloß,<br />

2.östlich von Biblis und 3. im Bereich der Lampertheimer Training<br />

Area.<br />

Zu <strong>den</strong> Flächen östlich von Neuschloß und östlich von Biblis liegen<br />

dem Verband Region Rhein-Neckar keine Informationen vor. Da<br />

diese nicht im FNP enthalten sind, wer<strong>den</strong> hier keine<br />

Sonderflächen Bund dargestellt. Zur Verifizierung der<br />

Flächendarstellung wur<strong>den</strong> entsprechende Daten bei der<br />

Bundeswehr angefordert. Im Bearbeitungszeitraum der<br />

Anregungen <strong>zu</strong>m Regionalplan wur<strong>den</strong> dem VRRN jedoch bislang<br />

keine weiterführen<strong>den</strong> Daten <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt. Sollten dem<br />

VRRN bis <strong>zu</strong>r Fertigstellung des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfes hier<strong>zu</strong><br />

ergänzende bzw. abweichende Daten vorliegen, wer<strong>den</strong> diese<br />

entsprechend berücksichtigt. Ansonsten wird die Darstellung wie<br />

im Entwurf beibehalten.<br />

Nach Informationen des Hessischen Forstamts in Lampertheim<br />

wurde das Areal der Lampertheimer Training Area (Zitat) "bereits an<br />

das Land Hessen - Forstverwaltung <strong>zu</strong>rückgegeben und unterliegt<br />

nunmehr <strong>den</strong> Grundsätzen einer multifunktionalen Forstwirtschaft<br />

nach dem Hess. Forstgesetz. Mit der Aufgaben der<br />

Truppenübungsplatznut<strong>zu</strong>ng (angekündigt für das Jahr 2014) wird<br />

lediglich eine letzte Restriktion aufgegeben". Daher wird die Fläche<br />

auch künftig nicht als "Sonderfläche Bund" dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 584 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.3<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Verteidigungseinrichtungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1012 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

entspr.<br />

1230<br />

2085<br />

2039<br />

2586<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

1.6.3.1<br />

Sonderflächen Bund (N)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird bei Altlußheim das ehemalige<br />

Munitionsdepot Kirrlach fälschlicherweise noch als Sonderfläche<br />

Bund dargestellt. Das Gelände wurde inzwischen rückgebaut und<br />

an <strong>den</strong> Landesbetrieb ForstBW <strong>zu</strong>rückgegeben. Die betroffene<br />

Fläche muss als Waldfläche dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aus der dargestellten Begründung wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

der gesamte genannte Bereich künftig mit einem Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g (Z) überlagert und als Wald dargestellt. Eine kleine<br />

nördliche Teilfläche wird in <strong>den</strong> benachbarten<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereich und das Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Z) einbezogen, die gesamte<br />

übrige Fläche wird als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z) ausgewiesen.<br />

1013 Landesbetrieb Liegenschafts- und<br />

Baubetreuung<br />

entspr.<br />

Niederlassung Landau<br />

3837<br />

1.6.3.1<br />

Verteidigungseinrichtungen/Kat<br />

astrophenschutz (Z)<br />

In Betrieb befindliche Kraftstoffversorgungsanlagen des Bundes,<br />

die militärischen Zwecke dienen und sich im Planungsbereich des<br />

Landes Rheinland-Pfalz befin<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan berührt:<br />

NATO-Tanklager Bellheim<br />

NATO-Pipeline Zweibrücken Bellheim 8"<br />

NATO-Pipelines Bellheim-Huttenheim 6" + 10"<br />

NATO-Pipeline Fürfeld-Bellheim 10"<br />

NATO-Pipeline Bellheim-Kehl 10"<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Wie aus Unterlagen des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar<br />

im Textteil des Entwurfs hervorgeht, sind diese von uns<br />

aufgeführten Kraftstoffversorgungsanlagen des Bundes unter Pkt.<br />

1.6.3 -Verteidigungseinrichtungen- ein<strong>zu</strong>stufen und <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen. Im Erläuterungsbericht des Regionalplanes unter<br />

Pkt. 1.6.3.1 heißt es, „...die militärischen Anlagen dürfen in Ihrer<br />

Funktion nicht beeinträchtigt wer<strong>den</strong>...". Somit wären die Belange<br />

der militärischen Kraftstoffversorgungsanlagen des Bundes in<br />

diesem Verfahren gewahrt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 585 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.3<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Verteidigungseinrichtungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1014 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 1.6.3.1<br />

Sonderflächen Bund (N)<br />

entspr.<br />

1263<br />

1689<br />

2045<br />

2139<br />

Das ehemalige Munitionsdepot Kirrlach im Staatswalddistrikt 9<br />

(Altlußheim) ist inzwischen an ForstBW <strong>zu</strong>rückgegeben. Die Fläche<br />

muss nach erfolgtem Rückbau als Waldfläche dargestellt wer<strong>den</strong><br />

und nicht als Sonderfläche Bund.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargestellten Grün<strong>den</strong> wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

gesamte genannte Bereich künftig mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

(Z) überlagert und als Wald dargestellt. Eine kleine nördliche<br />

Teilfläche wird in <strong>den</strong> benachbarten<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereich und das Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Z) einbezogen, die gesamte<br />

übrige Fläche wird als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z) ausgewiesen.<br />

1015 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 1.6.3.1<br />

Sonderflächen Bund (N)<br />

10.1 Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Diese wer<strong>den</strong> in Abschnitt 1.6 des Regionalplans behandelt.<br />

Verteidigungseinrichtungen im Sinne des Plansatzes 1.6.3.1 gibt es<br />

im Rhein-Neckar-Kreis noch in der Stadt Schwetzingen. Dort<br />

befin<strong>den</strong> sich im nordwestlichen Stadtgebiet noch amerikanische<br />

Liegenschaften (Kilbourne Kaserne, Tompkins Barracks und<br />

Übungsplatz). Weiterhin befindet sich im südöstlichen Bereich von<br />

Oftersheim eine militärisch genutzte amerikanische Liegenschaft<br />

(Rod and Gun Club).<br />

Bei <strong>den</strong> vorstehend aufgeführten Liegenschaften muss nach Ab<strong>zu</strong>g<br />

der amerikanischen Streitkräfte die Entwidmung durchgeführt<br />

wer<strong>den</strong>. Danach unterliegen diese Liegenschaften wieder der<br />

normalen Bauleitplanung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die genannten Flächen sind dem VRRN bekannt. Die Areale der<br />

Kilbourne Kaserne und der Tompkins Barracks sind im vorliegen<strong>den</strong><br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplans als Sonderfläche Bund<br />

dargestellt. Künftig wer<strong>den</strong> diese als "Entwicklungsfläche<br />

militärische Konversion (N)" dargestellt.<br />

Standortübungsplätze sind im Einheitlichen Regionalplan nicht als<br />

Sonderfläche Bund sondern als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g mit<br />

entsprechen<strong>den</strong> Freiraumausweisungen dargestellt, da diese<br />

bislang einer Freiraumnut<strong>zu</strong>ng unterliegen und diese auch künftig<br />

erhalten bleiben soll.<br />

Über <strong>den</strong> Rod and Gun Club läuft im Einheitlichen Regionalplan<br />

Rhein-Neckar ebenfalls ein Regionaler Grün<strong>zu</strong>g sowie ein<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, da dieser<br />

<strong>zu</strong>m überwiegen<strong>den</strong> Teil Waldgebiet umfasst und eine bauliche<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng nicht in Betracht kommt.<br />

1016 Stadtverwaltung Speyer 1.6.3.1<br />

Sonderflächen Bund (N)<br />

entspr.<br />

1315<br />

Militärische Konversionsflächen (Kapitel 1.6)<br />

Es erfolgt der Hinweis, dass in <strong>den</strong> „Sonderbauflächen Bund" die<br />

militärische Nut<strong>zu</strong>ng solange Vorrang hat, bis eine Entwidmung<br />

erfolgt. In der Planzeichnung wird jedoch der Bereich der<br />

Kurpfalzkaserne, der auf Otterstadter Gemarkung liegt, als<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g dargestellt. Dies ist <strong>zu</strong> korrigieren und analog<br />

der Planfestlegung auf Speyerer Gemarkung eine Sonderbaufläche<br />

Bund dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Die Anregung ist korrekt. Da alle Sonderflächen Bund, deren<br />

Nut<strong>zu</strong>ng künftig aufgegeben wird, nunmehr als "Entwicklungsfläche<br />

militärische Konversion (N)" dargestellt wer<strong>den</strong>, wird diese<br />

Darstellung auch für <strong>den</strong> Otterstadter Teil der Kurpfalzkaserne<br />

übernommen. Der Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges wird im Bereich der<br />

"Kurpfalz Kaserne" (Gemarkung Otterstadt) <strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 586 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.3<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Verteidigungseinrichtungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1017 Stadtverwaltung Speyer 1.6.3.1<br />

Sonderflächen Bund (N)<br />

entspr.<br />

1316<br />

Weiterhin ist im Vergleich <strong>zu</strong>m RROP 2004 die Darstellung<br />

„Sonderbauflächen Bund" für <strong>den</strong> Standortübungsplatz Speyer -<br />

Du<strong>den</strong>hofen entfallen. Gründe hierfür sind nicht nachvollziehbar.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Standortübungsplatz Speyer/Du<strong>den</strong>hofen ist auch im<br />

genehmigten Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Stadt Speyer nicht<br />

dargestellt. Standortübungsplätze unterliegen in der Regel - wie<br />

auch im Fall Speyer/Du<strong>den</strong>hofen - einer Freiraumnut<strong>zu</strong>ng. Eine<br />

bauliche Inanspruchnahme ist weder während noch nach der<br />

militärischen Nut<strong>zu</strong>ng regionalplanerisch erwünscht. Der Freiraum<br />

wird daher im Einheitlichen Regionalplan durch die Darstellung<br />

eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs bzw. einer Regionalen Grünzäsur<br />

gesichert.<br />

1018 Gemeinde Haßloch 1.6.3.1<br />

Verteidigungseinrichtungen/Kat<br />

astrophenschutz (Z)<br />

Gemeinde Haßloch: Die NIKE-Station war im RROP 2004 als<br />

„Sonderbaufläche Bund" ausgewiesen. Im Entwurf des ERP ist<br />

diese Darstellung entfallen und nur noch als „Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" dargestellt.<br />

Gemäß der Begründung <strong>zu</strong> Kapitel 1.6.3.1 sind nur solche Flächen<br />

als Sonderbaufläche Bund dar<strong>zu</strong>stellen, solange der militärische<br />

Status besteht bzw. der Verwaltungsakt der Entwidmung nicht<br />

abgeschlossen ist. Aufgrund der Aufgabe der militärischen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

ist der neuen Darstellung <strong>zu</strong><strong>zu</strong>stimmen. Ob die Fläche bereits<br />

entwidmet ist, konnte die Verwaltung noch nicht klären.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 587 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.3<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Verteidigungseinrichtungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1019 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

1.6.3.1<br />

Sonderflächen Bund (N)<br />

Die Darstellungen der dargestellten „Vorranggebiete Bund" im<br />

RPS/RegFNP 2010 und der "Sonderflächen Bund" im Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar stimmen nicht überein (z.B. im Bereich<br />

nordwestlich Viernheims).<br />

nicht folgen<br />

Die im Einheitlichen Regionalplan dargestellten Sonderflächen<br />

Bund sind <strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen der Kommunen<br />

entnommen. Differenzen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> im RPS/RegFNP 2010<br />

dargestellten Vorranggebieten Bund ergeben sich im Kreis<br />

Bergstraße bei drei Flächen. Diese liegen 1. östlich von Neuschloß,<br />

2.östlich von Biblis und 3. im Bereich der Lampertheimer Training<br />

Area.<br />

Zu <strong>den</strong> Flächen östlich von Neuschloß und östlich von Biblis liegen<br />

dem Verband Region Rhein-Neckar keine Informationen vor. Da<br />

diese nicht im FNP enthalten sind, wer<strong>den</strong> hier keine<br />

Sonderflächen Bund dargestellt. Zur Verifizierung der<br />

Flächendarstellung wur<strong>den</strong> entsprechende Daten bei der<br />

Bundeswehr angefordert. Im Bearbeitungszeitraum der<br />

Anregungen <strong>zu</strong>m Regionalplan wur<strong>den</strong> dem VRRN jedoch bislang<br />

keine weiterführen<strong>den</strong> Daten <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt. Sollten dem<br />

VRRN bis <strong>zu</strong>r Fertigstellung des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfes hier<strong>zu</strong><br />

ergänzende bzw. abweichende Daten vorliegen, wer<strong>den</strong> diese<br />

entsprechend berücksichtigt. Ansonsten wird die Darstellung wie<br />

im Entwurf beibehalten.<br />

Nach Informationen des Hessischen Forstamts in Lampertheim<br />

wurde das Areal der Lampertheimer Training Area (Zitat) "bereits an<br />

das Land Hessen - Forstverwaltung <strong>zu</strong>rückgegeben und unterliegt<br />

nunmehr <strong>den</strong> Grundsätzen einer multifunktionalen Forstwirtschaft<br />

nach dem Hess. Forstgesetz. Mit der Aufgaben der<br />

Truppenübungsplatznut<strong>zu</strong>ng (angekündigt für das Jahr 2014) wird<br />

lediglich eine letzte Restriktion aufgegeben". Daher wird die Fläche<br />

auch künftig nicht als "Sonderfläche Bund" dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 588 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.3<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Verteidigungseinrichtungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1020 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1443<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1774<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

1.6.3.1<br />

Sonderflächen Bund (N)<br />

"Nr: 96 Flächenbezeichnung: Walldürn Standortübungsplatz<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonderfläche Bund (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch"<br />

folgen<br />

Der Anregung der Naturschutzverbände wird gefolgt, da der<br />

Standortübungsplatz unabhängig von seiner militärischen<br />

Weiternut<strong>zu</strong>ng nicht für eine bauliche Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

stehen und perspektivisch für <strong>den</strong> Freiraumverbund erhalten<br />

wer<strong>den</strong> soll. Dies entspricht auch der im Einheitlichen Regionalplan<br />

angewandten Systematik in Be<strong>zu</strong>g auf die übrigen in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar vorhan<strong>den</strong>en Standortübungsplätze.<br />

Die Signatur "Sonderfläche Bund" wird <strong>zu</strong>rückgenommen und auf<br />

der gesamten Fläche durch die Signatur "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

ersetzt. Die gesamte Fläche westlich der L518 wird <strong>zu</strong>dem mit der<br />

Signatur "Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege"<br />

belegt. Die kleine Fläche östlich der L 518 wird als "sonstige Fläche"<br />

dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 589 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.3<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Verteidigungseinrichtungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1021 Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

987<br />

(interne Änderungen)<br />

1.6.3.1<br />

Sonderflächen Bund (N)<br />

Bisher wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan alle bislang militärisch<br />

genutzten Flächen als "Sonderfläche Bund" dargestellt - auch<br />

solche, deren Nut<strong>zu</strong>ng bereites aufgegeben oder deren Freigabe<br />

beschlossen wurde. Im Laufe des<br />

Regionalplanaufstellungsverfahrens wer<strong>den</strong> weitere Flächen<br />

freigegeben. Um die Entwicklungsperspektive dieser Flächen<br />

auf<strong>zu</strong>zeigen, schlägt der VRRN vor,<br />

1. die Flächen, die freigegeben sind, für deren Nachnut<strong>zu</strong>ng aber<br />

noch keine bauplanungsrechtlichen Festlegungen bestehen und<br />

2. die Flächen, deren Freiwer<strong>den</strong> bereits beschlossen ist,<br />

als "Entwicklungsfläche militärische Konversion (N)" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dar<strong>zu</strong>stellen. Ein entsprechender Plansatz<br />

sollte im Kapitel 1.6.2 eingefügt wer<strong>den</strong>.<br />

Korrektur/Änderung<br />

Die bislang in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als "Sonderfläche Bund"<br />

dargestellten (künftigen) Konversionsflächen in Mannheim,<br />

Heidelberg, Schwetzingen, Hardheim, Walldürn und Speyer wer<strong>den</strong><br />

künftig als "Entwicklungsfläche militärische Konversion (N)"<br />

dargestellt. Ein entsprechendes Planzeichen wird in die Legende<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen.<br />

Im Textteil wird im Kapitel 1.6.1 vor dem Plansatz 1.6.1.1 ein neuer<br />

Plansatz mit der Randspaltenkennzeichnung "Entwicklungsfläche<br />

militärische Konversion (N)" eingefügt. Er hat <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong><br />

Wortlaut:<br />

"Ehemals militärisch genutzte Flächen, deren Zweckbestimmung<br />

wegfällt sollen einer Nachnut<strong>zu</strong>ng gemäß <strong>den</strong> Plansätze 1.6.1.2 bis<br />

1.6.2.4 <strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong>. Sie sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

Entwicklungsfläche militärische Konversion dargestellt."<br />

Die Nummerierung der nachfolgen<strong>den</strong> Plansätze in Kapitel 1.6.1<br />

wird entsprechend angepasst.<br />

Die Begründung <strong>zu</strong> dem Plansatz lautet wie folgt:<br />

"Der Konversionsprozess in der Metropolregion Rhein-Neckar wird<br />

sich über viele Jahre hinziehen. Einige der Flächen sind bereits<br />

freigegeben, es bestehen bislang jedoch noch keine konkreten<br />

bauplanungsrechtlichen Vorgaben für eine Folgenut<strong>zu</strong>ng. Für<br />

andere Areale ist die Aufgabe zwar terminiert, bis <strong>zu</strong>r endgültigen<br />

Freigabe wird die militärische Nut<strong>zu</strong>ng aber noch einige Jahre<br />

fortgesetzt. Der bislang auf <strong>den</strong> Flächen liegende Status<br />

"Sonderfläche Bund" wird jedoch in allen Fällen innerhalb des<br />

Planungshorizontes des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

aufgegeben. Daher soll bereits heute die Perspektive einer zivilen<br />

Nachnut<strong>zu</strong>ng aufgezeigt wer<strong>den</strong>, ohne angesichts der Dimension<br />

der Flächen <strong>den</strong> kommunalen Beteiligungs- und Planungsprozessen<br />

vor<strong>zu</strong>greifen. Die militärischen Areale, die im Planungszeitraum des<br />

Einheitlichen Regionalplans in eine zivilie Nut<strong>zu</strong>ng über gehen<br />

wer<strong>den</strong>, sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte daher nachrichtlich als<br />

"Entwicklungsfläche militärische Konversion (N)" dargestellt.<br />

Solange die Entwidmung der Arealen nicht abgeschlossen ist gilt<br />

Plansatz 1.6.3.1 "Sonderflächen Bund" entsprechend."<br />

Randspaltenbezeichnung in der Begründung: "Entwicklungsfläche<br />

militärische Konversion (N)"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 590 von 2197<br />

1.6<br />

1.6.3<br />

Militärische Konversionsflächen, Verteidigungseinrichtungen<br />

Verteidigungseinrichtungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1022 Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

1468<br />

1790<br />

1933<br />

1949<br />

(interne Änderungen)<br />

1.6.3.1<br />

Sonderflächen Bund (N)<br />

Im Einheitlichen Regionalplan sind Standortübungsplätze<br />

grundsätzlich nicht als Sonderfläche Bund dargestellt. Vielmehr<br />

sollen sie aufgrund ihrer Freiraumnut<strong>zu</strong>ng sowohl aktuell als auch<br />

künftig von einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng freigehalten wer<strong>den</strong>. Im Falle<br />

des Standortübungsplatzes in Bad Bergzabern ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fälschlicher Weise <strong>den</strong>noch eine Sonderfläche<br />

Bund dargestellt. Diese Ausweisung soll analog <strong>zu</strong>r Darstellung der<br />

restlichen Standortübungsplätze im Einheitlichen Regionalplan<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen und durch einen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g ersetzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Korrektur/Änderung<br />

Analog <strong>zu</strong>r Darstellung der restlichen Standortübungsplätze wird im<br />

Bereich des Standortübungsplatzes Bad Bergzabern die Signatur<br />

"Sonderfläche Bund" <strong>zu</strong>rückgenommen. Stattdessen wer<strong>den</strong><br />

jeweils Teilbereiche der Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz, Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

sowie Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

dargestellt. Die angrenzende Signatur des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

wird über die gesamte Fläche fortgesetzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 591 von 2197<br />

1.7 Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1023 Bundesministerium des Innern<br />

entspr.<br />

139<br />

(<strong>zu</strong>gegangen über BMVBS)<br />

- Die in <strong>den</strong> Kapiteln Zentrale Orte (1.2) und<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (1.7) getroffenen Festlegungen<br />

bezüglich der Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen<br />

entsprechen einer möglichst verbrauchernahen und dem Bedarf<br />

angepassten Versorgung in qualitativ und quantitativ<br />

angemessenem Umfang <strong>zu</strong>r Gewährleistung gleichwertiger<br />

Lebensverhältnisse.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1024 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

4025<br />

- OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: Die in PS 1.7.3.1 und PS 1.7.2.5<br />

angesprochene Sortimentsliste (bisher Anhang 3) stellt aus hiesiger<br />

Sicht keine verbindliche Festlegung dar und sollte daher nicht im<br />

Anhang, sondern in der Begründung <strong>zu</strong> Kap. 1.7 aufgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Einleitungstext <strong>zu</strong> der Sortimentsliste sollte dabei auch <strong>zu</strong>m<br />

Ausdruck kommen, dass die Liste keine verbindliche Festlegung<br />

zentrenrelevanter Sortimente darstellt.<br />

folgen<br />

Der letzte Absatz in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.3 wird gestrichen und<br />

durch <strong>den</strong> Anhang Nr. 3 (Text mit Sortimentsliste) ersetzt. Darin<br />

kommt eindeutig <strong>zu</strong>m Ausdruck, dass die Liste keine verbindliche<br />

Festlegung darstellt. Anhang Nr. 3 wird gestrichen. In <strong>den</strong><br />

Plansätzen 1.7.2.5 und 1.7.3.1 wird hinsichtlich der Sortimentsliste<br />

auf die Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.3, nicht Anhang Nr. 3 verwiesen.<br />

1025 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

- Die Verwendung von zentralen Begrifflichkeiten sollte geprüft<br />

wer<strong>den</strong>. Dies betrifft <strong>den</strong> Begriff der „Einzelhandelsgroßprojekte"<br />

und <strong>den</strong> der „zentralörtlichen Standortbereiche"; es entsteht im<br />

ersten Fall der Eindruck als handele es sich hier um größere<br />

Vorhaben als beim „großflächigen Einzelhandel", der im Sinne von<br />

Betrieben mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche definiert ist und <strong>den</strong><br />

Gegenstand der raumordnerischen Steuerung betrifft. Im zweiten<br />

Fall konkretisiert der Regionalplan „städtebaulich integrierte<br />

Bereiche"; hierfür einen neuen <strong>zu</strong>sätzlichen Begriff <strong>zu</strong> kreieren<br />

erscheint nicht nachvollziehbar, da auf der Ebene der<br />

Bauleitplanung eine Konkretisierung unter dem Begriff der<br />

„zentralen Versorgungsbereiche" erfolgt.<br />

teilweise folgen<br />

Einzelhandelsgroßprojekte sind entsprechend § 11 Absatz 3 der<br />

BauNVO Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und<br />

sonstige großflächige Einzelhandelsbetriebe für Endverbraucher.<br />

Somit sind großflächige Einzelhandelsbetriebe in Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>m<br />

sonstigen Handel planungsrechtlich eine eigenständige<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsart. Folglich wird der etwas umfassendere Begriff der<br />

"Einzelhandelsgroßprojekte" beibehalten, jedoch die Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 1.7.2.1 wie folgt ergänzt: Die raumordnerische Steuerung<br />

von Einzelhandelsgroßprojekten (Einkaufszentren, großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe<br />

für Endverbraucher gemäß § 11 Absatz 3 BauNVO) erfolgt ...<br />

Das in Plansatz 1.7.3.1 Steuerungsinstrumentarium der<br />

"Zentralörtlichen Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte"<br />

ist in der Regel kompatibel mit <strong>den</strong> "Zentralen<br />

Versorgungsbereichen" im Sinne von § 34 Absatz 3 BauGB in der<br />

kommunalen Bauleitplanung, unterscheidet sich aber durch die<br />

gebietsscharfe Festlegung und Generalisierung im einheitlichen<br />

Regionalplan gegenüber der mitunter sehr differenzierten und<br />

parzellenscharfen Abgren<strong>zu</strong>ng in kommunalen<br />

Einzelhandelskonzepten und Bauleitplänen (siehe da<strong>zu</strong> Begründung<br />

<strong>zu</strong> Plansatz 1.7.3.1). Folglich wird an dem eigenständigen Begriff<br />

des zentralörtlichen Standortbereiches festgehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 592 von 2197<br />

1.7 Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1026 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

- Der Entwurf des Einheitlichen Regionalplans unterscheidet sich<br />

<strong>zu</strong>m genehmigten RPS/RegFNP 2010 in folgen<strong>den</strong> Punkten:<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Mittelzentren des<br />

Landkreises Bergstraße Zentralörtliche Standortbereiche und<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für Einzelhandelsgroßprojekte in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Maßstab 1:75.000 dargestellt.<br />

Die dort dargestellten zentralörtlichen Standortbereiche<br />

entsprechen im Prinzip und in der Darstellung <strong>den</strong> zentralen<br />

Versorgungsbereichen einschließlich der Versorgungskerne des<br />

RPS/RegFNP 2010.<br />

Die Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte sind in bei<strong>den</strong> Planwerken als Standorte<br />

außerhalb der zentralen Standortbereiche definiert.<br />

Im RPS/RegFNP 2010 wer<strong>den</strong> 4 Standortarten im Textteil und in<br />

<strong>den</strong> sog. Beikarten 5-3 bis 5- 8 dargestellt. Zu <strong>den</strong> oben<br />

beschriebenen Flächen-Darstellungen wer<strong>den</strong> hier noch<br />

Versorgungskerne und sonstige großflächige<br />

Einzelhandelsstandorte (Bestand) gesondert dargestellt. Inhaltlich<br />

stimmen die Aussagen dieser Ausweisungen mit dem Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein Neckar (Entwurf) jedoch überein.<br />

Im positiven Sinne übernimmt der Einheitliche Regionalplan<br />

grundsätzlich in <strong>den</strong> oben aufgeführten Punkten die<br />

Planungsphilosophie des Landesentwicklungsplanes Hessen 2000<br />

und des RPS/RegFNP 2010.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1027 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

- Hessen Mobil empfiehlt einen neuen Grundsatz für die<br />

Konzentration von Einzelhandelsbetrieben im Zuge von stark<br />

frequentierten Verkehrsachsen.<br />

nicht folgen<br />

Die Konzentration von Einzelhandelsbetrieben an stark befahrenen<br />

Verkehrsachsen entspricht nicht dem raumordnerischen Leitziel,<br />

die Versorgungsstrukturen in <strong>den</strong> zentralen Innenstadtlagen <strong>zu</strong><br />

erhalten bzw. weiter<strong>zu</strong>entwickeln.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 593 von 2197<br />

1.7 Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1028 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

- Wir bedanken uns, dass wir im Rahmen des<br />

Planaufstellungsverfahrens bereits eine Reihe von Anregungen in<br />

das Verfahren einbringen konnten. Hier<strong>zu</strong> gehört insbesondere,<br />

dass nach dem ERP nunmehr auch für alle Mitgliedsgemein<strong>den</strong><br />

ohne zentralörtliche Funktion nahversorgungsrelevante<br />

Einzelhandelsprojekte mit einer zeitgemäßen Flächengröße möglich<br />

sind. Damit steht der Regelungsgehalt dieses Kapitels sehr<br />

weitreichend mit der im FNP des NV verankerten<br />

Steuerungssystematik in Einklang. Weiter ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass die<br />

Plansätze in vielen Teilen gegenüber der bisher gelten<strong>den</strong><br />

regionalplanerischen Steuerungssystematik unverändert geblieben<br />

sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 594 von 2197<br />

1.7 Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1029 Gemeindeverwaltung Brühl - Die Gemeinde Brühl liegt in gewerblicher Hinsicht im unmittelbaren nicht folgen<br />

Ein<strong>zu</strong>gsbereich von Schwetzingen und Mannheim.<br />

Direkt jenseits der B 36 befindet sich ein großräumiges<br />

Gewerbegebiet mit Einzelhandelsnut<strong>zu</strong>ng auf Schwetzinger<br />

Gemarkung. Im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ist gar ein potentielles<br />

Gewerbegebiet westlich der B 36, quasi in Brühl, aber auf<br />

Schwetzinger Gemarkung, ausgewiesen.<br />

Die Entwicklung dieser Flächen wird nachhaltig auf die<br />

Gewerbestruktur in Brühl einwirken. Da die Stadt Schwetzingen bei<br />

der Zulassung von Nut<strong>zu</strong>ngen kaum Beschränkungen unterliegt,<br />

können sich hier Gewerbebetriebe ansiedeln, die auf die Gemeinde<br />

Brühl mehr Auswirkungen entfalten, als auf die<br />

Gemarkungsgemeinde Schwetzingen selber.<br />

Gleichzeitig wur<strong>den</strong> bisher in unmittelbarer Nachbarschaft, auf<br />

Brühler Gemarkung, nachhaltig Vorbehalte gegenüber<br />

Einzelhandelsnut<strong>zu</strong>ng mit verallgemeinerndem Hinweis auf<br />

Agglomeration geltend gemacht.<br />

Fakt ist, dass auch die Ansiedelung von Einzelhandelsbetrieben, nur<br />

weil sie auf Schwetzinger Gemarkung liegen, Einflüsse auf die<br />

bestehende Gewerbestruktur von Brühl hat. Die B 36 als Trennlinie<br />

ändert daran überhaupt nichts.<br />

Fakt ist weiterhin, dass die Lage im Schnittpunkt von B 36 und A 6<br />

eine 1 A Lage für Einzelhandel und Gewerbe schlechthin darstellt.<br />

Die unreflektierte Einsortierung nach Ober-, Mittel-, Unterzentren<br />

und dem Rest, wo<strong>zu</strong> dann Brühl gehört, wird der Realität wie sich<br />

in unserem Verdichtungsraum darstellt, in keiner Weise gerecht.<br />

An schlichten Gemarkungsgrenzen lässt sich nun mal nicht jede<br />

Argumentation festmachen.<br />

Die Einsortierung nach Ober-, Mittel-, Unterzentren auch im<br />

Verdichtungsraum ist in keiner Weise unreflektiert, sondern basiert<br />

<strong>zu</strong>nächst auf <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Vorgaben des<br />

Landesentwicklungsplans Ba<strong>den</strong>-Württemberg (was die Ober- und<br />

Mittelzentren anbelangt) und auf <strong>den</strong> strukturellen Gegebenheiten<br />

etc., die seitens der Regionalplanung für die Ausweisung der Unterund<br />

Kleinzentren bzw. Grundzentren verantwortlich zeichnen.<br />

Dieses System hat sich in <strong>den</strong> vergangenen Jahrzehnten in<br />

raumordnerischer Hinsicht u.a. <strong>zu</strong>r Steuerung der<br />

Einzelhandelsansiedlungen bewährt.<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht aber auch in <strong>den</strong> drei<br />

Bundesländern Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz<br />

mittlerweile breiter Konsens, dass das Zentrale-Orte-System<br />

gleichwohl einer grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung bedarf.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des Konzeptes der zentralen<br />

Orte auf der Ebene der Regionalplanung in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar ist jedoch insbesondere die diesbezügliche<br />

Modifizierung des Netzes der Mittelzentren seitens der hier<br />

<strong>zu</strong>ständigen drei genannten Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen Brühls <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen, eine Notwendigkeit <strong>zu</strong> Änderungen im<br />

Regionalplan resultiert daraus nicht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 595 von 2197<br />

1.7 Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1030 Gemeindeverwaltung Brühl - Was die gewerblichen Flächen angeht, sollte Brühl so gestellt<br />

wer<strong>den</strong>, dass beim Einzelhandel bezüglich Zentrenrelevanz und<br />

Agglomeration nicht restriktiv jegliche Veränderung mit Hinweis auf<br />

<strong>den</strong> „dörflichen" Charakter verhindert wird, während sich in der<br />

Nachbarschaft Entwicklungen andeuten, die unserem Handel<br />

Probleme machen könnten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Es wird hier auf die Behandlung der weiteren Anmerkungen und<br />

Ausführungen der Stellungnahme der Gemeinde <strong>zu</strong>m<br />

Regionalplanentwurf verwiesen.<br />

Damit wer<strong>den</strong> die Ausführungen Brühls hier lediglich <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

1031 Gemeindeverwaltung Dielheim - Beim Standort „Penny" in der Beethovenstraße 1 neben dem folgen<br />

Baugebiet Eckertsberg III sollte die Möglichkeit bestehen einen<br />

entspr.<br />

weiteren Markt (evtl. Drogerie) an<strong>zu</strong>siedeln.<br />

Dem Anliegen der Gemeinde Dielheim wird Rechnung getragen.<br />

1246<br />

Die erwähnte Fläche wird restriktionsfrei gestellt, d.h. der<br />

2338<br />

Regionale Grün<strong>zu</strong>g (Z) und der Schutzbedürftige Bereich für die<br />

Landwirtschaft (Z) wer<strong>den</strong> an dieser Stelle <strong>zu</strong>rüvkgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 596 von 2197<br />

1.7 Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1032 Gemeindeverwaltung Ketsch - Wegen der fehlen<strong>den</strong> zentralörtlichen Funktion der Gemeinde<br />

Ketsch bedarf eine Ansiedlung eines großflächigen<br />

Einzelhandelsbetriebes (auch mit Produkten des täglichen Bedarfs)<br />

eines Zielabweichungsverfahrens in raumordnerischer Sicht. Damit<br />

sind die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Ketsch<br />

erheblich eingeschränkt. In direktem Zuge fällt die Wohnattraktivität<br />

der Gemeinde, was sich in sinken<strong>den</strong> Einwohnerzahlen ausdrücken<br />

muss. Damit ist für Ketsch eine Benachteiligung in doppelter<br />

Hinsicht gegeben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben<br />

unterliegen einheitlichen bundes- und landesrechtlichen sowie<br />

raumordnerischen Rahmenvorgaben und Regelungen . Dabei spielt<br />

in Ba<strong>den</strong>-Württemberg das Zentrale-Orte-System in diesem<br />

Zusammenhang eine wesentliche und ausschlaggebende sowie<br />

auch steuernde Rolle.<br />

Die Grundlagen und Rahmenbedingungen, die <strong>zu</strong>r Ausweisung<br />

zentraler Orte der unteren Stufen (Unterzentren und Kleinzentren)<br />

im Regionalplan sind im Landesentwicklungsplan 2002 Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg in <strong>den</strong> Plansätzen 2.5.10 (Z) und 2.5.11 (Z) als<br />

verbindliche Ziele festgelegt.<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht aber breiter Konsens,<br />

dass das Zentrale-Orte-System einer grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung<br />

bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des Konzeptes der<br />

zentralen Orte auf der Ebene der Regionalplanung in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch insbesondere die<br />

diesbezügliche Modifizierung des Netzes der Mittelzentren seitens<br />

der hier <strong>zu</strong>ständigen drei Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Seitens des VRRN wurde dem thematisierten<br />

Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>gestimmt. Dies belegt das Bemühen,<br />

auch auf der Regionalplanungsebene <strong>zu</strong> einer ausreichen<strong>den</strong><br />

Versorgung der Bevölkerung Ketschs bei<strong>zu</strong>tragen.<br />

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen können die<br />

Ausführungen der Gemeinde Ketsch an dieser Stelle nur <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Entsprechend Plansatz 1.7.2.2 des Entwurfs des Einheitlichen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 597 von 2197<br />

1.7 Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1032 Regionalplans Rhein-Neckar (basierend auf dem Plansatz (Z) 3.3.7<br />

LEP BW) sind Einzelhandelsgroßprojekte (in der Regel) nur in<br />

Ober- ,Mittel- und Unterzentren <strong>zu</strong>lässig.<br />

Die Möglichkeiten für die Ansiedlung von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten in Kleinzentren und Gemein<strong>den</strong> ohne<br />

zentralörtliche Funktion sind unter <strong>den</strong> für Ausnahmefälle (im<br />

Regionalplanentwurf - Plansätze 1.7.2.2 (Z) und 1.7.3.1 (Z)- und im<br />

Landesentwicklungsplan 2002 Ba<strong>den</strong>-Württemberg - Plansatz 3.3.7<br />

(Z) - definierten Vorausset<strong>zu</strong>ngen aber gegeben.<br />

1033 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- Auf <strong>den</strong> genehmigten Bestand der Einzelhandels-Großprojekte, die<br />

von der Regionalplanung abweichen, wird ausdrücklich<br />

hingewiesen, um deren Bestand <strong>zu</strong> sichern.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar (bzw. in<br />

der entsprechen<strong>den</strong> Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte) sind lediglich noch die<br />

Zentralörtlichen Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

und die Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

ausgewiesen. Laut Plansatz 1.7.4.2 (Z) genießen aber die<br />

bestehen<strong>den</strong> großflächigen Einzelhandelsbetriebe an Standorten<br />

außerhalb der genannten Gebietskategorien (baurechtlichen)<br />

Bestandsschutz; deren Bestand ist/wird damit auch in der<br />

regionalplanerischen Betrachtung gesichert. Die <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Darstellung dieser Bestandsflächen ist/wird damit entbehrlich.<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1034 Stadtverwaltung Weinheim - Die Festlegungen des Regionalplans beziehen sich auf<br />

„Einzelhandelsgroßprojekte". Unklar ist, ob damit großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO gemeint<br />

sind. Die Stadt Weinheim hatte daher schon in der frühzeitigen,<br />

informellen Beteiligung eine eindeutige Definition angeregt.<br />

teilweise folgen<br />

Einzelhandelsgroßprojekte sind entsprechend § 11 Absatz 3 der<br />

BauNVO Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und<br />

sonstige großflächige Einzelhandelsbetriebe für Endverbraucher.<br />

Somit sind großflächige Einzelhandelsbetriebe in Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>m<br />

sonstigen Handel planungsrechtlich eine eigenständige<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsart. Folglich wird der etwas umfassendere Begriff der<br />

"Einzelhandelsgroßprojekte" verwendet, jedoch die Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 1.7.2.1 wie folgt ergänzt: Die raumordnerische Steuerung<br />

von Einzelhandelsgroßprojekten (Einkaufszentren, großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe<br />

für Endverbraucher gemäß § 11 Absatz 3 BauNVO) erfolgt ...


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 598 von 2197<br />

1.7 Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1035 Gemeinde Limbach - Für Einzelhandelsgroßprojekte sieht man keinen Bedarf. Der<br />

bestehende Edeka-Markt deckt neben <strong>den</strong> kleineren<br />

Einzelhandelsgeschäften in <strong>den</strong> Ortsteilen <strong>den</strong> örtlichen und<br />

regionalen Bedarf gut ab. Anfragen nach weiteren Großprojekten<br />

haben wir deshalb immer abgelehnt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1036 Stadt Buchen - Im Plankapitel 1.7 ist die Fragestellung „Einzelhandelsgroßprojekte"<br />

näher definiert und ausgeführt. Der Anhang Nr. 3 sieht hier<strong>zu</strong> vor,<br />

dass auf der Grundlage eines kommunalen Einzelhandelskonzeptes<br />

in begründeten Einzelfällen von der im Plansatz näher<br />

konkretisierten Sortimentsliste abgewichen wer<strong>den</strong> kann. Darüber<br />

hinaus können Einzelhandelsgroßprojekte mit Zentren relevanten<br />

Sortimenten, die ausschließlich der Nahversorgung dienen,<br />

ausnahmsweise auch an anderen integrierten Standorten in<br />

Betracht kommen, sofern keine schädlichen Wirkungen<br />

insbesondere auf die zentralörtlichen Standortbereiche und die<br />

verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung anderer Kommunen<br />

oder deren Ortskerne <strong>zu</strong> erwarten sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Stadt Buchen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

Die Stadt Buchen begrüßt ausdrücklich die bei<strong>den</strong> explizit<br />

erwähnten Regelungen, tragen sie doch da<strong>zu</strong> bei, der konkreten<br />

Situation vor Ort und insbesondere auch der in der jeweiligen<br />

Kommune vorhan<strong>den</strong>en Besonderheit Rechnung tragen <strong>zu</strong> können.<br />

1037 Stadt Buchen - Die derzeit im Verfahren befindliche Bebauungsplanänderung <strong>zu</strong>m<br />

Bebauungsplan Ja Bödigheimer Straße" mit <strong>den</strong> bei<strong>den</strong><br />

Einzelhandelsansiedlungen ALDI und LIDL führen wir fort und<br />

wer<strong>den</strong> versuchen, sie kurzfristig <strong>zu</strong>m Abschluss <strong>zu</strong> bringen. Die<br />

Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GmbH, Ludwigsburg<br />

(GMA) hat hier<strong>zu</strong> eine fachtechnische Analyse und Bewertung<br />

erstellt, die es ermöglichen sollte, die bauplanungsrechtlichen<br />

Überlegungen mit einer z. B. Verkaufsfläche von ca. 900 m2<br />

rechtssicher um<strong>zu</strong>setzen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Stadt Buchen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

Auswirkungen auf die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs oder dessen Inhalte wer<strong>den</strong> nicht gesehen.<br />

1038 Stadtverwaltung Lampertheim - Der Standort für großflächigen Einzelhandel im Stadtteil<br />

Rosengarten ist im Einheitlichen Regionalplan als Bestand<br />

dargestellt. Es existiert dort aber ein rechtskräftiger<br />

Bebauungsplan, der noch Erweiterungsmöglichkeiten vorsieht.<br />

Diese dürfen durch die Bestandsdarstellung nicht verhindert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die restlichen bauplanungsrechtlichen Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten sind<br />

durch die Bestandsdarstellung des Bereichs des bestehen<strong>den</strong><br />

Einzelhandelsstandorts Im Rosengarten nicht tangiert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 599 von 2197<br />

1.7 Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1039 Verbandsgemeinde Wachenheim - Die Gemeinde Ellerstadt ist bestrebt, die<br />

Lebensmittelnahversorgung <strong>zu</strong> sichern. Als möglichen Standort soll<br />

ein Freigelände an der Kreu<strong>zu</strong>ng Ellerstadt/Birkenheide entlang der<br />

L 526/ L 527 erfasst wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Gewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung ist ein<br />

raumordnerisches Leitziel. Standortalternativen für neue<br />

Lebensmittelmärkte sollen im Rahmen kommunaler<br />

Einzelhandelskonzepte geprüft wer<strong>den</strong>. In dem aktuellen Konzept<br />

für die VG Wachenheim ist der Standort an der Kreu<strong>zu</strong>ng<br />

Ellerstadt/Birkenheide nicht enthalten. Auch beschränkt sich der<br />

Einheitliche Regionalplan ausschließlich auf die Steuerung von<br />

regionalbedeutsamen Einzelhandelsgroßprojekten in Ober-, Mittel<br />

und in Ba<strong>den</strong>-Württemberg in <strong>den</strong> Unterzentren. Ellerstadt ist kein<br />

zentraler Ort. Somit kann die Anregung der Gemeinde keine<br />

Berücksichtigung im Einheitlichen Regionalplan fin<strong>den</strong>.<br />

1040 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

1360<br />

2442<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Bellheim: Rücknahme des "Vorranggebietes für die<br />

Landwirtschaft" und "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

Der Bereich auf Zeiskamer Gemarkung nördlich der Bahngleise ist<br />

aufgrund seiner Lage potenziell geeignet für die Ansiedlung eines<br />

Einkaufsmarktes. Mit dieser Maßnahme könnte bei konkretem<br />

Bedarf langfristig die Versorgung der Bevölkerung von Zeiskam<br />

gesichert wer<strong>den</strong>. Damit die Möglichkeit grundsätzlich in Betracht<br />

gezogen wer<strong>den</strong> kann, fordert die Gemeinde Zeiskam, das<br />

"Vorranggebiet für die Landwirtschaft" und <strong>den</strong> "Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g" auf der Gemarkungsfläche von Zeiskam östlich der K1,<br />

Friedhofstraße, <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen und die Fläche als "Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

8Karte]<br />

nicht folgen<br />

Der potentielle Standort für einen Lebensmittelmarkt widerspricht<br />

<strong>den</strong> einschlägigen landes- und regionalplanerischen Prüfkriterien für<br />

eine raumordnerisch verträgliche Steuerung von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten. Außerdem liegt für die VG Bellheim<br />

und somit auch für die Ortsgemeinde Zeiskam bisher kein<br />

Einzelhandelskonzept vor, das Perspektiven für die Gewährleistung<br />

einer verbrauchernahen Grundversorgung in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong><br />

aufzeigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 600 von 2197<br />

1.7 Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1041 Verbandsgemeinde Jockgrim - Gemeinde Jockgrim: Freistellung der Fläche für <strong>den</strong> geplanten<br />

Großflächigen Einzelhandel von dem Ziel „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

teilweise folgen<br />

entspr.<br />

1365<br />

Der Einzelhandel in der Gemeinde Jockgrim ist stark rückgängig.<br />

Derzeit verfügt sie neben wenigen kleineren Versorgern nur noch<br />

über zwei Märkte, die beide keine Vollsortimenter sind. Bei der<br />

Bevölkerungszahl von über 7.000 Einwohnern bräuchte die<br />

Gemeinde dringend einen Vollsortimenter, wobei eine<br />

Standortfläche von ca. 14.000 qm erforderlich wäre. Im Ortsgebiet<br />

gibt es keine Fläche in dieser Größenordnung. Es ist deshalb daran<br />

gedacht, in der Nähe des Netto-Marktes <strong>zu</strong>r Ortsrandstraße hin<br />

eine Fläche aus<strong>zu</strong>weisen, um Einzelhandelsbetriebe <strong>zu</strong> errichten.<br />

Für die künftige Entwicklung der Ortsgemeinde Jockgrim ist es<br />

erforderlich, ein Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel bis <strong>zu</strong><br />

2.000 qm Verkaufsfläche für die wohnungsnahe Versorgung der<br />

Bevölkerung aus<strong>zu</strong>weisen. Da<strong>zu</strong> soll vor dem Sondergebiet<br />

„Gartenhausgebiet Mittelweg" in nordwestlicher Richtung<br />

(Richtung Buchstraße vor dem Kreisel der Ortsrandstraße) eine<br />

Fläche (Nr.4) mit einer Größe von ca. 1,9 ha für großflächigen<br />

Einzelhandel vorgesehen wer<strong>den</strong>. Die Verbandsgemeinde Jockgrim<br />

lässt z.Z. ein Einzelhandelskonzept erarbeiten.<br />

Wenn die Fläche Nr. 4.nicht realisiert wer<strong>den</strong> kann, soll im<br />

Anschluss an das Gewerbegebiet „Mittelweg" in Richtung<br />

Buchstraße eine Sonderbaufläche (Nr. 3) Großflächiger<br />

Einzelhandel bis <strong>zu</strong> 2.000qm Verkaufsfläche und /oder Gewerbe<br />

dargestellt wer<strong>den</strong> (ca. 1,8 ha).<br />

Dem Verband hat vor kurzem <strong>zu</strong> dem Einzelhandelskonzept für die<br />

VG Jockgrim sowie der vereinfachten raumordnerischen Prüfung<br />

für die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines<br />

Drogeriemarktes Stellung genommen. Darin wird der Ansiedlung<br />

des Lebensmittelmarktes im Sü<strong>den</strong> der Gemeinde Jockgrim<br />

zwischen der Tulpenstraße und dem Gewerbegebiet Mittelweg<br />

<strong>zu</strong>gestimmt, obwohl der Standort städtebaulich nicht integriert ist.<br />

Dafür wird laut des Einzelhandelskonzeptes eine Fläche von rd.<br />

5.000 qm benötigt. Da die bauleitplanerischen Verfahren noch nicht<br />

eingeleitet sind, wird für das Vorhaben in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

keine geplante Siedlungsfläche dargestellt, jedoch die<br />

Vorrangausweisung eines regionalen Grün<strong>zu</strong>ges am präferierten<br />

Standort <strong>zu</strong>rükgenommen.<br />

1042 Verbandsgemeinde Jockgrim - Ortsgemeinde Neupotz: Freistellung der Fläche (Nr. 1) für die<br />

geplante Sonderbaufläche Einzelhandel < 800m2 Verkaufsfläche<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

von dem Ziel „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" und „Vorranggebiet<br />

1368<br />

Landwirtschaft."<br />

2444<br />

Die Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes < 800m2<br />

Verkaufsfläche zwischen dem Kreisel am „Hardtwald" und der B9<br />

würde für die Hardtwaldsiedlung (Neupotz)eine wohnungsnahe<br />

Versorgung ermöglichen.<br />

Der Verband hat im Rahmen der Stellungnahme <strong>zu</strong> dem<br />

Einzelhandelskonzept der VG Jockgrim empfohlen, <strong>den</strong> geplanten<br />

Standort für einen Lebensmittelmarkt in der Gemeinde Neupotz<br />

nicht weiter <strong>zu</strong> verfolgen, da dieser <strong>den</strong> raumordnerischen<br />

Zielvorgaben widerspricht.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 601 von 2197<br />

1.7 Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1043 Regionalverband Heilbronn-Franken - Uns fällt auf, dass in <strong>den</strong> Plansätzen <strong>zu</strong> diesem Kapitel der<br />

planerische Begriff „Vorranggebiet" nicht genutzt wird. Tatsächlich<br />

sind es ja Vorranggebiete, die gebietsscharf festgelegt wer<strong>den</strong>. Der<br />

Begriff findet sich lediglich in der Begründung, die mit über zehn<br />

Seiten im Übrigen sehr umfangreich und ausführlich ausfällt.<br />

nicht folgen<br />

Die Begriffe für das Planungsinstrumentarium entsprechen der<br />

Beschlussfassung der Raumordnungskommission über Form und<br />

Inhalte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar. Außerdem<br />

entsprechen die regionalplanerischen Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte nicht uneingeschränkt <strong>den</strong> materiellen<br />

Anforderungen an "Vorranggebiete" gemäß § 7 (Abs. 4, Satz 1)<br />

Raumordnungsgesetz. Deshalb wird im Bereich der<br />

regionalplanerischen Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten<br />

auf <strong>den</strong> Begriff "Vorranggebiet" verzichtet.<br />

1044 Regionalverband Heilbronn-Franken - Zum Anhang 3 Sortimentsliste für Einzelhandelsgroßprojekte regen<br />

wir eine andere Formulierung etwa derart an, dass die Liste keine<br />

abschließende oder verbindliche Festlegung zentrenrelevanter bzw.<br />

nicht zentren-relevanter Sortimente darstellt und für die<br />

regionalplanerische Bewertung der Zentrenrelevanz von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten die folgende Sortimentseinteilung <strong>zu</strong><br />

Grunde gelegt wird.<br />

nicht folgen<br />

Die Formulierung im Anhang Nr. 3 bringt bereits deutlich <strong>zu</strong>m<br />

Ausdruck, dass es sich um keine abschließende oder verbindliche<br />

Sortimentsliste handelt, sondern um einen einheitlichen<br />

Bewertungsrahmen für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar.<br />

1045 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

- Der Entwurf des Einheitlichen Regionalplans unterscheidet sich<br />

<strong>zu</strong>m genehmigten RPS/RegFNP 2010 in folgen<strong>den</strong> Punkten: Im<br />

Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Mittelzentren des<br />

Landkreises Bergstraße Zentralörtliche Standortbereiche und<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für Einzelhandelsgroßprojekte in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Maßstab 1:75.000 dargestellt. Die dort<br />

dargestellten Zentral örtliche Standortbereiche entsprechen im<br />

Prinzip und in der Darstellung <strong>den</strong> Zentralen Versorgungsbereichen<br />

einschließlich der Versorgungskerne des RPS/RegFNP 2010.Die<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte sind in bei<strong>den</strong> Planwerken als Standorte<br />

außerhalb der zentralen Standortbereiche definiert.<br />

Im RPS/RegFNP 2010 wer<strong>den</strong> 4 Standortarten im Textteil und in<br />

<strong>den</strong> sog. Beikarten 5-3 bis 5- 8 dargestellt. Zu <strong>den</strong> oben<br />

beschriebenen Flächen-Darstellungen wer<strong>den</strong> hier noch<br />

Versorgungskerne und sonstige großflächige<br />

Einzelhandelsstandorte (Bestand) gesondert dargestellt. Inhaltlich<br />

stimmen die Aussagen dieser Ausweisungen mit dem Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein Neckar (Entwurf) jedoch überein.<br />

Im positiven Sinne übernimmt der Einheitliche Regionalplan<br />

grundsätzlich in <strong>den</strong> oben aufgeführten Punkten die<br />

Planungsphilosophie des Landesentwicklungsplanes Hessen 2000<br />

und des RPS/RegFNP 2010.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 602 von 2197<br />

1.7 Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1046 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- IHK´s: Die Ziele und Grundsätze der Regionalplanung bezogen auf<br />

die Steuerung des regional bedeutsamen großflächigen<br />

Einzelhandel beruhen im Wesentlichen auf <strong>den</strong> einschlägigen<br />

Rechtsvorschriften für <strong>den</strong> großflächigen Einzelhandel und der da<strong>zu</strong><br />

entwickelten Rechtsprechung. Dabei stehen die Erhaltung von<br />

attraktiven Innenstädten und die Sicherung einer wohnortnahen<br />

Versorgung im Vordergrund. Die Industrie- und Handelskammern in<br />

der Metropolregion unterstützen diese Ziele, setzen sich aber auch<br />

für einen fairen Wettbewerb im Einzelhandel ein. Wichtig ist aus<br />

unserer Sicht, dass es einen verbindlichen Rahmen gibt, in dessen<br />

Grenzen Wettbewerb zwischen Standorten und Betriebsformen<br />

möglich ist. Wir gehen davon aus, dass mit Hilfe der genannten<br />

Ziele und Grundsätze der Regionalplanung eine hohe<br />

Planungssicherheit bei Genehmigungsverfahren für <strong>den</strong><br />

großflächigen Einzelhandel erreicht wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1047 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- IHK´s: Im Einheitlichen Regionalplan fällt die bisherige<br />

Festlegung/Darstellung der Versorgungkerne weg. Dies ist auch<br />

unserer Sicht nachvollziehbar, da diese Ausweisung eine originäre<br />

kommunale Aufgabe darstellt. Wir möchten aber an dieser Stelle<br />

erwähnen, dass die besondere Schutzwürdigkeit auch auf Ebene<br />

der Regionalplanung berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Versorgungskerne in <strong>den</strong> noch rechtsverbindlichen<br />

Regionalplänen sind Bestandteil der "Zentralörtlichen<br />

Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte" gemäß Plansatz<br />

1.7.3.1 des Einheitlichen Regionalplans und unterliegen somit <strong>den</strong><br />

darin geregelten regionalplanerischen Anforderungen an solche<br />

Standortbereiche.<br />

1048 Einzelhandelsverband Nordba<strong>den</strong> e.V. - Der Einzelhandelsverband Nordba<strong>den</strong> begrüßt ausdrücklich die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans <strong>zu</strong>r raumverträglichen<br />

Steuerung des großflächigen Einzelhandels sowie <strong>zu</strong>r<br />

Sicherstellung einer möglichst flächendecken<strong>den</strong> Nahversorgung in<br />

der Metropolregion und verweist auf die künftigen<br />

Herausforderungen im Einzelhandelsbereich.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise des Einzelhandelsverbandes wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 603 von 2197<br />

1.7 Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1049 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

- Darüber hinaus empfiehlt sich - wie dies in <strong>den</strong> Regionalplänen<br />

Mittelhessen (5.4- 11 (Z)) und Nordhessen (3.1.3, Ziel 6) geschehen<br />

ist - folgendes Ziel auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

„Soweit nach § 34 BauGB bzw. rechtsgültigen Bebauungsplänen<br />

entgegen <strong>den</strong> o.g. Zielen aus raumordnerischer Sicht unverträgliche<br />

Einzelhandelsvorhaben möglich wären, sind die betreffen<strong>den</strong><br />

Städte und Gemein<strong>den</strong> verpflichtet, mittels Bebauungsplänen , die<br />

gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die verbindlichen Ziele dieses<br />

Regionalplans an<strong>zu</strong>passen sind, steuernd ein<strong>zu</strong>greifen und solche<br />

Baugesuche nach § 15 Abs.1 BauGB <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>stellen bzw. mittels<br />

einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs.1 BauGB <strong>zu</strong><br />

verhindern."<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Gemäß Plansatz 1.7.4.3 des Einheitlichen Regionalplans sollen alle<br />

Bebauungspläne mit GE bzw. GI-Festset<strong>zu</strong>ngen auf der Grundlage<br />

kommunaler Einzelhandelskonzepte an die jeweils aktuelle<br />

Baunut<strong>zu</strong>ngsverordnung angepasst wer<strong>den</strong>. Der Erlass einer<br />

Veränderungssperre bzw. die Zurückstellung von Baugesuchen als<br />

regionalplanerische Zielvorgabe liegt jedoch nicht in der Kompetenz<br />

der Regionalplanung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 604 von 2197<br />

1.7 Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1050 DGB Schwetzingen - Was nun die gewerblichen Bauflächen betrifft so gibt es in Ketsch<br />

erhebliche Schwierigkeiten sich mit Produkten des täglichen<br />

Bedarfs, wie Lebensmittel und Hygieneartikel, <strong>zu</strong> versorgen. Auch<br />

hier werde ich immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern über<br />

die Gründe gefragt. Nicht vermittelbar ist auch die Vorschrift, wie<br />

viele Versorger, welcher Art für die Gemeinde Ketsch <strong>zu</strong>lässig<br />

seien. Erschwert wird die Versorgung ohnehin durch die<br />

Vorstellungen der Versorger, was die Verkaufsfläche anbelangt.<br />

Entsprechend große Grundstücke gibt es im Ortskern nicht. Zum<br />

einen sind Grundstücke <strong>zu</strong> klein, <strong>zu</strong>m anderen sind die<br />

Grundstücke im Privatbesitz. Die Folge ist, dass die Bevölkerung<br />

immer weitere Wege in Kauf nehmen muss um entweder an die<br />

Ortsgrenze <strong>zu</strong> kommen um die Einkäufe <strong>zu</strong> tätigen oder ganz in die<br />

Nachbarschaftsorte ausweichen muss, womit der Gemeinde<br />

Ketsch auch Kaufkraft entzogen wird. Auf der Strecke bleiben<br />

diejenigen die nicht mobil genug sind diese Einrichtungen <strong>zu</strong><br />

erreichen. Und diese Entwicklung wird durch die Planung noch<br />

forciert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Hieraus ergibt sich eine erhebliche Benachteiligung der Gemeinde<br />

Ketsch in mehrfacher Hinsicht.<br />

Die Ansiedlung von (insbesondere großflächigen)<br />

Einzelhandelsbetrieben unterliegen einheitlichen bundes- und<br />

landesrechtlichen sowie raumordnerischen Rahmenvorgaben und<br />

Regelungen. Dabei spielt in Ba<strong>den</strong>-Württemberg das Zentrale-Orte-<br />

System in diesem Zusammenhang eine wesentliche und<br />

ausschlaggebende sowie auch steuernde Rolle.<br />

Die Grundlagen und Rahmenbedingungen, die <strong>zu</strong>r Ausweisung<br />

zentraler Orte der unteren Stufen (Unterzentren und Kleinzentren)<br />

im Regionalplan sind im Landesentwicklungsplan 2002 Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg in <strong>den</strong> Plansätzen 2.5.10 (Z) und 2.5.11 (Z) als<br />

verbindliche Ziele festgelegt.<br />

Im Kontext des demographischen Wandels mit der im Trend<br />

abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerungszahl besteht aber breiter Konsens,<br />

dass das Zentrale-Orte-System einer grundlegen<strong>den</strong> Modifizierung<br />

bedarf. Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Aktualisierung des Konzeptes der<br />

zentralen Orte auf der Ebene der Regionalplanung in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar ist jedoch insbesondere die<br />

diesbezügliche Modifizierung des Netzes der Mittelzentren seitens<br />

der hier <strong>zu</strong>ständigen drei Bundesländer.<br />

Da sich aber für die Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

entsprechende Lösung auf Länderebene derzeit nicht abzeichnet,<br />

kann auch das Netz der Unteren Stufe(n) der zentralen Orte in der<br />

Zuständigkeit der Regionalplanung vorerst nicht verändert<br />

wer<strong>den</strong>.(Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion<br />

kommt erschwerend hin<strong>zu</strong>, dass die laufende Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform noch nicht abgeschlossen ist, die im Rahmen<br />

einer Modifizierung des Zentrale-Orte-Systems ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> muss.)<br />

Seitens des VRRN wurde u.a. erst jüngst einem<br />

Zielabweichungsverfahren für einen entsprechen<strong>den</strong> Versorger<br />

<strong>zu</strong>gestimmt. Dies belegt das Bemühen, auch auf der<br />

Regionalplanungsebene <strong>zu</strong> einer ausreichen<strong>den</strong> Versorgung der<br />

Bevölkerung Ketschs (auch im Innenbereich und damit erreichbar<br />

für in ihrer Mobilität eingeschränkte Bürger) bei<strong>zu</strong>tragen.<br />

Vor dem geschilderten Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Einwenders <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 605 von 2197<br />

1.7 Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1051 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Es gibt also keinen Hinderungsgrund, wenn man schon weit weg<br />

von der Ortmitten ein großes Neubauprojekt, eben „Mitten im<br />

Feld" realisieren will, dort wenigstens einen Lebensmittelmarkt als<br />

Möglichkeit der Nahversorgung <strong>zu</strong> planen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1052 Grüne Liste Hirschberg (GLH) - Einkaufsmöglichkeiten:<br />

Nochmal besonders hervorgehoben wer<strong>den</strong> sollte, dass<br />

Einkaufsmöglichkeiten im Ort und nicht außerhalb auf der grünen<br />

Wiese geschaffen wer<strong>den</strong> (nachdem in Hirschberg vor einigen<br />

Monaten der neue „Edeka" im Neubaugebiet „Sterzwinkel" am<br />

südlichen Ortsrand auf der grünen Wiese eröffnet wurde).<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des Einwenders wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

Der Regionalplanung obliegt im Zusammenspiel mit <strong>den</strong><br />

anderen(gesetzlichen) Rahmenvorgaben (z.B. Einzelhandelserlass<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Landesentwicklungsplan Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg) die Regelung für Einzelhandelsgroßprojekte. Diese<br />

sind durch die Grundsätze und Ziele im Plankapitel 1.7<br />

"Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

hinreichend bestimmt.<br />

Gleichwohl wer<strong>den</strong> in dem genannten Kapitel (vgl. Plansatz 1.7.1.1<br />

Verbrauchernahe Versorgung (G)und dessen Begründung) auch<br />

Aussagen <strong>zu</strong> der verbrauchernahen Versorgung bzw. der<br />

Grundversorgung getroffen, die im Zusammenspiel mit <strong>den</strong><br />

Regelungen und Möglichkeiten auf bauleitplanerischer Ebene <strong>zu</strong><br />

einer nachhaltigen und <strong>zu</strong>kunftsgerichteten Raum- und<br />

Siedlungsstruktur beitragen und damit auch der Verödung der<br />

gewachsenen Stadt- und Ortskerne entgegenwirken sollen.<br />

Insofern wird dem berechtigten Anliegen des Einwenders im<br />

Regionalplanentwurf Rechnung getragen.<br />

Aber auch die verbrauchernahe Versorgung<br />

Auch die sonstige verbrauchernahe Versorgung


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 606 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.1<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Verbrauchernahe Versorgung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1053 Verbandsgemeinde Kandel - Von Seiten der Ortsgemeinde Freckenfeld wird, laut Beschluss des<br />

Ortsgemeinderates Erlenbach vom 13.08.2012, folgende<br />

Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

2020" abgegeben:<br />

nicht folgen<br />

Allgemeines: In jeder Gemeinde sollten auch die Dinge des<br />

täglichen Bedarfs erhältlich sein. Die Ortsgemeinde Freckenfeld<br />

bittet um Aufnahme dieser wichtigen Zielset<strong>zu</strong>ng in <strong>den</strong><br />

„Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar 2020".<br />

Gemäß § 1 (Abs.2, Ziffer 6) des Raumordnungsgesetztes ist die<br />

Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen<br />

der Bundesrepublik eine wesentliche Leitvorstellung der<br />

Raumordnung. In dem Plansatz 1.7.1.1 des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist dieses raumordnerische Leitprinzip als<br />

regionalplanerischer Grundsatz berücksichtigt. Dennoch wird unter<br />

Berücksichtigung der Folgen des Strukturwandel im Einzelhandel<br />

sowie des demographischen Wandels künftig nicht mehr<br />

flächendeckend eine wohnungs- bzw. wohnortnahe<br />

Grundversorgung gewährleistet wer<strong>den</strong> können.<br />

1054 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-<br />

Main<br />

Hauptverwaltung Darmstadt<br />

- Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main:: Kapitel 1.7<br />

„Einzelhandelsgroßprojekte"<br />

(1.7.1 Verbrauchernahe Versorgung)<br />

Die Handwerkskammer weist darauf hin, dass sich die örtliche<br />

Grundversorgung nicht nur auf <strong>den</strong> Einzelhandel, sondern in<br />

vielfältiger Weise auch auf das Handwerk bezieht. Verbrauchernahe<br />

Grundversorgung ist also weiter <strong>zu</strong> fassen als lediglich die<br />

Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandel. Gleichwohl stimmen<br />

wir damit überein, dass eine schleichende Verödung der Stadt- und<br />

Ortskerne abgewendet wer<strong>den</strong> muss. Hierbei gilt es, die Belange<br />

der vielfältigen Handwerkszweige besser als bisher <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen.<br />

nicht folgen<br />

Der Hinweis ist korrekt, dass sich die verbrauchernahe Versorgung<br />

nicht nur auf <strong>den</strong> Einzelhandel beschränkt, jedoch ist insbesondere<br />

die Sicherstellung der Lebensmittelgrundversorgung von<br />

existenzieller Bedeutung. In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.7.1.1 ist<br />

ausgeführt, dass <strong>zu</strong> einer tragfähigen Sozialstruktur sowie <strong>zu</strong><br />

gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Teilräumen der<br />

Metropolregion auch eine wohnortnahe Versorgung mit Gütern und<br />

Dienstleistungen gehört.<br />

Die Anregung ist bereits berücksichtigt.<br />

1055 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Lokale Agenda 21<br />

Gönnheim)<br />

- Eine Privatperson aus Gönnheim weist darauf hin, dass es für die<br />

nicht-zentralen Orte des ländlichen Raums wichtig ist, ihre<br />

„Grundversorgung <strong>zu</strong> sichern. Der Planentwurf macht hier<strong>zu</strong> keine<br />

Aussage. Wegen der Festlegung auf die „Innentwicklung" hat die<br />

Gemeinde wenig Handlungsspielraum für weitere Lösungen. Ein<br />

Versorgermarkt im Außenbereich zwischen Friedelsheim und<br />

Gönnheim müsste erlaubt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Gewährleistung und Sicherstellung einer verbrauchernahen<br />

Versorgung ist gemäß Plansatz 1.7.1.1 ein Leitziel bei der<br />

raumordnerischen Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten. Die<br />

Städte und Gemein<strong>den</strong> sind wiederum aufgefordert, auf der<br />

Grundlage kommunaler Einzelhandelskonzepte bestehende<br />

Versorgungsstrukturen <strong>zu</strong> erhalten bzw. Versorgungslücken <strong>zu</strong><br />

schließen. Dabei wer<strong>den</strong> auch interkommunale Lösungen<br />

grundsätzlich unterstützt, sofern für konkrete Vorhaben die<br />

raumordnerische Verträglichkeit nachgewiesen ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 607 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.1<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Verbrauchernahe Versorgung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1056 Stadtverwaltung Weinheim 1.7.1.1<br />

entspr.<br />

1488<br />

2353<br />

Verbrauchernahe Versorgung<br />

(G)<br />

Die Stadt Weinheim strebt einen geringfügigen Flächentausch des<br />

Sulzbacher Siedlungskörpers westlich der B 3 in südliche Richtung<br />

an. Damit soll eine Baufläche geschaffen wer<strong>den</strong>, die als Standort<br />

für einen Einzelhandelsbetrieb der Nahversorgung geeignet ist,<br />

<strong>den</strong>n der Stadtteil Sulzbach verfügt leider über keine eigenen<br />

Angebote im Lebensmitteleinzelhandel. Eine Ansiedlung eines<br />

Marktes innerhalb der ausgewiesenen Siedlungsflächen ist nach<br />

Angabe der in Frage kommen<strong>den</strong> Betreiber nicht darstellbar. Da die<br />

Stadt Weinheim aber im Sinne des Grundsatzes 1.7.1.1 des<br />

Regionalplanentwurfs bemüht ist, eine verbrauchernahe<br />

Versorgung in sämtlichen Stadtteilen sicher<strong>zu</strong>stellen, wird der<br />

beschriebene Flächentausch angeregt.<br />

folgen<br />

Das Anliegen der Stadt Weinheim ist auch unter<br />

regionalplanerischen Gesichtspunkten nachvollziehbar. Dem<br />

Anliegen wird gefolgt. Die vorgeschlagene (neue) Fläche wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte restriktionsfrei gestellt, die <strong>zu</strong>m Tausch<br />

angebotene Fläche wird mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g (Z) und der<br />

Ausweisung Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) überzogen.<br />

1057 Gemeinde Haßloch 1.7.1.1<br />

Verbrauchernahe Versorgung<br />

(G)<br />

Gemeinde Hassloch: In dem Grundsatz 1.7.1.1 wer<strong>den</strong><br />

Empfehlungen <strong>zu</strong>r „Nahversorgung" und „Grundversorgung"<br />

ausgewiesen. Es ist unklar, welche Sortimente unter diese bei<strong>den</strong>-<br />

Begriffe <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen sind. Der Hinweis, dass es sich insbesondere<br />

um Lebensmittel handelt erscheint nicht ausreichend. Daher sollte<br />

in der Begründung ausgeführt wer<strong>den</strong>, welche Sortimente der<br />

Grund- bzw. Nahversorgung <strong>zu</strong><strong>zu</strong>rechnen sind.<br />

nicht folgen<br />

Die nahversorgungsrelevanten Sortimente sind im Anhang Nr. 3<br />

des einheitlichen Regionalplans aufgelistet.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

1058 Verbandsgemeinde Maxdorf 1.7.1.1<br />

Verbrauchernahe Versorgung<br />

(G)<br />

Um eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung <strong>zu</strong><br />

gewährleisten soll im Regionalplanentwurf eine<br />

Ansiedlungsmöglichkeit für Einzelhandelsbetriebe (unterhalb der<br />

Großflächigkeit, nur nahversorgungsrelevante Sortimente)<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Im Innenbereich von Birkenheide stehen<br />

keine geeigneten Flächen für die Ansiedlung eines derartigen<br />

Marktes <strong>zu</strong>r Verfügung. [vgl. Anlage]<br />

nicht folgen<br />

Die Frage der Gewährleistung einer verbrauchernahen<br />

Grundversorgung in der Ortsgemeinde Birkenheide sowie die<br />

Prüfung alternativer Standorte für die Neuansiedlung eines<br />

Lebensmittelmarktes an der Siedlungsperipherie war bereits<br />

mehrfach Gegenstand von Abstimmungsgesprächen mit der<br />

Ortsgemeinde und wurde auch in der aktuellen<br />

Einzelhandelskonzeption für die Verbandsgemeinde Maxdorf vom<br />

Oktober 2011 gutachterlich untersucht. Darin wird unter Ziffer 7.3<br />

darauf hingewiesen, dass ein Einzelhandelsvorhaben "südlich der<br />

Mannheimer Straße" regionalplanerischen Zielen des Natur- und<br />

Landschaftsschutzes widerspricht und gemäß Gerichtsurteil auch<br />

eine naturschutzfachliche Befreiung nach dem BNatSchG nicht<br />

erteilt wer<strong>den</strong> kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 608 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.1<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Verbrauchernahe Versorgung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1059 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

1.7.1.1<br />

Verbrauchernahe Versorgung<br />

(G)<br />

Beide Gemein<strong>den</strong> [Bornheim und Essingen] schließen sich der<br />

Stellungnahme der Verbandsgemeinde Offenbach (siehe Schreiben<br />

vom 02.08.2012) an.<br />

Die Ortsgemeinde Essingen legt jedoch großen Wert auf <strong>den</strong> Erhalt<br />

der kleinflächigen Nahversorgungslä<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Sicherstellung der verbrauchernahen Grundversorgung durch<br />

eine raumordnerisch verträgliche Steuerung des großflächigen<br />

Einzelhandels ist auch ein zentrales Anliegen der Regionalplanung<br />

(vgl. Plansatz 1.7.1.1 des Einheitlichen Regionalplans). Darüber<br />

hinaus ist es vornehmlich Aufgabe der Städte und Gemein<strong>den</strong>, im<br />

Rahmen ihrer Kompetenzen günstige Standortbedingungen für <strong>den</strong><br />

Erhalt von nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbetrieben <strong>zu</strong><br />

schaffen. Da<strong>zu</strong> können auch kommunale bzw. interkommunale<br />

Einzelhandelskonzepte einen wichtigen Beitrag liefern.<br />

Die Hinweise der Gemein<strong>den</strong> Bornheim und Essingen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

1060 Handwerkskammer Mannheim Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald<br />

1.7.1.1<br />

Verbrauchernahe Versorgung<br />

(G)<br />

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-O<strong>den</strong>wald<br />

unterstützt <strong>den</strong> gemäß Plankapitel 1.7.1 angestrebten Erhalt der<br />

innerörtlichen Versorgungsstrukturen, möchte diesen aber nicht auf<br />

<strong>den</strong> Einzelhandel beschränkt sehen, sondern auch auf das<br />

Handwerk sowie sonstige Dienstleistungen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Plankapitel 1.7.1 konzentriert sich auf die regionalplanerische<br />

Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten, jedoch ist unstrittig,<br />

dass die Nahversorgung wesentlich mehr beinhaltet als die<br />

Ausstattung mit Einzelhandelslä<strong>den</strong>, auch wenn der Handel<br />

sicherlich ein Leitkriterium bildet. So sind auch bei der Abgren<strong>zu</strong>ng<br />

der "Zentralörtlichen Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans die sonstigen Ausstattungsmerkmale<br />

der Innenstädte sowie Ortszentren berücksichtigt. Auch im<br />

Rahmen der Beteiligung des Verbandes an kommunalen<br />

Märktekonzepten wird auch aus regionalplanerischer Sicht auf die<br />

erweiterte Definition für zentrale Versorgungsbereiche<br />

hingewiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 609 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.1<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Verbrauchernahe Versorgung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1061 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

1.7.1.1<br />

Verbrauchernahe Versorgung<br />

(G)<br />

IHK´s: Anmerkungen <strong>zu</strong>r Begründung <strong>zu</strong> 1.7.1.1:<br />

In diesem Abschnitt wird der dynamische Strukturwandel im<br />

Einzelhandel mit einer „Ten<strong>den</strong>z <strong>zu</strong>r Oligopolbildung der Anbieter,<br />

Expansion der Betriebsflächen, Standortpräferenz für PKW-Nutzer<br />

orientierte Standorte an der Siedlungsperipherie" beschrieben.<br />

Diese Darstellung ist unseres Erachtens <strong>zu</strong> einseitig. Für eine<br />

ausgewogene Erläuterung des Strukturwandels gehören neben <strong>den</strong><br />

oben genannten handelsendogenen Faktoren auch die<br />

Veränderungen auf der Verbraucherseite wie beispielsweise die<br />

Veränderungen bei <strong>den</strong> Haushaltsstrukturen, der Altersstruktur der<br />

Bevölkerung, der Mobilität und des Verbraucherverhaltens. Erst die<br />

Veränderungen sowohl auf der Angebots- wie auf der<br />

Nachfrageseite haben <strong>zu</strong> <strong>den</strong> räumlichen Veränderungen des<br />

Einzelhandels geführt.<br />

folgen<br />

Zur Klarstellung des Plansatzes wird in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.1.1<br />

(Absatz 2) im Anschluss an die Klammer nach "Siedlungsperipherie"<br />

ergänzt: "in Verbindung mit dem veränderten Kun<strong>den</strong>verhalten<br />

haben ...".<br />

1062 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

1.7.1.1<br />

Verbrauchernahe Versorgung<br />

(G)<br />

In Plansatz 1.7.1.1 (Absatz 1, Satz 2)sollte nach dem Wort<br />

„Ansiedlung" ergänzt wer<strong>den</strong>: „und Sicherung".<br />

Begründung: Es geht nicht nur um die Ansiedlung von EH-<br />

Betrieben, sondern auch um die Sicherung bestehender Betriebe,<br />

die der örtlichen Grundsicherung dienen. Insofern sollte eine<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng oder das Weglassen des ganzen Satzes erfolgen<br />

folgen<br />

Der Hinweis ist korrekt. Zur Verdeutlichung des vorhergehen<strong>den</strong><br />

Satzes wird Plansatz 1.7.1.1 (Absatz 1, Satz 2) nach dem Wort<br />

Ansiedlung durch "und Sicherung" ergänzt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

1063 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

1.7.1.1<br />

Verbrauchernahe Versorgung<br />

(G)<br />

In Plansatz 1.7.1.1 (Absatz 2 Satz 1) sollte nach <strong>den</strong> Worten „sollen<br />

gefördert" ergänzt wer<strong>den</strong>: „und gesichert".<br />

Begründung: Wichtig ist nicht nur die Förderung der integrierten<br />

Standorte (wo<strong>zu</strong> in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.1.1 keine Erläuterungen<br />

<strong>zu</strong>r Art der Förderung enthalten sind), sondern auch deren<br />

Sicherung, also z.B. durch eine entsprechende Anwendung des<br />

rechtlichen Instrumentariums <strong>zu</strong>r Abwehr von Beeinträchtigungen<br />

dieser Standorte.<br />

folgen<br />

Der Hinweis ist richtig. Plansatz 1.7.1.1 (Absatz 2, Satz 1) wird nach<br />

"sollen gefördert" durch "und gesichert" ergänzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 610 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.1<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Verbrauchernahe Versorgung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1064 Landesarbeitsgemeinschaft d. hess.<br />

Frauenbüros<br />

Frauenbeauftragte der Stadt Mühlheim<br />

1.7.1.1<br />

Verbrauchernahe Versorgung<br />

(G)<br />

Die folgen<strong>den</strong> Ziele und Grundsätze der Regionalplanung setzen<br />

das Leitprinzip der Chancengerechtigkeit um und wer<strong>den</strong> von uns<br />

vollumfänglich unterstützt:<br />

[…]<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Plankapitel 1.7.1.1<br />

„Die verbrauchernahe Versorgung (Nahversorgung) <strong>zu</strong>r Deckung<br />

des kurzfristigen, täglichen Bedarfs (insbesondere mit<br />

Lebensmitteln) .... Die für <strong>den</strong> Fußgänger- und Fahrradverkehr gut<br />

erschlossenen sowie mit dem öffentlichen Personennahverkehr<br />

erreichbaren integrierten Standorte sollen gefördert wer<strong>den</strong>. Dabei<br />

sollen die Belange von nicht motorisierten und in ihrer Mobilität<br />

eingeschränkten Personen, Familien mit Kindern, Personen, die<br />

Beruf und Familie vereinbaren, älteren und betagten Menschen und<br />

Menschen mit Behinderungen berücksichtigt wer<strong>den</strong>."<br />

1065 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

1.7.1.1<br />

Verbrauchernahe Versorgung<br />

(G)<br />

Einzelhandelsgroßprojekte:<br />

Wir sehen die Aussagen in diesem Kapitel als positiv an.<br />

Die Förderung der Erreichbarkeit ohne eigenes Auto, die<br />

Berücksichtigung der Belange weniger mobiler Menschen sowie<br />

die Erreichbarkeit neuer Standorte mittels ÖPNV müssen nicht nur<br />

als Empfehlung, sondern auch als Verpflichtung klassifiziert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Während beim Einzelhandel im Neckargemünder<br />

Güterbahnhofareal die Anbindung an <strong>den</strong> ÖPNV optimal ist, ist sie<br />

in Kleingemünd eher dürftig.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Hinsichtlich der angemahnten Verpflichtung, die Förderung der<br />

Erreichbarkeit ohne eigenes Auto, die Berücksichtigung der<br />

Belange weniger mobiler Menschen sowie die Erreichbarkeit neuer<br />

Standorte mittels ÖPNV nicht nur als Empfehlung sondern auch als<br />

Verpflichtung <strong>zu</strong> klassifizieren, ist aber hier ergänzend an<strong>zu</strong>merken,<br />

dass diese damit u.a. über die entsprechen<strong>den</strong> Inhalte des<br />

Plansatzes 3.3.7.3 des Landesentwicklungsplans 2002 Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg hinausgehen würde, der ebenfalls nur als Grundsatz<br />

formuliert ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 611 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.2<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1066 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-<br />

Main<br />

Hauptverwaltung Darmstadt<br />

- Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main: Die Handwerkskammer<br />

fordert in Orientierung an Z 3.4.3.3 des Regionalplans Südhessen<br />

2010 mit Ausnahme von Betrieben der Selbstvermarktung <strong>den</strong><br />

generellen Ausschluss von Einzelhandel in geplanten und<br />

bestehen<strong>den</strong> Industrie- und Gewerbegebieten.<br />

nicht folgen<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar teilt grundsätzlich die Position<br />

der Handwerkskammer, dass die für die Ansiedlung gewerblichindustrieller<br />

Betriebe geeigneten Flächen gegen <strong>den</strong> <strong>zu</strong>nehmen<strong>den</strong><br />

Flächenanspruch des Einzelhandels <strong>zu</strong> sichern sind. Der<br />

einheitliche Regionalplan sieht für die "Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" gemäß Plansatz Z 1.5.2.4 <strong>den</strong><br />

Ausschluss von Einzelhandelsgroßprojekten bzw.<br />

Einzelhandelsagglomerationen vor. Der generelle Ausschluss von<br />

Einzelhandel für gewerbliche Bauflächen erscheint jedoch<br />

planungsrechtlich insoweit problematisch, als die Regionalplanung<br />

mit dieser Festlegung in die Kernkompetenzen der kommunalen<br />

Planungshoheit eingreift. Einzelhandelsgroßprojekte außerhalb der<br />

"Zentralörtlichen Standortbereiche" sowie "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte"<br />

unterliegen ohnehin der raumordnerischen Prüfpflicht. Außerdem<br />

weist der Verband die Städte und Gemein<strong>den</strong> u.a. im Rahmen der<br />

kommunalen Einzelhandelskonzepte regelmäßig auf die<br />

notwendige Umset<strong>zu</strong>ng der gutachterlichen Aussagen in <strong>den</strong><br />

kommunalen Bauleitplänen hin. Dabei wird <strong>zu</strong>r Stabilisierung bzw.<br />

Weiterentwicklung bestehender, zentraler Versorgungsstrukturen<br />

vielerorts auch der teilweise oder vollständige Ausschluss von<br />

Einzelhandel in <strong>den</strong> gewerblichen Bauflächen empfohlen.<br />

1067 Handwerkskammer Mannheim Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald<br />

entspr.<br />

855<br />

- Die Handwerkskammer fordert, dass die bestehen<strong>den</strong> und<br />

geplanten Siedlungsflächen Industrie und Gewerbe nicht durch die<br />

Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten beeinträchtigt wer<strong>den</strong><br />

dürfen. Diese Flächen müssen <strong>den</strong> gewerblich-industriellen<br />

Betrieben und Dienstleistungsunternehmen vorbehalten bleiben.<br />

Unter dieser Vorgabe sollten die definierten Ziele erweitert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Regionalplanung unterstützt grundsätzlich die Forderung der<br />

Handwerkskammer, Einzelhandelsgroßprojekte an geplanten und<br />

bestehen<strong>den</strong> Industrie- sowie Gewerbestandorten aus<strong>zu</strong>schließen.<br />

Plansatz 1.5.2.4 sieht diesen Ausschluss für "Vorranggebiete für<br />

Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Logistik" explizit vor.<br />

Einzelhandelsgroßbetriebe sind nach der BauNVO ohnehin nur in<br />

Sonder- und Kerngebieten <strong>zu</strong>lässig, so dass Gewerbegebiete dafür<br />

grundsätzlich nicht in Betracht kommen. In Be<strong>zu</strong>g auf <strong>den</strong><br />

kleinflächigen Einzelhandel sollen die Städte und Gemein<strong>den</strong> auf<br />

der Grundlage kommunaler Einzelhandelskonzepte sorgfältig<br />

prüfen, ob der generelle Ausschluss von Einzelhandel in geplanten<br />

und bestehen<strong>den</strong> Industrie- oder Gewerbegebieten rechtlich<br />

möglich und auch sinnvoll ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 612 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.2<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1068 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

963<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- Bei <strong>den</strong> Zielen fehlt bislang der Aspekt, dass in <strong>den</strong><br />

„Siedlungsflächen Industrie und Gewerbe" (Bestand und Planung)<br />

die Ansiedlung von zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben<br />

unabhängig von der Größe <strong>den</strong> Zielen der Regionalplanung<br />

widerspricht. Die Einrichtung von Verkaufsflächen sollte in diesen<br />

Gebieten nur für die Selbstvermarktung der ansässigen bzw.<br />

produzieren<strong>den</strong> Unternehmen <strong>zu</strong>lässig sein. Dieser Aspekt findet<br />

sich in Ziel 3.4.3-3 des Regionalplans Südhessen 2010. Wir regen<br />

an, diese Zielvorgabe in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

nicht folgen<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar teilt grundsätzlich die Position<br />

der IHK, dass die für die Ansiedlung gewerblich-industrieller<br />

Betriebe geeigneten Flächen gegen <strong>den</strong> <strong>zu</strong>nehmen<strong>den</strong><br />

Flächenanspruch des Einzelhandels <strong>zu</strong> sichern sind. Der<br />

einheitliche Regionalplan sieht für die "Vorranggebiete für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" gemäß Plansatz Z 1.5.2.4 <strong>den</strong><br />

Ausschluss von Einzelhandelsgroßprojekten bzw.<br />

Einzelhandelsagglomerationen vor. Der generelle Ausschluss von<br />

Einzelhandel für gewerbliche Bauflächen erscheint jedoch<br />

planungsrechtlich insoweit problematisch, als die Regionalplanung<br />

mit dieser Festlegung in die Kernkompetenzen der kommunalen<br />

Planungshoheit eingreift. Einzelhandelsgroßprojekte außerhalb der<br />

"Zentralörtlichen Standortbereiche" sowie "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte"<br />

unterliegen ohnehin der raumordnerischen Prüfpflicht. Außerdem<br />

weist der Verband die Städte und Gemein<strong>den</strong> u.a. im Rahmen der<br />

kommunalen Einzelhandelskonzepte regelmäßig auf die<br />

notwendige Umset<strong>zu</strong>ng der gutachterlichen Aussagen in <strong>den</strong><br />

kommunalen Bauleitplänen hin. Dabei wird <strong>zu</strong>r Stabilisierung bzw.<br />

Weiterentwicklung bestehender, zentraler Versorgungsstrukturen<br />

vielerorts auch der teilweise oder vollständige Ausschluss von<br />

Einzelhandel in <strong>den</strong> gewerblichen Bauflächen empfohlen.<br />

1069 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

- In Kapitel 1.7.2 - sollte klargestellt wer<strong>den</strong>, dass die genannten<br />

Ziele auch für die beabsichtigte Umnut<strong>zu</strong>ng von bisher<br />

gewerblichen Betrieben oder anderen vorhan<strong>den</strong>en baulichen<br />

Anlagen <strong>zu</strong> Einzelhandelsgroßprojekten sowie für die beabsichtigte<br />

Umwidmung von gewerblichen Bauflächen <strong>zu</strong> Sondergebieten für<br />

zentrenrelevanten Einzelhandel gelten (vgl. hier<strong>zu</strong> Regionalplan<br />

Südhessen Z 3.4.3-3).<br />

folgen<br />

Gemäß Plansatz 1.5.2.4 des Einheitlichen Regionalplans sind in <strong>den</strong><br />

"Vorranggebieten für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik"<br />

großflächige Einzelhandelsansiedlungen un<strong>zu</strong>lässig. Zur weiteren<br />

Klarstellung wird der Text in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.2.1 am Ende<br />

ergänzt: "Die genannten Ziele gelten auch für die beabsichtigte<br />

Umnut<strong>zu</strong>ng von bisher gewerblichen Betrieben oder anderen<br />

baulichen Anlagen <strong>zu</strong> Einzelhandelsgroßprojekten sowie für die<br />

beabsichtigte Umwidmung von gewerblichen Bauflächen <strong>zu</strong><br />

Sondergebieten bzw. Kerngebieten für großflächigen Einzelhandel".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 613 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.2<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1070 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Wir befürworten die Vorgaben im<br />

Anhörungsentwurf für Einzelhandelsgroßprojekte (1.7.2. ff.). Dabei<br />

ist darauf <strong>zu</strong> achten, dass auch in <strong>den</strong> Grenzgebieten der<br />

Metropolregion die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten nur<br />

nach strikten Vorgaben erfolgen kann. Eine stärkere<br />

Zusammenarbeit mit Verbän<strong>den</strong> und Einzelhandelsvereinigungen<br />

aus <strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong> Regionen wäre dabei wünschenswert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Verband steht mit <strong>den</strong> Vertretern der für <strong>den</strong> Einzelhandel auch<br />

in angrenzen<strong>den</strong> Räumen <strong>zu</strong>ständigen Verbän<strong>den</strong> und Kammern<br />

sowie <strong>den</strong> benachbarten Planungsverbän<strong>den</strong> in regelmäßigem<br />

Kontakt. Für eine vergleichbare Vorgehensweise bei<br />

Einzelhandelsgroßvorhaben auch in <strong>den</strong> Nachbarregionen bedürfte<br />

es auch einheitlicher landesgesetzlicher Vorgaben. Da diese nicht<br />

bestehen, wird es in Einzelfällen auch weiterhin <strong>zu</strong><br />

unterschiedlichen Bewertungen kommen.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1071 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

1.7.2.1<br />

Raumordnerische<br />

Verträglichkeit (Z)<br />

Mit dem Plansatz 1.7.2.1 ist die raumordnerische Verträglichkeit<br />

von Einzelhandelsgroßprojekten nach<strong>zu</strong>weisen. Diesbezüglich<br />

wer<strong>den</strong> rechtliche Zweifel am Zielcharakter geäußert, da dies die<br />

normale Aufgabe eines Raumordnungsordnungsverfahrens ist.<br />

nicht folgen<br />

Das Erfordernis der raumordnerischen Prüfung ist in <strong>den</strong><br />

entsprechen<strong>den</strong> Landesgesetzen zwar geregelt und die<br />

Regionalplanung verfügt für die raumordnerische Prüfung von<br />

Einzelhandelsgroßprojekte über keine originären Kompetenzen;<br />

jedoch bil<strong>den</strong> die verbindlichen Zielvorgaben des Einheitlichen<br />

Regionalplans eine wesentliche Bewertungsgrundlage. Außerdem<br />

soll von diesem Plansatz ein klares Signal für die erforderliche<br />

Prüfung der raumordnerischen Verträglichkeit bei allen<br />

Einzelhandelsgroßprojekten ausgehen.<br />

1072 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 1.7.2.1<br />

Raumordnerische<br />

Verträglichkeit (Z)<br />

Es wird angeregt, in der Begründung darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass im<br />

Einzelfall die raumordnerische Verträglichkeit im Rahmen von<br />

Raumordnungsverfahren nach <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> bundes- bzw.<br />

landesrechtlichen Vorschriften <strong>zu</strong> prüfen ist.<br />

folgen<br />

Der Vorschlag trägt <strong>zu</strong>r weiteren Klarstellung des Plansatzes bei.<br />

Die Begründung <strong>zu</strong> 1.7.2.1 wird am Ende wie folgt ergänzt: "Die<br />

Prüfung der raumordnerischen Verträglichkeit von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

gemäß Plansatz 1.7.2.2 bis 1.7.2.5 erfolgt auf der Grundlage<br />

entsprechender bundes- und landesrechtlicher Vorgaben".<br />

1073 Regionalverband Heilbronn-Franken 1.7.2.1<br />

Raumordnerische<br />

Verträglichkeit (Z)<br />

In Kapitel 1.7 Einzelhandelsgroßprojekte regen wir <strong>zu</strong>m besseren<br />

Verständnis an, <strong>den</strong> Plansatz 1.7.2.1 um einen Zusatz <strong>zu</strong> ergänzen,<br />

der klarstellt, dass die raumordnerische Verträglichkeit gegeben ist,<br />

sofern die raumordnerischen Zielvorgaben gemäß Z 1.7.2.2 bis Z<br />

1.7.2.5 eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird entsprochen und Plansatz 1.7.2.1 wie folgt<br />

ergänzt: "Die raumordnerische Verträglichkeit von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten ist gemäß Z 1.7.2.2 bis 1.7.2.5<br />

nach<strong>zu</strong>weisen".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 614 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.2<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1074 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

1.7.2.1<br />

Raumordnerische<br />

Verträglichkeit (Z)<br />

In dem Plansatz 1.7.2.1 muss vor dem Wort „nach<strong>zu</strong>weisen"<br />

ergänzt wer<strong>den</strong>: „anhand der nachfolgen<strong>den</strong> Zielvorgaben".<br />

Begründung: Der Begriff „raumordnerische Verträglichkeit" ist ohne<br />

Hinweis auf die Kriterien, welche sich aus <strong>den</strong> Zielvorgaben<br />

ergeben, eine Leerformel.<br />

folgen<br />

Der Ergän<strong>zu</strong>ngsvorschlag dient der Klarstellung und wird<br />

berücksichtigt. Plansatz 1.7.2.1 (neu) lautet wie folgt: "Die<br />

raumordnerische Verträglichkeit von Einzelhandelsgroßprojekten ist<br />

gemäß Plansatz 1.7.2.2 bis 1.7.2.5 nach<strong>zu</strong>weisen".<br />

1075 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.7.2.2<br />

Zentralitätsgebot (Z)<br />

OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: Im Hinblick auf das Urteil des VGH<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg vom 15.11.2012 <strong>zu</strong>m Regionalplan der Region<br />

Stuttgart (Az.: 8 S 2525/09) wird <strong>zu</strong>m Zentralitätsgebot in PS 1.7.2.2<br />

auf folgendes hingewiesen:<br />

Der LEP BW regelt in PS 3.3.7, dass Einzelhandelsgroßprojekte in<br />

der Regel nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen,<br />

errichtet oder erweitert wer<strong>den</strong> dürfen. Die in PS 1.7.2.2, erster<br />

Absatz, vorgesehene Formulierung schränkt dies ein; die Worte "in<br />

der Regel" sollten daher eingefügt wer<strong>den</strong>.<br />

Weiter sind in PS 3.3.7 des LEP BW zwei Ausnahmen vom<br />

Zentralitätsgebot vorgesehen. Die Regionalplanung kann diese<br />

Regelungen nicht einschränken, indem nur eine Ausnahme<br />

übernommen wird (vgl. Urteil des VGH BW vom 15.11.2012, Az.: 8<br />

S 2525/09).<br />

folgen<br />

Im Plansatz 1.7.2.2 wird nach "Einzelhandelsgroßprojekte sind" "in<br />

der Regel" ergänzt. Im Plansatz 1.7.2.2 (Absatz 2) wird nach Satz 1<br />

folgendes ergänzt: "Für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teil gilt die<br />

Ausnahmeregelung für andere Standortgemein<strong>den</strong> auch dann,<br />

wenn diese in Verdichtungsräumen liegen und mit<br />

Siedlungsbereichen benachbarter Ober-, Mittel- oder Unterzentren<br />

<strong>zu</strong>sammengewachsen sind".<br />

1076 Gemeinde Haßloch 1.7.2.2<br />

Zentralitätsgebot (Z)<br />

Gemeinde Haßloch: Haßloch befürchtet durch die Zulässigkeit von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten in rheinland-pfälzischen Grundzentren<br />

bis 2000 qm Verkaufsfläche und Gemein<strong>den</strong> ohne zentralörtliche<br />

Funktion einen ruinösen Wettbewerb auch <strong>zu</strong> Lasten des<br />

Mittelzentrums.<br />

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt <strong>zu</strong> prüfen, ob eine Reduzierung<br />

der <strong>zu</strong>lässigen Verkaufsfläche in rheinland-pfälzischen<br />

Grundzentren von max. 2.000 m2 auf nur max. 1.200 m2<br />

zielführender und rechtlich <strong>zu</strong>lässig ist. In Gemein<strong>den</strong> und<br />

Ortsteilen ohne zentralörtliche Funktion sollte eine<br />

Verkaufsflächenobergrenze für die gesamte Gemeinde/ <strong>den</strong><br />

gesamten Ortsteil festgelegt wer<strong>den</strong>, da nur somit ein endloses<br />

Flächen- und/ oder Marktwachstum verhindert wer<strong>den</strong> kann. Dies<br />

wäre auch eine <strong>zu</strong>sätzliche Klarstellung im Hinblick auf <strong>zu</strong>künftige<br />

Zielabweichungsverfahren für neue Standorte in solchen<br />

Gemein<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Zielvorgabe Z 1.7.2.2 des einheitlichen Regionalplans orientiert<br />

sich an Z 57 des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz<br />

(LEP IV 2008). Die landesplanerische Zielvorgabe entzieht sich<br />

hinsichtlich der Verkaufsflächenobergrenzen einer<br />

regionalplanerischen Modifizierung.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 615 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.2<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1077 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.7.2.4<br />

Beeinträchtigungsverbot (Z)<br />

OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: Zu PS 1.7.2.4 wird <strong>zu</strong>r Anpassung an<br />

die Vorgaben des LEP BW gebeten, die Worte „der<br />

Nachbargemein<strong>den</strong>“ <strong>zu</strong> ersetzen durch „anderer Zentraler Orte“.<br />

folgen<br />

Im Plansatz 1.7.2.4 wird die Formulierung "und der<br />

Nachbargemein<strong>den</strong>" durch "anderer Zentraler Orte" ersetzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 616 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.2<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1078 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

1099<br />

1.7.2.4<br />

Beeinträchtigungsverbot (Z)<br />

Regelung/Aussage<br />

Z 1.7.2.4 und Z 1.7.3.1 Integrationsgebot / Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte, S.57<br />

Änderungsvorschlag:<br />

Vereinheitlichung von Begriffen (konsequente Anwendung des<br />

Begriffes „zentraler Versorgungsbereich")<br />

Begründung:<br />

Nach dem Integrationsgebot sind Einzelhandelsgroßprojekte an<br />

städtebaulich integrierten Standorten an<strong>zu</strong>siedeln. Ausführungen <strong>zu</strong><br />

diesen integrierten Standorten fin<strong>den</strong> sich in Ziffer 1.7.3.1. Dort<br />

wird für diese Standorte, die üblicherweise als zentrale<br />

Versorgungsbereiche bezeichnet wer<strong>den</strong>, der Begriff<br />

„Zentralörtliche Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte""<br />

eingeführt.<br />

Daraus ergibt sich die Problematik unterschiedlicher<br />

Begrifflichkeiten für <strong>den</strong>selben Gegenstand und damit<br />

einhergehender Inkonsequenzen (vgl. unten).<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die „Zentralörtlichen<br />

Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte"" gebietsscharf<br />

festgelegt. Diese Festlegung erfolgt generell für die Ober- und<br />

Mittelzentren, im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum jedoch auch<br />

<strong>zu</strong>sätzlich für die Unterzentren. Eine solche Handhabung spiegelt<br />

keine einheitliche Planung wider.<br />

Nach dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV (Z 59)<br />

entsprechen die städtebaulich integrierten Bereiche <strong>den</strong> zentralen<br />

Versorgungsbereichen des BauGB. So wird <strong>den</strong>n in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> 1.7.2.5 (S. 61) festgestellt, dass in <strong>den</strong> übrigen<br />

Zentralen Orten (außerhalb des ba<strong>den</strong>-württembergischen<br />

Teilraums) der Metropolregion Rhein-Neckar die integrierten Lagen<br />

im Sinne der zentralen Versorgungsbereiche des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) <strong>zu</strong> definieren sind.<br />

Damit gilt für die städtebaulich integrierten Bereiche:<br />

- Ober- und Mittelzentren in <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen,<br />

hessischen und rheinland-pfälzischen Teilräumen: Festlegung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als „Zentralörtlicher Standortbereich für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte"".<br />

- Unterzentren im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum: Festlegung<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als „Zentralörtlicher Standortbereich für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte"".<br />

- Grundzentren im rheinland-pfälzischen und Unterzentren im<br />

teilweise folgen<br />

Zur Klarstellung der Begriffe wird im Plansatz 1.7.3.1 im Anschluss<br />

an "Zentralörtliche Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte"<br />

in Klammer (zentrale Versorgungsbereiche im Sinne des BauGB)"<br />

ergänzt. Auch in der Begründung <strong>zu</strong> Plankapitel 1.7 wird der Begriff<br />

"zentraler Versorgungsbereich" im Sinne des BauGB" soweit als<br />

möglich einheitlich verwendet.<br />

Für die Grundzentren in dem rheinland-pfälzischen und hessischen<br />

Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar wurde auf die<br />

regionalplanerische Festlegung von "Zentralörtlichen<br />

Standortbereichen" sowie "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorten" für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte verzichtet, da diese Standortbereiche<br />

aufgrund der kleinräumigen Strukturen im regionalen Maßstab<br />

kaum darstellbar sind. Darüber hinaus besteht für diese Gemein<strong>den</strong><br />

der unteren Zentralitätsstufe der landesplanerische Auftrag gemäß<br />

Z 58 und Z 59 LEP IV, auf der Grundlage von kommunalen<br />

Einzelhandelskonzepten zentrale Versorgungsbereiche und<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte in Abstimmung mit der Regionalplanung<br />

verbindlich fest<strong>zu</strong>legen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 617 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.2<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1078<br />

hessischen Teilraum: Ausweisung (wo?) der zentralen<br />

Versorgungsbereiche im Sinne des BauGB.<br />

Die Festlegung von städtebaulich integrierten Bereichen ist damit<br />

nicht eindeutig."<br />

1079 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

1.7.2.4<br />

Beeinträchtigungsverbot (Z)<br />

Im Hinblick auf die vorliegen<strong>den</strong> Plansätze ist uns aufgefallen, dass<br />

der Plansatz 1.7.2.4 <strong>zu</strong>m Beeinträchtigungsverbot die „Stadt- und<br />

Ortskerne der Standortgemeinde und der Nachbargemein<strong>den</strong>"<br />

schützen will, in der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz jedoch lediglich der<br />

Schutz „anderer Zentraler Orte" hervorgehoben wird. Wir regen<br />

deshalb eine entsprechende Klarstellung in der Begründung an (vgl.<br />

auch Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.7.2.1, dritter Spiegelpunkt).<br />

folgen<br />

Der Hinweis ist korrekt. Die Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.7.2.4 (Abs.<br />

1) wird nach dem Komma wie folgt geändert: "..wenn die<br />

Versorgungsfunktion der städtebaulich integrierten Bereiche (im<br />

Sinne der "zentralen Versorgungsbereiche" des BauGB) der<br />

Standortgemeinde sowie benachbarter zentraler Orte und deren<br />

Verflechtungsbereiche wesentlich beeinträchtigt wer<strong>den</strong>".<br />

1080 Gemeinde Haßloch 1.7.2.4<br />

Beeinträchtigungsverbot (Z)<br />

Gemeinde Haßloch: Es wird begrüßt, dass entsprechend der<br />

Stellungnahme der Gemeinde Haßloch vom 16.07.2009 im<br />

Rahmen der informellen Beteiligung nun <strong>zu</strong>m<br />

Beeinträchtigungsverbot in Ziel 1.7.2.4 in der Begründung erläutert<br />

wird, ab welchen Umsatzverlusten in der Regel wesentliche<br />

Beeinträchtigungen <strong>zu</strong> erwarten sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1081 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

1.7.2.4<br />

Beeinträchtigungsverbot (Z)<br />

Hinter „Funktionsfähigkeit der Stadt-und Ortskerne" sollte mit<br />

einem Schrägstrich ergänzt wer<strong>den</strong>: "/ zentralen<br />

Versorgungsbereiche".<br />

Begründung: Die rechtlichen Grundlagen (z.B. BauGB) und die<br />

Rechtsprechung heben insbesondere und mit Nachdruck auf die<br />

Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche ab. Dem<br />

sollte durch eine entsprechende Formulierung entsprochen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Die vorgeschlagene Ergän<strong>zu</strong>ng kann <strong>zu</strong>r Klarstellung der Definition<br />

von Stadt- und Ortskernen beitragen. Deshalb wird in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> 1.7.2.4 (Absatz 2) nach <strong>den</strong> städtebaulich<br />

integrierten Versorgungsbereiche" in Klammer "(zentrale<br />

Versorgungsbereiche im Sinne des BauGB)" ergänzt.<br />

Der Hinweis wird in der Begründung berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 618 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.2<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1082 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

1.7.2.4<br />

Beeinträchtigungsverbot (Z)<br />

In Absatz 2 der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.2.4ist am Ende in der Klammer<br />

<strong>zu</strong> ergänzen: „und Einzelhandelserlass Hessen vom 02.05.2005,<br />

Ziffer 3c)"<br />

Im Übrigen reicht die Heranziehung der Umsatzverluste von 10%<br />

als alleiniges Prüfkriterium für wesentliche Beeinträchtigungen<br />

nicht aus. Es sei hier<strong>zu</strong> auf die Urteile des BVerwG (Az. 4 C 7.07<br />

vom 11.10.2007) sowie des OVG Münster (u.a. Az. 10 A 3914/04<br />

vom 17.10.2007) verwiesen, in <strong>den</strong>en weitere Prüfkriterien genannt<br />

wer<strong>den</strong>. Dies sollten hier mit herangezogen wer<strong>den</strong> (z.B. das<br />

Abzielen geplanter Vorhaben auf innerstädtische Magnetbetriebe<br />

oder Betriebe, die wegen ihrer Sortimente maßgebliche Bedeutung<br />

für die zentralen Versorgungsbereiche haben; die Relation der<br />

Verkaufsfläche des geplanten Vorhabens <strong>zu</strong>r Verkaufsfläche<br />

derselben Branche in zentralen Versorgungsbereichen usw.; hierbei<br />

kann sich auch eine wesentliche Beeinträchtigung schon unterhalb<br />

der 10%-Schwelle ergeben). Nach dem o.g. Urteil BVerwG 4 C<br />

7.07 sind Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche nicht<br />

erst dann schädlich, wenn sie die Schwelle der Un<strong>zu</strong>mutbarkeit<br />

überschreiten, sondern schon dann, wenn die Auswirkungen mehr<br />

als geringfügig sind.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.2.4 insoweit<br />

entsprochen, als in dem Absatz 2 nach Satz 1 folgende<br />

Formulierung ergänzt wird: "Dabei ist anhand eines umfassen<strong>den</strong><br />

Kriterienkataloges sehr sorgfältig <strong>zu</strong> prüfen, ob für ein konkretes<br />

Vorhaben das Beeinträchtigungsverbot verletzt wird. So können<br />

sich beispielsweise nach dem Urteil des BVerwG (Az. 4 C 7.07 vom<br />

11.10.2007) schädliche Auswirkungen auf zentrale<br />

Versorgungsbereiche auch schon bei Umsatzverlusten unter der<br />

"Schwelle" von 10 % ergeben. Der letzte Satz im Absatz 2 wird<br />

gestrichen.<br />

1083 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.7.2.5<br />

Integrationsgebot (Z)<br />

OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: In PS 1.7.2.5, zweiter Satz, ist auf „Z<br />

1.7.3.2“ (statt „Z 1.7.2.2“) <strong>zu</strong> verweisen.<br />

folgen<br />

Im Plansatz 1.7.2.5 wird der Verweis auf 1.7.2.2 durch 1.7.3.2<br />

ersetzt.<br />

1084 Stadtverwaltung Heidelberg 1.7.2.6<br />

Hersteller-<br />

Direktverkaufszentren (Z)<br />

Die Regelung, dass ausnahmsweise auch Mittelzentren als<br />

Standort für Hersteller- Direktverkaufszentren in Frage kommen,<br />

sollte entsprechend der Vorgabe des Landesentwicklungsplans<br />

2002 (grundsätzlich nur in Oberzentren <strong>zu</strong>lässig) wieder gestrichen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Es ist unstrittig, dass Hersteller-Direktverkaufszentren grundsätzlich<br />

nur an integrierten Standorten von Oberzentren möglich sind. Nur<br />

unter <strong>den</strong> gemäß Plansatz 1.7.2.6 klar definierten Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

können in Ausnahmefällen dafür auch Mittelzentren in Betracht<br />

kommen. Im Übrigen sieht auch das<br />

Landesentwicklungsprogramm Ba<strong>den</strong>-Württemberg 2002 in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.3.7 eine Ausnahmeregelung für<br />

Mittelzentren vor.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 619 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.2<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1085 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

1.7.2.6<br />

Hersteller-<br />

Direktverkaufszentren (Z)<br />

Das Zielabweichungsverfahren „Fabrikverkaufszentrum" ist bisher<br />

noch nicht abgeschlossen. Unter Hinweis auf die Begründung <strong>zu</strong>m<br />

laufen<strong>den</strong> Zielabweichungsverfahren wird hier die Ausweisung<br />

eines Fabrikverkaufszentrums beantragt. Sollte diesem Antrag nicht<br />

stattgegeben wer<strong>den</strong>, wäre hier in jedem Fall die Ausweisung<br />

eines Ergän<strong>zu</strong>ngsstandortes erforderlich.<br />

nicht folgen<br />

Dem Anliegen des Stadt Sinsheim wird nicht gefolgt.<br />

Unabhängig von dem Ausgang des genannten<br />

Zielabweichungsverfahrens ist an<strong>zu</strong>merken, dass der VRRN<br />

aufgrund der gegebenen regionalplanerischen/raumordnerischen<br />

Zielverlet<strong>zu</strong>ngen, die eine "Fabrikverkaufszentrum" an dieser Stelle<br />

hervorrufen würde, dieses Vorhaben grundsätzlich ablehnt.<br />

Die (alternative) Ausweisung eines Ergän<strong>zu</strong>ngsstandortes für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte an dieser Stelle wird aus Sicht des<br />

VRRN ebenfalls nicht mitgetragen. Dafür wird seitens der Stadt<br />

Sinsheim keine entsprechend nachvollziehbare Begründung<br />

dargelegt und die beantragte Ausweisung stellt lediglich eine<br />

Option für <strong>den</strong> Fall dar, dass das Zielabweichungsverfahren<br />

"Fabrikverkaufszentrum" negativ beschie<strong>den</strong> wird.<br />

1086 Regierungspräsidium Stuttgart 1.7.2.6<br />

Hersteller-<br />

Direktverkaufszentren (Z)<br />

Hinsichtlich der Regelung <strong>zu</strong> Hersteller-Direktverkaufszentren in<br />

Plansatz 1.7.2.6 (Z) des Entwurfs regen wir an, die ausnahmsweise<br />

Zulässigkeit von Hersteller- Direktverkaufszentren in Mittelzentren<br />

weiter ein<strong>zu</strong>schränken und dem Landesentwicklungsplan 2002<br />

Ba<strong>den</strong> Württemberg (LEP 2002) an<strong>zu</strong>passen. Nach der Begründung<br />

<strong>zu</strong> Plansatz 3.3.7 (Z) LEP 2002, sind Standorte in Mittelzentren nur<br />

bei einer Geschossfläche von weniger als 5000 m2 möglich. Diese<br />

Regelung findet sich auch im Regionalplan Heilbronn-Franken 2020<br />

in Plansatz 2.4.3.2.6 wieder.<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan verfolgt das Ziel, die<br />

unterschiedlichen landesplanerischen Vorgaben in <strong>den</strong> 3<br />

Bundesländern Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz<br />

<strong>zu</strong> harmonisieren. Da der Landesentwicklungsplan Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg 2002 in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.3.7<br />

Ausnahmeregelungen für FOC´s in Mittelzentren vorsieht und in<br />

Rheinland-Pfalz das geplante FOC im Mittelzentrum Montabaur<br />

aktuell genehmigt wurde, enthält auch der Einheitliche<br />

Regionalplan Rhein-Neckar eine entsprechende<br />

Ausnahmeregelung, die jedoch an eine Vielzahl über die<br />

Verkaufsflächenbegren<strong>zu</strong>ng der ba<strong>den</strong>-württembergischen<br />

Landesplanung hinaus gehender Vorausset<strong>zu</strong>ngen geknüpft ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 620 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.2<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1087 Einzelhandelsverband Nordba<strong>den</strong> e.V. 1.7.2.6<br />

Hersteller-<br />

Direktverkaufszentren (Z)<br />

Der Einzelhandelsverband Nordba<strong>den</strong> unterstützt die<br />

regionalplanerische Zielvorgabe <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Hersteller-<br />

Direktverkaufszentren in dem Plansatz 1.7.2.6, empfiehlt jedoch<br />

eine Konkretisierung in der Formulierung "bei Vorhaben, deren<br />

Ein<strong>zu</strong>gsbereich nicht wesentlich über einen Mittelbereich<br />

hinausgehen". Unklar sei, ob es sich um einen konkreten oder<br />

abstrakten Mittelbereich handelt. Weiter wird nachgefragt, wie sich<br />

diese Regelung <strong>zu</strong> dem "Kongruenzgebot" verhält.<br />

folgen<br />

Der Plansatz Z 1.7.2.6 wird wie folgt geändert:<br />

"Hersteller-Direktverkaufszentren sind nur an integrierten<br />

Standorten von Oberzentren <strong>zu</strong>lässig. Ausnahmsweise kommen<br />

hierfür auch Mittelzentren in Betracht, sofern die raumordnerischen<br />

Zielvorgaben gemäß Z 1.7.2.3 bis Z 1.7.2.5 eingehalten wer<strong>den</strong>."<br />

1088 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

1.7.2.6<br />

Hersteller-<br />

Direktverkaufszentren (Z)<br />

Es bestehen Be<strong>den</strong>ken gegen die Zulässigkeit von Hersteller-<br />

Direktverkaufszentren in Mittelzentren insofern, als es ja gerade<br />

das unternehmerische Ziel und nachgewiesenermaßen Faktum<br />

dieser Großprojekte ist, einen weit über <strong>den</strong> Mittelbereich<br />

hinausgehen<strong>den</strong> Ein<strong>zu</strong>gsbereich ab<strong>zu</strong>decken. Dies ist vor allem<br />

außerhalb der hochverdichteten Kernräume problematisch.<br />

nicht folgen<br />

FOC´s sind nur in Ausnahmefällen bei Einhaltung der zentralen<br />

raumordnerischen Zielvorgaben auch in Mittelzentren möglich.<br />

Den Be<strong>den</strong>ken wird nicht entsprochen.<br />

1089 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

1.7.2.7<br />

Erreichbarkeit (G)<br />

S. 57 Verbrauchernahe Versorgung<br />

1.7.2.7: Der Entwurf enthält bisher die Aussage: "Neue Standorte<br />

für Einzelhandelsgroßobjekte sollen mit dem ÖPNV erreichbar<br />

sein." Stattdessen wird folgende Formulierung analog <strong>zu</strong>m<br />

Regionalplan Südhessen vorgeschlagen: "Neue Standorte für<br />

Einzelhandelsgroßobjekte sollen mit einem für die Größe und <strong>den</strong><br />

Ein<strong>zu</strong>gsbereich des Einzelhandelsvorhabens angemessenen ÖPNV<br />

erreichbar sein." Dies soll sicherstellen, dass nicht nur wenige<br />

Fahrten im ÖPNV stattfin<strong>den</strong> und wäre auch in Übereinstimmung<br />

mit der in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.2.7 erwähnten "guten ÖPNV-<br />

Anbindung", die nach Möglichkeit verfügbar sein sollte.<br />

folgen<br />

Der Vorschlag <strong>zu</strong>r Präzisierung des Plansatzes 1.7.2.7 wird wie<br />

folgt berücksichtigt: "Neue Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

sollen mit einem entsprechend der Größe sowie dem<br />

Ein<strong>zu</strong>gsbereich des Vorhabens angemessenen ÖPNV erreichbar<br />

sein."<br />

1090 Stadtverwaltung Neustadt 1.7.2.7<br />

Erreichbarkeit (G)<br />

Stadt Neustadt a.d.W.: (Zu Kapitel 1.7.2.7)<br />

„Neue Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte sollen mit ÖPNV<br />

erreichbar sein":<br />

Generell sollte auch beim ÖPNV das Gebot der kurzen Wege<br />

Vorrang haben. In <strong>den</strong> im Regionalplan genannten vorherigen Zielen<br />

ist dieser Aspekt zwar aufgeführt, ein rückverweisender Hinweis „-<br />

sofern die o. g. Rahmenbedingungen <strong>zu</strong>treffen-,, würde<br />

Missverständnisse vermei<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Konzentration der Siedlungsentwicklung an <strong>den</strong> Achsen des<br />

regionalbedeutsamen ÖPNV (in der Regel SPNV) ist ein<br />

raumordnerisches Leitziel des Einheitlichen Regionalplans.<br />

Diesbezügliche Plansätze mit Ziel- und Grundsatzcharakter sind in<br />

<strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Plankapiteln berücksichtigt. Es bedarf somit<br />

keiner weiteren Klarstellung.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 621 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1091 Landratsamt Kreis Bergstraße - Ziel sollte die Sicherung der innerörtlichen Versorgungskerne sein. folgen<br />

Aber auch bestehende Standorte von regionaler und überregionaler<br />

Bedeutung sollten in ihrer Entwicklung nicht eingeschränkt wer<strong>den</strong>. Der Anregung wird gefolgt.<br />

Notwendige Vorausset<strong>zu</strong>ngen für die Zulässigkeit eines<br />

Einzelhandelsgroßprojektes außerhalb der „Zentralörtlichen<br />

Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte" ist der Ausschluss<br />

bzw. die deutliche Reduzierung zentrenrelevanter Randsortimente.<br />

Eine restriktive Begren<strong>zu</strong>ng dieser Sortimente wird für diese<br />

Standorte im ERP R-N als Ziel formuliert. Allerdings weicht die vom<br />

ERP R-N im Anhang Nr. 3 festgelegte Sortimentsliste von der des<br />

RPS 2010 geringfügig ab. Sie soll an <strong>den</strong> RPS/RegFNP angepasst<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Für bestehende Einzelhandelsgroßprojekte außerhalb der<br />

„Zentralörtlichen Standortbereiche" und der „Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte"<br />

sollten Bestandserweiterungen und -Umwandlungen im<br />

raumverträglichen Rahmen ermöglicht wer<strong>den</strong>.<br />

Darüber hinaus sollte die Sortimentsliste an die des RPS/RegFNP<br />

angepasst wer<strong>den</strong>.<br />

Erweiterungen von Einzelhandelsgroßprojekten außerhalb der<br />

zentralörtlichen Standortbereiche und Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte wer<strong>den</strong><br />

grundsätzlich ausgeschlossen, um bereits eingetretene<br />

Fehlentwicklungen nicht weiter <strong>zu</strong> verfestigen und die<br />

innerstädtischen Versorgungsstrukturen <strong>zu</strong> stabilisieren. Den<br />

bestehen<strong>den</strong> großflächigen EH Betrieben sollte ein „dynamischer<br />

Bestandschutz" gewährt wer<strong>den</strong>, der es erlaubt, im Wettbewerb<br />

ausreichend Anpassungs- und Reaktionsmöglichkeiten <strong>zu</strong> haben.<br />

Im Einzelfall sollten regionalplanerische Ziele so formuliert sein,<br />

dass <strong>zu</strong>m Beispiel im Rahmen einer Modernisierung auch eine<br />

geringe Verkaufsflächenerweiterung möglich ist. Die Gefahr eines<br />

Gebäudeleerstandes mit nachfolgender Gewerbebrache hätte<br />

ungewollte städtebauliche Folgen.<br />

Der Forderung eines dynamischen Bestandsschutzes für<br />

bestehende Betriebe wird durch Streichung der Einschränkung<br />

"ohne Verkaufsflächenerweiterungen" im Plansatz 1.7.4.2 ( Abs. 2)<br />

entsprochen. Der geänderte 2. Absatz lautet somit wie folgt:<br />

"Bestandsorientierte Modernisierungen sind unter Beachtung der<br />

vorstehen<strong>den</strong> Plansätze auf ihre Raumverträglichkeit <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Eingetretene raumordnerische und städtebauliche<br />

Fehlentwicklungen dürfen dabei nicht weiter verfestigt wer<strong>den</strong>."<br />

Dieser Plansatz schließt im Einzelfall auch geringfügige<br />

Verkaufsflächenerweiterungen nicht aus.<br />

Bei der Sortimentsliste als Anhang Nr. 3 <strong>zu</strong> Plankapitel 1.7 (S.XI)<br />

wird darauf verwiesen, dass Abweichungen des Sortiments z.B.<br />

auf der Grundlage eines kommunalen Einzelhandelskonzeptes in<br />

begründeten Einzelfällen in Abstimmung mit der Regionalplanung<br />

möglich sind. Für <strong>den</strong> hessischen Teil wird auf die Sortimentsliste<br />

des RP Südhessen verwiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 622 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1092 Magistrat der Kreisstadt Heppenheim - Der Entwurf des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar weist nicht folgen<br />

lediglich zentralörtliche Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte aus.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Stadt Heppenheim beruft sich auch hier auf die Ausweisungen<br />

des Regionalplan Südhessen. Neben dem zentralen<br />

Versorgungsbereich und dem Versorgungskern ist der<br />

Einzelhandelsstandort Tiergartenstraße ebenfalls aufgeführt. Es<br />

wird darum gebeten, diesen ebenfalls nachrichtlich <strong>zu</strong><br />

übernehmen.<br />

Der Bestandschutz von Einzelhandelsgroßprojekten soll in einem<br />

Grundsatz des Regionalplans Rhein-Neckar (s. Plansatz 1.7.4.2)<br />

sichergestellt wer<strong>den</strong>. Eine kartografische Darstellung findet in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht statt. Der räumliche Umgriff des<br />

Bestandsschutzes der Standorte ist aus <strong>den</strong> kommunalen<br />

Bauleitplänen ab<strong>zu</strong>leiten.<br />

1093 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Es sollte bei der Überschrift bereits erkennbar sein, dass dieser<br />

Abschnitt nur für Ober-, Mittelzentren gilt.<br />

nicht folgen<br />

Plankapitel 1.7.3 gilt nicht nur für Ober- und Mittelzentren, sondern<br />

im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum auch für Unterzentren.<br />

Gemäß Z 58 und 59 des LEP IV Rheinland-Pfalz 2008 findet die<br />

Regelung für die räumliche Zuordnung von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten grundsätzlich auch bei Grundzentren<br />

Anwendung, jedoch nicht durch verbindliche Festlegung von<br />

Standortbereichen in dem Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar,<br />

sondern im Rahmen von kommunalen Einzelhandels-/<br />

Märktekonzepten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 623 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1094 Planungsgemeinschaft Rheinhessen-<br />

Nahe<br />

- Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe: Bei der<br />

Grundausrichtung des einheitlichen Regionalplans und der<br />

Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-<br />

Nahe sind in vielen Punkten Übereinstimmungen aber auch<br />

Differenzen fest<strong>zu</strong>stellen. So bestehen insbesondere <strong>zu</strong>r<br />

regionalplanerischen Steuerung der Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng und des<br />

Einzelhandels divergierende und nicht kompatible Regelungen,<br />

welche einer planerischen bzw. planungsrechtlichen Lösung<br />

bedürfen:<br />

[…]<br />

Einzelhandel: Das Einzelhandelskonzept der Stadt Worms wurde<br />

2010 aktualisiert und gemäß Z 58 LEP IV mit der Geschäftsstelle<br />

der Planungsgemeinschaft abgestimmt. Das Konzept beinhaltet<br />

neben dem Zentralen Versorgungsbereich in der Stadtmitte zwei<br />

weitere Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte in Stadtteilen. Im Entwurf des EHR<br />

2012 sind für die Stadt Worms zentrale Versorgungsbereiche und<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte verbindlich (zeichnerisch) festgelegt. Die<br />

Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen in der<br />

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe bleibt <strong>den</strong> zentralen<br />

Orten vorbehalten, jedoch ohne verbindliche Standortfestlegung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das dem Plankapitel 1.7 des einheitlichen Regionalplans <strong>zu</strong>grunde<br />

liegende Konzept ist kompatibel mit <strong>den</strong> Inhalten des<br />

Einzelhandelskonzeptes der Stadt Worms (2010). Auch die<br />

diesbezüglich gebietsscharfen Festlegungen in der<br />

Raumstrukturkarte korrespondieren mit <strong>den</strong> parzellenscharfen<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen des zentralen Versorgungsbereiches sowie der<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte im kommunalen Einzelhandelskonzept. Auch<br />

die übrigen Inhalte des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Worms<br />

sind mit dem Verband Region Rhein-Neckar abgestimmt.<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1095 Regionalverband Heilbronn-Franken - In Plansatz 1.7.3 Räumliche Zuordnung fällt auf, dass sowohl bei<br />

<strong>den</strong> zentralörtlichen Standortbereichen für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte als auch bei <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong><br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorten bereits in der regionalplanerischen<br />

Zielformulierung jeweils Ausnahmetatbestände dargestellt werde,<br />

die eine Ansiedlung auch außerhalb der festgelegten Bereiche<br />

möglich machen. Wir regen an <strong>zu</strong> prüfen, ob eine solche Öffnung<br />

noch dem regionalplanerischen Ziel der Bündelung und<br />

Konzentration entspricht und ob dies <strong>zu</strong>künftig unter Umstän<strong>den</strong><br />

nicht <strong>zu</strong> problematischen Ansiedlungsvorhaben führen kann.<br />

nicht folgen<br />

Die als "Regel-Ausnahme" formulierten regionalplanerischen<br />

Zielvorgaben gewährleisten ein gewisses Maß an Flexibilität, ohne<br />

die Steuerungswirkung auf<strong>zu</strong>geben. Dabei sind die<br />

Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen hinreichend oder <strong>zu</strong>mindest<br />

bestimmbar geregelt, so dass die Merkmale einer verbindlichen<br />

Vorgabe nicht beeinträchtigt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 624 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1096 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: Zu PS 1.7.3.1, erster Absatz, wird<br />

folgende Formulierung angeregt: „In <strong>den</strong> Ober-, Mittel- sowie im<br />

ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum in <strong>den</strong> Unterzentren sind<br />

Einzelhandelsgroßprojekte in <strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

gebietsscharf festgelegten „Zentralörtlichen Standortbereichen für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte“ an<strong>zu</strong>siedeln. Die Ausweisung,<br />

Errichtung und Erweiterung von Einzelhandelsgroßprojekten mit<br />

zentrenrelevanten Sortimenten (vgl. Sortimentsliste in der<br />

Begründung) ist nur in diesen Standortbereichen <strong>zu</strong>lässig.<br />

folgen<br />

Der Plansatz 1.7.3.1 wird entsprechend der Anregung wie folgt<br />

geändert: „In <strong>den</strong> Ober-, Mittel- sowie im ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum in <strong>den</strong> Unterzentren sind<br />

Einzelhandelsgroßprojekte in <strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

gebietsscharf festgelegten „Zentralörtlichen Standortbereichen für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte“ an<strong>zu</strong>siedeln. Die Ausweisung,<br />

Errichtung und Erweiterung von Einzelhandelsgroßprojekten mit<br />

zentrenrelevanten Sortimenten (vgl. Sortimentsliste in der<br />

Begründung) ist nur in diesen Standortbereichen <strong>zu</strong>lässig“.<br />

1097 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Gegenüber der in PS 1.7.3.1, zweiter Absatz, vorgesehenen<br />

Ausnahmeregelung für Einzelhandelsgroßprojekte der<br />

Nahversorgung bestehen Be<strong>den</strong>ken. Das MVI hat derartige<br />

Ausnahmen vom Integrationsgebot bisher immer kritisch gesehen<br />

und stattdessen auf die Möglichkeit eines<br />

Zielabweichungsverfahrens sowie die - in größeren Städten in<br />

Betracht kommende - Möglichkeit einer regionalplanerischen<br />

Festlegung mehrerer zentralörtlicher Standortbereiche (ggf. mit<br />

spezifischer Bestimmung und Kennzeichnung „Grund- und<br />

Nahversorgungszentrum“) verwiesen.<br />

teilweise folgen<br />

An der Ausnahmeregelung wird festgehalten, da die<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen für diese Einzelfälle in dem Plansatz 1.7.3.1<br />

sowie der <strong>zu</strong>gehörigen Begründung hinreichend definiert sind und<br />

in diesen Einzelfällen aus regionalplanerischer Sicht auf die<br />

Durchführung von Zielabweichungsverfahren verzichtet wer<strong>den</strong><br />

kann.Zur Klarstellung wird in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.1 am Ende<br />

folgender Satz ergänzt: "Da diese Vorhaben für die wohnungsnahe<br />

Grundversorgung keine überörtliche Bedeutung aufweisen und<br />

somit als nicht regionalbedeutsam ein<strong>zu</strong>stufen sind, kann aus<br />

regionalplanerischer Sicht auf die Durchführung von sog.<br />

"Zielabweichungsverfahren" verzichtet wer<strong>den</strong>".<br />

1098 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

1125<br />

1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: Die Festlegungen des Einheitlichen<br />

Regionalplans sollen nach <strong>den</strong> Vorgaben der<br />

Raumordnungskommission in textlicher und zeichnerischer Form<br />

erfolgen. Die in PS 1.7.3.1 und PS 1.7.3.2 festgelegten<br />

Vorranggebiete sollen daher <strong>zu</strong>mindest in der Begründung benannt<br />

und näher beschrieben wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gebietsscharf festgelegten<br />

"Zentralörtlichen Standortbereiche" sowie "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte"<br />

sind mit <strong>den</strong> betroffenen Standortkommunen abgestimmt. Die<br />

Städte und Gemein<strong>den</strong> konkretisieren und ergänzen ihrerseits in<br />

Abstimmung mit dem Verband Region Rhein-Neckar die<br />

regionalplanerischen Ausweisungen im Rahmen kommunaler<br />

Einzelhandelskonzepte. Von daher bedarf es keiner näheren<br />

Beschreibung der regionalplanerischen Ausweisungen gemäß der<br />

Plansätze 1.7.3.1 und 1.7.3.2.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 625 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1099 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

1078<br />

1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Regelung/Aussage<br />

Z 1.7.2.4 und Z 1.7.3.1 Integrationsgebot / Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte, S.57<br />

Änderungsvorschlag:<br />

Vereinheitlichung von Begriffen (konsequente Anwendung des<br />

Begriffes „zentraler Versorgungsbereich")<br />

Begründung:<br />

Nach dem Integrationsgebot sind Einzelhandelsgroßprojekte an<br />

städtebaulich integrierten Standorten an<strong>zu</strong>siedeln. Ausführungen <strong>zu</strong><br />

diesen integrierten Standorten fin<strong>den</strong> sich in Ziffer 1.7.3.1. Dort<br />

wird für diese Standorte, die üblicherweise als zentrale<br />

Versorgungsbereiche bezeichnet wer<strong>den</strong>, der Begriff<br />

„Zentralörtliche Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte""<br />

eingeführt.<br />

Daraus ergibt sich die Problematik unterschiedlicher<br />

Begrifflichkeiten für <strong>den</strong>selben Gegenstand und damit<br />

einhergehender Inkonsequenzen (vgl. unten).<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die „Zentralörtlichen<br />

Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte"" gebietsscharf<br />

festgelegt. Diese Festlegung erfolgt generell für die Ober- und<br />

Mittelzentren, im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum jedoch auch<br />

<strong>zu</strong>sätzlich für die Unterzentren. Eine solche Handhabung spiegelt<br />

keine einheitliche Planung wider.<br />

Nach dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV (Z 59)<br />

entsprechen die städtebaulich integrierten Bereiche <strong>den</strong> zentralen<br />

Versorgungsbereichen des BauGB. So wird <strong>den</strong>n in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> 1.7.2.5 (S. 61) festgestellt, dass in <strong>den</strong> übrigen<br />

Zentralen Orten (außerhalb des ba<strong>den</strong>-württembergischen<br />

Teilraums) der Metropolregion Rhein-Neckar die integrierten Lagen<br />

im Sinne der zentralen Versorgungsbereiche des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) <strong>zu</strong> definieren sind.<br />

Damit gilt für die städtebaulich integrierten Bereiche:<br />

- Ober- und Mittelzentren in <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen,<br />

hessischen und rheinland-pfälzischen Teilräumen: Festlegung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als „Zentralörtlicher Standortbereich für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte"".<br />

- Unterzentren im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum: Festlegung<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als „Zentralörtlicher Standortbereich für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte"".<br />

- Grundzentren im rheinland-pfälzischen und Unterzentren im<br />

teilweise folgen<br />

Zur Klarstellung der Begriffe wird im Plansatz 1.7.3.1 im Anschluss<br />

an "Zentralörtliche Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte"<br />

in Klammer (zentrale Versorgungsbereiche im Sinne des BauGB)"<br />

ergänzt. Auch in der Begründung <strong>zu</strong> Plankapitel 1.7 wird der Begriff<br />

"zentraler Versorgungsbereich" im Sinne des BauGB" soweit als<br />

möglich einheitlich verwendet.<br />

Für die Grundzentren in dem rheinland-pfälzischen und hessischen<br />

Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar wurde auf die<br />

regionalplanerische Festlegung von "Zentralörtlichen<br />

Standortbereichen" sowie "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorten" für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte verzichtet, da diese Standortbereiche<br />

aufgrund der kleinräumigen Strukturen im regionalen Maßstab<br />

kaum darstellbar sind. Darüber hinaus besteht für diese Gemein<strong>den</strong><br />

der unteren Zentralitätsstufe der landesplanerische Auftrag gemäß<br />

Z 58 und Z 59 LEP IV, auf der Grundlage von kommunalen<br />

Einzelhandelskonzepten zentrale Versorgungsbereiche und<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte in Abstimmung mit der Regionalplanung<br />

verbindlich fest<strong>zu</strong>legen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 626 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1099<br />

hessischen Teilraum: Ausweisung (wo?) der zentralen<br />

Versorgungsbereiche im Sinne des BauGB.<br />

Die Festlegung von städtebaulich integrierten Bereichen ist damit<br />

nicht eindeutig."<br />

1100 Generaldirektion kulturelles Erbe<br />

Rheinland-Pfalz<br />

1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Bezüglich der Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte sind weder<br />

die Altstädte von Speyer, […] geeignet. Für kleinere Städte gilt dies<br />

erst recht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Unstrittig ist das Konfliktpotential für Einzelhandelsgroßprojekte in<br />

gewachsenen Innenstädten ungleich höher als an Standorten auf<br />

der "Grünen Wiese". Dennoch ist es ein zentrales Anliegen der<br />

Raumordnung, die innerstädtischen Versorgungsstrukturen <strong>zu</strong><br />

erhalten bzw. weiter<strong>zu</strong>entwickeln.<br />

1101 Generaldirektion kulturelles Erbe<br />

Rheinland-Pfalz<br />

1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Bezüglich der Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte sind weder<br />

die Altstädte von […], Landau […] geeignet. Für kleinere Städte gilt<br />

dies erst recht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Unstrittig ist das Konfliktpotential für Einzelhandelsgroßprojekte in<br />

gewachsenen Innenstädten ungleich höher als an Standorten auf<br />

der "Grünen Wiese". Dennoch ist es ein zentrales Anliegen der<br />

Raumordnung, die innerstädtischen Versorgungsstrukturen <strong>zu</strong><br />

erhalten bzw. weiter<strong>zu</strong>entwickeln.<br />

1102 Generaldirektion kulturelles Erbe<br />

Rheinland-Pfalz<br />

1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Bezüglich der Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte sind weder<br />

die Altstädte von […] Bad Bergzabern geeignet. Für kleinere Städte<br />

gilt dies erst recht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Unstrittig ist das Konfliktpotential für Einzelhandelsgroßprojekte in<br />

gewachsenen Innenstädten ungleich höher als an Standorten auf<br />

der "Grünen Wiese". Dennoch ist es ein zentrales Anliegen der<br />

Raumordnung, die innerstädtischen Versorgungsstrukturen <strong>zu</strong><br />

erhalten bzw. weiter<strong>zu</strong>entwickeln.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 627 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1103 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

In Be<strong>zu</strong>g auf die Ausweisung zentralörtlicher Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte nach Plansatz 1.7.3.1 wird darauf<br />

hingewiesen, dass die Begren<strong>zu</strong>ngen nicht immer mit <strong>den</strong><br />

gemeindlich bestimmten zentralen Versorgungsbereichen<br />

übereinstimmen (z.B. Schwetzingen).<br />

folgen<br />

In <strong>den</strong> jeweiligen Kommunalrun<strong>den</strong> im Vorfeld der Erarbeitung des<br />

Regionalplanentwurfs sind die jeweiligen zentralörtlichen<br />

Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte mit <strong>den</strong> jeweiligen<br />

Kommunen abgestimmt wor<strong>den</strong>.<br />

Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen und Fehldarstellungen<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Planentwurfs sind aber im Rahmen<br />

der Anhörungen von kommunaler Seite thematisiert wor<strong>den</strong>. Diese<br />

wer<strong>den</strong> entsprechend in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte berücksichtigt.<br />

Insofern wird dem Anliegen des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg-Mannheim gefolgt.<br />

1104 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Innerhalb des Zentralörtlichen Standortbereichs in La<strong>den</strong>burg<br />

können großflächige Einzelhandelsprojekte aufgrund der<br />

kleinteiligen Siedlungsstruktur auf absehbare Zeit nicht realisiert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1105 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Insgesamt ist nicht durchweg nachvollziehbar, inwieweit diese<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen [von zentralörtlichen Standortbereichen für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte] in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nach<br />

regionsweit einheitlichen Maßstäben ermittelt wor<strong>den</strong> sind und<br />

inwieweit sich dieser Detaillierungsgrad durch regionalbedeutsame<br />

Erfordernisse rechtfertigen lässt.<br />

nicht folgen<br />

Die räumliche Abgren<strong>zu</strong>ng der regionalplanerischen<br />

Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte erfolgt nach einer<br />

grundsätzlich einheitlichen Methodik, berücksichtigt jedoch die<br />

singulären Besonderheiten der Standortgemein<strong>den</strong> sowie die in<br />

<strong>den</strong> kommunalen Einzelhandelskonzepten differenzierten<br />

Entwicklungsvorstellungen. Der Detailierungsgrad dieser<br />

Standortbereiche in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beschränkt sich auf<br />

eine im Maßstab 1:75 000 generalisierte und gebietsscharfe<br />

Festlegung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 628 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1106 Stadtverwaltung Heidelberg 1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Alte Stadtgärtnerei:<br />

Das Stadtviertel Alte Stadtgärtnerei in der Weststadt ist als<br />

zentralörtlicher Standortbereich für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

dargestellt.<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg: Ausweisung als<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für Einzelhandelsgroßprojekte.<br />

Begründung: auch <strong>zu</strong>künftig soll hier keine Ansiedlung von<br />

Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten<br />

erfolgen.<br />

folgen<br />

Dem Vorschlag der Stadt Heidelberg wird aus <strong>den</strong> dargelegten<br />

Grün<strong>den</strong> gefolgt.<br />

Das Stadtviertel Alte Stadtgärtnerei wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

als "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für Einzelhandelsgroßprojekte (Z)"<br />

ausgewiesen.<br />

1107 Stadt La<strong>den</strong>burg<br />

Stadtbauamt<br />

1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Es wird angeregt, <strong>den</strong> Zentralörtlichen Versorgungsbereich um <strong>den</strong><br />

Bereich des bestehen<strong>den</strong> Sondergebietes Einzelhandel und um<br />

<strong>den</strong> Bereich nördlich und südlich der Bahnhofstraße <strong>zu</strong> erweitern.<br />

folgen<br />

Aufgrund der entsprechen<strong>den</strong>, strukturellen Gegebenheiten wird<br />

dem Antrag der Stadt La<strong>den</strong>burg gefolgt und der entsprechende<br />

Zentralörtliche Standortbereich für Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

korrigiert bzw. erweitert.<br />

1108 Stadtverwaltung Eberbach 1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Im Plansatz 1.7.3.1. (S. 57) sind nur in Mittelzentren und<br />

Unterzentren die Ausweisung, Errichtung und Erweiterung von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten in <strong>den</strong> in der „Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte"<br />

gebietsscharf festgelegten „Zentralörtlichen Standortbereichen für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" <strong>zu</strong>lässig.<br />

Für Eberbach wurde das Entwicklungskonzept „Einkaufs- und<br />

Dienstleistungsstandort Eberbach" erstellt. Der Verband Region<br />

Rhein-Neckar wurde im Aufstellungsverfahren beteiligt. Teil des<br />

Konzeptes ist die Neufestlegung des zentralen<br />

Versorgungsbereiches im Bereich der Kernstadt zwischen der<br />

Bahnlinie und der B37, künftig als „zentralörtlicher Standortbereich<br />

für Einzelhandelsgroßprojekte".<br />

Das Signet des „Zentralörtlichen Standortbereiches" ist<br />

diesbezüglich in der „Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte" ein<strong>zu</strong>fügen.<br />

folgen<br />

Aufgrund der entsprechen<strong>den</strong>, strukturellen Gegebenheiten wird<br />

dem Antrag Eberbachs gefolgt und der entsprechende<br />

Zentralörtliche Standortbereich für Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

entsprechend dem Hinweis der Stadt korrigiert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 629 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1109 Stadt Buchen 1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat im Übrigen in seiner<br />

Sit<strong>zu</strong>ng am 02. November 2009 die Fortschreibung einer früheren<br />

GMA-Analyse als bin<strong>den</strong>des Entwicklungskonzept im Sinne von § 1<br />

Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Die in diesem Zusammenhang<br />

vorgenommene räumliche Festlegung des „Zentralen<br />

Versorgungsbereichs Innenstadt Buchen" sowie des „Zentralen<br />

Nahversorgungsbereich Am Ring" ergibt sich dabei aus <strong>den</strong><br />

angeschlossenen Anlagen (Anlage 1). Wir bitten, diese bei<strong>den</strong><br />

Festlegungen auch im Rahmen der Aufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar <strong>zu</strong> berücksichtigen. Sofern sich<br />

dahingehend noch Fragestellungen ihrerseits ergeben, stehen wir<br />

hierfür selbstverständlich jederzeit <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

teilweise folgen<br />

Der von Buchen thematisierte „Zentrale Versorgungsbereich<br />

Innenstadt Buchen" wird als Zentralörtlicher Standortbereich für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z) in der entsprechen<strong>den</strong> Abgren<strong>zu</strong>ng in<br />

die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans<br />

übernommen. Das heißt, die bisherige Abgren<strong>zu</strong>ng wird<br />

entsprechend korrigiert.<br />

Der genannte „Zentrale Nahversorgungsbereich Am Ring" bleibt<br />

indes unberücksichtigt.<br />

Entsprechend der Planungssystematik sind im Regionalplanentwurf<br />

bzw. in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nämlich nur die entsprechen<strong>den</strong><br />

Innerorte bzw. -städte (insbesondere <strong>zu</strong>m entsprechen<strong>den</strong> Schutz<br />

dieser) als "Zentralörtliche Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)" abgegrenzt.<br />

1110 Stadtverwaltung Adelsheim 1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Der zentralörtliche Standortbereich am Ortsausgang in Richtung<br />

Sennfeld ist um ein Gitterzeichen in südlicher Richtung (ehem.<br />

Schlachthof) <strong>zu</strong> erweitern. Entsprechender Antrag <strong>zu</strong>r Aufnahme<br />

wird gestellt.<br />

folgen<br />

Dem Antrag wird in der beschriebenen Form gefolgt.<br />

1111 Magistrat der Stadt Viernheim 1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Die Viernheimer Innenstadt ist als ein zentralörtlicher Bereich<br />

dargestellt.<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng des zentralörtlichen Bereiches entspricht der<br />

tatsächlichen Situation Viernheims.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 630 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1112 Stadtverwaltung Ludwigshafen 1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Die Stadt Ludwigshafen fordert, dass in dem Plansatz bzw. der<br />

Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.1 über <strong>den</strong> innerstädtischen "Zentralörtlichen<br />

Standortbereich" hinaus auch auf die übrigen, in kommunalen<br />

Einzelhandelskonzepten abgegrenzten "zentralen<br />

Versorgungsbereiche" verwiesen wird, da auch dort<br />

zentrenrelevanter Einzelhandel über der Schwelle der<br />

Großflächigkeit grundsätzlich möglich ist.<br />

teilweise folgen<br />

Die Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.7.3.1 wird wie folgt ergänzt: In Abs.<br />

3 lautet der Satz nach .."Zentralörtliche Standortbereiche<br />

gebietsscharf abgegrenzt" weiter, "die in der Regel <strong>den</strong><br />

innerstädtischen Versorgungskernen entsprechen". Am Ende der<br />

Begründung wird hin<strong>zu</strong>gefügt: "Darüber hinaus ist<br />

zentrenrelevanter, auch großflächiger Einzelhandel z.B. auch in <strong>den</strong><br />

Stadtteilzentren der Oberzentren grundsätzlich <strong>zu</strong>lässig, sofern ein<br />

kommunales Einzelhandelskonzept vorliegt und die<br />

raumordnerische Verträglichkeit nachgewiesen ist".<br />

1113 Stadtverwaltung Speyer 1.7.3.1<br />

entspr.<br />

1140<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Einzelhandel (Kapitel 1.7)<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng des Zentralen Versorgungsbereichs und der<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte wur<strong>den</strong> vom Regionalen Raumordnungsplan,<br />

Teilfortschreibung Einzelhandel übernommen. Aktuell wurde jedoch<br />

das Einzelhandelsentwicklungskonzept durch die GMA (Stand Mai<br />

2012) überarbeitet und die Abgren<strong>zu</strong>ngen nach abgeschlossener<br />

Bestandsanalyse angepasst. Der Stadtrat wird das Konzept<br />

voraussichtlich im September 2012 beschließen. Insofern sind die<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte (insgesamt 3 Stück: Auestraße, ehemaliges<br />

Bauhaus, Lyautey) sowie der Zentrale Versorgungsbereich aus dem<br />

Gutachten <strong>zu</strong> übernehmen. (Plandarstellungen siehe Anlage.)<br />

teilweise folgen<br />

Die Ausweisung des zentralörtlichen Standortbereiches in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte orientiert sich an der parzellenscharfen<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng des zentralörtlichen Versorgungsbereichs (Innenstadt)<br />

des GMA Gutachtens, ist jedoch im Maßstab 1:75 000<br />

generalisiert. Dies gilt gleichermaßen für die Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte<br />

Auestraße und Iggelheimer Straße. Der Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort ehem.<br />

Bauhaus wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ergänzt.<br />

Der Forderung wird teilweise entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 631 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1114 Stadtverwaltung Worms 1.7.3.1<br />

entspr.<br />

1141<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Stadt Worms: Das Einzelhandelskonzept der Stadt Worms wurde<br />

<strong>zu</strong>letzt 2010 aktualisiert und gemäß Z 58 LEP IV mit der<br />

Regionalplanung abgestimmt. Das Konzept beinhaltet neben <strong>den</strong> in<br />

der Raumordnungskarte gebietsscharf abgegrenzten<br />

zentralörtlichen Standortbereichen und Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorten<br />

einen weiteren Zentralen Versorgungsbereich in Worms-<br />

Pfeddersheim sowie weitere Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte in <strong>den</strong><br />

Bereichen ,Wormser Einkaufspark' (WEP), Petrus-Dorn-Straße und<br />

Klosterstraße.<br />

In der Abstimmung des Einzelhandelskonzeptes wies der Verband<br />

Rhein-Neckar darauf hin, dass aufgrund der unterschiedlichen<br />

Maßstabsebenen Abweichungen in der Darstellung entstehen<br />

können und insbesondere die Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte nur dann<br />

zeichnerisch abgegrenzt wer<strong>den</strong>, wenn an dem Standort noch<br />

Bauflächenpotentiale vorhan<strong>den</strong> sind. Wir gehen daher davon aus,<br />

dass die in <strong>den</strong> Zielen Z 1.7.3.1 und Z 1.7.3.2 genannten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine Ausnahme entsprechend der im<br />

Einzelhandelskonzept enthaltenen und mit der Regionalplanung<br />

abgestimmten Zentralen Versorgungsbereichen und<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorten regelmäßig erfüllt sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des einheitlichen Regionalplans sind für<br />

<strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teilraum der Metropolregion in dem<br />

Oberzentrum Ludwigshafen sowie <strong>den</strong> Mittelzentren die<br />

"Zentralörtlichen Standortbereiche" sowie die mit diesen räumlichfunktional<br />

verknüpften "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte" gebietsscharf<br />

abgegrenzt. Gemäß Plansatz 1.7.3.1 (Abs. 2) sowie 1.7.3.2 (Abs. 2)<br />

kommen für Einzelhandelsgroßprojekte in Ausnahmefällen auch<br />

andere Standorte in Betracht, sofern die in <strong>den</strong> jeweiligen<br />

Plansätzen dargelegten Vorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllt sind. Da<strong>zu</strong> gehört<br />

gemäß Plansatz Z 58 und Z 59 des LEP IV Rheinland-Pfalz auch die<br />

Abstimmung der städtebaulich integrierten Bereiche sowie der<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte mit der Regionalplanung. Die diesbezüglichen<br />

Standorte des 2010 aktualisierten Einzelhandelskonzeptes der<br />

Stadt Worms sind mit dem Verband Region Rhein-Neckar<br />

abgestimmt, so dass die standortbezogenen Vorausset<strong>zu</strong>ngen für<br />

eine Ausnahmeregelung erfüllt sind.<br />

Den Hinweisen wird <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

1115 Gemeinde Haßloch 1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Die Gemeinde Haßloch empfiehlt, <strong>den</strong> "Zentralörtlichen<br />

Standortbereich" an die Abgren<strong>zu</strong>ng des "zentralen<br />

Versorgungsbereiches" in dem Einzelhandelskonzept aus dem Jahr<br />

2010 an<strong>zu</strong>passen.<br />

nicht folgen<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des "Zentralörtlichen Standortbereiches"<br />

handelt es sich gemäß Plansatz 1.7.3.1 um eine gebietsscharfe<br />

Festlegung. Die Konkretisierung der regionalplanerischen<br />

Ausweisungen erfolgt im Rahmen kommunaler<br />

Einzelhandelskonzepte, die gemäß Plansatz Z 58 und 59 des LEP IV<br />

2008 mit der Regionalplanung ab<strong>zu</strong>stimmen sind. Das<br />

Einzelhandelskonzept Haßloch 2010 ist mit dem Verband Region<br />

Rhein-Neckar abgestimmt, so dass kein Konflikt mit der<br />

regionalplanerischen Festlegung besteht.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 632 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1116 Stadtverwaltung Bad Dürkheim 1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Die Stadt Bad-Dürkheim beklagt, dass der im Regionalplan<br />

dargestellte „Zentralörtliche Standortbereich" in seinem Umfang<br />

nicht dem „Zentralen Versorgungsbereich Innenstadt" der im<br />

Rahmen der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes erfolgten<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng entspricht. Insbesondere fehlt der Bereich entlang der<br />

Mannheimer Straße (vom Bahnhof bis <strong>zu</strong>m Rathaus) sowie der<br />

Bereich Kurbrunnenstraße, Sankt-Michaels-Allee. Die Abgren<strong>zu</strong>ng<br />

aus dem Einzelhandelskonzept soll auch im Regionalplan<br />

übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß Plansatz Z 58 des LEP IV Rheinland-Pfalz 2008 sind die<br />

zentralen Versorgungsbereiche von <strong>den</strong> zentralen Orten in<br />

Abstimmung mit der Regionalplanung verbindlich fest<strong>zu</strong>legen und<br />

<strong>zu</strong> begrün<strong>den</strong>. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Bad-Dürkheim<br />

und somit auch die Abgren<strong>zu</strong>ng des zentralen<br />

Versorgungsbereiches ist mit dem Verband Region Rhein-Neckar<br />

abgestimmt. Der zentralörtliche Standortbereich in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans generalisiert<br />

die parzellenscharfe Abgren<strong>zu</strong>ng der kommunalen<br />

Einzelhandelskonzepte im Maßstab 1:75000.<br />

Der Anregung der Stadt Bad-Dürkheim wird nicht entsprochen.<br />

1117 Stadtverwaltung Schifferstadt 1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Stadt Schifferstadt: Der zentralörtliche Versorgungsbereich aus<br />

dem Einzelhandelskonzept der Stadt Schifferstadt soll komplett in<br />

<strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong>. Die<br />

Bahnhofstraße stellt eine wichtige Verbindung zwischen der<br />

Innenstadt und dem Bahnhof dar und bildet damit eine bedeutende<br />

Entwicklungsachse. Für diesen Bereich bemüht sich die Stadt<br />

Schifferstadt intensiv um Neuansiedlungen von<br />

Einzelhandelsmärkten, insbesondere im Bereich der vorhan<strong>den</strong>en<br />

Leerstände.<br />

nicht folgen<br />

Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gemäß Plansatz 1.7.3.1 festgelegten<br />

"Zentralörtlichen Standortbereiche" sind im Maßstab 1:75 000<br />

gebietsscharf abgegrenzt. Die Generalisierung erfolgte in<br />

Abstimmung mit der betroffenen Standortkommune. Die Stadt<br />

Schifferstadt betreffend liegt darüber hinaus ein mit der<br />

Regionalplanung abgestimmtes Einzelhandelskonzept vor. Der<br />

darin enthaltene abgegrenzte "zentrale Versorgungsbereich" stellt<br />

eine parzellenscharfe Konkretisierung des regionalplanerischen<br />

"Zentralörtlichen Standortbereiches" dar. Somit bedarf es keiner<br />

kartographischen Anpassung der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte an das<br />

städtische Einzelhandelskonzept.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1118 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

IHK´s: Eine Überprüfung der Plandarstellung für alle Kommunen der<br />

Metropolregion ist <strong>den</strong> Industrie und Handelskammern im Detail<br />

nicht möglich. Wir gehen davon aus, dass die Festlegung der<br />

Zentralörtlichen Standortbereiche in enger Absprache mit <strong>den</strong><br />

Kommunen erfolgt und somit der Richtigkeit entspricht. Sollte im<br />

Rahmen des Anhörungsverfahrens fehlerhafte Darstellungen<br />

<strong>zu</strong>tage treten, so gehen wir davon aus, dass diese geändert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die gebietsscharfe Abgren<strong>zu</strong>ng der zentralörtlichen<br />

Standortbereiche und Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte ist mit <strong>den</strong><br />

Standortkommunen abgestimmt. Die parzellenscharfe<br />

Konkretisierung der Standortbereiche erfolgt im Rahmen<br />

kommunaler Einzelhandelskonzepte bzw. im Rahmen der<br />

kommunalen Bauleitplanung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 633 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1119 Einzelhandelsverband Nordba<strong>den</strong> e.V. 1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Für <strong>den</strong> Einzelhandelsverband ist nicht plausibel, dass die<br />

"Zentralörtlichen Standortbereiche" im Einheitlichen Regionalplan<br />

gegenüber <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Abgren<strong>zu</strong>ngen des<br />

Teilregionalplans Einzelhandel des Regionalplans für die Region<br />

Rhein-Neckar-O<strong>den</strong>wald teilweise erheblich abweichen.<br />

nicht folgen<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng der "zentralörtlichen Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" erfolgte auf der Grundlage aktueller<br />

Einzelhandels-/Märktekonzepte sowie in enger Abstimmung mit<br />

der kommunalen Ebene.<br />

1120 Einzelhandelsverband Nordba<strong>den</strong> e.V. 1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Der Einzelhandelsverband Nordba<strong>den</strong> fordert eine nicht <strong>zu</strong><br />

restriktive Auslegung des Begriffes "integrierter Standort" und regt<br />

eine entsprechende Klarstellung in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

1.7.3.1 an.<br />

nicht folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.7.2.5 "Integrationsgebot" sind die<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen für einen integrierten Standort hinreichend<br />

definiert, auch wenn im konkreten Einzelfall ein gewisser<br />

Interpretationsspielraum nicht aus<strong>zu</strong>schließen ist.<br />

Dennoch bedarf die Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.7.3.1 keiner<br />

weiteren Klarstellung.<br />

1121 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

In Absatz 2 des Plansatzes 1.7.3.1 muss es statt „Zentralörtlichen<br />

Standortbereichen für Einzelhandelsgroßprojekte" heißen:<br />

„zentralen Versorgungsbereiche".<br />

Begründung: Es ist planungsrechtlich nicht haltbar, die<br />

Schutzfunktion auf zentralörtliche Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte <strong>zu</strong> konzentrieren. Das Bau- und<br />

Planungsrecht kennt keine betriebsgrößenspezifischen<br />

Schutzvorschriften und schon gar keine <strong>zu</strong>gunsten der Standorte<br />

bzw. Vorranggebiete (siehe Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.1, Abs.1 Satz 1)<br />

für Einzelhandelsgroßprojekte. Die Schutzfunktion besteht vielmehr<br />

<strong>zu</strong>gunsten der zentralen Versorgungsbereiche, unabhängig von<br />

Betriebsart und Betriebsgröße. Es sei hier<strong>zu</strong> ausdrücklich<br />

hingewiesen auf § 2 Abs.2 und § 9 Abs. 2a BauGB, § 11 Abs.3<br />

BauNVO sowie Regionalplan Südhessen (Z 3.4.3-2).<br />

folgen<br />

Der Hinweis ist richtig, dass es keine bau- und planungsrechtliche<br />

Schutz- und Entwicklungsfunktion für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

gibt, sondern sich diese laut BauGB sowie BauNVO auf <strong>den</strong><br />

"zentralen Versorgungsbereich" bezieht. Die Anregung wird<br />

dahingehend berücksichtigt, dass in Plansatz 1.7.3.1 (Absatz 2) die<br />

"Zentralörtlichen Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte"<br />

durch "zentrale Versorgungsbereiche im Sinne des BauGB" ersetzt<br />

wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 634 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1122 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

entspr.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

1151<br />

1173<br />

1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Im Übrigen wechselt in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.1 der Terminus<br />

von „Zentralörtliche Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" (in Absatz 1 Satz 1 definiert als<br />

„Vorranggebiete für Einzelhandelsgroßproiekte") <strong>zu</strong> „zentralen<br />

Versorgunqsbereichen" in Abs.2 Satz 1. Zentrale<br />

Versorgungsbereiche sind aber nicht von vornherein<br />

Vorranggebiete für Einzelhandelsgroßprojekte, sondern generell<br />

vorrangige Standorte für jeglichen Einzelhandel, unabhängig von Art<br />

und Größe.<br />

Der Begriff „Vorranggebiet" ist ein Terminus technicus, der<br />

beispielsweise in Planzeichenverordnungen (z.B. hessische<br />

„Planzeichenverordnung Regionalpläne") und dementsprechend in<br />

<strong>den</strong> Regionalplänen seine Konkretisierung erfährt (z.B.<br />

Vorranggebiet Siedlung, Vorranggebiet Naturschutz usw.). Damit<br />

sollen diesen Vorranggebieten entgegenstehende Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

ausgeschlossen oder beschränkt wer<strong>den</strong>. Im vorliegen<strong>den</strong> Fall<br />

hieße das, dass Einzelhandelsgroßprojekte Vorrang vor allen<br />

anderen Betriebsarten (auch Dienstleistungen) und Betriebsgrößen<br />

hätten.<br />

Vermutlich ist jedoch etwas ganz anderes gemeint: nämlich die<br />

Unterbringung von Einzelhandelsgroßprojekten mit Vorrang in<br />

zentralen Versorgungsbereichen und nicht an anderen Standorten.<br />

Schließlich wird noch ein weiterer - nicht definierter - Begriff in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.1 (S.64, Abs.2) sowie u.a. in Z 1.7.3.2, Abs.1<br />

und in Z 1.7.4.2, Abs.1 verwendet, nämlich „Zentralörtlicher<br />

Standortbereich" allerdings ohne <strong>den</strong> Zusatz „für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte".<br />

folgen<br />

Die verwendeten Begriffe entsprechen der Beschlussfassung der<br />

Raumordnungskommission über Form und Inhalte des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020 vom November<br />

2009. Dennoch wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Klarstellung in dem Plankapitel 1.7<br />

folgende Änderungen vorgenommen: Im Plansatz 1.7.3.1 (Abs. 1)<br />

wird nach "Zentralörtlichen Standortbereichen für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" in Klammer ("zentrale<br />

Versorgungsbereiche" im Sinne des BauGB)ergänzt. Absatz 2 in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.1 wird wie folgt neu formuliert:"Bei der<br />

räumlichen Abgren<strong>zu</strong>ng der "Zentralörtlichen Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" wur<strong>den</strong> in Abstimmung mit <strong>den</strong><br />

Kommunen im wesentlichen die der Abgren<strong>zu</strong>ng von "zentralen<br />

Versorgungsbereichen" i.S. des BauGB entsprechen<strong>den</strong>,<br />

funktionalen und städtebaulichen Kriterien berücksichtigt". Die<br />

nachfolgende Auflistung der Kriterien wird gestrichen. Im<br />

folgen<strong>den</strong> Absatz 3, letzter Satz wird im Anschluss an "im Rahmen<br />

der Bauleitplanung durch Festlegung "zentraler<br />

Versorgungsbereiche" im Sinne des BauGB" ergänzt. In Absatz 4,<br />

letzter Satz der gleichen Begründung wird der Begriff<br />

"Versorgungsbereiche" durch <strong>den</strong> Zusatz "zentrale" präzisiert. Weiter<br />

wer<strong>den</strong> auch in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7 einheitlich die Begriffe<br />

"Zentralörtliche Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte"<br />

sowie "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für Einzelhandelsgroßprojekte"<br />

verwendet.<br />

In Anbetracht der drei Termini, die hier verwendet wur<strong>den</strong>, sollte<br />

dringend sowohl begrifflich als auch inhaltlich und vor allem<br />

hinsichtlich der planungsrechtlichen Relevanz Klarheit geschaffen<br />

wer<strong>den</strong>, wobei die sinnvollste und eindeutigste Lösung darin<br />

bestünde, nur <strong>den</strong> Begriff des - rechtlich unstrittigen - „zentralen<br />

Versorgungsbereichs" <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 635 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1123 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

1.7.3.1<br />

Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Zu 1.7.3.1 [Begründung]:<br />

Hier<strong>zu</strong> wird auf die obigen Ausführungen <strong>zu</strong> 1.7.3.1 (Z) verwiesen,<br />

d.h. dass hinsichtlich der verschie<strong>den</strong>en Termini begrifflich,<br />

inhaltlich und rechtlich Klarheit geschaffen bzw. am sinnvollsten nur<br />

der Begriff des zentralen Versorgungsbereichs angewendet wird.<br />

folgen<br />

In dem Einheitlichen Regionalplan wird bewusst zwischen <strong>den</strong><br />

gebietsscharfen regionalplanerischen Festlegungen und <strong>den</strong><br />

parzellenscharfen Abgren<strong>zu</strong>ngen auf der Ebene der kommunalen<br />

Bauleitplanung unterschie<strong>den</strong>. Dennoch wird <strong>zu</strong>r Klarstellung im<br />

Plansatz 1.7.3.1 im Anschluss an "Zentralörtliche Standortbereiche<br />

für Einzelhandelsgroßprojekte" in Klammern "zentrale<br />

Versorgungsbereiche" im Sinne des BauGB" ergänzt. Absatz 2 in<br />

der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.1 wird wie folgt neu formuliert: "Bei der<br />

räumlichen Abgren<strong>zu</strong>ng der "Zentralörtlichen Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" wur<strong>den</strong> in Abstimmung mit <strong>den</strong><br />

Kommunen im wesentlichen die der Abgren<strong>zu</strong>ng von "zentralen<br />

Versorgungsbereichen" i.S. des BauGB entsprechen<strong>den</strong>,<br />

funktionalen und städtebaulichen Kriterien berücksichtigt". Im<br />

folgen<strong>den</strong> Absatz 3, letzter Satz wird im Anschluss an "im Rahmen<br />

der Bauleitplanung durch Abgren<strong>zu</strong>ng zentraler<br />

Versorgungsbereiche im Sinne des BauGB" ergänzt. In Absatz 4,<br />

letzter Satz der gleichen Begründung wird der Begriff<br />

"Versorgungsbereiche" durch <strong>den</strong> Zusatz "zentrale" präzisiert.<br />

1124 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: Zu PS 1.7.3.2, zweiter Absatz, wird <strong>zu</strong>r<br />

Betonung des Ausnahmecharakters der Regelung vorgeschlagen,<br />

das Wort „<strong>zu</strong>lässig“ durch die Worte „ausnahmsweise möglich“ <strong>zu</strong><br />

ersetzen. Für <strong>den</strong> Verträglichkeitsnachweis erscheint nur eine<br />

Be<strong>zu</strong>gnahme auf Z 1.7.2.2 bis Z 1.7.2.4 angezeigt (Z 1.7.2.5 gibt<br />

hier<strong>zu</strong> keine Orientierung). Auch die Plansatzverweise in PS 1.7.3.3,<br />

Satz 1, sollten entsprechend geprüft wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Im Plansatz 1.7.3.2 (Absatz 2) wird der Begriff "<strong>zu</strong>lässig" durch<br />

"ausnahmsweise möglich" ersetzt. Weiter wird im gleichen Satz die<br />

raumordnerische Verträglichkeit entsprechend Z 1.7.2.2 bis Z<br />

1.7.2.5 durch "Z 1.7.2." ersetzt. Analog wird auch in der Begründung<br />

<strong>zu</strong> 1.7.3.2 der Satz am Ende wie folgt geändert: "Vorausset<strong>zu</strong>ng für<br />

die Zulässigkeit ist in jedem Fall der Nachweis der<br />

raumordnerischen Verträglichkeit gemäß 1.7.2". Plansatz 1.7.3.3<br />

wird ebenfalls wie folgt geändert: "Zentrenrelevante<br />

Randsortimente sind ... <strong>zu</strong>lässig, sofern sie gemäß 1.7.2<br />

raumordnerisch abgestimmt sind."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 636 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1125 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

1098<br />

1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: Die Festlegungen des Einheitlichen<br />

Regionalplans sollen nach <strong>den</strong> Vorgaben der<br />

Raumordnungskommission in textlicher und zeichnerischer Form<br />

erfolgen. Die in PS 1.7.3.1 und PS 1.7.3.2 festgelegten<br />

Vorranggebiete sollen daher <strong>zu</strong>mindest in der Begründung benannt<br />

und näher beschrieben wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gebietsscharf festgelegten<br />

"Zentralörtlichen Standortbereiche" sowie "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte"<br />

sind mit <strong>den</strong> betroffenen Standortkommunen abgestimmt. Die<br />

Städte und Gemein<strong>den</strong> konkretisieren und ergänzen ihrerseits in<br />

Abstimmung mit dem Verband Region Rhein-Neckar die<br />

regionalplanerischen Ausweisungen im Rahmen kommunaler<br />

Einzelhandelskonzepte. Von daher bedarf es keiner näheren<br />

Beschreibung der regionalplanerischen Ausweisungen gemäß der<br />

Plansätze 1.7.3.1 und 1.7.3.2.<br />

1126 Stadt Mannheim 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als „Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)" ausgewiesene Fläche im<br />

Gewerbegebiet Mannheim-Mallau sollte in Richtung Osten um 200<br />

m erweitert wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Unter Anerkennung der strukturellen Gegebenheiten wird der<br />

thematisierte „Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

(Z)" im Gewerbegebiet Mannheim-Mallau nach Osten erweitert.<br />

Damit wird dem Anliegen der Stadt Mannheim gefolgt.<br />

1127 Stadt Mannheim 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als „Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" ausgewiesene Fläche entlang der<br />

Casterfeldstraße sollte nach Nord-Westen um <strong>den</strong> Bereich<br />

„Morchfeldkreisel" erweitert wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Unter Anerkennung der strukturellen Gegebenheiten wird der<br />

Bereich des Morchfeldkreisels (in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte) in <strong>den</strong><br />

unmittelbar angrenzen<strong>den</strong> Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z) einbezogen. Damit wird dem<br />

Anliegen der Stadt Mannheim gefolgt.<br />

1128 Stadtverwaltung Heidelberg 1.7.3.2<br />

entspr.<br />

659<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg: Der Bereich, in dem sich<br />

Kaufland, Breitwieser und Praktiker befin<strong>den</strong> soll <strong>zu</strong>sammen mit<br />

der Fläche für <strong>den</strong> Baumarkt OBI als Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung: Die Ausweisung muss erfolgen, um Betrieben mit<br />

nicht zentrenrelevanten Sortimenten auch <strong>zu</strong>künftig noch<br />

Entwicklungsmöglichkeiten <strong>zu</strong> eröffnen.<br />

folgen<br />

Dem Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg wird aus <strong>den</strong><br />

dargelegten Grün<strong>den</strong> gefolgt. Die skizzierte Fläche wird als<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für Einzelhandelsgroßprojekte in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ausgewiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 637 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1129 Stadtverwaltung Eberbach 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Gemäß Plansatz 1.7.3.2 (S. 57) sind Einzelhandelsgroßprojekte mit<br />

nichtzentrenrelevanten Sortimenten auch in <strong>den</strong> in der<br />

„Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte" gebietsscharf festgelegten<br />

„Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorten für Einzelhandelsgroßprojekte" <strong>zu</strong>lässig,<br />

sofern für solche Betriebe in <strong>den</strong> „Zentralörtlichen<br />

Standortbereichen" keine geeigneten Flächen <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

stehen.<br />

Im Entwicklungskonzept „Einkaufs- und Dienstleistungsstandort<br />

Eberbach" wird gleichfalls vorgeschlagen, an diesem<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort fest<strong>zu</strong>halten und dort nichtzentrenrelevante<br />

Sortimente an<strong>zu</strong>siedeln.<br />

Die Beibehaltung des Ergän<strong>zu</strong>ngsstandortes wird begrüßt<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1130 Stadtverwaltung Leimen 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Im Entwurf des Einheitlichen Regionalplans ist in Leimen am<br />

Stralsunder Ring ein Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte nach dem Plansatz 1.7.3.2<br />

ausgewiesen, der auch bebaute Bereiche umfasst.<br />

Es wird beantragt, diesen Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort auf die unbebauten<br />

Flächen nördlich des Stralsunder Ring <strong>zu</strong> beschränken und hierfür<br />

einen zweiten Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort im Bereich des Gewerbegebiet<br />

Nord III aus<strong>zu</strong>weisen, der verkehrsgünstig an der L 600 liegt (auf<br />

<strong>den</strong> beigefügten Plan wird verwiesen).<br />

folgen<br />

Dem Antrag der Stadt Leimen wird aus <strong>den</strong> gegebenen<br />

strukturellen Grün<strong>den</strong> gefolgt. D.h. der bisherige<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für Einzelhandelsgroßprojekte im Nor<strong>den</strong><br />

Leimens wird gestrichen und die beantragten zwei neuen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte wer<strong>den</strong> in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

aufgenommen.<br />

1131 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Der Bereich „Kaufland" (ehem. Firma Edel) in der Neulandstraße ist<br />

im Regionalplan lediglich als Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort dargestellt. Damit<br />

wären zentrenrelevante Sortimente nur bis maximal 800 m2<br />

Verkaufsfläche <strong>zu</strong>lässig. Diese Darstellung widerspricht dem<br />

Einzelhandelskonzept der Stadt Sinsheim i. V. mit der<br />

Innenstadtabgren<strong>zu</strong>ng.<br />

Nach dem Einzelhandelskonzept der Stadt Sinsheim liegt der<br />

Bereich „Kaufland" in der weiteren Innenstadtabgren<strong>zu</strong>ng. Nach<br />

dem Einzelhandelskonzept wäre eine Kauflandansiedlung nach<br />

Einzelfallprüfung möglich. Die Ansiedlung des Vorhabens<br />

„Kaufland" an diesem Standort ist politisch gewünscht und soll<br />

auch weiter verfolgt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Dem Anliegen der Stadt Sinsheim wird nicht gefolgt.<br />

Die Ausdehnung des Zentralörtlichen Standortbereichs für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z) bis <strong>zu</strong> dem gewünschten Bereich<br />

(und damit als Grundlage für die gewünschte Ansiedlung des<br />

Vorhabens "Kaufland") widerspricht nicht nur der dahingehen<strong>den</strong><br />

Planungssystematik, die dem Regionalplanentwurf in Be<strong>zu</strong>g auf die<br />

Zentralörtlichen Standortbereiche <strong>zu</strong>grunde gelegt wurde.<br />

Es liegt keine räumliche und funktionale Anbindung an die<br />

zentralörtlichen Einkaufslagen vor. Die Ausweisung von<br />

Zentralörtlichen Standortbereichen für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

darf nicht da<strong>zu</strong> dienen, das Integrationsgebot <strong>zu</strong> unterlaufen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 638 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1132 Gemeinde Hardheim im fränkischen<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Einzelhandelsgroßprojekte/Einkaufszentren/Großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe:<br />

Der Gemeinderat hat sich bereits am 25.06.2007 für die<br />

Ausweisung von Standorten für großflächigen Einzelhandel<br />

ausgesprochen. Es handelt sich hierbei um die Bereiche<br />

Tieferweg/Theobaldsgraben, Trieb/Hostienäcker und Riedwiesen.<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar wurde mit Schreiben vom<br />

26.06.2007 über diese Beschlussfassung informiert. Eine<br />

Ausweisung ist nicht erfolgt. Der als Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte ausgewiesene Bereich ist aufgrund der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Bausubstanz und der kleinteiligen Parzellenstruktur im<br />

Bereich der Wertheimer Straße völlig ungeeignet und<br />

heraus<strong>zu</strong>nehmen. Stattdessen sollte als oberste Priorität <strong>zu</strong>mindest<br />

der Bereich Riedwiesen für großflächigen Einzelhandel<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Der im Bebauungsplan Hofacker B<br />

ausgewiesene Bereich für großflächigen Einzelhandel ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nach <strong>zu</strong> tragen und dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Entwurfs des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar ist in dem Unterzentrum Hardheim<br />

(Doppelzentrum mit Walldürn) in Absprache mit der Gemeinde ein<br />

zentralörtlicher Standortbereich für Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

ausgewiesen. Entgegen <strong>den</strong> Ausführungen der Gemeinde ist<br />

allerdings kein Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort in Hardheim ausgewiesen.<br />

Dem vorgetragenen Anliegen nach Ausweisung <strong>zu</strong>mindest eines<br />

weiteren Zentralörtlichen Standortbereichs im Bereich Riedwiesen<br />

kann nicht gefolgt wer<strong>den</strong>. Dies würde nicht nur der auch dem<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar <strong>zu</strong>grunde gelegten<br />

Planungssystematik widersprechen, wonach in jedem zentralen Ort<br />

nur ein solcher im Bereich des Orts- oder Stadtkerns (auch und<br />

besonders <strong>zu</strong>r Stärkung dieser), und damit in integrierter Lage,<br />

ausgewiesen wird. Solitäre Standorte von Einzelhandelsbetrieben<br />

entsprechen <strong>zu</strong>dem nicht <strong>den</strong> Anforderungen an "Zentralörtliche<br />

Standortbereiche"<br />

Vor diesem Hintergrund kann auch der bauleitplanerisch gesicherte<br />

Standort "Hofacker B" nicht in <strong>den</strong> Regionalplan bzw. in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

Es ist aber in diesem Zusammenhang darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass der<br />

Plansatz 1.7.3.1 (Z) als Ausnahme definiert, dass<br />

Einzelhandelsgroßprojekte auch an Standorten außerhalb der<br />

"Zentralörtlichen Standortbereiche" <strong>zu</strong>lässig sein können, sofern<br />

diese ausschließlich der Nahversorgung (insbesondere im Bereich<br />

Nahrungs- und Genussmittel) dienen, an städtebaulich integrierten<br />

und in Einzelhandelskonzepten und/oder städtebaulichen<br />

Entwicklungskonzepten entsprechend als "Versorgungsbereiche"<br />

begründeten und abgegrenzten Standorten realisiert wer<strong>den</strong> und<br />

die Einhaltung der raumordnerischen Zielvorgaben der Plansätze Z<br />

1.7.2.2 - Z 1.7.2.4 nachgewiesen wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 639 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1133 Gemeinde Schefflenz 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Nach dem Entwurf des Einheitlichen Regionalplans ist die<br />

Gemeinde Schefflenz der Raumkategorie „Ländlicher Raum"<br />

<strong>zu</strong>geordnet und im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum <strong>zu</strong>sammen<br />

mit der Gemeinde Billigheim ein gemeinsames Unterzentrum.<br />

Durch die Schließung der Schlecker-Filiale in Schefflenz ist ein<br />

weiterer Baustein der Nahversorgung entfallen und Verkaufsfläche<br />

verloren gegangen. Entsprechend der zentralörtlichen Funktion als<br />

Kleinzentrum muss nach <strong>den</strong> heutigen Anforderungen des<br />

Lebensmitteleinzelhandels ein Vollversorger mit einer<br />

Verkaufsfläche von mindestens 1200 m2 realisiert wer<strong>den</strong> können.<br />

Daher ist nach <strong>den</strong> planungsrechtlichen Anforderungen die<br />

Ausweisung eines Ergän<strong>zu</strong>ngsstandortes für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte geboten.<br />

nicht folgen<br />

Entgegen <strong>den</strong> Ausführungen der Gemeinde ist Schefflenz nicht<br />

Unterzentrum, sondern gemeinsames Kleinzentrum (kleinzentrales<br />

Doppelzentrum) mit Billigheim.<br />

Da aber entsprechend Plansatz 1.7.2.2 des Entwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar (basierend auf dem<br />

Plansatz (Z) 3.3.7 LEP BW) Einzelhandelsgroßprojekte (in der Regel)<br />

nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren <strong>zu</strong>lässig sind, ist analog auch<br />

die Ausweisung eines "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandortes für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" in einem Kleinzentrum nicht möglich.<br />

Gleiches gilt auch für einen "Zentralörtlichen Standortbereich für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte".<br />

Die Möglichkeiten für die Ansiedlung von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten in Kleinzentren und Gemein<strong>den</strong> ohne<br />

zentralörtliche Funktion sind unter <strong>den</strong> für Ausnahmefälle (im<br />

Regionalplanentwurf - Plansätze 1.7.2.2 (Z) und 1.7.3.1 (Z)- und im<br />

Landesentwicklungsplan 2002 Ba<strong>den</strong>-Württemberg - Plansatz 3.3.7<br />

(Z) - definierten Vorausset<strong>zu</strong>ngen aber gegeben.<br />

Der Forderung der Gemeinde Schefflenz wird nicht gefolgt.<br />

1134 Stadtverwaltung Mosbach 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Zum Entwurf des Plankapitels „Regionalbedeutsamer Einzelhandel"<br />

wurde seitens der Stadt Mosbach bereits mit Schreiben vom<br />

11.05.2009 Stellung genommen. Die Anregungen wur<strong>den</strong> im<br />

vorliegen<strong>den</strong> Anhörungsentwurf berücksichtigt, jedoch ist die<br />

Ausweisung eines „Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorts für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" im Bereich Hohlweg in Neckarelz<br />

bedingt durch die grafische Darstellung kaum lesbar.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Stadtverwaltung Mosbach wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

1135 Magistrat der Stadt Viernheim 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Das östliche Gebiet entlang der Heidelberger Straße ist als<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für Einzelhandelsgroßprojekte dargestellt.<br />

Die Darstellung der östlichen Heidelberger Straße als<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort entspricht der angestrebten Nut<strong>zu</strong>ng.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 640 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1136 Stadtverwaltung Bensheim 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Für die Verlagerung ortsansässiger großflächiger<br />

Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten<br />

innerhalb einer Gemeinde sollte die Möglichkeit einer<br />

ausnahmsweisen Zulässigkeit außerhalb zentraler<br />

Versorgungsbereiche und auch außerhalb von<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorten eingeräumt wer<strong>den</strong>.<br />

Das dies derzeit nicht möglich ist, kann da<strong>zu</strong> führen, dass ein<br />

Betrieb, der seinen Standort verlassen muss, weil z. B der<br />

Mietvertrag nicht verlängert wird, nicht in einer Stadt oder<br />

Gemeinde gehalten wer<strong>den</strong> kann, wenn in <strong>den</strong> zentralen<br />

Versorgungsbereichen gerade keine geeigneten Flächen vorhan<strong>den</strong><br />

sind. In solchen Fällen sollte ausnahmsweise die Umsiedlung auch<br />

außerhalb zentraler Versorgungsbereiche <strong>zu</strong>lässig sein, vor allem<br />

wenn der Altstandort bereits außerhalb solcher Bereiche liegt.<br />

Allein der Wechsel des Standorts innerhalb einer Gemeinde wird<br />

mit hoher Sicherheit keine negativen Auswirkungen auf die eigenen<br />

zentralen Versorgungsbereiche oder die der Nachbargemein<strong>den</strong><br />

haben. Im Gegenteil würde der Weg<strong>zu</strong>g des Betriebes für die<br />

betroffene Gemeinde <strong>den</strong> Abfluss von Kaufkraft, <strong>den</strong> Verlust von<br />

Steuereinnahmen und <strong>den</strong> Verlust von Arbeitsplätzen bedeuten.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Zu <strong>den</strong> allgemeinen Vorgaben <strong>zu</strong> Einzelhandelsgroßprojekten wird<br />

auf Plansatz 1.7.2.1 "Raumordnerische Verträglichkeit" verwiesen.<br />

Diese ist auch bei Verlagerungen von ortsansässigen großflächigen<br />

Einzelhandelsstandorten <strong>zu</strong> beachten. Bezüglich der<br />

Einzelhandelsentwicklungen in Gewerbegebieten soll am Ende der<br />

Begründung <strong>zu</strong> PS 1.7.2.1 noch ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

"Die genannten Ziele gelten auch für die beabsichtigte Umnut<strong>zu</strong>ng<br />

von bisher gewerblichen Betrieben oder anderen baulichen Anlagen<br />

<strong>zu</strong> Einzelhandelsgroßprojekten sowie für die beabsichtigte<br />

Umwidmung von gewerblichen Bauflächen <strong>zu</strong> Sondergebieten<br />

bzw. Kerngebieten für großflächigen Einzelhandel".<br />

In <strong>den</strong> Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorten (Plansatz 1.7.3.2.) können nur<br />

zentrenrelevante Randsortimente bis <strong>zu</strong> 10% der<br />

Gesamtverkaufsfläche (max. 800 m² Verkaufsfläche) angesiedelt<br />

wer<strong>den</strong> (Plansatz 1.7.3.3).<br />

1137 Stadtverwaltung Lampertheim 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Der Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für Einzelhandelsgroßprojekte für<br />

Lampertheim sollte aufgrund der aktuellen Entwicklung (EDEKA-<br />

Markt; B-Planverfahren) auch noch leicht über die Bahnlinie <strong>zu</strong>r<br />

Eugen-Schreiber-Straße hin reichen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 641 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1138 Stadtverwaltung Frankenthal 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Stadt Frankenthal: Nördlich des Stadtzentrums befin<strong>den</strong> sich<br />

zwischen der Wormser Straße und der Bahnlinie Ludwigshafen-<br />

Mainz bandartig aneinandergereiht vom Praktiker-Baumarkt im<br />

Sü<strong>den</strong> bis <strong>zu</strong>m TOOM-Baumarkt im Nor<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>e<br />

Sondergebiete mit großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Um bei<br />

einem Wechsel innerhalb nicht zentrenrelevanter Sortimente<br />

Entwicklungsmöglichkeiten auf <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Standorten <strong>zu</strong><br />

erreichen und damit eine Umstrukturierung positiv begleiten <strong>zu</strong><br />

können, regen wir an, eine Darstellung als Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

vor<strong>zu</strong>nehmen. In der beigefügten Anlage "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" ist der <strong>zu</strong> kennzeichnende Bereich<br />

dargestellt. Ausgelöst durch <strong>den</strong> konkreten Ansiedlungswunsches<br />

eines Möbelhauses wird parallel auch das Einzelhandelskonzept der<br />

Stadt Frankenthal fortgeschrieben wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der geplante Möbelmarkt ist raumordnerisch bereits geprüft, so<br />

dass gegen die Ausweisung eines Ergän<strong>zu</strong>ngsstandortes für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte im Nor<strong>den</strong> der Innenstadt von<br />

Frankenthal entsprechend der Anlage <strong>zu</strong>r Stellungnahme keine<br />

Be<strong>den</strong>ken bestehen.<br />

Der Anregung der Stadt Frankenthal wird entsprochen.<br />

1139 Stadtverwaltung Ludwigshafen 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Die Stadt Ludwigshafen fordert, die Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte (Plansatz<br />

Z 1.7.3.2)für nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel aus dem Entwurf<br />

des Einzelhandelskonzeptes analog 2.6 <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für Einzelhandelsgroßprojekte" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans sind Ergebnis<br />

des regionalen Einzelhandelskonzeptes für die Metropolregion<br />

Rhein-Neckar. Darüber hinaus kommen gemäß Plansatz 1.7.3.2<br />

(Absatz 2) in Ausnahmefällen auch andere Standorte außerhalb der<br />

"Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für Einzelhandelsgroßprojekte" in Betracht,<br />

sofern die im Plansatz definierten Vorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllt sind.<br />

1140 Stadtverwaltung Speyer 1.7.3.2<br />

entspr.<br />

1113<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Einzelhandel (Kapitel 1.7)<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng des Zentralen Versorgungsbereichs und der<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte wur<strong>den</strong> vom Regionalen Raumordnungsplan,<br />

Teilfortschreibung Einzelhandel übernommen. Aktuell wurde jedoch<br />

das Einzelhandelsentwicklungskonzept durch die GMA (Stand Mai<br />

2012) überarbeitet und die Abgren<strong>zu</strong>ngen nach abgeschlossener<br />

Bestandsanalyse angepasst. Der Stadtrat wird das Konzept<br />

voraussichtlich im September 2012 beschließen. Insofern sind die<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte (insgesamt 3 Stück: Auestraße, ehemaliges<br />

Bauhaus, Lyautey) sowie der Zentrale Versorgungsbereich aus dem<br />

Gutachten <strong>zu</strong> übernehmen. (Plandarstellungen siehe Anlage.)<br />

teilweise folgen<br />

Die Ausweisung des zentralörtlichen Standortbereiches in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte orientiert sich an der parzellenscharfen<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng des zentralörtlichen Versorgungsbereichs (Innenstadt)<br />

des GMA Gutachtens, ist jedoch im Maßstab 1:75 000<br />

generalisiert. Dies gilt gleichermaßen für die Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte<br />

Auestraße und Iggelheimer Straße. Der Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort ehem.<br />

Bauhaus wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ergänzt.<br />

Der Forderung wird teilweise entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 642 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1141 Stadtverwaltung Worms 1.7.3.2<br />

entspr.<br />

1114<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Stadt Worms: Das Einzelhandelskonzept der Stadt Worms wurde<br />

<strong>zu</strong>letzt 2010 aktualisiert und gemäß Z 58 LEP IV mit der<br />

Regionalplanung abgestimmt. Das Konzept beinhaltet neben <strong>den</strong> in<br />

der Raumordnungskarte gebietsscharf abgegrenzten<br />

zentralörtlichen Standortbereichen und Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorten<br />

einen weiteren Zentralen Versorgungsbereich in Worms-<br />

Pfeddersheim sowie weitere Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte in <strong>den</strong><br />

Bereichen ,Wormser Einkaufspark' (WEP), Petrus-Dorn-Straße und<br />

Klosterstraße.<br />

In der Abstimmung des Einzelhandelskonzeptes wies der Verband<br />

Rhein-Neckar darauf hin, dass aufgrund der unterschiedlichen<br />

Maßstabsebenen Abweichungen in der Darstellung entstehen<br />

können und insbesondere die Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte nur dann<br />

zeichnerisch abgegrenzt wer<strong>den</strong>, wenn an dem Standort noch<br />

Bauflächenpotentiale vorhan<strong>den</strong> sind. Wir gehen daher davon aus,<br />

dass die in <strong>den</strong> Zielen Z 1.7.3.1 und Z 1.7.3.2 genannten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine Ausnahme entsprechend der im<br />

Einzelhandelskonzept enthaltenen und mit der Regionalplanung<br />

abgestimmten Zentralen Versorgungsbereichen und<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorten regelmäßig erfüllt sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des einheitlichen Regionalplans sind für<br />

<strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teilraum der Metropolregion in dem<br />

Oberzentrum Ludwigshafen sowie <strong>den</strong> Mittelzentren die<br />

"Zentralörtlichen Standortbereiche" sowie die mit diesen räumlichfunktional<br />

verknüpften "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte" gebietsscharf<br />

abgegrenzt. Gemäß Plansatz 1.7.3.1 (Abs. 2) sowie 1.7.3.2 (Abs. 2)<br />

kommen für Einzelhandelsgroßprojekte in Ausnahmefällen auch<br />

andere Standorte in Betracht, sofern die in <strong>den</strong> jeweiligen<br />

Plansätzen dargelegten Vorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllt sind. Da<strong>zu</strong> gehört<br />

gemäß Plansatz Z 58 und Z 59 des LEP IV Rheinland-Pfalz auch die<br />

Abstimmung der städtebaulich integrierten Bereiche sowie der<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte mit der Regionalplanung. Die diesbezüglichen<br />

Standorte des 2010 aktualisierten Einzelhandelskonzeptes der<br />

Stadt Worms sind mit dem Verband Region Rhein-Neckar<br />

abgestimmt, so dass die standortbezogenen Vorausset<strong>zu</strong>ngen für<br />

eine Ausnahmeregelung erfüllt sind.<br />

Den Hinweisen wird <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

1142 Stadtverwaltung Bad Dürkheim 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Die Stadt Bad-Dürkheim fordert das "Gewerbegebiet Bruch"<br />

entsprechend der Abgren<strong>zu</strong>ng im kommunalen<br />

Einzelhandelskonzept als "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Das großflächige Gewerbegebiet Bruch rechtfertigt die Einstufung<br />

der Stadt Bad-Dürkheim als regionaler Gewerbeschwerpunkt<br />

("Siedlungsbereich Gewerbe"). Von daher ist dieses Gebiet aus<br />

raumordnerischer Sicht kein geeigneter Standort für weitere<br />

großflächige Einzelhandelsansiedlungen, sondern soll vorrangig<br />

dem Bestandsschutz sowie der Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er<br />

Gewerbebetriebe dienen. Auch im Einzelhandelskonzept der Stadt<br />

ist das Gewerbegebiet Bruch nicht als Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort,<br />

sondern als Bestandsfläche dargestellt. Folglich gilt für die zahlreich<br />

dort ansässigen Einzelhandelsbetriebe Bestandschutz.<br />

Die Anregung der Stadt Bad-Dürkheim wird nicht berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 643 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1143 Stadtverwaltung Germersheim 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Stadt Germersheim: Die Ziele und Grundsätze im Zusammenhang<br />

mit <strong>den</strong> raumordnerischen Geboten <strong>zu</strong>r Steuerung von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten wer<strong>den</strong> begrüßt. Allerdings steht die<br />

gebietsscharfe Abgren<strong>zu</strong>ng der Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte im<br />

Widerspruch <strong>zu</strong> der Maßstäblichkeit der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte (M.<br />

1:75000), das einer visuellen Erkennbarkeit abträglich ist.<br />

nicht folgen<br />

Gebietsscharfe Abgren<strong>zu</strong>ngen entsprechen der<br />

regionalplanerischen Maßstabsebene, die auf der Ebene der<br />

kommunalen Bauleitplanung parzellenscharf <strong>zu</strong> konkretisieren sind.<br />

Der Kritik wird nicht <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

1144 Stadtverwaltung Wörth 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Die Darstellung des Fachmarktzentrums als Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort<br />

fehlt; in anderen Kommunen sind auch bestehende<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte dargestellt, ebenso ist das FMZ in der<br />

gelten<strong>den</strong> Fortschreibung des ROP's von 2006 so ausgewiesen.<br />

Zur Thematik Einzelhandel wird auf <strong>den</strong> Abgren<strong>zu</strong>ngsentwurf<br />

"Zentraler Versorgungsbereiche" der Stadt Wörth in der GMA-<br />

Studie vom März 2012, Beteiligung von Fachbehör<strong>den</strong> sowie der<br />

Einzelhandelskonzeption von 2009 und deren fehlende Darstellung<br />

im Fortschreibungsentwurf verwiesen.<br />

folgen<br />

Der Einzelhandelsstandort des Fachmarktzentrums in Wörth<br />

entspricht nicht der Konzeption für regionalplanerische<br />

"Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte" gemäß Plansatz 1.7.3.2 des<br />

Anhörungsentwurfes, da sich dort überwiegend zentrenrelevanter<br />

Einzelhandel angesiedelt hat. Die Anregung der Stadt Wörth,<br />

diesen als Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort aus<strong>zu</strong>weisen, wird <strong>den</strong>noch<br />

berücksichtigt, um künftig die Ansiedlung weiterer<br />

Einzelhandelsgroßprojekte mit zentrenrelevanten Sortimenten<br />

aus<strong>zu</strong>schließen. Die Abgren<strong>zu</strong>ng des Ergän<strong>zu</strong>ngsstandortes wird<br />

aus der 1. Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplanes<br />

Rheinpfalz übernommen.<br />

1145 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Stadt E<strong>den</strong>koben: Der "Zentralörtliche Standortbereich für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" sollte nach Sü<strong>den</strong> erweitert wer<strong>den</strong> (RK<br />

4.3 in der Karte im Anhang).<br />

nicht folgen<br />

Die gebietsscharfe Abgren<strong>zu</strong>ng des Zentralörtlichen<br />

Standortbereiches für Einzelhandelsgroßprojekte im<br />

Anhörungsentwurf des Einheitlichen Regionalplans entspricht dem<br />

"zentralen Versorgungsbereich" in dem Einzelhandelskonzept der<br />

Stadt E<strong>den</strong>koben. Die angeregte Erweiterung ist gemäß Z 58 des<br />

LEP IV 2008 mit der Regionalplanung nicht abgestimmt.<br />

Die Anregung der Stadt E<strong>den</strong>koben wird nicht berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 644 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1146 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Wiesloch, Zentrum<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Ergän<strong>zu</strong>ngsbereich für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte<br />

Forderung Umweltverbände: Umfang extrem überdimensioniert,<br />

Reduktion um die Hälfte<br />

Begründung/Anmerkungen: Einzelhandelsgroßprojekte ziehen<br />

Verkehr an - hier in <strong>den</strong> Innenstadtbereich. Dieser ist für die<br />

Verkehrs<strong>zu</strong>nahme und besonders für <strong>den</strong> LKW-Verkehr nicht<br />

dimensioniert und ausgelegt. Konflikt <strong>zu</strong>r Wohnbebauung;<br />

genügend Gewerbegebiet (ungenutzt!) vorhan<strong>den</strong><br />

nicht folgen<br />

Der von <strong>den</strong> Umweltverbän<strong>den</strong> thematisierte Bereich ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs als Zentralörtlicher<br />

Standortbereich für Einzelhandelsgroßprojekte (Z)und nicht als<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

ausgewiesen.<br />

Dieser Zentralörtliche Standortbereich für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z) entspricht dem Zentralörtlichen<br />

Standortbereich des Teilregionalplans "Einzelhandel, Plankapitel<br />

2.2.5", der 2006 genehmigt wurde. Außerdem ist dieser<br />

gutachterlich belegt und mit der Stadt Wiesloch abgestimmt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Forderung der Umweltverbände<br />

nicht Rechnung getragen.<br />

1147 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Im Bereich Mannheim Casterfeld bitten wir <strong>zu</strong> prüfen, ob das<br />

Gebiet „Morchfeldkreisel", das als Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für<br />

großflächigen Einzelhandel vorgesehen ist, entsprechend dieser<br />

Planungen ausgewiesen ist.<br />

folgen<br />

Unter Anerkennung der strukturellen Gegebenheiten wird der<br />

Bereich des Morchfeldkreisels (in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte) in <strong>den</strong><br />

unmittelbar angrenzen<strong>den</strong> Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z) einbezogen. Damit wird dem<br />

Anliegen der IHK gefolgt.<br />

1148 Einzelhandelsverband Nordba<strong>den</strong> e.V. 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Der Einzelhandelsverband Nordba<strong>den</strong> fordert eine Anpassung der<br />

"Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für Einzelhandelsgroßprojekte" an die noch<br />

verbindlichen Abgren<strong>zu</strong>ngen in dem Teilregionalplan Einzelhandel<br />

des Regionalplans Region Rhein-Neckar-O<strong>den</strong>wald.<br />

nicht folgen<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng der "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" erfolgte auf der Grundlage aktueller<br />

Einzelhandels-/Märktekonzepte sowie in enger Abstimmung mit<br />

<strong>den</strong> betroffenen Städten und Gemein<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 645 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1149 Einzelhandelsverband Nordba<strong>den</strong> e.V. 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Für <strong>den</strong> Einzelhandelsverband Nordba<strong>den</strong> besteht<br />

Präzisierungsbedarf hinsichtlich der Formulierung "keine geeigneten<br />

Flächen" im Plansatz 1.7.3.2. Konkret besteht die Frage, ob dafür<br />

eine aktuelle Bewertung ausreicht oder auch perspektivische<br />

Entwicklungspotentiale berücksichtigt wer<strong>den</strong> müssen. Außerdem<br />

stellt der Einzelhandelsverband fest, dass aus der Regelung des<br />

Plansatzes 1.7.3.2 ein erheblicher Mehraufwand resultiert, da trotz<br />

Ausweisung von Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorten die raumordnerische<br />

Verträglichkeit nach<strong>zu</strong>weisen ist.<br />

nicht folgen<br />

Die Standortgemeinde muss <strong>den</strong> Nachweis erbringen, dass für ein<br />

geplantes Einzelhandelsgroßprojekt mit nicht-zentrenrelevanten<br />

Sortimenten weder im "Zentralörtlichen Standortbereich" noch im<br />

"Ergän<strong>zu</strong>ngsstandort" geeignete Flächen <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Es<br />

liegt ausschließlich in der Kompetenz der Gemeinde, ob über die<br />

Prüfung der aktuellen Verfügbarkeit von Flächen auch künftige<br />

Optionen berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Regelung des Plansatzes 1.7.3.2 führt nicht <strong>zu</strong> einem<br />

erheblichen Mehraufwand, da die raumordnerische Verträglichkeit<br />

für Einzelhandelsgroßprojekte mit nicht-zentrenrelevanten<br />

Sortimenten außerhalb der zentralörtlichen Standortbereiche,<br />

insbesondere in Be<strong>zu</strong>g auf die zentrenrelevanten Randsortimente<br />

generell nach<strong>zu</strong>weisen ist.<br />

1150 Einzelhandelsverband Nordba<strong>den</strong> e.V. 1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Der Einzelhandelsverband empfiehlt eine weitere Differenzierung<br />

für die Ausweisung, Errichtung und Erweiterung von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten, da gemäß Plansatz 1.7.3.2 die<br />

Entwicklungsmöglichkeiten bestehender Betriebe erheblich<br />

eingeschränkt wer<strong>den</strong>. Wir verweisen insofern auf unsere<br />

Ausführungen <strong>zu</strong>m Plansatz 1.7.4.2 Bestandsschutz von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten. Hier erscheint uns deshalb eine<br />

differenzierende Regelung zwischen Neuausweisung/ Errichtung<br />

von Handelsstandorten und deren (maßvoller) Erweiterung<br />

durchaus sinnvoll.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird insoweit entsprochen, als in dem Plansatz<br />

1.7.4.2 (2. Absatz) sowie der <strong>zu</strong>gehörigen Begründung bei <strong>den</strong><br />

bestandsorientierten Modernisierungen der Zusatz "ohne<br />

Verkaufsflächenerweiterungen" gestrichen wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 646 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1151 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

entspr.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

1122<br />

1173<br />

1.7.3.2<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)<br />

Im Übrigen wechselt in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.1 der Terminus<br />

von „Zentralörtliche Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" (in Absatz 1 Satz 1 definiert als<br />

„Vorranggebiete für Einzelhandelsgroßproiekte") <strong>zu</strong> „zentralen<br />

Versorgunqsbereichen" in Abs.2 Satz 1. Zentrale<br />

Versorgungsbereiche sind aber nicht von vornherein<br />

Vorranggebiete für Einzelhandelsgroßprojekte, sondern generell<br />

vorrangige Standorte für jeglichen Einzelhandel, unabhängig von Art<br />

und Größe.<br />

Der Begriff „Vorranggebiet" ist ein Terminus technicus, der<br />

beispielsweise in Planzeichenverordnungen (z.B. hessische<br />

„Planzeichenverordnung Regionalpläne") und dementsprechend in<br />

<strong>den</strong> Regionalplänen seine Konkretisierung erfährt (z.B.<br />

Vorranggebiet Siedlung, Vorranggebiet Naturschutz usw.). Damit<br />

sollen diesen Vorranggebieten entgegenstehende Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

ausgeschlossen oder beschränkt wer<strong>den</strong>. Im vorliegen<strong>den</strong> Fall<br />

hieße das, dass Einzelhandelsgroßprojekte Vorrang vor allen<br />

anderen Betriebsarten (auch Dienstleistungen) und Betriebsgrößen<br />

hätten.<br />

Vermutlich ist jedoch etwas ganz anderes gemeint: nämlich die<br />

Unterbringung von Einzelhandelsgroßprojekten mit Vorrang in<br />

zentralen Versorgungsbereichen und nicht an anderen Standorten.<br />

Schließlich wird noch ein weiterer - nicht definierter - Begriff in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.1 (S.64, Abs.2) sowie u.a. in Z 1.7.3.2, Abs.1<br />

und in Z 1.7.4.2, Abs.1 verwendet, nämlich „Zentralörtlicher<br />

Standortbereich" allerdings ohne <strong>den</strong> Zusatz „für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte".<br />

folgen<br />

Die verwendeten Begriffe entsprechen der Beschlussfassung der<br />

Raumordnungskommission über Form und Inhalte des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020 vom November<br />

2009. Dennoch wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Klarstellung in dem Plankapitel 1.7<br />

folgende Änderungen vorgenommen: Im Plansatz 1.7.3.1 (Abs. 1)<br />

wird nach "Zentralörtlichen Standortbereichen für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" in Klammer ("zentrale<br />

Versorgungsbereiche" im Sinne des BauGB)ergänzt. Absatz 2 in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.1 wird wie folgt neu formuliert:"Bei der<br />

räumlichen Abgren<strong>zu</strong>ng der "Zentralörtlichen Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" wur<strong>den</strong> in Abstimmung mit <strong>den</strong><br />

Kommunen im wesentlichen die der Abgren<strong>zu</strong>ng von "zentralen<br />

Versorgungsbereichen" i.S. des BauGB entsprechen<strong>den</strong>,<br />

funktionalen und städtebaulichen Kriterien berücksichtigt". Die<br />

nachfolgende Auflistung der Kriterien wird gestrichen. Im<br />

folgen<strong>den</strong> Absatz 3, letzter Satz wird im Anschluss an "im Rahmen<br />

der Bauleitplanung durch Festlegung "zentraler<br />

Versorgungsbereiche" im Sinne des BauGB" ergänzt. In Absatz 4,<br />

letzter Satz der gleichen Begründung wird der Begriff<br />

"Versorgungsbereiche" durch <strong>den</strong> Zusatz "zentrale" präzisiert. Weiter<br />

wer<strong>den</strong> auch in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7 einheitlich die Begriffe<br />

"Zentralörtliche Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte"<br />

sowie "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für Einzelhandelsgroßprojekte"<br />

verwendet.<br />

In Anbetracht der drei Termini, die hier verwendet wur<strong>den</strong>, sollte<br />

dringend sowohl begrifflich als auch inhaltlich und vor allem<br />

hinsichtlich der planungsrechtlichen Relevanz Klarheit geschaffen<br />

wer<strong>den</strong>, wobei die sinnvollste und eindeutigste Lösung darin<br />

bestünde, nur <strong>den</strong> Begriff des - rechtlich unstrittigen - „zentralen<br />

Versorgungsbereichs" <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 647 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.3<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1152 Stadtverwaltung Neustadt 1.7.3.3<br />

Zentrenrelevante<br />

Randsortimente (Z)<br />

Stadt Neustadt a.d.W.: (Zu Kapitel 1.7.3.3 Zentrenrelevante<br />

Randsortimente als Ziel)<br />

In dem Ziel wird die maximale Obergrenze von zentrenrelevanten<br />

Randsortimenten auf 800 m2 der Verkaufsfläche in <strong>den</strong><br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorten beschränkt. Dies widerspricht dem von der<br />

Stadt Neustadt an der Weinstraße beschlossenen<br />

Einzelhandelskonzept, das die Obergrenze der Verkaufsfläche von<br />

zentrenrelevanten Randsortimenten auf 1000 m2 bei<br />

Einzelhandelsvorhaben in Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorten festlegt.<br />

nicht folgen<br />

Die zentrenrelevanten Randsortimente bei<br />

Einzelhandelsgroßprojekten mit nicht-zentrenrelevanten<br />

Sortimenten in <strong>den</strong> "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorten" sind im Einheitlichen<br />

Regionalplan in Orientierung an der Regelvermutungsgrenze für die<br />

Großflächigkeit ganz bewusst restriktiv auf maximal 10% der<br />

Gesamtverkaufsfläche, höchstens jedoch 800 qm Verkaufsfläche<br />

begrenzt. Dadurch sollen die schädlichen Auswirkungen auf die<br />

innerstädtischen Versorgungsstrukturen minimiert wer<strong>den</strong>. Die<br />

Festlegung der Obergrenze für Randsortimente in <strong>den</strong><br />

kommunalen Einzelhandels/-Märktekonzepten liegt in der<br />

Kompetenz der jeweiligen Auftraggeber. Gegenüber dem<br />

Einheitlichen Regionalplan abweichende Regelungen sind in <strong>den</strong><br />

kommunalen Konzepten grundsätzlich möglich. Diese müssen aber<br />

bei konkreten Planungsvorhaben entsprechend begründet und mit<br />

<strong>den</strong> für die Raumordnung <strong>zu</strong>ständigen Stellen abgestimmt wer<strong>den</strong>.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1153 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

1.7.3.3<br />

Zentrenrelevante<br />

Randsortimente (Z)<br />

Bemerkenswert ist, dass auch im Verbandsgebiet Rhein-Neckar die<br />

10%- und 800 qm- Regel für zentrenrelevante Randsortimente gilt<br />

(so wie im Regionalplan Südhessen). Bleibt <strong>zu</strong> hoffen, dass nicht -<br />

wie kürzlich geschehen - ausgerechnet Einzelhandelsverbände dies<br />

in ihren <strong>Stellungnahmen</strong> mit überhöhten Flächenforderungen<br />

konterkarieren.<br />

Kenntnisnahme<br />

Auch in <strong>den</strong> noch rechtsverbindlichen Teilfortschreibungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Plankapiteln Einzelhandel der Regionalpläne Rheinpfalz sowie<br />

Rhein-Neckar-O<strong>den</strong>wald <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Plankapiteln sind die<br />

zentrenrelevanten Randsortimente bereits auf 10%, maximal 800<br />

qm begrenzt. Diese raumordnerische Zielvorgabe soll auch<br />

<strong>zu</strong>künftig restriktiv <strong>zu</strong>r Anwendung kommen.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 648 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.4<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Weitere regionalplanerische Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1154 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.7.4.1<br />

Einzelhandelsagglomeration (Z)<br />

OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: Zu PS 1.7.4.1 wird angeregt, die<br />

Worte „<strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong> und“ <strong>zu</strong> streichen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen, da sich aktuelle<br />

Gerichtsurteile z.B. des VGH Ba<strong>den</strong>-Württemberg vom 27.09.2007<br />

und vom 21.09.2010 sowie des BVerwG vom 10.11.2011 explizit<br />

mit der Vermeidung von Agglomerationen beschäftigen.<br />

1155 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.7.4.1<br />

Einzelhandelsagglomeration (Z)<br />

OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: In der Begründung <strong>zu</strong> PS 1.7.4.1 (S.<br />

67), letzter Absatz, sollte der Verweis auf die Urteile des BVerwG<br />

vom 24.11.2005 entfallen, weil sich diese auf die sogenannte<br />

städtebauliche Agglomeration beziehen, die für die<br />

Regionalplanung nicht relevant ist. Stattdessen sollte im letzten<br />

Satz auf einschlägige Urteile <strong>zu</strong>r raumordnerischen<br />

Agglomerationsregelung Be<strong>zu</strong>g genommen wer<strong>den</strong> (z.B. VGH BW,<br />

Urteil vom 21.09.2010; BVerwG, Urteil vom 10.11.2011).<br />

folgen<br />

Der Text in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.4.1 (Absatz 4) wird wie folgt neu<br />

geändert: "Der Plansatz berücksichtigt die einschlägigen Urteile <strong>zu</strong>r<br />

raumordnerischen Agglomerationsregelung. Er bezieht sich<br />

ausdrücklich ..."<br />

1156 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

1.7.4.1<br />

Einzelhandelsagglomeration (Z)<br />

RP Karlsruhe: Plansatz 1.7.4.1 Einzelhandel:<br />

Agglomerationsregelunq<br />

Wir empfehlen <strong>zu</strong>mindest in die Begründung <strong>zu</strong> diesem Plansatz<br />

einen Hinweis (ggfs. auch i. Z. m. Plansatz 1.7.4.3) da<strong>zu</strong><br />

auf<strong>zu</strong>nehmen, über welches bauleitplanerische Instrumentarium<br />

Agglomerationen und ihre nachteiligen Folgen vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong><br />

kann.<br />

Bei der Festset<strong>zu</strong>ng von Baugebieten in Bebauungsplänen sollen<br />

im Falle der I<strong>den</strong>tifizierung von möglichen „Risikolagen" die nach<br />

<strong>den</strong> Bestimmungen der Baunut<strong>zu</strong>ngsverordnungen im jeweiligen<br />

Baugebiet allgemein <strong>zu</strong>lässigen (kleinflächigen)<br />

Einzelhandelsbetriebe mit Zentren- und nahversorgungsrelevanten<br />

Sortimenten ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Der Träger der<br />

Bauleitplanung ist in diesem Zusammenhang gefordert, sich damit<br />

auseinander<strong>zu</strong>setzen, ob Agglomerationen entstehen könnten, die<br />

<strong>zu</strong> nachteiligen raumordnerischen und auch städtebaulichen<br />

Auswirkungen führen könnten. Grundsätzlich kann und sollte<br />

dieses im Rahmen eines Einzelhandelskonzeptes erfolgen. Solche<br />

Konzepte wer<strong>den</strong> in Plansatz 1<br />

.7.4.3 erwähnt.<br />

folgen<br />

Die Anregung wird aufgegriffen und die Begründung <strong>zu</strong> 1.7.4.1 am<br />

Ende wie folgt ergänzt: "Zur Vermeidung von schädlichen<br />

Auswirkungen durch eine Agglomeration wird <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong><br />

dringend empfohlen, durch entsprechende bauleitplanerische<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen solche Entwicklungen <strong>zu</strong> verhindern. Auch wenn für<br />

die Standortgemein<strong>den</strong> in fast allen Fallkonstellationen keine<br />

Planungspflicht besteht, einer Entstehung oder Verstärkung von<br />

Agglomerationen entgegen<strong>zu</strong>wirken, sollten diese <strong>den</strong>noch<br />

möglichst auf der Grundlage von kommunalen<br />

Einzelhandelskonzepten prüfen, für welche Bebauungspläne sich<br />

eine Beschränkung oder sogar ein Ausschluss von Einzelhandel<br />

empfiehlt".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 649 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.4<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Weitere regionalplanerische Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1157 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

1.7.4.1<br />

Einzelhandelsagglomeration (Z)<br />

Hessen Mobil bittet um Klarstellung des vermeintlichen<br />

Widerspruchs zwischen der angestrebten Vermeidung von<br />

"Einzelhandelsagglomeration" gemäß Plansatz 1.7.4.1 und der<br />

<strong>zu</strong>gehörigen Begründung, wonach Einzelhandelsagglomerationen in<br />

<strong>den</strong> "Zentralörtlichen Standortbereichen für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" erwünscht sind.<br />

teilweise folgen<br />

Plansatz 1.7.4.1 sowie die <strong>zu</strong>gehörige Begründung sind nicht<br />

widersprüchlich. Dennoch wird <strong>zu</strong>r Klarstellung des<br />

raumordnerischen Agglomerationsverbotes der vorletzte Absatz der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.7.4.1 wie folgt geändert: "In der Regel<br />

raumordnerisch verträglich sind Einzelhandelsagglomerationen in<br />

<strong>den</strong> ... "Zentralörtlichen Standortbereichen für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte", <strong>den</strong> "zentralen Versorgungsbereichen<br />

nach BauGB" sowie sonstigen städtebaulich integrierten Lagen".<br />

1158 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

1.7.4.1<br />

Einzelhandelsagglomeration (Z)<br />

Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim: In Be<strong>zu</strong>g auf<br />

Plansatz 1.7.4.1 „Einzelhandelsagglomeration" erschließen sich die<br />

Auswirkungen auf nachfolgende Planungsebenen bislang nicht<br />

ohne Weiteres. Wir regen an, die Auswirkungen in der Begründung<br />

entsprechend <strong>zu</strong> präzisieren (vgl. bspw. BVerwG vom 10.11.2011,<br />

AZ 4 CN 9.10 sowie VGH Mannheim vom 21.09.2010, AZ 3 S<br />

324/08). Weiter regen wir an <strong>zu</strong> verdeutlichen, dass dieser Plansatz<br />

nicht nur die „Zentralörtlichen Standortbereiche" ausnimmt (ERP; S.<br />

67), sondern auch keine Wirkung auf die Orts- und Stadtzentren,<br />

zentralen Versorgungsbereiche nach BauGB und sonstige<br />

integrierte Lagen haben wird.<br />

teilweise folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.7.4.1 wird im letzten Absatz auf<br />

die höchstrichterlich anerkannte Befugnis der Regionalplanung,<br />

unabhängig von <strong>den</strong> Regelungen der Baunut<strong>zu</strong>ngsverordnung<br />

eigenständige Agglomerationsregelungen <strong>zu</strong> treffen, hingewiesen.<br />

In Be<strong>zu</strong>g auf die kommunale Bauleitplanung bestehen grundsätzlich<br />

keine Zweifel an der "strikten" Bindungswirkung der als Ziele im<br />

Sinne des § 1 Abs. 4 BauGB ausgestalteten regionalplanerischen<br />

Agglomerationsregelungen. Der vorletzte Absatz der Begründung<br />

<strong>zu</strong> 1.7.4.1 wird wie folgt geändert: "In der Regel raumordnerisch<br />

verträglich sind Einzelhandelsagglomerationen in..."Zentralörtlichen<br />

Standortbereichen für Einzelhandelsgroßprojekten", <strong>den</strong> zentralen<br />

Versorgungsbereichen nach BauGB sowie sonstigen städtebaulich<br />

integrierten Lagen".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 650 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.4<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Weitere regionalplanerische Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1159 Stadtverwaltung Ludwigshafen 1.7.4.1<br />

Einzelhandelsagglomeration (Z)<br />

Wenn die Regionalplanung Einzelhandelsagglomerationen<br />

kleinflächiger Einzelvorhaben wie ein Einzelhandelsgroßprojekt<br />

behandeln will (Plansatz Z 1.7.4.1), kann, wie oben dargelegt, die<br />

Ansiedlung zentrenrelevanten Einzelhandels in <strong>den</strong> Stadtteilzentren<br />

ggf. abgelehnt wer<strong>den</strong>; hier ist Nachbesserung nötig. Unklar und<br />

unsicher ist außerdem die baurechtliche Steuerung und<br />

Umsetzbarkeit des Ziels, wenn baurechtlich die Vorausset<strong>zu</strong>ng von<br />

„Einkaufszentrum" nicht erfüllt ist und jedes Vorhaben einzeln<br />

beurteilt wer<strong>den</strong> muss (Entscheidung des BVerwG vom<br />

24.11.2005).<br />

teilweise folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.7.4.1 wird im letzten Absatz auf<br />

die höchstrichterlich anerkannte Befugnis der Regionalplanung,<br />

unabhängig von <strong>den</strong> Regelungen der Baunut<strong>zu</strong>ngsverordnung<br />

eigenständige Agglomerationsregelungen <strong>zu</strong> treffen, hingewiesen.<br />

In Be<strong>zu</strong>g auf die kommunale Bauleitplanung bestehen somit<br />

grundsätzlich keine Zweifel an der "strikten" Bindungswirkung der<br />

als Ziele im Sinne des § 1 Abs. 4 BauGB ausgestalteten<br />

regionalplanerischen Agglomerationsregelungen. Zur Klarstellung<br />

wird der vorletzte Absatz der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.4.1 wie folgt<br />

geändert: "In der Regel raumordnerisch verträglich sind<br />

Einzelhandelsagglomerationen in..."Zentralörtlichen<br />

Standortbereichen für Einzelhandelsgroßprojekte", <strong>den</strong> "zentralen<br />

Versorgungsbereichen" nach BauGB sowie sonstigen städtebaulich<br />

integrierten Lagen". In der Anwendung des<br />

"Agglomerationsverbotes" sind im Rahmen des Baurechts die<br />

städtebaulichen, im Rahmen der Regionalplanung die<br />

raumordnerischen Aspekte <strong>zu</strong> bewerten. Dabei ist unstrittig, dass<br />

<strong>den</strong> regionalplanerischen Agglomerationsregelungen in Be<strong>zu</strong>g auf<br />

die Zulässigkeit von Bauvorhaben keine rechtliche Relevanz<br />

<strong>zu</strong>kommt.<br />

1160 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 1.7.4.1<br />

Einzelhandelsagglomeration (Z)<br />

Dieser Z geht über das LEP IV hinaus und erfasst auch nicht<br />

zentrenrelevante kleinflächige Einzelhandelsbetriebe. Wir regen an,<br />

die Zulässigkeit dieses Zielsatzes <strong>zu</strong> überprüfen.<br />

nicht folgen<br />

Da auch eine Konzentration von mehreren kleinflächigen<br />

Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten<br />

vergleichbar negative Auswirkungen z.B. auf ausgewiesene<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte der Standortgemeinde oder benachbarter<br />

Kommunen haben kann wie Einzelhandelsgroßprojekte, muss auch<br />

eine solche Agglomeration wie ein Einzelhandelsgroßprojekt<br />

behandelt wer<strong>den</strong>.<br />

1161 Einzelhandelsverband Nordba<strong>den</strong> e.V. 1.7.4.1<br />

Einzelhandelsagglomeration (Z)<br />

Die neu aufgenommene Agglomerationsregelung ist <strong>zu</strong> begrüßen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Zustimmung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 651 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.4<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Weitere regionalplanerische Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1162 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

1.7.4.1<br />

Einzelhandelsagglomeration (Z)<br />

Die Aussagen bezüglich der Vermeidung von Agglomerationen in<br />

1.7.4.1 (Z) und die Ausführungen in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.4.1<br />

wer<strong>den</strong> - wie die Erfahrung zeigt - ohne maßnahmenbezogene<br />

Regelungen nicht <strong>den</strong> erhofften Erfolg zeitigen. Wegen dieser<br />

Erfolglosigkeit in der Vergangenheit bietet es sich an, als<br />

Zielvorgabe folgendes in <strong>den</strong> Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen, wie dies<br />

z.B.im aktuellen Regionalplan Nordhessen (Kapitel 3.1.3, Ziel 4 Abs.<br />

3) geschehen ist:<br />

„In bislang nach § 34 BauGB nutzbaren bzw. ohne verbindlichen<br />

Einzelhandelsausschluss beplanten „Vorranggebieten für Industrie<br />

und Gewerbe Bestand" ist der über <strong>den</strong> Bestand hinausgehende,<br />

auch nicht großflächige Einzelhandel mit zentrenrelevanten<br />

Sortimenten rechtsverbindlich aus<strong>zu</strong>schließen, sobald sich eine<br />

Agglomeration von verschie<strong>den</strong>en, auch kleineren<br />

Einzelhandelsbetrieben abzeichnet, die nicht nur unwesentliche<br />

Auswirkungen auf die Ziele des Regionalplans haben wür<strong>den</strong>.<br />

Hierbei ist es unbeachtlich, dass die einzelnen Betriebe jeweils<br />

nicht das Kriterium der Großflächigkeit erfüllen, wenn durch eine<br />

derartige Entwicklung in der Summe die in §11 Abs.3 BauNVO<br />

genannten, nicht nur unwesentlichen Auswirkungen auf die Ziele<br />

der Raumordnung und Landesplanung eintreten können."<br />

nicht folgen<br />

Im Anwendungsbereich des § 34 BauGB beurteilt sich die<br />

Zulässigkeit eines Vorhabens auch bei Vorliegen einer<br />

Agglomeration allein nach <strong>den</strong> faktischen Auswirkungen des<br />

Vorhabens. Die Frage, ob ein Vorhaben mit Zielen der<br />

Raumordnung übereinstimmt, ist für die städtebauliche Zulässigkeit<br />

ohne Bedeutung. Von daher bedarf es diesbezüglich keiner<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng des Plansatzes bzw. der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.4.1.<br />

1163 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

1.7.4.1<br />

Einzelhandelsagglomeration (Z)<br />

Zu 1.7.4.1 [Begründung]:<br />

In Absatz 2, vorletzte Zeile auf S.66 ist „Zentralörtliche<br />

Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte'' <strong>zu</strong> ersetzen durch<br />

„zentrale Versorgungsbereiche"<br />

Absatz 3: wenn „bestehende Einzelhandelsbetriebe erweitert oder<br />

umgenutzt wer<strong>den</strong>", entsteht damit noch keineswegs eine<br />

Agglomeration. Deshalb ist der entsprechende Passus <strong>zu</strong> streichen.<br />

folgen<br />

Die Bezeichnung "Zentralörtliche Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" wird in der Begründung durch<br />

"Innenstädte sowie innerörtliche Versorgungskerne" ersetzt. Der<br />

Hinweis ist korrekt, dass die Erweiterung oder Umnut<strong>zu</strong>ng eines<br />

Einzelhandelsbetriebes noch nicht zwangsläufig <strong>zu</strong> einer<br />

Agglomeration führt. Da das Vorliegen einer regionalplanerischen<br />

Agglomeration auch nicht ausschließlich von der Überschreitung<br />

der Schwelle <strong>zu</strong>r Großflächigkeit, sondern auch von der Frage der<br />

Raumbedeutsamkeit der Ansammlung von Einzelhandelsbetrieben<br />

abhängig ist, wird der Absatz 3 in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.4.1<br />

komplett gestrichen. In der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.4.1 (Absatz 1) wird<br />

Satz 1 wie folgt geändert: "Als raumordnerische<br />

Einzelhandelsagglomeration wird die raumbedeutsame<br />

Konzentration von Einzelhandelsbetrieben bezeichnet", ....


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 652 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.4<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Weitere regionalplanerische Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1164 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

1.7.4.1<br />

Einzelhandelsagglomeration (Z)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.7.4.1 (Absatz 5) wer<strong>den</strong> mehrere<br />

Urteile erwähnt. Für <strong>den</strong> Komplex der Agglomeration wesentlich<br />

bedeutsamer sind die - sich speziell mit der Vermeidung von<br />

Agglomerationen beschäftigen<strong>den</strong> - Urteile des VGH Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg vom 27.09.2007, Az. 3 S 2875/06 und vom<br />

21.09.2010, Az. 3 S 324/08 sowie das - diese Urteile bestätigende<br />

Urteil des BVerwG vom 10.11.2011, Az. 4 CN 9.10. Diese sollten in<br />

der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.4.1 zitiert wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Da es <strong>zu</strong>r Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben inzwischen<br />

eine Vielzahl von Gerichtsurteilen gibt, die nicht vollständig<br />

wiedergegeben wer<strong>den</strong> können, wird die Begründung <strong>zu</strong> 1.7.4.1<br />

(letzter Absatz) wie folgt geändert:" Der Plansatz berücksichtigt die<br />

einschlägigen Gerichtsurteile sowie Fachbeiträge <strong>zu</strong>r<br />

Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben. Er bezieht sich ...".<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

1165 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.7.4.2<br />

Bestandsschutz von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten (Z)<br />

OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: Zu PS 1.7.4.2 wird darauf<br />

hingewiesen, dass der Bestandsschutz baurechtlich geregelt ist<br />

und der erste Absatz insoweit kein Ziel der Raumordnung darstellt,<br />

sondern in die Begründung gehört.<br />

teilweise folgen<br />

Der Plansatz 1.7.4.2 entspricht nicht <strong>den</strong> formalrechtlichen<br />

Anforderungen an ein regionalplanerisches Ziel. Von daher wird der<br />

Plansatz <strong>zu</strong> einem "Grundsatz" herabgestuft.<br />

1166 Gemeinde Malsch 1.7.4.2<br />

Bestandsschutz von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten (Z)<br />

Der in der Gemeinde Malsch bestehende großflächige<br />

Einzelhandelsbetrieb genießt Bestandsschutz. Dieser<br />

Bestandsschutz muss standortbezogen, nicht betreiberbezogen,<br />

gewährleistet bleiben. Ein entsprechender Hinweis ist im<br />

Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Laut Plansatz 1.7.4.2 "Bestandsschutz von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten (Z)" genießen bestehende "großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe…..Bestandsschutz". Insofern wird dem<br />

Anliegen der Gemeinde Malsch im Einheitlichen Regionalplan<br />

Rhein-Neckar generell Rechnung getragen.<br />

Die Frage des standortbezogenen bzw. nicht betreiberbezogenen<br />

Bestandsschutzes ist jedoch Angelegenheit des Baurechts.<br />

Dem Anliegend der Gemeinde Malsch wird nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 653 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.4<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Weitere regionalplanerische Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1167 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

1.7.4.2<br />

Bestandsschutz von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten (Z)<br />

Nach Ziff. 1.7.4.2 genießen bestehende großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Zentralstandorte<br />

Bestandsschutz. Dieser Bestandsschutz sollte standortbezogen<br />

gewährleistet wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar (bzw. in<br />

der entsprechen<strong>den</strong> Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte) sind lediglich noch die<br />

Zentralörtlichen Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

und die Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

ausgewiesen. Laut Plansatz 1.7.4.2 (Z) genießen aber die<br />

bestehen<strong>den</strong> großflächigen Einzelhandelsbetriebe an Standorten<br />

außerhalb der genannten Gebietskategorien (baurechtlichen)<br />

Bestandsschutz; deren Bestand ist/wird damit auch in der<br />

regionalplanerischen Betrachtung gesichert und in gleicher Weise<br />

standortbezogen gewährleistet. Die <strong>zu</strong>sätzliche Darstellung dieser<br />

Bestandsflächen ist/wird damit entbehrlich.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

1168 Magistrat der Stadt Viernheim 1.7.4.2<br />

Bestandsschutz von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten (Z)<br />

Die Gebiete Rhein-Neckar-Zentrum und Heidelberger Straße West<br />

sind als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (Bestand)<br />

dargestellt. Die bestehen<strong>den</strong> großflächigen<br />

Einzelhandelsgroßbetriebe erhalten auch hinsichtlich ihrer Größe<br />

Bestandsschutz.<br />

Für bestehende Einzelhandelsgroßprojekte außerhalb der<br />

„Zentralörtlichen Standortbereiche" und der „Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte"<br />

sollten Bestandserweiterungen und -Umwandlungen im<br />

raumverträglichen Rahmen ermöglicht wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der PS 1.7.4.2 entspricht nicht <strong>den</strong> materielle Anforderungen an<br />

ein Ziel der Raumordnung gem. § 3 ROG. Der Plansatz wird <strong>zu</strong><br />

einem Grundsatz herabgestuft. Ferner wird im Absatz 2 die<br />

Formulierung "ohne Verkaufsflächenerweiterungen" gestrichen.<br />

Bestandssichernde Modernisierungen sind unter Beachtung der<br />

Frage der Raumverträglichkeit <strong>zu</strong> prüfen. Der Plansatz zielt darauf<br />

ab, langfristig strukturelle Fehlentwicklungen <strong>zu</strong> beseitigen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 654 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.4<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Weitere regionalplanerische Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1169 Gemeinde Haßloch 1.7.4.2<br />

Bestandsschutz von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten (Z)<br />

Gemeinde Haßloch: Die Gemeinde stellt die Frage, wie der<br />

Grundsatz 1.7.4.2 der "Bestandsorientierten Modernisierung"<br />

aus<strong>zu</strong>legen ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.7.4.2 ist dargelegt, dass der<br />

baurechtliche Bestandsschutz von <strong>den</strong> Plansätzen unberührt bleibt.<br />

Bestandsorientierte Modernisierungen und Umstrukturierungen<br />

ohne Erweiterung sind im Einzelfall auf ihre Raumverträglichkeit <strong>zu</strong><br />

prüfen. Bei Umstrukturierungen mit geplanter Erweiterung der<br />

Verkaufsflächen ist bei Standorten außerhalb der "Zentralörtlichen<br />

Standortbereiche" sowie "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte" insbesondere die<br />

flächenhafte Vergrößerung von zentrenrelevanten Sortimenten<br />

aus<strong>zu</strong>schließen. Damit sind die regionalplanerischen Leitplanken für<br />

bestandsorientierte Modernisierungen ausreichend definiert.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

1170 Kreisverwaltung Germersheim 1.7.4.2<br />

Bestandsschutz von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten (Z)<br />

Das formulierte Ziel 1.7.4.2 <strong>zu</strong>m Bestandsschutz von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten hat bei <strong>zu</strong>lässigerweise errichteten<br />

Projekten lediglich feststellende Wirkung und keinen Zielcharakter.<br />

Auch erschließt sich der Zugriff der Raumordnung im<br />

Genehmigungsverfahren für bestandsorientierte Modernisierungen<br />

ohne Verkaufsflächenerweiterungen nicht.<br />

folgen<br />

Der Plansatz entspricht nicht <strong>den</strong> materiellen Anforderungen an ein<br />

Ziel der Raumordnung gemäß § 3 Raumordnungsgesetz. Der<br />

Plansatz wird <strong>zu</strong> einem Grundsatz herabgestuft. Im Fall<br />

bestandsorientierter Modernisierungen hat die Raumordnung<br />

keinen rechtlichen Zugriff. Insoweit hat der regionalplanerische<br />

Grundsatz <strong>den</strong> Charakter eines Hinweises an die Träger der<br />

kommunalen Bauleitplanung, bei bestandsorientierten<br />

Modernisierungen dafür Sorge <strong>zu</strong> tragen, dass sich raumordnerisch<br />

und städtebaulich Fehlentwicklungen nicht weiter verfestigen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 655 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.4<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Weitere regionalplanerische Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1171 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

1.7.4.2<br />

Bestandsschutz von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten (Z)<br />

IHK´s: Plansatz 1.7.4.2 (Absatz 2): Bestandsorientierte<br />

Modernisierungen ohne Verkaufsflächenerweiterungen ["ohne<br />

Verkaufsflächenerweiterung" streichen] sind unter Beachtung der<br />

vorstehen<strong>den</strong> Plansätze auf ihre Raumverträglichkeit <strong>zu</strong> prüfen. In<br />

diesem Rahmen ist bestehen<strong>den</strong> Einzelhandelsbetrieben im<br />

Einzelfall eine geringe (marktgerechte) Verkaufsflächenerweiterung<br />

<strong>zu</strong> ermöglichen.<br />

Begründung: Erweiterungen von Einzelhandelsgroßprojekten<br />

außerhalb der zentralörtlichen Standortbereiche und<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte wer<strong>den</strong> grundsätzlich ausgeschlossen, um<br />

bereits eingetretene Fehlentwicklungen nicht weiter <strong>zu</strong> verfestigen<br />

und die innerstädtischen Versorgungsstrukturen <strong>zu</strong> stabilisieren.<br />

Diesen Ansatz halten wir zwar für im Kern richtig, allerdings sollte<br />

bestehen<strong>den</strong> Unternehmen ein „dynamischer Bestandschutz"<br />

gewährt wer<strong>den</strong>, der es erlaubt, im Wettbewerb ausreichend<br />

Anpassungs- und Reaktionsmöglichkeiten <strong>zu</strong> haben. Insofern muss<br />

es im Einzelfall möglich sein, <strong>zu</strong>m Beispiel im Rahmen einer<br />

Modernisierung auch eine geringe Verkaufsflächenerweiterung <strong>zu</strong><br />

ermöglichen und damit von diesem strikten Kriterium ab<strong>zu</strong>weichen.<br />

Dies gilt <strong>zu</strong>m Beispiel gerade im Hinblick auf inhabergeführte<br />

Unternehmen, die sich historisch an ihrem Standort entwickelt<br />

haben und <strong>den</strong>en der Erhalt ihres Standortes ermöglicht wer<strong>den</strong><br />

sollte.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird insoweit entsprochen, als in dem Plansatz<br />

1.7.4.2 (Absatz 2) die Formulierung "ohne<br />

Verkaufsflächenerweiterungen" gestrichen wird. Die im Weiteren<br />

vorgeschlagene Neuformulierung des Plansatzes wird hingegen<br />

nicht berücksichtigt, da eine wenn auch nur geringe, marktgerechte<br />

Verkaufsflächenerweiterung nur eine von vielen Optionen im<br />

Rahmen des dynamischen Bestandsschutzes ist. Vielmehr zielt<br />

dieser Plansatz im Kern auf die langfristige Beseitigung von<br />

strukturellen Fehlentwicklungen, weniger auf die<br />

Weiterentwicklung dieser bestehen<strong>den</strong> Einzelhandelsstandorte.<br />

1172 Einzelhandelsverband Nordba<strong>den</strong> e.V. 1.7.4.2<br />

Bestandsschutz von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten (Z)<br />

Der Einzelhandelsverband kritisiert, dass bestehende<br />

Einzelhandelsgroßbetriebe außerhalb der "Zentralörtlichen<br />

Standortbereiche" sowie "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte" in ihrer<br />

Entwicklung auf passiven Bestandsschutz ohne Möglichkeit einer<br />

moderaten Verkaufsflächenerweiterung beschränkt wer<strong>den</strong>. Es<br />

wird vorgeschlagen, diesen verbindlichen Plansatz durch eine<br />

Ausnahmeregelung <strong>zu</strong> ergänzen, die im Einzelfall auch moderate<br />

Flächenerweiterungen <strong>zu</strong>lässt.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird insoweit entsprochen, als im Plansatz 1.7.4.2<br />

(2. Absatz)sowie der <strong>zu</strong>gehörigen Begründung die Textpassage<br />

"ohne Verkaufsflächenerweiterungen" gestrichen wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 656 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.4<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Weitere regionalplanerische Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1173 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

entspr.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

1122<br />

1151<br />

1.7.4.2<br />

Bestandsschutz von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten (Z)<br />

Im Übrigen wechselt in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.1 der Terminus<br />

von „Zentralörtliche Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" (in Absatz 1 Satz 1 definiert als<br />

„Vorranggebiete für Einzelhandelsgroßproiekte") <strong>zu</strong> „zentralen<br />

Versorgunqsbereichen" in Abs.2 Satz 1. Zentrale<br />

Versorgungsbereiche sind aber nicht von vornherein<br />

Vorranggebiete für Einzelhandelsgroßprojekte, sondern generell<br />

vorrangige Standorte für jeglichen Einzelhandel, unabhängig von Art<br />

und Größe.<br />

Der Begriff „Vorranggebiet" ist ein Terminus technicus, der<br />

beispielsweise in Planzeichenverordnungen (z.B. hessische<br />

„Planzeichenverordnung Regionalpläne") und dementsprechend in<br />

<strong>den</strong> Regionalplänen seine Konkretisierung erfährt (z.B.<br />

Vorranggebiet Siedlung, Vorranggebiet Naturschutz usw.). Damit<br />

sollen diesen Vorranggebieten entgegenstehende Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

ausgeschlossen oder beschränkt wer<strong>den</strong>. Im vorliegen<strong>den</strong> Fall<br />

hieße das, dass Einzelhandelsgroßprojekte Vorrang vor allen<br />

anderen Betriebsarten (auch Dienstleistungen) und Betriebsgrößen<br />

hätten.<br />

Vermutlich ist jedoch etwas ganz anderes gemeint: nämlich die<br />

Unterbringung von Einzelhandelsgroßprojekten mit Vorrang in<br />

zentralen Versorgungsbereichen und nicht an anderen Standorten.<br />

Schließlich wird noch ein weiterer - nicht definierter - Begriff in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.1 (S.64, Abs.2) sowie u.a. in Z 1.7.3.2, Abs.1<br />

und in Z 1.7.4.2, Abs.1 verwendet, nämlich „Zentralörtlicher<br />

Standortbereich" allerdings ohne <strong>den</strong> Zusatz „für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte".<br />

folgen<br />

Die verwendeten Begriffe entsprechen der Beschlussfassung der<br />

Raumordnungskommission über Form und Inhalte des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020 vom November<br />

2009. Dennoch wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Klarstellung in dem Plankapitel 1.7<br />

folgende Änderungen vorgenommen: Im Plansatz 1.7.3.1 (Abs. 1)<br />

wird nach "Zentralörtlichen Standortbereichen für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" in Klammer ("zentrale<br />

Versorgungsbereiche" im Sinne des BauGB)ergänzt. Absatz 2 in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.1 wird wie folgt neu formuliert:"Bei der<br />

räumlichen Abgren<strong>zu</strong>ng der "Zentralörtlichen Standortbereiche für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" wur<strong>den</strong> in Abstimmung mit <strong>den</strong><br />

Kommunen im wesentlichen die der Abgren<strong>zu</strong>ng von "zentralen<br />

Versorgungsbereichen" i.S. des BauGB entsprechen<strong>den</strong>,<br />

funktionalen und städtebaulichen Kriterien berücksichtigt". Die<br />

nachfolgende Auflistung der Kriterien wird gestrichen. Im<br />

folgen<strong>den</strong> Absatz 3, letzter Satz wird im Anschluss an "im Rahmen<br />

der Bauleitplanung durch Festlegung "zentraler<br />

Versorgungsbereiche" im Sinne des BauGB" ergänzt. In Absatz 4,<br />

letzter Satz der gleichen Begründung wird der Begriff<br />

"Versorgungsbereiche" durch <strong>den</strong> Zusatz "zentrale" präzisiert. Weiter<br />

wer<strong>den</strong> auch in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7 einheitlich die Begriffe<br />

"Zentralörtliche Standortbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte"<br />

sowie "Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für Einzelhandelsgroßprojekte"<br />

verwendet.<br />

In Anbetracht der drei Termini, die hier verwendet wur<strong>den</strong>, sollte<br />

dringend sowohl begrifflich als auch inhaltlich und vor allem<br />

hinsichtlich der planungsrechtlichen Relevanz Klarheit geschaffen<br />

wer<strong>den</strong>, wobei die sinnvollste und eindeutigste Lösung darin<br />

bestünde, nur <strong>den</strong> Begriff des - rechtlich unstrittigen - „zentralen<br />

Versorgungsbereichs" <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 657 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.4<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Weitere regionalplanerische Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1174 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

1.7.4.3<br />

Erarbeitung von<br />

Einzelhandelskonzepten (G)<br />

OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: In PS 1.7.4.3 sollte Satz 2 entfallen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird entsprochen und Satz 2 in dem Plansatz 1.7.4.3<br />

gestrichen.<br />

1175 Gemeinde Haßloch 1.7.4.3<br />

Erarbeitung von<br />

Einzelhandelskonzepten (G)<br />

Gemeinde Haßloch: Der Grundsatz 1.7.4.3, die bestehen<strong>den</strong><br />

Bebauungspläne mit GE- bzw. Gl-Festset<strong>zu</strong>ngen an die aktuelle<br />

Baunut<strong>zu</strong>ngsverordnung an<strong>zu</strong>passen, wird begrüßt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1176 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 1.7.4.3<br />

Erarbeitung von<br />

Einzelhandelskonzepten (G)<br />

Die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land weist darauf hin, dass in<br />

der Ortsgemeinde Dirmstein nach wie vor Interesse an der<br />

Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes besteht.<br />

Kommunale Einzelhandelskonzepte sollten nur dann gefordert<br />

wer<strong>den</strong>, wenn es auch Sinn macht. Im Bereich der<br />

Verbandsgemeinde Grünstadt-Land ist lediglich die Ortsgemeinde<br />

Dirmstein geeignet, einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb <strong>zu</strong><br />

errichten. Bei <strong>den</strong> anderen Ortsgemein<strong>den</strong> ist dies aufgrund ihrer<br />

räumlichen Lage <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Mittelzentren Grünstadt, Frankenthal und<br />

Eisenberg nicht erforderlich, da in diesen Ortsgemein<strong>den</strong> kein<br />

großflächiger Einzelhandelbetrieb errichtet wer<strong>den</strong> wird. Unter<br />

Berücksichtigung der entstehen<strong>den</strong> Kosten für die Erstellung eines<br />

Einzelhandelskonzeptes erscheint dies unangemessen. Von daher<br />

sollte im Plansatz 1.7.4.3 eine andere Formulierung getroffen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die grundsätzliche Notwendigkeit für kommunale<br />

Einzelhandels-/Märktekonzepte ergibt sich für <strong>den</strong> rheinlandpfälzischen<br />

Teil der Metropolregion aus <strong>den</strong> Zielvorgaben Z58 und<br />

Z59 des LEP IV 2008, wonach von <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> die zentralen<br />

Versorgungsbereiche im Sinne des BauGB sowie die<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte fest<strong>zu</strong>legen und <strong>zu</strong> begrün<strong>den</strong> sind. In <strong>den</strong><br />

Konzepten geht es auch nicht nur um potentielle Standorte für<br />

Einzelhandelsgroßbetriebe, sondern um <strong>den</strong> Erhalt und die<br />

Weiterentwicklung bestehender Versorgungsstrukturen. Aufgrund<br />

der engen räumlich-funktionalen Verflechtung der<br />

verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong> mit dem Mittelzentrum<br />

Grünstadt hat der Verband wiederholt ein interkommunales<br />

Einzelhandelskonzept empfohlen.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 658 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.4<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Weitere regionalplanerische Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1177 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 1.7.4.3<br />

Erarbeitung von<br />

Einzelhandelskonzepten (G)<br />

Die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land erachtet Plansatz 1.7.4.3<br />

(Absatz 2), wonach auf der Grundlage von Einzelhandelskonzepten<br />

alle Bebauungspläne mit GE- bzw. GI-Festset<strong>zu</strong>ngen an die aktuelle<br />

Baunut<strong>zu</strong>ngsverordnung angepasst wer<strong>den</strong> sollen, für rechtlich<br />

sehr be<strong>den</strong>klich.<br />

nicht folgen<br />

Bei Anwendung der BauNVO 1962 und 1968 lassen sich<br />

raumordnerisch unerwünschte Einzelhandelsansiedlungen in GIund<br />

GE-Gebieten häufig nicht steuern. Es sollte im Interesse einer<br />

vorausschauen<strong>den</strong> und verantwortlichen Bauleitplanung liegen, die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Bebauungspläne auf die aktuelle BauNVO<br />

um<strong>zu</strong>stellen, um die Möglichkeit einer konsequenten Anwendung<br />

der bestehen<strong>den</strong> Regelungsinstrumentarien <strong>zu</strong> gewährleisten und<br />

weitere Fehlentwicklungen <strong>zu</strong> Lasten bestehender<br />

Versorgungsstrukturen <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>. Von einer Anpassung von<br />

Bebauungsplänen an die aktuelle BauNVO kann indes abgesehen<br />

wer<strong>den</strong>, wenn keine Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele<br />

des Regionalplans <strong>zu</strong> erwarten sind. Insofern hat der<br />

regionalplanerische Grundsatz gemäß Plansatz 1.7.4.3 (Absatz 2)<br />

empfehlen<strong>den</strong> Charakter für die Träger der kommunalen<br />

Bauleitplanung.<br />

Die Be<strong>den</strong>ken wer<strong>den</strong> nicht geteilt.<br />

1178 Kreisverwaltung Germersheim 1.7.4.3<br />

Erarbeitung von<br />

Einzelhandelskonzepten (G)<br />

KV Germersheim: Das Ziel 1.7.4.3 beinhaltet die Forderung der<br />

Anpassung von Gewerbegebieten an die aktuelle BauNVO. Aus<br />

bauplanungsrechtlicher Sicht erscheint diese Forderung <strong>zu</strong>r<br />

Wahrung städtebaulicher Zielstellungen nicht ausreichend. Die<br />

Anpassung an die aktuelle BauNVO garantiert lediglich bei einem<br />

Sprung von der BauNVO 1962 und 1968 eine geänderte<br />

Beurteilungsgrundlage großflächiger Einzelhandelsbetriebe. Eine<br />

darüber hinausgehende Regelungsmöglichkeit für nicht<br />

großflächige Betriebe in Gewerbegebieten entsteht hierdurch nicht.<br />

Um eine Wirkung entfalten <strong>zu</strong> können, sollte das Ziel daher auf eine<br />

Verpflichtung <strong>zu</strong>r Anpassung von Gewerbe-, Industrie- und<br />

Mischgebietslagen hinsichtlich des Ausschlusses bestimmter<br />

Einzelhandelsnut<strong>zu</strong>ngen bzw. Sortimentsbereichen auf Grundlage<br />

von Einzelhandelskonzepten ausgerichtet wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Plansatz 1.7.4.3 fokussiert primär die Umstellung von GE/GI-B-<br />

Plänen auf die jeweils aktuelle BauNVO um raumordnerisch<br />

un<strong>zu</strong>lässige Einzelhandelsansiedlungen oberhalb der Schwelle der<br />

Großflächigkeit <strong>zu</strong> verhindern. Im Abgleich mit kommunalen<br />

Einzelhandelskonzepten kann aber auch die Prüfung eines<br />

generellen (auch kleinflächigen) Ausschlusses von<br />

Einzelhandelsnut<strong>zu</strong>ngen in bestimmten GE/GI bzw. MI-Gebieten<br />

sinnvoll sein. Die Begründung von PS. 1.7.4.3 wird deshalb in Abs.<br />

3 nach S. 2 wie folgt ergänzt: "Gegebenenfalls ist auch der<br />

Ausschluss von kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben in<br />

bestimmten GE/GI bzw. MI-Gebieten <strong>zu</strong> prüfen."<br />

1179 Einzelhandelsverband Nordba<strong>den</strong> e.V. 1.7.4.3<br />

Erarbeitung von<br />

Einzelhandelskonzepten (G)<br />

Der Einzelhandelsverband unterstützt die geforderte Erarbeitung<br />

von kommunalen/interkommunalen Einzelhandelskonzepten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Zustimmung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 659 von 2197<br />

1.7<br />

1.7.4<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe)<br />

Weitere regionalplanerische Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1180 Landesarbeitsgemeinschaft d. hess.<br />

Frauenbüros<br />

Frauenbeauftragte der Stadt Mühlheim<br />

1.7.4.3<br />

Erarbeitung von<br />

Einzelhandelskonzepten (G)<br />

Die folgen<strong>den</strong> Ziele und Grundsätze der Regionalplanung setzen<br />

das Leitprinzip der Chancengerechtigkeit um und wer<strong>den</strong> von uns<br />

vollumfänglich unterstützt:<br />

[…]<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Plankapitel 1.7.4.3<br />

Die Städte und Gemein<strong>den</strong> in der Region sollen <strong>zu</strong>r Stabilisierung<br />

ihrer innerstädtischen Versorgungs- und Einzelhandelsstrukturen<br />

sowie <strong>zu</strong>r Sicherung der Nahversorgung in Abstimmung mit der<br />

Regionalplanung kommunale/interkommunale<br />

Einzelhandelskonzepte erarbeiten. Dabei sollen die<br />

Versorgungsbedarfe der unterschiedlichen o.g. Zielgruppen<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

1181 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

1.7.4.4<br />

Grenzüberschreitende<br />

Abstimmung (G)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.7.4.4 (Absatz 2) ist nach „LpIG<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg" <strong>zu</strong> ergänzen: „§ 17 Abs.3 Hessisches<br />

Landesplanungsgesetz".<br />

folgen<br />

Die Begründung <strong>zu</strong> 1.7.4.4 (Abs. 2) wird wie folgt geändert: "Nach §<br />

16 ROG, § 9 Abs. 4 LPlG Rheinland-Pfalz, § 12 Abs. 2 Ziff. 3 LPlG<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg sowie § 17 Abs. 3 LPlG Hessen ...".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 660 von 2197<br />

2 Regionale Freiraumstruktur / Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1182 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Bei <strong>den</strong> Zielfestlegungen <strong>zu</strong>r Freiraumstruktur in Kap. 2 sollten aus teilweise folgen<br />

hiesiger Sicht zwei Punkte näher bestimmt wer<strong>den</strong>: Die Frage des<br />

Zielverhältnisses bei Vorranggebietsüberlagerungen und […]. Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Bezüglich der Überlagerung ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass der Planentwurf<br />

insbesondere bei <strong>den</strong> großflächigen Regionalen Grünzügen<br />

umfangreiche Überlagerungen mit mono-funktionalen<br />

Vorranggebieten <strong>zu</strong>r Sicherung bestimmter Freiraumfunktionen und<br />

Freiraumnut<strong>zu</strong>ngen vorsieht. Solche Zielüberlagerungen sind<br />

gemäß Beschluss der Raumordnungskommission Nr. 2.1<br />

grundsätzlich möglich, wenn sich die betreffen<strong>den</strong> Ziele nicht<br />

widersprechen.<br />

Nach hiesiger Auffassung sollte für mögliche Konfliktfälle bei<br />

Überlagerungen das Verhältnis zwischen <strong>den</strong> Zielen jedoch<br />

eindeutig und widerspruchsfrei in einem Plansatz festgelegt<br />

wer<strong>den</strong> (entsprechende Hinweise in der Begründung reichen nicht<br />

aus, da diese nicht an der Verbindlichkeit teilnimmt). Für die<br />

Überlagerung von Regionalen Grünzügen mit monofunktionalen<br />

Vorranggebieten, insbesondere <strong>den</strong> Vor-ranggebieten für die<br />

Landwirtschaft und <strong>den</strong> Rohstoffabbau, ist eine entsprechende<br />

Festlegung des Zielverhältnisses aufgrund der <strong>zu</strong>m Teil<br />

unterschiedlichen (ausnahmsweise) <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

unerlässlich. Dies könnte durch eine ergänzende Regelung in PS<br />

2.1.1 erfolgen, nach der bei Überlagerungen von Regionalen<br />

Grünzügen und monofunktionalen Vorranggebieten im Zweifelsfall<br />

jeweils der monofunktionalen Zielfestlegung Vorrang <strong>zu</strong>kommt<br />

(siehe unten <strong>zu</strong> PS 2.1.1).<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar verzichtet grundsätzlich auf die<br />

Überlagerung sog. monofunktionaler Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete. Die Überlagerung dieser Gebiete mit <strong>den</strong><br />

multifunktional ausgerichteten Freiraumsicherungsinstrument<br />

Grün<strong>zu</strong>g / Grünzäsur ist möglich und stellt keinen Widerspruch dar.<br />

Das Zielverhältnis zwischen <strong>den</strong> monofunktionalen<br />

Freiraumsicherungsinstrumenten und dem multifunktionalen<br />

Vorrang "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g / Grünzäsur" wird deutlich gemacht,<br />

indem in <strong>den</strong> Plansätzen <strong>zu</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz, für die Landwirtschaft, für Wald und<br />

Forstwirtschaft die ausnahmsweise <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ngen genannt<br />

wer<strong>den</strong> (z. B. Win<strong>den</strong>ergiestandorte). Die Regelung, dass bei<br />

Überlagerungen von Regionalen Grünzügen und monofunktionalen<br />

Vorranggebieten im Zweifelsfall jeweils der monofunktionalen<br />

Zielfestlegung Vorrang <strong>zu</strong>kommt, ist nicht beabsichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 661 von 2197<br />

2 Regionale Freiraumstruktur / Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1183 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Bei <strong>den</strong> Zielfestlegungen <strong>zu</strong>r Freiraumstruktur in Kap. 2 sollte die<br />

Frage der ausnahmsweise <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ngen in einzelnen<br />

Vorranggebieten bestimmt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Frage der ausnahmsweise <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen und einzelnen monofunktionalen freiraumbezogenen<br />

Vorranggebieten stellt sich vor allem, aber nicht ausschließlich, im<br />

Hinblick auf die Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng. Vor dem Hintergrund des<br />

angestrebten Ausbaus der Windkraft und des planungsrechtlichen<br />

Rahmens <strong>zu</strong>r Steuerung der Windkraft ist diesbezüglich <strong>zu</strong> regeln,<br />

ob und ggf. unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen kommunale<br />

Windstandortplanungen und - soweit diese nicht oder noch nicht<br />

vorliegen: die Errichtung von einzelnen Windkraftanlagen - in<br />

Regionalen Grünzügen und in Betracht kommen<strong>den</strong><br />

monofunktionalen freiraumbezogenen Vorranggebieten (auch<br />

außerhalb der in PS 3.2.4.3 festgelegten Vorranggebiete für die<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng) <strong>zu</strong>lässig sein sollen. Entsprechende<br />

Regelungen sollten in der jeweiligen Zielfestlegung in Regel-<br />

Ausnahme-Form getroffen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

In <strong>den</strong> einzelnen Zielfestlegungen <strong>zu</strong>r Freiraumstruktur wer<strong>den</strong> die<br />

ausnahmsweise <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ngen, wie sie bislang in <strong>den</strong><br />

jeweiligen Begründungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Plansätzen genannt sind, in <strong>den</strong><br />

einzelnen Plansätzen selbst näher bestimmt. In diesem Zuge wird<br />

auch konkretisiert, in welchen freiraumbezogenen Vorranggebieten<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen auch außerhalb von "Vorranggebieten für die<br />

regionalbedeutsamen Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng" <strong>zu</strong>lässig sind.<br />

1184 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Die planerische Funktion und Bedeutung der „Erläuterungskarte<br />

Natur, Landschaft und Umwelt“ wird im Planentwurf aus hiesiger<br />

Sicht nicht hinreichend dargelegt. Es wird angeregt, eine<br />

entsprechende Erläuterung in die Begründung <strong>zu</strong> Plankapitel 2<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

In <strong>den</strong> allgemeinen Hinweisen und Erläuterungen <strong>zu</strong>m<br />

Regionalplan wird ein Abschnitt "Erläuterung <strong>zu</strong>m Kartenwerk"<br />

ergänzt, in dem kurze Ausführungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> wesentlichen Inhalten<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt gemacht wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 662 von 2197<br />

2 Regionale Freiraumstruktur / Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1185 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Im Kapitel 2 sollte eine bessere Verzahnung und strategische<br />

Ausrichtung der einzelnen Aufgabenfelder Regionalpark /<br />

Kulturlandschaft / Erholung i.S. Einer integrieren<strong>den</strong><br />

Herangehensweise vorgenommen wer<strong>den</strong>. Es fällt auf, dass die<br />

zentralen neuen Bausteine der Freiraumplanung, nämlich der<br />

Regionalpark Rhein-Neckar mit seinen strategischen und<br />

konzeptionellen Aussagen und das Thema Kulturlandschaften, nur<br />

mit Grundsatzcharakter abgebildet sind. Zudem entstehen bei der<br />

Begründung „Doppelungen"", die vermeidbar sind (Seite 72<br />

Regionalpark / Kulturlandschaft / Erholung). Somit wird der<br />

Eindruck erweckt, dass der Plan in diesem Kapitel hinter seinen<br />

Möglichkeiten, <strong>zu</strong>m Teil auch der schon erfolgten Entwicklung,<br />

<strong>zu</strong>rückbleibt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Das regionale Entwicklungsprojekt Regionalpark Rhein-Neckar ist<br />

kein Planungskonzept, das für <strong>den</strong> Raum Freiflächenentwicklungen<br />

entwirft, sondern vielmehr ein strategisches Kooperationsprojekt<br />

mit verschie<strong>den</strong>en Partnern in der Metropolregion Rhein-Neckar.<br />

Im Ergebnis seiner einzelnen Bausteine gem. Masterplan Vision<br />

2015 sollen damit auch eine Bewußtseinsschärfung für<br />

Kulturlandschaften, Aufwertungs- und Vernet<strong>zu</strong>ngsmaßnahmen für<br />

Freizeit und Erholung sowie ökologische Verbesserungen erreicht<br />

wer<strong>den</strong>. Der PS 2.1.4 ist deshalb unter dem Aspekt der<br />

Qualifizierung der regionalen Freiraumstruktur in Verbindung mit<br />

dem multifunktionalen Grün<strong>zu</strong>gssystem genannt.<br />

1186 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

- Folgende Lösungsvorschläge wer<strong>den</strong> unterbreitet:<br />

1. Änderung der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in Form der Ausweisung einer<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Freiraumstruktur: „Vorranggebiet Naturschutz,<br />

Landschaftspflege und Wald" oder<br />

2. durch eine deutliche farbliche oder sonstige Kennzeichnung der<br />

betreffen<strong>den</strong> Flächen bei Überlagerung von Vorranggebiet Wald<br />

und Forstwirtschaft durch Vorranggebiet Naturschutz und<br />

Landschaftspflege.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Rahmen der länder-übergreifen<strong>den</strong> Regionalplanung in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar hat die Raumordnungskommission<br />

Vorgaben <strong>zu</strong> Form und Inhalt des Regionalplans Rhein-Neckar<br />

erarbeitet. Eine <strong>zu</strong>sätzliche Ausweisung von "Vorranggebieten<br />

Naturschutz, Landschaftspflege und Wald" ist nicht vorgesehen.<br />

Eine Überlagerung von monofunktionalen Vorranggebieten ist nicht<br />

geplant. Vielmehr wird im Sinne einer Letztabwägung durch die<br />

Darstellung eines Vorranggebietes einem regionalplanerischem Ziel<br />

entsprochen (vgl. § 7 (2) 1) ROG.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 663 von 2197<br />

2 Regionale Freiraumstruktur / Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1187 Gemeindeverwaltung Brühl - Auch bei der Freiraumstrukturplanung sollten Mittel- und<br />

Oberzentren nicht bevorteilt wer<strong>den</strong>, <strong>den</strong>n der Naturschutz muss<br />

einheitlich und nicht nach <strong>den</strong> „zentralörtlichen Kriterien" bewertet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Dieser Einwand und die Vermutung, dass in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar bei der Freiraumstrukturplanung Mittel- und<br />

Oberzentren bevorteilt und der Naturschutz nicht einheitlich und<br />

nach <strong>den</strong> "zentralörtlichen Kriterien" bewertet wer<strong>den</strong> könnten, ist<br />

nicht nachvollziehbar.<br />

Die entsprechen<strong>den</strong> Grundsätze und Ziele, die entsprechen<strong>den</strong><br />

Plansätze in <strong>den</strong> relevanten Plankapiteln gelten für die gesamte<br />

Region und nehmen nirgendwo Be<strong>zu</strong>g auf die zentralörtliche<br />

Einstufung der Gemein<strong>den</strong> und Städte.<br />

Insofern wer<strong>den</strong> die Ausführungen der Gemeinde Brühl hier nur <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

1188 Bürgermeisteramt Waldbrunn - Die regionalplanerischen Ausweisungen <strong>zu</strong>r zentralörtlichen Kenntnisnahme<br />

Funktion als Kleinzentrum, <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung und <strong>zu</strong>m<br />

entspr.<br />

Freiraumschutz wer<strong>den</strong> begrüßt.<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Waldbrunn wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

75<br />

genommen.<br />

1189 Magistrat der Kreisstadt Heppenheim - Der Verzicht auf Überlagerungen von Vorrangfunktionen im<br />

Freiraum sollte überdacht wer<strong>den</strong>. Eine endabgewogene<br />

Vorrangausweisung lässt zwar grundsätzlich keine<br />

Siedlungstätigkeit <strong>zu</strong>, geht jedoch nicht auf die Restriktionen<br />

einzelner Freiraumfunktionen ein. Für die Planung ist das Aufzeigen<br />

von Restriktionen jeglicher Art unabdingbar und hat grundlegen<strong>den</strong><br />

Informationscharakter.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Gem. Raumordnungsgesetz § 3 (2) sind die verbindlichen Vorgaben<br />

(Ziele) in Form von räumlichen und sachlich bestimmten oder<br />

bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend<br />

abgewogenen (§ 7 (2) textlichen oder zeichnerischen Festlegungen<br />

in <strong>den</strong> Raumordnungsplänen dar<strong>zu</strong>stellen. Diese eindeutige<br />

Festlegung soll auch da<strong>zu</strong> beitragen, dass die Lesbarkeit des<br />

Planwerks nicht <strong>zu</strong>sätzlich erschwert wird. Durch die<br />

Überlagerungsmöglichkeit der multifunktional begründeten<br />

Grünzüge mit <strong>den</strong> monofunktionalen Vorranggebiete wird deutlich,<br />

dass Mehrfachfunktionen des Freiraums vorliegen. Zur weiteren<br />

fachlichen Information dient die Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 664 von 2197<br />

2 Regionale Freiraumstruktur / Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1190 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim)<br />

- Allgemeines <strong>zu</strong>r Regionalen Freiraumstruktur<br />

• Die VG Hettenleidelheim ist weitgehend mit Grünzügen<br />

überdeckt des Weiteren sind einige Grünzäsuren ausgewiesen.<br />

• Die VG ist, mit Ausnahme der Siedlungsbereiche, als<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz festgelegt.<br />

• In einigen Bereichen sind Wasserschutzgebiete festgelegt.<br />

Wasserschutzgebiete sollen alle Flächen einbeziehen, von <strong>den</strong>en<br />

ein Einfluss auf das genutzte Grundwasser ausgehen kann.<br />

• Mit Ausnahme Teile des Wattenheimer Waldes ist die VG<br />

Hettenleidelheim als Fläche mit hoher bis sehr hoher<br />

klimaökologischer Bedeutung ausgewiesen. Die für <strong>den</strong> Ausgleich<br />

siedlungsklimatischer Belastungen wichtigen klimaökologisch<br />

wertvollen Freiflächen sind ein Begründungselement der<br />

Regionalen Grünzüge/Grünzäsuren.<br />

• Einige wenige Flächen um Wattenheim, zwischen Wattenheim<br />

und Hettenleidelheim sowie um Tiefenthal sind als Vorranggebiete<br />

für die Landwirtschaft ausgewiesen.<br />

• Im Bereich Richtung Ramsen sind Flächen als Vorranggebiet für<br />

die Wald und Forstwirtschaft ausgewiesen.<br />

• In Teilen der Gemarkung Hettenleidelheim (Richtung Eisenberg)<br />

sowie Tiefenthal (Richtung Ebertsheim - Grünstadt) sind<br />

Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung festgelegt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1191 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Verbandsgemeinde<br />

Hettenleidelheim und die<br />

Ortsgemeinde Wattenheim)<br />

- In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt fehlen <strong>zu</strong>m<br />

Teil Angaben <strong>zu</strong> Schutzgebietsausweisungen, welche bereits im<br />

Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz enthalten waren, u. a.<br />

sind dies die Ausweisung der Flächen des Biosphärenreservats<br />

Naturpark Pfälzerwald mit <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en Schutzzonen (z. B.<br />

Pflegezone).<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Auf Grund der Notwendigkeit der Lesbarkeit enthält die<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt <strong>zu</strong>m Regionalplan<br />

Rhein-Neckar keine nachrichtliche Darstellung der<br />

naturschutzfachlichen Schutzgebiete, ebenso wenig wie das<br />

Zonierungskonzept des Biosphärenreservats Pfälzerwald. Vielmehr<br />

liegt der Schwerpunkt auf der Abbildung des Landesweiten<br />

Biotopverbundes sowie der I<strong>den</strong>tifizierung der fachplanerisch<br />

i<strong>den</strong>tifizierten Räume und Flächen für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 665 von 2197<br />

2 Regionale Freiraumstruktur / Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1192 Regionalverband Heilbronn-Franken - Im Randbereich <strong>zu</strong>r Region Heilbronn-Franken ergeben sich<br />

aufgrund unterschiedlicher Anwendungskontexte insbesondere der<br />

Instrumente des Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges und der Gebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege im Detail abweichende<br />

Festlegungen, die sich in einem insgesamt höheren<br />

Freiraumsicherungsgrad in der Region Rhein-Neckar ausdrücken. In<br />

wichtigen Anschlussbereichen (beispielsweise im Neckartal, im<br />

Bereich der auf Seiten der Region Heilbronn-Franken festgelegten<br />

Regionalen Grünzüge) ergeben sich jedoch gute Übergänge. Aus<br />

Sicht der Region Heilbronn-Franken wird daher kein<br />

weitergehender Anpassungsbedarf gesehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1193 Regionalverband Heilbronn-Franken - Bei überlagern<strong>den</strong> Festlegungen von Vorranggebieten wird <strong>zu</strong>r<br />

Erhöhung der Abwägungsklarheit angeregt, im Hinblick auf <strong>den</strong><br />

Überlagerungsfall in <strong>den</strong> Begründungen jeweils dar<strong>zu</strong>legen,<br />

welcher Funktion in der Regel der Vorrang <strong>zu</strong>kommt. Darüber<br />

hinaus wird angeregt, in der Begründung auf die Themenkarte<br />

Natur, Landschaft und Umwelt und die entsprechen<strong>den</strong><br />

Darstellungen im Landschaftsrahmenplan <strong>zu</strong>r verweisen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar überlagern sich keine<br />

monofunktionalen Vorränge. Die Regionalen Grünzüge bil<strong>den</strong> in<br />

ihrer Multifunktionalität die regionale Freiraumstruktur ab. In der<br />

Begründung <strong>zu</strong>m PS 2.1.1 wird im 3. Abs. auf S. 70 nach der<br />

Aufzählung der Hinweis gegeben: "(vgl. Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt)". In der Karte sind dann auch Hinweise <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> Quellen <strong>zu</strong> fin<strong>den</strong>.<br />

1194 Botanische Vereinigung für<br />

Naturschutz in Hessen e.V. (BVNH)<br />

- Es soll innerhalb des Geo-Naturparks Bergstraße ein<br />

länderübergreifender „Dark Sky Park" im O<strong>den</strong>wald eingerichtet<br />

wenn möglich als Ziel, <strong>zu</strong>mindest aber als Grundsatz für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teil in <strong>den</strong> Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong><br />

(Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Bayern, Hessen).<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Es wird auf "lichtverschmut<strong>zu</strong>ng.de", verwiesen wo die<br />

Notwendigkeit solcher Parks gut begründet wird. Dort sind auch<br />

Lichtverschmut<strong>zu</strong>ngskarten aufgeführt, die zeigen, dass das<br />

beantragte bevölkerungs- und siedlungsarme Gebiet das einzige<br />

noch geeignete zwischen Stuttgart und Frankfurt ist.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar kann eine solche<br />

Festlegung nicht getroffen wer<strong>den</strong> (Beschluss der<br />

Raumordnungskommission <strong>zu</strong>r Form und Inhalt des Regionalplans<br />

Rhein-Neckar). Der Hinweis wird entgegengenommen und bei der<br />

Weiterentwicklung der Natur- und Landschaftsräume im Rahmen<br />

der Regionalentwicklung diskutiert (Projekt Regionalpark Rhein-<br />

Neckar mit <strong>den</strong> regionalen Partnern im Geo-Naturpark Bergstraße-<br />

O<strong>den</strong>wald).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 666 von 2197<br />

2 Regionale Freiraumstruktur / Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1195 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

972<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2286<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr. 29<br />

Flächenbezeichnung: Heidelberg Konversionsflächen: Community<br />

Center, Radio-Relay Station, Patton Barracks, MTV / Campbell<br />

Barracks, Hospital, Airfield, Patrick Henry Village<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N);<br />

Sonderfläche Bund (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet Wald- und Forstwirtschaft (Z),<br />

Siedlungsgebiet/Grünzäsur Siedlungsgebiet/Grünzäsur<br />

Vorranggebiet Lawi<br />

Siedlungsgebiet/Regionaler Grün<strong>zu</strong>g/ Vorbehaltsgebiet Lawi<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

"Konversionsflächen mit hoher ökologischer Qualität oder<br />

entsprechendem Potential sollen in <strong>den</strong> jeweils angrenzen<strong>den</strong><br />

Freiraumverbund einbezogen wer<strong>den</strong>." Quelle: Entwurf<br />

Regionalplan, Seite 52<br />

Wie von <strong>den</strong> Umweltverbän<strong>den</strong> zitiert, sollen Konversionsflächen<br />

mit hoher ökologischer Qualität oder entsprechendem Potenzial in<br />

<strong>den</strong> jeweils angrenzen<strong>den</strong> Freiraumverbund einbezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Eine pauschale Belegung aller Konversionsflächen mit<br />

Freiraumausweisungen erscheint vor dem Hintergrund der<br />

vielfältigen Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung der<br />

Konversionsflächen nicht angebracht. Insbesondere die im<br />

Siedlungs<strong>zu</strong>sammenhang gelegenen Flächen sind gemäß dem Ziel<br />

Innen- vor Außenentwicklung auch auf ihre Eignung für eine Wohnbzw.<br />

Gewerbenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Um dem Umstand Rechnung <strong>zu</strong> tragen, dass die Flächen im<br />

Planungszeitraum des Regionalplans in eine zivile Nut<strong>zu</strong>ng<br />

überführt wer<strong>den</strong> und damit einerseits die Signatur "Sonderfläche<br />

Bund" nicht mehr in allen Fällen <strong>zu</strong>treffend ist, während<br />

andererseits die Nut<strong>zu</strong>ngsüberlegungen noch nicht abgeschlossen<br />

sind, wer<strong>den</strong> die Konversionsflächen im Regionalplan künftig mit<br />

der Signatur "Entwicklungsfläche militärische Konversion (N)"<br />

belegt.<br />

Seitens des Verbandes wird begleitend <strong>zu</strong>m Einheitlichen<br />

Regionalplan ein regionales Entwicklungskonzept <strong>zu</strong>r Konversion<br />

erstellt, in dem auch dem Aspekt der Freiraumnut<strong>zu</strong>ng Rechnung<br />

getragen wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 667 von 2197<br />

2 Regionale Freiraumstruktur / Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1196 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Das ökologische Gleichgewicht in der Region soll erhalten bleiben.<br />

Die freien Flächen zwischen dem Rande des O<strong>den</strong>waldes und der<br />

Bestandsbebauung der jeweiligen Gemein<strong>den</strong> - welche für <strong>den</strong><br />

Luftaustausch im Rhein-Neckar-Kreis sehr wichtig sind - sollen<br />

erhalten bleiben und als besonders wertvoll für <strong>den</strong> Klimaausgleich<br />

im <strong>zu</strong>kunftsweisen<strong>den</strong> Regionalplan eingestuft und geschützt<br />

wer<strong>den</strong>. Die freien Flächen in Dossenheim Ost zwischen<br />

Bestandsbebauung und Waldgebiet rund um <strong>den</strong> Geopark<br />

/Steinbruch Leferenz (wie z.B. das Gewann Iltis) soll im<br />

Regionalplan Rhein- Neckar als vorrangig schützenswerte Freifläche<br />

eingeordnet wer<strong>den</strong>!<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind die genannten Bereiche mit<br />

regionalplanerischen Instrumenten belegt, die <strong>den</strong> Freiraum mit<br />

<strong>den</strong> genannten Funktionen sichern.<br />

Der angegebene Bereich ist <strong>zu</strong>dem besonders wertvoll für <strong>den</strong><br />

Arten- und Biotopschutz.<br />

Siedlungsgeschichtlich und landschaftsästhetisch sind außerdem<br />

die Sichtachsen höchst schützenswert, die sowohl <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Steinbrüchen reichen, als auch <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Hängen des O<strong>den</strong>waldes, <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> Kirchen und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> charakteristischen, das Landschaftsbild und<br />

<strong>den</strong> Höhenunterschied am Rand der Rheinebene prägen<strong>den</strong><br />

Elementen mit alten Gärten, Baum- und Rebenbestand - eine<br />

unzerschnittene Landschaft. Diese soll vor einer Beeinträchtigung<br />

durch <strong>zu</strong>nehmen<strong>den</strong> Flächenverbrauch bewahren wer<strong>den</strong> und<br />

sowohl <strong>zu</strong>r Erholung als auch für <strong>den</strong> Tourismus dauerhaft erhalten<br />

bleiben.<br />

1197 Préfecture de la Région Alsace et du<br />

Département du Bas Rhin<br />

- Insgesamt wer<strong>den</strong> sich die in <strong>den</strong> Plan aufgenommenen<br />

Zielorientierungen und Vorhaben auf die Umwelt im Nord-Elsass<br />

eher günstig auswirken. So unterstützen die Vorgaben <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung der regionalen Grünstruktur (Freiraumstruktur) die in<br />

unserem Entwurf eines regionalen Plans für ökologische Kohärenz<br />

vorgesehenen Orientierungen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1198 DGB Schwetzingen - Situation der Grünflächen in Ketsch:<br />

Hinsichtlich der vorhan<strong>den</strong>en Grünflächen wird auf <strong>den</strong><br />

Vorbildcharakter Ketschs hingewiesen. Hinsichtlich der erheblich<br />

geschützten Gebiete auf der Gemarkung wird z.B. das<br />

Naturschutzgebiet Rheininsel genannt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des GGB Schwetzingen <strong>zu</strong>r Situation der<br />

Grünflächen in Ketsch wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 668 von 2197<br />

2 Regionale Freiraumstruktur / Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1199 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Solange der Regionalplan 1992 noch gültig ist, verstößt die EDEKA<br />

Planung gegen gültiges Recht. Die Einwender gehen davon aus,<br />

daß der wichtige Regionale Grün<strong>zu</strong>g und die Grünzäsur an dieser<br />

Stelle erhalten wer<strong>den</strong>. Noch steht die Prüfung über die Zerstörung<br />

der Grünzäsur auf der Ebene der Landesplanung durch das<br />

Regierungspräsidium aus und glücklicherweise hat das<br />

Bundesverwaltungsgericht in ähnlichen Fällen die Grünzäsuren seit<br />

<strong>den</strong> 1990er Jahren immer wieder bestätigt und geschützt.<br />

Für eine tiefergehende Erörterung dieses Problems wird auf die<br />

Schreiben und <strong>Stellungnahmen</strong> des Naturschutzbund Deutschland<br />

e.V., NABU in <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en da<strong>zu</strong> laufen<strong>den</strong> Verfahren<br />

verwiesen, das vollinhaltlich unterstützt wird. Für die Einwender ist<br />

die Lagegunst alleine kein maßgebliches Kriterium für eine<br />

regionalplanerische Zustimmung. Sie deutet in erster Linie auf gute<br />

privatwirtschaftliche Erfolgschancen hin.<br />

Dennoch wer<strong>den</strong> unwidersprochen Zielabweichungs-, Parallel- und<br />

Verfahren <strong>zu</strong> Abweichung von Zielen der Regionalplanung<br />

eingeleitet. Hier zeigt sich daß sich die Metropolregion zwischen<br />

<strong>den</strong> Zeilen immer wieder doch noch am ehesten als<br />

wirtschaftsfördernde Vereinigung begreift.<br />

nicht folgen<br />

Östlich von Heddesheim und westlich der Bahnlinie ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ein Bereich restriktionsfrei, für <strong>den</strong><br />

zwischenzeitlich ein Zielabweichungsverfahren für die Erweiterung<br />

des Unternehmens Edeka (Getränkelager bzw. Getränkelogistik)<br />

positiv <strong>zu</strong> Ende geführt wurde. Im Rahmen dieses<br />

Zielabweichungsverfahrens wur<strong>den</strong> alle <strong>zu</strong> beachten<strong>den</strong> Belange<br />

umfänglich und gutachterlich belegt in die Abwägung eingestellt.<br />

(Hier wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte künftig ein entsprechendes<br />

Gewerbeareal als Bestand dargestellt sein.)<br />

Als Kompensation für diesen Flächenverbrauch für das Edeka-<br />

Vorhaben ist eine vergleichbar große geplante Wohnbaufläche im<br />

Nor<strong>den</strong> der Gemeinde, die bisher im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim enthalten<br />

war, aus diesem gestrichen wor<strong>den</strong>. Entsprechend wird dort in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte künftig auch ein Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft (G) dargestellt sein. Es entsteht durch das<br />

Vorhaben kein <strong>zu</strong>sätzlicher Flächenverbrauch.<br />

Dass sich die Metropolregion zwischen <strong>den</strong> Zeilen immer wieder<br />

doch noch am ehesten als wirtschaftsfördernde Vereinigung<br />

begreift, wie dies seitens der Einwender gesehen wird, ist auch vor<br />

diesem Hintergrund wenig <strong>zu</strong> verstehen.<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng der Einwender wird nicht geteilt.<br />

1200 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Zu schwach wer<strong>den</strong> die Ansätze in Sachen Natur-, Landschafts-,<br />

Freiraum- und Klima / Umweltschutz gefun<strong>den</strong>, <strong>zu</strong>mal bei allen<br />

Gremien der Regionalplanung, Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung und lokal<br />

der Bauleitplanung die ungute Ten<strong>den</strong>z besteht, in Konflikten<br />

immer der "Wirtschaftsförderung" <strong>den</strong> Vorrang <strong>zu</strong> geben und bei<br />

allen Abwägungen <strong>den</strong> Interessen der Wirtschaft <strong>den</strong> Vorrang vor<br />

<strong>den</strong> Interessen der Natur, dem Freiraum und letztendlich <strong>den</strong><br />

Menschen ein<strong>zu</strong>räumen. Der amerikanische<br />

Kommunikationsforscher und Denker Noam Chomsky nennt dieses<br />

Prinzip der einseitigen Bevor<strong>zu</strong>gung "profit over people", Profit vor<br />

dem Menschen.<br />

nicht folgen<br />

Der vorliegende Regionalplanentwurf wird in seiner Form allen<br />

Ansprüchen gerecht, die auf <strong>den</strong> Raum wirken. Durch die<br />

jeweiligen Grundsätze und Ziele des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar wird eine nachhaltige und flächensparende<br />

Siedlungsentwicklung verfolgt. Den diskutierten Themen (vgl. da<strong>zu</strong><br />

auch Kapitel 2 Regionale Freiraumstruktur/Schutz der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen)wird ein entsprechendes Gewicht beigemessen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird die Einschät<strong>zu</strong>ng der Einwender nicht<br />

geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 669 von 2197<br />

2 Regionale Freiraumstruktur / Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1201 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Die Metropolregion hat die Gelegenheit, mit dem Einheitlichen<br />

Regionalplan 2020 weit mehr <strong>zu</strong> tun als Wirtschaftsförderung <strong>zu</strong><br />

betreiben. Sie kann für 15 Jahre die Erhaltung und Ökologisierung<br />

unseres Lebensraumes betreiben, sichern und befördern. Das wäre<br />

ein weit lohnenderes Ziel als sich lediglich als Verband <strong>zu</strong>r<br />

Förderung einer Wirtschaftsregion <strong>zu</strong> begreifen und die<br />

egoistischen Interessen der "Wirtschaft" durch<strong>zu</strong>setzen. Dafür ist<br />

bereits einige Vorarbeit geleistet wor<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der vorliegende Regionalplanentwurf wird in seiner Form allen<br />

Ansprüchen gerecht, die auf <strong>den</strong> Raum wirken. Durch die<br />

jeweiligen Grundsätze und Ziele des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar wird eine nachhaltige und flächensparende<br />

Siedlungsentwicklung verfolgt. Den diskutierten Themen Freiraum,<br />

Kleinklima, Lebensräume (vgl. da<strong>zu</strong> auch Kapitel 2 Regionale<br />

Freiraumstruktur/Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) wird<br />

gleichfalls ein entsprechendes Gewicht beigemessen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird die Einschät<strong>zu</strong>ng der Einwender nicht<br />

geteilt.<br />

1202 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Es ist bedauerlich, daß der an sich gute Landschaftsplan mit<br />

Konfliktplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg - Mannheim<br />

für seinen Geltungsbereich vom Regionalplanentwurf 2020 nicht<br />

aufgenommen, eingearbeitet und übernommen wird.<br />

nicht folgen<br />

Im Zuge der Erarbeitung der Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong><br />

ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar wurde auf <strong>den</strong> Landschaftsplan <strong>zu</strong>m gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg<br />

Mannheim <strong>zu</strong>rückgegriffen. In mehrfacher Hinsicht korrespondiert<br />

die Landschaftsrahmenplanung mit <strong>den</strong> Aussagen des<br />

Landschaftsplans (z.B. Entwicklungsprojekt „Neckar“, S. 50;<br />

Aussagen <strong>zu</strong>r landschaftsgebun<strong>den</strong>en Erholung/Landschaftsbild, S.<br />

109; Abgleich des Kompensationsflächenkonzepte des<br />

Landschaftsplans als Begründungselement für die Darstellung der<br />

Regionalen Grünzüge in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs).<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng der Einwender wird nicht geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 670 von 2197<br />

2 Regionale Freiraumstruktur / Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1203 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Die negativen ökologischen und planerischen Folgen des<br />

zügellosen Tuns zeigen sich erst auf der überörtlichen Ebene. Es ist<br />

daher unabdingbar, die kommunale Bauleitplanung durch die<br />

regionale Planungsebene <strong>zu</strong> reglementieren. Es ist daher nicht nur<br />

Aufgabe der Regionalplanung zwischen <strong>den</strong> staatlichen, also<br />

weitergefaßten landesplanerischen Vorgaben und kommunalen, am<br />

eigenen Kirchtrum ausgerichteten Interessen <strong>zu</strong> moderieren um ein<br />

abgestimmtes Siedlungs- und Freiraumkonzept <strong>zu</strong> entwerfen.<br />

Durch jahrelange Vernachlässigung des Themas ist es gegenwärtig<br />

vor allem geboten, im Hinblick auf die schrumpfende Bevölkerung<br />

mit dem Ziel des Raumordnungsgesetzes ernst <strong>zu</strong> machen und <strong>den</strong><br />

freien landschaftlichen Raum an sich vor Übergriffen <strong>zu</strong> schützen,<br />

die schon in wenigen Jahren die Kommunen auch finanziell<br />

belasten wer<strong>den</strong>, weil sie dann viel <strong>zu</strong> große Infrastrukturen haben<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der vorliegende Regionalplanentwurf wird in seiner Form allen<br />

Ansprüchen gerecht, die auf <strong>den</strong> Raum wirken. Durch die<br />

jeweiligen Grundsätze und Ziele des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar wird eine nachhaltige und flächensparende<br />

Siedlungsentwicklung verfolgt und die Themen Freiraum,<br />

Landschafts- oder Naturschutz (vgl. da<strong>zu</strong> auch Kapitel 2 Regionale<br />

Freiraumstruktur/Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) wird<br />

auch in diesem Zusammenhang ein entsprechend notwendiges<br />

Gewicht beigemessen. Dabei hat der VRRN schon immer die<br />

Kommunen in dem aufgezeigten Sinne beraten und Lösungen im<br />

Konsens angestrebt. Reglementierungen stellen nach Auffassung<br />

des VRRN keine Basis für gewollt gemeinsame Lösungen dar.<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng der Einwender wird nicht geteilt.<br />

1204 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Für kritischere Geister gibt der Einheitliche Regionalplan 2020 über<br />

weite Strecken eher eine rückwärtsgewandte Fortschreibung der<br />

Verhältnisse seines Vorgängers von 1992 wieder. An <strong>zu</strong> vielen<br />

Punkten des Natur-, Landschafts-, Freiraum- und Klima /<br />

Umweltschutzes muß der Entwurf vor allem als enttäuschend<br />

bezeichnet wer<strong>den</strong> und spiegelt einen Planungshorizont wider der<br />

in <strong>den</strong> 1980er Jahren stehengeblieben sein dürfte und der im 21.<br />

Jahrhundert nicht nur als überholt sondern als verfehlt gelten darf.<br />

nicht folgen<br />

Der vorliegende Regionalplanentwurf wird in seiner Form allen<br />

Ansprüchen gerecht, die auf <strong>den</strong> Raum wirken. Durch die<br />

jeweiligen Grundsätze und Ziele des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar wird eine nachhaltige und flächensparende<br />

Siedlungsentwicklung verfolgt. Themen wie z.B. Freiraum,<br />

Kleinklima, Lebensräume (vgl. da<strong>zu</strong> auch Kapitel 2 Regionale<br />

Freiraumstruktur/Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) wird<br />

gleichfalls ein entsprechendes Gewicht beigemessen. Insofern<br />

wird die Einschät<strong>zu</strong>ng der Einwender nicht geteilt.<br />

Den Ausführungen der Einwender, dass der Planentwurf einen<br />

Planungshorizont widerspiegelt, der in <strong>den</strong> 1980ern<br />

stehengeblieben ist und der im 21. Jahrhundert nicht nur als<br />

überholt, sondern als verfehlt gelten darf, wird vor geschildertem<br />

Hintergrund in keiner Weise geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 671 von 2197<br />

2 Regionale Freiraumstruktur / Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1205 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Kaum wird der Plan gültig sein, wer<strong>den</strong> die<br />

Zielabweichungsanträge aus dem Bo<strong>den</strong> schießen wie die Pilze<br />

und die offen oder still geäußerten unersättlichen Begehrlichkeiten<br />

wer<strong>den</strong> wieder durchbrechen. Dies <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> <strong>den</strong> von <strong>den</strong><br />

Umweltverbän<strong>den</strong> großflächig beklagten negativen Entwicklungen<br />

wie:<br />

Der immer noch kaum gebremste Flächenverbrauch;<br />

Die Verwandlung bisher vielfältiger Agrarlandschaften in eine<br />

monotone Agrarsteppe;<br />

Die <strong>zu</strong>nehmende Überdüngung von Wiesen und Wei<strong>den</strong>;<br />

Die Gefährdung von Naturschutzaspekten durch gut organisierte<br />

Lobbygruppen;<br />

Die <strong>zu</strong>nehmende Verrummelung mancher Naturschutzgebiete;<br />

Die Zerschneidung und Entwertung wertvoller Landschaftsteile<br />

durch neue Verkehrsinfrastruktur;<br />

Die Vernachlässigung der Natur- und Umweltaspekte bei<br />

Bauleitplanungen durch Lippenbekenntnisse bei Art und Umfang<br />

der Beteiligung der Bürger;<br />

Die Aushebelung von Natur- und Umweltaspekten durch einseitig<br />

nach Auftraggeberinteressen abgefasste Gutachten;<br />

Die Ten<strong>den</strong>z, Grünzäsuren und Grünzüge im Rahmen der<br />

Regionalplanung <strong>zu</strong> streichen;<br />

Die optisch-ästhetische Verschandelung von Orts- und<br />

Landschaftsbilder durch ausufernde, "charakterlose"<br />

Gewerbegebiete.<br />

nicht folgen<br />

Es ist nicht <strong>zu</strong> erwarten, dass bei Vorliegen eines neuen<br />

Regionalplans umgehend wieder Zielabweichungsverfahren oder<br />

Regionalplanänderungen durchgeführt wer<strong>den</strong> müssen bzw.<br />

durchgeführt wer<strong>den</strong>. Zudem wer<strong>den</strong> die Inhalte des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar mit <strong>den</strong> festgelegten Grundsätzen und<br />

Zielen nachhaltig da<strong>zu</strong> beitragen die seitens der Einwender<br />

thematisierten Negativerscheinungen <strong>zu</strong> minimieren und <strong>zu</strong><br />

verhindern.<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng der Einwender wird nicht geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 672 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1206 Bundesministerium des Innern<br />

entspr.<br />

2156<br />

(<strong>zu</strong>gegangen über BMVBS)<br />

- Die in <strong>den</strong> Kapiteln 2.1 und 2.2.6 festgelegten Ziele und Grundsätze<br />

wer<strong>den</strong> angesichts klimatischer Veränderungen, insbesondere der<br />

<strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Zunahme von Hitzeperio<strong>den</strong> als Maßnahmen <strong>zu</strong>m<br />

Schutz der Gesundheit positiv gesehen. Sie knüpfen damit an die in<br />

Kapitel 3.2.1 und 3.2.2 der Deutschen Anpassungsstrategie an <strong>den</strong><br />

Klimawandel getroffenen Handlungsoptionen sowie an<br />

einschlägige Forschungsprogramme (z.B. „Experimenteller<br />

Wohnungs- und Städtebau" / ExWoSt) an.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1207 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Zur besseren Übersicht über die Gebietsfestlegungen in Kap. 2.1 nicht folgen<br />

wird angeregt, eine entsprechende thematische Karte (Abbildung)<br />

in die Begründung auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bei flächenhaften Vorranggebietsausweisungen bietet die<br />

Lokalisierung auf Themenkarten keinen wirklichen Mehrwert.<br />

1208 Zentralstelle der Forstverwaltung<br />

Abteilung Hoheit und Dienstleistungen<br />

entspr.<br />

Referat öffentl rechtliche<br />

2639<br />

Fachplanungen und Waldnaturschutz<br />

(Stellungnahme ist mit <strong>zu</strong>ständigen<br />

Forstämtern Annweiler, Bad Dürkheim,<br />

Bienwald (Kandel),<br />

Donnersberg (Kirchheimbolan<strong>den</strong>),<br />

Haardt (Landau), Johanniskreuz, Pfälzer<br />

Rheinauen (Bellheim) und<br />

Rheinhessen (Alzey)abgestimmt.)<br />

- Ein großer Teil der Waldflächen im rheinland-pfälzischen Teil sind<br />

<strong>den</strong> "Regionalen Grünzügen" <strong>zu</strong>geordnet. Die Waldflächen sichern<br />

die vielfältigen <strong>zu</strong> schützen<strong>den</strong> Freiraumfunktionen (vgl. PS 2.1.1)<br />

durch die im Landeswaldgesetz vorgegebene multifunktionale,<br />

naturnahe Waldbewirtschaftung nachhaltig in weit höherem Maße<br />

als die landwirtschaftlichen Flächen, die ebenfalls in großem<br />

Umfang als "Regionale Grünzüge" ausgewiesen sind. Daher sollten<br />

die Waldflächen innerhalb der regionalen Grünzüge <strong>zu</strong>sätzlich als<br />

"Vorbehaltsgebiete für Wald und Forstwirtschaft" ausgewiesen<br />

wer<strong>den</strong>. Dies ginge auch konform mit der Begründung <strong>zu</strong> Z 2.3.2.3<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald und Forstwirtschaft: "Es handelt sich<br />

um Waldflächen, die neben der forstlichen Produktionsfunktion<br />

besondere ökologische und soziale Funktionen erfüllen".<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Als Abwägungsergebnis der überfachlichen Betrachtung sind<br />

fachplanerische Belange gegeneinander und untereinander<br />

abgewogen wor<strong>den</strong>. Eine Art pauschale Darstellung von<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Vorbehaltsgebieten für Wald und Forstwirtschaft unter<br />

der Ausweisung von Regionalen Grünzügen <strong>zu</strong>r Hervorhebung von<br />

besonderen Waldfunktionen entspricht weder dem<br />

Abwägungsgrundsatz, noch bietet sie einen weiteren<br />

Freiraumschutz.<br />

1209 Landesamt für Umwelt,<br />

entspr.<br />

1599<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

- In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt sollten<br />

auch die Grünbrückenstandorte/ Querungshilfen und Vorschläge für<br />

Regionale Ökoflächenpools aus dem Landschaftsrahmenplan<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Vorschläge für sog. Regionale Ökoflächenpools sind in die<br />

Ausweisung von Regionalen Grünzügen eingeflossen. Die<br />

Regionalplanung wird die weitere Standortbestimmung von<br />

Grünbrücken unterstützend begleiten. Die genaue Lokalisierung<br />

von Grünbrücken soll auf nachfolgen<strong>den</strong> (Fach-)Planungsebenen<br />

erfolgen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 673 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1210 Gemeindeverwaltung Ketsch - Die Freiraumfestset<strong>zu</strong>ngen wie z.B. Die Grünzäsur zwischen nicht folgen<br />

Ketsch und Brühl wer<strong>den</strong> grundsätzlich begrüßt. Nicht<br />

entspr.<br />

nachvollziehbar und be<strong>den</strong>klich wer<strong>den</strong> jedoch die Festset<strong>zu</strong>ngen Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

1680<br />

für die Flächen am Hohwiesen- und am Anglersee in Ketsch<br />

2041<br />

gesehen. Zum Einen sind dort schon erhebliche Bebauungen Die Flächen am Hohenwiesen- und am Anglersee in Ketsch liegen<br />

(Wochenendhausgebiet, Frei- und Hallenbad, usw.) vorhan<strong>den</strong> und<br />

<strong>zu</strong>m Anderen sind Teile des Areals schon durch andere<br />

Rechtsvorschriften unter Schutz gestellt, wie z.B. Das Natur- und<br />

Landschaftsschutzgebiet "Hockenheimer Rheinbogen", <strong>zu</strong>m dem<br />

auch das Gelände des "Karl-Ludwig-Sees" auf Ketscher Gemarkung<br />

gehört. Die Festset<strong>zu</strong>ngen des Entwurfs sind aus Sicht des<br />

Einwenders <strong>zu</strong> undifferenziert. Die besagten Gebiete am<br />

Hohwiesensee und am Anglersee sollen aus diesen Festset<strong>zu</strong>ngen<br />

herausgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

im überschwemmungsgefährdeten Bereich des Tiefgestades am<br />

Rhein. Durch die Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz wird signalisiert, dass dort die<br />

Hochwassergefährdung verstärkt berücksichtigt wer<strong>den</strong> soll (vgl.<br />

Plansatz 2.2.5.3). Die bestehende überwiegend der Freizeit- und<br />

Erholungszwecken gewidmete Nut<strong>zu</strong>ng genießt Bestandsschutz.<br />

Erweiterungen im Sinne von bestandssichern<strong>den</strong> baulichen<br />

Maßnahmen sind möglich und sollen gleichzeitig an die<br />

Hochwassergefährdung angepasst wer<strong>den</strong>. Darüber hinaus hat mit<br />

der Ausweisung des regionalen Grün<strong>zu</strong>gs die Freiraumsicherung<br />

vornehmlich <strong>zu</strong>r Sicherung der landschaftsgebun<strong>den</strong>en<br />

Naherholung Priorität (vgl. 2.1.1 und 2.2.7.2 und Erläuterungskarte<br />

Natur, Landschaft und Umwelt).<br />

1211 Gemeinde Hardheim im fränkischen<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

- Mit regionalen Grünzügen, Grünzäsuren ist <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Wohngebieten<br />

ein Abstand von mindestens 50 m ein<strong>zu</strong>halten, um<br />

Nut<strong>zu</strong>ngskonflikte bereits im Vorfeld aus<strong>zu</strong>schließen. Für die<br />

Erweiterung standortgebun<strong>den</strong>er technischer Infrastruktur (z. B.<br />

Kläranlage) sollte grundsätzlich die Möglichkeit einer Erweiterung<br />

vorgesehen wer<strong>den</strong>, da dies nach dem Entwurf nur<br />

ausnahmsweise <strong>zu</strong>lässig ist.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die zeichnerischen Darstellungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind<br />

generalisiert und nicht parzellenscharf. Der regionalplanerische<br />

Maßstab der rechtskräftigen Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beträgt 1:75.000.<br />

Die verwendeten Flächen, Symbole, Linien und Schraffuren<br />

bezeichnen <strong>den</strong> räumlichen Bereich, der für die weitere<br />

Ausformung der regionalplanerischen Zielset<strong>zu</strong>ngen vorgesehen<br />

ist. Die Ausformung der entsprechen<strong>den</strong> Interpretationsspielräume<br />

erfolgt in der Regel durch die Bauleitplanung oder andere<br />

nachfolgende Planungsverfahren.<br />

Technische Infrastrukturen sind in Regionalen Grünzügen<br />

ausnahmsweise <strong>zu</strong>lässig (vgl. PS 2.1.3). Grundsätzlich gilt, dass<br />

bestandssichernde Maßnahmen auch in Regionalen Grünzügen<br />

möglich sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 674 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1212 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Darüber hinaus fordert die Stadt Ludwigshafen, auch gegenüber nicht folgen<br />

dem bisherigen gültigen Raumordnungsplan Rheinpfalz an einigen<br />

entspr.<br />

Stellen aus verschie<strong>den</strong>en Grün<strong>den</strong> Restriktionen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen Der Bereich der Jugendfarm wird von der Vorrangausweisung<br />

2095<br />

(s. auch oben unter Punkt 2.9):<br />

"Grünzäsur" überlagert. Gemäß Plansatz 2.1.3 darf in <strong>den</strong><br />

[…]<br />

• Jugendfarm Pfingstweide ist als Grünzäsur dargestellt - hier gibt<br />

es Planungen für eine Reithalle! Forderung: Rücknahme der<br />

Restriktion analog dem vorigen Punkt, um bauliche Maßnahmen<br />

<strong>zu</strong>r Entwicklung der vorhan<strong>den</strong>en Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> ermöglichen (Karte<br />

Nr. 5)<br />

Regionalen Grünzügen und Grünzäsuren in der Regel nicht<br />

gesiedelt wer<strong>den</strong>. In der da<strong>zu</strong>gehörigen Begründung wird erläutert,<br />

dass innerhalb der Regionalen Grünzüge und Grünzäsuren keine<br />

über <strong>den</strong> genehmigten Bestand hinausgehende Siedlungstätigkeit<br />

stattfin<strong>den</strong> darf. Insbesondere sind großvolumige bauliche<br />

Freizeiteinrichtungen un<strong>zu</strong>lässig. Konkrete Vorhaben für<br />

freiraumbezogene Freizeit- und Erholungsnut<strong>zu</strong>ngen sind gemäß<br />

Begründung <strong>zu</strong> 2.1.3 (Abs. 4) im Einzelfall auf ihre<br />

Grün<strong>zu</strong>gsverträglichkeit <strong>zu</strong> prüfen. Notwendige bauliche Anlagen,<br />

insbesondere Gebäude müssen eine untergeordnete Funktion<br />

haben und hinsichtlich Größe, Lage und Kubatur mögliche<br />

Beeinträchtigungen des Grün<strong>zu</strong>ges möglichst weitgehend<br />

vermei<strong>den</strong>. Somit ist auch für die geplante Reithalle die<br />

Verträglichkeit mit der Vorrangfunktion "Grünzäsur" <strong>zu</strong> prüfen.<br />

1213 Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

Abt. Zentrale Aufgaben und Finanzen<br />

entspr.<br />

Ref. 13 - Grundsatzplanung,<br />

3944<br />

Kreisentwicklung<br />

- Die ehemaligen Deponien in Bad Dürkheim, Ellerstadt und<br />

Friedelsheim sollen als Deponien ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die ehemaligen Deponien in Bad<br />

Dürkheim, Ellerstadt und Friedelsheim nicht nachrichtlich<br />

dargestellt, da es sich um nicht mehr in Betrieb befindliche<br />

Altstandorte handelt.<br />

1214 Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

Abt. Zentrale Aufgaben und Finanzen<br />

entspr.<br />

Ref. 13 - Grundsatzplanung,<br />

2395<br />

Kreisentwicklung<br />

3945<br />

- Die ehemalige Deponie in Großkarlbach, Gebiet Hollereck soll als<br />

Deponie (Altstandort) ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die ehemalige Deponie in<br />

Großkarlbach nicht nachrichtlich dargestellt, da es sich um einen<br />

nicht mehr in Betrieb befindlichen Altstandort handelt.<br />

1215 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Grundsätzlich gilt, dass privilegierte Vorhaben in <strong>den</strong> Grünzügen<br />

<strong>zu</strong>lässig sind, wenn andere öffentliche Belange nicht<br />

entgegenstehen und nachgewiesen ist, dass außerhalb des<br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>gs keine sinnvolle Möglichkeit für die<br />

Verwirklichung des Vorhabens besteht. Dies hat eine Konzentration<br />

von landwirtschaftlichen Aussiedlungen <strong>zu</strong>r Folge. Angesichts der<br />

Gefahr der Zersiedelung der Landschaft wird dies ausdrücklich<br />

begrüßt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 675 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1216 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land - Die Verbandsgemeinde Grünstadt befürchtet durch die<br />

Kenntnisnahme<br />

regionalplanerische Konzeption <strong>zu</strong>r "Raum- und Siedlungsstruktur"<br />

entspr.<br />

sowie die Ausweisung der regionalen Grünzüge/Grünzäsuren eine Die Ortsgemein<strong>den</strong> der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land erfüllen<br />

323<br />

starke Einschränkung in der siedlungsstrukturellen<br />

allesamt nicht die Standortkriterien für eine Einstufung als<br />

727<br />

Weiterentwicklung der verbands<strong>zu</strong>gehörigen Gemein<strong>den</strong>.<br />

regionaler Schwerpunkt im Bereich Wohnen bzw. Gewerbe gemäß<br />

Plansätze 1.4.2.2 sowie 1.5.2.2 und 1.5.2.3. Auch die aktuelle<br />

Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Rheinland-<br />

Pfalz hat <strong>den</strong> in der "Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020" im<br />

Anhang Nr. 2 des Einheitlichen Regionalplans prognostizierten<br />

Rückgang von rd. 4-5 Prozent bis 2020 bestätigt. Im Kontext mit<br />

<strong>den</strong> absehbaren Auswirkungen des demographischen Wandels soll<br />

sich die Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur in <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land vornehmlich<br />

am Eigenbedarf sowie der verstärkten "Innenentwicklung"<br />

orientieren.<br />

1217 Verbandsgemeinde Du<strong>den</strong>hofen - VG Du<strong>den</strong>hofen: Zur Sicherung der künftigen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten für die bislang bereits baulich<br />

genutzten Teilflächen des Bundeswehrgeländes wird eine<br />

Rücknahme der dort dargestellten Grünzäsur gefordert.<br />

teilweise folgen<br />

Im Bereich des Bundeswehrgeländes überlagern sich<br />

naturschutzfachliche und sonstige freiraumsichernde<br />

Flächenrestriktionen. Von daher sind siedlungsstrukturelle<br />

Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich des in <strong>den</strong> nächsten Jahren<br />

von der Bundeswehr aufgegebenen Standortes in der Gemarkung<br />

Speyer/Du<strong>den</strong>hofen erheblich eingeschränkt. Da die Ausweisung<br />

der Grünzäsur in einem Teilbereich nicht die Funktion der<br />

Verhinderung einer Verschmel<strong>zu</strong>ng von Siedlungsgebieten erfüllt,<br />

wird die Grünzäsur im Nordosten von Du<strong>den</strong>hofen durch einen<br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>g ersetzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 676 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1218 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

2434<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Bellheim: Rücknahmen "Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

und "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

Mit der Südumfahrung von Bellheim wer<strong>den</strong> der "Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g" und das "Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

durchtrennt. Grundsätzlich ist mit der Südumfahrung auch die<br />

künftige Entwicklung von Bellheim neu <strong>zu</strong> überprüfen. Die Option<br />

einer Entwicklung nach Sü<strong>den</strong> muss dabei möglich sein. Die<br />

Gemeinde will sich diese Option für die örtliche<br />

Entwicklungsplanung offen halten und fordert daher im Bereich<br />

zwischen Ortslage und Trasse der Südumfahrung <strong>den</strong> "Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g" und das "Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen und die Fläche als "Sonstige landwirtschaftliche<br />

Gebiete und sonstige Flächen" dar<strong>zu</strong>stellen (wie in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte auf Seite 5 Ziffer 6 markiert). Die übrigen<br />

Flächen sollen „Vorranggebiet für die Landwirtschaft" bleiben.<br />

[Karte]<br />

nicht folgen<br />

Die Ausweisung der freiraumsichern<strong>den</strong> Vorranggebiete steht dem<br />

Verkehrsprojekt "Südumfahrung" nicht grundsätzlich entgegen. So<br />

sind gemäß Plansatz 2.1.3 in <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und<br />

Grünzäsuren unter bestimmten Vorausset<strong>zu</strong>ngen ausnahmsweise<br />

Infrastrukturvorhaben wie z.B. Straßenverkehrsprojekte <strong>zu</strong>lässig.<br />

Die Belange der Landwirtschaft sind im Zuge der<br />

Plangenehmigungsverfahren angemessen <strong>zu</strong> berücksichtigen. Für<br />

die örtliche Entwicklungsplanung des Grundzentrums Bellheim sind<br />

am südlichen Ortsrand in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits<br />

großflächige Entwicklungsspielräume berücksichtigt. Darüber<br />

hinaus weist die VG Bellheim gemäß der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 einen deutlichen<br />

"Flächenüberhang" auf, so dass aus regionalplanerischer Sicht<br />

<strong>zu</strong>mindest für die Laufzeit des Einheitlichen Regionalplans kein<br />

Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche Entwicklungsperspektiven besteht.<br />

1219 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Zu dem Plankapitel 2 „Regionale Grünzüge/Grünzäsuren" wird<br />

angemerkt, dass sich der langfristige Schutz und die Entwicklung<br />

der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts nicht in der bebauten<br />

Ortslage verwirklichen lässt, daher wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> nachfolgen<strong>den</strong><br />

<strong>Stellungnahmen</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Kartenwerken dort auch<br />

Weißflächen gefordert bzw. die Herausnahme der Schraffierungen<br />

bis teilweise in <strong>den</strong> bebauten Bestand hinein.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1220 Regionalverband Heilbronn-Franken - In Kapitel 2.1 Regionale Grünzüge/Grünzäsuren wird eine<br />

teilräumliche Differenzierung und Qualifizierung der relevanten<br />

Funktionen der multifunktionalen Grünzüge als auch der<br />

Grünzäsuren vermisst. Dieses würde die Beurteilung von Vorhaben<br />

erleichtern und <strong>zu</strong>r rechtlichen Klarheit der Festlegungen beitragen.<br />

Dies kann insbesondere bei nicht räumlich abgegrenzten<br />

Festlegungen (beispielsweise bezüglich Erholungsfunktionen,<br />

Kapitel 2.2.7) eine Rolle spielen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.1.1 sind Begründungselemente für die<br />

Ausweisung von Regionalen Grünzüge genannt. Ein Hinweis <strong>zu</strong>r<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt wird dort noch<br />

ergänzt. Bei <strong>den</strong> Grünzäsuren sind als Begründung<br />

Mindestabstände zwischen Siedlungen genannt. Räume für die<br />

Erholungsnut<strong>zu</strong>ng sind ebenfalls in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt dargestellt. Das Besondere an <strong>den</strong><br />

Regionalen Grünzügen ist genau die Vielfalt der dort <strong>zu</strong> sichern<strong>den</strong><br />

Freiraumfunktionen - es geht nicht um eine Rangfolge von<br />

Wertigkeiten einzelner Funktionen. Hier bietet das Instrument der<br />

Vorranggebiete die Möglichkeit prioritäre Freiraumfunktionen<br />

heraus<strong>zu</strong>stellen und <strong>zu</strong> sichern.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 677 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1221 Regionalverband Heilbronn-Franken - Generell wird die Darstellung einzelner Planinhalte in<br />

Übersichtskarten als hilfreich angesehen. Wir könnten uns auch<br />

weitere Übersichtskarten - z.B. <strong>zu</strong> Regionalen Grünzügen/<br />

Grünzäsuren - vorstellen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1222 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2495<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2570<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 41 Heddesheim westlich, südlich und nördlich des<br />

Gewerbegebietes Heddesheim<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G), weiße Fläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Grünzäsur (Z), Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch, Vervollständigung des<br />

Grün<strong>zu</strong>gs<br />

Für <strong>den</strong> Bereich des Gewerbegebietes Heddesheim sind mit Blick<br />

auf längerfristige Siedlungspotentiale keine regionalplanerischen<br />

Restriktionen vorgesehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 678 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1223 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

802<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2116<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Sinsheim, östlich Bahnhof Sinsheim<br />

nicht folgen<br />

Arena/Museum<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Planung<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorbehaltsgebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen: Talaue soll freigehalten wer<strong>den</strong><br />

Der im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Sinsheim<br />

beinhaltete, geplante Gewerbe-/Industriebereich ist als geplante<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N) in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

übernommen.<br />

Der Forderung der Umweltverbände kann vor diesem Hintergrund<br />

bzw. aus <strong>den</strong> gegebenen planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nicht<br />

gefolgt wer<strong>den</strong>, auch wenn natürlich <strong>den</strong> Belangen des<br />

Hochwasserschutzes bei Realisierung dieses Bereiches<br />

entsprechend Rechnung <strong>zu</strong> tragen ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 679 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1224 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Der Grün<strong>zu</strong>g im Bereich des Edeka-Vorhabens darf nicht angetastet<br />

wer<strong>den</strong> und ist aus<strong>zu</strong>weiten. Es ist die kommunale<br />

Selbstherrlichkeit, die <strong>den</strong> Flächenfraß von hundert Hektar täglich<br />

antreibt. Je mehr Flächen der Begehrlichkeit der unersättlichen<br />

Gemein<strong>den</strong> anheim fallen - Heddesheim ist hier mit 36 bebauten<br />

oder verplanten Hektar in 2 Jahren DAS Negativbeispiel in der<br />

Region - desto länger wird der unmäßige Flächenverbrauch<br />

weitergehen. Je weniger die Kommunen auf Flächen <strong>zu</strong>rückgreifen<br />

können, desto mehr Land ist vor ihrem Zugriff sicher, um so höher<br />

wer<strong>den</strong> die Hür<strong>den</strong>, sich an geschützten Flächen <strong>zu</strong> vergreifen.<br />

Es wird eine großflächige Umwidmung der Grünzüge <strong>zu</strong><br />

Grünzäsurengefordert als Ziel der Regionalplanung von westlich<br />

der Viernheimerstraße, also <strong>den</strong> dortigen Restbestän<strong>den</strong> des<br />

Landgrabens weiterführend in südlicher Richtung unter<br />

Einbeziehung der Neuzenlache, des Nordteiles des Heddesheimer<br />

Badesees, <strong>den</strong> hier ebenfalls verlaufen<strong>den</strong> landschaftsprägen<strong>den</strong><br />

Landgräben in Richtung Weinheim und des Geländes des<br />

Vogelparks des Verein der Vogelfreunde und -pfleger 1960<br />

Heddesheim e.V. und rund um <strong>den</strong> Vogelpark liegender Wiesen<br />

und Gebiete als Nord-nordwestliche Grünzäsur um Heddesheim.<br />

Es wird die Ausweitung des Naturschutzgebietes an der<br />

Neuzenlache gefordert von der Schäffertwiese und der<br />

Neuzenlache mit Golfplatz durch Einbeziehung der angrenzen<strong>den</strong><br />

Wiese mit <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Natur<strong>den</strong>kmälern der Sumpfzypressen in<br />

Richtung Viernheim, der Deponie, dem Vogelpark mitsamt dem<br />

Nor<strong>den</strong>de des Baggersees grenz- und gemarkungsüberschreitend<br />

als Grünzäsur bis auf die Gemarkung der Stadt Viernheim. Dieses<br />

System von Freiflächen liegt im Anschluß an das<br />

Feldhamsterprojekt in Mannheim - Straßenheim und dient auch<br />

da<strong>zu</strong>, um dem Feldhamster in der Region ein Refugium und die<br />

Chance <strong>zu</strong> geben nicht aussterben <strong>zu</strong> müssen. Ebenso wür<strong>den</strong> die<br />

Restbestände des Rebhuhns und eine kleine Population von<br />

Feldrehen, die hier einstehen, von größerem Schutz profitieren<br />

(siehe Abbildung 1).<br />

Der Landschaftsplan für das Verbandsgebiet des<br />

Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim vom August 1999<br />

führt aus: "Unzerschnittene und nicht durch siedlungsbezogene<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen beeinträchtigte Landschaftsteile sind v. a. im<br />

Verdichtungsraum der Ebene selten gewor<strong>den</strong> und stellen einen<br />

Wert an sich dar. Die erhaltenen <strong>zu</strong>sammenhängen<strong>den</strong> Freiflächen<br />

bedürfen sowohl im Hinblick auf die Sicherung der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen (Bo<strong>den</strong>, Wasser, Klima) als auch als<br />

Lebensraum von landschaftstypischen Tierarten und Ort der<br />

Erholung des Menschen - unabhängig von der Bewertung der<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar wird allen Ansprüchen,<br />

die auf <strong>den</strong> Raum bzw. auf die Metropolregion Rhein-Neckar<br />

einwirken, gerecht. Damit erfüllt er nachhaltig seine ihm planerisch<br />

<strong>zu</strong>gedachten Funktionen. Durch die jeweiligen Grundsätze und<br />

Ziele des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar wird eine<br />

nachhaltige und flächensparende Siedlungsentwicklung verfolgt.<br />

Themen wie Freiraum, Kleinklima, Lebensräume wird gleichfalls ein<br />

entsprechendes Gewicht beigemessen (vgl. da<strong>zu</strong> auch Kapitel 2<br />

Regionale Freiraumstruktur/Schutz der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen). Eine einseitige Ausrichtung des Planwerkes ist<br />

nicht gegeben.<br />

Im Zuge der Erarbeitung der Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong><br />

ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar wurde auf <strong>den</strong> Landschaftsplan <strong>zu</strong>m gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg<br />

Mannheim <strong>zu</strong>rückgegriffen. In mehrfacher Hinsicht korrespondiert<br />

die Landschaftsrahmenplanung mit <strong>den</strong> Aussagen des<br />

Landschaftsplans (z.B. Entwicklungsprojekt „Neckar“, S. 50;<br />

Aussagen <strong>zu</strong>r landschaftsgebun<strong>den</strong>en Erholung/Landschaftsbild, S.<br />

109; Abgleich des Kompensationsflächenkonzepte des<br />

Landschaftsplans als Begründungselement für die Darstellung der<br />

Regionalen Grünzüge in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs).<br />

Die geforderte Unterschutzstellung von entsprechen<strong>den</strong><br />

Landschaftsteilen obliegt nicht auf der Regionalplanungsebene<br />

erfolgen, sondern obliegt <strong>den</strong> dafür <strong>zu</strong>ständigen Fachbehör<strong>den</strong>.<br />

Gleichwohl wird der VRRN entsprechende Anstrengungen<br />

unterstützen, wenn diese mit <strong>den</strong><br />

raumordnerischen/regionalplanerischen Rahmenset<strong>zu</strong>ngen in<br />

Einklang gebracht wer<strong>den</strong> können.<br />

Den Ausführungen der Einwender wird nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 680 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1224<br />

derzeitigen Schutzgutausprägungen - des besonderen Schutzes.<br />

Im Sü<strong>den</strong>, zwischen Heddesheim und La<strong>den</strong>burg, sowie im<br />

Westen, zwischen Heddesheim und Mannheim erstreckt sich einer<br />

der wenigen erhaltenen, großflächig <strong>zu</strong>sammenhängen<strong>den</strong><br />

Freiräume im Gebiet des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-<br />

Mannheim. Die Freiräume sind allerdings durch intensive<br />

Großflächenbewirtschaftung der Landwirtschaft, unzählige<br />

Hochspannungsleitungen, Abbauflächen und störende<br />

Siedlungsränder beeinträchtigt und technisch überformt. Um die<br />

Versorgung der Wohnbevölkerung mit geeigneten und kurzzeitig<br />

erreichbaren Naherholungsbereichen <strong>zu</strong> sichern, müssen deshalb<br />

bereits heute und verstärkt bei einer weiteren Ausdehnung der<br />

Siedlungsflächen Maßnahmen <strong>zu</strong>r Aufwertung von Landschaft und<br />

Erholungseignung im Umfeld von Heddesheim ergriffen wer<strong>den</strong>."<br />

Es ist bedauerlich, daß es hier nicht <strong>zu</strong> nachrichtlichen Übernahmen<br />

kommt. Diese Anmerkungen gelten auch <strong>zu</strong> Punkt 4<br />

Gewerbeflächenentwicklung.<br />

1225 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

1471<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

In PS 2.1.1 und 2.1.2 sollte jeweils <strong>zu</strong>m Ausdruck kommen, dass<br />

die Festlegung in Form von „Vorranggebieten" erfolgt (z.B. durch<br />

die Formulierung: „…in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorranggebiete<br />

festgelegt…“).<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Im PS 2.1.1 wird der 2. Absatz wie folgt ergänzt: "Die Regionalen<br />

Grünzüge sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorranggebiete<br />

festgelegt."<br />

1226 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

In PS 2.1.1 ist entsprechend <strong>den</strong> obigen Ausführungen ein neuer<br />

Absatz <strong>zu</strong>r Regelung des Zielverhältnisses bei Überlagerungen<br />

an<strong>zu</strong>fügen (z.B.: „In Fällen der Überlagerung von Regionalen<br />

Grünzügen mit monofunktionalen Vorranggebieten gemäß<br />

Plankapitel 2.2 bis 2.4 hat die monofunktionale Zielfestlegung<br />

einschließlich ihrer Ausnahmeregelung Vorrang gegenüber <strong>den</strong> in<br />

Regionalen Grünzügen <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ngen.").<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die vorgeschlagene Reglung des Verhältnisses zwischen<br />

multifunktionalen Grünzügen und monofunktionalen<br />

Vorranggebieten i. S. einer Priorisierung des Letzteren entspricht<br />

nicht der Intention des Plangebers. Vielmehr bildet gerade das<br />

regionale Freiraumsystem - dargestellt durch die<br />

Grünzüge/Grünzäsuren - die multifunktionale Ausrichtung ab.<br />

Zulässige Nut<strong>zu</strong>ngen wer<strong>den</strong> im PS <strong>zu</strong> Grünzügen / Grünzäsuren<br />

aufgenommen und sind damit dann auch kompatibel mit <strong>den</strong><br />

Ausnahmen in <strong>den</strong> monofunktionalen Vorranggebieten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 681 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1227 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Darstellung des Zieles „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" im Einheitlichen<br />

Regionalplan weicht insbesondere in <strong>den</strong> Bereichen Einhausen -<br />

Lorsch - Bensheim und Mörlenbach von <strong>den</strong> Ausweisungen<br />

„Vorranggebiet Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" des RPS/RegFNP 2010 ab; sie<br />

sind hier als Zielausweisung „Grünzäsuren" (vgl. Einheitlicher<br />

Regionalplans 2.1.2) dargestellt. Den Grünzäsuren fällt eine dem<br />

„Vorranggebiet Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" vergleichbare Funktion <strong>zu</strong>.<br />

Insgesamt ist daher eine weitgehende Übereinstimmung der<br />

Ausweisung(en) <strong>zu</strong> konstatieren.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1228 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

entspr.<br />

1562<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gemäß PS 2.1.3 darf in der Regel in <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen<br />

nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>. Jedoch sind ausnahmsweise Einzel- bzw.<br />

Infrastrukturvorhaben - insbesondere auch Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung<br />

von regenerativen Energien - <strong>zu</strong>lässig, die die Funktion des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges nicht beeinträchtigen oder im<br />

überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse notwendig sind. Eine<br />

Kompensationsverpflichtung bei einer Inanspruchnahme - ähnlich<br />

dem Ziel 4.3-3 des RPS/RegFNP 2010 - existiert nicht und sollte<br />

entsprechend aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Eine Kompensationsverpflichtung ist nicht als regionalplanerisches<br />

Ziel verankert. Vielmehr wird in der Begründung <strong>zu</strong>m PS 2.1.3 für<br />

Funktionsbeeinträchtigungen ein funktionaler Ausgleich durch<br />

Flächenbereitstellung gleicher Größe und Qualität im selben<br />

Naturraum gefordert. Diese Formulierung dient der<br />

regionalplanerischen Positionierung in möglichen<br />

Zielabweichungsverfahren, die allerdings der VRRN nicht selbst<br />

leitet (im Gegensatz <strong>zu</strong>m Regierungspräsidium Darmstadt).<br />

1229 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

233<br />

2323<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

SGD Süd: Teilweise fehlen in rechtswirksamen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen dargestellte Wohnbauflächen (z.B. für<br />

Vollmersweiler in der VG Kandel)."<br />

folgen<br />

Die im rechtskräftigen FNP der VG Kandel enthaltene<br />

Wohnbaufläche V 3 wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ergänzt.<br />

1230 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

entspr.<br />

1012<br />

2085<br />

2039<br />

2586<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird bei Altlußheim das ehemalige<br />

Munitionsdepot Kirrlach fälschlicherweise noch als Sonderfläche<br />

Bund dargestellt. Das Gelände wurde inzwischen rückgebaut und<br />

an <strong>den</strong> Landesbetrieb ForstBW <strong>zu</strong>rückgegeben. Die betroffene<br />

Fläche muss als Waldfläche dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aus der dargestellten Begründung wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

der gesamte genannte Bereich künftig mit einem Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g (Z) überlagert und als Wald dargestellt. Eine kleine<br />

nördliche Teilfläche wird in <strong>den</strong> benachbarten<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereich und das Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Z) einbezogen, die gesamte<br />

übrige Fläche wird als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z) ausgewiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 682 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1231 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Ausweisung von regionalen Grünzügen und Grünzäsuren in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist recht weitgehend, die Restriktionen<br />

grenzen häufig direkt an Bauflächen im FNP an. Der quantitative<br />

Umfang der verbleiben<strong>den</strong> restriktionsfreien Räume entspricht<br />

jedoch in etwa dem, was auch der jetzt gültige Regionalplan<br />

beinhaltet.<br />

Die Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung benötigt ein gewisses Maß an<br />

Bewegungsspielraum, um meist recht kleinteilige<br />

Flächenverschiebungen um<strong>zu</strong>setzen. Auch wenn in <strong>den</strong><br />

allgemeinen Hinweisen des ERP (S.8) auf die generalisierte und<br />

nicht parzellenscharfe Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

verwiesen ist, so ist die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte niedergelegte<br />

Regelungsdichte sehr detailliert, in dem z.B. Grünzüge bis an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrand geführt sind. Wir regen deshalb an, entsprechende<br />

Freiräume insbesondere in direkter Nähe <strong>zu</strong> Siedlungsflächen <strong>zu</strong><br />

installieren.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Es wird auf die allgemeinen Hinweise auf S. 8 verwiesen.<br />

Ansonsten sind kommunale Entwicklungsräume an verschie<strong>den</strong>en<br />

Stellen gegeben.<br />

1232 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Es wird darum gebeten, <strong>zu</strong>künftig an entsprechend begründeten<br />

sinnvollen Erfordernissen für Abweichungen mit<strong>zu</strong>wirken. In<br />

diesem Zusammenhang begrüßen wir, dass <strong>zu</strong>mindest in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.1.3 Lösungswege für solche Fälle bereits<br />

skizziert sind. Dies gilt umso mehr, da restriktionsfreie Räume des<br />

vorliegen<strong>den</strong> Planentwurfs nicht immer aufgrund fachlicher<br />

Begründungen entstan<strong>den</strong> sind, sondern auf aktuellen<br />

Entwicklungswünschen einzelner Kommunen basieren. Viele<br />

Erfordernisse lassen sich jedoch nicht schon während der<br />

Planaufstellung des ERP erkennen, auch zeitlich erst später<br />

auftretende Notwendigkeiten müssen angesichts weitreichender<br />

und detaillierter Restriktionsfestlegungen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in Einklang mit dem Regionalplan gebracht<br />

wer<strong>den</strong> können. In diesem Zusammenhang wird beispielhaft auf<br />

<strong>den</strong> hessischen Teil des Verbandsgebietes verwiesen, dort ist im<br />

Regionalplan Südhessen ein „Flächentauschrecht" installiert.<br />

Weiter wird auf das Urteil des VGH Mannheim vom 07.12.2009<br />

verwiesen, in dem bei der Ausgestaltung regionaler<br />

Freiraumrestriktionen <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> ein „ausreichender<br />

Flächenspielraum erhalten" bleiben muss.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 683 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1233 Stadtverwaltung Heidelberg 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

2261<br />

2326<br />

Das Gebiet der Kleingartenanlage Schänzel soll anstelle von<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft als "sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt wer<strong>den</strong>, da das Gebiet bei der<br />

Realisierung der Kleingartenanlage gem. FNP nicht mehr der der<br />

Landwirtschaft <strong>zu</strong>r Verfügung steht.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Kartendarstellung wird geändert.<br />

1234 Stadtverwaltung Heidelberg 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

243<br />

1816<br />

EMBL und MPI:<br />

Plandarstellung als Siedlungsfläche Wohnen im Bestand<br />

(dunkelrosa) entspricht nicht dem tatsächlichen Bestand der<br />

Gebäude. [Kartenausschnitt]<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg:<br />

Anpassung der Ausweisung als Siedlungsfläche Wohnen an die<br />

bestehen<strong>den</strong> Flächen des MPI und des Staatsvertragsgebiets des<br />

EMBL sowie an die geplanten Erweiterungsflächen, wie sie im<br />

Masterplan EMBL/MPI dargestellt und abgegrenzt sind.<br />

folgen<br />

Dem Vorschlag der Stadt Heidelberg wird aus <strong>den</strong> dargelegten<br />

Grün<strong>den</strong> gefolgt.<br />

Die genannten Flächen wer<strong>den</strong> als bestehende Siedlungsflächen<br />

Wohnen (N) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen.<br />

1235 Stadtverwaltung Heidelberg 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1671<br />

Die Friedhöfe sind als „sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Flächen" dargestellt.<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg:<br />

Der Friedhof in Peterstal fehlt in dieser Darstellung und muss<br />

entsprechend ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Forderung der Stadt Heidelberg wird gefolgt.<br />

Der Friedhof in Peterstal wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

„sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und sonstige Fläche"<br />

entsprechend dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 684 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1236 Doppelzentrum Wiesloch-Walldorf 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1674<br />

„Gewann Scherbach/östlich Friedhof" (Schatthausen):<br />

Es wird gefordert, <strong>den</strong> Bereich restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen, d.h. <strong>den</strong><br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>g und das Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, um langfristig<br />

Entwicklungsmöglichkeiten <strong>zu</strong> sichern.<br />

teilweise folgen<br />

Der VRRN erkennt die Forderung der Stadt Wiesloch nach<br />

langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten auch im/für <strong>den</strong> Ortsteil<br />

Schatthausen an.<br />

Diese Entwicklungsmöglichkeiten sind <strong>zu</strong>nächst/teilweise durch<br />

<strong>den</strong> Bereich "Dammwiesen", der als Planungsfläche im gültigen<br />

FNP der vVG Wiesloch enthalten ist, abgedeckt.<br />

Um <strong>den</strong> gefortderten Entwicklungsmöglichkeiten <strong>zu</strong>dem gerecht <strong>zu</strong><br />

wer<strong>den</strong>, wird im Osten der Ortslage eine entsprechend<br />

ausreichende Fläche restriktionsfrei gestellt, die aus<br />

städtebaulicher und gesamtökologischer Sicht dafür infrage kommt.<br />

Diese Fläche ist allerdings kleiner, als die seitens der Stadt<br />

geforderte.<br />

1237 Gemeinde Heddesheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

667<br />

2329<br />

Die in der Raumstrukturkarte dargestellte kleinere Gewerbefläche<br />

nördlich der Ortslage in Richtung Muckensturm wurde vermutlich<br />

aus dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan übernommen, in dem das Areal als<br />

Fläche für die Abwasserentsorgung ausgewiesen ist. Da die Fläche<br />

derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird und keine<br />

planerischen Absichten bestehen das Areal gewerblich <strong>zu</strong><br />

entwickeln, sollte die Fläche aus Sicht der Gemeinde <strong>zu</strong>gunsten<br />

der Fortführung des Grün<strong>zu</strong>gs entfallen.<br />

folgen<br />

Dem Hinweis der Gemeinde Heddesheim wird aus <strong>den</strong><br />

dargelegten Grün<strong>den</strong> gefolgt.<br />

Die bezeichnete Fläche wird künftig in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) und als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g<br />

(Z) ausgewiesen sein.<br />

1238 Gemeinde Heddesheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1479<br />

Die Ortslage Heddesheim ist von Regionalen Grünzügen umgeben.<br />

Dabei ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass ein Regionaler Grün<strong>zu</strong>g ebenfalls <strong>den</strong><br />

Bereich südlich des Badesees einbezieht. Hierbei handelt es sich<br />

jedoch um ein bereits bebautes Siedlungsgebiet (Parkplatz<br />

Badesee, Wohngebäude der Gemeinde an der „Fohlenweide").<br />

Die Überlagerung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges mit dem vorhan<strong>den</strong>en<br />

Siedlungsbereich stellt für die städtebauliche Entwicklung dieses<br />

Bereichs eine Einschränkung dar. Aus diesem Grund sollte diese<br />

Fläche als Siedlungsfläche-Bestand oder <strong>zu</strong>mindest restriktionsfrei<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird die bezeichnete Fläche<br />

restriktionsfrei gestellt. D.h. hier wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

Teile des Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges und der Grünzäsur gestrichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 685 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1239 Gemeinde Malsch 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

2331<br />

Die Gemeinde hat festgestellt, dass die geplanten Festset<strong>zu</strong>ngen<br />

des Regionalplanentwurfes die bauliche Entwicklung ihres<br />

Neubaugebietes „Krähhecke" teilweise beeinträchtigen. Hier ist<br />

eine entsprechende Anpassung des Regionalplanes an <strong>den</strong><br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan vor<strong>zu</strong>nehmen. Die Lage der Fläche kann der<br />

Anlage 1 entnommen wer<strong>den</strong>. Weiterhin ist diese Fläche im<br />

Bebauungsplanentwurf des Büros Sternemann & Glup in der<br />

Anlage 2 dargestellt.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> seitens der Gemeinde dargelegten Grün<strong>den</strong> wird die<br />

Fläche "Krähhecke" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend<br />

kenntlich gemacht, d.h. restriktionsfrei gestellt.<br />

Dem Anliegen der Gemeinde Malsch wird damit gefolgt.<br />

1240 Gemeinde Neulußheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

916<br />

2332<br />

Das besondere Interesse Neulußheims an der Beibehaltung und<br />

Ausweitung des festgelegten „Vorranggebiets für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" sollte im weiteren Verfahren<br />

angemessen berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Das Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen,<br />

Logistik (Z) wird beschränkt auf die im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Hockenheim geplante<br />

Gewerbe-/Industriefläche Interkom, das so aus planungsrechtlichen<br />

Grün<strong>den</strong> übernommen wird. Ergänzt wird es um eine Erweiterung<br />

im südöstlichen Bereich (ca. 6,5 ha), die so für die Fortschreibung<br />

des genannten FNPs beschlossen wurde und auch aus<br />

regionalplanerischer Sicht nachvollziehbar ist.<br />

Die restlichen Flächen wer<strong>den</strong> künftig wieder mit einem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g und einem Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft überlagert sein.<br />

Dem Anliegen der Gemeinde Neulußheim wird vor diesem<br />

Hintergrund gefolgt.<br />

1241 Gemeinde Reilingen 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

251<br />

Abweichend von der Fassung des ersten Arbeitsentwurfs vom<br />

Januar 2010 ist im Bereich südlich des Wasserwerks am<br />

westlichen Ortsrand von Reilingen ein „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

ausgewiesen wor<strong>den</strong>. Möglicherweise handelt es sich um ein<br />

Versehen in der zeichnerischen Bearbeitung durch die geänderte<br />

Signatur des „Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs".<br />

Da der Bereich südlich des Wasserwerks in <strong>den</strong> Gebietsbriefen <strong>zu</strong>r<br />

aktuellen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan- Fortschreibung der vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft Hockenheim, Reilingen, Altlußheim und<br />

Neulußheim als gut geeignete Fläche für die weitere<br />

Wohnbauentwicklung mit geringen Be<strong>den</strong>ken aus Umweltsicht<br />

bewertet wurde, regen wir an, dort auf die Festset<strong>zu</strong>ng<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" <strong>zu</strong> verzichten, um bei Bedarf Spielräume für<br />

künftige Entwicklungsmöglichkeiten <strong>zu</strong> erhalten.<br />

folgen<br />

Wie von der Gemeinde Reilingen vermutet handelt es sich bei der<br />

Ausweisung des thematisierten Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges (der im<br />

ersten Arbeitsentwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar nicht beinhaltet war) um einen Darstellungsfehler.<br />

Dementsprechend wird dem gemeindlichen Hinweis gefolgt und in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der Grün<strong>zu</strong>g in besagtem Bereich<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Damit könnte Reilingen an dieser Stelle aus regionalplanerischer<br />

Sicht in mögliche Planungsüberlegungen treten, sofern der Bedarf<br />

und die fehlende Alternativen nachvollziehbar belegt wer<strong>den</strong><br />

könnten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 686 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1242 Gemeinde Sandhausen 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

252<br />

2333<br />

Zusätzliche Wohnbauflächen:<br />

Wie auf Seite 42 ausgeführt, können nur Städte und Gemein<strong>den</strong><br />

mit einem Wohnbauflächendefizit weitere Bauflächen darstellen.<br />

Dass Sandhausen ein Wohnbauflächendefizit hat, ist unstrittig.<br />

Somit besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit der Ausweisung<br />

weiterer Wohnbauflächen. Unabhängig von der Frage, wie hoch<br />

das Defizit tatsächlich ist, wurde untersucht, welche Fläche sich<br />

hierfür eignen würde. Die überwiegen<strong>den</strong> Bereiche des<br />

unbebauten Teiles der Gemarkung sind nicht für eine<br />

Wohnflächenausweisung geeignet (Waldflächen,<br />

Gemarkungsgrenzen, Naturschutzflächen, etc.).<br />

Im Anschluss an das Ende der Bebauung im nördlichen Teil besteht<br />

jedoch noch die grundsätzliche Möglichkeit, Wohnbauflächen<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Die in der Anlage dargestellte Fläche wird hiermit <strong>zu</strong>r Aufnahme als<br />

mögliche Wohnbaufläche angemeldet. Hierbei handelt es sich um<br />

ein ca. 4 Hektar großes Areal.<br />

Die Vorausset<strong>zu</strong>ngen der Ziffer 1.4.1.2 sind erfüllt: Das Gebiet<br />

schließt sich unmittelbar an die bestehende Siedlungsstruktur an<br />

und hätte, wie auf Seite 2 aufgeführt, wie ganz Sandhausen eine<br />

mehr als ausreichende Anbindung an <strong>den</strong> ÖPNV. Eine Kollision mit<br />

der Festset<strong>zu</strong>ng „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" im Regionalplan ist nicht<br />

gegeben.<br />

Flächensparendes Bauen ist für die Gemeinde Sandhausen ohnehin<br />

eine Selbstverständlichkeit, wie unser Baugebiet Große Mühllach,<br />

Bauabschnitt I unschwer erkennen lässt. Eine Kollision mit Ziffer<br />

1.4.2.6 - Dichtewerte - ist nicht gegeben.<br />

Die Gemeinde Sandhausen beantragt hiermit die Aufnahme dieses<br />

Bereiches als Wohnbaufläche in <strong>den</strong> Regionalplan.<br />

folgen<br />

In Anerkennung der geschilderten Situation Sandhausens<br />

(Wohnbauflächendefizit, Waldlächen, Naturschutz etc.) bleibt die in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs im Nor<strong>den</strong> der<br />

Gemeinde bereits enthaltene restriktionsfreie Fläche bestehen<br />

bzw. wird dem Antrag folgend entsprechend so abgegrenzt.<br />

Damit ist in der regionalplanerischen Betrachtung hier Raum für<br />

eine wohnbauliche Siedlungsflächenerweiterung geschaffen, wenn<br />

vorausgehend der Bedarf dafür und die fehlen<strong>den</strong> Alternativen<br />

nachgewiesen wer<strong>den</strong> können.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 687 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1243 Gemeinde Sandhausen 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Sportflächen:<br />

Die Retentionsfläche im südöstlichen Teil der Gemarkung ist als<br />

solche nicht in Zweifel <strong>zu</strong> ziehen. Allerdings ist auf einem<br />

Teilbereich die Errichtung eines oder zweier Fußballplätze<br />

(Trainingsplatz) vorgesehen. Dies wäre nach <strong>den</strong> Darstellungen im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan möglich, da hier Sportfläche ausgewiesen ist.<br />

Es stellt sich die Frage, ob nun durch die Ausweisung im<br />

Regionalplan das geplante Vorhaben ausgeschlossen wird. Es<br />

würde sich hierbei, grob beschrieben, um zwei Fußballfelder der<br />

üblichen Größe handeln. Zusätzlich noch wäre die Herstellung von<br />

kleineren Nebengebäu<strong>den</strong> (Umkleide, Toiletten) erforderlich.<br />

Sollte die Darstellung im Regionalplan mit der beabsichtigten<br />

Maßnahme kollidieren, wer<strong>den</strong> hiermit Be<strong>den</strong>ken angemeldet.<br />

Kenntnisnahme<br />

Aus Sicht des Verbandes Region Rhein-Neckar ist das thematisierte<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Z) mit<br />

<strong>den</strong> bei<strong>den</strong> vorgesehenen Fußballplätzen (incl. kleinerer<br />

Nebengebäude) kompatibel. Dass es aber im<br />

Überschwemmungsfalle auch hier <strong>zu</strong> Schä<strong>den</strong> kommen könnte,<br />

kann nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Eine Kollision der regionalplanerischen Ausweisung mit der<br />

beabsichtigten Maßnahme, die aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg<br />

Mannheim entwickelt würde, wird damit gleichwohl nicht gesehen.<br />

Vor dem skizzierten Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der<br />

Gemeinde Sandhausen hier lediglich <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1244 Gemeinde Wiesenbach 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1675<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte (Anlage 1) ist die Gemarkung<br />

Wiesenbach außerdem mit regionalen Grünzügen und<br />

Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

gekennzeichnet. Hier ist der regionale Grün<strong>zu</strong>g im Bereich der<br />

langfristigen Option (Heinbuckel - siehe Pfeil) <strong>zu</strong> nah an <strong>den</strong><br />

Ortsrand geführt wor<strong>den</strong>. In der „Umweltkarte" (Anlage 2) wurde<br />

dieser Bereich explizit nicht als bedeutender Raum für <strong>den</strong><br />

regionalen Biotopverbund ausgewiesen. Aus diesem Grund schlägt<br />

die Verwaltung vor, <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g im Bereich<br />

„Heinbuckel" auf das Maß der Umweltkarte <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Regionalen Grünzüge verfolgen die Sicherung und<br />

Weiterentwicklung der Landschaften und Freiräume mit ihren<br />

vielfältigen Funktionen. Im Bereich Hainbuckel übernehmen sie die<br />

Sicherung von Flächen mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer<br />

Bedeutung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 688 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1245 Gemeindeverwaltung Brühl 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Es wird festgestellt, dass offensichtlich recht schnell die potentielle<br />

Wohnbaufläche, die in Schwetzingen durch <strong>den</strong> Gemarkungstausch<br />

mit Plankstadt entstand, restriktionsfrei gestellt und aus der<br />

Grünzäsur herausgenommen wurde, noch bevor sie Eingang in <strong>den</strong><br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan fand. Auch die Rücknahme jener Fläche, die<br />

bei Hirschacker aus dem Grün<strong>zu</strong>g herausgenommen wurde,<br />

überrascht, handelt es sich hier doch um kartierten Wald.<br />

nicht folgen<br />

Die seitens der Gemeinde Brühl thematisierte "Wohnbaufläche" in<br />

Schwetzingen (ohne regionalplanerische Restriktionen) stellt in der<br />

regionalplanerischen Betrachtung und unter Beachtung der<br />

gesamtökologischen Gegebenheiten die Möglichkeit für eine<br />

spätere Siedlungsflächenerweiterung dar.<br />

Gleiches hatten wir vergeblich z.B. im Bereich des<br />

Bebauungsplanes Koller beantragt, eine Fläche, die wahrlich nicht<br />

in ihrer Bedeutung vergleichbar ist. Damals erhielten wir <strong>zu</strong>r<br />

Antwort, dass dies nicht gehe, da dort ansonsten eine<br />

Splittersiedlung entstehen könnte: Was wäre <strong>den</strong>n die Folge im<br />

Bereich der Kilbourne-Kaserne?<br />

Von kommunaler Seite dort in eventuelle Planüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, würde allerdings (wie überall) zwingend die Nachweise für<br />

<strong>den</strong> Bedarf und für fehlende Alternativen voraussetzen, wie diese<br />

auch durch das Baugesetzbuch vorgegeben sind. Insofern sollte<br />

diese Fläche auch nicht mit der von Brühl verwendeten<br />

Bezeichnung "Wohnbaufläche" belegt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Anmerkung <strong>zu</strong> der Fläche in Hirschacker ist hinfällig, weil diese<br />

aufgrund ihrer naturschützerischen/ökologischen Wertigkeit künftig<br />

entsprechend mit einem Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z) und mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g (Z)<br />

überzogen sein wird.<br />

Die Ausführungen Brühls <strong>zu</strong>r Kollerinsel sind dagegen in keiner<br />

Weise nachvollziehbar, weil an dieser Stelle und im Sinne der<br />

Gemeinde Brühl unter Beteiligung der entsprechen<strong>den</strong><br />

Fachbehör<strong>den</strong>, des Regierungspräsidiums Karlsruhe, des<br />

Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises, des<br />

Nachbarschaftsverbandes HD-MA und nicht <strong>zu</strong>letzt des VRRN ein<br />

von allen Seiten mitgetragener und weitreichender Kompromiss<br />

gefun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> konnte.<br />

Vor dem Hintergrund dieser Erläuterungen wer<strong>den</strong> die<br />

Ausführungen der Gemeinde <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen, der<br />

Intention des vorgetragenen Anliegens wird nicht gefolgt.<br />

1246 Gemeindeverwaltung Dielheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1031<br />

2338<br />

Beim Standort „Penny" in der Beethovenstraße 1 neben dem<br />

Baugebiet Eckertsberg III sollte die Möglichkeit bestehen einen<br />

weiteren Markt (evtl. Drogerie) an<strong>zu</strong>siedeln.<br />

folgen<br />

Dem Anliegen der Gemeinde Dielheim wird Rechnung getragen.<br />

Die erwähnte Fläche wird restriktionsfrei gestellt, d.h. der<br />

Regionale Grün<strong>zu</strong>g (Z) und der Schutzbedürftige Bereich für die<br />

Landwirtschaft (Z) wer<strong>den</strong> an dieser Stelle <strong>zu</strong>rüvkgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 689 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1247 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

entspr.<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

259<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Das kleine Neubaugebiet „Krähhecke" ist gemäß dem<br />

Bebauungsvorschlag des Büros Sternemann und Glup<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen. Insoweit ist der Grün<strong>zu</strong>g an<strong>zu</strong>passen. Eine Kopie<br />

des Bebauungsplanentwurfes ist beigefügt.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der regionale Grün<strong>zu</strong>g wird im Bereich des Neubaugebietes<br />

Krähhecke <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

1248 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

859<br />

2343<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Zu Epfenbach:<br />

Lt. der Darstellung im Entwurf des „Einheitlicher Regionalplan<br />

Rhein-Neckar" wird der Gemeinde Epfenbach eine gewerbliche<br />

Eigenentwicklung <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>. Hierfür stehen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte keinerlei Flächen mehr <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Es wird die Forderung erhoben, südwestlich der gewerblichen<br />

Baufläche „Am Zuckerbaum" sowie östlich der gewerblichen<br />

Baufläche „Eschelbronner Weg" die Flächen des „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" bzw. des „Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

geringfügig <strong>zu</strong> reduzieren.<br />

folgen<br />

Den dargelegten Ausführungen und Begründungen des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes folgend wer<strong>den</strong> im Anschluss an<br />

die bei<strong>den</strong> genannten Gewerbegebiete zwei kleiner Bereiche<br />

Restriktionsfrei gestellt, die in der gesamtökologischen<br />

Betrachtung in der Einschät<strong>zu</strong>ng des VRRN dafür infrage kommen<br />

können.<br />

Damit wären in der regionalplanerischen Betrachtung an diesen<br />

Stellen die grundsätzlichen Möglichkeiten <strong>zu</strong><br />

Siedlungsflächenerweiterungen gegeben.<br />

Um aber dort in entsprechende Planungsüberlegungen treten <strong>zu</strong><br />

können, sind (auch in der regionalplanerischen Betrachtung) die<br />

Nachweisee für <strong>den</strong> Bedarf und für fehlende Alternativen <strong>zu</strong> leisten<br />

und die möglichen Betroffenheiten der Schutzgüter <strong>zu</strong> belegen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 690 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1249 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

264<br />

1681<br />

2087<br />

2042<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Zu Helmstadt-Bargen:<br />

Die Gemeinde Helmstadt-Bargen hat in <strong>den</strong> letzten Jahren<br />

umfangreiche Konzepte <strong>zu</strong>r Innenentwicklung erarbeitet. Neben<br />

der Reaktivierung innerörtlicher Areale, betrifft dieses auch die<br />

Frage, inwieweit durch eine Arrondierung und Reaktivierung<br />

vorhan<strong>den</strong>er Bausubstanz an <strong>den</strong> Ortsrändern der Umfang der<br />

Neuausweisungen von Gebieten reduziert wer<strong>den</strong> kann.<br />

Der Stellungnahme ist die Konzeption für <strong>den</strong> Ortsteil Bargen mit<br />

der Bitte um Überprüfung beigelegt. Die gekennzeichneten Flächen<br />

sind von der Ausweisung „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", „Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Naturschutz" sowie „Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz" frei<strong>zu</strong>stellen. Aufgrund der Maßstäblichkeit der<br />

Karte ist noch nicht klar erkennbar, inwieweit die Vorhaben<br />

konform gehen mit <strong>den</strong> Festset<strong>zu</strong>ngen des Regionalplan-Entwurfes<br />

(Interpretationsspielräume).<br />

teilweise folgen<br />

Zu Helmstadt-Bargen:<br />

Ortsteil Bargen:<br />

Innerörtliche Entwicklung, Bereich I:<br />

Der seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

thematisierte Bereich ist nicht von regionalplanerischen<br />

Restriktionen betroffen.<br />

Innerörtliche Entwicklung, Bereich II:<br />

Der seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

thematisierte Bereich ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs teilweise als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Z) bzw. als Vorbehaltsgebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G) ausgewiesen. Diese<br />

Ausweisungen basieren auf der entsprechend gültigen/offiziellen<br />

Hochwassergefahrenkarte des Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg. Der<br />

geforderten Rücknahme dieser Ausweisungen wird aufgrund des<br />

skizzierten Hochwassergefahrenpotenzials nicht gefolgt. Eine<br />

Auseinanderset<strong>zu</strong>ng mit dieser Problematik kann allenfalls auf<br />

Bauleitplaneben erfolgen, wenn die Gemeinde an ihren<br />

Überlegungen festhalten sollte.<br />

Sondergebiet Landwirtschaft und Wohnen:<br />

Diese konzipierte Fläche wird aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong><br />

restriktionsfrei gestellt, d.h. der Regionale Grün<strong>zu</strong>g (Z) und das<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) wer<strong>den</strong><br />

entsprechend reduziert.<br />

Zusammenfassend wird dem Anliegen des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes damit teilweise gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 691 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1250 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

265<br />

2043<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Zu Helmstadt-Bargen:<br />

Die Gemeinde Helmstadt-Bargen hat in <strong>den</strong> letzten Jahren<br />

umfangreiche Konzepte <strong>zu</strong>r Innenentwicklung erarbeitet. Neben<br />

der Reaktivierung innerörtlicher Areale, betrifft dieses auch die<br />

Frage, inwieweit durch eine Arrondierung und Reaktivierung<br />

vorhan<strong>den</strong>er Bausubstanz an <strong>den</strong> Ortsrändern der Umfang der<br />

Neuausweisungen von Gebieten reduziert wer<strong>den</strong> kann.<br />

Der Stellungnahme ist die Konzeption mit der Bitte um<br />

Überprüfung beigelegt. Die gekennzeichneten Flächen sind von der<br />

Ausweisung „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", „Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Naturschutz" sowie „Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz" frei<strong>zu</strong>stellen. Aufgrund der Maßstäblichkeit der<br />

Karte ist noch nicht klar erkennbar, inwieweit die Vorhaben<br />

konform gehen mit <strong>den</strong> Festset<strong>zu</strong>ngen des Regionalplan-Entwurfes<br />

(Interpretationsspielräume).]<br />

Gleiches gilt für die im Ortsteil Flinsbach vorgesehenen<br />

Flächenumwidmungen bzw. Flächenreaktivierungen (Anlage 2.4 -<br />

2.6).<br />

Kenntnisnahme<br />

Zu Helmstadt-Bargen:<br />

Ortsteil Flinsbach:<br />

Innerörtliche Entwicklung Bereich I:<br />

Der seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

thematisierte Bereich ist nicht von regionalplanerischen<br />

Restriktionen betroffen.<br />

Innerörtliche Entwicklung Bereich II, IV, VI:<br />

Der seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

thematisierte Bereich ist nicht von regionalplanerischen<br />

Restriktionen betroffen.<br />

Zusammenfassend wird die Stellungnahme des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt aus <strong>den</strong> dargelegten<br />

Grün<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 692 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1251 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

266<br />

1682<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Zu Neckarbischofsheim:<br />

Die vorliegen<strong>den</strong> Konzepte <strong>zu</strong>r langfristigen Siedlungsentwicklung<br />

der Stadt Neckarbischofsheim sehen die Arrondierung vorhan<strong>den</strong>er<br />

Wohnbauflächen vor. In <strong>den</strong> Gewannen „In <strong>den</strong> sieben Morgen"<br />

sowie „Überm steinigen Weg" stehen diese im Widerspruch <strong>zu</strong> der<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte vorgesehenen Ausweisung „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" sowie „Schützenswerter Bereich für Natur und<br />

Landschaft".<br />

Gefordert wird die Freistellung der gekennzeichneten Flächen.<br />

Dieses bezieht sich im Hinblick auf eine Arrondierung des Gebietes<br />

„In <strong>den</strong> sieben Morgen" auf <strong>den</strong> in der Anlage gekennzeichneten<br />

Bereich zwischen dem vorhan<strong>den</strong>en Siedlungsrand und dem<br />

Feldweg Flurstück Nr. 11639.<br />

teilweise folgen<br />

Entsprechend dem Anhang Nr. 2 Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020 hat Neckarbischofsheim von 2007 - 2020 einen<br />

errechneten Wohnbauflächenbedarf von 2 ha. Diesem steht ein<br />

Potenzial (in 2010) von 16 ha gegenüber, errechnet aus Flächen, die<br />

so im gültigen FNP des GVV Waibstadt beinhaltet sind und aus<br />

Innenpotenzialflächen (Flächen die im Rahmen des Modellprojekts<br />

Raum+ so mit der Gemeinde i<strong>den</strong>tifiziert und abgestimmt wur<strong>den</strong>).<br />

Diese Situation (die Gegenüberstellung von Bedarf und Potenzial)<br />

lässt es nicht <strong>zu</strong>, insbesondere im Sinne des nachhaltigen und<br />

schonen<strong>den</strong> Umgangs mit Grund und Bo<strong>den</strong>, im Bereich "In <strong>den</strong><br />

sieben Morgen" weitere Flächen restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen bzw. <strong>den</strong><br />

dortigen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g und <strong>den</strong> Schutzbedürftigen Bereich<br />

für Naturschutz und Landschaftspflege <strong>zu</strong> streichen. Dahingehend<br />

wird dem vorgetragenen Anliegen nicht gefolgt.<br />

Was <strong>den</strong> Bereich "Überm steinigen Weg" im Ortsteil Helmhof<br />

anbelangt wird unter Beachtung und Anerkennung der<br />

Ausführungen des GVV Waibstadt im Südosten der Ortslage ein<br />

minimaler Bereich für die dortige Eigenentwicklung restriktionsfrei<br />

gestellt, d.h. der Regionale Grün<strong>zu</strong>g und der Schutzbedürftige<br />

Bereich wer<strong>den</strong> gestrichen.<br />

1252 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

267<br />

1683<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Zu Neckarbischofsheim:<br />

Es ist vorgesehen, im Bereich „Sinsheimer Straße" - „Rosenstraße"<br />

eine zweite Bauzeile entlang einer vorhan<strong>den</strong>en<br />

Erschließungsstraße für eine Bebauung frei<strong>zu</strong>geben.<br />

Aufgrund des Kartenmaßstabes ist nicht genau erkennbar, ob die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte diesem Vorhaben ggf. entgegensteht - um<br />

Klarstellung wird gebeten.<br />

folgen<br />

Unter Beachtung und Anerkennung der Ausführungen des GVV<br />

Waibstadt wer<strong>den</strong> die bei<strong>den</strong> kleinen Arrondierungsflächen<br />

"Sinsheimer Straße" und Rosenstraße" (jeweils eine Bauzeile)<br />

restriktionsfrei gestellt. D.h. der Regionale Grün<strong>zu</strong>g und das<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege wird jeweils<br />

entsprechend gestrichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 693 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1253 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Flächen der vorhan<strong>den</strong>en Sportanlage in der Stadt<br />

Neckarbischofsheim sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte mit einem<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" überlagert. Hier sind bauliche Einrichtungen<br />

in Form von Vereinsheimen und dem unmittelbar angrenzen<strong>den</strong><br />

Feuerwehrgerätehaus vorhan<strong>den</strong>.<br />

Aufgrund der Bestandssituation wird die Forderung erhoben, die<br />

Ausweisung des „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" für diese Flächen aus dem<br />

Entwurf des Regionalplanes heraus<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bestehende Freizeit- und Sportanlagen sind grundsätzlich mit der<br />

Ausweisung von Regionalen Grünzügen vereinbar. Der vorhan<strong>den</strong>e<br />

Bestand und mögliche bestandssichernde Maßnahmen sind<br />

gewährleistet. Bei Erweiterungen müssen die baulichen Anlagen<br />

deutlich untergeordnet bleiben (vgl. Begründung <strong>zu</strong> PS 2.1.3).<br />

1254 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

860<br />

1684<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Zu Neckarbischofsheim:<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Stadt Neckarbischofsheim wird<br />

sich in der Zukunft auf <strong>den</strong> Eigenbedarf beschränken. Da keine<br />

freien Flächen mehr <strong>zu</strong>r Verfügung stehen, ist eine Arrondierung<br />

des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes „Bitzwiesen" geplant (siehe<br />

Anlage 3.1). Die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplan-Entwurfes<br />

lässt dieses nach unserer Interpretation <strong>zu</strong>. Im Zuge des Verfahrens<br />

wird um eine Bestätigung gebeten, dass die im Umfeld<br />

ausgewiesene „Vorrangfläche für <strong>den</strong> Landschafts- und <strong>den</strong><br />

Naturschutz" sowie der dargestellte „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" diesem<br />

Vorhaben nicht entgegenstehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Arrondierung des genannten Gewerbegebietes wür<strong>den</strong><br />

entsprechend der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplans keine<br />

Restriktionen entgegenstehen. Die Gemeinde könnte dort also in<br />

entsprechende Planungsüberlegungen treten, wenn der Bedarf und<br />

das Fehlen von Alternativen nachgewiesen wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

1255 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

269<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Zu Nei<strong>den</strong>stein:<br />

Das Entwicklungskonzept der Gemeinde Nei<strong>den</strong>stein sieht für <strong>den</strong><br />

Fall, dass die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan enthaltenen Baugebiete<br />

„Epfenbacher Berg" sowie „Spähäcker II" nicht realisierbar sind,<br />

eine Siedlungserweiterung oberhalb der vorhan<strong>den</strong>en Sportplätze<br />

vor.<br />

Es wird daher beantragt, die gekennzeichneten Flächen im Bereich<br />

„Kaiserberg" - „Spechbacher Berg" von der Ausweisung „regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" frei<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend dem Anhang Nr. 2 Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020 hat Nei<strong>den</strong>stein von 2007 - 2020 einen errechneten<br />

Wohnbauflächenbedarf von 1 ha. Diesem steht ein Potenzial (in<br />

2010) von 16 ha gegenüber, errechnet aus Flächen, die so im<br />

gültigen FNP des GVV Waibstadt beinhaltet sind und aus<br />

Innenpotenzialflächen (Flächen die im Rahmen des Modellprojekts<br />

Raum+ so mit der Gemeinde i<strong>den</strong>tifiziert und abgestimmt wur<strong>den</strong>).<br />

Diese Situation (die Gegenüberstellung von Bedarf und Potenzial)<br />

lässt es nicht <strong>zu</strong>, insbesondere im Sinne des nachhaltigen und<br />

schonen<strong>den</strong> Umgangs mit Grund und Bo<strong>den</strong>, im Bereich<br />

"Kaiserberg-Spechbacher Berg" weitere Flächen (über die bereits<br />

restriktionsfreien hinaus)restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen bzw. <strong>den</strong><br />

dortigen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> streichen. Dahingehend wird dem<br />

vorgetragenen Anliegen nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 694 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1256 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

270<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Zu Nei<strong>den</strong>stein;<br />

Es wird die Rücknahme des Grün<strong>zu</strong>gs für die Fläche südlich der<br />

landwirtschaftlich geprägten Ansiedlung „Viehtrieb" gefordert. Hier<br />

benötigt die Gemeinde Nei<strong>den</strong>stein ein Entwicklungspotential,<br />

welches sich jedoch stets aus dem Bestand der landwirtschaftlich<br />

geprägten Anwesen heraus entwickeln wird (geringfügige<br />

Zurücknahme des „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g").<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Ausführungen und Begründungen wird eine<br />

geringfügige Fläche als Entwicklungspotenzial für das dortige<br />

landwirtschaftlich geprägte Anwesen im Bereich "Viehtrieb"<br />

restriktionsfrei gestellt, d.h. der Regionale Grün<strong>zu</strong>g wird dort<br />

geringfügig reduziert. Damit könnte die Gemeinde in<br />

Planungsüberlegungen treten, sofern die Nachweise für fehlende<br />

Alternativen und für <strong>den</strong> Bedarf belegt wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Dem Anliegen des GVV Waibstadt wird gefolgt.<br />

1257 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

678<br />

2344<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Zu Reichartshausen:<br />

Nicht berücksichtigt wurde die schon seit längerem im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan-Entwurf rechtskräftig ausgewiesene<br />

Erweiterung des „Gewerbegebiet" der Gemeinde Reichartshausen.<br />

Gefordert wird die Freistellung dieses Bereiches von der<br />

Ausweisung „Schützenswerter Bereich für die Landwirtschaft"<br />

sowie „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g".<br />

folgen<br />

Aufgrund kaum noch vorhan<strong>den</strong>er gewerblicher Bauflächen und für<br />

eine angemessene gewerbliche Eigenentwicklung<br />

Reichartshausens wird die genannte Fläche restriktionsfrei gestellt.<br />

D.h. der Regionale Grün<strong>zu</strong>g und der Schutzbedürftige Bereich für<br />

die Landwirtschaft wer<strong>den</strong> dort geringfügig reduziert.<br />

Dem Anliegen des GVV Waibstadt wird gefolgt.<br />

1258 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Der in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte südlich von Reichartshausen<br />

ausgewiesene „Grün<strong>zu</strong>g" beinhaltet die vorhan<strong>den</strong>en Sport- und<br />

Vereinsflächen sowie das gemeindeeigene Schwimmbad.<br />

Der Bestand ist, neben <strong>den</strong> Grundflächen, geprägt von baulichen<br />

Einrichtungen, so dass der Gemeinderat die Forderung stellt, diese<br />

Ausweisung bis auf die Grenze <strong>zu</strong> <strong>den</strong> rechtskräftig<br />

ausgewiesenen „Sonderbauflächen" bzw. Grünflächen<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die im FNP ausgewiesenen Sonderbauflächen bzw. Sport- und<br />

Grünflächen, die sich im Siedlungsgefüge befin<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> von der<br />

Darstellung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs ausgespart.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 695 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1259 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

1685<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Der Bereich „Biesig" (Sonderbauflächen „Tennis", „Schützen",<br />

„Sportplätze") ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nach wie vor als<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" ausgewiesen. Darüber hinaus sind die<br />

Flächen Bestandteil eines „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege". Diese Ausweisung widerspricht dem seit<br />

Jahrzehnten hier vorhan<strong>den</strong>en baulichen Bestand.<br />

Der Gemeinderat fordert daher die Anpassung an die vorhan<strong>den</strong>e<br />

Situation sowie <strong>den</strong> rechtskräftigen Bebauungsplan „Sportanlage<br />

Biesig".<br />

folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> Bereich des Bebauungsplans "Sportanlage Biesig" wird das<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sowie im<br />

östlichen Teil das Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G) gestrichen.<br />

Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g (Z) bleibt indes bestehen, wie dies der<br />

Verband Region Rhein-Neckar bereits in seiner Stellungnahme vom<br />

10.05.2010 <strong>zu</strong> vorgenanntem Bebauungsplan ausgeführt hatte.<br />

1260 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

272<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Zu Waibstadt:<br />

Die Arrondierungen von Baugebieten (hier handelt es sich um<br />

kleinere Abrundungen im Gewann „Vorderer Kühnberg" (Baugebiet<br />

„Steidig") sowie im Bereich der „Leibnizstraße" als angedachte<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng der Baufläche „Traubenstock") sind im Entwurf des<br />

„Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar" nur als weiße Flächen<br />

und somit nicht eindeutig gekennzeichnet.<br />

Diese notwendigen Erweiterungsflächen sollen eindeutig als<br />

künftige „Siedlungsfläche Wohnen" (hellrot) gekennzeichnet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Außerdem ist die Schraffierung für <strong>den</strong> „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

entsprechend an<strong>zu</strong>passen.<br />

(Anlage 6.1)<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend der Plansystematik des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar sind (neben der Bestandsdarstellung) in dem seitens<br />

des GVV Waibstadt thematisierten Zusammenhangs nur die<br />

Planungsflächen aus gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen nachrichtlich<br />

als geplante Siedlungsflächen Wohnen (N) in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nachrichtlich dargestellt.<br />

Konzipierte/geplante Arrondierungsflächen, die noch nicht in<br />

gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen beinhaltet sind, sind allenfalls als<br />

nicht mit regionalplanerischen Restriktionen belegte Flächen (also<br />

restriktionsfrei) in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte enthalten.<br />

Dort könnte aus regionalplanerischer Sicht in<br />

Planungsüberlegungen getreten wer<strong>den</strong>, wenn dafür der Bedarf<br />

und die fehlen<strong>den</strong> Alternativen belegt wer<strong>den</strong> können.<br />

Die genannten Bereiche in Reichartshausen sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht mit regionalplanerischen Restriktionen<br />

belegt. Aufgrund der geschilderten Systematik können sie aber<br />

nicht farblich als Planungsflächen dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Dem Anliegen Reichartshausen bzw. des GVV Waibstadt wird nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 696 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1261 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

679<br />

2345<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Zu Waibstadt:<br />

Für die gewerbliche Entwicklung der Stadt Waibstadt stehen, trotz<br />

der Kennzeichnung „Siedlungsbereich Gewerbe", keine Potentiale<br />

für eine über <strong>den</strong> Bestand hinausgehende Ausweisung <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> seitens des GVV Waibstadt dargelegten Grün<strong>den</strong> wird in<br />

Waibstadt eine entsprechende Fläche entlang (südlich) der L 549<br />

restriktionsfrei gestellt.<br />

Deshalb sollte die im Zuge der Planung des Gewerbegebietes „Im<br />

Bruch" entwickelte Gesamtkonzeption ihren Niederschlag in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fin<strong>den</strong>.<br />

Die Flächen zwischen dem bestehen<strong>den</strong> „Gewerbegebiet" und<br />

dem Siedlungsrand (Baufläche „Traubenstock") sind als<br />

„Vorranggebiet für die Landwirtschaft" sowie als „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" gekennzeichnet.<br />

Dem Anliegen des GVV Waibstadt wird gefolgt.<br />

1262 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

273<br />

2346<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Zu Waibstadt-Daisbach<br />

Die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan rechtskräftig ausgewiesene geplante<br />

Wohnbaufläche „Steinäcker" auf der Gemarkung Daisbach ist, bis<br />

auf einen schmalen Streifen entlang der K 4281, als „Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft" und mit der Ausweisung „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" belegt. Gleiches gilt für das unmittelbar angrenzende,<br />

ebenfalls noch rechtskräftige „Wochenendhausgebiet".<br />

Es wird gebeten, diese Flächen von Restriktionen frei<strong>zu</strong>stellen und<br />

damit <strong>den</strong> Sachverhalt in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> verdeutlichen.<br />

teilweise folgen<br />

Aus der dargelegten Begründung wird das genannte geplante<br />

Wohnbaugebiet "Steinäcker" als geplante Siedlungsfläche Wohnen<br />

(N) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte übernommen.<br />

Im Bereich des thematisierten Wochenendhausgebietes wird das<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) gestrichen, der Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g bleibt aber bestehen.<br />

Damit wird der Bitte des GVV Waibstadt teilweise gefolgt.<br />

1263 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1014<br />

1689<br />

2045<br />

2139<br />

Das ehemalige Munitionsdepot Kirrlach im Staatswalddistrikt 9<br />

(Altlußheim) ist inzwischen an ForstBW <strong>zu</strong>rückgegeben. Die Fläche<br />

muss nach erfolgtem Rückbau als Waldfläche dargestellt wer<strong>den</strong><br />

und nicht als Sonderfläche Bund.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargestellten Grün<strong>den</strong> wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

gesamte genannte Bereich künftig mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

(Z) überlagert und als Wald dargestellt. Eine kleine nördliche<br />

Teilfläche wird in <strong>den</strong> benachbarten<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereich und das Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Z) einbezogen, die gesamte<br />

übrige Fläche wird als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z) ausgewiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 697 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1264 Stadtverwaltung Hemsbach<br />

entspr.<br />

681<br />

2349<br />

(für die Stadt Hemsbach und die<br />

Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Erweiterung / Ergän<strong>zu</strong>ng Gewerbeflächen auf Gemarkung<br />

Lau<strong>den</strong>bach<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach hat im Rahmen der<br />

Anhörung der Gemein<strong>den</strong> nach §10 LPIG <strong>zu</strong>r Aufstellung des<br />

'Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar' in der öffentlichen<br />

Sit<strong>zu</strong>ng vom 27. Juli 2012 die Ausweisung einer<br />

Erweiterungsfläche für Gewerbe beschlossen.<br />

Die betreffende Fläche ist im beigefügten Übersichtsplan<br />

dargestellt. Im Regionalplan sind Teile der beabsichtigten<br />

Erweiterungsfläche bereits weiß als restrektionsfrei<br />

gekennzeichnet (im Übersichtsplan sind die Flächen durch weiße<br />

vertikale Linien gekennzeichnet).<br />

folgen<br />

Unter Anerkennung der Ausführungen und Begründungen der<br />

Stadt Hemsbach, insbesondere hinsichtlich des interkommunalen<br />

Ansatzes der gewerblichen Entwicklung für beide Kommunen der<br />

vVG Hemsbach in Lau<strong>den</strong>bach, wird ein entsprechender Bereich<br />

restriktionsfrei gestellt.<br />

Damit wird aus regionalplanerischer Sicht der vVG die Möglichkeit<br />

eröffnet, <strong>zu</strong> gegebener Zeit in entsprechende<br />

Planungsüberlegungen <strong>zu</strong> treten. Die allerdings auch nur, wenn<br />

vorausgehend der entsprechende Bedarf un die fehlen<strong>den</strong><br />

Planungsalternativen nachgewiesen wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Es ist beabsichtigt, das vorhan<strong>den</strong>e Gewerbegebiet nach Westen<br />

<strong>zu</strong> erweitern. Die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ausgewiesene, südlich<br />

der Dr. Werner-Freyberg-Straße und östlich der BAB 5 verlaufende<br />

Grünfläche soll nördlich der Dr. Werner-Freyberg-Straße fortgeführt<br />

wer<strong>den</strong> und die Erweiterungsfläche von der BAB abgrenzen.<br />

Insofern bestehen keine direkten Berührungspunkte zwischen dem<br />

Gewerbegebiet und der BAB 5. Die Erweiterungsfläche soll sich bis<br />

einschließlich der Grundstücke Flst. Nr. 2887 (Gewann Gänsweide)<br />

bzw. Flst. Nr. 2898 (Gewann Allmendwiesen) erstrecken. Der<br />

Grün<strong>zu</strong>g ist entsprechend <strong>den</strong> Kennzeichnungen im beigefügten<br />

Übersichtsplan auch auf dem Grundstück Flst. Nr. 2898<br />

vorgesehen.<br />

Begründung<br />

Begründung Die Erweiterungsfläche spiegelt <strong>den</strong> mittelfristigen<br />

Bedarf an gewerblichen Flächen der Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach sowie<br />

der Stadt Hemsbach wider. Die Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach deckt im<br />

Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft nicht nur <strong>den</strong><br />

Wohnbauflächenbedarf, sondern auch <strong>den</strong> Bedarf an gewerblichen<br />

Flächen für beide Kommunen ab. Bekanntermaßen stehen in<br />

Hemsbach keine Flächen mehr <strong>zu</strong>r Verfügung. Einen<br />

entsprechen<strong>den</strong> Antrag der Stadt Hemsbach auf Ausweisung einer<br />

Gewerbefläche westlich der Autobahn hat der Gemeinderat<br />

mehrheitlich abgelehnt, mit der Folge, dass in Hemsbach keine<br />

Erweiterungsmöglichkeiten für das örtliche Gewerbe bestehen.<br />

Insofern kommt der interkommunalen Zusammenarbeit bei der<br />

Ausweisung von Flächen immer größere Bedeutung <strong>zu</strong>. Die


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 698 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1264<br />

interkommunale Zusammenarbeit wird durch <strong>den</strong> gewählten<br />

Standort gestärkt. Die Flächen wur<strong>den</strong> durch die Gremien beider<br />

Kommunen beschlossen. Hierbei ist es nicht zwingend, dass sich<br />

die gemeinsam <strong>zu</strong> entwickeln<strong>den</strong> Flächen räumlich zwangsläufig<br />

Gemarkungsgrenzen übergreifend auf das Gebiet der<br />

kooperieren<strong>den</strong> Kommunen erstrecken, sondern sie können sich<br />

auch an einem geeigneten Standort in einer der kooperieren<strong>den</strong><br />

Kommune befin<strong>den</strong>.<br />

Derzeit stehen weder in der Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach noch in der<br />

Stadt Hemsbach gewerblich nutzbare Flächen <strong>zu</strong>r Verfügung,<br />

weshalb vor kurzem diesbezüglich die Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans durch die vereinbarte<br />

Verwaltungsgemeinschaft beschlossen wurde. Die Nachfrage nach<br />

gewerblichen Flächen in Lau<strong>den</strong>bach und Hemsbach ist<br />

überdurchschnittlich hoch. Es bestehen nicht nur Anfragen von<br />

auswärtigen Gewerbetreiben<strong>den</strong> und Unternehmen. Vor allem<br />

ansässige Firmen bekun<strong>den</strong> vermehrt Interesse, sich hier vor Ort<br />

<strong>zu</strong> erweitern. Durch die Erweiterungsfläche wird diesen Firmen die<br />

Möglichkeit geboten dies um<strong>zu</strong>setzen mit dem Ziel der<br />

mittelfristigen Arbeitsplatzerhaltung bzw. der Schaffung von neuen<br />

Arbeitsplätzen. Neben <strong>den</strong> mittelständischen Unternehmen, die<br />

Erweiterungsflächen suchen, besteht auch bei <strong>den</strong> größeren<br />

ansässigen Firmen der Wunsch sich erweitern <strong>zu</strong> können. Eine<br />

entsprechende Anfrage der Firma Detia, einer der größten<br />

ansässigen Firmen, ist dieser Stellungnahme beigefügt und soll<br />

stellvertretend für viele weitere Interessensbekundungen stehen.<br />

Dies alles zeigt <strong>den</strong> hohen Bedarf an gewerblichen Flächen, was<br />

die Ausweisung der Erweiterungsflächen begründet.<br />

Bei der gewählten Fläche handelt es sich um eine angemessene<br />

Erweiterung der vorhan<strong>den</strong>en Gewerbeflächen und nicht um eine<br />

Ausweisung von neuen Flächen. Der Ausweisung <strong>zu</strong>grunde liegt<br />

eine flächensparende Siedlungskonzeption.<br />

Hierdurch wird eine dynamische Wirtschaftsentwicklung gefördert.<br />

Die Erweiterungsfläche knüpft an bestehende Gewerbeflächen<br />

unmittelbar an. Sie liegt verkehrlich günstig in unmittelbarer Nähe<br />

<strong>zu</strong>m Bahnhof und der sich im Endausbau befindlichen Kreisstraße<br />

K4229. Zudem ist das Gebiet in die Buslinie nach Weinheim<br />

integriert. Ökologische Konflikte sind ebenfalls nicht ersichtlich.<br />

Eine emissionsarme Verkehrsinfrastruktur ist die Folge.<br />

Mit der Erweiterungsfläche sollen der Gewerbebestand gesichert<br />

und weiterentwickelt wer<strong>den</strong>. Der gewählte Standort enthält


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 699 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1264<br />

<strong>zu</strong>dem angemessene Flächenreserven für ergänzende gewerbliche<br />

Neuansiedlungen.<br />

Die vom Gemeinderat beschlossene Erweiterungsfläche deckt sich<br />

mit dem Ziel und Grundsatz der Regionalplanung und weißt<br />

Lau<strong>den</strong>bach in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als „Siedlungsbereich<br />

Gewerbe" aus.<br />

1265 Stadtverwaltung Waibstadt 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1690<br />

1818<br />

Der Bereich „Biesig" (Sonderbauflächen Tennis, Schützen,<br />

Sportplätze) ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nach wie vor als<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" ausgewiesen. Darüber hinaus sind die<br />

Flächen Bestandteil eines „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege". Diese Ausweisung widerspricht dem seit<br />

Jahrzehnten hier vorhan<strong>den</strong>en baulichen Bestand.<br />

Der Gemeinderat fordert daher eine Anpassung an die vorhan<strong>den</strong>e<br />

Situation sowie <strong>den</strong> rechtkräftigen Bebauungsplan „Sportanlage<br />

Biesig".<br />

teilweise folgen<br />

Der Forderung der Stadt Waibstadt wird teilweise gefolgt.<br />

D.h.: Im Bereich des Bebauungsplans "Sportanlage Biesig" wird das<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sowie im<br />

östlichen Teil geringfügig das Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G) gestrichen.<br />

Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g (Z) bleibt indes bestehen, wie dies der<br />

Verband Region Rhein-Neckar bereits in seiner Stellungnahme vom<br />

10.05.2010 <strong>zu</strong> vorgenanntem Bebauungsplan ausgeführt hatte.<br />

1266 Stadtverwaltung Waibstadt 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

278<br />

Die Arrondierung von Baugebieten im Gewann „Vorderer<br />

Kühnberg" (Baugebiet Steidig) und im Bereich der Leibnizstraße als<br />

angedachte Ergän<strong>zu</strong>ng der Baufläche „Traubenstock" sind im<br />

Entwurf des Regionalplanes nur als weiße Flächen und somit nicht<br />

eindeutig gekennzeichnet.<br />

Diese notwendigen Erweiterungsflächen sollen eindeutig als<br />

künftige Siedlungsfläche Wohnen (hellrot) gekennzeichnet wer<strong>den</strong>.<br />

Außerdem ist die Schraffierung für <strong>den</strong> Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

entsprechend an<strong>zu</strong>passen.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar sind die in <strong>den</strong> gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanen <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Flächenerhebung<br />

beinhalteten Flächen (Bestand und Planung), unter Beachtung der<br />

dem Regionalplan <strong>zu</strong>grunde gelegten Planungssystematik,<br />

nachrichtlich dargestellt.<br />

Beabsichtigte Erweiterungen oder geplante Arrondierungen, die<br />

noch keinen Eingang in (genehmigte) Flächennut<strong>zu</strong>ngspläne<br />

gefun<strong>den</strong> haben, sind nicht dargestellt.<br />

Die von der Stadt Waibstadt als notwendige Erweiterungsflächen<br />

genannten Bereiche sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht mit<br />

Restriktionen behaftet und stehen somit nicht im Widerspruch <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> Ausführungen der Stadt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird <strong>den</strong> Ausführungen der Stadt<br />

Waibstadt nicht gefolgt


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 700 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1267 Stadtverwaltung Waibstadt 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

876<br />

2351<br />

Für die gewerbliche Entwicklung der Stadt Waibstadt stehen, trotz<br />

der Kennzeichnung „Siedlungsbereich Gewerbe" keine Potentiale<br />

für eine weitere Ausweisung <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Deshalb sollte die im Zuge der Planung des Gewerbegebietes „Im<br />

Bruch" entwickelte Gesamtkonzeption ihren Niederschlag in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fin<strong>den</strong>. Die Flächen zwischen dem<br />

bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebiet und dem Siedlungsrand (Baufläche<br />

„Traubenstock") sind als „Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

sowie als „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" gekennzeichnet.<br />

Der Gemeinderat beantragt, die für eine gewerbliche Entwicklung<br />

in Frage kommen<strong>den</strong> Flächen zwischen dem Gewerbegebiet „Im<br />

Bruch" und dem Taleinschnitt, auf Höhe der Einmündung <strong>zu</strong>m<br />

Gewerbegebiet „Bitzwiesen", von sämtlichen raumplanerischen<br />

Restriktionen frei<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> seitens der Stadt Waibstadt dargelegten Grün<strong>den</strong> wird<br />

eine entsprechende Fläche entlang (südlich) der L 549<br />

restriktionsfrei gestellt.<br />

1268 Stadtverwaltung Waibstadt 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

279<br />

2352<br />

Die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan rechtskräftig ausgewiesene geplante<br />

Wohnbaufläche „Steinäcker" auf Gemarkung Daisbach ist, bis auf<br />

einen schmalen Streifen entlang der K 4281 als „Vorranggebiet für<br />

die Landwirtschaft" und mit der Ausweisung „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

belegt. Gleiches gilt für das unmittelbar angrenzende, ebenfalls<br />

noch rechtskräftige Wochenendhausgebiet.<br />

Der Gemeinderat bittet die Metropolregion diese Flächen von<br />

Restriktionen frei<strong>zu</strong>stellen und damit <strong>den</strong> Sachverhalt in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> verdeutlichen.<br />

teilweise folgen<br />

Aus der dargelegten Begründung wird das genannte geplante<br />

Wohnbaugebiet "Steinäcker" als geplante Siedlungsfläche Wohnen<br />

(N) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte übernommen.<br />

Im Bereich des thematisierten Wochenendhausgebietes wird das<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) gestrichen, der Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g bleibt aber bestehen.<br />

1269 Stadtverwaltung Weinheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

280<br />

Es wird angeregt, im Bereich "Hintere Mult" auf die planerischen<br />

Festlegungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> verzichten, soweit sie<br />

mit dem im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellten Bauflächen nicht in<br />

Einklang gebracht wer<strong>den</strong> können.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt, die Inhalte der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Darstellungen des gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans der Stadt Weinheim angepasst.<br />

D.h.: der östliche Teil der thematisierten Fläche wird der<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) <strong>zu</strong>geordnet, der westliche Teil, der im<br />

FNP als Grünfläche/Grün<strong>zu</strong>g dargestellt ist, bleibt in der Darstellung<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs aber<br />

unverändert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 701 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1270 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

877<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Der durch die Stadt Sinsheim westlich der L 550 beantragte<br />

„Siedlungsbereich Gewerbe" ist im Regionalplan nicht dargestellt.<br />

Hier sollte der regionale Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs ist bereits ein<br />

entsprechender Bereich restriktionssfrei gestellt. Auf diesem<br />

könnte die Stadt Sinsheim damit in der regionalplanerischen<br />

Betrachtung in entsprechende Planungsüberlegungen treten, wenn<br />

im Vorfeld der dahingehende Bedarf und die fehlen<strong>den</strong> Alternativen<br />

belegt wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Dieser Bereich wird in westliche Richtung noch ein Stück erweitert,<br />

d.h. dort wird der Regionale Grün<strong>zu</strong>g in begrenztem Umfang<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Der von der Stadt Sinsheim beantragten Fläche kann jedoch nicht<br />

gefolgt wer<strong>den</strong>, weil dies weder unter dem Gesichtspunkt des<br />

sparsamen Umgangs mit Grund und Bo<strong>den</strong> gerechtfertigt wäre,<br />

noch für die beantragte Größenordnung der Bedarf gesehen<br />

wer<strong>den</strong> kann, noch kann dieser Bedarf seitens der Stadt<br />

nachgewiesen wer<strong>den</strong>. Außerdem stehen dieser Abgren<strong>zu</strong>ng u.a.<br />

ein Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

entgegen.<br />

Zudem ist aufgrund der dem Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar bzw. dessen Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong>grunde gelegten<br />

Planungssystematik die Darstellung eines "Siedlungsbereichs<br />

Gewerbe" nicht möglich.<br />

Damit wird dem Anliegen der Stadt Sinsheim nur teilweise gefolgt.<br />

1271 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Auf der geplanten Wohnbaufläche „Alter Sportplatz Rohrbach"<br />

(Gemarkung Sinsheim) ist im Regionalplan ein Regionaler Grün<strong>zu</strong>g<br />

dargestellt. Momentan läuft die Offenlage <strong>zu</strong>r Umwandlung des<br />

Gebietes „Alter Sportplatz Rohrbach" in ein Allgemeines<br />

Wohngebiet. Diese Restriktion sollte <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird dem Anliegen der Stadt<br />

Sinsheim gefolgt. D.h. an dieser Stelle wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der Regionale Grün<strong>zu</strong>g<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen/gestrichen.<br />

1272 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

2354<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Sinsheim, Stadtteil Ehrstädt:<br />

Am westlichen Ortsausgang von Ehrstädt reicht der regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g bis <strong>zu</strong>r vorhan<strong>den</strong>en Bebauung. Die im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan vorgesehene Baugebietserweiterung ist hier<br />

nicht erkennbar. Des Weiteren ist die Fläche westlich der<br />

Kreisstraße Richtung Hasselbach restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in <strong>den</strong><br />

genannten Bereichen angeglichen. D.h. hier wer<strong>den</strong> jeweils der<br />

Regionale Grün<strong>zu</strong>g und das Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 702 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1273 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

2356<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Sinsheim, Stadtteil Hasselbach:<br />

Der im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellte Grün<strong>zu</strong>g ragt in die im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellte Wohnbaufläche hinein. Hier ist<br />

der Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in dem<br />

genannten Bereich angeglichen. D.h. hier wer<strong>den</strong> der Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g und das Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

1274 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

1692<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Stadtteil Waldangelloch<br />

Im Bereich des im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellten<br />

Kleingartengebietes „Bodemäcker" ist die Errichtung eines<br />

Trainingsplatzes geplant. Aus diesem Grunde sollte der im<br />

Regionalplan dargestellte regionale Grün<strong>zu</strong>g und Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege <strong>zu</strong>rückgenommen und dieser<br />

Bereich restriktionsfrei gestellt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Für das im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellt Kleingartengebiet<br />

Bodemäcker wird das Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege <strong>zu</strong>rückgenommen. Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g bleibt<br />

erhalten. Die Kleingartennut<strong>zu</strong>ng, aber auch die geplanten<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ng "Trainingsplatz" gehen mit <strong>den</strong> Zielset<strong>zu</strong>ngen des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs konform (siehe auch: Plansatz 2.1.1).<br />

1275 Gemeinde Billigheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

283<br />

1697<br />

Zwar wur<strong>den</strong> die rechtskräftigen Wohnbau- und<br />

Gewerbeflächenausweisungen der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

vollständig im Entwurf des Regionalplanes berücksichtigt.<br />

Allerdings sind darüber hinausgehende weitere Entwicklungen<br />

durch freiraumbezogene Restriktionen (Grünzüge, Vorrang- und<br />

Vorbehaltsflächen für Grundwasserschutz, die Landwirtschaft<br />

sowie für Naturschutz und Landschaftspflege) blockiert. Es wird<br />

deshalb angeregt, für die langfristige Entwicklung der Gemeinde<br />

Billigheim folgende Flächen für eine Wohnbau- (W), Mischbau- (M)<br />

oder Gewerbe- (G) Entwicklung von freiraumbezogenen<br />

Restriktionen frei<strong>zu</strong>halten:<br />

Ortsteil Allfeld: Hühnerberg unterhalb Schützenhaus (W),<br />

Königsberg (W), Erweiterung Hühnerberg III (G) (Die genaue<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Entwicklungsflächen kann dem beigefügten Plan<br />

entnommen wer<strong>den</strong>.)<br />

teilweise folgen<br />

Entsprechend dem Anhang Nr. 2 Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020 des Regionalplanentwurfs ist für Billigheim im<br />

Zeitraum 2007 - 2020 ein Wohnflächenbedarf von 3 ha errechnet.<br />

Diesem stehen (in 2010 erhoben und mit der Gemeinde<br />

abgestimmt) 16 ha Wohnbauflächenpotenzial gegenüber.<br />

Vor diesem Hintergrund wird keine Notwendigkeit gesehen, über<br />

die Planungsflächen des gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des GVV<br />

Schefflentals und über die bereits restriktionsfreien Flächen hinaus<br />

noch weitere Flächen restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen.<br />

Die Ausnahme hierbei bildet ein schmaler Geländestreifen im<br />

Südwesten Allfelds, der für eine Bautiefe retriktionsfrei gestellt<br />

wird. Dort entfällt damit für die genannte Bautiefe der Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g und das Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege.<br />

Insofern wird dem Anliegen der Gemeinde Billigheim teilweise<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 703 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1276 Gemeinde Billigheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

684<br />

2554<br />

Zwar wur<strong>den</strong> die rechtskräftigen Wohnbau- und<br />

Gewerbeflächenausweisungen der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

vollständig im Entwurf des Regionalplanes berücksichtigt.<br />

Allerdings sind darüber hinausgehende weitere Entwicklungen<br />

durch freiraumbezogene Restriktionen (Grünzüge, Vorrang- und<br />

Vorbehaltsflächen für Grundwasserschutz, die Landwirtschaft<br />

sowie für Naturschutz und Landschaftspflege) blockiert. Es wird<br />

deshalb angeregt, für die langfristige Entwicklung der Gemeinde<br />

Billigheim folgende Flächen für eine Wohnbau- (W), Mischbau- (M)<br />

oder Gewerbe- (G) Entwicklung von freiraumbezogenen<br />

Restriktionen frei<strong>zu</strong>halten:<br />

Ortsteil Billigheim:<br />

Südliche Abrundung Rittwiese (G) (Die genaue Abgren<strong>zu</strong>ng der<br />

Entwicklungsflächen kann dem beigefügten Plan entnommen<br />

wer<strong>den</strong>.)<br />

folgen<br />

Für die gewerbliche Eigenentwicklung der Gemeinde Billigheim<br />

wird im Nor<strong>den</strong> des Ortsteils Billigheim in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

des Regionalplanentwurfs eine entsprechende Fläche<br />

restriktionsfrei gestellt. D.h. hier wer<strong>den</strong> der Regionale Grün<strong>zu</strong>g<br />

und das Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft gestrichen.<br />

Dem Anliegen der Gemeinde Billigheim wird gefolgt.<br />

1277 Gemeinde Fahrenbach 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1698<br />

Bereits in der Vergangenheit kam es immer wieder <strong>zu</strong><br />

Interessenkollisionen bezüglich der Ausweisung von<br />

Erweiterungsflächen, aber auch im Rahmen der Bewertung von<br />

Einzelvorhaben im Be<strong>zu</strong>g auf <strong>den</strong> Regionalen Grün<strong>zu</strong>g, bzw. die<br />

ausgewiesenen Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege. Sofern keine bestehende Schutzverordnung<br />

(z.B. LSG) dem entgegensteht, bitten wir um einen Abstand von<br />

100m <strong>zu</strong> <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Wohn- und Gewerbegebieten. Dies<br />

würde dem Zweck der entsprechen<strong>den</strong> Ausweisung nicht<br />

entgegenstehen. Gleiches gilt bei der Ausweisung von<br />

bedeuten<strong>den</strong> Räumen für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund im Bereich<br />

Natur, Landschaft und Umwelt. Wir können ihnen versichern, dass<br />

die Gemeinde Fahrenbach wie in der Vergangenheit auch in<br />

Zukunft ein besonderes Augenmerk auf diese ausgewiesenen<br />

Zwecke legen wird.<br />

teilweise folgen<br />

Die Ausführungen und Erläuterungen der Gemeinde Fahrenbach<br />

sind grundsätzlich nachvollziehbar. Insofern wer<strong>den</strong> in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechende kleine Arrondierungsflächen<br />

restriktionsfrei gestellt, die in gesamtökologischer Hinsicht für eine<br />

Siedlungsflächenerweiterung aus regionalplanerischer Sicht dann<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung stehen könnten, wenn dafür der entsprechende<br />

Bedarf nachgewiesen und andere Belange diesem nicht<br />

entgegenstehen würde.<br />

Der pauschalen Forderung nach einem Abstand von 100 m kann<br />

dagegen nicht gefolgt wer<strong>den</strong>.<br />

1278 Gemeinde Haßmersheim<br />

entspr.<br />

687<br />

2361<br />

(gemeinsame Stellungnahme der vVG<br />

Haßmersheim-Hüffenhardt und der<br />

Gemeinde Haßmersheim)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Bezüglich der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets<br />

„Trefzenäcker" am südlichen Ortsrand von Hüffenhardt für eine<br />

Verlagerung der Fa. Mann & Schröder aus Siegelsbach an <strong>den</strong><br />

Standort Hüffenhardt, wird um Freihaltung von freiraumbezogenen<br />

Restriktionen (Grünzüge, Vorranggebiet für die Landwirtschaft) für<br />

<strong>den</strong> geplanten Standort im Anschluss der bestehen<strong>den</strong><br />

Gewerbeflächen zwischen L530 und der Bahnlinie der<br />

Krebsbachtalbahn gebeten.<br />

folgen<br />

Dem Anliegen der Gemeinde wird aus <strong>den</strong> von gemeindlicher Seite<br />

dargelegten Grün<strong>den</strong> gefolgt. Die Fläche wird restriktionsfrei<br />

gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 704 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1279 Gemeinde Limbach 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die regionalen Grünzüge und Grünzäsuren bestimmen im<br />

Planentwurf das Bild der Gemeinde. In nahe<strong>zu</strong> allen Ortsteilen<br />

reichen die Grünzüge bis an die Bebauung heran. Hier wird eine<br />

Abstandsfläche von 50 m befürwortet, damit die Gemeinde in<br />

künftigen Planungen nicht all<strong>zu</strong> sehr eingeschränkt ist.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die zeichnerischen Darstellungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind<br />

generalisiert und nicht parzellenscharf. Der regionalplanerische<br />

Maßstab der rechtskräftigen Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beträgt 1:75.000.<br />

Die verwendeten Flächen, Symbole, Linien und Schraffuren<br />

bezeichnen <strong>den</strong> räumlichen Bereich, der für die weitere<br />

Ausformung der regionalplanerischen Zielset<strong>zu</strong>ngen vorgesehen<br />

ist. Die Ausformung der entsprechen<strong>den</strong> Interpretationsspielräume<br />

erfolgt in der Regel durch die Bauleitplanung oder andere<br />

nachfolgende Planungsverfahren.<br />

1280 Gemeinde Mudau 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ngen der regionalen Grünzüge wer<strong>den</strong> aus Sicht der<br />

Gemeinde Mudau nicht akzeptiert. Die Abgren<strong>zu</strong>ngen im Bereich<br />

von Mudau sowie auch in <strong>den</strong> benachbarten Regionen sind nicht<br />

nachvollziehbar. Einheitlich strukturierte Gebiete wer<strong>den</strong> ohne<br />

ersichtlichen Grund differenziert in Flächen, die in die Bereiche der<br />

Grünzüge fallen und Flächen, die herausgenommen wer<strong>den</strong>. Der<br />

Grenzverlauf entlang von Grundstücksgrenzen von<br />

Großprivatwaldbesitzern mit dem Ergebnis der Herausnahme von<br />

deren Flächen ist nicht nach<strong>zu</strong>vollziehen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Regionale Grünzüge sind multifunktionale<br />

Freiraumsicherungsinstrumente. In der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.1.1<br />

wer<strong>den</strong> Auswahlkriterien benannt, die <strong>zu</strong>r Ausweisung von<br />

Grünzügen geführt haben. Sowohl die Erläuterungskarte Natur,<br />

Umwelt und Landschaft als auch die landschaftsplanerischen<br />

Zielvorstellungen gem. der Landschaftsrahmenplanung BW<br />

beinhalten Begründungselemente für die Ausweisung. Eine<br />

Ausweisung abhängig von forstwirtschaftlichen Besitzverhältnissen<br />

ist nicht erfolgt.<br />

Dort wo die Darstellung kleinere kartografische Unterbrechungen<br />

aufweist, wird sie redaktionell korrigiert (z. B. nordöstlich<br />

Donebach, südöstlich Steinbach, westlich Lau<strong>den</strong>berg).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 705 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1281 Gemeinde Schefflenz 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1699<br />

Trotz Ausweisung als Siedlungsbereich Gewerbe und<br />

Siedlungsbereich Wohnen sind sämtliche Siedlungsrandbereiche<br />

als Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege wie auch<br />

Regionale Grünzüge ausgewiesen. Damit wird die Ausweisung<br />

integrierter Standorte für Nahversorgung im<br />

Lebensmitteleinzelhandel ebenso ausgeschlossen, wie sinnvolle<br />

Arrondierungen im Siedlungsbereich. Konkret ist auf der intensivlandwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche zwischen Mittelschefflenz und<br />

Oberschefflenz westlich der L 526 die Ausweisung des<br />

Vorranggebiets für Naturschutz und Landschaftspflege und des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, wie auch am südlichen<br />

Siedlungsrand von Mittelschefflenz im Zeilweg.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs sind neben<br />

<strong>den</strong> Bestandsflächen die (<strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung 2010) noch<br />

unbebauten Planungsflächen (Wohnen und Gewerbe) aus dem<br />

gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der GVV Schefflenztal übernommen.<br />

Weiterhin sind in allen drei Ortsteilen, insbesondere in Unter- und<br />

Oberschefflenz zahlreiche/ausreichende Flächen ohne<br />

regionalplanerische Restriktionen beinhaltet. Diese wären damit für<br />

spätere Siedlungsflächenerweiterungen in der regionalplanerischen<br />

Betrachtung als <strong>den</strong>kbar ein<strong>zu</strong>stufen, auch wenn die Möglichkeit,<br />

dort in eventuelle Planungsüberlegungen ein<strong>zu</strong>treten, zwingend die<br />

Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und für fehlende Alternativen<br />

voraussetzen wür<strong>den</strong>, wie diese auch im Baugesetzbuch<br />

vorgegeben sind.<br />

Zusammenfassend ist also die seitens der Gemeinde Schefflenz<br />

thematisierte Flächeneinschränkung durch die Darstellungen und<br />

Ausweisungen der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht erkennbar bzw.<br />

nachvollziehbar, ebenso wenig wie der Ausschluss "sinnvoller"<br />

Arrondierungen oder die Möglichkeit <strong>zu</strong>r Schaffung von<br />

Nahversorgungsstandorten.<br />

Dem Anliegen Schefflenz wird vor dem skizzierten Hintergrund<br />

nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 706 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1282 Gemeinde Seckach 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Unter lfd. Nr. 2.1.1 wird u.a. die Funktion der regionalen Grünzüge<br />

und Grünzäsuren erläutert, z.B., dass sie das Zusammenwachsen<br />

von Siedlungsbereichen verhindern sollen. In <strong>den</strong> „Regionalen<br />

Grünzügen" und in <strong>den</strong> „Grünzäsuren" darf in der Regel nicht<br />

gesiedelt wer<strong>den</strong>. Hier<strong>zu</strong> stellt der Gemeinderat fest: der<br />

„Wildwuchs" in Sachen „Regionale Grünzüge", „Grünzäsuren"<br />

sowie von „Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Naturschutz- und<br />

Landschaftspflege" treibt auch in der neuen Fassung des<br />

Regionalplans ungeahnte Blüten. Es ist für die (heute bekannten<br />

und heute unbekannten) Weiterentwicklungschancen einer<br />

Kommune ganz einfach inakzeptabel, wenn außer <strong>den</strong> im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteilen 100 % (!) der Fläche mit<br />

einem dieser Schutzgrade belegt sind. Auffällig ist hierbei, dass<br />

dies nicht bei allen Kommunen der Fall ist (auch nicht im Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis). Wir beantragen daher, dass sich die<br />

Verbandsverwaltung mit uns in Verbindung setzt, um hier eine<br />

Lösung <strong>zu</strong> fin<strong>den</strong>. Der Schutz der Arten und Naturräume sowie der<br />

biologischen Vielfalt kann gerade im ländlichen Raum auch mit<br />

milderen Mitteln sichergestellt wer<strong>den</strong> - in Seckach läuft z.B.<br />

gerade die Umset<strong>zu</strong>ng der in <strong>den</strong> Jahren 2009 - 2010 aufgestellten<br />

und aus 600 Einzelmaßnahmen bestehen<strong>den</strong><br />

Biotopvernet<strong>zu</strong>ngskonzeption. Vergleicht man darüber hinaus <strong>den</strong><br />

Siedlungsanteil der Gemarkungen in <strong>den</strong> ländlichen Räumen mit<br />

jenen im Kernraum und in <strong>den</strong> verdichteten Randzonen der Region,<br />

wird <strong>zu</strong>sätzlich deutlich, wo Landschaftserhaltung funktioniert und<br />

wo nicht.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Rahmen des Orientierungswertes soll sich für Seckach die<br />

Wohnbauflächenentwicklung im Zeitraum bis 2020 auf ca. 3 ha<br />

belaufen. Dem steht ein erhobenes Wohnbauflächenpotenzial<br />

(2010) von 24 ha gegenüber. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind an<br />

verschie<strong>den</strong>en Bereichen im Südwesten von Seckach sowohl<br />

geplante Siedlungsfläche Wohnen, Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft oder sonstige landwirtschaftliche Flächen<br />

dargestellt, die eine Siedlungsentwicklung ermöglichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 707 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1283 Gemeindeverwaltung Rosenberg 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Regionale Grünzüge und Grünzäsuren sind auf dem übersandten<br />

Planwerk nicht grundstückscharf ab<strong>zu</strong>grenzen; die entsprechen<strong>den</strong><br />

zeichnerischen Darstellungen ermöglichen dies ebenfalls nicht. Es<br />

wird deshalb angeregt, dass <strong>zu</strong>r Sicherstellung von<br />

Entwicklungsmöglichkeiten ein Abstand <strong>zu</strong> <strong>den</strong> ausgewiesenen<br />

Bau- und Gewerbeflächen von mindestens 50 Meter eingehalten<br />

wird.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Eine pauschale Abstandshaltung freiraumsichernder<br />

Regionalplanausweisungen <strong>zu</strong> Siedlungsrändern kann nicht dem<br />

überfachlichen Abwägungsauftrag der Regionalplanung<br />

entsprechen.<br />

Für die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gilt: die zeichnerischen Darstellungen<br />

sind generalisiert und nicht parzellenscharf (und damit nicht<br />

grundstücksbezogen). Der regionalplanerische Maßstab der<br />

rechtskräftigen Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beträgt 1:75.000. Die<br />

verwendeten Flächen, Symbole, Linien und Schraffuren bezeichnen<br />

<strong>den</strong> räumlichen Bereich, der für die weitere Ausformung der<br />

regionalplanerischen Ziele vorgesehen ist. Die Ausformung der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Interpretationsspielräume erfolgt in der Regel<br />

durch die Bauleitplanung oder andere nachfolgen<strong>den</strong><br />

Planungsverfahren.<br />

1284 Gemeindeverwaltung Rosenberg 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

2160<br />

Es wird ergänzend darauf hingewiesen dass die Gemeinde<br />

Rosenberg für alle vier Ortsteile Biotopvernet<strong>zu</strong>ngskonzepte<br />

verabschiedet hat, die sicherstellen, dass Lebensräume für Tiere<br />

und Pflanzen in ausreichendem Maße vorhan<strong>den</strong> sind. Hier<strong>zu</strong> stellt<br />

unser Gemeinderat eine Diskrepanz zwischen ländlichem Raum<br />

und dem Kernraum bzw. <strong>den</strong> verdichteten Randzonen fest: in <strong>den</strong><br />

Kernzonen der Ballungsräume wur<strong>den</strong> durch Ausweitung der<br />

Wohn- und Gewerbebauflächen die Gemarkungen in einem<br />

Ausmaß anthropogen verändert, dass kaum noch Freiräume für<br />

Natur bleiben oder beinahe die letzten Grünzäsuren und<br />

Frischluftschneisen verbraucht wur<strong>den</strong>. Dem gegenüber stünde im<br />

ländlichen Raum ein gigantisches Ausmaß unverbrauchter,<br />

gleichzeitig aber nutzbarer Freiflächen für derartige Entwicklungen<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung, ohne an vergleichbare Grenzen der Belastbarkeit<br />

überhaupt heran<strong>zu</strong>kommen (gilt insbesondere auch <strong>zu</strong> Ziffer<br />

2.2.6.1).<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 708 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1285 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1701<br />

Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellten Grünzüge und die<br />

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege sollen<br />

sowohl flächenmäßig wie auch qualitativ sehr stark ausgeweitet<br />

wer<strong>den</strong> sollen. Diese Festlegungen wer<strong>den</strong> in der Praxis <strong>zu</strong><br />

erheblichen Beschränkungen der kommunalen Planungshoheit<br />

führen. Eine geordnete, vor allem aber selbstbestimmte<br />

Eigenentwicklung der Städte und Gemein<strong>den</strong> im Neckar-O<strong>den</strong>wald-<br />

Kreis wird dadurch vielerorts <strong>zu</strong>mindest erheblich erschwert, wenn<br />

nicht gar unmöglich gemacht. So sind beispielsweise in der<br />

Gemeinde Schefflenz nahe<strong>zu</strong> sämtliche Siedlungsrandbereiche als<br />

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege sowie als<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g ausgewiesen. Kommunale Planungen etwa auf<br />

der intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen<br />

Oberschefflenz und Mittelschefflenz westlich der L 526 wären<br />

damit nicht mehr möglich, obwohl es sich um örtlich integrierte<br />

Lagen handelt.<br />

Der Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis spricht sich deshalb mit Nachdruck<br />

dafür aus, die Flächen für Regionale Grünzüge und für<br />

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege allenfalls im<br />

Einvernehmen mit <strong>den</strong> jeweils betroffenen Städten und<br />

Gemein<strong>den</strong> aus<strong>zu</strong>weiten. Dadurch wür<strong>den</strong> im Übrigen auch die<br />

örtlichen Gemeinschaften mit ihrer ganz besonderen Sachkenntnis<br />

sehr viel stärker in die Abstimmung des für die kommunale<br />

Bauleitplanung verbindlichen Planwerks integriert. Die bislang<br />

vorgesehene massive Ausweitung lehnen wir jedoch entschie<strong>den</strong><br />

ab.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Rahmen der informellen Beteiligungsrunde mit allen Kommunen<br />

wur<strong>den</strong> die kommunalen Siedlungserweiterungsvorstellungen mit<br />

<strong>den</strong> freiraumsichern<strong>den</strong> regionalplanerischen Festlegungen<br />

diskutiert. Bezogen auf das Regionale Biotopverbundsystem wurde<br />

im Rahmen der informellen Runde auf einen vorläufigen Stand<br />

verwiesen. In der Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar sind<br />

die freiraumrelevanten Zielvorstellungen dargelegt. Damit trägt die<br />

Regionalplanung auch dem Erfordernis Rechnung, dass<br />

fachgesetzliche Vorgaben, wie die Sicherung der Biodiversität gem.<br />

Naturschutzrecht nach aktueller Gesetzeslage höhere<br />

Anforderungen an z.B. <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund stellt (vgl.<br />

hier<strong>zu</strong> auch Landschaftsrahmenplanung BW Kap. 3.2). Weitgehend<br />

setzen sich die Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege aus bereits fachrechtlich ausgewiesenen<br />

Schutzgebieten <strong>zu</strong>sammen (z.B. Natura 2000-Gebiete). Diese<br />

regionalplanerischen Festlegungen verstehen sich als<br />

Flächensicherung <strong>zu</strong>m Aufbau eines überörtlichen<br />

Biotopverbundsystems. Damit gehen regionalplanerisch keine<br />

Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen z. B. für die ordnungsgemäße Land- und<br />

Forstwirtschaft einher.<br />

Zusammen mit <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen, Vorranggebieten für<br />

Landwirtschaft und weiteren Freiraumsicherungsinstumenten sind<br />

zwar Siedlungsentwicklungsgrenzen räumlich definiert, die<br />

Entwicklungsfähigkeit der Kommunen ist für <strong>den</strong> Planungshorizont<br />

2020 jedoch sichergestellt (vgl. Kap. 1.4 und 1.5. <strong>zu</strong> Wohnbau- und<br />

Gewerbeflächen).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 709 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1286 Stadt Buchen 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Es wird die Frage gestellt, ob die Darstellung von Regionalen<br />

Grünzügen derart restriktiv eingesetzt wer<strong>den</strong> muss, dass beinahe<br />

alle Außenbereichsflächen mit der Festlegung „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g/Grünzäsur" definiert sind. Diese Frage stellt<br />

sich nicht nur für die Stadt Buchen und ihre Stadtteile, sondern für<br />

gesamten Geltungsbereich des Einheitlichen Regionalplanes. Dabei<br />

gehen die Ausweisungen teilweise soweit, dass sogar<br />

rechtskräftige Bebauungspläne in Teilbereichen mit solchen<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen überlagert sind (z.B. „18- Lange Föhren"). Hier<br />

scheint ein deutliches Mehr an Zurückhaltung erforderlich.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Für die Metropolregion Rhein-Neckar als siebtgrößtem<br />

Ballungsraum Deutschlands spielt die Ausgewogenheit von<br />

regionaler Siedlungs- und Freiraumstruktur eine große Rolle für die<br />

Sicherung der Standort- und Lebensqualitäten. Der<br />

Freiraumsicherung im gesamtregionalen Kontext kommt bei einer<br />

durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 420 E. / km² in der<br />

MRN (Deutschland: 229 E. / km²) eine hohe Bedeutung <strong>zu</strong>.<br />

Überlagerungen von Grünzügen/Grünzäsuren, die nicht mit einer<br />

bauplanungsrechtlichen Nut<strong>zu</strong>ng kompatibel sind, wer<strong>den</strong> im<br />

Abgleich mit der kommunalen Bauleitplanung korrigiert.<br />

1287 Stadt Osterburken 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

561<br />

1937<br />

Die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte enthält alle derzeit in der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung bzw. Bauleitplanung ausgewiesenen<br />

Wohnbauflächen. Diese Flächen ergeben in der Bilanz ein<br />

Wohnbauflächenpotenzial von 20 ha. Als Siedlungsbereich Wohnen<br />

wird lediglich Osterburken (Kernstadt) benannt. Rein rechnerisch<br />

ergeben sich <strong>zu</strong>mindest in der Kernstadt ausreichende Flächen für<br />

<strong>den</strong> Planungszeitraum. Die Stadteile Hemsbach und Bofsheim<br />

haben jedoch kein weiteres Flächenpotenzial. In der Umset<strong>zu</strong>ng<br />

vorhan<strong>den</strong>er Flächen kann es außerdem aufgrund hoher<br />

Erschließungskosten und vieler privaten Bauflächen <strong>zu</strong> Problemen<br />

kommen. Insofern wäre es wünschenswert eine Regelung, die<br />

flexible Lösungen ermöglicht in <strong>den</strong> Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Die Ausführungen der Stadt Osterburken wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>stimmend <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

Unter Beachtung aller ökologischen und landschaftlichen sowie<br />

städtebaulichen Gegebenheiten/Betrachtungen wer<strong>den</strong> in<br />

Hemsbach und Bofsheim vertretbare Arrondierungsflächen im<br />

Anschluss an die Ortslagen restriktionsfrei gestellt.<br />

Damit wird dem dahingehen<strong>den</strong> Anliegen der Stadt Osterburken<br />

Rechnung getragen.<br />

Die Möglichkeit, bezüglich dieser Flächen in eventuelle<br />

Planungsüberlegungen <strong>zu</strong> treten, setzt allerdings zwingend die<br />

Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und für fehlende Alternativen voraus,<br />

wie dies auch durch das Baugesetzbuch vorgegeben ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

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2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1288 Stadt Osterburken 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

922<br />

2364<br />

Osterburken wird dem Siedlungsbereich Gewerbe <strong>zu</strong>geordnet.<br />

Darüber hinaus ist der Industriepark der Kommunen des GW<br />

Seckachtal und GW Osterburken als Vorranggebiet für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung und Logistik ausgewiesen. Die<br />

planungsrechtliche Flächenreserve ist mit 11 ha berechnet.<br />

Dennoch gilt hier teilweise die unter Ziffer 1.4 getätigte Aussage.<br />

Im Bebauungsplan Regionaler Industriepark I ansässige Firmen<br />

haben keine Möglichkeit mehr sich auf dem jetzigen Gelände<br />

weiter<strong>zu</strong>entwickeln. Es ist vom betrieblichen Ablauf wenig sinnvoll<br />

diese Firmen auf das in nördlicher Richtung liegende Vorranggebiet<br />

<strong>zu</strong> verweisen. Hier bieten sich im Zuge flexibler Lösungen die dem<br />

RIO in südwestlicher Richtung (über die Landesstraße 615)<br />

liegen<strong>den</strong> Flächen an. Dort sind jedoch Flächen eines regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs sowie ein Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

festgelegt. Des Weiteren bietet sich aus verkehrlicher Sicht<br />

dringend an, <strong>den</strong> RIO natürlich nur bei entsprechendem Bedarf in<br />

Richtung der neuen Umgehungsstraße und der Bundesautobahn<br />

A81 <strong>zu</strong> entwickeln. Dem stünde dort dann ebenfalls eine<br />

Vorrangfläche bzw. ein Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft<br />

entgegen. Hier bitten wir ebenso um Rücknahme. Die genannten<br />

Flächen haben wir in dem beiliegen<strong>den</strong> Aus<strong>zu</strong>g der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte eingezeichnet. [Karte im Anhang]<br />

folgen<br />

Unter Anerkennung der seitens der Stadt Osterburken dargelegten<br />

Begründung wird eine entsprechende Fläche südlich der L 615 von<br />

Restriktionen freigestellt, die in der gesamtökologischen<br />

Betrachtung dafür infrage kommt.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

Die entsprechende Auseinanderset<strong>zu</strong>ng mit <strong>den</strong> Flächen innerhalb<br />

des in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

ausgewiesenen Vorranggebietes für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistungen, Logistik (Z) ist dabei von besonderer Wichtigkeit.<br />

1289 Stadt Osterburken 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

692<br />

1819<br />

Im Bereich der Industriestraße (Zugangsstraße <strong>zu</strong>r neuen<br />

Ortsumgehung Adelsheim - Osterburken) erfolgte vor einigen<br />

Jahren eine geringfüge Erweiterung. Es wird gebeten, diese<br />

Bestandsfläche <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

folgen<br />

Dem Anliegen der Stadt Osterburken wird gefolgt. Die<br />

Bestandsfläche wird entsprechend ergänzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 711 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1290 Stadt Osterburken 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1703<br />

Im Wissen um die Bedeutung von Natur und Landschaft als<br />

Standortfaktor im Ländlichen Raum sowohl für die Wohnqualität als<br />

auch die Naherholung und <strong>den</strong> Tourismus erkennen wir die<br />

grundsätzliche Notwendigkeit diesbezüglicher Festlegungen an. Es<br />

ist jedoch wenig sinnvoll, die Planzeichen insbesondere für die<br />

Regionalen Grünzüge und die Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege bis unmittelbar an die Siedlungsbereiche<br />

heran<strong>zu</strong>führen. Das sorgt für vermeidbare Konflikte. Hier sollten<br />

generell „Pufferzonen" festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans basiert auf der Bevölkerungs- und<br />

Haushaltsvorausberechnung der Universität Mannheim für die<br />

gesamte Metropolregion. Die noch verfügbaren<br />

Wohnbauflächenpotentiale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung im<br />

Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung abgestimmt. Im<br />

Zuge der Gesamtaufstellung des Einheitlichen Regionalplans<br />

wur<strong>den</strong> neben der Übernahme der Siedlungsflächen gem. FNP<br />

auch an verschie<strong>den</strong>en Stellen im Bereich der Stadt Osterburken<br />

sog. restriktionsfreie Flächen belassen. Die Wohnbauflächenbilanz<br />

(incl. Wohnbauflächenbedarf) soll im Rahmen einer<br />

Teilfortschreibung über <strong>den</strong> Planungshorizont 2020 hinaus<br />

fortgeschrieben wer<strong>den</strong>.<br />

1291 Stadt Osterburken 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1704<br />

Der Stadtteil Hemsbach ist auf seiner gesamten Gemarkung<br />

einschließlich der kompletten Siedlungsflächen mit der Festset<strong>zu</strong>ng<br />

eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges und Vorranggebietes für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege überlagert. Der Stadtteil Bofsheim und Teile<br />

des Stadtteiles Schlierstadt sind in gleicherweise lediglich mit<br />

einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g überplant. Auch unter Berücksichtigung<br />

des Maßstabes 1 : 75.000 ist dies wie vorstehend begründet wenig<br />

sinnvoll und nicht Ziel führend, schließt sich von der Intention „In<br />

<strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und <strong>den</strong> Grünzäsuren darf in der Regel<br />

nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>" her aus. Die Siedlungsfläche des<br />

Stadtteiles Hemsbach einschließlich eines Puffers ist daher von<br />

dieser Festset<strong>zu</strong>ng aus<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Auch wenn sich der Ländliche Raum für derartige Festset<strong>zu</strong>ngen<br />

„anbietet" fordern wir hier eine gewisse Ausgeglichenheit im<br />

gesamten Planungsgebiet ein. Gerade in <strong>den</strong> Ballungsräumen<br />

müsste <strong>den</strong> Kriterien des gesamten Kapitels 2 eine noch höhere<br />

Bedeutung beigemessen wer<strong>den</strong>. Im Ländlichen Raum versteht<br />

sich das von ehe her.<br />

folgen<br />

Das seitens der Stadt Osterburken vorgetragene Anliegen ist<br />

nachvollziehbar.<br />

Unter Beachtung aller ökologischen und landschaftlichen sowie<br />

städtebaulichen Gegebenheiten/Betrachtungen wer<strong>den</strong> vertretbare<br />

Arrondierungsflächen im Anschluss an die Ortslage restriktionsfrei<br />

gestellt.<br />

Damit wird dem Anliegen der Stadt Rechnung getragen.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

Diese Forderung wird unabhängig von der jeweiligen<br />

strukturräumlichen Zugehörigkeit der Gemeinde im Sinne des<br />

sparsamen Umgangs mit Grund und Bo<strong>den</strong> überall aufgestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 712 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1292 Stadt Osterburken 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

293<br />

1705<br />

1938<br />

In <strong>den</strong> Stadtteilen Bofsheim, Hemsbach und Schlierstadt ist es<br />

erforderlich, dass für <strong>den</strong> Planungszeitraum ausreichend<br />

Wohnbauflächen <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Der derzeitige Entwurf<br />

sieht für die Stadtteile Bofsheim und Hemsbach über die bisherige<br />

Bebauung hinaus keine Flächen für eine weitere bauliche<br />

Entwicklung vor. Deshalb sind für diese Stadtteile im Regionalplan<br />

Flächen für eine Eigenentwicklung vor<strong>zu</strong>sehen oder aber <strong>zu</strong>mindest<br />

flexible Regelungen auf<strong>zu</strong>nehmen, die eine bedarfsgerechte<br />

Eigenentwicklung <strong>zu</strong>lassen. Im Stadtteil Schlierstadt böten solche<br />

flexiblen Regelungen <strong>zu</strong>dem die Möglichkeit, die im Rahmen des<br />

MELAP-Projektes (Modellprojekt <strong>zu</strong>r Eindämmung des<br />

Landschaftsverbrauchs im Ländlichen Raum) eingeleitete<br />

innerörtliche Entwicklung fort<strong>zu</strong>führen.<br />

folgen<br />

Das seitens der Stadt Osterburken vorgetragene Anliegen ist<br />

nachvollziehbar.<br />

Unter Beachtung aller ökologischen und landschaftlichen sowie<br />

städtebaulichen Gegebenheiten/Betrachtungen wer<strong>den</strong> vertretbare<br />

Arrondierungsflächen im Anschluss an die Ortslagen restriktionsfrei<br />

gestellt.<br />

Damit wird dem Anliegen der Stadt Rechnung getragen.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

1293 Stadt Ravenstein 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

294<br />

2557<br />

Im vorliegen<strong>den</strong> Entwurfsplan ist eine bereits im rechtskräftigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GW Osterburken ausgewiesene,<br />

geplante Wohnbauerweiterungsfläche nicht berücksichtigt. Wir<br />

bitten, die Fläche sowohl im schriftlichen als auch im<br />

zeichnerischen Teil noch dar<strong>zu</strong>stellen. Der <strong>zu</strong>künftige<br />

Bebauungsplan wird aus dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan entwickelt und<br />

sollte deshalb auch im Regionalplan enthalten sein. Eine Kopie des<br />

zeichnerischen Teils des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans ist beigefügt.<br />

[Plan im Anhang]<br />

folgen<br />

Die Inhalte der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Entwurfs des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Inhalten<br />

des gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des GVV Osterburken<br />

angepasst. Die genannte im FNP geplante Wohnbaufläche wird<br />

entsprechend nachrichtlich in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

übernommen. Die mit der Regionalplanung bereits abgestimmten<br />

Flächen für die Gewerbegebietserweiterung am nordöstlichen<br />

Ortsrand von Merchingen an der L 515 (laufendes B-Planverfahren)<br />

wer<strong>den</strong> nicht mit regionalplanerischen Restriktionen belegt.<br />

Dem Hinweis der Stadt Ravenstein wird gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 713 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1294 Stadtverwaltung Adelsheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

295<br />

1706<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der Erläuterungskarte ist die<br />

Wohnbauentwicklungsfläche „Steinäcker rechts" gemäß dem<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan 1. Fortschreibung, Zieljahr 2020 farblich<br />

hellrosa in Planung dar<strong>zu</strong>stellen. Gleichzeitig ist der Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g (Z) und das Vorranggebiet für Natur- und<br />

Landschaftsschutz (Z) aus der Fläche <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend Anhang Nr.2 Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar<br />

2020 des Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

hat die Stadt Adelsheim im Zeitraum 2007-2020 einen<br />

Wohnbauflächenbedarf von 5 ha. Diesem steht bei einer<br />

prognostizierten Bevölkerungsentwicklung von -8 % im gleichen<br />

Zeitraum ein errechnetes Wohnbauflächenpotenzial von 20 ha<br />

gegenüber.<br />

Das Statistische Landesamt hat (aktuell) einen Rückgang der<br />

Bevölkerung von 5340 Einw. im Jahr 2008 auf 5192 Einw. im Jahr<br />

2020 prognostiziert, bis <strong>zu</strong>m Jahr 2030 sogar auf 5048 Einw.<br />

Überdies ist die thematisierte Fläche im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan lediglich als "Entwicklungsfläche" (und nicht<br />

als geplante Wohnbaufläche!)beinhaltet und stellt somit nur die<br />

Möglichkeit einer <strong>zu</strong>künftigen Enzwicklung dar, für <strong>den</strong> Fall dass<br />

dafür eine Notwendigkeit belegt wer<strong>den</strong> könnte.<br />

Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Situation und vor allem<br />

unter dem Aspekt des gewollten sparsamen Umgangs mit Grund<br />

und Bo<strong>den</strong> kann der Forderung der Stadt Adelsheim nicht gefolgt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

1295 Stadtverwaltung Adelsheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

296<br />

1707<br />

Die Darstellungen des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs (Z) sowie des<br />

Vorranggebietes für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sollen<br />

im Bereich<br />

a) des bestehen<strong>den</strong> Freibades Adelsheim<br />

b) der Fläche Friedhofsneuanlage „Ronstock" <strong>zu</strong>rückgenommen<br />

wer<strong>den</strong>. Die Flächen sind im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan 1.<br />

Fortschreibung, Zieljahr 2020 enthalten.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 714 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1296 Stadtverwaltung Mosbach 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

696<br />

1939<br />

2741<br />

Die Gemeinde Elztal hatte mit Ihrem Schreiben vom 12.10.2010<br />

weiterhin darum gebeten eine Erweiterungsmöglichkeit für die<br />

Maschinenfabrik Gerd Mosca AG <strong>zu</strong> schaffen, in dem eine<br />

entgegen stehende Restriktion in Form eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen wird. Auch dieser Forderung trägt der<br />

vorliegende Entwurf nicht Rechnung. Im betreffen<strong>den</strong> Bereich<br />

überlagern sich Darstellungen für einen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g, ein<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sowie ein Vorbehaltsgebiet<br />

für <strong>den</strong> Grundwasserschutz.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs ist im<br />

westlichen Anschluss an das bestehende Betriebsgelände nach<br />

unserem Dafürhalten eine ausreichend große Fläche restriktionsfrei<br />

dargestellt, die einer <strong>zu</strong>künftigen Erweiterung der genannten Firma<br />

damit nicht entgegenstehen würde.<br />

Die geforderte, noch größere Erweiterungsmöglichkeit nach<br />

Nor<strong>den</strong> steht allerdings im Widerspruch <strong>zu</strong> einer Tonlagerstätte<br />

bzw. einem dort geplanten Abbauvorhaben, für die/das es bereits<br />

einen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan gibt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem formulierten Antrag nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 715 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1297 Stadtverwaltung Mosbach 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Durch die Ausweisung von Regionalen Grünzügen haben sich in<br />

der Vergangenheit häufig Konflikte mit Planungsabsichten der<br />

Gemein<strong>den</strong> ergeben. Ein Grund dafür war sicherlich die grafische<br />

Darstellung in relativ grobem Maßstab, die<br />

Interpretationsspielräume offen ließ. Leider erscheint die nun<br />

gewählte Form der Darstellung mit einer senkrechten Schraffur aus<br />

relativ weit voneinander entfernten Linien auch nicht als bessere<br />

Lösung. Hier stellt sich die Frage inwiefern Flächen, die nicht direkt<br />

von einer Linie berührt wer<strong>den</strong> restriktionsfrei sind oder ob die<br />

einzelnen Linien gedanklich <strong>zu</strong> einer Fläche ergänzt wer<strong>den</strong><br />

müssen, deren konkreter Zuschnitt im Einzelfall dann wieder unklar<br />

ist. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die im Vorfeld<br />

einvernehmlich zwischen Kommunen und Regionalverband<br />

abgestimmten Flächen als restriktionsfrei <strong>zu</strong> sehen sind.<br />

Weiterhin fällt auf, dass bisher restriktionsfreie Flächen im<br />

Anhörungsentwurf nun mit Regionalen Grünzügen belegt sind, wie<br />

z. B. das Areal „Kirstätter Hof" (s. auch Schreiben der Gemeinde<br />

Obrigheim vom 27.09.2010), die Ortslage von Sattelbach und der<br />

Bereich Knopfhof in Mosbach. Im letzteren Fall geht die Darstellung<br />

des Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges über die dort befindlichen Sportanlagen<br />

sowie <strong>den</strong> Knopfhof selbst einschließlich des jeweiligen<br />

Gebäudebestands hinweg. Allgemein „schrammen" die Linien der<br />

Signatur für Regionale Grünzüge direkt auf bestehende<br />

Siedlungsflächen bzw. sogar durch diese hindurch. Dadurch wird<br />

das Konfliktpotential im Vergleich <strong>zu</strong>r bisherigen Darstellung im<br />

Regionalplan Unterer Neckar noch erhöht. Es wird darum gebeten,<br />

diese Form der Darstellung nochmals <strong>zu</strong> über<strong>den</strong>ken und<br />

<strong>zu</strong>mindest an <strong>den</strong> Stand des bisherigen Regionalplans an<strong>zu</strong>nähern.<br />

teilweise folgen<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die gewählte Schraffur für die Regionalen Grünzüge verfolgt mit<br />

ihren Linien eine Flächensicherung. Im Maßstab 1.75.000 gilt für<br />

die Regionalplanung, dass die verwendeten Symbole, Linien,<br />

Flächen und Schraffuren einen räumlichen Bereich ausbil<strong>den</strong>, der<br />

wiederum entsprechende Interpretationsspielräume in <strong>den</strong> äußeren<br />

Randbereichen offen lässt, die in der Regel durch die<br />

Bauleitplanung oder andere nachfolgende Planungsverfahren<br />

ausgeformt wer<strong>den</strong>. Sportanlagen können grundsätzlich kompatible<br />

Bestandteile von Regionalen Grünzügen sein.<br />

Es ist des Weiteren folgendes bei der Darstellung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> beachten:<br />

Gegenüber dem ersten Entwurfsstand in der informellen<br />

Beteiligungsrunde sind im vorliegen<strong>den</strong> Beteiligungsentwurf<br />

weitere Flächen für <strong>den</strong> Regionalen Biotopverbund i<strong>den</strong>tifiziert<br />

wor<strong>den</strong>. Das hängt mit der zeitlichen Verzögerung der fachlichen<br />

Datenbereitstellung <strong>zu</strong>sammen, die im ersten Entwurf 2010 noch<br />

nicht vollständig enthalten waren. Bei der redaktionellen<br />

Überarbeitung des Plans wird grundsätzlich sichergestellt, dass<br />

keine Überlagerung regionalplanerischer Freiraumausweisungen<br />

auf kommunalen Siedlungsflächen liegt. Der Eindruck, dass<br />

freiraumsichernde regionalplanerische Ausweisungen in <strong>den</strong><br />

Siedlungsbereich hineinlaufen, kann stellenweise durch die<br />

generalisierte Einzelhausdarstellung der Topografischen Karte<br />

1:100.000 (TK 100) entstehen. Durch die Generalisierung nimmt die<br />

Einzelhausdarstellung der TK 100 unter Umstän<strong>den</strong> eine größere<br />

Kartenfläche ein, als es der realen Siedlungsfläche entspricht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 716 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1298 Gemeinde Birkenau 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Festset<strong>zu</strong>ng des „Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges" ist in einem<br />

angemessenen Abstand um die Siedlungsbereiche<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, um der erforderlichen städtebaulichen<br />

Entwicklung einen gewissen Spielraum <strong>zu</strong> verschaffen bzw. eine<br />

Siedlungsentwicklung unterhalb der Darstellungsgrenze von 5 ha <strong>zu</strong><br />

gewährleisten und für die kommunale Bauleitplanung <strong>zu</strong> eröffnen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Gemäß dem regionalplanerischen Abwägungsauftrag kann eine<br />

pauschale Rücknahme von Freiraumfestlegungen <strong>zu</strong> Gunsten eines<br />

kommunalen Siedlungsentwicklungsspielraums nicht erfolgen. Die<br />

Bedarfssituation für die weitere Siedlungsentwicklung für <strong>den</strong><br />

Zeitraum bis 2020 ist mit der Gemeinde und dem<br />

Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt und<br />

Planungsperspektiven sind in bei<strong>den</strong> Planwerken abgesichert.<br />

1299 Gemeinde Mörlenbach 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Ausweisungen „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" dürfen in keinem Fall eine<br />

Planung für eine künftige Ortsumgehung B 38 a beeinträchtigen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Linienhafte Verkehrsinfrastrukturprojekte sind in Regionalen<br />

Grünzügen grundsätzlich <strong>zu</strong>lässig.<br />

1300 Gemeinde Mörlenbach 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Der „Regionale Grün<strong>zu</strong>g" ist <strong>zu</strong>r Sicherstellung der<br />

Eigenentwicklung der Gemeinde vom Siedlungsrand der<br />

Kerngemeinde ab<strong>zu</strong>rücken.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Festset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong> Siedlungsflächen im rechtskräftigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan sind nachrichtlich übernommen wor<strong>den</strong> und<br />

im Rahmen der informelle Beteiligungsrunde mit der Gemeinde<br />

abgestimmt. Eine pauschale Freistellung i. S. eines Abrückens der<br />

Regionalen Grünzüge ist nicht möglich. Dieses widerspricht dem<br />

Abwägungsauftrag der Regionalplanung, die überfachlich,<br />

überörtlich und <strong>zu</strong>sammenfassend <strong>den</strong> Raum entwickeln, ordnen<br />

und sichern soll. Entwicklungsspielräume können daher nur auf der<br />

Grundlage einer Einzelfallbetrachtung Ergebnis eines<br />

Abwägungsprozesses sein.<br />

1301 Stadtverwaltung Lampertheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Darstellung der Regionalen Grünzüge entspricht dem<br />

Regionalplan Südhessen (RPS) 2010.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 717 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1302 Stadtverwaltung Neckarsteinach 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

309<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass im Westen von Neckarsteinach<br />

der Regionale Grün<strong>zu</strong>g bis unmittelbar an <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong><br />

Siedlungsrand heranreicht. Eine dort geplante gemischte Baufläche<br />

gem. FNP soll hier dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

1303 Stadtverwaltung Neckarsteinach 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

2373<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass von <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> im Stadtgebiet<br />

dargestellten „Vorranggebieten für die Landwirtschaft"<br />

insbesondere das Gebiet beim Ortsteil Grein deutlich weniger als<br />

die üblichen 5 ha Flächengröße aufweist, die ansonsten <strong>den</strong><br />

Schwellenwert für Darstellungen in einem Regionalplan<br />

beschreiben und dem Gebiet daher allein aufgrund seiner geringen<br />

Flächengröße eine überörtliche Bedeutsamkeit bereits<br />

abgesprochen wer<strong>den</strong> muss. Diese Fläche ist im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan überwiegend als Grünfläche dargestellt und<br />

weist aktuell als Flächennut<strong>zu</strong>ng Gärten und Streuobstwiesen auf.<br />

Es wird angeregt, in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte das „Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft" im Nordwesten des Ortsteils Grein<br />

<strong>zu</strong>gunsten einer Darstellung als „Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft" fallen <strong>zu</strong> lassen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Fläche wird als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft<br />

dargestellt. Zur Freiraumsicherung der aktuellen<br />

Streuobstwiesenbestände wird der Regionale Grün<strong>zu</strong>g an dieser<br />

Stelle ergänzt.<br />

1304 Stadtverwaltung Landau 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

714<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist das ehemalige Kohlelager, südlich<br />

des Wohnparks Am Ebenberg als „gewerbliche Baufläche Bestand"<br />

ausgewiesen. Diese Fläche wurde im Rahmen der Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes C25 und der <strong>zu</strong>gehörigen Änderung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes in Grünflächen mit <strong>den</strong><br />

Zweckbestimmungen „Einrichtungen für Sport", „Sportanlagen",<br />

„Spielplatz" und „öffentliche Grünanlage, Park" sowie teilweise in<br />

„Flächen für Maßnahmen <strong>zu</strong>m Schutz, <strong>zu</strong>r Pflege und <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung von Bo<strong>den</strong>, Natur und Landschaft" geändert. Die<br />

Darstellung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar muss<br />

entsprechend angepasst wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe auf dem Gebiet des<br />

ehemaligen Kohlelagers wird aus der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

herausgenommen und der Regionale Grün<strong>zu</strong>g bis <strong>zu</strong>r Bahnstrecke<br />

erweitert.<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 718 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1305 Stadtverwaltung Landau 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1495<br />

Die Stadt Landau fordert eine Klärung, ob für Arrondierungen von<br />

Siedlungsflächen künftig aufwendige Zielabweichungsverfahren<br />

erforderlich sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Regionalplanung ist eine übergeordnete Planung. Daher können<br />

Festlegungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Maßstab 1:75 000 des<br />

Einheitlichen Regionalplans keine Parzellenschärfe erreichen. Dies<br />

ist der Bauleitplanung vorbehalten. Gebietsscharfe Abgren<strong>zu</strong>ng<br />

bedeutet demnach, dass in der Abgren<strong>zu</strong>ng regionalplanerischer<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen grundsätzlich ein gewisser Interpretationsspielraum<br />

besteht. Andererseits gibt es nach einem Urteil des OVG Koblenz<br />

keine generelle Marginalitätsgrenze, die geringfügige<br />

Abweichungen von Zielen der Raumordnung ohne<br />

Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>lässt. Folglich ist für je<strong>den</strong> Einzelfall in<br />

enger Abstimmung mit dem Plangeber sowie der für<br />

Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>ständigen Behörde <strong>zu</strong> klären, ob für<br />

das konkrete Vorhaben ein Zielkonflikt vorliegt oder auf ein<br />

entsprechendes Verfahren verzichtet wer<strong>den</strong> kann.<br />

1306 Stadtverwaltung Ludwigshafen 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Stadt Ludwigshafen fordert einen, dem Oberzentrum<br />

angemessenen, restriktionsfreien Siedlungsentwicklungsspielraum<br />

im Bereich der Siedlungsränder. Der Grundsatz "Innen- Vor<br />

Außenentwicklung wird jedoch grundsätzlich begrüßt.<br />

nicht folgen<br />

Die Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 für Ludwigshafen im<br />

Anhang Nr. 2 weist für das Oberzentrum einen<br />

Wohnbauflächenbedarf von 76 ha aus, dem noch ein Potential von<br />

rd. 89 ha gegenübersteht. Auch unter Berücksichtigung der in der<br />

aktuellen amtlichen Statistik des Landes Rheinland-Pfalz die Stadt<br />

Ludwigshafen betreffend etwas positiveren Prognosewerte dürfte<br />

auch eine aktualisierte Bedarfsberechnung das noch vorhan<strong>den</strong>e<br />

Wohnbauflächenpotential nicht überschreiten. Die geforderten,<br />

konkreten Entwicklungsflächen für <strong>zu</strong>künftige Baugebiete wer<strong>den</strong><br />

nachfolgend der regionalplanerischen Abwägung unterzogen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 719 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1307 Stadtverwaltung Ludwigshafen 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

2377<br />

Die Stadt Ludwigshafen fordert, das im Rahmen des neuen<br />

Planentwurfs für <strong>den</strong> einheitlichen Regionalplan erfolgte<br />

Heranrücken von Restriktionen (insbes. Landwirtschaftliche<br />

Vorrangfläche, Grünzäsur und regionaler Grün<strong>zu</strong>g; oben in Punkt<br />

2.9 erläutert) wieder auf das Maß des bisherigen regionalen<br />

Raumordnungsplanes Rheinpfalz 2004 <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Dies gilt<br />

insbesondere für das Heranrücken der Restriktionen<br />

• rund um <strong>den</strong> Siedlungskörper von Ruchheim, insbesondere im<br />

Sü<strong>den</strong> und Südwesten (Karte Nr. 1)<br />

nicht folgen<br />

Der Ortsteil Ruchheim ist der von der Kernstadt räumlich am<br />

weitesten entfernte Ortsteil. Auch hinsichtlich der<br />

Siedlungsstruktur sowie der verkehrlichen Lage unterscheidet sich<br />

Ruchheim faktisch nicht wesentlich von benachbarten Kommunen<br />

wie z.B. Maxdorf im Rhein-Pfalz-Kreis. Dennoch sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Osten und Sü<strong>den</strong> von Ruchheim<br />

großflächige Neubaugebiete von rd. 30 ha als "Siedlungsfläche<br />

Wohnen (Planung)" berücksichtigt, die <strong>den</strong> Bedarf <strong>zu</strong>mindest bis<br />

<strong>zu</strong>m Planungshorizont 2020 abdecken sollten. Darüber<br />

hinausgehende Entwicklungsspielräume das auch von Seiten der<br />

Stadt Ludwigshafen unterstützte Leitprinzip der "Innen- vor der<br />

Außenentwicklung" in Frage stellen.<br />

1308 Stadtverwaltung Ludwigshafen 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

2378<br />

Die Stadt Ludwigshafen fordert, das im Rahmen des neuen<br />

Planentwurfs für <strong>den</strong> einheitlichen Regionalplan erfolgte<br />

Heranrücken von Restriktionen (insbes. Landwirtschaftliche<br />

Vorrangfläche, Grünzäsur und regionaler Grün<strong>zu</strong>g; oben in Punkt<br />

2.9 erläutert) wieder auf das Maß des bisherigen regionalen<br />

Raumordnungsplanes Rheinpfalz 2004 <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Dies gilt<br />

insbesondere für das Heranrücken der Restriktionen<br />

• im Bereich Maudach südlich der Umgehungsstraße (Karte Nr. 2)<br />

folgen<br />

Im Ortsteil Maudach hat sich auf Grund der direkten Anbindung an<br />

das Fernstraßennetz südlich der Umgehungsstraße bereits<br />

vielfältiges Gewerbe angesiedelt. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist<br />

unmittelbar an das bestehende Gewerbegebiet angrenzend auch<br />

ein restriktionsfreier Entwicklungsspielraum berücksichtigt. Im<br />

Hinblick auf langfristige Entwicklungsperspektiven wer<strong>den</strong> südlich<br />

der Umgehungsstraße sowie östlich des Gewerbegebietes die<br />

Freiraumrestriktionen bis <strong>zu</strong>r "Alten Weinstraße" <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

1309 Stadtverwaltung Ludwigshafen 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

2379<br />

Darüber hinaus fordert die Stadt Ludwigshafen, auch gegenüber<br />

dem bisherigen gültigen Raumordnungsplan Rheinpfalz an einigen<br />

Stellen aus verschie<strong>den</strong>en Grün<strong>den</strong> Restriktionen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen<br />

(s. auch oben unter Punkt 2.9):<br />

• Im Umfeld eines möglichen Autobahnanschlusses an die A 650<br />

sollen die Flächen südlich des Gewerbeparkes „Westlich B 9"<br />

restriktionsfrei gehalten wer<strong>den</strong>, um mögliche Entwicklungen /<br />

Neuausweisungen im Zusammenhang und im Umfeld eines<br />

künftigen Autobahn-Anschlusses / Umbau Oggersheimer Kreuz<br />

nicht <strong>zu</strong> erschweren. Der Autobahnanschluss selbst muss ohne<br />

Zielabweichung möglich sein. Wenn keine Berücksichtigung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte erfolgt, sollte dies im Text Erwähnung fin<strong>den</strong>.<br />

(Karte Nr. 3)<br />

nicht folgen<br />

Der südlich der A 650 liegende Bereich des "Oggersheimer<br />

Kreuzes" wird teilweise von freiraumsichern<strong>den</strong> Zielausweisungen<br />

(Regionaler Grün<strong>zu</strong>g, Vorranggebiet für die Landwirtschaft,<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz) überlagert. In diesen<br />

Vorranggebieten sind bauliche Maßnahmen in der Regel<br />

un<strong>zu</strong>lässig. Die Frage der Notwendigkeit eines<br />

Zielabweichungsverfahrens für <strong>den</strong> Ausbau des Oggersheimer<br />

Kreuzes ist im Rahmen der konkreten Projektplanung <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Eine Siedlungserweiterung südlich des Gewerbeparks "Westlich B<br />

9" sowie südlich der A 650 wird aus raumordnerischer Sicht<br />

abgelehnt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 720 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1310 Stadtverwaltung Ludwigshafen 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Darüber hinaus fordert die Stadt Ludwigshafen, auch gegenüber<br />

dem bisherigen gültigen Raumordnungsplan Rheinpfalz an einigen<br />

Stellen aus verschie<strong>den</strong>en Grün<strong>den</strong> Restriktionen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen<br />

(s. auch oben unter Punkt 2.9):<br />

[…]<br />

• Die Darstellung der Siedlungsfreiflächen und Sportplätze als<br />

restriktionsfreie „Sonstige Flächen" ist mit dem neuen Entwurf<br />

erfolgt. Allerdings bleibt in Rheingönheim die Überlagerung mit<br />

regionalem Grün<strong>zu</strong>g (Karte Nr. 6); die Fläche sollte restriktionsfrei<br />

gestellt wer<strong>den</strong>, da sonst die Entwicklungsmöglichkeiten als<br />

Flächen für <strong>den</strong> Sport unterbun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlinterpretationen<br />

(Anknüpfungspunkte für Siedlungserweiterungen) sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans im Vergleich<br />

<strong>zu</strong> dem Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004<br />

"Siedlungsfreiflächen" nicht mehr dargestellt. Diese Flächen - so<br />

z.B. für Sport- und Freizeitanlagen - können durch<br />

freiraumsichernde Vorrangausweisungen wie z.B. "Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" überlagert wer<strong>den</strong>. Dadurch wer<strong>den</strong> jedoch genehmigte<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen nicht eingeschränkt.<br />

1311 Stadtverwaltung Ludwigshafen 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

In einigen Punkten wur<strong>den</strong> Abweichungen der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

mit der Erläuterungskarte Natur, Landschaft, Umwelt festgestellt;<br />

hier sollte die Erläuterungskarte gem. untenstehen<strong>den</strong> Punkten<br />

entsprechend angepasst wer<strong>den</strong>.<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und Erläuterungskarte decken sich nicht im<br />

Bereich geplantes LSG „Rottwiesen". Die Flächen östlich<br />

Saumgartenweg incl. Backsteinweiher sollen mit einem Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g im südwestlichen Bereich in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

ergänzt wer<strong>den</strong>. Der Bereich der Sportflächen soll jedoch analog<br />

<strong>den</strong> Forderungen I.9 und II.2.7 frei von Restriktionen bleiben (wie<br />

bisher vorgesehen).<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt stellt die<br />

unabgewogenen fachlichen Grundlagen dar. Damit wird deutlich,<br />

dass es nicht <strong>zu</strong> einer Angleichung zwischen Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

und Erläuterungskarte kommen muss. In der Erläuterungskarte sind<br />

keine naturschutzfachlichen Schutzgebiete i.S. einer nachrichtlichen<br />

Übernahme enthalten.<br />

Für die Flächen östlich Saumgartenweg incl. Backsteinweiher wird<br />

eine Ergän<strong>zu</strong>ng des Grün<strong>zu</strong>gs im südwestlichen Bereich in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte vorgenommen. Die weiter nördlich<br />

angrenzen<strong>den</strong> Sportflächen bleiben außerhalb der<br />

Grün<strong>zu</strong>gsdarstellung.<br />

1312 Stadtverwaltung Neustadt 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Stadt Neustadt a.d.Wstr.: (Zu Kapitel 2.1.1 Regionale Grünzüge /<br />

Grünzäsuren)<br />

als Ziel Die Darstellung eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges zwischen dem<br />

„Quartier Hornbach" und der A65 wird hinsichtlich der Potentiale<br />

für eine weitere Gewerbeentwicklung nach wie vor als<br />

problematisch angesehen. Wir verweisen in diesem<br />

Zusammenhang auf unsere Vorabstimmung mit <strong>den</strong> Vertretern des<br />

VRRN.<br />

nicht folgen<br />

Die Stadt Neustadt a.d.Wstr. ist gemäß Plansatz 1.5.2.2 in<br />

Verbindung mit Anhang Nr. 1.4 als regionaler Gewerbeschwerpunkt<br />

festgelegt. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind dafür östlich des<br />

Weinstraßenzentrums in erheblichem Umfang restriktionsfreie<br />

Entwicklungspotentiale berücksichtigt. In der langfristigen<br />

Perspektive kann die gewerbliche Entwicklung auch bis an die A 65<br />

herangeführt wer<strong>den</strong>. Für die Laufzeit des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist jedoch kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Entwicklungsspielräume <strong>zu</strong> erkennen.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 721 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1313 Stadtverwaltung Neustadt 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Stadt Neustadt a.d.Wstr.: Es ist aufgrund des Maßstabes leider<br />

nicht <strong>zu</strong> erkennen, ob eine Überschneidung der geplanten<br />

Sportanlage an der Ostseite der Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe in Lachen-Speyerdorf bzw. südlich des<br />

Verkehrslandeplatzes mit dem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g stattfindet. Der<br />

geplante Sportpark Lilienthal sollte deshalb als geplante<br />

Siedlungsfläche festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Sport- und Freizeitanlagen sind nicht der wohnbaulichen- bzw.<br />

gewerblichen Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen und sind daher in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht dargestellt. Dadurch wer<strong>den</strong> jedoch<br />

genehmigte Nut<strong>zu</strong>ngen nicht eingeschränkt. Auch die<br />

Überlagerung solcher Anlagen mit der Vorrangausweisung<br />

"Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" führt nicht <strong>zu</strong> Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen.<br />

Jedoch sind geplante Erweiterungen (insbesondere bauliche<br />

Anlagen) oder Nut<strong>zu</strong>ngsänderungen an landschaftsgebun<strong>den</strong>enbzw.<br />

freiraumbezogenen Freizeit- und Erholungseinrichtungen<br />

gemäß Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.1.3 im Einzelfall auf ihre<br />

Grün<strong>zu</strong>gsverträglichkeit <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

1314 Stadtverwaltung Neustadt 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

312<br />

2381<br />

Stadt Neustadt a.d.Wstr.: Im Rahmen Ihrer Stellungnahme <strong>zu</strong>r FNP-<br />

Teiländerung „Lange Schemmel" im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf<br />

vom 26.03.2012 möchten wir an die Herausnahme der geplanten<br />

Wohnbaufläche (Nr. 31) erinnern.<br />

folgen<br />

Im Zuge der Teiländerung des FNP der Stadt Neustadt a.d.Wstr.<br />

wurde die geplante Wohnbaufläche aus dem FNP<br />

herausgenommen.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt, die geplante Wohnbaufläche aus<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte herausgenommen und das Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft sowie der Regionale Grün<strong>zu</strong>g entsprechend<br />

bis <strong>zu</strong>m Siedlungsrand ergänzt.<br />

1315 Stadtverwaltung Speyer 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1016<br />

Militärische Konversionsflächen (Kapitel 1.6)<br />

Es erfolgt der Hinweis, dass in <strong>den</strong> „Sonderbauflächen Bund" die<br />

militärische Nut<strong>zu</strong>ng solange Vorrang hat, bis eine Entwidmung<br />

erfolgt. In der Planzeichnung wird jedoch der Bereich der<br />

Kurpfalzkaserne, der auf Otterstadter Gemarkung liegt, als<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g dargestellt. Dies ist <strong>zu</strong> korrigieren und analog<br />

der Planfestlegung auf Speyerer Gemarkung eine Sonderbaufläche<br />

Bund dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Die Anregung ist korrekt. Da alle Sonderflächen Bund, deren<br />

Nut<strong>zu</strong>ng künftig aufgegeben wird, nunmehr als "Entwicklungsfläche<br />

militärische Konversion (N)" dargestellt wer<strong>den</strong>, wird diese<br />

Darstellung auch für <strong>den</strong> Otterstadter Teil der Kurpfalzkaserne<br />

übernommen. Der Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges wird im Bereich der<br />

"Kurpfalz Kaserne" (Gemarkung Otterstadt) <strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 722 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1316 Stadtverwaltung Speyer 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1017<br />

Weiterhin ist im Vergleich <strong>zu</strong>m RROP 2004 die Darstellung<br />

„Sonderbauflächen Bund" für <strong>den</strong> Standortübungsplatz Speyer -<br />

Du<strong>den</strong>hofen entfallen. Gründe hierfür sind nicht nachvollziehbar.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Standortübungsplatz Speyer/Du<strong>den</strong>hofen ist auch im<br />

genehmigten Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Stadt Speyer nicht<br />

dargestellt. Standortübungsplätze unterliegen in der Regel - wie<br />

auch im Fall Speyer/Du<strong>den</strong>hofen - einer Freiraumnut<strong>zu</strong>ng. Eine<br />

bauliche Inanspruchnahme ist weder während noch nach der<br />

militärischen Nut<strong>zu</strong>ng regionalplanerisch erwünscht. Der Freiraum<br />

wird daher im Einheitlichen Regionalplan durch die Darstellung<br />

eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs bzw. einer Regionalen Grünzäsur<br />

gesichert.<br />

1317 Stadtverwaltung Worms 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

2382<br />

Die Planungsinstrumente „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" und „Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft" wer<strong>den</strong> im Vergleich <strong>zu</strong>m gelten<strong>den</strong><br />

Regionalplan von 2004 auffällig restriktiv angewendet. Die<br />

Planzeichen <strong>zu</strong> diesen Zielen wer<strong>den</strong> regelmäßig bis unmittelbar an<br />

die bestehen<strong>den</strong> und geplanten Siedlungsgrenzen herangeführt<br />

und bewirken somit eine nicht akzeptable Einschränkung der<br />

kommunalen Planungshoheit.<br />

nicht folgen<br />

Die im Vergleich <strong>zu</strong>m regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 erfolgte Ausweitung der regionalplanerischen<br />

Vorrangausweisungen an <strong>den</strong> Siedlungsrändern entspricht dem<br />

raumordnerischen Leitziel, <strong>den</strong> anhaltend massiven<br />

Flächenverbrauch im Kontext der absehbaren Folgen des<br />

demographischen Wandels deutlich ein<strong>zu</strong>schränken. Darüber<br />

hinaus hat sich im Zuge der Aufstellung des einheitlichen<br />

Regionalplans gezeigt, dass die in genehmigten<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen enthaltenen Planflächen <strong>den</strong> ermittelten<br />

Bedarf bis 2020 bei weitem übersteigen, so dass für die Laufzeit<br />

des einheitlichen Regionalplans in <strong>den</strong> meisten Fällen noch<br />

ausreichend kommunale Entwicklungsspielräume vorhan<strong>den</strong> sind.<br />

Auch für Worms und seine Ortsteile sind die im bisher<br />

vorliegen<strong>den</strong> FNP-Entwurf der Stadt Worms mit der<br />

Regionalplanung abgestimmten Planflächen berücksichtigt. Darüber<br />

hinaus sind im Bereich der Siedlungsränder von Worms für die<br />

mittel- bis langfristige Perspektiven bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt.<br />

Der Kritik wird nicht <strong>zu</strong>gestimmt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 723 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1318 Stadtverwaltung Worms 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

313<br />

2384<br />

Stadt Worms: Konflikte <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung sehen wir auf der<br />

Grundlage der FNP-Gesamtfortschreibung der Stadt Worms<br />

insbesondere bei folgen<strong>den</strong> raumordnerischen Festlegungen:<br />

Eisbachtal<br />

• Stadtteil Wiesoppenheim, die Zielaussagen „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g<br />

und Vorranggebiet Landwirtschaft" stehen in Konflikt <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

geplanten Wohnbauflächen ,WIE 07' (Planreserve) und ,WIE 12'<br />

(Arrondierung).<br />

[…]<br />

Wir regen an, aktuelle Kartenunterlagen <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong> und die<br />

Festlegungen der „Regionalen Grünzüge" und „Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft" entsprechend der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (Anlage<br />

2 , FNP-Entwurf, Stand Juli 2012').<br />

folgen<br />

Die geplanten Wohnbauflächen WIE 07 und WIE 12 wer<strong>den</strong> in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplanter "Siedlungsbereich Wohnen"<br />

dargestellt und die freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen<br />

entsprechend reduziert.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

1319 Stadtverwaltung Worms 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

314<br />

2385<br />

Stadt Worms: Konflikte <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung sehen wir auf der<br />

Grundlage der FNP-Gesamtfortschreibung der Stadt Worms<br />

insbesondere bei folgen<strong>den</strong> raumordnerischen Festlegungen:<br />

Eisbachtal<br />

[…]<br />

• Stadtteil Horchheim. Rechtsverbindlicher Bebauungsplan ,HOR<br />

16' - Das Baugebiet ,Am Domblick' am nordöstlichen Ortsrand von<br />

Horchheim ist in der verwendeten Kartenunterlage nicht dargestellt<br />

und wird im vorliegen<strong>den</strong> E-ROP-Entwurf mit <strong>den</strong> Zielaussagen<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und Vorranggebiet Landwirtschaft" überlagert<br />

(Siedlungsbestand).<br />

[…]<br />

Wir regen an, aktuelle Kartenunterlagen <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong> und die<br />

Festlegungen der „Regionalen Grünzüge" und „Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft" entsprechend der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (Anlage<br />

2 , FNP-Entwurf, Stand Juli 2012').<br />

folgen<br />

Das Baugebiet "Am Domblick" (HOR 16) am nordöstlichen Ortsrand<br />

von Horchheim wird entsprechend dem rechtsverbindlichen B-Plan<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende "Siedlungsfläche<br />

Wohnen" berücksichtigt und die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen entsprechend reduziert.<br />

Der Forderung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 724 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1320 Stadtverwaltung Worms 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

718<br />

1498<br />

2386<br />

Stadt Worms: Konflikte <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung sehen wir auf der<br />

Grundlage der FNP-Gesamtfortschreibung der Stadt Worms<br />

insbesondere bei folgen<strong>den</strong> raumordnerischen Festlegungen:<br />

[…]<br />

Pfrimmtal<br />

• Stadtteil Pfeddersheim, Mit der geplanten gewerblichen<br />

Baufläche ,PFE 26' soll der „Gewerbestandort KHS" am westlichen<br />

Ortsrand von Worms-Pfeddersheim im Bestand gesichert und<br />

Erweiterungen i. S. einer Arrondierung ermöglicht wer<strong>den</strong>. Diese<br />

Planungsabsicht steht in Konflikt <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Zielaussagen „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g, Grünzäsur und Vorranggebiet Landwirtschaft"<br />

(Arrondierung)<br />

[…]<br />

Wir regen an, aktuelle Kartenunterlagen <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong> und die<br />

Festlegungen der „Regionalen Grünzüge" und „Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft" entsprechend der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (Anlage<br />

2 , FNP-Entwurf, Stand Juli 2012').<br />

teilweise folgen<br />

Die geplante Erweiterung des "Gewerbestandortes KHS" am<br />

westlichen Ortsrand von Pfeddersheim steht im Konflikt mit <strong>den</strong><br />

Vorranggebieten für die Landwirtschaft, für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege, für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

sowie Regionaler Grün<strong>zu</strong>g. Außerdem liegt der südliche Teil des<br />

Plangebietes innerhalb der Gebietskulisse des Landesweiten<br />

Biotopverbundes. Gemäß Plansatz 1.5.2.1 ist die Flächenvorsorge<br />

<strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft<br />

jedoch an <strong>den</strong> potentiellen Erfordernissen der ortsansässigen<br />

Betriebe <strong>zu</strong> orientieren. Dies gilt auch für geplante<br />

Betriebserweiterungen. Der Anregung der Stadt Worms<br />

entsprechend wer<strong>den</strong> gemäß FNP Entwurf (Stand Juli 2012) im<br />

nördlichen Teil des Plangebietes die Vorrangausweisungen<br />

Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege sowie<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g bis <strong>zu</strong>r Grenze des Landesweiten<br />

Biotopverbundes <strong>zu</strong>rückgenommen. Somit stehen in diesem<br />

Bereich einer Erweiterung des ansässigen Betriebes keine<br />

freiraumsichern<strong>den</strong> Restriktionen entgegen.<br />

Der Forderung wird teilweise entsprochen.<br />

1321 Stadtverwaltung Worms 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

719<br />

2387<br />

Stadt Worms: Konflikte <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung sehen wir auf der<br />

Grundlage der FNP-Gesamtfortschreibung der Stadt Worms<br />

insbesondere bei folgen<strong>den</strong> raumordnerischen Festlegungen:<br />

[…]<br />

Nördliche Stadtteile<br />

• Stadtteil Abenheim. Mit der geplanten gewerblichen Baufläche<br />

'AB 12' wird eine Arrondierung südlich der Mörstädter Straße<br />

angestrebt. Mit dem vorliegen<strong>den</strong> E-ROP-Entwurf wer<strong>den</strong> neue<br />

Konflikte <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Zielaussagen „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft" begründet (bisher „sonstige<br />

landwirtschaftliche Flächen").<br />

Wir regen an, aktuelle Kartenunterlagen <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong> und die<br />

Festlegungen der „Regionalen Grünzüge" und „Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft" entsprechend der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (Anlage<br />

2 , FNP-Entwurf, Stand Juli 2012').<br />

folgen<br />

Für <strong>den</strong> gewerblichen Eigenbedarf des Ortsteils Abenheim wird in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte südlich der Mörstädter Straße die<br />

landwirtschaftliche Vorrangausweisung sowie der regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g geringfügig reduziert und das Plangebiet "AB 12" als<br />

geplante "Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" dargestellt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 725 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1322 Stadtverwaltung Worms 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

2388<br />

3820<br />

Um Konflikte für die Standorte für PV-Freiflächenanlagen und<br />

Win<strong>den</strong>ergieflächen (z.B. Windpark Worms, westlich der A61 und<br />

am Standort rekultivierter Deponien westlich von Worms-<br />

Pfeddersheim) <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, wird angeregt, die Festlegungen der<br />

„Regionalen Grünzüge" und der „Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft" um die Flächen für die geplanten PV-<br />

Freiflächenanlagen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (vgl. ,3. Regionale<br />

Infrastruktur'.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Vorranggebiete für die Landwirtschaft und die Ausweisung von<br />

Regionalen Grünzügen stehen grundsätzlich nicht im Widerspruch<br />

mit Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung von regenerativen Energien.<br />

1323 Stadtverwaltung Worms 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1720<br />

Auf der Grundlage des Landschaftsplanes der Stadt Worms können<br />

die Festlegungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Instrumenten „Grünzäsur" oder<br />

„Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege" auch in<br />

folgende Freiräume erweitert wer<strong>den</strong>:<br />

[…]<br />

• Gemarkung Hermsheim<br />

Der nördliche Ortsrand von Worms-Herrnsheim und der Bereich<br />

südlich der Richard-Knies-Straße sollte als Vorranggebiet<br />

„Naturschutz und Landschaftspflege" festgelegt wer<strong>den</strong> (Anlage 7)<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Um die Sicherung der Freiraumfunktionen im Bereich des<br />

nördlichen Ortsrandes von Worms-Herrnsheim und <strong>den</strong> Bereich<br />

südlich der Richard-Knies-Straße <strong>zu</strong> gewährleisten wird der<br />

vorhan<strong>den</strong>e Regionale Grün<strong>zu</strong>g in diesem Bereich entsprechend<br />

ergänzt.<br />

1324 Stadtverwaltung Worms 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1721<br />

Auf der Grundlage des Landschaftsplanes der Stadt Worms können<br />

die Festlegungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Instrumenten „Grünzäsur" oder<br />

„Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege" auch in<br />

folgende Freiräume erweitert wer<strong>den</strong>:<br />

[…]<br />

• Gemarkung Pfiffligheim Bereich südlich der Pfrimm. Das<br />

„Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege" und die<br />

Grünzäsur können bis an die Grenze der Gemarkung Pfeddersheim<br />

erweitert wer<strong>den</strong> (Anlage 8).<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird der Regionale Grün<strong>zu</strong>g westlich der<br />

A 61 in Höhe von Pfeddersheim ergänzt. Die weiteren Bereiche<br />

direkt östlich von Pfeddersheim sind bereits durch die<br />

Darstellungen des Landesweiten Biotopverbundes belegt. Damit ist<br />

die Freiraumsicherung in diesem Bereich erfolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 726 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1325 Stadtverwaltung Worms 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

2392<br />

3821<br />

Die Entwicklung „Solarer Strahlungsenergien" soll neben <strong>den</strong><br />

vorrangig <strong>zu</strong> nutzen<strong>den</strong> Möglichkeiten im Siedlungsbestand auch in<br />

Form von PV-Freiflächenanlagen ermöglicht wer<strong>den</strong>. Mit<br />

Orientierung an <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong> EEG-Vergütungsregelungen eignen<br />

sich aus Sicht der Stadt Worms insbesondere 3<br />

Standortalternativen entlang von Hauptverkehrstrassen (A 61 und<br />

DB-Strecke Mainz - Mannheim) sowie 3 Standortalternativen im<br />

Bereich rekultivierter Deponien. Alle Einzelstandorte sind<br />

hinsichtlich ihrer Eignung noch näher <strong>zu</strong> untersuchen und <strong>zu</strong><br />

entwickeln.<br />

Mit Ausnahme der Standortalternative 2 bestehen an allen anderen<br />

Standorten Zielkonflikte <strong>zu</strong>r Raumordnung, die durch <strong>den</strong> Entwurf<br />

des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar noch verstärkt<br />

wer<strong>den</strong>. Wir regen an, an <strong>den</strong> o.a. Standorten die Festlegungen<br />

„Vorranggebiete für die Landwirtschaft" und „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

<strong>zu</strong>gunsten der Entwicklung regenerativer Energien<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Standorte für PV-<br />

Freiflächenanlagen dargestellt. Die Freihaltung bestimmter,<br />

potenziell für PV-Freiflächenanlagen geeigneter Standorte von<br />

regionalplanerischen Restriktionen wäre aus regionalplanerischer<br />

Sicht nur dann sinnvoll, wenn diese Freihaltung auf der Basis eines<br />

umfassen<strong>den</strong> Konzepts für die gesamte Region stattfin<strong>den</strong> würde.<br />

Grundsätzlich möglich ist immer die Durchführung eines<br />

Zielabweichungsverfahrens, um PV-Freiflächenanlagen an<br />

Standorten <strong>zu</strong> realisieren, die mit regionalplanerischen<br />

Zielausweisungen belegt sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 727 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1326 Gemeinde Haßloch 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1723<br />

2212<br />

3822<br />

Im Bereich der ehemaligen Bauschuttdeponie an der Neustadter<br />

Straße plant die Gemeinde Haßloch als Grundstückseigentümer die<br />

Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer<br />

Gesamtbruttofläche von ca. 7,5 Hektar. Der Gemeinderat hat hier<strong>zu</strong><br />

einstimmig beschlossen, die Verfahren <strong>zu</strong>r Änderung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans und des Bebauungsplans ein<strong>zu</strong>leiten.<br />

Gemäß dem „Leitfa<strong>den</strong> für die Bewertung großflächiger Solar- und<br />

Photovoltaikanlagen im Freiraum aus raumordnerischer und<br />

landesplanerischer Sicht" (Stand: 09/2010) ist aufgrund der hohen<br />

Raumbedeutsamkeit für Anlagen mit einer Flächengröße von 0,5 ha<br />

bis 10 ha <strong>zu</strong>nächst eine vereinfachte raumordnerische Prüfung<br />

gemäß § 18 Landesplanungsgesetz Rheinland- Pfalz durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Diese wurde durch die Gemeindeverwaltung mit Schreiben vom<br />

23.08.2012 bei der SGD-Süd beantragt. Da das Deponiegelände<br />

seit Anfang 2010 durch <strong>den</strong> Abfallwirtschaftsbetrieb des<br />

Landkreises Bad Dürkheim saniert wird und damit erhebliche<br />

Veränderungen der Oberflächengestalt, der Vegetationsstrukturen<br />

und des gesamten Lebensraums einhergingen, sind die im Entwurf<br />

enthaltenen Darstellungen als Bestandteil des Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs (Ziel 2.1.1), als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Ziel 2.2.1.2) und als Bereich mit besondere<br />

Bedeutung für die Naherholung (Grundsatz 2.2.7.1) <strong>zu</strong> korrigieren<br />

bzw. <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Diese Fläche dient offensichtlich nicht<br />

mehr - wie es das Ziel 2.2.1.2 u.a. voraussetzt - der Erhaltung<br />

heimischer Pflanzenarten. Dieser Standort deckt sich mit <strong>den</strong><br />

Anforderungen des Grundsatzes 3.2.4.2, wonach<br />

Freiflächenanlagen auf Standorten realisiert wer<strong>den</strong> sollen, von<br />

welchen keine gravieren<strong>den</strong> Beeinträchtigungen des<br />

Landschaftsbilds ausgehen, die bereits Vorbelastungen aufweisen,<br />

als Deponiestandort dienten und eine (hier zwischenzeitlich<br />

eingetretene) geringe ökologische Wertigkeit haben.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Standorte für PV-<br />

Freiflächenanlagen ausgewiesen. Wie in der Stellungnahme <strong>zu</strong>r<br />

vereinfachten raumordnerischen Prüfung dargelegt, begrüßt der<br />

Verband Region Rhein-Neckar die Errichtung der Photovoltaikanlage<br />

auf der ehemaligen Deponie an der Neustadter Straße. Seitens der<br />

SGD Süd ist das Zielabweichungsverfahren positiv beschie<strong>den</strong><br />

wor<strong>den</strong>, so dass der Realisierung des Vorhabens keine<br />

regionalplanerischen Be<strong>den</strong>ken im Wege stehen. Die<br />

regionalplanerischen Ausweisungen (Regionaler Grün<strong>zu</strong>g,<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan beibehalten, da die Errichtung der PV-<br />

Anlagen diesen Ausweisungen im konkreten Einzelfall nicht<br />

widerspricht und da es sich bei der PV-Anlage um eine befristete<br />

Nut<strong>zu</strong>ng handelt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 728 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1327 Gemeinde Haßloch 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Der Bereich nördlich der Bahnlinie ist außerhalb der bebauten<br />

Flächen gänzlich als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Ziel 2.1.1) dargestellt.<br />

Dies stellt eine erhebliche Vergrößerung der Flächenabgren<strong>zu</strong>ng<br />

gegenüber dem RROP 2004 dar. Die Entwicklung von Gewerbeund<br />

Wohnbauflächen ist in diesem Bereich grundsätzlich nicht<br />

mehr möglich.<br />

Da die Flächenausweisungen des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs die im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan geplanten Wohnbauflächen aussparen, sieht<br />

die Gemeindeverwaltung keine Be<strong>den</strong>ken hinsichtlich dieser dem<br />

Naturhaushalt, der Kulturlandschaft und der Freiraumentwicklung<br />

<strong>zu</strong>träglichen Flächenvergrößerung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs.<br />

Sofern aufgrund der Neuausweisung des<br />

Überschwemmungsgebiets Rehbach/ Speyerbach Änderungen der<br />

geplanten Wohnbauflächen im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan erforderlich<br />

wer<strong>den</strong>, muss ggf. mit dem Instrument des<br />

Zielabweichungsverfahrens gearbeitet wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 729 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1328 Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

Abt. Zentrale Aufgaben und Finanzen<br />

entspr.<br />

Ref. 13 - Grundsatzplanung,<br />

1726<br />

Kreisentwicklung<br />

3943<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Deponien im Kreisgebiet, auch bereits stillgelegte, sollen im ERP<br />

als „sonstige Fläche" ohne überlagernde Vorrangausweisung für<br />

andere Nut<strong>zu</strong>ngen sowie mit dem Planzeichen für Deponien („D"<br />

im Dreieck) dargestellt wer<strong>den</strong>. Ohne eine solche Kennzeichnung<br />

müssten bei einer nach der Stilllegungsphase geplanten<br />

Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng, z.B. für Freiflächenphotovoltaikanlagen, in <strong>den</strong><br />

meisten Fällen Zielabweichungsverfahren durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Dies würde nicht nur eine vermeidbare Belastung der<br />

Landesplanungsverwaltung darstellen, sondern auch der<br />

Energiewende abträglich sein.<br />

In Haßloch sollen die drei ehemaligen Deponien<br />

Sandbuckel, Meckenheimer Straße und Mußbacher Weg als<br />

Deponie ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> künftig nur noch aktiv<br />

betriebene Deponien nachrichtlich dargestellt. Auf die Darstellung<br />

von Altdeponiestandorten wird auf Grund fehlender<br />

Datengrundlagen und <strong>zu</strong>r Wahrung der Übersichtlichkeit verzichtet.<br />

Hinsichtlich potenzieller Nachfolgenut<strong>zu</strong>ngen der Altdeponien wird<br />

darauf hingewiesen, dass der Verband Region Rhein-Neckar <strong>den</strong><br />

Ausbau der erneuerbaren Energien im Allgemeinen und der<br />

Solarenergie im Besonderen grundsätzlich unterstützt. So sollen<br />

gem. Plansatz 3.2.4.2 des Einheitlichen Regionalplans bei<br />

Freiflächenanlagen bereits versiegelte Flächen, gewerbliche und<br />

militärische Konversionsflächen sowie Deponien genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Planungen von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf<br />

Altdeponiestandorten müssen zwar im jeweiligen Einzelfall<br />

betrachtet wer<strong>den</strong>, gehen aber grundsätzlich konform mit <strong>den</strong><br />

Ausführungen des Einheitlichen Regionalplans.<br />

Darüber hinaus sind in <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen bestimmte<br />

Vorhaben, wie Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung regenerativer Energien<br />

möglich, sofern die Funktionsfähigkeit des Grün<strong>zu</strong>gs erhalten<br />

bleibt.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die angeführten Deponien in<br />

Haßloch nicht nachrichtlich dargestellt, da es sich um nicht mehr in<br />

Betrieb befindliche Altstandorte handelt.<br />

1329 Stadtverwaltung Grünstadt 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

3302<br />

Die Darstellung bzw. der Verlauf der geplanten Ortsumgehung<br />

Grünstadt-Nord im Zuge der L 395 sollte im Bereich des östlichen<br />

Abschnitts entsprechend dem bereits vorliegen<strong>den</strong> und vom LBM<br />

Speyer erstellten Straßenentwurf für das<br />

Planfeststellungsverfahren erfolgen, da hier im Osten ein<br />

geradliniger Anschluss an die LB 271/Neu vorgesehen ist. Nach der<br />

jetzigen Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte kommt es <strong>zu</strong> einer<br />

Überlagerung mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g, in dem nach Planziel<br />

2.1.3 Infrastrukturvorhaben nur als Ausnahme <strong>zu</strong>gelassen wer<strong>den</strong><br />

dürften, was ggfs. <strong>zu</strong> <strong>zu</strong>sätzlichen Hür<strong>den</strong> (vgl. Begründung <strong>zu</strong><br />

2.1.3: Nachweispflichten, keine entgegenstehen<strong>den</strong> öffentlichen<br />

Belange etc. einem unnötigen Verfahrensaufwand führt).<br />

folgen<br />

Der Trassenverlauf wird entsprechend der Planung des LBM<br />

Speyer angepasst und mit "Regionale Straßenverbindung, Planung"<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt. Bezüglich des Verlaufs in<br />

einen Grün<strong>zu</strong>g gilt die Ausnahmeregel für Infrastrukturvorhaben,<br />

die die Funktion des Grün<strong>zu</strong>ges nicht beeinträchtigen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 730 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1330 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

2397<br />

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kirchheim hat in seiner Sit<strong>zu</strong>ng<br />

am 16.10.2012 ebenfalls der Stellungnahme der<br />

Verbandsgemeinde <strong>zu</strong>gestimmt. Allerdings muss die Fläche der<br />

geplanten „Vinothek Mühlmichel" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

geplante Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>. Das bisher ausgewiesene „Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft" und der „Regionale Grün<strong>zu</strong>g" müssen abgeändert<br />

wer<strong>den</strong>. […]<br />

nicht folgen<br />

Bei dem bestehen<strong>den</strong> Weingut "Mühlmichel" handelt es sich um<br />

einen gemäß § 35 BauGB priviligierten landwirtschaftlichen Betrieb.<br />

Bauliche Veränderungen sowie Änderungen der bisherigen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng sind außenbereichsverträglich im Sinne von § 35 (Abs. 3)<br />

BauGB u.a. dann, wenn sie <strong>den</strong> Zielen der Raumordnung nicht<br />

widersprechen. Die genehmigte Nut<strong>zu</strong>ng des bestehen<strong>den</strong><br />

Weinbaubetriebes steht nicht im Zielkonflikt mit<br />

regionalplanerischen Vorrangausweisungen für <strong>den</strong><br />

Freiraumschutz. Die Ausweisung einer "Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe" für die geplante "Vinothek Mühlmichel" würde<br />

jedoch <strong>zu</strong> einer weiteren Zersiedlung der Landschaft beitragen.<br />

Diese Entwicklung steht im Widerspruch <strong>zu</strong> dem raumordnerischen<br />

Leitprinzip des Vorrangs der Innen- vor der Außenentwicklung<br />

gemäß Plansatz (Z) 1.4.1.4 und wird daher abgelehnt.<br />

1331 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land fordert, dass bei der<br />

Ausweisung der Regionalen Grünzüge und der Grünzäsuren in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte darauf geachtet wer<strong>den</strong> sollte, dass diese<br />

nicht bis direkt an die Ortslage heran dargestellt wer<strong>den</strong>. Es ist<br />

zwar im Einheitlichen Regionalplan erwähnt dass die Darstellungen<br />

nicht parzellenscharf sind, aber wie das Urteil vom OVG <strong>zu</strong>m<br />

Baugebiet „In <strong>den</strong> Weiherwiesen", Ortsgemeinde Großkarlbach,<br />

gezeigt hat, wird dies doch getan. Dadurch wer<strong>den</strong> zeit- und<br />

kostenintensive Zielabweichungsverfahren erforderlich.<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan kann im Maßstab 1:75 000 keine<br />

Parzellenschärfe erreichen, so dass ein gewissser<br />

Interpretationsspielraum in der Abgren<strong>zu</strong>ng regionalplanerischer<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen besteht. Andererseits gibt es nach einem Urteil des<br />

OVG Koblenz keine generelle Marginalitätsgrenze, die geringfügige<br />

Abweichungen von Zielen der Raumordnung ohne<br />

Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>lässt. Folglich ist keine generelle<br />

Regelung möglich, sondern muss wie bisher im konkreten Einzelfall<br />

entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, ob ein Zielkonflikt vorliegt.<br />

Der Forderung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land wird nicht<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 731 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1332 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

2398<br />

Verbandsgemeinde Grünstadt-Land: Wie bereits ausgeführt sollten<br />

bei allen Ortsgemein<strong>den</strong> die dargestellten Regionalen Grünzüge/<br />

Grünzäsuren sowie die dargestellten „Vorranggebiete<br />

Landwirtschaft" nicht bis direkt an die bestehende Siedlung<br />

herangeführt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan kann im Maßstab 1:75 000 keine<br />

Parzellenschärfe erreichen, so dass ein gewissser<br />

Interpretationsspielraum in der Abgren<strong>zu</strong>ng regionalplanerischer<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen besteht. Andererseits gibt es nach einem Urteil des<br />

OVG Koblenz keine generelle Marginalitätsgrenze, die geringfügige<br />

Abweichungen von Zielen der Raumordnung ohne<br />

Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>lässt. Folglich ist keine generelle<br />

Regelung möglich, sondern muss wie bisher im konkreten Einzelfall<br />

entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, ob ein Zielkonflikt vorliegt.<br />

Der Forderung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land wird nicht<br />

entsprochen.<br />

1333 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

entspr.<br />

95<br />

2400<br />

(für die Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

VG Hettenleidelheim: In der Gemarkungsgrenze der Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim stimmen die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

angegebenen Siedlungsflächen nicht mit <strong>den</strong> Darstellungen des<br />

Regionalen Raumordnungsplanes Rheinpfalz sowie <strong>den</strong><br />

Ausweisungen im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan überein.<br />

[…]<br />

• Baufläche Penny (Ortseingang von Wattenheim kommend) nicht<br />

als Bestand/Baufläche ausgewiesen<br />

[…]<br />

Stellungnahme <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Ausweisungen/Angaben: Es wird gebeten<br />

die getroffenen Ausweisungen und Darstellungen <strong>zu</strong> überprüfen<br />

und an<strong>zu</strong>passen.<br />

folgen<br />

Die genehmigte Fläche des bestehen<strong>den</strong> Penny-Marktes an der B<br />

47 im Sü<strong>den</strong> der Gemeinde Hettenleidelheim wird als<br />

"Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (Bestand)" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte berücksichtigt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

1334 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

In der Gemarkungsgrenze der Ortsgemeinde Hettenleidelheim<br />

stimmen die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte angegebenen<br />

Siedlungsflächen nicht mit <strong>den</strong> Darstellungen des Regionalen<br />

Raumordnungsplanes Rheinpfalz sowie <strong>den</strong> Ausweisungen im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan überein.<br />

[…]<br />

• Richtung Ramsen ist ein regionaler Grün<strong>zu</strong>g ausgewiesen (keine<br />

Ausweisung eines regionalen Grün<strong>zu</strong>ges in Richtung Ramsen im<br />

Regionalen Raumordnungsplan)Es wird gebeten die getroffenen<br />

Ausweisungen und Darstellungen <strong>zu</strong> überprüfen und an<strong>zu</strong>passen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Darstellungen der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind mit dem<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan abgeglichen.<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar weist die Regionalen Grünzüge<br />

nach <strong>den</strong> aktuellen Erkenntnissen und Erfordernissen der<br />

Freiraumsicherung aus und übernimmt nicht lediglich die<br />

Darstellung des ROP Rheinpfalz 2004. Begründungselemente für<br />

die Grün<strong>zu</strong>gsdarstellung fin<strong>den</strong> sich in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 732 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1335 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

In der Gemarkungsgrenze der Ortsgemeinde Hettenleidelheim<br />

stimmen die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte angegebenen<br />

Siedlungsflächen nicht mit <strong>den</strong> Darstellungen des Regionalen<br />

Raumordnungsplanes Rheinpfalz sowie <strong>den</strong> Ausweisungen im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan überein. Zwischen Hettenleidelheim und<br />

Wattenheim ist ein Grün<strong>zu</strong>g ausgewiesen (im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz ist dagegen zwischen<br />

Hettenleidelheim und Wattenheim eine Grünzäsur ausgewiesen.<br />

Die getroffenen Ausweisungen und Darstellungen sind <strong>zu</strong><br />

überprüfen und an<strong>zu</strong>passen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Darstellungen der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind mit dem<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan abgeglichen. Der Regionalplan Rhein-Neckar<br />

weist die Regionalen Grünzüge/Grünzäsuren nach neuen<br />

Erkenntnissen bzw. aktuellen Erfordernissen der Freiraumsicherung<br />

aus und übernimmt nicht lediglich die Darstellung des ROP<br />

Rheinpfalz 2004. Begründungselemente für die<br />

Grün<strong>zu</strong>gsdarstellung fin<strong>den</strong> sich in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt. Auf die Darstellung einer Grünzäsur<br />

wurde verzichtet, da der südliche Siedlungsrand Hettenleidelheims<br />

auf Grund der Abstandswahrung <strong>zu</strong>r A 6 definiert ist.<br />

1336 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Verbandsgemeinde<br />

Hettenleidelheim und die<br />

Ortsgemeinde Wattenheim)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Darstellungen des regionalen Grün<strong>zu</strong>ges und der Grünzäsuren<br />

differieren<br />

z. T. <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Darstellungen im Regionalen Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz. In Richtung Ramsen ist ein regionaler Grün<strong>zu</strong>g<br />

ausgewiesen, der im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 nicht dargestellt ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar weist die Regionalen<br />

Grünzüge/Grünzäsuren nach neuen Erkenntnissen bzw. aktuellen<br />

Erfordernissen der Freiraumsicherung aus und übernimmt nicht<br />

lediglich die Darstellung des ROP Rheinpfalz 2004.<br />

Begründungselemente für die Grün<strong>zu</strong>gsdarstellung fin<strong>den</strong> sich in<br />

der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt.<br />

1337 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Verbandsgemeinde<br />

Hettenleidelheim und die<br />

Ortsgemeinde Wattenheim)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar ist zwischen Hettenleidelheim und<br />

Wattenheim ein Regionaler Grün<strong>zu</strong>g ausgewiesen. Im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz (2004) ist eine Grünzäsur dargestellt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar weist die Regionalen<br />

Grünzüge/Grünzäsuren nach neuen Erkenntnissen bzw. aktuellen<br />

Erfordernissen der Freiraumsicherung aus und übernimmt nicht<br />

lediglich die Darstellung des ROP Rheinpfalz 2004.<br />

Begründungselemente für die Grün<strong>zu</strong>gsdarstellung fin<strong>den</strong> sich in<br />

der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt. Auf die<br />

Darstellung einer Grünzäsur wurde verzichtet, da der südliche<br />

Siedlungsrand Hettenleidelheims auf Grund der Abstandswahrung<br />

<strong>zu</strong>r A 6 definiert ist und die weitere Siedlungsentwicklung Richtung<br />

Autobahn nicht stattfin<strong>den</strong> wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 733 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1338 Gemeinde Altrip 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

566<br />

2101<br />

Ortsgemeinde Altrip: Die Gemeinde verweist auf <strong>den</strong> in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

einheitlichen Regionalplans ermittelten Wohnbauflächenbedarf von<br />

11 ha, dem ein Potential von 3 ha gegenübersteht. Daher hat die<br />

Gemeinde Altrip mit Aufstellung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan III eine<br />

Wohnbaufläche „Junkergewanne" mit rund 2 ha ausgewiesen,<br />

wo<strong>zu</strong> Sie am 14.10.2010-AZ 73.7.6.1 eine positive Stellungnahme<br />

abgegeben haben. Mit Beschluss des Gemeinderats vom<br />

13.04.2011 sollen im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan III <strong>zu</strong>r Bereitstellung des<br />

Flächenbedarfs weitere Wohnbaulandreserven von rund 8 ha (In<br />

<strong>den</strong> Krummlachäckern 3,8 ha und Der Horren 4,2 ha) ausgewiesen<br />

wer<strong>den</strong> (siehe beiliegende Pläne). Im einheitlichen regionalen<br />

Raumordnungsplan sind diese Flächen jedoch als Vorbehaltsflächen<br />

für <strong>den</strong> Hochwasserschutz ausgewiesen. Diese reichen bis an die<br />

derzeitige bebaute Ortslage.<br />

Hierdurch wird die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen und<br />

somit die örtliche Siedlungspolitik weitgehend eingeschränkt. Wir<br />

fordern daher, die laut beiliegen<strong>den</strong> Plänen dargestellten<br />

Wohnbauflächen „Krummlachäcker" und „Horren" im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Siedlungsfläche<br />

Wohnen und nicht als Vorbehaltsfläche für <strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

teilweise folgen<br />

Der gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 die<br />

vorhan<strong>den</strong>en Wohnbauflächenreserven in Altrip bei weitem<br />

übersteigende Bedarf ist seit langem bekannt. Aufgrund der<br />

besonders hohen ökologischen Wertigkeit der Rheinauen können<br />

die siedlungsstrukturellen Flächenansprüche der Gemein<strong>den</strong> und<br />

somit auch von Altrip nicht ohne weiteres gedeckt wer<strong>den</strong>; <strong>den</strong>n<br />

die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächen muss im Einklang<br />

mit <strong>den</strong> übrigen Zielen der Landes- und Regionalplanung<br />

abgewogen wer<strong>den</strong>. Die Ausweisung von "Vorbehaltsgebieten für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" im Bereich der <strong>zu</strong>sätzlich<br />

geplanten Baugebiete begründet keinen Zielkonflikt. Vielmehr<br />

sollen gemäß Plansatz 2.2.5.3 in diesen Vorbehaltsgebieten die<br />

Belange des Hochwasserschutzes bei allen raumbedeutsamen<br />

Planungen und Maßnahmen besonders berücksichtigt wer<strong>den</strong> und<br />

nach Möglichkeit nicht gebaut wer<strong>den</strong>. Soweit aus städtebaulichen<br />

Grün<strong>den</strong> erforderlich, sind Bauvorhaben gemäß der Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 2.2.5.3 möglichst an die bestehende Hochwassergefahr<br />

an<strong>zu</strong>passen. Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung sollen<br />

da<strong>zu</strong> die Möglichkeiten der Bauvorsorge ausgeschöpft wer<strong>den</strong>.<br />

Somit ist eine Entwicklung der geplanten Wohnbaugebiete auch<br />

bei bestehender Ausweisung des Vorbehaltsgebietes für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz grundsätzlich möglich. Die<br />

Ausweisung wird beibehalten. Zur Vermeidung eines Zielkonfliktes<br />

mit dem Plangebiet "Krummlachäckern" wird jedoch der "Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g" entsprechend dem Planentwurf <strong>zu</strong>rück genommen.<br />

Der Forderung wird teilweise entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 734 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1339 Gemeinde Bobenheim-Roxheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

100<br />

Gemeinde Bobenheim-Roxheim: Der Bereich der Scharrau sollte so<br />

wie im aktuellen Regionalplan auch im künftigen einheitlichen<br />

Regionalplan als Siedlungsfläche ähnlich wie im Bereich des<br />

Nonnehofes und der Petersau dargestellt wer<strong>den</strong>. Diese Anregung<br />

hat auch die Fa. Gebr. Willersinn dem VRRN schriftlich vorgetragen.<br />

teilweise folgen<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlinterpretationen<br />

(Anknüpfungspunkte für Siedlungserweiterungen) sind die in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bisher als bestehende Siedlungsflächen<br />

dargestellten Wochenendhausgebiete sowie landwirtschaftliche<br />

Aussiedlerhöfe im Einheitlichen Regionalplan nicht mehr<br />

dargestellt. Für diese Baugebiete gilt jedoch entsprechend der<br />

<strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ng weiterhin Bestandsschutz. Geplante<br />

Erweiterungen sind hinsichtlich ihrer raumordnerischen<br />

Verträglichkeit im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung konkret<br />

<strong>zu</strong> prüfen. Für das Plangebiet Scharrau besteht ein<br />

rechtsverbindlicher B-Plan, der innerhalb des Sondergebietes SO 1<br />

Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie gastronomische<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen vorsieht. Zur Vermeidung eines Zielkonflikts mit der<br />

Vorrangausweisung Regionaler Grün<strong>zu</strong>g wird dieser in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Geltungsbereich des B-Plans "Silbersee-<br />

Teilbereich Scharrau/Badestrand" ausgeschnitten.<br />

Der Forderung wird teilweise entsprochen.<br />

1340 Gemeinde Böhl-Iggelheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Regionalen Grünzüge wur<strong>den</strong> im Bereich westlich und nördlich<br />

von Böhl erweitert. Gegen diese Erweiterungen bestehen seitens<br />

der Gemeinde Böhl-Iggelheim keine Be<strong>den</strong>ken, da <strong>zu</strong>rzeit nicht<br />

geplant ist, die Wohnbauflächen in diesen Bereichen <strong>zu</strong> erweitern.<br />

Durch die Einstufung der Gemeinde Böhl-Iggelheim in <strong>den</strong><br />

„Siedlungsbereich Wohnen", sind <strong>zu</strong>sammenhängende<br />

gemeindeübergreifende Freiräume mit naturschonen<strong>den</strong> und<br />

nachhaltigen Nut<strong>zu</strong>ngen, die der Erholung sowie dem Kultur- und<br />

Landschaftsschutz dienen, <strong>zu</strong> begrüßen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 735 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1341 Gemeinde Lambsheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

334<br />

2402<br />

Die Gemeinde Lambsheim fordert die deutliche Rücknahme der<br />

Vorrangausweisungen im Bereich des Ortsrandes für die<br />

Ausweisung des in der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

ermittelten Flächenbedarfs von 3 ha.<br />

teilweise folgen<br />

Der Verband hat in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich des<br />

Ortsrandes von Lambsheim bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume in einer Größenordnung berücksichtigt, die<br />

über <strong>den</strong> ermittelten Bedarf von 3 ha hinausgehen. Im Kontext der<br />

in Zukunft verstärkt flächensparen<strong>den</strong> Siedlungsentwicklung sieht<br />

die Konzeption des Einheitlichen Regionalplans erstmals keine<br />

pauschalen, restriktionsfreien "Pufferzonen" vor. Dennoch wird für<br />

eine eventuelle Siedlungserweiterung die landwirtschaftliche<br />

Vorrangfläche zwischen der Friedhofstraße und <strong>den</strong> Sportanlagen<br />

bis <strong>zu</strong>r L 522 <strong>zu</strong>rückgenommen und dafür der landwirtschaftliche<br />

Vorrang im Bereich Mühlenhof bis <strong>zu</strong>m Siedlungsrand ergänzt.<br />

Der Forderung der Gemeinde Lambsheim wird teilweise<br />

entsprochen.<br />

1342 Gemeinde Römerberg 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

734<br />

2403<br />

Die Gemeinde Römerberg bittet um Berücksichtigung der<br />

geplanten gewerblichen Erweiterungsfläche für <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

von rd. 10 ha an der B 9 (Ortsteil Berghausen) entsprechend <strong>den</strong><br />

Ergebnissen der bisherigen Abstimmungsgespräche.<br />

teilweise folgen<br />

Die Gemeinde Römerberg hat bereits 2008 einen konkreten<br />

Bedarfsnachweis für im Rahmen des Eigenbedarfs <strong>zu</strong>sätzlich<br />

benötigte gewerbliche Bauflächen in einer Größenordnung von rd.<br />

4 ha kurz- und rd. 7 ha mittelfristig erbracht. Der Verband hat <strong>den</strong><br />

gemeindlichen Eigenbedarf bereits grundsätzlich anerkannt,<br />

hinsichtlich der Größenordnung <strong>zu</strong>sätzlicher Gewerbeflächen aber<br />

auf die Abwägung im Rahmen der Aufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans verwiesen.<br />

Im Ergebnis der Abwägung aller relevanten Aspekte wer<strong>den</strong> in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte die Vorrangausweisungen "Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" sowie "Landwirtschaft" in südlicher Fortset<strong>zu</strong>ng des<br />

bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes Römerberg (südlich<br />

Du<strong>den</strong>hoferstr./östlich B 9)in einer Größenordnung von rd. 4-5 ha<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 736 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1343 Verbandsgemeinde Dannstadt-<br />

Schauernheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

VG Dannstadt-Schauernheim: Südlich von Rödersheim-Gronau<br />

stellt der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Verbandsgemeinde eine<br />

geplante südliche Verkehrsachse zwischen <strong>den</strong> Baugebieten "Mitte<br />

Süd" und "Südlich der Kirche St. Leo" dar. Diese war auf Anregung<br />

der Planungsgemeinschaft Rheinpfalz aufgenommen wor<strong>den</strong>, um<br />

die Neubauflächen <strong>zu</strong> bündeln und um sie unabhängig von der<br />

Hauptstraße <strong>zu</strong> erschließen. In diesem Bereich sollte der Grün<strong>zu</strong>g<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen und 'Weißfläche' dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 stehen einem ermittelten Bedarf in der VG Dannstadt-<br />

Schauernheim von 3 ha noch unbebaute Potentiale von rd. 38 ha<br />

gegenüber. Auch in der auf die gemeindliche Eigenentwicklung<br />

beschränkten Gemeinde Gronau-Rödersheim sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte für die Laufzeit des Einheitlichen Regionalplans<br />

noch ausreichend Flächenreserven berücksichtigt. Darüber hinaus<br />

sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte für die langfristige<br />

Entwicklungsperspektive im Bereich der Siedlungsränder<br />

restriktionsfreie Entwicklungsspielräume enthalten.<br />

1344 Verbandsgemeinde Heßheim<br />

entspr.<br />

2423<br />

(für die Ortsgemeinde<br />

Großniedesheim)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Ortsgemeinde Großniedesheim regt an, die im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan II dargestellte Fläche des geplanten<br />

Sportplatzes am nördlichen Ortsrand frei von regionalplanerischen<br />

Restriktionen <strong>zu</strong> stellen und somit das Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft und <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g in diesem Bereich<br />

<strong>zu</strong>rück <strong>zu</strong> nehmen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> im FNP dargestellten geplanten Sportplatz wird das<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft <strong>zu</strong>rückgenommen. Die<br />

Ausweisung Regionaler Grün<strong>zu</strong>g/Grünzäsur bleibt bestehen. Sportund<br />

Erholungsflächen sind Teil dieser<br />

Freiraumsicherungsausweisungen.<br />

1345 Verbandsgemeinde Heßheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

2425<br />

Für <strong>den</strong> Bereich der Ortsgemeinde Großniedesheim wird angeregt,<br />

die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan II dargestellte Fläche des geplanten<br />

Sportplatzes am nördlichen Ortsrand frei von regionalplanerischen<br />

Restriktionen <strong>zu</strong> stellen und somit das Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft und <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g in diesem Bereich<br />

<strong>zu</strong>rück <strong>zu</strong> nehmen.<br />

teilweise folgen<br />

Sportplätze sind wie andere Sport- und Freizeitanlagen nicht <strong>den</strong><br />

Siedlungsbereichen Wohnen und Gewerbe <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen und daher<br />

in der Raumstrukturkarte nachrichtlich der Kategorie "sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" <strong>zu</strong>geordnet und<br />

können auch durch einen regionalen Grün<strong>zu</strong>g/Grünzäsur überlagert<br />

wer<strong>den</strong>. Genehmigte Nut<strong>zu</strong>ngen wer<strong>den</strong> dadurch aber nicht<br />

eingeschränkt. Dennoch wird für <strong>den</strong> im FNP II der<br />

Verbandsgemeinde Heßheim dargestellten geplanten Sportplatz<br />

das Vorranggebiet für die Landwirtschaft <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Der Anregung der VG Heßheim wird teilweise entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 737 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1346 Verbandsgemeinde Maxdorf 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Gemeinde Birkenheide beklagt, dass der Einheitliche<br />

Regionalplan keinen Entwicklungsspielraum für <strong>zu</strong>säztliche<br />

Flächenausweisungen einräumt und verweist auf <strong>den</strong> in <strong>den</strong><br />

Plansätzen 1.4.2.1 sowie 1.5.2.1 jeder Gemeinde garantierten<br />

Anspruch auf Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur im Rahmen<br />

des Eigenbedarfs.<br />

teilweise folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan enthält keine verbindlichen Werte <strong>zu</strong>r<br />

Ermittlung des Eigenbedarfs. Vielmehr sind in der Begründung <strong>zu</strong><br />

dem entsprechen<strong>den</strong> Plansatz 1.4.2.1 die Beurteilungskriterien für<br />

die Einstufung einer Gemeinde als "beschränkt auf<br />

Eigenentwicklung" genannt. Die für die kommunale<br />

Siedlungsentwicklung entschei<strong>den</strong>de Quantifizierung des<br />

Eigenbedarfs erfolgt im Rahmen der Abstimmung der<br />

Bauleitplanung mit der Regionalplanung, wobei die Ermittlung des<br />

Wohnungsbedarfs aus der Eigenentwicklung gemäß § 1 Abs. 3<br />

BauGB durch die Träger der Bauleitplanung erfolgt. Zugleich sind<br />

die Bauleitpläne <strong>den</strong> Zielen der Raumordnung an<strong>zu</strong>passen (§ 1 Abs.<br />

3 BauGB). Somit wird jeder Gemeinde der Anspruch auf<br />

Eigenentwicklung grundsätzlich anerkannt, wobei kommunaler<br />

Eigenbedarf mehr beinhaltet als die Ausweisung neuer Baugebiete.<br />

Diese wird jedoch dann eingeschränkt, wenn standortgebun<strong>den</strong>e<br />

Gegebenheiten eine weitere Siedlungsentwicklung im Bereich der<br />

Ortsränder ausschließen oder natürliche Ressourcen erheblich<br />

beeinträchtigt wer<strong>den</strong> (§ 1 Abs. 5 i.V. mit § 1a BauGB).<br />

Die Gemeinde Birkenheide betreffend ist außerdem <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen, dass der Siedlungskörper inzwischen vollständig<br />

mit der Ortsgemeinde Maxdorf verschmolzen ist und nur noch<br />

durch die L 454 getrennt wird. Folglich sind die bei<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong><br />

Maxdorf und Birkenheide aus raumordnerischer Sicht als<br />

Siedlungseinheit mit einer Konzentration der wohnbaulichen<br />

Entwicklung auf das Grundzentrum Maxdorf <strong>zu</strong> betrachten.<br />

Die Begründung <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Plansätzen 1.4.2.1 sowie 1.5.2.1 in dem<br />

Anhörungsentwurf des Einheitlichen Regionalplans wird insoweit<br />

ergänzt, als darauf hingewiesen wird, dass aus <strong>den</strong> o.g. Grün<strong>den</strong> in<br />

Einzelfällen dem aus Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes<br />

abgeleiteten Anspruch auf kommunale Eigenentwicklung durch<br />

Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Bauflächen nur eingeschränkt<br />

entsprochen wer<strong>den</strong> kann.<br />

Am Ende der Begründung <strong>zu</strong> 1.4.2.1 wird folgender Satz ergänzt:<br />

"Bei einigen Kommunen kann sogar dem gesetzlichen Anspruch auf<br />

kommunale Eigenentwicklung in Be<strong>zu</strong>g auf <strong>zu</strong>sätzliche Bauflächen<br />

im Bereich der Ortsränder dann nicht entsprochen wer<strong>den</strong>, wenn<br />

andere landes- und regionalplanerische Erfordernisse des<br />

Freiraumschutzes einer weiteren baulichen Entwicklung<br />

entgegenstehen".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 738 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1347 Verbandsgemeinde Maxdorf 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Um auch langfristig Entwicklungsmöglichkeiten <strong>zu</strong> haben, sollen<br />

die regionalplanerischen Vorrangausweisungen im Nor<strong>den</strong> der<br />

Gemeinde Birkenheide auf <strong>den</strong> Radweg R7 bzw. in <strong>den</strong><br />

Pfalzwiesen <strong>zu</strong>rück genommen wer<strong>den</strong>. [vgl. Anlage]<br />

nicht folgen<br />

Die regionalplanerischen Vorrangausweisungen für <strong>den</strong> Schutz und<br />

die Sicherung der Freiraumressourcen nördlich der Gemeinde<br />

Birkenheide entsprechen im Wesentlichen der Gebietskulisse des<br />

"Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz". Diese sind der<br />

regionalplanerischen Abwägung entzogen. Aufgrund der<br />

besonderen Bedeutung dieser Flächen für ein räumlich und<br />

funktional <strong>zu</strong>sammenhängendes Biotopverbundsystem haben die<br />

gebietsspezifischen Ziele des Freiraumschutzes Vorrang gegenüber<br />

anderen, auch siedlungsstrukturellen Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen. Somit<br />

wird dem Anliegen der Gemeinde Birkenheide nicht entsprochen.<br />

1348 Verbandsgemeinde Maxdorf 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

337<br />

2428<br />

Im Nor<strong>den</strong> der Ortsgemeinde Fußgönheim ist ein Bahnhaltepunkt<br />

vorhan<strong>den</strong>, der ebenfalls ausgebaut wer<strong>den</strong> soll. Dieser Haltepunkt<br />

ist auch im Regionalplanentwurf dargestellt. Um <strong>den</strong> Haltepunkt<br />

städtebaulich integrieren <strong>zu</strong> können und <strong>zu</strong>r Bereitstellung von<br />

attraktiven Wohn- und Arbeitsplätzen in räumlicher Nähe <strong>zu</strong>m<br />

Bahnhaltepunkt soll im Nahbereich des Bahnhaltepunktes auf<br />

regionalplanerische Vorgaben (Vorrangfläche Landwirtschaft,<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g) verzichtet wer<strong>den</strong>. Die Vorgaben sind auf das<br />

Maß der bisherigen Regionalplaninhalte <strong>zu</strong> reduzieren, um die<br />

Flächen im Umfeld des Haltepunktes in der Planungshoheit der<br />

Gemeinde <strong>zu</strong> belassen. Hier ist optional die Entwicklung von<br />

Mischgebieten (M1+M2) vorgesehen. Dies entspricht auch dem<br />

Ziel 1.4.2.1 des Regionalplanentwurfs (Berücksichtigung der<br />

Zuordnung von Siedlungsflächen <strong>zu</strong> regionalbedeutsamen ÖPNV-<br />

Haltepunkten). [vgl. Anlage]<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Fußgönheim hat keine zentralörtliche Funktion.<br />

Somit ist die Siedlungsentwicklung in <strong>den</strong> Bereichen Wohnen und<br />

Gewerbe auf die gemeindliche Eigenentwicklung <strong>zu</strong> konzentrieren.<br />

Entsprechend der regionalplanerischen Zielset<strong>zu</strong>ng, <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Wohnbauflächen an <strong>den</strong> Haltepunkten des regionalbedeutsamen<br />

ÖPNV <strong>zu</strong> orientieren, sollte die Gemeinde Fußgönheim ihre<br />

künftige Siedlungsentwicklung im Rahmen des Eigenbedarfs<br />

verstärkt im Ein<strong>zu</strong>gsbereich des Schienenhaltepunktes<br />

konzentrieren. Dafür ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Anhörungsentwurfes noch ein ausreichendes Flächenpotential<br />

vorhan<strong>den</strong>. Folglich wird dem Anliegen der Gemeinde Fußgönheim<br />

nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 739 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1349 Kreisverwaltung Germersheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

748<br />

KV Germersheim: Im Planentwurf wird der Adamshof östlich der<br />

Autobahn-Anschlussstelle Kandel-Mitte als Gewerbefläche<br />

dargestellt. Aus Sicht der Bauleitplanung bestehen aus<br />

grundlegen<strong>den</strong> planerischen Überlegungen heraus Be<strong>den</strong>ken. Bei<br />

dem Vorhabensstandort handelt es sich um eine ehemalige<br />

landwirtschaftliche Aussiedlung im Außenbereich. Der<br />

Außenbereich ist mit Ausnahme der privilegierten Nut<strong>zu</strong>ngen von<br />

Bebauung frei<strong>zu</strong>halten.<br />

Der Landkreis Germersheim verfügt laut Angaben des Statistischen<br />

Bundesamtes über insgesamt 381 landwirtschaftliche Betriebe,<br />

von <strong>den</strong>en 265 absehbar eine Hofnachfolge suchen. Für 219 ist die<br />

Hofnachfolge weiterhin offen. Ein Großteil dieser Betriebe ist in<br />

Hofstellen außerhalb der Ortslagen angesiedelt bzw. verfügt<br />

aufgrund der baurechtlichen Privilegierung über großvolumige<br />

Gebäude im Außenbereich. Aufgrund dieser Ausgangslage ist<br />

insbesondere bei der planerischen Sicherung von<br />

Alternativnut<strong>zu</strong>ngen in landwirtschaftlichen Aussiedlungen eine<br />

hohe Sensibilität erforderlich. Angesichts ihrer in der Regel vom<br />

Bebauungs<strong>zu</strong>sammenhang losgelösten Lage im Außenbereich<br />

erscheint die regionalplanerische und bauleitplanerische<br />

Ausweisung einer isolierten Gewerbegebietslage gegenläufig <strong>zu</strong><br />

planerischen Leitsätzen, insbesondere dem Freihaltegrundsatz für<br />

<strong>den</strong> Außenbereich. Vielmehr würde durch eine entsprechende<br />

isolierte Überplanung der Hofstelle ein Präze<strong>den</strong>zfall geschaffen<br />

der eine negative Vorbildwirkung für weitere, <strong>zu</strong>künftig absehbar<br />

anstehende Vorhaben entfaltet. Mit der raumordnerischen<br />

Darstellung solcher Hofstellen als Gewerbeflächen wird hier ein<br />

Präze<strong>den</strong>zfall geschaffen. Im konkreten Fall des Adamshofes in<br />

Kandel wurde die etablierte Freizeitnut<strong>zu</strong>ng mittels Festset<strong>zu</strong>ng<br />

eines Sondergebietes auf <strong>den</strong> Bestand begrenzt.<br />

folgen<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlentwicklungen sind<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte u.a. privilegierte Vorhaben im<br />

Außenbereich wie z.B. landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr als<br />

bestehende Siedlungsflächen dargestellt. Für diese genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen gilt jedoch auch bei Überlagerung von<br />

freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen wie z.B. "Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" Bestandsschutz ohne Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen. Im<br />

Sinne einer einheitlichen Konzeption im Einheitlichen Regionalplan<br />

wer<strong>den</strong> die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende und geplante<br />

Siedlungsflächen Industrie und Gewerbe ausgewiesenen Flächen<br />

des Adamshofes östlich von Kandel als "sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" dargestellt und<br />

mit der Ausweisung "regionaler Grün<strong>zu</strong>g" überlagert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 740 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1350 Kreisverwaltung Germersheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

749<br />

2432<br />

KV Germersheim: Die als Weißfläche westlich des<br />

Gewerbegebietes Lustadt dargestellte Fläche ist ebenfalls bereits<br />

durch die Biogasanlage Lustadt gewerblich genutzt und belegt. Die<br />

Fläche sollte daher als Bestandsdarstellung übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

Wie bereits dem Verband Region Rhein-Neckar dargelegt, besteht<br />

ein erheblicher Bedarf für entsprechende Erweiterungsflächen für<br />

bereits bestehende und geplante Gewerbe- und Industriegebiete<br />

(Erweiterungen, Umsiedlungen) im Gewerbegebiet „Obere- und<br />

Untere Büsche" in Lustadt.<br />

folgen<br />

Die Fläche der Biogasanlage in Lustadt wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Bestandsfläche dargestellt. Für <strong>zu</strong>sätzliche<br />

gewerbliche Bauflächen der auf Eigenentwicklung gemäß Plansatz<br />

1.5.2.1 beschränkten Gemeinde Lustadt ist im Rahmen der<br />

Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der VG Lingenfeld ein<br />

konkreter Bedarfsnachweis erforderlich. Da für <strong>den</strong> Bedarf der dort<br />

ansässigen Betriebe offensichtlich keine Flächenreserven mehr<br />

vorhan<strong>den</strong> sind, wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich nördlich<br />

der Straße "Auf der Büsche/Am Oberen Griesweg" bis <strong>zu</strong>m<br />

Entwässerungsgraben der landwirtschaftliche Vorrang sowie der<br />

regionale Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>rückgenommen. Die räumliche<br />

Konkretisierung der gewerblichen Erweiterungsflächen soll auf der<br />

Ebene der Bauleitplanung erfolgen.<br />

1351 Ortsgemeinde Weingarten 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

752<br />

2433<br />

Die Ortsgemeinde Weingarten beabsichtigt daher, nicht <strong>zu</strong>letzt<br />

aufgrund der wesentlich besseren verkehrstechnischen Anbindung,<br />

ein Gewerbegebiet zwischen der K 32 und der B 272 am<br />

westlichen Ende des Ortes aus<strong>zu</strong>weisen. Bislang ist die<br />

Eigenentwicklung der Ortsgemeinde gehemmt, da bislang kein<br />

Gewerbegebiet vorhan<strong>den</strong> ist und auch an anderer Stelle, aufgrund<br />

der örtlichen Gegebenheiten, kaum möglich sein wird. Das<br />

betreffende Gelände ist noch Gemarkungsgebiet der Ortsgemeinde<br />

Lustadt. Bisher geführte Gespräche mit Bürgermeister,<br />

Beigeordneten und Fraktionsvorsitzen<strong>den</strong> der Ortsgemeinde<br />

Lustadt haben aber erkennen lassen, dass eine Umgemarkung<br />

möglich wäre.<br />

Als Anlage <strong>zu</strong> diesem Schreiben habe ich Ihnen drei<br />

Interessensbekundungen von ortsansässigen Gewerbetreiben<strong>den</strong><br />

in Kopie beigefügt.<br />

teilweise folgen<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Weingarten soll sich<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.1 ausschließlich auf <strong>den</strong> örtlichen<br />

Eigenbedarf konzentrieren. Für potentielle Standortverlagerungen<br />

ortsansässiger Betriebe sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits<br />

restriktionsfreie Entwicklungsspielräume berücksichtigt. Der<br />

Standort im Bereich der B 272/K 32 ist aus raumordnerischer und<br />

städtebaulicher Sicht problematisch, da dieser die bandartige<br />

Zersiedlung des Siedlungskörpers weiter verfestigen würde.<br />

Darüber hinaus würde ein großflächiger Einzelhandelsmarkt an<br />

diesem Standort gegen Ziele der Landes- und Regionalplanung<br />

verstoßen. Die konkrete Abstimmung eines gewerblichen<br />

Plangebietes für <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf sollte im Rahmen der<br />

FNP-Fortschreibung erfolgen. Dennoch wird für eine mögliche<br />

gewerbliche Ausweisung im Rahmen der Eigenentwicklung der<br />

landwirtschaftliche Vorrang sowie der regionale Grün<strong>zu</strong>g im<br />

Bereich des westlichen Ortsrandes und dem Wohngebäude "Bei<br />

der Ziegelei" zwischen der K 32/Landauer Straße und der B 272<br />

reduziert. Im Gegen<strong>zu</strong>g wer<strong>den</strong> die restriktionsfreien<br />

Entwicklungsspielräume südlich der Ortslage in entsprechender<br />

Größenordnung mit <strong>den</strong> Vorrangausweisungen für die<br />

Landwirtschaft und regionaler Grün<strong>zu</strong>g belegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 741 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1352 Stadtverwaltung Germersheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

938<br />

1744<br />

2747<br />

Stadt Germersheim: In <strong>den</strong> einzelnen grafischen Darstellungen<br />

wur<strong>den</strong> fehlerhafte Einträge festgestellt, die einer Änderung<br />

bedürfen ( s. hier<strong>zu</strong> die Anlagen Nr.3, 4, 4a).<br />

folgen<br />

Die im genehmigten FNP der Stadt Germersheim dargestellte GI-<br />

Fläche (Anlage 4 der Stellungnahme) wird als geplante<br />

"Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" ergänzt und die<br />

Vorrangausweisung für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

entsprechend reduziert. Das Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistungen, Logistik wird an die geplante Neufassung und<br />

Teilaufhebung des B-Plan Nr. 23 "Insel Grün und Hafen Nordufer"<br />

angepasst (Anlage 3). Auch das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau östlich des Ortsteils Sondernheim wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte an die Darstellung im rechtskräftigen FNP der<br />

Stadt Germersheim angepasst und die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen entsprechend reduziert.<br />

1353 Stadtverwaltung Wörth 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gegen die neue Darstellung eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges auf dem<br />

ehemaligen Abbaugebiet nördlich der A 65 (Fa. Schauffele)<br />

bestehen Be<strong>den</strong>ken. Bei der Fläche handelt es sich um eine für die<br />

Stadtentwicklung interessante Fläche in unmittelbarer Nähe <strong>zu</strong>m<br />

Bahnhof/ÖPNV. Auch im Hinblick auf die Gemeindefunktionen für<br />

Wörth ist ein Regionaler Grün<strong>zu</strong>g eine nicht vertretbare<br />

regionalplanerische Restriktion hinsichtlich Nachfolgenut<strong>zu</strong>ngen für<br />

das Gebiet.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für die Stadt Wörth wird in <strong>den</strong> amtlichen Statistiken bis 2020 ein<br />

deutlicher Bevölkerungsrückgang von rd. 7% prognostiziert.<br />

Aufgrund der Nähe <strong>zu</strong>m Oberzentrum Karlsruhe sowie des sehr<br />

guten ÖPNV-Angebotes wurde die Einwohnerzahl in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar für das Prognosejahr 2020<br />

regionalplanerisch um rd. 4 Prozentpunkte nach oben korrigiert.<br />

Dadurch ergibt sich ein gegenüber <strong>den</strong> amtlichen Statistiken<br />

deutlich erhöhter Wohnbauflächenbedarf von rd. 15 ha. Dem<br />

stehen bauleitplanerisch gesicherte Flächenpotentiale von rd. 45 ha<br />

gegenüber, die in <strong>den</strong> einheitlichen Regionalplan übernommen<br />

wur<strong>den</strong>. Insoweit verfügt Wörth über ausreichend<br />

Flächenpotentiale für eine siedlungsstrukturelle Weiterentwicklung<br />

im Umland des Oberzentrums Karlsruhe.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 742 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1354 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

1614<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

VG Bellheim: Westlich des Sportplatzes (Jahnplatz) der Gemeinde<br />

Bellheim überlagert sich die Darstellung des "Landesweiten<br />

Biotopverbundes Rheinland-Pfalz" mit der Schraffur des "Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>ges". Es wird angeregt, die Darstellung des "Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs" außerhalb der Darstellung des Biotopverbundes<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, da hier im Zuge der geplanten Westumfahrung<br />

Flächen abgerundet wer<strong>den</strong> müssen. Durch die Darstellung der<br />

Grenze des "Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz" sind<br />

die Abgren<strong>zu</strong>ng und die Bedeutung der Fläche für <strong>den</strong> Freiraum<br />

ausreichend genau definiert. [Karte]<br />

nicht folgen<br />

Westlich des Sportplatzes geht die Ausweisung des Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>ges nicht über die Grenzlinie des "Landesweiten<br />

Biotopverbundes Rheinland-Pfalz" hinaus. Gemäß Plansatz 2.1.3<br />

des Einheitlichen Regionalplans sind in <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen<br />

ausnahmsweise Infrastrukturvorhaben und somit auch<br />

Straßenbauprojekte <strong>zu</strong>lässig, sofern diese die Funktionen des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges nicht beeinträchtigen oder im<br />

überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse notwendig sind.<br />

1355 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

3126<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Ortsgemeinde Bellheim verfolgt langfristig das Ziel, am<br />

nördlichen Ortsrand eine Verbindungsstraße her<strong>zu</strong>stellen, um die<br />

Verkehrsproblematik in der nördlichen Ortslage grundlegend <strong>zu</strong><br />

verbessern. Eine genaue Trassenführung liegt noch nicht vor.<br />

Die Gemeinde fordert daher, in Verlängerung der Westspange am<br />

nördlichen Ortsrand, die Signatur für eine Verkehrsverbindung<br />

("Trasse mit unbestimmtem Verlauf") auf<strong>zu</strong>nehmen und <strong>den</strong><br />

"Regionalen Grün<strong>zu</strong>g" entsprechend <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die geplante Nordrandstraße ist nicht als regionalbedeutsame<br />

Straßenverbindung im Regionalplan enthalten und auf Grund der<br />

Zentrale-Orte-Struktur auch nicht begründbar. Deshalb kann sie<br />

nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

1356 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

In der Spiegelbachniederung überdeckt die Signatur "Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" die Grenze der Kläranlage. Zur Verdeutlichung wird<br />

vorgeschlagen, die Signatur "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Durch die Darstellung der Grenze des "Landesweiten<br />

Biotopverbundes Rheinland-Pfalz" sind die Abgren<strong>zu</strong>ng und die<br />

Bedeutung der Fläche für <strong>den</strong> Freiraum ausreichend genau<br />

definiert.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Infrastruktureinrichtungen wie Kläranlagen können grundsätzlich<br />

auch in Regionalen Grünzügen liegen. Die Rücknahme der<br />

Plandarstellung ist nicht erforderlich.<br />

1357 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Bellheim ist grundsätzlich an der Ausweitung der Win<strong>den</strong>ergie<br />

interessiert und schlägt vor, <strong>den</strong> "Regionalen Grün<strong>zu</strong>g" im Bereich<br />

des "Vorranggebietes für die regionalbedeutsame<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng" und der gemeindlichen Abwägung<br />

<strong>zu</strong>gänglichen Fläche (Abb. 6 Regionalbedeutsame<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng „Weißfläche" im Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans) <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Damit wer<strong>den</strong> die Flächen wie die<br />

westlich angrenzen<strong>den</strong> Bereiche, die von der Freiflächenstruktur<br />

her gleich <strong>zu</strong> bewerten sind, einheitlich behandelt.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Standorte für die Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng (hier: Vorranggebiete für die<br />

regionalbedeutsame Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng) können grundsätzlich in<br />

Regionalen Grünzügen liegen. Eine Rücknahme der Darstellung ist<br />

nicht erforderlich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 743 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1358 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Im Bereich südlich der Landesstraße L 509 befindet sich eine Zone<br />

mit baulichen Anlagen. Die Fläche ist daher als "Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" dargestellt.<br />

Bauen im "Regionalen Grün<strong>zu</strong>g" soll jedoch ausgeschlossen sein.<br />

Die Darstellung des "Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs" soll in diesem Bereich<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g wird bis <strong>zu</strong>m südlichen Rand der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Gebäudekomplexe <strong>zu</strong>rückgenommen und ist damit<br />

deckungsgleich mit der Darstellung der Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft.<br />

1359 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

2438<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

VG Bellheim: Historischer Bauernhof: Bereich für Ausgleich, keine<br />

landwirtschaftliche Fläche, extensive Nut<strong>zu</strong>ng<br />

Nördlich der Ortslage von Ottersheim befin<strong>den</strong> sich verschie<strong>den</strong>e<br />

Vereinsflächen. U.a. wur<strong>den</strong> dort Gebäude errichtet, in <strong>den</strong>en<br />

historische Berufe und Tätigkeiten gepflegt wer<strong>den</strong>. Dies trägt da<strong>zu</strong><br />

bei, das Wissen auch für die Nachwelt <strong>zu</strong> erhalten. [Karte]<br />

Die Vereinsfläche überschneidet sich mit Darstellungen des<br />

„Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs" im Regionalen Raumordnungsplan. Es wird<br />

vom Gemeinderat daher angeregt, in dem gekennzeichneten<br />

Bereich die Darstellung des „Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs" und des<br />

"Vorranggebietes für die Landwirtschaft" entsprechend<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlinterpretationen<br />

(Anknüpfungspunkte für Siedlungserweiterungen) sind einige der in<br />

<strong>den</strong> Raumnut<strong>zu</strong>ngskarten der noch rechtsverbindlichen<br />

Regionalpläne bisher dargestellten Objekte so z.B. auch Sport-,<br />

Freizeit- und Vereinsanlagen im Einheitlichen Regionalplan nicht<br />

mehr dargestellt. Für diese Sondergebiete gilt jedoch auch bei<br />

Überlagerung durch freiraumsichernde Vorrangausweisungen wie<br />

z.B. "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" entsprechend der genehmigten Nut<strong>zu</strong>ng<br />

weiterhin Bestandsschutz. Geplante Erweiterungen und/oder<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsänderungen sind im Einzelfall jedoch hinsichtlich ihrer<br />

raumordnerischen Verträglichkeit konkret <strong>zu</strong> prüfen.<br />

1360 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

1040<br />

2442<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

VG Bellheim: Rücknahme des "Vorranggebietes für die<br />

Landwirtschaft" und "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

Der Bereich auf Zeiskamer Gemarkung nördlich der Bahngleise ist<br />

aufgrund seiner Lage potenziell geeignet für die Ansiedlung eines<br />

Einkaufsmarktes. Mit dieser Maßnahme könnte bei konkretem<br />

Bedarf langfristig die Versorgung der Bevölkerung von Zeiskam<br />

gesichert wer<strong>den</strong>. Damit die Möglichkeit grundsätzlich in Betracht<br />

gezogen wer<strong>den</strong> kann, fordert die Gemeinde Zeiskam, das<br />

"Vorranggebiet für die Landwirtschaft" und <strong>den</strong> "Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g" auf der Gemarkungsfläche von Zeiskam östlich der K1,<br />

Friedhofstraße, <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen und die Fläche als "Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

8Karte]<br />

nicht folgen<br />

Der potentielle Standort für einen Lebensmittelmarkt widerspricht<br />

<strong>den</strong> einschlägigen landes- und regionalplanerischen Prüfkriterien für<br />

eine raumordnerisch verträgliche Steuerung von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten. Außerdem liegt für die VG Bellheim<br />

und somit auch für die Ortsgemeinde Zeiskam bisher kein<br />

Einzelhandelskonzept vor, das Perspektiven für die Gewährleistung<br />

einer verbrauchernahen Grundversorgung in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong><br />

aufzeigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 744 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1361 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

entspr.<br />

2060<br />

(für die Ortsgemeinde Berg)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

VG Hagenbach: Der Ortsgemeinderat Berg weist allgemein auf<br />

Unschärfen im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar hin. Die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Bauflächen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollte<br />

entsprechend dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan angepasst und die<br />

regionalplanerischen Festlegungen stärker an <strong>den</strong> angepassten<br />

Siedlungsgrenzen orientiert wer<strong>den</strong>. Im Einzelnen wer<strong>den</strong> hier<strong>zu</strong><br />

aufgeführt:<br />

[…]<br />

- Es ist nicht eindeutig <strong>zu</strong> erkennen, ob die bestehende<br />

Gewerbliche / Gemischte Baufläche am Bahnhof komplett mit der<br />

Festlegung „Regionale Grünzüge" überlagert wird. Falls dies der<br />

Fall ist, sollte eine Korrektur der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte mit<br />

Darstellung einer Siedlungsfläche und Freihaltung von sonstigen<br />

Vorranggebietsausweisungen erfolgen.<br />

folgen<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng des Siedlungskörpers erfolgt in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine flächenhafte Darstellung der<br />

"Siedlungsfläche Wohnen (N)" und der "Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe (N)". An dieser Darstellung orientiert sich die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der regionalplanerischen Ausweisungen an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern. Der Eindruck, dass freiraumsichernde<br />

regionalplanerische Ausweisungen in <strong>den</strong> Siedlungsbereich<br />

hineinlaufen, kann stellenweise durch die generalisierte<br />

Einzelhausdarstellung der Topographischen Karte 1:100.000 (TK<br />

100) entstehen. Durch die Generalisierung nimmt die<br />

Einzelhausdarstellung der TK 100 unter Umstän<strong>den</strong> eine größere<br />

Kartenfläche ein, als es der realen Siedlungsfläche entspricht.<br />

Die gewerbliche/gemischte Baufläche am Bahnhof ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht berücksichtigt. Die Planfläche wird aus<br />

dem rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan als bestehende<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan übernommen und im Bereich des Baugebietes die<br />

freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

1362 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

entspr.<br />

1745<br />

2104<br />

(für die Stadt Hagenbach)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Der Stadtrat will geklärt wissen, dass zwischen der<br />

regionalplanerischen Festlegung „Vorranggebiete für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege", „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" bzw.<br />

„Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" und<br />

<strong>den</strong> geplanten Grünflächenausweisungen im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

<strong>zu</strong>r Verlagerung des Sportplatzes keine Unverträglichkeiten<br />

bestehen. Sollten Unverträglichkeiten bestehen, fordert der<br />

Stadtrat die Aufhebung dieser Festlegungen. Entsprechendes gilt<br />

auch für die am Großen Altwasser bestehen<strong>den</strong><br />

Freizeiteinrichtungen sowie die geplante Grünfläche zwischen dem<br />

Hagenbacher Altrhein und dem Kiessee in der Oberen Au, die<br />

ebenfalls mit diesen Festlegungen belegt sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Bestehende bzw. gem. FNP dargestellte Sport- und<br />

Erholungsflächen sind mit <strong>den</strong> regionalplanerischen Darstellungen<br />

<strong>zu</strong>r Freiraumsicherung grundsätzlich vereinbar.<br />

1363 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

entspr.<br />

760<br />

2105<br />

(für die Stadt Hagenbach)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

VG Hagenbach: Der Stadtrat von Hagenbach bittet um Aufnahme<br />

der in der Anlage gekennzeichneten Gewerblichen Bauflächen <strong>zu</strong>r<br />

Abrundung des bestehen<strong>den</strong> Industriegebietes Stixwörth.<br />

folgen<br />

Die Abrundung des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes "Stixwörth"<br />

bildet eine raumordnerische und städtebaulich vertretbare<br />

Erweiterung. Die freiraumsichern<strong>den</strong> Ausweisungen Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g und Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz wer<strong>den</strong> entsprechend der Anlage <strong>zu</strong> der<br />

Stellungnahme ausgeschnitten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 745 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1364 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

347<br />

2632<br />

Gemeinde Jockgrim: Freistellung der Fläche (Nr. 2) hinter der<br />

Frühlingstraße bis <strong>zu</strong>r Bahnlinie für die langfristige Entwicklung von<br />

Wohnbauflächen in Realisierungsabschnitten von <strong>den</strong> Zielen<br />

„Vorranggebiet für Wald und Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

Auf dem sonstigen Gebiet der Gemeinde Jockgrim ist auf<br />

absehbare Zeit keine Fläche für Wohnbebauung mehr verfügbar<br />

oder städtebaulich vorteilhafter. Auch aufgrund des <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong><br />

Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachses liegt ein entsprechender Bedarf vor. Als<br />

erster Realisierungsabschnitt sind ca. 5,9 ha vorgesehen.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang 2<br />

des Anhörungsentwurfes ist für die VG Jockgrim ein<br />

Wohnbauflächenbedarf von 38 ha ausgewiesen, dem ein Potential<br />

<strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung (2010) von 16 ha gegenübersteht.<br />

Somit sind die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Wohnbauflächen in der VG Jockgrim gemäß Plansatz 1.4.2.4<br />

gegeben. Darüber hinaus sind die Gemein<strong>den</strong> Jockgrim und<br />

Rheinzabern insbesondere aufgrund der räumlichen Lage am<br />

schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV als wohnbauliche<br />

Schwerpunktgemein<strong>den</strong> ("Siedlungsbereiche Wohnen" gemäß<br />

Plansatz 1.4.2.2 i.V. mit Anhang Nr. 1.2) eingestuft. Entsprechend<br />

Plansatz 1.4.2.2 ist die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher, über die<br />

Eigenentwicklung hinausgehender Wohnbauflächen jedoch nur im<br />

Einklang mit <strong>den</strong> übrigen Zielen der Regional- und Landesplanung<br />

<strong>zu</strong>lässig. So können z.B. Regionale Grünzüge sowie andere<br />

freiraumsichernde Vorranggebiete limitierende Faktoren für die<br />

Ausweisung neuer Baugebiete sein. Von der geplanten<br />

Wohnbaufläche in Jockgrim (hinter der Frühlingsstraße bis <strong>zu</strong>r<br />

Bahnlinie) sind regionalplanerische Zielvorgaben (Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g, Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft) betroffen.<br />

Die Vorranggebiete für Wald und Forstwirtschaft sind für die Nutz-,<br />

Schutz- und Erholungsfunktionen in der Metropolregion von<br />

besonderer Bedeutung und dürfen gemäß Plansatz 2.3.2.2 für<br />

andere Nut<strong>zu</strong>ngen und Funktionen, die <strong>den</strong> Wald und seine<br />

Funktionen beeinträchtigen können, nicht in Anspruch genommen<br />

wer<strong>den</strong>. Die Regionalen Grünzüge sind ein multifunktionales<br />

Instrument <strong>zu</strong>r Sicherung vielfältiger Freiraumfunktionen. Die<br />

Flächen für das geplante Wohnbaugebiet haben entsprechend der<br />

"Erläuterungskarte Natur, Landschaft, und Umwelt" eine besondere<br />

Bedeutung für die Naherholung sowie die Klimaökologie. In <strong>den</strong><br />

Regionalen Grünzügen darf gemäß Plansatz 2.1.3 in der Regel nicht<br />

gesiedelt wer<strong>den</strong>. Wohnbaugebiete sind laut Begründung <strong>zu</strong> 2.1.3<br />

in <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen nicht <strong>zu</strong>lässig. Gemäß Plansatz<br />

1.4.2.2 ist die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächen in <strong>den</strong><br />

"Siedlungsbereichen Wohnen" im Einklang mit <strong>den</strong> übrigen Zielen<br />

der Landes- und Regionalplanung <strong>zu</strong>lässig.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 746 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1365 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1041<br />

Gemeinde Jockgrim: Freistellung der Fläche für <strong>den</strong> geplanten<br />

Großflächigen Einzelhandel von dem Ziel „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

Der Einzelhandel in der Gemeinde Jockgrim ist stark rückgängig.<br />

Derzeit verfügt sie neben wenigen kleineren Versorgern nur noch<br />

über zwei Märkte, die beide keine Vollsortimenter sind. Bei der<br />

Bevölkerungszahl von über 7.000 Einwohnern bräuchte die<br />

Gemeinde dringend einen Vollsortimenter, wobei eine<br />

Standortfläche von ca. 14.000 qm erforderlich wäre. Im Ortsgebiet<br />

gibt es keine Fläche in dieser Größenordnung. Es ist deshalb daran<br />

gedacht, in der Nähe des Netto-Marktes <strong>zu</strong>r Ortsrandstraße hin<br />

eine Fläche aus<strong>zu</strong>weisen, um Einzelhandelsbetriebe <strong>zu</strong> errichten.<br />

Für die künftige Entwicklung der Ortsgemeinde Jockgrim ist es<br />

erforderlich, ein Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel bis <strong>zu</strong><br />

2.000 qm Verkaufsfläche für die wohnungsnahe Versorgung der<br />

Bevölkerung aus<strong>zu</strong>weisen. Da<strong>zu</strong> soll vor dem Sondergebiet<br />

„Gartenhausgebiet Mittelweg" in nordwestlicher Richtung<br />

(Richtung Buchstraße vor dem Kreisel der Ortsrandstraße) eine<br />

Fläche (Nr.4) mit einer Größe von ca. 1,9 ha für großflächigen<br />

Einzelhandel vorgesehen wer<strong>den</strong>. Die Verbandsgemeinde Jockgrim<br />

lässt z.Z. ein Einzelhandelskonzept erarbeiten.<br />

Wenn die Fläche Nr. 4.nicht realisiert wer<strong>den</strong> kann, soll im<br />

Anschluss an das Gewerbegebiet „Mittelweg" in Richtung<br />

Buchstraße eine Sonderbaufläche (Nr. 3) Großflächiger<br />

Einzelhandel bis <strong>zu</strong> 2.000qm Verkaufsfläche und /oder Gewerbe<br />

dargestellt wer<strong>den</strong> (ca. 1,8 ha).<br />

teilweise folgen<br />

Dem Verband hat vor kurzem <strong>zu</strong> dem Einzelhandelskonzept für die<br />

VG Jockgrim sowie der vereinfachten raumordnerischen Prüfung<br />

für die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines<br />

Drogeriemarktes Stellung genommen. Darin wird der Ansiedlung<br />

des Lebensmittelmarktes im Sü<strong>den</strong> der Gemeinde Jockgrim<br />

zwischen der Tulpenstraße und dem Gewerbegebiet Mittelweg<br />

<strong>zu</strong>gestimmt, obwohl der Standort städtebaulich nicht integriert ist.<br />

Dafür wird laut des Einzelhandelskonzeptes eine Fläche von rd.<br />

5.000 qm benötigt. Da die bauleitplanerischen Verfahren noch nicht<br />

eingeleitet sind, wird für das Vorhaben in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

keine geplante Siedlungsfläche dargestellt, jedoch die<br />

Vorrangausweisung eines regionalen Grün<strong>zu</strong>ges am präferierten<br />

Standort <strong>zu</strong>rükgenommen.<br />

1366 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gemeinde Jockgrim: Freistellung der Fläche für die geplante<br />

Entwicklung von Vereinsanlagen von dem Ziel „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g"<br />

Im Bereich der Gewanne „Bassgeige" soll eine<br />

Sonderbaufläche(Nr. 5) für die Vereinsentwicklung ausgewiesen<br />

wer<strong>den</strong>. Gedacht ist an eine Ansiedlung von weiteren<br />

Vereinshäusern (-räumen), die dort evtl. errichtet wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Denkbar wäre die Errichtung eines Sportplatzes plus Grünzone<br />

(Waldfläche). Es besteht ein Bedarf, der durch die Nachfrage<br />

mehrerer Vereine belegt wurde.<br />

nicht folgen<br />

Bestehende Sport- und Freizeitanlagen stehen nicht im Zielkonflikt<br />

mit der Vorrangausweisung "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g". Neue Vorhaben<br />

für landschaftsgebun<strong>den</strong>e bzw. freiraumbezogene Freizeit- und<br />

Erholungsnut<strong>zu</strong>ngen sind gemäß Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.1.3<br />

(Absatz 4) auf ihre Grün<strong>zu</strong>gsverträglichkeit <strong>zu</strong> prüfen. Dabei<br />

müssen notwendige bauliche Anlagen, insbesondere Gebäude,<br />

eine untergeordnete Funktion haben und dürfen hinsichtlich Größe,<br />

Lage und Kubatur die Funktionsfähigkeit des Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges<br />

nicht beeinträchtigen. Die konkreten Planungen für ortsansässige<br />

Sportvereine sind im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung auf<br />

ihre raumordnerische Verträglichkeit <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 747 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1367 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1746<br />

Die Fläche für die geplante Grünfläche Sport/Spiel/Freizeit soll von<br />

<strong>den</strong> Zielen „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" und „Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege"<br />

freigestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Naherholungsgebiet „Johanniswiesen" wäre eine Ausdehnung<br />

am Baggersee in südlicher Richtung (Fläche Nr. 7) für die<br />

Verbesserung der Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten für Sport/ Spiel und<br />

Freizeit wünschenswert.<br />

[Anlage]<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Zur Sicherung der Nut<strong>zu</strong>ng der Naherholungspotentiale im<br />

Naherholungsgebiet "Johanniswiesen" wird für die geplante<br />

Grünfläche Sport/Spiel/Freizeit die Vorranggebietsausweisung für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Die Darstellung Regionaler Grün<strong>zu</strong>g wird beibehalten. Damit wird<br />

das regionalplanerische Ziel weiter verfolgt, die<br />

landschaftsgebun<strong>den</strong>e Naherholung <strong>zu</strong> sichern und gleichzeitig<br />

eine weitere bauliche Entwicklung im Gebiet <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>.<br />

1368 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1042<br />

2444<br />

Ortsgemeinde Neupotz: Freistellung der Fläche (Nr. 1) für die<br />

geplante Sonderbaufläche Einzelhandel < 800m2 Verkaufsfläche<br />

von dem Ziel „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" und „Vorranggebiet<br />

Landwirtschaft."<br />

Die Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes < 800m2<br />

Verkaufsfläche zwischen dem Kreisel am „Hardtwald" und der B9<br />

würde für die Hardtwaldsiedlung (Neupotz)eine wohnungsnahe<br />

Versorgung ermöglichen.<br />

nicht folgen<br />

Der Verband hat im Rahmen der Stellungnahme <strong>zu</strong> dem<br />

Einzelhandelskonzept der VG Jockgrim empfohlen, <strong>den</strong> geplanten<br />

Standort für einen Lebensmittelmarkt in der Gemeinde Neupotz<br />

nicht weiter <strong>zu</strong> verfolgen, da dieser <strong>den</strong> raumordnerischen<br />

Zielvorgaben widerspricht.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1369 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

348<br />

2445<br />

Ortsgemeinde Neupotz: Freihalten der Fläche (Nr.2) zwischen dem<br />

Baugebiet „Hardtwald" und der B9 von <strong>den</strong> Zielen „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" und „Vorranggebiet für die Landwirtschaft."<br />

Für diesen Bereich ist langfristig die abschnittsweise<br />

Eigenentwicklung von Wohnbauflächen geplant. Die Erweiterung<br />

des Baugebietes „Hardtwald" soll bis an die Bundesstraße 9<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>, wobei am südlichen Teil <strong>zu</strong>r L 549<br />

angrenzend eine Fläche für einen Einkaufsmarkt vor<strong>zu</strong>sehen ist.<br />

nicht folgen<br />

Laut Anhang Nr. 1.1 <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.1 des Einheitlichen<br />

Regionalplans zählt Neupotz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong>, deren<br />

Wohnbauflächenentwicklung auf <strong>den</strong> Eigenbedarf beschränkt ist.<br />

Dafür sind im Bereich des Baugebietes "Hardtwald" für die Laufzeit<br />

des Einheitlichen Regionalplans noch ausreichend<br />

Flächenpotentiale vorhan<strong>den</strong>. Langfristige Planungsvorstellungen<br />

sind <strong>zu</strong> gegebener Zeit im Rahmen der Fortschreibung bzw.<br />

Änderung des FNP der VG Jockgrim detailliert <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 748 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1370 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

349<br />

Ortsgemeinde Neupotz: Freihalten der Fläche(Nr. 3) zwischen dem<br />

Baugebiet „Hardtwald" und dem Altort von dem Ziel „Grünzäsur."<br />

Für diesen Bereich ist langfristig die abschnittsweise<br />

Eigenentwicklung von verschie<strong>den</strong>en Siedlungsflächen geplant.<br />

nicht folgen<br />

Laut Anhang Nr. 1.1 <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.1 des Einheitlichen<br />

Regionalplans zählt Neupotz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong>, deren<br />

Wohnbauflächenentwicklung auf <strong>den</strong> Eigenbedarf beschränkt ist.<br />

Dafür sind im Bereich des Baugebietes "Hardtwald" für die Laufzeit<br />

des Einheitlichen Regionalplans noch ausreichend<br />

Flächenpotentiale vorhan<strong>den</strong>. Langfristige Planungsvorstellungen<br />

sind <strong>zu</strong> gegebener Zeit im Rahmen der Fortschreibung bzw.<br />

Änderung des FNP der VG Jockgrim detailliert <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

1371 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

761<br />

2106<br />

Gemeinde Neupotz: Freihalten der Fläche (Nr. 4) südlich des<br />

Gewerbegebietes „Krautstücke", in einer Größenordnung von<br />

insgesamt ca. 4 ha, von dem Ziel „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g." Für diesen<br />

Bereich ist mittelfristig die Eigenentwicklung von Gewerbeflächen<br />

geplant . Der erste Entwicklungsabschnitt ist in einer<br />

Größenordnung von ca. 1,0 bis 2,3 ha geplant.<br />

Anmerkung: Im Textteil (Anhang Nr. 1.3) ist Neupotz zwar erwähnt,<br />

im Planteil jedoch aufgrund des Maßstabes 1: 75.000 nicht <strong>zu</strong><br />

erkennen.<br />

Zusätzlich soll eine Zufahrt für das Gewerbegebiet über <strong>den</strong><br />

„Presserweg" und die Baustraße <strong>zu</strong>r Hochwasserrückhaltung<br />

Wörth / Jockgrim eingeplant wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Gemäß Plansatz 1.5.2.2 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.3 zählt<br />

Neupotz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong>, deren gewerbliche<br />

Siedlungsentwicklung sich ausschließlich an der Eigenentwicklung<br />

<strong>zu</strong> orientieren hat. Dafür wird der Regionale Grün<strong>zu</strong>g südlich des<br />

Gewerbegebietes "Krautstücke" in einer Größenordnung von rd. 1,0<br />

ha <strong>zu</strong>rückgenommen. Für die Entwicklung des Plangebietes ist<br />

jedoch ein entsprechender Bedarfsnachweis erforderlich.<br />

Weitergehende Entwicklungspotentiale wer<strong>den</strong> nicht<br />

berücksichtigt, da die Gewerbeflächenkonzeption des Einheitlichen<br />

Regionalplans für die auf Eigenbedarf beschränkten Gemein<strong>den</strong><br />

keine angebotsorientierte Flächenvorsorge vorsieht.<br />

Der Anregung wird teilweise entsprochen.<br />

1372 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

762<br />

2446<br />

Gemeinde Rheinzabern: Freistellung der Fläche (Nr. 1) nördlich der<br />

L 549 für alternative Gewerbeflächen von <strong>den</strong> Zielen „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" und „Vorranggebiet für die Landwirtschaft",<br />

da für einen dieser Bereiche die Eigenentwicklung von<br />

Gewerbeflächen geplant ist und die Alternativen noch diskutiert<br />

wer<strong>den</strong>. Es ist eine abschnittweise Realisierung vorgesehen. Für<br />

einen ersten Realisierungsabschnitt von ca. 5 ha besteht aktuelle<br />

Nachfrage.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß Plansatz 1.5.2.5 soll sich die gewerbliche Entwicklung der<br />

Gemeinde Rheinzabern vorrangig auf die Sicherung und<br />

Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe konzentrieren. Bei<br />

entsprechender Nachfrage können bedarfsorientiert <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Flächen entwickelt wer<strong>den</strong>. Dafür ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte am<br />

nördlichen Siedlungsrand von Rheinzabern südlich der L 549/östlich<br />

der Rülzheimer Str. ein restriktionsfreier Entwicklungsspielraum<br />

von rd. 4-5 ha berücksichtigt. Eine gewerbliche<br />

Siedlungsentwicklung nördlich der L 549 wird aus<br />

regionalplanerischer Sicht abgelehnt.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 749 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1373 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

2447<br />

Gemeinde Rheinzabern: Freistellung der Fläche (Nr.2) östlich der L<br />

549 für alternative Gewerbeflächen von <strong>den</strong> Zielen „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" und „Vorranggebiet für die Landwirtschaft", da für einen<br />

dieser Bereiche die Eigenentwicklung von Gewerbeflächen geplant<br />

ist und die Alternativen noch diskutiert wer<strong>den</strong>. Es ist eine<br />

abschnittweise Realisierung vorgesehen. Für einen ersten<br />

Realisierungsabschnitt von ca. 5 ha besteht aktuelle Nachfrage.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß Plansatz 1.5.2.5 soll sich die gewerbliche Entwicklung der<br />

Gemeinde Rheinzabern vorrangig auf die Sicherung und<br />

Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe konzentrieren. Bei<br />

entsprechender Nachfrage können bedarfsorientiert <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Flächen entwickelt wer<strong>den</strong>. Dafür ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte am<br />

nördlichen Siedlungsrand von Rheinzabern südlich der L 549/östlich<br />

der Rülzheimer Str. bereits ein restriktionsfreier<br />

Entwicklungsspielraum von rd. 4-5 ha berücksichtigt.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

1374 Verbandsgemeinde Kandel 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

351<br />

2448<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes "Östlich der<br />

Haynaer Straße" überragt die festgesetzte VG Kandel:<br />

Wohnbaufläche des aktuellen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes und des<br />

Regionalplanes, im nördlichen Teil, um etwa 2.230 m2 (Teilbereich<br />

der Flurstücke 2066, 2067, 2068 und 2069). Die Bestandsfläche soll<br />

<strong>zu</strong>r Realisierung des Baugebietes um etwa 2.230 m2 im nördlichen<br />

Teil erweitert wer<strong>den</strong>.<br />

Als sogenannte „Tauschfläche" wird die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

der Ortsgemeinde Erlenbach dargestellte Wohnbaufläche im<br />

nordöstlichen Gemarkungsbereich reduziert.<br />

folgen<br />

Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellte geplante<br />

Siedlungsfläche Wohnen im Nor<strong>den</strong> von Erlenbach wird<br />

entsprechend dem Entwurf des B-Planes "Östlich der Haynaer<br />

Straße" geringfügig nach Nor<strong>den</strong> erweitert und als Bestandsfläche<br />

dargestellt. Im Gegen<strong>zu</strong>g wird im nordöstlichen Bereich das<br />

Plangebiet in etwa gleicher Größenordnung reduziert.<br />

1375 Verbandsgemeinde Kandel 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

358<br />

2062<br />

VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Minfeld wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Minfeld vom 25.06.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

Die als „Siedlungsfläche in Planung" im Entwurf des „Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein- Neckar 2020" dargestellte Fläche (M9 und S<br />

im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Verbandsgemeinde Kandel), soll als<br />

„Freizeitfläche Pferdesport" gekennzeichnet wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlentwicklungen<br />

(Anknüpfungspunkte für Siedlungserweiterungen) wer<strong>den</strong> einige in<br />

<strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen als Sonderbauflächen dargestellte<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen z.B. für Sport, Freizeit und Erholung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Siedlungsflächen dargestellt. Für<br />

diese Sondernut<strong>zu</strong>ngen gilt jedoch auch bei räumlicher<br />

Überlagerung durch freiraumsichernde Vorrangausweisungen<br />

jedoch entsprechend der genehmigten Nut<strong>zu</strong>ng Bestandsschutz.<br />

Folglich wird die geplante Siedlungsfläche Wohnen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich des Sondergebietes "Freizeitfläche<br />

Pferdesport" herausgenommen und anstatt dessen der regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g sowie das Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz ergänzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 750 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1376 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

773<br />

2449<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

VG Lingenfeld:<br />

Als weitere gewerbliche Baufläche ist im Entwurf des Regionalen<br />

Raumordnungsplanes ein Fläche westlich der Holzgasse in<br />

Niederlustadt als „Planung Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe"<br />

ausgewiesen, auf die verzichtet wer<strong>den</strong> kann, wenn die<br />

Erweiterung des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes „Obere- und<br />

Untere Büsche" erweitert wer<strong>den</strong> kann, wie es die Ortsgemeinde<br />

Lustadt beabsichtigt.<br />

In früheren Planungen der Ortsgemeinde Lustadt war diese Fläche<br />

als Teil der Wohnbaufläche „Hinterwiesen ..." geplant. Wegen der<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Kläranlage wurde die Planung damals nicht fortgeführt.<br />

folgen<br />

Für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen der auf Eigenentwicklung<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.1 beschränkten Gemeinde Lustadt ist im<br />

Rahmen der Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der VG<br />

Lingenfeld ein möglichst konkreter Bedarfsnachweis erforderlich.<br />

Da für <strong>den</strong> Bedarf der dort ansässigen Betriebe offensichtlich keine<br />

Flächenreserven mehr vorhan<strong>den</strong> sind, wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich nördlich der Straße "Auf der<br />

Büsche/Am Oberen Griesweg" bis <strong>zu</strong>m Entwässerungsgraben der<br />

landwirtschaftliche Vorrang sowie der regionale Grün<strong>zu</strong>g<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen. Die räumliche Konkretisierung der gewerblichen<br />

Erweiterungsflächen sowie die Möglichkeiten eines<br />

Flächentausches sind auf der Ebene der Bauleitplanung<br />

ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />

1377 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

774<br />

2450<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

VG Lingenfeld: Wie bereits erwähnt, besteht in der Gemeinde<br />

Lustadt ein erheblicher Bedarf an entsprechen<strong>den</strong><br />

Erweiterungsflächen für bereits bestehende und geplante<br />

Gewerbe- und Industriebetriebe (Erweiterungen, Umsiedlungen,<br />

Alba-Plus, Hotrock etc.) im Gewerbegebiet „Obere- und Untere<br />

Büsche" in <strong>den</strong> Gewannen Oberröder und Mittelröder.<br />

Lustadt strebt <strong>zu</strong>rzeit die Umnut<strong>zu</strong>ng der ehemaligen<br />

landwirtschaftlichen Aussiedlung Keller an der Speyerer Straße in<br />

einen Gewerbebetrieb an. Hier sollte eine grundsätzliche Klärung<br />

<strong>zu</strong>r Problematik der nicht mehr lebensfähigen landwirtschaftlichen<br />

Aussiedlungen bzw. Hofstellen ohne Betriebsnachfolger herbei<br />

geführt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen der auf Eigenentwicklung<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.1 beschränkten Gemeinde Lustadt ist im<br />

Rahmen der Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der VG<br />

Lingenfeld ein möglichst konkreter Bedarfsnachweis erforderlich.<br />

Da für <strong>den</strong> Bedarf der im Gewerbegebiet südlich von Lustadt<br />

ansässigen Betriebe offensichtlich keine Flächenreserven mehr<br />

vorhan<strong>den</strong> sind, wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich nördlich<br />

der Straße "Auf der Büsche/Am Oberen Griesweg" bis <strong>zu</strong>m<br />

Entwässerungsgraben der landwirtschaftliche Vorrang sowie der<br />

regionale Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Die grundsätzliche Frage der Umnut<strong>zu</strong>ng ehemals als privilegierte<br />

Vorhaben genehmigte Landwirtschaftsbetriebe ist nicht auf der<br />

Ebene der Regionalplanung, sondern des Bauplanungsrechtes <strong>zu</strong><br />

klären.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 751 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1378 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

775<br />

2451<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

VG Lingenfeld: Die Ortsgemeinde Weingarten würde gerne im<br />

Bereich der Bundessstraße B 272/K 32 eine gewerbliche Baufläche<br />

für die Ansiedlung von Gewerbegebieten (3 Interessenten aus<br />

Weingarten, ALDI) ausweisen lassen. Die Fläche liegt allerdings<br />

ausschließlich auf Lustadter Gemarkung.<br />

teilweise folgen<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Weingarten soll sich<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.1 ausschließlich auf <strong>den</strong> örtlichen<br />

Eigenbedarf konzentrieren. Für potentielle Standortverlagerungen<br />

ortsansässiger Betriebe sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits<br />

restriktionsfreie Entwicklungsspielräume berücksichtigt. Der<br />

Standort im Bereich der B 272/K 32 ist aus raumordnerischer und<br />

städtebaulicher Sicht problematisch, da dieser die bandartige<br />

Zersiedlung des Siedlungskörpers weiter verfestigen würde.<br />

Darüber hinaus würde ein großflächiger Einzelhandelsmarkt an<br />

diesem Standort gegen Ziele der Landes- und Regionalplanung<br />

verstoßen. Die konkrete Abstimmung eines gewerblichen<br />

Plangebietes für <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf sollte im Rahmen der<br />

FNP-Fortschreibung erfolgen. Dennoch wird für eine mögliche<br />

gewerbliche Ausweisung im Rahmen der Eigenentwicklung der<br />

landwirtschaftliche Vorrang sowie der regionale Grün<strong>zu</strong>g im<br />

Bereich des westlichen Ortsrandes und dem Wohngebäude "Bei<br />

der Ziegelei" zwischen der K 32/Landauer Straße und der B 272<br />

reduziert. Im Gegen<strong>zu</strong>g wer<strong>den</strong> die restriktionsfreien<br />

Entwicklungsspielräume südlich der Ortslage in entsprechender<br />

Größenordnung mit <strong>den</strong> Vorrangausweisungen für die<br />

Landwirtschaft und regionaler Grün<strong>zu</strong>g belegt.<br />

1379 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

2452<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

VG Lingenfeld: Die Ortslage von Lustadt wird von einem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g umschlossen. Gleichzeitig ist diese Schraffur<br />

weitgehend mit einer Schraffur „Vorrangfläche für die<br />

Landwirtschaft" unterlegt. Diese bei<strong>den</strong> Ausweisungen sollten im<br />

Bereich potentieller Baugebiete entfallen.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 entspricht das in der VG Lingenfeld noch vorhan<strong>den</strong>e<br />

Flächenpotential dem bis 2020 ermittelten Bedarf. Die Gemeinde<br />

Lustadt soll ihre wohnbauliche Entwicklung entsprechend Plansatz<br />

1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 an dem örtlichen<br />

Eigenbedarf ausrichten. Dafür sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte für<br />

<strong>den</strong> Planungshorizont des Einheitlichen Regionalplans noch<br />

unbebaute Plangebiete sowie für <strong>zu</strong>künftige Perspektiven im<br />

Bereich des Siedlungsrandes bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 752 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1380 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

776<br />

1620<br />

2453<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Südlich des Gewerbegebietes „Obere und untere Büsche" wird die<br />

Entwicklung von der Schraffur „landesweiter Biotopverbund<br />

Rheinland-Pfalz" eingeschränkt. Dabei wer<strong>den</strong> Teile des<br />

Gewerbegebietes selbst betroffen. Es stellt sich Frage, ob eine<br />

solche Einschnürung sinnvoll ist.<br />

Der Ratsmitglieder fassen folgen<strong>den</strong> einstimmigen Beschluss:<br />

„Der Ortsgemeinderat beabsichtigt die Ausweisung von<br />

gewerblichen bzw. industriellen Bauflächen westlich und nördlich<br />

<strong>zu</strong>r neuen Erschließungsstraße des Gewerbegebietes von der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Biogas-Anlage bis <strong>zu</strong>r Waldstraße bzw. bis <strong>zu</strong>m 3.<br />

Entwässerungsgraben im Bereich der Gewannen Oberröder und<br />

Mittelröder und beantragt deshalb eine Rücknahme der<br />

Flächenausweisungen „Vorrangfläche für die Landwirtschaft" und<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", sowie die Ausweisung als „Planung,<br />

Siedlungsfläche, Industrie und Gewerbe".<br />

folgen<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Abwägung und Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen bei genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen der auf die örtliche<br />

Eigenentwicklung gemäß Plansatz 1.5.2.1 beschränkten Gemeinde<br />

Lustadt ist im Rahmen der Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der VG Lingenfeld ein möglichst konkreter<br />

Bedarfsnachweis erforderlich. Da für <strong>den</strong> Bedarf der im<br />

Gewerbegebiet südlich von Lustadt ansässigen Betriebe<br />

offensichtlich keine Flächenreserven mehr vorhan<strong>den</strong> sind, wird in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich nördlich der Straße "Auf der<br />

Büsche/Am Oberen Griesweg" bis <strong>zu</strong>m Entwässerungsgraben der<br />

landwirtschaftliche Vorrang sowie der regionale Grün<strong>zu</strong>g<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen. Die räumliche Konkretisierung der <strong>zu</strong>sätzlich<br />

benötigten Gewerbeflächen sowie die Möglichkeiten eines<br />

Flächentausches sind auf der Ebene der Bauleitplanung<br />

ab<strong>zu</strong>stimmen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 753 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1381 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

777<br />

2454<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

VG Lingenfeld. Die bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebiete „Im Brühl" und<br />

„An der Speyerer Straße" sind als „Bestand, Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe" ausgewiesen. Das Gewerbegebiet „Im<br />

Breiten Pfuhl" ist als „Planung Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe" ausgewiesen. Diese Fläche ist bereits teilweise bebaut.<br />

Die Erweiterung des Tankhofes, sowie eine westlich davon<br />

angrenzende Geländefläche bis <strong>zu</strong>r Landesstraße L 538 ist<br />

<strong>zu</strong>sätzlich als „Planung Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

ausgewiesen. Hier stellt sich die Frage ob nördlich des<br />

Gewerbegebietes „Im Brühl" für eine Werkserweiterung der Firma<br />

Elektro-Kaufmann angrenzend an das vorhan<strong>den</strong>e Betriebsgelände<br />

eine weitere Teilfläche ausgewiesen wer<strong>den</strong> kann.<br />

folgen<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Schwegenheim soll<br />

sich gemäß Plansatz 1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.3<br />

ausschließlich am örtlichen Eigenbedarf orientieren. Dafür stehen<br />

im Gewerbegebiet "Im Breiten Pfuhl" noch unbebaute Flächen <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung. Die geplante Werkserweiterung der ansässigen Firma<br />

Kaufmann entspricht Plansatz 1.5.2.1 und wird grundsätzlich<br />

unterstützt. Dafür wird vorsorglich in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

nördlich an das bestehende Betriebsgelände angrenzend ein<br />

restriktionsfreier Entwicklungsspielraum berücksichtigt, der die<br />

Flurstücke 7964/1 und 7963 umfasst. Die räumliche Abgren<strong>zu</strong>ng<br />

der gewerblichen Erweiterungsfläche ist im Rahmen der<br />

kommunalen Bauleitplanung in Orientierung an <strong>den</strong> potentiellen<br />

Erfordernissen der ortsansässigen Betriebe weiter <strong>zu</strong><br />

konkretisieren.<br />

1382 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

2455<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

VG Lingenfeld: Die Ortslage von Schwegenheim wird westlich und<br />

nördlich von einem regionalen Grün<strong>zu</strong>g umschlossen. Gleichzeitig<br />

ist diese Schraffur weitgehend mit einer Schraffur „Vorrangfläche<br />

für die Landwirtschaft" unterlegt. Diese bei<strong>den</strong> Ausweisungen<br />

sollten im Bereich potentieller Baugebiete, insbesondere beim<br />

Lückenschluss zwischen Ortslage und „Oberer Waldacker"<br />

entfallen.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 entspricht das in der VG Lingenfeld noch vorhan<strong>den</strong>e<br />

Flächenpotential dem bis 2020 ermittelten Bedarf. Die Gemeinde<br />

Schwegenheim soll ihre wohnbauliche Entwicklung entsprechend<br />

Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 an dem örtlichen<br />

Eigenbedarf ausrichten. Dafür sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte für<br />

<strong>den</strong> Planungshorizont des Einheitlichen Regionalplans noch<br />

unbebaute Plangebiete sowie für <strong>zu</strong>künftige Perspektiven im<br />

Bereich des Siedlungsrandes bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt.<br />

Aus raumordnerischer und städtebaulicher Sicht bestehen gegen<br />

die etappenweise, siedlungsstrukturelle Einbindung der derzeit<br />

isolierten Ortslage "Obere Waldäcker" in <strong>den</strong> Siedlungskörper der<br />

Gemeinde Schwegenheim keine grundsätzlichen Be<strong>den</strong>ken. Für<br />

die konkrete Entwicklung des Plangebietes sind jedoch im Rahmen<br />

der Fortschreibung der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung der VG Lingenfeld<br />

dem ermittelten Flächenbedarf die <strong>zu</strong>m jeweiligen Zeitpunkt der<br />

Fortschreibung aktuellen Wohnbauflächenpotentiale gegenüber <strong>zu</strong><br />

stellen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 754 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1383 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

779<br />

2457<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

VG Lingenfeld: Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar<br />

unterstützt grundsätzlich die Eigenentwicklung von Weingarten bei<br />

der Ausweisung von Gewerbeflächen. Die im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf<br />

für diese notwendige Eigenentwicklung möglichen Flächen sind<br />

aber aus Sicht des Ortsgemeinderates hierfür nicht optimal und<br />

wür<strong>den</strong> einerseits <strong>zu</strong> einer weiteren Belastung von ohnehin schon<br />

stark frequentierten überörtlichen Ortsstraßen führen. Anderseits<br />

wären sie von ihrer Lage her nicht optimal für die Ansiedlung der<br />

bei<strong>den</strong> vergrößerungswilligen Automobilhandel- und Automobil-<br />

Reparaturbetrieben.<br />

Aus Sicht der Ortsgemeinde Weingarten sollte der westlich der<br />

Ortslage liegende Teil der Gemarkung sowie der anschließende Teil<br />

der Gemarkung Lustadt, zwischen B 272 und K 32, für diese<br />

Zwecke vorgesehen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Ortsgemeinde beantragt daher für diese Flächen <strong>den</strong> Vorrang<br />

für die Landwirtschaft und die Bewertung als Bereich des<br />

überregionalen Grün<strong>zu</strong>ges (Grünplan) ab<strong>zu</strong>ändern und hier die<br />

gewerbliche Weiterentwicklung der Ortsgemeinde Weingarten<br />

<strong>zu</strong><strong>zu</strong>lassen, <strong>zu</strong>mal der regionale Grün<strong>zu</strong>g durch die nördlich der K<br />

32 vorhan<strong>den</strong>e<br />

Bebauung ohnehin unterbrochen ist.<br />

teilweise folgen<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Weingarten soll sich<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.1 ausschließlich auf <strong>den</strong> örtlichen<br />

Eigenbedarf konzentrieren. Für potentielle Standortverlagerungen<br />

ortsansässiger Betriebe sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits<br />

restriktionsfreie Entwicklungsspielräume berücksichtigt. Der<br />

Standort im Bereich der B 272/K 32 ist aus raumordnerischer und<br />

städtebaulicher Sicht problematisch, da dieser die bandartige<br />

Zersiedlung des Siedlungskörpers weiter verfestigen würde.<br />

Darüber hinaus würde ein großflächiger Einzelhandelsmarkt an<br />

diesem Standort gegen Ziele der Landes- und Regionalplanung<br />

verstoßen. Die konkrete Abstimmung eines gewerblichen<br />

Plangebietes für <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf sollte im Rahmen der<br />

FNP-Fortschreibung erfolgen.<br />

Dennoch wird für eine mögliche gewerbliche Ausweisung im<br />

Rahmen der Eigenentwicklung der landwirtschaftliche Vorrang<br />

sowie der regionale Grün<strong>zu</strong>g im Bereich des westlichen Ortsrandes<br />

und dem Wohngebäude "Bei der Ziegelei" zwischen der K<br />

32/Landauer Straße und der B 272 reduziert. Im Gegen<strong>zu</strong>g wer<strong>den</strong><br />

die restriktionsfreien Entwicklungsspielräume südlich der Ortslage<br />

in entsprechender Größenordnung mit <strong>den</strong> Vorrangausweisungen<br />

für die Landwirtschaft und regionaler Grün<strong>zu</strong>g belegt.<br />

1384 Verbandsgemeinde Rülzheim 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

781<br />

2458<br />

Gemeinde Rülzheim: Es wird beantragt, die geplante „Weißfläche"<br />

<strong>zu</strong>r Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes „Nord II" nach<br />

Nor<strong>den</strong> hinaus bis <strong>zu</strong>m Feldweg mit der Flurstücksnummer 2476/1<br />

<strong>zu</strong> erweitern (gem. Anhang).<br />

folgen<br />

Die Gemeinde Rülzheim ist gemäß Plansatz 1.5.2.5 <strong>den</strong><br />

Kommunen ohne gewerbliche Funktions<strong>zu</strong>weisung <strong>zu</strong>geordnet.<br />

Diese Kommunen sollen sich ebenfalls vorrangig auf die Sicherung<br />

und Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe konzentrieren. Bei<br />

entsprechender Nachfrage können im Einzelfall jedoch moderate<br />

Flächenreserven entwickelt wer<strong>den</strong>. Die Nachfrage nach<br />

gewerblichen Bauflächen in Rülzheim ist gegeben, so dass einer<br />

moderaten Erweiterung des restriktionsfreien<br />

Entwicklungsspielraums <strong>zu</strong>gestimmt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 755 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1385 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

375<br />

2459<br />

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße: Die Verbandsgemeinde<br />

Maikammer will nach der aktuellen in Aufstellung befindlichen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung die geplante Siedlungsfläche Wohnen der<br />

Ortsgemeinde Kirrweiler westlich des Bebauungsplanes<br />

„Hundertmorgen, 1. Bauabschnitt" nicht weiterverfolgen.<br />

Stattdessen soll im Nor<strong>den</strong> der Gemeinde ein Baugebiet „Im<br />

Schneller" entwickelt wer<strong>den</strong>. Es wird vorgeschlagen, die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>gskarte entsprechend <strong>zu</strong> korrigieren.<br />

folgen<br />

Der in der FNP-Neuaufstellung der VG Maikammer enthaltene<br />

Flächentausch in Kirrweiler ist mit der Regionalplanung abgestimmt<br />

und wird berücksichtigt.<br />

Der Forderung wird entsprochen.<br />

1386 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1509<br />

1833<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Im Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels sind die<br />

Flächen im direkten Umfeld der Ortslagen von <strong>den</strong> Restriktionen<br />

„Regionale Grünzüge", „Grünzäsuren" und „Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" frei<strong>zu</strong>stellen, um <strong>den</strong> bereits<br />

jetzt schon sehr geringen Spielraum für Siedlungserweiterungen<br />

nicht noch <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> erschweren und alternative<br />

Entwicklungsoptionen nicht vorzeitig aus<strong>zu</strong>schließen. Wir fordern,<br />

nicht bereits im Stadium der Regionalplanung detaillierte Vorgaben<br />

für die Ortsplanung vor<strong>zu</strong>nehmen, die <strong>den</strong> Ortsgemein<strong>den</strong> jegliche<br />

Entwicklungsmöglichkeiten nimmt; <strong>den</strong>n damit wird die<br />

Zielvorgabe des Landesentwicklungsprogrammes „gleichwertige<br />

Lebensbedingungen" <strong>zu</strong> schaffen, unterlaufen und negiert, von <strong>den</strong><br />

Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes und des<br />

Regionalplanes - wenigstens die Eigenentwicklung <strong>zu</strong> garantieren -<br />

ganz <strong>zu</strong> schweigen.<br />

nicht folgen<br />

Die Verbandsgemeinde Annweiler weist schon seit vielen Jahren<br />

eine negative Bevölkerungsentwicklung auf. Nach der aktuellen<br />

Prognose des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz wird der<br />

Bevölkerungsrückgang von 2006 bis 2020 rd. 10% betragen. Trotz<br />

des in der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr.<br />

2 prognostizierten Bevölkerungsrückgangs von "nur" 6% stehen in<br />

der Verbandsgemeinde Annweiler dem ermittelten<br />

Wohnbauflächenbedarf von rd. 4 ha noch planungsrechtlich<br />

gesicherte Flächenpotentiale von rd. 44 ha gegenüber. In<br />

Anbetracht dieses massiven "Flächenüberhangs" besteht aus<br />

regionalplanerischer Sicht <strong>zu</strong>mindest kurz- bis mittelfristig kein<br />

Bedarf für die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Bauflächen in der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler. Die Ortsgemein<strong>den</strong> sollten sich im<br />

Kontext des demographischen Wandels vielmehr noch stärker auf<br />

die siedlungsstrukturelle "Innenentwicklung" konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 756 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1387 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1510<br />

(für die Ortsgemeinde Albersweiler)<br />

1834<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Ortsgemeinde Albersweiler sind die Bereiche an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern von <strong>den</strong> Restriktionen „Regionale Grünzüge",<br />

„Grünzäsuren" und „Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" frei<strong>zu</strong>stellen. Dies betrifft insbesondere die<br />

Bereiche Vorderes Großthal, Bahnhaltepunkt und Kolchenbach-<br />

Ziegeläcker.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Albersweiler soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 in<br />

Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 ihre wohnbauliche Entwicklung<br />

ausschließlich am gemeindlichen Eigenbedarf ausrichten. Dafür<br />

stehen bis <strong>zu</strong>m Planungshorizont des Einheitlichen Regionalplans<br />

noch ausreichend unbebaute Flächenpotentiale <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Angesichts eines laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar<br />

2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der Verbandsgemeinde<br />

Annweiler am Trifels ist aus regionalplanerischer Sicht auch die<br />

Ortsgemeinde Albersweiler betreffend derzeit kein Bedarf für<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen <strong>zu</strong> erkennen. Die Gemeinde sollte sich<br />

auf die Entwicklung noch unbebauter "Innenpotentiale"<br />

konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1388 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1511<br />

(für die Ortsgemeinde Dernbach)<br />

1835<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Ortsgemeinde Dernbach sind die Flächen im direkten<br />

Siedlungsumfeld von <strong>den</strong> Restriktionen „Regionale Grünzüge",<br />

„Grünzäsuren" und „Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" frei<strong>zu</strong>stellen. Dies gilt insbesondere für <strong>den</strong><br />

Lückenschluss der Straßen „Am Berg" und „Im Bruch". Die<br />

bauliche Entwicklung dieses Lückenschlusses der Straßen „Am<br />

Berg" und „Im Bruch" würde dem Ziel Nr. 1.4.1.4 des<br />

Regionalplanes „ Der Innenentwicklung ist Vorrang vor der<br />

Außenentwicklung ein<strong>zu</strong>räumen" entsprechen.<br />

nicht folgen<br />

Für <strong>den</strong> gemeindlichen Eigenbedarf der Gemeinde Dernbach ist in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte am südöstlichen Ortsrand eine geplante<br />

"Siedlungsfläche Wohnen" berücksichtigt. Der angestrebte<br />

Lückenschluss zwischen <strong>den</strong> Straßen "Im Bruch" und "Am Berg"<br />

steht im Zielkonflikt mit naturschutzfachlichen Restriktionen.<br />

Angesichts eines laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar<br />

2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der Verbandsgemeinde<br />

Annweiler am Trifels ist aus regionalplanerischer Sicht auch die<br />

Ortsgemeinde Dernbach betreffend derzeit kein Bedarf für<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen <strong>zu</strong> erkennen. Die Gemeinde sollte sich<br />

auf die Entwicklung noch unbebauter "Innenpotentiale"<br />

konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1389 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

(für die Ortsgemeinde Ramberg)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Darüber hinaus sollen die<br />

Grünzäsuren, welche die Ortsentwicklungen sehr einschränken,<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Grünzäsuren haben gemäß Plansatz 2.1.2 die Funktion, eine<br />

bandartige Siedlungsentwicklung und das Zusammenwachsen von<br />

Siedlungsgebieten <strong>zu</strong> verhindern. Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

zwischen <strong>den</strong> Siedlungskörpern benachbarter Kommunen der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler an nur wenigen Stellen festgelegten<br />

Grünzäsuren sollen diese wichtige Funktion erfüllen und sind daher<br />

aus regionalplanerischer Sicht unentbehrlich.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 757 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1390 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1512<br />

(für die Ortsgemeinde Rinnthal)<br />

1836<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Siedlungsränder von Rinnthal sind die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Rinnthal soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 und 1.5.2.1<br />

in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 und 1.3 ihre siedlungsstrukturelle<br />

Entwicklung ausschließlich am gemeindlichen Eigenbedarf<br />

ausrichten. Aufgrund der naturräumlichen Situation ist eine<br />

Siedlungserweiterung von Rinnthal ausgeschlossen. Angesichts<br />

der seit Jahren abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerung sowie des laut der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 deutlichen<br />

"Flächenüberhangs" in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels<br />

besteht aus regionalplanerischer Sicht ist die Ortsgemeinde<br />

Rinnthal betreffend derzeit kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Siedlungsflächen <strong>zu</strong> begrün<strong>den</strong>. Die Gemeinde sollte sich<br />

ausschließlich auf die örtliche Innenentwicklung konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1391 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1513<br />

(für die Ortsgemeinde Völkersweiler)<br />

1837<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Ortsgemeinde Völkersweiler: Die Gemeinde fordert die Rücknahme<br />

der Freiraumrestriktionen im Bereich der Ortsränder.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Völkersweiler soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 und<br />

1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 und 1.3 ihre<br />

siedlungsstrukturelle Entwicklung ausschließlich am gemeindlichen<br />

Eigenbedarf ausrichten. Angesichts des seit Jahren anhalten<strong>den</strong><br />

Bevölkerungsrückgangs sowie des laut der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist aus<br />

regionalplanerischer Sicht auch die Ortsgemeinde Albersweiler<br />

betreffend derzeit kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche Baugebiete <strong>zu</strong><br />

begrün<strong>den</strong>. Der Siedlungskörper von Völkersweiler ist außerdem<br />

vollständig von der Gebietskulisse des landesweiten<br />

Biotopverbundes gemäß Plansatz Z 98 des LEP IV Rheinland-Pfalz<br />

2008 umgeben. Dieser naturschutzfachliche Biotopverbund ist<br />

gemäß Beschluss der Raumordnungskommission über Form und<br />

Inhalte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar nachrichtlich<br />

<strong>zu</strong> übernehmen und unterliegt somit nicht der regionalplanerischen<br />

Abwägung. Die Gemeinde sollte sich auf die Entwicklung noch<br />

unbebauter "Innenpotentiale" konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 758 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1392 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1514<br />

(für die Ortsgemeinde Waldrohrbach)<br />

1838<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Siedlungsränder von Waldrohrbach sind die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Waldrohrbach soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 und<br />

1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 und 1.3 ihre<br />

siedlungsstrukturelle Entwicklung ausschließlich am gemeindlichen<br />

Eigenbedarf ausrichten. Angesichts des seit Jahren anhalten<strong>den</strong><br />

Bevölkerungsrückgangs sowie des laut der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist aus<br />

regionalplanerischer Sicht auch die Ortsgemeinde Waldrohrbach<br />

betreffend derzeit kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche Baugebiete <strong>zu</strong><br />

begrün<strong>den</strong>. Die Gemeinde sollte sich auf die Entwicklung noch<br />

unbebauter "Innenpotentiale" konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1393 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1515<br />

(für die Ortsgemeinde Waldhambach)<br />

1839<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Siedlungsränder von Waldhambach sind die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Dies gilt insbesondere für<br />

<strong>den</strong> Bereich des Gewerbegebietes „Nauweg", um hier die im<br />

Regionalplan verbriefte Eigenentwicklung des heimischen<br />

Gewerbes nicht <strong>zu</strong> gefähr<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Waldhambach soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 und<br />

1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 und 1.3 ihre<br />

siedlungsstrukturelle Entwicklung ausschließlich am gemeindlichen<br />

Eigenbedarf ausrichten. Angesichts des seit Jahren anhalten<strong>den</strong><br />

Bevölkerungsrückgangs sowie des laut der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist aus<br />

regionalplanerischer Sicht auch die Ortsgemeinde Waldrohrbach<br />

betreffend derzeit kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche Baugebiete <strong>zu</strong><br />

begrün<strong>den</strong>. Für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen im Bereich des<br />

Gewerbegebietes "Nauweg" liegt kein konkreter Bedarfsnachweis<br />

vor, so dass sich die Gemeinde auf <strong>den</strong> Erhalt der ortsansässigen<br />

Gewerbebetriebe sowie die Entwicklung vorhan<strong>den</strong>er<br />

"Innenpotentiale" konzentrieren sollte.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 759 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1394 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1516<br />

(für die Ortsgemeinde Wernersberg)<br />

1840<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Siedlungsränder von Wernersberg sind die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Wernersberg soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 und<br />

1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 und 1.3 ihre<br />

siedlungsstrukturelle Entwicklung ausschließlich am gemeindlichen<br />

Eigenbedarf ausrichten. Angesichts des seit Jahren anhalten<strong>den</strong><br />

Bevölkerungsrückgangs sowie des laut der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist aus<br />

regionalplanerischer Sicht auch die Ortsgemeinde Wernersberg<br />

betreffend derzeit kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche Baugebiete <strong>zu</strong><br />

begrün<strong>den</strong>. Die Gemeinde Wernersberg sollte sich vorrangig auf<br />

die "Innenentwicklung" konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1395 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

VG Bad-Bergzabern: Dem<strong>zu</strong>folge sollte die regionalplanerische<br />

Sicherung der Freiräume durch Regionale Grünzüge, Grünzäsuren,<br />

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege sowie<br />

Vorranggebiete für die Landwirtschaft besonders in diesen<br />

Gemein<strong>den</strong> und generell auch in allen anderen Gemein<strong>den</strong> nicht<br />

„parzellenscharf" bis an die Ortsbebauung geführt wer<strong>den</strong>. Den<br />

Gemein<strong>den</strong> sollten um ihre Ortslagen entsprechende<br />

restriktionsfreie Räume <strong>zu</strong>r Entwicklung des Ortes eingeräumt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 stehen einem ermittelten Wohnbauflächenbedarf von rd. 10<br />

ha für die VG Bad-Bergzabern noch über 60 ha bauleitplanerisch<br />

gesicherte Flächenreserven gegenüber. Mit diesem<br />

Flächenpotential können die umliegen<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> unter<br />

Berücksichtigung der sonstigen Erfordernisse der Landes- und<br />

Regionalplanung eine gewisse Ersatzfunktion für fehlende<br />

Potentiale im Mittelzentrum Bad-Bergzabern übernehmen. In<br />

Anbetracht dieser üppigen Flächenreserven sowie des<br />

prognostizierten Bevölkerungsrückgangs von rd. 7% bis 2020<br />

besteht aus regionalplanerischer Sicht kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Entwicklungsspielräume im Bereich der Siedlungsränder.<br />

1396 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

106<br />

1747<br />

VG Bad-Bergzabern: Ferner sollen die Mischbauflächen nördlich der<br />

Ortslage (verlängerte Friedhofstraße) von Oberhausen beibehalten<br />

wer<strong>den</strong> und dementsprechend die Darstellungen des Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs sowie des Vorranggebietes für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege für diesen Bereich <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 stehen einem ermittelten Wohnbauflächenbedarf von rd. 10<br />

ha für die VG Bad-Bergzabern noch über 60 ha bauleitplanerisch<br />

gesicherte Flächenreserven gegenüber. Das für die Bauleitplanung<br />

der VG Bad-Bergzabern beauftragte Planungsbüro hat das<br />

Plangebiet nördlich des Erlenbachs aus städtebaulichen und<br />

landespflegerischen Grün<strong>den</strong> als problematisch eingestuft. Auch<br />

verfüge die Gemeinde bis 2020 noch über ausreichende<br />

Innenentwicklungspotentiale.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 760 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1397 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1748<br />

2460<br />

VG Bad-Bergzabern: Die Ortsgemeinde Birkenhördt fordert, dass<br />

die regionalplanerische Sicherung der Freiräume durch Regionale<br />

Grünzüge, Grünzäsuren, Vorranggebiete für Naturschutz- und<br />

Landschaftspflege sowie Vorranggebiete für die Landwirtschaft in<br />

Birkenhördt und generell auch in allen anderen Gemein<strong>den</strong> nicht<br />

„parzellenscharf" bis an die Ortsbebauung geführt wer<strong>den</strong> sollte.<br />

Den Gemein<strong>den</strong> sollten um ihre Ortslagen entsprechende<br />

restriktionsfreie Räume <strong>zu</strong>r Entwicklung des Ortes eingeräumt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan kann im Maßstab 1:75000 keine<br />

Parzellenschärfe erreichen, so dass ein gewisser<br />

Interpretationsspielraum in der Abgren<strong>zu</strong>ng regionalplanerischer<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen besteht. Andererseits gibt es nach einem Urteil des<br />

OVG Koblenz keine generelle "Marginalitätsgrenze", die<br />

geringfügige Abweichungen von Zielen der Raumordnung ohne<br />

Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>lässt. Folglich ist keine generelle<br />

Regelung möglich, sondern muss wie bisher im konkreten Einzelfall<br />

entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, ob ein Zielkonflikt vorliegt. Bei einem laut der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2<br />

deutlichen Flächenüberhang von rd. 50 ha in der VG Bad-<br />

Bergzabern besteht aus regionalplanerischer Sicht kein Bedarf für<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Entwicklungsspielräume.<br />

1398 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

VG Bad-Bergzabern: Nach intensiver Beratung und Diskussion kann<br />

der Gemeinderat von Vorderwei<strong>den</strong>thal dem vorliegen<strong>den</strong> Entwurf<br />

des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar nicht <strong>zu</strong>stimmen. Der<br />

wesentliche Grund dieser ablehnen<strong>den</strong> Haltung des Rates ist die<br />

im westlichen, nördlichen und nordöstliche Bereich sehr nahe an<br />

<strong>den</strong> Ort Vorderwei<strong>den</strong>thal planerisch herangeführten Grünzonen.<br />

Nach <strong>den</strong> eindringlichen Vorstellungen des Ratsgremiums ist die<br />

Grenze dieser Grünzonen mindestens ca. 500 m vom Ort aus<br />

gesehen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>versetzen.<br />

nicht folgen<br />

In Anbetracht eines laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar<br />

2020 im Anhang Nr. 2 des Einheitlichen Regionalplans deutlichen<br />

Flächenüberhangs von rd. 50 ha in der VG Bad-Bergzabern besteht<br />

aus regionalplanerischer Sicht <strong>zu</strong>mindest für die Laufzeit des<br />

Einheitlichen Regionalplans kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Entwicklungsspielräume. Außerdem entspricht die<br />

regionalplanerische Konzeption <strong>zu</strong>r künftigen Siedlungsentwicklung<br />

der Zielset<strong>zu</strong>ng der Raumordnung und Landesplanung, <strong>den</strong> in der<br />

Vergangenheit enormen Flächenverbrauch auch für<br />

Siedlungszwecke deutlich <strong>zu</strong> reduzieren.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 761 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1399 Verbandsgemeinde E<strong>den</strong>koben<br />

(OG Böbingen/Pfalz)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gemeinde Böbingen: Der Grün<strong>zu</strong>g grenzt unmittelbar an die<br />

Ortslage Böbingen an. Dies schränkt jede private oder kommunale<br />

Entwicklung in diesem Bereich stark ein. Aufgrund der Teilnahme<br />

an der Aktion Blau und bereits bestehender FFH-Gebiete, sind in<br />

der Böbinger Gemarkung Grünzüge vorhan<strong>den</strong>, die eine<br />

Biotopvernet<strong>zu</strong>ng darstellen. Eine weitere Ausdehnung der<br />

Grünzüge ist nicht notwendig. Der Regionalplan sieht nur noch die<br />

Ausweisung von Neubaugebieten in Mittel- und Oberzentren mit<br />

Gleisanschluss vor. Ortsabrundungen und die Ausweisung kleiner<br />

Neubaugebiete (bis max. 5% des Bestandes) sollten auch künftig<br />

möglich sein, da ansonsten eine deutliche<br />

Strukturverschlechterung eintritt (Landflucht, Überalterung der<br />

Dörfer, Auflösung von Schulen, für Normalverdiener unbezahlbare<br />

Bauplätze in <strong>den</strong> Mittel- und Oberzentren).<br />

teilweise folgen<br />

Die Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 weist für die<br />

Verbandsgemeinde E<strong>den</strong>koben einen Wohnbauflächenbedarf<br />

2007-2020 von 14 ha aus, dem noch unbebaute, bauleitplanerisch<br />

gesicherte Wohnbauflächen von rd. 41 ha (Stand 2010)<br />

gegenüberstehen. Somit kann der Wohnbauflächenbedarf in der<br />

Verbandsgemeinde E<strong>den</strong>koben mit <strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>en<br />

Baulandreserven weit über <strong>den</strong> Planungshorizont des Einheitlichen<br />

Regionalplans hinaus abgedeckt wer<strong>den</strong>. Dennoch sind in der<br />

langfristigen Betrachtung in allen Gemein<strong>den</strong> der<br />

Verbandsgemeinde - und somit auch am südlichen Ortsrand der<br />

Gemeinde Böbingen - bereits der jeweiligen wohnbaulichen<br />

Funktion entsprechende (im Fall Böbingen für <strong>den</strong> örtlichen<br />

Eigenbedarf), restriktionsfreie Entwicklungsspielräume<br />

berücksichtigt. Dennoch wird der Regionale Grün<strong>zu</strong>g im Nordosten<br />

von Böbingen bis <strong>zu</strong>r Grenze des Landesweiten Biotopverbundes<br />

Rheinland-Pfalz <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Der Anregung der Gemeinde Böbingen wird teilweise entsprochen.<br />

1400 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

entspr.<br />

377<br />

2462<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gemeinde Herxheim: Aufnahme einer geplanten Siedlungsfläche<br />

Wohnen östlich der „Augustastraße" mit ca. 2,5 ha.<br />

folgen<br />

Die geplante Wohnbaufläche ist in der laufen<strong>den</strong> 2.<br />

Teilfortschreibung des FNP der VG Herxheim enthalten und mit der<br />

Regionalplanung abgestimmt und wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

als "Siedlungsfläche Wohnen (Planung)" ausgewiesen.<br />

Die Forderung wird berücksichtigt.<br />

1401 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

entspr.<br />

788<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gemeinde Rohrbach: Herausnahme der Ausweisung des<br />

Gewerbegebietes südlich des bestehen<strong>den</strong> Realmarktes (2,5 ha)<br />

und der ehemaligen Kläranlage (0,5 ha).<br />

Der Verzicht auf die Ausweisung des Gewerbegebietes südlich des<br />

bestehen<strong>den</strong> Realmarktes und der ehemaligen Kläranlage erfolgt<br />

wegen des beabsichtigten weiteren Ausbaus des Standortes<br />

„Ahlmühle" im Osten der Gemeinde.<br />

folgen<br />

Die Planung ist im Rahmen der 2. Teilfortschreibung des FNP der<br />

VG Herxheim mit der Regionalplanung abgestimmt und wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 762 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1402 Verbandsgemeinde Landau-Land 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

387<br />

1517<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Billigheim-Ingenheim<br />

Zur Realisierung eines kleinen Wohngebietes im Südosten des<br />

Ortsteil Mühlhofen wur<strong>den</strong> in einem eingeleiteten<br />

Änderungsverfahren des FNP Landau-Land die Fläche 1.63 und die<br />

Flächen 1.64a und 1.64b als Wohnbauflächen aus dem bisherigen<br />

FNP heraus genommen. Diese Änderung die noch nicht<br />

rechtskräftig ist, findet bereits ihren Niederschlag im RP. Nachdem<br />

die Pläne nicht mehr <strong>zu</strong> realisieren sind, wurde das<br />

Änderungsverfahren des FNP mit Beschluss des Gemeinderates<br />

vom 22.08.2012 gestoppt. Wir bitten deshalb die vorgesehen<br />

Veränderungen wieder Rückgängig <strong>zu</strong> machen, insbesondere im<br />

Bereich der Grünzüge. Billigheim-Ingenheim besteht als Gemeinde<br />

aus ehemals vier selbständigen Orten mit einer nicht<br />

<strong>zu</strong>sammenhängen<strong>den</strong> Siedlungsstruktur. Es ist das Bestreben der<br />

Gemeinde in der baulichen Entwicklung die Ortsteile langfristig<br />

<strong>zu</strong>sammen <strong>zu</strong> führen, insofern stehen die Grünzüge (und<br />

Grünzäsur) zwischen <strong>den</strong> Ortsteilen dieser Entwicklung unter<br />

Umstän<strong>den</strong> entgegen. Wir bitten <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g und die<br />

Grünzäsur in <strong>den</strong> Bereichen zwischen Ingenheim und Mühlhofen<br />

sowie zwischen Billigheim und Appenhofen <strong>zu</strong>rück <strong>zu</strong> nehmen, um<br />

diese Entwicklung nicht <strong>zu</strong> behindern.<br />

teilweise folgen<br />

Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen ein langfristiges<br />

Zusammenwachsen der vier Ortsteile von Billigheim-Ingenheim<br />

keine grundsätzlichen Be<strong>den</strong>ken, solange die Entwicklung im<br />

Einklang mit <strong>den</strong> übrigen Zielen der Landes- und Regionalplanung<br />

steht. Aktuell besteht in der VG Landau-Land jedoch kein<br />

<strong>zu</strong>sätzlicher Flächenbedarf für wohnbauliche Zwecke, da laut<br />

Wohnbaufächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans einem ermittelten Bedarf von 10 ha ein<br />

noch verfügbares Flächenpotential von 41 ha gegenübersteht. Auch<br />

in der Ortsgemeinde Billigheim-Ingenheim sind hinreichend<br />

unbebaute Flächen vorhan<strong>den</strong>. Darüber hinaus sind in der<br />

Raumstrukturkarte für die mittel- bis langfristige Entwicklung<br />

bereits restriktionsfreie Entwicklungsspielräume berücksichtigt.<br />

Dennoch wird <strong>zu</strong>sätzlich der Grün<strong>zu</strong>g zwischen <strong>den</strong> Ortsteilen<br />

Mühlhofen und Ingenheim herausgenommen.<br />

Der Anregung wird teilweise entsprochen.<br />

1403 Verbandsgemeinde Landau-Land 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1518<br />

Die Gemeinde Heuchelheim beklagt, dass durch das Heranrücken<br />

der Freiraumrestriktionen bis an <strong>den</strong> Siedlungsrand die<br />

Ortsentwicklung stark beeinträchtigt wird und fordert deren<br />

Rücknahme vordringlich im Bereich westlicher Ortsrand Klingen<br />

südlich vom „Am Münsterweg" bis <strong>zu</strong>m Bacchushof, in<br />

Heuchelheim westlicher Ortsrand nördlich der „Oberen<br />

Hauptstraße" bis Kreisstraße K18 und Gerätehalle „Alter Trümmer"<br />

im Westen sowie südlich der „Oberen Hauptstraße" vom<br />

westlichen Ortsrand bis <strong>zu</strong>r L 493 und bis <strong>zu</strong> 2 Baureihen (ca. 85 m)<br />

nach Westen (Herrenpfad).<br />

nicht folgen<br />

Laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar im Anhang 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist für die VG Landau-Land bis <strong>zu</strong>m<br />

Zielhorizont 2020 ein deutlicher "Flächenüberhang" (Bedarf 10 ha,<br />

Potential 41 ha)ausgewiesen. Die Gemeinde Heuchelheim-Klingen<br />

ist gemäß Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 auf<br />

"Eigenentwicklung Wohnen" beschränkt. Die auf <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

beschränkten Wohnbauflächen der Gemeinde Heuchelheim-<br />

Klingen wur<strong>den</strong> im Rahmen der 3. Änderung des FNP der<br />

Verbandsgemeinde Landau-Land aktuell auch mit der<br />

Regionalplanung abgestimmt. Folglich besteht kurz- bis mittelfristig<br />

kein Bedarf an <strong>zu</strong>sätzlichen Bauflächen für wohnbauliche Zwecke.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 763 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1404 Verbandsgemeinde Landau-Land 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

389<br />

Laut vorliegender Planung wer<strong>den</strong> die regionalen Grünzüge bis an<br />

die bebauten Flächen der OG Impflingen herangeführt, d.h. es<br />

können keine Wohnbaugebiete mehr ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Die<br />

Konzentration auf die Innenentwicklung wird unterstützt, jedoch<br />

muss weiterhin die Möglichkeit bestehen, Neubaugebiete<br />

aus<strong>zu</strong>weisen. Aus <strong>den</strong> vorgenannten Grün<strong>den</strong> kann deshalb von<br />

der OG Impflingen die vorliegende Planung nicht akzeptiert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar im Anhang 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist für die VG Landau-Land bis <strong>zu</strong>m<br />

Zielhorizont 2020 ein deutlicher "Flächenüberhang" (Bedarf 10 ha,<br />

Potential 41 ha)ausgewiesen. Die Gemeinde Impflingen ist gemäß<br />

Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 auf<br />

"Eigenentwicklung Wohnen" beschränkt. Die Gemeinde Impflingen<br />

mit rd. 800 Einwohnern<br />

verfügt noch über bauleitplanerisch gesicherte Potentiale, die<br />

<strong>zu</strong>mindest mittelfristig <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf abdecken. Für<br />

langfristige Perspektiven ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits ein<br />

restriktionsfreier Entwicklungsspielraum berücksichtigt.<br />

Die kritischen Anmerkungen wer<strong>den</strong> nicht geteilt.<br />

1405 Verbandsgemeinde Landau-Land 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

538<br />

Für die OG Impflingen wäre es wichtig, dass es für die Abrundung<br />

der örtlichen Bebauung möglich wäre, im südlichen Bereich der OG<br />

(Schafgarten, In <strong>den</strong> zwanzig Morgen) und im östlichen Bereich (Im<br />

Hohlgraben, Im Beizer) angemessene Wohngebiete aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Von der OG Impflingen wird deshalb beantragt, die vorliegende<br />

Planung entsprechend <strong>zu</strong> ändern, <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen, um die o.g. Bereiche als „Siedlungsbereich<br />

Wohnen" aus<strong>zu</strong>weisen, um für die Zukunft entsprechende<br />

Wohngebiete entwickeln <strong>zu</strong> können.<br />

nicht folgen<br />

Laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar im Anhang 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist für die VG Landau-Land bis <strong>zu</strong>m<br />

Zielhorizont 2020 ein deutlicher "Flächenüberhang" (Bedarf 10 ha,<br />

Potential 41 ha)ausgewiesen. Die Gemeinde Impflingen ist gemäß<br />

Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 auf<br />

"Eigenentwicklung Wohnen" beschränkt. Die Gemeinde Impflingen<br />

verfügt außerdem noch über bauleitplanerisch gesicherte<br />

Potentiale, die <strong>zu</strong>mindest mittelfristig <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf<br />

abdecken, erfüllt aber mit rd. 800 Einwohnern nicht die Kriterien für<br />

eine Einstufung als "Siedlungsbereich Wohnen". Für langfristige<br />

Perspektiven ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits ein<br />

restriktionsfreier Entwicklungsspielraum berücksichtigt.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 764 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1406 Verbandsgemeinde Landau-Land 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die vorgesehenen Einschränkungen der Siedlungsentwicklung<br />

durch Grünzäsuren grenzen die Ortsgemeinde Siebeldingen sehr<br />

restriktiv ein, so dass die Schaffung weiterer Neubaugebiete nicht<br />

möglich ist. Daher ist es wichtig und notwendig, dass die im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan <strong>zu</strong>r baulichen Entwicklung ausgewiesenen<br />

Flächen als solche erhalten bleiben.<br />

nicht folgen<br />

Laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar im Anhang 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist für die VG Landau-Land bis <strong>zu</strong>m<br />

Zielhorizont 2020 ein deutlicher "Flächenüberhang" (Bedarf 10 ha,<br />

Potential 41 ha)ausgewiesen. Die Gemeinde Siebeldingen ist<br />

gemäß Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 auf<br />

"Eigenentwicklung Wohnen" beschränkt. Siebeldingen mit rd. 1000<br />

Einwohnern verfügt noch über bauleitplanerisch gesicherte<br />

Potentiale, die weit über <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf hinausgehen.<br />

Die im genehmigten Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der VG Landau-Land<br />

dargestellten Plangebiete in der Ortsgemeinde Siebeldingen sind in<br />

der Raumstrukturkarte vollständig berücksichtigt.<br />

Die kritischen Anmerkungen wer<strong>den</strong> nicht geteilt.<br />

1407 Verbandsgemeinde Maikammer 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

1519<br />

2465<br />

Verbandsgemeinde Maikammer: Die Vorrangflächen und<br />

Grünzäsuren sollen an <strong>den</strong> Ortsrändern etwas <strong>zu</strong>rückgenommen<br />

wer<strong>den</strong> um <strong>zu</strong>künftige Arrondierungen <strong>zu</strong> ermöglichen.<br />

nicht folgen<br />

Die freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern wer<strong>den</strong> nicht <strong>zu</strong>rückgenommen, da es sich bei<br />

der kartographischen Darstellung des Regionalplans um<br />

gebietsscharfe Abgren<strong>zu</strong>ngen handelt, bei <strong>den</strong>en im Rahmen der<br />

kommunalen Bauleitplanung ein gewisser<br />

"Interpretationsspielraum" für kleinflächige Arrondierungen besteht.<br />

Die Frage des Interpretationsspielraums oder des Zielkonflikts mit<br />

regionalplanerischen Vorrangausweisungen ist im konkreten<br />

Einzelfall mit der für die "Zielabweichungsverfahren" <strong>zu</strong>ständigen<br />

Raumordnungsbehörde sowie dem Plangeber des Einheitlichen<br />

Regionalplans <strong>zu</strong> klären.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1408 Verbandsgemeinde Maikammer 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

391<br />

2469<br />

Verbandsgemeinde Maikammer: Die Gemeinde Kirrweiler fordert<br />

die Aufnahme des geplanten Baugebietes "Im Schneller" bei<br />

gleichzeitigem Verzicht auf das Plangebiet "Hundertmorgen IP".<br />

folgen<br />

Der in der FNP-Neuaufstellung der VG Maikammer enthaltene<br />

Flächentausch in Kirrweiler ist mit der Regionalplanung abgestimmt<br />

und wird berücksichtigt.<br />

Der Forderung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 765 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1409 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

entspr.<br />

791<br />

2473<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Ortsgemeinde Hochstadt beantragt die Ausweisung eines<br />

Gewerbegebietes östlich der Neustadter Straße für <strong>den</strong> örtlichen<br />

Eigenbedarf.<br />

folgen<br />

Die Ortsgemeinde Hochstadt verfügt über keine gewerbliche<br />

Schwerpunktfunktion, so dass der Flächenbedarf ausschließlich an<br />

der örtlichen Nachfrage <strong>zu</strong> orientieren ist. Hochstadt hat konkret<br />

dargelegt, dass für die Verlagerung einiger ortsansässiger Betriebe<br />

ein Bedarf an gewerblichen Bauflächen besteht. Es wurde auch<br />

plausibel aufgezeigt, dass dafür keine innerörtlichen<br />

Flächenreserven <strong>zu</strong>r Verfügung stehen und in der Gemarkung<br />

Hochstadt keine unter raumordnerischen und städtebaulichen<br />

Gesichtspunkten alternativen Planflächen vorhan<strong>den</strong> sind. Aus <strong>den</strong><br />

genannten Grün<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> für <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte die Vorrangausweisungen "Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" und "Landwirtschaft" östlich der Neustadter Straße sowie<br />

nördlich der B 272 bis <strong>zu</strong>m bestehen<strong>den</strong> östlichen Siedlungsrand in<br />

einer Größenordnung von rd. 1,5 bis 2,0 ha <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

1410 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gemeinde Böbingen: Der untere Teil des grünen Striches im<br />

Nor<strong>den</strong> für <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g ist bis auf die Grenze des<br />

landesweiten Biotopverbundes <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (RK 2.1 Karte im<br />

Anhang]<br />

folgen<br />

Am südlichen Ortsrand der Gemeinde Böbingen sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte für <strong>zu</strong>künftige Wohnbaugebiete im Rahmen<br />

der Eigenentwicklung bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt.<br />

Der konkreten Anregung in Be<strong>zu</strong>g auf die Gemeinde Böbingen wird<br />

durch Rücknahme des Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges bis <strong>zu</strong>r Grenzlinie des<br />

landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz <strong>den</strong>noch<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 766 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1411 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gemeinde Burrweiler: Der südliche grüne Strich des regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>ges, welcher an das Neubaugebiet Talacker reicht, ist um 1<br />

mm <strong>zu</strong> kürzen und die dadurch verbleibende Fläche weiß <strong>zu</strong><br />

unterlegen (RK 3.1). Das gleiche gilt auch für <strong>den</strong> bis an die<br />

Bebauung unmittelbar heranreichen<strong>den</strong> Grünstrich im Nor<strong>den</strong> (RK<br />

3.2). [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Die Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 weist für die<br />

Verbandsgemeinde E<strong>den</strong>koben einen Wohnbauflächenbedarf<br />

2007-2020 von 14 ha aus, dem noch unbebaute, bauleitplanerisch<br />

gesicherte Wohnbauflächen von rd. 41 ha (Stand 2010)<br />

gegenüberstehen. Somit kann der Wohnbauflächenbedarf in der<br />

Verbandsgemeinde E<strong>den</strong>koben mit <strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>en<br />

Baulandreserven weit über <strong>den</strong> Planungshorizont des Einheitlichen<br />

Regionalplans hinaus abgedeckt wer<strong>den</strong>. Dennoch sind in der<br />

langfristigen Betrachtung in allen Gemein<strong>den</strong> der<br />

Verbandsgemeinde - und somit auch der Gemeinde Burrweiler -<br />

bereits der jeweiligen wohnbaulichen Funktion entsprechende,<br />

restriktionsfreie Entwicklungsspielräume berücksichtigt.<br />

Den konkreten Anliegen von Burrweiler, <strong>den</strong> Regionalen Grün<strong>zu</strong>g in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte an 2 Stellen (RK 3.1 und RK 3.2)<br />

geringfügig <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, wird daher nicht entsprochen.<br />

1412 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Stadt E<strong>den</strong>koben: Im Nor<strong>den</strong> der Ortslage sollten die Grünstriche<br />

des regionalen Grün<strong>zu</strong>ges nicht bis an die bebaute Klosterstraße,<br />

Gainsäcker oder auch die L 514 gehen, sondern 1 mm davor<br />

en<strong>den</strong>, die verbleibende Fläche wäre als Weißfläche <strong>zu</strong> hinterlegen<br />

(RK 4.1). [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Die Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 weist für die<br />

Verbandsgemeinde E<strong>den</strong>koben einen Wohnbauflächenbedarf<br />

2007-2020 von 14 ha aus, dem noch unbebaute, bauleitplanerisch<br />

gesicherte Wohnbauflächen von rd. 41 ha (Stand 2010)<br />

gegenüberstehen. Somit kann der Wohnbauflächenbedarf in der<br />

Verbandsgemeinde E<strong>den</strong>koben mit <strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>en<br />

Baulandreserven weit über <strong>den</strong> Planungshorizont des Einheitlichen<br />

Regionalplans hinaus abgedeckt wer<strong>den</strong>. Dennoch sind in der<br />

langfristigen Perspektive in allen Gemein<strong>den</strong> der<br />

Verbandsgemeinde - und somit auch der Stadt E<strong>den</strong>koben - bereits<br />

der jeweiligen zentralörtlichen und wohnbaulichen Funktion<br />

entsprechende, restriktionsfreie Entwicklungsspielräume<br />

berücksichtigt.<br />

Der Anregung der Stadt E<strong>den</strong>koben wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 767 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1413 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Stadt E<strong>den</strong>koben: Der im Sü<strong>den</strong> von Süd nach Nord parallel <strong>zu</strong>r L<br />

512 verlaufende Grünstrich der Grünzäsur sollte aus der bebauten<br />

Ortslage entfernt wer<strong>den</strong> und am Ortseingang en<strong>den</strong>. Auch der<br />

Grünstrich bei <strong>den</strong> Semmeläckern sollte um 1 mm gekürzt wer<strong>den</strong><br />

und vor der Ortslage en<strong>den</strong> (RK 4.2). [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind für die siedlungsstrukturelle<br />

Entwicklung des Mittelzentrums E<strong>den</strong>koben hinreichend<br />

restriktionsfreie Flächen berücksichtigt. Die Abgren<strong>zu</strong>ng des<br />

Siedlungskörpers erfolgt in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine<br />

flächenhafte Darstellung der "Siedlungsfläche Wohnen (N)" und der<br />

"Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N)". An dieser Darstellung<br />

orientiert sich die Abgren<strong>zu</strong>ng der regionalplanerischen<br />

Ausweisungen an <strong>den</strong> Siedlungsrändern. Der Eindruck, dass<br />

freiraumsichernde regionalplanerische Ausweisungen in <strong>den</strong><br />

Siedlungsbereich hineinlaufen, kann stellenweise durch die<br />

generalisierte Einzelhausdarstellung der Topographischen Karte<br />

1:100.000 (TK 100) entstehen. Durch die Generalisierung nimmt die<br />

Einzelhausdarstellung der TK 100 unter Umstän<strong>den</strong> eine größere<br />

Kartenfläche ein, als es der realen Siedlungsfläche entspricht.<br />

Der Anregung der Stadt E<strong>den</strong>koben wird nicht entsprochen.<br />

1414 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Stadt E<strong>den</strong>koben: Eine eindeutige Abtrennung ist aufgrund des<br />

Planzeichens für das Umspannwerk schlecht erkennbar, vielleicht<br />

kann man dieses Planzeichen um 1-2 mm nach Sü<strong>den</strong> verschieben.<br />

Der Grünstrich nördlich des Gewerbegebietes sollte vor der K 6<br />

en<strong>den</strong> und wäre somit um 1 mm <strong>zu</strong> kürzen (RK 4.5). [Karte im<br />

Anhang]<br />

folgen<br />

Für eine bessere Lesbarkeit der regionalplanerischen<br />

Ausweisungen am nördlichen Siedlungsrand des Gewerbegebietes<br />

"Seewiesen" wird das Symbol für das Umspannwerk etwas nach<br />

Sü<strong>den</strong> verschoben.<br />

Der im Nor<strong>den</strong> an das Gewerbegebiet "Seewiesen" angrenzende<br />

Grün<strong>zu</strong>g wird bis <strong>zu</strong>r K 6 <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Die Anregungen der Stadt E<strong>den</strong>koben wer<strong>den</strong> berücksichtigt.<br />

1415 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gemeinde Edesheim: Der Grünstrich im Nor<strong>den</strong>, welcher auf die<br />

westlich bebaute Ortslage trifft ist auf <strong>den</strong> von West nach Ost<br />

verlaufen<strong>den</strong> Grünstrich (Grenze des landesweiten<br />

Biotopverbundes) <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (RK 5.1 Karte im Anhang]<br />

folgen<br />

Der regionale Grün<strong>zu</strong>g wird bis <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten<br />

Biotopverbundes <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Der Anregung der Gemeinde Edesheim wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 768 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1416 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gemeinde Flemlingen: Im Westen ist der Grünstrich für <strong>den</strong><br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> unterbrechen, da sich dort die genehmigte<br />

Bebauung des Marienhofes befindet. Diese Fläche ist weiß <strong>zu</strong><br />

hinterlegen (RK 6.1). [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng des Siedlungskörpers erfolgt in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine flächenhafte Darstellung der<br />

"Siedlungsfläche Wohnen (N)" und der "Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe (N)". An dieser Darstellung orientiert sich die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der regionalplanerischen Ausweisungen an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern. Der Eindruck, dass freiraumsichernde<br />

regionalplanerische Ausweisungen in <strong>den</strong> Siedlungsbereich<br />

hineinlaufen bzw. bebaute Gebiete überlagert, kann stellenweise<br />

durch die generalisierte Einzelhausdarstellung der Topographischen<br />

Karte 1:100.000 (TK 100) entstehen. Durch die Generalisierung<br />

nimmt die Einzelhausdarstellung der TK 100 unter Umstän<strong>den</strong> eine<br />

größere Kartenfläche ein, als es der realen Siedlungsfläche<br />

entspricht. Die genehmigte Bebauung erfährt durch die Darstellung<br />

im Regionalplan jedoch keine Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkung.<br />

1417 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gemeinde Flemlingen: Der von Sü<strong>den</strong> kommende und rechts<br />

daneben befindliche Grünstrich ist um 1 mm <strong>zu</strong> kürzen, da er in die<br />

bebaute Ortslage hineinreicht (RK 6.2). Die verbleiben<strong>den</strong> Flächen<br />

sollten weiß hinterlegt wer<strong>den</strong>. Gleiches gilt auch für <strong>den</strong> weiter<br />

östlich am Rand der Ortslage befindlichen Grünstrich (RK 6.3).<br />

[Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind die Gemeinde Flemlingen<br />

betreffend ausreichend Planflächen für <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf<br />

sowie restriktionsfreie Bereiche für die langfristige<br />

Siedlungsentwicklung berücksichtigt.<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng des Siedlungskörpers erfolgt in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine flächenhafte Darstellung der<br />

"Siedlungsfläche Wohnen (N)" und der "Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe (N)". An dieser Darstellung orientiert sich die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der regionalplanerischen Ausweisungen an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern. Der Eindruck, dass freiraumsichernde<br />

regionalplanerische Ausweisungen in <strong>den</strong> Siedlungsbereich<br />

hineinlaufen bzw. bebaute Gebiete überlagert, kann stellenweise<br />

durch die generalisierte Einzelhausdarstellung der Topographischen<br />

Karte 1:100.000 (TK 100) entstehen. Durch die Generalisierung<br />

nimmt die Einzelhausdarstellung der TK 100 unter Umstän<strong>den</strong> eine<br />

größere Kartenfläche ein, als es der realen Siedlungsfläche<br />

entspricht. Die genehmigte Bebauung erfährt durch die Darstellung<br />

im Regionalplan jedoch keine Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 769 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1418 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gemeinde Gleisweiler: Die bei<strong>den</strong> Grünstreifen im südwestlichen<br />

Bereich sind um jeweils 1 mm <strong>zu</strong> kürzen, die verbleibende Fläche<br />

ist als Weißfläche <strong>zu</strong> hinterlegen (RK 8.2). [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 des Anhörungsentwurfes übersteigt das planungsrechtlich<br />

gesicherte Wohnbauflächenpotential in der Verbandsgemeinde<br />

E<strong>den</strong>koben deutlich <strong>den</strong> bis 2020 ermittelten Bedarf. Dennoch sind<br />

für die <strong>zu</strong>künftige, am örtlichen Eigenbedarf <strong>zu</strong> orientierende<br />

Siedlungsentwicklung der Gemeinde Gleisweiler in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte am nord-östlichen Siedlungsrand ausreichend<br />

restriktionsfreie Entwicklungsflächen berücksichtigt.<br />

Der geforderten geringfügigen Rücknahme der Grünzäsur wird<br />

nicht entsprochen, da Grünzäsuren gerade am Haardtrand eine<br />

wichtige Funktion als gliederndes Element der Siedlungsstruktur<br />

übernehmen.<br />

1419 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

2063<br />

Gemeinde Gommersheim: Im Nor<strong>den</strong> sind die Grünstriche des<br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>ges <strong>zu</strong> weit gezeichnet, sie sollten um 1 mm<br />

gekürzt wer<strong>den</strong> und somit an der Grenze des landesweiten<br />

Biotopverbundes en<strong>den</strong> (RK 9.1). [Karte im Anhang]<br />

folgen<br />

Der landesweite Biotopverbund bildet ein wesentliches<br />

Begründungselement für die Funktion des regionalen Grün<strong>zu</strong>ges<br />

am nördlichen Ortsrand von Gommersheim. Der regionale Grün<strong>zu</strong>g<br />

wird daher bis <strong>zu</strong>r Grenze des landesweiten Biotopverbundes<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Die Forderung der Gemeinde Gommersheim wird berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 770 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1420 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gemeinde Kleinfischlingen: Die vertikalen Grünstriche des<br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>ges sind im Nor<strong>den</strong> und Sü<strong>den</strong> um jeweils 1 mm<br />

<strong>zu</strong> kürzen, da sie bis in die Ortslage hineinreichen. Die verbleibende<br />

Fläche ist weiß <strong>zu</strong> hinterlegen (RK 12.1 Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Die Gemeinde Kleinfischlingen verfügt <strong>zu</strong>mindest kurz- bis<br />

mittelfristig noch über ausreichend planungsrechtlich gesicherte<br />

Baulandreserven <strong>zu</strong>r Deckung des wohnbaulichen Eigenbedarfs.<br />

Von daher wird aus regionalplanerischer Sicht derzeit keine<br />

Notwendigkeit gesehen, <strong>zu</strong>sätzlich restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume <strong>zu</strong> schaffen. Die Abgren<strong>zu</strong>ng des<br />

Siedlungskörpers erfolgt in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine<br />

flächenhafte Darstellung der "Siedlungsfläche Wohnen (N)" und der<br />

"Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N)". An dieser Darstellung<br />

orientiert sich die Abgren<strong>zu</strong>ng der regionalplanerischen<br />

Ausweisungen an <strong>den</strong> Siedlungsrändern. Der Eindruck, dass<br />

freiraumsichernde regionalplanerische Ausweisungen in <strong>den</strong><br />

Siedlungsbereich hineinlaufen, kann stellenweise durch die<br />

generalisierte Einzelhausdarstellung der Topographischen Karte<br />

1:100.000 (TK 100) entstehen. Durch die Generalisierung nimmt die<br />

Einzelhausdarstellung der TK 100 unter Umstän<strong>den</strong> eine größere<br />

Kartenfläche ein, als es der realen Siedlungsfläche entspricht.<br />

Der Anregung der Gemeinde Kleinfischlingen wird nicht<br />

entsprochen.<br />

1421 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gemeinde Rhodt: Die im Nor<strong>den</strong> bis in die Bebauung<br />

hineinreichen<strong>den</strong> Grünstriche des regionalen Grün<strong>zu</strong>ges sind um 1<br />

mm <strong>zu</strong> kürzen (RK 13.1). Die verbleibende Fläche ist als Weißfläche<br />

dar<strong>zu</strong>stellen. [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng des Siedlungskörpers erfolgt in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine flächenhafte Darstellung der<br />

"Siedlungsfläche Wohnen (N)" und der "Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe (N)". An dieser Darstellung orientiert sich die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der regionalplanerischen Ausweisungen an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern. Der Eindruck, dass freiraumsichernde<br />

regionalplanerische Ausweisungen in <strong>den</strong> Siedlungsbereich<br />

hineinlaufen, kann stellenweise durch die generalisierte<br />

Einzelhausdarstellung der Topographischen Karte 1:100.000 (TK<br />

100) entstehen. Durch die Generalisierung nimmt die<br />

Einzelhausdarstellung der TK 100 unter Umstän<strong>den</strong> eine größere<br />

Kartenfläche ein, als es der realen Siedlungsfläche entspricht. Im<br />

Anschluss an die nördliche Bebauung der Theresienstraße ist<br />

bereits ein minimaler, restriktionsfreier Entwicklungsspielraum<br />

berücksichtigt.<br />

Der Anregung der Gemeinde Rhodt wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 771 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1422 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gemeinde Roschbach: Die eingezeichneten Grünstriche des<br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>ges sind im Nor<strong>den</strong> und Sü<strong>den</strong> um jeweils 1 mm<br />

<strong>zu</strong> kürzen (RK 14.1). Die verbleibende Fläche ist als Weißfläche<br />

dar<strong>zu</strong>stellen. [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

In der Verbandsgemeinde E<strong>den</strong>koben sind gemäß<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 noch weit über <strong>den</strong> in<br />

diesem Zeitraum ermittelten Flächenbedarf hinausgehende,<br />

planungsrechtlich gesicherte Wohnbauflächenpotentiale<br />

vorhan<strong>den</strong>. Auch die Gemeinde Roschbach verfügt noch über<br />

entsprechende Baulandreserven <strong>zu</strong>r Deckung des örtlichen<br />

Eigenbedarfs. Ein für die Laufzeit des einheitlichen Regionalplans<br />

hinausgehender, <strong>zu</strong>sätzlicher Flächenbedarf für die<br />

Eigenentwicklung ist nicht erkennbar.<br />

Die Anregung der Gemeinde Roschbach wird nicht berücksichtigt.<br />

1423 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gemeinde Weyher: Im Nor<strong>den</strong> sind analog <strong>zu</strong> der Darstellung im<br />

Sü<strong>den</strong> die 3 vertikal verlaufen<strong>den</strong> Grünstriche des regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>ges und der Grünzäsur um 1 mm <strong>zu</strong> kürzen. Die<br />

verbleibende Fläche ist als Weißfläche dar<strong>zu</strong>stellen (RK 16.1 Karte<br />

im Anhang).<br />

nicht folgen<br />

In der Verbandsgemeinde E<strong>den</strong>koben sind gemäß<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 noch weit über <strong>den</strong> in<br />

diesem Zeitraum ermittelten Flächenbedarf hinausgehende,<br />

planungsrechtlich gesicherte Wohnbauflächenpotentiale<br />

vorhan<strong>den</strong>. Auch die Gemeinde Roschbach verfügt noch über<br />

entsprechende Baulandreserven <strong>zu</strong>r Deckung des örtlichen<br />

Eigenbedarfs. Ein für die Laufzeit des einheitlichen Regionalplans<br />

hinausgehender, <strong>zu</strong>sätzlicher Flächenbedarf für die<br />

Eigenentwicklung ist nicht erkennbar.<br />

Die Anregung der Gemeinde Weyher wird nicht berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 772 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1424 Planungsgemeinschaft Rheinhessen-<br />

Nahe<br />

entspr.<br />

2476<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe: Bei der<br />

Grundausrichtung des EHR 2012 und der Neuaufstellung des<br />

ROPRhN sind in vielen Punkten Übereinstimmungen aber auch<br />

Differenzen fest<strong>zu</strong>stellen. So bestehen insbesondere <strong>zu</strong>r<br />

regionalplanerischen Steuerung der Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng und des<br />

Einzelhandels divergierende und nicht kompatible Regelungen,<br />

welche einer planerischen bzw. planungsrechtlichen Lösung<br />

bedürfen:<br />

[…]<br />

Freiraumschutz und Freiraumnut<strong>zu</strong>ng: In diesem Zusammenhang<br />

fällt auf, dass im EHR 2012 die freiraumschutzbezogenen<br />

Gebietskategorien „Vorranggebiete für die Landwirtschaft" und<br />

„Regionale Grünzüge" <strong>zu</strong>m Teil bis unmittelbar an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrand reichen. Im ROPRhN 2004 dagegen sind die<br />

Gebietsdarstellungen mit Blick auf die Maßstabsebene der<br />

Regionalplanung und der damit verbun<strong>den</strong>en „Gebietsschärfe"<br />

bewusst nicht bis unmittelbar an <strong>den</strong> Siedlungsrand gehend erfolgt.<br />

Dies ermöglicht eine im Bedarfsfall flexiblere Umset<strong>zu</strong>ng von<br />

städtebaulichen Erfordernissen, welche nicht regionalplanerisch<br />

sondern nur örtlich von Bedeutung sind, wie <strong>zu</strong>m Beispiel kleinere<br />

Siedlungsarrondierungen oder Flächentausche. Zum Teil wer<strong>den</strong><br />

nun im Entwurf des EHR 2012 mehrere<br />

Siedlungsentwicklungsflächen gemäß Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms von Grünzügen überlagert<br />

(es wird hier auf die Stellungnahme der Stadt Worms <strong>zu</strong>m EHR<br />

verwiesen). Die Geschäftsstelle geht davon aus, dass hier nur eine<br />

Anpassung der Plandarstellung des einheitlichen Regionalplans an<br />

die geplanten Siedlungsflächen gemäß Entwurf des FNP im Zuge<br />

des Gegenstromprinzips erforderlich ist. Zielkonflikte bestehen<br />

nach Auffassung der Geschäftsstelle grundsätzlich nicht, da sich<br />

<strong>zu</strong>m einen die geplanten Wohnbau-/Mischbauflächen der Stadt<br />

Worms im Rahmen der Schwellenwerte/ Orientierungswerte<br />

bewegen und <strong>zu</strong>m anderen die Flächenausweisungen bereits im<br />

Zuge der Landschaftsplanung mit <strong>den</strong> Umweltbelangen in Einklang<br />

gebracht wur<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die im aktuellen Entwurf der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms (Stand Juli 2012)<br />

enthaltenen und mit dem Verband Region Rhein-Neckar<br />

abgestimmten geplanten Siedlungsflächen wer<strong>den</strong> insoweit<br />

berücksichtigt, als das noch verfügbare Wohnbauflächenpotential<br />

der Stadt Worms <strong>den</strong> im Rahmen des in der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 (Anhang Nr. 2) ermittelten, verbindlichen<br />

"Schwellenwertes" von 75 ha nicht überschreitet. Darüber<br />

hinausgehende pauschale "Entwicklungsspielräume" widersprechen<br />

dem raumordnerischen Leitziel, <strong>den</strong> anhalten<strong>den</strong> Flächenverbrauch<br />

ein<strong>zu</strong>dämmen. Kleinflächige Arrondierungen sind jedoch bei<br />

gebietsscharfen Festlegungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im<br />

Maßstab 1:75 000 grundsätzlich auch weiterhin möglich. Die<br />

Ausformung der entsprechen<strong>den</strong> Interpretationsspielräume erfolgt<br />

in der Regel durch die Bauleitplanung oder andere nachfolgende<br />

Planungsverfahren.<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 773 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1425 Planungsgemeinschaft Rheinhessen-<br />

Nahe<br />

entspr.<br />

2477<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Nach dem aktuellen Stand des FNP der Stadt Worms sind auch<br />

verschie<strong>den</strong>e Flächen für naturschutzrechtliche<br />

Kompensationsmaßnahmen ausgewiesen, die hier von Regionalen<br />

Grünzügen und z.T. gleichzeitig von Vorranggebieten für die<br />

Landwirtschaft überlagert sind. Die Überlagerung mit <strong>den</strong><br />

Regionalen Grünzügen ist grundsätzlich vereinbar, schließlich dient<br />

der Grün<strong>zu</strong>g auch der Sicherung wertvoller Gebiete für Arten- und<br />

Biotope. Hingegen kann das Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

der Umset<strong>zu</strong>ng der naturschutzrechtlichen Kompensationsflächen<br />

aufgrund der Zielformulierung gemäß 2.3.1.2 entgegenstehen. Mit<br />

dem Vorranggebiet für die Landwirtschaft ist eine planerische<br />

Letztentscheidung <strong>zu</strong>gunsten der landwirtschaftlichen<br />

Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng getroffen.<br />

Wenngleich die Überlagerungskonstellation „Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft/Grün<strong>zu</strong>g1' eine Kompatibilität mit <strong>den</strong><br />

naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen signalisiert, so<br />

bleibt <strong>den</strong>noch auch Raum für eine Auslegung in die andere<br />

Richtung. Daher wird empfohlen, diesen im Überlagerungsansatz<br />

immanenten Nut<strong>zu</strong>ngskonflikt durch eine ergänzende<br />

Regelung/Formulierung, beispielsweise durch geeignete<br />

Formulierungen und Querverweise in <strong>den</strong> Kapiteln Grün<strong>zu</strong>g und<br />

Landwirtschaft oder aber durch eine Rücknahme des<br />

Vorranggebietes für die Landwirtschaft unter dem Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g auf<strong>zu</strong>lösen. Soweit eine Übereinstimmung der Gebiete für<br />

naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen mit Gebieten des<br />

Regionalen Biotopverbundes gegeben ist, käme auch die<br />

Ausweisung eines Vorranggebietes für Natur- und<br />

Landschaftspflege in Überlagerung mit dem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g in<br />

Betracht. Diese Option wird von Seiten der Geschäftsstelle im<br />

Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans favorisiert.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Ausweisung von Vorranggebieten für Landwirtschaft verfolgt<br />

das regionalplanerische Ziel der Sicherung landwirtschaftlicher<br />

Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng. Damit erfolgt die langfristige Sicherung der<br />

verschie<strong>den</strong>en Funktionen der Landwirtschaft (Ernährungs-,<br />

Einkommens-, Arbeitsplatz-, Erholungs- aber auch die<br />

Schutzfunktion der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts). Die<br />

Regionalplanung kann keine Aussagen <strong>zu</strong>r Art und Intensität der<br />

landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng festlegen. Naturschutzfachliche<br />

Kompensationsflächen können u.a. Teil der landwirtschaftlichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng sein (produktionsintegrierte Maßnahmen, Extensivierung).<br />

Die separate Herauslösung von Kompensationsflächen ist nicht auf<br />

der regionalplanerischen Maßstabsebene 1:75.000 möglich.<br />

Gemäß der Anregung wird jedoch der Plansatz 2.3.1.2 wie folgt<br />

ergänzt: "Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen durch Rechtsverordnungen<br />

<strong>zu</strong>m Schutz der Umwelt bzw. aufgrund von Flächenwidmungen für<br />

naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen sind ein<strong>zu</strong>halten."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 774 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1426 Planungsgemeinschaft Westpfalz 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die sehr großräumigen Ausweisungen des Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges<br />

erfordern durchaus eine angemessene Möglichkeit<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsoptionen ein<strong>zu</strong>räumen. Hierbei besteht jedoch die Gefahr<br />

einer gewissen Aufweichung der Wertigkeit des<br />

regionalplanerischen Instrumentes Regionaler Grün<strong>zu</strong>g. Mit<br />

Einschränkungen könnte es sinnvoller sein hier eine<br />

Differenzierung ein<strong>zu</strong>arbeiten, bzw. die angeführten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsoptionen restriktiver aus<strong>zu</strong>legen, um <strong>den</strong> Anspruch der<br />

Steuerung wirksamer gestalten <strong>zu</strong> können.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

In der einer leistungsstarken Wirtschaftsregion wie der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar mit vielfältigen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskonflikten kommt der Freiraumsicherung eine große<br />

Bedeutung <strong>zu</strong>. Neben <strong>den</strong> monofunktionalen Vorrangausweisungen<br />

für einzelnen Funktionen von Freiräumen (z.B. Landwirtschaft,<br />

Wasserwirtschaft) sichern und entwickeln die multifunktionalen<br />

Regionalen Grünzüge die großräumige regionale Freiraumstruktur<br />

für die 2.4 Mio. Menschen in der Region (z.B. Klimaschutz,<br />

Kulturlandschaftsschutz, Erholungsvorsorge). Regionale<br />

Entwicklungskonzepte wie der Regionalpark Rhein-Neckar greifen<br />

darüber hinaus die Bedeutung der Regionalen Grünzüge auf und<br />

sichern die Standortqualitäten der Metropolregion.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 775 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1427 Regionalverband Heilbronn-Franken 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

entspr.<br />

397<br />

Zum Kapitel 1.4 Wohnbauflächen ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass die<br />

großräumige Festlegung von Regionalen Grünzügen so<br />

vorgenommen wurde, dass sie bei <strong>den</strong> betroffenen Gemein<strong>den</strong> bis<br />

an <strong>den</strong> Siedlungsrand reichen. Nach unserer Einschät<strong>zu</strong>ng besteht<br />

die Gefahr, dass diese Gemein<strong>den</strong> keinerlei Entwicklungsspielraum<br />

mehr haben (z.B. im Neckar-O<strong>den</strong>wald- Kreis). Wir regen daher an,<br />

diese stringente Ausweisung noch einmal auf ihre Sinnhaftigkeit <strong>zu</strong><br />

überprüfen, insbesondere bei Gemein<strong>den</strong>, bei <strong>den</strong>en keine<br />

nachrichtlich übernommenen Planungsflächen Wohnungsbau in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt wer<strong>den</strong> (PS 1.4.2.2).<br />

nicht folgen<br />

Ungeachtet des wichtigen Ziels, dass der künftige Regionalplan<br />

Rhein-Neckar seinen Beitrag <strong>zu</strong>m sparsamen Umgang mit Grund<br />

und Bo<strong>den</strong> bzw. <strong>zu</strong>m notwendigen Flächensparen leisten wird, sind<br />

die Entwicklungsspielräume für die Gemein<strong>den</strong> und Städte in der<br />

gesamten Metropolregion Rhein-Neckar durchaus gegeben.<br />

Diese Tatsache lässt sich nicht nur an <strong>den</strong> jeweiligen<br />

"Flächenüberhängen" (vgl. da<strong>zu</strong> die Tabelle im Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020, die insbesondere aus<br />

<strong>den</strong> in <strong>den</strong> gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen beinhalteten und noch<br />

nicht bebauten Planungsflächen (Stand 2010) resultieren,<br />

festmachen.<br />

Überwiegend sind auch noch im direkten Anschluss an die<br />

jeweiligen Ortslagen Flächen i<strong>den</strong>tifizierbar, die für<br />

Siedlungsflächenerweiterungen gleichfalls infrage kämen, wenn<br />

dafür der Bedarf und fehlende Alternativen nachgewiesen wer<strong>den</strong><br />

könnten.<br />

Dort allerdings, wo freiraumschützende Belange dies erforderlich<br />

machen, reichen mitunter auch Grünzüge bis an die<br />

Siedlungsränder.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen des Regionalverbands<br />

Heilbronn-Franken nicht gefolgt.<br />

1428 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Darstellung des Zieles „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" im Einheitlichen<br />

Regionalplan weicht insbesondere in <strong>den</strong> Bereichen Einhausen -<br />

Lorsch - Bensheim und Mörlenbach von <strong>den</strong> Ausweisungen<br />

„Vorranggebiet Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" des RPS/RegFNP 2010 ab; sie<br />

sind hier als Zielausweisung „Grünzäsuren" (vgl. Einheitlicher<br />

Regionalplans 2.1.2) dargestellt. Den Grünzäsuren fällt eine dem<br />

„Vorranggebiet Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" vergleichbare Funktion <strong>zu</strong>.<br />

Insgesamt ist daher eine weitgehende Übereinstimmung der<br />

Ausweisung(en) <strong>zu</strong> konstatieren.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 776 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1429 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

entspr.<br />

1572<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Gemäß PS 2.1.3 darf in der Regel in <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen<br />

nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>. Jedoch sind ausnahmsweise Einzel- bzw.<br />

Infrastrukturvorhaben - insbesondere auch Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung<br />

von regenerativen Energien - <strong>zu</strong>lässig, die die Funktion des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges nicht beeinträchtigen oder im<br />

überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse notwendig sind. Eine<br />

Kompensationsverpflichtung bei einer Inanspruchnahme - ähnlich<br />

dem Ziel 4.3-3 des RPS/RegFNP 2010 - existiert nicht und sollte<br />

entsprechend aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Eine Kompensationsverpflichtung ist nicht als regionalplanerisches<br />

Ziel verankert. Vielmehr wird in der Begründung <strong>zu</strong>m PS 2.1.3 für<br />

Funktionsbeeinträchtigungen ein funktionaler Ausgleich durch<br />

Flächenbereitstellung gleicher Größe und Qualität im selben<br />

Naturraum gefordert. Diese Formulierung dient der<br />

regionalplanerischen Positionierung in möglichen<br />

Zielabweichungsverfahren, die allerdings der VRRN nicht selbst<br />

leitet (im Gegensatz <strong>zu</strong>m Regierungspräsidium Darmstadt).<br />

1430 Botanische Vereinigung für<br />

Naturschutz in Hessen e.V. (BVNH)<br />

entspr.<br />

1756<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Es wird beantragt, dass der Bereich um <strong>den</strong> Salzlackenkopf bis <strong>zu</strong>r<br />

hessischen Grenze vollständig, wie auch die ganze umgebende<br />

ba<strong>den</strong>-württembergische Fläche, als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und als<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege dargestellt<br />

wird.<br />

Es ist kein Grund ersichtlich, warum diese Fläche nicht - wie die<br />

umgebende - als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und als Vorrangfläche für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen wer<strong>den</strong> soll. Die<br />

Landschaftsrahmenplanung und andere Planungen zeigen, dass<br />

dieses Areal im Focus des Biotopverbundes steht. Zudem wäre der<br />

Abstand <strong>zu</strong> Vogelschutzgebieten mit windkraftempfindlichen Arten<br />

(was im VSG "Südlicher O<strong>den</strong>wald" der Fall ist) <strong>zu</strong> beachten.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Um <strong>den</strong> Bereich Salzlackenkopf wird der umliegende Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g erweitert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 777 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1431 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2484<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2568<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Nr: 10 Mannheim östlich des Siedlungsgebietes Friedrichsfeld<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorbehaltsgebiet für<br />

die Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände: Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Östlich von Ma-Friedrichsfeld sollen Siedlungspotentiale auch mit<br />

Blick auf die benachbarten gewerblichen Arbeitsplatzstandorte im<br />

Bereich Mannheim Friedrichsfeld restriktionsfrei bleiben.<br />

1432 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2280<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2485<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Nr: 11 Mannheim zwischen Siedlungsgebiet Friedrichsfeld und um<br />

das Siedlungsgebiet Alteichwald herum<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorbehaltsgebiet für<br />

die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände: Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zusammenwachsen von<br />

Siedlungsgebieten und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Zwischen Friedrichsfeld und Alteichwald sollen Siedlungspotentiale<br />

auch mit Blick auf die benachbarten gewerblichen<br />

Arbeitsplatzstandorte im Bereich Mannheim Friedrichsfeld<br />

restriktionsfrei bleiben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 778 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1433 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2111<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2281<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Nr: 12 Mannheim Maimarktgelände<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z),<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Bereich des Umfeldes des Maimarktgeländes wer<strong>den</strong> keine<br />

regionalplanerischen Restriktionen dargestellt, um angemessene<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten im Kontext des Messegeländes <strong>zu</strong> sichern.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 779 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1434 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2290<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2493<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Nr: 38 Weinheim zwischen A5 und B38<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Weiße Fläche, Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige<br />

Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (G), Vorranggebiet für die Landwirtschaft (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Vervollständigung des Grün<strong>zu</strong>gs<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleiche Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ mit seiner Lage direkt am Autoabahnkreuz deutlich<br />

bessere Standorteigenschaften auf als der „Hammelsbrunnen“.<br />

Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch einen externen<br />

Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen durch<br />

potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 780 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1434 Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Es ist damit fest<strong>zu</strong>halten, dass umfassend die relevanten Belange<br />

in der (der skizzierten Vorgehensweise des VRRN<br />

<strong>zu</strong>grundeliegen<strong>den</strong> Abwägung) Berücksichtigung erfahren haben.<br />

1435 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1846<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2113<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Nr: 46 Ilvesheim Freifläche westlich der Firma Grünzweig &<br />

Hartmann<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), sonstige Fläche (N) und Vorbehaltsgebiet<br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (G),<br />

Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Keine weitere gewerbliche Überbauung der Fläche, Erhalt der<br />

Frischluftschneise und Retentionsflächen<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Gem. der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung sind die geplanten<br />

Gewerbeflächen dargestellt. Es schließen sich westlich davon<br />

Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft bzw. für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz an. Überlagert wer<strong>den</strong> die<br />

Flächen bereits von einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>r Sicherung der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Freiräume vor weiterer Bebauung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 781 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1436 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2114<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2572<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Nr: 50 Edingen-Neckarhausen südlich des Siedlungsgebietes<br />

Neckarhausen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Grünzäsur (Z), Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die angesprochenen Flächen südlich von Neckarhausen sind als<br />

"sonstige landwirtschaftliche und sonstige Fläche" und gem. der<br />

FNP-Darstellung als geplante Siedlungsfläche Wohnen dargestellt.<br />

Im Umfeld des geplanten Haltepunktes des schienengebun<strong>den</strong>en<br />

ÖPNV sind in diesem Bereich keine regionalplanerischen<br />

Flächenrestriktionen vorgesehen.<br />

1437 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2499<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2573<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Nr: 51 Edingen-Neckarhausen südlich des Siedlungsgebietes<br />

Edingen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die angesprochenen Bereiche südlich von Edingen sind gem. FNP<br />

mit geplanten Siedlungsflächen Wohnen und sonstigen<br />

landwirtschaftlichen/sonstigen Flächen nachrichtlich dargestellt. Es<br />

wer<strong>den</strong> dort keine regionalplanerischen Flächenrestriktionen<br />

dargestellt, um die langfristige städtebauliche Weiterentwicklung<br />

von Edingen-Neckarhausen <strong>zu</strong> gewährleisten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 782 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1438 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

942<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2500<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Hockenheim, landwirtschaftlich genutzter<br />

Bereich östlich von Neulußheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorranggebiet für<br />

Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik (Z)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

(Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Fehlender Bedarf, keine weitere<br />

Zersiedelung, kein weiterer Flächenverbrauch, kein weiterer Verlust<br />

nachweislich fruchtbaren Ackerlands, Erhalt der Kulturlandschaft.<br />

teilweise folgen<br />

Der Forderung der Einwender wird auch aus <strong>den</strong> genannten<br />

Grün<strong>den</strong> (im Wesentlichen) gefolgt.<br />

D.h.: Das Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen,<br />

Logistik (Z) wird beschränkt auf die im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Hockenheim geplante<br />

Gewerbe-/Industriefläche (Interkom, das so aus<br />

planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> übernommen wird. Ergänzt wird es<br />

um eine Erweiterung im südöstlichen Bereich (ca. 6,5 ha), die so<br />

für die Fortschreibung des genannten FNPs beschlossen wurde<br />

und auch aus regionalplanerischer Sicht nachvollziehbar ist.<br />

Im Nor<strong>den</strong> und Osten wird damit wieder ein Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z)<br />

und ein Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) ausgewiesen.<br />

1439 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2604<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Nr: 61 Leimen/Nußloch Nordrand Stadt Leimen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Waldfläche, Gehölz +Sonstige landwirtschaftliche<br />

Gebiete<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Einbeziehung in <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g bzw. in die Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Die Gebiete sind Nahrungsflächen für streng geschützte Arten<br />

wie der Uhu, der in unmittelbarer Nähe, im NSG Leimen Steinbruch<br />

brütet<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Bereich am Nordrand der Stadt Leimen soll als langfristige<br />

Siedlungsentwicklungsfläche <strong>zu</strong>r Verfügung stehen und ist deshalb<br />

nicht mit regionalplanerischen Flächenrestriktionen belegt. Die<br />

Frage einer möglichen Nut<strong>zu</strong>ng mit Belangen des Naturschutzes ist<br />

auf der kommunalen Ebene ab<strong>zu</strong>wägen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 783 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1440 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Nr: 68 Wiesloch Deponiefläche,<br />

Abfallbehandlungsanlage/Grünzäsur (Parkstr.)<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Ausweisung der Deponiefläche und der Abfallbehandlungsanlage<br />

als regionaler Grün<strong>zu</strong>g<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Kein regionaler Grün<strong>zu</strong>g!<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Es handelt sich um technische Anlagen (Sondergebietsstandorte)<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Gem. PS 2.1.3 sind technische Infrastrukturen in einem Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g grundsätzlich möglich.<br />

1441 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1537<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1768<br />

2292<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Nr: 78 Neckargemünd Waldhilsbach Sandklinge (westlicher<br />

Ortsrand)<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Teils weiße Fläche (Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Flächen), teils Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Erweiterung<br />

des gegenwärtigen Vorranggebietes bis an <strong>den</strong> Bebauungsrand);<br />

Festset<strong>zu</strong>ng als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Diese Fläche ist besonders schützenswert. Begründung: Bisher<br />

weitgehend intakte Streuobstwiese mit bereits teilweiser<br />

Erneuerung des Obstbaumbestandes (Hochstämme);<br />

Schafbeweidung (Landschaftspflege!); direkte Nachbarschaft <strong>zu</strong><br />

FFH-Gebiet, für das gegenwärtig ein Managementplan erstellt<br />

wird, daher kein Vorgriff auf eventuelles Baugebiet <strong>zu</strong>lässig.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der Bereich des westlichen Ortsrandes von Waldhilsbach liegt<br />

vollständig in einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g. Das sich dort auch<br />

befindliche Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

wird entsprechend der Abgren<strong>zu</strong>ng des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

angepasst.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 784 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1442 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1538<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1769<br />

2293<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Nr: 80 Neckargemünd Waldhilsbach, Dreieck zwischen<br />

Heidelberger- und Schulstraße, rund um Friedhof<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Weiße Fläche (Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige<br />

Flächen)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, soweit<br />

derzeitig noch als (Streuobst-)Wiesen vorhan<strong>den</strong>, Festset<strong>zu</strong>ng als<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und Grünzäsur.<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Kein Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs <strong>zu</strong> erwarten, keine weitere Bebauung<br />

erforderlich, da im Ortsbild ausreichend freie Bauplätze und leer<br />

stehende Häuser vorhan<strong>den</strong> sind.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen zwischen Heidelberger Straße und<br />

Schulstraße (Friedhof, Sportanlage, Minigolf) wer<strong>den</strong> nicht mit<br />

einer regionalplanerischen Aussage belegt. Städtebauliche und<br />

grünplanerische Darstellungen wer<strong>den</strong> auf FNP-Ebene getroffen.<br />

1443 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1020<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1774<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

"Nr: 96 Flächenbezeichnung: Walldürn Standortübungsplatz<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonderfläche Bund (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch"<br />

folgen<br />

Der Anregung der Naturschutzverbände wird gefolgt, da der<br />

Standortübungsplatz unabhängig von seiner militärischen<br />

Weiternut<strong>zu</strong>ng nicht für eine bauliche Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

stehen und perspektivisch für <strong>den</strong> Freiraumverbund erhalten<br />

wer<strong>den</strong> soll. Dies entspricht auch der im Einheitlichen Regionalplan<br />

angewandten Systematik in Be<strong>zu</strong>g auf die übrigen in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar vorhan<strong>den</strong>en Standortübungsplätze.<br />

Die Signatur "Sonderfläche Bund" wird <strong>zu</strong>rückgenommen und auf<br />

der gesamten Fläche durch die Signatur "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

ersetzt. Die gesamte Fläche westlich der L518 wird <strong>zu</strong>dem mit der<br />

Signatur "Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege"<br />

belegt. Die kleine Fläche östlich der L 518 wird als "sonstige Fläche"<br />

dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 785 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1444 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1542<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Nr: 105 Ludwigshafen Im Oberfeld<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Grünzäsur, Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Aufwertung <strong>zu</strong>m Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Vervollständigung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs zwischen BAB 61 und<br />

B 9<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Regionalen Grünzäsuren sind Teil der regionalen<br />

Freiraumstruktur und damit auch ein Teil des Grün<strong>zu</strong>gssystems. Sie<br />

sind in ihrer Verbindlichkeit nicht aussageschwächer als ein<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (vgl. auch die entsprechen<strong>den</strong> PS 2.1.1, PS<br />

2.1.2 und PS 2.1.3).<br />

1445 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1544<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Nr: 107 Ludwigshafen Fläche zwischen LU-Maudach und LU-<br />

Gartenstadt<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft und Grünzäsur<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Aufwertung <strong>zu</strong>m Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng des bestehen<strong>den</strong> Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Regionalen Grünzäsuren sind Teil der regionalen<br />

Freiraumstruktur und damit auch ein Teil des Grün<strong>zu</strong>gssystems. Sie<br />

sind in ihrer Verbindlichkeit nicht aussageschwächer als ein<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (vgl. auch die entsprechen<strong>den</strong> PS 2.1.1, PS<br />

2.1.2 und PS 2.1.3). Damit ist die Freiraumsicherung gewährleistet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 786 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1446 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

946<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2511<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Ludwigshafen<br />

"Am Römig"<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in Planung, Vorranggebiet<br />

für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen , Logistik<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Entsprechend der aktuellen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft und Ergän<strong>zu</strong>ng des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs entlang der BAB 61<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Das Gebiet unterbricht <strong>den</strong> Regionalen Grün<strong>zu</strong>g. Es liegt in einem<br />

Bereich mit wechseln<strong>den</strong> Grundwasserstän<strong>den</strong>, eine Bebauung<br />

stellt möglicherweise einen Eingriff ins Grundwasser dar. Nördlich<br />

und südlich angrenzende Flächen sind als Vorbehaltsgebiete für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz ausgewiesen."<br />

nicht folgen<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Stadt Ludwigshafen enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im Rahmen<br />

der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r<br />

Disposition gestellt.<br />

1447 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1780<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Nr: 116 Du<strong>den</strong>hofen Römerberg<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Verbindungsachsen als Vorranggebiet Naturschutz (Z) zwischen<br />

FFH- u. Vogelschutzgebieten<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Biotopvernet<strong>zu</strong>ng zwischen dem Pfälzer Wald und <strong>den</strong> Rheinauen<br />

mit regionaler bzw. überregionaler Bedeutung, s. RBV 7<br />

Landschaftsrahmenplan und Stellungnahme S.3 (Wildtierkorridore)<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die landwirtschaftlich genutzten Bereiche in der naturräumlichen<br />

Einheit Schwegenheimer Lößplatte sind aufgrund ihrer hohen<br />

Bedeutung für die Landwirtschaft als Vorranggebiet für<br />

Landwirtschaft ausgewiesen. Die Landschaftsrahmenplanung<br />

definiert Teile dieses Naturraums auch als "Weiteren Raum für <strong>den</strong><br />

regionalen Biotopverbund". Durch die Darstellung eines regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>ges wird die multifunktionale Bedeutung dieser Freiräume<br />

deutlich. Biotopaufwertungs- und verbindungsmaßnahmen müssen<br />

auf kommunaler Ebene und in Zusammenarbeit mit der<br />

Landwirtschaft sichergestellt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 787 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1448 Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg e.V. (LNV)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Das Gebiet westlich der B 27 zwischen Buchen und Walldürn sollte<br />

als durchgängiger Regionaler Grün<strong>zu</strong>g festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Ausweisung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs zwischen Buchen und<br />

Walldürn wird an <strong>den</strong> Stellen korrigiert und ergänzt, wo die<br />

Schraffur kleine Unterbrechungen aufweist (südlich des<br />

Eiderbachs). Maßgeblich für die Ausweisung von Regionalen<br />

Grünzügen sind die Begründungselemente gem. PS 2.1.1 (s.<br />

Begründung)


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 788 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1449 Staatliche Rhein-Neckar-<br />

Hafengesellschaft Mannheim mbH<br />

entspr.<br />

3632<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die in Ziffer 3.1.5.4. angesprochene Hafen-Kooperation zwischen<br />

<strong>den</strong> Häfen Mannheim und Ludwigshafen stellt einen wichtigen<br />

Baustein für die Bereitstellung der Hafeninfrastruktur und<br />

insbesondere für die Anbindung der Metropolregion Rhein- Neckar<br />

an die großen Seehäfen dar. Die Erhaltung der<br />

Wettbewerbsfähigkeit der Häfen kann jedoch langfristig nur<br />

dadurch gewährleistet wer<strong>den</strong>, dass die Häfen in Be<strong>zu</strong>g auf ihre<br />

Hafengebiete Rechtsicherheit genießen, nicht mit<br />

Nut<strong>zu</strong>ngskonflikten konfrontiert wer<strong>den</strong> und der Bedarf an<br />

Erweiterungsflächen gedeckt wird.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Fläche ist Bestandteil der rezenten Aue im<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereich des Rheins. Zusätzlich ist<br />

sie bedeutend für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund. Das dort<br />

dargestellte Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz ist auf Grund der multifunktionalen Bedeutung<br />

(auch Verbindungskorridor für die Naherholung) mit einem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g überlagert (vgl. auch Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt).<br />

Der <strong>zu</strong>sätzliche Flächenbedarf an Binnenschiff-Terminals für<br />

Containerumschlag am Standort Mannheim liegt im Übrigen laut<br />

eines Planco-Gutachtens aus dem Jahr 2008 im Jahr 2025 bei rund<br />

14 Hektar Terminalfläche für Umschlag und Zwischenlagerung der<br />

Container; sogenannte Logistikflächen für Distribution und<br />

Kommissionierung sind dabei nicht berücksichtigt. Standorte mit<br />

Anbindung an die Wasserstraßen außerhalb der bestehen<strong>den</strong><br />

Hafengebiete weist der Entwurf trotz der Zielset<strong>zu</strong>ng, mehr<br />

Güterverkehr auf die Wasserstraßen <strong>zu</strong> verlagern, in <strong>den</strong> Plänen auf<br />

der Mannheimer Seite nicht auf.<br />

Als Standort für die Erweiterung unserer<br />

Containerterminalkapazitäten käme laut Planco-Gutachten<br />

beispielsweise der westliche Teil der Friesenheimer Insel (etwa ab<br />

Rhein-km 428,5 bis Rhein-km 431,4) in Betracht. Das Gelände liegt<br />

bereits heute im Hafengebiet. Für <strong>den</strong> KV-Verkehr ist diese Fläche<br />

laut Gutachter optimal, da die Fläche eine trimodale Lösung mit<br />

Erweiterungsmöglichkeit bietet und städtebaulich aufgrund der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Infrastruktur unbe<strong>den</strong>klich ist.<br />

Vor diesem Hintergrund regen wir eine Umwidmung dieser Fläche<br />

an. Der im Entwurf vorgeschlagenen Nut<strong>zu</strong>ng als regionalem<br />

Grün<strong>zu</strong>g (2.1.1) stimmen wir dagegen nicht <strong>zu</strong>. Inwiefern man<br />

beide Nut<strong>zu</strong>ng in einem verträglichen Nebeneinander gestalten<br />

könnte, sollte offengehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Ein Eingriff in diese Fläche für ein KV-Terminal ist nicht vertretbar.<br />

Der Antrag wird abgelehnt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 789 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1450 Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

Südwest<br />

entspr.<br />

1551<br />

1574<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die zeichnerischen Darstellungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind<br />

generalisiert und nicht parzellenscharf. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass die Bundeswasserstraßen Rhein und Neckar<br />

von <strong>den</strong> Ausweisungen als „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", „Grünzäsur", und<br />

„Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen Grünzügen/Grünzäsuren"<br />

ausgeschlossen sind. Und damit auch alle Bereiche, wie die Ufer<br />

und Betriebswege, die <strong>zu</strong>r jeweiligen Bundeswasserstraße<br />

gehören.<br />

Sollte dies nicht der Fall sein und die Bundeswasserstraßen als<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", „Grünzäsur" oder „Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren" ausgewiesen sein, so sind sie<br />

aus<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Flüsse - und hier auch die Bundeswasserstrassen - sind Teil der<br />

Landschaft, die durch die Regionalen Grünzüge gesichert und<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong> sollen. Es heißt im Plansatz 2.1.3, dass in<br />

der Regel dort nicht gesiedelt wer<strong>den</strong> darf. Vorhan<strong>den</strong>e Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

an Ufern und Betriebswege sind davon nicht betroffen. Die<br />

Belange der ordnungsgemäßen Nut<strong>zu</strong>ng der<br />

Bundeswasserstrassen mit ihren gewässerbegleiten<strong>den</strong><br />

technischen Infrastrukturen <strong>zu</strong>r Unterhaltung und Bewirtschaftung<br />

der Wasserstraße wird durch einen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g nicht<br />

eingeschränkt.<br />

1451 Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

Südwest<br />

entspr.<br />

1552<br />

1575<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die im Regionalplan Rhein-Neckar in <strong>den</strong> Kapitel 2.1.1, 2.1.2 und<br />

2.1.3 genannten Ziele sind verbindliche Vorgaben, die in <strong>den</strong><br />

Bauleitplänen <strong>zu</strong> berücksichtigen sind. Diese sind nicht mit <strong>den</strong><br />

gesetzlichen Regelungen, <strong>den</strong>en Bundeswasserstraßen<br />

unterliegen, vereinbar.<br />

Obwohl die Begründungen keine Verbindlichkeit besitzen (siehe<br />

Seite 8 des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar), wird darauf<br />

hingewiesen, dass die Ausführungen auf <strong>den</strong> Seiten 70 bis 72 für<br />

die Bundeswasserstraßen nicht gelten können. Die genannten<br />

Ziele, wie z.B. der Ausschluss von entgegenstehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

oder ein generelles Freihaltegebot, sind für die<br />

Bundeswasserstraßen aufgrund ihres Widmungszweckes<br />

aus<strong>zu</strong>nehmen. Ferner kann bei einer Inanspruchnahme von Flächen<br />

grundsätzlich keine Kompensation gefordert wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die einschlägigen Regelungen sind im<br />

Bundeswasserstraßengesetz festgelegt. § 1 beinhaltet die<br />

begriffliche Abgren<strong>zu</strong>ng für eine Bundeswasserstraße. Für<br />

notwendige Maßnahmen an oder in Verbindung mit der<br />

Wasserstrasse sind Genehmigungsverfahren im Gesetz genannt<br />

(z.B. § 14 Planfeststellungsverfahren). Auf dieser Ebene sind auch<br />

die Belange des Freiraums im weiteren Sinne ab<strong>zu</strong>arbeiten. In <strong>den</strong><br />

Plansätzen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen ist explizit genannt, dass<br />

Ausnahmen für Einzel- bzw. Infrastrukturvorhaben möglich sind<br />

(dieses gilt auch für die linearen Infrastrukturen wie Straßen und<br />

Wasserstraßen).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 790 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1452 Bauern- und Winzerverband Rheinland-<br />

Pfalz Süd e.V.<br />

Hauptgeschäftsstelle<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Als nicht akzeptabel wird die veränderte Darstellung der regionalen<br />

Grünzüge im Vergleich <strong>zu</strong>m regionalen Raumordnungsplan 2004.<br />

angesehen. So hat deren Ausdehnung im Umfang deutlich<br />

<strong>zu</strong>genommen. Aus <strong>den</strong> uns vorliegen<strong>den</strong> Unterlagen ist<br />

erkenntlich, dass teilweise ganze Gemarkungen von einem<br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>g betroffen sind. Die aus dem Textteil <strong>zu</strong><br />

entnehmende Einschränkung von Bauvorhaben nach § 35<br />

Baugesetzbuch (privilegiertes landwirtschaftliches Bauvorhaben)<br />

wird von Seiten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz<br />

Süd e.V. strikt abgelehnt. Es ist in <strong>den</strong> textlichen Beschreibungen<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen, dass sich landwirtschaftliche Betriebe, wie in der<br />

Vergangenheit auch, im Außenbereich entwickeln können. Hier<br />

besteht Bedarf einer Klarstellung für <strong>den</strong> Bereich der regionalen<br />

Grünzüge.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar sind die Regionalen Grünzüge auf<br />

der Grundlage aktueller fachlicher Erkenntnisse und<br />

Notwendigkeiten <strong>zu</strong>r Sicherung der regionalen Freiraumstrukur in<br />

der Metropolregion neu abgegrenzt. Durch die Regionalen<br />

Grünzüge und Grünzäsuren wer<strong>den</strong> auch die landwirtschaftlichen<br />

Flächen in ihrer vielfältigen Funktionen gesichert (Ernährungs- und<br />

Versorgungsfunktion, Einkommens-, Wertschöpfungs-,<br />

Arbeitsplatz-, Erholungs- und diverse Schutzfunktionen).<br />

Die Privilegierung landwirtschaftlicher Vorhaben nach § 35 BauGB<br />

ist gegeben, wenn keine anderen öffentliche Belange<br />

entgegenstehen. Die Sicherung von Grünzäsuren im Sinne einer<br />

strikten Freihaltung von Siedlungszwischenräumen lässt sich<br />

regionalplanerisch nur gewährleisten, wenn auch privilegierte<br />

Vorhaben mit dem regionalplanerischen Freiraumsicherungsziel im<br />

Einklang stehen. Bei einer Inanspruchnahme im Einzelfall ist<br />

sicher<strong>zu</strong>stellen, dass für mögliche Funktionsbeeinträchtigungen ein<br />

funktionaler Ausgleich geschaffen wird (vgl. Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 2.1.3.).<br />

Folgende Änderungen wer<strong>den</strong> vorgenommen:<br />

Der PS 2.1.3 wird wie folgt geändert:<br />

Abs. 1 In <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und in <strong>den</strong> Grünzäsuren darf<br />

in der Regel nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Abs. 2 In <strong>den</strong> Grünzügen sind technische Infrastrukturen und<br />

Verkehrsinfrastrukturen sowie privilegierte Vorhaben i. S. von § 35<br />

(1) BauGB <strong>zu</strong>lässig, die die Funktionen der Grünzüge nicht<br />

beeinträchtigen, im überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse<br />

notwendig sind oder aufgrund besonderer Standortanforderungen<br />

nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet wer<strong>den</strong> können.<br />

Letzteres gilt auch für <strong>den</strong> Rohstoffabbau.<br />

Abs. 3 In <strong>den</strong> Grünzäsuren sind raumbedeutsame Vorhaben im<br />

Sinne von § 29 BauGB un<strong>zu</strong>lässig.<br />

Am Ende des 5. Absatzes in der Begründung des Plansatzes 2.1.3<br />

wird ergänzt: " Ausnahmsweise ist die Erweiterung<br />

standortgebun<strong>den</strong>er technischer Infrastruktur <strong>zu</strong>lässig. Vorhan<strong>den</strong>e


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 791 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1452 landwirtschaftlich privilegierte Betriebe genießen Bestandsschutz.<br />

Bestandssichernde Maßnahmen sind möglich."<br />

1453 Privat<br />

entspr.<br />

817<br />

2077<br />

3964<br />

(Unternehmen)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Deponie Flotzgrün ist im rechtswirksamen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Gemeinde Römerberg als Fläche für Verund<br />

Entsorgung, Zweckbestimmung „Industriemülldeponie der<br />

BASF" ausgewiesen. Diese Ausweisung umfasst die genehmigte<br />

Deponiefläche bis einschließlich des 10. Abschnitts sowie die<br />

Erweiterungsfläche bis <strong>zu</strong>m Trenndeich des Polders Flotzgrün. Der<br />

Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 greift diese<br />

Darstellung mit der Ausweisung als Siedlungsfläche Industrie,<br />

Sondermülldeponie, auf. Wir bitten daher der Darstellung und<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 <strong>zu</strong><br />

folgen und das Gelände der Deponie Flotzgrün als Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe (Bestand) mit Symbol „Deponie"<br />

aus<strong>zu</strong>weisen. Diese Ausweisung ist für die langfristige Sicherung<br />

der Entsorgungswege am Standort Ludwigshafen zwingend<br />

erforderlich. Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g und das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sind entsprechend<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

teilweise folgen<br />

Die im genehmigten FNP der Gemeinde Römerberg dargestellte<br />

Fläche für Ver- und Entsorgung wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in<br />

der Kategorie "Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige<br />

Flächen" dargestellt. Im Bereich der genehmigten Flächen für die<br />

Industriemülldeponie wird das "Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" ausgeschnitten. Der "Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g" bleibt bestehen, da deren Überlagerung mit <strong>den</strong><br />

Deponieflächen <strong>zu</strong> keiner Einschränkung der genehmigten Nut<strong>zu</strong>ng<br />

führt.<br />

Der Anregung wird teilweise entsprochen.<br />

1454 Privat<br />

entspr.<br />

819<br />

1455<br />

2535<br />

(Unternehmen)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Derzeitige mittelfristige Planungen des Unternehmens wer<strong>den</strong><br />

Einfluss auf <strong>den</strong> regionalen Verkehr, die Infrastruktur und<br />

Flächenplanung haben. Hier wer<strong>den</strong> folgende Änderungen im<br />

Regionalplan erforderlich:<br />

Die derzeit grau markierte Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

(Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Blatt Ost) im Bereich des heutigen<br />

Werkstandortes in Eppelheim sollte westlich der Kreisstraße 4149<br />

in südlicher Richtung bis <strong>zu</strong>r Kreisgrenze als Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe erweitert wer<strong>den</strong>. Sie ersetzt die heute als<br />

regionaler Grün<strong>zu</strong>g auf dem Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

markierte Fläche. Bei mittelfristiger Ausweitung der<br />

Produktionsflächen, welche angrenzend an das<br />

Grundwasserschutzgebiet geplant sind, muss die<br />

Wasseraufbereitungsanlage entsprechend erweitert wer<strong>den</strong>. Direkt<br />

angrenzende Ersatzflächen für die Verkehrsabwicklung wer<strong>den</strong><br />

erforderlich, um negativen Auswirkungen auf das öffentliche<br />

Straßennetz entgegen<strong>zu</strong>wirken.<br />

teilweise folgen<br />

Unter Anerkennung der seitens des Unternehmens vorgetragenen<br />

Begründung wird westlich der K 4149 über die Darstellungen des<br />

gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg-Mannheim hinaus noch ein entsprechender<br />

Geländestreifen restriktionsfrei gestellt. Der dortige Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g und der Schutzbedürftige Bereich für die Landwirtschaft<br />

wer<strong>den</strong> entsprechend reduziert.<br />

Allerdings bleibt die Grünzäsur zwischen Patrick Henry Village und<br />

<strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> bzw. dort noch geplanten Werksanlagen des<br />

Unternehmens in einer (insbesondere aus klimatischer Sicht)<br />

notwendigen Mindestbreite erhalten.<br />

Insofern wird dem Anliegen des Unternehmens teilweise gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 792 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1455 Privat<br />

entspr.<br />

819<br />

1454<br />

2535<br />

(Unternehmen)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Derzeitige mittelfristige Planungen des Unternehmens wer<strong>den</strong><br />

Einfluss auf <strong>den</strong> regionalen Verkehr, die Infrastruktur und<br />

Flächenplanung haben. Hier wer<strong>den</strong> folgende Änderungen im<br />

Regionalplan erforderlich:<br />

Die derzeit grau markierte Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

(Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Blatt Ost) im Bereich des heutigen<br />

Werkstandortes in Eppelheim sollte westlich der Kreisstraße 4149<br />

in südlicher Richtung bis <strong>zu</strong>r Kreisgrenze als Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe erweitert wer<strong>den</strong>. Sie ersetzt die heute als<br />

regionaler Grün<strong>zu</strong>g auf dem Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

markierte Fläche. Bei mittelfristiger Ausweitung der<br />

Produktionsflächen, welche angrenzend an das<br />

Grundwasserschutzgebiet geplant sind, muss die<br />

Wasseraufbereitungsanlage entsprechend erweitert wer<strong>den</strong>. Direkt<br />

angrenzende Ersatzflächen für die Verkehrsabwicklung wer<strong>den</strong><br />

erforderlich, um negativen Auswirkungen auf das öffentliche<br />

Straßennetz entgegen<strong>zu</strong>wirken.<br />

teilweise folgen<br />

Unter Anerkennung der seitens des Unternehmens vorgetragenen<br />

Begründung wird westlich der K 4149 über die Darstellungen des<br />

gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg-Mannheim hinaus noch ein entsprechender<br />

Geländestreifen restriktionsfrei gestellt. Der dortige Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g und der Schutzbedürftige Bereich für die Landwirtschaft<br />

wer<strong>den</strong> entsprechend reduziert.<br />

Allerdings bleibt die Grünzäsur zwischen Patrick Henry Village und<br />

<strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> bzw. dort noch geplanten Werksanlagen des<br />

Unternehmens in einer (insbesondere aus klimatischer Sicht)<br />

notwendigen Mindestbreite erhalten.<br />

Insofern wird dem Anliegen des Unternehmens teilweise gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 793 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1456 Privat<br />

entspr.<br />

47<br />

3048<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Bienwald)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Mit großem Interesse haben wir die Ausführungen über die<br />

Leitziele des Entwurf des Regionalplanes und die Ziele, Grundsätze<br />

und Begründungen in Kapitel 2 „Freiraumstruktur/Schutz der<br />

natürlichen Lebensgrundlagen" sowie des Kapitels 3.1<br />

„Verkehrswesen" gelesen. Eine ganze Reihe der dort <strong>zu</strong> fin<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Aussagen stimmen mit unserer Grundüberzeugung überein und wir<br />

unterstützen diese nachdrücklich.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Beispielhaft nennen wir die folgen<strong>den</strong> Aussagen:<br />

• Zielset<strong>zu</strong>ng der Regionalplanung.... ist die Erhaltung der hohen<br />

Attraktivität als Lebens- und Wirtschaftsraum.... Basis hierfür ist<br />

eine nachhaltige, d.h. ökologisch tragfähige, sozial gerechte, und<br />

ökonomisch effiziente Entwicklung der Region (S. 13, Mitte).<br />

• Die Ausweisung der Regionalen Grünzüge dienen als<br />

großräumiges Freiraumsystem dem langfristigen Schutz und der<br />

Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Sie<br />

sichern die Freiraumfunktionen Bo<strong>den</strong>-, Wasser-, Klima-, Arten- und<br />

Biotopschutz sowie die landschaftsgebun<strong>den</strong>e Erholung. (Tz 2.1.1);<br />

die umfassende Beschreibung der Auswahlkriterien der Grünzüge<br />

in der Begründung <strong>zu</strong> Tz 2.1.1. findet unsere volle Zustimmung.<br />

• Die Metropolregion bedarf einer integrierten Verkehrs- und<br />

Siedlungsplanung, die verstärkt die Zusammenhänge der<br />

verschie<strong>den</strong>en Verkehrsarten berücksichtigt usw. (Tz 3.1.1.2).<br />

Anmerkung: hieran fehlt es vor allem in der Südpfalz<br />

• Vernet<strong>zu</strong>ng und Aufgabenteilung der Verkehrsträger sollen die<br />

Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems erhöhen usw. Dabei sollen<br />

die Anteile der umweltfreundlichen Verkehrsträger am gesamten<br />

Personenverkehr sowie Güterverkehr weiter gesteigert wer<strong>den</strong> (Tz<br />

3.1.1.3).<br />

• Erhalt und Ausbau des regionalen Schienenverkehrs soll<br />

gegenüber dem Straßenverkehr Vorrang haben (Tz 3.1.1.4)<br />

• Den absehbaren verkehrlichen Auswirkungen des<br />

demographischen Wandels soll durch verkehrsmittelübergreifende<br />

Mobilitätsangebote sowie durch teilräumliche Mobilitätskonzepte<br />

rechtzeitig entgegengesteuert wer<strong>den</strong> (Tz 3.1.1 1).<br />

• Neben <strong>den</strong> Mobilitätsanforderungen von Kindern, (Anmerkung:<br />

und Jugendlichen) ...sollen die Bedürfnisse von Personengruppen,


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 794 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1456<br />

die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, .... der <strong>zu</strong>nehmen<strong>den</strong> Zahl<br />

von älteren Menschen ... und von Personen mit geringem<br />

Einkommen verstärkt berücksichtigt wer<strong>den</strong> (Tz 3.1.1.6)


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 795 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1457 Privat<br />

entspr.<br />

2536<br />

(Privatperson)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Zusätzlich sind in der Landschaftsrahmenplanung sowie im<br />

Umweltbericht hervorragende Zielset<strong>zu</strong>ngen formuliert <strong>zu</strong>m<br />

Umwelt- und Naturschutz, <strong>zu</strong>r Erhaltung des Landschaftsbildes und<br />

der biologischen Vielfalt. Außerdem wird die „Sicherung der<br />

Bö<strong>den</strong>, ihrer ökologischen Funktionen und ihrer nachhaltigen<br />

Nutzbarkeit" als zentrales Ziel herausgestellt ebenso wie die<br />

Reduktion der Flächeninanspruchnahme. Diese sehr ausführlich<br />

dargestellten Ziele wer<strong>den</strong> aber durch ein mögliches<br />

Gewerbegebiet in <strong>den</strong> Breitwiesen konterkariert Das darf der<br />

Verband Region Rhein-Neckar in Hinblick auf seine eigenen<br />

Grundsätze nicht <strong>zu</strong>lassen.<br />

Ich schließe mich <strong>den</strong> Begründungen der Bürgerinitiative „Schützt<br />

die Weinheimer Breitwiesen" an und wende mich aus <strong>den</strong><br />

genannten Grün<strong>den</strong> gegen die Nut<strong>zu</strong>ng des Gebietes Breitwiesen<br />

als Gewerbegebiet. Der gesamte Bereich in der Nordostecke des<br />

Autobahnkreuzes ist wie die Umgebung als Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft dar<strong>zu</strong>stellen und auch als Bestandteil des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs.<br />

nicht folgen<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 796 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1457 Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist fest<strong>zu</strong>halten, dass der VRRN auch die<br />

seitens des Einwenders thematisierten Belange der Landwirtschaft<br />

in die der regionalplanerischen Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegende<br />

Abwägung eingestellt hat. In diesem Zusammenhang ist nochmals<br />

an<strong>zu</strong>führen, dass es <strong>zu</strong> keinem (auch keinem landwirtschaftlichen)<br />

Flächenverlust kommen wird.<br />

Der Forderung auf Aufnahme der Nordostecke des<br />

Autobahnkreuzes in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar als Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft und auch als Bestandteil des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

wird damit nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 797 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1458 Privat<br />

entspr.<br />

2225<br />

2538<br />

(Privatperson)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

In Weinheim sind vor allem die Gebiete Breitwiesen und<br />

Hammelsbrunnen absolut und mit hohem Vorrang im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan als landwirtschaftliches Gelände und ebenso<br />

als Naherholungsgebiet ein<strong>zu</strong>stufen. Da<strong>zu</strong> gehören auch der<br />

Weinheimer Bereich zwischen Obrichtstraße und Hammerweg.<br />

Des Weiteren, muss das Gebiet um <strong>den</strong> Waidsee als<br />

Naherholungsgebiet eingestuft wer<strong>den</strong>. All dies soll dann in <strong>den</strong><br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>g eingebun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Bereich "Hammelsbrunnen" ist im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Stadt Weinheim als geplantes<br />

Gewerbe-/Industriegebiet dargestellt und kann somit im<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar nicht als<br />

landwirtschaftliches Gelände und als Naherholungsgebiet<br />

eingestuft wer<strong>den</strong>.<br />

In planerisch engem Zusammenhang mit dem Bereich<br />

"Hammelsbrunnen" steht aktuell der Bereich Breitwiesen. Da<strong>zu</strong><br />

folgende Ausführungen:<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleiche Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 798 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1458 Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt. Da die „Breitwiesen“ eine höhere<br />

Eignung als Standort für gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen,<br />

gleichzeitig der „Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen<br />

erfüllt, steht aus Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der<br />

Flächen nichts im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es deshalb nicht möglich, inbe<strong>zu</strong>g auf<br />

<strong>den</strong> Regionalplan <strong>den</strong> gestellten Forderungen <strong>zu</strong> folgen.<br />

Hinsichtlich des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans der Stadt Weinheim ist<br />

<strong>zu</strong>nächst diese (unter Beachtung der<br />

raumordnerischen/regionalplanerischen Vorgaben) für die Inhalte<br />

verantwortlich.<br />

Was <strong>den</strong> Weinheimer Bereich zwischen Obrichtstraße und<br />

Hammerweg und das Gebiet um <strong>den</strong> Waidsee sowie deren<br />

Einstufung als Naherholungsgebiete mit der Einbindung in <strong>den</strong><br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>g anbelangt, wird in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt das Gebiet um <strong>den</strong> Waidsee als Bereich<br />

mit besonderer Bedeutung für die Naherholung dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 799 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1459 Privat<br />

(Privatperson)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Als Bürgerin von Sinsheim und vor allem als Bewohnerin von<br />

Sinsheim Süd - war ich besonders betroffen als ich am 23.8.20012<br />

in der RNZ einen Bericht über die Stellungnahme der<br />

Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim - Angelbachtal - Zuzenhausen<br />

<strong>zu</strong>m einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar gelesen habe. Mit<br />

Nachbarn und weiteren Bewohnern von Sinsheim Süd habe ich<br />

mich darüber ausgetauscht und alle waren überrascht und nicht mit<br />

der vorgesehenen Planänderung einverstan<strong>den</strong>.<br />

Es geht um die Darstellung der "Südlichen Randstraße" ab L 550<br />

(Richtung Weiler) entlang der Autobahn bis <strong>zu</strong>r B 292 und <strong>den</strong><br />

geplanten "Siedlungsbereich Gewerbe" westlich der L 550. Dafür<br />

müsste der regionale Grün<strong>zu</strong>g an gleicher Stelle aus dem<br />

Regionalplan <strong>zu</strong>rück genommen wer<strong>den</strong>. In dem betroffenen<br />

Gebiet ist bisher in Karten der Stadt Sinsheim ein<br />

Landschaftsschutzgebiet eingezeichnet, das an das Gewann<br />

"Großen Wald" anschließt, das als FFH-Gebiet ausgewiesen ist.<br />

Dieses FFH-Gebiet (= Wald) - ist im Zusammenhang <strong>zu</strong> sehen mit<br />

dem anschließen<strong>den</strong> Landschaftsschutzgebiet (= Streuobstwiesen,<br />

Sonderkulturen und landwirtschaftlich genutzte Flächen); beide<br />

Flächen überschnei<strong>den</strong> sich im Plan über große Strecken.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die geplante "Südliche Randstraße" (im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Sinsheim enthalten) ist nicht Teil des<br />

regionalbedeutsamen Straßennetzes im Regionalplan und auf<br />

Grund der Zentrale-Orte-Struktur als solche auch nicht begründbar.<br />

Deshalb kann die seitens der Stadt Sinsheim geplante Maßnahme<br />

nicht im Regionalplan bzw. in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt<br />

bzw. diese FNP-Planung nicht in diese übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

Bezüglich der möglichen Betroffenheit des Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges<br />

gilt die Ausnahmeregel für Infrastrukturvorhaben, wenn sie die<br />

Funktionen des Grün<strong>zu</strong>ges nachweisbar nicht beeinträchtigen. Die<br />

seitens der Einwenderin thematisierten Fragestellungen bzw.<br />

Betroffenheiten wären entsprechend in einem späteren<br />

Genehmigungsverfahren ab<strong>zu</strong>arbeiten.<br />

Was die von der Stadt Sinsheim konzipierte Erweiterung des<br />

Industrie-/Gewerbeareals<br />

westlich der l 550 anbelangt ist der (so<strong>zu</strong>sagen) in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs dafür<br />

restriktionsfreie Bereich deutlich kleiner gehalten, als dieser von<br />

der Kommune beantragt wurde. Die Gründe dafür liegen in der<br />

auch seitens der Eiwenderin thematisierten dortigen<br />

gesamtökologischen Situation sowie in dem für eine größere<br />

Fläche nicht erkennbaren Bedarf.<br />

Die Möglichkeit aber, westlich der L 550 (in dem restriktionsfreien<br />

Bereich) in konkrete Planungsüberlegungen <strong>zu</strong> treten, setzt<br />

allerdings auch <strong>zu</strong>künftig zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf<br />

und für fehlende Alternativen voraus.<br />

Vor dem geschilderten Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der<br />

Einwenderin <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 800 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1460 Privat<br />

entspr.<br />

826<br />

(Privatperson)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Für die Bewohner von Sinsheim Süd hat diese landschaftlich sehr<br />

reizvolle Fläche große Bedeutung als Naherholungsgebiet. Sie ist<br />

gut <strong>zu</strong> Fuß <strong>zu</strong> erreichen und wird von allen Bevölkerungsgruppen<br />

als Spazierweg, Radfahrweg über die Felder oder als Übergangs-<br />

Weg für Wanderungen im Wald genutzt. Durch die Nähe <strong>zu</strong>m<br />

Wohngebiet sieht man Familien mit Kinderwagen, mit Kleinkindern,<br />

die ihr Laufrad oder Kinderfahrrad dabei haben, ältere Menschen,<br />

die z.T. nicht mehr so gut <strong>zu</strong> Fuß sind, Hundebesitzer, Jogger, im<br />

Winter rodeln hier Kinder. Es gibt einen schönen Rundweg -<br />

teilweise als "Höhenweg" mit herrlicher Fernsicht - teilweise in<br />

einem Hohlweg. Am Waldrand gibt es einen großen Waldspielplatz,<br />

eine Schutzhütte und ein Grill, außerdem ist hier der Anfang eines<br />

Trimm-Dich-Pfades, eines Lehrpfades und von mehreren<br />

unterschiedlich langen Rundwanderwegen durch <strong>den</strong> "Großen<br />

Wald" sowie auf und um die Burghälde, <strong>den</strong> "Hausberg" der Stadt.<br />

Die Bewohner wollen nicht auf dieses Naherholungsgebiet<br />

verzichten.<br />

Um das Gelände als Gewerbegebiet nutzbar <strong>zu</strong> machen, müssten<br />

<strong>zu</strong>erst größere Erdmassen bewegt wer<strong>den</strong>, da die Fläche hügelig<br />

ist und <strong>zu</strong>m Teil größere Steigungen aufweist - also in ihrer jetzigen<br />

Formung nicht als Gewerbefläche geeignet und damit sehr teuer <strong>zu</strong><br />

erschließen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Unter Anerkennung der ökologischen Wertigkeit der beschriebenen<br />

Landschaft von Sinsheim-Süd, insbesondere aber wegen seiner<br />

Naherholungsfunktion für die Bevölkerung wurde in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Anschluss an das bestehende Gewerbeund<br />

Industriegebiet (Stadion, Freizeitbad etc.) und westlich der L<br />

550 lediglich ein sehr begrenzter Bereich von Restriktionen<br />

freigestellt, der in der gesamtökologischen und<br />

regionalplanerischen Betrachtung für eine spätere GE/I-Erweiterung<br />

infrage kommen könnte.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

Vor diesem Hintergrund bleibt die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte unverändert,<br />

die Ausführungen der Einwenderin wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 801 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1461 Privat<br />

entspr.<br />

2226<br />

(Privatperson)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Gebiete Hammelsbrunnen und Breitwiesen sind im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan als landwirtschaftliches Gelände und <strong>zu</strong>r<br />

Naherholung ein<strong>zu</strong>stufen. Ebenso in <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

einbin<strong>den</strong>.<br />

Ebenso der Bereich zwischen Olbrichtstrasse und Hammerweg.<br />

teilweise folgen<br />

Der Bereich "Hammelsbrunnen" ist im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Stadt Weinheim als geplantes<br />

Gewerbe-/Industriegebiet dargestellt und kann somit im<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar nicht als<br />

landwirtschaftliches Gelände und als Naherholungsgebiet<br />

eingestuft wer<strong>den</strong>.<br />

In planerisch engem Zusammenhang mit dem Bereich<br />

"Hammelsbrunnen" steht aktuell der Bereich Breitwiesen. Da<strong>zu</strong><br />

folgende Ausführungen:<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleiche Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 802 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1461 Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt. Da die „Breitwiesen“ eine höhere<br />

Eignung als Standort für gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen,<br />

gleichzeitig der „Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen<br />

erfüllt, steht aus Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der<br />

Flächen nichts im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es deshalb nicht möglich, inbe<strong>zu</strong>g auf<br />

<strong>den</strong> Regionalplan <strong>den</strong> gestellten Forderungen <strong>zu</strong> folgen.<br />

Hinsichtlich des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans der Stadt Weinheim ist<br />

<strong>zu</strong>nächst diese (unter Beachtung der<br />

raumordnerischen/regionalplanerischen Vorgaben) für die Inhalte<br />

verantwortlich.<br />

Was <strong>den</strong> Weinheimer Bereich zwischen Obrichtstraße und<br />

Hammerweg sowie dessen Einstufung als Naherholungsgebiete<br />

mit der Einbindung in <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g anbelangt, wird<br />

dieser in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt als<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für die Naherholung dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 803 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1462 Privat<br />

entspr.<br />

2540<br />

(Bürgergruppierung: Initiative "Schützt<br />

die Weinheimer Breitwiesen"; diese<br />

Stellungnahme haben 8 Personen<br />

unterzeichnet und 3 Einwender<br />

separat befürwortet)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> Bereich Hammelsbrunn und Breitwiesen:<br />

In der Landschaftsrahmenplanung sowie im Umweltbericht sind<br />

hervorragende Zielset<strong>zu</strong>ngen formuliert <strong>zu</strong>m Umwelt- und<br />

Naturschutz, <strong>zu</strong>r Erhaltung des Landschaftsbildes und der<br />

biologischen Vielfalt. Außerdem wird die „Sicherung der Bö<strong>den</strong>,<br />

ihrer ökologischen Funktionen und ihrer nachhaltigen Nutzbarkeit"<br />

als zentrales Ziel herausgestellt ebenso wie die Reduktion der<br />

Flächeninanspruchnahme. Diese sehr ausführlich dargestellten<br />

Ziele wer<strong>den</strong> aber durch ein mögliches Gewerbegebiet in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen konterkariert. Das darf der Verband Region Rhein-<br />

Neckar in Hinblick auf seine eigenen Grundsätze nicht <strong>zu</strong>lassen.<br />

Die Bürgerinitiative „Schützt die Weinheimer Breitwiesen" wendet<br />

sich aus <strong>den</strong> genannten Grün<strong>den</strong> gegen die Nut<strong>zu</strong>ng des Gebietes<br />

Breitwiesen als Gewerbegebiet. Der gesamte Bereich in der<br />

Nordostecke des Autobahnkreuzes ist wie die Umgebung als<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar<strong>zu</strong>stellen und auch als<br />

Bestandteil des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs.<br />

nicht folgen<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 804 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1462 Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist fest<strong>zu</strong>halten, dass der VRRN auch die<br />

seitens des Einwenders thematisierten Belange der Landwirtschaft<br />

in die der regionalplanerischen Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegende<br />

Abwägung eingestellt hat. In diesem Zusammenhang ist nochmals<br />

an<strong>zu</strong>führen, dass es <strong>zu</strong> keinem (auch keinem landwirtschaftlichen)<br />

Flächenverlust kommen wird.<br />

Der Forderung auf Aufnahme der Nordostecke des<br />

Autobahnkreuzes in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar als Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft und auch als Bestandteil des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

wird damit nicht gefolgt.<br />

1463 Privat<br />

entspr.<br />

1556<br />

1789<br />

(Privatperson)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Eine Privatperson aus Gleiszellen verweist auf die bereits<br />

bestehende landwirtschaftlich-gewerbliche Mischnut<strong>zu</strong>ng östlich<br />

der B 48 unmittelbar gegenüber der Ortseinfahrt Gleishorbach. In<br />

diesem Bereich sollten die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen herausgenommen wer<strong>den</strong>, da dieser<br />

Bereich nicht mehr schützenswert sei.<br />

nicht folgen<br />

Entgegen der Auffassung der Privatperson hat der<br />

Landschaftsraum östlich der B 48 eine besondere ökologische<br />

Funktion, auch im Hinblick auf die räumlich und funktionale<br />

Vernet<strong>zu</strong>ng von Freiraumstrukturen. Der Standort ist aus<br />

raumordnerischen und städtebaulichen Grün<strong>den</strong> für eine<br />

gewerbliche Entwicklung nicht geeignet, so dass die räumliche<br />

Überlagerung der bestehen<strong>den</strong> Gebäude mit regionalplanerischen<br />

Zielausweisungen für <strong>den</strong> Freiraumschutz eine solche Nut<strong>zu</strong>ng<br />

ausschließt, einer landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng im Rahmen der<br />

Privilegierung aber nicht entgegensteht. Aus diesen Grün<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong> für <strong>den</strong> beantragten Bereich östlich der B 48 die<br />

regionalplanerischen Vorrangausweisungen nicht<br />

herausgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 805 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1464 Privat<br />

(Privatperson)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Einwenderin zeigt sich vor allem als Bewohnerin von Sinsheim<br />

Süd betroffen von einem Bericht in der RNZ vom 23.8.20012 über<br />

die Stellungnahme der Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim -<br />

Angelbachtal - Zuzenhausen <strong>zu</strong>m einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar gelesen habe. Mit Nachbarn und weiteren Bewohnern von<br />

Sinsheim Süd hat sie sich darüber ausgetauscht und alle waren<br />

überrascht und nicht mit der vorgesehenen Planänderung<br />

einverstan<strong>den</strong>.<br />

Es geht um die Darstellung der "Südlichen Randstraße" ab L 550<br />

(Richtung Weiler) entlang der Autobahn bis <strong>zu</strong>r B 292 und <strong>den</strong><br />

geplanten "Siedlungsbereich Gewerbe" westlich der L 550. Dafür<br />

müsste der regionale Grün<strong>zu</strong>g an gleicher Stelle aus dem<br />

Regionalplan <strong>zu</strong>rück genommen wer<strong>den</strong>. In dem betroffenen<br />

Gebiet ist bisher in Karten der Stadt Sinsheim ein<br />

Landschaftsschutzgebiet eingezeichnet, das an das Gewann<br />

"Großen Wald" anschließt, das als FFH-Gebiet ausgewiesen ist.<br />

Dieses FFH-Gebiet (= Wald) - ist im Zusammenhang <strong>zu</strong> sehen mit<br />

dem anschließen<strong>den</strong> Landschaftsschutzgebiet ( =<br />

Streuobstwiesen, Sonderkulturen und landwirtschaftlich genutzte<br />

Flächen); beide Flächen überschnei<strong>den</strong> sich im Plan über große<br />

Strecken.<br />

nicht folgen<br />

Die geplante "Südliche Randstraße" (im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Sinsheim enthalten) ist nicht Teil des<br />

regionalbedeutsamen Straßennetzes im Regionalplan und auf<br />

Grund der Zentrale-Orte-Struktur als solche auch nicht begründbar.<br />

Deshalb kann die seitens der Stadt Sinsheim geplante Maßnahme<br />

nicht im Regionalplan bzw. in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt<br />

bzw. diese FNP-Planung nicht in diese übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

Bezüglich der möglichen Betroffenheit des Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges<br />

gilt die Ausnahmeregel für Infrastrukturvorhaben, wenn sie die<br />

Funktionen des Grün<strong>zu</strong>ges nachweisbar nicht beeinträchtigen. Die<br />

seitens der Einwenderin thematisierten Fragestellungen bzw.<br />

Betroffenheiten wären entsprechend in einem späteren<br />

Genehmigungsverfahren ab<strong>zu</strong>arbeiten.<br />

Was die von der Stadt Sinsheim konzipierte Erweiterung des<br />

Industrie-/Gewerbeareals<br />

westlich der l 550 anbelangt ist der (so<strong>zu</strong>sagen) in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs dafür<br />

restriktionsfreie Bereich deutlich kleiner gehalten, als dieser von<br />

der Kommune beantragt wurde. Die Gründe dafür liegen in der<br />

auch seitens der Eiwenderin thematisierten dortigen<br />

gesamtökologischen Situation sowie in dem für eine größere<br />

Fläche nicht erkennbaren Bedarf.<br />

Die Möglichkeit aber, westlich der L 550 (in dem restriktionsfreien<br />

Bereich) in konkrete Planungsüberlegungen <strong>zu</strong> treten, setzt<br />

allerdings auch <strong>zu</strong>künftig zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf<br />

und für fehlende Alternativen voraus.<br />

Vor dem geschilderten Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der<br />

Einwenderin <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen, der damit verbun<strong>den</strong>en<br />

Intention wird nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 806 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1465 Privat<br />

entspr.<br />

833<br />

(Privatperson)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Für die Bewohner von Sinsheim Süd hat diese landschaftlich sehr<br />

reizvolle Fläche südlich der A 6 große Bedeutung als<br />

Naherholungsgebiet. Sie ist gut <strong>zu</strong> Fuß <strong>zu</strong> erreichen und wird von<br />

allen Bevölkerungsgruppen als Spazierweg, Radfahrweg über die<br />

Felder oder als Übergangs-Weg für Wanderungen im Wald genutzt.<br />

Durch die Nähe <strong>zu</strong>m Wohngebiet sieht man Familien mit<br />

Kinderwagen, mit Kleinkindern, die ihr Laufrad oder Kinderfahrrad<br />

dabei haben, ältere Menschen, die z.T. nicht mehr so gut <strong>zu</strong> Fuß<br />

sind, Hundebesitzer, Jogger, im Winter rodeln hier Kinder. Es gibt<br />

einen schönen Rundweg - teilweise als "Höhenweg" mit herrlicher<br />

Fernsicht - teilweise in einem Hohlweg. Am Waldrand gibt es einen<br />

großen Waldspielplatz, eine Schutzhütte und ein Grill, außerdem ist<br />

hier der Anfang eines Trimm-Dich-Pfades, eines Lehrpfades und<br />

von mehreren unterschiedlich langen Rundwanderwegen durch<br />

<strong>den</strong> "Großen Wald" sowie auf und um die Burghälde, <strong>den</strong><br />

"Hausberg" der Stadt. Die Bewohner wollen nicht auf dieses<br />

Naherholungsgebiet verzichten.<br />

Um das Gelände als Gewerbegebiet nutzbar <strong>zu</strong> machen, müssten<br />

<strong>zu</strong>erst größere Erdmassen bewegt wer<strong>den</strong>, da die Fläche hügelig<br />

ist und <strong>zu</strong>m Teil größere Steigungen aufweist - also in ihrer jetzigen<br />

Formung nicht als Gewerbefläche geeignet und damit sehr teuer <strong>zu</strong><br />

erschließen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Unter Anerkennung der ökologischen Wertigkeit der beschriebenen<br />

Landschaft von Sinsheim-Süd, insbesondere aber wegen seiner<br />

Naherholungsfunktion für die Bevölkerung wurde in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Anschluss an das bestehende Gewerbeund<br />

Industriegebiet (Stadion, Freizeitbad etc.) und westlich der L<br />

550 lediglich ein begrenzter Bereich von Restriktionen freigestellt,<br />

der in der gesamtökologischen und regionalplanerischen<br />

Betrachtung für eine spätere GE/I-Erweiterung infrage kommen<br />

könnte.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der Einwenderin<br />

wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1466 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

1649<br />

4261<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Die Stärkung und der Ausbau regionaler Grünzüge in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar haben für die Fraktion Bündnis 90/Die<br />

GRÜNEN einen zentralen Stellenwert. Aufgrund von Zerschneidung<br />

und Zersiedlung bieten die bestehen<strong>den</strong> Schutzgebiete nicht<br />

ausreichende Rück<strong>zu</strong>gsmöglichkeiten für gefährdete Tier- und<br />

Pflanzenarten. Wir streben daher eine verstärkte Vernet<strong>zu</strong>ng der<br />

Biotope in der Metropolregion Rhein-Neckar an. Dies sollte sich<br />

auch in <strong>den</strong> Planzielen des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar wiederfin<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Vernet<strong>zu</strong>ng von Biotopen erfolgt über die fachlplanerischen<br />

Aussagen <strong>zu</strong>m Regionalen Biotopverbund. Für die Sicherung dieses<br />

Biotopverbundes sind nach Abwägung mit anderen<br />

regionalplanerischen Belangen Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege in der Raumnutu<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt. Auch die<br />

multifunktionalen Grünzüge erfüllen Freiraumsicherungsfunktionen<br />

für <strong>den</strong> Biotopverbund.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 807 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1467 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

447<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Auch bei bereits ausgewiesenen Flächen sollte eine Änderung<br />

bezüglich der Schaffung regionaler Grünzüge möglich sein.<br />

Beispielsweise würde sich anbieten, nordöstlich des<br />

Neubaugebietes Mahrgrund einen solchen ein<strong>zu</strong>richten. Dieses<br />

Areal ebenso wie andere erfüllen eine wichtige Funktion als<br />

Frischluftschneise und sollten auch künftig nicht weiter überbaut<br />

wer<strong>den</strong>. Die in der Vergangenheit vorangetriebene Bebauung<br />

regionaler Grünzüge sollte grundlegend überdacht wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Siedlungsflächen der rechtskräftigen kommunalen<br />

Bauleitplanung sind nachrichtlich in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellt. In einem angemessenen Umfang sind weitere Flächen<br />

im Umfeld von Siedlungen nicht mit einer regionalplanerischen<br />

Restriktion belegt. Hier ist in Abstimmung mit <strong>den</strong> Schwellen bzw.<br />

Orientierungswerten (vgl. PS 1.4.2.4) eine bedarfsgerechte<br />

Weiterentwicklung von Siedlungsflächen möglich. Flächen mit<br />

regionalbedeutsamen Freiraumfunktionen wie Frischluftschneisen<br />

etc. sind über entsprechende Freiraumsicherungsinstrumente<br />

gesichert.<br />

1468 Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

1022<br />

1790<br />

1933<br />

1949<br />

(interne Änderungen)<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

Im Einheitlichen Regionalplan sind Standortübungsplätze<br />

grundsätzlich nicht als Sonderfläche Bund dargestellt. Vielmehr<br />

sollen sie aufgrund ihrer Freiraumnut<strong>zu</strong>ng sowohl aktuell als auch<br />

künftig von einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng freigehalten wer<strong>den</strong>. Im Falle<br />

des Standortübungsplatzes in Bad Bergzabern ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fälschlicher Weise <strong>den</strong>noch eine Sonderfläche<br />

Bund dargestellt. Diese Ausweisung soll analog <strong>zu</strong>r Darstellung der<br />

restlichen Standortübungsplätze im Einheitlichen Regionalplan<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen und durch einen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g ersetzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Korrektur/Änderung<br />

Analog <strong>zu</strong>r Darstellung der restlichen Standortübungsplätze wird im<br />

Bereich des Standortübungsplatzes Bad Bergzabern die Signatur<br />

"Sonderfläche Bund" <strong>zu</strong>rückgenommen. Stattdessen wer<strong>den</strong><br />

jeweils Teilbereiche der Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz, Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

sowie Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

dargestellt. Die angrenzende Signatur des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

wird über die gesamte Fläche fortgesetzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 808 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1469 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1796<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2857<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

NOK-VRG07 Elztal-Dallau, Trieb<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (Z) Elztal-Dallau-Trieb<br />

(NOK-VRG07) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Z)und durch einen Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g. Extensives Grünland, Streuobst und Hecken sollen<br />

erhalten, der Grün<strong>zu</strong>g vervollständigt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Elztal-Dallau, Trieb (NOK-VRG07) wird festgehalten.<br />

Durch das Vorranggebiet wird ein Kalksteinvorkommen gesichert,<br />

das sich aus regionalplanerischer Sicht für einen künftigen<br />

Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann. Das<br />

Vorranggebiet stellt eine Erweiterungsmöglichkeit des Steinbruchs<br />

Dallau dar und kann <strong>zu</strong>r Fortführung des dortigen Rohstoffabbaus<br />

herangezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau wird bereits von einem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g überlagert.<br />

1470<br />

entspr.<br />

Doppelzentrum Wiesloch-Walldorf 2.1.1<br />

Regionale Grünzüge (Z)<br />

2897<br />

RNK-VRG20 Wiesloch,<br />

Dämmel<br />

Es wird gefordert, <strong>den</strong> gekennzeichneten Bereich der ehemaligen<br />

Tongrube Dämmel restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen, d.h. <strong>den</strong> Grün<strong>zu</strong>g und<br />

das Vorranggebiet für Rohstoffabbau <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Der<br />

Rohstoffabbau ist hier bereits abgeschlossen und Möglichkeiten für<br />

Nachfolgenut<strong>zu</strong>ngen sollten offen gehalten wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs sowie des<br />

Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Wiesloch, Dämmel (RNK-<br />

VRG20) wird festgehalten.<br />

In dem betreffen<strong>den</strong> Bereich umfasst das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau die Tongrube Wiesloch (Dämmel). Die Tongrube, in<br />

der der Abbau ruht, ist in der Rohstoffgeologischen Beurteilung des<br />

LGRB sowie in der KMR 50 Heidelberg-Süd weiterhin als<br />

bestehendes Abbaugebiet (Konzessionsfläche) innerhalb eines<br />

Tonvorkommens dargestellt.<br />

Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt,<br />

sofern sie nicht bereits vollständig abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g, der neben der Tongrube auch die östlich<br />

angrenzende, bereits vollständig abgebaute, als sonstige Fläche<br />

dargestellte Rohstofffläche umfasst, dient der Vermeidung von<br />

regionalplanerisch unerwünschten gewerblichen<br />

Nachfolgenut<strong>zu</strong>ngen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 809 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1471 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

1225<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

In PS 2.1.1 und 2.1.2 sollte jeweils <strong>zu</strong>m Ausdruck kommen, dass<br />

die Festlegung in Form von „Vorranggebieten" erfolgt (z.B. durch<br />

die Formulierung: „…in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorranggebiete<br />

festgelegt…“).<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Im PS 2.1.1 wird der 2. Absatz wie folgt ergänzt: "Die Regionalen<br />

Grünzüge sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorranggebiete<br />

festgelegt."<br />

1472 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Im einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wurde im Rhein-<br />

Neckar-Kreis zwischen Sinsheim Adersbach, Sinsheim Hasselbach<br />

und Ehrstädt eine Grünzäsur ausgewiesen, in der sich vier<br />

landwirtschaftliche Betriebshofstellen befin<strong>den</strong>. Eine privilegierte<br />

bauliche Erweiterung der vorhan<strong>den</strong>en Betriebe darf durch die<br />

Ausweisung der Grünzäsur nicht behindert wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die vorhan<strong>den</strong>en Betriebe und mögliche bestandsichernde<br />

Erweiterungen / Modernisierungen fallen unter <strong>den</strong><br />

Bestandsschutz.<br />

1473 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.1.3, S.72 soll das Ziel wie folgt<br />

umgeändert wer<strong>den</strong>: "Eine ausnahmsweise Inanspruchnahme im<br />

Einzelfall ist nur möglich, wenn ein funktionaler Ausgleich durch<br />

Kompensationsflächen von vergleichbarer Größe und Qualität im<br />

selben Naturraum geschaffen wird".<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Begründung <strong>zu</strong> PS 2.1.3, 5. Abs. 2. Satz wird wie folgt<br />

geändert: "Eine ausnahmsweise Inanspruchnahme im Einzelfall ist<br />

nur möglich, wenn ein funktionaler Ausgleich durch<br />

Kompensationsflächen von vergleichbarer Größe und Qualität im<br />

selben Naturraum geschaffen wird".<br />

1474 Stadt Mannheim 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Im Bereich nördlich Sandhofen bis <strong>zu</strong>r BAB 6 sollte der Freiraum<br />

mit der Signatur „Grünzäsur" überlagert wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Zur Sicherung der Freiraumbelange nördlich Sandhofen wird ein<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g dargestellt. Die Ausweisung einer Grünzäsur<br />

hat <strong>zu</strong>m Ziel, dass verbleibende Freiräume zwischen zwei<br />

Siedlungskörper frei<strong>zu</strong>halten sind. Dieser Sachverhalt trifft<br />

zwischen Sandhofen und der nördlich verlaufen<strong>den</strong> Autobahn A 6<br />

nicht <strong>zu</strong>. In diesem Zusammenhang steht auch die Korrektur der<br />

Regionalen Grünzäsur in einen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g westlich von<br />

Sandhofen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 810 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1475 Stadt Mannheim 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Die „Grünzäsur"-Ausweisung im Verlauf des Grün<strong>zu</strong>gs-Nord sollte<br />

über die östliche Riedbahn hinaus in westliche Richtung verlängert<br />

wer<strong>den</strong>, einschließlich Herzogenriedpark.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

1476 Bürgermeisteramt Dossenheim 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

244<br />

2552<br />

Gewann "Schwertäcker"<br />

Die Gemeinde will hier keine Entwicklungsmöglichkeiten. Wie im<br />

bisherigen Regionalplan soll <strong>den</strong> Schutzgütern Landwirtschaft,<br />

Grünzäsur als Abstand <strong>zu</strong> Heidelberg und Frischluftschneise der<br />

Vorrang gegeben wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die seitens der Gemeinde Dossenheim thematisierte Fläche<br />

"Schwertäcker" wird aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> in die<br />

benachbarte Grünzäsur (Z) einbezogen. Darüber hinaus wird sie als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G) ausgewiesen.<br />

1477 Doppelzentrum Wiesloch-Walldorf 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

1672<br />

Fläche „westlich PZN und Heidelberger Straße":<br />

Es wird gefordert, <strong>den</strong> Bereich restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen, d.h. die<br />

Grünzäsur und das Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, um<br />

Entwicklungsmöglichkeiten <strong>zu</strong> sichern<br />

folgen<br />

Der seitens der Stadt Wiesloch gekennzeichnete Bereich wird aus<br />

<strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong>, <strong>den</strong>en sich der VRRN anschließen kann,<br />

restriktionsfrei gestellt.<br />

1478 Doppelzentrum Wiesloch-Walldorf 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

2553<br />

Im Bereich „Am Schwimmbad / Südtangente / Geflügelhof" wird<br />

gefordert, auf die Grünzäsur und das Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft <strong>zu</strong> verzichten, um Entwicklungsmöglichkeiten für<br />

Sport- und Freizeitnut<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong> sichern. Die Festlegungen<br />

widersprechen größtenteils <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Gem. FNP wird der Bereich "Am Schwimmbad" von <strong>den</strong> regionalen<br />

Freiflächenrestriktionen freigestellt. Das Vorbehaltsgebiet für die<br />

dort vorhan<strong>den</strong>en landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ngen bleibt bestehen.<br />

1479 Gemeinde Heddesheim 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

1238<br />

Die Ortslage Heddesheim ist von Regionalen Grünzügen umgeben.<br />

Dabei ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass ein Regionaler Grün<strong>zu</strong>g ebenfalls <strong>den</strong><br />

Bereich südlich des Badesees einbezieht. Hierbei handelt es sich<br />

jedoch um ein bereits bebautes Siedlungsgebiet (Parkplatz<br />

Badesee, Wohngebäude der Gemeinde an der „Fohlenweide").<br />

Die Überlagerung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges mit dem vorhan<strong>den</strong>en<br />

Siedlungsbereich stellt für die städtebauliche Entwicklung dieses<br />

Bereichs eine Einschränkung dar. Aus diesem Grund sollte diese<br />

Fläche als Siedlungsfläche-Bestand oder <strong>zu</strong>mindest restriktionsfrei<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird die bezeichnete Fläche<br />

restriktionsfrei gestellt. D.h. hier wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

Teile des Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges und der Grünzäsur gestrichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 811 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1480 Gemeinde Heddesheim 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Die Grünzäsur im Bereich des heutigen Sport- und Freizeitbereichs<br />

überlagert <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Sport- und Freizeitbereich. Vor dem<br />

Hintergrund aktueller Entwicklungen (hier: Ansiedlung eines<br />

Hilfeleistungszentrums des DRKs) sollte die Grünzäsur in diesem<br />

Bereich <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die regionalplanerischen Freiraumrestriktionen wer<strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

1481 Gemeinde Heddesheim 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

2330<br />

Fläche zwischen geplanter Südumgehung und Gewerbegebiet-Süd<br />

(südlich der L541):<br />

Die Fläche zwischen geplanter Südumgehung und Gewerbegebiet-<br />

Süd (südlich der L541) sollte restriktionsfrei dargestellt wer<strong>den</strong>. Der<br />

Regionalplanentwurf beinhaltet für dieses Teilstück noch eine<br />

landwirtschaftliche Vorrangfläche sowie eine Grünzäsur.<br />

folgen<br />

Dem Hinweis der Gemeinde wird gefolgt und der schmale<br />

Flächenstreifen restriktionsfrei gestellt. Damit bildet die geplante<br />

Südumgehung <strong>den</strong> Abschluss der gewerblichen Entwicklung in<br />

diesem Bereich.<br />

1482 Gemeinde Malsch 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

669<br />

Die Darstellung des Gewerbe-/Industriegebietes „Ameisenbaum"<br />

ist im Regionalplanentwurf nur verkürzt wiedergegeben. Der<br />

genehmigte Bebauungsplan sieht eine Nut<strong>zu</strong>ng bis unmittelbar an<br />

die L 546 vor. Diese Fläche ist in der genannten Anlage 1 unter der<br />

Bezeichnung Gewerbegebiet „Ameisenbaum" dargestellt. Wir<br />

bitten Sie eine entsprechende Anpassung im Regionalplanentwurf<br />

vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Im Bereich "Ameisenbaum" wird der rechtsgültige Bebauungsplan<br />

<strong>zu</strong>r Grundlage der Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gemacht,<br />

d.h. hier wird entsprechend eine bestehende Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe (N) dargestellt.<br />

Dem Anliegen der Gemeinde Malsch wird gefolgt.<br />

1483 Gemeinde Malsch 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Die Gemeinde stellt fest, dass der Letzenberg-Tierpark von<br />

„grünen Schraffuren" des Regionalplanentwurfes überplant ist.<br />

Diese dürfen <strong>den</strong> aktuellen Bestand des Letzenberg-Tierparks<br />

„nicht beeinträchtigen" und müssen <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>. Der<br />

Bestand des Letzenberg-Tierparks muss regionalplanerisch<br />

dauerhaft gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gibt es kein explizites Planzeichen für<br />

"Tierpark". Der Tierpark liegt in einer regionalen Grünzäsur. Der<br />

Bestand und die bestandserhaltende Modernisierung / Erweiterung<br />

ist möglich. Das Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege wird für <strong>den</strong> Bereich des Tierparks<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 812 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1484 Gemeindeverwaltung Zuzenhausen 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

673<br />

2340<br />

Bereitstellung weiterer Gewerbeflächen:<br />

Der Gemeinde Zuzenhausen steht nach <strong>den</strong> Vorgaben des<br />

Planentwurfes eine gewerbliche Entwicklung im Rahmen der<br />

Eigenentwicklung <strong>zu</strong>. Da die Gemeinde derzeit über keinerlei<br />

vermarktungsfähige Gewerbeflächen mehr verfügt, sind<br />

entsprechend <strong>den</strong> absehbaren Erfordernissen der ortsansässigen<br />

Betriebe mittelfristig <strong>zu</strong>r Deckung des örtlichen Bedarfs weitere<br />

Flächen aus<strong>zu</strong>weisen. Die Gemeinde Zuzenhausen beantragt daher<br />

die Ausweisung einer gewerblichen Fläche im nördlichen<br />

Gemeindegebiet im Anschluss an das Bebauungsplangebiet<br />

„Häuselgrund". In diesem Bereich sind jedoch in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Grünzäsuren und Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft festgelegt. Ferner ist der Bereich als bedeutender<br />

Raum für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund gekennzeichnet. Da die<br />

Gemeinde vom ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet nahe<strong>zu</strong><br />

umschlossen ist, ist eine künftige Planung von<br />

Gewerbegebietsflächen zwangsläufig nur innerhalb des<br />

Landschaftsschutzgebietes möglich.<br />

Aufgrund des anderweitig fehlen<strong>den</strong> Entwicklungspotentials für die<br />

erforderlichen Gewerbeflächen wird daher der Rück<strong>zu</strong>g der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Restriktionsflächen im Regionalplan und die<br />

Ausweisung einer gewerblichen Erweiterungsfläche beantragt.<br />

nicht folgen<br />

Die entsprechende Darstellung der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs steht nicht im Widerspruch <strong>zu</strong> dem Ansinnen<br />

bzw. Überlegungen der Gemeinde Zuzenhausen <strong>zu</strong>r <strong>zu</strong>künftigen<br />

Schaffung eines Gewerbegebietes im Bereich "Häuselgrund". Die<br />

genannte Fläche ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte restriktionsfrei<br />

dargestellt. Eine Darstellung als Gewerbegebietsplanung ist<br />

allerdings nicht möglich, weil dafür <strong>zu</strong>nächst auf<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanebene die entsprechen<strong>den</strong> Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

geschaffen wer<strong>den</strong> müssten. Denn Planungsflächen haben als<br />

solche nur dann Eingang in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs gefun<strong>den</strong>, wenn diese auch schon im<br />

jeweiligen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellt sind bzw. waren.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der Gemeinde<br />

Zuzenhausen <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen, es wird ihnen aber nicht<br />

gefolgt.<br />

1485 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

entspr.<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

674<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Die Fläche zwischen Bahnlinie um dem Gewerbegebiet Rot,<br />

welches bereits in die Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes<br />

aufgenommen wurde, ist als weiße Fläche dar<strong>zu</strong>stellen, damit die<br />

Gemeinde dort <strong>den</strong> gewerblichen Ergän<strong>zu</strong>ngsbedarf darstellen und<br />

erfüllen kann. Das Gewerbegebiet „Ameisenbaum" ist dem<br />

rechtsgültigen Bebauungsplan an<strong>zu</strong>passen.<br />

folgen<br />

Die genannte Fläche zwischen Bahnlinie und Gewerbegebiet Rot<br />

(die bereits in der letzten Fassung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes des<br />

GVV Rauenbergs als geplante Gewerbe-/Industriefläche enthalten<br />

war) wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs als<br />

restriktionsfreie Fläche dargestellt.<br />

Im Bereich "Ameisenbaum" wird der rechtsgültige Bebauungsplan<br />

<strong>zu</strong>r Grundlage der Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gemacht,<br />

d.h. hier wird entsprechend eine bestehende Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe (N) dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 813 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1486 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

entspr.<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

261<br />

2342<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Die Gemeinde Mühlhausen hatte im Jahr 2008 gebeten, in die<br />

Entwurfsplanung des Einheitlichen Regionalplans folgende neuen<br />

Siedlungsflächen auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

- In Mühlhausen das Gewann „Fraubrunnen"<br />

- In Rettigheim das Gewann „Reutweingarten"<br />

- In Tairnbach die Ortsabrundung „Klumpen/Katzenberg"<br />

- Großen Wert legt die Gemeinde Mühlhausen auf die im Sinne<br />

einer Gesamtkonzeption vorgenommene Abgren<strong>zu</strong>ng für das<br />

Plangebiet „Nordwestliche Ortserweiterung". Hier wird um<br />

Bestätigung gebeten, dass das Plangebiet nicht mit der im<br />

Regionalplan ausgewiesenen „Grünzäsur" sowie dem<br />

„Vorranggebiet für die Landwirtschaft" kollidiert.<br />

teilweise folgen<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Die genannten<br />

Flächen sind im Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar (hier: Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte) berücksichtigt. Kollisionen mit<br />

anderen regionalplanerischen Ausweisungen und Darstellungen<br />

gibt es nicht.<br />

Im Falle des Plangebietes "Nordwestliche Ortserweiterung" in<br />

Rettigheim wird die zeichnerische Ungenauigkeit in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplans entsprechend korrigiert.<br />

Diese Flächen wur<strong>den</strong> berücksichtigt, wenn auch eine<br />

katastergenaue Abgren<strong>zu</strong>ng im Maßstab des Regionalplans sicher<br />

nicht möglich ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 814 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1487 Stadtverwaltung Hemsbach<br />

entspr.<br />

73<br />

2350<br />

(für die Stadt Hemsbach und die<br />

Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach)<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Ausweisung Sport- und Freizeitgelände auf Gemarkung<br />

Lau<strong>den</strong>bach:<br />

Die Gemeinderatsgremien Hemsbach und Lau<strong>den</strong>bach haben in<br />

ihren Sit<strong>zu</strong>ngen im Juli 2012 eine Ausweisung von Sport- und<br />

Freizeitflächen für die Schulentwicklung beschlossen.<br />

Lage und Größe<br />

Die Änderungsfläche liegt unmittelbar nördlich der<br />

Gemarkungsgrenze zwischen Hemsbach und Lau<strong>den</strong>bach<br />

innerhalb der Gemarkung Lau<strong>den</strong>bach. Die Fläche hat eine Größe<br />

von ca. 3,4 ha. Die Fläche wird<br />

- im Westen durch eine Tennisplatzanlage (Gemarkung<br />

Lau<strong>den</strong>bach),<br />

- im Sü<strong>den</strong> durch Siedlungsbereiche (Wohnen, Gewerbe) und<br />

Sportanlagen der Stadt Hemsbach,<br />

- im Osten durch eine Ackerfläche (Gemarkung Lau<strong>den</strong>bach) und<br />

- im Nor<strong>den</strong> durch das Betriebsgelände einer Umspannstation<br />

sowie in die Ost-West-Richtung verlaufende 120 KV-Freileitung<br />

(Gemarkung Lau<strong>den</strong>bach) begrenzt.<br />

folgen<br />

Unter Anerkennung der Ausführungen und Begründungen der<br />

Stadtverwaltung Hemsbach wird in dem beschriebenen Bereich in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte das Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

gestrichen, die Grünzäsur bleibt indes bestehen.<br />

Begründung<br />

Der Schulverband "Nördliche Badische Bergstraße", in dem die<br />

Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach, die Stadt Hemsbach und der Stadtteil<br />

Sulzbach der Stadt Weinheim vertreten sind, plant derzeit die<br />

Neuorganisation und Neuausrichtung seines Schulangebots,<br />

welches das gesamte Angebot von der Hauptschule, über die<br />

Realschule bis <strong>zu</strong>m Gymnasium abdeckt.<br />

Alle Schulen befin<strong>den</strong> sich im nördlichen Siedlungsgebiet der Stadt<br />

Hemsbach an zwei Standorten (Schillerschule, Bildungszentrum).<br />

Als Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses <strong>zu</strong>m Schulkonzept<br />

wer<strong>den</strong> auch bauliche Erweiterungen an <strong>den</strong> Schulstandorten<br />

erwartet, beziehungsweise auch eine Zusammenlegung der<br />

Schulen an einen gemeinsamen Standort unmittelbar westlich des<br />

Bildungszentrums. Diese Fläche wird derzeit als Schulsportgelände<br />

genutzt. Durch eine bauliche Nut<strong>zu</strong>ng dieses Geländes, sei es<br />

durch Erweiterungsgebäude oder durch eine Schulverlagerung,<br />

entsteht der Bedarf, in möglichst geringer Entfernung <strong>zu</strong>m<br />

Schulzentrum Ersatzgelände für Schulsport und andere schulische<br />

Freiflächenaktivitäten (Sportplätze, Spielplatz, Schulgärten o.ä.)<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Das städtebauliche Gesamtkonzept kann nur unter<br />

Inanspruchnahme von Flächen nördlich und nordwestlich des


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 815 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1487<br />

Bildungszentrums im Anschluss an die bestehen<strong>den</strong><br />

Siedlungsbereiche der Stadt Hemsbach auf der beantragten<br />

Änderungsfläche umgesetzt wer<strong>den</strong>. Die Nut<strong>zu</strong>ng dieses Geländes<br />

für Sport- und Freizeitaktivitäten der Schulen ist eine Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />

für ein umfassendes und qualitätsvolles Schulangebot, das gerade<br />

wegen seiner derzeitigen Neustrukturierung als wichtiger,<br />

öffentlicher Belang in allen beteiligten Kommunen eine sehr hohe<br />

Planungspriorität besitzt.<br />

Die Darstellung der o.g. Fläche im 'Einheitlichen Regionalplan<br />

Rhein-Neckar' sollte eine Nut<strong>zu</strong>ng der Änderungsfläche als Sportund<br />

Freizeitgelände grundsätzlich <strong>zu</strong>lassen. Die Darstellung<br />

"Grünzäsur" kann aus Sicht der Kommune belassen wer<strong>den</strong>, da es<br />

sich bei dem beabsichtigten Vorhaben in planungsrechtlichen Sinne<br />

um "Grünflächen" mit der Zweckbestimmung "Sportanlage" handeln<br />

wird. Die Errichtung von größeren Gebäu<strong>den</strong> ist nicht vorgesehen,<br />

so dass die landschaftsökologischen Funktionen des Regionalplans<br />

möglichst wenig beeinträchtigt wer<strong>den</strong>. Im Rahmen der<br />

Bauleitplanung kann eine landschaftsverträgliche Gestaltung der<br />

Sportanlagen berücksichtigt und festgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

1488 Stadtverwaltung Weinheim 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

1056<br />

2353<br />

Die Stadt Weinheim strebt einen geringfügigen Flächentausch des<br />

Sulzbacher Siedlungskörpers westlich der B 3 in südliche Richtung<br />

an. Damit soll eine Baufläche geschaffen wer<strong>den</strong>, die als Standort<br />

für einen Einzelhandelsbetrieb der Nahversorgung geeignet ist,<br />

<strong>den</strong>n der Stadtteil Sulzbach verfügt leider über keine eigenen<br />

Angebote im Lebensmitteleinzelhandel. Eine Ansiedlung eines<br />

Marktes innerhalb der ausgewiesenen Siedlungsflächen ist nach<br />

Angabe der in Frage kommen<strong>den</strong> Betreiber nicht darstellbar. Da die<br />

Stadt Weinheim aber im Sinne des Grundsatzes 1.7.1.1 des<br />

Regionalplanentwurfs bemüht ist, eine verbrauchernahe<br />

Versorgung in sämtlichen Stadtteilen sicher<strong>zu</strong>stellen, wird der<br />

beschriebene Flächentausch angeregt.<br />

folgen<br />

Das Anliegen der Stadt Weinheim ist auch unter<br />

regionalplanerischen Gesichtspunkten nachvollziehbar. Dem<br />

Anliegen wird gefolgt. Die vorgeschlagene (neue) Fläche wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte restriktionsfrei gestellt, die <strong>zu</strong>m Tausch<br />

angebotene Fläche wird mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g (Z) und der<br />

Ausweisung Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) überzogen.<br />

1489 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

2355<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Sinsheim, Stadtteil Eschelbach<br />

Es bestehen Überlegungen, das im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

dargestellte geplante Baugebiet „Schmalzbuckel" gegen eine<br />

Fläche im Bereich „Michelfelder Weg" aus<strong>zu</strong>tauschen. Aus diesem<br />

Grund sollte die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellte Grünzäsur im<br />

Bereich „Michelfelder Weg" <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in dem<br />

genannten Bereich geändert. D.h. Hier wer<strong>den</strong> die Grünzäsur und<br />

das Vorranggebiet für die Landwirtschaft <strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 816 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1490 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

683<br />

2360<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Zu Zuzenhausen:<br />

Zuzenhausen steht nach <strong>den</strong> Vorgaben des Planentwurfes eine<br />

gewerbliche Entwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung <strong>zu</strong>, d.<br />

h. die Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der örtlichen<br />

gewerblichen Wirtschaft ist an <strong>den</strong> absehbaren Erfordernissen der<br />

ortsansässigen Betriebe (Eigenbedarf) <strong>zu</strong> orientieren.<br />

Da die Gemeinde derzeit über keinerlei vermarktungsfähige<br />

Gewerbeflächen mehr verfügt, sind mittelfristig <strong>zu</strong>r Deckung des<br />

örtlichen Bedarfs weitere Flächen aus<strong>zu</strong>weisen. Denkbar wäre die<br />

Ausweisung einer gewerblichen Fläche im nördlichen<br />

Gemeindegebiet im Anschluss an das Bebauungsplangebiet<br />

„Häuselgrund". in diesem Bereich sind jedoch in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Grünzäsuren und Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft festgelegt. Ferner ist der Bereich als bedeutender<br />

Raum für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund gekennzeichnet. Da die<br />

Gemeinde vom ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet nahe<strong>zu</strong><br />

umschlossen ist, ist eine künftige Planung von<br />

Gewerbegebietsflächen zwangsläufig nur innerhalb des<br />

Landschaftsschutzgebietes möglich.<br />

nicht folgen<br />

Im nördlichen Gemarkungsbereich von Zuzenhausen ist westlich<br />

der Bahnlinie (in dem beschriebenen Bereich) in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs eine entsprechende<br />

Fläche enthalten, die nicht mit regionalplanerischen Restriktionen<br />

belegt ist.<br />

Dort könnte die Gemeinde aus regionalplanerischer Sicht damit in<br />

entsprechende Planungsüberlegungen treten, sofern der Bedarf<br />

und die fehlen<strong>den</strong> Alternativen dafür belegt wer<strong>den</strong> können.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen Zuzenhausens nicht<br />

gefolgt.<br />

Hier wird auf Grund des anderweitig fehlen<strong>den</strong><br />

Entwicklungspotentials für die erforderlichen Gewerbeflächen der<br />

Rück<strong>zu</strong>g der entsprechen<strong>den</strong> Restriktionsflächen im Regionalplan<br />

gefordert, um auch für die Zukunft entsprechende Gewerbeflächen<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung stellen <strong>zu</strong> können, wohl wissend, dass das Gebiet<br />

nicht <strong>zu</strong> 100% optimal ist, spricht sich das Gremium nach kurzer<br />

Diskussion mangels besserer Alternativen dafür aus, die<br />

Restriktionen aus dem Regionalplan <strong>zu</strong> nehmen, um so<br />

Handlungsoptionen für <strong>zu</strong>künftige Generationen <strong>zu</strong> sichern.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 817 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1491 Gemeindeverwaltung Aglasterhausen 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

2362<br />

Die Gemeinde Aglasterhausen bittet, die im beigefügen Lageplan<br />

dargestellte Fläche als <strong>zu</strong>künftige Entwicklungsfläche der<br />

Gemeinde von restriktiven Zielvorgaben frei<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Die von der Gemeinde thematisierte/beantragte Fläche ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs bereits<br />

weitestgehend restriktionsfrei. Entsprechend der gemeindlichen<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng erfolgt eine geringe Korrektur (d.h. eine geringfügige<br />

Rücknahme der Grünzäsur und des Vorranggebietes für die<br />

Landwirtschaft).<br />

Es ist aber darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass hier nur eine<br />

Siedlungsflächenerweiterung erfolgen kann, wenn der Bedarf und<br />

die fehlen<strong>den</strong> Alternativen nachgewiesen und entgegenstehende<br />

naturschützerische/ökologische Belange ausgeschlossen sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 818 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1492 Stadt Buchen 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

920<br />

2556<br />

Der nördlich des IGO liegende Bereich ist als Grünzäsur im Sinne<br />

von Ziffer 2.1.2 des Plansatzes ausgewiesen und lässt im<br />

Grundsatz als Festlegung „Grünzäsuren Z" eine bauliche<br />

Entwicklung im dortigen Bereich nicht mehr <strong>zu</strong>. In <strong>den</strong><br />

multifunktionalen Regionalen Grünzügen/Grünzäsuren darf<br />

insbesondere nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Hinblick auf die enge Abgren<strong>zu</strong>ng des Interkommunalen<br />

Gewerbeparks O<strong>den</strong>wald (IGO) durch die B 27 bzw. die L 519<br />

besteht eine städtebauliche Entwicklungsmöglichkeit lediglich in<br />

nördliche Richtung. Insoweit darf diese, für die Stadt Buchen und<br />

die Gemein<strong>den</strong> Mudau und Limbach so wichtige<br />

Entwicklungsachse keinesfalls durch eine Grünzäsur oder ähnliches<br />

<strong>zu</strong>r nicht überbaubaren Fläche „entwickelt" bzw. „definiert"<br />

wer<strong>den</strong>. Dieser so erfolgreiche Interkommunale Gewerbepark<br />

O<strong>den</strong>wald (IGO) hat nur diese eine Chance, sich flächenmäßig <strong>zu</strong><br />

vergrößern.<br />

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Erweiterungsmöglichkeit<br />

um 5 ha <strong>zu</strong> gering. Man darf insbesondere auch nicht außer Acht<br />

lassen, dass es sich immerhin um einen interkommunalen<br />

Industriepark handelt, der insoweit Ansiedlungsinteressen sowohl<br />

der Stadt Buchen als auch der bei<strong>den</strong> beteiligten Gemein<strong>den</strong><br />

Limbach und Mudau mit abdeckt. (In einem weiteren Lageplan sind<br />

die nach Einschät<strong>zu</strong>ng der Stadt Buchen zwingend benötigte<br />

potentielle Erweiterungsfläche dargestellt.) Die beteiligten<br />

Gemein<strong>den</strong> sind sich dabei selbstverständlich auch darüber im<br />

Klaren, dass die unter Ziffer 4.2.1 „gewerbliche Bauflächen" des<br />

Umweltberichts aufgeführten Schutzgüter einer intensiven<br />

Betrachtung und Wertung bedürfen und diese Wertung<br />

selbstverständlich auch im jeweiligen Bauleitplanverfahren<br />

Beachtung findet. Die Grundlage für eine weitere gemeinsame<br />

kommunalpolitische Entwicklung im gewerblichen Bereich wird<br />

jedoch <strong>zu</strong>nächst in dem nunmehr vorliegen<strong>den</strong> Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplanes gelegt.<br />

folgen<br />

Unter Beachtung der Ausführungen und Begründung der Stadt<br />

Buchen wird ein angemessener Bereich nördlich des IGO<br />

restriktionsfrei gestellt und damit dem Anliegen gefolgt.<br />

Damit wäre hier in der regionalplanerischen Betrachtung eine<br />

entsprechende Siedlungsflächenerweiterung möglich.<br />

Die Möglichkeit, seitens der Stadt Buchen und der bei<strong>den</strong> anderen<br />

am IGO beteiligten Kommunen in entsprechende<br />

Planungsüberlegungen <strong>zu</strong> treten, setzt allerdings zwingend die<br />

Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und auch für fehlende Alternativen<br />

voraus, ebenso wie die Beachtung der auch von Buchen so<br />

thematisierten und dort möglicherweise betroffenen Schutzgüter.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 819 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1493 Magistrat der Stadt Viernheim 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Grünzäsuren sollten <strong>zu</strong>sätzlich zwischen Viernheim und Weinheim,<br />

sowie zwischen Viernheim und Mannheim vorgesehen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Möglichkeit, eine Grünzäsur als Korridor im Bereich der<br />

Konversionsfläche östlich Mannheim-Vogelstang<br />

wiederher<strong>zu</strong>stellen, sollte geprüft wer<strong>den</strong>.<br />

Der geringste Abstand zwischen <strong>den</strong> Siedlungsgebieten Weinheim<br />

und Viernheim beträgt bereits nur ca. 1,2 Kilometer. Zum im<br />

Außenbereich gelegenen Freizeitbereich und Reitgebiet „In <strong>den</strong><br />

Erlen" beträgt der Abstand nur ca. 0,6 Kilometer.<br />

Das bereits bestehende Gebiet „In <strong>den</strong> Erlen" ist im<br />

Landschaftsplan Viernheim abgegrenzt als Fläche für<br />

- Konzentration von landwirtschaftlich privilegierten Vorhaben -<br />

Landwirtschaftliche Weiler<br />

- Raum für geordnete Ansiedelung gebäude- und gleichzeitig<br />

landschaftsgebun<strong>den</strong>er Erholungseinrichtungen<br />

Dies sollte bei der Abgren<strong>zu</strong>ng der Grünzäsur so berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

[Karte]<br />

Das Siedlungsgebiet von Mannheim ist am Autobahnkreuz<br />

Viernheim bereits punktuell mit Viernheim verbun<strong>den</strong>. Die Flächen<br />

diagonal des Autobahnkreuzes auf der Nordwest- und der<br />

Südostseite können als Grünzäsur <strong>zu</strong>mindest ein<br />

Zusammenwachsen auf längere Strecke verhindern.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Zwischen Viernheim und Weinheim dienen der Regionale Grün<strong>zu</strong>g<br />

und die Vorranggebiete für die Landwirtschaft der Freihaltung<br />

dieses Raumes vor weiterer Bebauung. Auf Grund der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Verkehrsinfrastrukuren im Bereich A5 / B 38 ist ein<br />

weiteres Zusammenwachsen der Siedlungskörper von Viernheim<br />

und Weinheim nicht <strong>zu</strong> erwarten. Hin<strong>zu</strong> kommt auch, dass eine<br />

Grünzäsur nicht mit der tatsächlichen Entwicklung einer<br />

Konzentration des Freizeitbereichs/Reitgebiet/Aussiedlerhöfe "In<br />

<strong>den</strong> Erlen" kompatibel ist. Ein gewünschter möglicher Korridor<br />

östlich Mannheim-Vogelstang als Grünzäsur dar<strong>zu</strong>stellen, ist<br />

aufgrund der Kleinteiligkeit nicht möglich. Hier wird auf<br />

städtebauliche Ebene eine FNP-Festset<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Freiraumsicherung<br />

notwendig sein. Dieses hängt unmittelbar mit der Folgenut<strong>zu</strong>ng der<br />

militärischen Flächen der Stadt Mannheim <strong>zu</strong>sammen. Die Flächen<br />

im südöstlichen Kreu<strong>zu</strong>ngsbereich A 67 / B 38 sind bereits durch<br />

Regionale Grünzüge und Vorranggebieten für die Landwirtschaft<br />

bzw. Naturschutz und Landschaftspflege vor weiterer Besiedlung<br />

geschützt. Eine Ausweisung als Grünzäsur wird nicht als<br />

angebracht erachtet.<br />

1494 Stadtverwaltung Frankenthal 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

311<br />

712<br />

2375<br />

Da sich in der Zwischenzeit ergeben hat, dass sich die Firma Frigo-<br />

Trans wohl nicht am Standort Mahlastraße 102 (südlich der<br />

Isenach) erweitern möchte, kann die Veränderung der<br />

Darstellungen an dieser Stelle <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Gleichzeitig berücksichtigen Sie bitte wieder die geplanten<br />

Wohnbauflächen südlich der Donnersbergstraße, die im wirksamen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Stadt Frankenthal dargestellt sind. Die<br />

Stadt Frankenthal wird das entsprechende Verfahren <strong>zu</strong>r 16.<br />

Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans <strong>zu</strong>nächst nicht weiter<br />

betreiben. Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen <strong>den</strong> Lageplan<br />

mit der geplanten Wohnbaufläche südlich der Donnersbergstraße<br />

sowie der bestehen<strong>den</strong> gemischten Baufläche südlich der Isenach<br />

beigelegt.<br />

teilweise folgen<br />

Das "Vorranggebiet für die Landwirtschaft" sowie die "Grünzäsur"<br />

wer<strong>den</strong> südlich der Isenach bis <strong>zu</strong>r südlichen Grenze der<br />

gemischten Baufläche ergänzt. Aufgrund des im Anhang Nr. 2<br />

deutlichen Flächenüberhangs an Wohnbauflächen in der Stadt<br />

Frankenthal von rd. 38 ha wird das im rechtskräftigen FNP als<br />

geplante Wohnbaufläche dargestellte Plangebiet südlich der<br />

Donnersbergstraße in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht mehr als<br />

"Siedlungsfläche Wohnen (Planung)" berücksichtigt. Im Hinblick auf<br />

eine langfristige Entwicklungsperspektive wird der regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g sowie die Vorrangausweisung für die Landwirtschaft in<br />

einer Flächengröße von rd. 3-4 ha <strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 820 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1495 Stadtverwaltung Landau 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

1305<br />

Die Stadt Landau fordert eine Klärung, ob für Arrondierungen von<br />

Siedlungsflächen künftig aufwendige Zielabweichungsverfahren<br />

erforderlich sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Regionalplanung ist eine übergeordnete Planung. Daher können<br />

Festlegungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Maßstab 1:75 000 des<br />

Einheitlichen Regionalplans keine Parzellenschärfe erreichen. Dies<br />

ist der Bauleitplanung vorbehalten. Gebietsscharfe Abgren<strong>zu</strong>ng<br />

bedeutet demnach, dass in der Abgren<strong>zu</strong>ng regionalplanerischer<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen grundsätzlich ein gewisser Interpretationsspielraum<br />

besteht. Andererseits gibt es nach einem Urteil des OVG Koblenz<br />

keine generelle Marginalitätsgrenze, die geringfügige<br />

Abweichungen von Zielen der Raumordnung ohne<br />

Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>lässt. Folglich ist für je<strong>den</strong> Einzelfall in<br />

enger Abstimmung mit dem Plangeber sowie der für<br />

Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>ständigen Behörde <strong>zu</strong> klären, ob für<br />

das konkrete Vorhaben ein Zielkonflikt vorliegt oder auf ein<br />

entsprechendes Verfahren verzichtet wer<strong>den</strong> kann.<br />

1496 Stadtverwaltung Ludwigshafen 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

2380<br />

Darüber hinaus fordert die Stadt Ludwigshafen, auch gegenüber<br />

dem bisherigen gültigen Raumordnungsplan Rheinpfalz an einigen<br />

Stellen aus verschie<strong>den</strong>en Grün<strong>den</strong> Restriktionen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen<br />

(s. auch oben unter Punkt 2.9):<br />

[…]<br />

• Die Fläche Im Oberfeld südlich der B9 neben des AS Mutterstadt<br />

an der Gemarkung Limburgerhof ist gem. unserem FNP von 1999<br />

restriktionsfrei <strong>zu</strong> halten. Gleiches sollte sinnvollerweise aber auch<br />

von Limburgerhof auf deren Seite eingefordert wer<strong>den</strong>. (Karte Nr.<br />

4)<br />

nicht folgen<br />

Der Ausweisung der gewerblichen Baufläche "Im Oberfeld" für die<br />

inzwischen realisierte Ansiedlung des Unternehmens Vögele wurde<br />

im Rahmen eines "Zielabweichungsverfahrens" <strong>zu</strong>gestimmt. Für<br />

darüber hinausgehende gewerbliche Ansiedlungen stehen der<br />

Stadt Ludwigshafen gemäß Darstellung in der Raumstrukturkarte<br />

umfangreiche Flächenpotentiale <strong>zu</strong>r Verfügung. Die geforderte<br />

Rücknahme der freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen wird<br />

nicht berücksichtigt, <strong>zu</strong>mal die unmittelbar angrenzende Gemeinde<br />

Limburgerhof in ihrer Stellungnahme keine analoge Forderung<br />

erhoben hat.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 821 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1497 Stadtverwaltung Ludwigshafen 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

2096<br />

Die Stadt Ludwigshafen fordert eine Anpassung der Darstellungen,<br />

die als nicht konsistent bzw. korrekt angesehen wer<strong>den</strong>, so<br />

beispielsweise<br />

[…]<br />

• Blies: entlang der Nibelungenallee in Fortset<strong>zu</strong>ng der Bliesschule<br />

sollten die Restriktionen <strong>zu</strong>rück genommen wer<strong>den</strong> da dort schon<br />

Bebauung vorhan<strong>den</strong> ist. Ergän<strong>zu</strong>ng entlang der Straße sollte<br />

möglich bleiben. (Karte Nr. 8)<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan kann im Maßstab 1:75000 keine<br />

Parzellenschärfe erreichen, so dass ein gewisser<br />

Interpretationsspielraum in der Abgren<strong>zu</strong>ng regionalplanerischer<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen besteht. Dieser Fall kann z.B. bei geplanter<br />

Bebauung einer einseitig bereits besiedelten Straße vorliegen.<br />

Andererseits gibt es nach einem Urteil des OVG Koblenz keine<br />

generelle Marginalitätsgrenze, die geringfügige Abweichungen von<br />

Zielen der Raumordnung ohne Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>lässt.<br />

Folglich ist keine generelle Regelung möglich, sondern muss wie<br />

bisher in Abstimmung mit dem Verband als Plangeber des<br />

einheitlichen Regionalplans sowie der für die Durchführung von<br />

Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>ständigen Raumordnungsbehörde im<br />

konkreten Einzelfall entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, ob ein Zielkonflikt<br />

vorliegt.<br />

1498 Stadtverwaltung Worms 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

718<br />

1320<br />

2386<br />

Stadt Worms: Konflikte <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung sehen wir auf der<br />

Grundlage der FNP-Gesamtfortschreibung der Stadt Worms<br />

insbesondere bei folgen<strong>den</strong> raumordnerischen Festlegungen:<br />

[…]<br />

Pfrimmtal<br />

• Stadtteil Pfeddersheim, Mit der geplanten gewerblichen<br />

Baufläche ,PFE 26' soll der „Gewerbestandort KHS" am westlichen<br />

Ortsrand von Worms-Pfeddersheim im Bestand gesichert und<br />

Erweiterungen i. S. einer Arrondierung ermöglicht wer<strong>den</strong>. Diese<br />

Planungsabsicht steht in Konflikt <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Zielaussagen „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g, Grünzäsur und Vorranggebiet Landwirtschaft"<br />

(Arrondierung)<br />

[…]<br />

Wir regen an, aktuelle Kartenunterlagen <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong> und die<br />

Festlegungen der „Regionalen Grünzüge" und „Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft" entsprechend der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (Anlage<br />

2 , FNP-Entwurf, Stand Juli 2012').<br />

teilweise folgen<br />

Die geplante Erweiterung des "Gewerbestandortes KHS" am<br />

westlichen Ortsrand von Pfeddersheim steht im Konflikt mit <strong>den</strong><br />

Vorranggebieten für die Landwirtschaft, für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege, für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

sowie Regionaler Grün<strong>zu</strong>g. Außerdem liegt der südliche Teil des<br />

Plangebietes innerhalb der Gebietskulisse des Landesweiten<br />

Biotopverbundes. Gemäß Plansatz 1.5.2.1 ist die Flächenvorsorge<br />

<strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft<br />

jedoch an <strong>den</strong> potentiellen Erfordernissen der ortsansässigen<br />

Betriebe <strong>zu</strong> orientieren. Dies gilt auch für geplante<br />

Betriebserweiterungen. Der Anregung der Stadt Worms<br />

entsprechend wer<strong>den</strong> gemäß FNP Entwurf (Stand Juli 2012) im<br />

nördlichen Teil des Plangebietes die Vorrangausweisungen<br />

Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege sowie<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g bis <strong>zu</strong>r Grenze des Landesweiten<br />

Biotopverbundes <strong>zu</strong>rückgenommen. Somit stehen in diesem<br />

Bereich einer Erweiterung des ansässigen Betriebes keine<br />

freiraumsichern<strong>den</strong> Restriktionen entgegen.<br />

Der Forderung wird teilweise entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 822 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1499 Stadtverwaltung Worms 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

1722<br />

Auf der Grundlage des Landschaftsplanes der Stadt Worms können<br />

die Festlegungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Instrumenten „Grünzäsur" oder<br />

„Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege" auch in<br />

folgende Freiräume erweitert wer<strong>den</strong>:<br />

[…]<br />

• Gemarkung Wiesoppenheim<br />

Das „Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege" südlich<br />

der Eisbach sollte bis an <strong>den</strong> östlichen Ortsrand von<br />

Wiesoppenheim erweitert wer<strong>den</strong><br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Regionale Grünzäsur wird bis an <strong>den</strong> östlichen Ortsrand von<br />

Wiesenoppenheim erweitert, um somit die Freiraumfunktionen an<br />

dieser Stelle <strong>zu</strong> sichern.<br />

1500 Verbandsgemeinde Dannstadt-<br />

Schauernheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Das regionalplanerische Ziel, dass in Grünzäsuren privilegierte<br />

Vorhaben nach § 35 BauGB nicht <strong>zu</strong>lässig sind, soll korrigiert<br />

wer<strong>den</strong>. Die Vorgaben sollen dahingehend geändert wer<strong>den</strong>, dass<br />

Bestandserweiterungen privilegierter landwirtschaftlicher Betriebe<br />

in Grünzäsuren weiterhin möglich sind.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die bestandssichern<strong>den</strong> Maßnahmen/Vorhaben sind grundsätzlich<br />

in einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g / einer Grünzäsur möglich. Zur<br />

Klarstellung wird der letzte Satz am Ende des 5. Absatzes der<br />

Begründung des PS 2.1.3 wie folgt geändert: "Ausnahmsweise ist<br />

die Erweiterung standortgebun<strong>den</strong>er technischer Infrastruktur<br />

<strong>zu</strong>lässig. Vorhan<strong>den</strong>e landwirtschaftlich privilegierte Betriebe<br />

genießen Bestandsschutz. Bestandssichernde Maßnahmen sind<br />

möglich." Der Plansatz 2.1.3 selbst wird wie folgt geändert:<br />

Abs. 1 In <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und in <strong>den</strong> Grünzäsuren darf<br />

in der Regel nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Abs. 2 In <strong>den</strong> Grünzügen sind technische Infrastrukturen und<br />

Verkehrsinfrastrukturen sowie privilegierte Vorhaben i. S. von § 35<br />

(1) BauGB <strong>zu</strong>lässig, die die Funktionen der Grünzüge nicht<br />

beeinträchtigen, im überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse<br />

notwendig sind oder aufgrund besonderer Standortanforderungen<br />

nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet wer<strong>den</strong> können.<br />

Letzteres gilt auch für <strong>den</strong> Rohstoffabbau.<br />

Abs. 3 In <strong>den</strong> Grünzäsuren sind raumbedeutsame Vorhaben im<br />

Sinne von § 29 BauGB un<strong>zu</strong>lässig.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 823 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1501 Verbandsgemeinde Dannstadt-<br />

Schauernheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Die Grünzäsur zwischen <strong>den</strong> Ortsgemein<strong>den</strong> Hochdorf-Assenheim<br />

und Rödersheim-Gronau soll entfallen, da dieser Bereich schon vor<br />

Jahren als landwirtschaftlicher Aussiedlungsbereich festgelegt<br />

wurde.<br />

[Ergänzendes Schreiben vom 17.12.2012]<br />

im Bereich nördlich von Assenheim ist im ERP eine Grünzäsur als<br />

Bestandteil des regionalen Grün<strong>zu</strong>gs dargestellt. Die Signaturen für<br />

<strong>den</strong> Grün<strong>zu</strong>g / die Grünzäsur reichen jeweils bis an die bebaute<br />

Ortslage heran. Grünzäsuren stehen gemäß ERP auch privilegierten<br />

Vorhaben in der Regel als öffentlicher Belang entgegen. Dadurch<br />

sind in diesem Bereich zwischen Assenheim und Gronau<br />

Erweiterungen oder Ansiedelungen landwirtschaftlicher Anlagen,<br />

insbesondere von Gebäu<strong>den</strong>, in der Regel nicht möglich.<br />

In der zwischen Assenheim und Rödersheim ausgewiesenen<br />

Grünzäsur befin<strong>den</strong> sich verschie<strong>den</strong>e landwirtschaftliche<br />

Aussiedlungen. Dieser Bereich war schon seit Jahren als Fläche für<br />

Aussiedlungen von der Ortsgemeinde Hochdorf-Assenheim<br />

vorgesehen wor<strong>den</strong>. Nun besteht die Befürchtung, dass die<br />

Entwicklung der privilegierten landwirtschaftlichen Vorhaben in<br />

diesem Bereich durch <strong>den</strong> ERP eingeschränkt bzw. sogar<br />

unterbun<strong>den</strong> wird.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die bestandssichern<strong>den</strong> Maßnahmen/Vorhaben sind grundsätzlich<br />

in einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g / einer Grünzäsur möglich. Zur<br />

Klarstellung wird der letzte Satz am Ende des 5. Absatzes der<br />

Begründung des PS 2.1.3 wie folgt geändert: "Ausnahmsweise ist<br />

die Erweiterung standortgebun<strong>den</strong>er technischer Infrastruktur<br />

<strong>zu</strong>lässig. Vorhan<strong>den</strong>e landwirtschaftlich privilegierte Betriebe<br />

genießen Bestandsschutz. Bestandssichernde Maßnahmen sind<br />

möglich." Der Plansatz 2.1.3 selbst wird wie folgt geändert:<br />

Abs. 1 In <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und in <strong>den</strong> Grünzäsuren darf<br />

in der Regel nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Abs. 2 In <strong>den</strong> Grünzügen sind technische Infrastrukturen und<br />

Verkehrsinfrastrukturen sowie privilegierte Vorhaben i. S. von § 35<br />

(1) BauGB <strong>zu</strong>lässig, die die Funktionen der Grünzüge nicht<br />

beeinträchtigen, im überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse<br />

notwendig sind oder aufgrund besonderer Standortanforderungen<br />

nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet wer<strong>den</strong> können.<br />

Letzteres gilt auch für <strong>den</strong> Rohstoffabbau.<br />

Es wird darum gebeten, in <strong>den</strong> Textteil des ERP eine Formulierung<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen, die klarstellt, dass<br />

Abs. 3 In <strong>den</strong> Grünzäsuren sind raumbedeutsame Vorhaben im<br />

Sinne von § 29 BauGB un<strong>zu</strong>lässig.<br />

• die bestehen<strong>den</strong> landwirtschaftlichen Aussiedlungen und<br />

Teilaussiedlungen, die sich in der Grünzäsur befin<strong>den</strong>,<br />

Bestandsschutz genießen,<br />

• bestehende landwirtschaftliche Betriebe sich erweitern dürfen,<br />

• neue landwirtschaftliche Vorhaben <strong>zu</strong>mindest in räumlicher Nähe<br />

<strong>zu</strong>r Ortslage möglich sind.<br />

Die Regionale Grünzäsur wird im Bereich des nördlichen<br />

Siedlungsrandes von Assenheim in Verbindung mit dem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g redaktionell korrigiert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 824 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1502 Verbandsgemeinde Heßheim 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

739<br />

1612<br />

2057<br />

Die Verbandsgemeinde Heßheim und die Ortsgemeinde<br />

Beindersheim regen an, <strong>zu</strong>r vorbeugen<strong>den</strong> Berücksichtigung der<br />

Planungsabsichten der RV-Bank Rhein-Haardt <strong>zu</strong>r Erweiterung des<br />

Raiffeisenzentrallagers die Flächen zwischen der A 61 und dem<br />

Schrakelbach südlich der K 7 von regionalplanerischen<br />

Restriktionen frei <strong>zu</strong> halten und - soweit nicht bereits Bestand - als<br />

geplante Siedlungsflächen „Industrie und Gewerbe" dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Die im FNP der Verbandsgemeinde Heßheim dargestellte<br />

gewerbliche Baufläche des Raiffeisenzentrallagers ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte berücksichtigt. Einer südlichen Erweiterung<br />

des Zentrallagers bis <strong>zu</strong>r A 61 stehen freiraumsichernde<br />

Restriktionen (Landesweiter Biotopverbund, Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz) entgegen. Die Darstellung des<br />

Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz ist nachrichtlich<br />

aus dem LEP IV Rheinland-Pfalz 2008 übernommen. Gemäß Z 98<br />

des LEP IV ist der landesweite Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen<br />

Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten und entzieht sich somit der<br />

regionalplanerischen Abwägung. Die wasserwirtschaftlichen<br />

Belange sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen. Das Plangebiet wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

entsprechend der 7. Änderung des FNP der Verbandsgemeinde<br />

Heßheim als geplante Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

berücksichtigt.<br />

1503 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

2435<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Für die kleine Fläche in der Niederung des Brühlgrabens, des<br />

Altbachs und des Spiegelbachs ist der Vorrang für die<br />

Landwirtschaft nicht erforderlich. Die Ausweisung des<br />

"Vorranggebietes für die Landwirtschaft" steht einer<br />

Weiterentwicklung des Gebietes mit Schwerpunkt Naturschutz und<br />

Landschaftspflege entgegen.<br />

Es wird gefordert, die kleinflächige Darstellung des<br />

"Vorranggebietes für die Landwirtschaft" östlich der Ortslage,<br />

zwischen Ortslage und "Vorranggebiet Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" entfallen <strong>zu</strong> lassen und als "Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Außerdem wird gefordert, die "Grünzäsur" in diesem Bereich<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Der Abstand zwischen <strong>den</strong> Siedlungen<br />

Knittelsheim und Bellheim beträgt dann noch 1.000 m. Der<br />

planerische, vorgesehene Mindestabstand wird damit immer noch<br />

eingehalten.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die kleinflächige Darstellung der Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft im nordöstlichen Bereich von Knittelsheim<br />

(Bereiche Naherholungsgebiet Auchtweide und Knittelsheimer<br />

Mühle) entfallen, an deren Stelle wird ein Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft dargestellt. Die verbliebenen Restflächen<br />

"Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Verschneidungsreste)<br />

entlang der Linie "Landesweiter Biotopverbund" wer<strong>den</strong> als<br />

sonstige landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Der Freiraum in<br />

<strong>den</strong> genannten Bereichen dient in erster Linie dem<br />

Hochwasser-/Naturschutz im Zuge der<br />

Fließgewässerentwicklungsplanungen im<br />

Queichbachschwemmfächer. Die Grünzäsur bleibt bestehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 825 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1504 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

757<br />

2436<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

VG Bellheim: Gewerbefläche für Eigenbedarf, Rücknahme des<br />

"Vorranggebietes für die Landwirtschaft" und der "Grünzäsur"<br />

Innerhalb der bestehen<strong>den</strong> Ortslage gibt es einen stören<strong>den</strong><br />

Gewerbebetrieb (Spedition), der ausgelagert wer<strong>den</strong> soll. Der<br />

Betrieb wird von einem ortsansässigen Unternehmer geführt und<br />

soll im Rahmen der Eigenentwicklung des örtlichen Gewerbes<br />

verlagert wer<strong>den</strong>. Da<strong>zu</strong> ist eine Fläche im Südosten der Ortslage<br />

nördlich der L 509 vorgesehen. Der vorgesehene Standort ist<br />

sowohl hinsichtlich des Immissionsschutzes als auch der<br />

verkehrlichen Anbindung an das Straßennetz der in Knittelsheim<br />

günstigste Standort. Um die gewerbliche Eigenentwicklung <strong>zu</strong><br />

ermöglichen, wird vom Gemeinderat gefordert, die Darstellung des<br />

"Vorranggebietes für die Landwirtschaft" und der "Grünzäsur" (siehe<br />

auch Punkt 2) bis <strong>zu</strong>m 1. Wirtschaftsweg östlich der Ortslage<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. [Karte]<br />

nicht folgen<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Knittelsheim soll sich<br />

gemäß Plansatz 1.3 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.3<br />

ausschließlich an dem örtlichen Eigenbedarf orientieren. Der<br />

Standort Knittelsheim ist aufgrund der beengten Ortslage sowie<br />

der nicht direkten Anbindung an das überregionale bzw.<br />

großräumige Straßenverkehrsnetz für einen Speditionsbetrieb<br />

wenig geeignet. Von daher wird empfohlen, <strong>den</strong> in der Ortslage<br />

von Knittelsheim stören<strong>den</strong> Betrieb an einen Standort <strong>zu</strong> verlagern,<br />

der die Standortkriterien besser erfüllt. Dafür stehen in <strong>den</strong><br />

benachbarten zentralen Orten ausreichend gewerbliche<br />

Flächenreserven <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

1505 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

103<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

VG Bellheim: Im Bereich zwischen Ottersheim und Knittelsheim ist<br />

der Bau einer gemeinsamen Sporthalle geplant. Die Planungen sind<br />

bereits genehmigt, die Umset<strong>zu</strong>ng steht bevor. Die Planung betrifft<br />

auch die Darstellung der "Grünzäsur" in diesem Bereich. Zur<br />

Klarstellung der Planungen wird angeregt, die Darstellung der<br />

"Grünzäsur" im diesem Bereich <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. [Karte]<br />

nicht folgen<br />

Für die geplante Sporthalle ist entsprechend dem bisherigen Stand<br />

der Planung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits ein restriktionsfreier<br />

Entwicklungsspielraum berücksichtigt, so dass dem Vorhaben auf<br />

der projektierten Planfläche keine regionalplanerischen<br />

Zielvorgaben entgegenstehen.<br />

1506 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

entspr.<br />

1615<br />

(für die Ortsgemeinde Berg)<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

VG Hagenbach: Der Ortsgemeinderat Berg fordert die Aufnahme<br />

der Erweiterung der gewerblichen Baufläche „Am Galgenberg", für<br />

welche bereits ein Zielabweichungsverfahren sowie eine Änderung<br />

des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

durchgeführt wurde (s. Anlage). Entgegenstehende Festlegungen<br />

des „Landesweiten Biotopverbunds Rheinland-Pfalz" und der<br />

„Grünzäsur" sollen sowohl in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als auch in<br />

der Erläuterungskarte „Natur, Landschaft und Umwelt"<br />

herausgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die gewerbliche Baufläche "Am Galgenberg" ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplante "Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe" bereits berücksichtigt. Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des<br />

landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz handelt es sich um<br />

die nachrichtliche Übernahme der Gebietskulisse aus dem<br />

Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV 2008).<br />

Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite Biotopverbund in <strong>den</strong><br />

regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten und entzieht sich<br />

somit der Abwägung und Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

bzw. geplanter Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen<br />

genehmigter Nut<strong>zu</strong>ngen. Das Plangebiet wird nicht von der<br />

Vorrangausweisung "Grünzäsur" räumlich überlagert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 826 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1507 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

367<br />

2563<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

VG Lingenfeld: Die Ortslage ist als „Bestand, Siedlungsfläche<br />

Wohnen" ausgewiesen. Dabei fällt auf, dass die NBG „Südliche<br />

Hei<strong>den</strong>äcker" im Plan fehlt. Die Abgren<strong>zu</strong>ng entspricht in diesem<br />

Bereich nicht <strong>den</strong> rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen.<br />

folgen<br />

Das Baugebiet "Südliche Hei<strong>den</strong>äcker" ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht vollständig berücksichtigt. Die<br />

Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird an <strong>den</strong> rechtskräftigen<br />

FNP der VG Lingenfeld angepasst und die Grünzäsur sowie das<br />

Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft entsprechend reduziert.<br />

1508 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

778<br />

2456<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

VG Lingenfeld: Gewerbliche Bauflächen sind in Westheim nicht<br />

ausgewiesen. Auch die im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Verbandsgemeinde ausgewiesene Gewerbegebietsfläche GE 7<br />

(Südlich der L 507, Ortsausgang Richtung Lingenfeld) fehlt. Eine<br />

Flächenausweisung für <strong>den</strong> gewerblichen Eigenbedarf rechts und<br />

links der L 507 wird angestrebt.<br />

folgen<br />

Die im rechtskräftigen FNP der VG Lingenfeld enthaltene<br />

gewerbliche Baufläche GE 7 der Gemeinde Westheim wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplante Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe berücksichtigt.<br />

1509 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1386<br />

1833<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Im Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels sind die<br />

Flächen im direkten Umfeld der Ortslagen von <strong>den</strong> Restriktionen<br />

„Regionale Grünzüge", „Grünzäsuren" und „Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" frei<strong>zu</strong>stellen, um <strong>den</strong> bereits<br />

jetzt schon sehr geringen Spielraum für Siedlungserweiterungen<br />

nicht noch <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> erschweren und alternative<br />

Entwicklungsoptionen nicht vorzeitig aus<strong>zu</strong>schließen. Wir fordern,<br />

nicht bereits im Stadium der Regionalplanung detaillierte Vorgaben<br />

für die Ortsplanung vor<strong>zu</strong>nehmen, die <strong>den</strong> Ortsgemein<strong>den</strong> jegliche<br />

Entwicklungsmöglichkeiten nimmt; <strong>den</strong>n damit wird die<br />

Zielvorgabe des Landesentwicklungsprogrammes „gleichwertige<br />

Lebensbedingungen" <strong>zu</strong> schaffen, unterlaufen und negiert, von <strong>den</strong><br />

Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes und des<br />

Regionalplanes - wenigstens die Eigenentwicklung <strong>zu</strong> garantieren -<br />

ganz <strong>zu</strong> schweigen.<br />

nicht folgen<br />

Die Verbandsgemeinde Annweiler weist schon seit vielen Jahren<br />

eine negative Bevölkerungsentwicklung auf. Nach der aktuellen<br />

Prognose des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz wird der<br />

Bevölkerungsrückgang von 2006 bis 2020 rd. 10% betragen. Trotz<br />

des in der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr.<br />

2 prognostizierten Bevölkerungsrückgangs von "nur" 6% stehen in<br />

der Verbandsgemeinde Annweiler dem ermittelten<br />

Wohnbauflächenbedarf von rd. 4 ha noch planungsrechtlich<br />

gesicherte Flächenpotentiale von rd. 44 ha gegenüber. In<br />

Anbetracht dieses massiven "Flächenüberhangs" besteht aus<br />

regionalplanerischer Sicht <strong>zu</strong>mindest kurz- bis mittelfristig kein<br />

Bedarf für die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Bauflächen in der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler. Die Ortsgemein<strong>den</strong> sollten sich im<br />

Kontext des demographischen Wandels vielmehr noch stärker auf<br />

die siedlungsstrukturelle "Innenentwicklung" konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 827 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1510 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1387<br />

(für die Ortsgemeinde Albersweiler)<br />

1834<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Ortsgemeinde Albersweiler sind die Bereiche an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern von <strong>den</strong> Restriktionen „Regionale Grünzüge",<br />

„Grünzäsuren" und „Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" frei<strong>zu</strong>stellen. Dies betrifft insbesondere die<br />

Bereiche Vorderes Großthal, Bahnhaltepunkt und Kolchenbach-<br />

Ziegeläcker.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Albersweiler soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 in<br />

Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 ihre wohnbauliche Entwicklung<br />

ausschließlich am gemeindlichen Eigenbedarf ausrichten. Dafür<br />

stehen bis <strong>zu</strong>m Planungshorizont des Einheitlichen Regionalplans<br />

noch ausreichend unbebaute Flächenpotentiale <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Angesichts eines laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar<br />

2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der Verbandsgemeinde<br />

Annweiler am Trifels ist aus regionalplanerischer Sicht auch die<br />

Ortsgemeinde Albersweiler betreffend derzeit kein Bedarf für<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen <strong>zu</strong> erkennen. Die Gemeinde sollte sich<br />

auf die Entwicklung noch unbebauter "Innenpotentiale"<br />

konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1511 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1388<br />

(für die Ortsgemeinde Dernbach)<br />

1835<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Ortsgemeinde Dernbach sind die Flächen im direkten<br />

Siedlungsumfeld von <strong>den</strong> Restriktionen „Regionale Grünzüge",<br />

„Grünzäsuren" und „Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" frei<strong>zu</strong>stellen. Dies gilt insbesondere für <strong>den</strong><br />

Lückenschluss der Straßen „Am Berg" und „Im Bruch". Die<br />

bauliche Entwicklung dieses Lückenschlusses der Straßen „Am<br />

Berg" und „Im Bruch" würde dem Ziel Nr. 1.4.1.4 des<br />

Regionalplanes „ Der Innenentwicklung ist Vorrang vor der<br />

Außenentwicklung ein<strong>zu</strong>räumen" entsprechen.<br />

nicht folgen<br />

Für <strong>den</strong> gemeindlichen Eigenbedarf der Gemeinde Dernbach ist in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte am südöstlichen Ortsrand eine geplante<br />

"Siedlungsfläche Wohnen" berücksichtigt. Der angestrebte<br />

Lückenschluss zwischen <strong>den</strong> Straßen "Im Bruch" und "Am Berg"<br />

steht im Zielkonflikt mit naturschutzfachlichen Restriktionen.<br />

Angesichts eines laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar<br />

2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der Verbandsgemeinde<br />

Annweiler am Trifels ist aus regionalplanerischer Sicht auch die<br />

Ortsgemeinde Dernbach betreffend derzeit kein Bedarf für<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen <strong>zu</strong> erkennen. Die Gemeinde sollte sich<br />

auf die Entwicklung noch unbebauter "Innenpotentiale"<br />

konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 828 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1512 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1390<br />

(für die Ortsgemeinde Rinnthal)<br />

1836<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Siedlungsränder von Rinnthal sind die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Rinnthal soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 und 1.5.2.1<br />

in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 und 1.3 ihre siedlungsstrukturelle<br />

Entwicklung ausschließlich am gemeindlichen Eigenbedarf<br />

ausrichten. Aufgrund der naturräumlichen Situation ist eine<br />

Siedlungserweiterung von Rinnthal ausgeschlossen. Angesichts<br />

der seit Jahren abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerung sowie des laut der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 deutlichen<br />

"Flächenüberhangs" in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels<br />

besteht aus regionalplanerischer Sicht ist die Ortsgemeinde<br />

Rinnthal betreffend derzeit kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Siedlungsflächen <strong>zu</strong> begrün<strong>den</strong>. Die Gemeinde sollte sich<br />

ausschließlich auf die örtliche Innenentwicklung konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1513 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1391<br />

(für die Ortsgemeinde Völkersweiler)<br />

1837<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Ortsgemeinde Völkersweiler: Die Gemeinde fordert die Rücknahme<br />

der Freiraumrestriktionen im Bereich der Ortsränder.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Völkersweiler soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 und<br />

1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 und 1.3 ihre<br />

siedlungsstrukturelle Entwicklung ausschließlich am gemeindlichen<br />

Eigenbedarf ausrichten. Angesichts des seit Jahren anhalten<strong>den</strong><br />

Bevölkerungsrückgangs sowie des laut der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist aus<br />

regionalplanerischer Sicht auch die Ortsgemeinde Albersweiler<br />

betreffend derzeit kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche Baugebiete <strong>zu</strong><br />

begrün<strong>den</strong>. Der Siedlungskörper von Völkersweiler ist außerdem<br />

vollständig von der Gebietskulisse des landesweiten<br />

Biotopverbundes gemäß Plansatz Z 98 des LEP IV Rheinland-Pfalz<br />

2008 umgeben. Dieser naturschutzfachliche Biotopverbund ist<br />

gemäß Beschluss der Raumordnungskommission über Form und<br />

Inhalte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar nachrichtlich<br />

<strong>zu</strong> übernehmen und unterliegt somit nicht der regionalplanerischen<br />

Abwägung. Die Gemeinde sollte sich auf die Entwicklung noch<br />

unbebauter "Innenpotentiale" konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 829 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1514 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1392<br />

(für die Ortsgemeinde Waldrohrbach)<br />

1838<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Siedlungsränder von Waldrohrbach sind die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Waldrohrbach soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 und<br />

1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 und 1.3 ihre<br />

siedlungsstrukturelle Entwicklung ausschließlich am gemeindlichen<br />

Eigenbedarf ausrichten. Angesichts des seit Jahren anhalten<strong>den</strong><br />

Bevölkerungsrückgangs sowie des laut der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist aus<br />

regionalplanerischer Sicht auch die Ortsgemeinde Waldrohrbach<br />

betreffend derzeit kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche Baugebiete <strong>zu</strong><br />

begrün<strong>den</strong>. Die Gemeinde sollte sich auf die Entwicklung noch<br />

unbebauter "Innenpotentiale" konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1515 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1393<br />

(für die Ortsgemeinde Waldhambach)<br />

1839<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Siedlungsränder von Waldhambach sind die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Dies gilt insbesondere für<br />

<strong>den</strong> Bereich des Gewerbegebietes „Nauweg", um hier die im<br />

Regionalplan verbriefte Eigenentwicklung des heimischen<br />

Gewerbes nicht <strong>zu</strong> gefähr<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Waldhambach soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 und<br />

1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 und 1.3 ihre<br />

siedlungsstrukturelle Entwicklung ausschließlich am gemeindlichen<br />

Eigenbedarf ausrichten. Angesichts des seit Jahren anhalten<strong>den</strong><br />

Bevölkerungsrückgangs sowie des laut der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist aus<br />

regionalplanerischer Sicht auch die Ortsgemeinde Waldrohrbach<br />

betreffend derzeit kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche Baugebiete <strong>zu</strong><br />

begrün<strong>den</strong>. Für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen im Bereich des<br />

Gewerbegebietes "Nauweg" liegt kein konkreter Bedarfsnachweis<br />

vor, so dass sich die Gemeinde auf <strong>den</strong> Erhalt der ortsansässigen<br />

Gewerbebetriebe sowie die Entwicklung vorhan<strong>den</strong>er<br />

"Innenpotentiale" konzentrieren sollte.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 830 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1516 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1394<br />

(für die Ortsgemeinde Wernersberg)<br />

1840<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Siedlungsränder von Wernersberg sind die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Wernersberg soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 und<br />

1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 und 1.3 ihre<br />

siedlungsstrukturelle Entwicklung ausschließlich am gemeindlichen<br />

Eigenbedarf ausrichten. Angesichts des seit Jahren anhalten<strong>den</strong><br />

Bevölkerungsrückgangs sowie des laut der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist aus<br />

regionalplanerischer Sicht auch die Ortsgemeinde Wernersberg<br />

betreffend derzeit kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche Baugebiete <strong>zu</strong><br />

begrün<strong>den</strong>. Die Gemeinde Wernersberg sollte sich vorrangig auf<br />

die "Innenentwicklung" konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1517 Verbandsgemeinde Landau-Land 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

387<br />

1402<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Billigheim-Ingenheim<br />

Zur Realisierung eines kleinen Wohngebietes im Südosten des<br />

Ortsteil Mühlhofen wur<strong>den</strong> in einem eingeleiteten<br />

Änderungsverfahren des FNP Landau-Land die Fläche 1.63 und die<br />

Flächen 1.64a und 1.64b als Wohnbauflächen aus dem bisherigen<br />

FNP heraus genommen. Diese Änderung die noch nicht<br />

rechtskräftig ist, findet bereits ihren Niederschlag im RP. Nachdem<br />

die Pläne nicht mehr <strong>zu</strong> realisieren sind, wurde das<br />

Änderungsverfahren des FNP mit Beschluss des Gemeinderates<br />

vom 22.08.2012 gestoppt. Wir bitten deshalb die vorgesehen<br />

Veränderungen wieder Rückgängig <strong>zu</strong> machen, insbesondere im<br />

Bereich der Grünzüge. Billigheim-Ingenheim besteht als Gemeinde<br />

aus ehemals vier selbständigen Orten mit einer nicht<br />

<strong>zu</strong>sammenhängen<strong>den</strong> Siedlungsstruktur. Es ist das Bestreben der<br />

Gemeinde in der baulichen Entwicklung die Ortsteile langfristig<br />

<strong>zu</strong>sammen <strong>zu</strong> führen, insofern stehen die Grünzüge (und<br />

Grünzäsur) zwischen <strong>den</strong> Ortsteilen dieser Entwicklung unter<br />

Umstän<strong>den</strong> entgegen. Wir bitten <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g und die<br />

Grünzäsur in <strong>den</strong> Bereichen zwischen Ingenheim und Mühlhofen<br />

sowie zwischen Billigheim und Appenhofen <strong>zu</strong>rück <strong>zu</strong> nehmen, um<br />

diese Entwicklung nicht <strong>zu</strong> behindern.<br />

teilweise folgen<br />

Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen ein langfristiges<br />

Zusammenwachsen der vier Ortsteile von Billigheim-Ingenheim<br />

keine grundsätzlichen Be<strong>den</strong>ken, solange die Entwicklung im<br />

Einklang mit <strong>den</strong> übrigen Zielen der Landes- und Regionalplanung<br />

steht. Aktuell besteht in der VG Landau-Land jedoch kein<br />

<strong>zu</strong>sätzlicher Flächenbedarf für wohnbauliche Zwecke, da laut<br />

Wohnbaufächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans einem ermittelten Bedarf von 10 ha ein<br />

noch verfügbares Flächenpotential von 41 ha gegenübersteht. Auch<br />

in der Ortsgemeinde Billigheim-Ingenheim sind hinreichend<br />

unbebaute Flächen vorhan<strong>den</strong>. Darüber hinaus sind in der<br />

Raumstrukturkarte für die mittel- bis langfristige Entwicklung<br />

bereits restriktionsfreie Entwicklungsspielräume berücksichtigt.<br />

Dennoch wird <strong>zu</strong>sätzlich der Grün<strong>zu</strong>g zwischen <strong>den</strong> Ortsteilen<br />

Mühlhofen und Ingenheim herausgenommen.<br />

Der Anregung wird teilweise entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 831 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1518 Verbandsgemeinde Landau-Land 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

1403<br />

Die Gemeinde Heuchelheim beklagt, dass durch das Heranrücken<br />

der Freiraumrestriktionen bis an <strong>den</strong> Siedlungsrand die<br />

Ortsentwicklung stark beeinträchtigt wird und fordert deren<br />

Rücknahme vordringlich im Bereich westlicher Ortsrand Klingen<br />

südlich vom „Am Münsterweg" bis <strong>zu</strong>m Bacchushof, in<br />

Heuchelheim westlicher Ortsrand nördlich der „Oberen<br />

Hauptstraße" bis Kreisstraße K18 und Gerätehalle „Alter Trümmer"<br />

im Westen sowie südlich der „Oberen Hauptstraße" vom<br />

westlichen Ortsrand bis <strong>zu</strong>r L 493 und bis <strong>zu</strong> 2 Baureihen (ca. 85 m)<br />

nach Westen (Herrenpfad).<br />

nicht folgen<br />

Laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar im Anhang 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist für die VG Landau-Land bis <strong>zu</strong>m<br />

Zielhorizont 2020 ein deutlicher "Flächenüberhang" (Bedarf 10 ha,<br />

Potential 41 ha)ausgewiesen. Die Gemeinde Heuchelheim-Klingen<br />

ist gemäß Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 auf<br />

"Eigenentwicklung Wohnen" beschränkt. Die auf <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

beschränkten Wohnbauflächen der Gemeinde Heuchelheim-<br />

Klingen wur<strong>den</strong> im Rahmen der 3. Änderung des FNP der<br />

Verbandsgemeinde Landau-Land aktuell auch mit der<br />

Regionalplanung abgestimmt. Folglich besteht kurz- bis mittelfristig<br />

kein Bedarf an <strong>zu</strong>sätzlichen Bauflächen für wohnbauliche Zwecke.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1519 Verbandsgemeinde Maikammer 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

1407<br />

2465<br />

Verbandsgemeinde Maikammer: Die Vorrangflächen und<br />

Grünzäsuren sollen an <strong>den</strong> Ortsrändern etwas <strong>zu</strong>rückgenommen<br />

wer<strong>den</strong> um <strong>zu</strong>künftige Arrondierungen <strong>zu</strong> ermöglichen.<br />

nicht folgen<br />

Die freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern wer<strong>den</strong> nicht <strong>zu</strong>rückgenommen, da es sich bei<br />

der kartographischen Darstellung des Regionalplans um<br />

gebietsscharfe Abgren<strong>zu</strong>ngen handelt, bei <strong>den</strong>en im Rahmen der<br />

kommunalen Bauleitplanung ein gewisser<br />

"Interpretationsspielraum" für kleinflächige Arrondierungen besteht.<br />

Die Frage des Interpretationsspielraums oder des Zielkonflikts mit<br />

regionalplanerischen Vorrangausweisungen ist im konkreten<br />

Einzelfall mit der für die "Zielabweichungsverfahren" <strong>zu</strong>ständigen<br />

Raumordnungsbehörde sowie dem Plangeber des Einheitlichen<br />

Regionalplans <strong>zu</strong> klären.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1520 Verbandsgemeinde Maikammer 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

2467<br />

Verbandsgemeinde Maikammer: Die Gemeinde Maikammer regt<br />

an, dass der Freibereich zwischen Marktstraße und Bahnhofstraße<br />

entsprechend FNP als Grünzäsur ausgewiesen wer<strong>den</strong> sollte.<br />

Ebenso soll ein Vorrang für Landwirtschaft neu eingetragen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung der Gemeinde Maikammer wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 832 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1521 Verbandsgemeinde Maikammer 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

entspr.<br />

2468<br />

Verbandsgemeinde Maikammer: Die Gemeinde Maikammer regt<br />

an, <strong>den</strong> Vorrang für die Landwirtschaft sowie die Grünzäsur<br />

zwischen dem südlichen Ortsrand und der bestehen<strong>den</strong><br />

Südumgehung <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird der Vorrang Landwirtschaft sowie<br />

die Grünzäsur zwischen südlichem Ortsrand und Südumgehung<br />

herausgenommen. Im Gegen<strong>zu</strong>g wird der Vorrang Landwirtschaft<br />

am nordöstlichen Ortsrand zwischen der L 512 und der L 516 bis<br />

<strong>zu</strong>m Alsterweiler Graben ergänzt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

1522 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Gemeinde Gleisweiler: Der Grünstrich des regionalen Grün<strong>zu</strong>ges<br />

im Sü<strong>den</strong> ist um einen 1mm (RK 8.3) und im Nor<strong>den</strong> ebenso (RK<br />

8.4) <strong>zu</strong> kürzen. [Karte im Anhang]<br />

folgen<br />

Die Signatur der Grünzäsur südlich des Herrenweges (RK 8.3)<br />

erfüllt an dieser Stelle keine Funktion und wird daher aus der<br />

Raumstrukturkarte herausgenommen. Die Grünzäsur im Nor<strong>den</strong><br />

(RK 8.4) wird bis <strong>zu</strong>r Grenze der restriktionsfreien Fläche<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Der Anregung der Gemeinde Gleisweiler wird entsprochen.<br />

1523 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Gemeinde Hainfeld: Die im Nor<strong>den</strong> und Sü<strong>den</strong> teilweise bis in die<br />

Bebauung hineinführen<strong>den</strong> Grünstriche des regionalen Grün<strong>zu</strong>ges<br />

sind um jeweils 1 mm <strong>zu</strong> kürzen und die verbleibende Fläche als<br />

Weißfläche <strong>zu</strong> hinterlegen {RK 11.1). [Karte im Anhang]<br />

folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 des Anhörungsentwurfes übersteigt das planungsrechtlich<br />

gesicherte Wohnbauflächenpotential in der Verbandsgemeinde<br />

E<strong>den</strong>koben deutlich <strong>den</strong> bis 2020 ermittelten Bedarf. Dennoch sind<br />

für die <strong>zu</strong>künftige, am örtlichen Eigenbedarf <strong>zu</strong> orientierende<br />

Siedlungsentwicklung der Gemeinde Hainfeld in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte am nördlichen und südwestlichen<br />

Siedlungsrand ausreichend restriktionsfreie Entwicklungsflächen<br />

berücksichtigt. Dennoch wird als weiterer Entwicklungsspielraum<br />

für die <strong>zu</strong>künftige Siedlungsentwicklung (eine Häuserzeile) die<br />

Grünzäsur am nördlichen Ortsrand geringfügig <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Der Forderung der Gemeinde Hainfeld wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 833 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1524 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2108<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 1 Mannheim, östlich des Siedlungsgebietes Scharhof<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G),<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Grünzäsur (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Zwischen der Bebauung und <strong>den</strong> sich östlich anschließen<strong>den</strong><br />

militärisch genutzten Flächen wird ein Regionaler Grün<strong>zu</strong>g<br />

dargestellt. Das Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz bleibt bestehen.<br />

1525 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2565<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 2 Mannheim Westlich des Siedlungsgebietes Schönau<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

teilweise Grünzäsur (Z), Sonstige landwirtschaftlichen Gebiete und<br />

sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

komplett Grünzäsur (Z),<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Grünzäsur ist in dem Bereich ausgespart, da im Bestand vor<br />

Ort bereits eine bauliche Nut<strong>zu</strong>ng existiert. Die Fläche ist als<br />

sonstige Fläche i. S. einer Bestandsdarstellung <strong>zu</strong> interpretieren.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 834 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1526 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2109<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2275<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 3 Mannheim, westlich Sandhofen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: <strong>zu</strong>sätzlich Grünzäsur (Z) und<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch"<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Der Freiraum westlich von Sandhofen wird durch die Darstellung<br />

eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs gesichert. Damit wird die im Entwurf<br />

eingetragene Grünzäsur korrigiert. Die Ausweisung einer Grünzäsur<br />

hat <strong>zu</strong>m Ziel, dass verbliebene Freiräume zwischen zwei<br />

Siedlungskörper freigehalten wer<strong>den</strong>. Dieser Sachverhalt trifft im<br />

westlichen Bereich von Sandhofen Richtung Rhein nicht <strong>zu</strong>,<br />

sondern nur Richtung Sü<strong>den</strong> über "Riedspitze" <strong>zu</strong>m Altrhein.<br />

Deshalb wird dort die Korrektur in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

vorgenommen.<br />

1527 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2276<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 4 Mannheim Neckarstadt Herzogenriedpark, Kleingärten<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: <strong>zu</strong>sätzliche Grünzäsur (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Frischluft<strong>zu</strong>fuhr, Belüftung Innenstadt"<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die „Grünzäsur"-Ausweisung im Verlauf des Grün<strong>zu</strong>gs-Nord der<br />

Stadt Mannheim wird über die östliche Riedbahn hinaus in<br />

westliche Richtung verlängert wer<strong>den</strong>, einschließlich<br />

Herzogenriedpark.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 835 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1528 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2277<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 5 Mannheim Südlich des Siedlungsgebietes Gartenstadt<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: <strong>zu</strong>sätzliche Grünzäsur (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zusammenwachsen von<br />

Siedlungsgebiet und Flächenverbrauch, Frischluft<strong>zu</strong>fuhr, Belüftung<br />

Innenstadt<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Fläche zwischen Gartenstadt und Käfertal wird insgesamt als<br />

Grünzäsur dargestellt.<br />

1529 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2278<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2481<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 6 Mannheim Nördlich des Siedlungsgebietes Feu<strong>den</strong>heim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Flächenverbrauch"<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Aus regionaler Sicht wird die Abgren<strong>zu</strong>ng zwischen Freiraum und<br />

Siedlungsraum durch <strong>den</strong> Straßenverlauf (Theodor-Storm-Str.)<br />

definiert. Regionalplanerische Festlegungen südlich der Straße<br />

wer<strong>den</strong> nicht getroffen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 836 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1530 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2110<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2279<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 7 Mannheim Westlich des Siedlungsgebietes Casterfeld<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorbehaltsgebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Flächen bieten sich im Sinne weiterer Innenbereichspotentiale<br />

und aufgrund der Anbindung an die Straßenverbindung B 38a für<br />

mögliche Siedlungsflächen an.<br />

1531 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2482<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2566<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 8 Mannheim östlich vom Siedlungsgebiet Suebenheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorbehaltsgebiet für<br />

die Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Umfeld der Haltestelle des ÖPNV im Bereich Neu-Edingen und<br />

Mannheim Friedrichsfeld sollen Siedlungspotentiale von<br />

regionalplanerischen Restriktionen freigehalten wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 837 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1532 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2483<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2567<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 9 Mannheim westlich vom Siedlungsgebiet Suebenheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorbehaltsgebiet für<br />

die Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zusammenwachsen von<br />

Siedlungsgebieten und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Westlich von Suebenheim sollen Siedlungspotentiale auch mit Blick<br />

auf die benachbarten gewerblichen Arbeitsplatzstandorte im<br />

Bereich Mannheim Friedrichsfeld restriktionsfrei bleiben.<br />

1533 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1842<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 16 Heidelberg - Uferzonen Neckar<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorranggebiet für Hochwasserschutz (Z), Grünzäsur (Z); Altneckar:<br />

Bedeutende<br />

Räume für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund,<br />

überschwemmungsgefährdeter Bereich<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Hochwasserschutz (Z), Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Sicherung der Biodiversität<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Neckaruferbereiche sind in weiten Teilen bereits mit<br />

regionalplanerischen Aussagen <strong>zu</strong>m Freiraumschutz belegt.<br />

Restbereiche im Umfeld der Chirurgischen Klinik, westlich der<br />

Ernst-Walz-Brücke bleiben von regionalplanerischen Festlegungen<br />

frei. Die Ebene der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung regelt die<br />

Freiflächensicherung im Uferbereich des Neckars.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 838 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1534 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2221<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2288<br />

2649<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 32 Heidelberg Schlierbach: Gebiet um Wolfsbrunnen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet für Wald- und Forstwirtschaft (G), Grünzäsur;<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für Naherholung<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Außenbereich vor weiterer Zersiedlung und Versiegelung schützen,<br />

Naherholung weiterhin ermöglichen<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Flächen im Bereich Wolfsbrunnen sind z.T. nachrichtlich mit der<br />

Nut<strong>zu</strong>ng Wald dargestellt, z.T. als sonstige Flächen. Es handelt sich<br />

um einen Übergangsbereich <strong>zu</strong>r dort vorhan<strong>den</strong>en Bebauung von<br />

Schlierbach. Die Freiraumsicherung ist aus regionalplanerischer<br />

Sicht gewährleistet. Die Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung kann hier weitere<br />

Darstellungen <strong>zu</strong>m Freiraumschutz darstellen.<br />

1535 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

796<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2494<br />

2569<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Heddesheim Östlich des Siedlungsgebietes<br />

Heddesheim<br />

(Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorbehaltsgebiet für<br />

die Landwirtschaft (G), Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in<br />

Planung)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch.<br />

nicht folgen<br />

Die in der gemeinsamen Stellungnahme des BUND<br />

gelisteten/angeführten Darstellungen bzw. Ausweisungen<br />

(Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G), Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe in Planung) sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

des Regionalplanentwurfs an der bezeichneten Stelle nicht <strong>zu</strong><br />

fin<strong>den</strong>.<br />

Die diskutierte Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim als Fläche für die<br />

Landwirtschaft enthalten. Im Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar ist sie nicht mit regionalplanerischen<br />

Restriktionen belegt.<br />

Damit könnte in der regionalplanerischen Einschät<strong>zu</strong>ng hier noch<br />

Raum für eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung der<br />

benachbarten Wohnbebauung geschaffen wer<strong>den</strong>. Dies allerdings<br />

nur unter der Vorausset<strong>zu</strong>ng, dass an anderer Stelle die in<br />

vorgenanntem FNP großzügig dargestellten geplanten<br />

Wohnbauflächen in Heddesheim entsprechend reduziert wür<strong>den</strong>.<br />

Der Forderung wird nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 839 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1536 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

400<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1763<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Dossenheim, nördlich des Friedhofs<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche<br />

Wohnen in Planung<br />

Forderung: Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege(Z), Grünzäsur(Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Baugebiet grenzt unmittelbar an<br />

Vogelschutzgebiet und würde dieses massiv beeinträchtigen,<br />

daher Streichung der Maßnahme.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Fläche ist im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim als geplante<br />

Wohnbaufläche der Kategorie I dargestellt. Sie ist in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs als geplante<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) nachrichtlich übernommen.<br />

Der aufgestellten Forderung wird daher nicht gefolgt.<br />

1537 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1441<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1768<br />

2292<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 78 Neckargemünd Waldhilsbach Sandklinge (westlicher<br />

Ortsrand)<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Teils weiße Fläche (Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Flächen), teils Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Erweiterung<br />

des gegenwärtigen Vorranggebietes bis an <strong>den</strong> Bebauungsrand);<br />

Festset<strong>zu</strong>ng als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Diese Fläche ist besonders schützenswert. Begründung: Bisher<br />

weitgehend intakte Streuobstwiese mit bereits teilweiser<br />

Erneuerung des Obstbaumbestandes (Hochstämme);<br />

Schafbeweidung (Landschaftspflege!); direkte Nachbarschaft <strong>zu</strong><br />

FFH-Gebiet, für das gegenwärtig ein Managementplan erstellt<br />

wird, daher kein Vorgriff auf eventuelles Baugebiet <strong>zu</strong>lässig.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der Bereich des westlichen Ortsrandes von Waldhilsbach liegt<br />

vollständig in einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g. Das sich dort auch<br />

befindliche Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

wird entsprechend der Abgren<strong>zu</strong>ng des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

angepasst.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 840 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1538 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1442<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1769<br />

2293<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 80 Neckargemünd Waldhilsbach, Dreieck zwischen<br />

Heidelberger- und Schulstraße, rund um Friedhof<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Weiße Fläche (Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige<br />

Flächen)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, soweit<br />

derzeitig noch als (Streuobst-)Wiesen vorhan<strong>den</strong>, Festset<strong>zu</strong>ng als<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und Grünzäsur.<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Kein Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs <strong>zu</strong> erwarten, keine weitere Bebauung<br />

erforderlich, da im Ortsbild ausreichend freie Bauplätze und leer<br />

stehende Häuser vorhan<strong>den</strong> sind.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen zwischen Heidelberger Straße und<br />

Schulstraße (Friedhof, Sportanlage, Minigolf) wer<strong>den</strong> nicht mit<br />

einer regionalplanerischen Aussage belegt. Städtebauliche und<br />

grünplanerische Darstellungen wer<strong>den</strong> auf FNP-Ebene getroffen.<br />

1539 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1771<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2605<br />

2635<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 88 Waldbrunn Markgrafenwald / Mülber See<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Waldfläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (G),<br />

Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft, Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Das Naturschutzgebiet Schwaunewald und der Mülber See<br />

müssen eingebun<strong>den</strong> sei in eine Grünzäsur und ein Vorranggebiet<br />

für Naturschutz (mind. bis 1,5 km nördlich der L 524)<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund wur<strong>den</strong> in der<br />

Landschaftsrahmenplanung BW bedeutende Flächen i<strong>den</strong>tifiziert<br />

(vgl. S. 47). Das NSG Schwanne und der Bereich östlich von<br />

Waldbrunn-Strümpfelbrunn sind Teile des Biotopverbundes.<br />

Weitere biotopschutzwürdige Flächen können auf der Ebene der<br />

örtlichen Landschaftsplanung <strong>den</strong> regionalen Verbund ergänzen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 841 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1540 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1772<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2606<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 90 Waldbrunn Braunklinge/Wagenschwend<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Waldfläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (G),<br />

Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Die einmalig schöne Landschaft mit alten Solitärbäumen nördlich<br />

der L 524 muss gewürdigt wer<strong>den</strong><br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> Bereich Braunklinge in Richtung Bergwald nach Limbach-<br />

Wagenschwend wer<strong>den</strong> keine regionalplanerischen Festlegungen<br />

getroffen. Die Waldflächen mit ihren Funktionen wer<strong>den</strong> gem.<br />

Landeswaldgesetz bewirtschaftet. In der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt ist das Gebiet als Bereich mit besonderer<br />

Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr und Naherholung dargestellt.<br />

1541 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2608<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2636<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 92 Waldbrunn Eckertsrain<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Waldfläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft, Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Der Wald zwischen Strümpfelbrunn und Wagenschwend hat eine<br />

wertvolle Funktion für <strong>den</strong> Luftkurort Waldbrunn<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> Bereich des Waldgebietes Eckertsrain wer<strong>den</strong> keine<br />

regionalplanerischen Festlegungen getroffen. Die Waldflächen mit<br />

ihren Funktionen wer<strong>den</strong> gem. Landeswaldgesetz bewirtschaftet.<br />

In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt ist das<br />

Gebiet als Bereich mit besonderer Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr<br />

und Naherholung dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 842 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1542 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1444<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 105 Ludwigshafen Im Oberfeld<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Grünzäsur, Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Aufwertung <strong>zu</strong>m Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Vervollständigung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs zwischen BAB 61 und<br />

B 9<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Regionalen Grünzäsuren sind Teil der regionalen<br />

Freiraumstruktur und damit auch ein Teil des Grün<strong>zu</strong>gssystems. Sie<br />

sind in ihrer Verbindlichkeit nicht aussageschwächer als ein<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (vgl. auch die entsprechen<strong>den</strong> PS 2.1.1, PS<br />

2.1.2 und PS 2.1.3).<br />

1543 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 106 Ludwigshafen Fläche zwischen LU-Mun<strong>den</strong>heim und LU-<br />

Gartenstadt<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Freifläche? (nicht eindeutig erkennbar)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Freifläche, Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Die Fläche stellt eine Engstelle in der Potentiellen Luftleitbahn vom<br />

Sü<strong>den</strong> in die Innenstadt dar und muss unbedingt frei gehalten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die angesprochenen Flächen zwischen LU-Mun<strong>den</strong>heim und LU-<br />

Gartenstadt sind mit dem Ziel der Freiraumsicherung vollständig als<br />

Grünzäsur dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 843 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1544 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1445<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 107 Ludwigshafen Fläche zwischen LU-Maudach und LU-<br />

Gartenstadt<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft und Grünzäsur<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Aufwertung <strong>zu</strong>m Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng des bestehen<strong>den</strong> Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Regionalen Grünzäsuren sind Teil der regionalen<br />

Freiraumstruktur und damit auch ein Teil des Grün<strong>zu</strong>gssystems. Sie<br />

sind in ihrer Verbindlichkeit nicht aussageschwächer als ein<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (vgl. auch die entsprechen<strong>den</strong> PS 2.1.1, PS<br />

2.1.2 und PS 2.1.3). Damit ist die Freiraumsicherung gewährleistet.<br />

1545 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

854<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1779<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr. 110 Ludwigshafen Fläche südlich Brückweggraben<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Freifläche, Grünzäsur, Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Der Brückweggraben wurde aufwändig renaturiert, die<br />

angrenzende Deponie wird ebenfalls renaturiert, Verbindung <strong>zu</strong>m<br />

landesweiten Biotopverbund entlang des Rheins"<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die gewerbliche Fläche zwischen Rotschlammhalde und<br />

Brückweggraben wurde vom Feststellungsbeschluss des<br />

Stadtrates Ludwigshafen <strong>zu</strong>m Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ausgenommen<br />

(siehe Vermerk im FNP der Stadt Ludwigshafen 1999). Anstelle der<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte "sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Fläche (N)" dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 844 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1546 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

945<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2510<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Ludwigshafen<br />

""Entwicklungsachse West""<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in Planung, Vorranggebiet<br />

für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen , Logistik<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Entsprechend der aktuellen Nut<strong>zu</strong>ng Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft, <strong>zu</strong>sätzlich<br />

Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Laut Klimagutachten <strong>zu</strong>m FNP Ludwigshafen von 1997 stellen<br />

diese Flächen eine potentielle Kaltluftleitbahn für die Innenstadt<br />

dar."<br />

nicht folgen<br />

Die Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist aus dem<br />

rechtskräftigen FNP der Stadt Ludwigshafen übernommen.<br />

Genehmigte Planflächen stehen im Zuge der Aufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r Disposition.<br />

1547 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

803<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Ludwigshafen "Roßlache" (BASF "Konzernspitze")<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Freifläche, Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Fläche ist bedeutend für Kaltluftbildung, Naherholung und<br />

Biotopschutz<br />

nicht folgen<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Stadt Ludwigshafen enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im Rahmen<br />

der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r<br />

Disposition gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 845 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1548 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2222<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Nr: 114 Ludwigshafen Große Blies und angrenzende Freiflächen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Grünzäsur, Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Zusätzlich Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Naherholung<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Beliebtes Freizeitgebiet, Siedlungsdruck durch Neubaugebiete<br />

(ehemalige Coca-Cola)<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Bereich große Blies als wichtiges Naherholungsangebot in<br />

Ludwigshafen ist Teil der Darstellung einer Grünzäsur, die <strong>den</strong><br />

Freiraum auch mit Blick auf die Verbindungsmöglicheit Richtung<br />

Rheingönheim bereits sichert.<br />

1549 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

412<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2117<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Limburgerhof<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Grünzäsur (Z) Vorbehalt für Hochwasserschutz<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch, liegt am<br />

Biotopverbund RLP, Frischluft<strong>zu</strong>fuhr<br />

nicht folgen<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Gemeinde Limburgerhof enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im<br />

Rahmen der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r<br />

Disposition gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 846 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1550 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

413<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2517<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Limburgerhof<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorrang Landwirtschaft<br />

Grünzäsur (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Gemeinde Limburgerhof enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im<br />

Rahmen der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r<br />

Disposition gestellt.<br />

1551 Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

Südwest<br />

entspr.<br />

1450<br />

1574<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Die zeichnerischen Darstellungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind<br />

generalisiert und nicht parzellenscharf. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass die Bundeswasserstraßen Rhein und Neckar<br />

von <strong>den</strong> Ausweisungen als „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", „Grünzäsur", und<br />

„Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen Grünzügen/Grünzäsuren"<br />

ausgeschlossen sind. Und damit auch alle Bereiche, wie die Ufer<br />

und Betriebswege, die <strong>zu</strong>r jeweiligen Bundeswasserstraße<br />

gehören.<br />

Sollte dies nicht der Fall sein und die Bundeswasserstraßen als<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", „Grünzäsur" oder „Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren" ausgewiesen sein, so sind sie<br />

aus<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Flüsse - und hier auch die Bundeswasserstrassen - sind Teil der<br />

Landschaft, die durch die Regionalen Grünzüge gesichert und<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong> sollen. Es heißt im Plansatz 2.1.3, dass in<br />

der Regel dort nicht gesiedelt wer<strong>den</strong> darf. Vorhan<strong>den</strong>e Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

an Ufern und Betriebswege sind davon nicht betroffen. Die<br />

Belange der ordnungsgemäßen Nut<strong>zu</strong>ng der<br />

Bundeswasserstrassen mit ihren gewässerbegleiten<strong>den</strong><br />

technischen Infrastrukturen <strong>zu</strong>r Unterhaltung und Bewirtschaftung<br />

der Wasserstraße wird durch einen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g nicht<br />

eingeschränkt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 847 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1552 Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

Südwest<br />

entspr.<br />

1451<br />

1575<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Die im Regionalplan Rhein-Neckar in <strong>den</strong> Kapitel 2.1.1, 2.1.2 und<br />

2.1.3 genannten Ziele sind verbindliche Vorgaben, die in <strong>den</strong><br />

Bauleitplänen <strong>zu</strong> berücksichtigen sind. Diese sind nicht mit <strong>den</strong><br />

gesetzlichen Regelungen, <strong>den</strong>en Bundeswasserstraßen<br />

unterliegen, vereinbar.<br />

Obwohl die Begründungen keine Verbindlichkeit besitzen (siehe<br />

Seite 8 des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar), wird darauf<br />

hingewiesen, dass die Ausführungen auf <strong>den</strong> Seiten 70 bis 72 für<br />

die Bundeswasserstraßen nicht gelten können. Die genannten<br />

Ziele, wie z.B. der Ausschluss von entgegenstehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

oder ein generelles Freihaltegebot, sind für die<br />

Bundeswasserstraßen aufgrund ihres Widmungszweckes<br />

aus<strong>zu</strong>nehmen. Ferner kann bei einer Inanspruchnahme von Flächen<br />

grundsätzlich keine Kompensation gefordert wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die einschlägigen Regelungen sind im<br />

Bundeswasserstraßengesetz festgelegt. § 1 beinhaltet die<br />

begriffliche Abgren<strong>zu</strong>ng für eine Bundeswasserstraße. Für<br />

notwendige Maßnahmen an oder in Verbindung mit der<br />

Wasserstrasse sind Genehmigungsverfahren im Gesetz genannt<br />

(z.B. § 14 Planfeststellungsverfahren). Auf dieser Ebene sind auch<br />

die Belange des Freiraums im weiteren Sinne ab<strong>zu</strong>arbeiten. In <strong>den</strong><br />

Plansätzen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen ist explizit genannt, dass<br />

Ausnahmen für Einzel- bzw. Infrastrukturvorhaben möglich sind<br />

(dieses gilt auch für die linearen Infrastrukturen wie Straßen und<br />

Wasserstraßen).<br />

1553 Abwasserzweckverband<br />

Meckesheimer Cent<br />

entspr.<br />

2072<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Der Abwasserzweckverband plant <strong>zu</strong>r Erfüllung gesetzlicher<br />

Auflagen die Erweiterung seiner Kläranlage. Im Vorgriff auf diese<br />

Maßnahme hat der Zweckverband angrenzende Flächen erworben,<br />

die im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens vereinigt wur<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund bittet er um Rücknahme der die<br />

Erweiterungsfläche betreffen<strong>den</strong> Festlegungen Grünzäsur und<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist die bestehende Kläranlage<br />

nachrichtlich als Kläranlage sowie als Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe dargestellt. Die vorgesehene, unmittelbar angrenzende<br />

Erweiterungsfläche ist als Grünzäsur sowie als Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz festgelegt.<br />

Zur Vermeidung von konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen wird an<br />

diesen freiraumschützen<strong>den</strong> Festlegungen festgehalten. Sollte sich<br />

die Kläranlagenerweiterung <strong>zu</strong> einem späteren Zeitpunkt<br />

konkretisieren, würde der Verband Region Rhein-Neckar keine<br />

Einwendungen gegen dieses Vorhaben geltend machen, da es sich<br />

um eine bestandssichernde, standortgebun<strong>den</strong>e Maßnahme im<br />

öffentlichen Interesse der Daseinsvorsorge handelt, die sowohl in<br />

der Grünzäsur als auch im Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz ausnahmsweise verwirklicht wer<strong>den</strong> kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 848 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1554 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Die Grünzäsur ist als ein öffentlicher Belang dargestellt, dem nach<br />

§ 35 BauGB privilegierten Vorhaben, d.h. auch landwirtschaftlichen<br />

Bauvorhaben in der Regel entgegen stehen. Dies unterläuft die<br />

Einzelfallentscheidung nach § 35 BauGB und ist auch vor dem<br />

Hintergrund der stellenweise sehr deutlich ausgeweiteten Umgriffe<br />

der Grünzäsur vollkommen inakzeptabel. Die Formulierung <strong>zu</strong>r<br />

Grünzäsur ist auch widersprüchlich: So sollen in der Grünzäsur<br />

technischen Infrastrukturmaßnahmen und<br />

-anlagen regenerativer Energien möglich sein, das<br />

landwirtschaftlich-privilegierte Bauen aber nicht! Eine derartige,<br />

auch rechtlich fragwürdige Handhabung wird strikt abgelehnt.<br />

Vielmehr soll die im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 <strong>zu</strong>r Grünzäsur getroffene und bewährte Formulierung<br />

unverändert <strong>zu</strong> belassen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Mit der Darstellung einer Grünzäsur wird ein besonderes<br />

Erfordernis der raumordnerischen Steuerungsnotwendigkeit<br />

ausgedrückt. Aufgrund der Freihaltefunktion einer Grünzäsur, steht<br />

diese "in der Regel" alle baulichen Vorhaben als öffentlicher Belang<br />

dagegen. Davon unabhängig ist die Vereinbarkeit der<br />

Bestandserhaltung und - so auch genannt - die ausnahmsweise<br />

"Erweiterung" (nicht Neuanlage) standortgebun<strong>den</strong>er technischer<br />

Infrastruktur. Zur weiteren Klarstellung wird der letzte Satz am<br />

Ende des 5. Absatzes der Begründung des PS 2.1.3 wie folgt<br />

geändert: "Ausnahmsweise ist Erweiterung standortgebun<strong>den</strong>er<br />

technischer Infrastruktur <strong>zu</strong>lässig. Vorhan<strong>den</strong>e landwirtschaftlich<br />

privilegierte Betriebe genießen Bestandsschutz. Bestandssichernde<br />

Maßnahmen sind möglich."<br />

Der PS 2.1.3 selbst wird wie folgt geändert:<br />

Abs. 1 In <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und in <strong>den</strong> Grünzäsuren darf<br />

in der Regel nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Abs. 2 In <strong>den</strong> Grünzügen sind technische Infrastrukturen und<br />

Verkehrsinfrastrukturen sowie privilegierte Vorhaben i. S. von § 35<br />

(1) BauGB <strong>zu</strong>lässig, die die Funktionen der Grünzüge nicht<br />

beeinträchtigen, im überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse<br />

notwendig sind oder aufgrund besonderer Standortanforderungen<br />

nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet wer<strong>den</strong> können.<br />

Letzteres gilt auch für <strong>den</strong> Rohstoffabbau.<br />

Abs. 3 In <strong>den</strong> Grünzäsuren sind raumbedeutsame Vorhaben im<br />

Sinne von § 29 BauGB un<strong>zu</strong>lässig.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 849 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1555 Bauern- und Winzerverband Rheinland-<br />

Pfalz Süd e.V.<br />

Hauptgeschäftsstelle<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Die Formulierung <strong>zu</strong> regionalen Grünzäsuren wird kritisiert. Es wird<br />

eine Beibehaltung der im regionalen Raumordnungsplan 2004<br />

festgeschriebenen Formulierung <strong>zu</strong>r Grünzäsur gefordert. Die im<br />

Entwurf geplante Fassung <strong>zu</strong>r Grünzäsur wird vom Bauern- und<br />

Winzerverband Rheinland- Pfalz Süd e.V. abgelehnt. So plant man<br />

in der Darstellung der Grünzäsur das Festschreiben eines<br />

öffentlichen Belanges, dem wiederum privilegiertes Bauen nach §<br />

35 Baugesetzbuch wohl in der Regel entgegensteht. Hier bedarf es<br />

unbedingt einer Klarstellung, dass die Entwicklung<br />

landwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich, auch im Bereich der<br />

Grünzäsur weiter möglich ist.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar sind die Plansätze <strong>zu</strong> Regionalen<br />

Grünzügen / Grünzäsuren auf der Grundlage aktueller fachlicher<br />

Erkenntnisse und Notwendigkeiten <strong>zu</strong>r Sicherung der regionalen<br />

Freiraumstrukur in der Metropolregion neu gefasst. Durch die<br />

Regionalen Grünzüge und Grünzäsuren wer<strong>den</strong> auch die<br />

landwirtschaftlichen Flächen in ihrer vielfältigen Funktionen<br />

gesichert (Ernährungs- und Versorgungsfunktion, Einkommens-,<br />

Wertschöpfungs-, Arbeitsplatz-, Erholungs- und diverse<br />

Schutzfunktionen).<br />

Die Privilegierung landwirtschaftlicher Vorhaben nach § 35 BauGB<br />

ist gegeben, wenn keine anderen öffentliche Belange<br />

entgegenstehen. Die Sicherung von Grünzäsuren im Sinne einer<br />

strikten Freihaltung von Siedlungszwischenräumen lässt sich<br />

regionalplanerisch nur gewährleisten, wenn auch privilegierte<br />

Vorhaben mit dem regionalplanerischen Freiraumsicherungsziel im<br />

Einklang stehen. Bei einer Inanspruchnahme im Einzelfall ist<br />

sicher<strong>zu</strong>stellen, dass für mögliche Funktionsbeeinträchtigungen ein<br />

funktionaler Ausgleich geschaffen wird (vgl. Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 2.1.3.).<br />

Folgende Änderungen wer<strong>den</strong> vorgenommen:<br />

Der PS 2.1.3 wird wie folgt geändert:<br />

Abs. 1 In <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und in <strong>den</strong> Grünzäsuren darf<br />

in der Regel nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Abs. 2 In <strong>den</strong> Grünzügen sind technische Infrastrukturen und<br />

Verkehrsinfrastrukturen sowie privilegierte Vorhaben i. S. von § 35<br />

(1) BauGB <strong>zu</strong>lässig, die die Funktionen der Grünzüge nicht<br />

beeinträchtigen, im überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse<br />

notwendig sind oder aufgrund besonderer Standortanforderungen<br />

nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet wer<strong>den</strong> können.<br />

Letzteres gilt auch für <strong>den</strong> Rohstoffabbau.<br />

Abs. 3 In <strong>den</strong> Grünzäsuren sind raumbedeutsame Vorhaben im<br />

Sinne von § 29 BauGB un<strong>zu</strong>lässig.<br />

Am Ende des 5. Absatzes in der Begründung des Plansatzes 2.1.3<br />

wird ergänzt: "Ausnahmsweise ist die Erweiterung<br />

standortgebun<strong>den</strong>er technischer Infrastruktur <strong>zu</strong>lässig. Vorhan<strong>den</strong>e


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 850 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1555 landwirtschaftlich privilegierte Betriebe genießen Bestandsschutz.<br />

Bestandssichernde Maßnahmen sind möglich."<br />

1556 Privat<br />

entspr.<br />

1463<br />

1789<br />

(Privatperson)<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Eine Privatperson aus Gleiszellen verweist auf die bereits<br />

bestehende landwirtschaftlich-gewerbliche Mischnut<strong>zu</strong>ng östlich<br />

der B 48 unmittelbar gegenüber der Ortseinfahrt Gleishorbach. In<br />

diesem Bereich sollten die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen herausgenommen wer<strong>den</strong>, da dieser<br />

Bereich nicht mehr schützenswert sei.<br />

nicht folgen<br />

Entgegen der Auffassung der Privatperson hat der<br />

Landschaftsraum östlich der B 48 eine besondere ökologische<br />

Funktion, auch im Hinblick auf die räumlich und funktionale<br />

Vernet<strong>zu</strong>ng von Freiraumstrukturen. Der Standort ist aus<br />

raumordnerischen und städtebaulichen Grün<strong>den</strong> für eine<br />

gewerbliche Entwicklung nicht geeignet, so dass die räumliche<br />

Überlagerung der bestehen<strong>den</strong> Gebäude mit regionalplanerischen<br />

Zielausweisungen für <strong>den</strong> Freiraumschutz eine solche Nut<strong>zu</strong>ng<br />

ausschließt, einer landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng im Rahmen der<br />

Privilegierung aber nicht entgegensteht. Aus diesen Grün<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong> für <strong>den</strong> beantragten Bereich östlich der B 48 die<br />

regionalplanerischen Vorrangausweisungen nicht<br />

herausgenommen.<br />

1557 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

2.1.2<br />

Grünzäsuren (Z)<br />

Im Bereich der Gemarkung Birkenau fehlen die Eintragungen für<br />

„Grünzäsuren". Diese sollten <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong>m Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

noch eingetragen wer<strong>den</strong>, um das (bereits schleichend<br />

stattfin<strong>den</strong>de) Zusammenwachsen der Ortsteile <strong>zu</strong> verhindern<br />

(oder <strong>zu</strong>mindest <strong>zu</strong> verzögern).<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Innerhalb der Gemeinde Birkenaus wird aus regionalplanerischer<br />

Sicht keine Notwendigkeit gesehen, eine Grünzäsur dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

Die bandartige Siedlungsstruktur entlang der B 38 ist bereits<br />

vorhan<strong>den</strong>. Ansonsten wird der Freiraum durch die Regionalen<br />

Grünzüge vor einer weiteren Inanspruchnahme durch die<br />

Siedlungstätigkeit geschützt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 851 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1558 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

PS 2.1.3 sollte aufgrund der <strong>zu</strong>m Teil unterschiedlichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsbeschränkungen in Regionalen Grünzügen einerseits und<br />

Grünzäsuren andererseits in drei Absätze untergliedert wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der PS 2.1.3 wird wie folgt geändert:<br />

Abs. 1 In <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und in <strong>den</strong> Grünzäsuren darf<br />

in der Regel nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Abs. 2 In <strong>den</strong> Grünzügen sind technische Infrastrukturen und<br />

Verkehrsinfrastrukturen sowie privilegierte Vorhaben i. S. von § 35<br />

(1) BauGB <strong>zu</strong>lässig, die die Funktionen der Grünzüge nicht<br />

beeinträchtigen, im überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse<br />

notwendig sind oder aufgrund besonderer Standortanforderungen<br />

nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet wer<strong>den</strong> können.<br />

Letzteres gilt auch für <strong>den</strong> Rohstoffabbau.<br />

Abs. 3 In <strong>den</strong> Grünzäsuren sind raumbedeutsame Vorhaben im<br />

Sinne von § 29 BauGB un<strong>zu</strong>lässig.<br />

1559 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

Bei der in PS 2.1.3, Satz 2 (neu: Absatz 2), getroffenen<br />

Ausnahmeregelung für Regionale Grünzüge, wonach „Einzel- bzw.<br />

Infrastrukturvorhaben – insbesondere auch Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung<br />

regenerativer Energien – <strong>zu</strong>lässig (sind), die die Funktionen der<br />

Grünzüge nicht beeinträchtigen oder im überwiegen<strong>den</strong><br />

öffentlichen Interesse notwendig sind“, sollte geprüft wer<strong>den</strong>, ob<br />

das bislang nur in der Begründung (S. 71) genannte Kriterium<br />

mangelnder Alternativen („keine sinnvolle Möglichkeit <strong>zu</strong>r<br />

Realisierung außerhalb der Grünzüge“) <strong>zu</strong>sätzlich als<br />

Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ng in <strong>den</strong> Plansatz aufgenommen wer<strong>den</strong><br />

soll. Im Übrigen sollte - je<strong>den</strong>falls für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum - klargestellt wer<strong>den</strong>, dass auch<br />

kommunale Windstandortplanungen (Konzentrationszonen) <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

angesprochenen „Einzel- bzw. Infrastrukturvorhaben“ zählen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der PS 2.1.3 wird wie folgt geändert:<br />

Abs. 1 In <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und in <strong>den</strong> Grünzäsuren darf<br />

in der Regel nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Abs. 2 In <strong>den</strong> Grünzügen sind technische Infrastrukturen und<br />

Verkehrsinfrastrukturen sowie privilegierte Vorhaben i. S. von § 35<br />

(1) BauGB <strong>zu</strong>lässig, die die Funktionen der Grünzüge nicht<br />

beeinträchtigen, im überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse<br />

notwendig sind oder aufgrund besonderer Standortanforderungen<br />

nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet wer<strong>den</strong> können.<br />

Letzteres gilt auch für <strong>den</strong> Rohstoffabbau.<br />

Abs. 3 In <strong>den</strong> Grünzäsuren sind raumbedeutsame Vorhaben im<br />

Sinne von § 29 BauGB un<strong>zu</strong>lässig.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 852 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1560 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

In PS 2.1.3, Satz 3 (neu: Absatz 3), wird bezüglich der<br />

ausnahmsweise <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ngen in Grünzäsuren folgende<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng nach dem Wort „un<strong>zu</strong>lässig“ empfohlen: „die<br />

Erweiterung standortgebun<strong>den</strong>er technischer Infrastruktur ist<br />

ausnahmsweise möglich“. (Begründung: Der bislang nur in der<br />

Begründung genannte Ausnahmetatbestand sollte im Interesse der<br />

Rechtsklarheit im Plansatz aufgeführt sein.)<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der PS 2.1.3 wird wie folgt ergänzt: In <strong>den</strong> Grünzügen sind<br />

raumbedeutsame Vorhaben im Sinne von § 29 BauGB un<strong>zu</strong>lässig.<br />

"Die Erweiterung standortgebun<strong>den</strong>er technischer Infrastrukturen<br />

ist ausnahmsweise möglich“.<br />

1561 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.1.3 (S. 71) sollte <strong>den</strong> Begriffen<br />

„nichtprivilegierte Einzel-Vorhaben“ bzw. „privilegierte<br />

Vorhaben“ das Wort „raumbedeutsame“ vorangestellt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.1.3 wird das Wort "raumbedeutsame"<br />

<strong>den</strong> Begriffen "nichtprivilegierte Einzelvorhaben" bzw. "privilegierten<br />

Vorhaben" vorangestellt.<br />

1562 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

entspr.<br />

1228<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

Gemäß PS 2.1.3 darf in der Regel in <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen<br />

nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>. Jedoch sind ausnahmsweise Einzel- bzw.<br />

Infrastrukturvorhaben - insbesondere auch Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung<br />

von regenerativen Energien - <strong>zu</strong>lässig, die die Funktion des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges nicht beeinträchtigen oder im<br />

überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse notwendig sind. Eine<br />

Kompensationsverpflichtung bei einer Inanspruchnahme - ähnlich<br />

dem Ziel 4.3-3 des RPS/RegFNP 2010 - existiert nicht und sollte<br />

entsprechend aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Eine Kompensationsverpflichtung ist nicht als regionalplanerisches<br />

Ziel verankert. Vielmehr wird in der Begründung <strong>zu</strong>m PS 2.1.3 für<br />

Funktionsbeeinträchtigungen ein funktionaler Ausgleich durch<br />

Flächenbereitstellung gleicher Größe und Qualität im selben<br />

Naturraum gefordert. Diese Formulierung dient der<br />

regionalplanerischen Positionierung in möglichen<br />

Zielabweichungsverfahren, die allerdings der VRRN nicht selbst<br />

leitet (im Gegensatz <strong>zu</strong>m Regierungspräsidium Darmstadt).<br />

1563 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

Die in Ziel 2.1.3 gewählte Formulierung „darf in der Regel nicht<br />

gesiedelt wer<strong>den</strong>" stellt keine Zielnormierung dar und sollte daher<br />

eindeutiger gefasst wer<strong>den</strong>. Auch die Zielformulierung<br />

„ausnahmsweise sind Einzelvorhaben- bzw.<br />

Infrastrukturmaßnahmen <strong>zu</strong>lässig, die die Funktion des Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>ges nicht beeinträchtigen" ist unbefriedigend, da <strong>zu</strong>m Einen<br />

jedes Einzelvorhaben bzw. jede Infrastrukturmaßnahme die<br />

Funktion beeinträchtigt, <strong>zu</strong>m Anderen damit keine abschließend<br />

abgewogene Vorgabe getroffen ist. Die Formulierung sollte daher<br />

entfallen oder konkreter gefasst wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Konkretisierung einer Zielaussage soll auch mögliche<br />

Ausnahmen mit beinhalten, damit Nut<strong>zu</strong>ngen i<strong>den</strong>tifiziert wer<strong>den</strong>,<br />

die aus regionalplanerischer Sicht die wesentliche inhaltlich<br />

sachliche Zielaussage nicht infrage stellen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 853 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1564 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

Die im Plansatz 2.1.3 enthalten<strong>den</strong> Zielaussagen sollen bzgl. der<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen Grünzügen und Nut<strong>zu</strong>ngen in<br />

Grünzäsuren <strong>den</strong> Aussagen in <strong>den</strong> PS 2.1.1 und 2.1.2 <strong>zu</strong>geordnet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Der Begriff „nicht gesiedelt" kann beim Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

angewandt wer<strong>den</strong>, ist für <strong>den</strong> Begriff der Grünzäsur aber<br />

missverständlich.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der PS 2.1.3 wird wie folgt geändert:<br />

Abs. 1 In <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und in <strong>den</strong> Grünzäsuren darf<br />

in der Regel nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Abs. 2 In <strong>den</strong> Grünzügen sind technische Infrastrukturen und<br />

Verkehrsinfrastrukturen sowie privilegierte Vorhaben i. S. von § 35<br />

(1) BauGB <strong>zu</strong>lässig, die die Funktionen der Grünzüge nicht<br />

beeinträchtigen, im überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse<br />

notwendig sind oder aufgrund besonderer Standortanforderungen<br />

nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet wer<strong>den</strong> können.<br />

Letzteres gilt auch für <strong>den</strong> Rohstoffabbau.<br />

Abs. 3 In <strong>den</strong> Grünzäsuren sind raumbedeutsame Vorhaben im<br />

Sinne von § 29 BauGB un<strong>zu</strong>lässig.<br />

1565 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

Im PS 2.1.3 soll die Vereinbarkeit von Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren mit Win<strong>den</strong>ergieanlagen (WEA) und<br />

Photovoltaikanlagen (PVA) geregelt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der PS 2.1.3 wird wie folgt geändert:<br />

Abs. 1 In <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und in <strong>den</strong> Grünzäsuren darf<br />

in der Regel nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Abs. 2 In <strong>den</strong> Grünzügen sind technische Infrastrukturen und<br />

Verkehrsinfrastrukturen sowie privilegierte Vorhaben i. S. von § 35<br />

(1) BauGB <strong>zu</strong>lässig, die die Funktionen der Grünzüge nicht<br />

beeinträchtigen, im überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse<br />

notwendig sind oder aufgrund besonderer Standortanforderungen<br />

nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet wer<strong>den</strong> können.<br />

Letzteres gilt auch für <strong>den</strong> Rohstoffabbau.<br />

Abs. 3 In <strong>den</strong> Grünzäsuren sind raumbedeutsame Vorhaben im<br />

Sinne von § 29 BauGB un<strong>zu</strong>lässig.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 854 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1566 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Z 2.1.3 (3. Abs., 2. Satz) ist die Formulierung<br />

der „sinnvolle(n) Möglichkeit für die Verwirklichung des Vorhabens"<br />

nicht belastbar und sollte konkretisiert wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Z 2.1.3, 3. Abs., 2. Satz wird das Wort<br />

"sinnvoll" ersatzlos gestrichen.<br />

1567 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

Die in der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.1.3 vorgenommene Formulierung<br />

"Privilegierte Vorhaben... Sofern Einrichtungen der technischen<br />

Infrastruktur, insbesondere Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung regenerativer<br />

Energien, in <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen vorgesehen und<br />

unvermeidbar sind, sind diese so aus<strong>zu</strong>führen, dass die<br />

Funktionsfähigkeit des Grün<strong>zu</strong>ges erhalten bleibt" wird begrüßt,<br />

steht aber im Widerspruch <strong>zu</strong> Aussage auf S. 154.<br />

folgen<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der PS 2.1.3 wird wie folgt geändert:<br />

Abs. 1 In <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und in <strong>den</strong> Grünzäsuren darf<br />

in der Regel nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Abs. 2 In <strong>den</strong> Grünzügen sind technische Infrastrukturen und<br />

Verkehrsinfrastrukturen sowie privilegierte Vorhaben i. S. von § 35<br />

(1) BauGB <strong>zu</strong>lässig, die die Funktionen der Grünzüge nicht<br />

beeinträchtigen, im überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse<br />

notwendig sind oder aufgrund besonderer Standortanforderungen<br />

nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet wer<strong>den</strong> können.<br />

Letzteres gilt auch für <strong>den</strong> Rohstoffabbau.<br />

Abs. 3 In <strong>den</strong> Grünzäsuren sind raumbedeutsame Vorhaben im<br />

Sinne von § 29 BauGB un<strong>zu</strong>lässig.<br />

Das Kapitel Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng wird in einer Teilfortschreibung<br />

bearbeitet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 855 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1568 Stadtverwaltung Eberbach 2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

Die Ausweisung „Regionaler Grünzüge" bzw. die Darstellung von<br />

„Grünzäsuren" ist ein grundlegendes Instrument der<br />

Freiraumsicherung.<br />

Eberbach liegt teilweise innerhalb eines „Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs"<br />

und innerhalb von „Grünzäsuren". Damit wären Vorhaben, <strong>den</strong>en<br />

beispielsweise die Darstellung des FNP widerspräche, nicht mehr<br />

<strong>zu</strong>lässig. Es kann beispielsweise erforderlich wer<strong>den</strong>, kurzfristig auf<br />

bestimmte Anforderungen im Außenbereich wie ggfs. die<br />

Erstellung von Gebäu<strong>den</strong> <strong>zu</strong> reagieren.<br />

Deshalb wird folgende Formulierung vorgeschlagen:<br />

„Nicht-privilegierte Vorhaben nach § 35 (2) BauGB beeinträchtigen<br />

regelmäßig die Funktionen der Regionalen Grünzüge und sind<br />

daher ausgeschlossen" ist um das Wort „grundsätzlich" <strong>zu</strong><br />

ergänzen: „Nicht-privilegierte Vorhaben sind ... daher grundsätzlich<br />

ausgeschlossen".<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Freiraumsicherungsinstrumente Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und<br />

Grünzäsur sind auf der regionalplanerischen Ebene von Bedeutung<br />

<strong>zu</strong>r Vermeidung weiterer Inanspruchnahme von Landschaft und<br />

Freiräumen. Explizit soll ein generelles Freihaltegebot von<br />

Bebauung damit erreicht wer<strong>den</strong>. Es sind in der Begründung <strong>zu</strong><br />

2.1.3 bereits verschie<strong>den</strong>e Vorhaben angesprochen, die im<br />

Außenbereich <strong>zu</strong>lässig bleiben. Weitere Ausnahmen müssen ggf.<br />

über Zielabweichungsverfahren beantragt wer<strong>den</strong>.<br />

1569 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong>m Z 2.1.3 (2. Abs. bzgl. Nichtprivilegierte<br />

Einzelvorhaben) sollte sich der generelle Ausschluss nicht auf<br />

Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung von regenerativen Energien erstrecken,<br />

um ggf. Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>; es wird eine<br />

Gleichbehandlung wie bei privilegierten Vorhaben (3. Absatz)<br />

vorgeschlagen.<br />

Darüber hinaus regen wir, gemäß Baurecht Nichtprivilegierten<br />

Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung von regenerativen Energien auch in<br />

anderen Vorranggebieten eine Sonderstellung ein<strong>zu</strong>räumen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Es soll sichergestellt wer<strong>den</strong>, dass raumbedeutsame nicht<br />

privilegierte Vorhaben in einer Einzelfallbetrachtung auf ihre<br />

Zielkonformität im Zuge von Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong> prüfen<br />

sind.<br />

1570 Regierungspräsidium Stuttgart 2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

Nach der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.2.4.3 bis 3.2.4.5 des Entwurfs<br />

sind die Vorranggebiete für die Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng mit Regionalen<br />

Grünzügen, Vorranggebieten für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege, Vorranggebieten für <strong>den</strong> Grundwasserschutz,<br />

Vorranggebieten für die Landwirtschaft und Vorranggebieten für die<br />

Forstwirtschaft grundsätzlich vereinbar. Es wird angeregt, diesen<br />

Sachverhalt auch im Plansatz 2.1.3 <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen<br />

eindeutig <strong>zu</strong> klären und die Ausführungen in der Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 3.2.4.3 bis 3.2.4.5 entsprechend an<strong>zu</strong>passen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Zulässigkeit der Win<strong>den</strong>ergieanlagen wird direkt in <strong>den</strong> PS<br />

2.1.3 integriert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 856 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1571 Regionalverband Heilbronn-Franken 2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

Im Kapitel 2.1 Regionale Grünzüge/Grünzäsuren behandelt der<br />

Plansatz 2.1.3 die Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen Grünzügen und<br />

Grünzäsuren sowie <strong>den</strong> Ausnahmetatbestand bezüglich Einzel- und<br />

Infrastrukturvorhaben, insbesondere auch Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung<br />

von regenerativen Energien. Für die Begründung wird angeregt,<br />

beim Ausschluss von Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB auch auf<br />

die Entscheidungsrelevanz der Raumbedeutsamkeit gem. § 3 Abs.<br />

1 Nr. 6 ROG bei der Beurteilung von Vorhaben bzw.<br />

Standortkonstellationen ein<strong>zu</strong>gehen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.1.3 (2. Abs.) wird wie folgt geändert:<br />

"Raumbedeutsame nicht privilegierte Einzelvorhaben nach § 35<br />

Abs. 2 BauGB beeinträchtigen regelmäßig die Funktion von<br />

Regionalen Grünzügen und Grünzäsuren und sind daher<br />

ausgeschlossen."<br />

1572 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

entspr.<br />

1429<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

Gemäß PS 2.1.3 darf in der Regel in <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen<br />

nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>. Jedoch sind ausnahmsweise Einzel- bzw.<br />

Infrastrukturvorhaben - insbesondere auch Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung<br />

von regenerativen Energien - <strong>zu</strong>lässig, die die Funktion des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges nicht beeinträchtigen oder im<br />

überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse notwendig sind. Eine<br />

Kompensationsverpflichtung bei einer Inanspruchnahme - ähnlich<br />

dem Ziel 4.3-3 des RPS/RegFNP 2010 - existiert nicht und sollte<br />

entsprechend aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Eine Kompensationsverpflichtung ist nicht als regionalplanerisches<br />

Ziel verankert. Vielmehr wird in der Begründung <strong>zu</strong>m PS 2.1.3 für<br />

Funktionsbeeinträchtigungen ein funktionaler Ausgleich durch<br />

Flächenbereitstellung gleicher Größe und Qualität im selben<br />

Naturraum gefordert. Diese Formulierung dient der<br />

regionalplanerischen Positionierung in möglichen<br />

Zielabweichungsverfahren, die allerdings der VRRN nicht selbst<br />

leitet (im Gegensatz <strong>zu</strong>m Regierungspräsidium Darmstadt).<br />

1573 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

Die in Ziel 2.1.3 gewählte Formulierung „darf in der Regel nicht<br />

gesiedelt wer<strong>den</strong>" stellt keine Zielnormierung dar und sollte daher<br />

eindeutiger gefasst wer<strong>den</strong>. Auch die Zielformulierung<br />

„ausnahmsweise sind Einzelvorhaben- bzw.<br />

Infrastrukturmaßnahmen <strong>zu</strong>lässig, die die Funktion des Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>ges nicht beeinträchtigen" ist unbefriedigend, da <strong>zu</strong>m Einen<br />

jedes Einzelvorhaben bzw. jede Infrastrukturmaßnahme die<br />

Funktion beeinträchtigt, <strong>zu</strong>m Anderen damit keine abschließend<br />

abgewogene Vorgabe getroffen ist. Die Formulierung sollte daher<br />

entfallen oder konkreter gefasst wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Konkretisierung einer Zielaussage soll auch mögliche<br />

Ausnahmen mit beinhalten, damit Nut<strong>zu</strong>ngen i<strong>den</strong>tifiziert wer<strong>den</strong>,<br />

die aus regionalplanerischer Sicht die wesentliche inhaltlich<br />

sachliche Zielaussage nicht infrage stellen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 857 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1574 Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

Südwest<br />

entspr.<br />

1450<br />

1551<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

Die zeichnerischen Darstellungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind<br />

generalisiert und nicht parzellenscharf. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass die Bundeswasserstraßen Rhein und Neckar<br />

von <strong>den</strong> Ausweisungen als „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", „Grünzäsur", und<br />

„Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen Grünzügen/Grünzäsuren"<br />

ausgeschlossen sind. Und damit auch alle Bereiche, wie die Ufer<br />

und Betriebswege, die <strong>zu</strong>r jeweiligen Bundeswasserstraße<br />

gehören.<br />

Sollte dies nicht der Fall sein und die Bundeswasserstraßen als<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", „Grünzäsur" oder „Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren" ausgewiesen sein, so sind sie<br />

aus<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Flüsse - und hier auch die Bundeswasserstrassen - sind Teil der<br />

Landschaft, die durch die Regionalen Grünzüge gesichert und<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong> sollen. Es heißt im Plansatz 2.1.3, dass in<br />

der Regel dort nicht gesiedelt wer<strong>den</strong> darf. Vorhan<strong>den</strong>e Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

an Ufern und Betriebswege sind davon nicht betroffen. Die<br />

Belange der ordnungsgemäßen Nut<strong>zu</strong>ng der<br />

Bundeswasserstrassen mit ihren gewässerbegleiten<strong>den</strong><br />

technischen Infrastrukturen <strong>zu</strong>r Unterhaltung und Bewirtschaftung<br />

der Wasserstraße wird durch einen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g nicht<br />

eingeschränkt.<br />

1575 Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

Südwest<br />

entspr.<br />

1451<br />

1552<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

Die im Regionalplan Rhein-Neckar in <strong>den</strong> Kapitel 2.1.1, 2.1.2 und<br />

2.1.3 genannten Ziele sind verbindliche Vorgaben, die in <strong>den</strong><br />

Bauleitplänen <strong>zu</strong> berücksichtigen sind. Diese sind nicht mit <strong>den</strong><br />

gesetzlichen Regelungen, <strong>den</strong>en Bundeswasserstraßen<br />

unterliegen, vereinbar.<br />

Obwohl die Begründungen keine Verbindlichkeit besitzen (siehe<br />

Seite 8 des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar), wird darauf<br />

hingewiesen, dass die Ausführungen auf <strong>den</strong> Seiten 70 bis 72 für<br />

die Bundeswasserstraßen nicht gelten können. Die genannten<br />

Ziele, wie z.B. der Ausschluss von entgegenstehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

oder ein generelles Freihaltegebot, sind für die<br />

Bundeswasserstraßen aufgrund ihres Widmungszweckes<br />

aus<strong>zu</strong>nehmen. Ferner kann bei einer Inanspruchnahme von Flächen<br />

grundsätzlich keine Kompensation gefordert wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die einschlägigen Regelungen sind im<br />

Bundeswasserstraßengesetz festgelegt. § 1 beinhaltet die<br />

begriffliche Abgren<strong>zu</strong>ng für eine Bundeswasserstraße. Für<br />

notwendige Maßnahmen an oder in Verbindung mit der<br />

Wasserstrasse sind Genehmigungsverfahren im Gesetz genannt<br />

(z.B. § 14 Planfeststellungsverfahren). Auf dieser Ebene sind auch<br />

die Belange des Freiraums im weiteren Sinne ab<strong>zu</strong>arbeiten. In <strong>den</strong><br />

Plansätzen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen ist explizit genannt, dass<br />

Ausnahmen für Einzel- bzw. Infrastrukturvorhaben möglich sind<br />

(dieses gilt auch für die linearen Infrastrukturen wie Straßen und<br />

Wasserstraßen).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 858 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1576 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

Der zweite Satz des PS 2.1.3 soll wie folgt geändert wer<strong>den</strong>:<br />

„In <strong>den</strong> Grünzügen sind ausnahmsweise Einzel- bzw.<br />

Infrastrukturvorhaben - insbesondere auch Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung,<br />

Speicherung oder Durchleitung von regenerativen ["regenerativen"<br />

streichen] Energien - <strong>zu</strong>lässig, die die…"<br />

Begründung: Um die Energiewende regional <strong>zu</strong> ermöglichen,<br />

sollten sich der genannte Ausnahmetatbestand auf alle Anlagen <strong>zu</strong>r<br />

Gewinnung, Speicherung und Durchleitung von Energie beziehen,<br />

nicht nur auf die Erzeugung von erneuerbaren Energien.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Der PS 2.1.3 wird insgesamt wie folgt geändert:<br />

Abs. 1 In <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und in <strong>den</strong> Grünzäsuren darf<br />

in der Regel nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Abs. 2 In <strong>den</strong> Grünzügen sind technische Infrastrukturen und<br />

Verkehrsinfrastrukturen sowie privilegierte Vorhaben i. S. von § 35<br />

(1) BauGB <strong>zu</strong>lässig, die die Funktionen der Grünzüge nicht<br />

beeinträchtigen, im überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse<br />

notwendig sind oder aufgrund besonderer Standortanforderungen<br />

nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet wer<strong>den</strong> können.<br />

Letzteres gilt auch für <strong>den</strong> Rohstoffabbau.<br />

Abs. 3 In <strong>den</strong> Grünzäsuren sind raumbedeutsame Vorhaben im<br />

Sinne von § 29 BauGB un<strong>zu</strong>lässig.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 859 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1577 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

In <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen sind Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung<br />

regenerativer Energien <strong>zu</strong>lässig, wenn die Funktion des Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs nicht beeinträchtigt ist. Hier findet eine durchaus<br />

be<strong>den</strong>kliche Vorabwägung statt, die auch dem landwirtschaftlichen<br />

Vorrang widerspricht. Das Ziel ist insofern an<strong>zu</strong>passen, dass <strong>den</strong><br />

Vorhaben der regenerativen Energien keine Sonderstellung<br />

eingeräumt wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der PS 2.1.3 wird insgesamt wie folgt neu gefaßt:<br />

Abs. 1 In <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und in <strong>den</strong> Grünzäsuren darf<br />

in der Regel nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Abs. 2 In <strong>den</strong> Grünzügen sind technische Infrastrukturen und<br />

Verkehrsinfrastrukturen sowie privilegierte Vorhaben i. S. von § 35<br />

(1) BauGB <strong>zu</strong>lässig, die die Funktionen der Grünzüge nicht<br />

beeinträchtigen, im überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse<br />

notwendig sind oder aufgrund besonderer Standortanforderungen<br />

nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet wer<strong>den</strong> können.<br />

Letzteres gilt auch für <strong>den</strong> Rohstoffabbau.<br />

Abs. 3 In <strong>den</strong> Grünzäsuren sind raumbedeutsame Vorhaben im<br />

Sinne von § 29 BauGB un<strong>zu</strong>lässig.<br />

Bezogen auf Anlagen <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng erneuerbarer Energien<br />

(priviligiert oder nichtprivilegiert) wird es nicht um eine pauschale<br />

Zulässigkeit gehen, sondern notwendig sein, auf <strong>den</strong> Einzelfall<br />

Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> nehmen. Bezogen auf Win<strong>den</strong>ergieanlagen formuliert z.B.<br />

der Win<strong>den</strong>ergieerlass Rheinland-Pfalz, dass Regionale Grünzüge<br />

nicht als Ausschlusskriterium für Vorranggebiete für die<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng gewertet wer<strong>den</strong> können.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 860 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1578 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g hat im Vergleich <strong>zu</strong>m RROP 2004 sehr<br />

deutlich an Umgriff <strong>zu</strong>genommen. Eine Begründung hierfür ist nicht<br />

ersichtlich. Es wird die Frage gestellt, wie es noch möglich sein<br />

solle, nach § 35 BauGB privilegierte landwirtschaftliche<br />

Bauvorhaben nach Möglichkeit außerhalb der Regionalen<br />

Grünzüge um<strong>zu</strong>setzen? Es könne unter keinen Umstän<strong>den</strong><br />

hingenommen wer<strong>den</strong>, dass wegen diesem Widerspruch in<br />

textlicher Formulierung und plangraphischer Darstellung<br />

privilegierte landwirtschaftliche Bauvorhaben, wie insbesondere<br />

auch Erweiterungen bestehender landwirtschaftlicher<br />

Betriebsstellen be- oder gar verhindert wer<strong>den</strong>. Es wird außerdem<br />

auf die in der Region Rhein-Neckar häufig an<strong>zu</strong>treffende und<br />

kommunal erwünschte Siedlung von kombinierten privilegierten<br />

und mitgezogenen gewerblichen Vorhaben der Landwirtschaft und<br />

des Weinbaus im Bereich des Tourismus und der Naherholung.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Der PS 2.1.3 wird insgesamt wie folgt neu gefaßt:<br />

Abs. 1 In <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und in <strong>den</strong> Grünzäsuren darf<br />

in der Regel nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Abs. 2 In <strong>den</strong> Grünzügen sind technische Infrastrukturen und<br />

Verkehrsinfrastrukturen sowie privilegierte Vorhaben i. S. von § 35<br />

(1) BauGB <strong>zu</strong>lässig, die die Funktionen der Grünzüge nicht<br />

beeinträchtigen, im überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse<br />

notwendig sind oder aufgrund besonderer Standortanforderungen<br />

nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet wer<strong>den</strong> können.<br />

Letzteres gilt auch für <strong>den</strong> Rohstoffabbau.<br />

Abs. 3 In <strong>den</strong> Grünzäsuren sind raumbedeutsame Vorhaben im<br />

Sinne von § 29 BauGB un<strong>zu</strong>lässig.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong>m PS 2.1.3 wird der letzte Satz am Ende des<br />

5. Absatzes wie folgt geändert: "Ausnahmsweise ist die<br />

bestandssichernde Erweiterung von landwirtschaftlich privilegierten<br />

Vorhaben und standortgebun<strong>den</strong>er technischer Infrastruktur<br />

<strong>zu</strong>lässig."<br />

Aus Sicht der Regionalplanung wird die Ansicht, dass im<br />

Außenbereich eine Kombination von privilegierten Vorhaben mit<br />

gewerblichen Vorhaben der Landwirtschaft wünschenswert sei,<br />

nicht vertreten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 861 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1579 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

In Regionalen Grünzügen sollen ausnahmsweise Anlagen <strong>zu</strong>r<br />

Gewinnung regenerativer Energien <strong>zu</strong>lässig sein. Dies halten wir<br />

für eine be<strong>den</strong>kliche Vorabwägung, die auch dem<br />

landwirtschaftlichen Vorrang widerspricht. Ein Ausschluss des § 35<br />

Bau GB ist nicht hinnehmbar; das Bau GB regelt bereits<br />

ausreichend das Bauen im Außenbereich, eine weitere Regelung<br />

ist der Entbürokratisierung nicht dienlich und mit Ausnahmen wie<br />

beispielsweise für Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung regenerativer Energien<br />

widersprüchlich.<br />

nicht folgen<br />

Regionale Grünzüge sind im Einheitlichen Regionalplan als<br />

großräumiges Freiraumsystem ausgewiesen. Aufgrund des in der<br />

Regel begrenzten Flächenbedarfs von Anlagen <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng der<br />

erneuerbaren Energien (Win<strong>den</strong>ergieanlagen z.B. benötigen nur<br />

0,5 - 0,7 ha pro Anlage) ist nach Abwägung ausnahmsweise eine<br />

Errichtung entsprechender Anlagen in Regionalen Grünzügen<br />

möglich. Wür<strong>den</strong> z.B. alle Regionalen Grünzüge im Einheitlichen<br />

Regionalplan für die Errichtung von Win<strong>den</strong>ergieanlagen gesperrt,<br />

dann wäre der im Sinne der Energiewende dringend notwendige<br />

Ausbau der Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng nicht mehr möglich.<br />

1580 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

2.1.3<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen in Regionalen<br />

Grünzügen/Grünzäsuren (Z)<br />

Ausgleichsmaßnahmen bei Natureingriffen: Auf Seite 71 und 72<br />

wird das generelle Freihaltegebot in <strong>den</strong> Grünzügen und<br />

Grünzäsuren erläutert. Hier wer<strong>den</strong> auch abweichende Ausnahmen<br />

erläutert. Generell sollte immer verlangt wer<strong>den</strong>, dass ökologische<br />

Ausgleichsflächen „mindestens die gleiche Größe" haben müssen.<br />

Worte wie „vergleichbare Größe" sind überall durch „mindestens<br />

gleiche Größe" <strong>zu</strong> ersetzen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die in der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.1.3 angesprochene Kompensation<br />

soll auf eine vergleichbare Größe und Qualität hin orientiert sein.<br />

Sie ist nicht mit der naturschutzfachlichen Kompensationsregelung<br />

<strong>zu</strong> vergleichen (Eingriffsregelung).<br />

1581 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2237<br />

2.1.4<br />

Regionalpark Rhein-Neckar (G)<br />

Im Falle des Regionalparks wären Zielaussagen über die funktionale<br />

Entwicklung des Gebiets und die Verankerung einiger wichtiger<br />

strategischer Ausrichtungen im Planwerk wünschenswert<br />

gewesen. Im Falle der Kulturlandschaften wären räumliche<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen und Benennungen - ggf. mit Zielcharakter - hilfreich."<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Regionalpark Rhein-Neckar als regionales Entwicklungskonzept<br />

soll die regionalplanerischen Aussagen aufgreifen und<br />

weiterentwickeln. Damit verbun<strong>den</strong> ist auch die<br />

Auseinanderset<strong>zu</strong>ng mit der Weiterentwicklung der<br />

Kulturlandschaften in der Metropolregion <strong>zu</strong> sehen (z. B. mögliches<br />

Kulturlandschaftskataster als Teil des Rauminformationssystems<br />

Rhein-Neckar).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 862 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1582 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.1.4<br />

Regionalpark Rhein-Neckar (G)<br />

Im PS 2.1.4 sollte eine dezidierte Abgren<strong>zu</strong>ng der<br />

Kulturlandschaften (Ziele) und Ableitung bzw. Zusammenführung<br />

der Aspekte 2.1.4 und 2.2.8 erreicht wer<strong>den</strong>.<br />

Die Arbeiten <strong>zu</strong>m Regionalpark Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> ausdrücklich<br />

unterstützt. Leider ist es nicht gelungen, eine Verbindung zwischen<br />

<strong>den</strong> Ansätzen der Konzeption (und <strong>den</strong> Projekten und Maßnahmen)<br />

und regionalplanerisch verbindlichen Festset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong> schaffen.<br />

Insbesondere hinsichtlich der Kulturlandschaften und deren<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen (Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete oder<br />

eigenständige Zielkategorie) entsteht dadurch eine deutlich<br />

erkennbare Lücke.<br />

Die „Aufteilung" der Inhalte nach 2.1.4 Regionalpark und 2.2.8<br />

Kulturlandschaft verfestigt <strong>den</strong> Eindruck einer nicht optimal<br />

verzahnten Kulturlandschaftsstrategie."<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Um einen Be<strong>zu</strong>g her<strong>zu</strong>stellen wird in der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.1.4<br />

im 3. Absatz nach dem 2. Satz eingefügt."(vgl. auch Kap. 2.2.7 und<br />

2.2.8)". Das regionale Entwicklungsprojekt Regionalpark Rhein-<br />

Neckar ist ansonsten kein Planungskonzept, das für <strong>den</strong> Raum<br />

Freiflächenentwicklungen/-maßnahmen entwirft, sondern vielmehr<br />

ein strategisches Kooperationsprojekt mit verschie<strong>den</strong>en Partnern<br />

in der Metropolregion Rhein-Neckar. Im Ergebnis seiner einzelnen<br />

Bausteine gem. Masterplan Vision 2015 sollen damit auch eine<br />

Bewußtseinsschärfung für Kulturlandschaften, Aufwertungs- und<br />

Vernet<strong>zu</strong>ngsmaßnahmen für Freizeit und Erholung sowie<br />

ökologische Verbesserungen erreicht wer<strong>den</strong>.<br />

1583 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.1.4<br />

Regionalpark Rhein-Neckar (G)<br />

Die Ausweisung Regionaler Grünzüge und Grünzäsuren ist ein<br />

grundlegendes Instrument der Freiraumsicherung. Ihre Bedeutung<br />

als großräumiges Freiraumsicherungssystem für <strong>den</strong> langfristigen<br />

Schutz und für die Entwicklung der Kulturlandschaft bleibt wie<br />

bisher auch verbindliches Ziel der Regionalplanung. Dies wird aus<br />

Naturschutzsicht begrüßt.<br />

Das regionale Entwicklungsprojekt Regionalpark Rhein-Neckar soll<br />

Landschaften und Freiräume in einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

aufwerten, Freiräume erlebbar machen, die I<strong>den</strong>tität der<br />

Kulturlandschaft fördern und die Erholungseignung verbessern.<br />

Dafür wer<strong>den</strong> Gebiete einbezogen, die aufgrund ihrer spezifischen<br />

naturräumlichen Funktionen als besonders wertvoll ein<strong>zu</strong>stufen<br />

sind. Der Auftrag, landschaftspflegerisch wertvolle Gebiete und<br />

wertvolle Gebiete für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz <strong>zu</strong> fördern, wird<br />

dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Die Grundsätze <strong>zu</strong>m<br />

Regionalpark Rhein-Neckar sollten dahingehend ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der PS 2.1.4 wird wie folgt ergänzt:<br />

Die Leitprojekte des Regionalparkkonzeptes sollen das<br />

<strong>zu</strong>sammenhängende System der Regionalen Grünzüge und<br />

Grünzäsuren qualitativ aufwerten, Freiräume erlebbar machen, die<br />

I<strong>den</strong>tität der Kulturlandschaft fördern, ökologisch wertvolle<br />

Bereiche sichern und die Erholungseignung verbessern.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.1.4 (3. Abs.) wird ebenfalls ergänzt: (…),<br />

die Kulturlandschaft zeitgemäß weiterentwickelt, ökologisch<br />

wertvolle Bereiche gesichert und die Erholungseignung verbessert<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 863 von 2197<br />

2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1584 Stadtverwaltung Eberbach 2.1.4<br />

Regionalpark Rhein-Neckar (G)<br />

„Regionalpark" ist ein rechtlich ungeschützter Begriff. Die Vielzahl<br />

von Kennzeichnungen und Namensgebungen aus diesem Bereich<br />

führt <strong>zu</strong> Begriffsverwirrungen, so dass die Bedeutungen von<br />

„Naturpark" oder „Geopark" weniger deutlich wahrgenommen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Eine qualitative Aufwertung der Grünzüge und Grünzäsuren durch<br />

einen Regionalpark scheint unter <strong>den</strong> gegebenen Umstän<strong>den</strong> nicht<br />

erforderlich, vielmehr sollten die touristischen Qualitäten von Naturund<br />

Geopark weiter gefordert und ausgebaut wer<strong>den</strong>.<br />

Stellungnahme der Verwaltung<br />

Die Einführung des Begriffs eines „Regionalpark" sollte nochmals<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionalpark Rhein-Neckar zählt <strong>zu</strong> eine der Aufgaben gem.<br />

Staatsvertrag.<br />

1585 Regionalverband Mittlerer Oberrhein 2.1.4<br />

Regionalpark Rhein-Neckar (G)<br />

Das Konzept der Freiraumfestlegungen und insbesondere die<br />

Umset<strong>zu</strong>ngskomponente des Regionalparks Rhein-Neckar wer<strong>den</strong><br />

begrüßt. Es wird angeregt, sich <strong>zu</strong> Maßnahmen des Regionalparks<br />

Rhein-Neckar an <strong>den</strong> Regionsgrenzen mit dem Regionalverband<br />

Mittlerer Oberrhein und <strong>den</strong> Kommunen an der Regionsgrenze<br />

ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Es ist z.B. beabsichtigt, das Regionalparkprojekt "Blaue<br />

Landschaften" / "Rheinachse" eng mit der Nachbarregion Mittlerer<br />

Oberrhein und dem Zweckverband Regio Pamina ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />

1586 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.1.4<br />

Regionalpark Rhein-Neckar (G)<br />

Zu G 2.1.4 Begründung Regionalpark:<br />

In der Begründung <strong>zu</strong>m PS 2.1.4 (Regionalpark Rhein-Neckar) wird<br />

die des Landwirtschaft un<strong>zu</strong>reichend eingebun<strong>den</strong>. Die mögliche<br />

Anlage von Grünlan<strong>den</strong>twicklungsprojekten u.a. auf<br />

landwirtschaftlichen Vorrangstandorten führt <strong>zu</strong> einem Ent<strong>zu</strong>g<br />

landwirtschaftlich <strong>zu</strong> schützender Fläche und widerspricht damit<br />

dem regionalplanerischen Ziel Landwirtschaftlicher Vorrang. Mit<br />

dieser Formulierung wer<strong>den</strong> alle Begrünungs- bzw.<br />

Pflanzmaßnahmen aus landwirtschaftlichen Vorrangflächen<br />

ermöglicht, die eigentliche Funktion dieses Vorranges somit<br />

konterkariert. Eine Formulierung, die Aspekte der Landwirtschaft<br />

und des Weinbaus berücksichtigt wird für erforderlich gehalten.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Das regionale Entwicklungsprojekt Regionalpark Rhein-Neckar<br />

versteht sich als eine Plattform, bei der eine Vielzahl von Akteuren<br />

in der Region miteinander kooperieren können und sollen. Einzelne<br />

Flächennutzer wie z. B. die Land- und Forstwirtschaft sind nicht<br />

separat genannt. Bei <strong>den</strong> Grünprojekten geht es nicht wie<br />

angenommen um "Grünlan<strong>den</strong>twicklungsprojekte" in dem Sinne<br />

von Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche in Grünland (vgl. auch<br />

www.vrrn.de (Suchwort Regionalpark Rhein-Neckar).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 864 von 2197<br />

2.2 Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1587 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

entspr.<br />

Förderung<br />

2246<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

- Der Textteil des Einheitlichen Regionalplans sollte im Kapitel 2.3<br />

um die Inhalte des Kapitels 8.5 des Landschaftsrahmenplanes<br />

(Kriterien für die Festset<strong>zu</strong>ng von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

Wald und Forstwirtschaft sowie eine entsprechende<br />

Übersichtskarte) ergänzt wer<strong>den</strong>. Wir verweisen in diesem<br />

Zusammenhang auf unsere grundsätzlichen Ausführungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Kapiteln 2.2 und 2.3 sowie <strong>zu</strong>r Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Grundlagen <strong>zu</strong>r Forstwirtschaft wer<strong>den</strong> von Seiten<br />

der Fachplanungsträger in Form von forstwirtschaftlichen<br />

Planungen der Regionalplanung <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt. Dort wird<br />

eine fachliche Bewertung der Waldflächen ausgesprochen, die als<br />

Vorranggebiet bzw. Vorbehaltsgebiet dargestellt wer<strong>den</strong> sollen. In<br />

der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.2.2. wird auf die Grundlage der<br />

Ausweisungen verwiesen. Eine detaillierte fachliche Bewertung<br />

aller einzelnen Flächen obliegt der Fachplanung. Aufgrund der<br />

Vielfalt der fachlichen Abwägungsmaterialien aus <strong>den</strong> Bereichen<br />

Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Rohstoffsicherung, Naturschutz<br />

muss auf die unabgewogenen Fachplanungsaussagen an anderer<br />

Stelle verwiesen wer<strong>den</strong> (z.B. Landwirtschaftlicher Fachplan,<br />

Landschaftsrahmenplanung, wasserwirtschaftliche<br />

Schutzgebietsausweisungen, rohstoffgeologische Fachdaten).<br />

1588 Gemeinde Malsch - Es wurde festgestellt, dass die entsprechen<strong>den</strong> Kennzeichnungen nicht folgen<br />

im Regionalplanentwurf die Abbaugebiete der Fa. Creaton und<br />

entspr.<br />

Wienerberger westlich der B 3 <strong>zu</strong>m Schutz <strong>zu</strong>r Sicherung von<br />

2665<br />

Freiraumressourcen überplanen. In der Rechtsverordnung des<br />

3957<br />

Regierungspräsidiums Karlsruhe für das festgesetzte Natur- und<br />

Landschaftsschutzgebiet „Hochholz-Kapellenbruch" wurde<br />

verankert, dass der Tonabbau im Rahmen der erteilten<br />

Genehmigungen fortgeführt wer<strong>den</strong> darf. Insoweit müssen diese<br />

Flächen in <strong>den</strong> Regionalplanentwurf als Tonabbauflächen<br />

übernommen wer<strong>den</strong>. Das von der Fa. Creaton betriebene<br />

Verfahren <strong>zu</strong>r Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes wird beim<br />

Regierungspräsidium Freiburg unter dem AZ 4718-122.40.2<br />

geführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wird sichergestellt, dass die<br />

vom Tonabbau „betroffenen" Flächen nach vollständiger Erledigung<br />

desselben wieder mit Materialien im Rahmen des bergrechtlichen<br />

Zulassungsbescheides aufgefüllt wer<strong>den</strong> dürfen.<br />

Die Gemeinde beantragt daher ergänzend, dass im genannten<br />

Bereich eine Festset<strong>zu</strong>ng als „Deponie" im Regionalplan<br />

vorgenommen wer<strong>den</strong> muss.<br />

Der überwiegende Teil der Tongrube Malsch liegt gem. der<br />

Rohstoffgeologischen Beurteilung des LGRB (2008) außerhalb des<br />

Rohstoffvorkommens L6716/L6916-106 und wird daher in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

festgelegt. Der innerhalb des Vorkommens liegende restliche Anteil<br />

der konzessionierten Abbaustelle liegt in einem Naturschutzgebiet<br />

sowie einem FFH-Gebiet. Die in der Rechtsverordnung <strong>zu</strong>m Naturund<br />

Landschaftsschutzgebiet Hochholz-Kapellenbruch enthaltene<br />

Regelung, wonach der Tonabbau im Rahmen der erteilten<br />

Genehmigungen fortgeführt wer<strong>den</strong> darf, bezieht sich auf das<br />

Landschaftsschutzgebiet, das außerhalb des o.g.<br />

Rohstoffvorkommens liegt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der innerhalb des<br />

Rohstoffvorkommens liegende Teil des Konzessionsgebiet nicht als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sondern als Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege festgelegt.<br />

Da die nachrichtliche Darstellung Deponie künftig nur noch für aktiv<br />

betriebene Deponien in der Ablagerungsphase verwendet wird,<br />

erfolgt keine entsprechende Kennzeichnung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 865 von 2197<br />

2.2 Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1589 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - In Anbetracht von Gemein<strong>den</strong> mit hohem bis sehr hohem<br />

Bewaldungsgrad (O<strong>den</strong>wald) sollen Neuaufforstungen<br />

unterbleiben. Hilfreich wäre eine regionalplanerische Aussage <strong>zu</strong><br />

großflächigen Christbaumkulturen und Energieholzplantagen, die<br />

sich im Hinblick auf <strong>den</strong> hohen Waldanteil im O<strong>den</strong>wald kritisch mit<br />

der besonderen Eigenart der Landschaft und ihren Funktionen als<br />

Erholungsraum, Raum für typisches Tier- und Pflanzeninventar,<br />

Frischluftbahnen, auseinandersetzt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Frage der Nut<strong>zu</strong>ng einzelner landwirtschaftlicher Flächen für z.<br />

B. Christbaumkulturen oder Energieholzpflanzen ist auf der Ebene<br />

der Regionalplanung nicht steuerbar. Vielmehr müssen hier die<br />

fachgesetzlichen Regelungen genutzt wer<strong>den</strong>. Die Regionalplanung<br />

ist in einzelnen Verfahren als Träger Öffentlicher Belange <strong>zu</strong> hören.<br />

1590 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Biotopvernet<strong>zu</strong>ng und Artenschutz: Das bestehende Netzwerk an<br />

Schutzgebieten ist nicht ausreichend, um die Artenvielfalt auf<br />

Dauer <strong>zu</strong> erhalten. Für die Erhaltung der Biodiversität in der Region<br />

müssen ausreichend große Vorrangflächen für Natur- und<br />

Umweltschutz geschaffen wer<strong>den</strong>, die bei der Aufstellung des<br />

Regionalplans mindestens gleichberechtigt mit anderen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Nur dann können die<br />

Naturschätze der Region erhalten wer<strong>den</strong> und weiterhin eine hohe<br />

Lebensqualität für die Bürger erreicht wer<strong>den</strong>. Der bereits<br />

bestehende Regionalpark ist nicht geeignet, um diesen Zielen<br />

gerecht <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>. Er dient vorrangig der Erholung und dem<br />

Tourismus, nicht jedoch dem Natur- und Artenschutz.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

In die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege sind nicht nur die bestehen<strong>den</strong><br />

naturschutzfachlich festgesetzten Schutzgebiete einbezogen mit<br />

dem Schwerpunkt "Erhalt" und "Sicherung", sondern auch die<br />

Flächen, die potenziell für einen regionalen Biotopverbund im Sinne<br />

von "Entwicklung" dienen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 866 von 2197<br />

2.2 Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1591 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Grundsätzlich ist das bestehende Netzwerk an Schutzgebieten<br />

nicht ausreichend, um die Artenvielfalt auf Dauer <strong>zu</strong> erhalten.<br />

Zerschneidung und siedlungsbedingte Einflüsse verhindern <strong>den</strong><br />

Austausch von Teil-Populationen und führen somit auf lange Sicht<br />

<strong>zu</strong>m Erlöschen der Populationen. Daher ist es zwingend notwendig,<br />

<strong>zu</strong>sammenhängende Landschaftsräume als Wanderkorridore<br />

aus<strong>zu</strong>weisen, die <strong>den</strong> ungehinderten Austausch zwischen Teil-<br />

Populationen ermöglichen und der Ausbreitung von wandern<strong>den</strong><br />

Tierarten dienen. Des Weiteren ist ein eng geknüpftes Biotop-<br />

Verbundsystem unabdingbar, um die Folgen des Klimawandels<br />

ab<strong>zu</strong>mildern. Nur so können für gefährdete Tier- und Pflanzenarten<br />

Ausweichhabitate angeboten wer<strong>den</strong>, in die sie abwandern<br />

können. Der bereits bestehende Regionalpark ist nicht geeignet,<br />

um diesen Zielen gerecht <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>. Er dient vorrangig der<br />

Erholung und dem Tourismus, nicht jedoch dem Natur- und<br />

Artenschutz.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die regionalplanerische Sicherung der Flächen für einen regionalen<br />

Biotopverbund erfolgt nach Abwägung mit anderen<br />

Flächenbelangen durch die Ausweisung von Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege. Für <strong>den</strong><br />

rheinland-pfälzischen Teilraum ergänzt der regionale Biotopverbund<br />

<strong>den</strong> im LEP IV Rheinland-Pfalz ausgewiesenen landesweiten<br />

Biotopverbund. Diese Flächen gehen deutlich über die Flächen mit<br />

bereits naturschutzfachlichem Schutzstatus hinaus. Sie beziehen<br />

Verbindungsflächen, Wildtierkorridore etc. mit ein (vgl. auch<br />

Landschaftsrahmenplanung BW).<br />

1592 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

3250<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Eine Zerschneidung von noch vorhan<strong>den</strong>en großen<br />

<strong>zu</strong>sammenhängen<strong>den</strong> Freiräumen muss verhindert wer<strong>den</strong>.<br />

Gerade in der teilweise sehr dicht besiedelten Metropolregion sind<br />

unzerschnittene Freiräume besonders wichtig als Rück<strong>zu</strong>gsräume<br />

für störungsempfindliche Tierarten und als Erholungsräume für die<br />

Bevölkerung. Die Beeinträchtigung der letzten unzerschnittenen<br />

Räume größer als 15 Hektar durch belastende Planungen und<br />

Projekte ist <strong>zu</strong> unterlassen.<br />

In diesem Zusammenhang lehnen die Naturschutzverbände<br />

insbesondere <strong>den</strong> Bau der „O<strong>den</strong>wald- Transversale" zwischen<br />

Adelsheim und Eberstadt ab, da die O<strong>den</strong>wald-Transversale<br />

wichtige Biotop-Verbund-Achsen - unter anderem landesweit<br />

bedeutsame Wildtierkorridore - im östlichen O<strong>den</strong>wald durchtrennt.<br />

Auch die Umgehungsstraße Lingental-Gaiberg-Wiesenbach, welche<br />

wertvolle Streuobstgebiete zerschneidet, oder die Umgehung<br />

Mörlenbach-Rimbach- Fürth wer<strong>den</strong> abgelehnt.<br />

nicht folgen<br />

Die genannten Maßnahmen sind in <strong>den</strong> Bedarfsplänen des Bundes,<br />

der Länder bzw. des Kreises enthalten und müssen deshalb<br />

nachrichtlich im Text und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanes dargestellt wer<strong>den</strong>. Eine Minderung der<br />

Zerschneidungswirkung ist in <strong>den</strong> jeweiligen<br />

Planfeststellungsverfahren ab<strong>zu</strong>arbeiten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 867 von 2197<br />

2.2 Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1593 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

3733<br />

- Die im Anhörungsentwurf ausgearbeiteten Zielset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>m<br />

Ausbau der Erneuerbaren Energien, Verringerung des Verbrauchs<br />

konventioneller Energieträger und Gaskraftwerke wird von Seiten<br />

der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN unterstützt. Ohne<br />

verbindliche und konkrete Regelungen bleiben diese Zielset<strong>zu</strong>ngen<br />

jedoch hinter <strong>den</strong> Erwartungen <strong>zu</strong>rück. Deshalb ist es für uns<br />

wichtig, dass eine ausgearbeitete Klimaschutzkonzeption zentraler<br />

Bestandteil des Einheitlichen Regionalplans Rhein- Neckar sein soll,<br />

um nachhaltige Entwicklung in der Metropolregion <strong>zu</strong> verankern.<br />

Kenntnisnahme<br />

Hierbei sind flexible Regelungen notwendig, um beispielsweise das<br />

Landesklimaschutzgesetz, das momentan in Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

erarbeitet wird, in die Zielset<strong>zu</strong>ngen des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar <strong>zu</strong> integrieren. Besondere Bedeutung<br />

kommt in diesem Zusammenhang folgen<strong>den</strong> Bereichen <strong>zu</strong>:<br />

- Biotopschutz und Stärkung regionaler Grünzüge<br />

- Erstellung eines gemeinsamen Luftreinhalteplans für die<br />

Metropolregion Rhein-Neckar<br />

- Auenstrukturen und Hochwasserschutz<br />

- Ausbau der Erneuerbaren Energien<br />

- Folgen des Klimawandels und Anpassungsstrategien<br />

Konkrete Regelungen im Sinne von regionalplanerischen Zielen<br />

können im Einheitlichen Regionalplan nur getroffen wer<strong>den</strong>, wenn<br />

der Verband Region Rhein-Neckar eine Regelungskompetenz<br />

besitzt und die Ziele auch in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte räumlich<br />

dargestellt wer<strong>den</strong> können. Dies ist im Kapitel Energie mit<br />

Ausnahme der Steuerungsfunktion bei der Win<strong>den</strong>ergie nicht der<br />

Fall.<br />

In Be<strong>zu</strong>g auf <strong>den</strong> Klimaschutz sind im Einheitlichen Regionalplan<br />

verschie<strong>den</strong>e Plansätze enthalten, wie z.B. die<br />

Freiflächenfreihaltung mittels Regionaler Grünzüge/Grünzäsuren<br />

und die Inhalte <strong>zu</strong>r Energieeffizienz und <strong>zu</strong>m Ausbau der<br />

eneuerbaren Energien. In diesem Zusammenhang wird auch auf<br />

das Regionale Energiekonzept verwiesen, in dessen Leitbild<br />

formuliert ist, dass sich die Metropolregion Rhein-Neckar <strong>zu</strong> einer<br />

Vorbildregion im Bereich der Energieeffizienz und des Ausbaus der<br />

erneuerbaren Energien entwickeln soll.<br />

1594 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

446<br />

839<br />

- Bei der Ausweisung von Gewerbe- und Wohngebieten sowie bei<br />

Infrastrukturmaßnahmen soll der Erhalt großflächig<strong>zu</strong>sammenhängender<br />

Freiräume Priorität genießen. Eine weitere<br />

Zerschneidung von Freiräumen mindert die Rück<strong>zu</strong>gsräume für<br />

störungsempfindliche Tierarten und beschränkt gleichzeitig die<br />

Erholungsräume für die Bevölkerung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar sind es insbesondere die Regionalen<br />

Grünzüge/Grünzäsuren, die der regionalen Freiraumsicherung<br />

Rechnung tragen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 868 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1595 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Es ist beabsichtigt, das NSG Oberrödelbachtal aus<strong>zu</strong>weisen. Wir Kenntnisnahme<br />

bitten darum, von planerischen Festset<strong>zu</strong>ngen ab<strong>zu</strong>sehen, die der<br />

Ausweisung entgegenstehen.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1596 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Die nachrichtliche Darstellung des Landesweiten Biotopverbundes<br />

Rheinland-Pfalz bei einem Maßstab von 1:75.000 ist aus<br />

kartographischer Sicht ein Fehler. Insbesondere im Bereich<br />

kleinerer Fließgewässer ist eine flächenhafte Darstellung nicht<br />

mehr möglich. Die Karte wird unleserlich. Auf die Darstellung in der<br />

Gesamtkarte soll verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die nachrichtliche Übernahme des Landesweiten Biotopverbundes<br />

Rheinland-Pfalz ist Bestandteil der Vorgaben der<br />

Raumordnungskommission über Form und Inhalt des Regionalplans<br />

Rhein-Neckar.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 869 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1597 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

- Im Textteil fehlt <strong>zu</strong>dem eine Übersicht über die <strong>den</strong><br />

regionalplanerischen Festset<strong>zu</strong>ngen der Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>grundeliegen<strong>den</strong> Kriterien.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die fachlichen Grundlagen für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund<br />

wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> jeweiligen Beiträgen <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung<br />

für die drei Teilräume der Metropolregion in unterschiedlicher<br />

Zuständigkeit erarbeitet. Die Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt zeigt die nicht abgewogenen fachlichen Grundlagen<br />

für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund - in diesem Zusammenhang ist<br />

auf die unterschiedlichen Quellen <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung in<br />

<strong>den</strong> Teilräumen verwiesen.<br />

Um das Verhältnis landesweiter und regionaler Biotopverbund im<br />

rheinland-pfälzischen Teilraum deutlicher <strong>zu</strong> machen, wer<strong>den</strong><br />

folgende Hinweise <strong>zu</strong>m landesweiten Biotopverbund in der<br />

Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 2.2.1.2 (letzter Absatz) ergänzt: Im<br />

rheinland-pfälzischen Teilraum der Metropolregion ergänzt der<br />

regionale Biotopverbund <strong>den</strong> im LEP IV Rheinland-Pfalz<br />

festgelegten landesweiten Biotopverbund. "Der in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nachrichtlich dargestellte landesweite<br />

Biotopverbund beinhaltet die Natura 2000 Gebietskulisse, die<br />

Kernzonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald und die<br />

Naturschutzgebiete im Sinne sog. Kernflächen. Als<br />

Verbindungselemente dienen Wildkorridore, gesetzliche und<br />

geplante Überschwemmungsgebiete sowie punkt- und<br />

linienförmige Landschaftselemente, die von bestimmten Arten als<br />

Lebensraum oder für ihre Ausbreitung genutzt wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 870 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1598 Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

- Die im Landschaftsrahmenplan als „sehr bedeutend für <strong>den</strong><br />

regionalen Biotopverbund" eingestuften Flächen und die als<br />

„bedeutend für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund" i<strong>den</strong>tifizierten<br />

Flächen sind im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar nach<br />

Abwägung als Vorranggebiete bzw. Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege überwiegend dargestellt.<br />

Allerdings gibt es Fälle, in <strong>den</strong>en nicht deutlich wird, weshalb von<br />

<strong>den</strong> Zielen des Landschaftsrahmenplans abgewichen wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die fachplanerischen Belange des Landschaftsrahmenplanes sind<br />

in <strong>den</strong> regionalplanerischen Gesamtabwägungsprozess einbezogen<br />

wor<strong>den</strong>. Im Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> grundsätzlich keine<br />

monofunktionalen Vorrang- und Vorbehaltsgebietsausweisungen<br />

miteinander überlagert. Es gilt eine prioritäre Ausweisung im Sinne<br />

einer Letztabwägung (Ziel). Die angesprochenen Bereiche für <strong>den</strong><br />

regionalen Biotopverbund sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

flächendeckend mit Regionalen Grünzüge belegt. Dieses<br />

multifunktionale Freiraumsicherungsinstrument dient auch <strong>zu</strong>r<br />

regionalplanerischen Sicherung der in der<br />

Landschaftsrahmenplanung i<strong>den</strong>tifizierten Biotopverbundflächen.<br />

1599 Landesamt für Umwelt,<br />

entspr.<br />

1209<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

- In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt sollten<br />

auch die Grünbrückenstandorte/ Querungshilfen und Vorschläge für<br />

Regionale Ökoflächenpools aus dem Landschaftsrahmenplan<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Vorschläge für sog. Regionale Ökoflächenpools sind in die<br />

Ausweisung von Regionalen Grünzügen eingeflossen. Die<br />

Regionalplanung wird die weitere Standortbestimmung von<br />

Grünbrücken unterstützend begleiten. Die genaue Lokalisierung<br />

von Grünbrücken soll auf nachfolgen<strong>den</strong> (Fach-)Planungsebenen<br />

erfolgen.<br />

1600 Stadt Mannheim - Es wird darum gebeten, die in Anlage 2 gelb markierten Flächen teilweise folgen<br />

<strong>zu</strong>sätzlich als „Bedeutende Räume für <strong>den</strong> regionalen<br />

entspr.<br />

Biotopverbund" mit auf<strong>zu</strong>nehmen (Erläuterungskarte Natur, Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

4251<br />

Landschaft und Umwelt). Im Nor<strong>den</strong> betrifft dies v.a. § 32 Biotope.<br />

Im Sü<strong>den</strong> liegt eine Ausgleichsfläche, die eine wichtige<br />

Schlüsselfunktion an dieser Stelle für <strong>den</strong> Biotopverbund einnimmt.<br />

Entsprechend der Überprüfung der Einbeziehung von <strong>den</strong><br />

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten in <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund, die bislang nicht Bestandteil sind, wer<strong>den</strong> die von<br />

der Stadt Mannheim genannten Bereiche hinsichtlich ihrer Größe<br />

und Lage auf die Einbeziehung in <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund<br />

geprüft.<br />

Bei der Nichtübernahme gilt, dass diese Flächen über die<br />

Integration der kommunalen Landschaftsplanung in die<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung gesichert wer<strong>den</strong> müssten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 871 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1601 Stadtverwaltung Heidelberg - Der Bereich zwischen Heidelberg-Handschuhsheim und<br />

nicht folgen<br />

Dossenheim ist nicht als „weitere Räume für <strong>den</strong> regionalen<br />

entspr.<br />

4252<br />

Biotopverbund" dargestellt.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Es wird vorgeschlagen, diesen Bereich entsprechend der<br />

Abstandsfläche zwischen Heidelberg/Rohrbach und Rohrbach-Süd<br />

als „weitere Räume für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund" in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt dar<strong>zu</strong>stellen. In<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind beide Gebiete als Grünzäsur<br />

eingetragen.<br />

In der Landschaftsrahmenplanung wur<strong>den</strong> die Flächen i<strong>den</strong>tifiziert,<br />

die für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund von Bedeutung sind.<br />

Bezüglich der Waldflächen kommen vor allem die potenziell<br />

trockenen Waldlebensräume und weiterer Biotopschutzwälder in<br />

Betracht. Für das Offenland gelten maßgeblich die trockenen und<br />

feuchten Standorte als bedeutend für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund. Mittlere Standorte wie z.B. die erwähnten Bereiche<br />

nördlich von Handschuhsheim bis Dossenheim sind Bereiche, die<br />

auf der kommunalen Ebene im Rahmen der kommunalen<br />

Biotopvernet<strong>zu</strong>ng in der Landschaftsplanung ergänzt wer<strong>den</strong><br />

sollten. Die angesprochenen Flächen sind als Regionale<br />

Grünzäsuren ausgewiesen, die maßgeblich die Freihaltung der<br />

noch zwischen <strong>den</strong> Siedlungskörpern entlang der Bergstraße<br />

verbliebenen Freiräume mit ihren vielfältigen Funktionen <strong>zu</strong> sichern.<br />

1602 Stadtverwaltung Heidelberg - Der Waldbereich südlich und westlich Weißer Stein ist im<br />

nicht folgen<br />

Gegensatz <strong>zu</strong>m übrigen Waldgebiet nicht als „bedeutender Raum<br />

entspr.<br />

4253<br />

für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund" dargestellt.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Es wird vorgeschlagen, diesen Bereich als „bedeutender Raum für<br />

<strong>den</strong> regionalen Biotopverbund" in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

In der Landschaftsrahmenplanung wur<strong>den</strong> die Flächen i<strong>den</strong>tifiziert,<br />

die für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund von Bedeutung sind.<br />

Bezüglich der Waldflächen kommen vor allem die potenziell<br />

trockenen Waldlebensräume und weiterer Biotopschutzwälder in<br />

Betracht. Für das Offenland gelten maßgeblich die trockenen und<br />

feuchten Standorte als bedeutend für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund.<br />

1603 Gemeindeverwaltung Angelbachtal - Ferner schlagen wir vor, die beantragte Verlegung der<br />

Kenntnisnahme<br />

Vorrang/Vorbehaltsflächen Naturschutz (s.o.) bei der Darstellung<br />

entspr.<br />

der Biotopverbundflächen <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Die jeweiligen<br />

4249<br />

<strong>Behandlungsvorschläge</strong> sind im Rahmen der Stellungnahme der<br />

Stadtverwaltung Sinsheim (AZ.43.6.4.5.1.2) und<br />

Gemeindeverwaltung Angelbachtal bearbeitet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 872 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1604 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

- Die festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Kenntnisnahme<br />

Naturschutz wer<strong>den</strong> gebilligt.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

1605 Gemeinde Hardheim im fränkischen<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

- Grundsätzlich wird <strong>den</strong> Aussagen <strong>zu</strong> Naturschutz /<br />

Landschaftspflege <strong>zu</strong>gestimmt. Naturverträgliche Vorhaben wie<br />

beispielsweise der Ausbau eines Radweges müssen im Wege<br />

einer Ausnahmegenehmigung möglich sein.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1606 Stadtverwaltung Frankenthal - Nachrichtlich wurde der landesweite Biotopverbund Rheinland-Pfalz<br />

in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte übernommen. Infolge der Darstellung als<br />

verhältnismäßig dicke grüne Linie ergibt sich eine schlechte<br />

Lesbarkeit dieser Flächen, dies gilt insbesondere für kleinere<br />

Bereiche. Wir regen eine feinere Darstellung an, um<br />

Überlagerungen in der Darstellung <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Strichstärke der Umrandungslinie für <strong>den</strong> landesweiten<br />

Biotopverbund wird nach Möglichkeit verringert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 873 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1607 Stadtverwaltung Worms - Im Unterschied <strong>zu</strong>m Regionalen Raumordnungsplan 2004 wird nun<br />

auch das Instrument des "Vorranggebietes für Arten- und<br />

Biotopschutz' nicht mehr angewendet. Naturschutzrechtlich<br />

bedeutende Flächen wie das NSG ,Wormser-Ried', Bereiche der<br />

renaturierten Seegrabenaue und der Stadtpark Worms sollen nun<br />

mit <strong>den</strong> Instrumenten „Vorranggebiet für <strong>den</strong> Hochwasserschutz",<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" und/oder „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" gesichert wer<strong>den</strong>. Wir regen an, die im<br />

gelten<strong>den</strong> Regionalplan Rheinpfalz 2004 festgelegten<br />

„Vorranggebiete für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz" auch in <strong>den</strong><br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Mit Blick auf die ländergrenzen übergreifende Abstimmung bei der<br />

Erstellung der Inhalte des Regionalplans wurde die Begrifflichkeit<br />

"Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege" für <strong>den</strong><br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar gewählt. Damit verbun<strong>den</strong><br />

ist i<strong>den</strong>tisch das Ziel der Sicherung und Erhaltung von wertvollen<br />

naturschutzfachlichen Flächen <strong>zu</strong>r Etablierung eines Regionalen<br />

Biotopverbundes in der Metropolregion Rhein-Neckar. Inhaltlich<br />

gibt es keinen Unterschied <strong>zu</strong> der im ROP Rheinpfalz 2004<br />

verwendeten Terminologie.<br />

Der Flächen<strong>zu</strong>schnitt des regionalen Biotopverbundes ergibt sich<br />

aus fachlichen Vorgaben der Landschaftsrahmenplanung der<br />

oberen Naturschutzbehörde der SGD Süd.<br />

In der regionalplanerischen Abwägung kommt es <strong>zu</strong>r Priorisierung<br />

eines endabgewogenen Ziels (z.B. für Hochwasserschutz, Artenund<br />

Biotopschutz). Die Ausweisung eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

signalisiert die multifunktionale Bedeutung der Flächen für<br />

verschie<strong>den</strong>e Freiraumfunktionen wie bei <strong>den</strong> genannten Flächen<br />

in Worms.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 874 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1608 Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

Abt. Zentrale Aufgaben und Finanzen<br />

Ref. 13 - Grundsatzplanung,<br />

Kreisentwicklung<br />

- Die Untere Naturschutzbehörde stellt fest, dass alle<br />

Schutzgebietskategorien (Naturschutzgebiete,<br />

Landschaftsschutzgebiete, Zonierung der Biosphärenreservate,<br />

Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete) im Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans lediglich nachrichtlich als <strong>zu</strong>sammengefasste<br />

Flächen des „landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz"<br />

dargestellt wur<strong>den</strong>. Die fehlende Differenzierung innerhalb der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte führt diesbezüglich <strong>zu</strong> einem gewissen<br />

Informationsdefizit, insbesondere auch, weil im Textteil des<br />

Planentwurfes eingehende Erläuterungen dieser<br />

<strong>zu</strong>sammenfassen<strong>den</strong> Darstellung nicht <strong>zu</strong> fin<strong>den</strong> sind. Hier sollten<br />

entsprechende ergänzende Aussagen, auch <strong>zu</strong>r<br />

naturschutzrechtlichen Qualität dieser Ausweisung, erfolgen. Dabei<br />

sollte auch deutlich wer<strong>den</strong>, dass diesen Flächen insgesamt oder in<br />

Teilen die Qualität von Vorrangflächen für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege <strong>zu</strong>kommt.<br />

teilweise folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> keine der<br />

genannten Schutzgebietstypen separat nachrichtlich im Kartenwerk<br />

dargestellt. Hier wird auf die Publikation von Schutzgebieten durch<br />

die Naturschutzverwaltung verwiesen.<br />

Zum besseren Verständnis wer<strong>den</strong> folgende Hinweise <strong>zu</strong>m<br />

landesweiten Biotopverbund in der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz<br />

2.2.1.2 (letzter Absatz) ergänzt: Im rheinland-pfälzischen Teilraum<br />

der Metropolregion ergänzt der regionale Biotopverbund <strong>den</strong> im<br />

LEP IV Rheinland-Pfalz festgelegten landesweiten Biotopverbund.<br />

"Der in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nachrichtlich dargestellte<br />

landesweite Biotopverbund beinhaltet die Natura 2000<br />

Gebietskulisse, die Kernzonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald<br />

und die Naturschutzgebiete im Sinne sog. Kernflächen. Als<br />

Verbindungselemente dienen Wildkorridore, gesetzliche und<br />

geplante Überschwemmungsgebiete sowie punkt- und<br />

linienförmige Landschaftselemente, die von bestimmten Arten als<br />

Lebensraum oder für ihre Ausbreitung genutzt wer<strong>den</strong>."<br />

1609 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde Carlsberg)<br />

- Darstellungen in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und<br />

Umwelt<br />

• In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt fehlen<br />

<strong>zu</strong>m Teil Angaben <strong>zu</strong> Schutzgebietsausweisungen, welche bereits<br />

im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz enthalten waren, u. a.<br />

sind dies die Ausweisung der Flächen des Biosphärenreservat<br />

Naturpark Pfälzerwald mit <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en Schutzzonen (z. B.<br />

Pflegezone).<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Um <strong>den</strong> Karteninhalt der Erläuterungskarte nicht <strong>zu</strong> überfrachten<br />

wurde auf die nachrichtliche Darstellung von naturschutzfachlichen<br />

Schutzgebieten und auf die nachrichtliche Darstellung des<br />

Zonierungskonzeptes des Biosphärenreservats Pfälzerwald<br />

verzichtet. Hier stellen die Fachbehör<strong>den</strong> bzw. die<br />

Naturparkverwaltung eigene Informationen <strong>zu</strong>r Verfügung. Die<br />

angesprochenen Schutzgebietstypen sind allerdings bei der<br />

Konzeption des landesweiten bzw. regionalen<br />

Biotopverbundsystems berücksichtigt wor<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 875 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1610 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Verbandsgemeinde<br />

Hettenleidelheim und die<br />

Ortsgemeinde Wattenheim)<br />

- Der Bereich Leuchtenberg, Gemarkung Altleiningen, ist als<br />

landesweiter Biotopverbund Rheinland-Pfalz dargestellt, im<br />

Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz findet sich hier<strong>zu</strong> kein<br />

Hinweis. Wir bitten um Mitteilung welche Art von Schutzgebiet<br />

dort ausgewiesen ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz wurde 2004<br />

rechtskräftig. Der Landesweite Biotopverbund Rheinland-Pfalz ist<br />

Bestandteil des Landesentwicklungsplans IV von 2008. Der<br />

Regionalplan Rhein-Neckar stellt ihn nachrichtlich dar und ergänzt<br />

ihn durch <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund auf der Grundlage der<br />

Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teilraum<br />

der Metropolregion. Bezüglich des Landesweiten Biotopverbundes<br />

wird auf das Kap. 4.3.1 LEP IV, S. 118f verwiesen. Weitere<br />

Informationen <strong>zu</strong> einzelnen Bestandteilen des Biotopverbundes:<br />

vgl. Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung<br />

www.naturschutz.rlp.de<br />

1611 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollen Naturschutzgebiete generell als teilweise folgen<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege eingetragen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die fachrechtlich ausgewiesenen Naturschutzgebiete sind bereits<br />

weitgehend Bestandteil im landesweiten und regionalen<br />

Biotopverbund. Die fachlichen Angaben <strong>zu</strong>m regionalen<br />

Biotopverbund beruhen auf <strong>den</strong> fachplanerischen Aussagen der<br />

Landschaftsrahmenplanung, die von der oberen<br />

Naturschutzbehörde bei der SGD Süd erstellt wor<strong>den</strong> ist. Dort ist<br />

der räumliche Zuschnitt für <strong>den</strong> Biotopverbund aus regionaler Sicht<br />

getroffen wor<strong>den</strong>. Für die Naturschutzgebiete, die von ihrer Größe<br />

und räumlichen Lage mit <strong>den</strong> fachlichen Abgren<strong>zu</strong>ngen des<br />

regionalen Biotopverbundes im Zusammenhang stehen, wer<strong>den</strong><br />

nach einer Einzelfallprüfung <strong>zu</strong>sätzlich mit der<br />

Vorranggebietsausweisung Naturschutz und Landschaftspflege<br />

belegt. Sonstige Naturschutzgebiete oder weitere geschützte<br />

Landschaftsbestandteile entfalten ihre Rechtswirkung auf der<br />

Grundlage fachrechtlicher Vorgaben. Eine pauschale Übernahme<br />

aller NSGs in <strong>den</strong> Status eines Vorranggebietes entspricht nicht<br />

dem planerischen Abwägungsauftrag der Regionalplanung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 876 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1612 Verbandsgemeinde Heßheim - Die Verbandsgemeinde Heßheim und die Ortsgemeinde<br />

folgen<br />

Beindersheim regen an, <strong>zu</strong>r vorbeugen<strong>den</strong> Berücksichtigung der<br />

entspr.<br />

Planungsabsichten der RV-Bank Rhein-Haardt <strong>zu</strong>r Erweiterung des Die im FNP der Verbandsgemeinde Heßheim dargestellte<br />

739<br />

Raiffeisenzentrallagers die Flächen zwischen der A 61 und dem gewerbliche Baufläche des Raiffeisenzentrallagers ist in der<br />

1502<br />

Schrakelbach südlich der K 7 von regionalplanerischen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte berücksichtigt. Einer südlichen Erweiterung<br />

2057<br />

Restriktionen frei <strong>zu</strong> halten und - soweit nicht bereits Bestand - als des Zentrallagers bis <strong>zu</strong>r A 61 stehen freiraumsichernde<br />

geplante Siedlungsflächen „Industrie und Gewerbe" dar<strong>zu</strong>stellen. Restriktionen (Landesweiter Biotopverbund, Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz) entgegen. Die Darstellung des<br />

Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz ist nachrichtlich<br />

aus dem LEP IV Rheinland-Pfalz 2008 übernommen. Gemäß Z 98<br />

des LEP IV ist der landesweite Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen<br />

Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten und entzieht sich somit der<br />

regionalplanerischen Abwägung. Die wasserwirtschaftlichen<br />

Belange sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen. Das Plangebiet wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

entsprechend der 7. Änderung des FNP der Verbandsgemeinde<br />

Heßheim als geplante Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

berücksichtigt.<br />

1613 Kreisverwaltung Germersheim - Aus praktischen Grün<strong>den</strong> soll geprüft wer<strong>den</strong>, ob nicht anstelle der Kenntnisnahme<br />

schwer lesbaren Umrissabgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten<br />

Biotopverbundes eine flächige Darstellung gewählt wer<strong>den</strong> kann. Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Aufgrund der Vielzahl der Planzeichen, Schraffuren und<br />

Farbgebungen ist eine flächige (Farb-)Darstellung für <strong>den</strong><br />

flächenmäßig umfassen<strong>den</strong> landesweiten Biotopverbund nicht<br />

möglich.<br />

Die verwendete Signatur wurde gem. der in <strong>den</strong> "Hinweisen und<br />

Erläuterungen <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng des Landesentwicklungsprogramms<br />

Rheinland-Pfalz (LEP IV) und <strong>zu</strong>r Arbeitsweise bei der Aufstellung<br />

der Regionalen Raumordnungspläne" enthaltenen "Generallegende<br />

für die Gesamtkarte der Regionalen Raumordnungspläne" gestaltet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 877 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1614 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

1354<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Bellheim: Westlich des Sportplatzes (Jahnplatz) der Gemeinde<br />

Bellheim überlagert sich die Darstellung des "Landesweiten<br />

Biotopverbundes Rheinland-Pfalz" mit der Schraffur des "Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>ges". Es wird angeregt, die Darstellung des "Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs" außerhalb der Darstellung des Biotopverbundes<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, da hier im Zuge der geplanten Westumfahrung<br />

Flächen abgerundet wer<strong>den</strong> müssen. Durch die Darstellung der<br />

Grenze des "Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz" sind<br />

die Abgren<strong>zu</strong>ng und die Bedeutung der Fläche für <strong>den</strong> Freiraum<br />

ausreichend genau definiert. [Karte]<br />

nicht folgen<br />

Westlich des Sportplatzes geht die Ausweisung des Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>ges nicht über die Grenzlinie des "Landesweiten<br />

Biotopverbundes Rheinland-Pfalz" hinaus. Gemäß Plansatz 2.1.3<br />

des Einheitlichen Regionalplans sind in <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen<br />

ausnahmsweise Infrastrukturvorhaben und somit auch<br />

Straßenbauprojekte <strong>zu</strong>lässig, sofern diese die Funktionen des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges nicht beeinträchtigen oder im<br />

überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interesse notwendig sind.<br />

1615 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

entspr.<br />

1506<br />

(für die Ortsgemeinde Berg)<br />

- VG Hagenbach: Der Ortsgemeinderat Berg fordert die Aufnahme<br />

der Erweiterung der gewerblichen Baufläche „Am Galgenberg", für<br />

welche bereits ein Zielabweichungsverfahren sowie eine Änderung<br />

des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

durchgeführt wurde (s. Anlage). Entgegenstehende Festlegungen<br />

des „Landesweiten Biotopverbunds Rheinland-Pfalz" und der<br />

„Grünzäsur" sollen sowohl in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als auch in<br />

der Erläuterungskarte „Natur, Landschaft und Umwelt"<br />

herausgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die gewerbliche Baufläche "Am Galgenberg" ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplante "Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe" bereits berücksichtigt. Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des<br />

landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz handelt es sich um<br />

die nachrichtliche Übernahme der Gebietskulisse aus dem<br />

Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV 2008).<br />

Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite Biotopverbund in <strong>den</strong><br />

regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten und entzieht sich<br />

somit der Abwägung und Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

bzw. geplanter Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen<br />

genehmigter Nut<strong>zu</strong>ngen. Das Plangebiet wird nicht von der<br />

Vorrangausweisung "Grünzäsur" räumlich überlagert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 878 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1616 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Berg)<br />

- VG Hagenbach: Der Ortsgemeinderat Berg weist allgemein auf<br />

Unschärfen im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar hin. Die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Bauflächen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollte<br />

entsprechend dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan angepasst und die<br />

regionalplanerischen Festlegungen stärker an <strong>den</strong> angepassten<br />

Siedlungsgrenzen orientiert wer<strong>den</strong>. Im Einzelnen wer<strong>den</strong> hier<strong>zu</strong><br />

aufgeführt:<br />

nicht folgen<br />

- Die Festlegung des „Landesweiten Biotopverbunds Rheinland-<br />

Pfalz" sollte im Bereich der bestehen<strong>den</strong> Siedlungsflächen<br />

(geplante Sonderbaufläche für Erholung „Untere Bütz", gewerbliche<br />

Baufläche „Mühläcker") sowohl in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als auch<br />

in der Erläuterungskarte „Natur, Landschaft und Umwelt" entfallen.<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng des Siedlungskörpers erfolgt in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine flächenhafte Darstellung der<br />

"Siedlungsfläche Wohnen (N)" und der "Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe (N)". An dieser Darstellung orientiert sich die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der regionalplanerischen Ausweisungen an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern. Der Eindruck, dass freiraumsichernde<br />

regionalplanerische Ausweisungen in <strong>den</strong> Siedlungsbereich<br />

hineinlaufen, kann stellenweise durch die generalisierte<br />

Einzelhausdarstellung der Topographischen Karte 1:100.000 (TK<br />

100) entstehen. Durch die Generalisierung nimmt die<br />

Einzelhausdarstellung der TK 100 unter Umstän<strong>den</strong> eine größere<br />

Kartenfläche ein, als es der realen Siedlungsfläche entspricht.<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Abwägung und Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen bei genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 879 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1617 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Stadt Hagenbach)<br />

- VG Hagenbach: Der Stadtrat von Hagenbach weist allgemein auf<br />

Unschärfen im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar hin. Die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Bauflächen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollte<br />

entsprechend dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan angepasst und die<br />

regionalplanerischen Festlegungen stärker an <strong>den</strong> angepassten<br />

Siedlungsgrenzen orientiert wer<strong>den</strong>. Im Einzelnen wer<strong>den</strong> hier<strong>zu</strong><br />

aufgeführt:<br />

- Die Festlegung des „Landesweiten Biotopverbunds Rheinland-<br />

Pfalz" sollte im Bereich der bestehen<strong>den</strong> Gemischten Baufläche der<br />

Gärtnerei Endisch sowohl in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als auch in der<br />

Erläuterungskarte „Natur, Landschaft und Umwelt" entfallen.<br />

nicht folgen<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng des Siedlungskörpers erfolgt in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine flächenhafte Darstellung der<br />

"Siedlungsfläche Wohnen (N)" und der "Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe (N)". An dieser Darstellung orientiert sich die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der regionalplanerischen Ausweisungen an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern. Der Eindruck, dass freiraumsichernde<br />

regionalplanerische Ausweisungen in <strong>den</strong> Siedlungsbereich<br />

hineinlaufen, kann stellenweise durch die generalisierte<br />

Einzelhausdarstellung der Topographischen Karte 1:100.000 (TK<br />

100) entstehen. Durch die Generalisierung nimmt die<br />

Einzelhausdarstellung der TK 100 unter Umstän<strong>den</strong> eine größere<br />

Kartenfläche ein, als es der realen Siedlungsfläche entspricht.<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Abwägung und Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen bei genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 880 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1618 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Scheibenhardt)<br />

- VG Hagenbach: Der Ortsgemeinderat von Neuburg weist allgemein<br />

auf Unschärfen im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar hin. Die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Bauflächen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollte<br />

entsprechend dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan angepasst und die<br />

regionalplanerische Festlegungen stärker an <strong>den</strong> angepassten<br />

Siedlungsgrenzen orientiert wer<strong>den</strong>. Im Einzelnen wer<strong>den</strong> hier<strong>zu</strong><br />

aufgeführt:<br />

- Die Festlegung des „Landesweiten Biotopverbunds Rheinland-<br />

Pfalz" sollte im Bereich der bestehen<strong>den</strong> / geplanten<br />

Siedlungsfläche (Mischgebietsbebauung an der Bienwaldmühle,<br />

Wohnbebauung am ehemaligen Zollhaus, geplante Gemischte<br />

Baufläche „südöstlich der K 16) sowohl in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

als auch in der Erläuterungskarte „Natur, Landschaft und Umwelt"<br />

entfallen. Ferner sollte die Abgren<strong>zu</strong>ng der bestehen<strong>den</strong><br />

Mischgebietsflächen am Südwestrand von Scheibenhardt in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

angepasst und die regionalplanerische Festlegung „Landesweiter<br />

Biotopverbund Rheinland-Pfalz) an der angepassten<br />

Siedlungsgrenze orientiert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng des Siedlungskörpers erfolgt in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine flächenhafte Darstellung der<br />

"Siedlungsfläche Wohnen (N)" und der "Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe (N)". An dieser Darstellung orientiert sich die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der regionalplanerischen Ausweisungen an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern. Der Eindruck, dass freiraumsichernde<br />

regionalplanerische Ausweisungen in <strong>den</strong> Siedlungsbereich<br />

hineinlaufen, kann stellenweise durch die generalisierte<br />

Einzelhausdarstellung der Topographischen Karte 1:100.000 (TK<br />

100) entstehen. Durch die Generalisierung nimmt die<br />

Einzelhausdarstellung der TK 100 unter Umstän<strong>den</strong> eine größere<br />

Kartenfläche ein, als es der realen Siedlungsfläche entspricht.<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Abwägung und Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen bei genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

1619 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Vonseiten der Ortsgemeinde Lingenfeld wird die Frage gestellt, ob<br />

die Darstellung "landesweiter Biotopverbund Rheinland-Pfalz" im<br />

Bereich der Ortslage bzw. im Bereich von geplanten<br />

Wohnbauflächen (hier: Nördliche Hei<strong>den</strong>äcker, Teil 2) sinnvoll ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Abwägung und Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung bzw. bauplanungsrechtlicher Nut<strong>zu</strong>ng führt jedoch nicht<br />

<strong>zu</strong> Einschränkungen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 881 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1620 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

776<br />

1380<br />

2453<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Südlich des Gewerbegebietes „Obere und untere Büsche" wird die<br />

Entwicklung von der Schraffur „landesweiter Biotopverbund<br />

Rheinland-Pfalz" eingeschränkt. Dabei wer<strong>den</strong> Teile des<br />

Gewerbegebietes selbst betroffen. Es stellt sich Frage, ob eine<br />

solche Einschnürung sinnvoll ist.<br />

folgen<br />

Der Ratsmitglieder fassen folgen<strong>den</strong> einstimmigen Beschluss:<br />

„Der Ortsgemeinderat beabsichtigt die Ausweisung von<br />

gewerblichen bzw. industriellen Bauflächen westlich und nördlich<br />

<strong>zu</strong>r neuen Erschließungsstraße des Gewerbegebietes von der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Biogas-Anlage bis <strong>zu</strong>r Waldstraße bzw. bis <strong>zu</strong>m 3.<br />

Entwässerungsgraben im Bereich der Gewannen Oberröder und<br />

Mittelröder und beantragt deshalb eine Rücknahme der<br />

Flächenausweisungen „Vorrangfläche für die Landwirtschaft" und<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", sowie die Ausweisung als „Planung,<br />

Siedlungsfläche, Industrie und Gewerbe".<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Abwägung und Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen bei genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen der auf die örtliche<br />

Eigenentwicklung gemäß Plansatz 1.5.2.1 beschränkten Gemeinde<br />

Lustadt ist im Rahmen der Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der VG Lingenfeld ein möglichst konkreter<br />

Bedarfsnachweis erforderlich. Da für <strong>den</strong> Bedarf der im<br />

Gewerbegebiet südlich von Lustadt ansässigen Betriebe<br />

offensichtlich keine Flächenreserven mehr vorhan<strong>den</strong> sind, wird in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich nördlich der Straße "Auf der<br />

Büsche/Am Oberen Griesweg" bis <strong>zu</strong>m Entwässerungsgraben der<br />

landwirtschaftliche Vorrang sowie der regionale Grün<strong>zu</strong>g<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen. Die räumliche Konkretisierung der <strong>zu</strong>sätzlich<br />

benötigten Gewerbeflächen sowie die Möglichkeiten eines<br />

Flächentausches sind auf der Ebene der Bauleitplanung<br />

ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />

1621 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Südlich der Bahnlinie Germersheim - Landau wird der westliche<br />

und südliche Ortsrand der Ortsgemeinde Westheim von der<br />

Schraffur „landesweiter Biotopverbund Rheinland-Pfalz"<br />

eingeschränkt. Es stellt sich hier die Frage, ob eine solche<br />

Einschnürung, insbesondere Bereich der NBG „Obere Heide" bis<br />

<strong>zu</strong>r L 538 Westheim - Bellheim sinnvoll ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Abwägung und Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung bzw. bauplanungsrechtlicher Nut<strong>zu</strong>ng führt jedoch nicht<br />

<strong>zu</strong> Einschränkungen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 882 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1622 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Burrweiler: Die Grünzeichnungen der Grenze für Flächen<br />

des landesweiten Biotopverbundes im Nordwesten sind bis auf die<br />

bebauten Weißflächen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen und haben diese nicht <strong>zu</strong><br />

durchschnei<strong>den</strong>(RK 3.3 Karte im Anhang).<br />

nicht folgen<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Abwägung und Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen bei genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Die Forderung der Gemeinde Burrweiler wird nicht berücksichtigt.<br />

1623 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Stadt E<strong>den</strong>koben: Die Fläche des landesweiten Biotopverbundes<br />

sollte an der Kreisverkehrsanlage <strong>zu</strong>m Gewerbegebiet „Seewiesen"<br />

der vorhan<strong>den</strong>en und derzeit durchgeführten Bebauung angepasst<br />

wer<strong>den</strong> (RK 4.4). [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen bei genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Der Anregung der Stadt E<strong>den</strong>koben wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 883 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1624 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Edesheim: Die von West nach Ost mitten durch die<br />

Ortslage verlaufende Grenzlinie des landesweiten Biotopverbundes<br />

ist <strong>zu</strong> entfernen. [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen bei genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Der Forderung der Gemeinde Edesheim wird nicht entsprochen.<br />

1625 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Freimersheim: Im Nor<strong>den</strong> ist der südlichere von Ost<br />

nach West verlaufende Grünstrich, der die Grenze des<br />

landesweiten Biotopverbundes darstellen soll falsch eingezeichnet.<br />

Richtig ist der unmittelbar nördlich darüber befindliche Grünstrich,<br />

welcher das Gewerbegebiet im oberen Drittel durchläuft und damit<br />

nicht gänzlich umfasst (RK 7.1). Dies ist unbedingt <strong>zu</strong> korrigieren.<br />

[Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen bei genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Die Forderung der Gemeinde Freimersheim wird nicht<br />

berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 884 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1626 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Gleisweiler: Die bebaute Fläche der Klinik und die<br />

Bebauung an der Lin<strong>den</strong>allee sind aus der Abgren<strong>zu</strong>ng des<br />

landesweiten Biotopverbundes heraus<strong>zu</strong>nehmen (RK 8.1). Die<br />

Grenze ist an <strong>den</strong> Rand dieser Bebauung <strong>zu</strong> verlegen. [Karte im<br />

Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen bei genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Die Forderung der Gemeinde Gleisweiler wird nicht berücksichtigt.<br />

1627 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Großfischlingen: Ähnlich wie in Freimersheim ist auch<br />

hier die südliche Grenze des landesweiten Biotopverbundes falsch<br />

eingezeichnet. Diese verläuft parallel am nördlichen Ortsrand<br />

entlang, wie dies auch dargestellt ist. Mithin ist die falsche<br />

südlichere Grenzlinie <strong>zu</strong> entfernen (RK 10.1). [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen bei genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Die Forderung der Gemeinde Großfischlingen wird nicht<br />

berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 885 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1628 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Hainfeld: Die von West nach Ost mitten durch die<br />

Ortslage verlaufende Grenzlinie des landesweiten Biotopverbundes<br />

ist <strong>zu</strong> entfernen (RK 11.3). [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen bei genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Der Forderung der Gemeinde Hainfeld wird nicht entsprochen.<br />

1629 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Venningen: Die Grenze des landesweiten<br />

Biotopverbundes reicht <strong>zu</strong> weit in die südwestliche Ortslage hinein.<br />

Sie ist an <strong>den</strong> Rand der rot unterlegten Fläche und somit an <strong>den</strong><br />

Ortsrand <strong>zu</strong> verlegen, wie dies auch in <strong>den</strong> Bauleitplänen<br />

dargestellt ist (RK 15.1 Karte im Anhang).<br />

nicht folgen<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen bei genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Die Forderung der Gemeinde Venningen wird nicht berücksichtigt.<br />

1630 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Altdorf: Der sich dazwischen [zwischen <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> im<br />

Sü<strong>den</strong> der bebauten Ortslage hineinragen<strong>den</strong> Blaustriche des<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereiches] befindliche halbe grüne<br />

Punkt ist <strong>zu</strong> entfernen (EK 1.3 Karte im Anhang).<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich um eine kartographische Darstellung von Fachbeiträgen<br />

verschie<strong>den</strong>er Behör<strong>den</strong>. Diese Fachdaten sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

abgewogen und können somit auch bebaute Siedlungsbereiche<br />

überlagern. Die Erläuterungskarte nimmt auch nicht an der<br />

Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Altdorf wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

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2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1631 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Böbingen: Der grüne Schrägstrich im Westen ist um 2<br />

mm <strong>zu</strong> kürzen, da er in die Bebauung hineinragt (EK 2.1). Der im<br />

Nor<strong>den</strong> in die Bebauung hineinragende grüne Punkt ist <strong>zu</strong><br />

entfernen (EK 2.3 Karte im Anhang).<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

abgewogen und können somit auch bebaute Siedlungsbereiche<br />

überlagern. Auch kann der Eindruck entstehen, dass die<br />

dargestellten Fachbeiträge in <strong>den</strong> Siedlungsbereich hineinlaufen,<br />

stellenweise durch die generalisierte Einzelhausdarstellung der<br />

Topographischen Karte 1:100.000 (TK 100) entstehen. Durch die<br />

Generalisierung nimmt die Einzelhausdarstellung der TK 100 unter<br />

Umstän<strong>den</strong> eine größere Kartenfläche ein, als es der tatsächlichen<br />

Siedlungsfläche entspricht. Diese wird in der Erläuterungskarte<br />

analog <strong>zu</strong>r Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine flächenhafte Darstellung<br />

der bestehen<strong>den</strong> und geplanten Siedlungsflächen (mit Ausnahme<br />

von Aussiedlerhöfen, Ferienhaussiedlungen u.ä.) wiedergegeben.<br />

In der Erläuterungskarte sind auf Grund der nicht erfolgten<br />

Abwägung z.B. auch keine siedlungsstrukturellen<br />

Entwicklungsspielräume ("Weißflächen") berücksichtigt. Die<br />

Erläuterungskarte nimmt außerdem auch nicht an der<br />

Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Böbingen wird nicht entsprochen.<br />

1632 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Burrweiler: Im Westen sind die bei<strong>den</strong> unmittelbar auf<br />

die Ortsrandlage eingezeichneten grünen Punkte <strong>zu</strong> entfernen (EK<br />

3.2), gleiches gilt auch für <strong>den</strong> kleineren halben Grünpunkt. [Karte<br />

im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

abgewogen und können somit auch bebaute Siedlungsbereiche<br />

überlagern. Der nachrichtlich aus dem LEP IV Rheinland-Pfalz 2008<br />

übernommene landesweite Biotopverbund (grüne Punkte in der<br />

Erläuterungskarte) ist sogar sowohl in der Raumnut<strong>zu</strong>ngs- als auch<br />

der Erläuterungskarte der regionalplanerischen Abwägung<br />

entzogen. Die Erläuterungskarte nimmt auch nicht an der<br />

Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Burrweiler wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 887 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1633 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Stadt E<strong>den</strong>koben: Im Nordosten ist im Bereich der<br />

Kreisverkehrsanlage „Seewiesen" der Grünstrich für bedeutsame<br />

Räume des regionalen Biotopverbundes um das Maß der dort<br />

vorhan<strong>den</strong>en Bebauung nach Nor<strong>den</strong> <strong>zu</strong> verschieben (EK 4.2 Karte<br />

im Anhang).<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Behör<strong>den</strong>, so z.B. auch bei der<br />

Darstellung der "Bedeuten<strong>den</strong> Räume für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund" um <strong>den</strong> Beitrag der SGD-Süd <strong>zu</strong>m<br />

Landschaftsrahmenplan. Diese Fachdaten sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

abgewogen und können somit auch bebaute Siedlungsbereiche<br />

überlagern. Die Erläuterungskarte nimmt außerdem auch nicht an<br />

der Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans teil.<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng des Siedlungskörpers erfolgt in der<br />

Erläuterungskarte analog der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine<br />

flächenhafte Darstellung der bestehen<strong>den</strong> und geplanten<br />

Siedlungsflächen (mit Ausnahme von Aussiedlerhöfen, Feriendörfer<br />

etc.)). Der Eindruck, dass freiraumsichernde Ausweisungen wie<br />

z.B. der regionale Biotopverbund in <strong>den</strong> Siedlungsbereich<br />

hineinlaufen, kann stellenweise auch durch die generalisierte<br />

Einzelhausdarstellung der Topographischen Karte 1:100.000 (TK<br />

100) entstehen. Durch die Generalisierung nimmt die<br />

Einzelhausdarstellung der TK 100 unter Umstän<strong>den</strong> eine größere<br />

Kartenfläche ein, als es der realen Siedlungsfläche entspricht.<br />

Der Anregung der Stadt E<strong>den</strong>koben wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 888 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1634 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Stadt E<strong>den</strong>koben: Im Westen ist der letzte Grünstrich der Signatur<br />

für "Bedeutende Räume für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund"<br />

unmittelbar an der Bebauung um 1 mm <strong>zu</strong> kürzen (EK 4.3) oder<br />

komplett um 2 mm <strong>zu</strong> verschieben. [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Behör<strong>den</strong>, so z.B. auch bei der<br />

Darstellung der "Bedeuten<strong>den</strong> Räume für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund" um <strong>den</strong> Beitrag der SGD-Süd <strong>zu</strong>m<br />

Landschaftsrahmenplan. Diese Fachdaten sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

abgewogen und können somit auch bebaute Siedlungsbereiche<br />

überlagern. Die Erläuterungskarte nimmt außerdem auch nicht an<br />

der Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans teil.<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng des Siedlungskörpers erfolgt in der<br />

Erläuterungskarte analog der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine<br />

flächenhafte Darstellung der bestehen<strong>den</strong> und geplanten<br />

Siedlungsflächen (mit Ausnahme von Aussiedlerhöfen, Feriendörfer<br />

etc.)). Der Eindruck, dass freiraumsichernde Ausweisungen wie<br />

z.B. der regionale Biotopverbund in <strong>den</strong> Siedlungsbereich<br />

hineinlaufen, kann stellenweise auch durch die generalisierte<br />

Einzelhausdarstellung der Topographischen Karte 1:100.000 (TK<br />

100) entstehen. Durch die Generalisierung nimmt die<br />

Einzelhausdarstellung der TK 100 unter Umstän<strong>den</strong> eine größere<br />

Kartenfläche ein, als es der realen Siedlungsfläche entspricht.<br />

Der Anregung der Stadt E<strong>den</strong>koben wird nicht entsprochen.<br />

1635 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Edesheim: Die im Nor<strong>den</strong> und Westen befindlichen<br />

Grünstriche und Grünpunkte, welche sich auf der Eisenbahntrasse<br />

und der Autobahn A 65 befin<strong>den</strong>, sind <strong>zu</strong> entfernen (EK 5.2), <strong>zu</strong><br />

unterbrechen bzw. um 1 mm <strong>zu</strong> kürzen. [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Behör<strong>den</strong>, so z.B. auch bei der<br />

Darstellung des "Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz"<br />

sowie der "Bedeuten<strong>den</strong> Räume für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund".<br />

Diese Fachdaten sind in der Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong><br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht abgewogen und können somit auch<br />

bebaute Siedlungsbereiche und Verkehrsinfrastruktur überlagern.<br />

Die Erläuterungskarte nimmt außerdem auch nicht an der<br />

Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Edesheim wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 889 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1636 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Hainfeld: Die im Westen befindlichen Grünstriche sind<br />

um jeweils 1 mm <strong>zu</strong> kürzen (EK 6.2). [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Behör<strong>den</strong>, so z.B. auch bei der<br />

Darstellung der "Bedeuten<strong>den</strong> Räume für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund" um <strong>den</strong> Beitrag der SGD-Süd <strong>zu</strong>r<br />

Landschaftsrahmenplanung. Diese Fachdaten sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

abgewogen und können somit auch bebaute Siedlungsbereiche<br />

überlagern. Die Erläuterungskarte nimmt außerdem auch nicht an<br />

der Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Hainfeld wird nicht entsprochen.<br />

1637 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Freimersheim: Die ganzen und halben Grünpunkte<br />

(landesweiter und regionaler Biotopverbund), welche im Nor<strong>den</strong> auf<br />

Gebäu<strong>den</strong> eingezeichnet wur<strong>den</strong>, sind <strong>zu</strong> entfernen (EK 8.2 Karte<br />

im Anhang)<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Behör<strong>den</strong>, so z.B. auch bei der<br />

Darstellung des "Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz"<br />

sowie der "Bedeuten<strong>den</strong> Räume für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund".<br />

Diese Fachdaten sind in der Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong><br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht abgewogen und können somit auch<br />

bebaute Siedlungsbereiche überlagern. Die Erläuterungskarte<br />

nimmt außerdem nicht an der Verbindlichkeit des Einheitlichen<br />

Regionalplans teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Freimersheim wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 890 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1638 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Gleisweiler: Die ganzen und halben Grünpunkte, welche<br />

inmitten der bebauten Ortslage eingezeichnet wur<strong>den</strong> sind <strong>zu</strong><br />

entfernen (EK9.2 Karte im Anhang).<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Behör<strong>den</strong>, so z.B. auch bei der<br />

Darstellung des "Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz"<br />

um <strong>den</strong> Beitrag des Ministeriums des Innern und für Sport 2008.<br />

Diese Fachdaten sind in der Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong><br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht abgewogen und können somit auch<br />

bebaute Siedlungsbereiche überlagern. Die Erläuterungskarte<br />

nimmt außerdem auch nicht an der Verbindlichkeit des<br />

Einheitlichen Regionalplans teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Gleisweiler wird nicht entsprochen.<br />

1639 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Großfischlingen: Der im Nor<strong>den</strong> darin auf einem<br />

Gebäude eingezeichnete Grünpunkt (Landesweiter Biotopverbund<br />

Rheinland-Pfalz) und der im Osten an die Ortslage unmittelbar<br />

angrenzende Grünpunkt ist <strong>zu</strong> entfernen (EK 11.3 Karte im Anhang)<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Behör<strong>den</strong>, so z.B. auch bei der<br />

Darstellung des "Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz"<br />

um <strong>den</strong> Beitrag des Ministeriums des Innern und für Sport 2008.<br />

Diese Fachdaten sind in der Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong><br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht abgewogen und können somit auch<br />

bebaute Siedlungsbereiche überlagern. Die Erläuterungskarte<br />

nimmt außerdem auch nicht an der Verbindlichkeit des<br />

Einheitlichen Regionalplans teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Großfischlingen wird nicht<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 891 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1640 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Gemeinde Weyher: Im Westen ist ein Grünpunkt (Landesweiter<br />

Biotopverbund Rheinland-Pfalz) unmittelbar an der Ortslage <strong>zu</strong><br />

entfernen (EK 16.1 Karte im Anhang).<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Behör<strong>den</strong>, so z.B. auch bei der<br />

Darstellung des "Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz"<br />

um <strong>den</strong> Beitrag des Ministeriums des Innern und für Sport 2008.<br />

Diese Fachdaten sind in der Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong><br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht abgewogen und können somit auch<br />

bebaute Siedlungsbereiche überlagern. Die Erläuterungskarte<br />

nimmt außerdem auch nicht an der Verbindlichkeit des<br />

Einheitlichen Regionalplans teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Weyher wird nicht entsprochen.<br />

1641 Planungsgemeinschaft Rheinhessen-<br />

Nahe<br />

- Zu Kapitel 2.2.1, Naturschutz und Landschaftspflege wird angeregt,<br />

<strong>den</strong> landesweiten Biotopverbund gemäß nachrichtlicher<br />

Darstellung in der Raumordnungskarte auch nachrichtlich in <strong>den</strong><br />

Text ein<strong>zu</strong>bin<strong>den</strong> und in der Begründung <strong>zu</strong> erläutern, in welchem<br />

Verhältnis landesweiter Biotopverbund und Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege <strong>zu</strong>einander stehen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Zum besseren Verständnis wer<strong>den</strong> folgende Hinweise <strong>zu</strong>m<br />

landesweiten Biotopverbund in der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz<br />

2.2.1.2 (letzter Absatz) ergänzt: Im rheinland-pfälzischen Teilraum<br />

der Metropolregion ergänzt der regionale Biotopverbund <strong>den</strong> im<br />

LEP IV Rheinland-Pfalz festgelegten landesweiten Biotopverbund.<br />

"Der in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nachrichtlich dargestellte<br />

landesweite Biotopverbund beinhaltet die Natura 2000<br />

Gebietskulisse, die Kernzonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald<br />

und die Naturschutzgebiete im Sinne sog. Kernflächen. Als<br />

Verbindungselemente dienen Wildkorridore, gesetzliche und<br />

geplante Überschwemmungsgebiete sowie punkt- und<br />

linienförmige Landschaftselemente, die von bestimmten Arten als<br />

Lebensraum oder für ihre Ausbreitung genutzt wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 892 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1642 Planungsgemeinschaft Westpfalz - Im naturschutzfachlichen Beitrag <strong>zu</strong>r Fortschreibung der Regionalen<br />

Raumordnungspläne wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Sicherung/Verbesserung der<br />

Durchlässigkeit der Landschaft Anforderungen <strong>zu</strong> erforderlichen<br />

Biotopvernet<strong>zu</strong>ngsstrukturen dargestellt. Hier<strong>zu</strong> gehören der<br />

landesweite und der regionale Biotopverbund, die Wanderkorridore<br />

sowie Grünbrücken <strong>zu</strong>r Überwindung verkehrlicher Infrastruktur.<br />

Der vorliegende Planentwurf zeigt hier<strong>zu</strong> eine Reihe solcher<br />

Verbundstrukturen, eine Darstellung von Grünbrücken<br />

beispielsweise fehlt gänzlich. Weiterhin sind <strong>zu</strong>r Verbesserung der<br />

Durchlässigkeit der Landschaft - mit überwiegend großflächigen<br />

Agrarstrukturen - neben <strong>den</strong> Gewässer begleiten<strong>den</strong> Strukturen,<br />

relativ wenige weitere Ansätze erkennbar. Grundsätzlich können<br />

hier<strong>zu</strong> auch informelle Planungen erarbeitet wer<strong>den</strong>. Im Rahmen<br />

der vorhan<strong>den</strong>en Regionalparkstrategie wur<strong>den</strong> hier<strong>zu</strong> bereits<br />

Leitprojekte und Überlegungen vorgestellt, die ggf. in diesem Sinne<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Ausweisungen <strong>zu</strong>m regionalen Biotopverbund ergänzen <strong>den</strong><br />

landesweiten Biotopverbund Rheinland-Pfalz. Der räumliche<br />

Flächen<strong>zu</strong>schnitt wurde im Rahmen der<br />

Landschaftsrahmenplanung der SGD Süd als Vorschlag geliefert.<br />

Als Ergebnis der regionalplanerischen Abwägung bil<strong>den</strong> nun die<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege die Grundlage für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund.<br />

Die Darstellung von Grünbrücken ist in der Beschlussfassung der<br />

Raumordnungskommission <strong>zu</strong> Form und Inhalt des Regionalplans<br />

Rhein-Neckar nicht enthalten. Bei der konkreten Standortsuche<br />

nach Grünbrücken wird die Regionalplanung im jeweiligen Einzelfall<br />

unterstützend tätig sein.<br />

1643 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Die Standorte für erforderliche Querungsmöglichkeiten wie<br />

Grünbrücken (z.B. an der A 61 zwischen Schifferstadt und Speyer),<br />

die im Landschaftsrahmenplan und im <strong>zu</strong>r Genehmigung<br />

vorgelegten Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans<br />

Westpfalz IV nachrichtlich gekennzeichnet sind, sollen in der<br />

Erläuterungskarte des Anhörungsentwurfs verzeichnet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Standorte für mögliche Querungshilfen sollen <strong>zu</strong>sammen mit<br />

<strong>den</strong> <strong>zu</strong>ständigen Fachbehör<strong>den</strong> geklärt wer<strong>den</strong>. Für das Gebiet der<br />

Metropolregion liegen derzeitig keine flächendecken<strong>den</strong> Angaben<br />

vor, um schon auf regionaler Ebene Vorschläge für Querungshilfen<br />

räumlich dar<strong>zu</strong>stellen. Die Regionalplanung wird in weiteren<br />

Verfahren die Belange des Biotopverbundes incl. möglicher<br />

Querungshilfen an Straßen (Grünbrücken)<strong>zu</strong>sammen mit <strong>den</strong><br />

beteiligten Planungsträgern unterstützen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 893 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1644 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nach Auffassung der Umweltverbände gilt es, die natürliche<br />

Auendynamik <strong>zu</strong> erhalten. Auen erfüllen eine Vielzahl von<br />

Funktionen, die auch Gegenstand der Regionalplanung sind: Flüsse<br />

und Auen sind natürliche Lebensadern in der Landschaft und damit<br />

als zentrale Achsen eines Biotopverbundsystems<br />

Wanderungskorridor und Lebensraum vieler seltener und<br />

gefährdeter Pflanzen- und Tierarten (…)<br />

Der gute ökologische Zustand der Fließgewässer - eine der<br />

zentralen Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - ist in<br />

vielen Fällen nur <strong>zu</strong> erreichen, wenn das Gewässer und die Aue<br />

wieder eine funktionale Einheit bil<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Aus diesem Grund ist eine regionalplanerische Sicherung der<br />

rezenten Auen sowie Vorgaben für eine Wiederherstellung von<br />

Auenbereichen aus Sicht der Naturschutz-Verbände unerlässlich.<br />

So sollten die potentiell natürlichen Auen und die rezenten Auen in<br />

einer Erläuterungskarte zeichnerisch dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Gewässer-Entwicklungskorridore sollten zeichnerisch<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>, beispielsweise als „Bereiche für die<br />

Gewässerentwicklung" mit einem neu <strong>zu</strong> entwickeln<strong>den</strong><br />

Planzeichen oder als Sonderkategorie der<br />

Überschwemmungsgebiete. Eine Überlagerung mit<br />

Überschwemmungsbereichen und / oder regionalen Grünzügen<br />

unterstützt die Zielerreichung der WRRL <strong>zu</strong>sätzlich. In diesen<br />

Bereichen sind keine Agrarbereiche dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

Die Flussauen weisen vielfältige Funktionen auf - sie sind<br />

grundsätzlich mit Regionalen Grünzüge in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

belegt, darüber hinaus auch mit weiteren monofunktionalen<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebietsausweisungen. In der<br />

Erläuterungskarte sind alle potentiell<br />

überschwemmungsgefährdeten Gebiete der rezenten und<br />

subrezenten Auen dargestellt. Ein Planzeichen für die<br />

Gewässerentwicklung ist in <strong>den</strong> Vorgaben über Inhalt und Form<br />

des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar durch die<br />

Raumordnungskommission nicht vorgesehen. Vergleiche <strong>zu</strong>r<br />

Gewässerentwicklung auch Kap. 2.2.4 Schutz der<br />

Oberflächengewässer.<br />

1645 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist das Rheinufer im Bereich des<br />

Werkes Ludwigshafen als Teil des landesweiten Biotopverbunds<br />

Rheinland-Pfalz dargestellt. Das Rheinufer ist als Stromhafen Teil<br />

des bestehen<strong>den</strong> Industriegeländes der BASF SE und als<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (Bestand) ausgewiesen.<br />

Wir regen daher an, <strong>den</strong> landesweiten Biotopverbund nur in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt als Teil der<br />

Wasserfläche dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist der Landesweiter Biotopverbund von<br />

Rheinland-Pfalz nachrichtlich übernommen (gem. Beschluss der<br />

Raumordnungskommission über Form und Inhalte des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar).<br />

1646 Terra T2100 - Für die Wiederbesiedlung von Bibern sollen Lebensräume<br />

Kenntnisnahme<br />

bereitgestellt wer<strong>den</strong>. Ufernahe Randstreifen an Bächen und<br />

Zuflüssen <strong>zu</strong> Rhein und Neckar sollten 10 m nie unterschreiten. Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 894 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1647 Terra T2100 - Mindestens ein Drittel der Zuflüsse von Rhein und Neckar sollten Kenntnisnahme<br />

naturnah, ohne Beeinflussung der Flussdynamik renaturiert<br />

entspr.<br />

1999<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Es besteht keine regionalplanerische Relevanz.<br />

1648 Grüne Liste Hirschberg (GLH) - Biotopvernet<strong>zu</strong>ng: im aktuellen Entwurf <strong>zu</strong>m Regionalplan<br />

Kenntnisnahme<br />

[Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt - Blatt Ost] der<br />

entspr.<br />

Metropolregion Rhein Neckar sind auf der Gemarkung der<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4260<br />

Gemeinde Hirschberg "Bedeutende Räume für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund" dargestellt.<br />

Nach § 21 des Bundesnaturschutzgesetzes ist ein angestrebtes<br />

Ziel die Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger<br />

ökologischer Wechselbeziehungen in der Natur <strong>zu</strong> fordern. Die<br />

da<strong>zu</strong> notwendigen und erforderlichen Kernflächen,<br />

Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind durch<br />

langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete<br />

Maßnahmen rechtlich <strong>zu</strong> sichern, um <strong>den</strong> Biotopverbund dauerhaft<br />

<strong>zu</strong> gewährleisten. Ebenso sind die oberirdischen Gewässer, ihrer<br />

Randstreifen, Uferzonen und Auen mit ein<strong>zu</strong>beziehen und weiter <strong>zu</strong><br />

entwickeln um ihre großräumige Vernet<strong>zu</strong>ngsfunktion auf Dauer <strong>zu</strong><br />

erfüllen. Die da<strong>zu</strong> notwendigen Flächen sind im Regionalplan<br />

vorgesehen und sollten auch so beibehalten bleiben.<br />

Konkrete Maßnahmen müssen von <strong>den</strong> einzelnen Kommunen<br />

alleine oder in Partnerschaft mit <strong>den</strong> Nachbargemein<strong>den</strong> umgesetzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

1649 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

1466<br />

4261<br />

- Die Stärkung und der Ausbau regionaler Grünzüge in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar haben für die Fraktion Bündnis 90/Die<br />

GRÜNEN einen zentralen Stellenwert. Aufgrund von Zerschneidung<br />

und Zersiedlung bieten die bestehen<strong>den</strong> Schutzgebiete nicht<br />

ausreichende Rück<strong>zu</strong>gsmöglichkeiten für gefährdete Tier- und<br />

Pflanzenarten. Wir streben daher eine verstärkte Vernet<strong>zu</strong>ng der<br />

Biotope in der Metropolregion Rhein-Neckar an. Dies sollte sich<br />

auch in <strong>den</strong> Planzielen des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar wiederfin<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Vernet<strong>zu</strong>ng von Biotopen erfolgt über die fachlplanerischen<br />

Aussagen <strong>zu</strong>m Regionalen Biotopverbund. Für die Sicherung dieses<br />

Biotopverbundes sind nach Abwägung mit anderen<br />

regionalplanerischen Belangen Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege in der Raumnutu<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt. Auch die<br />

multifunktionalen Grünzüge erfüllen Freiraumsicherungsfunktionen<br />

für <strong>den</strong> Biotopverbund.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 895 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1650 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

4263<br />

- Eine durchgängige Verbindung aller wichtigen Biotope sowie die<br />

Herstellung von Wanderkorridoren für lokal und regional wandernde<br />

Arten muss zentraler Bestandteil der Landschaftsplanung sein. Im<br />

Hinblick auf die Folgen des Klimawandels können gefährdeten Tierund<br />

Pflanzenarten auf diese Weise Ausweichhabitate angeboten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Vernet<strong>zu</strong>ng von Biotopen erfolgt über die fachlplanerischen<br />

Aussagen <strong>zu</strong>m Regionalen Biotopverbund. Für die Sicherung dieses<br />

Biotopverbundes sind nach Abwägung mit anderen<br />

regionalplanerischen Belangen Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege in der Raumnutu<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt. Auch die<br />

multifunktionalen Grünzüge erfüllen Freiraumsicherungsfunktionen<br />

für <strong>den</strong> Biotopverbund.<br />

1651 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

4264<br />

- Die Sicherung der Wildtierkorridore ist ein wichtiges Ziel, das wir<br />

mit Nachdruck verfolgen müssen. Diese muss auch im Rahmen der<br />

Infrastruktur- und Verkehrsplanung berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Bei<br />

Neubau- und Ausbaumaßnahmen sollte daher eine weitere<br />

Zerschneidung der Wildtierkorridore vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Die Frage<br />

von Querung der Straßen für Wildtiere ist auch vor dem<br />

Hintergrund der Verkehrssicherheit und der Frage der Vermeidung<br />

von Wildunfällen <strong>zu</strong> sehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Wildkorridore sind in die Planung für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund eingeflossen.<br />

Bei linearen Verkehrsinfrastrukuturprojekten wer<strong>den</strong> die<br />

regionalplanerischen Ausweisungen in laufende Planungs- und<br />

Beteiligungsprozesse eingebracht.<br />

1652 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.1.1<br />

Sicherung der Biodiversität (G)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong>m PS 2.2.1.1 soll folgendes geändert wer<strong>den</strong>:<br />

Statt „Der Schutz … realisiert wer<strong>den</strong> kann." sollte es heißen: „Der<br />

Schutz … Naturräume erhalten wird." Der nachfolgende Halbsatz ab<br />

„und das...realisiert wer<strong>den</strong> kann." ist <strong>zu</strong> streichen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Aspekte "Schutz" und "Nut<strong>zu</strong>ng" sind mit Blick auf<br />

Nachhaltigkeit sowohl in ökologischer, ökonomischer und sozialer<br />

Sicht <strong>zu</strong> verstehen. Deshalb bleibt der 1. Satz in der Begründung <strong>zu</strong><br />

PS 2.2.1.1 unverändert.<br />

1653 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.2.1.1<br />

Sicherung der Biodiversität (G)<br />

Gemäß Plansatz 2.2.1.1 sollen die ökonomischen und sozialen<br />

Ansprüche an Natur und Landschaft möglichst in Einklang mit<br />

deren ökologischen Funktionen gebracht wer<strong>den</strong>. Die für die Arten<br />

der heimischen Tier- und Pflanzenwelt bedeutsamen Standorte und<br />

landschaftlichen Gegebenheiten sollen in ihrer besonderen Eigenart<br />

und in ihrer naturräumlichen Vernet<strong>zu</strong>ng langfristig erhalten und<br />

entwickelt wer<strong>den</strong>. Hier<strong>zu</strong> hat der Regionalplan das Instrument der<br />

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege geschaffen.<br />

Allerdings wird vorgeschlagen, die Absichtsformulierung „soll"<br />

durch die verbindliche Aussage „ist" <strong>zu</strong> ersetzen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bei dem Plansatz 2.2.1.1 handelt es sich um einen<br />

regionalplanerischen Grundsatz. Grundsätze lassen Abwägungsund<br />

Ermessensentscheidungen der nachfolgen<strong>den</strong> kommunalen<br />

Ebene oder der jeweiligen Fachplanungsträger <strong>zu</strong>. Deshalb ist die<br />

Formulierung "soll" im Sinne von "<strong>zu</strong> berücksichtigen" richtig.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 896 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1654 Freunde des Neckars e.V. 2.2.1.1<br />

Sicherung der Biodiversität (G)<br />

entspr.<br />

3639<br />

II.) Unter Ziffer 2.2.1.1 schreiben Sie: „Sicherung der Biodiversität<br />

G ... Die ökonomischen und sozialen Ansprüche an Natur und<br />

Landschaft sollen mit deren ökologischen Funktionen im Einklang<br />

gebracht wer<strong>den</strong> ... (Zu „Schutz und Sicherung von<br />

Freiraumressourcen - Ziele und Grundsätze der Regionalplanung,<br />

2.2")<br />

Unsere Kommentierung = Diese Ziele können wir nur<br />

unterschreiben. Allein der Weg dorthin scheint uns mit dem Projekt<br />

135 m-Schiff (= übergroße Motorschiffe/ügMS) und seinen Folgen<br />

ein Holzweg <strong>zu</strong> sein. Dafür ein paar exemplarische Argumente:<br />

> Die mehr als doppelt so starke Motorisierung der ügMS bewirkt<br />

einen weitaus stärkeren Absunk in <strong>den</strong> Uferbereichen, wodurch<br />

Fischkinderstuben trocken fallen,<br />

> die wesentlich stärkeren Sekundärwellen, ggüb. gMS, führen<br />

neben dem Absunk <strong>zu</strong> härteren Schlagwellen im Uferbereich, was<br />

wiederum Schilfgürtel, Binsenfelder etc. mit ihren dortigen<br />

Brutgelegen und Fischkinderstuben voraussehbar schädigt (s.<br />

Gutachten BA f. Gewässerschutz 2007),<br />

> die weitaus höhere PS-Zahl, höhere Wasserverdrängung und<br />

Ausstattung der ügMS mit 2 leistungsstärkeren Bugstrahlrudern<br />

bewirkt in dem engen Flussbett des Neckars bei einer geringen<br />

Bo<strong>den</strong>freiheit dauerhafte Schä<strong>den</strong> an Flusssohle und<br />

Uferböschungen (s. Gutachten BA f. Wasserbau 2007), etc.<br />

nicht folgen<br />

Der Verband hält die Darstellung des Ausbaus des Neckars für das<br />

135m-Schiff gemäß Bundverkehrswegeplanung im Regionalplan<br />

grundsätzlich für sinnvoll. Die Auswirkungen auf Natur- und<br />

Umwelt müssen im Rahmen der notwendigen<br />

Planfeststellungsverfahren abgearbeitet wer<strong>den</strong>.<br />

1655 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Zu PS 2.2.1.2 wird darauf hingewiesen, dass der Plansatz keine<br />

Festlegung <strong>zu</strong> etwaigen ausnahmsweise <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

enthält.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im PS 2.2.1.2 <strong>zu</strong> Vorranggebieten für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege sind keine Ausnahmeregelungen vorgesehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 897 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1656 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.2.1.2, letzter Absatz (S. 80), sollte<br />

analog <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Aussagen <strong>zu</strong>m Biotopverbund Rheinland-Pfalz für<br />

<strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum auf <strong>den</strong> „Fachplan<br />

landesweiter Biotopverbund Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg“ (http://www.lubw.ba<strong>den</strong>wuerttemberg.de/servlet/is/216969/)<br />

Be<strong>zu</strong>g genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Darüber hinaus wird gebeten, die Gebietsfestlegungen in Kap.<br />

2.2.1 und die Darstellungen <strong>zu</strong>m Biotopverbund (in der<br />

„Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt“ und in der<br />

„Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen<br />

Teilraum“) mit diesem Fachplan ab<strong>zu</strong>gleichen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Am Ende des letzten Absatzes der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.2.1.2 wird<br />

auch auf <strong>den</strong> Fachplan landesweiter Biotopverbund Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg verwiesen. Es wird ergänzt: "Der regionale<br />

Biotopverbund im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum<br />

korrespondiert mit dem Fachplan landesweiter Biotopverbund<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg." Die Landschaftsrahmenplanung wird<br />

<strong>zu</strong>sätzlich mit dem Fachplan abgeglichen.<br />

1657 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Kap. 2.2.1.2<br />

Statt „Sie dienen der Erhaltung...Sicherung der Biodiversität." sollte<br />

es heißen: „Sie dienen der Erhaltung und Entwicklung heimischer<br />

Pflanzen- und freilebender Tierarten inklusive ihrer Lebensräume<br />

mit dem Ziel der Sicherung der Biodiversität."<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der PS 2.2.1.2 (1. Abs., letzter Satz) wird wie folgt geändert: " Sie<br />

dienen der Erhaltung und Entwicklung heimischer Pflanzen- und<br />

freilebender Tierarten und ihrer Lebensräume mit dem Ziel der<br />

Sicherung der Biodiversität."<br />

1658 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Es wer<strong>den</strong> folgende Bereiche als Vorranggebiete für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege vorgeschlagen:<br />

- Gemein<strong>den</strong> Mauer und Bammental (RNK): bisher nicht<br />

berücksichtigte Bereich des NSG „Mauermer und Bammentaler<br />

Elsenztal" (gleichzeitig FFH-Gebiet „Kraichgau Meckesheim")<br />

anstatt Vorranggebiet Hochwasserschutz<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong><br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichen schwerpunktmäßig<br />

Flächen gesichert mit besonderer Bedeutung für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz. Für die Auebereiche gilt<br />

grundsätzlich, dass diese auch als Verbindungselemente für <strong>den</strong><br />

Biotopverbund interessant sind. Deshalb sind an dieser Stelle auch<br />

eine Regionale Grün<strong>zu</strong>ge bzw. Grünzäsuren in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt, die auf die Multifunktionaliät der<br />

Flächen hinweisen. Eine Überlagerung von monofunktionalen<br />

Vorrängen (wie z. B. Naturschutz/Landschaftspflege und<br />

vorbeugender Hochwasserschutz) findet nicht statt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 898 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1659 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

In <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Obrigheim und Haßmersheim sollen die bisher<br />

nicht berücksichtigten Bereiche des FFH-Gebiets „Neckartal und<br />

Wald Obrigheim" als Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege anstatt als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau bzw. Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Festlegung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Obrigheim, Steinbruch (NOK-VRG13) wird festgehalten, da es sich<br />

um eine bereits konzessionierte Abbaustelle handelt (Steinbruch<br />

Obrigheim). Ebenso wird an <strong>den</strong> Vorbehaltsgebieten für die<br />

Rohstoffsicherung Obrigheim, Brückleswald (NOK-VBG07),<br />

Obrigheim, Karlsberg (NOK-VBG08) sowie Haßmersheim,<br />

Hochhausen (NOK-VBG05) festgehalten, da mit diesen<br />

Festlegungen Zementrohstofflagerstätten, die aufgrund ihrer<br />

großräumigen Bedeutung bereits im Regionalplan Unterer Neckar<br />

1994 als Bereiche <strong>zu</strong>r Sicherung von Rohstoffvorkommen (Z)<br />

ausgewiesen sind, einer erneuten langfristigen<br />

regionalplanerischen Sicherung <strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong> sollen.<br />

1660 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Zieldefinition im PS 2.2.1.2 (Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege) gleicht dem Ziel 4.5-3 des RPS/RegFNP 2010.<br />

Die Gebiete dienen dem Aufbau eines regionalen Biotopverbundes.<br />

Grundlage für <strong>den</strong> Biotopverbund in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar sind laut Begründung <strong>zu</strong> 2.2.1.2 die Aussagen der §§ 20<br />

und 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (i.d.F.v. 01.03.2010). Eine<br />

klärende Darlegung, weiche Bestandteile konkret für die<br />

räumlichen Zielausweisungen gedient haben, fehlt jedoch und<br />

sollte - auch im Sinne einer Nachvollziehbarkeit der räumlichen<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen - erfolgen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Zum besseren Verständnis wer<strong>den</strong> folgende Hinweise <strong>zu</strong>m<br />

landesweiten Biotopverbund in der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz<br />

2.2.1.2 (letzter Absatz) ergänzt: Im rheinland-pfälzischen Teilraum<br />

der Metropolregion ergänzt der regionale Biotopverbund <strong>den</strong> im<br />

LEP IV Rheinland-Pfalz festgelegten landesweiten Biotopverbund.<br />

"Der in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nachrichtlich dargestellte<br />

landesweite Biotopverbund beinhaltet die Natura 2000<br />

Gebietskulisse, die Kernzonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald<br />

und die Naturschutzgebiete im Sinne sog. Kernflächen. Als<br />

Verbindungselemente dienen Wildkorridore, gesetzliche und<br />

geplante Überschwemmungsgebiete sowie punkt- und<br />

linienförmige Landschaftselemente, die von bestimmten Arten als<br />

Lebensraum oder für ihre Ausbreitung genutzt wer<strong>den</strong>."<br />

Darüber hinaus verweist die Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt auf die nicht abgewogenen fachlichen Grundlagen für<br />

<strong>den</strong> regionalen Biotopverbund - in diesem Zusammenhang ist es<br />

auf die Landschaftsrahmenplanung in <strong>den</strong> Teilräumen verwiesen.<br />

Ferner wer<strong>den</strong> Erläuterungen <strong>zu</strong>m Kartenwerk separat im Anhang<br />

ergänzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 899 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1661 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Darstellung der Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege stimmt in bei<strong>den</strong> Plänen weitgehend überein. In<br />

größeren Gebieten westlich von Lampertheim und Bürstadt - am<br />

Rhein entlang - fehlen im Einheitlichen Regionalplan jedoch<br />

entsprechende Ausweisungen. Diese sollten - <strong>zu</strong>mal es sich um<br />

Natura 2000 Gebiete handelt - ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine monofunktionalen<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete miteinander überlagert. Westlich<br />

von Lampertheim sind z.B. Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz dargestellt. Sie sind nicht mit Vorranggebieten<br />

für Naturschutz und Landschaftspflege überlagert. Vielmehr<br />

verweist der Regionale Grün<strong>zu</strong>g an dieser Stelle auf die<br />

multifunktionale Bedeutung dieser Flächen. In der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt sind die Natura<br />

2000 Gebiete als bedeutende Räume für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund dargestellt (entsprechend der Darstellung im RP<br />

Südhessen).<br />

1662 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Aus der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.2.1.2 geht hervor, dass die<br />

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege dem Aufbau<br />

eines regionalen Biotopverbundes dienen und aus Erhaltungs- und<br />

Entwicklungsgebieten.<br />

Es wird vorgeschlagen diese kartografisch <strong>zu</strong> differenzieren.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Landschaftsrahmenplanung i<strong>den</strong>tifiziert Flächen für die<br />

Etablierung eines Regionalen Biotopverbundes. Grundsätzlich gilt<br />

es, bereits wertvolle oder geschützte Lebensräume mit weiteren<br />

Räumen und Flächen <strong>zu</strong> verbin<strong>den</strong>, die aufgrund ihrer<br />

Standortvorausset<strong>zu</strong>ngen (z.B. Extremstandorte des feuchten oder<br />

trockenen Offenlandes) geeignete Verbindungsstrukturen bil<strong>den</strong><br />

können. Die Unterscheidung von "Erhalt" und "Entwicklung" ist auf<br />

der Ebene der Fachplanung <strong>zu</strong> treffen - die Regionalplanung<br />

verfolgt mit der Vorranggebietsausweisung die Flächensicherung<br />

für einzelne Nut<strong>zu</strong>ngen und Funktionen (gem. § 1 (1), Nr. 2 ROG) -<br />

in diesem Fall für <strong>den</strong> Biotopverbund.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 900 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1663 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

entspr.<br />

Förderung<br />

2587<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Es wird angemerkt, dass die Vorrang- und Vorbehaltsflächen für<br />

Wald und Forstwirtschaft im Entwurf der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte - im<br />

Unterschied <strong>zu</strong>r bisherigen Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte - unvollständig<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Vorranggebiete für Wald und Forstwirtschaft (Plansatz 2.3.2.2)<br />

wur<strong>den</strong> gezielt <strong>zu</strong>r Waldfunktionen-Sicherung und<br />

Waldstrukturentwicklung ausgewiesen. Diese Vorranggebiete<br />

dürfen für andere Nut<strong>zu</strong>ngen und Funktionen, welche <strong>den</strong> Wald<br />

und seine Wirkungen beeinträchtigen können, nicht in Anspruch<br />

genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Durch die erfolgte Vorrangausweisung überlagern insbesondere<br />

FFH und VSG als Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Plansatz 2.2.1.2) die Vorranggebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft. Hierbei gehen wesentliche Informationen<br />

verloren, auch wenn das Ziel Freiraumsicherung bzw.<br />

Biotopverbund grundsätzlich gesichert wird.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Der forstwirtschaftliche Planungsbeitrag hat unterschiedliche<br />

Schutz- und Erholungsfunktionen von Waldflächen i<strong>den</strong>tifiziert und<br />

Vorschläge <strong>zu</strong>r Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

für Wald und Forstwirtschaft an die Regionalplanung geliefert. Die<br />

Landschaftsrahmenplanung BW nimmt diese Grundlagendaten auf<br />

(Kap. 8 Wald und Forstwirtschaft). Die Regionalplanung hat die<br />

Aufgabe überörtlich, überfachlich und <strong>zu</strong>sammenfassend die<br />

Belange an <strong>den</strong> Raum ein<strong>zu</strong>stellen und ab<strong>zu</strong>wägen (vgl. auch<br />

Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.2.2 "Als Vorranggebiete (…) wer<strong>den</strong> nach<br />

Abwägung anderer schutzbedürftiger Freiraumfunktionen die<br />

Waldflächeen regionalplanerisch gesichert (…)"). Die fachlichen<br />

Grundlagen der forstwirtschaftlichen Planung wer<strong>den</strong> nicht im<br />

Einzelnen im Regionalplan aufgeführt. Jeder einzelnen Fachplanung<br />

müßte hier detailliert Raum <strong>zu</strong>r Begründung eingeräumt wer<strong>den</strong>.<br />

Damit ist die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in der vorliegen<strong>den</strong><br />

Entwurfsfassung fehlerhaft und missverständlich, da ein Teil der<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Wald und Forstwirtschaft<br />

überlagert wer<strong>den</strong>, ein anderer Teil jedoch sichtbar bleibt. Dies<br />

erweckt <strong>den</strong> Eindruck, dass nur relativ wenige Waldflächen die<br />

Kriterien als Vorranggebiete erfüllen wür<strong>den</strong>.<br />

Fehlinterpretationen im Bereich der Vorranggebiete Wald und<br />

Forstwirtschaft können auch dadurch entstehen, dass die<br />

Vorrangflächen entweder gar nicht wahrgenommen oder durch die<br />

Farbgebung der Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lediglich (vermeintlich durchscheinend) als Vorbehaltsflächen für<br />

Wald und Forstwirtschaft angesehen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollte wie folgt geändert wer<strong>den</strong>:<br />

Die Darstellung aller Waldflächen (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

für Wald und Forstwirtschaft) sollte in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

übernommen wer<strong>den</strong>. Dies könnte z.B. in der Form erfolgen, dass<br />

die Vorranggebiete für Forstwirtschaft (dunkelgrün) und die<br />

Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft (mittelgrün) durch die<br />

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (rote<br />

Schraffur) überlagert wer<strong>den</strong>.<br />

Sollte eine Änderung der kartenmäßigen Darstellung (Farbgebung)<br />

nicht möglich sein, ist <strong>zu</strong>mindest eine explizite verbale Ergän<strong>zu</strong>ng<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar folgt der Planungssystematik, dass<br />

sich keine monofunktionalen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

überlagern. Es trifft nicht <strong>zu</strong>, dass unter einem Vorranggebiet<br />

Naturschutz und Landschaftspflege ein Vorbehaltsgebiet z.B. für<br />

Wald und Forstwirtschaft liegen kann. Sobald ein prioritärer Vorrang<br />

dargestellt ist, verbleibt darunter die bestehende - sog.<br />

nachrichtliche Übernahme - der tatsächlichen Nut<strong>zu</strong>ng (hier: Wald).<br />

Die Regionalen Grünzüge signalisieren <strong>den</strong> Freiraumschutz für<br />

verschie<strong>den</strong>e Freiraumfunktionen.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die Farbgebung möglichst<br />

optimiert, damit die Einteilung Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete<br />

und die nachrichtliche Darstellung des Waldes (z.B. unter anderen<br />

Vorrängen) besser unterscheidbar ist.<br />

Grundsätzlich gilt, dass sich die Nut<strong>zu</strong>ng des Waldes nach dem<br />

Landeswaldgesetz aus<strong>zu</strong>richten hat. Die Regionalplanung kann<br />

keine Festlegungen <strong>zu</strong>r Art der Nut<strong>zu</strong>ng treffen - auch bei der<br />

Darstellung von anderen Vorranggebieten auf Waldflächen müssen<br />

die gesetzlichen Regelungen des Landeswaldgesetzes beachtet<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 901 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1663<br />

im Kapitel 2.3 in folgender Form und/oder eine Ergän<strong>zu</strong>ng in der<br />

Legende <strong>zu</strong>r Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte erforderlich:<br />

- Der Textteil des Einheitlichen Regionalplans sollte um das Kapitel<br />

8.5 „Folgerungen für regionalplanerische Festset<strong>zu</strong>ngen von<br />

Waldflächen - Planungshinweise" aus dem Landschaftsrahmenplan<br />

ergänzt wer<strong>den</strong> - insbesondere um die Tabelle Nr. 8.<br />

- Da<strong>zu</strong> gehört auch die Ergän<strong>zu</strong>ng des Kapitels 2.3 um eine<br />

Übersichtskarte mit <strong>den</strong> Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Wald und<br />

Forstwirtschaft analog der Übersichtskarten für z.B. Verkehr,<br />

Rohstoffsicherung oder Win<strong>den</strong>ergieanlagen.<br />

- In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte muss deutlich gestellt wer<strong>den</strong>, dass<br />

das prioritäre Ziel der Freiraumsicherung (Vorranggebiete<br />

Naturschutz und Landschaftspflege) andere Freiraumnut<strong>zu</strong>ngen<br />

wie z.B. Vorranggebiete für Wald und Forstwirtschaft in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte überlagert.<br />

- Die Legende der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wäre hier für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum in folgender Form <strong>zu</strong> ergänzen: „Die<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Wald und Forstwirtschaft<br />

wer<strong>den</strong> im Teilraum für Ba<strong>den</strong>- Württemberg nur dargestellt,<br />

sofern Sie nicht durch Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege überlagert sind".<br />

1664 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Weiterhin sollte der Textteil um <strong>den</strong> deutlichen Hinweis ergänzt<br />

wer<strong>den</strong>, dass die Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege insbesondere der Thematik Biotopverbund<br />

geschuldet sind. Nachteilige Konsequenzen dürfen daraus für<br />

Vorranggebiete für Wald und Forstwirtschaft auf der gleichen<br />

Fläche nicht resultieren.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.2.1.2 (4. Abs.) <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Vorranggebieten<br />

für Naturschutz und Landschaftspflege ist bereits die Aussage<br />

enthalten, dass durch die vorsorgliche regionalplanerische<br />

Sicherung der Flächen für das Biotopverbundsystem die<br />

rechtmäßigen und ordnungsgemäß ausgeübten Nut<strong>zu</strong>ngen nicht<br />

berührt sind. Das trifft auch für die forstwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng<br />

gem. Landeswaldgesetz BW <strong>zu</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 902 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1665 Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Bei <strong>den</strong> Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

wird im Text (S. 80) zwischen Erhalts- und Entwicklungsgebieten<br />

unterschie<strong>den</strong>. Diese Unterscheidung ist aber weder in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte noch in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt dargestellt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Grundsätzlich gilt für <strong>den</strong> Biotopverbund, dass Kernflächen,<br />

Verbindungsflächen und Verbindungselemente das Rückgrat für<br />

eine Verbundstruktur bil<strong>den</strong>. Dabei sind Flächen <strong>zu</strong>m Erhalt von<br />

ebenso großer Bedeutung wie Flächen für die Weiterentwicklung.<br />

Der Regionale Biotopverbund umfasst neben <strong>den</strong> Flächen, die<br />

bereits wertvolle Lebensräume beinhalten, auch solche, die<br />

aufgrund ihrer Lage und/oder ihres Standortpotentials besondere<br />

Bedeutung haben (Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> rheinlandpfälzischen<br />

Teil des Verbandes Region Rhein-Neckar, S. 19).<br />

1666 Stadt Mannheim 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Signatur für „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)" sollte auf alle NSG's, FFH- und<br />

Vogelschutzgebiete angewandt wer<strong>den</strong>. Diese fehlt z.B. für<br />

„Ballauf-Wilhelmswörth" (Anlage 1, Nr. 8), im Bereich Waldpark<br />

(Reißinsel, Waldpark, Bei der Silberpappel) (Anlage 1, Nr. 9) und<br />

Schwetzinger Wiesen-Riedwiesen (Anlage 1, Nr. 10). Die Signatur<br />

sollte entsprechend überall ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Schutzgebiete wer<strong>den</strong> nochmals mit <strong>den</strong> Vorranggebieten für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege abgeprüft. Dort wo sie nach<br />

Größe und Lage mit <strong>den</strong> Vorschlagsflächen für <strong>den</strong> Regionalen<br />

Biotopverbund korrespondieren, wird die Korrektur der<br />

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege geprüft.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 903 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1667 Stadt Mannheim 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Im Bereich des LSG „Straßenheimer Hof (Anlage 1, Nr. 11), im<br />

Bereich „Bösfeld" und „Mühlfeld" (Anlage 1, Nr. 12 und 13) ist die<br />

Signatur „Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z)"<br />

ein<strong>zu</strong>tragen, da diese Flächen für <strong>den</strong> Artenschutz (Feldhamster)<br />

überragende Bedeutung haben. Das LSG „Straßenheimer Hof" ist<br />

im Rahmen der Befreiung für die SAP-Arena als<br />

Ausgleichsmaßnahme ausgewiesen wor<strong>den</strong> und damit dauerhaft<br />

<strong>zu</strong> erhalten.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

In der Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum wer<strong>den</strong> die Flächen für einen<br />

regionalen Biotopverbund i<strong>den</strong>tifiziert (vgl. auch<br />

Landschaftsrahmenplanung BW, Tab. 4, S. 43). Die bedeuten<strong>den</strong><br />

Flächen für die Habitatsicherung des Feldhamsters in <strong>den</strong><br />

Bereichen Bösfeld, Mühlfeld und Straßenheimer Hof im<br />

Stadtgebiet Mannheim sollten im Rahmen der kommunalen<br />

Landschaftsplanung i<strong>den</strong>tifiziert und in <strong>den</strong> FNP als kommunale<br />

Biotopverbundstruktur gesichert wer<strong>den</strong> (z.B. Ausgleichsflächen für<br />

SAP Arena).<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind alle genannten Gebiete mit einem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g belegt, der eine multifunktionale Ausrichtung<br />

der regionalplanerischen Freiraumsicherung (Ziel) signalisiert.<br />

1668 Stadt Mannheim 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Der Bereich südlich der Xylon-Werft zwischen Damm und<br />

Altrheinufer sollte als „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Bereich zwischen Rheinhauptdeich und Altrheinufer ist Teil der<br />

rezenten Aue des Rheins. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist dort<br />

deshalb ein Vorrangebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

dargestellt. Diese Flächen sind mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

überlagert, der diesen Bereich mit seiner multifunktionalen<br />

Freiraumbedeutung sichert. Grundsätzlich kommt <strong>den</strong><br />

Vorranggebieten für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz auch<br />

eine hohe Bedeutung für die lineare Biotopvernet<strong>zu</strong>ng entlang von<br />

Gewässern / Auebereichen <strong>zu</strong>. Im Regionalplan Rhein-Neckar<br />

wer<strong>den</strong> allerdings keine monofunktionalen Vorranggebiete wie z. B.<br />

Hochwasserschutz, Landwirtschaft oder Naturschutz und<br />

Landschaftspflege überlagert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 904 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1669 Stadtverwaltung Heidelberg 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Der Waldbereich in Heidelberg liegt innerhalb des<br />

Landschaftsschutzgebietes Bergstraße Mitte. Einige Bereiche sind<br />

jedoch nicht als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege dargestellt.<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg: Ausweisung der<br />

Waldgebiete südlich und westlich vom Weißen Stein, des Bereichs<br />

Bierheiderhof/ Speyererhof und der Bergstraßenhänge nördlich von<br />

Handschuhsheim bis Dossenheim bis <strong>zu</strong>r B 3 als Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

In der Landschaftsrahmenplanung wur<strong>den</strong> die Flächen i<strong>den</strong>tifiziert,<br />

die für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund von Bedeutung sind.<br />

Bezüglich der Waldflächen kommen vor allem die potenziell<br />

trockenen Waldlebensräume und weiterer Biotopschutzwälder in<br />

Betracht. Für das Offenland gelten maßgeblich die trockenen und<br />

feuchten Standorte als bedeutend für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund. Mittlere Standorte wie z.B. Die erwähnten Bereiche<br />

nördlich von Handschuhsheim bis Dossenheim sind Bereiche, die<br />

auf der kommunalen Ebene im Rahmen der kommunalen<br />

Biotopvernet<strong>zu</strong>ng in der Landschaftsplanung ergänzt wer<strong>den</strong><br />

sollten. Alle seitens der Stadt Heidelberg angesprochenen<br />

Standorte sind im Übrigen mit regionalen Grünzügen belegt, womit<br />

die Sicherung der vielfältigen Schutz- und Erholungsfunktionen<br />

gewährleistet ist. Dies gilt auch für <strong>den</strong> im Bereich Weißen Stein<br />

dargestellten Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz.<br />

1670 Stadtverwaltung Heidelberg 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Der Untere Neckar (FFH-Gebiet) hat trotz seiner hohen Bedeutung<br />

für <strong>den</strong> Natur- und Artenschutz keine Markierung als Vorranggebiet<br />

Naturschutz und Landschaftspflege.<br />

Das FFH-Gebiet Unterer Neckar soll als Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Das FFH-Gebiet Unterer Neckar ist Bestandteil der<br />

vorgeschlagenen Flächen <strong>zu</strong>r Ausweisung von Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege gem.<br />

Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen<br />

Teilraum. Als Ergebnis der Gesamtabwägung mit anderen<br />

fachlichen Belangen ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ein<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

ausgewiesen. Darüber hinaus sind alle<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereiche, die grundsätzlich auch<br />

dem Arten- und Biotopschutz dienen mit Regionalen Grünzügen<br />

bzw. Grünzäsuren belegt.<br />

Der Bedeutung des FFH-Gebiets wird somit hinreichend Rechnung<br />

getragen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 905 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1671 Stadtverwaltung Heidelberg 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1235<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Friedhöfe sind als „sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Flächen" dargestellt.<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg:<br />

Der Friedhof in Peterstal fehlt in dieser Darstellung und muss<br />

entsprechend ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Forderung der Stadt Heidelberg wird gefolgt.<br />

Der Friedhof in Peterstal wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

„sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und sonstige Fläche"<br />

entsprechend dargestellt.<br />

1672 Doppelzentrum Wiesloch-Walldorf 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1477<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Fläche „westlich PZN und Heidelberger Straße":<br />

Es wird gefordert, <strong>den</strong> Bereich restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen, d.h. die<br />

Grünzäsur und das Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, um<br />

Entwicklungsmöglichkeiten <strong>zu</strong> sichern<br />

folgen<br />

Der seitens der Stadt Wiesloch gekennzeichnete Bereich wird aus<br />

<strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong>, <strong>den</strong>en sich der VRRN anschließen kann,<br />

restriktionsfrei gestellt.<br />

1673 Doppelzentrum Wiesloch-Walldorf 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2327<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Es wird gefordert, im Bereich der Golfanlage „Hohenhardter<br />

Hof"(Baiertal/Schatthausen) auf das Vorranggebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege sowie das Vorranggebiet für Landwirtschaft<br />

<strong>zu</strong> verzichten. Die Festlegungen stehen in Widerspruch <strong>zu</strong>m<br />

rechtskräftigen Bebauungsplan und <strong>zu</strong>r bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ng.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Flächen der Golfanlage Hohenhardter Hof wer<strong>den</strong> als sonstige<br />

Flächen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt (gem. FNP). Die<br />

Golfplatzanlage bleibt Teil der regionalen Freiraumstruktur mit der<br />

Ausweisung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs. Andere<br />

regionalplanerischen Darstellungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

1674 Doppelzentrum Wiesloch-Walldorf 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1236<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

„Gewann Scherbach/östlich Friedhof" (Schatthausen):<br />

Es wird gefordert, <strong>den</strong> Bereich restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen, d.h. <strong>den</strong><br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>g und das Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, um langfristig<br />

Entwicklungsmöglichkeiten <strong>zu</strong> sichern.<br />

teilweise folgen<br />

Der VRRN erkennt die Forderung der Stadt Wiesloch nach<br />

langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten auch im/für <strong>den</strong> Ortsteil<br />

Schatthausen an.<br />

Diese Entwicklungsmöglichkeiten sind <strong>zu</strong>nächst/teilweise durch<br />

<strong>den</strong> Bereich "Dammwiesen", der als Planungsfläche im gültigen<br />

FNP der vVG Wiesloch enthalten ist, abgedeckt.<br />

Um <strong>den</strong> gefortderten Entwicklungsmöglichkeiten <strong>zu</strong>dem gerecht <strong>zu</strong><br />

wer<strong>den</strong>, wird im Osten der Ortslage eine entsprechend<br />

ausreichende Fläche restriktionsfrei gestellt, die aus<br />

städtebaulicher und gesamtökologischer Sicht dafür infrage kommt.<br />

Diese Fläche ist allerdings kleiner, als die seitens der Stadt<br />

geforderte.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 906 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1675 Gemeinde Wiesenbach 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1244<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte (Anlage 1) ist die Gemarkung<br />

Wiesenbach außerdem mit regionalen Grünzügen und<br />

Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

gekennzeichnet. Hier ist der regionale Grün<strong>zu</strong>g im Bereich der<br />

langfristigen Option (Heinbuckel - siehe Pfeil) <strong>zu</strong> nah an <strong>den</strong><br />

Ortsrand geführt wor<strong>den</strong>. In der „Umweltkarte" (Anlage 2) wurde<br />

dieser Bereich explizit nicht als bedeutender Raum für <strong>den</strong><br />

regionalen Biotopverbund ausgewiesen. Aus diesem Grund schlägt<br />

die Verwaltung vor, <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g im Bereich<br />

„Heinbuckel" auf das Maß der Umweltkarte <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Regionalen Grünzüge verfolgen die Sicherung und<br />

Weiterentwicklung der Landschaften und Freiräume mit ihren<br />

vielfältigen Funktionen. Im Bereich Hainbuckel übernehmen sie die<br />

Sicherung von Flächen mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer<br />

Bedeutung.<br />

1676 Gemeindeverwaltung Angelbachtal 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2334<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Gegenüber dem letzten Regionalplan wur<strong>den</strong> ca. 220 ha<br />

landwirtschaftliche Fläche als Vorranggebiet für Naturschutz<br />

ausgewiesen. Dies bedeutet, dass ca. 20 % der<br />

landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr für vorrangige<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Verfügung stehen sollen. Die<br />

Gemeinde Angelbachtal fordert, dass die bisher landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen auch weiterhin als landwirtschaftliche Flächen<br />

deklariert wer<strong>den</strong>. Es wird die Auffassung vertreten, dass Flächen<br />

für <strong>den</strong> Naturschutz nur in besonders gelagerten Bereichen<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong> sollen, die schon jetzt auf Grund der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Vegetation, der Bo<strong>den</strong>güte und Hanglage nicht <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

besten landwirtschaftlichen Bereichen gehören.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionalplan Unterer Neckar 1992 hat Planungsgrundlagen in<br />

<strong>den</strong> regionalplanerischen Abwägungsprozess eingestellt, die Ende<br />

der 1980er Jahre erhoben wor<strong>den</strong> sind. Der Einheitliche<br />

Regionalplan Rhein-Neckar bezieht in die Abwägung nunmehr<br />

aktuelle fachliche Erfordernisse und Notwendigkeiten ein (z. B.<br />

Grundlagen der Landschaftsrahmenplanung BW Entwurf 2009,<br />

Flurbilanzkartierung der Landesanstalt für Entwicklung der<br />

Landwirtschaft und der ländlichen Räume, 2008).<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Ziffer 2.3.1.2 ist klar ausgeführt, dass bei der<br />

Abwägung <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng der Vorranggebiete standortliche<br />

Kriterien ( Bo<strong>den</strong>güte, Hangneigung...) und agrarstrukturelle<br />

Aspekte (Sonderkulturen, Flurstruktur und Schlaggröße...)<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> sollen. Dies wurde im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf<br />

nicht ausreichend bewertet.<br />

Insbesondere haben sich die gesetzlichen Anforderungen an einen<br />

Biotopverbund <strong>zu</strong>r Sicherung der Biodiversität geändert (vgl. hier<strong>zu</strong><br />

die rechtlichen Grundlagen und Vorgaben z.B.<br />

Bundesnaturschutzgesetz 2010 §§20 und 21,<br />

Landschaftsrahmenplanung BW, S. 17ff).<br />

Mit Blick auf die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng<br />

entstehen durch eine regionalplanerische<br />

Vorranggebietsausweisung für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

mit dem Ziel der Sicherung und Weiterentwicklung von regionalen<br />

Biotopverbundstrukturen keine Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen. Die<br />

Regionalplanung trifft keine Aussagen <strong>zu</strong>r Art und Intensität der<br />

landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 907 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1677 Gemeindeverwaltung Angelbachtal 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2335<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die folgen<strong>den</strong> Flächen sollen als Vorbehaltsflächen für <strong>den</strong><br />

Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Wegfall 1: Es handelt sich bis auf die Regenrückhaltebecken um<br />

landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen, die in der<br />

Flurbereinigung <strong>zu</strong> großen Grundstücken <strong>zu</strong>sammengelegt wur<strong>den</strong>.<br />

Eine besondere naturbezogene Ausgestaltung ist nicht erkennbar.<br />

Es handelt sich um beste Bö<strong>den</strong>, die für die landwirtschaftliche<br />

Nut<strong>zu</strong>ng unverzichtbar sind. Anstelle dieser Flächen wird der<br />

Zugang von Fläche 1 vorgeschlagen.<br />

Vorschlag <strong>zu</strong>r Ausweisung von Flächen als Vorbehaltsflächen für<br />

Naturschutz:<br />

Zugang Fläche 1: In dieser Fläche gibt es einige Biotope, sowie das<br />

flächenhafte Naturgebiet „Alter Steinbruch". Durch diesen<br />

Zusammenhang eignet sich dieser Bereich als Biotopverbundfläche<br />

(siehe auch neue Biotopkartierung der LUBW). Einheimischen<br />

Naturfreun<strong>den</strong> ist bekannt, dass durch das heterogene Gelände mit<br />

Feldrainen, Hohlwegen und Waldgebieten Wechselbeziehungen<br />

des Reh- und Niederwilds stattfin<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bei der ausgewiesenen Fläche handelt es sich um einen<br />

bedeutsamen Raum für <strong>den</strong> Biotopverbund für trockene Standorte.<br />

Die Landschaftsrahmenplanung hat diese Flächen auf der<br />

Grundlage von vorbereiten<strong>den</strong> Planungen für <strong>den</strong> Fachplan<br />

Landesweiter Biotopverbund i<strong>den</strong>tifiziert. Die ordnungsgemäße<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng für die dort wirtschaften<strong>den</strong> Betriebe<br />

ist von der regionalplanerischen Ausweisung nicht betroffen. Die<br />

Regionalplanung kann keine Aussagen <strong>zu</strong>r Art und Nut<strong>zu</strong>ng der dort<br />

vorhan<strong>den</strong>en Landwirtschaftsflächen treffen, ebenso keine<br />

Auflagen fordern <strong>zu</strong> Maßnahmen für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz.<br />

Es geht vielmehr um die Sicherung der Potentiale der Fläche für<br />

<strong>den</strong> landesweiten bzw. Regionalen Biotopverbund.<br />

1678 Gemeindeverwaltung Angelbachtal 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2336<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Folgende Flächenausweisungen sollen geändert wer<strong>den</strong>:<br />

Wegfall 2: Bei jetzigem Entwurf würde die Vorrangfläche bis an die<br />

Scheunenbereiche der Aussiedlerhöfe Holbinsen reichen, dies<br />

würde <strong>zu</strong> vorhersehbaren Konflikten bei betrieblichen<br />

Erweiterungen führen. Wir schlagen vor, stattdessen die Fläche 2<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Vorschlag <strong>zu</strong>r Ausweisung von Flächen als Vorbehaltsflächen für<br />

Naturschutz:<br />

Zugang Fläche 2: Kernpunkt dieses Bereichs ist ein Feuchtbiotop<br />

und die Talaue des Eberbach. Auch hier ist ein Verbund <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Talauegebieten des Angelbachs möglich.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Im Randbereich <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Aussiedlerhöfen wird wie vorgeschlagen<br />

das Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen. An diese Stelle tritt eine<br />

Vorranggebietsausweisung für die Landwirtschaft. Als Ersatzfläche<br />

wird der Bereich der Talaue des Eberbachs in Richtung<br />

Angelbachtal als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 908 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1679 Gemeindeverwaltung Angelbachtal 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2337<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Folgende Vorranggebiete für <strong>den</strong> Naturschutz und<br />

Landschaftspflege sollen räumlich getauscht und in<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Naturschutz und Landschaftspflege<br />

geändert wer<strong>den</strong>:<br />

Wegfall Nr. 3: Auch hier zeichnet sich ein Konflikt aufgrund der<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen der Weingüter in diesem Bereich ab. Im östlichen<br />

Bereich hat ein Jungwinzer Flächen angekauft und möchte <strong>den</strong><br />

vorhan<strong>den</strong>en Weinbau intensivieren und dort auch<br />

landwirtschaftliche Betriebsgebäude für die Weinernte/Kellerei<br />

unterbringen. Anstelle dessen wird die Tauschfläche Nr. 3 <strong>zu</strong>r<br />

Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege vorgeschlagen:<br />

Vorschlag <strong>zu</strong>r Ausweisung von Flächen als Vorbehaltsflächen für<br />

Naturschutz:<br />

Fläche 3: Zum Teil handelt es sich um Wiesenflächen in Steillagen<br />

sowie Hochstamm-Obstbaustücke. Ferner liegt der Bereich im<br />

westlichen Teil zwischen zwei großen Waldbereichen, so dass<br />

auch hier das Wild gute Gelegenheit hat von einem Bereich <strong>zu</strong>m<br />

andern <strong>zu</strong> wechseln.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bei der ausgewiesenen Fläche handelt es sich um einen<br />

bedeutsamen Raum für <strong>den</strong> Biotopverbund für trockene Standorte.<br />

Die Landschaftsrahmenplanung hat diese Flächen auf der<br />

Grundlage von vorbereiten<strong>den</strong> Planungen für <strong>den</strong> Fachplan<br />

Landesweiter Biotopverbund i<strong>den</strong>tifiziert. Die ordnungsgemäße<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng für die dort wirtschaften<strong>den</strong> Betriebe<br />

ist von der regionalplanerischen Ausweisung nicht betroffen. Die<br />

Regionalplanung kann keine Aussagen <strong>zu</strong>r Art und Nut<strong>zu</strong>ng der dort<br />

vorhan<strong>den</strong>en Landwirtschaftsflächen treffen, ebenso keine<br />

Auflagen fordern <strong>zu</strong> Maßnahmen für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz.<br />

Es geht vielmehr um die Sicherung der Potentiale der Fläche für<br />

<strong>den</strong> landesweiten bzw. Regionalen Biotopverbund.<br />

1680 Gemeindeverwaltung Ketsch 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1210<br />

2041<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Freiraumfestset<strong>zu</strong>ngen wie z.B. Die Grünzäsur zwischen<br />

Ketsch und Brühl wer<strong>den</strong> grundsätzlich begrüßt. Nicht<br />

nachvollziehbar und be<strong>den</strong>klich wer<strong>den</strong> jedoch die Festset<strong>zu</strong>ngen<br />

für die Flächen am Hohwiesen- und am Anglersee in Ketsch<br />

gesehen. Zum Einen sind dort schon erhebliche Bebauungen<br />

(Wochenendhausgebiet, Frei- und Hallenbad, usw.) vorhan<strong>den</strong> und<br />

<strong>zu</strong>m Anderen sind Teile des Areals schon durch andere<br />

Rechtsvorschriften unter Schutz gestellt, wie z.B. Das Natur- und<br />

Landschaftsschutzgebiet "Hockenheimer Rheinbogen", <strong>zu</strong>m dem<br />

auch das Gelände des "Karl-Ludwig-Sees" auf Ketscher Gemarkung<br />

gehört. Die Festset<strong>zu</strong>ngen des Entwurfs sind aus Sicht des<br />

Einwenders <strong>zu</strong> undifferenziert. Die besagten Gebiete am<br />

Hohwiesensee und am Anglersee sollen aus diesen Festset<strong>zu</strong>ngen<br />

herausgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Flächen am Hohenwiesen- und am Anglersee in Ketsch liegen<br />

im überschwemmungsgefährdeten Bereich des Tiefgestades am<br />

Rhein. Durch die Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz wird signalisiert, dass dort die<br />

Hochwassergefährdung verstärkt berücksichtigt wer<strong>den</strong> soll (vgl.<br />

Plansatz 2.2.5.3). Die bestehende überwiegend der Freizeit- und<br />

Erholungszwecken gewidmete Nut<strong>zu</strong>ng genießt Bestandsschutz.<br />

Erweiterungen im Sinne von bestandssichern<strong>den</strong> baulichen<br />

Maßnahmen sind möglich und sollen gleichzeitig an die<br />

Hochwassergefährdung angepasst wer<strong>den</strong>. Darüber hinaus hat mit<br />

der Ausweisung des regionalen Grün<strong>zu</strong>gs die Freiraumsicherung<br />

vornehmlich <strong>zu</strong>r Sicherung der landschaftsgebun<strong>den</strong>en<br />

Naherholung Priorität (vgl. 2.1.1 und 2.2.7.2 und Erläuterungskarte<br />

Natur, Landschaft und Umwelt).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 909 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1681 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

264<br />

1249<br />

2087<br />

2042<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Zu Helmstadt-Bargen:<br />

Die Gemeinde Helmstadt-Bargen hat in <strong>den</strong> letzten Jahren<br />

umfangreiche Konzepte <strong>zu</strong>r Innenentwicklung erarbeitet. Neben<br />

der Reaktivierung innerörtlicher Areale, betrifft dieses auch die<br />

Frage, inwieweit durch eine Arrondierung und Reaktivierung<br />

vorhan<strong>den</strong>er Bausubstanz an <strong>den</strong> Ortsrändern der Umfang der<br />

Neuausweisungen von Gebieten reduziert wer<strong>den</strong> kann.<br />

Der Stellungnahme ist die Konzeption für <strong>den</strong> Ortsteil Bargen mit<br />

der Bitte um Überprüfung beigelegt. Die gekennzeichneten Flächen<br />

sind von der Ausweisung „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", „Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Naturschutz" sowie „Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz" frei<strong>zu</strong>stellen. Aufgrund der Maßstäblichkeit der<br />

Karte ist noch nicht klar erkennbar, inwieweit die Vorhaben<br />

konform gehen mit <strong>den</strong> Festset<strong>zu</strong>ngen des Regionalplan-Entwurfes<br />

(Interpretationsspielräume).<br />

teilweise folgen<br />

Zu Helmstadt-Bargen:<br />

Ortsteil Bargen:<br />

Innerörtliche Entwicklung, Bereich I:<br />

Der seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

thematisierte Bereich ist nicht von regionalplanerischen<br />

Restriktionen betroffen.<br />

Innerörtliche Entwicklung, Bereich II:<br />

Der seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

thematisierte Bereich ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs teilweise als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Z) bzw. als Vorbehaltsgebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G) ausgewiesen. Diese<br />

Ausweisungen basieren auf der entsprechend gültigen/offiziellen<br />

Hochwassergefahrenkarte des Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg. Der<br />

geforderten Rücknahme dieser Ausweisungen wird aufgrund des<br />

skizzierten Hochwassergefahrenpotenzials nicht gefolgt. Eine<br />

Auseinanderset<strong>zu</strong>ng mit dieser Problematik kann allenfalls auf<br />

Bauleitplaneben erfolgen, wenn die Gemeinde an ihren<br />

Überlegungen festhalten sollte.<br />

Sondergebiet Landwirtschaft und Wohnen:<br />

Diese konzipierte Fläche wird aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong><br />

restriktionsfrei gestellt, d.h. der Regionale Grün<strong>zu</strong>g (Z) und das<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) wer<strong>den</strong><br />

entsprechend reduziert.<br />

Zusammenfassend wird dem Anliegen des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes damit teilweise gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 910 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1682 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

266<br />

1251<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Zu Neckarbischofsheim:<br />

Die vorliegen<strong>den</strong> Konzepte <strong>zu</strong>r langfristigen Siedlungsentwicklung<br />

der Stadt Neckarbischofsheim sehen die Arrondierung vorhan<strong>den</strong>er<br />

Wohnbauflächen vor. In <strong>den</strong> Gewannen „In <strong>den</strong> sieben Morgen"<br />

sowie „Überm steinigen Weg" stehen diese im Widerspruch <strong>zu</strong> der<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte vorgesehenen Ausweisung „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" sowie „Schützenswerter Bereich für Natur und<br />

Landschaft".<br />

Gefordert wird die Freistellung der gekennzeichneten Flächen.<br />

Dieses bezieht sich im Hinblick auf eine Arrondierung des Gebietes<br />

„In <strong>den</strong> sieben Morgen" auf <strong>den</strong> in der Anlage gekennzeichneten<br />

Bereich zwischen dem vorhan<strong>den</strong>en Siedlungsrand und dem<br />

Feldweg Flurstück Nr. 11639.<br />

teilweise folgen<br />

Entsprechend dem Anhang Nr. 2 Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020 hat Neckarbischofsheim von 2007 - 2020 einen<br />

errechneten Wohnbauflächenbedarf von 2 ha. Diesem steht ein<br />

Potenzial (in 2010) von 16 ha gegenüber, errechnet aus Flächen, die<br />

so im gültigen FNP des GVV Waibstadt beinhaltet sind und aus<br />

Innenpotenzialflächen (Flächen die im Rahmen des Modellprojekts<br />

Raum+ so mit der Gemeinde i<strong>den</strong>tifiziert und abgestimmt wur<strong>den</strong>).<br />

Diese Situation (die Gegenüberstellung von Bedarf und Potenzial)<br />

lässt es nicht <strong>zu</strong>, insbesondere im Sinne des nachhaltigen und<br />

schonen<strong>den</strong> Umgangs mit Grund und Bo<strong>den</strong>, im Bereich "In <strong>den</strong><br />

sieben Morgen" weitere Flächen restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen bzw. <strong>den</strong><br />

dortigen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g und <strong>den</strong> Schutzbedürftigen Bereich<br />

für Naturschutz und Landschaftspflege <strong>zu</strong> streichen. Dahingehend<br />

wird dem vorgetragenen Anliegen nicht gefolgt.<br />

Was <strong>den</strong> Bereich "Überm steinigen Weg" im Ortsteil Helmhof<br />

anbelangt wird unter Beachtung und Anerkennung der<br />

Ausführungen des GVV Waibstadt im Südosten der Ortslage ein<br />

minimaler Bereich für die dortige Eigenentwicklung restriktionsfrei<br />

gestellt, d.h. der Regionale Grün<strong>zu</strong>g und der Schutzbedürftige<br />

Bereich wer<strong>den</strong> gestrichen.<br />

1683 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

267<br />

1252<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Zu Neckarbischofsheim:<br />

Es ist vorgesehen, im Bereich „Sinsheimer Straße" - „Rosenstraße"<br />

eine zweite Bauzeile entlang einer vorhan<strong>den</strong>en<br />

Erschließungsstraße für eine Bebauung frei<strong>zu</strong>geben.<br />

Aufgrund des Kartenmaßstabes ist nicht genau erkennbar, ob die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte diesem Vorhaben ggf. entgegensteht - um<br />

Klarstellung wird gebeten.<br />

folgen<br />

Unter Beachtung und Anerkennung der Ausführungen des GVV<br />

Waibstadt wer<strong>den</strong> die bei<strong>den</strong> kleinen Arrondierungsflächen<br />

"Sinsheimer Straße" und Rosenstraße" (jeweils eine Bauzeile)<br />

restriktionsfrei gestellt. D.h. der Regionale Grün<strong>zu</strong>g und das<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege wird jeweils<br />

entsprechend gestrichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 911 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1684 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

860<br />

1254<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Zu Neckarbischofsheim:<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Stadt Neckarbischofsheim wird<br />

sich in der Zukunft auf <strong>den</strong> Eigenbedarf beschränken. Da keine<br />

freien Flächen mehr <strong>zu</strong>r Verfügung stehen, ist eine Arrondierung<br />

des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes „Bitzwiesen" geplant (siehe<br />

Anlage 3.1). Die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplan-Entwurfes<br />

lässt dieses nach unserer Interpretation <strong>zu</strong>. Im Zuge des Verfahrens<br />

wird um eine Bestätigung gebeten, dass die im Umfeld<br />

ausgewiesene „Vorrangfläche für <strong>den</strong> Landschafts- und <strong>den</strong><br />

Naturschutz" sowie der dargestellte „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" diesem<br />

Vorhaben nicht entgegenstehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Arrondierung des genannten Gewerbegebietes wür<strong>den</strong><br />

entsprechend der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplans keine<br />

Restriktionen entgegenstehen. Die Gemeinde könnte dort also in<br />

entsprechende Planungsüberlegungen treten, wenn der Bedarf und<br />

das Fehlen von Alternativen nachgewiesen wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

1685 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

1259<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Der Bereich „Biesig" (Sonderbauflächen „Tennis", „Schützen",<br />

„Sportplätze") ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nach wie vor als<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" ausgewiesen. Darüber hinaus sind die<br />

Flächen Bestandteil eines „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege". Diese Ausweisung widerspricht dem seit<br />

Jahrzehnten hier vorhan<strong>den</strong>en baulichen Bestand.<br />

Der Gemeinderat fordert daher die Anpassung an die vorhan<strong>den</strong>e<br />

Situation sowie <strong>den</strong> rechtskräftigen Bebauungsplan „Sportanlage<br />

Biesig".<br />

folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> Bereich des Bebauungsplans "Sportanlage Biesig" wird das<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sowie im<br />

östlichen Teil das Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G) gestrichen.<br />

Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g (Z) bleibt indes bestehen, wie dies der<br />

Verband Region Rhein-Neckar bereits in seiner Stellungnahme vom<br />

10.05.2010 <strong>zu</strong> vorgenanntem Bebauungsplan ausgeführt hatte.<br />

1686 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Das im PS 2.2.1.2 formulierte "Ziel" wird ausdrücklich begrüßt.<br />

Hiermit nimmt der Regionalplan die gesetzlichen Vorgaben des § 1<br />

Abs. 1 BNatSchG hinsichtlich der biologischen Vielfalt und des § 21<br />

Abs. 2 BNatSchG hinsichtlich des länderübergreifen<strong>den</strong><br />

Biotopverbunds auf.<br />

Das Vorkommen extrem seltener Tierarten wie Schwarzstorch,<br />

Brachvogel, Zwergdommel, bestimmte Fledermausarten,<br />

Gelbbauchunke, Laubfrosch, Kammmolch oder Wildkatze -<br />

selbstverständlich verschlüsselt - ist als Tabu-Bereich in die<br />

Vorranggebiete auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Mit dem Regionalen Biotopverbund wer<strong>den</strong> auf der Ebene der<br />

Regionalplanung die hierfür bedeuten<strong>den</strong> Flächen dargestellt und<br />

regionalplanerisch vor entgegenstehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen gesichert.<br />

Informationen über die artenschutzbezogenen Vorkommen von<br />

besonders schutzbedürftigen Tier- und Pflanzenarten kann der<br />

Regionalplan nicht abbil<strong>den</strong>. Hier wird auf die <strong>zu</strong>ständigen<br />

Fachplanungsträger verwiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 912 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1687 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2594<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

In <strong>den</strong> Waldflächen sind auch in großem Umfang „Vorranggebiete<br />

für Naturschutz- und Landschaftspflege" über eine schräge<br />

Zusatzsignatur ausgewiesen. Teilweise sind FFH-Gebiete<br />

einbezogen, oft aber auch Waldgebiete ohne besondere<br />

naturschutzrechtliche Zweckbindung. Nach unserer Interpretation<br />

handelt es sich um Bereiche mit besonderer Bedeutung für <strong>den</strong><br />

regionalen Biotopverbund. Je<strong>den</strong>falls lässt ein Vergleich mit der<br />

„Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" diesen Schluss<br />

<strong>zu</strong>.<br />

In <strong>den</strong> Vorranggebieten von Naturschutz- und Landschaftspflege<br />

haben nach Plansatz 2.2.1.2 die Ziele des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege „Vorrang vor entgegenstehen<strong>den</strong> oder<br />

beeinträchtigten Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen". Diese Waldflächen wer<strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>gleich über die Farbgebung (helles Grün) nur als „sonstige<br />

Waldflächen" definiert. Damit entsteht der Eindruck, dass die<br />

Waldflächen in unterschiedliche Kategorien eingeteilt wer<strong>den</strong>. Dies<br />

widerspricht <strong>den</strong> grundsätzlichen Zielen einer multifunktionalen<br />

Forstwirtschaft, wie sie dem Landeswaldgesetz von Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg (LWaldG) <strong>zu</strong> Grunde liegt. Die Kategorisierung<br />

widerspricht auch der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.3.2.1, wonach<br />

eingeräumt wird, dass eine Gliederung der Waldflächen in<br />

ökonomischen, ökologischen oder sozialen Funktionen in der Regel<br />

nicht möglich ist. Die großflächige Ausweisung von<br />

Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege im Wald<br />

greift auch in grundsätzliche und von der Waldgesetzgebung<br />

vorgesehene Ermessensspielräume der Waldeigentümer bei ihrer<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Waldflächen, die von Vorranggebieten für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege überlagert sind, sind als nachrichtliche<br />

Bestandsfläche Wald dargestellt. Für alle Waldflächen gelten die<br />

einschlägigen Vorgaben und Regelungen des Landeswaldgesetzes.<br />

Die Regionalplanung stellt bedeutende Flächen für <strong>den</strong><br />

Biotopverbund dar. Die Art und das Maß der Nut<strong>zu</strong>ng der<br />

Waldflächen können nicht von der Regionalplanung festgelegt<br />

wer<strong>den</strong>. Die ordnungsgemäße Forstwirtschaft, wie sie im<br />

Landeswaldgesetz geregelt ist, obliegt der Forstwirtschaft unter<br />

Wahrung der sonstigen fachplanerischen Anforderungen an <strong>den</strong><br />

Wald.<br />

1688 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2619<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Um bei künftigen Planungen Fehlinterpretationen im Bereich von<br />

Wald und Forstwirtschaft <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, wird vorgeschlagen,<br />

folgende Änderungen vor<strong>zu</strong>nehmen:<br />

[…]<br />

> Es ist sicher <strong>zu</strong> stellen, dass Vorranggebiete „Naturschutz- und<br />

Landschaftspflege" im Wald in keinem Fall <strong>zu</strong> einer Abwertung der<br />

Vorranggebiete für Wald und Forstwirtschaft sowie die<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald und Forstwirtschaft und der sonstigen<br />

Waldflächen führen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Regionalplanerische Vorranggebiete werten grundsätzlich keine<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngen oder Flächenpotentiale ab, sondern zeigen die<br />

Bedeutung von Flächen auf und tragen Vorsorge für einzelne<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen und Funktionen des Raumes (vgl. § 1 ROG).<br />

Fachgesetze regeln <strong>den</strong> Umgang mit <strong>den</strong> einzelnen Nut<strong>zu</strong>ngen und<br />

Funktionen (siehe Landeswaldgesetze, Naturschutzgesetze).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 913 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1689 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1014<br />

1263<br />

2045<br />

2139<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Das ehemalige Munitionsdepot Kirrlach im Staatswalddistrikt 9<br />

(Altlußheim) ist inzwischen an ForstBW <strong>zu</strong>rückgegeben. Die Fläche<br />

muss nach erfolgtem Rückbau als Waldfläche dargestellt wer<strong>den</strong><br />

und nicht als Sonderfläche Bund.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargestellten Grün<strong>den</strong> wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

gesamte genannte Bereich künftig mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

(Z) überlagert und als Wald dargestellt. Eine kleine nördliche<br />

Teilfläche wird in <strong>den</strong> benachbarten<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereich und das Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Z) einbezogen, die gesamte<br />

übrige Fläche wird als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z) ausgewiesen.<br />

1690 Stadtverwaltung Waibstadt 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1265<br />

1818<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Der Bereich „Biesig" (Sonderbauflächen Tennis, Schützen,<br />

Sportplätze) ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nach wie vor als<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" ausgewiesen. Darüber hinaus sind die<br />

Flächen Bestandteil eines „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege". Diese Ausweisung widerspricht dem seit<br />

Jahrzehnten hier vorhan<strong>den</strong>en baulichen Bestand.<br />

Der Gemeinderat fordert daher eine Anpassung an die vorhan<strong>den</strong>e<br />

Situation sowie <strong>den</strong> rechtkräftigen Bebauungsplan „Sportanlage<br />

Biesig".<br />

teilweise folgen<br />

Der Forderung der Stadt Waibstadt wird teilweise gefolgt.<br />

D.h.: Im Bereich des Bebauungsplans "Sportanlage Biesig" wird das<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sowie im<br />

östlichen Teil geringfügig das Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G) gestrichen.<br />

Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g (Z) bleibt indes bestehen, wie dies der<br />

Verband Region Rhein-Neckar bereits in seiner Stellungnahme vom<br />

10.05.2010 <strong>zu</strong> vorgenanntem Bebauungsplan ausgeführt hatte.<br />

1691 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Im Bereich der ehemaligen Mülldeponie „Franzosenbrunnen" soll<br />

ein Solarpark errichtet wer<strong>den</strong>. Das Vorranggebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege sollte an dieser Stelle <strong>zu</strong>rückgenommen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird dem Anliegen der Stadt<br />

Sinsheim gefolgt. D.h. an dieser Stelle wird das Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

entsprechend reduziert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 914 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1692 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

1274<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Stadtteil Waldangelloch<br />

Im Bereich des im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellten<br />

Kleingartengebietes „Bodemäcker" ist die Errichtung eines<br />

Trainingsplatzes geplant. Aus diesem Grunde sollte der im<br />

Regionalplan dargestellte regionale Grün<strong>zu</strong>g und Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege <strong>zu</strong>rückgenommen und dieser<br />

Bereich restriktionsfrei gestellt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Für das im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellt Kleingartengebiet<br />

Bodemäcker wird das Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege <strong>zu</strong>rückgenommen. Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g bleibt<br />

erhalten. Die Kleingartennut<strong>zu</strong>ng, aber auch die geplanten<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ng "Trainingsplatz" gehen mit <strong>den</strong> Zielset<strong>zu</strong>ngen des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs konform (siehe auch: Plansatz 2.1.1).<br />

1693 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Gegenüber dem letzten Regionalplan wur<strong>den</strong> ca. 220 ha<br />

landwirtschaftliche Fläche als Vorranggebiet für Naturschutz<br />

ausgewiesen. Dies bedeutet, dass ca. 20 % der<br />

landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr für vorrangige<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Verfügung stehen sollen. Die<br />

Gemeinde Angelbachtal fordert, dass die bisher landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen auch weiterhin als landwirtschaftliche Flächen<br />

deklariert wer<strong>den</strong>. Es wird die Auffassung vertreten, dass Flächen<br />

für <strong>den</strong> Naturschutz nur in besonders gelagerten Bereichen<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong> sollen, die schon jetzt auf Grund der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Vegetation, der Bo<strong>den</strong>güte und Hanglage nicht <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

besten landwirtschaftlichen Bereichen gehören.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionalplan Unterer Neckar 1992 hat Planungsgrundlagen in<br />

<strong>den</strong> regionalplanerischen Abwägungsprozess eingestellt, die Ende<br />

der 1980er Jahre erhoben wor<strong>den</strong> sind. Der Einheitliche<br />

Regionalplan Rhein-Neckar bezieht in die Abwägung nunmehr<br />

aktuelle fachliche Erfordernisse und Notwendigkeiten ein (z. B.<br />

Grundlagen der Landschaftsrahmenplanung BW Entwurf 2009,<br />

Flurbilanzkartierung der Landesanstalt für Entwicklung der<br />

Landwirtschaft und der ländlichen Räume, 2008).<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Ziffer 2.3.1.2 ist klar ausgeführt, dass bei der<br />

Abwägung <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng der Vorranggebiete standortliche<br />

Kriterien (Bo<strong>den</strong>güte, Hangneigung, ...) und agrarstrukturelle<br />

Aspekte (Sonderkulturen, Flurstruktur und Schlaggröße ...)<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> sollen. Dies wurde im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf<br />

nicht ausreichend bewertet.<br />

Insbesondere haben sich die gesetzlichen Anforderungen an einen<br />

Biotopverbund <strong>zu</strong>r Sicherung der Biodiversität geändert (vgl. hier<strong>zu</strong><br />

die rechtlichen Grundlagen und Vorgaben z.B.<br />

Bundesnaturschutzgesetz 2010 §§20 und 21,<br />

Landschaftsrahmenplanung BW, S. 17ff).<br />

Mit Blick auf die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng<br />

entstehen durch eine regionalplanerische<br />

Vorranggebietsausweisung für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

mit dem Ziel der Sicherung und Weiterentwicklung von regionalen<br />

Biotopverbundstrukturen keine Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen. Die<br />

Regionalplanung trifft keine Aussagen <strong>zu</strong>r Art und Intensität der<br />

landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 915 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1694 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

2357<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die folgen<strong>den</strong> Flächen sollen als Vorbehaltsflächen für <strong>den</strong><br />

Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Wegfall l: Es handelt sich bis auf die Regenrückhaltebecken um<br />

landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen, die in der<br />

Flurbereinigung <strong>zu</strong> großen Grundstücken <strong>zu</strong>sammengelegt wur<strong>den</strong>.<br />

Eine besondere naturbezogene Ausgestaltung ist nicht erkennbar.<br />

Es handelt sich um beste Bö<strong>den</strong>, die für die landwirtschaftliche<br />

Nut<strong>zu</strong>ng unverzichtbar sind. Anstelle dieser Flächen wird der<br />

Zugang von Fläche 1 vorgeschlagen.<br />

Vorschlag <strong>zu</strong>r Ausweisung von Flächen als Vorbehaltsflächen für<br />

Naturschutz:<br />

Zugang Fläche 1: In dieser Fläche gibt es einige Biotope, sowie das<br />

flächenhafte Naturgebiet „Alter Steinbruch". Durch diesen<br />

Zusammenhang eignet sich dieser Bereich als Biotopverbundfläche<br />

(siehe auch neue Biotopkartierung der LUBW). Einheimischen<br />

Naturfreun<strong>den</strong> ist bekannt, dass durch das heterogene Gelände mit<br />

Feldrainen, Hohlwegen und Waldgebieten Wechselbeziehungen<br />

des Reh- und Niederwilds stattfin<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bei der ausgewiesenen Fläche handelt es sich um einen<br />

bedeutsamen Raum für <strong>den</strong> Biotopverbund für trockene Standorte.<br />

Die Landschaftsrahmenplanung hat diese Flächen auf der<br />

Grundlage von vorbereiten<strong>den</strong> Planungen für <strong>den</strong> Fachplan<br />

Landesweiter Biotopverbund i<strong>den</strong>tifiziert. Die ordnungsgemäße<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng für die dort wirtschaften<strong>den</strong> Betriebe<br />

ist von der regionalplanerischen Ausweisung nicht betroffen. Die<br />

Regionalplanung kann keine Aussagen <strong>zu</strong>r Art und Nut<strong>zu</strong>ng der dort<br />

vorhan<strong>den</strong>en Landwirtschaftsflächen treffen, ebenso keine<br />

Auflagen fordern <strong>zu</strong> Maßnahmen für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz.<br />

Es geht vielmehr um die Sicherung der Potentiale der Fläche für<br />

<strong>den</strong> landesweiten- bzw. Regionalen Biotopverbund.<br />

1695 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

2358<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Folgende Flächenausweisungen sollen geändert wer<strong>den</strong>:<br />

Wegfall 2: Bei jetzigem Entwurf würde die Vorrangfläche bis an die<br />

Scheunenbereiche der Aussiedlerhöfe Holbinsen reichen, dies<br />

würde <strong>zu</strong> vorhersehbaren Konflikten bei betrieblichen<br />

Erweiterungen führen. Wir schlagen vor, stattdessen die Fläche 2<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Vorschlag <strong>zu</strong>r Ausweisung von Flächen als Vorbehaltsflächen für<br />

Naturschutz:<br />

Zugang Fläche 2: Kernpunkt dieses Bereichs ist ein Feuchtbiotop<br />

und die Talaue des Eberbach. Auch hier ist ein Verbund <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Talauegebieten des Angelbachs möglich.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Im Randbereich <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Aussiedlerhöfen wird wie vorgeschlagen<br />

das Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen. An diese Stelle tritt eine<br />

Vorranggebietsausweisung für die Landwirtschaft. Als Ersatzfläche<br />

wird der Bereich der Talaue des Eberbachs in Richtung<br />

Angelbachtal als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 916 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1696 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

2359<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Folgende Vorranggebiete für <strong>den</strong> Naturschutz und<br />

Landschaftspflege sollen räumlich getauscht und in<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Naturschutz und Landschaftspflege<br />

geändert wer<strong>den</strong>:<br />

Wegfall Nr. 3: Auch hier zeichnet sich ein Konflikt aufgrund der<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen der Weingüter in diesem Bereich ab. Im östlichen<br />

Bereich hat ein Jungwinzer Flächen angekauft und möchte <strong>den</strong><br />

vorhan<strong>den</strong>en Weinbau intensivieren und dort auch<br />

landwirtschaftliche Betriebsgebäude für die Weinernte/Kellerei<br />

unterbringen. Anstelle dessen wird die Tauschfläche Nr. 3 <strong>zu</strong>r<br />

Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege vorgeschlagen:<br />

Vorschlag <strong>zu</strong>r Ausweisung von Flächen als Vorbehaltsflächen für<br />

Naturschutz:<br />

Fläche 3: Zum Teil handelt es sich um Wiesenflächen in Steillagen<br />

sowie Hochstamm-Obstbaustücke. Ferner liegt der Bereich im<br />

westlichen Teil zwischen 2 großen Waldbereichen, so dass auch<br />

hier das Wild gute Gelegenheit hat von einem Bereich <strong>zu</strong>m andern<br />

<strong>zu</strong> wechseln.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bei der ausgewiesenen Fläche handelt es sich um einen<br />

bedeutsamen Raum für <strong>den</strong> Biotopverbund für trockene Standorte.<br />

Die Landschaftsrahmenplanung hat diese Flächen auf der<br />

Grundlage von vorbereiten<strong>den</strong> Planungen für <strong>den</strong> Fachplan<br />

Landesweiter Biotopverbund i<strong>den</strong>tifiziert. Die ordnungsgemäße<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng für die dort wirtschaften<strong>den</strong> Betriebe<br />

ist von der regionalplanerischen Ausweisung nicht betroffen. Die<br />

Regionalplanung kann keine Aussagen <strong>zu</strong>r Art und Nut<strong>zu</strong>ng der dort<br />

vorhan<strong>den</strong>en Landwirtschaftsflächen treffen, ebenso keine<br />

Auflagen fordern <strong>zu</strong> Maßnahmen für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz.<br />

Es geht vielmehr um die Sicherung der Potentiale der Fläche für<br />

<strong>den</strong> landesweiten- bzw. regionalen Biotopverbund.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 917 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1697 Gemeinde Billigheim 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

283<br />

1275<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Zwar wur<strong>den</strong> die rechtskräftigen Wohnbau- und<br />

Gewerbeflächenausweisungen der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

vollständig im Entwurf des Regionalplanes berücksichtigt.<br />

Allerdings sind darüber hinausgehende weitere Entwicklungen<br />

durch freiraumbezogene Restriktionen (Grünzüge, Vorrang- und<br />

Vorbehaltsflächen für Grundwasserschutz, die Landwirtschaft<br />

sowie für Naturschutz und Landschaftspflege) blockiert. Es wird<br />

deshalb angeregt, für die langfristige Entwicklung der Gemeinde<br />

Billigheim folgende Flächen für eine Wohnbau- (W), Mischbau- (M)<br />

oder Gewerbe- (G) Entwicklung von freiraumbezogenen<br />

Restriktionen frei<strong>zu</strong>halten:<br />

Ortsteil Allfeld: Hühnerberg unterhalb Schützenhaus (W),<br />

Königsberg (W), Erweiterung Hühnerberg III (G) (Die genaue<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Entwicklungsflächen kann dem beigefügten Plan<br />

entnommen wer<strong>den</strong>.)<br />

teilweise folgen<br />

Entsprechend dem Anhang Nr. 2 Wohnbauflächenbilanz Rhein-<br />

Neckar 2020 des Regionalplanentwurfs ist für Billigheim im<br />

Zeitraum 2007 - 2020 ein Wohnflächenbedarf von 3 ha errechnet.<br />

Diesem stehen (in 2010 erhoben und mit der Gemeinde<br />

abgestimmt) 16 ha Wohnbauflächenpotenzial gegenüber.<br />

Vor diesem Hintergrund wird keine Notwendigkeit gesehen, über<br />

die Planungsflächen des gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des GVV<br />

Schefflentals und über die bereits restriktionsfreien Flächen hinaus<br />

noch weitere Flächen restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen.<br />

Die Ausnahme hierbei bildet ein schmaler Geländestreifen im<br />

Südwesten Allfelds, der für eine Bautiefe retriktionsfrei gestellt<br />

wird. Dort entfällt damit für die genannte Bautiefe der Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g und das Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege.<br />

Insofern wird dem Anliegen der Gemeinde Billigheim teilweise<br />

gefolgt.<br />

1698 Gemeinde Fahrenbach 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1277<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Bereits in der Vergangenheit kam es immer wieder <strong>zu</strong><br />

Interessenkollisionen bezüglich der Ausweisung von<br />

Erweiterungsflächen, aber auch im Rahmen der Bewertung von<br />

Einzelvorhaben im Be<strong>zu</strong>g auf <strong>den</strong> Regionalen Grün<strong>zu</strong>g, bzw. die<br />

ausgewiesenen Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege. Sofern keine bestehende Schutzverordnung<br />

(z.B. LSG) dem entgegensteht, bitten wir um einen Abstand von<br />

100m <strong>zu</strong> <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Wohn- und Gewerbegebieten. Dies<br />

würde dem Zweck der entsprechen<strong>den</strong> Ausweisung nicht<br />

entgegenstehen. Gleiches gilt bei der Ausweisung von<br />

bedeuten<strong>den</strong> Räumen für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund im Bereich<br />

Natur, Landschaft und Umwelt. Wir können ihnen versichern, dass<br />

die Gemeinde Fahrenbach wie in der Vergangenheit auch in<br />

Zukunft ein besonderes Augenmerk auf diese ausgewiesenen<br />

Zwecke legen wird.<br />

teilweise folgen<br />

Die Ausführungen und Erläuterungen der Gemeinde Fahrenbach<br />

sind grundsätzlich nachvollziehbar. Insofern wer<strong>den</strong> in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechende kleine Arrondierungsflächen<br />

restriktionsfrei gestellt, die in gesamtökologischer Hinsicht für eine<br />

Siedlungsflächenerweiterung aus regionalplanerischer Sicht dann<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung stehen könnten, wenn dafür der entsprechende<br />

Bedarf nachgewiesen und andere Belange diesem nicht<br />

entgegenstehen würde.<br />

Der pauschalen Forderung nach einem Abstand von 100 m kann<br />

dagegen nicht gefolgt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 918 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1699 Gemeinde Schefflenz 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1281<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Trotz Ausweisung als Siedlungsbereich Gewerbe und<br />

Siedlungsbereich Wohnen sind sämtliche Siedlungsrandbereiche<br />

als Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege wie auch<br />

Regionale Grünzüge ausgewiesen. Damit wird die Ausweisung<br />

integrierter Standorte für Nahversorgung im<br />

Lebensmitteleinzelhandel ebenso ausgeschlossen, wie sinnvolle<br />

Arrondierungen im Siedlungsbereich. Konkret ist auf der intensivlandwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche zwischen Mittelschefflenz und<br />

Oberschefflenz westlich der L 526 die Ausweisung des<br />

Vorranggebiets für Naturschutz und Landschaftspflege und des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, wie auch am südlichen<br />

Siedlungsrand von Mittelschefflenz im Zeilweg.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs sind neben<br />

<strong>den</strong> Bestandsflächen die (<strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung 2010) noch<br />

unbebauten Planungsflächen (Wohnen und Gewerbe) aus dem<br />

gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der GVV Schefflenztal übernommen.<br />

Weiterhin sind in allen drei Ortsteilen, insbesondere in Unter- und<br />

Oberschefflenz zahlreiche/ausreichende Flächen ohne<br />

regionalplanerische Restriktionen beinhaltet. Diese wären damit für<br />

spätere Siedlungsflächenerweiterungen in der regionalplanerischen<br />

Betrachtung als <strong>den</strong>kbar ein<strong>zu</strong>stufen, auch wenn die Möglichkeit,<br />

dort in eventuelle Planungsüberlegungen ein<strong>zu</strong>treten, zwingend die<br />

Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und für fehlende Alternativen<br />

voraussetzen wür<strong>den</strong>, wie diese auch im Baugesetzbuch<br />

vorgegeben sind.<br />

Zusammenfassend ist also die seitens der Gemeinde Schefflenz<br />

thematisierte Flächeneinschränkung durch die Darstellungen und<br />

Ausweisungen der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht erkennbar bzw.<br />

nachvollziehbar, ebenso wenig wie der Ausschluss "sinnvoller"<br />

Arrondierungen oder die Möglichkeit <strong>zu</strong>r Schaffung von<br />

Nahversorgungsstandorten.<br />

Dem Anliegen Schefflenz wird vor dem skizzierten Hintergrund<br />

nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 919 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1700 Gemeindeverwaltung Aglasterhausen 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Gegenüber dem bisherigen Regionalplan wur<strong>den</strong> auf dem Gebiet<br />

der Gemeinde Aglasterhausen sehr große Flächen als<br />

„Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege"<br />

ausgewiesen. Die Gemeinde Aglasterhausen i<strong>den</strong>tifiziert sich in<br />

einem hohen Maß mit <strong>den</strong> Zielen der Natur- und<br />

Landschaftspflege. Dies kann jedoch nicht gegen, sondern nur<br />

gemeinsam mit der Landwirtschaft erreicht wer<strong>den</strong>. Ein äußerst<br />

positives Beispiel hierfür ist das kurz vor dem Abschluss stehende<br />

Flurneuordnungsverfahren Aglasterhausen-Obrigheim (B 292).<br />

Die großflächige Ausweisung dieser Vorranggebiete lässt weitere<br />

Einschränkungen und Restriktionen für die Landwirtschaft erwarten<br />

und wird deshalb kritisch gesehen. Die Landwirtschaft braucht<br />

Flächen für <strong>den</strong> wirtschaftlichen Anbau von Lebensmitteln und<br />

Rohstoffen für die Energiegewinnung. Auf diese Ausweisung sollte<br />

deshalb verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege dienen dem Erhalt und der<br />

Weiterentwicklung eines regionalen Biotopverbundes. Teile dieser<br />

Flächendarstellungen sind bereits mit naturschutzfachlichen<br />

Schutzgebietskategorien belegt. Die Regionalplanung trifft keine<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen über die Art und die Intensität der vorhan<strong>den</strong>en<br />

oder wünschenswerten Flächennut<strong>zu</strong>ng.<br />

Die landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng soll gem. PS 2.3.1.1 (G) vielmehr<br />

so ausgerichtet sein, dass die Nutzbarkeit der Naturgüter und die<br />

Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts nachhaltig gesichert und<br />

entwickelt wer<strong>den</strong> können. Damit hat die Landwirtschaft auch die<br />

Belange des Arten- und Biotopschutzes <strong>zu</strong> erfüllen (vgl. auch<br />

Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.1.1).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 920 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1701 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1285<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellten Grünzüge und die<br />

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege sollen<br />

sowohl flächenmäßig wie auch qualitativ sehr stark ausgeweitet<br />

wer<strong>den</strong> sollen. Diese Festlegungen wer<strong>den</strong> in der Praxis <strong>zu</strong><br />

erheblichen Beschränkungen der kommunalen Planungshoheit<br />

führen. Eine geordnete, vor allem aber selbstbestimmte<br />

Eigenentwicklung der Städte und Gemein<strong>den</strong> im Neckar-O<strong>den</strong>wald-<br />

Kreis wird dadurch vielerorts <strong>zu</strong>mindest erheblich erschwert, wenn<br />

nicht gar unmöglich gemacht. So sind beispielsweise in der<br />

Gemeinde Schefflenz nahe<strong>zu</strong> sämtliche Siedlungsrandbereiche als<br />

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege sowie als<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g ausgewiesen. Kommunale Planungen etwa auf<br />

der intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen<br />

Oberschefflenz und Mittelschefflenz westlich der L 526 wären<br />

damit nicht mehr möglich, obwohl es sich um örtlich integrierte<br />

Lagen handelt.<br />

Der Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis spricht sich deshalb mit Nachdruck<br />

dafür aus, die Flächen für Regionale Grünzüge und für<br />

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege allenfalls im<br />

Einvernehmen mit <strong>den</strong> jeweils betroffenen Städten und<br />

Gemein<strong>den</strong> aus<strong>zu</strong>weiten. Dadurch wür<strong>den</strong> im Übrigen auch die<br />

örtlichen Gemeinschaften mit ihrer ganz besonderen Sachkenntnis<br />

sehr viel stärker in die Abstimmung des für die kommunale<br />

Bauleitplanung verbindlichen Planwerks integriert. Die bislang<br />

vorgesehene massive Ausweitung lehnen wir jedoch entschie<strong>den</strong><br />

ab.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Rahmen der informellen Beteiligungsrunde mit allen Kommunen<br />

wur<strong>den</strong> die kommunalen Siedlungserweiterungsvorstellungen mit<br />

<strong>den</strong> freiraumsichern<strong>den</strong> regionalplanerischen Festlegungen<br />

diskutiert. Bezogen auf das Regionale Biotopverbundsystem wurde<br />

im Rahmen der informellen Runde auf einen vorläufigen Stand<br />

verwiesen. In der Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar sind<br />

die freiraumrelevanten Zielvorstellungen dargelegt. Damit trägt die<br />

Regionalplanung auch dem Erfordernis Rechnung, dass<br />

fachgesetzliche Vorgaben, wie die Sicherung der Biodiversität gem.<br />

Naturschutzrecht nach aktueller Gesetzeslage höhere<br />

Anforderungen an z.B. <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund stellt (vgl.<br />

hier<strong>zu</strong> auch Landschaftsrahmenplanung BW Kap. 3.2). Weitgehend<br />

setzen sich die Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege aus bereits fachrechtlich ausgewiesenen<br />

Schutzgebieten <strong>zu</strong>sammen (z.B. Natura 2000-Gebiete). Diese<br />

regionalplanerischen Festlegungen verstehen sich als<br />

Flächensicherung <strong>zu</strong>m Aufbau eines überörtlichen<br />

Biotopverbundsystems. Damit gehen regionalplanerisch keine<br />

Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen z. B. für die ordnungsgemäße Land- und<br />

Forstwirtschaft einher.<br />

Zusammen mit <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen, Vorranggebieten für<br />

Landwirtschaft und weiteren Freiraumsicherungsinstumenten sind<br />

zwar Siedlungsentwicklungsgrenzen räumlich definiert, die<br />

Entwicklungsfähigkeit der Kommunen ist für <strong>den</strong> Planungshorizont<br />

2020 jedoch sichergestellt (vgl. Kap. 1.4 und 1.5. <strong>zu</strong> Wohnbau- und<br />

Gewerbeflächen).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 921 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1702 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2363<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Stärkung der Landwirtschaft und die Sicherung der Flächen als<br />

Produktionsfaktor für die Erzeugung von Nahrungs- und<br />

Futtermitteln sowie für <strong>den</strong> Anbau von nachwachsen<strong>den</strong><br />

Rohstoffen und Energiepflanzen wird als ein öffentliches Anliegen<br />

von <strong>zu</strong>nehmend wichtiger wer<strong>den</strong>der Bedeutung angesehen. Es<br />

wird bemängelt, dass der Entwurf des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar das aber nur teilweise aufgreift. Zwar fin<strong>den</strong> sich<br />

besonders in der Landschaftsrahmenplanung wichtige Aussagen<br />

<strong>zu</strong>m Schutz des Bo<strong>den</strong>s und <strong>zu</strong>r Reduzierung des<br />

Flächenverbrauchs, sowie <strong>zu</strong>r Darstellung der Bewertung<br />

landwirtschaftlicher Flächen. Diese Ausführungen sind jedoch<br />

anders als die Darstellungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

unmittelbar<br />

verbindlich.<br />

Es wird bedauert, dass die flächenhafte Ausweisung verbindlicher<br />

Vorranggebiete für die Landwirtschaft massiv <strong>zu</strong>gunsten der<br />

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege reduziert<br />

wor<strong>den</strong> ist. Dieses wird sehr kritisch gesehen, da die<br />

Landwirtschaft als nach wie vor bedeutender Wirtschaftsfaktor im<br />

Neckar- O<strong>den</strong>wald-Kreis unbedingt auf ausreichende Flächen <strong>zu</strong>r<br />

Produktion angewiesen ist. Der Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis fordert<br />

deshalb die Umkehrung der entsprechen<strong>den</strong> Ausweisungen<br />

<strong>zu</strong>gunsten der Landwirtschaft.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird <strong>zu</strong>m Teil gefolgt.<br />

Im Kapitel 2.3.1 sind im Wesentlichen die angeführten Funktionen<br />

und Aufgaben der Landwirtschaft in Zielen und Grundsätzen<br />

enthalten.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.1.1 (S. 99) wird folgender<br />

Spiegelstrich in die Aufzählung eingefügt:<br />

"Dieses bezieht sich insbesondere auf: - die Sicherung der Flächen<br />

<strong>zu</strong>r Nahrungs- und Futtermittelproduktion, (…)". Die Ausweisung<br />

der Vorranggebiete für <strong>den</strong> Naturschutz und Landschaftspflege<br />

sichern die Flächenkulisse für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund, der<br />

weitgehend auf bereits fachrechtlich festgelegten Gebieten wie<br />

<strong>den</strong> Natura-2000-Gebieten, <strong>den</strong> überschwemmungsgefährdeten<br />

Gebieten oder weiteren naturschutzfachlichen Schutzgebieten und<br />

Biotopen aufbaut. Durch diese regionalplanerischen<br />

Vorranggebietsausweisungen wer<strong>den</strong> die ordnungsgemäßen landund<br />

forstwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ngen nicht beeinträchtigt. Auflagen<br />

<strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ngsart oder -intensität können von Seiten der<br />

Regionalplanung nicht ausgesprochen wer<strong>den</strong>.<br />

Der Forderung <strong>zu</strong>r Umkehrung der entsprechen<strong>den</strong> Ausweisungen<br />

<strong>zu</strong>gunsten der Landwirtschaft kann nicht entsprochen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 922 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1703 Stadt Osterburken 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1290<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Im Wissen um die Bedeutung von Natur und Landschaft als<br />

Standortfaktor im Ländlichen Raum sowohl für die Wohnqualität als<br />

auch die Naherholung und <strong>den</strong> Tourismus erkennen wir die<br />

grundsätzliche Notwendigkeit diesbezüglicher Festlegungen an. Es<br />

ist jedoch wenig sinnvoll, die Planzeichen insbesondere für die<br />

Regionalen Grünzüge und die Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege bis unmittelbar an die Siedlungsbereiche<br />

heran<strong>zu</strong>führen. Das sorgt für vermeidbare Konflikte. Hier sollten<br />

generell „Pufferzonen" festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans basiert auf der Bevölkerungs- und<br />

Haushaltsvorausberechnung der Universität Mannheim für die<br />

gesamte Metropolregion. Die noch verfügbaren<br />

Wohnbauflächenpotentiale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung im<br />

Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung abgestimmt. Im<br />

Zuge der Gesamtaufstellung des Einheitlichen Regionalplans<br />

wur<strong>den</strong> neben der Übernahme der Siedlungsflächen gem. FNP<br />

auch an verschie<strong>den</strong>en Stellen im Bereich der Stadt Osterburken<br />

sog. restriktionsfreie Flächen belassen. Die Wohnbauflächenbilanz<br />

(incl. Wohnbauflächenbedarf) soll im Rahmen einer<br />

Teilfortschreibung über <strong>den</strong> Planungshorizont 2020 hinaus<br />

fortgeschrieben wer<strong>den</strong>.<br />

1704 Stadt Osterburken 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1291<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Der Stadtteil Hemsbach ist auf seiner gesamten Gemarkung<br />

einschließlich der kompletten Siedlungsflächen mit der Festset<strong>zu</strong>ng<br />

eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>ges und Vorranggebietes für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege überlagert. Der Stadtteil Bofsheim und Teile<br />

des Stadtteiles Schlierstadt sind in gleicherweise lediglich mit<br />

einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g überplant. Auch unter Berücksichtigung<br />

des Maßstabes 1 : 75.000 ist dies wie vorstehend begründet wenig<br />

sinnvoll und nicht Ziel führend, schließt sich von der Intention „In<br />

<strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und <strong>den</strong> Grünzäsuren darf in der Regel<br />

nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>" her aus. Die Siedlungsfläche des<br />

Stadtteiles Hemsbach einschließlich eines Puffers ist daher von<br />

dieser Festset<strong>zu</strong>ng aus<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Auch wenn sich der Ländliche Raum für derartige Festset<strong>zu</strong>ngen<br />

„anbietet" fordern wir hier eine gewisse Ausgeglichenheit im<br />

gesamten Planungsgebiet ein. Gerade in <strong>den</strong> Ballungsräumen<br />

müsste <strong>den</strong> Kriterien des gesamten Kapitels 2 eine noch höhere<br />

Bedeutung beigemessen wer<strong>den</strong>. Im Ländlichen Raum versteht<br />

sich das von ehe her.<br />

folgen<br />

Das seitens der Stadt Osterburken vorgetragene Anliegen ist<br />

nachvollziehbar.<br />

Unter Beachtung aller ökologischen und landschaftlichen sowie<br />

städtebaulichen Gegebenheiten/Betrachtungen wer<strong>den</strong> vertretbare<br />

Arrondierungsflächen im Anschluss an die Ortslage restriktionsfrei<br />

gestellt.<br />

Damit wird dem Anliegen der Stadt Rechnung getragen.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

Diese Forderung wird unabhängig von der jeweiligen<br />

strukturräumlichen Zugehörigkeit der Gemeinde im Sinne des<br />

sparsamen Umgangs mit Grund und Bo<strong>den</strong> überall aufgestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 923 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1705 Stadt Osterburken 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

293<br />

1292<br />

1938<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

In <strong>den</strong> Stadtteilen Bofsheim, Hemsbach und Schlierstadt ist es<br />

erforderlich, dass für <strong>den</strong> Planungszeitraum ausreichend<br />

Wohnbauflächen <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Der derzeitige Entwurf<br />

sieht für die Stadtteile Bofsheim und Hemsbach über die bisherige<br />

Bebauung hinaus keine Flächen für eine weitere bauliche<br />

Entwicklung vor. Deshalb sind für diese Stadtteile im Regionalplan<br />

Flächen für eine Eigenentwicklung vor<strong>zu</strong>sehen oder aber <strong>zu</strong>mindest<br />

flexible Regelungen auf<strong>zu</strong>nehmen, die eine bedarfsgerechte<br />

Eigenentwicklung <strong>zu</strong>lassen. Im Stadtteil Schlierstadt böten solche<br />

flexiblen Regelungen <strong>zu</strong>dem die Möglichkeit, die im Rahmen des<br />

MELAP-Projektes (Modellprojekt <strong>zu</strong>r Eindämmung des<br />

Landschaftsverbrauchs im Ländlichen Raum) eingeleitete<br />

innerörtliche Entwicklung fort<strong>zu</strong>führen.<br />

folgen<br />

Das seitens der Stadt Osterburken vorgetragene Anliegen ist<br />

nachvollziehbar.<br />

Unter Beachtung aller ökologischen und landschaftlichen sowie<br />

städtebaulichen Gegebenheiten/Betrachtungen wer<strong>den</strong> vertretbare<br />

Arrondierungsflächen im Anschluss an die Ortslagen restriktionsfrei<br />

gestellt.<br />

Damit wird dem Anliegen der Stadt Rechnung getragen.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

1706 Stadtverwaltung Adelsheim 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

295<br />

1294<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der Erläuterungskarte ist die<br />

Wohnbauentwicklungsfläche „Steinäcker rechts" gemäß dem<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan 1. Fortschreibung, Zieljahr 2020 farblich<br />

hellrosa in Planung dar<strong>zu</strong>stellen. Gleichzeitig ist der Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g (Z) und das Vorranggebiet für Natur- und<br />

Landschaftsschutz (Z) aus der Fläche <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend Anhang Nr.2 Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar<br />

2020 des Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

hat die Stadt Adelsheim im Zeitraum 2007-2020 einen<br />

Wohnbauflächenbedarf von 5 ha. Diesem steht bei einer<br />

prognostizierten Bevölkerungsentwicklung von -8 % im gleichen<br />

Zeitraum ein errechnetes Wohnbauflächenpotenzial von 20 ha<br />

gegenüber.<br />

Das Statistische Landesamt hat (aktuell) einen Rückgang der<br />

Bevölkerung von 5340 Einw. im Jahr 2008 auf 5192 Einw. im Jahr<br />

2020 prognostiziert, bis <strong>zu</strong>m Jahr 2030 sogar auf 5048 Einw.<br />

Überdies ist die thematisierte Fläche im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan lediglich als "Entwicklungsfläche" (und nicht<br />

als geplante Wohnbaufläche!)beinhaltet und stellt somit nur die<br />

Möglichkeit einer <strong>zu</strong>künftigen Enzwicklung dar, für <strong>den</strong> Fall dass<br />

dafür eine Notwendigkeit belegt wer<strong>den</strong> könnte.<br />

Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Situation und vor allem<br />

unter dem Aspekt des gewollten sparsamen Umgangs mit Grund<br />

und Bo<strong>den</strong> kann der Forderung der Stadt Adelsheim nicht gefolgt<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 924 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1707 Stadtverwaltung Adelsheim 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

296<br />

1295<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Darstellungen des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs (Z) sowie des<br />

Vorranggebietes für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sollen<br />

im Bereich<br />

a) des bestehen<strong>den</strong> Freibades Adelsheim<br />

b) der Fläche Friedhofsneuanlage „Ronstock" <strong>zu</strong>rückgenommen<br />

wer<strong>den</strong>. Die Flächen sind im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan 1.<br />

Fortschreibung, Zieljahr 2020 enthalten.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

1708 Stadtverwaltung Mosbach 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Durch die Definition als Ziel der Regionalplanung und die daraus<br />

resultierende Verbindlichkeit ist durch die Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege ein neues Konfliktpotential <strong>zu</strong><br />

erwarten. Aus jetziger Sicht lässt sich nicht bewerten, welche<br />

Einschränkungen durch diese Ausweisung für die Ausübung der<br />

Land- und Forstwirtschaft entstehen könnten. Grundsätzlich<br />

besteht aus Sicht der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

keinerlei Bedarf für die Ausweisung solcher Flächen im<br />

Regionalplan, da hier durch die Vielzahl von<br />

Schutzgebietsausweisungen bereits sehr konkrete Vorgaben<br />

definiert sind. Im Übrigen ist die Abgren<strong>zu</strong>ng dieser Vorranggebiete<br />

für Naturschutz und Landschaftspflege <strong>zu</strong>m Teil nicht<br />

nachvollziehbar. Eine detaillierte und standortspezifische<br />

Betrachtung wie sie z. B. der Ausweisung eines<br />

Naturschutzgebietes mit entsprechender Schutzgebietsverordnung<br />

<strong>zu</strong>grunde liegt, kann natürlich auf der Ebene der Regionalplanung<br />

nicht geleistet wer<strong>den</strong>. Deshalb wird dringend angeregt, die<br />

Ausweisung solcher Flächen im Regionalplan nochmals <strong>zu</strong><br />

über<strong>den</strong>ken um daraus resultierende Konflikte und aufwendige<br />

Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege dienen<br />

in erster Linie der Sicherung von Flächen <strong>zu</strong>r Entwicklung eines<br />

regionalen Biotopverbundes. Detaillierte Informationen <strong>zu</strong>r<br />

Konzeption sind in der Landschaftsrahmenplanung enthalten (vgl.<br />

Kap. 3, S. 17 ff). Die Regionalplanung trifft keine Aussagen <strong>zu</strong>r Art<br />

der Nut<strong>zu</strong>ngen bzw. Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen auf<br />

landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Flächen, die mit<br />

ihren ordnungsgemäßen Nut<strong>zu</strong>ngen Teil des Regionalen<br />

Biotopverbundes sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 925 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1709 Gemeinde Birkenau 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Festset<strong>zu</strong>ng der Vorranggebiete „Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" ist in <strong>den</strong> definierten Bereichen der Gemeinde,<br />

die in der Anlage dezidiert dargestellt sind und für eine mögliche<br />

Siedlungsentwicklung entsprechend <strong>den</strong> gemeindlichen<br />

Planungsabsichten <strong>zu</strong>r Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes<br />

offen gehalten wer<strong>den</strong> sollen, <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, um der gebotenen<br />

städtebaulichen Entwicklung <strong>den</strong> erforderlichen Raum <strong>zu</strong><br />

verschaffen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Bedarfssituation für die weitere Siedlungsentwicklung für <strong>den</strong><br />

Zeitraum bis 2020 ist mit der Gemeinde und dem<br />

Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt.<br />

Planungsperspektiven sind in bei<strong>den</strong> Planwerken auch mit Blick auf<br />

die ersten Überlegungen <strong>zu</strong>r FNP-Fortschreibung abgesichert. An<br />

dieser Stelle wird auch besonders auf <strong>den</strong> rechtsgültigen<br />

Regionalplan Südhessen verwiesen (vor allem auch PS 3.4.1-5, S.<br />

29 RP Südhessen).<br />

1710 Magistrat der Stadt Viernheim 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

4104<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die zeichnerischen Darstellungen des Vorranggebietes für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege sind hinsichtlich der FFH-<br />

Gebietsabgren<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Glockenbuckel (Bereich Golfclub<br />

Mannheim/Viernheim) <strong>zu</strong> korrigieren.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung an das FFH-Gebiet.<br />

1711 Magistrat der Stadt Viernheim 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

4105<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Das FFH-Gebiet Viernheimer Düne, das an die Vorranggebiete bei<br />

Straßenheim anschließt, sollte als Vorranggebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der Bereich Viernheimer Düne wird in das Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege integriert.<br />

1712 Stadtverwaltung Lampertheim 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege im Bereich<br />

des Rheinvorlandes und Naturschutzgebiet „Lampertheimer<br />

Altrhein" fehlt im Vergleich <strong>zu</strong>m Regionalplan Südhessen 2010.<br />

Eine Anpassung wird empfohlen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar überlagert keine monofunktionalen<br />

Vorranggebietsausweisungen. Für die angesprochenen Bereiche<br />

sind Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt. Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g deutet<br />

dagegen auf die multifunktionale Freiraumfunktion in diesen<br />

Bereichen hin. Er ist i<strong>den</strong>tisch mit dem Regionalplan Südhessen<br />

dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 926 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1713 Stadtverwaltung Lorsch 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2371<br />

2626<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Einige Darstellungen entsprechen nicht dem aktuellen Sachstand<br />

oder dem RPS, obwohl als nachrichtliche Übernahme angegeben.<br />

Diese sind in <strong>den</strong> Plänen <strong>zu</strong> korrigieren. Die entsprechen<strong>den</strong><br />

Korrekturen sind hier aufgelistet und in <strong>den</strong> angehängten<br />

Planauszügen markiert und kurz beschrieben (s. Anlage):<br />

-[…]<br />

- im Sü<strong>den</strong> der Gemarkung sind 3 Flächen markiert, die statt als<br />

„Vorranggebiet für Landwirtschaft" oder für „Wald" als<br />

„Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege"<br />

dar<strong>zu</strong>stellen sind (Natura 2000-Gebiete bzw. Gebiete von<br />

Ökokonto- Maßnahmen); eine weitere Fläche ist von<br />

„Vorranggebiet für Landwirtschaft" in ein „Vorranggebiet für Waldu.<br />

Forstwirtschaft" um<strong>zu</strong>wandeln, da hier eine Ersatzaufforstung<br />

realisiert wurde.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Vorranggebietsausweisung für die Landwirtschaft zwischen<br />

Alter und Neuer Weschnitz bleibt analog <strong>zu</strong>m gültigen Regionalplan<br />

Südhessen bestehen. Für die angesprochene naturschutzfachliche<br />

Ausgleichsfläche wird ein Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege dargestellt; Bezüglich der Aufforstungsfläche<br />

entfällt das Vorranggebiet für die Landwirtschaft und wird durch ein<br />

Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft ersetzt.<br />

1714 Stadtverwaltung Frankenthal 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Bereiche entlang der Isenach sind überwiegend Bestandteil<br />

des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz. Seitens der<br />

Stadt Frankenthal wird angeregt, <strong>den</strong> für <strong>den</strong> Arten- und<br />

Biotopschutz wichtigen Korridor entlang der Isenach zw. A61 und<br />

der Ortslage Flomersheim /Eppstein als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Naturschutz und Landschaftspflege in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dar<strong>zu</strong>stellen. Dies ist auch im Hinblick auf <strong>zu</strong>künftige<br />

naturschutzfachliche Planungen und Maßnahmen <strong>zu</strong> sehen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Vernet<strong>zu</strong>ngsfunktion durch <strong>den</strong> Isenach-Verlauf ist bedeutend<br />

für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz. Östlich von Eppstein sind deshalb<br />

bereits Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

dargestellt, bevor im weiteren Isenach-Verlauf Flächen für <strong>den</strong><br />

Landesweiten Biotopverbund angrenzen.<br />

Der angesprochene Streckenabschnitt westlich Flomersheim bis an<br />

die A61 ist Teil der Ausweisung eines Vorranggebietes für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz. Eine Überlagerung mit einem<br />

weiteren monofunktionalen Vorrang ist im Regionalplan nicht<br />

vorgesehen. Um die multifunktionale Bedeutung im Umfeld der<br />

Isenach deutlich <strong>zu</strong> machen, ist ein Regionaler Grün<strong>zu</strong>g dargestellt.<br />

Des Weiteren sind große Teile der Frankenthaler Terrasse<br />

zwischen Lambsheim und Eppstein/Flomersheim wiederum<br />

Bestandteil des Landesweiten Biotopverbundes.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 927 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1715 Stadtverwaltung Speyer 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

4117<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum wurde eine<br />

umfassende Landschaftsrahmenplanung erstellt. Für <strong>den</strong> rheinlandpfälzischen<br />

Teilraum beschränkt sich die<br />

Landschaftsrahmenplanung hauptsächlich auf eine Darstellung des<br />

„Landesweiten Biotopverbund", der sich im Wesentlichen aus der<br />

NATURA 2000-Gebietskulisse und <strong>den</strong><br />

Überschwemmungsgebieten <strong>zu</strong>sammensetzt (Übernahme aus LEP<br />

IV). Ergänzend wur<strong>den</strong> regional bedeutsame Flächen für <strong>den</strong><br />

Regionalen Biotopverbund i<strong>den</strong>tifiziert.<br />

Hergeleitet aus diesen unterschiedlichen Fachplanungen wer<strong>den</strong> in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen<br />

Teilraum umfangreiche „Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" (als Ziel und Grundsatz der<br />

Regionalplanung) dargestellt. Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen<br />

Teilraum hingegen dominiert flächenmäßig der „Landesweite<br />

Biotopverbund" (als nachrichtliche Übernahme), ergänzt durch in<br />

Be<strong>zu</strong>g auf die Flächenanteile untergeordnete „Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege". Hierbei handelt es sich gem.<br />

Erläuterungskarte „Natur, Landschaft und Umwelt" um<br />

„Bedeutende Räume für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund".<br />

In der künftigen Anwendung der Regionalplanung können sich<br />

möglicherweise aus diesen unterschiedlichen methodischen<br />

Ansätzen und Darstellungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

Voll<strong>zu</strong>gsprobleme ergeben.<br />

Aus Sicht der Stadt Speyer wäre es für die künftige Praxis<br />

wünschenswert, wenn die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> einer<br />

einheitlichen Grundlagenermittlung, Methodik und Darstellung der<br />

Belange von Natur, Landschaft und Umwelt findet, so wie dies ja<br />

auch für alle sonstigen Raumnut<strong>zu</strong>ngen der Fall ist. Alternativ<br />

wären entsprechende Erläuterungen und Klarstellungen im Kap. 2.1<br />

wünschenswert. Hier wer<strong>den</strong> die „Vorranggebiete" und<br />

„Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege"<br />

definiert (2.2.1.2, 2.2.1.3), nicht aber die planerischen<br />

Konsequenzen, die sich aus der Darstellung des „Landesweiten<br />

Biotopverbund Rheinland-Pfalz" ergeben. Ggfs. müssten hier<br />

entgegenstehende landesrechtliche Regelungen angepasst<br />

wer<strong>den</strong>. Die Anregung nach einer einheitlichen<br />

Darstellungsmethodik in <strong>den</strong> Bundesländern ist auch insbesondere<br />

vor dem Hintergrund <strong>zu</strong> sehen, dass im bisher gültigen RROP 2004<br />

die Ausweisung von „Vorranggebieten für <strong>den</strong> Arten- und<br />

Biotopschutz" auch in Rheinland-Pfalz großflächig vorgenommen<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Aufgrund der unterschiedlichen landesgesetzlichen Regelungen <strong>zu</strong>r<br />

Landschaftsrahmenplanung gibt es für <strong>den</strong> Zuschnitt der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar formal keinen einheitlichen<br />

Landschaftsrahmenplan (vgl. Vorwort <strong>zu</strong>m<br />

Landschaftsrahmenplan BW). Die im Regionalplan Rhein-Neckar<br />

dargestellten Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Naturschutz<br />

und Landschaftspflege sichern Erhaltungs- und<br />

Entwicklungsflächen für <strong>den</strong> Regionalen Biotopverbund. In<br />

Rheinland-Pfalz gilt der Landesweite Biotopverbund gem. LEP IV<br />

unmittelbar - er ist nachrichtlich in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellt (vgl. LEP IV G 97 und Z 98) und mit einem Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>r Freiraumsicherung belegt. Es ist gewährleistet, dass<br />

die fachlichen Kriterien <strong>zu</strong>r Ausweisung von bedeuten<strong>den</strong> Flächen<br />

für einen Biotopverbund inhaltlich zwischen dem rheinlandpfälzischen<br />

und ba<strong>den</strong>-württembergischen Teil abgestimmt sind,<br />

trotz unterschiedlicher Zuständigkeit bei der Bearbeitung.<br />

Zur Klarstellung wird folgende Ergän<strong>zu</strong>ng in der Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 2.2.1.2 aufgenommen:<br />

Im rheinland-pfälzischen Teilraum der Metropolregion ergänzt der<br />

regionale Biotopverbund <strong>den</strong> im LEP IV Rheinland-Pfalz<br />

festgelegten landesweiten Biotopverbund. "Der in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nachrichtlich dargestellte landesweite<br />

Biotopverbund beinhaltet die Natura 2000 Gebietskulisse, die<br />

Kernzonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald und die<br />

Naturschutzgebiete im Sinne sog. Kernflächen. Als<br />

Verbindungselemente dienen Wildkorridore, gesetzliche und<br />

geplante Überschwemmungsgebiete sowie punkt- und<br />

linienförmige Landschaftselemente, die von bestimmten Arten als<br />

Lebensraum oder für ihre Ausbreitung genutzt wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 928 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1715<br />

wurde. Diese Darstellungen sind nunmehr fast vollständig<br />

entfallen.<br />

1716 Stadtverwaltung Speyer 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

990<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Stadt Speyer regt an [da die bisher im RROP 2004<br />

ausgewiesenen „Vorranggebieten für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz"<br />

fast vollständig entfallen sind], die bisherigen Flächen insbesondere<br />

in <strong>den</strong> Bereichen der Flugsanddünen westlich des Stadtgebiets<br />

sowie in <strong>den</strong> rezenten Rheinauen mit Auwäldern wieder als<br />

„Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege"<br />

dar<strong>zu</strong>stellen (ausschließlich der Sonderflächen Bund).<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Landschaftsrahmenplanung der SGD Süd hat in Ergän<strong>zu</strong>ng des<br />

Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz Flächen i<strong>den</strong>tifiziert<br />

für <strong>den</strong> Erhalt und die Entwicklung eines Regionalen<br />

Biotopverbundes. Der Landesweite Biotopverbund (nachrichtliche<br />

Darstellung und Überlagerung mit Regionalem Grün<strong>zu</strong>g) mit seinen<br />

Kern- und Verbindungsflächen (s. LEP IV, Kap.4.3.1 Arten und<br />

Lebensräume) wird damit durch die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellten Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Naturschutz<br />

und Landschaftspflege für <strong>den</strong> Regionalen Biotopverbund ergänzt.<br />

Hin<strong>zu</strong> kommt, dass auch die z.B. in <strong>den</strong><br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichen ausgewiesenen<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Hochwasserschutz <strong>zu</strong>r<br />

Weiterentwicklung des Biotopverbundes dienen. Inhaltlich ist<br />

gegenüber dem ROP Rheinpfalz 2004 keine nachteilige<br />

Entwicklung für <strong>den</strong> Sicherungsauftrag gem. ROG § 2 (2) Nr. 6<br />

bzw. § 3 Bundesnaturschutzgesetz bzgl. der Erfordernisse für einen<br />

Biotopverbund entstan<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 929 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1717 Stadtverwaltung Worms 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2390<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Um die Konflikte zwischen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> „Zielen des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege", <strong>zu</strong> <strong>den</strong> „Vorranggebieten für die<br />

Landwirtschaft" und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> „Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau" <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, sollen folgende Punkte geprüft und<br />

wie folgt geändert wer<strong>den</strong>:<br />

• Gemarkung Abenheim.<br />

Für <strong>den</strong> Bereich südlich der L 425 wird aktuell eine Renaturierung<br />

des Lachgraben-Gewässersystems geplant, d.h. hier bestehen<br />

Konflikte zwischen „Vorranggebiet für die Landwirtschaft" und dem<br />

Ziel „Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege".<br />

Das „Vorranggebiet für die Landwirtschaft" soll <strong>zu</strong>rückgenommen<br />

und durch ein "Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" ersetzt wer<strong>den</strong>. (Anlage 4).<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Angaben <strong>zu</strong>m regionalen Biotopverbund, der sich<br />

nach regionalplanerischer Abwägung aus Vorranggebieten und<br />

Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>sammensetzt, beruhen auf <strong>den</strong> fachplanerischen Aussagen der<br />

Landschaftsrahmenplanung, die von der oberen<br />

Naturschutzbehörde bei der SGD Süd erstellt wor<strong>den</strong> ist. Dort ist<br />

der räumliche Zuschnitt für <strong>den</strong> Biotopverbund aus regionaler Sicht<br />

getroffen wor<strong>den</strong>. Maßgeblich ist dabei auch die<br />

regionalplanerische Maßstabsebene. Die angeregte Renaturierung<br />

des Lachgraben-Gewässersystems stellt eine sinnvolle Ergän<strong>zu</strong>ng<br />

für die kommunale Landschaftsplanung auf FNP - Ebene dar. Dort<br />

können weitere Biotopverbindungen konkretisiert und über die FNP<br />

gesichert wer<strong>den</strong>. Mögliche Flächenkonflikte sind auf<br />

grundstücksbezogener Ebene <strong>zu</strong> lösen.<br />

1718 Stadtverwaltung Worms 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2391<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Um die Konflikte zwischen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> „Zielen des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege", <strong>zu</strong> <strong>den</strong> „Vorranggebieten für die<br />

Landwirtschaft" und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> „Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau" <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, sollen folgende Punkte geprüft und<br />

wie folgt geändert wer<strong>den</strong>:<br />

• Gemarkung Abenheim<br />

Das „Vorranggebiet für die Landwirtschaft" nördlich der Ortslage im<br />

Bereich 'Klausenberg' und 'Kapellenstück' steht in Konflikt <strong>zu</strong><br />

Zielen des Landschaftsplanes. Hier sollen wertvolle<br />

Lössböschungen geschützt und ein Biotopverbund entwickeln<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Aus diesem Grund soll das „Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen und durch ein „Vorranggebiet für „Naturschutz<br />

und Landschaftspflege" analog <strong>den</strong> Festlegungen in <strong>den</strong> Hanglagen<br />

nördlich von Worms-Pfeddersheim ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Angaben <strong>zu</strong>m regionalen Biotopverbund, der sich<br />

nach regionalplanerischer Abwägung aus Vorranggebieten und<br />

Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>sammensetzt, beruhen auf <strong>den</strong> fachplanerischen Aussagen der<br />

Landschaftsrahmenplanung, die von der oberen<br />

Naturschutzbehörde bei der SGD Süd erstellt wor<strong>den</strong> ist. Dort ist<br />

der räumliche Zuschnitt für <strong>den</strong> Biotopverbund aus regionaler Sicht<br />

getroffen wor<strong>den</strong>. Maßgeblich ist dabei auch die<br />

regionalplanerische Maßstabsebene. Die Sicherung von<br />

Lössbo<strong>den</strong>böschungen und die Entwicklung von<br />

Biotopverbundstrukturen nördlich von Abenheim gem.<br />

Landschaftsplan der Stadt Worms stellt eine sinnvolle Ergän<strong>zu</strong>ng<br />

der auf regionaler Ebene i<strong>den</strong>tifizierten Biotopverbundflächen dar.<br />

Mögliche Flächenkonflikte bei der Umset<strong>zu</strong>ng von kommunalen<br />

Landschaftsplanzielen sind auf grundstücksbezogener Ebene <strong>zu</strong><br />

lösen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 930 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1719 Stadtverwaltung Worms 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Auf der Grundlage des Landschaftsplanes der Stadt Worms können<br />

die Festlegungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Instrumenten „Grünzäsur" oder<br />

„Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege" auch in<br />

folgende Freiräume erweitert wer<strong>den</strong>:<br />

• Gemarkung Abenheim<br />

Das Natur<strong>den</strong>kmal 'Abenheimer Klinge', Quellhangbereich sollte als<br />

Vorranggebiet „Naturschutz und Landschaftspflege" festgelegt<br />

wer<strong>den</strong><br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Das Natur<strong>den</strong>kmal Abenheimer Klinge liegt unterhalb des<br />

regionalplanerischen Darstellungsmaßstabs. Es liegt bereits <strong>zu</strong>m<br />

Teil in einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g und ist auch naturschutzfachlich<br />

gesichert. Weitere Flächensicherungsmöglichkeiten bestehen auf<br />

der Ebene der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung.<br />

1720 Stadtverwaltung Worms 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1323<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Auf der Grundlage des Landschaftsplanes der Stadt Worms können<br />

die Festlegungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Instrumenten „Grünzäsur" oder<br />

„Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege" auch in<br />

folgende Freiräume erweitert wer<strong>den</strong>:<br />

[…]<br />

• Gemarkung Hermsheim<br />

Der nördliche Ortsrand von Worms-Herrnsheim und der Bereich<br />

südlich der Richard-Knies-Straße sollte als Vorranggebiet<br />

„Naturschutz und Landschaftspflege" festgelegt wer<strong>den</strong> (Anlage 7)<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Um die Sicherung der Freiraumfunktionen im Bereich des<br />

nördlichen Ortsrandes von Worms-Herrnsheim und <strong>den</strong> Bereich<br />

südlich der Richard-Knies-Straße <strong>zu</strong> gewährleisten wird der<br />

vorhan<strong>den</strong>e Regionale Grün<strong>zu</strong>g in diesem Bereich entsprechend<br />

ergänzt.<br />

1721 Stadtverwaltung Worms 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1324<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Auf der Grundlage des Landschaftsplanes der Stadt Worms können<br />

die Festlegungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Instrumenten „Grünzäsur" oder<br />

„Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege" auch in<br />

folgende Freiräume erweitert wer<strong>den</strong>:<br />

[…]<br />

• Gemarkung Pfiffligheim Bereich südlich der Pfrimm. Das<br />

„Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege" und die<br />

Grünzäsur können bis an die Grenze der Gemarkung Pfeddersheim<br />

erweitert wer<strong>den</strong> (Anlage 8).<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird der Regionale Grün<strong>zu</strong>g westlich der<br />

A 61 in Höhe von Pfeddersheim ergänzt. Die weiteren Bereiche<br />

direkt östlich von Pfeddersheim sind bereits durch die<br />

Darstellungen des Landesweiten Biotopverbundes belegt. Damit ist<br />

die Freiraumsicherung in diesem Bereich erfolgt.<br />

1722 Stadtverwaltung Worms 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1499<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Auf der Grundlage des Landschaftsplanes der Stadt Worms können<br />

die Festlegungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Instrumenten „Grünzäsur" oder<br />

„Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege" auch in<br />

folgende Freiräume erweitert wer<strong>den</strong>:<br />

[…]<br />

• Gemarkung Wiesoppenheim<br />

Das „Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege" südlich<br />

der Eisbach sollte bis an <strong>den</strong> östlichen Ortsrand von<br />

Wiesoppenheim erweitert wer<strong>den</strong><br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Regionale Grünzäsur wird bis an <strong>den</strong> östlichen Ortsrand von<br />

Wiesenoppenheim erweitert, um somit die Freiraumfunktionen an<br />

dieser Stelle <strong>zu</strong> sichern.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 931 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1723 Gemeinde Haßloch 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1326<br />

2212<br />

3822<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Im Bereich der ehemaligen Bauschuttdeponie an der Neustadter<br />

Straße plant die Gemeinde Haßloch als Grundstückseigentümer die<br />

Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer<br />

Gesamtbruttofläche von ca. 7,5 Hektar. Der Gemeinderat hat hier<strong>zu</strong><br />

einstimmig beschlossen, die Verfahren <strong>zu</strong>r Änderung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans und des Bebauungsplans ein<strong>zu</strong>leiten.<br />

Gemäß dem „Leitfa<strong>den</strong> für die Bewertung großflächiger Solar- und<br />

Photovoltaikanlagen im Freiraum aus raumordnerischer und<br />

landesplanerischer Sicht" (Stand: 09/2010) ist aufgrund der hohen<br />

Raumbedeutsamkeit für Anlagen mit einer Flächengröße von 0,5 ha<br />

bis 10 ha <strong>zu</strong>nächst eine vereinfachte raumordnerische Prüfung<br />

gemäß § 18 Landesplanungsgesetz Rheinland- Pfalz durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Diese wurde durch die Gemeindeverwaltung mit Schreiben vom<br />

23.08.2012 bei der SGD-Süd beantragt. Da das Deponiegelände<br />

seit Anfang 2010 durch <strong>den</strong> Abfallwirtschaftsbetrieb des<br />

Landkreises Bad Dürkheim saniert wird und damit erhebliche<br />

Veränderungen der Oberflächengestalt, der Vegetationsstrukturen<br />

und des gesamten Lebensraums einhergingen, sind die im Entwurf<br />

enthaltenen Darstellungen als Bestandteil des Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs (Ziel 2.1.1), als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Ziel 2.2.1.2) und als Bereich mit besondere<br />

Bedeutung für die Naherholung (Grundsatz 2.2.7.1) <strong>zu</strong> korrigieren<br />

bzw. <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Diese Fläche dient offensichtlich nicht<br />

mehr - wie es das Ziel 2.2.1.2 u.a. voraussetzt - der Erhaltung<br />

heimischer Pflanzenarten. Dieser Standort deckt sich mit <strong>den</strong><br />

Anforderungen des Grundsatzes 3.2.4.2, wonach<br />

Freiflächenanlagen auf Standorten realisiert wer<strong>den</strong> sollen, von<br />

welchen keine gravieren<strong>den</strong> Beeinträchtigungen des<br />

Landschaftsbilds ausgehen, die bereits Vorbelastungen aufweisen,<br />

als Deponiestandort dienten und eine (hier zwischenzeitlich<br />

eingetretene) geringe ökologische Wertigkeit haben.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Standorte für PV-<br />

Freiflächenanlagen ausgewiesen. Wie in der Stellungnahme <strong>zu</strong>r<br />

vereinfachten raumordnerischen Prüfung dargelegt, begrüßt der<br />

Verband Region Rhein-Neckar die Errichtung der Photovoltaikanlage<br />

auf der ehemaligen Deponie an der Neustadter Straße. Seitens der<br />

SGD Süd ist das Zielabweichungsverfahren positiv beschie<strong>den</strong><br />

wor<strong>den</strong>, so dass der Realisierung des Vorhabens keine<br />

regionalplanerischen Be<strong>den</strong>ken im Wege stehen. Die<br />

regionalplanerischen Ausweisungen (Regionaler Grün<strong>zu</strong>g,<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan beibehalten, da die Errichtung der PV-<br />

Anlagen diesen Ausweisungen im konkreten Einzelfall nicht<br />

widerspricht und da es sich bei der PV-Anlage um eine befristete<br />

Nut<strong>zu</strong>ng handelt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 932 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1724 Gemeinde Haßloch 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Das Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Ziel<br />

2.2.1.2) wurde in einigen Bereichen deutlich <strong>zu</strong>rückgenommen (u.a.<br />

im Freizeitgelände am Mußbacher Weg, entlang des Rehbachs und<br />

Speyerbachs, östlich des Holidayparks). Diese Rücknahme wird<br />

seitens des Verbands damit begründet, dass nur solche<br />

naturschutzfachlich schützenswerten Bereiche mit diesem<br />

Vorranggebiet gesichert und gesteuert wer<strong>den</strong> sollen, die nicht<br />

bereits im landesweiten Biotopverbundsystem enthalten sind. Das<br />

landesweite Biotopverbundsystem wird somit durch ein regionales<br />

Biotopverbundsystem ergänzt. Die Ziele <strong>zu</strong>m Naturschutz und <strong>zu</strong>r<br />

Landschaftspflege wer<strong>den</strong> demnach durch <strong>den</strong> landesweiten und<br />

regionalen Biotopverbund sowie im Übrigen durch die nach wie vor<br />

bestehen<strong>den</strong> Anforderungen bzw. Vorgaben des Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs vorgegeben. Daher stimmt die Gemeinde Haßloch der<br />

Reduzierung des Vorranggebiets <strong>zu</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1725 Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

Abt. Zentrale Aufgaben und Finanzen<br />

Ref. 13 - Grundsatzplanung,<br />

Kreisentwicklung<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollen die Flächen für Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege zwischen Bockenheim und<br />

Kin<strong>den</strong>heim in der Nord-Süd-Richtung von der<br />

Ortsverbindungsstraße im Sü<strong>den</strong> bis <strong>zu</strong>r Kreisgrenze im Nor<strong>den</strong><br />

sowie im Bereich Klamm breiter ausgebildet wer<strong>den</strong>. Ebenso<br />

sollen diese Flächen in der „Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt" als „bedeutende Räume für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund" dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Angaben <strong>zu</strong>m regionalen Biotopverbund, der sich nach<br />

regionalplanerischer Abwägung aus Vorranggebieten und<br />

Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>sammensetzt, beruhen auf <strong>den</strong> fachplanerischen Aussagen der<br />

Landschaftsrahmenplanung, die von der oberen<br />

Naturschutzbehörde bei der SGD Süd erstellt wor<strong>den</strong> ist. Dort ist<br />

der räumliche Zuschnitt für <strong>den</strong> Biotopverbund aus regionaler Sicht<br />

getroffen wor<strong>den</strong>. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sichert die<br />

Ausweisung von Regionalen Grünzügen bzw. Grünzäsur die<br />

Bedeutung des Landschaftsraumes zwischen Bockenheim und<br />

Kin<strong>den</strong>heim auch für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz. Der<br />

kommunalen Landschaftsplanung auf FNP - Ebene kommt die<br />

Bedeutung <strong>zu</strong>, Biotopstrukturen auf lokaler Ebene <strong>zu</strong> konkretisieren<br />

und im FNP <strong>zu</strong> sichern.<br />

Eine Änderung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte / Erläuterungskarte<br />

erfolgt nicht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 933 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1726 Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

Abt. Zentrale Aufgaben und Finanzen<br />

entspr.<br />

Ref. 13 - Grundsatzplanung,<br />

1328<br />

Kreisentwicklung<br />

3943<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Deponien im Kreisgebiet, auch bereits stillgelegte, sollen im ERP<br />

als „sonstige Fläche" ohne überlagernde Vorrangausweisung für<br />

andere Nut<strong>zu</strong>ngen sowie mit dem Planzeichen für Deponien („D"<br />

im Dreieck) dargestellt wer<strong>den</strong>. Ohne eine solche Kennzeichnung<br />

müssten bei einer nach der Stilllegungsphase geplanten<br />

Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng, z.B. für Freiflächenphotovoltaikanlagen, in <strong>den</strong><br />

meisten Fällen Zielabweichungsverfahren durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Dies würde nicht nur eine vermeidbare Belastung der<br />

Landesplanungsverwaltung darstellen, sondern auch der<br />

Energiewende abträglich sein.<br />

In Haßloch sollen die drei ehemaligen Deponien<br />

Sandbuckel, Meckenheimer Straße und Mußbacher Weg als<br />

Deponie ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> künftig nur noch aktiv<br />

betriebene Deponien nachrichtlich dargestellt. Auf die Darstellung<br />

von Altdeponiestandorten wird auf Grund fehlender<br />

Datengrundlagen und <strong>zu</strong>r Wahrung der Übersichtlichkeit verzichtet.<br />

Hinsichtlich potenzieller Nachfolgenut<strong>zu</strong>ngen der Altdeponien wird<br />

darauf hingewiesen, dass der Verband Region Rhein-Neckar <strong>den</strong><br />

Ausbau der erneuerbaren Energien im Allgemeinen und der<br />

Solarenergie im Besonderen grundsätzlich unterstützt. So sollen<br />

gem. Plansatz 3.2.4.2 des Einheitlichen Regionalplans bei<br />

Freiflächenanlagen bereits versiegelte Flächen, gewerbliche und<br />

militärische Konversionsflächen sowie Deponien genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Planungen von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf<br />

Altdeponiestandorten müssen zwar im jeweiligen Einzelfall<br />

betrachtet wer<strong>den</strong>, gehen aber grundsätzlich konform mit <strong>den</strong><br />

Ausführungen des Einheitlichen Regionalplans.<br />

Darüber hinaus sind in <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen bestimmte<br />

Vorhaben, wie Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung regenerativer Energien<br />

möglich, sofern die Funktionsfähigkeit des Grün<strong>zu</strong>gs erhalten<br />

bleibt.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die angeführten Deponien in<br />

Haßloch nicht nachrichtlich dargestellt, da es sich um nicht mehr in<br />

Betrieb befindliche Altstandorte handelt.<br />

1727 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

entspr.<br />

2396<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Seitens der Stadt Deidesheim wird gefordert, die im rechtsgültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan nördlich des Bebauungsplans „Am<br />

Schwimmbad" sowie am nördlichen Siedlungsrand Richtung Forst<br />

dargestellten „Flächen für die Regenrückhaltung" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des vorliegen<strong>den</strong> Entwurfs des Regionalplan<br />

Rhein-Neckar als „Gewässer" aus<strong>zu</strong>weisen, da es sich hierbei um<br />

großflächigere Regenrückhalteanlagen handelt, deren Bestand<br />

gesichert wer<strong>den</strong> muss.<br />

teilweise folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die betreffen<strong>den</strong><br />

Regenrückhaltebecken als Sonstige Fläche dargestellt. Das<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege sowie das<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 934 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1728 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte kann man die Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege aufgrund der Größe kaum<br />

erkennen. Es wäre nützlich gewesen, die Karten in digitaler Form<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung <strong>zu</strong> stellen. Insoweit konnte die sich anhand der<br />

zeichnerischen Darstellung möglicherweise ergebende Problematik<br />

nicht genau analysiert wer<strong>den</strong>. Seitens der Verbandsgemeinde<br />

Freinsheim bestehen an mehreren Stellen (z.B. Schlosswiesen in<br />

Freinsheim) Be<strong>den</strong>ken hinsichtlich der im Entwurf genannten<br />

Festlegungen, die letztendlich einen Eingriff in die kommunale<br />

Planungshoheit bedeuten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Zuge der Abstimmung mit der Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

ist sichergestellt, dass die Darstellungen der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung mit bestehen<strong>den</strong> und geplanten<br />

Siedlungsflächen in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte übernommen sind.<br />

Darüber hinaus sind kommunale Planungsspielräume unter<br />

Einhaltung des Schwellenwertes (Z) gem. PS 1.4.2.4 möglich.<br />

1729 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Der Stadtrat Freinsheim schließt sich der Stellungnahme <strong>zu</strong> 2.2<br />

(Seite 6 der Stellungnahme) der Verbandsgemeinde hinsichtlich der<br />

Thematik „Schlosswiesen" an.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1730 Gemeinde Böhl-Iggelheim 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2054<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Gegen die Reduzierung der Vorranggebiete für Naturschutz- und<br />

Landschaftspflege im östlichen Bereich von Iggelheim <strong>zu</strong> Gunsten<br />

des Vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutzes bestehen Be<strong>den</strong>ken. Im<br />

Sinne der Nachhaltigkeit ist die Gemeinde Böhl-Iggelheim der<br />

Auffassung, dass möglichst alle Arten in ihrer genetischen Vielfalt<br />

und in der Vielfalt ihrer Lebensräume erhalten wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Durch die Ausweisung eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs wird die<br />

multifunktionale Bedeutung des Freiraums östlich von Iggelheim<br />

bis hin <strong>zu</strong>r A 61 unterstrichen. Auch die Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sichern Flächen, die für die<br />

Weiterentwicklung der dort vorkommen<strong>den</strong> Arten und Biotope von<br />

Bedeutung sind.<br />

1731 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte soll der Bereich Münchbruch<br />

(Bobenheim-Roxheim) als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege dargestellt wer<strong>den</strong>, da am Eckbach ein<br />

Renaturierungsverfahren läuft.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Bereich Münchbruch ist entlang des Eckbachs bereits der<br />

landesweite Biotopverbund dargestellt. Hin<strong>zu</strong> kommen<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Hochwasserschutz, so dass die<br />

freiraumbezogenen Zielvorstellungen, die auch durch das am<br />

Eckbach vorgenommene Renaturierungsverfahren gestärkt<br />

wer<strong>den</strong>, regionalplanerisch verankert sind. Das gesamte Gebiet ist<br />

des Weiteren mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g belegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 935 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1732 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2404<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Der Geländestreifen vom Schrakelbach/Eckbach im Westen über<br />

Geschützten Landschaftsbestandteil „Sandgrube Beindersheim"<br />

<strong>zu</strong>m Kräppelweiher(Gem. Frankenthal) im Osten soll mit Blick auf<br />

eine Biotopverbundlinie als Vorbehaltsfläche Naturschutz<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>; Das Vorranggebiet für Landwirtschaft soll<br />

folglich dort ersetzt wer<strong>den</strong> durch „Sonstige landwirtschaftliche<br />

Flächen"<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Angaben <strong>zu</strong>m regionalen Biotopverbund, der sich<br />

nach regionalplanerischer Abwägung aus Vorranggebieten und<br />

Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>sammensetzt, beruhen auf <strong>den</strong> fachplanerischen Aussagen der<br />

Landschaftsrahmenplanung, die von der oberen<br />

Naturschutzbehörde bei der SGD Süd erstellt wor<strong>den</strong> ist. Dort ist<br />

der räumliche Zuschnitt für <strong>den</strong> Biotopverbund aus regionaler Sicht<br />

getroffen wor<strong>den</strong>. Die angeregte West-Ost-Verbindung stellt eine<br />

sinnvolle Ergän<strong>zu</strong>ng für die kommunale Landschaftsplanung auf<br />

FNP - Ebene dar. Dort können weitere Biotopverbindungen<br />

konkretisiert und über <strong>den</strong> FNP gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

1733 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2405<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Der gesamte in der Gemarkung Lambsheim gelegene Bereich des<br />

„Landesweiten Biotopverbundes" soll als Vorranggebiet<br />

Naturschutz wegen großer floristischer und faunistischer<br />

Bedeutung (Wiedehopf, ...) und hohem Potential <strong>zu</strong>r Entwicklung<br />

von Trockenbiotopen auf überwiegend sandigen Bö<strong>den</strong><br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>; Der Vorrang Landwirtschaft soll folglich<br />

ersetzt wer<strong>den</strong> durch „Sonstige landwirtschaftliche Flächen".<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Landesweite Biotopverbund wurde nachrichtlich dargestellt<br />

und ist somit nicht der regionalplanerischen Abwägung <strong>zu</strong>gänglich.<br />

Das entspricht auch <strong>den</strong> fachlichen Angaben der<br />

Landschaftsrahmenplanung der oberen Naturschutzbehörde bei der<br />

SGD Süd. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist über die Ausweisung von<br />

Vorranggebieten für Landwirtschaft und von Regionalen Grünzügen<br />

der Freiraumschutz mit Blick auf die Bedeutung des landesweiten<br />

Biotopverbundes gesichert. Gemäß dem Grundsatz 97 des LEP IV<br />

Rheinland-Pfalz soll die Sicherung, Verbesserung oder<br />

Wiederherstellung der Funktionen des Biotopverbundes bei allen<br />

Planungen und Maßnahmen berücksichtigt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 936 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1734 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2744<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Es wird gefordert in der Gemarkung Lambsheim <strong>den</strong> „Vorrang<br />

Rohstoffabbau" <strong>zu</strong> streichen, soweit nicht <strong>zu</strong>rzeit ausschließlich<br />

Ackerland betroffen ist. Auf bestehen<strong>den</strong> Gruben soll wegen<br />

großer avifaunistischer Bedeutung (Wiedehopf, Uferschwalbe,<br />

Bienenfresser,...) ein Vorrang Naturschutz ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung der Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Lambsheim, Nachtweide (RP-VRG04) sowie Lambsheim/Heßheim,<br />

Talgewann (RP-VRG05) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau RP-VRG04 ist <strong>zu</strong>m<br />

größten Teil bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt. In der<br />

Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB ist das Gebiet als<br />

voraussichtlich bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Mit dem Vorranggebiet wird ein Sand- und Kiesvorkommen<br />

gesichert, das sich aus regionalplanerischer Sicht für einen<br />

Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.<br />

Die Fläche des Vorranggebiets (RP-VRG05) ist bereits im<br />

Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als Vorranggebiet<br />

für die Rohstoffsicherung festgelegt und umfasst u.a. bereits<br />

genehmigte Abbauflächen (Konzessionsflächen).<br />

Konzessionsflächen, die noch nicht vollständig abgebaut oder<br />

rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

ausgewiesen. Die potenziellen Erweiterungsflächen wer<strong>den</strong> gem.<br />

Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010) als Kat.1b Flächen <strong>zu</strong>r<br />

Ausweisung als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

vorgeschlagen.<br />

Die Vorranggebiete ersetzen keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Inanspruchnahmen außerhalb der bestehen<strong>den</strong> Abbaustellen<br />

beantragt wer<strong>den</strong>, sind die konkreten Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong><br />

beachtende Abbaubedingungen im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch die konkreten<br />

naturschutzfachlichen Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 937 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1735 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2406<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Das Vorranggebiet für Landwirtschaft zwischen Isenach und<br />

Albertgraben soll gestrichen wer<strong>den</strong>. Es handelt sich um<br />

biotopkartiertes Grünland hoher ökologischer Bedeutung und soll<br />

durch ein Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Der Bereich zwischen Isenach und Albertgraben ist geprägt durch<br />

die Grünlandnut<strong>zu</strong>ng in <strong>zu</strong>m Teil überschwemmungsgefährdeten<br />

Bereichen. Mit Blick auf die überörtlich abgestimmte Konzeption<br />

<strong>zu</strong>r Weiterentwicklung des Bad Dürkheimer und Erpolzheimer<br />

Bruchs mit <strong>den</strong> Schwerpunkten Hochwasserschutz, Naturschutz<br />

und Erholung wird die Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

geändert. Das zwischen <strong>den</strong> Gewässerstrukturen Isenach und<br />

Albertgraben verbliebene Vorranggebiet für die Landwirtschaft wird<br />

als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft dargestellt. Die<br />

Darstellung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs für das Bruchgelände weist<br />

auf die multifunktionale Bedeutung des Freiraums an dieser Stelle<br />

hin.<br />

1736 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Der gesamte in <strong>den</strong> Gemarkungen Birkenheide und Maxdorf<br />

westlich der K 2 (Maxdorf- Lambsheim) gelegener Bereich des<br />

„Landesweiten Biotopverbunds" mit Ausnahme des Vorranggebiets<br />

Wald soll als Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

aufgrund großer, teils landesweiter floristischer und faunistischer<br />

Bedeutung und hohem Entwicklungspotential ausgewiesen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Landesweite Biotopverbund wurde nachrichtlich dargestellt<br />

und ist somit nicht der regionalplanerischen Abwägung <strong>zu</strong>gänglich.<br />

Das entspricht auch <strong>den</strong> fachlichen Angaben der<br />

Landschaftsrahmenplanung der oberen Naturschutzbehörde bei der<br />

SGD Süd. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist über die Ausweisung von<br />

Regionalen Grünzügen der Freiraumschutz mit Blick auf die<br />

Bedeutung des landesweiten Biotopverbundes gesichert. Gemäß<br />

dem Grundsatz 97 des LEP IV Rheinland-Pfalz soll die Sicherung,<br />

Verbesserung oder Wiederherstellung der Funktionen des<br />

Biotopverbundes bei allen Planungen und Maßnahmen<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 938 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1737 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2562<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Das „Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft" im Naturschutzgebiet<br />

„Dannstadter Gräberfeld" soll gestrichen wer<strong>den</strong> und durch ein<br />

„Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege" ersetzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Das Naturschutzgebiet Dannstadter Gräberfeld ist Teil des<br />

landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz und als solcher<br />

auch nachrichtlich in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt. In<br />

unmittelbarer Umgebung schließt sich ein Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege an, das Teil des regionalen<br />

Biotopverbundes ist. Damit besteht eine räumliche Einheit<br />

zwischen NSG und Umgebung. Die Vorbehaltsfläche für die<br />

Landwirtschaft entfällt. Für das NSG verbleibt die nachrichtliche<br />

Darstellung des landesweiten Biotopverbundes.<br />

1738 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Naturschutzgebiete sollen generell mit „Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" belegt wer<strong>den</strong> (Kohllache-<br />

Spießlache, Neue Wiese - Wasserlacher Hecke, …); Die<br />

Bewirtschaftung richtet sich nach fachlichen Erfordernissen des<br />

Naturschutzes.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die fachrechtlich ausgewiesenen Naturschutzgebiete sind bereits<br />

weitgehend Bestandteil im landesweiten und regionalen<br />

Biotopverbund. Die fachlichen Angaben <strong>zu</strong>m regionalen<br />

Biotopverbund beruhen auf <strong>den</strong> fachplanerischen Aussagen der<br />

Landschaftsrahmenplanung, die von der oberen<br />

Naturschutzbehörde bei der SGD Süd erstellt wor<strong>den</strong> ist. Dort ist<br />

der räumliche Zuschnitt für <strong>den</strong> Biotopverbund aus regionaler Sicht<br />

getroffen wor<strong>den</strong>. Für die Naturschutzgebiete, die von ihrer Größe<br />

und räumlichen Lage mit <strong>den</strong> fachlichen Abgren<strong>zu</strong>ngen des<br />

regionalen Biotopverbundes im Zusammenhang stehen, wer<strong>den</strong><br />

nach einer Einzelfallprüfung <strong>zu</strong>sätzlich mit der<br />

Vorranggebietsausweisung Naturschutz und Landschaftspflege<br />

belegt. Sonstige Naturschutzgebiete oder weitere geschützte<br />

Landschaftsbestandteile entfalten ihre Rechtswirkung auf der<br />

Grundlage fachrechtlicher Vorgaben. Eine pauschale Übernahme<br />

aller NSGs in <strong>den</strong> Status eines Vorranggebietes entspricht nicht<br />

dem planerischen Abwägungsauftrag der Regionalplanung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 939 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1739 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2415<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Hesslerbruchwiese (Gemarkung Schifferstadt, Bereich<br />

Unterwald)ist eine naturschutzfachliche Kompensationsfläche der<br />

Stadt Schifferstadt. Dort soll das Vorranggebiet für Landwirtschaft<br />

<strong>zu</strong>gunsten von Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Hesslerbruchwiese im Unterwald ist bereits umgeben von<br />

Flächen für <strong>den</strong> Regionalen Biotopverbund. Die Bruchwiese wird<br />

<strong>zu</strong>m Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

arrondiert.<br />

1740 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2646<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

In allen Naturschutzgebieten im Bereich Schifferstadt (Haderwiese,<br />

…) sollen die „Vorbehaltsgebiete Wald und Forstwirtschaft" bzw.<br />

„Sonstige Waldfläche" gestrichen und durch „Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" ersetzt wer<strong>den</strong>; die<br />

Bewirtschaftung erfolgt nach naturschutzfachlichen Anforderungen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Einbindung der Naturschutzgebiete, die noch nicht Teil des<br />

landesweiten bzw. Regionalen Biotopverbundsystems sind, wird<br />

im Einzelfall nochmals geprüft. Wenn Sie aufgrund ihrer<br />

raumbedeutsamen Größe und Lage in <strong>den</strong> Biotopverbund integriert<br />

wer<strong>den</strong> können, wer<strong>den</strong> diese als Vorranggebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege dargestellt. Damit entfällt dann z. B. in <strong>den</strong><br />

genannten Waldbereichen das Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet für<br />

Wald und Forstwirtschaft. Die Darstellung "sonstige Waldfläche,<br />

Gehölz" ist lediglich eine nachrichtliche Darstellung der tatsächlich<br />

vor Ort vorgefun<strong>den</strong>en Flächennut<strong>zu</strong>ng. Diese nachrichtliche<br />

Darstellung beinhaltet keine regionalplanerische Aussage.<br />

1741 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2647<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

In allen Naturschutzgebieten (Böhler Bruch, Kandelwiese, …) sollen<br />

die „Vorbehaltsgebiete Wald und Forstwirtschaft" bzw. „Sonstige<br />

Waldfläche" gestrichen wer<strong>den</strong> und durch „Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" ersetzt wer<strong>den</strong>; die<br />

Bewirtschaftung erfolgt nach naturschutzfachlichen Anforderungen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Einbindung der Naturschutzgebiete, die noch nicht Teil des<br />

landesweiten bzw. Regionalen Biotopverbundsystems sind, wird<br />

im Einzelfall nochmals geprüft. Wenn Sie aufgrund ihrer<br />

raumbedeutsamen Größe und Lage in <strong>den</strong> Biotopverbund integriert<br />

wer<strong>den</strong> können, wer<strong>den</strong> diese als Vorranggebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege dargestellt. Damit entfällt dann z. B. In <strong>den</strong><br />

genannten Waldbereichen das Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet für<br />

Wald und Forstwirtschaft. Die Darstellung "sonstige Waldfläche,<br />

Gehölz" ist lediglich eine nachrichtliche Darstellung der tatsächlich<br />

vor Ort vorgefun<strong>den</strong>en Flächennut<strong>zu</strong>ng. Diese nachrichtliche<br />

Darstellung beinhaltet keine regionalplanerische Aussage.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 940 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1742 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2630<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Der ehemalig militärisch genutzte Schießplatz und<br />

Bundeswehrstandort (Truppenübungsplatz) im Sanddünengebiet<br />

soll flächendeckend als „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" dargestellt wer<strong>den</strong>. Die Darstellung „Vorrangbzw.<br />

Vorbehaltsgebiet für Wald und Forstwirtschaft" soll gestrichen<br />

wer<strong>den</strong>. Naturschutzziel ist eine Freistellung der Dünen in<br />

möglichst großem Ausmaß.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Bereich ehem. Schießplatz / Truppenübungsplatz nördlich von<br />

Du<strong>den</strong>hofen liegt bereits vollständig in dem nachrichtlich<br />

dargestellten Landesweiten Biotopverbund Rheinland-Pfalz. Gemäß<br />

dem Grundsatz 97 des LEP IV Rheinland-Pfalz soll dort die<br />

Sicherung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Funktionen<br />

des Biotopverbundes bei allen Planungen und Maßnahmen<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Dieses gilt auch für die Waldflächen, die in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft dargestellt sind - sie beziehen die Schutzfunktionen<br />

mit Blick auf das Biotoppotenzial ein (z. B. Natura 2000-Relevanz).<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist der Du<strong>den</strong>hofener Wald mit seiner<br />

multifunktionalen Bedeutung darüber hinaus durch die Ausweisung<br />

von Regionalen Grünzügen gesichert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 941 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1743 Kreisverwaltung Germersheim 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Zum Schutz der ökologischen Basisfunktionen wer<strong>den</strong> sowohl<br />

"Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (Ziel)" als<br />

auch nachrichtlich der "Landesweite Biotopverbund Rheinland- Pfalz<br />

(N)" ausgewiesen bzw. festgelegt.<br />

Die Kernflächen dieses landesweiten Biotopverbundes umfassen<br />

insbesondere die Flächen des koharänten europäischen Netzes<br />

Natura 2000 und die Naturschutzgebiete sowie artenschutz- und<br />

biotopverb und relevante Wildtierkorridore,<br />

Überschwemmungsgebiete, punkt- und linienförmige<br />

Landschaftselemente u. a.. Dies sind naturschutzfachlich also die 1<br />

a- Gebiete, die Vorranggebiete somit Ergän<strong>zu</strong>ngen auf regionaler<br />

Ebene.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Sowohl in der Erläuterung <strong>zu</strong>m Kartenwerk als auch in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> PS 2.2.1.2 wird die Einbindung des Landesweiten<br />

Biotopverbundes in <strong>den</strong> Regionalplan Rhein-Neckar erklärt.<br />

Die Bindungswirkung von nachrichtlichen Übernahmen (N) ergibt<br />

sich nach <strong>den</strong> Erläuterungen nicht durch <strong>den</strong> Regionalplan selbst,<br />

sondern aus <strong>den</strong> jeweils originären Planwerken. Im LEP IV<br />

Rheinland- Pfalz ist der landesweite Biotopverbund als Ziel (Z 98)<br />

festgelegt und gekennzeichnet. Aus Grün<strong>den</strong> der sach- und<br />

rechtssicheren Anwendung/Umset<strong>zu</strong>ng des Einheitlichen<br />

Regionalplanes wird angeregt, diese lediglich für <strong>den</strong> rheinlandpfälzischen<br />

Bereich relevante Darstellungsdifferenzierung bezüglich<br />

ihrer Verbindlichkeit aus dem LEP IV Rheinland- Pfalz (Ziel der<br />

Raumordnung Z 98) sowohl in <strong>den</strong> Plansätzen mit Begründung (Z<br />

2.2.1.2) als auch in der Legende klar<strong>zu</strong>stellen. Somit wird dem<br />

Anwender/Umsetzer deutlich, dass für das landesweite und<br />

regionale Biotopverbundsystem die Kategorie "landesplanerisches<br />

Ziel" relevant ist. Auf diesem Wege wird dann auch die<br />

plangraphische Besonderheit und Unterscheidung gegenüber <strong>den</strong><br />

bei<strong>den</strong> Gebietsteilen in <strong>den</strong> anderen Bundesländern plausibel.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 942 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1744 Stadtverwaltung Germersheim 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

938<br />

1352<br />

2747<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Stadt Germersheim: In <strong>den</strong> einzelnen grafischen Darstellungen<br />

wur<strong>den</strong> fehlerhafte Einträge festgestellt, die einer Änderung<br />

bedürfen ( s. hier<strong>zu</strong> die Anlagen Nr.3, 4, 4a).<br />

folgen<br />

Die im genehmigten FNP der Stadt Germersheim dargestellte GI-<br />

Fläche (Anlage 4 der Stellungnahme) wird als geplante<br />

"Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" ergänzt und die<br />

Vorrangausweisung für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

entsprechend reduziert. Das Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistungen, Logistik wird an die geplante Neufassung und<br />

Teilaufhebung des B-Plan Nr. 23 "Insel Grün und Hafen Nordufer"<br />

angepasst (Anlage 3). Auch das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau östlich des Ortsteils Sondernheim wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte an die Darstellung im rechtskräftigen FNP der<br />

Stadt Germersheim angepasst und die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen entsprechend reduziert.<br />

1745 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

entspr.<br />

1362<br />

2104<br />

(für die Stadt Hagenbach)<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Der Stadtrat will geklärt wissen, dass zwischen der<br />

regionalplanerischen Festlegung „Vorranggebiete für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege", „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" bzw.<br />

„Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" und<br />

<strong>den</strong> geplanten Grünflächenausweisungen im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

<strong>zu</strong>r Verlagerung des Sportplatzes keine Unverträglichkeiten<br />

bestehen. Sollten Unverträglichkeiten bestehen, fordert der<br />

Stadtrat die Aufhebung dieser Festlegungen. Entsprechendes gilt<br />

auch für die am Großen Altwasser bestehen<strong>den</strong><br />

Freizeiteinrichtungen sowie die geplante Grünfläche zwischen dem<br />

Hagenbacher Altrhein und dem Kiessee in der Oberen Au, die<br />

ebenfalls mit diesen Festlegungen belegt sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Bestehende bzw. gem. FNP dargestellte Sport- und<br />

Erholungsflächen sind mit <strong>den</strong> regionalplanerischen Darstellungen<br />

<strong>zu</strong>r Freiraumsicherung grundsätzlich vereinbar.<br />

1746 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1367<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Fläche für die geplante Grünfläche Sport/Spiel/Freizeit soll von<br />

<strong>den</strong> Zielen „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" und „Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege"<br />

freigestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Naherholungsgebiet „Johanniswiesen" wäre eine Ausdehnung<br />

am Baggersee in südlicher Richtung (Fläche Nr. 7) für die<br />

Verbesserung der Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten für Sport/ Spiel und<br />

Freizeit wünschenswert.<br />

[Anlage]<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Zur Sicherung der Nut<strong>zu</strong>ng der Naherholungspotentiale im<br />

Naherholungsgebiet "Johanniswiesen" wird für die geplante<br />

Grünfläche Sport/Spiel/Freizeit die Vorranggebietsausweisung für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Die Darstellung Regionaler Grün<strong>zu</strong>g wird beibehalten. Damit wird<br />

das regionalplanerische Ziel weiter verfolgt, die<br />

landschaftsgebun<strong>den</strong>e Naherholung <strong>zu</strong> sichern und gleichzeitig<br />

eine weitere bauliche Entwicklung im Gebiet <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 943 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1747 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

106<br />

1396<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

VG Bad-Bergzabern: Ferner sollen die Mischbauflächen nördlich der<br />

Ortslage (verlängerte Friedhofstraße) von Oberhausen beibehalten<br />

wer<strong>den</strong> und dementsprechend die Darstellungen des Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs sowie des Vorranggebietes für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege für diesen Bereich <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 stehen einem ermittelten Wohnbauflächenbedarf von rd. 10<br />

ha für die VG Bad-Bergzabern noch über 60 ha bauleitplanerisch<br />

gesicherte Flächenreserven gegenüber. Das für die Bauleitplanung<br />

der VG Bad-Bergzabern beauftragte Planungsbüro hat das<br />

Plangebiet nördlich des Erlenbachs aus städtebaulichen und<br />

landespflegerischen Grün<strong>den</strong> als problematisch eingestuft. Auch<br />

verfüge die Gemeinde bis 2020 noch über ausreichende<br />

Innenentwicklungspotentiale.<br />

1748 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

1397<br />

2460<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

VG Bad-Bergzabern: Die Ortsgemeinde Birkenhördt fordert, dass<br />

die regionalplanerische Sicherung der Freiräume durch Regionale<br />

Grünzüge, Grünzäsuren, Vorranggebiete für Naturschutz- und<br />

Landschaftspflege sowie Vorranggebiete für die Landwirtschaft in<br />

Birkenhördt und generell auch in allen anderen Gemein<strong>den</strong> nicht<br />

„parzellenscharf" bis an die Ortsbebauung geführt wer<strong>den</strong> sollte.<br />

Den Gemein<strong>den</strong> sollten um ihre Ortslagen entsprechende<br />

restriktionsfreie Räume <strong>zu</strong>r Entwicklung des Ortes eingeräumt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan kann im Maßstab 1:75000 keine<br />

Parzellenschärfe erreichen, so dass ein gewisser<br />

Interpretationsspielraum in der Abgren<strong>zu</strong>ng regionalplanerischer<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen besteht. Andererseits gibt es nach einem Urteil des<br />

OVG Koblenz keine generelle "Marginalitätsgrenze", die<br />

geringfügige Abweichungen von Zielen der Raumordnung ohne<br />

Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>lässt. Folglich ist keine generelle<br />

Regelung möglich, sondern muss wie bisher im konkreten Einzelfall<br />

entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, ob ein Zielkonflikt vorliegt. Bei einem laut der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2<br />

deutlichen Flächenüberhang von rd. 50 ha in der VG Bad-<br />

Bergzabern besteht aus regionalplanerischer Sicht kein Bedarf für<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Entwicklungsspielräume.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 944 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1749 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Gemeinde Hainfeld: Der im Südwesten befindliche Schrägstrich<br />

des Vorranggebietes für Naturschutz und Landschaftspflege ist aus<br />

der Bebauung <strong>zu</strong> entfernen (RK 11.2). [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng des Siedlungskörpers erfolgt in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine flächenhafte Darstellung der<br />

"Siedlungsfläche Wohnen (N)" und der "Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe (N)". An dieser Darstellung orientiert sich die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der regionalplanerischen Ausweisungen an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern. Der Eindruck, dass freiraumsichernde<br />

regionalplanerische Ausweisungen in <strong>den</strong> Siedlungsbereich<br />

hineinlaufen, kann stellenweise durch die generalisierte<br />

Einzelhausdarstellung der Topographischen Karte 1:100.000 (TK<br />

100) entstehen. Durch die Generalisierung nimmt die<br />

Einzelhausdarstellung der TK 100 unter Umstän<strong>den</strong> eine größere<br />

Kartenfläche ein, als es der realen Siedlungsfläche entspricht.<br />

Der Anregung der Gemeinde Hainfeld wird nicht entsprochen.<br />

1750 Planungsgemeinschaft Westpfalz 2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Grundsätzlich stellt die Problematik <strong>zu</strong>r Ausweisung von Vorrängen<br />

innerhalb des Landesweiten Biotopverbundes, über dessen<br />

Ausweisung auf regionaler Ebene keine Einflussnahme gegeben ist<br />

(nachrichtliche Übernahme). Innerhalb dieser Flächen kann die<br />

Regionalvertretung damit auch keine Letztabwägung vornehmen.<br />

Bestandssituationen im Bereich Rohstoffsicherung, die vom<br />

landesweiten Biotopverbund nachträglich überlagert wur<strong>den</strong>,<br />

können quasi als Bestandsdarstellung in der bereits auf die<br />

jeweilige Verträglichkeit geprüften Abgren<strong>zu</strong>ng verbleiben, nicht<br />

jedoch verändert - <strong>zu</strong>mindest nicht vergrößert - wer<strong>den</strong>, da - wie<br />

bereits erwähnt - der landesweite Biotopverbund einer Abwägung<br />

durch die Regionalvertretung nicht <strong>zu</strong>gänglich ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 945 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1751 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Zieldefinition im PS 2.2.1.2 (Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege) gleicht dem Ziel 4.5-3 des RPS/RegFNP 2010.<br />

Die Gebiete dienen dem Aufbau eines regionalen Biotopverbundes.<br />

Grundlage für <strong>den</strong> Biotopverbund in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar sind laut Begründung <strong>zu</strong> 2.2.1.2 die Aussagen der §§ 20<br />

und 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (i.d.F.v. 01.03.2010). Eine<br />

klärende Darlegung, weiche Bestandteile konkret für die<br />

räumlichen Zielausweisungen gedient haben, fehlt jedoch und<br />

sollte - auch im Sinne einer Nachvollziehbarkeit der räumlichen<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen - erfolgen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Zum besseren Verständnis wer<strong>den</strong> folgende Hinweise <strong>zu</strong>m<br />

landesweiten Biotopverbund in der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz<br />

2.2.1.2 (letzter Absatz) ergänzt: Im rheinland-pfälzischen Teilraum<br />

der Metropolregion ergänzt der regionale Biotopverbund <strong>den</strong> im<br />

LEP IV Rheinland-Pfalz festgelegten landesweiten Biotopverbund.<br />

"Der in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nachrichtlich dargestellte<br />

landesweite Biotopverbund beinhaltet die Natura 2000<br />

Gebietskulisse, die Kernzonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald<br />

und die Naturschutzgebiete im Sinne sog. Kernflächen. Als<br />

Verbindungselemente dienen Wildkorridore, gesetzliche und<br />

geplante Überschwemmungsgebiete sowie punkt- und<br />

linienförmige Landschaftselemente, die von bestimmten Arten als<br />

Lebensraum oder für ihre Ausbreitung genutzt wer<strong>den</strong>."<br />

Darüber hinaus verweist die Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt auf die nicht abgewogenen fachlichen Grundlagen für<br />

<strong>den</strong> regionalen Biotopverbund - in diesem Zusammenhang ist auf<br />

die Landschaftsrahmenplanung in <strong>den</strong> Teilräumen verwiesen.<br />

Weitere Hinweise wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> "Erläuterungen <strong>zu</strong>m Kartenwerk"<br />

aufgenommen.<br />

1752 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Darstellung der Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege stimmt in bei<strong>den</strong> Plänen weitgehend überein. In<br />

größeren Gebieten westlich von Lampertheim und Bürstadt - am<br />

Rhein entlang - fehlen im Einheitlichen Regionalplan jedoch<br />

entsprechende Ausweisungen. Diese sollten - <strong>zu</strong>mal es sich um<br />

Natura 2000 Gebiete handelt - ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine monofunktionalen<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete miteinander überlagert. Westlich<br />

von Lampertheim sind z.B. Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz dargestellt. Sie sind nicht mir Vorranggebieten<br />

für Naturschutz und Landschaftspflege überlagert. Vielmehr<br />

verweist der Regionale Grün<strong>zu</strong>g an dieser Stelle auf die<br />

multifunktionale Bedeutung dieser Flächen hin. In der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt sind die Natura<br />

2000 Gebiete als bedeutende Räume für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 946 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1753 Botanische Vereinigung für<br />

Naturschutz in Hessen e.V. (BVNH)<br />

entspr.<br />

2066<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Es wird die Umwidmung aller innerhalb von FFH-Gebieten<br />

liegen<strong>den</strong> als „Vorranggebiete für vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz" ausgewiesenen Gebiete in „Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" beantragt.<br />

Dem Einwender ist klar, dass laut Landesplanungsgesetzgebung<br />

immer nur ein Vorrang gewährt wer<strong>den</strong> kann, auch wenn das<br />

selbst im vorliegen<strong>den</strong> Plan nicht immer eingehalten wird (vgl.<br />

Eberbach, Hohe Warte: Doppelsignatur Windkraft vs. Naturschutz).<br />

Die Regionalplanung kann grundsätzlich die Vorgaben von<br />

Natura-2000 nicht überwin<strong>den</strong>. Dementsprechend sollte, auch um<br />

Irrtümern vor<strong>zu</strong>beugen, dem Vorrang von „Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" in <strong>den</strong> FFH-Gebieten auch in der<br />

Kartendarstellung Rechnung getragen wer<strong>den</strong>, <strong>zu</strong>mal gerade in <strong>den</strong><br />

Auebereichen regelmäßig Arten und Lebensräume der FFH-RL <strong>zu</strong><br />

fin<strong>den</strong> sind. Die betrifft <strong>zu</strong>m Beispiel die folgen<strong>den</strong> Gebiete:<br />

Steinachtal zwischen Heiligkreuzsteinach und Altneudorf,<br />

Ulfenbachtal bei Schönmattenwaag und oberhalb Langenthal,<br />

Finkenbachtal von Rothenberg und Hirschhorn. Die Ziele von<br />

Naturschutz, auch in FFH-Gebieten, und Hochwasserschutz dürften<br />

sich, wie in der Vergangenheit, in <strong>den</strong> O<strong>den</strong>waldtälern auch<br />

weiterhin vereinbaren lassen.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong><br />

keine Überlagerungen von freiraumbezogenen Vorrang- bzw.<br />

Vorbehaltsgebieten vorgenommen. Es wird jeweils einer<br />

"Leitfestlegung" der Vor<strong>zu</strong>g gegeben. Die Zielset<strong>zu</strong>ngen der<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sind aus<br />

regionalplanerischer Sicht grundsätzlich vereinbar mit <strong>den</strong> Zielen<br />

der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege. Beide<br />

Ausweisungen dienen der Freiraumsicherung.<br />

Naturschutzbezogene Maßnahmen in <strong>den</strong> Auenbereichen kommen<br />

i.d.R. auch <strong>den</strong> Belangen des Hochwasserschutzes <strong>zu</strong> Gute.<br />

Grundsätzlich resultieren aus <strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz keine Einschränkungen bzw.<br />

Beeinträchtigungen der vorhan<strong>den</strong>en Nut<strong>zu</strong>ngen. Bei Vorhaben, die<br />

<strong>zu</strong>m Hochwasserschutz beitragen, sind im Rahmen der<br />

Genehmigungsplanung die naturschutzfachlichen Belange<br />

ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

1754 Botanische Vereinigung für<br />

Naturschutz in Hessen e.V. (BVNH)<br />

entspr.<br />

2480<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Es wird beantragt, die Quellgebiete der Steinach in der<br />

Ortsrandlage von Oberabtsteinach als „Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Die Quellgebiete der Steinach sowie angrenzende Quellgebiete<br />

oberhalb Mackenheim, Vöckelsbach, Löhrbach, Siedelsbrunn und<br />

der Kraidacher Höhe bil<strong>den</strong> <strong>zu</strong>sammen mit <strong>den</strong> umliegen<strong>den</strong> FFH-<br />

Gebieten ein kohärentes Netzwerk wertvoller Offenlandbiotope.<br />

Ausgerechnet eines der wertvollsten Gebiete, nämlich das<br />

Quellgebiet der Steinach im Nor<strong>den</strong> von Oberabsteinach ist nicht<br />

als "Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege", sondern<br />

als Vorranggebiet für die Landwirtschaft gekennzeichnet.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar stellt wie auch der<br />

rechtskräftige Regionalplan Südhessen/Regionaler<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan 2010 Vorranggebiete für <strong>den</strong> Naturschutz dar,<br />

die der Flächensicherung für einen regionalen Biotopverbund<br />

dienen.<br />

Die Darstellung im Kreis Bergstraße ist eng an <strong>den</strong> Regionalplan<br />

Südhessen angelehnt; die gleichen fachlichen Planungsgrundlagen<br />

<strong>zu</strong>r Ausweisung des regionalen Biotopverbundes wur<strong>den</strong><br />

verwendet. Auf Seite 90 des Regionalplans Südhessen sind diese<br />

in der Begründung <strong>zu</strong>m Kap. 4.5. genannt - auf die besondere<br />

darstellungstechnischen Hinweise wird verwiesen (z. B. nur<br />

Darstellung von Flächen größer als 5 ha).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 947 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1755 Botanische Vereinigung für<br />

Naturschutz in Hessen e.V. (BVNH)<br />

entspr.<br />

2603<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Der bisher nur als "Wald" dargestellte Bereich um Mudau-<br />

Waldleinigen soll als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege dargestellt wer<strong>den</strong> (Ausnahme:<br />

Siedlungsbereich), da dort trotz massiven Einschlags immer noch<br />

große Buchenwälder vorhan<strong>den</strong> sind. Hin<strong>zu</strong> kommt ein wichtiges<br />

Vorkommen des Hirschkäfers. Der Spechtreichtum ist groß und<br />

das Gebiet ist Teil eines länderübergreifen<strong>den</strong> unzerschnittenen<br />

Gebietes (Hessen, Bayern, Ba<strong>den</strong>-Württemberg) von über 100 km².<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Das Waldgebiet im Bereich Mudau-Waldleiningen ist in der<br />

Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen<br />

Teilraum der Metropolregion nicht als ein regionalbedeutsames<br />

Gebiet für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund i<strong>den</strong>tifizert. Als<br />

bedeutsame Räume für <strong>den</strong> Biotopverbund im Wald sind u.a. die<br />

trockenen Waldlebensräume sowie die Biotopschutzwälder<br />

trockener und feuchter Standorte erfasst (s. auch Tab. 4, S. 43 der<br />

Landschaftsrahmenplanung BW). Die Sicherstellung der<br />

Biotopfunktion der vorgetragenen Waldfläche sollte im Rahmen der<br />

Vorgaben des Landeswaldgesetzes Ba<strong>den</strong>-Württemberg erfolgen.<br />

1756 Botanische Vereinigung für<br />

Naturschutz in Hessen e.V. (BVNH)<br />

entspr.<br />

1430<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Es wird beantragt, dass der Bereich um <strong>den</strong> Salzlackenkopf bis <strong>zu</strong>r<br />

hessischen Grenze vollständig, wie auch die ganze umgebende<br />

ba<strong>den</strong>-württembergische Fläche, als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und als<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege dargestellt<br />

wird.<br />

Es ist kein Grund ersichtlich, warum diese Fläche nicht - wie die<br />

umgebende - als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und als Vorrangfläche für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen wer<strong>den</strong> soll. Die<br />

Landschaftsrahmenplanung und andere Planungen zeigen, dass<br />

dieses Areal im Focus des Biotopverbundes steht. Zudem wäre der<br />

Abstand <strong>zu</strong> Vogelschutzgebieten mit windkraftempfindlichen Arten<br />

(was im VSG "Südlicher O<strong>den</strong>wald" der Fall ist) <strong>zu</strong> beachten.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Um <strong>den</strong> Bereich Salzlackenkopf wird der umliegende Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g erweitert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 948 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1757 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1843<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2219<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 19 Heidelberg Gebiet Hangäckerhöfe<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Grünzäsur (Z), Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G); Bedeutende Räume für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Grünzäsur (Z), Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z);<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für Naherholung<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Außenbereich vor weiterer Zersiedlung und Versiegelung schützen,<br />

Naherholungsmöglichkeiten aufrecht erhalten<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Mit dem regionalplanerische Ziel der Darstellung einer Grünzäsur<br />

ist der Freiraumschutz zwischen Hasenleiser und Leimen gesichert.<br />

Die Flächen für <strong>den</strong> Biotopverbund wur<strong>den</strong> im Rahmen der<br />

Landschaftsrahmenplanung i<strong>den</strong>tifiziert und gem. ihrer Bedeutung<br />

in die regionalplanerische Abwägung eingestellt.<br />

1758 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2220<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2282<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 20 Heidelberg Rohrbach, Gebiet um<br />

Hofweinberg/Himmelsleiter Müllenberg<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen(N);<br />

Bedeutende Räume für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z);<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für Naherholung<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Siedlungsgrenze eindeutig markieren, Naherholungsmöglichkeiten<br />

aufrecht erhalten<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Aus regionalplanerischer Sicht ist die endgültige Siedlungsgrenze<br />

mit der östlich beginnen<strong>den</strong> Vorranggebietsausweisung für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege deutlich gekennzeichnet. Auf<br />

der Ebene der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung können freiraumsichernde<br />

Darstellungen <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund an dieser Stelle<br />

ergänzen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 949 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1759 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2285<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 28 Heidelberg (Friedhöfe Handschuhsheim, Neuenheim,<br />

Ziegelhausen, Schlierbach, Wieblingen, Bergfriedhof, Rohrbach,<br />

Kirchheim, Pfaffengrund)<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Friedhöfen als naturnahe Erholungs- und Ruheräume Anerkennung<br />

verleihen<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Bedeutung der Friedhöfe als Potential für das städtische<br />

Freiflächensystem mit seinen Erholungspotentialen ist auf der<br />

Ebene der kommunalen Planung (z. B.<br />

Freiflächensicherungskonzepte im Rahmen der kommunalen<br />

Landschaftsplanung) <strong>zu</strong> sichern. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong><br />

Friedhöfe unter der nachrichtlichen Darstellung sonstige Fläche<br />

gefasst. Damit sind keine originären regionalplanerischen Ziele<br />

verbun<strong>den</strong>.<br />

1760 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

112<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Heidelberg, Neuenheim: Botanischer Garten<br />

(Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche<br />

Bestand)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Naturnahes innerstädtisches Grün<br />

bewahren und aufwerten.<br />

nicht folgen<br />

Die Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim Bestandteil einer<br />

Fläche "Wissenschaftliche Einrichtung" und wurde entsprechend als<br />

bestehende "Siedlungsfläche Wohnen (N)" nachrichtlich in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs übernommen.<br />

Die Ausweisung anderer/entgegenstehender regionalplanerischer<br />

Funktionen und damit die geforderte Ausweisung eines<br />

Vorranggebietes für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) ist<br />

deshalb hier nicht gewollt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 950 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1761 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1845<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 34 Heidelberg Gebiet um Bierhelderhof<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (G)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Eindeutiger Schutz des Außenbereichs, Integration in Umgebung<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Das gesamte Gebiet um <strong>den</strong> Bierhelderhof ist durch einen<br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>g mit seinen vielfältigen Schutz- und<br />

Erholungsfunktionen an dieser Stelle regionalplanerisch hinreichend<br />

gesichert. Das dargestellte Vorbehaltsgebiet verdeutlicht die<br />

Bedeutung der Flächen für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund.<br />

1762 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

795<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Heidelberg, Gebiet "Großer Ochsenkopf"<br />

(Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe in Planung)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Naturnahes innerstädtisches Grün<br />

bewahren und aufwerten<br />

nicht folgen<br />

Die Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim als bestehende<br />

gewerbliche Baufläche beinhaltet und wurde als solche in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs - ergänzt um die<br />

Ausweisung "Zentralörtlicher Standortbereich für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte (Z)" - übernommen.<br />

Die Ausweisung anderer/entgegenstehender regionalplanerischer<br />

Funktionen und damit die geforderte Ausweisung eines<br />

Vorranggebietes für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) ist<br />

deshalb hier nicht möglich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 951 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1763 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

400<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1536<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Dossenheim, nördlich des Friedhofs<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche<br />

Wohnen in Planung<br />

Forderung: Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege(Z), Grünzäsur(Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Baugebiet grenzt unmittelbar an<br />

Vogelschutzgebiet und würde dieses massiv beeinträchtigen,<br />

daher Streichung der Maßnahme.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Fläche ist im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim als geplante<br />

Wohnbaufläche der Kategorie I dargestellt. Sie ist in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs als geplante<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) nachrichtlich übernommen.<br />

Der aufgestellten Forderung wird daher nicht gefolgt.<br />

1764 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 55 Sandhausen südwestlich Gemeindeausfahrt<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Weiße Fläche inmitten Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Weiße Flächen dem Naturschutz überlassen<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Naherholungsgebiet für Sandhausen, wertvoller Kieferwald auf<br />

Sandbö<strong>den</strong>, Biotopvernet<strong>zu</strong>ng weiter gewährleisten<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anregung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Bereich südwestlich von Sandhausen sind keine<br />

regionalplanerischen Darstellungen vorgesehen. Die örtliche<br />

Landschaftsplanung hat auf der Ebene der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

die landespflegerischen Zielvorstellungen <strong>zu</strong> entwickeln, die dann<br />

<strong>den</strong> regionalen Biotopverbund an dieser Stelle ergänzen können.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 952 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1765 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2634<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 63 Wiesloch Dämmelwald<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Lt. Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft<br />

(Z);<br />

in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft Umwelt ist dieses<br />

Gebiet weder als Bereich von besonderer Bedeutung für die<br />

Naherholung noch als bedeutsam für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

ausgewiesen<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Derzeit: Gebiet mit herausragender Bedeutung für die Naherholung<br />

sowie Gebiet mit herausragender Bedeutung für Naturschutz und<br />

Landschaftpflege, bedeutsam für Artenschutz<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Dämmelwald ist als Vorranggebiet für Wald und<br />

Forstwirtschaft dargestellt. Ihm kommt gem. <strong>den</strong><br />

forstwirtschaftlichen Grundlagendaten eine besondere Schutz- und<br />

Erholungsfunktion <strong>zu</strong>. Die Überlagerung mit einem Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g signalisiert die multifunktionale Bedeutung dieser<br />

Waldfläche.<br />

1766 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

402<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Wiesloch, Helde 3<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche<br />

Wohnen, Planung<br />

Forderung Umweltverbände: Entfällt, stattdessen bedeutsam für<br />

<strong>den</strong> Biotopverbund, Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege<br />

Begründung/Anmerkungen: Existiert noch nicht; mehr als doppelt<br />

so hohes Wohnflächenpotential 2010 gegenüber<br />

Wohnbauflächenbedarf bis 2020 (vgl. Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 ""Wiesloch, Stadt""),<br />

Bedeutendes · Naherholungsgebiet<br />

nicht folgen<br />

Diese Fläche ist im gültigen FNP der vVG Wiesloch als geplante<br />

Wohnbaufläche enthalten und so in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans übernommen.<br />

Unter planungsrechtlichen Aspekten bzw. vor geschildertem<br />

Hintergrund wird deshalb der Forderung der Umweltverbände nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 953 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1767 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 74 Wiesloch entlang der B3<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

"Weiße Fläche"<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorrangfläche für Naturschutz und Landschaftspflege, Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Bedeutender Raum für lokalen Biotopverbund (Dämmelwald-<br />

Hochholz!)<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Fläche östlich der B 3 in Wiesloch ist nicht mit<br />

regionalplanerischen Ausweisungen belegt. In der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung sind diese Bereiche je nach Potential für<br />

<strong>den</strong> angesprochenen lokalen Biotopverbund dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

1768 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1441<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1537<br />

2292<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 78 Neckargemünd Waldhilsbach Sandklinge (westlicher<br />

Ortsrand)<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Teils weiße Fläche (Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Flächen), teils Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Erweiterung<br />

des gegenwärtigen Vorranggebietes bis an <strong>den</strong> Bebauungsrand);<br />

Festset<strong>zu</strong>ng als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Diese Fläche ist besonders schützenswert. Begründung: Bisher<br />

weitgehend intakte Streuobstwiese mit bereits teilweiser<br />

Erneuerung des Obstbaumbestandes (Hochstämme);<br />

Schafbeweidung (Landschaftspflege!); direkte Nachbarschaft <strong>zu</strong><br />

FFH-Gebiet, für das gegenwärtig ein Managementplan erstellt<br />

wird, daher kein Vorgriff auf eventuelles Baugebiet <strong>zu</strong>lässig.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der Bereich des westlichen Ortsrandes von Waldhilsbach liegt<br />

vollständig in einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g. Das sich dort auch<br />

befindliche Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

wird entsprechend der Abgren<strong>zu</strong>ng des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

angepasst.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 954 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1769 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1538<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1442<br />

2293<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 80 Neckargemünd Waldhilsbach, Dreieck zwischen<br />

Heidelberger- und Schulstraße, rund um Friedhof<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Weiße Fläche (Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige<br />

Flächen)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, soweit<br />

derzeitig noch als (Streuobst-)Wiesen vorhan<strong>den</strong>, Festset<strong>zu</strong>ng als<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und Grünzäsur.<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Kein Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs <strong>zu</strong> erwarten, keine weitere Bebauung<br />

erforderlich, da im Ortsbild ausreichend freie Bauplätze und leer<br />

stehende Häuser vorhan<strong>den</strong> sind.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen zwischen Heidelberger Straße und<br />

Schulstraße (Friedhof, Sportanlage, Minigolf) wer<strong>den</strong> nicht mit<br />

einer regionalplanerischen Aussage belegt. Städtebauliche und<br />

grünplanerische Darstellungen wer<strong>den</strong> auf FNP-Ebene getroffen.<br />

1770 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

405<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Meckesheim, südöstliches Gemeindegebiet<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Planung<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Flächenverbrauch <strong>zu</strong> groß; Bergkuppe<br />

sollte freigehalten wer<strong>den</strong>; Gebiet kann nur mit <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Eingriffen in Streuobstwiesen erschlossen wer<strong>den</strong><br />

nicht folgen<br />

Das im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Elsenztal<br />

beinhaltete, geplante Wohnbaugebiet ist als geplante<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar übernommen.<br />

Der Forderung der Umweltverbände wird vor diesem Hintergrund<br />

bzw. aus <strong>den</strong> gegebenen planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 955 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1771 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1539<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2605<br />

2635<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 88 Waldbrunn Markgrafenwald / Mülber See<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Waldfläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (G),<br />

Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft, Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Das Naturschutzgebiet Schwaunewald und der Mülber See<br />

müssen eingebun<strong>den</strong> sei in eine Grünzäsur und ein Vorranggebiet<br />

für Naturschutz (mind. bis 1,5 km nördlich der L 524)<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund wur<strong>den</strong> in der<br />

Landschaftsrahmenplanung BW bedeutende Flächen i<strong>den</strong>tifiziert<br />

(vgl. S. 47). Das NSG Schwanne und der Bereich östlich von<br />

Waldbrunn-Strümpfelbrunn sind Teile des Biotopverbundes.<br />

Weitere biotopschutzwürdige Flächen können auf der Ebene der<br />

örtlichen Landschaftsplanung <strong>den</strong> regionalen Verbund ergänzen.<br />

1772 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1540<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2606<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 90 Waldbrunn Braunklinge/Wagenschwend<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Waldfläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (G),<br />

Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Die einmalig schöne Landschaft mit alten Solitärbäumen nördlich<br />

der L 524 muss gewürdigt wer<strong>den</strong><br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> Bereich Braunklinge in Richtung Bergwald nach Limbach-<br />

Wagenschwend wer<strong>den</strong> keine regionalplanerischen Festlegungen<br />

getroffen. Die Waldflächen mit ihren Funktionen wer<strong>den</strong> gem.<br />

Landeswaldgesetz bewirtschaftet. In der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt ist das Gebiet als Bereich mit besonderer<br />

Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr und Naherholung dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 956 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1773 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2607<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 91 Waldbrunn/Rohern Seebachtal<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Waldfläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege vergrößern<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Das Seebachtal ist ein wertvolles Biotop (Biber am NSG Roberner<br />

See)<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionalplan stellt wichtige Flächen für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund auf der Maßstabsebene 1:75.000 dar. Das<br />

Seebachtal ist maßstabsgerecht als Vorranggebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege dargestellt. Der Bereich nördlich von<br />

Fahrenbach-Robern ist vollständig mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

<strong>zu</strong>r Freiraumsicherung und einem Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz belegt.<br />

1774 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1020<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1443<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

"Nr: 96 Flächenbezeichnung: Walldürn Standortübungsplatz<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonderfläche Bund (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch"<br />

folgen<br />

Der Anregung der Naturschutzverbände wird gefolgt, da der<br />

Standortübungsplatz unabhängig von seiner militärischen<br />

Weiternut<strong>zu</strong>ng nicht für eine bauliche Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

stehen und perspektivisch für <strong>den</strong> Freiraumverbund erhalten<br />

wer<strong>den</strong> soll. Dies entspricht auch der im Einheitlichen Regionalplan<br />

angewandten Systematik in Be<strong>zu</strong>g auf die übrigen in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar vorhan<strong>den</strong>en Standortübungsplätze.<br />

Die Signatur "Sonderfläche Bund" wird <strong>zu</strong>rückgenommen und auf<br />

der gesamten Fläche durch die Signatur "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

ersetzt. Die gesamte Fläche westlich der L518 wird <strong>zu</strong>dem mit der<br />

Signatur "Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege"<br />

belegt. Die kleine Fläche östlich der L 518 wird als "sonstige Fläche"<br />

dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 957 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1775 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2507<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 97 Walldürn<br />

Naturschutzgebiet Lappen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege(Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Sicherung der Biodiversität<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Das Naturschutzgebiet Lappen südlich von Walldürn liegt bereits<br />

vollständig in einem Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege. Im Westen schließen sich Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft an.<br />

1776 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2651<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 102 Ludwigshafen Aueflächen östlich des Kieff-Weihers<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsfläche Wald- und Forstwirtschaft, Landesweiter<br />

Biotopverbund<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Zusätzlich Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Bedeutung für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Bedeutung der Aueflächen östlich des Kieff-Weihers spiegelt<br />

sich in der Darstellung der Flächen für <strong>den</strong> landesweiten<br />

Biotopverbundes wider. Hier handelt es sich um eine nachrichtliche<br />

Übernahme aus dem LEP IV Rheinland-Pfalz. Die Ausweisung von<br />

Vorranggebieten für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz und des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs sichern die dort an<strong>zu</strong>treffen<strong>den</strong> vielfältigen<br />

Funktionen des Freiraums. Der Auwald ist nachrichtlich dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 958 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1777 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2652<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 103 Ludwigshafen Rehbachmündung<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsfläche Wald- und Forstwirtschaft, Landesweiter<br />

Biotopverbund<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Zusätzlich Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Bedeutung für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Bedeutung der Rehbachmündung spiegelt sich in der<br />

Darstellung der Flächen für <strong>den</strong> landesweiten Biotopverbundes<br />

wider. Hier handelt es sich um eine nachrichtliche Übernahme aus<br />

dem LEP IV Rheinland-Pfalz. Die Ausweisung von Vorranggebieten<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz und des Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs sichern die dort an<strong>zu</strong>treffen<strong>den</strong> vielfältigen Funktionen<br />

des Freiraums. Der Auwald ist nachrichtlich dargestellt.<br />

1778 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 104 Ludwigshafen Stadtpark auf der Parkinsel<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Freifläche, Bereich mit besonderer Bedeutung für die Naherholung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Zusätzlich Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Bedeutung für <strong>den</strong> Biotopverbund, Relikte von Hartholzaue<br />

vorhan<strong>den</strong><br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Parkinsel in Ludwigshafen ist mit einem Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellt. Sie ist Teil der rezenten Aue und hat somit auch<br />

Bedeutung für <strong>den</strong> Lebensraum- und Artenschutz.<br />

Über die kommunale Landschaftsplanung kann die Parkinsel als<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> <strong>den</strong> regionalen und landesweiten Verbundstrukturen<br />

im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 959 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1779 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

854<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1545<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr. 110 Ludwigshafen Fläche südlich Brückweggraben<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Freifläche, Grünzäsur, Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Der Brückweggraben wurde aufwändig renaturiert, die<br />

angrenzende Deponie wird ebenfalls renaturiert, Verbindung <strong>zu</strong>m<br />

landesweiten Biotopverbund entlang des Rheins"<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die gewerbliche Fläche zwischen Rotschlammhalde und<br />

Brückweggraben wurde vom Feststellungsbeschluss des<br />

Stadtrates Ludwigshafen <strong>zu</strong>m Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ausgenommen<br />

(siehe Vermerk im FNP der Stadt Ludwigshafen 1999). Anstelle der<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte "sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Fläche (N)" dargestellt.<br />

1780 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1447<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 116 Du<strong>den</strong>hofen Römerberg<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Verbindungsachsen als Vorranggebiet Naturschutz (Z) zwischen<br />

FFH- u. Vogelschutzgebieten<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Biotopvernet<strong>zu</strong>ng zwischen dem Pfälzer Wald und <strong>den</strong> Rheinauen<br />

mit regionaler bzw. überregionaler Bedeutung, s. RBV 7<br />

Landschaftsrahmenplan und Stellungnahme S.3 (Wildtierkorridore)<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die landwirtschaftlich genutzten Bereiche in der naturräumlichen<br />

Einheit Schwegenheimer Lößplatte sind aufgrund ihrer hohen<br />

Bedeutung für die Landwirtschaft als Vorranggebiet für<br />

Landwirtschaft ausgewiesen. Die Landschaftsrahmenplanung<br />

definiert Teile dieses Naturraums auch als "Weiteren Raum für <strong>den</strong><br />

regionalen Biotopverbund". Durch die Darstellung eines regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>ges wird die multifunktionale Bedeutung dieser Freiräume<br />

deutlich. Biotopaufwertungs- und verbindungsmaßnahmen müssen<br />

auf kommunaler Ebene und in Zusammenarbeit mit der<br />

Landwirtschaft sichergestellt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 960 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1781 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2294<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 117 Du<strong>den</strong>hofen/Speyer Sanddüne<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet Naturschutz (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Sicherung und Erhalt der einzigartigen Sanddüne und ihrer<br />

Lebensräume (Geologische Besonderheit)<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Sanddüne bei Du<strong>den</strong>hofen ist Teil des landesweiten<br />

Biotopverbundes, der in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt ist. Für<br />

ihn gelten die Vorgaben des LEP IV (G 97, Z 98 und G 99, S. 118<br />

LEP IV). In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist <strong>zu</strong>sätzlich ein Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>r Freiraumsicherung dargestellt.<br />

1782 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1850<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 118 Schifferstadt Waldsee<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g nur kleine Flächen Grünzäsur und<br />

Vorbehaltsgebiet für Naturschutz<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Verbindungsachse als Vorranggebiet Naturschutz (Z) zwischen<br />

FFH- u. Vogelschutzgebieten<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Biotopvernet<strong>zu</strong>ng zwischen dem Pfälzer Wald und <strong>den</strong> Rheinauen<br />

mit regionaler bzw. überregionaler Bedeutung, kürzeste<br />

Möglichkeit der Vernet<strong>zu</strong>ng, nach Nor<strong>den</strong> erst wieder im<br />

Mittelrheintal möglich s. RBV 8 Landschaftsrahmenplan und<br />

Stellungnahme S. 3 (Wildtierkorridore)"<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der gesamte Bereich zwischen Schifferstadt und Waldsee bzw.<br />

Otterstadt ist mit freiraumbezogenen Darstellungen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte belegt. Maßgeblich ist die Darstellung von<br />

Regionalen Grünzügen und Grünzäsuren, die ausdrücken welche<br />

hohe Freiraumbedeutung für verschie<strong>den</strong>e Flächenfunktionen<br />

vorliegt. Die Vorbehalts- und Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege, die Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft, für Landwirtschaft und für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

schaffen auch die Vorausset<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r regionalplanerischen<br />

Flächensicherung für die Sicherung großräumiger<br />

Verbindungsachsen i. S. von Wildtierkorridoren. Die<br />

Regionalplanung kann allerdings keine maßnahmenbezogenen Ziele<br />

<strong>zu</strong>r Art und Intensität der jeweiligen Flächennut<strong>zu</strong>ng festlegen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 961 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1783 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1852<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2513<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Nr: 120 Beindersheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g, Grünzäsur (nördl. Beindersh.) Vorranggebiet<br />

Naturschutz (südlich Roxheim) Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet Naturschutz (G), Verbindungsachse unter<br />

Einbeziehung des Beindersheimer Weihers<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Biotopverbindung mit regionaler Bedeutung zwischen Eckbach und<br />

Kreppelweiher<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die landwirtschaftlichen Flächen auf der Frankenthaler Terrasse im<br />

Bereich zwischen Eckbach im Westen und Kräppelweiher im Osten<br />

sind neben der Vorranggebietsausweisung für Landwirtschaft<br />

vollständig mit einem regionalen Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>r Sicherung der<br />

verschie<strong>den</strong>en Freiraumfunktionen belegt. Grundsätzlich haben<br />

diese Flächen auch eine große Bedeutung für die Biotopvernet<strong>zu</strong>ng<br />

in West - Ost - Richtung. Weitere konkretisierende<br />

Biotopentwicklungsmaßnahmen sind auf FNP - Ebene erforderlich.<br />

1784 Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg e.V. (LNV)<br />

entspr.<br />

2521<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Das Vorranggebiet Landwirtschaft östlich der B 27 zwischen<br />

Buchen und Walldürn sollte <strong>zu</strong> einem Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege umgewandelt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

In der Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar sind<br />

die Flächen i<strong>den</strong>tifiziert wor<strong>den</strong>, die für einen regionalen<br />

Biotopverbund von Bedeutung sind. Bei <strong>den</strong> größeren<br />

landwirtschaftlichen Flächen östlich der B 27 handelt es sich um<br />

Standorte mittlerer Offenlandlebensräume. Maßgeblich für die<br />

Flächenvorschläge für einen Biotopverbund waren die trockenen<br />

und feuchten Offenlandlebensräume (vgl. auch<br />

Landschaftsrahmenplanung Tab. 5, S. 47).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 962 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1785 Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg e.V. (LNV)<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Flächen entlang des Eiderbaches und des Marsbaches sollen<br />

als Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>, besonders im Hinblick auf die<br />

Vernet<strong>zu</strong>ngswirkung mit dem Naturschutzgebiet „Lappen".<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

In der Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar sind<br />

die Flächen i<strong>den</strong>tifiziert wor<strong>den</strong>, die für einen regionalen<br />

Biotopverbund von Bedeutung sind. Weitere<br />

Vernet<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten bieten sich auf der nachfolgen<strong>den</strong><br />

kommunalen Landschaftsplanung an und können in der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung verankert wer<strong>den</strong>.<br />

1786 Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg e.V. (LNV)<br />

entspr.<br />

2071<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Entlang der Morre sollte ein Vorranggebiet Hochwasserschutz in<br />

Kombination mit Vorranggebiet Naturschutz ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong><br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichen schwerpunktmäßig<br />

Flächen gesichert mit besonderer Bedeutung für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz. Für die Auebereiche gilt<br />

grundsätzlich, dass diese auch als Verbindungselemente für <strong>den</strong><br />

Biotopverbund interessant sind. Deshalb sind an dieser Stelle auch<br />

Regionale Grün<strong>zu</strong>ge in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt, die auf<br />

die Multifunktionaliät der Flächen hinweisen. Eine Überlagerung<br />

von monofunktionalen Vorrängen (wie z. B.<br />

Naturschutz/Landschaftspflege und vorbeugender<br />

Hochwasserschutz) findet nicht statt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 963 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1787 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Durch <strong>den</strong> verstärkten Gewässerentwicklungsaspekt in <strong>den</strong><br />

Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege wird die<br />

eigentliche Freiraumsicherungs- und Schutzfunktion dieses<br />

Vorranges in unverhältnismäßiger Weise überschritten (vgl.<br />

Regionaler Biotopverbund). Dies hat <strong>zu</strong>r Konsequenz, dass<br />

verstärkt landwirtschaftliche Fläche aus der Nut<strong>zu</strong>ng<br />

herausgenommen wer<strong>den</strong> soll. Es entsteht insgesamt der<br />

Eindruck, dass über das Kapitel Naturschutz und Landschaftspflege<br />

verstärkt wasserwirtschaftlichen Belange integriert und damit<br />

verstärkt umgesetzt wer<strong>den</strong>. Die Landwirtschaft ist sich der<br />

Bedeutung des Hochwasserschutzes bewusst. Es kann hingegen<br />

nicht angehen, dass Hochwasserschutz vorranging auf aus<br />

landwirtschaftlicher Sicht vorrangwürdigen Flächen umgesetzt<br />

wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Darstellungen <strong>zu</strong>m vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz beziehen<br />

sich auf die potentiell überschwemmungsgefährdeten Bereiche.<br />

Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in ihren<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten in diesen Bereichen nicht durch<br />

regionalplanerische Vorgaben beeinträchtigt. Vielmehr geht es um<br />

ein klares Signal der latenten Hochwassergefahr auf diesen<br />

Flächen. Auch auf <strong>den</strong> dargestellten Flächen für <strong>den</strong> Regionalen<br />

Biotopverbund gilt, dass die Regionalplanung keine<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsvorgaben für die Landwirtschaft machen kann (die<br />

Ausübung der ordnungsgemäßen Landwirtschaft bleibt gewahrt,<br />

vgl. z. B. § 17 Bundesbo<strong>den</strong>schutzgesetz).<br />

1788 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Die Aussage „Durch die vorsorgliche regionalplanerische Sicherung<br />

der Flächen für das Biotopverbundsystem wer<strong>den</strong> die<br />

rechtmäßigen und ordnungsgemäß ausgeübten Nut<strong>zu</strong>ngen nicht<br />

berührt." (S. 80) ist hervor<strong>zu</strong>heben und als Schutz der<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb der „Vorranggebiete<br />

für Naturschutz und Landschaftspflege" <strong>zu</strong> sehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Begründung <strong>zu</strong> PS 2.2.1.2 verweist eindeutig auf das Verhältnis<br />

der landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng im Kontext mit der<br />

regionalplanerischen Darstellung von Vorranggebieten für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege.<br />

1789 Privat<br />

entspr.<br />

1463<br />

1556<br />

(Privatperson)<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Eine Privatperson aus Gleiszellen verweist auf die bereits<br />

bestehende landwirtschaftlich-gewerbliche Mischnut<strong>zu</strong>ng östlich<br />

der B 48 unmittelbar gegenüber der Ortseinfahrt Gleishorbach. In<br />

diesem Bereich sollten die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen herausgenommen wer<strong>den</strong>, da dieser<br />

Bereich nicht mehr schützenswert sei.<br />

nicht folgen<br />

Entgegen der Auffassung der Privatperson hat der<br />

Landschaftsraum östlich der B 48 eine besondere ökologische<br />

Funktion, auch im Hinblick auf die räumlich und funktionale<br />

Vernet<strong>zu</strong>ng von Freiraumstrukturen. Der Standort ist aus<br />

raumordnerischen und städtebaulichen Grün<strong>den</strong> für eine<br />

gewerbliche Entwicklung nicht geeignet, so dass die räumliche<br />

Überlagerung der bestehen<strong>den</strong> Gebäude mit regionalplanerischen<br />

Zielausweisungen für <strong>den</strong> Freiraumschutz eine solche Nut<strong>zu</strong>ng<br />

ausschließt, einer landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng im Rahmen der<br />

Privilegierung aber nicht entgegensteht. Aus diesen Grün<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong> für <strong>den</strong> beantragten Bereich östlich der B 48 die<br />

regionalplanerischen Vorrangausweisungen nicht<br />

herausgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 964 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1790 Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

1022<br />

1468<br />

1933<br />

1949<br />

(interne Änderungen)<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Im Einheitlichen Regionalplan sind Standortübungsplätze<br />

grundsätzlich nicht als Sonderfläche Bund dargestellt. Vielmehr<br />

sollen sie aufgrund ihrer Freiraumnut<strong>zu</strong>ng sowohl aktuell als auch<br />

künftig von einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng freigehalten wer<strong>den</strong>. Im Falle<br />

des Standortübungsplatzes in Bad Bergzabern ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fälschlicher Weise <strong>den</strong>noch eine Sonderfläche<br />

Bund dargestellt. Diese Ausweisung soll analog <strong>zu</strong>r Darstellung der<br />

restlichen Standortübungsplätze im Einheitlichen Regionalplan<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen und durch einen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g ersetzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Korrektur/Änderung<br />

Analog <strong>zu</strong>r Darstellung der restlichen Standortübungsplätze wird im<br />

Bereich des Standortübungsplatzes Bad Bergzabern die Signatur<br />

"Sonderfläche Bund" <strong>zu</strong>rückgenommen. Stattdessen wer<strong>den</strong><br />

jeweils Teilbereiche der Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz, Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

sowie Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

dargestellt. Die angrenzende Signatur des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

wird über die gesamte Fläche fortgesetzt.<br />

1791 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2803<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

DÜW-VRG07 Neuleiningen,<br />

Haselhecke<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Neuleiningen,<br />

Haselhecke (DÜW-VRG07) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein<br />

Vorranggebiet Naturschutz (Z) und es soll kein weiterer Abbau<br />

mehr stattfin<strong>den</strong>, auf Grund des Natura 2000-Gebiets, des<br />

Vogelschutzgebiets sowie der Geschützten Biotope.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuleiningen, Haselhecke (DÜW-VRG07) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst ein regionalbedeutsames<br />

Kalksteinvorkommen und beinhaltet sowohl die bestehende<br />

Abbaustelle als auch potenzielle Erweiterungsflächen. Es ist bereits<br />

im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 1989 sowie im<br />

verbindlichen Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als<br />

Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt. In der<br />

Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB ist das Gebiet nach wie vor<br />

als Gewinnungs- und Betriebsfläche (Kategorie 1a) sowie als<br />

voraussichtlich bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Rohstoffsicherung weiterhin<br />

Vorrang gegenüber konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen<br />

eingeräumt.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, sind<br />

die konkreten Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch die konkreten<br />

naturschutzfachlichen Belange ein<strong>zu</strong>beziehen bzw. die Natura<br />

2000-Verträglichkeit abschließend <strong>zu</strong> prüfen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 965 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1792 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2125<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2812<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

GER-VRG02 Berg, Ziegeläcker<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Berg, Ziegeläcker<br />

(GER-VRG02) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sowie ein Vorbehaltsgebiet<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G), da der Kiesabbau<br />

nicht ausgeweitet wer<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Berg, Ziegeläcker (GER-VRG02) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt sowie<br />

teilweise als genehmigte Abbaustelle dargestellt und umfasst u.a.<br />

eine bereits genehmigte Abbaufläche (Konzessionsfläche).<br />

Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

grundsätzlich als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt<br />

sofern sie nicht bereits vollständig abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Mit dem Vorranggebiet wird ein Sand- und Kiesvorkommen<br />

gesichert, das sich aus regionalplanerischer Sicht für einen<br />

Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.<br />

1793 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2128<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2840<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

GER-VRG14 Neuburg am<br />

Rhein, Im Derrück<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Neuburg am Rhein<br />

GER-VRG14 soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sowie ein Vorbehaltsgebiet<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G), da der Kiesabbau<br />

nicht ausgeweitet wer<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuburg am Rhein, Im Derrück (GER-VRG14) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt und<br />

umfasst eine bereits genehmigte bzw. in Betrieb befindliche<br />

Abbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie nicht bereits vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 966 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1794 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2129<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2842<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

GER-VRG15 Neuburg am<br />

Rhein, Dörruck<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Neuburg am Rhein<br />

GER-VRG15 soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sowie ein Vorbehaltsgebiet<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G), da der Kiesabbau<br />

nicht ausgeweitet wer<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuburg am Rhein, Dörruck (GER-VRG15) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet festgelegt und umfasst <strong>zu</strong>m<br />

überwiegen<strong>den</strong> Teil eine bereits genehmigte bzw. in Betrieb<br />

befindliche Abbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen<br />

wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie nicht<br />

bereits vollständig abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Das Vorranggebiet sichert <strong>zu</strong>sätzlich eine potenzielle<br />

Erweiterungsfläche des genehmigten Abbaus, die sich aus<br />

regionalplanerischer Sicht für einen Rohstoffabbau nach wie vor<br />

eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis mittelfristigen<br />

Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.<br />

1795 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

2993<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

NOK-VBG05 Haßmersheim,<br />

Hochhausen<br />

Auf Grund des hohen Konfliktpotenzials wird nach vorläufiger<br />

naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng für eine Streichung des<br />

Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung Haßmersheim,<br />

Hochhausen (NOK-VBG05) plädiert. Das Gebiet soll als<br />

Vorranggebiet für Natur-und Landschaft ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Betroffen ist das FFH-Gebiet Neckartal und Wald Obrigheim mit<br />

wertvollen Lebensraumtypen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Haßmersheim, Hochhausen (NOK-VBG05) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im verbindlichen Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als "Bereich <strong>zu</strong>r Sicherung von Rohstoffvorkommen"<br />

(Plansatz 3.3.6.3) festgelegt und dient dem vorsorglichen<br />

langfristigen Lagerstättenschutz. Mit der Ausweisung des<br />

Vorbehaltsgebiets ist noch nicht festgelegt, ob und unter welchen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Eine Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets während des<br />

Geltungszeitraums des Regionalplans ist nicht vorgesehen, so dass<br />

mit der Festlegung des Vorbehaltsgebiets keine<br />

Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen einhergehen. Sollte<br />

langfristig ein Rohstoffabbau beantragt wer<strong>den</strong>, sind die konkreten<br />

Abbaugrenzen und Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

erforderlichen Zulassungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Erst auf dieser<br />

Ebene der Genehmigungsplanung kann auch die Verträglichkeit mit<br />

dem FFH-Gebiet abschließend geprüft wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 967 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1796 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1469<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2857<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

NOK-VRG07 Elztal-Dallau, Trieb<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (Z) Elztal-Dallau-Trieb<br />

(NOK-VRG07) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Z)und durch einen Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g. Extensives Grünland, Streuobst und Hecken sollen<br />

erhalten, der Grün<strong>zu</strong>g vervollständigt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Elztal-Dallau, Trieb (NOK-VRG07) wird festgehalten.<br />

Durch das Vorranggebiet wird ein Kalksteinvorkommen gesichert,<br />

das sich aus regionalplanerischer Sicht für einen künftigen<br />

Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann. Das<br />

Vorranggebiet stellt eine Erweiterungsmöglichkeit des Steinbruchs<br />

Dallau dar und kann <strong>zu</strong>r Fortführung des dortigen Rohstoffabbaus<br />

herangezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau wird bereits von einem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g überlagert.<br />

1797 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

2858<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

NOK-VRG08<br />

Fahrenbach/Elztal, Muckental<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist die<br />

Ausweisung der Fläche Fahrenbach/Elztal, Muckental (NOK-VRG08)<br />

als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau möglich. Als sonstige<br />

naturschutzfachliche Beurteilung wird angemerkt, dass das am<br />

nordwestlichen Rand befindliche §32 Biotop aus dem<br />

Vorranggebiet ausgespart wer<strong>den</strong> sollte.<br />

folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Fahrenbach/Elztal,<br />

Muckental (NOK-VRG08) wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte an die im<br />

Rahmenbetriebsplan festgelegten Abbaugrenzen angepasst, womit<br />

eine Aussparung des §32 Biotops verbun<strong>den</strong> ist. Die ausgesparte<br />

Biotopfläche wird als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 968 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1798 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

3004<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

RNK-VBG01 Altlußheim, Wag-<br />

Bach<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung in Altlußheim (RNK-<br />

VBG01) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Z), um einen Lückenschluss<br />

mit <strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong> Vorranggebieten für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege her<strong>zu</strong>stellen. Es soll kein weiterer<br />

Flächenverlust durch Auskiesung entstehen, da im Umfeld schon<br />

viele Baggerseen vorhan<strong>den</strong> sind. Gegen eine Auskiesung<br />

sprechen das Vorhan<strong>den</strong>sein wertvoller ökologischer Strukturen,<br />

wie z. B. eine Ackerfläche mit regelmäßig über Flur stehendem<br />

Grundwasser, die Erhaltung eines Lebensraums des Kiebitz (stark<br />

gefährdet gemäß der Roten Liste der Brutvogelarten Ba<strong>den</strong>-<br />

Württembergs)sowie eines Rast- und Ruheraum für Gänse. Das<br />

Gebiet übernimmt eine wichtige Naherholungsfunktion (Bereich mit<br />

besonderer Bedeutung für die Naherholung).<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Altlußheim, Wagbach (RNK-VBG01) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient dem vorsorglichen langfristigen<br />

Lagerstättenschutz (hochwertiges Rheinkiesvorkommen). Mit der<br />

Ausweisung des Vorbehaltsgebiets ist noch nicht festgelegt, ob<br />

und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung<br />

erfolgen kann.<br />

Eine Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets während des<br />

Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans ist nicht<br />

vorgesehen, so dass mit der Festlegung des Vorbehaltsgebiets<br />

keine Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen verbun<strong>den</strong> sind.<br />

Sollte langfristig ein Rohstoffabbau beantragt wer<strong>den</strong>, sind die<br />

konkreten Abbaugrenzen und Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

erforderlichen Zulassungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Erst auf dieser<br />

Ebene der Genehmigungsplanung kann auch die Verträglichkeit mit<br />

dem Vogelschutzgebiet abschließend geprüft wer<strong>den</strong>.<br />

1799 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2880<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

RNK-VRG08 Malsch, Tongrube<br />

Rettigheim<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (Z), Tongrube Rettigheim<br />

RNK-VRG08 soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Z). Dadurch sollen wertvolle<br />

Feuchtwälder erhalten wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Malsch, Tongrube Rettigheim (RNK-VRG08) wird festgehalten.<br />

Durch das Vorranggebiet wird ein bedeutsames<br />

Ziegeleirohstoffvorkommen (Obtususton-Formation) gesichert, das<br />

sich aus regionalplanerischer Sicht für einen künftigen<br />

Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann. Das<br />

Vorranggebiet stellt derzeit die einzige Erweiterungsmöglichkeit der<br />

Tongrube Rettigheim dar und dient insofern <strong>zu</strong>m Erhalt des<br />

dortigen Rohstoffabbaustandorts.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 969 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1800 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2893<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

3018<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

RNK-VRG18 Weinheim,<br />

Wachenberg<br />

Im Bereich des Porphyrwerks Weinheim sollen die Ausweisungen<br />

des Regionalplanentwurfs "Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau"<br />

(Z) und "Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" (G) ersetzt<br />

wer<strong>den</strong> durch ein "Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" (Z). Wegen negativer Umweltauswirkungen soll<br />

es hier einen Abbaustopp bzw. keine weitere Ausdehnung des<br />

Abbaus mehr geben.<br />

nicht folgen<br />

An <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Ausweisungen der<br />

Rohstoffsicherungsgebiete wird festgehalten.<br />

Bei dem Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Weinheim,<br />

Wachenberg (RNK-VRG18) handelt es sich um eine in Betrieb<br />

befindliche Abbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen<br />

wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie nicht bereits vollständig<br />

abgebaut oder rekultviert sind. Das Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung Birkenau, Wachenburg (KB-VBG12) entspricht<br />

dem Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten des<br />

verbindlichen Regionalplans Südhessen 2010.<br />

1801 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2898<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

RNK-VRG20 Wiesloch,<br />

Dämmel<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (Z), Wiesloch, Dämmel<br />

RNK-VRG20 soll reduziert bzw. ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z). Es<br />

besteht mangelnder Bedarf für Rohstoffabbau, stattdessen besteht<br />

Bedarf als Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

wegen ggf. nötigen Ausgleichsmaßnahmen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Wiesloch, Dämmel (RNK-VRG20) wird festgehalten.<br />

Durch das Vorranggebiet wird ein Ziegeleirohstoffvorkommen<br />

gesichert, das sich aus regionalplanerischer Sicht für einen<br />

künftigen Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurzbis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.<br />

Das Vorranggebiet umfasst neben der bestehen<strong>den</strong> Tongrube<br />

Wiesloch potenzielle Erweiterungsflächen, die <strong>zu</strong>r Erhaltung des<br />

Abbaustandorts herangezogen wer<strong>den</strong> können.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 970 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1802 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

3019<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

RP-VBG01 Mechtersheim,<br />

Langfurche<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung (RP-VBG01) ist nur<br />

akzeptabel als Gebiet für <strong>den</strong> Trockenabbau. Es ist eine<br />

Überlagerung mit Vorrang Naturschutz <strong>zu</strong>r Sicherung<br />

dementsprechender Abgrabungsrahmenbedingungen und<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung Mechtersheim,<br />

Langfurche (RP-VBG01) dient der langfristigen<br />

Lagerstättensicherung.<br />

Mit der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets ist noch nicht<br />

festgelegt, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine<br />

Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbauvorhaben langfristig beantragt wer<strong>den</strong>, sind die<br />

konkreten Abbaubedingungen sowie das Verfahren <strong>zu</strong>r Gewinnung<br />

im Rahmen des Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Die Frage,<br />

ob eine potenzielle Rohstoffgewinnung im Trocken- oder<br />

Nassabbau erfolgen wird, ist nicht Gegenstand der<br />

Regionalplanung.<br />

Eine Überlagerung des Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung<br />

mit einem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

scheidet auf Grund der damit einhergehen<strong>den</strong> Zielkonflikte aus.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 971 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1803 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2901<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

RP-VRG01 Bobenheim-<br />

Roxheim, Bonnau<br />

Es wird gefordert, dass die Rohstoffgewinnung Bonnau-See im<br />

Osten auf gesamter Länge reduziert wird, da ein breiter<br />

Landflächenpuffer <strong>zu</strong>m extrem schmalen NSG „Sporen" essentiell<br />

ist. Eine Überlagerung mit „Vorrang Naturschutz" ist erforderlich, da<br />

es sich um einen Ergän<strong>zu</strong>ngslebensraum <strong>zu</strong>m NSG handelt.<br />

Zwingend ist der Ausschluss von Naherholung.<br />

nicht folgen<br />

An der Abgren<strong>zu</strong>ng des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Bobenheim-Roxheim, Bonnau (RP-VRG01) wird festgehalten.<br />

Die geforderte Reduzierung des Vorranggebiets um einen<br />

Landflächenpuffer <strong>zu</strong>m NSG Sporen ist nicht erforderlich, da die<br />

Konkretisierung der Rohstoffgewinnung mit Festlegung der<br />

konkreten Abbaugrenzen und der erforderlichen Abstandsflächen<br />

im Rahmen des laufen<strong>den</strong> Planfeststellungsverfahrens erfolgt.<br />

Eine Überlagerung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau mit<br />

einem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege würde<br />

<strong>zu</strong> Zielkonflikten führen und kann daher nicht vorgenommen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Die Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng ist ebenfalls Gegenstand des<br />

Planfeststellungsverfahrens und kann auf Ebene der<br />

Regionalplanung nicht abschließend festgelegt wer<strong>den</strong>. Die bei der<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng aus regionalplanerischer Sicht <strong>zu</strong> beachten<strong>den</strong><br />

grundsätzlichen Zielvorstellungen sind im Plansatz 2.4.1.2,G<br />

aufgeführt. Dabei wird <strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht, dass in der<br />

ökologisch empfindlichen Rheinniederung <strong>zu</strong>sätzliche Bereiche für<br />

die wassergebun<strong>den</strong>e Erholung <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong> sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 972 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1804 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2906<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

RP-VRG03 Bobenheim-<br />

Roxheim, Heiligensand<br />

Hinsichtlich der Rohstoffgewinnung Heiligensand wird im Nor<strong>den</strong><br />

eine Reduzierung auf gesamter Länge gefordert, da<br />

Landflächenpuffer <strong>zu</strong>m schmalen NSG „Bobenheimer Altrhein"<br />

essentiell sind. Das Vorranggebiet soll mit einem „Vorrang<br />

Naturschutz" (Europäische Sumpfschildkröte) überlagert wer<strong>den</strong>, da<br />

es sich um einen Ergän<strong>zu</strong>ngslebensraum <strong>zu</strong>m NSG handelt.<br />

Zwingend ist der Ausschluss von Naherholung.<br />

nicht folgen<br />

An der Abgren<strong>zu</strong>ng des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Bobenheim-Roxheim, Heiligensand (RP-VRG03) wird festgehalten.<br />

Die geforderte Reduzierung des Vorranggebiets um einen<br />

Landflächenpuffer <strong>zu</strong>m NSG Bobenheimer Altrhein ist nicht<br />

erforderlich, da die Konkretisierung der Rohstoffgewinnung mit<br />

Festlegung der konkreten Abbaugrenzen und der erforderlichen<br />

Abstandsflächen auf der nachfolgen<strong>den</strong> Vorhabensebene erfolgt.<br />

Eine Überlagerung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau mit<br />

einem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege würde<br />

<strong>zu</strong> Zielkonflikte führen und kann daher nicht vorgenommen wer<strong>den</strong>,<br />

<strong>zu</strong>mal sich die Fläche außerhalb des regionalen Biotopverbunds<br />

befindet.<br />

Die Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng ist ebenfalls Gegenstand des<br />

Genehmigungsverfahrens und kann auf Ebene der Regionalplanung<br />

nicht abschließend festgelegt wer<strong>den</strong>. Die bei der Folgenut<strong>zu</strong>ng<br />

aus regionalplanerischer Sicht <strong>zu</strong> beachten<strong>den</strong> grundsätzlichen<br />

Zielvorstellungen sind im Plansatz 2.4.1.2,G aufgeführt. Dabei wird<br />

<strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht, dass in der ökologisch empfindlichen<br />

Rheinniederung <strong>zu</strong>sätzliche Bereiche für die wassergebun<strong>den</strong>e<br />

Erholung <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong> sind.<br />

1805 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2910<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

RP-VRG06 Mechtersheim,<br />

Hinterer Sand<br />

Das „Vorranggebiet Rohstoffabbau" soll bezüglich der ehemaligen<br />

„Sandgrube Schön" gestrichen wer<strong>den</strong>. Sie ist Eigentum des<br />

Landkreises und dient ausschließlich dem Arten- und Biotopschutz.<br />

Eine Sandgewinnung scheidet dort somit endgültig aus. Als neue<br />

Kennzeichnung wird ein „Vorrang Naturschutz" gefordert. Gleiches<br />

gilt für <strong>den</strong> verbleiben<strong>den</strong> Teil des Vorrangebiets Rohstoffabbau,<br />

um eine Folgenut<strong>zu</strong>ng dieser Art regionalplanerisch <strong>zu</strong> sichern.<br />

teilweise folgen<br />

Aus dem Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Mechtersheim,<br />

Hinterer Sand (RP-VRG06) wer<strong>den</strong> die im Bereich der ehemaligen<br />

Sandgrube bereits für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz entwickelten<br />

Flächen ausgespart und als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 973 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1806 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2911<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

RP-VRG06 Mechtersheim,<br />

Hinterer Sand<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Mechtersheim,<br />

Hinterer Sand (RP-VRG06) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein<br />

Vorranggebiet Naturschutz (Z), da bereits Maßnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung umgesetzt sind.<br />

teilweise folgen<br />

Aus dem Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Mechtersheim,<br />

Hinterer Sand (RP-VRG06) wer<strong>den</strong> die im Bereich der ehemaligen<br />

Sandgrube bereits für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz entwickelten<br />

Flächen ausgespart und als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 974 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1807 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2133<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2915<br />

3022<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

RP-VRG07 Mechtersheim,<br />

Müllgraben<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Mechtersheim,<br />

Mühlgraben (RP-VRG07) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein<br />

Vorranggebiet Naturschutz (Z), da negative Auswirkungen für FFHund<br />

Vogelschutzgebiet entstehen.<br />

teilweise folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Mechtersheim,<br />

Mühlgraben (RP-VRG07) wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft. Die naturschutzfachlich besonders<br />

bedeutsame Wasserfläche am westlichen Rand wird aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung ausgespart und als<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt.<br />

Das Gebiet dient damit der langfristigen Sicherung eines Sand- und<br />

Kiesvorkommens. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums ist nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest,<br />

ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Dabei sind auch die<br />

konkreten naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.<br />

1808 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2919<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

RP-VRG09 Otterstadt,<br />

Bannweide<br />

Der Rohstoffvorrat im an das NSG „Böllenwörth" angrenzen<strong>den</strong><br />

Baggersee „Bannweide" ist mit geringen Ausnahmen erschöpft.<br />

Die Reste sind bis 2018 <strong>zu</strong> entnehmen, womit der dortige Abbau<br />

endgültig <strong>zu</strong>m Abschluss kommt. Das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau soll durch ein Vorranggebiet Naturschutz und<br />

Landschaftspflege ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Otterstadt, Bannweide (RP-VRG09) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst eine genehmigte, in Betrieb befindliche<br />

Abbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen, die noch<br />

nicht vollständig abgebaut oder rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 975 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1809 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2922<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

RP-VRG10 Otterstadt,<br />

Kieseläcker<br />

Im Bereich der Sandgrube Heberger soll das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau mit einem Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege überlagert wer<strong>den</strong>, um eine diesbezügliche<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng sicher <strong>zu</strong> gewährleisten und die Verfüllung oder die<br />

Widmung <strong>zu</strong> Naherholungsaktivitäten aus<strong>zu</strong>schließen.<br />

nicht folgen<br />

Eine Überlagerung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Otterstadt, Kieseläcker (RP-VRG10) mit einem Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege wird nicht vorgenommen.<br />

Dem Rohstoffabbau wird an dieser Stelle Vorrang vor<br />

entgegenstehen<strong>den</strong> Raumnut<strong>zu</strong>ngen eingeräumt. Die<br />

Überlagerung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau mit einem<br />

Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege würde<br />

Zielkonflikte hervorrufen.<br />

Darüber hinaus wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan keine<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ngen des Rohstoffabbaus festgelegt. Der aus<br />

regionalplanerischer Sicht <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong><strong>den</strong> Errichtung von<br />

Siedlungs- bzw. Gewerbeflächen auf <strong>den</strong> ehemaligen<br />

Abbaustandorten wird durch die Überlagerung der Vorranggebiete<br />

für <strong>den</strong> Rohstoffabbau mit Regionalen Grünzügen<br />

entgegengewirkt.<br />

1810 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2924<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

RP-VRG10 Otterstadt,<br />

Kieseläcker<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Otterstadt, Kieseläcker<br />

(RP-VRG10) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet<br />

Naturschutz (Z) (Gewässer bei Waldsee in Vernet<strong>zu</strong>ngsachse), da<br />

die Vernet<strong>zu</strong>ngsachse zwischen Pfälzer Wald und Rheinauen<br />

betroffen ist.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Otterstadt, Kieseläcker (RP-VRG10) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst eine genehmigte Kies- und<br />

Sandabbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen, die noch<br />

nicht vollständig abgebaut oder rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 976 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1811 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

3023<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.2<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

RP-VRG12 Römerberg,<br />

Heiligenstein<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Römerberg-<br />

Heiligenstein (RP-VRG12) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein<br />

Vorranggebiet Naturschutz (Z) bzw. <strong>zu</strong>mindest durch ein<br />

Vorbehaltsgebiet Naturschutz (G).<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Römerberg, Heiligenstein (RP-VRG12) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet umfasst gem. Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB<br />

eine genehmigte Abbaufläche (Kategorie 1a). Genehmigte<br />

Abbauflächen wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie nicht<br />

bereits vollständig abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

1812 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2926<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

RP-VRG13 Schifferstadt, Am<br />

Quodgraben<br />

Das „Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" im Bereich der<br />

Sandgrube Hauck in Schifferstadt soll mit einem „Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" überlagert wer<strong>den</strong>, um<br />

diesbezügliche Folgenut<strong>zu</strong>ng sicher <strong>zu</strong> gewährleisten und die<br />

Widmung <strong>zu</strong> Naherholungsaktivitäten aus<strong>zu</strong>schließen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bei der Darstellung des Vorranggebietes für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

handelt es sich ein abschließend abgewogenes Ziel. Im<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> keine<br />

Überlagerungen von verschie<strong>den</strong>en monofunkionalen Vorrängen<br />

dargestellt, um so z.B. eine gewünschte zeitliche Nut<strong>zu</strong>ngsabfolge<br />

<strong>zu</strong> gewährleisten. Durch die Überlagerung der Sandgrube Hauck<br />

mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g als multifunktionales<br />

Freiraumsicherungsinstrument soll allerdings sichergestellt wer<strong>den</strong>,<br />

dass nach der Abbautätigkeit keine weiteren baulich geprägten<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ngen entstehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 977 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1813 Stadtverwaltung Worms 2.2.1.2<br />

entspr.<br />

2546<br />

2935<br />

Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

WO-VRG01 Worms, Abenheim<br />

Das bestehende „Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" westlich<br />

der K 18 soll <strong>zu</strong> Lasten eines „Vorranggebietes für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" erweitert wer<strong>den</strong>.<br />

Es wird angeregt, das „Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" um<br />

<strong>den</strong> Bereich des Natur<strong>den</strong>kmals "Abenheimer Hohl" <strong>zu</strong> verkleinern<br />

und durch ein „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" <strong>zu</strong> ersetzen.<br />

folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Worms, Abenheim (WO-<br />

VRG01) wird um <strong>den</strong> Bereich des am östlichen Rand befindlichen<br />

Natur<strong>den</strong>kmals Abenheimer Hohl verkleinert. Dieser Bereich wird<br />

<strong>zu</strong>r Ergän<strong>zu</strong>ng der westlich und östlich anschließen<strong>den</strong><br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Naturschutz und Landschaftspflege<br />

ebenfalls als Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

festgelegt. Das östlich anschließende, innerhalb des<br />

Umgebungsbereichs des Natur<strong>den</strong>kmals liegende Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft wird ebenfalls als Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege festgelegt.<br />

1814 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Der PS 2.2.1.3 <strong>zu</strong> Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege ist eng an <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Grundsatz 4.5-4<br />

im RPS/RegFNP 2010 angelehnt.<br />

Die Darstellung in bei<strong>den</strong> Plänen stimmt kaum überein. Dies liegt<br />

wohl wesentlich daran, dass der Einheitliche Regionalplan von einer<br />

Überlagerung von Vorrangfunktionen im Freiraum absieht. Aus<br />

hiesiger Sicht sollten insbesondere im Bereich zwischen Viernheim<br />

und Groß-Rohrheim daher große Bereiche entsprechend dem<br />

RPS/RegFNP 2010 ergänzend als „Vorbehaltsgebiet für Natur und<br />

Landschaft" dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Regionalplan Südhessen sind z.B. Vorranggebiete für<br />

Forstwirtschaft im Bereich Viernheim / Lampertheim mit<br />

Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft überlagert. Hier<br />

verfolgt der Regionalplan Rhein-Neckar eine andere<br />

Planungssystematik und überlagert keine Vorranggebiete mit<br />

Vorbehaltsgebieten. In bei<strong>den</strong> Plänen ist die Darstellung der<br />

Regionalen Grünzüge in <strong>den</strong> genannten Bereich i<strong>den</strong>tisch, die das<br />

Ziel verfolgen, die Freiräume mit ihren vielschichtigen Funktionen<br />

regionalplanerisch <strong>zu</strong> sichern.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 978 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1815 Zentralstelle der Forstverwaltung<br />

Abteilung Hoheit und Dienstleistungen<br />

Referat öffentl rechtliche<br />

Fachplanungen und Waldnaturschutz<br />

(Stellungnahme ist mit <strong>zu</strong>ständigen<br />

Forstämtern Annweiler, Bad Dürkheim,<br />

Bienwald (Kandel),<br />

Donnersberg (Kirchheimbolan<strong>den</strong>),<br />

Haardt (Landau), Johanniskreuz, Pfälzer<br />

Rheinauen (Bellheim) und<br />

Rheinhessen (Alzey)abgestimmt.)<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

In <strong>den</strong> Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege nehmen die Waldlebensräume großen Raum,<br />

aber auch einen hohen Stellenwert ein. In der Begründung <strong>zu</strong> Z<br />

2.2.1.2 wird formuliert: "Durch die vorsorgliche regionalplanerische<br />

Sicherung der Flächen für das Biotopverbundsystem wer<strong>den</strong> die<br />

rechtmäßigen und ordnungsgemäß ausgeübten Nut<strong>zu</strong>ngen nicht<br />

berührt." Diese Feststellung sollte gleichermaßen für die<br />

Vorbehaltsgebiete gelten. Für <strong>den</strong> Wald soll auf die<br />

ordnungsgemäße Forstwirtschaft nach § 5 LWaldG hingewiesen. In<br />

Wäldern entstan<strong>den</strong> wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen<br />

oftmals erst durch eine regelmäßige, ordnungsgemäß betriebene<br />

forstwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng. Deshalb sollte aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>, dass "die ordnungsgemäße Forstwirtschaft im Sinne des §<br />

5 LWaldG mit <strong>den</strong> geplanten Funktionen in <strong>den</strong> Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

grundsätzlich vereinbar ist".<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Am Ende der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.2.1.3 wird ergänzt: "Die<br />

rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeübten Nut<strong>zu</strong>ngen sind nicht<br />

berührt." Gesonderter Hinweise auf einschlägige Fachgesetze wie<br />

Landeswaldgesetz bzgl. ordnungsgemäße Forstwirtschaft oder<br />

Bundesbo<strong>den</strong>schutzgesetz bzgl. ordnungsgemäße Landwirtschaft<br />

wer<strong>den</strong> nicht aufgeführt.<br />

1816 Stadtverwaltung Heidelberg 2.2.1.3<br />

entspr.<br />

243<br />

1234<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

EMBL und MPI:<br />

Plandarstellung als Siedlungsfläche Wohnen im Bestand<br />

(dunkelrosa) entspricht nicht dem tatsächlichen Bestand der<br />

Gebäude. [Kartenausschnitt]<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg:<br />

Anpassung der Ausweisung als Siedlungsfläche Wohnen an die<br />

bestehen<strong>den</strong> Flächen des MPI und des Staatsvertragsgebiets des<br />

EMBL sowie an die geplanten Erweiterungsflächen, wie sie im<br />

Masterplan EMBL/MPI dargestellt und abgegrenzt sind.<br />

folgen<br />

Dem Vorschlag der Stadt Heidelberg wird aus <strong>den</strong> dargelegten<br />

Grün<strong>den</strong> gefolgt.<br />

Die genannten Flächen wer<strong>den</strong> als bestehende Siedlungsflächen<br />

Wohnen (N) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 979 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1817 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

entspr.<br />

2247<br />

2717<br />

3958<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Der Tonabbau der Firma Wienerberger und Creaton unmittelbar an<br />

der B 3 ist im Regionalplan <strong>zu</strong> sichern und nach Abschluss<br />

derselben eine Wiederverfüllung mit Materialien nach Maßgabe<br />

des noch ausstehen<strong>den</strong> Genehmigungsbescheides des<br />

Landesbergamtes vor<strong>zu</strong>sehen. Insoweit ist es notwendig, dort die<br />

Festset<strong>zu</strong>ng als Deponie aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Das Gesagte hinsichtlich des Tonabbaus der Firma Wienerberger<br />

und Creaton ist auch hier [<strong>zu</strong>m Thema Land- und Forstwirtschaft]<br />

entsprechend dar<strong>zu</strong>stellen mit der Maßgabe, dass nach Abbau eine<br />

Verfüllung möglich ist. Nach dem Entwurf des Regionalplanes soll<br />

im Bruchgebiet keine Landwirtschaft mehr möglich sein. Die<br />

Gemeinde vertritt die Auffassung, dass hier Naturschutz und<br />

Landwirtschaft sich ergänzen müssen. Dem Ausschluss von<br />

Landwirtschaft wird nicht <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

teilweise folgen<br />

Der überwiegende Teil der Tongrube Malsch liegt gem. der<br />

Rohstoffgeologischen Beurteilung des LGRB (2008) außerhalb des<br />

Rohstoffvorkommens L6716/L6916-106 und wird daher in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

festgelegt. Der innerhalb des Vorkommens liegende restliche Anteil<br />

der konzessionierten Abbaustelle liegt in einem Naturschutzgebiet<br />

sowie einem FFH-Gebiet. Vor diesem Hintergrund wird auch dieser<br />

Teil des Konzessionsgebiets nicht als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau sondern als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege festgelegt.<br />

Da die nachrichtliche Darstellung Deponie künftig nur noch für aktiv<br />

betriebene Deponien in der Ablagerungsphase verwendet wird,<br />

erfolgt keine entsprechende Kennzeichnung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist der im Landschaftsschutzgebiet<br />

liegende Teil der Tongrube als Vorbehaltsgebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege festgelegt. Diese Festlegung wird ersetzt<br />

durch eine Sonstige Fläche.<br />

1818 Stadtverwaltung Waibstadt 2.2.1.3<br />

entspr.<br />

1265<br />

1690<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Der Bereich „Biesig" (Sonderbauflächen Tennis, Schützen,<br />

Sportplätze) ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nach wie vor als<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" ausgewiesen. Darüber hinaus sind die<br />

Flächen Bestandteil eines „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege". Diese Ausweisung widerspricht dem seit<br />

Jahrzehnten hier vorhan<strong>den</strong>en baulichen Bestand.<br />

Der Gemeinderat fordert daher eine Anpassung an die vorhan<strong>den</strong>e<br />

Situation sowie <strong>den</strong> rechtkräftigen Bebauungsplan „Sportanlage<br />

Biesig".<br />

teilweise folgen<br />

Der Forderung der Stadt Waibstadt wird teilweise gefolgt.<br />

D.h.: Im Bereich des Bebauungsplans "Sportanlage Biesig" wird das<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sowie im<br />

östlichen Teil geringfügig das Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G) gestrichen.<br />

Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g (Z) bleibt indes bestehen, wie dies der<br />

Verband Region Rhein-Neckar bereits in seiner Stellungnahme vom<br />

10.05.2010 <strong>zu</strong> vorgenanntem Bebauungsplan ausgeführt hatte.<br />

1819 Stadt Osterburken 2.2.1.3<br />

entspr.<br />

692<br />

1289<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Im Bereich der Industriestraße (Zugangsstraße <strong>zu</strong>r neuen<br />

Ortsumgehung Adelsheim - Osterburken) erfolgte vor einigen<br />

Jahren eine geringfüge Erweiterung. Es wird gebeten, diese<br />

Bestandsfläche <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

folgen<br />

Dem Anliegen der Stadt Osterburken wird gefolgt. Die<br />

Bestandsfläche wird entsprechend ergänzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 980 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1820 Stadtverwaltung Lampertheim 2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Die Darstellung der Vorbehaltsgebiete Naturschutz und<br />

Landschaftspflege ist nicht i<strong>den</strong>tisch mit der Darstellung im<br />

Regionalplan Südhessen (z.B. Der Lampertheimer Wald).<br />

Eine Anpassung wird empfohlen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar überlagert keine monofunktionalen<br />

Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebietsausweisungen miteinander. Für<br />

die angesprochenen Bereiche sind Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt. Der<br />

Regionale Grün<strong>zu</strong>g deutet dagegen auf die multifunktionale<br />

Freiraumfunktion in diesen Bereichen hin. Er ist i<strong>den</strong>tisch mit dem<br />

Regionalplan Südhessen dargestellt.<br />

1821 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.3<br />

entspr.<br />

2745<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Östlich des Talgrabens soll das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorbehaltsgebiet<br />

Naturschutz und Landschaftspflege auf Grund der Entwicklung<br />

eines Ergän<strong>zu</strong>ngslebensraums <strong>zu</strong>m benachbarten Geschützten<br />

Landschaftsbestandteil „Lohwiesen" (Renaturierung Talgraben,<br />

Nass- und Feuchtwiesen, Naturschutzgewässer) Zzwingend ist der<br />

Ausschluss Naherholung.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Lambsheim, Nachtweide (RP-VRG04) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet, das <strong>zu</strong>m überwiegen<strong>den</strong> Teil bereits im RROP<br />

2004 festgelegt ist, befindet sich in ausreichendem Abstand <strong>zu</strong>m<br />

geschützten Landschaftsbestandteil "Lohwiesen" und <strong>zu</strong>m<br />

Talgraben. Darüber hinaus bleibt die konkrete Abgren<strong>zu</strong>ng eines<br />

potenziellen Abbaus dem Genehmigungsverfahren vorbehalten.<br />

Hier ist auch die Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng fest<strong>zu</strong>legen, die auf der<br />

regionalplanerischen Ebene nicht vorgegeben wer<strong>den</strong> kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 981 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1822 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.3<br />

entspr.<br />

2408<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Entlang der Fließgewässer Schwabenbach, Stechgraben und<br />

Marlach sollen die Vorranggebiete für Landwirtschaft durch<br />

Geländestreifen mit „Vorbehalt Naturschutz" in Verbindung mit<br />

„Sonstige landwirtschaftliche Flächen" <strong>zu</strong>r Sicherung der<br />

überörtlichen Biotopverbundkorridore zwischen Haardtrand und<br />

Floßbach-Grabensystem mit fortführen<strong>den</strong> Querverbindungen <strong>zu</strong>r<br />

Rheinebene (Maudacher Bruch bzw. Mutterstadter Wald, Bruch<br />

Limburgerhof, Neuhofener Altrhein)- z.B. östlich des<br />

Rohrlachweihers Fußgönheim - ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Angaben <strong>zu</strong>m regionalen Biotopverbund, der sich<br />

nach regionalplanerischer Abwägung aus Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>sammensetzt, beruhen auf <strong>den</strong> fachplanerischen Aussagen der<br />

Landschaftsrahmenplanung, die von der oberen<br />

Naturschutzbehörde bei der SGD Süd erstellt wor<strong>den</strong> ist. Dort ist<br />

der räumliche Zuschnitt für <strong>den</strong> Biotopverbund aus regionaler Sicht<br />

getroffen wor<strong>den</strong>. Die angeregten gewässerorientierten<br />

Biotopverbundpotentiale in West-Ost-Verbindung entlang von<br />

Fließgewässern wie Schwabenbach, Stechgraben und Marlach sind<br />

wichtige Maßnahmen <strong>zu</strong>r Ergän<strong>zu</strong>ng des regionalen<br />

Biotopverbundes. Zum Teil sind sie bereits <strong>zu</strong>sammen mit der<br />

Wasserwirtschaftsverwaltung, dem Gewässerzweckverband<br />

Isenach-Eckbach und <strong>den</strong> beteiligten Kommunen begonnen<br />

wor<strong>den</strong>. Die linienhaften Gewässerrandstreifenentwicklungen sind<br />

allerdings auf der Maßstabsebene der Regionalplanung nicht mehr<br />

darstellbar. Die Ebene der FNP kann hier entsprechende<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen treffen.<br />

1823 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.3<br />

entspr.<br />

2410<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Zwischen Oberem, Mittlerem und Unterem Wiesengraben soll das<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft durch ein Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege ersetzt wer<strong>den</strong>, da die Flächen<br />

ein hohes Entwicklungspotential für <strong>den</strong> stark gefährdeten<br />

Biotoptyp „Stromtalwiese" besitzen. Sie wer<strong>den</strong> bereits <strong>zu</strong>m Teil<br />

als Grünland genutzt.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Gemäß <strong>den</strong> Vorschlägen aus der Landschaftsrahmenplanung der<br />

oberen Naturschutzbehörde der SGD Süd wurde bereits im Bereich<br />

des Wiesengrabensystems ein Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege ausgewiesen. Ebenso ist das Arten- und<br />

Biotopschutzpotential an dieser Stelle mit einem Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g gesichert, das gilt auch für <strong>den</strong> sich anschließen<strong>den</strong><br />

südlichen Teil im Bereich des Queckbrunnens. Die dortige<br />

Ausweisung eines Vorranggebietes für Landwirtschaft spricht<br />

grundsätzlich nicht gegen die Entwicklung von Biotoppotentialen<br />

(vgl. auch Plansatz 2.3.1.1).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 982 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1824 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.3<br />

entspr.<br />

2412<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Für <strong>den</strong> Bereich Schifferstadter Wald (Bereich des ehemaligen<br />

Munitionsdepots) im Westen über die Sandgrube Hauck <strong>zu</strong>m<br />

Hochuferabbruch zwischen Waldsee und Otterstadt soll das<br />

Vorranggebiet für Landwirtschaft ersetzt wer<strong>den</strong> durch sonstige<br />

landwirtschaftliche Flächen und die anderen Darstellungen durch<br />

Geländestreifen mit „Vorbehaltsgebebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" in Verbindung mit „Sonstige landwirtschaftliche<br />

Flächen" <strong>zu</strong>r Sicherung des überörtlichen Biotopverbundkorridors<br />

zwischen dem Speyerbach-Schwemmkegel und der Rheinebene<br />

(Otterstadter Altrhein bzw. NSG „Im Wörth")ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Gleiches gilt für <strong>den</strong> nördlichen Zweig dieser großräumigen<br />

Verbundachse entlang des Ranschgrabens <strong>zu</strong>m NSG „Neuhofener<br />

Woog" und weiter über <strong>den</strong> Baggersee „Schlicht" <strong>zu</strong>m Neuhofener<br />

Altrhein.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Bereich zwischen Schifferstadter Wald im Westen und B 9<br />

(Bereich Hochuferabbruch) im Osten sind verschie<strong>den</strong>e<br />

Freiraumfunktionen untereinander abgewogen wor<strong>den</strong>. Die<br />

Darstellung eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs für diesen Bereich und<br />

auch die Darstellung des landesweiten Biotopverbundes entlang<br />

des Ranschgrabens dienen dem Ziel, Flächen für <strong>den</strong><br />

Biotopverbund großräumig <strong>zu</strong> sichern. Auch die Ausweisung von<br />

Vorranggebieten für Landwirtschaft westlich der B 9 stehen nicht<br />

grundsätzlich der Sicherung eines überörtlichen<br />

Biotopverbundkorridors zwischen dem Speyerbach-<br />

Schwemmkegel und der Rheinniederung mit Otterstadter Altrhein<br />

bzw. NSG Im Wörth entgegen (vgl. Plansatz 2.3.1.1). Östlich der B<br />

9 dienen Regionale Grünzüge und das großräumige Vorranggebiet<br />

für <strong>den</strong> Grundwasserschutz ebenso der Sicherung von<br />

Freiraumfunktionen, die <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz mit<br />

beinhalten.<br />

1825 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.3<br />

entspr.<br />

2414<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Im Gemarkungsbereich Ludwigsfeld (Böhl-Iggelheim) soll das<br />

"Vorranggebiet für Landwirtschaft" durch ein „Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" in Verbindung mit „Sonstige<br />

landwirtschaftliche Fläche" ersetzt wer<strong>den</strong>. Das gesamte Gelände<br />

hat aufgrund seiner Sandbö<strong>den</strong> hervorragende<br />

Entwicklungspotentiale <strong>zu</strong>r Etablierung von an derartigen<br />

Standorten gebun<strong>den</strong>en Biotoptypen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Im Bereich Ludwigsfeld sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft dargestellt. Diese<br />

Darstellung <strong>zu</strong>r Landwirtschaft wird redaktionell im Sinne einer<br />

Generalisierung und Arrondierung der Flächen überarbeitet. Dabei<br />

verbleibt im südlichen Bereich Ludwigsfeld die Darstellung<br />

"Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft". Durch die bereits<br />

ausgewiesene Grünzäsur ist ferner sichergestellt, dass<br />

Freiraumfunktionen auch für eine Biotopentwicklung gesichert sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 983 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1826 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.3<br />

entspr.<br />

2416<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Für <strong>den</strong> Bereich Waldblöße „Ganerb" soll anstelle eines<br />

"Vorranggebietes für Landwirtschaft" ein „Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" in Kombination mit „Sonstige<br />

landwirtschaftliche Fläche" dargestellt wer<strong>den</strong>; Das Gelände hat<br />

hohes Naturschutzpotential für Sandbiotope.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Angaben <strong>zu</strong>m regionalen Biotopverbund, der sich<br />

nach regionalplanerischer Abwägung aus Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>sammensetzt, beruhen auf <strong>den</strong> fachplanerischen Aussagen der<br />

Landschaftsrahmenplanung, die von der oberen<br />

Naturschutzbehörde bei der SGD Süd erstellt wor<strong>den</strong> ist. Dort ist<br />

der räumliche Zuschnitt für <strong>den</strong> Biotopverbund aus regionaler Sicht<br />

getroffen wor<strong>den</strong>. Die Waldblöße Ganerb ist Bestandteil des in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nachrichtlich dargestellten landesweiten<br />

Biotopverbundes Rheinland-Pfalz. Die Vorrangausweisung für die<br />

Landwirtschaft und die Ausweisung eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

sichern die Freiraumfunktionen an dieser Stelle. Gemäß dem<br />

Grundsatz 97 des LEP IV Rheinland-Pfalz soll die Sicherung,<br />

Verbesserung oder Wiederherstellung der Funktionen des<br />

Biotopverbundes bei allen Planungen und Maßnahmen<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Das gilt in diesem Kontext auch für die<br />

vorhan<strong>den</strong>e landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng der Flächen.<br />

1827 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.3<br />

entspr.<br />

2417<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Innerhalb der gekennzeichneten Fläche „Landesweiter<br />

Biotopverbund" im Bereich Du<strong>den</strong>hofener Wald soll das<br />

„Vorranggebiet für Landwirtschaft" durch „Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" in Kombination mit „Sonstige<br />

landwirtschaftliche Fläche" ersetzt wer<strong>den</strong>. Es handelt sich jeweils<br />

um relativ kleine Bereiche mit in der Regel unvorteilhaften<br />

Schlagformen oder Schlaggrößen mit naturräumlichem und<br />

standortgebun<strong>den</strong>em hohem Naturschutzpotential.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die im Du<strong>den</strong>hofener Wald (z. B. westlich Waldhaus) liegen<strong>den</strong><br />

Einzelflächen mit einer landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng wer<strong>den</strong> in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als sonstige landwirtschaftliche Fläche<br />

dargestellt. Sie liegen alle im landesweiten Biotopverbund von<br />

Rheinland-Pfalz. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist über die Ausweisung<br />

von Regionalen Grünzügen der Freiraumschutz mit Blick auf die<br />

Bedeutung des landesweiten Biotopverbundes gesichert. Gemäß<br />

dem Grundsatz 97 des LEP IV Rheinland-Pfalz soll die Sicherung,<br />

Verbesserung oder Wiederherstellung der Funktionen des<br />

Biotopverbundes bei allen Planungen und Maßnahmen<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Dieses gilt auch für die dort stattfin<strong>den</strong>de<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 984 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1828 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.3<br />

entspr.<br />

2418<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Nördlich und südlich der B 39 (westlich Du<strong>den</strong>hofen) sollen die<br />

„Vorranggebiete für Landwirtschaft" durch „Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" in Kombination mit „Sonstige<br />

landwirtschaftliche Fläche" ersetzt wer<strong>den</strong>. Es handelt sich um<br />

insgesamt relativ kleine Bereiche mit hohem Eigentumsanteil der<br />

Gemeinde, eher unvorteilhaften Schlagformen oder Schlaggrößen<br />

und mehreren Kompensationsgrundstücken auf sandigem<br />

Bo<strong>den</strong>substrat mit infolge dessen naturräumlichem und<br />

standortgebun<strong>den</strong>em hohem Naturschutzpotential.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Mit Blick auf die kleinteilige Flächensituation und der Belegung der<br />

Grundstücke mit naturschutzfachlichen<br />

Kompensationserfordernissen wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

die Flächen nördlich und südlich im unmittelbaren Zusammenhang<br />

mit der B 39 (westlich Du<strong>den</strong>hofen) als Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft dargestellt. Durch die Darstellung eines Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs wer<strong>den</strong> weiterhin wichtige Freiraumfunktionen gesichert.<br />

1829 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.3<br />

entspr.<br />

2419<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Vom Waldgebiet zwischen Harthausen und Schwegenheim im<br />

Westen, grob entlang der Grenze <strong>zu</strong>m Landkreis Germersheim <strong>zu</strong>r<br />

Rheinebene südlich Mechtersheim (Bereich<br />

Schwarzwiesen/Riedwiesen), soll das Vorranggebiet für<br />

Landwirtschaft durch Geländestreifen mit einem Vorbehaltsgebiet<br />

für Naturschutz und Landschaftspflege in Verbindung mit „Sonstige<br />

landwirtschaftliche Flächen" ersetzt wer<strong>den</strong>. Damit soll die<br />

Sicherung des überörtlichen Biotopverbundkorridors zwischen dem<br />

Speyerbach- Schwemmkegel und der Rheinniederung<br />

(Schäferweiher, Mechtersheimer Altrhein, NSG „Schwarzwald",<br />

„Mechtersheimer Tongruben", „Flotzgrün") mit Option <strong>zu</strong>r<br />

Errichtung einer Grünbrücke über die B 9 gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Bereich zwischen Harthausen/Schwegenheim im Westen bis<br />

<strong>zu</strong>r Römerberg im Osten ist in der Landschaftsrahmenplanung der<br />

oberen Naturschutzbehörde der SGD Süd als Vorschlag für ein<br />

Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege benannt.<br />

Im Zuge der regionalplanerischen Gesamtabwägung wurde der<br />

Bereich aufgrund der hohen Bedeutung der landwirtschaftlichen<br />

Flächen mit einem Vorranggebiet für Landwirtschaft belegt. Durch<br />

die <strong>zu</strong>sätzliche Ausweisung eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs wird<br />

allerdings auch die multifunktionale Bedeutung dieses Raumes für<br />

<strong>den</strong> Freiraumschutz deutlich. Das beinhaltet auch die Bedeutung<br />

für <strong>den</strong> Biotopverbund.<br />

1830 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.3<br />

entspr.<br />

2420<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Die bei<strong>den</strong> östlich des „Vorranggebietes für <strong>den</strong> Rohstoffabbau"<br />

(ehemalige „Sandgrube Schön", RP-VRG06) benachbarten kleinen<br />

Vorranggebiete für Landwirtschaft sollen durch „Vorbehaltsgebiete<br />

für Naturschutz und Landschaftpflege" in Verbindung mit „Sonstige<br />

landwirtschaftliche Flächen" ersetzt wer<strong>den</strong>, da sie einen<br />

Pufferbereich <strong>zu</strong>m Grubengelände darstellen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Darstellung der kleinteiligen Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

entfällt - gleichzeitig wird dieser Bereich incl. der westlich<br />

angrenzen<strong>den</strong> ehemaligen Sandgrube Schön in <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund (hier: Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege) integriert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 985 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1831 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.3<br />

entspr.<br />

2421<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Die „Vorranggebiete für Landwirtschaft" östlich der K 25 und<br />

nördlich der Straße „In <strong>den</strong> Rauhwei<strong>den</strong>" sollen durch<br />

„Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege" in<br />

Kombination mit „Sonstige landwirtschaftliche Fläche" ersetzt<br />

wer<strong>den</strong>. Es handelt sich um einen insgesamt kleinen Bereich mit<br />

einigen extensiv genutzten Parzellen, relativ unvorteilhaften<br />

Schlagformen und Schlaggrößen mit <strong>zu</strong>gleich naturräumlichem und<br />

standortgebun<strong>den</strong>em hohem Naturschutzpotential. Die Darstellung<br />

„Vorranggebiet für Landwirtschaft" soll auf der gesamten<br />

Hochgestadeböschung zwischen der Straße „In <strong>den</strong> Rauhwei<strong>den</strong>"<br />

im Nor<strong>den</strong> und der bebauten Ortslage Mechtersheims im Sü<strong>den</strong><br />

durch „Vorrang Naturschutz" ersetzt wer<strong>den</strong>. Die<br />

landschaftsgestalterisch prägende geländemorphologische Struktur<br />

muss in ihrer Charakteristik und im Hinblick auf ihr hohes<br />

Naturschutzpotential mit diesem Ziel erhalten und entwickelt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der angesprochene Bereich nördlich der Straße "In <strong>den</strong><br />

Rauhwei<strong>den</strong>" in Heiligenstein und der in Richtung Mechtersheim<br />

gelegene Hochgestadeteil steht noch im Zusammenhang mit <strong>den</strong><br />

landwirtschaftlichen Vorranggebietsausweisungen südlich<br />

Römerberg. Erst <strong>zu</strong>m Tiefgestade hin entfällt die<br />

Vorranggebietsausweisung in Abwägung mit<br />

naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Belangen. Über<br />

die Ausweisung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs wird die besondere<br />

Freiraumsituation am Übergang zwischen der Naturräumlichen<br />

Einheit Schwegenheimer Lößplatte und Tiefgestade als<br />

landschaftsbildprägendes und regionalbedeutsames Element<br />

"Hochgestadeabfall <strong>zu</strong>r Rheinniederung" vor weiterer baulicher<br />

Überformung geschützt.<br />

1832 Verbandsgemeinde Kandel 2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Die Fläche vom Hubhofweg Richtung Osten bis <strong>zu</strong>r Bahnlinie/KITA<br />

Bienennest/Bienwaldhalle (Stadt Kandel) ist als Vorbehaltsfläche für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Bereich zwischen Hubhofweg und dem westlichen Rand der<br />

Ortslage Kandel liegt in einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g und dient der<br />

multifunktionalen Freiraumsicherung. Die Flächen sind Bestandteil<br />

des Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz, der<br />

nachrichtlich dargestellt ist. Mit Blick auf die aktuelle Bedeutung<br />

der landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng gem. Landwirtschaftlicher<br />

Fachplanung ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ein Vorranggebiet für<br />

die Landwirtschaft dargestellt. Eine Überlagerung mit einem<br />

Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege ist nicht<br />

beabsichtigt. Gem. G 97 des LEP IV soll die landwirtschaftliche<br />

Nut<strong>zu</strong>ng die Sicherung, Verbesserung oder Wiederherstellung der<br />

Funktionen des Biotopverbundes berücksichtigen. Die<br />

Darstellungen im Regionalplan Rhein-Neckar verfolgen die gleiche<br />

Zielset<strong>zu</strong>ng.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 986 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1833 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1386<br />

1509<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Im Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels sind die<br />

Flächen im direkten Umfeld der Ortslagen von <strong>den</strong> Restriktionen<br />

„Regionale Grünzüge", „Grünzäsuren" und „Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" frei<strong>zu</strong>stellen, um <strong>den</strong> bereits<br />

jetzt schon sehr geringen Spielraum für Siedlungserweiterungen<br />

nicht noch <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> erschweren und alternative<br />

Entwicklungsoptionen nicht vorzeitig aus<strong>zu</strong>schließen. Wir fordern,<br />

nicht bereits im Stadium der Regionalplanung detaillierte Vorgaben<br />

für die Ortsplanung vor<strong>zu</strong>nehmen, die <strong>den</strong> Ortsgemein<strong>den</strong> jegliche<br />

Entwicklungsmöglichkeiten nimmt; <strong>den</strong>n damit wird die<br />

Zielvorgabe des Landesentwicklungsprogrammes „gleichwertige<br />

Lebensbedingungen" <strong>zu</strong> schaffen, unterlaufen und negiert, von <strong>den</strong><br />

Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes und des<br />

Regionalplanes - wenigstens die Eigenentwicklung <strong>zu</strong> garantieren -<br />

ganz <strong>zu</strong> schweigen.<br />

nicht folgen<br />

Die Verbandsgemeinde Annweiler weist schon seit vielen Jahren<br />

eine negative Bevölkerungsentwicklung auf. Nach der aktuellen<br />

Prognose des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz wird der<br />

Bevölkerungsrückgang von 2006 bis 2020 rd. 10% betragen. Trotz<br />

des in der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr.<br />

2 prognostizierten Bevölkerungsrückgangs von "nur" 6% stehen in<br />

der Verbandsgemeinde Annweiler dem ermittelten<br />

Wohnbauflächenbedarf von rd. 4 ha noch planungsrechtlich<br />

gesicherte Flächenpotentiale von rd. 44 ha gegenüber. In<br />

Anbetracht dieses massiven "Flächenüberhangs" besteht aus<br />

regionalplanerischer Sicht <strong>zu</strong>mindest kurz- bis mittelfristig kein<br />

Bedarf für die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Bauflächen in der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler. Die Ortsgemein<strong>den</strong> sollten sich im<br />

Kontext des demographischen Wandels vielmehr noch stärker auf<br />

die siedlungsstrukturelle "Innenentwicklung" konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1834 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1387<br />

(für die Ortsgemeinde Albersweiler)<br />

1510<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Ortsgemeinde Albersweiler sind die Bereiche an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern von <strong>den</strong> Restriktionen „Regionale Grünzüge",<br />

„Grünzäsuren" und „Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" frei<strong>zu</strong>stellen. Dies betrifft insbesondere die<br />

Bereiche Vorderes Großthal, Bahnhaltepunkt und Kolchenbach-<br />

Ziegeläcker.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Albersweiler soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 in<br />

Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 ihre wohnbauliche Entwicklung<br />

ausschließlich am gemeindlichen Eigenbedarf ausrichten. Dafür<br />

stehen bis <strong>zu</strong>m Planungshorizont des Einheitlichen Regionalplans<br />

noch ausreichend unbebaute Flächenpotentiale <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Angesichts eines laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar<br />

2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der Verbandsgemeinde<br />

Annweiler am Trifels ist aus regionalplanerischer Sicht auch die<br />

Ortsgemeinde Albersweiler betreffend derzeit kein Bedarf für<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen <strong>zu</strong> erkennen. Die Gemeinde sollte sich<br />

auf die Entwicklung noch unbebauter "Innenpotentiale"<br />

konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 987 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1835 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1388<br />

(für die Ortsgemeinde Dernbach)<br />

1511<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Ortsgemeinde Dernbach sind die Flächen im direkten<br />

Siedlungsumfeld von <strong>den</strong> Restriktionen „Regionale Grünzüge",<br />

„Grünzäsuren" und „Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" frei<strong>zu</strong>stellen. Dies gilt insbesondere für <strong>den</strong><br />

Lückenschluss der Straßen „Am Berg" und „Im Bruch". Die<br />

bauliche Entwicklung dieses Lückenschlusses der Straßen „Am<br />

Berg" und „Im Bruch" würde dem Ziel Nr. 1.4.1.4 des<br />

Regionalplanes „ Der Innenentwicklung ist Vorrang vor der<br />

Außenentwicklung ein<strong>zu</strong>räumen" entsprechen.<br />

nicht folgen<br />

Für <strong>den</strong> gemeindlichen Eigenbedarf der Gemeinde Dernbach ist in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte am südöstlichen Ortsrand eine geplante<br />

"Siedlungsfläche Wohnen" berücksichtigt. Der angestrebte<br />

Lückenschluss zwischen <strong>den</strong> Straßen "Im Bruch" und "Am Berg"<br />

steht im Zielkonflikt mit naturschutzfachlichen Restriktionen.<br />

Angesichts eines laut der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar<br />

2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der Verbandsgemeinde<br />

Annweiler am Trifels ist aus regionalplanerischer Sicht auch die<br />

Ortsgemeinde Dernbach betreffend derzeit kein Bedarf für<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Wohnbauflächen <strong>zu</strong> erkennen. Die Gemeinde sollte sich<br />

auf die Entwicklung noch unbebauter "Innenpotentiale"<br />

konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1836 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1390<br />

(für die Ortsgemeinde Rinnthal)<br />

1512<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Siedlungsränder von Rinnthal sind die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Rinnthal soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 und 1.5.2.1<br />

in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 und 1.3 ihre siedlungsstrukturelle<br />

Entwicklung ausschließlich am gemeindlichen Eigenbedarf<br />

ausrichten. Aufgrund der naturräumlichen Situation ist eine<br />

Siedlungserweiterung von Rinnthal ausgeschlossen. Angesichts<br />

der seit Jahren abnehmen<strong>den</strong> Bevölkerung sowie des laut der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 deutlichen<br />

"Flächenüberhangs" in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels<br />

besteht aus regionalplanerischer Sicht ist die Ortsgemeinde<br />

Rinnthal betreffend derzeit kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Siedlungsflächen <strong>zu</strong> begrün<strong>den</strong>. Die Gemeinde sollte sich<br />

ausschließlich auf die örtliche Innenentwicklung konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 988 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1837 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1391<br />

(für die Ortsgemeinde Völkersweiler)<br />

1513<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Ortsgemeinde Völkersweiler: Die Gemeinde fordert die Rücknahme<br />

der Freiraumrestriktionen im Bereich der Ortsränder.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Völkersweiler soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 und<br />

1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 und 1.3 ihre<br />

siedlungsstrukturelle Entwicklung ausschließlich am gemeindlichen<br />

Eigenbedarf ausrichten. Angesichts des seit Jahren anhalten<strong>den</strong><br />

Bevölkerungsrückgangs sowie des laut der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist aus<br />

regionalplanerischer Sicht auch die Ortsgemeinde Albersweiler<br />

betreffend derzeit kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche Baugebiete <strong>zu</strong><br />

begrün<strong>den</strong>. Der Siedlungskörper von Völkersweiler ist außerdem<br />

vollständig von der Gebietskulisse des landesweiten<br />

Biotopverbundes gemäß Plansatz Z 98 des LEP IV Rheinland-Pfalz<br />

2008 umgeben. Dieser naturschutzfachliche Biotopverbund ist<br />

gemäß Beschluss der Raumordnungskommission über Form und<br />

Inhalte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar nachrichtlich<br />

<strong>zu</strong> übernehmen und unterliegt somit nicht der regionalplanerischen<br />

Abwägung. Die Gemeinde sollte sich auf die Entwicklung noch<br />

unbebauter "Innenpotentiale" konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1838 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1392<br />

(für die Ortsgemeinde Waldrohrbach)<br />

1514<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Siedlungsränder von Waldrohrbach sind die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Waldrohrbach soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 und<br />

1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 und 1.3 ihre<br />

siedlungsstrukturelle Entwicklung ausschließlich am gemeindlichen<br />

Eigenbedarf ausrichten. Angesichts des seit Jahren anhalten<strong>den</strong><br />

Bevölkerungsrückgangs sowie des laut der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist aus<br />

regionalplanerischer Sicht auch die Ortsgemeinde Waldrohrbach<br />

betreffend derzeit kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche Baugebiete <strong>zu</strong><br />

begrün<strong>den</strong>. Die Gemeinde sollte sich auf die Entwicklung noch<br />

unbebauter "Innenpotentiale" konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 989 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1839 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1393<br />

(für die Ortsgemeinde Waldhambach)<br />

1515<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Siedlungsränder von Waldhambach sind die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Dies gilt insbesondere für<br />

<strong>den</strong> Bereich des Gewerbegebietes „Nauweg", um hier die im<br />

Regionalplan verbriefte Eigenentwicklung des heimischen<br />

Gewerbes nicht <strong>zu</strong> gefähr<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Waldhambach soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 und<br />

1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 und 1.3 ihre<br />

siedlungsstrukturelle Entwicklung ausschließlich am gemeindlichen<br />

Eigenbedarf ausrichten. Angesichts des seit Jahren anhalten<strong>den</strong><br />

Bevölkerungsrückgangs sowie des laut der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist aus<br />

regionalplanerischer Sicht auch die Ortsgemeinde Waldrohrbach<br />

betreffend derzeit kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche Baugebiete <strong>zu</strong><br />

begrün<strong>den</strong>. Für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen im Bereich des<br />

Gewerbegebietes "Nauweg" liegt kein konkreter Bedarfsnachweis<br />

vor, so dass sich die Gemeinde auf <strong>den</strong> Erhalt der ortsansässigen<br />

Gewerbebetriebe sowie die Entwicklung vorhan<strong>den</strong>er<br />

"Innenpotentiale" konzentrieren sollte.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

1840 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

entspr.<br />

1394<br />

(für die Ortsgemeinde Wernersberg)<br />

1516<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Im Bereich der<br />

Siedlungsränder von Wernersberg sind die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Wernersberg soll gemäß Plansatz 1.4.2.1 und<br />

1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 und 1.3 ihre<br />

siedlungsstrukturelle Entwicklung ausschließlich am gemeindlichen<br />

Eigenbedarf ausrichten. Angesichts des seit Jahren anhalten<strong>den</strong><br />

Bevölkerungsrückgangs sowie des laut der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 deutlichen "Flächenüberhangs" in der<br />

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist aus<br />

regionalplanerischer Sicht auch die Ortsgemeinde Wernersberg<br />

betreffend derzeit kein Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche Baugebiete <strong>zu</strong><br />

begrün<strong>den</strong>. Die Gemeinde Wernersberg sollte sich vorrangig auf<br />

die "Innenentwicklung" konzentrieren.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 990 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1841 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Der PS 2.2.1.3 <strong>zu</strong> Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege ist eng an <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Grundsatz 4.5-4<br />

im RPS/RegFNP 2010 angelehnt.<br />

Die Darstellung in bei<strong>den</strong> Plänen stimmt kaum überein. Dies liegt<br />

wohl wesentlich daran, dass der Einheitliche Regionalplan von einer<br />

Überlagerung von Vorrangfunktionen im Freiraum absieht. Aus<br />

hiesiger Sicht sollten insbesondere im Bereich zwischen Viernheim<br />

und Groß-Rohrheim daher große Bereiche entsprechend dem<br />

RPS/RegFNP 2010 ergänzend als „Vorbehaltsgebiet für Natur und<br />

Landschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Regionalplan Südhessen sind z.B. Vorranggebiete für<br />

Forstwirtschaft im Bereich Viernheim / Lampertheim mit<br />

Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft überlagert. Hier<br />

verfolgt der Regionalplan Rhein-Neckar eine andere<br />

Planungssystematik und überlagert keine Vorranggebiete mit<br />

Vorbehaltsgebieten. In bei<strong>den</strong> Plänen ist die Darstellung der<br />

Regionalen Grünzüge in dem genannten Bereich i<strong>den</strong>tisch, die das<br />

Ziel verfolgen, die Freiräume mit ihren vielschichtigen Funktionen<br />

regionalplanerisch <strong>zu</strong> sichern.<br />

1842 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1533<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Nr: 16 Heidelberg - Uferzonen Neckar<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorranggebiet für Hochwasserschutz (Z), Grünzäsur (Z); Altneckar:<br />

Bedeutende<br />

Räume für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund,<br />

überschwemmungsgefährdeter Bereich<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Hochwasserschutz (Z), Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Sicherung der Biodiversität<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Neckaruferbereiche sind in weiten Teilen bereits mit<br />

regionalplanerischen Aussagen <strong>zu</strong>m Freiraumschutz belegt.<br />

Restbereiche im Umfeld der Chirurgischen Klinik, westlich der<br />

Ernst-Walz-Brücke bleiben von regionalplanerischen Festlegungen<br />

frei. Die Ebene der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung regelt die<br />

Freiflächensicherung im Uferbereich des Neckars.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 991 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1843 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1757<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2219<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Nr: 19 Heidelberg Gebiet Hangäckerhöfe<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Grünzäsur (Z), Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G); Bedeutende Räume für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Grünzäsur (Z), Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z);<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für Naherholung<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Außenbereich vor weiterer Zersiedlung und Versiegelung schützen,<br />

Naherholungsmöglichkeiten aufrecht erhalten<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Mit dem regionalplanerische Ziel der Darstellung einer Grünzäsur<br />

ist der Freiraumschutz zwischen Hasenleiser und Leimen gesichert.<br />

Die Flächen für <strong>den</strong> Biotopverbund wur<strong>den</strong> im Rahmen der<br />

Landschaftsrahmenplanung i<strong>den</strong>tifiziert und gem. ihrer Bedeutung<br />

in die regionalplanerische Abwägung eingestellt.<br />

1844 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2284<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2490<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Nr: 23 Heidelberg Gebiete um <strong>den</strong> Grenzhof<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft(Z), Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Außenbereich vor weiterer Zersiedlung und Versiegelung schützen<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der gesamte Bereich um <strong>den</strong> Grenzhof ist von einem regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g umgeben. Hier kann keine weitere Siedlungstätigkeit<br />

stattfin<strong>den</strong>. Lediglich die Bestandssicherung der vorhan<strong>den</strong>en<br />

Baustruktur ist möglich. Die regionalplanerischen Festlegungen <strong>zu</strong><br />

Landwirtschaftsflächen ergeben sich aus <strong>den</strong> Ergebnissen der<br />

digitalen Flurbilanz der Landesanstalt für Entwicklung der<br />

Landwirtschaft und der ländlichen Räume. Dem Freiraumschutz ist<br />

hinreichend Rechnung getragen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 992 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1845 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1761<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Nr: 34 Heidelberg Gebiet um Bierhelderhof<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (G)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Eindeutiger Schutz des Außenbereichs, Integration in Umgebung<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Das gesamte Gebiet um <strong>den</strong> Bierhelderhof ist durch einen<br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>g mit seinen vielfältigen Schutz- und<br />

Erholungsfunktionen an dieser Stelle regionalplanerisch hinreichend<br />

gesichert. Das dargestellte Vorbehaltsgebiet verdeutlicht die<br />

Bedeutung der Flächen für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund.<br />

1846 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1435<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2113<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Nr: 46 Ilvesheim Freifläche westlich der Firma Grünzweig &<br />

Hartmann<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), sonstige Fläche (N) und Vorbehaltsgebiet<br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (G),<br />

Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Keine weitere gewerbliche Überbauung der Fläche, Erhalt der<br />

Frischluftschneise und Retentionsflächen<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Gem. der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung sind die geplanten<br />

Gewerbeflächen dargestellt. Es schließen sich westlich davon<br />

Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft bzw. für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz an. Überlagert wer<strong>den</strong> die<br />

Flächen bereits von einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>r Sicherung der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Freiräume vor weiterer Bebauung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 993 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1847 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Nr: 47 Ilvesheim Freifläche zwischen Neckarkanal und Neckar<br />

östlich der Bebauung Staarenhöhe<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz (G), Grünzäsur, sonstige<br />

Fläche (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (G),<br />

Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz (G), Grünzäsur (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Keine weitere Überbauung der Fläche, Erhalt der Frischluftschneise<br />

und Retentionsflächen<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Eine Überlagerung von monofunktionalen Vorrang- bzw.<br />

Vorbehaltsgebieten sieht der Regionalplan gem. dem<br />

Abwägungsauftrag der Regionalplanung nicht vor (vgl. auch § 3 (1),<br />

§ 7 (2) ROG). Die Fläche zwischen Neckarkanal und Neckar ist<br />

durch die Vorbehaltsgebietsausweisung für <strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

und durch die Regionale Grünzäsur hinreichend für <strong>den</strong><br />

Freiraumschutz gesichert. Damit wird auch dem Natur- und<br />

Landschaftsschutzgebiet Unterer Neckar Rechnung getragen. Eine<br />

weitere Bebauung ist dort nicht möglich.<br />

1848 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2501<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Nr: 58 Hockenheim Kisselwiesen östlich von Reilingen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Letztes <strong>zu</strong>sammenhängendes Wiesengebiet am unteren<br />

Kraichbach, hohe ökologische und kulturhistorische Bedeutung,<br />

Biotopverbund, Erhalt der Kulturlandschaft, Vermeidung der<br />

Intensivierung der Landwirtschaft (Umbruch <strong>zu</strong> Ackerland)<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind östlich von Reilingen<br />

Vorranggebiete für die Landwirtschaft dargestellt, die mit einem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g überlagert sind. Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g sichert<br />

die multifunktionale Bedeutung des Freiraums. In der<br />

Landschaftsrahmenplanung wur<strong>den</strong> die aus regionaler Sicht<br />

bedeuten<strong>den</strong> Flächen für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund<br />

i<strong>den</strong>tifiziert. Die Bedeutung des Wiesengebietes am unteren<br />

Kraichbach muss in der kommunalen Landschaftsplanung<br />

entsprechend verankert wer<strong>den</strong>. Entsprechende Darstellungen im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan können <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund<br />

ergänzen. Auch die Landwirtschaft soll ihren Beitrag leisten <strong>zu</strong>r<br />

Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

und der Artenvielfalt sowie <strong>zu</strong>r Steigerung des Erholungswertes<br />

der Kulturlandschaft (vgl. PS 2.3.1.1).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 994 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1849 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

403<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Flächenbezeichnung: Neckargemünd-Waldhilsbach, Nördlicher<br />

Ortseingang<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche<br />

Wohnen geplant zwischen "Siedlungsfläche Bestand" und<br />

Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(Gemarkungsgrenze nach Heidelberg)<br />

Forderung Umweltverbände: Das gemäß FNP vorgesehene<br />

Baugebiet (für ca. 2 Häuser!) wird als Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen, Festset<strong>zu</strong>ng als<br />

Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen: Geschlossene Bewaldung, sehr<br />

schwierige, steile Hanglage für Bebauung. Kein<br />

Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs <strong>zu</strong> erwarten, keine weitere Bebauung<br />

erforderlich, da im Ortsbild ausreichend freie Bauplätze und leer<br />

stehende Häuser vorhan<strong>den</strong> sind.<br />

nicht folgen<br />

Das im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Neckargemünd<br />

beinhaltete, geplante Wohnbaugebiet ist als geplante<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar übernommen.<br />

Der Forderung der Umweltverbände wird vor diesem Hintergrund<br />

bzw. aus <strong>den</strong> gegebenen planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nicht<br />

gefolgt.<br />

1850 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1782<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Nr: 118 Schifferstadt Waldsee<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g nur kleine Flächen Grünzäsur und<br />

Vorbehaltsgebiet für Naturschutz<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Verbindungsachse als Vorranggebiet Naturschutz (Z) zwischen<br />

FFH- u. Vogelschutzgebieten<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Biotopvernet<strong>zu</strong>ng zwischen dem Pfälzer Wald und <strong>den</strong> Rheinauen<br />

mit regionaler bzw. überregionaler Bedeutung, kürzeste<br />

Möglichkeit der Vernet<strong>zu</strong>ng, nach Nor<strong>den</strong> erst wieder im<br />

Mittelrheintal möglich s. RBV 8 Landschaftsrahmenplan und<br />

Stellungnahme S. 3 (Wildtierkorridore)"<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der gesamte Bereich zwischen Schifferstadt und Waldsee bzw.<br />

Otterstadt ist mit freiraumbezogenen Darstellungen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte belegt. Maßgeblich ist die Darstellung von<br />

Regionalen Grünzügen und Grünzäsuren, die ausdrücken welche<br />

hohe Freiraumbedeutung für verschie<strong>den</strong>e Flächenfunktionen<br />

vorliegt. Die Vorbehalts- und Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege, die Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft, für Landwirtschaft und für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

schaffen auch die Vorausset<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r regionalplanerischen<br />

Flächensicherung für die Sicherung großräumiger<br />

Verbindungsachsen i. S. von Wildtierkorridoren. Die<br />

Regionalplanung kann allerdings keine maßnahmenbezogenen Ziele<br />

<strong>zu</strong>r Art und Intensität der jeweiligen Flächennut<strong>zu</strong>ng festlegen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 995 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1851 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2512<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Nr: 119 Mutterstadt/Ludwigshafen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet Naturschutz (G) Verbindungsachse zwischen der<br />

NDM Ruchheimer Wiese und dem Maudacher Bruch (beides Z)<br />

unter Einbeziehung der "Schellerweiher"<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Biotopvernet<strong>zu</strong>ng mit regionaler Bedeutung<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g zwischen der A 61 und dem Maudacher<br />

Bruch sichert die vielfältigen Freiraumfunktionen dieses Bereichs.<br />

Das Natur<strong>den</strong>kmal Ruchheimer Wiese ist noch Teil der<br />

Darstellungen eines Vorranggebietes für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege entlang des Kreuzgrabens östlich der A 61. Die<br />

Bedeutung des Schellerweihers westlich der B 9 ist auf der Ebene<br />

der kommunalen Landschaftsplanung von Mutterstadt bzw.<br />

Ludwigshafen <strong>zu</strong> würdigen und entsprechend in <strong>den</strong><br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanungen gem. der FNP -<br />

Darstellungsmöglichkeiten <strong>zu</strong> verankern. Damit kann eine<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>m regionalbedeutsamen Biotopverbund geschaffen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

1852 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1783<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2513<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Nr: 120 Beindersheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g, Grünzäsur (nördl. Beindersh.) Vorranggebiet<br />

Naturschutz (südlich Roxheim) Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet Naturschutz (G), Verbindungsachse unter<br />

Einbeziehung des Beindersheimer Weihers<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Biotopverbindung mit regionaler Bedeutung zwischen Eckbach und<br />

Kreppelweiher<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die landwirtschaftlichen Flächen auf der Frankenthaler Terrasse im<br />

Bereich zwischen Eckbach im Westen und Kräppelweiher im Osten<br />

sind neben der Vorranggebietsausweisung für Landwirtschaft<br />

vollständig mit einem regionalen Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>r Sicherung der<br />

verschie<strong>den</strong>en Freiraumfunktionen belegt. Grundsätzlich haben<br />

diese Flächen auch eine große Bedeutung für die Biotopvernet<strong>zu</strong>ng<br />

in West - Ost - Richtung. Weitere konkretisierende<br />

Biotopentwicklungsmaßnahmen sind auf FNP - Ebene erforderlich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 996 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1853 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2514<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Nr: 123 Du<strong>den</strong>hofen nördlich der B 39<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorranggebiet<br />

Landwirtschaft<br />

Forderung Umweltverbände: Vorbehaltsgebiet Naturschutz<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Nähe <strong>zu</strong>m Wald u. FFH- und Vogelschutzgebiet<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Mit Blick auf die kleinteilige Flächensituation und der Belegung der<br />

Grundstücke mit naturschutzfachlichen<br />

Kompensationserfordernissen wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

die Flächen nördlich und südlich im unmittelbaren Zusammenhang<br />

mit der B 39 (westlich Du<strong>den</strong>hofen) als Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft dargestellt (vormals Vorranggebiet für<br />

Landwirtschaft). Durch die Darstellung eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

wer<strong>den</strong> weiterhin wichtige Freiraumfunktionen gesichert.<br />

1854 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

411<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2516<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Mutterstadt Süd<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Wohnen Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

Sowie Vorbehaltsgebiet Natur (G)<br />

-Verbindungsachse <strong>zu</strong>m Wald<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächen- verbrauch, Fläche mit hoher<br />

klimatischer Bedeutung (Nähe <strong>zu</strong>m Wald)<br />

nicht folgen<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Stadt Mutterstadt enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im Rahmen der<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r Disposition<br />

gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 997 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1855 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.3<br />

entspr.<br />

3020<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

RP-VBG02 Römerberg,<br />

Berghausen<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung RP-VBG02 soll<br />

ersetzt wer<strong>den</strong> durch einen "Vorbehalt Naturschutz" in Kombination<br />

mit einer "Sonstigen landwirtschaftlichen Fläche", da ein großer Teil<br />

des Areals der naturschutzrechtlichen Eingriffskompensation dient<br />

und die aufgrund der Ortsnähe nicht verhinderbare Nut<strong>zu</strong>ng eines<br />

Gewässers als Badesee mit <strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong> Vorranggebieten für<br />

Naturschutz bzw. <strong>den</strong> Bereichen des „Landesweiten<br />

Biotopverbunds" unvereinbar ist.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Römerberg, Berghausen (RP-VBG02) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Gebiet ist <strong>zu</strong>m größten Teil bereits im RROP 2004 als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt. Es dient der<br />

langfristigen Lagerstättensicherung und soll demnach im<br />

Geltungszeitraum des Einheitlichen Regionalplans nicht für einen<br />

Rohstoffabbau in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>. Insofern bestehen<br />

keine Einschränkungen der derzeit vorhan<strong>den</strong>en Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Mit der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets ist noch nicht<br />

festgelegt, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine<br />

Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Die Festlegung der Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng ist Gegenstand eines<br />

etwaigen Genehmigungsverfahrens. Eine <strong>zu</strong>m jetzigen Zeitpunkt<br />

nicht absehbare, "vermutete" Nachnut<strong>zu</strong>ng kann insofern nicht <strong>zu</strong>r<br />

Rücknahme des Vorbehaltsgebiets führen.<br />

1856 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2902<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

RP-VRG01 Bobenheim-<br />

Roxheim, Bonnau<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Bobenheim-Roxheim,<br />

Bonnau (RP-VRG01) soll aus der Planung genommen und durch ein<br />

Vorbehaltsgebiet Naturschutz ersetzt wer<strong>den</strong>, auf Grund negativer<br />

Auswirkungen auf das EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiet und <strong>den</strong><br />

grundwassergefährdeten Bereich.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Bobenheim-Roxau, Bonnau (RP-VRG01) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt. In der<br />

Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB ist das Gebiet weiterhin als<br />

voraussichtlich bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Mit dem Vorranggebiet wird ein Sand- und Kiesvorkommen<br />

gesichert, das sich aus regionalplanerischer Sicht für einen<br />

Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.<br />

Die Festlegung des Vorranggebietes ersetzt keine<br />

Abbaugenehmigung. Die konkreten Abbaubedingungen wer<strong>den</strong> im<br />

Rahmen des laufen<strong>den</strong> Planfeststellungsverfahrens festgelegt und<br />

dabei auch konkrete naturschutzfachliche Belange und<br />

Erfordernisse einbezogen sowie die Natura 2000-Verträglichkeit<br />

abschließend geprüft.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 998 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1857 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2907<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

RP-VRG03 Bobenheim-<br />

Roxheim, Heiligensand<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Bobenheim-Roxheim,<br />

Heiligensand (RP-VRG03) soll aus der Planung genommen und<br />

durch ein Vorbehaltsgebiet Naturschutz ersetzt wer<strong>den</strong>, auf Grund<br />

negativer Auswirkungen auf das EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiet<br />

und <strong>den</strong> grundwassergefährdeten Bereich.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Bobenheim-Roxheim, Heiligensand (RP-VRG04) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgesetzt und<br />

umfasst in Teilen eine genehmigte Abbaustelle. In der Fachplanung<br />

Rohstoffe (2010) des LGB ist das Gebiet als voraussichtlich<br />

bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Mit dem Vorranggebiet wird ein Sand- und Kiesvorkommen<br />

gesichert, das sich aus regionalplanerischer Sicht nach wie vor für<br />

einen Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im<br />

Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Dabei sind auch die konkreten naturschutzfachlichen sowie<br />

artenschutzrechtlichen Belange ein<strong>zu</strong>beziehen sowie die<br />

Verträglichkeit mit <strong>den</strong> Natura-2000 Gebieten abschließend <strong>zu</strong><br />

prüfen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 999 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1858 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2909<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

RP-VRG05<br />

Lambsheim/Heßheim,<br />

Talgewann<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Lambsheim/Heßheim,<br />

Talgewann (RP-VRG05) soll durch ein Vorbehaltsgebiet Naturschutz<br />

ersetzt wer<strong>den</strong> und es soll kein weiterer Abbau stattfin<strong>den</strong>. Das<br />

Gebiet ist problematisch wegen der vorhan<strong>den</strong>en Avifauna<br />

(Bienenfresser).<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Lambsheim/Heßheim, Talgewann (RP-VRG05) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgesetzt und<br />

umfasst u.a. bereits genehmigte Abbauflächen<br />

(Konzessionsflächen). Konzessionsflächen, die noch nicht<br />

vollständig abgebaut oder rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im Einheitlichen<br />

Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt.<br />

Die potenziellen Erweiterungsflächen wer<strong>den</strong> gem. Fachplanung<br />

Rohstoffe des LGB (2010) als Kat.1b Flächen <strong>zu</strong>r Ausweisung als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau vorgeschlagen.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die konkreten Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch die konkreten<br />

naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Belange<br />

ein<strong>zu</strong>beziehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1000 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.1<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1859 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.1.3<br />

entspr.<br />

2132<br />

2914<br />

Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G)<br />

RP-VRG07 Mechtersheim,<br />

Müllgraben<br />

Es wird gefordert, das "Vorranggebiet Rohstoffabbau Mühlgraben"<br />

<strong>zu</strong> streichen, da durch <strong>den</strong> Rohstoffabbau ein voraussichtlich nicht<br />

lösbarer artenschutzrechtlicher Konflikt entstehen würde. Dem<br />

Moorfroschvorkommen in unmittelbarer Nachbarschaft würde die<br />

abgrabungsbedingte Absenkung des Grundwasserstandes in<br />

Verbindung mit einer nicht verhinderbaren Nut<strong>zu</strong>ng des Gewässers<br />

als Badesee infolge des angrenzen<strong>den</strong> Naherholungsschwerpunkts<br />

entgegenstehen. Das Vorranggebiet soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein<br />

„Vorbehalt Naturschutz" in Kombination mit einem „Vorbehalt<br />

Wald".<br />

teilweise folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Mechtersheim,<br />

Mühlgraben (RP-VRG07) wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft. Die naturschutzfachlich besonders<br />

bedeutsame Wasserfläche am westlichen Rand wird aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung ausgespart und als<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt.<br />

Das Gebiet dient damit der langfristigen Sicherung eines Sand- und<br />

Kiesvorkommens. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums ist nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest,<br />

ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Dabei sind auch die<br />

konkreten naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1001 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.2<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Bo<strong>den</strong>schutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1860 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

- Da der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar in der<br />

Planungshierarchie zwischen dem Landesentwicklungsplan der<br />

Landesregierung und dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Bauleitplanung<br />

steht, sollte er Regelungsinhalte und regionalplanerische Vorgaben<br />

für die Bauleitplanung <strong>zu</strong>ständigen Kommunen geben. Aus unserer<br />

Sicht enthält das Kapitel Bo<strong>den</strong>schutz keine relevanten<br />

regionalplanerischen Vorgaben, die in einer nachrangigen Planung<br />

(Bauleitplanung) umgesetzt wer<strong>den</strong> können. Der beschriebene<br />

Grundsatz entfaltet nach unserer Auffassung keine<br />

Steuerungswirkung. Unsere Empfehlung wäre die Streichung<br />

dieses Kapitels.<br />

nicht folgen<br />

An dem Kapitel 2.2.2 Bo<strong>den</strong>schutz wird festgehalten.<br />

Der Bo<strong>den</strong>schutz ist wichtiger Bestandteil der Freiraumsicherung<br />

im Einheitlichen Regionalplan. Wenngleich die Plansätze 2.2.2.1<br />

und 2.2.2.2 keine separaten, flächenbezogenen Festlegungen für<br />

<strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>schutz beinhalten, so enthalten sie doch allgemeine,<br />

auch auf regionalplanerischer Ebene erwähnenswerte<br />

Leitvorstellungen <strong>zu</strong>m Umgang mit der Ressource Bo<strong>den</strong>, die als<br />

Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und<br />

Ermessensentscheidungen öffentlicher und privater Belange<br />

an<strong>zu</strong>sehen sind.<br />

1861 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Ein Grundsatz der Regionalplanung ist die ressourcenschonende<br />

Entwicklung der Region. Eine der wichtigsten Ressourcen unseres<br />

Ökosystems sind die Bö<strong>den</strong>, die wichtige Funktionen im<br />

Naturhaushalt besitzen. Da Bö<strong>den</strong> eine nicht erneuerbare und<br />

damit begrenzte Ressource darstellen, sollte die Erhaltung der<br />

Leistungsfähigkeit der natürlichen Bo<strong>den</strong>funktionen und die<br />

Begren<strong>zu</strong>ng und Verminderung der Flächeninanspruchnahme und<br />

des Flächenverbrauchs deshalb einer der wesentlichen<br />

Ansatzpunkte in der Regionalplanung sein.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche<br />

der Bundesrepublik Deutschland hat sich seit 1950 nahe<strong>zu</strong><br />

verdoppelt. Landesweit wer<strong>den</strong> heute täglich weitere 6,3 ha<br />

verbraucht. Bo<strong>den</strong> ist für eine Kommune eine wertvolle und<br />

unvermeidbare Ressource. Der schonende und nachhaltige<br />

Umgang mit Bo<strong>den</strong> und die Ausnut<strong>zu</strong>ng vorhan<strong>den</strong>er innerörtlicher,<br />

baulicher Entwicklungspotenziale ist deswegen ein wichtiges Ziel<br />

kommunaler Entwicklungspolitik.<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar verfolgt <strong>zu</strong>m Schutz und <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen das Ziel einer<br />

nachhaltigen und Ressourcen schonen<strong>den</strong> Raumentwicklung. Dies<br />

beinhaltet u.a. die Reduzierung des Flächen<strong>zu</strong>wachses für<br />

Siedlung, Verkehr und weitere Infrastruktureinrichtungen. Im<br />

Einheitlichen Regionalplan wird der Ressourcenschonung ein hoher<br />

Stellenwert eingeräumt. Entsprechende Ziele und Leitvorstellungen<br />

sind u.a. in <strong>den</strong> Plansätzen 1.4.1.2 Zusätzliche Wohnbauflächen,<br />

1.4.1.4 Vorrang der Innenentwicklung oder 2.2.2.2 Reduzierung des<br />

Bo<strong>den</strong>verbrauchs formuliert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1002 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.2<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Bo<strong>den</strong>schutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1862 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Zum Plansatz 2.2.2.1: Sicherung der Bo<strong>den</strong>funktionen<br />

Nachhaltige Entwicklung heißt einerseits, <strong>den</strong> Verbrauch von<br />

Bo<strong>den</strong> und Fläche für Siedlung und Verkehr <strong>zu</strong> minimieren, <strong>den</strong><br />

aber <strong>den</strong>noch notwendigen Verbrauch auf von Natur aus weniger<br />

wertvolle oder bereits vorbelastete Bö<strong>den</strong> <strong>zu</strong> lenken.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollten daher für <strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>schutz<br />

Vorranggebiete für Bö<strong>den</strong> ausgewiesen wer<strong>den</strong>, die die natürlichen<br />

Bo<strong>den</strong>funktionen in besonderem Maße erfüllen. Dies sind z. B. alle<br />

Bö<strong>den</strong>, die nach dem Leitfa<strong>den</strong> „Bewertung von Bö<strong>den</strong> nach ihrer<br />

Leistungsfähigkeit" (LUBW 2010 Bo<strong>den</strong>schutz 23) - in Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg die Standardbewertungsmethode -, der<br />

Bewertungsklasse 4 (in einer Skala von 0 - 4) <strong>zu</strong>geordnet wer<strong>den</strong>.<br />

Diese Bö<strong>den</strong> können für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teil dem<br />

Themenblock Bo<strong>den</strong>karten aus dem UIS-Berichtssystem<br />

entnommen wer<strong>den</strong>. Der Plansatz <strong>zu</strong>r Sicherung von Bö<strong>den</strong> mit<br />

hohen Bo<strong>den</strong>funktionserfüllungsgra<strong>den</strong> sollte deshalb als Ziel in der<br />

Regionalplanung definiert wer<strong>den</strong>.<br />

Hier<strong>zu</strong> wird folgende Formulierung vorgeschlagen:<br />

2.2.2.1 (Z): Zur langfristigen Sicherung von Bö<strong>den</strong>, die die<br />

natürlichen Bo<strong>den</strong>funktionen nach § 1 Bundesbo<strong>den</strong>schutzgesetz<br />

(BBodSchG) in besonderem Maße erfüllen, also Bö<strong>den</strong> mit<br />

hochwertigen Bo<strong>den</strong>funktionen, ist die Inanspruchnahme durch<br />

Überbauung auf das unbedingt erforderliche Maß <strong>zu</strong> reduzieren.<br />

Die Flächeninanspruchnahme ist auf Bö<strong>den</strong> mit geringwertigen<br />

Bo<strong>den</strong>funktionen <strong>zu</strong> lenken.<br />

Die Nut<strong>zu</strong>ng von Bö<strong>den</strong> hat unter Berücksichtigung der<br />

nachhaltigen Sicherung <strong>zu</strong> erfolgen. Die Vorranggebiete für<br />

Bo<strong>den</strong>schutz sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte festgelegt.<br />

Die Belange des Bo<strong>den</strong>schutzes fin<strong>den</strong> im Einheitlichen<br />

Regionalplan u.a. mit <strong>den</strong> Grundsätzen 2.2.2.1 Sicherung der<br />

Bo<strong>den</strong>funktionen sowie 2.2.2.2 Reduzierung des Bo<strong>den</strong>verbrauchs<br />

Berücksichtigung. Die in diesen Plansätzen formulierten<br />

Grundsätze haben keinen konkreten räumlichen Be<strong>zu</strong>g. Der<br />

vorsorgende Bo<strong>den</strong>schutz soll vordringlich bei der<br />

Flächeninanspruchnahme ansetzen und die Instrumente einer<br />

flächensparen<strong>den</strong> und bo<strong>den</strong>schonen<strong>den</strong> regionalen Siedlungs- und<br />

Infrastrukturpolitik nutzen. Mit <strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

festgelegten freiraumschützen<strong>den</strong> Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten (z.B. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege) erfolgt eine<br />

Freiflächensicherung, die dem Bo<strong>den</strong>schutz Rechnung trägt.<br />

Zudem tragen die Regionalen Grünzüge mit ihrer<br />

multifunktionalen, freiraumsichern<strong>den</strong> Ausrichtung <strong>zu</strong>r Sicherung<br />

der Bö<strong>den</strong> bei. Innerhalb des regionalen Freiraumsystems wer<strong>den</strong><br />

neben ökologisch wertvollen Landschaftselementen auch<br />

besondere Bö<strong>den</strong> gesichert. Vor diesem Hintergrund bedarf es<br />

keiner <strong>zu</strong>sätzlichen Festlegung von Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Bo<strong>den</strong>schutz.<br />

Insofern wird auch an der Einstufung des Plansatzes 2.2.2.1<br />

Sicherung der Bo<strong>den</strong>funktionen als Grundsatz der Raumordnung<br />

festgehalten. Der Plansatz 2.2.2.1 enthält allgemeingültige,<br />

räumlich nicht konkretisierte Aussagen, die nicht die im ROG<br />

definierten Anforderungen an ein Ziel der Raumordnung erfüllen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1003 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.2<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Bo<strong>den</strong>schutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1863 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Die in Bö<strong>den</strong> gespeicherte C02-Menge ist doppelt so groß wie in<br />

der Atmosphäre und dreimal so groß wie in der Vegetation.<br />

Insbesondere Moore und grund- und stauwassergeprägte Bö<strong>den</strong><br />

mit hohem Anteil an organischer Substanz wie Anmoore, Moorund<br />

Anmoorgleye sind wichtige Kohlenstoffspeicher.<br />

teilweise folgen<br />

Wer<strong>den</strong> dagegen Moore und Anmoore für die landwirtschaftliche<br />

Nut<strong>zu</strong>ng entwässert, wer<strong>den</strong> große Mengen an Treibhausgasen<br />

freigesetzt. Etwa ein Drittel der Treibhaus- Emissionen der<br />

Landwirtschaft sind auf die Nut<strong>zu</strong>ng und Umwandlung von<br />

Moorbö<strong>den</strong> <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen. Im Sinne eines nachhaltigen<br />

Klimaschutzes in der Metropolregion sollten deshalb <strong>zu</strong>m einen die<br />

Erhaltung noch intakter Moore und <strong>zu</strong>m anderen die gezielte<br />

Wiedervernässung genutzter Moorbö<strong>den</strong> einen hohen Stellenwert<br />

besitzen und als Ziel im Regionalplan verankert wer<strong>den</strong>. In der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte können daher Flächen als Vorranggebiete für<br />

<strong>den</strong> Klimaschutz ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Diese Bö<strong>den</strong> können<br />

ebenfalls dem Themenblock Bo<strong>den</strong>karten aus dem UlS-<br />

Berichtssystem entnommen wer<strong>den</strong>.<br />

In <strong>den</strong> Plansätzen des Kapitels 2.2.2 wer<strong>den</strong> Moore und grund- und<br />

stauwassergeprägte Bö<strong>den</strong> nicht ausdrücklich genannt. Wie bei<br />

anderen Bö<strong>den</strong> auch sollen deren Funktionen aber im Sinne der<br />

Nachhaltigkeit langfristig gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

Zur Betonung der besonderen Funktionen der Moore und Anmoore<br />

wer<strong>den</strong> in der Begründung <strong>zu</strong> 2.2.2.1 am Ende des zweiten<br />

Absatzes folgende Sätze eingefügt:<br />

"Moore und Anmoore sollen aus Grün<strong>den</strong> des Klimaschutzes<br />

erhalten wer<strong>den</strong>. Entwässerte Moore und Anmoore sollen <strong>zu</strong>r<br />

Vermeidung der Freiset<strong>zu</strong>ng von Treibhausgasen wiedervernässt<br />

und einer nachhaltigen Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong>."<br />

Die Ziele und Grundsätze können alternativ auch im Plansatz 2.2.6<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung aufgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Folgende Formulierungen wer<strong>den</strong> vorgeschlagen<br />

(Z) Moore und Anmoore sind aus Grün<strong>den</strong> des Klimaschutzes in der<br />

Metropolregion <strong>zu</strong> erhalten und von einer Flächeninanspruchnahme<br />

frei <strong>zu</strong> halten.<br />

(G)Zum Erhalt des Humusgehaltes hat die Bewirtschaftung und<br />

Nut<strong>zu</strong>ng der Bö<strong>den</strong> von Mooren und Anmooren unter<br />

Berücksichtigung der nachhaltigen Sicherung der Bo<strong>den</strong>funktionen<br />

<strong>zu</strong> erfolgen.<br />

(G) Zur Vermeidung der Freiset<strong>zu</strong>ng von Treibhausgasen sind<br />

entwässerte Moore und Anmoore wieder<strong>zu</strong>vernässen und einer<br />

nachhaltigen Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>führen.<br />

Moore und Anmoore sind im Moorkataster der LUBW kartenmäßig<br />

erfasst.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1004 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.2<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Bo<strong>den</strong>schutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1864 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

- Aus der Altflächendatei ALTIS des Landes Hessen erhalten Sie die<br />

als Anlage 6 beigefügte Liste über Altablagerungen und militärische<br />

Liegenschaften, die sich im Kreis Bergstraße befin<strong>den</strong>.<br />

Sonstige Altstandorte, schädliche Bo<strong>den</strong>veränderungen und<br />

Grundwasserscha<strong>den</strong>sfälle wur<strong>den</strong> bei der Abfrage nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Militärische Konversionsflächen/Verteidigungseinrichtungen<br />

wer<strong>den</strong>, wie auch Deponien, in <strong>den</strong> Raumnut<strong>zu</strong>ngskarten<br />

gesondert ausgezeichnet. Ein Abgleich in der vorgenannten Liste<br />

aufgeführten Flächen mit <strong>den</strong> in <strong>den</strong> Raumnut<strong>zu</strong>ngskarten<br />

eingezeichneten Standorten wurde von mir nicht durchgeführt.<br />

Für die in der Liste genannten Altablagerungen und militärischen<br />

Liegenschaften liegt die behördliche Zuständigkeit für <strong>den</strong> Voll<strong>zu</strong>g<br />

des Bundes-Bo<strong>den</strong>schutzgesetzes im Hinblick auf die Sanierung<br />

von schädlichen Bo<strong>den</strong>veränderungen beim Regierungspräsidium<br />

Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt,<br />

Dezernat IV/Da 41.5 „Bo<strong>den</strong>schutz". In <strong>den</strong> Fällen, in <strong>den</strong>en die<br />

genannten Flächen von bo<strong>den</strong>eingreifen<strong>den</strong> Maßnahmen, einer<br />

geplanten Bebauung oder einer Nut<strong>zu</strong>ngsänderung betroffen sind,<br />

ist eine Beteiligung des vorgenannten Dezernates am jeweiligen<br />

Verfahren erforderlich.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans erfolgt<br />

keine nachrichtliche Darstellung von Altablagerungen sowie<br />

militärischen Altstandorten.<br />

Die dargestellten Sonderflächen Bund beinhalten keine<br />

militärischen Altstandorte. Deponien wer<strong>den</strong> künftig nur noch<br />

dargestellt, wenn sie sich in der Ablagerungsphase befin<strong>den</strong>.<br />

Die Berücksichtigung der in der Altflächendatei ALTIS aufgeführten<br />

Flächen ist Gegenstand der Bauleitplanung.<br />

1865 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Es wäre <strong>zu</strong> begrüßen, wenn in Abschnitt 2.2.2 <strong>zu</strong>m Thema<br />

Bo<strong>den</strong>schutz auch kurz auf die Bedeutung des Bo<strong>den</strong>s in seiner<br />

Funktion als Archiv für Natur- und Kulturgeschichte verwiesen<br />

würde.<br />

folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.2.1 wird nach dem ersten Satz<br />

folgender Satz eingefügt: "Er hat auch eine sogenannte<br />

Archivfunktion der Natur- und Kulturgeschichte (vgl. BBodSchG)."<br />

1866 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-<br />

Main<br />

Hauptverwaltung Darmstadt<br />

- Statt von „Bo<strong>den</strong>verbrauch" sollte richtigerweise von<br />

„Bo<strong>den</strong>gebrauch" oder „Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng" gesprochen wer<strong>den</strong>, da<br />

Bo<strong>den</strong> lediglich gebraucht oder genutzt, aber nicht „verbraucht"<br />

wird.<br />

nicht folgen<br />

An dem im allgemeinen Sprachgebrauch verwendeten Begriff<br />

Bo<strong>den</strong>verbrauch wird festgehalten. Damit sollen die Aspekte der<br />

Inanspruchnahme bzw. der Beeinträchtigung des Bo<strong>den</strong>s und nicht<br />

die der Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng bzw. des Bo<strong>den</strong>gebrauchs betont wer<strong>den</strong>.<br />

So stellt beispielsweise die landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng einen<br />

Bo<strong>den</strong>gebrauch dar.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1005 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.2<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Bo<strong>den</strong>schutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1867 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.2.1<br />

Sicherung der<br />

Bo<strong>den</strong>funktionen (G)<br />

Die Festlegungen im 2. Spiegelstrich <strong>zu</strong>m schonen<strong>den</strong> Umgang mit<br />

Bo<strong>den</strong> und im 3. Spiegelstrich <strong>zu</strong>r Vermeidung von und <strong>zu</strong>m Abbau<br />

vorhan<strong>den</strong>er Bo<strong>den</strong>verunreinigungen sollten als separate<br />

Grundsätze ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Plansatz 2.2.2.1 Sicherung der Bo<strong>den</strong>funktionen enthält<br />

allgemeine Anforderungen <strong>zu</strong>m nachhaltigen Umgang mit der<br />

Ressource Bo<strong>den</strong>, die einen Beitrag <strong>zu</strong>r Sicherung des Bo<strong>den</strong>s und<br />

seiner Funktionen leisten können. Hier<strong>zu</strong> zählen auch die<br />

angeführten Aspekte <strong>zu</strong>m schonen<strong>den</strong> Umgang mit Bo<strong>den</strong> und <strong>zu</strong>r<br />

Begegnung von Bo<strong>den</strong>verunreinigungen. Insofern besteht keine<br />

Notwendigkeit hierfür separate Grundsätze <strong>zu</strong> formulieren.<br />

1868 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

2257<br />

2582<br />

2.2.2.1<br />

Sicherung der<br />

Bo<strong>den</strong>funktionen (G)<br />

Die Festlegung im 4. Spiegelstrich <strong>zu</strong>r standortangepassten<br />

Bewirtschaftung von Wald und Flur und <strong>zu</strong>r nachhaltigen<br />

Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng unter Beachtung agrarstruktureller Belange ist eher<br />

in <strong>den</strong> Plansätzen 2.3.1 Landwirtschaft und 2.3.2 Forstwirtschaft<br />

relevant.<br />

nicht folgen<br />

Unter dem Plansatz 2.2.2.1 Sicherung der Bo<strong>den</strong>funktionen sind<br />

allgemeine Anforderungen <strong>zu</strong>m nachhaltigen Umgang mit der<br />

Ressource Bo<strong>den</strong> subsumiert, die einen Beitrag <strong>zu</strong>r Sicherung des<br />

Bo<strong>den</strong>s und seiner Funktionen leisten können. Der Land- und<br />

Forstwirtschaft kommen dabei als primäre Bo<strong>den</strong>nutzer besondere<br />

Verantwortung <strong>zu</strong>, weshalb eine Erwähnung der<br />

standortangepassten Bewirtschaftung von Wald und Flur (auch im<br />

Sinne der in §17 BBodSchG definierten guten fachlichen Praxis)<br />

innerhalb des Bo<strong>den</strong>schutz-Grundsatzes angemessen erscheint.<br />

1869 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.2.1<br />

Sicherung der<br />

Bo<strong>den</strong>funktionen (G)<br />

Bei der Festlegung im letzten Spiegelstrich <strong>zu</strong>r gelenkten<br />

natürlichen Sukzession ist nicht erkenntlich, was unter „nicht mehr<br />

oder nur noch ökonomisch nutzbaren Flächen" gemeint ist. Falls es<br />

sich hierbei um vorbelastete Bö<strong>den</strong> oder Bö<strong>den</strong> mit geringwertigen<br />

Bo<strong>den</strong>funktionen handelt, sind diese Bö<strong>den</strong> gemäß<br />

Formulierungsvorschlag für <strong>den</strong> Plansatz für die<br />

Flächeninanspruchnahme vor<strong>zu</strong>sehen. Dieser Punkt sollte deshalb<br />

entfallen.<br />

folgen<br />

Der letzte Spiegelstrich des Plansatzes 2.2.2.1 wird gestrichen und<br />

durch folgen<strong>den</strong> Spiegelstrich ersetzt:<br />

"Ausgleichsmaßnahmen nach Naturschutzrecht vorrangig auf<br />

Bö<strong>den</strong> mit geringen Bo<strong>den</strong>funktionen und nicht auf Bö<strong>den</strong> mit<br />

hoher Ertragsfähigkeit durchgeführt wer<strong>den</strong>."<br />

Stattdessen könnte folgender Grundsatz aufgenommen wer<strong>den</strong>:<br />

Ausgleichsmaßnahmen nach Naturschutzrecht sollen vorrangig auf<br />

Bö<strong>den</strong> mit geringen Bo<strong>den</strong>funktionen und nicht auf Bö<strong>den</strong> mit<br />

hoher Ertragsfähigkeit durchgeführt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1006 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.2<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Bo<strong>den</strong>schutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1870 Zentralstelle der Forstverwaltung<br />

Abteilung Hoheit und Dienstleistungen<br />

Referat öffentl rechtliche<br />

Fachplanungen und Waldnaturschutz<br />

(Stellungnahme ist mit <strong>zu</strong>ständigen<br />

Forstämtern Annweiler, Bad Dürkheim,<br />

Bienwald (Kandel),<br />

Donnersberg (Kirchheimbolan<strong>den</strong>),<br />

Haardt (Landau), Johanniskreuz, Pfälzer<br />

Rheinauen (Bellheim) und<br />

Rheinhessen (Alzey)abgestimmt.)<br />

2.2.2.1<br />

Sicherung der<br />

Bo<strong>den</strong>funktionen (G)<br />

Gerade in waldarmen Gebieten mit einem hohen Anteil<br />

landwirtschaftlich genutzter Flächen sollten die Flächen geringer<br />

Bo<strong>den</strong>güte für Ausgleichsmaßnahmen <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Es<br />

wird vorgeschlagen im PS 2.2.2.1 <strong>den</strong> Punkt <strong>zu</strong> ergänzen: "In<br />

waldarmen Gebieten, insbesondere in der Rheinebene, sollen diese<br />

Flächen als Ausgleichsflächen für die Anlage naturnaher<br />

Waldflächen <strong>zu</strong>r Verfügung stehen."<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Am Ende der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.2.4 wird ergänzt:"Dabei bieten<br />

sich auch die Anlage naturnaher Waldflächen für<br />

naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen an".<br />

1871 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

2.2.2.1<br />

Sicherung der<br />

Bo<strong>den</strong>funktionen (G)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> 2.2.2.1 soll im letzten Absatz auf 81 folgende<br />

Formulierung gewählt wer<strong>den</strong>: "Bei unvermeidlichen Eingriffen in<br />

<strong>den</strong> Bo<strong>den</strong> soll der Oberbo<strong>den</strong> schonend abgetragen und<br />

sachgerecht gelagert wer<strong>den</strong>, so dass er später am Ort des<br />

Eingriffes oder an anderer, geeigneter Stelle wiederverwendet<br />

wer<strong>den</strong> kann."<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> 2.2.2.1 wird im letzten Absatz auf 81<br />

folgende Formulierung gewählt: "Bei unvermeidlichen Eingriffen in<br />

<strong>den</strong> Bo<strong>den</strong> soll der Oberbo<strong>den</strong> schonend abgetragen und<br />

sachgerecht gelagert wer<strong>den</strong>, so dass er später am Ort des<br />

Eingriffes oder an anderer, geeigneter Stelle wiederverwendet<br />

wer<strong>den</strong> kann."<br />

1872 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.2.2.1<br />

Sicherung der<br />

Bo<strong>den</strong>funktionen (G)<br />

Um <strong>den</strong> Umgang mit Bo<strong>den</strong> und Fläche noch stärker ins<br />

Bewusstsein aller Beteiligten <strong>zu</strong> rücken, wäre es sachdienlich, <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> Hinweisen <strong>zu</strong>r sachgerechten Lagerung von Oberbo<strong>den</strong> (S. 81)<br />

bzw. <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Ausgleichsmaßnahmen (S. 81) noch über die<br />

Durchführung einer Umweltprüfung bei der Aufstellung von<br />

Bauleitplänen <strong>zu</strong> informieren. Hier könnte z. B. auf die Arbeitshilfe<br />

„Das Schutzgut Bo<strong>den</strong> in der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung" und auf <strong>den</strong> Leitfa<strong>den</strong> „Bewertung von Bö<strong>den</strong><br />

nach ihrer Leistungsfähigkeit" verwiesen wer<strong>den</strong>. Diese sind als<br />

fachlicher Standard für die Bewertung von Eingriffen in Bö<strong>den</strong><br />

sowie für die Bewertung von bo<strong>den</strong>bezogenen Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen an<strong>zu</strong>sehen.<br />

teilweise folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.2.1 wird am Ende des zweiten<br />

Absatzes folgender Satz eingefügt: "Zur Bewertung von Eingriffen<br />

in Bö<strong>den</strong> sowie von bo<strong>den</strong>bezogenen Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen sind die entsprechen<strong>den</strong> fachspezifischen<br />

Leitfä<strong>den</strong> und Arbeitshilfen heran<strong>zu</strong>ziehen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1007 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.2<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Bo<strong>den</strong>schutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1873 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

2.2.2.1<br />

Sicherung der<br />

Bo<strong>den</strong>funktionen (G)<br />

Der zweite Satz soll geändert wer<strong>den</strong> in:<br />

„Da<strong>zu</strong> soll bzw. sollen der Bo<strong>den</strong>gebrauch entschei<strong>den</strong>d<br />

reduziert...wer<strong>den</strong>,…"<br />

Das Gemeinte soll klargestellt wer<strong>den</strong>: Bo<strong>den</strong> kann nicht<br />

„verbraucht" wer<strong>den</strong>; er wird genutzt bzw. Gebraucht.<br />

nicht folgen<br />

An dem im allgemeinen Sprachgebrauch verwendeten Begriff<br />

Bo<strong>den</strong>verbrauch wird festgehalten. Damit sollen die Aspekte der<br />

Inanspruchnahme bzw. der Beeinträchtigung des Bo<strong>den</strong>s und nicht<br />

die der Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng bzw. des Bo<strong>den</strong>gebrauchs betont wer<strong>den</strong>.<br />

So stellt beispielsweise die landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng einen<br />

Bo<strong>den</strong>gebrauch dar.<br />

1874 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.2.2.1<br />

Sicherung der<br />

Bo<strong>den</strong>funktionen (G)<br />

Die in der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 2.2.2.1 getroffenen<br />

Handlungsempfehlungen in Be<strong>zu</strong>g auf die landwirtschaftliche<br />

Bo<strong>den</strong>bewirtschaftung insbesondere in erosionsgefährdeten<br />

Bereichen sind auf der Ebene des RROP viel <strong>zu</strong> detailliert. Da<br />

dieser Grundsatz keine Steuerungswirkung entfaltet ist er <strong>zu</strong><br />

streichen.<br />

nicht folgen<br />

An dem Grundsatz 2.2.2.1 wird festgehalten. Der Grundsatz<br />

beinhaltet allgemeine Leitvorstellungen, die aus<br />

regionalplanerischer Sicht <strong>zu</strong>r Sicherung der Bo<strong>den</strong>funktionen<br />

beitragen können. Da<strong>zu</strong> gehört auch die Reduzierung bzw.<br />

Vermeidung einer nut<strong>zu</strong>ngsbedingten Bo<strong>den</strong>erosion. An <strong>den</strong> in der<br />

Begründung angeführten Handlungsempfehlungen wird<br />

festgehalten, da sie <strong>zu</strong>r Erläuterung des Plansatzes beitragen.<br />

1875 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

2.2.2.1<br />

Sicherung der<br />

Bo<strong>den</strong>funktionen (G)<br />

Im Rahmen dieses Regionalplanes ist eine derart detaillierte<br />

Bewirtschaftungsempfehlung von erosionsgefährdeten Bereichen<br />

fehl am Platz. Bewirtschaftungskonzepte sind nicht Aufgabe eines<br />

Regionalplanes.<br />

nicht folgen<br />

An dem Plansatz 2.2.2.1 wird festgehalten. Der Grundsatz<br />

beinhaltet allgemeine Leitvorstellungen, die aus<br />

regionalplanerischer Sicht <strong>zu</strong>r Sicherung der Bo<strong>den</strong>funktionen<br />

beitragen können. Da<strong>zu</strong> gehört auch die Reduzierung bzw.<br />

Vermeidung einer nut<strong>zu</strong>ngsbedingten Bo<strong>den</strong>erosion. An <strong>den</strong> in der<br />

Begründung angeführten Handlungsempfehlungen wird<br />

festgehalten, da sie <strong>zu</strong>r Erläuterung des Plansatzes beitragen.<br />

1876 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.2.2<br />

Reduzierung des<br />

Bo<strong>den</strong>verbrauchs (G)<br />

Die im Plansatz 2.2.2.2: Reduzierung des Bo<strong>den</strong>verbrauchs<br />

definierten Prinzipien Ausbau vor Neubau und Bündelung statt<br />

Neutrassierung sollten entsprechend <strong>den</strong> Zielen und Grundsätzen<br />

der Plankapitel 1.4 Wohnbauflächen und 1.5 Gewerbliche<br />

Bauflächen als Ziel definiert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Plansatz 2.2.2.2 Reduzierung des Bo<strong>den</strong>verbrauchs verweist<br />

u.a. auf andere Plansätze und beinhaltet darüber hinaus<br />

allgemeingültige Leitvorstellungen <strong>zu</strong>r Reduzierung des<br />

Bo<strong>den</strong>verbrauchs. Der Plansatz erfüllt damit nicht die<br />

Anforderungen an ein Ziel der Raumordnung. Ziele der<br />

Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und<br />

sachlich bestimmten oder bestimmbaren, abschließend<br />

abgewogenen Festlegungen <strong>zu</strong>r Entwicklung, Ordnung und<br />

Sicherung des Raumes.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1008 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.2<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Bo<strong>den</strong>schutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1877 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

2.2.2.2<br />

Reduzierung des<br />

Bo<strong>den</strong>verbrauchs (G)<br />

Der erste Satz ist <strong>zu</strong> ändern in: „Die Reduzierung des<br />

Bo<strong>den</strong>gebrauchs und <strong>zu</strong>r…"<br />

Das Gemeinte soll klargestellt wer<strong>den</strong>: Bo<strong>den</strong> kann nicht<br />

„verbraucht" wer<strong>den</strong>; er wird genutzt bzw. gebraucht.<br />

nicht folgen<br />

An dem im allgemeinen Sprachgebrauch verwendeten Begriff<br />

Bo<strong>den</strong>verbrauch wird festgehalten. Damit sollen die Aspekte der<br />

Inanspruchnahme bzw. der Beeinträchtigung des Bo<strong>den</strong>s und nicht<br />

die der Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng bzw. des Bo<strong>den</strong>gebrauchs betont wer<strong>den</strong>.<br />

So stellt beispielsweise die landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng einen<br />

Bo<strong>den</strong>gebrauch dar.<br />

1878 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.2.2.2<br />

Reduzierung des<br />

Bo<strong>den</strong>verbrauchs (G)<br />

Gem. Begründung <strong>zu</strong> G 2.2.2.2 soll die<br />

Freiflächeninanspruchnahme auf weniger wertvolle Bö<strong>den</strong> gelenkt<br />

wer<strong>den</strong>. Es stellt sich dabei <strong>zu</strong>nächst die schwer beantwortbare<br />

Frage: Wer und was definiert letztendlich, was „weniger wertvolle<br />

Bö<strong>den</strong>" sind? Fazit: Unbrauchbarer Ansatz, es sollte grundsätzlich<br />

keine Inanspruchnahme auch wenig wertvoller Bö<strong>den</strong> erfolgen.<br />

nicht folgen<br />

Die Reduzierung der Freiflächeninanspruchnahme ist auch aus<br />

Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar ein wichtiges<br />

regionalplanerisches Anliegen, was u.a. im Plansatz 2.2.2.1 <strong>zu</strong>m<br />

Ausdruck kommt. Zu <strong>den</strong> weniger wertvollen Bö<strong>den</strong> zählen gem.<br />

diesem Plansatz Bö<strong>den</strong>, die aus land- und forstwirtschaftlichen<br />

sowie landespflegerischen Grün<strong>den</strong> weniger schutzbedürftig sind.<br />

1879 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

2.2.2.2<br />

Reduzierung des<br />

Bo<strong>den</strong>verbrauchs (G)<br />

Die Reduzierung der Freiflächeninanspruchnahme wird unterstützt.<br />

Jedoch stellt sich die Frage was „weniger wertvolle Bö<strong>den</strong>" sind<br />

und wer dies definiert.<br />

Generell soll darauf hingewirkt wer<strong>den</strong>, die<br />

Freiflächeninanspruchnahme möglichst <strong>zu</strong> reduzieren und nicht<br />

einfach auf „weniger wertvolle Bö<strong>den</strong>" <strong>zu</strong> lenken.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Reduzierung der Freiflächeninanspruchnahme ist auch aus<br />

Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar ein wichtiges<br />

regionalplanerisches Anliegen, was u.a. im Plansatz 2.2.2.1 <strong>zu</strong>m<br />

Ausdruck kommt. Zu <strong>den</strong> weniger wertvollen Bö<strong>den</strong> zählen gem.<br />

diesem Plansatz Bö<strong>den</strong>, die aus land- und forstwirtschaftlichen<br />

sowie landespflegerischen Grün<strong>den</strong> weniger schutzbedürftig sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1009 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1880 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

- Aus Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt<br />

bestehen im Bereich<br />

Grundwasserschutz/Trinkwasserversorgung keine Be<strong>den</strong>ken gegen<br />

<strong>den</strong> Entwurf des Regionalplans Rhein-Neckar.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1881 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Es wird darauf hingewiesen, dass der südliche Teil des Rhein-<br />

Neckar-Kreises vom geplanten Heilquellenschutzgebiet Bad<br />

Schönborn betroffen ist (Raum Malsch- Mühlhausen-Angelbachtal-<br />

Hilsbach-Östringen). Die bestehen Schutzanforderungen für die<br />

Thermal- und Mineralwässer von Bad Schönborn können aber noch<br />

nicht im Detail benannt wer<strong>den</strong>. Das Heilquellenschutzgebiet (mit<br />

Benennung der konkreten Schutzanforderungen) konnte vom LGRB<br />

noch nicht abgegrenzt wer<strong>den</strong>, da die hierfür notwendigen<br />

Unterlagen weder von der Stadt noch <strong>den</strong> Betreibern der Thermalund<br />

Heilquellen <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt wer<strong>den</strong>. Durch diese<br />

Situation können Planungsvorhaben nicht in dem Umfang<br />

hydrogeologisch beurteilt wer<strong>den</strong>, wie es notwendig ist.<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsüberlagerungen müssen jeweils im Einzelfall mit sehr<br />

großem Aufwand für das LGRB beurteilt wer<strong>den</strong>, wobei dies<br />

mangels der o.g. Unterlagen nur behelfsmäßig möglich ist.<br />

Zusammenfassend liegt diesbezüglich ein unhaltbarer Zustand vor.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Heilquellen <strong>zu</strong>m Allgemeinwohl<br />

staatlich anerkannt wer<strong>den</strong>. Durch entsprechende Baumaßnahmen<br />

kann es <strong>zu</strong> Schädigungen der Heilquellen kommen (bis <strong>zu</strong> deren<br />

Versiegen).<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1010 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1882 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

- Aus hydrogeologischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen<br />

Einwände <strong>zu</strong>m Regionalplan.<br />

Die Begriffe „Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz (Z)" und<br />

„Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz (G)" sind u. E. aus<br />

hydrogeologischer/wasserwirtschaftlicher Sicht missverständlich<br />

und auf der Karte nicht klar <strong>zu</strong> erkennen bzw. <strong>zu</strong> unterschei<strong>den</strong> (s.<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, Blatt West). Dies gilt auch für <strong>den</strong> Begriff<br />

"Landesweit bedeutsame Ressource für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

und die Trinkwasserversorgung" (s. Erläuterungskarte Natur,<br />

Landwirtschaft und Umwelt, Blatt West). Grundwasserschutz ist<br />

<strong>zu</strong>nächst ein flächendeckend greifender Grundsatz bzw. die<br />

Umset<strong>zu</strong>ng von Maßnahmen <strong>zu</strong>r Sicherstellung der Ressource<br />

Grundwasser.<br />

Aus der Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum wird klar, was mit <strong>den</strong> Begriffen<br />

verbun<strong>den</strong> wird (S. 79).<br />

Kenntnisnahme<br />

Gem. Plansatz 2.2.3.1 wird in der Metropolregion Rhein-Neckar ein<br />

flächendeckender Grundwasserschutz angestrebt. Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz (Plansätze 2.2.3.1<br />

und 2.2.3.2) dienen dem Schutz von besonders schützenswerten<br />

Grundwasservorkommen und sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

festgelegt. Erläuterungen <strong>zu</strong> diesen Festlegungen, wie sie auch im<br />

Landschaftsrahmenplan Ba<strong>den</strong>-Württemberg verwendet wur<strong>den</strong>,<br />

fin<strong>den</strong> sich im Einheitlichen Regionalplan in <strong>den</strong> Begründungen <strong>zu</strong><br />

o.g. Plansätzen.<br />

Die in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt<br />

nachrichtlich dargestellten "landesweit bedeutsamen Ressourcen<br />

für <strong>den</strong> Grundwasserschutz und die Trinkwasserversorgung" sind<br />

Gebiete, die für eine <strong>zu</strong>künftige Trinkwasserversorgung<br />

grundsätzlich geeignet sind.<br />

1883 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

- Nach Auffassung des Landesamts für Geologie und Bergbau sind<br />

die Flächen der größeren Schwemmfächer von Queich und<br />

Speyerbach auch außerhalb der bereits festgesetzten bzw. in<br />

Planung befindlichen Trinkwasserschutzgebiete Gebiete mit<br />

potenziell nutzbaren und <strong>zu</strong> schützen<strong>den</strong> Grundwasserressourcen.<br />

Auf der Kartendarstellung fehlen diese Flächen. Außer dem<br />

Bienwald- Schwemmfächer sind im rheinland-pfälzischen Teil des<br />

Oberrheingrabens nur der Bereich Hördter Rheinaue und Altriper<br />

Rheinbogen bis nach Waldsee eingetragen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Schwemmfächer von Queich und Speyerbach gehören nach<br />

<strong>den</strong> uns vorliegen<strong>den</strong> wasserwirtschaftlichen Datengrundlagen<br />

nicht <strong>zu</strong> <strong>den</strong> schützenswerten landesweit bedeutsamen<br />

Grundwasservorkommen und wur<strong>den</strong> daher nicht in die<br />

grundwasserschutzbezogenen Darstellungen der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bzw. der Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt einbezogen.<br />

1884 Stadtverwaltung Heidelberg - Die Gebietsdarstellungen „Vorrang- / Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz" beziehen sich auf die rechtlich noch gültigen<br />

Wasserschutzgebiete.<br />

Die Wasserschutzgebiete sind bereits fachtechnisch neu<br />

abgegrenzt und sollen spätestens 2013 rechtlich gültig wer<strong>den</strong>.<br />

Hier sind insbesondere die Neuabgren<strong>zu</strong>ng der Zone III des<br />

Wasserschutzgebietes Rauschen sowie die weiter nach Osten - bis<br />

etwa an die B 3 - verschobenen Grenzen der Wasserschutzgebiete<br />

Rheinau und Eppelheim <strong>zu</strong> beachten und in die Gebietsausweisung<br />

<strong>zu</strong> übernehmen.<br />

folgen<br />

Der aktuelle Planungsstand der betreffen<strong>den</strong> Wasserschutzgebiete,<br />

der <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Planerarbeitung dem Verband Region Rhein-<br />

Neckar noch nicht bekannt war, wird in die Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt übernommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1011 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1885 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Die Themen Grundwasser, Grundwasserschutz und<br />

Wasserversorgung wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> schriftlichen Teilen des<br />

Einheitlichen Regionalplanes mit <strong>den</strong> Zielvorgaben und <strong>den</strong><br />

Grundsätzen in ausreichender Tiefe behandelt.<br />

nicht folgen<br />

Das Thema Grundwasserschutz, ab Abschnitt 2.2.3 im<br />

Regionalplan bedarf allerdings einer wesentlichen Korrektur bei <strong>den</strong><br />

Begriffen Vorranggebiet und Vorbehaltsgebiet. Entsprechend § 11<br />

Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes Ba<strong>den</strong>-Württemberg (LpIG)<br />

sind Vorranggebiete für bestimmte Funktionen oder Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

vorgesehen, hier Gebiete <strong>zu</strong>r Sicherung von Wasservorkommen<br />

entsprechend § 11 Absatz 3 Satz 2 Nr. 8 LpIG, in <strong>den</strong>en andere<br />

raumbedeutsame Nut<strong>zu</strong>ngen ausgeschlossen sind, soweit sie mit<br />

<strong>den</strong> vorrangigen Funktionen oder Nut<strong>zu</strong>ngen oder Zielen der<br />

Raumordnung nicht vereinbar sind. In Absatz 2.2.3 Einheitlicher<br />

Regionalplan wird dies auch entsprechend dargestellt. In der<br />

Begründung da<strong>zu</strong> (Seite 83 und 84) wird die Definition allerdings<br />

umgekehrt verwandt. Hier wer<strong>den</strong> noch nicht erschlossene<br />

Grundwasserreserven <strong>zu</strong> Vorranggebieten und festgesetzte<br />

Wasserschutzgebiete <strong>zu</strong> Vorbehaltsgebieten, die einer Abwägung<br />

mit konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen unterliegen.<br />

Gem. §11 Abs.3 Nr.8 Landesplanungsgesetz Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

sind im Regionalplan Gebiete <strong>zu</strong>r Sicherung von<br />

Wasservorkommen fest<strong>zu</strong>legen. Diese Festlegungen sind nach §11<br />

Abs.7 LplG in der Form von Vorranggebieten und<br />

Vorbehaltsgebieten <strong>zu</strong> treffen. Im Landesplanungsgesetz ist nicht<br />

festgelegt, welche Bereiche <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Gebieten <strong>zu</strong>r Sicherung von<br />

Wasservorkommen gehören.<br />

Für festgesetzte Wasserschutzgebiete besteht bereits ein<br />

umfassender fachgesetzliches Schutz, so dass deren <strong>zu</strong>sätzliche<br />

regionalplanerische Sicherung mit Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz u.E. nicht erforderlich ist.<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsbeschränkungen bzw. besondere Auflagen ergeben sich<br />

für diese Gebiete aus <strong>den</strong> jeweils gültigen Schutzverordnungen.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan sind die festgesetzten<br />

Wasserschutzgebiete in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt nachrichtlich dargestellt. Zusätzlich sind diese Gebiete<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte -sofern nicht andere vorrangige<br />

Festlegungen Berücksichtigung fan<strong>den</strong>- als Vorbehaltsgebiete für<br />

<strong>den</strong> Grundwasserschutz festgelegt.<br />

Die Notwendigkeit einer vorsorglichen regionalplanerischen<br />

Sicherung des Grundwassers in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz ergibt sich aus Sicht<br />

des Verbands Region Rhein-Neckar in erster Linie für solche<br />

Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Wasserversorgung, die<br />

noch nicht als Wasserschutzgebiete festgelegt sind.<br />

Eine <strong>zu</strong>sätzliche regionalplanerische Sicherung erfahren die<br />

Wasserschutzgebiete-sowohl festgesetzte als auch noch nicht<br />

festgesetzte- in dem sie in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Freiraum<br />

<strong>zu</strong>m überwiegen<strong>den</strong> Teil als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g, der auch <strong>den</strong><br />

Belangen des Grundwasserschutzes dient, festgelegt sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1012 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1886 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde Carlsberg)<br />

- Die Darstellungen in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und<br />

Umwelt der Wasserschutzgebiete zwischen Carlsberg und<br />

Wattenheim weichen sowohl von <strong>den</strong> Darstellungen im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz wie auch in unserem<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ab.<br />

nicht folgen<br />

Die vom Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz abweichen<strong>den</strong><br />

Darstellungen der Wasserschutzgebiete im Bereich Carlsberg und<br />

Wattenheim begrün<strong>den</strong> sich aus der Verwendung aktueller<br />

Gebietsabgren<strong>zu</strong>ngen. In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt sind das Wasserschutzgebiet Rothbachtal,<br />

Wattenheim sowie das Wasserschutzgebiet Carlsberg,<br />

Hertlingshausen mit Stand März 2011 nachrichtlich dargestellt. Die<br />

Darstellungen der Wasserschutzgebiete in der Beikarte<br />

Landespflege des RROP 2004 dokumentieren <strong>den</strong> Stand von 2002.<br />

1887 MVV Energie AG - Ein weiterer Aspekt, der u.E. im Planentwurf nicht ausreichend<br />

hervorgehoben wurde, ist die Sicherstellung der<br />

Trinkwasserversorgung im Planungsgebiet generell. Die<br />

Ausweisung von Vorranggebieten innerhalb der<br />

Wasserschutzgebiete darf nicht die Umset<strong>zu</strong>ng von Maßnahmen<br />

der Trinkwasserversorgung (z.B. Brunnenneubau bzw.<br />

Wegenut<strong>zu</strong>ng oder auch -ausbau) verhindern. Die<br />

Zukunftssicherung der Trinkwasserversorgung des Großraums<br />

Rhein-Neckar darf nicht in Frage gestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Durch die Festlegung der Vorranggebiete in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die<br />

rechtmäßigen und ordnungsgemäß ausgeübten Nut<strong>zu</strong>ngen nicht<br />

eingeschränkt. Vorhaben der Trinkwassergewinnung sind als<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge<br />

an<strong>zu</strong>sehen. Sie sind daher in <strong>den</strong> festgelegten Vorranggebieten<br />

i.d.R. möglich.<br />

Grundsätzlich müssen Maßnahmen <strong>zu</strong>r Gewährleistung der<br />

Trinkwasserversorgung ebenso wie alle sonstigen Vorhaben die<br />

bestehen<strong>den</strong> fachgesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise<br />

Schutzgebietsverordnungen berücksichtigen und einhalten.<br />

1888 Wasserverband Hessisches Ried - Unter „Zu 2.2.3.1" wird der Begriff „Grundwasservorräte"<br />

verwendet. Statt der Verwendung des Begriffs<br />

„Grundwasservorräte", der eine tatsächlich nicht belegbare<br />

Endlichkeit des Grundwassers begrifflich nahe legt, sollte ggf.<br />

lediglich der Begriff „Grundwasser" gewählt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Im Weiteren wird unter „Zu 2.2.3.2" auf Seite 83 der Begriff<br />

„Grundwasservorkommen" verwendet, auf <strong>den</strong> Selbiges <strong>zu</strong>trifft.<br />

Hier sollte stattdessen der Begriff „<strong>zu</strong>r Grundwassernut<strong>zu</strong>ng<br />

geeigneten Gebiete" verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> 2.2.3.1 wer<strong>den</strong> die Wörter " der<br />

Grundwasservorräte" ersetzt durch die Wörter "des Grundwassers".<br />

An dem Begriff "Grundwasservorkommen" wird festgehalten, da es<br />

sich um einen gängigen Begriff im Sprachgebrauch handelt (auch<br />

der Wasserverband Hessisches Ried verwendet <strong>den</strong> Begriff auf<br />

seiner Homepage), der das Gemeinte aus Sicht des Verbands<br />

Region Rhein-Neckar <strong>zu</strong>treffend beschreibt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1013 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1889 Wasserverband Hessisches Ried - Zur Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, Blatt Ost:<br />

nicht folgen<br />

Das Wasserwerk Jägersburg unseres Verbandsmitgliedes<br />

Wasserbeschaffungsverband Riedgruppe Ost befindet sich mit<br />

seinen Brunnenanlagen im Jägersburger und Lorscher Wald, und<br />

liegt somit innerhalb des Planungsraums. Der WHR betreibt <strong>zu</strong>dem<br />

im Jägersburger Wald die gleichnamige Infiltrationsanlage <strong>zu</strong>r<br />

Grundwasseranreicherung. In der entsprechen<strong>den</strong><br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, Blatt Ost ist der Bereich jedoch weder als<br />

Vorrang noch als Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

ausgewiesen. Die Karte ist daher entsprechend <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

Auch das Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Jägersburg ist<br />

in der Karte entsprechend <strong>zu</strong> ergänzen (Hinweis: Auf der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt, Blatt Ost ist das<br />

Wasserschutzgebiet verzeichnet).<br />

Das festgesetzte Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk<br />

Jägersburg ist in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und<br />

Umwelt nachrichtlich dargestellt. Infiltrationsanlagen wer<strong>den</strong> in<br />

dieser Karte nicht dargestellt.<br />

Für festgesetzte Wasserschutzgebiete, wie dem<br />

Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Jägersburg, bestehen<br />

bereits umfassende fachgesetzliche Schutzbestimmungen, so dass<br />

deren <strong>zu</strong>sätzliche regionalplanerische Sicherung mit<br />

Vorranggebieten für <strong>den</strong> Grundwasserschutz u.E. nicht erforderlich<br />

ist. Nut<strong>zu</strong>ngsbeschränkungen bzw. besondere Auflagen ergeben<br />

sich für diese Gebiete aus <strong>den</strong> jeweils gültigen<br />

Schutzverordnungen. Neue Raumnut<strong>zu</strong>ngsansprüche müssen<br />

diese fachgesetzlichen Bestimmungen erfüllen.<br />

Das Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Jägersburg wurde in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz festgelegt, da hier anderen, aus Sicht des<br />

Verbands Region Rhein-Neckar prioritären Ausweisungen der<br />

Vor<strong>zu</strong>g gegeben wird (Anmerkung: in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

fin<strong>den</strong> i.d.R. keine Überlagerungen von freiraumbezogenen<br />

Festlegungen statt, sondern es wird jeweils nur eine Leit-<br />

Festlegung berücksichtigt).<br />

Eine <strong>zu</strong>sätzliche regionalplanerische Sicherung erfährt das<br />

Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Jägersburg in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, in dem es im Freiraum <strong>zu</strong>m überwiegen<strong>den</strong><br />

Teil als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g, der auch <strong>den</strong> Belangen des<br />

Grundwasserschutzes dient, festgelegt ist.<br />

1890 Wasserverband Hessisches Ried - Vorhan<strong>den</strong>e Anlagen der Wasserversorgung - Wasserwerke und<br />

Leitungen - sollten in <strong>den</strong> Raumnut<strong>zu</strong>ngskarten dokumentiert sein.<br />

nicht folgen<br />

Die Darstellung von Infrastruktureinrichtungen, wie Wasserwerke<br />

und Wasserleitungen wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans <strong>zu</strong>r Vermeidung einer Überfrachtung<br />

der Kartendarstellung mit nachrichtlichen Übernahmen nicht<br />

vorgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1014 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1891 Zweckverband für Wasserversorgung<br />

"Pfälzische Mittelrheingruppe"<br />

- Die Interessen der Trinkwasserversorgung in dem mit<br />

widerstreben<strong>den</strong> Interessen übersäten Planungsgebiet scheinen<br />

ausreichend berücksichtigt, um auch <strong>zu</strong>künftig im mittleren Rhein-<br />

Pfalz-Kreis die Trinkwasserversorgung sicher<strong>zu</strong>stellen, sodass<br />

hier<strong>zu</strong> unsererseits keine grundsätzliche Stellungnahme mehr<br />

erforderlich ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1892 Beregnungsverband Vorderpfalz - Weiterhin wird von Seiten der Wasserwirtschaft (SGD Süd) nicht folgen<br />

angedacht, mittelfristig in der Südpfalz im Raum Hochstadt für rund<br />

entspr.<br />

5.500 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche ebenfalls eine<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

2314<br />

Beregnungsanlage mit einem stationären Rohrleitungsnetz und<br />

einer eigenen Rheinwasser-Entnahmestelle <strong>zu</strong> errichten. Im<br />

Rahmen einer vertiefen<strong>den</strong> wasserwirtschaftlichen Untersuchung<br />

wurde bereits ein geeigneter Entnahmestandort am Rhein<br />

(gegenüber dem AKW Philippsburg) festgelegt. Auch hier sind die<br />

Möglichkeiten für die Linienführung der Haupttrasse von der<br />

Entnahmestelle bis <strong>zu</strong>r Grenze des Beregnungsgebiets durch<br />

unterschiedliche Schutzgebiete (NSG, FFH, VSG) und Maßnahmen<br />

<strong>zu</strong>m Hochwasserschutz stark eingeschränkt. Für die Errichtung der<br />

geplanten Beregnungsanlage ist diese Hauptleitungsstrasse und<br />

die Entnahmestelle am Rhein von grundlegender Bedeutung,<br />

deshalb muss beides in <strong>den</strong> Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong><br />

um allen weiteren Planungen die nötige Rechtssicherheit <strong>zu</strong> geben.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wird in der Begründung<br />

<strong>zu</strong>m Plansatz 2.3.1.2 (Vorranggebiete für die Landwirtschaft) und<br />

explizit die große Bedeutung der Feldberegnung unterstrichen.<br />

Plansatz 3.3.1.5 verweist auf die grundsätzliche Nut<strong>zu</strong>ng von<br />

Oberflächenwasser für die Feldberegnung. Es gilt, neben dem<br />

Pumpwerk am Otterstadter Altrhein bei Bedarf weitere<br />

Entnahmestandorte <strong>zu</strong> prüfen. Das sollte im Rahmen eines<br />

Beregnungswassermanagements auf regionaler Ebene geschehen.<br />

Die Regionalplanung kann dabei unterstützend tätig sein.<br />

Mit Blick das Abstimmungsergebnis der<br />

Raumordnungskommission <strong>zu</strong> Form und Inhalt der Darstellungen<br />

des Regionalplans Rhein-Neckar ist kein Planzeichen für mögliche<br />

Wasserentnahmestellen bzw. Trassenverläufe für<br />

Beregnungsleitungen vorgesehen. Die Linienführung für<br />

Beregnungsleitungen muss im Rahmen eines<br />

Raumordnungsverfahrens geprüft wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1015 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1893 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.3.1<br />

Flächendeckender<br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Die Gewährleistung eines guten chemischen und mengenmäßigen<br />

Zustandes ist gemäß § 47 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ein<br />

rechtlich vorgegebenes Bewirtschaftungsziel für das Grundwasser.<br />

Die Ziele der Regionalplanung sollten auch die Ziele des<br />

Wasserhaushaltsgesetzes abdecken. Der Plansatz 2.2.3.1:<br />

Flächendeckender Grundwasserschütz sollte deswegen gemäß<br />

dieser Vorgabe nicht als Grundsatz sondern als Ziel der<br />

Regionalplanung eingestuft wer<strong>den</strong>.<br />

Abweichende Bewirtschaftungsziele gemäß § 30 WHG in<br />

Verbindung mit § 47 Abs. 3 WHG im Sinne einer Abschwächung<br />

der strengen Bewirtschaftungsziele können nur durch die<br />

<strong>zu</strong>ständigen Behör<strong>den</strong>, hier die Flussgebietsbehör<strong>den</strong><br />

Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart, nicht jedoch durch<br />

kommunale Planungsträger, vorgenommen wer<strong>den</strong>. Damit sind die<br />

wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele einer Abwägung in der<br />

Bauleitplanung nicht <strong>zu</strong>gänglich. Eine Einstufung des Plansatzes<br />

lediglich als Grundsatz und nicht als Ziel würde bei <strong>den</strong><br />

Planungsträgern die unbegründete Hoffnung auf einen<br />

Abwägungsspielraum wecken, der rechtlich nicht vorhan<strong>den</strong> ist.<br />

nicht folgen<br />

An der Einstufung des Plansatzes 2.2.3.1 als Grundsatz wird<br />

festgehalten. Der Plansatz erfüllt auf Grund seiner allgemein<br />

gehaltenen, räumlich nicht konkreten Aussagen nicht die im ROG<br />

definierten Anforderungen an ein Ziel der Raumordnung. Gem. der<br />

gesetzlichen Begriffsbestimmung in §3 Nr.2 ROG sind Ziele der<br />

Raumordnung "verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und<br />

sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landesoder<br />

Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder<br />

zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes".<br />

Eine fachgesetzliche Zielset<strong>zu</strong>ng, wie im WHG enthalten, ist<br />

insofern nicht gleich<strong>zu</strong>setzen mit einem raumordnerischen Ziel,<br />

dessen Festlegung eine umfangreiche Abwägung der<br />

verschie<strong>den</strong>en Belange vorausgegangen sein muss. Innerhalb des<br />

Kapitels 2.2.3 Grundwasserschutz stellt ausschließlich der Plansatz<br />

2.2.3.2 ein Ziel der Raumordnung dar, da hier die Festlegung von in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte räumlich <strong>zu</strong>geordneten Vorranggebieten<br />

für <strong>den</strong> Grundwasserschutz geregelt wird, in <strong>den</strong>en <strong>den</strong> Belangen<br />

des Grundwasserschutzes Vorrang vor konkurrieren<strong>den</strong><br />

Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen eingeräumt wird.<br />

1894 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.3.1<br />

Flächendeckender<br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Gefährdete Grundwasserkörper (gGWK) im Planungsgebiet, also<br />

Grundwasserkörper, bei <strong>den</strong>en das Risiko besteht, dass sie die<br />

Bewirtschaftungsziele nach § 47 WHG nicht erreichen, wur<strong>den</strong><br />

mittlerweile von <strong>den</strong> <strong>zu</strong>ständigen Wasserbehör<strong>den</strong> festgelegt. Im<br />

Planungsgebiet sind dies die gefährdeten Grundwasserkörper<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

• 16.2 Rhein-Neckar,<br />

• 16.3 Hockenheim-Walldorf-Wiesloch sowie<br />

• 8.2 Kraichgau.<br />

Die Bewirtschaftungsziele können durch grundlegende und<br />

ergänzende Maßnahmen erreicht wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1016 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1895 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.3.1<br />

Flächendeckender<br />

Grundwasserschutz (G)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz wird auf die EG-<br />

Wasserrahmenrichtlinie verwiesen. Da die Wasserrahmenrichtlinie<br />

mittlerweile in das Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz, in Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg: Landeswassergesetz) übernommen wurde, sollte<br />

die Begründung auch hierauf und nicht mehr nur auf die<br />

Wasserrahmenrichtlinie verweisen.<br />

folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> 2.2.4.1 wird im dritten Absatz der erste Satz<br />

wie folgt geändert:<br />

"Für die hierfür erforderlichen Maßnahmen schaffen die<br />

mittlerweile in das Wasserhaushaltsgesetz und die<br />

Landeswassergesetze übernommenen Vorgaben der EG-<br />

Wasserrahmenrichtlinie einen Handlungsrahmen, wonach die<br />

Oberflächengewässer innerhalb festgesetzter Fristen in einen<br />

guten ökologischen und chemischen Zustand gebracht wer<strong>den</strong><br />

sollen."<br />

1896 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.3.1<br />

Flächendeckender<br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass der Satz in der<br />

Plansatzbegründung „Bei entsprechender Gewässergüte kann<br />

auch die natürliche Gewässerentwicklung <strong>zu</strong>r<br />

Grundwasseranreicherung beitragen" nicht <strong>zu</strong>trifft. Er sollte<br />

deswegen gestrichen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.3.1 wird der Satz „Bei<br />

entsprechender Gewässergüte kann auch die natürliche<br />

Gewässerentwicklung <strong>zu</strong>r Grundwasseranreicherung beitragen."<br />

gestrichen.<br />

1897 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

2.2.3.1<br />

Flächendeckender<br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Auf S. 83, 2. Absatz heißt es: „Beim Abbau oberflächennaher<br />

Lagerstätten ist <strong>zu</strong> beachten, dass der freigelegte<br />

Grundwasserkörper ...dem Eintrag von Schadstoffen diversen<br />

Ursprungs ausgesetzt ist." Es wird hier unterstellt, dass die<br />

Freilegung der Grundwasseroberfläche zwangsläufig mit einem<br />

Schadstoffeintrag verbun<strong>den</strong> ist. Studien, die bereits vor Jahren in<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg durchgeführt wur<strong>den</strong>, haben belegt, dass dies<br />

keineswegs der Fall ist (KABA-Projekt).<br />

folgen<br />

Der betreffende Satz in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.3.1 wird<br />

wie folgt geändert: "Beim Abbau oberflächennaher Lagerstätten<br />

sind die potenziellen Beeinträchtigungen der<br />

Grundwasserverhältnisse <strong>zu</strong> beachten und je nach Einzelfall<br />

entsprechende Vorkehrungen <strong>zu</strong>r Gefahrenabwehr <strong>zu</strong> ergreifen,<br />

wie z.B. die Verkleinerung der freigelegten Wasserfläche oder<br />

Regelungen <strong>zu</strong>r Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng."<br />

1898 Zweckverband für Wasserversorgung<br />

„Germersheimer Südgruppe“ K.d.ö.R.<br />

2.2.3.1<br />

Flächendeckender<br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Es gilt der Grundsatz: Grundwasserkörper sind durch schädliche<br />

Einträge aus Industrie, Landwirtschaft und Geothermie <strong>zu</strong><br />

schützen.<br />

nicht folgen<br />

Nach Plansatz 2.2.3.1 wird ein flächendeckender<br />

Grundwasserschutz angestrebt. Zu diesem Zweck sollen nach Satz<br />

2 u.a. Grundwasserkörper vor schädlichen Stoffeinträgen geschützt<br />

wer<strong>den</strong>. Diese grundsätzliche Vorgabe bezieht sich auf alle anderen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngen, die Hervorhebung einzelner Nut<strong>zu</strong>ngen ist nicht<br />

notwendig bzw. zielführend.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1017 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1899 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.2.3.1<br />

Flächendeckender<br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Es wird nachgefragt, warum im Kapitel Grundwasserschutz<br />

(Plansatz 2.2.3.1) die EG-Wasserrahmenrichtline derart explizit<br />

hervorgehoben wird. Daraus resultieren sehr viele Auswirkungen /<br />

Anspruchspositionen in Be<strong>zu</strong>g auf Inanspruchnahme<br />

landwirtschaftlicher Nutzflächen. Bewirtschaftungsauflagen aus<br />

landwirtschaftlicher Sicht sind in Be<strong>zu</strong>g auf <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz viel <strong>zu</strong> detailliert. Dies gilt auch für <strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (vgl. hier<strong>zu</strong> Begründung <strong>zu</strong> G 2.2.5.5).<br />

Kenntnisnahme<br />

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie schafft einen Ordnungsrahmen für<br />

<strong>den</strong> Schutz der Gewässer und beinhaltet Leitlinien und Ziele <strong>zu</strong>r<br />

Verbesserung des künftigen Gewässer<strong>zu</strong>stands. Entsprechend<br />

dieser maßgeblichen Bedeutung für die Entwicklung des<br />

Grundwassers wird an deren Erwähnung in der Begründung <strong>zu</strong>m<br />

Plansatz 2.2.3.1 festgehalten. In diesem Zusammenhang kann die<br />

Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag <strong>zu</strong>r Erreichung der Ziele<br />

(z.B. Senkung der Nitratbelastung) leisten, weshalb eine<br />

Erwähnung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in der o.g.<br />

Begründung angemessen erscheint. In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

2.2.5.5 wird auf die umweltschonen<strong>den</strong> landwirtschaftlichen<br />

Bewirtschaftungsformen Be<strong>zu</strong>g genommen, da sie maßgeblich <strong>zu</strong>r<br />

Steigerung der natürlichen Wasseraufnahmefähigkeit des Bo<strong>den</strong>s<br />

beitragen können. Einen ähnlich hohen wasserwirtschaftlichen<br />

Stellenwert nimmt die Forstwirtschaft ein, auf die in der<br />

Begründung ebenfalls eingegangen wird.<br />

1900 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.2.3.1<br />

Flächendeckender<br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Der Satz: „Beim Abbau oberflächennaher Lagerstätten ist <strong>zu</strong><br />

beachten, ..." ist vor dem Hintergrund vorliegender anders<br />

lautender wissenschaftlicher Erkenntnisse ersatzlos <strong>zu</strong> streichen.<br />

Der Abbau von Rohstoffen wie Kies und Sand stellt grundsätzlich<br />

keine gesteigerte Gefährdung des Grundwasservorkommens dar.<br />

Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere verwiesen auf das<br />

wissenschaftliche Forschungsprojekt „Konfliktarme Baggerseen<br />

(KaBa)", das in Ba<strong>den</strong>-Württemberg in Zusammenarbeit des<br />

dortigen Umweltministeriums, der Landesanstalt für<br />

Umweltschutz, des Geologischen Landesamtes sowie weiterer<br />

Behör<strong>den</strong>, Universitäten und renommierten Gutachtern<br />

durchgeführt wurde.<br />

teilweise folgen<br />

Der Abbau von oberflächennahen Rohstoffen, insbesondere der<br />

Abbau von Kies und Sand steht im Interessenkonflikt mit dem<br />

Grundwasserschutz. Durch die Rohstoffgewinnung wird der<br />

Wasserhaushalt nachhaltig verändert. Beim Nassabbau von Kies<br />

und Sand wird die Grundwasserüberdeckung vollständig entfernt<br />

und somit ihre Schutzfunktion beseitigt. Dadurch kann es u.U. <strong>zu</strong><br />

Belastungen des Grundwassers kommen. Zudem kann sich die<br />

Freilegung des Grundwassers je nach <strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>en lokalen<br />

Gegebenheiten auf die Wasserbilanz auswirken. Vor diesem<br />

Hintergrund wird an dem betreffen<strong>den</strong> Satz festgehalten, die<br />

Formulierung allerdings verallgemeinert. Der Satz lautet nun<strong>zu</strong>sammengefasst<br />

mit dem Folgesatz- folgendermaßen:<br />

"Beim Abbau oberflächennaher Lagerstätten sind die potenziellen<br />

Beeinträchtigungen der Grundwasserverhältnisse <strong>zu</strong> beachten und<br />

je nach Einzelfall entsprechende Vorkehrungen <strong>zu</strong>r<br />

Gefahrenabwehr <strong>zu</strong> ergreifen, wie z.B. die Verkleinerung der<br />

freigelegten Wasserfläche oder Regelungen <strong>zu</strong>r Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1018 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1901 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

2.2.3.1<br />

Flächendeckender<br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Die Umset<strong>zu</strong>ng der Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) ist bereits<br />

voll im Gange und ausführlich in Maßnahmenkatalogen<br />

beschrieben.<br />

Ein Hervorheben innerhalb der Regionalplanung ist nicht<br />

notwendig.<br />

nicht folgen<br />

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie schafft einen Ordnungsrahmen für<br />

<strong>den</strong> Schutz der Gewässer und beinhaltet Leitlinien und Ziele <strong>zu</strong>r<br />

Verbesserung des künftigen Gewässer<strong>zu</strong>stands. Entsprechend<br />

dieser maßgeblichen Bedeutung für die Entwicklung der<br />

Oberflächengewässer und des Grundwassers wird an deren<br />

Erwähnung in der Begründung festgehalten.<br />

1902 Bundesministerium des Innern<br />

(<strong>zu</strong>gegangen über BMVBS)<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Die in Z 2.2.3.2 getroffene Festlegung über Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz <strong>zu</strong>r Sicherung von Grundwasservorkommen<br />

wird unter dem Aspekt der qualitativen und quantitativen<br />

verbrauchsnahen Deckung des Trinkwasserbedarfes begrüßt. Da<br />

für Anlagen der Trinkwassernotversorgung keine<br />

Wasserschutzgebiete ausgewiesen wer<strong>den</strong>, soll ein besonderer<br />

Wert auf <strong>den</strong> vorsorgen<strong>den</strong> Grundwasserschutz gelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1903 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Die drei gefährdeten Grundwasserkörper sollten<br />

konsequenterweise - genauso wie die fachtechnisch abgegrenzten<br />

und in Planung befindlichen Wasserschutz- und<br />

Heilquellenschutzgebiete - als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz gem. 2.2.3.2 im Planteil des Regionalplanes<br />

festgelegt wer<strong>den</strong>. Gerade auch wegen des bestehen<strong>den</strong> Risikos,<br />

die Bewirtschaftungsziele nicht <strong>zu</strong> erreichen.<br />

nicht folgen<br />

Die gefährdeten Grundwasserkörper wer<strong>den</strong> in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz festgelegt.<br />

Die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz dienen der<br />

vorsorglichen Sicherung von Bereichen mit besonderer Bedeutung<br />

für die Wasserversorgung. Insofern bezieht sich die dadurch<br />

angestrebte Grundwassersicherung auf Grundwasservorkommen,<br />

die sich für eine momentane oder künftige Nut<strong>zu</strong>ng eignen.<br />

Die gefährdeten Grundwasserkörper umfassen großflächige<br />

Bereiche, in <strong>den</strong>en <strong>zu</strong>sätzliche Maßnahmen <strong>zu</strong>r Erreichung des<br />

guten Zustands notwendig sind. Auf die gefährdeten<br />

Grundwasserkörper wird in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.3.1<br />

bereits eingegangen. Ebenso wer<strong>den</strong> in der<br />

Landschaftsrahmenplanung im Kap. 5.1.4 die <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum der Region betreffen<strong>den</strong> drei<br />

gefährdeten Grundwasserkörper genannt und beschrieben. Der<br />

betreffende Absatz wird inhaltlich mit Ausführungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

vorgesehenen Ergän<strong>zu</strong>ngsmaßnahmen und Darstellungen der<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen der gefährdeten Grundwasserkörper ergänzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1019 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1904 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Informationen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> drei genannten gefährdeten<br />

Grundwasserkörpern, insbesondere <strong>zu</strong> deren Umrisslinien, findet<br />

man auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe<br />

unter „EG-Wasserrahmenrichtlinie" und dort unter „TBG<br />

(Teilbearbeitungsgebiet)- Begleitdokumente <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Bewirtschaftungsplänen" (die gGWK sind unter die TBG abgelegt,<br />

so fin<strong>den</strong> sich z. B. unter „TBG 49 Neckar unterhalb Jagst bis<br />

Mündung Rhein" Hinweise <strong>zu</strong> allen drei gGWK). Es wird angeregt,<br />

diese Informationsquelle in der Begründung des Plansatzes<br />

dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

teilweise folgen<br />

Die Informationsquellen wer<strong>den</strong> in das Kap. 5.1.4 der<br />

Landschaftsrahmenplanung aufgenommen.<br />

1905 Stadt Mannheim 2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Die Vorranggebiete für Grundwasserschutz (schraffiert dargestellt)<br />

wer<strong>den</strong> farblich insbesondere von <strong>den</strong> Vorranggebieten<br />

Landwirtschaft bzw. Wald- und Forstwirtschaft überlagert und sind<br />

somit nicht vollständig erkennbar. Durch eine technische<br />

Überlagerung der Schraffur über die Farben wären beide<br />

Vorranggebiete erkennbar. Die Karten sollten diesbezüglich<br />

nachgearbeitet wer<strong>den</strong>. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind diese<br />

Flächen überhaupt nicht erkennbar.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans kommt<br />

es <strong>zu</strong> keinen Überlagerungen von Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz mit anderen Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten,<br />

da jeweils nur eine "Leit-Festlegung" berücksichtigt wird. Sofern ein<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz festgelegt ist, wird<br />

dieses demnach nicht mit Vorranggebieten für die Land- oder<br />

Forstwirtschaft überlagert. Insofern besteht keine Notwendigkeit<br />

einer Anpassung der Kartendarstellung.<br />

1906 Gemeindeverwaltung Zuzenhausen 2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind nicht mit <strong>den</strong> Flächen des<br />

Wasserschutzgebietes in der Erläuterungskarte i<strong>den</strong>tisch. Hier wird<br />

um Überprüfung und Abstimmung gebeten.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt sind die<br />

Wasserschutzgebiete nachrichtlich dargestellt. Die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beinhaltet mit <strong>den</strong> Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für <strong>den</strong> Grundwasserschutz regionalplanerisch<br />

abgewogene Festlegungen, die i.d.R. zwar auf diesen<br />

nachrichtlichen Darstellungen beruhen, diesen aber nicht<br />

vollumfänglich entsprechen müssen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1020 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1907 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Ebenso ist aus der Detailkarte nicht ablesbar und somit nicht<br />

schlüssig, welche Aspekte für die Ausweisung eines<br />

„Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz" im Bereich<br />

„Forlenäcker" geführt haben.<br />

Es wird hinterfragt, ob hierdurch ggf. Einschränkungen für die<br />

Landwirtschaft in der Flächenbewirtschaftung <strong>zu</strong> befürchten sind<br />

und welche Auswirkungen dieses ggf. haben kann.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Bereich Forlenäcker liegt in einem im Verfahren befindlichen<br />

Wasserschutzgebiet, das gem. Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.3.2 als<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für die Wasserversorgung<br />

angesehen wird und insofern in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz festgelegt ist.<br />

Einschränkungen bzw. sonstige Auswirkungen für die<br />

Landwirtschaft ergeben sich aus dieser Ausweisung nicht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1021 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1908 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Nach Auffassung des Wasserrechtsamts zählen im Sinne des<br />

Landesplanungsgesetzes<br />

> festgesetzte Wasserschutzgebiete<br />

> vorläufig angeordnete Wasserschutzgebiete<br />

> fachtechnisch abgegrenzte und noch ab<strong>zu</strong>grenzende<br />

Wasserschutzgebiete und<br />

> geplante Wasserschutzgebiete, die einer vorhan<strong>den</strong>en Entnahme<br />

<strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen sind<br />

<strong>zu</strong> <strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong> Grundwasserschutz.<br />

Vorbehaltsgebiete sind dagegen Gebiete, die der vorsorglichen<br />

Sicherung von noch nicht erschlossenen Grundwasserreserven<br />

dienen.<br />

Dem entsprechend müssen diese Gebiete auch in <strong>den</strong><br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarten bzw. <strong>den</strong> Erläuterungskarten dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Gem. §11 Abs.3 Nr.8 Landesplanungsgesetz Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

sind im Regionalplan Gebiete <strong>zu</strong>r Sicherung von<br />

Wasservorkommen fest<strong>zu</strong>legen. Diese Festlegungen sind nach §11<br />

Abs.7 LplG in der Form von Vorranggebieten und<br />

Vorbehaltsgebieten <strong>zu</strong> treffen. Im Landesplanungsgesetz ist nicht<br />

festgelegt, welche Bereiche <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Gebieten <strong>zu</strong>r Sicherung von<br />

Wasservorkommen gehören.<br />

Für festgesetzte Wasserschutzgebiete besteht bereits ein<br />

umfassender fachgesetzlicher Schutz, so dass deren <strong>zu</strong>sätzliche<br />

regionalplanerische Sicherung mit Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz u.E. nicht erforderlich ist.<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsbeschränkungen bzw. besondere Auflagen ergeben sich<br />

für diese Gebiete aus <strong>den</strong> jeweils gültigen Schutzverordnungen.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan sind die festgesetzten<br />

Wasserschutzgebiete in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt nachrichtlich dargestellt. Zusätzlich sind diese Gebiete<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte -sofern nicht andere vorrangige<br />

Festlegungen Berücksichtigung fan<strong>den</strong>- als Vorbehaltsgebiete für<br />

<strong>den</strong> Grundwasserschutz festgelegt.<br />

Die Notwendigkeit einer vorsorglichen regionalplanerischen<br />

Sicherung des Grundwassers in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz ergibt sich aus Sicht<br />

des Verbands Region Rhein-Neckar in erster Linie für solche<br />

Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Wasserversorgung, die<br />

noch nicht als Wasserschutzgebiete festgelegt sind.<br />

Eine <strong>zu</strong>sätzliche regionalplanerische Sicherung erfahren die<br />

Wasserschutzgebiete-sowohl festgesetzte als auch noch nicht<br />

festgesetzte- in dem sie in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Freiraum<br />

<strong>zu</strong>m überwiegen<strong>den</strong> Teil als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g, der auch <strong>den</strong><br />

Belangen des Grundwasserschutzes dient, festgelegt sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1022 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1909 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind nicht mit <strong>den</strong> Flächen des<br />

Wasserschutzgebietes in der Erläuterungskarte i<strong>den</strong>tisch. Hier<br />

sollte nochmals eine Überprüfung und Abstimmung erfolgen.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt sind die<br />

Wasserschutzgebiete nachrichtlich dargestellt. Die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beinhaltet mit <strong>den</strong> Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für <strong>den</strong> Grundwasserschutz regionalplanerisch<br />

abgewogene Festlegungen, die i.d.R. zwar auf diesen<br />

nachrichtlichen Darstellungen beruhen, diesen aber nicht<br />

vollumfänglich entsprechen müssen.<br />

1910 Gemeinde Haßloch 2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Die Ausweisung des Vorranggebiets Grundwasserschutz (Ziel<br />

2.2.3.2) wurde gegenüber dem RROP 2004 in erheblichem Umfang<br />

reduziert (u.a. im Bereich Tierheim und im Or<strong>den</strong>swald). Folge<br />

dieser Rücknahme der Flächenausweisung ist, dass in diesen<br />

Gebieten die Belange des Grundwasserschutzes nicht mehr<br />

ausdrücklich Vorrang vor solchen Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen haben, die<br />

<strong>zu</strong> einer Beeinträchtigung der Qualität oder der<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten der Grundwasservorkommen führen. Der<br />

Belang des Grundwasserschutzes bzw. des „Wassers" wird aber<br />

nach wie vor durch die Anforderungen bzw. Vorgaben des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs berücksichtigt. Daher bestehen seitens der<br />

Gemeinde Haßloch keine Be<strong>den</strong>ken.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1911 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung wer<strong>den</strong><br />

besonders schützenswerte Grundwasservorkommen als<br />

„Vorranggebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz" festgelegt. Diese<br />

sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte festgelegt. In der o.g. Karte ist das<br />

derzeit noch nicht rechtskräftige Wasserschutzgebiet Bad<br />

Dürkheim mit Auswirkungen für das Gebiet von Kallstadt als<br />

Bestand dargestellt. Seitens der Verbandsgemeinde Freinsheim ist<br />

dies jedoch im Hinblick auf die mangelnde Rechtskraft und<br />

gegebenenfalls als streitgegenständliches Verfahren<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>weisen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz im Bereich Kallstadt wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst ein im Verfahren befindliches<br />

Wasserschutzgebiet, das gem. Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.3.2 als<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für die Wasserversorgung<br />

angesehen wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1023 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1912 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Das Verfahren <strong>zu</strong> dem in Kallstadt ausgewiesenen<br />

Wasserschutzgebiet ist <strong>zu</strong>rzeit noch im Beteiligungsverfahren und<br />

somit nicht rechtskräftig. Daher muss es aus <strong>den</strong> Darstellungen<br />

des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar entfernt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz im Bereich Kallstadt wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst ein im Verfahren befindliches<br />

Wasserschutzgebiet, das gem. Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.3.2 als<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für die Wasserversorgung<br />

angesehen wird.<br />

1913 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Das Verfahren <strong>zu</strong> dem in Kallstadt ausgewiesenen<br />

Wasserschutzgebiet, welches mit einem geringen Anteil auch Teil<br />

der Gemarkung Freinsheim ist, ist <strong>zu</strong>rzeit noch im<br />

Beteiligungsverfahren und somit nicht rechtskräftig. Daher muss es<br />

aus <strong>den</strong> Darstellungen des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar entfernt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz im Bereich Kallstadt wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst ein im Verfahren befindliches<br />

Wasserschutzgebiet, das gem. Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.3.2 als<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für die Wasserversorgung<br />

angesehen wird.<br />

1914 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

In <strong>den</strong> Gemarkungen Altrip, Waldsee und Neuhofen ist ein<br />

Vorranggebiet Grundwasserschutz ausgewiesen (Altriper<br />

Rheinbogen). Aus Sicht der Kreisverwaltung verfolgt die TWL<br />

Ludwigshafen dort jedoch keine Trinkwassergewinnung mehr. Dies<br />

sollte überprüft wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Maßgebend für die Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz im Altriper Rheinbogen sind nicht die<br />

Trinkwassergewinnungsabsichten der TWL Ludwigshafen, sondern<br />

das Vorhan<strong>den</strong>sein einer großflächigen, bisher noch nicht in<br />

Anspruch genommenen Grundwasserreserve, die aus überörtlicher<br />

Sicht langfristig gesichert wer<strong>den</strong> soll.<br />

1915 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Es wird beantragt, das bisher im Raumordnungsplan 2004<br />

aufgeführte Vorranggebiet Grundwasserschutz in der Gemarkung<br />

Neupotz bei<strong>zu</strong>behalten, damit die Grundwassergüte auch für<br />

<strong>zu</strong>künftige Generationen auf einer hohen Qualität gehalten wird.<br />

nicht folgen<br />

Das im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 enthaltene<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz auf Gemarkung Neupotz<br />

wurde auf Grundlage eines Wassersicherungsbereichs gem. LEP III<br />

festgelegt. Dieser Wassersicherungsbereich ist mittlerweile nicht<br />

mehr Bestandteil der im LEP IV nachrichtlich dargestellten<br />

landesweit bedeutsamen Ressourcen für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

und die Trinkwassergewinnung, so dass aus regionalplanerischer<br />

Sicht keine Notwendigkeit mehr für eine Festlegung des<br />

betreffen<strong>den</strong> Bereichs als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz gesehen wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1024 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1916 Regionaler Planungsverband<br />

Bayerischer Untermain<br />

entspr.<br />

1943<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Das Sachgebiet Wasserwirtschaft der Regierung von Unterfranken<br />

hat <strong>zu</strong>r Anhörung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

vom <strong>zu</strong>ständigen Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg eine<br />

Stellungnahme aus örtlicher Sicht eingeholt. Das<br />

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat sich gemäß der<br />

nachfolgend wörtlich zitierten Stellungnahme wie folgt geäußert:<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

- Die Zielset<strong>zu</strong>ngen des Regionalplans Rhein-Neckar entsprechen<br />

im Wesentlichen <strong>den</strong> Zielset<strong>zu</strong>ngen in Region 1 auf<br />

unterfränkischer Seite.<br />

- Fachlich, d. h. wasserwirtschaftlich konnten keine<br />

Überschneidungen von konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen festgestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

- Es wer<strong>den</strong> keine Konfliktpunkte gesehen."<br />

1917 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

3962<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Zwischen Pfaffengrund und Rohrbach in Nähe des US-Flughafens<br />

ist im Entwurf des Regionalplans eine Abfallbehandlungsanlage im<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz ausgewiesen. Es wird<br />

gefordert, dass hier ausschließlich Material behandelt wird,<br />

welches das Grundwasser nicht gefährdet.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz hat keine<br />

Auswirkungen auf bereits bestehende Anlagen, deren Nut<strong>zu</strong>ng im<br />

Sinne des Bestandsschutzes weiterhin uneingeschränkt möglich<br />

ist. Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich des <strong>zu</strong> behandeln<strong>den</strong><br />

Materials sind von regionalplanerischer Seite nicht gegeben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1025 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1918 MVV Energie AG 2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Im Vorfeld waren wir davon ausgegangen, dass die <strong>zu</strong> unseren<br />

Gunsten festgesetzten Wasserschutzgebiete [Mannheim-Käfertal<br />

und Mannheim-Rheinau] vollständig als Vorranggebiete für<br />

Grundwasserschutz ausgewiesen wer<strong>den</strong> wür<strong>den</strong>. Dies ist jedoch<br />

nicht der Fall. Im Gegenteil: Nur ein geringer Anteil der<br />

Wasserschutzgebiete ist als Vorranggebiete für<br />

Grundwasserschutz vorgesehen. Je nach Nut<strong>zu</strong>ng sollen die<br />

Wasserschutzgebiete <strong>zu</strong>m Großteil als Vorranggebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft bzw. Naturschutz und Landschaftspflege bzw.<br />

Landwirtschaft ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Zumindest die Nut<strong>zu</strong>ng als<br />

Wald bzw. Naturschutzgebiet kommt dem Grundwasserschutz<br />

mittelbar zwar <strong>zu</strong> Gute, <strong>den</strong>noch wür<strong>den</strong> der Grundwasserschutz<br />

und die eigentliche Trinkwasserversorgung insbesondere bei<br />

konkurrieren<strong>den</strong> Fragestellungen immer das Nachsehen haben.<br />

Unabhängig davon sehen wir einen generellen Konflikt in der<br />

Ausweisung von Vorranggebieten für Wald und Forstwirtschaft<br />

bzw. Naturschutz und Landschaftspflege bzw. Landwirtschaft auf<br />

der einen Seite und der Zusicherung, in <strong>den</strong> Wasserschutzgebieten<br />

das entsprechende Schutzniveau ein<strong>zu</strong>halten bzw.<br />

Beeinträchtigungen <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, auf der anderen Seite.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die festgesetzten Wasserschutzgebiete Mannheim-Käfertal und<br />

Mannheim-Rheinau sind in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt nachrichtlich dargestellt.<br />

Für festgesetzte Wasserschutzgebiete bestehen bereits<br />

umfassende fachgesetzliche Schutzbestimmungen, so dass deren<br />

<strong>zu</strong>sätzliche regionalplanerische Sicherung mit Vorranggebieten für<br />

<strong>den</strong> Grundwasserschutz u.E. nicht erforderlich ist.<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsbeschränkungen bzw. besondere Auflagen ergeben sich<br />

für diese Gebiete aus <strong>den</strong> jeweils gültigen Schutzverordnungen.<br />

Neue Raumnut<strong>zu</strong>ngsansprüche müssen diese fachgesetzlichen<br />

Bestimmungen erfüllen. Die Notwendigkeit einer vorsorglichen<br />

regionalplanerischen Sicherung des Grundwassers durch<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz ergibt sich daher aus<br />

Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar in erster Linie für solche<br />

Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Wasserversorgung, die<br />

noch nicht als Wasserschutzgebiete festgelegt sind.<br />

Die Wasserschutzgebiete Mannheim-Käfertal und Mannheim-<br />

Rheinau wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nur <strong>zu</strong> einem geringen<br />

Teil als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz festgelegt,<br />

da hier anderen aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar<br />

prioritären Ausweisungen der Vor<strong>zu</strong>g gegeben wird (Anmerkung: in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fin<strong>den</strong> i.d.R. keine Überlagerungen von<br />

freiraumbezogenen Festlegungen statt, sondern es wird jeweils nur<br />

eine "Leit-Festlegung" berücksichtigt).<br />

Die an Stelle der Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

ausgewiesenen freiraumbezogenen Vorranggebiete für Land- und<br />

Forstwirtschaft sowie Naturschutz- und Landschaftspflege dienen<br />

ebenso der Freiraumsicherung. Die in diesen Vorranggebieten<br />

<strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ngen stellen aus unserer Sicht keinen<br />

Widerspruch <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Belangen des Grundwasserschutzes dar.<br />

Eine <strong>zu</strong>sätzliche regionalplanerische Sicherung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte erfahren die Wasserschutzgebiete Mannheim-<br />

Käfertal und Mannheim-Rheinau, in dem sie im Freiraum <strong>zu</strong>m<br />

überwiegen<strong>den</strong> Teil als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g, der auch <strong>den</strong> Belangen<br />

des Grundwasserschutzes dient, festgelegt sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1026 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1919 MVV Energie AG 2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Dieser Konflikt ist dort verstärkt, wo - innerhalb der<br />

Wasserschutzgebiete - kleinräumig Vorranggebiete für<br />

Rohstoffabbau bzw. für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen,<br />

Logistik ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Die Büros Jacoby Raum- und<br />

Umweltplanung (JRU) und Hage+Hoppenstedt Partner (HHP)<br />

kommen im Rahmen des Umweltberichts des Planentwurfs im<br />

Falle der Kiesgrube Engelhorn im Schutzgebiet Mannheim-Rheinau<br />

ebenfalls <strong>zu</strong> dem Ergebnis, dass mit regional erheblichen<br />

Umweltauswirkungen <strong>zu</strong> rechnen ist. Dies ist dem<br />

Grundwasserschutz definitiv nicht <strong>zu</strong>träglich und widerspricht<br />

außerdem <strong>den</strong> Vorschriften der gelten<strong>den</strong><br />

Schutzgebietsverordnung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Heidelberg, Grenzhof<br />

(HD-VRG01) umfasst potenzielle Erweiterungsflächen der<br />

bestehen<strong>den</strong> Kiesgrube Heidelberg-Grenzhof. In der Kiesgrube<br />

wer<strong>den</strong> Kiese und Sande des Neckars oberhalb des<br />

Grundwasserspiegels trocken abgebaut. Die Abbaustelle gehört <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> letzten noch in Betrieb befindlichen Sand- und<br />

Kiesgewinnungsstandorten im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar. Eine Inanspruchnahme der<br />

Rohstoffsicherungsflächen kann <strong>zu</strong>m Erhalt der vorhan<strong>den</strong>en<br />

Abbaustelle und <strong>zu</strong>r Deckung der Rohstoffversorgung der Region<br />

beitragen.<br />

Die Kiesgrube liegt in der Zone IIIb des Wasserschutzgebiets<br />

Mannheim-Rheinau und ist daher bei Fortset<strong>zu</strong>ng des<br />

Trockenabbaus u.E. nicht unvereinbar mit <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong><br />

Schutzvorschriften des Wasserschutzgebiets. In der SUP <strong>zu</strong>m<br />

Einheitlichen Regionalplan ist das Vorranggebiet in der<br />

Gesamteinschät<strong>zu</strong>ng als Vorhaben eingestuft, das mit mittleren<br />

negativen Umweltauswirkungen verbun<strong>den</strong> ist. Für das Schutzgut<br />

Wasser ergeben sich nach dieser Einschät<strong>zu</strong>ng regional erhebliche,<br />

jedoch keine besonders erheblichen Umweltauswirkungen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1027 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1920 MVV Energie AG 2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Aus <strong>den</strong> oben genannten Grün<strong>den</strong> wird darum gebeten, die<br />

Wasserschutzgebiete Mannheim- Käfertal und Mannheim-Rheinau<br />

vollständig als Vorranggebiete für Grundwasserschutz<br />

aus<strong>zu</strong>weisen. Des Weiteren gehen wir davon aus, dass die uns im<br />

Zuge der Wasserrechtsbescheide vom Regierungspräsidium<br />

Karlsruhe (in Kraft getreten <strong>zu</strong>m 01.01.2000) sowie die mit <strong>den</strong><br />

oben bereits genannten Trinkwasserschutzverordnungen<br />

<strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>en Rechte von der Aufstellung des neuen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar unbeeinflusst bleiben und die<br />

<strong>zu</strong>künftige einwandfreie Funktion unserer Einrichtungen nicht<br />

beeinträchtigt wird.<br />

nicht folgen<br />

Die festgesetzten Wasserschutzgebiete Mannheim-Käfertal und<br />

Mannheim-Rheinau wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz festgelegt. Für die<br />

Wasserschutzgebiete bestehen bereits umfassende<br />

fachgesetzliche Schutzbestimmungen, so dass deren <strong>zu</strong>sätzliche<br />

regionalplanerische Sicherung u.E. nicht erforderlich ist.<br />

Die Wasserschutzgebiete sind im Freiraum in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Regionale Grünzüge festgelegt, womit<br />

auch <strong>den</strong> Belangen des Grundwasserschutzes Rechnung getragen<br />

wird. Darüber hinaus sind sie in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt nachrichtlich dargestellt.<br />

Die bestehen<strong>den</strong> Wasserrechte sowie sonstige fachgesetzliche<br />

Bestimmungen in Be<strong>zu</strong>g auf die Wasserschutzgebiete wer<strong>den</strong><br />

durch die Festlegungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht beeinflusst<br />

bzw. beeinträchtigt.<br />

1921 Wasserverband Hessisches Ried 2.2.3.2<br />

entspr.<br />

3880<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Der WHR begrüßt insbesondere und nachdrücklich, dass dem<br />

Grundwasserschutz im Einheitlichen Regionalplan mit der<br />

Etablierung von entsprechen<strong>den</strong> Vorranggebieten unter Ziffer<br />

2.2.3.2 grundsätzlich die notwendige Würdigung <strong>zu</strong>kommen soll.<br />

Ferner ist nachdrücklich <strong>zu</strong> begrüßen, dass das Ziel verfolgt wird,<br />

die natürlichen Lebensgrundlagen - und damit auch die<br />

Wasserversorgung - <strong>zu</strong> sichern und <strong>zu</strong> entwickeln, sowie dass die<br />

Rahmenbedingungen für die Wasserwirtschaft fixiert wer<strong>den</strong><br />

(Kapitel 3.3).<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1028 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1922 Wasserverband Hessisches Ried 2.2.3.2<br />

entspr.<br />

1945<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Allerdings greift die Einschränkung, wonach Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz lediglich „der vorsorglichen Sicherung von<br />

Bereichen mit besonderer Bedeutung für die Wasserversorgung"<br />

(siehe Zu 2.2.3.2, Absatz 2, S. 83) dienen sollen, <strong>zu</strong> kurz. Aufgrund<br />

der erheblichen Bedeutung des Grundwasserschutzes für die<br />

Trinkwasserwasserversorgung ist es unumgänglich, dass die<br />

entsprechend hinterlegten Schutzfunktionen der Vorranggebiete<br />

auch für bereits wasserwirtschaftlich bzw. für die<br />

Wasserversorgung genutzte Gebiete gelten.<br />

Ohnehin ist grundsätzlich davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass Gebiete, die<br />

sich aufgrund ihrer spezifischen hydrologischen und<br />

hydrogeologischen Eigenschaften für eine wasserwirtschaftliche<br />

Nut<strong>zu</strong>ng in Form von nachhaltiger öffentlicher Wasserversorgung<br />

eignen, weitestgehend bereits für diesen Zweck genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Stellen die im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar definierten<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz jedoch nur<br />

möglicherweise künftig <strong>zu</strong> nutzende Gebiete unter Schutz, so wird<br />

hierdurch der Fortbestand der bestehen<strong>den</strong> nachhaltigen<br />

öffentlichen Wasserversorgung erheblich gefährdet.<br />

Der hingegen für bereits für die Wasserversorgung genutzte<br />

Gebiete vorgesehene Schutzstatus Vorbehaltsgebiet ist hier<strong>zu</strong> nicht<br />

ausreichend, da in Vorbehaltsgebieten die Belange des<br />

Grundwasserschutzes lediglich besonders berücksichtigt wer<strong>den</strong><br />

sollen. Selbst bei einer zwingen<strong>den</strong> Berücksichtigung („müssen"),<br />

wäre nicht gewährleistet, dass die Belange des<br />

Grundwasserschutzes auch tatsächlich Vorrang gegenüber<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen, von <strong>den</strong>en gefähr<strong>den</strong>de Wirkungen auf das<br />

Grundwasser ausgehen (können) genießen.<br />

nicht folgen<br />

Für festgesetzte Wasserschutzgebiete besteht bereits ein<br />

umfassender fachgesetzlicher Schutz, so dass deren <strong>zu</strong>sätzliche<br />

regionalplanerische Sicherung mit Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz u.E. nicht erforderlich ist.<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsbeschränkungen bzw. besondere Auflagen ergeben sich<br />

für diese Gebiete aus <strong>den</strong> jeweils gültigen Schutzverordnungen.<br />

Die festgesetzten Wasserschutzgebiete sind in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt nachrichtlich<br />

dargestellt. Zusätzlich sind diese Gebiete in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte -sofern nicht andere vorrangige Festlegungen<br />

Berücksichtigung fan<strong>den</strong>- als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz festgelegt. Darüber hinaus sind die<br />

Wasserschutzgebiete in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte i.d.R. als<br />

Regionale Grünzüge, die auch <strong>den</strong> Grundwasserbelangen dienen,<br />

festgelegt.<br />

Die Notwendigkeit einer vorsorglichen regionalplanerischen<br />

Sicherung durch Vorranggebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz ergibt<br />

sich daher aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar in erster<br />

Linie für solche Bereiche mit besonderer Bedeutung für die<br />

Wasserversorgung, die noch nicht als Wasserschutzgebiete<br />

festgesetzt sind.<br />

Daher fordert der WHR, <strong>den</strong> im Entwurf der Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz ausgewiesenen Gebieten stattdessen <strong>den</strong><br />

Schutzstatus von Vorranggebieten für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

<strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1029 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1923 Zweckverband Wasserversorgung<br />

Kurpfalz (ZWK)<br />

entspr.<br />

1981<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Im Vorfeld waren wir davon ausgegangen, dass die <strong>zu</strong> unseren<br />

Gunsten festgesetzten Wasserschutzgebiete Schwetzinger Hardt<br />

und Hockenheimer Rheinbogen vollständig als Vorranggebiete für<br />

Grundwasserschutz ausgewiesen wer<strong>den</strong> wür<strong>den</strong>. Dies ist jedoch<br />

nicht der Fall. Im Gegenteil: Nur ein sehr geringer Anteil des<br />

Wasserschutzgebiets Schwetzinger Hardt ist als Vorranggebiet für<br />

Grundwasserschutz vorgesehen. Im Hockenheimer Rheinbogen<br />

wird sogar über die komplette Fläche anderen Nut<strong>zu</strong>ngen der<br />

Vorrang eingeräumt. Je nach aktueller Nut<strong>zu</strong>ng ist geplant, die<br />

Trinkwasserschutzgebiete als Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft bzw. Naturschutz und Landschaftspflege bzw.<br />

Landwirtschaft aus<strong>zu</strong>weisen. Die Nut<strong>zu</strong>ng als Wald bzw.<br />

Naturschutzgebiet kommt dem Grundwasserschutz mittelbar zwar<br />

<strong>zu</strong> Gute, <strong>den</strong>noch wür<strong>den</strong> der Grundwasserschutz und die<br />

Trinkwasserversorgung insbesondere bei konkurrieren<strong>den</strong><br />

Fragestellungen immer das Nachsehen haben. Unabhängig davon<br />

sehen wir einen generellen Konflikt in der Ausweisung von<br />

Vorranggebieten für Wald und Forstwirtschaft bzw. Naturschutz<br />

und Landschaftspflege bzw. Landwirtschaft auf der einen Seite und<br />

der Zusicherung, in <strong>den</strong> Wasserschutzgebieten das entsprechende<br />

Schutzniveau ein<strong>zu</strong>halten bzw. Beeinträchtigungen <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>,<br />

auf der anderen Seite.<br />

Aus <strong>den</strong> oben genannten Grün<strong>den</strong> möchten wir Sie daher bitten,<br />

die Wasserschutzgebiete Schwetzinger Hardt und Hockenheimer<br />

Rheinbogen vollständig als Vorranggebiete für Grundwasserschutz<br />

aus<strong>zu</strong>weisen. Des Weiteren gehen wir davon aus, dass die uns im<br />

Zuge des Wasserrechtsbescheids vom Regierungspräsidium<br />

Karlsruhe (in Kraft getreten <strong>zu</strong>m 01.01.2001) sowie die mit <strong>den</strong><br />

oben bereits genannten Trinkwasserschutzverordnungen<br />

<strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>en Rechte von der Aufstellung des neuen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar unbeeinflusst bleiben und die<br />

<strong>zu</strong>künftige einwandfreie Funktion unserer Einrichtungen nicht<br />

beeinträchtigt wird.<br />

nicht folgen<br />

Die festgesetzten Wasserschutzgebiete Schwetzinger Hardt und<br />

Hockenheimer Rheinbogen sind in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt nachrichtlich dargestellt.<br />

Für festgesetzte Wasserschutzgebiete bestehen bereits<br />

umfassende fachgesetzliche Schutzbestimmungen, so dass deren<br />

<strong>zu</strong>sätzliche regionalplanerische Sicherung mit Vorranggebieten für<br />

<strong>den</strong> Grundwasserschutz u.E. nicht erforderlich ist.<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsbeschränkungen bzw. besondere Auflagen ergeben sich<br />

für diese Gebiete aus <strong>den</strong> jeweils gültigen Schutzverordnungen.<br />

Neue Raumnut<strong>zu</strong>ngsansprüche müssen diese fachgesetzlichen<br />

Bestimmungen erfüllen. Die Notwendigkeit einer vorsorglichen<br />

regionalplanerischen Sicherung durch Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz ergibt sich daher aus Sicht des Verbands<br />

Region Rhein-Neckar in erster Linie für solche Bereiche mit<br />

besonderer Bedeutung für die Wasserversorgung, die noch nicht<br />

als Wasserschutzgebiete festgelegt sind.<br />

Die Wasserschutzgebiete Schwetzinger Hardt und Hockenheimer<br />

Rheinbogen wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nur <strong>zu</strong> einem<br />

geringen Teil als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

festgelegt, da hier anderen aus Sicht des Verbands Region Rhein-<br />

Neckar prioritären Ausweisungen der Vor<strong>zu</strong>g gegeben wird<br />

(Anmerkung: in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fin<strong>den</strong> i.d.R. keine<br />

Überlagerungen von freiraumbezogenen Festlegungen statt,<br />

sondern es wird jeweils nur eine "Leit-Festlegung" berücksichtigt).<br />

Die an Stelle der Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

ausgewiesenen freiraumbezogenen Vorranggebiete für<br />

Forstwirtschaft, Naturschutz- und Landschaftspflege sowie<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz dienen ebenso der<br />

Freiraumsicherung. Die in diesen Vorranggebieten <strong>zu</strong>lässigen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen stellen aus unserer Sicht keinen Widerspruch <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Belangen des Grundwasserschutzes dar.<br />

Eine <strong>zu</strong>sätzliche regionalplanerische Sicherung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte erfahren die Wasserschutzgebiete<br />

Schwetzinger Hardt und Hockenheimer Rheinbogen , in dem sie im<br />

Freiraum <strong>zu</strong>m überwiegen<strong>den</strong> Teil als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g, der auch<br />

<strong>den</strong> Belangen des Grundwasserschutzes dient, festgelegt sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1030 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1923 Die bestehen<strong>den</strong> Wasserrechte sowie sonstige fachgesetzliche<br />

Bestimmungen in Be<strong>zu</strong>g auf die Wasserschutzgebiete wer<strong>den</strong><br />

durch die Festlegungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht beeinflusst<br />

bzw. beeinträchtigt.<br />

1924 Zweckverband für Wasserversorgung<br />

„Germersheimer Südgruppe“ K.d.ö.R.<br />

entspr.<br />

3829<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Den Auswirkungen, die sowohl durch Tiefen- als auch<br />

oberflächennahe Geothermie auf <strong>den</strong> Grundwasserleiter resultieren<br />

können, wurde in keiner Weise Rechnung getragen. Es sind in<br />

Be<strong>zu</strong>g auf Geothermie keine Schutz- sowie Vorbehaltsgebiete<br />

kartiert. In 3.2.4.2 ist sogar der allgemeine Hinweis gegeben,<br />

grundsätzlich Standorte <strong>zu</strong> wählen, wo eine Wärmenut<strong>zu</strong>ng<br />

möglich ist. Das widerspricht dem Grundwasserschutz.<br />

Insbesondere ist Aufklärung in Be<strong>zu</strong>g auf die Risiken von<br />

unfachgerechtem Ausbau notwendig.<br />

Kenntnisnahme<br />

Bei unsachgemäßer Ausführung können durch jegliches<br />

Infrastrukturvorhaben Schä<strong>den</strong> erfolgen. Eine Aufklärung hierüber<br />

ist nicht Sache der Regionalplanung und kann nicht im Regionalplan<br />

thematisiert wer<strong>den</strong>. Auch ist es im Regionalplan nicht möglich,<br />

Schutz- und Vorbehaltsgebiete in Be<strong>zu</strong>g auf die Geothermienut<strong>zu</strong>ng<br />

dar<strong>zu</strong>stellen, da dies kein regionalplanerischer Belang ist. Im Sinne<br />

einer Kaska<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng ist es durchaus wünschenswert, wenn<br />

Geothermkraftwerke nicht nur <strong>zu</strong>r Stromproduktion, sondern auch<br />

<strong>zu</strong>r Wärmenut<strong>zu</strong>ng eingesetzt wer<strong>den</strong>. Inwieweit dies dem<br />

Grundwasserschutz widerspricht, ist aus unserer Sicht nicht<br />

nachvollziehbar.<br />

1925 Zweckverband für Wasserversorgung<br />

„Germersheimer Südgruppe“ K.d.ö.R.<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte (Blatt West) sind im direkten Bereich der<br />

Wassergewinnungen Kuhardt und Jockgrim keine Vorranggebiete<br />

ausgewiesen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die bestehen<strong>den</strong> Wasserschutzgebiete bei Kuhardt und Jockgrim<br />

sind in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt<br />

nachrichtlich dargestellt.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind festgesetzte Wasserschutzgebiete<br />

als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz festgelegt,<br />

sofern nicht anderen freiraumbezogenen Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten im Rahmen der Abwägung der Vor<strong>zu</strong>g gegeben<br />

wurde.<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz umfassen gem.<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.3.2 noch nicht festgesetzte<br />

Wasserschutzgebiete, also fachtechnisch abgegrenzte, noch<br />

ab<strong>zu</strong>grenzende sowie geplante Wasserschutzgebiete.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1031 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1926 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Der zweite Satz des Plansatzes 2.2.3.2 Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz auf ist wie folgt ab<strong>zu</strong>ändern: „In diesen<br />

Gebieten haben ... Vorrang vor solchen Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen, die<br />

<strong>zu</strong> einer signifikanten Beeinträchtigung der Qualität oder der<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten der Grundwasservorkommen führen."<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsansprüche, die <strong>zu</strong> einer messbaren, aber nicht für die<br />

Qualität oder auch Quantität des Grundwasservorkommens<br />

nachteiligen Veränderung führen, sollen auch in diesen<br />

Vorranggebieten weiterhin möglich sein.<br />

nicht folgen<br />

An der Formulierung des Satzes im Plansatz 2.2.3.2 wird<br />

festgehalten. Durch die Festlegung von Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz sollen die Grundwasservorkommen<br />

grundsätzlich vor solchen Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen geschützt wer<strong>den</strong>,<br />

die Beeinträchtigungen ihrer Qualität herbeiführen. Die<br />

Verwendung des nicht eindeutig bestimmbaren Begriffs<br />

"signifikant" würde <strong>zu</strong> unterschiedlichen, nicht gewollten<br />

Interpretationen dieser Zielset<strong>zu</strong>ng führen.<br />

1927 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Geschützt wer<strong>den</strong> sollen gem. Begründung <strong>zu</strong> Z 2.2.3.2 über die<br />

Ausweisung von Vorranggebieten für <strong>den</strong> Grundwasserschutz auch<br />

wasserwirtschaftlich noch nicht erschlossene<br />

Grundwasserreserven. Ist das notwendig? Ferner erkennt man<br />

einen logischen Bruch <strong>zu</strong> G 2.2.3.3 wonach bereits festgesetzte<br />

Wasserschutzgebiete als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz ausgewiesen wer<strong>den</strong> sollen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Für festgesetzte Wasserschutzgebiete besteht bereits ein<br />

umfassender fachgesetzlicher Schutz, so dass deren <strong>zu</strong>sätzliche<br />

regionalplanerische Sicherung mit Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz u.E. nicht erforderlich ist.<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsbeschränkungen bzw. besondere Auflagen ergeben sich<br />

für diese Gebiete aus <strong>den</strong> jeweils gültigen Schutzverordnungen.<br />

Die festgesetzten Wasserschutzgebiete sind in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt nachrichtlich<br />

dargestellt. Zusätzlich sind diese Gebiete in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte -sofern nicht andere vorrangige Festlegungen<br />

Berücksichtigung fan<strong>den</strong>- als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz festgelegt.<br />

Darüber hinaus sieht der Einheitliche Regionalplan eine vorsorgliche<br />

Sicherung von Bereichen mit besonderer Bedeutung für die<br />

Wasserversorgung mit der Festlegung von Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte vor. Diese basieren<br />

u.a. auf noch nicht festgesetzten Wasserschutzgebieten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1032 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1928 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Das u.E. völlig überdimensionierte Vorranggebiet für<br />

Grundwasserschutz in der Südpfalz, südlich Bad Bergzabern, wird<br />

aufgrund seiner Bedeutung für die Landwirtschaft (s. Idw.<br />

Fachplan) abgelehnt. Gleiches gilt für das dargestellte Gebiet<br />

zwischen Edesheim und Venningen sowie das Gebiet zwischen<br />

Weingarten und Schwegenheim. In der Nördlichen Vorderpfalz<br />

wer<strong>den</strong> die in ihrem weit ausla<strong>den</strong><strong>den</strong> Umgriff nicht mehr<br />

nachvollziehbaren Grundwasserschutz-Vorranggebiete um<br />

Obrigheim, nördlich der Stadt Bad Dürkheim und im weiteren<br />

Umfeld von Altleiningen abgelehnt.<br />

nicht folgen<br />

An <strong>den</strong> genannten Vorranggebieten für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

wird festgehalten. Dem Grundwasserschutz wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in diesen Bereichen der Vor<strong>zu</strong>g vor anderen<br />

freiraumbezogenen regionalplanerischen Ausweisungen gegeben.<br />

Das großflächige Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz südlich<br />

von Bad Bergzabern stellt nach LEP IV eine landesweit<br />

bedeutsame Ressource für <strong>den</strong> Grundwasserschutz und die<br />

Trinkwassergewinnung (Bereich von herausragender Bedeutung)<br />

dar. Die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz zwischen<br />

Edesheim und Venningen sowie zwischen Weingarten und<br />

Schwegenheim stellen bedeutsame, noch nicht als<br />

Wasserschutzgebiete festgesetzte Grundwasservorkommen dar.<br />

Gleiches gilt für die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz im<br />

Bereich Obrigheim, nördlich der Stadt Bad Dürkheim und im<br />

weiteren Umfeld von Altleiningen.<br />

1929 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Der zweite Satz des Plansatzes 2.2.3.2 Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz auf Seite 74 ist wie folgt ab<strong>zu</strong>ändern: „In<br />

diesen Gebieten haben ... Vorrang vor solchen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen, die <strong>zu</strong> einer signifikanten Beeinträchtigung<br />

der Qualität... führen."<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsansprüche, die <strong>zu</strong> einer messbaren, aber nicht für die<br />

Qualität oder auch Quantität des Grundwasservorkommens<br />

nachteiligen Veränderung führen, sollen auch in diesen<br />

Vorranggebieten weiterhin möglich sein.<br />

nicht folgen<br />

An der Formulierung des Satzes im Plansatz 2.2.3.2 wird<br />

festgehalten. Durch die Festlegung von Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz sollen die Grundwasservorkommen<br />

grundsätzlich vor solchen Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen geschützt wer<strong>den</strong>,<br />

die Beeinträchtigungen ihrer Qualität herbeiführen. Die<br />

Verwendung des nicht eindeutig bestimmbaren Begriffs<br />

"signifikant" würde <strong>zu</strong> unterschiedlichen, nicht gewollten<br />

Interpretationen dieser Zielset<strong>zu</strong>ng führen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1033 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1930 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

2767<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Des Weiteren beantragt das Unternehmen eine ehemalige<br />

Abbaufläche des Unternehmens nördlich von Leimersheim (siehe<br />

Karten) <strong>zu</strong>r Nachbaggerung wieder als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau aus<strong>zu</strong>weisen. Das dort abgebaute Material kann<br />

entfernungsgünstig beim geplanten Polderbau bei Sondernheim<br />

eingesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Das als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau beantragte ehemalige<br />

Abbaugebiet nördlich von Leimersheim ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

festgelegt. An dieser Ausweisung wird festgehalten.<br />

Das betreffende Gebiet ist in der Fachplanung Rohstoffe des LGB<br />

(2010) nicht enthalten und liegt gem. Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt in einem landesweit bedeutsamen Bereich<br />

für <strong>den</strong> Grundwasserschutz und die Trinkwassergewinnung. Vor<br />

diesem Hintergrund wird <strong>den</strong> Belangen des Grundwasserschutzes<br />

der Vor<strong>zu</strong>g gegenüber der Rohstoffsicherung eingeräumt und auf<br />

die Ausweisung eines Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

verzichtet.<br />

1931 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

entspr.<br />

1948<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Es ist nicht nachvollziehbar wenn bereits festgesetzte<br />

Wasserschutzgebiete mit Vorbehaltsgebieten überplant wer<strong>den</strong><br />

und umgekehrt unter 2.2.3.2 „Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz" Flächen umfasst die nicht festgesetzte<br />

Wasserschutzgebiete darstellen. Wenn dann müsste es umgekehrt<br />

der Fall sein.<br />

Kenntnisnahme<br />

Für festgesetzte Wasserschutzgebiete besteht bereits ein<br />

umfassender fachgesetzlicher Schutz, so dass deren <strong>zu</strong>sätzliche<br />

regionalplanerische Sicherung mit Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz u.E. nicht erforderlich ist.<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsbeschränkungen bzw. besondere Auflagen ergeben sich<br />

für diese Gebiete aus <strong>den</strong> jeweils gültigen Schutzverordnungen.<br />

Die festgesetzten Wasserschutzgebiete sind in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt nachrichtlich<br />

dargestellt. Zusätzlich sind diese Gebiete in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte - sofern nicht andere vorrangige Festlegungen<br />

Berücksichtigung fan<strong>den</strong> - als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz festgelegt.<br />

Darüber hinaus sieht der Einheitliche Regionalplan eine vorsorgliche<br />

Sicherung von Bereichen mit besonderer Bedeutung für die<br />

Wasserversorgung mit der Festlegung von Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte vor. Diese basieren<br />

u.a. auf noch nicht festgesetzten Wasserschutzgebieten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1034 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1932 Privat<br />

entspr.<br />

2775<br />

(Unternehmen)<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Das Kalksandsteinwerk Bienwald bittet darum, die Waldabteilung X<br />

15 1 Birken als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in <strong>den</strong><br />

Einheitlichen Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen. Der Forst hat als<br />

Grundbesitzer seine Zustimmung vorbehaltlich einer öffentlich<br />

rechtlichen Genehmigung erteilt.<br />

Zu diesem Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie<br />

angefertigt, die in die Abwägungsentscheidung einbezogen wer<strong>den</strong><br />

soll.<br />

teilweise folgen<br />

Das Interessengebiet wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt. Die<br />

bestehende Festlegung Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

wird <strong>zu</strong>rückgenommen. Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g bleibt bestehen.<br />

Die Fläche des Interessengebiets wird in der Fachplanung<br />

Rohstoffe des LGB (2010) als Kat.1b Fläche <strong>zu</strong>r Aufnahme als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan vorgeschlagen.<br />

Nach Angaben des Rohstoffunternehmens reichen die<br />

Rohstoffvorräte an der bestehen<strong>den</strong> Abbaustelle <strong>zu</strong>r Versorgung<br />

des Kalksandsteinwerks noch für etwa 8 Jahre aus. Sollte das<br />

vorgesehene Erweiterungsgebiet innerhalb des Geltungszeitraums<br />

des Einheitlichen Regionalplans <strong>zu</strong>r Erhaltung des Abbaustandorts<br />

tatsächlich in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> müssen, wäre<br />

raumordnerisch <strong>zu</strong> prüfen, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

eine vorzeitige Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung ausnahmsweise und unter Berücksichtigung der<br />

in diesem Bereich vorhan<strong>den</strong>en ökologischen Gegebenheiten (Lage<br />

in Natura 2000- Gebieten und innerhalb des<br />

Naturschutzgroßprojekts Bienwald) in Erwägung gezogen wer<strong>den</strong><br />

kann. Dabei sollte auch die vom Betreiber vorgelegte<br />

Umweltverträglichkeits-, Artenschutz- und Natura-2000<br />

Verträglichkeitsstudie einbezogen wer<strong>den</strong>, aus der hervorgeht,<br />

dass sich eine Vereinbarkeit des potenziellen Abbaugebiets mit <strong>den</strong><br />

Schutzgütern, insbesondere mit <strong>den</strong> Belangen des<br />

Grundwasserschutzes und des Naturschutzes durch geeignete<br />

Kompensationsmaßnahmen grundsätzlich herstellen lässt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1035 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1933 Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

1022<br />

1468<br />

1790<br />

1949<br />

(interne Änderungen)<br />

2.2.3.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

Im Einheitlichen Regionalplan sind Standortübungsplätze<br />

grundsätzlich nicht als Sonderfläche Bund dargestellt. Vielmehr<br />

sollen sie aufgrund ihrer Freiraumnut<strong>zu</strong>ng sowohl aktuell als auch<br />

künftig von einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng freigehalten wer<strong>den</strong>. Im Falle<br />

des Standortübungsplatzes in Bad Bergzabern ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fälschlicher Weise <strong>den</strong>noch eine Sonderfläche<br />

Bund dargestellt. Diese Ausweisung soll analog <strong>zu</strong>r Darstellung der<br />

restlichen Standortübungsplätze im Einheitlichen Regionalplan<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen und durch einen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g ersetzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Korrektur/Änderung<br />

Analog <strong>zu</strong>r Darstellung der restlichen Standortübungsplätze wird im<br />

Bereich des Standortübungsplatzes Bad Bergzabern die Signatur<br />

"Sonderfläche Bund" <strong>zu</strong>rückgenommen. Stattdessen wer<strong>den</strong><br />

jeweils Teilbereiche der Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz, Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

sowie Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

dargestellt. Die angrenzende Signatur des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

wird über die gesamte Fläche fortgesetzt.<br />

1934 Stadtverwaltung Wörth 2.2.3.2<br />

entspr.<br />

2979<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (Z)<br />

GER-VRG17 Wörth am Rhein,<br />

Bienwald<br />

Mit aufgenommen in <strong>den</strong> Fortschreibungsentwurf wer<strong>den</strong> soll eine<br />

geplante Erweiterungsfläche für <strong>den</strong> Abbau von San<strong>den</strong>, durch das<br />

Kalksandsteinwerk Bienwald westlich der L 540 vorbehaltlich einer<br />

raumplanerischen und fachplanerischen Genehmigung.<br />

folgen<br />

Die geplante Erweiterungsfläche des Kalksandsteinwerks Bienwald<br />

wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung festgelegt. Das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz wird <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

1935 Gemeinde Heddesheim 2.2.3.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Im Hinblick auf die aktuelle Nut<strong>zu</strong>ng des Badesees als<br />

Freizeitgewässer wird die Festlegung als Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz als nicht zweckmäßig betrachet und es wird<br />

um Herausnahme gebeten.<br />

folgen<br />

Das Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz im Bereich des<br />

Badesees wird aus der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entfernt.<br />

1936 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.2.3.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Das Wasserrechtsamt wird sich bemühen, die zahlreichen<br />

Änderungen in die Datenbank ein<strong>zu</strong>pflegen. Die<br />

Wasserschutzgebiete können dann von der LUBW bezogen<br />

wer<strong>den</strong>. Es wird trotzdem darum gebeten, dass sich der Verband<br />

Region Rhein-Neckar vor der Drucklegung des Planes noch einmal<br />

mit dem Wasserrechtsamt in Verbindung setzt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der aktuelle Stand der Wasserschutzgebiete wird vor der<br />

Erstellung des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfs <strong>zu</strong>r evtl. Aktualisierung der<br />

nachrichtlichen Darstellungen in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt beim Wasserrechtsamt abgefragt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1036 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1937 Stadt Osterburken 2.2.3.3<br />

entspr.<br />

561<br />

1287<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte enthält alle derzeit in der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung bzw. Bauleitplanung ausgewiesenen<br />

Wohnbauflächen. Diese Flächen ergeben in der Bilanz ein<br />

Wohnbauflächenpotenzial von 20 ha. Als Siedlungsbereich Wohnen<br />

wird lediglich Osterburken (Kernstadt) benannt. Rein rechnerisch<br />

ergeben sich <strong>zu</strong>mindest in der Kernstadt ausreichende Flächen für<br />

<strong>den</strong> Planungszeitraum. Die Stadteile Hemsbach und Bofsheim<br />

haben jedoch kein weiteres Flächenpotenzial. In der Umset<strong>zu</strong>ng<br />

vorhan<strong>den</strong>er Flächen kann es außerdem aufgrund hoher<br />

Erschließungskosten und vieler privaten Bauflächen <strong>zu</strong> Problemen<br />

kommen. Insofern wäre es wünschenswert eine Regelung, die<br />

flexible Lösungen ermöglicht in <strong>den</strong> Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Die Ausführungen der Stadt Osterburken wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>stimmend <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

Unter Beachtung aller ökologischen und landschaftlichen sowie<br />

städtebaulichen Gegebenheiten/Betrachtungen wer<strong>den</strong> in<br />

Hemsbach und Bofsheim vertretbare Arrondierungsflächen im<br />

Anschluss an die Ortslagen restriktionsfrei gestellt.<br />

Damit wird dem dahingehen<strong>den</strong> Anliegen der Stadt Osterburken<br />

Rechnung getragen.<br />

Die Möglichkeit, bezüglich dieser Flächen in eventuelle<br />

Planungsüberlegungen <strong>zu</strong> treten, setzt allerdings zwingend die<br />

Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und für fehlende Alternativen voraus,<br />

wie dies auch durch das Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

1938 Stadt Osterburken 2.2.3.3<br />

entspr.<br />

293<br />

1292<br />

1705<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (G)<br />

In <strong>den</strong> Stadtteilen Bofsheim, Hemsbach und Schlierstadt ist es<br />

erforderlich, dass für <strong>den</strong> Planungszeitraum ausreichend<br />

Wohnbauflächen <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Der derzeitige Entwurf<br />

sieht für die Stadtteile Bofsheim und Hemsbach über die bisherige<br />

Bebauung hinaus keine Flächen für eine weitere bauliche<br />

Entwicklung vor. Deshalb sind für diese Stadtteile im Regionalplan<br />

Flächen für eine Eigenentwicklung vor<strong>zu</strong>sehen oder aber <strong>zu</strong>mindest<br />

flexible Regelungen auf<strong>zu</strong>nehmen, die eine bedarfsgerechte<br />

Eigenentwicklung <strong>zu</strong>lassen. Im Stadtteil Schlierstadt böten solche<br />

flexiblen Regelungen <strong>zu</strong>dem die Möglichkeit, die im Rahmen des<br />

MELAP-Projektes (Modellprojekt <strong>zu</strong>r Eindämmung des<br />

Landschaftsverbrauchs im Ländlichen Raum) eingeleitete<br />

innerörtliche Entwicklung fort<strong>zu</strong>führen.<br />

folgen<br />

Das seitens der Stadt Osterburken vorgetragene Anliegen ist<br />

nachvollziehbar.<br />

Unter Beachtung aller ökologischen und landschaftlichen sowie<br />

städtebaulichen Gegebenheiten/Betrachtungen wer<strong>den</strong> vertretbare<br />

Arrondierungsflächen im Anschluss an die Ortslagen restriktionsfrei<br />

gestellt.<br />

Damit wird dem Anliegen der Stadt Rechnung getragen.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1037 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1939 Stadtverwaltung Mosbach 2.2.3.3<br />

entspr.<br />

696<br />

1296<br />

2741<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Die Gemeinde Elztal hatte mit Ihrem Schreiben vom 12.10.2010<br />

weiterhin darum gebeten eine Erweiterungsmöglichkeit für die<br />

Maschinenfabrik Gerd Mosca AG <strong>zu</strong> schaffen, in dem eine<br />

entgegen stehende Restriktion in Form eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen wird. Auch dieser Forderung trägt der<br />

vorliegende Entwurf nicht Rechnung. Im betreffen<strong>den</strong> Bereich<br />

überlagern sich Darstellungen für einen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g, ein<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sowie ein Vorbehaltsgebiet<br />

für <strong>den</strong> Grundwasserschutz.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs ist im<br />

westlichen Anschluss an das bestehende Betriebsgelände nach<br />

unserem Dafürhalten eine ausreichend große Fläche restriktionsfrei<br />

dargestellt, die einer <strong>zu</strong>künftigen Erweiterung der genannten Firma<br />

damit nicht entgegenstehen würde.<br />

Die geforderte, noch größere Erweiterungsmöglichkeit nach<br />

Nor<strong>den</strong> steht allerdings im Widerspruch <strong>zu</strong> einer Tonlagerstätte<br />

bzw. einem dort geplanten Abbauvorhaben, für die/das es bereits<br />

einen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan gibt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem formulierten Antrag nicht<br />

gefolgt.<br />

1940 Stadtverwaltung Mosbach 2.2.3.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Ähnliches gilt für die im bisherigen Regionalplan noch nicht<br />

enthaltenen „Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz". Auch<br />

hier ist unseres Erachtens kein Regelungsbedarf auf der Ebene der<br />

Regionalplanung <strong>zu</strong> erkennen. Durch die Definition als Ziel der<br />

Regionalplanung würde jedoch wiederum Konfliktpotential<br />

entstehen. Die entsprechen<strong>den</strong> Belange sind konkret durch<br />

ausgewiesene Wasserschutzgebiete mit <strong>den</strong> da<strong>zu</strong>gehörigen<br />

Verordnungen geregelt. Die bisherige Darstellung von<br />

Wasserschutzgebieten im Regionalplan als nachrichtliche<br />

Übernahme erscheint sinnvoll und sollte unseres Erachtens<br />

beigehalten wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die nachrichtliche Darstellung der Wasserschutzgebiete erfolgt<br />

gem. Plansatz 2.2.3.4 nicht in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, sondern in<br />

der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt. Diese<br />

Vorgehensweise wurde gewählt, um die darstellerische und<br />

inhaltliche Überfrachtung der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte mit<br />

fachplanerischen Schutzgebietsausweisungen <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>. In der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz festgelegt, sofern sie nicht durch eine an<br />

dieser Stelle vorrangige "Leit-Festlegung" verdrängt wur<strong>den</strong>. Die<br />

Notwendigkeit der Festlegung von regionalplanerischen<br />

Ausweisungen im Grundwasserschutz leitet sich aus <strong>den</strong> Vorgaben<br />

der Landesplanungen ab.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1038 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1941 Stadtverwaltung Lampertheim 2.2.3.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Die fehlende Darstellung des Vorbehaltsgebiets<br />

Grundwasserschutz entspricht nicht dem Regionalplan Südhessen<br />

(RPS) 2010, wo weite Bereiche der östlichen Lampertheimer<br />

Gemarkung entsprechend gekennzeichnet sind.<br />

Es wird somit empfohlen, diese Abweichung vom Regionalplan<br />

Südhessen im Abgleich mit dem Einheitlichen Regionalplan<br />

an<strong>zu</strong>passen.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong><br />

i.d.R. keine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete überlagert. Es wird nur<br />

eine aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar prioritäre<br />

Festlegung in der Karte dargestellt. Im vorliegen<strong>den</strong> Fall sind dies<br />

ein Vorranggebiet für die Forstwirtschaft, ein Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege, ein Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung sowie ein Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz.<br />

1942 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.3.3<br />

entspr.<br />

2411<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Die kleinflächigen „Vorranggebiete für die Landwirtschaft" im<br />

Bereich „Große Erde" in der Gemarkung Schifferstadt sollen durch<br />

„Sonstige landwirtschaftliche Fläche" ersetzt, um die Etablierung<br />

standortgerechterer Nut<strong>zu</strong>ngen (Grünland, Wald) nicht <strong>zu</strong><br />

erschweren.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Im Sinne einer redaktionellen Änderung wer<strong>den</strong> die kleinteiligen<br />

Flächen "Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft" darstellungstechnisch bereinigt. Für <strong>den</strong><br />

Bereich "Große Erde" wird dementsprechend die Darstellung<br />

"Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz" geändert.<br />

1943 Regionaler Planungsverband<br />

Bayerischer Untermain<br />

entspr.<br />

1916<br />

2.2.3.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Das Sachgebiet Wasserwirtschaft der Regierung von Unterfranken<br />

hat <strong>zu</strong>r Anhörung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

vom <strong>zu</strong>ständigen Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg eine<br />

Stellungnahme aus örtlicher Sicht eingeholt. Das<br />

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat sich gemäß der<br />

nachfolgend wörtlich zitierten Stellungnahme wie folgt geäußert:<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

- Die Zielset<strong>zu</strong>ngen des Regionalplans Rhein-Neckar entsprechen<br />

im Wesentlichen <strong>den</strong> Zielset<strong>zu</strong>ngen in Region 1 auf<br />

unterfränkischer Seite.<br />

- Fachlich, d. h. wasserwirtschaftlich konnten keine<br />

Überschneidungen von konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen festgestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

- Es wer<strong>den</strong> keine Konfliktpunkte gesehen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1039 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1944 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2283<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.3.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Nr: 21 Heidelberg Rohrbach-Süd (Stückelacker/Osterlitz)<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Weiße Flächen im regionalen Grün<strong>zu</strong>g, Vorbehaltsgebiet für<br />

Grundwasserschutz<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Weiße Flächen dem Naturschutz überlassen<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Schutz des Grundwassers, Naherholung<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Fläche südlich von Rohrbach dient als Entwicklungsmöglichkeit<br />

für Rohrbach im Bereich Leimer Weg ohne regionalplanerische<br />

Flächenrestriktion.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1040 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1945 Wasserverband Hessisches Ried 2.2.3.3<br />

entspr.<br />

1922<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Allerdings greift die Einschränkung, wonach Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz lediglich „der vorsorglichen Sicherung von<br />

Bereichen mit besonderer Bedeutung für die Wasserversorgung"<br />

(siehe Zu 2.2.3.2, Absatz 2, S. 83) dienen sollen, <strong>zu</strong> kurz. Aufgrund<br />

der erheblichen Bedeutung des Grundwasserschutzes für die<br />

Trinkwasserwasserversorgung ist es unumgänglich, dass die<br />

entsprechend hinterlegten Schutzfunktionen der Vorranggebiete<br />

auch für bereits wasserwirtschaftlich bzw. für die<br />

Wasserversorgung genutzte Gebiete gelten.<br />

Ohnehin ist grundsätzlich davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass Gebiete, die<br />

sich aufgrund ihrer spezifischen hydrologischen und<br />

hydrogeologischen Eigenschaften für eine wasserwirtschaftliche<br />

Nut<strong>zu</strong>ng in Form von nachhaltiger öffentlicher Wasserversorgung<br />

eignen, weitestgehend bereits für diesen Zweck genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Stellen die im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar definierten<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz jedoch nur<br />

möglicherweise künftig <strong>zu</strong> nutzende Gebiete unter Schutz, so wird<br />

hierdurch der Fortbestand der bestehen<strong>den</strong> nachhaltigen<br />

öffentlichen Wasserversorgung erheblich gefährdet.<br />

Der hingegen für bereits für die Wasserversorgung genutzte<br />

Gebiete vorgesehene Schutzstatus Vorbehaltsgebiet ist hier<strong>zu</strong> nicht<br />

ausreichend, da in Vorbehaltsgebieten die Belange des<br />

Grundwasserschutzes lediglich besonders berücksichtigt wer<strong>den</strong><br />

sollen. Selbst bei einer zwingen<strong>den</strong> Berücksichtigung („müssen"),<br />

wäre nicht gewährleistet, dass die Belange des<br />

Grundwasserschutzes auch tatsächlich Vorrang gegenüber<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen, von <strong>den</strong>en gefähr<strong>den</strong>de Wirkungen auf das<br />

Grundwasser ausgehen (können) genießen.<br />

nicht folgen<br />

Für festgesetzte Wasserschutzgebiete besteht bereits ein<br />

umfassender fachgesetzlicher Schutz, so dass deren <strong>zu</strong>sätzliche<br />

regionalplanerische Sicherung mit Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz u.E. nicht erforderlich ist.<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsbeschränkungen bzw. besondere Auflagen ergeben sich<br />

für diese Gebiete aus <strong>den</strong> jeweils gültigen Schutzverordnungen.<br />

Die festgesetzten Wasserschutzgebiete sind in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt nachrichtlich<br />

dargestellt. Zusätzlich sind diese Gebiete in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte -sofern nicht andere vorrangige Festlegungen<br />

Berücksichtigung fan<strong>den</strong>- als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz festgelegt. Darüber hinaus sind die<br />

Wasserschutzgebiete in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte i.d.R. als<br />

Regionale Grünzüge, die auch <strong>den</strong> Grundwasserbelangen dienen,<br />

festgelegt.<br />

Die Notwendigkeit einer vorsorglichen regionalplanerischen<br />

Sicherung durch Vorranggebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz ergibt<br />

sich daher aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar in erster<br />

Linie für solche Bereiche mit besonderer Bedeutung für die<br />

Wasserversorgung, die noch nicht als Wasserschutzgebiete<br />

festgesetzt sind.<br />

Daher fordert der WHR, <strong>den</strong> im Entwurf der Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz ausgewiesenen Gebieten stattdessen <strong>den</strong><br />

Schutzstatus von Vorranggebieten für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

<strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1041 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1946 Zweckverband für Wasserversorgung<br />

„Germersheimer Südgruppe“ K.d.ö.R.<br />

entspr.<br />

2753<br />

2951<br />

2.2.3.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (G)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte (Blatt West) sind im direkten Bereich der<br />

Wassergewinnungen Kuhardt und Jockgrim keine<br />

Vorbehaltsgebiete für Grundwasserschutz (2.2.3.3) ausgewiesen.<br />

Es wird angemerkt, dass der Grundwasserschutz im Widerspruch<br />

<strong>zu</strong> Vorranggebiet für Rohstoffabbau (Anhang Nr. 4 ab Seite XII)<br />

sowie <strong>zu</strong>m Vorbehaltsgebiet für Rohstoffsicherung (Anhang Nr. 5<br />

ab Seite XV) steht. So fällt z.B. der Goldabbau unter das<br />

Bergbaurecht.<br />

nicht folgen<br />

Die bestehen<strong>den</strong> Wasserschutzgebiete bei Kuhardt und Jockgrim<br />

sind in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt<br />

nachrichtlich dargestellt. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind<br />

festgesetzte Wasserschutzgebiete als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz festgelegt, sofern nicht anderen<br />

freiraumbezogenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im Rahmen<br />

der Abwägung der Vor<strong>zu</strong>g gegeben wurde.<br />

Vor diesem Hintergrund sind im Bereich der Wasserschutzgebiete<br />

Kuhardt und Jockgrim statt Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz, u.a. Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege, für Wald und Forstwirtschaft, für die<br />

Landwirtschaft sowie Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt. Innerhalb der Wasserschutzgebiete<br />

sind keine Rohstoffsicherungsflächen festgelegt.<br />

Im Rahmen des Einheitlichen Regionalplans muss neben <strong>den</strong><br />

Belangen des Grundwasserschutzes auch <strong>den</strong> Raumansprüchen<br />

der Rohstoffgewinnung Rechnung getragen wer<strong>den</strong>. Im Sinne<br />

einer nachhaltigen Rohstoffsicherung wird dabei angestrebt,<br />

insbesondere Flächen mit geringem Konfliktpotenzial gegenüber<br />

anderen Raumnut<strong>zu</strong>ngen wie dem Grundwasserschutz als<br />

Rohstoffsicherungsflächen fest<strong>zu</strong>legen.<br />

1947 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2522<br />

2.2.3.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (G)<br />

In der Plankarte wird deutlich, dass - wie bereits kritisiert - weite<br />

Teile des Tiefgestades als Vorbehalt Grundwasserschutz<br />

ausgewiesen sind. Wir sehen die Landwirtschaft nicht im<br />

grundsätzlichen Widerspruch <strong>zu</strong>m Grundwasser, im Gegenteil, die<br />

Landwirtschaft dient durch die sachgerechte Bewirtschaftung des<br />

Schutzes des Grundwassers. Wir halten es daher für sinnvoll und<br />

zweckmäßig, Flächen mit Vorbehalt Grundwasser dann mit dem<br />

Vorrang Landwirtschaft <strong>zu</strong> unterlegen, wenn die Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

aus <strong>den</strong> landwirtschaftlichen Fachplänen hierfür gegeben sind.<br />

Neben weiten Räumen in der nördlichen Vorderpfalz sind diese<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen gerade auch im Hessischen Ried gegeben.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind im Tiefgestade keine<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz festgelegt, so dass<br />

potenzielle Überlagerungen mit Vorranggebieten für die<br />

Landwirtschaft grundsätzlich ausgeschlossen sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1042 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1948 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

entspr.<br />

1931<br />

2.2.3.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Es ist nicht nachvollziehbar wenn bereits festgesetzte<br />

Wasserschutzgebiete mit Vorbehaltsgebieten überplant wer<strong>den</strong><br />

und umgekehrt unter 2.2.3.2 „Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz" Flächen umfasst die nicht festgesetzte<br />

Wasserschutzgebiete darstellen. Wenn dann müsste es umgekehrt<br />

der Fall sein.<br />

Kenntnisnahme<br />

Für festgesetzte Wasserschutzgebiete besteht bereits ein<br />

umfassender fachgesetzlicher Schutz, so dass deren <strong>zu</strong>sätzliche<br />

regionalplanerische Sicherung mit Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz u.E. nicht erforderlich ist.<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsbeschränkungen bzw. besondere Auflagen ergeben sich<br />

für diese Gebiete aus <strong>den</strong> jeweils gültigen Schutzverordnungen.<br />

Die festgesetzten Wasserschutzgebiete sind in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt nachrichtlich<br />

dargestellt. Zusätzlich sind diese Gebiete in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte - sofern nicht andere vorrangige Festlegungen<br />

Berücksichtigung fan<strong>den</strong> - als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz festgelegt.<br />

Darüber hinaus sieht der Einheitliche Regionalplan eine vorsorgliche<br />

Sicherung von Bereichen mit besonderer Bedeutung für die<br />

Wasserversorgung mit der Festlegung von Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte vor. Diese basieren<br />

u.a. auf noch nicht festgesetzten Wasserschutzgebieten.<br />

1949 Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

1022<br />

1468<br />

1790<br />

1933<br />

(interne Änderungen)<br />

2.2.3.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz (G)<br />

Im Einheitlichen Regionalplan sind Standortübungsplätze<br />

grundsätzlich nicht als Sonderfläche Bund dargestellt. Vielmehr<br />

sollen sie aufgrund ihrer Freiraumnut<strong>zu</strong>ng sowohl aktuell als auch<br />

künftig von einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng freigehalten wer<strong>den</strong>. Im Falle<br />

des Standortübungsplatzes in Bad Bergzabern ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fälschlicher Weise <strong>den</strong>noch eine Sonderfläche<br />

Bund dargestellt. Diese Ausweisung soll analog <strong>zu</strong>r Darstellung der<br />

restlichen Standortübungsplätze im Einheitlichen Regionalplan<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen und durch einen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g ersetzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Korrektur/Änderung<br />

Analog <strong>zu</strong>r Darstellung der restlichen Standortübungsplätze wird im<br />

Bereich des Standortübungsplatzes Bad Bergzabern die Signatur<br />

"Sonderfläche Bund" <strong>zu</strong>rückgenommen. Stattdessen wer<strong>den</strong><br />

jeweils Teilbereiche der Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz, Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

sowie Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

dargestellt. Die angrenzende Signatur des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

wird über die gesamte Fläche fortgesetzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1043 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1950 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Bei der Durchsicht ist weiter aufgefallen, dass im Planteil des<br />

Regionalplanes die Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz,<br />

im Wesentlichen die bestehen<strong>den</strong> Wasserschutzgebiete durch<br />

andere Gebiete, z. B. Gebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege oder Gebiete für die Landwirtschaft, überdeckt<br />

sind. Damit entsteht für <strong>den</strong> Betrachter der Eindruck, es gäbe eine<br />

Gewichtung der einzelnen Belange. Es sollte eine Darstellung<br />

gewählt wer<strong>den</strong>, bei der für <strong>den</strong> Betrachter an jedem Punkt der<br />

Karte eindeutig ist, welche Vorbehalte und auch Vorränge es gibt.<br />

Falls im Planteil lediglich aus Grün<strong>den</strong> der Übersichtlichkeit auf eine<br />

vollständige Darstellung der Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz verzichtet wurde, sollte <strong>zu</strong>mindest in seiner<br />

Legende hierauf hingewiesen und auf die Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt verwiesen wer<strong>den</strong>. Nur in ihr sind die<br />

bestehen<strong>den</strong> Wasserschutzgebiete vollständig dargestellt.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> keine Überlagerungen von<br />

monofunktionalen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten vorgenommen.<br />

Die festgelegten freiraumsichern<strong>den</strong> Gebiete sind das Ergebnis<br />

eines Abwägungsprozesses, bei dem einer prioritären<br />

Raumfunktion der Vorrang vor konkurrieren<strong>den</strong><br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngsansprüchen eingeräumt wurde. Überlagert wer<strong>den</strong><br />

die monofunktionalen Gebiete allerdings i.d.R. mit<br />

multifunktionalen Regionalen Grünzügen. Sie sichern neben <strong>den</strong><br />

Freiraumfunktionen Bo<strong>den</strong>, Klima, Arten- und Biotopschutz und der<br />

landschaftsgebun<strong>den</strong>en Erholung auch die Belange des Grund- und<br />

Gewässerschutzes. Insofern wird dem Grundwasserschutz auch in<br />

<strong>den</strong> Bereichen Rechnung getragen, in <strong>den</strong>en in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte kein Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz, sondern ein anderes freiraumbezogenes<br />

Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet festgelegt wird.<br />

Einen Überblick über <strong>den</strong> fachgesetzlichen Grundwasserschutz in<br />

der Region bietet <strong>zu</strong>dem die Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt, in der die bestehen<strong>den</strong> und geplanten<br />

Wasserschutzgebiete nachrichtlich dargestellt sind. Der Verweis<br />

auf die Erläuterungskarte erfolgt im Plansatz 2.2.3.4.<br />

1951 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Es wird angeregt, die Darstellung von Wasserschutzgebieten<br />

<strong>zu</strong>gunsten einer besseren Lesbarkeit <strong>zu</strong> verändern.<br />

folgen<br />

Die Darstellung der Wasserschutzgebiete in der Erläuterungskarte<br />

Natur, Landschaft und Umwelt wird um eine Punktsignatur ergänzt,<br />

die innerhalb der Umrisse der Wasserschutzgebiete platziert wird<br />

(Buchstabe "W" in einem Kreis mit durchgezogener Linie bei<br />

bestehen<strong>den</strong> Wasserschutzgebieten bzw. mit gestrichelter<br />

Umrisslinie bei geplanten Wasserschutzgebieten).<br />

1952 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Gem. Stellungnahme der Regionalstelle Wasserwirtschaft,<br />

Abfallwirtschaft und Bo<strong>den</strong>schutz in Neustadt a. d. Weinstraße S. 1<br />

soll das geplante Wasserschutzgebiet Benzenloch der<br />

Gemeindewerke Haßloch ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der aktuelle Planungsstand des betreffen<strong>den</strong><br />

Wasserschutzgebiets, der <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Planerarbeitung dem<br />

Verband Region Rhein-Neckar noch nicht bekannt war, wird in die<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt übernommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1044 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1953 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Im Regionalplan sind bestehende und geplante<br />

Wasserschutzgebiete dargestellt; für die Darstellung wurde seitens<br />

des Verbands Region Rhein-Neckar die Datensätze aus einer<br />

WIBAS-Datenlieferung übernommen (ohne Angabe des Jahres).<br />

Diese Datensätze wur<strong>den</strong> vom LGRB dahingehend überprüft, ob<br />

sie dem aktuellen Sachstand des LGRB (2012) entsprechen und ob<br />

bereits neuere Abgren<strong>zu</strong>ngen vom LGRB durchgeführt wur<strong>den</strong>,<br />

geplant oder in Arbeit sind.<br />

nicht folgen<br />

Nach Auskunft des Landratsamts wurde das WSG-Nr-Amt: 226211<br />

aufgehoben. Von daher erfolgt keine nachrichtliche Darstellung<br />

dieses WSGs in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und<br />

Umwelt.<br />

Es ergeben sich folgende Hinweise:<br />

Das WSG-Nr.211, Bezeichnung: Helmstadt-Bargen, OT-Flinsbach<br />

fehlt in <strong>den</strong> Planunterlagen.<br />

Es wird empfohlen, das WSG nach Abstimmung mit dem<br />

Landratsamt in die Planunterlagen <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

1954 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Das WSG-Nr.8, Bezeichnung: Helmhof wurde in 2012 neu<br />

abgegrenzt.<br />

Es wird empfohlen, die Neuabgren<strong>zu</strong>ng des WSG nach<br />

Abstimmung mit dem Landratsamt in die Planunterlagen <strong>zu</strong><br />

übernehmen.<br />

folgen<br />

Der aktuelle Stand des WSG-Nr-Amt: 226008 ist bereits in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt dargestellt.<br />

1955 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Das WSG-Nr.23 im Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis Bezeichnung:<br />

Schwarzach/Aglasterhausen wurde neu abgegrenzt.<br />

Es wird empfohlen, die Neuabgren<strong>zu</strong>ng des WSG nach<br />

Abstimmung mit dem Landratsamt in die Planunterlagen <strong>zu</strong><br />

übernehmen.<br />

nicht folgen<br />

Das neu abgegrenzte Wasserschutzgebiet<br />

Schwarzach/Aglasterhausen kann nach Rücksprache mit dem<br />

Landratsamt nicht in die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und<br />

Umwelt übernommen wer<strong>den</strong>, da noch keine<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngsgrundlage vorliegt.<br />

1956 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Für das WSG Bezeichnung: Br. Neuwiese im Neckar-O<strong>den</strong>wald-<br />

Kreis wurde neu abgegrenzt.<br />

Es wird empfohlen, die Neuabgren<strong>zu</strong>ng des WSG nach<br />

Abstimmung mit dem Landratsamt in die Planunterlagen <strong>zu</strong><br />

übernehmen.<br />

nicht folgen<br />

Das neu abgegrenzte Wasserschutzgebiet Br. Neuwiese kann nach<br />

Rücksprache mit dem Landratsamt nicht in die Erläuterungskarte<br />

Natur, Landschaft und Umwelt übernommen wer<strong>den</strong>, da noch<br />

keine Abgren<strong>zu</strong>ngsgrundlage vorliegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1045 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1957 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Das WSG-Nr.12 im Rhein-Neckar-Kreis Bezeichnung: Br.<br />

Reichartshausen wurde neu abgegrenzt.<br />

Es wird empfohlen, die Neuabgren<strong>zu</strong>ng des WSG nach<br />

Abstimmung mit dem Landratsamt in die Planunterlagen <strong>zu</strong><br />

übernehmen.<br />

folgen<br />

Nach Auskunft des Landratsamts befindet sich die Neuabgren<strong>zu</strong>ng<br />

des WSG-Nr-Amt: 226012 derzeit in Bearbeitung. Zeitnah vor der<br />

Erstellung des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfs wird der aktuelle Sachstand noch<br />

einmal abgefragt und die dann ggf. vorliegende Neuabgren<strong>zu</strong>ng in<br />

die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt eingearbeitet.<br />

1958 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Das WSG-Nr.207 im Rhein-Neckar-Kreis Bezeichnung: Lobbach, TB<br />

Biddersbacher Hof<br />

wurde neu abgegrenzt.<br />

Es wird empfohlen, die Neuabgren<strong>zu</strong>ng des WSG nach<br />

Abstimmung mit dem Landratsamt in die Planunterlagen <strong>zu</strong><br />

übernehmen.<br />

folgen<br />

Nach Auskunft des Landratsamts befindet sich die Neuabgren<strong>zu</strong>ng<br />

des WSG-Nr-Amt: 226207 derzeit in Bearbeitung. Zeitnah vor der<br />

Erstellung des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfs wird der aktuelle Sachstand noch<br />

einmal abgefragt und die dann ggf. vorliegende Neuabgren<strong>zu</strong>ng in<br />

die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt eingearbeitet.<br />

1959 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Das WSG-Nr.40 im Rhein-Neckar-Kreis Bezeichnung: Tiefbrunnen<br />

ZV WV Badische Bergstraße wurde neu abgegrenzt.<br />

Es wird empfohlen, die Neuabgren<strong>zu</strong>ng des WSG nach<br />

Abstimmung mit dem Landratsamt in die Planunterlagen <strong>zu</strong><br />

übernehmen.<br />

folgen<br />

Nach Auskunft des Landratsamts befindet sich die Neuabgren<strong>zu</strong>ng<br />

des WSG-Nr-Amt: 226040 derzeit in Bearbeitung. Zeitnah vor der<br />

Erstellung des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfs wird der aktuelle Sachstand noch<br />

einmal abgefragt und die dann ggf. vorliegende Neuabgren<strong>zu</strong>ng in<br />

die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt eingearbeitet.<br />

1960 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Für das WSG Nr. 54, Bezeichnung: Lobbach, Quelle im Rhein-<br />

Neckar-Kreis ist eine<br />

neue Abgren<strong>zu</strong>ng notwendig. Der Sachstand ist beim LGRB nicht<br />

bekannt.<br />

Es wird empfohlen, <strong>den</strong> Sachstand mit dem Landratsamt<br />

ab<strong>zu</strong>klären und im Textteil des Regionalplans darauf hin<strong>zu</strong>weisen,<br />

dass das Wasserschutzgebiet <strong>zu</strong>r Überarbeitung vorgesehen ist.<br />

nicht folgen<br />

Nach Auskunft des Landratsamts befindet sich die Neuabgren<strong>zu</strong>ng<br />

des WSG-Nr-Amt: 226054 derzeit in Bearbeitung. Zeitnah vor der<br />

Erstellung des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfs wird der aktuelle Sachstand noch<br />

einmal abgefragt und die dann ggf. vorliegende Neuabgren<strong>zu</strong>ng in<br />

die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt eingearbeitet.<br />

Eine Be<strong>zu</strong>gnahme auf einzelne Wasserschutzgebiete im Textteil<br />

des Einheitlichen Regionalplans ist nicht vorgesehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1046 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1961 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Die Überprüfung des WSG-Nr.:202 Bezeichnung: Br. Dielheim im<br />

Rhein-Neckar-Kreis wurde begonnen. Der Sachstand ist beim LGRB<br />

nicht bekannt.<br />

Es wird empfohlen, <strong>den</strong> Sachstand mit dem Landratsamt<br />

ab<strong>zu</strong>klären und im Textteil des Regionalplans darauf hin<strong>zu</strong>weisen,<br />

dass das Wasserschutzgebiet <strong>zu</strong>r Überarbeitung vorgesehen ist.<br />

nicht folgen<br />

Nach Auskunft des Landratsamts befindet sich die Neuabgren<strong>zu</strong>ng<br />

des WSG-Nr-Amt: 226202 derzeit in Bearbeitung. Zeitnah vor der<br />

Erstellung des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfs wird der aktuelle Sachstand noch<br />

einmal abgefragt und die dann ggf. vorliegende Neuabgren<strong>zu</strong>ng in<br />

die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt eingearbeitet.<br />

Eine Be<strong>zu</strong>gnahme auf einzelne Wasserschutzgebiete im Textteil<br />

des Einheitlichen Regionalplans ist nicht vorgesehen.<br />

1962 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Für das WSG-Nr.: 5 Bezeichnung: Br. Hoffenheim im Rhein-Neckar-<br />

Kreis ist eine<br />

neue Abgren<strong>zu</strong>ng notwendig. Der Sachstand ist beim LGRB nicht<br />

bekannt.<br />

Es wird empfohlen, <strong>den</strong> Sachstand mit dem Landratsamt<br />

ab<strong>zu</strong>klären und im Textteil des Regionalplans darauf hin<strong>zu</strong>weisen,<br />

dass das Wasserschutzgebiet <strong>zu</strong>r Überarbeitung vorgesehen ist.<br />

nicht folgen<br />

Nach Auskunft des Landratsamts befindet sich die Neuabgren<strong>zu</strong>ng<br />

des WSG-Nr-Amt: 226005 derzeit in Bearbeitung. Zeitnah vor der<br />

Erstellung des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfs wird der aktuelle Sachstand noch<br />

einmal abgefragt und die dann ggf. vorliegende Neuabgren<strong>zu</strong>ng in<br />

die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt eingearbeitet.<br />

Eine Be<strong>zu</strong>gnahme auf einzelne Wasserschutzgebiete im Textteil<br />

des Einheitlichen Regionalplans ist nicht vorgesehen.<br />

1963 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Für das WSG-Nr.: 35 Bezeichnung: Heddesbach im Rhein-Neckar-<br />

Kreis ist eine<br />

neue Abgren<strong>zu</strong>ng notwendig. Der Sachstand ist beim LGRB nicht<br />

bekannt.<br />

Es wird empfohlen, <strong>den</strong> Sachstand mit dem Landratsamt<br />

ab<strong>zu</strong>klären und im Textteil des Regionalplans darauf hin<strong>zu</strong>weisen,<br />

dass das Wasserschutzgebiet <strong>zu</strong>r Überarbeitung vorgesehen ist.<br />

nicht folgen<br />

Nach Auskunft des Landratsamts befindet sich die Neuabgren<strong>zu</strong>ng<br />

des WSG-Nr-Amt: 226035 derzeit in Bearbeitung. Zeitnah vor der<br />

Erstellung des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfs wird der aktuelle Sachstand noch<br />

einmal abgefragt und die dann ggf. vorliegende Neuabgren<strong>zu</strong>ng in<br />

die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt eingearbeitet.<br />

Eine Be<strong>zu</strong>gnahme auf einzelne Wasserschutzgebiete im Textteil<br />

des Einheitlichen Regionalplans ist nicht vorgesehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1047 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1964 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Die Überprüfung des WSG-Nr.: 212 Bezeichnung: Eiterbach im<br />

Rhein-Neckar-Kreis wurde begonnen. Der Sachstand ist beim LGRB<br />

nicht bekannt.<br />

Es wird empfohlen, <strong>den</strong> Sachstand mit dem Landratsamt<br />

ab<strong>zu</strong>klären und im Textteil des Regionalplans darauf hin<strong>zu</strong>weisen,<br />

dass das Wasserschutzgebiet <strong>zu</strong>r Überarbeitung vorgesehen ist.<br />

nicht folgen<br />

Nach Auskunft des Landratsamts befindet sich die Neuabgren<strong>zu</strong>ng<br />

des WSG-Nr-Amt: 226212 derzeit in Bearbeitung. Zeitnah vor der<br />

Erstellung des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfs wird der aktuelle Sachstand noch<br />

einmal abgefragt und die dann ggf. vorliegende Neuabgren<strong>zu</strong>ng in<br />

die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt eingearbeitet.<br />

Eine Be<strong>zu</strong>gnahme auf einzelne Wasserschutzgebiete im Textteil<br />

des Einheitlichen Regionalplans ist nicht vorgesehen.<br />

1965 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Die Überprüfung des WSG-Nr.: 26 Bezeichnung: Tiefbrunnen ZV<br />

Schwetzinger Hardt im Rhein-Neckar-Kreis wurde begonnen. Der<br />

Sachstand ist beim LGRB nicht bekannt.<br />

Es wird empfohlen, <strong>den</strong> Sachstand mit dem Landratsamt<br />

ab<strong>zu</strong>klären und im Textteil des Regionalplans darauf hin<strong>zu</strong>weisen,<br />

dass das Wasserschutzgebiet <strong>zu</strong>r Überarbeitung vorgesehen ist.<br />

nicht folgen<br />

Nach Auskunft des Landratsamts befindet sich die Neuabgren<strong>zu</strong>ng<br />

des WSG-Nr-Amt: 226026 derzeit in Bearbeitung. Zeitnah vor der<br />

Erstellung des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfs wird der aktuelle Sachstand noch<br />

einmal abgefragt und die dann ggf. vorliegende Neuabgren<strong>zu</strong>ng in<br />

die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt eingearbeitet.<br />

Eine Be<strong>zu</strong>gnahme auf einzelne Wasserschutzgebiete im Textteil<br />

des Einheitlichen Regionalplans ist nicht vorgesehen.<br />

1966 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Die Überprüfung des WSG-Nr.: 210 Bezeichnung: Tiefbrunnen ZV<br />

Hardtgruppe, Sandhausen im Rhein-Neckar-Kreis wurde begonnen.<br />

Der Sachstand ist beim LGRB nicht bekannt.<br />

Es wird empfohlen, <strong>den</strong> Sachstand mit dem Landratsamt<br />

ab<strong>zu</strong>klären und im Textteil des Regionalplans darauf hin<strong>zu</strong>weisen,<br />

dass das Wasserschutzgebiet <strong>zu</strong>r Überarbeitung vorgesehen ist.<br />

nicht folgen<br />

Nach Auskunft des Landratsamts befindet sich die Neuabgren<strong>zu</strong>ng<br />

des WSG-Nr-Amt: 226210 derzeit in Bearbeitung. Zeitnah vor der<br />

Erstellung des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfs wird der aktuelle Sachstand noch<br />

einmal abgefragt und die dann ggf. vorliegende Neuabgren<strong>zu</strong>ng in<br />

die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt eingearbeitet.<br />

Eine Be<strong>zu</strong>gnahme auf einzelne Wasserschutzgebiete im Textteil<br />

des Einheitlichen Regionalplans ist nicht vorgesehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1048 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1967 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Für das WSG-Nr.: 21 Bezeichnung: Wiesloch im Rhein-Neckar-Kreis<br />

ist eine<br />

Überarbeitung geplant. Der Sachstand ist beim LGRB nicht<br />

bekannt.<br />

Es wird empfohlen, <strong>den</strong> Sachstand mit dem Landratsamt<br />

ab<strong>zu</strong>klären und im Textteil des Regionalplans darauf hin<strong>zu</strong>weisen,<br />

dass das Wasserschutzgebiet <strong>zu</strong>r Überarbeitung vorgesehen ist.<br />

nicht folgen<br />

Nach Auskunft des Landratsamts befindet sich die Neuabgren<strong>zu</strong>ng<br />

des WSG-Nr-Amt: 226021 derzeit in Bearbeitung. Zeitnah vor der<br />

Erstellung des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfs wird der aktuelle Sachstand noch<br />

einmal abgefragt und die dann ggf. vorliegende Neuabgren<strong>zu</strong>ng in<br />

die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt eingearbeitet.<br />

Eine Be<strong>zu</strong>gnahme auf einzelne Wasserschutzgebiete im Textteil<br />

des Einheitlichen Regionalplans ist nicht vorgesehen.<br />

1968 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Für das WSG-Nr.: 19 Bezeichnung: Tiefbrunnen ZV WV Hardtwald<br />

St. Leon im Rhein-Neckar-Kreis läuft die Überarbeitung. Der<br />

Sachstand ist beim LGRB nicht bekannt.<br />

Es wird empfohlen, <strong>den</strong> Sachstand mit dem Landratsamt<br />

ab<strong>zu</strong>klären und im Textteil des Regionalplans darauf hin<strong>zu</strong>weisen,<br />

dass das Wasserschutzgebiet aktuell überarbeitet wird.<br />

nicht folgen<br />

Nach Auskunft des Landratsamts befindet sich die Neuabgren<strong>zu</strong>ng<br />

des WSG-Nr-Amt: 226019 derzeit in Bearbeitung. Zeitnah vor der<br />

Erstellung des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfs wird der aktuelle Sachstand noch<br />

einmal abgefragt und die dann ggf. vorliegende Neuabgren<strong>zu</strong>ng in<br />

die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt eingearbeitet.<br />

Eine Be<strong>zu</strong>gnahme auf einzelne Wasserschutzgebiete im Textteil<br />

des Einheitlichen Regionalplans ist nicht vorgesehen.<br />

1969 Stadt Mannheim 2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Derzeit ist eine Überarbeitung der Trinkwasserschutzzonen im<br />

Trinkwasserschutzgebiet Mannheim- Rheinau in Vorbereitung. Die<br />

fachtechnische Abgren<strong>zu</strong>ng ist seit diesem Monat abgeschlossen.<br />

Ten<strong>den</strong>ziell verlagern sich die Schutzzonen nach Osten. Es könnten<br />

diese konkretisierten Planungen in das Kartenwerk eingearbeitet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die geänderten Abgren<strong>zu</strong>ngen des Wasserschutzgebiets<br />

Mannheim-Rheinau wer<strong>den</strong> in die Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt übernommen.<br />

1970 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Auf Grund der vorherrschen<strong>den</strong> Nitratbelastung und der damit<br />

einhergehen<strong>den</strong> Gefahr für das Grundwasser ist die Ausweitung<br />

des bestehen<strong>den</strong> Wasserschutzgebietes geplant. Die Verwaltung<br />

sieht hier keine Möglichkeit, Einwendungen <strong>zu</strong> erheben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1049 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1971 Stadtverwaltung Neustadt 2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Unberücksichtigt sind in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt - Blatt West die Planungen für das geplante neue<br />

WSG Benzenloch (hier noch die alte Abgren<strong>zu</strong>ng in der<br />

Erläuterungskarte) und das geplante neue WSG Or<strong>den</strong>swald. Die<br />

Rechtsverordnungen für beide WSGs sind abgelaufen und daher in<br />

Überarbeitung.<br />

folgen<br />

Der aktuelle Planungsstand der betreffen<strong>den</strong> Wasserschutzgebiete,<br />

der <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Planerarbeitung dem Verband Region Rhein-<br />

Neckar noch nicht bekannt war, wird in die Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt übernommen.<br />

1972 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Verbandsgemeinde<br />

Hettenleidelheim und die<br />

Ortsgemeinde Wattenheim)<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Weiterhin weichen die Darstellungen der Wasserschutzgebiete<br />

zwischen Carlsberg und Wattenheim sowohl von <strong>den</strong><br />

Darstellungen im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz wie<br />

auch in unserem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ab. Ebenso das in der<br />

Erläuterungskarte ausgewiesene Wasserschutzgebiet im<br />

Wattenheimer Wald (westlich von Carlsberg).<br />

Kenntnisnahme<br />

Die gegenüber dem RROP 2004 abweichen<strong>den</strong> Darstellungen der<br />

Wasserschutzgebiete im Bereich Carlsberg und Wattenheim<br />

begrün<strong>den</strong> sich aus der Verwendung aktueller<br />

Gebietsabgren<strong>zu</strong>ngen. In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt sind das Wasserschutzgebiet Rothbachtal,<br />

Wattenheim sowie das Wasserschutzgebiet Carlsberg,<br />

Hertlingshausen mit Stand März 2011 nachrichtlich dargestellt. Die<br />

Darstellungen der Wasserschutzgebiete in der Beikarte<br />

Landespflege des RROP 2004 dokumentieren <strong>den</strong> Stand von 2002.<br />

In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt sind die<br />

Wasserschutzgebiete nachrichtlich dargestellt. Die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beinhaltet mit <strong>den</strong> Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für <strong>den</strong> Grundwasserschutz regionalplanerische<br />

Festlegungen, die i.d.R. zwar auf diesen nachrichtlichen<br />

Darstellungen beruhen, diesen aber nicht vollumfänglich<br />

entsprechen müssen.<br />

1973 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Berg)<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Der Ortsgemeinderat weist daraufhin, dass das bestehende<br />

Wasserschutzgebiet in Berg in der Erläuterungskarte „Natur,<br />

Landschaft und Umwelt" fälschlicherweise als geplantes<br />

Wasserschutzgebiet dargestellt wird. Darüber hinaus möchte der<br />

Ortsgemeinderat geklärt wissen, dass es hinsichtlich des<br />

Wertstoffhofs resp. der ehemaligen Deponie westlich von<br />

Neulauterburg keine Unverträglichkeiten mit der<br />

Vorranggebietsausweisung gibt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Wasserschutzgebiet in Berg ist in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt als geplantes Wasserschutzgebiet<br />

dargestellt, da die Rechtsverordnung des WSG abgelaufen ist und<br />

noch keine Neufestset<strong>zu</strong>ng erfolgt ist.<br />

Aus der Festlegung des Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz resultieren keine Einschränkungen der<br />

bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1050 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1974 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Das geplante Wasserschutzgebiet ist in einem Abstand von<br />

mindestens 50 m von der bebauten Ortslage im Nor<strong>den</strong><br />

aus<strong>zu</strong>weisen, so dass hier eine 1 mm große Weißfläche<br />

dazwischen liegt.<br />

nicht folgen<br />

Bei dem geplanten Wasserschutzgebiet handelt es sich um eine<br />

nachrichtliche Übernahme wasserwirtschaftlicher<br />

Datengrundlagen. Eine Änderung der Abgren<strong>zu</strong>ng ist daher nicht<br />

möglich. Insofern wird an der bestehen<strong>den</strong> Darstellung<br />

festgehalten.<br />

1975 Gemeindewerke Haßloch GmbH 2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Auf der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt, Blatt<br />

West, ist auf der Gemarkung Neustadt in der Flur Benzenloch ein<br />

Wasserschutzgebiet eingetragen, welches <strong>zu</strong>r<br />

Trinkwassergewinnung der Gemeindewerke Haßloch GmbH<br />

gehört. Dieses Schutzgebiet ist in einem viel größeren Umfang neu<br />

beantragt. Der neue Umfang ist im beiliegen<strong>den</strong> Plan ersichtlich.<br />

folgen<br />

Der aktuelle Planungsstand des betreffen<strong>den</strong><br />

Wasserschutzgebiets, der <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Planerarbeitung dem<br />

Verband Region Rhein-Neckar noch nicht bekannt war, wird in die<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt übernommen.<br />

1976 MVV Energie AG 2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Vorab wird darauf hingewiesen, dass in der Erläuterungskarte<br />

Natur, Landschaft und Umwelt, die sowohl <strong>den</strong> Bestand als auch<br />

die geplanten Wasserschutzgebiete wiedergeben soll, der Verlauf<br />

des <strong>zu</strong>künftigen Schutzgebietes Mannheim-Rheinau nicht deutlich<br />

erkennbar ist. Hier wird Nachbesserungsbedarf gesehen.<br />

folgen<br />

Der aktuelle Planungsstand des Wasserschutzgebiets Mannheim-<br />

Rheinau, der <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Planerarbeitung dem Verband<br />

Region Rhein-Neckar noch nicht bekannt war, wird in die<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt übernommen.<br />

1977 Wassergewinnungsverband Lob<strong>den</strong>gau 2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Die Wassergewinnungsverbände Lob<strong>den</strong>gau, Obere Bergstraße<br />

und Eichelberg planen neu ausgerichtete Wasserschutzgebiete für<br />

ihre jeweiligen Gewinnungsanlagen (s. Lageplan). Diese neuen<br />

Wasserschutzgebiete sollten als „geplante" Wasserschutzgebiete<br />

in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar eingearbeitet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der aktuelle Planungsstand der betreffen<strong>den</strong> Wasserschutzgebiete,<br />

der <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Planerarbeitung dem Verband Region Rhein-<br />

Neckar noch nicht bekannt war, wird in die Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt übernommen.<br />

1978 Zweckverband für Wasserversorgung<br />

"Pfälzische Mittelrheingruppe"<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Böhl in <strong>den</strong><br />

Gemarkungen Böhl/Hassloch ist derzeitig bei der SGD-Süd in<br />

Abstimmung. Sobald erste Festlegungen der Zonen und der<br />

Schutzgebietsauflagen vorliegen, wer<strong>den</strong> diese nachgereicht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1051 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1979 Zweckverband<br />

Gruppenwasserversorgung Hohberg<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Es wird angeregt, im Regionalplan die Fläche südlich der<br />

Bebauungsgrenze von St. Leon-Rot (OT St. Leon) bis <strong>zu</strong>r südlichen<br />

Plan-Gültigkeitsgrenze in Richtung Kronau mit östlicher Grenzlinie,<br />

in etwa entlang der Gewanne Rohwiesen / Pfaffenwiesen (Bereich<br />

Golfplatz) als geplante Wasserschutzgebietsfläche (gem. Kap.<br />

2.2.3.4) ein<strong>zu</strong>zeichnen, bzw. schriftlich <strong>zu</strong> dokumentieren.<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan sieht eine langfristige Sicherung der<br />

Grundwasservorräte vor und legt hier<strong>zu</strong> u.a. Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz <strong>zu</strong>r vorsorglichen Sicherung von Bereichen mit<br />

besonderer Bedeutung für die Wasserversorgung fest. Diese<br />

basieren i.d.R. auf noch nicht festgesetzten, aber bereits im<br />

Verfahren befindlichen Wasserschutzgebieten.<br />

Entsprechende Abgren<strong>zu</strong>ngsgrundlagen liegen bei der<br />

beabsichtigten Neuzonierung des Trinkwasserschutzgebiets des<br />

Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Hohberg nicht vor. Da<br />

noch kein förmliches Verfahren eingeleitet wurde, besteht noch<br />

keine fachlich hinreichend begründete Gebietsabgren<strong>zu</strong>ng.<br />

Vor diesem Hintergrund und auch mit Blick auf die derzeit in dem<br />

Vorhabensbereich vorhan<strong>den</strong>e Golfplatznut<strong>zu</strong>ng kann keine<br />

Festlegung der Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz erfolgen.<br />

Dem Grundwasserschutz wird in diesem Bereich durch die<br />

Ausweisung eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs ausreichend Rechnung<br />

getragen.<br />

1980 Zweckverband Wasserversorgung<br />

Kurpfalz (ZWK)<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass in der Erläuterungskarte<br />

Natur, Landschaft und Umwelt, die sowohl <strong>den</strong> Bestand als auch<br />

die geplanten Wasserschutzgebiete wiedergeben soll, der Verlauf<br />

des <strong>zu</strong>künftigen Schutzgebiets Schwetzinger Hardt nicht deutlich<br />

erkennbar ist. Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf.<br />

nicht folgen<br />

Nach Auskunft des Landratsamts befindet sich die Neuabgren<strong>zu</strong>ng<br />

des Wasserschutzgebiets Schwetzinger Hardt derzeit in<br />

Bearbeitung. Zeitnah vor der Erstellung des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfs wird<br />

der aktuelle Sachstand noch einmal abgefragt und die dann ggf.<br />

vorliegende Neuabgren<strong>zu</strong>ng in die Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt eingearbeitet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1052 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1981 Zweckverband Wasserversorgung<br />

Kurpfalz (ZWK)<br />

entspr.<br />

1923<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Im Vorfeld waren wir davon ausgegangen, dass die <strong>zu</strong> unseren<br />

Gunsten festgesetzten Wasserschutzgebiete Schwetzinger Hardt<br />

und Hockenheimer Rheinbogen vollständig als Vorranggebiete für<br />

Grundwasserschutz ausgewiesen wer<strong>den</strong> wür<strong>den</strong>. Dies ist jedoch<br />

nicht der Fall. Im Gegenteil: Nur ein sehr geringer Anteil des<br />

Wasserschutzgebiets Schwetzinger Hardt ist als Vorranggebiet für<br />

Grundwasserschutz vorgesehen. Im Hockenheimer Rheinbogen<br />

wird sogar über die komplette Fläche anderen Nut<strong>zu</strong>ngen der<br />

Vorrang eingeräumt. Je nach aktueller Nut<strong>zu</strong>ng ist geplant, die<br />

Trinkwasserschutzgebiete als Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft bzw. Naturschutz und Landschaftspflege bzw.<br />

Landwirtschaft aus<strong>zu</strong>weisen. Die Nut<strong>zu</strong>ng als Wald bzw.<br />

Naturschutzgebiet kommt dem Grundwasserschutz mittelbar zwar<br />

<strong>zu</strong> Gute, <strong>den</strong>noch wür<strong>den</strong> der Grundwasserschutz und die<br />

Trinkwasserversorgung insbesondere bei konkurrieren<strong>den</strong><br />

Fragestellungen immer das Nachsehen haben. Unabhängig davon<br />

sehen wir einen generellen Konflikt in der Ausweisung von<br />

Vorranggebieten für Wald und Forstwirtschaft bzw. Naturschutz<br />

und Landschaftspflege bzw. Landwirtschaft auf der einen Seite und<br />

der Zusicherung, in <strong>den</strong> Wasserschutzgebieten das entsprechende<br />

Schutzniveau ein<strong>zu</strong>halten bzw. Beeinträchtigungen <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>,<br />

auf der anderen Seite.<br />

Aus <strong>den</strong> oben genannten Grün<strong>den</strong> möchten wir Sie daher bitten,<br />

die Wasserschutzgebiete Schwetzinger Hardt und Hockenheimer<br />

Rheinbogen vollständig als Vorranggebiete für Grundwasserschutz<br />

aus<strong>zu</strong>weisen. Des Weiteren gehen wir davon aus, dass die uns im<br />

Zuge des Wasserrechtsbescheids vom Regierungspräsidium<br />

Karlsruhe (in Kraft getreten <strong>zu</strong>m 01.01.2001) sowie die mit <strong>den</strong><br />

oben bereits genannten Trinkwasserschutzverordnungen<br />

<strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>en Rechte von der Aufstellung des neuen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar unbeeinflusst bleiben und die<br />

<strong>zu</strong>künftige einwandfreie Funktion unserer Einrichtungen nicht<br />

beeinträchtigt wird.<br />

nicht folgen<br />

Die festgesetzten Wasserschutzgebiete Schwetzinger Hardt und<br />

Hockenheimer Rheinbogen sind in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt nachrichtlich dargestellt.<br />

Für festgesetzte Wasserschutzgebiete bestehen bereits<br />

umfassende fachgesetzliche Schutzbestimmungen, so dass deren<br />

<strong>zu</strong>sätzliche regionalplanerische Sicherung mit Vorranggebieten für<br />

<strong>den</strong> Grundwasserschutz u.E. nicht erforderlich ist.<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsbeschränkungen bzw. besondere Auflagen ergeben sich<br />

für diese Gebiete aus <strong>den</strong> jeweils gültigen Schutzverordnungen.<br />

Neue Raumnut<strong>zu</strong>ngsansprüche müssen diese fachgesetzlichen<br />

Bestimmungen erfüllen. Die Notwendigkeit einer vorsorglichen<br />

regionalplanerischen Sicherung durch Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz ergibt sich daher aus Sicht des Verbands<br />

Region Rhein-Neckar in erster Linie für solche Bereiche mit<br />

besonderer Bedeutung für die Wasserversorgung, die noch nicht<br />

als Wasserschutzgebiete festgelegt sind.<br />

Die Wasserschutzgebiete Schwetzinger Hardt und Hockenheimer<br />

Rheinbogen wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nur <strong>zu</strong> einem<br />

geringen Teil als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

festgelegt, da hier anderen aus Sicht des Verbands Region Rhein-<br />

Neckar prioritären Ausweisungen der Vor<strong>zu</strong>g gegeben wird<br />

(Anmerkung: in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fin<strong>den</strong> i.d.R. keine<br />

Überlagerungen von freiraumbezogenen Festlegungen statt,<br />

sondern es wird jeweils nur eine "Leit-Festlegung" berücksichtigt).<br />

Die an Stelle der Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

ausgewiesenen freiraumbezogenen Vorranggebiete für<br />

Forstwirtschaft, Naturschutz- und Landschaftspflege sowie<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz dienen ebenso der<br />

Freiraumsicherung. Die in diesen Vorranggebieten <strong>zu</strong>lässigen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen stellen aus unserer Sicht keinen Widerspruch <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Belangen des Grundwasserschutzes dar.<br />

Eine <strong>zu</strong>sätzliche regionalplanerische Sicherung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte erfahren die Wasserschutzgebiete<br />

Schwetzinger Hardt und Hockenheimer Rheinbogen , in dem sie im<br />

Freiraum <strong>zu</strong>m überwiegen<strong>den</strong> Teil als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g, der auch<br />

<strong>den</strong> Belangen des Grundwasserschutzes dient, festgelegt sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1053 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1981 Die bestehen<strong>den</strong> Wasserrechte sowie sonstige fachgesetzliche<br />

Bestimmungen in Be<strong>zu</strong>g auf die Wasserschutzgebiete wer<strong>den</strong><br />

durch die Festlegungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht beeinflusst<br />

bzw. beeinträchtigt.<br />

1982 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Der letzte Satz in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.3.4 soll<br />

folgendermaßen ergänzt wer<strong>den</strong>: „...machen periodische<br />

Überprüfungen der Schutzgebietsverordnungen und der räumlichen<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen im Hinblick auf eine evtl. Erweiterung,<br />

Verkleinerung, Aufhebung oder Zusammenlegung der<br />

Wasserschutzgebiete notwendig."<br />

Es bedarf einer Klarstellung des Gemeinten. Durch die<br />

fortschreitende Verringerung des Wasserverbrauchs der<br />

Bevölkerung (pro Kopf) und <strong>den</strong> demografischen Wandel kommt es<br />

schon heute in etlichen Gebieten <strong>zu</strong> einem <strong>zu</strong>rückgehen<strong>den</strong><br />

Wasserbedarf. In diesen Fällen kann es nötig wer<strong>den</strong>,<br />

Wasserschutzgebiete <strong>zu</strong> verkleinern oder sogar ganz auf<strong>zu</strong>heben.<br />

teilweise folgen<br />

Der letzte Satz der Begründung <strong>zu</strong> 2.2.3.4 wird wie folgt geändert:<br />

"Die im Zeitablauf eintreten<strong>den</strong> Veränderungen in der<br />

Oberflächennut<strong>zu</strong>ng, der Gefährdungspotenziale und der<br />

Kenntnislage über Austauschbeziehungen machen periodische<br />

Überprüfungen der Schutzgebietsverordnungen und der räumlichen<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Wasserschutzgebiete notwendig."<br />

1983 Beregnungsverband Vorderpfalz 2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

entspr.<br />

2313<br />

In dem neu ausgewiesenen Wasserschutzgebiet der öffentlichen<br />

Trinkwasserversorgung Frankenthal Nord liegen rund 700 ha<br />

Beregnungsfläche, deren Wasserbedarf derzeit über eine Vielzahl<br />

von Einzelbrunnen sichergestellt wird. Aufgrund des<br />

Wasserschutzgebietes ist dort <strong>zu</strong>künftig mit Einschränkungen für<br />

<strong>den</strong> Betrieb der Brunnenanlagen <strong>zu</strong> rechnen. Vor diesem<br />

Hintergrund wird gerade geprüft, ob die betroffenen Flächen<br />

übergangsweise, bis die zweite Entnahmestelle am Rhein<br />

geschaffen ist, noch an das bestehende stationäre<br />

Rohrleitungsnetz angeschlossen wer<strong>den</strong> kann. Hier<strong>zu</strong> müsste die<br />

zentrale Hauptleitung, die derzeit südwestlich von Heßheim endet<br />

um rund 4,5 km in Richtung Nordost bis Beindersheim verlängert<br />

wer<strong>den</strong> Zugleich ist dieser Trassenabschnitt auch <strong>zu</strong>künftig<br />

erforderlich um die bei<strong>den</strong> Rheinwasser- Entnahmestellen mit<br />

einander <strong>zu</strong> verbin<strong>den</strong>.<br />

Deshalb soll die Trasse (unabhängig vom Ausbauzeitpunkt) für die<br />

weitere Entwicklung der Beregnung in der Vorderpfalz in <strong>den</strong><br />

Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Mit Blick das Abstimmungsergebnis der<br />

Raumordnungskommission <strong>zu</strong> Form und Inhalt der Darstellungen<br />

des Regionalplans Rhein-Neckar ist kein Planzeichen für mögliche<br />

Trassenverläufe für Beregnungsleitungen vorgesehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1054 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.3<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Grundwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1984 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete (G)<br />

Der letzte Halbsatz des 4. Absatzes der Begründung <strong>zu</strong> 2.2.3.4<br />

Wasserschutzgebiete sollte wie folgt abgeändert wer<strong>den</strong>:<br />

„Die im Zeitablauf ... im Hinblick auf eine eventuelle Erweiterung,<br />

Verkleinerung, Aufhebung oder Zusammenlegung der<br />

Wasserschutzgebiete notwendig."<br />

Durch <strong>den</strong> demographischen Faktor kann es in etlichen Gebieten<br />

mit überalterter Bevölkerung und Bevölkerungsrückgang <strong>zu</strong> einem<br />

<strong>zu</strong>rückgehen<strong>den</strong> Wasserbedarf kommen. Hier ist es nach unserer<br />

Auffassung nach gerechtfertigt, die Wasserschutzgebiete wieder<br />

<strong>zu</strong> verkleinern oder sogar ganz auf<strong>zu</strong>heben.<br />

teilweise folgen<br />

Der letzte Satz der Begründung <strong>zu</strong> 2.2.3.4 Wasserschutzgebiete<br />

wird wie folgt geändert:<br />

"Die im Zeitablauf eintreten<strong>den</strong> Veränderungen in der<br />

Oberflächennut<strong>zu</strong>ng, der Gefährdungspotenziale und der<br />

Kenntnislage über Austauschbeziehungen machen periodische<br />

Überprüfungen der Schutzgebietsverordnungen und der räumlichen<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Wasserschutzgebiete notwendig."<br />

1985 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

2.2.3.5<br />

Beachtung der<br />

Grundwasserstände (G)<br />

Der zweite Satz im Plansatz 2.2.3.5 sollte gestrichen und wie folgt<br />

formuliert wer<strong>den</strong>:<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung sollen entsprechende Flächen<br />

gemäß § 1 Abs. 5 BauGB gekennzeichnet wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der betreffende Satz im Plansatz 2.2.3.5 wird wie folgt geändert:<br />

"Im Rahmen der Bauleitplanung sollen entsprechende Flächen<br />

gekennzeichnet wer<strong>den</strong>."<br />

1986 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

2.2.3.5<br />

Beachtung der<br />

Grundwasserstände (G)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> G 2.2.3.5 sollte der Begriff „geringe<br />

Grundwasserflurabstände" definiert und ein Maß für einen<br />

entsprechen<strong>den</strong> mittleren jährlichen Wert angegeben wer<strong>den</strong>, um<br />

unterschiedliche Auslegungen innerhalb der Metropolregion <strong>zu</strong><br />

vermei<strong>den</strong>: „Gebiete mit geringen Grundwasserflurabstän<strong>den</strong><br />

weisen einen mittleren jährlichen Grundwasserabstand von unter x<br />

Meter unter Geländeoberkante auf."<br />

nicht folgen<br />

Eine regionsweit geltende Definition des Begriffs "geringe<br />

Grundwasserflurabstände" ist nicht erforderlich. Die Einordnung<br />

eines Gebiets als ein Bereich mit geringen<br />

Grundwasserflurabstän<strong>den</strong> soll anhand der jeweiligen örtlichen<br />

Gegebenheiten getroffen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1055 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.4<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Schutz der Oberflächengewässer<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1987 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis - Die Grundzüge dieses Plankapitels tragen wir vollumfänglich mit. In<br />

der Begründung sollte jedoch <strong>zu</strong>mindest kurz auf die besondere<br />

Bedeutung und Funktion der Gewässerrandstreifen hingewiesen<br />

wer<strong>den</strong>. Der Begriff taucht bislang nämlich leider an keiner Stelle<br />

ausdrücklich auf.<br />

folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 2.2.4.2 wird folgender Satz<br />

ergänzt:<br />

"Durch die Anlage von ausreichend breiten Gewässerrandstreifen<br />

sollen die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für die Erhaltung und Verbesserung der<br />

ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung,<br />

der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von<br />

Stoffeinträgen aus diffusen Quellen geschaffen wer<strong>den</strong>."<br />

1988 Stadtverwaltung Frankenthal - Zwischen <strong>den</strong> Ortsteilen Eppstein und Studernheim ist ein<br />

Gewässerlauf (Verlängerung des Neugrabens) dargestellt, der in<br />

dieser Form nicht existent ist. Im Bereich östlich der Bahnlinie<br />

handelt es sich um eine öffentliche Abwasserkanalisation, westlich<br />

der Bahnlinie ist lediglich eine Drainageleitung vorhan<strong>den</strong>. Es wird<br />

deshalb vorgeschlagen die Darstellung des Gewässerlaufs in dem<br />

gemäß in der Anlage beigefügter Lageskizze gekennzeichneten<br />

Bereich <strong>zu</strong> entfernen.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird der betreffende Gewässerlauf<br />

entfernt.<br />

1989 Stadtverwaltung Frankenthal - Westlich des Ortsteils Eppstein ist eine Verbindungsspange<br />

zwischen dem Neugraben und der Isenach vorgesehen. Die<br />

Verbindungsspange ist erforderlich, um der <strong>zu</strong>nehmen<strong>den</strong><br />

Vernässung der umliegen<strong>den</strong> Flächen bei starken<br />

Niederschlagsereignissen wegen mangelnder<br />

Entwässerungsmöglichkeiten und <strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>en hohen<br />

Grundwasserstän<strong>den</strong> entgegen<strong>zu</strong>wirken. Die Verbindungsspange<br />

soll entlang des westlichen Siedlungsrands von Eppstein zwischen<br />

dem Neugraben und dem Moosgraben als offener Graben<br />

hergestellt wer<strong>den</strong>. Im weiteren Verlauf ist die Verbindungsspange<br />

zwischen dem Moosgraben und der Isenach als Druckleitung<br />

vorgesehen. Es wird angeregt <strong>den</strong> geplanten offenen<br />

Grabenabschnitt gemäß der Darstellung in der beigefügten Anlage<br />

"Verbindungsspange Neugraben-Isenach" in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

<strong>zu</strong> übernehmen.<br />

nicht folgen<br />

Gewässerverläufe, die sich noch im Planungsstadium befin<strong>den</strong>,<br />

können in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Gewässer dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

1990 Stadtverwaltung Frankenthal - In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist innerhalb der Bebauung eine östliche<br />

Fortführung des Moosgrabens dargestellt, die nicht vorhan<strong>den</strong> ist.<br />

Es wird angeregt auf die Darstellung dieses Gewässerabschnitts <strong>zu</strong><br />

verzichten. In der o. g. Anlage "Verbindungsspange Neugraben-<br />

Isenach" ist dieser Gewässerabschnitt gekennzeichnet.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird der betreffende Gewässerabschnitt<br />

entfernt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1056 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.4<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Schutz der Oberflächengewässer<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1991 Terra T2100 - Zur Wiederherstellung eines eingeschränkten<br />

Geschiebetransportes an wenigsten einigen Tagen soll an <strong>den</strong><br />

Neckarstaustufen beim jährlichen Frühjahrshochwasser die Wehre<br />

hochgezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Es besteht keine regionalplanerische Relevanz.<br />

1992 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.4.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Die Erhaltung oder Erreichung eines guten ökologischen und eines<br />

guten chemischen Zustandes ist gemäß § 27<br />

Wasserhaushaltgesetz (WHG) ein rechtlich vorgegebenes<br />

Bewirtschaftungsziel für oberirdische Gewässer. Hiervon<br />

ausgenommen sind nach § 28 WHG als künstlich oder erheblich<br />

verändert eingestufte oberirdische Gewässer. Für diese ist die<br />

Erhaltung oder Erreichung eines guten ökologischen Potenzials und<br />

eines guten chemischen Zustandes ein rechtlich vorgegebenes<br />

Bewirtschaftungsziel. Die Ziele der Regionalplanung sollten auch<br />

die Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes abdecken. Der Plansatz<br />

2.2.4.1: Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng- er nennt <strong>zu</strong>mindest das Ziel<br />

Wiederherstellung (Erreichung) eines guten ökologischen und eines<br />

guten chemischen Zustandes ausdrücklich - kann gemäß dieser<br />

Vorgabe nicht als Grundsatz sondern nur als Ziel der<br />

Regionalplanung eingestuft wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Plansatz 2.2.4.1 erfüllt auf Grund seiner allgemein gehaltenen<br />

Aussagen nicht die im ROG definierten Anforderungen an ein Ziel<br />

der Raumordnung. Gem. der gesetzlichen Begriffsbestimmung in §<br />

3 Nr.2 ROG sind Ziele der Raumordnung "verbindliche Vorgaben in<br />

Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren,<br />

vom Träger der Landes-oder Regionalplanung abschließend<br />

abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in<br />

Raumordnungsplänen <strong>zu</strong>r Entwicklung, Ordnung und Sicherung des<br />

Raumes".<br />

Eine fachgesetzliche Zielset<strong>zu</strong>ng, wie im WHG enthalten, ist<br />

insofern nicht gleich<strong>zu</strong>setzen mit einem raumordnerischen Ziel,<br />

dessen Festlegung eine umfangreiche Abwägung der<br />

verschie<strong>den</strong>en Belange vorausgegangen sein muss.<br />

1993 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.4.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r Zielerreichung sind für Flüsse und Seen definiert.<br />

Bei Flüssen wird in Maßnahmen <strong>zu</strong> Verbesserung der<br />

Hydromorphologie und <strong>zu</strong>r Reduzierung der stofflichen Belastung<br />

aus Punkt- und diffusen Quellen unterschie<strong>den</strong><br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Alle grundlegen<strong>den</strong> und ergänzen<strong>den</strong> Maßnahmen sind in <strong>den</strong><br />

Maßnahmenplänen der einzelnen Flussgebietskörper, unterteilt in<br />

Teilbearbeitungsgebiete (TBG), dargestellt. Die umfangreichen<br />

Maßnahmenpläne findet man auf <strong>den</strong> Internetseiten der<br />

Regierungspräsidien unter „EG-Wasserrahmenrichtlinie" und dort<br />

unter „TBG Begleitdokumentation".<br />

1994 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.4.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Die Bezeichnung des Plansatzes 2.2.4.1 „Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng"<br />

sollte durch „Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng: Guter ökologischer und<br />

chemischer Zustand, gutes ökologisches Potenzial" oder nur durch<br />

„Guter ökologischer und chemischer Zustand, gutes ökologisches<br />

Potenzial" ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Bezeichnung des Plansatzes 2.2.4.1 "Allgemeine<br />

Zielset<strong>zu</strong>ng" wird festgehalten. Mit dieser Plansatzbezeichnung<br />

wird die Allgemeingültigkeit der Zielvorstellungen für die<br />

Oberflächengewässer innerhalb des Verbandsgebiets <strong>zu</strong>m<br />

Ausdruck gebracht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1057 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.4<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Schutz der Oberflächengewässer<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1995 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.4.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Da die Wasserrahmenrichtlinie mittlerweile in das Wasserrecht<br />

(Wasserhaushaltsgesetz, in Ba<strong>den</strong>-Württemberg:<br />

Landeswassergesetz) übernommen wurde, sollte die Begründung<br />

<strong>zu</strong> 2.2.4.1 auch hierauf und nicht mehr nur auf die<br />

Wasserrahmenrichtlinie verweisen.<br />

folgen<br />

Der erste Satz des dritten Absatzes der Begründung <strong>zu</strong> 2.2.4.1 wird<br />

wie folgt geändert:<br />

"Für die hierfür erforderlichen Maßnahmen schaffen die<br />

mittlerweile in das Wasserhaushaltsgesetz sowie in die<br />

Landeswassergesetze übernommenen Vorgaben der EG-<br />

Wasserrahmenrichtlinie einen Handlungsrahmen, wonach die<br />

Oberflächengewässer innerhalb festgelegter Fristen in einen guten<br />

ökologischen und chemischen Zustand gebracht wer<strong>den</strong> sollen."<br />

1996 Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

Südwest<br />

entspr.<br />

2004<br />

2.2.4.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Im Kapitel 2.2.4.2 wer<strong>den</strong> Grundsätze <strong>zu</strong>m Schutz der<br />

Oberflächengewässer genannt. Die Grundsätze stehen teilweise im<br />

Widerspruch <strong>zu</strong>r Forderung aus Kapitel 3.1.5.1 und 3.1.5.4 verstärkt<br />

Güter u.a. auch auf die Wasserstraßen <strong>zu</strong> verlagern, die<br />

Bundeswasserstraße Rhein instand <strong>zu</strong> halten und aus<strong>zu</strong>bauen und<br />

die Schleusen der Bundeswasserstraße Neckar <strong>zu</strong> verlängern. Die<br />

Unterhaltung und Ausbau der Bundeswasserstraßen gemäß<br />

Bundeswasserstraßengesetz ist, wie vorab erläutert, eine<br />

Hoheitsaufgabe des Bundes. Die Ziele können nur bedingt und<br />

zwar im Einklang mit dem Widmungszweck umgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Bei Ausweisungen von Natur- und Landschaftsschutzgebiete, die<br />

die Bundeswasserstraßen betreffen, ist die Unterhaltung der<br />

Bundeswasserstraße weiterhin <strong>zu</strong> garantieren. In <strong>den</strong> jeweiligen<br />

Verordnungen sind Ausnahmeregelungen vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

teilweise folgen<br />

Im Plansatz 2.2.4.1 wird eine allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung der Oberflächengewässer formuliert.<br />

Zur Vermeidung von Fehlinterpretationen und <strong>zu</strong>r Betonung einer<br />

differenzierten Behandlung von Wasserstraßen wird im Plansatz<br />

2.2.4.1 nach dem letzten Satz folgender Satz eingefügt: "Für<br />

erheblich veränderte und künstliche Gewässer ist die Erreichung<br />

des guten ökologischen Potenzials an<strong>zu</strong>streben."<br />

Damit wird auch bzgl. des nachfolgen<strong>den</strong> Plansatzes 2.2.4.2<br />

klargestellt, dass für bestimmte Gewässer, wie die Wasserstraßen<br />

andere Maßstäbe bei der Gewässerentwicklung heran<strong>zu</strong>ziehen<br />

sind.<br />

1997 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

2.2.4.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Der erste Satz im Plansatz 2.2.4.1 soll folgendermaßen geändert<br />

wer<strong>den</strong>:<br />

„Oberflächengewässer einschließlich ihrer Auen - mit der<br />

Ausnahme von künstlichen oder erheblich veränderten<br />

Gewässern - sollen im Hinblick auf ihre vielfältigen Aufgaben und<br />

Funktionen - soweit ökonomisch und ökologisch sinnvoll - in ihrem<br />

naturnahen Zustand erhalten bzw…"<br />

Künstliche Gewässer können in keinen naturnahen Zustand<br />

versetzt wer<strong>den</strong>. Für erheblich veränderte Gewässer muss gemäß<br />

EG-Wasserrahmenrichtlinie ein gutes ökologisches Potenzial<br />

angestrebt wer<strong>den</strong>. Zudem sollten Maßnahmen nur durchgeführt<br />

wer<strong>den</strong>, wenn diese ökonomisch und ökologisch sinnvoll sind.<br />

teilweise folgen<br />

Im ersten Satz des Plansatzes wird eine regionalplanerische<br />

Leitvorstellung formuliert, deren allgemeingültiger Charakter nicht<br />

in dem geforderten Maße eingeschränkt wer<strong>den</strong> soll. Dass die<br />

Maßnahmen ökonomisch und ökologisch sinnvoll sein müssen,<br />

ergibt sich bereits aus <strong>den</strong> Nachhaltigkeitsprinzipien der<br />

Wasserrahmenrichtlinie.<br />

Zur Klarstellung wird im Plansatz 2.2.4.1 nach dem letzten Satz<br />

nachfolgender Satz eingefügt: "Für erheblich veränderte und<br />

künstliche Gewässer ist die Erreichung des guten ökologischen<br />

Potenzials an<strong>zu</strong>streben."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1058 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.4<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Schutz der Oberflächengewässer<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

1998 Freunde des Neckars e.V. 2.2.4.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Unter Ziffer 2.2.4.1 schreiben Sie:<br />

„Oberflächengewässer einschließlich ihrer A... sollen im Hinblick<br />

auf ihre vielfältigen Aufgaben und Funktionen in ihrem naturnahen<br />

Zustand erhalten ... wer<strong>den</strong>". Hierbei handelt es sich um eine<br />

„allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng ... im Sinne einer nachhaltigen<br />

Gewässerentwicklung" (unter dem Leitbegriff „Schutz der<br />

Oberflächengewässer", 2.2.4)<br />

Unsere Kommentierung:<br />

Unser vielbesungener, romantisierter Neckar schöpft sein bes. Flair<br />

auch aus seinem mäanderhaften Kurs, <strong>den</strong> er sich in Jahrmillionen<br />

durch Buntsandsteinberge herausschliff bzw. in sog.<br />

Schwemmgürteln immer wieder aufs neue suchte. Das war Natur<br />

pur - dann kam der Mensch und baute ihn ab 1920 in seinem Sinn<br />

um, doch aus der Not heraus ! Bis heute hat sich eine Symbiose<br />

aus Natur und Zweckmäßigkeit eingependelt und der Fluss sich in<br />

erstaunlichem Maß renaturalisiert. Diese Zweckbestimmung anno<br />

1920 war von einem tieferen Sinn getragen und ließ dem Neckar<br />

Raum <strong>zu</strong>m Leben. Der neue Umbau wirkt dagegen sinnfrei<br />

(Begründung folgt) mit weitreichen<strong>den</strong>, fortwähren<strong>den</strong><br />

Konsequenzen.<br />

Geplant sind das „nachhaltige" Abschleifen zahlreicher Kurven, was<br />

dem Fluss viel von seinem spezifischen Charme und seiner<br />

I<strong>den</strong>tität raubt. Die Touristen wer<strong>den</strong> es danken. Die Vorhäfen<br />

reichen dann bis in Siedlungen und Städte hinein, übergroße<br />

Wendestellen für ügMS mit 150 m Breite verändern das<br />

Landschaftsbild. Die Verödung der Uferzone droht das Szenario<br />

einer schrittweisen Kanalisierung ab<strong>zu</strong>run<strong>den</strong>. So könnte es<br />

kommen. Es könnte aber auch sein, dass interessierte Kreise <strong>den</strong><br />

Ausbau des Flusses durchsetzen aber gar kein ügMS kommt - da<strong>zu</strong><br />

später.<br />

nicht folgen<br />

Der Verband hält die Darstellung des Ausbaus des Neckars für das<br />

135m-Schiff gemäß Bundverkehrswegeplanung im Regionalplan<br />

grundsätzlich für sinnvoll. Die Auswirkungen auf Natur- und<br />

Umwelt müssen im Rahmen der notwendigen<br />

Planfeststellungsverfahren abgearbeitet wer<strong>den</strong>.<br />

1999 Terra T2100 2.2.4.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

entspr.<br />

1647<br />

Mindestens ein Drittel der Zuflüsse von Rhein und Neckar sollten<br />

naturnah, ohne Beeinflussung der Flussdynamik renaturiert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Es besteht keine regionalplanerische Relevanz.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1059 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.4<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Schutz der Oberflächengewässer<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2000 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

2.2.4.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Die Renaturierung von naturfern ausgebauten und kanalisierten<br />

Gewässern sollte als separates Ziel in <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar aufgenommen wer<strong>den</strong>. Dies würde<br />

auch <strong>den</strong> zentralen Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie<br />

(WRRL) <strong>zu</strong>m ökologischen Zustand der Fließgewässer Rechnung<br />

tragen.<br />

nicht folgen<br />

Den Gewässern einschließlich ihrer Auen wird im Einheitlichen<br />

Regionalplan bereits ein hoher Stellenwert eingeräumt. So dienen<br />

die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte festgelegten Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz gem. Plansatz 2.2.5.2<br />

insbesondere auch der Gewässerentwicklung und der<br />

Auenrenaturierung.<br />

Dem Schutz der Oberflächengewässer wird bereits ein eigenes<br />

Plankapitel 2.2.4 gewidmet. Der <strong>zu</strong>gehörige Plansatz 2.2.4.1 enthält<br />

die allgemeine Leitvorstellung, dass Gewässer einschließlich ihrer<br />

Auen im Hinblick auf ihre vielfältigen Aufgaben und Funktionen in<br />

ihrem naturnahen Zustand erhalten bzw. in einen solchen versetzt<br />

wer<strong>den</strong> sollen. Zur Erreichung dieser Zielset<strong>zu</strong>ng sind im Plansatz<br />

2.2.4.2 diverse Merkmale einer nachhaltigen Gewässerentwicklung<br />

angeführt, die im Rahmen nachgeordneter Planungen als<br />

Handlungsvorgaben berücksichtigt wer<strong>den</strong> sollen.<br />

Die Plansätze 2.2.4.1 und 2.2.4.2 sind auf Grund des allgemeinen<br />

Charakters ihrer Aussagen Grundsätze der Raumordnung und damit<br />

als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und<br />

Ermessensentscheidungen öffentlicher und privater Belange<br />

an<strong>zu</strong>sehen.<br />

Der geforderten Aufnahme eines eigenständigen Ziels der<br />

Raumordnung bzgl. der Renaturierung von naturfern ausgebauten<br />

Gewässern kann nicht gefolgt wer<strong>den</strong>, da die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für<br />

eine Zielfestlegung in diesem Fall auf Grund der nicht herstellbaren<br />

räumlichen und sachlichen Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit der<br />

Vorgaben nicht gegeben sind.<br />

2001 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.4.2<br />

Nachhaltige<br />

Gewässerentwicklung (G)<br />

Die Formulierung im Plansatz 2.2.4.2: Nachhaltige<br />

Gewässerentwicklung „Die Durchgängigkeit der Gewässer für<br />

Lebewesen" sollte durch „Die Durchgängigkeit der Gewässer für<br />

Lebewesen einschließlich die Sicherstellung einer ausreichen<strong>den</strong><br />

Mindestwasserführung" ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Wasserkraftanlagenbetreiber streben in der Regel eine möglichst<br />

geringe Mindestwasserführung an, die oft nicht eine ausreichende<br />

Durchgängigkeit gewährleisten. Mit der Erwähnung der<br />

Mindestwasserführung im Plansatz wird diese Vorgabe<br />

angesprochen.<br />

folgen<br />

Die betreffende Formulierung im Plansatz 2.2.4.2 wird wie folgt<br />

geändert:<br />

"die Durchgängigkeit der Gewässer für Lebewesen einschließlich<br />

der Sicherstellung einer ausreichen<strong>den</strong> Mindestwasserführung"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1060 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.4<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Schutz der Oberflächengewässer<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2002 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.2.4.2<br />

Nachhaltige<br />

Gewässerentwicklung (G)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.4.2 ist im zweiten Absatz der<br />

Begriff "Umlegungsverfahren" durch <strong>den</strong> Begriff<br />

"Flurneuordnungsverfahren" <strong>zu</strong> ersetzen.<br />

folgen<br />

Der Begriff "Umlegungsverfahren" wird in der Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 2.2.4.2 durch <strong>den</strong> Begriff "Flurneuordnungsverfahren"<br />

ersetzt.<br />

2003 Botanische Vereinigung für<br />

Naturschutz in Hessen e.V. (BVNH)<br />

2.2.4.2<br />

Nachhaltige<br />

Gewässerentwicklung (G)<br />

Der Grundsatz 2.2.4.2. soll um folgen<strong>den</strong> Passus ergänzt<br />

wer<strong>den</strong>: ... <strong>den</strong> Gewässern genügend Raum <strong>zu</strong>r Entwicklung <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung gestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung <strong>zu</strong> A 4: Der im Übrigen sehr guten Begründung auf<br />

Seite 85 fehlt im Außenbereich der Überbau in Form eines<br />

Grundsatzes. Eine solche Maßnahme dient auch der<br />

Konfliktentschärfung mit dem gerade <strong>zu</strong>wandern<strong>den</strong> Biber. Die<br />

Uferbereiche haben <strong>zu</strong>dem eine wichtige Biotopverbundfunktion<br />

und tragen in <strong>den</strong> ausgeräumten Landschaften <strong>zu</strong>r Bereicherung<br />

des Landschaftsbildes bei. Die Entwicklung der Uferbereiche sollte<br />

soweit als möglich von selbst erfolgen, ansonsten sollte es beim<br />

Einsatz lokal gewonnener Wei<strong>den</strong>setzstangen und -steckhölzer<br />

beschränkt bleiben. Bei Flurbereinigungen v.a. in <strong>den</strong><br />

Mittelgebirgen kann die Schaffung von Uferbereichen mit der<br />

Entbuschung von wertvollen Offenlandlebensräumen und im<br />

Einzelfall auch mit der Umwandlung von (auch fortgeschrittenen)<br />

Waldrandsukzession etwa Talrandlagen (vgl. G 2.3.2.5.) <strong>zu</strong> Grünland<br />

kombiniert wer<strong>den</strong>, was sicherlich <strong>zu</strong>r Akzeptanzsteigerung<br />

beiträgt.<br />

nicht folgen<br />

Die in Plansatz 2.2.4.2 formulierten Leitvorstellungen <strong>zu</strong>r<br />

Gewässerentwicklung dienen der Erhaltung bzw.<br />

Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der<br />

Gewässer. Dass <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng dieser Maßnahmen i.d.R. Flächen<br />

bereit gestellt wer<strong>den</strong> müssen, ist offensichtlich und muss u.E.<br />

nicht mit einem eigenen Spiegelstrich belegt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1061 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.4<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Schutz der Oberflächengewässer<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2004 Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

Südwest<br />

entspr.<br />

1996<br />

2.2.4.2<br />

Nachhaltige<br />

Gewässerentwicklung (G)<br />

Im Kapitel 2.2.4.2 wer<strong>den</strong> Grundsätze <strong>zu</strong>m Schutz der<br />

Oberflächengewässer genannt. Die Grundsätze stehen teilweise im<br />

Widerspruch <strong>zu</strong>r Forderung aus Kapitel 3.1.5.1 und 3.1.5.4 verstärkt<br />

Güter u.a. auch auf die Wasserstraßen <strong>zu</strong> verlagern, die<br />

Bundeswasserstraße Rhein instand <strong>zu</strong> halten und aus<strong>zu</strong>bauen und<br />

die Schleusen der Bundeswasserstraße Neckar <strong>zu</strong> verlängern. Die<br />

Unterhaltung und Ausbau der Bundeswasserstraßen gemäß<br />

Bundeswasserstraßengesetz ist, wie vorab erläutert, eine<br />

Hoheitsaufgabe des Bundes. Die Ziele können nur bedingt und<br />

zwar im Einklang mit dem Widmungszweck umgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Bei Ausweisungen von Natur- und Landschaftsschutzgebiete, die<br />

die Bundeswasserstraßen betreffen, ist die Unterhaltung der<br />

Bundeswasserstraße weiterhin <strong>zu</strong> garantieren. In <strong>den</strong> jeweiligen<br />

Verordnungen sind Ausnahmeregelungen vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

teilweise folgen<br />

Im Plansatz 2.2.4.1 wird eine allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung der Oberflächengewässer formuliert.<br />

Zur Vermeidung von Fehlinterpretationen und <strong>zu</strong>r Betonung einer<br />

differenzierten Behandlung von Wasserstraßen wird im Plansatz<br />

2.2.4.1 nach dem letzten Satz folgender Satz eingefügt: "Für<br />

erheblich veränderte und künstliche Gewässer ist die Erreichung<br />

des guten ökologischen Potenzials an<strong>zu</strong>streben."<br />

Damit wird auch bzgl. des nachfolgen<strong>den</strong> Plansatzes 2.2.4.2<br />

klargestellt, dass für bestimmte Gewässer, wie die Wasserstraßen<br />

andere Maßstäbe bei der Gewässerentwicklung heran<strong>zu</strong>ziehen<br />

sind.<br />

2005 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

2.2.4.2<br />

Nachhaltige<br />

Gewässerentwicklung (G)<br />

Der letzte Absatz der Begründung <strong>zu</strong> 2.2.4.2 sollte geändert<br />

wer<strong>den</strong> in: „...Uferbereiche sollen wieder begehbar gemacht<br />

wer<strong>den</strong> und, soweit ökonomisch sinnvoll und ökologisch<br />

verträglich, der…"<br />

Die genannten Maßnahmen müssen auch im wirtschaftlichen<br />

Sinne nachhaltig sein.<br />

folgen<br />

Der betreffende Satz in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.4.2 wird<br />

wie folgt geändert:<br />

"Uferbereiche sollen wieder begehbar gemacht wer<strong>den</strong> und, soweit<br />

ökonomisch sinnvoll und ökologisch verträglich, der<br />

landschaftsgebun<strong>den</strong>en Naherholung dienen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1062 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2006 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

- Gegen <strong>den</strong> Plan bestehen aus Sicht des Staatlichen Wasserbaus<br />

keine Be<strong>den</strong>ken, wenn der Deichschutzstreifen, sowohl wasserals<br />

auch landseitig, gemäß § 49 Hessisches Wassergesetz (HWG)<br />

vom 14. Dezember 2010 (GVBI. I 2010, 548) berücksichtigt wird.<br />

Die Abstände gemäß § 49 HWG sind ein<strong>zu</strong>halten.<br />

nicht folgen<br />

Die Gewährleistung der 5-10 m breiten Deichschutzstreifen kann<br />

maßstabsbedingt nicht Gegenstand des Einheitlichen<br />

Regionalplans sein. Die Einhaltung der entsprechen<strong>den</strong> Abstände<br />

muss im Rahmen der nachgeordneten Planungsebenen<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

2007 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Der Reserveraum Hördt sollte ebenfalls mit der Signatur HWR oder<br />

einer eigenen Signatur für Extremhochwässer gekennzeichnet<br />

wer<strong>den</strong>. Das Thema betrifft gleichermaßen die Erläuterungskarte<br />

Natur, Landschaft und Umwelt (Blatt West), in der ebenfalls die<br />

Hochwasserrückhaltemaßnahmen am Rhein dargestellt sind<br />

(ergänzende Anmerkung der oberen Landesplanungsbehörde).<br />

folgen<br />

Der Reserveraum Hördt wird sowohl in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

auch in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt als<br />

Hochwasserrückhaltemaßnahme (HWR) nachrichtlich dargestellt.<br />

2008 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Es wird empfohlen, auch die großen Rückhaltebereiche, die <strong>zu</strong>m<br />

örtlichen Hochwasserschutz beitragen, dar<strong>zu</strong>stellen. Dies sind die<br />

Rückhaltebecken (RHB)<br />

Heilbach, Otterbach und Wiebelsbach.<br />

nicht folgen<br />

Begründung s. Stellungnahme der Regionalstelle Wasserwirtschaft,<br />

Abfallwirtschaft und Bo<strong>den</strong>schutz in Neustadt a. d. Weinstraße S. 2<br />

und 10. Das Thema betrifft nach Ansicht der Regionalstelle auch<br />

die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beschränkt sich die Kennzeichnung der<br />

Hochwasserrückhalteräume auf die Maßnahmen entlang des<br />

Rheins. Informationen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Rückhaltemaßnahmen an <strong>den</strong><br />

Nebengewässern liegen dem Verband Region Rhein-Neckar nur<br />

sporadisch und keinesfalls flächendeckend vor. Darüber hinaus sind<br />

diese Räume in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte i.d.R. bereits entweder als<br />

Gewässer dargestellt und/oder bereits Bestandteil des<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichs und somit auch in der<br />

Kulisse der hochwasserschutzbezogenen regionalplanerischen<br />

Flächenvorsorge enthalten.<br />

Zu <strong>den</strong> genannten Hochwasserrückhalteräumen RHB Otterbach,<br />

Heilbach, Wiebelsbach sind keine Abgren<strong>zu</strong>ngsgrundlagen<br />

verfügbar.<br />

2009 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- In der Erläuterungskarte wird die „Hochwasserlinie" dargestellt.<br />

Dies sollte wegen der Eindeutigkeit besser als Deichlinie (evtl. als<br />

nachrichtl. Signatur) dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

In der Legende der Erläuterungskarte wird der Begriff<br />

"Hochwasserlinie" ersetzt durch die Bezeichnung<br />

"Hochwasserschutzlinie".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1063 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2010 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Teilweise sind geschaffene Rückhaltemaßnahmen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Gewässer dargestellt. Ggf. sollten diese<br />

besser als HWR gekennzeichnet wer<strong>den</strong>. Dann sollten auch die<br />

Rückhaltungen „westlich Lambsheim" und HWR „Bauernwiese"<br />

mit aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung s. Stellungnahme der Regionalstelle Wasserwirtschaft,<br />

Abfallwirtschaft und Bo<strong>den</strong>schutz in Neustadt a. d. Weinstraße S. 2<br />

f. Das Thema betrifft nach Ansicht der Regionalstelle auch die<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt (Blatt West).<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beschränkt sich die Kennzeichnung der<br />

Hochwasserrückhalteräume auf die Maßnahmen entlang des<br />

Rheins. Informationen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Rückhaltemaßnahmen an <strong>den</strong><br />

Nebengewässern liegen dem Verband Region Rhein-Neckar nur<br />

sporadisch und keinesfalls flächendeckend vor. Darüber hinaus sind<br />

diese Räume in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte i.d.R. bereits entweder als<br />

Gewässer dargestellt und/oder bereits Bestandteil des<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichs und somit auch in der<br />

Kulisse der hochwasserschutzbezogenen regionalplanerischen<br />

Flächenvorsorge enthalten.<br />

Zur Gewährleistung einer regionsweit einheitlichen<br />

Vorgehensweise wer<strong>den</strong> die genannten<br />

Hochwasserrückhalteräume daher in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

als Hochwasserrückhalteräume (HWR) gekennzeichnet.<br />

2011 Gemeinde Heiligkreuzsteinach - Der Gemeinderat der Gemeinde Heiligkreuzsteinach regt gemäß<br />

Beschluss vom 26.07.2012 an, dass „alle Flächen, die dem<br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz und als Überflutungsflächen<br />

dienen, grundsätzlich nicht bebaut wer<strong>den</strong> dürfen".<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong><br />

gem. <strong>den</strong> Plansätzen 2.2.5.2 und 2.2.5.3 Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt. In diesen Gebieten soll nach Ansicht des Verbands<br />

Region Rhein-Neckar grundsätzlich nicht gebaut wer<strong>den</strong>. Zusätzlich<br />

soll in überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen auf das<br />

Hochwasserrisiko besondere Rücksicht genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Insofern findet der Beschluss des Gemeinderates<br />

Heiligkreuzsteinach im Einheitlichen Regionalplan bereits<br />

hinreichende Berücksichtigung.<br />

2012 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - An Hand der veröffentlichten bzw. plausibilisierten<br />

Hochwassergefahrenkarten wur<strong>den</strong> die überlassenen Unterlagen<br />

stichprobenartig vom Wasserrechtsamt überprüft. Auf Grund des<br />

Maßstabes 1:75.000 bleiben kleinere Ungenauigkeiten außer<br />

Betracht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1064 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2013 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Abschnitt 2.2.5 des Regionalplans befasst sich mit dem<br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz. Der Fokus liegt dabei auf der<br />

Nut<strong>zu</strong>ng der für <strong>den</strong> Hochwasserschutz relevanten Flächen und auf<br />

baulichen Maßnahmen. Feuerwehr und Katastrophenschutz sind<br />

von <strong>den</strong> Plansätzen in diesem Abschnitt nicht unmittelbar tangiert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2014 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis - Die Festlegungen und Aussagen in <strong>den</strong> Plansätzen und in der<br />

Begründung wer<strong>den</strong> unterstützt. Da der Konflikt zwischen einer<br />

grundsätzlich erwünschten Innenentwicklung und dem<br />

Hochwasserschutz in der Praxis immer wieder Probleme bereitet,<br />

sollte dieser Punkt in der Begründung allerdings möglichst näher<br />

thematisiert wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> 2.2.5.4 wird der zweite Absatz wie folgt<br />

ergänzt:<br />

"Insbesondere auch mit Blick auf die Anforderungen einer<br />

nachhaltigen Innenentwicklung können Baumaßnahmen in<br />

überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen städtebaulich<br />

geboten sein. Dabei sollen die Belange des Hochwasserschutzes<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>."<br />

2015 Gemeinde Mörlenbach - Was Hochwasserschutzmaßnahmen angeht, so vertritt die<br />

Gemeinde Mörlenbach die Auffassung, dass bedingt durch die<br />

Klimaveränderungen im Weschnitztal, inkl. seiner Seitentäler,<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen <strong>zu</strong> prüfen und gegebenenfalls<br />

um<strong>zu</strong>setzen sind.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Der Hinweis hat keine Relevanz für <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan.<br />

Die Umset<strong>zu</strong>ng von Hochwasserschutzmaßnahmen liegt im<br />

Zuständigkeitsbereich der Wasserwirtschaftsverwaltung.<br />

2016 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Der Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen ist als<br />

Hochwasserrückhaltemaßnahme dargestellt, obwohl der<br />

Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben nicht rechtskräftig ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Eine Änderung der Darstellung ist nicht erforderlich, da in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sowohl fertiggestellte als auch im Bau bzw. im<br />

Verfahren befindliche Hochwasserrückhalteräume dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>. Bei noch nicht fertiggestellten Maßnahmen wird der<br />

aktuelle Planungsstand <strong>zu</strong> Grunde gelegt. Entsprechend wird beim<br />

Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen verfahren, dessen Realisierung<br />

derzeit nicht absehbar ist, da der seit 2006 bestehende<br />

Planfeststellungsbeschluss beklagt wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1065 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2017 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Der sog. Katastrophenschutzpolder für <strong>den</strong> Rehbach westlich der<br />

A61 in der Gemeinde Böhl-Iggelheim sowie der Stadt Schifferstadt<br />

sollte in die Planung aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ngen der Flächen des Katastrophenschutzpolders für<br />

<strong>den</strong> Rehbach westlich der A 61 wur<strong>den</strong> vom Verband Region<br />

Rhein-Neckar bei der SGD Süd angefordert. Nach Erhalt wer<strong>den</strong> die<br />

Flächen in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt in<br />

die Kulisse der überschwemmungsgefährdeten Bereiche<br />

einbezogen und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz festgelegt.<br />

2018 Stadtverwaltung Schifferstadt - Bezüglich der Ausweisung der Flächen für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz kann derzeit noch keine Stellungnahme<br />

abgegeben wer<strong>den</strong>, da noch weitere Untersuchungen stattfin<strong>den</strong>.<br />

Hierfür wird um Verständnis gebeten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2019 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- In Flussauen muss die Sicherung der Überflutungsräume vor<br />

Bebauung zentrales Ziel sein. 100-jährige<br />

Überschwemmungsbereiche (HQ 100) sind grundsätzlich und ohne<br />

Ausnahme von der Bebauung frei<strong>zu</strong>halten. Wegen der Änderungen<br />

im Niederschlagsgeschehen als Folge des Klimawandels - mit<br />

intensiveren Niederschlagsmengen in kürzerer Zeitphase, vor allem<br />

in <strong>den</strong> Sommermonaten - ist dies von besonderer Bedeutung. In<br />

diesem Zusammenhang sollte auch geprüft wer<strong>den</strong>, ob der HQ 100<br />

in allen Fällen als Maßstab für die Ausweisung der<br />

Überschwemmungsbereiche ausreicht, oder ob in besonders<br />

gefährdeten Bereichen eine andere Jährlichkeit für <strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz <strong>zu</strong>grunde gelegt wer<strong>den</strong> muss.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind Freiräume, die bei einem<br />

Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren<br />

überschwemmt wer<strong>den</strong>, als Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt. In diesen Gebieten erhalten die<br />

Belange des Hochwasserschutzes Vorrang vor konkurrieren<strong>den</strong><br />

Nut<strong>zu</strong>ngen. Sie sind von hochwassersensiblen Nut<strong>zu</strong>ngen,<br />

insbesondere von weiterer Bebauung frei<strong>zu</strong>halten.<br />

An einzelnen Gewässerabschnitten sind auch Freiräume, die bei<br />

einem extremen Hochwasser überschwemmt wer<strong>den</strong>, als<br />

Vorranggebiete ausgewiesen. I.d.R. sind die HQ extrem- Flächen<br />

aber als Vorbehaltsgebiete festgelegt, sofern nicht andere<br />

freiraumsichernde Vorrangausweisungen in der Abwägung<br />

vorgezogen wur<strong>den</strong>. Auch in <strong>den</strong> Vorbehaltsgebieten sind die<br />

Belange des Hochwasserschutzes besonders <strong>zu</strong> berücksichtigen<br />

und es soll grundsätzlich nicht gebaut wer<strong>den</strong>.<br />

Mit diesen Ausweisungen wird Sicht des Verbands Region Rhein-<br />

Neckar eine ausreichende Flächenvorsorge für <strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz gewährleistet, die auf Grund der<br />

Berücksichtigung der extremen Hochwasserereignisse auch die<br />

potenziellen Auswirkungen des Klimawandels bereits einbezieht.<br />

Weitere Differenzierungen mit anderen Jährlichkeiten für<br />

besonders gefährdete Bereiche sind mit Blick auf die<br />

Plansystematik und fehlender Datengrundlagen nicht möglich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1066 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2020 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

- Der Schutz der Flüsse Rhein und Neckar und ihrer Auen ist uns ein<br />

wichtiges Anliegen. Als natürliche Retentionsflächen kommt <strong>den</strong><br />

Flüssauen beim Hochwasserschutz eine zentrale Funktion <strong>zu</strong>.<br />

Naturnahe Auen und Auenwälder können bei Hochwasser hohe<br />

Wassermengen aufnehmen und leisten damit einen wichtigen<br />

Beitrag, flussabwärts Hochwasserspitzen ab<strong>zu</strong>flachen. Zudem sind<br />

sie für ihre Artenvielfalt und Naherholungsräume bekannt. Die<br />

Flussauen sind für viele seltene Tier- und Pflanzenarten<br />

Lebensraum und als Wanderkorridore für verschie<strong>den</strong>e Tierarten<br />

geeignet. Der besondere Schutz der Auen und eine mögliche<br />

Wiederherstellung von Auenbereichen sollte im Rahmen des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar stärkere Beachtung<br />

fin<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend ihrer Bedeutung für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz und <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz wird <strong>den</strong><br />

Gewässern einschließlich ihrer Auen bereits ein hoher Stellenwert<br />

im Einheitlichen Regionalplan eingeräumt. So dienen die in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte festgelegten Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz gem. Plansatz 2.2.5.2<br />

insbesondere auch der Gewässerentwicklung und der<br />

Auenrenaturierung.<br />

Desweiteren enthält der Plansatz 2.2.4 die allgemeine<br />

Leitvorstellung, dass Oberflächengewässer einschließlich ihrer<br />

Auen im Hinblick auf ihre vielfältigen Aufgaben und Funktionen in<br />

ihrem naturnahen Zustand erhalten bzw. In einen solchen versetzt<br />

wer<strong>den</strong> sollen. Zur Erreichung dieser Zielset<strong>zu</strong>ng sind im Plansatz<br />

2.2.4.2 diverse Merkmale einer nachhaltigen Gewässerentwicklung<br />

angeführt, die im Rahmen nachgeordneter Planungen als<br />

Handlungsvorgaben berücksichtigt wer<strong>den</strong> sollen.<br />

Gewässer und ihre Auen sind darüber hinaus auch Bestandteil des<br />

regionalen Biotopverbunds.<br />

2021 Bundesministerium des Innern<br />

(<strong>zu</strong>gegangen über BMVBS)<br />

2.2.5.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Mit Blick auf klimatische Veränderungen und der damit einher<br />

gehen<strong>den</strong> quantitativen und qualitativen Zunahme von<br />

Hochwasserereignissen, die im Regionalplan ausführlich dargelegt<br />

wird (G 2.2.5.1, S. 86), sollte allerdings geprüft wer<strong>den</strong>, ob als<br />

Vorranggebiete nicht grundsätzlich Freiräume ausgewiesen wer<strong>den</strong><br />

sollen, die deutlich über dem Bemessungshochwasser HQ100<br />

liegen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Als Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

wer<strong>den</strong> i.d.R. Freiräume ausgewiesen, die bei einem Hochwasser<br />

mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren (HQ100)<br />

überschwemmt wer<strong>den</strong>. An bestimmten Gewässerabschnitten<br />

wer<strong>den</strong> auch die i.d.R. als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegten Flächen des HQextrem als<br />

Vorranggebiete ausgewiesen. Aus Sicht des Verbands Region<br />

Rhein-Neckar wird mit dieser regionalplanerischen Flächenvorsorge<br />

ein ausreichender Beitrag <strong>zu</strong>r künftigen Begren<strong>zu</strong>ng des<br />

hochwasserbezogenen Scha<strong>den</strong>spotenzials geleistet.<br />

Eine generelle Ausweisung von HQextrem Flächen als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz ist <strong>zu</strong>m<br />

Einen auf Grund der vorhan<strong>den</strong>en Datenlage nicht<br />

länderübergreifend leistbar und würde andererseits in Teilräumen,<br />

wie der Rheinebene <strong>zu</strong> einer unverhältnismäßig starken<br />

Einschränkung der kommunalen Siedlungsentwicklung führen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1067 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2022 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.5.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Im Rahmenkonzept des Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg <strong>zu</strong>r<br />

Umset<strong>zu</strong>ng des Integrierten Rheinprogramms (September 1996)<br />

wur<strong>den</strong> Deichrückverlegungsbereiche untersucht und in der<br />

dortigen Übersichtskarte (Anlage 7) <strong>zu</strong>m Rahmenkonzept<br />

dargestellt. Diese Deichrückverlegungen sollten in der Definition<br />

der Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz "...<br />

festgesetzte oder im Verfahren befindliche<br />

Überschwemmungsgebiete sowie Flächen für Anlagen und<br />

Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes, insbesondere<br />

die Polderflächen und Deichrückverlegungen der gemäß<br />

Rahmenkonzeption des Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg <strong>zu</strong>r<br />

Umset<strong>zu</strong>ng des Integrierten Rheinprogramms beschlossenen<br />

Rückhaltemaßnahmen am Oberrhein" mit enthalten sein.<br />

Im Planungsbereich des Regionalplans wur<strong>den</strong> durch das<br />

Rahmenkonzept die vier Bereiche Mannheim-Sandhofen,<br />

Mannheim-Rohrhof, Hockenheim/Ketsch und Altlußheim/<br />

Hockenheim benannt. Hiervon sind die Gebiete Mannheim-<br />

Sandhofen, Hockenheim/ Ketsch und Altlußheim/Hockenheim<br />

offenbar im Entwurf des Regionalplans unberücksichtigt. Diese<br />

Gebiete sind als Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z) aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans sind die<br />

in der Übersichtskarte <strong>zu</strong>m Integrierten Rheinprogramm des<br />

Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg (IRP) als untersuchte<br />

Dammrückverlegungsbereiche dargestellten Gebiete Mannheim-<br />

Sandhofen, Hockenheim/ Ketsch und Altlußheim/Hockenheim als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Naturschutz und Landschaftspflege<br />

festgelegt. Ausschlaggebend für diese Ausweisungen ist die Lage<br />

der Gebiete innerhalb des Regionalen Biotopverbunds gem.<br />

Landschaftsrahmenplanung. Die Festlegungen gehen u.E. konform<br />

mit dem IRP, das neben der umweltverträglichen<br />

Wiederherstellung des vor dem Oberrheinausbau vorhan<strong>den</strong>en<br />

Hochwasserschutzes gleichrangig die Erhaltung und<br />

Wiederherstellung einer naturnahen Auenlandschaft am Oberrhein<br />

<strong>zu</strong>m Ziel hat. Die Dammrückverlegungsmaßnahmen, die nicht in<br />

direktem Zusammenhang mit <strong>den</strong> Maßnahmen der<br />

Wiederherstellung des Hochwasserschutzes stehen, sind <strong>zu</strong>r<br />

Erreichung der ökologischen Zielset<strong>zu</strong>ng erforderlich und<br />

entsprechen damit aus unserer Sicht <strong>den</strong> Maßgaben des<br />

Vorranggebiets für Naturschutz und Landschaftspflege.<br />

Einer Ausweisung der Dammrückverlegungsgebiete als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz steht<br />

<strong>zu</strong>dem entgegen, dass deren Raumverträglichkeit noch nicht<br />

geprüft ist.<br />

2023 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.5.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Folgendes sollte in <strong>den</strong> Plansatz aufgenommen wer<strong>den</strong><br />

(Formulierungsvorschlag): Grundsätzlich gilt im modernen<br />

Hochwasserschutz „weniger Technik - mehr Vorsorge". Neben<br />

technischen Maßnahmen sind Vorsorgemaßnahmen die Erhaltung<br />

und Wiederherstellung des natürlichen Rückhalts von<br />

Wassermengen sowie organisatorisch- technische<br />

Vorsorgemaßnahmen. Hier<strong>zu</strong> zählen die Einrichtung von<br />

Hochwasserwarnsystemen, die Benennung von<br />

hochwassergefährdeten Gebieten, um im Vorfeld eine Bebauung<br />

gefährdeter Bereiche <strong>zu</strong> verhindern sowie die Aufstellung von<br />

Notfall- und Katastrophenplänen.<br />

teilweise folgen<br />

Im Plansatz 2.2.5.1 wird bereits auf das<br />

Hochwasserrisikomanagement Be<strong>zu</strong>g genommen. Hier<strong>zu</strong> gehören<br />

alle vom RP angeführten Aspekte. In der Begründung <strong>zu</strong> dem<br />

Plansatz 2.2.5.1 wird die gestiegene Bedeutung der<br />

Hochwasservorsorge verdeutlicht, indem im zweiten Absatz<br />

folgender Satz eingefügt wird:<br />

"Von <strong>zu</strong>nehmender Bedeutung sind insbesondere organisatorischtechnische<br />

Vorsorgemaßnahmen, wie die Einrichtung von<br />

Hochwasserwarnsystemen, die Benennung von<br />

hochwassergefährdeten Gebieten sowie die Aufstellung von<br />

Notfall- und Katastrophenplänen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1068 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2024 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.5.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz wird auf die EG-<br />

Hochwasserrisikomanagementrichtlinie verwiesen. Da die<br />

Hochwasserrisikomanagementrichtlinie mittlerweile in das<br />

Bundeswasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz) übernommen wurde,<br />

sollte die Begründung auch hierauf und nicht mehr nur auf die<br />

Hochwasserrisikomanagementrichtlinie verweisen.<br />

folgen<br />

Die ersten bei<strong>den</strong> Sätze im zweiten Absatz der Begründung <strong>zu</strong><br />

2.2.5.1 wer<strong>den</strong> wie folgt geändert:<br />

"Mit der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wurde ein<br />

einheitlicher Rahmen für die Bewältigung von Hochwasserrisiken in<br />

<strong>den</strong> Mitgliedsstaaten geschaffen. Nach deren, mittlerweile in das<br />

Wasserhaushaltsgesetz übernommenen Vorgaben soll …<strong>zu</strong><br />

vermindern."<br />

2025 Gemeinde Neuhofen 2.2.5.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Der Hochwasserschutz ist ein wichtiger Bestandteil der<br />

Regionalplanung. So hat sich die Gemeinde Neuhofen an <strong>den</strong><br />

Planungen <strong>zu</strong>m Hochwasserschutz beteiligt und entsprechende<br />

Flächen <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt sowie der Entlastung der<br />

„Frankenthaler Terrasse" über die sog. „Südspange" <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

Die geplante Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen<br />

stellt jedoch einen nicht vertretbaren Eingriff in ein wichtiges<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz, landwirtschaftliche<br />

Flächen sowie Naturschutz- und FFH-Gebiete dar. Darüberhinaus<br />

handelt es sich um <strong>den</strong> einzigen „Taschenpolder" in Rheinland-Pfalz<br />

mit erheblicher Problematik bei der Entleerung. Die Verpflichtung<br />

des Landes Rheinland-Pfalz, insgesamt 44 Mio.m3 Rückhalteraum<br />

<strong>zu</strong> schaffen, ist längst erfüllt. Von der Hochwasserrückhaltung<br />

Waldsee/Altrip/Neuhofen wäre auch das Campinggebiet „Auf der<br />

Au" besonders nachteilig durch Druckwasser betroffen.<br />

Die Gemeinde Neuhofen beantragt daher die<br />

Hochwasserrückhaltung „Waldsee/Altrip/Neuhofen" nicht in <strong>den</strong><br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar auf<strong>zu</strong>nehmen und<br />

entsprechend auch die Darstellung <strong>zu</strong> korrigieren. Ergänzend<br />

weisen wir daraufhin, dass der Planfeststellungsbeschluss für das<br />

Vorhaben nicht rechtskräftig ist.<br />

nicht folgen<br />

An der Festlegung des Polders Waldsee/Altrip/Neuhofen als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz mit der<br />

Kennzeichnung Hochwasserrückhalteraum wird festgehalten.<br />

Flächen innerhalb der bestehen<strong>den</strong> und geplanten<br />

Hochwasserrückhalteflächen am Rhein wer<strong>den</strong> im Einheitlichen<br />

Regionalplan grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz festgelegt und als<br />

Hochwasserrückhalteraum gekennzeichnet.<br />

Der Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen ist Teil einer<br />

Gesamtkonzeption <strong>zu</strong>r Verbesserung des Hochwasserschutzes am<br />

Rhein. Gem. Raumordnerischem Entscheid (1995) ist der<br />

Hochwasserrückhalteraum mit <strong>den</strong> Zielen der Raumordnung und<br />

Landesplanung vereinbar. Der Polder ist bereits planfestgestellt,<br />

wobei der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2006 beklagt<br />

wird.<br />

Der Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen ist bereits im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz festgelegt. Neue Erkenntnisse,<br />

die eine Rücknahme dieser Festlegung im Einheitlichen<br />

Regionalplan begrün<strong>den</strong> wür<strong>den</strong>, liegen dem Verband Region<br />

Rhein-Neckar nicht vor.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1069 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2026 Botanische Vereinigung für<br />

Naturschutz in Hessen e.V. (BVNH)<br />

2.2.5.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Wir beantragen die Ausführungen <strong>zu</strong>m Vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (2.2.5.1) dahingehend <strong>zu</strong> ergänzen, dass<br />

insbesondere Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes<br />

unter besonderer Berücksichtigung von Biotop- und Artenschutz<br />

durch<strong>zu</strong>führen sind.<br />

Die in besonderer Weise als Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz herangezogenen Auen- und<br />

Feuchtgebietsbereiche sind in der Regel auch Lebensraum für die<br />

am stärksten gefährdeten Gemeinschaften seltener Pflanzen und<br />

Tiere. Wir verweisen hier<strong>zu</strong> auf die einschlägigen „Roten Listen".<br />

Vielfach handelt es sich <strong>zu</strong>dem um gesetzlich geschützte<br />

Biotoptypen sowie um Lebensstätten von Arten der FFH-Richtlinie<br />

oder um europäisch geschützte Lebensraumtypen. Die Ziele von<br />

Naturschutz und Hochwasserschutz dürften sich, wie in der<br />

Vergangenheit in <strong>den</strong> O<strong>den</strong>waldtälern auch weiterhin vereinbaren<br />

lassen.<br />

nicht folgen<br />

Bei der Erstellung von Anlagen des technischen<br />

Hochwasserschutzes müssen die Belange des Arten- und<br />

Biotopschutzes im Rahmen der Genehmigungsplanung<br />

Berücksichtigung fin<strong>den</strong>. Eine gesonderte Erwähnung dieses<br />

Aspekts im Plankapitel 2.2.5 bzw. im Plansatz 2.2.5.6 Technischer<br />

Hochwasserschutz ist daher u.E. nicht erforderlich.<br />

2027 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

2.2.5.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Vor dem Hintergrund des Abwägungserfordernisses bitten wir <strong>den</strong><br />

dritten Spiegelstrich im Plansatz 2.2.5.1 Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng wie<br />

folgt <strong>zu</strong> ergänzen: "....Scha<strong>den</strong>srisiken in <strong>den</strong><br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichen (...) durch angepasste<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen - soweit ökonomisch verträglich - gemindert wer<strong>den</strong>."<br />

nicht folgen<br />

Das Anliegen, Scha<strong>den</strong>srisiken in <strong>den</strong><br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichen durch angepasste<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong> mindern ist eine allgemeingültige Zielvorstellung, die<br />

u.a. auch angesichts des klimabedingt <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> steigen<strong>den</strong><br />

Hochwasserrisikos zwingend geboten erscheint und dem<strong>zu</strong>folge<br />

keine Einschränkung erfahren soll.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1070 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2028 Gewässerzweckverband Isenach-<br />

Eckbach<br />

2.2.5.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Entlang des Rheins sind die vorhan<strong>den</strong>en sowie die vorgesehenen<br />

Hochwasserrückhalteräume (HWR) dargestellt. Sollten nicht auch<br />

die HWR mit überregionaler Bedeutung entlang der<br />

Rheinseitengewässer in <strong>den</strong> Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong>?<br />

nicht folgen<br />

Zur Gewährleistung einer regionsweit einheitlichen<br />

Vorgehensweise wer<strong>den</strong> die Hochwasserrückhalteräume an <strong>den</strong><br />

Nebengewässern nicht als Hochwasserrückhalteräume (HWR)<br />

gekennzeichnet.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beschränkt sich die Kennzeichnung<br />

dieser Räume auf die Maßnahmen entlang des Rheins.<br />

Informationen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Rückhaltemaßnahmen an <strong>den</strong><br />

Nebengewässern liegen dem Verband Region Rhein-Neckar nur<br />

sporadisch und keinesfalls flächendeckend vor. Darüber hinaus sind<br />

diese Räume in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte i.d.R. bereits entweder als<br />

Gewässer dargestellt und/oder bereits Bestandteil des<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichs und somit auch in der<br />

Kulisse der hochwasserschutzbezogenen regionalplanerischen<br />

Flächenvorsorge enthalten.<br />

2029 Freunde des Neckars e.V. 2.2.5.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

entspr.<br />

3640<br />

IV.) Unter Ziffer 2.2.5.1 schreiben Sie: „... sollen möglichst<br />

natürliche Rückhaltung und gefahrlose Ableitung berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong> ..." (als „allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng" im Rahmen eines<br />

„Vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutzes", 2.2.5)<br />

Unsere Kommentierung = „Am Neckar kommen die Hochwasser<br />

schnell und ebenso schnell fließt das Wasser auch wieder ab", so<br />

heißt es landauf landab. Daran hielten sich vom Grundsatz her auch<br />

das Jahrtausend-HW von 1834, das HW von 1784, welches die<br />

„Alte Brücke" entführte, und auch das Jahrhundert-HW von 1993.<br />

Aus Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte konnte man lernen,<br />

dass in verbauten und begradigten Flüssen normale Hochwasser<br />

zwar schneller abflössen als <strong>zu</strong>vor, jedoch starke Hochwasser<br />

infolge plötzlich auftreten<strong>den</strong>, akuten Raummangels deutlich<br />

höhere Spitzen erreichten mit gravieren<strong>den</strong> Folgen. Das sollte man<br />

vor <strong>den</strong> Kurvenbegradigungen [aufgrund des 135m-Schiffes] in<br />

Betracht ziehen.<br />

nicht folgen<br />

Der Verband hält die Darstellung des Ausbaus des Neckars für das<br />

135m-Schiff gemäß Bundverkehrswegeplanung im Regionalplan<br />

grundsätzlich für sinnvoll. Die Auswirkungen auf Natur- und<br />

Umwelt müssen im Rahmen der notwendigen<br />

Planfeststellungsverfahren abgearbeitet wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1071 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2030 Bundesministerium des Innern<br />

(<strong>zu</strong>gegangen über BMVBS)<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Nicht <strong>zu</strong>letzt unter dem Gesichtspunkt der Anpassung an <strong>den</strong><br />

Klimawandel wird die Ausweisung von Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz begrüßt; es ist davon<br />

aus<strong>zu</strong>gehen, dass die Möglichkeit von Baumaßnahmen in diesen<br />

Gebieten aufgrund der Einschränkungen (begründete<br />

Ausnahmefälle, öffentliches Interesse, zwingende<br />

Infrastrukturmaßnahmen) sehr restriktiv gehandhabt wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Gem. Plansatz 2.2.5.2 sind in <strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz Baumaßnahmen grundsätzlich<br />

ausgeschlossen. Ausnahmen sollen ausdrücklich auf begründete<br />

Einzelfälle beschränkt bleiben.<br />

2031 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Zu Plansatz 2.2.5.2 Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz wird angeregt, die bislang nur in der<br />

Begründung (S. 87) genannte Ausnahmemöglichkeit („zwingende<br />

Infrastrukturmaßnahmen“) in <strong>den</strong> Plansatz auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Im Plansatz 2.2.5.2 wird folgender Satz eingefügt:<br />

"Unvermeidbare Vorhaben und Maßnahmen im öffentlichen<br />

Interesse sind ausnahmsweise möglich, wenn die Erfordernisse<br />

des Hochwasserschutzes gewahrt bleiben."<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.5.2 wird der erste Satz des<br />

zweiten Absatzes wie folgt geändert:<br />

"Ausnahmsweise können alternativlose Baumaßnahmen in<br />

öffentlichem Interesse, wie zwingende Infrastrukturmaßnahmen,<br />

verwirklicht wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1072 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2032 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Die in PS 2.2.5.2 festgelegten Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz umfassen nach der Begründung<br />

S. 87 im Wesentlichen Gebiete, die bei einem Hochwasser mit<br />

einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren (HQ100)<br />

überschwemmt wer<strong>den</strong>. Nach PS 4.3.6 LEP BW soll sich die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz am Oberrhein jedoch an einem<br />

Bemessungshochwasser von 200 Jahren orientieren. Die<br />

Vorranggebietskulisse am Oberrhein sollte daher entsprechend<br />

überarbeitet wer<strong>den</strong>. Soweit eine grenzübergreifend einheitliche<br />

Vorranggebietsfestlegung am Oberrhein für hochwassergefährdete<br />

Gebiete mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren nicht<br />

möglich sein sollte, ist dies <strong>zu</strong>mindest in der Begründung <strong>zu</strong> PS<br />

2.2.5.2 unter Verweis auf PS 4.3.6 LEP BW dar<strong>zu</strong>legen.<br />

folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar sind am Rhein rechts<br />

und linksrheinisch die Bereiche des HQ100 als Vorranggebiete für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz und die Bereiche des<br />

HQextrem hinter <strong>den</strong> Schutzanlagen bis <strong>zu</strong>m Hochgestade als<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

ausgewiesen.<br />

Eine grenzübergreifend einheitliche Vorranggebietsfestlegung am<br />

Oberrhein für hochwassergefährdete Gebiete mit einem<br />

Wiederkehrintervall von 200 Jahren ist insbesondere auf Grund<br />

fehlender Datengrundlagen nicht möglich.<br />

Die Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

sind i.d.R. überlagert mit Regionalen Grünzügen, die die<br />

Freiraumfunktionen sichern und in <strong>den</strong>en nicht gesiedelt wer<strong>den</strong><br />

darf. Sofern keine Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt sind, wer<strong>den</strong> andere<br />

freiraumschützende Festlegungen, wie z.B. Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen. Von<br />

freiraumbezogenen Restriktionen wer<strong>den</strong> lediglich einzelne<br />

siedlungsnahe Freiräume, die aus regionalplanerischer Sicht für<br />

eine potenzielle Siedlungsentwicklung in Frage kommen,<br />

freigehalten. Als Bestandteil der regionalen Freiraumstruktur sind<br />

die überschwemmungsgefährdeten Bereiche hinter <strong>den</strong><br />

Schutzanlagen damit vor konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen,<br />

insbesondere vor weiteren Siedlungstätigkeiten u.E. ausreichend<br />

geschützt.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.5.2 wer<strong>den</strong> im dritten Absatz<br />

nach dem ersten Satz die nachfolgen<strong>den</strong> Sätze eingefügt:<br />

"Dies gilt auch für <strong>den</strong> Rhein. Die in Ba<strong>den</strong>-Württemberg gem. LEP<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg vorgesehene Abgren<strong>zu</strong>ng der Vorranggebiete<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz anhand eines HQ200 ist<br />

nicht länderübergreifend anwendbar. Zur Gewährleistung einer<br />

einheitlichen Vorgehensweise wurde daher auch im ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum das HQ100 als<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngsgrundlage für die Vorranggebiete herangezogen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1073 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2033 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Im einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> vier<br />

Vorranggebiete für vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz neu<br />

ausgewiesen, in <strong>den</strong>en landwirtschaftliche Betriebe mit ihren<br />

Hofstellen liegen. Diese sind nach unserer Kenntnis:<br />

Rhein-Neckar-Kreis<br />

1. Fluren südl. von La<strong>den</strong>burg mit <strong>den</strong> Hofstellen der Betriebe in<br />

Neubotzheim ( Gackstatter, Maas, Betz, Wiederholt. Wolf, Schmitt,<br />

Linnenbach) sowie die Höfe der Baumschule Huben und des<br />

Obsthofes Schuhmann<br />

2. Fluren nordwestl./westl. von Weinheim mit <strong>den</strong> Hofstellen der<br />

Betriebe Stahl, Bayer, Böhler, Baer, Stähle, Radke, Fix, Weber,<br />

Stamm und Weygold in der Weidsiedlung sowie die Hofstellen der<br />

Betriebe Leonhard, Ehret, Treiber, Metz, Eberle und Nischwitz in<br />

der Weschnitzsiedlung<br />

3. die Kollerinsel mit dem Kollerhof (Landwirt Erny)<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis<br />

4. Fluren nordöstl. von Obrigheim bis <strong>zu</strong>m Neckar mit der Hofstelle<br />

des Betriebes Horn<br />

Kenntnisnahme<br />

In <strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

haben die Belange des Hochwasserschutzes Vorrang vor<br />

konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen. Die<br />

Vorranggebietsausweisung führt <strong>zu</strong> keinen Beeinträchtigungen der<br />

bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Die Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sind<br />

insbesondere von weiterer Bebauung frei<strong>zu</strong>halten. Ausnahmsweise<br />

und unter Einhaltung der wasserrechtlichen Vorgaben können<br />

Baumaßnahmen in öffentlichem Interesse verwirklicht wer<strong>den</strong>. Die<br />

diesbzgl. Vorausset<strong>zu</strong>ngen sind im jeweiligen Einzelfall <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Unabhängig davon müssen auch privilegierte Nut<strong>zu</strong>ngen im<br />

Außenbereich fachgesetzliche Bestimmungen einhalten. So ist in<br />

festgesetzten Überschwemmungsgebieten gem. §78 WHG die<br />

Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach <strong>den</strong> §§<br />

30,33,34 und 35 des Baugesetzbuchs untersagt. Nur bei Einhaltung<br />

vorgegebener Bedingungen können Vorhaben im Einzelfall<br />

<strong>zu</strong>gelassen wer<strong>den</strong>.<br />

Eine privilegierte bauliche Erweiterung dieser Betriebe darf durch<br />

die Ausweisung von Vorranggebieten für vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz nicht behindert wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1074 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2034 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Die Vorgaben des Plansatzes 2.2.5.2: Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz gelten am Oberrhein auch in<br />

hochwassergefährdeten Gebieten mit einem<br />

Hochwasserwiederkehrintervall von 200 Jahren und nicht nur, wie<br />

außerhalb des Oberrheins, in Gebieten mit einem<br />

Wiederkehrintervall von lediglich 100 Jahren. Siehe hier<strong>zu</strong> die<br />

Leitlinie „Hochwassergefahr und Strategien <strong>zu</strong>r<br />

Scha<strong>den</strong>sminderung in Ba<strong>den</strong>-Württemberg" des Umwelt-, des<br />

Innen- und des Wirtschaftsministeriums Ba<strong>den</strong>-Württemberg vom<br />

März 2003. Der Kartenteil des Regionsplans ist entsprechend <strong>zu</strong><br />

überarbeiten.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar sind am Rhein rechts<br />

und linksrheinisch die Bereiche des HQ100 als Vorranggebiete für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz und die Bereiche des<br />

HQextrem hinter <strong>den</strong> Schutzanlagen bis <strong>zu</strong>m Hochgestade als<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt. Die Vorbehaltsgebiete sind i.d.R. überlagert mit<br />

Regionalen Grünzügen, die die Freiraumfunktionen sichern und in<br />

<strong>den</strong>en nicht gesiedelt wer<strong>den</strong> darf. Sofern keine Vorbehaltsgebiete<br />

festgelegt sind, bestehen andere freiraumschützende<br />

Festlegungen, wie z.B. Vorranggebiete für <strong>den</strong> Naturschutz und<br />

Landschaftspflege. Von freiraumbezogenen Restriktionen wer<strong>den</strong><br />

lediglich einzelne siedlungsnahe Freiräume, die aus<br />

regionalplanerischer Sicht für eine potenzielle<br />

Siedlungsentwicklung in Frage kommen, freigehalten. Als<br />

Bestandteil der regionalen Freiraumstruktur sind die<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereiche hinter <strong>den</strong> Schutzanlagen<br />

damit vor konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen, insbesondere vor<br />

weiteren Siedlungstätigkeiten ausreichend geschützt.<br />

Vor diesem Hintergrund kann auf die Ausweisung eines vorläufigen<br />

Vorranggebiets für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz, wie in<br />

der Leitlinie "Hochwassergefahr und Strategien <strong>zu</strong>r<br />

Scha<strong>den</strong>sminderung in Ba<strong>den</strong>-Württemberg" vorgesehen,<br />

verzichtet wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1075 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2035 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

entspr.<br />

2084<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Im RPS/RegFNP 2010 wur<strong>den</strong> in die Kategorie „Vorranggebiete für<br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" bei entsprechender Datenlage<br />

auch überschwemmungsgefährdete Gebiete einbezogen (im<br />

baurechtlichen Außenbereich bzw. Freiraum).<br />

Dies sind Gebiete hinter Schutzeinrichtungen am Rhein, die bei<br />

einem Versagen der Schutzeinrichtungen (Deiche) überflutet<br />

wer<strong>den</strong> können und in <strong>den</strong>en dort im Falle eines solchen<br />

Versagens erhöhte Gefahren für Leib und Leben bestehen. Die<br />

Grenze wurde dabei bei prognostizierten Wasserstän<strong>den</strong> höher als<br />

3 m gezogen, da dann auch keine angemessene Bauvorsorge mehr<br />

möglich ist. Bemessungsgrundlage ist ein extremes<br />

Hochwasserereignis HQ 200 + 0,5m.<br />

Zur Abgren<strong>zu</strong>ng der potentiell überflutungsgefährdeten Räume am<br />

Rhein wur<strong>den</strong> die vom HMWVL/HMULF bzw. vom RP Darmstadt<br />

in Auftrag gegebenen Gutachten <strong>zu</strong>m Thema „Hochwasserschutz<br />

am Rhein - Räumliche Planung und Bauvorsorge in<br />

hochwassergefährdeten Gebieten, insbesondere hinter <strong>den</strong><br />

Deichen am Beispiel des hessischen Rieds" bzw.<br />

„Hochwasserschutz in Hessen: Verbesserung des<br />

Hochwasserflächenmanagements" herangezogen.<br />

Aufgrund der derzeit bestehen<strong>den</strong> Daten- und Kenntnislage wird<br />

empfohlen, diese im hessischen Teilraum im RPS/RegFNP 2010 als<br />

„Vorranggebiet" festgelegten Gebiete auch im Einheitlichen<br />

Regionalplan in die Vorranggebiete ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar sind am Rhein rechts<br />

und linksrheinisch einheitlich die Bereiche des HQ100 als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz und die<br />

Bereiche des HQextrem hinter <strong>den</strong> Schutzanlagen bis <strong>zu</strong>m<br />

Hochgestade als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt. Die Vorbehaltsgebiete sind i.d.R.<br />

überlagert mit Regionalen Grünzügen, die die Freiraumfunktionen<br />

sichern und in <strong>den</strong>en nicht gesiedelt wer<strong>den</strong> darf. Sofern keine<br />

Vorbehaltsgebiete festgelegt sind, bestehen andere<br />

freiraumschützende Festlegungen, wie z.B. Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Naturschutz und Landschaftspflege. Von freiraumbezogenen<br />

Restriktionen wer<strong>den</strong> lediglich einzelne siedlungsnahe Freiräume,<br />

die aus regionalplanerischer Sicht für eine potenzielle<br />

Siedlungsentwicklung in Frage kommen, freigehalten. Als<br />

Bestandteil der regionalen Freiraumstruktur sind die<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereiche hinter <strong>den</strong> Schutzanlagen<br />

damit vor konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen, insbesondere vor<br />

weiteren Siedlungstätigkeiten, ausreichend geschützt.<br />

Die im Regionalplan Südhessen 2010 verwendete Begren<strong>zu</strong>ngslinie<br />

des 3m Wasserstands bei einem extremen Hochwasser konnte auf<br />

Grund der hierfür nicht ausreichen<strong>den</strong> Daten- und Kenntnislage<br />

keine länderübergreifende Anwendung fin<strong>den</strong>. Vor diesem<br />

Hintergrund wird im Sinne einer grenzübergreifend einheitlichen<br />

Vorgehensweise auch im hessischen Teil der Metropolregion<br />

dieses Kriterium nicht <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng von Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz am<br />

Rhein herangezogen.<br />

2036 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Der Riegeldeich Berg soll in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt <strong>zu</strong>sätzlich dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt wird der<br />

Riegeldeich Berg nachrichtlich dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1076 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2037 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Die Maßnahmen aus dem Wasserwirtschaftlichen-Gesamtkonzept<br />

für das Ein<strong>zu</strong>gsgebiet von Isenach und Eckbach, die HWR Marlach-<br />

Stechgraben westlich Schauernheim sowie Stechgraben, westlich<br />

Rödersheim, der Schwabenbach sowie Nord- und Südspange<br />

sollten als Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung s. Stellungnahme der Regionalstelle Wasserwirtschaft,<br />

Abfallwirtschaft und Bo<strong>den</strong>schutz in Neustadt a. d. Weinstraße S. 2<br />

f. Das Thema betrifft nach Ansicht der Regionalstelle auch die<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt (Blatt West).<br />

teilweise folgen<br />

Die genannten Maßnahmen wer<strong>den</strong> soweit abgrenzbar in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt als<br />

überschwemmungsgefährdete Bereiche dargestellt. In der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die Maßnahmen mit Ausnahme von<br />

schmalen, linearen Strukturen (i.d.R. kleiner ca. 25 m Breite) als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt. Die im Anhörungsentwurf in diesen Bereichen<br />

enthaltenen freiraumbezogenen Ausweisungen wer<strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

2038 Zentralstelle der Forstverwaltung<br />

Abteilung Hoheit und Dienstleistungen<br />

Referat öffentl rechtliche<br />

Fachplanungen und Waldnaturschutz<br />

(Stellungnahme ist mit <strong>zu</strong>ständigen<br />

Forstämtern Annweiler, Bad Dürkheim,<br />

Bienwald (Kandel),<br />

Donnersberg (Kirchheimbolan<strong>den</strong>),<br />

Haardt (Landau), Johanniskreuz, Pfälzer<br />

Rheinauen (Bellheim) und<br />

Rheinhessen (Alzey)abgestimmt.)<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Das im Gemeindewald auf der Gemarkung Haßloch ausgewiesene<br />

"Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz"<br />

entspricht in seiner Ausformung nicht der gelten<strong>den</strong><br />

"RechtsVerordnung für das Überschwemmungsgebiet Rehbach-<br />

Speyerbach" sondern weist eine deutlich größere Fläche aus. Es<br />

wird um Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung gebeten.<br />

nicht folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz im<br />

Bereich Haßloch umfasst neben der gelten<strong>den</strong> Rechtsverordnung<br />

für das Überschwemmungsgebiet Rehbach-Speyerbach auch<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Bereiche, die dem Verband Region Rhein-Neckar von<br />

Seiten der SGD Süd Regionalstelle Abfallwirtschaft,<br />

Wasserwirtschaft, Bo<strong>den</strong>schutz als überschwemmungsgefährdet<br />

gemeldet wor<strong>den</strong> sind. Diese beinhalten auch Bereiche, die bei<br />

einem HQ100 überschwemmt wer<strong>den</strong> und damit gem.<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.5.2 als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

2039 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

entspr.<br />

1012<br />

1230<br />

2085<br />

2586<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird bei Altlußheim das ehemalige<br />

Munitionsdepot Kirrlach fälschlicherweise noch als Sonderfläche<br />

Bund dargestellt. Das Gelände wurde inzwischen rückgebaut und<br />

an <strong>den</strong> Landesbetrieb ForstBW <strong>zu</strong>rückgegeben. Die betroffene<br />

Fläche muss als Waldfläche dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aus der dargestellten Begründung wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

der gesamte genannte Bereich künftig mit einem Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g (Z) überlagert und als Wald dargestellt. Eine kleine<br />

nördliche Teilfläche wird in <strong>den</strong> benachbarten<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereich und das Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Z) einbezogen, die gesamte<br />

übrige Fläche wird als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z) ausgewiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1077 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2040 Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Auffallend ist, dass durch <strong>den</strong> Vorrang Hochwasserschutz in<br />

Überschwemmungsgebieten der Vorrang Naturschutz entfällt. Dies<br />

hat <strong>zu</strong>r Folge, dass ein räumlich-funktionaler Biotopverbund dort<br />

möglicherweise nicht mehr greift. Dies sollte überprüft und ggf.<br />

nachgebessert wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> grundsätzlich keine<br />

monofunktionalen Vorrang- und Vorbehaltsgebietsausweisungen<br />

miteinander überlagert. Es gilt eine prioritäre Ausweisung im Sinne<br />

einer Letztabwägung (Ziel). Die angesprochenen Bereiche für <strong>den</strong><br />

regionalen Biotopverbund sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

weitgehend flächendeckend mit Regionalen Grünzüge belegt.<br />

Dieses multifunktionale Freiraumsicherungsinstrument dient auch<br />

<strong>zu</strong>r regionalplanerischen Sicherung der in der<br />

Landschaftsrahmenplanung i<strong>den</strong>tifizierten Biotopverbundflächen.<br />

Die Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

dienen grundsätzlich auch der Freihaltung und Weiterentwicklung<br />

der Auebereiche mit ihren vielfachen Funktionen.<br />

2041 Gemeindeverwaltung Ketsch 2.2.5.2<br />

entspr.<br />

1210<br />

1680<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Die Freiraumfestset<strong>zu</strong>ngen wie z.B. Die Grünzäsur zwischen<br />

Ketsch und Brühl wer<strong>den</strong> grundsätzlich begrüßt. Nicht<br />

nachvollziehbar und be<strong>den</strong>klich wer<strong>den</strong> jedoch die Festset<strong>zu</strong>ngen<br />

für die Flächen am Hohwiesen- und am Anglersee in Ketsch<br />

gesehen. Zum Einen sind dort schon erhebliche Bebauungen<br />

(Wochenendhausgebiet, Frei- und Hallenbad, usw.) vorhan<strong>den</strong> und<br />

<strong>zu</strong>m Anderen sind Teile des Areals schon durch andere<br />

Rechtsvorschriften unter Schutz gestellt, wie z.B. Das Natur- und<br />

Landschaftsschutzgebiet "Hockenheimer Rheinbogen", <strong>zu</strong>m dem<br />

auch das Gelände des "Karl-Ludwig-Sees" auf Ketscher Gemarkung<br />

gehört. Die Festset<strong>zu</strong>ngen des Entwurfs sind aus Sicht des<br />

Einwenders <strong>zu</strong> undifferenziert. Die besagten Gebiete am<br />

Hohwiesensee und am Anglersee sollen aus diesen Festset<strong>zu</strong>ngen<br />

herausgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Flächen am Hohenwiesen- und am Anglersee in Ketsch liegen<br />

im überschwemmungsgefährdeten Bereich des Tiefgestades am<br />

Rhein. Durch die Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz wird signalisiert, dass dort die<br />

Hochwassergefährdung verstärkt berücksichtigt wer<strong>den</strong> soll (vgl.<br />

Plansatz 2.2.5.3). Die bestehende überwiegend der Freizeit- und<br />

Erholungszwecken gewidmete Nut<strong>zu</strong>ng genießt Bestandsschutz.<br />

Erweiterungen im Sinne von bestandssichern<strong>den</strong> baulichen<br />

Maßnahmen sind möglich und sollen gleichzeitig an die<br />

Hochwassergefährdung angepasst wer<strong>den</strong>. Darüber hinaus hat mit<br />

der Ausweisung des regionalen Grün<strong>zu</strong>gs die Freiraumsicherung<br />

vornehmlich <strong>zu</strong>r Sicherung der landschaftsgebun<strong>den</strong>en<br />

Naherholung Priorität (vgl. 2.1.1 und 2.2.7.2 und Erläuterungskarte<br />

Natur, Landschaft und Umwelt).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1078 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2042 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

264<br />

1249<br />

1681<br />

2087<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Zu Helmstadt-Bargen:<br />

Die Gemeinde Helmstadt-Bargen hat in <strong>den</strong> letzten Jahren<br />

umfangreiche Konzepte <strong>zu</strong>r Innenentwicklung erarbeitet. Neben<br />

der Reaktivierung innerörtlicher Areale, betrifft dieses auch die<br />

Frage, inwieweit durch eine Arrondierung und Reaktivierung<br />

vorhan<strong>den</strong>er Bausubstanz an <strong>den</strong> Ortsrändern der Umfang der<br />

Neuausweisungen von Gebieten reduziert wer<strong>den</strong> kann.<br />

Der Stellungnahme ist die Konzeption für <strong>den</strong> Ortsteil Bargen mit<br />

der Bitte um Überprüfung beigelegt. Die gekennzeichneten Flächen<br />

sind von der Ausweisung „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", „Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Naturschutz" sowie „Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz" frei<strong>zu</strong>stellen. Aufgrund der Maßstäblichkeit der<br />

Karte ist noch nicht klar erkennbar, inwieweit die Vorhaben<br />

konform gehen mit <strong>den</strong> Festset<strong>zu</strong>ngen des Regionalplan-Entwurfes<br />

(Interpretationsspielräume).<br />

teilweise folgen<br />

Zu Helmstadt-Bargen:<br />

Ortsteil Bargen:<br />

Innerörtliche Entwicklung, Bereich I:<br />

Der seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

thematisierte Bereich ist nicht von regionalplanerischen<br />

Restriktionen betroffen.<br />

Innerörtliche Entwicklung, Bereich II:<br />

Der seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

thematisierte Bereich ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs teilweise als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Z) bzw. als Vorbehaltsgebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G) ausgewiesen. Diese<br />

Ausweisungen basieren auf der entsprechend gültigen/offiziellen<br />

Hochwassergefahrenkarte des Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg. Der<br />

geforderten Rücknahme dieser Ausweisungen wird aufgrund des<br />

skizzierten Hochwassergefahrenpotenzials nicht gefolgt. Eine<br />

Auseinanderset<strong>zu</strong>ng mit dieser Problematik kann allenfalls auf<br />

Bauleitplaneben erfolgen, wenn die Gemeinde an ihren<br />

Überlegungen festhalten sollte.<br />

Sondergebiet Landwirtschaft und Wohnen:<br />

Diese konzipierte Fläche wird aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong><br />

restriktionsfrei gestellt, d.h. der Regionale Grün<strong>zu</strong>g (Z) und das<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) wer<strong>den</strong><br />

entsprechend reduziert.<br />

Zusammenfassend wird dem Anliegen des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes damit teilweise gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1079 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2043 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

265<br />

1250<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Zu Helmstadt-Bargen:<br />

Die Gemeinde Helmstadt-Bargen hat in <strong>den</strong> letzten Jahren<br />

umfangreiche Konzepte <strong>zu</strong>r Innenentwicklung erarbeitet. Neben<br />

der Reaktivierung innerörtlicher Areale, betrifft dieses auch die<br />

Frage, inwieweit durch eine Arrondierung und Reaktivierung<br />

vorhan<strong>den</strong>er Bausubstanz an <strong>den</strong> Ortsrändern der Umfang der<br />

Neuausweisungen von Gebieten reduziert wer<strong>den</strong> kann.<br />

Der Stellungnahme ist die Konzeption mit der Bitte um<br />

Überprüfung beigelegt. Die gekennzeichneten Flächen sind von der<br />

Ausweisung „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", „Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Naturschutz" sowie „Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz" frei<strong>zu</strong>stellen. Aufgrund der Maßstäblichkeit der<br />

Karte ist noch nicht klar erkennbar, inwieweit die Vorhaben<br />

konform gehen mit <strong>den</strong> Festset<strong>zu</strong>ngen des Regionalplan-Entwurfes<br />

(Interpretationsspielräume).]<br />

Gleiches gilt für die im Ortsteil Flinsbach vorgesehenen<br />

Flächenumwidmungen bzw. Flächenreaktivierungen (Anlage 2.4 -<br />

2.6).<br />

Kenntnisnahme<br />

Zu Helmstadt-Bargen:<br />

Ortsteil Flinsbach:<br />

Innerörtliche Entwicklung Bereich I:<br />

Der seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

thematisierte Bereich ist nicht von regionalplanerischen<br />

Restriktionen betroffen.<br />

Innerörtliche Entwicklung Bereich II, IV, VI:<br />

Der seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

thematisierte Bereich ist nicht von regionalplanerischen<br />

Restriktionen betroffen.<br />

Zusammenfassend wird die Stellungnahme des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt aus <strong>den</strong> dargelegten<br />

Grün<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2044 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.2.5.2<br />

entspr.<br />

2090<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Die Hochwassergefahrenkarten für das Ein<strong>zu</strong>gsgebiet Elsenz /<br />

Schwarzbach wur<strong>den</strong> im August 2011 veröffentlicht. Diese sollten<br />

in <strong>den</strong> Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hochwassergefahrenkarten für das Ein<strong>zu</strong>gsgebiet Elsenz /<br />

Schwarzbach fan<strong>den</strong> als Datengrundlage für die Abgren<strong>zu</strong>ng der<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Berücksichtigung.<br />

2045 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.2.5.2<br />

entspr.<br />

1014<br />

1263<br />

1689<br />

2139<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Das ehemalige Munitionsdepot Kirrlach im Staatswalddistrikt 9<br />

(Altlußheim) ist inzwischen an ForstBW <strong>zu</strong>rückgegeben. Die Fläche<br />

muss nach erfolgtem Rückbau als Waldfläche dargestellt wer<strong>den</strong><br />

und nicht als Sonderfläche Bund.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargestellten Grün<strong>den</strong> wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

gesamte genannte Bereich künftig mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

(Z) überlagert und als Wald dargestellt. Eine kleine nördliche<br />

Teilfläche wird in <strong>den</strong> benachbarten<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereich und das Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Z) einbezogen, die gesamte<br />

übrige Fläche wird als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z) ausgewiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1080 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2046 Landratsamt Kreis Bergstraße 2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Das Regierungspräsidium Darmstadt verweist in seiner noch nicht<br />

offiziell von der Regionalversammlung verabschiedeten<br />

Stellungnahme auf die vorliegen<strong>den</strong> Ergebnisse <strong>zu</strong>m Thema<br />

„Hochwasserschutz am Rhein - Räumliche Planung und<br />

Bauvorsorge in hochwassergefährdeten Gebieten, insbesondere<br />

hinter <strong>den</strong> Deichen am Beispiel des hessischen Rieds" bzw.<br />

„ Hochwasserschutz in Hessen: Verbesserung des<br />

Hochwasserflächenmanagements".<br />

Aufgrund der derzeit bestehen<strong>den</strong> Daten - und Kenntnislage wird<br />

empfohlen, diese im hessischen Teilraum im RPS/RegFNP 2010 als<br />

„Vorranggebiet" festgelegten Gebiete auch im ERP R-N in die<br />

Vorranggebiete mit ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar sind am Rhein rechts<br />

und linksrheinisch einheitlich die Bereiche des HQ100 als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz und die<br />

Bereiche des HQextrem hinter <strong>den</strong> Schutzanlagen bis <strong>zu</strong>m<br />

Hochgestade als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt. Die Vorbehaltsgebiete sind i.d.R.<br />

überlagert mit Regionalen Grünzügen, die die Freiraumfunktionen<br />

sichern und in <strong>den</strong>en nicht gesiedelt wer<strong>den</strong> darf. Sofern keine<br />

Vorbehaltsgebiete festgelegt sind, bestehen andere<br />

freiraumschützende Festlegungen, wie z.B. Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Naturschutz und Landschaftspflege. Von freiraumbezogenen<br />

Restriktionen wer<strong>den</strong> lediglich einzelne siedlungsnahe Freiräume,<br />

die aus regionalplanerischer Sicht für eine potenzielle<br />

Siedlungsentwicklung in Frage kommen, freigehalten. Als<br />

Bestandteil der regionalen Freiraumstruktur sind die<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereiche hinter <strong>den</strong> Schutzanlagen<br />

damit vor konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen, insbesondere vor<br />

weiteren Siedlungstätigkeiten ausreichend geschützt.<br />

Die im Regionalplan Südhessen 2010 verwendete Begren<strong>zu</strong>ngslinie<br />

des 3m Wasserstands bei einem extremen Hochwasser konnte auf<br />

Grund der hierfür nicht ausreichen<strong>den</strong> Daten- und Kenntnislage<br />

keine länderübergreifende Anwendung fin<strong>den</strong>. Vor diesem<br />

Hintergrund wird im Sinne einer grenzübergreifend einheitlichen<br />

Vorgehensweise auch im hessischen Teil der Metropolregion<br />

dieses Kriterium nicht <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng von Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten am Rhein herangezogen.<br />

2047 Stadtverwaltung Lampertheim 2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Als Vorranggebiet vorbeugender Hochwasserschutz sind das<br />

Rheinvorland und das Naturschutzgebiet „Lampertheimer Altrhein"<br />

dargestellt. Die Darstellung entspricht im Wesentlichen dem<br />

Regionalplan Südhessen (RPS) 2010.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1081 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2048 Stadtverwaltung Frankenthal 2.2.5.2<br />

entspr.<br />

2094<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Innerhalb der Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz befin<strong>den</strong> sich landwirtschaftliche<br />

Aussiedlungen. Wir bitten um eine Begründung wie dies mit der<br />

vorgenommenen Gebietskategorie vereinbar ist oder ob in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte noch eine Berücksichtigung der<br />

landwirtschaftlichen Aussiedlungen erfolgen muss.<br />

Kenntnisnahme<br />

In <strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

haben die Belange des Hochwasserschutzes Vorrang vor<br />

konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen. Die<br />

Vorranggebietsausweisung führt <strong>zu</strong> keinen Beeinträchtigungen der<br />

bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Die Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sind<br />

insbesondere von weiterer Bebauung frei<strong>zu</strong>halten. Nur in<br />

Ausnahmefällen und unter Einhaltung der wasserrechtlichen<br />

Vorgaben können Baumaßnahmen in öffentlichem Interesse<br />

verwirklicht wer<strong>den</strong>. Die diesbzgl. Vorausset<strong>zu</strong>ngen sind im<br />

jeweiligen Einzelfall <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Unabhängig davon müssen auch privilegierte Nut<strong>zu</strong>ngen im<br />

Außenbereich fachgesetzliche Bestimmungen einhalten. So ist in<br />

festgesetzten Überschwemmungsgebieten gem. §78 WHG die<br />

Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach <strong>den</strong> §§<br />

30,33,34 und 35 des Baugesetzbuchs untersagt. Nur bei Einhaltung<br />

vorgegebener Bedingungen können Vorhaben im Einzelfall<br />

<strong>zu</strong>gelassen wer<strong>den</strong>.<br />

2049 Stadtverwaltung Frankenthal 2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Der Bereich des Lärmschutzhügels an der B9 südlich des<br />

Baugebietes Pilgerpfad ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

dargestellt. Es wird angeregt, auf der Fläche des Lärmschutzhügels<br />

auf diese Darstellung <strong>zu</strong> verzichten.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz im Bereich des<br />

Lärmschutzhügels auf das gesetzliche Überschwemmungsgebiet<br />

reduziert.<br />

2050 Stadtverwaltung Neustadt 2.2.5.2<br />

entspr.<br />

2142<br />

2627<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Zur Erläuterungskarte Natur. Landschaft und Umwelt - Blatt West<br />

Überschwemmungsgefährdeter Bereich<br />

Der Geinsheimer Großwald südlich des Schlaggrabens (bzw. östlich<br />

der Ortschaft Geinsheim) kann als überschwemmungsgefährdeter<br />

Bereich in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt -<br />

Blatt West ausgewiesen wer<strong>den</strong>, da hier <strong>zu</strong>r Zeit ein<br />

großangelegtes Renaturierungsprojekt läuft, dass das Altgerinne<br />

des Kropsbachs südlich des Schlaggrabens wieder reaktivieren<br />

wird.<br />

folgen<br />

In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt wird das<br />

betreffende Gebiet als überschwemmungsgefährdet dargestellt.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird der Bereich als Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz festgelegt. Das<br />

Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft wird <strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1082 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2051 Gemeinde Haßloch 2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Die im Entwurf des ERP dargestellte Abgren<strong>zu</strong>ng des<br />

Vorranggebiets für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Ziel<br />

2.2.5.2) basiert lt. Information der Gemeindeverwaltung auf <strong>den</strong><br />

Berechnungen der so genannten TIMIS-Studie, deren Ergebnisse in<br />

die Neuabgren<strong>zu</strong>ng des Geltungsbereichs des<br />

Überschwemmungsgebietes (ÜSG) für Rehbach/ Speyerbach<br />

einfliesen. Entsprechend <strong>den</strong> ÜSG-Kartenentwürfen <strong>zu</strong>r<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung (Stand Nov. 2010) ist der Bereich<br />

westlich des REAL-Markts und im Bereich nördlich des<br />

Gästehauses/ Lkw-Fahrschulgelände nicht als<br />

Überschwemmungsgebiet dargestellt (siehe Anlage). Jedoch ist<br />

dieser Bereich in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und<br />

Umwelt als überschwemmungsgefährdeter Bereich dargestellt. Es<br />

ist der Gemeindeverwaltung unklar, warum dieser Bereich derart<br />

dargestellt ist, da ansonsten alle anderen Flächen der<br />

Erläuterungskarte mit <strong>den</strong> Entwurfskarten der ÜSG-Neuabgren<strong>zu</strong>ng<br />

übereinstimmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Bei <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Bereichen handelt es sich gem. der <strong>zu</strong>r<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der überschwemmungsgefährdeten Bereiche <strong>zu</strong><br />

Grunde gelegten wasserwirtschaftlichen Daten der SGD Süd<br />

(09/2010) um sogenannte Überschwemmungsgebiete nachrichtlich<br />

extrem. Diese liegen sowohl außerhalb des gesetzlichen<br />

Überschwemmungsgebiets als auch außerhalb der HWGK-Daten.<br />

Sie wer<strong>den</strong> in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt<br />

als überschwemmungsgefährdet dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1083 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2052 Gemeinde Haßloch 2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Hinsichtlich der Abgren<strong>zu</strong>ng des Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz verweist die Gemeinde Haßloch<br />

auf das derzeit laufende Änderungsverfahren der<br />

Rechtsverordnung des Überschwemmungsgebietes für Rehbach/<br />

Speyerbach gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz durch die<br />

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Obere<br />

Wasserbehörde. Aufgrund von mehreren hundert <strong>Stellungnahmen</strong>,<br />

die bei der SGD Süd im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

eingingen, wer<strong>den</strong> die Ergebnisse der TIMIS-Berechnungen derzeit<br />

grundlegend überprüft. Aus diesem Grund können die derzeit<br />

vorliegen<strong>den</strong> Ergebnisse der TIMIS-Studie nicht als Grundlage für<br />

die Abgren<strong>zu</strong>ngen des Vorranggebiets für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz und des überschwemmungsgefährdeten<br />

Bereichs verwandt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Gemeinde Haßloch ist der Auffassung, dass <strong>zu</strong>r endgültigen<br />

Festlegung der Vorranggebiete für <strong>den</strong> Vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz und der überschwemmungsgefährdeten<br />

Bereiche die Ergebnisse der Neuberechnung der TIMIS-Studie<br />

abgewartet und mit einbezogen wer<strong>den</strong> müssen. Daher lehnt die<br />

Gemeinde die derzeitigen Abgren<strong>zu</strong>ngen des Vorranggebiets für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz und die derzeitigen<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen der überschwemmungsgefährdeten Bereiche ab.<br />

Ergänzend sollten vorliegende Erkenntnisse aus der am 12.09.2012<br />

offiziell <strong>zu</strong> grün<strong>den</strong><strong>den</strong> Hochwasserpartnerschaft „Mittlere<br />

Vorderpfalz" in die Festlegungen des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar einfließen.<br />

nicht folgen<br />

Die in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt<br />

nachrichtlich dargestellten überschwemmungsgefährdeten<br />

Bereiche sowie die daraus abgeleiteten, in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz basieren auf wasserwirtschaftlichen<br />

Datengrundlagen der SGD Süd, Regionalstelle Abfallwirtschaft,<br />

Wasserwirtschaft, Bo<strong>den</strong>schutz (09/2010).<br />

Nach Angaben der SGD Süd liegen derzeit (Stand 03/2013) für das<br />

Rehbach-Speyerbach Gebiet keine neuen Datengrundlagen vor, auf<br />

<strong>den</strong>en eine Neuabgren<strong>zu</strong>ng der Ausweisungen im Einheitlichen<br />

Regionalplan basieren könnten. Vor diesem Hintergrund bleiben die<br />

im Anhörungsentwurf enthaltenen Festlegungen und Darstellungen<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der Erläuterungskarte bestehen. Für<br />

die bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen ergeben sich daraus keine<br />

Beeinträchtigungen. Künftigen geplanten Nut<strong>zu</strong>ngsänderungen<br />

innerhalb der Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz, die sich auf Bereiche erstrecken, die außerhalb<br />

der überarbeiteten fachplanerischen<br />

Überschwemmungsgebietskulisse liegen, wür<strong>den</strong> aus Sicht des<br />

Verbands Region Rhein-Neckar keine auf <strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

bezogenen, regionalplanerischen Belange entgegenstehen.<br />

Im Rahmen des 1. Workshops der Hochwasserpartnerschaft<br />

Mittlere Vorderpfalz hat der Verband Region Rhein-Neckar<br />

<strong>zu</strong>gesagt, <strong>zu</strong> prüfen, ob der nur nachrichtliche Charakter der<br />

Darstellungen in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und<br />

Umwelt durch einen entsprechen<strong>den</strong> Hinweis stärker<br />

herausgestellt wer<strong>den</strong> kann. Diesbzgl. wird im Textteil des<br />

Einheitlichen Regionalplans das Kapitel "I. Allgemeine Hinweise und<br />

Erläuterungen <strong>zu</strong>m Regionalplan" um einen Abschnitt<br />

"Erläuterungen <strong>zu</strong>m Kartenwerk" ergänzt, in dem kurze<br />

Ausführungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> wesentlichen Inhalten der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt gemacht wer<strong>den</strong>. Hierin wird auch auf <strong>den</strong><br />

nachrichtlichen Charakter der Darstellungen der Erläuterungskarte<br />

hingewiesen. Darüber hinaus wird in der Erläuterungskarte<br />

oberhalb der Legende folgender <strong>zu</strong>sätzlicher Hinweis eingefügt:<br />

"Die Darstellungen in dieser Karte haben rein nachrichtlichen<br />

Charakter und stellen keine verbindlichen Ziele und Grundsätze der<br />

Raumordnung dar."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1084 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2053 Gemeinde Altrip 2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Weiterhin sind in der Gemarkung Altrip nicht unerhebliche Flächen<br />

als Vorrangflächen für <strong>den</strong> Hochwasserschutz ausgewiesen.<br />

Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Stellungnahme vom<br />

13.09.2007 - AZ lll/607-02/Scb Mitteilung kommunaler<br />

Vorstellungen auf Basis des aktuellen FNPL <strong>zu</strong>m einheitlichen<br />

Regionalplan 2020 und fordern nochmals, das Gemeindegebiet der<br />

Gemeinde Altrip nicht als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

nicht folgen<br />

An <strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte festgelegten Vorranggebieten<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz in der Gemeinde Altrip<br />

wird festgehalten.<br />

Die Vorranggebiete umfassen <strong>zu</strong>m Einen gesetzliche<br />

Überschwemmungsgebiete zwischen Rhein und Deichlinie.<br />

Gesetzliche Überschwemmungsgebiete sind gem. Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 2.2.5.2 im Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt.<br />

Zum Anderen bezieht sich die Vorranggebietsausweisung auf<br />

Flächen innerhalb des planfestgestellten Polders<br />

Waldsee/Altrip/Neuhofen (Planfeststellungsbeschluss von 2006<br />

wird beklagt). Flächen innerhalb der Hochwasserrückhalteflächen<br />

am Rhein wer<strong>den</strong> als Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt und als Hochwasserrückhalteraum<br />

gekennzeichnet. Dies gilt auch für <strong>den</strong> Polder<br />

Waldsee/Altrip/Neuhofen, der wichtiger Bestandteil des Konzepts<br />

<strong>zu</strong>r Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein ist und<br />

insofern bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004<br />

als Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt ist.<br />

2054 Gemeinde Böhl-Iggelheim 2.2.5.2<br />

entspr.<br />

1730<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Gegen die Reduzierung der Vorranggebiete für Naturschutz- und<br />

Landschaftspflege im östlichen Bereich von Iggelheim <strong>zu</strong> Gunsten<br />

des Vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutzes bestehen Be<strong>den</strong>ken. Im<br />

Sinne der Nachhaltigkeit ist die Gemeinde Böhl-Iggelheim der<br />

Auffassung, dass möglichst alle Arten in ihrer genetischen Vielfalt<br />

und in der Vielfalt ihrer Lebensräume erhalten wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Durch die Ausweisung eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs wird die<br />

multifunktionale Bedeutung des Freiraums östlich von Iggelheim<br />

bis hin <strong>zu</strong>r A 61 unterstrichen. Auch die Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sichern Flächen, die für die<br />

Weiterentwicklung der dort vorkommen<strong>den</strong> Arten und Biotope von<br />

Bedeutung sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1085 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2055 Gemeinde Böhl-Iggelheim 2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Im Bereich des Vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutzes verweist die<br />

Gemeinde Böhl-Iggelheim auf das derzeit laufende Verfahren <strong>zu</strong>r<br />

Änderung der Rechtsverordnung des Überschwemmungsgebietes<br />

des Speyerbaches und des Rehbaches zwischen<br />

Neustadt/Weinstraße und der Mündung der Gewässer in <strong>den</strong> Rhein<br />

gemäß § 76 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz der Struktur- und<br />

Genehmigungsdirektion Süd als Obere Wasserbehörde. Aufgrund<br />

der bereits bei der SGD Süd <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> im<br />

Rahmen der Neufestset<strong>zu</strong>ng des Überschwemmungsgebietes am<br />

Rehbach wer<strong>den</strong> die Ergebnisse der TIMIS-Berechnungen durch<br />

diese überprüft. Die Gemeinde Böhl-Iggelheim ist der Auffassung,<br />

dass <strong>zu</strong>r endgültigen Festlegung der Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz die Ergebnisse der<br />

Neuberechnung der TIM IS-Studie sowie die weiteren<br />

Festlegungen der Unterarbeitsgruppe der<br />

Hochwasserpartnerschaft Mittlere Vorderpfalz in die Planung des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar einfließen sollen.<br />

Die Überschwemmungsflächen des Katastrophenpolders entlang<br />

der A 61 müssen in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und<br />

Umwelt dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Die in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt<br />

nachrichtlich dargestellten überschwemmungsgefährdeten<br />

Bereiche sowie die daraus abgeleiteten, in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz basieren auf wasserwirtschaftlichen<br />

Datengrundlagen der SGD Süd, Regionalstelle Abfallwirtschaft,<br />

Wasserwirtschaft, Bo<strong>den</strong>schutz (09/2010).<br />

Nach Angaben der SGD Süd liegen derzeit (Stand 03/2013) für das<br />

Rehbach-Speyerbach Gebiet keine neuen Datengrundlagen vor, auf<br />

<strong>den</strong>en eine Neuabgren<strong>zu</strong>ng der Ausweisungen im Einheitlichen<br />

Regionalplan basieren könnten. Vor diesem Hintergrund bleiben die<br />

im Anhörungsentwurf enthaltenen Festlegungen und Darstellungen<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der Erläuterungskarte bestehen. Für<br />

die bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen ergeben sich daraus keine<br />

Beeinträchtigungen. Künftigen geplanten Nut<strong>zu</strong>ngsänderungen<br />

innerhalb der Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz, die sich auf Bereiche erstrecken, die außerhalb<br />

der überarbeiteten fachplanerischen<br />

Überschwemmungsgebietskulisse liegen, wür<strong>den</strong> aus Sicht des<br />

Verbands Region Rhein-Neckar keine auf <strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

bezogenen, regionalplanerischen Belange entgegenstehen.<br />

Im Rahmen des 1. Workshops der Hochwasserpartnerschaft<br />

Mittlere Vorderpfalz hat der Verband Region Rhein-Neckar<br />

<strong>zu</strong>gesagt, <strong>zu</strong> prüfen, ob der nur nachrichtliche Charakter der<br />

Darstellungen in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und<br />

Umwelt durch einen entsprechen<strong>den</strong> Hinweis stärker<br />

herausgestellt wer<strong>den</strong> kann. Diesbzgl. wird im Textteil des<br />

Einheitlichen Regionalplans das Kapitel "I. Allgemeine Hinweise und<br />

Erläuterungen <strong>zu</strong>m Regionalplan" um einen Abschnitt<br />

"Erläuterungen <strong>zu</strong>m Kartenwerk" ergänzt, in dem kurze<br />

Ausführungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> wesentlichen Inhalten der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt gemacht wer<strong>den</strong>. Hierin wird auch auf <strong>den</strong><br />

nachrichtlichen Charakter der Darstellungen der Erläuterungskarte<br />

hingewiesen. Darüber hinaus wird in der Erläuterungskarte<br />

oberhalb der Legende folgender <strong>zu</strong>sätzlicher Hinweis eingefügt:<br />

"Die Darstellungen in dieser Karte haben rein nachrichtlichen<br />

Charakter und stellen keine verbindlichen Ziele und Grundsätze der<br />

Raumordnung dar."<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ngen der Flächen des Katastrophenschutzpolders<br />

wur<strong>den</strong> vom Verband Region Rhein-Neckar bei der SGD Süd


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1086 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2055 angefordert. Nach Erhalt wer<strong>den</strong> die Flächen in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt in die Kulisse der<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereiche einbezogen und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt.<br />

2056 Gemeinde Neuhofen 2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Die Ausweisung des Gemarkungsbereichs nördlich des<br />

Neubaugebiets „Birkenhorst- Kupfernagel" als „Vorbehaltsgebiet<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" ist nicht akzeptabel. In<br />

der Gemarkung Neuhofen sind bereits erhebliche Flächen als<br />

„Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz"<br />

ausgewiesen. Eine solche Festlegung würde die weitere<br />

Entwicklung der Gemeinde Neuhofen erheblich einschränken. Die<br />

Festlegung im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar ist daher<br />

ersatzlos <strong>zu</strong> streichen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz nördlich des Neubaugebiets "Birkenhorst-<br />

Kupfernagel" wird festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet umfasst einen Bereich, der bei einem HQ<br />

extrem am Rhein überschwemmungsgefährdet ist.<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sind<br />

Grundsätze der Raumordnung, die von kommunaler Seite<br />

abgewogen wer<strong>den</strong> können. Bei der Abwägung mit<br />

konkurrieren<strong>den</strong> raumbedeutsamen Nut<strong>zu</strong>ngen sind die Belange<br />

des Hochwasserschutzes besonders <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Vor diesem Hintergrund ist mit der Festlegung des<br />

Vorbehaltsgebiets für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz keine<br />

Einschränkung der weiteren Entwicklung der Gemeinde Neuburg<br />

verbun<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1087 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2057 Verbandsgemeinde Heßheim 2.2.5.2<br />

entspr.<br />

739<br />

1502<br />

1612<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Die Verbandsgemeinde Heßheim und die Ortsgemeinde<br />

Beindersheim regen an, <strong>zu</strong>r vorbeugen<strong>den</strong> Berücksichtigung der<br />

Planungsabsichten der RV-Bank Rhein-Haardt <strong>zu</strong>r Erweiterung des<br />

Raiffeisenzentrallagers die Flächen zwischen der A 61 und dem<br />

Schrakelbach südlich der K 7 von regionalplanerischen<br />

Restriktionen frei <strong>zu</strong> halten und - soweit nicht bereits Bestand - als<br />

geplante Siedlungsflächen „Industrie und Gewerbe" dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Die im FNP der Verbandsgemeinde Heßheim dargestellte<br />

gewerbliche Baufläche des Raiffeisenzentrallagers ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte berücksichtigt. Einer südlichen Erweiterung<br />

des Zentrallagers bis <strong>zu</strong>r A 61 stehen freiraumsichernde<br />

Restriktionen (Landesweiter Biotopverbund, Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz) entgegen. Die Darstellung des<br />

Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz ist nachrichtlich<br />

aus dem LEP IV Rheinland-Pfalz 2008 übernommen. Gemäß Z 98<br />

des LEP IV ist der landesweite Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen<br />

Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten und entzieht sich somit der<br />

regionalplanerischen Abwägung. Die wasserwirtschaftlichen<br />

Belange sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen. Das Plangebiet wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

entsprechend der 7. Änderung des FNP der Verbandsgemeinde<br />

Heßheim als geplante Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

berücksichtigt.<br />

2058 Verbandsgemeinde Maxdorf 2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Das im Osten der Ortslage von Fußgönheim im wirksamen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellte geplante Wohngebiet W2 wird<br />

im Entwurf des Regionalplans als Vorrangfläche<br />

„Hochwasserschutz" dargestellt. Die Fläche soll und kann bei<br />

entsprechen<strong>den</strong> baulichen Auflagen weiterhin baulich entwickelt<br />

wer<strong>den</strong>. Die Vorrangfläche „Hochwasserschutz" ist bezüglich des<br />

im FNP dargestellten Wohngebietes <strong>zu</strong> reduzieren.<br />

nicht folgen<br />

Die geplante Wohnbaufläche ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits<br />

als Siedlungsfläche Wohnen (Planung) ausgewiesen.<br />

2059 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Das Überschwemmungsgebiet im Bereich Zeiskam wurde<br />

überarbeitet und neu abgegrenzt. Bei dieser Überarbeitung wur<strong>den</strong><br />

auch Grenzen in diesem Bereich westlich des Gewerbegebietes<br />

verändert. Die veränderten Grenzen des<br />

Überschwemmungsbereiches sollten in diesem Bereich der<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng des 'Vorranggebietes für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz" <strong>zu</strong>grunde gelegt wer<strong>den</strong>. Der Ortsgemeinderat<br />

fordert da<strong>zu</strong> auf, die Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> korrigieren.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz westlich von Zeiskam wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst ein gesetzliches<br />

Überschwemmungsgebiet, dessen Rechtsverordnung immer noch<br />

gültig ist. Gesetzliche Überschwemmungsgebiete bil<strong>den</strong> eine der<br />

Grundlagen für die Festlegung der Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1088 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2060 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

entspr.<br />

1361<br />

(für die Ortsgemeinde Berg)<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

VG Hagenbach: Der Ortsgemeinderat Berg weist allgemein auf<br />

Unschärfen im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar hin. Die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Bauflächen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollte<br />

entsprechend dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan angepasst und die<br />

regionalplanerischen Festlegungen stärker an <strong>den</strong> angepassten<br />

Siedlungsgrenzen orientiert wer<strong>den</strong>. Im Einzelnen wer<strong>den</strong> hier<strong>zu</strong><br />

aufgeführt:<br />

[…]<br />

- Es ist nicht eindeutig <strong>zu</strong> erkennen, ob die bestehende<br />

Gewerbliche / Gemischte Baufläche am Bahnhof komplett mit der<br />

Festlegung „Regionale Grünzüge" überlagert wird. Falls dies der<br />

Fall ist, sollte eine Korrektur der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte mit<br />

Darstellung einer Siedlungsfläche und Freihaltung von sonstigen<br />

Vorranggebietsausweisungen erfolgen.<br />

folgen<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng des Siedlungskörpers erfolgt in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine flächenhafte Darstellung der<br />

"Siedlungsfläche Wohnen (N)" und der "Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe (N)". An dieser Darstellung orientiert sich die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der regionalplanerischen Ausweisungen an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern. Der Eindruck, dass freiraumsichernde<br />

regionalplanerische Ausweisungen in <strong>den</strong> Siedlungsbereich<br />

hineinlaufen, kann stellenweise durch die generalisierte<br />

Einzelhausdarstellung der Topographischen Karte 1:100.000 (TK<br />

100) entstehen. Durch die Generalisierung nimmt die<br />

Einzelhausdarstellung der TK 100 unter Umstän<strong>den</strong> eine größere<br />

Kartenfläche ein, als es der realen Siedlungsfläche entspricht.<br />

Die gewerbliche/gemischte Baufläche am Bahnhof ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht berücksichtigt. Die Planfläche wird aus<br />

dem rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan als bestehende<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan übernommen und im Bereich des Baugebietes die<br />

freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

2061 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Berg)<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

VG Hagenbach: Der Ortsgemeinderat Berg weist allgemein auf<br />

Unschärfen im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar hin. Die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Bauflächen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollte<br />

entsprechend dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan angepasst und die<br />

regionalplanerischen Festlegungen stärker an <strong>den</strong> angepassten<br />

Siedlungsgrenzen orientiert wer<strong>den</strong>. Im Einzelnen wer<strong>den</strong> hier<strong>zu</strong><br />

aufgeführt:<br />

[…]<br />

- Die bestehende Gewerbliche / Gemischte Baufläche am Bahnhof<br />

wird evtl. komplett mit der Festlegung „Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" überlagert. In der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die Fläche von der Signatur der<br />

Schienenverbindung verdeckt, so dass die Überlagerung nicht<br />

eindeutig <strong>zu</strong> erkennen ist. Falls dies der Fall ist, sollte eine<br />

Korrektur der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte mit Darstellung einer<br />

Siedlungsfläche und Freihaltung von sonstigen<br />

Vorranggebietsausweisungen erfolgen.<br />

folgen<br />

Die gewerbliche/gemischte Baufläche am Bahnhof ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht berücksichtigt. Die Planfläche wird aus<br />

dem rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan als bestehende<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan übernommen und im Bereich des Baugebietes<br />

sämtliche freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen<br />

ausgeschnitten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1089 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2062 Verbandsgemeinde Kandel 2.2.5.2<br />

entspr.<br />

358<br />

1375<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

VG Kandel: Von Seiten der Ortsgemeinde Minfeld wird, laut<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates Minfeld vom 25.06.2012,<br />

folgende Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar 2020" abgegeben:<br />

Die als „Siedlungsfläche in Planung" im Entwurf des „Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein- Neckar 2020" dargestellte Fläche (M9 und S<br />

im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Verbandsgemeinde Kandel), soll als<br />

„Freizeitfläche Pferdesport" gekennzeichnet wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlentwicklungen<br />

(Anknüpfungspunkte für Siedlungserweiterungen) wer<strong>den</strong> einige in<br />

<strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen als Sonderbauflächen dargestellte<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen z.B. für Sport, Freizeit und Erholung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Siedlungsflächen dargestellt. Für<br />

diese Sondernut<strong>zu</strong>ngen gilt jedoch auch bei räumlicher<br />

Überlagerung durch freiraumsichernde Vorrangausweisungen<br />

jedoch entsprechend der genehmigten Nut<strong>zu</strong>ng Bestandsschutz.<br />

Folglich wird die geplante Siedlungsfläche Wohnen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich des Sondergebietes "Freizeitfläche<br />

Pferdesport" herausgenommen und anstatt dessen der regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g sowie das Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz ergänzt.<br />

2063 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.5.2<br />

entspr.<br />

1419<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Gemeinde Gommersheim: Im Nor<strong>den</strong> sind die Grünstriche des<br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>ges <strong>zu</strong> weit gezeichnet, sie sollten um 1 mm<br />

gekürzt wer<strong>den</strong> und somit an der Grenze des landesweiten<br />

Biotopverbundes en<strong>den</strong> (RK 9.1). [Karte im Anhang]<br />

folgen<br />

Der landesweite Biotopverbund bildet ein wesentliches<br />

Begründungselement für die Funktion des regionalen Grün<strong>zu</strong>ges<br />

am nördlichen Ortsrand von Gommersheim. Der regionale Grün<strong>zu</strong>g<br />

wird daher bis <strong>zu</strong>r Grenze des landesweiten Biotopverbundes<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Die Forderung der Gemeinde Gommersheim wird berücksichtigt.<br />

2064 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Der im Nor<strong>den</strong> unmittelbar an der Ortslage Gommersheim<br />

befindliche halbe blaue Punkt des Vorranggebietes für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sollte entfallen.<br />

folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz wird<br />

auf Grund der in diesem Bereich bereits bestehen<strong>den</strong> Bebauung<br />

bis an die Grenze des landesweiten Biotopverbunds<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1090 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2065 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

entspr.<br />

2107<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Im RPS/RegFNP 2010 wur<strong>den</strong> in die Kategorie „Vorranggebiete für<br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" bei entsprechender Datenlage<br />

auch überschwemmungsgefährdete Gebiete einbezogen (im<br />

baurechtlichen Außenbereich bzw. Freiraum).<br />

Dies sind Gebiete hinter Schutzeinrichtungen am Rhein, die bei<br />

einem Versagen der Schutzeinrichtungen (Deiche) überflutet<br />

wer<strong>den</strong> können und in <strong>den</strong>en dort im Falle eines solchen<br />

Versagens erhöhte Gefahren für Leib und Leben bestehen. Die<br />

Grenze wurde dabei bei prognostizierten Wasserstän<strong>den</strong> höher als<br />

3 m gezogen, da dann auch keine angemessene Bauvorsorge mehr<br />

möglich ist. Bemessungsgrundlage ist ein extremes<br />

Hochwasserereignis HQ 200 + 0,5 m.<br />

Zur Abgren<strong>zu</strong>ng der potentiell überflutungsgefährdeten Räume am<br />

Rhein wur<strong>den</strong> die vom HMWVL/HMULF bzw. vom RP Darmstadt<br />

in Auftrag gegebenen Gutachten <strong>zu</strong>m Thema „Hochwasserschutz<br />

am Rhein - Räumliche Planung und Bauvorsorge in<br />

hochwassergefährdeten Gebieten, insbesondere hinter <strong>den</strong><br />

Deichen am Beispiel des hessischen Rieds -" bzw.<br />

„Hochwasserschutz in Hessen: Verbesserung des<br />

Hochwasserflächenmanagements" herangezogen.<br />

Aufgrund der derzeit bestehen<strong>den</strong> Daten- und Kenntnislage wird<br />

empfohlen, diese im hessischen Teilraum im RPS/RegFNP 2010 als<br />

„Vorranggebiet" festgelegten Gebiete auch irr Einheitlichen<br />

Regionalplan in die Vorranggebiete ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar sind am Rhein rechts<br />

und linksrheinisch einheitlich die Bereiche des HQ100 als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz und die<br />

Bereiche des HQextrem hinter <strong>den</strong> Schutzanlagen bis <strong>zu</strong>m<br />

Hochgestade als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt. Die Vorbehaltsgebiete sind i.d.R.<br />

überlagert mit Regionalen Grünzügen, die die Freiraumfunktionen<br />

sichern und in <strong>den</strong>en nicht gesiedelt wer<strong>den</strong> darf. Sofern keine<br />

Vorbehaltsgebiete festgelegt sind, bestehen andere<br />

freiraumschützende Festlegungen, wie z.B. Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Naturschutz und Landschaftspflege. Von freiraumbezogenen<br />

Restriktionen wer<strong>den</strong> lediglich einzelne siedlungsnahe Freiräume,<br />

die aus regionalplanerischer Sicht für eine potenzielle<br />

Siedlungsentwicklung in Frage kommen, freigehalten. Als<br />

Bestandteil der regionalen Freiraumstruktur sind die<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereiche hinter <strong>den</strong> Schutzanlagen<br />

damit vor konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen, insbesondere vor<br />

weiteren Siedlungstätigkeiten ausreichend geschützt.<br />

Die im Regionalplan Südhessen 2010 verwendete Begren<strong>zu</strong>ngslinie<br />

des 3m Wasserstands bei einem extremen Hochwasser konnte auf<br />

Grund der hierfür nicht ausreichen<strong>den</strong> Daten- und Kenntnislage<br />

keine länderübergreifende Anwendung fin<strong>den</strong>. Vor diesem<br />

Hintergrund wird im Sinne einer grenzübergreifend einheitlichen<br />

Vorgehensweise auch im hessischen Teil der Metropolregion<br />

dieses Kriterium nicht <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng von Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten am Rhein herangezogen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1091 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2066 Botanische Vereinigung für<br />

Naturschutz in Hessen e.V. (BVNH)<br />

entspr.<br />

1753<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Es wird die Umwidmung aller innerhalb von FFH-Gebieten<br />

liegen<strong>den</strong> als „Vorranggebiete für vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz" ausgewiesenen Gebiete in „Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" beantragt.<br />

Dem Einwender ist klar, dass laut Landesplanungsgesetzgebung<br />

immer nur ein Vorrang gewährt wer<strong>den</strong> kann, auch wenn das<br />

selbst im vorliegen<strong>den</strong> Plan nicht immer eingehalten wird (vgl.<br />

Eberbach, Hohe Warte: Doppelsignatur Windkraft vs. Naturschutz).<br />

Die Regionalplanung kann grundsätzlich die Vorgaben von<br />

Natura-2000 nicht überwin<strong>den</strong>. Dementsprechend sollte, auch um<br />

Irrtümern vor<strong>zu</strong>beugen, dem Vorrang von „Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" in <strong>den</strong> FFH-Gebieten auch in der<br />

Kartendarstellung Rechnung getragen wer<strong>den</strong>, <strong>zu</strong>mal gerade in <strong>den</strong><br />

Auebereichen regelmäßig Arten und Lebensräume der FFH-RL <strong>zu</strong><br />

fin<strong>den</strong> sind. Die betrifft <strong>zu</strong>m Beispiel die folgen<strong>den</strong> Gebiete:<br />

Steinachtal zwischen Heiligkreuzsteinach und Altneudorf,<br />

Ulfenbachtal bei Schönmattenwaag und oberhalb Langenthal,<br />

Finkenbachtal von Rothenberg und Hirschhorn. Die Ziele von<br />

Naturschutz, auch in FFH-Gebieten, und Hochwasserschutz dürften<br />

sich, wie in der Vergangenheit, in <strong>den</strong> O<strong>den</strong>waldtälern auch<br />

weiterhin vereinbaren lassen.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong><br />

keine Überlagerungen von freiraumbezogenen Vorrang- bzw.<br />

Vorbehaltsgebieten vorgenommen. Es wird jeweils einer<br />

"Leitfestlegung" der Vor<strong>zu</strong>g gegeben. Die Zielset<strong>zu</strong>ngen der<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sind aus<br />

regionalplanerischer Sicht grundsätzlich vereinbar mit <strong>den</strong> Zielen<br />

der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege. Beide<br />

Ausweisungen dienen der Freiraumsicherung.<br />

Naturschutzbezogene Maßnahmen in <strong>den</strong> Auenbereichen kommen<br />

i.d.R. auch <strong>den</strong> Belangen des Hochwasserschutzes <strong>zu</strong> Gute.<br />

Grundsätzlich resultieren aus <strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz keine Einschränkungen bzw.<br />

Beeinträchtigungen der vorhan<strong>den</strong>en Nut<strong>zu</strong>ngen. Bei Vorhaben, die<br />

<strong>zu</strong>m Hochwasserschutz beitragen, sind im Rahmen der<br />

Genehmigungsplanung die naturschutzfachlichen Belange<br />

ein<strong>zu</strong>beziehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1092 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2067 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

4257<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Nr: 71 Wiesloch entlang des Waldangelbachtals<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Ebenso: Bedeutende Räume für <strong>den</strong><br />

Biotopverbund<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Waldangelbachtal ist wichtiges Element im Biotopverbund (bereits<br />

NSG)<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Bereiche entlang des Waldangelbachtals liegen vollständig in<br />

einer Regionalen Grünzäsur und sind <strong>zu</strong>sätzlich als<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Hochwasserschutz ausgewiesen. Damit<br />

ist der Freiraum mit seinen vielfältigen Funktionen hinreichend<br />

regionalplanerisch gesichert (Hochwasserschutz, Lebensraum- und<br />

Artenschutz, Schutz vor weiterer Bebauung).<br />

2068 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

4259<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Nr: 73 Wiesloch entlang des Gauangelbachs östlich von Wiesloch-<br />

Baiertal<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Ebenso: Bedeutende Räume für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Gauangelbachtal ist wichtiges Element im Biotopverbund<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Ausweisung von Vorranggebieten für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz dient regelmäßig auch der<br />

Lebensraumentwicklung der Fluss- und Bachauen. Durch die<br />

Überlagerung von Regionalen Grünzügen / Grünzäsuren wird diese<br />

Multifunktionalität der Auebereiche deutlich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1093 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2069 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

799<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Meckesheim, östlich entlang der B45<br />

Richtung Zuzenhausen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Planung<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe(N)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Die Talaue wird <strong>zu</strong>gebaut;<br />

Hochwasserschutz hat Vorrang<br />

nicht folgen<br />

Das im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Elsenztal<br />

beinhaltete, geplante Gewerbe-/Industriegebiet ist als geplante<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N) in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

übernommen.<br />

Der Forderung der Umweltverbände kann vor diesem Hintergrund<br />

bzw. aus <strong>den</strong> gegebenen planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nicht<br />

gefolgt wer<strong>den</strong>.<br />

2070 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

800<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Sinsheim, westlich der Kläranlage<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Planung<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Talaue soll freigehalten wer<strong>den</strong><br />

nicht folgen<br />

Das im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Sinsheim<br />

beinhaltete, geplante Gewerbe-/Industriegebiet ist als geplante<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N) in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar.<br />

Dass <strong>den</strong> Belangen des Hochwasserschutzes gleichwohl bei<br />

Realisierung dieser GE/I-Erweiterung die entsprechende Bedeutung<br />

bei<strong>zu</strong>messen ist, steht außer Frage.<br />

Der Forderung der Umweltverbände kann vor diesem Hintergrund<br />

bzw. aus <strong>den</strong> gegebenen planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nicht<br />

gefolgt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1094 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2071 Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg e.V. (LNV)<br />

entspr.<br />

1786<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Entlang der Morre sollte ein Vorranggebiet Hochwasserschutz in<br />

Kombination mit Vorranggebiet Naturschutz ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong><br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichen schwerpunktmäßig<br />

Flächen gesichert mit besonderer Bedeutung für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz. Für die Auebereiche gilt<br />

grundsätzlich, dass diese auch als Verbindungselemente für <strong>den</strong><br />

Biotopverbund interessant sind. Deshalb sind an dieser Stelle auch<br />

Regionale Grün<strong>zu</strong>ge in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt, die auf<br />

die Multifunktionaliät der Flächen hinweisen. Eine Überlagerung<br />

von monofunktionalen Vorrängen (wie z. B.<br />

Naturschutz/Landschaftspflege und vorbeugender<br />

Hochwasserschutz) findet nicht statt.<br />

2072 Abwasserzweckverband<br />

Meckesheimer Cent<br />

entspr.<br />

1553<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Der Abwasserzweckverband plant <strong>zu</strong>r Erfüllung gesetzlicher<br />

Auflagen die Erweiterung seiner Kläranlage. Im Vorgriff auf diese<br />

Maßnahme hat der Zweckverband angrenzende Flächen erworben,<br />

die im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens vereinigt wur<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund bittet er um Rücknahme der die<br />

Erweiterungsfläche betreffen<strong>den</strong> Festlegungen Grünzäsur und<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist die bestehende Kläranlage<br />

nachrichtlich als Kläranlage sowie als Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe dargestellt. Die vorgesehene, unmittelbar angrenzende<br />

Erweiterungsfläche ist als Grünzäsur sowie als Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz festgelegt.<br />

Zur Vermeidung von konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen wird an<br />

diesen freiraumschützen<strong>den</strong> Festlegungen festgehalten. Sollte sich<br />

die Kläranlagenerweiterung <strong>zu</strong> einem späteren Zeitpunkt<br />

konkretisieren, würde der Verband Region Rhein-Neckar keine<br />

Einwendungen gegen dieses Vorhaben geltend machen, da es sich<br />

um eine bestandssichernde, standortgebun<strong>den</strong>e Maßnahme im<br />

öffentlichen Interesse der Daseinsvorsorge handelt, die sowohl in<br />

der Grünzäsur als auch im Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz ausnahmsweise verwirklicht wer<strong>den</strong> kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1095 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2073 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Im Plansatz 2.2.5.2 Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz sollte unter Berücksichtigung der Ausführungen<br />

in 2.4.1.1 aufgenommen wer<strong>den</strong>, dass der Rohstoffabbau dem<br />

Schutzzweck der Hochwasserrückhalteräume nicht entgegensteht.<br />

Es stellt sich sogar die Frage, ob dieser nicht sogar in Einzelfällen<br />

nützlich sein kann, <strong>zu</strong>mal das Konfliktpotential mit anderen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsinteressen hier oftmals geringer ist. Zumindest sollten<br />

diese Überlegungen in die Erläuterungen <strong>zu</strong> 2.2.5.2 (Seite 87)<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.5.2 wird am Ende des dritten<br />

Absatzes folgender Satz eingefügt:<br />

"Hochwasserrückhalteräume können als potenzielle Standorte für<br />

Vorhaben <strong>zu</strong>r Gewinnung von Rohstoffen in Frage kommen, wenn<br />

diese dem Schutzzweck der Rückhaltung nicht entgegenstehen."<br />

2074 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

2959<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Von Seiten der Firma Gebrüder Willersinn GmbH & Co. KG,<br />

Ludwigshafen, wird folgende Abänderung der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte,<br />

Blatt West, Stand März 2012 beantragt:<br />

a) Bobenheim-Roxheim<br />

Es wird verwiesen auf die Besprechung am 23.04.2008 im<br />

Industriehaus in Neustadt, in der von <strong>den</strong> Firmenvertretern bereits<br />

gegenüber Vertretern des LGB und Vertretern der Geschäftsstelle<br />

des Verbandes Region-Rhein-Neckar beantragt wurde, das Gebiet<br />

östlich der B 9 („Bannen") als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Das Gebiet hat eine Größe von 50 ha und ist für die langfristige<br />

Sicherung der Rohstoffversorgung des Unternehmens von<br />

existenzieller Bedeutung. In der Fachplanung des LGB ist es<br />

selbstverständlich als <strong>zu</strong> sicherndes Rohstoffabbaugebiet<br />

aufgenommen. Für die Landwirtschaft dürfte es nicht mehr so<br />

interessant sein, da dieses Gebiet <strong>zu</strong>künftig aufgrund der derzeit<br />

geplanten und in Kürze hinsichtlich der Planfeststellung realisierten<br />

Deichrückverlegung vor dem Hauptdeich liegen wird. Es wird<br />

insoweit auf 2.4.1.1 Spiegelstrich 6 des Textteils des Entwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans verwiesen. Die Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim steht dem Vorhaben nicht ablehnend gegenüber.<br />

folgen<br />

Der Hochwasserrückhalteraum Petersau Bannen wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung<br />

festgelegt. Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz wird <strong>zu</strong>rückgenommen, die Kennzeichnung<br />

Hochwasserrückhalteraum bleibt erhalten.<br />

Auf Grund der aus regionalplanerischer Sicht grundsätzlich<br />

gegebenen Vereinbarkeit der hochwasserschutzbezogenen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng eines Rückhalteraums mit <strong>den</strong> Belangen der<br />

Rohstoffsicherung sollen gem. Plansatz 2.4.1.1 geplante und<br />

bestehende Hochwasserrückhalteräume in der Rheinniederung als<br />

mögliche Rohstoffgewinnungsstellen in die Abbauplanungen<br />

einbezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht einer dann möglichen<br />

mittel- bis langfristigen Konzentration der Abbautätigkeiten östlich<br />

der B3, erscheint eine Ausweisung des<br />

Hochwasserrückhalteraums als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung vertretbar. Für <strong>den</strong> Fall, dass der Rohstoffabbau<br />

<strong>zu</strong>künftig tatsächlich beantragt wer<strong>den</strong> sollte, wäre u.a.<br />

sicher<strong>zu</strong>stellen, dass eine Überdimensionierung von Wasserflächen<br />

und eine damit einhergehende Überschreitung der noch<br />

vertretbaren räumlichen Belastbarkeit vermie<strong>den</strong> wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1096 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2075 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

2768<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Des Weiteren beantragt das Unternehmen eine weitere Fläche<br />

südlich Germersheim/ Sondernheim <strong>zu</strong>r Nachbaggerung wieder als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau aus<strong>zu</strong>weisen. Das dort<br />

abgebaute Material kann entfernungsgünstig beim geplanten<br />

Polderbau bei Sondernheim eingesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Das ehemalige Abbaugebiet Gänskopf südlich von Sondernheim ist<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte auf Grund seiner Lage im Reserveraum<br />

für Extremhochwasser Hördter Rheinaue als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt. An dieser Ausweisung wird<br />

festgehalten.<br />

Vor dem Hintergrund der momentan nicht abschätzbaren<br />

Auswirkungen einer Tieferbaggerung am Rand des Reserveraums<br />

auf die Belange des Grundwasserschutzes und des Natur- und<br />

Artenschutzes (Lage im FFH- und Vogelschutzgebiet, unmittelbar<br />

angrenzendes Naturschutzgebiet) und in Anbetracht der im<br />

Einheitlichen Regionalplan- insbesondere im Landkreis<br />

Germersheim- bereits ausreichend festgelegten Kapazitäten an<br />

Rohstoffsicherungsflächen wird das ehemalige Abbaugebiet nicht<br />

als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1097 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2076 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

entspr.<br />

2122<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Das Hessische Ried liegt fast komplett in „Vorranggebieten oder<br />

Vorbehaltsgebieten für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" und<br />

kaum eine Fläche im „Vorranggebiet für die Landwirtschaft". Dies<br />

kann im Hinblick darauf, dass im Hessischen Ried die<br />

Landwirtschaft die besten Bö<strong>den</strong> für Sonderkulturen findet und<br />

diese seit langem so nutzt, nicht bleiben. Durch die<br />

Nichtausweisung von „Vorranggebieten für die Landwirtschaft"<br />

wer<strong>den</strong> die räumlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>r Sicherung und<br />

Weiterentwicklung dieser Sonderkulturen zerstört.<br />

Im Regionalplan Südhessen schließt ein "Vorrang- oder<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" ein<br />

„Vorranggebiet für Landwirtschaft" nicht aus, gleiches fordern wir<br />

für <strong>den</strong> Regionalplan Rhein-Neckar.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong><br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichen schwerpunktmäßig<br />

Flächen gesichert mit besonderer Bedeutung für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz. Damit einher geht auch die<br />

Vorsorgeverpflichtung der Regionalplanung aus überfachlicher<br />

Sicht, das Signal einer latenten Hochwassergefahr <strong>zu</strong> setzen (vgl.<br />

auch § 2 (2) Nr. 6 ROG). Im Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong><br />

keine monofunktionalen Vorränge (z. B. für Hochwasserschutz,<br />

Naturschutz, Landwirtschaft) miteinander überlagert. Die<br />

Regionalen Grünzüge verweisen dagegen auf die Multifunktionalität<br />

der Flächen im Hessischen Ried.<br />

Durch die Regionalen Grünzüge und Grünzäsuren wer<strong>den</strong> auch die<br />

landwirtschaftlichen Flächen mit ihren vielfältigen Funktionen<br />

gesichert (Ernährungs- und Versorgungsfunktion, Einkommens-,<br />

Wertschöpfungs-, Arbeitsplatz-, Erholungs- und diverse<br />

Schutzfunktionen). Im Übrigen gilt, dass die Regionalplanung keine<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsvorgaben für die Landwirtschaft macht. Das heißt, dass<br />

die ordnungsgemäße Landwirtschaft nicht von <strong>den</strong><br />

regionalplanerischen Darstellungen - die für <strong>den</strong> hessischen<br />

Teilraum Vorschlagscharakter haben - im hessischen Ried<br />

betroffen ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1098 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2077 Privat<br />

entspr.<br />

817<br />

1453<br />

3964<br />

(Unternehmen)<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Die Deponie Flotzgrün ist im rechtswirksamen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Gemeinde Römerberg als Fläche für Verund<br />

Entsorgung, Zweckbestimmung „Industriemülldeponie der<br />

BASF" ausgewiesen. Diese Ausweisung umfasst die genehmigte<br />

Deponiefläche bis einschließlich des 10. Abschnitts sowie die<br />

Erweiterungsfläche bis <strong>zu</strong>m Trenndeich des Polders Flotzgrün. Der<br />

Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 greift diese<br />

Darstellung mit der Ausweisung als Siedlungsfläche Industrie,<br />

Sondermülldeponie, auf. Wir bitten daher der Darstellung und<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 <strong>zu</strong><br />

folgen und das Gelände der Deponie Flotzgrün als Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe (Bestand) mit Symbol „Deponie"<br />

aus<strong>zu</strong>weisen. Diese Ausweisung ist für die langfristige Sicherung<br />

der Entsorgungswege am Standort Ludwigshafen zwingend<br />

erforderlich. Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g und das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sind entsprechend<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

teilweise folgen<br />

Die im genehmigten FNP der Gemeinde Römerberg dargestellte<br />

Fläche für Ver- und Entsorgung wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in<br />

der Kategorie "Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige<br />

Flächen" dargestellt. Im Bereich der genehmigten Flächen für die<br />

Industriemülldeponie wird das "Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" ausgeschnitten. Der "Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g" bleibt bestehen, da deren Überlagerung mit <strong>den</strong><br />

Deponieflächen <strong>zu</strong> keiner Einschränkung der genehmigten Nut<strong>zu</strong>ng<br />

führt.<br />

Der Anregung wird teilweise entsprochen.<br />

2078 Privat<br />

entspr.<br />

2963<br />

(Unternehmen)<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Der sogenannte „Bannen" liegt östlich der B9 und umfasst eine<br />

Fläche von ca. 50 ha und ist für die langfristige Sicherung der<br />

Rohstoffversorgung unseres Unternehmens von außeror<strong>den</strong>tlicher<br />

Wichtigkeit. Für die Landwirtschaft wird diese Fläche künftig an<br />

Bedeutung verlieren, da sie nach der geplanten Deich-<br />

Rückverlegung an die B9 im Überflutungsgebiet des entstehen<strong>den</strong><br />

Polders Bannen liegen wird. Von Seiten der Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim ist keine Ablehnung <strong>zu</strong> erwarten.<br />

Das LGB hat diese Fläche als <strong>zu</strong> sicherndes Rohstoffabbaugebiet in<br />

seine Fachplanung aufgenommen.<br />

Es wird beantragt, diese Fläche als Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, Blatt West, Stand März<br />

2012 auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Der Hochwasserrückhalteraum Petersau Bannen wird als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt. Das<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz wird<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen, die Kennzeichnung Hochwasserrückhalteraum<br />

bleibt erhalten.<br />

Auf Grund der aus regionalplanerischer Sicht grundsätzlich<br />

gegebenen Vereinbarkeit der hochwasserschutzbezogenen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng eines Rückhalteraums mit <strong>den</strong> Belangen der<br />

Rohstoffsicherung sollen gem. Plansatz 2.4.1.1 geplante und<br />

bestehende Hochwasserrückhalteräume in der Rheinniederung als<br />

mögliche Rohstoffgewinnungsstellen in die Abbauplanungen<br />

einbezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht einer dann möglichen<br />

mittel- bis langfristigen Konzentration der Abbautätigkeiten östlich<br />

der B3, erscheint eine Ausweisung des<br />

Hochwasserrückhalteraums Petersau Bannen als Vorbehaltsgebiet<br />

für die Rohstoffsicherung vertretbar. Für <strong>den</strong> Fall, dass der<br />

Rohstoffabbau <strong>zu</strong>künftig tatsächlich beantragt wer<strong>den</strong> sollte, wäre<br />

u.a. sicher<strong>zu</strong>stellen, dass eine Überdimensionierung von<br />

Wasserflächen und eine damit einhergehende Überschreitung der<br />

noch vertretbaren räumlichen Belastbarkeit vermie<strong>den</strong> wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1099 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2079 Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

2124<br />

(interne Änderungen)<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

Es liegen neue Hochwassergefahrenkarten für <strong>den</strong> Bereich<br />

Oberrhein im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum vor. In der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte soll eine Anpassung an die neue Datenlage<br />

vorgenommen und die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz ggf. Geändert wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die Abgren<strong>zu</strong>ngen der Vorrangund<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

ebenso wie die überschwemmungsgefährdeten Bereiche in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt an die neue<br />

Datenlage angepasst.<br />

Größere Bereiche, in <strong>den</strong>en festgelegte Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>, sind:<br />

-Bereiche westlich der Anschlussstelle Hockenheim sowie<br />

zwischen <strong>den</strong> Bahnlinien (auf Gemarkung Hockenheim)<br />

-Bereiche nördlich und östlich des Motodrom (Gemarkung<br />

Hockenheim)<br />

-Bereich südlich der Baggerseen im Gemarkungsbereich Rösbach<br />

(auf Gemarkung Leimen)<br />

-Bereich südlich der L 546, westlich des Ju<strong>den</strong>wegs (auf<br />

Gemarkung Altlußheim/Reilingen)<br />

Größere Bereiche, in <strong>den</strong>en Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz neu festgelegt wer<strong>den</strong>, sind:<br />

-Bereich südlich der L546, östlich des Ju<strong>den</strong>wegs (auf Gemarkung<br />

Altlußheim/Reilingen)<br />

Größere Bereiche, in <strong>den</strong>en Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz neu festgelegt wer<strong>den</strong>, sind:<br />

-Bereich östlich der L598 (auf Gemarkung Walldorf)<br />

-Gemarkungsbereich Sandstücker (auf Gemarkung Brühl)<br />

-Bereich Botzheimer Wasen (auf Gemarkung<br />

La<strong>den</strong>burg/Dossenheim)<br />

Darüber hinaus erfolgen kleinere Anpassungen/Arrondierungen.<br />

2080 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

2866<br />

2.2.5.2<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (Z)<br />

RNK-VRG01 Brühl, Kollerinsel<br />

Auf Grund des hohen Konfliktpotenzials ist nach vorläufiger<br />

naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ein Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau RNK-VRG01 - Brühl, Kollerinsel nur bei einer<br />

Flächenkonkretisierung möglich. Betroffen ist ein FFH- und<br />

Vogelschutzgebiet. Es ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

erforderlich, die Betroffenheit ist in Tabelle 5 des Umweltberichts<br />

nicht dargestellt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Brühl, Kollerinsel (RNK-<br />

VRG01) umfasst ein konzessioniertes Abbaugebiet. Da die<br />

Abbaustelle mittlerweile stillgelegt und das abbaubare Vorkommen<br />

erschöpft ist, wird das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ersetzt<br />

durch ein Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1100 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2081 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz<br />

2.2.5.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz der Verweis auf <strong>den</strong> angestrebten aber noch<br />

nicht erreichten 200-jährigen Hochwasserschutz am Rhein<br />

gestrichen wer<strong>den</strong> sollte.<br />

folgen<br />

Der letzte Satz in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.5.3 wird<br />

gestrichen.<br />

2082 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Im Plansatz 2.2.5.3 Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz sollte die Vorgabe aufgenommen wer<strong>den</strong>, <strong>den</strong><br />

Wasserrückhalt in der Fläche <strong>zu</strong> erhöhen.<br />

nicht folgen<br />

Aussagen <strong>zu</strong>m Wasserrückhalt in der Fläche beinhaltet der Plansatz<br />

2.2.5.5 Natürlicher Wasserrückhalt. Dieser Plansatz bezieht sich auf<br />

das gesamte Regionsgebiet. Eine nochmalige, ausschließlich auf<br />

Vorbehaltsgebiete bezogene Erwähnung des Aspekts im Plansatz<br />

2.2.5.3 ist daher nicht erforderlich.<br />

2083 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Bei der Durchsicht ist weiter aufgefallen, dass im Planteil des<br />

Regionalplanes die Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz durch andere Gebiete, z. B. Gebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege oder Gebiete für die<br />

Landwirtschaft, überdeckt sind. Besonders auffällig ist dies z. B.<br />

beim hinter dem Deich gelegenen Vorbehaltsgebiet Hockenheimer<br />

Rheinbogen. Damit entsteht für <strong>den</strong> Betrachter der Eindruck, es<br />

gäbe eine Gewichtung der einzelnen Belange. Es sollte eine<br />

Darstellung gewählt wer<strong>den</strong>, bei der für <strong>den</strong> Betrachter an jedem<br />

Punkt der Karte eindeutig ist, welche Vorbehalte und auch Vorränge<br />

es gibt. Falls im Planteil lediglich aus Grün<strong>den</strong> der Übersichtlichkeit<br />

auf eine vollständige Darstellung der Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz verzichtet wurde, sollte<br />

<strong>zu</strong>mindest in seiner Legende hierauf hingewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wur<strong>den</strong> keine Überlagerungen von<br />

monofunktionalen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten vorgenommen.<br />

Die festgelegten freiraumsichern<strong>den</strong> Gebiete sind das Ergebnis<br />

eines Abwägungsprozesses, bei dem einer prioritären<br />

Raumfunktion der Vorrang vor konkurrieren<strong>den</strong><br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngsansprüchen eingeräumt wurde. Überlagert wer<strong>den</strong><br />

die monofunktionalen Gebiete allerdings i.d.R. mit<br />

multifunktionalen Regionalen Grünzügen. Sie sichern die<br />

Freiraumfunktionen Bo<strong>den</strong>, Klima, Arten- und Biotopschutz, Wasser<br />

sowie die landschaftsgebun<strong>den</strong>e Erholung. In <strong>den</strong> Grünzügen soll<br />

grundsätzlich nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>. Insofern wird <strong>den</strong> Belangen<br />

des Hochwasserschutzes auch in <strong>den</strong> Bereichen Rechnung<br />

getragen, in <strong>den</strong>en in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte kein Vorrang- oder<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Hochwasserschutz, sondern ein anderes<br />

freiraumbezogenes Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet festgelegt<br />

wurde.<br />

Einen Überblick über die überschwemmungsgefährdeten Bereiche<br />

in der Region bietet <strong>zu</strong>dem die Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt. Der Verweis auf die Erläuterungskarte erfolgt im<br />

Plansatz 2.2.5.1.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1101 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2084 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

entspr.<br />

2035<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Im RPS/RegFNP 2010 wur<strong>den</strong> in die Kategorie „Vorranggebiete für<br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" bei entsprechender Datenlage<br />

auch überschwemmungsgefährdete Gebiete einbezogen (im<br />

baurechtlichen Außenbereich bzw. Freiraum).<br />

Dies sind Gebiete hinter Schutzeinrichtungen am Rhein, die bei<br />

einem Versagen der Schutzeinrichtungen (Deiche) überflutet<br />

wer<strong>den</strong> können und in <strong>den</strong>en dort im Falle eines solchen<br />

Versagens erhöhte Gefahren für Leib und Leben bestehen. Die<br />

Grenze wurde dabei bei prognostizierten Wasserstän<strong>den</strong> höher als<br />

3 m gezogen, da dann auch keine angemessene Bauvorsorge mehr<br />

möglich ist. Bemessungsgrundlage ist ein extremes<br />

Hochwasserereignis HQ 200 + 0,5m.<br />

Zur Abgren<strong>zu</strong>ng der potentiell überflutungsgefährdeten Räume am<br />

Rhein wur<strong>den</strong> die vom HMWVL/HMULF bzw. vom RP Darmstadt<br />

in Auftrag gegebenen Gutachten <strong>zu</strong>m Thema „Hochwasserschutz<br />

am Rhein - Räumliche Planung und Bauvorsorge in<br />

hochwassergefährdeten Gebieten, insbesondere hinter <strong>den</strong><br />

Deichen am Beispiel des hessischen Rieds" bzw.<br />

„Hochwasserschutz in Hessen: Verbesserung des<br />

Hochwasserflächenmanagements" herangezogen.<br />

Aufgrund der derzeit bestehen<strong>den</strong> Daten- und Kenntnislage wird<br />

empfohlen, diese im hessischen Teilraum im RPS/RegFNP 2010 als<br />

„Vorranggebiet" festgelegten Gebiete auch im Einheitlichen<br />

Regionalplan in die Vorranggebiete ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar sind am Rhein rechts<br />

und linksrheinisch einheitlich die Bereiche des HQ100 als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz und die<br />

Bereiche des HQextrem hinter <strong>den</strong> Schutzanlagen bis <strong>zu</strong>m<br />

Hochgestade als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt. Die Vorbehaltsgebiete sind i.d.R.<br />

überlagert mit Regionalen Grünzügen, die die Freiraumfunktionen<br />

sichern und in <strong>den</strong>en nicht gesiedelt wer<strong>den</strong> darf. Sofern keine<br />

Vorbehaltsgebiete festgelegt sind, bestehen andere<br />

freiraumschützende Festlegungen, wie z.B. Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Naturschutz und Landschaftspflege. Von freiraumbezogenen<br />

Restriktionen wer<strong>den</strong> lediglich einzelne siedlungsnahe Freiräume,<br />

die aus regionalplanerischer Sicht für eine potenzielle<br />

Siedlungsentwicklung in Frage kommen, freigehalten. Als<br />

Bestandteil der regionalen Freiraumstruktur sind die<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereiche hinter <strong>den</strong> Schutzanlagen<br />

damit vor konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen, insbesondere vor<br />

weiteren Siedlungstätigkeiten, ausreichend geschützt.<br />

Die im Regionalplan Südhessen 2010 verwendete Begren<strong>zu</strong>ngslinie<br />

des 3m Wasserstands bei einem extremen Hochwasser konnte auf<br />

Grund der hierfür nicht ausreichen<strong>den</strong> Daten- und Kenntnislage<br />

keine länderübergreifende Anwendung fin<strong>den</strong>. Vor diesem<br />

Hintergrund wird im Sinne einer grenzübergreifend einheitlichen<br />

Vorgehensweise auch im hessischen Teil der Metropolregion<br />

dieses Kriterium nicht <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng von Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz am<br />

Rhein herangezogen.<br />

2085 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

entspr.<br />

1012<br />

1230<br />

2039<br />

2586<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird bei Altlußheim das ehemalige<br />

Munitionsdepot Kirrlach fälschlicherweise noch als Sonderfläche<br />

Bund dargestellt. Das Gelände wurde inzwischen rückgebaut und<br />

an <strong>den</strong> Landesbetrieb ForstBW <strong>zu</strong>rückgegeben. Die betroffene<br />

Fläche muss als Waldfläche dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aus der dargestellten Begründung wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

der gesamte genannte Bereich künftig mit einem Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g (Z) überlagert und als Wald dargestellt. Eine kleine<br />

nördliche Teilfläche wird in <strong>den</strong> benachbarten<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereich und das Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Z) einbezogen, die gesamte<br />

übrige Fläche wird als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z) ausgewiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1102 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2086 Gemeindeverwaltung Dielheim 2.2.5.3<br />

entspr.<br />

672<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Angrenzend an das bestehende Gewerbe-/Industriegebiet soll im<br />

Bereich zwischen Rudolf-Diesel-Straße und L 612 (Gewann<br />

Aschbach und Obere Breitwiesen) eine Reservefläche für<br />

potentielle Gewerbetreibende ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird ein entsprechender Bereich,<br />

restriktionsfrei gestellt, d.h. das Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G) wird an dieser Stelle<br />

gestrichen, unabhängig davon, dass <strong>den</strong> Belangen des<br />

Hochwasserschutzes bei der möglichen Erweiterung des<br />

Gewerbegebietes später auf bauleitplanerischer Ebene ausreichend<br />

Rechnung <strong>zu</strong> tragen ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1103 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2087 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

264<br />

1249<br />

1681<br />

2042<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Zu Helmstadt-Bargen:<br />

Die Gemeinde Helmstadt-Bargen hat in <strong>den</strong> letzten Jahren<br />

umfangreiche Konzepte <strong>zu</strong>r Innenentwicklung erarbeitet. Neben<br />

der Reaktivierung innerörtlicher Areale, betrifft dieses auch die<br />

Frage, inwieweit durch eine Arrondierung und Reaktivierung<br />

vorhan<strong>den</strong>er Bausubstanz an <strong>den</strong> Ortsrändern der Umfang der<br />

Neuausweisungen von Gebieten reduziert wer<strong>den</strong> kann.<br />

Der Stellungnahme ist die Konzeption für <strong>den</strong> Ortsteil Bargen mit<br />

der Bitte um Überprüfung beigelegt. Die gekennzeichneten Flächen<br />

sind von der Ausweisung „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", „Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Naturschutz" sowie „Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz" frei<strong>zu</strong>stellen. Aufgrund der Maßstäblichkeit der<br />

Karte ist noch nicht klar erkennbar, inwieweit die Vorhaben<br />

konform gehen mit <strong>den</strong> Festset<strong>zu</strong>ngen des Regionalplan-Entwurfes<br />

(Interpretationsspielräume).<br />

teilweise folgen<br />

Zu Helmstadt-Bargen:<br />

Ortsteil Bargen:<br />

Innerörtliche Entwicklung, Bereich I:<br />

Der seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

thematisierte Bereich ist nicht von regionalplanerischen<br />

Restriktionen betroffen.<br />

Innerörtliche Entwicklung, Bereich II:<br />

Der seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

thematisierte Bereich ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs teilweise als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Z) bzw. als Vorbehaltsgebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G) ausgewiesen. Diese<br />

Ausweisungen basieren auf der entsprechend gültigen/offiziellen<br />

Hochwassergefahrenkarte des Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg. Der<br />

geforderten Rücknahme dieser Ausweisungen wird aufgrund des<br />

skizzierten Hochwassergefahrenpotenzials nicht gefolgt. Eine<br />

Auseinanderset<strong>zu</strong>ng mit dieser Problematik kann allenfalls auf<br />

Bauleitplaneben erfolgen, wenn die Gemeinde an ihren<br />

Überlegungen festhalten sollte.<br />

Sondergebiet Landwirtschaft und Wohnen:<br />

Diese konzipierte Fläche wird aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong><br />

restriktionsfrei gestellt, d.h. der Regionale Grün<strong>zu</strong>g (Z) und das<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) wer<strong>den</strong><br />

entsprechend reduziert.<br />

Zusammenfassend wird dem Anliegen des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes damit teilweise gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1104 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2088 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete wer<strong>den</strong> gemäß <strong>den</strong> genannten<br />

Hochwassergefahrenkarten (HWGK) in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellt. Dort fehlen jedoch z.B. die Vorbehaltsgebiete östlich<br />

von Waibstadt unterhalb des überörtlichen<br />

Hochwasserrückhaltebeckens.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die betreffen<strong>den</strong> überschwemmungsgefährdeten Flächen<br />

(HQextrem) sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege festgelegt. In der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> keine freiraumbezogenen Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete überlagert. Vom Verband Region Rhein-Neckar<br />

wird ein Raumnut<strong>zu</strong>ngsanspruch als prioritär eingestruft und dieser<br />

als "Leit-Festlegung" ausgewiesen. Im vorliegen<strong>den</strong> Fall wird <strong>den</strong><br />

Belangen des Naturschutzes auf Grund des vorhan<strong>den</strong>en<br />

regionalen Biotopverbunds der Vor<strong>zu</strong>g gegeben.<br />

2089 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete wer<strong>den</strong> gemäß <strong>den</strong> genannten<br />

Hochwassergefahrenkarten (HWGK) in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellt. Dort fehlen jedoch z.B. die Vorbehaltsgebiete in<br />

Nei<strong>den</strong>stein östlich der Bahnlinie.<br />

folgen<br />

Das Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz in<br />

Nei<strong>den</strong>stein östlich der Bahnlinie wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

ergänzt.<br />

2090 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.2.5.3<br />

entspr.<br />

2044<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Die Hochwassergefahrenkarten für das Ein<strong>zu</strong>gsgebiet Elsenz /<br />

Schwarzbach wur<strong>den</strong> im August 2011 veröffentlicht. Diese sollten<br />

in <strong>den</strong> Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hochwassergefahrenkarten für das Ein<strong>zu</strong>gsgebiet Elsenz /<br />

Schwarzbach fan<strong>den</strong> als Datengrundlage für die Abgren<strong>zu</strong>ng der<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Berücksichtigung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1105 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2091 Landratsamt Kreis Bergstraße 2.2.5.3<br />

entspr.<br />

2367<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Im Textteil unter Nr. 2.3.1 wird ausgeführt, dass die<br />

landwirtschaftlichen Flächen, und ihre wirtschaftlichen,<br />

ökologischen und sozialen Funktionen nachhaltig gesichert wer<strong>den</strong><br />

sollen. Die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel und Rohstoffe<br />

ist neben der Sicherung des Grundwassers eine der elementarsten<br />

Grundlagen menschlichen Lebens. Dem Bo<strong>den</strong>schutz und dem<br />

Schutz landwirtschaftlicher Flächen kommt darum eine<br />

herausragende Bedeutung <strong>zu</strong>, die im Vergleich <strong>zu</strong> weiteren unter<br />

Nr. 2.2. aufgeführten Schutzgütern nicht ausreichend gewichtet<br />

wird.<br />

Anregung:<br />

Für die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel sind die Bö<strong>den</strong> im<br />

Westteil des Kreises Bergstraße prädestiniert; sie sollten darum<br />

wegen ihres besonderen Wertes als Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>. Eine entsprechende Darstellung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird gefordert.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die angesprochenen landwirtschaftlich genutzten Bereiche im<br />

Westteil des Kreises Bergstraße liegen <strong>zu</strong>m großen Teil auch in<br />

einem überschwemmungsgefährdeten Bereich. Mit Blick auf die<br />

latente Hochwassergefahr sind vorsorgend Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt. Sie sind auch mit Regionalen<br />

Grünzügen belegt, um die Freiraumnut<strong>zu</strong>ng sicher<strong>zu</strong>stellen und<br />

eine Bebauung dieser Bereiche mit Blick auf die Minimierung des<br />

Scha<strong>den</strong>spotenzials bei Überschwemmungen <strong>zu</strong> verhindern. Die<br />

ordnungsgemäße Landwirtschaft ist uneingeschränkt in diesen<br />

Bereichen <strong>zu</strong>lässig. Die Regionalplanung trifft keine Reglungen <strong>zu</strong>r<br />

Art und Intensität der landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng. Allerdings<br />

sollen nach <strong>den</strong> Inhalten der Plansätze <strong>zu</strong>m Kap. 2.2.5<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz alle Flächennutzer die<br />

Notwendigkeiten des Hochwasserschutzes in ihren Planungen und<br />

Maßnahmen integrieren (vgl. Plansatz/Begründung <strong>zu</strong> 2.2.5.1).<br />

2092 Stadtverwaltung Lampertheim 2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Als Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz ist<br />

die gesamte Gemarkung Lampertheim, Rosengarten und Hofheim<br />

dargestellt. Die Darstellung erweitert die Darstellungen des<br />

Regionalplans Südhessen (RPS) 2010 entsprechend <strong>den</strong><br />

Darstellungen der „Hochwassergefahrenkarte für <strong>den</strong> hessischen<br />

Teil des Oberrheins".<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Einheitlichen Regionalplan gehen die<br />

hochwasserschutzbezogenen Festlegungen in <strong>den</strong> Gemarkungen<br />

Lampertheim, Rosengarten und Hofheim nicht über die des<br />

Regionalplans Südhessen (RPS) 2010 hinaus.<br />

2093 Stadtverwaltung Frankenthal 2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Südwestlich von Eppstein ist ein Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellt. Dieses Vorbehaltsgebiet erstreckt sich weit über die<br />

gesetzlich festgestellten Überschwemmungsflächen der Isenach<br />

hinaus. Wir bitten um Begründung für diese Darstellung bzw. um<br />

Korrektur, falls sich das Vorbehaltsgebiet nur auf die gesetzlich<br />

festgestellten Überschwemmungsflächen bezieht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

südwestlich von Eppstein bezieht sich auf HQ extrem-<br />

Überschwemmungsflächen der Isenach, die dem Verband Region<br />

Rhein-Neckar im Rahmen eines wasserwirtschaftlichen<br />

Datensatzes (09/2010) von der SGD Süd <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt<br />

wur<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1106 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2094 Stadtverwaltung Frankenthal 2.2.5.3<br />

entspr.<br />

2048<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Innerhalb der Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz befin<strong>den</strong> sich landwirtschaftliche<br />

Aussiedlungen. Wir bitten um eine Begründung wie dies mit der<br />

vorgenommenen Gebietskategorie vereinbar ist oder ob in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte noch eine Berücksichtigung der<br />

landwirtschaftlichen Aussiedlungen erfolgen muss.<br />

Kenntnisnahme<br />

In <strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

haben die Belange des Hochwasserschutzes Vorrang vor<br />

konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen. Die<br />

Vorranggebietsausweisung führt <strong>zu</strong> keinen Beeinträchtigungen der<br />

bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Die Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sind<br />

insbesondere von weiterer Bebauung frei<strong>zu</strong>halten. Nur in<br />

Ausnahmefällen und unter Einhaltung der wasserrechtlichen<br />

Vorgaben können Baumaßnahmen in öffentlichem Interesse<br />

verwirklicht wer<strong>den</strong>. Die diesbzgl. Vorausset<strong>zu</strong>ngen sind im<br />

jeweiligen Einzelfall <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Unabhängig davon müssen auch privilegierte Nut<strong>zu</strong>ngen im<br />

Außenbereich fachgesetzliche Bestimmungen einhalten. So ist in<br />

festgesetzten Überschwemmungsgebieten gem. §78 WHG die<br />

Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach <strong>den</strong> §§<br />

30,33,34 und 35 des Baugesetzbuchs untersagt. Nur bei Einhaltung<br />

vorgegebener Bedingungen können Vorhaben im Einzelfall<br />

<strong>zu</strong>gelassen wer<strong>den</strong>.<br />

2095 Stadtverwaltung Ludwigshafen 2.2.5.3<br />

entspr.<br />

1212<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Darüber hinaus fordert die Stadt Ludwigshafen, auch gegenüber<br />

dem bisherigen gültigen Raumordnungsplan Rheinpfalz an einigen<br />

Stellen aus verschie<strong>den</strong>en Grün<strong>den</strong> Restriktionen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen<br />

(s. auch oben unter Punkt 2.9):<br />

[…]<br />

• Jugendfarm Pfingstweide ist als Grünzäsur dargestellt - hier gibt<br />

es Planungen für eine Reithalle! Forderung: Rücknahme der<br />

Restriktion analog dem vorigen Punkt, um bauliche Maßnahmen<br />

<strong>zu</strong>r Entwicklung der vorhan<strong>den</strong>en Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> ermöglichen (Karte<br />

Nr. 5)<br />

nicht folgen<br />

Der Bereich der Jugendfarm wird von der Vorrangausweisung<br />

"Grünzäsur" überlagert. Gemäß Plansatz 2.1.3 darf in <strong>den</strong><br />

Regionalen Grünzügen und Grünzäsuren in der Regel nicht<br />

gesiedelt wer<strong>den</strong>. In der da<strong>zu</strong>gehörigen Begründung wird erläutert,<br />

dass innerhalb der Regionalen Grünzüge und Grünzäsuren keine<br />

über <strong>den</strong> genehmigten Bestand hinausgehende Siedlungstätigkeit<br />

stattfin<strong>den</strong> darf. Insbesondere sind großvolumige bauliche<br />

Freizeiteinrichtungen un<strong>zu</strong>lässig. Konkrete Vorhaben für<br />

freiraumbezogene Freizeit- und Erholungsnut<strong>zu</strong>ngen sind gemäß<br />

Begründung <strong>zu</strong> 2.1.3 (Abs. 4) im Einzelfall auf ihre<br />

Grün<strong>zu</strong>gsverträglichkeit <strong>zu</strong> prüfen. Notwendige bauliche Anlagen,<br />

insbesondere Gebäude müssen eine untergeordnete Funktion<br />

haben und hinsichtlich Größe, Lage und Kubatur mögliche<br />

Beeinträchtigungen des Grün<strong>zu</strong>ges möglichst weitgehend<br />

vermei<strong>den</strong>. Somit ist auch für die geplante Reithalle die<br />

Verträglichkeit mit der Vorrangfunktion "Grünzäsur" <strong>zu</strong> prüfen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1107 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2096 Stadtverwaltung Ludwigshafen 2.2.5.3<br />

entspr.<br />

1497<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Die Stadt Ludwigshafen fordert eine Anpassung der Darstellungen,<br />

die als nicht konsistent bzw. korrekt angesehen wer<strong>den</strong>, so<br />

beispielsweise<br />

[…]<br />

• Blies: entlang der Nibelungenallee in Fortset<strong>zu</strong>ng der Bliesschule<br />

sollten die Restriktionen <strong>zu</strong>rück genommen wer<strong>den</strong> da dort schon<br />

Bebauung vorhan<strong>den</strong> ist. Ergän<strong>zu</strong>ng entlang der Straße sollte<br />

möglich bleiben. (Karte Nr. 8)<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan kann im Maßstab 1:75000 keine<br />

Parzellenschärfe erreichen, so dass ein gewisser<br />

Interpretationsspielraum in der Abgren<strong>zu</strong>ng regionalplanerischer<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen besteht. Dieser Fall kann z.B. bei geplanter<br />

Bebauung einer einseitig bereits besiedelten Straße vorliegen.<br />

Andererseits gibt es nach einem Urteil des OVG Koblenz keine<br />

generelle Marginalitätsgrenze, die geringfügige Abweichungen von<br />

Zielen der Raumordnung ohne Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>lässt.<br />

Folglich ist keine generelle Regelung möglich, sondern muss wie<br />

bisher in Abstimmung mit dem Verband als Plangeber des<br />

einheitlichen Regionalplans sowie der für die Durchführung von<br />

Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>ständigen Raumordnungsbehörde im<br />

konkreten Einzelfall entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, ob ein Zielkonflikt<br />

vorliegt.<br />

2097 Stadtverwaltung Speyer 2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Die Festlegung des Vorbehaltsgebiets für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz auf der Kleingartenfläche südlich der Tullastraße<br />

ist fraglich.<br />

folgen<br />

Das Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz im<br />

Bereich der Kleingartenfläche wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

entfernt, da es sich um eine Fläche innerhalb des<br />

<strong>zu</strong>sammenhängen<strong>den</strong> Siedlungskörpers handelt. Es wird eine<br />

Sonstige Fläche dargestellt.<br />

2098 Stadtverwaltung Speyer 2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Der obere Domgarten wurde erstmals als Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz Gebiet ausgewiesen. Gründe<br />

sind nicht erkennbar, daher sollte diese Ausweisung wieder<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Das Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz im<br />

Bereich des oberen Domgartens wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngsakrte<br />

entfernt, da es sich um eine Freifläche innerhalb des<br />

<strong>zu</strong>sammenhängen<strong>den</strong> Siedlungskörpers handelt. Es wird eine<br />

Sonstige Fläche dargestellt.<br />

2099 Stadtverwaltung Speyer 2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Östlich der Landebahnverlängerung wurde ebenfalls erstmals eine<br />

solche Vorbehaltsfläche - umgeben von Gewerbeflächen des<br />

Pleiad-Geländes - ausgewiesen. Da hier in einem rechtskräftigen<br />

Bebauungsplan ein Industriegebiet festgesetzt ist, sollte wieder<br />

(wie im RROP 2004) eine Siedlungsfläche Gewerbe dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird das Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz <strong>zu</strong>rückgenommen. Es wird eine<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N) dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1108 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2100 Stadtverwaltung Speyer 2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Der Bereich um die ehemalige Hausmülldeponie Nonnenwühl, dem<br />

Abfallwirtschaftshof und der Kläranlage ist als Vorbehaltsgebiet für<br />

<strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz angegeben. In diesen Bereichen<br />

soll nicht gebaut wer<strong>den</strong>. Diese Festlegung darf jedoch in keinem<br />

Fall <strong>zu</strong> Einschränkungen bei abfall- oder abwassertechnischen<br />

Baumaßnahmen oder bei Baumaßnahmen des<br />

Stoffstrommanagements führen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Mit der Festlegung eines Vorbehaltsgebiets für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz sind keine Einschränkungen der bestehen<strong>den</strong><br />

Nut<strong>zu</strong>ngen verbun<strong>den</strong>. Bei erforderlichen Bauvorhaben sollen die<br />

Belange des Hochwasserschutzes verstärkt berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Unter Einbeziehung der vor Ort vorhan<strong>den</strong>en Gefährdungslage<br />

sollen dabei die Möglichkeiten der Bauvorsorge ausgeschöpft<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

2101 Gemeinde Altrip 2.2.5.3<br />

entspr.<br />

566<br />

1338<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Ortsgemeinde Altrip: Die Gemeinde verweist auf <strong>den</strong> in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

einheitlichen Regionalplans ermittelten Wohnbauflächenbedarf von<br />

11 ha, dem ein Potential von 3 ha gegenübersteht. Daher hat die<br />

Gemeinde Altrip mit Aufstellung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan III eine<br />

Wohnbaufläche „Junkergewanne" mit rund 2 ha ausgewiesen,<br />

wo<strong>zu</strong> Sie am 14.10.2010-AZ 73.7.6.1 eine positive Stellungnahme<br />

abgegeben haben. Mit Beschluss des Gemeinderats vom<br />

13.04.2011 sollen im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan III <strong>zu</strong>r Bereitstellung des<br />

Flächenbedarfs weitere Wohnbaulandreserven von rund 8 ha (In<br />

<strong>den</strong> Krummlachäckern 3,8 ha und Der Horren 4,2 ha) ausgewiesen<br />

wer<strong>den</strong> (siehe beiliegende Pläne). Im einheitlichen regionalen<br />

Raumordnungsplan sind diese Flächen jedoch als Vorbehaltsflächen<br />

für <strong>den</strong> Hochwasserschutz ausgewiesen. Diese reichen bis an die<br />

derzeitige bebaute Ortslage.<br />

Hierdurch wird die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen und<br />

somit die örtliche Siedlungspolitik weitgehend eingeschränkt. Wir<br />

fordern daher, die laut beiliegen<strong>den</strong> Plänen dargestellten<br />

Wohnbauflächen „Krummlachäcker" und „Horren" im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Siedlungsfläche<br />

Wohnen und nicht als Vorbehaltsfläche für <strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

teilweise folgen<br />

Der gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 die<br />

vorhan<strong>den</strong>en Wohnbauflächenreserven in Altrip bei weitem<br />

übersteigende Bedarf ist seit langem bekannt. Aufgrund der<br />

besonders hohen ökologischen Wertigkeit der Rheinauen können<br />

die siedlungsstrukturellen Flächenansprüche der Gemein<strong>den</strong> und<br />

somit auch von Altrip nicht ohne weiteres gedeckt wer<strong>den</strong>; <strong>den</strong>n<br />

die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächen muss im Einklang<br />

mit <strong>den</strong> übrigen Zielen der Landes- und Regionalplanung<br />

abgewogen wer<strong>den</strong>. Die Ausweisung von "Vorbehaltsgebieten für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" im Bereich der <strong>zu</strong>sätzlich<br />

geplanten Baugebiete begründet keinen Zielkonflikt. Vielmehr<br />

sollen gemäß Plansatz 2.2.5.3 in diesen Vorbehaltsgebieten die<br />

Belange des Hochwasserschutzes bei allen raumbedeutsamen<br />

Planungen und Maßnahmen besonders berücksichtigt wer<strong>den</strong> und<br />

nach Möglichkeit nicht gebaut wer<strong>den</strong>. Soweit aus städtebaulichen<br />

Grün<strong>den</strong> erforderlich, sind Bauvorhaben gemäß der Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 2.2.5.3 möglichst an die bestehende Hochwassergefahr<br />

an<strong>zu</strong>passen. Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung sollen<br />

da<strong>zu</strong> die Möglichkeiten der Bauvorsorge ausgeschöpft wer<strong>den</strong>.<br />

Somit ist eine Entwicklung der geplanten Wohnbaugebiete auch<br />

bei bestehender Ausweisung des Vorbehaltsgebietes für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz grundsätzlich möglich. Die<br />

Ausweisung wird beibehalten. Zur Vermeidung eines Zielkonfliktes<br />

mit dem Plangebiet "Krummlachäckern" wird jedoch der "Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g" entsprechend dem Planentwurf <strong>zu</strong>rück genommen.<br />

Der Forderung wird teilweise entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1109 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2102 Gemeinde Lambsheim 2.2.5.3<br />

entspr.<br />

733<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Die durch Zielabweichungsbescheid genehmigte Erweiterung des<br />

Gewerbegebietes „Im Brand" ist <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

folgen<br />

Die im Zielabweichungsentscheid der SGD-Süd <strong>zu</strong>gelassene<br />

Erweiterung des Gewerbegebietes "Im Brand" wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplante "Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe" berücksichtigt.<br />

2103 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Stadt Hagenbach)<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

VG Hagenbach: Der Stadtrat von Hagenbach fordert die Aufnahme<br />

der Sondergebietsfläche (Gewerbliche Baufläche) im Bereich des<br />

Gebietes „Im Wooge" für die geplante Verlagerung des Rewe<br />

Marktes. Auf die Unterlagen aus der frühzeitigen Beteiligung der<br />

Behör<strong>den</strong> und sonstigen Träger öffentlicher Belange <strong>zu</strong>m<br />

Bebauungsplan „Im Wooge I" wird verwiesen. Die Festlegung des<br />

„Vorbehaltsgebietes für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" soll<br />

hier<strong>zu</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte herausgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Standort für die Verlagerung des ortsansässigen REWE-<br />

Marktes ist im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes für die VG<br />

Hagenbach mit der Regionalplanung abgestimmt. Das<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz wird in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ausgeschnitten und das Plangebiet "Im<br />

Wooge I" als bestehende Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

dargestellt.<br />

2104 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

entspr.<br />

1362<br />

1745<br />

(für die Stadt Hagenbach)<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Der Stadtrat will geklärt wissen, dass zwischen der<br />

regionalplanerischen Festlegung „Vorranggebiete für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege", „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" bzw.<br />

„Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" und<br />

<strong>den</strong> geplanten Grünflächenausweisungen im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

<strong>zu</strong>r Verlagerung des Sportplatzes keine Unverträglichkeiten<br />

bestehen. Sollten Unverträglichkeiten bestehen, fordert der<br />

Stadtrat die Aufhebung dieser Festlegungen. Entsprechendes gilt<br />

auch für die am Großen Altwasser bestehen<strong>den</strong><br />

Freizeiteinrichtungen sowie die geplante Grünfläche zwischen dem<br />

Hagenbacher Altrhein und dem Kiessee in der Oberen Au, die<br />

ebenfalls mit diesen Festlegungen belegt sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Bestehende bzw. gem. FNP dargestellte Sport- und<br />

Erholungsflächen sind mit <strong>den</strong> regionalplanerischen Darstellungen<br />

<strong>zu</strong>r Freiraumsicherung grundsätzlich vereinbar.<br />

2105 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

entspr.<br />

760<br />

1363<br />

(für die Stadt Hagenbach)<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

VG Hagenbach: Der Stadtrat von Hagenbach bittet um Aufnahme<br />

der in der Anlage gekennzeichneten Gewerblichen Bauflächen <strong>zu</strong>r<br />

Abrundung des bestehen<strong>den</strong> Industriegebietes Stixwörth.<br />

folgen<br />

Die Abrundung des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes "Stixwörth"<br />

bildet eine raumordnerische und städtebaulich vertretbare<br />

Erweiterung. Die freiraumsichern<strong>den</strong> Ausweisungen Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g und Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz wer<strong>den</strong> entsprechend der Anlage <strong>zu</strong> der<br />

Stellungnahme ausgeschnitten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1110 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2106 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.2.5.3<br />

entspr.<br />

1371<br />

761<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Gemeinde Neupotz: Freihalten der Fläche (Nr. 4) südlich des<br />

Gewerbegebietes „Krautstücke", in einer Größenordnung von<br />

insgesamt ca. 4 ha, von dem Ziel „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g." Für diesen<br />

Bereich ist mittelfristig die Eigenentwicklung von Gewerbeflächen<br />

geplant . Der erste Entwicklungsabschnitt ist in einer<br />

Größenordnung von ca. 1,0 bis 2,3 ha geplant.<br />

Anmerkung: Im Textteil (Anhang Nr. 1.3) ist Neupotz zwar erwähnt,<br />

im Planteil jedoch aufgrund des Maßstabes 1: 75.000 nicht <strong>zu</strong><br />

erkennen.<br />

Zusätzlich soll eine Zufahrt für das Gewerbegebiet über <strong>den</strong><br />

„Presserweg" und die Baustraße <strong>zu</strong>r Hochwasserrückhaltung<br />

Wörth / Jockgrim eingeplant wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Gemäß Plansatz 1.5.2.2 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.3 zählt<br />

Neupotz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong>, deren gewerbliche<br />

Siedlungsentwicklung sich ausschließlich an der Eigenentwicklung<br />

<strong>zu</strong> orientieren hat. Dafür wird der Regionale Grün<strong>zu</strong>g südlich des<br />

Gewerbegebietes "Krautstücke" in einer Größenordnung von rd. 1,0<br />

ha <strong>zu</strong>rückgenommen. Für die Entwicklung des Plangebietes ist<br />

jedoch ein entsprechender Bedarfsnachweis erforderlich.<br />

Weitergehende Entwicklungspotentiale wer<strong>den</strong> nicht<br />

berücksichtigt, da die Gewerbeflächenkonzeption des Einheitlichen<br />

Regionalplans für die auf Eigenbedarf beschränkten Gemein<strong>den</strong><br />

keine angebotsorientierte Flächenvorsorge vorsieht.<br />

Der Anregung wird teilweise entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1111 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2107 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

entspr.<br />

2065<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Im RPS/RegFNP 2010 wur<strong>den</strong> in die Kategorie „Vorranggebiete für<br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" bei entsprechender Datenlage<br />

auch überschwemmungsgefährdete Gebiete einbezogen (im<br />

baurechtlichen Außenbereich bzw. Freiraum).<br />

Dies sind Gebiete hinter Schutzeinrichtungen am Rhein, die bei<br />

einem Versagen der Schutzeinrichtungen (Deiche) überflutet<br />

wer<strong>den</strong> können und in <strong>den</strong>en dort im Falle eines solchen<br />

Versagens erhöhte Gefahren für Leib und Leben bestehen. Die<br />

Grenze wurde dabei bei prognostizierten Wasserstän<strong>den</strong> höher als<br />

3 m gezogen, da dann auch keine angemessene Bauvorsorge mehr<br />

möglich ist. Bemessungsgrundlage ist ein extremes<br />

Hochwasserereignis HQ 200 + 0,5 m.<br />

Zur Abgren<strong>zu</strong>ng der potentiell überflutungsgefährdeten Räume am<br />

Rhein wur<strong>den</strong> die vom HMWVL/HMULF bzw. vom RP Darmstadt<br />

in Auftrag gegebenen Gutachten <strong>zu</strong>m Thema „Hochwasserschutz<br />

am Rhein - Räumliche Planung und Bauvorsorge in<br />

hochwassergefährdeten Gebieten, insbesondere hinter <strong>den</strong><br />

Deichen am Beispiel des hessischen Rieds -" bzw.<br />

„Hochwasserschutz in Hessen: Verbesserung des<br />

Hochwasserflächenmanagements" herangezogen.<br />

Aufgrund der derzeit bestehen<strong>den</strong> Daten- und Kenntnislage wird<br />

empfohlen, diese im hessischen Teilraum im RPS/RegFNP 2010 als<br />

„Vorranggebiet" festgelegten Gebiete auch irr Einheitlichen<br />

Regionalplan in die Vorranggebiete ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar sind am Rhein rechts<br />

und linksrheinisch einheitlich die Bereiche des HQ100 als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz und die<br />

Bereiche des HQextrem hinter <strong>den</strong> Schutzanlagen bis <strong>zu</strong>m<br />

Hochgestade als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt. Die Vorbehaltsgebiete sind i.d.R.<br />

überlagert mit Regionalen Grünzügen, die die Freiraumfunktionen<br />

sichern und in <strong>den</strong>en nicht gesiedelt wer<strong>den</strong> darf. Sofern keine<br />

Vorbehaltsgebiete festgelegt sind, bestehen andere<br />

freiraumschützende Festlegungen, wie z.B. Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Naturschutz und Landschaftspflege. Von freiraumbezogenen<br />

Restriktionen wer<strong>den</strong> lediglich einzelne siedlungsnahe Freiräume,<br />

die aus regionalplanerischer Sicht für eine potenzielle<br />

Siedlungsentwicklung in Frage kommen, freigehalten. Als<br />

Bestandteil der regionalen Freiraumstruktur sind die<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereiche hinter <strong>den</strong> Schutzanlagen<br />

damit vor konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen, insbesondere vor<br />

weiteren Siedlungstätigkeiten ausreichend geschützt.<br />

Die im Regionalplan Südhessen 2010 verwendete Begren<strong>zu</strong>ngslinie<br />

des 3m Wasserstands bei einem extremen Hochwasser konnte auf<br />

Grund der hierfür nicht ausreichen<strong>den</strong> Daten- und Kenntnislage<br />

keine länderübergreifende Anwendung fin<strong>den</strong>. Vor diesem<br />

Hintergrund wird im Sinne einer grenzübergreifend einheitlichen<br />

Vorgehensweise auch im hessischen Teil der Metropolregion<br />

dieses Kriterium nicht <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng von Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten am Rhein herangezogen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1112 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2108 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1524<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Nr: 1 Mannheim, östlich des Siedlungsgebietes Scharhof<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G),<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Grünzäsur (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Zwischen der Bebauung und <strong>den</strong> sich östlich anschließen<strong>den</strong><br />

militärisch genutzten Flächen wird ein Regionaler Grün<strong>zu</strong>g<br />

dargestellt. Das Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz bleibt bestehen.<br />

2109 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1526<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2275<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Nr: 3 Mannheim, westlich Sandhofen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: <strong>zu</strong>sätzlich Grünzäsur (Z) und<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch"<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Der Freiraum westlich von Sandhofen wird durch die Darstellung<br />

eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs gesichert. Damit wird die im Entwurf<br />

eingetragene Grünzäsur korrigiert. Die Ausweisung einer Grünzäsur<br />

hat <strong>zu</strong>m Ziel, dass verbliebene Freiräume zwischen zwei<br />

Siedlungskörper freigehalten wer<strong>den</strong>. Dieser Sachverhalt trifft im<br />

westlichen Bereich von Sandhofen Richtung Rhein nicht <strong>zu</strong>,<br />

sondern nur Richtung Sü<strong>den</strong> über "Riedspitze" <strong>zu</strong>m Altrhein.<br />

Deshalb wird dort die Korrektur in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

vorgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1113 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2110 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1530<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2279<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Nr: 7 Mannheim Westlich des Siedlungsgebietes Casterfeld<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorbehaltsgebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Flächen bieten sich im Sinne weiterer Innenbereichspotentiale<br />

und aufgrund der Anbindung an die Straßenverbindung B 38a für<br />

mögliche Siedlungsflächen an.<br />

2111 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1433<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2281<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Nr: 12 Mannheim Maimarktgelände<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z),<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Bereich des Umfeldes des Maimarktgeländes wer<strong>den</strong> keine<br />

regionalplanerischen Restriktionen dargestellt, um angemessene<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten im Kontext des Messegeländes <strong>zu</strong> sichern.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1114 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2112 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

110<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2487<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Heidelberg Pfaffengrunder Feld: Bahnstadt, Siedlungsgrenze<br />

Pfaffengrund, Autobahn, Leimener Weg, B 3, Siedlungsgrenze<br />

Kirchheim, Kirchheimer Loch,<br />

Patton Barracks<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z); Vorbehaltsgebiet für Grundwasserschutz<br />

(G); <strong>zu</strong>m überwiegen<strong>den</strong> Teil sonstige landwirtschaftliche Gebiete<br />

und sonstige Flächen (Z); Siedlungsfläche Bestand und z.T.<br />

Planung; Flächen mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer<br />

Bedeutung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z),<br />

geplante Siedlungsflächen im Bereich Eppelheimer<br />

Straße/Diebsweg/Bahnstadt und westlich Kirchheimer Loch<br />

umwidmen in Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

keine neuen Siedlungsflächen wegen Freiwer<strong>den</strong>s der<br />

Konversionsflächen; Siedlungsgrenzen eindeutig markieren,<br />

Landwirtschaft Anerkennung verleihen"<br />

nicht folgen<br />

Die thematisierten Flächen sind in der landwirtschaftlichen<br />

Flurbilanzerhebung (Landesanstalt für Entwicklung der<br />

Landwirtschaft und der ländlichen Räume, Ba<strong>den</strong>-Württemberg,<br />

Stand 2008) der Kategorie "Vorrangflur Stufe II" <strong>zu</strong>geordnet. Damit<br />

hätten diese als "Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G)"<br />

Eingang in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

fin<strong>den</strong> können, nicht als "Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)".<br />

Die regionalplanerische Gesamtabwägung hat aber ergeben, dass<br />

hier ein solches Vorbehaltsgeiet für die Landwirtschaft - <strong>zu</strong>sätzlich<br />

überlagert mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g - lediglich westlich der<br />

Speyerer Straße und südlich des Stückerweges ausgewiesen<br />

wurde. In <strong>den</strong> benachbarten Bereichen wurde aufgrund der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Bedeutung/Gewichtung bis <strong>zu</strong>m Baumschulenweg<br />

ein "Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Grundwassserschutz (G)" (ebenfalls<br />

überlagert mit einem "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z)") ausgewiesen.<br />

Nördlich des Baumschulenwegs fin<strong>den</strong> sich - neben der<br />

nachrichtlichen Übernahme der Planungsflächen aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim - keine regionalplanerischen Ausweisungen mehr.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund bleiben die Darstellungen und<br />

Ausweisungen der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte hier unverändert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1115 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2113 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1435<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1846<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Nr: 46 Ilvesheim Freifläche westlich der Firma Grünzweig &<br />

Hartmann<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), sonstige Fläche (N) und Vorbehaltsgebiet<br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (G),<br />

Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Keine weitere gewerbliche Überbauung der Fläche, Erhalt der<br />

Frischluftschneise und Retentionsflächen<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Gem. der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung sind die geplanten<br />

Gewerbeflächen dargestellt. Es schließen sich westlich davon<br />

Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft bzw. für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz an. Überlagert wer<strong>den</strong> die<br />

Flächen bereits von einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>r Sicherung der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Freiräume vor weiterer Bebauung.<br />

2114 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1436<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2572<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Nr: 50 Edingen-Neckarhausen südlich des Siedlungsgebietes<br />

Neckarhausen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Grünzäsur (Z), Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die angesprochenen Flächen südlich von Neckarhausen sind als<br />

"sonstige landwirtschaftliche und sonstige Fläche" und gem. der<br />

FNP-Darstellung als geplante Siedlungsfläche Wohnen dargestellt.<br />

Im Umfeld des geplanten Haltepunktes des schienengebun<strong>den</strong>en<br />

ÖPNV sind in diesem Bereich keine regionalplanerischen<br />

Flächenrestriktionen vorgesehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1116 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2115 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

4258<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Nr: 72 Wiesloch entlang des Leimbachs<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Ebenso: Bedeutende Räume für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Leimbachtal ist wichtiges Element im Biotopverbund<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Ausweisung von Vorranggebieten für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz dient regelmäßig auch der<br />

Lebensraumentwicklung der Fluss- und Bachauen. Durch die<br />

Überlagerung von Regionalen Grünzügen / Grünzäsuren wird diese<br />

Multifunktionalität der Auebereiche deutlich.<br />

2116 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

802<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1223<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Flächenbezeichnung: Sinsheim, östlich Bahnhof Sinsheim<br />

Arena/Museum<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Planung<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorbehaltsgebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen: Talaue soll freigehalten wer<strong>den</strong><br />

nicht folgen<br />

Der im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Sinsheim<br />

beinhaltete, geplante Gewerbe-/Industriebereich ist als geplante<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N) in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

übernommen.<br />

Der Forderung der Umweltverbände kann vor diesem Hintergrund<br />

bzw. aus <strong>den</strong> gegebenen planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nicht<br />

gefolgt wer<strong>den</strong>, auch wenn natürlich <strong>den</strong> Belangen des<br />

Hochwasserschutzes bei Realisierung dieses Bereiches<br />

entsprechend Rechnung <strong>zu</strong> tragen ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1117 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2117 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

412<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1549<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Limburgerhof<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Grünzäsur (Z) Vorbehalt für Hochwasserschutz<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch, liegt am<br />

Biotopverbund RLP, Frischluft<strong>zu</strong>fuhr<br />

nicht folgen<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Gemeinde Limburgerhof enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im<br />

Rahmen der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r<br />

Disposition gestellt.<br />

2118 Stadtwerke Speyer GmbH 2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Der Bereich um die ehemalige Hausmülldeponie Nonnenwühl, dem<br />

Abfallwirtschaftshof und der Kläranlage ist als Vorbehaltsgebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz im Raumnut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

sowie auf S . 76, Nr. 2.2.5.3, angegeben. In diesen Bereichen soll<br />

nicht gebaut wer<strong>den</strong>. Dies darf jedoch in keinem Fall <strong>zu</strong><br />

Einschränkungen bei abfall- oder abwassertechnischen<br />

Baumaßnahmen oder bei Baumaßnahmen des<br />

Stoffstrommanagements führen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Festlegung Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz führt <strong>zu</strong> keinen Einschränkungen der<br />

bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen. Bei erforderlichen Bauvorhaben sollen die<br />

Belange des Hochwasserschutzes verstärkt berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Unter Einbeziehung der vor Ort vorhan<strong>den</strong>en Gefährdungslage<br />

sollen dabei die Möglichkeiten der Bauvorsorge ausgeschöpft<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

2119 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2523<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Die vorgenannten Ausführungen sind gleichermaßen für die<br />

gleichzeitige Darstellung des Vorrangs Landwirtschaft und des<br />

Vorbehaltes Hochwasserschutz erforderlich.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fin<strong>den</strong> i.d.R. keine Überlagerungen von<br />

freiraumbezogenen Festlegungen statt, sondern es wird jeweils nur<br />

eine "Leit-Festlegung", in diesem Fall das Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz berücksichtigt.<br />

Die Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

beziehen sich auf die potentiell überschwemmungsgefährdeten<br />

Bereiche. In diesen Bereichen wird die ordnungsgemäße<br />

Landwirtschaft in ihren Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten nicht durch<br />

regionalplanerische Vorgaben beeinträchtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1118 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2120 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

2960<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Hinsichtlich des Unternehmens Heidelberger Sand und Kies GmbH,<br />

das in der Region mehrere Gewinnungsstellen <strong>zu</strong>r ortsnahen<br />

Versorgung der weiterverarbeiten<strong>den</strong> Industrie betreibt, wird<br />

nachfolgender Antrag gestellt:<br />

Am Standort Hagenbach, Hinterfeld beantragt das Unternehmen,<br />

die auf Abb. 3 rot umrandete Fläche als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung in der Nut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen<br />

Regionalplans auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Ein Teil der derzeit noch als Vorrangfläche ausgewiesenen Kiesund<br />

Sandlagerstätte im Gebiet „Hinterfeld", westlich der bereits<br />

bestehen<strong>den</strong> Wasserfläche, ist vollständig abgebaut, sodass dieser<br />

noch im Juli 2012 wasserrechtlich abgenommen wer<strong>den</strong> soll. Dafür<br />

ist es für das Unternehmen <strong>zu</strong>r langfristigen Sicherung der im<br />

betreffen<strong>den</strong> Gebiet vorkommen<strong>den</strong> Rohstofflagerflächen<br />

erforderlich, dass das rot gekennzeichnete Gebiet <strong>zu</strong>mindest als<br />

Vorbehaltsgebiet in die Karte aufgenommen wird. Dieses Gebiet<br />

wird auch vom Landesamt für Geologie und Bergbau in seiner<br />

Fachplanung als potentielle Vorrangfläche ausgewiesen.<br />

nicht folgen<br />

Das Gebiet, das <strong>zu</strong>r Aufnahme als Rohstoffsicherungsgebiet in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beantragt wird, ist im Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans als Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz festgelegt. An dieser<br />

Ausweisung wird festgehalten.<br />

Das betreffende Gebiet liegt südlich der Stadt Hagenbach in einem<br />

Raum, der bereits in verstärktem Maße durch Wasserflächen<br />

geprägt ist, die auf <strong>den</strong> Kies- und Sandabbau <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen sind.<br />

In unmittelbarer Nachbarschaft der Fläche befin<strong>den</strong> sich zwei<br />

Abbaustandorte, die im Einheitlichen Regionalplan bereits als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau gesichert wer<strong>den</strong> und in<br />

näherer Umgebung weiter westlich und nördlich sind zwei weitere<br />

großflächige Vorranggebiete ausgewiesen. Eine <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Gewinnung westlich der L556 würde in diesem Bereich <strong>zu</strong> einer<br />

durchgehen<strong>den</strong>, nahe<strong>zu</strong> geschlossenen Wasserfläche führen.<br />

Zur Erhaltung der bestehen<strong>den</strong> Landfläche, <strong>zu</strong>r Gewährleistung des<br />

Bo<strong>den</strong>- und Landschaftsschutzes sowie <strong>zu</strong>r Vermeidung einer<br />

Überlastung des Raums mit Kiesseen wird daher auf die<br />

Festlegung eines Rohstoffsicherungsgebiets verzichtet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1119 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2121 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

2766<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Das Unternehmen Kies- und Sandwerk Vogler, ein kleines<br />

mittelständisches Unternehmen der Kies- und Sandindustrie, das in<br />

<strong>den</strong> letzten Jahrzehnten die weiterverarbeitende Steine-und<br />

Er<strong>den</strong>industrie wie Transportbeton- und Betonfertigteilindustrie<br />

oder Bauindustrie in der Region Speyer mit <strong>den</strong> benötigten<br />

Materialien versorgt hat, wird - je nach Bedarfsanforderungen der<br />

weiterverarbeiten<strong>den</strong> Industrie - in ca. 3 bis 5 Jahren deren<br />

Belieferung einstellen müssen, da in <strong>den</strong> derzeit noch genehmigten<br />

Abbauflächen in der Gemarkung Speyer die Rohstoffe erschöpft<br />

sein wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Das Interessengebiet nördlich des Thomashof, das in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte derzeit als Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz ausgewiesen ist, wird als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt.<br />

Das Interessengebiet wird in der Fachplanung Rohstoffe des LGB<br />

(2010) als Kat.1b Fläche <strong>zu</strong>r Aufnahme als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan vorgeschlagen.<br />

Sie beantragt daher, die rot umrandete Fläche westlich der<br />

bisherigen Vorrangflächen ebenfalls als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Die für <strong>den</strong> Rohstoffabbau vorgesehene Fläche ist ca. 15 ha groß<br />

und auch vom LGB in seiner Fachplanung als Erweiterungsfläche<br />

im unmittelbaren Ausschluss an die derzeitigen Abbauflächen<br />

aufgelistet. In diesem Zusammenhang sei auch hingewiesen, dass<br />

sich im Anschluss an die Aufbereitungsanlage des Kieswerks seit<br />

Jahrzehnten ein Transportbetonunternehmen angesiedelt hat, das<br />

<strong>den</strong> regionalen Markt bedient und der Standort die letzte<br />

Abgrabungsfläche in Speyer ist. Mit der Ausweisung dieser<br />

Abbaufläche wäre die Versorgung von Speyer und der weiteren<br />

Umgebung mit dem Rohstoff „Kies" auf Jahrzehnte gesichert.<br />

Es wird gebeten, sich dem an<strong>zu</strong>schließen und im Übrigen auf die<br />

Stellungnahme des Unternehmens verwiesen.<br />

Nach Angaben der Rohstoffunternehmen reichen die<br />

Rohstoffvorräte an <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Abbaustellen noch für einige<br />

Jahre aus. Sollte das vorgesehene Erweiterungsgebiet innerhalb<br />

des Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans <strong>zu</strong>r<br />

Erhaltung des Abbaustandorts tatsächlich in Anspruch genommen<br />

wer<strong>den</strong> müssen, wäre raumordnerisch <strong>zu</strong> prüfen, ob und unter<br />

welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine vorzeitige Inanspruchnahme des<br />

Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung ausnahmsweise und<br />

unter Berücksichtigung der in diesem Bereich bereits jetzt<br />

vorhan<strong>den</strong>en Belastung durch Kiesabbau in Erwägung gezogen<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

Bei Inanspruchnahme des Interessengebiets könnte die<br />

Rohstoffgewinnung am Standort Speyer aufrecht erhalten und auf<br />

Neuaufschlüsse an anderer Stelle verzichtet wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1120 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2122 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

entspr.<br />

2076<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Das Hessische Ried liegt fast komplett in „Vorranggebieten oder<br />

Vorbehaltsgebieten für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" und<br />

kaum eine Fläche im „Vorranggebiet für die Landwirtschaft". Dies<br />

kann im Hinblick darauf, dass im Hessischen Ried die<br />

Landwirtschaft die besten Bö<strong>den</strong> für Sonderkulturen findet und<br />

diese seit langem so nutzt, nicht bleiben. Durch die<br />

Nichtausweisung von „Vorranggebieten für die Landwirtschaft"<br />

wer<strong>den</strong> die räumlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>r Sicherung und<br />

Weiterentwicklung dieser Sonderkulturen zerstört.<br />

Im Regionalplan Südhessen schließt ein "Vorrang- oder<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" ein<br />

„Vorranggebiet für Landwirtschaft" nicht aus, gleiches fordern wir<br />

für <strong>den</strong> Regionalplan Rhein-Neckar.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong><br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichen schwerpunktmäßig<br />

Flächen gesichert mit besonderer Bedeutung für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz. Damit einher geht auch die<br />

Vorsorgeverpflichtung der Regionalplanung aus überfachlicher<br />

Sicht, das Signal einer latenten Hochwassergefahr <strong>zu</strong> setzen (vgl.<br />

auch § 2 (2) Nr. 6 ROG). Im Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong><br />

keine monofunktionalen Vorränge (z. B. für Hochwasserschutz,<br />

Naturschutz, Landwirtschaft) miteinander überlagert. Die<br />

Regionalen Grünzüge verweisen dagegen auf die Multifunktionalität<br />

der Flächen im Hessischen Ried.<br />

Durch die Regionalen Grünzüge und Grünzäsuren wer<strong>den</strong> auch die<br />

landwirtschaftlichen Flächen mit ihren vielfältigen Funktionen<br />

gesichert (Ernährungs- und Versorgungsfunktion, Einkommens-,<br />

Wertschöpfungs-, Arbeitsplatz-, Erholungs- und diverse<br />

Schutzfunktionen). Im Übrigen gilt, dass die Regionalplanung keine<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsvorgaben für die Landwirtschaft macht. Das heißt, dass<br />

die ordnungsgemäße Landwirtschaft nicht von <strong>den</strong><br />

regionalplanerischen Darstellungen - die für <strong>den</strong> hessischen<br />

Teilraum Vorschlagscharakter haben - im hessischen Ried<br />

betroffen ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1121 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2123 Privat<br />

entspr.<br />

2776<br />

(Unternehmen)<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Die Kies- und Sandwerk Vogler GmbH und die Wolff & Müller<br />

Baustoffe GmbH betreiben im Nordosten der Stadt Speyer die<br />

Gewinnung von Kiesen und San<strong>den</strong> aus folgen<strong>den</strong> Gewässern:<br />

Kies- und Sandwerk Vogler GmbH - Elendherbergwühl; Wolff &<br />

Müller Baustoffe GmbH - Deutschewühl, Steinhäuserwühl/<br />

Wammsee -> Nachbaggerung. Die Gewinnungsstellen<br />

„Elendherbergwühl" und „Deutschewühl" sind voraussichtlich in 3 -<br />

5 Jahren abgeschlossen. Parallel hier<strong>zu</strong> muss die Nachbaggerung<br />

„Steinhäuserwühl/ Wammsee" vorzeitig eingestellt wer<strong>den</strong>, da das<br />

gewonnene Material einen hohen Sandanteil beinhaltet und mit<br />

dem Material aus <strong>den</strong> Gewinnungsstellen „Elendherbergwühl" und<br />

„Deutschewühl" gemischt wird.<br />

Beim Vorhan<strong>den</strong>sein von Material aus der Vorlage kann die<br />

Nachbaggerung „Stein häuserwühl/ Wammsee" weiterhin erfolgen<br />

und <strong>zu</strong>m Abschluss gebracht wer<strong>den</strong>, was dem raumordnerischen<br />

Grundsatz einer nachhaltigen Rohstoffgewinnung entspricht.<br />

Darüber hinaus kann die Rohstoffgewinnung am Standort Speyer,<br />

<strong>zu</strong>r Versorgung der Stadt Speyer und der Region mit Kiesen und<br />

San<strong>den</strong>, gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

Auf Grundlage der Rohstoffgeologischen Fachplanung des<br />

Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz wird eine<br />

Erweiterungsfläche im unmittelbaren Anschluss an <strong>den</strong><br />

Steinhäuserwühl/ Wammsee vorgeschlagen, die auch aus<br />

logistischen und eigentumsrechtlichen Gesichtspunkten geeignet<br />

ist.<br />

teilweise folgen<br />

Das Interessengebiet nördlich des Thomashof, das in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte derzeit als Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz ausgewiesen ist, wird als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt.<br />

Das Interessengebiet wird in der Fachplanung Rohstoffe des LGB<br />

(2010) als Kat.1b Fläche <strong>zu</strong>r Aufnahme als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan vorgeschlagen.<br />

Nach Angaben der Rohstoffunternehmen reichen die<br />

Rohstoffvorräte an <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Abbaustellen noch für einige<br />

Jahre aus. Sollte das vorgesehene Erweiterungsgebiet innerhalb<br />

des Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans <strong>zu</strong>r<br />

Erhaltung des Abbaustandorts tatsächlich in Anspruch genommen<br />

wer<strong>den</strong> müssen, wäre raumordnerisch <strong>zu</strong> prüfen, ob und unter<br />

welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine vorzeitige Inanspruchnahme des<br />

Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung ausnahmsweise und<br />

unter Berücksichtigung der in diesem Bereich bereits jetzt<br />

vorhan<strong>den</strong>en Belastung durch Kiesabbau in Erwägung gezogen<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

Bei Inanspruchnahme des Interessengebiets könnte die<br />

Rohstoffgewinnung am Standort Speyer aufrecht erhalten und auf<br />

Neuaufschlüsse an anderer Stelle verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />

Um <strong>den</strong> Fortbestand der bei<strong>den</strong> Firmen in Speyer <strong>zu</strong> sichern und<br />

um dem raumordnerischen Grundsatz einer nachhaltigen<br />

Rohstoffgewinnung gerecht <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>, beantragen die Kies- und<br />

Sandwerk Vogler GmbH und die Wolff & Müller Baustoffe GmbH<br />

die Erweiterung der bestehen<strong>den</strong>, in der Nut<strong>zu</strong>ng befindlichen<br />

Abbaustelle im Nordosten der Stadt Speyer, durch die Aufnahme<br />

der in Abbildung 3 räumlich begrenzten Fläche als Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau in <strong>den</strong> einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1122 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2124 Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

2079<br />

(interne Änderungen)<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Es liegen neue Hochwassergefahrenkarten für <strong>den</strong> Bereich<br />

Oberrhein im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum vor. In der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte soll eine Anpassung an die neue Datenlage<br />

vorgenommen und die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz ggf. Geändert wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die Abgren<strong>zu</strong>ngen der Vorrangund<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

ebenso wie die überschwemmungsgefährdeten Bereiche in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt an die neue<br />

Datenlage angepasst.<br />

Größere Bereiche, in <strong>den</strong>en festgelegte Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>, sind:<br />

-Bereiche westlich der Anschlussstelle Hockenheim sowie<br />

zwischen <strong>den</strong> Bahnlinien (auf Gemarkung Hockenheim)<br />

-Bereiche nördlich und östlich des Motodrom (Gemarkung<br />

Hockenheim)<br />

-Bereich südlich der Baggerseen im Gemarkungsbereich Rösbach<br />

(auf Gemarkung Leimen)<br />

-Bereich südlich der L 546, westlich des Ju<strong>den</strong>wegs (auf<br />

Gemarkung Altlußheim/Reilingen)<br />

Größere Bereiche, in <strong>den</strong>en Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz neu festgelegt wer<strong>den</strong>, sind:<br />

-Bereich südlich der L546, östlich des Ju<strong>den</strong>wegs (auf Gemarkung<br />

Altlußheim/Reilingen)<br />

Größere Bereiche, in <strong>den</strong>en Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz neu festgelegt wer<strong>den</strong>, sind:<br />

-Bereich östlich der L598 (auf Gemarkung Walldorf)<br />

-Gemarkungsbereich Sandstücker (auf Gemarkung Brühl)<br />

-Bereich Botzheimer Wasen (auf Gemarkung<br />

La<strong>den</strong>burg/Dossenheim)<br />

Darüber hinaus erfolgen kleinere Anpassungen/Arrondierungen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1123 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2125 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1792<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2812<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

GER-VRG02 Berg, Ziegeläcker<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Berg, Ziegeläcker<br />

(GER-VRG02) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sowie ein Vorbehaltsgebiet<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G), da der Kiesabbau<br />

nicht ausgeweitet wer<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Berg, Ziegeläcker (GER-VRG02) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt sowie<br />

teilweise als genehmigte Abbaustelle dargestellt und umfasst u.a.<br />

eine bereits genehmigte Abbaufläche (Konzessionsfläche).<br />

Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

grundsätzlich als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt<br />

sofern sie nicht bereits vollständig abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Mit dem Vorranggebiet wird ein Sand- und Kiesvorkommen<br />

gesichert, das sich aus regionalplanerischer Sicht für einen<br />

Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.<br />

2126 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2833<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

GER-VRG13 Lingenfeld,<br />

Kattenbuckel<br />

Das Vorranggebiet GER-VRG13 (Kattenbuckel Lingenfeld) liegt im<br />

Vogelschutzgebiet Berghäuser und Lingenfelder Altrhein mit Insel<br />

Flotzgrün (6716-402) und in Nähe des FFH-Gebietes<br />

Rheinniederung Germersheim - Speyer (6716-301). Die Gewässer<br />

sind ein wichtiges Rastgebiet von Tauchern und Tauchenten. Bei<br />

Vertiefung des Gewässers auf mehr als 5 m Wassertiefe gingen<br />

die Rastfunktionen verloren. Bei einer Erweiterung nach Westen<br />

und Sü<strong>den</strong> gingen wichtige Biotopstrukturen verloren. Das Gebiet<br />

ist bereits ausgekiest und rekultiviert. Der Vorrang ist mit <strong>den</strong><br />

Zielen des Naturschutzes nicht vereinbar.<br />

folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Lingenfeld, Kattenbuckel<br />

(GER-VRG13) ist gem. Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010) Teil<br />

einer Kat1b-Fläche, die vom LGB als potenzielles Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau vorgeschlagen wird.<br />

In Anbetracht der bereits vorgenommenen Rekultivierung, der<br />

naturschutzfachlichen Ablehnung einer Tieferbaggerung<br />

(Vogelschutzgebiet) und der faktisch nicht mehr gegebenen<br />

Erweiterbarkeit (angrenzendes Naturschutz- und FFH-Gebiet) wird<br />

das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau <strong>zu</strong>rückgenommen und<br />

durch ein Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz ersetzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1124 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2127 Landesamt für Umwelt,<br />

entspr.<br />

2834<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

GER-VRG13 Lingenfeld,<br />

Kattenbuckel<br />

Da es sich bei dem Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Lingenfeld, Kattenbuckel GER-VRG13 um ein wichtiges Rastgebiet<br />

für Taucher und Tauchenten handelt, sollte der Vorrang für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau entfallen, um die Rastfunktion auch weiterhin <strong>zu</strong><br />

gewährleisten.<br />

folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Lingenfeld, Kattenbuckel<br />

(GER-VRG13) ist gem. Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010) Teil<br />

einer Kat1b-Fläche, die vom LGB als potenzielles Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau vorgeschlagen wird.<br />

In Anbetracht der bereits vorgenommenen Rekultivierung, der<br />

naturschutzfachlichen Ablehnung einer Tieferbaggerung<br />

(Vogelschutzgebiet) und der faktisch nicht mehr gegebenen<br />

Erweiterbarkeit (angrenzendes Naturschutz- und FFH-Gebiet) wird<br />

das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau <strong>zu</strong>rückgenommen und<br />

durch ein Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz ersetzt.<br />

2128 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1793<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2840<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

GER-VRG14 Neuburg am<br />

Rhein, Im Derrück<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Neuburg am Rhein<br />

GER-VRG14 soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sowie ein Vorbehaltsgebiet<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G), da der Kiesabbau<br />

nicht ausgeweitet wer<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuburg am Rhein, Im Derrück (GER-VRG14) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt und<br />

umfasst eine bereits genehmigte bzw. in Betrieb befindliche<br />

Abbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie nicht bereits vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1125 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2129 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1794<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2842<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

GER-VRG15 Neuburg am<br />

Rhein, Dörruck<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Neuburg am Rhein<br />

GER-VRG15 soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sowie ein Vorbehaltsgebiet<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G), da der Kiesabbau<br />

nicht ausgeweitet wer<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuburg am Rhein, Dörruck (GER-VRG15) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet festgelegt und umfasst <strong>zu</strong>m<br />

überwiegen<strong>den</strong> Teil eine bereits genehmigte bzw. in Betrieb<br />

befindliche Abbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen<br />

wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie nicht<br />

bereits vollständig abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Das Vorranggebiet sichert <strong>zu</strong>sätzlich eine potenzielle<br />

Erweiterungsfläche des genehmigten Abbaus, die sich aus<br />

regionalplanerischer Sicht für einen Rohstoffabbau nach wie vor<br />

eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis mittelfristigen<br />

Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1126 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2130 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2912<br />

3021<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

RP-VRG07 Mechtersheim,<br />

Müllgraben<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau RP-VRG07 (Mühlgraben<br />

Mechtersheim) liegt im Vogelschutzgebiet Berghäuser und<br />

Lingenfelder Altrhein mit Insel Flotzgrün (6716-402). Die<br />

betroffenen Gewässer sind von mittlerer bis hoher Bedeutung für<br />

überwinternde Tauchenten, die auf Muschelbänke angewiesen<br />

sind. Bei einer Tiefenbaggerung gehen diese Lebensräume sicher<br />

verloren, da die Enten nur bis 5m Tiefe tauchen können und dann<br />

die Muscheln nicht mehr erreichen können. Am Westrand des<br />

Sees befindet sich eine Schlute mit Kammmolchvorkommen. Das<br />

Vorranggebiet ist mit <strong>den</strong> Zielen des Naturschutzes nicht vereinbar.<br />

teilweise folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Mechtersheim,<br />

Mühlgraben (RP-VRG07) wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft. Die naturschutzfachlich besonders<br />

bedeutsame Wasserfläche am westlichen Rand wird aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung ausgespart und als<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt.<br />

Das Gebiet dient damit der langfristigen Sicherung eines Sand- und<br />

Kiesvorkommens. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums ist nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest,<br />

ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Dabei sind auch die<br />

konkreten naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1127 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2131 Landesamt für Umwelt,<br />

entspr.<br />

2913<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

RP-VRG07 Mechtersheim,<br />

Müllgraben<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau RP-VRG07 Mühlgraben,<br />

Mechtersheim sollte aus naturschutzfachlichen Grün<strong>den</strong> entfallen.<br />

Betroffen ist ein bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet für<br />

Tauchenten. Der Abbau führt <strong>zu</strong>m Verlust von Habitaten und<br />

Beeinträchtigung der Vogelarten und steht dem Erhaltungsziel<br />

„strukturreiche Auenlandschaft" entgegen.<br />

teilweise folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Mechtersheim,<br />

Mühlgraben (RP-VRG07) wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft. Die naturschutzfachlich besonders<br />

bedeutsame Wasserfläche am westlichen Rand wird aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung ausgespart und als<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt.<br />

Das Gebiet dient damit der langfristigen Sicherung eines Sand- und<br />

Kiesvorkommens. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums ist nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest,<br />

ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Dabei sind auch die<br />

konkreten naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1128 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2132 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.5.3<br />

entspr.<br />

1859<br />

2914<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

RP-VRG07 Mechtersheim,<br />

Müllgraben<br />

Es wird gefordert, das "Vorranggebiet Rohstoffabbau Mühlgraben"<br />

<strong>zu</strong> streichen, da durch <strong>den</strong> Rohstoffabbau ein voraussichtlich nicht<br />

lösbarer artenschutzrechtlicher Konflikt entstehen würde. Dem<br />

Moorfroschvorkommen in unmittelbarer Nachbarschaft würde die<br />

abgrabungsbedingte Absenkung des Grundwasserstandes in<br />

Verbindung mit einer nicht verhinderbaren Nut<strong>zu</strong>ng des Gewässers<br />

als Badesee infolge des angrenzen<strong>den</strong> Naherholungsschwerpunkts<br />

entgegenstehen. Das Vorranggebiet soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein<br />

„Vorbehalt Naturschutz" in Kombination mit einem „Vorbehalt<br />

Wald".<br />

teilweise folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Mechtersheim,<br />

Mühlgraben (RP-VRG07) wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft. Die naturschutzfachlich besonders<br />

bedeutsame Wasserfläche am westlichen Rand wird aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung ausgespart und als<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt.<br />

Das Gebiet dient damit der langfristigen Sicherung eines Sand- und<br />

Kiesvorkommens. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums ist nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest,<br />

ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Dabei sind auch die<br />

konkreten naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1129 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2133 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1807<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2915<br />

3022<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.5.3<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

RP-VRG07 Mechtersheim,<br />

Müllgraben<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Mechtersheim,<br />

Mühlgraben (RP-VRG07) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein<br />

Vorranggebiet Naturschutz (Z), da negative Auswirkungen für FFHund<br />

Vogelschutzgebiet entstehen.<br />

teilweise folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Mechtersheim,<br />

Mühlgraben (RP-VRG07) wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft. Die naturschutzfachlich besonders<br />

bedeutsame Wasserfläche am westlichen Rand wird aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung ausgespart und als<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt.<br />

Das Gebiet dient damit der langfristigen Sicherung eines Sand- und<br />

Kiesvorkommens. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums ist nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest,<br />

ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Dabei sind auch die<br />

konkreten naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.<br />

2134 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.5.4<br />

Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche (G)<br />

Um bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei Gewerbe- und<br />

Industriebetrieben das Bewusstsein über die Risiken und die<br />

Notwendigkeit der Eigenvorsorge auch beim Umgang mit<br />

wassergefähr<strong>den</strong><strong>den</strong> Stoffen <strong>zu</strong> wecken, sollte <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong>r<br />

Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 2.2.5.4: Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche im Plansatz selbst hier<strong>zu</strong> ein Hinweis enthalten<br />

sein. Es wird deswegen folgende Formulierung vorgeschlagen: Im<br />

zweiten Satz sollte hinter dem Wort Bauleitplanung eingefügt<br />

wer<strong>den</strong>: "... und bei privaten, gewerblichen sowie industriellen<br />

Einzelvorhaben sollten die Möglichkeiten der Bauvorsorge<br />

einschließlich einer hochwasserangepassten Lagerung<br />

wassergefähr<strong>den</strong>der Stoffe ausgeschöpft wer<strong>den</strong>." Ein Austreten<br />

dieser Stoffe in Folge einer unsachgemäßen Lagerung im<br />

Hochwasserfall ist in der Regel mit erheblichen Umweltschä<strong>den</strong><br />

verbun<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der zweite Satz des Plansatzes 2.2.5.4 wird wie folgt geändert:<br />

"Je nach konkreter Gefahrenlage sollen im Rahmen der<br />

Bauleitplanung und bei privaten, gewerblichen sowie industriellen<br />

Einzelvorhaben die Möglichkeiten der Bauvorsorge einschließlich<br />

einer hochwasserangepassten Lagerung wassergefähr<strong>den</strong>der<br />

Stoffe ausgeschöpft wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1130 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2135 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.2.5.4<br />

Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche (G)<br />

Zur Begründung des Plansatzes 2.2.5.4<br />

Überschwemmungsgefährdete Siedlungsbereiche wird folgender<br />

Hinweis gegeben: Es sind auch Bereiche beinhaltet, die von<br />

Hochwässern mit niedrigeren als <strong>den</strong> extremen Jährlichkeiten<br />

betroffen sind. Um dies <strong>zu</strong> verdeutlichen, wird eine abweichende<br />

Formulierung vorgeschlagen:<br />

"Zu <strong>den</strong> überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen<br />

gehören alle Flächen im Innenbereich, die bei<br />

Hochwasserereignissen bis hin <strong>zu</strong> einem Extremhochwasser<br />

potenziell überschwemmt wer<strong>den</strong> können."<br />

folgen<br />

Der erste Satz der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.5.4 wird wie folgt<br />

geändert:<br />

"Zu <strong>den</strong> überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen<br />

gehören alle Flächen im Innenbereich, die bei<br />

Hochwasserereignissen bis hin <strong>zu</strong> einem Extremhochwasser<br />

potenziell überschwemmt wer<strong>den</strong> können."<br />

2136 Stadt Mannheim 2.2.5.4<br />

Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche (G)<br />

Aus dem Textteil Landschaftsrahmenplanung (BW) ergibt sich,<br />

dass in <strong>den</strong> Kartenteilen die „überschwemmungsgefährdeten<br />

Bereiche" auf die Kulisse eines HQ extrem (also eines 1.000-<br />

jährlichen Hochwasserereignis) bezogen sind. Deshalb sind in <strong>den</strong><br />

Erläuterungskarten in Mannheim Teile der Innenstadt sowie ganze<br />

Stadtteile (im Sü<strong>den</strong> z.B. Neuostheim bis Casterfeld oder im<br />

Nor<strong>den</strong> der gesamte Industriehafen und Teile Sandhofens) als<br />

überschwemmungsgefährdete Bereiche gekennzeichnet. Ohne<br />

Studium des umfangreichen Textteiles besteht die Gefahr einer<br />

fehlerhaften Interpretation dieser Darstellungen in <strong>den</strong><br />

Erläuterungskarten. Wir halten es deshalb für geboten, die Legende<br />

der Erläuterungskarten dahingehend <strong>zu</strong> ergänzen, dass sich die<br />

dargestellten Gefährdungen auf ein HQ-extrem beziehen.<br />

teilweise folgen<br />

Die überschwemmungsgefährdeten Bereiche beziehen sich auf<br />

diverse Datengrundlagen, die nicht alle in der Legende aufgeführt<br />

wer<strong>den</strong> können.<br />

Zur Erläuterung der Planinhalte wird im Textteil des Einheitlichen<br />

Regionalplans das Kapitel "I. Allgemeine Hinweise und<br />

Erläuterungen <strong>zu</strong>m Regionalplan" um einen Abschnitt<br />

"Erläuterungen <strong>zu</strong>m Kartenwerk" ergänzt, in dem kurze<br />

Ausführungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> wesentlichen Inhalten der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt gemacht wer<strong>den</strong>.<br />

Hier wird dann auch aufgeführt, wie sich die Kulisse der<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereiche <strong>zu</strong>sammensetzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1131 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2137 Gemeindeverwaltung Angelbachtal 2.2.5.4<br />

Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche (G)<br />

Die in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt<br />

dargestellten überschwemmungsgefährdeten Bereiche am<br />

Angelbach entsprechen nicht unseren hydraulischen Berechnungen<br />

anlässlich der Angelbach-Renaturierung. Diese Festset<strong>zu</strong>ng sollte<br />

anhand der bereits am 10.09.2010 vorliegen<strong>den</strong> Berechnungen<br />

angepasst wer<strong>den</strong>. (Anlage 4) Dies betrifft insbesondere <strong>den</strong><br />

Bereich Etzwiese /Angellocher Weg.<br />

Für <strong>den</strong> bachabwärtsliegen<strong>den</strong> Ortsbereich Michelfeld und<br />

Eichtersheim liegt uns eine Expertise des Planungsbüro Bioplan<br />

aus dem Jahre 1999 vor, wonach auch hier das renaturierte<br />

Bachbett des Angelbachs das 100-jährige Hochwasser bis auf eine<br />

Ausnahme aufnehmen kann. Seinerzeit hatte der Regionalverband<br />

eine Anhörung <strong>zu</strong> Überschwemmungsflächen durchgeführt, (siehe<br />

Anlage 5) Wir beantragen daher, auch <strong>den</strong> übrigen Bereich im<br />

Ortsgebiet aus der Karte heraus<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Die überschwemmungsgefährdeten Bereiche wer<strong>den</strong> in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt entsprechend der<br />

Anregung angepasst.<br />

2138 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.2.5.4<br />

Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche (G)<br />

Bei <strong>den</strong> überschwemmungsgefährdeten Bereichen soll es sich<br />

nach <strong>den</strong> Erläuterungen des Regionalplans um Siedlungsbereiche<br />

(Innenbereich) handeln. Es sind jedoch in der Erläuterungskarte<br />

Natur, Landschaft und Umwelt auch Gebiete im Außenbereich<br />

dargestellt. Als maßgeblich wird die Darstellung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte angesehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt ist die<br />

Gesamtkulisse der überschwemmungsgefährdeten Bereiche<br />

dargestellt. Diese Bereiche umfassen auch Siedlungsgebiete. In<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind keine überschwemmungsgefährdeten<br />

Bereiche, sondern Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz festgelegt. Diese sind nur im<br />

Außenbereich ausgewiesen.<br />

2139 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.2.5.4<br />

entspr.<br />

1014<br />

1263<br />

1689<br />

2045<br />

Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche (G)<br />

Das ehemalige Munitionsdepot Kirrlach im Staatswalddistrikt 9<br />

(Altlußheim) ist inzwischen an ForstBW <strong>zu</strong>rückgegeben. Die Fläche<br />

muss nach erfolgtem Rückbau als Waldfläche dargestellt wer<strong>den</strong><br />

und nicht als Sonderfläche Bund.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargestellten Grün<strong>den</strong> wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

gesamte genannte Bereich künftig mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

(Z) überlagert und als Wald dargestellt. Eine kleine nördliche<br />

Teilfläche wird in <strong>den</strong> benachbarten<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereich und das Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Z) einbezogen, die gesamte<br />

übrige Fläche wird als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z) ausgewiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1132 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2140 Magistrat der Stadt Viernheim 2.2.5.4<br />

Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche (G)<br />

Das Gemeindegebiet Viernheims östlich der alten Weschnitz sollte<br />

in <strong>den</strong> überschwemmungsgefährdeten Bereich aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>, da es sich um ein Überflutungsgebiet handelt.<br />

nicht folgen<br />

Die dreieckige Fläche östlich von Hüttenfeld ist in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt nicht als<br />

überschwemmungsgefährdeter Bereiche gekennzeichnet, da<br />

dieser Bereich in dem als Datengrundlage verwendeten<br />

Regionalplan Südhessen nicht enthalten ist. Insofern bleibt der<br />

Bereich in der Erläuterungskarte ausgespart.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist das Gebiet dagegen auf Grund der<br />

vorgenommenen regionalplanerischen Generalisierung im Sinne<br />

eines Lückenschlusses als Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt.<br />

2141 Stadtverwaltung Frankenthal 2.2.5.4<br />

Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche (G)<br />

In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt erstreckt<br />

sich die Darstellung der überschwemmungsgefährdeten Bereiche<br />

im Osten des Stadtgebietes auch auf größere Flächen, die sich auf<br />

der Frankenthaler Terrasse (unmittelbar anschließend an die<br />

östliche Terrassenkante) befin<strong>den</strong>. Sollte die Abgren<strong>zu</strong>ng der<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereiche entlang der östlichen<br />

Terrassenkante verlaufen, so ist dies bei <strong>den</strong> Plandarstellungen der<br />

Erläuterungskarte <strong>zu</strong> berichtigen. Diesbezüglich verweisen wir auf<br />

die beigefügte Themenkarte Geologie des FNP 1998 der Stadt<br />

Frankenthal.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Darstellung der überschwemmungsgefährdeten Bereiche in<br />

der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt basiert im<br />

Stadtgebiet Frankenthal auf <strong>den</strong> HQextrem (nachrichtlich) Flächen<br />

aus wasserwirtschaftlichen Daten der SGD Süd (09/2010). Vor<br />

diesem Hintergrund wird an <strong>den</strong> dargestellten<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichen festgehalten.<br />

2142 Stadtverwaltung Neustadt 2.2.5.4<br />

entspr.<br />

2050<br />

2627<br />

Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche (G)<br />

Zur Erläuterungskarte Natur. Landschaft und Umwelt - Blatt West<br />

Überschwemmungsgefährdeter Bereich<br />

Der Geinsheimer Großwald südlich des Schlaggrabens (bzw. östlich<br />

der Ortschaft Geinsheim) kann als überschwemmungsgefährdeter<br />

Bereich in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt -<br />

Blatt West ausgewiesen wer<strong>den</strong>, da hier <strong>zu</strong>r Zeit ein<br />

großangelegtes Renaturierungsprojekt läuft, dass das Altgerinne<br />

des Kropsbachs südlich des Schlaggrabens wieder reaktivieren<br />

wird.<br />

folgen<br />

In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt wird das<br />

betreffende Gebiet als überschwemmungsgefährdet dargestellt.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird der Bereich als Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz festgelegt. Das<br />

Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft wird <strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1133 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2143 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.5.4<br />

Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche (G)<br />

Die Darstellung "Überschwemmungsgefährdeter Bereich" betrifft<br />

auch bestehende und geplante Siedlungsflächen, wodurch sich in<br />

Be<strong>zu</strong>g auf die Ausweisung geplanter Siedlungsflächen Zielkonflikte<br />

ergeben. Nach <strong>den</strong> wasserrechtlichen Bestimmungen dürfen in<br />

Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Be<strong>den</strong>ken des Anregers, wonach sich durch die Darstellung<br />

von überschwemmungsgefährdeten Bereichen Zielkonflikte<br />

insbesondere in Be<strong>zu</strong>g auf geplante Siedlungsflächen ergeben,<br />

wer<strong>den</strong> nicht geteilt. Die in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt dargestellten überschwemmungsgefährdeten<br />

Bereiche sind als nachrichtliche Hinweise an<strong>zu</strong>sehen und stellen<br />

keine Restriktion für Bauvorhaben im Siedlungsbestand und in<br />

geplanten Siedlungsflächen dar.<br />

2144 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.2.5.4<br />

Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche (G)<br />

Für das Rehbach-Speyerbach-Gebiet erfolgt derzeit die<br />

Überprüfung des durch Rechtsverordnung der SGD Süd<br />

festgesetzten Überschwemmungsgebiets. Ebenso erfolgt derzeit<br />

eine Fortschreibung des Überschwemmungsgebiets für <strong>den</strong><br />

Eckbach und seine Nebengewässer (HQ 100) durch die SGD Süd.<br />

Nähere Angaben <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Planungen können nicht gemacht wer<strong>den</strong>,<br />

da diese nicht bekannt sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2145 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.5.4<br />

Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche (G)<br />

In der Erläuterungskarte sind die bei<strong>den</strong> im Sü<strong>den</strong> der bebauten<br />

Ortslage Altdorf hineinragen<strong>den</strong> Blaustriche des<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereiches um jeweils 3 mm <strong>zu</strong><br />

kürzen.<br />

nicht folgen<br />

Die blaue Schraffur kennzeichnet in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt überschwemmungsgefährdete Bereiche,<br />

die z.T. auch bis in die Ortslagen hineinreichen. Dabei handelt es<br />

sich um nachrichtliche Darstellungen wasserwirtschaftlicher<br />

Grundlagendaten, die in ihrer Abgren<strong>zu</strong>ng nicht verändert wer<strong>den</strong><br />

können. Insofern wird an der bestehen<strong>den</strong> Darstellung<br />

festgehalten.<br />

2146 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.5.4<br />

Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche (G)<br />

In der Erläuterungskarte sind in der Ortslage Böbingen die zwei<br />

nördlichen Blaustriche um jeweils 1 mm <strong>zu</strong> kürzen.<br />

nicht folgen<br />

Die blaue Schraffur kennzeichnet in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt überschwemmungsgefährdete Bereiche,<br />

die z.T. auch bis in die Ortslagen hineinreichen. Dabei handelt es<br />

sich um nachrichtliche Darstellungen wasserwirtschaftlicher<br />

Grundlagendaten, die in ihrer Abgren<strong>zu</strong>ng nicht verändert wer<strong>den</strong><br />

können. Insofern wird an der bestehen<strong>den</strong> Darstellung<br />

festgehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1134 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2147 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.5.4<br />

Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche (G)<br />

Im Nor<strong>den</strong> ist der in die Ortslage Gommersheim hineinreichende<br />

Blaustrich <strong>zu</strong> entfernen.<br />

nicht folgen<br />

Die blaue Schraffur kennzeichnet in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt überschwemmungsgefährdete Bereiche,<br />

die z.T. auch bis in die Ortslagen hineinreichen. Dabei handelt es<br />

sich um nachrichtliche Darstellungen wasserwirtschaftlicher<br />

Grundlagendaten, die in ihrer Abgren<strong>zu</strong>ng nicht verändert wer<strong>den</strong><br />

können. Insofern wird an der bestehen<strong>den</strong> Darstellung<br />

festgehalten.<br />

2148 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.5.4<br />

Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche (G)<br />

Die bei<strong>den</strong> Blaustriche im Westen sind um jeweils 1 mm <strong>zu</strong> kürzen,<br />

da sie bis in <strong>den</strong> Ortsbereich hineingezeichnet sind.<br />

nicht folgen<br />

Die blaue Schraffur kennzeichnet in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt überschwemmungsgefährdete Bereiche,<br />

die z.T. auch bis in die Ortslagen hineinreichen. Dabei handelt es<br />

sich um nachrichtliche Darstellungen wasserwirtschaftlicher<br />

Grundlagendaten, die in ihrer Abgren<strong>zu</strong>ng nicht verändert wer<strong>den</strong><br />

können. Insofern wird an der bestehen<strong>den</strong> Darstellung<br />

festgehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1135 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2149 Privat<br />

(Privatperson)<br />

2.2.5.4<br />

Überschwemmungsgefährdete<br />

Siedlungsbereiche (G)<br />

Der Einwender stellt dar, dass die Inhalte der Seiten 86 und 87 des<br />

„ Einheitlichen Regionalplanes der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

„ mit Stand März 2012 , incl. des Kartenmaterials (insbesondere die<br />

Inhalte der Erläuterungskarte ) nicht die momentane Realität <strong>zu</strong>m<br />

Ausweis von „überschwemmungsgefährdeten Bereichen"<br />

wiedergeben.<br />

Er bittet um Korrektur der überschwemmungsgefährdeten<br />

Bereiche im Rehbach-Speyerbach-Gebiet im Kartenmaterial des<br />

Einheitlichen Regionalplans vor dem Hintergrund der gemeinsamen<br />

Presseerklärung der SGD Süd, Neustadt sowie der<br />

Gemeindeverwaltung Haßloch vom 14.03. 2012 <strong>zu</strong>m Thema<br />

„Änderung der Rechtsverordnung des Speyerbaches und des<br />

Rehbaches", nach der die Rechtsverordnung vom 07. Juni 2006<br />

(Erläuterungsbericht vom 10. Dezember 2004) wiederhergestellt<br />

wurde.<br />

Er überlässt dem Verband Region Rhein-Neckar das momentan<br />

gültige Kartenmaterial <strong>zu</strong>m Thema Überschwemmungsgebiet <strong>zu</strong>r<br />

Berücksichtigung im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar.<br />

nicht folgen<br />

Die in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt<br />

nachrichtlich dargestellten überschwemmungsgefährdeten<br />

Bereiche sowie die daraus abgeleiteten, in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz basieren auf wasserwirtschaftlichen<br />

Datengrundlagen der SGD Süd, Regionalstelle Abfallwirtschaft,<br />

Wasserwirtschaft, Bo<strong>den</strong>schutz (09/2010).<br />

Nach Angaben der SGD Süd liegen derzeit (Stand 03/2013) für das<br />

Rehbach-Speyerbach Gebiet keine neuen Datengrundlagen vor, auf<br />

<strong>den</strong>en eine Neuabgren<strong>zu</strong>ng der Ausweisungen im Einheitlichen<br />

Regionalplan basieren könnten. Vor diesem Hintergrund bleiben die<br />

im Anhörungsentwurf enthaltenen Festlegungen und Darstellungen<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der Erläuterungskarte bestehen. Für<br />

die bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen ergeben sich daraus keine<br />

Beeinträchtigungen. Künftigen geplanten Nut<strong>zu</strong>ngsänderungen<br />

innerhalb der Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz, die sich auf Bereiche erstrecken, die außerhalb<br />

der überarbeiteten fachplanerischen<br />

Überschwemmungsgebietskulisse liegen, wür<strong>den</strong> aus Sicht des<br />

Verbands Region Rhein-Neckar keine auf <strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

bezogenen, regionalplanerischen Belange entgegenstehen.<br />

Im Rahmen des 1. Workshops der Hochwasserpartnerschaft<br />

Mittlere Vorderpfalz hat der Verband Region Rhein-Neckar<br />

<strong>zu</strong>gesagt, <strong>zu</strong> prüfen, ob der nur nachrichtliche Charakter der<br />

Darstellungen in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und<br />

Umwelt durch einen entsprechen<strong>den</strong> Hinweis stärker<br />

herausgestellt wer<strong>den</strong> kann. Diesbzgl. wird im Textteil des<br />

Einheitlichen Regionalplans das Kapitel "I. Allgemeine Hinweise und<br />

Erläuterungen <strong>zu</strong>m Regionalplan" um einen Abschnitt<br />

"Erläuterungen <strong>zu</strong>m Kartenwerk" ergänzt, in dem kurze<br />

Ausführungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> wesentlichen Inhalten der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der Erläuterungskarte Natur, Landschaft<br />

und Umwelt gemacht wer<strong>den</strong>. Hierin wird auch auf <strong>den</strong><br />

nachrichtlichen Charakter der Darstellungen der Erläuterungskarte<br />

hingewiesen. Darüber hinaus wird in der Erläuterungskarte<br />

oberhalb der Legende folgender <strong>zu</strong>sätzlicher Hinweis eingefügt:<br />

"Die Darstellungen in dieser Karte haben rein nachrichtlichen<br />

Charakter und stellen keine verbindlichen Ziele und Grundsätze der<br />

Raumordnung dar."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1136 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2150 Botanische Vereinigung für<br />

Naturschutz in Hessen e.V. (BVNH)<br />

2.2.5.5<br />

Natürlicher Wasserrückhalt (G)<br />

Wir beantragen, die im Passus <strong>zu</strong>m „Natürlichen<br />

Hochwasserrückhalt" geäußerte Forderung <strong>zu</strong>r Aufforstung von<br />

Offenlandbereichen <strong>zu</strong> streichen (2.2.5.5, Begründung, letzter<br />

Satz).<br />

Die Aufforstung von Offenland, insbesondere von extensivem<br />

Feuchtgrünland in der Aue ist einer der wesentlichsten Ursachen<br />

für <strong>den</strong> Rückgang und die Gefährdung von Tier- und Pflanzenarten<br />

dieser Standorte und damit unzeitgemäß. Insbesondere in der<br />

bereits hochgradig verinselten Landschaft kann die Aufforstung von<br />

Grundstücken mit natürlichen oder halbnatürlicher<br />

Offenlandbiotopen <strong>zu</strong>m lokalen und <strong>zu</strong>nehmend auch <strong>zu</strong>m<br />

regionalen Aussterben einzelner Arten führen. Selbst<br />

Offenlandbrachen sind hier aus naturschutzfachlicher Sicht<br />

wertvoller als eine „standortsgerechte" Beforstung. Nicht mehr<br />

bewirtschaftbare Nass- Brachen sollen stattdessen der Sukzession<br />

überlassen wer<strong>den</strong>. Die standortsgerechte" Aufforstung dürfte in<br />

vielen Fällen wo es um Feuchtstandorte geht, Aufforstung mit<br />

Schwarzerlen bedeuten. Baumschulherkünfte dieser Art sind<br />

jedoch die gefährlichsten Überträger des Erlensterbens, das <strong>den</strong><br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand und damit auch die Hochwasserschutzeignung<br />

abwärts gelegener Bestände stark beeinträchtigen kann. Im<br />

teilweise folgen<br />

Da die Wal<strong>den</strong>twicklung einen wichtigen Beitrag <strong>zu</strong>m<br />

Wasserrückhalt leisten kann, wird an dem betreffen<strong>den</strong> Satz in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.5.5 festgehalten. Zur Klarstellung, dass<br />

hiermit keine Forderung verbun<strong>den</strong> ist, wird das Wort "sollen" durch<br />

das Wort "können" ersetzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1137 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2151 Botanische Vereinigung für<br />

Naturschutz in Hessen e.V. (BVNH)<br />

2.2.5.5<br />

Natürlicher Wasserrückhalt (G)<br />

Es wird beantragt, <strong>den</strong> Passus <strong>zu</strong>m „Natürlichen<br />

Hochwasserrückhalt" im Wald durch Ausführungen <strong>zu</strong>r Bedeutung<br />

des Verzichts auf Wal<strong>den</strong>twässerung und <strong>zu</strong>r Entwicklung, bzw.<br />

Revitalisierung natürlicher Moorstandorte <strong>zu</strong> ergänzen (2.2.5.5.,<br />

unten). Dieser Antrag gilt in Verbindung mit Antrag B 10.<br />

Begründung: Insbesondere die niederschlagsreichsten Gebiete des<br />

Planungsgebietes, also auch diejenigen mit dem höchsten<br />

Abflussaufkommen, sind von Wald bedeckt. Die Verantwortung der<br />

öffentlichen und privaten Waldbesitzer bei der Vermeidung von<br />

Abflussspitzen wird dagegen nur nebensächlich behandelt und<br />

sollte stärker hervorgehoben wer<strong>den</strong>. Insbesondere sollten<br />

wasserabführende Maßnahmen um natürliche Quellbereiche, um<br />

Umfeld von Quellbächen etc. unterbleiben. Ebenso kann die<br />

Retentionskraft vernässungsbegünstigender Standorte, z.B. durch<br />

die Förderung der Wachstumsmöglichkeiten von Torfmoosen<br />

verbessert wer<strong>den</strong>. Entsprechende Standorte lägen <strong>zu</strong>m Beispiel<br />

(großflächig) im Bereich Mudau-Schlossau, oder auch bei<br />

Grasellenbach. Die C02-bin<strong>den</strong>de Wirkung durch Torfakkumulation<br />

käme als weiterer positiver Effekt hin<strong>zu</strong>. Hier wären für die<br />

Waldnutzer lediglich Einschränkungen bei der Baumartenauswahl<br />

<strong>zu</strong> verkraften. Wir verweisen hierbei insbesondere auf das<br />

Schrifttum der LWF Bayern (z.B.<br />

www.lwf.bayern.de/publikationen/daten/wissen/p_33211.pdf).<br />

teilweise folgen<br />

Der letzte Satz im dritten Absatz der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

2.2.5.5 wird wie folgt ergänzt:<br />

"Auch waldbauliche Maßnahmen wie die naturnahe<br />

Wal<strong>den</strong>twicklung mit standortgerechten Wäldern oder die<br />

Aufforstung von bislang brachliegen<strong>den</strong> bzw. landwirtschaftlich<br />

bewirtschafteten Flächen können ebenso <strong>zu</strong>r Abflussreduzierung<br />

beitragen, wie der Verzicht auf Entwässerungsmaßnahmen im<br />

Wald."<br />

Auf die Nennung <strong>zu</strong>sätzlicher Maßnahmen, wie die Revitalisierung<br />

natürlicher Moorstandorte, wird verzichtet, da die Begründung <strong>zu</strong>r<br />

grundsätzlichen Erläuterung des Plansatzes dient und nicht alle<br />

Einzelaspekte beinhalten kann.<br />

2152 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

2.2.5.6<br />

Technischer<br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Gegen <strong>den</strong> Plan bestehen aus Sicht des Staatlichen Wasserbaus<br />

keine Be<strong>den</strong>ken, wenn der Deich selbst -inkl. Deichschutzstreifenals<br />

Bauwerk im Regionalplan (Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte) flächig<br />

dargestellt und in der Legende aufgeführt wird.<br />

nicht folgen<br />

Deiche sind in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt<br />

nachrichtlich als Linie dargestellt. Dadurch wer<strong>den</strong> der Verlauf der<br />

Hochwasserschutzlinie sowie die Begren<strong>zu</strong>ng des gesetzlichen<br />

Überschwemmungsgebiets entlang des Rheins erkennbar. Eine<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Aufnahme dieser nachrichtlichen, rein informativen<br />

Darstellung in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist daher nicht erforderlich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1138 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2153 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

2.2.5.6<br />

Technischer<br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Im zweiten Absatz des Plansatzes 2.2.5.6 Technischer<br />

Hochwasserschutz ist der Halbsatz "und bei Bedarf ein<br />

Klimaänderungsfaktor einbezogen" <strong>zu</strong> streichen.<br />

Die <strong>zu</strong>künftigen Auswirkungen des Klimawandels auf Hochwässer<br />

lassen sich allenfalls grob abschätzen, keinesfalls aber detailliert<br />

vorhersagen. Der Begriff „Klimaänderungsfaktor" würde hier eine<br />

Genauigkeit vorspiegeln, die nicht erreicht wer<strong>den</strong> kann. Er sollte<br />

deshalb gestrichen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Klimaänderungsfaktor kann aus unserer Sicht ein geeignetes<br />

Instrument <strong>zu</strong>r vorsorglichen Begegnung der Folgen des<br />

Klimawandels sein. Unter Vorsorgeaspekten wurde ein solcher<br />

Wert bereits in Ba<strong>den</strong>-Württemberg bei der Bemessung von neu<br />

geplanten technischen Hochwasserschutzeinrichtungen eingeführt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1139 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2154 Privat<br />

(Privatperson)<br />

2.2.5.6<br />

Technischer<br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Der Einwender erhebt <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar folgende Einwände und bittet um Berücksichtigung der<br />

Anregungen. Grundlage bildet dabei die Stellungnahme der<br />

Gemeinde Neuhofen gegenüber der Struktur- und<br />

Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt/Weinstraße.<br />

Die staatsvertragliche Verpflichtung des Landes Rheinland-Pfalz <strong>zu</strong>r<br />

Bereitstellung von 44 Mio. m2 Rückhaltefläche wird als Grundlage<br />

des Planfeststellungsverfahrens erachtet. Die planerischen<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>m Polderstandort „Waldsee/Altrip/Neuhofen"<br />

entsprechen nicht der Verhältnismäßigkeit und sind nicht<br />

vertretbar.<br />

Gründe:<br />

> alternative Flächen, wie z. B. Campinggebiet „Auf der Au",<br />

wer<strong>den</strong> nicht berücksichtigt.<br />

> das raumplanerische Verfahren umfasst insgesamt 56 Mio. m3<br />

Rückhaltefläche; ohne <strong>den</strong> Polderstandort<br />

„Waldsee/Altrip/Neuhofen stehen noch 48 Mio. m3<br />

Rückhaltefläche <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

> der Polderstandort „Hördt" wurde bisher nicht einbezogen.<br />

> die Möglichkeiten von Taschenpoldern sind u. E. nicht<br />

hinreichend berücksichtigt.<br />

> private Flächen wer<strong>den</strong> möglicherweise nur durch langwierige<br />

Enteignungsverfahren <strong>zu</strong>r Verfügung stehen; die Zielplanung 2008<br />

könnte so sicherlich nicht realisiert wer<strong>den</strong>.<br />

> landwirtschaftlicher „Vertragsanbau" ist nicht mehr möglich und<br />

der Ent<strong>zu</strong>g von Anbauflächen durch die Einfassbauwerke (46 ha)<br />

entzieht landwirtschaftlichen Betrieben in Neuhofen die<br />

Existenzgrundlage. Für die Einfassung der gesteuerten Rückhaltung<br />

gehen 16 % bisheriger landwirtschaftlicher Fläche verloren (dies<br />

entspricht der Fläche des ungesteuerten Polders).<br />

> die Schwermetallbelastungen der landwirtschaftlichen Flächen<br />

nach der Inbetriebnahme der gesteuerten Hochwasserrückhaltung<br />

und die damit verbun<strong>den</strong>en Entschädigungsregelungen sind noch<br />

ungeklärt<br />

> das Schöpfwerk am Neuhofener Altrhein stünde auch <strong>zu</strong>künftig<br />

nicht <strong>zu</strong>r Entlastung des alljährlichen Hochwassers im Unterlauf<br />

des Rehbachs <strong>zu</strong>r Verfügung (Bevorratung für BHQ200). Dies hätte<br />

erhebliche negative Auswirkungen auf die Grund- und<br />

Druckwassersituation im nördlichen und westlichen Ortsbereich<br />

von Neuhofen<br />

> die Kostenübernahme und -beteiligung für die Unterhaltung und<br />

nicht folgen<br />

An der Festlegung des Polders Waldsee/Altrip/Neuhofen als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz mit der<br />

Kennzeichnung Hochwasserrückhalteraum wird festgehalten.<br />

Der Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen ist Teil einer<br />

Gesamtkonzeption <strong>zu</strong>r Verbesserung des Hochwasserschutzes am<br />

Rhein. Gem. Raumordnerischem Entscheid (1995) ist der<br />

Hochwasserrückhalteraum mit <strong>den</strong> Zielen der Raumordnung und<br />

Landesplanung vereinbar. Der Polder ist bereits planfestgestellt,<br />

wobei der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2006 beklagt<br />

wird.<br />

Flächen innerhalb der bestehen<strong>den</strong> und geplanten<br />

Hochwasserrückhalteflächen am Rhein wer<strong>den</strong> als Vorranggebiete<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz festgelegt und als<br />

Hochwasserrückhalteraum gekennzeichnet. Dies gilt auch für <strong>den</strong><br />

Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen, der bereits im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz festgelegt ist. Neue<br />

Erkenntnisse, die eine Rücknahme dieser Festlegung im<br />

Einheitlichen Regionalplan begrün<strong>den</strong> wür<strong>den</strong>, liegen dem Verband<br />

Region Rhein-Neckar nicht vor.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1140 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.5<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2154<br />

<strong>den</strong> Betrieb der Hochwasserrückhaltung ist nicht geregelt<br />

> als Bemessungsgrundlage für die Dauer des Rhein-Hochwassers<br />

sind 3 Wochen festgelegt. Für darüberhinausgehende<br />

Hochwasserstände wur<strong>den</strong> keine Szenarien entwickelt.<br />

> die Verfügungsgewalt über <strong>den</strong> Betrieb der<br />

Hochwasserrückhaltung und der Schöpfwerke ist ungeklärt<br />

> die Auswirkungen auf das überregional bedeutsame<br />

Naturschutzgebiet „Neuhofener Altrhein" sind nicht hinreichend<br />

begründet. Es handelt sich hierbei auch um FFH-Gebiet sowie EG-<br />

Vogelschutzgebiet<br />

Ganz wesentliche Be<strong>den</strong>ken ergeben sich aus dem<br />

Grundwasserhydraulichen Gutachten.<br />

Aus <strong>den</strong> dargestellten Grün<strong>den</strong> kann der aktuelle Planungsstand<br />

nach fehlerfreier Abwägung nicht umgesetzt wer<strong>den</strong>. Sollte in der<br />

Abwägung - offenbar mit Blick auf das vorhan<strong>den</strong>e Inventar an<br />

Dämmen und Seen - die Kostenseite stärker gewichtet wer<strong>den</strong> als<br />

die nicht aus<strong>zu</strong>schließen<strong>den</strong>, nachteiligen Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf die Druckwassersituation in Neuhofen, muss mit<br />

entschie<strong>den</strong>em Widerstand gerechnet wer<strong>den</strong>.<br />

Die Planerische Darstellung des „Taschenpolders<br />

Altrip/Waldsee/Neuhofen" ist in der vorgelegten Version nicht<br />

akzeptabel und <strong>zu</strong> streichen. Dies gilt auch für die entsprechen<strong>den</strong><br />

Begründungen.<br />

2155 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

2.2.5.7<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

am Oberrhein (G)<br />

Die IHKs begrüßen außeror<strong>den</strong>tlich, dass sich die Metropolregion<br />

Rhein-Neckar für eine umgehende Realisierung der vertraglich<br />

vereinbarten Rückhaltemaßnahmen am Oberrhein <strong>zu</strong>r<br />

Wiederherstellung einer 200-jährlichen Hochwassersicherheit<br />

einsetzt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1141 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.6<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2156 Bundesministerium des Innern<br />

entspr.<br />

1206<br />

(<strong>zu</strong>gegangen über BMVBS)<br />

- Die in <strong>den</strong> Kapiteln 2.1 und 2.2.6 festgelegten Ziele und Grundsätze<br />

wer<strong>den</strong> angesichts klimatischer Veränderungen, insbesondere der<br />

<strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Zunahme von Hitzeperio<strong>den</strong> als Maßnahmen <strong>zu</strong>m<br />

Schutz der Gesundheit positiv gesehen. Sie knüpfen damit an die in<br />

Kapitel 3.2.1 und 3.2.2 der Deutschen Anpassungsstrategie an <strong>den</strong><br />

Klimawandel getroffenen Handlungsoptionen sowie an<br />

einschlägige Forschungsprogramme (z.B. „Experimenteller<br />

Wohnungs- und Städtebau" / ExWoSt) an.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2157 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

- Die Schadstoff- und Feinstaubbelastung überschreitet in vielen<br />

deutschen Großstädten regelmäßig die Grenzwerte.<br />

Grenzwertüberschreitungen sind jedoch oftmals nicht lokal,<br />

sondern regional und überregional bedingt. Deshalb sehen wir die<br />

dringende Notwendigkeit der Erstellung eines gemeinsamen<br />

Luftreinhalteplans für die Metropolregion Rhein-Neckar sowie die<br />

Erarbeitung eines entsprechen<strong>den</strong> Maßnahmenkatalogs. Dieser<br />

sollte auch Bestandteil des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar sein. Die bereits vorhan<strong>den</strong>en Luftreinhaltepläne einzelner<br />

Städte wie beispielsweise Heidelberg, Mannheim, Ludwigshafen,<br />

Speyer und Worms sollten dabei überarbeitet und<br />

<strong>zu</strong>sammengetragen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

In einem entsprechen<strong>den</strong> Maßnahmenkatalog sollten<br />

Einzelmaßnahmen aufgelistet wer<strong>den</strong>, die einen effektiven Beitrag<br />

<strong>zu</strong>r Absenkung der Luftschadstoffbelastung leisten. Dem<br />

Straßenverkehr als einem der Hauptverursacher von<br />

Stickstoffdioxidemissionen kommt dabei eine zentrale Rolle <strong>zu</strong>.<br />

Mögliche Maßnahmen beinhalten die Errichtung von Umweltzonen<br />

(gleichzeitig muss eine Ausweitung der bestehen<strong>den</strong> Kriterien<br />

erfolgen), Fahrverbote für Kraftfahrzeuge bestimmter<br />

Schadstoffklassen, Verbesserungen des Verkehrsflusses durch<br />

verkehrslenkende- und verkehrssteuernde Systeme, Vermeidung<br />

von Staubemissionen bei Bautätigkeiten und bei Umschlag und<br />

Verarbeitung von Gütern oder LKW-Durchfahrtsverbote.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar wird in verschie<strong>den</strong>en Plankapiteln<br />

auf die Notwendigkeit von Luftreinhaltung verwiesen: Vermeidung<br />

störender Emissionen in klimatisch wertvollen Gebieten (PS.<br />

2.2.6.3), Förderung umweltverträglicher und emissionsmindernde<br />

Verkehrskonzepte und Vernet<strong>zu</strong>ng der Verkehrsträger (Förderung<br />

von Umweltverbün<strong>den</strong>) (PS.3.1.1.3) , Reduzierung des<br />

motorisierten Individualverkehrsaufkommen und der damit<br />

einhergehen<strong>den</strong> Minderung der Luftschadstoff-Emissionen (PS<br />

3.1.6.1), Berücksichtigung des Natur- und Immissionsschutzes (PS<br />

3.1.1.5), Vermeidung/Verringerung von Luftschadstoffen im<br />

Zusammenhang mit Energieeinsparung / effiziente Energienut<strong>zu</strong>ng<br />

(Kap. 3.2.2) und Energieerzeugung (Kap. 3.2.3).<br />

Die Regionalplanung hat ansonsten keine Reglungsmöglichkeiten<br />

<strong>zu</strong>r Bestimmung nut<strong>zu</strong>ngsbezogener Maßnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Luftreinhaltung. Soll die Erforderlichkeit eines regional<br />

abgestimmten Vorgehens weiter vertieft wer<strong>den</strong>, bedarf es hier<br />

eines regionalpolitischen Willensbildungsprozesses im Rahmen der<br />

Regionalentwicklung.<br />

Zudem wird das Thema Schadstoff- und Feinstaubbelastung bereits<br />

auf kommunaler Ebene aufgegriffen (z. B. I<strong>den</strong>tifizierung von<br />

Umweltzonen im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum der MRN).<br />

Auch auf fachgesetzliche Grundlagen wird verwiesen. So bezweckt<br />

das Bundes-Immissionsschutzgesetz die Abwehr bestehender oder<br />

bevorstehender Gefahren (vgl. auch § 1 des Gesetzes <strong>zu</strong>m Schutz<br />

vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung,<br />

Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1142 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.6<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2158 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

3754<br />

- Seit einigen Jahren richtet sich der Fokus bei der Bekämpfung des<br />

Klimawandels verstärkt auf kommunale und lokale Ebene. Die<br />

beschei<strong>den</strong>en Ergebnisse internationaler Klimaverhandlungen<br />

verdeutlichen <strong>den</strong> Stellenwert der Kommunen bei der Bekämpfung<br />

des Klimawandels. Demnach stellt sich für die Kommunen nicht die<br />

Frage, ob sie sich für <strong>den</strong> Klimaschutz engagieren wollen, sondern<br />

vielmehr in welchen Bereichen die Kommunen aktiv wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Vor diesen Herausforderungen gilt es auch beim Städtebau das<br />

Thema Klimawandel <strong>zu</strong> berücksichtigen. Hierbei geht es vor allem<br />

um die Renaturierung von Brachflächen, Flächeneffizienz, die<br />

Förderung nachhaltiger Mobilität und um die Reduzierung der<br />

Wärmebelastung durch die Schaffung von mehr Grün- und<br />

Wasserflächen und die Anpassung der Bebauungsstruktur.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar können nur die Rahmenbedingungen<br />

geschaffen wer<strong>den</strong>, die Detailplanung muss auf kommunaler<br />

Ebene erfolgen. Der VRRN begrüßt die kommunalen Aktivitäten in<br />

diesem Bereich. Im Regionalplan sind <strong>zu</strong>r Freiflächenfreihaltung<br />

Regionale Grünzüge/Grünzäsuren dargestellt. Zudem setzt sich der<br />

VRRN i. S. des Klimaschutzes für <strong>den</strong> Ausbau der Eneuerbaren<br />

Energien ein (vgl. Plankapitel 3.2.4). In diesem Zusammenhang<br />

wird auch auf das Regionale Energiekonzept verwiesen in dessen<br />

Leitbild formuliert ist, dass sich die Metropolregion Rhein-Neckar <strong>zu</strong><br />

einer europaweiten Vorbildregion im Bereich der Energieeffizienz<br />

und des Ausbaus der Erneuerbaren Energien entwickeln soll.<br />

Im Rahmen des Förderprogramms für Maßnahmen <strong>zu</strong>r Anpassung<br />

an <strong>den</strong> Klimawandel des Bundesministeriums für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit kommt der Stadt Speyer eine<br />

zentrale Bedeutung <strong>zu</strong>. Mit ihrem Programm „Klimawandel -<br />

Speyer Folgen. Integriertes Konzept und innovative Strategien <strong>zu</strong>r<br />

Anpassung" setzt die Stadt Speyer auf die Erarbeitung eines<br />

ganzheitlichen und datenbasierten Konzepts <strong>zu</strong>r Anpassung an <strong>den</strong><br />

Klimawandel. Zudem sollen Schlüsselakteure aus Politik,<br />

Verwaltung und Bürgerschaft für das Thema sensibilisiert und<br />

beteiligt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Fraktion GRÜNE begrüßt das Engagement der Stadt Speyer als<br />

Modellstadt ausdrücklich und ruft auch andere Städte und<br />

Gemein<strong>den</strong> aus der Metropolregion Rhein-Neckar auf, ähnliche<br />

Projekte auf kommunaler Ebene <strong>zu</strong> initiieren. Von Seiten des<br />

Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und<br />

Reaktorsicherheit stehen weitere Fördermittel für Maßnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Anpassung an <strong>den</strong> Klimawandel <strong>zu</strong> Verfügung.<br />

2159 Gemeinde Seckach 2.2.6.1<br />

Kaltluftabfluss und Talwinde (G)<br />

Der PS 2.2.6.1 besagt, dass „die Kalt- und<br />

Frischluftentstehungsgebiete sowie die Kalt- und<br />

Frischluftabflussbahnen gesichert, offengehalten und soweit<br />

erforderlich wieder hergestellt wer<strong>den</strong>" sollen. Nach Ansicht der<br />

Gemeinde Seckach sollte hierauf vor allem im Kernraum und in <strong>den</strong><br />

verdichteten Randzonen der Region geachtet wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1143 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.6<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2160 Gemeindeverwaltung Rosenberg 2.2.6.1<br />

Kaltluftabfluss und Talwinde (G)<br />

entspr.<br />

1284<br />

Es wird ergänzend darauf hingewiesen dass die Gemeinde<br />

Rosenberg für alle vier Ortsteile Biotopvernet<strong>zu</strong>ngskonzepte<br />

verabschiedet hat, die sicherstellen, dass Lebensräume für Tiere<br />

und Pflanzen in ausreichendem Maße vorhan<strong>den</strong> sind. Hier<strong>zu</strong> stellt<br />

unser Gemeinderat eine Diskrepanz zwischen ländlichem Raum<br />

und dem Kernraum bzw. <strong>den</strong> verdichteten Randzonen fest: in <strong>den</strong><br />

Kernzonen der Ballungsräume wur<strong>den</strong> durch Ausweitung der<br />

Wohn- und Gewerbebauflächen die Gemarkungen in einem<br />

Ausmaß anthropogen verändert, dass kaum noch Freiräume für<br />

Natur bleiben oder beinahe die letzten Grünzäsuren und<br />

Frischluftschneisen verbraucht wur<strong>den</strong>. Dem gegenüber stünde im<br />

ländlichen Raum ein gigantisches Ausmaß unverbrauchter,<br />

gleichzeitig aber nutzbarer Freiflächen für derartige Entwicklungen<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung, ohne an vergleichbare Grenzen der Belastbarkeit<br />

überhaupt heran<strong>zu</strong>kommen (gilt insbesondere auch <strong>zu</strong> Ziffer<br />

2.2.6.1).<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2161 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

271<br />

2.2.6.2<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Zu Reichartshausen:<br />

Gemäß der Konzeption <strong>zu</strong>r Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes wird mittel- bzw. langfristig die<br />

Siedlungsentwicklung der Gemeinde Reichartshausen im Gewann<br />

„Bettelmannklinge" gesehen. Analog <strong>zu</strong> anderen Ausweisungen in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, sollte diese Fläche von ca. 2,0 ha nicht nur<br />

freigestellt wer<strong>den</strong> von regionalplanerischen Restriktionen, sondern<br />

als „geplante Wohnbaufläche" Aufnahme in <strong>den</strong> Regionalplan-<br />

Entwurf fin<strong>den</strong>.<br />

Die Erläuterungskarte „Natur, Landschaft und Umwelt" weist<br />

diesen Bereich als „Fläche mit hoher bis sehr hoher<br />

klimaökologischer Bedeutung" sowie als „bedeutender Raum für<br />

<strong>den</strong> Regionalbiotopverbund" aus. Die Gemeinde Reichartshausen<br />

geht davon aus, dass diese Darstellung auf die Problemstellung bei<br />

der Ausweisung dieser Baufläche hinweist, die<br />

regionalplanerischen Aussagen jedoch nicht generell gegen eine<br />

Besiedlung dieser Fläche sprechen.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngkarte des Regionalplanentwurfs sind neben der<br />

Bestandsdarstellung nur die in <strong>den</strong> gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen<br />

enthaltenen geplanten Siedlungsflächen (basierend auch auf der<br />

dem Planentwurf <strong>zu</strong>grunde gelegten Planungssystematik)<br />

entsprechend nachrichtlich wiedergegeben Bei dem genannten<br />

Bereich "Bettelmansklinge" (der in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs nicht mit regionalplanerischen Restriktionen<br />

belegt ist) ist dies nicht der Fall, er ist noch nicht Bestandteil des<br />

gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des GVV Waibstadt.<br />

Insofern wird dem Anliegen des GVV Waibstadt bzw. der<br />

Gemeinde Reichartshausen nicht gefolgt


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1144 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.6<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2162 Stadtverwaltung Eberbach 2.2.6.2<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Es fällt auf, dass die Talräume von Gammelsbach, Pleutersbach<br />

und Itter in der Regionalplan-Erläuterungskarte „Natur, Landschaft,<br />

Umwelt" nicht mit dem hierfür vorgesehenen hellblauen Signet<br />

„Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung"<br />

belegt sind. In dem Klimagutachten von SEITZ, Mannheim, 1978,<br />

waren diese Bereiche noch als „Klimaschutzflur" einbezogen. Das<br />

Freihalten der Täler ist aus Grün<strong>den</strong> der Frischluftversorgung der<br />

Siedlungskeme von erheblicher Bedeutung.<br />

Die Bachtäler von Itter, Gammelsbach und Pleutersbach sind mit<br />

dem Signet „Flächen mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer<br />

Bedeutung" <strong>zu</strong> versehen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für die Betrachtung des Schutzgutes Klima und Luft wurde durch<br />

das Büro GEO-NET Umweltconsulting <strong>zu</strong>sammen mit ÖKOPLANA,<br />

Mannheim (vormals Seitz) eine modell- und messwertgestützte<br />

Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Gebiet der MRN<br />

durchgeführt. In der Landschaftsrahmenplanung sind auf S. 62-63<br />

besonders die lokalklimatischen Gegebenheiten im Raum Eberbach<br />

textlich beschrieben. Sie beziehen die vor Ort gemessenen Daten<br />

der Firma ÖKOPLANA, Mannheim ein (z.B. Gammelsbachtal). Die<br />

Erläuterungskarte stellt die für <strong>den</strong> Wirkraum (Siedlungsraum) hoch<br />

bis sehr hoch bedeuten<strong>den</strong> Freiflächen auf der regionalen<br />

Maßstabsebene dar. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind die Talräume<br />

des Gammelbachs, der Itter und des Pleutersbach mit regionalen<br />

Grünzügen belegt, die der Freiraumsicherung auch der<br />

lokalklimatisch bedeuten<strong>den</strong> Räumen dienen.<br />

2163 Gemeinde Birkenau 2.2.6.2<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Die Festset<strong>zu</strong>ng der Vorbehaltsflächen „Klima " ist in <strong>den</strong><br />

definierten Bereichen der Gemeinde, die in der Anlage dezidiert<br />

dargestellt sind und für eine mögliche Siedlungsentwicklung<br />

entsprechend <strong>den</strong> gemeindlichen Planungsabsichten <strong>zu</strong>r<br />

Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes offen gehalten wer<strong>den</strong><br />

sollen, <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, um der gebotenen städtebaulichen<br />

Entwicklung <strong>den</strong> erforderlichen Raum <strong>zu</strong> verschaffen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Bedarfssituation für die weitere Siedlungsentwicklung für <strong>den</strong><br />

Zeitraum bis 2020 ist mit der Gemeinde und dem<br />

Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt.<br />

Planungsperspektiven sind in bei<strong>den</strong> Planwerken auch mit Blick auf<br />

die ersten Überlegungen <strong>zu</strong>r FNP-Fortschreibung abgesichert. An<br />

dieser Stelle wird auch besonders auf <strong>den</strong> rechtsgültigen<br />

Regionalplan Südhessen verwiesen (vor allem auch PS 3.4.1-5, S.<br />

29 RP Südhessen).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1145 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.6<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2164 Stadtverwaltung Lampertheim 2.2.6.2<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Die Flächen mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung<br />

(im Wesentlichen die landwirtschaftliche genutzten Freiflächen als<br />

Korridore zwischen <strong>den</strong> Siedlungsflächen, außer Hüttenfeld - keine<br />

Aussagen <strong>zu</strong>r Bedeutung von Rheinvorland und Lampertheimer<br />

Wald) sollten mit dem Landschaftsplan der Stadt Lampertheim<br />

sowie dem Regionalplan Südhessen abgeglichen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die für die gesamte Metropolregion erfolgte Klimaanalyse wurde<br />

mit <strong>den</strong> Daten der Regionalplanung für <strong>den</strong> Kreis Bergstraße<br />

abgeglichen. Der Analyse liegen unterschiedliche methodische<br />

Vorgehensweisen <strong>zu</strong> Grunde und sind somit nicht vollständig<br />

vergleichbar. Die für Lampertheim vorliegen<strong>den</strong> Daten des<br />

Landschaftsplans sollten für die kommunale Bauleitplanung<br />

herangezogen wer<strong>den</strong>.<br />

2165 Stadtverwaltung Neustadt 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

4225<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt Blatt West<br />

sind auch Flächen östlich von Lachen-Speyerdorf (Flugplatzgelände/<br />

ehemaliges Kasernengelände) trotz ihrer Ostlage und der<br />

siedlungsbegründeten Trennung von Luftaustauschströmen von<br />

Richtung Haardt als Flächen von hoher klimaökologischer<br />

Bedeutung eingetragen. Vermutlich hängt dies mit der Definition<br />

von „Bedeutung" <strong>zu</strong>sammen, die sich hier wohl nicht auf die<br />

Bedeutung für Siedlungsbereiche bezieht. Insofern wäre eine<br />

Definition im Umweltbericht (Kapitel 3.7 Klima und Luft,<br />

Umweltbericht S. 31) hilfreich, welche Flächen warum als<br />

klimaökologisch hoch bedeutsam angesehen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Flugplatz Lachen-Speyerdorf und sein Umfeld sind<br />

grundsätzlich geprägt durch einen sehr hohen Anteil nicht<br />

versiegelter Freiflächen (z. T. landwirtschaftlich genutzt). Durch das<br />

dortige hohe Kaltluftentstehungspotential bieten diese Flächen<br />

klimaökologische Ausgleichswirkungen für benachbarte<br />

Siedlungsräume (vgl. auch PS 2.2.6.2 sowie hier<strong>zu</strong> die<br />

Begründung).<br />

2166 Gemeinde Haßloch 2.2.6.2<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Die Flächen mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung<br />

(Grundsatz 2.2.6.2) wur<strong>den</strong> gegenüber dem RROP 2004 wesentlich<br />

erweitert. Diese Freiräume sind von Bebauung und anderen<br />

Maßnahmen, die die Produktion bzw. <strong>den</strong> Transport frischer und<br />

kühler Luft behindern können, frei<strong>zu</strong>halten. Diese Flächen reichen,<br />

wie bei <strong>den</strong> meisten Kommunen, bis direkt an die vorhan<strong>den</strong>e<br />

Bebauung heran. Die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan als geplante<br />

Wohnbauflächen dargestellten Bereiche sind von der Ausweisung<br />

ausgenommen. Daher bestehen keine Be<strong>den</strong>ken.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2167 Gemeinde Böhl-Iggelheim 2.2.6.2<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gegen die Erweiterung der Flächen mit hoher bis sehr hoher<br />

klimaökologischer Bedeutung bestehen seitens der Gemeinde<br />

Böhl-Iggelheim keine Be<strong>den</strong>ken.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1146 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.6<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2168 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2169<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Altdorf: Im Nor<strong>den</strong> und Sü<strong>den</strong> sind die bis in die<br />

Bebauung hineinragen<strong>den</strong>, blau unterlegten Flächen um <strong>den</strong><br />

Bereich der Bebauung <strong>zu</strong> reduzieren und diese Fläche ist weiß <strong>zu</strong><br />

hinterlegen (EK 1.1 Karte im Anhang).<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

abgewogen und können somit auch bebaute Siedlungsbereiche<br />

überlagern. Auch kann der Eindruck entstehen, dass die<br />

dargestellten Fachbeiträge in <strong>den</strong> Siedlungsbereich hineinlaufen,<br />

stellenweise durch die generalisierte Einzelhausdarstellung der<br />

Topographischen Karte 1:100.000 (TK 100) entstehen. Durch die<br />

Generalisierung nimmt die Einzelhausdarstellung der TK 100 unter<br />

Umstän<strong>den</strong> eine größere Kartenfläche ein, als es der tatsächlichen<br />

Siedlungsfläche entspricht. Diese wird in der Erläuterungskarte<br />

analog <strong>zu</strong>r Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine flächenhafte Darstellung<br />

der bestehen<strong>den</strong> und geplanten Siedlungsflächen (mit Ausnahme<br />

von Aussiedlerhöfen, Ferienhaussiedlungen u.ä.) wiedergegeben.<br />

In der Erläuterungskarte sind auf Grund der nicht erfolgten<br />

Abwägung z.B. auch keine siedlungsstrukturellen<br />

Entwicklungsspielräume ("Weißflächen") berücksichtigt. Die<br />

Erläuterungskarte nimmt außerdem auch nicht an der<br />

Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Altdorf wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1147 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.6<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2169 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2168<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Altdorf: Im Nor<strong>den</strong> und Sü<strong>den</strong> sind die bis in die<br />

Bebauung hineinragen<strong>den</strong>, blau unterlegten Flächen um <strong>den</strong><br />

Bereich der Bebauung <strong>zu</strong> reduzieren und diese Fläche ist weiß <strong>zu</strong><br />

hinterlegen (EK 1.1 Karte im Anhang).<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

abgewogen und können somit auch bebaute Siedlungsbereiche<br />

überlagern. Auch kann der Eindruck entstehen, dass die<br />

dargestellten Fachbeiträge in <strong>den</strong> Siedlungsbereich hineinlaufen,<br />

stellenweise durch die generalisierte Einzelhausdarstellung der<br />

Topographischen Karte 1:100.000 (TK 100) entstehen. Durch die<br />

Generalisierung nimmt die Einzelhausdarstellung der TK 100 unter<br />

Umstän<strong>den</strong> eine größere Kartenfläche ein, als es der tatsächlichen<br />

Siedlungsfläche entspricht. Diese wird in der Erläuterungskarte<br />

analog <strong>zu</strong>r Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine flächenhafte Darstellung<br />

der bestehen<strong>den</strong> und geplanten Siedlungsflächen (mit Ausnahme<br />

von Aussiedlerhöfen, Ferienhaussiedlungen u.ä.) wiedergegeben.<br />

In der Erläuterungskarte sind auf Grund der nicht erfolgten<br />

Abwägung z.B. auch keine siedlungsstrukturellen<br />

Entwicklungsspielräume ("Weißflächen") berücksichtigt. Die<br />

Erläuterungskarte nimmt außerdem auch nicht an der<br />

Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Altdorf wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1148 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.6<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2170 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2171<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Burrweiler: Die innerörtlichen Flächen inmitten der<br />

bebauten Bereiche sind weiß <strong>zu</strong> unterlegen (EK 3.1 Karte im<br />

Anhang).<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten (im Fall<br />

Burrweiler im Wesentlichen klimaökologische Daten) sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

abgewogen und können somit auch bebaute Siedlungsbereiche<br />

überlagern. Auch kann der Eindruck entstehen, dass die<br />

dargestellten Fachbeiträge in <strong>den</strong> Siedlungsbereich hineinlaufen,<br />

stellenweise durch die generalisierte Einzelhausdarstellung der<br />

Topographischen Karte 1:100.000 (TK 100) entstehen. Durch die<br />

Generalisierung nimmt die Einzelhausdarstellung der TK 100 unter<br />

Umstän<strong>den</strong> eine größere Kartenfläche ein, als es der tatsächlichen<br />

Siedlungsfläche entspricht. Diese wird in der Erläuterungskarte<br />

analog <strong>zu</strong>r Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine flächenhafte Darstellung<br />

der bestehen<strong>den</strong> und geplanten Siedlungsflächen (mit Ausnahme<br />

von Aussiedlerhöfen, Ferienhaussiedlungen u.ä.) wiedergegeben.<br />

In der Erläuterungskarte sind auf Grund der nicht erfolgten<br />

Abwägung z.B. auch keine siedlungsstrukturellen<br />

Entwicklungsspielräume ("Weißflächen") berücksichtigt. Die<br />

Erläuterungskarte nimmt außerdem auch nicht an der<br />

Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Burrweiler wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1149 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.6<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2171 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2170<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Burrweiler: Die innerörtlichen Flächen inmitten der<br />

bebauten Bereiche sind weiß <strong>zu</strong> unterlegen (EK 3.1 Karte im<br />

Anhang).<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten (im Fall<br />

Burrweiler im Wesentlichen klimaökologische Daten) sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

abgewogen und können somit auch bebaute Siedlungsbereiche<br />

überlagern. Auch kann der Eindruck entstehen, dass die<br />

dargestellten Fachbeiträge in <strong>den</strong> Siedlungsbereich hineinlaufen,<br />

stellenweise durch die generalisierte Einzelhausdarstellung der<br />

Topographischen Karte 1:100.000 (TK 100) entstehen. Durch die<br />

Generalisierung nimmt die Einzelhausdarstellung der TK 100 unter<br />

Umstän<strong>den</strong> eine größere Kartenfläche ein, als es der tatsächlichen<br />

Siedlungsfläche entspricht. Diese wird in der Erläuterungskarte<br />

analog <strong>zu</strong>r Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte durch eine flächenhafte Darstellung<br />

der bestehen<strong>den</strong> und geplanten Siedlungsflächen (mit Ausnahme<br />

von Aussiedlerhöfen, Ferienhaussiedlungen u.ä.) wiedergegeben.<br />

In der Erläuterungskarte sind auf Grund der nicht erfolgten<br />

Abwägung z.B. auch keine siedlungsstrukturellen<br />

Entwicklungsspielräume ("Weißflächen") berücksichtigt. Die<br />

Erläuterungskarte nimmt außerdem auch nicht an der<br />

Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Burrweiler wird nicht entsprochen.<br />

2172 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2173<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Stadt E<strong>den</strong>koben: Die innerörtlichen Flächen inmitten der bebauten<br />

Bereiche sind weiß <strong>zu</strong> unterlegen (EK 4.1), gleiches gilt für die<br />

Lücken zwischen der Bebauung an der Klosterstraße. [Karte im<br />

Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich um eine kartographische Darstellung von Fachbeiträgen<br />

verschie<strong>den</strong>er Behör<strong>den</strong>, bei <strong>den</strong> innerörtlichen Flächen in<br />

E<strong>den</strong>koben überwiegend um Fachdaten aus der Klimaökologie.<br />

Diese Fachdaten sind im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in<br />

der Erläuterungskarte nicht abgewogen, so dass darin z.B. auch<br />

keine siedlungsstrukturellen Entwicklungsspielräume<br />

("Weißflächen") berücksichtigt sind. Die Erläuterungskarte nimmt<br />

auch nicht an der Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans<br />

teil.<br />

Der Anregung der Stadt E<strong>den</strong>koben wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1150 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.6<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2173 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2172<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Stadt E<strong>den</strong>koben: Die innerörtlichen Flächen inmitten der bebauten<br />

Bereiche sind weiß <strong>zu</strong> unterlegen (EK 4.1), gleiches gilt für die<br />

Lücken zwischen der Bebauung an der Klosterstraße. [Karte im<br />

Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich um eine kartographische Darstellung von Fachbeiträgen<br />

verschie<strong>den</strong>er Behör<strong>den</strong>, bei <strong>den</strong> innerörtlichen Flächen in<br />

E<strong>den</strong>koben überwiegend um Fachdaten aus der Klimaökologie.<br />

Diese Fachdaten sind im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in<br />

der Erläuterungskarte nicht abgewogen, so dass darin z.B. auch<br />

keine siedlungsstrukturellen Entwicklungsspielräume<br />

("Weißflächen") berücksichtigt sind. Die Erläuterungskarte nimmt<br />

auch nicht an der Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans<br />

teil.<br />

Der Anregung der Stadt E<strong>den</strong>koben wird nicht entsprochen.<br />

2174 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2175<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Edesheim: Die innerörtlichen Flächen inmitten der<br />

bebauten Bereiche sind weiß <strong>zu</strong> unterlegen (EK 5.1), dies gilt auch<br />

für die im Westen bestehende Bebauung in Richtung Hainfeld.<br />

[Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen, bei <strong>den</strong> innerörtlichen Flächen<br />

in Edesheim überwiegend um Fachdaten aus der Klimaökologie.<br />

Diese Fachdaten sind im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in<br />

der Erläuterungskarte nicht abgewogen, so dass darin z.B. auch<br />

keine siedlungsstrukturellen Entwicklungsspielräume<br />

("Weißflächen") berücksichtigt sind. Die Erläuterungskarte nimmt<br />

auch nicht an der Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans<br />

teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Edesheim wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1151 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.6<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2175 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2174<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Edesheim: Die innerörtlichen Flächen inmitten der<br />

bebauten Bereiche sind weiß <strong>zu</strong> unterlegen (EK 5.1), dies gilt auch<br />

für die im Westen bestehende Bebauung in Richtung Hainfeld.<br />

[Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen, bei <strong>den</strong> innerörtlichen Flächen<br />

in Edesheim überwiegend um Fachdaten aus der Klimaökologie.<br />

Diese Fachdaten sind im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in<br />

der Erläuterungskarte nicht abgewogen, so dass darin z.B. auch<br />

keine siedlungsstrukturellen Entwicklungsspielräume<br />

("Weißflächen") berücksichtigt sind. Die Erläuterungskarte nimmt<br />

auch nicht an der Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans<br />

teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Edesheim wird nicht entsprochen.<br />

2176 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2177<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Hainfeld: Die innerörtlichen Flächen inmitten der<br />

bebauten Bereiche sind weiß <strong>zu</strong> unterlegen (EK6.1 Karte im<br />

Anhang)<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen, bei <strong>den</strong> innerörtlichen Flächen<br />

in Hainfeld überwiegend um Fachdaten aus der Klimaökologie.<br />

Diese Fachdaten sind im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in<br />

der Erläuterungskarte nicht abgewogen, so dass darin z.B. auch<br />

keine siedlungsstrukturellen Entwicklungsspielräume<br />

("Weißflächen") berücksichtigt sind. Die Erläuterungskarte nimmt<br />

auch nicht an der Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans<br />

teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Hainfeld wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1152 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.6<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2177 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2176<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Hainfeld: Die innerörtlichen Flächen inmitten der<br />

bebauten Bereiche sind weiß <strong>zu</strong> unterlegen (EK6.1 Karte im<br />

Anhang)<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen, bei <strong>den</strong> innerörtlichen Flächen<br />

in Hainfeld überwiegend um Fachdaten aus der Klimaökologie.<br />

Diese Fachdaten sind im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in<br />

der Erläuterungskarte nicht abgewogen, so dass darin z.B. auch<br />

keine siedlungsstrukturellen Entwicklungsspielräume<br />

("Weißflächen") berücksichtigt sind. Die Erläuterungskarte nimmt<br />

auch nicht an der Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans<br />

teil.<br />

Der Anregung der Gemeinde Hainfeld wird nicht entsprochen.<br />

2178 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2179<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Flemlingen: Die Bereiche der bestehen<strong>den</strong> Bebauung im<br />

Westen und Südwesten sind weiß <strong>zu</strong> unterlegen (EK 7.1 Karte im<br />

Anhang)<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten, im Fall<br />

Flemlingen Beiträge <strong>zu</strong>r Klimaökologie, sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

Abwägungskompetenz der Regionalplanung entzogen. Somit<br />

können in der Erläuterungskarte auch keine <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Entwicklungspotentiale (restriktionsfreie "Weißflächen") für<br />

<strong>zu</strong>künftige Baugebiete berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Forderung der Gemeinde Flemlingen wird nicht berücksichtigt.<br />

2179 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2178<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Flemlingen: Die Bereiche der bestehen<strong>den</strong> Bebauung im<br />

Westen und Südwesten sind weiß <strong>zu</strong> unterlegen (EK 7.1 Karte im<br />

Anhang)<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten, im Fall<br />

Flemlingen Beiträge <strong>zu</strong>r Klimaökologie, sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

Abwägungskompetenz der Regionalplanung entzogen. Somit<br />

können in der Erläuterungskarte auch keine <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Entwicklungspotentiale (restriktionsfreie "Weißflächen") für<br />

<strong>zu</strong>künftige Baugebiete berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Forderung der Gemeinde Flemlingen wird nicht berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1153 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.6<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2180 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2181<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Freimersheim: Die blau unterlegte Fläche im westlichen<br />

Ortsbereich ist gegen eine Weißfläche <strong>zu</strong> tauschen (EK 8.1 Karte<br />

im Anhang)<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten, im Fall<br />

Freimersheim Beiträge <strong>zu</strong>r Klimaökologie, sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

Abwägungskompetenz der Regionalplanung entzogen. Somit<br />

können in der Erläuterungskarte auch keine <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Entwicklungspotentiale (restriktionsfreie "Weißflächen") für<br />

<strong>zu</strong>künftige Baugebiete berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Forderung der Gemeinde Freimersheim wird nicht<br />

berücksichtigt.<br />

2181 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2180<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Freimersheim: Die blau unterlegte Fläche im westlichen<br />

Ortsbereich ist gegen eine Weißfläche <strong>zu</strong> tauschen (EK 8.1 Karte<br />

im Anhang)<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten, im Fall<br />

Freimersheim Beiträge <strong>zu</strong>r Klimaökologie, sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

Abwägungskompetenz der Regionalplanung entzogen. Somit<br />

können in der Erläuterungskarte auch keine <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Entwicklungspotentiale (restriktionsfreie "Weißflächen") für<br />

<strong>zu</strong>künftige Baugebiete berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Forderung der Gemeinde Freimersheim wird nicht<br />

berücksichtigt.<br />

2182 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2183<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Gleisweiler: Die blau unterlegte Fläche im Nor<strong>den</strong><br />

inmitten der Bebauung ist <strong>zu</strong> entfernen und gegen eine Weißfläche<br />

<strong>zu</strong> tauschen (EK 9.1 Karte im Anhang)<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten, im Fall<br />

Freimersheim Beiträge <strong>zu</strong>r Klimaökologie, sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

Abwägungskompetenz der Regionalplanung entzogen. Somit<br />

können in der Erläuterungskarte auch keine <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Entwicklungspotentiale (restriktionsfreie "Weißflächen") für<br />

<strong>zu</strong>künftige Baugebiete berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Forderung der Gemeinde Gleisweiler wird nicht berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1154 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.6<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2183 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2182<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Gleisweiler: Die blau unterlegte Fläche im Nor<strong>den</strong><br />

inmitten der Bebauung ist <strong>zu</strong> entfernen und gegen eine Weißfläche<br />

<strong>zu</strong> tauschen (EK 9.1 Karte im Anhang)<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten, im Fall<br />

Freimersheim Beiträge <strong>zu</strong>r Klimaökologie, sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

Abwägungskompetenz der Regionalplanung entzogen. Somit<br />

können in der Erläuterungskarte auch keine <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Entwicklungspotentiale (restriktionsfreie "Weißflächen") für<br />

<strong>zu</strong>künftige Baugebiete berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Forderung der Gemeinde Gleisweiler wird nicht berücksichtigt.<br />

2184 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2185<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Gommersheim: Die innerörtlichen Flächen inmitten der<br />

bebauten Bereiche sind weiß <strong>zu</strong> unterlegen (EK 10.1 Karte im<br />

Anhang)<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten, im Fall<br />

Freimersheim Beiträge <strong>zu</strong>r Klimaökologie, sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

Abwägungskompetenz der Regionalplanung entzogen. Somit<br />

können in der Erläuterungskarte auch keine <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Entwicklungspotentiale (restriktionsfreie "Weißflächen") für<br />

<strong>zu</strong>künftige Baugebiete berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Der Anregung der Gemeinde Gommersheim wird nicht<br />

entsprochen.<br />

2185 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2184<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Gommersheim: Die innerörtlichen Flächen inmitten der<br />

bebauten Bereiche sind weiß <strong>zu</strong> unterlegen (EK 10.1 Karte im<br />

Anhang)<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten, im Fall<br />

Freimersheim Beiträge <strong>zu</strong>r Klimaökologie, sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

Abwägungskompetenz der Regionalplanung entzogen. Somit<br />

können in der Erläuterungskarte auch keine <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Entwicklungspotentiale (restriktionsfreie "Weißflächen") für<br />

<strong>zu</strong>künftige Baugebiete berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Der Anregung der Gemeinde Gommersheim wird nicht<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1155 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.6<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2186 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2187<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Großfischlingen: Die innerörtlichen Flächen inmitten der<br />

bestehen<strong>den</strong> Bebauung sind weiß <strong>zu</strong> unterlegen (EK 11.1), gleiches<br />

gilt auch für die bebauten Bereiche im Osten und Westen der<br />

Ortslage. [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten, im Fall<br />

Freimersheim Beiträge <strong>zu</strong>r Klimaökologie, sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

Abwägungskompetenz der Regionalplanung entzogen. Somit<br />

können in der Erläuterungskarte auch keine <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Entwicklungspotentiale (restriktionsfreie "Weißflächen") für<br />

<strong>zu</strong>künftige Baugebiete berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Der Anregung der Gemeinde Großfischlingen wird nicht<br />

entsprochen.<br />

2187 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2186<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Großfischlingen: Die innerörtlichen Flächen inmitten der<br />

bestehen<strong>den</strong> Bebauung sind weiß <strong>zu</strong> unterlegen (EK 11.1), gleiches<br />

gilt auch für die bebauten Bereiche im Osten und Westen der<br />

Ortslage. [Karte im Anhang]<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten, im Fall<br />

Freimersheim Beiträge <strong>zu</strong>r Klimaökologie, sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

Abwägungskompetenz der Regionalplanung entzogen. Somit<br />

können in der Erläuterungskarte auch keine <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Entwicklungspotentiale (restriktionsfreie "Weißflächen") für<br />

<strong>zu</strong>künftige Baugebiete berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Der Anregung der Gemeinde Großfischlingen wird nicht<br />

entsprochen.<br />

2188 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2189<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Rhodt: Die innerörtlichen Flächen inmitten der bebauten<br />

Bereiche sind weiß <strong>zu</strong> unterlegen (EK 13.1). Gleiches gilt für die<br />

bestehende Bebauung im Nor<strong>den</strong>, Westen und Sü<strong>den</strong> (EK 13.2<br />

Karte im Anhang).<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten, im Fall<br />

Rhodt Beiträge <strong>zu</strong>r Klimaökologie, sind in der Erläuterungskarte im<br />

Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der Abwägungskompetenz<br />

der Regionalplanung entzogen. Somit können in der<br />

Erläuterungskarte auch keine <strong>zu</strong>sätzlichen Entwicklungspotentiale<br />

(restriktionsfreie "Weißflächen") für <strong>zu</strong>künftige Baugebiete<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Der Anregung der Gemeinde Rhodt wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1156 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.6<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Klimaschutz, Luftreinhaltung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2189 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2188<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Rhodt: Die innerörtlichen Flächen inmitten der bebauten<br />

Bereiche sind weiß <strong>zu</strong> unterlegen (EK 13.1). Gleiches gilt für die<br />

bestehende Bebauung im Nor<strong>den</strong>, Westen und Sü<strong>den</strong> (EK 13.2<br />

Karte im Anhang).<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten, im Fall<br />

Rhodt Beiträge <strong>zu</strong>r Klimaökologie, sind in der Erläuterungskarte im<br />

Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der Abwägungskompetenz<br />

der Regionalplanung entzogen. Somit können in der<br />

Erläuterungskarte auch keine <strong>zu</strong>sätzlichen Entwicklungspotentiale<br />

(restriktionsfreie "Weißflächen") für <strong>zu</strong>künftige Baugebiete<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Der Anregung der Gemeinde Rhodt wird nicht entsprochen.<br />

2190 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2191<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Venningen: Die bestehende Bebauung im<br />

nordwestlichen und westlichen Ortseingang ist weiß <strong>zu</strong> unterlegen<br />

(EK 15.1 Karte im Anhang).<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten, im Fall<br />

Venningen Beiträge <strong>zu</strong>r Klimaökologie, sind in der Erläuterungskarte<br />

im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

Abwägungskompetenz der Regionalplanung entzogen. Somit<br />

können in der Erläuterungskarte auch keine <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Entwicklungspotentiale (restriktionsfreie "Weißflächen") für<br />

<strong>zu</strong>künftige Baugebiete berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Der Anregung der Gemeinde Venningen wird nicht entsprochen.<br />

2191 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.2.6.2<br />

entspr.<br />

2190<br />

Klimaökologische Freiflächen<br />

(G)<br />

Gemeinde Venningen: Die bestehende Bebauung im<br />

nordwestlichen und westlichen Ortseingang ist weiß <strong>zu</strong> unterlegen<br />

(EK 15.1 Karte im Anhang).<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten, im Fall<br />

Venningen Beiträge <strong>zu</strong>r Klimaökologie, sind in der Erläuterungskarte<br />

im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

Abwägungskompetenz der Regionalplanung entzogen. Somit<br />

können in der Erläuterungskarte auch keine <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Entwicklungspotentiale (restriktionsfreie "Weißflächen") für<br />

<strong>zu</strong>künftige Baugebiete berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Der Anregung der Gemeinde Venningen wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1157 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2192 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

- Die Bedeutung der Landwirtschaft im Zusammenhang mit der<br />

Pflege der Kulturlandschaften und deren Bedeutung für die<br />

Attraktivität des Tourismus wird in Kap. 2.2.7 nicht erwähnt. Hier<br />

sollte eine Ergän<strong>zu</strong>ng erfolgen.<br />

nicht folgen<br />

Die Anregung wird nicht gefolgt.<br />

In <strong>den</strong> Plansätzen wer<strong>den</strong> Flächennutzer wie z. B. Land- und<br />

Forstwirtschaft oder kommunale Planungsträger nicht explizit<br />

genannt. Die Rolle der Landwirtschaft als Beitrag <strong>zu</strong>r Sicherung und<br />

Weiterentwicklung von Kulturlandschaft ist PS 2.3.1.1 auf S. 97<br />

enthalten.<br />

2193 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Es soll geprüft wer<strong>den</strong>, ob eine kartographische Darstellung von Kenntnisnahme<br />

"Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung" möglich ist.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Darstellung von "Vorbehaltsgebieten für Tourismus und<br />

Naherholung" ist nicht Bestandteil der Vorgaben der<br />

Raumordnungskommission über Form und Inhalt des Regionalplans<br />

Rhein-Neckar.<br />

2194 Gemeinde St. Leon-Rot<br />

Erholungsanlage St. Leoner See<br />

- Die weitere Ausweisung der Erholungsanlage als Bereich mit<br />

besonderer Bedeutung für Naherholung wird begrüßt.<br />

Besonders <strong>zu</strong> unterstreichen ist, dass der Regionalplan die Absicht<br />

enthält, Naherholungsanlagen an <strong>den</strong> ÖPNV an<strong>zu</strong>schließen und<br />

dadurch besser mit <strong>den</strong> Städten und Gemein<strong>den</strong> des Plangebiets<br />

und darüber hinaus <strong>zu</strong> vernetzen. Unterstüt<strong>zu</strong>ng im Sinne der<br />

besseren Erreichbarkeit der Erholungsangebote ist nötig, um<br />

nachhaltige und ökologisch orientierte Freizeitmobilität <strong>zu</strong><br />

erreichen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1158 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2195 Gemeinde Hardheim im fränkischen<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

entspr.<br />

982<br />

- Es sind seitens des Regionalverbandes detaillierte Aussagen <strong>zu</strong><br />

treffen, welche touristischen Einrichtungen künftig in<br />

aufgegebenen ehemaligen Militärliegenschaften möglich sind<br />

nicht folgen<br />

Die zahlreichen Konversionsflächen in der Region Rhein-Neckar<br />

weisen sehr unterschiedliche Standortbegabungen und<br />

Möglichkeiten hinsichtlich ihrer Nachnut<strong>zu</strong>ng auf. Auch die<br />

möglicherweise vorhan<strong>den</strong>en Restriktionen für eine Folgenut<strong>zu</strong>ng<br />

sind für jede Fläche anders. Somit ist die Eignung der Flächen für<br />

eine touristische Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng nicht für alle Areale gleich <strong>zu</strong><br />

bewerten. Vielmehr bedarf es jeweils einer Einzelfallbetrachtung in<br />

Be<strong>zu</strong>g auf die konkrete Fläche und die dort angedachte touristische<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng, bei der die Grundsätze des Kapitels 2.2.7<br />

Tourismus/Erholung und hier insbesondere die Plansätze 2.2.7.5<br />

und 2.2.7.6 berücksichtigt wer<strong>den</strong> sollen. Die geforderte<br />

detaillierte, sich auf alle Flächen beziehende Aussage <strong>zu</strong>r<br />

touristischen Nut<strong>zu</strong>ng ist im Regionalplan daher nicht möglich.<br />

Zur gemeinsamen Ideenfindung und Erörterung in Be<strong>zu</strong>g auf<br />

konkrete touristische Nachnut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten auf <strong>den</strong><br />

Konversionsarealen der Gemeinde Hardheim steht der Verband<br />

Region Rhein-Neckar - insbesondere auch im Zusammenhang mit<br />

der Erarbeitung des Regionalen Entwicklungskonzeptes<br />

Konversion - gerne <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

2196 Verbandsgemeinde Wachenheim - Die Ortsgemeinde Ellerstadt regt an, dass die Aufnahme von<br />

Ellerstadt als Frem<strong>den</strong>verkehrsgemeinde geprüft wer<strong>den</strong> soll. Dies<br />

soll auch auf Grundlage der Solidarität <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong><br />

Friedelsheim und Gönnheim geschehen, welche als<br />

Frem<strong>den</strong>verkehrsgemeinde anerkannt sind. Aus<strong>zu</strong>schließen dabei<br />

ist die Erhebung eines Frem<strong>den</strong>verkehrsbeitrages.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> keine<br />

Gemeindefunktionen für Frem<strong>den</strong>verkehr vergeben. Lediglich<br />

Landschaftsräume erhalten durch eine Darstellung in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt als "Bereich mit<br />

besonderer Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr und Naherholung" <strong>den</strong><br />

Verweis auf Notwendigkeit der Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale für die touristische Nut<strong>zu</strong>ng (vgl.<br />

Plansatz 2.2.7.1). Die dargestellten Bereiche sind als<br />

Begründungselement für die Ausweisung von Regionalen<br />

Grünzügen <strong>zu</strong>r Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen<br />

Landschafts- und Freiraumstruktur eingeflossen.<br />

Die Erläuterungskarte selbst nimmt nicht an der Genehmigung des<br />

Planwerks teil.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1159 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2197 Kreisverwaltung Germersheim - Der Landkreis Germersheim ist momentan in Zusammenarbeit mit<br />

der Stadt Speyer sowie dem Rheinpfalz- Kreis dabei, einen<br />

durchgängigen Wanderweg in <strong>den</strong> Rheinauen <strong>zu</strong> entwickeln. Es ist<br />

<strong>zu</strong> beobachten, dass erholungsorientierte Freizeitformen wie z.B.<br />

Wandern und Radfahren in der Beliebtheit deutlich <strong>zu</strong>nehmen. Im<br />

Sinne einer landschaftsgebun<strong>den</strong>en stillen Erholung und einer<br />

gezielten Besucherlenkung sollen daher bestehende Wege in<br />

weniger sensiblen Bereichen in <strong>den</strong> Rheinauen und eventuell in<br />

einem zweiten Schritt im Bienwald in ein abgestimmtes<br />

Wanderwegekonzept eingebun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Ziel ist es dabei,<br />

<strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong>r Naherholung auch vermehrt Tagesgäste und<br />

Übernachtungsgäste <strong>zu</strong> generieren.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der angesprochene Sachverhalt wird auch Bestandteil der weiteren<br />

Aktivitäten <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng des regionalen Entwicklungskonzepts<br />

Regionalpark Rhein-Neckar sein.<br />

2198 Stadtverwaltung Germersheim - Die Sicherung besonderer landschaftlicher Potenziale <strong>zu</strong>r<br />

touristischen Nut<strong>zu</strong>ng sowie die Weiterentwicklung der<br />

Naherholung wird begrüßt. Freizeit, Sport und Erholung nehmen an<br />

gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung stetig <strong>zu</strong>. Die<br />

Revitalisierung von Brachflächen und Erholungsflächen am Wasser<br />

wird als festes Aufgabenfeld in <strong>den</strong> Stadtentwicklungskonzepten<br />

von Germersheim definiert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Ausführungen fin<strong>den</strong> in vollem Umfang Berücksichtigung im<br />

Rahmen der Umset<strong>zu</strong>ng des Masterplans Vision 2015 Regionalpark<br />

Rhein-Neckar.<br />

Die Rheinuferbereiche wer<strong>den</strong> nicht nur als<br />

Wohnbauflächenpotenziale (hochwertiges Wohnen am Wasser)<br />

nachgefragt („Marinakonzept"), sondern stellen im Zusammenhang<br />

mit dem Spektrum wasserbezogener Freizeitaktivitäten und<br />

Naherholung einen wichtigen Standortfaktor für die Stadt<br />

Germersheim dar. Es ist beabsichtigt, diese Potenziale für Freizeit,<br />

Tourismus und Naherholung sowie <strong>zu</strong>r Freiraumentwicklung<br />

nutzbar <strong>zu</strong> machen.<br />

Hier<strong>zu</strong> sind entsprechende Konzepte in der Vorbereitung<br />

(Rheinvorlandrevitalisierungskonzept). Auch auf die touristische und<br />

naturräumliche Erschließung des rechtsrheinischen<br />

Gemarkungsgebietes legen wir besonderen Wert. Die<br />

Zugänglichkeit und Nut<strong>zu</strong>ng dieses Erholungsraumes (sanfter<br />

Tourismus) muss ebenfalls gewährleistet sein.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1160 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2199 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- Obwohl Landwirtschaft und Weinbau wesentliche Träger für die<br />

Leistungsfähigkeit der Region hinsichtlich Tourismus und<br />

Naherholung sind, fin<strong>den</strong> sie im gesamten Kapitel Tourismus und<br />

Naherholung keinerlei Erwähnung. Auch dass sie<br />

kulturlandschaftsprägend ist und damit aktiv für die Attraktivität der<br />

Region sorgt, ist nicht ersichtlich. Eine entsprechende ergänzende<br />

Erläuterung wird im Kap. 2.2.7 für notwendig gehalten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anregung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

In <strong>den</strong> Plansätzen wer<strong>den</strong> Flächennutzer wie z. B. Land- und<br />

Forstwirtschaft oder kommunale Planungsträger nicht explizit<br />

genannt. Die Rolle der Landwirtschaft als Beitrag <strong>zu</strong>r Sicherung und<br />

Weiterentwicklung von Kulturlandschaft ist PS 2.3.1.1 auf S. 97<br />

enthalten.<br />

2200 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

- In Kap. 2.2.7 Tourismus / Erholung findet sich keine Erwähnung <strong>zu</strong>r<br />

Landwirtschaft, die diese Kulturlandschaft geprägt hat und ein<br />

wesentlicher Träger für die Leistungsfähigkeit dieser Region ist.<br />

Dies muss geändert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im PS 2.2.7.1 wird grundsätzlich auf die landschaftlichen Potenziale<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar hingewiesen, die es <strong>zu</strong> sichern<br />

und weiter<strong>zu</strong>entwickeln gilt. Dabei sind explizit keine einzelnen<br />

Flächennutzer wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, kommunale<br />

Planungsträger angesprochen. Dieses gilt auch für <strong>den</strong> PS 2.2.8.1<br />

Kulturlandschaft mit ihren charakteristischen Nut<strong>zu</strong>ngsformen und -<br />

strukturen.<br />

2201 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Das Gebiet um <strong>den</strong> Waidsee muss Naherholungsgebiet sein. folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Das Naherholungsgebiet um <strong>den</strong> Waidsee ist im Regionalplan<br />

Rhein-Neckar mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g mit dem Ziel der<br />

Freiraumsicherung belegt. In der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt wird der Waidsee mit der Darstellung<br />

"Bereich mit besonderer Bedeutung für Naherholung" <strong>zu</strong>sätzlich<br />

dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1161 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2202 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

Es soll geprüft wer<strong>den</strong>, ob die Tabellen des<br />

Landschaftsrahmenplans („Hinweis auf besonders schutzwürdige<br />

Bereiche innerhalb der landesweit bedeutsamen Erholungs- und<br />

Erlebnisräume" und „regional bedeutsame Erholungs- und<br />

Erlebnisräume" in Be<strong>zu</strong>g gesetzt wer<strong>den</strong> können <strong>zu</strong> PS 2.2.7.1<br />

(Sicherung und Entwicklung der landschaftlichen Potentiale).<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Aussagen der Landschaftsrahmenplanung Rheinland-Pfalz <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> landesweit bedeutsamen Erholungs- und Erlebnisräumen sind<br />

in die Darstellung der Bereiche mit besonderer Bedeutung für<br />

Frem<strong>den</strong>verkehr und Naherholung und der Bereiche mit<br />

besonderer Bedeutung für Naherholung eingeflossen (vgl.<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt).<br />

2203 Stadtverwaltung Heidelberg 2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

In der Erläuterungskarte wer<strong>den</strong> u.a. dargestellt: „Bereiche mit<br />

besonderer Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr und Naherholung" und<br />

„Bereiche mit besonderer Bedeutung für Naherholung". Es wird<br />

vorgeschlagen, folgende Bereiche aufgrund ihrer Lage<br />

(unmittelbar angrenzend <strong>zu</strong> stark bevölkerten Wohngebieten), des<br />

guten -und intensiv frequentierten- Feldwege- und Radwegenetzes<br />

und ihrer tatsächlichen Nut<strong>zu</strong>ng als „Bereiche mit besonderer<br />

Bedeutung für die Naherholung" <strong>zu</strong> kennzeichnen:<br />

Die „grüne Fuge" zwischen Hasenleiser und Rohrbach-Süd.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Darstellung des Bereichs mit besonderer Bedeutung für<br />

Erholung und Frem<strong>den</strong>verkehr wird zwischen Hasenleiser und<br />

Rohrbach-Süd bis <strong>zu</strong> Bahnlinie ergänzt.<br />

2204 Stadtverwaltung Heidelberg 2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

In der Erläuterungskarte wer<strong>den</strong> u.a. dargestellt: „Bereiche mit<br />

besonderer Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr und Naherholung" und<br />

„Bereiche mit besonderer Bedeutung für Naherholung". Es wird<br />

vorgeschlagen, folgende Bereiche aufgrund ihrer Lage<br />

(unmittelbar angrenzend <strong>zu</strong> stark bevölkerten Wohngebieten), des<br />

guten -und intensiv frequentierten- Feldwege- und Radwegenetzes<br />

und ihrer tatsächlichen Nut<strong>zu</strong>ng als „Bereiche mit besonderer<br />

Bedeutung für die Naherholung" <strong>zu</strong> kennzeichnen:<br />

Der gesamte Bereich südlich von Kirchheim bis St. Ilgen/<br />

Sandhausen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der Bereich mit besonderer Bedeutung für die Naherholung wird<br />

zwischen Kirchheim und Sandhausen ergänzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1162 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2205 Stadtverwaltung Heidelberg 2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

In der Erläuterungskarte wer<strong>den</strong> u.a. dargestellt: „Bereiche mit<br />

besonderer Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr und Naherholung" und<br />

„Bereiche mit besonderer Bedeutung für Naherholung". Es wird<br />

vorgeschlagen, folgende Bereiche aufgrund ihrer Lage<br />

(unmittelbar angrenzend <strong>zu</strong> stark bevölkerten Wohngebieten), des<br />

guten -und intensiv frequentierten- Feldwege- und Radwegenetzes<br />

und ihrer tatsächlichen Nut<strong>zu</strong>ng als „Bereiche mit besonderer<br />

Bedeutung für die Naherholung" <strong>zu</strong> kennzeichnen:<br />

Das Areal rings um <strong>den</strong> Kirchheimer Hof.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der Bereich um <strong>den</strong> Kirchheimer Hof wird als Bereich mit<br />

besonderer Bedeutung für die Naherholung ergänzt.<br />

2206 Stadtverwaltung Heidelberg 2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

In der Erläuterungskarte wer<strong>den</strong> u.a. dargestellt: „Bereiche mit<br />

besonderer Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr und Naherholung" und<br />

„Bereiche mit besonderer Bedeutung für Naherholung". Es wird<br />

vorgeschlagen, folgende Bereiche aufgrund ihrer Lage<br />

(unmittelbar angrenzend <strong>zu</strong> stark bevölkerten Wohngebieten), des<br />

guten -und intensiv frequentierten- Feldwege- und Radwegenetzes<br />

und ihrer tatsächlichen Nut<strong>zu</strong>ng als „Bereiche mit besonderer<br />

Bedeutung für die Naherholung" <strong>zu</strong> kennzeichnen:<br />

Der Bereich zwischen Bahnstadt und Pfaffengrund.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der Bereich zwischen Bahnstadt und Pfaffengrund bis südlich des<br />

Pleikartsförster Hofs wird als Bereich mit besonderer Bedeutung<br />

für die Naherholung dargestellt.<br />

2207 Stadtverwaltung Heidelberg 2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

In der Erläuterungskarte wer<strong>den</strong> u.a. dargestellt: „Bereiche mit<br />

besonderer Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr und Naherholung" und<br />

„Bereiche mit besonderer Bedeutung für Naherholung". Es wird<br />

vorgeschlagen, folgende Bereiche aufgrund ihrer Lage<br />

(unmittelbar angrenzend <strong>zu</strong> stark bevölkerten Wohngebieten), des<br />

guten -und intensiv frequentierten- Feldwege- und Radwegenetzes<br />

und ihrer tatsächlichen Nut<strong>zu</strong>ng als „Bereiche mit besonderer<br />

Bedeutung für die Naherholung" <strong>zu</strong> kennzeichnen: gekennzeichnet<br />

wer<strong>den</strong>:<br />

Das Neckarvorland (nördliches Neckarufer) bis <strong>zu</strong>r Alten Brücke.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Der Abschnitt östlich der Alten Brücke entlang des Neckarufers<br />

liegt bereits in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für<br />

Frem<strong>den</strong>verkehr und Naherholung. Die Neckarwiesen westlich der<br />

Alten Brücke sind im Maßstab 1:75.000 mit der gewählten Signatur<br />

für <strong>den</strong> Bereich Naherholung nicht mehr nachvollziehbar darstellbar.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1163 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2208 Stadtverwaltung Heidelberg 2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

In der Erläuterungskarte wer<strong>den</strong> u.a. dargestellt: „Bereiche mit<br />

besonderer Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr und Naherholung" und<br />

„Bereiche mit besonderer Bedeutung für Naherholung". Es wird<br />

vorgeschlagen, folgende Bereiche aufgrund ihrer Lage<br />

(unmittelbar angrenzend <strong>zu</strong> stark bevölkerten Wohngebieten), des<br />

guten -und intensiv frequentierten- Feldwege- und Radwegenetzes<br />

und ihrer tatsächlichen Nut<strong>zu</strong>ng als „Bereiche mit besonderer<br />

Bedeutung für die Naherholung" <strong>zu</strong> kennzeichnen:<br />

Das gesamte Handschuhsheimer Feld.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng des Bereichs mit besonderer Bedeutung für<br />

Naherholung wird unter Berücksichtigung der kommunalen<br />

Bauleitplanungen im Bereich der Universitätsplanungen redaktionell<br />

neu abgegrenzt.<br />

2209 Stadtverwaltung Heidelberg 2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

In der Erläuterungskarte wer<strong>den</strong> u.a. dargestellt: „Bereiche mit<br />

besonderer Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr und Naherholung" und<br />

„Bereiche mit besonderer Bedeutung für Naherholung". Es wird<br />

vorgeschlagen, folgende Bereiche aufgrund ihrer Lage<br />

(unmittelbar angrenzend <strong>zu</strong> stark bevölkerten Wohngebieten), des<br />

guten -und intensiv frequentierten- Feldwege- und Radwegenetzes<br />

und ihrer tatsächlichen Nut<strong>zu</strong>ng als „Bereiche mit besonderer<br />

Bedeutung für die Naherholung" <strong>zu</strong> kennzeichnen:<br />

Der Bereich östlich der Speyerer Straße, nördlich der<br />

Pleikartsförster Straße.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der angesprochene Bereich wird als Bereich mit besonderer<br />

Bedeutung für Naherholung dargestellt.<br />

2210 Stadtverwaltung Ludwigshafen 2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

In Rheingönheim (Sü<strong>den</strong>) liegt die Signatur „Naherholung" auf<br />

Siedlungsfläche (betrifft Gewerbefläche südlich des<br />

Brückweggrabens und auf geplante Wohnbaufläche südlich<br />

Neubruch; dies sollte in der Erläuterungskarte <strong>zu</strong>rückgenommen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der Bereich mit besonderer Bedeutung für die Naherholung wird<br />

mit dem südlichen Ortsrand von Rheingönheim <strong>zu</strong>r Grenzziehung<br />

abgeglichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1164 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2211 Stadtverwaltung Ludwigshafen 2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

In einigen Punkten wur<strong>den</strong> Abweichungen der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

mit der Erläuterungskarte Natur, Landschaft, Umwelt festgestellt;<br />

hier sollte die Erläuterungskarte gem. untenstehen<strong>den</strong> Punkten<br />

entsprechend angepasst wer<strong>den</strong>:<br />

Südlich Melm: hier soll analog der in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

<strong>zu</strong>rückgenommenen Grünzäsur Notwende-Melm und Weihergebiet<br />

(Aussparung für <strong>den</strong> Lebensmittelmarkt; Karte Nr. 16) auch die<br />

Naherholungssignatur in der Erläuterungskarte <strong>zu</strong>rückgenommen<br />

wer<strong>den</strong><br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt stellt die<br />

unabgewogenen fachlichen Grundlagen dar. Damit wird deutlich,<br />

dass es nicht <strong>zu</strong> einer Angleichung zwischen Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

und Erläuterungskarte kommen muss. Das Ergebnis der<br />

Endabwägung ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte abgebildet (in diesem<br />

Fall eine restriktionsfreie Fläche für eine beabsichtigte kommunale<br />

Bauleitplanungsmaßnahme (hier: Lebensmittelmarktansiedlung).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1165 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2212 Gemeinde Haßloch 2.2.7.1<br />

entspr.<br />

1326<br />

1723<br />

3822<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

Im Bereich der ehemaligen Bauschuttdeponie an der Neustadter<br />

Straße plant die Gemeinde Haßloch als Grundstückseigentümer die<br />

Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer<br />

Gesamtbruttofläche von ca. 7,5 Hektar. Der Gemeinderat hat hier<strong>zu</strong><br />

einstimmig beschlossen, die Verfahren <strong>zu</strong>r Änderung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans und des Bebauungsplans ein<strong>zu</strong>leiten.<br />

Gemäß dem „Leitfa<strong>den</strong> für die Bewertung großflächiger Solar- und<br />

Photovoltaikanlagen im Freiraum aus raumordnerischer und<br />

landesplanerischer Sicht" (Stand: 09/2010) ist aufgrund der hohen<br />

Raumbedeutsamkeit für Anlagen mit einer Flächengröße von 0,5 ha<br />

bis 10 ha <strong>zu</strong>nächst eine vereinfachte raumordnerische Prüfung<br />

gemäß § 18 Landesplanungsgesetz Rheinland- Pfalz durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Diese wurde durch die Gemeindeverwaltung mit Schreiben vom<br />

23.08.2012 bei der SGD-Süd beantragt. Da das Deponiegelände<br />

seit Anfang 2010 durch <strong>den</strong> Abfallwirtschaftsbetrieb des<br />

Landkreises Bad Dürkheim saniert wird und damit erhebliche<br />

Veränderungen der Oberflächengestalt, der Vegetationsstrukturen<br />

und des gesamten Lebensraums einhergingen, sind die im Entwurf<br />

enthaltenen Darstellungen als Bestandteil des Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs (Ziel 2.1.1), als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Ziel 2.2.1.2) und als Bereich mit besondere<br />

Bedeutung für die Naherholung (Grundsatz 2.2.7.1) <strong>zu</strong> korrigieren<br />

bzw. <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Diese Fläche dient offensichtlich nicht<br />

mehr - wie es das Ziel 2.2.1.2 u.a. voraussetzt - der Erhaltung<br />

heimischer Pflanzenarten. Dieser Standort deckt sich mit <strong>den</strong><br />

Anforderungen des Grundsatzes 3.2.4.2, wonach<br />

Freiflächenanlagen auf Standorten realisiert wer<strong>den</strong> sollen, von<br />

welchen keine gravieren<strong>den</strong> Beeinträchtigungen des<br />

Landschaftsbilds ausgehen, die bereits Vorbelastungen aufweisen,<br />

als Deponiestandort dienten und eine (hier zwischenzeitlich<br />

eingetretene) geringe ökologische Wertigkeit haben.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Standorte für PV-<br />

Freiflächenanlagen ausgewiesen. Wie in der Stellungnahme <strong>zu</strong>r<br />

vereinfachten raumordnerischen Prüfung dargelegt, begrüßt der<br />

Verband Region Rhein-Neckar die Errichtung der Photovoltaikanlage<br />

auf der ehemaligen Deponie an der Neustadter Straße. Seitens der<br />

SGD Süd ist das Zielabweichungsverfahren positiv beschie<strong>den</strong><br />

wor<strong>den</strong>, so dass der Realisierung des Vorhabens keine<br />

regionalplanerischen Be<strong>den</strong>ken im Wege stehen. Die<br />

regionalplanerischen Ausweisungen (Regionaler Grün<strong>zu</strong>g,<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan beibehalten, da die Errichtung der PV-<br />

Anlagen diesen Ausweisungen im konkreten Einzelfall nicht<br />

widerspricht und da es sich bei der PV-Anlage um eine befristete<br />

Nut<strong>zu</strong>ng handelt.<br />

2213 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

Es wird angeregt, im Bereich der Ortslage von Knittelsheim die<br />

Darstellung „für die Erholung besonders geeigneter Bereich" in der<br />

Erläuterungskarte <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, da sich dieser Bereich<br />

aufgrund der vorhan<strong>den</strong>en Nut<strong>zu</strong>ngen für die Naherholung nicht<br />

eignet.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1166 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2214 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Berg)<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

VG Hagenbach: Der Ortsgemeinderat Berg weist allgemein auf<br />

Unschärfen im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar hin. Die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Bauflächen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollte<br />

entsprechend dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan angepasst und die<br />

regionalplanerischen Festlegungen stärker an <strong>den</strong> angepassten<br />

Siedlungsgrenzen orientiert wer<strong>den</strong>. Im Einzelnen wer<strong>den</strong> hier<strong>zu</strong><br />

aufgeführt:<br />

[…]<br />

- Hinsichtlich der im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellten<br />

bestehen<strong>den</strong> / geplanten Gewerblichen und Gemischten<br />

Bauflächen im Osten von Berg resp. von Neulauterburg sollte eine<br />

Korrektur der Erläuterungskarte „Natur, Landschaft und Umwelt"<br />

(Freihaltung von sonstigen Flächenausweisungen) erfolgen, da<br />

diese als „Bereich mit besonderer Bedeutung für die Naherholung"<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich um eine kartographische Darstellung von Fachbeiträgen<br />

verschie<strong>den</strong>er Behör<strong>den</strong>. Diese Fachdaten sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

abgewogen und können somit auch bebaute Siedlungsbereiche<br />

überlagern. Die Erläuterungskarte nimmt jedoch nicht an der<br />

Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans teil. Folglich wird<br />

die kartographische Darstellung der Fachbeiträge nicht korrigiert.<br />

2215 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Stadt Hagenbach)<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

VG Hagenbach: Der Stadtrat von Hagenbach weist allgemein auf<br />

Unschärfen im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar hin. Die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Bauflächen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollte<br />

entsprechend dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan angepasst und die<br />

regionalplanerischen Festlegungen stärker an <strong>den</strong> angepassten<br />

Siedlungsgrenzen orientiert wer<strong>den</strong>. Im Einzelnen wer<strong>den</strong> hier<strong>zu</strong><br />

aufgeführt:<br />

[…]<br />

Der Bereich des ehemaligen Sägewerks an der K 19 (bestehende /<br />

geplante gewerbliche Baufläche) liegt komplett in einem „Bereich<br />

mit besonderer Bedeutung für die Naherholung". Hier sollte eine<br />

Korrektur der Erläuterungskarte „Natur, Landschaft und Umwelt"<br />

mit Darstellung einer Siedlungsfläche und Freihaltung von<br />

sonstigen Flächenausweisungen erfolgen.<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich um eine kartographische Darstellung von Fachbeiträgen<br />

verschie<strong>den</strong>er Behör<strong>den</strong>. Diese Fachdaten sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

abgewogen und können somit auch bebaute Siedlungsbereiche<br />

überlagern. Die Erläuterungskarte nimmt jedoch nicht an der<br />

Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans teil. Folglich wird<br />

die kartographische Darstellung der Fachbeiträge nicht korrigiert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1167 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2216 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Neuburg)<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

VG Hagenbach: Der Ortsgemeinderat von Hagenbach weist auf die<br />

Überlagerung des Bereichs der Gewerblichen Bauflächen im<br />

Bereich „Derrück" als „Bereich mit besonderer Bedeutung für die<br />

Naherholung" hin. Die Erläuterungskarte „Natur, Landschaft und<br />

Umwelt" soll in diesem Bereich korrigiert wer<strong>den</strong>. Die Darstellung<br />

soll als Siedlungsfläche und Freihaltung von sonstigen<br />

Flächenausweisungen erfolgen.<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich um eine kartographische Darstellung von Fachbeiträgen<br />

verschie<strong>den</strong>er Behör<strong>den</strong>. Diese Fachdaten sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

abgewogen und können somit auch bebaute Siedlungsbereiche<br />

überlagern. Die Erläuterungskarte nimmt jedoch nicht an der<br />

Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans teil. Folglich wird<br />

die kartographische Darstellung der Fachbeiträge nicht korrigiert.<br />

2217 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Scheibenhardt)<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

VG Hagenbach: Der Ortsgemeinderat von Neuburg weist allgemein<br />

auf Unschärfen im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar hin. Die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Bauflächen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollte<br />

entsprechend dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan angepasst und die<br />

regionalplanerischen Festlegungen stärker an <strong>den</strong> angepassten<br />

Siedlungsgrenzen orientiert wer<strong>den</strong>. Im Einzelnen wer<strong>den</strong> hier<strong>zu</strong><br />

aufgeführt:<br />

[…]<br />

- Die Mischgebietsbebauung der Bienwaldmühle sowie die<br />

geplante Gemischte Baufläche „südöstlich der K 16" liegt komplett<br />

in einem „Bereich mit besonderer Bedeutung für die Naherholung".<br />

Hier sollte eine Korrektur der Erläuterungskarte „Natur, Landschaft<br />

und Umwelt" mit Darstellung einer Siedlungsfläche und Freihaltung<br />

von sonstigen Flächenausweisungen erfolgen.<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich um eine kartographische Darstellung von Fachbeiträgen<br />

verschie<strong>den</strong>er Behör<strong>den</strong>. Diese Fachdaten sind in der<br />

Erläuterungskarte im Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

abgewogen und können somit auch bebaute Siedlungsbereiche<br />

überlagern. Die Erläuterungskarte nimmt jedoch nicht an der<br />

Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans teil. Folglich wird<br />

die kartographische Darstellung der Fachbeiträge nicht korrigiert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1168 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2218 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2488<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

Nr: 18 Heidelberg Kleingärten Kirchheimer Loch<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z); Bereich mit besonderer<br />

Bedeutung für Naherholung<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Zuordnung <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Konversionsflächen Campbell Barracks und<br />

Patton Barracks (Naherholung, Gartenbau)<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Kleingartenanlage im Sinne einer Siedlungsfreifläche ist auf der<br />

Ebene der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung gem. der<br />

Darstellungsmöglichkeit des BauGB § 5 (2) Nr.5 <strong>zu</strong> sichern.<br />

2219 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1757<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1843<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

Nr: 19 Heidelberg Gebiet Hangäckerhöfe<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Grünzäsur (Z), Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (G); Bedeutende Räume für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Grünzäsur (Z), Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z);<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für Naherholung<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Außenbereich vor weiterer Zersiedlung und Versiegelung schützen,<br />

Naherholungsmöglichkeiten aufrecht erhalten<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Mit dem regionalplanerische Ziel der Darstellung einer Grünzäsur<br />

ist der Freiraumschutz zwischen Hasenleiser und Leimen gesichert.<br />

Die Flächen für <strong>den</strong> Biotopverbund wur<strong>den</strong> im Rahmen der<br />

Landschaftsrahmenplanung i<strong>den</strong>tifiziert und gem. ihrer Bedeutung<br />

in die regionalplanerische Abwägung eingestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1169 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2220 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1758<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2282<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

Nr: 20 Heidelberg Rohrbach, Gebiet um<br />

Hofweinberg/Himmelsleiter Müllenberg<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen(N);<br />

Bedeutende Räume für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z);<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für Naherholung<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Siedlungsgrenze eindeutig markieren, Naherholungsmöglichkeiten<br />

aufrecht erhalten<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Aus regionalplanerischer Sicht ist die endgültige Siedlungsgrenze<br />

mit der östlich beginnen<strong>den</strong> Vorranggebietsausweisung für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege deutlich gekennzeichnet. Auf<br />

der Ebene der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung können freiraumsichernde<br />

Darstellungen <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund an dieser Stelle<br />

ergänzen.<br />

2221 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1534<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2288<br />

2649<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

Nr: 32 Heidelberg Schlierbach: Gebiet um Wolfsbrunnen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet für Wald- und Forstwirtschaft (G), Grünzäsur;<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für Naherholung<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Außenbereich vor weiterer Zersiedlung und Versiegelung schützen,<br />

Naherholung weiterhin ermöglichen<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Flächen im Bereich Wolfsbrunnen sind z.T. nachrichtlich mit der<br />

Nut<strong>zu</strong>ng Wald dargestellt, z.T. als sonstige Flächen. Es handelt sich<br />

um einen Übergangsbereich <strong>zu</strong>r dort vorhan<strong>den</strong>en Bebauung von<br />

Schlierbach. Die Freiraumsicherung ist aus regionalplanerischer<br />

Sicht gewährleistet. Die Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung kann hier weitere<br />

Darstellungen <strong>zu</strong>m Freiraumschutz darstellen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1170 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2222 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1548<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

Nr: 114 Ludwigshafen Große Blies und angrenzende Freiflächen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Grünzäsur, Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Zusätzlich Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Naherholung<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Beliebtes Freizeitgebiet, Siedlungsdruck durch Neubaugebiete<br />

(ehemalige Coca-Cola)<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Bereich große Blies als wichtiges Naherholungsangebot in<br />

Ludwigshafen ist Teil der Darstellung einer Grünzäsur, die <strong>den</strong><br />

Freiraum auch mit Blick auf die Verbindungsmöglicheit Richtung<br />

Rheingönheim bereits sichert.<br />

2223 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

Nr: 115 Ludwigshafen Edigheimer Weiher, Im Hansenbusch, am<br />

Frankenthaler Kanal<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Freiflächen, Flächen mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer<br />

Bedeutung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Zusätzlich Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Naherholung<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Einziger Zugang <strong>zu</strong>m Rhein für die Bewohner der nördlichen<br />

Stadtteile<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind die angesprochenen Gebiete<br />

bereits vollständig mit einer Regionalen Grünzäsur dargestellt. Sie<br />

soll die verbliebenen Freiräume im dicht besiedelten Umfeld vor<br />

weiterer Bebauung sichern. Damit wir der Erholungsfunktion dieser<br />

Flächen Rechnung getragen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1171 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2224 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Pro-Dossenheim)<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Sachlage beantragen die<br />

Antragsteller <strong>zu</strong>r nachhaltigen Sicherung des Naherholungsgebietes<br />

„Dossenheimer Feld" folgende Änderungen im aktuellen<br />

Regionalplan:<br />

[…]<br />

Ausweisung des „Dossenheimer Feldes" sowie der Flächen 3 und<br />

3a <strong>zu</strong>m „Bereich mit besonderer Bedeutung für die Naherholung".<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Flächen westlich von Dossenheim sind auf Grund ihrer starken<br />

baulichen Prägung (Gewerbestrukturen, landwirtschaftliche<br />

Funktionsgebäude) nicht geeignet für eine Ausweisung eines<br />

Bereichs mit besonderer Bedeutung für Naherholung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1172 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2225 Privat<br />

entspr.<br />

1458<br />

2538<br />

(Privatperson)<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

In Weinheim sind vor allem die Gebiete Breitwiesen und<br />

Hammelsbrunnen absolut und mit hohem Vorrang im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan als landwirtschaftliches Gelände und ebenso<br />

als Naherholungsgebiet ein<strong>zu</strong>stufen. Da<strong>zu</strong> gehören auch der<br />

Weinheimer Bereich zwischen Obrichtstraße und Hammerweg.<br />

Des Weiteren, muss das Gebiet um <strong>den</strong> Waidsee als<br />

Naherholungsgebiet eingestuft wer<strong>den</strong>. All dies soll dann in <strong>den</strong><br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>g eingebun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Bereich "Hammelsbrunnen" ist im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Stadt Weinheim als geplantes<br />

Gewerbe-/Industriegebiet dargestellt und kann somit im<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar nicht als<br />

landwirtschaftliches Gelände und als Naherholungsgebiet<br />

eingestuft wer<strong>den</strong>.<br />

In planerisch engem Zusammenhang mit dem Bereich<br />

"Hammelsbrunnen" steht aktuell der Bereich Breitwiesen. Da<strong>zu</strong><br />

folgende Ausführungen:<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleiche Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1173 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2225 Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt. Da die „Breitwiesen“ eine höhere<br />

Eignung als Standort für gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen,<br />

gleichzeitig der „Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen<br />

erfüllt, steht aus Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der<br />

Flächen nichts im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es deshalb nicht möglich, inbe<strong>zu</strong>g auf<br />

<strong>den</strong> Regionalplan <strong>den</strong> gestellten Forderungen <strong>zu</strong> folgen.<br />

Hinsichtlich des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans der Stadt Weinheim ist<br />

<strong>zu</strong>nächst diese (unter Beachtung der<br />

raumordnerischen/regionalplanerischen Vorgaben) für die Inhalte<br />

verantwortlich.<br />

Was <strong>den</strong> Weinheimer Bereich zwischen Obrichtstraße und<br />

Hammerweg und das Gebiet um <strong>den</strong> Waidsee sowie deren<br />

Einstufung als Naherholungsgebiete mit der Einbindung in <strong>den</strong><br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>g anbelangt, wird in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt das Gebiet um <strong>den</strong> Waidsee als Bereich<br />

mit besonderer Bedeutung für die Naherholung dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1174 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2226 Privat<br />

entspr.<br />

1461<br />

(Privatperson)<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

Die Gebiete Hammelsbrunnen und Breitwiesen sind im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan als landwirtschaftliches Gelände und <strong>zu</strong>r<br />

Naherholung ein<strong>zu</strong>stufen. Ebenso in <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

einbin<strong>den</strong>.<br />

Ebenso der Bereich zwischen Olbrichtstrasse und Hammerweg.<br />

teilweise folgen<br />

Der Bereich "Hammelsbrunnen" ist im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Stadt Weinheim als geplantes<br />

Gewerbe-/Industriegebiet dargestellt und kann somit im<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar nicht als<br />

landwirtschaftliches Gelände und als Naherholungsgebiet<br />

eingestuft wer<strong>den</strong>.<br />

In planerisch engem Zusammenhang mit dem Bereich<br />

"Hammelsbrunnen" steht aktuell der Bereich Breitwiesen. Da<strong>zu</strong><br />

folgende Ausführungen:<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleiche Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1175 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2226 Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt. Da die „Breitwiesen“ eine höhere<br />

Eignung als Standort für gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen,<br />

gleichzeitig der „Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen<br />

erfüllt, steht aus Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der<br />

Flächen nichts im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es deshalb nicht möglich, inbe<strong>zu</strong>g auf<br />

<strong>den</strong> Regionalplan <strong>den</strong> gestellten Forderungen <strong>zu</strong> folgen.<br />

Hinsichtlich des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans der Stadt Weinheim ist<br />

<strong>zu</strong>nächst diese (unter Beachtung der<br />

raumordnerischen/regionalplanerischen Vorgaben) für die Inhalte<br />

verantwortlich.<br />

Was <strong>den</strong> Weinheimer Bereich zwischen Obrichtstraße und<br />

Hammerweg sowie dessen Einstufung als Naherholungsgebiete<br />

mit der Einbindung in <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g anbelangt, wird<br />

dieser in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt als<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für die Naherholung dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1176 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2227 Privat<br />

(Privatperson)<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

Neubaugebiet "Fünfvierteläcker", Ketsch:<br />

Laut Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt Blatt Ost<br />

des Regionalplans Rhein-Neckar ist das geplante Neubaugebiet 5/4-<br />

Äcker als Bereich mit besonderer Bedeutung für Naherholung<br />

ausgewiesen. Dies kann ich als Anwohner des jetzt noch dort<br />

entlangführen<strong>den</strong> Forstwegs bestätigen, der von Spaziergängern<br />

und Fahrradfahrern <strong>zu</strong> allen Jahreszeiten stark genutzt wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Einwenderin wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

Ergänzend wird auf die Behandlung der weiteren Ausführungen der<br />

Einwenderin im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet<br />

"Fünfviertel Äcker" in Ketsch verwiesen.<br />

2228 Freunde des Neckars e.V. 2.2.7.1<br />

entspr.<br />

3641<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

V.) Unter Ziffer 2.2.7.1 schreiben Sie: „Die landschaftlichen<br />

Potentiale der Metropolregion Rhein-Neckar sollen für die<br />

touristische Nut<strong>zu</strong>ng und für Naherholung gesichert und<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong>... (das gilt insbes. für) Natur, Landschaft<br />

und Umwelt" (unter Leitbegriff „Tourismus/Erholung", 2.2.7).<br />

Unsere Kommentierung = Früher hat man die Wale gejagt, bis sie<br />

kurz vor ihrer Ausrottung stan<strong>den</strong>. Heute praktiziert man Wal-<br />

Watching in bestimmten Gebieten, wo sich (Teil)Bestände erholen<br />

konnten und mit einem erheblich höherem finanziellen Zugewinn<br />

als Wal-Killing je abwarf. Die landschaftlichen und freizeitlichen<br />

Potentiale des Neckarstroms und seiner Uferareale sind in puncto<br />

Tourismus, Wassertourismus i.V.m. Gastronomie usw. auch in <strong>den</strong><br />

Landbereichen sicherlich nicht ausgeschöpft. Ein sinnvolles<br />

Nebeneinander von ügMS mit <strong>den</strong> vielfältigen Formen der<br />

touristischen Nut<strong>zu</strong>ng ist für uns nicht erkennbar <strong>zu</strong>mal auch die<br />

Fahrgastschifffahrt HD hier<strong>zu</strong> bereits ihre Ablehnung erkennen ließ.<br />

teilweise folgen<br />

Der Verband hält die Darstellung des Ausbaus des Neckars für das<br />

135m-Schiff gemäß Bundverkehrswegeplanung im Regionalplan<br />

grundsätzlich für sinnvoll. Die detaillierten<br />

Auswirkungen auf Natur- und Umwelt müssen im Rahmen der<br />

notwendigen Planfeststellungsverfahren abgearbeitet wer<strong>den</strong>.<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng Plansatz 3.1.5.4, 3.Absatz:<br />

.."für das 135m-Schiff unter Berücksichtigung der<br />

Gewässerökologie ausgebaut wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1177 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2229 Die Grünen/Alternative Liste Weinheim<br />

Grünes Büro<br />

entspr.<br />

2304<br />

2.2.7.1<br />

Sicherung und Entwicklung der<br />

landschaftlichen Potenziale (G)<br />

Das Gebiet „Breitwiesen" hat nicht nur eine besondere Bedeutung<br />

für die Landwirtschaft (diese wurde von anderen Einwendern<br />

angesprochen). Es spielt auch sowohl in seiner Funktion <strong>zu</strong>r<br />

Naherholung für die Weinheimer Bevölkerung (bes. der Weststadt)<br />

als auch für das Landschaftsbild am Fuße der Bergstraße eine<br />

wichtige Rolle.<br />

Naherholung: Fuß- und Radwege, Teil des Radwegenetzes entlang<br />

der Bergstraße, Auslaufgebiet für Hunde, Zugang von der<br />

Weststadt <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Radverbindungen nach Nor<strong>den</strong> etc.<br />

Landschaftsbild: Der Fuß der Bergstraße ist ein konstitutives<br />

Element des charakteristischen Landschaftsbildes. Seine<br />

Verbauung würde <strong>den</strong> Eindruck von Westen gänzlich verändern,<br />

genauer: <strong>den</strong> Anblick der Bergstraße unterbin<strong>den</strong>.<br />

Dieser Bedeutung soll im Regionalplan dadurch Rechnung getragen<br />

wer<strong>den</strong>, dass die Grünfläche „Breitwiesen" vorrangig für die<br />

Naherholung erhalten bleibt und nicht als Gewerbegebiet<br />

ausgewiesen wird. Die bestehende Möglichkeit einer großflächigen<br />

gewerblichen Bebauung wäre in der Betrachtung des Einwenders<br />

mit <strong>den</strong> Zielen der Naherholung und der Erhaltung des<br />

Landschaftsbildes nicht vereinbar. Die Stellungnahme zielt also<br />

darauf ab, die Priorisierung des infrage stehen<strong>den</strong> Gewanns als<br />

Naherholungsgebiet planerisch fest<strong>zu</strong>schreiben.<br />

Zur Begründung wird auf folgende Ausschnitte aus dem offiziellen<br />

Textteil des Regionalplans verwiesen:<br />

[Auszüge aus <strong>den</strong> Kapiteln 2.2.7.1, 2.2.7.2, 2.2.7.4, 2.2.8.3]<br />

nicht folgen<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1178 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2229 Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist fest<strong>zu</strong>halten, dass der VRRN die seitens des<br />

Einwenders thematisierten Belange in die der regionalplanerischen<br />

Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegende Abwägung eingestellt hat.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen des Einwenders nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1179 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2230 Conseil Général du Bas-Rhin 2.2.7.3<br />

Touristische Potenziale (G)<br />

Das Thema Tourismus und Freizeit ist gut aufgearbeitet.<br />

Hervor<strong>zu</strong>heben ist insbesondere die <strong>zu</strong>r Unterscheidung zwischen<br />

touristischen Destinationen (im Wesentlichen Naturpark) und für<br />

die Naherholung bedeutsamen Bereichen gewählte Zonierung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Textteil wird insbesondere auf die Beachtung der Landschaften<br />

und Naturräume im Kontext touristischer Maßnahmen und<br />

Vorhaben verwiesen und wer<strong>den</strong> relativ konkrete Vorschriften für<br />

<strong>den</strong> Bau von Einrichtungen für Tourismus und Erholung gemacht:<br />

Erreichbarkeit (umweltverträgliche Mobilität, öffentliche<br />

Verkehrsmittel, Barrierefreiheit), Orientierung an der bestehen<strong>den</strong><br />

Siedlungsstruktur, Vermeidung baulicher Anlagen in besonders<br />

sensiblen Bereichen, etc.). Außerdem wird gemeinschaftlichen<br />

Aktionen auf übergeordneter Ebene Vorrang gegeben gegenüber<br />

kommunalen Einzelvorhaben.<br />

Insgesamt steht der Planentwurf mit <strong>den</strong> Prioritäten des<br />

Departements und insbesondere mit <strong>den</strong> Prioritäten der neuen<br />

gemeinsamen Tourismusstrategie (auf Ebene der Region Alsace)<br />

im Einklang.<br />

2231 Conseil Général du Bas-Rhin 2.2.7.3<br />

Touristische Potenziale (G)<br />

entspr.<br />

3710<br />

Bedauerlicherweise wird die grenzüberschreitende Kooperation in<br />

diesem Kapitel [Touristische Potenziale] nicht angesprochen, sei es<br />

<strong>zu</strong>m Beispiel hinsichtlich der Abstimmung von<br />

Infrastrukturvorhaben oder der Durchgängigkeit von Radwegen, ...<br />

in <strong>den</strong> unmittelbaren Grenzgebieten.<br />

teilweise folgen<br />

Der Plansatz beschäftigt sich mit der innerregionalen Abstimmung<br />

im Tourismus. Die Abstimmung des regionalbedeutsamen<br />

Radwegenetzes wird aber in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.6.2<br />

ergänzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1180 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.7<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Tourismus / Erholung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2232 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

2.2.7.6<br />

Standortwahl von<br />

Einrichtungen (G)<br />

Gemäß S. 78/91 sollen<br />

• die Einrichtungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und<br />

eine umweltverträgliche Mobilität vor Ort gewährleistet sein<br />

(2.2.7.6)<br />

• die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für die Erholungsnut<strong>zu</strong>ng erhalten und<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong>.<br />

Es wird empfohlen, <strong>zu</strong>r Erreichung dieser Ziele eine Aussage<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen, dass länderübergreifend Informationen über die<br />

touristischen Potenziale der Region und die Erreichbarkeit mit dem<br />

ÖPNV verbreitet wer<strong>den</strong>. Dies gilt beispielsweise für <strong>den</strong> ab 2013<br />

auf der Strecke Mörlenbach - Wald-Michelbach stattfin<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Draisinenverkehr, der mit hohen Investitionen und u.a.<br />

Fördermitteln des Landes Hessen eingerichtet wird. Er kann<br />

insbesondere bei einer offensiven Bewerbung und einer<br />

kostengünstigen/attraktiven Erreichbarkeit im öffentlichen Verkehr<br />

einen erheblichen Impuls für <strong>den</strong> Tourismus und die Wirtschaft in<br />

der Region <strong>zu</strong>r Folge haben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar wird bei der Wahrnehmung<br />

seiner Staatsvertragsaufgaben wie z.B. Koordination beim<br />

regionalbedeutsamen Standort- und Tourismusmarketing,<br />

Regionalpark Rhein-Neckar, regionalbedeutsamen<br />

Naherholungseinrichtungen, integrierte Verkehrsplanung und<br />

Verkehrsmanagement die Grundsätze des Plankapitels 2.2.7<br />

Tourismus/Erholung insgesamt nachhaltig vertreten und deren<br />

Umset<strong>zu</strong>ng unterstützen.<br />

2233 Gemeinde St. Leon-Rot<br />

Erholungsanlage St. Leoner See<br />

2.2.7.6<br />

Standortwahl von<br />

Einrichtungen (G)<br />

Die demografische Entwicklung fokussiert <strong>den</strong> Blick bei<br />

Naherholungsanlagen wohl weniger auf <strong>den</strong> zahlenmäßigen Bedarf<br />

als vielmehr auf qualitative und multifunktionale Nut<strong>zu</strong>ng<br />

vorhan<strong>den</strong>er Anlagen (z.B. Erholungsanlage St. Leoner See). Die<br />

barrierefreie Ausgestaltung und Ausrichtung auf die Belange älterer<br />

Menschen ist fort<strong>zu</strong>führen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2234 Landesarbeitsgemeinschaft d. hess.<br />

Frauenbüros<br />

Frauenbeauftragte der Stadt Mühlheim<br />

2.2.7.7<br />

Ansprüche verschie<strong>den</strong>er<br />

Bevölkerungsgruppen (G)<br />

Die folgen<strong>den</strong> Ziele und Grundsätze der Regionalplanung setzen<br />

das Leitprinzip der Chancengerechtigkeit um und wer<strong>den</strong> von uns<br />

vollumfänglich unterstützt:<br />

[…]<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Plankapitel 2.2.7.7<br />

„Die Einrichtungen für Tourismus und Erholung sollen auf die<br />

Ansprüche der verschie<strong>den</strong>en Bevölkerungsgruppen ausgerichtet<br />

wer<strong>den</strong>. Sie sollen barrierefrei <strong>zu</strong>gänglich und nutzbar sein."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1181 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.8<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Kulturlandschaft / kulturelle Sachgüter<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2235 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

- Aussagen <strong>zu</strong>r Denkmalpflege vergleichbar dem Kapitel 12<br />

Denkmalpflege des RPS/RegFNP 2010 sind im Einheitlichen<br />

Regionalplan im Kapitel 2.2.8.1 dargelegt und sollen als Grundsatz<br />

<strong>zu</strong>m Schutz von regional und überregional bedeutsamen Bau-,<br />

Bo<strong>den</strong> und Kultur<strong>den</strong>kmälern dienen. In diesen Zusammenhang<br />

wird eine ergänzende Würdigung der besonderen Stellung der<br />

Welterbestätten (z.B.: Kloster Lorsch) angeregt. Eine Darstellung in<br />

der Karte bzw. als Textkarte fehlt und sollte ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar sieht keine einzelfallbezogene<br />

I<strong>den</strong>tifizierung von Kultur<strong>den</strong>kmalen vor. Das gilt auch für die<br />

bei<strong>den</strong> Welterbestätten Kloster Lorsch und Kaiserdom Speyer.<br />

Diese Kultur<strong>den</strong>kmale sind u.a. Bestandteil bei regionalen<br />

Entwicklungsprojekten (z. B. Regionalpark Rhein-Neckar,<br />

Koordinationsstrategien im Tourismus).<br />

2236 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

- Aussagen <strong>zu</strong>r Denkmalpflege vergleichbar dem Kapitel 12<br />

Denkmalpflege des RPS/RegFNP 2010 sind im Einheitlichen<br />

Regionalplan im Kapitel 2.2.8.1 dargelegt und sollen als Grundsatz<br />

<strong>zu</strong>m Schutz von regional und überregional bedeutsamen Bau-,<br />

Bo<strong>den</strong> und Kultur<strong>den</strong>kmälern dienen. In diesen Zusammenhang<br />

wird eine ergänzende Würdigung der besonderen Stellung der<br />

Welterbestätten (z.B.: Kloster Lorsch) angeregt. Eine Darstellung in<br />

der Karte bzw. als Textkarte fehlt und sollte ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar sieht keine einzelfallbezogene<br />

I<strong>den</strong>tifizierung von Kultur<strong>den</strong>kmalen vor. Das gilt auch für die<br />

bei<strong>den</strong> Welterbestätten Kloster Lorsch und Kaiserdom Speyer.<br />

Diese Kultur<strong>den</strong>kmale sind u.a. Bestandteil bei regionalen<br />

Entwicklungsprojekten (z. B. Regionalpark Rhein-Neckar,<br />

Koordinationsstrategien im Tourismus).<br />

2237 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

1581<br />

2.2.8.1<br />

Kulturlandschaft (G)<br />

Im Falle des Regionalparks wären Zielaussagen über die funktionale<br />

Entwicklung des Gebiets und die Verankerung einiger wichtiger<br />

strategischer Ausrichtungen im Planwerk wünschenswert<br />

gewesen. Im Falle der Kulturlandschaften wären räumliche<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen und Benennungen - ggf. mit Zielcharakter - hilfreich."<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Regionalpark Rhein-Neckar als regionales Entwicklungskonzept<br />

soll die regionalplanerischen Aussagen aufgreifen und<br />

weiterentwickeln. Damit verbun<strong>den</strong> ist auch die<br />

Auseinanderset<strong>zu</strong>ng mit der Weiterentwicklung der<br />

Kulturlandschaften in der Metropolregion <strong>zu</strong> sehen (z. B. mögliches<br />

Kulturlandschaftskataster als Teil des Rauminformationssystems<br />

Rhein-Neckar).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1182 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.8<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Kulturlandschaft / kulturelle Sachgüter<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2238 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.2.8.1<br />

Kulturlandschaft (G)<br />

Mit dem PS 2.2.8.1 (S.78) sollte eine Vorranggebietsausweisung<br />

„Vorranggebiet" Kulturlandschaft erfolgen. Seit vielen Jahren<br />

beschäftigt sich der Verband Region Rhein-Neckar mit der(n)<br />

Kulturlandschaft(en), das Konzept für einen Regionalpark<br />

(Masterplan „Regionalpark Rhein-Neckar"") wurde verabschiedet.<br />

Insofern verwundert es, dass dem Aspekt der Kulturlandschaft<br />

keine weitergehende Bedeutung beigemessen wird. Die<br />

Ausführungen <strong>zu</strong> G 2.2.8.1 sind richtig, aber nicht dezidiert auf die<br />

vielfältigen Möglichkeiten und Entwicklungschancen der<br />

Kulturlandschaft, insbesondere an der Deutschen Weinstraße und<br />

im UNESCO-Biosphärenreservat, ausgerichtet."<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Kulturlandschaftsschutz ist Teil der Zielvorstellungen, die mit<br />

dem Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs-/Grünzäsursystem verfolgt wer<strong>den</strong>. Ein<br />

eigenes regionalplanerisches Instrument ist nicht Bestandteil der<br />

Vereinbarung der Raumordnungskommission <strong>zu</strong> Form und Inhalt<br />

des Regionalplans Rhein-Neckar.<br />

2239 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.2.8.1<br />

Kulturlandschaft (G)<br />

Für die Begründung <strong>zu</strong> PS 2.2.8.1 (Kulturlandschaft), S. 94 soll<br />

geprüft wer<strong>den</strong>, ob die Tabelle „Übersicht historische<br />

Kulturlandschaften" mit <strong>den</strong> dort beschriebenen Kulturlandschaften<br />

und Kulturlandschaftselementen des Landschaftsrahmenplans für<br />

<strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teilraum der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar übernommen wer<strong>den</strong> kann.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die verschie<strong>den</strong>en Teilräume der Metropolregion Rhein-Neckar mit<br />

ihren spezifischen Landschaften sind Grundlage für das regionale<br />

Entwicklungskonzept Regionalpark Rhein-Neckar. Es liegt bislang<br />

keine für die Gesamtregion eigenständige<br />

Kulturlandschaftserhebung vor. Vielmehr sind die besonderen<br />

Ausschnitte der Kulturlandschaft ein Begründungselement für die<br />

regionalplanerischen Freiraumsicherungsinstrumente im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar gewesen. Auf ein<br />

Kulturlandschaftskataster wie es das LEP IV in Rheinland-Pfalz in Z<br />

93 LEP IV nennt, kann in <strong>den</strong> einzelnen Landesteilen der<br />

Metropolregion nicht <strong>zu</strong>rückgegriffen wer<strong>den</strong>. Ein solches Kataster<br />

ist auch für Rheinland-Pfalz noch in Arbeit.<br />

2240 Landratsamt Kreis Bergstraße 2.2.8.1<br />

Kulturlandschaft (G)<br />

Zu G 2.2.8.1 - Grundsatz <strong>zu</strong>m Schutz von regional und überregional<br />

bedeutsamen Bau-, Bo<strong>den</strong> und Kultur<strong>den</strong>kmälern:<br />

In diesem Zusammenhang wird eine ergänzende Würdigung der<br />

besonderen Stellung der Weltkulturstätte Kloster Lorsch angeregt.<br />

Die Darstellung in der Karte bzw. als Text fehlt und sollte ergänzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die bei<strong>den</strong> Kulturerbeweltstätten Speyerer Dom und Kloster Lorsch<br />

sowie weitere Kultur<strong>den</strong>kmäler wer<strong>den</strong> im Regionalplan nicht<br />

explizit aufgezählt. Auch auf andere nachrichtliche Darstellungen<br />

wie z.B. naturschutzfachliche Schutzgebietskategorien wurde<br />

verzichtet, um die Kartendarstellung inhaltlich nicht <strong>zu</strong><br />

überfrachten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1183 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.8<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Kulturlandschaft / kulturelle Sachgüter<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2241 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.2.8.1<br />

Kulturlandschaft (G)<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit zwischen Freinsheim und<br />

Weisenheim am Sand viele Obstbauflächen brach fallen oder für<br />

Freizeitmaßnahmen umgewandelt wer<strong>den</strong>, da die Vorgaben in<br />

Vogelschutzgebieten und die gesetzlichen Reglementierungen<br />

einen wirtschaftlichen Betrieb von Obstbau nicht ermöglichen. Eine<br />

Verbesserung der Rahmenbedingungen für <strong>den</strong> Obstbaubetrieb<br />

seitens des Gesetzgebers ist an<strong>zu</strong>streben. Außerdem wäre es<br />

wünschenswert, wenn durch die Fortführung von Obstbau diese<br />

Kulturlandwirtschaft erhalten bleibt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Rahmen der Umset<strong>zu</strong>ng des Regionalplans bei Vorhaben und<br />

Maßnahmen wird der VRRN bei der weiteren<br />

Kulturlandschaftsentwicklung mitwirken - auch mit Blick auf die<br />

regionalplanerischen Aussagen im Kap. 2.2.7 Tourismus/Erholung<br />

sowie Kap. 2.2.8 Kulturlandschaft. Bei regionalen<br />

Entwicklungsprojekten wie dem Regionalpark Rhein-Neckar<br />

wer<strong>den</strong> weitere Möglichkeiten <strong>zu</strong>r Sicherung und<br />

Weiterentwicklung von Kulturlandschaften <strong>zu</strong>sammen mit <strong>den</strong><br />

jeweiligen Flächennutzern geprüft.<br />

2242 Freunde des Neckars e.V. 2.2.8.1<br />

Kulturlandschaft (G)<br />

Unter Ziffer 2.2.8.1 schreiben sie:<br />

„... sollen erhalten wer<strong>den</strong> (?) in ihrer naturraumtypischen<br />

Ausprägung mit ihren charakteristischen Naturformen und -<br />

strukturen. Ihre I<strong>den</strong>tität und Verschie<strong>den</strong>artigkeit soll gesichert<br />

und die landschaftliche Attraktivität als wichtiger Standortfaktor der<br />

Region weiter erhöht wer<strong>den</strong> ... soll nachhaltige<br />

Regionalentwicklung, neue Entwicklungsfelder ... insgesamt auch<br />

für Tourismus, Freizeit und Naherholung .. Naturschutz .. eröffnet<br />

wer<strong>den</strong> .." (unter Leitbegriff Kulturlandschaft/Kulturelle Sachgüter",<br />

2.2.8).<br />

Unsere Kommentierung:<br />

Hinter allen diese Aussagen kann sich unser Verein nur einreihen in<br />

die Schar der Unterstützer - jedoch ohne Neckarausbau!<br />

nicht folgen<br />

Der Verband hält die Darstellung des Ausbaus des Neckars für das<br />

135m-Schiff gemäß Bundverkehrswegeplanung im Regionalplan<br />

grundsätzlich für sinnvoll. Die Auswirkungen auf Natur- und<br />

Umwelt müssen im Rahmen der notwendigen<br />

Planfeststellungsverfahren abgearbeitet wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1184 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.8<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Kulturlandschaft / kulturelle Sachgüter<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2243 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.2.8.2<br />

Kulturelle Sachgüter (G)<br />

Für die Begründung <strong>zu</strong> PS 2.2.8.2 (Kulturlandschaft), S. 95 soll<br />

geprüft wer<strong>den</strong>, ob die Tabelle „Übersicht historische<br />

Kulturlandschaften" mit <strong>den</strong> dort beschriebenen Kulturlandschaften<br />

und Kulturlandschaftselementen des Landschaftsrahmenplans für<br />

<strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teilraum der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar übernommen wer<strong>den</strong> kann.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die verschie<strong>den</strong>en Teilräume der Metropolregion Rhein-Neckar mit<br />

ihren spezifischen Landschaften sind Grundlage für das regionale<br />

Entwicklungskonzept Regionalpark Rhein-Neckar. Es liegt bislang<br />

keine für die Gesamtregion eigenständige<br />

Kulturlandschaftserhebung vor. Vielmehr sind die besonderen<br />

Ausschnitte der Kulturlandschaft ein Begründungselement für die<br />

regionalplanerischen Freiraumsicherungsinstrumente im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar gewesen. Auf ein<br />

Kulturlandschaftskataster wie es das LEP IV in Rheinland-Pfalz in Z<br />

93 LEP IV nennt, kann in <strong>den</strong> einzelnen Landesteilen der<br />

Metropolregion nicht <strong>zu</strong>rückgegriffen wer<strong>den</strong>. Ein solches Kataster<br />

ist auch für Rheinland-Pfalz noch in Arbeit.<br />

2244 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 2.2.8.2<br />

Kulturelle Sachgüter (G)<br />

Nach dem Grundsatz 2.2.8.2 (Kulturgut/ kulturelle Sachgüter) sollen<br />

die Ortsgemein<strong>den</strong> durch Gestaltungssat<strong>zu</strong>ngen sicherstellen, dass<br />

die <strong>den</strong>kmalwürdigen Anlagen in ihrer Gesamtheit wirkungsvoll<br />

gesichert wer<strong>den</strong>. Ebenso sollen bei der städtebaulichen<br />

Neuordnung die Einbeziehung von Denkmalschutz und -pflege<br />

verstärkt wer<strong>den</strong>.<br />

Aus unserer Sicht ist die Forderung nach dem Erlass von<br />

Gestaltungssat<strong>zu</strong>ngen nicht notwendig da durch die bestehende<br />

Rechtslage ein ausreichender Schutz für die Kulturgüter besteht.<br />

Sicherlich mag es Ortsgemein<strong>den</strong> geben, wie z.B. Ortsgemeinde<br />

Neuleiningen oder auch Ortsgemeinde Kirchheim, wo der Erlass<br />

einer Gestaltungssat<strong>zu</strong>ng sinnvoll ist, aber dies trifft nicht auf jede<br />

Ortsgemeinde <strong>zu</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1185 von 2197<br />

2.2<br />

2.2.8<br />

Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen<br />

Kulturlandschaft / kulturelle Sachgüter<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2245 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.2.8.3<br />

Orts- und Landschaftsbild (G)<br />

Für die Begründung <strong>zu</strong> PS 2.2.8.3 (Kulturlandschaft) soll geprüft<br />

wer<strong>den</strong>, ob die Tabelle „Übersicht historische Kulturlandschaften"<br />

mit <strong>den</strong> dort beschriebenen Kulturlandschaften und<br />

Kulturlandschaftselementen des Landschaftsrahmenplans für <strong>den</strong><br />

rheinland-pfälzischen Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

übernommen wer<strong>den</strong> kann.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die verschie<strong>den</strong>en Teilräume der Metropolregion Rhein-Neckar mit<br />

ihren spezifischen Landschaften sind Grundlage für das regionale<br />

Entwicklungskonzept Regionalpark Rhein-Neckar. Es liegt bislang<br />

keine für die Gesamtregion eigenständige<br />

Kulturlandschaftserhebung vor. Vielmehr sind die besonderen<br />

Ausschnitte der Kulturlandschaft ein Begründungselement für die<br />

regionalplanerischen Freiraumsicherungsinstrumente im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar gewesen. Auf ein<br />

Kulturlandschaftskataster wie es das LEP IV in Rheinland-Pfalz in Z<br />

93 LEP IV nennt, kann in <strong>den</strong> einzelnen Landesteilen der<br />

Metropolregion nicht <strong>zu</strong>rückgegriffen wer<strong>den</strong>. Ein solches Kataster<br />

ist auch für Rheinland-Pfalz noch in Arbeit.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1186 von 2197<br />

2.3 Land- und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2246 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

entspr.<br />

Förderung<br />

1587<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

- Der Textteil des Einheitlichen Regionalplans sollte im Kapitel 2.3<br />

um die Inhalte des Kapitels 8.5 des Landschaftsrahmenplanes<br />

(Kriterien für die Festset<strong>zu</strong>ng von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

Wald und Forstwirtschaft sowie eine entsprechende<br />

Übersichtskarte) ergänzt wer<strong>den</strong>. Wir verweisen in diesem<br />

Zusammenhang auf unsere grundsätzlichen Ausführungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Kapiteln 2.2 und 2.3 sowie <strong>zu</strong>r Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Grundlagen <strong>zu</strong>r Forstwirtschaft wer<strong>den</strong> von Seiten<br />

der Fachplanungsträger in Form von forstwirtschaftlichen<br />

Planungen der Regionalplanung <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt. Dort wird<br />

eine fachliche Bewertung der Waldflächen ausgesprochen, die als<br />

Vorranggebiet bzw. Vorbehaltsgebiet dargestellt wer<strong>den</strong> sollen. In<br />

der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.2.2. wird auf die Grundlage der<br />

Ausweisungen verwiesen. Eine detaillierte fachliche Bewertung<br />

aller einzelnen Flächen obliegt der Fachplanung. Aufgrund der<br />

Vielfalt der fachlichen Abwägungsmaterialien aus <strong>den</strong> Bereichen<br />

Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Rohstoffsicherung, Naturschutz<br />

muss auf die unabgewogenen Fachplanungsaussagen an anderer<br />

Stelle verwiesen wer<strong>den</strong> (z.B. Landwirtschaftlicher Fachplan,<br />

Landschaftsrahmenplanung, wasserwirtschaftliche<br />

Schutzgebietsausweisungen, rohstoffgeologische Fachdaten).<br />

2247 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

entspr.<br />

1817<br />

2717<br />

3958<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- Der Tonabbau der Firma Wienerberger und Creaton unmittelbar an<br />

der B 3 ist im Regionalplan <strong>zu</strong> sichern und nach Abschluss<br />

derselben eine Wiederverfüllung mit Materialien nach Maßgabe<br />

des noch ausstehen<strong>den</strong> Genehmigungsbescheides des<br />

Landesbergamtes vor<strong>zu</strong>sehen. Insoweit ist es notwendig, dort die<br />

Festset<strong>zu</strong>ng als Deponie aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

teilweise folgen<br />

Das Gesagte hinsichtlich des Tonabbaus der Firma Wienerberger<br />

und Creaton ist auch hier [<strong>zu</strong>m Thema Land- und Forstwirtschaft]<br />

entsprechend dar<strong>zu</strong>stellen mit der Maßgabe, dass nach Abbau eine<br />

Verfüllung möglich ist. Nach dem Entwurf des Regionalplanes soll<br />

im Bruchgebiet keine Landwirtschaft mehr möglich sein. Die<br />

Gemeinde vertritt die Auffassung, dass hier Naturschutz und<br />

Landwirtschaft sich ergänzen müssen. Dem Ausschluss von<br />

Landwirtschaft wird nicht <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

Der überwiegende Teil der Tongrube Malsch liegt gem. der<br />

Rohstoffgeologischen Beurteilung des LGRB (2008) außerhalb des<br />

Rohstoffvorkommens L6716/L6916-106 und wird daher in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

festgelegt. Der innerhalb des Vorkommens liegende restliche Anteil<br />

der konzessionierten Abbaustelle liegt in einem Naturschutzgebiet<br />

sowie einem FFH-Gebiet. Vor diesem Hintergrund wird auch dieser<br />

Teil des Konzessionsgebiets nicht als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau sondern als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege festgelegt.<br />

Da die nachrichtliche Darstellung Deponie künftig nur noch für aktiv<br />

betriebene Deponien in der Ablagerungsphase verwendet wird,<br />

erfolgt keine entsprechende Kennzeichnung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist der im Landschaftsschutzgebiet<br />

liegende Teil der Tongrube als Vorbehaltsgebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege festgelegt. Diese Festlegung wird ersetzt<br />

durch eine Sonstige Fläche.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1187 von 2197<br />

2.3 Land- und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2248 Kreisausschuss des O<strong>den</strong>waldkreises<br />

Ländlicher Raum, Veterinärwesen und<br />

Verbraucherschutz<br />

- Im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans Rhein-Neckar wird Kenntnisnahme<br />

keine Betroffenheit des Belangs „Landwirtschaft und Feldflur" im<br />

O<strong>den</strong>waldkreis gesehen.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2249 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2502<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 59 Hockenheim Ortsränder von Altlußheim, Neulußheim,<br />

Reilingen<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete oder sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Es wird vorgeschlagen, die betreffen<strong>den</strong> Flächen, die im aktuellen<br />

Entwurf des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Hockenheim nicht für eine Bebauung vorgesehen sind oder nicht<br />

bereits anderweitig genutzt wer<strong>den</strong>, als Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft aus<strong>zu</strong>weisen, um die bei<strong>den</strong> Planwerke<br />

(Regionalplan und Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan) aufeinander ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />

Die angesprochenen Ortsränder von Altlußheim, Neulußheim,<br />

Reilingen sind Flächen ohne regionalplanerische Restriktionen mit<br />

Blick auf langfristige Siedlungsstandorte.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1188 von 2197<br />

2.3 Land- und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2250 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- Grundsätzlich ist <strong>zu</strong> kritisieren, dass die Landwirtschaftsfunktionen<br />

immer nur dann in einem positivem Licht erscheinen, wenn sie <strong>den</strong><br />

ökologischen, wasserwirtschaftlichen, siedlungs- und<br />

infrastrukturellen (einschl. energetischen) Belangen untergeordnet<br />

dargestellt wer<strong>den</strong> (vgl. PS 2.3.1.3 Vorbehaltsgebiete). Ihre<br />

Bedeutung als Wirtschaftsfaktor, insbesondere im überregionalen<br />

und internationalen Vergleich, ist viel deutlicher heraus<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Unter dem Punkt "Starker Wirtschaftsstandort" auf S. 15 wird der<br />

vorletzte Absatz wie folgt ergänzt:<br />

"Die Regionalplanung und -entwicklung verfolgt das Ziel, die gute<br />

Position der Metropolregion Rhein-Neckar als Standort für<br />

Arbeitsplätze in allen Bereichen der Industrie- und<br />

Dienstleistungsbranchen sowie der Land- und Forstwirtschaft<br />

weiter<strong>zu</strong>entwickeln." Am Ende des 3. Absatzes (S. 16 oben) wird<br />

ergänzt: "Die Landwirtschaft soll mit Blick auf deren<br />

Wertschöpfungspotentiale für die Region nachhaltig gesichert<br />

wer<strong>den</strong> (z.B. Produktion und Weiterverarbeitung/-vermarktung im<br />

Sonderkultur- und Weinanbau)."<br />

Unter Sicherung und Entwicklung der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen (2. Absatz) ist die Sicherung der ökonomischen<br />

Leistungsfähigkeit für die Landwirtschaft bereits angesprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1189 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2251 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Der Regionalplan greift die Einstufung der Flurbilanz dem Grunde<br />

nach auf und weist nach Abwägung mit anderen Elementen der<br />

Freiraumstruktur die o. g. Fluren <strong>zu</strong> unterschiedlich großen Anteilen<br />

aus als<br />

„Vorranggebiete für die Landwirtschaft (Z)"<br />

„Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft (G)"<br />

„Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)".<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Leider ist diese Kennzeichnung nur in Teilen in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte eingeflossen, bzw. dort von anderen<br />

Funktionen überlagert. Dadurch gehen hier wichtige Informationen<br />

verloren und die fehlende Darstellung kann falsch (als<br />

landwirtschaftlich unbedeutsam) interpretiert wer<strong>den</strong>.<br />

Insbesondere wer<strong>den</strong> im Freiraum im Rhein-Neckar-Kreis auf<br />

einem relativ großen Teil der landwirtschaftlichen Flächen und im<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis auf einem sehr großen Teil der<br />

landwirtschaftlichen Flächen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege, Grundwasserschutz und<br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sowie für Rohstoffabbau<br />

ausgewiesen.<br />

Das führt da<strong>zu</strong>, dass in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte die<br />

landwirtschaftliche Fläche unabhängig von ihrer Wertigkeit nur<br />

noch als „Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige<br />

Flächen (N) dargestellt wird (diese sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

ohne Farbe - also nicht erkennbar - dargestellt).<br />

Die fachlichen Aussagen <strong>zu</strong> landwirtschaftlichen Flächen aus der<br />

digitalen Flurbilanz der Landesanstalt für Entwicklung der<br />

Landwirtschaft und der Ländlichen Räume Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

sind gem. der jeweiligen Integrationsvorschläge in die<br />

überfachliche Gesamtabwägung eingeflossen. In der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind die Kategorien Grenzflur und<br />

Untergrenzflur (vgl. Landschaftsrahmenplanung BW S. 132 ff) als<br />

nachrichtliche Nut<strong>zu</strong>ng "Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Flächen" dargestellt. Die Überlagerung mit anderen<br />

Vorrang-/Vorbehaltsgebieten und die damit einhergehende<br />

nachrichtliche Darstellung der Landwirtschaftsflächen bedeutet<br />

keine Abstufung der Wertigkeit landwirtschaftlicher Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng.<br />

Durch die Regionalen Grünzüge wer<strong>den</strong> die Freiräume auch mit<br />

Blick auf die Sicherung der vielfältigen Funktionen der<br />

Landwirtschaftsflächen z. B. vor weiterer Bebauung geschützt. Die<br />

ordnungsgemäße Ausübung der Landwirtschaft ist durch<br />

regionalplanerische Flächenausweisungen (z.B. Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege) nicht betroffen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1190 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2252 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

4279<br />

- Die Vorrangfluren 1 und 2 gem. Der landwirtschaftlichen Flurbilanz<br />

wur<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan nicht hinreichend<br />

berücksichtigt, bzw. <strong>zu</strong> stark von anderen Zielen überlagert. Um<br />

hier <strong>den</strong> landwirtschaftlichen Belangen Rechnung <strong>zu</strong> tragen, bitten<br />

wir <strong>zu</strong> prüfen, ob „Vorrang" und „Vorbehalt" auf derselben Fläche<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong> können.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Begründung: Ein Vorranggebiet für Naturschutz oder<br />

Grundwasserschutz oder Hochwasserschutz steht nach unserer<br />

Auffassung einem Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft nicht<br />

entgegen. Beide Kategorien lassen sich im Sinne „Vorrang vor<br />

Vorbehalt" mit einander verbin<strong>den</strong>.<br />

Mit Blick auf <strong>den</strong> überfachlichen, überörtlichen und<br />

<strong>zu</strong>sammenfassen<strong>den</strong> Auftrag an die Regionalplanung sollen im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar die unterschiedlichen Anforderungen an<br />

<strong>den</strong> Raum gegeneinander und untereinander abgewogen wer<strong>den</strong>.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind eindeutige Zuordnungen von<br />

regionalplanerischen Prioritäten getroffen. So sollen z. B. Flächen<br />

für <strong>den</strong> Regionalen Biotopverbund, Flächen mit prioritärer<br />

Bedeutung für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz oder Flächen<br />

mit vorrangiger Bedeutung für die landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng<br />

eindeutig erkennbar sein.<br />

Das multifunktionale Freiraumsicherungsinstrument der Grünzüge<br />

und Grünzäsuren sichert <strong>den</strong> Freiraum vor weiterer Besiedlung. Sie<br />

überlagern deshalb andere monofunktionale Ausweisungen.<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsbezogene Maßnahmen für einzelne Flächennutzer kann<br />

die Regionalplanung nicht verbindlich festlegen. In <strong>den</strong> einzelnen<br />

Plansätzen wird durch Querverweise auf die Kompatibilität<br />

einzelner Ausweisungen untereinander verwiesen. Die<br />

Interpretation "Vorrang vor Vorbehalt" auf gleicher Fläche kann dem<br />

Letztentscheidungsauftrag der Regionalplanung nicht gerecht<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1191 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2253 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Die „digitale Flurbilanz" (siehe Anlage) bewertet die<br />

landwirtschaftlichen Flächen. Die für die Landwirtschaft sehr<br />

wichtigen Agrarstandorte wer<strong>den</strong> als „Vorrangflur I" dargestellt<br />

(s.o.). Im Regionalplan ist ein erheblicher Teil dieser Flächen als<br />

„Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen"<br />

ausgewiesen. Aus hiesiger Sicht sollten die unten genannten<br />

Bereiche als „Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft (G)" in <strong>den</strong><br />

Regionalplan (Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte) aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Aufzählung der vorgeschlagenen Bereiche ohne Anspruch auf<br />

Vollständigkeit: Rhein-Neckar-Kreis<br />

• Fluren westlich der Autobahn A 5 auf <strong>den</strong> Markungen<br />

Lau<strong>den</strong>bach, Hemsbach, Sulzbach und Nordwest-Bereich<br />

Weinheim mit <strong>den</strong> landwirtschaftlichen Aussiedler-Standorten<br />

„Weschnitzsiedlung" Hemsbach, „Weidsiedlung" und<br />

„Bohäckersiedlung" in Sulzbach / Weinheim.<br />

• Fluren um die landwirtschaftlichen Aussiedler-Standorte in<br />

„Neuzeilsheim" und „Neubotzheim" auf Markung La<strong>den</strong>burg.<br />

• Fluren östlich Ilvesheim, südlich und westlich von Neckarhausen.<br />

• Fluren östlich von Moosbrunn; nördlich, westlich und südlich von<br />

Schönbrunn.<br />

• Sehr umfangreiche Fluren westlich von Hockenheim (bis <strong>zu</strong>m<br />

Rhein, zwischen Ketsch und Altlußheim/Neulußheim) mit <strong>den</strong><br />

landwirtschaftlichen Aussiedler-Standorten Siegelhain",<br />

„Seewaldsiedlung" und „Insultheimerhof<br />

• Fluren um die landwirtschaftlichen Aussiedler-Standorte<br />

„Sandhäuser Höfe" auf Markung Sandhausen.<br />

• Markung Walldorf das Quartier nordwestlich Autobahnkreuz<br />

Walldorf mit <strong>den</strong> landwirtschaftlichen Aussiedler-Standorten<br />

„Geisheck" und „Leimengrube"<br />

• Fluren südlich von Wiesenbach und nördlich von Langenzell.<br />

Fluren westlich und südlich von Gauangelloch mit<br />

landwirtschaftlichen Aussiedler-Standorten. Fluren rund um<br />

Zuzenhausen.<br />

• Teil der Fluren rund um Waldwimmersbach, Lobenfeld,<br />

Spechbach und Epfenbach.<br />

• Teil der Fluren rund um Eschelbronn, Nei<strong>den</strong>stein, Waibstadt,<br />

Neckarbischofsheim, Flinsbach, Bargen.<br />

• Fluren rund um Tairnbach. Teil der Fluren rund um Waldangelloch.<br />

Bereich zwischen SNH-Dühren, SNH-Weiler und SNH-Reihen.<br />

• Auf Markung Sinsheim: Fläche südlich der A 6 und westlich des<br />

Gewerbegebietes „Sinsheim Süd"<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollen eindeutige Zuordnungen von<br />

regionalplanerischen Prioritäten erkennbar sein. So sollen z. B.<br />

Flächen für <strong>den</strong> Regionalen Biotopverbund, Flächen mit prioritärer<br />

Bedeutung für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz oder Flächen<br />

mit vorrangiger Bedeutung für die landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng<br />

eindeutig erkennbar sein. Die Darstellung eines Vorbehaltsgebietes<br />

für Landwirtschaft unter einem Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege mit Blick auf die Frage der gegenseitigen<br />

Korrespon<strong>den</strong>z des Ziels (Vorrang) mit dem Grundsatz (Vorbehalt)<br />

bliebe unklar in ihrer Aussage.<br />

Das multifunktionale Freiraumsicherungsinstrument der Grünzügen<br />

und Grünzäsuren sichert die Freiraumnut<strong>zu</strong>ng vor weiterer<br />

Besiedlung. Sie überlagern deshalb andere monofunktionale<br />

Ausweisungen. Nut<strong>zu</strong>ngsbezogene Maßnahmen für einzelne<br />

Flächennutzer kann die Regionalplanung nicht verbindlich festlegen.<br />

In <strong>den</strong> einzelnen Plansätzen wird durch Querverweise auf die<br />

Kompatibiliät einzelner Ausweisungen untereinander verwiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1192 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2253<br />

Neckar-O<strong>den</strong>waldkreis<br />

• Fluren zwischen Dau<strong>den</strong>zell und Asbach<br />

• Fluren um Obrigheim<br />

• Fluren um Haßmersheim-Hochhausen<br />

• Fluren um Diedesheim<br />

• Fluren um Mosbach-Waldstadt<br />

• Fluren zwischen Dallau, Auerbach und Schefflenz<br />

• Fluren südlich von Höpfingen<br />

• Fluren östlich von Walldürn<br />

2254 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Insbesondere für <strong>den</strong> Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis gilt:<br />

Grenzfluren sollten in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wenigstens als<br />

„sonstige landwirtschaftliche Gebiete und ...(N)" ausgewiesen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Im ländlichen Raum sind auch diese Flächen für die Landwirtschaft<br />

durchaus von Bedeutung. Die Qualität der Bö<strong>den</strong> als<br />

landwirtschaftlicher Produktionsstandort ist oft sehr<br />

kleinstrukturiert und wechselhaft. Gut nutzbare Bö<strong>den</strong>/Flächen<br />

sollten daher generell geschützt wer<strong>den</strong>, unabhängig in welcher<br />

Vorrangstufe sich diese befin<strong>den</strong>!<br />

Die fachlichen Aussagen <strong>zu</strong> landwirtschaftlichen Flächen beziehen<br />

sich auf die digitale Flurbilanz der Landesanstalt für Entwicklung der<br />

Landwirtschaft und der Ländlichen Räume Ba<strong>den</strong>-Württemberg. In<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind die Kategorien Grenzflur und<br />

Untergrenzflur (vgl. Landschaftsrahmenplanung BW S. 132 ff)<br />

bereits als nachrichtliche Nut<strong>zu</strong>ng "Sonstige landwirtschaftliche<br />

Gebiete und sonstige Flächen" dargestellt.<br />

In der Landschaftsrahmenplanung wird auf S. 134, 2. Spiegelstrich<br />

geändert:<br />

Grenzflur: Flächen mit meist geringerer Bedeutung für die<br />

Landwirtschaft. Fremdnut<strong>zu</strong>ngen können auf längere Sicht unter<br />

Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere der<br />

Bo<strong>den</strong>qualität, im Einzelfall in Betracht kommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1193 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2255 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

2941<br />

- Es wird darauf hingewiesen, dass bei der vorliegen<strong>den</strong> Festlegung<br />

von Vorbehaltsgebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau landwirtschaftliche<br />

Vorrangflächen (Stufe 1 und 2) betroffen sind, die für die<br />

Landwirtschaft wertvoll und wichtig sind (insbesondere auch für<br />

Anbau von Sonderkulturflächen).<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Rhein-Neckar-Kreis<br />

• VBG Sinsheim-Weiler: Vorrangflur 1, betroffene Gewanne:<br />

Seeberg, Hohe Furch, Hälde, Schattenhälde, Edelmann, Häfner<br />

• VBG Lobenfeld: Vorrangflur 1, betroffene Gewanne: Saurer<br />

Birnbaun, Straßenäcker, Branntenbuckel<br />

• VBG Schatthausen, Vorrangflur 1 und 2 (sehr kleinparzelliert)<br />

• VBG nördl. von Sandhausen: Vorrangflur 2, betroffene Gewanne:<br />

Sandäcker, Brechlade, Kirchheimer Weg rechts, Kirchheimer Weg<br />

links (hier hoher Anteil an Sonderkulturanbau)<br />

• VBG bei Malschenberg Rauenberg: Vorrangflur 1, betroffene<br />

Gewanne: Sandbuckel, Sandel, Brüchelserler, Olpeter,<br />

Hahnenäcker, Oberer Kleeberg, Steinacker<br />

• VBG Nußloch Vorrangflur 1, betroffene Gewanne: Haukenloch<br />

Die Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung dienen dem<br />

vorsorglichen langfristigen Lagerstättenschutz. Es steht in erster<br />

Linie nicht die Rohstoffgewinnung, sondern die perspektivische<br />

Sicherung der Rohstoffreserve <strong>zu</strong>r Deckung eines potenziellen,<br />

längerfristigen Bedarfs im Vordergrund. Eine Inanspruchnahme<br />

dieser Gebiete ist nicht während der Laufzeit des Einheitlichen<br />

Regionalplans vorgesehen. Vorbehaltsgebiete stellen einen<br />

regionalplanerischen Grundsatz dar, der bei weiteren Abwägungsund<br />

Ermessensentscheidungen berücksichtigt wer<strong>den</strong> soll.<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis<br />

• VRG 02 Buchen-Eberstadt mit anschließendem VBG Vorrangflur 2<br />

Markung Buchen mit betroffenen Gewannen Krunhaide, Großer<br />

Acker, Edelmannsacker, Ober dem Edelmannsacker, Unter dem<br />

Edelmannsacker, Dinkelacker, Pfaffenacker. Schulzewiese<br />

Markung Eberstadt mit betroffenem Gewann Pfaffenacker,<br />

Markung Bödigheim mit betroffenem Gewann Döfelter<br />

• VBG südl. von Altheim Vorrangflur 2 mit betroffenen Gewanne:<br />

Hasenhälde, Gallberm Mittlerer Weißeldorn, Äußerer Weißeldorn<br />

Durch <strong>den</strong> geplanten Rohstoffabbau auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen können u. U. existenzielle Probleme für einzelne<br />

Betriebe entstehen. Hierfür muss ein Ausgleich gewährleistet<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1194 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2256 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

907<br />

- Vorranggebiete für Industrie. Gewerbe, Dienstleistung und Logistik Kenntnisnahme<br />

und Ergän<strong>zu</strong>ngsstandtorte für Einzelhandelsgroßproiekte<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis<br />

• Vorranggebiet bei Walldürn Vorrangflur 2; betroffene Gewanne:<br />

Galgen, Stumpf, Hanggrund (Flächen in Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

bewertet, aber It. digitaler Flurbilanz ackerbaulich genutzt)<br />

• Ergän<strong>zu</strong>ngsstandtorte für Einzelhandelsgroßprojekte bei<br />

Osterburken Vorrangflur 2; betroffene Gewanne: Birkenbüschel,<br />

Altziegelhaus, Hainzeneichen<br />

Die Ausführungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

Den landwirtschaftlichen Belangen bzw. <strong>den</strong> Belangen der<br />

landwirtschaftlichen Betriebe wird im Regionalplanentwurf<br />

weitreichend Rechnung getragen, insbesondere im Plankapitel "2.3<br />

Land- und Forstwirtschaft", in seinen Plansätzen und seinen<br />

Grundsätzen und Zielen (sowie deren Begründungen).<br />

Durch die geplanten Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistung und Logistik und Ergän<strong>zu</strong>ngsstandtorte für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte in <strong>den</strong> o.g. Gebieten wer<strong>den</strong> viele<br />

Landwirte einen großen Teil ihrer Flächen verlieren, was <strong>zu</strong><br />

Problemen führen kann. Ob dadurch existenzielle Probleme für<br />

einzelne Betriebe entstehen können, ist auf Grundlage der<br />

unscharfen Gebietsabgren<strong>zu</strong>ng nicht <strong>zu</strong> erkennen. Ein Ausgleich für<br />

eventuelle existenzielle Probleme von landwirtschaftlichen<br />

Betrieben muss gewährleistet wer<strong>den</strong>.<br />

Der seitens des RPs aufgeworfenen Fragestellung ist bei Eintritt in<br />

eventuelle Planungsüberlegungen auf bauleitplanerischer Ebene<br />

dadurch Rechnung <strong>zu</strong> tragen, dass diesen zwingen der Nachweis<br />

für <strong>den</strong> Bedarf und für fehlende Alternativen <strong>zu</strong>grunde gelegt wird<br />

(vgl. da<strong>zu</strong> auch die entsprechen<strong>den</strong> Vorgaben des<br />

Baugesetzbuches)sowie die entsprechen<strong>den</strong> landwirtschaftlichen<br />

Belange nachhaltig gewürdigt wer<strong>den</strong>.<br />

2257 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

1868<br />

2582<br />

- Die Festlegung im 4. Spiegelstrich <strong>zu</strong>r standortangepassten<br />

Bewirtschaftung von Wald und Flur und <strong>zu</strong>r nachhaltigen<br />

Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng unter Beachtung agrarstruktureller Belange ist eher<br />

in <strong>den</strong> Plansätzen 2.3.1 Landwirtschaft und 2.3.2 Forstwirtschaft<br />

relevant.<br />

nicht folgen<br />

Unter dem Plansatz 2.2.2.1 Sicherung der Bo<strong>den</strong>funktionen sind<br />

allgemeine Anforderungen <strong>zu</strong>m nachhaltigen Umgang mit der<br />

Ressource Bo<strong>den</strong> subsumiert, die einen Beitrag <strong>zu</strong>r Sicherung des<br />

Bo<strong>den</strong>s und seiner Funktionen leisten können. Der Land- und<br />

Forstwirtschaft kommen dabei als primäre Bo<strong>den</strong>nutzer besondere<br />

Verantwortung <strong>zu</strong>, weshalb eine Erwähnung der<br />

standortangepassten Bewirtschaftung von Wald und Flur (auch im<br />

Sinne der in §17 BBodSchG definierten guten fachlichen Praxis)<br />

innerhalb des Bo<strong>den</strong>schutz-Grundsatzes angemessen erscheint.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1195 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2258 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

- Die Landwirtschaft erfüllt auch die Funktion des Anbaus<br />

nachwachsender Rohstoffe. Darüber hinaus kann sie durch die<br />

nachhaltige Erzeugung von Biomasse einen Beitrag <strong>zu</strong>r Deckung<br />

des künftigen Energiebedarfs leisten. Dieser Beitrag der<br />

Landwirtschaft im Bereich der Erneuerbaren Energie ist durch die<br />

Aufnahme eines Grundsatzes, ähnlich des Grundsatzes 2.3.2.6<br />

Nachwachsende Rohstoffe im Kapitel Wald und Forstwirtschaft, <strong>zu</strong><br />

dokumentieren und <strong>zu</strong> festigen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Als Ergebnis der Studie <strong>zu</strong>m Biomasse-Stoffstrommanagement hat<br />

sich ergeben, dass im wesentlichen biogene Reststoffe <strong>zu</strong>r<br />

Energiegewinnung eingesetzt wer<strong>den</strong> sollen. Fragen <strong>zu</strong>r<br />

Versorgung von Biomasseanlagen mit Rohstoffen und <strong>zu</strong>r<br />

Entledigung der Reststoffe sind kein Thema der Regionalplanung.<br />

Darüber hinaus trifft die Regionalplanung keine Aussagen <strong>zu</strong>r Art<br />

der Nut<strong>zu</strong>ng auf <strong>den</strong> landwirtschaftlichen Flächen - demnach auch<br />

nicht <strong>zu</strong> der Bedeutung der Flächen für nachwachsende Rohstoffe.<br />

2259 Stadtverwaltung Heidelberg - DRK-Rettungswache westlich der Feuerwache<br />

folgen<br />

entspr.<br />

241<br />

Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Planentwurfs:<br />

„Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige<br />

Flächen"[Kartenausschnitt]<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg:<br />

Ausweisung als Siedlungsfläche Wohnen in Planung (hellrosa).<br />

Begründung:<br />

Die Fläche westlich der Feuerwache ist für die Errichtung der DRK-<br />

Rettungswache vorgesehen. Vergleiche Drucksache: 0175/2012/BV<br />

Dem Vorschlag der Stadt Heidelberg wird aus <strong>den</strong> dargelegten<br />

Grün<strong>den</strong> gefolgt.<br />

Die genannte Fläche wird als geplante Siedlungsfläche Wohnen (N)<br />

in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen.<br />

2260 Stadtverwaltung Heidelberg - Feuerwehrgerätehaus in Wieblingen<br />

folgen<br />

entspr.<br />

242<br />

Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Planentwurfs:<br />

„Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen"<br />

[Kartenausschnitt]<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg: Ausweisung als<br />

Siedlungsfläche Wohnen in Planung (hellrosa).<br />

Begründung: die Umset<strong>zu</strong>ng des geplanten<br />

Feuerwehrgerätehauses an dieser Stelle soll dadurch ermöglicht<br />

wer<strong>den</strong>. Vergleiche Drucksache: 0007/2012/IV<br />

Dem Vorschlag der Stadt Heidelberg wird aus <strong>den</strong> dargelegten<br />

Grün<strong>den</strong> gefolgt.<br />

Die genannte Fläche wird als geplante Siedlungsfläche Wohnen (N)<br />

in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1196 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2261 Stadtverwaltung Heidelberg - Das Gebiet der Kleingartenanlage Schänzel soll anstelle von folgen<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft als "sonstige<br />

entspr.<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" in der<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

1233<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt wer<strong>den</strong>, da das Gebiet bei der<br />

2326<br />

Realisierung der Kleingartenanlage gem. FNP nicht mehr der der Die Kartendarstellung wird geändert.<br />

Landwirtschaft <strong>zu</strong>r Verfügung steht.<br />

2262 Stadtverwaltung Heidelberg - Die Flächen, die im Regionalplan Unterer Neckar von 1992 als<br />

„Sonstiger landwirtschaftlicher Bereich und sonstiger Freiraum"<br />

dargestellt sind, sollen als „Sonstige landwirtschaftliche Gebiete<br />

und sonstige Flächen" ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die übrigen Flächen, die im Regionalplan Unterer Neckar als<br />

„Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft" dargestellt sind,<br />

sollen als „Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft"<br />

gemäß der digitalen Flurbilanz ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung: Die digitale Flurbilanz mit der<br />

Wirtschaftsfunktionenkarte stellt <strong>den</strong> landwirtschaftlichen<br />

Fachbeitrag <strong>zu</strong>m Regionalplan dar und soll in diesen eingearbeitet<br />

wer<strong>den</strong>, d.h. der Regionalplan soll die Wertigkeit und Wichtigkeit<br />

der Flächen für die Landwirtschaft <strong>zu</strong>m Ausdruck bringen. Die<br />

Digitalisierung der Flurbilanz für die Stadtkreise Heidelberg und<br />

Mannheim, sowie <strong>den</strong> Rhein- Neckar-Kreis wurde insbesondere im<br />

Zusammenhang mit der Erstellung des neuen Regionalplans<br />

vorangetrieben und stellt somit eine sehr aktuelle Grundlage dar.<br />

Unterschie<strong>den</strong> wird in Vorrangfluren der Kategorie I und der<br />

Kategorie II, sowie in Grenz- und Untergrenzfluren.<br />

Wie in der Anregung erwähnt, wur<strong>den</strong> die aktuellen<br />

Flurbilanzkarten der Landesanstalt für Entwicklung der<br />

Landwirtschaft und der ländlichen Räume als Grundlage für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

verwendet (siehe auch Landschaftsrahmenplanung BW, S. 132 ff).<br />

Im Sinne der regionalplanerischen Gesamtabwägung wurde die<br />

Bedeutung der landwirtschaftlichen Flächen (hier Vorrangflur I und<br />

Vorrangflur II) mit anderen Belangen abgewogen. Damit liegt eine<br />

aktuelle Abwägung vor, die Darstellungen im Regionalplan Unterer<br />

Neckar von 1992 wer<strong>den</strong> nicht übernommen.<br />

2263 Gemeinde Malsch - Es wird festgestellt, dass für das Bruchgebiet zwischen der L 546<br />

und westlich der B 3 bis <strong>zu</strong>r Gemarkungsgrenze mit Rauenberg-<br />

Malschenberg keine Festset<strong>zu</strong>ngen für die Landwirtschaft<br />

enthalten sind. Dieser Festlegung wird widersprochen und es wird<br />

beantragt, dass in dem genannten Gebiet durchaus noch<br />

Landwirtschaft möglich sein muss. Entsprechendes berücksichtigt<br />

auch die Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums über die<br />

Festset<strong>zu</strong>ng des Natur- und Landschaftsschutzgebietes „Hochholz-<br />

Kapellenbruch", welche die Landwirtschaft im bereits<br />

stattgefun<strong>den</strong>en Umfang weiterhin ermöglicht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Bereich des Naturschutz- und Landschaftsschutzgebietes ist<br />

Teil des regionalen Biotopverbundes und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

als Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

dargestellt. Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist gem. der<br />

Schutzgebietsrechtsverordnung möglich. Die Regionalplanung trifft<br />

keine Aussagen <strong>zu</strong> Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen bezogen auf die<br />

Landwirtschaft.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1197 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2264 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Kenntnisnahme<br />

Auf der Grundlage der digitalen Flurbilanz wer<strong>den</strong> im Regionalplan<br />

nach Abwägung mit anderen Elementen der Freiraumstruktur die<br />

Landwirtschaftsflächen <strong>zu</strong> unterschiedlich großen Anteilen als<br />

„Vorranggebiete für die Landwirtschaft (Z)",<br />

„Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft (G)",<br />

„Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)"<br />

dargestellt.<br />

Im Freiraum wer<strong>den</strong> auf einem relativ großen Teil der<br />

landwirtschaftlichen Flächen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege, Grundwasserschutz und<br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sowie für Rohstoffabbau<br />

ausgewiesen.<br />

Die Ausweisung von o. g. Vorrang- und Vorbehaltsgebieten auf<br />

landwirtschaftlicher Fläche ist regelmäßig damit verbun<strong>den</strong>, dass<br />

die übrige landwirtschaftliche Fläche unabhängig von ihrer<br />

Wertigkeit nur noch als „Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Flächen (N)" dargestellt wird. Dahinter steht anscheinend<br />

eine Regel, wonach auf der gleichen Fläche neben einem „Vorrang"<br />

oder „Vorbehalt" kein weiterer „Vorrang" oder „Vorbehalt"<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong> soll. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind<br />

„Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)"<br />

nicht erkennbar, da sie darin ohne Farbe dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> keine sog. monofunktionalen<br />

Vorranggebiete überlagert. Das entspricht der Aufgabe an die<br />

Regionalplanung eine endabgewogene Zielaussage <strong>zu</strong> treffen (vgl.<br />

auch ROG §3 und §7 (2). Durch die Überlagerungsmöglichkeit mit<br />

Regionalen Grünzügen und Grünzäsuren wird deutlich, dass oft<br />

mehrere Freiraumfunktionen gesichert wer<strong>den</strong>. Für die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gilt, dass bei Überlagerung anderer<br />

Vorrangflächen und Vorbehaltsflächen (hier z. B. der gesamte<br />

Bereich der Ausweisungen in <strong>den</strong> überschwemmungsgefährdeten<br />

Gebieten) die Landwirtschaftsfläche nachrichtlich dargestellt wird<br />

(weiße Farbgebung). Bei dieser Darstellung gilt, dass die<br />

ordnungsgemäße Landwirtschaft im vollen Umfang diese Flächen<br />

bewirtschaftet. Die Darstellungen im Regionalplan beinhalten keine<br />

regionalplanerischen Nut<strong>zu</strong>ngsvorgaben für die Landwirtschaft.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1198 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2265 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Es wird angeregt <strong>zu</strong> prüfen, ob „Vorrang" und „Vorbehalt" auf Kenntnisnahme<br />

derselben Fläche ausgewiesen wer<strong>den</strong> können. Dies wird wie folgt<br />

begründet:<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Ein Vorranggebiet für Naturschutz oder Grundwasserschutz oder<br />

Hochwasserschutz steht nach Auffassung der unteren<br />

Landwirtschaftsbehörde einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft nicht entgegen. Beide Kategorien lassen sich im<br />

Sinne „Vorrang vor Vorbehalt" mit einander verbin<strong>den</strong>.<br />

Mit einem Vorranggebiet z. B. für Naturschutz und einem<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft im selben Bereich könnte<br />

die Multifunktionalität des Freiraumes anschaulich <strong>zu</strong>m Ausdruck<br />

gebracht wer<strong>den</strong>. Die Übersichtlichkeit der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

bliebe erhalten.<br />

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es in der<br />

„Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums (Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg) über die Aufstellung von Regionalplänen und die<br />

Verwendung von Planzeichen (VwV Regionalpläne) vom 14.<br />

September 2005 -Az.: 5R- 2420/27 - heißt:<br />

„4.1 Ziele und Grundsätze<br />

Die Überlagerung von Zielen ist grundsätzlich <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>. Erfolgt<br />

eine Überlagerung von Zielen, ist das Verhältnis zwischen <strong>den</strong><br />

Zielen eindeutig und widerspruchsfrei fest<strong>zu</strong>legen."<br />

Mit Blick auf <strong>den</strong> überfachlichen, überörtlichen und<br />

<strong>zu</strong>sammenfassen<strong>den</strong> Auftrag an die Regionalplanung sollen im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar die unterschiedlichen Anforderungen an<br />

<strong>den</strong> Raum gegeneinander und untereinander abgewogen wer<strong>den</strong>.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollen eindeutige Zuordnungen von<br />

regionalplanerischen Prioritäten erkennbar sein. So sollen z. B.<br />

Flächen für <strong>den</strong> Regionalen Biotopverbund, Flächen mit prioritärer<br />

Bedeutung für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz oder Flächen<br />

mit vorrangiger Bedeutung für die landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng<br />

eindeutig erkennbar sein.<br />

Das multifunktionale Freiraumsicherungsinstrument der Grünzüge<br />

und Grünzäsuren sichert die Freiraumnut<strong>zu</strong>ng vor weiterer<br />

Besiedlung. Sie überlagern deshalb andere monofunktionale<br />

Ausweisungen. Nut<strong>zu</strong>ngsbezogene Maßnahmen für einzelne<br />

Flächennutzer kann die Regionalplanung nicht verbindlich festlegen.<br />

In <strong>den</strong> einzelnen Plansätzen wird durch Querverweise auf die<br />

Kompatibilität einzelner Ausweisungen untereinander verwiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1199 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2266 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Die „digitale Flurbilanz" bewertet die landwirtschaftlichen Flächen.<br />

Die für die Landwirtschaft sehr wichtigen Agrarstandorte wer<strong>den</strong><br />

als „Vorrangflur I" dargestellt. Im Regionalplan ist ein erheblicher<br />

Teil dieser Flächen als „Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Flächen" ausgewiesen. Es wird angeregt <strong>zu</strong> prüfen, ob die<br />

unten genannten Bereiche als „Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)" in <strong>den</strong> Regionalplan (Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte)<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong> können.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wer<strong>den</strong> hierfür folgende<br />

Bereiche vorgeschlagen:<br />

> Fluren westlich der Autobahn A 5 auf <strong>den</strong> Markungen<br />

Lau<strong>den</strong>bach, Hemsbach, Sulzbach und Nordwest-Bereich<br />

Weinheim mit <strong>den</strong> landwirtschaftlichen Aussiedler- Standorten<br />

„Weschnitzsiedlung" Hemsbach, „Weidsiedlung" und<br />

„Bohäckersiedlung" in Sulzbach / Weinheim,<br />

> Fluren um die landwirtschaftlichen Aussiedler-Standorte in<br />

„Neuzeilsheim" und „Neubotzheim" auf Markung La<strong>den</strong>burg,<br />

> Fluren östlich Ilvesheim, südlich und westlich von Neckarhausen,<br />

> Fluren östlich von Moosbrunn; nördlich, westlich und südlich von<br />

Schönbrunn,<br />

> Sehr umfangreiche Fluren westlich von Hockenheim (bis <strong>zu</strong>m<br />

Rhein, zwischen Ketsch und Altlußheim/Neulußheim) mit <strong>den</strong><br />

landwirtschaftlichen Aussiedler- Standorten „Siegelhain",<br />

„Seewaldsiedlung" und „Insultheimerhof",<br />

> Markung Walldorf das Quartier nordwestlich Autobahnkreuz<br />

Walldorf mit <strong>den</strong> landwirtschaftlichen Aussiedler-Standorten<br />

„Geisheck" und „Leimengrube",<br />

> Fluren um die landwirtschaftlichen Aussiedler-Standorte<br />

„Sandhäuser Höfe" auf Markung Sandhausen,<br />

> Fluren südlich von Wiesenbach und nördlich von Langenzell,<br />

Fluren westlich und südlich von Gauangelloch mit<br />

landwirtschaftlichen Aussiedler-Standorten, Fluren rund um<br />

Zuzenhausen,<br />

> Teil der Fluren rund um Waldwimmersbach, Lobenfeld,<br />

Spechbach und Epfenbach,<br />

> Teil der Fluren rund um Eschelbronn, Nei<strong>den</strong>stein, Waibstadt,<br />

Neckarbischofsheim, Flinsbach, Bargen,<br />

> Fluren rund um Tairnbach, Teil der Fluren rund um<br />

Waldangelloch, Bereich zwischen Sinsheim-Dühren, Sinsheim-<br />

Weiler und Sinsheim-Reihen,<br />

> Fläche auf Markung Sinsheim südlich der A 6 und westlich des<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollen eindeutige Zuordnungen von<br />

regionalplanerischen Prioritäten erkennbar sein. So sollen z. B.<br />

Flächen für <strong>den</strong> Regionalen Biotopverbund, Flächen mit prioritärer<br />

Bedeutung für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz oder Flächen<br />

mit vorrangiger Bedeutung für die landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng<br />

eindeutig erkennbar sein. So ist z. B. eine Darstellung eines<br />

Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft unter einem Vorranggebiet<br />

für Naturschutz und Landschaftspflege mit Blick auf die Frage der<br />

gegenseitigen Korrespon<strong>den</strong>z des Ziels (Vorrang) mit dem<br />

Grundsatz (Vorbehalt) unklar in ihrer Aussage.<br />

Das multifunktionale Freiraumsicherungsinstrument der Grünzüge<br />

und Grünzäsuren sichert die Freiraumnut<strong>zu</strong>ng vor weiterer<br />

Besiedlung. Sie überlagern deshalb andere monofunktionale<br />

Ausweisungen. Nut<strong>zu</strong>ngsbezogene Maßnahmen für einzelne<br />

Flächennutzer kann die Regionalplanung nicht verbindlich festlegen.<br />

In <strong>den</strong> einzelnen Plansätzen wird durch Querverweise auf die<br />

Kompatibilität einzelner Ausweisungen untereinander verwiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1200 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2266<br />

Gewerbegebietes „Sinsheim Süd".<br />

2267 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis - Die Grenzfluren sollen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als „sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)" ausgewiesen<br />

wer<strong>den</strong>, da auch diese Flächen gerade im Ländlichen Raum für die<br />

Landwirtschaft durchaus von Bedeutung sind.<br />

Da gut nutzbare Bö<strong>den</strong> und Flächen generell geschützt wer<strong>den</strong><br />

sollten, wird folgende Änderung der Definition der Grenzflur auf<br />

Seite 134 der Landschaftsrahmenplanung angeregt:<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Grenzflur: Flächen mit meist geringerer Bedeutung für die<br />

Landwirtschaft. Fremdnut<strong>zu</strong>ngen können auf längere Sicht unter<br />

Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere der<br />

Bo<strong>den</strong>qualität, im Einzelfall in Betracht kommen.<br />

Im Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis sind die Grenzfluren zwar weniger<br />

ertragsstark, aber durchaus landbauwürdig. Eine nichtlandwirtschaftliche<br />

Nut<strong>zu</strong>ng kann deshalb nur ausnahmsweise in<br />

Betracht gezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Die fachlichen Aussagen <strong>zu</strong> landwirtschaftlichen Flächen beziehen<br />

sich auf die digitale Flurbilanz der Landesanstalt für Entwicklung der<br />

Landwirtschaft und der Ländlichen Räume Ba<strong>den</strong>-Württemberg. In<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind die Kategorien Grenzflur und<br />

Untergrenzflur (vgl. Landschaftsrahmenplanung BW S. 132 ff)<br />

bereits als nachrichtliche Nut<strong>zu</strong>ng "Sonstige landwirtschaftliche<br />

Gebiete und sonstige Flächen" dargestellt.<br />

In der Landschaftsrahmenplanung wird auf S. 134, 2. Spiegelstrich<br />

geändert:<br />

Grenzflur: Flächen mit meist geringerer Bedeutung für die<br />

Landwirtschaft. Fremdnut<strong>zu</strong>ngen können auf längere Sicht unter<br />

Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere der<br />

Bo<strong>den</strong>qualität, im Einzelfall in Betracht kommen.<br />

2268 Magistrat der Stadt Viernheim - Biotopflächen innerhalb der landwirtschaftlichen Fläche sind ein<br />

notwendiger integraler Bestandteil mit einem Flächenanteil von ca.<br />

10 Prozent Hier<strong>zu</strong> gehören unter anderem Brachen, Feldraine,<br />

Hecken und kleinflächige Feldgehölze. Sie sind im Bestand <strong>zu</strong><br />

erhalten, <strong>zu</strong> schaffen oder <strong>zu</strong> entwickeln.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Begründung:<br />

Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die als Ziel im<br />

Textentwurf des Regionalplans vorgegeben ist, erfordert<br />

Schutzräume für das Fortbestehen der Lebensgemeinschaften, die<br />

für die Feldflur charakteristisch sind. Es ist erforderlich, aus der<br />

heute stark intensivierten Nut<strong>zu</strong>ng Teilflächen aus<strong>zu</strong>sparen.<br />

Der Regionalplan i<strong>den</strong>tifiziert Flächen für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund i.S. der Darstellung von Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaftspflege.<br />

Auch andere Flächennutzer wie die Landwirtschaft sollen u.a. die<br />

ökologischen Funktionen der landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />

berücksichtigen (vgl. PS 2.3.1.1).<br />

Auf der regionalplanerischen Maßstabsebene 1:75.000 können<br />

Landschaftselemente wie Feldraine, Hecken, kleinteilige<br />

Feldgehölze nicht explizit dargestellt wer<strong>den</strong>. Hier ist auch die Rolle<br />

der Landschaftsplanung als Beitrag <strong>zu</strong>r Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung <strong>zu</strong><br />

prüfen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1201 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2269 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

entspr.<br />

722<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: Die Tennisanlage der Stadt Deidesheim wurde<br />

durch <strong>den</strong> rechtskräftigen Bebauungsplan „Erweiterung und<br />

Verlagerung Wasgau-Markt sowie Verlagerung der Tennisanlage<br />

Deidesheim" überplant. Das Bauvorhaben befindet sich bereits in<br />

Umset<strong>zu</strong>ng. Demgemäß fordert die Stadt Deidesheim die<br />

Aufnahme des Bebauungsplanes in die vorliegende<br />

Entwurfsplanung. Die Flächen der neuen Tennisanlagen sind<br />

demgemäß als „„Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Flächen" und der Bereich des Wasgau- Marktes als<br />

„Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

folgen<br />

Das Sondergebiet für <strong>den</strong> "Wasgau-Lebensmittelmarkt" wird<br />

entsprechend dem B-Plan "Erweiterung und Verlagerung Wasgau<br />

Markt sowie Verlagerung der Tennisanlage Deidesheim" als<br />

bestehende "Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" dargestellt,<br />

die Flächen der Tennisanlage als "sonstige landwirtschaftliche<br />

Gebiete".<br />

2270 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

entspr.<br />

92<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong>m Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar sind die im folgen<strong>den</strong><br />

beschriebenen Flächen fehlerhaft dargestellt, welche entsprechend<br />

ihrer tatsächlichen Nut<strong>zu</strong>ng an<strong>zu</strong>passen sind.<br />

Im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Verbandsgemeinde<br />

sind in der Ortslage Niederkirchen mehrere Potenzialflächen <strong>zu</strong>r<br />

Innenentwicklung nicht richtig dargestellt. Des Weiteren sind die<br />

als „Garten- / Grabeland" dargestellten Bereiche fehlerhaft bzw.<br />

eine Fläche gar nicht dargestellt.<br />

nicht folgen<br />

Die aktuelle Darstellung verfügbarer Innenentwicklungspotentiale<br />

ist nicht Planinhalt eines Regionalplans, sondern Aufgabe der<br />

Kommunen im Rahmen der Fortschreibung der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung. Der Regionalplan beschränkt auf eine<br />

dem Maßstab angemessene, generalisierte Darstellung der<br />

innerörtlichen Flächennut<strong>zu</strong>ng. Von daher wer<strong>den</strong> die innerörtlichen<br />

Potentialflächen nicht korrigiert.<br />

2271 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: Im rechtsverbindlichen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Verbandsgemeinde Deidesheim sind Flächen für „Garten- und<br />

Grabeland" dargestellt. Es ist sicher<strong>zu</strong>stellen, dass deren Bestand<br />

sowie der ihnen <strong>zu</strong>gewiesene naturschützende Charakter gewahrt<br />

bleibt. Daher hält es die Gemeinde für unbedingt erforderlich, diese<br />

Flächen gesondert im Einheitlichen Regionalplan dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlentwicklungen sind<br />

die in rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen als Sondergebiete<br />

u.a. für Sport, Freizeit, Erholung und andere Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

dargestellten Planflächen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als<br />

Siedlungsflächen dargestellt. Für diese Sondernut<strong>zu</strong>ngen gilt<br />

jedoch auch bei einer räumlichen Überlagerung der Plangebiete mit<br />

freiraumsichern<strong>den</strong> Ausweisungen des Regionalplans<br />

entsprechend <strong>den</strong> in <strong>den</strong> rechtskräftigen FNP genehmigten<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen Bestandsschutz.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1202 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2272 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollen die "sonstigen<br />

landwirtschaftlichen Flächen" als Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>, da die Bo<strong>den</strong>qualität<br />

entsprechend vorliegt.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Das Grundzentrum Bobenheim-Roxheim ist gemäß Plansatz Z<br />

1.4.2.2 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.2 als wohnbauliche<br />

Schwerpunktgemeinde ("Siedlungsbereich Wohnen" eingestuft. In<br />

Übereinstimmung mit dem Orientierungsswert 2020 der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 ist auch nach der<br />

aktuellen Prognose des Statistischen Landesamtes für Bobenheim-<br />

Roxheim von einem Bevölkerungsrückgang von rd. 5%<br />

aus<strong>zu</strong>gehen. Dem im Anhang Nr. 2 bis 2020 ermittelten<br />

Wohnbauflächenbedarf von 8 ha stehen noch verfügbare<br />

Flächenpotentiale von 6 ha gegenüber. Zur Bedarfsdeckung bis<br />

<strong>zu</strong>m Planungshorizont 2020 ist in der Raumstrukturkarte zwischen<br />

dem südwestlichen Ortsrand und der Bahnlinie ein restriktionsfreier<br />

Entwicklungsspielraum vorgesehen (auch mit Blick auf die<br />

verstärkte Konzentration der Siedlungsentwicklung insbesondere<br />

im Ein<strong>zu</strong>gsbereich der Haltepunkte des qualifizierten Schienen-<br />

ÖPNV). Da unter <strong>den</strong> aktuellen Rahmenbedingungen eine<br />

Siedlungserweiterung westlich der Bahnlinie für die Laufzeit des<br />

einheitlichen Regionalplans aus<strong>zu</strong>schließen ist, wer<strong>den</strong> die<br />

restriktionsfreien Flächen westlich der Bahnlinie in die<br />

Vorrangausweisungen für die Landwirtschaft und in <strong>den</strong> Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g einbezogen.<br />

2273 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - Vonseiten der Ortsgemeinde Schweighofen wird mitgeteilt, dass<br />

auf die landwirtschaftlichen Betriebe Rücksicht <strong>zu</strong> nehmen ist und<br />

nicht durch diese Planung deren Existenz gefährdet wird; der<br />

größte Teil der Gemarkungsfläche ist nicht als Vorrangfläche für die<br />

Landwirtschaft kartiert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2274 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

entspr.<br />

2600<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Redaktionelle Änderung: Berichtigung der Ausweisung der als<br />

„Sonstige Waldfläche, Gehölz" ausgewiesenen Konversionsfläche<br />

„Schießplatz" (richtig: „Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Flächen").<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1203 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2275 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1526<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2109<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 3 Mannheim, westlich Sandhofen<br />

teilweise folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: <strong>zu</strong>sätzlich Grünzäsur (Z) und<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch"<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Der Freiraum westlich von Sandhofen wird durch die Darstellung<br />

eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs gesichert. Damit wird die im Entwurf<br />

eingetragene Grünzäsur korrigiert. Die Ausweisung einer Grünzäsur<br />

hat <strong>zu</strong>m Ziel, dass verbliebene Freiräume zwischen zwei<br />

Siedlungskörper freigehalten wer<strong>den</strong>. Dieser Sachverhalt trifft im<br />

westlichen Bereich von Sandhofen Richtung Rhein nicht <strong>zu</strong>,<br />

sondern nur Richtung Sü<strong>den</strong> über "Riedspitze" <strong>zu</strong>m Altrhein.<br />

Deshalb wird dort die Korrektur in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

vorgenommen.<br />

2276 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1527<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 4 Mannheim Neckarstadt Herzogenriedpark, Kleingärten folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: <strong>zu</strong>sätzliche Grünzäsur (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Frischluft<strong>zu</strong>fuhr, Belüftung Innenstadt"<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die „Grünzäsur"-Ausweisung im Verlauf des Grün<strong>zu</strong>gs-Nord der<br />

Stadt Mannheim wird über die östliche Riedbahn hinaus in<br />

westliche Richtung verlängert wer<strong>den</strong>, einschließlich<br />

Herzogenriedpark.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1204 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2277 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1528<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 5 Mannheim Südlich des Siedlungsgebietes Gartenstadt folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: <strong>zu</strong>sätzliche Grünzäsur (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zusammenwachsen von<br />

Siedlungsgebiet und Flächenverbrauch, Frischluft<strong>zu</strong>fuhr, Belüftung<br />

Innenstadt<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Fläche zwischen Gartenstadt und Käfertal wird insgesamt als<br />

Grünzäsur dargestellt.<br />

2278 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1529<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2481<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 6 Mannheim Nördlich des Siedlungsgebietes Feu<strong>den</strong>heim nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Flächenverbrauch"<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Aus regionaler Sicht wird die Abgren<strong>zu</strong>ng zwischen Freiraum und<br />

Siedlungsraum durch <strong>den</strong> Straßenverlauf (Theodor-Storm-Str.)<br />

definiert. Regionalplanerische Festlegungen südlich der Straße<br />

wer<strong>den</strong> nicht getroffen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1205 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2279 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1530<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2110<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 7 Mannheim Westlich des Siedlungsgebietes Casterfeld nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorbehaltsgebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Flächen bieten sich im Sinne weiterer Innenbereichspotentiale<br />

und aufgrund der Anbindung an die Straßenverbindung B 38a für<br />

mögliche Siedlungsflächen an.<br />

2280 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1432<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2485<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 11 Mannheim zwischen Siedlungsgebiet Friedrichsfeld und um<br />

das Siedlungsgebiet Alteichwald herum<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorbehaltsgebiet für<br />

die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände: Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zusammenwachsen von<br />

Siedlungsgebieten und Flächenverbrauch<br />

Zwischen Friedrichsfeld und Alteichwald sollen Siedlungspotentiale<br />

auch mit Blick auf die benachbarten gewerblichen<br />

Arbeitsplatzstandorte im Bereich Mannheim Friedrichsfeld<br />

restriktionsfrei bleiben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1206 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2281 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1433<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2111<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 12 Mannheim Maimarktgelände<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z),<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Bereich des Umfeldes des Maimarktgeländes wer<strong>den</strong> keine<br />

regionalplanerischen Restriktionen dargestellt, um angemessene<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten im Kontext des Messegeländes <strong>zu</strong> sichern.<br />

2282 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1758<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2220<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 20 Heidelberg Rohrbach, Gebiet um<br />

Hofweinberg/Himmelsleiter Müllenberg<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen(N);<br />

Bedeutende Räume für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z);<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für Naherholung<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Siedlungsgrenze eindeutig markieren, Naherholungsmöglichkeiten<br />

aufrecht erhalten<br />

Aus regionalplanerischer Sicht ist die endgültige Siedlungsgrenze<br />

mit der östlich beginnen<strong>den</strong> Vorranggebietsausweisung für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege deutlich gekennzeichnet. Auf<br />

der Ebene der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung können freiraumsichernde<br />

Darstellungen <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund an dieser Stelle<br />

ergänzen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1207 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2283 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1944<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 21 Heidelberg Rohrbach-Süd (Stückelacker/Osterlitz)<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Weiße Flächen im regionalen Grün<strong>zu</strong>g, Vorbehaltsgebiet für<br />

Grundwasserschutz<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Weiße Flächen dem Naturschutz überlassen<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Schutz des Grundwassers, Naherholung<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Fläche südlich von Rohrbach dient als Entwicklungsmöglichkeit<br />

für Rohrbach im Bereich Leimer Weg ohne regionalplanerische<br />

Flächenrestriktion.<br />

2284 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1844<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2490<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 23 Heidelberg Gebiete um <strong>den</strong> Grenzhof<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft(Z), Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Außenbereich vor weiterer Zersiedlung und Versiegelung schützen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der gesamte Bereich um <strong>den</strong> Grenzhof ist von einem regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g umgeben. Hier kann keine weitere Siedlungstätigkeit<br />

stattfin<strong>den</strong>. Lediglich die Bestandssicherung der vorhan<strong>den</strong>en<br />

Baustruktur ist möglich. Die regionalplanerischen Festlegungen <strong>zu</strong><br />

Landwirtschaftsflächen ergeben sich aus <strong>den</strong> Ergebnissen der<br />

digitalen Flurbilanz der Landesanstalt für Entwicklung der<br />

Landwirtschaft und der ländlichen Räume. Dem Freiraumschutz ist<br />

hinreichend Rechnung getragen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1208 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2285 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1759<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 28 Heidelberg (Friedhöfe Handschuhsheim, Neuenheim, nicht folgen<br />

Ziegelhausen, Schlierbach, Wieblingen, Bergfriedhof, Rohrbach,<br />

Kirchheim, Pfaffengrund)<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Friedhöfen als naturnahe Erholungs- und Ruheräume Anerkennung<br />

verleihen<br />

Die Bedeutung der Friedhöfe als Potential für das städtische<br />

Freiflächensystem mit seinen Erholungspotentialen ist auf der<br />

Ebene der kommunalen Planung (z. B.<br />

Freiflächensicherungskonzepte im Rahmen der kommunalen<br />

Landschaftsplanung) <strong>zu</strong> sichern. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong><br />

Friedhöfe unter der nachrichtlichen Darstellung sonstige Fläche<br />

gefasst. Damit sind keine originären regionalplanerischen Ziele<br />

verbun<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1209 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2286 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

972<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1195<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr. 29<br />

Flächenbezeichnung: Heidelberg Konversionsflächen: Community<br />

Center, Radio-Relay Station, Patton Barracks, MTV / Campbell<br />

Barracks, Hospital, Airfield, Patrick Henry Village<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N);<br />

Sonderfläche Bund (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet Wald- und Forstwirtschaft (Z),<br />

Siedlungsgebiet/Grünzäsur Siedlungsgebiet/Grünzäsur<br />

Vorranggebiet Lawi<br />

Siedlungsgebiet/Regionaler Grün<strong>zu</strong>g/ Vorbehaltsgebiet Lawi<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

"Konversionsflächen mit hoher ökologischer Qualität oder<br />

entsprechendem Potential sollen in <strong>den</strong> jeweils angrenzen<strong>den</strong><br />

Freiraumverbund einbezogen wer<strong>den</strong>." Quelle: Entwurf<br />

Regionalplan, Seite 52<br />

Wie von <strong>den</strong> Umweltverbän<strong>den</strong> zitiert, sollen Konversionsflächen<br />

mit hoher ökologischer Qualität oder entsprechendem Potenzial in<br />

<strong>den</strong> jeweils angrenzen<strong>den</strong> Freiraumverbund einbezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Eine pauschale Belegung aller Konversionsflächen mit<br />

Freiraumausweisungen erscheint vor dem Hintergrund der<br />

vielfältigen Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung der<br />

Konversionsflächen nicht angebracht. Insbesondere die im<br />

Siedlungs<strong>zu</strong>sammenhang gelegenen Flächen sind gemäß dem Ziel<br />

Innen- vor Außenentwicklung auch auf ihre Eignung für eine Wohnbzw.<br />

Gewerbenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Um dem Umstand Rechnung <strong>zu</strong> tragen, dass die Flächen im<br />

Planungszeitraum des Regionalplans in eine zivile Nut<strong>zu</strong>ng<br />

überführt wer<strong>den</strong> und damit einerseits die Signatur "Sonderfläche<br />

Bund" nicht mehr in allen Fällen <strong>zu</strong>treffend ist, während<br />

andererseits die Nut<strong>zu</strong>ngsüberlegungen noch nicht abgeschlossen<br />

sind, wer<strong>den</strong> die Konversionsflächen im Regionalplan künftig mit<br />

der Signatur "Entwicklungsfläche militärische Konversion (N)"<br />

belegt.<br />

Seitens des Verbandes wird begleitend <strong>zu</strong>m Einheitlichen<br />

Regionalplan ein regionales Entwicklungskonzept <strong>zu</strong>r Konversion<br />

erstellt, in dem auch dem Aspekt der Freiraumnut<strong>zu</strong>ng Rechnung<br />

getragen wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1210 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2287 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

111<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2491<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Flächenbezeichnung: Heidelberg, Wieblingen: Im Sandwingert, nicht folgen<br />

Höllengewann<br />

(Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen<br />

(N);Siedlungsfläche Planung)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Außenbereich vor weiterer Zersiedlung<br />

und Versiegelung schützen, Landwirtschaft Anerkennung verleihen.<br />

Die Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim östlich der K 9701<br />

als geplante gewerbliche Baufläche(Kategorie I) und westlich davon<br />

als geplante Kleingarten- und Kleintier<strong>zu</strong>chtanlage (Kategorie I)<br />

enthalten und wurde entsprechend nachrichtlich in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs übernommen.<br />

Die Ausweisung anderer/entgegenstehender regionalplanerischer<br />

Funktionen und damit die geforderte Ausweisung eines<br />

Vorranggebiets für die Landwirtschaft (Z) ist deshalb hier nicht<br />

gewollt.<br />

2288 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1534<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2221<br />

2649<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 32 Heidelberg Schlierbach: Gebiet um Wolfsbrunnen<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet für Wald- und Forstwirtschaft (G), Grünzäsur;<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für Naherholung<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Außenbereich vor weiterer Zersiedlung und Versiegelung schützen,<br />

Naherholung weiterhin ermöglichen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Flächen im Bereich Wolfsbrunnen sind z.T. nachrichtlich mit der<br />

Nut<strong>zu</strong>ng Wald dargestellt, z.T. als sonstige Flächen. Es handelt sich<br />

um einen Übergangsbereich <strong>zu</strong>r dort vorhan<strong>den</strong>en Bebauung von<br />

Schlierbach. Die Freiraumsicherung ist aus regionalplanerischer<br />

Sicht gewährleistet. Die Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung kann hier weitere<br />

Darstellungen <strong>zu</strong>m Freiraumschutz darstellen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1211 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2289 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2650<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 33 Heidelberg Schlierbach: Gebiet östlich S-Bahnhof Karlstor nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N),<br />

Grünzäsur (Z)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet für Wald- und Forstwirtschaft (Z), Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Siedlungsgrenze eindeutig markieren<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Aus regionalplanerischer Sicht ist durch die Darstellung der<br />

Grünzäsur die Freiraumsicherung hinreichend gewährleistet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1212 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2290 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1434<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2493<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 38 Weinheim zwischen A5 und B38<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Weiße Fläche, Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige<br />

Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (G), Vorranggebiet für die Landwirtschaft (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Vervollständigung des Grün<strong>zu</strong>gs<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleiche Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ mit seiner Lage direkt am Autoabahnkreuz deutlich<br />

bessere Standorteigenschaften auf als der „Hammelsbrunnen“.<br />

Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch einen externen<br />

Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen durch<br />

potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1213 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2290 Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Es ist damit fest<strong>zu</strong>halten, dass umfassend die relevanten Belange<br />

in der (der skizzierten Vorgehensweise des VRRN<br />

<strong>zu</strong>grundeliegen<strong>den</strong> Abwägung) Berücksichtigung erfahren haben.<br />

2291 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2503<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 62 Leimen/Nußloch Südrand Gemeinde Nußloch<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche<br />

Gebiete<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Durch das neu erschlossene Baugebiet "am Sei<strong>den</strong>weg", durch<br />

das wertvollste Streuobstbestände zerstört wur<strong>den</strong>, besitzt die<br />

Gemeinde Nußloch bereits jetzt Überkapazitäten an Wohnraum,<br />

ein Vorhalten weiterer Ortsrandlagen erscheint nicht sinnvoll.<br />

Landwirtschaftliche Flächen sollten daher erhalten bleiben,<br />

insbesondere da die Fläche direkt an das LSG Südliche Bergstraße<br />

angrenzt<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Südrand der Ortslage von Nußloch ist nicht mit einer<br />

regionalplanerischen Ausweisung belegt, da dieser Bereich für die<br />

langfristige Siedlungsentwicklung <strong>zu</strong>r Verfügung steht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1214 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2292 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1441<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1537<br />

1768<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 78 Neckargemünd Waldhilsbach Sandklinge (westlicher<br />

Ortsrand)<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Teils weiße Fläche (Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Flächen), teils Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Erweiterung<br />

des gegenwärtigen Vorranggebietes bis an <strong>den</strong> Bebauungsrand);<br />

Festset<strong>zu</strong>ng als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Diese Fläche ist besonders schützenswert. Begründung: Bisher<br />

weitgehend intakte Streuobstwiese mit bereits teilweiser<br />

Erneuerung des Obstbaumbestandes (Hochstämme);<br />

Schafbeweidung (Landschaftspflege!); direkte Nachbarschaft <strong>zu</strong><br />

FFH-Gebiet, für das gegenwärtig ein Managementplan erstellt<br />

wird, daher kein Vorgriff auf eventuelles Baugebiet <strong>zu</strong>lässig.<br />

Der Bereich des westlichen Ortsrandes von Waldhilsbach liegt<br />

vollständig in einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g. Das sich dort auch<br />

befindliche Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

wird entsprechend der Abgren<strong>zu</strong>ng des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

angepasst.<br />

2293 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1538<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1442<br />

1769<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 80 Neckargemünd Waldhilsbach, Dreieck zwischen<br />

Heidelberger- und Schulstraße, rund um Friedhof<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Weiße Fläche (Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige<br />

Flächen)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, soweit<br />

derzeitig noch als (Streuobst-)Wiesen vorhan<strong>den</strong>, Festset<strong>zu</strong>ng als<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und Grünzäsur.<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Kein Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs <strong>zu</strong> erwarten, keine weitere Bebauung<br />

erforderlich, da im Ortsbild ausreichend freie Bauplätze und leer<br />

stehende Häuser vorhan<strong>den</strong> sind.<br />

Die bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen zwischen Heidelberger Straße und<br />

Schulstraße (Friedhof, Sportanlage, Minigolf) wer<strong>den</strong> nicht mit<br />

einer regionalplanerischen Aussage belegt. Städtebauliche und<br />

grünplanerische Darstellungen wer<strong>den</strong> auf FNP-Ebene getroffen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1215 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2294 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1781<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 117 Du<strong>den</strong>hofen/Speyer Sanddüne<br />

Kenntnisnahme<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet Naturschutz (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Sicherung und Erhalt der einzigartigen Sanddüne und ihrer<br />

Lebensräume (Geologische Besonderheit)<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Sanddüne bei Du<strong>den</strong>hofen ist Teil des landesweiten<br />

Biotopverbundes, der in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt ist. Für<br />

ihn gelten die Vorgaben des LEP IV (G 97, Z 98 und G 99, S. 118<br />

LEP IV). In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist <strong>zu</strong>sätzlich ein Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>r Freiraumsicherung dargestellt.<br />

2295 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

415<br />

- Die sonstigen landwirtschaftlichen Gebiete und sonstigen Flächen,<br />

die sich oft am Rande von Siedlungsflächen südpfälzischer<br />

Gemein<strong>den</strong> befin<strong>den</strong>, sind undefiniert und undefinierbar. Sie sollten<br />

ersatzlos gestrichen wer<strong>den</strong>. Offenbar will man sich hier<br />

Abrundungsflächen vorbehalten, welche später <strong>zu</strong><br />

Siedlungsgebieten wer<strong>den</strong> sollen. Dies ist als unnötiger<br />

Flächenverbrauch <strong>zu</strong> beurteilen.<br />

nicht folgen<br />

Die Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bei <strong>den</strong> angesprochenen sonstigen landwirtschaftlichen und<br />

sonstigen Flächen handelt es sich um eine nachrichtliche<br />

Darstellung der tatsächlichen Flächennut<strong>zu</strong>ng. Sie sind nicht mit<br />

einem regionalplanerischen Ziel belegt. Eine Verfügbarkeit für<br />

etwaige Siedlungsentwicklungen liegt nur vor, wenn z.B. ein<br />

Wohnbauflächenbedarf nachgewiesen wird und dieser im Rahmen<br />

des Schwellenwertes für <strong>den</strong> regionalplanerischen<br />

Wohnbauflächenbedarf liegt (vgl. Plansatz 1.4.2.4 und Anhang Nr.<br />

2).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1216 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2296 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- Neben der Festset<strong>zu</strong>ng von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für<br />

die Landwirtschaft greift die rein nachrichtliche Darstellung<br />

weiterer, umfangreicher Landwirtschaftsflächen als „sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" (N) in vielen<br />

Bereichen <strong>zu</strong> kurz. Häufig besitzen Bereiche ohne anderweitigen<br />

Vorrang- bzw. Vorbehalt die Qualität für weitere landwirtschaftliche<br />

Vorranggebiete (siehe Landwirtschaftlicher Fachplan<br />

Rheinpfalz/Landwirtschaftsfläche mit sehr hoher Bedeutung), sind<br />

als solche jedoch unverständlicherweise nicht dargestellt.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Auf eine pdf-Karte sowie <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> digitalen Datensatz<br />

(„weiterevorrangwuerdigelandwirtschaftsflaeche.Zip) wird<br />

verwiesen. Die „sonstigen landwirtschaftlichen Gebiete und<br />

sonstigen Flächen" (N) sollen dort als Vorranggebiete für<br />

Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>, wo eine Bewertung der<br />

Landwirtschaftsflächen „sehr hoher Bedeutung" seitens der<br />

Fachplanung vorliegt.<br />

Beispielhaft bzw. insbesondere seien hier folgende Gebiete<br />

genannt:<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte verbleiben als Abwägungsergebnis<br />

Flächenanteile (wie die oben genannten), für die keine<br />

regionalplanerische Aussage getroffen wird. Hier wird lediglich auf<br />

die bestehende Flächennut<strong>zu</strong>ng nachrichtlich hingewiesen. Unter<br />

Beachtung sonstiger Ziele und Grundsätze (z. B. für <strong>den</strong> Bereich<br />

Siedlungsentwicklung) verbleiben kommunale<br />

Entscheidungsräume.<br />

Nordwestlich der Ortslage von Herrnsheim<br />

- Südöstlich der Ortslage von Pfeddersheim bis <strong>zu</strong>r A 61<br />

- Südlich der Eisenbahntrasse , Gemarkungen Pfiffligheim und<br />

Worms<br />

- Gemarkung Wiesoppenheim, im Osten der Ortslage, zw. <strong>den</strong><br />

Siedlungsflächen<br />

- Gemarkung Wiesoppenheim, östlich der Ortslage<br />

- zahlreiche Flächen im Stadtgebiet der Stadt Neustadt a.d.Wstr.<br />

- Flächen zwischen <strong>den</strong> Ortslagen Böhl und Iggelheim<br />

- Flächen westlich und östlich Schifferstadt<br />

- Flächen westlich und östlich Hanhofen<br />

- Flächen südlich und nördlich Harthausen<br />

- Flächen südlich von LU-Maudach<br />

- Flächen nördlich von LU-Ruchheim<br />

- Fläche nördlich von Niederkirchen<br />

- Fläche südlich von Freinsheim<br />

- Fläche nordwestlich von Hessheim<br />

- Fläche westlich von Bobenheim-Roxheim<br />

- Flächen westlich und nördlich der Stadt Grünstadt<br />

- Fläche nördlich FT-Flomersheim<br />

- Fläche südöstl. Dirmstein<br />

- Fläche nordöstlich der Stadt Bad Dürkheim<br />

- Flächen östlich von Maikammer


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1217 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2296<br />

- Flächen südlich E<strong>den</strong>koben<br />

- Flächen nördlich Edesheim<br />

- Flächen östlich Frankweiler<br />

- Flächen südlich Oberotterbach<br />

- Flächen südlich Weingarten<br />

- Flächen südlich Schwegenheim<br />

- Flächen nördlich Lingenfeld<br />

- Flächen südlich Bellheim<br />

- Flächen südlich Knittelsheim<br />

- Flächen nördlich Rülzheim<br />

- Flächen nördlich Erlenbach<br />

- Flächen nördlich Hatzenbühl<br />

- Flächen südlich Steinweiler<br />

- Flächen südlich Win<strong>den</strong><br />

2297 Kreisbauernverband Rhein-Neckar e.V. - Eine flächensparende Siedlungskonzeption, sowohl im<br />

Wohnungsbau als auch im gewerblichen Bereich wird befürwortet.<br />

Kenntnisnahme<br />

entspr.<br />

Es wird <strong>zu</strong> be<strong>den</strong>ken gegeben, dass der Landwirtschaft in Ba<strong>den</strong>-<br />

975<br />

Württemberg täglich rund 7 Hektar wertvolles<br />

Acker- und Grünland verloren gehen. Ein Flächen<strong>zu</strong>gang <strong>zu</strong>r<br />

landwirtschaftlichen Fläche aus Rekultivierung und Entsiegelung<br />

findet dagegen nicht statt.<br />

Im Hinblick auf die künftige Nut<strong>zu</strong>ng der freiwer<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Konversionsflächen im Zusammenhang mit dem Ab<strong>zu</strong>g der<br />

amerikanischen Streitkräfte wird kritisiert, dass die Möglichkeit von<br />

Entsiegelung und der Bereitstellung dieser Flächen für<br />

landwirtschaftliche Zwecke nicht ausreichend Rechnung getragen<br />

werde. Außerdem sollen diese Flächen auch für<br />

Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffs- und Ausgleichsbilanz verstärkt berücksichtigt wer<strong>den</strong>, da<br />

für die Landwirtschaft die Nut<strong>zu</strong>ng ihrer Flächen für<br />

Ausgleichsmaßnahmen ebenfalls stets <strong>den</strong> Verlust produktiver<br />

Flächen bedeute.<br />

Im Rahmen der Konversion fordert auch der Verband Region Rhein-<br />

Neckar, dass geeignete Flächen wieder einer Freiraumnut<strong>zu</strong>ng<br />

<strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong>. Eine Rückführung geeigneter Flächen in eine<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng ist dabei durchaus <strong>den</strong>kbar. Die<br />

Forderung nach einer Nut<strong>zu</strong>ng geeigneter Konversionsflächen für<br />

Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffs- und Ausgleichsbilanz und eine damit verbun<strong>den</strong>e<br />

ökologische Inwertset<strong>zu</strong>ng und ggf. Entsiegelung vormals<br />

militärisch genutzter Flächen unterstützt der VRRN ausdrücklich.<br />

Eine gebietsscharfe Ausweisung der hierfür in Frage kommen<strong>den</strong><br />

Flächen wird <strong>zu</strong>m derzeitigen Zeitpunkt nicht vorgenommen, da die<br />

Ideenfindungs- und Meinungsbildungsprozesse in <strong>den</strong> betroffenen<br />

Kommunen derzeit noch laufen. Seitens des Verbandes wird<br />

jedoch begleitend <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan ein Regionales<br />

Entwicklungskonzept Konversion erstellt, in dem auch dem Aspekt<br />

der Freiraumnut<strong>zu</strong>ng Rechnung getragen wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1218 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2298 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

- Es ist auffällig, dass die Landwirtschaft häufig negativ betrachtet Kenntnisnahme<br />

wird und bei Planungen in der Freifläche nicht mit einbezogen wird.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Für <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar trifft die Aussage<br />

nicht <strong>zu</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1219 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2299 Privat<br />

entspr.<br />

822<br />

(Privatperson)<br />

- Der Einwender wendet sich gegen die im Entwurf des<br />

Regionalplanes dargestellte Flächennut<strong>zu</strong>ng in <strong>den</strong> Weinheimer<br />

Bereichen Hammelsbrunnen und Breitwiesen und unterstützt<br />

vollinhaltlich die Argumentation der Bürgerinitiative „Schützt die<br />

Weinheimer Breitwiesen", die er in seinem Namen bekräftigt:<br />

nicht folgen<br />

Der Bereich Hammelsbrunnen ist in bei<strong>den</strong> Karten als geplante<br />

Siedlungsfläche dargestellt, in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und auch in<br />

der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt. Es handelt<br />

sich hier um ein schon länger geplantes Gewerbegebiet, das aber<br />

nicht über eine Vorplanung hinaus kam.<br />

Der Bereich Breitwiesen ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft dargestellt. Nur hier ist <strong>zu</strong><br />

erkennen, dass die Stadt Weinheim die Möglichkeit eines<br />

Flächentauschs vorangemeldet hat.<br />

Der Einwender wendet sich in erster Linie gegen die Nut<strong>zu</strong>ng des<br />

Gebietes Breitwiesen als Gewerbegebiet, sieht aber auch <strong>den</strong><br />

Hammelsbrunnen als besonders schützenswerten Bereich.<br />

Bezeichnenderweise ist der ökologische und auch der<br />

Naherholungswert des Hammelsbrunnen von der Stadtverwaltung<br />

und der Mehrheit des Gemeinderates erst erkannt wor<strong>den</strong>,<br />

nachdem diese Fläche viele Jahre vergeblich als Gewerbegebiet<br />

auf dem Markt war, ganz deutlich aus Mangel an Interessenten.<br />

Ziele und Grundsätze der Regionalplanung sind auf der S. 45 des<br />

Textes <strong>zu</strong>treffend und gesetzlichen Grundlagen entsprechend<br />

dargestellt. Allerdings handelt es sich bei diesen allgemeinen<br />

Vorgaben nur um Sollbestimmungen, so dass Ausnahmen offenbar<br />

hingenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Der Einwender erwartet aber eine strenge Einhaltung der<br />

allgemeinen Vorgaben. Wo<strong>zu</strong> sollten sie sonst formuliert sein?<br />

Vertrauen in die Tauglichkeit der Regionalplanung lässt sich gerade<br />

für uns Bürgerinnen und Bürger nur herstellen, wenn die<br />

Ausführungen <strong>den</strong> Grundsätzen auch entsprechen.<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1220 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2299 Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist damit fest<strong>zu</strong>halten, dass der VRRN<br />

umfassend die seitens des Einwenders thematisierten Belange in<br />

die der regionalplanerischen Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegende<br />

Abwägung eingestellt hat. Die gleichfalls thematisierte Einhaltung<br />

der allgemeinen Vorgaben des Regionalplans ist <strong>zu</strong>dem gegeben.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen des Einwenders nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1221 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2300 Privat<br />

entspr.<br />

823<br />

(Privatperson)<br />

- Es wird vorgegeben, dass <strong>zu</strong>sätzliche Bauflächen an die<br />

bestehende Bebauung anknüpfen und geringen ökologischen<br />

Konflikt aufweisen sollen. Beide Vorgaben wer<strong>den</strong> im Fall<br />

Breitwiesen grob missachtet! Der Bereich Breitwiesen ragt weit<br />

hinein in landwirtschaftliches Gebiet und knüpft noch weit weniger<br />

an die bestehende Bebauung an als der Hammelsbrunnen. Die<br />

ökologischen Konflikte, das sagen uns die Naturschutzverbände,<br />

sind bei bei<strong>den</strong> Gebieten vorhan<strong>den</strong>. Es kann nicht behauptet<br />

wer<strong>den</strong>, dass nur nach §30 BNatSchG geschützte Biotope wie z.B.<br />

Feldhecken schützenwert sind. Gerade die Feldflur bietet für Vögel<br />

wie Feldlerchen und Milane bessere Lebensgrundlagen als ein<br />

kleinräumig genutztes Gebiet. Beide Gebiete besitzen also eigene<br />

ökologische Werte.<br />

nicht folgen<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1222 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2300 Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist fest<strong>zu</strong>halten, dass der VRRN die seitens des<br />

Einwenders thematisierten Belange in die der regionalplanerischen<br />

Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegen<strong>den</strong> Abwägung eingestellt hat.<br />

Dem Anliegen des Einwenders wird vor dem skizzierten<br />

Hintergrund nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1223 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2301 Privat<br />

entspr.<br />

825<br />

(Privatperson)<br />

- Gegen die geplante Ausdehnung der baulichen Grenzen<br />

Weinheims nach Westen, insbesondere eine Ausweisung neuer<br />

Gewerbegebiete - wie z. B. die Ausweisung eines Gewerbegebiets<br />

für großflächige Gewerbeansiedelungen im Bereich „Breitwiesen"<br />

durch Verschiebung von „Hammelsbrunnen" - wer<strong>den</strong><br />

Einwendungen erhoben.<br />

nicht folgen<br />

Insbesondere folgende Gründe sprechen gegen die Ausweitung<br />

der Gewerbeflächen über die B 38 auf <strong>den</strong> Bereich „Breitwiesen":<br />

1. Wie sich aus <strong>den</strong> Zielen der Raumordnung und des<br />

Regionalplans ergibt, ist der Flächenverbrauch der Kommunen<br />

grundsätzlich <strong>zu</strong> begrenzen. Diese Begren<strong>zu</strong>ng des<br />

Flächenverbrauchs ist ein gewichtiges überörtliches Interesse. Im<br />

Jahr 2010 wur<strong>den</strong> im Bundesgebiet rund 77 ha pro Tag verbraucht.<br />

Obwohl das Problem des Flächenverbrauchs schon lange bekannt<br />

ist, wächst die Siedlungsfläche weiter. In Anbetracht der Tatsache,<br />

dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen durch Art. 20 a<br />

GG <strong>zu</strong>m Staatsziel erhoben ist, besteht ein gewichtiges<br />

überörtliches Interesse an der Reduktion des Flächenverbrauchs.<br />

Da die Kommunen als Träger der Planungshoheit, wie sich auch in<br />

Weinheim zeigt, nicht in der Lage sind, <strong>den</strong> Flächenverbrauch <strong>zu</strong><br />

minimieren, sind <strong>zu</strong>r Erreichung dieses Staatsziels entsprechende<br />

Vorgaben im Regionalplan erforderlich. Der Regionalplan bildet die<br />

rechtliche Grundlage für die räumliche Entwicklung der Region.<br />

2. Im Bereich der „Brettwiesen" ist <strong>zu</strong> beachten, dass die dortige<br />

Agrarfläche sehr fruchtbares Land ist und der<br />

Lebensmittelproduktion (Weizenanbau) dient. Die Sicherung der<br />

Versorgung der Bevölkerung mit regionalen Produkten ist i im<br />

Ballungsraum „Metropolregion" ein ernst <strong>zu</strong> nehmendes Anliegen.<br />

Nach einer Meldung der Financial Times Deutschland (FTD) vom<br />

13. August 2012 fürchtet die Welternährungsorganisation der<br />

Vereinten Nationen (FAO) eine weltweite Nahrungsmitteikrise.<br />

Seitens der UNO wer<strong>den</strong> Forderungen erhoben, die Nut<strong>zu</strong>ng aller<br />

Agrarflächen für die Lebensmittelproduktion vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

3. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche in <strong>den</strong> Breitwiesen hat<br />

ferner hohe ökologische Wertigkeit und Bedeutung für die<br />

klimatische Situation in Weinheim. Die Fläche ist ein wichtiges<br />

Naherholungsgebiet für die Weststadt.<br />

Gemäß der allgemeinen Zielset<strong>zu</strong>ng des Regionalplans ist es daher<br />

dringend erforderlich, diese Fläche und ihre wirtschaftliche,<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autoabahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1224 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2301 ökologische und soziale Funktion nachhaltig <strong>zu</strong> sichern.<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

4. Eine Ausweisung der Breitwiesen als Gewerbegebiet im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan, sei es auch im Tausch mit dem derzeit als<br />

„Siedlungsfläche für Industrie und Gewerbe" eingestuften<br />

„Hammelsbrunnen" ist ab<strong>zu</strong>lehnen.<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Die Ausweisung der Breitwiesen als Gewerbegebiet mit<br />

großflächigen Ansiedelungen hätte nicht nur eine gravierende<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes <strong>zu</strong>r Folge, sie würde auch<br />

<strong>zu</strong>r Zerstörung und Durchschneidung von Lebensräumen für Tiere<br />

und Pflanzen führen. Die großflächige Bo<strong>den</strong>versiegelung würde<br />

eine Beeinträchtigung des Grundwasserhaushaltes und damit eine<br />

negative Auswirkung auf die kleinräumige Klimasituation <strong>zu</strong>r Folge<br />

haben.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

5. Hin<strong>zu</strong> kommt, dass in Weinheim nach wie vor freie Flächen für<br />

Gewerbenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Nach dem Prinzip „Ausbau<br />

vor Neubau" sind diese Flächen vorrangig <strong>zu</strong> nutzen.<br />

Zusammenfassend ist also fest<strong>zu</strong>halten, dass die seitens der<br />

Einwender vorgetragenen Belange in die der geschilderten<br />

regionalplanerischen Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegen<strong>den</strong><br />

Äbwägung eingestellt und berücksichtigt wur<strong>den</strong>.<br />

Darüber hinaus ist abschließend ergänzend an<strong>zu</strong>merken:<br />

Sollte der Flächentausch "Hammelsbrunnen" - "Breitwiesen" in dem<br />

oben skizzierten Sinne vollzogen wer<strong>den</strong> und der Bereich<br />

"Breitwiesen" weiterhin nicht mit regionalplanerischen Restriktionen<br />

belegt sein, so müsste auch an dieser Stelle die Stadt Weinheim<br />

vor dem Eintritt in entsprechende Planungsüberlegungen <strong>den</strong><br />

Bedarf und die fehlen<strong>den</strong> Alternativen belegen.<br />

Vor dem Hintergrund der Ausführungen wird <strong>den</strong> Einwendungen<br />

der Einwender nicht Rechnung getragen/gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1225 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2302 Privat<br />

entspr.<br />

831<br />

(Bürgergruppierung: Initiative "Schützt<br />

die Weinheimer Breitwiesen"; diese<br />

Stellungnahme haben 8 Personen<br />

unterzeichnet und 3 Einwender<br />

separat befürwortet)<br />

- Der Bereich Hammelsbrunnen ist in bei<strong>den</strong> Karten als geplante<br />

Siedlungsfläche dargestellt, in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und auch in<br />

der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt. Es handelt<br />

sich hier um ein schon länger geplantes Gewerbegebiet, das aber<br />

nicht über eine Vorplanung hinaus kam.<br />

nicht folgen<br />

Der Bereich Breitwiesen ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft dargestellt. Nur hier ist <strong>zu</strong><br />

erkennen, dass die Stadt Weinheim die Möglichkeit eines<br />

Flächentauschs vorangemeldet hat.<br />

Wir wen<strong>den</strong> uns als Bürgerinitiative in erster Linie gegen die<br />

Nut<strong>zu</strong>ng des Gebietes Breitwiesen als Gewerbegebiet, sehen aber<br />

auch <strong>den</strong> Hammelsbrunnen als besonders schützenswerten<br />

Bereich. Bezeichnenderweise ist der ökologische und auch der<br />

Naherholungswert des Hammelsbrunnen von der Stadtverwaltung<br />

und der Mehrheit des Gemeinderates erst erkannt wor<strong>den</strong>,<br />

nachdem diese Fläche viele Jahre vergeblich als Gewerbegebiet<br />

auf dem Markt war, ganz deutlich aus Mangel an Interessenten.<br />

Ziele und Grundsätze der Regionalplanung sind auf der S. 45 des<br />

Textes <strong>zu</strong>treffend und gesetzlichen Grundlagen entsprechend<br />

dargestellt. Allerdings handelt es sich bei diesen allgemeinen<br />

Vorgaben nur um Sollbestimmungen, so dass Ausnahmen offenbar<br />

hingenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Wir erwarten aber eine strenge Einhaltung der allgemeinen<br />

Vorgaben. Wo<strong>zu</strong> sollten sie sonst formuliert sein? Vertrauen in die<br />

Tauglichkeit der Regionalplanung lässt sich gerade für uns<br />

Bürgerinnen und Bürger nur herstellen, wenn die Ausführungen<br />

<strong>den</strong> Grundsätzen auch entsprechen.<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1226 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2302 Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist damit fest<strong>zu</strong>halten, dass der VRRN<br />

umfassend die seitens des Einwenders thematisierten Belange in<br />

die der Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegende Abwägung eingestellt<br />

hat. Die gleichfalls thematisierte Einhaltung der allgemeinen<br />

Vorgaben des Regionalplans ist <strong>zu</strong>dem gegeben.<br />

Vor dem skizzierten Hintergrund wird dem Anliegen des<br />

Einwenders nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1227 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2303 Privat<br />

- Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> Bereich Hammelsbrunn und Breitwiesen:<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

832<br />

(Bürgergruppierung: Initiative "Schützt<br />

die Weinheimer Breitwiesen"; diese<br />

Stellungnahme haben 8 Personen<br />

unterzeichnet und 3 Einwender<br />

separat befürwortet)<br />

Es wird vorgegeben, dass <strong>zu</strong>sätzliche Bauflächen an die<br />

bestehende Bebauung anknüpfen und geringen ökologischen<br />

Konflikt aufweisen sollen. Beide Vorgaben wer<strong>den</strong> im Fall<br />

Breitwiesen grob missachtet! Der Bereich Breitwiesen ragt weit<br />

hinein in landwirtschaftliches Gebiet und knüpft noch weit weniger<br />

an die bestehende Bebauung an als der Hammelsbrunnen. Die<br />

ökologischen Konflikte, das sagen uns die Naturschutzverbände,<br />

sind bei bei<strong>den</strong> Gebieten vorhan<strong>den</strong>. Es kann nicht behauptet<br />

wer<strong>den</strong>, dass nur nach §30 BNatSchG geschützte Biotope wie z.B.<br />

Feldhecken schützenwert sind. Gerade die Feldflur bietet für Vögel<br />

wie Feldlerchen und Milane bessere Lebensgrundlagen als ein<br />

kleinräumig genutztes Gebiet. Beide Gebiete besitzen also eigene<br />

ökologische Werte.<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1228 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2303 Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist fest<strong>zu</strong>halten, dass der VRRN die seitens des<br />

Einwenders thematisierten Belange in die der regionalplanerischen<br />

Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegen<strong>den</strong> Abwägung eingestellt hat.<br />

Dem Anliegen des Einwenders wird vor diesem Hintergrund nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1229 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2304 Die Grünen/Alternative Liste Weinheim<br />

Grünes Büro<br />

entspr.<br />

2229<br />

- Das Gebiet „Breitwiesen" hat nicht nur eine besondere Bedeutung<br />

für die Landwirtschaft (diese wurde von anderen Einwendern<br />

angesprochen). Es spielt auch sowohl in seiner Funktion <strong>zu</strong>r<br />

Naherholung für die Weinheimer Bevölkerung (bes. der Weststadt)<br />

als auch für das Landschaftsbild am Fuße der Bergstraße eine<br />

wichtige Rolle.<br />

nicht folgen<br />

Naherholung: Fuß- und Radwege, Teil des Radwegenetzes entlang<br />

der Bergstraße, Auslaufgebiet für Hunde, Zugang von der<br />

Weststadt <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Radverbindungen nach Nor<strong>den</strong> etc.<br />

Landschaftsbild: Der Fuß der Bergstraße ist ein konstitutives<br />

Element des charakteristischen Landschaftsbildes. Seine<br />

Verbauung würde <strong>den</strong> Eindruck von Westen gänzlich verändern,<br />

genauer: <strong>den</strong> Anblick der Bergstraße unterbin<strong>den</strong>.<br />

Dieser Bedeutung soll im Regionalplan dadurch Rechnung getragen<br />

wer<strong>den</strong>, dass die Grünfläche „Breitwiesen" vorrangig für die<br />

Naherholung erhalten bleibt und nicht als Gewerbegebiet<br />

ausgewiesen wird. Die bestehende Möglichkeit einer großflächigen<br />

gewerblichen Bebauung wäre in der Betrachtung des Einwenders<br />

mit <strong>den</strong> Zielen der Naherholung und der Erhaltung des<br />

Landschaftsbildes nicht vereinbar. Die Stellungnahme zielt also<br />

darauf ab, die Priorisierung des infrage stehen<strong>den</strong> Gewanns als<br />

Naherholungsgebiet planerisch fest<strong>zu</strong>schreiben.<br />

Zur Begründung wird auf folgende Ausschnitte aus dem offiziellen<br />

Textteil des Regionalplans verwiesen:<br />

[Auszüge aus <strong>den</strong> Kapiteln 2.2.7.1, 2.2.7.2, 2.2.7.4, 2.2.8.3]<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1230 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2304 Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist fest<strong>zu</strong>halten, dass der VRRN die seitens des<br />

Einwenders thematisierten Belange in die der regionalplanerischen<br />

Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegende Abwägung eingestellt hat.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen des Einwenders nicht<br />

gefolgt.<br />

2305 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

entspr.<br />

2579<br />

- In Birkenau sollten Flächen, die als „Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft" oder als „sonstige landwirtschaftliche Gebiete"<br />

ausgewiesen sind, in „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" oder <strong>zu</strong>mindest in „Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" umgewandelt wer<strong>den</strong> (oder<br />

<strong>zu</strong>sätzlich mit dieser Funktion belegt wer<strong>den</strong>).Im Rahmen des<br />

Strukturwandels in der Landwirtschaft ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass<br />

diese marginalen landwirtschaftlichen Flächen im hügeligen Land<br />

langfristig nicht mehr intensiv genutzt wer<strong>den</strong>, so dass bereits<br />

frühzeitig in dem regionalen Grün<strong>zu</strong>g Richtung Naturschutz und<br />

Landschaftspflege geplant wer<strong>den</strong> sollte. Die Flächen, die um<br />

Birkenau herum derzeit noch als „Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft" ausgewiesen sind, haben ein großes ökologisches<br />

Potenzial als Offenlandfläche direkt angrenzend an Wald.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Flächen für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund sind gem. der<br />

fachlichen Angaben der Oberen Naturschutzbehörde des RP<br />

Darmstadt i<strong>den</strong>tifiziert. Eine mögliche Nut<strong>zu</strong>ngsaufgabe von<br />

landwirtschaftlichen Flächen ist nicht Grundlage für die<br />

Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1231 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2306 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

entspr.<br />

2580<br />

- [… sollten Flächen, die als „Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft" oder als „sonstige landwirtschaftliche Gebiete"<br />

ausgewiesen sind, in „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" oder <strong>zu</strong>mindest in „Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" umgewandelt wer<strong>den</strong> (oder<br />

<strong>zu</strong>sätzlich mit dieser Funktion belegt wer<strong>den</strong>.]<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die landschaftliche Umgebung von Birkenau ist bereits mit einem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g belegt.<br />

Die vorherige Anregung für Birkenau ergänzt sich ähnlich auf <strong>den</strong><br />

gesamten regionalen Grün<strong>zu</strong>g.<br />

2307 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

- Der regionalen Landwirtschaft darf nicht weiter die Fläche<br />

entzogen wer<strong>den</strong>. Im vergangenen Planungszeitraum sind große<br />

Flächen für die Landwirtschaft verloren gegangen. Vor dem<br />

Hintergrund, dass die Rheinebene einen der fruchtbarsten Bö<strong>den</strong><br />

der Bundesrepublik bietet und regionale Produktion wieder an<br />

Wertschät<strong>zu</strong>ng gewinnt, sollten keine weiteren landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen umgewidmet wer<strong>den</strong>. Regionale Produkte<br />

stärken die Bindung der Einwohnerinnen <strong>zu</strong>r Region und haben<br />

viele ökologische und ökonomische Vorteile.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2308 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.3.1.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ngen (G)<br />

Für die Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.1.1 wird mit Blick auf § 15 Abs. 3<br />

BNatSchG eine Ergän<strong>zu</strong>ng dahingehend angeregt, dass für die<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng besonders geeignete Bö<strong>den</strong> nur im<br />

notwendigen Umfang für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in<br />

Anspruch <strong>zu</strong> nehmen sind. Im letzten Absatz dieser Begründung (S.<br />

99) sollte außerdem deutlich wer<strong>den</strong>, dass ein Grünlandumbruch<br />

gemäß § 5 Abs. 2 Ziff. 5 BNatSchG u. a. in<br />

Überschwemmungsgebieten und auf Standorten mit hohem<br />

Grundwasserstand <strong>zu</strong> unterlassen (statt „vermei<strong>den</strong>“) ist.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.1.1 wird der letzte Absatz wie folgt<br />

geändert: "In <strong>den</strong> überschwemmungsgefährdeten Bereichen der<br />

Flussauen ist die ordnungsgemäße Landwirtschaft grundsätzlich<br />

uneingeschränkt möglich. Ein Grünlandumbruch gem. § 5 Abs. 2<br />

BNatSchG in Überschwemmungsgebieten und auf Standorten mit<br />

hohem Grundwasserstand ist <strong>zu</strong> unterlassen. Soweit möglich, soll<br />

die ackerbauliche Nut<strong>zu</strong>ng langfristig in eine Grünlandnut<strong>zu</strong>ng<br />

umgewandelt wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1232 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2309 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.3.1.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ngen (G)<br />

Die Belange der Flurneuordnung sind durch <strong>den</strong> jetzt vorliegen<strong>den</strong><br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplans in <strong>den</strong> derzeit laufen<strong>den</strong><br />

Flurbereinigungsverfahren nicht unmittelbar betroffen. Dennoch<br />

sollten aus Sicht des Amtes für Flurneuordnung folgende Punkte<br />

<strong>zu</strong>r Klarstellung noch ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

Der erste Satz im Plansatz 2.3.1.1 sollte aufgrund des seit Jahren<br />

sich vollziehen<strong>den</strong> tiefgreifen<strong>den</strong> Strukturwandels in der<br />

Landwirtschaft ergänzt wer<strong>den</strong> und dann wie folgt lauten:<br />

"Die landwirtschaftlichen Flächen und ihre wirtschaftlichen,<br />

ökologischen und sozialen Funktionen sollen nachhaltig gesichert<br />

und entwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der 1. Satz im PS 2.3.1.1 (s. 97) wird wie folgt geändert: "Die<br />

landwirtschaftlichen Flächen und ihre wirtschaftlichen,<br />

ökologischen und sozialen Funktionen sollen nachhaltig gesichert<br />

und entwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

2310 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.3.1.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ngen (G)<br />

Die Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.3.1.1 sollte wie folgt ergänzt<br />

wer<strong>den</strong>: "Sofern flächenbezogene Planungsinhalte oder erklärte<br />

Entwicklungsabsichten des Einheitlichen Regionalplans Einfluss<br />

haben auf laufende oder künftige Fachplanungen, kann die<br />

Flurneuordnung einen wesentlichen Beitrag <strong>zu</strong> deren Umset<strong>zu</strong>ng<br />

leisten. Die in der Feldflur auftreten<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngskonflikte können<br />

durch die Bo<strong>den</strong>ordnungsinstrumente der Flurneuordnung<br />

sozialverträglich gelöst wer<strong>den</strong>."<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.1.1 wird am Ende des vorletzten<br />

Absatzes folgende Ergän<strong>zu</strong>ng eingefügt: "Mögliche<br />

Nut<strong>zu</strong>ngskonflikte bei der Umset<strong>zu</strong>ng von regionalplanerischen<br />

Zielvorstellungen oder fachplanerischer Maßnahmen sollen durch<br />

die Bo<strong>den</strong>ordnungsinstrumente der Flurneuordnung<br />

sozialverträglich gelöst wer<strong>den</strong>:"<br />

2311 Gemeinde Seckach 2.3.1.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ngen (G)<br />

Der PS 2.3.1.1 besagt, dass „die landwirtschaftlichen Flächen und<br />

ihre wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Funktionen<br />

nachhaltig gesichert wer<strong>den</strong>" sollen. Diesbezüglich gilt ebenfalls<br />

uneingeschränkt die Aussage, wonach es hierfür in der Kernzone<br />

und in <strong>den</strong> verdichteten Randzonen der Region ein reiches<br />

Betätigungsfeld gibt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1233 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2312 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.3.1.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ngen (G)<br />

Der Begriff des „tiefgreifen<strong>den</strong> landwirtschaftlichen<br />

Strukturwandels" in der Begründung <strong>zu</strong> G 2.3.1.1 ist nicht mehr<br />

zeitgemäß. Die Formulierung suggeriert einen Flächenrückgang,<br />

eine sinkende ökonomische und gesellschaftliche Bedeutung der<br />

Landwirtschaft. Diese ist längst aber dabei sich an <strong>den</strong><br />

vergangenen Wandel an<strong>zu</strong>passen. Insofern wird stattdessen<br />

folgende neue Formulierung vorgeschlagen:<br />

Die Landwirtschaft prägt in weiten Teilen das äußere<br />

Erscheinungsbild der Region und stellt im Rahmen der gesamten<br />

Wertschöpfungskette der Agrar- und Ernährungswirtshaft u.a. mit<br />

neuen Dienstleistungsprodukten (Stichwort: Diversifizierung) einen<br />

entschei<strong>den</strong><strong>den</strong> Faktor dar. Dabei übernimmt die LW vielfältige<br />

Aufgaben:…<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Der 2. Satz der Begründung <strong>zu</strong>m PS 2.3.1.1 wird wie folgt<br />

geändert: "Der Strukturwandel erfordert weitere Anpassungen in<br />

der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Diese Veränderungen<br />

beeinflussen (…)."<br />

2313 Beregnungsverband Vorderpfalz 2.3.1.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ngen (G)<br />

entspr.<br />

1983<br />

In dem neu ausgewiesenen Wasserschutzgebiet der öffentlichen<br />

Trinkwasserversorgung Frankenthal Nord liegen rund 700 ha<br />

Beregnungsfläche, deren Wasserbedarf derzeit über eine Vielzahl<br />

von Einzelbrunnen sichergestellt wird. Aufgrund des<br />

Wasserschutzgebietes ist dort <strong>zu</strong>künftig mit Einschränkungen für<br />

<strong>den</strong> Betrieb der Brunnenanlagen <strong>zu</strong> rechnen. Vor diesem<br />

Hintergrund wird gerade geprüft, ob die betroffenen Flächen<br />

übergangsweise, bis die zweite Entnahmestelle am Rhein<br />

geschaffen ist, noch an das bestehende stationäre<br />

Rohrleitungsnetz angeschlossen wer<strong>den</strong> kann. Hier<strong>zu</strong> müsste die<br />

zentrale Hauptleitung, die derzeit südwestlich von Heßheim endet<br />

um rund 4,5 km in Richtung Nordost bis Beindersheim verlängert<br />

wer<strong>den</strong> Zugleich ist dieser Trassenabschnitt auch <strong>zu</strong>künftig<br />

erforderlich um die bei<strong>den</strong> Rheinwasser- Entnahmestellen mit<br />

einander <strong>zu</strong> verbin<strong>den</strong>.<br />

Deshalb soll die Trasse (unabhängig vom Ausbauzeitpunkt) für die<br />

weitere Entwicklung der Beregnung in der Vorderpfalz in <strong>den</strong><br />

Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Mit Blick das Abstimmungsergebnis der<br />

Raumordnungskommission <strong>zu</strong> Form und Inhalt der Darstellungen<br />

des Regionalplans Rhein-Neckar ist kein Planzeichen für mögliche<br />

Trassenverläufe für Beregnungsleitungen vorgesehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1234 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2314 Beregnungsverband Vorderpfalz 2.3.1.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ngen (G)<br />

entspr.<br />

1892<br />

Weiterhin wird von Seiten der Wasserwirtschaft (SGD Süd)<br />

angedacht, mittelfristig in der Südpfalz im Raum Hochstadt für rund<br />

5.500 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche ebenfalls eine<br />

Beregnungsanlage mit einem stationären Rohrleitungsnetz und<br />

einer eigenen Rheinwasser-Entnahmestelle <strong>zu</strong> errichten. Im<br />

Rahmen einer vertiefen<strong>den</strong> wasserwirtschaftlichen Untersuchung<br />

wurde bereits ein geeigneter Entnahmestandort am Rhein<br />

(gegenüber dem AKW Philippsburg) festgelegt. Auch hier sind die<br />

Möglichkeiten für die Linienführung der Haupttrasse von der<br />

Entnahmestelle bis <strong>zu</strong>r Grenze des Beregnungsgebiets durch<br />

unterschiedliche Schutzgebiete (NSG, FFH, VSG) und Maßnahmen<br />

<strong>zu</strong>m Hochwasserschutz stark eingeschränkt. Für die Errichtung der<br />

geplanten Beregnungsanlage ist diese Hauptleitungsstrasse und<br />

die Entnahmestelle am Rhein von grundlegender Bedeutung,<br />

deshalb muss beides in <strong>den</strong> Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong><br />

um allen weiteren Planungen die nötige Rechtssicherheit <strong>zu</strong> geben.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wird in der Begründung<br />

<strong>zu</strong>m Plansatz 2.3.1.2 (Vorranggebiete für die Landwirtschaft) und<br />

explizit die große Bedeutung der Feldberegnung unterstrichen.<br />

Plansatz 3.3.1.5 verweist auf die grundsätzliche Nut<strong>zu</strong>ng von<br />

Oberflächenwasser für die Feldberegnung. Es gilt, neben dem<br />

Pumpwerk am Otterstadter Altrhein bei Bedarf weitere<br />

Entnahmestandorte <strong>zu</strong> prüfen. Das sollte im Rahmen eines<br />

Beregnungswassermanagements auf regionaler Ebene geschehen.<br />

Die Regionalplanung kann dabei unterstützend tätig sein.<br />

Mit Blick das Abstimmungsergebnis der<br />

Raumordnungskommission <strong>zu</strong> Form und Inhalt der Darstellungen<br />

des Regionalplans Rhein-Neckar ist kein Planzeichen für mögliche<br />

Wasserentnahmestellen bzw. Trassenverläufe für<br />

Beregnungsleitungen vorgesehen. Die Linienführung für<br />

Beregnungsleitungen muss im Rahmen eines<br />

Raumordnungsverfahrens geprüft wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1235 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2315 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

2.3.1.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ngen (G)<br />

Die Bedeutung der Landwirtschaft als Wirtschaftsfaktor<br />

insbesondere im überregionalen und internationalen Vergleich ist<br />

viel deutlicher heraus<strong>zu</strong>stellen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Der Begriff des „tiefgreifen<strong>den</strong> Strukturwandels" ist nicht mehr<br />

zeitgemäß und suggeriert eine sinkende ökonomische und<br />

gesellschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft. Eine Formulierung<br />

wie: „Die Landwirtschaft unterliegt einer starken<br />

Flächenkonkurrenz etc." ist <strong>zu</strong> wählen.<br />

Mit dem Begriff Strukturwandel ist nicht explizit eine negative<br />

Entwicklung verbun<strong>den</strong>. Auch der landwirtschaftliche Fachplan<br />

Rheinpfalz (Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 2009) der die<br />

linksrheinischen Belange für die Aufstellung des Regionalplans<br />

Rhein-Neckar einbringt, spricht im Kap. 3.2.2 (S. 13) <strong>den</strong><br />

Strukturwandel (z.B. bei der Entwicklung der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe) an.<br />

Der 2. Satz der Begründung <strong>zu</strong>m PS 2.3.1.1 wird wie folgt<br />

geändert: "Der Strukturwandel erfordert weitere Anpassungen in<br />

der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Diese Veränderungen<br />

beeinflussen (…)."<br />

Bezogen auf die Rolle der Landwirtschaft als Wirtschaftsfaktor<br />

wer<strong>den</strong> die entsprechen<strong>den</strong> Stellen im Leitbild geändert.<br />

Im Leitbild der regionalen Entwicklung in der Metropolregion wird<br />

unter "Starker Wirtschaftsstandort" auf S. 15 der vorletzte Absatz<br />

wie folgt ergänzt:<br />

"Die Regionalplanung und -entwicklung verfolgt das Ziel, die gute<br />

Position der Metropolregion Rhein-Neckar als Standort für<br />

Arbeitsplätze in allen Bereichen der Industrie- und<br />

Dienstleistungsbranchen sowie der Land- und Forstwirtschaft<br />

weiter<strong>zu</strong>entwickeln." Am Ende des 3.Absatzes (S. 16 oben) wird<br />

ergänzt: "Die Landwirtschaft soll mit Blick auf deren<br />

Wertschöpfungspotentiale für die Region nachhaltig gesichert<br />

wer<strong>den</strong> (z.B. Produktion und Weiterverarbeitung/-vermarktung im<br />

Sonderkultur- und Weinanbau)."<br />

Unter Sicherung und Entwicklung der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen (2. Absatz) ist die Sicherung der ökonomischen<br />

Leistungsfähigkeit für die Landwirtschaft bereits angesprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1236 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2316<br />

entspr.<br />

Beregnungsverband Vorderpfalz 2.3.1.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ngen (G)<br />

2903<br />

RP-VRG01 Bobenheim-<br />

Roxheim, Bonnau<br />

Um <strong>den</strong> Beregnungsbedarf <strong>zu</strong> sichern und die verfügbaren<br />

Grundwasservorkommen der öffentlichen Trinkwasserversorgung<br />

vor<strong>zu</strong>behalten wur<strong>den</strong> in der Vergangenheit (seit 1970) rd. 13.500<br />

ha landwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen Speyer und<br />

Worms mit einem stationären Rohleitungsnetz für<br />

Beregnungszwecke erschlossen (siehe Plan Nr. 1105-1,<br />

Übersichtskarte M. 1:50.000). Die Wasserversorgung erfolgt<br />

hierbei über eine Entnahmestelle am Otterstadter Altrhein<br />

(Hauptpumpwerk). Für die anschließende Wasserverteilung wurde<br />

eine zentrale Hauptleitung von Süd nach Nord durch die<br />

Beregnungsgebiete errichtet.<br />

Für spätere Erweiterungsgebiete (nördlich der BAB A6) und <strong>zu</strong>r<br />

Erhöhung der Versorgungssicherheit der bereits erschlossenen<br />

Beregnungsgebiete ist langfristig ein zweiter Entnahmestandort bei<br />

Bobenheim-Roxheim angedacht. Allerdings ist die Realisierung<br />

dieser zweiten Entnahmestelle abhängig vom Abbau der dortigen<br />

Kies- und Sandvorkommen (RP-VRG01), weil der entstehende<br />

Baggersee die Funktion eines Ausgleichsbehälter übernehmen<br />

muss, um die Wasserspiegelschwankungen in <strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong><br />

ökologisch sensiblen Flächen auf ein Minimum <strong>zu</strong> beschränken.<br />

Hier<strong>zu</strong> wur<strong>den</strong> seit 2000 zahlreiche Studien erstellt. Aufgrund der<br />

großen Bedeutung dieser zweiten Entnahmestelle wurde sie im<br />

Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 erstmalig<br />

aufgenommen und muss auch weiterhin berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wurde teilweise gefolgt.<br />

Im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 ist die<br />

angesprochene potentielle Wasserentnahmestelle für die Zwecke<br />

der landwirtschaftlichen Beregnung in einer Beikarte dargestellt,<br />

die nicht Teil der Genehmigung des Plans ist.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wird in der Begründung<br />

<strong>zu</strong>m Plansatz 2.3.1.2 (Vorranggebiete für die Landwirtschaft) die<br />

große Bedeutung der Feldberegnung unterstrichen. Plansatz<br />

3.3.1.5 verweist auf die grundsätzliche Nut<strong>zu</strong>ng von<br />

Oberflächenwasser für die Feldberegnung. Es gilt, neben dem<br />

Pumpwerk am Otterstadter Altrhein, bei Bedarf weitere<br />

Entnahmestandorte <strong>zu</strong> prüfen. Das sollte im Rahmen eines<br />

Beregnungswassermanagements auf regionaler Ebene geschehen.<br />

Die Regionalplanung kann dabei unterstützend tätig sein. Für<br />

Bobenheim-Roxheim bleiben die Darstellungen <strong>zu</strong>r<br />

Rohstoffsicherung im Bereich Bonnau im Regionalplan Rhein-<br />

Neckar enthalten, die eine Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Schaffung einer<br />

Wasserentnahmestelle wären.<br />

2317 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Zu PS 2.3.1.2 wird anstelle der bisherigen strikten Formulierung<br />

(„außerlandwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng nicht <strong>zu</strong>lässig“) eine<br />

Zielformulierung in Regel-Ausnahme-Form empfohlen, bei der<br />

<strong>zu</strong>lässige Ausnahmen im Plansatz benannt wer<strong>den</strong>. Da<strong>zu</strong> gehört<br />

die bisher nur in der Begründung (S. 99) als Ausnahme genannte<br />

„Errichtung von Windkraftanlagen“, wobei allerdings klargestellt<br />

sein muss, dass da<strong>zu</strong> auch kommunale Windstandortplanungen<br />

(Konzentrationszonen) zählen. Außerdem könnten auch<br />

Ausnahmen für unvermeidbare Infrastrukturvorhaben<br />

(Verkehrswege, Leitungen) und ggf. andere Vorhaben (z.B.<br />

großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen) bestimmt wer<strong>den</strong>,<br />

die aufgrund besonderer Standortanforderungen nur außerhalb des<br />

Siedlungsbestandes errichtet wer<strong>den</strong> können und für die<br />

Alternativen mit geringerer Belastung der Landwirtschaft nicht <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung stehen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Im PS 2.3.1.2 wird am Ende des 1. Absatzes ergänzt: "Die<br />

Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen für technische<br />

Infrastrukturen und Verkehrs- sowie Win<strong>den</strong>ergieanlagen, die<br />

aufgrund besonderer Standortanforderungen nur im Außenbereich<br />

realisiert wer<strong>den</strong> können, sind ausnahmsweise möglich." In der<br />

Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.1.2 (5. Abs.) wird klargestellt, dass die<br />

Ausnahme auch kommunale Windstandortplanungen<br />

(Konzentrationszonen) beinhaltet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1237 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2318 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.3.1.2 „Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft" wird ausgeführt, dass aufgrund der punktuellen<br />

Errichtung von Windkraftanlagen kein Zielkonflikt mit <strong>den</strong><br />

Vorranggebieten für die Landwirtschaft besteht. Wünschenswert<br />

wäre eine Aussage (im Plansatz oder in der Begründung), ob<br />

großflächige Photovoltaikanlagen im Freiraum innerhalb der<br />

Vorranggebiete für die Landwirtschaft als Zielkonflikt oder als<br />

zielkonform (und wenn ja, unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen)<br />

angesehen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Im PS 2.3.1.2 wird am Ende des 1. Absatzes ergänzt: "Die<br />

Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen für technische<br />

Infrastrukturen und Verkehrs- sowie Win<strong>den</strong>ergieanlagen, die<br />

aufgrund besonderer Standortanforderungen nur im Außenbereich<br />

realisiert wer<strong>den</strong> können, sind in Einzelfällen möglich."<br />

PV-Freiflächenanlagen haben in der Regel einen größeren<br />

Flächenverbrauch als Win<strong>den</strong>ergieanlagen und somit ein<br />

grundsätzlich höheres Konfliktpotenzial. Bei PV-Freiflächenanlagen<br />

soll deshalb eine Einzelfallprüfung vorgenommen wer<strong>den</strong>, z.B.<br />

hinsichtlich Vorbelastungen des Standorts etc.<br />

2319 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

2547<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Blatt Ost sind die Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft nicht ausreichend präzise dargestellt. Viele der dort<br />

bewirtschafteten Weinbergsflächen sind ein wichtiger<br />

Wirtschaftsfaktor der Region und landschaftsprägendes Element<br />

der Raumschaft zwischen Heidelberg bis Lau<strong>den</strong>bach. Sie wer<strong>den</strong><br />

jedoch als Vorrangflächen für Naturschutz und Landespflege<br />

dargestellt. Diese wertvollen, mit erheblichen öffentlichen Mitteln<br />

geförderten Rebflächen müssen auch nachhaltig als solche<br />

dargestellt und bewertet wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Rahmen der Regionalplanung wer<strong>den</strong> überfachliche,<br />

<strong>zu</strong>sammenfassende und überörtliche Erfordernisse in die<br />

planerische Abwägung eingestellt. Auch in Vorranggebieten für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege ist die ordnungsgemäße<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng möglich - umfangreiche<br />

Weinbergsflurbereinigungen zeigen die aktuelle Bedeutung. Die<br />

Regionalplanung legt keine Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen fest. Viele<br />

der angesprochenen Weinbergsbereiche zwischen Heidelberg und<br />

Lau<strong>den</strong>bach haben neben ihrer landwirtschaftlichen Bedeutung<br />

auch einen hohen Wert für <strong>den</strong> Regionalen Biotopverbund.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1238 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2320 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Zieldefinition in 2.3.1.2 des Einheitlichen Regionalplans<br />

entspricht sinngemäß der Zieldefinition des RPS/RegFNP 2010<br />

10.1-10. Gemäß Begründung <strong>zu</strong> 2.3.1.2 des Einheitlichen<br />

Regionalplans sind <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng neben standörtlichen Kriterien<br />

(Bo<strong>den</strong>güte, Hangneigung) auch die agrarstrukturellen Aspekte<br />

(Betriebsgrößen, Nut<strong>zu</strong>ngsklassen und Sonderkulturen, Flurstruktur<br />

und Schlaggrößen, Großvieheinheiten je Hektar LF) berücksichtigt<br />

wor<strong>den</strong>. Auf welcher Grundlage bzw. in welcher Wertigkeit der<br />

Abwägungsgprozess dabei erfolgte, bleibt jedoch offen. Zur<br />

Nachvollziehbarkeit der Flächenausweisung sollte die Begründung<br />

entsprechend um die Abwägungssystematik ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Grundlagendaten mit Vorschlägen <strong>zu</strong>r Darstellung<br />

von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> drei<br />

Landesteilen der Metropolregion Rhein-Neckar von drei<br />

unterschiedlichen Stellen geliefert. Dabei gab es vorausgehend<br />

einen fachlichen Austausch zwischen <strong>den</strong> beteiligten Partnern, die<br />

in der Region die Belange der Landwirtschaft vertreten.<br />

Für <strong>den</strong> hessischen Teilraum sind die fachlichen Aussagen <strong>zu</strong>m<br />

Regionalplan Südhessen in <strong>den</strong> Planungsprozess eingestellt<br />

wor<strong>den</strong>. Der fachliche Abwägungsprozess bei der<br />

Bestandsaufnahme der Wertigkeit von Landwirtschaftsflächen ist<br />

im Einzelnen nicht maßgeblich für die Regionalplanung. Das<br />

Ergebnis der regionalplanerischen Abwägung ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.<br />

2321 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Flächenausweisung in bei<strong>den</strong> Plänen stimmt aufgrund der o.g.<br />

unterschiedlichen Systematik der Vorrangausweisungen<br />

großräumig nicht überein. Insbesondere zwischen Rhein und<br />

Einhausen und westlich Heppenheim bzw. östlich Lampertheim<br />

sollten aus hiesiger Sicht große Flächen in die „Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft" aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Aufgrund der Planungssystematik der Nichtüberlagerung von<br />

monofunktionalen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar ist in Teilen das Gesamtbild der<br />

Ausweisungen unterschiedlich <strong>zu</strong>m Regionalplan Südhessen. Hin<strong>zu</strong><br />

kommt, dass im Regionalplan Rhein-Neckar <strong>den</strong><br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichen die prioritäre<br />

Ausrichtung auf <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz durch<br />

entsprechende regionalplanerische Darstellung <strong>zu</strong>kommt. Die<br />

letztendlichen Zielaussagen <strong>zu</strong>m Freiraumschutz sind durch die<br />

i<strong>den</strong>tische Darstellung der Regionalen Grünzüge wieder gleich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1239 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2322 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Gemäß der Begründung <strong>zu</strong> 2.3.1.2 sind <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng neben<br />

standörtlichen Kriterien (Bo<strong>den</strong>güte, Hangneigung) auch die<br />

agrarstrukturellen Aspekte (Betriebsgrößen, Nut<strong>zu</strong>ngsklassen und<br />

Sonderkulturen, Flurstruktur und Schlaggrößen, Großvieheinheiten<br />

je Hektar LF) berücksichtigt wor<strong>den</strong>. Auf welcher Grundlage bzw. in<br />

welcher Wertigkeit der Abwägungsprozess dabei erfolgte bleibt<br />

jedoch offen. Zur Nachvollziehbarkeit der Flächenausweisung ist<br />

die Begründung entsprechend um die fachlichen Grundlagen und<br />

die Abwägungssystematik <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Grundlagendaten mit Vorschlägen <strong>zu</strong>r Darstellung<br />

von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> drei<br />

Landesteilen der Metropolregion Rhein-Neckar von drei<br />

unterschiedlichen Stellen geliefert. Dabei gab es vorausgehend<br />

einen fachlichen Austausch zwischen <strong>den</strong> beteiligten Partnern, die<br />

in der Region die Belange der Landwirtschaft vertreten.<br />

Für <strong>den</strong> hessischen Teilraum sind die fachlichen Aussagen <strong>zu</strong>m<br />

Regionalplan Südhessen in <strong>den</strong> Planungsprozess eingestellt<br />

wor<strong>den</strong>. Der fachliche Abwägungsprozess bei der<br />

Bestandsaufnahme der Wertigkeit von Landwirtschaftsflächen ist<br />

im Einzelnen nicht maßgeblich für die Regionalplanung. Das<br />

Ergebnis der regionalplanerischen Abwägung ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.<br />

2323 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

233<br />

1229<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

SGD Süd: Teilweise fehlen in rechtswirksamen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen dargestellte Wohnbauflächen (z.B. für<br />

Vollmersweiler in der VG Kandel)."<br />

folgen<br />

Die im rechtskräftigen FNP der VG Kandel enthaltene<br />

Wohnbaufläche V 3 wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ergänzt.<br />

2324 Zentralstelle der Forstverwaltung<br />

Abteilung Hoheit und Dienstleistungen<br />

Referat öffentl rechtliche<br />

Fachplanungen und Waldnaturschutz<br />

(Stellungnahme ist mit <strong>zu</strong>ständigen<br />

Forstämtern Annweiler, Bad Dürkheim,<br />

Bienwald (Kandel),<br />

Donnersberg (Kirchheimbolan<strong>den</strong>),<br />

Haardt (Landau), Johanniskreuz, Pfälzer<br />

Rheinauen (Bellheim) und<br />

Rheinhessen (Alzey)abgestimmt.)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind in zwei Fällen Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft dargestellt, die bereits anderen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

<strong>zu</strong>geführt wur<strong>den</strong>.<br />

In der Gemarkung Schifferstadt ist dies die "Hesslerbruchwiese",<br />

die schon seit vielen Jahren als Ausgleichsfläche für ein Baugebiet<br />

dient.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Hesslerbruchwiese im Unterwald ist bereits umgeben von<br />

Flächen für <strong>den</strong> Regionalen Biotopverbund. Die Bruchwiese wird<br />

<strong>zu</strong>m Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

arrondiert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1240 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2325 Zentralstelle der Forstverwaltung<br />

Abteilung Hoheit und Dienstleistungen<br />

Referat öffentl rechtliche<br />

Fachplanungen und Waldnaturschutz<br />

(Stellungnahme ist mit <strong>zu</strong>ständigen<br />

Forstämtern Annweiler, Bad Dürkheim,<br />

Bienwald (Kandel),<br />

Donnersberg (Kirchheimbolan<strong>den</strong>),<br />

Haardt (Landau), Johanniskreuz, Pfälzer<br />

Rheinauen (Bellheim) und<br />

Rheinhessen (Alzey)abgestimmt.)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind in zwei Fällen Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft dargestellt, die bereits anderen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

<strong>zu</strong>geführt wur<strong>den</strong>.<br />

In der Gemarkung Haßloch ist die ausgewiesene Fläche<br />

aufgeforstet und in das Ökokonto der Gemeinde Haßloch<br />

eingebucht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die betroffene Fläche wird mit <strong>den</strong> sich im Osten anschließen<strong>den</strong><br />

Waldgebieten <strong>zu</strong>m Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft<br />

<strong>zu</strong>sammengefasst.<br />

2326 Stadtverwaltung Heidelberg 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1233<br />

2261<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Das Gebiet der Kleingartenanlage Schänzel soll anstelle von<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft als "sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt wer<strong>den</strong>, da das Gebiet bei der<br />

Realisierung der Kleingartenanlage gem. FNP nicht mehr der der<br />

Landwirtschaft <strong>zu</strong>r Verfügung steht.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Kartendarstellung wird geändert.<br />

2327 Doppelzentrum Wiesloch-Walldorf 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1673<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Es wird gefordert, im Bereich der Golfanlage „Hohenhardter<br />

Hof"(Baiertal/Schatthausen) auf das Vorranggebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege sowie das Vorranggebiet für Landwirtschaft<br />

<strong>zu</strong> verzichten. Die Festlegungen stehen in Widerspruch <strong>zu</strong>m<br />

rechtskräftigen Bebauungsplan und <strong>zu</strong>r bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ng.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Flächen der Golfanlage Hohenhardter Hof wer<strong>den</strong> als sonstige<br />

Flächen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt (gem. FNP). Die<br />

Golfplatzanlage bleibt Teil der regionalen Freiraumstruktur mit der<br />

Ausweisung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs. Andere<br />

regionalplanerischen Darstellungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

2328 Doppelzentrum Wiesloch-Walldorf 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

246<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Fläche „Dammwiesen" (Schatthausen):<br />

Es wird gefordert, das Vorranggebiet für Landwirtschaft<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Die Festlegung steht im Widerspruch <strong>zu</strong>r<br />

Darstellung im FNP als geplante Wohnbaufläche.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird der Forderung der Stadt<br />

Wiesloch gefolgt.<br />

D.h.: In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird das Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft entsprechend reduziert und die Fläche nachrichtlich<br />

als geplante "Siedlungsfläche Wohnen" dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1241 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2329 Gemeinde Heddesheim 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

667<br />

1237<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die in der Raumstrukturkarte dargestellte kleinere Gewerbefläche<br />

nördlich der Ortslage in Richtung Muckensturm wurde vermutlich<br />

aus dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan übernommen, in dem das Areal als<br />

Fläche für die Abwasserentsorgung ausgewiesen ist. Da die Fläche<br />

derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird und keine<br />

planerischen Absichten bestehen das Areal gewerblich <strong>zu</strong><br />

entwickeln, sollte die Fläche aus Sicht der Gemeinde <strong>zu</strong>gunsten<br />

der Fortführung des Grün<strong>zu</strong>gs entfallen.<br />

folgen<br />

Dem Hinweis der Gemeinde Heddesheim wird aus <strong>den</strong><br />

dargelegten Grün<strong>den</strong> gefolgt.<br />

Die bezeichnete Fläche wird künftig in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) und als Regionaler Grün<strong>zu</strong>g<br />

(Z) ausgewiesen sein.<br />

2330 Gemeinde Heddesheim 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1481<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Fläche zwischen geplanter Südumgehung und Gewerbegebiet-Süd<br />

(südlich der L541):<br />

Die Fläche zwischen geplanter Südumgehung und Gewerbegebiet-<br />

Süd (südlich der L541) sollte restriktionsfrei dargestellt wer<strong>den</strong>. Der<br />

Regionalplanentwurf beinhaltet für dieses Teilstück noch eine<br />

landwirtschaftliche Vorrangfläche sowie eine Grünzäsur.<br />

folgen<br />

Dem Hinweis der Gemeinde wird gefolgt und der schmale<br />

Flächenstreifen restriktionsfrei gestellt. Damit bildet die geplante<br />

Südumgehung <strong>den</strong> Abschluss der gewerblichen Entwicklung in<br />

diesem Bereich.<br />

2331 Gemeinde Malsch 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1239<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Gemeinde hat festgestellt, dass die geplanten Festset<strong>zu</strong>ngen<br />

des Regionalplanentwurfes die bauliche Entwicklung ihres<br />

Neubaugebietes „Krähhecke" teilweise beeinträchtigen. Hier ist<br />

eine entsprechende Anpassung des Regionalplanes an <strong>den</strong><br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan vor<strong>zu</strong>nehmen. Die Lage der Fläche kann der<br />

Anlage 1 entnommen wer<strong>den</strong>. Weiterhin ist diese Fläche im<br />

Bebauungsplanentwurf des Büros Sternemann & Glup in der<br />

Anlage 2 dargestellt.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> seitens der Gemeinde dargelegten Grün<strong>den</strong> wird die<br />

Fläche "Krähhecke" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend<br />

kenntlich gemacht, d.h. restriktionsfrei gestellt.<br />

Dem Anliegen der Gemeinde Malsch wird damit gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1242 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2332 Gemeinde Neulußheim 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

916<br />

1240<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Das besondere Interesse Neulußheims an der Beibehaltung und<br />

Ausweitung des festgelegten „Vorranggebiets für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" sollte im weiteren Verfahren<br />

angemessen berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Das Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen,<br />

Logistik (Z) wird beschränkt auf die im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Hockenheim geplante<br />

Gewerbe-/Industriefläche Interkom, das so aus planungsrechtlichen<br />

Grün<strong>den</strong> übernommen wird. Ergänzt wird es um eine Erweiterung<br />

im südöstlichen Bereich (ca. 6,5 ha), die so für die Fortschreibung<br />

des genannten FNPs beschlossen wurde und auch aus<br />

regionalplanerischer Sicht nachvollziehbar ist.<br />

Die restlichen Flächen wer<strong>den</strong> künftig wieder mit einem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g und einem Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft überlagert sein.<br />

Dem Anliegen der Gemeinde Neulußheim wird vor diesem<br />

Hintergrund gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1243 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2333 Gemeinde Sandhausen 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

252<br />

1242<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Zusätzliche Wohnbauflächen:<br />

Wie auf Seite 42 ausgeführt, können nur Städte und Gemein<strong>den</strong><br />

mit einem Wohnbauflächendefizit weitere Bauflächen darstellen.<br />

Dass Sandhausen ein Wohnbauflächendefizit hat, ist unstrittig.<br />

Somit besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit der Ausweisung<br />

weiterer Wohnbauflächen. Unabhängig von der Frage, wie hoch<br />

das Defizit tatsächlich ist, wurde untersucht, welche Fläche sich<br />

hierfür eignen würde. Die überwiegen<strong>den</strong> Bereiche des<br />

unbebauten Teiles der Gemarkung sind nicht für eine<br />

Wohnflächenausweisung geeignet (Waldflächen,<br />

Gemarkungsgrenzen, Naturschutzflächen, etc.).<br />

Im Anschluss an das Ende der Bebauung im nördlichen Teil besteht<br />

jedoch noch die grundsätzliche Möglichkeit, Wohnbauflächen<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Die in der Anlage dargestellte Fläche wird hiermit <strong>zu</strong>r Aufnahme als<br />

mögliche Wohnbaufläche angemeldet. Hierbei handelt es sich um<br />

ein ca. 4 Hektar großes Areal.<br />

Die Vorausset<strong>zu</strong>ngen der Ziffer 1.4.1.2 sind erfüllt: Das Gebiet<br />

schließt sich unmittelbar an die bestehende Siedlungsstruktur an<br />

und hätte, wie auf Seite 2 aufgeführt, wie ganz Sandhausen eine<br />

mehr als ausreichende Anbindung an <strong>den</strong> ÖPNV. Eine Kollision mit<br />

der Festset<strong>zu</strong>ng „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" im Regionalplan ist nicht<br />

gegeben.<br />

Flächensparendes Bauen ist für die Gemeinde Sandhausen ohnehin<br />

eine Selbstverständlichkeit, wie unser Baugebiet Große Mühllach,<br />

Bauabschnitt I unschwer erkennen lässt. Eine Kollision mit Ziffer<br />

1.4.2.6 - Dichtewerte - ist nicht gegeben.<br />

Die Gemeinde Sandhausen beantragt hiermit die Aufnahme dieses<br />

Bereiches als Wohnbaufläche in <strong>den</strong> Regionalplan.<br />

folgen<br />

In Anerkennung der geschilderten Situation Sandhausens<br />

(Wohnbauflächendefizit, Waldlächen, Naturschutz etc.) bleibt die in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs im Nor<strong>den</strong> der<br />

Gemeinde bereits enthaltene restriktionsfreie Fläche bestehen<br />

bzw. wird dem Antrag folgend entsprechend so abgegrenzt.<br />

Damit ist in der regionalplanerischen Betrachtung hier Raum für<br />

eine wohnbauliche Siedlungsflächenerweiterung geschaffen, wenn<br />

vorausgehend der Bedarf dafür und die fehlen<strong>den</strong> Alternativen<br />

nachgewiesen wer<strong>den</strong> können.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1244 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2334 Gemeindeverwaltung Angelbachtal 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1676<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Gegenüber dem letzten Regionalplan wur<strong>den</strong> ca. 220 ha<br />

landwirtschaftliche Fläche als Vorranggebiet für Naturschutz<br />

ausgewiesen. Dies bedeutet, dass ca. 20 % der<br />

landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr für vorrangige<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Verfügung stehen sollen. Die<br />

Gemeinde Angelbachtal fordert, dass die bisher landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen auch weiterhin als landwirtschaftliche Flächen<br />

deklariert wer<strong>den</strong>. Es wird die Auffassung vertreten, dass Flächen<br />

für <strong>den</strong> Naturschutz nur in besonders gelagerten Bereichen<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong> sollen, die schon jetzt auf Grund der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Vegetation, der Bo<strong>den</strong>güte und Hanglage nicht <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

besten landwirtschaftlichen Bereichen gehören.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionalplan Unterer Neckar 1992 hat Planungsgrundlagen in<br />

<strong>den</strong> regionalplanerischen Abwägungsprozess eingestellt, die Ende<br />

der 1980er Jahre erhoben wor<strong>den</strong> sind. Der Einheitliche<br />

Regionalplan Rhein-Neckar bezieht in die Abwägung nunmehr<br />

aktuelle fachliche Erfordernisse und Notwendigkeiten ein (z. B.<br />

Grundlagen der Landschaftsrahmenplanung BW Entwurf 2009,<br />

Flurbilanzkartierung der Landesanstalt für Entwicklung der<br />

Landwirtschaft und der ländlichen Räume, 2008).<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Ziffer 2.3.1.2 ist klar ausgeführt, dass bei der<br />

Abwägung <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng der Vorranggebiete standortliche<br />

Kriterien ( Bo<strong>den</strong>güte, Hangneigung...) und agrarstrukturelle<br />

Aspekte (Sonderkulturen, Flurstruktur und Schlaggröße...)<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> sollen. Dies wurde im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf<br />

nicht ausreichend bewertet.<br />

Insbesondere haben sich die gesetzlichen Anforderungen an einen<br />

Biotopverbund <strong>zu</strong>r Sicherung der Biodiversität geändert (vgl. hier<strong>zu</strong><br />

die rechtlichen Grundlagen und Vorgaben z.B.<br />

Bundesnaturschutzgesetz 2010 §§20 und 21,<br />

Landschaftsrahmenplanung BW, S. 17ff).<br />

Mit Blick auf die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng<br />

entstehen durch eine regionalplanerische<br />

Vorranggebietsausweisung für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

mit dem Ziel der Sicherung und Weiterentwicklung von regionalen<br />

Biotopverbundstrukturen keine Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen. Die<br />

Regionalplanung trifft keine Aussagen <strong>zu</strong>r Art und Intensität der<br />

landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1245 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2335 Gemeindeverwaltung Angelbachtal 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1677<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die folgen<strong>den</strong> Flächen sollen als Vorbehaltsflächen für <strong>den</strong><br />

Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Wegfall 1: Es handelt sich bis auf die Regenrückhaltebecken um<br />

landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen, die in der<br />

Flurbereinigung <strong>zu</strong> großen Grundstücken <strong>zu</strong>sammengelegt wur<strong>den</strong>.<br />

Eine besondere naturbezogene Ausgestaltung ist nicht erkennbar.<br />

Es handelt sich um beste Bö<strong>den</strong>, die für die landwirtschaftliche<br />

Nut<strong>zu</strong>ng unverzichtbar sind. Anstelle dieser Flächen wird der<br />

Zugang von Fläche 1 vorgeschlagen.<br />

Vorschlag <strong>zu</strong>r Ausweisung von Flächen als Vorbehaltsflächen für<br />

Naturschutz:<br />

Zugang Fläche 1: In dieser Fläche gibt es einige Biotope, sowie das<br />

flächenhafte Naturgebiet „Alter Steinbruch". Durch diesen<br />

Zusammenhang eignet sich dieser Bereich als Biotopverbundfläche<br />

(siehe auch neue Biotopkartierung der LUBW). Einheimischen<br />

Naturfreun<strong>den</strong> ist bekannt, dass durch das heterogene Gelände mit<br />

Feldrainen, Hohlwegen und Waldgebieten Wechselbeziehungen<br />

des Reh- und Niederwilds stattfin<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bei der ausgewiesenen Fläche handelt es sich um einen<br />

bedeutsamen Raum für <strong>den</strong> Biotopverbund für trockene Standorte.<br />

Die Landschaftsrahmenplanung hat diese Flächen auf der<br />

Grundlage von vorbereiten<strong>den</strong> Planungen für <strong>den</strong> Fachplan<br />

Landesweiter Biotopverbund i<strong>den</strong>tifiziert. Die ordnungsgemäße<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng für die dort wirtschaften<strong>den</strong> Betriebe<br />

ist von der regionalplanerischen Ausweisung nicht betroffen. Die<br />

Regionalplanung kann keine Aussagen <strong>zu</strong>r Art und Nut<strong>zu</strong>ng der dort<br />

vorhan<strong>den</strong>en Landwirtschaftsflächen treffen, ebenso keine<br />

Auflagen fordern <strong>zu</strong> Maßnahmen für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz.<br />

Es geht vielmehr um die Sicherung der Potentiale der Fläche für<br />

<strong>den</strong> landesweiten bzw. Regionalen Biotopverbund.<br />

2336 Gemeindeverwaltung Angelbachtal 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1678<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Folgende Flächenausweisungen sollen geändert wer<strong>den</strong>:<br />

Wegfall 2: Bei jetzigem Entwurf würde die Vorrangfläche bis an die<br />

Scheunenbereiche der Aussiedlerhöfe Holbinsen reichen, dies<br />

würde <strong>zu</strong> vorhersehbaren Konflikten bei betrieblichen<br />

Erweiterungen führen. Wir schlagen vor, stattdessen die Fläche 2<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Vorschlag <strong>zu</strong>r Ausweisung von Flächen als Vorbehaltsflächen für<br />

Naturschutz:<br />

Zugang Fläche 2: Kernpunkt dieses Bereichs ist ein Feuchtbiotop<br />

und die Talaue des Eberbach. Auch hier ist ein Verbund <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Talauegebieten des Angelbachs möglich.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Im Randbereich <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Aussiedlerhöfen wird wie vorgeschlagen<br />

das Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen. An diese Stelle tritt eine<br />

Vorranggebietsausweisung für die Landwirtschaft. Als Ersatzfläche<br />

wird der Bereich der Talaue des Eberbachs in Richtung<br />

Angelbachtal als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1246 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2337 Gemeindeverwaltung Angelbachtal 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1679<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Folgende Vorranggebiete für <strong>den</strong> Naturschutz und<br />

Landschaftspflege sollen räumlich getauscht und in<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Naturschutz und Landschaftspflege<br />

geändert wer<strong>den</strong>:<br />

Wegfall Nr. 3: Auch hier zeichnet sich ein Konflikt aufgrund der<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen der Weingüter in diesem Bereich ab. Im östlichen<br />

Bereich hat ein Jungwinzer Flächen angekauft und möchte <strong>den</strong><br />

vorhan<strong>den</strong>en Weinbau intensivieren und dort auch<br />

landwirtschaftliche Betriebsgebäude für die Weinernte/Kellerei<br />

unterbringen. Anstelle dessen wird die Tauschfläche Nr. 3 <strong>zu</strong>r<br />

Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege vorgeschlagen:<br />

Vorschlag <strong>zu</strong>r Ausweisung von Flächen als Vorbehaltsflächen für<br />

Naturschutz:<br />

Fläche 3: Zum Teil handelt es sich um Wiesenflächen in Steillagen<br />

sowie Hochstamm-Obstbaustücke. Ferner liegt der Bereich im<br />

westlichen Teil zwischen zwei großen Waldbereichen, so dass<br />

auch hier das Wild gute Gelegenheit hat von einem Bereich <strong>zu</strong>m<br />

andern <strong>zu</strong> wechseln.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bei der ausgewiesenen Fläche handelt es sich um einen<br />

bedeutsamen Raum für <strong>den</strong> Biotopverbund für trockene Standorte.<br />

Die Landschaftsrahmenplanung hat diese Flächen auf der<br />

Grundlage von vorbereiten<strong>den</strong> Planungen für <strong>den</strong> Fachplan<br />

Landesweiter Biotopverbund i<strong>den</strong>tifiziert. Die ordnungsgemäße<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng für die dort wirtschaften<strong>den</strong> Betriebe<br />

ist von der regionalplanerischen Ausweisung nicht betroffen. Die<br />

Regionalplanung kann keine Aussagen <strong>zu</strong>r Art und Nut<strong>zu</strong>ng der dort<br />

vorhan<strong>den</strong>en Landwirtschaftsflächen treffen, ebenso keine<br />

Auflagen fordern <strong>zu</strong> Maßnahmen für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz.<br />

Es geht vielmehr um die Sicherung der Potentiale der Fläche für<br />

<strong>den</strong> landesweiten bzw. Regionalen Biotopverbund.<br />

2338 Gemeindeverwaltung Dielheim 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1031<br />

1246<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Beim Standort „Penny" in der Beethovenstraße 1 neben dem<br />

Baugebiet Eckertsberg III sollte die Möglichkeit bestehen einen<br />

weiteren Markt (evtl. Drogerie) an<strong>zu</strong>siedeln.<br />

folgen<br />

Dem Anliegen der Gemeinde Dielheim wird Rechnung getragen.<br />

Die erwähnte Fläche wird restriktionsfrei gestellt, d.h. der<br />

Regionale Grün<strong>zu</strong>g (Z) und der Schutzbedürftige Bereich für die<br />

Landwirtschaft (Z) wer<strong>den</strong> an dieser Stelle <strong>zu</strong>rüvkgenommen.<br />

2339 Gemeindeverwaltung Spechbach 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

69<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Es wird gebeten, die geplante Erweiterungsfläche des Friedhofes<br />

entsprechend kenntlich <strong>zu</strong> machen.<br />

folgen<br />

Der Bitte der Gemeinde Spechbach wird gefolgt.<br />

D.h. im Bereich der geplanten Erweiterungsfläche des Friedhofes<br />

in Spechbach wird das Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

gestrichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1247 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2340 Gemeindeverwaltung Zuzenhausen 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

673<br />

1484<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Bereitstellung weiterer Gewerbeflächen:<br />

Der Gemeinde Zuzenhausen steht nach <strong>den</strong> Vorgaben des<br />

Planentwurfes eine gewerbliche Entwicklung im Rahmen der<br />

Eigenentwicklung <strong>zu</strong>. Da die Gemeinde derzeit über keinerlei<br />

vermarktungsfähige Gewerbeflächen mehr verfügt, sind<br />

entsprechend <strong>den</strong> absehbaren Erfordernissen der ortsansässigen<br />

Betriebe mittelfristig <strong>zu</strong>r Deckung des örtlichen Bedarfs weitere<br />

Flächen aus<strong>zu</strong>weisen. Die Gemeinde Zuzenhausen beantragt daher<br />

die Ausweisung einer gewerblichen Fläche im nördlichen<br />

Gemeindegebiet im Anschluss an das Bebauungsplangebiet<br />

„Häuselgrund". In diesem Bereich sind jedoch in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Grünzäsuren und Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft festgelegt. Ferner ist der Bereich als bedeutender<br />

Raum für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund gekennzeichnet. Da die<br />

Gemeinde vom ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet nahe<strong>zu</strong><br />

umschlossen ist, ist eine künftige Planung von<br />

Gewerbegebietsflächen zwangsläufig nur innerhalb des<br />

Landschaftsschutzgebietes möglich.<br />

Aufgrund des anderweitig fehlen<strong>den</strong> Entwicklungspotentials für die<br />

erforderlichen Gewerbeflächen wird daher der Rück<strong>zu</strong>g der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Restriktionsflächen im Regionalplan und die<br />

Ausweisung einer gewerblichen Erweiterungsfläche beantragt.<br />

nicht folgen<br />

Die entsprechende Darstellung der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs steht nicht im Widerspruch <strong>zu</strong> dem Ansinnen<br />

bzw. Überlegungen der Gemeinde Zuzenhausen <strong>zu</strong>r <strong>zu</strong>künftigen<br />

Schaffung eines Gewerbegebietes im Bereich "Häuselgrund". Die<br />

genannte Fläche ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte restriktionsfrei<br />

dargestellt. Eine Darstellung als Gewerbegebietsplanung ist<br />

allerdings nicht möglich, weil dafür <strong>zu</strong>nächst auf<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanebene die entsprechen<strong>den</strong> Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

geschaffen wer<strong>den</strong> müssten. Denn Planungsflächen haben als<br />

solche nur dann Eingang in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs gefun<strong>den</strong>, wenn diese auch schon im<br />

jeweiligen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellt sind bzw. waren.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der Gemeinde<br />

Zuzenhausen <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen, es wird ihnen aber nicht<br />

gefolgt.<br />

2341 Gemeindeverwaltung Zuzenhausen 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

70<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan als geplante Flächen<br />

für Sportanlagen (Häuselgrund) ausgewiesenen und bereits<br />

realisierten Bereiche sowie die ebenfalls schon realisierte<br />

Sondergebietsfläche „Trainingszentrum" sollten Niederschlag in<br />

<strong>den</strong> zeichnerischen Darstellungen des Regionalplans fin<strong>den</strong>. Um<br />

entsprechende Überprüfung/Aufnahme wird gebeten.<br />

teilweise folgen<br />

Dem Anliegen der Gemeinde Zuzenhausen wird (teilweise) gefolgt.<br />

D.h. die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs an<br />

<strong>den</strong> bei<strong>den</strong> genannten Bereichen ausgewiesenen Vorranggebiete<br />

für die Landwirtschaft (Z) wer<strong>den</strong> gestrichen. Die Ausweisungen<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z) wer<strong>den</strong> indes jeweils beibehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1248 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2342 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

entspr.<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

261<br />

1486<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Gemeinde Mühlhausen hatte im Jahr 2008 gebeten, in die<br />

Entwurfsplanung des Einheitlichen Regionalplans folgende neuen<br />

Siedlungsflächen auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

- In Mühlhausen das Gewann „Fraubrunnen"<br />

- In Rettigheim das Gewann „Reutweingarten"<br />

- In Tairnbach die Ortsabrundung „Klumpen/Katzenberg"<br />

- Großen Wert legt die Gemeinde Mühlhausen auf die im Sinne<br />

einer Gesamtkonzeption vorgenommene Abgren<strong>zu</strong>ng für das<br />

Plangebiet „Nordwestliche Ortserweiterung". Hier wird um<br />

Bestätigung gebeten, dass das Plangebiet nicht mit der im<br />

Regionalplan ausgewiesenen „Grünzäsur" sowie dem<br />

„Vorranggebiet für die Landwirtschaft" kollidiert.<br />

teilweise folgen<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Die genannten<br />

Flächen sind im Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar (hier: Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte) berücksichtigt. Kollisionen mit<br />

anderen regionalplanerischen Ausweisungen und Darstellungen<br />

gibt es nicht.<br />

Im Falle des Plangebietes "Nordwestliche Ortserweiterung" in<br />

Rettigheim wird die zeichnerische Ungenauigkeit in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplans entsprechend korrigiert.<br />

Diese Flächen wur<strong>den</strong> berücksichtigt, wenn auch eine<br />

katastergenaue Abgren<strong>zu</strong>ng im Maßstab des Regionalplans sicher<br />

nicht möglich ist.<br />

2343 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

859<br />

1248<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Zu Epfenbach:<br />

Lt. der Darstellung im Entwurf des „Einheitlicher Regionalplan<br />

Rhein-Neckar" wird der Gemeinde Epfenbach eine gewerbliche<br />

Eigenentwicklung <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong>. Hierfür stehen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte keinerlei Flächen mehr <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Es wird die Forderung erhoben, südwestlich der gewerblichen<br />

Baufläche „Am Zuckerbaum" sowie östlich der gewerblichen<br />

Baufläche „Eschelbronner Weg" die Flächen des „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" bzw. des „Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

geringfügig <strong>zu</strong> reduzieren.<br />

folgen<br />

Den dargelegten Ausführungen und Begründungen des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes folgend wer<strong>den</strong> im Anschluss an<br />

die bei<strong>den</strong> genannten Gewerbegebiete zwei kleiner Bereiche<br />

Restriktionsfrei gestellt, die in der gesamtökologischen<br />

Betrachtung in der Einschät<strong>zu</strong>ng des VRRN dafür infrage kommen<br />

können.<br />

Damit wären in der regionalplanerischen Betrachtung an diesen<br />

Stellen die grundsätzlichen Möglichkeiten <strong>zu</strong><br />

Siedlungsflächenerweiterungen gegeben.<br />

Um aber dort in entsprechende Planungsüberlegungen treten <strong>zu</strong><br />

können, sind (auch in der regionalplanerischen Betrachtung) die<br />

Nachweisee für <strong>den</strong> Bedarf und für fehlende Alternativen <strong>zu</strong> leisten<br />

und die möglichen Betroffenheiten der Schutzgüter <strong>zu</strong> belegen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1249 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2344 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

678<br />

1257<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Zu Reichartshausen:<br />

Nicht berücksichtigt wurde die schon seit längerem im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan-Entwurf rechtskräftig ausgewiesene<br />

Erweiterung des „Gewerbegebiet" der Gemeinde Reichartshausen.<br />

Gefordert wird die Freistellung dieses Bereiches von der<br />

Ausweisung „Schützenswerter Bereich für die Landwirtschaft"<br />

sowie „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g".<br />

folgen<br />

Aufgrund kaum noch vorhan<strong>den</strong>er gewerblicher Bauflächen und für<br />

eine angemessene gewerbliche Eigenentwicklung<br />

Reichartshausens wird die genannte Fläche restriktionsfrei gestellt.<br />

D.h. der Regionale Grün<strong>zu</strong>g und der Schutzbedürftige Bereich für<br />

die Landwirtschaft wer<strong>den</strong> dort geringfügig reduziert.<br />

Dem Anliegen des GVV Waibstadt wird gefolgt.<br />

2345 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

679<br />

1261<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Zu Waibstadt:<br />

Für die gewerbliche Entwicklung der Stadt Waibstadt stehen, trotz<br />

der Kennzeichnung „Siedlungsbereich Gewerbe", keine Potentiale<br />

für eine über <strong>den</strong> Bestand hinausgehende Ausweisung <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> seitens des GVV Waibstadt dargelegten Grün<strong>den</strong> wird in<br />

Waibstadt eine entsprechende Fläche entlang (südlich) der L 549<br />

restriktionsfrei gestellt.<br />

Deshalb sollte die im Zuge der Planung des Gewerbegebietes „Im<br />

Bruch" entwickelte Gesamtkonzeption ihren Niederschlag in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fin<strong>den</strong>.<br />

Die Flächen zwischen dem bestehen<strong>den</strong> „Gewerbegebiet" und<br />

dem Siedlungsrand (Baufläche „Traubenstock") sind als<br />

„Vorranggebiet für die Landwirtschaft" sowie als „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" gekennzeichnet.<br />

Dem Anliegen des GVV Waibstadt wird gefolgt.<br />

2346 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

entspr.<br />

273<br />

1262<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Zu Waibstadt-Daisbach<br />

Die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan rechtskräftig ausgewiesene geplante<br />

Wohnbaufläche „Steinäcker" auf der Gemarkung Daisbach ist, bis<br />

auf einen schmalen Streifen entlang der K 4281, als „Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft" und mit der Ausweisung „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" belegt. Gleiches gilt für das unmittelbar angrenzende,<br />

ebenfalls noch rechtskräftige „Wochenendhausgebiet".<br />

Es wird gebeten, diese Flächen von Restriktionen frei<strong>zu</strong>stellen und<br />

damit <strong>den</strong> Sachverhalt in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> verdeutlichen.<br />

teilweise folgen<br />

Aus der dargelegten Begründung wird das genannte geplante<br />

Wohnbaugebiet "Steinäcker" als geplante Siedlungsfläche Wohnen<br />

(N) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte übernommen.<br />

Im Bereich des thematisierten Wochenendhausgebietes wird das<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) gestrichen, der Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g bleibt aber bestehen.<br />

Damit wird der Bitte des GVV Waibstadt teilweise gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1250 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2347 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Im Hinblick auf die Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.3.1.2 ist an<strong>zu</strong>merken,<br />

dass naturschutzrechtliche Ausgleichsverpflichtungen in aller Regel<br />

flächenwirksam sind und häufig ohne eine Inanspruchnahme bisher<br />

landwirtschaftlich genutzter Flächen nicht realisiert wer<strong>den</strong> können.<br />

Der Text der Begründung sollte deshalb wie folgt ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

"Sofern naturschutzrechtliche Ausgleichsverpflichtungen nicht<br />

anderweitig erfüllt wer<strong>den</strong> können, können im Ausnahmefall auch<br />

landwirtschaftliche Vorrangflächen in Anspruch genommen<br />

wer<strong>den</strong>. Diese punktuelle Inanspruchnahme stellt keinen<br />

Zielkonflikt mit <strong>den</strong> Vorranggebieten für die Landwirtschaft dar."<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Standorte für Kompensationsmaßnahmen sind in der Regel<br />

immer auch an der Verfügbarkeit von Grundstücken gekoppelt.<br />

Damit geht auch automatisch einher, dass Kompensationsflächen<br />

in regionalplanerischen Vorranggebieten angesiedelt wer<strong>den</strong>. Es<br />

wird darauf hingewiesen, dass der Maßstab der rechtskräftigen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte 1:75.000 beträgt. Die zeichnerischen<br />

Darstellungen sind generalisiert und nicht parzellenscharf. Der<br />

Regionalplan kann darüber hinaus keine Aussagen <strong>zu</strong>r Art der<br />

einzelnen Flächennut<strong>zu</strong>ngen treffen. Die landwirtschaftlichen<br />

Vorranggebiete beinhalten auch ökologische Zielset<strong>zu</strong>ngen (vgl. PS<br />

2.3.1.1).<br />

2348 Stadtverwaltung Eberbach 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Ausweisung von „Vorrangflächen für die Landwirtschaft" soll<br />

überprüft wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Eine Überprüfung erfolgt im Rahmen einer redaktionellen<br />

Endbearbeitung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1251 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2349 Stadtverwaltung Hemsbach<br />

entspr.<br />

681<br />

1264<br />

(für die Stadt Hemsbach und die<br />

Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Erweiterung / Ergän<strong>zu</strong>ng Gewerbeflächen auf Gemarkung<br />

Lau<strong>den</strong>bach<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach hat im Rahmen der<br />

Anhörung der Gemein<strong>den</strong> nach §10 LPIG <strong>zu</strong>r Aufstellung des<br />

'Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar' in der öffentlichen<br />

Sit<strong>zu</strong>ng vom 27. Juli 2012 die Ausweisung einer<br />

Erweiterungsfläche für Gewerbe beschlossen.<br />

Die betreffende Fläche ist im beigefügten Übersichtsplan<br />

dargestellt. Im Regionalplan sind Teile der beabsichtigten<br />

Erweiterungsfläche bereits weiß als restrektionsfrei<br />

gekennzeichnet (im Übersichtsplan sind die Flächen durch weiße<br />

vertikale Linien gekennzeichnet).<br />

folgen<br />

Unter Anerkennung der Ausführungen und Begründungen der<br />

Stadt Hemsbach, insbesondere hinsichtlich des interkommunalen<br />

Ansatzes der gewerblichen Entwicklung für beide Kommunen der<br />

vVG Hemsbach in Lau<strong>den</strong>bach, wird ein entsprechender Bereich<br />

restriktionsfrei gestellt.<br />

Damit wird aus regionalplanerischer Sicht der vVG die Möglichkeit<br />

eröffnet, <strong>zu</strong> gegebener Zeit in entsprechende<br />

Planungsüberlegungen <strong>zu</strong> treten. Die allerdings auch nur, wenn<br />

vorausgehend der entsprechende Bedarf un die fehlen<strong>den</strong><br />

Planungsalternativen nachgewiesen wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Es ist beabsichtigt, das vorhan<strong>den</strong>e Gewerbegebiet nach Westen<br />

<strong>zu</strong> erweitern. Die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ausgewiesene, südlich<br />

der Dr. Werner-Freyberg-Straße und östlich der BAB 5 verlaufende<br />

Grünfläche soll nördlich der Dr. Werner-Freyberg-Straße fortgeführt<br />

wer<strong>den</strong> und die Erweiterungsfläche von der BAB abgrenzen.<br />

Insofern bestehen keine direkten Berührungspunkte zwischen dem<br />

Gewerbegebiet und der BAB 5. Die Erweiterungsfläche soll sich bis<br />

einschließlich der Grundstücke Flst. Nr. 2887 (Gewann Gänsweide)<br />

bzw. Flst. Nr. 2898 (Gewann Allmendwiesen) erstrecken. Der<br />

Grün<strong>zu</strong>g ist entsprechend <strong>den</strong> Kennzeichnungen im beigefügten<br />

Übersichtsplan auch auf dem Grundstück Flst. Nr. 2898<br />

vorgesehen.<br />

Begründung<br />

Begründung Die Erweiterungsfläche spiegelt <strong>den</strong> mittelfristigen<br />

Bedarf an gewerblichen Flächen der Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach sowie<br />

der Stadt Hemsbach wider. Die Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach deckt im<br />

Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft nicht nur <strong>den</strong><br />

Wohnbauflächenbedarf, sondern auch <strong>den</strong> Bedarf an gewerblichen<br />

Flächen für beide Kommunen ab. Bekanntermaßen stehen in<br />

Hemsbach keine Flächen mehr <strong>zu</strong>r Verfügung. Einen<br />

entsprechen<strong>den</strong> Antrag der Stadt Hemsbach auf Ausweisung einer<br />

Gewerbefläche westlich der Autobahn hat der Gemeinderat<br />

mehrheitlich abgelehnt, mit der Folge, dass in Hemsbach keine<br />

Erweiterungsmöglichkeiten für das örtliche Gewerbe bestehen.<br />

Insofern kommt der interkommunalen Zusammenarbeit bei der


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1252 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2349<br />

Ausweisung von Flächen immer größere Bedeutung <strong>zu</strong>. Die<br />

interkommunale Zusammenarbeit wird durch <strong>den</strong> gewählten<br />

Standort gestärkt. Die Flächen wur<strong>den</strong> durch die Gremien beider<br />

Kommunen beschlossen. Hierbei ist es nicht zwingend, dass sich<br />

die gemeinsam <strong>zu</strong> entwickeln<strong>den</strong> Flächen räumlich zwangsläufig<br />

Gemarkungsgrenzen übergreifend auf das Gebiet der<br />

kooperieren<strong>den</strong> Kommunen erstrecken, sondern sie können sich<br />

auch an einem geeigneten Standort in einer der kooperieren<strong>den</strong><br />

Kommune befin<strong>den</strong>.<br />

Derzeit stehen weder in der Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach noch in der<br />

Stadt Hemsbach gewerblich nutzbare Flächen <strong>zu</strong>r Verfügung,<br />

weshalb vor kurzem diesbezüglich die Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans durch die vereinbarte<br />

Verwaltungsgemeinschaft beschlossen wurde. Die Nachfrage nach<br />

gewerblichen Flächen in Lau<strong>den</strong>bach und Hemsbach ist<br />

überdurchschnittlich hoch. Es bestehen nicht nur Anfragen von<br />

auswärtigen Gewerbetreiben<strong>den</strong> und Unternehmen. Vor allem<br />

ansässige Firmen bekun<strong>den</strong> vermehrt Interesse, sich hier vor Ort<br />

<strong>zu</strong> erweitern. Durch die Erweiterungsfläche wird diesen Firmen die<br />

Möglichkeit geboten dies um<strong>zu</strong>setzen mit dem Ziel der<br />

mittelfristigen Arbeitsplatzerhaltung bzw. der Schaffung von neuen<br />

Arbeitsplätzen. Neben <strong>den</strong> mittelständischen Unternehmen, die<br />

Erweiterungsflächen suchen, besteht auch bei <strong>den</strong> größeren<br />

ansässigen Firmen der Wunsch sich erweitern <strong>zu</strong> können. Eine<br />

entsprechende Anfrage der Firma Detia, einer der größten<br />

ansässigen Firmen, ist dieser Stellungnahme beigefügt und soll<br />

stellvertretend für viele weitere Interessensbekundungen stehen.<br />

Dies alles zeigt <strong>den</strong> hohen Bedarf an gewerblichen Flächen, was<br />

die Ausweisung der Erweiterungsflächen begründet.<br />

Bei der gewählten Fläche handelt es sich um eine angemessene<br />

Erweiterung der vorhan<strong>den</strong>en Gewerbeflächen und nicht um eine<br />

Ausweisung von neuen Flächen. Der Ausweisung <strong>zu</strong>grunde liegt<br />

eine flächensparende Siedlungskonzeption.<br />

Hierdurch wird eine dynamische Wirtschaftsentwicklung gefördert.<br />

Die Erweiterungsfläche knüpft an bestehende Gewerbeflächen<br />

unmittelbar an. Sie liegt verkehrlich günstig in unmittelbarer Nähe<br />

<strong>zu</strong>m Bahnhof und der sich im Endausbau befindlichen Kreisstraße<br />

K4229. Zudem ist das Gebiet in die Buslinie nach Weinheim<br />

integriert. Ökologische Konflikte sind ebenfalls nicht ersichtlich.<br />

Eine emissionsarme Verkehrsinfrastruktur ist die Folge.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1253 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2349<br />

Mit der Erweiterungsfläche sollen der Gewerbebestand gesichert<br />

und weiterentwickelt wer<strong>den</strong>. Der gewählte Standort enthält<br />

<strong>zu</strong>dem angemessene Flächenreserven für ergänzende gewerbliche<br />

Neuansiedlungen.<br />

Die vom Gemeinderat beschlossene Erweiterungsfläche deckt sich<br />

mit dem Ziel und Grundsatz der Regionalplanung und weißt<br />

Lau<strong>den</strong>bach in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als „Siedlungsbereich<br />

Gewerbe" aus.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1254 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2350 Stadtverwaltung Hemsbach<br />

entspr.<br />

73<br />

1487<br />

(für die Stadt Hemsbach und die<br />

Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Ausweisung Sport- und Freizeitgelände auf Gemarkung<br />

Lau<strong>den</strong>bach:<br />

Die Gemeinderatsgremien Hemsbach und Lau<strong>den</strong>bach haben in<br />

ihren Sit<strong>zu</strong>ngen im Juli 2012 eine Ausweisung von Sport- und<br />

Freizeitflächen für die Schulentwicklung beschlossen.<br />

Lage und Größe<br />

Die Änderungsfläche liegt unmittelbar nördlich der<br />

Gemarkungsgrenze zwischen Hemsbach und Lau<strong>den</strong>bach<br />

innerhalb der Gemarkung Lau<strong>den</strong>bach. Die Fläche hat eine Größe<br />

von ca. 3,4 ha. Die Fläche wird<br />

- im Westen durch eine Tennisplatzanlage (Gemarkung<br />

Lau<strong>den</strong>bach),<br />

- im Sü<strong>den</strong> durch Siedlungsbereiche (Wohnen, Gewerbe) und<br />

Sportanlagen der Stadt Hemsbach,<br />

- im Osten durch eine Ackerfläche (Gemarkung Lau<strong>den</strong>bach) und<br />

- im Nor<strong>den</strong> durch das Betriebsgelände einer Umspannstation<br />

sowie in die Ost-West-Richtung verlaufende 120 KV-Freileitung<br />

(Gemarkung Lau<strong>den</strong>bach) begrenzt.<br />

folgen<br />

Unter Anerkennung der Ausführungen und Begründungen der<br />

Stadtverwaltung Hemsbach wird in dem beschriebenen Bereich in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte das Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

gestrichen, die Grünzäsur bleibt indes bestehen.<br />

Begründung<br />

Der Schulverband "Nördliche Badische Bergstraße", in dem die<br />

Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach, die Stadt Hemsbach und der Stadtteil<br />

Sulzbach der Stadt Weinheim vertreten sind, plant derzeit die<br />

Neuorganisation und Neuausrichtung seines Schulangebots,<br />

welches das gesamte Angebot von der Hauptschule, über die<br />

Realschule bis <strong>zu</strong>m Gymnasium abdeckt.<br />

Alle Schulen befin<strong>den</strong> sich im nördlichen Siedlungsgebiet der Stadt<br />

Hemsbach an zwei Standorten (Schillerschule, Bildungszentrum).<br />

Als Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses <strong>zu</strong>m Schulkonzept<br />

wer<strong>den</strong> auch bauliche Erweiterungen an <strong>den</strong> Schulstandorten<br />

erwartet, beziehungsweise auch eine Zusammenlegung der<br />

Schulen an einen gemeinsamen Standort unmittelbar westlich des<br />

Bildungszentrums. Diese Fläche wird derzeit als Schulsportgelände<br />

genutzt. Durch eine bauliche Nut<strong>zu</strong>ng dieses Geländes, sei es<br />

durch Erweiterungsgebäude oder durch eine Schulverlagerung,<br />

entsteht der Bedarf, in möglichst geringer Entfernung <strong>zu</strong>m<br />

Schulzentrum Ersatzgelände für Schulsport und andere schulische<br />

Freiflächenaktivitäten (Sportplätze, Spielplatz, Schulgärten o.ä.)<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Das städtebauliche Gesamtkonzept kann nur unter


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1255 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2350<br />

Inanspruchnahme von Flächen nördlich und nordwestlich des<br />

Bildungszentrums im Anschluss an die bestehen<strong>den</strong><br />

Siedlungsbereiche der Stadt Hemsbach auf der beantragten<br />

Änderungsfläche umgesetzt wer<strong>den</strong>. Die Nut<strong>zu</strong>ng dieses Geländes<br />

für Sport- und Freizeitaktivitäten der Schulen ist eine Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />

für ein umfassendes und qualitätsvolles Schulangebot, das gerade<br />

wegen seiner derzeitigen Neustrukturierung als wichtiger,<br />

öffentlicher Belang in allen beteiligten Kommunen eine sehr hohe<br />

Planungspriorität besitzt.<br />

Die Darstellung der o.g. Fläche im 'Einheitlichen Regionalplan<br />

Rhein-Neckar' sollte eine Nut<strong>zu</strong>ng der Änderungsfläche als Sportund<br />

Freizeitgelände grundsätzlich <strong>zu</strong>lassen. Die Darstellung<br />

"Grünzäsur" kann aus Sicht der Kommune belassen wer<strong>den</strong>, da es<br />

sich bei dem beabsichtigten Vorhaben in planungsrechtlichen Sinne<br />

um "Grünflächen" mit der Zweckbestimmung "Sportanlage" handeln<br />

wird. Die Errichtung von größeren Gebäu<strong>den</strong> ist nicht vorgesehen,<br />

so dass die landschaftsökologischen Funktionen des Regionalplans<br />

möglichst wenig beeinträchtigt wer<strong>den</strong>. Im Rahmen der<br />

Bauleitplanung kann eine landschaftsverträgliche Gestaltung der<br />

Sportanlagen berücksichtigt und festgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

2351 Stadtverwaltung Waibstadt 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

876<br />

1267<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Für die gewerbliche Entwicklung der Stadt Waibstadt stehen, trotz<br />

der Kennzeichnung „Siedlungsbereich Gewerbe" keine Potentiale<br />

für eine weitere Ausweisung <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Deshalb sollte die im Zuge der Planung des Gewerbegebietes „Im<br />

Bruch" entwickelte Gesamtkonzeption ihren Niederschlag in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fin<strong>den</strong>. Die Flächen zwischen dem<br />

bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebiet und dem Siedlungsrand (Baufläche<br />

„Traubenstock") sind als „Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

sowie als „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" gekennzeichnet.<br />

Der Gemeinderat beantragt, die für eine gewerbliche Entwicklung<br />

in Frage kommen<strong>den</strong> Flächen zwischen dem Gewerbegebiet „Im<br />

Bruch" und dem Taleinschnitt, auf Höhe der Einmündung <strong>zu</strong>m<br />

Gewerbegebiet „Bitzwiesen", von sämtlichen raumplanerischen<br />

Restriktionen frei<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> seitens der Stadt Waibstadt dargelegten Grün<strong>den</strong> wird<br />

eine entsprechende Fläche entlang (südlich) der L 549<br />

restriktionsfrei gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1256 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2352 Stadtverwaltung Waibstadt 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

279<br />

1268<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan rechtskräftig ausgewiesene geplante<br />

Wohnbaufläche „Steinäcker" auf Gemarkung Daisbach ist, bis auf<br />

einen schmalen Streifen entlang der K 4281 als „Vorranggebiet für<br />

die Landwirtschaft" und mit der Ausweisung „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

belegt. Gleiches gilt für das unmittelbar angrenzende, ebenfalls<br />

noch rechtskräftige Wochenendhausgebiet.<br />

Der Gemeinderat bittet die Metropolregion diese Flächen von<br />

Restriktionen frei<strong>zu</strong>stellen und damit <strong>den</strong> Sachverhalt in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> verdeutlichen.<br />

teilweise folgen<br />

Aus der dargelegten Begründung wird das genannte geplante<br />

Wohnbaugebiet "Steinäcker" als geplante Siedlungsfläche Wohnen<br />

(N) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte übernommen.<br />

Im Bereich des thematisierten Wochenendhausgebietes wird das<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) gestrichen, der Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g bleibt aber bestehen.<br />

2353 Stadtverwaltung Weinheim 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1056<br />

1488<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Stadt Weinheim strebt einen geringfügigen Flächentausch des<br />

Sulzbacher Siedlungskörpers westlich der B 3 in südliche Richtung<br />

an. Damit soll eine Baufläche geschaffen wer<strong>den</strong>, die als Standort<br />

für einen Einzelhandelsbetrieb der Nahversorgung geeignet ist,<br />

<strong>den</strong>n der Stadtteil Sulzbach verfügt leider über keine eigenen<br />

Angebote im Lebensmitteleinzelhandel. Eine Ansiedlung eines<br />

Marktes innerhalb der ausgewiesenen Siedlungsflächen ist nach<br />

Angabe der in Frage kommen<strong>den</strong> Betreiber nicht darstellbar. Da die<br />

Stadt Weinheim aber im Sinne des Grundsatzes 1.7.1.1 des<br />

Regionalplanentwurfs bemüht ist, eine verbrauchernahe<br />

Versorgung in sämtlichen Stadtteilen sicher<strong>zu</strong>stellen, wird der<br />

beschriebene Flächentausch angeregt.<br />

folgen<br />

Das Anliegen der Stadt Weinheim ist auch unter<br />

regionalplanerischen Gesichtspunkten nachvollziehbar. Dem<br />

Anliegen wird gefolgt. Die vorgeschlagene (neue) Fläche wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte restriktionsfrei gestellt, die <strong>zu</strong>m Tausch<br />

angebotene Fläche wird mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g (Z) und der<br />

Ausweisung Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) überzogen.<br />

2354 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

1272<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Sinsheim, Stadtteil Ehrstädt:<br />

Am westlichen Ortsausgang von Ehrstädt reicht der regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g bis <strong>zu</strong>r vorhan<strong>den</strong>en Bebauung. Die im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan vorgesehene Baugebietserweiterung ist hier<br />

nicht erkennbar. Des Weiteren ist die Fläche westlich der<br />

Kreisstraße Richtung Hasselbach restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in <strong>den</strong><br />

genannten Bereichen angeglichen. D.h. hier wer<strong>den</strong> jeweils der<br />

Regionale Grün<strong>zu</strong>g und das Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

2355 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

1489<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Sinsheim, Stadtteil Eschelbach<br />

Es bestehen Überlegungen, das im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

dargestellte geplante Baugebiet „Schmalzbuckel" gegen eine<br />

Fläche im Bereich „Michelfelder Weg" aus<strong>zu</strong>tauschen. Aus diesem<br />

Grund sollte die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellte Grünzäsur im<br />

Bereich „Michelfelder Weg" <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in dem<br />

genannten Bereich geändert. D.h. Hier wer<strong>den</strong> die Grünzäsur und<br />

das Vorranggebiet für die Landwirtschaft <strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1257 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2356 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

1273<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Sinsheim, Stadtteil Hasselbach:<br />

Der im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellte Grün<strong>zu</strong>g ragt in die im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan dargestellte Wohnbaufläche hinein. Hier ist<br />

der Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in dem<br />

genannten Bereich angeglichen. D.h. hier wer<strong>den</strong> der Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g und das Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

2357 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

1694<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die folgen<strong>den</strong> Flächen sollen als Vorbehaltsflächen für <strong>den</strong><br />

Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Wegfall l: Es handelt sich bis auf die Regenrückhaltebecken um<br />

landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen, die in der<br />

Flurbereinigung <strong>zu</strong> großen Grundstücken <strong>zu</strong>sammengelegt wur<strong>den</strong>.<br />

Eine besondere naturbezogene Ausgestaltung ist nicht erkennbar.<br />

Es handelt sich um beste Bö<strong>den</strong>, die für die landwirtschaftliche<br />

Nut<strong>zu</strong>ng unverzichtbar sind. Anstelle dieser Flächen wird der<br />

Zugang von Fläche 1 vorgeschlagen.<br />

Vorschlag <strong>zu</strong>r Ausweisung von Flächen als Vorbehaltsflächen für<br />

Naturschutz:<br />

Zugang Fläche 1: In dieser Fläche gibt es einige Biotope, sowie das<br />

flächenhafte Naturgebiet „Alter Steinbruch". Durch diesen<br />

Zusammenhang eignet sich dieser Bereich als Biotopverbundfläche<br />

(siehe auch neue Biotopkartierung der LUBW). Einheimischen<br />

Naturfreun<strong>den</strong> ist bekannt, dass durch das heterogene Gelände mit<br />

Feldrainen, Hohlwegen und Waldgebieten Wechselbeziehungen<br />

des Reh- und Niederwilds stattfin<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bei der ausgewiesenen Fläche handelt es sich um einen<br />

bedeutsamen Raum für <strong>den</strong> Biotopverbund für trockene Standorte.<br />

Die Landschaftsrahmenplanung hat diese Flächen auf der<br />

Grundlage von vorbereiten<strong>den</strong> Planungen für <strong>den</strong> Fachplan<br />

Landesweiter Biotopverbund i<strong>den</strong>tifiziert. Die ordnungsgemäße<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng für die dort wirtschaften<strong>den</strong> Betriebe<br />

ist von der regionalplanerischen Ausweisung nicht betroffen. Die<br />

Regionalplanung kann keine Aussagen <strong>zu</strong>r Art und Nut<strong>zu</strong>ng der dort<br />

vorhan<strong>den</strong>en Landwirtschaftsflächen treffen, ebenso keine<br />

Auflagen fordern <strong>zu</strong> Maßnahmen für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz.<br />

Es geht vielmehr um die Sicherung der Potentiale der Fläche für<br />

<strong>den</strong> landesweiten- bzw. Regionalen Biotopverbund.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1258 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2358 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

1695<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Folgende Flächenausweisungen sollen geändert wer<strong>den</strong>:<br />

Wegfall 2: Bei jetzigem Entwurf würde die Vorrangfläche bis an die<br />

Scheunenbereiche der Aussiedlerhöfe Holbinsen reichen, dies<br />

würde <strong>zu</strong> vorhersehbaren Konflikten bei betrieblichen<br />

Erweiterungen führen. Wir schlagen vor, stattdessen die Fläche 2<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Vorschlag <strong>zu</strong>r Ausweisung von Flächen als Vorbehaltsflächen für<br />

Naturschutz:<br />

Zugang Fläche 2: Kernpunkt dieses Bereichs ist ein Feuchtbiotop<br />

und die Talaue des Eberbach. Auch hier ist ein Verbund <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Talauegebieten des Angelbachs möglich.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Im Randbereich <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Aussiedlerhöfen wird wie vorgeschlagen<br />

das Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen. An diese Stelle tritt eine<br />

Vorranggebietsausweisung für die Landwirtschaft. Als Ersatzfläche<br />

wird der Bereich der Talaue des Eberbachs in Richtung<br />

Angelbachtal als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege dargestellt.<br />

2359 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

1696<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Folgende Vorranggebiete für <strong>den</strong> Naturschutz und<br />

Landschaftspflege sollen räumlich getauscht und in<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Naturschutz und Landschaftspflege<br />

geändert wer<strong>den</strong>:<br />

Wegfall Nr. 3: Auch hier zeichnet sich ein Konflikt aufgrund der<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen der Weingüter in diesem Bereich ab. Im östlichen<br />

Bereich hat ein Jungwinzer Flächen angekauft und möchte <strong>den</strong><br />

vorhan<strong>den</strong>en Weinbau intensivieren und dort auch<br />

landwirtschaftliche Betriebsgebäude für die Weinernte/Kellerei<br />

unterbringen. Anstelle dessen wird die Tauschfläche Nr. 3 <strong>zu</strong>r<br />

Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege vorgeschlagen:<br />

Vorschlag <strong>zu</strong>r Ausweisung von Flächen als Vorbehaltsflächen für<br />

Naturschutz:<br />

Fläche 3: Zum Teil handelt es sich um Wiesenflächen in Steillagen<br />

sowie Hochstamm-Obstbaustücke. Ferner liegt der Bereich im<br />

westlichen Teil zwischen 2 großen Waldbereichen, so dass auch<br />

hier das Wild gute Gelegenheit hat von einem Bereich <strong>zu</strong>m andern<br />

<strong>zu</strong> wechseln.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bei der ausgewiesenen Fläche handelt es sich um einen<br />

bedeutsamen Raum für <strong>den</strong> Biotopverbund für trockene Standorte.<br />

Die Landschaftsrahmenplanung hat diese Flächen auf der<br />

Grundlage von vorbereiten<strong>den</strong> Planungen für <strong>den</strong> Fachplan<br />

Landesweiter Biotopverbund i<strong>den</strong>tifiziert. Die ordnungsgemäße<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng für die dort wirtschaften<strong>den</strong> Betriebe<br />

ist von der regionalplanerischen Ausweisung nicht betroffen. Die<br />

Regionalplanung kann keine Aussagen <strong>zu</strong>r Art und Nut<strong>zu</strong>ng der dort<br />

vorhan<strong>den</strong>en Landwirtschaftsflächen treffen, ebenso keine<br />

Auflagen fordern <strong>zu</strong> Maßnahmen für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz.<br />

Es geht vielmehr um die Sicherung der Potentiale der Fläche für<br />

<strong>den</strong> landesweiten- bzw. regionalen Biotopverbund.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1259 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2360 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

entspr.<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

683<br />

1490<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Zu Zuzenhausen:<br />

Zuzenhausen steht nach <strong>den</strong> Vorgaben des Planentwurfes eine<br />

gewerbliche Entwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung <strong>zu</strong>, d.<br />

h. die Flächenvorsorge <strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der örtlichen<br />

gewerblichen Wirtschaft ist an <strong>den</strong> absehbaren Erfordernissen der<br />

ortsansässigen Betriebe (Eigenbedarf) <strong>zu</strong> orientieren.<br />

Da die Gemeinde derzeit über keinerlei vermarktungsfähige<br />

Gewerbeflächen mehr verfügt, sind mittelfristig <strong>zu</strong>r Deckung des<br />

örtlichen Bedarfs weitere Flächen aus<strong>zu</strong>weisen. Denkbar wäre die<br />

Ausweisung einer gewerblichen Fläche im nördlichen<br />

Gemeindegebiet im Anschluss an das Bebauungsplangebiet<br />

„Häuselgrund". in diesem Bereich sind jedoch in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Grünzäsuren und Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft festgelegt. Ferner ist der Bereich als bedeutender<br />

Raum für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund gekennzeichnet. Da die<br />

Gemeinde vom ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet nahe<strong>zu</strong><br />

umschlossen ist, ist eine künftige Planung von<br />

Gewerbegebietsflächen zwangsläufig nur innerhalb des<br />

Landschaftsschutzgebietes möglich.<br />

nicht folgen<br />

Im nördlichen Gemarkungsbereich von Zuzenhausen ist westlich<br />

der Bahnlinie (in dem beschriebenen Bereich) in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs eine entsprechende<br />

Fläche enthalten, die nicht mit regionalplanerischen Restriktionen<br />

belegt ist.<br />

Dort könnte die Gemeinde aus regionalplanerischer Sicht damit in<br />

entsprechende Planungsüberlegungen treten, sofern der Bedarf<br />

und die fehlen<strong>den</strong> Alternativen dafür belegt wer<strong>den</strong> können.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen Zuzenhausens nicht<br />

gefolgt.<br />

Hier wird auf Grund des anderweitig fehlen<strong>den</strong><br />

Entwicklungspotentials für die erforderlichen Gewerbeflächen der<br />

Rück<strong>zu</strong>g der entsprechen<strong>den</strong> Restriktionsflächen im Regionalplan<br />

gefordert, um auch für die Zukunft entsprechende Gewerbeflächen<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung stellen <strong>zu</strong> können, wohl wissend, dass das Gebiet<br />

nicht <strong>zu</strong> 100% optimal ist, spricht sich das Gremium nach kurzer<br />

Diskussion mangels besserer Alternativen dafür aus, die<br />

Restriktionen aus dem Regionalplan <strong>zu</strong> nehmen, um so<br />

Handlungsoptionen für <strong>zu</strong>künftige Generationen <strong>zu</strong> sichern.<br />

2361 Gemeinde Haßmersheim<br />

entspr.<br />

687<br />

1278<br />

(gemeinsame Stellungnahme der vVG<br />

Haßmersheim-Hüffenhardt und der<br />

Gemeinde Haßmersheim)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Bezüglich der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets<br />

„Trefzenäcker" am südlichen Ortsrand von Hüffenhardt für eine<br />

Verlagerung der Fa. Mann & Schröder aus Siegelsbach an <strong>den</strong><br />

Standort Hüffenhardt, wird um Freihaltung von freiraumbezogenen<br />

Restriktionen (Grünzüge, Vorranggebiet für die Landwirtschaft) für<br />

<strong>den</strong> geplanten Standort im Anschluss der bestehen<strong>den</strong><br />

Gewerbeflächen zwischen L530 und der Bahnlinie der<br />

Krebsbachtalbahn gebeten.<br />

folgen<br />

Dem Anliegen der Gemeinde wird aus <strong>den</strong> von gemeindlicher Seite<br />

dargelegten Grün<strong>den</strong> gefolgt. Die Fläche wird restriktionsfrei<br />

gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1260 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2362 Gemeindeverwaltung Aglasterhausen 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1491<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Gemeinde Aglasterhausen bittet, die im beigefügen Lageplan<br />

dargestellte Fläche als <strong>zu</strong>künftige Entwicklungsfläche der<br />

Gemeinde von restriktiven Zielvorgaben frei<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Die von der Gemeinde thematisierte/beantragte Fläche ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs bereits<br />

weitestgehend restriktionsfrei. Entsprechend der gemeindlichen<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng erfolgt eine geringe Korrektur (d.h. eine geringfügige<br />

Rücknahme der Grünzäsur und des Vorranggebietes für die<br />

Landwirtschaft).<br />

Es ist aber darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass hier nur eine<br />

Siedlungsflächenerweiterung erfolgen kann, wenn der Bedarf und<br />

die fehlen<strong>den</strong> Alternativen nachgewiesen und entgegenstehende<br />

naturschützerische/ökologische Belange ausgeschlossen sind.<br />

2363 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1702<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Stärkung der Landwirtschaft und die Sicherung der Flächen als<br />

Produktionsfaktor für die Erzeugung von Nahrungs- und<br />

Futtermitteln sowie für <strong>den</strong> Anbau von nachwachsen<strong>den</strong><br />

Rohstoffen und Energiepflanzen wird als ein öffentliches Anliegen<br />

von <strong>zu</strong>nehmend wichtiger wer<strong>den</strong>der Bedeutung angesehen. Es<br />

wird bemängelt, dass der Entwurf des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar das aber nur teilweise aufgreift. Zwar fin<strong>den</strong> sich<br />

besonders in der Landschaftsrahmenplanung wichtige Aussagen<br />

<strong>zu</strong>m Schutz des Bo<strong>den</strong>s und <strong>zu</strong>r Reduzierung des<br />

Flächenverbrauchs, sowie <strong>zu</strong>r Darstellung der Bewertung<br />

landwirtschaftlicher Flächen. Diese Ausführungen sind jedoch<br />

anders als die Darstellungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht<br />

unmittelbar<br />

verbindlich.<br />

Es wird bedauert, dass die flächenhafte Ausweisung verbindlicher<br />

Vorranggebiete für die Landwirtschaft massiv <strong>zu</strong>gunsten der<br />

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege reduziert<br />

wor<strong>den</strong> ist. Dieses wird sehr kritisch gesehen, da die<br />

Landwirtschaft als nach wie vor bedeutender Wirtschaftsfaktor im<br />

Neckar- O<strong>den</strong>wald-Kreis unbedingt auf ausreichende Flächen <strong>zu</strong>r<br />

Produktion angewiesen ist. Der Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis fordert<br />

deshalb die Umkehrung der entsprechen<strong>den</strong> Ausweisungen<br />

<strong>zu</strong>gunsten der Landwirtschaft.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird <strong>zu</strong>m Teil gefolgt.<br />

Im Kapitel 2.3.1 sind im Wesentlichen die angeführten Funktionen<br />

und Aufgaben der Landwirtschaft in Zielen und Grundsätzen<br />

enthalten.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.1.1 (S. 99) wird folgender<br />

Spiegelstrich in die Aufzählung eingefügt:<br />

"Dieses bezieht sich insbesondere auf: - die Sicherung der Flächen<br />

<strong>zu</strong>r Nahrungs- und Futtermittelproduktion, (…)". Die Ausweisung<br />

der Vorranggebiete für <strong>den</strong> Naturschutz und Landschaftspflege<br />

sichern die Flächenkulisse für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund, der<br />

weitgehend auf bereits fachrechtlich festgelegten Gebieten wie<br />

<strong>den</strong> Natura-2000-Gebieten, <strong>den</strong> überschwemmungsgefährdeten<br />

Gebieten oder weiteren naturschutzfachlichen Schutzgebieten und<br />

Biotopen aufbaut. Durch diese regionalplanerischen<br />

Vorranggebietsausweisungen wer<strong>den</strong> die ordnungsgemäßen landund<br />

forstwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ngen nicht beeinträchtigt. Auflagen<br />

<strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ngsart oder -intensität können von Seiten der<br />

Regionalplanung nicht ausgesprochen wer<strong>den</strong>.<br />

Der Forderung <strong>zu</strong>r Umkehrung der entsprechen<strong>den</strong> Ausweisungen<br />

<strong>zu</strong>gunsten der Landwirtschaft kann nicht entsprochen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1261 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2364 Stadt Osterburken 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

922<br />

1288<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Osterburken wird dem Siedlungsbereich Gewerbe <strong>zu</strong>geordnet.<br />

Darüber hinaus ist der Industriepark der Kommunen des GW<br />

Seckachtal und GW Osterburken als Vorranggebiet für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistung und Logistik ausgewiesen. Die<br />

planungsrechtliche Flächenreserve ist mit 11 ha berechnet.<br />

Dennoch gilt hier teilweise die unter Ziffer 1.4 getätigte Aussage.<br />

Im Bebauungsplan Regionaler Industriepark I ansässige Firmen<br />

haben keine Möglichkeit mehr sich auf dem jetzigen Gelände<br />

weiter<strong>zu</strong>entwickeln. Es ist vom betrieblichen Ablauf wenig sinnvoll<br />

diese Firmen auf das in nördlicher Richtung liegende Vorranggebiet<br />

<strong>zu</strong> verweisen. Hier bieten sich im Zuge flexibler Lösungen die dem<br />

RIO in südwestlicher Richtung (über die Landesstraße 615)<br />

liegen<strong>den</strong> Flächen an. Dort sind jedoch Flächen eines regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs sowie ein Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

festgelegt. Des Weiteren bietet sich aus verkehrlicher Sicht<br />

dringend an, <strong>den</strong> RIO natürlich nur bei entsprechendem Bedarf in<br />

Richtung der neuen Umgehungsstraße und der Bundesautobahn<br />

A81 <strong>zu</strong> entwickeln. Dem stünde dort dann ebenfalls eine<br />

Vorrangfläche bzw. ein Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft<br />

entgegen. Hier bitten wir ebenso um Rücknahme. Die genannten<br />

Flächen haben wir in dem beiliegen<strong>den</strong> Aus<strong>zu</strong>g der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte eingezeichnet. [Karte im Anhang]<br />

folgen<br />

Unter Anerkennung der seitens der Stadt Osterburken dargelegten<br />

Begründung wird eine entsprechende Fläche südlich der L 615 von<br />

Restriktionen freigestellt, die in der gesamtökologischen<br />

Betrachtung dafür infrage kommt.<br />

Die Möglichkeit, dort in eventuelle Planungsüberlegungen <strong>zu</strong><br />

treten, setzt allerdings zwingend die Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und<br />

für fehlende Alternativen voraus, wie dies auch durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben ist.<br />

Die entsprechende Auseinanderset<strong>zu</strong>ng mit <strong>den</strong> Flächen innerhalb<br />

des in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

ausgewiesenen Vorranggebietes für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistungen, Logistik (Z) ist dabei von besonderer Wichtigkeit.<br />

2365 Stadt Osterburken 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Auf Gemarkung Osterburken im Gewann Marienhöhe wurde vor<br />

einigen Jahren nach einem voran gehen<strong>den</strong><br />

Raumordnungsverfahren mittels Bebauungsplan ein Sondergebiet<br />

<strong>zu</strong>m Zweck der Errichtung eines mittelalterlichen Dorfes festgelegt.<br />

Diese Fläche ist aus dem dort vorgesehenen Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft heraus <strong>zu</strong> nehmen.<br />

folgen<br />

Dem Anliegen der Stadt Osterburken wird aus <strong>den</strong> dargelegten<br />

Grün<strong>den</strong> gefolgt.<br />

Das Vorranggebiet für die Landwirtschaft wird entsprechend<br />

reduziert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1262 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2366 Gemeinde Birkenau 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Für die in der Anlage dezidiert aufgezeigten Entwicklungsbereiche<br />

der Gemeinde Birkenau sind die konkurrieren<strong>den</strong> Festset<strong>zu</strong>ngen<br />

der „ Vorranggebiete " <strong>zu</strong>gunsten eines „ Vorhaltsgebietes für die<br />

Landwirtschaft" aus<strong>zu</strong>weisen, um der erforderlichen<br />

städtebaulichen Entwicklung einen angemessenen Spielraum <strong>zu</strong><br />

verschaffen und die Siedlungsentwicklung unterhalb der<br />

Darstellungsgrenze von 5 ha <strong>zu</strong> ermöglichen, der kommunalen<br />

Bauleitplanung <strong>zu</strong> eröffnen sowie dem ausgewiesen Ziel des RPS<br />

<strong>zu</strong> folgen, hier „Handlungs- und Gestaltungsspielräume für lokale<br />

und fachliche Planungen" <strong>zu</strong> geben (Begr. <strong>zu</strong> Kap. 10.1 RPS).<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Bedarfssituation für die weitere Siedlungsentwicklung für <strong>den</strong><br />

Zeitraum bis 2020 ist mit der Gemeinde und dem<br />

Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt.<br />

Planungsperspektiven sind in bei<strong>den</strong> Planwerken auch mit Blick auf<br />

die ersten Überlegungen <strong>zu</strong>r FNP-Fortschreibung abgesichert. An<br />

dieser Stelle wird auch besonders auf <strong>den</strong> rechtsgültigen<br />

Regionalplan Südhessen verwiesen (vor allem auch PS 3.4.1-5, S.<br />

29 RP Südhessen).<br />

2367 Landratsamt Kreis Bergstraße 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

2091<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Im Textteil unter Nr. 2.3.1 wird ausgeführt, dass die<br />

landwirtschaftlichen Flächen, und ihre wirtschaftlichen,<br />

ökologischen und sozialen Funktionen nachhaltig gesichert wer<strong>den</strong><br />

sollen. Die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel und Rohstoffe<br />

ist neben der Sicherung des Grundwassers eine der elementarsten<br />

Grundlagen menschlichen Lebens. Dem Bo<strong>den</strong>schutz und dem<br />

Schutz landwirtschaftlicher Flächen kommt darum eine<br />

herausragende Bedeutung <strong>zu</strong>, die im Vergleich <strong>zu</strong> weiteren unter<br />

Nr. 2.2. aufgeführten Schutzgütern nicht ausreichend gewichtet<br />

wird.<br />

Anregung:<br />

Für die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel sind die Bö<strong>den</strong> im<br />

Westteil des Kreises Bergstraße prädestiniert; sie sollten darum<br />

wegen ihres besonderen Wertes als Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>. Eine entsprechende Darstellung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird gefordert.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die angesprochenen landwirtschaftlich genutzten Bereiche im<br />

Westteil des Kreises Bergstraße liegen <strong>zu</strong>m großen Teil auch in<br />

einem überschwemmungsgefährdeten Bereich. Mit Blick auf die<br />

latente Hochwassergefahr sind vorsorgend Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt. Sie sind auch mit Regionalen<br />

Grünzügen belegt, um die Freiraumnut<strong>zu</strong>ng sicher<strong>zu</strong>stellen und<br />

eine Bebauung dieser Bereiche mit Blick auf die Minimierung des<br />

Scha<strong>den</strong>spotenzials bei Überschwemmungen <strong>zu</strong> verhindern. Die<br />

ordnungsgemäße Landwirtschaft ist uneingeschränkt in diesen<br />

Bereichen <strong>zu</strong>lässig. Die Regionalplanung trifft keine Reglungen <strong>zu</strong>r<br />

Art und Intensität der landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng. Allerdings<br />

sollen nach <strong>den</strong> Inhalten der Plansätze <strong>zu</strong>m Kap. 2.2.5<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz alle Flächennutzer die<br />

Notwendigkeiten des Hochwasserschutzes in ihren Planungen und<br />

Maßnahmen integrieren (vgl. Plansatz/Begründung <strong>zu</strong> 2.2.5.1).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1263 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2368 Magistrat der Stadt Hirschhorn 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Das winzige Vorranggebiet zwischen Schloss Hirschhorn und der<br />

Altstadt besteht ausschließlich aus Gärten und ist durchzogen von<br />

Trockenmauern. Somit stellt sie keine landwirtschaftliche<br />

Vor<strong>zu</strong>gsfläche dar und entspricht nicht der in der Begründung <strong>zu</strong> Z<br />

2.3.1.2 genannten Punkte hinsichtlich standörtlicher Kriterien und<br />

agrarstruktureller Aspekte (Betriebsgrößen, Flurstruktur und<br />

Schlaggrößen etc.). Gleiches kann für die Vorranggebiete bei Unter-<br />

Hainbrunn und Igelsbach gesagt wer<strong>den</strong>. Die Abgren<strong>zu</strong>ng von<br />

landwirtschaftlichen Vorranggebieten müsste sich demnach eher<br />

auf die eingangs erwähnten drei Funktionen (Ernährungs-,<br />

Einkommens- und Arbeitsplatzfunktion) beschränken, um dann<br />

noch in die regionalplanerische Abwägung eingestellt <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Aus <strong>den</strong> genannten Grün<strong>den</strong> wird angeregt, in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte die „Vorranggebiete für die Landwirtschaft"<br />

zwischen Schloss Hirschhorn und Altstadt und bei Igelsbach sowie<br />

bei Unter-Hainbrunn aus Maßstabsgrün<strong>den</strong> fallen <strong>zu</strong> lassen und im<br />

Stadtgebiet <strong>zu</strong>gunsten einer Darstellung als „Vorbehaltsgebiet für<br />

die Landwirtschaft" fallen <strong>zu</strong> lassen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die kleinteilige Darstellung von Vorranggebieten für die<br />

Landwirtschaft (teilweise sog. Verschneidungsrestflächen) für die<br />

angesprochenen Areale entfällt.<br />

2369 Magistrat der Stadt Viernheim 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Bereiche im „Sport- und Erholungsgebiet West" sowie die<br />

Rindlache sollen nicht als Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>. Für <strong>den</strong> Bereich „Sport- und Erholungsgebiet<br />

West" gibt es gültige Bebauungspläne mit der Zielset<strong>zu</strong>ng der<br />

Sport- und Freizeitnut<strong>zu</strong>ng. Der Landschaftsplan sieht in diesem<br />

Bereich Ersatzaufforstungs- bzw. Ausgleichsflächen vor. Diese<br />

Schleife sollte wie die Neuzenlache, ca. 1 km weiter nordöstlich, im<br />

Regionalplan behandelt wer<strong>den</strong>. Als eine geomorphologische<br />

Besonderheit soll sie gesichert und im Landschaftsbild markiert<br />

wer<strong>den</strong>. Der Bo<strong>den</strong> ist besonders <strong>zu</strong> schützen. Die derzeitige<br />

Ackernut<strong>zu</strong>ng führt <strong>zu</strong>r Zerstörung des Niedermoorbo<strong>den</strong>s. Die<br />

vorgesehenen Verkehrsprojekte im Viernheimer Wald (ICE-Strecke,<br />

Ausbau A6) erfordern Ersatzaufforstungsflächen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die kommunale Bauleitplanung wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

berücksichtigt. Das bedeutet, dass für <strong>den</strong> Bereich "Sport- und<br />

Erholungsgebiet West" die Vorranggebietsausweisung für die<br />

Landwirtschaft entfällt <strong>zu</strong>gunsten der Darstellung sonstige Flächen.<br />

Fachplanerischer Absichten für Aufforstungen auf<br />

Landwirtschaftsflächen oder der Bereich Rindslache als<br />

geomorphologische Besonderheit wer<strong>den</strong> bei der Darstellung in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht berücksichtigt. Hier bleibt es bei der<br />

abgestimmten Darstellung des rechtskräftigen Regionalplans<br />

Südhessen. Auf der kommunalen Ebene sind hier weitere<br />

landschaftsplanerische Entwicklungsziele um<strong>zu</strong>setzen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1264 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2370 Stadtverwaltung Lampertheim 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Vorranggebiete für die Landwirtschaft sind nicht i<strong>den</strong>tisch mit<br />

dem<br />

Regionalplan Südhessen (RPS) 2010 dargestellt. Eine Anpassung<br />

wird empfohlen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar überlagert keine monofunktionalen<br />

Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebietsausweisungen miteinander. Die<br />

Landwirtschaftsflächen liegen überwiegend in einem<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereich, dessen Flächensicherung<br />

prioritär dem vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz gewidmet ist. Die<br />

Darstellung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs deutet dagegen auf die<br />

multifunktionale Freiraumfunktion in diesen Bereichen hin. Er ist<br />

i<strong>den</strong>tisch mit dem Regionalplan Südhessen dargestellt.<br />

2371 Stadtverwaltung Lorsch 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1713<br />

2626<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Einige Darstellungen entsprechen nicht dem aktuellen Sachstand<br />

oder dem RPS, obwohl als nachrichtliche Übernahme angegeben.<br />

Diese sind in <strong>den</strong> Plänen <strong>zu</strong> korrigieren. Die entsprechen<strong>den</strong><br />

Korrekturen sind hier aufgelistet und in <strong>den</strong> angehängten<br />

Planauszügen markiert und kurz beschrieben (s. Anlage):<br />

-[…]<br />

- im Sü<strong>den</strong> der Gemarkung sind 3 Flächen markiert, die statt als<br />

„Vorranggebiet für Landwirtschaft" oder für „Wald" als<br />

„Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege"<br />

dar<strong>zu</strong>stellen sind (Natura 2000-Gebiete bzw. Gebiete von<br />

Ökokonto- Maßnahmen); eine weitere Fläche ist von<br />

„Vorranggebiet für Landwirtschaft" in ein „Vorranggebiet für Waldu.<br />

Forstwirtschaft" um<strong>zu</strong>wandeln, da hier eine Ersatzaufforstung<br />

realisiert wurde.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Vorranggebietsausweisung für die Landwirtschaft zwischen<br />

Alter und Neuer Weschnitz bleibt analog <strong>zu</strong>m gültigen Regionalplan<br />

Südhessen bestehen. Für die angesprochene naturschutzfachliche<br />

Ausgleichsfläche wird ein Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege dargestellt; Bezüglich der Aufforstungsfläche<br />

entfällt das Vorranggebiet für die Landwirtschaft und wird durch ein<br />

Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft ersetzt.<br />

2372 Stadtverwaltung Neckarsteinach 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Darstellung der „Siedlungsflächen Wohnen (Bestand/Planung)"<br />

entspricht weitgehend <strong>den</strong> tatsächlichen Gegebenheiten.<br />

Allerdings wird der Friedhof im Zentrum von Neckarsteinach als<br />

„Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft" dargestellt.<br />

[Karte]<br />

Es wird angeregt, diesen Bereich der „Siedlungsfläche Wohnen -<br />

Bestand" <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schlagen und entsprechend in der<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der Friedhof als sog. Siedlungsfreifläche wird als sonstige Fläche in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1265 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2373 Stadtverwaltung Neckarsteinach 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1303<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass von <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> im Stadtgebiet<br />

dargestellten „Vorranggebieten für die Landwirtschaft"<br />

insbesondere das Gebiet beim Ortsteil Grein deutlich weniger als<br />

die üblichen 5 ha Flächengröße aufweist, die ansonsten <strong>den</strong><br />

Schwellenwert für Darstellungen in einem Regionalplan<br />

beschreiben und dem Gebiet daher allein aufgrund seiner geringen<br />

Flächengröße eine überörtliche Bedeutsamkeit bereits<br />

abgesprochen wer<strong>den</strong> muss. Diese Fläche ist im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan überwiegend als Grünfläche dargestellt und<br />

weist aktuell als Flächennut<strong>zu</strong>ng Gärten und Streuobstwiesen auf.<br />

Es wird angeregt, in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte das „Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft" im Nordwesten des Ortsteils Grein<br />

<strong>zu</strong>gunsten einer Darstellung als „Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft" fallen <strong>zu</strong> lassen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Fläche wird als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft<br />

dargestellt. Zur Freiraumsicherung der aktuellen<br />

Streuobstwiesenbestände wird der Regionale Grün<strong>zu</strong>g an dieser<br />

Stelle ergänzt.<br />

2374 Stadtverwaltung Frankenthal 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Auf das Vorranggebiet für die Landwirtschaft im Sü<strong>den</strong> der Stadt,<br />

östlich der Bahnlinie Mainz-Ludwigshafen zwischen Schraderstraße<br />

und Isenach sollte auf Grund seiner geringen Größe verzichtet<br />

wer<strong>den</strong>. Wir regen an, hier ein Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft<br />

dar<strong>zu</strong>stellen. Da es sich in einem regionalen Grün<strong>zu</strong>g befindet, ist<br />

die Freihaltung ohnehin abgesichert.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Vorranggebietsausweisung für die Landwirtschaft zwischen<br />

Schraderstraße und Isenach (Bereich nördlich Tennishalle) wird<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

2375 Stadtverwaltung Frankenthal 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

311<br />

712<br />

1494<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Da sich in der Zwischenzeit ergeben hat, dass sich die Firma Frigo-<br />

Trans wohl nicht am Standort Mahlastraße 102 (südlich der<br />

Isenach) erweitern möchte, kann die Veränderung der<br />

Darstellungen an dieser Stelle <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Gleichzeitig berücksichtigen Sie bitte wieder die geplanten<br />

Wohnbauflächen südlich der Donnersbergstraße, die im wirksamen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Stadt Frankenthal dargestellt sind. Die<br />

Stadt Frankenthal wird das entsprechende Verfahren <strong>zu</strong>r 16.<br />

Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans <strong>zu</strong>nächst nicht weiter<br />

betreiben. Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen <strong>den</strong> Lageplan<br />

mit der geplanten Wohnbaufläche südlich der Donnersbergstraße<br />

sowie der bestehen<strong>den</strong> gemischten Baufläche südlich der Isenach<br />

beigelegt.<br />

teilweise folgen<br />

Das "Vorranggebiet für die Landwirtschaft" sowie die "Grünzäsur"<br />

wer<strong>den</strong> südlich der Isenach bis <strong>zu</strong>r südlichen Grenze der<br />

gemischten Baufläche ergänzt. Aufgrund des im Anhang Nr. 2<br />

deutlichen Flächenüberhangs an Wohnbauflächen in der Stadt<br />

Frankenthal von rd. 38 ha wird das im rechtskräftigen FNP als<br />

geplante Wohnbaufläche dargestellte Plangebiet südlich der<br />

Donnersbergstraße in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht mehr als<br />

"Siedlungsfläche Wohnen (Planung)" berücksichtigt. Im Hinblick auf<br />

eine langfristige Entwicklungsperspektive wird der regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g sowie die Vorrangausweisung für die Landwirtschaft in<br />

einer Flächengröße von rd. 3-4 ha <strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1266 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2376 Stadtverwaltung Landau 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Auf der ehemaligen Deponie „Am Roten Weg", zwischen Nußdorf<br />

und Dammheim, wurde eine Freiflächenphotovoltaikanlage<br />

errichtet. Mit raumordnerischem Entscheid vom August 2011<br />

wurde der Abweichung von <strong>den</strong> Zielen „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" und<br />

„Vorranggebiet Landwirtschaft" <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

Gemäß Ziel 2.1.3 (Nut<strong>zu</strong>ng in Regionalen Grünzügen) sind nun<br />

ausnahmsweise Einzel-bzw. Infrastrukturvorhaben, insbesondere<br />

auch Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung von regenerativen Energien, <strong>zu</strong>lässig.<br />

Folglich bedarf es hier keiner Änderung des Regionalplans.<br />

Das Ziel „Vorranggebiet Landwirtschaft" sollte für diese Fläche<br />

jedoch geändert wer<strong>den</strong>. Weder vor noch nach der Errichtung der<br />

Photovoltaikanlage ist die ehemals als Deponie genutzte Fläche für<br />

die Landwirtschaft nutzbar.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

2377 Stadtverwaltung Ludwigshafen 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1307<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Stadt Ludwigshafen fordert, das im Rahmen des neuen<br />

Planentwurfs für <strong>den</strong> einheitlichen Regionalplan erfolgte<br />

Heranrücken von Restriktionen (insbes. Landwirtschaftliche<br />

Vorrangfläche, Grünzäsur und regionaler Grün<strong>zu</strong>g; oben in Punkt<br />

2.9 erläutert) wieder auf das Maß des bisherigen regionalen<br />

Raumordnungsplanes Rheinpfalz 2004 <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Dies gilt<br />

insbesondere für das Heranrücken der Restriktionen<br />

• rund um <strong>den</strong> Siedlungskörper von Ruchheim, insbesondere im<br />

Sü<strong>den</strong> und Südwesten (Karte Nr. 1)<br />

nicht folgen<br />

Der Ortsteil Ruchheim ist der von der Kernstadt räumlich am<br />

weitesten entfernte Ortsteil. Auch hinsichtlich der<br />

Siedlungsstruktur sowie der verkehrlichen Lage unterscheidet sich<br />

Ruchheim faktisch nicht wesentlich von benachbarten Kommunen<br />

wie z.B. Maxdorf im Rhein-Pfalz-Kreis. Dennoch sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Osten und Sü<strong>den</strong> von Ruchheim<br />

großflächige Neubaugebiete von rd. 30 ha als "Siedlungsfläche<br />

Wohnen (Planung)" berücksichtigt, die <strong>den</strong> Bedarf <strong>zu</strong>mindest bis<br />

<strong>zu</strong>m Planungshorizont 2020 abdecken sollten. Darüber<br />

hinausgehende Entwicklungsspielräume das auch von Seiten der<br />

Stadt Ludwigshafen unterstützte Leitprinzip der "Innen- vor der<br />

Außenentwicklung" in Frage stellen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1267 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2378 Stadtverwaltung Ludwigshafen 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1308<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Stadt Ludwigshafen fordert, das im Rahmen des neuen<br />

Planentwurfs für <strong>den</strong> einheitlichen Regionalplan erfolgte<br />

Heranrücken von Restriktionen (insbes. Landwirtschaftliche<br />

Vorrangfläche, Grünzäsur und regionaler Grün<strong>zu</strong>g; oben in Punkt<br />

2.9 erläutert) wieder auf das Maß des bisherigen regionalen<br />

Raumordnungsplanes Rheinpfalz 2004 <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Dies gilt<br />

insbesondere für das Heranrücken der Restriktionen<br />

• im Bereich Maudach südlich der Umgehungsstraße (Karte Nr. 2)<br />

folgen<br />

Im Ortsteil Maudach hat sich auf Grund der direkten Anbindung an<br />

das Fernstraßennetz südlich der Umgehungsstraße bereits<br />

vielfältiges Gewerbe angesiedelt. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist<br />

unmittelbar an das bestehende Gewerbegebiet angrenzend auch<br />

ein restriktionsfreier Entwicklungsspielraum berücksichtigt. Im<br />

Hinblick auf langfristige Entwicklungsperspektiven wer<strong>den</strong> südlich<br />

der Umgehungsstraße sowie östlich des Gewerbegebietes die<br />

Freiraumrestriktionen bis <strong>zu</strong>r "Alten Weinstraße" <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

2379 Stadtverwaltung Ludwigshafen 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1309<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Darüber hinaus fordert die Stadt Ludwigshafen, auch gegenüber<br />

dem bisherigen gültigen Raumordnungsplan Rheinpfalz an einigen<br />

Stellen aus verschie<strong>den</strong>en Grün<strong>den</strong> Restriktionen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen<br />

(s. auch oben unter Punkt 2.9):<br />

• Im Umfeld eines möglichen Autobahnanschlusses an die A 650<br />

sollen die Flächen südlich des Gewerbeparkes „Westlich B 9"<br />

restriktionsfrei gehalten wer<strong>den</strong>, um mögliche Entwicklungen /<br />

Neuausweisungen im Zusammenhang und im Umfeld eines<br />

künftigen Autobahn-Anschlusses / Umbau Oggersheimer Kreuz<br />

nicht <strong>zu</strong> erschweren. Der Autobahnanschluss selbst muss ohne<br />

Zielabweichung möglich sein. Wenn keine Berücksichtigung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte erfolgt, sollte dies im Text Erwähnung fin<strong>den</strong>.<br />

(Karte Nr. 3)<br />

nicht folgen<br />

Der südlich der A 650 liegende Bereich des "Oggersheimer<br />

Kreuzes" wird teilweise von freiraumsichern<strong>den</strong> Zielausweisungen<br />

(Regionaler Grün<strong>zu</strong>g, Vorranggebiet für die Landwirtschaft,<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz) überlagert. In diesen<br />

Vorranggebieten sind bauliche Maßnahmen in der Regel<br />

un<strong>zu</strong>lässig. Die Frage der Notwendigkeit eines<br />

Zielabweichungsverfahrens für <strong>den</strong> Ausbau des Oggersheimer<br />

Kreuzes ist im Rahmen der konkreten Projektplanung <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Eine Siedlungserweiterung südlich des Gewerbeparks "Westlich B<br />

9" sowie südlich der A 650 wird aus raumordnerischer Sicht<br />

abgelehnt.<br />

2380 Stadtverwaltung Ludwigshafen 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1496<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Darüber hinaus fordert die Stadt Ludwigshafen, auch gegenüber<br />

dem bisherigen gültigen Raumordnungsplan Rheinpfalz an einigen<br />

Stellen aus verschie<strong>den</strong>en Grün<strong>den</strong> Restriktionen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen<br />

(s. auch oben unter Punkt 2.9):<br />

[…]<br />

• Die Fläche Im Oberfeld südlich der B9 neben des AS Mutterstadt<br />

an der Gemarkung Limburgerhof ist gem. unserem FNP von 1999<br />

restriktionsfrei <strong>zu</strong> halten. Gleiches sollte sinnvollerweise aber auch<br />

von Limburgerhof auf deren Seite eingefordert wer<strong>den</strong>. (Karte Nr.<br />

4)<br />

nicht folgen<br />

Der Ausweisung der gewerblichen Baufläche "Im Oberfeld" für die<br />

inzwischen realisierte Ansiedlung des Unternehmens Vögele wurde<br />

im Rahmen eines "Zielabweichungsverfahrens" <strong>zu</strong>gestimmt. Für<br />

darüber hinausgehende gewerbliche Ansiedlungen stehen der<br />

Stadt Ludwigshafen gemäß Darstellung in der Raumstrukturkarte<br />

umfangreiche Flächenpotentiale <strong>zu</strong>r Verfügung. Die geforderte<br />

Rücknahme der freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen wird<br />

nicht berücksichtigt, <strong>zu</strong>mal die unmittelbar angrenzende Gemeinde<br />

Limburgerhof in ihrer Stellungnahme keine analoge Forderung<br />

erhoben hat.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1268 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2381 Stadtverwaltung Neustadt 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

312<br />

1314<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Stadt Neustadt a.d.Wstr.: Im Rahmen Ihrer Stellungnahme <strong>zu</strong>r FNP-<br />

Teiländerung „Lange Schemmel" im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf<br />

vom 26.03.2012 möchten wir an die Herausnahme der geplanten<br />

Wohnbaufläche (Nr. 31) erinnern.<br />

folgen<br />

Im Zuge der Teiländerung des FNP der Stadt Neustadt a.d.Wstr.<br />

wurde die geplante Wohnbaufläche aus dem FNP<br />

herausgenommen.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt, die geplante Wohnbaufläche aus<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte herausgenommen und das Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft sowie der Regionale Grün<strong>zu</strong>g entsprechend<br />

bis <strong>zu</strong>m Siedlungsrand ergänzt.<br />

2382 Stadtverwaltung Worms 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1317<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Planungsinstrumente „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" und „Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft" wer<strong>den</strong> im Vergleich <strong>zu</strong>m gelten<strong>den</strong><br />

Regionalplan von 2004 auffällig restriktiv angewendet. Die<br />

Planzeichen <strong>zu</strong> diesen Zielen wer<strong>den</strong> regelmäßig bis unmittelbar an<br />

die bestehen<strong>den</strong> und geplanten Siedlungsgrenzen herangeführt<br />

und bewirken somit eine nicht akzeptable Einschränkung der<br />

kommunalen Planungshoheit.<br />

nicht folgen<br />

Die im Vergleich <strong>zu</strong>m regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 erfolgte Ausweitung der regionalplanerischen<br />

Vorrangausweisungen an <strong>den</strong> Siedlungsrändern entspricht dem<br />

raumordnerischen Leitziel, <strong>den</strong> anhaltend massiven<br />

Flächenverbrauch im Kontext der absehbaren Folgen des<br />

demographischen Wandels deutlich ein<strong>zu</strong>schränken. Darüber<br />

hinaus hat sich im Zuge der Aufstellung des einheitlichen<br />

Regionalplans gezeigt, dass die in genehmigten<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen enthaltenen Planflächen <strong>den</strong> ermittelten<br />

Bedarf bis 2020 bei weitem übersteigen, so dass für die Laufzeit<br />

des einheitlichen Regionalplans in <strong>den</strong> meisten Fällen noch<br />

ausreichend kommunale Entwicklungsspielräume vorhan<strong>den</strong> sind.<br />

Auch für Worms und seine Ortsteile sind die im bisher<br />

vorliegen<strong>den</strong> FNP-Entwurf der Stadt Worms mit der<br />

Regionalplanung abgestimmten Planflächen berücksichtigt. Darüber<br />

hinaus sind im Bereich der Siedlungsränder von Worms für die<br />

mittel- bis langfristige Perspektiven bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt.<br />

Der Kritik wird nicht <strong>zu</strong>gestimmt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1269 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2383 Stadtverwaltung Worms 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf wer<strong>den</strong> die „Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft" großflächig erweitert. Im Unterschied da<strong>zu</strong> wur<strong>den</strong><br />

im Regionalplan Rheinhessen-Nahe von 2004 noch große<br />

Flächenanteile des Stadtgebietes als „Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft" festgelegt. Durch die neue restriktive Handhabung<br />

des Planungsinstruments „Vorranggebiete für die Landwirtschaft"<br />

entstehen neue Konflikte mit Ausweisungen <strong>zu</strong>r Siedlungs- und<br />

Infrastrukturentwicklung der Stadt Worms, die <strong>zu</strong>m Teil bereits<br />

2007 raumordnerisch abgestimmt waren (vgl. hier<strong>zu</strong> die<br />

Landesplanerische Stellungnahme vom 22.05.2007 und die 2007<br />

durchgeführte Beteiligung der Behör<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Gesamtfortschreibung<br />

des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms).<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anregung wird wie folgt <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen:<br />

Die räumliche Ausweitung von landwirtschaftlichen<br />

Vorranggebieten gegenüber dem Regionalen Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz 2004 insbesondere im gesamten Bereich nördlich und<br />

südlich der B 47 liegt lediglich an der Tatsache, dass im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar das vormalige Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz entfallen ist und im Abwägungsergebnis nun<br />

die Sicherung der Landwirtschaftsflächen Vorrang erhält.<br />

Die sonstigen Ausweitungen der regionalplanerischen<br />

Vorrangausweisungen im Vergleich <strong>zu</strong>m regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 an <strong>den</strong> Siedlungsrändern<br />

entspricht dem raumordnerischen Leitziel, <strong>den</strong> anhaltend massiven<br />

Flächenverbrauch im Kontext der absehbaren Folgen des<br />

demographischen Wandels deutlich ein<strong>zu</strong>schränken. Darüber<br />

hinaus hat sich im Zuge der Aufstellung des einheitlichen<br />

Regionalplans gezeigt, dass die in genehmigten<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen enthaltenen Planflächen <strong>den</strong> ermittelten<br />

Bedarf bis 2020 bei weitem übersteigen, so dass für die Laufzeit<br />

des einheitlichen Regionalplans in <strong>den</strong> meisten Fällen noch<br />

ausreichend kommunale Entwicklungsspielräume vorhan<strong>den</strong> sind.<br />

Auch für Worms und seine Ortsteile sind die im bisher<br />

vorliegen<strong>den</strong> FNP-Entwurf der Stadt Worms mit der<br />

Regionalplanung abgestimmten Planflächen berücksichtigt. Darüber<br />

hinaus sind im Bereich der Siedlungsränder von Worms für die<br />

mittel- bis langfristige Perspektiven bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1270 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2384 Stadtverwaltung Worms 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

313<br />

1318<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Stadt Worms: Konflikte <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung sehen wir auf der<br />

Grundlage der FNP-Gesamtfortschreibung der Stadt Worms<br />

insbesondere bei folgen<strong>den</strong> raumordnerischen Festlegungen:<br />

Eisbachtal<br />

• Stadtteil Wiesoppenheim, die Zielaussagen „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g<br />

und Vorranggebiet Landwirtschaft" stehen in Konflikt <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

geplanten Wohnbauflächen ,WIE 07' (Planreserve) und ,WIE 12'<br />

(Arrondierung).<br />

[…]<br />

Wir regen an, aktuelle Kartenunterlagen <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong> und die<br />

Festlegungen der „Regionalen Grünzüge" und „Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft" entsprechend der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (Anlage<br />

2 , FNP-Entwurf, Stand Juli 2012').<br />

folgen<br />

Die geplanten Wohnbauflächen WIE 07 und WIE 12 wer<strong>den</strong> in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplanter "Siedlungsbereich Wohnen"<br />

dargestellt und die freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen<br />

entsprechend reduziert.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

2385 Stadtverwaltung Worms 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

314<br />

1319<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Stadt Worms: Konflikte <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung sehen wir auf der<br />

Grundlage der FNP-Gesamtfortschreibung der Stadt Worms<br />

insbesondere bei folgen<strong>den</strong> raumordnerischen Festlegungen:<br />

Eisbachtal<br />

[…]<br />

• Stadtteil Horchheim. Rechtsverbindlicher Bebauungsplan ,HOR<br />

16' - Das Baugebiet ,Am Domblick' am nordöstlichen Ortsrand von<br />

Horchheim ist in der verwendeten Kartenunterlage nicht dargestellt<br />

und wird im vorliegen<strong>den</strong> E-ROP-Entwurf mit <strong>den</strong> Zielaussagen<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und Vorranggebiet Landwirtschaft" überlagert<br />

(Siedlungsbestand).<br />

[…]<br />

Wir regen an, aktuelle Kartenunterlagen <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong> und die<br />

Festlegungen der „Regionalen Grünzüge" und „Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft" entsprechend der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (Anlage<br />

2 , FNP-Entwurf, Stand Juli 2012').<br />

folgen<br />

Das Baugebiet "Am Domblick" (HOR 16) am nordöstlichen Ortsrand<br />

von Horchheim wird entsprechend dem rechtsverbindlichen B-Plan<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als bestehende "Siedlungsfläche<br />

Wohnen" berücksichtigt und die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen entsprechend reduziert.<br />

Der Forderung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1271 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2386 Stadtverwaltung Worms 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

718<br />

1320<br />

1498<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Stadt Worms: Konflikte <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung sehen wir auf der<br />

Grundlage der FNP-Gesamtfortschreibung der Stadt Worms<br />

insbesondere bei folgen<strong>den</strong> raumordnerischen Festlegungen:<br />

[…]<br />

Pfrimmtal<br />

• Stadtteil Pfeddersheim, Mit der geplanten gewerblichen<br />

Baufläche ,PFE 26' soll der „Gewerbestandort KHS" am westlichen<br />

Ortsrand von Worms-Pfeddersheim im Bestand gesichert und<br />

Erweiterungen i. S. einer Arrondierung ermöglicht wer<strong>den</strong>. Diese<br />

Planungsabsicht steht in Konflikt <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Zielaussagen „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g, Grünzäsur und Vorranggebiet Landwirtschaft"<br />

(Arrondierung)<br />

[…]<br />

Wir regen an, aktuelle Kartenunterlagen <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong> und die<br />

Festlegungen der „Regionalen Grünzüge" und „Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft" entsprechend der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (Anlage<br />

2 , FNP-Entwurf, Stand Juli 2012').<br />

teilweise folgen<br />

Die geplante Erweiterung des "Gewerbestandortes KHS" am<br />

westlichen Ortsrand von Pfeddersheim steht im Konflikt mit <strong>den</strong><br />

Vorranggebieten für die Landwirtschaft, für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege, für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

sowie Regionaler Grün<strong>zu</strong>g. Außerdem liegt der südliche Teil des<br />

Plangebietes innerhalb der Gebietskulisse des Landesweiten<br />

Biotopverbundes. Gemäß Plansatz 1.5.2.1 ist die Flächenvorsorge<br />

<strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft<br />

jedoch an <strong>den</strong> potentiellen Erfordernissen der ortsansässigen<br />

Betriebe <strong>zu</strong> orientieren. Dies gilt auch für geplante<br />

Betriebserweiterungen. Der Anregung der Stadt Worms<br />

entsprechend wer<strong>den</strong> gemäß FNP Entwurf (Stand Juli 2012) im<br />

nördlichen Teil des Plangebietes die Vorrangausweisungen<br />

Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege sowie<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g bis <strong>zu</strong>r Grenze des Landesweiten<br />

Biotopverbundes <strong>zu</strong>rückgenommen. Somit stehen in diesem<br />

Bereich einer Erweiterung des ansässigen Betriebes keine<br />

freiraumsichern<strong>den</strong> Restriktionen entgegen.<br />

Der Forderung wird teilweise entsprochen.<br />

2387 Stadtverwaltung Worms 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

719<br />

1321<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Stadt Worms: Konflikte <strong>zu</strong>r Siedlungsentwicklung sehen wir auf der<br />

Grundlage der FNP-Gesamtfortschreibung der Stadt Worms<br />

insbesondere bei folgen<strong>den</strong> raumordnerischen Festlegungen:<br />

[…]<br />

Nördliche Stadtteile<br />

• Stadtteil Abenheim. Mit der geplanten gewerblichen Baufläche<br />

'AB 12' wird eine Arrondierung südlich der Mörstädter Straße<br />

angestrebt. Mit dem vorliegen<strong>den</strong> E-ROP-Entwurf wer<strong>den</strong> neue<br />

Konflikte <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Zielaussagen „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g und<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft" begründet (bisher „sonstige<br />

landwirtschaftliche Flächen").<br />

Wir regen an, aktuelle Kartenunterlagen <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong> und die<br />

Festlegungen der „Regionalen Grünzüge" und „Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft" entsprechend der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (Anlage<br />

2 , FNP-Entwurf, Stand Juli 2012').<br />

folgen<br />

Für <strong>den</strong> gewerblichen Eigenbedarf des Ortsteils Abenheim wird in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte südlich der Mörstädter Straße die<br />

landwirtschaftliche Vorrangausweisung sowie der regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g geringfügig reduziert und das Plangebiet "AB 12" als<br />

geplante "Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" dargestellt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1272 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2388 Stadtverwaltung Worms 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1322<br />

3820<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Um Konflikte für die Standorte für PV-Freiflächenanlagen und<br />

Win<strong>den</strong>ergieflächen (z.B. Windpark Worms, westlich der A61 und<br />

am Standort rekultivierter Deponien westlich von Worms-<br />

Pfeddersheim) <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, wird angeregt, die Festlegungen der<br />

„Regionalen Grünzüge" und der „Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft" um die Flächen für die geplanten PV-<br />

Freiflächenanlagen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (vgl. ,3. Regionale<br />

Infrastruktur'.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Vorranggebiete für die Landwirtschaft und die Ausweisung von<br />

Regionalen Grünzügen stehen grundsätzlich nicht im Widerspruch<br />

mit Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung von regenerativen Energien.<br />

2389 Stadtverwaltung Worms 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf erweiterten „Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft" erschweren auch die Umset<strong>zu</strong>ng<br />

naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen. In der<br />

Gesamtfortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes hat die Stadt<br />

Worms „Suchräume für naturschutzrechtliche<br />

Kompensationsmaßnahmen" gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB<br />

definiert, die nun häufig in Konflikt <strong>zu</strong>m Ziel „Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft" stehen (z. B. die Hangbereiche nördlich des<br />

Stadtteils Abenheim, hier sollen vorhan<strong>den</strong>en Kleinstrukturen in der<br />

Weinbergslage vernetzt und Biotope entwickelt wer<strong>den</strong><br />

(Grundsätze der Raumordnung, vgl. 2.2.8.1 und 2.2.8.3.).<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die kommunalen Zielvorstellungen <strong>zu</strong>r Verortung von<br />

naturschutzfachlich notwendigen Kompensationsflächen ist<br />

Aufgabe der örtlichen Landschaftsplanung in Verbindung mit der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung. Auch die Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft erfüllen <strong>den</strong> regionalplanerischen Auftrag <strong>zu</strong>r<br />

Sicherung und Weiterentwicklung von Kulturlandschaft (vgl.<br />

Plansatz 2.3.1.1 sowie die da<strong>zu</strong>gehörige Begründung). Hier<strong>zu</strong><br />

gehören auch landespflegerisch begründete Maßnahmen. Aus<br />

regionalplanerischer Sicht ergibt sich kein Widerspruch.<br />

Zur Klarstellung wird jedoch der Plansatz 2.3.1.2 wie folgt ergänzt:<br />

"Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen durch Rechtsverordnungen <strong>zu</strong>m Schutz<br />

der Umwelt bzw. aufgrund von Flächenwidmungen für<br />

naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen sind ein<strong>zu</strong>halten."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1273 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2390 Stadtverwaltung Worms 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1717<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Um die Konflikte zwischen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> „Zielen des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege", <strong>zu</strong> <strong>den</strong> „Vorranggebieten für die<br />

Landwirtschaft" und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> „Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau" <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, sollen folgende Punkte geprüft und<br />

wie folgt geändert wer<strong>den</strong>:<br />

• Gemarkung Abenheim.<br />

Für <strong>den</strong> Bereich südlich der L 425 wird aktuell eine Renaturierung<br />

des Lachgraben-Gewässersystems geplant, d.h. hier bestehen<br />

Konflikte zwischen „Vorranggebiet für die Landwirtschaft" und dem<br />

Ziel „Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege".<br />

Das „Vorranggebiet für die Landwirtschaft" soll <strong>zu</strong>rückgenommen<br />

und durch ein "Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" ersetzt wer<strong>den</strong>. (Anlage 4).<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Angaben <strong>zu</strong>m regionalen Biotopverbund, der sich<br />

nach regionalplanerischer Abwägung aus Vorranggebieten und<br />

Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>sammensetzt, beruhen auf <strong>den</strong> fachplanerischen Aussagen der<br />

Landschaftsrahmenplanung, die von der oberen<br />

Naturschutzbehörde bei der SGD Süd erstellt wor<strong>den</strong> ist. Dort ist<br />

der räumliche Zuschnitt für <strong>den</strong> Biotopverbund aus regionaler Sicht<br />

getroffen wor<strong>den</strong>. Maßgeblich ist dabei auch die<br />

regionalplanerische Maßstabsebene. Die angeregte Renaturierung<br />

des Lachgraben-Gewässersystems stellt eine sinnvolle Ergän<strong>zu</strong>ng<br />

für die kommunale Landschaftsplanung auf FNP - Ebene dar. Dort<br />

können weitere Biotopverbindungen konkretisiert und über die FNP<br />

gesichert wer<strong>den</strong>. Mögliche Flächenkonflikte sind auf<br />

grundstücksbezogener Ebene <strong>zu</strong> lösen.<br />

2391 Stadtverwaltung Worms 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1718<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Um die Konflikte zwischen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> „Zielen des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege", <strong>zu</strong> <strong>den</strong> „Vorranggebieten für die<br />

Landwirtschaft" und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> „Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau" <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, sollen folgende Punkte geprüft und<br />

wie folgt geändert wer<strong>den</strong>:<br />

• Gemarkung Abenheim<br />

Das „Vorranggebiet für die Landwirtschaft" nördlich der Ortslage im<br />

Bereich 'Klausenberg' und 'Kapellenstück' steht in Konflikt <strong>zu</strong><br />

Zielen des Landschaftsplanes. Hier sollen wertvolle<br />

Lössböschungen geschützt und ein Biotopverbund entwickeln<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Aus diesem Grund soll das „Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen und durch ein „Vorranggebiet für „Naturschutz<br />

und Landschaftspflege" analog <strong>den</strong> Festlegungen in <strong>den</strong> Hanglagen<br />

nördlich von Worms-Pfeddersheim ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Angaben <strong>zu</strong>m regionalen Biotopverbund, der sich<br />

nach regionalplanerischer Abwägung aus Vorranggebieten und<br />

Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>sammensetzt, beruhen auf <strong>den</strong> fachplanerischen Aussagen der<br />

Landschaftsrahmenplanung, die von der oberen<br />

Naturschutzbehörde bei der SGD Süd erstellt wor<strong>den</strong> ist. Dort ist<br />

der räumliche Zuschnitt für <strong>den</strong> Biotopverbund aus regionaler Sicht<br />

getroffen wor<strong>den</strong>. Maßgeblich ist dabei auch die<br />

regionalplanerische Maßstabsebene. Die Sicherung von<br />

Lössbo<strong>den</strong>böschungen und die Entwicklung von<br />

Biotopverbundstrukturen nördlich von Abenheim gem.<br />

Landschaftsplan der Stadt Worms stellt eine sinnvolle Ergän<strong>zu</strong>ng<br />

der auf regionaler Ebene i<strong>den</strong>tifizierten Biotopverbundflächen dar.<br />

Mögliche Flächenkonflikte bei der Umset<strong>zu</strong>ng von kommunalen<br />

Landschaftsplanzielen sind auf grundstücksbezogener Ebene <strong>zu</strong><br />

lösen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1274 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2392 Stadtverwaltung Worms 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1325<br />

3821<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Entwicklung „Solarer Strahlungsenergien" soll neben <strong>den</strong><br />

vorrangig <strong>zu</strong> nutzen<strong>den</strong> Möglichkeiten im Siedlungsbestand auch in<br />

Form von PV-Freiflächenanlagen ermöglicht wer<strong>den</strong>. Mit<br />

Orientierung an <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong> EEG-Vergütungsregelungen eignen<br />

sich aus Sicht der Stadt Worms insbesondere 3<br />

Standortalternativen entlang von Hauptverkehrstrassen (A 61 und<br />

DB-Strecke Mainz - Mannheim) sowie 3 Standortalternativen im<br />

Bereich rekultivierter Deponien. Alle Einzelstandorte sind<br />

hinsichtlich ihrer Eignung noch näher <strong>zu</strong> untersuchen und <strong>zu</strong><br />

entwickeln.<br />

Mit Ausnahme der Standortalternative 2 bestehen an allen anderen<br />

Standorten Zielkonflikte <strong>zu</strong>r Raumordnung, die durch <strong>den</strong> Entwurf<br />

des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar noch verstärkt<br />

wer<strong>den</strong>. Wir regen an, an <strong>den</strong> o.a. Standorten die Festlegungen<br />

„Vorranggebiete für die Landwirtschaft" und „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

<strong>zu</strong>gunsten der Entwicklung regenerativer Energien<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Standorte für PV-<br />

Freiflächenanlagen dargestellt. Die Freihaltung bestimmter,<br />

potenziell für PV-Freiflächenanlagen geeigneter Standorte von<br />

regionalplanerischen Restriktionen wäre aus regionalplanerischer<br />

Sicht nur dann sinnvoll, wenn diese Freihaltung auf der Basis eines<br />

umfassen<strong>den</strong> Konzepts für die gesamte Region stattfin<strong>den</strong> würde.<br />

Grundsätzlich möglich ist immer die Durchführung eines<br />

Zielabweichungsverfahrens, um PV-Freiflächenanlagen an<br />

Standorten <strong>zu</strong> realisieren, die mit regionalplanerischen<br />

Zielausweisungen belegt sind.<br />

2393 Gemeinde Haßloch 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

3894<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Gemeinde weist auf die bestehen<strong>den</strong> Probleme des Haßlocher<br />

Grundwasserspiegels aufgrund der Wasserentnahmen durch die<br />

Landwirtschaft hin (gemäß Studie der SGD-Süd „Konzeptionelle<br />

wasserwirtschaftliche Abschät<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r landwirtschaftlichen<br />

Beregnung in der Südpfalz" von 2009). Es wird die Vergrößerung<br />

des Beregnungsverbands empfohlen. Alternativ wird die<br />

Einführung einer dauerhaften und effektiven Kontrolle der<br />

Wasserentnahmen bei <strong>den</strong> genehmigten landwirtschaftlichen<br />

Brunnen im Sinne eines Monitoringsystems empfohlen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Es besteht keine regionalplanerische Relevanz.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1275 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2394 Gemeinde Haßloch 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

315<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Vorranggebiete für die Landwirtschaft (Ziel 2.3.1.2) wur<strong>den</strong><br />

gegenüber dem RROP 2004 verändert.<br />

Im Hinblick auf die anstehende Neuausweisung des<br />

Überschwemmungsgebiets Rehbach/ Speyerbach muss die<br />

Gemeindeverwaltung aufgrund der gravieren<strong>den</strong> Auswirkungen<br />

derzeit von einer Neukonzeption der geplanten Wohnbauflächen<br />

ausgehen. Daher müssen gegebenenfalls die bis dato geplanten<br />

Wohnbauflächen aus ortsplanerischer, verkehrlicher,<br />

wasserwirtschaftlicher und unter Berücksichtigung sonstiger<br />

Aspekte im Hinblick auf die <strong>zu</strong>künftige Ortsentwicklung<br />

grundsätzlich diskutiert wer<strong>den</strong>. Es ist nicht aus<strong>zu</strong>schließen, dass<br />

die Flächen im östlichen Bereich von Zwerchgraben und<br />

Weisengasse hierbei tangiert wer<strong>den</strong>. Aufgrund der ab<strong>zu</strong>sehen<strong>den</strong><br />

Neuausweisung des Überschwemmungsgebiets Rehbach/<br />

Speyerbach binnen der nächsten ein bis zwei Jahre und der daran<br />

anschließen<strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanänderung, lehnt die Gemeinde<br />

Haßloch die Neuausweisung der Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft im östlichen Bereich von Zwerchgraben und<br />

Weisengasse ab. Gegenüber <strong>den</strong> übrigen Flächenausweisungen<br />

bzw. Flächenrücknahmen bestehen keine Be<strong>den</strong>ken.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Mit Blick auf die sich abzeichnende Neuabgren<strong>zu</strong>ng der<br />

gewässerbezogenen Flächenfunktionen im Bereich Zwerchgraben,<br />

Langgasse, Weisengasse wer<strong>den</strong> die drei Einzelflächen mit der<br />

jetzigen Vorranggebietsausweisung für die Landwirtschaft in<br />

Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

verändert. Darüber hinaus wird ein kleineres Vorranggebiet<br />

Landwirtschaft (als sog. Verschneidungsrestfläche in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte) auf der Höhe des Evangelischen<br />

Jugenddorfes nördlich der Landesstraße 532 entfallen.<br />

2395 Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

Abt. Zentrale Aufgaben und Finanzen<br />

entspr.<br />

Ref. 13 - Grundsatzplanung,<br />

1214<br />

Kreisentwicklung<br />

3945<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die ehemalige Deponie in Großkarlbach, Gebiet Hollereck soll als<br />

Deponie (Altstandort) ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die ehemalige Deponie in<br />

Großkarlbach nicht nachrichtlich dargestellt, da es sich um einen<br />

nicht mehr in Betrieb befindlichen Altstandort handelt.<br />

2396 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

entspr.<br />

1727<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Seitens der Stadt Deidesheim wird gefordert, die im rechtsgültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan nördlich des Bebauungsplans „Am<br />

Schwimmbad" sowie am nördlichen Siedlungsrand Richtung Forst<br />

dargestellten „Flächen für die Regenrückhaltung" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des vorliegen<strong>den</strong> Entwurfs des Regionalplan<br />

Rhein-Neckar als „Gewässer" aus<strong>zu</strong>weisen, da es sich hierbei um<br />

großflächigere Regenrückhalteanlagen handelt, deren Bestand<br />

gesichert wer<strong>den</strong> muss.<br />

teilweise folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die betreffen<strong>den</strong><br />

Regenrückhaltebecken als Sonstige Fläche dargestellt. Das<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege sowie das<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1276 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2397 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1330<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kirchheim hat in seiner Sit<strong>zu</strong>ng<br />

am 16.10.2012 ebenfalls der Stellungnahme der<br />

Verbandsgemeinde <strong>zu</strong>gestimmt. Allerdings muss die Fläche der<br />

geplanten „Vinothek Mühlmichel" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

geplante Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>. Das bisher ausgewiesene „Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft" und der „Regionale Grün<strong>zu</strong>g" müssen abgeändert<br />

wer<strong>den</strong>. […]<br />

nicht folgen<br />

Bei dem bestehen<strong>den</strong> Weingut "Mühlmichel" handelt es sich um<br />

einen gemäß § 35 BauGB priviligierten landwirtschaftlichen Betrieb.<br />

Bauliche Veränderungen sowie Änderungen der bisherigen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng sind außenbereichsverträglich im Sinne von § 35 (Abs. 3)<br />

BauGB u.a. dann, wenn sie <strong>den</strong> Zielen der Raumordnung nicht<br />

widersprechen. Die genehmigte Nut<strong>zu</strong>ng des bestehen<strong>den</strong><br />

Weinbaubetriebes steht nicht im Zielkonflikt mit<br />

regionalplanerischen Vorrangausweisungen für <strong>den</strong><br />

Freiraumschutz. Die Ausweisung einer "Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe" für die geplante "Vinothek Mühlmichel" würde<br />

jedoch <strong>zu</strong> einer weiteren Zersiedlung der Landschaft beitragen.<br />

Diese Entwicklung steht im Widerspruch <strong>zu</strong> dem raumordnerischen<br />

Leitprinzip des Vorrangs der Innen- vor der Außenentwicklung<br />

gemäß Plansatz (Z) 1.4.1.4 und wird daher abgelehnt.<br />

2398 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1332<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Verbandsgemeinde Grünstadt-Land: Wie bereits ausgeführt sollten<br />

bei allen Ortsgemein<strong>den</strong> die dargestellten Regionalen Grünzüge/<br />

Grünzäsuren sowie die dargestellten „Vorranggebiete<br />

Landwirtschaft" nicht bis direkt an die bestehende Siedlung<br />

herangeführt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan kann im Maßstab 1:75 000 keine<br />

Parzellenschärfe erreichen, so dass ein gewissser<br />

Interpretationsspielraum in der Abgren<strong>zu</strong>ng regionalplanerischer<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen besteht. Andererseits gibt es nach einem Urteil des<br />

OVG Koblenz keine generelle Marginalitätsgrenze, die geringfügige<br />

Abweichungen von Zielen der Raumordnung ohne<br />

Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>lässt. Folglich ist keine generelle<br />

Regelung möglich, sondern muss wie bisher im konkreten Einzelfall<br />

entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, ob ein Zielkonflikt vorliegt.<br />

Der Forderung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land wird nicht<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1277 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2399 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

728<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

In der Ortsgemeinde Dirmstein muss noch der Soccerpark ergänzt<br />

wer<strong>den</strong>. Ebenso sollte eine Erweiterungfläche des<br />

Gewerbegebietes „Rottgasse" in westliche Richtung dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Sport- und Freizeitanlagen sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans nicht als Siedlungsfläche dargestellt.<br />

Für diese Sondernut<strong>zu</strong>ngen gilt jedoch auch bei Überlagerung<br />

durch freiraumsichernde Vorrangausweisungen wie z.B.<br />

"Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" entsprechend der <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

weiterhin Bestandsschutz. Geplante, insbesondere bauliche<br />

Erweiterungen sind jedoch auf der Ebene der kommunalen<br />

Bauleitplanung hinsichtlich ihrer raumordnerischen Verträglichkeit<br />

konkret <strong>zu</strong> prüfen. Das Plangebiet "Soccerpark" wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht dargestellt, jedoch wird in dem Bereich<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Soccerpark Dirmstein"<br />

die Vorrangausweisung für die Landwirtschaft herausgenommen.<br />

Der regionale Grün<strong>zu</strong>g bleibt bestehen.<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Dirmstein ist gemäß<br />

Plansatz 1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.3 ausschließlich<br />

am Eigenbedarf <strong>zu</strong> orientieren. Für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche<br />

Bauflächen ist künftig ein entsprechender Bedarfsnachweis<br />

erforderlich. Eine angebotsorientierte Flächenvorsorge für<br />

Gemein<strong>den</strong> ohne gewerbliche Schwerpunktfunktion wird<br />

abgelehnt. Für Dirmstein ist der Bedarf nicht belegt. Folglich wird<br />

die geplante Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes "Rottgasse"<br />

nicht berücksichtigt.<br />

2400 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

entspr.<br />

95<br />

1333<br />

(für die Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Hettenleidelheim: In der Gemarkungsgrenze der Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim stimmen die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

angegebenen Siedlungsflächen nicht mit <strong>den</strong> Darstellungen des<br />

Regionalen Raumordnungsplanes Rheinpfalz sowie <strong>den</strong><br />

Ausweisungen im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan überein.<br />

[…]<br />

• Baufläche Penny (Ortseingang von Wattenheim kommend) nicht<br />

als Bestand/Baufläche ausgewiesen<br />

[…]<br />

Stellungnahme <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Ausweisungen/Angaben: Es wird gebeten<br />

die getroffenen Ausweisungen und Darstellungen <strong>zu</strong> überprüfen<br />

und an<strong>zu</strong>passen.<br />

folgen<br />

Die genehmigte Fläche des bestehen<strong>den</strong> Penny-Marktes an der B<br />

47 im Sü<strong>den</strong> der Gemeinde Hettenleidelheim wird als<br />

"Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (Bestand)" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte berücksichtigt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1278 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2401 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Verbandsgemeinde<br />

Hettenleidelheim und die<br />

Ortsgemeinde Wattenheim)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Ausweisungen der Vorrangflächen für die Landwirtschaft<br />

weichen (z. B. in Wattenheim) von <strong>den</strong> Darstellungen im<br />

Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz (2004) ab.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar weist Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft nach neuen Erkenntnissen bzw. aktuellen<br />

Erfordernissen der Freiraumsicherung aus und übernimmt nicht die<br />

Darstellung des ROP Rheinpfalz 2004.<br />

2402 Gemeinde Lambsheim 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

334<br />

1341<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Gemeinde Lambsheim fordert die deutliche Rücknahme der<br />

Vorrangausweisungen im Bereich des Ortsrandes für die<br />

Ausweisung des in der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

ermittelten Flächenbedarfs von 3 ha.<br />

teilweise folgen<br />

Der Verband hat in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich des<br />

Ortsrandes von Lambsheim bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume in einer Größenordnung berücksichtigt, die<br />

über <strong>den</strong> ermittelten Bedarf von 3 ha hinausgehen. Im Kontext der<br />

in Zukunft verstärkt flächensparen<strong>den</strong> Siedlungsentwicklung sieht<br />

die Konzeption des Einheitlichen Regionalplans erstmals keine<br />

pauschalen, restriktionsfreien "Pufferzonen" vor. Dennoch wird für<br />

eine eventuelle Siedlungserweiterung die landwirtschaftliche<br />

Vorrangfläche zwischen der Friedhofstraße und <strong>den</strong> Sportanlagen<br />

bis <strong>zu</strong>r L 522 <strong>zu</strong>rückgenommen und dafür der landwirtschaftliche<br />

Vorrang im Bereich Mühlenhof bis <strong>zu</strong>m Siedlungsrand ergänzt.<br />

Der Forderung der Gemeinde Lambsheim wird teilweise<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1279 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2403 Gemeinde Römerberg 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

734<br />

1342<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Gemeinde Römerberg bittet um Berücksichtigung der<br />

geplanten gewerblichen Erweiterungsfläche für <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

von rd. 10 ha an der B 9 (Ortsteil Berghausen) entsprechend <strong>den</strong><br />

Ergebnissen der bisherigen Abstimmungsgespräche.<br />

teilweise folgen<br />

Die Gemeinde Römerberg hat bereits 2008 einen konkreten<br />

Bedarfsnachweis für im Rahmen des Eigenbedarfs <strong>zu</strong>sätzlich<br />

benötigte gewerbliche Bauflächen in einer Größenordnung von rd.<br />

4 ha kurz- und rd. 7 ha mittelfristig erbracht. Der Verband hat <strong>den</strong><br />

gemeindlichen Eigenbedarf bereits grundsätzlich anerkannt,<br />

hinsichtlich der Größenordnung <strong>zu</strong>sätzlicher Gewerbeflächen aber<br />

auf die Abwägung im Rahmen der Aufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans verwiesen.<br />

Im Ergebnis der Abwägung aller relevanten Aspekte wer<strong>den</strong> in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte die Vorrangausweisungen "Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" sowie "Landwirtschaft" in südlicher Fortset<strong>zu</strong>ng des<br />

bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes Römerberg (südlich<br />

Du<strong>den</strong>hoferstr./östlich B 9)in einer Größenordnung von rd. 4-5 ha<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

2404 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1732<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Der Geländestreifen vom Schrakelbach/Eckbach im Westen über<br />

Geschützten Landschaftsbestandteil „Sandgrube Beindersheim"<br />

<strong>zu</strong>m Kräppelweiher(Gem. Frankenthal) im Osten soll mit Blick auf<br />

eine Biotopverbundlinie als Vorbehaltsfläche Naturschutz<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>; Das Vorranggebiet für Landwirtschaft soll<br />

folglich dort ersetzt wer<strong>den</strong> durch „Sonstige landwirtschaftliche<br />

Flächen"<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Angaben <strong>zu</strong>m regionalen Biotopverbund, der sich<br />

nach regionalplanerischer Abwägung aus Vorranggebieten und<br />

Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>sammensetzt, beruhen auf <strong>den</strong> fachplanerischen Aussagen der<br />

Landschaftsrahmenplanung, die von der oberen<br />

Naturschutzbehörde bei der SGD Süd erstellt wor<strong>den</strong> ist. Dort ist<br />

der räumliche Zuschnitt für <strong>den</strong> Biotopverbund aus regionaler Sicht<br />

getroffen wor<strong>den</strong>. Die angeregte West-Ost-Verbindung stellt eine<br />

sinnvolle Ergän<strong>zu</strong>ng für die kommunale Landschaftsplanung auf<br />

FNP - Ebene dar. Dort können weitere Biotopverbindungen<br />

konkretisiert und über <strong>den</strong> FNP gesichert wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1280 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2405 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1733<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Der gesamte in der Gemarkung Lambsheim gelegene Bereich des<br />

„Landesweiten Biotopverbundes" soll als Vorranggebiet<br />

Naturschutz wegen großer floristischer und faunistischer<br />

Bedeutung (Wiedehopf, ...) und hohem Potential <strong>zu</strong>r Entwicklung<br />

von Trockenbiotopen auf überwiegend sandigen Bö<strong>den</strong><br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>; Der Vorrang Landwirtschaft soll folglich<br />

ersetzt wer<strong>den</strong> durch „Sonstige landwirtschaftliche Flächen".<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Landesweite Biotopverbund wurde nachrichtlich dargestellt<br />

und ist somit nicht der regionalplanerischen Abwägung <strong>zu</strong>gänglich.<br />

Das entspricht auch <strong>den</strong> fachlichen Angaben der<br />

Landschaftsrahmenplanung der oberen Naturschutzbehörde bei der<br />

SGD Süd. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist über die Ausweisung von<br />

Vorranggebieten für Landwirtschaft und von Regionalen Grünzügen<br />

der Freiraumschutz mit Blick auf die Bedeutung des landesweiten<br />

Biotopverbundes gesichert. Gemäß dem Grundsatz 97 des LEP IV<br />

Rheinland-Pfalz soll die Sicherung, Verbesserung oder<br />

Wiederherstellung der Funktionen des Biotopverbundes bei allen<br />

Planungen und Maßnahmen berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

2406 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1735<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Das Vorranggebiet für Landwirtschaft zwischen Isenach und<br />

Albertgraben soll gestrichen wer<strong>den</strong>. Es handelt sich um<br />

biotopkartiertes Grünland hoher ökologischer Bedeutung und soll<br />

durch ein Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Der Bereich zwischen Isenach und Albertgraben ist geprägt durch<br />

die Grünlandnut<strong>zu</strong>ng in <strong>zu</strong>m Teil überschwemmungsgefährdeten<br />

Bereichen. Mit Blick auf die überörtlich abgestimmte Konzeption<br />

<strong>zu</strong>r Weiterentwicklung des Bad Dürkheimer und Erpolzheimer<br />

Bruchs mit <strong>den</strong> Schwerpunkten Hochwasserschutz, Naturschutz<br />

und Erholung wird die Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

geändert. Das zwischen <strong>den</strong> Gewässerstrukturen Isenach und<br />

Albertgraben verbliebene Vorranggebiet für die Landwirtschaft wird<br />

als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft dargestellt. Die<br />

Darstellung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs für das Bruchgelände weist<br />

auf die multifunktionale Bedeutung des Freiraums an dieser Stelle<br />

hin.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1281 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2407 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Der Geländestreifen vom Natur<strong>den</strong>kmal „Ruchheimer Wiese" im<br />

Westen entlang der Gemarkungsgrenze <strong>zu</strong>r Stadt Ludwigshafen bis<br />

<strong>zu</strong>m „Schellerweiher" bzw. <strong>zu</strong>m Maudacher Bruch (Gem.<br />

Ludwigshafen) im Osten wird als unverzichtbare<br />

Biotopverbundlinie gesehen und soll als Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege dargestellt wer<strong>den</strong>; das<br />

Vorranggebiet für Landwirtschaft soll folglich dort ersetzt wer<strong>den</strong><br />

durch „Sonstige landwirtschaftliche Flächen"<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Angaben <strong>zu</strong>m regionalen Biotopverbund, der sich<br />

nach regionalplanerischer Abwägung aus Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>sammensetzt, beruhen auf <strong>den</strong> fachplanerischen Aussagen der<br />

Landschaftsrahmenplanung, die von der oberen<br />

Naturschutzbehörde bei der SGD Süd erstellt wor<strong>den</strong> ist. Dort ist<br />

der räumliche Zuschnitt für <strong>den</strong> Biotopverbund aus regionaler Sicht<br />

getroffen wor<strong>den</strong>. Die angeregte West-Ost-Verbindung vom<br />

Floßbach-Grabensystem über die Ruchheimer Wiese,<br />

Schellerweiher <strong>zu</strong>m Maudacher Bruch stellt eine sinnvolle<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng für die kommunale Landschaftsplanung auf FNP - Ebene<br />

dar. Dort können weitere Biotopverbindungen konkretisiert und<br />

über die FNP gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

2408 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1822<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Entlang der Fließgewässer Schwabenbach, Stechgraben und<br />

Marlach sollen die Vorranggebiete für Landwirtschaft durch<br />

Geländestreifen mit „Vorbehalt Naturschutz" in Verbindung mit<br />

„Sonstige landwirtschaftliche Flächen" <strong>zu</strong>r Sicherung der<br />

überörtlichen Biotopverbundkorridore zwischen Haardtrand und<br />

Floßbach-Grabensystem mit fortführen<strong>den</strong> Querverbindungen <strong>zu</strong>r<br />

Rheinebene (Maudacher Bruch bzw. Mutterstadter Wald, Bruch<br />

Limburgerhof, Neuhofener Altrhein)- z.B. östlich des<br />

Rohrlachweihers Fußgönheim - ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Angaben <strong>zu</strong>m regionalen Biotopverbund, der sich<br />

nach regionalplanerischer Abwägung aus Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>sammensetzt, beruhen auf <strong>den</strong> fachplanerischen Aussagen der<br />

Landschaftsrahmenplanung, die von der oberen<br />

Naturschutzbehörde bei der SGD Süd erstellt wor<strong>den</strong> ist. Dort ist<br />

der räumliche Zuschnitt für <strong>den</strong> Biotopverbund aus regionaler Sicht<br />

getroffen wor<strong>den</strong>. Die angeregten gewässerorientierten<br />

Biotopverbundpotentiale in West-Ost-Verbindung entlang von<br />

Fließgewässern wie Schwabenbach, Stechgraben und Marlach sind<br />

wichtige Maßnahmen <strong>zu</strong>r Ergän<strong>zu</strong>ng des regionalen<br />

Biotopverbundes. Zum Teil sind sie bereits <strong>zu</strong>sammen mit der<br />

Wasserwirtschaftsverwaltung, dem Gewässerzweckverband<br />

Isenach-Eckbach und <strong>den</strong> beteiligten Kommunen begonnen<br />

wor<strong>den</strong>. Die linienhaften Gewässerrandstreifenentwicklungen sind<br />

allerdings auf der Maßstabsebene der Regionalplanung nicht mehr<br />

darstellbar. Die Ebene der FNP kann hier entsprechende<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen treffen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1282 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2409 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Zwischen <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en im Wesentlichen von Südost nach<br />

Nordwest verlaufen<strong>den</strong> Gräben im Südwesten von Mutterstadt<br />

sollen die kleinflächigen Vorrangflächen für die Landwirtschaft<br />

durch „Sonstige landwirtschaftliche Flächen" ersetzt wer<strong>den</strong>, um<br />

Gewässerrenaturierungen nicht <strong>zu</strong> erschweren und das<br />

Entwicklungspotential für feuchtes bis nasses Grünland <strong>zu</strong><br />

erschließen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Gemäß <strong>den</strong> Vorschlägen aus der Landschaftsrahmenplanung der<br />

oberen Naturschutzbehörde der SGD Süd wur<strong>den</strong> bereits im<br />

Bereich des Floßbaches und des Schlichtgrabens Vorranggebiete<br />

für Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen. Ebenfalls<br />

fin<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte die<br />

überschwemmungsgefährdeten Gebiete in diesem Bereich<br />

Berücksichtigung.<br />

Die Darstellung der kleinteilig zerstückelten<br />

Vorranggebietsausweisung für die Landwirtschaft wird redaktionell<br />

im Sinne einer Generalisierung und Arrondierung der<br />

Flächendarstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte geändert.<br />

2410 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1823<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Zwischen Oberem, Mittlerem und Unterem Wiesengraben soll das<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft durch ein Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege ersetzt wer<strong>den</strong>, da die Flächen<br />

ein hohes Entwicklungspotential für <strong>den</strong> stark gefährdeten<br />

Biotoptyp „Stromtalwiese" besitzen. Sie wer<strong>den</strong> bereits <strong>zu</strong>m Teil<br />

als Grünland genutzt.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Gemäß <strong>den</strong> Vorschlägen aus der Landschaftsrahmenplanung der<br />

oberen Naturschutzbehörde der SGD Süd wurde bereits im Bereich<br />

des Wiesengrabensystems ein Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege ausgewiesen. Ebenso ist das Arten- und<br />

Biotopschutzpotential an dieser Stelle mit einem Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g gesichert, das gilt auch für <strong>den</strong> sich anschließen<strong>den</strong><br />

südlichen Teil im Bereich des Queckbrunnens. Die dortige<br />

Ausweisung eines Vorranggebietes für Landwirtschaft spricht<br />

grundsätzlich nicht gegen die Entwicklung von Biotoppotentialen<br />

(vgl. auch Plansatz 2.3.1.1).<br />

2411 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1942<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die kleinflächigen „Vorranggebiete für die Landwirtschaft" im<br />

Bereich „Große Erde" in der Gemarkung Schifferstadt sollen durch<br />

„Sonstige landwirtschaftliche Fläche" ersetzt, um die Etablierung<br />

standortgerechterer Nut<strong>zu</strong>ngen (Grünland, Wald) nicht <strong>zu</strong><br />

erschweren.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Im Sinne einer redaktionellen Änderung wer<strong>den</strong> die kleinteiligen<br />

Flächen "Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft" darstellungstechnisch bereinigt. Für <strong>den</strong><br />

Bereich "Große Erde" wird dementsprechend die Darstellung<br />

"Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz" geändert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1283 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2412 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1824<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Für <strong>den</strong> Bereich Schifferstadter Wald (Bereich des ehemaligen<br />

Munitionsdepots) im Westen über die Sandgrube Hauck <strong>zu</strong>m<br />

Hochuferabbruch zwischen Waldsee und Otterstadt soll das<br />

Vorranggebiet für Landwirtschaft ersetzt wer<strong>den</strong> durch sonstige<br />

landwirtschaftliche Flächen und die anderen Darstellungen durch<br />

Geländestreifen mit „Vorbehaltsgebebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" in Verbindung mit „Sonstige landwirtschaftliche<br />

Flächen" <strong>zu</strong>r Sicherung des überörtlichen Biotopverbundkorridors<br />

zwischen dem Speyerbach-Schwemmkegel und der Rheinebene<br />

(Otterstadter Altrhein bzw. NSG „Im Wörth")ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Gleiches gilt für <strong>den</strong> nördlichen Zweig dieser großräumigen<br />

Verbundachse entlang des Ranschgrabens <strong>zu</strong>m NSG „Neuhofener<br />

Woog" und weiter über <strong>den</strong> Baggersee „Schlicht" <strong>zu</strong>m Neuhofener<br />

Altrhein.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Bereich zwischen Schifferstadter Wald im Westen und B 9<br />

(Bereich Hochuferabbruch) im Osten sind verschie<strong>den</strong>e<br />

Freiraumfunktionen untereinander abgewogen wor<strong>den</strong>. Die<br />

Darstellung eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs für diesen Bereich und<br />

auch die Darstellung des landesweiten Biotopverbundes entlang<br />

des Ranschgrabens dienen dem Ziel, Flächen für <strong>den</strong><br />

Biotopverbund großräumig <strong>zu</strong> sichern. Auch die Ausweisung von<br />

Vorranggebieten für Landwirtschaft westlich der B 9 stehen nicht<br />

grundsätzlich der Sicherung eines überörtlichen<br />

Biotopverbundkorridors zwischen dem Speyerbach-<br />

Schwemmkegel und der Rheinniederung mit Otterstadter Altrhein<br />

bzw. NSG Im Wörth entgegen (vgl. Plansatz 2.3.1.1). Östlich der B<br />

9 dienen Regionale Grünzüge und das großräumige Vorranggebiet<br />

für <strong>den</strong> Grundwasserschutz ebenso der Sicherung von<br />

Freiraumfunktionen, die <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz mit<br />

beinhalten.<br />

2413 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Westlich vom Ortsteil Iggelheim soll das „Vorranggebiet für<br />

Landwirtschaft" durch „Sonstige landwirtschaftliche Fläche" ersetzt<br />

wer<strong>den</strong>, da der Bereich unmittelbar an <strong>den</strong> Biotopbereich<br />

„Katzenloch" angrenzt; Die Schaffung einer extensiv genutzten<br />

Pufferfläche hier<strong>zu</strong> mit Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>m südlich begrenzen<strong>den</strong> Graben<br />

sowie <strong>den</strong> ihm benachbarten Grünlandbiotopen darf nicht<br />

erschwert wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

In dem Bereich Haßlocher Straße (L 532) und Neugraben wird die<br />

verbliebene Darstellung von Landwirtschaftsflächen im ansonsten<br />

durch Flächen für <strong>den</strong> landesweiten Biotopverbund und Flächen für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz geprägten Bereich zwischen<br />

Haßloch und dem Ortsteil Iggelheim der Gemeinde Böhl-Iggelheim<br />

als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft dargestellt. Damit kann<br />

der Gebietscharakteristik des Schwemmfächerbereichs<br />

einheitlicher entsprochen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1284 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2414 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1825<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Im Gemarkungsbereich Ludwigsfeld (Böhl-Iggelheim) soll das<br />

"Vorranggebiet für Landwirtschaft" durch ein „Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" in Verbindung mit „Sonstige<br />

landwirtschaftliche Fläche" ersetzt wer<strong>den</strong>. Das gesamte Gelände<br />

hat aufgrund seiner Sandbö<strong>den</strong> hervorragende<br />

Entwicklungspotentiale <strong>zu</strong>r Etablierung von an derartigen<br />

Standorten gebun<strong>den</strong>en Biotoptypen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Im Bereich Ludwigsfeld sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft dargestellt. Diese<br />

Darstellung <strong>zu</strong>r Landwirtschaft wird redaktionell im Sinne einer<br />

Generalisierung und Arrondierung der Flächen überarbeitet. Dabei<br />

verbleibt im südlichen Bereich Ludwigsfeld die Darstellung<br />

"Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft". Durch die bereits<br />

ausgewiesene Grünzäsur ist ferner sichergestellt, dass<br />

Freiraumfunktionen auch für eine Biotopentwicklung gesichert sind.<br />

2415 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1739<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Hesslerbruchwiese (Gemarkung Schifferstadt, Bereich<br />

Unterwald)ist eine naturschutzfachliche Kompensationsfläche der<br />

Stadt Schifferstadt. Dort soll das Vorranggebiet für Landwirtschaft<br />

<strong>zu</strong>gunsten von Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Hesslerbruchwiese im Unterwald ist bereits umgeben von<br />

Flächen für <strong>den</strong> Regionalen Biotopverbund. Die Bruchwiese wird<br />

<strong>zu</strong>m Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

arrondiert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1285 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2416 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1826<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Für <strong>den</strong> Bereich Waldblöße „Ganerb" soll anstelle eines<br />

"Vorranggebietes für Landwirtschaft" ein „Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" in Kombination mit „Sonstige<br />

landwirtschaftliche Fläche" dargestellt wer<strong>den</strong>; Das Gelände hat<br />

hohes Naturschutzpotential für Sandbiotope.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Angaben <strong>zu</strong>m regionalen Biotopverbund, der sich<br />

nach regionalplanerischer Abwägung aus Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zu</strong>sammensetzt, beruhen auf <strong>den</strong> fachplanerischen Aussagen der<br />

Landschaftsrahmenplanung, die von der oberen<br />

Naturschutzbehörde bei der SGD Süd erstellt wor<strong>den</strong> ist. Dort ist<br />

der räumliche Zuschnitt für <strong>den</strong> Biotopverbund aus regionaler Sicht<br />

getroffen wor<strong>den</strong>. Die Waldblöße Ganerb ist Bestandteil des in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nachrichtlich dargestellten landesweiten<br />

Biotopverbundes Rheinland-Pfalz. Die Vorrangausweisung für die<br />

Landwirtschaft und die Ausweisung eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

sichern die Freiraumfunktionen an dieser Stelle. Gemäß dem<br />

Grundsatz 97 des LEP IV Rheinland-Pfalz soll die Sicherung,<br />

Verbesserung oder Wiederherstellung der Funktionen des<br />

Biotopverbundes bei allen Planungen und Maßnahmen<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Das gilt in diesem Kontext auch für die<br />

vorhan<strong>den</strong>e landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng der Flächen.<br />

2417 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1827<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Innerhalb der gekennzeichneten Fläche „Landesweiter<br />

Biotopverbund" im Bereich Du<strong>den</strong>hofener Wald soll das<br />

„Vorranggebiet für Landwirtschaft" durch „Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" in Kombination mit „Sonstige<br />

landwirtschaftliche Fläche" ersetzt wer<strong>den</strong>. Es handelt sich jeweils<br />

um relativ kleine Bereiche mit in der Regel unvorteilhaften<br />

Schlagformen oder Schlaggrößen mit naturräumlichem und<br />

standortgebun<strong>den</strong>em hohem Naturschutzpotential.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die im Du<strong>den</strong>hofener Wald (z. B. westlich Waldhaus) liegen<strong>den</strong><br />

Einzelflächen mit einer landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng wer<strong>den</strong> in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als sonstige landwirtschaftliche Fläche<br />

dargestellt. Sie liegen alle im landesweiten Biotopverbund von<br />

Rheinland-Pfalz. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist über die Ausweisung<br />

von Regionalen Grünzügen der Freiraumschutz mit Blick auf die<br />

Bedeutung des landesweiten Biotopverbundes gesichert. Gemäß<br />

dem Grundsatz 97 des LEP IV Rheinland-Pfalz soll die Sicherung,<br />

Verbesserung oder Wiederherstellung der Funktionen des<br />

Biotopverbundes bei allen Planungen und Maßnahmen<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Dieses gilt auch für die dort stattfin<strong>den</strong>de<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1286 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2418 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1828<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nördlich und südlich der B 39 (westlich Du<strong>den</strong>hofen) sollen die<br />

„Vorranggebiete für Landwirtschaft" durch „Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" in Kombination mit „Sonstige<br />

landwirtschaftliche Fläche" ersetzt wer<strong>den</strong>. Es handelt sich um<br />

insgesamt relativ kleine Bereiche mit hohem Eigentumsanteil der<br />

Gemeinde, eher unvorteilhaften Schlagformen oder Schlaggrößen<br />

und mehreren Kompensationsgrundstücken auf sandigem<br />

Bo<strong>den</strong>substrat mit infolge dessen naturräumlichem und<br />

standortgebun<strong>den</strong>em hohem Naturschutzpotential.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Mit Blick auf die kleinteilige Flächensituation und der Belegung der<br />

Grundstücke mit naturschutzfachlichen<br />

Kompensationserfordernissen wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

die Flächen nördlich und südlich im unmittelbaren Zusammenhang<br />

mit der B 39 (westlich Du<strong>den</strong>hofen) als Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft dargestellt. Durch die Darstellung eines Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs wer<strong>den</strong> weiterhin wichtige Freiraumfunktionen gesichert.<br />

2419 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1829<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Vom Waldgebiet zwischen Harthausen und Schwegenheim im<br />

Westen, grob entlang der Grenze <strong>zu</strong>m Landkreis Germersheim <strong>zu</strong>r<br />

Rheinebene südlich Mechtersheim (Bereich<br />

Schwarzwiesen/Riedwiesen), soll das Vorranggebiet für<br />

Landwirtschaft durch Geländestreifen mit einem Vorbehaltsgebiet<br />

für Naturschutz und Landschaftspflege in Verbindung mit „Sonstige<br />

landwirtschaftliche Flächen" ersetzt wer<strong>den</strong>. Damit soll die<br />

Sicherung des überörtlichen Biotopverbundkorridors zwischen dem<br />

Speyerbach- Schwemmkegel und der Rheinniederung<br />

(Schäferweiher, Mechtersheimer Altrhein, NSG „Schwarzwald",<br />

„Mechtersheimer Tongruben", „Flotzgrün") mit Option <strong>zu</strong>r<br />

Errichtung einer Grünbrücke über die B 9 gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Bereich zwischen Harthausen/Schwegenheim im Westen bis<br />

<strong>zu</strong>r Römerberg im Osten ist in der Landschaftsrahmenplanung der<br />

oberen Naturschutzbehörde der SGD Süd als Vorschlag für ein<br />

Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege benannt.<br />

Im Zuge der regionalplanerischen Gesamtabwägung wurde der<br />

Bereich aufgrund der hohen Bedeutung der landwirtschaftlichen<br />

Flächen mit einem Vorranggebiet für Landwirtschaft belegt. Durch<br />

die <strong>zu</strong>sätzliche Ausweisung eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs wird<br />

allerdings auch die multifunktionale Bedeutung dieses Raumes für<br />

<strong>den</strong> Freiraumschutz deutlich. Das beinhaltet auch die Bedeutung<br />

für <strong>den</strong> Biotopverbund.<br />

2420 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1830<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die bei<strong>den</strong> östlich des „Vorranggebietes für <strong>den</strong> Rohstoffabbau"<br />

(ehemalige „Sandgrube Schön", RP-VRG06) benachbarten kleinen<br />

Vorranggebiete für Landwirtschaft sollen durch „Vorbehaltsgebiete<br />

für Naturschutz und Landschaftpflege" in Verbindung mit „Sonstige<br />

landwirtschaftliche Flächen" ersetzt wer<strong>den</strong>, da sie einen<br />

Pufferbereich <strong>zu</strong>m Grubengelände darstellen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Darstellung der kleinteiligen Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

entfällt - gleichzeitig wird dieser Bereich incl. der westlich<br />

angrenzen<strong>den</strong> ehemaligen Sandgrube Schön in <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund (hier: Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege) integriert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1287 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2421 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1831<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die „Vorranggebiete für Landwirtschaft" östlich der K 25 und<br />

nördlich der Straße „In <strong>den</strong> Rauhwei<strong>den</strong>" sollen durch<br />

„Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege" in<br />

Kombination mit „Sonstige landwirtschaftliche Fläche" ersetzt<br />

wer<strong>den</strong>. Es handelt sich um einen insgesamt kleinen Bereich mit<br />

einigen extensiv genutzten Parzellen, relativ unvorteilhaften<br />

Schlagformen und Schlaggrößen mit <strong>zu</strong>gleich naturräumlichem und<br />

standortgebun<strong>den</strong>em hohem Naturschutzpotential. Die Darstellung<br />

„Vorranggebiet für Landwirtschaft" soll auf der gesamten<br />

Hochgestadeböschung zwischen der Straße „In <strong>den</strong> Rauhwei<strong>den</strong>"<br />

im Nor<strong>den</strong> und der bebauten Ortslage Mechtersheims im Sü<strong>den</strong><br />

durch „Vorrang Naturschutz" ersetzt wer<strong>den</strong>. Die<br />

landschaftsgestalterisch prägende geländemorphologische Struktur<br />

muss in ihrer Charakteristik und im Hinblick auf ihr hohes<br />

Naturschutzpotential mit diesem Ziel erhalten und entwickelt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der angesprochene Bereich nördlich der Straße "In <strong>den</strong><br />

Rauhwei<strong>den</strong>" in Heiligenstein und der in Richtung Mechtersheim<br />

gelegene Hochgestadeteil steht noch im Zusammenhang mit <strong>den</strong><br />

landwirtschaftlichen Vorranggebietsausweisungen südlich<br />

Römerberg. Erst <strong>zu</strong>m Tiefgestade hin entfällt die<br />

Vorranggebietsausweisung in Abwägung mit<br />

naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Belangen. Über<br />

die Ausweisung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs wird die besondere<br />

Freiraumsituation am Übergang zwischen der Naturräumlichen<br />

Einheit Schwegenheimer Lößplatte und Tiefgestade als<br />

landschaftsbildprägendes und regionalbedeutsames Element<br />

"Hochgestadeabfall <strong>zu</strong>r Rheinniederung" vor weiterer baulicher<br />

Überformung geschützt.<br />

2422 Verbandsgemeinde Dannstadt-<br />

Schauernheim<br />

entspr.<br />

101<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Dannstadt-Schauernheim: Folgende Flächen in der Gemeinde<br />

Hochdorf-Assenheim, die im Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplanes als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dargestellt<br />

sind, sollen als Weißflächen dargestellt wer<strong>den</strong> (vgl. Anlage 6):<br />

• die Abrundungsfläche Haßlocher Straße/Bahnhofstraße (1)<br />

• die Fläche östlich des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes „Im<br />

Weichlingsgarten" (Gewanne „Im Freu<strong>den</strong>feld") (2)<br />

• der Bereich der Gewanne „Im Gewännchen" bis <strong>zu</strong>r Verlängerung<br />

der Johannes-Büber-Straße (3)<br />

• die Verlängerung der Schifferstadter Straße in Richtung Osten bis<br />

<strong>zu</strong>m Gewerbegebiet „Im Weichlingsgarten" (4).<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 stehen bei ten<strong>den</strong>ziell rückläufiger Bevölkerungszahl einem<br />

ermittelten Wohnbauflächenbedarf von 3 ha noch unbebaute<br />

Flächenpotentiale in der VG Dannstadt-Schauernheim von rd. 38 ha<br />

gegenüber. Die Gemeinde Hochdorf-Assenheim soll ihre<br />

wohnbauliche Entwicklung gemäß Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung<br />

mit Anhang Nr. 1.1 ausschließlich am örtlichen Eigenbedarf<br />

ausrichten. Dafür sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ausreichend<br />

Flächenreserven berücksichtigt, so dass aus regionalplanerischer<br />

Sicht <strong>zu</strong>mindest für die Laufzeit des Einheitlichen Regionalplans<br />

kein <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächenbedarf besteht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1288 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2423 Verbandsgemeinde Heßheim<br />

entspr.<br />

1344<br />

(für die Ortsgemeinde<br />

Großniedesheim)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Ortsgemeinde Großniedesheim regt an, die im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan II dargestellte Fläche des geplanten<br />

Sportplatzes am nördlichen Ortsrand frei von regionalplanerischen<br />

Restriktionen <strong>zu</strong> stellen und somit das Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft und <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g in diesem Bereich<br />

<strong>zu</strong>rück <strong>zu</strong> nehmen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> im FNP dargestellten geplanten Sportplatz wird das<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft <strong>zu</strong>rückgenommen. Die<br />

Ausweisung Regionaler Grün<strong>zu</strong>g/Grünzäsur bleibt bestehen. Sportund<br />

Erholungsflächen sind Teil dieser<br />

Freiraumsicherungsausweisungen.<br />

2424 Verbandsgemeinde Heßheim<br />

(für die Ortsgemeinde Heuchelheim)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Ortsgemeinde Heuchelheim regt an, die regionalplanerischen<br />

Vorrangausweisungen im. westlichen, nördlichen und östlichen<br />

Siedlungsrandbereich <strong>zu</strong>rück <strong>zu</strong> nehmen und die Flächen auf<br />

Grundlage der Planfassung 2008 künftig als restriktionsfreie<br />

Flächen dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im<br />

Anhang Nr. 2 des Anhörungsentwurfes kann der in der VG<br />

Heßheim bis 2020 ermittelte Wohnbauflächenbedarf auf der<br />

Grundlage der planungsrechtlich gesicherten Baulandpotentiale<br />

abgedeckt wer<strong>den</strong>. Auch die Ortsgemeinde Heuchelheim<br />

betreffend sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte für die Deckung des<br />

örtlichen Eigenbedarfs ausreichend restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt.<br />

2425 Verbandsgemeinde Heßheim 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1345<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Für <strong>den</strong> Bereich der Ortsgemeinde Großniedesheim wird angeregt,<br />

die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan II dargestellte Fläche des geplanten<br />

Sportplatzes am nördlichen Ortsrand frei von regionalplanerischen<br />

Restriktionen <strong>zu</strong> stellen und somit das Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft und <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g in diesem Bereich<br />

<strong>zu</strong>rück <strong>zu</strong> nehmen.<br />

teilweise folgen<br />

Sportplätze sind wie andere Sport- und Freizeitanlagen nicht <strong>den</strong><br />

Siedlungsbereichen Wohnen und Gewerbe <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen und daher<br />

in der Raumstrukturkarte nachrichtlich der Kategorie "sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" <strong>zu</strong>geordnet und<br />

können auch durch einen regionalen Grün<strong>zu</strong>g/Grünzäsur überlagert<br />

wer<strong>den</strong>. Genehmigte Nut<strong>zu</strong>ngen wer<strong>den</strong> dadurch aber nicht<br />

eingeschränkt. Dennoch wird für <strong>den</strong> im FNP II der<br />

Verbandsgemeinde Heßheim dargestellten geplanten Sportplatz<br />

das Vorranggebiet für die Landwirtschaft <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Der Anregung der VG Heßheim wird teilweise entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1289 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2426 Verbandsgemeinde Heßheim 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Ortsgemeinde Heuchelheim regt an, die regionalplanerischen<br />

Vorrangausweisungen im westlichen, nördlichen und östlichen<br />

Siedlungsrandbereich <strong>zu</strong>rück <strong>zu</strong> nehmen und die Flächen auf<br />

Grundlage der Planfassung 2008 künftig als restriktionsfreie<br />

Flächen dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

In der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2<br />

des Einheitlichen Regionalplans wurde für die VG Heßheim ein<br />

Wohnbauflächenbedarf von 8 ha ermittelt, dem im Jahr 2010 ein<br />

Potential von 9 ha gegenüberstand. Somit besteht für<br />

wohnbauliche Zwecke bis 2020 in der VG Heßheim kein<br />

<strong>zu</strong>sätzlicher Flächenbedarf. Die Gemeinde Heuchelheim soll laut<br />

Plansatz 1.4.2.1 i.V. mit Anhang Nr. 1.1 seine wohnbauliche<br />

Entwicklung am Eigenbedarf orientieren. Dafür stehen bis 2020<br />

noch ausreichend freie Baugrundstücke <strong>zu</strong>r Verfügung. Für<br />

weitergehende Baulandausweisungen im Rahmen der<br />

Eigenentwicklung ist am nördlichen und östlichen Ortsrand bereits<br />

ein restriktionsfreier Entwicklungsspielraum berücksichtigt.<br />

Der Anregung der Ortsgemeinde Heuchelheim wird nicht<br />

entsprochen.<br />

2427 Verbandsgemeinde Maxdorf 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Ortsgemeinde Fußgönheim fordert für die langfristige<br />

wohnbauliche Entwicklung entsprechend der Anlage <strong>zu</strong>r<br />

Stellungnahme die Rücknahme der landwirtschaftlichen<br />

Vorrangausweisung am südlichen Ortsrand.<br />

nicht folgen<br />

Die Wohnbauflächenbilanz 2020 weist für die Verbandsgemeinde<br />

Maxdorf keinen über die noch vorhan<strong>den</strong>en<br />

Wohnbauflächenreserven hinausgehen<strong>den</strong>, <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Flächenbedarf aus. Somit besteht aus regionalplanerischer Sicht<br />

keine Veranlassung, <strong>den</strong> Kommunen in der Verbandsgemeinde<br />

Maxdorf bis <strong>zu</strong>m Planungshorizont 2020 weitere<br />

Entwicklungsspielräume für wohnbauliche Zwecke ein<strong>zu</strong>räumen.<br />

Außerdem ist in der langfristigen Perspektive am südlichen<br />

Ortsrand von Fußgönheim bereits eine restriktionsfreie Fläche<br />

berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1290 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2428 Verbandsgemeinde Maxdorf 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

337<br />

1348<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Im Nor<strong>den</strong> der Ortsgemeinde Fußgönheim ist ein Bahnhaltepunkt<br />

vorhan<strong>den</strong>, der ebenfalls ausgebaut wer<strong>den</strong> soll. Dieser Haltepunkt<br />

ist auch im Regionalplanentwurf dargestellt. Um <strong>den</strong> Haltepunkt<br />

städtebaulich integrieren <strong>zu</strong> können und <strong>zu</strong>r Bereitstellung von<br />

attraktiven Wohn- und Arbeitsplätzen in räumlicher Nähe <strong>zu</strong>m<br />

Bahnhaltepunkt soll im Nahbereich des Bahnhaltepunktes auf<br />

regionalplanerische Vorgaben (Vorrangfläche Landwirtschaft,<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g) verzichtet wer<strong>den</strong>. Die Vorgaben sind auf das<br />

Maß der bisherigen Regionalplaninhalte <strong>zu</strong> reduzieren, um die<br />

Flächen im Umfeld des Haltepunktes in der Planungshoheit der<br />

Gemeinde <strong>zu</strong> belassen. Hier ist optional die Entwicklung von<br />

Mischgebieten (M1+M2) vorgesehen. Dies entspricht auch dem<br />

Ziel 1.4.2.1 des Regionalplanentwurfs (Berücksichtigung der<br />

Zuordnung von Siedlungsflächen <strong>zu</strong> regionalbedeutsamen ÖPNV-<br />

Haltepunkten). [vgl. Anlage]<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeinde Fußgönheim hat keine zentralörtliche Funktion.<br />

Somit ist die Siedlungsentwicklung in <strong>den</strong> Bereichen Wohnen und<br />

Gewerbe auf die gemeindliche Eigenentwicklung <strong>zu</strong> konzentrieren.<br />

Entsprechend der regionalplanerischen Zielset<strong>zu</strong>ng, <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Wohnbauflächen an <strong>den</strong> Haltepunkten des regionalbedeutsamen<br />

ÖPNV <strong>zu</strong> orientieren, sollte die Gemeinde Fußgönheim ihre<br />

künftige Siedlungsentwicklung im Rahmen des Eigenbedarfs<br />

verstärkt im Ein<strong>zu</strong>gsbereich des Schienenhaltepunktes<br />

konzentrieren. Dafür ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Anhörungsentwurfes noch ein ausreichendes Flächenpotential<br />

vorhan<strong>den</strong>. Folglich wird dem Anliegen der Gemeinde Fußgönheim<br />

nicht entsprochen.<br />

2429 Verbandsgemeinde Maxdorf 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

339<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Der Bereich im Bogen der bei<strong>den</strong> Haltepunkte ist wieder<br />

restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen. Die Ausweisung des landwirtschaftlichen<br />

Vorranggebietes für das Gebiet ist <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Es wird in<br />

diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse des Vorgespräch mit<br />

Vertretern des Regionalverbandes (Wirth, Peinemann) am<br />

18.08.2010 verwiesen. [vgl. Anlage]<br />

folgen<br />

Aus regionalplanerischer Sicht wird das Interesse der Gemeinde<br />

Maxdorf an einer siedlungsstrukturellen Weiterentwicklung im<br />

Umfeld der Schienenhaltepunkte unterstützt. Im Ergebnis der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Anhörungsentwurfes besteht in der VG Maxdorf bis <strong>zu</strong>m<br />

Zielhorizont 2020 kein <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächenbedarf.<br />

Dennoch ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfes<br />

für langfristige Entwicklungen im Gleisbogen der Bahnstrecke<br />

bereits ein restriktionsfreier Entwicklungsspielraum berücksichtigt,<br />

der bis <strong>zu</strong>r Grenze des "Landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz" erweitert wird.<br />

Der Forderung der Gemeinde wird entsprochen.<br />

2430 Verbandsgemeinde Maxdorf 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

743<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die VG Maxdorf beantragt, die im Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans reduzierte Ausweisung der gewerblichen Baufläche<br />

in der Ortsgemeinde Fußgönheim an die Darstellung des<br />

regionalen Raumordnungsplanes Rheinpfalz an<strong>zu</strong>passen, da für<br />

diese Fläche in Kürze das Bauleitplanverfahren eingeleitet wer<strong>den</strong><br />

soll.<br />

folgen<br />

Die Anpassung der Darstellung der gewerblichen Planflächen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans an die<br />

Ausweisung im noch rechtskräftigen regionalen Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz 2004 ist raumordnerisch vertretbar. Die Erweiterung des<br />

Plangebietes wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als "Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe (N)"/Planung berücksichtigt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1291 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2431 Verbandsgemeinde Waldsee 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

340<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Verbandsgemeinde Waldsee fordert die Rücknahme der<br />

freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>r Entwicklung einer<br />

Wohnbaufläche im Bereich "Kurze Schlittgewanne" (Ortsgemeinde<br />

Otterstadt) in einer Größenordnung von rd. 5 ha und verweist auf<br />

das informelle Abstimmungsgespräch mit dem Verband vom<br />

24.08.2010 sowie <strong>den</strong> aktuellen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan.<br />

nicht folgen<br />

Das Plangebiet "Kurze Schlittgewanne" ist im rechtsverbindlichen<br />

FNP der VG Waldsee aus dem Jahr 2001 als langfristige<br />

Entwicklungsperspektive enthalten und auch im regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als "geplante Siedlungsfläche<br />

Wohnen" dargestellt. Aktuelle Erhebungen im Rahmen der<br />

"Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020" haben jedoch gezeigt,<br />

dass laut Prognosen des statistischen Landesamtes sowie der<br />

Universität Mannheim die Bevölkerung in der Verbandsgemeinde<br />

Waldsee geringfügig abnehmen wird. Die Erhebungen haben<br />

außerdem ergeben, dass die Verbandsgemeinde Waldsee noch<br />

über bauleitplanerisch gesicherte Wohnbauflächenreserven von rd.<br />

10 ha verfügt, die <strong>den</strong> ermittelten Bedarf von rd. 5 ha bis 2020 weit<br />

übersteigen. Zur künftigen Abdeckung des Eigenbedarfs in der<br />

Ortsgemeinde Otterstadt ist im Anhörungsentwurf des<br />

einheitlichen Regionalplans im Bereich "Kurze Schlittgewanne"<br />

bereits ein geringfügiger, restriktionsfreier Entwicklungsspielraum<br />

berücksichtigt, der eine zweiseitige Bebauung südlich des<br />

Friedhofs grundsätzlich ermöglicht.<br />

2432 Kreisverwaltung Germersheim 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

749<br />

1350<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

KV Germersheim: Die als Weißfläche westlich des<br />

Gewerbegebietes Lustadt dargestellte Fläche ist ebenfalls bereits<br />

durch die Biogasanlage Lustadt gewerblich genutzt und belegt. Die<br />

Fläche sollte daher als Bestandsdarstellung übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

Wie bereits dem Verband Region Rhein-Neckar dargelegt, besteht<br />

ein erheblicher Bedarf für entsprechende Erweiterungsflächen für<br />

bereits bestehende und geplante Gewerbe- und Industriegebiete<br />

(Erweiterungen, Umsiedlungen) im Gewerbegebiet „Obere- und<br />

Untere Büsche" in Lustadt.<br />

folgen<br />

Die Fläche der Biogasanlage in Lustadt wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Bestandsfläche dargestellt. Für <strong>zu</strong>sätzliche<br />

gewerbliche Bauflächen der auf Eigenentwicklung gemäß Plansatz<br />

1.5.2.1 beschränkten Gemeinde Lustadt ist im Rahmen der<br />

Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der VG Lingenfeld ein<br />

konkreter Bedarfsnachweis erforderlich. Da für <strong>den</strong> Bedarf der dort<br />

ansässigen Betriebe offensichtlich keine Flächenreserven mehr<br />

vorhan<strong>den</strong> sind, wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich nördlich<br />

der Straße "Auf der Büsche/Am Oberen Griesweg" bis <strong>zu</strong>m<br />

Entwässerungsgraben der landwirtschaftliche Vorrang sowie der<br />

regionale Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>rückgenommen. Die räumliche<br />

Konkretisierung der gewerblichen Erweiterungsflächen soll auf der<br />

Ebene der Bauleitplanung erfolgen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1292 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2433 Ortsgemeinde Weingarten 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

752<br />

1351<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Ortsgemeinde Weingarten beabsichtigt daher, nicht <strong>zu</strong>letzt<br />

aufgrund der wesentlich besseren verkehrstechnischen Anbindung,<br />

ein Gewerbegebiet zwischen der K 32 und der B 272 am<br />

westlichen Ende des Ortes aus<strong>zu</strong>weisen. Bislang ist die<br />

Eigenentwicklung der Ortsgemeinde gehemmt, da bislang kein<br />

Gewerbegebiet vorhan<strong>den</strong> ist und auch an anderer Stelle, aufgrund<br />

der örtlichen Gegebenheiten, kaum möglich sein wird. Das<br />

betreffende Gelände ist noch Gemarkungsgebiet der Ortsgemeinde<br />

Lustadt. Bisher geführte Gespräche mit Bürgermeister,<br />

Beigeordneten und Fraktionsvorsitzen<strong>den</strong> der Ortsgemeinde<br />

Lustadt haben aber erkennen lassen, dass eine Umgemarkung<br />

möglich wäre.<br />

Als Anlage <strong>zu</strong> diesem Schreiben habe ich Ihnen drei<br />

Interessensbekundungen von ortsansässigen Gewerbetreiben<strong>den</strong><br />

in Kopie beigefügt.<br />

teilweise folgen<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Weingarten soll sich<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.1 ausschließlich auf <strong>den</strong> örtlichen<br />

Eigenbedarf konzentrieren. Für potentielle Standortverlagerungen<br />

ortsansässiger Betriebe sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits<br />

restriktionsfreie Entwicklungsspielräume berücksichtigt. Der<br />

Standort im Bereich der B 272/K 32 ist aus raumordnerischer und<br />

städtebaulicher Sicht problematisch, da dieser die bandartige<br />

Zersiedlung des Siedlungskörpers weiter verfestigen würde.<br />

Darüber hinaus würde ein großflächiger Einzelhandelsmarkt an<br />

diesem Standort gegen Ziele der Landes- und Regionalplanung<br />

verstoßen. Die konkrete Abstimmung eines gewerblichen<br />

Plangebietes für <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf sollte im Rahmen der<br />

FNP-Fortschreibung erfolgen. Dennoch wird für eine mögliche<br />

gewerbliche Ausweisung im Rahmen der Eigenentwicklung der<br />

landwirtschaftliche Vorrang sowie der regionale Grün<strong>zu</strong>g im<br />

Bereich des westlichen Ortsrandes und dem Wohngebäude "Bei<br />

der Ziegelei" zwischen der K 32/Landauer Straße und der B 272<br />

reduziert. Im Gegen<strong>zu</strong>g wer<strong>den</strong> die restriktionsfreien<br />

Entwicklungsspielräume südlich der Ortslage in entsprechender<br />

Größenordnung mit <strong>den</strong> Vorrangausweisungen für die<br />

Landwirtschaft und regionaler Grün<strong>zu</strong>g belegt.<br />

2434 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

1218<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Bellheim: Rücknahmen "Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

und "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

Mit der Südumfahrung von Bellheim wer<strong>den</strong> der "Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g" und das "Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

durchtrennt. Grundsätzlich ist mit der Südumfahrung auch die<br />

künftige Entwicklung von Bellheim neu <strong>zu</strong> überprüfen. Die Option<br />

einer Entwicklung nach Sü<strong>den</strong> muss dabei möglich sein. Die<br />

Gemeinde will sich diese Option für die örtliche<br />

Entwicklungsplanung offen halten und fordert daher im Bereich<br />

zwischen Ortslage und Trasse der Südumfahrung <strong>den</strong> "Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g" und das "Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen und die Fläche als "Sonstige landwirtschaftliche<br />

Gebiete und sonstige Flächen" dar<strong>zu</strong>stellen (wie in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte auf Seite 5 Ziffer 6 markiert). Die übrigen<br />

Flächen sollen „Vorranggebiet für die Landwirtschaft" bleiben.<br />

[Karte]<br />

nicht folgen<br />

Die Ausweisung der freiraumsichern<strong>den</strong> Vorranggebiete steht dem<br />

Verkehrsprojekt "Südumfahrung" nicht grundsätzlich entgegen. So<br />

sind gemäß Plansatz 2.1.3 in <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen und<br />

Grünzäsuren unter bestimmten Vorausset<strong>zu</strong>ngen ausnahmsweise<br />

Infrastrukturvorhaben wie z.B. Straßenverkehrsprojekte <strong>zu</strong>lässig.<br />

Die Belange der Landwirtschaft sind im Zuge der<br />

Plangenehmigungsverfahren angemessen <strong>zu</strong> berücksichtigen. Für<br />

die örtliche Entwicklungsplanung des Grundzentrums Bellheim sind<br />

am südlichen Ortsrand in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits<br />

großflächige Entwicklungsspielräume berücksichtigt. Darüber<br />

hinaus weist die VG Bellheim gemäß der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 einen deutlichen<br />

"Flächenüberhang" auf, so dass aus regionalplanerischer Sicht<br />

<strong>zu</strong>mindest für die Laufzeit des Einheitlichen Regionalplans kein<br />

Bedarf für <strong>zu</strong>sätzliche Entwicklungsperspektiven besteht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1293 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2435 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

1503<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Für die kleine Fläche in der Niederung des Brühlgrabens, des<br />

Altbachs und des Spiegelbachs ist der Vorrang für die<br />

Landwirtschaft nicht erforderlich. Die Ausweisung des<br />

"Vorranggebietes für die Landwirtschaft" steht einer<br />

Weiterentwicklung des Gebietes mit Schwerpunkt Naturschutz und<br />

Landschaftspflege entgegen.<br />

Es wird gefordert, die kleinflächige Darstellung des<br />

"Vorranggebietes für die Landwirtschaft" östlich der Ortslage,<br />

zwischen Ortslage und "Vorranggebiet Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" entfallen <strong>zu</strong> lassen und als "Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Außerdem wird gefordert, die "Grünzäsur" in diesem Bereich<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Der Abstand zwischen <strong>den</strong> Siedlungen<br />

Knittelsheim und Bellheim beträgt dann noch 1.000 m. Der<br />

planerische, vorgesehene Mindestabstand wird damit immer noch<br />

eingehalten.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die kleinflächige Darstellung der Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft im nordöstlichen Bereich von Knittelsheim<br />

(Bereiche Naherholungsgebiet Auchtweide und Knittelsheimer<br />

Mühle) entfallen, an deren Stelle wird ein Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft dargestellt. Die verbliebenen Restflächen<br />

"Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Verschneidungsreste)<br />

entlang der Linie "Landesweiter Biotopverbund" wer<strong>den</strong> als<br />

sonstige landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Der Freiraum in<br />

<strong>den</strong> genannten Bereichen dient in erster Linie dem<br />

Hochwasser-/Naturschutz im Zuge der<br />

Fließgewässerentwicklungsplanungen im<br />

Queichbachschwemmfächer. Die Grünzäsur bleibt bestehen.<br />

2436 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

757<br />

1504<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Bellheim: Gewerbefläche für Eigenbedarf, Rücknahme des<br />

"Vorranggebietes für die Landwirtschaft" und der "Grünzäsur"<br />

Innerhalb der bestehen<strong>den</strong> Ortslage gibt es einen stören<strong>den</strong><br />

Gewerbebetrieb (Spedition), der ausgelagert wer<strong>den</strong> soll. Der<br />

Betrieb wird von einem ortsansässigen Unternehmer geführt und<br />

soll im Rahmen der Eigenentwicklung des örtlichen Gewerbes<br />

verlagert wer<strong>den</strong>. Da<strong>zu</strong> ist eine Fläche im Südosten der Ortslage<br />

nördlich der L 509 vorgesehen. Der vorgesehene Standort ist<br />

sowohl hinsichtlich des Immissionsschutzes als auch der<br />

verkehrlichen Anbindung an das Straßennetz der in Knittelsheim<br />

günstigste Standort. Um die gewerbliche Eigenentwicklung <strong>zu</strong><br />

ermöglichen, wird vom Gemeinderat gefordert, die Darstellung des<br />

"Vorranggebietes für die Landwirtschaft" und der "Grünzäsur" (siehe<br />

auch Punkt 2) bis <strong>zu</strong>m 1. Wirtschaftsweg östlich der Ortslage<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. [Karte]<br />

nicht folgen<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Knittelsheim soll sich<br />

gemäß Plansatz 1.3 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.3<br />

ausschließlich an dem örtlichen Eigenbedarf orientieren. Der<br />

Standort Knittelsheim ist aufgrund der beengten Ortslage sowie<br />

der nicht direkten Anbindung an das überregionale bzw.<br />

großräumige Straßenverkehrsnetz für einen Speditionsbetrieb<br />

wenig geeignet. Von daher wird empfohlen, <strong>den</strong> in der Ortslage<br />

von Knittelsheim stören<strong>den</strong> Betrieb an einen Standort <strong>zu</strong> verlagern,<br />

der die Standortkriterien besser erfüllt. Dafür stehen in <strong>den</strong><br />

benachbarten zentralen Orten ausreichend gewerbliche<br />

Flächenreserven <strong>zu</strong>r Verfügung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1294 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2437 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Vom Gemeinderat Ottersheim wird gefordert, das "Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft" am westlichen Ortsrand auf eine Linie<br />

entlang des 1. Wirtschaftsweges (entspricht in etwa der Schraffur<br />

"Grünzäsur" - 1. Linie) <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen und dort sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen dar<strong>zu</strong>stellen. Da<br />

es mit einer Ausnahme keine landwirtschaftlichen Betriebe mehr<br />

innerhalb der Ortslage entlang der Waldstraße gibt, ist die<br />

getroffene Abgren<strong>zu</strong>ng mit der Einbeziehung der kleinteiligen<br />

rückwärtigen Flächen der Bebauung an der Waldstraße nicht<br />

sachgerecht. Ein landwirtschaftlicher Vorrang für diese Fläche ist<br />

somit nicht gegeben.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Darstellung der Vorranggebiete für die Landwirtschaft westlich<br />

von Ottersheim stützt sich auf <strong>den</strong> landwirtschaftlichen<br />

Fachbeitrag.<br />

2438 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

1359<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Bellheim: Historischer Bauernhof: Bereich für Ausgleich, keine<br />

landwirtschaftliche Fläche, extensive Nut<strong>zu</strong>ng<br />

Nördlich der Ortslage von Ottersheim befin<strong>den</strong> sich verschie<strong>den</strong>e<br />

Vereinsflächen. U.a. wur<strong>den</strong> dort Gebäude errichtet, in <strong>den</strong>en<br />

historische Berufe und Tätigkeiten gepflegt wer<strong>den</strong>. Dies trägt da<strong>zu</strong><br />

bei, das Wissen auch für die Nachwelt <strong>zu</strong> erhalten. [Karte]<br />

Die Vereinsfläche überschneidet sich mit Darstellungen des<br />

„Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs" im Regionalen Raumordnungsplan. Es wird<br />

vom Gemeinderat daher angeregt, in dem gekennzeichneten<br />

Bereich die Darstellung des „Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs" und des<br />

"Vorranggebietes für die Landwirtschaft" entsprechend<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlinterpretationen<br />

(Anknüpfungspunkte für Siedlungserweiterungen) sind einige der in<br />

<strong>den</strong> Raumnut<strong>zu</strong>ngskarten der noch rechtsverbindlichen<br />

Regionalpläne bisher dargestellten Objekte so z.B. auch Sport-,<br />

Freizeit- und Vereinsanlagen im Einheitlichen Regionalplan nicht<br />

mehr dargestellt. Für diese Sondergebiete gilt jedoch auch bei<br />

Überlagerung durch freiraumsichernde Vorrangausweisungen wie<br />

z.B. "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" entsprechend der genehmigten Nut<strong>zu</strong>ng<br />

weiterhin Bestandsschutz. Geplante Erweiterungen und/oder<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsänderungen sind im Einzelfall jedoch hinsichtlich ihrer<br />

raumordnerischen Verträglichkeit konkret <strong>zu</strong> prüfen.<br />

2439 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

758<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Bellheim: Abgren<strong>zu</strong>ng des Gewerbegebietes / Rücknahme des<br />

"Vorranggebietes für die Landwirtschaft"<br />

Mit dem Bebauungsplan wur<strong>den</strong> die Gewerbefläche in Zeiskam<br />

nach Westen erweitert. Die Planung ist in diesem Bereich <strong>zu</strong><br />

aktualisieren. Die nach der GE-Erweiterung verbleibende<br />

Ackerfläche bis <strong>zu</strong>m 1. Wirtschaftsweg westlich des<br />

Gewerbegebietes ist relativ klein und für die Landwirtschaft von<br />

untergeordneter Bedeutung. Vom Ortsgemeinderat wird daher<br />

gefordert, die Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> verändern. Es wird vorgeschlagen,<br />

das "Vorranggebiet für die Landwirtschaft" auf die Grenze des<br />

Wirtschaftsweges <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen und <strong>den</strong> Zwischenbereich in<br />

die angrenzen<strong>den</strong> "Sonstigen landwirtschaftlichen Gebiete und<br />

sonstigen Flächen" ein<strong>zu</strong>beziehen. [Karte]<br />

folgen<br />

Der Forderung wird entsprochen und das Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft bis <strong>zu</strong>m Wirtschaftsweg westlich des<br />

Gewerbegebietes <strong>zu</strong>rückgenommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1295 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2440 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Bellheim: Rücknahme des "Vorranggebietes für die<br />

Landwirtschaft" direkt am östlichen Ortsrand einschließlich der<br />

Randstraße<br />

Durch die Heranführung des "Vorranggebietes für die<br />

Landwirtschaft" bis direkt an die bestehende Ortslage wird eine<br />

Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde am Ortsrand<br />

eingeschränkt. Vom Ortsgemeinderat wird vorgeschlagen, das<br />

"Vorranggebiet für die Landwirtschaft" auf die Linie der nördlichen<br />

Grenze des Vorranggebietes <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen und <strong>den</strong><br />

Zwischenbereich in die angrenzen<strong>den</strong> "Sonstigen<br />

landwirtschaftlichen Gebiete und sonstigen Flächen"<br />

ein<strong>zu</strong>beziehen. [Karte]<br />

folgen<br />

Der Anregung wird entsprochen und das "Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft" bis <strong>zu</strong>r nördlich angrenzen<strong>den</strong> Vorrangausweisung<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen. Damit soll der Gemeinde Zeiskam eine weitere<br />

Option für die langfristige Siedlungsentwicklung eingeräumt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

2441 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Bellheim: Rücknahme des "Vorranggebietes für die<br />

Landwirtschaft" direkt am westlichen Ortsrand<br />

Durch die Heranführung des "Vorranggebietes für die<br />

Landwirtschaft" über die westliche Randstraße hinweg bis an <strong>den</strong><br />

Ortsrand wird eine Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde in<br />

diesem Bereich eingeschränkt. Der Bereich ist sehr kleinteilig<br />

strukturiert und hat keine für die Landwirtschaft erhöhte<br />

Bedeutung. Die vorhan<strong>den</strong>en Nut<strong>zu</strong>ngen sind städtebaulich und<br />

gestalterisch unbefriedigend. Die Gemeinde möchte diesen<br />

Missstand überplanen können und fordert daher, das dargestellte<br />

"Vorranggebiet für die Landwirtschaft" bis auf die westliche<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Randstraße <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen und <strong>den</strong> Bereich als<br />

"Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen"<br />

aus<strong>zu</strong>weisen. [Karte] [Hinweis von Ps: diese Äußerung findet sich<br />

nicht im Beschluss der Ortsgemeinde wieder]<br />

nicht folgen<br />

Der Eindruck, dass freiraumsichernde Ausweisungen wie z.B.<br />

Vorranggebiete für die Landwirtschaft z:B. Verkehrsstraßen<br />

überlagern, kann stellenweise durch die Grundlage der<br />

Topographischen Karte 1:100.000 (TK 100) entstehen. Durch die<br />

unterschiedlichen Maßstäbe nimmt eine Verkehrsstraße der TK<br />

100 in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans<br />

unter Umstän<strong>den</strong> eine größere Kartenfläche ein, als es der realen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng entspricht. Diese Unschärfen in der kartographischen<br />

Darstellung unterliegen jedoch einem regionalplanerischen<br />

Interpretationsspielraum. Somit endet der landwirtschaftliche<br />

Vorrang an der westlichen Begren<strong>zu</strong>ng der Ortsrandstraße von<br />

Zeiskam, so dass einer städtebaulichen Neuordnung des Gebietes<br />

zwischen westlichem Ortsrand und der Randstraße keine<br />

regionalplanerischen Zielausweisungen entgegenstehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1296 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2442 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

1040<br />

1360<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Bellheim: Rücknahme des "Vorranggebietes für die<br />

Landwirtschaft" und "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

Der Bereich auf Zeiskamer Gemarkung nördlich der Bahngleise ist<br />

aufgrund seiner Lage potenziell geeignet für die Ansiedlung eines<br />

Einkaufsmarktes. Mit dieser Maßnahme könnte bei konkretem<br />

Bedarf langfristig die Versorgung der Bevölkerung von Zeiskam<br />

gesichert wer<strong>den</strong>. Damit die Möglichkeit grundsätzlich in Betracht<br />

gezogen wer<strong>den</strong> kann, fordert die Gemeinde Zeiskam, das<br />

"Vorranggebiet für die Landwirtschaft" und <strong>den</strong> "Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g" auf der Gemarkungsfläche von Zeiskam östlich der K1,<br />

Friedhofstraße, <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen und die Fläche als "Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

8Karte]<br />

nicht folgen<br />

Der potentielle Standort für einen Lebensmittelmarkt widerspricht<br />

<strong>den</strong> einschlägigen landes- und regionalplanerischen Prüfkriterien für<br />

eine raumordnerisch verträgliche Steuerung von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten. Außerdem liegt für die VG Bellheim<br />

und somit auch für die Ortsgemeinde Zeiskam bisher kein<br />

Einzelhandelskonzept vor, das Perspektiven für die Gewährleistung<br />

einer verbrauchernahen Grundversorgung in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong><br />

aufzeigt.<br />

2443 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

346<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Freistellung der Fläche für <strong>den</strong> geplanten Waldfriedhof von dem<br />

Ziel „ Vorranggebiet Landwirtschaft"<br />

Der innerörtliche Friedhof von Jockgrim bietet keine<br />

Erweiterungsmöglichkeiten. Die Möglichkeit, einen Waldfriedhof<br />

für Urnenbeiset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong> schaffen, wäre am „Schweinheimer<br />

Kirchel" (Fläche Nr. 1) gegeben. Hier könnte längerfristig eine<br />

Waldfläche angelegt wer<strong>den</strong>, die in späteren Jahren als<br />

Friedhofsfläche mit sehr viel Bäumen (Charakterwald) genutzt<br />

wer<strong>den</strong> könnte. Ein solches Vorhaben würde dem Erholungswert<br />

des „Schweinheimer Kirchels" keinen Abbruch tun.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Fläche für <strong>den</strong> geplanten Waldfriedhof wird als "sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen" dargestellt.<br />

2444 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1368<br />

1042<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Ortsgemeinde Neupotz: Freistellung der Fläche (Nr. 1) für die<br />

geplante Sonderbaufläche Einzelhandel < 800m2 Verkaufsfläche<br />

von dem Ziel „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g" und „Vorranggebiet<br />

Landwirtschaft."<br />

Die Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes < 800m2<br />

Verkaufsfläche zwischen dem Kreisel am „Hardtwald" und der B9<br />

würde für die Hardtwaldsiedlung (Neupotz)eine wohnungsnahe<br />

Versorgung ermöglichen.<br />

nicht folgen<br />

Der Verband hat im Rahmen der Stellungnahme <strong>zu</strong> dem<br />

Einzelhandelskonzept der VG Jockgrim empfohlen, <strong>den</strong> geplanten<br />

Standort für einen Lebensmittelmarkt in der Gemeinde Neupotz<br />

nicht weiter <strong>zu</strong> verfolgen, da dieser <strong>den</strong> raumordnerischen<br />

Zielvorgaben widerspricht.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1297 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2445 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1369<br />

348<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Ortsgemeinde Neupotz: Freihalten der Fläche (Nr.2) zwischen dem<br />

Baugebiet „Hardtwald" und der B9 von <strong>den</strong> Zielen „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" und „Vorranggebiet für die Landwirtschaft."<br />

Für diesen Bereich ist langfristig die abschnittsweise<br />

Eigenentwicklung von Wohnbauflächen geplant. Die Erweiterung<br />

des Baugebietes „Hardtwald" soll bis an die Bundesstraße 9<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>, wobei am südlichen Teil <strong>zu</strong>r L 549<br />

angrenzend eine Fläche für einen Einkaufsmarkt vor<strong>zu</strong>sehen ist.<br />

nicht folgen<br />

Laut Anhang Nr. 1.1 <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.1 des Einheitlichen<br />

Regionalplans zählt Neupotz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong>, deren<br />

Wohnbauflächenentwicklung auf <strong>den</strong> Eigenbedarf beschränkt ist.<br />

Dafür sind im Bereich des Baugebietes "Hardtwald" für die Laufzeit<br />

des Einheitlichen Regionalplans noch ausreichend<br />

Flächenpotentiale vorhan<strong>den</strong>. Langfristige Planungsvorstellungen<br />

sind <strong>zu</strong> gegebener Zeit im Rahmen der Fortschreibung bzw.<br />

Änderung des FNP der VG Jockgrim detailliert <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

2446 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1372<br />

762<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Gemeinde Rheinzabern: Freistellung der Fläche (Nr. 1) nördlich der<br />

L 549 für alternative Gewerbeflächen von <strong>den</strong> Zielen „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" und „Vorranggebiet für die Landwirtschaft",<br />

da für einen dieser Bereiche die Eigenentwicklung von<br />

Gewerbeflächen geplant ist und die Alternativen noch diskutiert<br />

wer<strong>den</strong>. Es ist eine abschnittweise Realisierung vorgesehen. Für<br />

einen ersten Realisierungsabschnitt von ca. 5 ha besteht aktuelle<br />

Nachfrage.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß Plansatz 1.5.2.5 soll sich die gewerbliche Entwicklung der<br />

Gemeinde Rheinzabern vorrangig auf die Sicherung und<br />

Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe konzentrieren. Bei<br />

entsprechender Nachfrage können bedarfsorientiert <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Flächen entwickelt wer<strong>den</strong>. Dafür ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte am<br />

nördlichen Siedlungsrand von Rheinzabern südlich der L 549/östlich<br />

der Rülzheimer Str. ein restriktionsfreier Entwicklungsspielraum<br />

von rd. 4-5 ha berücksichtigt. Eine gewerbliche<br />

Siedlungsentwicklung nördlich der L 549 wird aus<br />

regionalplanerischer Sicht abgelehnt.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

2447 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1373<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Gemeinde Rheinzabern: Freistellung der Fläche (Nr.2) östlich der L<br />

549 für alternative Gewerbeflächen von <strong>den</strong> Zielen „Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" und „Vorranggebiet für die Landwirtschaft", da für einen<br />

dieser Bereiche die Eigenentwicklung von Gewerbeflächen geplant<br />

ist und die Alternativen noch diskutiert wer<strong>den</strong>. Es ist eine<br />

abschnittweise Realisierung vorgesehen. Für einen ersten<br />

Realisierungsabschnitt von ca. 5 ha besteht aktuelle Nachfrage.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß Plansatz 1.5.2.5 soll sich die gewerbliche Entwicklung der<br />

Gemeinde Rheinzabern vorrangig auf die Sicherung und<br />

Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe konzentrieren. Bei<br />

entsprechender Nachfrage können bedarfsorientiert <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Flächen entwickelt wer<strong>den</strong>. Dafür ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte am<br />

nördlichen Siedlungsrand von Rheinzabern südlich der L 549/östlich<br />

der Rülzheimer Str. bereits ein restriktionsfreier<br />

Entwicklungsspielraum von rd. 4-5 ha berücksichtigt.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1298 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2448 Verbandsgemeinde Kandel 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

351<br />

1374<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes "Östlich der<br />

Haynaer Straße" überragt die festgesetzte VG Kandel:<br />

Wohnbaufläche des aktuellen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes und des<br />

Regionalplanes, im nördlichen Teil, um etwa 2.230 m2 (Teilbereich<br />

der Flurstücke 2066, 2067, 2068 und 2069). Die Bestandsfläche soll<br />

<strong>zu</strong>r Realisierung des Baugebietes um etwa 2.230 m2 im nördlichen<br />

Teil erweitert wer<strong>den</strong>.<br />

Als sogenannte „Tauschfläche" wird die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

der Ortsgemeinde Erlenbach dargestellte Wohnbaufläche im<br />

nordöstlichen Gemarkungsbereich reduziert.<br />

folgen<br />

Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellte geplante<br />

Siedlungsfläche Wohnen im Nor<strong>den</strong> von Erlenbach wird<br />

entsprechend dem Entwurf des B-Planes "Östlich der Haynaer<br />

Straße" geringfügig nach Nor<strong>den</strong> erweitert und als Bestandsfläche<br />

dargestellt. Im Gegen<strong>zu</strong>g wird im nordöstlichen Bereich das<br />

Plangebiet in etwa gleicher Größenordnung reduziert.<br />

2449 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

773<br />

1376<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Lingenfeld:<br />

Als weitere gewerbliche Baufläche ist im Entwurf des Regionalen<br />

Raumordnungsplanes ein Fläche westlich der Holzgasse in<br />

Niederlustadt als „Planung Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe"<br />

ausgewiesen, auf die verzichtet wer<strong>den</strong> kann, wenn die<br />

Erweiterung des bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebietes „Obere- und<br />

Untere Büsche" erweitert wer<strong>den</strong> kann, wie es die Ortsgemeinde<br />

Lustadt beabsichtigt.<br />

In früheren Planungen der Ortsgemeinde Lustadt war diese Fläche<br />

als Teil der Wohnbaufläche „Hinterwiesen ..." geplant. Wegen der<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Kläranlage wurde die Planung damals nicht fortgeführt.<br />

folgen<br />

Für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen der auf Eigenentwicklung<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.1 beschränkten Gemeinde Lustadt ist im<br />

Rahmen der Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der VG<br />

Lingenfeld ein möglichst konkreter Bedarfsnachweis erforderlich.<br />

Da für <strong>den</strong> Bedarf der dort ansässigen Betriebe offensichtlich keine<br />

Flächenreserven mehr vorhan<strong>den</strong> sind, wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich nördlich der Straße "Auf der<br />

Büsche/Am Oberen Griesweg" bis <strong>zu</strong>m Entwässerungsgraben der<br />

landwirtschaftliche Vorrang sowie der regionale Grün<strong>zu</strong>g<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen. Die räumliche Konkretisierung der gewerblichen<br />

Erweiterungsflächen sowie die Möglichkeiten eines<br />

Flächentausches sind auf der Ebene der Bauleitplanung<br />

ab<strong>zu</strong>stimmen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1299 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2450 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

774<br />

1377<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Lingenfeld: Wie bereits erwähnt, besteht in der Gemeinde<br />

Lustadt ein erheblicher Bedarf an entsprechen<strong>den</strong><br />

Erweiterungsflächen für bereits bestehende und geplante<br />

Gewerbe- und Industriebetriebe (Erweiterungen, Umsiedlungen,<br />

Alba-Plus, Hotrock etc.) im Gewerbegebiet „Obere- und Untere<br />

Büsche" in <strong>den</strong> Gewannen Oberröder und Mittelröder.<br />

Lustadt strebt <strong>zu</strong>rzeit die Umnut<strong>zu</strong>ng der ehemaligen<br />

landwirtschaftlichen Aussiedlung Keller an der Speyerer Straße in<br />

einen Gewerbebetrieb an. Hier sollte eine grundsätzliche Klärung<br />

<strong>zu</strong>r Problematik der nicht mehr lebensfähigen landwirtschaftlichen<br />

Aussiedlungen bzw. Hofstellen ohne Betriebsnachfolger herbei<br />

geführt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen der auf Eigenentwicklung<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.1 beschränkten Gemeinde Lustadt ist im<br />

Rahmen der Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der VG<br />

Lingenfeld ein möglichst konkreter Bedarfsnachweis erforderlich.<br />

Da für <strong>den</strong> Bedarf der im Gewerbegebiet südlich von Lustadt<br />

ansässigen Betriebe offensichtlich keine Flächenreserven mehr<br />

vorhan<strong>den</strong> sind, wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich nördlich<br />

der Straße "Auf der Büsche/Am Oberen Griesweg" bis <strong>zu</strong>m<br />

Entwässerungsgraben der landwirtschaftliche Vorrang sowie der<br />

regionale Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

Die grundsätzliche Frage der Umnut<strong>zu</strong>ng ehemals als privilegierte<br />

Vorhaben genehmigte Landwirtschaftsbetriebe ist nicht auf der<br />

Ebene der Regionalplanung, sondern des Bauplanungsrechtes <strong>zu</strong><br />

klären.<br />

2451 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

775<br />

1378<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Lingenfeld: Die Ortsgemeinde Weingarten würde gerne im<br />

Bereich der Bundessstraße B 272/K 32 eine gewerbliche Baufläche<br />

für die Ansiedlung von Gewerbegebieten (3 Interessenten aus<br />

Weingarten, ALDI) ausweisen lassen. Die Fläche liegt allerdings<br />

ausschließlich auf Lustadter Gemarkung.<br />

teilweise folgen<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Weingarten soll sich<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.1 ausschließlich auf <strong>den</strong> örtlichen<br />

Eigenbedarf konzentrieren. Für potentielle Standortverlagerungen<br />

ortsansässiger Betriebe sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits<br />

restriktionsfreie Entwicklungsspielräume berücksichtigt. Der<br />

Standort im Bereich der B 272/K 32 ist aus raumordnerischer und<br />

städtebaulicher Sicht problematisch, da dieser die bandartige<br />

Zersiedlung des Siedlungskörpers weiter verfestigen würde.<br />

Darüber hinaus würde ein großflächiger Einzelhandelsmarkt an<br />

diesem Standort gegen Ziele der Landes- und Regionalplanung<br />

verstoßen. Die konkrete Abstimmung eines gewerblichen<br />

Plangebietes für <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf sollte im Rahmen der<br />

FNP-Fortschreibung erfolgen. Dennoch wird für eine mögliche<br />

gewerbliche Ausweisung im Rahmen der Eigenentwicklung der<br />

landwirtschaftliche Vorrang sowie der regionale Grün<strong>zu</strong>g im<br />

Bereich des westlichen Ortsrandes und dem Wohngebäude "Bei<br />

der Ziegelei" zwischen der K 32/Landauer Straße und der B 272<br />

reduziert. Im Gegen<strong>zu</strong>g wer<strong>den</strong> die restriktionsfreien<br />

Entwicklungsspielräume südlich der Ortslage in entsprechender<br />

Größenordnung mit <strong>den</strong> Vorrangausweisungen für die<br />

Landwirtschaft und regionaler Grün<strong>zu</strong>g belegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1300 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2452 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

1379<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Lingenfeld: Die Ortslage von Lustadt wird von einem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g umschlossen. Gleichzeitig ist diese Schraffur<br />

weitgehend mit einer Schraffur „Vorrangfläche für die<br />

Landwirtschaft" unterlegt. Diese bei<strong>den</strong> Ausweisungen sollten im<br />

Bereich potentieller Baugebiete entfallen.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 entspricht das in der VG Lingenfeld noch vorhan<strong>den</strong>e<br />

Flächenpotential dem bis 2020 ermittelten Bedarf. Die Gemeinde<br />

Lustadt soll ihre wohnbauliche Entwicklung entsprechend Plansatz<br />

1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 an dem örtlichen<br />

Eigenbedarf ausrichten. Dafür sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte für<br />

<strong>den</strong> Planungshorizont des Einheitlichen Regionalplans noch<br />

unbebaute Plangebiete sowie für <strong>zu</strong>künftige Perspektiven im<br />

Bereich des Siedlungsrandes bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt.<br />

2453 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

776<br />

1380<br />

1620<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Südlich des Gewerbegebietes „Obere und untere Büsche" wird die<br />

Entwicklung von der Schraffur „landesweiter Biotopverbund<br />

Rheinland-Pfalz" eingeschränkt. Dabei wer<strong>den</strong> Teile des<br />

Gewerbegebietes selbst betroffen. Es stellt sich Frage, ob eine<br />

solche Einschnürung sinnvoll ist.<br />

Der Ratsmitglieder fassen folgen<strong>den</strong> einstimmigen Beschluss:<br />

„Der Ortsgemeinderat beabsichtigt die Ausweisung von<br />

gewerblichen bzw. industriellen Bauflächen westlich und nördlich<br />

<strong>zu</strong>r neuen Erschließungsstraße des Gewerbegebietes von der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Biogas-Anlage bis <strong>zu</strong>r Waldstraße bzw. bis <strong>zu</strong>m 3.<br />

Entwässerungsgraben im Bereich der Gewannen Oberröder und<br />

Mittelröder und beantragt deshalb eine Rücknahme der<br />

Flächenausweisungen „Vorrangfläche für die Landwirtschaft" und<br />

„Regionaler Grün<strong>zu</strong>g", sowie die Ausweisung als „Planung,<br />

Siedlungsfläche, Industrie und Gewerbe".<br />

folgen<br />

Bei der Abgren<strong>zu</strong>ng des landesweiten Biotopverbundes Rheinland-<br />

Pfalz handelt es sich um die nachrichtliche Übernahme der<br />

Gebietskulisse aus dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz (LEP IV 2008). Gemäß Z 98 des LEP IV ist der landesweite<br />

Biotopverbund in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen <strong>zu</strong> beachten<br />

und entzieht sich somit der Abwägung und Konkretisierung auf der<br />

regionalplanerischen Ebene. Eine räumliche Überlagerung der<br />

Gebietskulisse des landesweiten Biotopverbundes mit vorhan<strong>den</strong>er<br />

Bebauung führt jedoch nicht <strong>zu</strong> Einschränkungen bei genehmigten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Für <strong>zu</strong>sätzliche gewerbliche Bauflächen der auf die örtliche<br />

Eigenentwicklung gemäß Plansatz 1.5.2.1 beschränkten Gemeinde<br />

Lustadt ist im Rahmen der Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der VG Lingenfeld ein möglichst konkreter<br />

Bedarfsnachweis erforderlich. Da für <strong>den</strong> Bedarf der im<br />

Gewerbegebiet südlich von Lustadt ansässigen Betriebe<br />

offensichtlich keine Flächenreserven mehr vorhan<strong>den</strong> sind, wird in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Bereich nördlich der Straße "Auf der<br />

Büsche/Am Oberen Griesweg" bis <strong>zu</strong>m Entwässerungsgraben der<br />

landwirtschaftliche Vorrang sowie der regionale Grün<strong>zu</strong>g<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen. Die räumliche Konkretisierung der <strong>zu</strong>sätzlich<br />

benötigten Gewerbeflächen sowie die Möglichkeiten eines<br />

Flächentausches sind auf der Ebene der Bauleitplanung<br />

ab<strong>zu</strong>stimmen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1301 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2454 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

777<br />

1381<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Lingenfeld. Die bestehen<strong>den</strong> Gewerbegebiete „Im Brühl" und<br />

„An der Speyerer Straße" sind als „Bestand, Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe" ausgewiesen. Das Gewerbegebiet „Im<br />

Breiten Pfuhl" ist als „Planung Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe" ausgewiesen. Diese Fläche ist bereits teilweise bebaut.<br />

Die Erweiterung des Tankhofes, sowie eine westlich davon<br />

angrenzende Geländefläche bis <strong>zu</strong>r Landesstraße L 538 ist<br />

<strong>zu</strong>sätzlich als „Planung Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

ausgewiesen. Hier stellt sich die Frage ob nördlich des<br />

Gewerbegebietes „Im Brühl" für eine Werkserweiterung der Firma<br />

Elektro-Kaufmann angrenzend an das vorhan<strong>den</strong>e Betriebsgelände<br />

eine weitere Teilfläche ausgewiesen wer<strong>den</strong> kann.<br />

folgen<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Schwegenheim soll<br />

sich gemäß Plansatz 1.5.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.3<br />

ausschließlich am örtlichen Eigenbedarf orientieren. Dafür stehen<br />

im Gewerbegebiet "Im Breiten Pfuhl" noch unbebaute Flächen <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung. Die geplante Werkserweiterung der ansässigen Firma<br />

Kaufmann entspricht Plansatz 1.5.2.1 und wird grundsätzlich<br />

unterstützt. Dafür wird vorsorglich in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

nördlich an das bestehende Betriebsgelände angrenzend ein<br />

restriktionsfreier Entwicklungsspielraum berücksichtigt, der die<br />

Flurstücke 7964/1 und 7963 umfasst. Die räumliche Abgren<strong>zu</strong>ng<br />

der gewerblichen Erweiterungsfläche ist im Rahmen der<br />

kommunalen Bauleitplanung in Orientierung an <strong>den</strong> potentiellen<br />

Erfordernissen der ortsansässigen Betriebe weiter <strong>zu</strong><br />

konkretisieren.<br />

2455 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

1382<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Lingenfeld: Die Ortslage von Schwegenheim wird westlich und<br />

nördlich von einem regionalen Grün<strong>zu</strong>g umschlossen. Gleichzeitig<br />

ist diese Schraffur weitgehend mit einer Schraffur „Vorrangfläche<br />

für die Landwirtschaft" unterlegt. Diese bei<strong>den</strong> Ausweisungen<br />

sollten im Bereich potentieller Baugebiete, insbesondere beim<br />

Lückenschluss zwischen Ortslage und „Oberer Waldacker"<br />

entfallen.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang<br />

Nr. 2 entspricht das in der VG Lingenfeld noch vorhan<strong>den</strong>e<br />

Flächenpotential dem bis 2020 ermittelten Bedarf. Die Gemeinde<br />

Schwegenheim soll ihre wohnbauliche Entwicklung entsprechend<br />

Plansatz 1.4.2.1 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.1 an dem örtlichen<br />

Eigenbedarf ausrichten. Dafür sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte für<br />

<strong>den</strong> Planungshorizont des Einheitlichen Regionalplans noch<br />

unbebaute Plangebiete sowie für <strong>zu</strong>künftige Perspektiven im<br />

Bereich des Siedlungsrandes bereits restriktionsfreie<br />

Entwicklungsspielräume berücksichtigt.<br />

Aus raumordnerischer und städtebaulicher Sicht bestehen gegen<br />

die etappenweise, siedlungsstrukturelle Einbindung der derzeit<br />

isolierten Ortslage "Obere Waldäcker" in <strong>den</strong> Siedlungskörper der<br />

Gemeinde Schwegenheim keine grundsätzlichen Be<strong>den</strong>ken. Für<br />

die konkrete Entwicklung des Plangebietes sind jedoch im Rahmen<br />

der Fortschreibung der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung der VG Lingenfeld<br />

dem ermittelten Flächenbedarf die <strong>zu</strong>m jeweiligen Zeitpunkt der<br />

Fortschreibung aktuellen Wohnbauflächenpotentiale gegenüber <strong>zu</strong><br />

stellen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1302 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2456 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

778<br />

1508<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Lingenfeld: Gewerbliche Bauflächen sind in Westheim nicht<br />

ausgewiesen. Auch die im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Verbandsgemeinde ausgewiesene Gewerbegebietsfläche GE 7<br />

(Südlich der L 507, Ortsausgang Richtung Lingenfeld) fehlt. Eine<br />

Flächenausweisung für <strong>den</strong> gewerblichen Eigenbedarf rechts und<br />

links der L 507 wird angestrebt.<br />

folgen<br />

Die im rechtskräftigen FNP der VG Lingenfeld enthaltene<br />

gewerbliche Baufläche GE 7 der Gemeinde Westheim wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als geplante Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe berücksichtigt.<br />

2457 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

779<br />

1383<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Lingenfeld: Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar<br />

unterstützt grundsätzlich die Eigenentwicklung von Weingarten bei<br />

der Ausweisung von Gewerbeflächen. Die im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf<br />

für diese notwendige Eigenentwicklung möglichen Flächen sind<br />

aber aus Sicht des Ortsgemeinderates hierfür nicht optimal und<br />

wür<strong>den</strong> einerseits <strong>zu</strong> einer weiteren Belastung von ohnehin schon<br />

stark frequentierten überörtlichen Ortsstraßen führen. Anderseits<br />

wären sie von ihrer Lage her nicht optimal für die Ansiedlung der<br />

bei<strong>den</strong> vergrößerungswilligen Automobilhandel- und Automobil-<br />

Reparaturbetrieben.<br />

Aus Sicht der Ortsgemeinde Weingarten sollte der westlich der<br />

Ortslage liegende Teil der Gemarkung sowie der anschließende Teil<br />

der Gemarkung Lustadt, zwischen B 272 und K 32, für diese<br />

Zwecke vorgesehen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Ortsgemeinde beantragt daher für diese Flächen <strong>den</strong> Vorrang<br />

für die Landwirtschaft und die Bewertung als Bereich des<br />

überregionalen Grün<strong>zu</strong>ges (Grünplan) ab<strong>zu</strong>ändern und hier die<br />

gewerbliche Weiterentwicklung der Ortsgemeinde Weingarten<br />

<strong>zu</strong><strong>zu</strong>lassen, <strong>zu</strong>mal der regionale Grün<strong>zu</strong>g durch die nördlich der K<br />

32 vorhan<strong>den</strong>e<br />

Bebauung ohnehin unterbrochen ist.<br />

teilweise folgen<br />

Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Weingarten soll sich<br />

gemäß Plansatz 1.5.2.1 ausschließlich auf <strong>den</strong> örtlichen<br />

Eigenbedarf konzentrieren. Für potentielle Standortverlagerungen<br />

ortsansässiger Betriebe sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits<br />

restriktionsfreie Entwicklungsspielräume berücksichtigt. Der<br />

Standort im Bereich der B 272/K 32 ist aus raumordnerischer und<br />

städtebaulicher Sicht problematisch, da dieser die bandartige<br />

Zersiedlung des Siedlungskörpers weiter verfestigen würde.<br />

Darüber hinaus würde ein großflächiger Einzelhandelsmarkt an<br />

diesem Standort gegen Ziele der Landes- und Regionalplanung<br />

verstoßen. Die konkrete Abstimmung eines gewerblichen<br />

Plangebietes für <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf sollte im Rahmen der<br />

FNP-Fortschreibung erfolgen.<br />

Dennoch wird für eine mögliche gewerbliche Ausweisung im<br />

Rahmen der Eigenentwicklung der landwirtschaftliche Vorrang<br />

sowie der regionale Grün<strong>zu</strong>g im Bereich des westlichen Ortsrandes<br />

und dem Wohngebäude "Bei der Ziegelei" zwischen der K<br />

32/Landauer Straße und der B 272 reduziert. Im Gegen<strong>zu</strong>g wer<strong>den</strong><br />

die restriktionsfreien Entwicklungsspielräume südlich der Ortslage<br />

in entsprechender Größenordnung mit <strong>den</strong> Vorrangausweisungen<br />

für die Landwirtschaft und regionaler Grün<strong>zu</strong>g belegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1303 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2458 Verbandsgemeinde Rülzheim 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

781<br />

1384<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Gemeinde Rülzheim: Es wird beantragt, die geplante „Weißfläche"<br />

<strong>zu</strong>r Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes „Nord II" nach<br />

Nor<strong>den</strong> hinaus bis <strong>zu</strong>m Feldweg mit der Flurstücksnummer 2476/1<br />

<strong>zu</strong> erweitern (gem. Anhang).<br />

folgen<br />

Die Gemeinde Rülzheim ist gemäß Plansatz 1.5.2.5 <strong>den</strong><br />

Kommunen ohne gewerbliche Funktions<strong>zu</strong>weisung <strong>zu</strong>geordnet.<br />

Diese Kommunen sollen sich ebenfalls vorrangig auf die Sicherung<br />

und Weiterentwicklung vorhan<strong>den</strong>er Betriebe konzentrieren. Bei<br />

entsprechender Nachfrage können im Einzelfall jedoch moderate<br />

Flächenreserven entwickelt wer<strong>den</strong>. Die Nachfrage nach<br />

gewerblichen Bauflächen in Rülzheim ist gegeben, so dass einer<br />

moderaten Erweiterung des restriktionsfreien<br />

Entwicklungsspielraums <strong>zu</strong>gestimmt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

2459 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

375<br />

1385<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße: Die Verbandsgemeinde<br />

Maikammer will nach der aktuellen in Aufstellung befindlichen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung die geplante Siedlungsfläche Wohnen der<br />

Ortsgemeinde Kirrweiler westlich des Bebauungsplanes<br />

„Hundertmorgen, 1. Bauabschnitt" nicht weiterverfolgen.<br />

Stattdessen soll im Nor<strong>den</strong> der Gemeinde ein Baugebiet „Im<br />

Schneller" entwickelt wer<strong>den</strong>. Es wird vorgeschlagen, die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>gskarte entsprechend <strong>zu</strong> korrigieren.<br />

folgen<br />

Der in der FNP-Neuaufstellung der VG Maikammer enthaltene<br />

Flächentausch in Kirrweiler ist mit der Regionalplanung abgestimmt<br />

und wird berücksichtigt.<br />

Der Forderung wird entsprochen.<br />

2460 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1397<br />

1748<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

VG Bad-Bergzabern: Die Ortsgemeinde Birkenhördt fordert, dass<br />

die regionalplanerische Sicherung der Freiräume durch Regionale<br />

Grünzüge, Grünzäsuren, Vorranggebiete für Naturschutz- und<br />

Landschaftspflege sowie Vorranggebiete für die Landwirtschaft in<br />

Birkenhördt und generell auch in allen anderen Gemein<strong>den</strong> nicht<br />

„parzellenscharf" bis an die Ortsbebauung geführt wer<strong>den</strong> sollte.<br />

Den Gemein<strong>den</strong> sollten um ihre Ortslagen entsprechende<br />

restriktionsfreie Räume <strong>zu</strong>r Entwicklung des Ortes eingeräumt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan kann im Maßstab 1:75000 keine<br />

Parzellenschärfe erreichen, so dass ein gewisser<br />

Interpretationsspielraum in der Abgren<strong>zu</strong>ng regionalplanerischer<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen besteht. Andererseits gibt es nach einem Urteil des<br />

OVG Koblenz keine generelle "Marginalitätsgrenze", die<br />

geringfügige Abweichungen von Zielen der Raumordnung ohne<br />

Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>lässt. Folglich ist keine generelle<br />

Regelung möglich, sondern muss wie bisher im konkreten Einzelfall<br />

entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, ob ein Zielkonflikt vorliegt. Bei einem laut der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2<br />

deutlichen Flächenüberhang von rd. 50 ha in der VG Bad-<br />

Bergzabern besteht aus regionalplanerischer Sicht kein Bedarf für<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Entwicklungsspielräume.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1304 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2461 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

entspr.<br />

376<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Gemeinde Herxheim: Ausweisung der geplanten Siedlungsfläche<br />

Wohnen im Bereich der Gewanne „Hinterweg" mit ca. 7,7 ha soll<br />

entfallen.<br />

folgen<br />

Dir Rücknahme des Baugebietes "Hinterweg" ist Inhalt der<br />

laufen<strong>den</strong> 2. Fortschreibung des FNP der VG Herxheim und mit<br />

dem Verband abgestimmt. Die geplante Siedlungsfläche Wohnen<br />

wird aus der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte herausgenommen und das<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft bis <strong>zu</strong>m Siedlungsrand<br />

ergänzt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

2462 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

entspr.<br />

377<br />

1400<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Gemeinde Herxheim: Aufnahme einer geplanten Siedlungsfläche<br />

Wohnen östlich der „Augustastraße" mit ca. 2,5 ha.<br />

folgen<br />

Die geplante Wohnbaufläche ist in der laufen<strong>den</strong> 2.<br />

Teilfortschreibung des FNP der VG Herxheim enthalten und mit der<br />

Regionalplanung abgestimmt und wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

als "Siedlungsfläche Wohnen (Planung)" ausgewiesen.<br />

Die Forderung wird berücksichtigt.<br />

2463 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

entspr.<br />

378<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Gemeinde Herxheim: Aufnahme einer geplanten Siedlungsfläche<br />

Wohnen östlich der Bahnlinie mit ca. 5,0 ha.<br />

folgen<br />

Die geplante Wohnbaufläche ist in der laufen<strong>den</strong> 2.<br />

Teilfortschreibung des FNP der VG Herxheim enthalten und mit der<br />

Regionalplanung abgestimmt und wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

als "Siedlungsfläche Wohnen (Planung)" ausgewiesen.<br />

Die Forderung wird berücksichtigt.<br />

2464 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

entspr.<br />

785<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Gemeinde Herxheim: Aufnahme einer geplanten Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe westlich des bestehen<strong>den</strong> Industrie- und<br />

Gewerbegebietes „West II" mit ca. 1,5 ha.<br />

folgen<br />

Die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes "West II" ist in der<br />

laufen<strong>den</strong> 2. Teilfortschreibung des FNP der VG Herxheim<br />

enthalten und mit der Regionalplanung abgestimmt. Die<br />

Erweiterungsfläche wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

"Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" (Planung) ausgewiesen.<br />

Die Forderung wird berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1305 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2465 Verbandsgemeinde Maikammer 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1407<br />

1519<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Verbandsgemeinde Maikammer: Die Vorrangflächen und<br />

Grünzäsuren sollen an <strong>den</strong> Ortsrändern etwas <strong>zu</strong>rückgenommen<br />

wer<strong>den</strong> um <strong>zu</strong>künftige Arrondierungen <strong>zu</strong> ermöglichen.<br />

nicht folgen<br />

Die freiraumsichern<strong>den</strong> Vorrangausweisungen an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrändern wer<strong>den</strong> nicht <strong>zu</strong>rückgenommen, da es sich bei<br />

der kartographischen Darstellung des Regionalplans um<br />

gebietsscharfe Abgren<strong>zu</strong>ngen handelt, bei <strong>den</strong>en im Rahmen der<br />

kommunalen Bauleitplanung ein gewisser<br />

"Interpretationsspielraum" für kleinflächige Arrondierungen besteht.<br />

Die Frage des Interpretationsspielraums oder des Zielkonflikts mit<br />

regionalplanerischen Vorrangausweisungen ist im konkreten<br />

Einzelfall mit der für die "Zielabweichungsverfahren" <strong>zu</strong>ständigen<br />

Raumordnungsbehörde sowie dem Plangeber des Einheitlichen<br />

Regionalplans <strong>zu</strong> klären.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

2466 Verbandsgemeinde Maikammer 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

790<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Verbandsgemeinde Maikammer: Neue Gewerbeflächen sollen in<br />

Kirrweiler südlich des Holzweges möglich sein. Nördlich des<br />

Holzweges soll die Möglichkeit bestehen, die Flächen in Richtung<br />

der Autobahn A 65 hin <strong>zu</strong> entwickeln.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die geplante Erweiterung der<br />

gewerblichen Bauflächen südlich des Holzweges gemäß FNP-<br />

Fortschreibung "Bahnhof Maikammer-Kirrweiler" sowie B-Plan<br />

"Holzweg" (1. Änderung) als geplante "Siedlungsfläche Industrie und<br />

Gewerbe" berücksichtigt.<br />

Der Forderung wird entsprochen.<br />

2467 Verbandsgemeinde Maikammer 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1520<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Verbandsgemeinde Maikammer: Die Gemeinde Maikammer regt<br />

an, dass der Freibereich zwischen Marktstraße und Bahnhofstraße<br />

entsprechend FNP als Grünzäsur ausgewiesen wer<strong>den</strong> sollte.<br />

Ebenso soll ein Vorrang für Landwirtschaft neu eingetragen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung der Gemeinde Maikammer wird entsprochen.<br />

2468 Verbandsgemeinde Maikammer 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1521<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Verbandsgemeinde Maikammer: Die Gemeinde Maikammer regt<br />

an, <strong>den</strong> Vorrang für die Landwirtschaft sowie die Grünzäsur<br />

zwischen dem südlichen Ortsrand und der bestehen<strong>den</strong><br />

Südumgehung <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird der Vorrang Landwirtschaft sowie<br />

die Grünzäsur zwischen südlichem Ortsrand und Südumgehung<br />

herausgenommen. Im Gegen<strong>zu</strong>g wird der Vorrang Landwirtschaft<br />

am nordöstlichen Ortsrand zwischen der L 512 und der L 516 bis<br />

<strong>zu</strong>m Alsterweiler Graben ergänzt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1306 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2469 Verbandsgemeinde Maikammer 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

391<br />

1408<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Verbandsgemeinde Maikammer: Die Gemeinde Kirrweiler fordert<br />

die Aufnahme des geplanten Baugebietes "Im Schneller" bei<br />

gleichzeitigem Verzicht auf das Plangebiet "Hundertmorgen IP".<br />

folgen<br />

Der in der FNP-Neuaufstellung der VG Maikammer enthaltene<br />

Flächentausch in Kirrweiler ist mit der Regionalplanung abgestimmt<br />

und wird berücksichtigt.<br />

Der Forderung wird entsprochen.<br />

2470 Verbandsgemeinde Maikammer 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Verbandsgemeinde Maikammer: Die Gemeinde Kirrweiler fordert<br />

die Herausnahme der landwirtschaftlichen Vorrangausweisung<br />

zwischen dem Gewerbegebiet Holzweg und der A 65.<br />

folgen<br />

Die Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes<br />

"Holzweg" Richtung A 65 bildet eine langfristige Perspektive im<br />

Rahmen der am örtlichen Bedarf <strong>zu</strong> orientieren<strong>den</strong> gewerblichen<br />

Weiterentwicklung. Der Anregung der Gemeinde Kirrweiler wird<br />

entsprochen. Im Gegen<strong>zu</strong>g wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte eine<br />

etwa vergleichbare Fläche zwischen der L 516 und der westlichen<br />

Bebauungsgrenze des Gewerbegebietes als Vorrang für die<br />

Landwirtschaft ausgewiesen.<br />

2471 Verbandsgemeinde Maikammer 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Verbandsgemeinde Maikammer: Die Gemeinde Kirrweiler fordert<br />

die Rücknahme der landwirtschaftlichen Vorrangfläche im Bereich<br />

nördlich des "Holzweges".<br />

nicht folgen<br />

Die im Rahmen der Neuaufstellung des FNP sowie des B-Plans<br />

"Holzweg" (1. Änderung) mit der Regionalplanung abgestimmte<br />

Erweiterung des Gewerbegebietes wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

berücksichtigt. Damit kann der gewerbliche Eigenbedarf für die<br />

Laufzeit des Regionalplans abgedeckt wer<strong>den</strong>. Darüber hinaus wird<br />

nördlich des Holzweges kein weiterer, restriktionsfreier<br />

"Entwicklungsspielraum" ausgewiesen.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

2472 Verbandsgemeinde Maikammer 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Verbandsgemeinde Maikammer: Die Gemeinde Kirrweiler regt an,<br />

<strong>den</strong> Bereich nördlich und südlich der L 515 zwischen Bahnlinie und<br />

L 516 als Vorranggebiet für die Landwirtschaft aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1307 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2473 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

entspr.<br />

791<br />

1409<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Ortsgemeinde Hochstadt beantragt die Ausweisung eines<br />

Gewerbegebietes östlich der Neustadter Straße für <strong>den</strong> örtlichen<br />

Eigenbedarf.<br />

folgen<br />

Die Ortsgemeinde Hochstadt verfügt über keine gewerbliche<br />

Schwerpunktfunktion, so dass der Flächenbedarf ausschließlich an<br />

der örtlichen Nachfrage <strong>zu</strong> orientieren ist. Hochstadt hat konkret<br />

dargelegt, dass für die Verlagerung einiger ortsansässiger Betriebe<br />

ein Bedarf an gewerblichen Bauflächen besteht. Es wurde auch<br />

plausibel aufgezeigt, dass dafür keine innerörtlichen<br />

Flächenreserven <strong>zu</strong>r Verfügung stehen und in der Gemarkung<br />

Hochstadt keine unter raumordnerischen und städtebaulichen<br />

Gesichtspunkten alternativen Planflächen vorhan<strong>den</strong> sind. Aus <strong>den</strong><br />

genannten Grün<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> für <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte die Vorrangausweisungen "Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g" und "Landwirtschaft" östlich der Neustadter Straße sowie<br />

nördlich der B 272 bis <strong>zu</strong>m bestehen<strong>den</strong> östlichen Siedlungsrand in<br />

einer Größenordnung von rd. 1,5 bis 2,0 ha <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

2474 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

395<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Gemeinde Kleinfischlingen: Das im Osten befindliche<br />

Neubaugebiet „Weinhübel" ist um eine 1,5 mm große Fläche in Rot<br />

im Sü<strong>den</strong> <strong>zu</strong> ergänzen (RK 12.2). [Karte im Anhang]<br />

folgen<br />

Die Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird an die aktuelle<br />

Bauleitplanung angepasst. Die Erweiterungsfläche "Weinhübel" (rd.<br />

0,35 ha) wird als "Siedlungsfläche Wohnen (Planung)" dargestellt.<br />

Der Anregung der Gemeinde Kleinfischlingen wird entsprochen.<br />

2475 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

396<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Gemeinde Kleinfischlingen: Im Osten ist die südliche Ergän<strong>zu</strong>ng<br />

des Neubaugebietes „Weinhübel" in grau <strong>zu</strong> unterlegen (EK 12.1).<br />

Gleiches gilt für das südlich befindliche und nicht grau unterlegte<br />

bestehende Gebäude (EK 12.2 Karte im Anhang]<br />

folgen<br />

Die Darstellung in der Erläuterungskarte wird analog der Änderung<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte an die aktuelle Bauleitplanung<br />

angepasst. Die Erweiterungsfläche "Weinhübel" (rd. 0,35 ha) wird<br />

als "Siedlungsfläche Wohnen (Planung) dargestellt.<br />

Der Anregung der Gemeinde Kleinfischlingen wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1308 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2476 Planungsgemeinschaft Rheinhessen-<br />

Nahe<br />

entspr.<br />

1424<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe: Bei der<br />

Grundausrichtung des EHR 2012 und der Neuaufstellung des<br />

ROPRhN sind in vielen Punkten Übereinstimmungen aber auch<br />

Differenzen fest<strong>zu</strong>stellen. So bestehen insbesondere <strong>zu</strong>r<br />

regionalplanerischen Steuerung der Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng und des<br />

Einzelhandels divergierende und nicht kompatible Regelungen,<br />

welche einer planerischen bzw. planungsrechtlichen Lösung<br />

bedürfen:<br />

[…]<br />

Freiraumschutz und Freiraumnut<strong>zu</strong>ng: In diesem Zusammenhang<br />

fällt auf, dass im EHR 2012 die freiraumschutzbezogenen<br />

Gebietskategorien „Vorranggebiete für die Landwirtschaft" und<br />

„Regionale Grünzüge" <strong>zu</strong>m Teil bis unmittelbar an <strong>den</strong><br />

Siedlungsrand reichen. Im ROPRhN 2004 dagegen sind die<br />

Gebietsdarstellungen mit Blick auf die Maßstabsebene der<br />

Regionalplanung und der damit verbun<strong>den</strong>en „Gebietsschärfe"<br />

bewusst nicht bis unmittelbar an <strong>den</strong> Siedlungsrand gehend erfolgt.<br />

Dies ermöglicht eine im Bedarfsfall flexiblere Umset<strong>zu</strong>ng von<br />

städtebaulichen Erfordernissen, welche nicht regionalplanerisch<br />

sondern nur örtlich von Bedeutung sind, wie <strong>zu</strong>m Beispiel kleinere<br />

Siedlungsarrondierungen oder Flächentausche. Zum Teil wer<strong>den</strong><br />

nun im Entwurf des EHR 2012 mehrere<br />

Siedlungsentwicklungsflächen gemäß Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms von Grünzügen überlagert<br />

(es wird hier auf die Stellungnahme der Stadt Worms <strong>zu</strong>m EHR<br />

verwiesen). Die Geschäftsstelle geht davon aus, dass hier nur eine<br />

Anpassung der Plandarstellung des einheitlichen Regionalplans an<br />

die geplanten Siedlungsflächen gemäß Entwurf des FNP im Zuge<br />

des Gegenstromprinzips erforderlich ist. Zielkonflikte bestehen<br />

nach Auffassung der Geschäftsstelle grundsätzlich nicht, da sich<br />

<strong>zu</strong>m einen die geplanten Wohnbau-/Mischbauflächen der Stadt<br />

Worms im Rahmen der Schwellenwerte/ Orientierungswerte<br />

bewegen und <strong>zu</strong>m anderen die Flächenausweisungen bereits im<br />

Zuge der Landschaftsplanung mit <strong>den</strong> Umweltbelangen in Einklang<br />

gebracht wur<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die im aktuellen Entwurf der Gesamtfortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt Worms (Stand Juli 2012)<br />

enthaltenen und mit dem Verband Region Rhein-Neckar<br />

abgestimmten geplanten Siedlungsflächen wer<strong>den</strong> insoweit<br />

berücksichtigt, als das noch verfügbare Wohnbauflächenpotential<br />

der Stadt Worms <strong>den</strong> im Rahmen des in der Wohnbauflächenbilanz<br />

Rhein-Neckar 2020 (Anhang Nr. 2) ermittelten, verbindlichen<br />

"Schwellenwertes" von 75 ha nicht überschreitet. Darüber<br />

hinausgehende pauschale "Entwicklungsspielräume" widersprechen<br />

dem raumordnerischen Leitziel, <strong>den</strong> anhalten<strong>den</strong> Flächenverbrauch<br />

ein<strong>zu</strong>dämmen. Kleinflächige Arrondierungen sind jedoch bei<br />

gebietsscharfen Festlegungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im<br />

Maßstab 1:75 000 grundsätzlich auch weiterhin möglich. Die<br />

Ausformung der entsprechen<strong>den</strong> Interpretationsspielräume erfolgt<br />

in der Regel durch die Bauleitplanung oder andere nachfolgende<br />

Planungsverfahren.<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1309 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2477 Planungsgemeinschaft Rheinhessen-<br />

Nahe<br />

entspr.<br />

1425<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nach dem aktuellen Stand des FNP der Stadt Worms sind auch<br />

verschie<strong>den</strong>e Flächen für naturschutzrechtliche<br />

Kompensationsmaßnahmen ausgewiesen, die hier von Regionalen<br />

Grünzügen und z.T. gleichzeitig von Vorranggebieten für die<br />

Landwirtschaft überlagert sind. Die Überlagerung mit <strong>den</strong><br />

Regionalen Grünzügen ist grundsätzlich vereinbar, schließlich dient<br />

der Grün<strong>zu</strong>g auch der Sicherung wertvoller Gebiete für Arten- und<br />

Biotope. Hingegen kann das Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

der Umset<strong>zu</strong>ng der naturschutzrechtlichen Kompensationsflächen<br />

aufgrund der Zielformulierung gemäß 2.3.1.2 entgegenstehen. Mit<br />

dem Vorranggebiet für die Landwirtschaft ist eine planerische<br />

Letztentscheidung <strong>zu</strong>gunsten der landwirtschaftlichen<br />

Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng getroffen.<br />

Wenngleich die Überlagerungskonstellation „Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft/Grün<strong>zu</strong>g1' eine Kompatibilität mit <strong>den</strong><br />

naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen signalisiert, so<br />

bleibt <strong>den</strong>noch auch Raum für eine Auslegung in die andere<br />

Richtung. Daher wird empfohlen, diesen im Überlagerungsansatz<br />

immanenten Nut<strong>zu</strong>ngskonflikt durch eine ergänzende<br />

Regelung/Formulierung, beispielsweise durch geeignete<br />

Formulierungen und Querverweise in <strong>den</strong> Kapiteln Grün<strong>zu</strong>g und<br />

Landwirtschaft oder aber durch eine Rücknahme des<br />

Vorranggebietes für die Landwirtschaft unter dem Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g auf<strong>zu</strong>lösen. Soweit eine Übereinstimmung der Gebiete für<br />

naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen mit Gebieten des<br />

Regionalen Biotopverbundes gegeben ist, käme auch die<br />

Ausweisung eines Vorranggebietes für Natur- und<br />

Landschaftspflege in Überlagerung mit dem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g in<br />

Betracht. Diese Option wird von Seiten der Geschäftsstelle im<br />

Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans favorisiert.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Ausweisung von Vorranggebieten für Landwirtschaft verfolgt<br />

das regionalplanerische Ziel der Sicherung landwirtschaftlicher<br />

Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng. Damit erfolgt die langfristige Sicherung der<br />

verschie<strong>den</strong>en Funktionen der Landwirtschaft (Ernährungs-,<br />

Einkommens-, Arbeitsplatz-, Erholungs- aber auch die<br />

Schutzfunktion der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts). Die<br />

Regionalplanung kann keine Aussagen <strong>zu</strong>r Art und Intensität der<br />

landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng festlegen. Naturschutzfachliche<br />

Kompensationsflächen können u.a. Teil der landwirtschaftlichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng sein (produktionsintegrierte Maßnahmen, Extensivierung).<br />

Die separate Herauslösung von Kompensationsflächen ist nicht auf<br />

der regionalplanerischen Maßstabsebene 1:75.000 möglich.<br />

Gemäß der Anregung wird jedoch der Plansatz 2.3.1.2 wie folgt<br />

ergänzt: "Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen durch Rechtsverordnungen<br />

<strong>zu</strong>m Schutz der Umwelt bzw. aufgrund von Flächenwidmungen für<br />

naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen sind ein<strong>zu</strong>halten."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1310 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2478 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Zieldefinition in 2.3.1.2 des Einheitlichen Regionalplans<br />

entspricht sinngemäß der Zieldefinition des RPS/RegFNP 2010<br />

10.1-10. Gemäß Begründung <strong>zu</strong> 2.3.1.2 des Einheitlichen<br />

Regionalplans sind <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng neben standörtlichen Kriterien<br />

(Bo<strong>den</strong>güte, Hangneigung) auch die agrarstrukturellen Aspekte<br />

(Betriebsgrößen, Nut<strong>zu</strong>ngsklassen und Sonderkulturen, Flurstruktur<br />

und Schlaggrößen, Großvieheinheiten je Hektar LF) berücksichtigt<br />

wor<strong>den</strong>. Auf welcher Grundlage bzw. in welcher Wertigkeit der<br />

Abwägungsgprozess dabei erfolgte, bleibt jedoch offen. Zur<br />

Nachvollziehbarkeit der Flächenausweisung sollte die Begründung<br />

entsprechend um die Abwägungssystematik ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Grundlagendaten mit Vorschlägen <strong>zu</strong>r Darstellung<br />

von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> drei<br />

Landesteilen der Metropolregion Rhein-Neckar von drei<br />

unterschiedlichen Stellen geliefert. Dabei gab es vorausgehend<br />

einen fachlichen Austausch zwischen <strong>den</strong> beteiligten Partnern, die<br />

in der Region die Belange der Landwirtschaft vertreten.<br />

Für <strong>den</strong> hessischen Teilraum sind die fachlichen Aussagen <strong>zu</strong>m<br />

Regionalplan Südhessen in <strong>den</strong> Planungsprozess eingestellt<br />

wor<strong>den</strong>. Der fachliche Abwägungsprozess bei der<br />

Bestandsaufnahme der Wertigkeit von Landwirtschaftsflächen ist<br />

im Einzelnen nicht maßgeblich für die Regionalplanung. Das<br />

Ergebnis der regionalplanerischen Abwägung ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.<br />

2479 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Flächenausweisung in bei<strong>den</strong> Plänen stimmt aufgrund der o.g.<br />

unterschiedlichen Systematik der Vorrangausweisungen<br />

großräumig nicht überein. Insbesondere zwischen Rhein und<br />

Elnhausen und westlich Heppenheim bzw. östlich Lampertheim<br />

sollten aus hiesiger Sicht große Flächen in die „Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft" aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Aufgrund der Planungssystematik der Nichtüberlagerung von<br />

monofunktionalen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar ist in Teilen das Gesamtbild der<br />

Ausweisungen unterschiedlich <strong>zu</strong>m Regionalplan Südhessen. Hin<strong>zu</strong><br />

kommt, dass im Regionalplan Rhein-Neckar <strong>den</strong><br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichen die prioritäre<br />

Ausrichtung auf <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz durch<br />

entsprechende regionalplanerische Darstellung <strong>zu</strong>kommt. Die<br />

letztendlichen Zielaussagen <strong>zu</strong>m Freiraumschutz sind durch die<br />

i<strong>den</strong>tische Darstellung der Regionalen Grünzüge wieder gleich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1311 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2480 Botanische Vereinigung für<br />

Naturschutz in Hessen e.V. (BVNH)<br />

entspr.<br />

1754<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Es wird beantragt, die Quellgebiete der Steinach in der<br />

Ortsrandlage von Oberabtsteinach als „Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Die Quellgebiete der Steinach sowie angrenzende Quellgebiete<br />

oberhalb Mackenheim, Vöckelsbach, Löhrbach, Siedelsbrunn und<br />

der Kraidacher Höhe bil<strong>den</strong> <strong>zu</strong>sammen mit <strong>den</strong> umliegen<strong>den</strong> FFH-<br />

Gebieten ein kohärentes Netzwerk wertvoller Offenlandbiotope.<br />

Ausgerechnet eines der wertvollsten Gebiete, nämlich das<br />

Quellgebiet der Steinach im Nor<strong>den</strong> von Oberabsteinach ist nicht<br />

als "Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege", sondern<br />

als Vorranggebiet für die Landwirtschaft gekennzeichnet.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar stellt wie auch der<br />

rechtskräftige Regionalplan Südhessen/Regionaler<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan 2010 Vorranggebiete für <strong>den</strong> Naturschutz dar,<br />

die der Flächensicherung für einen regionalen Biotopverbund<br />

dienen.<br />

Die Darstellung im Kreis Bergstraße ist eng an <strong>den</strong> Regionalplan<br />

Südhessen angelehnt; die gleichen fachlichen Planungsgrundlagen<br />

<strong>zu</strong>r Ausweisung des regionalen Biotopverbundes wur<strong>den</strong><br />

verwendet. Auf Seite 90 des Regionalplans Südhessen sind diese<br />

in der Begründung <strong>zu</strong>m Kap. 4.5. genannt - auf die besondere<br />

darstellungstechnischen Hinweise wird verwiesen (z. B. nur<br />

Darstellung von Flächen größer als 5 ha).<br />

2481 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1529<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2278<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 6 Mannheim Nördlich des Siedlungsgebietes Feu<strong>den</strong>heim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Flächenverbrauch"<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Aus regionaler Sicht wird die Abgren<strong>zu</strong>ng zwischen Freiraum und<br />

Siedlungsraum durch <strong>den</strong> Straßenverlauf (Theodor-Storm-Str.)<br />

definiert. Regionalplanerische Festlegungen südlich der Straße<br />

wer<strong>den</strong> nicht getroffen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1312 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2482 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1531<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2566<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 8 Mannheim östlich vom Siedlungsgebiet Suebenheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorbehaltsgebiet für<br />

die Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Umfeld der Haltestelle des ÖPNV im Bereich Neu-Edingen und<br />

Mannheim Friedrichsfeld sollen Siedlungspotentiale von<br />

regionalplanerischen Restriktionen freigehalten wer<strong>den</strong>.<br />

2483 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1532<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2567<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 9 Mannheim westlich vom Siedlungsgebiet Suebenheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorbehaltsgebiet für<br />

die Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zusammenwachsen von<br />

Siedlungsgebieten und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Westlich von Suebenheim sollen Siedlungspotentiale auch mit Blick<br />

auf die benachbarten gewerblichen Arbeitsplatzstandorte im<br />

Bereich Mannheim Friedrichsfeld restriktionsfrei bleiben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1313 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2484 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1431<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2568<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 10 Mannheim östlich des Siedlungsgebietes Friedrichsfeld<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorbehaltsgebiet für<br />

die Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände: Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Östlich von Ma-Friedrichsfeld sollen Siedlungspotentiale auch mit<br />

Blick auf die benachbarten gewerblichen Arbeitsplatzstandorte im<br />

Bereich Mannheim Friedrichsfeld restriktionsfrei bleiben.<br />

2485 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1432<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2280<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 11 Mannheim zwischen Siedlungsgebiet Friedrichsfeld und um<br />

das Siedlungsgebiet Alteichwald herum<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorbehaltsgebiet für<br />

die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände: Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zusammenwachsen von<br />

Siedlungsgebieten und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Zwischen Friedrichsfeld und Alteichwald sollen Siedlungspotentiale<br />

auch mit Blick auf die benachbarten gewerblichen<br />

Arbeitsplatzstandorte im Bereich Mannheim Friedrichsfeld<br />

restriktionsfrei bleiben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1314 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2486 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

109<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 15 Heidelberg Handschuhsheimer Feld: Gemarkungsgrenze<br />

Nord, Autobahn, Tiergartenstraße, Klausenpfad, Siedlungsgrenze<br />

Handschuhsheim-West<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), nur teilweise Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z), sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Flächen (N),<br />

Flächen mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung,<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für die Naherholung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z),<br />

geplante Siedlungsfläche nördlich Versorgungszentrum Medizin<br />

und Klausenpfad umwidmen in landwirtschaftliche Fläche<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch, Sicherung<br />

hochwertiger<br />

Landwirtschaftsfläche - auch für<br />

Zeiten, in <strong>den</strong>en die Energiepreise die überregionale Versorgung<br />

verteuern wer<strong>den</strong><br />

teilweise folgen<br />

Die Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die bauplanungsrechtliche Nut<strong>zu</strong>ng im Bereich Handschuhsheimer<br />

Feld wird erneut mit dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan abgeglichen. Die<br />

kleinteilige Vorranggebietsausweisung für Landwirtschaft im<br />

Bereich Gartenland/Kleingartenanlagen wird redaktionell<br />

überarbeitet und arrondiert. Die mit der Regionalplanung<br />

abgestimmten bzw. im FNP schon dargestellten<br />

Siedlungsplanungen wer<strong>den</strong> nicht mit Freiraumrestriktionen belegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1315 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2487 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

110<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2112<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Heidelberg Pfaffengrunder Feld: Bahnstadt, Siedlungsgrenze<br />

Pfaffengrund, Autobahn, Leimener Weg, B 3, Siedlungsgrenze<br />

Kirchheim, Kirchheimer Loch,<br />

Patton Barracks<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z); Vorbehaltsgebiet für Grundwasserschutz<br />

(G); <strong>zu</strong>m überwiegen<strong>den</strong> Teil sonstige landwirtschaftliche Gebiete<br />

und sonstige Flächen (Z); Siedlungsfläche Bestand und z.T.<br />

Planung; Flächen mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer<br />

Bedeutung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z),<br />

geplante Siedlungsflächen im Bereich Eppelheimer<br />

Straße/Diebsweg/Bahnstadt und westlich Kirchheimer Loch<br />

umwidmen in Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

keine neuen Siedlungsflächen wegen Freiwer<strong>den</strong>s der<br />

Konversionsflächen; Siedlungsgrenzen eindeutig markieren,<br />

Landwirtschaft Anerkennung verleihen"<br />

nicht folgen<br />

Die thematisierten Flächen sind in der landwirtschaftlichen<br />

Flurbilanzerhebung (Landesanstalt für Entwicklung der<br />

Landwirtschaft und der ländlichen Räume, Ba<strong>den</strong>-Württemberg,<br />

Stand 2008) der Kategorie "Vorrangflur Stufe II" <strong>zu</strong>geordnet. Damit<br />

hätten diese als "Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G)"<br />

Eingang in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs<br />

fin<strong>den</strong> können, nicht als "Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)".<br />

Die regionalplanerische Gesamtabwägung hat aber ergeben, dass<br />

hier ein solches Vorbehaltsgeiet für die Landwirtschaft - <strong>zu</strong>sätzlich<br />

überlagert mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g - lediglich westlich der<br />

Speyerer Straße und südlich des Stückerweges ausgewiesen<br />

wurde. In <strong>den</strong> benachbarten Bereichen wurde aufgrund der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Bedeutung/Gewichtung bis <strong>zu</strong>m Baumschulenweg<br />

ein "Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Grundwassserschutz (G)" (ebenfalls<br />

überlagert mit einem "Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z)") ausgewiesen.<br />

Nördlich des Baumschulenwegs fin<strong>den</strong> sich - neben der<br />

nachrichtlichen Übernahme der Planungsflächen aus dem gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-<br />

Mannheim - keine regionalplanerischen Ausweisungen mehr.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund bleiben die Darstellungen und<br />

Ausweisungen der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte hier unverändert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1316 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2488 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2218<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 18 Heidelberg Kleingärten Kirchheimer Loch<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z); Bereich mit besonderer<br />

Bedeutung für Naherholung<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Zuordnung <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Konversionsflächen Campbell Barracks und<br />

Patton Barracks (Naherholung, Gartenbau)<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Kleingartenanlage im Sinne einer Siedlungsfreifläche ist auf der<br />

Ebene der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung gem. der<br />

Darstellungsmöglichkeit des BauGB § 5 (2) Nr.5 <strong>zu</strong> sichern.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1317 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2489 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

940<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Heidelberg, Gebiet Wolfsgärten/Marienhof<br />

(bei Eppelheim)<br />

(Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorranggebiet für<br />

Industrie und Gewerbe (Z); Siedlungsfläche Planung)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

(Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: keine neuen Siedlungsflächen wegen<br />

Freiwer<strong>den</strong>s der Konversionsflächen<br />

nicht folgen<br />

Die Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim bereits als<br />

geplante gewerbliche Baufläche der Kategorie II enthalten und<br />

wurde nachrichtlich in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs übernommen. Vor diesem Hintergrund ist die<br />

geforderte Ausweisung eines Vorranggebiets für die<br />

Landwirtschaft (Z) hier nicht möglich.<br />

Die (verkehrliche) Lagegunst und die Größe sprachen/sprechen in<br />

der regionalplanerischen Einschät<strong>zu</strong>ng dafür, diese Fläche als<br />

"Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik<br />

(Z)" aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Dass bei künftigen Realisierungsüberlegungen seitens der Stadt<br />

Heidelberg auch hier die Aspekte Bedarf und Alternativen und<br />

damit auch die frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Konversionsflächen entsprechend<br />

gewichtet und gewürdigt wer<strong>den</strong> müssen, ist auch in der<br />

regionalplanerischen Einschät<strong>zu</strong>ng notwendig und unstrittig.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund bleiben die Darstellungen und<br />

Ausweisungen der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte hier unverändert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1318 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2490 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1844<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2284<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 23 Heidelberg Gebiete um <strong>den</strong> Grenzhof<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft(Z), Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Außenbereich vor weiterer Zersiedlung und Versiegelung schützen<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der gesamte Bereich um <strong>den</strong> Grenzhof ist von einem regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g umgeben. Hier kann keine weitere Siedlungstätigkeit<br />

stattfin<strong>den</strong>. Lediglich die Bestandssicherung der vorhan<strong>den</strong>en<br />

Baustruktur ist möglich. Die regionalplanerischen Festlegungen <strong>zu</strong><br />

Landwirtschaftsflächen ergeben sich aus <strong>den</strong> Ergebnissen der<br />

digitalen Flurbilanz der Landesanstalt für Entwicklung der<br />

Landwirtschaft und der ländlichen Räume. Dem Freiraumschutz ist<br />

hinreichend Rechnung getragen.<br />

2491 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

111<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2287<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Heidelberg, Wieblingen: Im Sandwingert,<br />

Höllengewann<br />

(Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige<br />

landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen<br />

(N);Siedlungsfläche Planung)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Außenbereich vor weiterer Zersiedlung<br />

und Versiegelung schützen, Landwirtschaft Anerkennung verleihen.<br />

nicht folgen<br />

Die Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim östlich der K 9701<br />

als geplante gewerbliche Baufläche(Kategorie I) und westlich davon<br />

als geplante Kleingarten- und Kleintier<strong>zu</strong>chtanlage (Kategorie I)<br />

enthalten und wurde entsprechend nachrichtlich in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs übernommen.<br />

Die Ausweisung anderer/entgegenstehender regionalplanerischer<br />

Funktionen und damit die geforderte Ausweisung eines<br />

Vorranggebiets für die Landwirtschaft (Z) ist deshalb hier nicht<br />

gewollt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1319 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2492 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

399<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Lau<strong>den</strong>bach<br />

(Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche<br />

Wohnen in Planung)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

(Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Baugebiet ist viel <strong>zu</strong> groß und geht am<br />

tatsächlichen Bedarf vorbei<br />

nicht folgen<br />

Die Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Hemsbach<br />

als geplante Wohnbaufläche beinhaltet und wurde als solche in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs übernommen.<br />

Die Ausweisung anderer/entgegenstehender regionalplanerischer<br />

Funktionen und damit die geforderte Ausweisung eines<br />

Vorranggebietes für die Landwirtschaft(Z) ist deshalb hier nicht<br />

möglich.<br />

Dass das Baugebiet bedarfsangepasst und damit abschnittsweise<br />

realisiert wird, ist aber auch in der regionalplanerischen<br />

Betrachtung unstrittig.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1320 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2493 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1434<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2290<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 38 Weinheim zwischen A5 und B38<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Weiße Fläche, Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige<br />

Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (G), Vorranggebiet für die Landwirtschaft (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Vervollständigung des Grün<strong>zu</strong>gs<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleiche Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ mit seiner Lage direkt am Autoabahnkreuz deutlich<br />

bessere Standorteigenschaften auf als der „Hammelsbrunnen“.<br />

Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch einen externen<br />

Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen durch<br />

potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1321 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2493 Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Es ist damit fest<strong>zu</strong>halten, dass umfassend die relevanten Belange<br />

in der (der skizzierten Vorgehensweise des VRRN<br />

<strong>zu</strong>grundeliegen<strong>den</strong> Abwägung) Berücksichtigung erfahren haben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1322 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2494 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

796<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1535<br />

2569<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Heddesheim Östlich des Siedlungsgebietes<br />

Heddesheim<br />

(Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorbehaltsgebiet für<br />

die Landwirtschaft (G), Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in<br />

Planung)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch.<br />

nicht folgen<br />

Die in der gemeinsamen Stellungnahme des BUND<br />

gelisteten/angeführten Darstellungen bzw. Ausweisungen<br />

(Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G), Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe in Planung) sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

des Regionalplanentwurfs an der bezeichneten Stelle nicht <strong>zu</strong><br />

fin<strong>den</strong>.<br />

Die diskutierte Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim als Fläche für die<br />

Landwirtschaft enthalten. Im Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar ist sie nicht mit regionalplanerischen<br />

Restriktionen belegt.<br />

Damit könnte in der regionalplanerischen Einschät<strong>zu</strong>ng hier noch<br />

Raum für eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung der<br />

benachbarten Wohnbebauung geschaffen wer<strong>den</strong>. Dies allerdings<br />

nur unter der Vorausset<strong>zu</strong>ng, dass an anderer Stelle die in<br />

vorgenanntem FNP großzügig dargestellten geplanten<br />

Wohnbauflächen in Heddesheim entsprechend reduziert wür<strong>den</strong>.<br />

Der Forderung wird nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1323 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2495 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1222<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2570<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 41 Heddesheim westlich, südlich und nördlich des<br />

Gewerbegebietes Heddesheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G), weiße Fläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Grünzäsur (Z), Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch, Vervollständigung des<br />

Grün<strong>zu</strong>gs<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> Bereich des Gewerbegebietes Heddesheim sind mit Blick<br />

auf längerfristige Siedlungspotentiale keine regionalplanerischen<br />

Restriktionen vorgesehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1324 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2496 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

941<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Heddesheim Gewerbegebiet an der A5<br />

Ausweisung gem. Regionalplanentwurf: Vorranggebiet für Industrie<br />

und Gewerbe (Z)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

(Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Keine Ansiedlung von neuen Logistikzentren,<br />

Ausgleichsmaßnahmen <strong>zu</strong>r Erweiterung der Edeka (Streichung des<br />

Gebietes 'Mitten im Feld III' und zwei kleinerer Flächen) sind im<br />

Regionalplan nicht auffindbar!<br />

nicht folgen<br />

Das "Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe (Z)" an der A 5 ist<br />

(sowohl die Gemarkung Hirschberg betreffend, als auch die von<br />

Heddesheim) flächengleich mit dem bestehen<strong>den</strong><br />

Gewerbe-/Industriegebiet <strong>zu</strong>sammen mit <strong>den</strong> Planungsflächen, die<br />

so im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg-Mannheim beinhaltet sind.<br />

Die Ausweisung anderer/entgegenstehender regionalplanerischer<br />

Funktionen und damit die geforderte Ausweisung eines<br />

Vorranggebietes für die Landwirtschaft (Z) ist deshalb hier nicht<br />

möglich.<br />

Hinsichtlich der restriktionsfreien Fläche östlich der Bahnlinie auf<br />

Hirschberger Gemarkung (südlich des genannten Vorranggebietes<br />

für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik) ist fest<strong>zu</strong>halten,<br />

dass hier in der regionalplanerischen Einschät<strong>zu</strong>ng noch<br />

Möglichkeiten für entsprechende Erweiterungen gegeben wären,<br />

sofern ein entsprechender Bedarf erwachsen würde bzw.<br />

erkennbar wäre.<br />

Die entsprechende restriktionsfreie Fläche westlich der Bahnlinie<br />

ist der Bereich, für <strong>den</strong> zwischenzeitlich ein<br />

Zielabweichungsverfahren für die Erweiterung des Unternehmens<br />

Edeka (Getränkelager bzw. Getränkelogistik) positiv <strong>zu</strong> Ende<br />

geführt wurde. Deshalb wird hier in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte künftig<br />

ein entsprechendes Gewerbeareal als Bestand dargestellt sein. Als<br />

Kompensation für diesen Flächenverbrauch ist insbesondere eine<br />

vergleichbar große geplante Wohnbaufläche im Nor<strong>den</strong> der<br />

Gemeinde, die bisher im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim enthalten war,<br />

aus diesem gestrichen wor<strong>den</strong>. Entsprechend wird dort in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte künftig auch ein Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft (G) dargestellt sein.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1325 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2497 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

797<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Heddesheim nördlich der K4236<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe in Planung<br />

Forderung: Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Nördlich der K 4236 ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim eine bestehende<br />

Fläche für die Abwasserentsorgung dargestellt. Diese ist in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs als bestehende<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N)übernommen.<br />

Umschließend ist hier teilweise ein Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z) und vollständig ein Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z)<br />

ausgewiesen.<br />

Eine Erweiterung dieser in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beinhalteten<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N) ist vor diesem<br />

Hintergrund regionalplanerisch ausgeschlossen. Insofern ist die<br />

Forderung der Umweltverbände hinfällig.<br />

2498 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2571<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 48 Ilvesheim Landwirtschaftliche Flächen nördlich des<br />

Neckarkanals<br />

und östlich des ehemaligen Wasserschutzgebietes<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsfläche für die Landwirtschaft (G), Regionaler Grün<strong>zu</strong>g,<br />

teilweise Vorbehaltsgebiet<br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorrangfläche für die Landwirtschaft (Z), Regionaler Grün<strong>zu</strong>g,<br />

teilweise Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Keine weitere Überbauung der Fläche, Erhalt der Frischluftschneise<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die landwirtschaftlich genutzten Flächen sind gem. der von der<br />

Landwirtschaftsverwaltung erstellten Flurbilanz als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft abgegrenzt. Zur Sicherung<br />

weiterer Freiraumfunktionen dient die Ausweisung eines<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs. Eine Überbauung der Flächen ist damit<br />

ausgeschlossen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1326 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2499 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1437<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2573<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 51 Edingen-Neckarhausen südlich des Siedlungsgebietes<br />

Edingen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die angesprochenen Bereiche südlich von Edingen sind gem. FNP<br />

mit geplanten Siedlungsflächen Wohnen und sonstigen<br />

landwirtschaftlichen/sonstigen Flächen nachrichtlich dargestellt. Es<br />

wer<strong>den</strong> dort keine regionalplanerischen Flächenrestriktionen<br />

dargestellt, um die langfristige städtebauliche Weiterentwicklung<br />

von Edingen-Neckarhausen <strong>zu</strong> gewährleisten.<br />

2500 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

942<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1438<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Hockenheim, landwirtschaftlich genutzter<br />

Bereich östlich von Neulußheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorranggebiet für<br />

Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik (Z)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

(Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Fehlender Bedarf, keine weitere<br />

Zersiedelung, kein weiterer Flächenverbrauch, kein weiterer Verlust<br />

nachweislich fruchtbaren Ackerlands, Erhalt der Kulturlandschaft.<br />

teilweise folgen<br />

Der Forderung der Einwender wird auch aus <strong>den</strong> genannten<br />

Grün<strong>den</strong> (im Wesentlichen) gefolgt.<br />

D.h.: Das Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen,<br />

Logistik (Z) wird beschränkt auf die im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der vVG Hockenheim geplante<br />

Gewerbe-/Industriefläche (Interkom, das so aus<br />

planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> übernommen wird. Ergänzt wird es<br />

um eine Erweiterung im südöstlichen Bereich (ca. 6,5 ha), die so<br />

für die Fortschreibung des genannten FNPs beschlossen wurde<br />

und auch aus regionalplanerischer Sicht nachvollziehbar ist.<br />

Im Nor<strong>den</strong> und Osten wird damit wieder ein Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z)<br />

und ein Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) ausgewiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1327 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2501 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1848<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 58 Hockenheim Kisselwiesen östlich von Reilingen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Letztes <strong>zu</strong>sammenhängendes Wiesengebiet am unteren<br />

Kraichbach, hohe ökologische und kulturhistorische Bedeutung,<br />

Biotopverbund, Erhalt der Kulturlandschaft, Vermeidung der<br />

Intensivierung der Landwirtschaft (Umbruch <strong>zu</strong> Ackerland)<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind östlich von Reilingen<br />

Vorranggebiete für die Landwirtschaft dargestellt, die mit einem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g überlagert sind. Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g sichert<br />

die multifunktionale Bedeutung des Freiraums. In der<br />

Landschaftsrahmenplanung wur<strong>den</strong> die aus regionaler Sicht<br />

bedeuten<strong>den</strong> Flächen für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund<br />

i<strong>den</strong>tifiziert. Die Bedeutung des Wiesengebietes am unteren<br />

Kraichbach muss in der kommunalen Landschaftsplanung<br />

entsprechend verankert wer<strong>den</strong>. Entsprechende Darstellungen im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan können <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund<br />

ergänzen. Auch die Landwirtschaft soll ihren Beitrag leisten <strong>zu</strong>r<br />

Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

und der Artenvielfalt sowie <strong>zu</strong>r Steigerung des Erholungswertes<br />

der Kulturlandschaft (vgl. PS 2.3.1.1).<br />

2502 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2249<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 59 Hockenheim Ortsränder von Altlußheim, Neulußheim,<br />

Reilingen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete oder sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Es wird vorgeschlagen, die betreffen<strong>den</strong> Flächen, die im aktuellen<br />

Entwurf des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Hockenheim nicht für eine Bebauung vorgesehen sind oder nicht<br />

bereits anderweitig genutzt wer<strong>den</strong>, als Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft aus<strong>zu</strong>weisen, um die bei<strong>den</strong> Planwerke<br />

(Regionalplan und Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan) aufeinander ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die angesprochenen Ortsränder von Altlußheim, Neulußheim,<br />

Reilingen sind Flächen ohne regionalplanerische Restriktionen mit<br />

Blick auf langfristige Siedlungsstandorte.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1328 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2503 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2291<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 62 Leimen/Nußloch Südrand Gemeinde Nußloch<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche<br />

Gebiete<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Durch das neu erschlossene Baugebiet "am Sei<strong>den</strong>weg", durch<br />

das wertvollste Streuobstbestände zerstört wur<strong>den</strong>, besitzt die<br />

Gemeinde Nußloch bereits jetzt Überkapazitäten an Wohnraum,<br />

ein Vorhalten weiterer Ortsrandlagen erscheint nicht sinnvoll.<br />

Landwirtschaftliche Flächen sollten daher erhalten bleiben,<br />

insbesondere da die Fläche direkt an das LSG Südliche Bergstraße<br />

angrenzt<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Südrand der Ortslage von Nußloch ist nicht mit einer<br />

regionalplanerischen Ausweisung belegt, da dieser Bereich für die<br />

langfristige Siedlungsentwicklung <strong>zu</strong>r Verfügung steht.<br />

2504 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr. 75 Wiesloch Frauenweiler<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

"Weiße Fläche"<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorrangfläche für Landwirtschaft<br />

Begründung/Anmerkungen: -<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Fläche ist Teil der langfristigen Siedlungsentwicklung für<br />

Wiesloch.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1329 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2505 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 76 Wiesloch Baiertal<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

"Weiße Fläche"<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorrangfläche für Landwirtschaft<br />

Begründung/Anmerkungen:-"<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Fläche südlich von Baiertal ist nicht mit regionalplanerischen<br />

Ausweisungen belegt. Sie dient der langfristigen<br />

Siedlungsentwicklung.<br />

2506 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

404<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung: Meckesheim, westlich des Bahnhofs<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Planung<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

(Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Flächenverbrauch <strong>zu</strong> groß; Nordost-<br />

Hang Frischluftschneise<br />

nicht folgen<br />

Das im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GVV Elsenztal<br />

beinhaltete, geplante Wohnbaugebiet ist als geplante<br />

Siedlungsfläche Wohnen (N) in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar übernommen.<br />

Der Forderung der Umweltverbände wird vor diesem Hintergrund<br />

bzw. aus <strong>den</strong> gegebenen planungsrechtlichen Grün<strong>den</strong> nicht<br />

gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1330 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2507 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1775<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 97 Walldürn<br />

Naturschutzgebiet Lappen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege(Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Sicherung der Biodiversität<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Das Naturschutzgebiet Lappen südlich von Walldürn liegt bereits<br />

vollständig in einem Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege. Im Westen schließen sich Vorranggebiete für<br />

die Landwirtschaft an.<br />

2508 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

408<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Ludwigshafen "Im Kappes" und "Obere Weide"<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Wohnen in Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Es handelt sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen am<br />

Ortsrand von LU-Rheingönheim. Gemäß dem Prinzip<br />

Innenentwicklung vor Außenentwicklung sollen <strong>zu</strong>nächst die<br />

Potenziale in vorhan<strong>den</strong>en Baugebieten und im Innenbereich<br />

genutzt wer<strong>den</strong>."<br />

nicht folgen<br />

Die Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist aus dem<br />

rechtskräftigen FNP der Stadt Ludwigshafen übernommen.<br />

Genehmigte Planflächen stehen im Zuge der Aufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r Disposition.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1331 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2509 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

409<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Ludwigshafen<br />

Ortsrand Ludwigshafen-Ruchheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsflächen Wohnen in Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft<br />

nicht folgen<br />

Die Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist aus dem<br />

rechtskräftigen FNP der Stadt Ludwigshafen übernommen.<br />

Genehmigte Planflächen stehen im Zuge der Aufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r Disposition.<br />

2510 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

945<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1546<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Ludwigshafen<br />

""Entwicklungsachse West""<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in Planung, Vorranggebiet<br />

für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen , Logistik<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Entsprechend der aktuellen Nut<strong>zu</strong>ng Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft, <strong>zu</strong>sätzlich<br />

Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Laut Klimagutachten <strong>zu</strong>m FNP Ludwigshafen von 1997 stellen<br />

diese Flächen eine potentielle Kaltluftleitbahn für die Innenstadt<br />

dar."<br />

nicht folgen<br />

Die Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist aus dem<br />

rechtskräftigen FNP der Stadt Ludwigshafen übernommen.<br />

Genehmigte Planflächen stehen im Zuge der Aufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r Disposition.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1332 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2511 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

946<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1446<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Ludwigshafen<br />

"Am Römig"<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in Planung, Vorranggebiet<br />

für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen , Logistik<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Entsprechend der aktuellen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft und Ergän<strong>zu</strong>ng des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs entlang der BAB 61<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Das Gebiet unterbricht <strong>den</strong> Regionalen Grün<strong>zu</strong>g. Es liegt in einem<br />

Bereich mit wechseln<strong>den</strong> Grundwasserstän<strong>den</strong>, eine Bebauung<br />

stellt möglicherweise einen Eingriff ins Grundwasser dar. Nördlich<br />

und südlich angrenzende Flächen sind als Vorbehaltsgebiete für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz ausgewiesen."<br />

nicht folgen<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Stadt Ludwigshafen enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im Rahmen<br />

der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r<br />

Disposition gestellt.<br />

2512 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1851<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 119 Mutterstadt/Ludwigshafen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet Naturschutz (G) Verbindungsachse zwischen der<br />

NDM Ruchheimer Wiese und dem Maudacher Bruch (beides Z)<br />

unter Einbeziehung der "Schellerweiher"<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Biotopvernet<strong>zu</strong>ng mit regionaler Bedeutung<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g zwischen der A 61 und dem Maudacher<br />

Bruch sichert die vielfältigen Freiraumfunktionen dieses Bereichs.<br />

Das Natur<strong>den</strong>kmal Ruchheimer Wiese ist noch Teil der<br />

Darstellungen eines Vorranggebietes für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege entlang des Kreuzgrabens östlich der A 61. Die<br />

Bedeutung des Schellerweihers westlich der B 9 ist auf der Ebene<br />

der kommunalen Landschaftsplanung von Mutterstadt bzw.<br />

Ludwigshafen <strong>zu</strong> würdigen und entsprechend in <strong>den</strong><br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanungen gem. der FNP -<br />

Darstellungsmöglichkeiten <strong>zu</strong> verankern. Damit kann eine<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>m regionalbedeutsamen Biotopverbund geschaffen<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1333 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2513 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1783<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1852<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 120 Beindersheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g, Grünzäsur (nördl. Beindersh.) Vorranggebiet<br />

Naturschutz (südlich Roxheim) Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet Naturschutz (G), Verbindungsachse unter<br />

Einbeziehung des Beindersheimer Weihers<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Biotopverbindung mit regionaler Bedeutung zwischen Eckbach und<br />

Kreppelweiher<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die landwirtschaftlichen Flächen auf der Frankenthaler Terrasse im<br />

Bereich zwischen Eckbach im Westen und Kräppelweiher im Osten<br />

sind neben der Vorranggebietsausweisung für Landwirtschaft<br />

vollständig mit einem regionalen Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>r Sicherung der<br />

verschie<strong>den</strong>en Freiraumfunktionen belegt. Grundsätzlich haben<br />

diese Flächen auch eine große Bedeutung für die Biotopvernet<strong>zu</strong>ng<br />

in West - Ost - Richtung. Weitere konkretisierende<br />

Biotopentwicklungsmaßnahmen sind auf FNP - Ebene erforderlich.<br />

2514 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1853<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 123 Du<strong>den</strong>hofen nördlich der B 39<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorranggebiet<br />

Landwirtschaft<br />

Forderung Umweltverbände: Vorbehaltsgebiet Naturschutz<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Nähe <strong>zu</strong>m Wald u. FFH- und Vogelschutzgebiet<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Mit Blick auf die kleinteilige Flächensituation und der Belegung der<br />

Grundstücke mit naturschutzfachlichen<br />

Kompensationserfordernissen wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

die Flächen nördlich und südlich im unmittelbaren Zusammenhang<br />

mit der B 39 (westlich Du<strong>den</strong>hofen) als Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft dargestellt (vormals Vorranggebiet für<br />

Landwirtschaft). Durch die Darstellung eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

wer<strong>den</strong> weiterhin wichtige Freiraumfunktionen gesichert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1334 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2515 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

804<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Schifferstadt<br />

Zwischen L 532 und Bahn<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Gewerbeflächen teilweise in Planung, Sonstige Flächen<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Die Stadt Schifferstadt ist gemäß Plansatz 1.5.2.2 ein<br />

regionalbedeutsamer Gewerbeschwerpunkt in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar. Die Flächen zwischen der L 532 und <strong>den</strong><br />

Bahnstrecken erfüllen die Standortkriterien für die Einstufung als<br />

"Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik".<br />

Außerdem weist dieser Bereich durch die Verkehrsinfrastruktur der<br />

Bahntrassen schon erhebliche Vorbelastungen auf, so dass eine<br />

gewerbliche Entwicklung an diesem Standort als raumordnerisch<br />

verträglich eingestuft wird.<br />

2516 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

411<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1854<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Mutterstadt Süd<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Wohnen Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

Sowie Vorbehaltsgebiet Natur (G)<br />

-Verbindungsachse <strong>zu</strong>m Wald<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächen- verbrauch, Fläche mit hoher<br />

klimatischer Bedeutung (Nähe <strong>zu</strong>m Wald)<br />

nicht folgen<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Stadt Mutterstadt enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im Rahmen der<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r Disposition<br />

gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1335 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2517 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

413<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1550<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Limburgerhof<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Siedlungsfläche Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorrang Landwirtschaft<br />

Grünzäsur (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Gemeinde Limburgerhof enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im<br />

Rahmen der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r<br />

Disposition gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1336 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2518 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

414<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 130 Bobenheim-Roxheim (westl./östl. Bahn)<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete, sonstige Flächen<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Eventuelle Siedlungsgebiete für weiteren S-Bahnhaltepunkt nicht<br />

zielführend<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Das Grundzentrum Bobenheim-Roxheim ist gemäß Plansatz Z<br />

1.4.2.2 in Verbindung mit Anhang Nr. 1.2 als wohnbauliche<br />

Schwerpunktgemeinde ("Siedlungsbereich Wohnen") eingestuft. In<br />

Übereinstimmung mit dem Orientierungswert 2020 der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 ist auch nach der<br />

aktuellen Prognose des Statistischen Landesamtes für Bobenheim-<br />

Roxheim von einem Bevölkerungsrückgang von rd. 5 %<br />

aus<strong>zu</strong>gehen. Dem im Anhang Nr. 2 bis 2020 ermittelten<br />

Wohnbauflächenbedarf von 8 ha stehen noch verfügbare<br />

Flächenpotentiale von 6 ha gegenüber. Zur Bedarfsdeckung bis<br />

<strong>zu</strong>m Planungshorizont 2020 ist in der Raumstrukturkarte zwischen<br />

dem südwestlichen Ortsrand und der Bahnlinie ein restriktionsfreier<br />

Entwicklungsspielraum vorgesehen (auch mit Blick auf die<br />

verstärkte Konzentration der Siedlungsentwicklung insbesondere<br />

im Ein<strong>zu</strong>gsbereich der Haltepunkte des qualifizierten Schienen-<br />

ÖPNV). Da unter <strong>den</strong> aktuellen Rahmenbedingungen eine<br />

Siedlungserweiterung westlich der Bahnlinie für die Laufzeit des<br />

einheitlichen Regionalplans aus<strong>zu</strong>schließen ist, wer<strong>den</strong> die<br />

restriktionsfreien Flächen westlich der Bahnlinie in die<br />

Vorrangausweisungen für die Landwirtschaft und regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g einbezogen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1337 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2519 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Nr: 133 Grünstadt<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete, sonstige Flächen<br />

Forderung Umweltverbände: Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch, Frischluft<strong>zu</strong>fuhr für die<br />

Stadt<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der westlich der B 271 wird nicht mit einer regionalplanerischen<br />

Aussage belegt. In Abstimmung mit <strong>den</strong> Zielwerten für <strong>den</strong> im<br />

Regionalplan festgelegen Wohnbauflächenbedarf für das<br />

Mittelzentrum Grünstadt bleiben hier kommunale<br />

Entwicklungsspielräume.<br />

2520 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

806<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Herxheim<br />

Pfalz<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Planung Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Keine Ausweitung des Gewerbegebietes<br />

nicht folgen<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Verbandsgemeinde Herxheim enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im<br />

Rahmen der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r<br />

Disposition gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1338 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2521 Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg e.V. (LNV)<br />

entspr.<br />

1784<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Das Vorranggebiet Landwirtschaft östlich der B 27 zwischen<br />

Buchen und Walldürn sollte <strong>zu</strong> einem Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege umgewandelt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

In der Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar sind<br />

die Flächen i<strong>den</strong>tifiziert wor<strong>den</strong>, die für einen regionalen<br />

Biotopverbund von Bedeutung sind. Bei <strong>den</strong> größeren<br />

landwirtschaftlichen Flächen östlich der B 27 handelt es sich um<br />

Standorte mittlerer Offenlandlebensräume. Maßgeblich für die<br />

Flächenvorschläge für einen Biotopverbund waren die trockenen<br />

und feuchten Offenlandlebensräume (vgl. auch<br />

Landschaftsrahmenplanung Tab. 5, S. 47).<br />

2522 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

1947<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

In der Plankarte wird deutlich, dass - wie bereits kritisiert - weite<br />

Teile des Tiefgestades als Vorbehalt Grundwasserschutz<br />

ausgewiesen sind. Wir sehen die Landwirtschaft nicht im<br />

grundsätzlichen Widerspruch <strong>zu</strong>m Grundwasser, im Gegenteil, die<br />

Landwirtschaft dient durch die sachgerechte Bewirtschaftung des<br />

Schutzes des Grundwassers. Wir halten es daher für sinnvoll und<br />

zweckmäßig, Flächen mit Vorbehalt Grundwasser dann mit dem<br />

Vorrang Landwirtschaft <strong>zu</strong> unterlegen, wenn die Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

aus <strong>den</strong> landwirtschaftlichen Fachplänen hierfür gegeben sind.<br />

Neben weiten Räumen in der nördlichen Vorderpfalz sind diese<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen gerade auch im Hessischen Ried gegeben.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind im Tiefgestade keine<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> Grundwasserschutz festgelegt, so dass<br />

potenzielle Überlagerungen mit Vorranggebieten für die<br />

Landwirtschaft grundsätzlich ausgeschlossen sind.<br />

2523 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2119<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die vorgenannten Ausführungen sind gleichermaßen für die<br />

gleichzeitige Darstellung des Vorrangs Landwirtschaft und des<br />

Vorbehaltes Hochwasserschutz erforderlich.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fin<strong>den</strong> i.d.R. keine Überlagerungen von<br />

freiraumbezogenen Festlegungen statt, sondern es wird jeweils nur<br />

eine "Leit-Festlegung", in diesem Fall das Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz berücksichtigt.<br />

Die Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

beziehen sich auf die potentiell überschwemmungsgefährdeten<br />

Bereiche. In diesen Bereichen wird die ordnungsgemäße<br />

Landwirtschaft in ihren Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten nicht durch<br />

regionalplanerische Vorgaben beeinträchtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1339 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2524 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Windkraftstandorte wer<strong>den</strong> pauschal als verträglich mit der<br />

Landwirtschaftsfunktion eingestuft. Dies mag bei einem<br />

Einzelstandort noch möglich sein, ist aber bei der Ausweisung von<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen im Rahmen der Bauleitplanung für mehrere<br />

Anlagen kritisch <strong>zu</strong> hinterfragen. Die Formulierung ist deshalb auch<br />

be<strong>den</strong>klich, weil die kommunale Steuerung auch in <strong>den</strong> "grauen"<br />

eigentlich als Tabuflächen gekennzeichneten Räumen die<br />

Errichtung von Win<strong>den</strong>ergieanlagen nicht ausgeschlossen ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im PS 2.3.1.2 wird am Ende des 1. Absatzes ergänzt: "Die<br />

Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen für technische<br />

Infrastrukturen und Verkehrs- sowie Win<strong>den</strong>ergieanlagen, die<br />

aufgrund besonderer Standortanforderungen nur im Außenbereich<br />

realisiert wer<strong>den</strong> können, sind in Einzelfällen möglich."<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen sind privilegiert. Mit der Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng<br />

geht nur ein relativ geringer Flächenverbrauch von etwa 0,5 - 0,7 ha<br />

pro Anlage einher. Im Entwurf des Rundschreibens Win<strong>den</strong>ergie<br />

(Rheinland-Pfalz) ist formuliert, dass bezogen auf Vorranggebiete<br />

für die Landwirtschaft kein pauschaler Ausschluss für die<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng formuliert wer<strong>den</strong> kann.<br />

2525 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Es ist bedauerlich, dass <strong>zu</strong>r Errichtung von PV-Anlagen auf<br />

landwirtschaftlichen Flächen an dieser Stelle keine Aussagen<br />

getroffen wer<strong>den</strong>. Wir sehen hier einen erheblichen Konflikt und<br />

halten es für geboten, dass von Seiten des Verbandes klare<br />

Aussagen <strong>zu</strong>r Vermeidung der Errichtung von PV-Anlagen auf<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen gemacht wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Diese Aussage kann aus regionalplanerischer Sicht in der<br />

Pauschalität nicht vollumfänglich mitgetragen wer<strong>den</strong>, da es auch<br />

landwirtschaftliche Grenzertragsflächen gibt, die unter gegebenen<br />

Umstän<strong>den</strong> für eine PV-Nut<strong>zu</strong>ng <strong>den</strong>kbar sind. Hier ist eine<br />

Einzelfallbetrachtung z.B. hinsichtlich Vorbelastungen etc. sinnvoll.<br />

So ist auch im Anhörungsentwurf der Teilfortschreibung des<br />

Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz in Plansatz G 166<br />

formuliert: "Von baulichen Anlagen unabhängige<br />

Photovoltaikanlagen sollen flächenschonend, insbesondere auf<br />

zivilen und militärischen Konversionsflächen sowie auf<br />

ertragsschwachen, artenarmen und vorbelasteten Acker- und<br />

Grünlandflächen errichtet wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1340 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2526 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Zur Bedeutung der Beregnung wird in der Begründung <strong>zu</strong> Z 2.3.1.2<br />

ausgeführt, dass neben dem Pumpwerk in Otterstadt lediglich bei<br />

Bedarf weitere Entnahmestandorte <strong>zu</strong> prüfen sind. Dieser Zustand<br />

ist überholt. Es gibt zwei Standorte im Gebiet, die für eine weitere<br />

Entnahme in Frage kommen. Dabei handelt es sich <strong>zu</strong>m einen um<br />

<strong>den</strong> Standort Bobenheim- Roxheim, welcher bereits im<br />

Regionalplan aus dem Jahr 2004 dargestellt war sowie ein Standort<br />

im Sü<strong>den</strong> nahe Römerberg, welcher vorsieht ein Gebiet in der<br />

Südpfalz im Raum Hochstadt/Zeiskam zentral <strong>zu</strong> versorgen.<br />

Untersuchungen/Gutachten hier<strong>zu</strong> sind bereits durchgeführt. Von<br />

daher sind im Regionalplan die Entnahmestandorte und die<br />

Hauptleitungstrassen dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

teilweise folgen<br />

Die potenziellen Entnahmestandorte in Bobenheim-Roxheim sowie<br />

Römerberg inkl. der Leitungstrassen wer<strong>den</strong> in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht dargestellt. Nachrichtliche Darstellungen<br />

von Infrastrukturanlagen beziehen sich nur noch auf bestehende<br />

Einrichtungen und wur<strong>den</strong> im Vergleich <strong>zu</strong>m Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz auf ein Mindestmaß eingeschränkt.<br />

Der angeführte Satz in der Begründung <strong>zu</strong> 2.3.1.2 wird<br />

folgendermaßen geändert:<br />

"Neben dem Pumpwerk am Otterstädter Altrhein ist bei Bedarf die<br />

Erschließung weiterer, z.T. bereits geprüfter Entnahmestandorte in<br />

Erwägung <strong>zu</strong> ziehen."<br />

2527 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Ausführungen <strong>zu</strong>m Themenkomplex „Beregnung und<br />

Grundwasserproblematik" ist komplett <strong>zu</strong> streichen. Er ist u.E. nicht<br />

relevant für die Ebene Regionalplan.<br />

nicht folgen<br />

An <strong>den</strong> in der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 2.3.1.2 gemachten<br />

Ausführungen <strong>zu</strong>m Thema Feldberegnung wird festgehalten.<br />

Es ist ein regionalplanerisches Anliegen, dass bei der<br />

landwirtschaftlichen Beregnung die Aspekte des<br />

Grundwasserschutzes und der nachhaltigen<br />

Grundwasserbewirtschaftung einbezogen wer<strong>den</strong>.<br />

2528 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2677<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Soweit westl. Otterstadt weitere Flächen für Rohstoffabbau auf<br />

dort derzeit als Vorranggebiet Landwirtschaft ausgewiesenen<br />

Flächen vorgesehen sind, kann auch das von Seiten der<br />

Landwirtschaftskammer nicht befürwortet wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Westlich von Otterstadt ist im Einheitlichen Regionalplan das<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Otterstadt, Kieseläcker (RP-<br />

VRG10) ausgewiesen.<br />

Dieses Vorranggebiet umfasst eine genehmigte Kies- und<br />

Sandabbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen, die noch<br />

nicht vollständig abgebaut oder rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau ausgewiesen.<br />

Sonstige Rohstoffsicherungsflächen, die Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft betreffen, sind im Bereich westlich von Otterstadt<br />

nicht festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1341 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2529 Bauern- und Winzerverband Rheinland-<br />

Pfalz Süd e.V.<br />

Hauptgeschäftsstelle<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Aufgrund der großen Bedeutung der landwirtschaftlichen<br />

Feldberegnung und der vorgesehenen Erweiterungen bitten wir die<br />

zwei Entnahmestandorte für die weitere Entwicklung einmal in<br />

Bobenheim-Roxheim, welcher bereits im Regionalplan 2004<br />

dargestellt war, andererseits <strong>den</strong> Standort für <strong>den</strong> Ausbau der<br />

Beregnung Südpfalz , nahe Römerberg, im Plan dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wird in der Begründung<br />

<strong>zu</strong>m Plansatz 2.3.1.2 (Vorranggebiete für die Landwirtschaft)<br />

explizit die große Bedeutung der Feldberegnung unterstrichen.<br />

Plansatz 3.3.1.5 verweist auf die grundsätzliche Nut<strong>zu</strong>ng von<br />

Oberflächenwasser für die Feldberegnung. Es gilt, neben dem<br />

Pumpwerk am Otterstadter Altrhein, bei Bedarf weitere<br />

Entnahmestandorte <strong>zu</strong> prüfen. Das sollte im Rahmen eines<br />

Beregnungswassermanangements auf regionaler Ebene<br />

geschehen. Die Regionalplanung kann dabei unterstützend tätig<br />

sein. Dieses gilt sowohl für Bobenheim-Roxheim, wo die<br />

Darstellungen <strong>zu</strong>r Rohstoffsicherung im Bereich Bonnau wie im<br />

Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />

für eine späteres Wasserentnahmestelle erhalten bleiben als auch<br />

für einen weiteren Wasserentnahmestandort bei Römerberg.<br />

2530 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Seite 97, 2.3.1.2<br />

Der Satz: „Zur Sicherung der landwirtschaftlichen Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng ..."<br />

2.3.1.2 ist <strong>zu</strong> ergänzen, „soweit sie die Landwirtschaft dauerhaft<br />

ausschließt".<br />

Der Rohstoffabbau ist nur vorübergehender Natur. Durch die<br />

Rekultivierung kann im Nachhinein erreicht wer<strong>den</strong>, dass das<br />

betroffene Gelände wieder der landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

<strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong> kann. Oftmals kann hierdurch auch die<br />

Bo<strong>den</strong>qualität verbessert wer<strong>den</strong>, wie ein Beispiel aus dem<br />

Wörther Bereich eindrucksvoll dokumentiert.<br />

Sollte dem nicht gefolgt wer<strong>den</strong>, sollte die Zielaussage in einen<br />

Grundsatz umgewandelt wer<strong>den</strong>, um die Möglichkeit der<br />

Güterabwägung <strong>zu</strong> eröffnen. Auch könnte in die Erläuterungen <strong>zu</strong><br />

2.3.1.2 aufgenommen wer<strong>den</strong>, dass Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft mit Rohstoffabbauflächen überlagert wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar sind die Flächen für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau bzw. -sicherung i<strong>den</strong>tifiziert. Es ist damit nicht<br />

vorgesehen, dass weitere Flächen z.B. auf landwirtschaftlichen<br />

Vorrangstandorten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau genutzt wer<strong>den</strong> können.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1342 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2531 Kreisbauernverband Rhein-Neckar e.V. 2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Auf <strong>den</strong> Gemarkungen Heiligkreuzsteinach, Schönau, Wilhelmsfeld,<br />

Heddesbach und Brombach sind ausschließlich Vorrangflächen für<br />

<strong>den</strong> Naturschutz ausgewiesen. Um der Wichtigkeit der<br />

Landwirtschaft auch in diesem Bereich Rechnung <strong>zu</strong> tragen, wird<br />

angeregt, Vorrangflächen für die Landwirtschaft mit auf<strong>zu</strong>nehmen<br />

und entsprechend aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die verbliebenen landwirtschaftlichen Flächen im Umfeld der<br />

genannten Gemarkungen wur<strong>den</strong> im Rahmen der<br />

landwirtschaftlichen Flurbilanz (siehe auch<br />

Landschaftsrahmenplanung BW, S. 132 ff) als Grenzfluren bzw. als<br />

Vorschlag für Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft eingestuft.<br />

Als Ergebnis der regionalplanerischen Gesamtabwägung sind diese<br />

Bereiche mit ihrer besonderen Funktion für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund als Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege dargestellt. Die ordnungsgemäße<br />

Landwirtschaft ist dadurch auf diesen Flächen nicht beeinträchtigt.<br />

2532 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Die Annahme ist falsch, dass in der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.1.2<br />

pauschal keine Zielkonflikte zwischen Windkraftanlagenstandorte<br />

und der Vorranggebiete für Landwirtschaft angenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Des Weiteren ist der 3. Absatz von oben auf S. 100 <strong>zu</strong> streichen, da<br />

es sich nicht um eine Aufgabe der Regionalplanung handelt.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Auf der Ebene der Regionalplanung wird die<br />

Flächeninanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen (ca. 5000 - 6000 m² je Anlage) als verträglich<br />

angesehen. Gegebenenfalls sind auf der Ebene der<br />

Genehmigungsplanung weitere Auflagen <strong>zu</strong>m Schutz der<br />

landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng notwendig.<br />

Ergänzender Hinweis: Im PS 2.3.1.2 wird am Ende des 1. Absatzes<br />

ergänzt: "Die Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen für<br />

technische Infrastrukturen und Verkehrs- sowie<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen, die aufgrund besonderer<br />

Standortanforderungen nur im Außenbereich realisiert wer<strong>den</strong><br />

können, sind in Einzelfällen möglich."<br />

Der Hinweis auf eine Korrelation zwischen<br />

Grundwasserproblematik und Ausweisung von Beregnungsflächen<br />

bzw. Stilllegung von Brunnenanlagen für die Beregnung soll in der<br />

Begründung enthalten bleiben, um damit auch die Bedeutung eines<br />

Beregnungswassermanagements auf regionaler Ebene<br />

heraus<strong>zu</strong>stellen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1343 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2533 Wasser-, Bo<strong>den</strong>- und<br />

Landschaftspflegeverband Hessen<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Positiv sehen wir die Vorranggebiete für Landwirtschaft. Diese<br />

sollen im Rahmen des Regionalplanes <strong>zu</strong>r Sicherung der<br />

Landwirtschaftlichen Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng erhalten bleiben. Leider sind<br />

diese „Vorranggebiete für die Landwirtschaft" im deutlich <strong>zu</strong><br />

geringem Umfang kartiert. Insbesondere in <strong>den</strong> Regionen mit<br />

Gemüseanbau (Lampertheim, Bürstadt, Bobstadt, Biblis und Groß-<br />

Rohrheim, sowie Elnhausen, Lorsch und Viernheim) sind<br />

wesentliche Anbaugebiete in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als<br />

Vorranggebiete für Landwirtschaft kartiert. Die östlich gelegene<br />

Gemarkung von Lampertheim stellt z.B. ein Hauptanbaugebiet für<br />

Kartoffeln und Obst- und Gemüsearten dar.<br />

Von Seiten der Beregnungsverbände wird eine deutliche<br />

Ausdehnung der landwirtschaftlichen Vorrangflächen gefordert.<br />

Diese sind in intensiver Absprache mit <strong>den</strong> <strong>zu</strong>ständigen<br />

behördlichen Landwirtschaftsabteilungen und <strong>den</strong> diesen <strong>zu</strong>r Seite<br />

stehen<strong>den</strong> Orts- bzw. Kreislandwirten <strong>zu</strong> erarbeiten.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

Im Gegensatz <strong>zu</strong>m rechtskräftigen Regionalplan Südhessen<br />

/Regionaler Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan 2010 wer<strong>den</strong> im Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar keine Vorrangausweisungen <strong>zu</strong>r<br />

Freiflächensicherung mit ihrer jeweiligen monofunktionalen<br />

Bedeutung (z.B. Vorranggebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz, Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege, Vorranggebiet für die Landwirtschaft)<br />

miteinander überlagert. Hin<strong>zu</strong> kommt, dass in <strong>den</strong> sog.<br />

Überschwemmungsgefährdeten Bereichen (z.B. Tiefgestade des<br />

Rheins) keine Vorranggebiete für die Landwirtschaft ausgewiesen<br />

sind. Damit wird bewusst auf das Hochwassergefahrenpotential<br />

hingewiesen. Unabhängig davon ist die ordnungsgemäße Nut<strong>zu</strong>ng<br />

der landwirtschaftlichen Flächen auch dort nicht betroffen (vgl.<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.3.1.1). Die Regionalplanung kann keine<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsbeschränkungen oder Aussagen <strong>zu</strong>r Art und Intensität der<br />

landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng aussprechen.<br />

Durch die Ausweisung von Regionalen Grünzügen auf <strong>den</strong><br />

besagten Flächen ist die Sicherung des Freiraumes vor Bebauung<br />

auch mit Blick auf die Erhaltung der landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen gewährleistet.<br />

2534 Wasser-, Bo<strong>den</strong>- und<br />

Landschaftspflegeverband Hessen<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Es wird von Seiten des WBL Hessen begrüßt, dass die<br />

Feldberegnung eine große Rolle im Zusammenhang mit der<br />

Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng spielt. Weiterhin wird begrüßt, dass die<br />

Sicherstellung der Beregnung mit qualitativ einwandfreiem Wasser<br />

gewährleistet wer<strong>den</strong> soll.<br />

Die beschriebene Grundwasserproblematik trifft für die hessischen<br />

Gemarkungen nicht <strong>zu</strong>. Aufgrund der Infiltrierung ist die Entnahme<br />

von qualitativ hochwertigem Beregnungswasser aus<br />

Grundwasserkörpern im Hessischen Ried als problemlos<br />

an<strong>zu</strong>sehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der in der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 2.3.1.2 genannte Hinweis soll<br />

da<strong>zu</strong> beitragen, ggf. mit der Beregnung in Zusammenhang<br />

stehende Grundwasserprobleme <strong>zu</strong> ermitteln und künftig <strong>zu</strong><br />

vermei<strong>den</strong>. Auswirkungen auf die Beregnung im hessischen Ried<br />

ergeben sich daraus nicht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1344 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2535 Privat<br />

entspr.<br />

819<br />

1454<br />

1455<br />

(Unternehmen)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Derzeitige mittelfristige Planungen des Unternehmens wer<strong>den</strong><br />

Einfluss auf <strong>den</strong> regionalen Verkehr, die Infrastruktur und<br />

Flächenplanung haben. Hier wer<strong>den</strong> folgende Änderungen im<br />

Regionalplan erforderlich:<br />

Die derzeit grau markierte Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe<br />

(Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Blatt Ost) im Bereich des heutigen<br />

Werkstandortes in Eppelheim sollte westlich der Kreisstraße 4149<br />

in südlicher Richtung bis <strong>zu</strong>r Kreisgrenze als Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe erweitert wer<strong>den</strong>. Sie ersetzt die heute als<br />

regionaler Grün<strong>zu</strong>g auf dem Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

markierte Fläche. Bei mittelfristiger Ausweitung der<br />

Produktionsflächen, welche angrenzend an das<br />

Grundwasserschutzgebiet geplant sind, muss die<br />

Wasseraufbereitungsanlage entsprechend erweitert wer<strong>den</strong>. Direkt<br />

angrenzende Ersatzflächen für die Verkehrsabwicklung wer<strong>den</strong><br />

erforderlich, um negativen Auswirkungen auf das öffentliche<br />

Straßennetz entgegen<strong>zu</strong>wirken.<br />

teilweise folgen<br />

Unter Anerkennung der seitens des Unternehmens vorgetragenen<br />

Begründung wird westlich der K 4149 über die Darstellungen des<br />

gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg-Mannheim hinaus noch ein entsprechender<br />

Geländestreifen restriktionsfrei gestellt. Der dortige Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g und der Schutzbedürftige Bereich für die Landwirtschaft<br />

wer<strong>den</strong> entsprechend reduziert.<br />

Allerdings bleibt die Grünzäsur zwischen Patrick Henry Village und<br />

<strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> bzw. dort noch geplanten Werksanlagen des<br />

Unternehmens in einer (insbesondere aus klimatischer Sicht)<br />

notwendigen Mindestbreite erhalten.<br />

Insofern wird dem Anliegen des Unternehmens teilweise gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1345 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2536 Privat<br />

entspr.<br />

1457<br />

(Privatperson)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Zusätzlich sind in der Landschaftsrahmenplanung sowie im<br />

Umweltbericht hervorragende Zielset<strong>zu</strong>ngen formuliert <strong>zu</strong>m<br />

Umwelt- und Naturschutz, <strong>zu</strong>r Erhaltung des Landschaftsbildes und<br />

der biologischen Vielfalt. Außerdem wird die „Sicherung der<br />

Bö<strong>den</strong>, ihrer ökologischen Funktionen und ihrer nachhaltigen<br />

Nutzbarkeit" als zentrales Ziel herausgestellt ebenso wie die<br />

Reduktion der Flächeninanspruchnahme. Diese sehr ausführlich<br />

dargestellten Ziele wer<strong>den</strong> aber durch ein mögliches<br />

Gewerbegebiet in <strong>den</strong> Breitwiesen konterkariert Das darf der<br />

Verband Region Rhein-Neckar in Hinblick auf seine eigenen<br />

Grundsätze nicht <strong>zu</strong>lassen.<br />

Ich schließe mich <strong>den</strong> Begründungen der Bürgerinitiative „Schützt<br />

die Weinheimer Breitwiesen" an und wende mich aus <strong>den</strong><br />

genannten Grün<strong>den</strong> gegen die Nut<strong>zu</strong>ng des Gebietes Breitwiesen<br />

als Gewerbegebiet. Der gesamte Bereich in der Nordostecke des<br />

Autobahnkreuzes ist wie die Umgebung als Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft dar<strong>zu</strong>stellen und auch als Bestandteil des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs.<br />

nicht folgen<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1346 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2536 Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist fest<strong>zu</strong>halten, dass der VRRN auch die<br />

seitens des Einwenders thematisierten Belange der Landwirtschaft<br />

in die der regionalplanerischen Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegende<br />

Abwägung eingestellt hat. In diesem Zusammenhang ist nochmals<br />

an<strong>zu</strong>führen, dass es <strong>zu</strong> keinem (auch keinem landwirtschaftlichen)<br />

Flächenverlust kommen wird.<br />

Der Forderung auf Aufnahme der Nordostecke des<br />

Autobahnkreuzes in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar als Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft und auch als Bestandteil des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

wird damit nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1347 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2537 Privat<br />

entspr.<br />

824<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Pro-Dossenheim)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Vor dem Hintergrund der (umfangreich) beschriebenen Sachlage<br />

beantragen die Antragsteller <strong>zu</strong>r nachhaltigen Sicherung des<br />

Naherholungsgebietes „Dossenheimer Feld" folgende Änderung im<br />

aktuellen Regionalplan:<br />

Rückumwandlung der Fläche 3 (ca. 6,5 Hektar) im Gewann Brühl<br />

und Spitzäcker von "Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" in<br />

„Vorranggebiet für die Landwirtschaft".<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim als<br />

Planungsfläche der Kategorie I enthalten und war entsprechend<br />

auch in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar nachrichtlich <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

Vor dem skizzierten planungsrechtlichen Hintergrund ist die<br />

Ausweisung dieser Fläche als "Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft" nicht möglich.<br />

Insofern kann dem Antrag der Einwender nicht gefolgt wer<strong>den</strong>.<br />

Insofern wer<strong>den</strong> die gemeindlichen Ausführungen lediglich <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1348 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2538 Privat<br />

entspr.<br />

1458<br />

2225<br />

(Privatperson)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

In Weinheim sind vor allem die Gebiete Breitwiesen und<br />

Hammelsbrunnen absolut und mit hohem Vorrang im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan als landwirtschaftliches Gelände und ebenso<br />

als Naherholungsgebiet ein<strong>zu</strong>stufen. Da<strong>zu</strong> gehören auch der<br />

Weinheimer Bereich zwischen Obrichtstraße und Hammerweg.<br />

Des Weiteren, muss das Gebiet um <strong>den</strong> Waidsee als<br />

Naherholungsgebiet eingestuft wer<strong>den</strong>. All dies soll dann in <strong>den</strong><br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>g eingebun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Bereich "Hammelsbrunnen" ist im gültigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Stadt Weinheim als geplantes<br />

Gewerbe-/Industriegebiet dargestellt und kann somit im<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar nicht als<br />

landwirtschaftliches Gelände und als Naherholungsgebiet<br />

eingestuft wer<strong>den</strong>.<br />

In planerisch engem Zusammenhang mit dem Bereich<br />

"Hammelsbrunnen" steht aktuell der Bereich Breitwiesen. Da<strong>zu</strong><br />

folgende Ausführungen:<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleiche Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1349 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2538 Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt. Da die „Breitwiesen“ eine höhere<br />

Eignung als Standort für gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen,<br />

gleichzeitig der „Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen<br />

erfüllt, steht aus Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der<br />

Flächen nichts im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen<br />

Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es deshalb nicht möglich, inbe<strong>zu</strong>g auf<br />

<strong>den</strong> Regionalplan <strong>den</strong> gestellten Forderungen <strong>zu</strong> folgen.<br />

Hinsichtlich des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans der Stadt Weinheim ist<br />

<strong>zu</strong>nächst diese (unter Beachtung der<br />

raumordnerischen/regionalplanerischen Vorgaben) für die Inhalte<br />

verantwortlich.<br />

Was <strong>den</strong> Weinheimer Bereich zwischen Obrichtstraße und<br />

Hammerweg und das Gebiet um <strong>den</strong> Waidsee sowie deren<br />

Einstufung als Naherholungsgebiete mit der Einbindung in <strong>den</strong><br />

regionalen Grün<strong>zu</strong>g anbelangt, wird in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt das Gebiet um <strong>den</strong> Waidsee als Bereich<br />

mit besonderer Bedeutung für die Naherholung dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1350 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2539 Privat<br />

entspr.<br />

827<br />

(Privatperson)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Eine Privatperson aus Niederhorbach hat erhebliche Be<strong>den</strong>ken<br />

gegen die geplante Entwicklung eines Gewerbegebietes "Im<br />

Tiergarten" im Südosten der Gemeinde und fordert dieses<br />

Plangebiet im Einheitlichen Regionalplan nicht <strong>zu</strong> berücksichtigen<br />

und anstatt dessen die landwirtschaftliche Vorrangausweisung <strong>zu</strong><br />

belassen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Planungsabsicht der Gemeinde Niederhorbach ist mit der<br />

Regionalplanung noch nicht abgestimmt und ist somit auch in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht dargestellt. Auch ist das förmliche<br />

Verfahren <strong>zu</strong>r 4. Fortschreibung des FNP der VG Bad-Bergzabern<br />

noch nicht eingeleitet. Die Belange des im Bereich "Im Tiergarten"<br />

ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes sind im Zuge der<br />

kommunalen Bauleitplanung <strong>zu</strong> berücksichtigen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1351 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2540 Privat<br />

entspr.<br />

1462<br />

(Bürgergruppierung: Initiative "Schützt<br />

die Weinheimer Breitwiesen"; diese<br />

Stellungnahme haben 8 Personen<br />

unterzeichnet und 3 Einwender<br />

separat befürwortet)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> Bereich Hammelsbrunn und Breitwiesen:<br />

In der Landschaftsrahmenplanung sowie im Umweltbericht sind<br />

hervorragende Zielset<strong>zu</strong>ngen formuliert <strong>zu</strong>m Umwelt- und<br />

Naturschutz, <strong>zu</strong>r Erhaltung des Landschaftsbildes und der<br />

biologischen Vielfalt. Außerdem wird die „Sicherung der Bö<strong>den</strong>,<br />

ihrer ökologischen Funktionen und ihrer nachhaltigen Nutzbarkeit"<br />

als zentrales Ziel herausgestellt ebenso wie die Reduktion der<br />

Flächeninanspruchnahme. Diese sehr ausführlich dargestellten<br />

Ziele wer<strong>den</strong> aber durch ein mögliches Gewerbegebiet in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen konterkariert. Das darf der Verband Region Rhein-<br />

Neckar in Hinblick auf seine eigenen Grundsätze nicht <strong>zu</strong>lassen.<br />

Die Bürgerinitiative „Schützt die Weinheimer Breitwiesen" wendet<br />

sich aus <strong>den</strong> genannten Grün<strong>den</strong> gegen die Nut<strong>zu</strong>ng des Gebietes<br />

Breitwiesen als Gewerbegebiet. Der gesamte Bereich in der<br />

Nordostecke des Autobahnkreuzes ist wie die Umgebung als<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar<strong>zu</strong>stellen und auch als<br />

Bestandteil des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs.<br />

nicht folgen<br />

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2011 <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>zu</strong>r 8. Änderung des FNP für <strong>den</strong> Bereich<br />

„Hammelsbrunnen/Breitwiesen“ gefasst. Ziel der Planung ist eine<br />

flächengleich Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom<br />

Gewann „Hammelsbrunnen“ (im gültigen FNP als entsprechende<br />

Planungsfläche enthalten) in das Gewann Breitwiesen. Vorgesehen<br />

ist also eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in <strong>den</strong><br />

Breitwiesen, gleichzeitig soll für eine gleich große Fläche im<br />

Gewann Hammelsbrunnen statt einer baulichen Nut<strong>zu</strong>ng künftig<br />

eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Vorausgehend wur<strong>den</strong> diese geänderten Planungsabsichten<br />

eingehend mit dem Verband Region Rhein-Neckar diskutiert.<br />

Bereits in ihrem Schreiben vom 05.07.2007 hatte die Stadt<br />

Weinheim dem VRRN mitgeteilt, dass sie die oben beschriebene<br />

Verschiebung der Gewerbeflächen beabsichtigt. Zur Begründung<br />

führte die Stadt Weinheim schon damals aus, das Gewann<br />

„Breitwiesen“ weise mit seiner Lage direkt am Autobahnkreuz<br />

deutlich bessere Standorteigenschaften auf als der<br />

„Hammelsbrunnen“. Zwischenzeitlich wurde diese Ansicht durch<br />

einen externen Gutachter bestätigt. Auch entsprechende Anfragen<br />

durch potentielle Investoren belegen die hohe Eignung der<br />

„Breitwiesen“.<br />

Weiterhin wurde schon von Beginn an festgestellt, dass der<br />

„Hammelsbrunnen“ eine hohe Freiraumqualität und ökologische<br />

Strukturvielfalt aufweist. Bereits während der Aufstellung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2004 hatte es deshalb Initiativen gegen die<br />

Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dieser Stelle gegeben.<br />

Mit der Flächenverschiebung „Hammelsbrunnen –<br />

Breitwiesen“ sieht die Stadt Weinheim nun die Möglichkeit, diese<br />

Bereiche in ihrer derzeitigen Struktur <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten und durch die direkte<br />

Nähe <strong>zu</strong>r Autobahn starken Lärmimmissionen ausgesetzten<br />

„Breitwiesen“ sind durch eine geringere ökologische Wertigkeit<br />

und Erholungsfunktion geprägt.<br />

Da die „Breitwiesen“ eine höhere Eignung als Standort für<br />

gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen aufweisen, gleichzeitig der<br />

„Hammelsbrunnen“ wichtige Freiraumfunktionen erfüllt, steht aus<br />

Sicht der Regionalplanung einer Verschiebung der Flächen nichts<br />

im Wege.<br />

Der VRRN hat die Möglichkeit einer vom jetzigen FNP der Stadt<br />

Weinheim abweichen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsänderung in <strong>den</strong> Bereichen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1352 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2540 Hammelsbrunnen und Breitwiesen im Offenlageentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar bzw. in dessen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entsprechend berücksichtigt. D.h. der Bereich<br />

„Breitwiesen“ ist als Sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche (N) dargestellt. Regionalplanerische Restriktionen<br />

sind dort nicht vorhan<strong>den</strong>. Damit wäre an dieser Stelle die geplante<br />

Siedlungsflächenerweiterung unter Beachtung der skizzierten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen möglich.<br />

Mit einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem VRRN und der<br />

Stadt Weinheim wird sichergestellt, dass sich<br />

1. in Weinheim die Siedlungsflächen insgesamt nicht vergrößern<br />

und<br />

2. (abhängig vom Ausgang des FNP-Verfahrens) die gewünschte<br />

Lösung nur über <strong>den</strong> genannten Flächentausch realisieren lässt.<br />

Zusammenfassend ist fest<strong>zu</strong>halten, dass der VRRN auch die<br />

seitens des Einwenders thematisierten Belange der Landwirtschaft<br />

in die der regionalplanerischen Vorgehensweise <strong>zu</strong>grunde liegende<br />

Abwägung eingestellt hat. In diesem Zusammenhang ist nochmals<br />

an<strong>zu</strong>führen, dass es <strong>zu</strong> keinem (auch keinem landwirtschaftlichen)<br />

Flächenverlust kommen wird.<br />

Der Forderung auf Aufnahme der Nordostecke des<br />

Autobahnkreuzes in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar als Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft und auch als Bestandteil des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

wird damit nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1353 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2541 Privat<br />

entspr.<br />

2578<br />

(Bürgergruppierung: Zukunftswerkstatt<br />

Pfaffengrund)<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Es wird gefordert, die Flächen im Bereich Pfaffengrund Ost als<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar<strong>zu</strong>stellen. Die Flächen<br />

haben eine sehr hohe klimaökologische Bedeutung, die nicht<br />

eingeschränkt wer<strong>den</strong> darf.<br />

nicht folgen<br />

Im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar ist die thematisierte Fläche (Pfaffengrund Ost) in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als "sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche" dargestellt.<br />

In gleicher Weise war/ist auch schon im gültigen Regionalplan<br />

Unterer Neckar 1992 bzw. in dessen Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte hier<br />

flächengleich ein "Sonstiger landwirtschaftlicher Bereich und<br />

sonstiger Freiraum" sowie ein "Siedlungsbereich für Wohnen"<br />

dargestellt. (Auf die damit verbun<strong>den</strong>en regionalplanerischen<br />

Intentionen wird ergänzend verwiesen.)<br />

Damit lagen und liegen auf dieser Fläche keine<br />

regionalplanerischen Restriktionen, die <strong>zu</strong>nächst einer<br />

anderweitigen Nut<strong>zu</strong>ng entgegenstehen wür<strong>den</strong>. Vor diesem<br />

Hintergrund könnte die Stadt Heidelberg hier in entsprechende<br />

bauliche Planungsüberlegungen treten, sofern die fehlen<strong>den</strong><br />

Alternativen, insbesondere aber der Bedarf belegt wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Neben der genannten Alternativen- und Bedarfsbetrachtung<br />

wäre/ist damit ebenso die klimaökologische Bedeutung dieses<br />

Landschaftsbereiches auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung<br />

<strong>zu</strong> diskutieren und ab<strong>zu</strong>wägen.<br />

Die klimaökologische Bedeutung wird aber keinensfalls durch die<br />

regionalplanerischen Darstellungen bzw. Ausweisungen<br />

eingeschränkt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1354 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2542 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2851<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

HD-VRG02<br />

Heidelberg/Oftersheim, Neurott<br />

Östlich von Oftersheim und südlich der L600 soll die Ausweisung<br />

des Regionalplanentwurfs "Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau"<br />

(Z) ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein "Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

(Z). Es soll keine weitere Zerstörung der fruchtbaren Bö<strong>den</strong><br />

stattfin<strong>den</strong>, auf Ackerrandstreifen soll ein Wildblumensaum <strong>zu</strong>r<br />

besseren Naherholung beitragen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Heidelberg/Oftersheim, Neurott (HD-VRG02) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet ist bereits im verbindlichen Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als "Schutzbedürftiger Bereich für <strong>den</strong> Abbau<br />

oberflächennaher Rohstoffe" (Plansatz 3.3.6.2) festgelegt und<br />

eignet sich aus regionalplanerischer Sicht auf Grund der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Lagerstätte nach wie vor für einen künftigen<br />

Rohstoffabbau.<br />

2543 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

3007<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

RNK-VBG03<br />

La<strong>den</strong>burg/Heddesheim,<br />

Kiesgrube<br />

Auf Gemarkung Heddesheim soll die Ausweisung des<br />

Regionalplanentwurfs "Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung"<br />

(G) ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein "Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

(Z). Die Fläche soll für die Landwirtschaft freigehalten wer<strong>den</strong>,<br />

Zersiedlung bzw. Flächenverbrauch sollen gestoppt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Grundsätzlich wird an der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für<br />

die Rohstoffsicherung La<strong>den</strong>burg/Heddesheim, Kiesgrube (RNK-<br />

VBG03) festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im verbindlichen Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als "Bereich <strong>zu</strong>r Sicherung von Rohstoffvorkommen"<br />

(Plansatz 3.3.6.3) festgelegt und dient der vorsorglichen<br />

langfristigen Lagerstättensicherung.<br />

Die kartierten Flächen der Hamstervorkommen wer<strong>den</strong> soweit sie<br />

das Vorbehaltsgebiet betreffen, ausgespart.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1355 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2544 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

3008<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

RNK-VBG03<br />

La<strong>den</strong>burg/Heddesheim,<br />

Kiesgrube<br />

Auf Gemarkung La<strong>den</strong>burg soll die Ausweisung des<br />

Regionalplanentwurfs "Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung"<br />

(G) ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein "Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

(Z). Die Fläche soll für die Landwirtschaft freigehalten wer<strong>den</strong>,<br />

Zersiedlung bzw. Flächenverbrauch sollen gestoppt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Grundsätzlich wird an der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für<br />

die Rohstoffsicherung La<strong>den</strong>burg/Heddesheim, Kiesgrube (RNK-<br />

VBG03) festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im verbindlichen Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als "Bereich <strong>zu</strong>r Sicherung von Rohstoffvorkommen"<br />

(Plansatz 3.3.6.3) festgelegt und dient der vorsorglichen<br />

langfristigen Lagerstättensicherung.<br />

Die kartierten Flächen der Hamstervorkommen wer<strong>den</strong> soweit sie<br />

das Vorbehaltsgebiet betreffen, ausgespart.<br />

2545 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2875<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.2<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

RNK-VRG06 La<strong>den</strong>burg,<br />

Kiesgrube<br />

Auf Gemarkung La<strong>den</strong>burg soll die Ausweisung des<br />

Regionalplanentwurfs "Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" (Z)<br />

ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein "Vorranggebiet für die Landwirtschaft" (Z).<br />

Die Fläche soll für die Landwirtschaft freigehalten wer<strong>den</strong>,<br />

Zersiedlung bzw. Flächenverbrauch sollen gestoppt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

La<strong>den</strong>burg, Kiesgrube (RNK-VRG06) wird grundsätzlich<br />

festgehalten. Das Gebiet ist größtenteils bereits im verbindlichen<br />

Regionalplan Unterer Neckar 1994 als "Schutzbedürftiger Bereich<br />

für <strong>den</strong> Abbau oberflächennaher Rohstoffe" (Plansatz 3.3.6.2)<br />

festgelegt und dient der Standortsicherung des bestehen<strong>den</strong><br />

Abbaubetriebes.<br />

Die kartierten Flächen der Hamstervorkommen wer<strong>den</strong> soweit sie<br />

das Vorranggebiet betreffen, ausgespart.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1356 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2546 Stadtverwaltung Worms 2.3.1.2<br />

entspr.<br />

1813<br />

2935<br />

Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

WO-VRG01 Worms, Abenheim<br />

Das bestehende „Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" westlich<br />

der K 18 soll <strong>zu</strong> Lasten eines „Vorranggebietes für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" erweitert wer<strong>den</strong>.<br />

Es wird angeregt, das „Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" um<br />

<strong>den</strong> Bereich des Natur<strong>den</strong>kmals "Abenheimer Hohl" <strong>zu</strong> verkleinern<br />

und durch ein „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" <strong>zu</strong> ersetzen.<br />

folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Worms, Abenheim (WO-<br />

VRG01) wird um <strong>den</strong> Bereich des am östlichen Rand befindlichen<br />

Natur<strong>den</strong>kmals Abenheimer Hohl verkleinert. Dieser Bereich wird<br />

<strong>zu</strong>r Ergän<strong>zu</strong>ng der westlich und östlich anschließen<strong>den</strong><br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Naturschutz und Landschaftspflege<br />

ebenfalls als Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

festgelegt. Das östlich anschließende, innerhalb des<br />

Umgebungsbereichs des Natur<strong>den</strong>kmals liegende Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft wird ebenfalls als Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege festgelegt.<br />

2547 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

2319<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Blatt Ost sind die Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft nicht ausreichend präzise dargestellt. Viele der dort<br />

bewirtschafteten Weinbergsflächen sind ein wichtiger<br />

Wirtschaftsfaktor der Region und landschaftsprägendes Element<br />

der Raumschaft zwischen Heidelberg bis Lau<strong>den</strong>bach. Sie wer<strong>den</strong><br />

jedoch als Vorrangflächen für Naturschutz und Landespflege<br />

dargestellt. Diese wertvollen, mit erheblichen öffentlichen Mitteln<br />

geförderten Rebflächen müssen auch nachhaltig als solche<br />

dargestellt und bewertet wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Rahmen der Regionalplanung wer<strong>den</strong> überfachliche,<br />

<strong>zu</strong>sammenfassende und überörtliche Erfordernisse in die<br />

planerische Abwägung eingestellt. Auch in Vorranggebieten für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege ist die ordnungsgemäße<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng möglich - umfangreiche<br />

Weinbergsflurbereinigungen zeigen die aktuelle Bedeutung. Die<br />

Regionalplanung legt keine Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen fest. Viele<br />

der angesprochenen Weinbergsbereiche zwischen Heidelberg und<br />

Lau<strong>den</strong>bach haben neben ihrer landwirtschaftlichen Bedeutung<br />

auch einen hohen Wert für <strong>den</strong> Regionalen Biotopverbund.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1357 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2548 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Gemäß Grundsatz 2.3.1.3 des Einheitlichen Regionalplans sollen<br />

die „Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft" vorwiegend der<br />

landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng vorbehalten bleiben und im Falle<br />

fehlender Alternativen nur in unbedingt notwendigem Umfang für<br />

andere Zwecke in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>". Allerdings fehlen<br />

sowohl in der Grundsatzdefinition, als auch in der entsprechen<strong>den</strong><br />

Begründung die Kriterien, nach <strong>den</strong>en die „Vorbehaltsgebiete für<br />

die Landwirtschaft" ausgewiesen wur<strong>den</strong>. Es wird angeregt, die<br />

Begründung <strong>zu</strong> 2.3.1.3 entsprechend <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Grundlagendaten mit Vorschlägen <strong>zu</strong>r Darstellung<br />

von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> drei<br />

Landesteilen der Metropolregion Rhein-Neckar von drei<br />

unterschiedlichen Stellen geliefert. Dabei gab es vorausgehend<br />

einen fachlichen Austausch zwischen <strong>den</strong> beteiligten Partnern, die<br />

in der Region die Belange der Landwirtschaft vertreten.<br />

Für <strong>den</strong> hessischen Teilraum sind die fachlichen Aussagen <strong>zu</strong>m<br />

Regionalplan Südhessen in <strong>den</strong> Planungsprozess eingestellt<br />

wor<strong>den</strong>. Der fachliche Abwägungsprozess bei der<br />

Bestandsaufnahme der Wertigkeit von Landwirtschaftsflächen ist<br />

im Einzelnen nicht maßgeblich für die Regionalplanung. Das<br />

Ergebnis der regionalplanerischen Abwägung ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.<br />

2549 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Dem Grundsatz 2.3.1.3 folgend, sollen die „Vorbehaltsgebiete für<br />

die Landwirtschaft" vorwiegend der landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

vorbehalten bleiben und im Falle fehlender Alternativen nur in<br />

unbedingt notwendigem Umfang für andere Zwecke in Anspruch<br />

genommen wer<strong>den</strong>". Allerdings fehlen sowohl in der<br />

Grundsatzdefinition, als auch in der entsprechen<strong>den</strong> Begründung,<br />

die Kriterien nach <strong>den</strong>en die „Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft" ausgewiesen wur<strong>den</strong>. Die Begründung <strong>zu</strong> 2.3.1.3<br />

ist entsprechend <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Grundlagendaten mit Vorschlägen <strong>zu</strong>r Darstellung<br />

von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> drei<br />

Landesteilen der Metropolregion Rhein-Neckar von drei<br />

unterschiedlichen Stellen geliefert. Dabei gab es vorausgehend<br />

einen fachlichen Austausch zwischen <strong>den</strong> beteiligten Partnern, die<br />

in der Region die Belange der Landwirtschaft vertreten.<br />

Für <strong>den</strong> hessischen Teilraum sind die fachlichen Aussagen <strong>zu</strong>m<br />

Regionalplan Südhessen in <strong>den</strong> Planungsprozess eingestellt<br />

wor<strong>den</strong>. Der fachliche Abwägungsprozess bei der<br />

Bestandsaufnahme der Wertigkeit von Landwirtschaftsflächen ist<br />

im Einzelnen nicht maßgeblich für die Regionalplanung. Das<br />

Ergebnis der regionalplanerischen Abwägung ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1358 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2550 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> 2.3.1.3 ist im dritten Absatz, letzter Satz für<br />

die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete formuliert: „Ein integrierter und<br />

ökologischer Landbau, der die ökologischen und sozialen<br />

Funktionen der Flur verstärkt beachtet, soll gefördert wer<strong>den</strong>".<br />

Insbesondere in <strong>den</strong> Vorranggebieten für Landwirtschaft hat die<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng Vorrang vor anderen Nut<strong>zu</strong>ngen. Die<br />

gesamte ordnungsgemäße Landwirtschaft ist hier <strong>zu</strong> sichern und<br />

<strong>zu</strong> fördern. Eine einseitig ausgerichtete Förderung des integrierten<br />

bzw. ökologischen Landbaus wird abgelehnt. Der Satz ist daher <strong>zu</strong><br />

streichen oder in eine „besondere Förderung" um<strong>zu</strong>formulieren.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.1.3 3. Abs., 2. Satz wird wie folgt<br />

geändert: "Ein integrierter und ökologischer Landbau, der die<br />

ökologischen und sozialen Funktionen der Flur verstärkt beachtet,<br />

soll besonders gefördert wer<strong>den</strong>".<br />

2551 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Die Flächenausweisung der „Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft" in bei<strong>den</strong> Plänen stimmt großräumig nicht überein.<br />

Die Flächen des RPS/RegFNP 2010 beruhen einheitlich auf der<br />

Grundlage der Stufen 1a und 1b der Gesamtbewertung der<br />

Feldflurfunktionen des „Landwirtschaftlichen Fachplans Südhessen<br />

2004" (aktualisiert 2010) und sind für <strong>den</strong> Bereich des Landkreises<br />

Bergstraße entsprechend <strong>zu</strong> übernehmen. Die fehlen<strong>den</strong><br />

Vorranggebiete (Gelb, Vorranggebiete für Landwirtschaft RPS 2010)<br />

sind der Anlage 5, Karten 1-7 <strong>zu</strong> entnehmen. Die Vorranggebiete<br />

des Entwurfs Rhein-Neckar sind in Gelb mit roter Schraffur<br />

dargestellt. Die Flächen können auch digital (Shape-Format)<br />

geliefert wer<strong>den</strong>. Zur Orientierung sind die Karten hier in<br />

entsprechender räumlicher Reihenfolge abgebildet: [Karten]<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Aufgrund der Planungssystematik der Nichtüberlagerung von<br />

monofunktionalen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar ist in Teilen das Gesamtbild der<br />

Ausweisungen unterschiedlich <strong>zu</strong>m Regionalplan Südhessen. Hin<strong>zu</strong><br />

kommt, dass im Regionalplan Rhein-Neckar <strong>den</strong><br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichen die prioritäre<br />

Ausrichtung auf <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz durch<br />

entsprechende regionalplanerische Darstellung <strong>zu</strong>kommt. Die<br />

letztendlichen Zielaussagen <strong>zu</strong>m Freiraumschutz sind durch die<br />

i<strong>den</strong>tische Darstellung der Regionalen Grünzüge wieder gleich. Die<br />

fachlichen Grundlagen, die in die regionalplanerische Abwägung<br />

eingestellt wor<strong>den</strong> sind, entsprechen <strong>den</strong>en des<br />

"Landwirtschaftlichen Fachplans Südhessen".<br />

2552 Bürgermeisteramt Dossenheim 2.3.1.3<br />

entspr.<br />

244<br />

1476<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Gewann "Schwertäcker"<br />

Die Gemeinde will hier keine Entwicklungsmöglichkeiten. Wie im<br />

bisherigen Regionalplan soll <strong>den</strong> Schutzgütern Landwirtschaft,<br />

Grünzäsur als Abstand <strong>zu</strong> Heidelberg und Frischluftschneise der<br />

Vorrang gegeben wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die seitens der Gemeinde Dossenheim thematisierte Fläche<br />

"Schwertäcker" wird aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> in die<br />

benachbarte Grünzäsur (Z) einbezogen. Darüber hinaus wird sie als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G) ausgewiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1359 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2553 Doppelzentrum Wiesloch-Walldorf 2.3.1.3<br />

entspr.<br />

1478<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Im Bereich „Am Schwimmbad / Südtangente / Geflügelhof" wird<br />

gefordert, auf die Grünzäsur und das Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft <strong>zu</strong> verzichten, um Entwicklungsmöglichkeiten für<br />

Sport- und Freizeitnut<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong> sichern. Die Festlegungen<br />

widersprechen größtenteils <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Gem. FNP wird der Bereich "Am Schwimmbad" von <strong>den</strong> regionalen<br />

Freiflächenrestriktionen freigestellt. Das Vorbehaltsgebiet für die<br />

dort vorhan<strong>den</strong>en landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ngen bleibt bestehen.<br />

2554 Gemeinde Billigheim 2.3.1.3<br />

entspr.<br />

684<br />

1276<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Zwar wur<strong>den</strong> die rechtskräftigen Wohnbau- und<br />

Gewerbeflächenausweisungen der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

vollständig im Entwurf des Regionalplanes berücksichtigt.<br />

Allerdings sind darüber hinausgehende weitere Entwicklungen<br />

durch freiraumbezogene Restriktionen (Grünzüge, Vorrang- und<br />

Vorbehaltsflächen für Grundwasserschutz, die Landwirtschaft<br />

sowie für Naturschutz und Landschaftspflege) blockiert. Es wird<br />

deshalb angeregt, für die langfristige Entwicklung der Gemeinde<br />

Billigheim folgende Flächen für eine Wohnbau- (W), Mischbau- (M)<br />

oder Gewerbe- (G) Entwicklung von freiraumbezogenen<br />

Restriktionen frei<strong>zu</strong>halten:<br />

Ortsteil Billigheim:<br />

Südliche Abrundung Rittwiese (G) (Die genaue Abgren<strong>zu</strong>ng der<br />

Entwicklungsflächen kann dem beigefügten Plan entnommen<br />

wer<strong>den</strong>.)<br />

folgen<br />

Für die gewerbliche Eigenentwicklung der Gemeinde Billigheim<br />

wird im Nor<strong>den</strong> des Ortsteils Billigheim in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

des Regionalplanentwurfs eine entsprechende Fläche<br />

restriktionsfrei gestellt. D.h. hier wer<strong>den</strong> der Regionale Grün<strong>zu</strong>g<br />

und das Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft gestrichen.<br />

Dem Anliegen der Gemeinde Billigheim wird gefolgt.<br />

2555 Gemeindeverwaltung Rosenberg 2.3.1.3<br />

entspr.<br />

690<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Die Gemeinde Rosenberg beantragt, am Südrand des Ortsteils<br />

Sindolsheim für einen prosperieren<strong>den</strong> Metallbaubetrieb, der sich<br />

in <strong>den</strong> letzten 10 Jahren von vier auf ca. 20 Arbeitsplätze erweitert<br />

hat, ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten (Ausweisung einer<br />

künftigen Gewerbefläche in einem Ausmaß von kleiner einem<br />

Hektar) ein<strong>zu</strong>räumen.<br />

folgen<br />

Das Anliegen der Gemeinde ist nachvollziehbar; es wird ihm<br />

gefolgt. Die Fläche wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar restriktionsfrei gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1360 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2556 Stadt Buchen 2.3.1.3<br />

entspr.<br />

920<br />

1492<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Der nördlich des IGO liegende Bereich ist als Grünzäsur im Sinne<br />

von Ziffer 2.1.2 des Plansatzes ausgewiesen und lässt im<br />

Grundsatz als Festlegung „Grünzäsuren Z" eine bauliche<br />

Entwicklung im dortigen Bereich nicht mehr <strong>zu</strong>. In <strong>den</strong><br />

multifunktionalen Regionalen Grünzügen/Grünzäsuren darf<br />

insbesondere nicht gesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Hinblick auf die enge Abgren<strong>zu</strong>ng des Interkommunalen<br />

Gewerbeparks O<strong>den</strong>wald (IGO) durch die B 27 bzw. die L 519<br />

besteht eine städtebauliche Entwicklungsmöglichkeit lediglich in<br />

nördliche Richtung. Insoweit darf diese, für die Stadt Buchen und<br />

die Gemein<strong>den</strong> Mudau und Limbach so wichtige<br />

Entwicklungsachse keinesfalls durch eine Grünzäsur oder ähnliches<br />

<strong>zu</strong>r nicht überbaubaren Fläche „entwickelt" bzw. „definiert"<br />

wer<strong>den</strong>. Dieser so erfolgreiche Interkommunale Gewerbepark<br />

O<strong>den</strong>wald (IGO) hat nur diese eine Chance, sich flächenmäßig <strong>zu</strong><br />

vergrößern.<br />

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Erweiterungsmöglichkeit<br />

um 5 ha <strong>zu</strong> gering. Man darf insbesondere auch nicht außer Acht<br />

lassen, dass es sich immerhin um einen interkommunalen<br />

Industriepark handelt, der insoweit Ansiedlungsinteressen sowohl<br />

der Stadt Buchen als auch der bei<strong>den</strong> beteiligten Gemein<strong>den</strong><br />

Limbach und Mudau mit abdeckt. (In einem weiteren Lageplan sind<br />

die nach Einschät<strong>zu</strong>ng der Stadt Buchen zwingend benötigte<br />

potentielle Erweiterungsfläche dargestellt.) Die beteiligten<br />

Gemein<strong>den</strong> sind sich dabei selbstverständlich auch darüber im<br />

Klaren, dass die unter Ziffer 4.2.1 „gewerbliche Bauflächen" des<br />

Umweltberichts aufgeführten Schutzgüter einer intensiven<br />

Betrachtung und Wertung bedürfen und diese Wertung<br />

selbstverständlich auch im jeweiligen Bauleitplanverfahren<br />

Beachtung findet. Die Grundlage für eine weitere gemeinsame<br />

kommunalpolitische Entwicklung im gewerblichen Bereich wird<br />

jedoch <strong>zu</strong>nächst in dem nunmehr vorliegen<strong>den</strong> Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplanes gelegt.<br />

folgen<br />

Unter Beachtung der Ausführungen und Begründung der Stadt<br />

Buchen wird ein angemessener Bereich nördlich des IGO<br />

restriktionsfrei gestellt und damit dem Anliegen gefolgt.<br />

Damit wäre hier in der regionalplanerischen Betrachtung eine<br />

entsprechende Siedlungsflächenerweiterung möglich.<br />

Die Möglichkeit, seitens der Stadt Buchen und der bei<strong>den</strong> anderen<br />

am IGO beteiligten Kommunen in entsprechende<br />

Planungsüberlegungen <strong>zu</strong> treten, setzt allerdings zwingend die<br />

Nachweise für <strong>den</strong> Bedarf und auch für fehlende Alternativen<br />

voraus, ebenso wie die Beachtung der auch von Buchen so<br />

thematisierten und dort möglicherweise betroffenen Schutzgüter.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1361 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2557 Stadt Ravenstein 2.3.1.3<br />

entspr.<br />

294<br />

1293<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Im vorliegen<strong>den</strong> Entwurfsplan ist eine bereits im rechtskräftigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des GW Osterburken ausgewiesene,<br />

geplante Wohnbauerweiterungsfläche nicht berücksichtigt. Wir<br />

bitten, die Fläche sowohl im schriftlichen als auch im<br />

zeichnerischen Teil noch dar<strong>zu</strong>stellen. Der <strong>zu</strong>künftige<br />

Bebauungsplan wird aus dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan entwickelt und<br />

sollte deshalb auch im Regionalplan enthalten sein. Eine Kopie des<br />

zeichnerischen Teils des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans ist beigefügt.<br />

[Plan im Anhang]<br />

folgen<br />

Die Inhalte der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Entwurfs des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Inhalten<br />

des gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans des GVV Osterburken<br />

angepasst. Die genannte im FNP geplante Wohnbaufläche wird<br />

entsprechend nachrichtlich in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

übernommen. Die mit der Regionalplanung bereits abgestimmten<br />

Flächen für die Gewerbegebietserweiterung am nordöstlichen<br />

Ortsrand von Merchingen an der L 515 (laufendes B-Planverfahren)<br />

wer<strong>den</strong> nicht mit regionalplanerischen Restriktionen belegt.<br />

Dem Hinweis der Stadt Ravenstein wird gefolgt.<br />

2558 Gemeinde Mörlenbach 2.3.1.3<br />

entspr.<br />

298<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Die „Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft" im Bereich des<br />

Sportgeländes - Bebauungsplanes „Brückenäcker" sowie am<br />

nördlichen Ortsausgang der Kerngemeinde, ist <strong>zu</strong>gunsten der<br />

Darstellung als Bestandsfläche bzw. als Planungsfläche für die<br />

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung <strong>zu</strong> ändern.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Der Bereich von Freizeit- und Sportanlagen (B-Plan Brückenäcker)<br />

am nördlichen Ortsausgang der Kerngemeinde wird gem. FNP<br />

übernommen. Dieser Bereich wird als "sonstige Fläche" dargestellt.<br />

2559 Gemeinde Mörlenbach 2.3.1.3<br />

entspr.<br />

700<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Die Fläche zwischen dem Baugebiet „Fronacker", der B 38 alt und<br />

der neu geplanten B 38 kann von ihrer Lage her <strong>zu</strong>künftig nicht<br />

mehr als Vorbehaltfläche für die Landwirtschaft angesehen<br />

wer<strong>den</strong>. Diese Fläche wird nach Realisierung der neuen B 38 für<br />

die Landwirtschaft uninteressant. Sie sollte als Planungsfläche für<br />

die Siedlungs-/ Gewerbeentwicklung vorgesehen wer<strong>den</strong>. Bei<br />

dieser Fläche handelt es sich um die einzige Fläche, die unmittelbar<br />

an <strong>den</strong> Ortskern angrenzt.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bei dem Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft handelt es sich<br />

um einen Grundsatz der Regionalplanung. Im Rahmen der<br />

kommunalen Bauleitplanung sollen die Belange der Landwirtschaft<br />

in besonderem Maße berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Das Vorbehaltsgebiet<br />

ist damit der kommunalen Abwägung <strong>zu</strong>gänglich und kann bei<br />

Bedarf für erforderliche kommunale Siedlungsentwicklungen<br />

genutzt wer<strong>den</strong>. Von Seiten der Regionalplanung ist aktuell die<br />

Darstellung einer geplanten Siedlungsfläche nicht erforderlich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1362 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2560 Magistrat der Stadt Hirschhorn 2.3.1.3<br />

entspr.<br />

301<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Die Darstellung der „Siedlungsflächen Wohnen (Bestand/Planung)"<br />

entspricht weitgehend <strong>den</strong> tatsächlichen Gegebenheiten.<br />

Allerdings wer<strong>den</strong> in Ersheim bebaute Bereiche und der Friedhof<br />

als „Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft" dargestellt.<br />

Es wird angeregt, diese Bereiche der „Siedlungsfläche Wohnen -<br />

Bestand" <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schlagen und entsprechend in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Siedlungsfreiflächen, wie in diesem Fall der Friedhof, wer<strong>den</strong> als<br />

sonstige Flächen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.<br />

2561 Stadtverwaltung Lampertheim 2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Die Darstellung der Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft<br />

insbesondere im Rheinvorland und Naturschutzgebiet<br />

„Lampertheimer Altrhein" sowie Bonaue weicht vom Regionalplan<br />

Südhessen ab. Eine Anpassung wird empfohlen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar überlagert keine monofunktionalen<br />

Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebietsausweisungen miteinander. Die<br />

Landwirtschaftsflächen liegen überwiegend in einem<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereich, dessen Flächen prioritär<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz gewidmet sind. Die<br />

Darstellung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs deutet dagegen auf die<br />

multifunktionale Freiraumfunktion in diesen Bereichen hin. Er ist<br />

i<strong>den</strong>tisch mit dem Regionalplan Südhessen dargestellt.<br />

2562 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.1.3<br />

entspr.<br />

1737<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Das „Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft" im Naturschutzgebiet<br />

„Dannstadter Gräberfeld" soll gestrichen wer<strong>den</strong> und durch ein<br />

„Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege" ersetzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Das Naturschutzgebiet Dannstadter Gräberfeld ist Teil des<br />

landesweiten Biotopverbundes Rheinland-Pfalz und als solcher<br />

auch nachrichtlich in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt. In<br />

unmittelbarer Umgebung schließt sich ein Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege an, das Teil des regionalen<br />

Biotopverbundes ist. Damit besteht eine räumliche Einheit<br />

zwischen NSG und Umgebung. Die Vorbehaltsfläche für die<br />

Landwirtschaft entfällt. Für das NSG verbleibt die nachrichtliche<br />

Darstellung des landesweiten Biotopverbundes.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1363 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2563 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

entspr.<br />

367<br />

1507<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

VG Lingenfeld: Die Ortslage ist als „Bestand, Siedlungsfläche<br />

Wohnen" ausgewiesen. Dabei fällt auf, dass die NBG „Südliche<br />

Hei<strong>den</strong>äcker" im Plan fehlt. Die Abgren<strong>zu</strong>ng entspricht in diesem<br />

Bereich nicht <strong>den</strong> rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen.<br />

folgen<br />

Das Baugebiet "Südliche Hei<strong>den</strong>äcker" ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht vollständig berücksichtigt. Die<br />

Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird an <strong>den</strong> rechtskräftigen<br />

FNP der VG Lingenfeld angepasst und die Grünzäsur sowie das<br />

Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft entsprechend reduziert.<br />

2564 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Gemäß Grundsatz 2.3.1.3 des Einheitlichen Regionalplans sollen<br />

die „Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft" vorwiegend der<br />

landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng vorbehalten bleiben und im Falle<br />

fehlender Alternativen nur in unbedingt notwendigem Umfang für<br />

andere Zwecke in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>". Allerdings fehlen<br />

sowohl in der Grundsatzdefinition, als auch in der entsprechen<strong>den</strong><br />

Begründung die Kriterien, nach <strong>den</strong>en die „Vorbehaltsgebiete für<br />

die Landwirtschaft" ausgewiesen wur<strong>den</strong>. Es wird angeregt, die<br />

Begründung <strong>zu</strong> 2.3.1.3 entsprechend <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die fachlichen Grundlagendaten mit Vorschlägen <strong>zu</strong>r Darstellung<br />

von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> drei<br />

Landesteilen der Metropolregion Rhein-Neckar von drei<br />

unterschiedlichen Stellen geliefert. Dabei gab es vorausgehend<br />

einen fachlichen Austausch zwischen <strong>den</strong> beteiligten Partnern, die<br />

in der Region die Belange der Landwirtschaft vertreten.<br />

Für <strong>den</strong> hessischen Teilraum sind die fachlichen Aussagen <strong>zu</strong>m<br />

Regionalplan Südhessen in <strong>den</strong> Planungsprozess eingestellt<br />

wor<strong>den</strong>. Der fachliche Abwägungsprozess bei der<br />

Bestandsaufnahme der Wertigkeit von Landwirtschaftsflächen ist<br />

im Einzelnen nicht maßgeblich für die Regionalplanung. Das<br />

Ergebnis der regionalplanerischen Abwägung ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1364 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2565 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1525<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Nr: 2 Mannheim Westlich des Siedlungsgebietes Schönau<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

teilweise Grünzäsur (Z), Sonstige landwirtschaftlichen Gebiete und<br />

sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

komplett Grünzäsur (Z),<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Grünzäsur ist in dem Bereich ausgespart, da im Bestand vor<br />

Ort bereits eine bauliche Nut<strong>zu</strong>ng existiert. Die Fläche ist als<br />

sonstige Fläche i. S. einer Bestandsdarstellung <strong>zu</strong> interpretieren.<br />

2566 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1531<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2482<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Nr: 8 Mannheim östlich vom Siedlungsgebiet Suebenheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorbehaltsgebiet für<br />

die Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Umfeld der Haltestelle des ÖPNV im Bereich Neu-Edingen und<br />

Mannheim Friedrichsfeld sollen Siedlungspotentiale von<br />

regionalplanerischen Restriktionen freigehalten wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1365 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2567 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1532<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2483<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Nr: 9 Mannheim westlich vom Siedlungsgebiet Suebenheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorbehaltsgebiet für<br />

die Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zusammenwachsen von<br />

Siedlungsgebieten und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Westlich von Suebenheim sollen Siedlungspotentiale auch mit Blick<br />

auf die benachbarten gewerblichen Arbeitsplatzstandorte im<br />

Bereich Mannheim Friedrichsfeld restriktionsfrei bleiben.<br />

2568 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1431<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2484<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Nr: 10 Mannheim östlich des Siedlungsgebietes Friedrichsfeld<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorbehaltsgebiet für<br />

die Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände: Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Östlich von Ma-Friedrichsfeld sollen Siedlungspotentiale auch mit<br />

Blick auf die benachbarten gewerblichen Arbeitsplatzstandorte im<br />

Bereich Mannheim Friedrichsfeld restriktionsfrei bleiben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1366 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2569 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

796<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1535<br />

2494<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Flächenbezeichnung: Heddesheim Östlich des Siedlungsgebietes<br />

Heddesheim<br />

(Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Vorbehaltsgebiet für<br />

die Landwirtschaft (G), Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe in<br />

Planung)<br />

Forderung Umweltverbände: Grünzäsur (Z), Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Zersiedelung und<br />

Flächenverbrauch.<br />

nicht folgen<br />

Die in der gemeinsamen Stellungnahme des BUND<br />

gelisteten/angeführten Darstellungen bzw. Ausweisungen<br />

(Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G), Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe in Planung) sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

des Regionalplanentwurfs an der bezeichneten Stelle nicht <strong>zu</strong><br />

fin<strong>den</strong>.<br />

Die diskutierte Fläche ist im gültigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim als Fläche für die<br />

Landwirtschaft enthalten. Im Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar ist sie nicht mit regionalplanerischen<br />

Restriktionen belegt.<br />

Damit könnte in der regionalplanerischen Einschät<strong>zu</strong>ng hier noch<br />

Raum für eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung der<br />

benachbarten Wohnbebauung geschaffen wer<strong>den</strong>. Dies allerdings<br />

nur unter der Vorausset<strong>zu</strong>ng, dass an anderer Stelle die in<br />

vorgenanntem FNP großzügig dargestellten geplanten<br />

Wohnbauflächen in Heddesheim entsprechend reduziert wür<strong>den</strong>.<br />

Der Forderung wird nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1367 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2570 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1222<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2495<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Nr: 41 Heddesheim westlich, südlich und nördlich des<br />

Gewerbegebietes Heddesheim<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G), weiße Fläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Grünzäsur (Z), Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch, Vervollständigung des<br />

Grün<strong>zu</strong>gs<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> Bereich des Gewerbegebietes Heddesheim sind mit Blick<br />

auf längerfristige Siedlungspotentiale keine regionalplanerischen<br />

Restriktionen vorgesehen.<br />

2571 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2498<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Nr: 48 Ilvesheim Landwirtschaftliche Flächen nördlich des<br />

Neckarkanals<br />

und östlich des ehemaligen Wasserschutzgebietes<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsfläche für die Landwirtschaft (G), Regionaler Grün<strong>zu</strong>g,<br />

teilweise Vorbehaltsgebiet<br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorrangfläche für die Landwirtschaft (Z), Regionaler Grün<strong>zu</strong>g,<br />

teilweise Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Keine weitere Überbauung der Fläche, Erhalt der Frischluftschneise<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die landwirtschaftlich genutzten Flächen sind gem. der von der<br />

Landwirtschaftsverwaltung erstellten Flurbilanz als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft abgegrenzt. Zur Sicherung<br />

weiterer Freiraumfunktionen dient die Ausweisung eines<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs. Eine Überbauung der Flächen ist damit<br />

ausgeschlossen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1368 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2572 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1436<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2114<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Nr: 50 Edingen-Neckarhausen südlich des Siedlungsgebietes<br />

Neckarhausen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Grünzäsur (Z), Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die angesprochenen Flächen südlich von Neckarhausen sind als<br />

"sonstige landwirtschaftliche und sonstige Fläche" und gem. der<br />

FNP-Darstellung als geplante Siedlungsfläche Wohnen dargestellt.<br />

Im Umfeld des geplanten Haltepunktes des schienengebun<strong>den</strong>en<br />

ÖPNV sind in diesem Bereich keine regionalplanerischen<br />

Flächenrestriktionen vorgesehen.<br />

2573 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1437<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2499<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Nr: 51 Edingen-Neckarhausen südlich des Siedlungsgebietes<br />

Edingen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Regionaler Grün<strong>zu</strong>g (Z), Vorranggebiet für die Landwirtschaft (Z)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die angesprochenen Bereiche südlich von Edingen sind gem. FNP<br />

mit geplanten Siedlungsflächen Wohnen und sonstigen<br />

landwirtschaftlichen/sonstigen Flächen nachrichtlich dargestellt. Es<br />

wer<strong>den</strong> dort keine regionalplanerischen Flächenrestriktionen<br />

dargestellt, um die langfristige städtebauliche Weiterentwicklung<br />

von Edingen-Neckarhausen <strong>zu</strong> gewährleisten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1369 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2574 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Nr: 124 Hanhofen Nord<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans: Sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände: Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft (G)<br />

Begründung/Anmerkungen: Stoppt Flächenverbrauch<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die geringen Restabstände zwischen der B 39 und dem nördlichen<br />

Siedlungsrand wer<strong>den</strong> nicht mit einer regionalplanerischen<br />

Darstellung belegt. Hier ist lediglich mit der Arrondierung des<br />

nördlichen Siedlungsrandes von Hanhofen <strong>zu</strong> rechnen (Lärmschutz,<br />

Abstandsreglungen <strong>zu</strong>r B 39). Es bleibt bei der nachrichtlichen<br />

Darstellung der vorhan<strong>den</strong>en Flächennut<strong>zu</strong>ng.<br />

2575 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

410<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Flächenbezeichnung:<br />

Römerberg/Heiligenstein<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Flächen (N) Siedlungsfläche Planung<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft (G)<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Stoppt Zersiedelung und Flächenverbrauch, Frischluft<strong>zu</strong>fuhr<br />

nicht folgen<br />

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Gemeinde Römerberg enthalten. Diese Flächen wer<strong>den</strong> im<br />

Rahmen der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht <strong>zu</strong>r<br />

Disposition gestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1370 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2576 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Es ist prinzipiell nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund nach<br />

Einführung von Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft noch<br />

nachrichtlich sonstige landwirtschaftliche Flächen verbleiben sollen.<br />

Dies führt <strong>zu</strong> erheblichen Irritationen in der Interpretation und<br />

entspricht im Übrigen auch nicht der allgemeinen Zielset<strong>zu</strong>ng eines<br />

„schlanken RROP".<br />

Es für sachgerecht gehalten, die sonstigen landwirtschaftlichen<br />

Gebiete <strong>zu</strong> Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft um<strong>zu</strong>wandeln.<br />

Eine dadurch eintretende Überlagerung von Vorrang und<br />

Vorbehaltsgebieten widerspricht weder <strong>den</strong> raumordnerischen<br />

Grundsätzen, noch ist eine derartige Ausweisungssystematik dem<br />

bisherigen RROP unbekannt (vgl. bspw. Überlagerung von<br />

Vorbehaltsgebieten für Windkraft und Rohstoffsicherung mit<br />

Vorranggebieten für Landwirtschaft…).<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Bei der Aufstellung des Regionalplans Rhein-Neckar wur<strong>den</strong> die<br />

landwirtschaftlichen Fachgrundlagen in <strong>den</strong><br />

Gesamtabwägungsprozess eingebracht. Gem.<br />

"Landwirtschaftlichen Fachplans Rheinpfalz"<br />

(Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 2009) sind die in der<br />

Stufe 1 bewerteten Landwirtschaftsflächen als Vorschlag für die<br />

Ausweisung eines Vorranggebietes eingeflossen, die Stufen 2 und<br />

3 als Vorschlag für ein Vorbehaltsgebiet. Die Stufe 0 wurde im<br />

Landwirtschaftsbeitrag als sonstige Landwirtschaftsfläche / derzeit<br />

ohne Bewertung dargestellt.<br />

Die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte zeigt das Ergebnis der Abwägung. Dabei<br />

ist <strong>zu</strong> beachten, dass sich keine monofunktionalen<br />

Vorranggebiete/Vorbehaltsgebiete überlagern. Wo keine<br />

regionalplanerische Aussage (Vorrang-/Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft) getroffen ist, verbleibt die nachrichtliche<br />

Übernahme der bestehen<strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ng. Im zitierten<br />

Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 wur<strong>den</strong> keine<br />

Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Eine Überlagerung der<br />

Rohstoffdarstellungen mit Vorranggebietsausweisung für<br />

Landwirtschaft fand auch im ROP Rheinpfalz nicht statt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1371 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2577 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

An vielen Stellen ist es nicht verständlich, warum die<br />

Vorbehaltsgebiete nicht Vorranggebiete sind, wenn sonst kein<br />

Vorrang ersichtlich ist. Daher sollten in diesen Fällen<br />

Vorbehaltsgebiete in Vorranggebiete geändert wer<strong>den</strong> (S. 100).<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Aus <strong>den</strong> fachlichen Beiträgen <strong>zu</strong>r Landwirtschaft in <strong>den</strong> drei<br />

länderbezogenen Teilräumen der Metropolregion ist ein fachlicher<br />

Vorschlag enthalten, wie aufgrund der jeweiligen Bedeutung<br />

einzelne Landwirtschaftsflächen in die regionalplanerische<br />

Abwägung eingehen sollen. Die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte stellt das<br />

überfachliche, überörtliche und <strong>zu</strong>sammenfassende<br />

Abwägungsergebnis dar. Zu beachten ist, dass der Regionalplan<br />

Rhein-Neckar keine Überlagerungen sog. monofunktionaler<br />

Vorränge beinhaltet (z. B. für Landwirtschaft, Hochwasserschutz,<br />

Naturschutz) und auch keine Rangfolge von einem<br />

"durchschlagen<strong>den</strong>" Vorranggebiet mit darunter liegendem<br />

Vorbehaltsgebiet einer anderen Nut<strong>zu</strong>ng vorsieht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1372 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2578 Privat<br />

entspr.<br />

2541<br />

(Bürgergruppierung: Zukunftswerkstatt<br />

Pfaffengrund)<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

Es wird gefordert, die Flächen im Bereich Pfaffengrund Ost als<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar<strong>zu</strong>stellen. Die Flächen<br />

haben eine sehr hohe klimaökologische Bedeutung, die nicht<br />

eingeschränkt wer<strong>den</strong> darf.<br />

nicht folgen<br />

Im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar ist die thematisierte Fläche (Pfaffengrund Ost) in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als "sonstiges landwirtschaftliches Gebiet und<br />

sonstige Fläche" dargestellt.<br />

In gleicher Weise war/ist auch schon im gültigen Regionalplan<br />

Unterer Neckar 1992 bzw. in dessen Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte hier<br />

flächengleich ein "Sonstiger landwirtschaftlicher Bereich und<br />

sonstiger Freiraum" sowie ein "Siedlungsbereich für Wohnen"<br />

dargestellt. (Auf die damit verbun<strong>den</strong>en regionalplanerischen<br />

Intentionen wird ergänzend verwiesen.)<br />

Damit lagen und liegen auf dieser Fläche keine<br />

regionalplanerischen Restriktionen, die <strong>zu</strong>nächst einer<br />

anderweitigen Nut<strong>zu</strong>ng entgegenstehen wür<strong>den</strong>. Vor diesem<br />

Hintergrund könnte die Stadt Heidelberg hier in entsprechende<br />

bauliche Planungsüberlegungen treten, sofern die fehlen<strong>den</strong><br />

Alternativen, insbesondere aber der Bedarf belegt wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Neben der genannten Alternativen- und Bedarfsbetrachtung<br />

wäre/ist damit ebenso die klimaökologische Bedeutung dieses<br />

Landschaftsbereiches auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung<br />

<strong>zu</strong> diskutieren und ab<strong>zu</strong>wägen.<br />

Die klimaökologische Bedeutung wird aber keinensfalls durch die<br />

regionalplanerischen Darstellungen bzw. Ausweisungen<br />

eingeschränkt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1373 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.1<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2579 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

entspr.<br />

2305<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

In Birkenau sollten Flächen, die als „Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft" oder als „sonstige landwirtschaftliche Gebiete"<br />

ausgewiesen sind, in „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" oder <strong>zu</strong>mindest in „Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" umgewandelt wer<strong>den</strong> (oder<br />

<strong>zu</strong>sätzlich mit dieser Funktion belegt wer<strong>den</strong>).Im Rahmen des<br />

Strukturwandels in der Landwirtschaft ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass<br />

diese marginalen landwirtschaftlichen Flächen im hügeligen Land<br />

langfristig nicht mehr intensiv genutzt wer<strong>den</strong>, so dass bereits<br />

frühzeitig in dem regionalen Grün<strong>zu</strong>g Richtung Naturschutz und<br />

Landschaftspflege geplant wer<strong>den</strong> sollte. Die Flächen, die um<br />

Birkenau herum derzeit noch als „Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft" ausgewiesen sind, haben ein großes ökologisches<br />

Potenzial als Offenlandfläche direkt angrenzend an Wald.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Flächen für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund sind gem. der<br />

fachlichen Angaben der Oberen Naturschutzbehörde des RP<br />

Darmstadt i<strong>den</strong>tifiziert. Eine mögliche Nut<strong>zu</strong>ngsaufgabe von<br />

landwirtschaftlichen Flächen ist nicht Grundlage für die<br />

Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege.<br />

2580 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

entspr.<br />

2306<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

[… sollten Flächen, die als „Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft" oder als „sonstige landwirtschaftliche Gebiete"<br />

ausgewiesen sind, in „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" oder <strong>zu</strong>mindest in „Vorbehaltsgebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" umgewandelt wer<strong>den</strong> (oder<br />

<strong>zu</strong>sätzlich mit dieser Funktion belegt wer<strong>den</strong>.]<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die landschaftliche Umgebung von Birkenau ist bereits mit einem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g belegt.<br />

Die vorherige Anregung für Birkenau ergänzt sich ähnlich auf <strong>den</strong><br />

gesamten regionalen Grün<strong>zu</strong>g.<br />

2581 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

3000<br />

2.3.1.3<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft (G)<br />

NOK-VBG10 Walldürn/Buchen<br />

(O<strong>den</strong>wald), Altheim<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist die<br />

Ausweisung der Fläche NOK-VBG10 - Walldürn/Buchen (O<strong>den</strong>wald)<br />

als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung möglich. Als<br />

sonstige naturschutzfachliche Beurteilung wird angemerkt, dass im<br />

Südwesten ein kleiner Magerrasen (§32 Biotop) aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet ausgespart wer<strong>den</strong> sollte.<br />

folgen<br />

Die betreffende §32 Biotop- Fläche des Magerrasens liegt am<br />

südwestlichen Rand des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Walldürn/Buchen (O<strong>den</strong>wald), Altheim (NOK-<br />

VBG10). Auf Grund dieser Randlage kann es in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aus dem Vorbehaltsgebiet ausgespart und als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft festgelegt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1374 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2582 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

1868<br />

2257<br />

- Die Festlegung im 4. Spiegelstrich <strong>zu</strong>r standortangepassten<br />

Bewirtschaftung von Wald und Flur und <strong>zu</strong>r nachhaltigen<br />

Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng unter Beachtung agrarstruktureller Belange ist eher<br />

in <strong>den</strong> Plansätzen 2.3.1 Landwirtschaft und 2.3.2 Forstwirtschaft<br />

relevant.<br />

nicht folgen<br />

Unter dem Plansatz 2.2.2.1 Sicherung der Bo<strong>den</strong>funktionen sind<br />

allgemeine Anforderungen <strong>zu</strong>m nachhaltigen Umgang mit der<br />

Ressource Bo<strong>den</strong> subsumiert, die einen Beitrag <strong>zu</strong>r Sicherung des<br />

Bo<strong>den</strong>s und seiner Funktionen leisten können. Der Land- und<br />

Forstwirtschaft kommen dabei als primäre Bo<strong>den</strong>nutzer besondere<br />

Verantwortung <strong>zu</strong>, weshalb eine Erwähnung der<br />

standortangepassten Bewirtschaftung von Wald und Flur (auch im<br />

Sinne der in §17 BBodSchG definierten guten fachlichen Praxis)<br />

innerhalb des Bo<strong>den</strong>schutz-Grundsatzes angemessen erscheint.<br />

2583 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

- Die lediglich nachrichtliche Darstellung von „Sonstige Waldfläche,<br />

Gehölz" im Einheitlichen Regionalplan trifft <strong>zu</strong> großen Waldgebieten<br />

keine planerische Aussage über deren Wertigkeit. Wie im<br />

RPS/RegFNP 2010 sollten auch diese großen Bereiche als<br />

„Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft" dargestellt wer<strong>den</strong>,<br />

da die Erhaltung des Waldes auch hier Vorrang vor anderen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen haben soll.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für die Waldflächen, wo im regionalplanerischen<br />

Abwägungsergebnis andere Vorränge dargestellt sind, ist die<br />

darunterliegende Nut<strong>zu</strong>ngsart "Wald" als nachrichtlicher Bestand<br />

aus ATKIS dargestellt. Die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte zeigt das<br />

überfachliche Abwägungsergebnis. Es wird darauf verwiesen, dass<br />

die Bewirtschaftung des Waldes in <strong>den</strong> drei Landeswaldgesetzen<br />

der beteiligten Bundesländer geregelt ist.<br />

2584 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

- Die raumbedeutsamen forsthoheitlichen Belange wur<strong>den</strong> für <strong>den</strong><br />

Kreis Bergstraße im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans<br />

Südhessen 2010 zwischen <strong>den</strong> Forstbehör<strong>den</strong> und dem Dezernat<br />

Regionalplanung abgestimmt. Die Ergebnisse dieser Abstimmung<br />

sind im rechtskräftigen RPS/RegFNP 2010 dargestellt. Um<br />

einheitliche Planwerke sicher<strong>zu</strong>stellen, sind diese auch in <strong>den</strong><br />

Regionalplan Rhein-Neckar <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar entfaltet für <strong>den</strong> Kreis Bergstraße<br />

ein Vorschlagsrecht. Aufgrund der ländergrenzenorientierten<br />

Harmonisierung von fachplanerischen Grundlagen, <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong><br />

Vorgaben der Raumordnungskommission bzw. dem Plangeber<br />

überlassene Planungsmethodik wird die Darstellung der<br />

forstwirtschaftlichen Aussagen des Regionalplans Südhessen nicht<br />

pauschal übernommen.<br />

2585 Forstamt Donnersberg - Das Forstamt Donnersberg sieht keinen Ergän<strong>zu</strong>ngs- oder<br />

Kenntnisnahme<br />

Änderungsbedarf aus forstlicher Sicht.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1375 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2586 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

entspr.<br />

1012<br />

1230<br />

2085<br />

2039<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

- In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird bei Altlußheim das ehemalige<br />

Munitionsdepot Kirrlach fälschlicherweise noch als Sonderfläche<br />

Bund dargestellt. Das Gelände wurde inzwischen rückgebaut und<br />

an <strong>den</strong> Landesbetrieb ForstBW <strong>zu</strong>rückgegeben. Die betroffene<br />

Fläche muss als Waldfläche dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aus der dargestellten Begründung wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

der gesamte genannte Bereich künftig mit einem Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g (Z) überlagert und als Wald dargestellt. Eine kleine<br />

nördliche Teilfläche wird in <strong>den</strong> benachbarten<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereich und das Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (Z) einbezogen, die gesamte<br />

übrige Fläche wird als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Z) ausgewiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1376 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2587 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

entspr.<br />

Förderung<br />

1663<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

- Es wird angemerkt, dass die Vorrang- und Vorbehaltsflächen für<br />

Wald und Forstwirtschaft im Entwurf der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte - im<br />

Unterschied <strong>zu</strong>r bisherigen Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte - unvollständig<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Vorranggebiete für Wald und Forstwirtschaft (Plansatz 2.3.2.2)<br />

wur<strong>den</strong> gezielt <strong>zu</strong>r Waldfunktionen-Sicherung und<br />

Waldstrukturentwicklung ausgewiesen. Diese Vorranggebiete<br />

dürfen für andere Nut<strong>zu</strong>ngen und Funktionen, welche <strong>den</strong> Wald<br />

und seine Wirkungen beeinträchtigen können, nicht in Anspruch<br />

genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Durch die erfolgte Vorrangausweisung überlagern insbesondere<br />

FFH und VSG als Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Plansatz 2.2.1.2) die Vorranggebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft. Hierbei gehen wesentliche Informationen<br />

verloren, auch wenn das Ziel Freiraumsicherung bzw.<br />

Biotopverbund grundsätzlich gesichert wird.<br />

Der forstwirtschaftliche Planungsbeitrag hat unterschiedliche<br />

Schutz- und Erholungsfunktionen von Waldflächen i<strong>den</strong>tifiziert und<br />

Vorschläge <strong>zu</strong>r Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

für Wald und Forstwirtschaft an die Regionalplanung geliefert. Die<br />

Landschaftsrahmenplanung BW nimmt diese Grundlagendaten auf<br />

(Kap. 8 Wald und Forstwirtschaft). Die Regionalplanung hat die<br />

Aufgabe überörtlich, überfachlich und <strong>zu</strong>sammenfassend die<br />

Belange an <strong>den</strong> Raum ein<strong>zu</strong>stellen und ab<strong>zu</strong>wägen (vgl. auch<br />

Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.2.2 "Als Vorranggebiete (…) wer<strong>den</strong> nach<br />

Abwägung anderer schutzbedürftiger Freiraumfunktionen die<br />

Waldflächeen regionalplanerisch gesichert (…)"). Die fachlichen<br />

Grundlagen der forstwirtschaftlichen Planung wer<strong>den</strong> nicht im<br />

Einzelnen im Regionalplan aufgeführt. Jeder einzelnen Fachplanung<br />

müßte hier detailliert Raum <strong>zu</strong>r Begründung eingeräumt wer<strong>den</strong>.<br />

Damit ist die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in der vorliegen<strong>den</strong><br />

Entwurfsfassung fehlerhaft und missverständlich, da ein Teil der<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Wald und Forstwirtschaft<br />

überlagert wer<strong>den</strong>, ein anderer Teil jedoch sichtbar bleibt. Dies<br />

erweckt <strong>den</strong> Eindruck, dass nur relativ wenige Waldflächen die<br />

Kriterien als Vorranggebiete erfüllen wür<strong>den</strong>.<br />

Fehlinterpretationen im Bereich der Vorranggebiete Wald und<br />

Forstwirtschaft können auch dadurch entstehen, dass die<br />

Vorrangflächen entweder gar nicht wahrgenommen oder durch die<br />

Farbgebung der Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege<br />

lediglich (vermeintlich durchscheinend) als Vorbehaltsflächen für<br />

Wald und Forstwirtschaft angesehen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollte wie folgt geändert wer<strong>den</strong>:<br />

Die Darstellung aller Waldflächen (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

für Wald und Forstwirtschaft) sollte in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

übernommen wer<strong>den</strong>. Dies könnte z.B. in der Form erfolgen, dass<br />

die Vorranggebiete für Forstwirtschaft (dunkelgrün) und die<br />

Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft (mittelgrün) durch die<br />

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (rote<br />

Schraffur) überlagert wer<strong>den</strong>.<br />

Sollte eine Änderung der kartenmäßigen Darstellung (Farbgebung)<br />

nicht möglich sein, ist <strong>zu</strong>mindest eine explizite verbale Ergän<strong>zu</strong>ng<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar folgt der Planungssystematik, dass<br />

sich keine monofunktionalen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

überlagern. Es trifft nicht <strong>zu</strong>, dass unter einem Vorranggebiet<br />

Naturschutz und Landschaftspflege ein Vorbehaltsgebiet z.B. für<br />

Wald und Forstwirtschaft liegen kann. Sobald ein prioritärer Vorrang<br />

dargestellt ist, verbleibt darunter die bestehende - sog.<br />

nachrichtliche Übernahme - der tatsächlichen Nut<strong>zu</strong>ng (hier: Wald).<br />

Die Regionalen Grünzüge signalisieren <strong>den</strong> Freiraumschutz für<br />

verschie<strong>den</strong>e Freiraumfunktionen.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die Farbgebung möglichst<br />

optimiert, damit die Einteilung Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete<br />

und die nachrichtliche Darstellung des Waldes (z.B. unter anderen<br />

Vorrängen) besser unterscheidbar ist.<br />

Grundsätzlich gilt, dass sich die Nut<strong>zu</strong>ng des Waldes nach dem<br />

Landeswaldgesetz aus<strong>zu</strong>richten hat. Die Regionalplanung kann<br />

keine Festlegungen <strong>zu</strong>r Art der Nut<strong>zu</strong>ng treffen - auch bei der<br />

Darstellung von anderen Vorranggebieten auf Waldflächen müssen<br />

die gesetzlichen Regelungen des Landeswaldgesetzes beachtet<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1377 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2587<br />

im Kapitel 2.3 in folgender Form und/oder eine Ergän<strong>zu</strong>ng in der<br />

Legende <strong>zu</strong>r Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte erforderlich:<br />

- Der Textteil des Einheitlichen Regionalplans sollte um das Kapitel<br />

8.5 „Folgerungen für regionalplanerische Festset<strong>zu</strong>ngen von<br />

Waldflächen - Planungshinweise" aus dem Landschaftsrahmenplan<br />

ergänzt wer<strong>den</strong> - insbesondere um die Tabelle Nr. 8.<br />

- Da<strong>zu</strong> gehört auch die Ergän<strong>zu</strong>ng des Kapitels 2.3 um eine<br />

Übersichtskarte mit <strong>den</strong> Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Wald und<br />

Forstwirtschaft analog der Übersichtskarten für z.B. Verkehr,<br />

Rohstoffsicherung oder Win<strong>den</strong>ergieanlagen.<br />

- In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte muss deutlich gestellt wer<strong>den</strong>, dass<br />

das prioritäre Ziel der Freiraumsicherung (Vorranggebiete<br />

Naturschutz und Landschaftspflege) andere Freiraumnut<strong>zu</strong>ngen<br />

wie z.B. Vorranggebiete für Wald und Forstwirtschaft in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte überlagert.<br />

- Die Legende der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wäre hier für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum in folgender Form <strong>zu</strong> ergänzen: „Die<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Wald und Forstwirtschaft<br />

wer<strong>den</strong> im Teilraum für Ba<strong>den</strong>- Württemberg nur dargestellt,<br />

sofern Sie nicht durch Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege überlagert sind".<br />

2588 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

entspr.<br />

Förderung<br />

4276<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

- Weiterhin sollte der Regionalplan bzw. der Landschaftsrahmenplan<br />

um ein Kapitel „Ersatzaufforstungs- bzw. Ausgleichsflächen"<br />

ergänzt wer<strong>den</strong>. Gerade das erforderliche Flächenpotential, das<br />

sich aus forstrechtlichen Ausgleichsforderungen ergibt<br />

(Ersatzaufforstungen), wird im Regionalplan nicht behandelt. Im<br />

Regionalplan sollte neben der Ausweisung von z.B. Vorrangflächen<br />

für Rohstoffabbau und Win<strong>den</strong>ergie verbindlich dargelegt wer<strong>den</strong>,<br />

wie der forstrechtliche Ausgleich - in Anbetracht der immer<br />

knapper wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Flächenverfügbarkeit aus der Landwirtschaft -<br />

realisiert wer<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Mit Ausnahme der Angaben im Regionalplan Südhessen <strong>zu</strong><br />

"Ersatzaufforstungs- und Ausgleichsflächen" liegen für die von <strong>den</strong><br />

forstwirtschaftlichen Fachplanungsträgern gelieferten Daten keine<br />

Angaben für solche potentiellen Standorte vor. Im Zuge des<br />

Aufstellungsverfahrens wurde explizit seitens der beteiligten<br />

Fachplanung in Rheinland-Pfalz und Ba<strong>den</strong>-Württemberg auf diese<br />

Aussagen verzichtet. Sie sind damit nicht Bestandteil einer<br />

regionalplanerischen Abwägung. Die <strong>zu</strong> erbringende<br />

Kompensationsleistung für einen forstrechtlichen Ausgleich muss<br />

auf der Vorhabensebene abgearbeitet wer<strong>den</strong>. In der Begründung<br />

<strong>zu</strong> PS 2.3.2.4 wird darauf verweisen, dass aufgrund der<br />

besonderen Bedeutung von Wald in der Rheinebene nach<br />

Möglichkeit der relativ geringe Waldanteil <strong>zu</strong>r Verbesserung der<br />

ökologischen Gesamtsituation erhöht wer<strong>den</strong> soll.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1378 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2589 Vermögen und Bau Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg<br />

entspr.<br />

Betriebsleitung<br />

235<br />

653<br />

(die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>gleich im<br />

Namen und im Auftrag des<br />

Ministeriums für Finanzen und<br />

Wirtschaft Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

abgegeben)<br />

- Die im Bereich der Bebauungsplanfläche "Handschuhsheim/ Sport -<br />

und Gesamthochschulflächen nördlich des Klausenpfades"<br />

eingezeichnete "Sonstige Waldfläche, Gehölz" ist ebenfalls<br />

heraus<strong>zu</strong>nehmen und als "Siedlungsfläche Wohnen, Industrie und<br />

Gewerbe" dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Forderung wird teilweise gefolgt.<br />

Die thematisierte Fläche wird als Sonstiges landwirtschaftliches<br />

Gebiet und sonstige Fläche (N) in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellt (im gültigen FNP des Nachbarschaftsverbandes<br />

Heidelberg-Mannheim ist diese Fläche als Sport- und Freizeitfläche<br />

dargestellt).<br />

2590 Forstamt Rheinhessen - Für notwendige Ausgleichsflächen in Rheinhessen sind naturnahe Kenntnisnahme<br />

Waldneuanlagen vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Dieser Forderung entspricht auch der PS 2.3.2.4 (im weiteren Sinne<br />

trifft die auf die Rheinebene bezogene<br />

Waldvermehrungsnotwendigkeit auch auf die angesprochenen<br />

Übergänge <strong>zu</strong>m rheinhessischen Tafel- und Hügelland <strong>zu</strong>).<br />

2591 Gemeinde Malsch - Für die Gemeinde Malsch ist im Zusammenhang mit der<br />

folgen<br />

Fortschreibung der 11. Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes beim<br />

entspr.<br />

Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg eine gewerbliche Die genannte Fläche zwischen Bahnlinie und Gewerbegebiet Rot<br />

668<br />

Erweiterungsfläche zwischen der Bahnlinie und dem<br />

(die bereits in der letzten Fassung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes des<br />

Gewerbegebiet Rot-Malsch aufgenommen wor<strong>den</strong>. Diese Fläche<br />

ist ca. 4,5 ha groß. Sie ist in der beiliegen<strong>den</strong> Anlage 1 mit MA 3<br />

bezeichnet. Sie soll <strong>den</strong> Bedarf decken, welcher der Gemeinde aus<br />

GVV Rauenbergs als geplante Gewerbe-/Industriefläche enthalten<br />

war) wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs als<br />

restriktionsfreie Fläche dargestellt.<br />

der vom Regionalplan <strong>zu</strong>gedachten gewerblichen<br />

Siedlungsentwicklung aus der Eigenentwicklung erwächst. Diese Damit wird dem Anliegen der Gemeinde Malsch gefolgt.<br />

Fläche ist allerdings im Regionalplanentwurf als „lindgrüner<br />

Flecken" (sonstige Waldflächen, Gehölz nachrichtlich dargestellt)<br />

ausgewiesen. Wir beantragen die Umwandlung in eine „weiße"<br />

Fläche.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1379 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2592 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Aus Sicht des Kreisforstamtes ist es wichtig, dass Wald und<br />

Forstwirtschaft in <strong>den</strong> Zielen und Grundsätzen des Regionalplans<br />

gesamthafte Berücksichtigung fin<strong>den</strong>. Nur so kann auch auf dieser<br />

Planungsebene der gesetzliche Auftrag von Wald und<br />

Forstwirtschaft umgesetzt wer<strong>den</strong>. Die jeweiligen Darstellungen<br />

und Einzelpositionen im Regionalplan sollten immer vor diesem<br />

Hintergrund gesehen, geprüft und ggf. noch korrigiert wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2593 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Im Bereich des Rhein-Neckar-Kreises wer<strong>den</strong> Waldflächen<br />

entweder als „Vorrangflächen für Forstwirtschaft", als<br />

„Vorbehaltsgebiete für Wald und Forstwirtschaft", oder als<br />

„sonstige Waldflächen" ausgewiesen. Diese Art der Behandlung<br />

und Darstellung der Waldflächen über 3 unterschiedliche grüne<br />

Farbschattierungen ist sehr missverständlich. Sie führt leicht <strong>zu</strong><br />

Fehlinterpretationen für die jeweiligen Waldflächen. Der Wald wird<br />

damit <strong>zu</strong>dem nicht gesamthaft gesehen, sondern nach nicht immer<br />

nachvollziehbaren Kriterien kategorisiert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Grundsätzlich gelten für alle Waldflächen im Rhein-Neckar-Kreis die<br />

Vorgaben der fachgesetzlichen Regelungen im Landeswaldgesetz<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg. Die unterschiedlichen Schutz- und<br />

Erholungsfunktionen des Waldes im Rhein-Neckar-Kreis (explizit<br />

nicht Wirtschaftsfunktionen) wur<strong>den</strong> der Regionalplanung seitens<br />

des Landesbetriebes Forst BW (RP Freiburg) <strong>zu</strong>r Abwägung mit<br />

anderen Belangen an <strong>den</strong> Raum <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt. Die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte stellt gem. ihres Gesamtplanungsauftrags<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Wald und Forstwirtschaft dar.<br />

Da der Plan auf Überlagerungen einzelner Ausweisungen<br />

verzichtet, wird Wald u.a. auch als nachrichtliche Übernahme<br />

(Bestand) dargestellt, ohne dass damit die Bedeutung des Waldes<br />

an sich in Frage steht. Die Überlagerung von Grünzügen und<br />

Grünzäsuren dient der Freiraumsicherung inklusive der<br />

Waldflächen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1380 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2594 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - In <strong>den</strong> Waldflächen sind auch in großem Umfang „Vorranggebiete Kenntnisnahme<br />

für Naturschutz- und Landschaftspflege" über eine schräge<br />

entspr.<br />

Zusatzsignatur ausgewiesen. Teilweise sind FFH-Gebiete<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1687<br />

einbezogen, oft aber auch Waldgebiete ohne besondere<br />

naturschutzrechtliche Zweckbindung. Nach unserer Interpretation<br />

handelt es sich um Bereiche mit besonderer Bedeutung für <strong>den</strong><br />

regionalen Biotopverbund. Je<strong>den</strong>falls lässt ein Vergleich mit der<br />

„Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" diesen Schluss<br />

<strong>zu</strong>.<br />

In <strong>den</strong> Vorranggebieten von Naturschutz- und Landschaftspflege<br />

haben nach Plansatz 2.2.1.2 die Ziele des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege „Vorrang vor entgegenstehen<strong>den</strong> oder<br />

beeinträchtigten Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen". Diese Waldflächen wer<strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>gleich über die Farbgebung (helles Grün) nur als „sonstige<br />

Waldflächen" definiert. Damit entsteht der Eindruck, dass die<br />

Waldflächen in unterschiedliche Kategorien eingeteilt wer<strong>den</strong>. Dies<br />

widerspricht <strong>den</strong> grundsätzlichen Zielen einer multifunktionalen<br />

Forstwirtschaft, wie sie dem Landeswaldgesetz von Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg (LWaldG) <strong>zu</strong> Grunde liegt. Die Kategorisierung<br />

widerspricht auch der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.3.2.1, wonach<br />

eingeräumt wird, dass eine Gliederung der Waldflächen in<br />

ökonomischen, ökologischen oder sozialen Funktionen in der Regel<br />

nicht möglich ist. Die großflächige Ausweisung von<br />

Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege im Wald<br />

greift auch in grundsätzliche und von der Waldgesetzgebung<br />

vorgesehene Ermessensspielräume der Waldeigentümer bei ihrer<br />

Die Waldflächen, die von Vorranggebieten für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege überlagert sind, sind als nachrichtliche<br />

Bestandsfläche Wald dargestellt. Für alle Waldflächen gelten die<br />

einschlägigen Vorgaben und Regelungen des Landeswaldgesetzes.<br />

Die Regionalplanung stellt bedeutende Flächen für <strong>den</strong><br />

Biotopverbund dar. Die Art und das Maß der Nut<strong>zu</strong>ng der<br />

Waldflächen können nicht von der Regionalplanung festgelegt<br />

wer<strong>den</strong>. Die ordnungsgemäße Forstwirtschaft, wie sie im<br />

Landeswaldgesetz geregelt ist, obliegt der Forstwirtschaft unter<br />

Wahrung der sonstigen fachplanerischen Anforderungen an <strong>den</strong><br />

Wald.<br />

2595 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Um bei künftigen Planungen Fehlinterpretationen im Bereich von<br />

Wald und Forstwirtschaft <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, wird vorgeschlagen,<br />

folgende Änderungen vor<strong>zu</strong>nehmen:<br />

> In Kapitel 2.3.2 Wald und Forstwirtschaft ist die gesamthafte<br />

Bedeutung und Leistung des Waldes heraus<strong>zu</strong>stellen und vor die<br />

einzelnen Teilaspekte dieses Kapitels <strong>zu</strong> setzen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

PS 2.3.2.1 stellt explizit die multifunktionale Bedeutung des Waldes<br />

heraus. Ebenso ist auf die Bedeutung einer nachhaltigen<br />

Forstwirtschaft verwiesen, die diese Funktionen des Waldes<br />

sichern und weiterentwickeln sollen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1381 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2596 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Um bei künftigen Planungen Fehlinterpretationen im Bereich von<br />

Wald und Forstwirtschaft <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, wird vorgeschlagen,<br />

folgende Änderungen vor<strong>zu</strong>nehmen:<br />

[…]<br />

> Der Textinhalt des Einheitlichen Regionalplans sollte um <strong>den</strong><br />

Abschnitt 8.5 „Folgerung für regionalplanerische Festset<strong>zu</strong>ng von<br />

Waldflächen - Planungshinweise" aus dem Landschaftsrahmenplan<br />

ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Das Kap. 8.5 aus der Landschaftsrahmenplanung BW (S. 130 f) ist<br />

Teil des fachplanerischen Abwägungsmaterials, das seitens der<br />

Forstverwaltung in das Regionalplanaufstellungsverfahren<br />

eingebracht wurde. Bei der Regionalplanung als Gesamtplanung<br />

geht es darum, die unterschiedlichen Anforderungen an <strong>den</strong> Raum<br />

aufeinander ab<strong>zu</strong>stimmen. Kap. 8.5 zeigt Kriterien auf, wie die<br />

fachlichen Vorschläge <strong>zu</strong>r regionalplanerischen Einstufung der<br />

Waldbereiche begründet sind.<br />

2597 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Um bei künftigen Planungen Fehlinterpretationen im Bereich von<br />

Wald und Forstwirtschaft <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, wird vorgeschlagen,<br />

folgende Änderungen vor<strong>zu</strong>nehmen:<br />

[…]<br />

> Die kartenmäßige Behandlung und Darstellung der Waldflächen<br />

sollte analog <strong>zu</strong>r Behandlung im bisherigen Regionalplan<br />

vorgenommen wer<strong>den</strong>, d. h. Waldflächen mit einheitlicher grüner<br />

Grundfarbe versehen wer<strong>den</strong>, Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft mit einer gesonderten roten Schraffur.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Raumordnungskommission hat Vorgaben <strong>zu</strong> Form und Inhalt<br />

des Regionalplans Rhein-Neckar festgelegt. Eingeflossen sind<br />

dabei die Planzeichenvorgaben aus der "Generallegende für die<br />

Gesamtkarte der regionalen Raumordnungspläne" (Rhl.-Pf.) bzw.<br />

der Verwaltungsvorschrift Regionalpläne (BW). In bei<strong>den</strong> ist keine<br />

Schraffur für VRG / VBG Wald und Forstwirtschaft vorgesehen,<br />

sondern vielmehr eine flächige Darstellung (grün).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1382 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2598 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis - Bisher waren alle Waldflächen in der regionalen Freiraumkategorie<br />

„Schutzbedürftige Bereiche für die Forstwirtschaft" verbindlich<br />

ausgewiesen. Damit war der Vorrang vor anderen Nut<strong>zu</strong>ngsarten<br />

eindeutig geregelt. Jetzt wer<strong>den</strong> die Flächen hingegen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nur als „Vorbehaltsgebiet für Wald und<br />

Forstwirtschaft" dargestellt. Lediglich auf Kleinstflächen sollen<br />

künftig noch „Vorranggebiete für Wald und Forstwirtschaft"<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Somit hätte der Wald nur noch auf etwa 3 %<br />

der im Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis liegen<strong>den</strong> Flächen bei<br />

raumbedeutsamen Planungen tatsächlich Vorrang.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anregung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Durch die Darstellung eines Großteils der Waldgebiete als<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege wird ein<br />

erhebliches Konfliktpotential mit der Nutzfunktion des Waldes<br />

gesehen. Deshalb bestehen gegen die neue Gewichtung<br />

erhebliche Be<strong>den</strong>ken.<br />

Im Regionalplan Unterer Neckar (1992) sind nicht alle Waldflächen<br />

als "Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft" (Plansatz<br />

3.3.3.1) dargestellt.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> keine monofunktionalen<br />

Vorränge überlagert. Es findet gem. dem Auftrag an die<br />

Regionalplanung bei der Festlegung von Zielen der Raumordnung<br />

eine abschließende Abwägung statt. Mit Blick auf die sich<br />

ändern<strong>den</strong> Erfordernisse seit 1992 greift nun der Regionalplan<br />

Rhein-Neckar fachgesetzliche Vorgaben, wie die Sicherung der<br />

Biodiversität über die Ausweisung von Biotopverbundstrukturen<br />

gem. Naturschutzrecht auf (vgl. hier<strong>zu</strong> auch<br />

Landschaftsrahmenplanung BW Kap. 3.2). Weitgehend setzen sich<br />

die Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege aus<br />

bereits fachrechtlich ausgewiesenen Schutzgebieten <strong>zu</strong>sammen<br />

(z.B. Natura 2000-Gebiete, geschützte Waldgebiete). Diese<br />

regionalplanerischen Festlegungen verstehen sich als<br />

Flächensicherung <strong>zu</strong>m Aufbau eines überörtlichen<br />

Biotopverbundsystems.<br />

Damit gehen keine regionalplanerisch Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen<br />

für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft einher. Das<br />

Landeswaldgesetz BW regelt die ordnungsgemäße Nut<strong>zu</strong>ng des<br />

Waldes, maßgeblich sind die §§ 8 und 9 bzgl. Sicherung und<br />

Erhaltung, §§ 13 und 14 <strong>zu</strong>r nachhaltigen und pfleglichen<br />

Bewirtschaftung, §§ 29-33 <strong>zu</strong> geschützten Waldgebieten und § 42<br />

<strong>zu</strong>r Förderung der Forstwirtschaft <strong>zu</strong> nennen.<br />

Die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sind im Kap. 8<br />

Landschaftsrahmenplanung benannt. Die Bedeutung des Waldes in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar spiegelt sich in <strong>den</strong> Plansätzen<br />

des Kap. 2.3.2.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1383 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2599 Stadtverwaltung Speyer - Anmerkung <strong>zu</strong>r Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte / Planzeichnung:<br />

Sonstige Waldfläche, Gehölz:<br />

Als „Sonstige Waldfläche, Gehölz" ist der offen<strong>zu</strong>haltende Teil in<br />

der Kleinen Lann dargestellt. Hier sieht der<br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan <strong>zu</strong>r Deponie und<br />

Bauschuttrecyclinganlage „Kleine Lann" eine Offenhaltung vor mit<br />

dem Ziel, einen Komplex mit Grünland mittlerer Standorte und<br />

Sandrasen <strong>zu</strong> entwickeln bzw. <strong>zu</strong> erhalten. Außerdem wird mit<br />

dieser Darstellung der Bereich der ehemaligen Mülldeponie an der<br />

Alten Speyerer Weide dargestellt, der nach dem BPL als Fläche für<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>m Schutz, <strong>zu</strong>r Pflege und <strong>zu</strong>r Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft gewidmet ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Bei der Darstellung "sonstige Waldfläche, Gehölz" handelt es sich<br />

eine nachrichtliche Darstellung auf der Grundlage der<br />

Geobasisdaten (hier: ATKIS). Mit dieser Darstellung sind keine<br />

regionalplanerischen Aussagen verbun<strong>den</strong>. Es gelten dort die<br />

angesprochenen bauleitplanerischen Festset<strong>zu</strong>ngen.<br />

2600 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

entspr.<br />

2274<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Redaktionelle Änderung: Berichtigung der Ausweisung der als<br />

„Sonstige Waldfläche, Gehölz" ausgewiesenen Konversionsfläche<br />

„Schießplatz" (richtig: „Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und<br />

sonstige Flächen").<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

2601 Regionalverband Heilbronn-Franken - In Kapitel 2.3.2 erfolgt keine Differenzierung zwischen <strong>den</strong><br />

Kenntnisnahme<br />

forstwirtschaftlichen und <strong>den</strong> ökologischen Waldfunktionen. Dies<br />

wird <strong>zu</strong>r Sicherung der ökologischen Waldfunktionen begrüßt. Die Anregung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2602 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

- Die lediglich nachrichtliche Darstellung von „Sonstige Waldfläche,<br />

Gehölz" im Einheitlichen Regionalplan trifft <strong>zu</strong> großen Waldgebieten<br />

keine planerische Aussage über deren Wertigkeit. Wie im<br />

RPS/RegFNP 2010 sollten auch diese großen Bereiche als<br />

„Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft" dargestellt wer<strong>den</strong>,<br />

da die Erhaltung des Waldes auch hier Vorrang vor anderen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen haben soll.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für die Waldflächen, wo im regionalplanerischen<br />

Abwägungsergebnis andere Vorränge dargestellt sind, ist die<br />

darunterliegende Nut<strong>zu</strong>ngsart "Wald" als nachrichtlicher Bestand<br />

aus ATKIS dargestellt. Die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte zeigt das<br />

überfachliche Abwägungsergebnis. Es wird darauf verwiesen, dass<br />

die Bewirtschaftung des Waldes in <strong>den</strong> drei Landeswaldgesetzen<br />

der beteiligten Bundesländer geregelt ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1384 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2603 Botanische Vereinigung für<br />

Naturschutz in Hessen e.V. (BVNH)<br />

entspr.<br />

1755<br />

- Der bisher nur als "Wald" dargestellte Bereich um Mudau-<br />

Waldleinigen soll als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege dargestellt wer<strong>den</strong> (Ausnahme:<br />

Siedlungsbereich), da dort trotz massiven Einschlags immer noch<br />

große Buchenwälder vorhan<strong>den</strong> sind. Hin<strong>zu</strong> kommt ein wichtiges<br />

Vorkommen des Hirschkäfers. Der Spechtreichtum ist groß und<br />

das Gebiet ist Teil eines länderübergreifen<strong>den</strong> unzerschnittenen<br />

Gebietes (Hessen, Bayern, Ba<strong>den</strong>-Württemberg) von über 100 km².<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Das Waldgebiet im Bereich Mudau-Waldleiningen ist in der<br />

Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen<br />

Teilraum der Metropolregion nicht als ein regionalbedeutsames<br />

Gebiet für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund i<strong>den</strong>tifizert. Als<br />

bedeutsame Räume für <strong>den</strong> Biotopverbund im Wald sind u.a. die<br />

trockenen Waldlebensräume sowie die Biotopschutzwälder<br />

trockener und feuchter Standorte erfasst (s. auch Tab. 4, S. 43 der<br />

Landschaftsrahmenplanung BW). Die Sicherstellung der<br />

Biotopfunktion der vorgetragenen Waldfläche sollte im Rahmen der<br />

Vorgaben des Landeswaldgesetzes Ba<strong>den</strong>-Württemberg erfolgen.<br />

2604 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1439<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 61 Leimen/Nußloch Nordrand Stadt Leimen<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Waldfläche, Gehölz +Sonstige landwirtschaftliche<br />

Gebiete<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Einbeziehung in <strong>den</strong> regionalen Grün<strong>zu</strong>g bzw. in die Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Die Gebiete sind Nahrungsflächen für streng geschützte Arten<br />

wie der Uhu, der in unmittelbarer Nähe, im NSG Leimen Steinbruch<br />

brütet<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Bereich am Nordrand der Stadt Leimen soll als langfristige<br />

Siedlungsentwicklungsfläche <strong>zu</strong>r Verfügung stehen und ist deshalb<br />

nicht mit regionalplanerischen Flächenrestriktionen belegt. Die<br />

Frage einer möglichen Nut<strong>zu</strong>ng mit Belangen des Naturschutzes ist<br />

auf der kommunalen Ebene ab<strong>zu</strong>wägen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1385 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2605 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1539<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1771<br />

2635<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 88 Waldbrunn Markgrafenwald / Mülber See<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Waldfläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (G),<br />

Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft, Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Das Naturschutzgebiet Schwaunewald und der Mülber See<br />

müssen eingebun<strong>den</strong> sei in eine Grünzäsur und ein Vorranggebiet<br />

für Naturschutz (mind. bis 1,5 km nördlich der L 524)<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund wur<strong>den</strong> in der<br />

Landschaftsrahmenplanung BW bedeutende Flächen i<strong>den</strong>tifiziert<br />

(vgl. S. 47). Das NSG Schwanne und der Bereich östlich von<br />

Waldbrunn-Strümpfelbrunn sind Teile des Biotopverbundes.<br />

Weitere biotopschutzwürdige Flächen können auf der Ebene der<br />

örtlichen Landschaftsplanung <strong>den</strong> regionalen Verbund ergänzen.<br />

2606 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1540<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1772<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 90 Waldbrunn Braunklinge/Wagenschwend<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Waldfläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (G),<br />

Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Die einmalig schöne Landschaft mit alten Solitärbäumen nördlich<br />

der L 524 muss gewürdigt wer<strong>den</strong><br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> Bereich Braunklinge in Richtung Bergwald nach Limbach-<br />

Wagenschwend wer<strong>den</strong> keine regionalplanerischen Festlegungen<br />

getroffen. Die Waldflächen mit ihren Funktionen wer<strong>den</strong> gem.<br />

Landeswaldgesetz bewirtschaftet. In der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt ist das Gebiet als Bereich mit besonderer<br />

Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr und Naherholung dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1386 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2607 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1773<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 91 Waldbrunn/Rohern Seebachtal<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Waldfläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege vergrößern<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Das Seebachtal ist ein wertvolles Biotop (Biber am NSG Roberner<br />

See)<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionalplan stellt wichtige Flächen für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund auf der Maßstabsebene 1:75.000 dar. Das<br />

Seebachtal ist maßstabsgerecht als Vorranggebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege dargestellt. Der Bereich nördlich von<br />

Fahrenbach-Robern ist vollständig mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g<br />

<strong>zu</strong>r Freiraumsicherung und einem Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz belegt.<br />

2608 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1541<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2636<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 92 Waldbrunn Eckertsrain<br />

nicht folgen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Waldfläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft, Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Der Wald zwischen Strümpfelbrunn und Wagenschwend hat eine<br />

wertvolle Funktion für <strong>den</strong> Luftkurort Waldbrunn<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> Bereich des Waldgebietes Eckertsrain wer<strong>den</strong> keine<br />

regionalplanerischen Festlegungen getroffen. Die Waldflächen mit<br />

ihren Funktionen wer<strong>den</strong> gem. Landeswaldgesetz bewirtschaftet.<br />

In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt ist das<br />

Gebiet als Bereich mit besonderer Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr<br />

und Naherholung dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1387 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2609 Zentralstelle der Forstverwaltung<br />

Abteilung Hoheit und Dienstleistungen<br />

entspr.<br />

Referat öffentl rechtliche<br />

4223<br />

Fachplanungen und Waldnaturschutz<br />

(Stellungnahme ist mit <strong>zu</strong>ständigen<br />

Forstämtern Annweiler, Bad Dürkheim,<br />

Bienwald (Kandel),<br />

Donnersberg (Kirchheimbolan<strong>den</strong>),<br />

Haardt (Landau), Johanniskreuz, Pfälzer<br />

Rheinauen (Bellheim) und<br />

Rheinhessen (Alzey)abgestimmt.)<br />

2.3.2.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ngen (G)<br />

Grundsätzlich ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass der Regionalplan Wälder oft<br />

nicht in ihrer Vielfachfunktion beurteilt, sondern bestimmte<br />

Wirkungen, wie z.B. für <strong>den</strong> Artenschutz hervorhebt.<br />

Beispielsweise ist auf Seite 24 des Umweltberichtes unter Punkt<br />

3.4.3. derzeitiger Umwelt<strong>zu</strong>stand im Absatz 2 von " Wertvolle<br />

Wälder" die Rede. Dafür sollte besser "... für <strong>den</strong> Artenschutz<br />

bedeutsame Wälder" benutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Unter 2.3.2.1 Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ngen im Regionalplan sollen<br />

<strong>zu</strong>nächst alle Funktion des Waldes erhalten wer<strong>den</strong>, während im<br />

folgen<strong>den</strong> Absatz "die Schutz- und Erholungsfunktionen ... gesichert<br />

und weiterentwickelt wer<strong>den</strong> sollen".<br />

Hier wird die Bedeutung des Waldes als wertvoller<br />

Rohstofflieferant für die heimische Holzindustrie und als<br />

Arbeitsplatzgarant im ländlichen Raum <strong>zu</strong>rückgesetzt. Die<br />

naturnahe Forstwirtschaft sichert in besonderem Maße auch die<br />

nachhaltige Produktion der bedeuten<strong>den</strong> und weltweit knappen<br />

Ressource Holz. Ich schlage daher vor, <strong>den</strong> letzten Satz unter<br />

2.3.2.1 ab<strong>zu</strong>ändern: "Diese Funktionen des Waldes ... sollen ...<br />

gesichert und weiterentwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Im Umweltbericht auf S. 24 wird im 3. Abs. des Kap. 3.4.3 ergänzt:<br />

"Wertvolle Wälder für <strong>den</strong> Artenschutz (…)"<br />

In <strong>den</strong> allgemeinen Zielset<strong>zu</strong>ngen des PS 2.3.2.1 beginnt der 2.<br />

Satz mit: "Diese Funktionen des Waldes sowie (…) ".<br />

2610 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Zu PS 2.3.2.2 wird darauf hingewiesen, dass der Plansatz keine<br />

Festlegung <strong>zu</strong> ausnahmsweise <strong>zu</strong>lässigen Nut<strong>zu</strong>ngen enthält und<br />

insoweit restriktiv gefasst ist (auch in der Begründung sind keine<br />

Ausnahmen genannt). Es sollte geprüft wer<strong>den</strong>, ob durch<br />

entsprechende Neuformulierung in Regel-Ausnahme-Form<br />

bestimmte Ausnahmen (etwa für Konzentrationszonen <strong>zu</strong>r<br />

Windkraftnut<strong>zu</strong>ng oder unvermeidbare Infrastrukturvorhaben)<br />

<strong>zu</strong>lässig sein sollen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Im PS 2.3.2.2 wird am Ende 2. Satzes im 1. Absatz eingefügt: "Die<br />

Inanspruchnahme von Wald für technische Infrastrukturen und<br />

Verkehrs- sowie Win<strong>den</strong>ergieanlagen, die aufgrund besonderer<br />

Standortanforderungen nur im Außenbereich realisiert wer<strong>den</strong><br />

können, sind ausnahmsweise möglich."<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.2.2 wird analog <strong>zu</strong>m PS 2.3.1.2<br />

(Vorranggebiete für die Landwirtschaft) formuliert: "Aufgrund der<br />

geringen Flächeninanspruchnahme stellt die punktuelle Errichtung<br />

von Windkraftanlagen keinen Zielkonflikt mit <strong>den</strong> Vorranggebieten<br />

für Wald und Forstwirtschaft dar. Dieses gilt auch für die<br />

Konzentrationszonen, die auf der kommunalen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanebene ausgewiesen wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1388 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2611 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

entspr.<br />

2638<br />

2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Die Darstellungen der „Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft" im Einheitlichen Regionalplan weichen erheblich<br />

von <strong>den</strong> „Vorranggebieten für Forstwirtschaft" des RPS/RegFNP<br />

2010 ab. Laut Begründung <strong>zu</strong> 2.3.2.2 des Einheitlichen<br />

Regionalplans wur<strong>den</strong> „nach Abwägung anderer schutzbedürftiger<br />

Freiraumfunktionen die Waldflächen regionalplanerisch gesichert,<br />

die für Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion von besonderer<br />

Bedeutung sind". Im RPS/RegFNP 2010 ist der Wald im Sinne des<br />

Forstgesetztes dargestellt. Als „Vorranggebiete für Forstwirtschaft"<br />

gelten dabei auch z.B. Waldblößen, Waldwege und Waldwiesen.<br />

Da jeglicher Wald im Sinne des Forstgesetzes schützenswert ist<br />

und bestimmte fachgesetzliche Anforderungen bei einer<br />

Inanspruchnahme gelten, sollte auch der gesamte Waldbestand als<br />

Vorranggebiet dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Auch die Darstellungen der „Vorbehaltsgebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft" im Einheitlichen Regionalplan weichen erheblich<br />

von <strong>den</strong> „Vorbehaltsgebieten für Forstwirtschaft" des RPS/RegFNP<br />

2010 ab. Im Einheitlichen Regionalplan sind diese Flächen gemäß<br />

2.3.2.3 als Waldflächen „die neben der forstlichen<br />

Produktionsfunktion besondere ökologische und soziale Funktionen<br />

erfüllen" definiert. Da<strong>zu</strong> zählen auch die Waldflächen innerhalb der<br />

Wasser- und Landschaftsschutzgebiete. Auch die Erhaltung einer<br />

Baumart kann ein Begründungselement sein. Im RPS/RegFNP<br />

2010 sind die „Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft" dagegen für<br />

Aufforstung oder Sukzession vorgesehen und/oder für<br />

Ausgleichsmaßnahmen geeignet und sollen mit rechtlicher<br />

Bindungswirkung Wald wer<strong>den</strong> (vgl. G 10.2-11). Die abweichen<strong>den</strong><br />

Darstellungen lassen sich hier durch die grundsätzlich<br />

unterschiedliche Definition erklären. Im Einheitlichen Regionalplan<br />

fehlt allerdings generell eine Darstellung von für Aufforstungen<br />

geeigneter Flächen. Eine entsprechende Darstellung sollte,<br />

insbesondere als Angebotsplanung für Ersatzmaßnahmen,<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Vorgehensweise, dass jeglicher Wald aufgrund seines<br />

Schutzstatus i. S. des Forstgesetzes als Vorranggebiet für die<br />

Forstwirtschaft dargestellt wird, wird mit Blick auf <strong>den</strong><br />

überfachlichen Abwägungsauftrag der Regionalplanung im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar nicht gewählt. Die Aussagen <strong>zu</strong>r<br />

forstwirtschaftlichen Rahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

und rheinland-pfälzischen Teilraum enthalten<br />

ausdrücklich keine Angaben <strong>zu</strong> möglichen Aufforstungsstandorten.<br />

Im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise, entfällt im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar die Flächeni<strong>den</strong>tifizierung für<br />

Aufforstungsstandorte i. S. Von Vorbehaltsgebieten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1389 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2612 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Auf der Grundlage der Waldfunktionskartierungen wur<strong>den</strong> die<br />

Vorranggebiete „Wald, Forstwirtschaft" festgelegt.<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen (WEA) sind mit diesen vielfältigen<br />

Schutzfunktionen häufig nicht vereinbar. Bei der Suche nach<br />

geeigneten Vorranggebieten für WEA wur<strong>den</strong> u. a. Bann-, Schonund<br />

Schutzwälder als Restriktionsgebiete gewertet (siehe Tab. S.<br />

153). Eine grundsätzliche Verträglichkeit von WEA in solch einem<br />

Vorranggebiet, wie auf S. 155 formuliert, steht dem Z 2.3.2.2 somit<br />

schon allein deswegen entgegen."<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2613 Hessisches Forstamt Lampertheim 2.3.2.2<br />

entspr.<br />

2642<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Hier wird auf die Darstellung des gültigen Regionalplans Südhessen<br />

verwiesen und um eine entsprechende Übernahme für <strong>den</strong> Bereich<br />

des Forstamtes Lampertheim gebeten.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> monofunktionale<br />

Vorranggebietsausweisungen nicht miteinander überlagert. Es<br />

erfolgt eine Letztentscheidung als Ziel der Regionalplanung. Durch<br />

die i<strong>den</strong>tische Darstellung des multifunktionalen<br />

Freiraumsicherungsinstruments Regionaler Grün<strong>zu</strong>g im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar und Regionalplan Südhessen sind<br />

allerdings die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes in<br />

bei<strong>den</strong> Plänen gleichermaßen regionalplanerisch gesichert.<br />

2614 Forstamt Rheinhessen 2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

In Rheinhessen gibt es nur noch wenige <strong>zu</strong>sammenhängende<br />

Waldflächen. Gerade im Ballungsgebiet Worms bitten wir die<br />

Waldflächen der "Herrnsheimer Klauern" und des "Wormser<br />

Wäldchens" als Vorranggebiet für Wald- und Forstwirtschaft (Z)<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Waldflächen "Herrnsheimer Klauern" und das "Wormser<br />

Wäldchen" sind Bestandteil von Vorranggebieten für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege und bil<strong>den</strong> damit ein wichtiges Element des<br />

regionalen Biotopverbundes (vgl. Landschaftsrahmenplanung für<br />

<strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teilraum der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar). Im Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Vorränge überlagert. Die<br />

Darstellung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs an diesen Stellen verweist<br />

auf die multifunktionale Bedeutung des Freiraums mit <strong>den</strong><br />

Erholungs- und Schutzfunktionen der Waldflächen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1390 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2615 Stadtverwaltung Heidelberg 2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Für <strong>den</strong> Stadtwald südlich des Neckars soll <strong>zu</strong>r Vermeidung von<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngsproblemen vollständig als Vorranggebiet für Wald und<br />

Forstwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung: Hier liegt eine Mehrfachüberlagerung<br />

unterschiedlicher Waldfunktionen vor (rechnerisch 5,3<br />

Waldfunktionen je ha forstlicher Betriebsfläche) mit Anteilsflächen<br />

des FFH-Gebietes Kleiner O<strong>den</strong>wald (ca. 1.500 ha) und des<br />

Schonwaldes Königstuhl (171 ha) vor.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Bereich rund um <strong>den</strong> Königstuhl ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

mit Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege <strong>zu</strong>r<br />

Sicherung und Weiterentwicklung des regionalen Biotopverbundes<br />

dargestellt. Darüber hinaus sind weitere Waldflächen als<br />

Vorbehaltsgebiet für Wald und Forstwirtschaft dargestellt. Die<br />

fachlichen Grundlagen <strong>zu</strong>m Wald beziehen sich auf<br />

forstwirtschaftliche Grundlagen des Regierungspräsidiums<br />

Freiburg, die Ausweisungen <strong>zu</strong>m Regionalen Biotopverbund<br />

beziehen sich auf die Landschaftsrahmenplanung bei der u.a. auch<br />

die Fachplanung <strong>zu</strong>m landesweiten Biotopverbund BW<br />

eingeflossen ist. Um die multifunktionale Bedeutung dieses<br />

Landschaftsraumes <strong>zu</strong> gewährleisten, ist auch dort ein Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g ausgewiesen.<br />

2616 Stadtverwaltung Heidelberg 2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Für die Waldflächen nördlich des Neckars fehlt die Darstellung von<br />

Vorranggebieten für Wald und Forstwirtschaft. Es wird<br />

vorgeschlagen, folgende Bereiche als Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft dar<strong>zu</strong>stellen: Wasserschutzwald,<br />

Immissionsschutzwald, Waldrefugien, gesetzlicher<br />

Bo<strong>den</strong>schutzwald, Schonwald einschließlich <strong>den</strong> 300m<br />

Schutzgebietsstreifen, Naturschutzgebiete einschließlich <strong>den</strong> 300m<br />

Schutzgebietsstreifen, Natura 2000 - FFH Schutzgebietsfläche<br />

Kleiner O<strong>den</strong>wald.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Eine pauschale Einstufung der genannten Schutzwälder <strong>zu</strong><br />

Vorranggebieten für Wald und Forstwirtschaft entspricht nicht dem<br />

Abwägungsauftrag der Regionalplanung. Besonders die<br />

aufgezählten Waldbereiche nördlich des Neckars sind mit ihren<br />

Schutzfunktionen für <strong>den</strong> Aufbau eines regionalen<br />

Biotopverbundsystems herangezogen wor<strong>den</strong>. Sie sind aufgrund<br />

ihrer hohen Bedeutung für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz als<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt. Eine Überlagerung mehrerer<br />

monofunktionaler Vorränge (z.B. für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege, Wald und Forstwirtschaft, Grundwasserschutz)<br />

ist nicht vorgesehen. Vielmehr dient für diesen Bereich die<br />

Ausweisung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs als regionalplanerisches<br />

Instrument, die dort vorhan<strong>den</strong>en vielfältigen Schutzfunktionen des<br />

Freiraums mit seinen Waldflächen <strong>zu</strong> sichern.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1391 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2617 Doppelzentrum Wiesloch-Walldorf 2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich die Abgren<strong>zu</strong>ng des<br />

Vorranggebiets für Wald und Forstwirtschaft (Waldfläche<br />

"Hochholz") an <strong>den</strong> Gemarkungsgrenzen und nicht an<br />

Waldfunktionen orientiert. Es wird eine einheitliche Festlegung als<br />

Vorbehaltsgebiet für Wald und Forstwirtschaft gefordert.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Das Waldgebiet Hochholz südlich des Industriegebietes Walldorfs<br />

bzw. des Heidelberger Druckmaschinen Standortes ist aufgrund<br />

seiner vielfältigen Freiraumfunktionen vollständig mit einem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt. Die<br />

Einstufung des Waldes wurde seitens der Forstverwaltung <strong>zu</strong>m<br />

einen als Vorschlag für ein Vorranggebiet (östlich Teil wie<br />

dargestellt), <strong>zu</strong>m anderen als Vorschlag für ein Vorbehaltsgebiet<br />

(westlicher Teil) in <strong>den</strong> regionalplanerischen Abwägungsprozess<br />

eingebracht. Das Abwägungsergebnis wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte abgebildet. Hin<strong>zu</strong>weisen ist auf die Bedeutung<br />

des Grundwasserschutzes im westlichen Teil, was <strong>zu</strong> einer<br />

Vorbehaltsgebietsausweisung für <strong>den</strong> Grundwasserschutz führte.<br />

Alle Waldflächen des "Hochholz" wer<strong>den</strong> in ihrer Multifunktionalität<br />

durch <strong>den</strong> Regionalen Grün<strong>zu</strong>g regionalplanerisch gesichert.<br />

2618 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Im östlichen Teil der Gemarkung Nei<strong>den</strong>stein sind die Waldfläche<br />

als „Vorbehaltsgebiet", die direkt angrenzen<strong>den</strong> Flächen auf <strong>den</strong><br />

Gemarkungen Helmstadt-Bargen und Waibstadt als<br />

„Vorranggebiete" gekennzeichnet.<br />

Es wird hinterfragt, vor welchem Hintergrund bzw. welche<br />

Abwägung <strong>zu</strong>r Ausweisung dieser Festlegungen geführt hat und<br />

welche Auswirkungen bzw. Einschränkungen sich hieraus ergeben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im östlichen Teil der Gemarkung Nei<strong>den</strong>stein sind seitens der<br />

Forstwirtschaft die Waldflächen Stadtforsten / Wolfsloch <strong>zu</strong>m einen<br />

als Vorschlag für ein Vorranggebiet <strong>zu</strong>m anderen als<br />

Vorbehaltsgebiet formuliert. Nach Abwägung mit <strong>den</strong> Belangen des<br />

Grundwasserschutzes ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der<br />

überwiegende Teil der Waldfläche als Vorranggebiet für Wald und<br />

Forstwirtschaft dargestellt, der westliche Bereich ist durch ein<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz überlagert. Dort sind<br />

die Waldflächen als nachrichtlicher Bestand dargestellt. Die<br />

Nut<strong>zu</strong>ng des Waldes richtet sich nach dem Landeswaldgesetz<br />

(BW).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1392 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2619 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.3.2.2<br />

entspr.<br />

1688<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Um bei künftigen Planungen Fehlinterpretationen im Bereich von<br />

Wald und Forstwirtschaft <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, wird vorgeschlagen,<br />

folgende Änderungen vor<strong>zu</strong>nehmen:<br />

[…]<br />

> Es ist sicher <strong>zu</strong> stellen, dass Vorranggebiete „Naturschutz- und<br />

Landschaftspflege" im Wald in keinem Fall <strong>zu</strong> einer Abwertung der<br />

Vorranggebiete für Wald und Forstwirtschaft sowie die<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald und Forstwirtschaft und der sonstigen<br />

Waldflächen führen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Regionalplanerische Vorranggebiete werten grundsätzlich keine<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngen oder Flächenpotentiale ab, sondern zeigen die<br />

Bedeutung von Flächen auf und tragen Vorsorge für einzelne<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen und Funktionen des Raumes (vgl. § 1 ROG).<br />

Fachgesetze regeln <strong>den</strong> Umgang mit <strong>den</strong> einzelnen Nut<strong>zu</strong>ngen und<br />

Funktionen (siehe Landeswaldgesetze, Naturschutzgesetze).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1393 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2620 Stadtverwaltung Eberbach 2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Da im Bereich Eberbach keine Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft ausgewiesen wor<strong>den</strong> sind, besteht die Sorge, dass<br />

wenn es zwischen forstwirtschaftlichen Erfordernissen und<br />

Belangen des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes <strong>zu</strong> einem<br />

Dissens käme, gem. der Vorgaben des Regionalplans <strong>den</strong><br />

Naturschutzbelangen stets Vorrang ein<strong>zu</strong>räumen wäre. Es muss<br />

darauf hingewirkt wer<strong>den</strong>, dass sämtliche Bereiche des<br />

Stadtwaldes als Vorranggebiete für Wald- und Forstwirtschaft<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Die in <strong>den</strong> FFH-Gebieten <strong>zu</strong> verfolgen<strong>den</strong><br />

Schutzziele ökologischer Art wer<strong>den</strong> gegebenenfalls über die<br />

Managementplanung <strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht und umgesetzt. Dort<br />

wie in <strong>den</strong> anderen Bereichen des Stadtwaldes gewährleistet die<br />

für <strong>den</strong> Stadtwald gewählte und in der Zielset<strong>zu</strong>ng für diesen<br />

festgelegte Wirtschaftsweise, dass wie in der Regionalplanung<br />

gefordert, sowohl die ökologischen als auch die ökonomischen und<br />

sozialen Funktionen erhalten bleiben. Gerade der ökonomische Teil<br />

dieser drei Grundpfeiler hat, wie nicht nur die jüngere<br />

Vergangenheit zeigt, wesentlichen Anteil daran, dass die bei<strong>den</strong><br />

anderen Ziele im strukturschwachen Raum überhaupt erst<br />

umgesetzt wer<strong>den</strong> können.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Waldgebiete des Stadtwaldes von Eberbach sind Teil des<br />

Regionalen Biotopverbundes, der insbesondere dort die<br />

Natura-2000-Gebiete mit aufgenommen hat. Dadurch, dass keine<br />

Überlagerungen von monofunktionalen Vorrängen im Regionalplan<br />

stattfin<strong>den</strong>, ist an dieser Stelle die Vorranggebietsausweisung für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege das Ergebnis der<br />

regionalplanerischen Endabwägung. Die Überlagerung mit dem<br />

multifunktionalen Instrument des Regionalen Grünzügs macht aber<br />

deutlich, dass weitere Freiraumfunktionen gesichert wer<strong>den</strong>. Alle<br />

forstwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ngen gem. Landeswaldgesetz Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg bleiben von der regionalplanerischen Darstellung<br />

unberührt (hier z.B. die Umwandlung von Wald gem. § 8 und § 9,<br />

Bewirtschaftung des Waldes gem. § 13 und § 14).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1394 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2621 Stadtverwaltung Eberbach 2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sollen alle Wälder der verschie<strong>den</strong>en<br />

Waldbesitzarten (Klein- und Großprivatwald sowie Kirchenwald) auf<br />

der gesamten Gemarkung (inkl. Den Teilortsgemarkungen)als<br />

„Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft" dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die angesprochenen Waldgebiete im Bereich Eberbach sind Teil<br />

des Regionalen Biotopverbundes, der insbesondere dort die<br />

Natura-2000-Gebiete mit aufgenommen hat. Dadurch, dass keine<br />

Überlagerungen von monofunktionalen Vorrängen im Regionalplan<br />

stattfin<strong>den</strong>, ist an dieser Stelle die Vorranggebietsausweisung für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege das Ergebnis der<br />

regionalplanerischen Endabwägung. Die Überlagerung mit dem<br />

multifunktionalen Instrument des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs macht aber<br />

deutlich, dass weitere Freiraumfunktionen gesichert wer<strong>den</strong>. Alle<br />

forstwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ngen gem. Landeswaldgesetz Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg bleiben von der regionalplanerischen Darstellung<br />

unberührt (hier z.B. die Umwandlung von Wald gem. § 8 und § 9,<br />

Bewirtschaftung des Waldes gem. § 13 und § 14).<br />

2622 Stadtverwaltung Weinheim 2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Der Vorab<strong>zu</strong>g des Regionalplanentwurfs, der Gegenstand der<br />

frühzeitigen, informellen Beteiligung war, enthielt ein Vorranggebiet<br />

für Wald und Forstwirtschaft im Bereich des Wachenbergs. Diese<br />

Festlegung ist im nun vorliegen<strong>den</strong> Regionalplanentwurf entfallen.<br />

Die Stadt Weinheim hat in <strong>den</strong> letzten Jahren mit erheblichem<br />

Aufwand eine Bauleitplanung betrieben, die dem Schutz des Ortsund<br />

Landschaftsbilds im Bereich des Wachenbergs dient. Dabei<br />

kam dem Schutz des Waldbestands eine sehr große Bedeutung <strong>zu</strong>.<br />

Nach Ansicht der Stadtverwaltung ist es auch auf Ebene des<br />

Regionalplans erforderlich und sinnvoll, diese besonders<br />

bedeutsamen Teile des Waldes als Vorraggebiet Wald und<br />

Forstwirtschaft aus<strong>zu</strong>weisen. Neben der prägen<strong>den</strong> Wirkung für<br />

das Landschaftsbild ist in diesem Zusammenhang auch auf die sehr<br />

hohe ökologische Wertigkeit hin<strong>zu</strong>weisen.<br />

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb im aktuellen<br />

Regionalplanentwurf nur für die direkt angrenzen<strong>den</strong> Waldbestände<br />

im hessischen Teilraum die Festlegung von Vorranggebieten für<br />

Wald und Forstwirtschaft vorgesehen ist, während im ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum gänzlich darauf verzichtet wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> keine monofunktionalen<br />

Vorranggebietsausweisungen, wie z.B. solche für Landwirtschaft,<br />

Naturschutz oder Forstwirtschaft miteinander überlagert. Vielmehr<br />

findet gem. Raumordnungsgesetz (§ 7 (2)) die Festlegung von<br />

Zielen als eine Letztabwägung statt. Zum Zeitpunkt der ersten<br />

informellen Gespräche konnte der Planentwurf (2010) im Gebiet<br />

der angesprochenen Waldflächen im Umfeld der Wachenburg noch<br />

keine Endabwägung treffen, da Aussagen <strong>zu</strong>m Regionalen<br />

Biotopverbund fehlten.<br />

Nunmehr sind die Flächen als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege ausgewiesen und mit dem multifunktionalen<br />

Freiraumsicherungsinstrument Regionaler Grün<strong>zu</strong>g belegt. Damit<br />

sind die von der Stadt Weinheim verfolgten Ziele <strong>zu</strong>r Sicherung und<br />

Weiterentwicklung des charakteristischen waldgeprägten<br />

landschaftlichen Umfeldes östlich von Weinheim auch<br />

regionalplanerisch gesichert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1395 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2623 Magistrat der Stadt Viernheim 2.3.2.2<br />

entspr.<br />

2948<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Westlich des Viernheimer Siedlungsbereiches sind<br />

Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung dargestellt.<br />

Das Reitsportareal „In <strong>den</strong> Erlen" soll aus dem Vorbehaltsgebiet für<br />

die Rohstoffsicherung ausgespart wer<strong>den</strong>. In diesem Gebiet<br />

befin<strong>den</strong> sich zahlreiche Vereinsgebäude, angrenzend<br />

landwirtschaftliche Gebäude, sowie private Bauvorhaben, für die<br />

<strong>zu</strong>letzt ein Bebauungsplan für die Freizeitnut<strong>zu</strong>ng Reiten und<br />

Pferdehaltung aufgestellt wurde.<br />

Ebenso soll die Ersatzaufforstungsfläche ausgespart wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Das Reitsportareal wird aus dem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung Viernheim, Landgraben (KB-VBG42) ausgespart<br />

und als sonstige Fläche dargestellt.<br />

Die Ersatzaufforstungsfläche wird ebenso aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung ausgespart und als<br />

Vorranggebiet für die Forstwirtschaft festgelegt.<br />

2624 Magistrat der Stadt Viernheim 2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Zwischen Landgraben und Gemeindegrenze liegt eine ca. 20 Jahre<br />

alte, ein Hektar große Ersatzaufforstungsfläche, die als<br />

Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft dargestellt wer<strong>den</strong><br />

sollte.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die bereits bei Hüttenfeld dargestellten Vorranggebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft wer<strong>den</strong> um die Ersatzaufforstungsfläche<br />

zwischen Landgraben und Gemeindegrenze ergänzt.<br />

2625 Stadtverwaltung Lampertheim 2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Die Darstellungen des Vorranggebietes für Wald und<br />

Forstwirtschaft im Lampertheimer Wald ohne <strong>den</strong> Bereich westlich<br />

der A 67 (Wildbahn) sowie Flächen im Lampertheimer Bruch<br />

weichen vom Regionalplan Südhessen (RPS) 2010 ab. Eine<br />

Anpassung wird empfohlen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar überlagert keine monofunktionalen<br />

Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebietsausweisungen miteinander. Daher<br />

kommt es <strong>zu</strong> einer unterschiedlichen Darstellung in <strong>den</strong><br />

angesprochenen Freiraumbereichen. Die Darstellung des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs deutet dagegen auf die multifunktionale<br />

Freiraumfunktion in diesen Bereichen hin. Er ist i<strong>den</strong>tisch mit dem<br />

Regionalplan Südhessen dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1396 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2626 Stadtverwaltung Lorsch 2.3.2.2<br />

entspr.<br />

1713<br />

2371<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Einige Darstellungen entsprechen nicht dem aktuellen Sachstand<br />

oder dem RPS, obwohl als nachrichtliche Übernahme angegeben.<br />

Diese sind in <strong>den</strong> Plänen <strong>zu</strong> korrigieren. Die entsprechen<strong>den</strong><br />

Korrekturen sind hier aufgelistet und in <strong>den</strong> angehängten<br />

Planauszügen markiert und kurz beschrieben (s. Anlage):<br />

-[…]<br />

- im Sü<strong>den</strong> der Gemarkung sind 3 Flächen markiert, die statt als<br />

„Vorranggebiet für Landwirtschaft" oder für „Wald" als<br />

„Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege"<br />

dar<strong>zu</strong>stellen sind (Natura 2000-Gebiete bzw. Gebiete von<br />

Ökokonto- Maßnahmen); eine weitere Fläche ist von<br />

„Vorranggebiet für Landwirtschaft" in ein „Vorranggebiet für Waldu.<br />

Forstwirtschaft" um<strong>zu</strong>wandeln, da hier eine Ersatzaufforstung<br />

realisiert wurde.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Vorranggebietsausweisung für die Landwirtschaft zwischen<br />

Alter und Neuer Weschnitz bleibt analog <strong>zu</strong>m gültigen Regionalplan<br />

Südhessen bestehen. Für die angesprochene naturschutzfachliche<br />

Ausgleichsfläche wird ein Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege dargestellt; Bezüglich der Aufforstungsfläche<br />

entfällt das Vorranggebiet für die Landwirtschaft und wird durch ein<br />

Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft ersetzt.<br />

2627 Stadtverwaltung Neustadt 2.3.2.2<br />

entspr.<br />

2050<br />

2142<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Zur Erläuterungskarte Natur. Landschaft und Umwelt - Blatt West<br />

Überschwemmungsgefährdeter Bereich<br />

Der Geinsheimer Großwald südlich des Schlaggrabens (bzw. östlich<br />

der Ortschaft Geinsheim) kann als überschwemmungsgefährdeter<br />

Bereich in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt -<br />

Blatt West ausgewiesen wer<strong>den</strong>, da hier <strong>zu</strong>r Zeit ein<br />

großangelegtes Renaturierungsprojekt läuft, dass das Altgerinne<br />

des Kropsbachs südlich des Schlaggrabens wieder reaktivieren<br />

wird.<br />

folgen<br />

In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt wird das<br />

betreffende Gebiet als überschwemmungsgefährdet dargestellt.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird der Bereich als Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz festgelegt. Das<br />

Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft wird <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

2628 Gemeinde Haßloch 2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Der Entwurf <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan weist im östlichen<br />

Bereich des Or<strong>den</strong>swalds ein Vorranggebiet für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Ziel 2.3.2.2) aus. Diese Vorranggebiete dürfen für<br />

andere Nut<strong>zu</strong>ngen und Funktionen, die <strong>den</strong> Wald und seine<br />

Funktionen beeinträchtigen können, nicht in Anspruch genommen<br />

wer<strong>den</strong>. Hiergegen bestehen aufgrund des hochwertigen<br />

Waldbestands (Eichen und sonst. Laubbestand) keine Be<strong>den</strong>ken.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1397 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2629 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim)<br />

2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

VG Hettenleidelheim: In der Gemarkungsgrenze der Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim stimmen die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

angegebenen Siedlungsflächen nicht mit <strong>den</strong> Darstellungen des<br />

Regionalen Raumordnungsplanes Rheinpfalz sowie <strong>den</strong><br />

Ausweisungen im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan überein.<br />

• Sonnenhof wurde als Vorrangfläche für Wald ausgewiesen -<br />

Siedlungsbestand nicht angezeigt<br />

[…]<br />

Stellungnahme <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Ausweisungen/Angaben: Es wird gebeten<br />

die getroffenen Ausweisungen und Darstellungen <strong>zu</strong> überprüfen<br />

und an<strong>zu</strong>passen.<br />

nicht folgen<br />

Der Sonnenhof an der K 35 westlich der Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim ist im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der VG<br />

Hettenleidelheim als "Altersheim" ausgewiesen. Die<br />

Gemeinbedarfsfläche wird nicht von der Vorrangausweisung Wald<br />

und Forstwirtschaft überlagert. Für die bestehende Nut<strong>zu</strong>ng gilt der<br />

Bestandsschutz, so dass auch die Überlagerung des Plangebietes<br />

mit einem regionalen Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> keiner Einschränkung der<br />

genehmigten Nut<strong>zu</strong>ng führt.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

2630 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.2.2<br />

entspr.<br />

1742<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Der ehemalig militärisch genutzte Schießplatz und<br />

Bundeswehrstandort (Truppenübungsplatz) im Sanddünengebiet<br />

soll flächendeckend als „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" dargestellt wer<strong>den</strong>. Die Darstellung „Vorrangbzw.<br />

Vorbehaltsgebiet für Wald und Forstwirtschaft" soll gestrichen<br />

wer<strong>den</strong>. Naturschutzziel ist eine Freistellung der Dünen in<br />

möglichst großem Ausmaß.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Bereich ehem. Schießplatz / Truppenübungsplatz nördlich von<br />

Du<strong>den</strong>hofen liegt bereits vollständig in dem nachrichtlich<br />

dargestellten Landesweiten Biotopverbund Rheinland-Pfalz. Gemäß<br />

dem Grundsatz 97 des LEP IV Rheinland-Pfalz soll dort die<br />

Sicherung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Funktionen<br />

des Biotopverbundes bei allen Planungen und Maßnahmen<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Dieses gilt auch für die Waldflächen, die in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft dargestellt sind - sie beziehen die Schutzfunktionen<br />

mit Blick auf das Biotoppotenzial ein (z. B. Natura 2000-Relevanz).<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist der Du<strong>den</strong>hofener Wald mit seiner<br />

multifunktionalen Bedeutung darüber hinaus durch die Ausweisung<br />

von Regionalen Grünzügen gesichert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1398 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2631 Stadtverwaltung Wörth 2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Die Darstellungen von Vorranggebieten für Wald im unmittelbaren<br />

Umfeld der Siedlungsbereiche und in der Randsenke Erlenbruch<br />

von Wörth sind gegenüber der Darstellung der restlichen Bereiche<br />

fachlich nicht nachvollziehbar und kollidiert im Bereich westlich des<br />

Landeshafens mit der Planung einer zweiten Rheinbrücke.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes im Umfeld der<br />

Stadt Wörth sind seitens der forstwirtschaftlichen Rahmenplanung<br />

der Zentralstelle der Forstverwaltung von Rheinland-Pfalz definiert.<br />

Diese haben Eingang gefun<strong>den</strong> in die überfachliche<br />

regionalplanerische Abwägung. Entlang des westlichen<br />

Siedlungsbereichs und nördlich des Verlaufs der Autobahn 65 sind<br />

mit einer Ausnahme im Osten Vorbehaltsgebiete dargestellt<br />

(Grundsatz). Funktionen sind dabei u.a.<br />

Lärmschutz/Immissionsschutz.<br />

In Be<strong>zu</strong>g auf die zweite Rheinbrücke sind die Freiraumbelange (incl.<br />

die des Waldes) im Plangenehmigungsverfahren <strong>zu</strong> klären. Seitens<br />

der Regionalplanung ist die geplante Straßenverbindung mit der<br />

Anbindung an die B 9 nachrichtlich dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1399 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2632 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.3.2.2<br />

entspr.<br />

347<br />

1364<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Gemeinde Jockgrim: Freistellung der Fläche (Nr. 2) hinter der<br />

Frühlingstraße bis <strong>zu</strong>r Bahnlinie für die langfristige Entwicklung von<br />

Wohnbauflächen in Realisierungsabschnitten von <strong>den</strong> Zielen<br />

„Vorranggebiet für Wald und Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

Auf dem sonstigen Gebiet der Gemeinde Jockgrim ist auf<br />

absehbare Zeit keine Fläche für Wohnbebauung mehr verfügbar<br />

oder städtebaulich vorteilhafter. Auch aufgrund des <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong><br />

Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachses liegt ein entsprechender Bedarf vor. Als<br />

erster Realisierungsabschnitt sind ca. 5,9 ha vorgesehen.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang 2<br />

des Anhörungsentwurfes ist für die VG Jockgrim ein<br />

Wohnbauflächenbedarf von 38 ha ausgewiesen, dem ein Potential<br />

<strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung (2010) von 16 ha gegenübersteht.<br />

Somit sind die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Wohnbauflächen in der VG Jockgrim gemäß Plansatz 1.4.2.4<br />

gegeben. Darüber hinaus sind die Gemein<strong>den</strong> Jockgrim und<br />

Rheinzabern insbesondere aufgrund der räumlichen Lage am<br />

schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV als wohnbauliche<br />

Schwerpunktgemein<strong>den</strong> ("Siedlungsbereiche Wohnen" gemäß<br />

Plansatz 1.4.2.2 i.V. mit Anhang Nr. 1.2) eingestuft. Entsprechend<br />

Plansatz 1.4.2.2 ist die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher, über die<br />

Eigenentwicklung hinausgehender Wohnbauflächen jedoch nur im<br />

Einklang mit <strong>den</strong> übrigen Zielen der Regional- und Landesplanung<br />

<strong>zu</strong>lässig. So können z.B. Regionale Grünzüge sowie andere<br />

freiraumsichernde Vorranggebiete limitierende Faktoren für die<br />

Ausweisung neuer Baugebiete sein. Von der geplanten<br />

Wohnbaufläche in Jockgrim (hinter der Frühlingsstraße bis <strong>zu</strong>r<br />

Bahnlinie) sind regionalplanerische Zielvorgaben (Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g, Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft) betroffen.<br />

Die Vorranggebiete für Wald und Forstwirtschaft sind für die Nutz-,<br />

Schutz- und Erholungsfunktionen in der Metropolregion von<br />

besonderer Bedeutung und dürfen gemäß Plansatz 2.3.2.2 für<br />

andere Nut<strong>zu</strong>ngen und Funktionen, die <strong>den</strong> Wald und seine<br />

Funktionen beeinträchtigen können, nicht in Anspruch genommen<br />

wer<strong>den</strong>. Die Regionalen Grünzüge sind ein multifunktionales<br />

Instrument <strong>zu</strong>r Sicherung vielfältiger Freiraumfunktionen. Die<br />

Flächen für das geplante Wohnbaugebiet haben entsprechend der<br />

"Erläuterungskarte Natur, Landschaft, und Umwelt" eine besondere<br />

Bedeutung für die Naherholung sowie die Klimaökologie. In <strong>den</strong><br />

Regionalen Grünzügen darf gemäß Plansatz 2.1.3 in der Regel nicht<br />

gesiedelt wer<strong>den</strong>. Wohnbaugebiete sind laut Begründung <strong>zu</strong> 2.1.3<br />

in <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen nicht <strong>zu</strong>lässig. Gemäß Plansatz<br />

1.4.2.2 ist die Ausweisung <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbauflächen in <strong>den</strong><br />

"Siedlungsbereichen Wohnen" im Einklang mit <strong>den</strong> übrigen Zielen<br />

der Landes- und Regionalplanung <strong>zu</strong>lässig.<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1400 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2633 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

entspr.<br />

2648<br />

2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Die Darstellungen der „Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft" im Einheitlichen Regionalplan weichen erheblich<br />

von <strong>den</strong> „Vorranggebieten für Forstwirtschaft" des RPS/RegFNP<br />

2010 ab. Laut Begründung <strong>zu</strong> 2.3.2.2 des Einheitlichen<br />

Regionalplans wur<strong>den</strong> „nach Abwägung anderer schutzbedürftiger<br />

Freiraumfunktionen die Waldflächen regionalplanerisch gesichert,<br />

die für Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion von besonderer<br />

Bedeutung sind". Im RPS/RegFNP 2010 ist der Wald im Sinne des<br />

Forstgesetztes dargestellt. Als „Vorranggebiete für Forstwirtschaft"<br />

gelten dabei auch z.B. Waldblößen, Waldwege und Waldwiesen.<br />

Da jeglicher Wald im Sinne des Forstgesetzes schützenswert ist<br />

und bestimmte fachgesetzliche Anforderungen bei einer<br />

Inanspruchnahme gelten, sollte auch der gesamte Waldbestand als<br />

Vorranggebiet dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Auch die Darstellungen der „Vorbehaltsgebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft" im Einheitlichen Regionalplan weichen erheblich<br />

von <strong>den</strong> „Vorbehaltsgebieten für Forstwirtschaft" des RPS/RegFNP<br />

2010 ab. Im Einheitlichen Regionalplan sind diese Flächen gemäß<br />

2.3.2.3 als Waldflächen „die neben der forstlichen<br />

Produktionsfunktion besondere ökologische und soziale Funktionen<br />

erfüllen" definiert. Da<strong>zu</strong> zählen auch die Waldflächen innerhalb der<br />

Wasser- und Landschaftsschutzgebiete. Auch die Erhaltung einer<br />

Baumart kann ein Begründungselement sein. Im RPS/RegFNP<br />

2010 sind die „Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft" dagegen für<br />

Aufforstung oder Sukzession vorgesehen und/oder für<br />

Ausgleichsmaßnahmen geeignet und sollen mit rechtlicher<br />

Bindungswirkung Wald wer<strong>den</strong> (vgl. G 10.2-11). Die abweichen<strong>den</strong><br />

Darstellungen lassen sich hier durch die grundsätzlich<br />

unterschiedliche Definition erklären. Im Einheitlichen Regionalplan<br />

fehlt allerdings generell eine Darstellung von für Aufforstungen<br />

geeigneter Flächen. Eine entsprechende Darstellung sollte,<br />

insbesondere als Angebotsplanung für Ersatzmaßnahmen,<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Vorgehensweise, dass jeglicher Wald aufgrund seines<br />

Schutzstatus i. S. des Forstgesetzes als Vorranggebiet für die<br />

Forstwirtschaft dargestellt wird, wird mit Blick auf einen<br />

überfachlichen Abwägungsauftrag der Regionalplanung im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar nicht gewählt. Die Aussagen <strong>zu</strong>r<br />

forstwirtschaftlichen Rahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

und rheinland-pfälzischen Teilraum enthalten<br />

ausdrücklich keine Angaben <strong>zu</strong> möglichen Aufforstungsstandorten.<br />

Im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise, entfällt im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar die Flächeni<strong>den</strong>tifzierung für<br />

Aufforstungsstandorte i. S. von Vorbehaltsgebieten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1401 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2634 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1765<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Nr: 63 Wiesloch Dämmelwald<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Lt. Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft<br />

(Z);<br />

in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft Umwelt ist dieses<br />

Gebiet weder als Bereich von besonderer Bedeutung für die<br />

Naherholung noch als bedeutsam für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

ausgewiesen<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Derzeit: Gebiet mit herausragender Bedeutung für die Naherholung<br />

sowie Gebiet mit herausragender Bedeutung für Naturschutz und<br />

Landschaftpflege, bedeutsam für Artenschutz<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Dämmelwald ist als Vorranggebiet für Wald und<br />

Forstwirtschaft dargestellt. Ihm kommt gem. <strong>den</strong><br />

forstwirtschaftlichen Grundlagendaten eine besondere Schutz- und<br />

Erholungsfunktion <strong>zu</strong>. Die Überlagerung mit einem Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g signalisiert die multifunktionale Bedeutung dieser<br />

Waldfläche.<br />

2635 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1539<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1771<br />

2605<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Nr: 88 Waldbrunn Markgrafenwald / Mülber See<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Waldfläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (G),<br />

Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft, Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Das Naturschutzgebiet Schwaunewald und der Mülber See<br />

müssen eingebun<strong>den</strong> sei in eine Grünzäsur und ein Vorranggebiet<br />

für Naturschutz (mind. bis 1,5 km nördlich der L 524)<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund wur<strong>den</strong> in der<br />

Landschaftsrahmenplanung BW bedeutende Flächen i<strong>den</strong>tifiziert<br />

(vgl. S. 47). Das NSG Schwanne und der Bereich östlich von<br />

Waldbrunn-Strümpfelbrunn sind Teile des Biotopverbundes.<br />

Weitere biotopschutzwürdige Flächen können auf der Ebene der<br />

örtlichen Landschaftsplanung <strong>den</strong> regionalen Verbund ergänzen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1402 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2636 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1541<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2608<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Nr: 92 Waldbrunn Eckertsrain<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige Waldfläche<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft, Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Der Wald zwischen Strümpfelbrunn und Wagenschwend hat eine<br />

wertvolle Funktion für <strong>den</strong> Luftkurort Waldbrunn<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für <strong>den</strong> Bereich des Waldgebietes Eckertsrain wer<strong>den</strong> keine<br />

regionalplanerischen Festlegungen getroffen. Die Waldflächen mit<br />

ihren Funktionen wer<strong>den</strong> gem. Landeswaldgesetz bewirtschaftet.<br />

In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt ist das<br />

Gebiet als Bereich mit besonderer Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr<br />

und Naherholung dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1403 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2637 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.3.2.2<br />

Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft (Z)<br />

Seite 97, 2.3.2.2<br />

Der 2. Satz des PS 2.3.2.2 (S.97) soll wie folgt abgewandelt<br />

wer<strong>den</strong>:<br />

„Diese Vorranggebiete dürfen für andere Nut<strong>zu</strong>ngen und<br />

Funktionen, die <strong>den</strong> Wald und seine Funktion dauerhaft<br />

beeinträchtigen können, nicht in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>."<br />

Die Begründung für diese Anregung ist i<strong>den</strong>tisch wie <strong>zu</strong>m PS<br />

2.3.1.2.:<br />

Der Rohstoffabbau ist nur vorübergehender Natur. Durch die<br />

Rekultivierung kann im Nachhinein erreicht wer<strong>den</strong>, dass das<br />

betroffene Gelände wieder der landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

<strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong> kann. Oftmals kann hierdurch auch die<br />

Bo<strong>den</strong>qualität verbessert wer<strong>den</strong>, wie ein Beispiel aus dem<br />

Wörther Bereich eindrucksvoll dokumentiert.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Es geht bei der Sicherung von Schutz- und Erholungsfunktionen<br />

von Wald um eine nachhaltige Sicherung. Es gilt <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>,<br />

dass doch sog. "kurzfristige" Eingriffe möglich wer<strong>den</strong>, mit dem<br />

Hinweis, dass in der Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng wieder das ursprüngliche<br />

Ziel verfolgt wird.<br />

Im Regionalplan sind an anderer Stelle Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete <strong>zu</strong>r Wahrung der Rohstoffbelange dargestellt.<br />

Sollte dem nicht gefolgt wer<strong>den</strong>, sollte die Zielaussage in einen<br />

Grundsatz umgewandelt wer<strong>den</strong>, um die Möglichkeit der<br />

Güterabwägung <strong>zu</strong> eröffnen. Auch könnte in die Erläuterungen <strong>zu</strong><br />

2.3.1.2 aufgenommen wer<strong>den</strong>, dass Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft mit Rohstoffabbauflächen überlagert wer<strong>den</strong><br />

können.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1404 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2638 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

entspr.<br />

2611<br />

2.3.2.3<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft (G)<br />

Die Darstellungen der „Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft" im Einheitlichen Regionalplan weichen erheblich<br />

von <strong>den</strong> „Vorranggebieten für Forstwirtschaft" des RPS/RegFNP<br />

2010 ab. Laut Begründung <strong>zu</strong> 2.3.2.2 des Einheitlichen<br />

Regionalplans wur<strong>den</strong> „nach Abwägung anderer schutzbedürftiger<br />

Freiraumfunktionen die Waldflächen regionalplanerisch gesichert,<br />

die für Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion von besonderer<br />

Bedeutung sind". Im RPS/RegFNP 2010 ist der Wald im Sinne des<br />

Forstgesetztes dargestellt. Als „Vorranggebiete für Forstwirtschaft"<br />

gelten dabei auch z.B. Waldblößen, Waldwege und Waldwiesen.<br />

Da jeglicher Wald im Sinne des Forstgesetzes schützenswert ist<br />

und bestimmte fachgesetzliche Anforderungen bei einer<br />

Inanspruchnahme gelten, sollte auch der gesamte Waldbestand als<br />

Vorranggebiet dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Auch die Darstellungen der „Vorbehaltsgebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft" im Einheitlichen Regionalplan weichen erheblich<br />

von <strong>den</strong> „Vorbehaltsgebieten für Forstwirtschaft" des RPS/RegFNP<br />

2010 ab. Im Einheitlichen Regionalplan sind diese Flächen gemäß<br />

2.3.2.3 als Waldflächen „die neben der forstlichen<br />

Produktionsfunktion besondere ökologische und soziale Funktionen<br />

erfüllen" definiert. Da<strong>zu</strong> zählen auch die Waldflächen innerhalb der<br />

Wasser- und Landschaftsschutzgebiete. Auch die Erhaltung einer<br />

Baumart kann ein Begründungselement sein. Im RPS/RegFNP<br />

2010 sind die „Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft" dagegen für<br />

Aufforstung oder Sukzession vorgesehen und/oder für<br />

Ausgleichsmaßnahmen geeignet und sollen mit rechtlicher<br />

Bindungswirkung Wald wer<strong>den</strong> (vgl. G 10.2-11). Die abweichen<strong>den</strong><br />

Darstellungen lassen sich hier durch die grundsätzlich<br />

unterschiedliche Definition erklären. Im Einheitlichen Regionalplan<br />

fehlt allerdings generell eine Darstellung von für Aufforstungen<br />

geeigneter Flächen. Eine entsprechende Darstellung sollte,<br />

insbesondere als Angebotsplanung für Ersatzmaßnahmen,<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Vorgehensweise, dass jeglicher Wald aufgrund seines<br />

Schutzstatus i. S. des Forstgesetzes als Vorranggebiet für die<br />

Forstwirtschaft dargestellt wird, wird mit Blick auf <strong>den</strong><br />

überfachlichen Abwägungsauftrag der Regionalplanung im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar nicht gewählt. Die Aussagen <strong>zu</strong>r<br />

forstwirtschaftlichen Rahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

und rheinland-pfälzischen Teilraum enthalten<br />

ausdrücklich keine Angaben <strong>zu</strong> möglichen Aufforstungsstandorten.<br />

Im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise, entfällt im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar die Flächeni<strong>den</strong>tifizierung für<br />

Aufforstungsstandorte i. S. Von Vorbehaltsgebieten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1405 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2639 Zentralstelle der Forstverwaltung<br />

Abteilung Hoheit und Dienstleistungen<br />

entspr.<br />

Referat öffentl rechtliche<br />

1208<br />

Fachplanungen und Waldnaturschutz<br />

(Stellungnahme ist mit <strong>zu</strong>ständigen<br />

Forstämtern Annweiler, Bad Dürkheim,<br />

Bienwald (Kandel),<br />

Donnersberg (Kirchheimbolan<strong>den</strong>),<br />

Haardt (Landau), Johanniskreuz, Pfälzer<br />

Rheinauen (Bellheim) und<br />

Rheinhessen (Alzey)abgestimmt.)<br />

2.3.2.3<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft (G)<br />

Ein großer Teil der Waldflächen im rheinland-pfälzischen Teil sind<br />

<strong>den</strong> "Regionalen Grünzügen" <strong>zu</strong>geordnet. Die Waldflächen sichern<br />

die vielfältigen <strong>zu</strong> schützen<strong>den</strong> Freiraumfunktionen (vgl. PS 2.1.1)<br />

durch die im Landeswaldgesetz vorgegebene multifunktionale,<br />

naturnahe Waldbewirtschaftung nachhaltig in weit höherem Maße<br />

als die landwirtschaftlichen Flächen, die ebenfalls in großem<br />

Umfang als "Regionale Grünzüge" ausgewiesen sind. Daher sollten<br />

die Waldflächen innerhalb der regionalen Grünzüge <strong>zu</strong>sätzlich als<br />

"Vorbehaltsgebiete für Wald und Forstwirtschaft" ausgewiesen<br />

wer<strong>den</strong>. Dies ginge auch konform mit der Begründung <strong>zu</strong> Z 2.3.2.3<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald und Forstwirtschaft: "Es handelt sich<br />

um Waldflächen, die neben der forstlichen Produktionsfunktion<br />

besondere ökologische und soziale Funktionen erfüllen".<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Als Abwägungsergebnis der überfachlichen Betrachtung sind<br />

fachplanerische Belange gegeneinander und untereinander<br />

abgewogen wor<strong>den</strong>. Eine Art pauschale Darstellung von<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Vorbehaltsgebieten für Wald und Forstwirtschaft unter<br />

der Ausweisung von Regionalen Grünzügen <strong>zu</strong>r Hervorhebung von<br />

besonderen Waldfunktionen entspricht weder dem<br />

Abwägungsgrundsatz, noch bietet sie einen weiteren<br />

Freiraumschutz.<br />

2640 Zentralstelle der Forstverwaltung<br />

Abteilung Hoheit und Dienstleistungen<br />

Referat öffentl rechtliche<br />

Fachplanungen und Waldnaturschutz<br />

(Stellungnahme ist mit <strong>zu</strong>ständigen<br />

Forstämtern Annweiler, Bad Dürkheim,<br />

Bienwald (Kandel),<br />

Donnersberg (Kirchheimbolan<strong>den</strong>),<br />

Haardt (Landau), Johanniskreuz, Pfälzer<br />

Rheinauen (Bellheim) und<br />

Rheinhessen (Alzey)abgestimmt.)<br />

2.3.2.3<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft (G)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> Waldflächen nur als Vorrangoder<br />

Vorbehaltsgebiet dargestellt, wenn keine andere<br />

Freiraumressource wie Naturschutz und Landschaftspflege,<br />

Grundwasserschutz oder vorbeugender Hochwasserschutz als<br />

Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet eingetragen sind. In <strong>den</strong> meisten<br />

Fällen sind diese "multifunktionalen" Flächen <strong>zu</strong>sätzlich als<br />

Regionale Grünzüge gekennzeichnet, die einen wirksamen Bo<strong>den</strong>und<br />

Flächenschutz garantieren. Wald stellt in allen Fällen keine<br />

konkurrierende Nut<strong>zu</strong>ngsart dar, sondern begründet oft <strong>den</strong><br />

anderen Vorrang, z.B. <strong>den</strong> Vorrang Naturschutz und<br />

Landschaftspflege. Im Bereich der Rheinebene weist auch der Text<br />

in einem eigenen Grundsatz 2.3.2.4 "Waldflächen in der<br />

Rheinebene" auf die Bedeutung des Waldes insbesondere für <strong>den</strong><br />

Wasserhaushalt und das Klima sowie die Erholungsfunktion hin.<br />

Folgerichtig sind die Wälder der Rheinebene auch als<br />

Vorranggebiete für Wald und Forstwirtschaft in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt, soweit keine anderen Funktionen<br />

Vorrang oder Vorbehalt genießen. In diesen Fällen sollte der Wald<br />

nicht nur als "sonstige Waldfläche" sondern - da keine zwei<br />

Vorränge auf einer Fläche vergeben wer<strong>den</strong> können - als<br />

"Vorbehaltsgebiet für Wald und Forstwirtschaft" dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind keine Überlagerungen von Vorrangund<br />

Vorbehaltsgebieten möglich. Die Vorranggebietsausweisung<br />

stellt ein endabgewogenes Ziel der Regionalplanung dar, d. h., dass<br />

es nicht noch mit einem anderen darunter liegen<strong>den</strong><br />

Vorbehaltsgebiet korrespondieren muss. Ungeachtet sind natürlich<br />

die fachgesetzlichen Regelungen <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng wie es das<br />

Landeswaldgesetz regelt.<br />

Als Vorbehaltsgebiete sollten insbesondere Waldflächen in der<br />

Rheinebene, Wälder der Rheinaue, sowie der Bienwald<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1406 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2641 Zentralstelle der Forstverwaltung<br />

Abteilung Hoheit und Dienstleistungen<br />

Referat öffentl rechtliche<br />

Fachplanungen und Waldnaturschutz<br />

(Stellungnahme ist mit <strong>zu</strong>ständigen<br />

Forstämtern Annweiler, Bad Dürkheim,<br />

Bienwald (Kandel),<br />

Donnersberg (Kirchheimbolan<strong>den</strong>),<br />

Haardt (Landau), Johanniskreuz, Pfälzer<br />

Rheinauen (Bellheim) und<br />

Rheinhessen (Alzey)abgestimmt.)<br />

2.3.2.3<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft (G)<br />

Möglicherweise wird der Wald in einigen Fällen bereits als<br />

Vorbehaltsgebiet dargestellt, allerdings ist dies kaum erkennbar,<br />

wenn andere Schraffuren darüber liegen. Hier wäre die Farbgebung<br />

zwischen <strong>den</strong> Darstellungen "sonstige Waldfläche, Gehölz" und<br />

"Vorbehaltsgebiet Wald und Forstwirtschaft" differenzierter <strong>zu</strong><br />

gestalten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> keine monofunktionalen<br />

Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete miteinander überlagert. Wird der<br />

Wald von einem anderen Vorranggebiet überlagert, wird er selbst<br />

als nachrichtliche Flächennut<strong>zu</strong>ng "Wald" dargestellt (nicht<br />

Vorbehaltsgebiet). Dieser Sachverhalt wird auch in die<br />

"Erläuterungen <strong>zu</strong>m Kartenwerk" aufgenommen.<br />

2642 Hessisches Forstamt Lampertheim 2.3.2.3<br />

entspr.<br />

2613<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft (G)<br />

Hier wird auf die Darstellung des gültigen Regionalplans Südhessen<br />

verwiesen und um eine entsprechende Übernahme für <strong>den</strong> Bereich<br />

des Forstamtes Lampertheim gebeten.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> monofunktionale<br />

Vorranggebietsausweisungen nicht miteinander überlagert. Es<br />

erfolgt eine Letztentscheidung als Ziel der Regionalplanung. Durch<br />

die i<strong>den</strong>tische Darstellung des multifunktionalen<br />

Freiraumsicherungsinstruments Regionaler Grün<strong>zu</strong>g im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar und Regionalplan Südhessen sind<br />

allerdings die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes in<br />

bei<strong>den</strong> Plänen gleichermaßen regionalplanerisch gesichert.<br />

2643 Stadtverwaltung Heidelberg 2.3.2.3<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft (G)<br />

Im Bereich des Stadtwaldes nördlich des Neckars sind die Flächen<br />

angrenzend an die Gemarkung Dossenheim als sonstige<br />

Waldfläche, Gehölz dargestellt.<br />

Es wird vorgeschlagen, diese Flächen als Vorbehaltsgebiet für Wald<br />

und Forstwirtschaft dar<strong>zu</strong>stellen, da die gesamte Waldfläche östlich<br />

der B 3 Teil des Landschaftsschutzgebietes Bergstraße Mitte ist.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die angesprochenen Waldgebiete sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

als nachrichtliche Waldfläche dargestellt. In der Gesamtabwägung<br />

ist aufgrund der Bedeutung für <strong>den</strong> Grundwasserschutz im Bereich<br />

des Stadtwaldes (wie z.B. südlich Weißen Stein) Vorbehaltsgebiete<br />

für <strong>den</strong> Grundwasserschutz dargestellt. Eine Überlagerung mit<br />

anderen Vorbehaltsgebieten ist nicht möglich. Die Überlagerung<br />

mit einem regionalen Grün<strong>zu</strong>g verweist allerdings auf die<br />

multifunktionale Bedeutung des durch Wald geprägten Freiraums.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1407 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2644 Stadt Walldürn 2.3.2.3<br />

entspr.<br />

984<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft (G)<br />

Walldürn:<br />

Es wird gebeten, <strong>den</strong> zeichnerischen Planteil, Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

Blatt Ost dahingehend <strong>zu</strong> berichtigen, dass die Sonderfläche Bund<br />

im Ortsteil Altheim nicht farblich als Vorbehaltsgebiet für Wald und<br />

Forstwirtschaft hinterlegt ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die von der Stadt Walldürn thematisierte Sonderfläche Bund ist<br />

nicht mit einem Vorbehaltsgebiet für Wald und Forstwirtschaft<br />

hinterlegt. Vielmehr ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nachrichtlich eine<br />

"Sonstige Waldfläche, Gehölz (N)" dargestellt. Es sind damit also<br />

unterhalb/in der "Sonderfläche Bund (N)" keine regionalplanerischen<br />

Restriktionen gegeben. Insofern ist der Bitte/Anregung<br />

entsprochen.<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> damit <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2645 Stadtverwaltung Lampertheim 2.3.2.3<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft (G)<br />

Die Darstellung des Lampertheimer Wald westlich der A 67<br />

(Wildbahn) und des „Zigeunerwäldchen" Rosengarten ist nicht<br />

i<strong>den</strong>tisch mit dem Regionalplan Südhessen. Dort wird der Wald als<br />

Vorranggebiet Forstwirtschaft ausgewiesen. Eine Anpassung wird<br />

empfohlen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar überlagert keine monofunktionalen<br />

Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebietsausweisungen miteinander. Daher<br />

kommt es <strong>zu</strong> einer unterschiedlichen Darstellung in <strong>den</strong><br />

angesprochenen Freiraumbereichen. An <strong>den</strong> Stellen, wo Wald<br />

durch einen anderen Vorrang überlagert ist, wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte der Wald lediglich als Flächennut<strong>zu</strong>ng<br />

nachrichtlich dargestellt. Die Darstellung der Regionalen Grün<strong>zu</strong>ge<br />

deutet dagegen auf die multifunktionale Freiraumfunktion in diesen<br />

Bereichen hin. Sie sind i<strong>den</strong>tisch mit dem Regionalplan Südhessen<br />

dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1408 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2646 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.2.3<br />

entspr.<br />

1740<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft (G)<br />

In allen Naturschutzgebieten im Bereich Schifferstadt (Haderwiese,<br />

…) sollen die „Vorbehaltsgebiete Wald und Forstwirtschaft" bzw.<br />

„Sonstige Waldfläche" gestrichen und durch „Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" ersetzt wer<strong>den</strong>; die<br />

Bewirtschaftung erfolgt nach naturschutzfachlichen Anforderungen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Einbindung der Naturschutzgebiete, die noch nicht Teil des<br />

landesweiten bzw. Regionalen Biotopverbundsystems sind, wird<br />

im Einzelfall nochmals geprüft. Wenn Sie aufgrund ihrer<br />

raumbedeutsamen Größe und Lage in <strong>den</strong> Biotopverbund integriert<br />

wer<strong>den</strong> können, wer<strong>den</strong> diese als Vorranggebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege dargestellt. Damit entfällt dann z. B. in <strong>den</strong><br />

genannten Waldbereichen das Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet für<br />

Wald und Forstwirtschaft. Die Darstellung "sonstige Waldfläche,<br />

Gehölz" ist lediglich eine nachrichtliche Darstellung der tatsächlich<br />

vor Ort vorgefun<strong>den</strong>en Flächennut<strong>zu</strong>ng. Diese nachrichtliche<br />

Darstellung beinhaltet keine regionalplanerische Aussage.<br />

2647 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.3.2.3<br />

entspr.<br />

1741<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft (G)<br />

In allen Naturschutzgebieten (Böhler Bruch, Kandelwiese, …) sollen<br />

die „Vorbehaltsgebiete Wald und Forstwirtschaft" bzw. „Sonstige<br />

Waldfläche" gestrichen wer<strong>den</strong> und durch „Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" ersetzt wer<strong>den</strong>; die<br />

Bewirtschaftung erfolgt nach naturschutzfachlichen Anforderungen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Einbindung der Naturschutzgebiete, die noch nicht Teil des<br />

landesweiten bzw. Regionalen Biotopverbundsystems sind, wird<br />

im Einzelfall nochmals geprüft. Wenn Sie aufgrund ihrer<br />

raumbedeutsamen Größe und Lage in <strong>den</strong> Biotopverbund integriert<br />

wer<strong>den</strong> können, wer<strong>den</strong> diese als Vorranggebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege dargestellt. Damit entfällt dann z. B. In <strong>den</strong><br />

genannten Waldbereichen das Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet für<br />

Wald und Forstwirtschaft. Die Darstellung "sonstige Waldfläche,<br />

Gehölz" ist lediglich eine nachrichtliche Darstellung der tatsächlich<br />

vor Ort vorgefun<strong>den</strong>en Flächennut<strong>zu</strong>ng. Diese nachrichtliche<br />

Darstellung beinhaltet keine regionalplanerische Aussage.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1409 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2648 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

entspr.<br />

2633<br />

2.3.2.3<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft (G)<br />

Die Darstellungen der „Vorranggebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft" im Einheitlichen Regionalplan weichen erheblich<br />

von <strong>den</strong> „Vorranggebieten für Forstwirtschaft" des RPS/RegFNP<br />

2010 ab. Laut Begründung <strong>zu</strong> 2.3.2.2 des Einheitlichen<br />

Regionalplans wur<strong>den</strong> „nach Abwägung anderer schutzbedürftiger<br />

Freiraumfunktionen die Waldflächen regionalplanerisch gesichert,<br />

die für Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion von besonderer<br />

Bedeutung sind". Im RPS/RegFNP 2010 ist der Wald im Sinne des<br />

Forstgesetztes dargestellt. Als „Vorranggebiete für Forstwirtschaft"<br />

gelten dabei auch z.B. Waldblößen, Waldwege und Waldwiesen.<br />

Da jeglicher Wald im Sinne des Forstgesetzes schützenswert ist<br />

und bestimmte fachgesetzliche Anforderungen bei einer<br />

Inanspruchnahme gelten, sollte auch der gesamte Waldbestand als<br />

Vorranggebiet dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Auch die Darstellungen der „Vorbehaltsgebiete für Wald und<br />

Forstwirtschaft" im Einheitlichen Regionalplan weichen erheblich<br />

von <strong>den</strong> „Vorbehaltsgebieten für Forstwirtschaft" des RPS/RegFNP<br />

2010 ab. Im Einheitlichen Regionalplan sind diese Flächen gemäß<br />

2.3.2.3 als Waldflächen „die neben der forstlichen<br />

Produktionsfunktion besondere ökologische und soziale Funktionen<br />

erfüllen" definiert. Da<strong>zu</strong> zählen auch die Waldflächen innerhalb der<br />

Wasser- und Landschaftsschutzgebiete. Auch die Erhaltung einer<br />

Baumart kann ein Begründungselement sein. Im RPS/RegFNP<br />

2010 sind die „Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft" dagegen für<br />

Aufforstung oder Sukzession vorgesehen und/oder für<br />

Ausgleichsmaßnahmen geeignet und sollen mit rechtlicher<br />

Bindungswirkung Wald wer<strong>den</strong> (vgl. G 10.2-11). Die abweichen<strong>den</strong><br />

Darstellungen lassen sich hier durch die grundsätzlich<br />

unterschiedliche Definition erklären. Im Einheitlichen Regionalplan<br />

fehlt allerdings generell eine Darstellung von für Aufforstungen<br />

geeigneter Flächen. Eine entsprechende Darstellung sollte,<br />

insbesondere als Angebotsplanung für Ersatzmaßnahmen,<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Vorgehensweise, dass jeglicher Wald aufgrund seines<br />

Schutzstatus i. S. des Forstgesetzes als Vorranggebiet für die<br />

Forstwirtschaft dargestellt wird, wird mit Blick auf einen<br />

überfachlichen Abwägungsauftrag der Regionalplanung im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar nicht gewählt. Die Aussagen <strong>zu</strong>r<br />

forstwirtschaftlichen Rahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

und rheinland-pfälzischen Teilraum enthalten<br />

ausdrücklich keine Angaben <strong>zu</strong> möglichen Aufforstungsstandorten.<br />

Im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise, entfällt im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar die Flächeni<strong>den</strong>tifzierung für<br />

Aufforstungsstandorte i. S. von Vorbehaltsgebieten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1410 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2649 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1534<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2221<br />

2288<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.2.3<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft (G)<br />

Nr: 32 Heidelberg Schlierbach: Gebiet um Wolfsbrunnen<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet für Wald- und Forstwirtschaft (G), Grünzäsur;<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für Naherholung<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Außenbereich vor weiterer Zersiedlung und Versiegelung schützen,<br />

Naherholung weiterhin ermöglichen<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Flächen im Bereich Wolfsbrunnen sind z.T. nachrichtlich mit der<br />

Nut<strong>zu</strong>ng Wald dargestellt, z.T. als sonstige Flächen. Es handelt sich<br />

um einen Übergangsbereich <strong>zu</strong>r dort vorhan<strong>den</strong>en Bebauung von<br />

Schlierbach. Die Freiraumsicherung ist aus regionalplanerischer<br />

Sicht gewährleistet. Die Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung kann hier weitere<br />

Darstellungen <strong>zu</strong>m Freiraumschutz darstellen.<br />

2650 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2289<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.2.3<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft (G)<br />

Nr: 33 Heidelberg Schlierbach: Gebiet östlich S-Bahnhof Karlstor<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N),<br />

Grünzäsur (Z)<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Vorbehaltsgebiet für Wald- und Forstwirtschaft (Z), Grünzäsur<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Siedlungsgrenze eindeutig markieren<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Aus regionalplanerischer Sicht ist durch die Darstellung der<br />

Grünzäsur die Freiraumsicherung hinreichend gewährleistet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1411 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2651 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1776<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.2.3<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft (G)<br />

Nr: 102 Ludwigshafen Aueflächen östlich des Kieff-Weihers<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsfläche Wald- und Forstwirtschaft, Landesweiter<br />

Biotopverbund<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Zusätzlich Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Bedeutung für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Bedeutung der Aueflächen östlich des Kieff-Weihers spiegelt<br />

sich in der Darstellung der Flächen für <strong>den</strong> landesweiten<br />

Biotopverbundes wider. Hier handelt es sich um eine nachrichtliche<br />

Übernahme aus dem LEP IV Rheinland-Pfalz. Die Ausweisung von<br />

Vorranggebieten für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz und des<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs sichern die dort an<strong>zu</strong>treffen<strong>den</strong> vielfältigen<br />

Funktionen des Freiraums. Der Auwald ist nachrichtlich dargestellt.<br />

2652 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1777<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.3.2.3<br />

Vorbehaltsgebiete für Wald<br />

und Forstwirtschaft (G)<br />

Nr: 103 Ludwigshafen Rehbachmündung<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsfläche Wald- und Forstwirtschaft, Landesweiter<br />

Biotopverbund<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Zusätzlich Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Bedeutung für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Bedeutung der Rehbachmündung spiegelt sich in der<br />

Darstellung der Flächen für <strong>den</strong> landesweiten Biotopverbundes<br />

wider. Hier handelt es sich um eine nachrichtliche Übernahme aus<br />

dem LEP IV Rheinland-Pfalz. Die Ausweisung von Vorranggebieten<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz und des Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs sichern die dort an<strong>zu</strong>treffen<strong>den</strong> vielfältigen Funktionen<br />

des Freiraums. Der Auwald ist nachrichtlich dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1412 von 2197<br />

2.3<br />

2.3.2<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2653 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

2.3.2.5<br />

Neuaufforstungen in <strong>den</strong><br />

Mittelgebirgslagen (G)<br />

Die Aussagen <strong>zu</strong> Plansatz 2.3.2.5, dass bereits durchgeführte<br />

Aufforstungen, die sich landschaftlich und ökologisch nachteilig<br />

auswirken, wieder einer landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>geführt<br />

wer<strong>den</strong> sollen, können forstfachlich nicht mitgetragen wer<strong>den</strong>.<br />

Ökologisch nachteilige Aufforstungen können - wenn überhaupt -<br />

nur auf eine nicht standortsgerechte Bauartenwahl <strong>zu</strong>rückgeführt<br />

wer<strong>den</strong>. Hier sind waldbauliche Umbaumaßnahmen <strong>zu</strong> einer<br />

standortsgerechten Bestückung jeglichen Waldumwandlungen in<br />

landwirtschaftliche Nutzfläche vor<strong>zu</strong>ziehen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.2.5 ist nicht die Rede von einer<br />

Rückführung in eine "landwirtschaftliche" Nut<strong>zu</strong>ng, sondern in eine<br />

"landschaftliche".<br />

Zur Klarstellung wird der 3. Absatz der Begründung <strong>zu</strong> PS 2.3.2.5<br />

wie folgt geändert:<br />

"Bereits durchgeführte Aufforstungen, die sich landschaftlich und<br />

ökologisch nachteilig auswirken, sollen durch standortgerechte<br />

Waldumwandlung aufgewertet oder nach Möglichkeit wieder einer<br />

landschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong>. Letzteres gilt<br />

insbesondere auch für solche, die das lokale Klima der Ortschaften<br />

in Tallagen beeinträchtigen."<br />

2654 Gemeinde Schönbrunn 2.3.2.5<br />

Neuaufforstungen in <strong>den</strong><br />

Mittelgebirgslagen (G)<br />

Grundsätzliche Anregungen wer<strong>den</strong> aus Sicht der Gemeinde<br />

Schönbrunn <strong>zu</strong>m Plankapitel 2 Regionale Freiraumstruktur / Schutz<br />

der natürlichen Lebensgrundlagen nicht vorgetragen. Allerdings<br />

sollten trotz der im Grundsatz 2.3.2.5 sehr eng gefassten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>r Neuaufforstung von Flächen im O<strong>den</strong>wald<br />

und Pfälzerwald entsprechende Entscheidungen im Hinblick auf<br />

<strong>den</strong> bekannten Strukturwandel in der Landwirtschaft jeweils einer<br />

Einzelfallbetrachtung vorbehalten bleiben. Insbesondere im Falle<br />

von Grenzertragsflächen sowie <strong>zu</strong>r Abrundung der Abgren<strong>zu</strong>ngen<br />

zwischen Landwirtschaft und Forst müssen auch „echte"<br />

Aufforstungen einer offenen Abwägung <strong>zu</strong>gänglich bleiben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Plansatz 2.3.2.5 ist bewusst als regionalplanerischer Grundsatz<br />

formuliert. Damit bleibt ein Abwägungs- und Ermessensspielraum<br />

bei jeweiligen Einzelmaßnahmen und -planungen.<br />

2655 Magistrat der Stadt Hirschhorn 2.3.2.5<br />

Neuaufforstungen in <strong>den</strong><br />

Mittelgebirgslagen (G)<br />

Die Zielset<strong>zu</strong>ng (G 2.3.2.5), die dauerhafte Offenhaltung von Tälern<br />

im Einzelfall auch durch die Vergrößerung offener Tallagen im<br />

O<strong>den</strong>wald <strong>zu</strong> Lasten von Waldflächen <strong>zu</strong> sichern, wird ausdrücklich<br />

begrüßt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2656 Stadtverwaltung Neckarsteinach 2.3.2.5<br />

Neuaufforstungen in <strong>den</strong><br />

Mittelgebirgslagen (G)<br />

Die Zielset<strong>zu</strong>ng (G 2.3.2.5), die dauerhafte Offenhaltung von Tälern<br />

im Einzelfall auch durch die Vergrößerung offener Tallagen im<br />

O<strong>den</strong>wald <strong>zu</strong> Lasten von Waldflächen <strong>zu</strong> sichern, wird ausdrücklich<br />

begrüßt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1413 von 2197<br />

2.4 Rohstoffsicherung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2657 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

- Weder im Textteil des Regionalplans Rhein-Neckar (Stand März<br />

2012), Kapitel 2. 4 „Rohstoffsicherung" (S. 103 - 109) noch in <strong>den</strong><br />

bei<strong>den</strong> da<strong>zu</strong>gehörigen Raumnut<strong>zu</strong>ngskarten ist das Ziel<br />

„Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung" aufgeführt bzw.<br />

ausgewiesen.<br />

teilweise folgen<br />

Dies, obwohl im Landesentwicklungsprogramm LEP IV unter<br />

Kapitel 4.4.3. „Rohstoffvorkommen und -Sicherung" das Z 128 die<br />

Ausweisung von Vorranggebieten für die Rohstoffsicherung und<br />

damit eine Konkretisierung und Sicherung in der Regionalplänen<br />

formuliert.<br />

Darüber hinaus hat die Raumordnungskommission der Länder<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz in Ihrer Sit<strong>zu</strong>ng<br />

vom 6. November 2009 unter Punkt 3.2.2. „Freiraumnut<strong>zu</strong>ng"<br />

beschlossen:<br />

„Im einheitlichen Regionalplan sind im Bereich der<br />

Freiraumnut<strong>zu</strong>ng folgende Festlegungen <strong>zu</strong> treffen und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dar<strong>zu</strong>stellen, soweit es für die Ordnung und<br />

Entwicklung der räumlichen Struktur der Region erforderlich ist:<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (Z), Vorranggebiet für die<br />

Rohstoffsicherung (Z)<br />

Das Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung (Z) des LEP IV<br />

Rheinland-Pfalz hat aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar<br />

eine andere Zielrichtung als das in Ba<strong>den</strong>-Württemberg verwendete<br />

bedarfsorientierte Instrument des Vorranggebiets für die<br />

Rohstoffsicherung (Z), das gem. Raumordnungskommission -<br />

soweit erforderlich- Bestandteil des Einheitlichen Regionalplans<br />

wer<strong>den</strong> sollte.<br />

Der lt. LEP IV geforderten Ausweisung von Vorranggebieten für die<br />

Rohstoffsicherung in <strong>den</strong> Regionalplänen wird im Einheitlichen<br />

Regionalplan durch die Festlegung von Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z) gem. Plansatz 2.4.2.1 Rechnung getragen. In <strong>den</strong><br />

Vorranggebieten ist die Rohstoffgewinnung aus<br />

regionalplanerischer Sicht möglich und erhält einen eindeutigen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsvorrang vor konkurrieren<strong>den</strong> Raumnut<strong>zu</strong>ngsansprüchen.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wird im Interesse einer einheitlichen<br />

zweistufigen Rohstoffsicherung von einer <strong>zu</strong>sätzlichen Festlegung<br />

von Vorranggebieten für die Rohstoffsicherung abgesehen. Diese<br />

wer<strong>den</strong> im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum in die<br />

Gebietskulisse der festgelegten Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau einbezogen.<br />

Entweder sollte der Verzicht der Aufnahme des Planungsziels<br />

„Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung" begründet, oder eine<br />

entsprechende Konkretisierung als Ziel im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Im Übrigen wird auf die Stellungnahme des Landesamtes für<br />

Geologie und Bergbau verwiesen.<br />

2658 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Es wird von Seiten des Ref. 96 Landesrohstoffgeologie am LGRB<br />

darauf hingewiesen, dass die vom Regionalverband Region Rhein-<br />

Neckar aufgeführten Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (=A-<br />

Fläche) und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung (= B-<br />

Fläche) überwiegend als ausreichend für die weitergehende<br />

Rohstoffsicherung in der Region betrachtet wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1414 von 2197<br />

2.4 Rohstoffsicherung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2659 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Im Verbandsgebiet liegen Bergbauberechtigungen auf der<br />

Grundlage des Bundesberggesetztes (BBergG) vom 13.08.1980<br />

(BGBl. I S. 1310), die im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf des Regionalplans<br />

nicht berücksichtigt sind.<br />

teilweise folgen<br />

Es wird gebeten, die in <strong>den</strong> beigefügten Anlagen dargestellten<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen der Bergbauberechtigungen in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> übertragen und folgen<strong>den</strong> Hinweis im<br />

Erläuterungsbericht auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

„Im Verbandsgebiet bestehen öffentlich-rechtliche<br />

Bergbauberechtigungen nach dem Bundesberggesetz. Es handelt<br />

sich hierbei um Rechtstitel, die das Recht <strong>zu</strong>r Aufsuchung und<br />

Gewinnung von Bo<strong>den</strong>schätzen umfassen, wobei bergbauliche<br />

Tätigkeiten im Einzelfall genehmigungsbedürftig sind.<br />

Derzeit wird im Feld „Miramar" Erdwärme durch die Miramar<br />

Freizeitzentrum Weinheim GmbH & Co. KG gewonnen. […]<br />

In <strong>den</strong> übrigen Bergbauberechtigungen bestehen für das<br />

Verbandsgebiet derzeit keine Bergbauplanungen und sind auch auf<br />

absehbare Zeit nicht <strong>zu</strong> erwarten.<br />

Das Kapitel Rohstoffsicherung bezieht sich in erster Linie auf<br />

oberflächennahe Rohstoffe und deren Gewinnung. Insofern enthält<br />

die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte keine Festlegungen bzw. nachrichtliche<br />

Darstellungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Bergbauberechtigungen. Im Textteil wird die<br />

Begründung <strong>zu</strong> 2.4.1.4 im ersten Absatz wie folgt ergänzt:<br />

"Hier<strong>zu</strong> bestehen öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen nach<br />

dem Bundesberggesetz. Es handelt sich hierbei um Rechtstitel, die<br />

das Recht <strong>zu</strong>r Aufsuchung und Gewinnung von Bo<strong>den</strong>schätzen<br />

umfassen, wobei bergbauliche Tätigkeiten im Einzelfall<br />

genehmigungsbedürftig sind. Innerhalb der Bergbauberechtigungen<br />

sind andere Nut<strong>zu</strong>ngen nicht von vornherein ausgeschlossen,<br />

jedoch soll <strong>zu</strong>r Wahrung bestehender Rechte bei Planungen und<br />

Maßnahmen in diesen Bereichen die geologischen Landesämter<br />

gehört wer<strong>den</strong>."<br />

Eine <strong>zu</strong>sätzliche Auflistung der einzelnen Bergbauberechtigungen<br />

im Textteil wird als nicht erforderlich angesehen.<br />

Innerhalb der in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellten<br />

Bergbauberechtigungen sind andere Nut<strong>zu</strong>ngen nicht von<br />

vornherein ausgeschlossen, jedoch soll <strong>zu</strong>r Wahrung bestehender<br />

Rechte bei Planungen und Maßnahmen in diesen Bereichen das<br />

Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9 - Landesamt für Geologie,<br />

Rohstoffe und Bergbau (LGRB) gehört wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1415 von 2197<br />

2.4 Rohstoffsicherung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2660 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Im Verbandsgebiet liegen Bergbauberechtigungen auf der<br />

Grundlage des Bundesberggesetztes (BBergG) vom 13.08.1980<br />

(BGBl. I S. 1310), die im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf des Regionalplans<br />

nicht berücksichtigt sind.<br />

teilweise folgen<br />

Es wird gebeten, die in <strong>den</strong> beigefügten Anlagen dargestellten<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen der Bergbauberechtigungen in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> übertragen und folgen<strong>den</strong> Hinweis im<br />

Erläuterungsbericht auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

„Im Verbandsgebiet bestehen öffentlich-rechtliche<br />

Bergbauberechtigungen nach dem Bundesberggesetz. Es handelt<br />

sich hierbei um Rechtstitel, die das Recht <strong>zu</strong>r Aufsuchung und<br />

Gewinnung von Bo<strong>den</strong>schätzen umfassen, wobei bergbauliche<br />

Tätigkeiten im Einzelfall genehmigungsbedürftig sind.<br />

[…] Im Feld „Gipsgrube Obrigheim" wird durch die Heidelberger<br />

Zement AG Gips gewonnen. […]<br />

In <strong>den</strong> übrigen Bergbauberechtigungen bestehen für das<br />

Verbandsgebiet derzeit keine Bergbauplanungen und sind auch auf<br />

absehbare Zeit nicht <strong>zu</strong> erwarten.<br />

Das Kapitel Rohstoffsicherung bezieht sich in erster Linie auf<br />

oberflächennahe Rohstoffe und deren Gewinnung. Insofern enthält<br />

die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte keine Festlegungen bzw. nachrichtliche<br />

Darstellungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Bergbauberechtigungen. Im Textteil wird die<br />

Begründung <strong>zu</strong> 2.4.1.4 im ersten Absatz wie folgt ergänzt:<br />

"Hier<strong>zu</strong> bestehen öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen nach<br />

dem Bundesberggesetz. Es handelt sich hierbei um Rechtstitel, die<br />

das Recht <strong>zu</strong>r Aufsuchung und Gewinnung von Bo<strong>den</strong>schätzen<br />

umfassen, wobei bergbauliche Tätigkeiten im Einzelfall<br />

genehmigungsbedürftig sind. Innerhalb der Bergbauberechtigungen<br />

sind andere Nut<strong>zu</strong>ngen nicht von vornherein ausgeschlossen,<br />

jedoch soll <strong>zu</strong>r Wahrung bestehender Rechte bei Planungen und<br />

Maßnahmen in diesen Bereichen die geologischen Landesämter<br />

gehört wer<strong>den</strong>."<br />

Eine <strong>zu</strong>sätzliche Auflistung der einzelnen Bergbauberechtigungen<br />

im Textteil wird als nicht erforderlich angesehen.<br />

Innerhalb der in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellten<br />

Bergbauberechtigungen sind andere Nut<strong>zu</strong>ngen nicht von<br />

vornherein ausgeschlossen, jedoch soll <strong>zu</strong>r Wahrung bestehender<br />

Rechte bei Planungen und Maßnahmen in diesen Bereichen das<br />

Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9 - Landesamt für Geologie,<br />

Rohstoffe und Bergbau (LGRB) gehört wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1416 von 2197<br />

2.4 Rohstoffsicherung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2661 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Im Verbandsgebiet liegen Bergbauberechtigungen auf der<br />

Grundlage des Bundesberggesetztes (BBergG) vom 13.08.1980<br />

(BGBl. I S. 1310), die im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf des Regionalplans<br />

nicht berücksichtigt sind.<br />

teilweise folgen<br />

Es wird gebeten, die in <strong>den</strong> beigefügten Anlagen dargestellten<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen der Bergbauberechtigungen in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> übertragen und folgen<strong>den</strong> Hinweis im<br />

Erläuterungsbericht auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

„Im Verbandsgebiet bestehen öffentlich-rechtliche<br />

Bergbauberechtigungen nach dem Bundesberggesetz. Es handelt<br />

sich hierbei um Rechtstitel, die das Recht <strong>zu</strong>r Aufsuchung und<br />

Gewinnung von Bo<strong>den</strong>schätzen umfassen, wobei bergbauliche<br />

Tätigkeiten im Einzelfall genehmigungsbedürftig sind.<br />

[…] Im Feld „Gipsgrube Hochhausen" bestehen keine aktuellen<br />

Bergbauplanungen, sind aber mittelfristig nicht aus<strong>zu</strong>schließen.<br />

In <strong>den</strong> übrigen Bergbauberechtigungen bestehen für das<br />

Verbandsgebiet derzeit keine Bergbauplanungen und sind auch auf<br />

absehbare Zeit nicht <strong>zu</strong> erwarten.<br />

Das Kapitel Rohstoffsicherung bezieht sich in erster Linie auf<br />

oberflächennahe Rohstoffe und deren Gewinnung. Insofern enthält<br />

die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte keine Festlegungen bzw. nachrichtliche<br />

Darstellungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Bergbauberechtigungen. Im Textteil wird die<br />

Begründung <strong>zu</strong> 2.4.1.4 im ersten Absatz wie folgt ergänzt:<br />

"Hier<strong>zu</strong> bestehen öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen nach<br />

dem Bundesberggesetz. Es handelt sich hierbei um Rechtstitel, die<br />

das Recht <strong>zu</strong>r Aufsuchung und Gewinnung von Bo<strong>den</strong>schätzen<br />

umfassen, wobei bergbauliche Tätigkeiten im Einzelfall<br />

genehmigungsbedürftig sind. Innerhalb der Bergbauberechtigungen<br />

sind andere Nut<strong>zu</strong>ngen nicht von vornherein ausgeschlossen,<br />

jedoch soll <strong>zu</strong>r Wahrung bestehender Rechte bei Planungen und<br />

Maßnahmen in diesen Bereichen die geologischen Landesämter<br />

gehört wer<strong>den</strong>."<br />

Eine <strong>zu</strong>sätzliche Auflistung der einzelnen Bergbauberechtigungen<br />

im Textteil wird als nicht erforderlich angesehen.<br />

Innerhalb der in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellten<br />

Bergbauberechtigungen sind andere Nut<strong>zu</strong>ngen nicht von<br />

vornherein ausgeschlossen, jedoch soll <strong>zu</strong>r Wahrung bestehender<br />

Rechte bei Planungen und Maßnahmen in diesen Bereichen das<br />

Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9 - Landesamt für Geologie,<br />

Rohstoffe und Bergbau (LGRB) gehört wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1417 von 2197<br />

2.4 Rohstoffsicherung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2662 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

- Der Entwurf des Regionalplans wird aus rohstoffgeologischen<br />

Gesichtspunkten in seiner derzeitigen Fassung abgelehnt, da die<br />

Belange der vorausschauen<strong>den</strong> Rohstoffsicherung nicht<br />

ausreichend berücksichtigt wur<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Den Belangen einer vorausschauen<strong>den</strong> Rohstoffsicherung wird im<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar umfassend Rechnung<br />

getragen. Mit der Festlegung von Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau wer<strong>den</strong> ausreichende Flächenkapazitäten gesichert,<br />

um <strong>den</strong> Rohstoffbedarf für einen Zeitraum <strong>zu</strong> gewährleisten, der<br />

über <strong>den</strong> Geltungszeitraum des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar hinausgeht. Für <strong>den</strong> darüber hinausgehen<strong>den</strong>, langfristigen<br />

Bedarf wer<strong>den</strong> durch die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für<br />

die Rohstoffsicherung weitere Rohstoffvorkommen gesichert.<br />

Insofern entsprechen die rohstoffbezogenen Ausweisungen im<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar <strong>den</strong> Anforderungen einer<br />

nachhaltigen Rohstoffsicherung, da sie sowohl die kurz- bis<br />

mittelfristige Rohstoffversorgung sicherstellen, als auch für eine<br />

vorsorgliche langfristige Sicherung von Lagerstättenpotenzialen<br />

sorgen.<br />

2663 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

- Die in Papierform bzw. als PDF-Datei <strong>zu</strong>r Verfügung gestellten<br />

Pläne sind elektronisch nicht auswertbar. Es war deshalb nicht<br />

möglich, eine exakte Auswertung der Gebietskulisse der geplanten<br />

Rohstoffsicherungsflächen vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wur<strong>den</strong> vom Verband<br />

Region Rhein-Neckar digitale Daten auf Anfrage <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

gestellt. Von Seiten des LGB wur<strong>den</strong> keine Daten angefordert.<br />

2664 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

- Die geplanten Ausweisungen von Rohstoffsicherungsflächen<br />

bleiben in Ihrem Umfang erheblich hinter <strong>den</strong> Vorschlägen des LGB<br />

<strong>zu</strong>rück. In einem nennenswerten Teil der im Entwurf enthaltenen<br />

Rohstoffsicherungsgebiete ist die Rohstoffgewinnung aufgrund<br />

vorhan<strong>den</strong>er Betriebe bereits weit fortgeschritten, so dass nur<br />

noch von einer Restgewinnung gesprochen wer<strong>den</strong> kann. Die<br />

Landes- und Regionalplanung ist eine in die Zukunft gerichtete<br />

Aufgabe. Mit der Ausweisung von Rohstoffsicherungsgebieten im<br />

geplanten Umfang wird dieses Ziel klar verfehlt. Es ist derzeit auch<br />

in keiner Weise erkennbar, dass die Verwendung von<br />

mineralischen Sekundärrohstoffen die Notwendigkeit der Sicherung<br />

von Lagerstätten entbehrlich machen könnte. Mit dem<br />

vorliegen<strong>den</strong> Regionalplan wird keine volkswirtschaftlich gebotene<br />

Rohstoffsicherung, sondern bestenfalls eine einzelbetriebliche<br />

Existenzsicherung erreicht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Aufgrund der vorhan<strong>den</strong>en Nut<strong>zu</strong>ngs- und Interessenkonflikte<br />

konnten nicht alle von Seiten des LGB vorgeschlagenen Flächen<br />

regionalplanerisch gesichert wer<strong>den</strong>. Weitergehen<strong>den</strong><br />

Ausweisungen stehen z.T. erhebliche Raumwiderstände entgegen.<br />

Den Belangen einer vorausschauen<strong>den</strong> Rohstoffsicherung wird im<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar <strong>den</strong>noch umfassend<br />

Rechnung getragen. Mit der Festlegung von Vorranggebieten für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau im jetzigen Umfang wer<strong>den</strong> ausreichende<br />

Flächenkapazitäten gesichert, um <strong>den</strong> Rohstoffbedarf für einen<br />

Zeitraum <strong>zu</strong> gewährleisten, der über <strong>den</strong> Geltungszeitraum des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar hinausgeht. Für <strong>den</strong><br />

darüber hinausgehen<strong>den</strong>, langfristigen Bedarf wer<strong>den</strong> durch die<br />

Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffsicherung<br />

weitere Rohstoffvorkommen gesichert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1418 von 2197<br />

2.4 Rohstoffsicherung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2665 Gemeinde Malsch - Es wurde festgestellt, dass die entsprechen<strong>den</strong> Kennzeichnungen nicht folgen<br />

im Regionalplanentwurf die Abbaugebiete der Fa. Creaton und<br />

entspr.<br />

Wienerberger westlich der B 3 <strong>zu</strong>m Schutz <strong>zu</strong>r Sicherung von<br />

1588<br />

Freiraumressourcen überplanen. In der Rechtsverordnung des<br />

3957<br />

Regierungspräsidiums Karlsruhe für das festgesetzte Natur- und<br />

Landschaftsschutzgebiet „Hochholz-Kapellenbruch" wurde<br />

verankert, dass der Tonabbau im Rahmen der erteilten<br />

Genehmigungen fortgeführt wer<strong>den</strong> darf. Insoweit müssen diese<br />

Flächen in <strong>den</strong> Regionalplanentwurf als Tonabbauflächen<br />

übernommen wer<strong>den</strong>. Das von der Fa. Creaton betriebene<br />

Verfahren <strong>zu</strong>r Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes wird beim<br />

Regierungspräsidium Freiburg unter dem AZ 4718-122.40.2<br />

geführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wird sichergestellt, dass die<br />

vom Tonabbau „betroffenen" Flächen nach vollständiger Erledigung<br />

desselben wieder mit Materialien im Rahmen des bergrechtlichen<br />

Zulassungsbescheides aufgefüllt wer<strong>den</strong> dürfen.<br />

Die Gemeinde beantragt daher ergänzend, dass im genannten<br />

Bereich eine Festset<strong>zu</strong>ng als „Deponie" im Regionalplan<br />

vorgenommen wer<strong>den</strong> muss.<br />

Der überwiegende Teil der Tongrube Malsch liegt gem. der<br />

Rohstoffgeologischen Beurteilung des LGRB (2008) außerhalb des<br />

Rohstoffvorkommens L6716/L6916-106 und wird daher in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

festgelegt. Der innerhalb des Vorkommens liegende restliche Anteil<br />

der konzessionierten Abbaustelle liegt in einem Naturschutzgebiet<br />

sowie einem FFH-Gebiet. Die in der Rechtsverordnung <strong>zu</strong>m Naturund<br />

Landschaftsschutzgebiet Hochholz-Kapellenbruch enthaltene<br />

Regelung, wonach der Tonabbau im Rahmen der erteilten<br />

Genehmigungen fortgeführt wer<strong>den</strong> darf, bezieht sich auf das<br />

Landschaftsschutzgebiet, das außerhalb des o.g.<br />

Rohstoffvorkommens liegt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der innerhalb des<br />

Rohstoffvorkommens liegende Teil des Konzessionsgebiet nicht als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sondern als Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege festgelegt.<br />

Da die nachrichtliche Darstellung Deponie künftig nur noch für aktiv<br />

betriebene Deponien in der Ablagerungsphase verwendet wird,<br />

erfolgt keine entsprechende Kennzeichnung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.<br />

2666 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- Die Erweiterung der Tongrube Rettigheim ist entsprechend <strong>den</strong><br />

vorliegen<strong>den</strong> Plänen als Abbau für die Rohstoffsicherung<br />

fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Erweiterung der Tongrube Rettigheim ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (RNK-<br />

VRG08) festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1419 von 2197<br />

2.4 Rohstoffsicherung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2667 Kreisverwaltung Germersheim - Bekanntermaßen wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> letzten Jahrzehnten im Landkreis<br />

mehr als 1.000 ha Bo<strong>den</strong>flächen abgebaggert, nochmals rd. 475 ha<br />

sind bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als<br />

Vorrang- und Vorbehaltsfläche gewidmet und somit<br />

landesplanerisch reserviert. Im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf wer<strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>sätzlich Vorrang- und Vorbehaltsflächen als Erweiterungen<br />

bestehender Abbaugebiete/Baggerseen ausgewiesen, nochmals in<br />

einem mindestens zweistelligen Flächenbetrag.<br />

nicht folgen<br />

Der in der Begründung (Plansatz 2.4.1.3, G) verankerte Be<strong>zu</strong>g<br />

"oberflächennahe Rohstoffe wer<strong>den</strong> als Grundlage für die regionale<br />

Bau- und Rohstoffindustrie benötigt" ist im Rahmen der<br />

Bedarfsermittlung und Ausweisung von Vorrangflächen <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen, wobei die Abbaumassen/mengen der Maßstab<br />

sein müssen.<br />

Derzeit sind etliche große und mittlere Rohstoffproduzenten im<br />

Landkreis tätig, mit <strong>den</strong> Firmen Holcim und Heidelberger Sand und<br />

Kies wohl die größten Rohstoffproduzenten in Mitteleuropa. Die<br />

jährlichen Abbaumassen sind nicht bekannt, so dass die eingangs<br />

zitierte Bindung und Beschränkung sowohl hinsichtlich<br />

Absatzmarkt(-raum) als auch -menge nicht abgeschätzt oder gar<br />

überprüft wer<strong>den</strong> können. Dies nährt die Vermutung bzw. Skepsis<br />

dahingehend, dass im Landkreis mehr Rohstoff gewonnen und<br />

dadurch Bo<strong>den</strong> (im Sinne von Fläche und Substrat) verbraucht<br />

wurde und wird, als dies für die Bedienung des regionalen Marktes<br />

erforderlich wäre. Im Hinblick auf unsere Grundforderung nach<br />

einem sparsamen Umgang mit Grund und Bo<strong>den</strong> als<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für eine nachhaltige Kreisentwicklung bitten wir,<br />

uns die diesbezüglichen Grundlagen offen <strong>zu</strong> legen.<br />

Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen Teilraum der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar sehen das LEP IV und die Fachplanung Rohstoffe des LGB<br />

(2010) keine bedarfsorientierte Rohstoffsicherung vor. Die<br />

Rohstoffsicherungsflächen im Einheitlichen Regionalplan sind so<br />

dimensioniert, dass an <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Abbaustandorten<br />

ausreichende Flächenkapazitäten <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt wer<strong>den</strong><br />

können, um die Rohstoffversorgung der Region mindestens<br />

innerhalb des Geltungszeitraums sicher<strong>zu</strong>stellen.<br />

Eine regionalplanerische Rohstoffsicherung, die ausschließlich dem<br />

regionalen Markt <strong>zu</strong> Gute kommt, ist nicht leistbar, da hierfür <strong>zu</strong>m<br />

Einen die landesplanerischen Vorausset<strong>zu</strong>ngen nicht vorhan<strong>den</strong><br />

sind und <strong>zu</strong>m Anderen keine Daten <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng solcher<br />

Gebiete vorliegen. Insofern können auch keine Angaben <strong>zu</strong><br />

Mengenströmen und Absatzmärkten gemacht wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1420 von 2197<br />

2.4 Rohstoffsicherung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2668 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- In Schwegenheim sind keine Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau ausgewiesen. Wie ist die Gewinnung von Erdöl <strong>zu</strong><br />

bewerten? Hier<strong>zu</strong> ist ein Hinweis im Regionalen<br />

Raumordnungsplan erforderlich.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar wer<strong>den</strong> ausschließlich Flächen mit dem Vorkommen<br />

oberflächennaher Rohstoffe als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt. Dies kommt im ersten Satz des<br />

Plansatzes 2.4.2.1 <strong>zu</strong>m Ausdruck.<br />

Bergbauberechtigungen fin<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte keine<br />

Berücksichtigung. Zur Gewinnung von Erdöl erfolgt im Plansatz<br />

2.4.1.4 der Hinweis, dass das Aufsuchen und Gewinnen von<br />

Energierohstoffen wie Erdöl, Erdgas und Erdwärme weiter<br />

gefördert bzw. sichergestellt wer<strong>den</strong> soll.<br />

2669 Regionalverband Heilbronn-Franken - In Kapitel 2.4 Rohstoffsicherung wer<strong>den</strong> Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung<br />

festgelegt. Die Plansätze sind inhaltlich <strong>zu</strong> unterstützen; es wer<strong>den</strong><br />

jedoch keine Aussagen <strong>zu</strong>r erwarteten Mengenentwicklung<br />

gemacht. Für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum wer<strong>den</strong><br />

entsprechend Landesentwicklungsplan 2002 <strong>zu</strong>r Deckung des<br />

Bedarfs 2 x 1 5 Jahre <strong>zu</strong> Grunde gelegt; von der Möglichkeit, einen<br />

Zeitraum von 2 x 20 Jahre an<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong>, wird nicht Gebrauch<br />

gemacht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Aus unserer Sicht missverständlich ist die Formulierung in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> PS 2.4.2.1, S. 108 unten. Hier heißt es, dass die<br />

Vorranggebiete so bemessen sind, dass sie der geforderten<br />

Deckung von 2 x 1 5 Jahren Rechnung tragen. Die geforderte<br />

Deckung bezieht sich nach LEP auf Vorranggebiete und<br />

Vorbehaltsgebiete (deshalb 2 x), in der Begründung <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Vorbehaltsgebieten (PS 2.4.2.2) fehlt jedoch ein zeitlicher Be<strong>zu</strong>g.<br />

Der dürfte angesichts der Formulierung und der großflächigen<br />

Dimensionierung <strong>zu</strong>mindest teilweise auch deutlich über 15 Jahren<br />

liegen. Wir regen eine Klarstellung der Formulierung an.<br />

Die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sind im ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum der Metropolregion so bemessen,<br />

dass sie die Rohstoffversorgung für einen Zeitraum von 2x15<br />

Jahren sicherstellen. Die Vorranggebietskulisse trägt damit der<br />

gem. LEP Ba<strong>den</strong>-Württemberg geforderten regionalplanerischen<br />

Bedarfsdeckung von 30 Jahren Rechnung. Die Vorbehaltsgebiete<br />

für die Rohstoffsicherung, die während des Planungszeitraums<br />

nicht in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> sollen, dienen der<br />

perspektivischen, langfristigen Lagerstättensicherung und sind<br />

daher nicht bedarfsorientiert abgegrenzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1421 von 2197<br />

2.4 Rohstoffsicherung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2670 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Es wird gefordert, dass eine ausführliche Einzelfallbetrachtung vor<br />

der Genehmigung von Rohstoffabbaumaßnahmen erfolgt.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die regionalplanerische Rohstoffsicherung ersetzt nicht die<br />

nachgeordneten Genehmigungsverfahren. Im Rahmen dieser<br />

Verfahren wer<strong>den</strong> von der jeweiligen Genehmigungsbehörde die<br />

Genehmigungsfähigkeit der einzelnen Standorte geprüft und die<br />

konkreten Abbaubedingungen festgelegt.<br />

2671 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

- Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar verlangt <strong>zu</strong> Recht, dass<br />

• bei der Rohstoffsicherung Natur und Landschaft so gering wie<br />

möglich <strong>zu</strong> beeinträchtigen sind,<br />

• die Flächeninanspruchnahme gering <strong>zu</strong> halten ist,<br />

• Lagerstätten vollständig genutzt wer<strong>den</strong>,<br />

• Erweiterungen Neuaufschlüssen vor<strong>zu</strong>ziehen sind,<br />

• Renaturierung und Wiedereinbindung in die Landschaft <strong>zu</strong><br />

erfolgen hat,<br />

• Ressourcenschutz durch Substitution mit wiederaufbereiteten<br />

Materialien an<strong>zu</strong>streben ist,<br />

• an Baggerseen <strong>zu</strong>sätzliche Bereiche für die wassergebun<strong>den</strong>e<br />

Erholung <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong> sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die im Kapitel 2.4.1 enthaltenen Grundsätze beinhalten<br />

regionalplanerische Leitvorstellungen, die als allgemeine Aussagen<br />

und als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und<br />

Ermessensentscheidungen öffentlicher und privater Belange<br />

an<strong>zu</strong>sehen sind. Sie entsprechen damit nicht <strong>den</strong> Anforderungen,<br />

die Ziele der Raumordnung erfüllen müssen. Raumordnerische<br />

Ziele sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich<br />

bestimmten oder bestimmbaren, abschließend abgewogenen<br />

Festlegungen <strong>zu</strong>r Entwicklung, Ordnung und Sicherung des<br />

Raumes.<br />

Bedauerlich ist, dass hierbei nur Grundsätze (G), nicht aber<br />

verbindliche Ziele (Z) formuliert wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1422 von 2197<br />

2.4 Rohstoffsicherung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2672 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

- Im Landkreis Germersheim gibt es derzeit in <strong>den</strong> Rheinauen 20<br />

Baggerseen bzw. Abbaugebiete, die größer als 1 ha sind, mit<br />

insgesamt mehr als 1000 ha. Dieser Flächenanteil entspricht etwa<br />

9 bis 10 Prozent der Rheinauen im Landkreis. Die Baggerseen sind<br />

grundwassergefüllte Löcher im oberen (OKL) und mittleren<br />

Kieslager (MKL) mit durchschnittlich 10 Meter (OKL) bis 40 Meter<br />

(MKL) Stärke. Die Baggerseen stellen somit horizontal wie vertikal<br />

offene Wun<strong>den</strong> im Grundwasserleitsystem dar.<br />

Kenntnisnahme<br />

Seit <strong>den</strong> 60er Jahren des letzten Jahrhunderts, also seit rund 50<br />

Jahren, erfolgt ein rasant <strong>zu</strong>nehmender Rohstoffabbau in <strong>den</strong><br />

Rheinauen des Landkreises Germersheim.<br />

Im Augenblick stehen mehr als 475 ha Abbauflächen in Reserve auf<br />

Grundlage des ROP 2004. Aktuell wer<strong>den</strong> in neun größeren<br />

Abbaugebieten Kies, Sand, Quarzit, Gold und Oberbo<strong>den</strong><br />

gewonnen. Hier und an drei anderen Stellen in Germersheim<br />

(rechtsrheinisch), in Neuburg (Harbig) und Kuhardt (Scheidgraben)<br />

sind auch im aktuellen ROP Rheinpfalz Rohstofflager als<br />

„Vorranggebiete Rohstoffgewinnung" ausgewiesen und<br />

regionalplanerisch „gesichert". Diese aktuell noch nicht abgebauten<br />

Flächen nehmen heute einen Umfang von 475 ha ein.<br />

Die Rohstoffsicherungsflächen im Einheitlichen Regionalplan sind<br />

so dimensioniert, dass an <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Abbaustandorten<br />

ausreichende Flächenkapazitäten <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt wer<strong>den</strong><br />

können, um die Rohstoffversorgung der Region mindestens<br />

innerhalb des Geltungszeitraums <strong>zu</strong> gewährleisten.<br />

Eine regionalplanerische Rohstoffsicherung, die ausschließlich dem<br />

regionalen Markt <strong>zu</strong> Gute kommt, ist nicht leistbar, da hierfür <strong>zu</strong>m<br />

Einen entsprechende landesplanerische Grundlagen fehlen und<br />

<strong>zu</strong>m Anderen kein Datenmaterial <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng solcher Gebiete<br />

vorliegt.<br />

In <strong>den</strong> letzten 50 Jahren sind ca. 1000 ha Bo<strong>den</strong>fläche<br />

verschwun<strong>den</strong> bzw. sind Wasserflächen entstan<strong>den</strong>. Dies<br />

entspricht ca. 20 ha pro Jahr. Diese Flächeninanspruchnahme<br />

geschieht mit steigender Ten<strong>den</strong>z. Noch wird ein Teil des<br />

Flächenent<strong>zu</strong>ges für die landwirtschaftliche Produktion durch<br />

Aktivierung naturschutzrelevanter Flächen und Biotope<br />

kompensiert. Dies verursacht eine weitere Negativbilanz für <strong>den</strong><br />

naturräumlichen Bestand.<br />

Es ist eine Antwort auf die Frage <strong>zu</strong> fin<strong>den</strong>, ob es in Zukunft<br />

verantwortbar ist, eine überregionale Rohstoffversorgung <strong>zu</strong><br />

betreiben, die im Widerspruch steht <strong>zu</strong> dem Nachhaltigkeitsgebot<br />

der Eigenvorsorge und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Verpflichtungen des Landkreises<br />

gegenüber seiner Natur und seinen Menschen. Dieser Aufgabe<br />

sollte im <strong>zu</strong> diskutieren<strong>den</strong> einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar eine besondere Bedeutung <strong>zu</strong>kommen.<br />

Es ist an<strong>zu</strong>nehmen, dass die Situation in <strong>den</strong> weiteren, im Entwurf<br />

aufgeführten Vorranggebieten als vergleichbar angesehen wer<strong>den</strong><br />

kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1423 von 2197<br />

2.4 Rohstoffsicherung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2673 Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg e.V. (LNV)<br />

- Bei der Rekultivierung von Tonabbau sollte auf die vorhan<strong>den</strong>en<br />

Amphibienpopulationen geachtet wer<strong>den</strong>, bei Steinbrüchen auf die<br />

Reptilienpopulationen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Rekultvierungsziele mit Festlegung der konkreten<br />

Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen sind Gegenstand des<br />

Genehmigungsverfahrens. In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.1.2<br />

wird diesbzgl. angeführt, dass die Rekultivierung abgebauter<br />

Lagerstätten u.a. die Belange des Arten- und Biotopschutzes<br />

besonders berücksichtigen soll.<br />

2674 Wintershall Holding GmbH - In der Planungsregion Rheinpfalz befin<strong>den</strong> sich die unter<br />

Kenntnisnahme<br />

Betriebsführung der Wintershall Holding GmbH stehen<strong>den</strong><br />

entspr.<br />

bergrechtlichen Bewilligungsfelder „Landau-West I, II, IV und V" Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3727<br />

sowie „Landau-Ost I, II, III und IV" mit dem Förderbetrieb Landau,<br />

das von der Wintershall Holding GmbH operierte Erdölfeld<br />

Rülzheim (mit konsortialer Beteiligung) und - nördlich der Stadt<br />

Wörth - das Gelände des ehemaligen Tanklagers Jockgrim<br />

(<strong>zu</strong>rückgebaut). Die Wintershall Holding GmbH ist in <strong>den</strong> unter ihrer<br />

Betriebsführung stehen<strong>den</strong> Feldern um eine weitere Erschließung<br />

von Lagerstätten bemüht. Planungen weiterer bergbaulicher<br />

Aktivitäten sind in Vorbereitung.<br />

2675 Wintershall Holding GmbH - Hinweis auf das Aufsuchen und Gewinnen von „nicht bo<strong>den</strong>nahen" Kenntnisnahme<br />

Bo<strong>den</strong>schätzen (Erdöl, Erdgas, Erdwärme), die weitere Förderung<br />

entspr.<br />

und Sicherung sowie <strong>den</strong> erforderlichen Ausbau von<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3728<br />

„Energieleitungen" (mit möglicher Bündelung) ist ausreichend.<br />

Einer Ergän<strong>zu</strong>ng bedarf es nicht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1424 von 2197<br />

2.4 Rohstoffsicherung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2676 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- Die Wirtschaft in der Metropolregion ist auf eine sichere und<br />

wettbewerbsfähige Versorgung mit Rohstoffen angewiesen. Die<br />

<strong>zu</strong>r Rohstoffversorgung dringend benötigten heimischen<br />

Ressourcen und Vorkommen wer<strong>den</strong> jedoch nicht ausreichend<br />

langfristig gesichert. Häufig scheitert die Erschließung neuer<br />

Lagerstätten bzw. die Ausweitung bestehender am rigi<strong>den</strong><br />

Naturschutzregime oder konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsplanungen. Über<br />

die Raumplanung müssen die vorhan<strong>den</strong>en geologischen<br />

Vorkommen deshalb besser geschützt wer<strong>den</strong> - um auch in<br />

Zukunft eine verbrauchsnahe und wettbewerbsfähige Gewinnung<br />

von Rohstoffen <strong>zu</strong> ermöglichen Die IHKs fordern deshalb, dass<br />

neben <strong>den</strong> „Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (Z)" auch<br />

„Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung (Z)" ausgewiesen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Auf die Einführung des geforderten <strong>zu</strong>sätzlichen Instruments<br />

"Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung (Z)" wird verzichtet.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z) sowie Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G) festgelegt. Mit diesen Festlegungen wird<br />

<strong>den</strong> Anforderungen einer regionalplanerischen Rohstoffsicherung<br />

bereits vollumfänglich Rechnung getragen. Es wer<strong>den</strong><br />

Flächenkapazitäten gesichert, die über <strong>den</strong> Geltungszeitraum des<br />

Einheitlichen Regionalplans hinausreichen. Eine länderübergreifend<br />

einheitliche Vorgehensweise kann nur mit dieser zweistufigen<br />

Rohstoffsicherung erreicht wer<strong>den</strong>. Gegen ein dreistufiges,<br />

bedarfsorientiertes Vorgehen mit der Verwendung von<br />

Vorranggebieten für die Rohstoffsicherung sprechen insbesondere<br />

die unterschiedlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen bzw. Philosophien in der<br />

Rohstoffsicherung der Bundesländer. In Rheinland-Pfalz wird von<br />

Seiten des LGB eine bedarfsorientierte Rohstoffsicherung<br />

abgelehnt. Insofern stehen keine fachlichen Datengrundlagen für<br />

die Abgren<strong>zu</strong>ng von Vorranggebieten für die Rohstoffsicherung (Z)<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung. So beinhaltet die Fachplanung Rohstoffe des LGB<br />

von 2010 ausdrücklich keine Vorschlagsflächen für "Vorranggebiete<br />

für die Rohstoffsicherung (Potenzialschutz)". In Hessen ist das<br />

Instrument Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung (Z) gänzlich<br />

unbekannt. Darüber hinaus bestehen hier bereits verbindliche<br />

Rohstoffsicherungsgebiete des Regionalplans Südhessen 2010, die<br />

in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan eingeflossen sind.<br />

2677 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2528<br />

- Soweit westl. Otterstadt weitere Flächen für Rohstoffabbau auf<br />

dort derzeit als Vorranggebiet Landwirtschaft ausgewiesenen<br />

Flächen vorgesehen sind, kann auch das von Seiten der<br />

Landwirtschaftskammer nicht befürwortet wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Westlich von Otterstadt ist im Einheitlichen Regionalplan das<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Otterstadt, Kieseläcker (RP-<br />

VRG10) ausgewiesen.<br />

Dieses Vorranggebiet umfasst eine genehmigte Kies- und<br />

Sandabbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen, die noch<br />

nicht vollständig abgebaut oder rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau ausgewiesen.<br />

Sonstige Rohstoffsicherungsflächen, die Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft betreffen, sind im Bereich westlich von Otterstadt<br />

nicht festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1425 von 2197<br />

2.4 Rohstoffsicherung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2678 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Weiter soll sich die Region dafür einsetzen, dass keine<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Frackingverfahren <strong>zu</strong>r Gewinnung von Rohstoffen angewendet<br />

wer<strong>den</strong>. http://de.wikipedia.org/wiki/Hydraulic<br />

Es besteht keine regionalplanerische Relevanz.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1426 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.1<br />

Rohstoffsicherung<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2679 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Zu Kap. 2.4.1 bittet das UM unter Verweis auf die Stellungnahme<br />

des Regierungspräsidiums Freiburg, Abt. 9 - Landesamt für<br />

Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB), wonach im<br />

Verbandsgebiet Bergbauberechtigungen auf der Grundlage des<br />

Bundesberggesetzes (BBergG) bestehen, die im Entwurf des<br />

Regionalplans nicht berücksichtigt sind, die Abgren<strong>zu</strong>ngen der<br />

Bergbauberechtigungen in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> übernehmen<br />

und folgen<strong>den</strong> Hinweis in die Begründung auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

teilweise folgen<br />

„Im Verbandsgebiet bestehen öffentlich-rechtliche<br />

Bergbauberechtigungen nach dem Bundesberggesetz. Es handelt<br />

sich hierbei um Rechtstitel, die das Recht <strong>zu</strong>r Aufsuchung und<br />

Gewinnung von Bo<strong>den</strong>schätzen umfassen, wobei bergbauliche<br />

Tätigkeiten im Einzelfall genehmigungsbedürftig sind. Derzeit wird<br />

im Feld „Miramar“ Erdwärme durch die Miramar Freizeitzentrum<br />

Weinheim GmbH & Co. KG gewonnen. Im Feld „Gipsgrube<br />

Obrigheim“ wird durch die Heidelberger Zement AG Gips<br />

gewonnen. Im Feld „Gipsgrube Hochhausen“ bestehen keine<br />

aktuellen Bergbauplanungen, sind aber mittelfristig nicht<br />

aus<strong>zu</strong>schließen. In <strong>den</strong> übrigen Bergbauberechtigungen bestehen<br />

für das Verbandsgebiet derzeit keine Bergbauplanungen und sind<br />

auch auf absehbare Zeit nicht <strong>zu</strong> erwarten.<br />

Innerhalb der in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellten<br />

Bergbauberechtigungen sind andere Nut<strong>zu</strong>ngen nicht von<br />

vornherein ausgeschlossen, jedoch soll <strong>zu</strong>r Wahrung bestehender<br />

Rechte bei Planungen und Maßnahmen in diesen Bereichen das<br />

Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9 - Landesamt für Geologie,<br />

Rohstoffe und Bergbau (LGRB) gehört wer<strong>den</strong>.“<br />

Das Kapitel Rohstoffsicherung bezieht sich in erster Linie auf<br />

oberflächennahe Rohstoffe und deren Gewinnung. Zur Vermeidung<br />

einer Überfrachtung der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte mit nachrichtlichen<br />

Darstellungen einzelner Fachplanungen und <strong>zu</strong>r Einhaltung einer<br />

länderübergreifend einheitlichen Vorgehensweise (keine<br />

flächendecken<strong>den</strong> Datengrundlagen) erfolgen daher in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte keine nachrichtlichen Darstellungen bzw.<br />

Festlegungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Bergbauberechtigungen.<br />

Im Textteil wird die Begründung <strong>zu</strong> 2.4.1.4 im ersten Absatz wie<br />

folgt ergänzt:<br />

"Hier<strong>zu</strong> bestehen öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen nach<br />

dem Bundesberggesetz. Es handelt sich hierbei um Rechtstitel, die<br />

das Recht <strong>zu</strong>r Aufsuchung und Gewinnung von Bo<strong>den</strong>schätzen<br />

umfassen, wobei bergbauliche Tätigkeiten im Einzelfall<br />

genehmigungsbedürftig sind. Innerhalb der Bergbauberechtigungen<br />

sind andere Nut<strong>zu</strong>ngen nicht von vornherein ausgeschlossen,<br />

jedoch soll <strong>zu</strong>r Wahrung bestehender Rechte bei Planungen und<br />

Maßnahmen in diesen Bereichen die geologischen Landesämter<br />

gehört wer<strong>den</strong>."<br />

Eine <strong>zu</strong>sätzliche Auflistung der einzelnen Bergbauberechtigungen<br />

im Textteil wird als nicht erforderlich angesehen.<br />

Das MVI empfiehlt, die Bereiche mit Bergbauberechtigungen als<br />

nachrichtliche Übernahme (N) in <strong>den</strong> Plansatzteil und in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte auf<strong>zu</strong>nehmen und die Begründung<br />

entsprechend <strong>zu</strong> ergänzen (vgl. z.B. Regionalplan der Region<br />

Stuttgart, PS 3.5.0.5 N).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1427 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.1<br />

Rohstoffsicherung<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2680 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.1.1<br />

Nachhaltige<br />

Rohstoffgewinnung (G)<br />

Im PS 2.4.1.1 soll folgendes geändert wer<strong>den</strong>: Statt 1.<br />

Spiegelstrich „Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaft<br />

gering gehalten und ausgeglichen wer<strong>den</strong>,"sollte es heißen:<br />

„Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaft vermie<strong>den</strong> bzw.<br />

gering gehalten und ausgeglichen wer<strong>den</strong>,".<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Aufgrund der Ortsgebun<strong>den</strong>heit der Rohstoffressourcen ist davon<br />

aus<strong>zu</strong>gehen, dass bei einer Nut<strong>zu</strong>ng/Abbau von Rohstoffen die<br />

Beeinträchtigung von Natur und Landschaft nicht vollständig<br />

aus<strong>zu</strong>schließen ist. Es bleibt bei der allgemeinen Vorgabe, dass bei<br />

der Gewinnung von oberflächennahen Rohstoffen berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong> soll, dass "Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />

gering gehalten und ausgeglichen wer<strong>den</strong>".<br />

2681 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

2.4.1.1<br />

Nachhaltige<br />

Rohstoffgewinnung (G)<br />

Der Satz auf S. 105, 3. Abschnitt „Insbesondere sollen<br />

unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb eines fest<strong>zu</strong>legen<strong>den</strong><br />

Zeitraumes .….ausgeglichen wer<strong>den</strong>" wird wie folgt kommentiert:<br />

Die Rohstoffgewinnung ist ein Nachfrage-orientierter<br />

Wirtschaftszweig. Das bedeutet, dass sich am Beginn der Laufzeit<br />

einer Abbaugenehmigung nicht <strong>zu</strong>verlässig bestimmen lässt, wann<br />

bestimmte Abbauziele erreicht wer<strong>den</strong>. Es macht deshalb auch<br />

keinen Sinn, Maßnahmen an Zeitspannen, sondern bestenfalls am<br />

Erreichen bestimmter Abbauabschnitte fest<strong>zu</strong>machen.<br />

folgen<br />

Der Satz im 4. Absatz der Begründung <strong>zu</strong> 2.4.1.1 wird wie folgt<br />

geändert:<br />

"Insbesondere sollen vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur<br />

und Landschaft unterlassen sowie unvermeidbare<br />

Beeinträchtigungen im Rahmen des jeweiligen Abbauabschnitts<br />

durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

ausgeglichen wer<strong>den</strong>."<br />

2682 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

2.4.1.1<br />

Nachhaltige<br />

Rohstoffgewinnung (G)<br />

Hinsichtlich S. 105, 5. Abschnitt wird darauf hingewiesen, dass die<br />

Rekultivierung nur ein mögliches Ziel der Nachnut<strong>zu</strong>ng von<br />

Gewinnungsstellen ist. Die Aussage steht auch im Widerspruch <strong>zu</strong><br />

S. 105, Abschnitt 2.4.1.2, Satz 1.<br />

folgen<br />

Die Begründung <strong>zu</strong> 2.4.1.1 wird im 7. Absatz wie folgt geändert:<br />

"Im Hinblick auf die mit der Rohstoffgewinnung verbun<strong>den</strong>en<br />

Umweltbeeinträchtigungen ist darauf hin<strong>zu</strong>wirken, dass die<br />

Eingriffsfläche so gering wie möglich gehalten wird und der Abbau<br />

sowie die Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng abschnittsweise durchgeführt<br />

wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1428 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.1<br />

Rohstoffsicherung<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2683 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

2.4.1.1<br />

Nachhaltige<br />

Rohstoffgewinnung (G)<br />

Die Formulierung auf S. 105, 6. Abschnitt „Neue Lagerstätten sind<br />

erst dann auf<strong>zu</strong>schließen, wenn bisherige vollständig abgebaut<br />

sind" ist ein klassisches Beispiel un<strong>zu</strong>lässiger Eingriffe in die freie<br />

Marktwirtschaft und führt <strong>zu</strong> Wettbewerbsverzerrungen. Die<br />

Formulierung ist <strong>zu</strong> streichen.<br />

teilweise folgen<br />

Aus regionalplanerischer Sicht ist eine Begren<strong>zu</strong>ng des<br />

Flächenverbrauchs durch Rohstoffabbau an<strong>zu</strong>streben. Die<br />

vollständige Ausnut<strong>zu</strong>ng einer Lagerstätte kann <strong>zu</strong> einer<br />

schonenderen Flächeninanspruchnahme beitragen. Vor diesem<br />

Hintergrund wird an dem betreffen<strong>den</strong> Satz festgehalten.<br />

Allerdings wird die Formulierung wie folgt geändert:<br />

"Neue Lagerstätten sollten möglichst erst dann aufgeschlossen<br />

wer<strong>den</strong>, wenn bisherige vollständig abgebaut sind."<br />

2684 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

2.4.1.1<br />

Nachhaltige<br />

Rohstoffgewinnung (G)<br />

Der letzte Punkt im Plansatz 2.4.1.1 soll ergänzt wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>:<br />

„...dass... Begleitrohstoffe und Abraum - soweit ökonomisch und<br />

ökologisch sinnvoll - einer entsprechen<strong>den</strong> Verwertung <strong>zu</strong>geführt<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

Die Verwertung von Begleitrohstoffen und Abraum sollte nur<br />

angestrebt wer<strong>den</strong>, wenn dies auch ökonomisch und ökologisch<br />

sinnvoll ist.<br />

folgen<br />

Der letzte Spiegelstrich im Plansatz 2.4.1.1 wird wie folgt geändert:<br />

"Begleitrohstoffe und Abraum - soweit ökonomisch und ökologisch<br />

sinnvoll - einer entsprechen<strong>den</strong> Verwertung <strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong>."<br />

2685 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

2.4.1.1<br />

Nachhaltige<br />

Rohstoffgewinnung (G)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.1.1 ist der 2. Satz im 5. Absatz<br />

<strong>zu</strong> ändern:<br />

„Bei sich abzeichnen<strong>den</strong> Konflikten mit vorhan<strong>den</strong>en bzw.<br />

geplanten Siedlungen ist eine sorgfältige Einzelabwägung<br />

erforderlich,…" Die Wörter "bzw. Geplanten" sind <strong>zu</strong> streichen.<br />

Heranrückende Wohnbebauungen dürfen die Funktionen und<br />

Entwicklungsmöglichkeiten von rohstoffgewinnen<strong>den</strong> Betrieben<br />

nicht beschränken.<br />

teilweise folgen<br />

Unter geplanten Siedlungen wer<strong>den</strong> Siedlungsgebiete verstan<strong>den</strong>,<br />

die bereits Eingang in die kommunale Bauleitplanung gefun<strong>den</strong><br />

haben. Zur Verdeutlichung des Gemeinten wird im fünften Absatz<br />

der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 2.4.1.1 der zweite Satz wie folgt<br />

geändert:<br />

"Bei sich abzeichnen<strong>den</strong> Konflikten mit Siedlungen<br />

(Bestand/Planung gem. Bauleitplanung) ist,…beeinträchtigt<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

2686 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong><br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg e.V.<br />

2.4.1.1<br />

Nachhaltige<br />

Rohstoffgewinnung (G)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.1.1 wird in Absatz 3 von<br />

erheblichen Beeinträchtigungen anderer Raumnut<strong>zu</strong>ngen durch <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau gesprochen. Wir regen an, das Wort „erheblichen"<br />

<strong>zu</strong> streichen, da im Zuge der nachgelagerten Prüfungs- und<br />

Zulassungsverfahren (z.B. Natura2000-Verträglichkeitsprüfung)<br />

eventuell Missverständnisse oder Vorfestlegungen hinsichtlich der<br />

Auswirkungen eines Abbaus aufgrund der Formulierung im<br />

Regionalplan entstehen könnten.<br />

folgen<br />

In Absatz 3 der Begründung <strong>zu</strong> 2.4.1.1 wird das Wort "erheblichen"<br />

gestrichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1429 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.1<br />

Rohstoffsicherung<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2687 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong><br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg e.V.<br />

2.4.1.1<br />

Nachhaltige<br />

Rohstoffgewinnung (G)<br />

Es wird gefordert, in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.1.1 in Absatz<br />

7 <strong>den</strong> letzten Absatz <strong>zu</strong> streichen, da dieser nicht im Einklang mit<br />

dem Rohstoffsicherungskonzept Stufe II des Landes Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg steht.<br />

nicht folgen<br />

Zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme erscheint die<br />

vollständige Ausnut<strong>zu</strong>ng einer Lagerstätte vor Aufschluss eines<br />

neuen Vorkommens aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar<br />

im Sinne einer nachhaltigen Rohstoffsicherung geboten.<br />

2688 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.1.1<br />

Nachhaltige<br />

Rohstoffgewinnung (G)<br />

Hinsichtlich Plansatz 2.4.1.1 Nachhaltige Rohstoffgewinnung, 4.<br />

Spiegelstrich wird ausgeführt, dass auch aus ökonomischen<br />

Grün<strong>den</strong> die möglichst vollständige Nut<strong>zu</strong>ng einer Lagerstätte<br />

grundsätzlich eine Selbstverständlichkeit ist. Es sollte jedoch<br />

eingefügt wer<strong>den</strong>, dass dies nur erfolgen soll, wenn dies<br />

wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar ist.<br />

nicht folgen<br />

Grundsätzlich wird aus regionalplanerischer Sicht die vollständige<br />

Ausnut<strong>zu</strong>ng einer Lagerstätte angestrebt. Dass dies aus<br />

unterschiedlichen Grün<strong>den</strong> nicht in allen Fällen möglich und sinnvoll<br />

ist, wird bereits mit Verwendung des Begriffs "möglichst" deutlich<br />

<strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht.<br />

2689 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.1.1<br />

Nachhaltige<br />

Rohstoffgewinnung (G)<br />

Bei der Aufzählung im Plansatz 2.4.1.1 2.Spiegelstrich "Land- und<br />

Forstwirtschaft" ist <strong>zu</strong> beachten, dass diese ca. 80% des Freiraums<br />

der Region Rhein-Neckar einnehmen, die Fläche für <strong>den</strong> aktuellen<br />

Rohstoffabbau dem gegenüber verschwin<strong>den</strong>d gering ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die angestrebte Vermeidung bzw. Geringhaltung von nachteiligen<br />

Auswirkungen der Gewinnung von oberflächennahen Rohstoffen<br />

bezieht sich grundsätzlich auf alle anderen Raumnut<strong>zu</strong>ngen. Die<br />

konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen Land- und Forstwirtschaft wer<strong>den</strong> im<br />

Plansatz explizit genannt, da sie ein wesentlicher Bestandteil des<br />

regionalen Freiraumsystems sind.<br />

2690 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.1.1<br />

Nachhaltige<br />

Rohstoffgewinnung (G)<br />

Dass gem. Plansatz 2.4.1.1 Nachhaltige Rohstoffgewinnung<br />

geplante und bestehende Hochwasserrückhalteräume in der<br />

Rheinniederung in die Abbauplanung einbezogen wer<strong>den</strong> sollen,<br />

wie dies bereits im letzten RROP Rheinpfalz ausgeführt wurde,<br />

wird ausdrücklich begrüßt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1430 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.1<br />

Rohstoffsicherung<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2691 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.1.1<br />

Nachhaltige<br />

Rohstoffgewinnung (G)<br />

Dass die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe in der Regel <strong>zu</strong><br />

einer Beeinträchtigung von anderen Raumnut<strong>zu</strong>ngen führen kann<br />

ist unbestritten, gilt aber auch umgekehrt. In der Erläuterung <strong>zu</strong><br />

2.4.1.1 Nachhaltige Rohstoffgewinnung ist jedoch das Wort<br />

„erheblich" <strong>zu</strong> streichen, da dies in dieser Verallgemeinerung so<br />

nicht <strong>zu</strong>treffend ist. Umgekehrt kann durch eine schonende<br />

Ausgestaltung des Rohstoffabbaus das Entstehen neuer wertvoller<br />

Naturräume befördert wer<strong>den</strong> und dies bereits schon während des<br />

Abbaus. Aufgelassene Abbaustätten bergen daher ein hohes<br />

Potential für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz.<br />

folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.1.1 wird im dritten Absatz das<br />

Wort „erheblich" gestrichen.<br />

2692 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.1.1<br />

Nachhaltige<br />

Rohstoffgewinnung (G)<br />

Dass bereits vorhan<strong>den</strong>e Siedlungen beim Abbau <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen sind, ist eine Selbstverständlichkeit. Anders kann<br />

dies bei „geplanten Siedlungen" aussehen, da ansonsten ein<br />

Abbauunternehmen mit Bestandsschutz sofort in die Rolle eines<br />

Zustands- oder Verhaltensstörers geraten würde. Die Ergän<strong>zu</strong>ng<br />

„geplante Siedlungen" sollte daher gestrichen wer<strong>den</strong>. Zumindest<br />

aber dahingehend präzisiert wer<strong>den</strong>, dass die Planungen sich<br />

bereits in einem sehr konkreten Stadium (Einleitung der Aufstellung<br />

eines Bebauungsplans) befin<strong>den</strong> müssen.<br />

Insgesamt ist bei <strong>den</strong> Ausführungen <strong>zu</strong>r Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

2.4.1.1 auf Seite 105 fest<strong>zu</strong>stellen, dass der Rohstoffabbau<br />

gegenüber anderen Nut<strong>zu</strong>ngsinteressen weiter abgewertet wer<strong>den</strong><br />

soll.<br />

teilweise folgen<br />

Unter geplanten Siedlungen wer<strong>den</strong> Siedlungsgebiete verstan<strong>den</strong>,<br />

die bereits Eingang in die kommunale Bauleitplanung gefun<strong>den</strong><br />

haben. Zur Verdeutlichung des Gemeinten wird im fünften Absatz<br />

der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 2.4.1.1 der zweite Satz wie folgt<br />

geändert:<br />

"Bei sich abzeichnen<strong>den</strong> Konflikten mit Siedlungen<br />

(Bestand/Planung gem. Bauleitplanung) ist,…beeinträchtigt<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

Die Meinung des Anregers, wonach der Rohstoffabbau in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.1.1 gegenüber anderen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsinteressen abgewertet wird, wird nicht belegt und ist von<br />

Seiten des Verbands Region Rhein-Neckar nicht nachvollziehbar.<br />

2693 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.1.1<br />

Nachhaltige<br />

Rohstoffgewinnung (G)<br />

Der letzte Satz des 6. Absatzes in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

2.4.1.1 Nachhaltige Rohstoffgewinnung sollte wie folgt abgeändert<br />

wer<strong>den</strong>: „Neue Lagerstätten sollten erst dann aufgeschlossen<br />

wer<strong>den</strong>, wenn bisherige weitgehend abgebaut sind." Wichtig ist,<br />

dass es grundsätzlich Ausnahmen in begründeten Fällen geben<br />

muss und es einen ausreichen<strong>den</strong> zeitlichen Vorlauf für ein neues<br />

geplantes Abbauvorhaben geben muss, da bekanntlich<br />

Genehmigungsverfahren Jahrzehnte dauern können.<br />

teilweise folgen<br />

Aus regionalplanerischer Sicht ist eine Begren<strong>zu</strong>ng des<br />

Flächenverbrauchs durch Rohstoffabbau an<strong>zu</strong>streben. Die<br />

vollständige Ausnut<strong>zu</strong>ng einer Lagerstätte kann <strong>zu</strong> einer<br />

schonenderen Flächeninanspruchnahme beitragen. Vor diesem<br />

Hintergrund wird an dem betreffen<strong>den</strong> Satz festgehalten. Die<br />

Formulierung wird aber wie folgt geändert:<br />

"Neue Lagerstätten sollten möglichst erst dann aufgeschlossen<br />

wer<strong>den</strong>, wenn bisherige vollständig abgebaut sind."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1431 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.1<br />

Rohstoffsicherung<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2694 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

2.4.1.2<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng, Rekultivierung<br />

(G)<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Abbauvorhaben<br />

innerhalb von Waldflächen häufig um befristete<br />

Waldumwandlungen nach § 11 LWaldG handelt. Die Waldflächen<br />

sind nach Abbau, Verfüllung und Rekultivierung wieder <strong>zu</strong><br />

bewal<strong>den</strong>.<br />

Die im Plansatz genannte „Entwicklung und der Erhalt von<br />

Sekundärbiotopen" kann hier dauerhafte Waldumwandlungen nach<br />

§ 9 LWaldG und einen entsprechen<strong>den</strong> forstrechtlichen Ausgleich<br />

<strong>zu</strong>r Folge haben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Es ist unbestritten, dass eine aus dem Rohstoffabbau resultierende<br />

dauerhafte Waldumwandlung einen adäquaten forstrechtlichen<br />

Ausgleich <strong>zu</strong>r Folge haben muss. Die Forstwirtschaft gehört gem.<br />

Begründung <strong>zu</strong> 2.4.1.2 bei der Rekultivierung abgebauter<br />

Lagerstätten <strong>zu</strong> <strong>den</strong> besonders <strong>zu</strong> berücksichtigen<strong>den</strong> Belangen.<br />

2695 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

2.4.1.2<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng, Rekultivierung<br />

(G)<br />

Auf S. 103, Abschnitt 2.4.1.2 heißt es: „Nach Beendigung der<br />

Rohstoffgewinnung sollen die Betriebsanlagen rückgebaut wer<strong>den</strong>.<br />

Eine andere gewerbliche oder sonstige bauliche Nut<strong>zu</strong>ng soll<br />

ausgeschlossen bleiben".<br />

Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund andere Nachnut<strong>zu</strong>ngen<br />

wie eine z.B. gewerbliche ausnahmslos ausgeschlossen wer<strong>den</strong><br />

sollen. Dies kann u. E. aufgrund der vergleichsweise geringen<br />

Planungstiefe der Raumplanung nicht vorab festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Aus regionalplanerischer Sicht sollen die ausnahmslos im<br />

Außenbereich befindlichen Abbaustellen nach Abschluss der<br />

Gewinnungstätigkeit wieder in <strong>den</strong> Freiraum eingegliedert wer<strong>den</strong>.<br />

Bauliche Nachfolgenut<strong>zu</strong>ngen sollen vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Vor<br />

diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Rohstoffsicherungsgebiete im<br />

Einheitlichen Regionalplan mit freiraumschützen<strong>den</strong> Regionalen<br />

Grünzügen überlagert.<br />

2696 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

2.4.1.2<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng, Rekultivierung<br />

(G)<br />

Im 1. Absatz auf S.106 wird vorgeschlagen, dass in der<br />

Rheinniederung als Rekultivierungsziel primär die Renaturierung<br />

und die Wiederverfüllung im Vordergrund stehen sollen. Hier<strong>zu</strong><br />

wird angemerkt, dass die Wiederverfüllung von Kiesgruben mit<br />

Nassgewinnung in Rheinland-Pfalz aus wasserwirtschaftlichen<br />

Grün<strong>den</strong> bisher in der erdrücken<strong>den</strong> Mehrzahl der Fälle abgelehnt<br />

wurde. Dieser Vorschlag geht ins Leere.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der betreffen<strong>den</strong> Aussage in der Begründung <strong>zu</strong> 2.4.1.2 wird<br />

festgehalten, da es sich um eine regionalplanerische<br />

Leitvorstellung handelt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1432 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.1<br />

Rohstoffsicherung<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2697 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.1.2<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng, Rekultivierung<br />

(G)<br />

Es wird gefordert, dass zeitnah nach Aufgabe des Rohstoffabbaus<br />

eine Renaturierung unter Berücksichtigung der Belange des Naturund<br />

Artenschutzes stattfin<strong>den</strong> soll. Nach Einstellung des<br />

Rohstoffabbaus ist der Ist-Zustand <strong>zu</strong> sichern und dann, wenn<br />

notwendig sind Pflegemaßnahmen (v.a. wegen Verbuschung)<br />

vor<strong>zu</strong>nehmen. Dabei ist besonders auf die Neuanlage von<br />

Sekundärbiotopen, Feuchtgebieten, wertvollen Steilwän<strong>den</strong> und<br />

Böschungen ab<strong>zu</strong>stellen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Gem. Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.1.2 soll über die Folgenut<strong>zu</strong>ngen<br />

der Lagerstätten grundsätzlich einzelfallbezogen unter<br />

Einbeziehung der standörtlichen Gegebenheiten sowie der<br />

Entwicklungsvorstellungen für <strong>den</strong> jeweiligen Teilraum entschie<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong>. Die Renaturierung stellt dabei ein mögliches Ziel der<br />

Nachnut<strong>zu</strong>ng von Gewinnungsstellen dar, das aus Sicht des<br />

Verbands Region Rhein-Neckar insbesondere in ökologisch<br />

sensiblen Bereichen, wie der Rheinniederung mit entsprechen<strong>den</strong><br />

Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen vordringliche Anwendung<br />

fin<strong>den</strong> sollte.<br />

2698 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

2.4.1.2<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng, Rekultivierung<br />

(G)<br />

Die unterschiedlichen Bemessungen der Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Begründung <strong>zu</strong> 2.4.1.2, 7. Absatz auf <strong>den</strong> Seiten<br />

108 und 109) anhand des Rohstoffbedarfs können <strong>zu</strong> erheblichen<br />

Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Metropolregion führen.<br />

Die IHKs fordern deshalb eine Harmonisierung der<br />

Bemessungsgrundlage, die dann in der gesamten Metropolregion<br />

gelten muss.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau im Einheitlichen<br />

Regionalplan sind so dimensioniert, dass sie die<br />

Rohstoffversorgung kurz- bis mittelfristig über <strong>den</strong><br />

Geltungszeitraum des Regionalplans hinaus gewährleisten. Den<br />

Betrieben wird damit i.d.R. eine ausreichende Planungssicherheit<br />

eingeräumt.<br />

Eine einheitliche bedarfsorientierte Bemessungsgrundlage <strong>zu</strong>r<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Vorranggebiete kann nicht <strong>zu</strong>r Anwendung<br />

kommen, da hierfür die entsprechen<strong>den</strong> landesplanerischen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen sowie fachplanerischen Datengrundlagen fehlen.<br />

So sehen die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen eine<br />

bedarfsunabhängige und keine bedarfsorientierte<br />

Rohstoffsicherung wie in Ba<strong>den</strong>-Württemberg vor.<br />

2699 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.4.1.2<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng, Rekultivierung<br />

(G)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> G 2.4.1.2 ist ergänzend die sinnvolle<br />

landwirtschaftliche Folgenut<strong>zu</strong>ng von Lagerstätten nach<br />

Beendigung der Rohstoffgewinnung in diesen Grundsatz mit<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.1.2 ist die Landwirtschaft bereits<br />

im dritten und fünften Absatz ausdrücklich erwähnt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1433 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.1<br />

Rohstoffsicherung<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2700 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.1.2<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng, Rekultivierung<br />

(G)<br />

Zu Plansatz 2.4.1.2 Folgenut<strong>zu</strong>ng, Rekultivierung wird angemerkt,<br />

dass bei Nassabgrabungen die Rückführung der „betroffenen<br />

Landschaftsteile" in die ehemals vorhan<strong>den</strong>en Nut<strong>zu</strong>ngen oftmals<br />

nicht möglich ist, da die Verfüllung der Nassabgrabungsflächen<br />

aufgrund gesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht erfolgen darf,<br />

<strong>zu</strong>mindest in Rheinland-Pfalz. Dies sollte bei der Formulierung<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Die unterschiedlichen gesetzlichen<br />

Gegebenheiten in <strong>den</strong> einzelnen Bundesländern sollte<br />

Berücksichtigung fin<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Im zweiten Satz des Plansatzes 2.4.1.2 wird bereits durch die<br />

Erwähnung verschie<strong>den</strong>er Möglichkeiten der Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng<br />

<strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht, dass die Wiederherstellung der ehemals<br />

vorhan<strong>den</strong>en Nut<strong>zu</strong>ng nicht in jedem Fall möglich bzw.<br />

An<strong>zu</strong>streben ist.<br />

2701 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.1.2<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng, Rekultivierung<br />

(G)<br />

Zu Plansatz 2.4.1.2 Folgenut<strong>zu</strong>ng, Rekultivierung 2. Absatz wird<br />

angemerkt, dass bei der Rekultivierungsplanung die Erhaltung der<br />

Sekundärbiotope bzw. deren Weiterentwicklung nur dann möglich<br />

ist, wenn dies in der Genehmigung vorgesehen ist. Hier besteht ein<br />

Widerspruch <strong>zu</strong>r Forderung nach frühzeitiger Festlegung in Absatz<br />

1.<br />

Kenntnisnahme<br />

Wie die Erhaltung der Sekundärbiotope wird auch die<br />

Rekultivierung der einzelnen Abbauabschnitte im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens festgelegt. Ein Widerspruch <strong>zu</strong> der<br />

angestrebten frühzeitigen Festlegung der Rekultivierung lässt sich<br />

daraus u.E. nicht ableiten.<br />

2702 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.1.2<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng, Rekultivierung<br />

(G)<br />

Vom Grundsatz wer<strong>den</strong> die auf S.106 im 3. Absatz der Begründung<br />

<strong>zu</strong> 2.4.1.2 Folgenut<strong>zu</strong>ng, Rekultivierung gemachten Ausführungen<br />

nicht abgelehnt. Die Berücksichtigungspflicht darf aber nicht da<strong>zu</strong><br />

führen, dass kleinflächige Abbauvorhaben in Zusammenhang mit<br />

großflächigen Planungen in einem Vorranggebiet ins Hintertreffen<br />

geraten, obwohl diese gerade aufgrund ihrer begrenzten<br />

Kapazitäten lediglich <strong>den</strong> regionalen Markt versorgen können und<br />

wollen, was aus vielerlei Grün<strong>den</strong> gewollt ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Mit <strong>den</strong> Ausführungen wird <strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht, dass sich<br />

Abbau- und Rekultivierungsplanungen kleinflächiger Vorhaben an<br />

dem Gesamtabbaukonzept orientieren sollen.<br />

2703 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

2.4.1.2<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng, Rekultivierung<br />

(G)<br />

Auf S. 105 ist auch eine landwirtschaftliche Folgenut<strong>zu</strong>ng in <strong>den</strong><br />

Grundsatz auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Bezogen auf die Frage der Folgenut<strong>zu</strong>ng bzw. Rekultivierung ist im<br />

PS 2.4.1.2 z. B. die Rückführung der betroffenen Landschaftsteile<br />

in die ehemals vorhan<strong>den</strong>e Nut<strong>zu</strong>ng erwähnt. In der Begründung<br />

<strong>zu</strong>m PS (S. 105) ist die Berücksichtigung der Belange der<br />

Landwirtschaft genannt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1434 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.1<br />

Rohstoffsicherung<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2704 vero - Verband der Bau- und<br />

Rohstoffindustrie e.V.<br />

2.4.1.2<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng, Rekultivierung<br />

(G)<br />

Die im Grundsatz 2.4.1.2 erhobenen Aussagen <strong>zu</strong>r Rekultivierung<br />

und Folgenut<strong>zu</strong>ng wer<strong>den</strong> zwar im Grundsatz befürwortet, es wird<br />

jedoch angeregt, <strong>den</strong> letzten Satz (Eine andere gewerbliche oder<br />

sonstige bauliche Nut<strong>zu</strong>ng soll ausgeschlossen wer<strong>den</strong>) noch<br />

einmal <strong>zu</strong> über<strong>den</strong>ken, da damit ausschließlich die Nut<strong>zu</strong>ng von<br />

stillgelegten Gewinnungsbetriebsflächen als renaturierte bzw.<br />

rekultivierte Fläche möglich ist.<br />

Gerade im Hinblick auf die Energiewende schlösse dieser<br />

Grundsatz etwaige Nachfolgenut<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>r Energiegewinnung<br />

(etwa Photovoltaik, Windkraft oder Nut<strong>zu</strong>ng von ehemaligen<br />

Steinbrüchen als Pumpspeicherbecken <strong>zu</strong>r Speicherung von<br />

Energie etc.) komplett aus. Der Satz könnte, um diesen Gedanken<br />

ergänzt, somit lauten:<br />

teilweise folgen<br />

Aufgelassene Abbaustellen bieten sich in bestimmten Fällen als<br />

Standort für regenerative Energien an. Vor diesem Hintergrund wird<br />

im Plansatz 2.4.1.2 nach dem letzten Satz der nachfolgende Satz<br />

eingefügt:<br />

"Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung von regenerativer Energie oder <strong>zu</strong>r<br />

Speicherung von Energie sind im Einzelfall <strong>zu</strong> prüfen."<br />

"Eine andere gewerbliche oder sonstige bauliche Nut<strong>zu</strong>ng, mit<br />

Ausnahme von Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung von regenerativer Energie<br />

oder <strong>zu</strong>r Speicherung von Energie, soll ausgeschlossen wer<strong>den</strong>."<br />

Angesichts der allgemeinen Flächenknappheit sollte diese<br />

Einschränkung möglich sein.<br />

2705 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

2.4.1.3<br />

Ressourcenschutz durch<br />

Substitution (G)<br />

Im Plansatz 2.4.1.3 Ressourcenschutz durch Substitution ist der<br />

zweite Satz „So weitgehend wie technisch möglich und<br />

wirtschaftlich vertretbar sollen Primärrohstoffe durch<br />

wiederaufbereitete Materialien ersetzt wer<strong>den</strong>." <strong>zu</strong> streichen.<br />

Den regulativen Vorrang von wiederaufbereitetem Material<br />

gegenüber Primärrohstoffen lehnen die IHKs als Eingriff in <strong>den</strong><br />

Markt ab. Die hohen Preise für Rohstoffe führen automatisch <strong>zu</strong><br />

einem effektiven Umgang mit diesen Materialien, bzw. <strong>zu</strong> einer<br />

Substitution mit Sekundärrohstoffen, falls dies von der Qualität und<br />

<strong>den</strong> Umweltschutzvorgaben möglich sowie vom Preis<br />

gerechtfertigt ist.<br />

nicht folgen<br />

An der Formulierung des Plansatzes 2.4.1.3 wird festgehalten.<br />

In der Metropolregion Rhein-Neckar soll auf einen möglichst<br />

sparsamen und haushälterischen Umgang mit <strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>schätzen<br />

hingewirkt wer<strong>den</strong>. Vor diesem Hintergrund soll aus Sicht des<br />

Verbands Region Rhein-Neckar im Sinne der Ressourcenschonung<br />

und <strong>zu</strong>r Erhaltung der natürlichen Rohstoffvorräte der verstärkte<br />

Einsatz von Ersatzbaustoffen angestrebt wer<strong>den</strong>. Mineralische<br />

Rohstoffe und Recyclingmaterial sollten sich sinnvoll ergänzen und<br />

alle technisch und wirtschaftlich vertretbaren Möglichkeiten der<br />

Substitution ausgeschöpft wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1435 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.1<br />

Rohstoffsicherung<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2706 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.1.3<br />

Ressourcenschutz durch<br />

Substitution (G)<br />

Der zweite Satz im Plansatz 2.4.1.3 Ressourcenschutz durch<br />

Substitution ist wie folgt ab<strong>zu</strong>ändern: „So weitgehend wie<br />

technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar..." Technisch ist<br />

oftmals Vieles möglich, aber nicht sinnvoll, z. B. der verstärkte<br />

Einsatz von Betonrecycling. Wird Betonbruch für Betonrecycling<br />

verstärkt genutzt, fehlt dieser als wichtiger Bestandteil des<br />

Frostschutzmaterials für <strong>den</strong> Straßenbau und muss durch<br />

Primärrohstoffe ersetzt wer<strong>den</strong> (siehe auch Ausführungen <strong>zu</strong><br />

2.4.1.3).<br />

nicht folgen<br />

An der Formulierung des zweiten Satzes im Plansatz 2.4.1.3 wird<br />

festgehalten. Zur Vermeidung der beschriebenen möglichen<br />

negativen Folgewirkungen trägt bereits die im Satz enthaltene<br />

Einschränkung "und wirtschaftlich vertretbar." bei.<br />

2707 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.1.3<br />

Ressourcenschutz durch<br />

Substitution (G)<br />

Auch die mineralische Rohstoffe abbauende Industrie ist <strong>zu</strong>r<br />

Schonung von Ressourcen für <strong>den</strong> Einsatz von<br />

Baustoffrecyclingmaterial, soweit dies technisch möglich und vor<br />

allem sinnvoll ist. Zwischen mineralischen Rohstoffen und<br />

Recyclingmaterial besteht kein Verdrängungswettbewerb, sondern<br />

beide wer<strong>den</strong> in ihren jeweiligen Einsatzbereichen benötigt und<br />

ergänzen sich.<br />

Der letzte Satz in der Begründung <strong>zu</strong> 2.4.1.3 Ressourcenschutz<br />

durch Substitution „Soweit technisch möglich" sollte abgewandelt<br />

wer<strong>den</strong> in: „Soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll", da der<br />

verstärkte Einsatz von Betonbruch für Recyclingbeton im Hochbau<br />

da<strong>zu</strong> führen würde, dass dieses Material nicht mehr als<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für hochwertiges Frostschutzmaterial für <strong>den</strong><br />

Straßenbau <strong>zu</strong>r Verfügung stehen würde und durch mineralische<br />

Rohstoffe ersetzt wer<strong>den</strong> müsste. Dies dürfte sicherlich nicht<br />

gewollt sein.<br />

teilweise folgen<br />

Der letzte Satz in der Begründung <strong>zu</strong> 2.4.1.3 wird <strong>zu</strong>r<br />

Verdeutlichung entsprechend der im Plansatz enthaltenen<br />

Formulierung wie folgt ergänzt:<br />

"Soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar soll der<br />

Einsatz von Baustoffen, die in Anteilen auf sekundäre Rohstoffe<br />

<strong>zu</strong>rückgreifen, wie beispielsweise die Anwendung von Recycling-<br />

Beton im Hochbau, weiter erhöht wer<strong>den</strong>."<br />

2708 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

2.4.1.4<br />

Nicht bo<strong>den</strong>nahe<br />

Bo<strong>den</strong>schätze (G)<br />

Auf S. 104, Abschnitt 2.4.1.4 wird von „nicht bo<strong>den</strong>nahen<br />

Bo<strong>den</strong>schätzen" gesprochen.<br />

Diesen Terminus gibt es nicht. Man spricht von oberflächennahen<br />

und tief liegen<strong>den</strong> Rohstoffen oder Bo<strong>den</strong>schätzen (siehe auch S.<br />

107, oben).<br />

folgen<br />

An <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Stellen im Text wird der Terminus "tief<br />

liegende Rohstoffe" verwendet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1436 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.1<br />

Rohstoffsicherung<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2709 Magistrat der Stadt Viernheim 2.4.1.4<br />

Nicht bo<strong>den</strong>nahe<br />

Bo<strong>den</strong>schätze (G)<br />

Die unkonventionelle Rohstoffförderung von Kohlenwasserstoffen<br />

mit wassergefähr<strong>den</strong><strong>den</strong> Stoffen (Fracking) soll insbesondere im<br />

Bereich von Wasserschutzgebieten nicht erfolgen.<br />

Diese Fördermetho<strong>den</strong> stellen ein unkalkulierbares<br />

Gefahrenpotenzial dar.<br />

folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.3.4 wird nach dem letzten Satz<br />

folgender Satz eingefügt:<br />

"In Wasserschutzgebieten ist die Aufsuchung und Gewinnung von<br />

Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten (sog. Fracking-<br />

Verfahren) <strong>zu</strong> unterlassen."<br />

2710 Stadtverwaltung Speyer 2.4.1.4<br />

Nicht bo<strong>den</strong>nahe<br />

Bo<strong>den</strong>schätze (G)<br />

Die Darstellung der Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (Sand,<br />

Kies) entspricht <strong>den</strong> bereits genehmigten Abbauflächen<br />

(Steinhäuserwühl- / Wammsee, Deutschhof- /<br />

Elendherbergwühlsee, Angelhofer Altrhein).<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird jedoch die Erdölförderung in<br />

Speyer nicht dargestellt. Hier sind offenkundig nur die Bereiche für<br />

die oberflächennahe Rohstoffgewinnung relevant. Im Kapitel 2.4<br />

„Rohstoffsicherung" wird lediglich ausgeführt, dass das Aufsuchen<br />

und Gewinnen von Energierohstoffen wie Erdöl, Erdgas und<br />

Erdwärme weiter gefördert bzw. sichergestellt wer<strong>den</strong> soll. Es<br />

wäre sinnvoll, wenn die konkreten Förderabsichten in Speyer<br />

<strong>zu</strong>mindest in der Begründung genannt wer<strong>den</strong> wür<strong>den</strong> im Sinne<br />

einer regionalplanerischen Positionierung. In diesem<br />

Zusammenhang wird z.B. auch auf das (vereinfachte)<br />

Raumordnungsverfahren <strong>zu</strong>r Trassenplanung der Erdölleitungen der<br />

GDF Suez hingewiesen.<br />

folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.1.4 wird nach dem letzten Satz<br />

folgender Satz eingefügt: "Besondere Bedeutung kommt dabei<br />

dem Erdölfeld im Bereich Römerberg/Speyer <strong>zu</strong>."<br />

2711 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.1.4<br />

Nicht bo<strong>den</strong>nahe<br />

Bo<strong>den</strong>schätze (G)<br />

Im Plansatz 2.4.1.4 Nicht bo<strong>den</strong>nahe Bo<strong>den</strong>schätze muss es<br />

anstelle von: „und dem Bergrecht unterliegen<strong>den</strong> nicht<br />

bo<strong>den</strong>nahen Bo<strong>den</strong>schätze..." heißen „tiefliegende Bo<strong>den</strong>schätze".<br />

folgen<br />

Im Plansatz 2.4.1.4 wer<strong>den</strong> die Begrifflichkeiten geändert. Die<br />

Bezeichnung "nicht bo<strong>den</strong>nahe Bo<strong>den</strong>schätze" wird ersetzt durch<br />

die Bezeichnung "tief liegende Bo<strong>den</strong>schätze".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1437 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2712 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Die in Kap.2.4.2 vorgesehenen Gebietsfestlegungen weichen<br />

insofern von <strong>den</strong> Vorgaben der Raumordnungskommission (Ziffer<br />

3.2.2) ab, als „Gebiete für die Sicherung von Rohstoffen“ nicht als<br />

Vorranggebiete, sondern in PS 2.4.2.2 lediglich als<br />

Vorbehaltsgebiete festgelegt wer<strong>den</strong>, wobei dies in der<br />

Begründung bislang nicht erläutert wird.<br />

folgen<br />

Der VRRN hat hier<strong>zu</strong> auf entsprechende Nachfrage mit Mail vom<br />

04.12.2012 mitgeteilt, dass im rheinland-pfälzischen und<br />

hessischen Teilraum die erforderlichen Grundlagendaten für eine<br />

bedarfsorientierte Festlegung von Vorranggebieten für die<br />

Rohstoffsicherung nicht vorlägen und die Fachplanung<br />

Rohstoffsicherung des rheinland-pfälzischen Landesamts für<br />

Geologie und Bergbau (LGB) für <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

<strong>zu</strong>dem ausdrücklich keine Flächen <strong>zu</strong>r Festlegung von<br />

Vorranggebieten <strong>zu</strong>r Rohstoffsicherung beinhalte. Vor diesem<br />

Hintergrund sei im Interesse einer einheitlichen zweistufigen<br />

Rohstoffsicherung von einer separaten Festlegung von<br />

Vorranggebieten für die Rohstoffsicherung im ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum abgesehen, der im LEP BW<br />

geforderten Bedarfsdeckung für einen Zeitraum von 2 x 15 Jahren<br />

in diesem Teilraum aber gleichwohl dadurch Rechnung getragen<br />

wor<strong>den</strong>, dass die „Gebiete für die Sicherung von<br />

Rohstoffvorkommen“ im Sinne des LplG BW in die Gebietskulisse<br />

der in PS 2.4.2.1 festgelegten Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau einbezogen wor<strong>den</strong> seien.<br />

Auf dieser Informationsgrundlage erscheint der Verzicht auf die<br />

Festlegung von Vorranggebieten für die Sicherung von Rohstoffen<br />

(unter Abweichung von der Planungsvorgabe der<br />

Raumordnungskommission) aus hiesiger Sicht vertretbar, wenn die<br />

Begründung <strong>zu</strong> Kap.2.4.2 entsprechend ergänzt und überarbeitet<br />

wird. Da<strong>zu</strong> sollte die Begründung <strong>zu</strong> PS 2.4.2.1 - <strong>zu</strong>mindest für <strong>den</strong><br />

ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum – auch Aussagen <strong>zu</strong> der<br />

erwarteten Mengenentwicklung und dem <strong>zu</strong>grunde gelegten<br />

Bedarf enthalten, aus <strong>den</strong>en hervorgeht, dass die Gebietskulisse<br />

der „Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau“ im ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum <strong>den</strong> Rohstoffbedarf für einen<br />

Zeitraum von 2 x 15 Jahren abdeckt und damit hinsichtlich des<br />

Bedarfs- und Flächenrahmens „Gebiete für <strong>den</strong> Abbau von<br />

oberflächennahen Rohstoffen“ und „Gebiete für die Sicherung von<br />

Rohstoffvorkommen“ im Sinne des LplG BW umfasst.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.2.1 wird der Beginn des<br />

vorletzten Absatzes wie folgt geändert:<br />

"Zur quantitativen Festlegung der Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau wur<strong>den</strong> die länderspezifischen Vorgaben<br />

berücksichtigt. Dabei wurde im Interesse einer einheitlichen<br />

zweistufigen Rohstoffsicherung von einer separaten Festlegung<br />

von Vorranggebieten für die Rohstoffsicherung im ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum abgesehen. Der im LEP Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg geforderten Bedarfsdeckung für einen Zeitraum von<br />

2x15 Jahren wurde dadurch Rechnung getragen, dass die "Gebiete<br />

<strong>zu</strong>r Sicherung von Rohstoffvorkommen" im Sinne des LplG Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg in die Gebietskulisse der Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau einbezogen wur<strong>den</strong>. Die Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau umfassen im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum<br />

neben <strong>den</strong> bereits genehmigten Rohstoffflächen auch potenzielle<br />

Erweiterungsgebiete bzw. Vorratsflächen. Diese Vorratsflächen<br />

sind so dimensioniert, dass sie <strong>den</strong> aus der erwarteten<br />

Mengenentwicklung resultieren<strong>den</strong> Rohstoffbedarf abdecken<br />

können. Die Abgren<strong>zu</strong>ngen basieren auf einer groben Abschät<strong>zu</strong>ng<br />

des künftigen Flächenbedarfs, bei der die durchschnittliche<br />

rohstoffgruppenspezifische Fördermenge der vergangenen 15<br />

Jahre als jährliche Förderrate der kommen<strong>den</strong> 15 Jahre inklusive<br />

der lagerstättengeologisch begründeten Zuschläge des<br />

Rohstoffsicherungskonzepts Ba<strong>den</strong>-Württemberg <strong>zu</strong> Grunde gelegt<br />

wur<strong>den</strong>.<br />

Hinsichtlich der Rohstoffe für <strong>den</strong> Verkehrswegebau, für Baustoffe<br />

und als Beton<strong>zu</strong>schlag wurde im ba<strong>den</strong>-württembergischen<br />

Teilraum ein Flächenbedarf von etwa 273 ha ermittelt. Hierfür sind<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte etwa 275 ha Vorratsflächen festgelegt.<br />

Bei Ziegeleirohstoffen wurde ein Flächenbedarf von 126 ha<br />

ermittelt, der durch 127 ha Vorratsflächen gewährleistet wird. Der<br />

für die Rohstoffgruppe Naturwerksteine ermittelte Flächenbedarf<br />

von etwa 8 ha wird durch 10 ha ausgewiesene Vorratsflächen<br />

gedeckt. In ihrem Umfang deutlich größer gefasst als der ermittelte<br />

Flächenbedarf von etwa 75 ha sind die bereits im Regionalplan<br />

Unterer Neckar in gleicher Größenordnung enthaltenen<br />

Gebietsfestlegungen <strong>zu</strong>r Sicherung von Zementrohstoffen im<br />

Bereich zwischen Obrigheim und Mosbach (ca. 410 ha). Ursächlich<br />

hierfür sind die überregionale Bedeutung des Vorkommens sowie<br />

die speziellen Rahmenbedingungen in der Zementindustrie, die<br />

langfristige Planungssicherheiten erforderlich machen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1438 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2713 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Bezüglich der aus natur- und artenschutzfachlicher Sicht vertieft <strong>zu</strong><br />

prüfen<strong>den</strong> Festlegung einzelner Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau wird auf die entsprechende Anlage der<br />

Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe verwiesen,<br />

insbesondere auf die dort genannten Gebiete mit hohem<br />

Konfliktpotential.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Rahmen der Behandlung der Stellungnahme des<br />

Regierungspräsidiums Karlsruhe wird auf die standortbezogenen<br />

natur- und artenschutzfachlichen Aussagen eingegangen.<br />

2714 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Die vom Regionalverband außerhalb bestehender Abbaubetriebe<br />

dargestellten Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (=A-Fläche)<br />

und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung (= B-Fläche)<br />

wer<strong>den</strong> vom LGRB ausdrücklich befürwortet. Es handelt sich<br />

überwiegend um Bereiche mit Kiesen und San<strong>den</strong> im<br />

Oberrheingraben. Dabei wurde neben dem bestehen<strong>den</strong><br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau an der Kollerinsel, dort wurde<br />

die Förderung im Jahr 2011 eingestellt, lediglich ein weiteres<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau bei Schwetzingen benannt,<br />

welches hochwertige Rheinkiese umfasst. Zwei Vorbehaltsgebiete<br />

für die Rohstoffsicherung, die Rheinkiese beinhalten, wur<strong>den</strong> vom<br />

Regionalverband im Sü<strong>den</strong> der Region bei Neulußheim und St.<br />

Leon-Rot direkt an der Grenze <strong>zu</strong>r Region Mittlerer Oberrhein neu<br />

abgegrenzt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1439 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2715 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

- Beim Abgleich der im Entwurf des RROP übernommenen<br />

Rohstoffsicherungsflächen mit <strong>den</strong> gemeldeten Flächen der LGB-<br />

Fachplanung war eine erhebliche Diskrepanz feststellbar. Von 183<br />

gemeldeten Flächen wur<strong>den</strong> lediglich 117 im vollständigen Umfang<br />

oder nur teilweise übernommen, dagegen haben 66 Flächen keinen<br />

Eingang in <strong>den</strong> Entwurf des RROP gefun<strong>den</strong> (Tab. 1 im Anhang).<br />

Einige der nicht übernommenen Flächen stellen eine nicht <strong>zu</strong><br />

vernachlässigende Planungs- und Existenzgrundlage für kleinere<br />

Rohstoffbetriebe dar. Unter dem Aspekt der langfristigen<br />

Rohstoffsicherung im wirtschaftlichen wie auch im öffentlichen<br />

Interesse wird deshalb die Übernahme der bisher nicht<br />

berücksichtigten Flächen in <strong>den</strong> RROP gefordert.<br />

Als Beispiele für Rohstoffsicherungsflächen, welche für die<br />

jeweiligen Betriebe von wesentlicher existentieller Bedeutung sind,<br />

wer<strong>den</strong> folgende Flächen besonders hervorgehoben:<br />

Fläche Nr. 5008 Neuburg Süd-Ost<br />

Fläche Nr. 5018 Bienwald, „Birken"<br />

Fläche Nr. 5109 Speyer, „Thomashof"<br />

Fläche Nr. 5111 Speyer, „Spitzenrheinhof"<br />

teilweise folgen<br />

Der Forderung nach einer vollständigen Übernahme der<br />

rohstoffgeologischen Fachplanung kann im Einheitlichen<br />

Regionalplan auf Grund diverser Flächenkonkurrenzen und z.T.<br />

vorhan<strong>den</strong>er Raumwiderstände nicht nachgekommen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte enthält <strong>den</strong>noch eine regionalplanerische<br />

Rohstoffflächenkulisse, die <strong>den</strong> Rohstoffbedarf für einen Zeitraum<br />

gewährleistet, der über <strong>den</strong> Geltungszeitraum des Einheitlichen<br />

Regionalplans hinausgeht. Auch für <strong>den</strong> langfristigen Bedarf<br />

wer<strong>den</strong> durch die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für die<br />

Rohstoffsicherung Lagerstätten gesichert. Insofern entsprechen<br />

die rohstoffbezogenen Ausweisungen im Einheitlichen<br />

Regionalplan <strong>den</strong> Anforderungen einer nachhaltigen<br />

Rohstoffsicherung, da sie sowohl die kurz- bis mittelfristige<br />

Rohstoffversorgung sicherstellen, als auch für eine vorsorgliche<br />

langfristige Sicherung von Lagerstättenpotenzialen sorgen.<br />

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat der Verband Region<br />

Rhein-Neckar auf Grundlage der <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong><br />

die Festlegung <strong>zu</strong>sätzlicher Rohstoffsicherungsflächen geprüft. Im<br />

Ergebnis wer<strong>den</strong> u.a. die vom Landesamt besonders<br />

hervorgehobenen Flächen Nr. 5018 Bienwald, „Birken" sowie Nr.<br />

5109 Speyer, „Thomashof" als <strong>zu</strong>sätzliche Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte festgelegt. Bei <strong>den</strong><br />

Flächen Nr. 5111 Speyer, „Spitzenrheinhof" sowie Nr. 5008,<br />

Neuburg Süd-Ost wird u.a. <strong>zu</strong>r Vermeidung von Überlastungen des<br />

Raums mit Kiesseen von einer Festlegung als<br />

Rohstoffsicherungsfläche abgesehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1440 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2716 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

- In Teilen des Landkreises Germersheim wird öffentlich darüber<br />

diskutiert, ob man Lagerstätten, die im derzeit noch gültigen<br />

Regionalplan gesichert sind, <strong>zu</strong>gunsten einer neuen, in <strong>den</strong><br />

Gemarkungen Berg und Neuburg nachgewiesenen Lagerstätte aus<br />

der Sicherung herausnehmen solle. Bei <strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Disposition<br />

gestellten Flächen handelt es sich um solche, bei <strong>den</strong>en entweder<br />

ein genehmigter Abbau derzeit noch stattfindet oder ein solcher<br />

möglich wäre, weil in der Vergangenheit angrenzend bereits eine<br />

erfolgreiche Rohstoffgewinnung durchgeführt wurde und die<br />

Lagerstätte aufgrund von einschlägigen Untersuchungen<br />

nachgewiesen ist. Damit stehen diese Überlegungen im<br />

Widerspruch <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Grundsätzen einer nachhaltigen<br />

Rohstoffgewinnung, wie sie im Textteil S. 103, Abschnitt 2.4.1.1<br />

formuliert sind. Zur Garantierung der Versorgungssicherheit mit<br />

mineralischen Rohstoffen auch in einer ferneren Zukunft sind<br />

Kompensationsgeschäfte der beschriebenen Art ab<strong>zu</strong>lehnen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Es wird <strong>zu</strong>dem betont, dass das LGB aufgrund von einschlägigen<br />

Untersuchungen, nach wie vor <strong>zu</strong> dem eingebrachten Vorschlag<br />

steht, in <strong>den</strong> Gemarkungen Neuburg und Berg in unmittelbarer<br />

Nähe <strong>zu</strong>m Rhein eine Rohstoffvorrangfläche aus<strong>zu</strong>weisen, <strong>zu</strong>mal<br />

hier keine gravieren<strong>den</strong> Konflikte mit Flächenkonkurrenten<br />

erkennbar sind.<br />

Die Festlegung des vom LGB vorgeschlagenen<br />

Rohstoffvorkommens bei Neuburg als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau würde einen Neuaufschluss an einem Standort<br />

ermöglichen, der aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar als<br />

konfliktträchtig an<strong>zu</strong>sehen ist. So bestehen u.a. Konflikte mit dem<br />

Natur- und Landschaftsschutz, da das Gebiet in einem<br />

Landschaftsschutzgebiet sowie im Landesweiten Biotopverbund<br />

liegt, schützenswerte Biotope beinhaltet und an ein Naturschutzsowie<br />

ein FFH-Gebiet angrenzt. Zusätzlich liegt das Gebiet in einem<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für die Naherholung. Hin<strong>zu</strong><br />

kommen weitere Interessenkonflikte, insbesondere mit dem<br />

Landkreis Germersheim, der <strong>zu</strong>sätzliche Rohstoffflächen im<br />

Kreisgebiet ablehnt sowie der Landwirtschaft.<br />

Aus regionalplanerischer Sicht ist es grundsätzlich nachvollziehbar,<br />

wenn Abbauplanungen durch Standort- bzw.<br />

Flächenkonzentrationen hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen und<br />

Flächeninanspruchnahmen optimiert wer<strong>den</strong>. Sowohl für <strong>den</strong><br />

Betreiber als auch für die vom Abbau betroffenen Schutzgüter kann<br />

es in bestimmten Fällen vorteilhaft sein, wenn einzelne oder<br />

mehrere bereits vorhan<strong>den</strong>e Abbaurechte nicht weiter verfolgt<br />

wer<strong>den</strong> und die Gewinnung auf einen anderen, besser geeigneten<br />

Standort verlagert wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1441 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2717 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

entspr.<br />

1817<br />

2247<br />

3958<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- Der Tonabbau der Firma Wienerberger und Creaton unmittelbar an<br />

der B 3 ist im Regionalplan <strong>zu</strong> sichern und nach Abschluss<br />

derselben eine Wiederverfüllung mit Materialien nach Maßgabe<br />

des noch ausstehen<strong>den</strong> Genehmigungsbescheides des<br />

Landesbergamtes vor<strong>zu</strong>sehen. Insoweit ist es notwendig, dort die<br />

Festset<strong>zu</strong>ng als Deponie aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

teilweise folgen<br />

Das Gesagte hinsichtlich des Tonabbaus der Firma Wienerberger<br />

und Creaton ist auch hier [<strong>zu</strong>m Thema Land- und Forstwirtschaft]<br />

entsprechend dar<strong>zu</strong>stellen mit der Maßgabe, dass nach Abbau eine<br />

Verfüllung möglich ist. Nach dem Entwurf des Regionalplanes soll<br />

im Bruchgebiet keine Landwirtschaft mehr möglich sein. Die<br />

Gemeinde vertritt die Auffassung, dass hier Naturschutz und<br />

Landwirtschaft sich ergänzen müssen. Dem Ausschluss von<br />

Landwirtschaft wird nicht <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

Der überwiegende Teil der Tongrube Malsch liegt gem. der<br />

Rohstoffgeologischen Beurteilung des LGRB (2008) außerhalb des<br />

Rohstoffvorkommens L6716/L6916-106 und wird daher in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

festgelegt. Der innerhalb des Vorkommens liegende restliche Anteil<br />

der konzessionierten Abbaustelle liegt in einem Naturschutzgebiet<br />

sowie einem FFH-Gebiet. Vor diesem Hintergrund wird auch dieser<br />

Teil des Konzessionsgebiets nicht als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau sondern als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege festgelegt.<br />

Da die nachrichtliche Darstellung Deponie künftig nur noch für aktiv<br />

betriebene Deponien in der Ablagerungsphase verwendet wird,<br />

erfolgt keine entsprechende Kennzeichnung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist der im Landschaftsschutzgebiet<br />

liegende Teil der Tongrube als Vorbehaltsgebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege festgelegt. Diese Festlegung wird ersetzt<br />

durch eine Sonstige Fläche.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1442 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2718 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Teilgenehmigte bzw. neue Vorrangflächen wur<strong>den</strong> in Tabelle 5 des Kenntnisnahme<br />

Umweltberichts einer Gesamteinschät<strong>zu</strong>ng auch bezüglich der<br />

entspr.<br />

Naturschutzbelange unterzogen. Die Gesamteinschät<strong>zu</strong>ng führte Mit der Festlegung von Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in<br />

4232<br />

durchweg <strong>zu</strong> mittleren negativen Umweltauswirkungen. Dennoch der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird <strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht, an welchen<br />

fan<strong>den</strong> alle diese Standorte Eingang in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.<br />

Eine Abwägung der Standorte, die gegebenenfalls die Aufgabe von<br />

Vorrangflächen bewirkte, kann nicht nachvollzogen wer<strong>den</strong>. Im<br />

Übrigen wur<strong>den</strong> Artenschutzbelange (z.B. von Arten wie<br />

Zippammer, Uhu, Wanderfalke, Fledermäuse, Gelbbauchunken) bei<br />

der Gesamteinschät<strong>zu</strong>ng nicht berücksichtigt.<br />

Standorten die Rohstoffgewinnung aus überörtlicher Sicht nach<br />

Abwägung mit anderen Raumnut<strong>zu</strong>ngsansprüchen möglich ist. Im<br />

Rahmen des vorangehen<strong>den</strong> Abwägungsprozesses wur<strong>den</strong> auch<br />

die Belange des Naturschutzes berücksichtigt. In der SUP wur<strong>den</strong><br />

die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau, sofern sie noch nicht<br />

vollständig genehmigt bzw. in <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Regionalplänen<br />

bereits gesichert sind, schutzgutbezogen bewertet. In der<br />

Gesamtbetrachtung ergaben sich dabei in keinem Fall hohe<br />

negative Umweltauswirkungen, die ggf. <strong>zu</strong>r Aufgabe der<br />

Rohstofffläche geführt hätten. Zusätzliche Erkenntnisse hinsichtlich<br />

der Naturschutzbelange, die im weiteren Abwägungsprozess<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>, resultieren aus <strong>den</strong> im Rahmen der<br />

Anhörungsphase <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong>.<br />

Grundsätzlich ersetzen die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

keine Abbaugenehmigungen. Da die Regionalplanung<br />

maßstabsbedingt keine hinreichend sachlich und räumlich<br />

konkretisierten Angaben <strong>zu</strong>m Artenschutz machen kann, erfolgt<br />

erst auf dieser Vorhabensebene eine abschließende<br />

artenschutzrechtliche Prüfung.<br />

2719 Stadtverwaltung Germersheim - Die nachhaltige Rohstoffgewinnung für die Daseinsvorsorge der<br />

Bevölkerung und der Wirtschaft wird grundsätzlich begrüßt. Im<br />

Anhang Nr.4 sind im Gemarkungsgebiet der Stadt Germersheim<br />

die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (Sand und Kiesabbau)<br />

VRG 03 - Rußheimer Altrhein (sog. Minthesee) und VRG 04 -<br />

Sondernheim (sog. Scherer-See) festgelegt.<br />

nicht folgen<br />

Zusätzlich wird <strong>zu</strong>r Rohstoffsicherung die Gewässersanierung mit<br />

Kiesabbau in der bereits vorhan<strong>den</strong>en Wasserfläche des sog.<br />

„Gänskopf-Baggersees unter Berücksichtigung des benachbarten<br />

FFH-Gebietes, jedoch ohne weitere Flächeninanspruchnahme für<br />

erforderlich gehalten (s. Anlage 1).<br />

Eine Nut<strong>zu</strong>ng dieser Rohstoffabbaukapazitäten könnte bereits bei<br />

der anstehen<strong>den</strong> Deichbaumaßnahme <strong>zu</strong>r Schaffung des<br />

Hochwasserreserveraumes erfolgen.<br />

Das ehemalige Abbaugebiet Gänskopf südlich von Sondernheim ist<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte auf Grund seiner Lage im Reserveraum<br />

für Extremhochwasser Hördter Rheinaue als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt. An dieser Ausweisung wird<br />

festgehalten.<br />

Vor dem Hintergrund der momentan nicht abschätzbaren<br />

Auswirkungen einer Tieferbaggerung am Rand des Reserveraums<br />

auf die Belange des Grundwasserschutzes und des Natur- und<br />

Artenschutzes (Lage im FFH- und Vogelschutzgebiet, unmittelbar<br />

angrenzendes Naturschutzgebiet) und in Anbetracht der im<br />

Einheitlichen Regionalplan- insbesondere im Landkreis<br />

Germersheim- bereits ausreichend festgelegten Kapazitäten an<br />

Rohstoffsicherungsflächen wird das ehemalige Abbaugebiet nicht<br />

als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1443 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2720 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Berg)<br />

- Der Ortsgemeinderat bekräftigt nochmals seine ablehnende<br />

Haltung gegenüber eines Neuaufschlusses für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

und -sicherung in der Gemarkung Berg.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans ist in<br />

der Gemarkung Berg kein Neuaufschluss für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

und die Rohstoffsicherung ausgewiesen.<br />

2721 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Berg)<br />

- Der Ortsgemeinderat bittet darum, dass grundsätzlich keine<br />

weiteren Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau bzw.<br />

Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung in der gesamten<br />

Verbandsgemeinde Hagenbach mehr ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2722 Verbandsgemeinde Rülzheim - Weiterhin wird angeregt, die bereits ausgekieste Fläche<br />

„Jostwiese", die <strong>zu</strong>rzeit wieder aufgefüllt und später ins Eigentum<br />

der Ortsgemeinde Leimersheim übergeht, aus der Fachplanung <strong>zu</strong><br />

entlassen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Fläche Jostwiese ist derzeit noch Bestandteil der Fachplanung<br />

Rohstoffe des LGB (2010) und dementsprechend noch Teil des<br />

Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Leimersheim, Breitstücke<br />

(GER-VRG11). Die Entlassung der Fläche aus der Fachplanung<br />

müsste durch das LGB vorgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

2723 Regionalverband Heilbronn-Franken - Einige Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete liegen in relativer<br />

räumlicher Nähe <strong>zu</strong>r Region Heilbronn-Franken. Wir gehen davon<br />

aus, dass keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Region <strong>zu</strong><br />

erwarten sind. Hinsichtlich der Übersichtskarte (2) wür<strong>den</strong> wir uns<br />

allerdings <strong>zu</strong>r vollständigen Information wünschen, dass nicht nur<br />

die Vorranggebiete, sondern auch die Vorbehaltsgebiete dargestellt<br />

wür<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Unmittelbare Auswirkungen durch die in räumlicher Nähe <strong>zu</strong>r<br />

Regionsgrenze festgelegten Rohstoffsicherungsflächen sind für die<br />

Region Heilbronn-Franken nicht <strong>zu</strong> erwarten.<br />

Aus Grün<strong>den</strong> der Übersichtlichkeit wer<strong>den</strong> in der Themenkarte 2<br />

nur die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1444 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2724 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Der Rohstoffabbau hat an vielen Stellen ein Niveau erreicht, das mit<br />

einer nachhaltigen und naturverträglichen Landschaftsentwicklung<br />

nicht mehr vereinbar ist. Bei <strong>den</strong> ausgewiesenen Vorranggebieten<br />

für <strong>den</strong> Rohstoffabbau, insbesondere aber bei <strong>den</strong><br />

Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffsicherung, ist nicht erkennbar,<br />

dass hier ein ressourcensparender Umgang als Grundlage der<br />

Ausweisung gedient hat. Unter anderem im rheinland-pfälzischen<br />

Teilraum dienten die aktuellen Bedarfsmeldungen der Betriebe als<br />

Ausweisungsgrundlage. Die Substitution von Rohstoffen durch<br />

gleichwertiges geeignetes Recyclingmaterial kann <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau verringern und ist hier mit <strong>zu</strong> berücksichtigen, was<br />

die Flächeninanspruchnahme verringert.<br />

nicht folgen<br />

Die Rohstoffsicherung im Einheitlichen Regionalplan ist darauf<br />

ausgerichtet, die Anforderungen einer ausreichen<strong>den</strong><br />

Rohstoffversorgung mit einer flächensparen<strong>den</strong> Inanspruchnahme<br />

der Ressourcen in Einklang <strong>zu</strong> bringen. Vor diesem Hintergrund<br />

konzentriert sich die Festlegung von Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau auf bereits bestehende Abbaustandorte und stellt<br />

dabei die Rohstoffversorgung kurz-bis mittelfristig sicher.<br />

Neuaufschlüsse sind nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich.<br />

Lagerstättenpotenziale, die ggf. langfristig für einen Abbau in Frage<br />

kommen, wer<strong>den</strong> als Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung<br />

festgelegt. Dabei wer<strong>den</strong> sowohl im ba<strong>den</strong>-württembergischen als<br />

auch im rheinland-pfälzischen Teilraum vorwiegend Gebiete<br />

festgelegt, die bereits in <strong>den</strong> gültigen Regionalplänen gesichert<br />

sind. Im hessischen Teilraum wer<strong>den</strong> die Vorbehaltsgebiete aus<br />

dem 2010 genehmigten Regionalplans Südhessen übernommen.<br />

Interessengebiete der Rohstoffbetriebe dienen als eine von<br />

mehreren Grundlagen <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng der<br />

Rohstoffsicherungsflächen und können im Interesse der Erhaltung<br />

der Abbaustandorte nicht außer Acht gelassen wer<strong>den</strong>.<br />

Im Plansatz 2.4.1.3 wird <strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht, dass<br />

Ressourcenschutz insbesondere auch durch Substitution von<br />

Primärrohstoffen erfolgen soll. Regionsweit wird der verstärkte<br />

Einsatz von Ersatzbaustoffen angestrebt. Der Bedarf an<br />

mineralischen Rohstoffen muss jedoch weiterhin im erforderlichen<br />

Umfang gedeckt und durch regionalplanerische Festlegungen<br />

sichergestellt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1445 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2725 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- Es sollte folgendes neues Ziel Z 2.4.2.1.b eingeführt wer<strong>den</strong>:<br />

„Die „Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung" dienen der<br />

langfristigen Sicherung der Rohstoffversorgung. Diese Gebiete sind<br />

von Nut<strong>zu</strong>ngen frei<strong>zu</strong>halten, die einem späteren Rohstoffabbau<br />

entgegenstehen. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Planungszeitraums ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.<br />

nicht folgen<br />

Die „Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte festgelegt und im Anhang x aufgelistet"<br />

Begründung: Wichtige geologische Vorkommen für die<br />

verbrauchsnahe Rohstoffgewinnung müssen auch über <strong>den</strong><br />

Planungshorizont des Einheitlichen Regionalplans hinaus geschützt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Die „Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung" sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ein<strong>zu</strong>zeichnen und in einem separaten Anhang<br />

<strong>zu</strong>m einheitlichen Regionalplan auf<strong>zu</strong>listen.<br />

Auf die Einführung des geforderten <strong>zu</strong>sätzlichen Ziels wird<br />

verzichtet.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z) sowie Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G) festgelegt. Mit diesen Festlegungen wer<strong>den</strong><br />

Flächenkapazitäten gesichert, die über <strong>den</strong> Geltungszeitraum des<br />

Einheitlichen Regionalplans hinausreichen. Eine länderübergreifend<br />

einheitliche Vorgehensweise kann nur mit dieser zweistufigen<br />

Rohstoffsicherung erreicht wer<strong>den</strong>. Gegen ein dreistufiges,<br />

bedarfsorientiertes Vorgehen mit der Verwendung von<br />

Vorranggebieten für die Rohstoffsicherung sprechen insbesondere<br />

die unterschiedlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen bzw. Philosophien in der<br />

Rohstoffsicherung der Bundesländer. In Rheinland-Pfalz wird von<br />

Seiten des LGB eine bedarfsorientierte Rohstoffsicherung<br />

abgelehnt. Insofern stehen keine fachlichen Datengrundlagen für<br />

die Abgren<strong>zu</strong>ng von Vorranggebieten für die Rohstoffsicherung (Z)<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung. So beinhaltet die Fachplanung Rohstoffe des LGB<br />

von 2010 ausdrücklich keine Vorschlagsflächen für "Vorranggebiete<br />

für die Rohstoffsicherung (Potenzialschutz)". In Hessen ist das<br />

Instrument Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung (Z) gänzlich<br />

unbekannt. Darüber hinaus bestehen hier bereits verbindliche<br />

Rohstoffsicherungsgebiete des Regionalplans Südhessen 2010, die<br />

in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan eingeflossen sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1446 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2726 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

- Der Grund für die neue räumliche Zuordnung im Vergleich <strong>zu</strong>m<br />

Ersten Arbeitsentwurf des Einheitlichen Raumordnungsplans<br />

Rhein-Neckar 2020 ist uns unverständlich, da sie nach unserer<br />

Ansicht gegen Art. 3 Abs. 2 des Staatsvertrags verstößt. („Ziele der<br />

Raumordnung sind <strong>zu</strong> beachten und die weiteren Erfordernisse der<br />

Raumordnung <strong>zu</strong> berücksichtigen). Darunter wer<strong>den</strong> auch die<br />

Vorgaben der Raumordnungskommission verstan<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Beschlussfassung der Raumordnungskommission über Form<br />

und Inhalte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020<br />

vom 06.11.2009 sieht unter 3.2.2 Freiraumnut<strong>zu</strong>ng als<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen für die Rohstoffsicherung vor: Vorranggebiete für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau (Z), Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung<br />

(Z) und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung (G).<br />

Es ist nicht bekannt, dass ein Änderungsbeschluss der<br />

Raumordnungskommission erfolgt ist. Insoweit wird um Aufklärung<br />

gebeten.<br />

Die im Einheitlichen Regionalplan verwendete räumliche Zuordnung<br />

der Rohstoffsicherungsgebiete verstößt nicht gegen die<br />

Beschlussfassung der Raumordnungskommission. Diese sieht<br />

unter 3.2.2 Freiraumnut<strong>zu</strong>ng vor, dass im Einheitlichen<br />

Regionalplan Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (Z) und<br />

Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung (Z) fest<strong>zu</strong>legen sind,<br />

soweit es für die Ordnung und Entwicklung der räumlichen Struktur<br />

der Region erforderlich ist. Darüber hinaus können<br />

Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung (G) festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z) sowie Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G) festgelegt. Auf die Festlegung eines<br />

Vorranggebiets für die Rohstoffsicherung (Z) kann verzichtet<br />

wer<strong>den</strong>, da <strong>den</strong> Anforderungen einer regionalplanerischen<br />

Rohstoffsicherung bereits mit <strong>den</strong> verwendeten Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten vollumfänglich Rechnung getragen wird und<br />

nur mit diesem zweistufigen Ansatz eine länderübergreifend<br />

einheitliche Vorgehensweise darstellbar ist. Gegen ein dreistufiges,<br />

bedarfsorientiertes Vorgehen sprachen insbesondere die<br />

unterschiedlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen bzw. Philosophien in der<br />

Rohstoffsicherung der Bundesländer. In Rheinland-Pfalz wird von<br />

Seiten des LGB eine bedarfsorientierte Rohstoffsicherung<br />

abgelehnt. Insofern stehen keine fachlichen Datengrundlagen für<br />

die Abgren<strong>zu</strong>ng von Vorranggebieten für die Rohstoffsicherung (Z)<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung. So beinhaltet die Fachplanung Rohstoffe des LGB<br />

von 2010 ausdrücklich keine Vorschlagsflächen für "Vorranggebiete<br />

für die Rohstoffsicherung (Potenzialschutz)". In Hessen ist das<br />

Instrument Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung (Z) gänzlich<br />

unbekannt. Darüber hinaus bestehen hier bereits verbindliche<br />

Rohstoffsicherungsgebiete des Regionalplans Südhessen 2010, die<br />

in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan eingeflossen sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1447 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2727 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Unmittelbar Betroffene der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein<br />

fordern <strong>den</strong> Verband Region Rhein-Neckar auf, kein weiteres<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau auf der Gemarkung Neuburg<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

In der Verbandsgemeinde Hagenbach, und da<strong>zu</strong> gehört die<br />

Ortsgemeinde Neuburg, sind 7 größere Baggerseeen entstan<strong>den</strong>.<br />

Davon befin<strong>den</strong> sich 4 in Betrieb und in erheblicher Ausweitung.<br />

Die Menschen in dieser Region haben also schon beträchtliche<br />

Eingriffe in ihre Landschaftsund Lebensräume hingenommen und<br />

damit einen besonderen Beitrag <strong>zu</strong>r Gewinnung des Rohstoffes<br />

Kies erbracht. Ein <strong>zu</strong>sätzlicher Baggersee, in der jetzt diskutierten<br />

Größe von ca. 60 ha, würde einen weiteren schwerwiegen<strong>den</strong><br />

Eingriff in eine bisher noch weitestgehend intakte Landschaft mit<br />

konventioneller landwirtschaftlicher Nut<strong>zu</strong>ng bedeuten. Auch in<br />

Zukunft soll es weiterhin möglich sein, und da befin<strong>den</strong> wir uns in<br />

Übereinstimmung mit <strong>den</strong> Landwirten in Neuburg und Umgebung,<br />

auf Neuburger Gemarkung Lebensmittel für die Bevölkerung<br />

an<strong>zu</strong>bauen. Der einmalige und kurzfristige Abbau des Rohstoffs<br />

Kies ist dagegen keine nachhaltige Wirtschaftsweise. Zurück bliebe<br />

dort ein tiefes mit Grundwasser gefülltes Loch, wo sich einstmals<br />

nutzbarer Bo<strong>den</strong> befand.<br />

Im derzeit diskutierten Entwurf des Regionalplanes Rhein-Neckar<br />

ist <strong>zu</strong> lesen: Rohstoff-Lagerflächen sollen möglichst vollständig<br />

genutzt wer<strong>den</strong>. Erweiterungen an bestehen<strong>den</strong>, in Nut<strong>zu</strong>ng<br />

befindlichen Abbauflächen sind Neuaufschlüssen vor<strong>zu</strong>ziehen.<br />

Wenn also lediglich 4 der insgesamt 7 Baggerseeen in Betrieb sind,<br />

ergeben sich hieraus durchaus noch mehr als ausreichende<br />

Möglichkeiten, an bestehen<strong>den</strong> Abbauflächen Erweiterungen bzw.<br />

Inbetriebnahmen vor<strong>zu</strong>nehmen. Die Ausweisung neuer<br />

Vorranggebiete ist insofern nicht nachvollziehbar und aus unserer<br />

Sicht obsolet.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wird das<br />

betreffende Gebiet in der Gemeinde Neuburg nicht als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ausgewiesen.<br />

Im Gebiet der Verbandsgemeinde Hagenbach sind derzeit bereits<br />

ausreichende Flächenkapazitäten als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, so dass aus regionalplanerischer Sicht<br />

kein Bedarf für die Aufnahme eines neuen, kurz- bis mittelfristig<br />

abbaubaren Standortes besteht. Einer Neuaufnahme eines<br />

Vorranggebiets steht <strong>zu</strong>dem die in Plansatz 2.4.1.1 formulierte<br />

Vorgabe <strong>zu</strong>r ressourcenschonen<strong>den</strong> Gewinnung von<br />

oberflächennahen Rohstoffen entgegen, wonach Erweiterungen an<br />

bestehen<strong>den</strong>, in Nut<strong>zu</strong>ng befindlichen Abbaustätten<br />

Neuaufschlüssen vor<strong>zu</strong>ziehen sind.<br />

Es wird deshalb gefordert, diesem Vorhaben keine Chance <strong>zu</strong><br />

geben und eindringlich gebeten, dem Schutz der Landschaft, des<br />

Bo<strong>den</strong>s und des Grundwassers, dem Erhalt der<br />

landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng, dem Naturschutz wie auch, nicht<br />

<strong>zu</strong>letzt, <strong>den</strong> Interessen des Frem<strong>den</strong>verkehrs <strong>den</strong> Vor<strong>zu</strong>g vor der<br />

ökologisch sinnlosen Ausweisung eines weiteren Vorranggebietes<br />

für <strong>den</strong> Kiesabbau in unserer Gemarkung <strong>zu</strong> geben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1448 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2728 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

2940<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Zu PS 2.4.2.1 wird <strong>zu</strong>r Verdeutlichung der regionalplanerischen<br />

Steuerungswirkung folgende Formulierung vorgeschlagen: „In <strong>den</strong><br />

Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ist die Gewinnung von<br />

oberflächennahen Rohstoffen <strong>zu</strong> konzentrieren. Die<br />

Rohstoffgewinnung hat in diesen Gebieten Vorrang vor (…)“. Für<br />

<strong>den</strong> letzten Satz in PS 2.4.2.1 wird die Formulierung „Die<br />

Vorranggebiete (…) sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und im Anhang<br />

Nr. 4 festgelegt“ angeregt (analog auch für <strong>den</strong> letzten Satz in PS<br />

2.4.2.2).<br />

folgen<br />

Zur Verdeutlichung der regionalplanerischen Steuerungswirkung<br />

wird die Formulierung des Plansatzes 2.4.2.1 entsprechend der<br />

Anregung geändert. Die ersten bei<strong>den</strong> Sätze des Plansatzes lauten<br />

nun wie folgt:<br />

„In <strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ist die Gewinnung<br />

von oberflächennahen Rohstoffen <strong>zu</strong> konzentrieren. Die<br />

Rohstoffgewinnung hat in diesen Gebieten Vorrang vor<br />

konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen und darf durch andere<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen nicht ausgeschlossen oder beeinträchtigt wer<strong>den</strong>."<br />

Der letzte Satz des Plansatzes 2.4.2.1 wird ebenfalls entsprechend<br />

der Anregung wie folgt geändert:<br />

"Die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und im Anhang Nr.4 festgelegt."<br />

Der letzte Satz des Plansatzes 2.4.2.2 wird wie folgt geändert:<br />

"Die Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und im Anhang Nr.5 festgelegt."<br />

2729 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.2.1 Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau sollte die Aussage: "Im Sinne einer nachhaltigen<br />

Rohstoffsicherung soll dabei die Rohstoffgewinnung grundsätzlich<br />

zweckangepasst erfolgen und lediglich <strong>den</strong> im Planungszeitraum<br />

des Regionalplans anfallen<strong>den</strong> Flächenbedarf umfassen."<br />

konkretisiert wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der betreffende Satz wird in der Begründung <strong>zu</strong> 2.4.1.3 gestrichen,<br />

so dass keine Konkretisierung erforderlich ist.<br />

2730 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Hinsichtlich der auf S.111 in Karte 2 dargestellten "Vorranggebiete<br />

für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" ist die Gewichtung von FFH-<br />

Verträglichkeiten neu ausgewiesener Vorranggebiete <strong>zu</strong> prüfen (vgl.<br />

Stellungnahme der oberen Naturschutzbehörde S. 12 f).<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Rahmen der Behandlung der Stellungnahme der oberen<br />

Naturschutzbehörde wird auf die entsprechen<strong>den</strong><br />

naturschutzfachlichen Anmerkungen bzgl. der FFH-Verträglichkeit<br />

einzelner Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau eingegangen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1449 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2731 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Das in dem Gutachten vom LGRB für <strong>den</strong> Regionalverband Rhein-<br />

Neckar mit Datum vom 31.01.2008 dargestellte<br />

Rohstoffvorkommen im Bereich der Kiesgrube Heidelberg-<br />

Kirchheim (RG 6617-12) wird vom Regionalverband nicht<br />

aufgeführt. Die Kiesgrube Heidelberg-Kirchheim baut in kleineren<br />

Mengen Kiese und Sande des Neckars trocken für die lokale<br />

Bauindustrie ab. Zur Sicherung der Rohstoffversorgung wird daher<br />

empfohlen, die vom LGRB dargestellte Fläche als Vorranggebiet <strong>zu</strong><br />

übernehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die Kiesgrube Heidelberg-Kirchheim ist gem. Karte der<br />

mineralischen Rohstoffe von Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Maßstab 1 : 50<br />

000 (KMR 50), Blätter L 6516 Mannheim, L 6518 Heidelberg-Nord<br />

und L 6716 Speyer nicht mehr Bestandteil des östlich der A5<br />

ausgewiesenen Vorkommens (L 6716-7). Insofern wird auf eine<br />

Festlegung des Abbaugebiets als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau verzichtet.<br />

Von einer Festlegung des Vorkommens östlich der A5 als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau wird aus mehreren Grün<strong>den</strong><br />

Abstand genommen. Das Vorkommen liegt in einem<br />

Wasserschutzgebiet (Zone IIIb), weshalb realistischerweise nur ein<br />

flächenintensiver Trockenabbau oberhalb des Grundwasserspiegels<br />

in Frage käme. Weiterhin würde eine Rohstoffgewinnung der aus<br />

regionalplanerischer Sicht angestrebten Erhaltung des Freiraums<br />

für die Naherholung entgegenstehen. Darüber hinaus wird im<br />

südlichen Bereich des Vorkommens der Landwirtschaft auf Grund<br />

der Bo<strong>den</strong>verhältnisse Vorrang vor konkurrieren<strong>den</strong><br />

Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen eingeräumt.<br />

2732 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

entspr.<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2943<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Die bestehende Tongrube Malsch bei Heidelberg (RG 6717-14)<br />

wurde vom Regionalverband weder als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau noch als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung<br />

aufgeführt. Aufgrund der Bedeutung des Vorkommens für die<br />

lokale Ziegelindustrie sollte das vom LGRB ausgewiesene<br />

Vorkommen als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (Südteil) und<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung (Nordteil) vom<br />

Regionalverband übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der überwiegende Teil der Tongrube Malsch bei Heidelberg liegt<br />

gem. der Rohstoffgeologischen Beurteilung des LGRB (2008)<br />

außerhalb des Rohstoffvorkommens L6716/L6916-106 und wurde<br />

daher in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt. Der innerhalb des Vorkommens liegende<br />

restliche Anteil der konzessionierten Abbaustelle liegt in einem<br />

Naturschutzgebiet sowie einem FFH-Gebiet. Dies gilt auch für das<br />

sich westlich bzw. nordwestlich der Tongrube anschließende<br />

Rohstoffvorkommen, das gem. Landschaftsrahmenplanung auch<br />

Bestandteil des Regionalen Biotopverbundes ist.<br />

Vor diesem Hintergrund wird hier dem Naturschutz und der<br />

Landschaftspflege Vorrang vor dem Rohstoffabbau eingeräumt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1450 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2733 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung am Nordrand der<br />

Region bei Kirschgartshausen befindet sich in einem Bereich, in der<br />

die Ablagerungen des Rheins <strong>zu</strong> etwa 60 % Sand und ca. 40 %<br />

Kies bestehen. Die bei<strong>den</strong> bei Oftersheim dargestellten<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau und Vorbehaltsgebiete für<br />

die Rohstoffsicherung befin<strong>den</strong> sich in einem Bereich des<br />

Oberrheingrabens mit Ablagerungen des Neckars, welche im<br />

Gegensatz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Rheinkiesen nicht als Beton<strong>zu</strong>schlag verwendet<br />

wer<strong>den</strong> können. Nach Ansicht des LGRB sollten gerade die Anzahl<br />

und Größe von Rohstoffsicherungsflächen in Abschnitten mit<br />

hochwertigen Rheinkiesen höher ausfallen, <strong>zu</strong>mal sich die mögliche<br />

Substitution von Rheinkies mit hochwertigen Hartgesteinen aus<br />

dem Grundgebirge des O<strong>den</strong>waldes und dem Kraichgau aufgrund<br />

von Nut<strong>zu</strong>ngs- und Interessenskonflikten als schwierig<br />

herausstellen dürfte.<br />

Kenntnisnahme<br />

Grundsätzlich überwiegen im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar in <strong>den</strong><br />

Vorkommensausweisungen des LGRB Neckarkiese gegenüber<br />

Rheinkiesen. Hin<strong>zu</strong> kommt, dass zahlreiche Abbaustellen am<br />

Rhein, insbesondere südlich von Mannheim bereits stillgelegt sind.<br />

Insgesamt wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte vier Rheinkies-<br />

Vorkommen gesichert. Festgelegt sind das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Schwetzingen, Entenpfuhl (RNK-VRG15) sowie drei<br />

Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung (MA-VBG01, RNK-<br />

VBG01, RNK-VBG10). Zudem umfasst das in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gesicherte Vorkommen bei Oftersheim<br />

(Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Heidelberg/Oftersheim,<br />

Neurott (HD-VRG02) nach der Rohstoffgeologischen Beurteilung<br />

des LGRB sowie der KMR 50 auf Grund seiner Lage im<br />

Verzahnungsbereich von Neckar- und Rheinkiesen auch einen<br />

Anteil an Rheinkiesen.<br />

Darüber hinaus wur<strong>den</strong> weitere Rheinkies-Vorkommen (z.B.<br />

Südwestlich von Brühl L-6716-1, westlich von Ketsch L-6716-3)<br />

hinsichtlich einer regionalplanerischen Sicherung geprüft. Auf<br />

Grund vielfältiger konkurrierender Raumnut<strong>zu</strong>ngen (z.B.<br />

Naturschutz, Grundwasserschutz) konnten jedoch nach erfolgter<br />

Abwägung keine weiteren Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

2734 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Es ist sicher<strong>zu</strong>stellen, dass die rechtskräftig <strong>zu</strong>gelassenen<br />

Betriebsplan-Flächen als Vorrangflächen für die Rohstoffgewinnung<br />

vollumfänglich berücksichtigt sind.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind die nach Bergrecht <strong>zu</strong>gelassenen<br />

Abbauflächen von oberflächennahen Rohstoffen gem. der uns<br />

vorliegen<strong>den</strong> digitalen Abgren<strong>zu</strong>ngen aus der Fachplanung<br />

Rohstoffe des LGB (2010) als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, sofern nicht erkennbar ist, dass bereits<br />

andere Nut<strong>zu</strong>ngen bestehen oder bereits eine Rekultivierung<br />

erfolgt ist. Die Kulisse der Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte noch um die bestehende<br />

Abbaustelle Dirmstein "In der Hochgewanne" ergänzt.<br />

Bergbauberechtigungen <strong>zu</strong>m Abbau von tief liegen<strong>den</strong> Rohstoffen<br />

fin<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte keine Berücksichtigung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1451 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2735 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Auf S. 107, Abschnitt 2.4.2 heißt es: „Grundvorausset<strong>zu</strong>ng für die<br />

Eignung einer Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ist<br />

das Vorhan<strong>den</strong>sein eines bauwürdigen Rohstoffvorkommens."<br />

Die Definition ist leider nicht richtig. Richtig muss es<br />

heißen: .…."das Vorhan<strong>den</strong>sein eines voraussichtlich bauwürdigen<br />

Rohstoffvorkommens".<br />

folgen<br />

Der Satz auf S. 107 wird wie folgt geändert: „Grundvorausset<strong>zu</strong>ng<br />

für die Eignung einer Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau ist das Vorhan<strong>den</strong>sein eines voraussichtlich<br />

bauwürdigen Rohstoffvorkommens."<br />

2736 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Auf S. 107, 4. Abschnitt heißt es:<br />

„In <strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ist die<br />

Rohstoffgewinnung aus überörtlicher Sicht möglich."<br />

Der Begriff „überörtliche Sicht" ist <strong>zu</strong> streichen. Die<br />

Regionalplanung beinhaltet grundsätzlich eine überörtliche Sicht.<br />

Das muss nicht besonders ausgeführt wer<strong>den</strong>. Der Zusatz kann<br />

auch als Einschränkung interpretiert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Mit der Formulierung "aus überörtlicher Sicht" wird betont, dass von<br />

Seiten der Regionalplanung keine Einwände gegen die<br />

Rohstoffgewinnung bestehen. Ungeachtet dessen ersetzt ein<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau keine Abbaugenehmigung, so<br />

dass Einschränkungen für die Rohstoffgewinnung auf der<br />

nachfolgen<strong>den</strong> Planungsebene nicht aus<strong>zu</strong>schließen sind.<br />

2737 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Die auf S.107, 5.Abschnitt formulierte Konzentration von<br />

Vorrangflächen auf vorhan<strong>den</strong>e Standorte entspricht nicht dem<br />

Grundgedanken der Rohstoffsicherung, <strong>zu</strong>mal genehmigte<br />

Abbaustellen ohnehin Bestandsschutz genießen. Es fehlt der in die<br />

fernere Zukunft gerichtete Aspekt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Rohstoffsicherung im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

konzentriert sich im Sinne des Ressourcenschutzes auf bereits<br />

bestehende Abbaustandorte sowie auf Flächen, die bereits in <strong>den</strong><br />

verbindlichen Regionalplänen ausgewiesen sind. Den bestehen<strong>den</strong><br />

Abbaustandorten wird dabei soweit möglich ausreichend<br />

Erweiterungsspielraum eingeräumt, insbesondere auch durch die<br />

Ausweisung von noch nicht konzessionierten Vorratsflächen.<br />

Einer Neuaufnahme von <strong>zu</strong>sätzlichen Vorranggebieten, die der<br />

langfristigen Vorhaltung von Rohstoffvorkommen dienen, stehen<br />

i.d.R. vielfältige Nut<strong>zu</strong>ngs- und Interessenkonflikte entgegen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1452 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2738 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Eine kurz- bis mittelfristige Sicherstellung der Rohstoffversorgung<br />

(S.108) steht nicht im Einklang mit einer nachhaltigen<br />

Rohstoffsicherung, insbesondere unter dem Aspekt, dass für<br />

konkurrierende Flächennut<strong>zu</strong>ngen langfristige bzw. zeitlich<br />

unbegrenzte Schutzbestimmungen gelten (Trinkwasserschutz und<br />

Naturschutz). Eine lediglich auf <strong>den</strong> Regionalplan zeitlich<br />

abgestimmte Begren<strong>zu</strong>ng der Rohstoffgewinnung steht ebenfalls<br />

nicht im Einklang mit einer nachhaltigen Rohstoffsicherung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Den Belangen einer vorausschauen<strong>den</strong> Rohstoffsicherung wird im<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar umfassend Rechnung<br />

getragen. Mit <strong>den</strong> im derzeitigen Umfang festgelegten<br />

Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau wer<strong>den</strong> ausreichende<br />

Flächenkapazitäten gesichert, um <strong>den</strong> Rohstoffbedarf für einen<br />

Zeitraum <strong>zu</strong> gewährleisten, der über die Geltungsdauer des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar hinausgeht. Für <strong>den</strong><br />

darüber hinausgehen<strong>den</strong>, längerfristigen Bedarf wer<strong>den</strong> mit der<br />

Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffsicherung<br />

weitere Rohstoffvorkommen gesichert.<br />

Insofern entsprechen die rohstoffbezogenen Ausweisungen im<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar <strong>den</strong> Anforderungen einer<br />

nachhaltigen Rohstoffsicherung, da sie sowohl die kurz- bis<br />

mittelfristige Rohstoffversorgung sicherstellen, als auch für eine<br />

vorsorgliche langfristige Sicherung von Lagerstättenpotenzialen<br />

sorgen.<br />

2739 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Für die Erweiterung oder Neufestset<strong>zu</strong>ng der Vorrangflächen<br />

gelten weiterhin die fachrechtlichen Tabu- und<br />

Restriktionsbereiche, wie Schutzgebietsverordnungen nach<br />

Naturschutzrecht und Artenschutz, sofern keine Einzelregelung in<br />

<strong>den</strong> Verordnungen eine Zulässigkeit begründet.<br />

Kenntnisnahme<br />

Es ist unbestritten, dass die bestehen<strong>den</strong> fachrechtlichen<br />

Festlegungen und Bestimmungen innerhalb der Vorranggebiete für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau bestehen bleiben. Die Vorranggebiete ersetzen<br />

keine Abbaugenehmigung. Die Festlegung konkreter<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen der Gewinnungsstellen sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen sind Gegenstand der nachgeordneten Ebene<br />

der Genehmigungsplanung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1453 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2740 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Bei <strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau auf Waldflächen ist<br />

die besondere Bedeutung des Waldes <strong>zu</strong> berücksichtigen. Soweit<br />

Waldflächen zeitlich befristet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau freigegeben<br />

wer<strong>den</strong>, ist insbesondere in <strong>den</strong> Gebieten mit geringem<br />

Bewaldungsanteil und im Verdichtungsraum nach Abschluss des<br />

Abbaus der Wiederbegründung von Waldflächen Vorrang<br />

ein<strong>zu</strong>räumen. Sollte eine Wiederbegründung von Wald nicht<br />

möglich wer<strong>den</strong>, ist auf die Notwendigkeit von Ersatzaufforstungen<br />

hin<strong>zu</strong>weisen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wird in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

2.4.1.2 Folgenut<strong>zu</strong>ng, Rekultivierung im dritten Absatz ausgeführt,<br />

dass bei der Rekultivierung von Abbaustätten die Belange des<br />

Arten- und Biotopschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft<br />

besonders berücksichtigt wer<strong>den</strong> sollen. Im fünften Absatz dieser<br />

Plansatz-Begründung wird auf die wesentlichen<br />

Rekultivierungsziele bei Trockengewinnungsstätten eingegangen<br />

und dabei die Wiederherstellung der land- und forstwirtschaftlichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng hervorgehoben.<br />

Vorranggebiete ersetzen keine Abbaugenehmigungen: Sollte eine<br />

Wiederherstellung von Waldflächen im Einzelfall nicht möglich sein,<br />

ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein entsprechender<br />

Ausgleich fest<strong>zu</strong>legen.<br />

2741 Stadtverwaltung Mosbach 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

696<br />

1296<br />

1939<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Die Gemeinde Elztal hatte mit Ihrem Schreiben vom 12.10.2010<br />

weiterhin darum gebeten eine Erweiterungsmöglichkeit für die<br />

Maschinenfabrik Gerd Mosca AG <strong>zu</strong> schaffen, in dem eine<br />

entgegen stehende Restriktion in Form eines Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen wird. Auch dieser Forderung trägt der<br />

vorliegende Entwurf nicht Rechnung. Im betreffen<strong>den</strong> Bereich<br />

überlagern sich Darstellungen für einen Regionalen Grün<strong>zu</strong>g, ein<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sowie ein Vorbehaltsgebiet<br />

für <strong>den</strong> Grundwasserschutz.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanentwurfs ist im<br />

westlichen Anschluss an das bestehende Betriebsgelände nach<br />

unserem Dafürhalten eine ausreichend große Fläche restriktionsfrei<br />

dargestellt, die einer <strong>zu</strong>künftigen Erweiterung der genannten Firma<br />

damit nicht entgegenstehen würde.<br />

Die geforderte, noch größere Erweiterungsmöglichkeit nach<br />

Nor<strong>den</strong> steht allerdings im Widerspruch <strong>zu</strong> einer Tonlagerstätte<br />

bzw. einem dort geplanten Abbauvorhaben, für die/das es bereits<br />

einen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan gibt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem formulierten Antrag nicht<br />

gefolgt.<br />

2742 Stadtverwaltung Lampertheim 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Die Darstellungen "Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau"<br />

entsprechen dem „Vorranggebiet für <strong>den</strong> Abbau oberflächennaher<br />

Lagerstätten" im RPS 2010.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> im Kreis Bergstraße die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen der Rohstoffsicherungsgebiete des Regionalplans<br />

Südhessen 2010 übernommen. Erkenntnisse, die<br />

Neuabgren<strong>zu</strong>ngen erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1454 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2743 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Es wird gefordert, Rohstoffabbau grundsätzlich nur dort <strong>zu</strong><strong>zu</strong>lassen,<br />

wo durch die Flächeninanspruchnahme keine unbeherrschbaren<br />

artenschutzrechtlichen Konflikte hervorgerufen wer<strong>den</strong> und wo<br />

sichergestellt wer<strong>den</strong> kann, dass die Folgeinanspruchnahme des<br />

ausgebeuteten Geländes nachhaltig nicht mit der Beeinträchtigung<br />

von Naturschutzbelangen und von Schutzbedürfnissen der<br />

Bevölkerung einhergeht.<br />

nicht folgen<br />

Mit der Ausweisung von Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

wird <strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht, an welchen Standorten die<br />

Rohstoffgewinnung aus überörtlicher Sicht nach Abwägung mit<br />

anderen Raumnut<strong>zu</strong>ngsansprüchen möglich ist. Bei der<br />

Standortfestlegung wur<strong>den</strong> auch die Belange des Naturschutzes<br />

berücksichtigt.<br />

Die Vorranggebiete ersetzen keine Abbaugenehmigungen.<br />

Konkrete Abgren<strong>zu</strong>ngen der Abbauvorhaben sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen wer<strong>den</strong> erst im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens festgelegt. Erst auf dieser<br />

Vorhabensebene können abschließende artenschutzrechtliche<br />

Konfliktbeurteilungen erfolgen. Auf der überörtlichen Ebene der<br />

Regionalplanung können artenschutzrechtliche Konflikte nicht<br />

hinreichend genau i<strong>den</strong>tifiziert wer<strong>den</strong> (vgl. auch Umweltbericht<br />

Kap. 1.5 <strong>zu</strong>r Abschichtung).<br />

Die Folgeinanspruchnahme einer Rohstoffabbaufläche richtet sich<br />

nach <strong>den</strong> standörtlichen Gegebenheiten und<br />

Entwicklungsvorstellungen, die auf der Vorhabensebene <strong>zu</strong><br />

ermitteln sind. Mit der Festlegung eines Vorranggebietes für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau kann insofern keine Folgenut<strong>zu</strong>ng vorgegeben<br />

wer<strong>den</strong>. Ebenso kann die potenzielle Nachnut<strong>zu</strong>ng einer<br />

Abbaufläche nicht als Kriterium für die Festlegung einer Fläche als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau herangezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Die bei der Folgenut<strong>zu</strong>ng aus regionalplanerischer Sicht <strong>zu</strong><br />

beachten<strong>den</strong> grundsätzlichen Zielvorstellungen sind im Plansatz<br />

2.4.1.2,G aufgeführt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1455 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2744 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

1734<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Es wird gefordert in der Gemarkung Lambsheim <strong>den</strong> „Vorrang<br />

Rohstoffabbau" <strong>zu</strong> streichen, soweit nicht <strong>zu</strong>rzeit ausschließlich<br />

Ackerland betroffen ist. Auf bestehen<strong>den</strong> Gruben soll wegen<br />

großer avifaunistischer Bedeutung (Wiedehopf, Uferschwalbe,<br />

Bienenfresser,...) ein Vorrang Naturschutz ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung der Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Lambsheim, Nachtweide (RP-VRG04) sowie Lambsheim/Heßheim,<br />

Talgewann (RP-VRG05) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau RP-VRG04 ist <strong>zu</strong>m<br />

größten Teil bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt. In der<br />

Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB ist das Gebiet als<br />

voraussichtlich bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Mit dem Vorranggebiet wird ein Sand- und Kiesvorkommen<br />

gesichert, das sich aus regionalplanerischer Sicht für einen<br />

Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.<br />

Die Fläche des Vorranggebiets (RP-VRG05) ist bereits im<br />

Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als Vorranggebiet<br />

für die Rohstoffsicherung festgelegt und umfasst u.a. bereits<br />

genehmigte Abbauflächen (Konzessionsflächen).<br />

Konzessionsflächen, die noch nicht vollständig abgebaut oder<br />

rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

ausgewiesen. Die potenziellen Erweiterungsflächen wer<strong>den</strong> gem.<br />

Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010) als Kat.1b Flächen <strong>zu</strong>r<br />

Ausweisung als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

vorgeschlagen.<br />

Die Vorranggebiete ersetzen keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Inanspruchnahmen außerhalb der bestehen<strong>den</strong> Abbaustellen<br />

beantragt wer<strong>den</strong>, sind die konkreten Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong><br />

beachtende Abbaubedingungen im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch die konkreten<br />

naturschutzfachlichen Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1456 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2745 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

1821<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Östlich des Talgrabens soll das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorbehaltsgebiet<br />

Naturschutz und Landschaftspflege auf Grund der Entwicklung<br />

eines Ergän<strong>zu</strong>ngslebensraums <strong>zu</strong>m benachbarten Geschützten<br />

Landschaftsbestandteil „Lohwiesen" (Renaturierung Talgraben,<br />

Nass- und Feuchtwiesen, Naturschutzgewässer) Zzwingend ist der<br />

Ausschluss Naherholung.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Lambsheim, Nachtweide (RP-VRG04) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet, das <strong>zu</strong>m überwiegen<strong>den</strong> Teil bereits im RROP<br />

2004 festgelegt ist, befindet sich in ausreichendem Abstand <strong>zu</strong>m<br />

geschützten Landschaftsbestandteil "Lohwiesen" und <strong>zu</strong>m<br />

Talgraben. Darüber hinaus bleibt die konkrete Abgren<strong>zu</strong>ng eines<br />

potenziellen Abbaus dem Genehmigungsverfahren vorbehalten.<br />

Hier ist auch die Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng fest<strong>zu</strong>legen, die auf der<br />

regionalplanerischen Ebene nicht vorgegeben wer<strong>den</strong> kann.<br />

2746 Kreisverwaltung Germersheim 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Die Ortsgemeinde Neuburg erwägt einen Flächen- bzw.<br />

Vorranggebietstausch in ihrer Gemarkung. In einer Besprechung<br />

am 7. August 2012-mit Vertretern der Ortsgemeinde, der<br />

Kreisverwaltung und des Verbands Region Rhein-Neckar wurde<br />

vereinbart, dass dem Anliegen einer Optimierung der Umwelt-und<br />

Rohstoffsicherung und Flächenschonung durch Flächentausche<br />

und -konzentrationen in der Region durch Aufnahme<br />

entsprechender allgemeiner Vorgaben und räumlicher Hinweise in<br />

der Begründung des Einheitlichen Regionalplans Rechnung<br />

getragen wer<strong>den</strong> soll (s. Gesprächsvermerk vom 7.8.2012 <strong>zu</strong>m<br />

Thema Interessensgebiet Neuburg).<br />

folgen<br />

Im Plansatz 2.4.1.1 wird folgender sechster Spiegelstrich<br />

hin<strong>zu</strong>gefügt:<br />

-Abbauplanungen durch Standort- bzw. Flächenkonzentrationen<br />

hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen und<br />

Flächeninanspruchnahmen optimiert wer<strong>den</strong>;<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.1.1 wer<strong>den</strong> hier<strong>zu</strong> nach dem<br />

vorletzten Absatz folgende Erläuterungen gegeben: "Zur sparsamen<br />

Flächeninanspruchnahme kann auch die Konzentration von<br />

Abbauvorhaben beitragen. Sowohl für <strong>den</strong> Betreiber als auch für<br />

die vom Abbau betroffenen Schutzgüter ist es in bestimmten Fällen<br />

vorteilhaft, wenn einzelne oder mehrere bereits vorhan<strong>den</strong>e<br />

Abbaurechte nicht weiter verfolgt wer<strong>den</strong> und die Gewinnung auf<br />

einen anderen, besser geeigneten Standort verlagert wird. Die<br />

Bedingungen eines solchen Flächentauschs sollten dabei im<br />

Rahmen vertraglicher Regelungen festgehalten wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1457 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2747 Stadtverwaltung Germersheim 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

938<br />

1352<br />

1744<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Stadt Germersheim: In <strong>den</strong> einzelnen grafischen Darstellungen<br />

wur<strong>den</strong> fehlerhafte Einträge festgestellt, die einer Änderung<br />

bedürfen ( s. hier<strong>zu</strong> die Anlagen Nr.3, 4, 4a).<br />

folgen<br />

Die im genehmigten FNP der Stadt Germersheim dargestellte GI-<br />

Fläche (Anlage 4 der Stellungnahme) wird als geplante<br />

"Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe" ergänzt und die<br />

Vorrangausweisung für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

entsprechend reduziert. Das Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe,<br />

Dienstleistungen, Logistik wird an die geplante Neufassung und<br />

Teilaufhebung des B-Plan Nr. 23 "Insel Grün und Hafen Nordufer"<br />

angepasst (Anlage 3). Auch das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau östlich des Ortsteils Sondernheim wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte an die Darstellung im rechtskräftigen FNP der<br />

Stadt Germersheim angepasst und die freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Vorrangausweisungen entsprechend reduziert.<br />

2748 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

3826<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Im Bereich des Rohstoffabbaus Rheinzabern sollen nach erfolgtem<br />

Abbau auf <strong>den</strong> Wasserflächen Sonderbauflächen für die Errichtung<br />

von Photovoltaikanlagen ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Diese Folgenut<strong>zu</strong>ng<br />

soll im ERP diskutiert und vorbereitet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Flächen für<br />

Photovoltaikanlagen festgelegt. Eine entsprechende Folgenut<strong>zu</strong>ng<br />

im Bereich des Rohstoffabbaus Rheinzabern kann auf der Ebene<br />

der Bauleitplanung festgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

2749 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Im Interesse des Umweltschutzes wird gefordert, dass die<br />

Vorrangebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau reduziert wer<strong>den</strong> müssen,<br />

und die Ausweisung - soweit nicht anders möglich - in erster Linie<br />

auf bereits vorhan<strong>den</strong>en Ausbaustandorten <strong>zu</strong> erfolgen hat<br />

nicht folgen<br />

Eine Reduzierung der Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ist mit<br />

Blick auf die Sicherstellung des Rohstoffbedarfs nicht möglich. Die<br />

Rohstoffsicherung im Einheitlichen Regionalplan ist darauf<br />

ausgerichtet, die Anforderungen einer ausreichen<strong>den</strong><br />

Rohstoffversorgung mit einer flächensparen<strong>den</strong> Inanspruchnahme<br />

der Ressourcen in Einklang <strong>zu</strong> bringen. Vor diesem Hintergrund<br />

konzentriert sich die Festlegung von Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau auf bereits bestehende Abbaustandorte und stellt<br />

dabei die Rohstoffversorgung kurz-bis mittelfristig sicher.<br />

Neuaufschlüsse sind nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1458 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2750 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Es wird gefordert, dass Vorranggebiete für die regionale<br />

Rohstoffversorgung und nicht für <strong>den</strong> Verkauf auf internationalen<br />

Märkten genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau wer<strong>den</strong> gem.<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.2 <strong>zu</strong>r Sicherstellung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Versorgung der Region mit wirtschaftlich<br />

bedeutsamen Rohstoffen ausgewiesen. Insofern ist die<br />

vornehmliche Versorgung des regionalen Marktes auch ein<br />

Anliegen des Verbands Region Rhein-Neckar.<br />

Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der betrieblichen<br />

Absatzmärkte bestehen jedoch von Seiten der Regionalplanung<br />

nicht.<br />

2751 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Im Interesse des Umweltschutzes ist insbesondere <strong>zu</strong> fordern,<br />

dass die Ausweisung von Vorranggebieten in erster Linie auf<br />

bereits vorhan<strong>den</strong>en Ausbaustandorten <strong>zu</strong> erfolgen hat,<br />

Vorranggebiete die regionale Rohstoffversorgung sicherstellen<br />

sollen und dass eine Vorranggebietsausweisung keine<br />

Abbaugenehmigung ersetzt .<br />

Kenntnisnahme<br />

Die geforderten Aspekte entsprechen bereits <strong>den</strong> Zielvorstellungen<br />

des Kapitels 2.4 Rohstoffsicherung im Einheitlichen Regionalplan<br />

Rhein-Neckar.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1459 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2752 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Am Beispiel Kies des Rohstoffabbaus im Kreis Germersheim wird<br />

deutlich, wie sich Bedarf und Gewinnung des Rohstoffes<br />

entwickeln:<br />

Im Kreis Germersheim hat der Abbau von Kies und Sand<br />

zwischenzeitlich einen Flächenverbrauch in einem Ausmaß<br />

verursacht, das eine defensive und regionalmarktbezogene<br />

Steuerung über die Regionalplanung erfordert. Das bisher<br />

entwickelte „Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsmodell einer<br />

Regenerationszone Rheinaue" steht auf dem Prüfstand. Dies<br />

betrifft auch einen möglichen Neuaufschluss für Kiesabbau in <strong>den</strong><br />

Gemarkungen Neuburg und Berg.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Einheitlichen Regionalplan erfolgt eine nachhaltige<br />

Rohstoffsicherung, die sich auf bestehende Abbaustandorte<br />

konzentriert, deren Erhaltung die Sicherstellung der<br />

Rohstoffversorgung gewährleistet. Dementsprechend erfolgen im<br />

Landkreis Germersheim keine Neuaufnahmen von Vorranggebieten<br />

für <strong>den</strong> Rohstoffabbau außerhalb der bestehen<strong>den</strong><br />

Gewinnungsstandorte.<br />

Regionalplanerische Einflussnahme- bzw. Steuerungsmöglichkeiten<br />

auf die Unternehmensstrukturen und die Zielrichtung der<br />

betrieblichen Absatzmärkte bestehen nicht.<br />

Dieser Neuaufschluss steht im Widerspruch <strong>zu</strong><br />

landwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen, wasserwirtschaftlichen<br />

und touristischen Interessen. Die Vertretungen von Landwirtschaft<br />

und Naturschutz haben ihren Protest angekündigt. In <strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>rückliegen<strong>den</strong> Jahren hat sich eine Änderung der Eigentums- und<br />

Abbauverhältnissen von kleinen bis mittleren Betrieben, <strong>zu</strong>m Teil in<br />

Familienbesitz, bis hin <strong>zu</strong> mittleren bis großen Firmen und<br />

Rohstoffkonzernen mit teilweise mitteleuropäischem Markteinfluss<br />

vollzogen. Die Folge davon ist eine erhebliche Steigerung der<br />

Entnahmemengen und damit Verbrauch der Bo<strong>den</strong>flächen.<br />

Aktuelles Beispiel dafür ist der vorzeitige Oberbo<strong>den</strong>abbau in<br />

Neupotz (Firma „Heidelberger Sand und Kies"). Dort ist eine<br />

jährliche Steigerung der Abbauflächen von 70% eingetreten,<br />

obwohl dort eine Rohstoffgewinnung bis <strong>zu</strong> 35m Tiefe erfolgen<br />

darf. Zu erwarten ist eine <strong>zu</strong>sätzliche Beschleunigung des<br />

Bo<strong>den</strong>verbrauchs, wenn ein Abtransport per Schiff erfolgen kann,<br />

da bei gleichen Transportkosten weit entfernte Absatzmärkte<br />

<strong>zu</strong>gänglich wer<strong>den</strong>.<br />

Die eingetretene Entwicklung lässt befürchten, dass der Landkreis<br />

Germersheim <strong>zu</strong>nehmend als Rohstofflieferant für Bedarf und<br />

Märkte außerhalb des regionalen und südwestdeutschen<br />

Ein<strong>zu</strong>gsbereiches dient.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1460 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2753 Zweckverband für Wasserversorgung<br />

„Germersheimer Südgruppe“ K.d.ö.R.<br />

entspr.<br />

1946<br />

2951<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte (Blatt West) sind im direkten Bereich der<br />

Wassergewinnungen Kuhardt und Jockgrim keine<br />

Vorbehaltsgebiete für Grundwasserschutz (2.2.3.3) ausgewiesen.<br />

Es wird angemerkt, dass der Grundwasserschutz im Widerspruch<br />

<strong>zu</strong> Vorranggebiet für Rohstoffabbau (Anhang Nr. 4 ab Seite XII)<br />

sowie <strong>zu</strong>m Vorbehaltsgebiet für Rohstoffsicherung (Anhang Nr. 5<br />

ab Seite XV) steht. So fällt z.B. der Goldabbau unter das<br />

Bergbaurecht.<br />

nicht folgen<br />

Die bestehen<strong>den</strong> Wasserschutzgebiete bei Kuhardt und Jockgrim<br />

sind in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt<br />

nachrichtlich dargestellt. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind<br />

festgesetzte Wasserschutzgebiete als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz festgelegt, sofern nicht anderen<br />

freiraumbezogenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im Rahmen<br />

der Abwägung der Vor<strong>zu</strong>g gegeben wurde.<br />

Vor diesem Hintergrund sind im Bereich der Wasserschutzgebiete<br />

Kuhardt und Jockgrim statt Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz, u.a. Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege, für Wald und Forstwirtschaft, für die<br />

Landwirtschaft sowie Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt. Innerhalb der Wasserschutzgebiete<br />

sind keine Rohstoffsicherungsflächen festgelegt.<br />

Im Rahmen des Einheitlichen Regionalplans muss neben <strong>den</strong><br />

Belangen des Grundwasserschutzes auch <strong>den</strong> Raumansprüchen<br />

der Rohstoffgewinnung Rechnung getragen wer<strong>den</strong>. Im Sinne<br />

einer nachhaltigen Rohstoffsicherung wird dabei angestrebt,<br />

insbesondere Flächen mit geringem Konfliktpotenzial gegenüber<br />

anderen Raumnut<strong>zu</strong>ngen wie dem Grundwasserschutz als<br />

Rohstoffsicherungsflächen fest<strong>zu</strong>legen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1461 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2754 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Zu <strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ist ausgeführt: „Die<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sollen die regionale<br />

Rohstoffversorgung im Sinne einer vorausschauen<strong>den</strong> Planung<br />

kurz- bis mittelfristig sicherstellen." Von daher wird angeregt <strong>den</strong><br />

Abbau aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten mengen- bzw.<br />

flächenmäßig <strong>zu</strong> reglementieren.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

Rohstoffvorkommen in einem aus regionalplanerischer Sicht<br />

erforderlichen und verträglichen Maß gesichert, mit dem die<br />

Rohstoffversorgung der Region mindestens im Geltungszeitraum<br />

sichergestellt wer<strong>den</strong> kann. Die Rohstoffsicherung entspricht damit<br />

<strong>den</strong> Erfordernissen einer nachhaltigen, ressourcenschonen<strong>den</strong><br />

Beanspruchung des Raumes. Eine mengen- bzw. flächenmäßige<br />

Reglementierung des Rohstoffabbaus im Sinne einer rein<br />

bedarfsorientierten Festlegung der Rohstoffsicherungsflächen ist<br />

regionsweit auf Grund der unterschiedlichen landesplanerischen<br />

Vorgaben und fachplanerischen Datengrundlagen in <strong>den</strong> drei<br />

Bundesländern nicht umsetzbar. Hin<strong>zu</strong> kommt, dass<br />

bedarfsorientierte Festlegungen auf prognostizierten<br />

Einschät<strong>zu</strong>ngen der Markt- bzw. Bedarfsentwicklung beruhen, die<br />

im Allgemeinen nur sehr eingeschränkt vorhersehbar sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1462 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2755 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

In der Gemarkung Neuburg gibt es Überlegungen im Rahmen der<br />

Neuaufstellung des Regionalplanes Vorrangflächen für <strong>den</strong> Abbau<br />

von Rohstoffen ausweisen <strong>zu</strong> lassen. Betroffen hiervon sind<br />

Flächen in Sü<strong>den</strong> der Gemarkung Neuburg. Das Gebiet in einer<br />

Größe von angeblich ca. 60 ha wird im Nor<strong>den</strong> begrenzt durch die<br />

"Neue Lauter" und im Sü<strong>den</strong> durch die L 545. Eine ggf. geplante<br />

Inanspruchnahme dieser Flächen greift massiv in die<br />

landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ngs- und damit Betriebsstrukturen ein<br />

und nimmt aus landwirtschaftlicher Sicht Dimensionen an, die für<br />

die Neuburg ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe<br />

existenzgefähr<strong>den</strong>de Ausmaße <strong>zu</strong>r Folge hat. Hinsichtlich der<br />

Wertigkeit der von einer geplanten Umwidmung betroffenen<br />

Flächen ist darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass das <strong>zu</strong>m Abbau vorgesehene<br />

Gebiet gute bis sehr gute Bo<strong>den</strong>verhältnisse aufweist.<br />

Schwerpunktmäßig treten lehmige Sande bzw. anlehmige<br />

Sandbö<strong>den</strong> mit Bo<strong>den</strong>punkten zwischen 40 und 80 auf. Im Westen<br />

erreichen die Flächen noch höhere Bo<strong>den</strong>punkte. Diese Wertigkeit<br />

der Flächen charakterisiert sie als aus landwirtschaftlicher Sicht <strong>zu</strong><br />

erhaltende Standorte. Zudem ist darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass ein<br />

Betriebsstandbein der betroffenen Haupterwerbsbetriebe die<br />

Tierhaltung, ist, d.h. die betroffenen Flächen wer<strong>den</strong> auch <strong>zu</strong>r<br />

Verbringung der anfallen<strong>den</strong> Wirtschaftsdünger benötigt. Ein<br />

Flächenverlust in dieser Dimension kann von <strong>den</strong> Betrieben<br />

dem<strong>zu</strong>folge nicht kompensiert wer<strong>den</strong>, da keine Ersatzflächen <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung stehen. Zudem würde der Druck auf Flächen außerhalb<br />

des Abbaugebietes steigen und eine Konkurrenzsituation von nur<br />

begrenzt <strong>zu</strong>r Verfügung stehen<strong>den</strong> Flächen (Grund und Bo<strong>den</strong> ist<br />

nicht vermehrbar!) auslösen. Aus landwirtschaftlicher Sicht ist von<br />

daher eine Ausweisung bzw. Umwidmung dieser Flächen als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau inakzeptabel.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wird das<br />

betreffende Gebiet in der Gemeinde Neuburg nicht als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ausgewiesen.<br />

Im Gebiet der Verbandsgemeinde Hagenbach sind derzeit bereits<br />

ausreichende Flächenkapazitäten als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, so dass aus regionalplanerischer Sicht<br />

kein Bedarf für die Aufnahme eines neuen, kurz- bis mittelfristig<br />

abbaubaren Standortes besteht. Einer Neuaufnahme eines<br />

Vorranggebiets steht <strong>zu</strong>dem die in Plansatz 2.4.1.1 formulierte<br />

Vorgabe <strong>zu</strong>r ressourcenschonen<strong>den</strong> Gewinnung von<br />

oberflächennahen Rohstoffen entgegen, wonach Erweiterungen an<br />

bestehen<strong>den</strong>, in Nut<strong>zu</strong>ng befindlichen Abbaustätten<br />

Neuaufschlüssen vor<strong>zu</strong>ziehen sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1463 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2756 Bauern- und Winzerverband Rheinland-<br />

Pfalz Süd e.V.<br />

Hauptgeschäftsstelle<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Die im Plan dargestellten Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung scheinen aus Sicht des Einwenders in der<br />

gewählten Form als überdimensioniert. Auch die Vorranggebiete<br />

für <strong>den</strong> Rohstoffabbau müssen sich an der Notwendigkeit einer<br />

regionalen Rohstoffversorgung mit Blick in der Metropolregion<br />

orientieren. Auch hier ist ein sehr sparsamer Umgang mit dem<br />

Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen im Plan fest<strong>zu</strong>schreiben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung dienen dem<br />

vorsorglichen Lagerstättenschutz und zeigen die Potenziale für die<br />

langfristige Deckung des Rohstoffbedarfs auf. Sie sollen während<br />

des Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans nicht in<br />

Anspruch genommen wer<strong>den</strong>. Die bestehen<strong>den</strong><br />

Freiraumnut<strong>zu</strong>ngen bleiben weiterhin uneingeschränkt möglich. Es<br />

ist auch noch nicht festgelegt, ob und unter welchen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Mit Blick auf diesen perspektivischen Ansatz der<br />

Lagerstättensicherung kann die Ansicht des Einwenders, wonach<br />

eine überdimensionierte Ausweisung der Vorbehaltsgebiete<br />

vorläge, nicht geteilt wer<strong>den</strong>.<br />

Bei der Festlegung des Umfangs der Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau fan<strong>den</strong> die Aspekte der Ressourcenschonung und<br />

damit einhergehend die Aspekte der Schonung landwirtschaftlicher<br />

Flächen bereits umfassend Berücksichtigung. Die<br />

Vorranggebietsausweisung konzentriert sich grundsätzlich auf<br />

bereits vorhan<strong>den</strong>e Abbaustandorte. Erweiterungen bestehender<br />

Abbaustandorte wird auf Grund ihrer vergleichsweise geringeren<br />

Konfliktträchtigkeit der Vor<strong>zu</strong>g vor einem Neuaufschluss gegeben.<br />

2757 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong><br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg e.V.<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Es wird angeregt, im Plansatz 2.4.2.1, Zeile 4, das Wort<br />

„wesentlich" <strong>zu</strong> streichen. Der unbestimmte Rechtsbegriff würde<br />

eine Aufweichung des Vorranggebietes bedeuten und z.B.<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen ermöglichen, die im Falle der Rohstoffgewinnung unter<br />

erheblichen Kosten <strong>zu</strong> beseitigen wären, z.B. Aufforstungen,<br />

kleinere bauliche Anlagen oder Infrastruktureinrichtungen. Damit<br />

wäre der Plansatz auch mit der entsprechen<strong>den</strong> Begründung,<br />

Absatz 2, Satz 2 konsistent.<br />

folgen<br />

Im Plansatz 2.4.2.1 wird im ersten Satz das Wort "wesentlich"<br />

gestrichen.<br />

2758 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Im Plansatz 2.4.2.1 Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ist im<br />

Satz „In <strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau..." der zweite<br />

Halbsatz wie folgt ab<strong>zu</strong>ändern: „In <strong>den</strong> Vorranggebieten sind alle<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen und Entwicklungen ausgeschlossen, die mit dem<br />

Rohstoffabbau nicht vereinbar sind oder diesen beeinträchtigen<br />

können." Die bisherige Formulierung, vor allem die „wesentliche"<br />

Beeinträchtigung, eröffnet einen <strong>zu</strong> großen<br />

Interpretationsspielraum <strong>zu</strong> Lasten des Rohstoffabbaus.<br />

teilweise folgen<br />

Im Plansatz 2.4.2.1 wird im ersten Satz das Wort "wesentlich"<br />

gestrichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1464 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2759 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Der erste Absatz bedeutet eine absolute Abwertung der<br />

Rohstoffsicherung in der landesplanerischen Abwägung, da nur<br />

noch von einer kurz- bis mittelfristigen Rohstoffsicherung die Rede<br />

sein kann. Die langfristige Rohstoffsicherung ist keine Zielaussage<br />

mehr, sondern lediglich noch ein Grundsatz.<br />

Den Vorbehaltsgebieten kommt hier nicht die gleiche Wertigkeit <strong>zu</strong>,<br />

wie dies im Arbeitsentwurf mit <strong>den</strong> Vorranggebieten für die<br />

Rohstoffsicherung verbun<strong>den</strong> war, <strong>zu</strong>mal es sich bei <strong>den</strong><br />

Vorbehaltsgebieten nur um einen Grundsatz und keine Zielaussage<br />

handelt.<br />

Die hier gemachten Aussagen widersprechen eindeutig Z 127 des<br />

LEP IV, wo die Langfristigkeit der Festlegungen für die<br />

Rohstoffsicherung festgeschrieben wird.<br />

Auch wird auf Seite 15 der Hinweise und Erläuterungen <strong>zu</strong>r<br />

Umset<strong>zu</strong>ng des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz<br />

(LEP IV) und <strong>zu</strong>r Arbeitsweise bei der Aufstellung der regionalen<br />

Raumordnungspläne verwiesen.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan kommt es entgegen der Einwendung<br />

<strong>zu</strong> keiner Abwertung der Rohstoffsicherung in der<br />

landesplanerischen Abwägung. Mit der kurz- bis mittelfristigen<br />

Sicherstellung der Rohstoffversorgung erfolgt eine<br />

Rohstoffsicherung, deren zeitlicher Horizont über <strong>den</strong><br />

Geltungszeitraum des Einheitlichen Regionalplans hinausgeht.<br />

Auch für <strong>den</strong> darüber hinausgehen<strong>den</strong> Planungszeitraum wird<br />

bereits jetzt durch die Festlegung der Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung ein Beitrag geleistet.<br />

Damit wird die gem. Z127 des LEPIV geforderte Langfristigkeit der<br />

Festlegungen eingehalten, da die Ausweisungen <strong>zu</strong>r<br />

Gewährleistung der Rohstoffversorgung bis über <strong>den</strong><br />

Planungszeitraum hinausreichen.<br />

Entsprechend ihrer Einstufung im ersten Arbeitsentwurf sind die<br />

Vorbehaltsgebiete nach wie vor Grundsätze der Raumordnung. Es<br />

ist daher keine Abstufung ihrer Wertigkeit erkennbar.<br />

2760 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Im 1. Satz des dritten Absatzes der Begründung <strong>zu</strong> 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ist das Wort „soll" durch<br />

„sollte" <strong>zu</strong> ersetzen.<br />

Der Satz: „Abbauvorhaben außerhalb der Vorranggebiete sind <strong>zu</strong><br />

vermei<strong>den</strong>." ist in dieser Wortwahl <strong>zu</strong> ändern, da es grundsätzlich<br />

möglich bleiben muss, während der geplanten langen Laufzeit des<br />

Regionalplans neuen Entwicklungen (z. B. Erschöpfung der<br />

bisherigen Abbaufläche) Rechnung tragen <strong>zu</strong> können. Dies sollte<br />

nicht immer einem Zielabweichungsverfahren vorbehalten bleiben.<br />

Beim 4. Satz: „Vorranggebiete, die Neuaufschlüsse von<br />

Lagerstätten ermöglichen, sind " ist das „sind" durch „sollten" <strong>zu</strong><br />

ersetzen.<br />

Die Möglichkeit sollte grundsätzlich weiterhin offen gehalten<br />

wer<strong>den</strong>, wenn sich während der Laufzeit des Regionalplans neue<br />

Entwicklungen ergeben, die vorher nicht absehbar waren.<br />

Dies gilt speziell auch unter Berücksichtigung der Dauer von neuen<br />

Genehmigungsverfahren, die frühzeitig begonnen wer<strong>den</strong> müssen.<br />

nicht folgen<br />

An <strong>den</strong> Formulierungen in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.2.1 wird<br />

festgehalten. Aus regionalplanerischer Sicht wird angestrebt, dass<br />

die Rohstoffgewinnung während des Planungszeitraums in <strong>den</strong><br />

Vorranggebieten stattfin<strong>den</strong> und sich in diesen Gebieten<br />

konzentrieren soll.<br />

Mit der Formulierung, dass Abbauvorhaben außerhalb der<br />

Vorranggebiete <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong> sind, wird die regionalplanerisch<br />

gewollte Lenkung des Rohstoffabbaus in die Vorranggebiete<br />

betont. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass solche Vorhaben,<br />

die aus bestimmten Grün<strong>den</strong> nur außerhalb eines Vorranggebiets<br />

verwirklicht wer<strong>den</strong> können, generell un<strong>zu</strong>lässig sind bzw. nicht<br />

beantragt wer<strong>den</strong> können.<br />

Der Satz "Vorranggebiete, die Neuaufschlüsse von Lagerstätten<br />

ermöglichen, sind daher nur in Ausnahmefällen an hierfür<br />

geeigneten Standorten ausgewiesen." erläutert die<br />

Vorgehensweise bei der Ausweisung von Vorranggebieten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1465 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2761 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Im letzten Satz des 1. Absatzes der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz<br />

2.4.2.1 ist die Einschränkung: „noch nicht konzessionierte bzw. im<br />

Verfahren befindliche Gebiete ..." <strong>zu</strong> streichen, da diese<br />

Formulierung viel <strong>zu</strong> einschränkend ist. Dies würde für die Zukunft<br />

in letzter Konsequenz bedeuten, dass Vorranggebiete nur für<br />

solche Flächen ausgewiesen wer<strong>den</strong>, die sich schon im Stadium<br />

des Planfeststellungsverfahrens befin<strong>den</strong>. Dies würde eine<br />

vollständige Abkehr von der Systematik des Arbeitsentwurfs<br />

bedeuten, in dem gerade von Sicherungsgebieten die Rede war.<br />

Auch besteht hier ein Widerspruch <strong>zu</strong> Absatz 3 auf der gleichen<br />

Seite.<br />

teilweise folgen<br />

Mit dem betreffen<strong>den</strong> Satz ist keine Einschränkung der<br />

Vorranggebietsausweisung auf planfestgestellte Flächen<br />

verbun<strong>den</strong>. Nicht konzessionierte Flächen sind Gebiete, für die<br />

noch keine Genehmigung vorliegt. Sie müssen sich nicht<br />

zwangsläufig im Verfahren befin<strong>den</strong>. Zur Klarstellung wird der Satz<br />

jedoch wie folgt geändert:<br />

"Zu <strong>den</strong> Vorranggebieten gehören andererseits noch nicht oder<br />

bereits im Verfahren befindliche Gebiete in unmittelbarer<br />

Umgebung bestehender Abbaustandorte, die als potenzielle<br />

Erweiterungsflächen in Frage kommen und i.d.R. von schon<br />

gegenwärtigem wirtschaftlichen Interesse sind."<br />

2762 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Der Satz im 3.Absatz auf Seite 108 der Begründung <strong>zu</strong> 2.4.2.1: „Im<br />

Sinne einer nachhaltigen Rohstoffsicherung .." ist ersatzlos <strong>zu</strong><br />

streichen, da er offensichtlich <strong>den</strong> Grundsatz der Bedarfsplanung<br />

(„zweckangepasst?") im RROP festschreiben will und nur <strong>den</strong> im<br />

Planungszeitraum des Regionalplans anfallen<strong>den</strong> Flächenbedarf<br />

sichern will. Dies hat mit langfristiger Rohstoffsicherung nichts <strong>zu</strong><br />

tun und läuft absolut konträr <strong>zu</strong> der Notwendigkeit der langfristigen<br />

Rechtssicherheit für die Unternehmen aufgrund notwendiger<br />

Investitionsmaßnahmen der Unternehmen, die sich oftmals im<br />

siebenstelligen Bereich bewegen.<br />

folgen<br />

Der betreffende Satz wird in der Begründung <strong>zu</strong> 2.4.2.1 gestrichen.<br />

Obwohl wir als Interessenvertretung der rheinland-pfälzischen<br />

Unternehmen die ba<strong>den</strong>-württembergische Systematik mit<br />

zweimal 15 Jahren im Hinblick auf eine „langfristige"<br />

Rohstoffsicherung nie unterstützt und dies im Gegenteil abgelehnt<br />

haben, müssen wir jetzt feststellen, dass noch nicht einmal mehr<br />

diese Systematik bzw. Zielhorizont in Rheinland-Pfalz beigehalten<br />

wer<strong>den</strong> soll. Dies lehnen wir eindeutig ab. Diese Formulierung<br />

widerspricht auch eindeutig <strong>den</strong> Aussagen in Absatz 4 auf Seite<br />

109.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1466 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2763 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Die Ausführungen im vorletzten Absatz der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

2.4.2.1 sind unklar. Was bedeuten hier die „aktuellen<br />

Bedarfsmeldungen" der Betriebe? Die letzte Abfrage des LGB<br />

erfolgte nach unserer Kenntnis in 2006 bzw. 2008. Lediglich die<br />

Übermittlung der Fachplanung des LGB erfolgte 2010.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Angabe "aktuelle Bedarfsmeldungen" bezieht sich auf die von<br />

<strong>den</strong> Industrieverbän<strong>den</strong> und <strong>den</strong> Rohstoffbetrieben gemeldeten<br />

Interessengebiete sowie auf die Fachplanung des LGB (2010), in<br />

die u.E. ebenso betriebliche Bedarfsflächen eingeflossen sind.<br />

2764 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Von Seiten der Firma Gebrüder Willersinn GmbH & Co. KG,<br />

Ludwigshafen wird beantragt, das im Bereich der Sandgrube<br />

Laumersheim noch im Arbeitsentwurf eines Einheitlichen<br />

Regionalplans 2020 enthaltene Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau wieder in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte auf<strong>zu</strong>nehmen,<br />

<strong>zu</strong>mal hier nach wie vor eine bergrechtliche Genehmigung vorliegt.<br />

Das bisher enthaltene Vorranggebiet ist noch nicht vollständig<br />

abgebaut. Die Probleme derzeit sind die eigentumsrechtlichen<br />

Verhältnisse in diesem Gebiet. Das Unternehmen hofft jedoch, hier<br />

mit <strong>den</strong> betroffenen Eigentümern in <strong>den</strong> nächsten Jahren doch<br />

noch eine gütliche Einigung herbeiführen <strong>zu</strong> können. Der Abbau<br />

ruht daher derzeit.<br />

Gleiches gilt für das bisher ausgewiesene Vorbehaltsgebiet, das <strong>zu</strong><br />

einem Vorranggebiet umgewidmet wer<strong>den</strong> soll, da hier das<br />

Unternehmen ebenfalls hofft, dass eine gütliche Einigung mit <strong>den</strong><br />

Eigentümern erzielt wer<strong>den</strong> kann.<br />

nicht folgen<br />

Die <strong>zu</strong>r Aufnahme in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen<br />

Regionalplans beantragten Flächen sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

des Einheitlichen Regionalplans überwiegend als Vorranggebiete<br />

für die Landwirtschaft sowie in einem kleineren Bereich als<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen<br />

festgelegt. An diesen Ausweisungen wird festgehalten, da der<br />

landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng im Hinblick auf die hochwertigen<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen (Sonderkultur Weinbauflächen)<br />

der Vorrang gegenüber einer Rohstoffgewinnung eingeräumt<br />

wer<strong>den</strong> soll.<br />

In der Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010) sind die betreffen<strong>den</strong><br />

Gebiete als "Entlassen aus der Fachplanung" deklariert. Sie wer<strong>den</strong><br />

damit aus rohstoffgeologischer Sicht nicht mehr für eine<br />

regionalplanerische Ausweisung vorgeschlagen. Im Quarzsand-<br />

Tagebau "Palmberg" findet seit 2006 kein Abbau mehr statt. Für<br />

<strong>den</strong> Bereich des stillgelegten Abbaustandorts wurde 2010 ein<br />

Abschlussbetriebsplan durch die Fa. Willersinn vorgelegt.<br />

Im Übrigen stellt der Verzicht auf die Festlegung eines<br />

Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau kein Hindernis für die<br />

Wiederaufnahme der Abbautätigkeit auf <strong>den</strong> noch bergrechtlich<br />

genehmigten Flächen dar.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1467 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2765 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Zum langfristigen Erhalt des Abbaus des sehr hochwertigen<br />

Quarzsandes, der bei <strong>den</strong> Gießereien und der Feuerfestindustrie<br />

<strong>zu</strong>m Einsatz kommt und daher sehr schützenswert ist, wird<br />

beantragt, die in der Karte gelb umrandete Fläche (wie auch 2008<br />

beantragt) als Vorbehaltsgebiet in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen. Das letztere Gebiet ist ca. 56 ha groß und ebenfalls<br />

in der Fachplanung des LGB enthalten.<br />

Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Firma Gebrüder<br />

Willersinn vom 19.07.2012 verwiesen, die ebenfalls <strong>zu</strong>m Inhalt der<br />

Stellungnahme gemacht wird.<br />

nicht folgen<br />

Die <strong>zu</strong>r Ausweisung als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung<br />

beantragte Fläche ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen<br />

Regionalplans als Vorranggebiet für die Landwirtschaft festgelegt.<br />

An dieser Ausweisung wird festgehalten.<br />

Der landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng wird im Hinblick auf die<br />

hochwertigen landwirtschaftlichen Nutzflächen (Sonderkultur<br />

Weinbauflächen) der Vorrang gegenüber der Rohstoffsicherung<br />

eingeräumt. Die Flächen tragen <strong>zu</strong>r Existenzgrundlage einer Vielzahl<br />

von Weinbaubetrieben bei.<br />

Einer Ausweisung des Gebietes als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung steht weiterhin entgegen, dass die parallel <strong>zu</strong>r<br />

A6 verlaufende natürliche Hangkante hinsichtlich der Wahrung des<br />

Landschaftsbildes aus regionalplanerischer Sicht nicht weiter<br />

beeinträchtigt wer<strong>den</strong> soll. Darüber hinaus liegt das beantragte<br />

Gebiet gem. Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte innerhalb des Landesweiten<br />

Biotopverbunds.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1468 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2766 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

2121<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Das Unternehmen Kies- und Sandwerk Vogler, ein kleines<br />

mittelständisches Unternehmen der Kies- und Sandindustrie, das in<br />

<strong>den</strong> letzten Jahrzehnten die weiterverarbeitende Steine-und<br />

Er<strong>den</strong>industrie wie Transportbeton- und Betonfertigteilindustrie<br />

oder Bauindustrie in der Region Speyer mit <strong>den</strong> benötigten<br />

Materialien versorgt hat, wird - je nach Bedarfsanforderungen der<br />

weiterverarbeiten<strong>den</strong> Industrie - in ca. 3 bis 5 Jahren deren<br />

Belieferung einstellen müssen, da in <strong>den</strong> derzeit noch genehmigten<br />

Abbauflächen in der Gemarkung Speyer die Rohstoffe erschöpft<br />

sein wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Das Interessengebiet nördlich des Thomashof, das in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte derzeit als Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz ausgewiesen ist, wird als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt.<br />

Das Interessengebiet wird in der Fachplanung Rohstoffe des LGB<br />

(2010) als Kat.1b Fläche <strong>zu</strong>r Aufnahme als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan vorgeschlagen.<br />

Sie beantragt daher, die rot umrandete Fläche westlich der<br />

bisherigen Vorrangflächen ebenfalls als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Die für <strong>den</strong> Rohstoffabbau vorgesehene Fläche ist ca. 15 ha groß<br />

und auch vom LGB in seiner Fachplanung als Erweiterungsfläche<br />

im unmittelbaren Ausschluss an die derzeitigen Abbauflächen<br />

aufgelistet. In diesem Zusammenhang sei auch hingewiesen, dass<br />

sich im Anschluss an die Aufbereitungsanlage des Kieswerks seit<br />

Jahrzehnten ein Transportbetonunternehmen angesiedelt hat, das<br />

<strong>den</strong> regionalen Markt bedient und der Standort die letzte<br />

Abgrabungsfläche in Speyer ist. Mit der Ausweisung dieser<br />

Abbaufläche wäre die Versorgung von Speyer und der weiteren<br />

Umgebung mit dem Rohstoff „Kies" auf Jahrzehnte gesichert.<br />

Es wird gebeten, sich dem an<strong>zu</strong>schließen und im Übrigen auf die<br />

Stellungnahme des Unternehmens verwiesen.<br />

Nach Angaben der Rohstoffunternehmen reichen die<br />

Rohstoffvorräte an <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Abbaustellen noch für einige<br />

Jahre aus. Sollte das vorgesehene Erweiterungsgebiet innerhalb<br />

des Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans <strong>zu</strong>r<br />

Erhaltung des Abbaustandorts tatsächlich in Anspruch genommen<br />

wer<strong>den</strong> müssen, wäre raumordnerisch <strong>zu</strong> prüfen, ob und unter<br />

welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine vorzeitige Inanspruchnahme des<br />

Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung ausnahmsweise und<br />

unter Berücksichtigung der in diesem Bereich bereits jetzt<br />

vorhan<strong>den</strong>en Belastung durch Kiesabbau in Erwägung gezogen<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

Bei Inanspruchnahme des Interessengebiets könnte die<br />

Rohstoffgewinnung am Standort Speyer aufrecht erhalten und auf<br />

Neuaufschlüsse an anderer Stelle verzichtet wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1469 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2767 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

1930<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Des Weiteren beantragt das Unternehmen eine ehemalige<br />

Abbaufläche des Unternehmens nördlich von Leimersheim (siehe<br />

Karten) <strong>zu</strong>r Nachbaggerung wieder als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau aus<strong>zu</strong>weisen. Das dort abgebaute Material kann<br />

entfernungsgünstig beim geplanten Polderbau bei Sondernheim<br />

eingesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Das als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau beantragte ehemalige<br />

Abbaugebiet nördlich von Leimersheim ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

festgelegt. An dieser Ausweisung wird festgehalten.<br />

Das betreffende Gebiet ist in der Fachplanung Rohstoffe des LGB<br />

(2010) nicht enthalten und liegt gem. Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt in einem landesweit bedeutsamen Bereich<br />

für <strong>den</strong> Grundwasserschutz und die Trinkwassergewinnung. Vor<br />

diesem Hintergrund wird <strong>den</strong> Belangen des Grundwasserschutzes<br />

der Vor<strong>zu</strong>g gegenüber der Rohstoffsicherung eingeräumt und auf<br />

die Ausweisung eines Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

verzichtet.<br />

2768 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

2075<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Des Weiteren beantragt das Unternehmen eine weitere Fläche<br />

südlich Germersheim/ Sondernheim <strong>zu</strong>r Nachbaggerung wieder als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau aus<strong>zu</strong>weisen. Das dort<br />

abgebaute Material kann entfernungsgünstig beim geplanten<br />

Polderbau bei Sondernheim eingesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Das ehemalige Abbaugebiet Gänskopf südlich von Sondernheim ist<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte auf Grund seiner Lage im Reserveraum<br />

für Extremhochwasser Hördter Rheinaue als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt. An dieser Ausweisung wird<br />

festgehalten.<br />

Vor dem Hintergrund der momentan nicht abschätzbaren<br />

Auswirkungen einer Tieferbaggerung am Rand des Reserveraums<br />

auf die Belange des Grundwasserschutzes und des Natur- und<br />

Artenschutzes (Lage im FFH- und Vogelschutzgebiet, unmittelbar<br />

angrenzendes Naturschutzgebiet) und in Anbetracht der im<br />

Einheitlichen Regionalplan- insbesondere im Landkreis<br />

Germersheim- bereits ausreichend festgelegten Kapazitäten an<br />

Rohstoffsicherungsflächen wird das ehemalige Abbaugebiet nicht<br />

als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1470 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2769 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

entspr.<br />

2961<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Für <strong>den</strong> Planungshorizont, für <strong>den</strong> der Regionalplan Rhein-Neckar<br />

steht, sind die festgelegten Gebiete, auch wenn einige unter<br />

Vorbehalt stehen, wesentlich <strong>zu</strong> großzügig ausgewiesen. Den<br />

Abbauunternehmen wird in der Begründung Planungssicherheit<br />

eingeräumt. Diese Planungssicherheit fordern wir generell auch für<br />

die landwirtschaftlichen Betriebe. An einer diesbezüglichen<br />

Aussage fehlt es jedoch.<br />

Es ist nicht nachvollziehbar, warum Vorbehaltsgebiete für<br />

Rohstoffabbau ausgewiesen wer<strong>den</strong> sollen, wenn eine<br />

Inanspruchnahme während des Planungshorizontes nicht<br />

vorgesehen ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sind so dimensioniert,<br />

dass sie die Rohstoffversorgung mindestens im Geltungszeitraum<br />

des Einheitlichen Regionalplans sicherstellen. Eine übermäßige<br />

Beanspruchung des Raums wird dadurch vermie<strong>den</strong>, dass sich die<br />

Vorranggebietsausweisung auf bereits bestehende Abbaustandorte<br />

konzentriert und Neuaufschlüsse nur in Ausnahmefällen möglich<br />

sind. Die regionalplanerische Rohstoffsicherung trägt damit nicht<br />

nur <strong>zu</strong>m Erhalt der Gewinnungsstätten, sondern auch <strong>zu</strong>m<br />

schonen<strong>den</strong> Umgang mit <strong>den</strong> Ressourcen inklusive einer<br />

verminderten Beanspruchung von landwirtschaftlichen Flächen bei.<br />

Flächen in folgen<strong>den</strong> Gemarkungen sind an <strong>den</strong> tatsächlichen<br />

mittelfristigen Bedarf an<strong>zu</strong>passen und entsprechend deutlich <strong>zu</strong><br />

reduzieren: Groß-Rohrheim, Biblis/Wattenheim, Lampertheim,<br />

Bensheim<br />

Die Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung dienen dem<br />

vorsorglichen langfristigen Lagerstättenschutz. Im Sinne der<br />

Ressourcenschonung steht nicht die Rohstoffgewinnung sondern<br />

die perspektivische Sicherung der Rohstoffreserve <strong>zu</strong>r Deckung<br />

eines potenziellen langfristigen Bedarfs im Vordergrund. Insofern<br />

ist eine Inanspruchnahme während der Laufzeit des Regionalplans<br />

nicht vorgesehen. Die bestehen<strong>den</strong> Freiraumnut<strong>zu</strong>ngen sind<br />

weiterhin uneingeschränkt möglich.<br />

An <strong>den</strong> ausgewiesenen Rohstoffsicherungsflächen in <strong>den</strong><br />

Gemarkungen Groß-Rohrheim, Biblis/Wattenheim, Lampertheim<br />

und Bensheim wird festgehalten. Ein Änderungsbedarf bzgl. der<br />

betreffen<strong>den</strong> Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, die <strong>den</strong>en des<br />

verbindlichen Regionalplans Südhessen 2010 entsprechen, besteht<br />

von Seiten des Verbands Region Rhein-Neckar nicht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1471 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2770 vero - Verband der Bau- und<br />

Rohstoffindustrie e.V.<br />

entspr.<br />

2962<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Der erste Satz des Ziels 2.4.2.1: Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau wird befürwortet. Es wird jedoch angeregt, <strong>den</strong> Satz<br />

noch eindeutiger <strong>zu</strong> formulieren und das Wort „wesentlich"<br />

weg<strong>zu</strong>lassen, so dass der Satz dann lauten würde:<br />

.... und darf durch andere Nut<strong>zu</strong>ngen nicht ausgeschlossen oder<br />

beeinträchtigt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Im Plansatz 2.4.2.1, erster Satz wird das Wort "wesentlich"<br />

gestrichen.<br />

Die Formulierung des Ziels 2.4.2.1, wie auch insbesondere des<br />

Grundsatzes 2.4.2.2 (Vorbehaltsgebiete) wird begrüßt, da für<br />

Rohstofflagerstätten keine fachgesetzlich geregelten<br />

Schutzansprüche bestehen und deswegen Rohstoffgebiete<br />

besonders durch raumordnende Maßnahmen gesichert und vor<br />

konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen geschützt wer<strong>den</strong> müssen.<br />

2771 vero - Verband der Bau- und<br />

Rohstoffindustrie e.V.<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

In der textlichen Begründung <strong>zu</strong> 2.4.2.1 fehlt jedoch neben <strong>den</strong><br />

Verbän<strong>den</strong> ISTE und VSE unser Verband vero. Wir bitten daher um<br />

diesbezügliche Ergän<strong>zu</strong>ng des ersten Abschnittes.<br />

folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.2.1 Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau wird im letzten Satz des ersten Absatzes der "vero-<br />

Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e.V." ergänzt.<br />

2772 Privat<br />

(Privatperson)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Grundstückseigentümer in der Ortsgemeinde Neuburg bzw.<br />

Verbandsgemeinde Hagenbach, nehmen <strong>zu</strong> der Fortschreibung des<br />

regionalen Raumordungsplans wie folgt Stellung: Aufgrund der<br />

Tatsache, dass die Quarzwerke Lauter GmbH & Co. KG (QWL) eine<br />

noch nicht vorhan<strong>den</strong>e Rohstoffgewinnungsstätte in der<br />

Ortsgemeinde Neuburg plant und um die Befürwortung des<br />

Vorhabens bei <strong>den</strong> Grundstückseigentümern des betroffenen<br />

Gebietes wirbt, wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitigen<br />

Kenntnisstand weder eine positive noch negative Bewertung bzgl.<br />

des Projektes ausgedrückt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Da bislang noch keine Aussagen über potentielle Vergütungen für<br />

die Eigentümer getätigt wur<strong>den</strong>, wird ein konkretes Angebot bzgl.<br />

des m²-Preises erwartet, ehe eine valide Aussage möglich ist. Es<br />

wird ausdrücklich betont, dass eine Vergütung auf Basis des<br />

lokalen Agrar- und Weideland m2- Preises außer Diskussion steht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1472 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2773 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Im Gebiet um <strong>den</strong> sogenannten Palmberg in der Gemeinde<br />

Laumersheim gibt es ein Vorkommen hochwertiger Quarzsande,<br />

die unter anderem in Gießereien und in der Feuerfest-Industrie <strong>zu</strong>r<br />

Verwendung kommen.<br />

Das noch im Arbeitsentwurf eines gemeinsamen Regionalplans<br />

2020 enthaltene Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sollte wieder<br />

in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen wer<strong>den</strong>. Für das Gebiet<br />

liegt immer noch eine bergrechtliche Genehmigung vor, das<br />

bisherige Vorranggebiet ist noch nicht vollständig abgebaut. Der<br />

Abbau ruht temporär, da es derzeit Probleme beim Erwerb weiterer<br />

Grundstücke gibt. Diese Probleme erscheinen uns aber für die<br />

Zukunft nicht als unlösbar.<br />

Es wird beantragt, nachfolgende Abänderungen in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, Blatt West Stand März 2012 auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

Die in der Karte rot gekennzeichneten Flächen sollen als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau <strong>zu</strong>m langfristigen Erhalt der<br />

Abbaumöglichkeit des sehr hochwertigen Quarzsandes<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die <strong>zu</strong>r Aufnahme in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen<br />

Regionalplans beantragte Fläche war im ersten Arbeitsentwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans sowie im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz nur im westlichen Bereich der<br />

markierten Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

festgelegt, der übrige Teil war als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung ausgewiesen.<br />

Die <strong>zu</strong>r Aufnahme in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen<br />

Regionalplans beantragten Flächen sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

des Einheitlichen Regionalplans überwiegend als Vorranggebiete<br />

für die Landwirtschaft sowie in einem kleineren Bereich als<br />

Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen<br />

festgelegt. An diesen Ausweisungen wird festgehalten, da der<br />

landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng im Hinblick auf die hochwertigen<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen (Sonderkultur Weinbauflächen)<br />

der Vorrang gegenüber einer Rohstoffgewinnung eingeräumt<br />

wer<strong>den</strong> soll.<br />

In der Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010) sind die betreffen<strong>den</strong><br />

Gebiete als "Entlassen aus der Fachplanung" deklariert. Sie wer<strong>den</strong><br />

damit aus rohstoffgeologischer Sicht nicht mehr für eine<br />

regionalplanerische Ausweisung vorgeschlagen. Im Quarzsand-<br />

Tagebau "Palmberg" findet seit 2006 kein Abbau mehr statt. Für<br />

<strong>den</strong> Bereich des stillgelegten Abbaustandorts wurde 2010 ein<br />

Abschlussbetriebsplan durch die Fa. Willersinn vorgelegt.<br />

Im Übrigen stellt der Verzicht auf die Festlegung eines<br />

Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau kein Hindernis für die<br />

Wiederaufnahme der Abbautätigkeit auf <strong>den</strong> noch bergrechtlich<br />

genehmigten Flächen dar.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1473 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2774 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Unter dem gleichen Aspekt ist das bisher ausgewiesene<br />

Vorbehaltsgebiet, das <strong>zu</strong> einem Vorranggebiet umgewidmet<br />

wer<strong>den</strong> soll, <strong>zu</strong> sehen. Das Gebiet ist rund 56 ha groß und<br />

ebenfalls in der Fachplanung des LGB enthalten. Auch hier sind wir<br />

der Meinung, die Eigentumssituation mit <strong>den</strong> derzeitigen<br />

Grundstückseigentümern lösen <strong>zu</strong> können.<br />

Es wird beantragt, nachfolgende Abänderungen in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, Blatt West Stand März 2012 auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

Die in der Karte gelb gekennzeichneten Flächen sollen als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau <strong>zu</strong>m langfristigen Erhalt der<br />

Abbaumöglichkeit des sehr hochwertigen Quarzsandes<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>. gekennzeichnet- Aufnahme als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau <strong>zu</strong>m langfristigen Erhalt der<br />

Abbaumöglichkeit des sehr hochwertigen Quarzsandes.<br />

nicht folgen<br />

Die <strong>zu</strong>r Ausweisung als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

beantragte Fläche ist weder im Regionalen Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz 2004 noch im ersten Arbeitsentwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans 2010 als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung<br />

festgelegt. Das Gebiet ist im Einheitlichen Regionalplan als<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft festgelegt. An dieser<br />

Ausweisung wird festgehalten.<br />

Der landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng wird im Hinblick auf die<br />

hochwertigen landwirtschaftlichen Nutzflächen (Sonderkultur<br />

Weinbauflächen) der Vorrang gegenüber der Rohstoffsicherung<br />

eingeräumt. Die Flächen tragen <strong>zu</strong>r Existenzgrundlage einer Vielzahl<br />

von Weinbaubetrieben bei.<br />

Einer Ausweisung des Gebietes als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung steht weiterhin entgegen, dass die parallel <strong>zu</strong>r<br />

A6 verlaufende natürliche Hangkante hinsichtlich der Wahrung des<br />

Landschaftsbildes aus regionalplanerischer Sicht nicht weiter<br />

beeinträchtigt wer<strong>den</strong> soll. Darüber hinaus liegt das beantragte<br />

Gebiet gem. Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte innerhalb des Landesweiten<br />

Biotopverbunds.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1474 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2775 Privat<br />

entspr.<br />

1932<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Das Kalksandsteinwerk Bienwald bittet darum, die Waldabteilung X<br />

15 1 Birken als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in <strong>den</strong><br />

Einheitlichen Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen. Der Forst hat als<br />

Grundbesitzer seine Zustimmung vorbehaltlich einer öffentlich<br />

rechtlichen Genehmigung erteilt.<br />

Zu diesem Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie<br />

angefertigt, die in die Abwägungsentscheidung einbezogen wer<strong>den</strong><br />

soll.<br />

teilweise folgen<br />

Das Interessengebiet wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt. Die<br />

bestehende Festlegung Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

wird <strong>zu</strong>rückgenommen. Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g bleibt bestehen.<br />

Die Fläche des Interessengebiets wird in der Fachplanung<br />

Rohstoffe des LGB (2010) als Kat.1b Fläche <strong>zu</strong>r Aufnahme als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan vorgeschlagen.<br />

Nach Angaben des Rohstoffunternehmens reichen die<br />

Rohstoffvorräte an der bestehen<strong>den</strong> Abbaustelle <strong>zu</strong>r Versorgung<br />

des Kalksandsteinwerks noch für etwa 8 Jahre aus. Sollte das<br />

vorgesehene Erweiterungsgebiet innerhalb des Geltungszeitraums<br />

des Einheitlichen Regionalplans <strong>zu</strong>r Erhaltung des Abbaustandorts<br />

tatsächlich in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> müssen, wäre<br />

raumordnerisch <strong>zu</strong> prüfen, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

eine vorzeitige Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung ausnahmsweise und unter Berücksichtigung der<br />

in diesem Bereich vorhan<strong>den</strong>en ökologischen Gegebenheiten (Lage<br />

in Natura 2000- Gebieten und innerhalb des<br />

Naturschutzgroßprojekts Bienwald) in Erwägung gezogen wer<strong>den</strong><br />

kann. Dabei sollte auch die vom Betreiber vorgelegte<br />

Umweltverträglichkeits-, Artenschutz- und Natura-2000<br />

Verträglichkeitsstudie einbezogen wer<strong>den</strong>, aus der hervorgeht,<br />

dass sich eine Vereinbarkeit des potenziellen Abbaugebiets mit <strong>den</strong><br />

Schutzgütern, insbesondere mit <strong>den</strong> Belangen des<br />

Grundwasserschutzes und des Naturschutzes durch geeignete<br />

Kompensationsmaßnahmen grundsätzlich herstellen lässt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1475 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2776 Privat<br />

entspr.<br />

2123<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Die Kies- und Sandwerk Vogler GmbH und die Wolff & Müller<br />

Baustoffe GmbH betreiben im Nordosten der Stadt Speyer die<br />

Gewinnung von Kiesen und San<strong>den</strong> aus folgen<strong>den</strong> Gewässern:<br />

Kies- und Sandwerk Vogler GmbH - Elendherbergwühl; Wolff &<br />

Müller Baustoffe GmbH - Deutschewühl, Steinhäuserwühl/<br />

Wammsee -> Nachbaggerung. Die Gewinnungsstellen<br />

„Elendherbergwühl" und „Deutschewühl" sind voraussichtlich in 3 -<br />

5 Jahren abgeschlossen. Parallel hier<strong>zu</strong> muss die Nachbaggerung<br />

„Steinhäuserwühl/ Wammsee" vorzeitig eingestellt wer<strong>den</strong>, da das<br />

gewonnene Material einen hohen Sandanteil beinhaltet und mit<br />

dem Material aus <strong>den</strong> Gewinnungsstellen „Elendherbergwühl" und<br />

„Deutschewühl" gemischt wird.<br />

Beim Vorhan<strong>den</strong>sein von Material aus der Vorlage kann die<br />

Nachbaggerung „Stein häuserwühl/ Wammsee" weiterhin erfolgen<br />

und <strong>zu</strong>m Abschluss gebracht wer<strong>den</strong>, was dem raumordnerischen<br />

Grundsatz einer nachhaltigen Rohstoffgewinnung entspricht.<br />

Darüber hinaus kann die Rohstoffgewinnung am Standort Speyer,<br />

<strong>zu</strong>r Versorgung der Stadt Speyer und der Region mit Kiesen und<br />

San<strong>den</strong>, gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

Auf Grundlage der Rohstoffgeologischen Fachplanung des<br />

Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz wird eine<br />

Erweiterungsfläche im unmittelbaren Anschluss an <strong>den</strong><br />

Steinhäuserwühl/ Wammsee vorgeschlagen, die auch aus<br />

logistischen und eigentumsrechtlichen Gesichtspunkten geeignet<br />

ist.<br />

teilweise folgen<br />

Das Interessengebiet nördlich des Thomashof, das in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte derzeit als Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz ausgewiesen ist, wird als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt.<br />

Das Interessengebiet wird in der Fachplanung Rohstoffe des LGB<br />

(2010) als Kat.1b Fläche <strong>zu</strong>r Aufnahme als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan vorgeschlagen.<br />

Nach Angaben der Rohstoffunternehmen reichen die<br />

Rohstoffvorräte an <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Abbaustellen noch für einige<br />

Jahre aus. Sollte das vorgesehene Erweiterungsgebiet innerhalb<br />

des Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans <strong>zu</strong>r<br />

Erhaltung des Abbaustandorts tatsächlich in Anspruch genommen<br />

wer<strong>den</strong> müssen, wäre raumordnerisch <strong>zu</strong> prüfen, ob und unter<br />

welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine vorzeitige Inanspruchnahme des<br />

Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung ausnahmsweise und<br />

unter Berücksichtigung der in diesem Bereich bereits jetzt<br />

vorhan<strong>den</strong>en Belastung durch Kiesabbau in Erwägung gezogen<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

Bei Inanspruchnahme des Interessengebiets könnte die<br />

Rohstoffgewinnung am Standort Speyer aufrecht erhalten und auf<br />

Neuaufschlüsse an anderer Stelle verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />

Um <strong>den</strong> Fortbestand der bei<strong>den</strong> Firmen in Speyer <strong>zu</strong> sichern und<br />

um dem raumordnerischen Grundsatz einer nachhaltigen<br />

Rohstoffgewinnung gerecht <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>, beantragen die Kies- und<br />

Sandwerk Vogler GmbH und die Wolff & Müller Baustoffe GmbH<br />

die Erweiterung der bestehen<strong>den</strong>, in der Nut<strong>zu</strong>ng befindlichen<br />

Abbaustelle im Nordosten der Stadt Speyer, durch die Aufnahme<br />

der in Abbildung 3 räumlich begrenzten Fläche als Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau in <strong>den</strong> einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1476 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2777 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Weiterhin wird angeregt, zwei weitere, vor mehreren Jahrzehnen<br />

stillgelegte, Kiesgewinnungsflächen (nördl. Leimersheim u. südl.<br />

Sondernheim) in <strong>den</strong> „Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar"<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen. Allein durch die Vertiefung der bestehen<strong>den</strong><br />

Wasserkörper könnten dort mehrere hunderttausend Tonnen Kies<br />

gewonnen wer<strong>den</strong>, welche als Dammbaustoffe für <strong>den</strong> geplanten<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Hochwasserrückhalteraum Hördt - Sondernheim<br />

bereitgestellt wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Die Fa. Markus Wolf beantragt die Übernahme der ehemaligen<br />

Rohstoffgewinnungsstelle nördl. Leimersheim (gem.<br />

Kartendarstellung) <strong>zu</strong>r Aufnahme als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau in <strong>den</strong> einheitlichen Regionalplan Rhein- Neckar.<br />

nicht folgen<br />

Das als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau beantragte ehemalige<br />

Abbaugebiet nördlich von Leimersheim ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz<br />

festgelegt. An dieser Ausweisung wird festgehalten.<br />

Das betreffende Gebiet ist in der Fachplanung Rohstoffe des LGB<br />

(2010) nicht enthalten und liegt gem. Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt in einem landesweit bedeutsamen Bereich<br />

für <strong>den</strong> Grundwasserschutz und die Trinkwassergewinnung. Vor<br />

diesem Hintergrund wird <strong>den</strong> Belangen des Grundwasserschutzes<br />

der Vorrang gegenüber der Rohstoffsicherung eingeräumt und auf<br />

die Ausweisung eines Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

verzichtet.<br />

2778 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Weiterhin wird angeregt, zwei weitere, vor mehreren Jahrzehnen<br />

stillgelegte, Kiesgewinnungsflächen (nördl. Leimersheim u. südl.<br />

Sondernheim) in <strong>den</strong> „Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar"<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen. Allein durch die Vertiefung der bestehen<strong>den</strong><br />

Wasserkörper könnten dort mehrere hunderttausend Tonnen Kies<br />

gewonnen wer<strong>den</strong>, welche als Dammbaustoffe für <strong>den</strong> geplanten<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Hochwasserrückhalteraum Hördt - Sondernheim<br />

bereitgestellt wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Die Fa. Markus Wolf beantragt die Übernahme der ehemaligen<br />

Rohstoffgewinnungsstelle südl. Sondernheim (gem.<br />

Kartendarstellung) <strong>zu</strong>r Aufnahme als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau in <strong>den</strong> einheitlichen Regionalplan Rhein- Neckar.<br />

nicht folgen<br />

Das ehemalige Abbaugebiet Gänskopf südlich von Sondernheim ist<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte auf Grund seiner Lage im Reserveraum<br />

für Extremhochwasser Hördter Rheinaue als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt. An dieser Ausweisung wird<br />

festgehalten.<br />

Vor dem Hintergrund der momentan nicht abschätzbaren<br />

Auswirkungen einer Tieferbaggerung am Rand des Reserveraums<br />

auf die Belange des Grundwasserschutzes und des Natur- und<br />

Artenschutzes (Lage im FFH- und Vogelschutzgebiet, unmittelbar<br />

angrenzendes Naturschutzgebiet) und in Anbetracht der im<br />

Einheitlichen Regionalplan- insbesondere im Landkreis<br />

Germersheim- bereits ausreichend festgelegten Kapazitäten an<br />

Rohstoffsicherungsflächen wird das ehemalige Abbaugebiet nicht<br />

als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1477 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2779 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Die Quarzwerke Lauter streben eine Konzentration von<br />

Abbauflächen unmittelbar in Rheinnähe in Neuburg an. Die<br />

vorgesehene Fläche ist insgesamt etwa 60 ha groß. Zur<br />

Umset<strong>zu</strong>ng des dort beabsichtigten Abbauvorhabens bedarf es<br />

einer Ausweisung als Vorrangfläche. Da der bisherige Entwurf des<br />

neuen Regionalplans diese Fläche noch nicht als Vorrangfläche für<br />

Rohstoffgewinnung vorsieht, beantragen die Quarzwerke Lauter<br />

hiermit ausdrücklich deren ergänzende Aufnahme. Es wird<br />

beantragt, <strong>den</strong> bisherigen Entwurf insoweit an<strong>zu</strong>passen und eine<br />

Vorrangfläche für Rohstoffgewinnung aus<strong>zu</strong>weisen. Gegen die<br />

bisherige Nichtberücksichtigung wer<strong>den</strong> hiermit ausdrücklich<br />

Einwendungen erhoben.<br />

Die angestrebte Konzentration wird unter raumplanerischen<br />

Gesichtspunkten für absolut wünschenswert und damit <strong>den</strong><br />

Vorgaben des Raumordnungsgesetzes gerade entsprechend<br />

gehalten. Da die Neuaufnahme dieses Gebietes <strong>zu</strong> einer<br />

Flächenmehrausweisung von Rohstoffgewinnungsflächen im<br />

Regionalplan führen wird, sind die Quarzwerke Lauter dem<br />

Grundsatz nach durchaus da<strong>zu</strong> bereit, auf andere Abbaurechte <strong>zu</strong><br />

verzichten, wenn sie in dem nunmehrigen Interessensgebiet ihre<br />

Rohstoffgewinnung konzentrieren können.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wird das<br />

betreffende Gebiet in der Gemeinde Neuburg nicht als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ausgewiesen.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r kurz- bis mittelfristigen<br />

Rohstoffversorgung der Region ausreichende Kapazitäten an<br />

Rohstoffvorkommen durch Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

regionalplanerisch gesichert. Kein Bedarf an <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Rohstoffsicherungsflächen wird insbesondere im Landkreis<br />

Germersheim (19 festgelegte Vorranggebiete) und speziell<br />

innerhalb der Verbandsgemeinde Hagenbach (7 festgelegte<br />

Vorranggebiete), gesehen.<br />

Hin<strong>zu</strong> kommt, dass das <strong>zu</strong>r Aufnahme beantragte Vorranggebiet<br />

einen Neuaufschluss südlich von Neuburg außerhalb der bereits<br />

bestehen<strong>den</strong> Abbaustandorte ermöglichen würde. Dies würde dem<br />

im Einheitlichen Regionalplan verfolgten Ansatz widersprechen,<br />

wonach sich die Vorranggebietsausweisung grundsätzlich auf<br />

bereits bestehende Abbaustandorte konzentriert und<br />

Erweiterungen vorhan<strong>den</strong>er Abbaustellen aufgrund ihrer geringeren<br />

Konfliktträchtigkeit und der bereits vorhan<strong>den</strong>en Vorbelastung <strong>den</strong><br />

Vor<strong>zu</strong>g vor einem Neuaufschluss erhalten. Vorranggebiete, die<br />

Neuaufschlüsse von Lagerstätten ermöglichen, sind daher im<br />

Einheitlichen Regionalplan nur in Ausnahmefällen an hierfür<br />

geeigneten Standorten ausgewiesen.<br />

Der von <strong>den</strong> Quarzwerken Lauter verfolgte Konzentrationsansatz,<br />

bei dem bisherige Abbaurechte an Standorten im Kreis<br />

Germersheim nicht in Anspruch genommen und die<br />

Abbautätigkeiten an dem neu aus<strong>zu</strong>weisen<strong>den</strong> Standort<br />

konzentriert wer<strong>den</strong> sollen, ist ein aus regionalplanerischer Sicht<br />

grundsätzlich nachvollziehbarer Ansatz. Wenn Abbauplanungen<br />

durch Standort- bzw. Flächenkonzentrationen optimiert wer<strong>den</strong>,<br />

kann dies <strong>zu</strong>r Schonung der Ressourcen im Sinne verminderter<br />

Umweltauswirkungen und Flächeninanspruchnahmen beitragen.<br />

Sowohl für <strong>den</strong> Betreiber als auch für die vom Abbau betroffenen<br />

Schutzgüter kann es in bestimmten Fällen vorteilhaft sein, wenn<br />

einzelne oder mehrere bereits vorhan<strong>den</strong>e Abbaurechte nicht<br />

weiter verfolgt wer<strong>den</strong> und die Gewinnung auf einen anderen,<br />

besser geeigneten Standort verlagert wird. Auf regionalplanerischer<br />

Ebene besteht derzeit jedoch keine Möglichkeit, die<br />

Vorranggebietsfestlegungen der <strong>zu</strong>m Tausch vorgeschlagenen<br />

Flächen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, da es sich um genehmigte Abbaustellen<br />

handelt, die im Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1478 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2779 Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

2780 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Die ergänzende Ausweisung wird aus Sicht des Einwenders <strong>zu</strong><br />

Recht gefordert.<br />

Ausweislich der Begründung des Entwurfs, Stand März 2012,<br />

haben die bei<strong>den</strong> Interessenverbände Industrieverband Steine und<br />

Er<strong>den</strong> Ba<strong>den</strong>-Württemberg e.V. und Industrieverband Steine und<br />

Er<strong>den</strong> e.V. Neustadt an der Weinstraße die Berücksichtigung<br />

bestimmter Änderungs- und Erweiterungswünsche eingefordert.<br />

Ausweislich Gliederungsziffer 2.4.2 der Begründung will die<br />

Planungsgemeinschaft diesen geäußerten Änderungswünschen<br />

nachkommen, was belegt, dass die Festlegung der Vorrangflächen<br />

auch von <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> unternehmerischen Vorstellungen<br />

wesentlich (mit-)beeinflusst wird. Aus der Begründung des<br />

Planentwurfs schließen wir, dass <strong>den</strong> unternehmerischen<br />

Änderungs- und Erweiterungswünschen somit wesentliches<br />

Gewicht beigemessen wird. Dies ist für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen<br />

Teilplan auch nicht überraschend, da es in Rheinland-Pfalz ohnehin<br />

an konkreten Bedarfsanalyen fehlt (so ausdrücklich auch die<br />

Begründung des Entwurfs unter Gliederungsziffer 2.4.2 am Ende,<br />

Seite 109, 1. Absatz). Einen solchen konkreten Änderungswunsch<br />

tragen hiermit auch die Quarzwerke Lauter vor.<br />

Kenntnisnahme<br />

Es ist unbestritten, dass Interessengebiete der Unternehmen<br />

sowie deren Änderungs- und Erweiterungswünsche in die<br />

Ermittlung der Kulisse der Rohstoffsicherungsgebiete des<br />

Einheitlichen Regionalplans eingeflossen sind. Eine vollumfängliche<br />

Berücksichtigung dieser betrieblichen Anliegen konnte jedoch nicht<br />

erfolgen, da in <strong>den</strong> Abwägungsprozess auch entgegenstehende<br />

Belange einbezogen wur<strong>den</strong> und in bestimmten Fällen als<br />

vorrangig eingestuft wer<strong>den</strong> mussten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1479 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2781 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Zwar wird in der Begründung des Entwurfs auch ausgeführt, dass<br />

Vorranggebiete, die Neuaufschlüsse von Lagerstätten ermöglichen,<br />

„nur in Ausnahmefällen an hierfür geeigneten Standorten"<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>, allerdings kommt hier <strong>zu</strong>gleich <strong>zu</strong>m<br />

Ausdruck, dass die Zulassung eines Vorranggebiets für einen<br />

Neuaufschluss nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Damit<br />

kann ein Neuaufschluss auch nach der eigenen Begründung als<br />

Vorrangfläche ausgewiesen wer<strong>den</strong>, wenn gewichtige<br />

raumordnerische Gründe hierfür sprechen. So liegt der Fall hier:<br />

Eine der wesentlichen Grundsätze der Raumordnung ist es,<br />

raumbedeutsame Vorhaben möglichst <strong>zu</strong> konzentrieren. Dieser<br />

raumordnerischen Anforderung entspricht das Betriebskonzept<br />

unserer Mandantin gerade. Ausweislich der vorliegen<strong>den</strong><br />

lagerstättenkundlichen Untersuchung handelt es sich bei dem<br />

Interessengebiet um einen besonders geeigneten Standort, der<br />

<strong>zu</strong>dem hinsichtlich der Transportwege über ideale Bedingungen<br />

verfügt. Dies bedeutet, dass <strong>zu</strong>m einen der konkrete Standort<br />

besonders geeignet ist und im Übrigen dem Gesichtspunkt der<br />

geordneten Raumordnung bei Ausweisung des Interessengebietes<br />

als Vorranggebietes gerade<strong>zu</strong> in idealer Weise entsprochen wird.<br />

Auch unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung der<br />

hinreichen<strong>den</strong> Versorgungssicherheit ist das Interessengebiet als<br />

neuer Standort erforderlich. Dies gilt erst recht, wenn die<br />

Quarzwerke Lauter im Gegen<strong>zu</strong>g auf sonstige, bisher noch nicht in<br />

Anspruch genommene geltende Abbaugenehmigungen an anderer<br />

Stelle im Planungsgebiet verzichtet. Demgemäß ist die von <strong>den</strong><br />

Quarzwerke Lauter gestellte Forderung unseres Erachtens<br />

gerechtfertigt, entspricht einer nachhaltigen Bewirtschaftung und<br />

ist unter raumordnerischen Gesichtspunkten gerade<strong>zu</strong> ideal. Daher<br />

muss eine abwägungsfehlerfreie Gebietsausweisung auch die<br />

Ausweisung dieses Interessengebiets als Vorrangfläche beinhalten.<br />

Soweit der Landkreis Germersheim möglicherweise gegen diese<br />

beabsichtigte Konzentration Vorbehalte hat, können diese nicht<br />

nachvollzogen wer<strong>den</strong>. Sie wer<strong>den</strong> in der Sache auch nicht für<br />

durchgreifend und berechtigt gehalten. Der <strong>zu</strong>vor dargestellte<br />

Konzentrationsgedanke müsste vielmehr auch auf Seiten des<br />

betroffenen Landkreises auf Zustimmung stoßen, da dadurch die<br />

Verkraterung (viele verschie<strong>den</strong>e Abbaufelder verstreut über die<br />

verschie<strong>den</strong>en Gemarkungen des Landkreises) gerade minimiert<br />

wird. Gleiches gilt für eine Belastung durch Transportbewegungen<br />

und damit einhergehender Lärm- und Staubbelastung.<br />

nicht folgen<br />

Die Ausweisung von Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

konzentriert sich im Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich auf<br />

bereits bestehende Abbaustandorte. Erweiterungen vorhan<strong>den</strong>er<br />

Abbaustellen wird aufgrund ihrer geringeren Konfliktträchtigkeit und<br />

der bereits vorhan<strong>den</strong>en Vorbelastung der Vor<strong>zu</strong>g vor einem<br />

Neuaufschluss gegeben. Vorranggebiete, die Neuaufschlüsse von<br />

Lagerstätten ermöglichen, sind daher im Einheitlichen Regionalplan<br />

nur in Ausnahmefällen an hierfür geeigneten Standorten<br />

ausgewiesen.<br />

Zu diesen gehört das Interessengebiet südlich von Neuburg aus<br />

unserer Sicht nicht. Der Raum ist durch die bereits vorhan<strong>den</strong>en<br />

Kiesseen bereits überlastet. Ferner stehen dem Vorhaben<br />

ökologische Belange (Lage im Landschaftsschutzgebiet und<br />

landesweiten Biotopverbund, angrenzendes Naturschutz- und FFH-<br />

Gebiet etc.) entgegen. Zusätzlich liegt das Gebiet in einem Bereich<br />

mit besonderer Bedeutung für die Naherholung. Hin<strong>zu</strong> kommen<br />

weitere Interessenkonflikte, insbesondere mit dem Landkreis<br />

Germersheim, der <strong>zu</strong>sätzliche Rohstoffflächen innerhalb des<br />

Kreisgebiets ablehnt und der Landwirtschaft, da die Flächen<br />

überwiegend landwirtschaftlich genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Der von <strong>den</strong> Quarzwerken Lauter verfolgte Konzentrationsansatz,<br />

bei dem bisherige Abbaurechte an Standorten im Kreis<br />

Germersheim nicht in Anspruch genommen und die<br />

Abbautätigkeiten an dem neu aus<strong>zu</strong>weisen<strong>den</strong> Standort<br />

konzentriert wer<strong>den</strong> sollen, ist aus regionalplanerischer Sicht<br />

grundsätzlich nachvollziehbar. Wenn Abbauplanungen durch<br />

Standort- bzw. Flächenkonzentrationen optimiert wer<strong>den</strong>, kann dies<br />

<strong>zu</strong>r Schonung der Ressourcen im Sinne verminderter<br />

Umweltauswirkungen und Flächeninanspruchnahmen beitragen.<br />

Sowohl für <strong>den</strong> Betreiber als auch für die vom Abbau betroffenen<br />

Schutzgüter kann es in bestimmten Fällen vorteilhaft sein, wenn<br />

einzelne oder mehrere bereits vorhan<strong>den</strong>e Abbaurechte nicht<br />

weiter verfolgt wer<strong>den</strong> und die Gewinnung auf einen anderen,<br />

besser geeigneten Standort verlagert wird. Auf regionalplanerischer<br />

Ebene besteht derzeit jedoch keine Möglichkeit, die<br />

Vorranggebietsfestlegungen der <strong>zu</strong>m Tausch vorgeschlagenen<br />

Flächen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, da es sich um genehmigte Abbaustellen<br />

handelt, die im Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Eine verkehrliche Entlastung des Raums kann nur bei Anbindung<br />

des Interessengebiets an <strong>den</strong> Rhein erfolgen. Hier<strong>zu</strong> ist


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1480 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2781 an<strong>zu</strong>merken, dass sich die potenzielle Anlegestelle innerhalb eines<br />

Natura 2000 Gebietes befindet und somit als konfliktträchtig<br />

ein<strong>zu</strong>stufen ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1481 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2782 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Die Quarzwerke Lauter GmbH & Co. KG stellen hiermit <strong>den</strong> Antrag<br />

für die Aufnahme des Interessengebietes in <strong>den</strong> einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar, und zwar in Form eines<br />

Vorranggebietes für <strong>den</strong> Rohstoffabbau mit einer Fläche von mind.<br />

40ha und eines Vorbehaltsgebietes für die Rohstoffsicherung mit<br />

einer Fläche von mind. 20ha.<br />

Die Gründe für eine Aufnahme können <strong>zu</strong>sammenfassend wie folgt<br />

dargelegt wer<strong>den</strong>:<br />

1. Durch die Konzentration kommt es <strong>zu</strong> keiner Vergrößerung der<br />

aktuell raumordnerisch festgelegten Summe an<br />

Vorranggebietsflächen für <strong>den</strong> Rohstoffabbau im Landkreis<br />

Germersheim.<br />

2. Eine Vereinbarkeit des Interessengebietes mit <strong>den</strong> Zielen und<br />

Grundsätzen des einheitlichen Regionalplanes Region Rhein-Neckar<br />

scheint gegeben.<br />

3. Die Konzentration auf eine Gewinnungsfläche führt <strong>zu</strong> einer<br />

Minimierung der Anzahl von Grundwasseraufschlüssen (geringeres<br />

Gefahrenpotential).<br />

4. Eine Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung ist nicht<br />

offensichtlich.<br />

5. Die Kohärenz der angrenzen<strong>den</strong> Natura-2000-Gebiete kann<br />

erhalten und im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen<br />

verbessert wer<strong>den</strong>.<br />

6. Das Interreg-Projekt „Sumpfschildkröte ohne Grenzen" und das<br />

Interessengebiet können sich ergänzen.<br />

7. Die uneingeschränkte Durchgängigkeit des Rheinauenweges/<br />

Velo Route Rhin kann gewährleistet wer<strong>den</strong>.<br />

8. Eine Schiffsverladung ist aus ström- und schifffahrtspolizeilicher<br />

Sicht, unter Einhaltung von Bedingungen, genehmigungsfähig.<br />

9. Das Schiff ist gegenüber Lkw und Bahn das Transportmittel bei<br />

dem die externen Kosten für Umweltschä<strong>den</strong> am geringsten sind.<br />

10. Eine Beeinträchtigung der Ortslage von Neuburg durch<br />

Schallemissionen ist nicht offensichtlich.<br />

11. Durch die Anlehnung des Interessengebietes an die<br />

Flächengröße der <strong>zu</strong>r Aufgabe beabsichtigten planfestgestellten<br />

Rohstoffgewinnungsstellen kommt es <strong>zu</strong> keiner Veränderung der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngen auf dem Gebiet des Landkreises Germersheim<br />

(speziell im Hinblick auf die Landwirtschaft).<br />

nicht folgen<br />

Die genannten Gründe, die aus Sicht der Quarzwerke Lautern für<br />

die Aufnahme des Interessengebiets in <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan sprechen, wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. In der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> in<br />

dem betreffen<strong>den</strong> Gebiet in der Gemeinde Neuburg jedoch keine<br />

Rohstoffsicherungsflächen ausgewiesen.<br />

Maßgeblich hierfür ist insbesondere, dass eine Vereinbarkeit des<br />

Interessengebietes mit <strong>den</strong> Zielen und Grundsätzen des<br />

Einheitlichen Regionalplanes Region Rhein-Neckar u.E. nicht<br />

gegeben ist, da es sich bei dem Gebiet um einen Neuaufschluss<br />

handelt, der in diesem Raum auf Grund verschie<strong>den</strong>er Aspekte<br />

(Überlastung des Raums, ökologische Belange, Raumwiderstände)<br />

als nicht geeignet angesehen wer<strong>den</strong> muss.<br />

Weiterhin lässt sich die angestrebte Konzentration, wonach<br />

bisherige Abbaurechte an Standorten im Landkreis Germersheim<br />

nicht in Anspruch genommen und die Abbautätigkeiten an dem neu<br />

aus<strong>zu</strong>weisen<strong>den</strong> Standort konzentriert wer<strong>den</strong> sollen, im Rahmen<br />

des Einheitlichen Regionalplans nicht vollziehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1482 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2783 Privat<br />

(Privatperson; diese Stellungnahme<br />

wurde mit i<strong>den</strong>tischem Wortlaut, teilw.<br />

unter Ergän<strong>zu</strong>ng von im Besitz der<br />

Einwender befindlichen<br />

Flurstücknummern, von 160<br />

Einwendern eingebracht.)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Ein Grundstückseigentümer in der Ortsgemeinde Neuburg bzw.<br />

Verbandsgemeinde Hagenbach nimmt wie folgt Stellung:<br />

Im Landkreis Germersheim sind nach Aussage des Landrats Dr.<br />

Brechtel 52 Baggerseen als betriebene Gewinnungsstätten<br />

vorhan<strong>den</strong>. Allein im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde<br />

Hagenbach sind dies 6 Stück. Aus der Presse ist dem Einwender<br />

bekannt, dass die Quarzwerke Lauter GmbH & Co. KG (QWL) eine<br />

Konzentration von mehreren Rohstoffgewinnungsstätten im<br />

Landkreis Germersheim auf eine noch nicht vorhan<strong>den</strong>e<br />

Rohstoffgewinnungsstätte in der Ortsgemeinde Neuburg plant.<br />

Diese Planung wird wegen ihrer ressourcenschonen<strong>den</strong> Wirkung<br />

von der Gemeinde Neuburg gem. Gemeinderatsbeschluss vom 21.<br />

Juni 2011 unterstützt. Der Einwender befürwortet dieses<br />

Vorgehen.<br />

Er bittet die Metropolregion, auf der Gemarkung der Ortsgemeinde<br />

Neuburg ein Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau, gem. der<br />

Darstellung in der Anlage aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wird das<br />

betreffende Gebiet in der Gemeinde Neuburg nicht als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ausgewiesen.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r kurz- bis mittelfristigen<br />

Rohstoffversorgung der Region ausreichende Kapazitäten an<br />

Rohstoffvorkommen durch Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

regionalplanerisch gesichert. Kein Bedarf an <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Rohstoffsicherungsflächen wird insbesondere im Landkreis<br />

Germersheim (19 festgelegte Vorranggebiete) und speziell<br />

innerhalb der Verbandsgemeinde Hagenbach (7 festgelegte<br />

Vorranggebiete), gesehen.<br />

Hin<strong>zu</strong> kommt, dass das <strong>zu</strong>r Aufnahme beantragte Vorranggebiet<br />

einen Neuaufschluss südlich von Neuburg außerhalb der bereits<br />

bestehen<strong>den</strong> Abbaustandorte ermöglichen würde. Dies würde dem<br />

im Einheitlichen Regionalplan verfolgten Ansatz widersprechen,<br />

wonach sich die Vorranggebietsausweisung grundsätzlich auf<br />

bereits bestehende Abbaustandorte konzentriert und<br />

Erweiterungen vorhan<strong>den</strong>er Abbaustellen aufgrund ihrer geringeren<br />

Konfliktträchtigkeit und der bereits vorhan<strong>den</strong>en Vorbelastung <strong>den</strong><br />

Vor<strong>zu</strong>g vor einem Neuaufschluss erhalten. Vorranggebiete, die<br />

Neuaufschlüsse von Lagerstätten ermöglichen, sind daher im<br />

Einheitlichen Regionalplan nur in Ausnahmefällen an hierfür<br />

geeigneten Standorten ausgewiesen.<br />

Aufgrund der bereits vorhan<strong>den</strong>en Belastung des Raums durch<br />

Kiesseen und der ökologischen Rahmenbedingungen (Lage im<br />

Landschaftsschutzgebiet, angrenzendes Naturschutz- und FFH-<br />

Gebiet etc.) gehört das Gebiet südlich von Neuburg nicht <strong>zu</strong> diesen<br />

geeigneten Standorten.<br />

Der vom Einwender angeführte und von einem Abbauunternehmen<br />

verfolgte Konzentrationsansatz, bei dem bisherige Abbaurechte an<br />

Standorten im Kreis Germersheim nicht in Anspruch genommen<br />

und die Abbautätigkeiten an dem neu aus<strong>zu</strong>weisen<strong>den</strong> Standort<br />

konzentriert wer<strong>den</strong> sollen, ist ein aus regionalplanerischer Sicht<br />

grundsätzlich nachvollziehbarer Ansatz. Wenn Abbauplanungen<br />

durch Standort- bzw. Flächenkonzentrationen optimiert wer<strong>den</strong>,<br />

kann dies <strong>zu</strong>r Schonung der Ressourcen im Sinne verminderter<br />

Umweltauswirkungen und Flächeninanspruchnahmen beitragen.<br />

Sowohl für <strong>den</strong> Betreiber als auch für die vom Abbau betroffenen<br />

Schutzgüter kann es in bestimmten Fällen vorteilhaft sein, wenn<br />

einzelne oder mehrere bereits vorhan<strong>den</strong>e Abbaurechte nicht<br />

weiter verfolgt wer<strong>den</strong> und die Gewinnung auf einen anderen,


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1483 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2783 besser geeigneten Standort verlagert wird. Auf regionalplanerischer<br />

Ebene besteht derzeit jedoch keine Möglichkeit, die<br />

Vorranggebietsfestlegungen der <strong>zu</strong>m Tausch vorgeschlagenen<br />

Flächen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, da es sich um genehmigte Abbaustellen<br />

handelt, die im Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

2784 Privat<br />

(Privatperson; diese Stellungnahme<br />

wurde mit i<strong>den</strong>tischem Wortlaut von<br />

63 Einwendern eingebracht.)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Der Einwender bittet als Bürger der Ortsgemeinde Neuburg am<br />

Rhein darum, kein weiteres Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

auf der Gemarkung Neuburg aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

In der Verbandsgemeinde Hagenbach, wo<strong>zu</strong> Neuburg gehört, sind<br />

7 größere Baggerseen entstan<strong>den</strong>. Davon befin<strong>den</strong> sich 4 in<br />

Betrieb und sind damit in erheblicher Ausweitung begriffen. Die<br />

Menschen in dieser Region haben also schon beträchtliche<br />

Eingriffe in ihre Landschafts- und Lebensräume hingenommen und<br />

damit einen besonderen Beitrag <strong>zu</strong>r Gewinnung des Rohstoffes<br />

Kies erbracht. Ein <strong>zu</strong>sätzlicher Baggersee in der jetzt diskutierten<br />

Größe von ca. 60 ha bedeutet einen weiteren schwerwiegen<strong>den</strong><br />

Eingriff in eine bisher noch weitestgehend intakte Landschaft mit<br />

konventioneller landwirtschaftlicher Nut<strong>zu</strong>ng! Zum Vergleich: 60 ha<br />

entsprechen ungefähr der dreifachen Fläche des sogenannten<br />

Epplesees in der Gewanne Derrück.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wird das<br />

betreffende Gebiet in der Gemeinde Neuburg nicht als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ausgewiesen.<br />

Im Gebiet der Verbandsgemeinde Hagenbach sind derzeit bereits<br />

ausreichende Flächenkapazitäten als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, so dass aus regionalplanerischer Sicht<br />

kein Bedarf für die Aufnahme eines neuen, kurz- bis mittelfristig<br />

abbaubaren Standortes besteht. Einer Neuaufnahme eines<br />

Vorranggebiets steht <strong>zu</strong>dem die in Plansatz 2.4.1.1 formulierte<br />

Vorgabe <strong>zu</strong>r ressourcenschonen<strong>den</strong> Gewinnung von<br />

oberflächennahen Rohstoffen entgegen, wonach Erweiterungen an<br />

bestehen<strong>den</strong>, in Nut<strong>zu</strong>ng befindlichen Abbaustätten<br />

Neuaufschlüssen vor<strong>zu</strong>ziehen sind.<br />

Auch in Zukunft soll es weiterhin möglich sein, dass auf Neuburger<br />

Gemarkung Lebensmittel für die Bevölkerung angebaut wer<strong>den</strong><br />

können. Der einmalige und kurzfristige Abbau des Rohstoffes Kies<br />

ist keine nachhaltige Wirtschaftsweise. Zurück bleibt ein tiefes mit<br />

Grundwasser gefülltes Loch dort, wo sich einstmals nutzbarer<br />

Bo<strong>den</strong> befand.<br />

Als Bürger der Ortsgemeinde Neuburg bittet der Einwender, dem<br />

Schutz der Landschaft, des Bo<strong>den</strong>s und des Grundwassers, dem<br />

Erhalt der landwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng, dem Naturschutz wie auch<br />

<strong>den</strong> Interessen des Frem<strong>den</strong>verkehrs <strong>den</strong> Vor<strong>zu</strong>g vor der<br />

Ausweisung eines weiteren Vorranggebietes für <strong>den</strong> Kiesabbau in<br />

unserer Gemarkung <strong>zu</strong> geben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1484 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2785 Privat<br />

(Privatperson)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Der Grundstückseigentümer in Neuburg möchte die mit<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 21.06.2011 getroffene Entscheidung<br />

ebenfalls befürworten.<br />

Die wesentlichen Argumente für eine konzentrierte Kiesforderung<br />

sind einleuchtend und überzeugend, so dass auch der Einwender<br />

für dieses Vorhaben plädiert und stimmt.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wird das<br />

betreffende Gebiet in der Gemeinde Neuburg nicht als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ausgewiesen.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r kurz- bis mittelfristigen<br />

Rohstoffversorgung der Region ausreichende Kapazitäten an<br />

Rohstoffvorkommen durch Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

regionalplanerisch gesichert. Kein Bedarf an <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Rohstoffsicherungsflächen wird insbesondere im Landkreis<br />

Germersheim (19 festgelegte Vorranggebiete) und speziell<br />

innerhalb der Verbandsgemeinde Hagenbach (7 festgelegte<br />

Vorranggebiete), gesehen.<br />

Hin<strong>zu</strong> kommt, dass das <strong>zu</strong>r Aufnahme beantragte Vorranggebiet<br />

einen Neuaufschluss südlich von Neuburg außerhalb der bereits<br />

bestehen<strong>den</strong> Abbaustandorte ermöglichen würde. Dies würde dem<br />

im Einheitlichen Regionalplan verfolgten Ansatz widersprechen,<br />

wonach sich die Vorranggebietsausweisung grundsätzlich auf<br />

bereits bestehende Abbaustandorte konzentriert und<br />

Erweiterungen vorhan<strong>den</strong>er Abbaustellen aufgrund ihrer geringeren<br />

Konfliktträchtigkeit und der bereits vorhan<strong>den</strong>en Vorbelastung <strong>den</strong><br />

Vor<strong>zu</strong>g vor einem Neuaufschluss erhalten. Vorranggebiete, die<br />

Neuaufschlüsse von Lagerstätten ermöglichen, sind im<br />

Einheitlichen Regionalplan nur in Ausnahmefällen an hierfür<br />

geeigneten Standorten ausgewiesen.<br />

Aufgrund der bereits vorhan<strong>den</strong>en Belastung des Raums durch<br />

Kiesseen und der ökologischen Rahmenbedingungen<br />

(Landschaftsschutzgebiet, angrenzendes Naturschutz- und FFH-<br />

Gebiet etc.) gehört das Gebiet südlich von Neuburg nicht <strong>zu</strong> diesen<br />

geeigneten Standorten.<br />

Der vom Einwender angeführte und von einem Abbauunternehmen<br />

verfolgte Konzentrationsansatz, bei dem bisherige Abbaurechte an<br />

Standorten im Kreis Germersheim nicht in Anspruch genommen<br />

und die Abbautätigkeiten an dem neu aus<strong>zu</strong>weisen<strong>den</strong> Standort<br />

konzentriert wer<strong>den</strong> sollen, ist ein aus regionalplanerischer Sicht<br />

grundsätzlich nachvollziehbarer Ansatz. Wenn Abbauplanungen<br />

durch Standort- bzw. Flächenkonzentrationen optimiert wer<strong>den</strong>,<br />

kann dies <strong>zu</strong>r Schonung der Ressourcen im Sinne verminderter<br />

Umweltauswirkungen und Flächeninanspruchnahmen beitragen.<br />

Sowohl für <strong>den</strong> Betreiber als auch für die vom Abbau betroffenen<br />

Schutzgüter kann es in bestimmten Fällen vorteilhaft sein, wenn<br />

einzelne oder mehrere bereits vorhan<strong>den</strong>e Abbaurechte nicht<br />

weiter verfolgt wer<strong>den</strong> und die Gewinnung auf einen anderen,


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1485 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2785 besser geeigneten Standort verlagert wird. Auf regionalplanerischer<br />

Ebene besteht derzeit jedoch keine Möglichkeit, die<br />

Vorranggebietsfestlegungen der <strong>zu</strong>m Tausch vorgeschlagenen<br />

Flächen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, da es sich um genehmigte Abbaustellen<br />

handelt, die im Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

2786 Privat 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Der Einwender ist entschie<strong>den</strong> gegen eine<br />

Rohstoffgewinnungsstätte in der Ortsgemeinde Neuburg, da er es<br />

nicht für eine Weiterentwicklung hält, wenn an besagter Stelle ein<br />

Kieswerk entsteht, sondern für die Vernichtung von fruchtbarem<br />

Ackerland für <strong>zu</strong>künftige Generationen. Zudem erwartet er eine<br />

starke Zunahme des LKW-Verkehrs, was im Kreis Germersheim<br />

vielerorts <strong>zu</strong> Diskussionen führt. Ein weiterer Kritikpunkt seinerseits<br />

ist, dass in diesem Gebiet für die Wiederherstellung der Rheinauen<br />

und der Erhaltung der Artenvielfalt gearbeitet wird, ein Kieswerk in<br />

unmittelbarerer Nähe würde dieses Vorhaben ins Lächerliche<br />

ziehen. Die klamme Ortsgemeinde befürwortet dieses Vorhaben<br />

wegen der <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Steuereinnahmen, <strong>den</strong>kt dabei<br />

allerdings nur kurzfristig. Stimmen Sie der Rohstoffgewinnung an<br />

besagter Stelle ebenfalls <strong>zu</strong>, kann man sich als Einzelner kaum<br />

noch dagegen wehren, da Kieswerke sich auf das Bergrecht<br />

berufen und Enteignungen im Landkreis Germersheim bereits<br />

stattgefun<strong>den</strong> haben.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wird das<br />

betreffende Gebiet in der Gemeinde Neuburg nicht als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ausgewiesen.<br />

Auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Hagenbach sind derzeit<br />

bereits ausreichende Flächenkapazitäten als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, so dass aus regionalplanerischer Sicht<br />

kein Bedarf für die Aufnahme eines neuen, kurz- bis mittelfristig<br />

abbaubaren Standortes besteht. Einer Neuaufnahme eines<br />

Vorranggebiets steht <strong>zu</strong>dem die in Plansatz 2.4.1.1 formulierte<br />

Vorgabe <strong>zu</strong>r ressourcenschonen<strong>den</strong> Gewinnung von<br />

oberflächennahen Rohstoffen entgegen, wonach Erweiterungen an<br />

bestehen<strong>den</strong>, in Nut<strong>zu</strong>ng befindlichen Abbaustätten<br />

Neuaufschlüssen vor<strong>zu</strong>ziehen sind.<br />

Daher wird darum gebeten, an kommende Generationen <strong>zu</strong> <strong>den</strong>ken<br />

und diesem Vorhaben nicht <strong>zu</strong><strong>zu</strong>stimmen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1486 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2787 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Im Zuge der Fortschreibung des Regionalplanes bemüht sich die<br />

Firma Quarzwerke Lauter GmbH & Co. KG, Vorrangflächen für die<br />

Rohstoffgewinnung auf der Gemarkung Neuburg am Rhein<br />

ausgewiesen <strong>zu</strong> bekommen. Ziel ist, Kies über eine neu <strong>zu</strong><br />

bauende Schiffsanlegestelle weit über die Grenzen der Region<br />

hinaus <strong>zu</strong> vermarkten. Eine Mindestfläche von 40 ha wird von der<br />

Geschäftsführung genannt, weitere 20 ha als Erweiterung schon<br />

jetzt angepeilt.<br />

Zu diesem Vorhaben bestehen jedoch aus naturschutzfachlicher<br />

Sicht sehr ernste Be<strong>den</strong>ken. Die geplante Schiffsverladefläche soll<br />

in einem ausgewiesene FFH- und Vogelschutzgebiet errichtet<br />

wer<strong>den</strong>. Betroffene Vogelarten sind hier alijährlich brütende,<br />

bundesweit stark gefährdete Zielarten des Vogelschutzgebietes<br />

wie Grauspecht und Wendehals, daneben Eisvogel, Mittelspecht,<br />

Neuntöter und Schwarzmilan.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wird das<br />

betreffende Gebiet in der Gemeinde Neuburg nicht als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ausgewiesen.<br />

Im Gebiet der Verbandsgemeinde Hagenbach sind derzeit bereits<br />

ausreichende Flächenkapazitäten als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, so dass aus regionalplanerischer Sicht<br />

kein Bedarf für die Aufnahme eines neuen, kurz- bis mittelfristig<br />

abbaubaren Standortes besteht. Einer Neuaufnahme eines<br />

Vorranggebiets steht <strong>zu</strong>dem die in Plansatz 2.4.1.1 formulierte<br />

Vorgabe <strong>zu</strong>r ressourcenschonen<strong>den</strong> Gewinnung von<br />

oberflächennahen Rohstoffen entgegen, wonach Erweiterungen an<br />

bestehen<strong>den</strong>, in Nut<strong>zu</strong>ng befindlichen Abbaustätten<br />

Neuaufschlüssen vor<strong>zu</strong>ziehen sind.<br />

Der geplante Auskiesungsbereich ist bisher als „Landesweiter<br />

Biotopverbund Rheinland- Pfalz" klassifiziert. In insgesamt drei<br />

Gewässern des Vorhabensgebietes laichen neben anderen nach<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützten<br />

Lurchen Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Knoblauchkröte,<br />

Laubfrosch und Springfrosch. Knoblauchkröte, Laubfrosch und<br />

Springfrosch sind im LEP III als „Leitarten der Auen-/<br />

Feuchtlebensräume" benannt. Darüber hinaus kommt es in Jahren<br />

mit sehr hohen Wasserstän<strong>den</strong> <strong>zu</strong> einer Massenvermehrung der<br />

Kreuzkröte. Zwei der drei Laichgewässer („Sandloch-Kiesloch"<br />

Neuburg) sind in dem Grundlagenwerk „Die Amphibien und<br />

Reptilien in Rheinland-Pfalz" explizit als landesweit äußerst<br />

wertvolle Amphibienlaichgewässer aufgeführt (BITZ et al. 1996,<br />

Band 2, Seite 661). Die Wiesen- und Ackerflächen um die<br />

Laichhabitate stellen die Landlebensräume der Arten dar. Alle<br />

vorgenannten Spezies sind durch Auflistung in Anhang IV der FFH-<br />

Richtlinie nach BNatSchG streng geschützt (Kammmolch <strong>zu</strong>sätzlich<br />

Anhang II) und es gilt das Verschlechterungsverbot. Somit sind von<br />

dem Vorhaben nach § 44 BNatSchG sowohl die Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- als<br />

auch die Ruhestätten der Arten betroffen.<br />

Teile des Grünlandes sind Lebensraum der in <strong>den</strong> Anhängen II und<br />

IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Schmetterlingsarten Dunkler<br />

Wiesenknopf-Ameisenbläuling und Großer Feuerfalter. Beide<br />

Schmetterlinge sind ebenfalls nach BNatSchG streng geschützt.<br />

Eine Vielzahl weiterer bestandsbedrohter Arten, die teilweise im


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1487 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2787<br />

rheinland-pfälzischen Teil des Naturraumes hier ihre einzigen<br />

Vorkommen besitzen, leben in dem Gebiet zwischen Alter und<br />

Neuer Lauter - und hier insbesondere auf Neuburger Gemarkung.<br />

Im direkten Umfeld fördert das Land Rheinland-Pfalz aus<br />

Naturschutzmitteln mit sechsstelligen Euro-Beträgen ein<br />

grenzüberschreitendes Wiederansiedlungsprojekt der Europäischen<br />

Sumpfschildkröte.<br />

Aus <strong>den</strong> vorgenannten Grün<strong>den</strong> bittet der Einwender darum, von<br />

einer Ausweisung einer Vorrang- bzw. Vorbehaltsfläche<br />

Rohstoffsicherung in diesem Bereich ab<strong>zu</strong>sehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1488 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2788 Privat<br />

(Privatperson)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Ein Einwender bittet als Bürger der Ortsgemeinde Neuburg am<br />

Rhein darum, ein neues Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau auf<br />

der Gemarkung Neuburg aus<strong>zu</strong>weisen, im Tausch für ein<br />

bisheriges.<br />

Auch in Zukunft wird es weiterhin möglich sein, dass auf<br />

Neuburger Gemarkung Lebensmittel für die Bevölkerung angebaut<br />

wer<strong>den</strong> können, da Flächen getauscht wer<strong>den</strong>. Der einmalige und<br />

kurzfristige Abbau des Rohstoffes Kies ist keine nachhaltige<br />

Wirtschaftsweise. Zurück bleibt ein tiefes mit Grundwasser<br />

gefülltes Loch dort, wo sich einstmals nutzbarer Bo<strong>den</strong> befand. Die<br />

neue Fläche ist schlechter Sandbo<strong>den</strong> und<br />

Überschwemmungsgebiet = natürlicher Polder. Die Tauschfläche<br />

ist guter Ackerbo<strong>den</strong>.<br />

Im derzeit diskutierten Entwurf des Regionalplans Rhein-Neckar<br />

steht, dass Rohstoff-/Lagerflächen sollen möglichst vollständig<br />

genutzt wer<strong>den</strong> und Erweiterungen an bestehen<strong>den</strong>, in Nut<strong>zu</strong>ng<br />

befindlichen Abbauflächen Neuaufschlüssen vor<strong>zu</strong>ziehen sind. In<br />

diesem Fall heißt dies: guter Ackerbo<strong>den</strong> wird vernichtet! LKW's<br />

müssen durch das Dorf fahren.<br />

Derzeit werben die Quarzwerke Lauter GmbH u. Co. KG bei der<br />

Bevölkerung offensiv für ihr Vorhaben. Der Bevölkerung wird mit<br />

Begriffen wie „ Wertsteigerung des Grundbesitzes" und<br />

„wirtschaftliche Aufwertung" nahegelegt, die Planungen der<br />

Quarzwerke <strong>zu</strong> unterstützen. Damit meinen die Quarzwerke Lauter<br />

<strong>den</strong> einmaligen Verkaufspreis - nicht aber eine objektive und<br />

dauerhafte Wertsteigerung des Ackerlandes. Es stand <strong>den</strong><br />

Landwirten in der Vergangenheit frei das betroffene Gelände <strong>zu</strong><br />

kaufen. Sie haben es aber ohne Pachtzahlung bebauen (Mais)<br />

wollen. Sie verlangten bei Hochwasser immer wieder<br />

Entschädigung. Nachhaltige Bewirtschaftung ist im natürlichen<br />

Polder schlecht möglich. Die Landwirte zahlen keine Pacht, wo ist<br />

da der Nutzen?<br />

Als Bürger der Ortsgemeinde Neuburg bittet der Einwender darum,<br />

der Ausweisung eines weiteren Vorranggebietes für <strong>den</strong> Kiesabbau<br />

in der Gemarkung Neuburg <strong>den</strong> Vorrang <strong>zu</strong> geben, im Tausch mit<br />

einem bisher ausgewiesenen Gebiet. Der Landschaftsschutz wird<br />

durch Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Bo<strong>den</strong> und Grundwasser wer<strong>den</strong> durch die Landwirtschaft belastet<br />

(Einbringung durch Dünger). Die landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng ist<br />

durch das Tauschgebiet gewährleistet (u.a. Besserer Bo<strong>den</strong>).<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wird das<br />

betreffende Gebiet in der Gemeinde Neuburg nicht als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ausgewiesen.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r kurz- bis mittelfristigen<br />

Rohstoffversorgung der Region ausreichende Kapazitäten an<br />

Rohstoffvorkommen durch Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

regionalplanerisch gesichert. Kein Bedarf an <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Rohstoffsicherungsflächen wird insbesondere im Landkreis<br />

Germersheim (19 festgelegte Vorranggebiete) und speziell<br />

innerhalb der Verbandsgemeinde Hagenbach (7 festgelegte<br />

Vorranggebiete), gesehen.<br />

Hin<strong>zu</strong> kommt, dass das <strong>zu</strong>r Aufnahme beantragte Vorranggebiet<br />

einen Neuaufschluss südlich von Neuburg außerhalb der bereits<br />

bestehen<strong>den</strong> Abbaustandorte ermöglichen würde. Dies würde dem<br />

im Einheitlichen Regionalplan verfolgten Ansatz widersprechen,<br />

wonach sich die Vorranggebietsausweisung grundsätzlich auf<br />

bereits bestehende Abbaustandorte konzentriert und<br />

Erweiterungen vorhan<strong>den</strong>er Abbaustellen aufgrund ihrer geringeren<br />

Konfliktträchtigkeit und der bereits vorhan<strong>den</strong>en Vorbelastung <strong>den</strong><br />

Vor<strong>zu</strong>g vor einem Neuaufschluss erhalten. Vorranggebiete, die<br />

Neuaufschlüsse von Lagerstätten ermöglichen, sind daher im<br />

Einheitlichen Regionalplan nur in Ausnahmefällen an hierfür<br />

geeigneten Standorten ausgewiesen.<br />

Aufgrund der bereits vorhan<strong>den</strong>en Belastung des Raums durch<br />

Kiesseen und der ökologischen Rahmenbedingungen (Lage im<br />

Landschaftsschutzgebiet, angrenzendes Naturschutz- und FFH-<br />

Gebiet etc.) gehört das Gebiet südlich von Neuburg nicht <strong>zu</strong> diesen<br />

geeigneten Standorten.<br />

Der vom Einwender angeführte und von einem Abbauunternehmen<br />

verfolgte Konzentrationsansatz, bei dem bisherige Abbaurechte an<br />

Standorten im Kreis Germersheim nicht in Anspruch genommen<br />

und die Abbautätigkeiten an dem neu aus<strong>zu</strong>weisen<strong>den</strong> Standort<br />

konzentriert wer<strong>den</strong> sollen, ist ein aus regionalplanerischer Sicht<br />

grundsätzlich nachvollziehbarer Ansatz. Wenn Abbauplanungen<br />

durch Standort- bzw. Flächenkonzentrationen optimiert wer<strong>den</strong>,<br />

kann dies <strong>zu</strong>r Schonung der Ressourcen im Sinne verminderter<br />

Umweltauswirkungen und Flächeninanspruchnahmen beitragen.<br />

Sowohl für <strong>den</strong> Betreiber als auch für die vom Abbau betroffenen<br />

Schutzgüter kann es in bestimmten Fällen vorteilhaft sein, wenn<br />

einzelne oder mehrere bereits vorhan<strong>den</strong>e Abbaurechte nicht<br />

weiter verfolgt wer<strong>den</strong> und die Gewinnung auf einen anderen,


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1489 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2788 besser geeigneten Standort verlagert wird. Auf regionalplanerischer<br />

Ebene besteht derzeit jedoch keine Möglichkeit, die<br />

Vorranggebietsfestlegungen der <strong>zu</strong>m Tausch vorgeschlagenen<br />

Flächen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, da es sich um genehmigte Abbaustellen<br />

handelt, die im Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

2789 Modell-Flug-Club 1979 e.V.<br />

Neuburg/Rhein<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Der Einwender bittet darum, kein weiteres Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau auf der Gemarkung Neuburg aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

In der Verbandsgemeinde Hagenbach, wo<strong>zu</strong> Neuburg gehört, sind<br />

7 größere Baggerseen entstan<strong>den</strong>. Davon befin<strong>den</strong> sich 4 im<br />

Betrieb und sind damit in erheblicher Ausweitung begriffen. Die<br />

Menschen in dieser Region haben also schon beträchtliche<br />

Eingriffe in ihre Landschafts- und Lebensräume hingenommen und<br />

damit einen besonderen Beitrag <strong>zu</strong>r Gewinnung des Rohstoffes<br />

Kies erbracht. Ein <strong>zu</strong>sätzlicher Baggersee in der jetzt diskutierten<br />

Größe von ca. 60 ha bedeutet einen weiteren schwerwiegen<strong>den</strong><br />

Eingriff in eine bisher noch weitestgehend intakte Landschaft mit<br />

konventioneller landwirtschaftlicher Nut<strong>zu</strong>ng! Zum Vergleich: 60 ha<br />

entsprechen ungefähr der dreifachen Fläche des sogenannten<br />

Epplesees in der Gewanne Derrück.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wird das<br />

betreffende Gebiet in der Gemeinde Neuburg nicht als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ausgewiesen.<br />

Im Gebiet der Verbandsgemeinde Hagenbach sind derzeit bereits<br />

ausreichende Flächenkapazitäten als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, so dass aus regionalplanerischer Sicht<br />

kein Bedarf für die Aufnahme eines neuen, kurz- bis mittelfristig<br />

abbaubaren Standortes besteht. Einer Neuaufnahme eines<br />

Vorranggebiets steht <strong>zu</strong>dem die in Plansatz 2.4.1.1 formulierte<br />

Vorgabe <strong>zu</strong>r ressourcenschonen<strong>den</strong> Gewinnung von<br />

oberflächennahen Rohstoffen entgegen, wonach Erweiterungen an<br />

bestehen<strong>den</strong>, in Nut<strong>zu</strong>ng befindlichen Abbaustätten<br />

Neuaufschlüssen vor<strong>zu</strong>ziehen sind.<br />

Auch in Zukunft soll es weiterhin möglich sein, dass auf Neuburger<br />

Gemarkung Lebensmittel für die Bevölkerung angebaut wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

2790 Modell-Flug-Club 1979 e.V.<br />

Neuburg/Rhein<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Der Modell-Flug-Club Verein hat für seinen Flugbetrieb in diesem<br />

Gebiet sehr hohe Auflagen und teure ornithologische Gutachten<br />

erstellen lassen müssen um überhaupt Flugmodellsport betreiben<br />

<strong>zu</strong> dürfen. Es ist nur schwer verständlich, dass jetzt in diesem<br />

Gebiet großflächig Kies oder Quarzsand abgebaut wer<strong>den</strong> soll. Das<br />

würde das AUS für <strong>den</strong> Verein bedeuten, da es heute kaum noch<br />

möglich ist, ein Modellflugplatz genehmigen <strong>zu</strong> lassen und die<br />

Gemeinde Neuburg auch kein Ersatzgelände <strong>zu</strong>r Verfügung stellen<br />

kann, dass genehmigungsfähig und modellflugtauglich wäre.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Das Modellfluggelände liegt mitten in dem jetzt geplanten<br />

Kiesabbaugebiet. Es verwundert umso mehr, dass derselbe<br />

Gemeinderat <strong>den</strong> damals gestellten Bauantrag genehmigt hat.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1490 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2791 Modell-Flug-Club 1979 e.V.<br />

Neuburg/Rhein<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Das Gebiet nebenbei ist Landschaftsschutzgebiet und FFH Gebiet.<br />

Wird ein Vogelschutzgebiet, das in der Abbaufläche liegt einfach<br />

ausradiert? Solch eine Änderung der Gebietsnut<strong>zu</strong>ng kann doch nur<br />

herbeigeführt wer<strong>den</strong>, wenn höchste öffentliche Interessen<br />

vorhan<strong>den</strong> sind?<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die aufgeworfenen Fragen beziehen sich nicht auf <strong>den</strong><br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar.<br />

2792 Modell-Flug-Club 1979 e.V.<br />

Neuburg/Rhein<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Ein weiterer Punkt ist, dass der Öffentlichkeit eine Möglichkeit des<br />

Abtransportes des Kieses oder Quarzsandes durch eine noch <strong>zu</strong><br />

errichtende Verladestelle unmittelbar am Rhein und Abtransport mit<br />

Schiffen suggeriert wird, damit kein LKW Transport durch die<br />

Gemeinde Neuburg notwendig sein wür<strong>den</strong>.<br />

Wie soll das dann funktionieren, wenn der Rhein Niedrigwasser<br />

führt und die Fa. Quarzwerke Lauter Lieferverpflichtungen hat?<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die aufgeworfene Frage bezieht sich nicht auf <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar.<br />

2793 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

DÜW-VBG02 Ebertsheim,<br />

Senderberg<br />

Das Vorranggebiet DÜW-VRG02 (Galgenberg Ebertsheim) liegt im<br />

FFH-Gebiet Kalkmagerrasen zwischen Ebertsheim und Grünstadt<br />

(6414-301). Da gesetzlich geschützte Biotope, wie<br />

Halbtrockenrasen, und FFH-Lebensraumtypen mit artenreichen<br />

Sandrasen betroffen sind, sollte auf das Vorranggebiet verzichtet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Ebertsheim, Galgenberg (DÜW-VRG02) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt und<br />

beinhaltet eine in Betrieb befindliche Quarzsand- Abbaustelle sowie<br />

potenzielle Erweiterungsflächen. In der Fachplanung Rohstoffe des<br />

LGB (2010) ist die Fläche als genehmigte Gewinnungsstelle sowie<br />

als Kat 1b Fläche enthalten und wird demnach weiterhin für eine<br />

regionalplanerische Rohstoffsicherung vorgeschlagen.<br />

Durch die Inanspruchnahme des Rohstoffvorkommens kann ein<br />

Beitrag <strong>zu</strong>r Erhaltung eines vorhan<strong>den</strong>en Abbaustandortes und<br />

damit <strong>zu</strong>r Sicherstellung der regionalen Rohstoffversorgung<br />

geleistet wer<strong>den</strong>. Vor diesem Hintergrund wird der<br />

Rohstoffsicherung weiterhin der Vor<strong>zu</strong>g vor anderen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngsansprüchen gegeben.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Konkrete<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen des Abbauvorhabens sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen mit Berücksichtigung der geschützten Biotope<br />

können erst auf dieser Ebene der Genehmigungsplanung<br />

festgelegt wer<strong>den</strong>. Auf der Vorhabensebene erfolgt auch die<br />

abschließende Prüfung der Verträglichkeit mit dem FFH-Gebiet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1491 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2794 Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

DÜW-VRG02 Ebertsheim,<br />

Galgenberg<br />

Große Be<strong>den</strong>ken bestehen von Seiten des Landesamts hinsichtlich<br />

der Ausweisung von Rohstoffvorranggebieten im Ein<strong>zu</strong>gsbereich<br />

von FFH- und EU-Vogelschutzgebieten. Ohne entsprechende<br />

Erheblichkeitsprüfungen ist die Planung u. E. nicht<br />

genehmigungsfähig, da Fragen der Barrierebildung, der negativen<br />

Beeinflussung des Wasserregimes vorhan<strong>den</strong>er<br />

Feuchtlebensräume etc. gar nicht angesprochen, geschweige <strong>den</strong>n<br />

bewertet sind.<br />

Folgende Vorranggebiete (VRG) für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sind hiervon<br />

betroffen:<br />

Um eine erhebliche Beeinträchtigung der FFH-Lebensraumtypen<br />

aus<strong>zu</strong>schließen, sollte das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

DÜW-VRG02 Galgenberg, Ebertsheim für <strong>den</strong> Rohstoffabbau hier<br />

entfallen.<br />

nicht folgen<br />

Im Umweltbericht <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan, der gem. §6a<br />

LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung ist, erfolgt eine FFH-<br />

Vorprüfung <strong>zu</strong> <strong>den</strong> festgelegten, noch nicht bereits genehmigten<br />

Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (Kap. 6 FFH-<br />

Verträglichkeit). Bei <strong>den</strong> Flächen, bei <strong>den</strong>en erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele gem. der<br />

Natura-2000 Richtlinie nicht aus<strong>zu</strong>schließen sind, wurde im<br />

Einzelfall geprüft, ob auf die entsprechende Gebietsfestlegung<br />

verzichtet wer<strong>den</strong> muss, eine räumliche Korrektur <strong>zu</strong>r Vermeidung<br />

von möglichen Beeinträchtigungen notwendig wird oder ob im<br />

Sinne einer Abschichtung eine abschließende FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung auf nachfolgen<strong>den</strong> Planungsebenen mit<br />

Klärung entsprechender Detailfragen durch<strong>zu</strong>führen ist.<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Ebertsheim, Galgenberg (DÜW-VRG02) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt und<br />

beinhaltet eine in Betrieb befindliche Quarzsand- Abbaustelle sowie<br />

potenzielle Erweiterungsflächen. In der Fachplanung Rohstoffe des<br />

LGB (2010) ist die Fläche als genehmigte Gewinnungsstelle sowie<br />

als Kat 1b Fläche enthalten und wird demnach weiterhin für eine<br />

regionalplanerische Rohstoffsicherung vorgeschlagen.<br />

Durch die Inanspruchnahme des Rohstoffvorkommens kann ein<br />

Beitrag <strong>zu</strong>r Erhaltung eines vorhan<strong>den</strong>en Abbaustandortes und<br />

damit <strong>zu</strong>r Sicherstellung der regionalen Rohstoffversorgung<br />

geleistet wer<strong>den</strong>. Vor diesem Hintergrund wird der<br />

Rohstoffsicherung weiterhin der Vor<strong>zu</strong>g vor anderen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngsansprüchen gegeben.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Konkrete<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen des Abbauvorhabens sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen können unter Berücksichtigung der<br />

geschützten Biotope erst auf dieser Ebene der<br />

Genehmigungsplanung festgelegt wer<strong>den</strong>. Auf der<br />

Vorhabensebene erfolgt auch die abschließende Prüfung der<br />

Verträglichkeit mit dem FFH-Gebiet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1492 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2795 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

DÜW-VRG02 Ebertsheim,<br />

Galgenberg<br />

Gegen das ausgewiesene Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Ebertsheim,Galgenberg (DÜW-VRG02) bestehen keine Be<strong>den</strong>ken.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2796 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

DÜW-VRG06 Kallstadt/Bad<br />

Dürkheim, Steinbruch<br />

Das Vorranggebiet DÜW-VRG06 (Kallstadt) liegt im FFH-Gebiet<br />

Biosphärenreservat Pfälzerwald (6812-301) und im<br />

Vogelschutzgebiet Haardtrand (6514- 401). Es ist sicher<strong>zu</strong>stellen,<br />

dass keine FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten<br />

Biotope betroffen sein wer<strong>den</strong>. Das Vorranggebiet sollte <strong>zu</strong>m<br />

Vorbehaltsgebiet herabgestuft wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Kallstadt/Bad Dürkheim, Steinbruch (DÜW-VRG06) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

(2004) als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung (Z) und umfasst<br />

<strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Buntsandstein-Steinbruch sowie potenzielle<br />

Erweiterungsflächen. Die Sandsteingewinnung ist in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar auf wenige Abbaustellen begrenzt,<br />

im rheinland-pfälzischen Teilraum wird Sandstein nur noch an drei<br />

Standorten gewonnen. Zur Sicherstellung der regionalen<br />

Rohstoffversorgung besteht daher die Notwendigkeit potenzielle<br />

Abbaumöglichkeiten, wie am Steinbruch Kallstadt/Bad Dürkheim<br />

regionalplanerisch <strong>zu</strong> sichern.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Konkrete<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen des Abbauvorhabens sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen mit Berücksichtigung der geschützten Biotope<br />

können erst auf dieser Ebene der Genehmigungsplanung<br />

festgelegt wer<strong>den</strong>. Auf der Vorhabensebene erfolgt auch die<br />

abschließende Prüfung der Verträglichkeit mit <strong>den</strong> Natura 2000-<br />

Gebieten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1493 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2797 Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

DÜW-VRG06 Kallstadt/Bad<br />

Dürkheim, Steinbruch<br />

Vor allem, um eine Inanspruchnahme der FFH-Lebensraumtypen<br />

aus<strong>zu</strong>schließen, sollte auf das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Kallstadt/Bad Dürkheim (DÜW-VRG06) verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Kallstadt/Bad Dürkheim, Steinbruch (DÜW-VRG06) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

(2004) als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung (Z) und umfasst<br />

<strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Buntsandstein-Steinbruch sowie potenzielle<br />

Erweiterungsflächen. Die Sandsteingewinnung ist in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar auf wenige Abbaustellen begrenzt,<br />

im rheinland-pfälzischen Teilraum wird Sandstein nur noch an drei<br />

Standorten gewonnen. Zur Sicherstellung der regionalen<br />

Rohstoffversorgung besteht daher die Notwendigkeit potenzielle<br />

Abbaumöglichkeiten, wie am Steinbruch Kallstadt/Bad Dürkheim<br />

regionalplanerisch <strong>zu</strong> sichern.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Konkrete<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen des Abbauvorhabens sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen mit Berücksichtigung der geschützten Biotope<br />

können erst auf dieser Ebene der Genehmigungsplanung<br />

festgelegt wer<strong>den</strong>. Auf der Vorhabensebene erfolgt auch die<br />

abschließende Prüfung der Verträglichkeit mit <strong>den</strong> Natura 2000-<br />

Gebieten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1494 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2798 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

DÜW-VRG07 Neuleiningen,<br />

Haselhecke<br />

Das Vorranggebiet DÜW-VRG07 (Haselhecke Neuleinigen) liegt mit<br />

ca. 82 ha im FFH-Gebiet Kalkmagerrasen zwischen Ebertsheim und<br />

Grünstadt (6414-301) und mit ca. 127 ha im Vogelschutzgebiet<br />

Haardtrand (6514-401). Es ist sicher<strong>zu</strong>stellen, dass keine FFH-<br />

Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotope betroffen<br />

sein wer<strong>den</strong>. Das Vorranggebiet sollte <strong>zu</strong>m Vorbehaltsgebiet<br />

herabgestuft wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuleininegn, Haselhecke (DÜW-VRG07) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst ein regionalbedeutsames<br />

Kalksteinvorkommen und beinhaltet sowohl die bestehende<br />

Abbaustelle als auch potenzielle Erweiterungsflächen. Es ist bereits<br />

im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 1989 sowie im<br />

verbindlichen Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als<br />

Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt. In der<br />

Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB ist das Gebiet weiterhin als<br />

Gewinnungs- und Betriebsfläche (Kategorie 1a) sowie als<br />

voraussichtlich bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Rohstoffsicherung weiterhin<br />

Vorrang gegenüber konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen<br />

eingeräumt.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die konkreten Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch die konkreten<br />

naturschutzfachlichen Belange ein<strong>zu</strong>beziehen bzw. die Natura<br />

2000-Verträglichkeit abschließend <strong>zu</strong> prüfen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1495 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2799 Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

DÜW-VRG07 Neuleiningen,<br />

Haselhecke<br />

Vor allem, um eine Inanspruchnahme der FFH-Lebensraumtypen<br />

aus<strong>zu</strong>schließen, sollte auf das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuleiningen, Haselhecke (DÜW-VRG07) verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuleiningen, Haselhecke (DÜW-VRG07) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst ein regionalbedeutsames<br />

Kalksteinvorkommen und beinhaltet sowohl die bestehende<br />

Abbaustelle als auch potenzielle Erweiterungsflächen. Es ist bereits<br />

im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 1989 sowie im<br />

verbindlichen Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als<br />

Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt. In der<br />

Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB ist das Gebiet weiterhin als<br />

Gewinnungs- und Betriebsfläche (Kategorie 1a) sowie als<br />

voraussichtlich bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Rohstoffsicherung weiterhin<br />

Vorrang gegenüber konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen<br />

eingeräumt.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die konkreten Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch die konkreten<br />

naturschutzfachlichen Belange ein<strong>zu</strong>beziehen bzw. die Natura<br />

2000-Verträglichkeit abschließend <strong>zu</strong> prüfen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1496 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2800 Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

Abt. Zentrale Aufgaben und Finanzen<br />

Ref. 13 - Grundsatzplanung,<br />

Kreisentwicklung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

DÜW-VRG07 Neuleiningen,<br />

Haselhecke<br />

Der Grünstadter Berg wird fast vollständig als „Vorranggebiet für<br />

die Rohstoffsicherung" dargestellt. Dem steht entgegen, dass es<br />

sich bei <strong>den</strong> überplanten Flächen in großen Teilen um geschützte<br />

Flächen gem. § 30 BNatSchG (Kalkmagerrasen, Kalkquellbereiche<br />

mit Pfeifengraswiesen) handelt und das Gebiet darüber hinaus<br />

überwiegend als Natura 2000-Gebiet (FFH- und Vogelschutzgebiet)<br />

ausgewiesen ist. Darüber hinaus handelt es sich um ein geplantes<br />

Naturschutzgebiet, in dem bereits rechtskräftig ausgewiesene<br />

Natur<strong>den</strong>kmale liegen. Der Grünstadter Berg ist aufgrund seines<br />

Arteninventars von nationaler bzw. europaweiter Bedeutung und<br />

sollte deshalb als „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" dargestellt wer<strong>den</strong>. Dem Rohstoffabbau hier<br />

ein Vorrangrecht ein<strong>zu</strong>räumen, hält die Untere Naturschutzbehörde<br />

für nicht sachgerecht.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuleiningen, Haselhecke (DÜW-VRG07) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst ein regionalbedeutsames<br />

Kalksteinvorkommen und beinhaltet sowohl die bestehende<br />

Abbaustelle als auch potenzielle Erweiterungsflächen. Es ist bereits<br />

im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 1989 sowie im<br />

verbindlichen Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als<br />

Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt. In der<br />

Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB ist das Gebiet nach wie vor<br />

als Gewinnungs- und Betriebsfläche (Kategorie 1a) sowie als<br />

voraussichtlich bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Rohstoffsicherung weiterhin<br />

Vorrang gegenüber konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen<br />

eingeräumt.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die konkreten Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch die konkreten<br />

naturschutzfachlichen Belange (Berücksichtigung der geschützten<br />

Biotope und Natur<strong>den</strong>kmale) ein<strong>zu</strong>beziehen bzw. die Natura 2000-<br />

Verträglichkeit abschließend <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1497 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2801 Stadtverwaltung Grünstadt 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

3798<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

DÜW-VRG07 Neuleiningen,<br />

Haselhecke<br />

Aus Sicht der Stadt Grünstadt schränkt das geplante<br />

Rohstoffvorranggebiet für Kalksteinabbau DÜW-VRG07,<br />

Neuleiningen/Haselhecke - das nicht nur im Bereich der<br />

Ortsgemeinde Neuleiningen liegt, sondern auch große Teile des<br />

westlichen Gemarkungsgebietes der Stadt Grünstadt überlagert -<br />

die Planungshoheit der Stadt unverhältnismäßig stark ein und steht<br />

auch nicht in Einklang mit <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Grundsätzen der<br />

Raumordnung G 2.4.1.1.<br />

So weist diese Kuppenlage Windgeschwindigkeiten von über 6.5<br />

m/s auf und ist damit sehr gut geeignet als Standort für<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen. Da diese offensichtlich nach Auffassung des<br />

Landesamtes für Geologie und Bergbau unvereinbar mit der<br />

Rohstoffvorrangausweisung sind, kann diese windgünstige Lage<br />

dauerhaft nicht für die Nut<strong>zu</strong>ng erneuerbarer Energien genutzt<br />

wer<strong>den</strong>. Insbesondere steht sie einem gemarkungsübergreifen<strong>den</strong><br />

Vorranggebiet/Konzentrationszone für Win<strong>den</strong>ergieanlagen<br />

<strong>zu</strong>sammen mit dem benachbarten Vorranggebiet DÜW-VRG01-<br />

W/Ebertsheim im Bereich der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land<br />

entgegen (interkommunale Lösung). Hier stellt sich die Frage, ob<br />

nicht der Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng (Ziel: Vollversorgung mit<br />

erneuerbaren Energien), <strong>zu</strong>mindest teilweise, eine größere<br />

Bedeutung <strong>zu</strong>kommen sollte, als der Rohstoffsicherung.<br />

Zudem liegen in diesem Bereich ehem. militärisch genutzte<br />

Flächen, die sich i.S.d. Konversion gut als Standort für eine<br />

Freiflächen-Photovoltaikanlage eignen wür<strong>den</strong>. Auch dies dürfte<br />

nicht in Einklang mit der Vorrangausweisung <strong>zu</strong> bringen sein.<br />

Dabei könnte der Rohstoffabbau kaum nachhaltig gemäß <strong>den</strong><br />

Grundsätzen 2.4.1.1 erfolgen, da Beeinträchtigungen von Natur und<br />

Landschaft nicht gering gehalten wer<strong>den</strong> können und auch die<br />

Auswirkungen auf die Naherholung der Bevölkerung der Stadt<br />

ebenfalls nicht unerheblich wären. So liegen weite Teile des<br />

Rohstoffvorranggebietes im Bereich des FFH Gebietes 6414- 301<br />

(Kalkmagerrasen), wobei der Abbau kaum vereinbar mit <strong>den</strong><br />

Schutzzielen sein dürfte. Auch eine Ausgleichbarkeit wird nicht<br />

annäherungsweise erreichbar sein. Zudem ist das<br />

Gemarkungsgebiet der Stadt Grünstadt verhältnismäßig eng<br />

geschnitten und dabei liegen die Naherholungsgebiete der<br />

Bevölkerung im westlichen Gemarkungsbereich, d.h. aufgrund der<br />

hier gegebenen landschaftlichen Vielfalt und Blickbeziehungen in<br />

die Rheinebene vor allem im Bereich des Gemeindeberges. Mit<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuleiningen, Haselhecke (DÜW-VRG07) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst ein regionalbedeutsames<br />

Kalksteinvorkommen und beinhaltet sowohl die bestehende<br />

Abbaustelle als auch potenzielle Erweiterungsflächen. Das<br />

Rohstoffvorkommen ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz 1989 sowie im Regionalen Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz 2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung<br />

festgelegt. In der Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB ist das<br />

Gebiet als Gewinnungs- und Betriebsfläche (Kategorie 1a) sowie als<br />

voraussichtlich bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten<br />

und wird dementsprechend nach wie vor <strong>zu</strong>r Aufnahme in <strong>den</strong><br />

Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

vorgeschlagen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Rohstoffsicherung weiterhin<br />

Vorrang gegenüber konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen<br />

eingeräumt.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die konkreten Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch die konkreten<br />

naturschutzfachlichen Belange ein<strong>zu</strong>beziehen bzw. die FFH-<br />

Verträglichkeit abschließend <strong>zu</strong> prüfen.<br />

An<strong>zu</strong>merken bleibt, dass der Bereich des Grünstadter Bergs in<br />

Be<strong>zu</strong>g auf eine potenzielle Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng nicht nur durch die<br />

Rohstoffsicherung, sondern auch durch das EU-Vogleschutzgebiet<br />

erhebliche Restriktionen aufweist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1498 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2801<br />

einem großflächigen Abbau wäre daher ein weitgehender und<br />

dauerhafter Verlust eines Großteils der Naherholungsflächen<br />

verbun<strong>den</strong>. Zudem müsste durch <strong>den</strong> Abbau im Bereich der<br />

exponierten Lage eine nachhaltige Störung des Landschaftsbildes<br />

befürchtet wer<strong>den</strong>.<br />

Es wird daher angeregt, <strong>den</strong> erheblichen Umfang des<br />

Rohstoffvorranggebietes - unter Berücksichtigung der<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng - auf <strong>den</strong> unverzichtbaren Kernbestand<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen oder eine (teilweise) Umwandlung als<br />

Vorbehaltsfläche vor<strong>zu</strong>nehmen, um <strong>den</strong> notwendigen planerischen<br />

Spielraum der Stadt <strong>zu</strong> erhöhen und die Belange Natur und<br />

Landschaftsschutz bzw. Erholung stärker <strong>zu</strong> würdigen.<br />

2802 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

DÜW-VRG07 Neuleiningen,<br />

Haselhecke<br />

Gegen das ausgewiesene Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuleiningen,Haselhecke (DÜW-VRG07) bestehen keine<br />

Be<strong>den</strong>ken.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1499 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2803 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1791<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

DÜW-VRG07 Neuleiningen,<br />

Haselhecke<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Neuleiningen,<br />

Haselhecke (DÜW-VRG07) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein<br />

Vorranggebiet Naturschutz (Z) und es soll kein weiterer Abbau<br />

mehr stattfin<strong>den</strong>, auf Grund des Natura 2000-Gebiets, des<br />

Vogelschutzgebiets sowie der Geschützten Biotope.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuleiningen, Haselhecke (DÜW-VRG07) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst ein regionalbedeutsames<br />

Kalksteinvorkommen und beinhaltet sowohl die bestehende<br />

Abbaustelle als auch potenzielle Erweiterungsflächen. Es ist bereits<br />

im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 1989 sowie im<br />

verbindlichen Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als<br />

Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt. In der<br />

Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB ist das Gebiet nach wie vor<br />

als Gewinnungs- und Betriebsfläche (Kategorie 1a) sowie als<br />

voraussichtlich bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Rohstoffsicherung weiterhin<br />

Vorrang gegenüber konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen<br />

eingeräumt.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, sind<br />

die konkreten Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch die konkreten<br />

naturschutzfachlichen Belange ein<strong>zu</strong>beziehen bzw. die Natura<br />

2000-Verträglichkeit abschließend <strong>zu</strong> prüfen.<br />

2804 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

DÜW-VRG08<br />

Quirnheim/Ebertsheim,<br />

Sandkaut<br />

Gegen das ausgewiesene Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Quirnheim/Ebertsheim, Sandkaut (DÜW-VRG08) bestehen keine<br />

Be<strong>den</strong>ken.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1500 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2805 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

2969<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VBG02 Leimersheim,<br />

Obere Kuhnbrücke<br />

Das Unternehmen Markus Wolf Kieswerk und Transporte ist ein<br />

Familien geführtes mittelständisches Unternehmen der Kies- und<br />

Sandindustrie mit 19 Mitarbeitern, das seit Jahrzehnten die<br />

weiterverarbeitende Steine- und Er<strong>den</strong>industrie wie<br />

Transportbetonindustrie oder Bauindustrie in der Region<br />

Leimersheim ortsnah mit <strong>den</strong> benötigten Materialien versorgt.<br />

Diese Versorgung ist gefährdet, wenn die bisherigen<br />

Ausweisungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in der<br />

Fachplanung aufrechterhalten wür<strong>den</strong>.<br />

Die Rohstoffvorkommen innerhalb des Abbaufeldes „Leimersheim<br />

1" wird nach derzeitiger Sicht Ende 2013 erschöpft sein, so dass<br />

die Notwendigkeit des Abbaus auf dem Abbaufeld „Leimersheim<br />

2", dieses ist ebenfalls als Vorranggebiet ausgewiesen, gegeben<br />

ist. Die Abbautätigkeit in diesem Gebiet wird jedoch nach<br />

derzeitiger Planung nach ca. 11 Jahren abgeschlossen sein, so dass<br />

aufgrund der Laufzeit des <strong>zu</strong>künftigen Regionalplans (15 Jahre) und<br />

<strong>den</strong> textlichen Aussagen <strong>zu</strong> Vorbehaltsgebieten <strong>zu</strong>r<br />

Zukunftssicherung eine weitere Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau aus<strong>zu</strong>weisen ist. Zumal man be<strong>den</strong>ken muss, dass<br />

die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens mehrere Jahre in<br />

Anspruch nehmen wird.<br />

Das Unternehmen beantragt daher, die in dem derzeitigen Entwurf<br />

ausgewiesene Vorbehaltsfläche in ein Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (gelbe Fläche) um<strong>zu</strong>wandeln.<br />

Aufgrund Erkundungsbohrungen hat das Unternehmen festgestellt,<br />

dass die Mächtigkeit des Oberen Kieslagers (ein Abbau im<br />

Mittleren Kieslager ist aufgrund eines angrenzen<strong>den</strong><br />

Wasserwerkes nicht oder nur bedingt möglich) nach Osten<br />

<strong>zu</strong>nimmt. Zudem sind in diesem Gebiet die eigentumsrechtlichen<br />

Verhältnisse für das Unternehmen leichter. Dafür ist das<br />

Unternehmen bereit, einer Abstufung der grün eingezeichneten<br />

Flächen als Vorbehaltsgebiete <strong>zu</strong><strong>zu</strong>stimmen.<br />

nicht folgen<br />

An <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Ausweisungen des Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Leimersheim, Im Blünnet (GER-VRG12) wird ebenso<br />

festgehalten wie an der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Leimersheim, Obere Kuhnbrücke (GER-VBG02).<br />

Das Abbaugebiet Leimersheim II befindet sich derzeit in der<br />

Planfeststellung, so dass die Rohstoffgewinnung an dem<br />

Abbaustandort mindestens für die nächsten zehn Jahre und damit<br />

für etwa zwei Drittel des Geltungszeitraums des Einheitlichen<br />

Regionalplans gewährleistet ist. Für <strong>den</strong> sich anschließen<strong>den</strong><br />

Zeitraum stehen noch ausreichende Flächenkapazitäten innerhalb<br />

der noch nicht in Anspruch genommenen Vorranggebiete <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung, die nach der Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010)<br />

ebenso wie das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung<br />

Leimersheim, Obere Kuhnbrücke gleichrangig als Kat. 1b Flächen<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Sollten innerhalb des Geltungszeitraums des Einheitlichen<br />

Regionalplans <strong>zu</strong>sätzliche Abbauflächen <strong>zu</strong>r Erhaltung des<br />

Standortes in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> müssen, wäre<br />

eingehend <strong>zu</strong> prüfen, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen die<br />

vorzeitige Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets anstatt der<br />

restlichen Vorranggebiete ausnahmsweise raumordnerisch in<br />

Erwägung gezogen wer<strong>den</strong> kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1501 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2806 Privat<br />

entspr.<br />

2970<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VBG02 Leimersheim,<br />

Obere Kuhnbrücke<br />

Da das Rohstoffvorkommen innerhalb des Abbaufeldes<br />

„Leimersheim 1" vermutlich Ende 2013 erschöpft sein wird,<br />

besteht die Notwendigkeit <strong>zu</strong>r Erweiterung des Tagebaues durch<br />

das Abbaufeld „Leimersheim 2". Die Abbaufelder „Leimersheim 1<br />

und 2" sind im Entwurf <strong>zu</strong>m einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar als „Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" dargestellt.<br />

Aus Abbildung 2 ist ersichtlich, dass sich im Südwesten des<br />

Tagebaus Leimersheim ein Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

anschließt und im Nordosten ein Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung sowie ein Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau.<br />

Auf Grund niedergebrachter Erkundungsbohrungen kann<br />

festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die Mächtigkeit des Oberen Kieslagers<br />

(ein Abbau im Mittleren Kieslager ist infolge des nördlich<br />

angrenzen<strong>den</strong> Wasserwerkes Kuhardt nicht oder nur bedingt<br />

möglich) nach Osten <strong>zu</strong>nimmt. Deshalb wird beantragt, das<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung im Nordosten als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau fest<strong>zu</strong>setzen.<br />

Da die Abbautätigkeit im Abbaufeld „Leimersheim 2" nach ca. 11<br />

Jahren abgeschlossen sein wird und für die Bearbeitung eines<br />

neuen Antrags ca. 3 Jahre an<strong>zu</strong>setzen sind (einschließlich der<br />

Durchführung des Planfeststellungsverfahrens), besteht innerhalb<br />

des Geltungszeitraum des Regionalplanes Rhein-Neckar die<br />

Notwendigkeit auf das beantragte Vorranggebiet <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>greifen.<br />

Zu dem beantragten Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau gilt es<br />

an<strong>zu</strong>merken, dass es sich im Hinblick auf die eigentumsrechtlichen<br />

Gegebenheiten um einen hoch geeigneten Standort handelt<br />

(wenige Grundstückseigentümer), im Vergleich <strong>zu</strong> sonstigen an <strong>den</strong><br />

Tagebau Leimersheim angrenzen<strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Vielzahl von Grundstückseigentümern).<br />

nicht folgen<br />

An <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Ausweisungen des Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Leimersheim, Im Blünnet (GER-VRG12) wird ebenso<br />

festgehalten wie an der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Leimersheim, Obere Kuhnbrücke (GER-VBG02).<br />

Das Abbaugebiet Leimersheim II befindet sich derzeit in der<br />

Planfeststellung, so dass die Rohstoffgewinnung an dem<br />

Abbaustandort mindestens für die nächsten zehn Jahre und damit<br />

für etwa zwei Drittel des Geltungszeitraums des Einheitlichen<br />

Regionalplans gewährleistet ist. Für <strong>den</strong> sich anschließen<strong>den</strong><br />

Zeitraum stehen noch ausreichende Flächenkapazitäten innerhalb<br />

der noch nicht in Anspruch genommenen Vorranggebietsflächen<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung, die nach der Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010)<br />

ebenso wie die Fläche des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Leimersheim, Obere Kuhnbrücke gleichrangig<br />

als Kat. 1b Flächen dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Sollten innerhalb des Geltungszeitraums des Einheitlichen<br />

Regionalplans <strong>zu</strong>sätzliche Abbauflächen <strong>zu</strong>r Erhaltung des<br />

Standortes in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> müssen, wäre<br />

eingehend <strong>zu</strong> prüfen, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen die<br />

vorzeitige Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets anstatt der<br />

restlichen Vorranggebiete ausnahmsweise raumordnerisch in<br />

Erwägung gezogen wer<strong>den</strong> kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1502 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2807 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

2973<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VBG03 Neupotz, Langloch<br />

Hinsichtlich des Unternehmens Heidelberger Sand und Kies GmbH<br />

wird nachfolgender Antrag gestellt:<br />

Für <strong>den</strong> Standort Neupotz beantragt das Unternehmen, die bisher<br />

als Vorbehaltsgebiet ausgewiesene Fläche in ein Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau um<strong>zu</strong>widmen. Diese Fläche war bereits im<br />

Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans Rhein-Pfalz als<br />

Vorrangfläche für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ausgewiesen wor<strong>den</strong>. Da es<br />

jedoch <strong>zu</strong>m damaligen Zeitpunkt noch Überlegungen gab, diese als<br />

Fläche für einen Kraftwerkstandort <strong>zu</strong> nutzen, wurde die Fläche <strong>zu</strong><br />

einem Vorbehaltsgebiet herunter gestuft. Diese wur<strong>den</strong> jedoch von<br />

<strong>den</strong> damaligen Eigentümern bzw. Betreibern nicht weiter verfolgt,<br />

sodass das Gelände von der Gebrüder Kuhn GmbH vollständig<br />

käuflich erworben wer<strong>den</strong> konnte, sodass einem <strong>zu</strong>künftigen<br />

Rohstoffabbau nichts mehr entgegensteht.<br />

Das Unternehmen wird gezwungen sein, bereits während der<br />

geplanten Laufzeit des Einheitlichen Regionalen<br />

Raumordnungsplans in diesem Gebiet <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen, da neben der bereits abgeschlossenen<br />

Rohstoffgewinnung „Im Flätig" in <strong>den</strong> nächsten drei bis fünf Jahren<br />

die Gewinnungstätigkeit im Landeshafen Wörth abgeschlossen<br />

sein wird. Dieses Vorranggebiet mit einer für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

festgelegten Fläche von ca. 1,3 km2 steht somit kurzfristig<br />

ebenfalls nicht mehr <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung<br />

Neupotz, Langloch (GER-VBG03) wird festgehalten.<br />

Das an das Vorbehaltsgebiet angrenzende Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Neupotz, Langloch (GER-VRG16) umfasst eine<br />

Fläche von insgesamt ca. 63 ha. Nach Wegfall der<br />

Rohstoffgewinnung in dem Gebiet "Im Flätig" verbleiben innerhalb<br />

des Vorranggebiets ca. 44 ha Vorratsfläche. Damit erfolgt eine<br />

regionalplanerische Sicherung von Flächenkapazitäten, die über <strong>den</strong><br />

Geltungszeitraum des Einheitlichen Regionalplans hinaus reichen.<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung dient der<br />

vorsorglichen langfristigen Lagerstättensicherung und einer<br />

perspektivischen Sicherung des Abbaustandortes.<br />

Um die <strong>eingegangenen</strong> Lieferverpflichtungen <strong>zu</strong> erfüllen, ist das<br />

Unternehmen gezwungen, <strong>den</strong> nicht geplanten vorzeitigen Ausfall<br />

des Landeshafens Wörth durch Erhöhungen der Fördermenge am<br />

Standort Neupotz <strong>zu</strong> kompensieren. Daher auch dort das frühere<br />

Ende des Rohstoffabbaus, sodass eine Verlagerung des<br />

Rohstoffabbaus in dem derzeit geplanten Vorbehaltsgebiet bereits<br />

in <strong>den</strong> nächsten zehn Jahren erforderlich wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1503 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2808 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG01 Bellheim,<br />

Sandgrube<br />

Die Natura 2000-Gebietskulisse ist Teil des landesweiten<br />

Biotopverbundes und ist nach <strong>den</strong> Vorgaben der Obersten<br />

Landesplanungsbehörde unverändert im Regionalen<br />

Raumordnungsplan dar<strong>zu</strong>stellen. Da Rohstoffabbau auch in<br />

Gebieten, die zwar nicht in, aber in der Nähe von Natura 2000-<br />

Gebieten liegen, <strong>zu</strong>r Verschlechterung eines günstigen<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>standes führen kann, und trotz der auf S. 4 gemachten<br />

Ausführungen, dass der landesweite Biotopverbund einer<br />

regionalplanerischen Abwägung nicht <strong>zu</strong>gänglich ist, wer<strong>den</strong> im<br />

Folgen<strong>den</strong> auch <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in<br />

Natura 2000-Gebieten Aussagen getroffen, die aus<br />

naturschutzfachlichen Grün<strong>den</strong> <strong>zu</strong> modifizieren sind oder für die<br />

nach heutigem Kenntnisstand absehbar ist, dass eine FFH-<br />

Verträglichkeit nicht herstellbar sein wird:<br />

Das Vorranggebiet GER-VRG01 (Sandgrube Bellheim) liegt im<br />

Vogelschutzgebiet Offenbacher Wald, Bellheimer Wald und<br />

Queichwiesen (6715-401). Hier muss mit erheblichen<br />

Beeinträchtigungen von Habitaten von Ziegenmelker (Erhaltung der<br />

Primärhabitate in Kiefernwäldern auf Binnendünen und<br />

Flugsandfeldern), Wendehals (Erhaltung trockener Ödland-, Heideund<br />

Brachflächen; Erhaltung von Nahrungshabitaten) und Neuntöter<br />

(Erhaltung und Wiederherstellung strukturreicher Gehölz-Offenland-<br />

Komplexe) gerechnet wer<strong>den</strong>. Darüber hinaus kommt auch der<br />

Grauspecht im Gebiet vor. Bedingt durch die relative Ungestörtheit<br />

der Fläche besitzt sie über <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Wert hinaus auf ihren<br />

mageren Sandbö<strong>den</strong> naturschutzfachlich noch großes<br />

Entwicklungspotential. Der Funktionsverlust durch flächigen<br />

Sandabbau wird kaum ausgleichbar sein. Das Vorranggebiet ist mit<br />

<strong>den</strong> Zielen des Naturschutzes nicht vereinbar.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Bellheim, Sandgrube (GER-VRG01) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt und<br />

umfasst u.a. eine bereits genehmigte bzw. in Betrieb befindliche<br />

Abbaustelle. In der Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB ist das<br />

Gebiet als Gewinnungs- und Betriebsfläche (Kategorie 1a) sowie als<br />

voraussichtlich bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Genehmigte Abbaustellen wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt,<br />

sofern sie nicht bereits vollständig abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Zusätzlich <strong>zu</strong>r genehmigten Abbaustelle wird mit dem<br />

Vorranggebiet ein Sandvorkommen gesichert, das sich aus<br />

regionalplanerischer Sicht für einen Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r<br />

Gewährleistung der kurz- bis mittelfristigen Rohstoffversorgung der<br />

Region sowie der Sicherung des Abbaustandortes beitragen kann.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im<br />

Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen<br />

und dabei auch die konkreten naturschutzfachlichen Belange<br />

ein<strong>zu</strong>beziehen sowie eine abschließende Prüfung der Natura 2000-<br />

Verträglichkeit durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1504 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2809 Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG01 Bellheim,<br />

Sandgrube<br />

Aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes sollte das Vorranggebiet<br />

für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Bellheim, Sandgrube (GER-VRG01) entfallen.<br />

Durch <strong>den</strong> Abbau sind seltene und kaum ersetzbare Lebensräume<br />

wie Binnendünen und Flugsandfelder betroffen. Die Kiefernwälder<br />

auf <strong>den</strong> San<strong>den</strong> sind Habitate des Ziegenmelkers. Diese wür<strong>den</strong><br />

erheblich beeinträchtigt. Dies betrifft auch die mageren Sandbö<strong>den</strong><br />

mit lichten Kiefernwäldern, Zwergstrauchhei<strong>den</strong> und Brachen als<br />

Lebensraum von Wendehals und Neuntöter.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Bellheim, Sandgrube (GER-VRG01) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt und<br />

umfasst u.a. eine bereits genehmigte bzw. in Betrieb befindliche<br />

Abbaustelle. In der Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB ist das<br />

Gebiet als Gewinnungs- und Betriebsfläche (Kategorie 1a) sowie als<br />

voraussichtlich bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Genehmigte Abbaustellen wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt,<br />

sofern sie nicht bereits vollständig abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Zusätzlich <strong>zu</strong>r genehmigten Abbaustelle wird mit dem<br />

Vorranggebiet ein Sandvorkommen gesichert, das sich aus<br />

regionalplanerischer Sicht für einen Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r<br />

Gewährleistung der kurz- bis mittelfristigen Rohstoffversorgung der<br />

Region sowie der Sicherung des Abbaustandortes beitragen kann.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im<br />

Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen<br />

und dabei auch die konkreten naturschutzfachlichen Belange<br />

ein<strong>zu</strong>beziehen sowie eine abschließende Prüfung der Natura 2000-<br />

Verträglichkeit durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.<br />

2810 Landesbetrieb Liegenschafts- und<br />

Baubetreuung<br />

entspr.<br />

Niederlassung Landau<br />

3859<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG01 Bellheim,<br />

Sandgrube<br />

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass vorhan<strong>den</strong>e Pipelines<br />

auch durch ausgewiesene Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

führen. Die Pipeline Bellheim-Kehl verläuft durch das Vorranggebiet<br />

GER-VRG 0l „Bellheim Sandgrube".<br />

Die hierfür erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen oder<br />

die evtl. Änderungsmaßnahmen für die Pipelines, sind jedoch noch<br />

anhand der späteren Beteiligung bei <strong>den</strong> kommen<strong>den</strong><br />

Planungsvorhaben und Baumaßnahmen <strong>zu</strong> diesen Gebieten dann<br />

noch <strong>zu</strong> prüfen und fest<strong>zu</strong>legen, um rechtzeitig die erforderlichen<br />

Verfahren durchführen <strong>zu</strong> können.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Bellheim, Sandgrube<br />

(GER-VRG01) umfasst eine bestehende Abbaustelle sowie<br />

potenzielle Erweiterungsflächen. Sollten Erweiterungen des<br />

bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären die Abbaugrenzen<br />

sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im Rahmen der<br />

nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch<br />

die Trassenführung der vorhan<strong>den</strong>en Pipeline sowie ein<strong>zu</strong>haltende<br />

Schutzabstände ein<strong>zu</strong>beziehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1505 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2811 Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH<br />

Betriebsverwaltung Süd<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG01 Bellheim,<br />

Sandgrube<br />

Im Trassenbereich PI Bellheim-Kehl kommt es <strong>zu</strong>r Ausweisung von<br />

einem Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Bellheim, Sandgrube<br />

(GER-VRG01).<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Bellheim, Sandgrube<br />

(GER-VRG01) umfasst eine bestehende Abbaustelle sowie<br />

potenzielle Erweiterungsflächen. Sollten Erweiterungen des<br />

bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären die Abbaugrenzen<br />

sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im Rahmen der<br />

nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch<br />

die Trassenführung der vorhan<strong>den</strong>en Pipeline sowie ein<strong>zu</strong>haltende<br />

Schutzabstände ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Auf eine nachrichtliche Darstellung der Produktenfernleitung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird auf Grund der fehlen<strong>den</strong><br />

regionalplanerischen Relevanz verzichtet.<br />

2812 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1792<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2125<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG02 Berg, Ziegeläcker<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Berg, Ziegeläcker<br />

(GER-VRG02) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sowie ein Vorbehaltsgebiet<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G), da der Kiesabbau<br />

nicht ausgeweitet wer<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Berg, Ziegeläcker (GER-VRG02) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt sowie<br />

teilweise als genehmigte Abbaustelle dargestellt und umfasst u.a.<br />

eine bereits genehmigte Abbaufläche (Konzessionsfläche).<br />

Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

grundsätzlich als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt<br />

sofern sie nicht bereits vollständig abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Mit dem Vorranggebiet wird ein Sand- und Kiesvorkommen<br />

gesichert, das sich aus regionalplanerischer Sicht für einen<br />

Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1506 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2813 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG03 Germersheim,<br />

Rußheimer Altrhein<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau GER-VRG03 (Rußheimer<br />

Altrhein) grenzt an das Vogelschutzgebiet Rußheimer Altrhein<br />

(6716-403) und das FFH-Gebiet Rheinniederung Germersheim -<br />

Speyer (6716-301). Auf <strong>den</strong> betroffenen Flächen soll <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung eines günstigen Erhaltungs<strong>zu</strong>standes Auwald<br />

entwickelt wer<strong>den</strong>. Das Vorranggebiet ist mit <strong>den</strong> Zielen des<br />

Naturschutzes nicht vereinbar.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Germersheim, Rußheimer Altrhein (GER-VRG03) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz 2004 als genehmigte Abbaufläche (nördlicher Bereich)<br />

nachrichtlich dargestellt sowie als Vorranggebiet für die<br />

Rohstoffsicherung (südlicher Bereich) festgelegt. In der<br />

Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010) wird das Gebiet als Kat.1b<br />

Fläche <strong>zu</strong>r Ausweisung als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

vorgeschlagen. Mit dem Vorranggebiet wird ein Sand- und<br />

Kiesvorkommen gesichert, das sich aus regionalplanerischer Sicht<br />

für einen Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurzbis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Rohstoffsicherung weiterhin<br />

Vorrang gegenüber konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen<br />

eingeräumt.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im<br />

Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen<br />

und dabei auch die konkreten naturschutzfachlichen Belange<br />

ein<strong>zu</strong>beziehen sowie eine abschließende Prüfung der Natura 2000-<br />

Verträglichkeit durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1507 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2814 Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG03 Germersheim,<br />

Rußheimer Altrhein<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Germersheim,<br />

Rußheimer Altrhein (GER-VRG03) sollte entfallen. Das<br />

Abbauvorhaben steht dem Ziel Erhalt und Wiederherstellung einer<br />

strukturreichen Auenlandschaft mit in Rheinland-Pfalz inzwischen<br />

seltenen Auwäldern entgegen. Eine Veränderung des<br />

Wasserhaushalts kann <strong>zu</strong> einer erheblichen Beeinträchtigung der<br />

Arten und Lebensraumtypen der angrenzen<strong>den</strong> Natura 2000-<br />

Gebiete führen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Germersheim, Rußheimer Altrhein (GER-VRG03) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz 2004 als genehmigte Abbaufläche (nördlicher Bereich)<br />

nachrichtlich dargestellt sowie als Vorranggebiet für die<br />

Rohstoffsicherung (südlicher Bereich) festgelegt. In der<br />

Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010) wird das Gebiet als Kat.1b<br />

Fläche <strong>zu</strong>r Ausweisung als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

vorgeschlagen. Mit dem Vorranggebiet wird ein Sand- und<br />

Kiesvorkommen gesichert, das sich aus regionalplanerischer Sicht<br />

für einen Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurzbis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Rohstoffsicherung weiterhin<br />

Vorrang gegenüber konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen<br />

eingeräumt.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im<br />

Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen<br />

und dabei auch die konkreten naturschutzfachlichen Belange<br />

ein<strong>zu</strong>beziehen sowie eine abschließende Prüfung der Natura 2000-<br />

Verträglichkeit durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.<br />

2815 Landesbetrieb Liegenschafts- und<br />

Baubetreuung<br />

entspr.<br />

Niederlassung Landau<br />

3860<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG03 Germersheim,<br />

Rußheimer Altrhein<br />

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass vorhan<strong>den</strong>e Pipelines<br />

auch durch ausgewiesene Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

führen. Das Vorranggebiet GER-VRG 03 „Germersheim, Rußheimer<br />

Altrhein" wird durch die in Betrieb befindliche Pipeline Bellheim-<br />

Huttenheim 10 sowie die außer Betrieb befindliche 6"-Pipeline<br />

Bellheim-Huttenheim gekreuzt.<br />

Die hierfür erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen oder<br />

die evtl. Änderungsmaßnahmen für die Pipelines, sind jedoch noch<br />

anhand der späteren Beteiligung bei <strong>den</strong> kommen<strong>den</strong><br />

Planungsvorhaben und Baumaßnahmen <strong>zu</strong> diesen Gebieten dann<br />

noch <strong>zu</strong> prüfen und fest<strong>zu</strong>legen, um rechtzeitig die erforderlichen<br />

Verfahren durchführen <strong>zu</strong> können.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Germersheim,<br />

Rußheimer Altrhein (GER-VRG03) umfasst ein<br />

Rohstoffvorkommen, das bereits im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als Vorranggebiet für die<br />

Rohstoffsicherung festgesetzt ist. Sollte die Inanspruchnahme des<br />

Vorranggebiets beantragt wer<strong>den</strong>, wären die Abbaugrenzen sowie<br />

<strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch die<br />

Trassenführung der vorhan<strong>den</strong>en Pipelines sowie ein<strong>zu</strong>haltende<br />

Schutzabstände ein<strong>zu</strong>beziehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1508 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2816 Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH<br />

Betriebsverwaltung Süd<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG03 Germersheim,<br />

Rußheimer Altrhein<br />

Im Trassenbereich PI Bellheim-Huttenheim kommt es <strong>zu</strong>r<br />

Ausweisung von einem Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Germersheim, Rußheimer Altrhein (GER-VRG03).<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Germersheim,<br />

Rußheimer Altrhein (GER-VRG03) umfasst ein<br />

Rohstoffvorkommen, das bereits im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als Vorranggebiet für die<br />

Rohstoffsicherung festgelegt sowie als genehmigte Abbaustelle<br />

dargestellt ist. Sollte die Erweiterung der Rohstoffgewinnung<br />

beantragt wer<strong>den</strong>, sind die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch die<br />

Trassenführung der Produktenfernleitung sowie ein<strong>zu</strong>haltende<br />

Schutzabstände ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Auf eine nachrichtliche Darstellung der Produktenfernleitung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird auf Grund der fehlen<strong>den</strong><br />

regionalplanerischen Relevanz verzichtet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1509 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2817 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG04 Germersheim,<br />

Sondernheim<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau GER-VRG04<br />

(Sondernheim Germersheim) hat ca. 290 m Abstand <strong>zu</strong>m<br />

Vogelschutzgebiet Sondernheimer Tongruben (6816-404). Eine<br />

Erweiterung des Sees nach Südosten würde durch Absenkung des<br />

Grundwasserspiegels <strong>zu</strong> einer Beeinträchtigung des<br />

Wasserhaushalts in <strong>den</strong> Sondernheimer Tongruben, einem der<br />

Hauptgebiete für Röhrichtbrüter wie Zwergdommel, Blaukehlchen,<br />

Drosselrohrsänger und zeitweise Purpurreiher, führen. Das Gebiet<br />

ist weitgehend ausgebeutet, lediglich am Ostrand ist eine kleine<br />

Fläche noch nicht ausgekiest. Das Vorranggebiet ist mit <strong>den</strong> Zielen<br />

des Naturschutzes nicht vereinbar.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Germersheim, Sondernheim (GER-VRG04) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz 2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung<br />

festgelegt und umfasst <strong>zu</strong>m überwiegen<strong>den</strong> Teil eine genehmigte<br />

Abbaufläche (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie noch nicht vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

In der Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB ist das Gebiet als<br />

voraussichtlich bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Rohstoffsicherung weiterhin<br />

Vorrang gegenüber konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen<br />

eingeräumt.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im<br />

Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen<br />

und dabei auch die konkreten naturschutzfachlichen Belange<br />

ein<strong>zu</strong>beziehen sowie eine abschließende Prüfung der Natura 2000-<br />

Verträglichkeit durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1510 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2818 Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG04 Germersheim,<br />

Sondernheim<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Germersheim,<br />

Sondernheim (GER-VRG04) sollte entfallen.<br />

Eine mögliche Absenkung des Grundwasserspiegels durch <strong>den</strong><br />

Abbau kann <strong>zu</strong> einer erheblichen Beeinträchtigung des<br />

nahegelegenen Vogelschutzgebiets Sondernheimer Tongruben<br />

führen. Dadurch würde das bedeutende Brutgebiet für Vogelarten<br />

der EU-Vogelschutzrichtlinie wie Schilf- und Drosselrohrsänger,<br />

Blaukehlchen, Zwergdommel und Purpurreiher entwertet. Der<br />

Vorrang Rohstoffabbau sollte hier entfallen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Germersheim, Sondernheim (GER-VRG04) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz 2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung<br />

festgelegt und umfasst <strong>zu</strong>m überwiegen<strong>den</strong> Teil eine genehmigte<br />

Abbaufläche (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie noch nicht vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

In der Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB ist das Gebiet als<br />

voraussichtlich bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Rohstoffsicherung weiterhin<br />

Vorrang gegenüber konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen<br />

eingeräumt.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im<br />

Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen<br />

und dabei auch die konkreten naturschutzfachlichen Belange<br />

ein<strong>zu</strong>beziehen sowie eine abschließende Prüfung der Natura 2000-<br />

Verträglichkeit durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.<br />

2819 Kreisverwaltung Germersheim 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG04 Germersheim,<br />

Sondernheim<br />

Wir weisen darauf hin, dass das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau in Germersheim-Sondernheim (Fa. Scherer/ GER<br />

VRG04) sowohl bzgl. Fläche als auch Tiefe nahe<strong>zu</strong> komplett<br />

ausgekiest ist. Hier ist lediglich am Ostrand eine kleine Restfläche<br />

noch nicht abgebaut.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Germersheim, Sondernheim (GER-VRG04) wird festgehalten. Das<br />

Vorranggebiet umfasst ein bereits konzessioniertes, in Betrieb<br />

befindliches Abbaugebiet. Noch nicht vollständig abgebaute bzw.<br />

noch nicht rekultivierte Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans grundsätzlich<br />

als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt, sofern einer<br />

Ausweisung keine anderen, als vorrangig eingestuften Belange<br />

entgegenstehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1511 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2820 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG05 Hagenbach-Süd<br />

Die Heidelberger Sand und Kies GmbH bittet um Übernahme einer<br />

Fläche südöstlich von Hagenbach als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau in <strong>den</strong> einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar, da<br />

ein Bedarf am Standort Hagenbach in <strong>den</strong> nächsten 15 Jahren nicht<br />

ausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann.<br />

Der Bereich „Hinterfeld" innerhalb des Vorranggebiets Hagenbach-<br />

Süd ist eine abgeschlossene Gewinnungsstelle, die im Juli 2012<br />

wasserrechtlich abgenommen wird. Gegenüber einer Entwicklung<br />

in nördlicher Richtung wäre eine Entwicklung in südöstlicher<br />

Richtung <strong>den</strong>kbar, da hier ein langfristigeres Entwicklungsziel<br />

möglich ist. Hierbei handelt es sich um keinen Neuaufschluss,<br />

sondern um eine langfristige Sicherung des Standortes Hagenbach<br />

(Bereich Stixwörth). Darüber hinaus deckt sich eine Entwicklung in<br />

südöstlicher Richtung mit der rohstoffgeologischen Einstufung<br />

durch das Landesamt für Geologie und Bergbau.<br />

nicht folgen<br />

Das Gebiet, das <strong>zu</strong>r Aufnahme als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beantragt wird, ist im<br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplans als Vorbehaltsgebiet für<br />

<strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sowie als Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g festgelegt. An diesen Ausweisungen wird festgehalten.<br />

Das beantragte Gebiet westlich der L556 liegt in einem Raum, der<br />

bereits in verstärktem Maße durch Wasserflächen geprägt ist, die<br />

auf <strong>den</strong> Kies- und Sandabbau <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen sind. In unmittelbarer<br />

Nachbarschaft des Gebiets befin<strong>den</strong> sich zwei Abbaustandorte, die<br />

im Einheitlichen Regionalplan bereits als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau gesichert wer<strong>den</strong>. Hin<strong>zu</strong> kommen zwei weitere<br />

großflächige Vorranggebiete, die in der näheren Umgebung<br />

ausgewiesen sind. Eine <strong>zu</strong>sätzliche Gewinnung im beantragten<br />

Gebiet würde <strong>zu</strong> einer durchgehen<strong>den</strong>, nahe<strong>zu</strong> geschlossenen<br />

Wasserfläche südlich der Stadt Hagenbach führen.<br />

Zur Erhaltung der bestehen<strong>den</strong> Landfläche, <strong>zu</strong>r Gewährleistung des<br />

Bo<strong>den</strong>- und Landschaftsschutzes sowie <strong>zu</strong>r Vermeidung einer<br />

Überlastung des Raums mit Kiesseen wird daher auf die<br />

Festlegung eines Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau verzichtet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1512 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2821 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2974<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG06 Hagenbach,<br />

Daxlander Au<br />

Das Vorranggebiet GER-VRG06 (Daxlander Au) liegt im<br />

Vogelschutzgebiet Goldgrund und Daxlander Au (6915-403) und in<br />

unmittelbarer Nähe des FFH-Gebietes Rheinniederung Neuburg -<br />

Wörth (6915-301). Es ist das Gewässer mit der landesweit einzigen<br />

Flussseeschwalbenkolonie. Eine Norderweiterung würde <strong>zu</strong>m<br />

Verlust von Neuntöter und Kammmolchhabitaten sowie<br />

Lebensräumen von Blattfußkrebsen und Limikolenrastgebieten bei<br />

Druckwasser führen. Das Vorranggebiet ist mit <strong>den</strong> Zielen des<br />

Naturschutzes nicht vereinbar.<br />

teilweise folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Hagenbach, Daxlander Au (GER-VRG06) wird festgehalten, sofern<br />

es die bestehende Abbaustelle sowie die im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als Vorranggebiet für die<br />

Rohstoffsicherung festgelegte Fläche umfasst. Die potenzielle,<br />

nördliche Erweiterungsfläche wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft.<br />

Genehmigte Abbauflächen (Konzessionsflächen) wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie noch nicht vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Die nördliche Erweiterungsfläche soll dem langfristigen<br />

Lagerstättenschutz dienen und perspektivisch <strong>zu</strong>r<br />

Aufrechterhaltung des Abbaustandorts herangezogen wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

Sollten Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>,<br />

wären die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen<br />

im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen<br />

und dabei auch die konkreten naturschutzfachlichen und<br />

artenschutzrechtlichen Belange ein<strong>zu</strong>beziehen sowie eine<br />

abschließende Prüfung der Natura 2000- Verträglichkeit<br />

durch<strong>zu</strong>führen. Dabei wäre auch das vom Abbaubetrieb bereits<br />

erstellte Entwicklungskonzept <strong>zu</strong>r Gewährleistung der Natura 2000-<br />

Verträglichkeit heran<strong>zu</strong>ziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1513 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2822 Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG06 Hagenbach,<br />

Daxlander Au<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Hagenbach, Daxlander<br />

Au (GER-VRG06) sollte entfallen.<br />

- Bei einer Absenkung des Grundwasserspiegels im Rahmen der<br />

Abbauarbeiten ist eine erhebliche Beeinträchtigung der FFH-Arten<br />

und Lebensraumtypen <strong>zu</strong> erwarten sowie durch die<br />

Flächeninanspruchnahme ein Verlust von Lebensräumen z.B. des<br />

Kammmolchs und seltener Blattfusskrebse. Im Gebiet befindet<br />

sich außerdem die einzige rheinland-pfälzische<br />

Flussseeschwalbenkolonie.<br />

teilweise folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Hagenbach, Daxlander Au (GER-VRG06) wird festgehalten, sofern<br />

es die bestehende Abbaustelle sowie die im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als Vorranggebiet für die<br />

Rohstoffsicherung festgelegte Fläche umfasst. Die potenzielle,<br />

nördliche Erweiterungsfläche wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft.<br />

Genehmigte Abbauflächen (Konzessionsflächen) wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie noch nicht vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Die nördliche Erweiterungsfläche soll dem langfristigen<br />

Lagerstättenschutz dienen und perspektivisch <strong>zu</strong>r<br />

Aufrechterhaltung des Abbaustandorts herangezogen wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

Sollten Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>,<br />

wären die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen<br />

im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen<br />

und dabei auch die konkreten naturschutzfachlichen und<br />

artenschutzrechtlichen Belange ein<strong>zu</strong>beziehen sowie eine<br />

abschließende Prüfung der Natura 2000- Verträglichkeit<br />

durch<strong>zu</strong>führen. Dabei wäre auch das vom Abbaubetrieb bereits<br />

erstellte Entwicklungskonzept <strong>zu</strong>r Gewährleistung der Natura 2000-<br />

Verträglichkeit heran<strong>zu</strong>ziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1514 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2823 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG09<br />

Jockgrim/Rheinzabern,<br />

Rheingraben<br />

Das Vorranggebiet GER-VRG09 (Rheingraben Jockgrim) grenzt an<br />

das FFH-Gebiet Bienwaldschwemmfächer (6914-301) und liegt ca.<br />

170 m entfernt von dem FFH-Gebiet Hördter Rheinaue (6816-301).<br />

Die im Gebiet befindlichen Pfeiffengraswiesen und Feldgehölze mit<br />

Grauspechtvorkommen sind aus dem Vorranggebiet aus<strong>zu</strong>grenzen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Jockgrim/Rheinzabern, Rheingraben (GER-VRG09) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst <strong>zu</strong>m überwiegen<strong>den</strong> Teil bereits<br />

genehmigte Abbauflächen, die im Einheitlichen Regionalplan<br />

grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt<br />

sind, sofern sie noch nicht vollständig abgebaut oder rekultiviert<br />

sind. Weiterhin umfasst das Vorranggebiet eine potenzielle<br />

Erweiterungsfläche, die bei Inanspruchnahme <strong>zu</strong>m Erhalt des<br />

vorhan<strong>den</strong>en Abbaustandorts beitragen kann.<br />

Sollten Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>,<br />

wären die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen<br />

im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen<br />

und dabei auch die konkreten naturschutzfachlichen Belange (Erhalt<br />

ggf. vorhan<strong>den</strong>er Pfeiffengraswiesen, Feldgehölze) ein<strong>zu</strong>beziehen<br />

sowie eine abschließende Prüfung der Natura 2000- Verträglichkeit<br />

durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1515 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2824 Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG09<br />

Jockgrim/Rheinzabern,<br />

Rheingraben<br />

Bzgl. des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Jockgrim/Rheinzabern, Rheingraben (GER-VRG09) sollten<br />

vorhan<strong>den</strong>e Pfeifengraswiesen und Gehölze mit Vorkommen des<br />

Grauspechts erhalten bleiben.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Jockgrim, Rheingraben (GER-VRG09) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst <strong>zu</strong>m überwiegen<strong>den</strong> Teil bereits<br />

genehmigte Abbauflächen, die im Einheitlichen Regionalplan<br />

grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt<br />

sind, sofern sie noch nicht vollständig abgebaut oder rekultiviert<br />

sind. Weiterhin umfasst das Vorranggebiet eine potenzielle<br />

Erweiterungsfläche, die bei Inanspruchnahme <strong>zu</strong>m Erhalt des<br />

vorhan<strong>den</strong>en Abbaustandorts beitragen kann.<br />

Sollten Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>,<br />

wären die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen<br />

im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen<br />

und dabei auch die konkreten naturschutzfachlichen Belange (Erhalt<br />

ggf. vorhan<strong>den</strong>er Pfeiffengraswiesen, Feldgehölze) ein<strong>zu</strong>beziehen<br />

sowie eine abschließende Prüfung der Natura 2000- Verträglichkeit<br />

durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.<br />

2825 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

3834<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG09<br />

Jockgrim/Rheinzabern,<br />

Rheingraben<br />

Im Bereich des Vorranggebietes Rohstoffabbau<br />

"Jockgrim/Rheinzabern" (GER-VRG09) sollen nach erfolgtem Abbau<br />

auf <strong>den</strong> Wasserflächen Sonderbauflächen für die Errichtung von<br />

Photovoltaikanlagen ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Diese Folgenut<strong>zu</strong>ng soll<br />

im ERP diskutiert und vorbereitet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Flächen für<br />

Photovoltaikanlagen festgelegt. Eine entsprechende Folgenut<strong>zu</strong>ng<br />

im Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau kann auf der Ebene der<br />

Bauleitplanung festgesetzt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1516 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2826 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG10 Kuhardt,<br />

Scheidgraben<br />

Die Ortsgemeinde Neupotz erhebt Einwände gegen die<br />

vorgesehene Abbaufläche des Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Kuhardt, Scheidgraben (GER-VRG10) sowie <strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Wünschen der Ortsgemeinde Leimersheim auf<br />

weitere Ausweisung von Vorbehaltsflächen.<br />

Die ablehnende Haltung beruht auf:<br />

- der unklaren Verkehrswegeführung des Kiesabtransportes. (Die<br />

Ortsgemeinde ist nicht bereit, <strong>zu</strong>sätzliche Verkehrs- und<br />

Lärmbelastungen <strong>zu</strong>r Hardtwaldsiedlung, der Dorflage sowie des<br />

Erlenhofs <strong>zu</strong> akzeptieren)<br />

- durch die Entnahme der Kiesschichten, besteht in Verbindung mit<br />

der Nut<strong>zu</strong>ng des Reserveraums Hördt für <strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

eine hydraulisch be<strong>den</strong>kliche Situation, welche <strong>den</strong><br />

Grundwasserspiegel in der Ortslage Neupotz nachteilig beeinflusst<br />

und <strong>zu</strong> Gebäudeschä<strong>den</strong> führen kann. Die Auskiesungsgebiete sind<br />

derart <strong>zu</strong> verringern, dass eine erhöhte Grundwassergefährdung<br />

mit Sicherheit ausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann.<br />

- Mittlere negative Umweltauswirkungen incl. der <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong><br />

nachteiligen Veränderung des lokalen Klimas (Erhöhte<br />

Luftfeuchtigkeit, Nebelbildung).<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Kuhardt, Scheidgraben (GER-VRG10) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt und<br />

umfasst eine planfestgestellte noch nicht in Anspruch genommene<br />

Abbaustelle, die vom LGB gem. der Fachplanung Rohstoffe (2010)<br />

als Kat. 1b Fläche nach wie vor <strong>zu</strong>r Aufnahme in die<br />

Regionalplanung vorgeschlagen wird. Bereits genehmigte<br />

Abbaustandorte wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans grundsätzlich als Vorranggebiete für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie noch nicht vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind oder einer Ausweisung keine<br />

anderen, als vorrangig eingestuften Belange entgegenstehen. Bei<br />

Inanspruchnahme kann das Vorranggebiet einen Beitrag <strong>zu</strong>r<br />

Gewährleistung der regionalen Rohstoffversorgung leisten. Neue<br />

Erkenntnisse, die eine Rücknahme des Vorranggebiets<br />

rechtfertigen wür<strong>den</strong>, liegen im vorliegen<strong>den</strong> Fall aus Sicht des<br />

Verbands Region Rhein-Neckar nicht vor.<br />

Die Einwände bzgl. <strong>zu</strong>sätzlicher Wünsche der Ortsgemeinde<br />

Leimersheim auf weitere Ausweisung von Vorbehaltsflächen<br />

wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2827 Verbandsgemeinde Rülzheim 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG10 Kuhardt,<br />

Scheidgraben<br />

Der Orts- und Verbandsgemeinderat [Hördt] beschließt, dass an der<br />

Ausweisung der Fläche „Schaidtgraben" in der Gemarkung Kuhardt<br />

(teilweise Eigentum der OG Hördt) als Vorranggebiet festgehalten<br />

wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Kuhardt, Scheidgraben (GER-VRG10) wird festgehalten.<br />

2828 Verbandsgemeinde Rülzheim 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG10 Kuhardt,<br />

Scheidgraben<br />

An der Ausweisung der Fläche „Scheidtgraben" als Vorranggebiet<br />

Rohstoffabbau soll festgehalten wer<strong>den</strong>. Dies begründet sich auch<br />

mit der aktuellen Planung für die Baustraßen <strong>zu</strong>m Reserveraum für<br />

Extremhochwasser in der „Hördter Rheinaue", da sich<br />

voraussichtlich hierdurch die Verkehrsthematik entspannt.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Kuhardt, Scheidgraben (GER-VRG10) wird festgehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1517 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2829 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG11 Leimersheim,<br />

Breitstücke<br />

Die Ortsgemeinde Neupotz erhebt Einwände gegen die<br />

vorgesehene Abbaufläche des Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Leimersheim, Breitstücke (GER-VRG11).<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Leimersheim, Breitstücke (GER-VRG11) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt und<br />

umfasst eine in Betrieb befindliche Abbaustelle sowie potenzielle<br />

Erweiterungsflächen.<br />

Das betreffende Rohstoffvorkommen wird vom LGB gem. der<br />

Fachplanung Rohstoffe (2010) als Gewinnungsstelle mineralischer<br />

Rohstoffe sowie als Kat. 1b Fläche weiterhin <strong>zu</strong>r Aufnahme in die<br />

Regionalplanung vorgeschlagen. Bereits genehmigte<br />

Abbaustandorte wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans grundsätzlich als Vorranggebiete für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie noch nicht vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Die Erweiterungsflächen können bei Inanspruchnahme <strong>zu</strong>r<br />

Erhaltung des Abbaustandortes sowie <strong>zu</strong>r Gewährleistung der<br />

regionalen Rohstoffversorgung beitragen. Sollten Erweiterungen<br />

des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären die<br />

Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im<br />

Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen.<br />

2830 Verbandsgemeinde Rülzheim 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG11 Leimersheim,<br />

Breitstücke<br />

Aus <strong>den</strong> Planunterlagen ist <strong>zu</strong> entnehmen, dass die Betriebsflächen<br />

der Rohstoff abbauen<strong>den</strong> Firmen in <strong>den</strong> heute vorhan<strong>den</strong>en<br />

Ausmaßen übernommen wur<strong>den</strong>.<br />

Ergänzt wurde durch die Ortsgemeinde Leimersheim und die<br />

Verbandsgemeinde Rülzheim klarstellend, dass einer Erweiterung<br />

der Vorrangflächen „Breistücke" in östlicher Richtung und damit an<br />

die bebaute Ortslage nicht <strong>zu</strong>gestimmt wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die östliche Begren<strong>zu</strong>ng des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Leimersheim, Breitstücke (GER-VRG11) geht nicht über die bereits<br />

genehmigten Flächen hinaus und lässt in diesem Bereich keinen<br />

Erweiterungsspielraum.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1518 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2831 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG12 Leimersheim, Im<br />

Blünnet<br />

Die Ortsgemeinde Neupotz erhebt Einwände gegen die<br />

vorgesehene Abbaufläche des Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Leimersheim, Im Blünnet (GER-VRG12).<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Leimersheim, Im Blünnet (GER-VRG12) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt und<br />

umfasst eine in Betrieb befindliche Abbaustelle und bereits<br />

beantragte sowie potenzielle Erweiterungsflächen.<br />

Das betreffende Rohstoffvorkommen wird vom LGB gem. der<br />

Fachplanung Rohstoffe (2010) als Gewinnungsstelle mineralischer<br />

Rohstoffe sowie als Kat. 1b Fläche nach wie vor <strong>zu</strong>r Aufnahme in<br />

die Regionalplanung vorgeschlagen. Bereits genehmigte<br />

Abbaustandorte wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans grundsätzlich als Vorranggebiete für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie noch nicht vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Die Erweiterungsflächen können bei Inanspruchnahme <strong>zu</strong>r<br />

Erhaltung des Abbaustandortes sowie <strong>zu</strong>r Gewährleistung der<br />

regionalen Rohstoffversorgung beitragen. Sollten Erweiterungen<br />

des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären die<br />

Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im<br />

Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1519 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2832 Privat<br />

entspr.<br />

2977<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG12 Leimersheim, Im<br />

Blünnet<br />

Flächengleich sollen die in Abbildung 3 dargestellten<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau als Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung festgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Leimersheim, Im Blünnet (GER-VRG12) wird ebenso festgehalten<br />

wie an der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Leimersheim, Obere Kuhnbrücke (GER-VBG02).<br />

Das Abbaugebiet Leimersheim II befindet sich derzeit in der<br />

Planfeststellung, so dass die Rohstoffgewinnung an dem<br />

Abbaustandort mindestens für die nächsten zehn Jahre und damit<br />

für etwa zwei Drittel des Geltungszeitraums des Einheitlichen<br />

Regionalplans gewährleistet ist. Für <strong>den</strong> sich anschließen<strong>den</strong><br />

Zeitraum stehen noch ausreichende Kapazitäten innerhalb der noch<br />

nicht in Anspruch genommenen Vorranggebietsflächen <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung, die nach der Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010)<br />

ebenso wie die Fläche des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Leimersheim, Obere Kuhnbrücke gleichrangig<br />

als Kat. 1b Flächen dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Sollten innerhalb des Geltungszeitraums des Einheitlichen<br />

Regionalplans <strong>zu</strong>sätzliche Abbauflächen <strong>zu</strong>r Erhaltung des<br />

Standortes in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> müssen, wäre<br />

eingehend <strong>zu</strong> prüfen, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen die<br />

vorzeitige Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets anstatt der<br />

restlichen Vorranggebiete ausnahmsweise raumordnerisch in<br />

Erwägung gezogen wer<strong>den</strong> kann.<br />

2833 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2126<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG13 Lingenfeld,<br />

Kattenbuckel<br />

Das Vorranggebiet GER-VRG13 (Kattenbuckel Lingenfeld) liegt im<br />

Vogelschutzgebiet Berghäuser und Lingenfelder Altrhein mit Insel<br />

Flotzgrün (6716-402) und in Nähe des FFH-Gebietes<br />

Rheinniederung Germersheim - Speyer (6716-301). Die Gewässer<br />

sind ein wichtiges Rastgebiet von Tauchern und Tauchenten. Bei<br />

Vertiefung des Gewässers auf mehr als 5 m Wassertiefe gingen<br />

die Rastfunktionen verloren. Bei einer Erweiterung nach Westen<br />

und Sü<strong>den</strong> gingen wichtige Biotopstrukturen verloren. Das Gebiet<br />

ist bereits ausgekiest und rekultiviert. Der Vorrang ist mit <strong>den</strong><br />

Zielen des Naturschutzes nicht vereinbar.<br />

folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Lingenfeld, Kattenbuckel<br />

(GER-VRG13) ist gem. Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010) Teil<br />

einer Kat1b-Fläche, die vom LGB als potenzielles Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau vorgeschlagen wird.<br />

In Anbetracht der bereits vorgenommenen Rekultivierung, der<br />

naturschutzfachlichen Ablehnung einer Tieferbaggerung<br />

(Vogelschutzgebiet) und der faktisch nicht mehr gegebenen<br />

Erweiterbarkeit (angrenzendes Naturschutz- und FFH-Gebiet) wird<br />

das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau <strong>zu</strong>rückgenommen und<br />

durch ein Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz ersetzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1520 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2834 Landesamt für Umwelt,<br />

entspr.<br />

2127<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG13 Lingenfeld,<br />

Kattenbuckel<br />

Da es sich bei dem Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Lingenfeld, Kattenbuckel GER-VRG13 um ein wichtiges Rastgebiet<br />

für Taucher und Tauchenten handelt, sollte der Vorrang für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau entfallen, um die Rastfunktion auch weiterhin <strong>zu</strong><br />

gewährleisten.<br />

folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Lingenfeld, Kattenbuckel<br />

(GER-VRG13) ist gem. Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010) Teil<br />

einer Kat1b-Fläche, die vom LGB als potenzielles Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau vorgeschlagen wird.<br />

In Anbetracht der bereits vorgenommenen Rekultivierung, der<br />

naturschutzfachlichen Ablehnung einer Tieferbaggerung<br />

(Vogelschutzgebiet) und der faktisch nicht mehr gegebenen<br />

Erweiterbarkeit (angrenzendes Naturschutz- und FFH-Gebiet) wird<br />

das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau <strong>zu</strong>rückgenommen und<br />

durch ein Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz ersetzt.<br />

2835 Kreisverwaltung Germersheim 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG13 Lingenfeld,<br />

Kattenbuckel<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass das dargestellte Vorranggebiet<br />

für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Lingenfeld, Gewanne "Kattenbuckel" (Fa.<br />

Willersinn//GER VRG 13) bereits seit Jahren ausgekiest ist und<br />

rekultiviert wurde.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Lingenfeld, Kattenbuckel<br />

(GER-VRG13) ist gem. Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010) Teil<br />

einer Kat1b-Fläche, die vom LGB als potenzielles Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau vorgeschlagen wird.<br />

In Anbetracht der bereits vorgenommenen Rekultivierung, der<br />

naturschutzfachlichen Ablehnung einer Tieferbaggerung<br />

(Vogelschutzgebiet) und der faktisch nicht mehr gegebenen<br />

Erweiterbarkeit (angrenzendes Naturschutz- und FFH-Gebiet) wird<br />

das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau <strong>zu</strong>rückgenommen und<br />

durch ein Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz ersetzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1521 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2836 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG13 Lingenfeld,<br />

Kattenbuckel<br />

Der nördliche Teilbereich des Baggersees „Willersinn III" ist als<br />

„Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" dargestellt. Da der<br />

Kiesabbau bereits seit Jahren abgeschlossen ist, stellt sich hier die<br />

Frage, ob diese Fläche nicht ersatzlos entfallen kann.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Lingenfeld, Kattenbuckel<br />

(GER-VRG13) ist gem. Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010) Teil<br />

einer Kat1b-Fläche, die vom LGB als potenzielles Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau vorgeschlagen wird.<br />

In Anbetracht der bereits vorgenommenen Rekultivierung, der<br />

naturschutzfachlichen Ablehnung einer Tieferbaggerung<br />

(Vogelschutzgebiet) und der faktisch nicht mehr gegebenen<br />

Erweiterbarkeit (angrenzendes Naturschutz- und FFH-Gebiet) wird<br />

das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau <strong>zu</strong>rückgenommen und<br />

durch ein Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz ersetzt.<br />

2837 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG14 Neuburg am<br />

Rhein, Im Derrück<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Neuburg, Im Derrück<br />

GER-VRG14 liegt im Vogelschutzgebiet Neuburger Altrheine<br />

(7015-405). Die Biotope im Verlauf des Altrheines sollen wieder<br />

hergestellt wer<strong>den</strong>, daher ist hier auf eine Ausbaggerung <strong>zu</strong><br />

verzichten. Das Vorranggebiet ist um die im Vogelschutzgebiet<br />

liegen<strong>den</strong> 8,5 ha <strong>zu</strong> verkleinern.<br />

nicht folgen<br />

An der Abgren<strong>zu</strong>ng des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuburg, Im Derrück (GER-VRG14) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet - auch der innerhalb des Vogelschutzgebiets<br />

liegende Teil - umfasst eine bereits genehmigte Abbaustelle<br />

(Konzessionsfläche). Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> im Einheitlichen<br />

Regionalplan grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie nicht bereits vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

2838 Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG14 Neuburg am<br />

Rhein, Im Derrück<br />

Um die Vernet<strong>zu</strong>ng der Auenbiotope am Altrhein sicher<strong>zu</strong>stellen,<br />

sollte die innerhalb des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuburg, Im Derrück (GER-VRG14) liegende Fläche des VSG vom<br />

Abbau ausgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Abgren<strong>zu</strong>ng des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuburg, Im Derrück (GER-VRG14) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet - auch der innerhalb des Vogelschutzgebiets<br />

liegende Teil - umfasst eine bereits genehmigte Abbaustelle<br />

(Konzessionsfläche). Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> im Einheitlichen<br />

Regionalplan grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie nicht bereits vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1522 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2839 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Neuburg)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG14 Neuburg am<br />

Rhein, Im Derrück<br />

Der Ortsgemeinderat Neuburg erneuert seine Forderung bezüglich<br />

des Kapitels „Rohstoffsicherung". Wie schon im Rahmen der<br />

informellen Abstimmungsrunde <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan<br />

aufgezeigt, sollen die bereits genehmigten Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Neuburg, Derrück (GER-VRG14) und Neuburg,<br />

Dörruck (GER-VRG15) von 32,9 ha bzw. 36,2 ha gegen eine neue<br />

Kiesabbaufläche zwischen Berg und Neuburg, nahe am Rhein<br />

gelegen, eingetauscht wer<strong>den</strong>. Neben <strong>den</strong> bisher genannten<br />

Grün<strong>den</strong> kann als weitere Begründung auf die Allgemeine<br />

Zielset<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>m Güterverkehr (Seite 121, 3.1.5.1) verwiesen<br />

wer<strong>den</strong>. Danach sollen möglichst hohe Anteile des<br />

Straßengüterverkehrs auf die Schiene und die<br />

Hauptschifffahrtswege von Rhein und Neckar verlagert wer<strong>den</strong>.<br />

Durch die Nähe des Neuaufschlussgebietes <strong>zu</strong>m Rhein, könnte der<br />

Hauptabsatz über die Wasserschiene erfolgen. Ebenfalls ist der<br />

Umweltbericht (Seite 87,88, 101) bezüglich der Ausführungen <strong>zu</strong>m<br />

Schutzgebietssystem „Natura 2000" als Argumentation<br />

heran<strong>zu</strong>ziehen. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und<br />

Erhaltungsziele können danach insbesondere für das Vorranggebiet<br />

Neuburg, Dörruck nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Das<br />

vorgeschlagene neue Kiesabbaugebiet ist nicht als Natura 2000<br />

Schutzgebiet ausgewiesen.<br />

Bei der Gewinnung von oberflächennahen Rohstoffen soll des<br />

Weiteren berücksichtigt wer<strong>den</strong>, dass geplante und bestehende<br />

Hochwasserrückhalteräume in der Rheinniederung als mögliche<br />

Gewinnungsstellen in die Abbauplanungen einbezogen wer<strong>den</strong><br />

(Seite 103, 2.4.1.1).<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wird das<br />

beantragte Gebiet in der Gemeinde Neuburg nicht als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ausgewiesen. An <strong>den</strong><br />

ausgewiesenen Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Neuburg,<br />

Im Derrück (GER-VRG14) und Neuburg, Dörruck (GER-VRG15) wird<br />

festgehalten.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r kurz- bis mittelfristigen<br />

Rohstoffversorgung der Region ausreichende Kapazitäten an<br />

Rohstoffvorkommen durch Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

regionalplanerisch gesichert. Kein Bedarf an <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Rohstoffsicherungsflächen wird insbesondere im Landkreis<br />

Germersheim (19 festgelegte Vorranggebiete) und speziell<br />

innerhalb der Verbandsgemeinde Hagenbach (7 festgelegte<br />

Vorranggebiete), gesehen.<br />

Hin<strong>zu</strong> kommt, dass das <strong>zu</strong>r Aufnahme beantragte Vorranggebiet<br />

südlich von Neuburg einen Neuaufschluss außerhalb der bereits<br />

bestehen<strong>den</strong> Abbaustandorte ermöglichen würde. Dies würde dem<br />

im Einheitlichen Regionalplan verfolgten Ansatz widersprechen,<br />

wonach sich die Vorranggebietsausweisung grundsätzlich auf<br />

bereits bestehende Abbaustandorte konzentriert und<br />

Erweiterungen vorhan<strong>den</strong>er Abbaustellen aufgrund ihrer geringeren<br />

Konfliktträchtigkeit und der bereits vorhan<strong>den</strong>en Vorbelastung der<br />

Vor<strong>zu</strong>g gegenüber einem Neuaufschluss gegeben wird.<br />

Vorranggebiete, die Neuaufschlüsse von Lagerstätten ermöglichen,<br />

sind insoweit im Einheitlichen Regionalplan nur in Ausnahmefällen<br />

an hierfür geeigneten Standorten ausgewiesen. Hier<strong>zu</strong> gehört das<br />

Gebiet südlich von Neuburg auf Grund der bereits vorhan<strong>den</strong>en<br />

Belastung des Raums durch Kiesseen und der ökologischen<br />

Rahmenbedingungen (Lage im Landschaftsschutzgebiet,<br />

angrenzendes Naturschutz- und FFH-Gebiet etc.) nicht.<br />

Der von der Ortsgemeinde angeführte und von einem<br />

Abbauunternehmen verfolgte Konzentrationsansatz, bei dem<br />

bisherige Abbaurechte an zwei Standorten in der Gemeinde<br />

Neuburg nicht in Anspruch genommen und die Abbautätigkeiten an<br />

dem neu aus<strong>zu</strong>weisen<strong>den</strong> Standort konzentriert wer<strong>den</strong> sollen, ist<br />

aus regionalplanerischer Sicht grundsätzlich nachvollziehbar. Wenn<br />

Abbauplanungen durch Standort- bzw. Flächenkonzentrationen<br />

optimiert wer<strong>den</strong>, kann dies <strong>zu</strong>r Schonung der Ressourcen im<br />

Sinne verminderter Umweltauswirkungen und<br />

Flächeninanspruchnahmen beitragen. Sowohl für <strong>den</strong> Betreiber als<br />

auch für die vom Abbau betroffenen Schutzgüter kann es in


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1523 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2839 bestimmten Fällen vorteilhaft sein, wenn einzelne oder mehrere<br />

bereits vorhan<strong>den</strong>e Abbaurechte nicht weiter verfolgt wer<strong>den</strong> und<br />

die Gewinnung auf einen anderen, besser geeigneten Standort<br />

verlagert wird. Auf regionalplanerischer Ebene besteht derzeit<br />

jedoch keine Möglichkeit, die Vorranggebietsfestlegungen der <strong>zu</strong>m<br />

Tausch vorgeschlagenen Flächen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, da es sich um<br />

genehmigte Abbaustellen handelt, die im Einheitlichen<br />

Regionalplan grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Zur Wasseranbindung des Neuaufschlussstandortes ist<br />

an<strong>zu</strong>merken, dass sich die potenzielle Anlegstelle innerhalb eines<br />

Natura 2000-Gebietes befindet und somit nicht als konfliktarm<br />

eingestuft wer<strong>den</strong> kann.<br />

Geplante und bestehende Hochwasserrückhalteräume in der<br />

Rheinniederung können als mögliche Gewinnungsstellen in Frage<br />

kommen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Vereinbarkeit der<br />

jeweiligen Nut<strong>zu</strong>ngsansprüche ebenso wie die generelle Raumund<br />

Umweltverträglichkeit gewährleistet sind. Diese<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen sind u.E. unter Einbeziehung der bereits<br />

genannten Aspekte im vorliegen<strong>den</strong> Fall derzeit nicht gegeben.<br />

2840 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1793<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2128<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG14 Neuburg am<br />

Rhein, Im Derrück<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Neuburg am Rhein<br />

GER-VRG14 soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sowie ein Vorbehaltsgebiet<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G), da der Kiesabbau<br />

nicht ausgeweitet wer<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuburg am Rhein, Im Derrück (GER-VRG14) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt und<br />

umfasst eine bereits genehmigte bzw. in Betrieb befindliche<br />

Abbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie nicht bereits vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1524 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2841 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Neuburg)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG15 Neuburg am<br />

Rhein, Dörruck<br />

Der Ortsgemeinderat Neuburg erneuert seine Forderung bezüglich<br />

des Kapitels „Rohstoffsicherung". Wie schon im Rahmen der<br />

informellen Abstimmungsrunde <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan<br />

aufgezeigt, sollen die bereits genehmigten Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Neuburg, Derrück (GER-VRG14) und Neuburg,<br />

Dörruck (GER-VRG15) von 32,9 ha bzw. 36,2 ha gegen eine neue<br />

Kiesabbaufläche zwischen Berg und Neuburg, nahe am Rhein<br />

gelegen, eingetauscht wer<strong>den</strong>. Neben <strong>den</strong> bisher genannten<br />

Grün<strong>den</strong> kann als weitere Begründung auf die Allgemeine<br />

Zielset<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>m Güterverkehr (Seite 121, 3.1.5.1) verwiesen<br />

wer<strong>den</strong>. Danach sollen möglichst hohe Anteile des<br />

Straßengüterverkehrs auf die Schiene und die<br />

Hauptschifffahrtswege von Rhein und Neckar verlagert wer<strong>den</strong>.<br />

Durch die Nähe des Neuaufschlussgebietes <strong>zu</strong>m Rhein, könnte der<br />

Hauptabsatz über die Wasserschiene erfolgen. Ebenfalls ist der<br />

Umweltbericht (Seite 87,88, 101) bezüglich der Ausführungen <strong>zu</strong>m<br />

Schutzgebietssystem „Natura 2000" als Argumentation<br />

heran<strong>zu</strong>ziehen. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und<br />

Erhaltungsziele können danach insbesondere für das Vorranggebiet<br />

Neuburg, Dörruck nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Das<br />

vorgeschlagene neue Kiesabbaugebiet ist nicht als Natura 2000<br />

Schutzgebiet ausgewiesen.<br />

Bei der Gewinnung von oberflächennahen Rohstoffen soll des<br />

Weiteren berücksichtigt wer<strong>den</strong>, dass geplante und bestehende<br />

Hochwasserrückhalteräume in der Rheinniederung als mögliche<br />

Gewinnungsstellen in die Abbauplanungen einbezogen wer<strong>den</strong><br />

(Seite 103, 2.4.1.1).<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wird das<br />

beantragte Gebiet in der Gemeinde Neuburg nicht als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ausgewiesen. An <strong>den</strong><br />

ausgewiesenen Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Neuburg,<br />

Im Derrück (GER-VRG14) und Neuburg, Dörruck (GER-VRG15) wird<br />

festgehalten.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r kurz- bis mittelfristigen<br />

Rohstoffversorgung der Region ausreichende Kapazitäten an<br />

Rohstoffvorkommen durch Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

regionalplanerisch gesichert. Kein Bedarf an <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Rohstoffsicherungsflächen wird insbesondere im Landkreis<br />

Germersheim (19 festgelegte Vorranggebiete) und speziell<br />

innerhalb der Verbandsgemeinde Hagenbach (7 festgelegte<br />

Vorranggebiete), gesehen.<br />

Hin<strong>zu</strong> kommt, dass das <strong>zu</strong>r Aufnahme beantragte Vorranggebiet<br />

südlich von Neuburg einen Neuaufschluss außerhalb der bereits<br />

bestehen<strong>den</strong> Abbaustandorte ermöglichen würde. Dies würde dem<br />

im Einheitlichen Regionalplan verfolgten Ansatz widersprechen,<br />

wonach sich die Vorranggebietsausweisung grundsätzlich auf<br />

bereits bestehende Abbaustandorte konzentriert und<br />

Erweiterungen vorhan<strong>den</strong>er Abbaustellen aufgrund ihrer geringeren<br />

Konfliktträchtigkeit und der bereits vorhan<strong>den</strong>en Vorbelastung der<br />

Vor<strong>zu</strong>g gegenüber einem Neuaufschluss gegeben wird.<br />

Vorranggebiete, die Neuaufschlüsse von Lagerstätten ermöglichen,<br />

sind insoweit im Einheitlichen Regionalplan nur in Ausnahmefällen<br />

an hierfür geeigneten Standorten ausgewiesen. Hier<strong>zu</strong> gehört das<br />

Gebiet südlich von Neuburg auf Grund der bereits vorhan<strong>den</strong>en<br />

Belastung des Raums durch Kiesseen und der ökologischen<br />

Rahmenbedingungen (Lage im Landschaftsschutzgebiet,<br />

angrenzendes Naturschutz- und FFH-Gebiet etc.) nicht.<br />

Der von der Ortsgemeinde angeführte und von einem<br />

Abbauunternehmen verfolgte Konzentrationsansatz, bei dem<br />

bisherige Abbaurechte an zwei Standorten in der Gemeinde<br />

Neuburg nicht in Anspruch genommen und die Abbautätigkeiten an<br />

dem neu aus<strong>zu</strong>weisen<strong>den</strong> Standort konzentriert wer<strong>den</strong> sollen, ist<br />

aus regionalplanerischer Sicht grundsätzlich nachvollziehbar. Wenn<br />

Abbauplanungen durch Standort- bzw. Flächenkonzentrationen<br />

optimiert wer<strong>den</strong>, kann dies <strong>zu</strong>r Schonung der Ressourcen im<br />

Sinne verminderter Umweltauswirkungen und<br />

Flächeninanspruchnahmen beitragen. Sowohl für <strong>den</strong> Betreiber als<br />

auch für die vom Abbau betroffenen Schutzgüter kann es in


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1525 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2841 bestimmten Fällen vorteilhaft sein, wenn einzelne oder mehrere<br />

bereits vorhan<strong>den</strong>e Abbaurechte nicht weiter verfolgt wer<strong>den</strong> und<br />

die Gewinnung auf einen anderen, besser geeigneten Standort<br />

verlagert wird. Auf regionalplanerischer Ebene besteht derzeit<br />

jedoch keine Möglichkeit, die Vorranggebietsfestlegungen der <strong>zu</strong>m<br />

Tausch vorgeschlagenen Flächen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, da es sich um<br />

genehmigte Abbaustellen handelt, die im Einheitlichen<br />

Regionalplan grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Zur Wasseranbindung des Neuaufschlussstandortes ist<br />

an<strong>zu</strong>merken, dass sich die potenzielle Anlegstelle innerhalb eines<br />

Natura 2000-Gebietes befindet und somit nicht als konfliktarm<br />

eingestuft wer<strong>den</strong> kann.<br />

Geplante und bestehende Hochwasserrückhalteräume in der<br />

Rheinniederung können als mögliche Gewinnungsstellen in Frage<br />

kommen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Vereinbarkeit der<br />

jeweiligen Nut<strong>zu</strong>ngsansprüche ebenso wie die generelle Raumund<br />

Umweltverträglichkeit gewährleistet sind. Diese<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen sind u.E. unter Einbeziehung der bereits<br />

genannten Aspekte im vorliegen<strong>den</strong> Fall derzeit nicht gegeben.<br />

2842 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1794<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2129<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG15 Neuburg am<br />

Rhein, Dörruck<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Neuburg am Rhein<br />

GER-VRG15 soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Z) sowie ein Vorbehaltsgebiet<br />

für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz (G), da der Kiesabbau<br />

nicht ausgeweitet wer<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuburg am Rhein, Dörruck (GER-VRG15) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet festgelegt und umfasst <strong>zu</strong>m<br />

überwiegen<strong>den</strong> Teil eine bereits genehmigte bzw. in Betrieb<br />

befindliche Abbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen<br />

wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie nicht<br />

bereits vollständig abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Das Vorranggebiet sichert <strong>zu</strong>sätzlich eine potenzielle<br />

Erweiterungsfläche des genehmigten Abbaus, die sich aus<br />

regionalplanerischer Sicht für einen Rohstoffabbau nach wie vor<br />

eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis mittelfristigen<br />

Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1526 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2843 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG16 Neupotz, Langloch<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Neupotz, Langloch (GER-<br />

VRG16) liegt mit einer Fläche von 16 ha innerhalb des FFH-<br />

Gebietes Hördter Rheinaue (6816-301) und des<br />

Vogelschutzgebietes Neupotzer Altrhein (6815-401). Planungen <strong>zu</strong><br />

einem Hafenanschluss an <strong>den</strong> Rhein sind auf<strong>zu</strong>geben, da ihre<br />

Umset<strong>zu</strong>ng das schmale Auwaldband zerschnei<strong>den</strong>, und <strong>zu</strong> einer<br />

Zerstörung noch vorhan<strong>den</strong>er Altarme und Schluten führen würde.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die in dem FFH- bzw. Vogelschutzgebiet liegen<strong>den</strong> Bereiche des<br />

Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Neupotz, Langloch (GER-<br />

VRG16) umfassen die genehmigte und bereits weitgehend<br />

abgebaute Abbaustelle "Im Flätig".<br />

Der Einheitliche Regionalplan beinhaltet keine Planungen <strong>zu</strong> einem<br />

Hafenanschluss an <strong>den</strong> Rhein.<br />

2844 Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG16 Neupotz, Langloch<br />

Im Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Neupotz, Langloch (GER-<br />

VRG16) sollten die Auwaldreste als seltener Lebensraum erhalten<br />

wer<strong>den</strong>. Am Rheinufer sollten keine Hafenanlagen entstehen, da<br />

dies <strong>zu</strong> einer Zerstörung vorhan<strong>den</strong>er seltener Lebensräume führt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Neupotz, Langloch (GER-<br />

VRG16) umfasst bereits genehmigte bzw. in Abbau befindliche<br />

Flächen (Konzessionsflächen). Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie nicht bereits vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Der an <strong>den</strong> Rhein angrenzende Auwaldbereich befindet sich<br />

außerhalb des Vorranggebiets. Der Einheitliche Regionalplan<br />

beinhaltet keine Planungen <strong>zu</strong> einem Hafenanschluss an <strong>den</strong> Rhein.<br />

2845 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

3835<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG16 Neupotz, Langloch<br />

Im Bereich des Vorranggebietes Rohstoffabbau "Neupotz,<br />

Langloch" (GER-VRG16) sollen nach erfolgtem Abbau auf <strong>den</strong><br />

Wasserflächen Sonderbauflächen für die Errichtung von<br />

Photovoltaikanlagen ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Diese Folgenut<strong>zu</strong>ng soll<br />

im ERP diskutiert und vorbereitet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Flächen für<br />

Photovoltaikanlagen festgelegt. Eine entsprechende Folgenut<strong>zu</strong>ng<br />

im Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau kann auf der Ebene der<br />

Bauleitplanung festgesetzt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1527 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2846 Privat<br />

entspr.<br />

2978<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG16 Neupotz, Langloch<br />

Infolge der faktisch nicht mehr existenten Gewinnungsflächen „Im<br />

Flätig" und „Landeshafen Wörth" sollte die ursprünglich als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegte Fläche am<br />

Standort Neupotz <strong>zu</strong>sätzlich wieder als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau in <strong>den</strong> einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Festlegung der betreffen<strong>den</strong> Fläche als Vorbehaltsgebiet für<br />

die Rohstoffsicherung Neupotz, Langloch (GER-VBG03) wird<br />

festgehalten.<br />

Das an das Vorbehaltsgebiet angrenzende Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Neupotz, Langloch (GER-VRG16) umfasst eine<br />

Fläche von insgesamt ca. 63 ha. Nach Wegfall der<br />

Rohstoffgewinnung in dem Gebiet "Im Flätig" verbleiben innerhalb<br />

des Vorranggebiets ca. 44 ha Vorratsfläche. Damit wer<strong>den</strong><br />

Kapazitäten regionalplanerisch gesichert, die über <strong>den</strong><br />

Geltungszeitraum des Einheitlichen Regionalplans hinaus reichen.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der vorsorglichen, langfristigen<br />

Sicherung des Kies- und Sandvorkommens. Perspektivisch kann es<br />

<strong>zu</strong>r Rohstoffversorgung der Region und <strong>zu</strong>r Erhaltung des<br />

bestehen<strong>den</strong> Abbaustandorts in Neupotz in Anspruch genommen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

2847 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG17 Wörth am Rhein,<br />

Bienwald<br />

Das Vorranggebiet GER-VRG17 (Bienwald Wörth) liegt im FFH-<br />

Gebiet Bienwaldschwemmfächer (6914-301) und im<br />

Vogelschutzgebiet Bienwald und Viehstrichwiesen (6914-401), wird<br />

aber in der FFH-Vorprüfung des Umweltberichts (SUP) nicht<br />

untersucht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Wörth, Bienwald (GER-<br />

VRG17) ist in der FFH-Verträglichkeitseinschät<strong>zu</strong>ng der SUP gem.<br />

Kap. 6 nicht berücksichtigt, da das Vorranggebiet vollständig eine in<br />

Betrieb befindliche, konzessionierte Abbaustelle umfasst. Die FFH-<br />

Vorprüfung wird nur für solche Gebiete durchgeführt, deren<br />

Umfang über die genehmigte Abbaufläche hinausgeht.<br />

2848 Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG17 Wörth am Rhein,<br />

Bienwald<br />

Hinsichtlich des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Wörth,<br />

Bienwald (GER-VRG17)fehlt in der SUP eine Einschät<strong>zu</strong>ng der<br />

Betroffenheit des Natura 2000-Gebiets.<br />

nicht folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Wörth, Bienwald (GER-<br />

VRG17) ist in der FFH-Verträglichkeitseinschät<strong>zu</strong>ng der SUP gem.<br />

Kap. 6 nicht berücksichtigt, da das Vorranggebiet vollständig eine in<br />

Betrieb befindliche, konzessionierte Abbaustelle umfasst. Die FFH-<br />

Vorprüfung wird nur für solche Gebiete durchgeführt, deren<br />

Umfang über die genehmigte Abbaufläche hinausgeht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1528 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2849 Stadtverwaltung Wörth 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

GER-VRG19 Wörth am Rhein,<br />

Wörther Kreuz<br />

Bei der Thematik Rohstoffsicherung soll bei dem Gebiet südlich der<br />

A65 auf die Darstellung eines Vorranggebietes verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />

Im bestehen<strong>den</strong> ROP ist lediglich ein Vorbehaltsgebiet<br />

eingezeichnet. Darauf verwiesen wird auch, dass im südlichen<br />

Gemarkungsbereich der Ortsgemeinde Neuburg die Ausweisung<br />

eines Vorranggebietes für einen Abbau oberflächennaher Rohstoffe<br />

mit der Möglichkeit einer Anlegestelle <strong>zu</strong>r Schiffsverladung in der<br />

Diskussion ist.<br />

Da mit diesem Projekt anstatt an mehreren Standorten im<br />

Landkreis Germersheim nur an einem Standort Rohstoffgewinnung<br />

betrieben wer<strong>den</strong> würde und insbesondere der mit der<br />

Rohstoffgewinnung verbun<strong>den</strong>e Lkw-Verkehr von <strong>den</strong> nicht <strong>zu</strong>r<br />

Rohstoffgewinnung kommen<strong>den</strong> Standorten aufs Wasser verlegt<br />

würde, unterstützt die Stadt Wörth die Ausweisung eines<br />

Vorranggebietes in Neuburg.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Wörth am Rhein, Wörther Kreis (GER-VRG 19) wird festgehalten.<br />

Bei dem Vorranggebiet handelt es sich um eine genehmigte<br />

Abbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt sofern sie nicht bereits vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Der Forderung nach einer Rücknahme des Vorranggebietes vor<br />

dem Hintergrund des von dem Abbauunternehmen angestrebten<br />

Flächentauschs, bei dem dieser bei Festlegung eines neuen<br />

Vorranggebietes für <strong>den</strong> Rohstoffabbau bei Neuburg auf die<br />

Ausführung seiner Abbaugenehmigung am Standort Wörth<br />

verzichten würde, kann daher nicht nachgekommen wer<strong>den</strong>.<br />

Das Interessengebiet bei Neuburg wird im Einheitlichen<br />

Regionalplan auf Grund von Interessen- und Nut<strong>zu</strong>ngskonflikten<br />

nicht als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ausgewiesen.<br />

2850 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong><br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg e.V.<br />

entspr.<br />

2980<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

HD-VRG01 Heidelberg,<br />

Grenzhof<br />

Für das Vorranggebiet HD-VRG01 (RG 6517-1) in Heidelberg-<br />

Grenzhof wird um eine Änderung der Darstellung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sowie in der Erläuterungskarte 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans gebeten. Das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Abbau oberflächennaher Rohstoffe ist nach Nor<strong>den</strong> um ca. 200 bis<br />

250 Meter bis <strong>zu</strong>r Gemarkungsgrenze Edingen-Neckarhausen<br />

aus<strong>zu</strong>dehnen, was eine Erweiterung entlang der bestehen<strong>den</strong><br />

Abbaufläche bzw. der rekultivierten Fläche um ca. 6 Hektar<br />

ermöglichen würde. Im Gegen<strong>zu</strong>g kann das<br />

Rohstoffsicherungsgebiet im entsprechen<strong>den</strong> Umfang, auf<br />

derselben Fläche, reduziert wer<strong>den</strong>. Die Abgren<strong>zu</strong>ng kann der<br />

beigefügten Karte entnommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Heidelberg, Grenzhof<br />

(HD-VRG01) wird in nördlicher Richtung ausgedehnt und in<br />

östlicher Richtung verkleinert. Entsprechend wird das<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung Heidelberg, Grenzhof<br />

(HD-VBG01) angepasst.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1529 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2851 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2542<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

HD-VRG02<br />

Heidelberg/Oftersheim, Neurott<br />

Östlich von Oftersheim und südlich der L600 soll die Ausweisung<br />

des Regionalplanentwurfs "Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau"<br />

(Z) ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein "Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

(Z). Es soll keine weitere Zerstörung der fruchtbaren Bö<strong>den</strong><br />

stattfin<strong>den</strong>, auf Ackerrandstreifen soll ein Wildblumensaum <strong>zu</strong>r<br />

besseren Naherholung beitragen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Heidelberg/Oftersheim, Neurott (HD-VRG02) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet ist bereits im verbindlichen Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als "Schutzbedürftiger Bereich für <strong>den</strong> Abbau<br />

oberflächennaher Rohstoffe" (Plansatz 3.3.6.2) festgelegt und<br />

eignet sich aus regionalplanerischer Sicht auf Grund der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Lagerstätte nach wie vor für einen künftigen<br />

Rohstoffabbau.<br />

2852 Gemeinde Mörlenbach 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

KB-VRG01 Abtsteinach,<br />

Mackenheim/Mörlenbach<br />

Eine Erweiterung des Steinbruchs Mackenheim wird kategorisch<br />

abgelehnt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Abtsteinach,<br />

Mackenheim/Mörlenbach (KB-VRG01) entspricht in seiner<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng dem Vorranggebiet für <strong>den</strong> Abbau oberflächennaher<br />

Lagerstätten (Bestand) des Regionalplans Südhessen, das die<br />

bestehen<strong>den</strong> Abbaurechte berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1530 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2853 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

NOK-VRG05 Buchen<br />

(O<strong>den</strong>wald), Waldhausen<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist ein<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau teilweise möglich. Es ist ein<br />

WBK-Biotop (Teich) vorhan<strong>den</strong>, angrenzend befindet sich ein FFH-<br />

Gebiet. Bei Genehmigungsverfahren ist eine FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung <strong>zu</strong> berücksichtigen. Möglicherweise ist ein<br />

Vorkommen streng und besonders geschützter Arten (Amphibien)<br />

<strong>zu</strong> erwarten.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der derzeitigen Abgren<strong>zu</strong>ng des Vorranggebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Buchen (O<strong>den</strong>wald), Waldhausen (NOK-VRG05)<br />

wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Die<br />

konkreten Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen wer<strong>den</strong> auf<br />

der nachgeordneten Ebene der Genehmigungsplanung festgelegt.<br />

Erst auf dieser Ebene kann eine hinreichende Prüfung der<br />

artenschutzrechtlichen Belange (u.a. streng geschützte<br />

Amhibienvorkommen), eine Berücksichtigung der vorhan<strong>den</strong>en<br />

Biotope sowie die Festlegung von geeigneten Vermeidungs- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen stattfin<strong>den</strong>. Im Rahmen des<br />

Zulassungsverfahrens wird auch die Verträglichkeit mit dem<br />

angrenzen<strong>den</strong> FFH-Gebiet abschließend geprüft.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1531 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2854 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

NOK-VRG05 Buchen<br />

(O<strong>den</strong>wald), Waldhausen<br />

Das vorgesehene Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Buchen(O<strong>den</strong>wald),Waldhausen (NOK-VRGO5) ist der<br />

Forstverwaltung nicht bekannt, es bestehen keinerlei verbindliche<br />

Absprachen. Gegenüber der Ausweisung bestehen forstfachliche<br />

Be<strong>den</strong>ken.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Buchen (O<strong>den</strong>wald), Waldhausen (NOK-VRG05) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst gem. Rohstoffgeologischer Beurteilung<br />

des LGRB (2008) ein sehr wahrscheinlich bauwürdiges<br />

Ziegeleirohstoffvorkommen, das sich aus regionalplanerischer Sicht<br />

für einen künftigen Rohstoffabbau eignet und einen bedeuten<strong>den</strong><br />

Beitrag <strong>zu</strong>r Deckung des regionalen Bedarfs an Ziegeleirohstoffen<br />

im Planungszeitraum leisten könnte.<br />

Das Gebiet ist im Regionalplan Unterer Neckar noch nicht als<br />

Rohstoffsicherungsfläche ausgewiesen (Neuaufnahme) und würde<br />

bei Inanspruchnahme einen Neuaufschluss ermöglichen. Der<br />

Standort erscheint auf Grund seiner verkehrsgünstigen Lage und<br />

der u.E. vergleichsweise geringen Konfliktträchtigkeit (mittlere<br />

negative Umweltauswirkungen gem. SUP) aus regionalplanerischer<br />

Sicht geeignet für einen Neuaufschluss.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollte es <strong>zu</strong>r<br />

Beantragung des Gebiets kommen, sind die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie die Abbaubedingungen im Rahmen der<br />

nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen. Hier wären die<br />

Belange der Forstwirtschaft hinsichtlich der erforderlichen<br />

Ausgleichsmaßnahmen und einer späteren Wiederherstellung der<br />

forstwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng entsprechend <strong>zu</strong> berücksichtigen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1532 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2855 Stadt Buchen 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

NOK-VRG05 Buchen<br />

(O<strong>den</strong>wald), Waldhausen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist nördlich des Stadtteils Waldhausen<br />

ein Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

ausgewiesen (NOK-VRG 05). Die Stadt Buchen gibt hier <strong>zu</strong><br />

be<strong>den</strong>ken, dass die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe in der<br />

Regel <strong>zu</strong> erheblichen Beeinträchtigungen anderer Raumnut<strong>zu</strong>ngen<br />

führt. Im vorliegen<strong>den</strong> Fall ist dies nach ihrer Einschät<strong>zu</strong>ng<br />

insbesondere ein forstlicher Belang auf Grund der betroffenen<br />

Waldflächen. Zum anderen wird jedoch die unmittelbare Nähe des<br />

Stadtteils Waldhausen und der vorhan<strong>den</strong>en Bebauung eine nicht<br />

<strong>zu</strong> unterschätzende problematische Fragestellung darstellen. Dies<br />

gilt für Lärmbeeinträchtigungen genauso wie für Fragen der<br />

Infrastruktur. Die Fläche grenzt an die bestehende Sportfläche bzw.<br />

ist nicht weit von der vorhan<strong>den</strong>en Wohnbebauung entfernt. Hier<br />

wird es <strong>zu</strong> Konflikten kommen, die sich <strong>zu</strong>m gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt nach unserer Einschät<strong>zu</strong>ng nicht abschließend bewerten<br />

lassen.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Buchen (O<strong>den</strong>wald), Waldhausen (NOK-VRG05) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst gem. Rohstoffgeologischer Beurteilung<br />

des LGRB (2008) ein sehr wahrscheinlich bauwürdiges<br />

Ziegeleirohstoffvorkommen, das sich aus regionalplanerischer Sicht<br />

für einen künftigen Rohstoffabbau eignet und einen bedeuten<strong>den</strong><br />

Beitrag <strong>zu</strong>r Deckung des regionalen Bedarfs an Ziegeleirohstoffen<br />

im Planungszeitraum leisten könnte.<br />

Das Gebiet ist im Regionalplan Unterer Neckar noch nicht als<br />

Rohstoffsicherungsfläche ausgewiesen (Neuaufnahme) und würde<br />

bei Inanspruchnahme einen Neuaufschluss ermöglichen. Der<br />

Standort erscheint auf Grund seiner verkehrsgünstigen Lage und<br />

der u.E. vergleichsweise geringen Konfliktträchtigkeit (mittlere<br />

negative Umweltauswirkungen gem. SUP) aus regionalplanerischer<br />

Sicht geeignet für einen Neuaufschluss. Zum Siedlungsbereich<br />

Waldhausen wird ein ausreichender Abstand von ca. 300m<br />

eingehalten.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollte es <strong>zu</strong>r<br />

Beantragung des Gebiets kommen, müssten im Rahmen des<br />

nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsverfahrens die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie die Abbaubedingungen festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Dabei wären auch die Belange der Forstwirtschaft hinsichtlich der<br />

erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen und einer späteren<br />

Wiederherstellung der forstwirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng besonders <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen.<br />

2856 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

NOK-VRG06 Elztal-Dallau,<br />

Steinbruch<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist die<br />

Ausweisung der Fläche Elztal, Dallau (NOK-VRG06) als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau möglich. Als sonstige<br />

naturschutzfachliche Beurteilung wird angemerkt, dass für das<br />

angrenzende FFH-Gebiet Bauland Mosbach die Endfassung eines<br />

Managementplans vorliegt, der bei Genehmigungsverfahren und in<br />

der FFH-Verträglichkeitsprüfung <strong>zu</strong> berücksichtigen ist.<br />

folgen<br />

In der SUP Kap.6 FFH-Verträglichkeit wird bei der Bewertung des<br />

Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Elztal, Dallau (NOK-VRG06)<br />

auf <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Managementplan Be<strong>zu</strong>g genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1533 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2857 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1469<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

1796<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

NOK-VRG07 Elztal-Dallau, Trieb<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (Z) Elztal-Dallau-Trieb<br />

(NOK-VRG07) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Z)und durch einen Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g. Extensives Grünland, Streuobst und Hecken sollen<br />

erhalten, der Grün<strong>zu</strong>g vervollständigt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Elztal-Dallau, Trieb (NOK-VRG07) wird festgehalten.<br />

Durch das Vorranggebiet wird ein Kalksteinvorkommen gesichert,<br />

das sich aus regionalplanerischer Sicht für einen künftigen<br />

Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann. Das<br />

Vorranggebiet stellt eine Erweiterungsmöglichkeit des Steinbruchs<br />

Dallau dar und kann <strong>zu</strong>r Fortführung des dortigen Rohstoffabbaus<br />

herangezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau wird bereits von einem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g überlagert.<br />

2858 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

1797<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

NOK-VRG08<br />

Fahrenbach/Elztal, Muckental<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist die<br />

Ausweisung der Fläche Fahrenbach/Elztal, Muckental (NOK-VRG08)<br />

als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau möglich. Als sonstige<br />

naturschutzfachliche Beurteilung wird angemerkt, dass das am<br />

nordwestlichen Rand befindliche §32 Biotop aus dem<br />

Vorranggebiet ausgespart wer<strong>den</strong> sollte.<br />

folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Fahrenbach/Elztal,<br />

Muckental (NOK-VRG08) wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte an die im<br />

Rahmenbetriebsplan festgelegten Abbaugrenzen angepasst, womit<br />

eine Aussparung des §32 Biotops verbun<strong>den</strong> ist. Die ausgesparte<br />

Biotopfläche wird als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege festgelegt.<br />

2859 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

NOK-VRG09 Hardheim,<br />

Bretzingen<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist die<br />

Ausweisung der Fläche Hardheim, Bretzingen (NOK-VRG09) als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau möglich. Als sonstige<br />

naturschutzfachliche Beurteilung wird angemerkt, dass im Sü<strong>den</strong><br />

ein Naturschutzgebiet, ein FFH-Gebiet sowie<br />

Artenschutzprüfvorkommen sowie §32 Biotope angrenzen. Die<br />

Auswirkungen darauf müssen geprüft wer<strong>den</strong>, eine FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung ist nötig.<br />

nicht folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Hardheim, Bretzingen<br />

(NOK-VRG09) umfasst eine bereits genehmigte, in Betrieb<br />

befindliche Abbaustelle. Insofern ist in der SUP <strong>zu</strong>m Einheitlichen<br />

Regionalplan keine vertiefende Prüfung <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

schutzgutsbezogenen Auswirkungen der Gebietsfestlegung und<br />

keine FFH-Vorprüfung gem. Kap.6 der SUP (FFH-Verträglichkeit)<br />

erforderlich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1534 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2860 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

NOK-VRG11<br />

Haßmersheim/Hüffenhardt,<br />

Großer Wald<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng sind durch das<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Haßmersheim/Hüffenhardt<br />

(NOK-VRG11) hochwertige Bereiche für <strong>den</strong> Naturschutz betroffen,<br />

weshalb eine Flächenänderung notwendig ist. Es sind diverse<br />

WBK-Biotope (Felsen, Klingen, Quellbereiche, Fließgewässer)<br />

vorhan<strong>den</strong>. Es grenzt ein FFH-Gebiet an, so dass bei<br />

Genehmigungsverfahren eine FFH-Verträglichkeitsprüfung <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen ist. Sehr wahrscheinlich ist das Vorkommen von<br />

Fledermäusen, <strong>zu</strong>mindest handelt es sich um ein Jagdgebiet von<br />

Fledermausarten. Weiterhin ist das Vorkommen europäischer<br />

Vogelarten und Amphibien sehr wahrscheinlich.<br />

nicht folgen<br />

An der derzeitigen Abgren<strong>zu</strong>ng des Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Haßmersheim/Hüffenhardt, Großer Wald (NOK-<br />

VRG11) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst eine Zementrohstoff-Lagerstätte mit<br />

großräumiger Bedeutung und ist bereits im Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als Schutzbedürftiger Bereich für <strong>den</strong> Abbau<br />

oberflächennaher Rohstoffe (Z) festgelegt.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, sind<br />

die konkreten Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen. Erst auf dieser Ebene kann<br />

eine hinreichende Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange, eine<br />

Berücksichtigung der vorhan<strong>den</strong>en Biotopstrukturen und die<br />

Festlegung von geeigneten Vermeidungs-und<br />

Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.<br />

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird auch die Verträglichkeit<br />

mit dem angrenzen<strong>den</strong> FFH-Gebiet abschließend geprüft.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.<br />

2861 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

NOK-VRG12 Limbach,<br />

Heidersbach<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist die<br />

Ausweisung der Fläche Limbach, Heidersbach (NOK-VRG12) als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau möglich. Als sonstige<br />

naturschutzfachliche Beurteilung wird angemerkt, dass ein FFH-<br />

Gebiet angrenzt und bei Genehmigungsverfahren eine FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung <strong>zu</strong> berücksichtigen ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Limbach, Heidersbach (NOK-VRG12) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Konkrete<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen des Abbauvorhabens sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen wer<strong>den</strong> in dem nachgeordneten<br />

Genehmigungsverfahren geregelt. Auf dieser Ebene der<br />

Genehmigungsplanung ist auch die Verträglichkeit mit dem<br />

angrenzen<strong>den</strong> FFH-Gebiet abschließend <strong>zu</strong> prüfen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1535 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2862 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

NOK-VRG13 Obrigheim,<br />

Steinbruch<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist das<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Obrigheim, Steinbruch (NOK-<br />

VRG13) nicht möglich. Betroffen ist das FFH-Gebiet Neckartal und<br />

Wald Obrigheim. Es sind großflächig wertvolle Lebensraumtypen<br />

vorhan<strong>den</strong>. Es ist eine Vorrangfläche für <strong>den</strong> Naturschutz<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Obrigheim, Steinbruch (NOK-VRG13) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet beinhaltet die regionalplanerische Sicherung<br />

einer bereits konzessionierten, in Betrieb befindlichen Abbaustelle<br />

(Steinbruch Obrigheim). Noch nicht vollständig abgebaute bzw.<br />

noch nicht rekultivierte Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans grundsätzlich<br />

als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt.<br />

2863 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VBG10 St. Leon-Rot,<br />

Lußhardt<br />

Das geplante Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung bei St.<br />

Leon-Rot befindet sich unweit der Kiesgrube Kronau (RG 6717-2),<br />

welche bereits im Bereich der Region Mittlerer Oberrhein liegt. Im<br />

bisher gültigen Regionalplan Rhein-Neckar wur<strong>den</strong> direkt an die<br />

Kiesgewinnungsstelle Kronau angrenzend jeweils ein Vorranggebiet<br />

für <strong>den</strong> Rohstoffabbau und ein Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung dargestellt. Derzeit findet die Fortschreibung<br />

des Kapitels „Oberflächennahe Rohstoffe" für Kies und Sand des<br />

Regionalplans Mittlerer Oberrhein statt. Danach schließt sich an<br />

<strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Baggersee im Westen (Region Mittlerer<br />

Oberrhein) ein Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sowie ein<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung an. In westliche<br />

Richtung nimmt die nutzbare Kiesmächtigkeit deutlich <strong>zu</strong>. Um <strong>den</strong><br />

bestehen<strong>den</strong> Baggersee möglichst optimal hinsichtlich Größe und<br />

nutzbarer Mächtigkeit entwickeln <strong>zu</strong> können, sollte sich im<br />

Nordwesten (Metropolregion Rhein-Neckar) direkt ein<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau anschließen, welches<br />

unmittelbar an das geplante Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung der Metropolregion Rhein-Neckar sowie an das<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau und das Vorbehaltsgebiet für<br />

die Rohstoffsicherung der Region Mittlerer Oberrhein grenzt.<br />

nicht folgen<br />

Östlich des Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung St. Leon-<br />

Rot, Lußhardt (RNK-VBG10) befindet sich auf Gemarkung St. Leon-<br />

Rot ein bestehender Golfplatz, der Bestandsschutz hat. Eine<br />

Überlagerung dieses Golfplatzes mit einem Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau würde <strong>zu</strong> Zielkonflikten führen und ist demnach aus<br />

regionalplanerischer Sicht nicht weiter <strong>zu</strong> verfolgen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1536 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2864 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

3015<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VBG10 St. Leon-Rot,<br />

Lußhardt<br />

Hinsichtlich des Unternehmens Heidelberger Sand und Kies GmbH<br />

wird nachfolgender Antrag gestellt:<br />

Hinsichtlich des Standorts St. Leon-Rot/Kronau wird ebenfalls<br />

beantragt, das bisher im Gemeinsamen Regionalplan als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung enthaltene Gebiet in ein<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau um<strong>zu</strong>wandeln.<br />

Dies ist damit <strong>zu</strong> begrün<strong>den</strong>, dass die westlich an die Kollerinsel<br />

angrenzende Fläche, die derzeit als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau ausgewiesen ist, bereits vollständig abgebaut ist,<br />

sodass die wasserrechtliche Abnahme kurz bevor steht. Da auch<br />

hier langfristige Lieferverträge bestehen, besteht aktuell schon die<br />

Notwendigkeit der Kompensation in St. Leon-Rot/Kronau, sodass<br />

bereits während der nächsten 15 Jahre in die derzeit lediglich als<br />

Vorbehaltsgebiet ausgewiesene Fläche der Abbau verlagert wer<strong>den</strong><br />

muss. Daher der Antrag auf Ausweisung als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung der betreffen<strong>den</strong> Rohstofffläche südlich von<br />

St.Leon-Rot (RNK-VBG10) als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung wird festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der vorsorglichen, langfristigen<br />

Sicherung der Lagerstätte. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans ist nicht<br />

vorgesehen.<br />

Aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar besteht keine<br />

Notwendigkeit, die Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau,<br />

das kurz- bis mittelfristig in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> kann,<br />

fest<strong>zu</strong>legen. Das Unternehmen verfügt am Standort Kronau in der<br />

unmittelbar angrenzen<strong>den</strong> Nachbarregion noch über ausreichende<br />

Flächenkapazitäten, die im aktuellen Anhörungsentwurf der<br />

Teilfortschreibung Rohstoffe des Regionalverbands Mittlerer<br />

Oberrhein mit der Ausweisung von Vorranggebieten auch<br />

entsprechend regionalplanerisch gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

Die Erweiterung des Abbaustandorts Kronau über die<br />

Regionsgrenze hinweg in die Metropolregion Rhein-Neckar ist<br />

daher als langfristige Option <strong>zu</strong>r Standortsicherung an<strong>zu</strong>sehen, der<br />

von Seiten des Verbands Region Rhein-Neckar mit der Festlegung<br />

eines Vorbehaltsgebiets hinreichend Rechnung getragen wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1537 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2865 Privat<br />

entspr.<br />

3016<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VBG10 St. Leon-Rot,<br />

Lußhardt<br />

Adäquat <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Standorten Wörth und Neupotz verhalten sich die<br />

Standorte Otterstädter Altrhein (Bereich „Kollerinsel") und St. Leon-<br />

Rot/ Kronau. Obzwar die westlich an die Kollerinsel angrenzen<strong>den</strong><br />

Flächen als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgesetzt sind,<br />

ist die Gewinnungstätigkeit abgeschlossen und steht kurz vor der<br />

wasserrechtlichen Abnahme. Durch die Beendigung besteht<br />

rechtsrheinisch aktuell bereits die Notwendigkeit der Kompensation<br />

am Standort St. Leon-Rot/ Kronau.<br />

Am Standort St. Leon-Rot/ Kronau, mit erheblichen Mächtigkeiten<br />

im Kernbereich der Kiessenke St. Leon-Rot, herrschen<br />

nachweislich günstige Lagerstättenkonstellation vor.<br />

Im Hinblick auf eine nachhaltige Ressourcensicherung sollte das<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung deshalb als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung der betreffen<strong>den</strong> Rohstofffläche südlich von St.<br />

Leon-Rot (RNK-VBG10) als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung wird festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der vorsorglichen, langfristigen<br />

Sicherung der Lagerstätte. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans ist nicht<br />

vorgesehen.<br />

Aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar besteht keine<br />

Notwendigkeit, die Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau,<br />

das kurz- bis mittelfristig in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> kann,<br />

fest<strong>zu</strong>legen. Das Unternehmen verfügt am Standort Kronau in der<br />

unmittelbar angrenzen<strong>den</strong> Nachbarregion noch über ausreichende<br />

Flächenkapazitäten, die im aktuellen Anhörungsentwurf der<br />

Teilfortschreibung Rohstoffe des Regionalverbands Mittlerer<br />

Oberrhein mit der Ausweisung von Vorranggebieten auch<br />

entsprechend regionalplanerisch gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

Die Erweiterung des Abbaustandorts Kronau über die<br />

Regionsgrenze hinweg in die Metropolregion Rhein-Neckar ist<br />

daher als langfristige Option <strong>zu</strong>r Standortsicherung an<strong>zu</strong>sehen, der<br />

von Seiten des Verbands Region Rhein-Neckar mit der Festlegung<br />

eines Vorbehaltsgebiets hinreichend Rechnung getragen wird.<br />

2866 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

2080<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG01 Brühl, Kollerinsel<br />

Auf Grund des hohen Konfliktpotenzials ist nach vorläufiger<br />

naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ein Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau RNK-VRG01 - Brühl, Kollerinsel nur bei einer<br />

Flächenkonkretisierung möglich. Betroffen ist ein FFH- und<br />

Vogelschutzgebiet. Es ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

erforderlich, die Betroffenheit ist in Tabelle 5 des Umweltberichts<br />

nicht dargestellt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Brühl, Kollerinsel (RNK-<br />

VRG01) umfasst ein konzessioniertes Abbaugebiet. Da die<br />

Abbaustelle mittlerweile stillgelegt und das abbaubare Vorkommen<br />

erschöpft ist, wird das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ersetzt<br />

durch ein Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1538 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2867 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG01 Brühl, Kollerinsel<br />

Bzgl. der Kiesgewinnung Brühl-Kollerinsel (RG 6616-2) liegt nach<br />

Ansicht des LGRB eine nicht ausreichende Rohstoffsicherung vor.<br />

Da die Vorräte im Konzessionsgebiet der Kiesgewinnungsstelle,<br />

dem letzten Abbaubetrieb auf hochwertigen Rheinkies im ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teil der Metropolregion, zwischenzeitlich<br />

erschöpft sind, wird empfohlen, die Abgren<strong>zu</strong>ng des<br />

Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau entsprechend dem in der<br />

KMR 50 abgegrenzten Vorkommen ab<strong>zu</strong>ändern. Es sollte die sog.<br />

„Leberwurstinsel" und die Kollerinsel umfassen, um <strong>zu</strong>künftig die<br />

Möglichkeiten <strong>zu</strong>r Gewinnung von Rheinkies <strong>zu</strong> erhalten.<br />

nicht folgen<br />

Im Bereich der Kollerinsel wird keine <strong>zu</strong>sätzliche<br />

regionalplanerische Rohstoffsicherung vorgenommen.<br />

Einer Neuabgren<strong>zu</strong>ng/Erweiterung des Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Brühl, Kollerinsel (RNK-VRG01) stehen aktuelle<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsentwicklungen im Bereich der Kollerinsel entgegen, die<br />

maßgeblich mit öffentlichen Investitionen finanziert wor<strong>den</strong> sind.<br />

So hat bereits eine Neustrukturierung begonnen, u.a. mit dem Ziel<br />

ein regional bedeutsames Naherholungsgebiet mit vielfältigen<br />

Freizeitnut<strong>zu</strong>ngen (z.B. Pferdehof) <strong>zu</strong> etablieren. Gleichzeitig sollen<br />

schützenswerte Bereiche, wie z.B. Biotopstrukturen erhalten und<br />

aufgewertet wer<strong>den</strong>. Einem Kiesabbau auf der sog.<br />

Leberwurstinsel stehen ökologische Belange (u.a. FFH-Gebiet)<br />

entgegen.<br />

2868 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong><br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg e.V.<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG01 Brühl, Kollerinsel<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass im Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau RNK-VRG01 <strong>zu</strong>r Zeit nur noch Renaturierungs- und<br />

Rekultivierungsmaßnahmen erfolgen. Die entsprechen<strong>den</strong><br />

Mengen- bzw. Flächenausweisungen sollen vom Standort Sankt<br />

Leon-Rot (bisher RNK-VBG10)übernommen wer<strong>den</strong>. Hier soll ein<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Abbau oberflächennaher Rohstoffe<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>, da die bisher in RNK-VRG01 gewonnenen<br />

Mengen derzeit außerhalb der Region kompensiert wer<strong>den</strong><br />

müssen. Das Unternehmen ist bestrebt, die entsprechen<strong>den</strong><br />

Mengen möglichst zeitnah durch eine Erweiterung des Standortes<br />

Kronau über die Regionsgrenze hinweg wieder aus regionalen<br />

Rohstoffvorkommen <strong>zu</strong> bestreiten.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung der betreffen<strong>den</strong> Rohstofffläche südlich von St.<br />

Leon-Rot (RNK-VBG10) als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung wird festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der vorsorglichen, langfristigen<br />

Sicherung der Lagerstätte. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans ist nicht<br />

vorgesehen.<br />

Aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar besteht keine<br />

Notwendigkeit, die Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau,<br />

das kurz- bis mittelfristig in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> kann,<br />

fest<strong>zu</strong>legen. Das Unternehmen verfügt am Standort Kronau in der<br />

unmittelbar angrenzen<strong>den</strong> Nachbarregion noch über ausreichende<br />

Flächenkapazitäten, die im aktuellen Anhörungsentwurf der<br />

Teilfortschreibung Rohstoffe des Regionalverbands Mittlerer<br />

Oberrhein mit der Ausweisung von Vorranggebieten auch<br />

entsprechend regionalplanerisch gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

Die Erweiterung des Abbaustandorts Kronau über die<br />

Regionsgrenze hinweg in die Metropolregion Rhein-Neckar ist<br />

daher als langfristige Option <strong>zu</strong>r Standortsicherung an<strong>zu</strong>sehen, der<br />

von Seiten des Verbands Region Rhein-Neckar mit der Festlegung<br />

eines Vorbehaltsgebiets hinreichend Rechnung getragen wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1539 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2869 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG02 Dossenheim,<br />

Sporenberg<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist das<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Dossenheim, Sporenberg<br />

(RNK-VRG02) nur im Einklang mit dem Managementplan möglich.<br />

Hinsichtlich des FFH-Gebiets O<strong>den</strong>wald bei Schriesheim und des<br />

Vogelschutzgebiets Bergstraße Dossenheim-Schriesheim ist der<br />

Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) <strong>zu</strong> beachten. Es ist eine FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Insbesondere sind die<br />

europäischen Vogelarten vertieft <strong>zu</strong> untersuchen. Darüber hinaus<br />

sind Fledermäuse <strong>zu</strong> erwarten.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Dossenheim, Sporenberg (RNK-VRG02) wird festgehalten.<br />

Das Quarzporphyrvorkommen bei Dossenheim ist bereits im<br />

Regionalplan Unterer Neckar 1994 als Schutzbedürftiger Bereich für<br />

<strong>den</strong> Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Z) festgelegt. Es ist aus<br />

rohstoffgeologischer Sicht nach wie vor von großer Bedeutung für<br />

die langfristige Versorgung der Metropolregion Rhein-Neckar mit<br />

hochwertigem Material für <strong>den</strong> Verkehrswegebau und als<br />

Beton<strong>zu</strong>schlag. Das Vorkommen umfasst bedeutende Vorräte mit<br />

günstigen Materialeigenschaften, die eine hohe wirtschaftliche<br />

Relevanz für die Region aufweisen und bei Inanspruchnahme <strong>zu</strong>r<br />

Gewährleistung der regionalen Rohstoffversorgung beitragen<br />

können.<br />

Auf <strong>den</strong> Abbaustandort Dossenheim wird in der Begründung des<br />

Plansatzes 2.4.2.1 explizit Be<strong>zu</strong>g genommen. Hier wird <strong>zu</strong>m<br />

Ausdruck gebracht, dass das Vorliegen eines raum- und<br />

umweltverträglichen Gewinnungskonzepts als Grundvorausset<strong>zu</strong>ng<br />

für die Inangriffnahme eines neuerlichen Abbauvorhabens<br />

an<strong>zu</strong>sehen ist. Dabei wären auch die genannten Belange der<br />

Schutzgüter ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollte ein<br />

Rohstoffabbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abgren<strong>zu</strong>ngen des Abbauvorhabens sowie die <strong>zu</strong> beachten<strong>den</strong><br />

Abbaubedingungen in einem nachgeordneten<br />

Genehmigungsverfahren <strong>zu</strong> regeln. Auf dieser Ebene der<br />

Genehmigungsplanung wären konkrete natur- und<br />

artenschutzrechtliche Belange ein<strong>zu</strong>beziehen und abschließend <strong>zu</strong><br />

prüfen, inwieweit der Abbau <strong>zu</strong> erheblichen Beeinträchtigungen der<br />

Schutz- und Erhaltungsziele der Natura- 2000 Gebiete führen kann.<br />

Hinsichtlich des FFH-Gebiets "O<strong>den</strong>wald bei Schriesheim" wer<strong>den</strong><br />

gem. Erklärung <strong>zu</strong>r FFH-Konsultation des Ministeriums für<br />

Ernährung und Ländlichen Raum (2004) bestimmte<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen genannt, bei deren Einhaltung die<br />

Naturschutzverwaltung von einer Verträglichkeit der mittel- und<br />

langfristigen Erweiterung des Abbaugebiets (Steinbruch<br />

Dossenheim) mit NATURA 2000 ausgeht.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1540 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2870 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG02 Dossenheim,<br />

Sporenberg<br />

Forstfachliche Einwände bestehen <strong>zu</strong>m VRG Rohstoffabbau<br />

Dossenheim, Sporenberg (RNK-VRG02)<br />

Der bereits verbindlich ausgewiesene Schutzbereich für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau soll weiterhin im Regionalplan ausgewiesen<br />

wer<strong>den</strong>. Die Waldfläche weist vielfache Schutz- /<br />

Erholungsfunktionen bzw. Besonderheiten auf:<br />

- geschützte Waldbiotope<br />

- VSG und FFH Gebiet<br />

- Bo<strong>den</strong>schutz-, Erholungs-, Klimaschutz- und<br />

Immissionsschutzwald<br />

- Landschaftsschutzgebiet<br />

- Naturpark<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Dossenheim, Sporenberg (RNK-VRG02) wird festgehalten.<br />

Das Quarzporphyrvorkommen bei Dossenheim ist bereits im<br />

Regionalplan Unterer Neckar 1994 als Schutzbedürftiger Bereich für<br />

<strong>den</strong> Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Z) festgelegt. Es ist aus<br />

rohstoffgeologischer Sicht nach wie vor von großer Bedeutung für<br />

die langfristige Versorgung der Metropolregion Rhein-Neckar mit<br />

hochwertigem Material für <strong>den</strong> Verkehrswegebau und als<br />

Beton<strong>zu</strong>schlag. Das Vorkommen umfasst bedeutende Vorräte mit<br />

günstigen Materialeigenschaften, die eine hohe wirtschaftliche<br />

Relevanz für die Region aufweisen.<br />

Auf <strong>den</strong> Abbaustandort Dossenheim wird in der Begründung des<br />

Plansatzes 2.4.2.1 explizit Be<strong>zu</strong>g genommen. Hier wird <strong>zu</strong>m<br />

Ausdruck gebracht, dass das Vorliegen eines raum- und<br />

umweltverträglichen Gewinnungskonzepts als Grundvorausset<strong>zu</strong>ng<br />

für die Inangriffnahme eines neuerlichen Abbauvorhabens<br />

an<strong>zu</strong>sehen ist. Dabei wären auch die genannten Belange der<br />

Schutzgüter ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Darüber hinaus ersetzt ein Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

keine Abbaugenehmigung. Erst auf dieser Ebene der<br />

Genehmigungsplanung können die konkreten Abbaubedingungen<br />

festgelegt und schutzgutbezogene Belange abschließend<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1541 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2871 Bürgermeisteramt Dossenheim 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG02 Dossenheim,<br />

Sporenberg<br />

Hinsichtlich des Abbaus und der Sicherung von<br />

Rohstoffvorkommen im ehem. Steinbruch Vatter beantragt die<br />

Gemeinde Dossenheim, dass diese Kennzeichnung aus dem<br />

Regionalplan herausgenommen wird.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Dossenheim, Sporenberg (RNK-VRG02) wird festgehalten.<br />

Das Quarzporphyrvorkommen bei Dossenheim ist bereits im<br />

Regionalplan Unterer Neckar 1994 als Schutzbedürftiger Bereich für<br />

<strong>den</strong> Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Z) festgelegt. Es ist aus<br />

rohstoffgeologischer Sicht nach wie vor von großer Bedeutung für<br />

die langfristige Versorgung der Metropolregion Rhein-Neckar mit<br />

hochwertigem Material für <strong>den</strong> Verkehrswegebau und als<br />

Beton<strong>zu</strong>schlag. Das Vorkommen umfasst bedeutende Vorräte mit<br />

günstigen Materialeigenschaften, die eine hohe wirtschaftliche<br />

Relevanz für die Region aufweisen.<br />

Auf <strong>den</strong> Abbaustandort Dossenheim wird in der Begründung des<br />

Plansatzes 2.4.2.1 explizit Be<strong>zu</strong>g genommen. Hier wird <strong>zu</strong>m<br />

Ausdruck gebracht, dass das Vorliegen eines raum- und<br />

umweltverträglichen Gewinnungskonzepts als Grundvorausset<strong>zu</strong>ng<br />

für die Inangriffnahme eines neuerlichen Abbauvorhabens<br />

an<strong>zu</strong>sehen ist.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Belange der Rohstoffsicherung<br />

auch weiterhin als vorrangig gegenüber anderen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngsansprüchen eingestuft und an dem Vorranggebiet<br />

für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1542 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2872 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG02 Dossenheim,<br />

Sporenberg<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind nicht nur genehmigte, sondern<br />

auch teilgenehmigte bzw. neue Vorrangflächen aufgenommen. Es<br />

fand keine Beurteilung genehmigter Standorte statt. Lediglich für<br />

<strong>den</strong> stillgelegten Standort Dossenheim-Sporenberg ist für die<br />

Inangriffnahme eines neuerlichen Abbauvorhabens die Vorlage<br />

eines raum- und umweltfreundlichen Gewinnungskonzepts<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng. Da der Sporenberg naturschutzfachlich ein<br />

außeror<strong>den</strong>tlich wertvolles Gebiet ist (FFH-Gebiet,<br />

Vogelschutzgebiet, besonderer Artenschutz, hohe Bedeutung für<br />

das Landschaftsbild), ist <strong>zu</strong> prüfen, ob dort tatsächlich wieder ein<br />

Vorranggebiet festgesetzt wer<strong>den</strong> sollte.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> genehmigte<br />

Abbaugebiete und Erweiterungsgebiete (Konzessionsflächen)<br />

grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt,<br />

sofern sie noch nicht vollständig abgebaut bzw. rekultiviert sind und<br />

dem Abbau keine anderen, aus raumordnerischer Sicht vorrangigen<br />

Belange entgegenstehen. Insofern ist der Festlegung einer<br />

genehmigten Abbaustelle als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

eine regionalplanerische Beurteilung vorausgegangen.<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Dossenheim, Sporenberg (RNK-VRG02) wird festgehalten. Das<br />

Quarzporphyrvorkommen bei Dossenheim ist bereits im<br />

Regionalplan Unterer Neckar 1994 als Schutzbedürftiger Bereich für<br />

<strong>den</strong> Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Z) festgelegt. Es ist aus<br />

rohstoffgeologischer Sicht nach wie vor von großer Bedeutung für<br />

die langfristige Versorgung der Metropolregion Rhein-Neckar mit<br />

hochwertigem Material für <strong>den</strong> Verkehrswegebau und als<br />

Beton<strong>zu</strong>schlag. Das Vorkommen umfasst bedeutende Vorräte mit<br />

günstigen Materialeigenschaften, die eine hohe wirtschaftliche<br />

Relevanz für die Region aufweisen. Vor diesem Hintergrund<br />

wer<strong>den</strong> die Belange der Rohstoffsicherung auch weiterhin als<br />

vorrangig gegenüber anderen Raumnut<strong>zu</strong>ngsansprüchen<br />

eingestuft.<br />

Darüber hinaus ersetzt ein Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

keine Abbaugenehmigung. Erst auf der Ebene der<br />

Genehmigungsplanung können die konkreten Abbaubedingungen<br />

festgelegt und schutzgutbezogene Belange abschließend<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1543 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2873 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG02 Dossenheim,<br />

Sporenberg<br />

Nach Kartendarstellung sind im Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Dossenheim, Sporenberg (RNK-VRG02) etwa 45 ha<br />

Wald betroffen (Gemeindewald Dossenheim, Distr. 3, Abt. 12,<br />

13,14, 16). Gegen dieses Vorranggebiet bestehen Be<strong>den</strong>ken, da<br />

zahlreiche Waldfunktionen betroffen sind (Erholungswald Stufe 2,<br />

Immissionsschutzwald, Klimaschutzwald, Naturpark,<br />

Landschaftsschutzgebiet, vier Waldbiotope, Vogelschutz- und FFH-<br />

Gebiet).<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Dossenheim, Sporenberg (RNK-VRG02) wird festgehalten.<br />

Das Quarzporphyrvorkommen bei Dossenheim ist bereits im<br />

Regionalplan Unterer Neckar 1994 als Schutzbedürftiger Bereich für<br />

<strong>den</strong> Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Z) festgelegt. Es ist aus<br />

rohstoffgeologischer Sicht nach wie vor von großer Bedeutung für<br />

die langfristige Versorgung der Metropolregion Rhein-Neckar mit<br />

hochwertigem Material für <strong>den</strong> Verkehrswegebau und als<br />

Beton<strong>zu</strong>schlag. Das Vorkommen umfasst bedeutende Vorräte mit<br />

günstigen Materialeigenschaften, die eine hohe wirtschaftliche<br />

Relevanz für die Region aufweisen.<br />

Auf <strong>den</strong> Abbaustandort Dossenheim wird in der Begründung des<br />

Plansatzes 2.4.2.1 explizit Be<strong>zu</strong>g genommen. Hier wird <strong>zu</strong>m<br />

Ausdruck gebracht, dass das Vorliegen eines raum- und<br />

umweltverträglichen Gewinnungskonzepts als Grundvorausset<strong>zu</strong>ng<br />

für die Inangriffnahme eines neuerlichen Abbauvorhabens<br />

an<strong>zu</strong>sehen ist. Dabei wären auch die genannten Wald- und<br />

Naturschutzbelange ein<strong>zu</strong>beziehen. Darüber hinaus ersetzt ein<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau keine Abbaugenehmigung.<br />

Erst auf dieser Ebene der Genehmigungsplanung können die<br />

konkreten Abbaubedingungen festgelegt und schutzgutbezogene<br />

Aspekte berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Belange der Rohstoffsicherung<br />

auch weiterhin als vorrangig gegenüber anderen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngsansprüchen eingestuft.<br />

2874 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG06 La<strong>den</strong>burg,<br />

Kiesgrube<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist im Bereich<br />

der Kiesgrube, La<strong>den</strong>burg ein Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

nur dann möglich, wenn die Flächen mit dem Vorkommen des<br />

Hamsters ausgegrenzt wer<strong>den</strong> (ASP Hamster im westl. Teil<br />

betroffen).<br />

folgen<br />

An der Ausweisung des Vorrangggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

La<strong>den</strong>burg, Kiesgrube (RNK-VRG06) wird grundsätzlich<br />

festgehalten. Das Gebiet ist größtenteils bereits im verbindlichen<br />

Regionalplan Unterer Neckar 1994 als "Schutzbedürftiger Bereich<br />

für <strong>den</strong> Abbau oberflächennaher Rohstoffe" (Plansatz 3.3.6.2)<br />

festgelegt und dient der Standortsicherung des bestehen<strong>den</strong><br />

Abbaubetriebes.<br />

Die kartierten Hamstervorkommen wer<strong>den</strong> soweit sie das<br />

Vorranggebiet betreffen, ausgespart.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1544 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2875 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2545<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG06 La<strong>den</strong>burg,<br />

Kiesgrube<br />

Auf Gemarkung La<strong>den</strong>burg soll die Ausweisung des<br />

Regionalplanentwurfs "Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" (Z)<br />

ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein "Vorranggebiet für die Landwirtschaft" (Z).<br />

Die Fläche soll für die Landwirtschaft freigehalten wer<strong>den</strong>,<br />

Zersiedlung bzw. Flächenverbrauch sollen gestoppt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

La<strong>den</strong>burg, Kiesgrube (RNK-VRG06) wird grundsätzlich<br />

festgehalten. Das Gebiet ist größtenteils bereits im verbindlichen<br />

Regionalplan Unterer Neckar 1994 als "Schutzbedürftiger Bereich<br />

für <strong>den</strong> Abbau oberflächennaher Rohstoffe" (Plansatz 3.3.6.2)<br />

festgelegt und dient der Standortsicherung des bestehen<strong>den</strong><br />

Abbaubetriebes.<br />

Die kartierten Flächen der Hamstervorkommen wer<strong>den</strong> soweit sie<br />

das Vorranggebiet betreffen, ausgespart.<br />

2876 Bürgermeisteramt Meckesheim 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG07 Lobbach,<br />

Lobenfeld<br />

Bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau ergibt sich für die K4178 eine <strong>zu</strong>nehmende<br />

Verkehrsbelastung, gegen die sich die Bevölkerung wehrt. Daher<br />

möchte die Gemeinde in Erfahrung bringen, wie viel Kubikmeter<br />

Rohstoffabbau an Ziegeleirohstoffen im Bereich Lobbach<br />

(Lobenfeld, RNKVRG07) geplant sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Zu <strong>den</strong> vorgesehenen Abbaumengen im Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Lobbach, Lobenfeld (RNK-VRG07) können von<br />

Seiten des Verbands Region Rhein-Neckar auf Grund fehlender<br />

Daten <strong>zu</strong>m genauen Umfang der noch nicht verritzten<br />

Rohstoffflächen innerhalb des Vorranggebiets keine näheren<br />

Angaben gemacht wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1545 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2877 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG08 Malsch, Tongrube<br />

Rettigheim<br />

Auf Grund des hohen Konfliktpotenzials wird für eine Streichung<br />

des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau RNK-VRG08 - Malsch,<br />

Tongrube Rettigheim plädiert. Seit 1989 ist das Naturschutzgebiet<br />

"Oberrödelbachtal" in Planung.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Malsch, Tongrube Rettigheim (RNK-VRG08) wird festgehalten.<br />

Durch das Vorranggebiet wird ein bedeutsames<br />

Ziegeleirohstoffvorkommen (Obtususton-Formation) gesichert, das<br />

sich aus regionalplanerischer Sicht für einen künftigen<br />

Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann. Das<br />

Vorranggebiet stellt derzeit die einzige Erweiterungsmöglichkeit der<br />

Tongrube Rettigheim dar und dient insofern <strong>zu</strong>m Erhalt des<br />

dortigen Rohstoffabbaustandorts.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Im Rahmen<br />

des derzeit laufen<strong>den</strong> bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens<br />

wer<strong>den</strong> die Abbaubedingungen festgelegt und dabei auch die<br />

naturschutzfachlichen Belange einbezogen.<br />

2878 Gemeinde Malsch 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG08 Malsch, Tongrube<br />

Rettigheim<br />

Die Gemeinde bekennt sich ausdrücklich da<strong>zu</strong>, dass die<br />

Erweiterung der Tongrube Rettigheim auf Gemarkung Malsch, wie<br />

sie der Regionalplanentwurf berücksichtigt, unbedingt erhalten<br />

bleiben muss. Da auch hier eine Wiederverfüllung der in Anspruch<br />

genommenen Flächen nach Maßgabe eines bergrechtlichen<br />

Zulassungsverfahrens erfolgen soll, ist bereits jetzt <strong>zu</strong>sätzlich eine<br />

Festset<strong>zu</strong>ng als Deponie notwendig.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Festlegung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Malsch, Tongrube Rettigheim (RNK-VRG08) wird festgehalten. Eine<br />

nachrichtliche Darstellung als Deponie wird nicht vorgenommen, da<br />

im Einheitlichen Regionalplan künftig nur noch in Betrieb<br />

befindliche Deponien dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

2879 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG08 Malsch, Tongrube<br />

Rettigheim<br />

Der Gemeindewald Malsch, Distrikt 2, Abteilung 1 „Brettwald" ist<br />

durch das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Malsch, Tongrube<br />

Rettigheim (RNK-VRG08) betroffen. Aus forstlicher Sicht bestehen<br />

keine grundsätzlichen Be<strong>den</strong>ken. Bei der Rekultivierung ist<br />

sicher<strong>zu</strong>stellen, dass auf Grund des geringen<br />

Bewaldungsprozentes im Bereich Malsch, Rauenberg und<br />

Wiesloch nach Abschluss von Abbau und Verfüllung die<br />

Rekultivierung wieder voll umfänglich mit einer naturnahen<br />

Waldbestockung versehen wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine standortbezogenen<br />

Rekultivierungsziele aufgeführt. Die Festlegung der<br />

Rekultivierungsmaßnahmen für <strong>den</strong> Abbaustandort Tongrube<br />

Rettigheim erfolgt im Rahmen des derzeit laufen<strong>den</strong><br />

bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren. Die Wiederherstellung<br />

eines naturnahen Waldbestandes ist hinsichtlich der derzeit auf<br />

dem Erweiterungsgebiet vorhan<strong>den</strong>en Waldfläche eine<br />

naheliegende Option für die Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1546 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2880 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1799<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG08 Malsch, Tongrube<br />

Rettigheim<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (Z), Tongrube Rettigheim<br />

RNK-VRG08 soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Z). Dadurch sollen wertvolle<br />

Feuchtwälder erhalten wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Malsch, Tongrube Rettigheim (RNK-VRG08) wird festgehalten.<br />

Durch das Vorranggebiet wird ein bedeutsames<br />

Ziegeleirohstoffvorkommen (Obtususton-Formation) gesichert, das<br />

sich aus regionalplanerischer Sicht für einen künftigen<br />

Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann. Das<br />

Vorranggebiet stellt derzeit die einzige Erweiterungsmöglichkeit der<br />

Tongrube Rettigheim dar und dient insofern <strong>zu</strong>m Erhalt des<br />

dortigen Rohstoffabbaustandorts.<br />

2881 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG10<br />

Neckarbischofsheim, Helmhof<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist die<br />

Ausweisung der Fläche Neckarbischofsheim, Helmhof (NOK-<br />

VRG10) als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau möglich. Als<br />

sonstige naturschutzfachliche Beurteilung wird angemerkt, dass<br />

WBK-Biotope auf seltene Arten <strong>zu</strong> prüfen sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neckarbischofsheim, Helmhof (NOK-VRG10) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet beinhaltet eine bestehende Abbaufläche<br />

(Steinbruch Neckarbischofsheim-Helmhof) sowie ein unverritztes,<br />

ebenfalls bereits konzessioniertes Erweiterungsgebiet. Noch nicht<br />

vollständig abgebaute bzw. noch nicht rekultivierte<br />

Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans grundsätzlich als Vorranggebiete für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt, sofern einer Ausweisung keine<br />

anderen, als vorrangig eingestuften Belange entgegenstehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1547 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2882 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG11 Nußloch,<br />

Dammstücker<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist die<br />

Ausweisung der Fläche Nußloch, Dammstücker (RNK-VRG11) als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau möglich. Als sonstige<br />

naturschutzfachliche Beurteilung wird angemerkt, dass auf das<br />

angrenzende NSG Dammstücker <strong>zu</strong> achten ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Nußloch, Dammstücker (RNK-VRG11) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Die<br />

konkreten Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen wer<strong>den</strong> auf<br />

der nachgeordneten Ebene der Genehmigungsplanung festgelegt.<br />

Dabei wer<strong>den</strong> auch konkrete naturschutzfachliche Belange, wie die<br />

Berücksichtigung des angrenzen<strong>den</strong> Naturschutzgebiets<br />

Dammstücker einbezogen.<br />

2883 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG12<br />

Nußloch/Wiesloch, Baiertal<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist die<br />

Ausweisung der Fläche Nußloch/Wiesloch, Baiertal (RNK-VRG12)<br />

als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau möglich. Als sonstige<br />

naturschutzfachliche Beurteilung wird angemerkt, dass §32-Biotope<br />

betroffen sind (Feldhecken, Feldgehölze), deren Wiederherstellung<br />

im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen möglich ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Nußloch/Wiesloch, Baiertal (RNK-VRG12) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst ausschließlich bereits konzessionierte<br />

Rohstoffflächen im Bereich des Steinbruchs Nußloch/Wiesloch-<br />

Baiertal, deren Inanspruchnahme <strong>zu</strong>r Versorgung des Zementwerks<br />

Leimen notwendig ist. Noch nicht vollständig abgebaute bzw. noch<br />

nicht rekultivierte Konzessionsflächen sowie genehmigte<br />

Erweiterungsgebiete wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans grundsätzlich als Vorranggebiete für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt, sofern einer Ausweisung keine<br />

anderen, als vorrangig eingestuften Belange entgegenstehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1548 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2884 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG12<br />

Nußloch/Wiesloch, Baiertal<br />

Im Bereich des Steinbruchs Nußloch-Wiesloch-Baiertal (RG 6618-2)<br />

sollte das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau nach Ansicht des<br />

LGRB nicht nur <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Abbau auf Zementrohstoffe und<br />

<strong>den</strong> kleinen Bereich im Maisbachtal, sondern vollständig das vom<br />

LGRB ausgewiesene Vorkommen für Zement- und<br />

Ziegeleirohstoffe südöstlich von Maisbach umfassen. Gerade die<br />

kapitalintensive Zementindustrie benötigt möglichst werksnah<br />

langfristig verfügbare große Rohstoffvorräte.<br />

nicht folgen<br />

Das Vorkommen südöstlich von Maisbach (KMR 50:L6718-12) ist<br />

gem. Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

(Abbaustelle Lehmgrube Wiesloch-Schatthausen), als<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Regionaler<br />

Biotopverbund gem. Landschaftsrahmenplanung) sowie als<br />

Vorranggebiet für die Landwirtschaft (hochwertige<br />

Bo<strong>den</strong>vorkommen) festgelegt. An diesen Ausweisungen wird<br />

festgehalten. Potenzielle, langfristige Erweiterungsmöglichkeiten<br />

für die Zementindustrie sind aus regionalplanerischer Sicht in<br />

geringer Entfernung südöstlich von Gauangelloch im Bereich des<br />

Vorkommens (KMR 50 L 6718-14) durch die Festlegung des<br />

Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung (RNK-VBG 04, Leimen,<br />

Lin<strong>den</strong>hof) vorgesehen. Das Gebiet wurde vom Industrieverband<br />

Steine Er<strong>den</strong> (ISTE) auf Grund seiner guten Vorausset<strong>zu</strong>ngen für<br />

die Weiterführung der Zementproduktion <strong>zu</strong>r Ausweisung als<br />

Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen (Meldung von Interessengebieten,<br />

ISTE 2009).<br />

2885 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG14 Rauenberg,<br />

Kleeberg<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist die<br />

Ausweisung der Fläche Rauenberg, Kleeberg (RNK-VRG14) als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau möglich. Als sonstige<br />

naturschutzfachliche Beurteilung wird angemerkt, dass §32-Biotope<br />

betroffen sind (Feldhecken, Feldgehölze), deren Wiederherstellung<br />

im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen möglich ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Rauenberg, Kleeberg (RNK-VRG14) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst ein bereits konzessioniertes,<br />

unverritztes Erweiterungsgebiet der Tongrube Rauenberg. Noch<br />

nicht vollständig abgebaute bzw. noch nicht rekultivierte<br />

Konzessionsflächen sowie genehmigte Erweiterungsgebiete<br />

wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans<br />

grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt,<br />

sofern einer Ausweisung keine anderen, als vorrangig eingestuften<br />

Belange entgegenstehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1549 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2886 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG15 Schwetzingen,<br />

Entenpfuhl<br />

Forstfachliche Einwände bestehen nach einer ersten<br />

überschlägigen Prüfung bei dem Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Schwetzingen, Entenpfuhl (RNK-VRG15)<br />

Die Fläche soll als Neuausweisung in <strong>den</strong> Regionalplan<br />

übernommen wer<strong>den</strong>. Die Waldfläche weist vielfache Schutz- /<br />

Erholungsfunktionen bzw. Besonderheiten aufweist (Bo<strong>den</strong>schutz-,<br />

Erholungs-, Klimaschutz-, Wasserschutz- und<br />

Immissionsschutzwald).<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Schwetzingen, Entenpfuhl (RNK-VRG15) wird festgehalten.<br />

Durch das Vorranggebiet wird ein gem. Rohstoffgeologischer<br />

Beurteilung des LGRB (2008) hochwertiges Rheinkiesvorkommen<br />

regionalplanerisch gesichert, das bei Inanspruchnahme einen<br />

wesentlichen Beitrag <strong>zu</strong>r Sicherung der regionalen Versorgung mit<br />

Kiesen und San<strong>den</strong> für <strong>den</strong> Verkehrswegebau, für Baustoffe und<br />

als Beton<strong>zu</strong>schlag leisten kann. Nach Stillegung des Kiesabbaus auf<br />

der Kollerinsel besteht auf ba<strong>den</strong>-württembergischer Seite der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar kein Abbaustandort für Rheinkiese<br />

mehr.<br />

In der Karte "Landschaft und Natur" des Regionalplans Unterer<br />

Neckar 1994 ist das Gebiet bereits als wertvoller Bereich für die<br />

Rohstoffsicherung (Kategorie 1) ausgewiesen. Im Materialienband<br />

<strong>zu</strong>m Regionalen Raumordnungsbericht der Region Unterer Neckar<br />

von 1984 wurde die Fläche als Rohstoffsicherungsgebiet<br />

vorgeschlagen.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wird die Fläche als Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau neu aufgenommen, da sich der Standort auf<br />

Grund der Bedeutung des Rohstoffvorkommens, der günstigen<br />

Verkehrserschließung sowie der zentralen Lage im Ballungsraum<br />

aus regionalplanerischer Sicht für einen Kiesabbau eignet.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollte es <strong>zu</strong>r<br />

Beantragung des Gebiets kommen, müssten im Rahmen des<br />

nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsverfahrens die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie die Abbaubedingungen festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Dabei wären auch die Belange der Forstwirtschaft eingehend <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1550 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2887 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

4236<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG15 Schwetzingen,<br />

Entenpfuhl<br />

Der Staatswald Distr.1, Abt. 8 und 9 (ca. 40 ha) wird erstmals als<br />

Kiesabbaufläche dargestellt (Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Schwetzingen, Entenpfuhl (RNK-VRG15). Es handelt sich um<br />

Erholungswald Stufe 2, teilweise Bo<strong>den</strong>schutzwald,<br />

Immissionsschutzwald und Klimaschutzwald. Die Beurteilung im<br />

Umweltbericht (S. 44), dass keine regional erheblichen<br />

Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Landschaft, Tiere,<br />

Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Bo<strong>den</strong> <strong>zu</strong> erwarten sind, ist<br />

bei einer Waldumwandlung im Verdichtungsraum in dieser<br />

Größenordnung nicht nach<strong>zu</strong>vollziehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Schwetzingen, Entenpfuhl (RNK-VRG15) wird festgehalten.<br />

Durch das Vorranggebiet wird ein gem. Rohstoffgeologischer<br />

Beurteilung des LGRB (2008) hochwertiges Rheinkiesvorkommen<br />

regionalplanerisch gesichert, das bei Inanspruchnahme einen<br />

wesentlichen Beitrag <strong>zu</strong>r Sicherung der regionalen Versorgung mit<br />

Kiesen und San<strong>den</strong> für <strong>den</strong> Verkehrswegebau, für Baustoffe und<br />

als Beton<strong>zu</strong>schlag leisten kann. Nach Stilllegung des Kiesabbaus<br />

auf der Kollerinsel besteht auf ba<strong>den</strong>-württembergischer Seite der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar kein Abbaustandort für Rheinkiese<br />

mehr.<br />

In der Karte "Landschaft und Natur" des Regionalplans Unterer<br />

Neckar 1994 ist das Gebiet als wertvoller Bereich für die<br />

Rohstoffsicherung (Kategorie 1) ausgewiesen. Im Materialienband<br />

<strong>zu</strong>m Regionalen Raumordnungsbericht der Region Unterer Neckar<br />

von 1984 wurde die Fläche als Rohstoffsicherungsgebiet<br />

vorgeschlagen.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wird die Fläche als Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau neu aufgenommen, da sich der Standort auf<br />

Grund der Bedeutung des Rohstoffvorkommens, der günstigen<br />

Verkehrserschließung, der vergleichsweise geringen<br />

Konfliktträchtigkeit mit anderen Raumnut<strong>zu</strong>ngen sowie der<br />

zentralen Lage im Ballungsraum aus regionalplanerischer Sicht für<br />

einen Kiesabbau eignet.<br />

In der SUP wird das Vorranggebiet hinsichtlich seiner<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter bewertet. In der<br />

Gesamteinschät<strong>zu</strong>ng, in der die Einzelauswirkungen auf die<br />

Schutzgüter <strong>zu</strong>sammengefasst sind, würde das Vorhaben gem.<br />

<strong>den</strong> <strong>zu</strong> Grunde gelegten Beurteilungskriterien <strong>zu</strong> mittleren<br />

negativen Umweltauswirkungen führen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1551 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2888 Stadt Schwetzingen 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG15 Schwetzingen,<br />

Entenpfuhl<br />

Es wird angeregt, das „Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" (RNK-<br />

VRG15 Entenpfuhl) <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen und als „Sonstige Waldfläche,<br />

Gehölz" aus<strong>zu</strong>weisen. Analog soll eine Änderung in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt erfolgen. Im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ist das Gebiet als Waldfläche ausgewiesen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Schwetzingen, Entenpfuhl (RNK-VRG15) wird festgehalten.<br />

Durch das Vorranggebiet wird ein gem. Rohstoffgeologischer<br />

Beurteilung des LGRB (2008) hochwertiges Rheinkiesvorkommen<br />

regionalplanerisch gesichert, das bei Inanspruchnahme einen<br />

wesentlichen Beitrag <strong>zu</strong>r Sicherung der regionalen Versorgung mit<br />

Kiesen und San<strong>den</strong> für <strong>den</strong> Verkehrswegebau, für Baustoffe und<br />

als Beton<strong>zu</strong>schlag leisten kann. Nach Stilllegung des Kiesabbaus<br />

auf der Kollerinsel besteht auf ba<strong>den</strong>-württembergischer Seite der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar kein Abbaustandort für Rheinkiese<br />

mehr.<br />

In der Karte "Landschaft und Natur" des Regionalplans Unterer<br />

Neckar 1994 ist das Gebiet bereits als wertvoller Bereich für die<br />

Rohstoffsicherung (Kategorie 1) ausgewiesen. Im Materialienband<br />

<strong>zu</strong>m Regionalen Raumordnungsbericht der Region Unterer Neckar<br />

von 1984 wurde die Fläche als Rohstoffsicherungsgebiet<br />

vorgeschlagen.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wird die Fläche als Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau neu aufgenommen, da sich der Standort auf<br />

Grund der Bedeutung des Rohstoffvorkommens, der günstigen<br />

Verkehrserschließung sowie der zentralen Lage im Ballungsraum<br />

aus regionalplanerischer Sicht für einen Kiesabbau eignet.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollte es <strong>zu</strong>r<br />

Beantragung des Gebiets kommen, müssten im Rahmen des<br />

nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsverfahrens die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie die Abbaubedingungen festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Dabei wären auch die Belange der Forstwirtschaft eingehend <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1552 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2889 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG16 Sinsheim,<br />

Hohenstein<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist das<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Sinsheim, Hohenstein (RNK-<br />

VRG16) nochmals <strong>zu</strong> prüfen. Das Artenschutzrecht ist besonders<br />

<strong>zu</strong> beachten. Es bestehen Brutvorkommen besonders bzw. streng<br />

geschützter Arten.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Sinsheim, Hohenstein (RNK-VRG16) wird festgehalten.<br />

Durch das Vorranggebiet wird neben dem bestehen<strong>den</strong> Steinbruch<br />

Sinsheim-Weiler eine gem. Rohstoffgeologischer Beurteilung des<br />

LGRB (2008) bedeutsame Rohstofflagerstätte (Schilfsandstein)<br />

regionalplanerisch gesichert, die bei Inanspruchnahme <strong>zu</strong>r<br />

Gewährleistung der Versorgung der Region mit Naturwerksteinen<br />

beitragen kann.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im<br />

Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen<br />

und dabei auch die konkreten naturschutzfachlichen und<br />

artenschutzrechtlichen Belange (Brutvorkommen geschützter<br />

Arten) ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.<br />

2890 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG18 Weinheim,<br />

Wachenberg<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist das<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Weinheim, Wachenberg<br />

(RNK-VRG18) nochmals <strong>zu</strong> prüfen. Das Artenschutzrecht ist<br />

besonders <strong>zu</strong> beachten. Zu beachten ist das Vogelschutzgebiet<br />

Wachenberg bei Weinheim. Beim FFH-Gebiet "Weschnitz" ist der<br />

laufende Managementplan <strong>zu</strong> beachten. Es bestehen<br />

Fledermausvorkommen sowie europäische Vogelarten.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets Weinheim, Wachenberg<br />

(RNK-VRG 18) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst ein in Betrieb befindliches Abbaugebiet<br />

(Steinbruch Weinheim). Noch nicht vollständig abgebaute bzw.<br />

noch nicht rekultivierte Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans grundsätzlich<br />

als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1553 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2891 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG18 Weinheim,<br />

Wachenberg<br />

Das in dem Gutachten vom LGRB für <strong>den</strong> Regionalverband Rhein-<br />

Neckar mit Datum vom 31.01.2008 dargestellte<br />

Rohstoffvorkommen bei Weinheim (Steinbruch Weinheim RG<br />

6418-1) ist deutlich größer als das auf der Karte der mineralischen<br />

Rohstoffe von Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Maßstab 1 : 50 000 (KMR 50),<br />

Blätter L 6516 Mannheim, L 6518 Heidelberg-Nord und L 6716<br />

Speyer ausgewiesene Vorkommen. Das Vorkommen, auf der Mitte<br />

2012 erschienen KMR 50, wurde kleiner abgegrenzt, da die Vorräte<br />

in einem der letzten verbliebenen Abbaubetriebe auf<br />

Massenrohstoffe zwischenzeitlich deutlich abgenommen haben.<br />

Vorräte an Quarzporphyr befin<strong>den</strong> sich nur noch im Südosten des<br />

bestehen<strong>den</strong> Steinbruchs sowie im Gipfelbereich des<br />

Wachenbergs.<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sollte nach Ansicht des<br />

LGRB daher das in der o. g. KMR 50 abgegrenzte Vorkommen<br />

umfassen, welches sich direkt an das vom Regionalverband<br />

dargestellte Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung im<br />

angrenzen<strong>den</strong> hessischen O<strong>den</strong>wald anschließt. Das<br />

Quarzporphyrvorkommen am Wachenberg stellt ein<br />

länderübergreifendes Vorkommen dar.<br />

nicht folgen<br />

Am Abbaustandort Weinheim wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte auf<br />

ba<strong>den</strong>-württembergischer Seite in Anlehnung an die kommunale<br />

Bauleitplanung das konzessionierte Abbaugebiet als Vorranggebiet<br />

für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt.<br />

Das vom LGRB abgegrenzte, nicht als Vorranggebiet festgelegte<br />

Vorkommen im Südosten des Steinbruchs ist nicht als<br />

Rohstoffsicherungsgebiet, sondern als Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege festgelegt. Diese Festlegung<br />

begründet sich aus der Lage des Gebiets innerhalb des Regionalen<br />

Biotopverbunds gem. Landschaftsrahmenplanung (Bedeutsamer<br />

Raum für <strong>den</strong> Biotopverbund trockener Waldlebensräume). Der<br />

Festlegung eines Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in diesem<br />

Bereich stehen <strong>zu</strong>dem Belange entgegen, wie die südlich des<br />

Steinbruchs befindlichen geschützten Waldbiotope, die Lage des<br />

Vorkommens in einem Landschaftsschutzgebiet sowie die<br />

kommunale Bauleitplanung entgegen.<br />

2892 Gemeinde Birkenau 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG18 Weinheim,<br />

Wachenberg<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau RNK-VRG 18 „Weinheim<br />

Wachenberg" soll nach Erreichen der genehmigten Abbaugrenzen<br />

gelöscht wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Weinheim, Wachenberg (RNK-VRG18) wird festgehalten.<br />

Bei dem Gebiet handelt es sich um eine in Betrieb befindliche<br />

Abbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie nicht bereits vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1554 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2893 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1800<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

3018<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG18 Weinheim,<br />

Wachenberg<br />

Im Bereich des Porphyrwerks Weinheim sollen die Ausweisungen<br />

des Regionalplanentwurfs "Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau"<br />

(Z) und "Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" (G) ersetzt<br />

wer<strong>den</strong> durch ein "Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" (Z). Wegen negativer Umweltauswirkungen soll<br />

es hier einen Abbaustopp bzw. keine weitere Ausdehnung des<br />

Abbaus mehr geben.<br />

nicht folgen<br />

An <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Ausweisungen der<br />

Rohstoffsicherungsgebiete wird festgehalten.<br />

Bei dem Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Weinheim,<br />

Wachenberg (RNK-VRG18) handelt es sich um eine in Betrieb<br />

befindliche Abbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen<br />

wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie nicht bereits vollständig<br />

abgebaut oder rekultviert sind. Das Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung Birkenau, Wachenburg (KB-VBG12) entspricht<br />

dem Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten des<br />

verbindlichen Regionalplans Südhessen 2010.<br />

2894 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG18 Weinheim,<br />

Wachenberg<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau RNK-VRG 18 „Weinheim<br />

Wachenberg" ist <strong>zu</strong> streichen. Das Gebiet hat ein sehr hohes<br />

ökologisches Potenzial und sollte bald in eine Renaturierung<br />

eingebettet wer<strong>den</strong>. Der Steinbruch ist ein wichtiges Habitat für<br />

Fledermäuse und Uhus. Eine weitere Ausweisung <strong>zu</strong>m<br />

Rohstoffabbau könnte die Effektivität der Naturschutzbemühungen<br />

gefähr<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Weinheim, Wachenberg (RNK-VRG18) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst eine in Betrieb befindliche<br />

Gewinnungsstelle (Konzessionsfläche). Noch nicht vollständig<br />

abgebaute bzw. noch nicht rekultivierte Konzessionsflächen<br />

wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1555 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2895 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG19 Wiesloch,<br />

Steinbruch<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist das<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Wiesloch, Steinbruch (RNK-<br />

VRG19) nochmals <strong>zu</strong> prüfen. Das Artenschutzrecht ist besonders<br />

<strong>zu</strong> beachten. Es sind §32 Biotope betroffen (Feldhecken,<br />

Feldgehölze), deren Wiederherstellung möglich ist. Es bestehen<br />

Brutvorkommen besonders bzw. streng geschützter Arten.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Wiesloch, Steinbruch (RNK-VRG19) wird festgehalten.<br />

Durch das Vorranggebiet wird eine hochwertige Lagerstätte des<br />

Unteren und Mittleren Muschelkalks gesichert, deren<br />

Inanspruchnahme <strong>zu</strong>m langfristigen Erhalt des Steinbruchs<br />

Wiesloch (Abbau von hydraulischem Kalk) beitragen kann.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im<br />

Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen<br />

und dabei auch die konkreten naturschutzfachlichen und<br />

artenschutzrechtlichen Belange (Brutvorkommen geschützter<br />

Arten) ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.<br />

2896 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG20 Wiesloch,<br />

Dämmel<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist das<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Wiesloch, Dämmel (RNK-<br />

VRG20) teilweise möglich. Das WBK-Biotop (Feucht-/Auwald) ist<br />

aus<strong>zu</strong>sparen.<br />

folgen<br />

Das Biotop der Waldbiotopkartierung (WBK-Biotop) liegt am<br />

westlichen Rand des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Wiesloch, Dämmel (RNK-VRG20) unmittelbar an der B3. Auf Grund<br />

dieser "Randlage" kann es in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aus dem<br />

Vorranggebiet ausgespart und als Sonstige Fläche dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1556 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2897 Doppelzentrum Wiesloch-Walldorf 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

1470<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG20 Wiesloch,<br />

Dämmel<br />

Es wird gefordert, <strong>den</strong> gekennzeichneten Bereich der ehemaligen<br />

Tongrube Dämmel restriktionsfrei <strong>zu</strong> stellen, d.h. <strong>den</strong> Grün<strong>zu</strong>g und<br />

das Vorranggebiet für Rohstoffabbau <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Der<br />

Rohstoffabbau ist hier bereits abgeschlossen und Möglichkeiten für<br />

Nachfolgenut<strong>zu</strong>ngen sollten offen gehalten wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs sowie des<br />

Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Wiesloch, Dämmel (RNK-<br />

VRG20) wird festgehalten.<br />

In dem betreffen<strong>den</strong> Bereich umfasst das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau die Tongrube Wiesloch (Dämmel). Die Tongrube, in<br />

der der Abbau ruht, ist in der Rohstoffgeologischen Beurteilung des<br />

LGRB sowie in der KMR 50 Heidelberg-Süd weiterhin als<br />

bestehendes Abbaugebiet (Konzessionsfläche) innerhalb eines<br />

Tonvorkommens dargestellt.<br />

Konzessionsflächen wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt,<br />

sofern sie nicht bereits vollständig abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g, der neben der Tongrube auch die östlich<br />

angrenzende, bereits vollständig abgebaute, als sonstige Fläche<br />

dargestellte Rohstofffläche umfasst, dient der Vermeidung von<br />

regionalplanerisch unerwünschten gewerblichen<br />

Nachfolgenut<strong>zu</strong>ngen.<br />

2898 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1801<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG20 Wiesloch,<br />

Dämmel<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (Z), Wiesloch, Dämmel<br />

RNK-VRG20 soll reduziert bzw. ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z). Es<br />

besteht mangelnder Bedarf für Rohstoffabbau, stattdessen besteht<br />

Bedarf als Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

wegen ggf. nötigen Ausgleichsmaßnahmen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Wiesloch, Dämmel (RNK-VRG20) wird festgehalten.<br />

Durch das Vorranggebiet wird ein Ziegeleirohstoffvorkommen<br />

gesichert, das sich aus regionalplanerischer Sicht für einen<br />

künftigen Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurzbis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.<br />

Das Vorranggebiet umfasst neben der bestehen<strong>den</strong> Tongrube<br />

Wiesloch potenzielle Erweiterungsflächen, die <strong>zu</strong>r Erhaltung des<br />

Abbaustandorts herangezogen wer<strong>den</strong> können.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1557 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2899 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RNK-VRG21 Wiesloch,<br />

Schatthausen<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng soll das<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Wiesloch, Schatthausen<br />

(RNK-VRG21) nochmals geprüft wer<strong>den</strong>. Dabei soll das<br />

Artenschutzrecht besonders beachtet wer<strong>den</strong>. Es bestehen<br />

Brutvorkommen besonders bzw. streng geschützter Arten.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Wiesloch, Schatthausen (RNK-VRG21) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst eine in Betrieb befindliche Abbaustelle<br />

(Lehmgrube Wiesloch Schatthausen). Noch nicht vollständig<br />

abgebaute bzw. noch nicht rekultivierte Konzessionsflächen<br />

wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans<br />

grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt.<br />

2900 Gemeinde Bobenheim-Roxheim 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG01 Bobenheim-<br />

Roxheim, Bonnau<br />

Die im Planfeststellungsverfahren befindliche Kiesabbaufläche<br />

östlich der B 9 in der Gewanne Bonnau sollte nach erfolgter<br />

Auskiesung als Wassergewinnungsbereich (für <strong>den</strong><br />

Beregnungsverband „Nördl. Vorderpfalz") dargestellt wer<strong>den</strong>. Diese<br />

Fläche sollte dann keine weiteren Vorrangnut<strong>zu</strong>ngen aufzeigen.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Bobenheim-Roxheim, Bonnau (RP-VRG01) wird festgehalten.<br />

Festlegungen, die die Nachfolgenut<strong>zu</strong>ngen berücksichtigen,<br />

können erst nach Abschluss der Rohstoffgewinnung im Rahmen<br />

künftiger Regionalplanfortschreibungen erfolgen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1558 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2901 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

1803<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG01 Bobenheim-<br />

Roxheim, Bonnau<br />

Es wird gefordert, dass die Rohstoffgewinnung Bonnau-See im<br />

Osten auf gesamter Länge reduziert wird, da ein breiter<br />

Landflächenpuffer <strong>zu</strong>m extrem schmalen NSG „Sporen" essentiell<br />

ist. Eine Überlagerung mit „Vorrang Naturschutz" ist erforderlich, da<br />

es sich um einen Ergän<strong>zu</strong>ngslebensraum <strong>zu</strong>m NSG handelt.<br />

Zwingend ist der Ausschluss von Naherholung.<br />

nicht folgen<br />

An der Abgren<strong>zu</strong>ng des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Bobenheim-Roxheim, Bonnau (RP-VRG01) wird festgehalten.<br />

Die geforderte Reduzierung des Vorranggebiets um einen<br />

Landflächenpuffer <strong>zu</strong>m NSG Sporen ist nicht erforderlich, da die<br />

Konkretisierung der Rohstoffgewinnung mit Festlegung der<br />

konkreten Abbaugrenzen und der erforderlichen Abstandsflächen<br />

im Rahmen des laufen<strong>den</strong> Planfeststellungsverfahrens erfolgt.<br />

Eine Überlagerung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau mit<br />

einem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege würde<br />

<strong>zu</strong> Zielkonflikten führen und kann daher nicht vorgenommen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Die Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng ist ebenfalls Gegenstand des<br />

Planfeststellungsverfahrens und kann auf Ebene der<br />

Regionalplanung nicht abschließend festgelegt wer<strong>den</strong>. Die bei der<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng aus regionalplanerischer Sicht <strong>zu</strong> beachten<strong>den</strong><br />

grundsätzlichen Zielvorstellungen sind im Plansatz 2.4.1.2,G<br />

aufgeführt. Dabei wird <strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht, dass in der<br />

ökologisch empfindlichen Rheinniederung <strong>zu</strong>sätzliche Bereiche für<br />

die wassergebun<strong>den</strong>e Erholung <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong> sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1559 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2902 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1856<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG01 Bobenheim-<br />

Roxheim, Bonnau<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Bobenheim-Roxheim,<br />

Bonnau (RP-VRG01) soll aus der Planung genommen und durch ein<br />

Vorbehaltsgebiet Naturschutz ersetzt wer<strong>den</strong>, auf Grund negativer<br />

Auswirkungen auf das EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiet und <strong>den</strong><br />

grundwassergefährdeten Bereich.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Bobenheim-Roxau, Bonnau (RP-VRG01) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt. In der<br />

Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB ist das Gebiet weiterhin als<br />

voraussichtlich bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Mit dem Vorranggebiet wird ein Sand- und Kiesvorkommen<br />

gesichert, das sich aus regionalplanerischer Sicht für einen<br />

Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.<br />

Die Festlegung des Vorranggebietes ersetzt keine<br />

Abbaugenehmigung. Die konkreten Abbaubedingungen wer<strong>den</strong> im<br />

Rahmen des laufen<strong>den</strong> Planfeststellungsverfahrens festgelegt und<br />

dabei auch konkrete naturschutzfachliche Belange und<br />

Erfordernisse einbezogen sowie die Natura 2000-Verträglichkeit<br />

abschließend geprüft.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1560 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2903 Beregnungsverband Vorderpfalz 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

2316<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG01 Bobenheim-<br />

Roxheim, Bonnau<br />

Um <strong>den</strong> Beregnungsbedarf <strong>zu</strong> sichern und die verfügbaren<br />

Grundwasservorkommen der öffentlichen Trinkwasserversorgung<br />

vor<strong>zu</strong>behalten wur<strong>den</strong> in der Vergangenheit (seit 1970) rd. 13.500<br />

ha landwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen Speyer und<br />

Worms mit einem stationären Rohleitungsnetz für<br />

Beregnungszwecke erschlossen (siehe Plan Nr. 1105-1,<br />

Übersichtskarte M. 1:50.000). Die Wasserversorgung erfolgt<br />

hierbei über eine Entnahmestelle am Otterstadter Altrhein<br />

(Hauptpumpwerk). Für die anschließende Wasserverteilung wurde<br />

eine zentrale Hauptleitung von Süd nach Nord durch die<br />

Beregnungsgebiete errichtet.<br />

Für spätere Erweiterungsgebiete (nördlich der BAB A6) und <strong>zu</strong>r<br />

Erhöhung der Versorgungssicherheit der bereits erschlossenen<br />

Beregnungsgebiete ist langfristig ein zweiter Entnahmestandort bei<br />

Bobenheim-Roxheim angedacht. Allerdings ist die Realisierung<br />

dieser zweiten Entnahmestelle abhängig vom Abbau der dortigen<br />

Kies- und Sandvorkommen (RP-VRG01), weil der entstehende<br />

Baggersee die Funktion eines Ausgleichsbehälter übernehmen<br />

muss, um die Wasserspiegelschwankungen in <strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong><br />

ökologisch sensiblen Flächen auf ein Minimum <strong>zu</strong> beschränken.<br />

Hier<strong>zu</strong> wur<strong>den</strong> seit 2000 zahlreiche Studien erstellt. Aufgrund der<br />

großen Bedeutung dieser zweiten Entnahmestelle wurde sie im<br />

Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 erstmalig<br />

aufgenommen und muss auch weiterhin berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wurde teilweise gefolgt.<br />

Im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 ist die<br />

angesprochene potentielle Wasserentnahmestelle für die Zwecke<br />

der landwirtschaftlichen Beregnung in einer Beikarte dargestellt,<br />

die nicht Teil der Genehmigung des Plans ist.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wird in der Begründung<br />

<strong>zu</strong>m Plansatz 2.3.1.2 (Vorranggebiete für die Landwirtschaft) die<br />

große Bedeutung der Feldberegnung unterstrichen. Plansatz<br />

3.3.1.5 verweist auf die grundsätzliche Nut<strong>zu</strong>ng von<br />

Oberflächenwasser für die Feldberegnung. Es gilt, neben dem<br />

Pumpwerk am Otterstadter Altrhein, bei Bedarf weitere<br />

Entnahmestandorte <strong>zu</strong> prüfen. Das sollte im Rahmen eines<br />

Beregnungswassermanagements auf regionaler Ebene geschehen.<br />

Die Regionalplanung kann dabei unterstützend tätig sein. Für<br />

Bobenheim-Roxheim bleiben die Darstellungen <strong>zu</strong>r<br />

Rohstoffsicherung im Bereich Bonnau im Regionalplan Rhein-<br />

Neckar enthalten, die eine Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Schaffung einer<br />

Wasserentnahmestelle wären.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1561 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2904 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG03 Bobenheim-<br />

Roxheim, Heiligensand<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau RP-VRG03 (Heiligensand<br />

Bobenheim-Roxheim) grenzt an das FFH-Gebiet Rheinniederung<br />

Ludwigshafen-Worms (6416-301) und das Vogelschutzgebiet<br />

Bobenheimer und Roxheimer Altrhein mit Silbersee (6416- 401).<br />

Der Kiesrücken Heiligensand liegt südlich des Bobenheimer<br />

Altrheins. Durch eine Auskiesung sinkt möglicherweise der<br />

Wasserspiegel im Bobenheimer Altrhein nördlich angrenzend, dem<br />

aktuell einzigen Vorkommen der Sumpfschildkröte und wichtigen<br />

Röhrichtbrütergebieten, insbesondere für Blaukehlchen und<br />

Wasserralle. Das Vorranggebiet sollte sich auf eine kleinräumige<br />

Erweiterung der schon bestehen<strong>den</strong> Kiesseen im Heiligensand<br />

beschränken.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Bobenheim-Roxheim, Heiligensand (RP-VRG04) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgesetzt und<br />

umfasst in Teilen eine genehmigte Abbaustelle. In der Fachplanung<br />

Rohstoffe (2010) des LGB ist das Gebiet als voraussichtlich<br />

bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Mit dem Vorranggebiet wird ein Sand- und Kiesvorkommen<br />

gesichert, das sich aus regionalplanerischer Sicht für einen<br />

Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen der bestehen<strong>den</strong> Kiesseen beantragt wer<strong>den</strong>,<br />

wären die Abbaugrenzen mit entsprechen<strong>den</strong> Abstandsflächen im<br />

Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Dabei sind auch <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen und die<br />

konkreten naturschutzfachlichen sowie artenschutzrechtlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen sowie eine abschließende Prüfung der<br />

Natura 2000- Verträglichkeit durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1562 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2905 Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG03 Bobenheim-<br />

Roxheim, Heiligensand<br />

Von einer möglichen Beeinträchtigung des Grundwasserspiegels<br />

durch <strong>den</strong> Abbau innerhalb des Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Bobenheim-Roxheim, Heiligensand (RP-VRG03)<br />

wären das einzige Vorkommen der Sumpfschildkröte in Rheinland-<br />

Pfalz und Röhrichtbrüter betroffen. Dies ist <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Bobenheim-Roxheim, Heiligensand (RP-VRG04) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgesetzt und<br />

umfasst in Teilen eine genehmigte Abbaustelle. In der Fachplanung<br />

Rohstoffe (2010) des LGB ist das Gebiet als voraussichtlich<br />

bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Mit dem Vorranggebiet wird ein Sand- und Kiesvorkommen<br />

gesichert, das sich aus regionalplanerischer Sicht nach wie vor für<br />

einen Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im<br />

Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen<br />

und dabei auch die konkreten naturschutzfachlichen sowie<br />

artenschutzrechtlichen Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1563 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2906 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

1804<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG03 Bobenheim-<br />

Roxheim, Heiligensand<br />

Hinsichtlich der Rohstoffgewinnung Heiligensand wird im Nor<strong>den</strong><br />

eine Reduzierung auf gesamter Länge gefordert, da<br />

Landflächenpuffer <strong>zu</strong>m schmalen NSG „Bobenheimer Altrhein"<br />

essentiell sind. Das Vorranggebiet soll mit einem „Vorrang<br />

Naturschutz" (Europäische Sumpfschildkröte) überlagert wer<strong>den</strong>, da<br />

es sich um einen Ergän<strong>zu</strong>ngslebensraum <strong>zu</strong>m NSG handelt.<br />

Zwingend ist der Ausschluss von Naherholung.<br />

nicht folgen<br />

An der Abgren<strong>zu</strong>ng des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Bobenheim-Roxheim, Heiligensand (RP-VRG03) wird festgehalten.<br />

Die geforderte Reduzierung des Vorranggebiets um einen<br />

Landflächenpuffer <strong>zu</strong>m NSG Bobenheimer Altrhein ist nicht<br />

erforderlich, da die Konkretisierung der Rohstoffgewinnung mit<br />

Festlegung der konkreten Abbaugrenzen und der erforderlichen<br />

Abstandsflächen auf der nachfolgen<strong>den</strong> Vorhabensebene erfolgt.<br />

Eine Überlagerung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau mit<br />

einem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege würde<br />

<strong>zu</strong> Zielkonflikte führen und kann daher nicht vorgenommen wer<strong>den</strong>,<br />

<strong>zu</strong>mal sich die Fläche außerhalb des regionalen Biotopverbunds<br />

befindet.<br />

Die Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng ist ebenfalls Gegenstand des<br />

Genehmigungsverfahrens und kann auf Ebene der Regionalplanung<br />

nicht abschließend festgelegt wer<strong>den</strong>. Die bei der Folgenut<strong>zu</strong>ng<br />

aus regionalplanerischer Sicht <strong>zu</strong> beachten<strong>den</strong> grundsätzlichen<br />

Zielvorstellungen sind im Plansatz 2.4.1.2,G aufgeführt. Dabei wird<br />

<strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht, dass in der ökologisch empfindlichen<br />

Rheinniederung <strong>zu</strong>sätzliche Bereiche für die wassergebun<strong>den</strong>e<br />

Erholung <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong> sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1564 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2907 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1857<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG03 Bobenheim-<br />

Roxheim, Heiligensand<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Bobenheim-Roxheim,<br />

Heiligensand (RP-VRG03) soll aus der Planung genommen und<br />

durch ein Vorbehaltsgebiet Naturschutz ersetzt wer<strong>den</strong>, auf Grund<br />

negativer Auswirkungen auf das EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiet<br />

und <strong>den</strong> grundwassergefährdeten Bereich.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Bobenheim-Roxheim, Heiligensand (RP-VRG04) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgesetzt und<br />

umfasst in Teilen eine genehmigte Abbaustelle. In der Fachplanung<br />

Rohstoffe (2010) des LGB ist das Gebiet als voraussichtlich<br />

bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Mit dem Vorranggebiet wird ein Sand- und Kiesvorkommen<br />

gesichert, das sich aus regionalplanerischer Sicht nach wie vor für<br />

einen Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im<br />

Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Dabei sind auch die konkreten naturschutzfachlichen sowie<br />

artenschutzrechtlichen Belange ein<strong>zu</strong>beziehen sowie die<br />

Verträglichkeit mit <strong>den</strong> Natura-2000 Gebieten abschließend <strong>zu</strong><br />

prüfen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1565 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2908 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG04 Lambsheim,<br />

Nachtweide<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Lambsheim,<br />

Nachtweide (RP-VRG04) soll aus der Planung genommen wer<strong>den</strong>,<br />

da es sich um eine feuchte Niederung handelt, die im<br />

Biotopverbund liegt.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Lambsheim, Nachtweide (RP-VRG04) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist <strong>zu</strong>m größten Teil bereits im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als Vorranggebiet für die<br />

Rohstoffsicherung festgesetzt. In der Fachplanung Rohstoffe<br />

(2010) des LGB ist das Gebiet als voraussichtlich bauwürdige<br />

Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten. Mit dem Vorranggebiet<br />

wird ein Sand- und Kiesvorkommen gesichert, das sich aus<br />

regionalplanerischer Sicht für einen Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r<br />

Gewährleistung der kurz- bis mittelfristigen Rohstoffversorgung der<br />

Region beitragen kann.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollte ein<br />

Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong><br />

beachtende Abbaubedingungen im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch die konkreten<br />

naturschutzfachlichen Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

2909 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1858<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG05<br />

Lambsheim/Heßheim,<br />

Talgewann<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Lambsheim/Heßheim,<br />

Talgewann (RP-VRG05) soll durch ein Vorbehaltsgebiet Naturschutz<br />

ersetzt wer<strong>den</strong> und es soll kein weiterer Abbau stattfin<strong>den</strong>. Das<br />

Gebiet ist problematisch wegen der vorhan<strong>den</strong>en Avifauna<br />

(Bienenfresser).<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Lambsheim/Heßheim, Talgewann (RP-VRG05) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgesetzt und<br />

umfasst u.a. bereits genehmigte Abbauflächen<br />

(Konzessionsflächen). Konzessionsflächen, die noch nicht<br />

vollständig abgebaut oder rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im Einheitlichen<br />

Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt.<br />

Die potenziellen Erweiterungsflächen wer<strong>den</strong> gem. Fachplanung<br />

Rohstoffe des LGB (2010) als Kat.1b Flächen <strong>zu</strong>r Ausweisung als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau vorgeschlagen.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die konkreten Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch die konkreten<br />

naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Belange<br />

ein<strong>zu</strong>beziehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1566 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2910 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

1805<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG06 Mechtersheim,<br />

Hinterer Sand<br />

Das „Vorranggebiet Rohstoffabbau" soll bezüglich der ehemaligen<br />

„Sandgrube Schön" gestrichen wer<strong>den</strong>. Sie ist Eigentum des<br />

Landkreises und dient ausschließlich dem Arten- und Biotopschutz.<br />

Eine Sandgewinnung scheidet dort somit endgültig aus. Als neue<br />

Kennzeichnung wird ein „Vorrang Naturschutz" gefordert. Gleiches<br />

gilt für <strong>den</strong> verbleiben<strong>den</strong> Teil des Vorrangebiets Rohstoffabbau,<br />

um eine Folgenut<strong>zu</strong>ng dieser Art regionalplanerisch <strong>zu</strong> sichern.<br />

teilweise folgen<br />

Aus dem Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Mechtersheim,<br />

Hinterer Sand (RP-VRG06) wer<strong>den</strong> die im Bereich der ehemaligen<br />

Sandgrube bereits für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz entwickelten<br />

Flächen ausgespart und als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege festgelegt.<br />

2911 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1806<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG06 Mechtersheim,<br />

Hinterer Sand<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Mechtersheim,<br />

Hinterer Sand (RP-VRG06) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein<br />

Vorranggebiet Naturschutz (Z), da bereits Maßnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung umgesetzt sind.<br />

teilweise folgen<br />

Aus dem Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Mechtersheim,<br />

Hinterer Sand (RP-VRG06) wer<strong>den</strong> die im Bereich der ehemaligen<br />

Sandgrube bereits für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz entwickelten<br />

Flächen ausgespart und als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1567 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2912 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2130<br />

3021<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG07 Mechtersheim,<br />

Müllgraben<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau RP-VRG07 (Mühlgraben<br />

Mechtersheim) liegt im Vogelschutzgebiet Berghäuser und<br />

Lingenfelder Altrhein mit Insel Flotzgrün (6716-402). Die<br />

betroffenen Gewässer sind von mittlerer bis hoher Bedeutung für<br />

überwinternde Tauchenten, die auf Muschelbänke angewiesen<br />

sind. Bei einer Tiefenbaggerung gehen diese Lebensräume sicher<br />

verloren, da die Enten nur bis 5m Tiefe tauchen können und dann<br />

die Muscheln nicht mehr erreichen können. Am Westrand des<br />

Sees befindet sich eine Schlute mit Kammmolchvorkommen. Das<br />

Vorranggebiet ist mit <strong>den</strong> Zielen des Naturschutzes nicht vereinbar.<br />

teilweise folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Mechtersheim,<br />

Mühlgraben (RP-VRG07) wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft. Die naturschutzfachlich besonders<br />

bedeutsame Wasserfläche am westlichen Rand wird aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung ausgespart und als<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt.<br />

Das Gebiet dient damit der langfristigen Sicherung eines Sand- und<br />

Kiesvorkommens. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums ist nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest,<br />

ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Dabei sind auch die<br />

konkreten naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1568 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2913 Landesamt für Umwelt,<br />

entspr.<br />

2131<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG07 Mechtersheim,<br />

Müllgraben<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau RP-VRG07 Mühlgraben,<br />

Mechtersheim sollte aus naturschutzfachlichen Grün<strong>den</strong> entfallen.<br />

Betroffen ist ein bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet für<br />

Tauchenten. Der Abbau führt <strong>zu</strong>m Verlust von Habitaten und<br />

Beeinträchtigung der Vogelarten und steht dem Erhaltungsziel<br />

„strukturreiche Auenlandschaft" entgegen.<br />

teilweise folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Mechtersheim,<br />

Mühlgraben (RP-VRG07) wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft. Die naturschutzfachlich besonders<br />

bedeutsame Wasserfläche am westlichen Rand wird aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung ausgespart und als<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt.<br />

Das Gebiet dient damit der langfristigen Sicherung eines Sand- und<br />

Kiesvorkommens. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums ist nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest,<br />

ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Dabei sind auch die<br />

konkreten naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1569 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2914 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

1859<br />

2132<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG07 Mechtersheim,<br />

Müllgraben<br />

Es wird gefordert, das "Vorranggebiet Rohstoffabbau Mühlgraben"<br />

<strong>zu</strong> streichen, da durch <strong>den</strong> Rohstoffabbau ein voraussichtlich nicht<br />

lösbarer artenschutzrechtlicher Konflikt entstehen würde. Dem<br />

Moorfroschvorkommen in unmittelbarer Nachbarschaft würde die<br />

abgrabungsbedingte Absenkung des Grundwasserstandes in<br />

Verbindung mit einer nicht verhinderbaren Nut<strong>zu</strong>ng des Gewässers<br />

als Badesee infolge des angrenzen<strong>den</strong> Naherholungsschwerpunkts<br />

entgegenstehen. Das Vorranggebiet soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein<br />

„Vorbehalt Naturschutz" in Kombination mit einem „Vorbehalt<br />

Wald".<br />

teilweise folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Mechtersheim,<br />

Mühlgraben (RP-VRG07) wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft. Die naturschutzfachlich besonders<br />

bedeutsame Wasserfläche am westlichen Rand wird aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung ausgespart und als<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt.<br />

Das Gebiet dient damit der langfristigen Sicherung eines Sand- und<br />

Kiesvorkommens. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums ist nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest,<br />

ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Dabei sind auch die<br />

konkreten naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1570 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2915 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1807<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2133<br />

3022<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG07 Mechtersheim,<br />

Müllgraben<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Mechtersheim,<br />

Mühlgraben (RP-VRG07) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein<br />

Vorranggebiet Naturschutz (Z), da negative Auswirkungen für FFHund<br />

Vogelschutzgebiet entstehen.<br />

teilweise folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Mechtersheim,<br />

Mühlgraben (RP-VRG07) wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft. Die naturschutzfachlich besonders<br />

bedeutsame Wasserfläche am westlichen Rand wird aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung ausgespart und als<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt.<br />

Das Gebiet dient damit der langfristigen Sicherung eines Sand- und<br />

Kiesvorkommens. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums ist nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest,<br />

ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Dabei sind auch die<br />

konkreten naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.<br />

2916 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG08 Otterstadt, Auriegel<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau im Bereich „Auriegel"<br />

des Otterstadter Altrheins ist <strong>zu</strong> streichen. Das Gelände ist bereits<br />

ausgekiest. Eine Wiederaufnahme der Sand- und Kiesgewinnung<br />

scheidet aufgrund der angrenzen<strong>den</strong> Naturschutzflächen aus.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Otterstadt, Auriegel (RP-VRG08) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst eine genehmigte Abbaustelle<br />

(Konzessionsfläche). Konzessionsflächen, die noch nicht vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im Einheitlichen<br />

Regionalplan grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1571 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2917 Verbandsgemeinde Waldsee 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG08 Otterstadt, Auriegel<br />

Die bereits jahrzehntelange Ausbeutung der für die Ortsgemeinde<br />

Otterstadt ausgewiesenen Rohstoffflächen hat deutliche Spuren in<br />

Natur und Landschaft hinterlassen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird seitens der Ortsgemeinde Otterstadt<br />

gefordert, bei der Fortschreibung des Regionalplanes auf die<br />

Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Otterstadt,<br />

Auriegel (RP-VRG08) <strong>zu</strong> verzichten und hier nach Auslaufen der<br />

Abbauverträge <strong>den</strong> Schwerpunkt künftig auf <strong>den</strong> Vorrang für Natur<br />

und Landschaft <strong>zu</strong> setzen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Otterstadt, Auriegel (RP-VRG08) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst eine genehmigte Kies- und<br />

Sandabbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen, die noch<br />

nicht vollständig abgebaut oder rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt.<br />

2918 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG08 Otterstadt, Auriegel<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Otterstadt, Auriegel<br />

(RP-VRG08) soll aus der Planung genommen wer<strong>den</strong>, da keine<br />

weitere Auskiesung mehr stattfin<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Otterstadt, Auriegel (RP-VRG08) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst eine genehmigte Abbaustelle<br />

(Konzessionsfläche). Konzessionsflächen, die noch nicht vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im Einheitlichen<br />

Regionalplan grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt.<br />

2919 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

1808<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG09 Otterstadt,<br />

Bannweide<br />

Der Rohstoffvorrat im an das NSG „Böllenwörth" angrenzen<strong>den</strong><br />

Baggersee „Bannweide" ist mit geringen Ausnahmen erschöpft.<br />

Die Reste sind bis 2018 <strong>zu</strong> entnehmen, womit der dortige Abbau<br />

endgültig <strong>zu</strong>m Abschluss kommt. Das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau soll durch ein Vorranggebiet Naturschutz und<br />

Landschaftspflege ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Otterstadt, Bannweide (RP-VRG09) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst eine genehmigte, in Betrieb befindliche<br />

Abbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen, die noch<br />

nicht vollständig abgebaut oder rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1572 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2920 Verbandsgemeinde Waldsee 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG09 Otterstadt,<br />

Bannweide<br />

Die bereits jahrzehntelange Ausbeutung der für die Ortsgemeinde<br />

Otterstadt ausgewiesenen Rohstoffflächen hat deutliche Spuren in<br />

Natur und Landschaft hinterlassen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird seitens der Ortsgemeinde Otterstadt<br />

wird gefordert, bei der Fortschreibung des Regionalplanes auf die<br />

Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Otterstadt,<br />

Bannweide (RP-VRG09) <strong>zu</strong> verzichten und hier nach Auslaufen der<br />

Abbauverträge <strong>den</strong> Schwerpunkt künftig auf <strong>den</strong> Vorrang für Natur<br />

und Landschaft <strong>zu</strong> setzen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Otterstadt, Bannweide (RP-VRG09) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst eine genehmigte, in Betrieb befindliche<br />

Abbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen, die noch<br />

nicht vollständig abgebaut oder rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt.<br />

2921 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG09 Otterstadt,<br />

Bannweide<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Otterstadt, Bannweide<br />

(RP-VRG09) soll aus der Planung genommen wer<strong>den</strong>, da keine<br />

weitere Auskiesung mehr stattfin<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Otterstadt, Bannweide (RP-VRG09) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst eine genehmigte, in Betrieb befindliche<br />

Abbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen, die noch<br />

nicht vollständig abgebaut oder rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1573 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2922 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

1809<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG10 Otterstadt,<br />

Kieseläcker<br />

Im Bereich der Sandgrube Heberger soll das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau mit einem Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege überlagert wer<strong>den</strong>, um eine diesbezügliche<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng sicher <strong>zu</strong> gewährleisten und die Verfüllung oder die<br />

Widmung <strong>zu</strong> Naherholungsaktivitäten aus<strong>zu</strong>schließen.<br />

nicht folgen<br />

Eine Überlagerung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Otterstadt, Kieseläcker (RP-VRG10) mit einem Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege wird nicht vorgenommen.<br />

Dem Rohstoffabbau wird an dieser Stelle Vorrang vor<br />

entgegenstehen<strong>den</strong> Raumnut<strong>zu</strong>ngen eingeräumt. Die<br />

Überlagerung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau mit einem<br />

Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege würde<br />

Zielkonflikte hervorrufen.<br />

Darüber hinaus wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan keine<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ngen des Rohstoffabbaus festgelegt. Der aus<br />

regionalplanerischer Sicht <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong><strong>den</strong> Errichtung von<br />

Siedlungs- bzw. Gewerbeflächen auf <strong>den</strong> ehemaligen<br />

Abbaustandorten wird durch die Überlagerung der Vorranggebiete<br />

für <strong>den</strong> Rohstoffabbau mit Regionalen Grünzügen<br />

entgegengewirkt.<br />

2923 Verbandsgemeinde Waldsee 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG10 Otterstadt,<br />

Kieseläcker<br />

Die bereits jahrzehntelange Ausbeutung der für die Ortsgemeinde<br />

Otterstadt ausgewiesenen Rohstoffflächen hat deutliche Spuren in<br />

Natur und Landschaft hinterlassen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird seitens der Ortsgemeinde Otterstadt<br />

wird gefordert, bei der Fortschreibung des Regionalplanes auf die<br />

Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Otterstadt,<br />

Kieseläcker (RP-VRG10) <strong>zu</strong> verzichten und hier nach Auslaufen der<br />

Abbauverträge <strong>den</strong> Schwerpunkt künftig auf <strong>den</strong> Vorrang für Natur<br />

und Landschaft <strong>zu</strong> setzen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Otterstadt, Kieseläcker (RP-VRG10) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst eine genehmigte Kies- und<br />

Sandabbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen, die noch<br />

nicht vollständig abgebaut oder rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1574 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2924 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1810<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG10 Otterstadt,<br />

Kieseläcker<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Otterstadt, Kieseläcker<br />

(RP-VRG10) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet<br />

Naturschutz (Z) (Gewässer bei Waldsee in Vernet<strong>zu</strong>ngsachse), da<br />

die Vernet<strong>zu</strong>ngsachse zwischen Pfälzer Wald und Rheinauen<br />

betroffen ist.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Otterstadt, Kieseläcker (RP-VRG10) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst eine genehmigte Kies- und<br />

Sandabbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen, die noch<br />

nicht vollständig abgebaut oder rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt.<br />

2925 Verbandsgemeinde Waldsee 2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG11 Otterstadt,<br />

Otterstädter Altrhein<br />

Die bereits jahrzehntelange Ausbeutung der für die Ortsgemeinde<br />

Otterstadt ausgewiesenen Rohstoffflächen hat deutliche Spuren in<br />

Natur und Landschaft hinterlassen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird seitens der Ortsgemeinde Otterstadt<br />

wird gefordert, bei der Fortschreibung des Regionalplanes auf die<br />

Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Otterstadt,<br />

Otterstädter Altrhein(RP-VRG11) <strong>zu</strong> verzichten und hier nach<br />

Auslaufen der Abbauverträge <strong>den</strong> Schwerpunkt künftig auf <strong>den</strong><br />

Vorrang für Natur und Landschaft <strong>zu</strong> setzen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Otterstadt, Otterstädter Altrhein (RP-VRG11) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst eine genehmigte Kies- und<br />

Sandabbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen, die noch<br />

nicht vollständig abgebaut oder rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1575 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2926 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

1812<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG13 Schifferstadt, Am<br />

Quodgraben<br />

Das „Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" im Bereich der<br />

Sandgrube Hauck in Schifferstadt soll mit einem „Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" überlagert wer<strong>den</strong>, um<br />

diesbezügliche Folgenut<strong>zu</strong>ng sicher <strong>zu</strong> gewährleisten und die<br />

Widmung <strong>zu</strong> Naherholungsaktivitäten aus<strong>zu</strong>schließen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Bei der Darstellung des Vorranggebietes für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

handelt es sich ein abschließend abgewogenes Ziel. Im<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> keine<br />

Überlagerungen von verschie<strong>den</strong>en monofunkionalen Vorrängen<br />

dargestellt, um so z.B. eine gewünschte zeitliche Nut<strong>zu</strong>ngsabfolge<br />

<strong>zu</strong> gewährleisten. Durch die Überlagerung der Sandgrube Hauck<br />

mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g als multifunktionales<br />

Freiraumsicherungsinstrument soll allerdings sichergestellt wer<strong>den</strong>,<br />

dass nach der Abbautätigkeit keine weiteren baulich geprägten<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ngen entstehen.<br />

2927 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG14 Waldsee, In der<br />

Schlicht<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Waldsee, In der<br />

Schlicht (RP-VRG14) soll aus der Planung genommen wer<strong>den</strong>, da<br />

keine weitere Auskiesung mehr stattfin<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Waldsee, In der Schlicht (RP-VRG14) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst eine genehmigte Abbaufläche sowie<br />

ein Erweiterungsgebiet, dessen Raumverträglichkeit im Rahmen<br />

eines Raumordnungsverfahrens bestätigt wor<strong>den</strong> ist. In der<br />

Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB ist das Gebiet als<br />

Gewinnungs- und Betriebsfläche (Kategorie 1a) sowie als<br />

voraussichtlich bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten.<br />

Mit dem Vorranggebiet wird ein Sand- und Kiesvorkommen<br />

gesichert, das sich aus regionalplanerischer Sicht für einen<br />

Rohstoffabbau eignet und <strong>zu</strong>r Gewährleistung der kurz- bis<br />

mittelfristigen Rohstoffversorgung der Region beitragen kann.<br />

2928 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG14 Waldsee, In der<br />

Schlicht<br />

Aufgrund der im Planentwurf gewählten Darstellungsform bzgl. der<br />

Vorrangflächen für Rohstoffabbau ist nicht klar ersichtlich, ob sich<br />

der nordöstlich von Waldsee ausgewiesene Bereich auf<br />

ausschließlich die bisher genehmigten Rohstoffabbaubereiche<br />

beschränkt. Dies ist im weiteren Verfahren klar- und<br />

sicher<strong>zu</strong>stellen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Waldsee, In der Schlicht<br />

(RP-VRG14) umfasst die genehmigten Abbauflächen sowie die<br />

raumordnerisch geprüften Erweiterungsflächen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1576 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2929 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

3024<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG15 Waldsee,<br />

Otterstädter Altrhein<br />

Das Vorranggebiet RP-VRG15 (Otterstädter Altrhein) liegt im FFH-<br />

Gebiet Rheinniederung Speyer - Ludwigshafen (6616-304) und im<br />

Vogelschutzgebiet Otterstädter Altrhein und Angelhofer Altrhein<br />

inklusive Binsfeld (6616-401). Die betroffenen Gewässer sind<br />

wichtig für überwinternde Tauchenten, die auf Muschelbänke<br />

angewiesen sind. Bei einer Tiefenbaggerung gehen diese<br />

Lebensräume sicher verloren, da die Enten nur bis 5m Tiefe<br />

tauchen können und dann die Muscheln nicht mehr erreichen<br />

können. Das Vorranggebiet ist mit <strong>den</strong> Zielen des Naturschutzes<br />

nicht vereinbar.<br />

teilweise folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Waldsee, Otterstädter<br />

Altrhein (RP-VRG15) wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft.<br />

Das Gebiet dient damit der langfristigen Sicherung eines Sand- und<br />

Kiesvorkommens. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums ist nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest,<br />

ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Dabei sind auch die<br />

konkreten naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.<br />

2930 Landesamt für Umwelt,<br />

Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

RP-VRG15 Waldsee,<br />

Otterstädter Altrhein<br />

Hinsichtlich des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau RP-VRG015<br />

Otterstädter Altrhein, Waldsee gilt das Gleiche wie unter RP-<br />

VRG07 Mühlgraben beschrieben.<br />

teilweise folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Waldsee, Otterstädter<br />

Altrhein (RP-VRG15) wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft.<br />

Das Gebiet dient damit der langfristigen Sicherung eines Sand- und<br />

Kiesvorkommens. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums ist nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest,<br />

ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Dabei sind auch die<br />

konkreten naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1577 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2931 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

SP-VRG01 Speyer, Deutschhof<br />

Im Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Speyer, Deutschhof (SP-<br />

VRG01) soll kein weiterer Abbau mehr stattfin<strong>den</strong>, da kaum noch<br />

Landschaftsfreiräume existieren.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Speyer, Deutschhof (SP-VRG01) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet umfasst eine bereits genehmigte Abbaufläche<br />

(Konzessionsfläche) und ist als solche bereits im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 nachrichtlich dargestellt.<br />

Konzessionsflächen, die noch nicht vollständig abgebaut oder<br />

rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt.<br />

2932 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

SP-VRG02 Speyer, Ludwigshof<br />

Im Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Speyer, Ludwigshof (SP-<br />

VRG02) soll kein weiterer Abbau mehr stattfin<strong>den</strong>, da kaum noch<br />

Landschaftsfreiräume existieren.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Speyer, Ludwigshof (SP-VRG02) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt und<br />

umfasst eine bereits genehmigte Abbaufläche (Konzessionsfläche).<br />

Konzessionsflächen, die noch nicht vollständig abgebaut oder<br />

rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1578 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2933 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

SP-VRG03 Speyer/Otterstadt,<br />

Angelhofer Altrhein<br />

Im Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Speyer/Otterstadt,<br />

Angelhofer Altrhein (SP-VRG03) soll kein weiterer Abbau mehr<br />

stattfin<strong>den</strong>, da kaum noch Landschaftsfreiräume existieren.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Speyer/Otterstadt, Angelhofer Altrhein (SP-VRG03) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Gebiet umfasst eine bereits genehmigte Abbaufläche<br />

(Konzessionsfläche) und ist als solche bereits im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 nachrichtlich dargestellt.<br />

Konzessionsflächen, die noch nicht vollständig abgebaut oder<br />

rekultiviert sind, wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt.<br />

2934 Zentralstelle der Forstverwaltung<br />

Abteilung Hoheit und Dienstleistungen<br />

Referat öffentl rechtliche<br />

Fachplanungen und Waldnaturschutz<br />

(Stellungnahme ist mit <strong>zu</strong>ständigen<br />

Forstämtern Annweiler, Bad Dürkheim,<br />

Bienwald (Kandel),<br />

Donnersberg (Kirchheimbolan<strong>den</strong>),<br />

Haardt (Landau), Johanniskreuz, Pfälzer<br />

Rheinauen (Bellheim) und<br />

Rheinhessen (Alzey)abgestimmt.)<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

SÜW-VBG02 Waldhambach,<br />

Pfaffenberg<br />

Die im Wald liegen<strong>den</strong> Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sind<br />

bereits im RROP 2004 ausgewiesen und genehmigt. Eine<br />

Erweiterung des Steinbruchs Waldhambach SÜW-VRG11 auf das<br />

eingetragene Vorbehaltsgebiet hätte erhebliche Auswirkungen auf<br />

die dort liegen<strong>den</strong> Privatwaldflächen und ihre Bewirtschaftung.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Waldhambach, Pfaffenberg (SÜW-VBG02) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im verbindlichen Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung festgelegt. Das Vorbehaltsgebiet dient der<br />

vorsorglichen Lagerstättensicherung und könnte langfristig eine<br />

Option für die Erweiterung des Steinbruchs Waldhambach<br />

darstellen. Eine Inanspruchnahme während des Geltungszeitraums<br />

des Einheitlichen Regionalplans ist nicht vorgesehen. Die derzeitige<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ng bleibt uneingeschränkt möglich. Es steht noch<br />

nicht fest, ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Dabei sind auch die<br />

konkreten forstwirtschaftlichen Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1579 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2935 Stadtverwaltung Worms 2.4.2.1<br />

entspr.<br />

1813<br />

2546<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

WO-VRG01 Worms, Abenheim<br />

Das bestehende „Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" westlich<br />

der K 18 soll <strong>zu</strong> Lasten eines „Vorranggebietes für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" erweitert wer<strong>den</strong>.<br />

Es wird angeregt, das „Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" um<br />

<strong>den</strong> Bereich des Natur<strong>den</strong>kmals "Abenheimer Hohl" <strong>zu</strong> verkleinern<br />

und durch ein „Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" <strong>zu</strong> ersetzen.<br />

folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Worms, Abenheim (WO-<br />

VRG01) wird um <strong>den</strong> Bereich des am östlichen Rand befindlichen<br />

Natur<strong>den</strong>kmals Abenheimer Hohl verkleinert. Dieser Bereich wird<br />

<strong>zu</strong>r Ergän<strong>zu</strong>ng der westlich und östlich anschließen<strong>den</strong><br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Naturschutz und Landschaftspflege<br />

ebenfalls als Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

festgelegt. Das östlich anschließende, innerhalb des<br />

Umgebungsbereichs des Natur<strong>den</strong>kmals liegende Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft wird ebenfalls als Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege festgelegt.<br />

2936 Planungsgemeinschaft Rheinhessen-<br />

Nahe<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

Die Ziele und Grundsätze des Einheitlichen Regionalplans 2012 <strong>zu</strong>r<br />

Rohstoffsicherung entsprechen im Wesentlichen <strong>den</strong>en der<br />

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

WO-VRG01 Worms, Abenheim<br />

Zu dem Vorranggebiet mit der Bezeichnung „WO-VRG01-Worms-<br />

Abenheim": Das östlich an das Vorranggebiet angrenzende<br />

Vorbehaltsgebiet gemäß ROP RN 2004 wird im Einheitlichen<br />

Regionalplan 2012 etwas nach Sü<strong>den</strong> arrondiert und insgesamt als<br />

Vorranggebiet ausgewiesen. Hiermit wird dem Fachbeitrag des<br />

Landesamtes Geologie und Bergbau Rechnung getragen. Von<br />

Seiten der Geschäftsstelle kann dem so <strong>zu</strong>gestimmt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des ROP Rheinhessen-Nahe können<br />

die vorgenannten Gebietsänderungen übernommen wer<strong>den</strong>, so<br />

dass in bei<strong>den</strong> Regionalplänen i<strong>den</strong>tische Flächen dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1580 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2937 Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH<br />

Betriebsverwaltung Süd<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

WO-VRG01 Worms, Abenheim<br />

Im Vorhabensgebiet verlaufen 4 Produktenfernleitungen aus dem<br />

Zuständigkeitsbereich des Einwenders. Des Weiteren befindet sich<br />

bei Bellheim ein Tanklager. In der Produktenfernleitung wer<strong>den</strong><br />

Kraftstoffe der höchsten Gefahrenklasse für militärische Zwecke<br />

transportiert. Sie ist dem besonderen Schutz des § 109e des StGB<br />

(Wehrmittelbeschädigung) unterstellt. Beschädigungen können<br />

erhebliche Folgeschä<strong>den</strong> (Personen-, Vermögens- und<br />

Sachschä<strong>den</strong>, insbesondere Grundwasserverunreinigungen)<br />

auslösen. Zu Wartungs- und Reparaturzwecken sowie <strong>zu</strong>r<br />

Verhinderung einer Gefährdung durch äußere Einflüsse ist die<br />

Fernleitung in Form einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit<br />

auf <strong>den</strong> einzelnen Grundstücken dinglich durch einen 10 m breiten<br />

Schutzstreifen gesichert, dessen Mitte mit der Rohrachse in der<br />

Regel übereinstimmt. In diesem vorgeschriebenen Schutzstreifen<br />

dürfen keine Bauwerke errichtet wer<strong>den</strong> und sind alle Maßnahmen<br />

<strong>zu</strong> unterlassen, die <strong>den</strong> Bestand, <strong>den</strong> Betrieb und die Unterhaltung<br />

der Produktenfernleitung beeinträchtigen oder gefähr<strong>den</strong> könnten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ersetzen keine<br />

Genehmigungsverfahren. Konkrete Abgren<strong>zu</strong>ngen der<br />

Abbauvorhaben sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen wer<strong>den</strong><br />

auf der nachgeordneten Vorhabensebene geregelt.<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Worms, Abenheim (WO-<br />

VRG01) umfasst sowohl bereits genehmigte Abbaustellen als auch<br />

potenzielle Erweiterungsflächen. Sollte es <strong>zu</strong>r Beantragung einer<br />

Erweiterung der Rohstoffgewinnung kommen, muss die<br />

Produktenfernleitung innerhalb des Genehmigungsverfahrens mit<br />

entsprechen<strong>den</strong> Sicherheitsabstän<strong>den</strong> berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Auf eine nachrichtliche Darstellung der Produktenfernleitung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird auf Grund der fehlen<strong>den</strong><br />

regionalplanerischen Relevanz verzichtet.<br />

Es wird darum gebeten, bei der Ausweisung von Flächen für<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng und Rohstoffabbau die Lage der<br />

Produktenfernleitungen <strong>zu</strong> beachten, da für Rohstoffabbau und<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng größere Sicherheitsabstände notwendig<br />

wer<strong>den</strong> können. Grundsätzlich muss bei bei<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen die<br />

Sicherheit der Produktenfernleitung weiterhin gewährleistet sein.<br />

Alle weiterführen<strong>den</strong> Planungen (insbesondere o.g. Flächen für<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng und Rohstoffabbau, die <strong>den</strong> Schutzbereich der<br />

Leitung berühren, müssen rechtzeitig unter Vorlagen von<br />

Detailplänen bei unserer Gesellschaft <strong>zu</strong>r Prüfung und Abgabe einer<br />

Stellungnahme vorgelegt wer<strong>den</strong>, da gegebenenfalls größere<br />

Schutzabstände, bzw. besondere Sicherungsmaßnahmen<br />

erforderlich sind. Es wird darum gebeten, sicher <strong>zu</strong> stellen, dass die<br />

WBV und die FBG an <strong>den</strong> weitergehen<strong>den</strong> Verfahren beteiligt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Wenn möglich wäre eine nachrichtliche Übernahme des<br />

Leitungsverlaufes in Ihren Planunterlagen sinnvoll.<br />

Im Trassenbereich PI Fürfeld - Bellheim kommt es <strong>zu</strong>r Ausweisung<br />

von einem Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Worms, Abenheim<br />

(WO-VRG01).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1581 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2938 Planungsgemeinschaft Rheinhessen-<br />

Nahe<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

WO-VRG03 Worms, Ibersheim<br />

Bei dem Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau „W0-VRG03-Worms-<br />

Ibersheim" handelt es sich um eine Neuausweisung im<br />

Einheitlichen Regionalplan 2012 im westlichen Anschluss an einen<br />

genehmigten Rohstoffabbau auf der Gemarkung Hamm. Von<br />

Seiten der Geschäftsstelle kann dem <strong>zu</strong>gestimmt wer<strong>den</strong>, da für<br />

dieses Gebiet ein positiver raumordnerischer Entscheid vorliegt. Im<br />

Zuge der Neuaufstellung des ROP Rheinhessen-Nahe können die<br />

vorgenannten Gebietsänderungen übernommen wer<strong>den</strong>, so dass in<br />

bei<strong>den</strong> Regionalplänen i<strong>den</strong>tische Flächen dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2939 Planungsgemeinschaft Rheinhessen-<br />

Nahe<br />

2.4.2.1<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Z)<br />

WO-VRG04 Worms,<br />

Pfeddersheim<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau „W0-VRG04- Worms-<br />

Pfeddersheim" ist auch im ROP 2004 dargestellt. Es erfolgt im<br />

Einheitlichen Regionalplan 2012 eine Anpassung und Modifizierung<br />

auf Basis der LGB-Fachbeitrages. Hierbei wird eine Teilfläche im<br />

Nordosten wegen der Nähe <strong>zu</strong> Pfeddersheim ausgespart. Im<br />

Sü<strong>den</strong> erfolgt eine Erweiterung, welche der Abgren<strong>zu</strong>ng der LGB-<br />

Fläche entspricht. Von Seiten der Geschäftsstelle kann dieser<br />

neuen Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>gestimmt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des ROP Rheinhessen-Nahe können<br />

die vorgenannten Gebietsänderungen übernommen wer<strong>den</strong>, so<br />

dass in bei<strong>den</strong> Regionalplänen i<strong>den</strong>tische Flächen dargestellt


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1582 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2940 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

2728<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Zu PS 2.4.2.1 wird <strong>zu</strong>r Verdeutlichung der regionalplanerischen<br />

Steuerungswirkung folgende Formulierung vorgeschlagen: „In <strong>den</strong><br />

Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ist die Gewinnung von<br />

oberflächennahen Rohstoffen <strong>zu</strong> konzentrieren. Die<br />

Rohstoffgewinnung hat in diesen Gebieten Vorrang vor (…)“. Für<br />

<strong>den</strong> letzten Satz in PS 2.4.2.1 wird die Formulierung „Die<br />

Vorranggebiete (…) sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und im Anhang<br />

Nr. 4 festgelegt“ angeregt (analog auch für <strong>den</strong> letzten Satz in PS<br />

2.4.2.2).<br />

folgen<br />

Zur Verdeutlichung der regionalplanerischen Steuerungswirkung<br />

wird die Formulierung des Plansatzes 2.4.2.1 entsprechend der<br />

Anregung geändert. Die ersten bei<strong>den</strong> Sätze des Plansatzes lauten<br />

nun wie folgt:<br />

„In <strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ist die Gewinnung<br />

von oberflächennahen Rohstoffen <strong>zu</strong> konzentrieren. Die<br />

Rohstoffgewinnung hat in diesen Gebieten Vorrang vor<br />

konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen und darf durch andere<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen nicht ausgeschlossen oder beeinträchtigt wer<strong>den</strong>."<br />

Der letzte Satz des Plansatzes 2.4.2.1 wird ebenfalls entsprechend<br />

der Anregung wie folgt geändert:<br />

"Die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und im Anhang Nr.4 festgelegt."<br />

Der letzte Satz des Plansatzes 2.4.2.2 wird wie folgt geändert:<br />

"Die Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und im Anhang Nr.5 festgelegt."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1583 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2941 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

2255<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der vorliegen<strong>den</strong> Festlegung<br />

von Vorbehaltsgebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau landwirtschaftliche<br />

Vorrangflächen (Stufe 1 und 2) betroffen sind, die für die<br />

Landwirtschaft wertvoll und wichtig sind (insbesondere auch für<br />

Anbau von Sonderkulturflächen).<br />

Rhein-Neckar-Kreis<br />

• VBG Sinsheim-Weiler: Vorrangflur 1, betroffene Gewanne:<br />

Seeberg, Hohe Furch, Hälde, Schattenhälde, Edelmann, Häfner<br />

• VBG Lobenfeld: Vorrangflur 1, betroffene Gewanne: Saurer<br />

Birnbaun, Straßenäcker, Branntenbuckel<br />

• VBG Schatthausen, Vorrangflur 1 und 2 (sehr kleinparzelliert)<br />

• VBG nördl. von Sandhausen: Vorrangflur 2, betroffene Gewanne:<br />

Sandäcker, Brechlade, Kirchheimer Weg rechts, Kirchheimer Weg<br />

links (hier hoher Anteil an Sonderkulturanbau)<br />

• VBG bei Malschenberg Rauenberg: Vorrangflur 1, betroffene<br />

Gewanne: Sandbuckel, Sandel, Brüchelserler, Olpeter,<br />

Hahnenäcker, Oberer Kleeberg, Steinacker<br />

• VBG Nußloch Vorrangflur 1, betroffene Gewanne: Haukenloch<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung dienen dem<br />

vorsorglichen langfristigen Lagerstättenschutz. Es steht in erster<br />

Linie nicht die Rohstoffgewinnung, sondern die perspektivische<br />

Sicherung der Rohstoffreserve <strong>zu</strong>r Deckung eines potenziellen,<br />

längerfristigen Bedarfs im Vordergrund. Eine Inanspruchnahme<br />

dieser Gebiete ist nicht während der Laufzeit des Einheitlichen<br />

Regionalplans vorgesehen. Vorbehaltsgebiete stellen einen<br />

regionalplanerischen Grundsatz dar, der bei weiteren Abwägungsund<br />

Ermessensentscheidungen berücksichtigt wer<strong>den</strong> soll.<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis<br />

• VRG 02 Buchen-Eberstadt mit anschließendem VBG Vorrangflur 2<br />

Markung Buchen mit betroffenen Gewannen Krunhaide, Großer<br />

Acker, Edelmannsacker, Ober dem Edelmannsacker, Unter dem<br />

Edelmannsacker, Dinkelacker, Pfaffenacker. Schulzewiese<br />

Markung Eberstadt mit betroffenem Gewann Pfaffenacker,<br />

Markung Bödigheim mit betroffenem Gewann Döfelter<br />

• VBG südl. von Altheim Vorrangflur 2 mit betroffenen Gewanne:<br />

Hasenhälde, Gallberm Mittlerer Weißeldorn, Äußerer Weißeldorn<br />

Durch <strong>den</strong> geplanten Rohstoffabbau auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen können u. U. existenzielle Probleme für einzelne<br />

Betriebe entstehen. Hierfür muss ein Ausgleich gewährleistet<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1584 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2942 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Im Grundsatz 2.4.2.2 des Einheitlichen Regionalplans wird der<br />

besonderen Bedeutung der langfristigen Sicherung der<br />

Lagerstätten nicht hinreichend Rechnung getragen, da dort lediglich<br />

festgehalten wird, dass dem Belang der Rohstoffsicherung bei der<br />

Abwägung mit konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen ein<br />

besonderes Gewicht beigemessen wer<strong>den</strong> soll.<br />

Die Formulierung des RPS/RegFNP 2010 (G9.1 -2), wonach<br />

Lagerstätten möglichst vor anderweitiger Inanspruchnahme, durch<br />

die ein künftiger Abbau unmöglich gemacht oder un<strong>zu</strong>mutbar<br />

erschwert würde, <strong>zu</strong> sichern sind, ist besser geeignet, <strong>den</strong><br />

Schutzanspruch bzw. die Nichtregenerierbarkeit der Lagerstätte<br />

dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

Gem. erstem Satz des Grundsatzes 2.4.2.2 "sollen<br />

Rohstofflagerstätten vorsorglich langfristig gesichert und<br />

freigehalten wer<strong>den</strong>". Mit dieser Formulierung wird u.E. die<br />

angestrebte Lagerstättensicherung deutlich <strong>zu</strong>m Ausdruck<br />

gebracht. Diesem Anliegen wird auch dadurch Rechnung getragen,<br />

dass die Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte mit keinen anderen Vorrang- oder<br />

Vorbehaltsgebieten außer <strong>den</strong> freiraumsichern<strong>den</strong> Regionalen<br />

Grünzügen überlagert sind.<br />

Eine weitergehende Betonung des Schutzanspruchs der<br />

Lagerstätten im Plansatz ist daher aus unserer Sicht nicht<br />

erforderlich, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass es sich<br />

um einen Grundsatz handelt, der einer Abwägung durch die<br />

nachgeordnete Planungsebene grundsätzlich <strong>zu</strong>gänglich ist.<br />

2943 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

entspr.<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2732<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Die bestehende Tongrube Malsch bei Heidelberg (RG 6717-14)<br />

wurde vom Regionalverband weder als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau noch als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung<br />

aufgeführt. Aufgrund der Bedeutung des Vorkommens für die<br />

lokale Ziegelindustrie sollte das vom LGRB ausgewiesene<br />

Vorkommen als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (Südteil) und<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung (Nordteil) vom<br />

Regionalverband übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der überwiegende Teil der Tongrube Malsch bei Heidelberg liegt<br />

gem. der Rohstoffgeologischen Beurteilung des LGRB (2008)<br />

außerhalb des Rohstoffvorkommens L6716/L6916-106 und wurde<br />

daher in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt. Der innerhalb des Vorkommens liegende<br />

restliche Anteil der konzessionierten Abbaustelle liegt in einem<br />

Naturschutzgebiet sowie einem FFH-Gebiet. Dies gilt auch für das<br />

sich westlich bzw. nordwestlich der Tongrube anschließende<br />

Rohstoffvorkommen, das gem. Landschaftsrahmenplanung auch<br />

Bestandteil des Regionalen Biotopverbundes ist.<br />

Vor diesem Hintergrund wird hier dem Naturschutz und der<br />

Landschaftspflege Vorrang vor dem Rohstoffabbau eingeräumt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1585 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2944 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Das vom LGRB ausgewiesene Ziegeleirohstoffvorkommen im<br />

Bereich der Tongrube Mühlhausen-Rettigheim (RG 6718-1) befindet<br />

sich etwa jeweils <strong>zu</strong>r Hälfte im Bereich des Regionalverbands<br />

Rhein-Neckar und Mittlerer Oberrhein. In der Region Mittlerer<br />

Oberrhein wur<strong>den</strong> drei Vorranggebiete südlich der bestehen<strong>den</strong><br />

Tongrube ausgewiesen. Danach ist der Regionalplan Mittlerer<br />

Oberrhein 2006 für Festgesteine und Ziegeleirohstoffe weiterhin<br />

gültig. Im Bereich der Region Rhein-Neckar wur<strong>den</strong> bisher ebenso<br />

drei Vorranggebiete ausgewiesen. Die Reduzierung auf ein<br />

Vorranggebiet im Bereich der Metropolregion Rhein-Neckar ist für<br />

die weitere Versorgung der Tongrube mittel- und langfristig nicht<br />

ausreichend. Der Abschnitt südlich von Rettigheim sollte nach<br />

Ansicht des LGRB <strong>zu</strong>mindest als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Mit der Festlegung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Malsch, Tongrube Rettigheim (RNK-VRG08) wird im Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar ein Beitrag <strong>zu</strong>m <strong>zu</strong>mindest kurzfristigen<br />

Erhalt der Tongrube Rettigheim bzw. des Ziegelwerks Malsch<br />

geleistet. Südlich des ausgewiesenen Vorranggebiets, auf dem<br />

Gebiet der angrenzen<strong>den</strong> Region Mittlerer Oberrhein, stehen<br />

weitere abbauwürdige Tonvorkommen an, wobei entgegen der<br />

Äußerung des LGRB hier bislang noch kein rohstoffsicherndes<br />

Vorranggebiet ausgewiesen ist. In diesem Bereich wäre eine<br />

nochmalige Erweiterung der Tongrube möglich, ohne dass ein<br />

Neuaufschluss erforderlich wäre. Eine dahingehende Prüfung<br />

würde der Verband Region Rhein-Neckar im Rahmen der<br />

Regionalplan-Fortschreibung durch <strong>den</strong> Verband Mittlerer<br />

Oberrhein unterstützen.<br />

Eine Inanspruchnahme der Tonvorkommen südlich von Rettigheim<br />

auf dem Gebiet der Metropolregion Rhein-Neckar würde einen<br />

Neuaufschluss ohne räumliche Verbindung <strong>zu</strong>r Tongrube<br />

Rettigheim bedeuten, bei dem der Rohstofftransport durch die<br />

bestehende Ortslage führen würde. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist<br />

dieser Bereich als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege festgelegt. Das Gebiet liegt gem.<br />

Landschaftsrahmenplanung innerhalb des Regionalen<br />

Biotopverbunds (bedeutsamer Raum für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

trockener Offenlandlebensräume) und dient als Übergangs-bzw.<br />

Vernet<strong>zu</strong>ngsbereich zwischen <strong>den</strong> west- und östlich angrenzen<strong>den</strong><br />

FFH-Gebieten.<br />

In Anbetracht dieser ökologischen Bedeutung wird an der<br />

Festlegung des Vorranggebiets für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege festgehalten und auf die Ausweisung eines<br />

Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung verzichtet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1586 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2945 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Im Bereich des hessischen O<strong>den</strong>waldes zwischen Hemsbach und<br />

Nieder-Liebersbach wurde vom Regionalverband ein<br />

Vorbehaltsgebiet dargestellt. Der Abschnitt im O<strong>den</strong>wald nördlich<br />

von Weinheim wurde vom LGRB und dem HLUG<br />

grenzübergreifend kartiert. Das Vorkommen, welches vom LGRB<br />

ausgewiesen wurde, kann der Karte der mineralischen Rohstoffe<br />

von Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Maßstab 1 : 50 000 (KMR 50), Blätter L<br />

6516 Mannheim, L 6518 Heidelberg-Nord und L 6716 Speyer,<br />

entnommen wer<strong>den</strong>. Gerade die Granodiorit-, Diorit- und<br />

Granitvorkommen im O<strong>den</strong>wald, welche im Verkehrswegebau und<br />

als Beton<strong>zu</strong>schlag Verwendung fin<strong>den</strong> können, stellen hochwertige<br />

Ressourcen für die Zukunft dar, in einem Raum, in dem aufgrund<br />

stark konkurrierender Nut<strong>zu</strong>ngskonflikte, die Rohstoffgewinnung<br />

<strong>zu</strong>nehmend erschwert wird.<br />

Daher wird angeregt, das an das hessische Vorbehaltsgebiet<br />

angrenzende Vorkommen in Ba<strong>den</strong>-Württemberg ebenso als<br />

solches aus<strong>zu</strong>weisen. Das Granodioritvorkommen stellt ein<br />

länderübergreifendes Vorkommen dar.<br />

nicht folgen<br />

Das auf ba<strong>den</strong>-württembergischer Seite abgegrenzte Vorkommen L<br />

6518-2 -Südöstlich Hemsbach, das an das Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung Birkenau, Nieder-Liebersbach (KB-VBG11)<br />

angrenzt ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege festgelegt. Das Gebiet ist<br />

Bestandteil des Regionalen Biotopverbunds gem.<br />

Landschaftsrahmenplanung und liegt innerhalb des FFH-Gebiets<br />

6417-341 Weschnitz, Bergstraße und O<strong>den</strong>wald bei Weinheim. Vor<br />

diesem Hintergrund und in Anbetracht der flächenmäßig bereits<br />

umfangreichen Festlegung auf hessischer Seite (ca.30 ha) wird an<br />

der Ausweisung des Vorranggebiets für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege festgehalten und auf die Festlegung eines<br />

Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung verzichtet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1587 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2946 Hessisches Landesamt für Umwelt<br />

und Geologie<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Aus rohstoffgeologischer Sicht wird <strong>zu</strong>m Textentwurf, Kapitel III:<br />

2.4 Rohstoffsicherung und 3.2 Energie nachfolgend Stellung<br />

genommen.<br />

Im Kapitel 2.4.2.2, Abs. 1, Seite 104 heißt es: In <strong>den</strong><br />

„Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffsicherung" sollen<br />

Rohstofflagerstätten vorsorglich langfristig gesichert und<br />

freigehalten wer<strong>den</strong>. Bei Nut<strong>zu</strong>ngsänderungen, die eine spätere<br />

Rohstoffgewinnung ausschließlich oder wesentlich beeinträchtigen<br />

können, soll der Rohstoffsicherung bei der Abwägung mit<br />

konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen ein besonderes Gewicht<br />

beigemessen wer<strong>den</strong>. Bei Vorbehaltsgebieten für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau liegt ein möglicher Abbauzeitpunkt meist in nicht<br />

abschätzbarer Zukunft. Eine mögliche Zwischennut<strong>zu</strong>ng ist immer<br />

eine zeitlich begrenzte Nut<strong>zu</strong>ng. Die Energiewende besitzt derzeit<br />

bundespolitisch hohe Priorität, wobei die Win<strong>den</strong>ergie hierbei die<br />

wichtigste Rolle spielt. Daher ist nicht mehr davon aus <strong>zu</strong> gehen,<br />

dass einmal genehmigte Flächen für Win<strong>den</strong>ergie nur als<br />

Zwischennut<strong>zu</strong>ng an<strong>zu</strong>sehen sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Anhörungsentwurf des Einheitlichen Regionalplans wur<strong>den</strong><br />

Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung in Einzelfällen mit<br />

Vorranggebieten für die regionalbedeutsame Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng<br />

überlagert. Der Themenkomplex Win<strong>den</strong>ergie wird aus dem<br />

weiteren Aufstellungs- und Genehmigungsverfahren <strong>zu</strong>m<br />

Einheitlichen Regionalplan abgekoppelt und in einer Neuaufstellung<br />

nachgeführt. Insoweit wer<strong>den</strong> die Vorranggebiete für die<br />

regionalbedeutsame Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng aus der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte entfernt, so dass es <strong>zu</strong> keinen Überlagerungen<br />

mit der Rohstoffsicherung mehr kommt. Weiterhin wird im Zuge<br />

der Neuaufstellung des Win<strong>den</strong>ergiekapitels künftig auf eine<br />

Überlagerung der Win<strong>den</strong>ergie-Vorranggebiete mit <strong>den</strong><br />

Rohstoffsicherungsflächen im Sinne eindeutiger Regelungen<br />

verzichtet.<br />

Diese Einschät<strong>zu</strong>ng wird durch Aussagen im Kapitel 3.2.4.4, Abs. 7,<br />

Seite 147 (Steuerung der Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng auf kommunaler<br />

Ebene) bekräftigt: "Im Sinne einer nachhaltigen Nut<strong>zu</strong>ng der<br />

Win<strong>den</strong>ergie sollen die Träger der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung auch<br />

interkommunale Lösungen anstreben und die Möglichkeit des<br />

Repowering prüfen." Durch Repowering von Windkraftanlagen wird<br />

aus einer Zwischennut<strong>zu</strong>ng eine nicht absehbare Langzeitnut<strong>zu</strong>ng.<br />

Das führt <strong>zu</strong> einer Nut<strong>zu</strong>ngsänderungen, die eine spätere<br />

Rohstoffgewinnung ausschließt.<br />

Nach Ansicht der Rohstoffgeologie des HLUG müssen<br />

Lagerstätten in unmittelbarer Nähe <strong>zu</strong> einem Abbaugebiet oder das<br />

Vorliegen eines seltenen Rohstoffs <strong>zu</strong>m Ausschluss einer<br />

Windkraftfläche führen können. Daher sollten Vorbehaltsgebiete für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau auch als hartes Ausschlusskriterium gewertet<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1588 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2947 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

In der Definition <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Vorbehaltsgebieten wird die Einschränkung<br />

hin<strong>zu</strong>gefügt, dass „eine Inanspruchnahme während des<br />

vorgesehenen Planungshorizonts nicht vorgesehen ist". Diese<br />

Einschränkung bedeutet eine weitere Abwertung der genannten<br />

Sicherungskategorie. Aufgrund unserer umfangreichen<br />

Praxiserfahrungen müssen wir feststellen, dass<br />

Flächenkonkurrenzen bei Vorbehaltsflächen im konkreten<br />

Abwägungsprozess in <strong>den</strong> allermeisten Fällen <strong>zu</strong>r Aufhebung der<br />

Vorbehaltsflächen für die Rohstoffsicherung führen.<br />

nicht folgen<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng, wonach die Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung eine weitere Abwertung dadurch erhalten, dass<br />

deren Inanspruchnahme während des vorgesehenen<br />

Planungshorizonts nicht vorgesehen ist, wird nicht geteilt. Die<br />

Rohstoffgewinnung in der Metropolregion Rhein-Neckar soll im<br />

Geltungszeitraum des Einheitlichen Regionalplans in <strong>den</strong><br />

Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau stattfin<strong>den</strong>. Hierfür wer<strong>den</strong><br />

aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar ausreichende<br />

Flächenkapazitäten gesichert. In Anbetracht dieser Flächenreserven<br />

ist eine Inanspruchnahme der Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung während des Planungshorizonts nicht<br />

erforderlich. Ungeachtet dessen wer<strong>den</strong> auch diese, erst langfristig<br />

für eine Nut<strong>zu</strong>ng in Frage kommen<strong>den</strong> Vorbehaltsgebiete bereits<br />

jetzt freigehalten. Bei der Abwägung mit anderen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen ist ihnen ein besonderes Gewicht<br />

bei<strong>zu</strong>messen.<br />

2948 Magistrat der Stadt Viernheim 2.4.2.2<br />

entspr.<br />

2623<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Westlich des Viernheimer Siedlungsbereiches sind<br />

Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung dargestellt.<br />

Das Reitsportareal „In <strong>den</strong> Erlen" soll aus dem Vorbehaltsgebiet für<br />

die Rohstoffsicherung ausgespart wer<strong>den</strong>. In diesem Gebiet<br />

befin<strong>den</strong> sich zahlreiche Vereinsgebäude, angrenzend<br />

landwirtschaftliche Gebäude, sowie private Bauvorhaben, für die<br />

<strong>zu</strong>letzt ein Bebauungsplan für die Freizeitnut<strong>zu</strong>ng Reiten und<br />

Pferdehaltung aufgestellt wurde.<br />

Ebenso soll die Ersatzaufforstungsfläche ausgespart wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Das Reitsportareal wird aus dem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung Viernheim, Landgraben (KB-VBG42) ausgespart<br />

und als sonstige Fläche dargestellt.<br />

Die Ersatzaufforstungsfläche wird ebenso aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung ausgespart und als<br />

Vorranggebiet für die Forstwirtschaft festgelegt.<br />

2949 Stadtverwaltung Lampertheim 2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Die Darstellungen "Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung"<br />

entsprechen dem „Vorbehaltsgebiet oberflächennaher<br />

Lagerstätten" im RPS 2010.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong><br />

im Kreis Bergstraße die Abgren<strong>zu</strong>ngen der<br />

Rohstoffsicherungsgebiete des Regionalplans Südhessen 2010<br />

übernommen. Erkenntnisse, die Neuabgren<strong>zu</strong>ngen erforderlich<br />

gemacht hätten, liegen nicht vor.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1589 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2950 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Im Grundsatz 2.4.2.2 des Einheitlichen Regionalplans wird der<br />

besonderen Bedeutung der langfristigen Sicherung der<br />

Lagerstätten nicht hinreichend Rechnung getragen, da dort lediglich<br />

festgehalten wird, dass dem Belang der Rohstoffsicherung bei der<br />

Abwägung mit konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen ein<br />

besonderes Gewicht beigemessen wer<strong>den</strong> soll.<br />

Die Formulierung des RPS/RegFNP 2010 (G9.1 -2), wonach<br />

Lagerstätten möglichst vor anderweitiger Inanspruchnahme, durch<br />

die ein künftiger Abbau unmöglich gemacht oder un<strong>zu</strong>mutbar<br />

erschwert würde, <strong>zu</strong> sichern sind, ist besser geeignet, <strong>den</strong><br />

Schutzanspruch bzw. die Nichtregenerierbarkeit der Lagerstätte<br />

dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

Gem. erstem Satz des Grundsatzes 2.4.2.2 "sollen<br />

Rohstofflagerstätten vorsorglich langfristig gesichert und<br />

freigehalten wer<strong>den</strong>". Mit dieser Formulierung wird u.E. die<br />

angestrebte Lagerstättensicherung deutlich <strong>zu</strong>m Ausdruck<br />

gebracht. Diesem Anliegen wird auch dadurch Rechnung getragen,<br />

dass die Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte mit keinen anderen Vorrang- oder<br />

Vorbehaltsgebieten außer <strong>den</strong> freiraumsichern<strong>den</strong> Regionalen<br />

Grünzügen überlagert sind.<br />

Eine weitergehende Betonung des Schutzanspruchs der<br />

Lagerstätten im Plansatz ist daher aus unserer Sicht nicht<br />

erforderlich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich um<br />

einen Grundsatz handelt, der einer Abwägung durch die<br />

nachgeordnete Planungsebene grundsätzlich <strong>zu</strong>gänglich ist.<br />

2951 Zweckverband für Wasserversorgung<br />

„Germersheimer Südgruppe“ K.d.ö.R.<br />

entspr.<br />

1946<br />

2753<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte (Blatt West) sind im direkten Bereich der<br />

Wassergewinnungen Kuhardt und Jockgrim keine<br />

Vorbehaltsgebiete für Grundwasserschutz (2.2.3.3) ausgewiesen.<br />

Es wird angemerkt, dass der Grundwasserschutz im Widerspruch<br />

<strong>zu</strong> Vorranggebiet für Rohstoffabbau (Anhang Nr. 4 ab Seite XII)<br />

sowie <strong>zu</strong>m Vorbehaltsgebiet für Rohstoffsicherung (Anhang Nr. 5<br />

ab Seite XV) steht. So fällt z.B. der Goldabbau unter das<br />

Bergbaurecht.<br />

nicht folgen<br />

Die bestehen<strong>den</strong> Wasserschutzgebiete bei Kuhardt und Jockgrim<br />

sind in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt<br />

nachrichtlich dargestellt. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind<br />

festgesetzte Wasserschutzgebiete als Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz festgelegt, sofern nicht anderen<br />

freiraumbezogenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im Rahmen<br />

der Abwägung der Vor<strong>zu</strong>g gegeben wurde.<br />

Vor diesem Hintergrund sind im Bereich der Wasserschutzgebiete<br />

Kuhardt und Jockgrim statt Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz, u.a. Vorranggebiete für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege, für Wald und Forstwirtschaft, für die<br />

Landwirtschaft sowie Vorbehaltsgebiete für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz festgelegt. Innerhalb der Wasserschutzgebiete<br />

sind keine Rohstoffsicherungsflächen festgelegt.<br />

Im Rahmen des Einheitlichen Regionalplans muss neben <strong>den</strong><br />

Belangen des Grundwasserschutzes auch <strong>den</strong> Raumansprüchen<br />

der Rohstoffgewinnung Rechnung getragen wer<strong>den</strong>. Im Sinne<br />

einer nachhaltigen Rohstoffsicherung wird dabei angestrebt,<br />

insbesondere Flächen mit geringem Konfliktpotenzial gegenüber<br />

anderen Raumnut<strong>zu</strong>ngen wie dem Grundwasserschutz als<br />

Rohstoffsicherungsflächen fest<strong>zu</strong>legen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1590 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2952 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Der zweite Absatz im Plansatz 2.4.2.4 Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung „Eine Inanspruchnahme der Vorbehaltsgebiete<br />

ist während des vorgesehenen Planungshorizontes nicht<br />

vorgesehen." ist <strong>zu</strong> streichen.<br />

Eine Inanspruchnahme der Vorbehaltsgebiete während des<br />

Planungshorizontes sollte nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein.<br />

Die Marktentwicklung im Rohstoffsektor kann nicht über 15 Jahre<br />

prognostiziert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Rohstoffgewinnung in der Metropolregion Rhein-Neckar soll im<br />

Geltungszeitraum des Einheitlichen Regionalplans in <strong>den</strong><br />

Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau stattfin<strong>den</strong>. Hierfür wer<strong>den</strong><br />

aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar ausreichende<br />

Flächenkapazitäten gesichert. Insofern ist eine Inanspruchnahme<br />

der Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung während der<br />

Laufzeit des Einheitlichen Regioanlplans nicht erforderlich.<br />

Die Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung dienen dem<br />

vorsorglichen langfristigen Lagerstättenschutz. Im Sinne der<br />

Ressourcenschonung steht nicht die Rohstoffgewinnung sondern<br />

die perspektivische Sicherung der Rohstoffreserve <strong>zu</strong>r Deckung<br />

eines potenziellen langfristigen Bedarfs im Vordergrund.<br />

2953 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Im Regionalplan wer<strong>den</strong> Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung dargestellt. Ein Abbau ist It. Unterlagen während<br />

des vorgesehenen Planungshorizontes jedoch nicht vorgesehen.<br />

Dem<strong>zu</strong>folge besteht u.E. dann auch keine Notwendigkeit diese<br />

überhaupt als Vorbehaltsgebiete dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung dienen dem<br />

vorsorglichen langfristigen Lagerstättenschutz. Im Sinne der<br />

Ressourcenschonung steht nicht die Rohstoffgewinnung sondern<br />

die perspektivische Sicherung der Rohstoffreserve <strong>zu</strong>r Deckung<br />

eines potenziellen langfristigen Bedarfs im Vordergrund. Insofern<br />

ist eine Inanspruchnahme während der Laufzeit des Regionalplans<br />

nicht vorgesehen. Die bestehen<strong>den</strong> Freiraumnut<strong>zu</strong>ngen sind<br />

weiterhin uneingeschränkt möglich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1591 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2954 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong><br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg e.V.<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Es wird gefordert, die in Plansatz 2.4.2.2 dargestellten<br />

Vorbehaltsgebiete <strong>zu</strong>r Sicherung, wie im ersten Arbeitsentwurf als<br />

Plansatz enthalten, als Vorranggebiete in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen. Da es sich bei der Metropolregion Rhein-Neckar in<br />

weiten Teilen um einen (hoch-)verdichteten Raum handelt, wird<br />

eine abschließend abgewogene Festlegung von Vorranggebieten<br />

als unerlässlich angesehen.<br />

nicht folgen<br />

Im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar wer<strong>den</strong> mit der Festlegung von Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau ausreichende Flächenkapazitäten gesichert, um <strong>den</strong><br />

Rohstoffbedarf für die kommen<strong>den</strong> 30 Jahre <strong>zu</strong> gewährleisten. Für<br />

<strong>den</strong> darüber hinausgehen<strong>den</strong>, langfristigen Bedarf wer<strong>den</strong> durch<br />

die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffsicherung<br />

weitere Rohstoffvorkommen gesichert. Diese sollen jedoch<br />

während des Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans<br />

nicht in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Festlegung von <strong>zu</strong>sätzlichen Vorranggebieten für die<br />

Rohstoffsicherung ist somit nicht erforderlich, weshalb auf die<br />

Verwendung dieses im ersten Arbeitsentwurf (01/2010) noch<br />

enthaltenen Instruments im Interesse einer einheitlichen<br />

Rohstoffsicherung verzichtet wer<strong>den</strong> konnte.<br />

Von <strong>den</strong> im Arbeitsentwurf enthaltenen sieben Vorranggebieten für<br />

die Rohstoffsicherung (ba<strong>den</strong>-württembergischer Teilraum) wur<strong>den</strong><br />

im Anhörungsentwurf des Einheitlichen Regionalplan vier<br />

vollständig in Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau umgewandelt.<br />

An einem Standort wurde das Vorranggebiet für die<br />

Rohstoffsicherung in etwa gleichen Teilen in ein Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau und in ein Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung umgewandelt. An <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> restlichen<br />

Standorten wur<strong>den</strong> die Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung<br />

auf Grund der hier vorhan<strong>den</strong>en ausreichen<strong>den</strong> Flächenbevorratung<br />

in <strong>den</strong> Vorranggebieten als Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1592 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2955 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong><br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg e.V.<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Die Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.2.2 ist an eine<br />

Vorranggebietsdarstellung an<strong>zu</strong>passen. Beabsichtigt ist die<br />

Sicherung des mittel- bis langfristigen Bedarfs. Es ist darauf<br />

hin<strong>zu</strong>weisen, dass in Ba<strong>den</strong>-Württemberg auch diese Flächen<br />

bedarfsorientiert ermittelt wur<strong>den</strong> und nicht lagerstättenbezogen<br />

abgegrenzt wur<strong>den</strong>. Wie bereits oben dargestellt, kann die<br />

Rohstoffsicherung nur erfolgreich sein, wenn auch kleinere<br />

Vorhaben effektiv abgewehrt wer<strong>den</strong> können. Die Fortführung der<br />

bisherigen Freiraumnut<strong>zu</strong>ng steht in der Regel auch im<br />

Vorranggebiet <strong>zu</strong>r Rohstoffsicherung nicht entgegen.<br />

nicht folgen<br />

Die Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.2.2 wird nicht angepasst, da an der<br />

Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffsicherung (G)<br />

festgehalten wird. Die Vorbehaltsgebiete beziehen sich auf eine<br />

vorsorgliche, langfristige Lagerstättensicherung und sind nicht<br />

bedarfsbezogen abgegrenzt.<br />

Die Festlegung von Vorranggebieten für die Rohstoffsicherung ist<br />

nicht erforderlich, da die für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen<br />

Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar vorgegebene<br />

Flächenbevorratung <strong>zu</strong>r Bedarfsdeckung von 2x15 Jahren bereits<br />

mit der Festlegung von Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

gewährleistet wird.<br />

2956 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Sollte der räumlichen Zuordnung entsprechend der Forderung <strong>zu</strong><br />

2.4.2 Allgemein nicht nachgekommen wer<strong>den</strong>, so sind <strong>zu</strong>mindest<br />

die Aussagen im 1. Absatz nicht als Grundsatz <strong>zu</strong> formulieren,<br />

sondern als Zielaussage, da ansonsten der Stellenwert der<br />

Rohstoffsicherung im Vergleich <strong>zu</strong> <strong>den</strong> anderen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngsinteressen noch weiter abgesenkt würde. Eine<br />

langfristige Rohstoffsicherung wäre nicht mehr gesichert. Es wird<br />

insoweit auf die Ausführungen auf Seite 140 des LEP IV verwiesen,<br />

wo in der Begründung/Erläuterung <strong>zu</strong> Z 127 bis G 129 ausgeführt<br />

wird, dass eine Einschränkung dieser Festlegungen in<br />

nachfolgen<strong>den</strong> Plänen nur bei Vorliegen wichtiger, neuer<br />

Erkenntnisse in Einzelfällen möglich sein soll. Dies muss hier<br />

<strong>zu</strong>mindest verbal <strong>zu</strong>m Ausdruck kommen.<br />

Um Missverständnisse aus<strong>zu</strong>schließen sei unter Hinweis auf die<br />

weiteren Ausführungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der<br />

2. Absatz <strong>zu</strong> 2.4.2.2 nicht Inhalt einer solchen Z-Aussage sein darf.<br />

nicht folgen<br />

An der Einstufung des Plansatzes 2.4.2.2 als Grundsatz wird<br />

festgehalten. Der Einheitliche Regionalplan sieht Vorranggebiete für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau (Z) vor, in <strong>den</strong>en der Abbau aus<br />

regionalplanerischer Sicht möglich ist und während des<br />

Geltungszeitraums des Regionalplans stattfin<strong>den</strong> soll.<br />

Durch die Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung (G) wer<strong>den</strong><br />

Lagerstätten vorsorglich langfristig gesichert. Mit ihrer Festlegung<br />

ist noch nicht geklärt, ob und unter welchen fachplanerischen<br />

Aspekten und räumlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine<br />

Rohstoffgewinnung erfolgen kann. Ihrer Ausweisung ist keine<br />

Letztabwägung vorausgegangen.<br />

Der Stellenwert der Rohstoffsicherung erfährt damit jedoch im<br />

Vergleich <strong>zu</strong> <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Regelungen im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 keine Abwertung. Bereits hier<br />

sind die Vorbehaltsgebiete als Grundsätze der Raumordnung<br />

festgelegt. Ein Verstoß <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Regelungen des LEP IV ist ebenso<br />

nicht erkennbar, da die hier formulierten Bestimmungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Vorbehaltsgebieten gem. Begründung <strong>zu</strong> Z127 bis G129<br />

eingehalten wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1593 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2957 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Der 2. Absatz des Plansatzes 2.4.2.2 Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung: „Eine Inanspruchnahme der Vorbehaltsgebiete<br />

ist während des vorgesehenen Planungshorizonts nicht<br />

vorgesehen." ist ersatzlos <strong>zu</strong> streichen.<br />

Da der Planungshorizont dieses Raumordnungsplans auf ca. 15<br />

Jahre ausgerichtet ist und es sich auch nicht nur um eine<br />

Sollvorschrift mit der generellen Möglichkeit von Ausnahmen<br />

handeln soll, würde dies bedeuten, dass bei Erschöpfung eines<br />

genehmigten Vorkommens in einem Vorranggebiet für unsere<br />

Unternehmen nur die Möglichkeit eröffnet bleibt, in einem<br />

Raumordnungsverfahren, wenn nicht gar einem<br />

Zielabweichungsverfahren, für eine notwendige Erweiterungsfläche<br />

in einem Vorbehaltsgebiet <strong>zu</strong> sorgen. Eine Erweiterung außerhalb<br />

eines Vorbehaltsgebiets soll offensichtlich vollständig<br />

ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Nach unserer Auffassung verstößt diese Passage auch gegen die<br />

einschlägigen Aussagen des LEP IV in der derzeit gültigen Fassung.<br />

Der Absatz sollte <strong>zu</strong>mindest wie folgt abgeändert wer<strong>den</strong>: „Der<br />

vorzeitige Rohstoffabbau ist <strong>zu</strong>lässig, wenn am Standort alle<br />

wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und hier<br />

keine Alternativen im Vorranggebiet mehr bestehen."<br />

nicht folgen<br />

Die Rohstoffgewinnung in der Metropolregion Rhein-Neckar soll im<br />

Geltungszeitraum des Einheitlichen Regionalplans in <strong>den</strong><br />

Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau stattfin<strong>den</strong>. Hierfür wer<strong>den</strong><br />

aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar ausreichende<br />

Flächenkapazitäten gesichert. Insofern ist eine Inanspruchnahme<br />

der Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung während der<br />

Laufzeit des Einheitlichen Regioanlplans nicht erforderlich.<br />

Die Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung dienen dem<br />

vorsorglichen langfristigen Lagerstättenschutz. Im Sinne der<br />

Ressourcenschonung steht nicht die Rohstoffgewinnung sondern<br />

die perspektivische Sicherung der Rohstoffreserve <strong>zu</strong>r Deckung<br />

eines potenziellen langfristigen Bedarfs im Vordergrund. Bei der<br />

Abwägung mit anderen Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen ist der<br />

Rohstoffsicherung ein besonderes Gewicht bei<strong>zu</strong>messen. Damit<br />

wird der Begründung des LEP IV <strong>zu</strong> Z127 bis G129 entsprochen.<br />

Ein Raumordnungsverfahren ist u.E. bereits jetzt erforderlich, wenn<br />

ein Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung in Anspruch<br />

genommen wer<strong>den</strong> soll. Ein solches Verfahren kann in bestimmten<br />

Fällen auch bei Inanspruchnahme eines Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau angestrengt wer<strong>den</strong>. Insofern ergeben sich in dieser<br />

Hinsicht für die Rohstoffbetriebe keine Verschlechterungen im<br />

Vergleich <strong>zu</strong>m bestehen<strong>den</strong> Regionalplan Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz 2004.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1594 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2958 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Im 1.Absatz der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.4.2.2 ist der Satz:<br />

„Insofern ist eine Inanspruchnahme dieser Gebiete während der<br />

Laufzeit des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar nicht<br />

vorgesehen." ersatzlos <strong>zu</strong> streichen, <strong>zu</strong>mindest aber hinsichtlich<br />

seiner Auswirkungen auf die Rohstoffsicherung ab<strong>zu</strong>schwächen.<br />

Insoweit wird auf die <strong>zu</strong>vor gemachten Ausführungen verwiesen.<br />

Der letzte Satz dieses Absatzes ist wie folgt <strong>zu</strong> ergänzen: „...<br />

soweit langfristig ein Rohstoffabbau dauerhaft nicht verhindert<br />

wird."<br />

nicht folgen<br />

Die Rohstoffgewinnung in der Metropolregion Rhein-Neckar soll im<br />

Geltungszeitraum des Einheitlichen Regionalplans in <strong>den</strong><br />

Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau stattfin<strong>den</strong>. Hierfür wer<strong>den</strong><br />

aus unserer Sicht ausreichende Flächenkapazitäten gesichert.<br />

Insofern ist eine Inanspruchnahme der Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung, die der langfristigen Freihaltung und Sicherung<br />

der Lagerstätten dienen, während des Geltungszeitraums nicht<br />

erforderlich.<br />

Im Übrigen wird hier ebenfalls die „Abwertung" der<br />

Rohstoffsicherung dokumentiert, da es sich hierbei um keine<br />

Zielaussage, sondern nur um einen Grundsatz handelt. Des<br />

Weiteren ist die Formulierung sehr nebulös, da nicht erkennbar ist,<br />

was damit konkret gemeint ist. Entschei<strong>den</strong>d ist, dass eine<br />

langfristige Rohstoffsicherung, wie im LEP IV vorgesehen und<br />

vorgeschrieben, offensichtlich nicht mehr gewollt ist.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz 2.4.2.2 Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung wird in Be<strong>zu</strong>g auf ggf. erforderliche<br />

Inanspruchnahmen im ersten Absatz folgender Satz eingefügt: "Der<br />

vorzeitige Rohstoffabbau kann in begründeten Fällen<br />

ausnahmsweise <strong>zu</strong>lässig sein, z.B. wenn an einem Abbaustandort<br />

innerhalb des Vorranggebiets durch Erschöpfung der<br />

Rohstoffvorkommen keine wirtschaftlich sinnvollen<br />

Gewinnungsmöglichkeiten mehr bestehen."<br />

An dem letzten Satz dieses Absatzes wird festgehalten. Damit soll<br />

<strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht wer<strong>den</strong>, dass die Ausweisung eines<br />

Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung keine unmittelbaren<br />

Konsequenzen für die in diesen Gebieten derzeit vorhan<strong>den</strong>en<br />

Freiraumnut<strong>zu</strong>ngen hat. Erst bei Nut<strong>zu</strong>ngsänderungen, auf die sich<br />

u.E. die vom Industrieverband geforderte Satzergän<strong>zu</strong>ng bezieht,<br />

ist <strong>den</strong> Belangen der Rohstoffsicherung in der Abwägung ein<br />

besonderes Gewicht bei<strong>zu</strong>messen. Eine Abwertung der Belange<br />

der Rohstoffsicherung resultiert daraus nicht.<br />

Mit der Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für die<br />

Rohstoffsicherung wird der gem. LEP IV geforderten langfristigen<br />

Ausrichtung entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1595 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2959 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

2074<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Von Seiten der Firma Gebrüder Willersinn GmbH & Co. KG,<br />

Ludwigshafen, wird folgende Abänderung der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte,<br />

Blatt West, Stand März 2012 beantragt:<br />

a) Bobenheim-Roxheim<br />

Es wird verwiesen auf die Besprechung am 23.04.2008 im<br />

Industriehaus in Neustadt, in der von <strong>den</strong> Firmenvertretern bereits<br />

gegenüber Vertretern des LGB und Vertretern der Geschäftsstelle<br />

des Verbandes Region-Rhein-Neckar beantragt wurde, das Gebiet<br />

östlich der B 9 („Bannen") als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Das Gebiet hat eine Größe von 50 ha und ist für die langfristige<br />

Sicherung der Rohstoffversorgung des Unternehmens von<br />

existenzieller Bedeutung. In der Fachplanung des LGB ist es<br />

selbstverständlich als <strong>zu</strong> sicherndes Rohstoffabbaugebiet<br />

aufgenommen. Für die Landwirtschaft dürfte es nicht mehr so<br />

interessant sein, da dieses Gebiet <strong>zu</strong>künftig aufgrund der derzeit<br />

geplanten und in Kürze hinsichtlich der Planfeststellung realisierten<br />

Deichrückverlegung vor dem Hauptdeich liegen wird. Es wird<br />

insoweit auf 2.4.1.1 Spiegelstrich 6 des Textteils des Entwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans verwiesen. Die Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim steht dem Vorhaben nicht ablehnend gegenüber.<br />

folgen<br />

Der Hochwasserrückhalteraum Petersau Bannen wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung<br />

festgelegt. Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz wird <strong>zu</strong>rückgenommen, die Kennzeichnung<br />

Hochwasserrückhalteraum bleibt erhalten.<br />

Auf Grund der aus regionalplanerischer Sicht grundsätzlich<br />

gegebenen Vereinbarkeit der hochwasserschutzbezogenen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng eines Rückhalteraums mit <strong>den</strong> Belangen der<br />

Rohstoffsicherung sollen gem. Plansatz 2.4.1.1 geplante und<br />

bestehende Hochwasserrückhalteräume in der Rheinniederung als<br />

mögliche Rohstoffgewinnungsstellen in die Abbauplanungen<br />

einbezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht einer dann möglichen<br />

mittel- bis langfristigen Konzentration der Abbautätigkeiten östlich<br />

der B3, erscheint eine Ausweisung des<br />

Hochwasserrückhalteraums als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung vertretbar. Für <strong>den</strong> Fall, dass der Rohstoffabbau<br />

<strong>zu</strong>künftig tatsächlich beantragt wer<strong>den</strong> sollte, wäre u.a.<br />

sicher<strong>zu</strong>stellen, dass eine Überdimensionierung von Wasserflächen<br />

und eine damit einhergehende Überschreitung der noch<br />

vertretbaren räumlichen Belastbarkeit vermie<strong>den</strong> wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1596 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2960 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

2120<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Hinsichtlich des Unternehmens Heidelberger Sand und Kies GmbH,<br />

das in der Region mehrere Gewinnungsstellen <strong>zu</strong>r ortsnahen<br />

Versorgung der weiterverarbeiten<strong>den</strong> Industrie betreibt, wird<br />

nachfolgender Antrag gestellt:<br />

Am Standort Hagenbach, Hinterfeld beantragt das Unternehmen,<br />

die auf Abb. 3 rot umrandete Fläche als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung in der Nut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen<br />

Regionalplans auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Ein Teil der derzeit noch als Vorrangfläche ausgewiesenen Kiesund<br />

Sandlagerstätte im Gebiet „Hinterfeld", westlich der bereits<br />

bestehen<strong>den</strong> Wasserfläche, ist vollständig abgebaut, sodass dieser<br />

noch im Juli 2012 wasserrechtlich abgenommen wer<strong>den</strong> soll. Dafür<br />

ist es für das Unternehmen <strong>zu</strong>r langfristigen Sicherung der im<br />

betreffen<strong>den</strong> Gebiet vorkommen<strong>den</strong> Rohstofflagerflächen<br />

erforderlich, dass das rot gekennzeichnete Gebiet <strong>zu</strong>mindest als<br />

Vorbehaltsgebiet in die Karte aufgenommen wird. Dieses Gebiet<br />

wird auch vom Landesamt für Geologie und Bergbau in seiner<br />

Fachplanung als potentielle Vorrangfläche ausgewiesen.<br />

nicht folgen<br />

Das Gebiet, das <strong>zu</strong>r Aufnahme als Rohstoffsicherungsgebiet in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte beantragt wird, ist im Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans als Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz festgelegt. An dieser<br />

Ausweisung wird festgehalten.<br />

Das betreffende Gebiet liegt südlich der Stadt Hagenbach in einem<br />

Raum, der bereits in verstärktem Maße durch Wasserflächen<br />

geprägt ist, die auf <strong>den</strong> Kies- und Sandabbau <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen sind.<br />

In unmittelbarer Nachbarschaft der Fläche befin<strong>den</strong> sich zwei<br />

Abbaustandorte, die im Einheitlichen Regionalplan bereits als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau gesichert wer<strong>den</strong> und in<br />

näherer Umgebung weiter westlich und nördlich sind zwei weitere<br />

großflächige Vorranggebiete ausgewiesen. Eine <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Gewinnung westlich der L556 würde in diesem Bereich <strong>zu</strong> einer<br />

durchgehen<strong>den</strong>, nahe<strong>zu</strong> geschlossenen Wasserfläche führen.<br />

Zur Erhaltung der bestehen<strong>den</strong> Landfläche, <strong>zu</strong>r Gewährleistung des<br />

Bo<strong>den</strong>- und Landschaftsschutzes sowie <strong>zu</strong>r Vermeidung einer<br />

Überlastung des Raums mit Kiesseen wird daher auf die<br />

Festlegung eines Rohstoffsicherungsgebiets verzichtet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1597 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2961 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

entspr.<br />

2769<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Für <strong>den</strong> Planungshorizont, für <strong>den</strong> der Regionalplan Rhein-Neckar<br />

steht, sind die festgelegten Gebiete, auch wenn einige unter<br />

Vorbehalt stehen, wesentlich <strong>zu</strong> großzügig ausgewiesen. Den<br />

Abbauunternehmen wird in der Begründung Planungssicherheit<br />

eingeräumt. Diese Planungssicherheit fordern wir generell auch für<br />

die landwirtschaftlichen Betriebe. An einer diesbezüglichen<br />

Aussage fehlt es jedoch.<br />

Es ist nicht nachvollziehbar, warum Vorbehaltsgebiete für<br />

Rohstoffabbau ausgewiesen wer<strong>den</strong> sollen, wenn eine<br />

Inanspruchnahme während des Planungshorizontes nicht<br />

vorgesehen ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sind so dimensioniert,<br />

dass sie die Rohstoffversorgung mindestens im Geltungszeitraum<br />

des Einheitlichen Regionalplans sicherstellen. Eine übermäßige<br />

Beanspruchung des Raums wird dadurch vermie<strong>den</strong>, dass sich die<br />

Vorranggebietsausweisung auf bereits bestehende Abbaustandorte<br />

konzentriert und Neuaufschlüsse nur in Ausnahmefällen möglich<br />

sind. Die regionalplanerische Rohstoffsicherung trägt damit nicht<br />

nur <strong>zu</strong>m Erhalt der Gewinnungsstätten, sondern auch <strong>zu</strong>m<br />

schonen<strong>den</strong> Umgang mit <strong>den</strong> Ressourcen inklusive einer<br />

verminderten Beanspruchung von landwirtschaftlichen Flächen bei.<br />

Flächen in folgen<strong>den</strong> Gemarkungen sind an <strong>den</strong> tatsächlichen<br />

mittelfristigen Bedarf an<strong>zu</strong>passen und entsprechend deutlich <strong>zu</strong><br />

reduzieren: Groß-Rohrheim, Biblis/Wattenheim, Lampertheim,<br />

Bensheim<br />

Die Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung dienen dem<br />

vorsorglichen langfristigen Lagerstättenschutz. Im Sinne der<br />

Ressourcenschonung steht nicht die Rohstoffgewinnung sondern<br />

die perspektivische Sicherung der Rohstoffreserve <strong>zu</strong>r Deckung<br />

eines potenziellen langfristigen Bedarfs im Vordergrund. Insofern<br />

ist eine Inanspruchnahme während der Laufzeit des Regionalplans<br />

nicht vorgesehen. Die bestehen<strong>den</strong> Freiraumnut<strong>zu</strong>ngen sind<br />

weiterhin uneingeschränkt möglich.<br />

An <strong>den</strong> ausgewiesenen Rohstoffsicherungsflächen in <strong>den</strong><br />

Gemarkungen Groß-Rohrheim, Biblis/Wattenheim, Lampertheim<br />

und Bensheim wird festgehalten. Ein Änderungsbedarf bzgl. der<br />

betreffen<strong>den</strong> Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, die <strong>den</strong>en des<br />

verbindlichen Regionalplans Südhessen 2010 entsprechen, besteht<br />

von Seiten des Verbands Region Rhein-Neckar nicht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1598 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2962 vero - Verband der Bau- und<br />

Rohstoffindustrie e.V.<br />

entspr.<br />

2770<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Der erste Satz des Ziels 2.4.2.1: Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau wird befürwortet. Es wird jedoch angeregt, <strong>den</strong> Satz<br />

noch eindeutiger <strong>zu</strong> formulieren und das Wort „wesentlich"<br />

weg<strong>zu</strong>lassen, so dass der Satz dann lauten würde:<br />

.... und darf durch andere Nut<strong>zu</strong>ngen nicht ausgeschlossen oder<br />

beeinträchtigt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Im Plansatz 2.4.2.1, erster Satz wird das Wort "wesentlich"<br />

gestrichen.<br />

Die Formulierung des Ziels 2.4.2.1, wie auch insbesondere des<br />

Grundsatzes 2.4.2.2 (Vorbehaltsgebiete) wird begrüßt, da für<br />

Rohstofflagerstätten keine fachgesetzlich geregelten<br />

Schutzansprüche bestehen und deswegen Rohstoffgebiete<br />

besonders durch raumordnende Maßnahmen gesichert und vor<br />

konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen geschützt wer<strong>den</strong> müssen.<br />

2963 Privat<br />

entspr.<br />

2078<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

Der sogenannte „Bannen" liegt östlich der B9 und umfasst eine<br />

Fläche von ca. 50 ha und ist für die langfristige Sicherung der<br />

Rohstoffversorgung unseres Unternehmens von außeror<strong>den</strong>tlicher<br />

Wichtigkeit. Für die Landwirtschaft wird diese Fläche künftig an<br />

Bedeutung verlieren, da sie nach der geplanten Deich-<br />

Rückverlegung an die B9 im Überflutungsgebiet des entstehen<strong>den</strong><br />

Polders Bannen liegen wird. Von Seiten der Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim ist keine Ablehnung <strong>zu</strong> erwarten.<br />

Das LGB hat diese Fläche als <strong>zu</strong> sicherndes Rohstoffabbaugebiet in<br />

seine Fachplanung aufgenommen.<br />

Es wird beantragt, diese Fläche als Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, Blatt West, Stand März<br />

2012 auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Der Hochwasserrückhalteraum Petersau Bannen wird als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt. Das<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz wird<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen, die Kennzeichnung Hochwasserrückhalteraum<br />

bleibt erhalten.<br />

Auf Grund der aus regionalplanerischer Sicht grundsätzlich<br />

gegebenen Vereinbarkeit der hochwasserschutzbezogenen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng eines Rückhalteraums mit <strong>den</strong> Belangen der<br />

Rohstoffsicherung sollen gem. Plansatz 2.4.1.1 geplante und<br />

bestehende Hochwasserrückhalteräume in der Rheinniederung als<br />

mögliche Rohstoffgewinnungsstellen in die Abbauplanungen<br />

einbezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht einer dann möglichen<br />

mittel- bis langfristigen Konzentration der Abbautätigkeiten östlich<br />

der B3, erscheint eine Ausweisung des<br />

Hochwasserrückhalteraums Petersau Bannen als Vorbehaltsgebiet<br />

für die Rohstoffsicherung vertretbar. Für <strong>den</strong> Fall, dass der<br />

Rohstoffabbau <strong>zu</strong>künftig tatsächlich beantragt wer<strong>den</strong> sollte, wäre<br />

u.a. sicher<strong>zu</strong>stellen, dass eine Überdimensionierung von<br />

Wasserflächen und eine damit einhergehende Überschreitung der<br />

noch vertretbaren räumlichen Belastbarkeit vermie<strong>den</strong> wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1599 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2964 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

DÜW-VBG01 Ebertsheim,<br />

Zwetschengewanne<br />

Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung<br />

Ebertsheim, Zwetschengewann (DÜW-VBG01) ist aus Sicht der<br />

Verbandsgemeinde in Ordnung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2965 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

DÜW-VBG02 Ebertsheim,<br />

Senderberg<br />

Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung<br />

Ebertsheim, Senderberg (DÜW-VBG02) ist aus Sicht der<br />

Verbandsgemeinde in Ordnung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2966 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

DÜW-VBG03 Kin<strong>den</strong>heim,<br />

Rosengarten<br />

Überprüft wer<strong>den</strong> sollte aber die Ausweisung des<br />

Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung in der Ortsgemeinde<br />

Kin<strong>den</strong>heim (DÜW-VBG03, Rosengarten) weil dieser Bereich auch<br />

<strong>zu</strong>r „Windkraftnut<strong>zu</strong>ng" sehr gut geeignet ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Anhörungsentwurf des Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> in<br />

Einzelfällen Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung mit<br />

Vorranggebieten für die regionalbedeutsame Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng<br />

überlagert. So ist das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung<br />

Kin<strong>den</strong>heim, Rosengarten (DÜW-VBG03) überlagert mit dem<br />

Vorranggebiet für die regionalbedeutsame Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng<br />

Kahlenberg, Kin<strong>den</strong>heim (DÜW-VRG03-W).<br />

Der Themenkomplex Win<strong>den</strong>ergie wird aus dem weiteren<br />

Aufstellungs- und Genehmigungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen<br />

Regionalplan abgekoppelt und in einer Neuaufstellung nachgeführt.<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des Win<strong>den</strong>ergiekapitels wird künftig<br />

auf eine Überlagerung der Win<strong>den</strong>ergie-Vorranggebiete mit <strong>den</strong><br />

Rohstoffsicherungsflächen im Sinne eindeutiger Regelungen<br />

verzichtet.<br />

Im Rahmen dieser Neuaufstellung und der damit einhergehen<strong>den</strong><br />

Neuausweisung der Vorranggebiete für die regionalbedeutsame<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng wird ggf. eine Neuabgren<strong>zu</strong>ng des<br />

Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung erforderlich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1600 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2967 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

GER-VBG02 Leimersheim,<br />

Obere Kuhnbrücke<br />

Des Weiteren ist aus Sicht der Rohstoffgeologie die derzeit als<br />

Rohstoff-Vorbehaltsfläche dargestellte Fläche Nr. 5047<br />

Leimersheim, „Obere Kuhnbrücke" (GER-VBG02) in eine Rohstoff-<br />

Vorrangfläche um<strong>zu</strong>widmen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Leimersheim, Obere Kuhnbrücke (GER-VBG02)<br />

wird festgehalten.<br />

Das Abbaugebiet Leimersheim II befindet sich derzeit in der<br />

Planfeststellung, so dass die Rohstoffgewinnung an dem<br />

Abbaustandort mindestens für die nächsten zehn Jahre und damit<br />

für etwa zwei Drittel des Geltungszeitraums des Einheitlichen<br />

Regionalplans gewährleistet ist. Für <strong>den</strong> sich anschließen<strong>den</strong><br />

Zeitraum stehen noch ausreichende Flächenkapazitäten innerhalb<br />

der noch nicht in Anspruch genommenen Vorranggebietsflächen<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung, die nach der Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010)<br />

ebenso wie die Fläche des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Leimersheim, Obere Kuhnbrücke gleichrangig<br />

als Kat. 1b Flächen dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Sollten innerhalb des Geltungszeitraums des Einheitlichen<br />

Regionalplans <strong>zu</strong>sätzliche Abbauflächen <strong>zu</strong>r Erhaltung des<br />

Standortes in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> müssen, wäre<br />

eingehend <strong>zu</strong> prüfen, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen die<br />

vorzeitige Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets anstatt der<br />

restlichen Vorranggebiete ausnahmsweise raumordnerisch in<br />

Erwägung gezogen wer<strong>den</strong> kann.<br />

2968 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

GER-VBG02 Leimersheim,<br />

Obere Kuhnbrücke<br />

Insbesondere das dargestellte Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung in Leimersheim wird aufgrund der Bedeutung<br />

dieser Fläche für die Landwirtschaft nicht akzeptiert.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Leimersheim, Obere Kuhnbrücke (GER-VBG02)<br />

wird festgehalten.<br />

In der Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010) wird das Gebiet als<br />

Kat. 1b Fläche <strong>zu</strong>r Aufnahme als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan vorgeschlagen.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der vorsorglichen, langfristigen<br />

Sicherung des Kies- und Sandvorkommens. Bei Inanspruchnahme<br />

kann es perspektivisch <strong>zu</strong>r Erhaltung des bestehen<strong>den</strong><br />

Abbaustandorts in Leimersheim und damit <strong>zu</strong>r Gewährleistung der<br />

regionalen Rohstoffversorgung beitragen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1601 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2969 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

2805<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

GER-VBG02 Leimersheim,<br />

Obere Kuhnbrücke<br />

Das Unternehmen Markus Wolf Kieswerk und Transporte ist ein<br />

Familien geführtes mittelständisches Unternehmen der Kies- und<br />

Sandindustrie mit 19 Mitarbeitern, das seit Jahrzehnten die<br />

weiterverarbeitende Steine- und Er<strong>den</strong>industrie wie<br />

Transportbetonindustrie oder Bauindustrie in der Region<br />

Leimersheim ortsnah mit <strong>den</strong> benötigten Materialien versorgt.<br />

Diese Versorgung ist gefährdet, wenn die bisherigen<br />

Ausweisungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in der<br />

Fachplanung aufrechterhalten wür<strong>den</strong>.<br />

Die Rohstoffvorkommen innerhalb des Abbaufeldes „Leimersheim<br />

1" wird nach derzeitiger Sicht Ende 2013 erschöpft sein, so dass<br />

die Notwendigkeit des Abbaus auf dem Abbaufeld „Leimersheim<br />

2", dieses ist ebenfalls als Vorranggebiet ausgewiesen, gegeben<br />

ist. Die Abbautätigkeit in diesem Gebiet wird jedoch nach<br />

derzeitiger Planung nach ca. 11 Jahren abgeschlossen sein, so dass<br />

aufgrund der Laufzeit des <strong>zu</strong>künftigen Regionalplans (15 Jahre) und<br />

<strong>den</strong> textlichen Aussagen <strong>zu</strong> Vorbehaltsgebieten <strong>zu</strong>r<br />

Zukunftssicherung eine weitere Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau aus<strong>zu</strong>weisen ist. Zumal man be<strong>den</strong>ken muss, dass<br />

die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens mehrere Jahre in<br />

Anspruch nehmen wird.<br />

Das Unternehmen beantragt daher, die in dem derzeitigen Entwurf<br />

ausgewiesene Vorbehaltsfläche in ein Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (gelbe Fläche) um<strong>zu</strong>wandeln.<br />

Aufgrund Erkundungsbohrungen hat das Unternehmen festgestellt,<br />

dass die Mächtigkeit des Oberen Kieslagers (ein Abbau im<br />

Mittleren Kieslager ist aufgrund eines angrenzen<strong>den</strong><br />

Wasserwerkes nicht oder nur bedingt möglich) nach Osten<br />

<strong>zu</strong>nimmt. Zudem sind in diesem Gebiet die eigentumsrechtlichen<br />

Verhältnisse für das Unternehmen leichter. Dafür ist das<br />

Unternehmen bereit, einer Abstufung der grün eingezeichneten<br />

Flächen als Vorbehaltsgebiete <strong>zu</strong><strong>zu</strong>stimmen.<br />

nicht folgen<br />

An <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Ausweisungen des Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Leimersheim, Im Blünnet (GER-VRG12) wird ebenso<br />

festgehalten wie an der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Leimersheim, Obere Kuhnbrücke (GER-VBG02).<br />

Das Abbaugebiet Leimersheim II befindet sich derzeit in der<br />

Planfeststellung, so dass die Rohstoffgewinnung an dem<br />

Abbaustandort mindestens für die nächsten zehn Jahre und damit<br />

für etwa zwei Drittel des Geltungszeitraums des Einheitlichen<br />

Regionalplans gewährleistet ist. Für <strong>den</strong> sich anschließen<strong>den</strong><br />

Zeitraum stehen noch ausreichende Flächenkapazitäten innerhalb<br />

der noch nicht in Anspruch genommenen Vorranggebiete <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung, die nach der Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010)<br />

ebenso wie das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung<br />

Leimersheim, Obere Kuhnbrücke gleichrangig als Kat. 1b Flächen<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Sollten innerhalb des Geltungszeitraums des Einheitlichen<br />

Regionalplans <strong>zu</strong>sätzliche Abbauflächen <strong>zu</strong>r Erhaltung des<br />

Standortes in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> müssen, wäre<br />

eingehend <strong>zu</strong> prüfen, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen die<br />

vorzeitige Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets anstatt der<br />

restlichen Vorranggebiete ausnahmsweise raumordnerisch in<br />

Erwägung gezogen wer<strong>den</strong> kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1602 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2970 Privat<br />

entspr.<br />

2806<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

GER-VBG02 Leimersheim,<br />

Obere Kuhnbrücke<br />

Da das Rohstoffvorkommen innerhalb des Abbaufeldes<br />

„Leimersheim 1" vermutlich Ende 2013 erschöpft sein wird,<br />

besteht die Notwendigkeit <strong>zu</strong>r Erweiterung des Tagebaues durch<br />

das Abbaufeld „Leimersheim 2". Die Abbaufelder „Leimersheim 1<br />

und 2" sind im Entwurf <strong>zu</strong>m einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar als „Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" dargestellt.<br />

Aus Abbildung 2 ist ersichtlich, dass sich im Südwesten des<br />

Tagebaus Leimersheim ein Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

anschließt und im Nordosten ein Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung sowie ein Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau.<br />

Auf Grund niedergebrachter Erkundungsbohrungen kann<br />

festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die Mächtigkeit des Oberen Kieslagers<br />

(ein Abbau im Mittleren Kieslager ist infolge des nördlich<br />

angrenzen<strong>den</strong> Wasserwerkes Kuhardt nicht oder nur bedingt<br />

möglich) nach Osten <strong>zu</strong>nimmt. Deshalb wird beantragt, das<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung im Nordosten als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau fest<strong>zu</strong>setzen.<br />

Da die Abbautätigkeit im Abbaufeld „Leimersheim 2" nach ca. 11<br />

Jahren abgeschlossen sein wird und für die Bearbeitung eines<br />

neuen Antrags ca. 3 Jahre an<strong>zu</strong>setzen sind (einschließlich der<br />

Durchführung des Planfeststellungsverfahrens), besteht innerhalb<br />

des Geltungszeitraum des Regionalplanes Rhein-Neckar die<br />

Notwendigkeit auf das beantragte Vorranggebiet <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>greifen.<br />

Zu dem beantragten Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau gilt es<br />

an<strong>zu</strong>merken, dass es sich im Hinblick auf die eigentumsrechtlichen<br />

Gegebenheiten um einen hoch geeigneten Standort handelt<br />

(wenige Grundstückseigentümer), im Vergleich <strong>zu</strong> sonstigen an <strong>den</strong><br />

Tagebau Leimersheim angrenzen<strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau (Vielzahl von Grundstückseigentümern).<br />

nicht folgen<br />

An <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Ausweisungen des Vorranggebiets für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Leimersheim, Im Blünnet (GER-VRG12) wird ebenso<br />

festgehalten wie an der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Leimersheim, Obere Kuhnbrücke (GER-VBG02).<br />

Das Abbaugebiet Leimersheim II befindet sich derzeit in der<br />

Planfeststellung, so dass die Rohstoffgewinnung an dem<br />

Abbaustandort mindestens für die nächsten zehn Jahre und damit<br />

für etwa zwei Drittel des Geltungszeitraums des Einheitlichen<br />

Regionalplans gewährleistet ist. Für <strong>den</strong> sich anschließen<strong>den</strong><br />

Zeitraum stehen noch ausreichende Flächenkapazitäten innerhalb<br />

der noch nicht in Anspruch genommenen Vorranggebietsflächen<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung, die nach der Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010)<br />

ebenso wie die Fläche des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Leimersheim, Obere Kuhnbrücke gleichrangig<br />

als Kat. 1b Flächen dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Sollten innerhalb des Geltungszeitraums des Einheitlichen<br />

Regionalplans <strong>zu</strong>sätzliche Abbauflächen <strong>zu</strong>r Erhaltung des<br />

Standortes in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> müssen, wäre<br />

eingehend <strong>zu</strong> prüfen, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen die<br />

vorzeitige Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets anstatt der<br />

restlichen Vorranggebiete ausnahmsweise raumordnerisch in<br />

Erwägung gezogen wer<strong>den</strong> kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1603 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2971 Verbandsgemeinde Jockgrim 2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

GER-VBG03 Neupotz, Langloch<br />

Im Jahr 2005 wurde in der Neupotzer Gemarkung Langloch ein<br />

Kiesabbau auf der bestehen<strong>den</strong> Vorrangfläche genehmigt. Die<br />

Abbauzeit wurde vom abbauen<strong>den</strong> Unternehmen mit einer Laufzeit<br />

von ca. 41 Jahren angegeben. Bei einem erwarteten Abbauende im<br />

Jahre 2046 bestehen ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten für<br />

das Abbauunternehmen. Analog der Planungsprämissen für <strong>den</strong><br />

Rhein- Neckar- O<strong>den</strong>waldkreis keine Planvorgaben über eine<br />

Laufzeit von 2X15 Jahren hinaus <strong>zu</strong> treffen, beantragt die<br />

Ortsgemeinde Neupotz das vorgesehene Vorbehaltsgebiet<br />

innerhalb des Polders, in der jetzigen Planungsperiode <strong>zu</strong> streichen.<br />

Mit einer Restabbauzeit von 34 Jahren, sollten frühestens in 15<br />

Jahren die neuen Planungsabsichten in <strong>den</strong> neuen ERP einfließen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Neupotz, Langloch (GER-VBG03) wird<br />

festgehalten.<br />

In der Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010) wird das Gebiet als<br />

Kat. 1b Fläche <strong>zu</strong>r Aufnahme als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan vorgeschlagen.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der vorsorglichen, langfristigen<br />

Sicherung des Kies- und Sandvorkommens. Bei Inanspruchnahme<br />

kann es perspektivisch <strong>zu</strong>r Erhaltung des bestehen<strong>den</strong><br />

Abbaustandorts in Neupotz und damit <strong>zu</strong>r Gewährleistung der<br />

regionalen Rohstoffversorgung beitragen. Eine Inanspruchnahme<br />

des Vorbehaltsgebiets während der Laufzeit des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist nicht vorgesehen. Die bestehen<strong>den</strong><br />

Freiraumnut<strong>zu</strong>ngen sind weiterhin uneingeschränkt möglich.<br />

An<strong>zu</strong>merken bleibt, dass auch im ba<strong>den</strong>-württembergischen<br />

Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar <strong>zu</strong>r langfristigen<br />

Lagerstättensicherung Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

2972 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

GER-VBG03 Neupotz, Langloch<br />

Insbesondere das dargestellte Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung in Neupotz wird aufgrund der Bedeutung dieser<br />

Fläche für die Landwirtschaft nicht akzeptiert.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Neupotz, Langloch (GER-VBG03) wird<br />

festgehalten.<br />

In der Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010) wird das Gebiet als<br />

Kat. 1b Fläche <strong>zu</strong>r Aufnahme als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan vorgeschlagen.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der vorsorglichen, langfristigen<br />

Sicherung des Kies- und Sandvorkommens. Bei Inanspruchnahme<br />

kann es perspektivisch <strong>zu</strong>r Erhaltung des bestehen<strong>den</strong><br />

Abbaustandorts in Neupotz und damit <strong>zu</strong>r Gewährleistung der<br />

regionalen Rohstoffversorgung beitragen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1604 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2973 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

2807<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

GER-VBG03 Neupotz, Langloch<br />

Hinsichtlich des Unternehmens Heidelberger Sand und Kies GmbH<br />

wird nachfolgender Antrag gestellt:<br />

Für <strong>den</strong> Standort Neupotz beantragt das Unternehmen, die bisher<br />

als Vorbehaltsgebiet ausgewiesene Fläche in ein Vorranggebiet für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau um<strong>zu</strong>widmen. Diese Fläche war bereits im<br />

Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans Rhein-Pfalz als<br />

Vorrangfläche für <strong>den</strong> Rohstoffabbau ausgewiesen wor<strong>den</strong>. Da es<br />

jedoch <strong>zu</strong>m damaligen Zeitpunkt noch Überlegungen gab, diese als<br />

Fläche für einen Kraftwerkstandort <strong>zu</strong> nutzen, wurde die Fläche <strong>zu</strong><br />

einem Vorbehaltsgebiet herunter gestuft. Diese wur<strong>den</strong> jedoch von<br />

<strong>den</strong> damaligen Eigentümern bzw. Betreibern nicht weiter verfolgt,<br />

sodass das Gelände von der Gebrüder Kuhn GmbH vollständig<br />

käuflich erworben wer<strong>den</strong> konnte, sodass einem <strong>zu</strong>künftigen<br />

Rohstoffabbau nichts mehr entgegensteht.<br />

Das Unternehmen wird gezwungen sein, bereits während der<br />

geplanten Laufzeit des Einheitlichen Regionalen<br />

Raumordnungsplans in diesem Gebiet <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen, da neben der bereits abgeschlossenen<br />

Rohstoffgewinnung „Im Flätig" in <strong>den</strong> nächsten drei bis fünf Jahren<br />

die Gewinnungstätigkeit im Landeshafen Wörth abgeschlossen<br />

sein wird. Dieses Vorranggebiet mit einer für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

festgelegten Fläche von ca. 1,3 km2 steht somit kurzfristig<br />

ebenfalls nicht mehr <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung<br />

Neupotz, Langloch (GER-VBG03) wird festgehalten.<br />

Das an das Vorbehaltsgebiet angrenzende Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Neupotz, Langloch (GER-VRG16) umfasst eine<br />

Fläche von insgesamt ca. 63 ha. Nach Wegfall der<br />

Rohstoffgewinnung in dem Gebiet "Im Flätig" verbleiben innerhalb<br />

des Vorranggebiets ca. 44 ha Vorratsfläche. Damit erfolgt eine<br />

regionalplanerische Sicherung von Flächenkapazitäten, die über <strong>den</strong><br />

Geltungszeitraum des Einheitlichen Regionalplans hinaus reichen.<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung dient der<br />

vorsorglichen langfristigen Lagerstättensicherung und einer<br />

perspektivischen Sicherung des Abbaustandortes.<br />

Um die <strong>eingegangenen</strong> Lieferverpflichtungen <strong>zu</strong> erfüllen, ist das<br />

Unternehmen gezwungen, <strong>den</strong> nicht geplanten vorzeitigen Ausfall<br />

des Landeshafens Wörth durch Erhöhungen der Fördermenge am<br />

Standort Neupotz <strong>zu</strong> kompensieren. Daher auch dort das frühere<br />

Ende des Rohstoffabbaus, sodass eine Verlagerung des<br />

Rohstoffabbaus in dem derzeit geplanten Vorbehaltsgebiet bereits<br />

in <strong>den</strong> nächsten zehn Jahren erforderlich wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1605 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2974 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2821<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

GER-VRG06 Hagenbach,<br />

Daxlander Au<br />

Das Vorranggebiet GER-VRG06 (Daxlander Au) liegt im<br />

Vogelschutzgebiet Goldgrund und Daxlander Au (6915-403) und in<br />

unmittelbarer Nähe des FFH-Gebietes Rheinniederung Neuburg -<br />

Wörth (6915-301). Es ist das Gewässer mit der landesweit einzigen<br />

Flussseeschwalbenkolonie. Eine Norderweiterung würde <strong>zu</strong>m<br />

Verlust von Neuntöter und Kammmolchhabitaten sowie<br />

Lebensräumen von Blattfußkrebsen und Limikolenrastgebieten bei<br />

Druckwasser führen. Das Vorranggebiet ist mit <strong>den</strong> Zielen des<br />

Naturschutzes nicht vereinbar.<br />

teilweise folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Hagenbach, Daxlander Au (GER-VRG06) wird festgehalten, sofern<br />

es die bestehende Abbaustelle sowie die im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als Vorranggebiet für die<br />

Rohstoffsicherung festgelegte Fläche umfasst. Die potenzielle,<br />

nördliche Erweiterungsfläche wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft.<br />

Genehmigte Abbauflächen (Konzessionsflächen) wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan grundsätzlich als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie noch nicht vollständig<br />

abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

Die nördliche Erweiterungsfläche soll dem langfristigen<br />

Lagerstättenschutz dienen und perspektivisch <strong>zu</strong>r<br />

Aufrechterhaltung des Abbaustandorts herangezogen wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

Sollten Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>,<br />

wären die Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen<br />

im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen<br />

und dabei auch die konkreten naturschutzfachlichen und<br />

artenschutzrechtlichen Belange ein<strong>zu</strong>beziehen sowie eine<br />

abschließende Prüfung der Natura 2000- Verträglichkeit<br />

durch<strong>zu</strong>führen. Dabei wäre auch das vom Abbaubetrieb bereits<br />

erstellte Entwicklungskonzept <strong>zu</strong>r Gewährleistung der Natura 2000-<br />

Verträglichkeit heran<strong>zu</strong>ziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.<br />

2975 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

GER-VRG10 Kuhardt,<br />

Scheidgraben<br />

Insbesondere das dargestellte Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung in Kuhardt wird aufgrund der Bedeutung dieser<br />

Fläche für die Landwirtschaft nicht akzeptiert.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans ist in<br />

Kuhardt kein Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1606 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2976 Verbandsgemeinde Rülzheim 2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

GER-VRG11 Leimersheim,<br />

Breitstücke<br />

Als Ergän<strong>zu</strong>ng für die Vorbehaltsfläche östlich der Vorrangfläche<br />

„Blümet" wird als perspektivische Entwicklungsmöglichkeit und<br />

langfristige Standortsicherung im Bereich der Abbaufläche<br />

„Breitstücke" in westlicher Richtung die Entwicklung einer<br />

Vorbehaltsfläche angeregt. Die entsprechende Fläche mit einer<br />

Größe von ca. 10 ha ist im beiliegen<strong>den</strong> Plan mit hinterlegtem<br />

Luftbild rot markiert.<br />

nicht folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Leimersheim,<br />

Breitstsücke (GER-VRG11) umfasst eine Fläche von ca. 52 ha.<br />

Hiervon sind gem. Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010) ca. 13<br />

ha bereits Abbauflächen (Kat. 1a). Insofern bestehen am<br />

Abbaustandort bislang noch ungenutzte Flächenreserven von ca. 39<br />

ha. Die noch nicht in Anspruch genommenen Flächen am Standort<br />

"Im Blünnet" betragen in der Summe aus Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiet ca. 38 ha.<br />

In Anbetracht der am Standort "Breitstücke" noch <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

stehen<strong>den</strong> ausreichen<strong>den</strong> Flächenreserven wird aus<br />

regionalplanerischer Sicht keine Notwendigkeit für ein <strong>zu</strong>sätzliches<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung gesehen, <strong>zu</strong>mal dieses<br />

von der Gemeinde vorgeschlagene Vorbehaltsgebiet ein weiteres,<br />

ggf. nicht konfliktfreies Heranrücken der Rohstoffsicherungsflächen<br />

an die Ortsgemeinde Neupotz bzw. an die Hardtwald-Siedlung <strong>zu</strong>r<br />

Folge hätte.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1607 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2977 Privat<br />

entspr.<br />

2832<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

GER-VRG12 Leimersheim, Im<br />

Blünnet<br />

Flächengleich sollen die in Abbildung 3 dargestellten<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau als Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung festgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Leimersheim, Im Blünnet (GER-VRG12) wird ebenso festgehalten<br />

wie an der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Leimersheim, Obere Kuhnbrücke (GER-VBG02).<br />

Das Abbaugebiet Leimersheim II befindet sich derzeit in der<br />

Planfeststellung, so dass die Rohstoffgewinnung an dem<br />

Abbaustandort mindestens für die nächsten zehn Jahre und damit<br />

für etwa zwei Drittel des Geltungszeitraums des Einheitlichen<br />

Regionalplans gewährleistet ist. Für <strong>den</strong> sich anschließen<strong>den</strong><br />

Zeitraum stehen noch ausreichende Kapazitäten innerhalb der noch<br />

nicht in Anspruch genommenen Vorranggebietsflächen <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung, die nach der Fachplanung Rohstoffe des LGB (2010)<br />

ebenso wie die Fläche des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Leimersheim, Obere Kuhnbrücke gleichrangig<br />

als Kat. 1b Flächen dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Sollten innerhalb des Geltungszeitraums des Einheitlichen<br />

Regionalplans <strong>zu</strong>sätzliche Abbauflächen <strong>zu</strong>r Erhaltung des<br />

Standortes in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> müssen, wäre<br />

eingehend <strong>zu</strong> prüfen, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen die<br />

vorzeitige Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets anstatt der<br />

restlichen Vorranggebiete ausnahmsweise raumordnerisch in<br />

Erwägung gezogen wer<strong>den</strong> kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1608 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2978 Privat<br />

entspr.<br />

2846<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

GER-VRG16 Neupotz, Langloch<br />

Infolge der faktisch nicht mehr existenten Gewinnungsflächen „Im<br />

Flätig" und „Landeshafen Wörth" sollte die ursprünglich als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegte Fläche am<br />

Standort Neupotz <strong>zu</strong>sätzlich wieder als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau in <strong>den</strong> einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Festlegung der betreffen<strong>den</strong> Fläche als Vorbehaltsgebiet für<br />

die Rohstoffsicherung Neupotz, Langloch (GER-VBG03) wird<br />

festgehalten.<br />

Das an das Vorbehaltsgebiet angrenzende Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau Neupotz, Langloch (GER-VRG16) umfasst eine<br />

Fläche von insgesamt ca. 63 ha. Nach Wegfall der<br />

Rohstoffgewinnung in dem Gebiet "Im Flätig" verbleiben innerhalb<br />

des Vorranggebiets ca. 44 ha Vorratsfläche. Damit wer<strong>den</strong><br />

Kapazitäten regionalplanerisch gesichert, die über <strong>den</strong><br />

Geltungszeitraum des Einheitlichen Regionalplans hinaus reichen.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der vorsorglichen, langfristigen<br />

Sicherung des Kies- und Sandvorkommens. Perspektivisch kann es<br />

<strong>zu</strong>r Rohstoffversorgung der Region und <strong>zu</strong>r Erhaltung des<br />

bestehen<strong>den</strong> Abbaustandorts in Neupotz in Anspruch genommen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

2979 Stadtverwaltung Wörth 2.4.2.2<br />

entspr.<br />

1934<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

GER-VRG17 Wörth am Rhein,<br />

Bienwald<br />

Mit aufgenommen in <strong>den</strong> Fortschreibungsentwurf wer<strong>den</strong> soll eine<br />

geplante Erweiterungsfläche für <strong>den</strong> Abbau von San<strong>den</strong>, durch das<br />

Kalksandsteinwerk Bienwald westlich der L 540 vorbehaltlich einer<br />

raumplanerischen und fachplanerischen Genehmigung.<br />

folgen<br />

Die geplante Erweiterungsfläche des Kalksandsteinwerks Bienwald<br />

wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung festgelegt. Das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz wird <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

2980 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong><br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg e.V.<br />

entspr.<br />

2850<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

HD-VRG01 Heidelberg,<br />

Grenzhof<br />

Für das Vorranggebiet HD-VRG01 (RG 6517-1) in Heidelberg-<br />

Grenzhof wird um eine Änderung der Darstellung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sowie in der Erläuterungskarte 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans gebeten. Das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Abbau oberflächennaher Rohstoffe ist nach Nor<strong>den</strong> um ca. 200 bis<br />

250 Meter bis <strong>zu</strong>r Gemarkungsgrenze Edingen-Neckarhausen<br />

aus<strong>zu</strong>dehnen, was eine Erweiterung entlang der bestehen<strong>den</strong><br />

Abbaufläche bzw. der rekultivierten Fläche um ca. 6 Hektar<br />

ermöglichen würde. Im Gegen<strong>zu</strong>g kann das<br />

Rohstoffsicherungsgebiet im entsprechen<strong>den</strong> Umfang, auf<br />

derselben Fläche, reduziert wer<strong>den</strong>. Die Abgren<strong>zu</strong>ng kann der<br />

beigefügten Karte entnommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Heidelberg, Grenzhof<br />

(HD-VRG01) wird in nördlicher Richtung ausgedehnt und in<br />

östlicher Richtung verkleinert. Entsprechend wird das<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung Heidelberg, Grenzhof<br />

(HD-VBG01) angepasst.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1609 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2981 Gemeinde Birkenau 2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

KB-VBG10 Birkenau, Kallstadt<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung KB-VBG 10<br />

(Birkenau Kallstadt)<br />

soll gelöscht wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Birkenau, Kallstadt (KB-VBG 10) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der vorsorglichen<br />

Lagerstättensicherung. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans ist nicht<br />

vorgesehen. Die derzeitige Flächennut<strong>zu</strong>ng bleibt uneingeschränkt<br />

möglich. Es steht noch nicht fest, ob und unter welchen<br />

fachplanerischen und räumlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine<br />

Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

2982 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

KB-VBG10 Birkenau, Kallstadt<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung KB-VBG10<br />

(Birkenau Kallstadt) sollte entfernt wer<strong>den</strong>, um<br />

Naturschutzbemühungen und Renaturierungen nicht im Wege <strong>zu</strong><br />

stehen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Birkenau, Kallstadt (KB-VBG 10) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der vorsorglichen<br />

Lagerstättensicherung. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans ist nicht<br />

vorgesehen. Die derzeitige Flächennut<strong>zu</strong>ng bleibt uneingeschränkt<br />

möglich. Es steht noch nicht fest, ob und unter welchen<br />

fachplanerischen und räumlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine<br />

Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

2983 Gemeinde Birkenau 2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

KB-VBG11 Birkenau, Nieder-<br />

Liebersbach<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung KG-VBG 11<br />

(Birkenau Nieder-Liebersbach) soll gelöscht wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Birkenau, Nieder-Liebersbach (KB-VBG 11) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der vorsorglichen<br />

Lagerstättensicherung. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans ist nicht<br />

vorgesehen. Die derzeitige Flächennut<strong>zu</strong>ng bleibt uneingeschränkt<br />

möglich. Es steht noch nicht fest, ob und unter welchen<br />

fachplanerischen und räumlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine<br />

Rohstoffgewinnung erfolgen kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1610 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2984 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

KB-VBG11 Birkenau, Nieder-<br />

Liebersbach<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung KB-VBG11<br />

(Birkenau Nieder-Liebersbach) sollte entfernt wer<strong>den</strong>, um<br />

Naturschutzbemühungen und Renaturierungen nicht im Wege <strong>zu</strong><br />

stehen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Birkenau Nieder-Liebersbach (KB-VBG 11) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der vorsorglichen<br />

Lagerstättensicherung. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans ist nicht<br />

vorgesehen. Die derzeitige Flächennut<strong>zu</strong>ng bleibt uneingeschränkt<br />

möglich. Es steht noch nicht fest, ob und unter welchen<br />

fachplanerischen und räumlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine<br />

Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

2985 Gemeinde Birkenau 2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

KB-VBG12 Birkenau,<br />

Wachenburg<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung KB-VBG 12<br />

„Birkenau Wachenburg"<br />

soll gelöscht wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Birkenau, Wachenburg (KB-VBG 12) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der vorsorglichen<br />

Lagerstättensicherung. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans ist nicht<br />

vorgesehen. Die derzeitige Flächennut<strong>zu</strong>ng bleibt uneingeschränkt<br />

möglich. Es steht noch nicht fest, ob und unter welchen<br />

fachplanerischen und räumlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine<br />

Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

2986 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

KB-VBG12 Birkenau,<br />

Wachenburg<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung KB-VBG 12<br />

„Birkenau Wachenburg" ist <strong>zu</strong> streichen. Das Gebiet hat ein sehr<br />

hohes ökologisches Potenzial und sollte bald in eine Renaturierung<br />

eingebettet wer<strong>den</strong>. Der Steinbruch ist ein wichtiges Habitat für<br />

Fledermäuse und Uhus. Eine weitere Ausweisung <strong>zu</strong>m<br />

Rohstoffabbau könnte die Effektivität der Naturschutzbemühungen<br />

gefähr<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Birkenau Wachenburg (KB-VBG 12) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung dient der<br />

vorsorglichen Lagerstättensicherung. Eine Inanspruchnahme<br />

während des Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans ist<br />

nicht vorgesehen. Die derzeitige Flächennut<strong>zu</strong>ng bleibt<br />

uneingeschränkt möglich. Es steht noch nicht fest, ob und unter<br />

welchen fachplanerischen und räumlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine<br />

Rohstoffgewinnung erfolgen kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1611 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2987 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

MA-VBG01 Mannheim,<br />

Kirschgartshausen<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist die<br />

Ausweisung der Fläche Mannheim, Kirschgartshausen (MA-VBG01)<br />

als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung möglich. Als<br />

sonstige naturschutzfachliche Beurteilung wird angemerkt, dass §<br />

32-Biotope betroffen sind (Feldhecken, Feldgehölze), deren<br />

Wiederherstellung im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen möglich<br />

ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Mannheim, Kirschgartshausen (MA-VBG01) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der vorsorglichen<br />

Lagerstättensicherung. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums ist nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest,<br />

ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Die Berücksichtigung der geschützten Biotope sowie die<br />

Festlegung entsprechender Ausgleichsmaßnahmen erfolgt erst im<br />

Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung.<br />

2988 Stadt Mannheim 2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

MA-VBG01 Mannheim,<br />

Kirschgartshausen<br />

Im Nordwesten, an der Gemarkungsgrenze <strong>zu</strong> Lampertheim, ist<br />

eine große Fläche als „Vorbehaltsgebiet für Rohstoffsicherung"<br />

vorgesehen (Anlage 1, Nr. 15). Diese liegt im ausgewiesenen LSG<br />

„Sandtorfer Bruch". Eine mögliche Rohstoffgewinnung widerspricht<br />

der Schutzgebietsverordnung. Bei einer Umset<strong>zu</strong>ng dieser<br />

Maßnahme wür<strong>den</strong> die Bo<strong>den</strong>funktionen zerstört. Die dort<br />

vorkommen<strong>den</strong> Bö<strong>den</strong> weisen hohe Bo<strong>den</strong>funktionen nach § 1<br />

Bo<strong>den</strong>schutzgesetz (BBodSchG) auf, die bei einer Realisierung<br />

dieser Maßnahme unwiderruflich verloren gehen. Die Maßnahme<br />

ist deshalb auch nicht mit <strong>den</strong> Anforderungen des<br />

Bo<strong>den</strong>schutzrechtes nach einem sparsamen, schonen<strong>den</strong> und<br />

haushälterischen Umgang mit Bö<strong>den</strong> <strong>zu</strong> vereinbaren.<br />

Die Kennzeichnung für Rohstoffgewinnung ist deshalb aus dem<br />

Regionalplan <strong>zu</strong> nehmen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Mannheim, Kirschgartshausen (MA-VBG01) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient dem vorsorglichen langfristigen Schutz<br />

eines bedeutsamen Rheinkiesvorkommens. Eine Inanspruchnahme<br />

während des Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans ist<br />

nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest ob und unter welchen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Roshtoffgewinnung erfolgen kann. Sollte die<br />

Fläche perspektivisch tatsächlich für einen Rohstoffabbau in<br />

Erwägung gezogen wer<strong>den</strong>, müssen die konkreten Abgren<strong>zu</strong>ngen<br />

sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens festgelegt wer<strong>den</strong>. Hier sind auch die<br />

naturschutzfachlichen Belange sowie die Erfordernisse des<br />

Bo<strong>den</strong>schutzes ein<strong>zu</strong>beziehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1612 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2989 Stadtverwaltung Lampertheim 2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

MA-VBG01 Mannheim,<br />

Kirschgartshausen<br />

Dem Einheitlichen Regionalplan ist <strong>zu</strong> entnehmen, dass südlich von<br />

Lampertheim auf Mannheimer Gemarkung bis an die Gemarkungs -<br />

und Landesgrenze ein größeres Gebiet als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung (Sand, Kies) dargestellt ist.<br />

Die Stadt Lampertheim regt hier<strong>zu</strong> jetzt schon an, dass bei einem<br />

möglichen Kies - und Sandabbau die städtebaulichen Belange der<br />

Stadt Lampertheim, insbesondere die natürliche Funktion des<br />

angrenzen<strong>den</strong> südlichen Lampertheimer Gemarkungsteils für die<br />

Landwirtschaft, <strong>den</strong> Naturschutz und die Naherholung, nicht<br />

beeinträchtigt wer<strong>den</strong> dürfen. Es ist mit <strong>den</strong> Abbauflächen ein<br />

deutlicher Abstand <strong>zu</strong>r Gemarkungsgrenze ein<strong>zu</strong>halten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung Mannheim,<br />

Kirschgartshausen (MA-VBG01) dient dem vorsorglichen<br />

langfristigen Lagerstättenschutz. Eine Inanspruchnahme während<br />

des Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans ist nicht<br />

vorgesehen. Es steht noch nicht fest, ob und unter welchen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann. Sollte die<br />

Fläche langfristig tatsächlich für einen Rohstoffabbau in Erwägung<br />

gezogen wer<strong>den</strong>, müssen die konkreten Abgren<strong>zu</strong>ngen sowie<br />

Abbaubedingungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />

festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

2990 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

NOK-VBG01 Buchen<br />

(O<strong>den</strong>wald), Waldhausen<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist die<br />

Ausweisung der Fläche Buchen(O<strong>den</strong>wald), Waldhausen (NOK-<br />

VBG01) als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung möglich. Als<br />

sonstige naturschutzfachliche Beurteilung wird angemerkt, dass im<br />

Nor<strong>den</strong> das FFH-Gebiet Elzbachtal angrenzt und daher eine FFH-<br />

Vorprüfung notwendig ist.<br />

nicht folgen<br />

Für das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung Buchen<br />

(O<strong>den</strong>wald), Waldhausen (NOK-VBG01) wird in der SUP <strong>zu</strong>m<br />

Einheitlichen Regionalplan keine FFH-Vorprüfung durchgeführt, da<br />

diese gem. Kap.6 FFH-Verträglichkeit ausschließlich für<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau vorgenommen wer<strong>den</strong>. Bei<br />

<strong>den</strong> Vorbehaltsgebieten handelt es sich um Ausweisungen mit<br />

einem sehr langfristigen Planungshorizont, die im geplanten<br />

Geltungszeitraum des Einheitlichen Regionalplans nicht in<br />

Anspruch genommen wer<strong>den</strong> sollen. Sollten die Vorbehaltsgebiete<br />

in nachfolgen<strong>den</strong> Planungszeiträumen <strong>zu</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau aufgestuft wer<strong>den</strong>, wären entsprechende<br />

Vorprüfungen durch<strong>zu</strong>führen.<br />

2991 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

NOK-VBG04 Haßmersheim,<br />

Reichertsberg<br />

Zu dem Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung NOK-VBG04 -<br />

Haßmersheim, Reichertsberg ist keine vorläufige<br />

naturschutzfachliche Einschät<strong>zu</strong>ng möglich. Es besteht eine<br />

un<strong>zu</strong>reichende Datenlage.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1613 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2992 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

NOK-VBG04 Haßmersheim,<br />

Reichertsberg<br />

Forstfachliche Einwände bestehen nach einer ersten<br />

überschlägigen Prüfung bei dem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung Haßmersheim, Reichertsberg (NOK-VBG04).<br />

Die forstfachlichen Einwände im Bereich des Neckar-O<strong>den</strong>wald-<br />

Kreises bestehen trotz bisheriger Ausweisung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte (als Bestand). Das Gebiet liegt im LSG und<br />

beinhaltet ein geschütztes Waldbiotop.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Haßmersheim, Reichertsberg (NOK-VBG04)<br />

wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im verbindlichen Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als "Bereich <strong>zu</strong>r Sicherung von Rohstoffvorkommen"<br />

(Plansatz 3.3.6.3) festgelegt und dient dem vorsorglichen<br />

langfristigen Lagerstättenschutz. Mit der Ausweisung des<br />

Vorbehaltsgebiets ist noch nicht festgelegt, ob und unter welchen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Beeinträchtigungen für die Waldfunktionen bzw. Einschränkungen<br />

für die Waldnut<strong>zu</strong>ng sind während der Laufzeit des Regionalplans<br />

grundsätzlich nicht <strong>zu</strong> erwarten, da Inanspruchnahmen der<br />

Vorbehaltsgebiete in diesem Zeitraum nicht vorgesehen sind.<br />

Sollte langfristig ein Rohstoffabbau beantragt wer<strong>den</strong>, müssen die<br />

konkreten Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen<br />

des erforderlichen Zulassungsverfahrens festgelegt wer<strong>den</strong>. Dabei<br />

wären auch die naturschutzfachlichen und forstwirtschaftlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1614 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2993 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

1795<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

NOK-VBG05 Haßmersheim,<br />

Hochhausen<br />

Auf Grund des hohen Konfliktpotenzials wird nach vorläufiger<br />

naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng für eine Streichung des<br />

Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung Haßmersheim,<br />

Hochhausen (NOK-VBG05) plädiert. Das Gebiet soll als<br />

Vorranggebiet für Natur-und Landschaft ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Betroffen ist das FFH-Gebiet Neckartal und Wald Obrigheim mit<br />

wertvollen Lebensraumtypen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Haßmersheim, Hochhausen (NOK-VBG05) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im verbindlichen Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als "Bereich <strong>zu</strong>r Sicherung von Rohstoffvorkommen"<br />

(Plansatz 3.3.6.3) festgelegt und dient dem vorsorglichen<br />

langfristigen Lagerstättenschutz. Mit der Ausweisung des<br />

Vorbehaltsgebiets ist noch nicht festgelegt, ob und unter welchen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Eine Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets während des<br />

Geltungszeitraums des Regionalplans ist nicht vorgesehen, so dass<br />

mit der Festlegung des Vorbehaltsgebiets keine<br />

Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen einhergehen. Sollte<br />

langfristig ein Rohstoffabbau beantragt wer<strong>den</strong>, sind die konkreten<br />

Abbaugrenzen und Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

erforderlichen Zulassungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Erst auf dieser<br />

Ebene der Genehmigungsplanung kann auch die Verträglichkeit mit<br />

dem FFH-Gebiet abschließend geprüft wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1615 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2994 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

NOK-VBG05 Haßmersheim,<br />

Hochhausen<br />

Forstfachliche Einwände bestehen nach einer ersten<br />

überschlägigen Prüfung bei dem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung Haßmersheim, Hochhausen (NOK-VBG05).<br />

Die forstfachlichen Einwände im Bereich des Neckar-O<strong>den</strong>wald-<br />

Kreises bestehen trotz bisheriger Ausweisung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte (als Bestand). Das Gebiet liegt im LSG und<br />

FFH-Gebiet und beinhaltet geschützte Waldbiotope.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Haßmersheim, Hochhausen (NOK-VBG05) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im verbindlichen Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als "Bereich <strong>zu</strong>r Sicherung von Rohstoffvorkommen"<br />

(Plansatz 3.3.6.3) festgelegt und dient dem vorsorglichen<br />

langfristigen Lagerstättenschutz. Mit der Ausweisung des<br />

Vorbehaltsgebiets ist noch nicht festgelegt, ob und unter welchen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Beeinträchtigungen für die Waldfunktionen bzw. Einschränkungen<br />

für die Waldnut<strong>zu</strong>ng sind während der Laufzeit des Regionalplans<br />

grundsätzlich nicht <strong>zu</strong> erwarten, da Inanspruchnahmen der<br />

Vorbehaltsgebiete in diesem Zeitraum nicht vorgesehen sind.<br />

Sollte langfristig ein Rohstoffabbau beantragt wer<strong>den</strong>, müssen die<br />

konkreten Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen<br />

des erforderlichen Zulassungsverfahrens festgelegt wer<strong>den</strong>. Dabei<br />

wären auch die naturschutzfachlichen und forstwirtschaftlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

2995 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

NOK-VBG06 Limbach,<br />

Heidersbach<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist die<br />

Ausweisung der Fläche Limbach, Heidersbach (NOK-VBG06) als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung möglich. Als sonstige<br />

naturschutzfachliche Beurteilung wird angemerkt, dass im<br />

Nordwesten das FFH-Gebiet Elzbachtal liegt und daher eine FFH-<br />

Vorprüfung notwendig ist.<br />

nicht folgen<br />

Für das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung Limbach,<br />

Heidersbach (NOK-VBG06) wird in der SUP <strong>zu</strong>m Einheitlichen<br />

Regionalplan keine FFH-Vorprüfung durchgeführt, da diese gem.<br />

Kap.6 FFH-Verträglichkeit ausschließlich für Vorbehaltsgebiete für<br />

die Rohstoffsicherung vorgenommen wer<strong>den</strong>. Bei <strong>den</strong><br />

Vorbehaltsgebieten handelt es sich um Ausweisungen mit einem<br />

sehr langfristigen Planungshorizont, die im geplanten<br />

Geltungszeitraum des Einheitlichen Regionalplans nicht in<br />

Anspruch genommen wer<strong>den</strong> sollen. Sollten die Vorbehaltsgebiete<br />

in nachfolgen<strong>den</strong> Planungszeiträumen <strong>zu</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau aufgestuft wer<strong>den</strong>, wären entsprechende<br />

Vorprüfungen durch<strong>zu</strong>führen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1616 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2996 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

NOK-VBG07 Obrigheim,<br />

Brückleswald<br />

Auf Grund des hohen Konfliktpotenzials wird nach vorläufiger<br />

naturschutzfachliche Einschät<strong>zu</strong>ng für eine Streichung des<br />

Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung Obrigheim,<br />

Brückleswald (NOK-VBG07) plädiert. Das Gebiet soll als<br />

Vorranggebiet für Natur- und Landschaft ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Betroffen ist das FFH-Gebiet Neckartal und Wald Obrigheim mit<br />

wertvollen Lebensraumtypen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Obrigheim, Brückleswald (NOK-VBG07) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im verbindlichen Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als "Bereich <strong>zu</strong>r Sicherung von Rohstoffvorkommen"<br />

(Plansatz 3.3.6.3) festgelegt und dient dem vorsorglichen<br />

langfristigen Lagerstättenschutz. Mit der Ausweisung des<br />

Vorbehaltsgebiets ist noch nicht festgelegt, ob und unter welchen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Eine Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets während des<br />

Geltungszeitraums des Regionalplans ist nicht vorgesehen, so dass<br />

mit der Festlegung des Vorbehaltsgebiets keine<br />

Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen verbun<strong>den</strong> sind. Sollte<br />

langfristig ein Rohstoffabbau beantragt wer<strong>den</strong>, sind die konkreten<br />

Abbaugrenzen und Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

erforderlichen Zulassungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Erst auf dieser<br />

Ebene der Genehmigungsplanung kann auch die Verträglichkeit mit<br />

dem FFH-Gebiet abschließend geprüft wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1617 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2997 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

NOK-VBG07 Obrigheim,<br />

Brückleswald<br />

Forstfachliche Einwände bestehen nach einer ersten<br />

überschlägigen Prüfung bei dem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung Obrigheim, Brückleswald (NOK-VBG07).<br />

Die forstfachlichen Einwände im Bereich des Neckar-O<strong>den</strong>wald-<br />

Kreises bestehen trotz bisheriger Ausweisung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte (als Bestand). Das Gebiet liegt im LSG und<br />

FFH-Gebiet, beinhaltet ein geschütztes Waldbiotop und wird<br />

teilweise als Erholungswald eingestuft.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Obrigheim, Brückleswald (NOK-VBG07) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im verbindlichen Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als "Bereich <strong>zu</strong>r Sicherung von Rohstoffvorkommen"<br />

(Plansatz 3.3.6.3) festgelegt und dient dem vorsorglichen<br />

langfristigen Lagerstättenschutz. Mit der Ausweisung des<br />

Vorbehaltsgebiets ist noch nicht festgelegt, ob und unter welchen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Beeinträchtigungen für die Waldfunktionen bzw. Einschränkungen<br />

für die Waldnut<strong>zu</strong>ng sind während der Laufzeit des Regionalplans<br />

grundsätzlich nicht <strong>zu</strong> erwarten, da Inanspruchnahmen der<br />

Vorbehaltsgebiete in diesem Zeitraum nicht vorgesehen sind.<br />

Sollte langfristig ein Rohstoffabbau beantragt wer<strong>den</strong>, müssen die<br />

konkreten Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen<br />

des erforderlichen Zulassungsverfahrens festgelegt wer<strong>den</strong>. Dabei<br />

wären auch die naturschutzfachlichen und forstwirtschaftlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1618 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2998 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

NOK-VBG08 Obrigheim,<br />

Karlsberg<br />

Auf Grund des hohen Konfliktpotenzials wird nach vorläufiger<br />

naturschutzfachliche Einschät<strong>zu</strong>ng für eine Streichung des<br />

Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung NOK-VBG08 -<br />

Obrigheim, Karlsberg plädiert. Das Gebiet soll als Vorranggebiet für<br />

Natur-und Landschaft ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Betroffen ist das FFH-Gebiet Neckartal und Wald Obrigheim mit<br />

wertvollen Lebensraumtypen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Obrigheim, Karlsberg (NOK-VBG08) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im verbindlichen Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als "Bereich <strong>zu</strong>r Sicherung von Rohstoffvorkommen"<br />

(Plansatz 3.3.6.3) festgelegt und dient dem vorsorglichen<br />

langfristigen Lagerstättenschutz. Mit der Ausweisung des<br />

Vorbehaltsgebiets ist noch nicht festgelegt, ob und unter welchen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Eine Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets während des<br />

Geltungszeitraums des Regionalplans ist nicht vorgesehen, so dass<br />

mit der Festlegung des Vorbehaltsgebiets keine<br />

Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen einhergehen. Sollte<br />

langfristig ein Rohstoffabbau beantragt wer<strong>den</strong>, sind die konkreten<br />

Abbaugrenzen und Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

erforderlichen Zulassungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Erst auf dieser<br />

Ebene der Genehmigungsplanung kann auch die Verträglichkeit mit<br />

dem FFH-Gebiet abschließend geprüft wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1619 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

2999 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

NOK-VBG08 Obrigheim,<br />

Karlsberg<br />

Forstfachliche Einwände bestehen nach einer ersten<br />

überschlägigen Prüfung bei dem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung Obrigheim, Karlsberg (NOK-VBG08).<br />

Die forstfachlichen Einwände im Bereich des Neckar-O<strong>den</strong>wald-<br />

Kreises bestehen trotz bisheriger Ausweisung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte (als Bestand). Das Gebiet liegt im LSG und<br />

FFH-Gebiet, beinhaltet geschützte Waldbiotope und wird als<br />

Erholungswald-und Bo<strong>den</strong>schutzwald eingestuft.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Obrigheim, Karlsberg (NOK-VBG08) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im verbindlichen Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als "Bereich <strong>zu</strong>r Sicherung von Rohstoffvorkommen"<br />

(Plansatz 3.3.6.3) festgelegt und dient dem vorsorglichen<br />

langfristigen Lagerstättenschutz. Mit der Ausweisung des<br />

Vorbehaltsgebiets ist noch nicht festgelegt, ob und unter welchen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Beeinträchtigungen für die Waldfunktionen bzw. Einschränkungen<br />

für die Waldnut<strong>zu</strong>ng sind während der Laufzeit des Regionalplans<br />

grundsätzlich nicht <strong>zu</strong> erwarten, da Inanspruchnahmen der<br />

Vorbehaltsgebiete in diesem Zeitraum nicht vorgesehen sind.<br />

Sollte langfristig ein Rohstoffabbau beantragt wer<strong>den</strong>, müssen die<br />

konkreten Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen<br />

des erforderlichen Zulassungsverfahrens festgelegt wer<strong>den</strong>. Dabei<br />

wären auch die naturschutzfachlichen und forstwirtschaftlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

3000 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

2581<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

NOK-VBG10 Walldürn/Buchen<br />

(O<strong>den</strong>wald), Altheim<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist die<br />

Ausweisung der Fläche NOK-VBG10 - Walldürn/Buchen (O<strong>den</strong>wald)<br />

als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung möglich. Als<br />

sonstige naturschutzfachliche Beurteilung wird angemerkt, dass im<br />

Südwesten ein kleiner Magerrasen (§32 Biotop) aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet ausgespart wer<strong>den</strong> sollte.<br />

folgen<br />

Die betreffende §32 Biotop- Fläche des Magerrasens liegt am<br />

südwestlichen Rand des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Walldürn/Buchen (O<strong>den</strong>wald), Altheim (NOK-<br />

VBG10). Auf Grund dieser Randlage kann es in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aus dem Vorbehaltsgebiet ausgespart und als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft festgelegt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1620 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3001 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

NOK-VRG10 Hardheim,<br />

Schweinberg<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist die<br />

Ausweisung der Fläche Hardheim, Schweinberg (NOK-VRG10) als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau möglich. Als sonstige<br />

naturschutzfachliche Beurteilung wird angemerkt, dass §32-Biotope<br />

betroffen sind (Feldhecken, Feldgehölze), deren Wiederherstellung<br />

im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen möglich ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Hardheim, Schweinberg (NOK-VRG10) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Die<br />

konkreten Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen wer<strong>den</strong> auf<br />

der nachgeordneten Ebene der Genehmigungsplanung festgelegt.<br />

Erst auf dieser Vorhabensebene kann eine Berücksichtigung der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Biotopstrukturen sowie die Festlegung von<br />

geeigneten Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.<br />

3002 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VBG01 Altlußheim, Wag-<br />

Bach<br />

Auf Grund des hohen Konfliktpotenzials wird nach vorläufiger<br />

naturschutzfachliche Einschät<strong>zu</strong>ng für eine Streichung des<br />

Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung RNK-VBG01 -<br />

Altlußheim, Wagbach plädiert. Betroffen ist das Vogelschutzgebiet<br />

Wagbachniederung.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Altlußheim, Wagbach (RNK-VBG01) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient dem vorsorglichen langfristigen<br />

Lagerstättenschutz (hochwertiges Rheinkiesvorkommen). Mit der<br />

Ausweisung des Vorbehaltsgebiets ist noch nicht festgelegt, ob<br />

und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung<br />

erfolgen kann.<br />

Eine Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets während des<br />

Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans ist nicht<br />

vorgesehen, so dass mit der Festlegung des Vorbehaltsgebiets<br />

keine Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen verbun<strong>den</strong> sind.<br />

Sollte langfristig ein Rohstoffabbau beantragt wer<strong>den</strong>, sind die<br />

konkreten Abbaugrenzen und Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

erforderlichen Zulassungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Erst auf dieser<br />

Ebene der Genehmigungsplanung kann auch die Verträglichkeit mit<br />

dem Vogelschutzgebiet abschließend geprüft wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1621 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3003 Regionalverband Mittlerer Oberrhein 2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VBG01 Altlußheim, Wag-<br />

Bach<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass der Anhörungsentwurf für<br />

unsere Teilfortschreibung für <strong>den</strong> südlich auf Gemarkung<br />

Oberhausen-Rheinhausen gelegenen Kiessee keine<br />

Erweiterungsflächen vorsah. Wir beabsichtigen mit unserer<br />

Teilfortschreibung neben <strong>den</strong> Vorranggebieten für <strong>den</strong> Abbau und<br />

die Sicherung von Rohstoffen auch Ausschlussgebiete fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Ein Kriterium für die Festlegung eines Ausschlussgebietes ist eine<br />

nutzbare Kiesmächtigkeit von weniger als 20 m. Dies ist nach der<br />

Karte der mineralischen Rohstoffe des LGRB in dem Bereich<br />

zwischen Oberhausen- Rheinhausen und Neulußheim der Fall.<br />

Insofern schließt südlich des im Entwurf für <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar vorgesehenen Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung in der Region Mittlerer Oberrhein ein Bereich an,<br />

in dem der Rohstoffabbau künftig ausgeschlossen wer<strong>den</strong> soll.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3004 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1798<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VBG01 Altlußheim, Wag-<br />

Bach<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung in Altlußheim (RNK-<br />

VBG01) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Z), um einen Lückenschluss<br />

mit <strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong> Vorranggebieten für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege her<strong>zu</strong>stellen. Es soll kein weiterer<br />

Flächenverlust durch Auskiesung entstehen, da im Umfeld schon<br />

viele Baggerseen vorhan<strong>den</strong> sind. Gegen eine Auskiesung<br />

sprechen das Vorhan<strong>den</strong>sein wertvoller ökologischer Strukturen,<br />

wie z. B. eine Ackerfläche mit regelmäßig über Flur stehendem<br />

Grundwasser, die Erhaltung eines Lebensraums des Kiebitz (stark<br />

gefährdet gemäß der Roten Liste der Brutvogelarten Ba<strong>den</strong>-<br />

Württembergs)sowie eines Rast- und Ruheraum für Gänse. Das<br />

Gebiet übernimmt eine wichtige Naherholungsfunktion (Bereich mit<br />

besonderer Bedeutung für die Naherholung).<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Altlußheim, Wagbach (RNK-VBG01) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient dem vorsorglichen langfristigen<br />

Lagerstättenschutz (hochwertiges Rheinkiesvorkommen). Mit der<br />

Ausweisung des Vorbehaltsgebiets ist noch nicht festgelegt, ob<br />

und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung<br />

erfolgen kann.<br />

Eine Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets während des<br />

Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans ist nicht<br />

vorgesehen, so dass mit der Festlegung des Vorbehaltsgebiets<br />

keine Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen verbun<strong>den</strong> sind.<br />

Sollte langfristig ein Rohstoffabbau beantragt wer<strong>den</strong>, sind die<br />

konkreten Abbaugrenzen und Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

erforderlichen Zulassungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Erst auf dieser<br />

Ebene der Genehmigungsplanung kann auch die Verträglichkeit mit<br />

dem Vogelschutzgebiet abschließend geprüft wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1622 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3005 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VBG02 Eberbach,<br />

Igelsbach<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng sollte der<br />

Bereich des §32 Biotops Magerrasen aus dem Vorbehaltsgebiet für<br />

die Rohstoffsicherung Eberbach, Igelsbach (RNK-VBG02)<br />

ausgespart wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der derzeitigen Abgren<strong>zu</strong>ng des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Eberbach, Igelsbach (RNK-VBG02) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der langfristigen Lagerstättensicherung<br />

und soll während des Geltungszeitraums des Einheitlichen<br />

Regionalplans nicht in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Mit der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets ist noch nicht<br />

festgelegt, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine<br />

Rohstoffgewinnung erfolgen kann. Sollte langfristig ein<br />

Rohstoffabbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen unter Berücksichtigung des §32 Biotops sowie die<br />

Abbaubedingungen im Rahmen des erforderlichen<br />

Genehmigungsverfahrens festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

3006 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VBG03<br />

La<strong>den</strong>burg/Heddesheim,<br />

Kiesgrube<br />

Auf Grund des hohen Konfliktpotenzials wird nach vorläufiger<br />

naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng für eine Streichung des<br />

Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung RNK-VBG03 -<br />

La<strong>den</strong>burg/Heddesheim, Kiesgrube im westlichen Teil plädiert. Die<br />

Flächen des Hamsters sollen aus der Planung genommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung<br />

La<strong>den</strong>burg/Heddesheim, Kiesgrube (RNK-VBG03) wird<br />

entsprechend der kartierten Hamstervorkommen angepasst.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1623 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3007 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2543<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VBG03<br />

La<strong>den</strong>burg/Heddesheim,<br />

Kiesgrube<br />

Auf Gemarkung Heddesheim soll die Ausweisung des<br />

Regionalplanentwurfs "Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung"<br />

(G) ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein "Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

(Z). Die Fläche soll für die Landwirtschaft freigehalten wer<strong>den</strong>,<br />

Zersiedlung bzw. Flächenverbrauch sollen gestoppt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Grundsätzlich wird an der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für<br />

die Rohstoffsicherung La<strong>den</strong>burg/Heddesheim, Kiesgrube (RNK-<br />

VBG03) festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im verbindlichen Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als "Bereich <strong>zu</strong>r Sicherung von Rohstoffvorkommen"<br />

(Plansatz 3.3.6.3) festgelegt und dient der vorsorglichen<br />

langfristigen Lagerstättensicherung.<br />

Die kartierten Flächen der Hamstervorkommen wer<strong>den</strong> soweit sie<br />

das Vorbehaltsgebiet betreffen, ausgespart.<br />

3008 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2544<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VBG03<br />

La<strong>den</strong>burg/Heddesheim,<br />

Kiesgrube<br />

Auf Gemarkung La<strong>den</strong>burg soll die Ausweisung des<br />

Regionalplanentwurfs "Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung"<br />

(G) ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein "Vorranggebiet für die Landwirtschaft"<br />

(Z). Die Fläche soll für die Landwirtschaft freigehalten wer<strong>den</strong>,<br />

Zersiedlung bzw. Flächenverbrauch sollen gestoppt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Grundsätzlich wird an der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für<br />

die Rohstoffsicherung La<strong>den</strong>burg/Heddesheim, Kiesgrube (RNK-<br />

VBG03) festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im verbindlichen Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als "Bereich <strong>zu</strong>r Sicherung von Rohstoffvorkommen"<br />

(Plansatz 3.3.6.3) festgelegt und dient der vorsorglichen<br />

langfristigen Lagerstättensicherung.<br />

Die kartierten Flächen der Hamstervorkommen wer<strong>den</strong> soweit sie<br />

das Vorbehaltsgebiet betreffen, ausgespart.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1624 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3009 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VBG07 Rauenberg,<br />

Kleeberg<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng ist die<br />

Ausweisung der Fläche Rauenberg, Kleeberg (RNK-VBG07) als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung möglich. Als sonstige<br />

naturschutzfachliche Beurteilung wird angemerkt, dass §32-Biotope<br />

betroffen sind (Feldhecken, Feldgehölze), deren Wiederherstellung<br />

im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen möglich ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Rauenberg, Kleeberg (RNK-VBG07) wird<br />

festgehalten.<br />

Eine Berücksichtigung der vorhan<strong>den</strong>en Biotopstrukturen sowie die<br />

Festlegung von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen kann erst auf<br />

der Ebene der Genehmigungsplanung erfolgen.<br />

3010 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VBG07 Rauenberg,<br />

Kleeberg<br />

Neben <strong>den</strong> bisherigen Flächen für <strong>den</strong> Rohstoffabbau im näheren<br />

Umfeld der Tongrube Unterfeld wurde in <strong>den</strong> Entwurf für <strong>den</strong><br />

Bereich „Kleeberg" (östlich B3) zwischen der Tongrube Unterfeld<br />

und der Abfahrt Richtung Malschenberg ein Vorbehaltsgebiet für<br />

die Rohstoffsicherung in nicht unerheblichem Umfang<br />

ausgewiesen. Bei einer tatsächlichen Nut<strong>zu</strong>ng dieser<br />

Vorrangflächen wären rd. 35 ha Ackerflächen temporär nicht<br />

nutzbar. Die Stadt Rauenberg sieht bei dieser Ausweisung kein<br />

Problem. Bezüglich des Vorbehaltsgebietes für die<br />

Rohstoffsicherung in <strong>den</strong> Gewannen „Kleeberg" und „Kohlplatt"<br />

wird keine flächeneinschränkende Stellungnahme abgefasst.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3011 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

448<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VBG08<br />

Sandhausen/Heidelberg,<br />

Bruchhausen<br />

Im Gebiet um Bruchhausen sollen die Ausweisungen des<br />

Regionalplans "Siedlungsfläche Planung" sowie "Vorbehaltsgebiet<br />

für die Rohstoffsicherung" durch ein "Vorranggebiet für die<br />

Landwirtschaft" ersetzt wer<strong>den</strong>. Wegen Freiwer<strong>den</strong>s der<br />

Konversionsflächen sollen auch in der Nachbarschaft keine neuen<br />

Siedlungsflächen entstehen.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Sandhausen/Heidelberg, Bruchhausen (RNK-<br />

VBG08) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet ist bereits im verbindlichen Regionalplan Unterer<br />

Neckar 1994 als Schutzbedürftiger Bereich für <strong>den</strong> Abbau<br />

oberflächennaher Rohstoffe festgelegt und soll dem vorsorglichen<br />

langfristigen Lagerstättenschutz dienen.<br />

Bei dem außerhalb des Vorbehaltsgebiets liegen<strong>den</strong> Bereich<br />

nördlich von Bruchhausen handelt es sich nicht wie angeführt um<br />

eine Siedlungsfläche Planung, sondern um eine sonstige,<br />

restriktionsfreie Fläche, an der ebenfalls festgehalten wird. Dies<br />

bedeutet, dass bei entsprechendem Bedarf und bei Vorliegen der<br />

bauplanerischen Vorausset<strong>zu</strong>ngen, einer Siedlungsentwicklung<br />

keine regionalplanerischen Belange entgegenstehen wür<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1625 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3012 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VBG10 St. Leon-Rot,<br />

Lußhardt<br />

Forstfachliche Einwände bestehen nach einer ersten<br />

überschlägigen Prüfung <strong>zu</strong> dem Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau St. Leon-Rot Lußhardt (RNK-VBG10). Bei dem<br />

Gebiet handelt es sich tlw. um Bo<strong>den</strong>schutzwald, Erholungswald<br />

und Immissionsschutzwaid sowie um Klimaschutzwald und<br />

Wasserschutzwald. Es sind Waldbiotope vorhan<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung St.Leon-Rot, Lußhardt (RNK-VBG10) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient dem vorsorglichen langfristigen<br />

Lagerstättenschutz und eignet sich auf Grund des vorhan<strong>den</strong>en,<br />

hochwertigen Rohstoffvorkommens (Rheinkiese) als potenzielles<br />

Erweiterungsgebiet einer Abbaustelle in der Region Mittlerer<br />

Oberrhein nördlich von Kronau.<br />

Mit der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets ist noch nicht<br />

festgelegt, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine<br />

Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Beeinträchtigungen für die Waldfunktionen bzw. Einschränkungen<br />

für die Waldnut<strong>zu</strong>ng sind während der Laufzeit des Regionalplans<br />

grundsätzlich nicht <strong>zu</strong> erwarten, da die Inanspruchnahmen der<br />

Vorbehaltsgebiete in diesem Zeitraum nicht vorgesehen sind.<br />

Sollte langfristig ein Rohstoffabbau beantragt wer<strong>den</strong>, müssen die<br />

konkreten Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen<br />

des erforderlichen Zulassungsverfahrens festgelegt wer<strong>den</strong>. Dabei<br />

wären auch die naturschutzfachlichen und forstwirtschaftlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1626 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3013 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VBG10 St. Leon-Rot,<br />

Lußhardt<br />

Auf einer Fläche im Staatswald Distr. 9, Abt. 31 von ca. 30 ha ist<br />

ein Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung (St.Leon-Rot,<br />

Lußhardt RNK-VBG10) ausgewiesen. Dieser Waldbereich hat<br />

Funktionen als Erholungswald Stufe 2, Immissionsschutzwald,<br />

Klimaschutzwald und ist teilweise ein Dünenbiotop<br />

(Bo<strong>den</strong>schutzwald).<br />

Kenntnisnahme<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung St.Leon-Rot, Lußhardt (RNK-VBG10) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient dem vorsorglichen langfristigen<br />

Lagerstättenschutz und eignet sich auf Grund des vorhan<strong>den</strong>en,<br />

hochwertigen Rohstoffvorkommens (Rheinkiese) als potenzielles<br />

Erweiterungsgebiet einer Abbaustelle in der Region Mittlerer<br />

Oberrhein nördlich von Kronau.<br />

Mit der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets ist noch nicht<br />

festgelegt, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine<br />

Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Beeinträchtigungen für die Waldfunktionen bzw. Einschränkungen<br />

für die Waldnut<strong>zu</strong>ng sind während der Laufzeit des Regionalplans<br />

grundsätzlich nicht <strong>zu</strong> erwarten, da die Inanspruchnahmen der<br />

Vorbehaltsgebiete in diesem Zeitraum nicht vorgesehen sind.<br />

Sollte langfristig ein Rohstoffabbau beantragt wer<strong>den</strong>, müssen die<br />

konkreten Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen<br />

des erforderlichen Zulassungsverfahrens festgelegt wer<strong>den</strong>. Dabei<br />

wären auch die naturschutzfachlichen und forstwirtschaftlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1627 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3014 Regionalverband Mittlerer Oberrhein 2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VBG10 St. Leon-Rot,<br />

Lußhardt<br />

In Be<strong>zu</strong>g auf die Rohstoffsicherung wird darauf hingewiesen, dass<br />

derzeit auch unser Regionalplan im Bereich der Rohstoffsicherung<br />

fortgeschrieben wird. Für das Jahr 2013 haben wir eine zweite<br />

Anhörung und <strong>den</strong> Sat<strong>zu</strong>ngsbeschluss vorgesehen. Zu <strong>den</strong><br />

einzelnen Standorten an <strong>den</strong> Regionsgrenzen wer<strong>den</strong> folgende<br />

Hinweise gegeben:<br />

Das an der Bundesautobahn A5 vorgesehene Vorbehaltsgebiet für<br />

<strong>den</strong> Rohstoffabbau grenzt an Flächen in der Region Mittlerer<br />

Oberrhein, die schon in einer frühen Phase aus dem Suchlauf für<br />

Erweiterungsflächen ausgeschlossen wur<strong>den</strong> und in der Anhörung<br />

<strong>zu</strong> unserer Teilfortschreibung bereits nicht als<br />

Erweiterungsoptionen enthalten waren. Der Standort Kronau wird<br />

sich voraussichtlich in Richtung der BAB 5 entwickeln. Angesichts<br />

des Abbaufortschritts ist jedoch allenfalls deutlich jenseits des<br />

Planungshorizonts unserer Teilfortschreibung damit <strong>zu</strong> rechnen,<br />

dass eine Verbindung vom jetzigen Abbaustandort <strong>zu</strong> dem im<br />

Entwurf für <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

vorgesehenen Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung<br />

hergestellt wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1628 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3015 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

entspr.<br />

2864<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VBG10 St. Leon-Rot,<br />

Lußhardt<br />

Hinsichtlich des Unternehmens Heidelberger Sand und Kies GmbH<br />

wird nachfolgender Antrag gestellt:<br />

Hinsichtlich des Standorts St. Leon-Rot/Kronau wird ebenfalls<br />

beantragt, das bisher im Gemeinsamen Regionalplan als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung enthaltene Gebiet in ein<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau um<strong>zu</strong>wandeln.<br />

Dies ist damit <strong>zu</strong> begrün<strong>den</strong>, dass die westlich an die Kollerinsel<br />

angrenzende Fläche, die derzeit als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau ausgewiesen ist, bereits vollständig abgebaut ist,<br />

sodass die wasserrechtliche Abnahme kurz bevor steht. Da auch<br />

hier langfristige Lieferverträge bestehen, besteht aktuell schon die<br />

Notwendigkeit der Kompensation in St. Leon-Rot/Kronau, sodass<br />

bereits während der nächsten 15 Jahre in die derzeit lediglich als<br />

Vorbehaltsgebiet ausgewiesene Fläche der Abbau verlagert wer<strong>den</strong><br />

muss. Daher der Antrag auf Ausweisung als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung der betreffen<strong>den</strong> Rohstofffläche südlich von<br />

St.Leon-Rot (RNK-VBG10) als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung wird festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der vorsorglichen, langfristigen<br />

Sicherung der Lagerstätte. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans ist nicht<br />

vorgesehen.<br />

Aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar besteht keine<br />

Notwendigkeit, die Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau,<br />

das kurz- bis mittelfristig in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> kann,<br />

fest<strong>zu</strong>legen. Das Unternehmen verfügt am Standort Kronau in der<br />

unmittelbar angrenzen<strong>den</strong> Nachbarregion noch über ausreichende<br />

Flächenkapazitäten, die im aktuellen Anhörungsentwurf der<br />

Teilfortschreibung Rohstoffe des Regionalverbands Mittlerer<br />

Oberrhein mit der Ausweisung von Vorranggebieten auch<br />

entsprechend regionalplanerisch gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

Die Erweiterung des Abbaustandorts Kronau über die<br />

Regionsgrenze hinweg in die Metropolregion Rhein-Neckar ist<br />

daher als langfristige Option <strong>zu</strong>r Standortsicherung an<strong>zu</strong>sehen, der<br />

von Seiten des Verbands Region Rhein-Neckar mit der Festlegung<br />

eines Vorbehaltsgebiets hinreichend Rechnung getragen wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1629 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3016 Privat<br />

entspr.<br />

2865<br />

(Unternehmen)<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VBG10 St. Leon-Rot,<br />

Lußhardt<br />

Adäquat <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Standorten Wörth und Neupotz verhalten sich die<br />

Standorte Otterstädter Altrhein (Bereich „Kollerinsel") und St. Leon-<br />

Rot/ Kronau. Obzwar die westlich an die Kollerinsel angrenzen<strong>den</strong><br />

Flächen als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgesetzt sind,<br />

ist die Gewinnungstätigkeit abgeschlossen und steht kurz vor der<br />

wasserrechtlichen Abnahme. Durch die Beendigung besteht<br />

rechtsrheinisch aktuell bereits die Notwendigkeit der Kompensation<br />

am Standort St. Leon-Rot/ Kronau.<br />

Am Standort St. Leon-Rot/ Kronau, mit erheblichen Mächtigkeiten<br />

im Kernbereich der Kiessenke St. Leon-Rot, herrschen<br />

nachweislich günstige Lagerstättenkonstellation vor.<br />

Im Hinblick auf eine nachhaltige Ressourcensicherung sollte das<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung deshalb als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung der betreffen<strong>den</strong> Rohstofffläche südlich von St.<br />

Leon-Rot (RNK-VBG10) als Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung wird festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der vorsorglichen, langfristigen<br />

Sicherung der Lagerstätte. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums des Einheitlichen Regionalplans ist nicht<br />

vorgesehen.<br />

Aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar besteht keine<br />

Notwendigkeit, die Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau,<br />

das kurz- bis mittelfristig in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> kann,<br />

fest<strong>zu</strong>legen. Das Unternehmen verfügt am Standort Kronau in der<br />

unmittelbar angrenzen<strong>den</strong> Nachbarregion noch über ausreichende<br />

Flächenkapazitäten, die im aktuellen Anhörungsentwurf der<br />

Teilfortschreibung Rohstoffe des Regionalverbands Mittlerer<br />

Oberrhein mit der Ausweisung von Vorranggebieten auch<br />

entsprechend regionalplanerisch gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

Die Erweiterung des Abbaustandorts Kronau über die<br />

Regionsgrenze hinweg in die Metropolregion Rhein-Neckar ist<br />

daher als langfristige Option <strong>zu</strong>r Standortsicherung an<strong>zu</strong>sehen, der<br />

von Seiten des Verbands Region Rhein-Neckar mit der Festlegung<br />

eines Vorbehaltsgebiets hinreichend Rechnung getragen wird.<br />

3017 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VBG11 Wiesloch,<br />

Steinbruch<br />

Nach vorläufiger naturschutzfachlicher Einschät<strong>zu</strong>ng soll der<br />

Bereich der derzeit bewaldeten Binnendüne aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung Wiesloch, Steinbruch<br />

(RNK-VBG11) ausgegrenzt wer<strong>den</strong>. Eine Wiederherstellung der<br />

Binnendüne ist nicht möglich.<br />

nicht folgen<br />

An der derzeitigen Abgren<strong>zu</strong>ng des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Wiesloch, Steinbruch (RNK-VBG11) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Vorbehaltsgebiet dient der langfristigen Lagerstättensicherung<br />

und soll während des Geltungszeitraums des Einheitlichen<br />

Regionalplans nicht in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Mit der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets ist noch nicht<br />

festgelegt, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine<br />

Rohstoffgewinnung erfolgen kann. Sollte langfristig ein<br />

Rohstoffabbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen unter Berücksichtigung der Binnendüne sowie die<br />

Abbaubedingungen im Rahmen des erforderlichen<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1630 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3018 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1800<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2893<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RNK-VRG18 Weinheim,<br />

Wachenberg<br />

Im Bereich des Porphyrwerks Weinheim sollen die Ausweisungen<br />

des Regionalplanentwurfs "Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau"<br />

(Z) und "Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau" (G) ersetzt<br />

wer<strong>den</strong> durch ein "Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege" (Z). Wegen negativer Umweltauswirkungen soll<br />

es hier einen Abbaustopp bzw. keine weitere Ausdehnung des<br />

Abbaus mehr geben.<br />

nicht folgen<br />

An <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Ausweisungen der<br />

Rohstoffsicherungsgebiete wird festgehalten.<br />

Bei dem Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Weinheim,<br />

Wachenberg (RNK-VRG18) handelt es sich um eine in Betrieb<br />

befindliche Abbaustelle (Konzessionsfläche). Konzessionsflächen<br />

wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie nicht bereits vollständig<br />

abgebaut oder rekultviert sind. Das Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung Birkenau, Wachenburg (KB-VBG12) entspricht<br />

dem Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten des<br />

verbindlichen Regionalplans Südhessen 2010.<br />

3019 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.4.2.2<br />

entspr.<br />

1802<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RP-VBG01 Mechtersheim,<br />

Langfurche<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung (RP-VBG01) ist nur<br />

akzeptabel als Gebiet für <strong>den</strong> Trockenabbau. Es ist eine<br />

Überlagerung mit Vorrang Naturschutz <strong>zu</strong>r Sicherung<br />

dementsprechender Abgrabungsrahmenbedingungen und<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ng vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung Mechtersheim,<br />

Langfurche (RP-VBG01) dient der langfristigen<br />

Lagerstättensicherung.<br />

Mit der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets ist noch nicht<br />

festgelegt, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine<br />

Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbauvorhaben langfristig beantragt wer<strong>den</strong>, sind die<br />

konkreten Abbaubedingungen sowie das Verfahren <strong>zu</strong>r Gewinnung<br />

im Rahmen des Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Die Frage,<br />

ob eine potenzielle Rohstoffgewinnung im Trocken- oder<br />

Nassabbau erfolgen wird, ist nicht Gegenstand der<br />

Regionalplanung.<br />

Eine Überlagerung des Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung<br />

mit einem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

scheidet auf Grund der damit einhergehen<strong>den</strong> Zielkonflikte aus.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1631 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3020 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 2.4.2.2<br />

entspr.<br />

1855<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RP-VBG02 Römerberg,<br />

Berghausen<br />

Das Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung RP-VBG02 soll<br />

ersetzt wer<strong>den</strong> durch einen "Vorbehalt Naturschutz" in Kombination<br />

mit einer "Sonstigen landwirtschaftlichen Fläche", da ein großer Teil<br />

des Areals der naturschutzrechtlichen Eingriffskompensation dient<br />

und die aufgrund der Ortsnähe nicht verhinderbare Nut<strong>zu</strong>ng eines<br />

Gewässers als Badesee mit <strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong> Vorranggebieten für<br />

Naturschutz bzw. <strong>den</strong> Bereichen des „Landesweiten<br />

Biotopverbunds" unvereinbar ist.<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für die<br />

Rohstoffsicherung Römerberg, Berghausen (RP-VBG02) wird<br />

festgehalten.<br />

Das Gebiet ist <strong>zu</strong>m größten Teil bereits im RROP 2004 als<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt. Es dient der<br />

langfristigen Lagerstättensicherung und soll demnach im<br />

Geltungszeitraum des Einheitlichen Regionalplans nicht für einen<br />

Rohstoffabbau in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>. Insofern bestehen<br />

keine Einschränkungen der derzeit vorhan<strong>den</strong>en Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Mit der Ausweisung des Vorbehaltsgebiets ist noch nicht<br />

festgelegt, ob und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine<br />

Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Die Festlegung der Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng ist Gegenstand eines<br />

etwaigen Genehmigungsverfahrens. Eine <strong>zu</strong>m jetzigen Zeitpunkt<br />

nicht absehbare, "vermutete" Nachnut<strong>zu</strong>ng kann insofern nicht <strong>zu</strong>r<br />

Rücknahme des Vorbehaltsgebiets führen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1632 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3021 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2130<br />

2912<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RP-VRG07 Mechtersheim,<br />

Müllgraben<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau RP-VRG07 (Mühlgraben<br />

Mechtersheim) liegt im Vogelschutzgebiet Berghäuser und<br />

Lingenfelder Altrhein mit Insel Flotzgrün (6716-402). Die<br />

betroffenen Gewässer sind von mittlerer bis hoher Bedeutung für<br />

überwinternde Tauchenten, die auf Muschelbänke angewiesen<br />

sind. Bei einer Tiefenbaggerung gehen diese Lebensräume sicher<br />

verloren, da die Enten nur bis 5m Tiefe tauchen können und dann<br />

die Muscheln nicht mehr erreichen können. Am Westrand des<br />

Sees befindet sich eine Schlute mit Kammmolchvorkommen. Das<br />

Vorranggebiet ist mit <strong>den</strong> Zielen des Naturschutzes nicht vereinbar.<br />

teilweise folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Mechtersheim,<br />

Mühlgraben (RP-VRG07) wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft. Die naturschutzfachlich besonders<br />

bedeutsame Wasserfläche am westlichen Rand wird aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung ausgespart und als<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt.<br />

Das Gebiet dient damit der langfristigen Sicherung eines Sand- und<br />

Kiesvorkommens. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums ist nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest,<br />

ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Dabei sind auch die<br />

konkreten naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1633 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3022 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1807<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

2133<br />

2915<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RP-VRG07 Mechtersheim,<br />

Müllgraben<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Mechtersheim,<br />

Mühlgraben (RP-VRG07) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein<br />

Vorranggebiet Naturschutz (Z), da negative Auswirkungen für FFHund<br />

Vogelschutzgebiet entstehen.<br />

teilweise folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Mechtersheim,<br />

Mühlgraben (RP-VRG07) wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft. Die naturschutzfachlich besonders<br />

bedeutsame Wasserfläche am westlichen Rand wird aus dem<br />

Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung ausgespart und als<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

festgelegt.<br />

Das Gebiet dient damit der langfristigen Sicherung eines Sand- und<br />

Kiesvorkommens. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums ist nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest,<br />

ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Dabei sind auch die<br />

konkreten naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1634 von 2197<br />

2.4<br />

2.4.2<br />

Rohstoffsicherung<br />

Räumliche Zuordnung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3023 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1811<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RP-VRG12 Römerberg,<br />

Heiligenstein<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in Römerberg-<br />

Heiligenstein (RP-VRG12) soll ersetzt wer<strong>den</strong> durch ein<br />

Vorranggebiet Naturschutz (Z) bzw. <strong>zu</strong>mindest durch ein<br />

Vorbehaltsgebiet Naturschutz (G).<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Römerberg, Heiligenstein (RP-VRG12) wird festgehalten.<br />

Das Gebiet umfasst gem. Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB<br />

eine genehmigte Abbaufläche (Kategorie 1a). Genehmigte<br />

Abbauflächen wer<strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan als<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau festgelegt, sofern sie nicht<br />

bereits vollständig abgebaut oder rekultiviert sind.<br />

3024 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

2929<br />

2.4.2.2<br />

Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung (G)<br />

RP-VRG15 Waldsee,<br />

Otterstädter Altrhein<br />

Das Vorranggebiet RP-VRG15 (Otterstädter Altrhein) liegt im FFH-<br />

Gebiet Rheinniederung Speyer - Ludwigshafen (6616-304) und im<br />

Vogelschutzgebiet Otterstädter Altrhein und Angelhofer Altrhein<br />

inklusive Binsfeld (6616-401). Die betroffenen Gewässer sind<br />

wichtig für überwinternde Tauchenten, die auf Muschelbänke<br />

angewiesen sind. Bei einer Tiefenbaggerung gehen diese<br />

Lebensräume sicher verloren, da die Enten nur bis 5m Tiefe<br />

tauchen können und dann die Muscheln nicht mehr erreichen<br />

können. Das Vorranggebiet ist mit <strong>den</strong> Zielen des Naturschutzes<br />

nicht vereinbar.<br />

teilweise folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Waldsee, Otterstädter<br />

Altrhein (RP-VRG15) wird unter Berücksichtigung der<br />

naturschutzfachlichen Belange <strong>zu</strong> einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung abgestuft.<br />

Das Gebiet dient damit der langfristigen Sicherung eines Sand- und<br />

Kiesvorkommens. Eine Inanspruchnahme während des<br />

Geltungszeitraums ist nicht vorgesehen. Es steht noch nicht fest,<br />

ob und unter welchen fachplanerischen und räumlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rohstoffgewinnung erfolgen kann.<br />

Sollte ein Abbau beantragt wer<strong>den</strong>, wären die konkreten<br />

Abbaugrenzen sowie Abbaubedingungen im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens fest<strong>zu</strong>legen. Dabei sind auch die<br />

konkreten naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen<br />

Belange ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Anregung fließt in die Weiterbearbeitung der SUP ein, die gem.<br />

§6a LplG Rheinland-Pfalz Teil der Begründung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1635 von 2197<br />

3 Regionale Infrastruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3025 Stadtwerke Heidelberg - Wir verweisen auf unsere Schreiben vom 14.07.2010 und<br />

27.01.2012, die wir als Anlage diesem Schreiben beigefügt haben.<br />

Die Belange der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH sind im<br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplans unter <strong>den</strong> Punkten<br />

3.2. Energie<br />

3.3.1. Wasserversorgung und<br />

3.5. Kommunikations- und Informationstechnologien<br />

ausreichend berücksichtigt, Ergän<strong>zu</strong>ngen wer<strong>den</strong> daher nicht<br />

erforderlich.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1636 von 2197<br />

3.1 Verkehrswesen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3026 Bundesministerium des Innern<br />

(<strong>zu</strong>gegangen über BMVBS)<br />

- Im Verkehrsbereich (Kap. 3.1) sind wenige Festlegungen als Ziele<br />

der Regionalplanung ausgestaltet (Z 3.1.3.2, Z 3.1.3.5, Z 3.1.6.2),<br />

wobei mit Blick auf die Versorgung der Bevölkerung mit<br />

Verkehrsinfrastruktur insbesondere die Festlegung stillgelegter<br />

Schienenverkehrstrassen als „Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr" (Z 3.1.3.5) begrüßt wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3027 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

- In dem Kapitel sollten auch Ausführungen <strong>zu</strong>m Thema<br />

landwirtschaftliches Wirtschaftswegenetz" erfolgen.<br />

Landwirtschaftliche Wirtschaftswege haben nicht nur für die<br />

Landwirtschaft, sondern auch für die Freizeit und <strong>den</strong> Tourismus<br />

eine weiter <strong>zu</strong>nehmende Bedeutung. Künftig stellen sich hier die<br />

Fragen:<br />

• wie eine Förderung des Wirtschaftswegebaus gezielt<br />

landwirtschaftliche und gegebenenfalls kommunale Aspekte<br />

berücksichtigt und<br />

• wie Wirtschaftswege <strong>zu</strong>künftig gemeindeübergreifend geplant<br />

und entwickelt wer<strong>den</strong> können.<br />

Zu diesem Thema wird <strong>zu</strong>rzeit eine landesweite Erfassung des<br />

Wirtschaftswegenetzes durch das Landwirtschaftsministerium<br />

durchgeführt. Ein Hinweis auf die notwendige Berücksichtigung<br />

von Landwirtschaft und Weinbau wird für erforderlich gehalten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Regionalplan stellt nur ein regionalbedeutsames Straßennetz<br />

dar, dass anhand der Zentralen Orte gemäß Raumstrukturkarte<br />

definiert wird. Das landwirtschaftliche Wirtschaftswegenetz hat<br />

hierbei keine Bedeutung. Es fand aber Berücksichtigung bei der<br />

Definition des regionalbedeutsamen Radwegenetzes für <strong>den</strong><br />

Freizeitverkehr und Tourismus gemäß Themenkarte 5.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1637 von 2197<br />

3.1 Verkehrswesen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3028 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

- Die im Entwurf des Einheitlichen Regionalplans dargelegte<br />

regionale Gesamtverkehrskonzeption steht im Einklang mit <strong>den</strong><br />

regionalplanerischen Festlegungen <strong>zu</strong>m Verkehrssystem im<br />

RPS/RegFNP 2010. Hiernach ist das Verkehrssystem als Einheit<br />

verkehrsträgerübergreifend und integrativ weiter<strong>zu</strong>entwickeln. Die<br />

vorhan<strong>den</strong>e Verkehrsinfrastruktur soll unter ökonomischen und<br />

demografischen Gesichtspunkten langfristig funktionsfähig<br />

gehalten wer<strong>den</strong>. Eine integrierte Verkehrs- und Siedlungsplanung<br />

soll verstärkt die Zusammenhänge zwischen <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en<br />

Verkehrsarten und deren Zusammenwirken mit der<br />

Siedlungsentwicklung berücksichtigen. Vorausset<strong>zu</strong>ng dafür ist u.a.<br />

die Bündelung und Konzentration des Verkehrswegeausbaus und<br />

der Siedlungsverdichtung im Zuge der regionalen /großräumigen<br />

Entwicklungsachsen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Maßnahmen des weiteren Bedarfs des<br />

Bundesverkehrswegeplanes wur<strong>den</strong> im Plansatz aufgenommen<br />

und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte mit Trasse unbestimmt dargestellt.<br />

Unterschiede zwischen <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Planwerken ergeben sich durch<br />

die Systematik der Festlegungen der Plansätze. Während die<br />

Festlegungen der geplanten Neu- und Ausbaumaßnahmen der<br />

Verkehrsinfrastruktur im RPS/RegFNP 2010 nach dem Grad des<br />

erreichten raumordnerischen Abstimmungsprozesses in Ziele und<br />

informelle Planungshinweise unterteilt sind, wer<strong>den</strong> diese<br />

Maßnahmen im Entwurf des Einheitlichen Regionalplans als<br />

nachrichtliche Übernahmen der fachrechtlichen<br />

Verkehrswegeplanungen unabhängig von der Bedarfseinteilung<br />

übernommen. Das hat <strong>zu</strong>r Folge, dass auch Trassen mit<br />

unbestimmtem Verlauf in der Karte dargestellt werd en („B 37 OU<br />

Neckarsteinach", „B 38 OU Rimbach und Fürth-Lörzenbach" sowie<br />

„B 38 OU Fürth") die im RPS/RegFNP 2010 als Planungshinweise<br />

nicht in der Karte enthalten sind. Für diese Planungen liegt noch<br />

kein im Sinne der Raumordnung abgestimmter Trassenverlauf vor,<br />

der eine grafische Zielfestlegung im RPS/RegFNP 2010 erlauben<br />

würde. Hieraus ergibt sich insofern kein Widerspruch, als dass im<br />

vorliegen<strong>den</strong> Entwurf des Einheitlichen Regionalplans keine<br />

raumordnerische Festlegung im Sinne einer Zielbindung mit<br />

raumordnerischen Auswirkungen auf andere<br />

Raumordungskategorien erfolgt ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1638 von 2197<br />

3.1 Verkehrswesen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3029 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Es wer<strong>den</strong> nachrichtlich Verkehrstrassen mit unbestimmtem<br />

Verlauf, Straßenplanungen und geplante<br />

Schienenbahnverbindungen dargestellt. Teilweise liegen die<br />

Planungen in Vorranggebieten für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege und in Regionalen Grünzügen. Eine<br />

Auseinanderset<strong>zu</strong>ng dieser nachrichtlich übernommenen<br />

Planungen mit <strong>den</strong> dargestellten Vorranggebieten des<br />

Regionalplans findet mit Ausnahme der Freihaltetrassen für<br />

Schienenverkehr nicht statt. Gerade Neubautrassen und<br />

Umgehungsstraßen können <strong>zu</strong> einer nicht aus<strong>zu</strong>gleichen<strong>den</strong><br />

Landschaftszerstörung, -zerschneidung und -Inanspruchnahme<br />

führen, die regionalplanerischen Zielset<strong>zu</strong>ngen entgegen läuft. Die<br />

untere Naturschutzbehörde weist hier generell auf Restriktionen<br />

aufgrund bestehender Schutzgebiete nach Naturschutzrecht und<br />

des Artenschutzes hin.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Trassen sind in der Regel im Maßstab des Regionalplanes<br />

1:75000 nur "grob" dargestellt. Für die Ausweisungen des<br />

Regionalplanes, wie z.B. regionale Grünzüge, gilt die<br />

Ausnahmeregel für Infrastrukturvorhaben. Bezüglich<br />

naturschutzfachlicher Gebietsfestlegungen muss im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung in der Planfeststellung die<br />

raumverträglichste Variante im Detail gefun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

3030 Stadtverwaltung Eberbach - Die Darstellung des Planzeichens „Fähre" am Neckar unterhalb der folgen<br />

Stadthalle fehlt.<br />

Aufnahme des Planzeichens „Fähre" in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.<br />

3031 Gemeinde Haßmersheim<br />

(gemeinsame Stellungnahme der vVG<br />

Haßmersheim-Hüffenhardt und der<br />

Gemeinde Haßmersheim)<br />

- Zur nachrichtigen Darstellung der Fähre am Neckar erfolgt der<br />

Hinweis, dass diese nach der Realisierung des Neckarstegs<br />

voraussichtlich im Jahr 2014 stillgelegt wird.<br />

folgen<br />

Das Symbol "Fähre" bei Haßmersheim wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gestrichen.<br />

3032 Gemeinde Limbach - Der Verwaltungsraum Limbach - Fahrenbach ist wegen fehlender<br />

sonstiger Verkehrsanbindungen auf ein leistungsfähiges<br />

Straßennetz angewiesen. Auch die Anbindung an die großen<br />

Fernstraßen über die B 27 und die B 292 ist für die örtliche<br />

Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger äußerst wichtig. Auch<br />

die wichtigen überörtlichen Radwege sind aufgeführt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1639 von 2197<br />

3.1 Verkehrswesen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3033 Gemeinde Birkenau - Der Regionalplan ist um einen <strong>zu</strong>r Entwicklung der Region<br />

passen<strong>den</strong> und <strong>den</strong> Anforderungen der Einwohner entsprechen<strong>den</strong><br />

Verkehrsplan <strong>zu</strong> ergänzen. Der Verkehrsplan soll sowohl ein auf die<br />

Entwicklung der Region abgestimmtes Straßen als auch<br />

Personennahverkehrsnetz enthalten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Vorfeld der Erstellung des Entwurfes des Regionalplanes wurde<br />

eine integrierte Verkehrsnachfrageanalyse und Prognose der<br />

Verkehrsentwicklung in der MRN vom Karlsruher Institut für<br />

Technologie erarbeitet. Der Schlussbericht wurde allen Kommunen<br />

der MRN <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Studie, die <strong>den</strong><br />

Straßen- als auch Personennahverkehr berücksichtigen, sind in <strong>den</strong><br />

Regionalplan eingeflossen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1640 von 2197<br />

3.1 Verkehrswesen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3034 Landratsamt Kreis Bergstraße - Hinweise:<br />

In dem uns vorliegendem o. a. Regionalplan erfolgen eine Reihe<br />

von Aussagen <strong>zu</strong>m Verkehrsgeschehen, die <strong>zu</strong>m einen allgemeine<br />

Punkte <strong>zu</strong>m Bereich des Verkehrswesens ansprechen, <strong>zu</strong>m<br />

anderen aber auch differenzierte Vorhaben (z.B.: im Bereich<br />

geplanter Ortsumgehungen) auflisten. In Be<strong>zu</strong>g auf die angeführte<br />

Steigerung der umweltfreundlichen Verkehrsträger am gesamten<br />

Personenverkehr und Güterverkehr darf ich auf die Problematik des<br />

Güterkraftverkehrs hinweisen. Im Schreiben des Hessischen<br />

Landkreistages vom 26.06.2012 wird be<strong>zu</strong>gnehmend auf <strong>den</strong><br />

Bundesverkehrswegeplan 2015 auf die Steigerung der<br />

Transportleistungen des Straßengüterverkehrs hingewiesen: „Im<br />

laufen<strong>den</strong> Jahr soll die Transportleistung des Straßengüterverkehrs<br />

bei 400 Mrd. tkm liegen, für das Jahr 2025 wird eine<br />

Transportleistung von über 700 Mrd. tkm prognostiziert". Auch<br />

wenn ein Großteil dieser Transportleistungen auf dem Strecken der<br />

Bundesautobahnen abgeleistet wird, so kommen doch weitere<br />

Belastungen auf die Ortsdurchfahrten <strong>zu</strong>, die bewältigt wer<strong>den</strong><br />

müssen. Diese Problematik sollte deutlicher herausgestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Grundsätzlich sollte die Entlastung von Ortsdurchfahrten einen<br />

wesentlichen „Programmpunkt" darstellen. Hier trifft sich die<br />

Problematik der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsablaufes<br />

(hier Schwerpunkt des motorisierten Verkehrs) mit <strong>den</strong> Interessen<br />

des schwächeren Verkehrsteilnehmers (z.B.: Fußgängers) und <strong>den</strong><br />

Bedürfnissen des Umweltschutzes und dem Schutz der Anwohner<br />

vor Emissionen und Immissionen. Hierbei sollte über die Auflistung<br />

von geplanten Umgehungsstraßen hinausgegangen wer<strong>den</strong> (B37,<br />

Neckarsteinach, B38 Mörlenbach-Fürth und B47 zwischen Worms<br />

und Lorsch). Auch die Ortsdurchfahrten einer Vielzahl von<br />

Gemein<strong>den</strong> und Städten sind massiv belastet (Heppenheim<br />

Postknoten, Bensheim Ritterplatz). So sollte es nicht geschehen,<br />

dass die Einrichtung eines zweiten. Autobahnanschlusses<br />

betrieben wird, während die Durchgangsstraßen im<br />

Stadtmittelpunkt <strong>den</strong> Verkehr kaum aufnehmen können!<br />

Umgehungsstraßen sollten so konzipiert wer<strong>den</strong>, dass ihre<br />

Funktion nicht durch die Ansiedlung von Industrie- und<br />

Gewerbegebieten wieder geschmälert oder gänzlich aufgehoben<br />

wird (als Beispiel kann hier der Berliner Ring in Bensheim angeführt<br />

wer<strong>den</strong>. Er stellte eine deutliche Entlastung der parallel<br />

verlaufen<strong>den</strong> B3 dar und hatte eine Geschwindigkeitsbegren<strong>zu</strong>ng<br />

von 70km/h. Heute beträgt die <strong>zu</strong>lässige Höchstgeschwindigkeit<br />

nur noch 50km/h. Die Strecke ist beiderseits von<br />

Gewerbebetrieben umgeben). Begrüßenswert ist die Darstellung<br />

der Trassensicherung für Verkehrswege. So wer<strong>den</strong> in Gemein<strong>den</strong><br />

Kenntnisnahme<br />

Der Regionalplan enthält zahlreiche Ausbaumaßnahmen von<br />

großräumigen Autobahnen sowie <strong>den</strong> Neubau zahlreicher<br />

Ortsumgehungen <strong>zu</strong>r Aufnahme des angesprochenen<br />

Güterverkehrs. Im Kapitel Güterverkehr wird <strong>zu</strong>dem die<br />

Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger mit<br />

Maßnahmen dargestellt. Die angesprochene Prognose des Bundes<br />

für die Entwicklung des Güterverkehrs wird derzeit überarbeitet<br />

und die Auswirkungen auf die regionalen Straßennetze sind somit<br />

derzeit nicht abschließend <strong>zu</strong>r beurteilen. Die geschilderten<br />

Detailfragen, wie z.B. Berücksichtigung der Interessen von<br />

schwächeren Verkehrsteilnehmern oder der Schutz der Anwohner<br />

vor Immissionen und Emissionen müssen im Detail in <strong>den</strong><br />

jeweiligen Planfeststellungsverfahren für die Ortumgehungen<br />

einfließen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1641 von 2197<br />

3.1 Verkehrswesen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3034<br />

doch Wohn- oder Gewerbegebiete ausgewiesen, die später die<br />

Planung einer Umgehungsstraße wesentlich erschweren. Die<br />

Verlagerung des Individualverkehres auf das Fahrrad erscheint<br />

gerade in Hinblick auf <strong>den</strong> ökologischen Aspekt und die<br />

Problematik des Parkraumes (insbesondere der Ballungsräume)<br />

vorteilhaft. Es gilt hier jedoch, die „Verträglichkeit" der<br />

verschie<strong>den</strong>en Verkehrsteilnehmer <strong>zu</strong>einander stärker <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen.<br />

3035 Stadtverwaltung Speyer - Die Fähre Speyer Rheinhausen (Betreiber Verkehrsbetriebe Speyer folgen<br />

GmbH) ist nicht in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte enthalten und sollte<br />

ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

Aufnahme des Planzeichens „Fähre" in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.<br />

3036 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim)<br />

- Die VG Hettenleidelheim wird durch die Großräumige<br />

Straßenverbindung A 6 (Kaiserslautern - Grünstadt-Viernheimer<br />

Dreieck durchzogen. Die B 47 von Eisenberg wurde in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als regionale Straßenverbindung dargestellt<br />

(Kennzeichnung - nachrichtlich übernommen). „Regionale<br />

Straßenverbindungen" dienen überwiegend <strong>den</strong> Funktionen:<br />

o Verbindung von Grundzentren <strong>zu</strong>m <strong>zu</strong>gehörigen Mittelzentrum,<br />

o Verbindung zwischen benachbarten Grundzentren,<br />

o Anbindung vom Grundzentrum an eine überregionale oder<br />

großräumige Verbindung und<br />

o Anbindung eines Erholungsgebietes.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3037 Regionalverband Heilbronn-Franken - In Kapitel 3.1. Verkehrswesen wer<strong>den</strong> vorwiegend Grundsätze und<br />

Nachrichtliche Übernahmen <strong>zu</strong>r regionalen<br />

Gesamtverkehrskonzeption und <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en<br />

Verkehrsträgern gemacht. Aussagen mit Zielcharakter betreffen die<br />

Neubaustrecke Rhein-Main - Rhein- Neckar und <strong>den</strong> ICE-Knoten<br />

Mannheim, die Sicherung verschie<strong>den</strong>er stillgelegter<br />

Schienenstrecken und das regionale Radwegenetz. Die<br />

Infrastrukturen der Verkehrsträger Straße, Schiene und Radverkehr<br />

wer<strong>den</strong> systematisch kategorisiert. Begrüßt wer<strong>den</strong> die Aussagen<br />

<strong>zu</strong>r Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Neckars durch<br />

Verlängerung der Schleusenkammern.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1642 von 2197<br />

3.1 Verkehrswesen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3038 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Die Region steht vor der grundlegen<strong>den</strong> Herausforderung, die<br />

Verkehrswende durch eine nachhaltige Umstrukturierung von<br />

Mobilität, Verkehr und Verkehrsinfrastruktur <strong>zu</strong> erreichen. Statt mit<br />

immer mehr Straßen immer mehr Autoverkehr <strong>zu</strong> erzeugen,<br />

müssen die öffentlichen Mittel für die Gestaltung eines<br />

<strong>zu</strong>kunftsfähigen Mobilitätssystems verwendet wer<strong>den</strong>. Diese<br />

Priorisierung ist angesichts der Verknappung der öffentlichen Mittel<br />

zwingend erforderlich.<br />

Grundsätzlich sollte das Straßennetz nicht weiter ausgebaut und<br />

Fehlplanungen wie z.B. die O<strong>den</strong>wald-Transversale gestoppt<br />

wer<strong>den</strong>. Falls vereinzelt ein Ausbau des Straßennetzes erforderlich<br />

sein sollte, dann nur gekoppelt mit Straßenrückbau an anderer<br />

Stelle. Dabei darf es <strong>zu</strong> keiner Parallelförderung <strong>zu</strong>m Schienennetz<br />

kommen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die regionale Gesamtverkehrskonzeption sieht eine integrierte<br />

Verkehrsplanung vor und berücksichtigt die Vernet<strong>zu</strong>ng der<br />

Verkehrsträger, die Förderung des Umweltverbundes sowie <strong>den</strong><br />

Ausbauvorrang von Schiene vor Straße. Insofern halten wir die<br />

Anregung für bereits berücksichtigt.<br />

3039 Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH - Leider lässt der Entwurf des Kapitels Verkehrswesen eine<br />

Berücksichtigung der Ziele des EU-Weißbuchs Verkehr vermissen.<br />

Danach sollen u.a. bis 2030 die C02-Emissionen um 20%<br />

gegenüber dem Jahr 2008 gesenkt wer<strong>den</strong>. Eine entsprechende<br />

Bilanzierung und Prognose der Emissionen sind leider nicht erfolgt.<br />

Ebenso fehlen Aussagen wie eine C02-freie Stadtlogistik in<br />

größeren Städten bis 2030 gestaltet wer<strong>den</strong> soll.<br />

folgen<br />

Eine CO2-Minderung im Verkehr ist an einigen Stellen im<br />

Regionalplan wie z.B. Region der Kurzen Wege mit dem Ziel der<br />

Verkehrsvermeidung oder Förderung des ÖPNV enthalten. Eine<br />

weitere Berücksichtigung ist in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.2.1.3,<br />

Spiegelstrich "Potenzialanalyse Verkehr" sinnvoll: "Die Kommunen<br />

sollen entsprechend der CO2-Ziele des EU-Weißbuchs Verkehr<br />

Vorschläge <strong>zu</strong>r CO2-Minderung im Verkehrsbereich entwickeln und<br />

umsetzen."<br />

3040 Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH - Ein weiteres Ziel des Weißbuchs ist die Reduzierung der<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Verkehrstoten bis 2050 auf nahe Null. Dies setzt entsprechende<br />

verkehrliche Maßnahmen voraus.<br />

Ist nicht Gegenstand der Regionalplanung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1643 von 2197<br />

3.1 Verkehrswesen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3041 Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH - Nicht <strong>zu</strong>letzt geht das EU-Weißbuch richtigerweise davon aus, dass<br />

sich neue Mobilitätsmuster, die in der Folge auch Auswirkungen<br />

auf die Raumstruktur haben wer<strong>den</strong>, herausbil<strong>den</strong> müssen, um die<br />

gesteckten Ziele <strong>zu</strong> erreichen. Eine entsprechende Betrachtung ist<br />

leider nicht erfolgt. Damit vergibt die Metropolregion die Chance,<br />

<strong>den</strong> Rahmen für eine wirklich <strong>zu</strong>kunftsweisende Entwicklung der<br />

Mobilität vor<strong>zu</strong>geben. Eine Verkehrsplanung, die <strong>den</strong> Zielen des<br />

EU-Weißbuchs Rechnung tragen würde, würde einen deutlichen<br />

Vorteil für die Metropolregion im interregionalen Wettbewerb<br />

bedeuten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Neue Mobilitätsmuster wie z.B. die intrapersonelle Varianz, sind in<br />

Plansatz 3.1.1.1 enthalten. Die Mobilitätsmuster wer<strong>den</strong> sich je<br />

nach Altersgruppe und Raumkategorie sehr unterschei<strong>den</strong>. Deshalb<br />

ist es notwendig, beispielsweise für ländliche Räume andere<br />

Mobilitätskonzepte als für Verdichtungsräume <strong>zu</strong> gestalten und<br />

um<strong>zu</strong>setzen.<br />

3042 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- Fragen der Mobilität von Personen und Gütern, also Fragen des<br />

Verkehrs berühren in besonderer Weise die Interessen der<br />

Wirtschaft. Herstellung und Sicherstellung einer bedarfsgerechten<br />

Mobilität schaffen die grundlegen<strong>den</strong> Vorausset<strong>zu</strong>ngen für ein<br />

Funktionieren von Staat und Gesellschaft im Allgemeinen und<br />

Wirtschaft im Besonderen. Deshalb setzen sich IHKs für<br />

angemessene Rahmenbedingungen (Ordnungspolitik) im Verkehr<br />

und für einen bedarfsgerechten Erhalt und Ausbau der<br />

Verkehrsinfrastruktur ein. Dabei geht es nicht nur um<br />

Rahmenbedingungen oder Infrastruktur innerhalb des jeweiligen<br />

IHK-Bezirks, sondern auch um deren Einbindung in die europäische<br />

und nationale Verkehrspolitik bzw. in großräumige Verkehrsnetze.<br />

Auch die Rahmenbedingungen für <strong>den</strong> Einsatz von<br />

Verkehrstelematik sind ebenso <strong>zu</strong> verbessern und<br />

weiter<strong>zu</strong>entwickeln wie der Ausbau einer notwendigen<br />

Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Die Akzeptanz von Ausbauund<br />

Erweiterungsvorhaben bei Anwohnern und lokaler Politik ist<br />

<strong>zu</strong>dem von höchster Bedeutung. Um diese <strong>zu</strong> erreichen, müssen<br />

alle Anstrengungen <strong>zu</strong>r Reduzierung von Lärm- und<br />

Umweltbelastung unternommen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Reduzierung von Lärm- und Umweltbelastungen im Rahmen<br />

des Ausbaus von Verkehrsinfrastruktur <strong>zu</strong>r Förderung derer<br />

Akzeptanz bei <strong>den</strong> Betroffenen ist auch für die Regionalplanung<br />

eines der wichtigsten Planungsprinzipien. Sie sind in <strong>den</strong><br />

allgemeinen Grundsätzen in Kapitel 3.1.1 aufgeführt und wer<strong>den</strong><br />

seitens des Verbandes im Rahmen der jeweiligen<br />

Planfeststellungsverfahren im Detail dann eingefordert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1644 von 2197<br />

3.1 Verkehrswesen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3043 EURODISTRICT REGIO PAMINA<br />

Altes Zollhaus<br />

- Vielmehr lassen sich auf der Ebene des Leitbildes und der<br />

allgemeinen Zielorientierungen weitgehende Übereinstimmungen<br />

feststellen und auch mit Blick auf konkretere Aussagen, z.B. im<br />

Verkehrsbereich, sind dort, wo der Eurodistrikt tangiert ist,<br />

Parallelen auf<strong>zu</strong>fin<strong>den</strong> (z.B. funktionsgerechter Ausbau der A 65/B 9<br />

(Bienwaldautobahn), 2. Rheinbrücke Wörth am Rhein-Karlsruhe,<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r Verbesserung der Attraktivität auf <strong>den</strong> Schienen-<br />

Regionalstrecken Wörth-Lauterbourg und Win<strong>den</strong>-Wissembourg,<br />

Kooperation der Häfen Wörth, Karlsruhe, Strasbourg-Lauterbourg).<br />

Die nachrichtliche Übernahme dieser übergeordneten und regional<br />

mitgetragenen Ziele in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

ist wichtig, um die konsequente Weiterverfolgung von Projekten,<br />

die auch für die Raumentwicklung auf der französischen Seite<br />

(SCoT Bande Rhenane Nord, SCOT Alsace du Nord) als<br />

regionalbedeutsam erachtet wer<strong>den</strong>, im Blick <strong>zu</strong> behalten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3044 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Es wird angeregt, dass die Buslinie 35 (Neckargemünd -<br />

Wieblingen) abends eine halbstündliche Frequenz erhält. Bisher<br />

verkehrt die Linie ab 20 Uhr leider nur stündlich. Interessenten für<br />

<strong>den</strong> halbstündlichen Verkehr gibt es <strong>zu</strong>hauf.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Anmerkung ist nicht Gegenstand des Regionalplans. Dies liegt<br />

in der Zuständigkeit des Aufgabenträgers des ÖPNV.<br />

3045 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Die Einwender sprechen sich auch explizit gegen <strong>den</strong> Schluß und<br />

<strong>den</strong> Weiterbau der Ringstraße als Südumgehung aus. Es ist nicht<br />

erwiesen, daß die Ringstraße die Lösung aller Verkehrsprobleme<br />

für Heddesheim bringen wird. Im Gegenteil, sie wird neuen<br />

Verkehr anlocken wie es jede neue Straße tut, die gebaut wird. Mit<br />

Sicherheit wird sie keinen Lösungsbeitrag <strong>zu</strong>m <strong>zu</strong>nehmen<strong>den</strong> und<br />

hausgemachten innerörtlichen Verkehr leisten. In der dicht mit<br />

Straßen versorgten Region gibt es heute schon<br />

Umfahrungsmöglichkeiten um Schwerlast- und<br />

Straßengüterverkehr aus der Ortsmitte heraus <strong>zu</strong> halten. Dafür ist<br />

nur politischer Wille und eine entsprechende Aus- und<br />

Beschilderung schon auf <strong>den</strong> Landstraßen und Autobahnen nötig.<br />

nicht folgen<br />

Die Südumgehung Heddesheim ist in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanentwurfs nachrichtlich als Planung übernommen. Da<br />

sie auch in der regionalplanerischen Betrachtung <strong>zu</strong> einer<br />

verkehrlichen Entlastung beitragen wird, bleibt diese nachrichtliche<br />

Übernahme bestehen. Die Beeinträchtigung des regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>ges wird hier nicht gesehen.<br />

Den Einwendungen wird nicht gefolgt.<br />

Auch hier stehen die Einwender nicht alleine. Der Landschaftsplan<br />

für das Verbandsgebiet des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-<br />

Mannheim August 1999 führt <strong>zu</strong> dem Themenkomplex aus:<br />

"Zwischen Heddesheim und dem abgehängten, großflächigen<br />

Gewerbegebiet im Osten soll für <strong>den</strong> Klimaausgleich und die<br />

Belüftung sowie <strong>zu</strong>r Vermeidung einer bandartigen<br />

Siedlungsentwicklung eine Freiraumzäsur von mindestens 500 m<br />

von Bebauung freigehalten wer<strong>den</strong> (regionale Grünzäsur).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1645 von 2197<br />

3.1 Verkehrswesen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3046 Grüne Liste Hirschberg (GLH) - Lärmschutz und Luftreinhaltung: das Thema „Lärmschutz" findet<br />

man erstaunlicherweise nur in Zusammenhang mit dem Ausbau<br />

der Bahn vor; ansonsten leider Fehlanzeige! „Lärmschutz" ist aber<br />

noch ein sehr unterschätztes Thema und ist ein ganz großes<br />

Problem entlang aller Verkehrsachsen, wie z.B. Autobahn,<br />

Bundestraße, Landstraßen. In Hirschberg sind die B3 und die<br />

Breitgasse/Talstraße in Großsachsen und die Heddesheimer Straße<br />

in Leutershausen traurige Bespiele für unakzeptablen Lärm. Es soll<br />

entlang der Breitgasse/Talstraße innerorts (wie in allen<br />

innerörtlichen Straßen) prinzipiell „Tempo 30" gelten. Das würde<br />

<strong>den</strong> Lärm schon um Einiges reduzieren.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Plansatz 3.1.1.5 ist der Lärmschutz sowohl für <strong>den</strong> Straßen- als<br />

auch für <strong>den</strong> Schienenwegeausbau enthalten. Die Festlegung von<br />

„Tempo 30-Zonen" ist nicht Gegenstand der Regionalplanung.<br />

3047 Grüne Liste Hirschberg (GLH) - Keinerlei Aussagen wer<strong>den</strong> auch <strong>zu</strong>m von Motorrädern<br />

verursachten Lärm und Maßnahmen dagegen gemacht. Gerade in<br />

<strong>den</strong> Sommermonaten und speziell auf <strong>den</strong> An- und Abfahrtsrouten<br />

in <strong>den</strong> O<strong>den</strong>wald und Pfälzerwald verursachen Motorräder oft<br />

unerträglichen Lärm und sind eine schwere Einschränkung der<br />

Lebensqualität der Anwohnerinnen. Die GLH fordert demnach das<br />

Thema „Lärmschutz" in <strong>den</strong> oben beschriebenen Aspekten in <strong>den</strong><br />

Regionalplan mit auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Aussagen <strong>zu</strong> Lärmemissionen einzelner Fahrzeugkategorien sind<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1646 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.1<br />

Verkehrswesen<br />

Regionale Gesamtverkehrskonzeption<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3048 Privat<br />

entspr.<br />

47<br />

1456<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Bienwald)<br />

- Mit großem Interesse haben wir die Ausführungen über die<br />

Leitziele des Entwurf des Regionalplanes und die Ziele, Grundsätze<br />

und Begründungen in Kapitel 2 „Freiraumstruktur/Schutz der<br />

natürlichen Lebensgrundlagen" sowie des Kapitels 3.1<br />

„Verkehrswesen" gelesen. Eine ganze Reihe der dort <strong>zu</strong> fin<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Aussagen stimmen mit unserer Grundüberzeugung überein und wir<br />

unterstützen diese nachdrücklich.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Beispielhaft nennen wir die folgen<strong>den</strong> Aussagen:<br />

• Zielset<strong>zu</strong>ng der Regionalplanung.... ist die Erhaltung der hohen<br />

Attraktivität als Lebens- und Wirtschaftsraum.... Basis hierfür ist<br />

eine nachhaltige, d.h. ökologisch tragfähige, sozial gerechte, und<br />

ökonomisch effiziente Entwicklung der Region (S. 13, Mitte).<br />

• Die Ausweisung der Regionalen Grünzüge dienen als<br />

großräumiges Freiraumsystem dem langfristigen Schutz und der<br />

Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Sie<br />

sichern die Freiraumfunktionen Bo<strong>den</strong>-, Wasser-, Klima-, Arten- und<br />

Biotopschutz sowie die landschaftsgebun<strong>den</strong>e Erholung. (Tz 2.1.1);<br />

die umfassende Beschreibung der Auswahlkriterien der Grünzüge<br />

in der Begründung <strong>zu</strong> Tz 2.1.1. findet unsere volle Zustimmung.<br />

• Die Metropolregion bedarf einer integrierten Verkehrs- und<br />

Siedlungsplanung, die verstärkt die Zusammenhänge der<br />

verschie<strong>den</strong>en Verkehrsarten berücksichtigt usw. (Tz 3.1.1.2).<br />

Anmerkung: hieran fehlt es vor allem in der Südpfalz<br />

• Vernet<strong>zu</strong>ng und Aufgabenteilung der Verkehrsträger sollen die<br />

Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems erhöhen usw. Dabei sollen<br />

die Anteile der umweltfreundlichen Verkehrsträger am gesamten<br />

Personenverkehr sowie Güterverkehr weiter gesteigert wer<strong>den</strong> (Tz<br />

3.1.1.3).<br />

• Erhalt und Ausbau des regionalen Schienenverkehrs soll<br />

gegenüber dem Straßenverkehr Vorrang haben (Tz 3.1.1.4)<br />

• Den absehbaren verkehrlichen Auswirkungen des<br />

demographischen Wandels soll durch verkehrsmittelübergreifende<br />

Mobilitätsangebote sowie durch teilräumliche Mobilitätskonzepte<br />

rechtzeitig entgegengesteuert wer<strong>den</strong> (Tz 3.1.1 1).<br />

• Neben <strong>den</strong> Mobilitätsanforderungen von Kindern, (Anmerkung:


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1647 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.1<br />

Verkehrswesen<br />

Regionale Gesamtverkehrskonzeption<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3048<br />

und Jugendlichen) ...sollen die Bedürfnisse von Personengruppen,<br />

die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, .... der <strong>zu</strong>nehmen<strong>den</strong> Zahl<br />

von älteren Menschen ... und von Personen mit geringem<br />

Einkommen verstärkt berücksichtigt wer<strong>den</strong> (Tz 3.1.1.6)<br />

3049 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

- Modellversuche haben gezeigt, dass durch verkehrslenkende<br />

Maßnahmen positive Wirkungen erzielt wer<strong>den</strong> können.<br />

Intelligente Verkehrsführung und Straßen können einen wichtigen<br />

Beitrag <strong>zu</strong>r Minderung des Verkehrsaufkommens an<br />

Knotenpunkten beitragen und damit die Stauproblematik in<br />

bestimmten Bereichen abmildern. Die Einführung entsprechender<br />

verkehrslenkender Systeme sollte auch im Rahmen des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar stärkere Beachtung<br />

fin<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Plansatz 3.1.2.5 sind verkehrslenkende Maßnahmen enthalten,<br />

die da<strong>zu</strong> beitragen sollen, Engpässe <strong>zu</strong> beseitigen und Staus <strong>zu</strong><br />

vermei<strong>den</strong>. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3050 Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH 3.1.1.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Aktuelle Studien - z.B. MID 2008 - zeigen, dass ältere Personen<br />

auch <strong>zu</strong>künftig kein grundsätzlich höheres Mobilitätsbedürfnis als<br />

heute haben wer<strong>den</strong>. Die Anzahl der Wege, die Wegezwecke<br />

sowie die Zeit im Verkehr sind weitgehend konstant. Durch die<br />

höhere PKW-Verfügbarkeit ändern sich jedoch die<br />

Verkehrsmittelwahl und damit auch die Reiseweiten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung ist richtig und wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3051 Landesarbeitsgemeinschaft d. hess.<br />

Frauenbüros<br />

Frauenbeauftragte der Stadt Mühlheim<br />

3.1.1.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Die folgen<strong>den</strong> Ziele und Grundsätze der Regionalplanung setzen<br />

das Leitprinzip der Chancengerechtigkeit um und wer<strong>den</strong> von uns<br />

vollumfänglich unterstützt:<br />

[…]<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Plankapitel 3.1.1.1<br />

„Das Verkehrssystem soll... so gestaltet wer<strong>den</strong>, dass es <strong>zu</strong>r<br />

Stärkung und Weiterentwicklung der Region als attraktiver Lebensund<br />

Wirtschaftsraum beiträgt sowie die Einbindung in die<br />

europäischen Verkehrsnetze gestärkt wird. Da<strong>zu</strong> soll bzw.<br />

sollen .….<br />

• <strong>den</strong> absehbaren verkehrlichen Auswirkungen des<br />

demografischen Wandels durch verkehrsmittelübergreifende<br />

Mobilitätsangebote sowie durch teilräumliche Mobilitätskonzepte<br />

rechtzeitig entgegengesteuert wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1648 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.1<br />

Verkehrswesen<br />

Regionale Gesamtverkehrskonzeption<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3052 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 3.1.1.2<br />

Integrierte Verkehrsplanung (G)<br />

Dass das Straßennetz partiell verbessert wer<strong>den</strong> muss, steht außer<br />

Frage, nur sind die Aussagen dieses Planwerkes auch vor dem<br />

Hintergrund der Erfüllung übergeordneter Vorgaben, wie dem<br />

Weißbuch der EU (Fahrplan <strong>zu</strong> einem einheitlichen europäischen<br />

Verkehrsraum - hin <strong>zu</strong> einem wettbewerbsorientierten und<br />

ressourcenschonen<strong>den</strong> Verkehrssystem. KOM(11)144 vom März<br />

11) <strong>zu</strong> betrachten. Unter Wahrung der aktuellen Mobilität wird in<br />

<strong>den</strong> kommen<strong>den</strong> Jahren eine deutliche Reduzierung der<br />

verkehrsinduzierten Emissionen verlangt. Dieses erfordert u. E.<br />

neben einem Um<strong>den</strong>ken das Entwickeln neuer Angebote.<br />

folgen<br />

Eine CO2-Minderung im Verkehr ist an einigen Stellen im<br />

Regionalplan wie z.B. Region der Kurzen Wege mit dem Ziel der<br />

Verkehrsvermeidung oder Förderung des ÖPNV enthalten. Eine<br />

weitere Berücksichtigung ist in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.2.1.3,<br />

Spiegelstrich "Potenzialanalyse Verkehr" sinnvoll: "Die Kommunen<br />

sollen entsprechend der CO2-Ziele des EU-Weißbuchs Verkehr<br />

Vorschläge <strong>zu</strong>r CO2-Minderung im Verkehrsbereich entwickeln und<br />

umsetzen."<br />

3053 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.1.1.2<br />

Integrierte Verkehrsplanung (G)<br />

Als Erkenntnisfortschritt <strong>zu</strong> werten ist das raumplanerische Ziel,<br />

das „Verkehrssystem als Einheit Verkehrsträger übergreifend und<br />

integrativ weiter<strong>zu</strong>entwickeln". Mit großer Zustimmung ist <strong>zu</strong><br />

verzeichnen die Zusammenschau von Verkehrs- und<br />

Siedlungsplanung, außerdem der Wille, bestehende<br />

Erreichbarkeitsdefizite zwischen Teilräumen und zentralen Orten <strong>zu</strong><br />

überwin<strong>den</strong> und die Auswirkungen des demographischen Wandels<br />

in die Verkehrsentwicklung ein<strong>zu</strong>beziehen sowie dem<br />

Schienenverkehr vor dem Straßenverkehr und dem Ausbau vor<br />

dem Neubau Vorrang <strong>zu</strong> geben.<br />

nicht folgen<br />

Der Plansatz kann rechtlich nur als Grundsatz formuliert wer<strong>den</strong>.<br />

Ziele müssen räumlich konkretisiert wer<strong>den</strong>.<br />

Dies jedoch sollte nicht als Grundsatz (G), sondern als Ziel (Z) in <strong>den</strong><br />

Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong>. Energiewende ohne<br />

Verkehrswende geht nicht; der Verkehr in Deutschland verbraucht<br />

rund ein Drittel des gesamten Energieaufkommens.<br />

3054 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

545<br />

3.1.1.2<br />

Integrierte Verkehrsplanung (G)<br />

Es wird ausdrücklich die Zielformulierung begrüßt, die Ausweisung<br />

neuer Wohn- und Gewerbeflächen vorrangig an <strong>den</strong> Haltestellen<br />

des regionalbedeutsamen öffentlichen Personennahverkehrs <strong>zu</strong><br />

orientieren (1.4.2.2. & 3.1.1.2.). Auf diese Weise lassen sich die<br />

Vorstellungen der „Region der kurzen Wege" verwirklichen. Zudem<br />

ist eine verstärkte Anbindung an <strong>den</strong> öffentlichen<br />

Personennahverkehr auch vor dem Hintergrund der Verringerung<br />

der C02-Emissionen und des Klimawandels von zentraler<br />

Bedeutung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1649 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.1<br />

Verkehrswesen<br />

Regionale Gesamtverkehrskonzeption<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3055 Stadtverwaltung Neckargemünd 3.1.1.3<br />

Vernet<strong>zu</strong>ng der<br />

Verkehrsträger/Förderung des<br />

Umweltverbundes (G)<br />

Der Busverkehr fehlt in der Darstellung komplett. Es muss ein Ziel<br />

sein, durch intelligente Vernet<strong>zu</strong>ng die Einwohner aus <strong>den</strong> nicht S-<br />

Bahn - erschlossenen Ortsteilen und Gemein<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r S-Bahn <strong>zu</strong><br />

bringen. Die Bürger, die nicht direkt an <strong>den</strong> Entwicklungsachsen<br />

wohnen, dürfen nicht abgeschnitten wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Förderung des Umweltverbundes und die stärkere Vernet<strong>zu</strong>ng<br />

der Verkehrsträger, und somit auch die Vernet<strong>zu</strong>ng der Busse mit<br />

<strong>den</strong> Bahnen, ist in <strong>den</strong> Plansätzen 3.1.1.3 und 3.1.3.7 enthalten.<br />

Die Festlegung von einzelnen Buslinien obliegt <strong>den</strong> Trägern des<br />

ÖPNV in ihren Nahverkehrsplänen.<br />

3056 Stadtverwaltung Neckargemünd 3.1.1.3<br />

Vernet<strong>zu</strong>ng der<br />

Verkehrsträger/Förderung des<br />

Umweltverbundes (G)<br />

In der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts besteht das Bedürfnis,<br />

Verkehrsmittel gleichberechtigt <strong>zu</strong> kombinieren. Die<br />

Fahrradmitnahmemöglichkeit in Bussen und der Bahn soll deshalb<br />

weiter ausgebaut wer<strong>den</strong>.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Stärkung des Umweltverbundes ist in Plansatz 3.1.1.3<br />

enthalten. Die Nennung des Ausbaus von<br />

Fahrradmitnahmemöglichkeit in Bussen und der Bahn geht über die<br />

Regelungskompetenz des Regionalplanes hinaus.<br />

3057 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.1.3<br />

Vernet<strong>zu</strong>ng der<br />

Verkehrsträger/Förderung des<br />

Umweltverbundes (G)<br />

Bessere Verknüpfung des hoch verdichteten Kernraums bzw. der<br />

verdichteten Randzone mit dem Verkehr aus dem ländlich<br />

geprägten Raum: Errichtung von „Mobilitätspunkten" am<br />

Stadt-/Ortsrand (Umsteigepunkte <strong>zu</strong> Bus, Sprinterbus) mit<br />

Mitfahrparkplätzen sowie bewachten oder gesicherten Fahrrad ab<br />

Stellplätzen) - möglichst ohne weitere Inanspruchnahme<br />

unversiegelter Flächen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die angesprochene bessere Verknüpfung ist insbesondere in <strong>den</strong><br />

Plansätzen 3.1.1.3 und 3.1.6.1 bereits enthalten. Eine Darstellung<br />

von z.B. Mitfahrerparkplätzen oder Mobilitätspunkten erfolgt im<br />

Maßstab des Regionalplans nicht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1650 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.1<br />

Verkehrswesen<br />

Regionale Gesamtverkehrskonzeption<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3058 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

3342<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.1.3<br />

Vernet<strong>zu</strong>ng der<br />

Verkehrsträger/Förderung des<br />

Umweltverbundes (G)<br />

Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs (S-Bahn) mit guter<br />

Vertaktung auch in die ländlichen Räume; Einsatz von Ruftaxen<br />

oder Kleinbussen <strong>zu</strong>r Ergän<strong>zu</strong>ng und besseren Vertaktung des<br />

bestehen<strong>den</strong> Streckennetzes sowie als Ergän<strong>zu</strong>ng im<br />

Verzahnungsbereich zwischen Verdichtungsraum und ländlichem<br />

Raum sowie bessere Bewerbung des Angebotes.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Kapitel 3.1.3. enthält die Definition eines funktionalen<br />

Schienennetzes. Es sieht <strong>den</strong> Erhalt und Ausbau von<br />

Schienenstrecken auch in ländlichen Bereichen der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar vor. In Plansatz 3.1.1.3 wird die grundsätzliche<br />

Vernet<strong>zu</strong>ng der öffentlichen Verkehrsträger untereinander<br />

angesprochen (Umweltverbund). Die Nennung einzelner Buslinien<br />

bzw. Ruftaxen bleibt <strong>den</strong> Nahverkehrsplänen der Aufgabenträger<br />

des ÖPNV vorbehalten.<br />

3059 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.1.1.3<br />

Vernet<strong>zu</strong>ng der<br />

Verkehrsträger/Förderung des<br />

Umweltverbundes (G)<br />

Große Industrieanlagen wie in Wörth oder in Germersheim sind in<br />

<strong>den</strong> ÖPNV ein<strong>zu</strong>bin<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Einige der im Regionalplan genannten geplanten Haltepunkte der S-<br />

Bahn Rhein-Neckar erschließen auch große Gewerbebereiche.<br />

Diejenigen Gewerbebereiche, die abseits der S-Bahn liegen,<br />

können nur über Buslinien erschlossen wer<strong>den</strong>. Die Festlegung<br />

dieser Buslinien obliegt <strong>den</strong> Trägern des ÖPNV in ihren<br />

Nahverkehrsplänen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1651 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.1<br />

Verkehrswesen<br />

Regionale Gesamtverkehrskonzeption<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3060 Landesarbeitsgemeinschaft d. hess.<br />

Frauenbüros<br />

Frauenbeauftragte der Stadt Mühlheim<br />

3.1.1.3<br />

Vernet<strong>zu</strong>ng der<br />

Verkehrsträger/Förderung des<br />

Umweltverbundes (G)<br />

Die folgen<strong>den</strong> Ziele und Grundsätze der Regionalplanung setzen<br />

das Leitprinzip der Chancengerechtigkeit um und wer<strong>den</strong> von uns<br />

vollumfänglich unterstützt:<br />

[…]<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Plankapitel 3.1.1.3<br />

„Durch Vernet<strong>zu</strong>ng und Aufgabenteilung der Verkehrsträger soll die<br />

Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems erhöht und eine Stärkung<br />

des Umweltverbundes (Fußgänger-, Fahrrad- und öffentlicher<br />

Verkehr) erreicht wer<strong>den</strong>. Dabei soll das Verkehrssystem so<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong>, dass die Anteile der umweltfreundlichen<br />

Verkehrsträger am gesamten Personenverkehr sowie Güterverkehr<br />

weiter gesteigert wer<strong>den</strong>."<br />

3061 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

3.1.1.3<br />

Vernet<strong>zu</strong>ng der<br />

Verkehrsträger/Förderung des<br />

Umweltverbundes (G)<br />

Die Optimierung des Angebots des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs ist für uns von zentraler Bedeutung. Dabei<br />

dürfen wir <strong>den</strong> öffentlichen Personennahverkehr nicht isoliert<br />

betrachten. Ein Wechsel zwischen <strong>den</strong> unterschiedlichen<br />

Verkehrsträger sollte möglichst problemlos ermöglicht wer<strong>den</strong>. Der<br />

Förderung von Mobilitätszentren in <strong>den</strong> Oberzentren ist in diesem<br />

Zusammenhang eine wichtige Aufgabe. Durch die Angebote der<br />

Mobilitätszentren soll ein einfacher Wechsel zwischen <strong>den</strong><br />

unterschiedlichen Verkehrsträgern ermöglicht und geeignete<br />

Mobilitätsangebote für die spezifischen Anforderungen des<br />

Einzelnen/der Einzelnen aufgezeigt wer<strong>den</strong>. Die Bereitstellung von<br />

E-Bikes, Car- Sharing-Angeboten, Bussen und Bahnen, Taxen<br />

sowie Fahrradabstellanlagen und -verleih an zentral gelegenen<br />

Orten in <strong>den</strong> Oberzentren ist in diesem Zusammenhang von großer<br />

Bedeutung. Die Einbeziehung von Stadtverwaltungen,<br />

Touristeninformationszentren, Umweltverbän<strong>den</strong>,<br />

Einzelhandels<strong>zu</strong>sammenschlüssen und Wirtschaftsunternehmen<br />

wäre wünschenswert.<br />

folgen<br />

Die Grundsätze des Regionalplanes betreffen alle genannten<br />

Adressaten: Eine Verpflichtung für sie besteht allerdings nicht.<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.1.4:<br />

" In <strong>den</strong> Oberzentren soll eine Förderung von Mobilitätszentren<br />

angestrebt wer<strong>den</strong>, um einen einfachen Wechsel zwischen <strong>den</strong><br />

unterschiedlichen Verkehrsträgernunter (z.B. Busse und Bahnen,<br />

Car- Sharing-Angeboten, Taxen, E-Bikes, Fahrradabstellanlagen<br />

und -verleih)<strong>zu</strong> ermöglichen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1652 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.1<br />

Verkehrswesen<br />

Regionale Gesamtverkehrskonzeption<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3062 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

3.1.1.3<br />

Vernet<strong>zu</strong>ng der<br />

Verkehrsträger/Förderung des<br />

Umweltverbundes (G)<br />

Auch im Bereich der Benutzerfreundlichkeit sehen wir weiteren<br />

Handlungsbedarf. Durch <strong>den</strong> Einsatz moderner Informations- und<br />

Kommunikationsmedien kann die Nut<strong>zu</strong>ng öffentlicher<br />

Mobilitätsangebote vereinfacht wer<strong>den</strong>, beispielsweise über eine<br />

elektronische Fahrplanauskunft, Online-Ticketkauf sowie einer<br />

konkreten Reiseplanung mit Start-Ziel-Koordinaten in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar. Auch gemeinsame Verbundtickets<br />

der Verkehrsverbünde sind geeignet, <strong>den</strong> Nahverkehr gerade für<br />

Pendlerinnen attraktiv <strong>zu</strong> machen. Ebenso können Sozial-,<br />

Schülerinnen- oder Semestertickets Möglichkeiten sein, neue<br />

Nutzerinnengruppen für <strong>den</strong> ÖPNV <strong>zu</strong> gewinnen. Hierbei ist eine<br />

stärkere Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> örtlichen Verkehrsunternehmen<br />

an<strong>zu</strong>streben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die genannten Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit der Träger<br />

des ÖPNV. Der Verband wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten<br />

ausserhalb des Regionalplanes für die Umset<strong>zu</strong>ng einsetzen.<br />

3063 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

3.1.1.4<br />

Ausbauvorrang Schiene/Straße<br />

(G)<br />

Gemäß Regionalplan Südhessen (G 5-5) sollen "Investitionen in <strong>den</strong><br />

Erhalt und <strong>den</strong> Ausbau des Schienenverkehrs gegenüber anderen<br />

Verkehrsträgern Vorrang haben" ohne die im Entwurf genannten<br />

Einschränkungen. Die Abweichung sollte überprüft wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Einschränkung bezieht sich v.a. auf <strong>den</strong> Ausbau von Straßen in<br />

ländlichen Räumen, in <strong>den</strong>en kein Schienennetz existiert. In diesen<br />

Räumen ist ein ausreichendes Angebot im Busverkehr auch nur mit<br />

einem gut ausgebauten Straßennetz möglich.<br />

3064 Landratsamt Kreis Bergstraße 3.1.1.4<br />

Ausbauvorrang Schiene/Straße<br />

(G)<br />

Ein (wenn auch räumlich eingeschränkter) genereller<br />

Ausbauvorrang für die Schiene ist kritisch <strong>zu</strong> betrachten. Es wird<br />

empfohlen, im jeweiligen Einzelfall und entsprechend des Bedarfs<br />

und der Situation vor Ort <strong>zu</strong> entschei<strong>den</strong>, ob der Ausbau von<br />

Schiene und/oder Straße zielführend ist.<br />

nicht folgen<br />

Der Ausbauvorrang wird immer eine Einzelfallentscheidung in <strong>den</strong><br />

jeweiligen Verfahren für die Infrastrukturprojekte sein. Er sollte aber<br />

in Rahmen regionaler und kommunaler Verkehrskonzepte<br />

grundsätzlich abgewogen wer<strong>den</strong>.<br />

3065 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 3.1.1.4<br />

entspr.<br />

3079<br />

Ausbauvorrang Schiene/Straße<br />

(G)<br />

Im Bereich „Verkehrswesen" wurde im Grundsatz 3.1.1.4<br />

ausgesagt, dass der Erhalt und Ausbau des regionalen<br />

Schienenverkehrs gegenüber dem Straßenverkehr Vorrang haben<br />

soll. Dies Grundsatz steht im Widerspruch <strong>zu</strong>m Grundsatz 3.1.1.6,<br />

dass die Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen in <strong>den</strong><br />

spezifischen Mobilitätsanforderungen unterschiedlicher<br />

Bevölkerungsgruppen Rechnung <strong>zu</strong> tragen ist, da dies bei <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> im ländlichen Raum, die nicht unmittelbar an <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr angebun<strong>den</strong> sind, nur über das Straßennetz<br />

möglich ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Plansatz 3.1.1.4 steht unter dem Vorbehalt, dass das regionale<br />

Straßennetz in <strong>den</strong> Relationen und Teilräumen vorrangig und<br />

umweltverträglich ausgebaut wer<strong>den</strong> soll, in <strong>den</strong>en ein<br />

konkurrenzfähiger Schienenverkehr nicht angeboten wer<strong>den</strong> kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1653 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.1<br />

Verkehrswesen<br />

Regionale Gesamtverkehrskonzeption<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3066 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 3.1.1.4<br />

Ausbauvorrang Schiene/Straße<br />

(G)<br />

Zunächst einmal ist die klare Aussage hinsichtlich der Priorisierung<br />

des ÖV <strong>zu</strong> begrüßen. In G 3.1.1.4 wäre statt "Schienenverkehr"<br />

besser die Begrifflichkeit "Verkehrsmittel des Umweltverbundes" <strong>zu</strong><br />

nennen.<br />

Geändert wer<strong>den</strong> sollte der Terminus "Schienenverkehr" auf S. 114<br />

mittlerer Absatz "Das regionale Straßennetz soll... in <strong>den</strong>en ein<br />

konkurrenzfähiger ÖFFENTLICHER VERKEHR (statt<br />

Schienenverkehr) nicht angeboten wer<strong>den</strong> kann". Angesichts der<br />

Haushaltslagen der Kommunen wird der Busverkehr künftig an<br />

Bedeutung gewinnen.<br />

G 3.1.1.4 (Begründung) „Nur in Teilbereichen der Region, in <strong>den</strong>en<br />

ein wirtschaftlicher ÖV in der Fläche aufgrund der <strong>zu</strong>künftigen<br />

demografischen Entwicklung nicht gewährleistet wer<strong>den</strong> kann, soll<br />

das Straßennetz entsprechend <strong>den</strong> Bedürfnissen umweltgerecht<br />

verbessert wer<strong>den</strong>." Angesichts der Tatsache, dass eine Öffnung<br />

des MIV hin <strong>zu</strong>r Kollektivnut<strong>zu</strong>ng (Car2go oder moderne<br />

Mitfahrerbörsen) derzeit im Entstehen ist, erscheint diese bipolare<br />

Darstellung („subventionierter ÖPNV" vs. „MIV") für einen<br />

vorausschauen<strong>den</strong> Regionalplan etwas verkürzt.<br />

nicht folgen<br />

Der Plansatz bezieht sich auf das regionalbedeutsame Straßen- und<br />

Schienennetz, dass in <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Textkarten 3 und 4 dargestellt ist.<br />

Insofern ist der Begriff Schienenverkehr hier richtig.<br />

3067 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

3426<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

3486<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.1.4<br />

Ausbauvorrang Schiene/Straße<br />

(G)<br />

Der in Grundsatz 3.1.1.4 geforderte Vorrang des regionalen<br />

Schienenverkehrs vor dem Straßenverkehr wird begrüßt und sollte<br />

<strong>zu</strong>m verbindlichen Ziel der Regionalplanung erhoben wer<strong>den</strong>.<br />

Dringender Ausbaubedarf beim Schienennetz ergibt sich u.a. aus<br />

dem „Rhein-Neckar-Takt 2020" des Verkehrsverbundes Rhein-<br />

Neckar wie z.B. Ausbau der Strecke Wörth-Landau-Neustadt,<br />

Ausbau des Knoten Mannheim-Hauptbahnhof, mehrgleisiger<br />

Ausbau der Strecke Mannheim-Friedrichsfeld-Heidelberg sowie S-<br />

Bahn längs der Bergstraße.<br />

nicht folgen<br />

Der Grundsatz 3.1.1.4 kann rechtlich nicht als Ziel dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>. Die genannten Schienenprojekte sind im Regionalplan<br />

enthalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1654 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.1<br />

Verkehrswesen<br />

Regionale Gesamtverkehrskonzeption<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3068 Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH 3.1.1.4<br />

Ausbauvorrang Schiene/Straße<br />

(G)<br />

Ein Ausbau des regionalen Straßennetzes in Teilbereichen, in<br />

<strong>den</strong>en aus demografischen Grün<strong>den</strong> kein wirtschaftlicher ÖPNV<br />

angeboten wer<strong>den</strong> kann, ist grundsätzlich ab<strong>zu</strong>lehnen. Bei einer<br />

geringen Gesamtverkehrsnachfrage ist auch ein weiterer<br />

Straßenausbau nicht gerechtfertigt.<br />

nicht folgen<br />

Die Aussage bezieht sich nur auf die funktionalen Verkehrsnetze<br />

gemäß Textkarte 3 und 4. Damit soll eine grundlegende<br />

Verbindungsfunktion zwischen <strong>den</strong> zentralen Orten in der MRN<br />

gewährleistet wer<strong>den</strong>.<br />

3069 Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH 3.1.1.4<br />

Ausbauvorrang Schiene/Straße<br />

(G)<br />

Die Forderung nach einer weiteren Erhöhung der Auslastung im<br />

ÖPNV aus wirtschaftlichen Grün<strong>den</strong> geht am Kern des Problems<br />

vorbei. Bereits heute verfügt der ÖPNV auf stark nachgefragten<br />

Streckenabschnitten in der Hauptverkehrszeit über <strong>zu</strong> geringe<br />

Kapazitäten. Bestehende Mobilitätsbedürfnisse insbesondere im<br />

Berufs- und Ausbildungsverkehrs lassen sich nicht in die Neben »<br />

bzw. Schwachverkehrszeit verschieben. Vielmehr muss die<br />

Infrastruktur <strong>zu</strong>kunftsgerecht ausgebaut wer<strong>den</strong>, damit der ÖPNV<br />

eine echte Konkurrenz <strong>zu</strong>m MIV bil<strong>den</strong> kann.<br />

nicht folgen<br />

Der <strong>zu</strong>kunftsgerechte Ausbau der Infrastruktur im ÖPNV ist in<br />

Kapitel 3.1.3 dargestellt und enthält alle wichtigen Maßnahmen des<br />

Rhein-Neckar-Taktes 2020. Die Forderung ist im Zusammenhang<br />

mit dem Ausbauvorrang Schiene vor Straße formuliert und soll auf<br />

einzelnen Achsen durch eine höhere Auslastung im ÖPNV das ein<br />

oder andere Straßenprojekt aufgrund knapper Mittel ersetzen.<br />

3070 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.1.4<br />

Ausbauvorrang Schiene/Straße<br />

(G)<br />

Dieser Punkt sollte ersatzlos gestrichen wer<strong>den</strong>, da ein Vorrang von<br />

Erhalt und Ausbau des regionalen Schienenverkehrs vor dem<br />

Straßenverkehr in die freie Wahl der Verkehrsmittel eingreift, die<br />

angemessene Dotierung der Erhaltungsmittel für Straßen auch<br />

volkswirtschaftliches Vermögen erhält, und Straßenverkehr auch<br />

Güterverkehr ist, der nicht nur in Randregionen, sondern auch auf<br />

Hauptachsen vielfach nicht von der Schiene übernommen wer<strong>den</strong><br />

kann.<br />

nicht folgen<br />

Der Plansatz wird grundsätzlich <strong>zu</strong>r Förderung des<br />

umweltfreundlichen Verkehrsträgers Schiene für richtig gehalten.<br />

Der Ausbauvorrang wird aber immer eine Einzelfallentscheidung in<br />

<strong>den</strong> jeweiligen Verfahren für die Infrastrukturprojekte sein.<br />

3071 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.1.4<br />

Ausbauvorrang Schiene/Straße<br />

(G)<br />

Anmerkungen <strong>zu</strong>r Begründung:<br />

Die Argumentation mit knappen Haushaltsmitteln kann nicht<br />

automatisch <strong>zu</strong> der Schlussfolgerung führen, dem Schienennetz-<br />

Ausbau Vorrang ein<strong>zu</strong>räumen und das Straßennetz nur noch in<br />

Regionen, in <strong>den</strong>en kein wirtschaftlicher öffentlicher<br />

Personennahverkehr möglich ist, aus<strong>zu</strong>bauen. Vielmehr müssten<br />

entsprechend der Verkehrsprognosen und Bedarfsermittlungen alle<br />

Verkehrsträger in angemessenem Umfang ausgebaut und erhalten<br />

wer<strong>den</strong>. Falls dies nicht aufgegriffen wer<strong>den</strong> soll, sprechen wir uns<br />

für die komplette Streichung dieses Punktes aus.<br />

nicht folgen<br />

Der Ausbauvorrang dient der Förderung des umweltfreundlichem<br />

Verkehrsträgers Schiene, der Entlastung der Bevölkerung von <strong>den</strong><br />

Emissionen des Straßenverkehrs, insbesondere in <strong>den</strong> stark<br />

besiedelten Bereichen der Metropolregion, und der<br />

Mobilitätssicherung für Bevölkerungsgruppen ohne Pkw.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1655 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.1<br />

Verkehrswesen<br />

Regionale Gesamtverkehrskonzeption<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3072 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

3.1.1.4<br />

Ausbauvorrang Schiene/Straße<br />

(G)<br />

Dieser Grundsatz ist wie folgt <strong>zu</strong> ändern:<br />

Der Erhalt und Ausbau des regionalen Schienenverkehrs soll<br />

gegenüber dem Straßenverkehr Vorrang haben, insbesondere<br />

• in Verbindungen zwischen benachbarten Mittelund Oberzentren<br />

sowie zwischen benachbarten Mittelzentren,<br />

• im Verlauf der Hauptverkehrsströme der auf die Oberzentren der<br />

Region <strong>zu</strong>führen<strong>den</strong> regionalen/großräumigen Entwicklungsachsen<br />

und<br />

• im Stadtverkehr der engeren Verflechtungsräume der<br />

Oberzentren<br />

• Heidelberg, Ludwigshafen am Rhein, Mannheim (und Karlsruhe).<br />

teilweise folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng des Plansatzes: "Der Erhalt und Ausbau des regionalen<br />

Schienenverkehrs soll gegenüber dem Straßenverkehr Vorrang<br />

haben, insbesondere.."<br />

Die Definition eines Halbstun<strong>den</strong>taktes kann nicht im Regionalplan<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>. Die Express-Linien sind in Plansatz 3.1.3.3.<br />

dargestellt.<br />

Zur Wahrung einer Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber<br />

der Straße ist die Verbindungs- und Anbindungsqualität<br />

insbesondere der Mittel- und Unterzentren in Be<strong>zu</strong>g auf die<br />

Oberzentren der Region in auf einem hohen und vergleichbaren<br />

Niveau <strong>zu</strong> halten. Defizite sind <strong>zu</strong> beseitigen. Als ein kompetitives<br />

und hochwertiges Bedienungsangebot gilt ein Halbstun<strong>den</strong>takt<br />

mindestens zwischen 6 und 22 Uhr sowie eine Regionalexpress-<br />

Verbindung zwischen <strong>den</strong> Mittel und Oberzentren mindestens im<br />

Stun<strong>den</strong>takt zwischen 6 und 22 Uhr.<br />

3073 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.1.1.5<br />

Berücksichtigung des Naturund<br />

Immissionsschutzes (G)<br />

Berücksichtigung des Natur- und Immissionsschutzes:<br />

Hier sollte ein <strong>zu</strong>sätzlicher Punkt aufgenommen wer<strong>den</strong>, dass bei<br />

der Konzipierung von Verkehrswegen auf agrarstrukturelle Belange<br />

Rücksicht <strong>zu</strong> nehmen ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Plansatz 3.1.1.5 sind Anforderungen im Zuge des<br />

Verkehrswegebaus formuliert, die grundsätzlich auch mit Blick auf<br />

Schonung landwirtschaftlicher Nutzfläche <strong>zu</strong>treffen (z. B. Ausbau<br />

vor Neubau, Vermeidung von Landschaftszerschneidung). Einzelne<br />

betroffene Flächennut<strong>zu</strong>ngen wer<strong>den</strong> nicht explizit genannt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1656 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.1<br />

Verkehrswesen<br />

Regionale Gesamtverkehrskonzeption<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3074 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

3.1.1.5<br />

Berücksichtigung des Naturund<br />

Immissionsschutzes (G)<br />

Gemäß Entwurf sollen nicht mehr benötigte Verkehrsflächen<br />

<strong>zu</strong>rückgebaut und renaturiert wer<strong>den</strong>. Es wird vorgeschlagen, diese<br />

Formulierung <strong>zu</strong> präzisieren, z.B. "langfristig nicht mehr benötigte<br />

Verkehrsflächen sollen <strong>zu</strong>rückgebaut und renaturiert wer<strong>den</strong>".<br />

Dadurch könnte ein Widerspruch <strong>zu</strong> 3.1.3.5 (Sicherung nicht mehr<br />

benötigter Bahntrassen) und 3,1.5.3 (Erhalt von<br />

Güterverkehrstrecken) beseitigt wer<strong>den</strong>. Vor allem aber sollte<br />

vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, dass die DB AG ein Argument mehr erhält,<br />

aktuell nicht benötigte Schieneninfrastruktur (z.B.<br />

Überhol-/Kreu<strong>zu</strong>ngsgleise) <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>bauen. Wenn gemäß 3.1.1.3 die<br />

Anteile der umweltfreundlichen Verkehrsträger am Personen- und<br />

Güterverkehr gesteigert wer<strong>den</strong> sollen, darf ein Rückbau aktuell<br />

nicht benötigter Infrastruktur nur nach sorgfältiger Abwägung<br />

erfolgen.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng des Plansatzes: sollen ... "langfristig" nicht mehr<br />

benötigte Verkehrsflächen <strong>zu</strong>rückgebaut und renaturiert wer<strong>den</strong>.<br />

3075 Stadtverwaltung Germersheim 3.1.1.5<br />

entspr.<br />

3583<br />

Berücksichtigung des Naturund<br />

Immissionsschutzes (G)<br />

Es ist vorgesehen <strong>den</strong> Flugplatz in Speyer <strong>zu</strong><br />

Geschäftskun<strong>den</strong>zwecken und <strong>zu</strong> gewerblichen<br />

Kleintransportzwecken weiter aus<strong>zu</strong>bauen. Aussagen mit welchen<br />

grundsätzlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt <strong>zu</strong><br />

rechnen sind und wie die Belange der Nachbargemein<strong>den</strong><br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> sollen, fehlen. Eine regionalplanerische<br />

Aussage <strong>zu</strong>r Lärmbeeinträchtigung halten wir grundsätzlich für<br />

erforderlich.<br />

folgen<br />

Da Anmerkungen <strong>zu</strong> Verkehrslärm <strong>zu</strong> verschie<strong>den</strong>en<br />

Verkehrsträgern vorgebracht wur<strong>den</strong>, soll die Formulierung alle<br />

Verkehrsträger umfassen.<br />

Änderung PS 3.1.1.5, 1. Satz: "Beim Bau von Verkehrsinfrastruktur<br />

sollen…"<br />

Änderung letzter Spiegelstrich:<br />

Streichen von "Verkehrslärmimmissionen.."<br />

Neu: "die Vermeidung von Verkehrslärm verstärkt berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

3076 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

3.1.1.5<br />

Berücksichtigung des Naturund<br />

Immissionsschutzes (G)<br />

Die Konzipierung von Verkehrswegen hat auch und insbesondere<br />

unter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange <strong>zu</strong> erfolgen<br />

(bspw. geringe Flächendurchschneidungen, Positionierung von<br />

Ausgleichsmaßnahmen an mit der Landwirtschaft abgestimmten<br />

Standorten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Plansatz 3.1.1.5 sind Anforderungen im Zuge des<br />

Verkehrswegebaus formuliert, die grundsätzlich auch mit Blick auf<br />

Schonung landwirtschaftlicher Nutzfläche <strong>zu</strong>treffen (z. B. Ausbau<br />

vor Neubau, Vermeidung von Landschaftszerschneidung). Einzelne<br />

betroffene Flächennut<strong>zu</strong>ngen wer<strong>den</strong> nicht explizit genannt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1657 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.1<br />

Verkehrswesen<br />

Regionale Gesamtverkehrskonzeption<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3077 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

3.1.1.5<br />

Berücksichtigung des Naturund<br />

Immissionsschutzes (G)<br />

Im Kap. 3.1.1 (S. 114) fehlt eine Berücksichtigung agrarstruktureller<br />

Belange. (z.B.: Flächendurchschneidung, Verbrauch wertvoller<br />

landwirtschaftlicher Flächen, keine Ausgleichsmaßnahmen durch<br />

Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen …).<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im PS 3.1.1.5 sind Anforderungen im Zuge des Verkehrswegebaus<br />

formuliert, die grundsätzlich auch mit Blick auf Schonung<br />

landwirtschaftlicher Nutzfläche <strong>zu</strong>treffen (z. B. Ausbau vor Neubau,<br />

Vermeidung von Landschaftszerschneidung). Einzelne betroffene<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngen wer<strong>den</strong> nicht explizit genannt.<br />

3078 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

3.1.1.6<br />

Mobilitätssicherung und<br />

spezifische Anforderungen (G)<br />

3.1.1.6 (S. 114): Gemäß Entwurf sollen neben <strong>den</strong><br />

Mobilitätsanforderungen von Kindern, Frauen und Männern die<br />

Bedürfnisse von Personengruppen, die in ihrer Mobilität<br />

eingeschränkt sind, berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Es wird vorgeschlagen<br />

diese Formulierung <strong>zu</strong> überprüfen u.a., weil es neben Kindern,<br />

Frauen und Männern keine weiteren Gruppen gibt<br />

(mobilitätseingeschränkte Personen sind eine Untergruppe). Eine<br />

Formulierung in etwa analog <strong>zu</strong>m Regionalplan Südhessen<br />

erscheint angemessener (G 5-3): "Spezielle Mobilitätsansprüche<br />

und Sicherheitsbedürfnisse von Frauen, Kindern, Familien mit<br />

Kindern und Personengruppen, die in ihrer Mobilität beeinträchtigt<br />

sind, sollen besonders berücksichtigt wer<strong>den</strong>."<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Im PS 3.1.1.6 wird der 2. Satz wie folgt geändert: "Spezielle<br />

Mobilitätsanforderungen und Sicherheitsbedürfnisse von Frauen<br />

und Männern, Kindern, Familien mit Kindern und Personengruppen,<br />

die in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind, sollen besonders<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>."<br />

3079 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 3.1.1.6<br />

entspr.<br />

3065<br />

Mobilitätssicherung und<br />

spezifische Anforderungen (G)<br />

Im Bereich „Verkehrswesen" wurde im Grundsatz 3.1.1.4<br />

ausgesagt, dass der Erhalt und Ausbau des regionalen<br />

Schienenverkehrs gegenüber dem Straßenverkehr Vorrang haben<br />

soll. Dies Grundsatz steht im Widerspruch <strong>zu</strong>m Grundsatz 3.1.1.6,<br />

dass die Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen in <strong>den</strong><br />

spezifischen Mobilitätsanforderungen unterschiedlicher<br />

Bevölkerungsgruppen Rechnung <strong>zu</strong> tragen ist, da dies bei <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> im ländlichen Raum, die nicht unmittelbar an <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr angebun<strong>den</strong> sind, nur über das Straßennetz<br />

möglich ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Plansatz 3.1.1.4 steht unter dem Vorbehalt, dass das regionale<br />

Straßennetz in <strong>den</strong> Relationen und Teilräumen vorrangig und<br />

umweltverträglich ausgebaut wer<strong>den</strong> soll, in <strong>den</strong>en ein<br />

konkurrenzfähiger Schienenverkehr nicht angeboten wer<strong>den</strong> kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1658 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.1<br />

Verkehrswesen<br />

Regionale Gesamtverkehrskonzeption<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3080 Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH 3.1.1.6<br />

Mobilitätssicherung und<br />

spezifische Anforderungen (G)<br />

Der Begriff der „gleichwertigen Mobilitätsbedingungen" wird nicht<br />

erläutert.<br />

Steigende Energiepreise haben unseres Erachtens nur einen<br />

geringen Einfluss auf die Erhaltung einer „Grundmobilität". Diese<br />

Sichtweise ist nur vor dem Hintergrund verständlich, bei dem<br />

implizit der PKW als Regelverkehrsmittel angesehen wird. Und<br />

auch dort sind die Energiekosten im Vergleich <strong>zu</strong> <strong>den</strong> anderen<br />

Kosten untergeordnet.<br />

Der Anteil der Mobilitätseingeschränkten wird u.a. durch <strong>den</strong><br />

demografischen Wandel <strong>zu</strong>nehmen. Ein Teil dieses<br />

Personenkreises ist auch nicht in der Lage, Auto <strong>zu</strong> fahren. Die<br />

Sicherung einer Grundmobilität im Sinne der Daseinsvorsorge kann<br />

daher - unabhängig von <strong>den</strong> Kosten - nur durch ein ausreichendes<br />

ÖPNV-Angebot sichergestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.1.6 wird der Begriff der<br />

„gleichwertigen Mobilitätsbedingungen" im Sinne der Sicherung<br />

von gleichwertigen Lebensverhältnissen in der MRN verwendet. Es<br />

sollen die spezifischen Mobilitätsanforderungen aller<br />

Bevölkerungsgruppen auch in unterschiedlichen Räumen<br />

gewährleistet wer<strong>den</strong>.<br />

3081 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.1.6<br />

Mobilitätssicherung und<br />

spezifische Anforderungen (G)<br />

Hier sollte nicht vergessen wer<strong>den</strong>, dass es (auch im Zuge der<br />

demografischen Entwicklung) ländlicher geprägte Gebiete gibt, die<br />

aktuell schon nicht adäquat mit dem ÖPNV erschlossen sind. Hier<br />

ist darauf <strong>zu</strong> achten, dass Unternehmen respektive deren<br />

Mitarbeiter auch vor dem Hintergrund des demografischen<br />

Wandels einen auskömmlichen Zugang <strong>zu</strong>m ÖPNV haben.<br />

Mindestens muss es aber Grundsatz der Raumordnung sein,<br />

adäquate (modellhafte) Ersatzangebote <strong>zu</strong> etablieren (wie dies im<br />

O<strong>den</strong>waldkreis derzeit in Planung ist).<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng der Begründung:<br />

"Zudem gilt es im Zuge der demografischen Entwicklung,<br />

besonders in ländlich geprägten Gebieten, die aktuell schon nicht<br />

adäquat mit dem ÖPNV erschlossen sind, die Mobilität der<br />

regionalen Wirtschaft durch einen ausreichen<strong>den</strong> Zugang der<br />

Unternehmen respektive deren Mitarbeiter <strong>zu</strong>m ÖPNV <strong>zu</strong> sichern."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1659 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.1<br />

Verkehrswesen<br />

Regionale Gesamtverkehrskonzeption<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3082 Landesarbeitsgemeinschaft d. hess.<br />

Frauenbüros<br />

Frauenbeauftragte der Stadt Mühlheim<br />

3.1.1.6<br />

Mobilitätssicherung und<br />

spezifische Anforderungen (G)<br />

Die folgen<strong>den</strong> Ziele und Grundsätze der Regionalplanung setzen<br />

das Leitprinzip der Chancengerechtigkeit um und wer<strong>den</strong> von uns<br />

vollumfänglich unterstützt:<br />

[…]<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Plankapitel 3.1.1.6<br />

„Im Zuge der Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar ist <strong>den</strong> spezifischen<br />

Mobilitätsanforderungen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in<br />

ihrer Vielfalt Rechnung <strong>zu</strong> tragen. Neben <strong>den</strong><br />

Mobilitätsanforderungen von Kindern, Frauen und Männern sollen<br />

die Bedürfnisse von Personengruppen, die in ihrer Mobilität<br />

eingeschränkt sind, berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Aufgrund des<br />

demografischen Wandels gilt dieses <strong>zu</strong>nehmend auch für ältere<br />

Menschen. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und<br />

Mobilitätskosten ist die Sicherung der Mobilität von Personen mit<br />

geringem Einkommen <strong>zu</strong>künftig verstärkt von Bedeutung."<br />

3083 Grüne Liste Hirschberg (GLH) 3.1.1.6<br />

Mobilitätssicherung und<br />

spezifische Anforderungen (G)<br />

Die Mobilitätsanforderungen aller Bevölkerungsgruppen und<br />

Fortbewegungsmittel sollen gleichberechtigt behandelt wer<strong>den</strong>;<br />

Fahrräder und Fußgänger also auch. Der nach wie vor vorhan<strong>den</strong>e<br />

Vorrang des Autoverkehrs bei vielen Planungen sollte <strong>zu</strong>rück<br />

gedreht wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Fußgänger- und Fahrradverkehr ist in verschien<strong>den</strong>en<br />

Plansätzen enthalten (s. z.B. Kapitel 3.1.6). Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

3084 Grüne Liste Hirschberg (GLH) 3.1.1.6<br />

Mobilitätssicherung und<br />

spezifische Anforderungen (G)<br />

Zu achten ist auch auf die behindertenpolitischen Aspekte, z.B.<br />

Barrierefreiheit an Bahnhöfen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Barrierefreiheit ist in der Begründung <strong>zu</strong>m Plansatz bereits<br />

angesprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1660 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3085 Wehrbereichsverwaltung Süd - Im Plangebiet verlaufen Straßen, die Bestandteil des<br />

Militärstraßengrundnetzes (MSGN) sind. Grundsätzlich wird für<br />

Baumaßnahmen, die das MSGN berühren, die Einhaltung der<br />

Richtlinien für die Anlage und <strong>den</strong> Bau von Straßen für militärische<br />

Schwerstfahrzeuge RABS (Allgemeines Rundschreiben Straßenbau<br />

22/1996) gefordert. Im Rahmen konkreter Planungen bitte ich die<br />

Wehrbereichsverwaltung Süd <strong>zu</strong> beteiligen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der VRRN ist kein Straßenbaulastträger und kann die gewünschte<br />

Beteiligung nicht veranlassen. Die Straßenprojekte sind<br />

nachrichtliche Übernahmen aus <strong>den</strong> Bedarfsplänen.<br />

3086 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Zu Kap. 3.1.2 teilt die Abteilung Straßenverkehr des MVI mit, dass<br />

die im Entwurf des Regionalplans aufgeführten Straßenbauprojekte<br />

an Bundesfernstraßen die im aktuellen Bedarfsplan für die<br />

Bundesfernstraßen in diesem Bereich in Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

enthaltenen Projekte beinhalten. Hinsichtlich der aufgeführten<br />

Landesstraßen wird jedoch darauf hingewiesen, dass die im<br />

Entwurf <strong>zu</strong>m Maßnahmenplan Landesstraßen BW unter<br />

„Neubaumaßnahmen entsprechend Priorisierung“ enthaltene<br />

Maßnahme „L 546, Ortsumfahrung St. Leon-Rot OT St. Leon“ im<br />

Anhörungsentwurf nicht enthalten ist. Es wird gebeten, diese<br />

Maßnahme im weiteren Verfahren der Aufstellung des<br />

Regionalplans entsprechend <strong>zu</strong> berücksichtigen und im<br />

Regionalplan auf<strong>zu</strong>führen.<br />

nicht folgen<br />

Die Vorausset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>r Einstufung einer Verbindung in das<br />

funktionale Straßennetz sind in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.1<br />

genannt. Die vorgeschlagene Straße erfüllt nicht die Bedingungen<br />

für eine regionale Straßenverbindung, da sie keine zentralen Orte<br />

miteinander verbindet. St. Leon-Rot ist nicht als zentraler Ort in der<br />

Raumstrukturkarte eingestuft. Die Ortsumgehung St. Leon kann<br />

nicht im Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong>, da diese Verbindung<br />

nicht Bestandteil des funktionalen Straßennetzes sein kann.<br />

3087 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- In der Begründung <strong>zu</strong> <strong>den</strong> PS 3.1.2.2 bis 3.1.2.4 sollte der Entwurf<br />

<strong>zu</strong>m Maßnahmenplan Landesstraßen BW berücksichtigt und der<br />

bisherige Verweis auf <strong>den</strong> Generalverkehrsplan BW 1995 (S. 127,<br />

vorletzter Absatz) entsprechend aktualisiert wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng der Begründung auf S. 127 vorletzter Absatz: "Sowohl<br />

der Bundesverkehrswegeplan 2003 als auch die Bedarfsplanung für<br />

Landesstraßen in BW befin<strong>den</strong> sich derzeit in der Fortschreibung.<br />

In BW liegt der Entwurf <strong>zu</strong>m Maßnahmenplan Landesstraßen<br />

bereits vor. Aus bei<strong>den</strong> Fortschreibungen können sich<br />

gegebenenfalls andere als im Regionalplan dargestellte Prioritäten<br />

ergeben."<br />

3088 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Das MFW regt <strong>zu</strong> Kap. 3.1.2 an, für die weitere Rheinquerung<br />

südlich von Ludwigshafen (die nicht im Plansatzteil des<br />

Anhörungsentwurfs, sondern in der Begründung bei <strong>den</strong><br />

„angedachten Straßenprojekten“ genannt ist) eine<br />

„Freihaltetrasse“ im Regionalplan fest<strong>zu</strong>legen.<br />

nicht folgen<br />

Der Planungsausschuss hat beschlossen, eine weitere<br />

Rheinquerung südlich von Ludwigshafen nicht in <strong>den</strong> Plansatz und<br />

keine Freihaltetrasse in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen. Stattdessen sollte die Maßnahme als langfristige<br />

Option nur im Begründungstext dargestellt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1661 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3089 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte könnte unseres Erachtens die<br />

Darstellung des Merkmals „Aus-/ Neubau von<br />

Netzknoten“ entfallen, ansonsten wäre die Kennzeichnung<br />

„N“ nach<strong>zu</strong>tragen.<br />

folgen<br />

Der geplante „Aus-/ Neubau von Netzknoten“ insbesondere von<br />

Anschlussstellen an Autobahnen ist aufgrund der Raumwirksamkeit<br />

in <strong>den</strong> Plansätzen und der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte enthalten. Die<br />

Kennzeichnung „N“ in der Legende wird nachgetragen.<br />

3090 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Die im vorgelegten Entwurf des Regionalplanes aufgeführten bzw.<br />

dargestellten Straßenbauprojekte decken sich weitgehend mit <strong>den</strong><br />

Projekten, die im aktuellen Bedarfsplan für Bundesstraßen und im<br />

Maßnahmenplan <strong>zu</strong>m GVP 1995 enthalten waren.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3091 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Nicht aufgeführt sind lediglich die Planungen für <strong>den</strong> Ausbau der L<br />

550 zwischen Sinsheim und Weiler sowie <strong>den</strong> Neubau der L 546,<br />

Ortsumgehung St. Leon.<br />

nicht folgen<br />

Im Regionalplan sind nur raumbeanspruchende Maßnahmen (z.B.<br />

Ortsumgehungen, Neutrassierungen, mehrspuriger Ausbau) im<br />

regionalbedeutsamen Straßennetz dargestellt. Die L 550 erfüllt<br />

diese Kriterien nicht. Die L 546 ist nicht im regionalbedeutsamen<br />

Straßennetz enthalten, da sie keine Verbindungsfunktion zwischen<br />

<strong>den</strong> zentralen Orten gemäß Raumstrukturkarte wahrnimmt.<br />

Deshalb kann die geplante Ortsumgehung St. Leon im Regionalplan<br />

nicht dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3092 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Gegen <strong>den</strong> Entwurf des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar Kenntnisnahme<br />

wer<strong>den</strong> seitens der Abteilung IV keine Be<strong>den</strong>ken vorgebracht.<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3093 Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Der Bundesverkehrswegeplan steht <strong>zu</strong>r Fortschreibung an<br />

(Verabschiedung 2015). Hieraus können sich Änderungen bei <strong>den</strong><br />

dargestellten Bundesfernstraßenmaßnahmen ergeben.<br />

folgen<br />

Die nachrichtlich im Regionalplan dargestellten Projektlisten des<br />

Bundesverkehrswegeplanes sollten bei Vorliegen aktueller Daten<br />

im Rahmen des Sat<strong>zu</strong>ngsbeschlusses <strong>zu</strong>m Regionalplan in der<br />

Verbandsversammlung nochmals angepasst wer<strong>den</strong>.<br />

3094 Bürgermeisteramt Dossenheim - Erschließung des Neuenheimer Feldes in Heidelberg:<br />

Die durch Dossenheim führende B3 wird stark durch Kfz-Verkehr<br />

belastet, da die Erschließung des Neuenheimer Feldes nach wie<br />

vor nicht gelöst ist. Wir bitten <strong>den</strong> Regionalverband in Abstimmung<br />

mit der Stadt Heidelberg bessere Lösungsvorschläge <strong>zu</strong> erarbeiten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Auftrag liegt außerhalb des Regionalplans und kann im Rahmen<br />

der Regionalentwicklung <strong>zu</strong>sammen mit der Stadt Heidelberg<br />

erörtert wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1662 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3095 Gemeinde Lobbach - Ortsumgehung Lobbach-Waldwimmersbach (L 532):<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Lobbach hatte bereits mehrfach<br />

per Resolution eine Ortsumgehung Waldwimmersbach<br />

(Landesstraße 532) gefordert (Entwurf Einheitlicher Regionalplan<br />

Seite 128).<br />

Bei der Beratung <strong>zu</strong>r Anhörung der Gemein<strong>den</strong> in Be<strong>zu</strong>g auf die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar hat sich<br />

der Gemeinderat einstimmig für eine Ortsumgehung<br />

ausgesprochen. Wir bitten daher um Aufnahme der Ortsumgehung<br />

Waldwimmersbach in <strong>den</strong> Regionalplan.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Maßnahme ist in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.3 enthalten.<br />

Im Plansatz und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind nur die<br />

Maßnahmen des Bedarfsplanes des Landes BW dargestellt.<br />

3096 Gemeinde Sandhausen - Erweiterung der Tank- und Rastanlagen Hardtwald Ost und West<br />

Der Gemeinderat begrüßt ausdrücklich, dass diese Baumaßnahme<br />

im Entwurf des Regionalplanes nicht enthalten ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Erweiterungen von Tank- und Rastanlagen sind im Regionalplan<br />

grundsätzlich nicht dargestellt. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

3097 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Gegen die Ziele und Grundsätze der Regionalplanung, wie sie im<br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplans unter Abschnitt 3 -<br />

Regionale Infrastruktur insbesondere unter 3.1.2 - Funktionales<br />

Straßennetz - dargestellt wer<strong>den</strong>, bestehen seitens des<br />

Straßenbauamts des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis keine<br />

Be<strong>den</strong>ken.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3098 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

- Die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan im Zentralort Sinsheim dargestellte<br />

„Südliche Randstraße" wurde im Regionalplan nicht berücksichtigt<br />

(L 550, Straße Richtung Weiler bis B 292). Hier sind die<br />

Restriktionen im Regionalplan <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die geplante Ortsrandstraße ist nicht Teil des regionalbedeutsamen<br />

Straßennetzes im Regionalplan und auf Grund der Zentrale-Orte-<br />

Struktur auch nicht begründbar. Deshalb kann die gewünschte<br />

Maßnahme nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>. Bezüglich<br />

des regionalen Grün<strong>zu</strong>ges gilt die Ausnahmeregel für<br />

Infrastrukturvorhaben, wenn sie die Funktionen des Grün<strong>zu</strong>ges<br />

nicht beeinträchtigen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1663 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3099 Stadt Ravenstein - Im Be<strong>zu</strong>g auf die Verkehrsströme in die Mittel- und Oberzentren<br />

der Region und auch der angrenzen<strong>den</strong> Regionen<br />

(Heilbronn/Franken und Würzburg/Bayern) müssen hinsichtlich der<br />

künftigen Verkehrsplanung verbesserte Anbindungen geschaffen<br />

wer<strong>den</strong>. Dies betrifft insbesondere auch <strong>den</strong> Pendler- und<br />

Schülerverkehr <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Arbeitsplätzen in die entsprechen<strong>den</strong><br />

Richtungen. Bei uns in Ravenstein betrifft das die L 515, K 3966, K<br />

3955, K 3956, K 3958 und die K 3961.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die L 515 ist im Regionalplan als regionale Straßenverbindung<br />

ausgewiesen. Ausbaumaßnahmen sind auf dieser nicht<br />

vorgesehen. Für die angesprochenen Kreisstraßen ist der Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis <strong>zu</strong>ständig. Diese Straßen sind nicht im<br />

regionalbedeutsamen Straßennetz enthalten.<br />

3100 Gemeinde Birkenau - Die Veränderungssperre für <strong>den</strong> Bereich Lin<strong>den</strong>straße /<br />

Wachenberg /Mühlwiese <strong>zu</strong>r Sicherung der ehemaligen Trasse <strong>zu</strong>r<br />

Umgehung L 3408 ist in <strong>den</strong> Regionalplan Südhessen<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Eine Veränderungssperre ist im Regionalplan nicht darstellbar.<br />

Unabhängig davon ist die L 3408 von Abtsteinach kommend nicht<br />

Teil des funktionalen Straßennetzes im Regionalplan. Die<br />

Umgehung im Zuge der L 3408 kann deshalb nicht im Regionalplan<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3101 Gemeinde Birkenau - Die vom Hessischen Verkehrsministerium untersuchte<br />

Ortsumgehung zwischen der L 3408 Kallstädterstraße und der L<br />

3257 Gorxheimertalstraße nach Weinheim ist in die ROP<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die L 3408 von Abtsteinach kommend ist nicht Teil des<br />

funktionalen Straßennetzes im Regionalplan. Die Teilortsumgehung<br />

im Zuge der L 3408 kann deshalb nicht im Regionalplan dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3102 Gemeinde Birkenau - Die Direktanbindung des Gewerbegebietes auf der Aue A zwischen<br />

der B38 alt/L3408 und der Zufahrt <strong>zu</strong>m Tunnel ist in die ROP<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die Maßnahme ist nicht regionalbedeutsam und wird im<br />

Regionalplan nicht dargestellt.<br />

3103 Gemeinde Einhausen - Im Bereich des Ausbaues der A67 und B47 sind für Einhausen die<br />

besonderen Anforderungen an <strong>den</strong> Lärmschutz gemäß<br />

Stellungnahme vom 26.7.2011 (z.B. Verwendung von<br />

Flüsterasphalt) <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Berücksichtigung eines ausreichen<strong>den</strong> Lärmschutzes ist auch<br />

für die Regionalplanung ein wichtiges Planungsprinzip. Die<br />

Detailbetrachtung findet aber im Rahmen des<br />

Planfeststellungsverfahren statt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1664 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3104 Gemeinde Mörlenbach - Die bereits beschlossene Werkstraße <strong>zu</strong>r L 3409 (Steinbruch<br />

Mackenheim) ist auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die geplante Straße ist nicht als regionalbedeutsame<br />

Straßenverbindung im Regionalplan enthalten und auf Grund der<br />

Zentrale-Orte-Struktur auch nicht begründbar. Deshalb kann sie<br />

nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3105 Stadtverwaltung Lampertheim - Im Einheitlichen Regionalplan ist die Ostumgehung, 1., 2. und 3.<br />

Abschnitt (von der L 3110 östlich von Lampertheim bis an die B 44)<br />

nicht als regionale Straßenverbindung - Bestand dargestellt. Im<br />

Regionalplan Südhessen sind diese als Landesstraße aufgestufte<br />

Straßenabschnitte als sonstige regional bedeutsame Straße<br />

dargestellt. Daher sind sie auch in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

<strong>zu</strong> übernehmen.<br />

teilweise folgen<br />

Darstellung der Ortsrandstraße gemäß Regionalplan Südhessen bis<br />

<strong>zu</strong>r B 44 funktionalen Straßennetz und Herausnahme der<br />

bisherigen regionalen Verbindung aus der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.<br />

3106 Stadtverwaltung Lampertheim - Die Ostumgehung ist mit 3 Abschnitten bisher lediglich an die B 44<br />

angeschlossen. Das Gesamtkonzept beinhaltet jedoch noch einen<br />

4. Abschnitt, der von der B 44 in westliche Richtung <strong>zu</strong>r L 3110 in<br />

Richtung des Stadtteiles Rosengarten und nach Worms führt. Für<br />

diesen Straßenabschnitt wurde bereits ein Abweichungsverfahren<br />

vom Regionalplan Südhessen durchgeführt; die Abweichung wurde<br />

<strong>zu</strong>gelassen. Derzeit wird entschie<strong>den</strong>, wer letztendlich die Straße<br />

baut, das Land Hessen oder die Stadt Lampertheim. Der<br />

Regionalplan Südhessen enthält diesen Straßenabschnitt als<br />

sonstige regional bedeutsame Straße - Planung. Somit ist dieser<br />

Straßenabschnitt auch in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan als<br />

Planung <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die L 3110 ist nicht als regionalbedeutsame Straßenverbindung im<br />

Regionalplan enthalten und auf Grund der Zentrale-Orte-Struktur<br />

auch nicht begründbar. Deshalb kann die gewünschte Maßnahme<br />

nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3107 Stadtverwaltung Lampertheim - Es fehlt im Einheitlichen Regionalplan die Darstellung der<br />

Kreisstraße K 3 entweder als regionale Straßenverbindung oder,<br />

falls diese Kategorie für Kreisstraßen nicht vorgesehen ist,<br />

<strong>zu</strong>mindest als graue Katasterdarstellung. Der Regionalplan<br />

Südhessen enthält die K 3 im Grundlagenkataster als graue Linie.<br />

nicht folgen<br />

Die K 3 ist nicht als regionalbedeutsame Straßenverbindung im<br />

Regionalplan enthalten und auf Grund der Zentrale-Orte-Struktur<br />

auch nicht begründbar. Die Verbindung ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong>grunde gelegten topographischen Karte<br />

nicht enthalten. Eine aktuellere Fassung ist in dem verwendeten<br />

Maßstab derzeit nicht erhältlich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1665 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3108 Stadtverwaltung Lampertheim - Die inzwischen in Betrieb genommene Verbindungsspange als<br />

bedeutender Lückenschluss zwischen der L 3110 in Richtung des<br />

Stadtteiles Hüttenfeld und der Kreisstraße K 3 sollte entweder als<br />

regionale Straßenverbindung oder <strong>zu</strong>mindest im<br />

Grundlagenkataster als graue Linie dargestellt sein.<br />

nicht folgen<br />

Die Straße ist nicht als regionalbedeutsame Straßenverbindung im<br />

Regionalplan enthalten und auf Grund der Zentrale-Orte-Struktur<br />

auch nicht begründbar. Die Verbindung ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong>grund gelegten TK nicht enthalten. Eine<br />

aktuellere Fassung ist in <strong>den</strong> verwendeten Maßstab derzeit nicht<br />

erhältlich.<br />

3109 Stadtverwaltung Lampertheim - Der beim Planteil bereits erwähnte 4. Abschnitt der Ostumgehung<br />

ist auch im Text S.115/116 entweder unter der Straßenkategorie II<br />

oder III <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die L 3110 ist nicht als regionalbedeutsame Straßenverbindung im<br />

Regionalplan enthalten und auf Grund der Zentrale-Orte-Struktur<br />

auch nicht begründbar. Deshalb kann die gewünschte Maßnahme<br />

nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3110 Stadtverwaltung Neckarsteinach - Es wird ausdrücklich begrüßt, dass nicht nur die geplante B 37-<br />

Ortsumgehung von Neckarsteinach im Regionalplan aufgeführt<br />

wird, sondern - wenn auch nur in der Begründung - die Querspange<br />

der L 535 als Tunnel <strong>zu</strong>r B 37 in Neckarsteinach. Hiermit könnte<br />

eine deutliche Entlastung des Innerortsbereichs von<br />

Neckarsteinach vom Durchgangsverkehr erreicht wer<strong>den</strong>. Die<br />

Bemühungen des Verbands Region Rhein-Neckar für eine Prüfung<br />

dieser Maßnahme im Rahmen der Fortschreibung der Bedarfspläne<br />

für die Bundes- und Landesstraßen wer<strong>den</strong> von der Stadt<br />

Neckarsteinach unterstützt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3111 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bei der Aufstellung eines gemeinsamen Regionalplans sollte trotz Kenntnisnahme<br />

unterschiedlicher Landesplanungsgesetze und<br />

entspr.<br />

Landesentwicklungsprogramme darauf geachtet wer<strong>den</strong>, die Gemäß Artikel 13 (2) des "Staaatsvertrages Rhein-Neckar" ist es<br />

620<br />

Grundsätze und Ziele der Raumordnung für alle Gebiete gleich Aufgabe der Raumordnungskommission, die die Ziele und<br />

4112<br />

aus<strong>zu</strong>legen. Es sollte vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, dass bei einem<br />

Erfordernisse für eine gemeinsame Entwicklung des Rhein-Neckareinheitlichen<br />

Regionalplan in Hessen oder Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

andere Maßstäbe angelegt wer<strong>den</strong> als in Rheinland-Pfalz. Dies gilt<br />

insbesondere für die Interpretation der Orientierungswerte für<br />

Gebietes aufeinander ab<strong>zu</strong>stimmen. Die Planinhalte des<br />

Einheitlichen Regionalplans entsprechen der Beschlussfassung der<br />

Raumordnungskommission.<br />

Bevölkerung und Wohnbauflächen (in Rheinland-Pfalz als Ziel, in<br />

<strong>den</strong> anderen Ländern als Grundsatz <strong>zu</strong> beachten), sowie für die<br />

unterschiedliche Wichtung der Straßenverbindungen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1666 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3112 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Funktionales Straßennetz, Plansatz 3.1.2:<br />

Durch die (nachrichtliche) Übernahme der Straßenkategorien aus<br />

<strong>den</strong> jeweiligen Landesplänen sind überörtliche und überregionale<br />

Straßen in Rheinland-Pfalz anders eingestuft (in der Regel eine<br />

Stufe niedriger) als in Ba<strong>den</strong>-Württemberg. Auf Ludwigshafen<br />

Gemarkung ist die B44 und die A650 als regionale Achse<br />

eingetragen, was zwar <strong>den</strong> Landesprogrammen, aber nach unserer<br />

Auffassung nicht der Bedeutung entspricht (so ist z.B. die B 44 in<br />

Mannheim als bedeutender eingestuft als die A 650 in<br />

Ludwigshafen bzw. die A 650 ist dargestellt in der gleichen<br />

Wertigkeit wie die Verbindungsstraße Herxheim - Lambsheim). Aus<br />

unserer Sicht müsste B 44 und A 650 incl. Der Rheinbrücken als<br />

überregionale Straßenverbindungen dargestellt wer<strong>den</strong>. Hier<br />

fordert die Stadt Ludwigshafen <strong>den</strong> Verband nochmals auf, dies <strong>zu</strong><br />

prüfen, auch im Hinblick auf mögliche Förderungen durch EU, Bund<br />

und Land.<br />

folgen<br />

Die genannten Verbindungen sind im<br />

Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz nicht als<br />

überregionale Verbindung ausgewiesen und dürften deshalb als<br />

solche nicht in <strong>den</strong> Regionalplan übernommen wer<strong>den</strong>. Der<br />

Verband stuft aber insbesondere im Vergleich <strong>zu</strong> Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg und <strong>den</strong> Ausweisungen in Mannheim die A 650, B<br />

37, die B 44 und die bei<strong>den</strong> Rheinbrücken zwischen Mannheim und<br />

Ludwigshafen aufgrund ihrer Verbindungsfunktion zwischen zwei<br />

Oberzentren im Regionalplan mindestens als überregionale<br />

Verbindung ein.<br />

3113 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Auch bezüglich der Hochstraßen (Sanierung!) fordert die Stadt<br />

Ludwigshafen <strong>den</strong> Verband nochmals auf <strong>zu</strong> prüfen, ob eine (bisher<br />

nicht eingetragene) Ausbausignatur in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im<br />

Hinblick auf Bundes- und Landesförderung förderlich oder<br />

abträglich wäre.<br />

folgen<br />

Die Hochstraße Nord ist gemäß des bisherigen Beschlusses des<br />

Planungsausschusses im Rahmen der Befassung mit der südlichen<br />

Rheinquerung von Ludwigshafen als Ausbaumaßnahme im<br />

Begründungstext enthalten. Vor dem Hintergrund des Vorschlages<br />

der Aufstufung der Verbindung <strong>zu</strong>r Überregionalen Verbindung,<br />

sollte die Maßnahme in <strong>den</strong> Plansatz 3.1.2.3 als "B 44, Ausbau der<br />

Hochstraßen in Ludwigshafen" und in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte mit<br />

der Signatur "Ausbaumaßnahme überregionale Straßenverbindung"<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>. Herausnahme des Textteils "Sanierung der<br />

Hochstraßen in der Begründung (S. 127).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1667 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3114 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Die Regelung <strong>zu</strong>r Rheinquerung südlich von Ludwigshafen ist wie<br />

beschlossen erfolgt. Im Textteil ist ein gesonderter Hinweis auf das<br />

Sanierungserfordernis der Hochstraßen in Ludwigshafen und<br />

Mannheim aufgenommen, allerdings nicht im Plan.<br />

folgen<br />

Die Hochstraße Nord ist gemäß des bisherigen Beschlusses des<br />

Planungsausschusses im Rahmen der Befassung mit der südlichen<br />

Rheinquerung von Ludwigshafen als Ausbaumaßnahme im<br />

Begründungstext enthalten. Vor dem Hintergrund des Vorschlages<br />

der Aufstufung der Verbindung <strong>zu</strong>r Überregionalen Verbindung,<br />

sollte die Maßnahme in <strong>den</strong> Plansatz 3.1.2.3 als "B 44, Ausbau der<br />

Hochstraßen in Ludwigshafen" und in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte mit<br />

der Signatur "Ausbaumaßnahme überregionale Straßenverbindung"<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>. Herausnahme des Textteils "Sanierung der<br />

Hochstraßen in der Begründung (S. 127).<br />

3115 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Seit längerem geplante Infrastruktureinrichtungen wie z.B. die<br />

Ortsrandstraße Ruchheim und die Stadtbahnverlängerung z.B. in<br />

die Pfingstweide und nach Neuhofen sollen weiterhin ohne die<br />

Notwendigkeit eines Zielabweichungsverfahrens möglich sein.<br />

Darüber bestand Konsens mit der Verbandsverwaltung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Bezüglich der Freiraumausweisungen im Regionalplan gilt die<br />

Ausnahmeregel für Infrastrukturvorhaben. Ein<br />

Zielabweichungsverfahren ist nicht notwendig.<br />

3116 Stadtverwaltung Speyer - Im Regionalplan wer<strong>den</strong> einzelne wichtige großräumliche,<br />

überregionale und regionale aus- bzw. neu<strong>zu</strong>bauende<br />

Straßenverbindungen genannt, die im Wesentlichen aus dem<br />

Bundesverkehrswegeplan 2003 übernommen wur<strong>den</strong> (3.1.2.2 bis<br />

3.1.2.4). Darüber hinaus wer<strong>den</strong> in der Begründung <strong>zu</strong> diesen<br />

Kapiteln (S. 128) noch weitere aus Sicht des Verbands Region<br />

Rhein-Neckar regionalbedeutsame Straßenbauprojekte<br />

(vorbehaltlich einer Prüfung des Bedarfs und der Notwendigkeit) als<br />

„sinnvolle Ergän<strong>zu</strong>ng" aufgeführt. Aus Sicht der Stadt Speyer sollte<br />

diese Liste um die Ertüchtigung der Kreu<strong>zu</strong>ng B39 / L 722 auf der<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberger Seite (im Anschluss an die Salierbrücke)<br />

ergänzt wer<strong>den</strong>. Somit könnte die regionale Bedeutung einer<br />

funktionsgerechten Überplanung dieses derzeit stark überlasteten<br />

Straßenabschnitts hervorgehoben wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Im Plansatz sind nur Maßnahmen aufgenommen, die in <strong>den</strong><br />

Bedarfsplänen des Bundes, der Länder oder der Kreise enthalten<br />

sind und raumbedeutsam hinsichtlich ihres Bauumfanges (z.B.<br />

Ortsumgehungen, Neutrassierungen, mehrspuriger Ausbau) sind.<br />

Ein Ausbau von Knotenpunkten ist generell nicht dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1668 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3117 Stadtverwaltung Grünstadt - Die geplante Südumgehung Grünstadt Sausenheim im Zuge der L<br />

453 (derzeit Trassenprüfung durch das LBM Worms) sollte - wenn<br />

sie schon nicht in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt ist -<br />

<strong>zu</strong>mindest in der Liste der Begründung <strong>zu</strong> Planziel 3.1.2.2-3.1.2.4<br />

erwähnt wer<strong>den</strong>, da sie für diesen Stadtteil und die südlichen<br />

Wohngebiete aufgrund des erheblichen Verkehrsaufkommens von<br />

großer Bedeutung ist.<br />

nicht folgen<br />

Die L 453 ist nicht als regionalbedeutsame Straßenverbindung im<br />

Regionalplan enthalten und auf Grund der Zentrale-Orte-Struktur<br />

auch nicht begründbar. Deshalb kann die gewünschte Maßnahme<br />

nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3118 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Das regionale Straßennetz soll so ausgebaut wer<strong>den</strong>, dass<br />

Kapazitätsengpässe und Erreichbarkeitsdefizite im System der<br />

Zentralen Orte beseitigt bzw. gemindert wer<strong>den</strong>. Im Hinblick auf<br />

das Straßennetz wird seitens der Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

der Ausbau von nachfolgend aufgelisteten Straßen als vordringlich<br />

erforderlich betrachtet:<br />

teilweise folgen<br />

• B271 Abschnitt Kallstadt bis Dackenheim<br />

• K2 Westumgehung Freinsheim<br />

• L522 Nordumgehung Weisenheim am Sand<br />

• L526 Ostumgehung Erpolzheim.<br />

Zum Ausbau der B 271 sind Maßnahmen enthalten. Die L 526 und<br />

die K 2 sind nicht Teil des regionalbedeutsamen Straßennetzes im<br />

Regionalplan und können deshalb nicht dargestellt wer<strong>den</strong>. Die "L<br />

522, Neubau Ortsumgehung Weisenheim am Sand " wird in die<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.4 aufgenommen.<br />

3119 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Im Hinblick auf die bereits in der Stellungnahme geforderte „K2<br />

Westumgehung Freinsheim" weist der Stadtrat Freinsheim in<br />

seiner Sit<strong>zu</strong>ng darauf hin, dass derzeit zwischen dem Kreis und<br />

dem Land Verhandlungen darüber laufen, ob die Umgehung als<br />

Kreis- oder als Landesstraße gebaut wer<strong>den</strong> soll. Die Darstellung<br />

im Regionalplan soll aus diesem Grund unabhängig von der<br />

Klassifizierung der Straße erfolgen.<br />

nicht folgen<br />

Die K 2 bzw. die L 455 sind nicht Teil des regionalbedeutsamen<br />

Straßennetzes im Regionalplan und können deshalb nicht<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3120 Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Die im bisherigen Regionalplan enthaltene Trasse einer<br />

Umgehungsstraße westlich der vorhan<strong>den</strong>en Bebauung ist auch im<br />

neuen Einheitlichen Regionalplan bei<strong>zu</strong>behalten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Trasse der Umgehungsstraße ist westlich der vorhan<strong>den</strong>en<br />

Bebauung im Regionalplan dargestellt. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1669 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3121 Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Aufnahme der bereits im Aufstellungsverfahren <strong>zu</strong>m derzeitigen<br />

Regionalplan 2004 erbetenen Südumgehung mit Herausnahme der<br />

dort eingetragenen Vorrangflächen mit unserer Zusicherung, dass<br />

zwischen der südlichen Ortsbebauung und der Südumgehung<br />

keinerlei Bebauung erfolgt.<br />

nicht folgen<br />

Die geplante Südumgehung ist nicht als regionalbedeutsame<br />

Straßenverbindung im Regionalplan enthalten und auf Grund der<br />

Zentrale-Orte-Struktur auch nicht begründbar. Deshalb kann sie<br />

nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>. Bezüglich der<br />

Freiraumausweisungen im Regionalplan gilt die Ausnahmeregel für<br />

Infrastrukturvorhaben.<br />

3122 Verbandsgemeinde Dannstadt-<br />

Schauernheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Es wird darauf hingewiesen, dass im Sü<strong>den</strong> von Dannstadt<br />

zwischen der K 22 und der L 530 eine Verbindungsspange entlang<br />

des Münchhofweges geplant ist und <strong>zu</strong>rzeit die<br />

Planfeststellungsunterlagen erstellt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die geplante Verbindungsspange ist nicht als regionalbedeutsame<br />

Straßenverbindung im Regionalplan enthalten und auf Grund der<br />

Zentrale-Orte-Struktur auch nicht begründbar. Deshalb kann sie<br />

nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3123 Verbandsgemeinde Waldsee - Es sollte geprüft wer<strong>den</strong>, ob die Verbindungsspange zwischen K 30<br />

(Schifferstadter Straße) <strong>zu</strong>r L 533 (Rehhütter Straße) als letzter<br />

Abschnitt der Ortsumfahrung Waldsee in die Planung<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong> kann.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die angesprochene Straßenverbindung ist nicht im funktionalen<br />

Straßennetz wegen dem Fehlen von zentralen Orten in diesem<br />

Bereich enthalten. Die Planung kann deshalb im Regionalplan nicht<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3124 Stadtverwaltung Wörth - Eine Ortsumgehung von Schaidt soll als Trassendarstellung mit<br />

unbestimmtem Verlauf im Entwurf berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die K 15 ist nicht als regionalbedeutsame Straßenverbindung im<br />

Regionalplan enthalten und auf Grund der Zentrale-Orte-Struktur<br />

auch nicht begründbar. Deshalb kann die gewünschte Maßnahme<br />

nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1670 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3125 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Die Westspange von Bellheim verbindet die L 540, Zeiskamer<br />

Straße" mit der L 509, Hauptstraße. Damit wird die L 540 außerhalb<br />

der Ortslage mit der L 509 und weiter mit der Südumfahrung<br />

verknüpft. Diese Maßnahme ist somit von überörtlicher Bedeutung.<br />

Für die Westspange wurde ein Planfeststellungsverfahren<br />

durchgeführt mit Ermittlung der günstigsten Trassenführung.<br />

Dieses Planfeststellungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss.<br />

Aufgrund der überörtlichen Bedeutung der Westspange auch in<br />

Verbindung mit der Südumfahrung von Bellheim fordert der<br />

Gemeinderat, die Westspange in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

Die L 540 von Zeiskam nach Bellheim ist keine regionalbedeutsame<br />

Straßenverbindung im Regionalplan und auf Grund der Zentrale-<br />

Orte-Struktur auch nicht als solche begründbar. Deshalb kann die<br />

geplante Westspange nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3126 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

entspr.<br />

1355<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Die Ortsgemeinde Bellheim verfolgt langfristig das Ziel, am<br />

nördlichen Ortsrand eine Verbindungsstraße her<strong>zu</strong>stellen, um die<br />

Verkehrsproblematik in der nördlichen Ortslage grundlegend <strong>zu</strong><br />

verbessern. Eine genaue Trassenführung liegt noch nicht vor.<br />

Die Gemeinde fordert daher, in Verlängerung der Westspange am<br />

nördlichen Ortsrand, die Signatur für eine Verkehrsverbindung<br />

("Trasse mit unbestimmtem Verlauf") auf<strong>zu</strong>nehmen und <strong>den</strong><br />

"Regionalen Grün<strong>zu</strong>g" entsprechend <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die geplante Nordrandstraße ist nicht als regionalbedeutsame<br />

Straßenverbindung im Regionalplan enthalten und auf Grund der<br />

Zentrale-Orte-Struktur auch nicht begründbar. Deshalb kann sie<br />

nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3127 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Von Seiten der Stadt Kandel wird, laut Beschluss des<br />

Ausschusses für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Planung<br />

vom 16.08.2012 und des Stadtrates vom 22.08.2012, folgende<br />

Stellungnahme <strong>zu</strong>m „Einheitlichen Regionalplan Rhein- Neckar<br />

2020" abgegeben: Die Anbindung des Horstgeländes an die L 548<br />

(Kreisel) ist in <strong>den</strong> des Entwurfs des „Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar 2020" mit auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist ausschließlich das funktionale<br />

Straßennetz mit <strong>den</strong> raumbedeutsamen Straßenverbindungen<br />

dargestellt. Die Anbindung des Industrie und Gewerbegebietes in<br />

Kandel-Minderslachen an die L 548 ist nicht Bestandteil des<br />

funktionalen Straßennetzes. Die topographische Karte im<br />

Hintergrund der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nimmt nicht an der<br />

Rechtsverbindlichkeit teil und dient ausschließlich der besseren<br />

räumlichen Orientierung. Dabei ist <strong>zu</strong> berücksichtigen, dass die<br />

topographischen Karten nicht für alle Teilräume aktuell vorliegen.<br />

3128 Verbandsgemeinde Kandel - Die geplante Umgehungsstraße ist in <strong>den</strong> Entwurfs des<br />

„Einheitlichen Regionalplans Rhein- Neckar 2020" mit<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die geplante Straße ist nicht als regionalbedeutsame<br />

Straßenverbindung im Regionalplan enthalten und auf Grund der<br />

Zentrale-Orte-Struktur auch nicht begründbar. Deshalb kann sie<br />

nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1671 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3129 Verbandsgemeinde Kandel - Die bereits im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Verbandsgemeinde Kandel<br />

dargestellte Trassenführung der geplanten Ortsrandstraßen sind in<br />

<strong>den</strong> Entwurfs des „Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020"<br />

nachrichtlich mit auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die geplante Straße ist nicht als regionalbedeutsame<br />

Straßenverbindung im Regionalplan enthalten und auf Grund der<br />

Zentrale-Orte-Struktur auch nicht begründbar. Deshalb kann sie<br />

nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3130 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Aufnahme einer „Trasse mit unbestimmtem Verlauf<br />

(Straßentrasse) nördlich der Ortslage entsprechend der<br />

Festset<strong>zu</strong>ng im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Verbandsgemeinde<br />

Herxheim (Freihaltetrasse Umgehungsstraße L493).<br />

teilweise folgen<br />

Die "L 493, Neubau Ortsumgehung Herxheimweyer" wird in die<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.4 aufgenommen. Eine Darstellung in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte erfolgt nicht, da sie nicht in der<br />

Bedarfsplanung des Landes Rheinland-Pfalz gesichert ist.<br />

3131 Verbandsgemeinde Maikammer - Die Südumgehung K 32 ist nicht dargestellt. Aus unserer Sicht<br />

halten wir dies <strong>zu</strong>r Klarstellung erforderlich.<br />

nicht folgen<br />

Die Straße ist nicht als regionalbedeutsame Straßenverbindung im<br />

Regionalplan enthalten und auf Grund der Zentrale-Orte-Struktur<br />

auch nicht begründbar. Deshalb kann sie nicht im Regionalplan<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1672 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3132 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

- Die im Entwurf des Einheitlichen Regionalplans dargelegte<br />

regionale Gesamtverkehrskonzeption steht im Einklang mit <strong>den</strong><br />

regionalplanerischen Festlegungen <strong>zu</strong>m Verkehrssystem im<br />

RPS/RegFNP 2010. Hiernach ist das Verkehrssystem als Einheit<br />

verkehrsträgerübergreifend und integrativ weiter<strong>zu</strong>entwickeln. Die<br />

vorhan<strong>den</strong>e Verkehrsinfrastruktur soll unter ökonomischen und<br />

demografischen Gesichtspunkten langfristig funktionsfähig<br />

gehalten wer<strong>den</strong>. Eine integrierte Verkehrs- und Siedlungsplanung<br />

soll verstärkt die Zusammenhänge zwischen <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en<br />

Verkehrsarten und deren Zusammenwirken mit der<br />

Siedlungsentwicklung berücksichtigen. Vorausset<strong>zu</strong>ng dafür ist u.a.<br />

die Bündelung und Konzentration des Verkehrswegeausbaus und<br />

der Siedlungsverdichtung im Zuge der regionalen /großräumigen<br />

Entwicklungsachsen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Unterschiede zwischen <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Planwerken ergeben sich durch<br />

die Systematik der Festlegungen der Plansätze. Während die<br />

Festlegungen der geplanten Neu- und Ausbaumaßnahmen der<br />

Verkehrsinfrastruktur im RPS/RegFNP 2010 nach dem Grad des<br />

erreichten raumordnerischen Abstimmungsprozesses in Ziele und<br />

informelle Planungshinweise unterteilt sind, wer<strong>den</strong> diese<br />

Maßnahmen im Entwurf des Einheitlichen Regionalplans als<br />

nachrichtliche Übernahmen der fachrechtlichen<br />

Verkehrswegeplanungen unabhängig von der Bedarfseinteilung<br />

übernommen. Das hat <strong>zu</strong>r Folge, dass auch Trassen mit<br />

unbestimmtem Verlauf in der Karte dargestellt werd en („B 37 OU<br />

Neckarsteinnach", „B 38 OU Rimbach und Fürth-Lörzenbach" sowie<br />

„B 38 OU Fürth") die im RPS/RegFNP 2010 als Planungshinweise<br />

nicht in der Karte enthalten sind. Für diese Planungen liegt noch<br />

kein im Sinne der Raumordnung abgestimmter Trassenverlauf vor,<br />

der eine grafische Zielfestlegung im RPS/RegFNP 2010 erlauben<br />

würde. Hieraus ergibt sich insofern kein Widerspruch, als dass im<br />

vorliegen<strong>den</strong> Entwurf des Einheitlichen Regionalplans keine<br />

raumordnerische Festlegung im Sinne einer Zielbindung mit<br />

raumordnerischen Auswirkungen auf andere<br />

Raumordungskategorien erfolgt ist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1673 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3133 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

4262<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Die Übernahme, Konkretisierung und Arrondierung der landesweit<br />

bedeutsamen Wildtierkorridore in <strong>den</strong> Landschaftsrahmenplan sind<br />

sehr <strong>zu</strong> begrüßen. Die dort ermittelten Wildtierkorridore sollten<br />

umgehend rechtlich gesichert wer<strong>den</strong>. In der vorliegen<strong>den</strong> Planung<br />

wer<strong>den</strong> die Wildtierkorridore jedoch durch mehrere Straßen-<br />

Neubau-Maßnahmen zerschnitten. Die Länder Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

und Rheinland-Pfalz sowie die Metropolregion haben eine<br />

besondere Verantwortung für europäisch geschützte Arten wie <strong>den</strong><br />

Feldhamster, die Wildkatze, <strong>den</strong> Luchs und <strong>den</strong> Biber. Deren<br />

Bestände dürfen durch weitere Infrastrukturmaßnahmen nicht noch<br />

stärker dezimiert wer<strong>den</strong>.<br />

Neben Straßenneubauten erschweren auch die geplanten Straßen-<br />

Ausbau-Maßnahmen die Querung der Straßen für Wildtiere<br />

erheblich. Daher muss die Notwendigkeit der Ausbaumaßnahmen<br />

streng geprüft wer<strong>den</strong>. Sollten sich die Ausbaumaßnahmen als<br />

zwingend notwendig erweisen, müssen von vorn herein gut<br />

durchdachte und ausreichend dimensionierte Querungshilfen<br />

eingeplant wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3134 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Grundsätzlich sollten das Straßennetz nicht weiter ausgebaut und<br />

Fehlplanungen wie z.B. die O<strong>den</strong>wald-Transversale oder die<br />

Bienwald-Autobahn gestoppt wer<strong>den</strong>. Falls vereinzelt ein Ausbau<br />

des Straßennetzes erforderlich sein sollte, dann nur gekoppelt mit<br />

Straßenrückbau an anderer Stelle. Dabei darf es <strong>zu</strong> keiner<br />

Parallelförderung <strong>zu</strong>m Schienennetz kommen.<br />

nicht folgen<br />

Die genannten Maßnahmen sind in <strong>den</strong> Bedarfsplänen des Bundes,<br />

der Länder bzw. des Kreises enthalten und müssen deshalb<br />

nachrichtlich im Text und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanes dargestellt wer<strong>den</strong>. Der Ausbauvorrang<br />

Schiene/Straße ist in Plansatz 3.1.1.4 und der Rückbau nicht mehr<br />

benötigter Verkehrsflächen in Plansatz 3.1.1.5. genannt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1674 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3135 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

- Die von interessierter Seite geforderte Rheinquerung bei Altrip ist<br />

mit einer nachhaltigen Regionalentwicklung unvereinbar. Die<br />

Umweltverbände begrüßen, dass diese Rheinquerung nicht in <strong>den</strong><br />

Entwurf des Regionalplanes aufgenommen wurde.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3136 Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg e.V. (LNV)<br />

- Bei allen Straßen-Neu- uns Ausbaumaßnahmen sollten wegen der<br />

Zerschneidungswirkung Kleintierdurchlässe vorgeschrieben<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Bau von Durchlässen <strong>zu</strong>r Reduzierung der<br />

Zerschneidungswirkung ist in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.1.5<br />

enthalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1675 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3137 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- Anmerkungen <strong>zu</strong>r Begründung<br />

Zu 3.1.2.2-3.1.2.4<br />

Im 3. und 4. Absatz wird angesprochen, dass Planung und<br />

Realisierung einer weiteren Rheinquerung südlich von<br />

Ludwigshafen am Rhein während der Laufzeit des Einheitlichen<br />

Regionalplans nicht absehbar seien, und die Maßnahme nicht in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt ist. Wir weisen darauf hin, dass die<br />

Planung innerhalb der Laufzeit des Einheitlichen Regionalplans von<br />

ca. 15 Jahren sehr wohl durchführbar wäre. Daher sprechen wir<br />

uns dafür aus, dieses Projekt, das eines der höchsten Nutzen-<br />

Kosten-Verhältnisse bundesweit aufweist, in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte auf<strong>zu</strong>nehmen und eine Freihaltetrasse<br />

aus<strong>zu</strong>weisen. Das Erfordernis dieses Projektes kann durch die<br />

<strong>zu</strong>nehmen<strong>den</strong> Engpässe auf <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Rheinbrücken in der<br />

Zukunft erneut deutlich wer<strong>den</strong>. Eine Überplanung der Trasse mit<br />

anderen Nut<strong>zu</strong>ngen sollte daher durch die verbindliche Aufnahme<br />

in die Regionalplanung vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Planungsausschuss hat beschlossen, eine weitere<br />

Rheinquerung südlich von Ludwigshafen nicht in <strong>den</strong> Plansatz und<br />

keine Freihaltetrasse in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen. Stattdessen sollte die Maßnahme als langfristige<br />

Option nur im Begründungstext dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3138 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- Anmerkungen <strong>zu</strong>r Begründung <strong>zu</strong> 3.1.2.2-3.1.2.4<br />

Des Weiteren weisen wir auf einen Widerspruch hin:<br />

Auf Seite 128 wird ausgeführt, die L 600 mit der Ortsumgehung<br />

Lingental sei nicht in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt. Das<br />

Projekt zählt aber <strong>zu</strong> <strong>den</strong> für <strong>den</strong> regionalen Verkehr<br />

funktionsgerecht aus<strong>zu</strong>bauen<strong>den</strong> Straßen und ist <strong>zu</strong> Recht in der<br />

Karte enthalten.<br />

folgen<br />

Streichung der Ortsumgehung Lingental in der Begründung auf S.<br />

128.<br />

3139 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Funktionales Straßennetz (3.1.2):<br />

Der bedarfsgerechte Erhalt sowie der Ausbau der<br />

Verkehrsinfrastruktur ist im Hinblick auf die prognostizierte<br />

Verkehrsentwicklung notwendig. Die wesentlichen<br />

Straßenbauprojekte <strong>zu</strong>r Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur<br />

sind aus unserer Sicht berücksichtigt Eine Realisierung dieser<br />

Maßnahmen wird von uns begrüßt. Neben dem beschriebenen<br />

Einsatz von Verkehrstelematik sollte auch die Entwicklung im<br />

Bereich der Elektromobilität und die da<strong>zu</strong> notwendige<br />

Ladeinfrastruktur berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Einsatz von Verkehrstelematik ist im Regionalplan <strong>zu</strong>r<br />

Beseitigung von Engpässen im funktionalen Straßennetz der<br />

Region enthalten. Die pauschale Nennung der Entwicklung im<br />

Bereich der Elektromobilität und der da<strong>zu</strong> notwendige<br />

Ladeinfrastruktur macht aus Sicht des Verbandes keinen Sinn. Es<br />

bietet sich an, im Kapitel Radverkehr auch auf Grund weiterer<br />

Anmerkungen folgende Änderung vor<strong>zu</strong>nehmen:<br />

Grundsatz 3.1.6.1, neuer Spiegelstrich:<br />

"Aufbau einer Infrastruktur für Elektrofahrräder"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1676 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3140 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Es ist ein leistungsfähiger Um- und Ausbau des Knotenpunktes<br />

Hermann-Wittmann-Straße/Rudolf Wild-Straße für einen<br />

reibungsfreien Verkehrsfluss notwendig.<br />

nicht folgen<br />

Die Straße ist nicht als regionalbedeutsame Straßenverbindung im<br />

Regionalplan enthalten und auf Grund der Zentrale-Orte-Struktur<br />

auch nicht begründbar. Deshalb kann die gewünschte Maßnahme<br />

nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3141 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Im Zuge der Produktions- und Werkserweiterung des<br />

Unternehmens wird der Ausbau/Umbau des in der Skizze<br />

gekennzeichneten Knotenpunktes im Bereich der Rudolf-Wild-<br />

Straße erforderlich. Dieser gewährleistet einen leistungsfähigen Zubzw.<br />

Abfluss des Lkw-Verkehrs des Unternehmens und sichert<br />

damit einen reibungslosen fließen<strong>den</strong> Verkehr auf der K4149. Die<br />

Ausbauart wird im Zuge der laufen<strong>den</strong> Planungen <strong>zu</strong>sätzlich mit<br />

Hilfe der Verkehrssimulation durch Prüfung der verkehrlichen<br />

Wirkung festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Straße ist nicht als regionalbedeutsame Straßenverbindung im<br />

Regionalplan enthalten und auf Grund der Zentrale-Orte-Struktur<br />

auch nicht begründbar. Deshalb kann die gewünschte Maßnahme<br />

nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3142 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Die derzeit geplanten Umbau- und Ausbaumaßnahmen wer<strong>den</strong><br />

Ende 2012 als Bauantrag formuliert. Aufgrund des<br />

Planungshorizontes des einheitlichen Regionalplans sollten sie aber<br />

hier bereits berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Die dargestellten Maßnahmen sind vordringlich zwingend<br />

erforderlich, um mittelfristig <strong>den</strong> Werkstandort für das<br />

Unternehmen <strong>zu</strong> sichern und weiterentwickeln <strong>zu</strong> können.<br />

Gleichzeitig sind die beschriebenen Maßnahmen auch positiv für<br />

andere regionale Unternehmen im Umfeld und die Einwohner von<br />

Eppelheim.<br />

Wir bitten Sie deshalb, diese in <strong>den</strong> Regionalplan <strong>zu</strong>sätzlich<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen <strong>zu</strong>r Sicherung und Verbesserung der<br />

Standortattraktivität mit weitsichtiger und nachhaltiger Ansiedlungsund<br />

Flächenpolitik <strong>zu</strong>r gezielten Förderung und <strong>zu</strong>m Ausbau<br />

innovativer Technologie- und Dienstleistungsbereiche. Die<br />

Maßnahmen sind Beispiel für die Stärkung des<br />

Wirtschaftsstandortes Metropolregion Rhein-Neckar bei<br />

gleichzeitiger Sicherstellung der Wohnattraktivität und<br />

Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung. Wir bitten<br />

gleichzeitig um Unterstüt<strong>zu</strong>ng und Prüfung Ausbau des Knoten<br />

Speyerer Straße/Stückerweg im Rahmen der Fortschreibungen der<br />

Bedarfspläne für die Bundes- und Landesstraßen.<br />

nicht folgen<br />

Der Ausbau des Knoten Speyerer Straße/Stückerweg kann, wie<br />

schon ober erwähnt, im Regionalplan nicht dargestellt wer<strong>den</strong>. Der<br />

Verband wird sich aber im Rahmen seiner Möglichkeiten beim Land<br />

BW für die Realisierung einsetzen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1677 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3143 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Der zweite Absatz auf Seite 128 sollte wesentlich stringenter und<br />

insbesondere nicht im Konjunktiv formuliert wer<strong>den</strong>.<br />

In diesem Kontext rege ich folgende Änderungen an:<br />

a.) In Zeile 2 das Wort „angedachte" wird ersatzlos gestrichen.<br />

b.) In Zeile 3 wird zwischen <strong>den</strong> Worten „sind nicht" das Wort<br />

„bislang" eingefügt.<br />

c.) In Zeile 5 wird das Wort „könnten" durch das Wort „wür<strong>den</strong>"<br />

ersetzt.<br />

e.) In Zeile 6 u. 7 wer<strong>den</strong> die Worte „vorbehaltlich einer Prüfung<br />

des Bedarfs und der Notwendigkeit" ersatzlos gestrichen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Ziffer a, b und c wird gefolgt. Ziffer e wird abgelehnt, da die<br />

Klärung der Bedarfsfrage zwingende Vorausset<strong>zu</strong>ng für eine<br />

Aufnahme in <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Bedarfsplänen der Baulastträger<br />

und somit für eine spätere Realisierung ist.<br />

3144 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Bei der nach Absatz 2 folgen<strong>den</strong> Aufzählung der nicht in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellten Maßnahmen ist Punkt 3 „B9 /B<br />

38a weitere Rheinquerung südlich Ludwigshafen am Rhein"<br />

ersatzlos <strong>zu</strong> streichen. Die auf Seite 127 <strong>zu</strong> diesem Punkt<br />

gemachten Ausführungen sind völlig ausreichend. Zudem, würde<br />

die für Seite 128 Abs. 2 vorgeschlagene stringentere Formulierung<br />

in Verbindung mit der nachfolgen<strong>den</strong> Aufzählung diesem Projekt<br />

einen regionalplanerischen Stellenwert <strong>zu</strong>billigen, der von einer<br />

eindeutigen Mehrheit des Planungsausschusses abgelehnt wird.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend der Beschlusslage des Planungsausschusses sollte<br />

die Maßnahme nicht in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und in <strong>den</strong> Plansatz<br />

aufgenommen, dafür aber in der Begründung aufgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Darstellung entspricht nach Ansicht der Verwaltung dieser<br />

Beschlusslage.<br />

3145 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- In der Aufzählung [S.128] ist nach dem Punkt „B 292, Neubau<br />

Ortsumgehung Sinsheim-Dühren " zwingend der Punkt „B 292,<br />

Ortsumgehung Sinsheim Eschelbach" ein<strong>zu</strong>fügen.<br />

folgen<br />

Mit dem Neubau der Ortsumgehung Angelbachtal ist auch die<br />

Ortsumgehung Eschelbach gemeint, da eine mögliche Trassierung<br />

beide Ortsteile umfahren würde. Umformulierung des<br />

Spiegelstrichs: B 292 Neubau Ortsumgehung<br />

Angelbachtal/Eschelbach.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1678 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3146 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Bienwald)<br />

- Leider zeigt der Abschnitt Verkehrswesen für <strong>den</strong> südpfälzischen<br />

Raum nach unserer Beurteilung eine signifikante Diskrepanz<br />

zwischen <strong>den</strong> im Planentwurf definierten Zielen und Grundsätzen<br />

einer umweltschonen<strong>den</strong> und sozial verträglich gestalteten<br />

künftigen Strategie und <strong>den</strong> realen Planungen im Detail: Nach wie<br />

vor dominieren ganz eindeutig die geplanten Aus- und<br />

Neubaumaßnahmen von Straßen aller Kategorien, während der<br />

Verbesserung des funktionalen Schienennetzes, dem<br />

schienengebun<strong>den</strong>en Verkehr und dem ÖPNV ein weiter<br />

andauernder Dornröschenschlaf verordnet wird.<br />

nicht folgen<br />

Die genannten Maßnahmen sind im Bundesverkehrswegeplan<br />

bzw. im Bedarfsplan des Landes Rheinland-Pfalz enthalten und<br />

deshalb nachrichtlich im Text und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanes dargestellt. Bezüglich des Ausbaus des<br />

Schienenverkehrs sind für die Südpfalz ebenso zahlreiche<br />

Maßnahmen im Regionalplan enthalten, die hinsichtlich ihrer<br />

Realisierungschancen sicherlich höher als einige der<br />

Straßenprojekte ein<strong>zu</strong>stufen sind.<br />

Funktionales Straßennetz:<br />

Altbekannte Straßenbauprojekte wer<strong>den</strong> wieder aufgegriffen und<br />

neue <strong>zu</strong>r Realisierung vorgeschlagen. Die folgen<strong>den</strong><br />

Straßenprojekte der Kategorien I und II (Großräumige und<br />

Überregionale Straßenverbindungen) wer<strong>den</strong> im Entwurf für <strong>den</strong><br />

südpfälzischen Raum aufgeführt:<br />

1. A 65/B9 Neubau (Bienwaldautobahn, Hagenbachlinie), Wörther<br />

Kreuz-Lauterburg<br />

2. B 10 Vierspuriger Ausbau, (Pirmasens) - Hinterwei<strong>den</strong>thal -<br />

Landau<br />

3. A 65/B 272 Neue Richtungsfahrbahn bei Landau-Nord<br />

4. zweite Rheinbrücke, vierspurig, Wörth - Karlsruhe mit Anschluss<br />

an die B 9 im Westen und evtl. B36 bzw. A 5 im Osten<br />

(=Nordtangente Karlsruhe, welche massive Ablehnung des<br />

Stadtrates von Karlsruhe findet).<br />

5. B 38 Landau - Wissembourg mit Ortsumgehungen Impflingen,<br />

Ingenheim, Oberotterbach<br />

6. B 48 Ortsumgehung Klingenmünster<br />

7. B 427 ortsdurchfahrtfreier Ausbau von Hinterwei<strong>den</strong>thal (B10)<br />

nach Kandel (A65) mit <strong>den</strong> Ortsumgehungen Lauterschwan,<br />

Birkenhördt, Bad Bergzabern, Oberhausen, Hergersweiler, Win<strong>den</strong><br />

und Minderslachen.<br />

Es sind diese sieben Straßenprojekte, welche die Südpfalz <strong>zu</strong> dem<br />

eingangs erwähnten Drehkreuz des internationalen Fernverkehrs,<br />

insbesondere des Güterfernverkehrs machen wür<strong>den</strong>, wogegen<br />

die Bl Bienwald ihre Stimme seit Jahren erhoben hat. Alle sieben<br />

Projekte zielen darauf ab, <strong>den</strong> internationalen Güterfernverkehr<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen, auch die bei<strong>den</strong> Ortsumgehungsstrecken im Zuge<br />

der B 38 und B 48. Dabei durchschnei<strong>den</strong> die Projekte Nrn. 1, 2,<br />

und 7 sehr wertvolle Gebiete in ökologischer und touristischer<br />

Hinsicht (Grünzüge, Biosphärenreservate, FFH- und


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1679 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3146<br />

Vogelschutzgebiete nach europäischem und nationalen<br />

Naturschutzrecht). Ihre Verwirklichung widerspricht <strong>den</strong> im Entwurf<br />

des Regionalplanes definierten Zielen des schonen<strong>den</strong> und<br />

nachhaltigen Umgangs mit ökologisch und touristisch wertvollen<br />

Landschaftsbestandteilen. Die Maßnahmen stehen auch deshalb<br />

im Widerspruch <strong>zu</strong> einer nachhaltigen Entwicklung der Region, weil<br />

Verbesserung und Reaktivierung parallel verlaufender<br />

Schienenachsen sinnvolle und ökonomisch weitaus günstigere<br />

Mobilitätslösungen ermöglichen wür<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1680 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3147 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Stellungnahme <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar nicht folgen<br />

Fußnote <strong>zu</strong>r Rheinquerung südlich von Ludwigshafen<br />

Hiermit erhebe ich <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

folgende Einwände bzw. bitte Sie um Berücksichtigung der<br />

Anregungen. Grundlage bil<strong>den</strong> die <strong>Stellungnahmen</strong> der Gemeinde<br />

Neuhofen <strong>zu</strong> einer Rheinquerung südlich von Ludwigshafen.<br />

Es bleibt fest<strong>zu</strong>halten, dass für <strong>den</strong> Fernverkehr eine Rheinquerung<br />

bei Altrip nicht erforderlich ist, da hierfür bereits ausreichende<br />

Autobahn-Rheinquerungen bei Germersheim, Speyer,<br />

Ludwigshafen-Nord und <strong>zu</strong>künftig auch Worms <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

stehen. Es handelt sich also um ein rein regionales Verkehrsprojekt.<br />

Der Planungsausschuss hat beschlossen, eine weitere<br />

Rheinquerung südlich von Ludwigshafen nicht in <strong>den</strong> Plansatz und<br />

keine Freihaltetrasse in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen. Stattdessen sollte die Maßnahme als langfristige<br />

Option nur im Begründungstext dargestellt wer<strong>den</strong>. Der<br />

Begründungstext nimmt nicht an der Verbindlichkeit teil, so dass<br />

keinerlei bin<strong>den</strong>de Zielset<strong>zu</strong>ng für die Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

oder die betroffenen Gemein<strong>den</strong> durch diese Darstellung<br />

entstehen.<br />

Verkehrsprobleme ergeben sich ausschließlich beim morgendlichen<br />

und abendlichen Berufsverkehr. Zur Entlastung wurde hierfür<br />

bereits der Personennahverkehr (S-Bahn) ausgebaut und wird<br />

weiter entwickelt wer<strong>den</strong> müssen. Die stetig steigen<strong>den</strong><br />

Benzinpreise erfordern <strong>den</strong> Ausbau von sozialverträglichen<br />

Verkehrssystemen. Eine <strong>zu</strong>sätzliche Rheinquerung würde diese<br />

Anstrengungen konterkarieren. Für <strong>den</strong> Innenstadtbereich von<br />

Mannheim besteht bereits eine Entlastung über <strong>den</strong><br />

Fahrlachtunnel. Insbesondere <strong>zu</strong>sätzlicher Fernverkehr würde auch<br />

<strong>den</strong> Sü<strong>den</strong> von Mannheim erheblich belasten. Auch für die Stadt<br />

Ludwigshafen würde eine solche Rheinquerung starke Nachteile<br />

bewirken. Die Einkaufsströme aus Sü<strong>den</strong> und Westen wer<strong>den</strong><br />

dann noch stärker an Ludwigshafen vorbei geleitet wer<strong>den</strong> und der<br />

Einzelhandel, einschließlich „Rhein-Center" wird eine weitere<br />

erhebliche Schwächung hin<strong>zu</strong>nehmen haben. Es ist auch nicht<br />

verständlich, weshalb die Stadt Ludwigshafen die vierspurige Nord-<br />

Süd-Verbindung zwischen der B9/B 44 („Giulini-Knoten") und der A<br />

650 aus ihrem Verkehrsgesamtplan 2020 gestrichen hat.<br />

Schließlich wurde diese Verbindung als Entlastung der Innenstadt<br />

(Verkehrsaufkommen und Lärmimmissionen) geplant. Man betreibt<br />

offensichtlich Verkehrspolitik <strong>zu</strong> Lasten der Umlandgemein<strong>den</strong>. Bei<br />

einer Rheinquerung Altrip wird sich das Verkehrsaufkommen durch<br />

Fern- und Schwerlastverkehr auf der B 9 und der A 65 deutlich<br />

erhöhen. Die Gemein<strong>den</strong> Altrip, Neuhofen, Limburgerhof und<br />

Mutterstadt wür<strong>den</strong> mit <strong>zu</strong>sätzlichem Verkehrslärm belastet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Die B 9 ist Bestandteil des Bundesverkehrswegenetzes und führt<br />

direkt an der Gemeinde Neuhofen vorbei. Verbun<strong>den</strong> ist damit auch


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1681 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3147<br />

ein hoher Verkehrslärmpegel. Die Lärmimmissionen haben in <strong>den</strong><br />

letzten Jahren durch „Ausweichverkehr" der Autobahn A 61 (Maut)<br />

deutlich <strong>zu</strong>genommen.<br />

Der Gemeinderat Neuhofen hat sich bereits im Jahr 1996 in<br />

Zusammenhang mit der Fortschreibung des „Regionalen<br />

Raumordnungsplans Rheinpfalz" gegen eine weitere Rheinquerung<br />

bei Altrip ausgesprochen. Auch beim Landkreis bestehen nach wie<br />

vor große Be<strong>den</strong>ken gegen <strong>den</strong> Bau einer Rheinbrücke bei Altrip,<br />

wie Landrat Werner Schröter im Jahr 2004 nochmals bekräftigte.<br />

Anfang des Jahres 2005 hat das Land Rheinland-Pfalz <strong>den</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss <strong>zu</strong>r Rheinquerung aufgehoben.<br />

Der Ortsbeirat LU-Rheingönheim hat sich im April 2010 ebenfalls<br />

einstimmig gegen eine Rheinquerung bei Altrip ausgesprochen.<br />

Darüber hinaus hätte eine solche Rheinquerung die Zerschneidung<br />

mehrerer überregionaler Landschafts- und Naturschutzgebiete <strong>zu</strong>r<br />

Folge und wür<strong>den</strong> diese in ihrer Funktion deutlich einschränken<br />

bzw. sie wür<strong>den</strong> ihre Bedeutung verlieren. Dies gilt ebenso für die<br />

dortigen Naherholungsgebiete. Die Metropolregion würde durch<br />

<strong>den</strong> Verlust wesentlicher Teile ihrer Naturschutz- und<br />

Naherholungsgebiete sicherlich deutlich an Attraktivität (sanfte<br />

Standortfaktoren) einbüßen. Es gilt <strong>zu</strong>dem <strong>zu</strong> beachten, dass es<br />

sich bei <strong>den</strong> betroffenen Gemarkungsteilen von Altrip und<br />

Neuhofen um landesweit bedeutsame Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Grundwasserschutz handelt. Konkurrierende<br />

Infrastrukturmaßnahmen sind nach dem Landesentwicklungsplan<br />

Rheinland-Pfalz dort ausgeschlossen.<br />

Im Jahr 2007 hat der Verband Region Rhein-Neckar erneut die<br />

Initiative für eine Rheinquerung südlich von Ludwigshafen gestartet<br />

und eine Trassenuntersuchung mit Umweltrisikoeinschät<strong>zu</strong>ng in<br />

Auftrag gegeben. Das Ergebnis wurde im November 2009<br />

vorgelegt. Dabei wur<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>e Varianten geprüft, sowie<br />

eine „Tunnellösung". Die Varianten 3 und 4 wur<strong>den</strong> als nicht<br />

bedarfsorientiert und wegen des <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong><br />

Raumwiderstandes nicht weiter untersucht. Von <strong>den</strong><br />

oberflächennahen Varianten 1 und 2 wurde aus<br />

Umweltgesichtspunkten von einer Weiterverfolgung abgeraten.<br />

Lediglich die „Tunnel-Varianten" 1 a (Tunnel im mittleren<br />

Streckenabschnitt und Rheinbrücke bei Altrip) und 1 b (Tunnel im<br />

mittleren Streckenabschnitt und Rheintunnel) wur<strong>den</strong> nicht<br />

ausgeschlossen. Dies allerdings vorbehaltlich eines noch <strong>zu</strong>


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1682 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3147<br />

erbringen<strong>den</strong> Nachweises der Beherrschbarkeit der<br />

Grundwasserproblematik. Für die Tunnel-Varianten sind 390 Mio. €<br />

(Variante 1 a) sowie 570 Mio. € (Variante 1 b) an Investitionskosten<br />

veranschlagt; ohne Berücksichtigung der Grundwasserproblematik.<br />

Es ist hinlänglich bekannt, dass die Grundwasserströme von der<br />

Haardt unter dem Rhein hindurch fließen und sich somit ein Tunnel<br />

nicht realisierbar ist, da ansonsten die Grundwasserströme sich<br />

nach Altrip und Neuhofen <strong>zu</strong>rück stauen wür<strong>den</strong>. Beide Gemein<strong>den</strong><br />

sind bereits jetzt in erheblichem Maße durch Grund- und<br />

Druckwasser belastet.<br />

Auch unter Kostengesichtspunkten ist eine weitere Rheinquerung<br />

mit Tunnel südlich von Ludwigshafen für nicht vertretbar.<br />

Fazit: Eine oberirdische Rheinquerung ist aus Grün<strong>den</strong> der<br />

Raumunverträglichkeit nicht <strong>zu</strong> realisieren und eine Tunnellösung<br />

aufgrund der besonderen Grundwassersituation und <strong>den</strong><br />

außeror<strong>den</strong>tlichen Kosten.<br />

Desweiteren wird die demografische Entwicklung und die sich<br />

abzeichnende veränderte multimodale Verkehrsmittelnut<strong>zu</strong>ng <strong>den</strong><br />

Individualverkehr deutlich reduzieren.<br />

Diese Fakten wer<strong>den</strong> auch durch die vorliegen<strong>den</strong> Gutachten<br />

„Integrierte Verkehrsnachfrageanalyse und Prognose der<br />

Verkehrsentwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar"<br />

eindeutig bestätigt.<br />

Es ist unverantwortlich gutachterliche Ergebnisse <strong>zu</strong> ignorieren. Es<br />

ist deshalb auch auf eine Erwähnung als sogenannte Fußnote<br />

„Regionale Gesamtverkehrskonzeption" <strong>zu</strong> verzichten.<br />

Ich beantrage daher die „Fußnote <strong>zu</strong> einer Rheinquerung südlich<br />

von Ludwigshafen" aus dem Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar <strong>zu</strong> streichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1683 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3148 Grüne Liste Hirschberg (GLH) - Ortsrandstraße Großsachsen: Im Gegensatz <strong>zu</strong>m Hirschberger<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 31.7.2012 befürwortet die GLH nach<br />

wie vor keine Umgehungsstraße / Ortsrandstraße in Hirschberg /<br />

Großsachsen.<br />

nicht folgen<br />

Der Neubau einer Ortsrandstraße Hirschberg ist in der Begründung<br />

<strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.4 enthalten. Die Maßnahme soll bei der<br />

Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes vom Verband <strong>zu</strong>r<br />

Prüfung angemeldet wer<strong>den</strong>. Ob sie eine Chance hat<br />

aufgenommen <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>, ist derzeit völlig offen.<br />

3149 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

- Vor dem Hintergrund der Endlichkeit fossiler Brennstoffe und des<br />

Klimawandels ist ein Um<strong>den</strong>ken im Bereich der verkehrlichen<br />

Infrastruktur und der individuellen Mobilität erforderlich. In<br />

Deutschland fallen alleine auf <strong>den</strong> Verkehr rund 18 Prozent der C02-<br />

Emissionen. Durch integrierte Stadt- und Verkehrsplanung, die<br />

Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie alternative<br />

Antriebstechnologien lassen sich deutliche Energie- und C02-<br />

Einsparungen erzielen. Gleichzeitig kann dadurch die Lärm- und<br />

Schadstoffbelastung vor Ort merklich reduziert wer<strong>den</strong>. Der<br />

Förderung des Fußgänger- und Radwegenetzes sowie des<br />

öffentlichen Personennahverkehrs kommt hierbei eine besondere<br />

Bedeutung <strong>zu</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Auf kommunaler, Landes- und Bundesebene haben wir als GRÜNE<br />

deutlich gemacht, dass der Erhalt des bestehen<strong>den</strong> Straßennetzes<br />

Vorrang vor Neubaumaßnahmen hat. Dies bedeutet auch, dass wir<br />

Abstand von Planungen nehmen müssen, die sich in absehbarer<br />

Zeit nicht finanzieren lassen. Dies betrifft die Neckarbrücke bei<br />

La<strong>den</strong>burg (L 597) ebenso wie viele andere im Regionalplan<br />

aufgeführten Straßenbaumaßnahmen. Hier ist es notwendig, auch<br />

im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar entsprechende<br />

Alternativlösungen auf<strong>zu</strong>zeigen und <strong>zu</strong> berücksichtigen,<br />

beispielsweise über verkehrslenkende und verkehrssteuernde<br />

Maßnahmen.<br />

Die aufgeführten Straßenbaumaßnahmen sind in <strong>den</strong><br />

Bedarfsplänen des Bundes, der Länder bzw. des Kreises enthalten<br />

und deshalb nachrichtlich im Text und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

des Regionalplanes dargestellt. Ein Bindung der Baulasttärger<br />

erfolgt mit der Darstellung im Regionalplan nicht. Wahrscheinlich<br />

wer<strong>den</strong> einige Maßnahmen auf Grund der Haushaltslage der<br />

Baulastträger nie realisiert wer<strong>den</strong>. Verkehrslenkende und<br />

verkehrssteuernde Maßnahmen sind z.B. im Plansatz 3.1.2.5<br />

angesprochen. Dadurch kann ein teuerer Ausbau der Autobahnen<br />

u.U. vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Kleinräumige Verkehrslenkende<br />

Maßnahmen, wie z.B. Parkleitsysteme, sollten seitens der<br />

Regionalplanung nicht als Vorgaben an die kommunale Ebene<br />

erfolgen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1684 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3150 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.2.1<br />

Netzausbau/Funktionales<br />

Straßennetz (G)<br />

Die Kategorisierung des Straßennetzes, die hier als Grundlage<br />

angenommen wird ist aus Sicht der regionalen Wirtschaft nur<br />

bedingt geeignet. Das Ziel, das Straßennetz nicht vorrangig dort<br />

aus<strong>zu</strong>bauen, wo die höchsten Verkehrsbelastungen messbar sind,<br />

ist aus Sicht der Unternehmen (insbesondere vor dem Hintergrund<br />

der momentan schon überlasteten Engpässe und der<br />

prognostizierten Verkehrs<strong>zu</strong>nahme) nicht hinnehmbar. Schon heute<br />

sind große Teile der Hauptverkehrsachsen täglich mit Stau belastet.<br />

Diese Flaschenhälse nicht vorrangig <strong>zu</strong> beseitigen, bedeutet<br />

politisch wie auch planerisch die Verantwortung dafür <strong>zu</strong><br />

übernehmen, dass sich die Metropolregion Rhein-Neckar nicht in<br />

dem Maße wirtschaftlich entwickelt, wie sie es eigentlich könnte,<br />

<strong>den</strong>n Mobilität ist nicht Folge, sondern Grundlage unserer<br />

ökonomischen Stärke.<br />

nicht folgen<br />

Die Kategorisierung des Straßennetzes basiert auf<br />

landesplanerischen Vorgaben, die in <strong>den</strong> Regionalplänen abgebildet<br />

wer<strong>den</strong> müssen. Dieses Netz beinhaltet nicht alle Straßen der<br />

Region, sondern nur die regionalbedeutsamen, die für die<br />

Entwicklung der Raumstruktur, wie sie in der Raumstrukturkarte<br />

abgebildet ist, von Bedeutung sind.<br />

3151 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Die Maßnahme A 65 / B 9 (Bienwaldautobahn) wird seitens der<br />

Landesregierung Rheinland-Pfalz nicht weiter verfolgt. Vor diesem<br />

Hintergrund kann diese Maßnahme aus der Aufzählung der<br />

großräumigen Straßenverbindungen gestrichen wer<strong>den</strong>. Im<br />

Übrigen können auch die Eintragungen diesbezüglich in der Karte<br />

„Funktionales Straßennetz" sowie „Raumstrukturkarte" entfernt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der A 65-Lückenschluss ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan<br />

als Neubaumaßnahme enthalten und deshalb nachrichtlich im Text<br />

und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt. Weil<br />

das Linienbestimmungsverfahren <strong>zu</strong>r Hagenbach-Variante<br />

eingestellt wurde, sollte die Maßnahme in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

mit der Signatur "Trasse mit unbestimmtem Verlauf (N)" dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3152 Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz 3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Zu dem Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

2020 hatten wir bei der Abstimmung der Unterlagen mit Schreiben<br />

PB l/20a vom 13.04.2011 eine Stellungnahme abgegeben. Zu dem<br />

nunmehr vorgelegten Entwurf ist unsererseits Folgendes<br />

mit<strong>zu</strong>teilen:<br />

- Die Anregungen des o. a. Schreibens wur<strong>den</strong> ergänzt.<br />

- Die dargestellte Maßnahme "A 65, Wörth - Neulauterburg" wird<br />

gemäß Koalitionsvertrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung<br />

nicht fortgeführt.<br />

teilweise folgen<br />

Der A 65-Lückenschluss ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan<br />

als Neubaumaßnahme enthalten und deshalb nachrichtlich im Text<br />

und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt. Weil<br />

das Linienbestimmungsverfahren <strong>zu</strong>r Hagenbach-Variante<br />

eingestellt wurde, sollte die Maßnahme in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

mit der Signatur "Trasse mit unbestimmtem Verlauf (N)" dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1685 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3153 Bürgermeisteramt Meckesheim 3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Autobahnanschluss Dielheim / Meckesheim. Siehe Anlage 2.<br />

Wir unterstützen die MRN-Intention einer neuen Anschlussstelle<br />

zwischen <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Ausfahrten Sinsheim-Zentrum und<br />

Wiesloch/Rauenberg ausdrücklich, <strong>zu</strong>mal unter anderem der<br />

Gemeindeverwaltungsverband Eisenztal als auch die Industrie- und<br />

Handelskammer Rhein-Neckar diese Öffnung des<br />

Fernstraßennetzes für unabdingbar erachten. Allerdings halten wir<br />

angesichts der bedauerlichen Ablehnung des Dielheimer<br />

Gemeinderates (Zitat RNZ vom 8.8.2012: „vorgesehene Standort,<br />

dessen Zufahrt durchs bestehende Industriegebiet führt, ... ohnehin<br />

unsinnig") eine abweichende, in der Karte markierte Trasse für<br />

zielführender: Zum einen ist diese geographisch mittiger zwischen<br />

<strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Anschlussstellen, <strong>zu</strong>m anderen erschließt sie <strong>den</strong><br />

regionalen Kontext direkter, und nicht <strong>zu</strong>letzt liegt sie auch näher an<br />

der bereits vom Regierungspräsidium als sinnvoll erachteten und<br />

vorgesehenen Bedarfsausfahrt Balzfeld.<br />

folgen<br />

Der genaue Verlauf für <strong>den</strong> Autobahnanschluss wird erst im<br />

notwendigen Planfeststellungsverfahren festgelegt. Die in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte enthaltene Trasse wird mit der Signatur<br />

"Trasse mit unbestimmten Verlauf" versehen, und zeigt somit nur<br />

die grobe Richtung der Verbindung an.<br />

[Karte im Anhang]<br />

3154 Bürgermeisteramt Meckesheim 3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Wir halten es in diesem Zusammenhang aus regionalpolitischen<br />

Grün<strong>den</strong> für ratsam, diese Anschlussstelle im Regionalplan als<br />

Anschlussstelle Dielheim/Meckesheim <strong>zu</strong> bezeichnen und<br />

aus<strong>zu</strong>weisen, da damit auch der profitierende Erschließungsraum<br />

(Bammental/Mauer/Zuzenhausen sowie bis Schönbrunn) konkreter<br />

benannt wird.<br />

nicht folgen<br />

Die Bezeichnung im Regionalplan ist der derzeitige Arbeitstitel und<br />

sollte so lange kein Verfahren vorliegt beibehalten wer<strong>den</strong>.<br />

3155 Gemeindeverwaltung Dielheim 3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Entsprechend <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Gemeinderatsbeschlüssen wird<br />

einem Autobahnanschluss nur dann <strong>zu</strong>gestimmt, wenn auch eine<br />

Nordumgehung (L612) gebaut wird. Diese wiederum ist abhängig<br />

von der Beschlusslage der Stadt Wiesloch. Der BAB-Anschluss<br />

selbst darf nicht über das bestehende Industrie-/Gewerbegebiet<br />

(Industriestraße) führen.<br />

Eine Planänderung wird hiermit beantragt.<br />

folgen<br />

Beide Maßnahmen sind im Regionalplan enthalten. Der genaue<br />

Verlauf für <strong>den</strong> Autobahnanschluss wird erst im notwendigen<br />

Planfeststellungsverfahren festgelegt. Die in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte enthaltene Trasse wird mit der Signatur<br />

"Trasse mit unbestimmten Verlauf" versehen, und zeigt somit nur<br />

die grobe Richtung der Verbindung an.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1686 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3156 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Der dargestellte Ausbau der Bundesautobahnen A 6 und A 5 kann<br />

in <strong>den</strong> Hardtwaldbereichen der Rheinebene <strong>zu</strong> weiteren<br />

Waldinanspruchnahmen führen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Darstellung ist nur eine nachrichtliche Übernahme und nicht als<br />

Ziel ausgewiesen. Die genaue Inanspruchnahme von Waldflächen<br />

muss im Rahmnen des Planfeststellungsverfahrens geregelt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3157 Stadtverwaltung Hemsbach<br />

(für die Stadt Hemsbach und die<br />

Gemeinde Lau<strong>den</strong>bach)<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Der Ausbau der Autobahn A5 ist in der Kartendarstellung des<br />

'Einheitlichen Regionalplans Rhein- Neckar' durch eine gestichelte<br />

rote Linie auf der Ostseite der bestehen<strong>den</strong> Trasse nachrichtlich<br />

dargestellt.<br />

Diese Darstellung führt <strong>zu</strong> planerischen und politischen<br />

Missverständnissen, da angenommen wird, dass die Erweiterung<br />

der A5 auf sechs Fahrstreifen auch auf der Ostseite erfolgen soll.<br />

Dies ist jedoch planerisch nicht möglich.<br />

nicht folgen<br />

Mit der Darstellung der Ausbausignatur auf der Westseite ist nicht<br />

festgelegt, dass der Ausbau auf der Westseite der A 5 <strong>zu</strong> erfolgen<br />

hat. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind alle Ausbaumaßnahmen an<br />

Straßen auf der Westseite dargestellt. Zudem handelt es sich nur<br />

um eine nachrichtliche Ausweisung und kein Ziel der<br />

Regionalplanung, dass in die Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung eingreifen<br />

würde.<br />

Die gestrichelte Linie (Ausbaumaßname) ist auf der Westseite der<br />

A5 dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

3158 Landratsamt Kreis Bergstraße 3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Die Wirtschaftsförderung Bergstraße setzt sich für eine neue<br />

Autobahnanschlussstelle an der A5/L3398 („Heppenheim-Süd") ein.<br />

Diese Anschlussstelle ist für die wirtschaftliche Entwicklung der<br />

Städte Heppenheim (Erschließung neuer Gewerbegebiete),<br />

Lampertheim und der O<strong>den</strong>waldregion (überörtliche Erschließung)<br />

von großer Bedeutung. Hiervon profitieren ebenfalls die außerhalb<br />

des Kreises liegen<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Lau<strong>den</strong>bach und Hemsbach.<br />

folgen<br />

Eine neue Anschlussstelle Heppenheim-Süd an die A 5 muss im<br />

verkehrlichem Zusammenhang mit dem im Regionalplan<br />

enthaltenen Neubau der K 4229 Weinheim - Lau<strong>den</strong>bach gesehen<br />

wer<strong>den</strong>. Es sollte geprüft wer<strong>den</strong>, ob die neue Anschlussstelle<br />

nicht direkt an die geplante Keisverbindungsstraße angebun<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong> könnte. Die Maßnahme sollte deshalb in die Prüfliste in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.4 als "A 5 neue Anschlussstelle<br />

Heppenheim Süd i.V. Mit geplantem Neubau der K 4229"<br />

aaufgenommen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1687 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3159 Magistrat der Kreisstadt Heppenheim 3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Die Stadt Heppenheim beantragt unter Punkt 3.1.2.2 <strong>den</strong><br />

Planungshinweis auf die <strong>zu</strong>sätzliche Anschlussstelle an die A 5<br />

zwischen Heppenheim und Lau<strong>den</strong>bach mit <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong><br />

Anbindungen an das klassifizierte Straßennetz in Hessen sowie an<br />

die K 4229 Kreisverbindungsstraße Weinheim-Lau<strong>den</strong>bach (siehe<br />

auch Punkt 3.1.2.4) auf<strong>zu</strong>nehmen. Zurzeit läuft eine entsprechende<br />

regionale Verkehrsuntersuchung für das Erfordernis einer solchen<br />

vorgenannten Anschlussstelle.<br />

folgen<br />

Eine neue Anschlussstelle Heppenheim-Süd an die A 5 muss im<br />

verkehrlichem Zusammenhang mit dem im Regionalplan<br />

enthaltenen Neubau der K 4229 Weinheim - Lau<strong>den</strong>bach gesehen<br />

wer<strong>den</strong>. Es sollte geprüft wer<strong>den</strong>, ob die neue Anschlussstelle<br />

nicht direkt an die geplante Keisverbindungsstraße angebun<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong> könnte. Die Maßnahme sollte deshalb in die Prüfliste in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.4 als "A 5 neue Anschlussstelle<br />

Heppenheim Süd i.V. Mit geplantem Neubau der K 4229"<br />

aaufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

3160 Magistrat der Stadt Viernheim 3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Unter Punkt 3.1.2.2 sind verschie<strong>den</strong>e Maßnahmen <strong>zu</strong>m Aus- bzw.<br />

Neubau im Netz der „großräumigen Straßenverbindungen"<br />

benannt.<br />

Die Liste und die Begründung sind um <strong>den</strong> Ausbau des<br />

Viernheimer Kreuzes <strong>zu</strong> ergänzen. Für <strong>den</strong> sechsstreifigen Ausbau<br />

des Viernheimer Kreuzes läuft derzeit ein<br />

Planfeststellungsverfahren. Die Maßnahme ist im Regionalplan<br />

jedoch nicht genannt und sollte daher sowohl in der o. g. Auflistung<br />

wie zeichnerisch ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aufnahme von "A 6/A 659, Ausbau des Viernheimer Kreuzes" in <strong>den</strong><br />

Plansatz 3.1.2.2 und in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.<br />

3161 Kreisverwaltung Germersheim 3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Die Kreisverwaltung hat in ihren <strong>Stellungnahmen</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> bei<strong>den</strong><br />

Arbeitsentwürfen 2010 und 2011 bereits gefordert die sog.<br />

Hagenbachvariante aus der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte heraus<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Die sog. Hagenbachvariante wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte immer<br />

noch dargestellt. Die Kreisverwaltung fordert weiterhin die sog.<br />

Hagenbachvariante aus der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte heraus<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Nach dem Koalitionsvertrag der rheinland-pfälzischen<br />

Landesregierung wird die in Karte 3 „Funktionales Straßennetz" als<br />

Planung dargestellte Großräumige Straßenverbindung zwischen<br />

Wörth und der deutsch-französischen Grenze (Bienwaldautobahn -<br />

Hagenbachvariante) nicht weiter verfolgt. Stattdessen sollen an der<br />

bestehen<strong>den</strong> B 9 zwischen der A 65 bei Kandel und dem<br />

Grenzübergang Scheibenhardt Maßnahmen <strong>zu</strong>r Verbesserung der<br />

Verkehrssicherheit durchgeführt wer<strong>den</strong>. Es wäre daher aus<br />

unserer Sicht empfehlenswert, diese Strecke als bestehende<br />

Großräumige Verbindung in die Karte auf<strong>zu</strong>nehmen und als<br />

Ausbaumaßnahme <strong>zu</strong> kennzeichnen.<br />

teilweise folgen<br />

Der A 65-Lückenschluss ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan<br />

als Neubaumaßnahme enthalten und deshalb nachrichtlich im Text<br />

und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt. Weil<br />

das Linienbestimmungsverfahren <strong>zu</strong>r Hagenbach-Variante<br />

eingestellt wurde, sollte die Maßnahme in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

mit der Signatur "Trasse mit unbestimmtem Verlauf (N)" dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1688 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3162 Stadtverwaltung Wörth 3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Ebenso soll auf die Darstellung der Hagenbach-Variante als<br />

geplante großräumige Verbindung im Entwurf verzichtet wer<strong>den</strong>,<br />

da sie nicht im Einklang mit <strong>den</strong> politischen Festlegungen der<br />

Landesregierung im Koalitionsvertrag und <strong>den</strong> Beschlüssen der<br />

betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften steht.<br />

teilweise folgen<br />

Der A 65-Lückenschluss ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan<br />

als Neubaumaßnahme enthalten und deshalb nachrichtlich im Text<br />

und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt. Weil<br />

das Linienbestimmungsverfahren <strong>zu</strong>r Hagenbach-Variante<br />

eingestellt wurde, sollte die Maßnahme in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

mit der Signatur "Trasse mit unbestimmtem Verlauf (N)" dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3163 Verbandsgemeinde Hagenbach 3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Der Verbandsgemeinderat erhebt Be<strong>den</strong>ken gegen <strong>den</strong><br />

Lückenschluss im Netz der großräumigen Verbindung A 65 / B 9<br />

(Bienwaldautobahn) Wörther Kreuz - Grenzübergang Scheibenhardt<br />

/ Lauterbourg. Der Lückenschluss in Form der Hagenbach-Variante<br />

wird abgelehnt. Ein verkehrssicherer Ausbau der B 9 wird<br />

gefordert.<br />

teilweise folgen<br />

Der A 65-Lückenschluss ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan<br />

als Neubaumaßnahme enthalten und deshalb nachrichtlich im Text<br />

und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt. Weil<br />

das Linienbestimmungsverfahren <strong>zu</strong>r Hagenbach-Variante<br />

eingestellt wurde, sollte die Maßnahme in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

mit der Signatur "Trasse mit unbestimmtem Verlauf (N)" dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3164 Verbandsgemeinde Hagenbach 3.1.2.2<br />

entspr.<br />

3892<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Sofern es entgegen der Ablehnung des Verbandsgemeinderates<br />

<strong>den</strong>noch <strong>zu</strong> einer Realisierung des Lückenschlusses in Form der<br />

Hagenbach-Variante kommt, wird darauf hingewiesen, dass die im<br />

Entwurf <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan enthaltenen<br />

Wasserschutzgebiete nicht ausreichen, um dem Grundsatz S. 159,<br />

3.3.1.3 nach einer dezentralen Wasserversorgung für <strong>den</strong> Bereich<br />

der Verbandsgemeinde Hagenbach gerecht <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>. Im Hinblick<br />

auf die Wasserrechte der Verbandsgemeinde Hagenbach wird die<br />

Hagenbach-Variante abgelehnt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Linienbestimmungsverfahren für die Hagenbach-Variante<br />

wurde zwischenzeitlich eingestellt. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans wird die Hagenbach-Variante mit der<br />

Signatur "Trasse mit unbestimmtem Verlauf" dargestellt. Die<br />

Be<strong>den</strong>ken der Verbandsgemeinde hinsichtlich der potenziellen<br />

Beeinträchtigungen des Wasserschutzgebiets wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen. Ein regionalplanerischer Handlungsbedarf besteht<br />

nicht.<br />

3165 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Berg)<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Der Ortsgemeinderat erhebt Be<strong>den</strong>ken gegen <strong>den</strong> Lückenschluss<br />

im Netz der großräumigen Verbindung A 65 / B 9<br />

(Bienwaldautobahn) Wörther Kreuz - Grenzübergang Scheibenhardt<br />

/ Lauterbourg. Ein verkehrssicherer Ausbau der B 9 wird gefordert.<br />

teilweise folgen<br />

Der A 65-Lückenschluss ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan<br />

als Neubaumaßnahme enthalten und deshalb nachrichtlich im Text<br />

und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt. Weil<br />

das Linienbestimmungsverfahren <strong>zu</strong>r Hagenbach-Variante<br />

eingestellt wurde, sollte die Maßnahme in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

mit der Signatur "Trasse mit unbestimmtem Verlauf (N)" dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1689 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3166 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Stadt Hagenbach)<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Der Stadtrat erhebt Be<strong>den</strong>ken gegen <strong>den</strong> Lückenschluss im Netz<br />

der großräumigen Verbindung A 65 / B 9 (Bienwaldautobahn)<br />

Wörther Kreuz - Grenzübergang Scheibenhardt / Lauterbourg. Ein<br />

verkehrssicherer Ausbau der B 9 wird gefordert.<br />

teilweise folgen<br />

Der A 65-Lückenschluss ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan<br />

als Neubaumaßnahme enthalten und deshalb nachrichtlich im Text<br />

und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt. Weil<br />

das Linienbestimmungsverfahren <strong>zu</strong>r Hagenbach-Variante<br />

eingestellt wurde, sollte die Maßnahme in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

mit der Signatur "Trasse mit unbestimmtem Verlauf (N)" dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3167 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Neuburg)<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Der Ortsgemeinderat erhebt Be<strong>den</strong>ken gegen <strong>den</strong> Lückenschluss<br />

im Netz der großräumigen Verbindung A 65 / B 9<br />

(Bienwaldautobahn) Wörther Kreuz - Grenzübergang Scheibenhardt<br />

/ Lauterbourg. Ein verkehrsgerechter / verkehrssicherer Ausbau der<br />

B 9 wird gefordert.<br />

teilweise folgen<br />

Der A 65-Lückenschluss ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan<br />

als Neubaumaßnahme enthalten und deshalb nachrichtlich im Text<br />

und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt. Weil<br />

das Linienbestimmungsverfahren <strong>zu</strong>r Hagenbach-Variante<br />

eingestellt wurde, sollte die Maßnahme in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

mit der Signatur "Trasse mit unbestimmtem Verlauf (N)" dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3168 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Scheibenhardt)<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Der Ortsgemeinderat erhebt Be<strong>den</strong>ken gegen <strong>den</strong> Lückenschluss<br />

im Netz der großräumigen Verbindung A 65 / B 9<br />

(Bienwaldautobahn) Wörther Kreuz - Grenzübergang Scheibenhardt<br />

/ Lauterbourg. Der Lückenschluss in Form der Hagenbach-Variante<br />

wird abgelehnt. Ein verkehrssicherer Ausbau der B 9 wird<br />

gefordert.<br />

teilweise folgen<br />

Der A 65-Lückenschluss ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan<br />

als Neubaumaßnahme enthalten und deshalb nachrichtlich im Text<br />

und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt. Weil<br />

das Linienbestimmungsverfahren <strong>zu</strong>r Hagenbach-Variante<br />

eingestellt wurde, sollte die Maßnahme in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

mit der Signatur "Trasse mit unbestimmtem Verlauf (N)" dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1690 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3169 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Der Entwurf des gemeinsamen Regionalplanes schreibt <strong>den</strong><br />

Ausbau der Bundesstraße 10 für <strong>den</strong> Bereich zwischen Pirmasens<br />

und Landau in der Pfalz als „großräumige<br />

Straßenverkehrsverbindung" fest.<br />

Durch <strong>den</strong> Ausbau der B 10 wird das derzeitige Landschaftsbild des<br />

„Queichtals" unwiederbringlich zerstört. Die gesamte Ökologie in<br />

diesem Bereich wird sich durch <strong>den</strong> Ausbau nachhaltig verändern.<br />

Das Verkehrsaufkommen wird sich erheblich erhöhen und<br />

hierdurch wer<strong>den</strong> mehr Lärm und höhere Umweltbelastungen<br />

durch die Abgase entstehen. Die gesamte Lebensqualität in<br />

unserer Region wird sich durch <strong>den</strong> Ausbau nachhaltig negativ<br />

entwickeln.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.<br />

Die Bundesstraße 10 kann und darf kein Ersatz für die schon vor<br />

längerer Zeit gestrichene Autobahn 8 sein.<br />

Der Ausbau der Bundesstraße 10 könnte durch verkehrslenkende<br />

Maßnahmen, wie z. B. Sperrung der B 10 für <strong>den</strong> überregionalen<br />

Transitverkehr im Queichtal, vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

3170 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

(für die Ortsgemeinde Albersweiler)<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Der Entwurf des gemeinsamen Regionalplanes schreibt <strong>den</strong><br />

Ausbau der Bundesstraße 10 im Bereich Hinterwei<strong>den</strong>thal und<br />

Landau in der Pfalz als „großräumige Straßenverkehrsverbindung"<br />

fest. Dieser Ausbau wird von Seiten der Ortsgemeinde<br />

Albersweiler abgelehnt.<br />

Durch <strong>den</strong> Ausbau der B 10 wird das derzeitige Landschaftsbild des<br />

„Queichtals" unwiederbringlich zerstört. Die gesamte Ökologie in<br />

diesem Bereich wird sich durch <strong>den</strong> Ausbau nachhaltig verändern.<br />

Das Verkehrsauskommen wird sich erheblich erhöhen und<br />

hierdurch wer<strong>den</strong> mehr Lärm und höhere Umweltbelastungen<br />

durch die Abgase entstehen. Die gesamte Lebensqualität in<br />

unserer Region wird sich durch <strong>den</strong> Ausbau nachhaltig negativ<br />

entwickeln.<br />

Der Ausbau der Bundesstraße 10 könnte durch verkehrslenkende<br />

Maßnahmen, wie z. B. Sperrung der B 10 für <strong>den</strong> überregionalen<br />

Transitverkehr im Queichtal, vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1691 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3171 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

(für die Ortsgemeinde Ramberg)<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Es wurde beschlossen beim geplanten Ausbau der B1O<br />

Zurückhaltung <strong>zu</strong> üben.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.<br />

3172 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

(für die Ortsgemeinde Rinnthal)<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Der Entwurf des gemeinsamen Regionalplanes schreibt <strong>den</strong><br />

Ausbau der Bundesstraße 10 im für <strong>den</strong> Bereich zwischen<br />

Hinterwei<strong>den</strong>thal und Landau in der Pfalz als „großräumige<br />

Straßenverkehrsverbindung" fest. Dieser Ausbau wird von Seiten<br />

der Ortsgemeinde Rinnthal abgelehnt.<br />

Durch <strong>den</strong> Ausbau der B 10 wird das derzeitige Landschaftsbild des<br />

„Queichtals" unwiederbringlich zerstört. Die gesamte Ökologie in<br />

diesem Bereich wird sich durch <strong>den</strong> Ausbau nachhaltig verändern.<br />

Das Verkehrsauskommen wird sich erheblich erhöhen und<br />

hierdurch wer<strong>den</strong> mehr Lärm und höhere Umweltbelastungen<br />

durch die Abgase entstehen. Die gesamte Lebensqualität in<br />

unserer Region wird sich durch <strong>den</strong> Ausbau nachhaltig negativ<br />

entwickeln.<br />

Die Ortsgemeinde Rinnthal ist seit Jahren bestrebt <strong>den</strong><br />

Wirtschaftsfaktor Tourismus aus<strong>zu</strong>bauen. Ein Ausbau der<br />

Bundesstraße 10 und <strong>den</strong> damit verbun<strong>den</strong>en Lärmbelästigungen<br />

und Umweltbelastungen, wür<strong>den</strong> diese Bemühungen erheblich<br />

einschränken und <strong>zu</strong>nichtemachen.<br />

Der Ausbau der Bundesstraße 10 könnte durch verkehrslenkende<br />

Maßnahmen, wie z. B. Sperrung der B 10 für <strong>den</strong> überregionalen<br />

Transitverkehr im Queichtal, vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1692 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3173 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

(für die Ortsgemeinde Wernersberg)<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Der Entwurf des gemeinsamen Regionalplanes schreibt <strong>den</strong><br />

Ausbau der Bundesstraße 10 im Bereich Hinterwei<strong>den</strong>thal und<br />

Landau in der Pfalz als „großräumige Straßenverkehrsverbindung"<br />

fest.<br />

Dieser Ausbau wird von Seiten der Ortsgemeinde Wernersberg<br />

abgelehnt.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.<br />

Durch <strong>den</strong> Ausbau der B 10 wird das derzeitige Landschaftsbild des<br />

„Queichtals" unwiederbringlich zerstört. Die gesamte Ökologie in<br />

diesem Bereich wird sich durch <strong>den</strong> Ausbau nachhaltig verändern.<br />

Das Verkehrsauskommen wird sich erheblich erhöhen und<br />

hierdurch wer<strong>den</strong> mehr Lärm und höhere Umweltbelastungen<br />

durch die Abgase entstehen. Die gesamte Lebensqualität in<br />

unserer Region wird sich durch <strong>den</strong> Ausbau nachhaltig negativ<br />

entwickeln.<br />

Der Ausbau der Bundesstraße 10 könnte durch verkehrslenkende<br />

Maßnahmen, wie z. B. Sperrung der B 10 für <strong>den</strong> überregionalen<br />

Transitverkehr im Queichtal, vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1693 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3174 Verbandsgemeinde Landau-Land 3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Unter der Ziffer 3.1.2.2 -Großräumige Straßenverbindungen- ist im<br />

Planentwurf als <strong>zu</strong>künftige Zielvorgabe - nachrichtlich übernommen<br />

aus dem LEP IV - der Ausbau der B 10 Pirmasens - Landau<br />

aufgeführt. Dieser Ausbau soll laut LEP IV im Zuge der<br />

großräumigen Verbindungen 4-spurig und mit hoher Priorität<br />

vollzogen wer<strong>den</strong>.<br />

Laut Entwurf durchschneidet die Trasse der B 10 die Ortsgemeinde<br />

Birkweiler im nördlichen Siedlungsbereich. Als Straße der Kategorie<br />

I dient sie u.a. der Verbindung zwischen <strong>den</strong> Oberzentren<br />

benachbarter Räume und dem grenzüberschreiten<strong>den</strong> Verkehr.<br />

Die derzeitige Ausbausituation der B 10 wird allen Belangen der<br />

nationalen Verkehrsströme gerecht, wobei hier bereits durch<br />

erhebliche Beeinträchtigung die Lebens- und Wohnqualität stark<br />

eingeschränkt ist.<br />

Ein weiterer Ausbau dient überwiegend dem Transitverkehr und<br />

lässt die Belastung weiter ansteigen, ohne dass derzeit konkrete<br />

Vorstellungen darüber bestehen, wie diese gemindert wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

Straßen der Kategorie I dienen auch der Verbindung mit einem<br />

wichtigen Urlaubsgebiet.<br />

Dies ist zweifellos hier in Birkweiler gegeben. Diese Funktion wird<br />

<strong>zu</strong>künftig von der Straße nicht mehr wahrgenommen wer<strong>den</strong><br />

können, da durch <strong>den</strong> Transitverkehr der Frem<strong>den</strong>verkehr und<br />

Urlaub <strong>zu</strong>m Untergang verurteilt ist. Bereits heute ist ein<br />

erheblicher Rückgang in Birkweiler <strong>zu</strong> verzeichnen. Birkweiler ist It.<br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplanes Rhein Neckar<br />

Schwerpunktstandort für Frem<strong>den</strong>verkehr und Weinbau. Beide<br />

Bereiche sind eng miteinander durch abhängige Marktstrategie<br />

(Selbstvermarktung, Urlaub auf dem Winzer- und Bauernhof)<br />

verbun<strong>den</strong>.<br />

Die Nachteile aufgrund eines 4-spurigen Ausbaus der B 10 gehen<br />

<strong>zu</strong> Lasten der Bevölkerung und der Wirtschaftskraft des Ortes. Die<br />

<strong>zu</strong>künftige Entwicklung der OG Birkweiler ist dadurch ebenfalls<br />

stark gefährdet.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1694 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3175 Verbandsgemeinde Landau-Land 3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Die OG Birkweiler stimmt dem Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplanes Rhein Neckar nur <strong>zu</strong>, wenn der 4- spurige Ausbau<br />

der B 10 aus dem Einheitlichen Regionalplan Rhein Neckar<br />

herausgenommen wird.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1695 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3176 Verbandsgemeinde Landau-Land 3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Die Gemeine Siebeldingen ist betroffen durch einen evtl. Ausbau<br />

der B 10. Als Stellungnahme <strong>zu</strong> diesem Punkt bezieht sich die<br />

Gemeinde auf die getroffenen Äußerungen <strong>zu</strong>m Entwurf des LEP<br />

IV.<br />

Die Zielset<strong>zu</strong>ng hinsichtlich des Ausbaus der B 10 widerspricht in<br />

nicht unerheblichem Maße anderen Aussagen bzw. Zielset<strong>zu</strong>ngen<br />

des Entwurfs des LEP IV, insbesondere hinsichtlich des Erhalts der<br />

Luftqualität, des Bereichs Erholung und Tourismus und hinsichtlich<br />

der Lärmreduzierung für die Bevölkerung.<br />

Der Entwurf des LEP IV sieht u. a. vor, dass in unserem Gebiet die<br />

gute Luftqualität <strong>zu</strong> erhalten ist. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die<br />

dort wohnende Bevölkerung als auch im Hinblick auf die Steigerung<br />

der Attraktivität unserer Gemeinde als Frem<strong>den</strong>verkehrsgemeinde.<br />

Dieses Ziel - Erhaltung der guten Luftqualität - ist nicht vereinbar<br />

mit einem 4- streifigen Ausbau der B 10. Ein so gewollter 4-<br />

streifiger - autobahnähnlicher - Ausbau führt zwangsläufig <strong>zu</strong> einer<br />

Zunahme insbesondere des Transit-LKW-Verkehrs und bedeutet in<br />

letzter Konsequenz mehr gesundheitsgefähr<strong>den</strong>de Emissionen,<br />

insbesondere des Feinstaubs. Bei der Abwägung der bei<strong>den</strong><br />

Maßnahmen - einerseits Ausbau der B 10, andererseits Erhaltung<br />

der Luftqualität - kann aus Grün<strong>den</strong> des Gesundheitsschutzes<br />

einem prioritären 4-stufigen Ausbau kein Vorrang eingeräumt<br />

wer<strong>den</strong>. Die Erhaltung der Gesundheit, insbesondere unserer<br />

immer älter wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Bevölkerung, muss stärker gewichtet<br />

wer<strong>den</strong> als die vermeintlichen Vorteile des 4-streifigen Ausbaus<br />

hinsichtlich einer infrastrukturellen Aufwertung der Westpfalz.<br />

Die Ortsgemeinde Siebeldingen liegt in einem landesweit<br />

bedeutsamen Bereich für Erholung und Tourismus, einem Bereich,<br />

der für die Zukunft unserer Gemeinde immer wichtiger wird, da<br />

auch im Weinbau mit strukturellen Veränderungen negativer Art<br />

gerechnet wer<strong>den</strong> muss. Dies bedeutet, dass bei<br />

raumbedeutsamen Maßnahmen wie dem 4-streifigen Ausbau der B<br />

10 die Belange des Tourismus, der Erholung und des<br />

Frem<strong>den</strong>verkehrs stärker berücksichtigt wer<strong>den</strong> müssen, damit in<br />

diesem Bereich evtl. künftige strukturelle Defizite in der bisherigen<br />

Erwerbs- und Winzerstruktur besser aufgefangen wer<strong>den</strong> können.<br />

Ganz davon abgesehen, dass die gegenwärtige Dorfentwicklung<br />

sich in starkem Maße der Verbesserung der<br />

Frem<strong>den</strong>verkehrsstruktur widmet und Anstrengungen unternimmt,<br />

unseren Weinort an der Deutschen Weinstraße besser <strong>zu</strong><br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1696 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3176<br />

positionieren, ist fest<strong>zu</strong>halten, dass ein 4-streifiger Ausbau nicht <strong>zu</strong><br />

einer diesbezüglichen Verbesserung unserer<br />

Frem<strong>den</strong>verkehrsstruktur führen wird. Wir erwarten durch einen<br />

diesbezüglichen Ausbau einen Rückgang der Gäste in unserem<br />

Weinort, damit einhergehend einen Rückgang der Übernachtungen<br />

und damit erhebliche Einbußen in diesem <strong>zu</strong>kunftsträchtigen<br />

Bereich.<br />

Im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms IV stehen auch die<br />

diesbezüglichen Aussagen <strong>zu</strong>m Lärm im krassen Gegensatz <strong>zu</strong>m<br />

gewollten Ausbau. Hinsichtlich des Lärms wird das Ziel formuliert,<br />

dass die Belastung der Bevölkerung durch Lärm <strong>zu</strong> verringern ist.<br />

Dabei ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass der auftretende Lärm in bestimmten<br />

Bereichen der Ortsgemeinde ein Maß erreicht hat, der über das<br />

<strong>zu</strong>mutbare hinausgeht. Da im Zuge des 4-streifigen Ausbaus eine<br />

prognostizierte Zunahme des LKW-Transitverkehrs erwartet wird,<br />

sind diesbezüglich Lärmschädigungen <strong>zu</strong> erwarten und stehen<br />

somit im Widerspruch <strong>zu</strong> der vorgenannten Aussage des LEP IV.<br />

Die Ortsgemeinde Siebeldingen ist daher der Auffassung, dass<br />

unter Abwägung aller Gesichtspunkte - auch unter<br />

Berücksichtigung der wohl verstan<strong>den</strong>en Interessen der<br />

Bevölkerung der Westpfalz - ein 4-streifiger Ausbau mit <strong>den</strong><br />

vorgenannten Zielen des LEP IV - Erhaltung der Luftqualität,<br />

Verstärkte Berücksichtigung der Belange „Erholung und Tourismus"<br />

sowie Reduzierung des krankmachen<strong>den</strong> Lärms - nicht vereinbar ist<br />

und bittet, dies bei der Aktualisierung des LEP IV <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen. Im Falle der Durchset<strong>zu</strong>ng des 4- streifigen<br />

Ausbaus der B 10 erwarten wir eine nicht unerhebliche Minderung<br />

der Lebensqualität der Siebeldinger Bevölkerung, einhergehend mit<br />

klimatischen Veränderungen, die sich negativ auf unseren Weinbau<br />

auswirken wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1697 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3177 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Rücknahme der Ausbaumaßnahme der A5 zwischen Weinheim<br />

und St. Ilgen im Regionalplan.<br />

Keine weiteren Investitionen in <strong>den</strong> Straßenausbau. Stattdessen<br />

Förderung des Schienenverkehrs, wenn Ausbau neben der jetzigen<br />

Autobahn, dann ausschließlich für Hochspannungsfreileitungen für<br />

ökologisch gewonnen Strom.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1698 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3178 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Zum Straßenverkehr:<br />

Als N (nachrichtliche Übernahme) ist auf <strong>den</strong> Seiten 13 ff eine<br />

ganze Reihe großräumiger Straßenprojekte in <strong>den</strong> Entwurf<br />

aufgenommen, deren Notwendigkeit umstritten ist, die in großen<br />

Teilen bei der betroffenen Bevölkerung auf Ablehnung stoßen und<br />

deren Kosten- Nutzen-Verhältnis sehr be<strong>den</strong>klich ist. Ihre<br />

Zweckbestimmung ist ausnahmslos, <strong>den</strong> internationalen<br />

Schwerlastverkehr im Transit auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Als weitgehende Parallelstrecken <strong>zu</strong>m möglichen Schienenfernund<br />

Schienennahverkehr widerspricht ihre Rechtfertigung dem<br />

Gebot einer Verkehrsträger übergreifen<strong>den</strong>, integrativen<br />

Verkehrsplanung - die doch Grundlage des Einheitlichen<br />

Regionalplanes 2020 sein soll. Es sind dies folgende vier Strecken:<br />

1. A 65 / B 9 („Bienwaldautobahn") Wörther Kreuz - Lauterburg<br />

2. B 10 (Pirmasens) - Hinterwei<strong>den</strong>thal - Landau vierspurig<br />

3. A 65 / B 272, neue Richtungsfahrbahn bei Autobahnanschluss<br />

Landau Nord <strong>zu</strong>r B 272.<br />

4. weiträumig <strong>zu</strong> verstehen ist auch die 2. Rheinbrücke Wörth -<br />

Karlsruhe mit Anschluss an die B 9. Sie eignet sich als Querspange<br />

<strong>zu</strong>r badischen A 5 und ist somit geeignet, der Südpfalz und dem<br />

Nor<strong>den</strong> Karlsruhes noch mehr Transitverkehr auf<strong>zu</strong>bür<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die genannten Maßnahmen sind im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.<br />

Für <strong>den</strong> A 65-Lückenschluss wurde das<br />

Linienbestimmungsverfahren <strong>zu</strong>r Hagenbach-Variante mittlerweile<br />

eingestellt. Die Maßnahme sollte deshalb in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte mit der Signatur "Trasse mit unbestimmtem<br />

Verlauf (N)" dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Zu 1): Das aktuell gültige Koalitionspapier in Rheinland-Pfalz legt<br />

nahe, dass die sog. „Hagenbach-Variante" nicht weiter verfolgt<br />

wer<strong>den</strong> soll.<br />

Zu 2): Der vierspurige Weiterausbau der B 10 muss erst einmal ein<br />

von der Landesregierung gewolltes Mediationsverfahren<br />

durchlaufen. Ein kaum <strong>zu</strong> überwin<strong>den</strong>des Hindernis dürfte die<br />

Tunnelfrage bei Annweiler sein. Das Koste n-Nutzen- Verhältnis des<br />

Gesamtprojektes Pirmasens - Landau ist sehr schlecht.<br />

Da die Kosten für die Tunnel im Bereich Annweiler - Rinnthal so<br />

exorbitant hoch sind, wer<strong>den</strong> sie erst gar nicht geplant. Das wird<br />

unweigerlich <strong>zu</strong> einem vierspurigem Ausbau im Autobahnstandard<br />

(RQ 26) sowohl aus westlicher wie aus östlicher Richtung bis an<br />

die vorhan<strong>den</strong>en zweispurigen Tunnel führen. So wird in weitem<br />

Umkreis der nicht angepassten Tunnelsituation für Jahrzehnte ein<br />

Lei<strong>den</strong>sdruck für die Bevölkerung aufgebaut, der schon seit<br />

Langem <strong>zu</strong> Unverständnis und Widerstand geführt hat.<br />

Aus Umwelt- und naturschutzrechtlichen Grün<strong>den</strong> ist die


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1699 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3178<br />

beabsichtigte Durchschneidung des Biosphärenreservates<br />

Pfälzerwald-Nordvogesen mit Natura 2000-Flächen rechtlich<br />

anfechtbar. Zurzeit ruht ein Klageverfahren vor dem<br />

Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen <strong>den</strong> Ausbau bei Landau.<br />

Auch strukturpolitische, wirtschaftliche Interessen sprechen gegen<br />

die Maßnahme (vgl. Ergebnisse des Madiationsverfahrens von<br />

2004!).<br />

In einer Studie (Koch, Universität Kaiserslautern) aus dem Jahr<br />

2002 wurde der vierspurige Ausbau der B10 zwischen Pirmasens<br />

und Landau als „mit einer nachhaltigen Entwicklung im<br />

Biosphärenreservat nicht vereinbar" charakterisiert. Alle<br />

kommunalen Anrainer im Bereich des Landkreises Südliche<br />

Weinstraße haben Resolutionen gegen das Projekt verabschiedet.<br />

Zu 3): Das Projekt ist überflüssig und wird von 100 Prozent der<br />

Bewohner des Ortsteils Landau-Dammheim und vom Stadtrat<br />

Landau abgelehnt. Das Kosten-Nutzen- Verhältnis ist minimal.<br />

Landau ist bereits jetzt überdurchschnittlich gut für seine<br />

Einwohnerzahl mit Autobahnauf- und Autobahnabfahrten versehen.<br />

Es ist lediglich ein benachbarter bekannter Bausupermarkt, der das<br />

Projekt fordert, obwohl er auch leicht über die Schiene anbindbar<br />

wäre.<br />

Zu 4): Die 2. Rheinbrücke wird falsch begründet mit <strong>den</strong> sich bis in<br />

die Pfalz hineinziehen<strong>den</strong> morgendlichen Staus, deren Gründe<br />

jedoch auf der badischen Seite <strong>zu</strong> suchen sind (Fahrbahnverengung<br />

von 3 auf 2 Spuren beim sog. Ölkreuz!). Eine zweite Brücke würde<br />

hier keine Abhilfe schaffen. Außerdem soll die möglichst baldige<br />

Totalsanierung der bestehen<strong>den</strong> Brücke eine Umleitungsbrücke<br />

erforderlich machen. Gegen diese Rechtfertigung einer Zweiten<br />

Brücke sprechen folgende - auch durch <strong>den</strong> vor wenigen Monaten<br />

erfolgten Faktencheck bestätigten - Gründe:<br />

• Die falschen Verkehrsprognosen eines Planungsbüros, das 1999<br />

40 Prozent mehr Kraftfahrzeug verkehr vorausgesagt hat, als heute<br />

tatsächlich eingetreten ist. Insgesamt geht der Verkehr auf der<br />

bestehen<strong>den</strong> Rheinbrücke seit fast 10 Jahren sogar leicht <strong>zu</strong>rück.<br />

• Es bedarf keiner eigenen Umleitung während der Sanierung der<br />

bestehen<strong>den</strong> Brücke. Vollsperrungen während der Sanierung an<br />

Sonn- und Feiertagen sind mit Hilfe eines in Holland erprobten und<br />

derzeit noch einmal überprüftes Verfahren möglich; ebenso wäre<br />

das Sanierungsproblem mit einer Ersatzbrücke <strong>zu</strong> lösen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1700 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3178<br />

Wahrscheinlich recht entschei<strong>den</strong>de Zweifel an der<br />

Durchführbarkeit des Projektes haben sich ganz aktuell ergeben<br />

aus einer ausführlichen Stellungnahme der Oberen<br />

Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsbehörde<br />

Süd in Neustadt.<br />

3179 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

3401<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Zudem ist sicher<strong>zu</strong>stellen, dass der Ausbau der BAB 67 auch<br />

entkoppelt vom Bau der NBS Mannheim - Frankfurt vorgenommen<br />

wer<strong>den</strong> kann, sollte dies erforderlich wer<strong>den</strong>.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Entkoppelung der Verfahren für die bei<strong>den</strong> Projekte ist nicht<br />

Gegenstand des Regionalplanes. Sie muss bei dem jeweiligen<br />

Verfahrensträger für die einzelnen Projekte eingebracht wer<strong>den</strong>.<br />

3180 EURODISTRICT REGIO PAMINA<br />

Altes Zollhaus<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Gemäß Koalitionsvertrag 2011-2016 Rheinland-Pfalz wird im<br />

Kontext der Planungen für <strong>den</strong> Lückenschluss im Bienwald die<br />

beim Bund <strong>zu</strong>r Linienbestimmung eingereichte Hagenbachvariante<br />

nicht weiter verfolgt und sollen an der bestehen<strong>den</strong> B 9 zwischen<br />

Scheibenhard und der A 65 lediglich Maßnahmen <strong>zu</strong>r Verbesserung<br />

der Verkehrssicherheit erfolgen. In Anbetracht der Bedeutung<br />

dieser Verbindung für die Verkehrsbeziehungen und für eine<br />

grenzüberschreitend kohärente Raumentwicklung im Eurodistrikt<br />

unterstreichen wir die Notwendigkeit eines verkehrssicheren<br />

Ausbaus der B9, ohne das Ziel eines funktions- und<br />

verkehrsgerechten Lückenschlusses zwischen A65 und der<br />

französischen A35 auf<strong>zu</strong>geben (s. Resolution des EURODISTRICT<br />

vom 2. Dezember 2011 in der Anlage).<br />

folgen<br />

Der A 65-Lückenschluss ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan<br />

als Neubaumaßnahme enthalten und deshalb nachrichtlich im Text<br />

und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt. Weil<br />

das Linienbestimmungsverfahren <strong>zu</strong>r Hagenbach-Variante<br />

eingestellt wurde, sollte die Maßnahme in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

mit der Signatur "Trasse mit unbestimmtem Verlauf (N)" dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3181 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Der Naturpark / das zweistaatliche Biosphärenreservat Pfälzerwald-<br />

Nordvogesen, ebenso andere große, <strong>zu</strong>sammenhängend naturnahe<br />

Gebiete müssen auch aus sozialen Grün<strong>den</strong> frei von<br />

Windkraftanlagen bleiben. Die heutigen Entscheider dürfen<br />

unseren Kindern, Enkeln, Urenkeln und uns das Naturerleben und<br />

die wichtige Erholungsfunktion in naturnaher ruhiger Umgebung<br />

nicht unmöglich machen. Ich widerspreche aus <strong>den</strong> gleichen<br />

Grün<strong>den</strong> auch dem vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 10 als<br />

Transitfernstraße.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1701 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3182 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

im Koalitionsvertrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung vom<br />

01.05.2011 wird hinsichtlich des Lückenschlusses zwischen der A<br />

65 zwischen Neulauterburg und dem Wörther Kreuz<br />

(„Bienwaldautobahn") ausgeführt, dass die so genannte<br />

„Hagenbach- Variante" nicht weiterverfolgt wird. Zudem hatte der<br />

Bund deutlich gemacht, dass er diese Variante nicht für sinnvoll<br />

erachtet und hat das Linienbestimmungsverfahren <strong>zu</strong>r Hagenbach-<br />

Variante eingestellt.<br />

Im Entwurf <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar ist unter<br />

Punkt 3 (Regionale Infrastruktur) bzw. Punkt 3.1.2 (Funktionales<br />

Straßennetz) bezüglich des funktionsgerechten Aus- bzw. Neubaus<br />

der A 65/B 9 (Bienwaldautobahn) Wörther Kreuz - Grenzübergang<br />

Scheibenhardt/Lauterbourg die Hagenbach-Variante in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte (Blatt West) jedoch noch immer eingezeichnet.<br />

Dies führt <strong>zu</strong> Irritationen und erweckt <strong>den</strong> Eindruck, diese Variante<br />

befände sich noch in der Planung.<br />

teilweise folgen<br />

Der A 65-Lückenschluss ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan<br />

als Neubaumaßnahme enthalten und deshalb nachrichtlich im Text<br />

und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt. Weil<br />

das Linienbestimmungsverfahren <strong>zu</strong>r Hagenbach-Variante<br />

eingestellt wurde, sollte die Maßnahme in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

mit der Signatur "Trasse mit unbestimmtem Verlauf (N)" dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, die Hagenbach-<br />

Variante aus dem Entwurf heraus<strong>zu</strong>nehmen.<br />

3183 Privat<br />

(Privatperson, diese Stellungnahme<br />

wurde mit i<strong>den</strong>tischem Wortlaut durch<br />

acht Privatpersonen und <strong>den</strong> Verein für<br />

Natur und Freizeit e.V. eingereicht)<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Die Planung der großräumigen Straßenverbindung „B 10<br />

(Pirmasens) - Hinterwei<strong>den</strong>thal - Landau in der Pfalz" muss als<br />

überregionale Straßenverbindung betrachtet wer<strong>den</strong>, sodass ein<br />

weiterer Ausbau nicht <strong>zu</strong> Vierspurigkeit führen kann.<br />

nicht folgen<br />

Die Verbindung ist im Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz als großräumige Verbindung ausgewiesen und muss als<br />

solche in <strong>den</strong> Regionalplan übernommen wer<strong>den</strong>. Der Ausbau ist<br />

entsprechend des Bundesverkehrswegeplans dargestellt.<br />

3184 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Der Naturpark / das zweistaatliche Biosphärenreservat Pfälzerwald-<br />

Nordvogesen, ebenso andere große, <strong>zu</strong>sammenhängend naturnahe<br />

Gebiete müssen auch aus sozialen Grün<strong>den</strong> frei von<br />

Windkraftanlagen bleiben. Die heutigen Entscheider dürfen<br />

unseren Kindern, Enkeln, Urenkeln und uns das Naturerleben und<br />

die wichtige Erholungsfunktion in naturnaher ruhiger Umgebung<br />

nicht unmöglich machen. Ich widerspreche aus <strong>den</strong> gleichen<br />

Grün<strong>den</strong> auch dem vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 10 als<br />

Transitfernstraße.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1702 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3185 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Der Naturpark / das zweistaatliche Biosphärenreservat Pfälzerwald-<br />

Nordvogesen, ebenso andere große, <strong>zu</strong>sammenhängend naturnahe<br />

Gebiete müssen auch aus sozialen Grün<strong>den</strong> frei von<br />

Windkraftanlagen bleiben. Die heutigen Entscheider dürfen<br />

unseren Kindern, Enkeln, Urenkeln und uns das Naturerleben und<br />

die wichtige Erholungsfunktion in naturnaher ruhiger Umgebung<br />

nicht unmöglich machen. Ich widerspreche aus <strong>den</strong> gleichen<br />

Grün<strong>den</strong> auch dem vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 10 als<br />

Transitfernstraße sowie dem Ausbau der Bundesstraße 427 als<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsfernstraße.<br />

nicht folgen<br />

Die genannten Maßnahmen sind im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.<br />

3186 Préfecture de la Région Alsace et du<br />

Département du Bas Rhin<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Im Bereich Straßenverkehr wird die Realisierung der<br />

Verbindungsstrecke A65/B9 zwischen dem Wörther Kreuz und der<br />

Grenze bei Scheibenhardt/Lauterbourg - die seit <strong>den</strong> 80er Jahren in<br />

Betracht gezogen, aus ökologischen Grün<strong>den</strong> regelmäßig<br />

verworfen, aber niemals aufgegeben wurde - zweifellos <strong>zu</strong> einer<br />

Zunahme des Schwerlastverkehrs auf der Autobahn A35 führen,<br />

obwohl die Einführung der französischen Öko-Steuer für LKW im<br />

Jahr 2013 das Interesse aus Deutschland kommender LKW an<br />

dieser Strecke sinken lassen wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3187 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Einer Autobahnausfahrt "Weinheim Süd" <strong>zu</strong>r Lösung<br />

hausgemachter Weinheimer Verkehrsprobleme wird eine Absage<br />

erteilt, da sich dadurch noch mehr Verkehr auf Heddesheimer<br />

Gemarkung verlagern wird und besonders der Ortsteil<br />

Muckensturm betroffen wäre.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3188 Conseil Général du Bas-Rhin 3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Die Bienwaldquerung ist für das Departement ohne Zweifel von<br />

Bedeutung, auch wenn das Projekt nicht in seine Zuständigkeit fällt<br />

und trotz der großen umweltbezogenen Herausforderungen in dem<br />

betroffenen Bereich.<br />

Im Übrigen wird auch im Kontext des Schema de coherence<br />

territoriale (SCoT) der Gemeinde<strong>zu</strong>sammenschlüsse an der<br />

Rheinschiene {Bande Rhenane Nord - BRN) in dem Dokument<br />

PADD (Projet d'Amenagement et de Developpement Durable) die<br />

Bedeutung dieses Vorhabens (Bienwald- Lückenschluss)<br />

unterstrichen. Die Planwerke stimmen insoweit also überein.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1703 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3189 Grüne Liste Hirschberg (GLH) 3.1.2.2<br />

Großräumige<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Alternativ <strong>zu</strong>r Umgehungsstraße fordert die GLH einen<br />

Autobahnanschluss Weinheim-Süd. Dieser würde Großsachsen<br />

genauso vom (Weinheimer) Durchgangsverkehr entlasten, wie eine<br />

Umgehungsstraße; aber bei wesentlich geringerem<br />

Flächenverbrauch.<br />

nicht folgen<br />

Die K 4133 ist nicht als regionalbedeutsame Straßenverbindung im<br />

Regionalplan enthalten und auf Grund der Zentrale-Orte-Struktur als<br />

solche auch nicht begründbar. Deshalb kann die gewünschte<br />

Maßnahme nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>. Der<br />

angesprochene Neubau der Ortsrandstraße ist nicht im Plansatz,<br />

sondern in der Begründung des Regionalplanes enthalten. Er steht<br />

<strong>zu</strong>dem unter dem Vorbehalt des Bedarfsnachweises.<br />

3190 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Zu PS 3.1.2.3 wird gebeten, die Bezeichnung der dort als „L 597,<br />

Neckarbrücke bei La<strong>den</strong>burg“ aufgeführten Maßnahme (in<br />

Anpassung an <strong>den</strong> Entwurf <strong>zu</strong>m Maßnahmenplan Landesstraßen<br />

BW) <strong>zu</strong> ändern in „L 597, Ausbau zwischen Friedrichsfeld und<br />

La<strong>den</strong>burg mit Neckarbrücke“.<br />

folgen<br />

Änderung als „L 597, Ausbau zwischen Friedrichsfeld und<br />

La<strong>den</strong>burg mit Neckarbrücke“ in Plansatz 3.1.2.3.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1704 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3191 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

3276<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

N 3.1.2.3, N 3.1.2.4, s.115-117 und Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte:<br />

Zur Erfüllung ihrer Funktionen im Netz der „überregionalen<br />

Straßenverbindungen" sind funktionsgerecht aus- bzw.<br />

neu<strong>zu</strong>bauen:<br />

Vorschlag <strong>zu</strong>r Umformulierung: Zur Erfüllung ihrer Funktionen im<br />

Netz der „überregionalen Straßenverbindungen" sollen<br />

funktionsgerecht aus- bzw. neugebaut wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung:<br />

In der Begründung wird erwähnt, worauf die gelisteten Vorhaben<br />

beruhen (u.a. Bundesverkehrswegeplan 2003, nachrichtliche<br />

Übernahmen aus <strong>den</strong> Fachplanungen der Länder Rheinland-Pfalz<br />

und Hessen sowie verbindliche Straßenplanungen der Kreise und<br />

Kommunen). Da sämtliche Maßnahmen „nachrichtliche<br />

Übernahmen" sind, entfalten sie keinerlei Bindungswirkung.<br />

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, was die Formulierung<br />

„verbindlicher" Planungen bedeutet.<br />

Es ist nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die<br />

Maßnahmen in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte übernommen wur<strong>den</strong><br />

(„Trasse in Planung" / „Trasse mit unbestimmtem Verlauf"). Gem.<br />

Begründung auf S. 127 wer<strong>den</strong> die Maßnahmen nach<br />

Planungsstand unterschie<strong>den</strong>, der jedoch nicht erläutert wird: So ist<br />

z.B. die OU Billigheim-Ingenheim als „Trasse mit unbestimmtem<br />

Verlauf", die „Bienwaldautobahn" als „Trasse in Planung"<br />

dargestellt. Es ist indessen davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass beide<br />

Vorhaben <strong>zu</strong>rzeit nicht weiter verfolgt wer<strong>den</strong> (<strong>zu</strong>mindest nicht<br />

innerhalb des Planungszeitraums des Regionalplans). Es bleibt<br />

unklar, woraus sich also die unterschiedliche Darstellung ergibt."<br />

folgen<br />

Die unterschiedlichen Planungsstände sind mit <strong>den</strong> Fachbehör<strong>den</strong><br />

abgestimmt und entsprechend in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellt. Eine konkrete Trasse ist nur dargestellt, wen eine<br />

Linienbestimmung stattgefun<strong>den</strong> hat.<br />

In <strong>den</strong> Plansätzen N 3.1.2.2, N 3.1.2.3 und N 3.1.2.4 wird jeweils im<br />

Satz 1 statt<br />

sind - "sollen funktionsgerecht aus- bzw. neugebaut wer<strong>den</strong>:<br />

3192 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die B 44 OU Groß-Rohrheim ist mittlerweile baulich umgesetzt und<br />

unter Verkehr. Die Darstellung im Regionalplan ist<br />

dementsprechend <strong>zu</strong> ändern.<br />

folgen<br />

Die Maßnahme "B 44 Ortsumgehung Groß-Rohrheim" wird im<br />

Plansatz 3.1.2.3 gestrichen und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sowie in<br />

der Textkarte 3 als Bestand dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1705 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3193 Stadtverwaltung Heidelberg 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Als überregionale Nord-Süd-Achse durch Heidelberg ist die<br />

Verbindung über die Theodor-Heuss- Brücke dargestellt.<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg:<br />

Stattdessen soll die Route über die Ernst-Walz- Brücke dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>. Dies entspricht zwar nicht der Widmung der<br />

erstgenannten Route als Bundesstraße, wird aber bereits in der<br />

Wegweisung und Gestaltung so dargestellt. Das Verfahren <strong>zu</strong>r<br />

Verlegung der B 3, ist derzeit beim Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

anhängig und steht kurz vor Abschluss. Eine mündliche Zusage<br />

liegt bereits vor. Diese Maßnahme ist auch entsprechend im<br />

Textteil Abschnitt 3.1.2.4 <strong>zu</strong> integrieren.<br />

folgen<br />

Wegen <strong>den</strong> Klinikbereich sowie <strong>den</strong> Gewerbe- und<br />

Einzelhandelsschwerpunkten sollte die Berliner Straße <strong>zu</strong>sammen<br />

mit der Ernst-Walz-Brücke statt der Theodor-Heuss-Brücke und der<br />

Rottmannstraße als regionale Verbindung ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

3194 Gemeinde Schönbrunn 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Unter Hinweis auf die Einstufung der L 590 als überregionale<br />

Straßenverbindung wird auf die geringe Fahrbahnbreite dieser<br />

Straße, insbesondere im Bereich der Serpentinen zwischen<br />

Eberbach- Neckarwimmersbach und Schönbrunn-Schwanheim<br />

hingewiesen. Eine Aussage über geplante Ausbauabsichten wird<br />

im Regionalplan leider vermisst.<br />

Um ganz konkret auf die Problematik ein<strong>zu</strong>gehen, wird auf eine<br />

aktuelle Einschät<strong>zu</strong>ng des Busverkehr Rhein-Neckar als<br />

Dienstleister im ÖPNV Be<strong>zu</strong>g genommen. Die L 590 sollte im<br />

genannten Abschnitt auf Antrag der Forstverwaltung für zwei<br />

Wochen als Umleitungsstrecke dienen. Der BRN hat diese Strecke<br />

auf Grund der Ausbaubreite und der Kurvenradien als ungeeignete<br />

Umleitungsvariante abgelehnt. Über bauliche Verbesserungen an<br />

der L 590 sollte im Zusammenhang mit der Regionalplanung und<br />

der Katalogisierung als überregionale Straßenverbindung<br />

nachgedacht wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die L 590 ist als überregionale Straßenverbindung im Regionalplan<br />

eingestuft. Im Plansatz sind nur Maßnahmen aufgenommen, die in<br />

<strong>den</strong> Bedarfsplänen des Bundes, der Länder oder der Kreise<br />

enthalten sind und raumbedeutsam hinsichtlich ihres Bauumfanges<br />

(z.B. Ortsumgehungen, Neutrassierungen, mehrspuriger Ausbau)<br />

sind.<br />

3195 Gemeinde Schönbrunn 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die Planungsaussage <strong>zu</strong>m Ausbau der B 292 als drei- bzw.<br />

vierspuriger Autobahn<strong>zu</strong>bringer wird seitens der Gemeinde<br />

Schönbrunn ausdrücklich begrüßt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1706 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3196 Gemeindeverwaltung Mühlhausen 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Der Entwurf weist für die Landesstraße 546 und Kreisstraße 4167<br />

(zwischen Mühlhausen und dem Ortsteil Rettigheim) eine<br />

überregionale Straßenverbindung aus. Hier sollte eine Abstufung<br />

<strong>zu</strong>r regionalen Straßenverbindung angestrebt wer<strong>den</strong>. Mit<br />

Fertigstellung der Umgehungsstraße B 39 soll der Straßenverkehr<br />

von Östringen verstärkt der Umgehungsstraße <strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong>,<br />

mit gleichzeitiger Entlastung des Durchgangsverkehrs in<br />

Rettigheim. Eine entsprechende Prognose zeigt das für die<br />

Straßenplanung der Umgehungsstraße erstellte<br />

Verkehrsgutachten. Mittelfristig ist ein entsprechender Ausbau des<br />

Teilstückes der Kreisstraße von Östringen <strong>zu</strong>r Umgehungsstraße<br />

durch das Regierungspräsidium Karlsruhe vorgesehen.<br />

folgen<br />

Der Vorschlag wird unterstützt und die genannte Straße <strong>zu</strong> einer<br />

regionalen Straßenverbindung herabgestuft. Die überregionale<br />

Verbindung zwischen <strong>den</strong> Mittelzentren Wiesloch/Walldorf und<br />

Bruchsal läuft somit über die Bundesstraße B 3. Mit dieser<br />

Umstufung wird es aber notwendig die B 292 im Abschnitt<br />

Angelbachtal bis <strong>zu</strong>r Regionsgrenze in Kategorie II hoch<strong>zu</strong>stufen, da<br />

sie die Verbindungsfunktion zwischen <strong>den</strong> Mittelzentren Sinsheim<br />

und Bruchsal dann hat.<br />

3197 Gemeindeverwaltung Reichartshausen 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Weiterer Ausbau der L 532 von Aglasterhausen in Richtung<br />

Heidelberg:<br />

Da das Verkehrsprojekt „Regionale Ost-West-Transversale<br />

Heidelberg Süd - Aglasterhausen aufgegeben wurde, ist dringend<br />

eine Verbesserung der Straßenanbindung in Richtung Heidelberg<br />

erforderlich. Auch hier sollte zeitnah in mehreren Abschnitten z.B.<br />

ein dreispuriger Ausbau vollzogen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Für die L 532 sind mehrere Maßnahmen, wie auch ein dreispuriger<br />

Ausbau, bereits im Regionalplan enthalten. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

3198 Gemeindeverwaltung Reichartshausen 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Nicht nur für die Gemeinde Reichartshausen und <strong>den</strong> „Kleinen<br />

O<strong>den</strong>wald" ist die Verbesserung folgender Straßenverbindungen<br />

von zentraler Bedeutung:<br />

[…]<br />

Weiterer Ausbau der B 292 als drei- bzw. vierspuriger<br />

Autobahn<strong>zu</strong>bringer zwischen Mosbach und der A6 bei Sinsheim:<br />

Derzeit laufen die Arbeiten <strong>zu</strong>m Ausbau eines weiteren Abschnittes<br />

der B 292 zwischen Helmstadt (L 530) und Reichartshausen (K<br />

4188). Auch die weiteren Abschnitte bis <strong>zu</strong>r Bundesautobahn<br />

müssen <strong>zu</strong> einer nachhaltigen Verbesserung der<br />

Verkehrsanbindung des Neckar- O<strong>den</strong>wald-Kreises zeitnah in<br />

Angriff genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die genannte Maßnahme ist im Regionalplan bereits enthalten. Auf<br />

<strong>den</strong> Zeitplan hat der Verband keinen Einfluss.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1707 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3199 Gemeindeverwaltung Zuzenhausen 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Nach wie vor ist der Gemeinde an einer Entlastung im Be<strong>zu</strong>g auf<br />

die Bundesstraße B 45 gelegen. Abhilfe könnte hier eine<br />

Tieferlegung der Straße auf einer Länge von ca. 1 km im<br />

Innerortsbereich bringen. Die Gemeinde Zuzenhausen bittet um<br />

Aufnahme einer entsprechen<strong>den</strong> Handlungsoption in <strong>den</strong><br />

Regionalplan.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Maßnahme ist in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.3 enthalten.<br />

Im Plansatz und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind nur die<br />

Maßnahmen des Bedarfsplanes des Landes BW dargestellt. Die<br />

Tieferlegung ist im Rahmen der notwendigen Planungsverfahren <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen.<br />

3200 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Der Planentwurf weist für die Landesstraße 546 und Kreisstraße<br />

4167 (zwischen Mühlhausen und dem Ortsteil Rettigheim) eine<br />

überregionale Straßenverbindung aus. Hier sollte eine Abstufung<br />

<strong>zu</strong>r regionalen Straßenverbindung angestrebt wer<strong>den</strong>. Mit<br />

Fertigstellung der Umgehungsstraße B 39 soll der Straßenverkehr<br />

von Östringen verstärkt der Umgehungsstraße <strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong>,<br />

mit gleichzeitiger Entlastung des Durchgangsverkehrs in<br />

Rettigheim.<br />

folgen<br />

Der Vorschlag wird unterstützt und die genannte Straße <strong>zu</strong> einer<br />

regionalen Straßenverbindung herabgestuft. Die überregionale<br />

Verbindung zwischen <strong>den</strong> Mittelzentren Wiesloch/Walldorf und<br />

Bruchsal läuft somit über die Bundesstraße B 3. Mit dieser<br />

Umstufung wird es aber notwendig die B 292 im Abschnitt<br />

Angelbachtal bis <strong>zu</strong>r Regionsgrenze in Kategorie II hoch<strong>zu</strong>stufen, da<br />

sie die Verbindungsfunktion zwischen <strong>den</strong> Mittelzentren Sinsheim<br />

und Bruchsal dann hat.<br />

3201 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die Aufnahme des geplanten Ausbaus der B 292 zwischen der<br />

Gemeinde Helmstadt-Bargen und der Stadt Waibstadt in <strong>den</strong><br />

„Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar" wird ausdrücklich<br />

begrüßt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3202 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Es wird angeregt, die L 723 von der Wieslocher Straße bis <strong>zu</strong>r A 6<br />

AS Rauenberg nicht nur in der Begründung <strong>zu</strong> 3.1.2.2 bis 3.1.2.4 <strong>zu</strong><br />

erwähnen, sondern bei Plansatz 3.1.2.3 als Ausbaumaßnahme an<br />

einer überregionalen Straßenverbindung auf<strong>zu</strong>nehmen und<br />

dementsprechend in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dar<strong>zu</strong>stellen. Diese<br />

bedeutsame Straßenbaumaßnahme ist in der Liste der<br />

Großprojekte des Entwurfs <strong>zu</strong>m Maßnahmenplan Landesstraßen<br />

des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur enthalten.<br />

nicht folgen<br />

Im Generalverkehrsplan BW von 1995 ist die Maßnahme nicht<br />

enthalten. Einstufung im derzeit in der Fortschreibung befindlichen<br />

GVP ist noch unklar. Die Maßnahme wurde von der<br />

Verbandsverwaltung schriftlich <strong>zu</strong>r Aufnahme in <strong>den</strong> neuen GVP bei<br />

der Landesregierung angemeldet. Deshalb steht die Maßnahme in<br />

der Begründung und nicht im Plansatz.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1708 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3203 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellte Freihaltetrasse <strong>zu</strong>r Ortsumgehung Wiesenbach (L532)<br />

Waldflächen mit besonderen Schutzkategorien (FFH-Gebiet sowie<br />

Schonwald nach LWaldG) tangiert. Aus forstfachlicher Sicht<br />

wer<strong>den</strong> daher gegenüber dieser Freihaltefläche Be<strong>den</strong>ken geltend<br />

gemacht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ortsumgehung ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte mit der Signatur<br />

"Trasse mit unbestimmten Verlauf" dargestellt. Insofern erfolgt die<br />

genaue Festlegung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />

und somit auch die Berücksichtigung wertvoller Waldflächen.<br />

3204 Stadtverwaltung Eberbach 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Im Plansatz <strong>zu</strong> Punkt 3.1.2.3 ist die zweite Neckarbrücke im<br />

Bereich der „regionalbedeutsamen Straßen" der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar unter weiter angedachte Straßenprojekte aufgeführt,<br />

welche nicht im Planansatz aufgeführt sind.<br />

Durch Aufnahme der zweiten Neckarbrücke in <strong>den</strong> Regionalplan<br />

ergäbe sich bereits eine Besserung, da die Neckarbrücke bisher im<br />

Regionalplan nicht aufgeführt wurde. Jedoch entspricht die<br />

Aufnahme im Bereich angedachter Straßenprojekte nicht dem<br />

aktuellen Planungsstand, da die zweite Neckarbrücke sowohl im<br />

zeichnerischen wie auch im textlichen Teil des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der VVG Eberbach-Schönbrunn enthalten<br />

ist.<br />

Für Eberbach würde die Schaffung der zweiten Neckarbrücke <strong>zu</strong><br />

einer Entzerrung des innerstädtischen Verkehrs mit der stark<br />

befahrenen „Beckstraße" beitragen. Die überregionale Bedeutung<br />

dieser Straßenverbindung ergibt sich aus der<br />

Verbindungsbedeutung des überregionalbedeutsamen<br />

Straßennetzes. So stellt die zweite Neckarbrücke in der<br />

Verlängerung der B 45 eine überregionale Anbindung an die B 292<br />

dar. Gleichzeitig dient sie <strong>zu</strong>r besseren Erschließung des<br />

strukturschwachen Raums („Kleiner O<strong>den</strong>wald") südlich des<br />

Neckars. Die Verlängerung soll auch eine Verbindung des<br />

Neckartals bis <strong>zu</strong>m Maintal <strong>zu</strong>r Erschließung des hessischen<br />

O<strong>den</strong>walds herstellen.<br />

Es wird beantragt, die B45, zweite Neckarbrücke unter dem Punkt<br />

3.1.2.3 (Seite 115, 116) neu<strong>zu</strong>bauen<strong>den</strong> „überregionale<br />

Straßenverbindungen" auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die Aufnahme der Projekte in <strong>den</strong> Plansatz und in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte hat v.a. <strong>den</strong> Sinn, sie hinsichtlich ihrer<br />

<strong>zu</strong>künftigen Realisierungschance vor entgegenstehen<strong>den</strong><br />

Nut<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong> schützen. Die Regional- und Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

muss solche Projekte aus dem BVWP aufnehmen. Bei der zweiten<br />

Neckarbrücke ist der Bedarf und die Notwendigkeit seitens des<br />

Baulastträgers noch nicht bestätigt. Vor diesem Hintergrund hält<br />

die Verwaltung eine Aufnahme solcher Projekte in Regionalplan nur<br />

als planerischen Hinweis in die Begründung für sinnvoll.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1709 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3205 Stadtverwaltung Eberbach 3.1.2.3<br />

entspr.<br />

3292<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Im Plansatz nachfolgend <strong>zu</strong> 3.1.1, in der Karte 3: „Funktionales<br />

Straßennetz" und der „Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte" ist die L 590 zwischen<br />

Eberbach und Aglasterhausen als „Überregionale<br />

Straßenverbindung" dargestellt. Die L 595 wird zwischen Eberbach<br />

und Lobbach nur als „Regionale Straßenverbindung" dargestellt.<br />

Durch <strong>den</strong> Regionalplan wird die L 595 zwischen Eberbach und<br />

Lobbach gegenüber der L 590 zwischen Eberbach und<br />

Aglasterhausen abgewertet.<br />

Die L 595 führt über Pleutersbach, Allemühl, Schönbrunn und Haag<br />

nach Lobbach, wodurch sie mit Anschluss an die L 532 neben der<br />

B37 eine zweite Verbindung <strong>zu</strong>m Verdichtungsraum Rhein-Neckar<br />

herstellt.<br />

Durch die Aufnahme der L 595 als überregionale<br />

Straßenverbindung führt dies <strong>zu</strong> einer Aufwertung der<br />

Entwicklungsachse Eberbach, Schönbrunn und Lobbach und somit<br />

<strong>zu</strong> einer Stärkung des strukturschwachen Raums. Es wird<br />

angeregt, die L 595 zwischen Eberbach und Lobbach als<br />

Überregionale Straßenverbindung (Kategorie II) in der Karte 3:<br />

„Funktionales Straßennetz" und der „Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte" des<br />

Regionalplans auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die parallel verlaufende L 590 übernimmt die Verbindungsfunktion<br />

zwischen <strong>den</strong> benachbarten Mittelzentren Eberbach und Sinsheim<br />

und ist deshalb nach <strong>den</strong> in Plansatz 3.1.2.1 genannten Kriterien als<br />

überregionale Straßenverbindung eingestuft. Die L 595 hat diese<br />

Verbindungsfunktion nicht.<br />

3206 Stadtverwaltung Neckargemünd 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die Ortsumgehung Neckarsteinach kann nur als Nordvariante auf<br />

hessischem Gebiet erfolgen. Eine südliche Trasse mit zwei<br />

Brücken und einem Tunnel unter dem Dilsberg kann vor allem<br />

aufgrund der fatalen Folgen für das Landschaftsbild nicht akzeptiert<br />

wer<strong>den</strong>. Auch sind aus ba<strong>den</strong>-württembergischer Sicht die<br />

aktuellen und künftigen Verkehrsströme auf der B37 / B45 in West-<br />

Ost-Richtung in einer Bedarfsplanung <strong>zu</strong> prüfen. Hin<strong>zu</strong> kommt,<br />

dass eine Südumgehung deutlich weniger effizient ist, da das<br />

komplette Steinachtal weiterhin durch Neckarsteinach fahren<br />

müsste.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Maßnahme ist im Regionalplan als nachrichtliche Darstellung<br />

aus dem Bundesverkehrswegeplan mit Trasse unbestimmt<br />

enthalten. D.h. es ist völlig offen, ob eine Nord- und Südvariante <strong>zu</strong><br />

einem späteren Zeitpunkt realisiert wird. Die Trassenfestlegung<br />

bleibt dem notwendigen Planfeststellungsverfahren vorbehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1710 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3207 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Nach wie vor wäre der Gemeinde an einer Entlastung in Be<strong>zu</strong>g auf<br />

die B 45 gelegen. Da eine Ortsumgehung nicht realisierbar ist,<br />

könnte hier eine Tieferlegung der Straße auf einer Länge von ca. 1<br />

km Entlastung bringen. Auch wenn die Realisierung einer solchen<br />

Maßnahme sicher sehr schwierig und nicht in nächster Zukunft <strong>zu</strong><br />

realisieren sein wird, spricht sich das Gremium <strong>den</strong>noch dafür aus,<br />

dies im Rahmen der Anhörung entsprechend an<strong>zu</strong>regen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Neubau einer B 45 Ortsumgehung Zuzenhausen ist in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.4 enthalten. D.h. der Verband wird<br />

sich für eine Überprüfung der Maßnahme im Rahmen der<br />

Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes einsetzen. Welche<br />

technische Lösungen oder Varianten dann <strong>zu</strong> Diskussion stehen ist<br />

noch offen.<br />

3208 Gemeinde Neunkirchen 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Weiterer Ausbau der L 532 von Aglasterhausen in Richtung<br />

Heidelberg:<br />

Da das Verkehrsprojekt „Regionale Ost-West-Transversale<br />

Heidelberg Süd - Aglasterhausen aufgegeben wurde, ist dringend<br />

eine Verbesserung der Straßenanbindung in Richtung Heidelberg<br />

erforderlich. Auch hier sollte zeitnah in mehreren Abschnitten z.B.<br />

ein dreispuriger Ausbau vollzogen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Für die L 532 sind mehrere Maßnahmen, wie auch ein dreispuriger<br />

Ausbau, bereits im Regionalplan enthalten. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

3209 Gemeinde Neunkirchen 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Weiterer Ausbau der B 292 als drei- bzw. vierspuriger<br />

Autobahn<strong>zu</strong>bringer zwischen Mosbach und der A6 bei Sinsheim:<br />

Derzeit laufen die Arbeiten <strong>zu</strong>m Ausbau eines weiteren Abschnittes<br />

der B 292 zwischen Helmstadt (L 530) und Reichartshausen (K<br />

4188). Auch die weiteren Abschnitte bis <strong>zu</strong>r Bundesautobahn<br />

müssen <strong>zu</strong> einer nachhaltigen Verbesserung der<br />

Verkehrsanbindung des Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreises zeitnah in Angriff<br />

genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die genannte Maßnahme ist im Regionalplan bereits enthalten. Auf<br />

<strong>den</strong> Zeitplan hat der Verband keinen Einfluss.<br />

3210 Gemeindeverwaltung Aglasterhausen 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Weiterer Ausbau der B 292 als drei- bzw. vierspuriger<br />

Autobahn<strong>zu</strong>bringer zwischen Mosbach und der A6 bei Sinsheim:<br />

Derzeit laufen die Arbeiten <strong>zu</strong>m Ausbau eines weiteren Abschnittes<br />

der B 292 zwischen Helmstadt (L 530) und Reichartshausen (K<br />

4188). Auch die weiteren Abschnitte bis <strong>zu</strong>r Bundesautobahn<br />

müssen <strong>zu</strong> einer nachhaltigen Verbesserung der<br />

Verkehrsanbindung des Neckar- O<strong>den</strong>wald-Kreises zeitnah in<br />

Angriff genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die genannte Maßnahme ist im Regionalplan bereits enthalten. Auf<br />

<strong>den</strong> Zeitplan hat der Verband keinen Einfluss.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1711 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3211 Gemeindeverwaltung Aglasterhausen 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Weiterer Ausbau der L 532 von Aglasterhausen in Richtung<br />

Heidelberg:<br />

Da das Verkehrsprojekt „Regionale Ost-West-Transversale<br />

Heidelberg Süd - Aglasterhausen (- Mosbach)" - aus<br />

nachvollziehbaren Grün<strong>den</strong> - aufgegeben wurde, ist dringend eine<br />

Verbesserung der Straßenanbindung in Richtung Heidelberg<br />

erforderlich. Auch hier sollte zeitnah in mehreren Abschnitten z.B.<br />

ein dreispuriger Ausbau vollzogen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Für die L 532 sind mehrere Maßnahmen, wie auch ein dreispuriger<br />

Ausbau, bereits im Regionalplan enthalten. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

3212 Gemeindeverwaltungsverband Kleiner<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

c/o Gemeindeverwaltung<br />

Aglasterhausen<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Für <strong>den</strong> Gemeindeverwaltungsverband „Kleiner O<strong>den</strong>wald" und<br />

<strong>den</strong> gesamten Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis ist die Verbesserung<br />

folgender Straßenverbindungen von zentraler Bedeutung:<br />

Derzeit laufen die Arbeiten <strong>zu</strong>m Ausbau eines weiteren Abschnittes<br />

der B 292 zwischen Helmstadt (L 530) und Reichartshausen (K<br />

4188). Auch die weiteren Abschnitte bis <strong>zu</strong>r Bundesautobahn<br />

müssen <strong>zu</strong> einer nachhaltigen Verbesserung der<br />

Verkehrsanbindung des Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreises zeitnah in Angriff<br />

genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die genannte Maßnahme ist im Regionalplan bereits enthalten. Auf<br />

<strong>den</strong> Zeitplan hat der Verband keinen Einfluss.<br />

3213 Gemeindeverwaltungsverband Kleiner<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

c/o Gemeindeverwaltung<br />

Aglasterhausen<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Weiterer Ausbau der L 532 von Aglasterhausen in Richtung<br />

Heidelberg:<br />

Da das Verkehrsprojekt „Regionale Ost-West-Transversale<br />

Heidelberg Süd - Aglasterhausen (-Mosbach)" - aus<br />

nachvollziehbaren Grün<strong>den</strong> - aufgegeben wurde, ist dringend eine<br />

Verbesserung der Straßenanbindung in Richtung Heidelberg<br />

erforderlich. Auch hier sollte zeitnah in mehreren Abschnitten z.B.<br />

ein dreispuriger Ausbau vollzogen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Für die L 532 sind mehrere Maßnahmen, wie auch ein dreispuriger<br />

Ausbau, bereits im Regionalplan enthalten. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

3214 Stadt Buchen 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Im Kapitel „Funktionales Straßennetz" wird unter 3.1.2.3 der<br />

abschnittsweise 3-streifige Ausbau der B 27 Mosbach - Buchen<br />

aufgeführt. Hier sollte die Verbindung Richtung Main-Tauber / A 81<br />

mit aufgenommen und auch die Verbindung <strong>zu</strong>r B 47 nicht<br />

vernachlässigt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Im Regionalplan sind mehrere Abschnitte für einen Ausbau der B<br />

27 enthalten. Außerhalb der Region in Richtung A 81 und<br />

Tauberbischofsheim können im Regionalplan keine Maßnahmen<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1712 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3215 Stadt Osterburken 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist die vom Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis<br />

geplante Verbindung K 3972 neu (Transversale Eberstadt -<br />

Adelsheim) als überregionale Straßenverbindung (N) eingezeichnet.<br />

Diese Maßnahme befindet sich derzeit noch im<br />

Planfeststellungsverfahren. Die Stadt Osterburken hat sich im<br />

diesem Verfahren gegen <strong>den</strong> Trassenverlauf im Bereich der<br />

Gemarkung Hemsbach ausgesprochen. Der im Plan eingezeichnete<br />

Trassenverlauf stellt lediglich die Wunschplanung des Landkreises<br />

dar.<br />

Ob und wann die Straße tatsächlich gebaut wird, lässt sich im<br />

Moment noch nicht abschätzen. Die Anbindung von Osterburken<br />

an das Mittelzentrum Buchen erfolgt im Moment und <strong>zu</strong>mindest<br />

auch die nächsten Jahre über die Landesstraße nach Bofsheim und<br />

weiter über Eberstadt nach Buchen. Daher sollte diese noch<br />

genutzte Regionale Straßenverbindung im Planwerk eingezeichnet<br />

sein.<br />

[Nachtrag 10.01.2013]<br />

Die <strong>zu</strong> Kapitel 3 Regionale Infrastruktur unter Ziffer 3.1.2<br />

Funktionales Straßennetz gemachten Ausführungen bitten wir<br />

unter dem Hintergrund <strong>zu</strong> verstehen, dass die Landesstraße 582<br />

zwischen Osterburken und Bofsheim ein sehr hohes<br />

Verkehrsaufkommen hat und für die Einwohner von Bofsheim als<br />

auch für die Einwohner von Osterburken am Ortsausgang in<br />

Richtung Bofsheim eine erhebliche, unvertretbare Belastung und<br />

Gefährdung mit sich bringt. Die Landesstraße 582 genügt in ihrer<br />

derzeitigen Dimensionierung und Ausbau<strong>zu</strong>stand keineswegs dem<br />

Verkehrsaufkommen von täglich über 5.000 Fahrzeugen. Eine<br />

schnellstmögliche, spürbare Entlastung mit einer<br />

ortsdurchfahrtsfreien Verkehrsführung ist daher unabdingbar.<br />

nicht folgen<br />

Das funktionale Straßennetz zeigt die künftige Gliederung mit <strong>den</strong><br />

geplanten Maßnahmen. D.h. dass die Neubaumaßnahme die<br />

künftige Verbindungsfunktion zwischen <strong>den</strong> zentralen Orten<br />

übernimmt und "alte" Verbindung ihre Einstufung verliert.<br />

3216 Stadtverwaltung Adelsheim 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Unter 3.1.2.3 ist folgende Anmerkung ein<strong>zu</strong>fügen: B 292<br />

Ortsumgehung Adelsheim befindet sich derzeit im Bau, geplante<br />

Fertigstellung Mitte 2016. Entsprechender Antrag <strong>zu</strong>r Aufnahme<br />

wird gestellt. Außerdem ist die L 1095 ab Adelsheim (Abzweig von<br />

B 292 -neu-) in Richtung Möckmühl als überregionale<br />

Straßenverbindung dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

Da die Ortsumgehung Adelsheim bereits im Bau ist, wurde sie in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits als bestehende großräumige<br />

Verbindung dargestellt und aus der Maßnahmenliste<br />

herausgenommen. Die L 1095 kann nicht hochgestuft wer<strong>den</strong>, da<br />

sie nur die Verbindungsfunktion zwischen <strong>den</strong> Unterzentren<br />

Adelsheim und Möckmühl wahrnimmt und somit nur die Kriterien<br />

für eine regionale Straßenverbindung erfüllt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1713 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3217 Gemeinde Birkenau 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die Gemeinde Birkenau als Tor <strong>zu</strong>r Metropolregion, <strong>zu</strong>m<br />

Weschnitztal und dem O<strong>den</strong>wald bedarf einer erheblichen und<br />

nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssituation sowohl<br />

innerörtlich als auch überörtlich.<br />

Die Forderung der Gemeinde Birkenau nach einer zweiten<br />

Tunnelröhre für <strong>den</strong> Saukopftunnel aufgrund des heute schon<br />

be<strong>den</strong>klichen Verkehrsstaus im und vor dem Tunnel, insbesondere<br />

<strong>zu</strong> <strong>den</strong> Hauptverkehrszeiten ist vorsorglich in die Regionalplanung<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die Maßnahme ist nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten<br />

und wird bei der derzeitigen Fortschreibung auch nicht angemeldet<br />

wer<strong>den</strong>. Der Fluchtstollen des Saukopftunnels wird erzeit<br />

ausgebaut. Die B 38 auf badischer Seite soll im Zulauf 3-spurig<br />

ausgebaut wer<strong>den</strong>. Derzeit ist keine Notwendigkeit für <strong>den</strong> Bau<br />

einer zweiten Röhre erkennbar. Die Maßnahme wird nicht in <strong>den</strong><br />

Regionalplan aufgenommen.<br />

3218 Gemeinde Einhausen 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Entwurf als Planung<br />

dargestellte Ortsumgehung Groß-Rohrheim der B44 bereits<br />

fertiggestellt ist.<br />

folgen<br />

Die Maßnahme "B 44 Ortsumgehung Groß-Rohrheim" wird im<br />

Plansatz 3.1.2.3 gestrichen und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sowie in<br />

der Textkarte 3 als Bestand dargestellt.<br />

3219 Gemeinde Groß-Rohrheim 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Im Entwurf <strong>zu</strong>m einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar ist die<br />

B44-Ortsumgehung Groß-Rohrheim <strong>zu</strong>r Erfüllung ihrer Funktion im<br />

Netz der überregionalen Straßenverbindungen <strong>zu</strong>m Aus- bzw.<br />

Neubau vorgesehen. Die Umgehungsstraße wurde bereits für <strong>den</strong><br />

Verkehr freigegeben und kann somit in der Planung als Bestand<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die Maßnahme "B 44 Ortsumgehung Groß-Rohrheim" wird im<br />

Plansatz 3.1.2.3 gestrichen und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sowie in<br />

der Textkarte 3 als Bestand dargestellt.<br />

3220 Gemeinde Mörlenbach 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Das Planfeststellungsverfahren <strong>zu</strong>r Ortsumgehung B 38 a soll zügig<br />

<strong>zu</strong>m Abschluss gebracht wer<strong>den</strong>. Es soll eine zügige Realisierung<br />

angestrebt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Maßnahme ist im Regionalplan enthalten. Die Anmerkung wird<br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3221 Gemeinde Mörlenbach 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Was die Ortsumgehungen von Rimbach und Fürth angeht, so wird<br />

gefordert, ohne Festlegung einer Trasse diese ebenfalls als Ziel der<br />

Raumordnung mit auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme bezieht sich auf <strong>den</strong> Regionalplan Südhessen<br />

und wurde als Anlage beigelegt. Die genannten Straßenprojekte<br />

und -trassen sind im Regionalplan Rhein-Neckar als nachrichtliche<br />

Übernahmen des Bundesverkehrswegeplanes dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1714 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3222 Gemeinde Rimbach 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Wie bereits in <strong>den</strong> Vorgesprächen erwähnt ist hervor<strong>zu</strong>heben, dass<br />

die Umfahrung B 38A über Mörlenbach hinaus um die Ortschaften<br />

Rimbach, Lörzenbach und Fürth in dem Abschnitt 3.1/2.3 als<br />

Planziel mit erwähnt ist. Ebenso ist <strong>den</strong> Planunterlagen <strong>zu</strong>r<br />

Verkehrsentwicklung im Straßennetz die Umfahrung als geplante<br />

Strecke nachgewiesen, das entspricht <strong>den</strong> Forderungen, bzw. der<br />

Zielset<strong>zu</strong>ng der Gemeinde Rimbach.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3223 Gemeinde Wald-Michelbach 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Seitens der Gemeinde wird begrüßt, dass unter 3.1.2.3 der Ausbau<br />

der B 38 - OU Mörlenbach, als Aus- bzw. Neubauvorhaben als<br />

überregionale Straßenverbindung - Planung - dargestellt ist.<br />

Für die Gemeinde Wald-Michelbach - dies gilt in gleicher Weise für<br />

die Region Überwald - ist für die <strong>zu</strong>künftige Entwicklung als<br />

Wohnstandort, aber auch als Standort für vorhan<strong>den</strong>e aber auch<br />

mögliche Industrie- bzw. Gewerbebetriebe sowie als touristisch gut<br />

erreichbare Region der Ausbau dieser Ortsumgehung von zentraler<br />

Bedeutung. Wir fordern daher eindringlich, dass nach Schaffung<br />

der erforderlichen planungsrechtlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen der<br />

Ausbau der B 38 - OU Mörlenbach (O 2) sehr zeitnah erfolgt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Auf die zeitnahe Realisierung hat der Verband keinen Einfluss. Die<br />

Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3224 Landratsamt Kreis Bergstraße 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Im Textteil unter Ziffer 3.1.2.3 ist die Maßnahme „B44,<br />

Ortsumgehung Groß- Rohrheim" <strong>zu</strong> streichen, da diese bereits<br />

gebaut wurde. Im Kartenteil ist die Maßnahme entsprechend als<br />

„Bestand" dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Die Maßnahme "B 44 Ortsumgehung Groß-Rohrheim" wird im<br />

Plansatz 3.1.2.3 gestrichen und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sowie in<br />

der Textkarte 3 als Bestand dargestellt.<br />

3225 Landratsamt Kreis Bergstraße 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Der Naturschutzbeirat hält die im Regionalplan Rhein-Neckar<br />

dargestellte Trassenführung für die Ortsumgehungen von<br />

Mörlenbach, Rimbach und Fürth für nicht vereinbar mit dem<br />

europäischen, deutschen und hessischen Natur- und<br />

Artenschutzrecht. Das gilt sowohl für die derzeit im<br />

Planfeststellungsverfahren befindliche Variante 02 für Mörlenbach<br />

als auch für die in einer Machbarkeitsstudie vom Frühjahr 2010<br />

dargestellte Linienführung für eine Weiterführung der B 38 a um<br />

Rimbach und Fürth.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die artenschutzfachrechtliche und Natura 2000-bezogene Prüfung<br />

ist Bestandteil der Umweltprüfung im Planfeststellungsverfahren.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1715 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3226 Magistrat der Kreisstadt Heppenheim 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Folgende Hinweise bitte die Stadt Heppenheim <strong>zu</strong> beachten:<br />

Zum Thema B 460 Ortsumgehung in Heppenheim gibt es einen<br />

Stadtverordnetenversammlungsbeschluss mit dem Hessischen<br />

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in<br />

Kontakt <strong>zu</strong> treten und die Möglichkeiten <strong>zu</strong> erörtern und dann die<br />

erforderlichen Schritte in die Wege <strong>zu</strong> leiten, die <strong>zu</strong>r<br />

Entscheidungsfindung erforderlich sind. Hier stehen noch konkrete<br />

Gespräche mit dem Ministerium in Wiesba<strong>den</strong> aus.<br />

Kenntnisnahme<br />

Eine B 460 Ortsumgehung in Heppenheim ist im Regionalplan nicht<br />

enthalten. Der Beschluss wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3227 Stadtverwaltung Lampertheim 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass es in Lampertheim eine<br />

politische Diskussion über eine Umgehung der B 44 im<br />

innerörtlichen Bereich gibt. Diese Idee soll im<br />

Bundesverkehrswegeplan 2015 ihren Niederschlag fin<strong>den</strong>. Die<br />

Stadt Lampertheim fordert, im Erläuterungstext <strong>zu</strong>m Einheitlichen<br />

Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen, dass eine Umgehung der derzeit in der<br />

Ortslage befindlichen B 44 vorgesehen wer<strong>den</strong> soll.<br />

folgen<br />

Aufnahme einer "B 44, Neubau Ortsumgehung Lampertheim" in die<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.3.<br />

3228 Stadtverwaltung Ludwigshafen 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die Stadt Ludwigshafen fordert eine Anpassung der Darstellungen,<br />

die als nicht konsistent bzw. korrekt angesehen wer<strong>den</strong>. Die A 650<br />

und die Hochstraßen / Rheinbrücken und ggf. die B 44 sollen gem.<br />

Punkt 2.10 als überregionale Straßenverbindung dargestellt wer<strong>den</strong><br />

(Karte Nr. 12)<br />

folgen<br />

Die genannten Verbindungen sind im<br />

Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz nicht als<br />

überregionale Verbindung ausgewiesen und dürften deshalb als<br />

solche nicht in <strong>den</strong> Regionalplan übernommen wer<strong>den</strong>. Der<br />

Verband stuft aber insbesondere im Vergleich <strong>zu</strong> Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg und <strong>den</strong> Ausweisungen in Mannheim die A 650, B<br />

37, die B 44 und die bei<strong>den</strong> Rheinbrücken zwischen Mannheim und<br />

Ludwigshafen aufgrund ihrer Verbindungsfunktion zwischen zwei<br />

Oberzentren im Regionalplan mindestens als überregionale<br />

Verbindung ein.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1716 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3229 Stadtverwaltung Ludwigshafen 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Es sollte geprüft wer<strong>den</strong>, inwieweit die Hochstraße Nord als<br />

Ausbaumaßnahme einer überregionalen Straßenbaumaßnahme<br />

dargestellt wer<strong>den</strong> soll.<br />

folgen<br />

Die Hochstraße Nord ist gemäß des bisherigen Beschlusses des<br />

Planungsausschusses im Rahmen der Befassung mit der südlichen<br />

Rheinquerung von Ludwigshafen als Ausbaumaßnahme im<br />

Begründungstext enthalten. Vor dem Hintergrund des Vorschlages<br />

der Aufstufung der Verbindung <strong>zu</strong>r Überregionalen Verbindung,<br />

sollte die Maßnahme in <strong>den</strong> Plansatz 3.1.2.3 als "B 44, Ausbau der<br />

Hochstraßen in Ludwigshafen" und in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte mit<br />

der Signatur "Ausbaumaßnahme überregionale Straßenverbindung"<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>. Herausnahme des Textteils "Sanierung der<br />

Hochstraßen in der Begründung (S. 127).<br />

3230 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Hinsichtlich der zeichnerisch dargestellten Trassenführung der<br />

B271neu wird seitens der Verbandsgemeinde darauf hingewiesen,<br />

dass es sich hier lediglich um eine raumordnerische Variante<br />

handelt, die derzeit noch nicht durch Planfeststellungsverfahren<br />

rechtsverbindlich gesichert ist.<br />

nicht folgen<br />

Die Trasse wurde mit dem Fachbehör<strong>den</strong> abgestimmt und ist<br />

bereits mit einem genauen Verlauf festgelegt.<br />

3231 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Der Regionalplan Rhein-Neckar sieht eine Entwicklungsachse<br />

„Freinsheim-Lambsheim- Frankenthal" vor, da dort die Mittel- und<br />

Oberzentren und in deren Verbindung auch das Grundzentrum<br />

Freinsheim angeordnet wur<strong>den</strong>, (vgl. 1.3 RRN<br />

„Entwicklungsachsen"). Dieser Intention folgend vertritt die<br />

Gemeinde die Auffassung aufgrund der integrierten Verkehrs- und<br />

Siedlungsplanung dergestalt Rechnung <strong>zu</strong> tragen, dass die geplante<br />

Trasse der neuen B 271 nach <strong>den</strong> Grundzügen der vorgenannten<br />

Entwicklungsachse ausgerichtet wird (vgl. 2.4 RRN<br />

„Verkehrswesen"). Dies bedeutet eine Verlegung der Trasse in<br />

Richtung des Mittelzentrums Frankenthal und des Grundzentrums<br />

Freinsheim um <strong>den</strong> vor genannten Zielen des Regionalplanes <strong>zu</strong><br />

folgen. Weiterhin wer<strong>den</strong> so auch der Schutz und die Sicherung<br />

von Freiraumressourcen sicher gestellt (vgl. 2.2 RRN „Schutz und<br />

Sicherung von Freiraumressourcen") und die landwirtschaftlichen<br />

Flächen wer<strong>den</strong> dadurch nachhaltig gesichert (vgl. 2.3 RRN „Landund<br />

Forstwirtschaft"). Ebenso wer<strong>den</strong> die Regionalen Grünzüge, die<br />

als großräumiges Freiraumsystem dem langfristigen Schutz und<br />

der Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dienen,<br />

dadurch nicht beeinträchtigt (vgl. 2.1 RRN „Regionale Grünzüge /<br />

Grünzäsuren").<br />

nicht folgen<br />

Die Trasse wurde mit dem Fachbehör<strong>den</strong> abgestimmt und ist<br />

bereits mit einem genauen Verlauf festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1717 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3232 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass je nach Lage der B 271 neu die<br />

überörtliche Anbindung von Freinsheim an die Bundesstraße <strong>zu</strong><br />

sichern ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Es ist richtig, dass die überörtliche Anbindung von Freinsheim an<br />

die B 271 neu <strong>zu</strong> berücksichtigen ist. Die erfolgt im Rahmen des<br />

Planfeststellungsverfahrens. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

3233 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Ebenso wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Kirchheim<br />

nochmals betont, dass die Ausführungen <strong>zu</strong>r „B 271 neu" -<br />

Westumgehung von Kirchheim - noch verdeutlicht wer<strong>den</strong> sollten.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist im Bereich Kirchheim bereits eine<br />

Westumgehung dargestellt. Die textliche Ausführung beschreibt<br />

<strong>den</strong> Ausbau des Gesamtabschnittes der B 271 ohne die Nennung<br />

von Richtungsangaben der einzelnen Ortsumgehungen.<br />

3234 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Bei <strong>den</strong> überregionalen Straßenverbindungen (3.1.2.3) ist auch die<br />

Ortsumgehung von der Ortsgemeinde Bockenheim genannt. In der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist eine Westumgehung dargestellt. Da sowohl<br />

eine West- wie auch Ostumgehung angedacht ist, sollten beide<br />

Planvarianten dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Da die Trasse noch nicht festliegt, ist im Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte die<br />

geplante Ortsumgehung als "Trasse mit unbestimmten Verlauf"<br />

dargestellt. Es bleibt somit offen, ob eine West- oder<br />

Ostumgehung realisiert wird.<br />

3235 Kreisverwaltung Germersheim 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Der Anregung der Kreisverwaltung <strong>zu</strong>m Arbeitsentwurf 2011 <strong>den</strong><br />

Ausbau B 272 auf<strong>zu</strong>nehmen wurde nicht entsprochen.<br />

folgen<br />

Der Ausbau wird von der Landesregierung Rheinland-Pfalz nicht<br />

weiterverfolgt. Der Verband hält die Maßnahme grundsätzlich für<br />

sinnvoll. Sie sollte <strong>zu</strong>mindest als "B 272, leistungsfähiger Ausbau<br />

im Abschnitt Hochstadt und A 65" in die Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

3.1.2.3 aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

3236 Kreisverwaltung Germersheim 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Bei der Achse Wissembourg - Kandel handelt es sich um eine<br />

grenzüberschreitende Straßenverbindung mit Anschluss an das<br />

Mittelzentrum Kandel und an das weiterführende Großräumige<br />

Straßennetz. Bereits bei der letzten Bundesverkehrszählung im<br />

Jahr 2005 wur<strong>den</strong> sowohl auf der Strecke B 427 und L 546 wie<br />

auch auf der parallel verlaufen<strong>den</strong> K 15 ein durchschnittlicher<br />

täglicher Verkehr von jeweils mehr als 4.500 Kfz/24h<br />

nachgewiesen. Aufgrund der hohen Verkehrsbedeutung schlagen<br />

wir die Aufnahme der Achse als Überregionale Straßenverbindung<br />

in das Funktionale Straßennetz vor.<br />

nicht folgen<br />

Das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz gibt die<br />

verbindlichen Vorgaben hinsichtlich der großräumigen und<br />

überregionalen Straßenverbindungen vor. In diesem ist die<br />

Verbindung Kandel - Wissembourg nicht als überregionale<br />

Verbindung ausgewiesen und kann deshalb als solche nicht in <strong>den</strong><br />

Regionalplan übernommen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1718 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3237 Stadtverwaltung Wörth 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Zur Verkehrsinfrastruktur ist die Darstellung <strong>zu</strong>r II. Rheinbrücke im<br />

Plan falsch. Die Darstellung entspricht nicht dem<br />

Raumordnerischen Entscheid von 2006 und dem Inhalt des<br />

laufen<strong>den</strong> Planfeststellungsverfahrens.<br />

folgen<br />

Änderung der Trassierung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gemäß<br />

Planfeststellungsunterlagen.<br />

3238 Verbandsgemeinde Kandel 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Eine Trassenführung für <strong>den</strong> ortsdurchfahrtsfreien Ausbau der B<br />

427 wird für <strong>den</strong> Teilabschnitt Win<strong>den</strong>-Kandel in der im<br />

Regionalplanentwurf dargestellten Führung abgelehnt. Die<br />

Straßentrasse darf aus Grün<strong>den</strong> des Natur- und<br />

Landschaftsschutzes und nicht <strong>zu</strong>letzt <strong>zu</strong>m Schutz der<br />

Wohnbevölkerung des Ortsteils Minderslachen vor Verkehrslärm<br />

nicht am Rande des Gewerbe- und Industriegebietes<br />

"HORSTGELÄNDE" und nördlich des Ortsteils Minderslachen<br />

geführt wer<strong>den</strong>. Vielmehr wird eine Trassenführung unmittelbar<br />

und parallel <strong>zu</strong>r Bahntrasse Win<strong>den</strong> -Kandel in direkter Führung <strong>zu</strong>r<br />

Autobahn A 65 angestrebt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ortsumgehung ist noch in einem frühen Planungsstadium und<br />

deshalb im Regionalplan mit der Signatur "Trasse mit<br />

unbestimmtem Verlauf" dargestellt. Die Festlegung des genauen<br />

Trassenverlaufs wird erst im Rahmen des<br />

Planfeststellungsverfahrens erfolgen.<br />

3239 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die Bundesstraße B 9 und B 35 sind als überregionale<br />

Straßenverbindungen nachrichtlich übernommen. Nicht dargestellt<br />

ist allerdings eine <strong>zu</strong>sätzliche Ein- und Ausfahrt auf die<br />

Bundesstraße B 9 zwischen Lingenfeld und Westheim. Hier muss<br />

überlegt wer<strong>den</strong>, ob eine solche Maßnahme nicht als „geplante<br />

Maßnahme" dargestellt wer<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

Im Bereich von Lingenfeld und Westheim ist keine<br />

regionalbedeutsame Straßenverbindung <strong>zu</strong>r B 9 im Regionalplan<br />

enthalten und auf Grund der Zentrale-Orte-Struktur begründbar.<br />

Deshalb kann eine gewünschte Anschlussstelle nicht<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

3240 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

[Anregung der OG Westheim]<br />

Die Bundesstraße B 9 ist als überregionale Straßenverbindungen<br />

nachrichtlich übernommen. Nicht dargestellt ist allerdings eine<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Ein- und Ausfahrt auf die Bundesstraße B 9 zwischen<br />

Lingenfeld und Westheim. Hier muss überlegt wer<strong>den</strong>, ob eine<br />

solche Maßnahme nicht als „geplante Maßnahme" dargestellt<br />

wer<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

Im Bereich von Lingenfeld und Westheim ist keine<br />

regionalbedeutsame Straßenverbindung <strong>zu</strong>r B 9 im Regionalplan<br />

enthalten und auf Grund der Zentrale-Orte-Struktur begründbar.<br />

Deshalb kann eine gewünschte Anschlussstelle nicht<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1719 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3241 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

(für die Ortsgemeinde Waldrohrbach)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Des Weiteren fordert die Ortsgemeinde Waldrohrbach die<br />

Aufnahme einer Umgehungsstraße, welche <strong>den</strong> Ort weiträumig<br />

umgeht, in <strong>den</strong> Regionalplan.<br />

Derzeit verläuft die Bundesstraße 48 mitten durch <strong>den</strong> Ort und teilt<br />

diesen in zwei Teile. Die B 48 wird immer vermehrt als<br />

Ausweichstrecke <strong>zu</strong>r Bundesstraße 10 genutzt, was die<br />

Lebensqualität im Ort erheblich einschränkt.<br />

folgen<br />

Die Maßnahme ist im weiteren Bedarf des aktuellen<br />

Bundesverkehrswegeplanes dargestellt und wird deshalb als<br />

nachrichtliche Darstellung in <strong>den</strong> Regionalplan übernommen.<br />

Aufnahme in Plansatz 3.1.2.3 als "B 48, Ortsumgehung<br />

Waldrohrbach" und in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte mit "Überregionale<br />

Verbindung, Trasse mit unbestimmten Verlauf".<br />

3242 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Der Verlauf der Ortsumgehung Oberhausen im Zuge der B 427 soll<br />

entsprechend dem derzeitigen Raumordnungsplan beibehalten<br />

wer<strong>den</strong>. Dies bedeutet, dass die Trasse bei der Gemarkungsgrenze<br />

Kapellen-Drusweiler/Oberhausen nach Sü<strong>den</strong> abschwenken soll,<br />

damit der Lin<strong>den</strong>hof nördlich der künftigen Umgehung liegt, diese<br />

in angemessenem Abstand <strong>zu</strong>r Bebauung weiter Richtung Osten<br />

verläuft, und etwa in Höhe der Einmündung des Weges „In der<br />

Hohl" auf die L 544 trifft.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ortsumgehung ist noch in einem frühen Planungsstadium und<br />

deshalb im Regionalplan mit der Signatur "Trasse mit<br />

unbestimmtem Verlauf" dargestellt. Die Festlegung des genauen<br />

Trassenverlaufs wird erst im Rahmen des<br />

Planfeststellungsverfahrens erfolgen.<br />

3243 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Lediglich soll bei der Planung und Darstellung der Umgehung im<br />

Zuge der B 38 (Oberotterbach) berücksichtigt wer<strong>den</strong>, dass diese<br />

nicht über Dörrenbacher Gemarkung geführt wer<strong>den</strong> soll.<br />

Die Ortsgemeinde weigert sich gegen eine Trasse über die<br />

Dörrenbacher Gemarkung, da bei <strong>den</strong> bereits bestehen<strong>den</strong><br />

Umgehungen (Bad Bergzabern) und geplante Tunnelumgehung<br />

bereits zweimal erheblich in diese eingegriffen wurde.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ortsumgehung ist noch in einem frühen Planungsstadium und<br />

deshalb im Regionalplan mit der Signatur "Trasse mit<br />

unbestimmtem Verlauf" dargestellt. Die Festlegung des genauen<br />

Trassenverlaufs wird erst im Rahmen des<br />

Planfeststellungsverfahrens erfolgen.<br />

3244 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Weiterhin wird unter <strong>den</strong> Ausführung der Verwaltung <strong>zu</strong>r<br />

regionalen Verkehrsinfrastruktur nicht auf die Tunnelumgehung von<br />

Bad Bergzabern hingewiesen. Der Gemeinderat bittet<br />

diesbezüglich um Mitteilung, warum hier keine Erwähnung<br />

vorkommt.<br />

nicht folgen<br />

Die Maßnahme ist im Plansatz 3.1.2.3 enthalten. Die Formulierung<br />

entspricht der im Bundesverkehrswegeplan.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1720 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3245 Verbandsgemeinde Landau-Land 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Beim Verkehrswegebau sollen unter anderem die<br />

naturschutzfachlichen Belange und Erfordernisse des<br />

Immissionsschutzes berücksichtigt wer<strong>den</strong>! Hier<strong>zu</strong> gehört<br />

möglichst wenig neue Flächen in Anspruch <strong>zu</strong> nehmen und die<br />

Zerschneidung wertvoller Landschaft und Störungen des<br />

Landschaftsbildes <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong> (Aus: Ziele und Grundsätze der<br />

Regionalplanung 3.1.1.5)<br />

Die im Regionalplan eingezeichnete Planung des Neubaus der B48<br />

über das Kling-, Kaiser- und Horbachtals nimmt keine Rücksicht auf<br />

diese Grundsätze.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt. Die<br />

Realisierung einer raumverträglichen Trasse und die Minimierung<br />

der landschaftlichen Eingriffe muss im derzeit laufen<strong>den</strong><br />

Planfeststellungsverfahren erreicht wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1721 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3246 Verbandsgemeinde Landau-Land 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die OG Heuchelheim-Klingen nimmt wie folgt Stellung:<br />

Unsere Täler liegen im Biosphärenreservat und stehen unter dem<br />

Schutz des Regionalen Grün<strong>zu</strong>gs und der Grünzäsur. Unsere Täler<br />

sind:<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege,<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz,<br />

Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft und<br />

Vorranggebiet für Landwirtschaft, hier vorwiegend historisch<br />

gewachsene Weinkulturlandschaft.<br />

Selbst die UNESCO hat sich <strong>zu</strong>m Ziel gesetzt gewachsene<br />

Kulturlandschaft und Kulturerbe <strong>zu</strong> schützen. Wir als Gemeinderat<br />

haben eine große Verantwortung für <strong>den</strong> langfristigen Erhalt und<br />

für die nachhaltige Entwicklung dieser gewachsenen<br />

Kulturlandschaft.<br />

Ein großer Teil unser Bürger sind sehr engagierte Winzer, die mit<br />

sehr viel Fleiß und Engagement die Qualität ihrer Weine über Jahre<br />

hin gesteigert und die Angebote für <strong>den</strong> Tourismus verbessert<br />

haben.<br />

Durch Qualität und schonen<strong>den</strong> Umgang mit der Natur sind unsere<br />

Weine über die Dorfgrenzen hinaus beliebt und erhalten mit die<br />

besten Auszeichnungen.<br />

In vielen Winzerbetrieben arbeiten bereits gut ausgebildete<br />

Jungwinzer, optimieren und vergrößern ihre Betriebe. Sie tragen<br />

nicht nur da<strong>zu</strong> bei, die historische Weinkulturlandschaft <strong>zu</strong> erhalten<br />

und <strong>den</strong> Tourismus <strong>zu</strong> stärken, sondern sind gleichzeitig ein<br />

wichtiger Wirtschaftsfaktor für unsere ganze Region!<br />

Durch die derzeitige Planung sind kleinklimatische Veränderungen<br />

<strong>zu</strong> befürchten, die sich gravierend negativ auf die Qualität der<br />

Weinberge im näheren und weiteren Bereich auswirken wer<strong>den</strong>.<br />

Der Neubau der B 48, wie er jetzt in Planung ist, dient nicht in<br />

erster Linie als Ortsumgehung für Klingenmünster, sondern ist die<br />

Planung für eine überregionale Straßenverbindung der Kategorie 2<br />

und widerspricht allen oben aufgeführten Grundsätzen.<br />

Bei Realisierung wür<strong>den</strong> nicht nur unsere Weinberge und unsere<br />

Landschaft zerstört wer<strong>den</strong>, sondern unseren Winzern und<br />

Jungwinzern würde die existenzielle Grundlage und die<br />

Weiterentwicklung teilweise in Frage gestellt.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt. Die<br />

Realisierung einer raumverträglichen Trasse und die Minimierung<br />

der landschaftlichen Eingriffe muss im derzeit laufen<strong>den</strong><br />

Planfeststellungsverfahren erreicht wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1722 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3247 Verbandsgemeinde Landau-Land 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die OG Heuchelheim-Klingen nimmt wie folgt Stellung:<br />

Durch die geplante Abfahrt von der B48 am Klingbach ergibt sich<br />

zwangsläufig ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auch durch<br />

unseren Ort, so dass die Lebensqualität in unserer Gemeinde in<br />

großem Ausmaß eingeschränkt wer<strong>den</strong> würde!<br />

Wir Gemeinderäte tragen die politische Verantwortung für unsere<br />

Mitbürger und können deshalb diese Planung, die auch unsere<br />

Gemarkung tangiert, nicht gut heißen!<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.<br />

3248 Verbandsgemeinde Landau-Land 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die OG Ilbesheim nimmt wie folgt Stellung:<br />

Durch <strong>den</strong> weiteren Ausbau der B38/B48 von der Landesgrenze im<br />

Sü<strong>den</strong> bis <strong>zu</strong>r Einmündung in die L509 nach der geplanten<br />

Ortsumgehung Klingenmünster ist damit <strong>zu</strong> rechnen, dass das<br />

Verkehrsaufkommen in Richtung Landau stark ansteigt.<br />

Dem<strong>zu</strong>folge wird die Verkehrsbelastung gerade bei der<br />

Ortsgemeinde Ilbesheim enorm ansteigen. Dadurch ergeben sich<br />

auf lange Sicht enorme Belastungen für die Bürgerinnen und<br />

Bürger in Form von starker Lärmbelästigung sowie<br />

Gesundheitsgefahren. Insofern sind auch Negative Auswirkungen<br />

auf <strong>den</strong> nicht unerheblichen Bereich des Tourismus <strong>zu</strong> befürchten.<br />

Es sollte bei einem weiteren Ausbau der L509 auf geeignete<br />

Maßnahmen hingearbeitet wer<strong>den</strong> die einen „Schnellstraßen-<br />

Charakter" vermei<strong>den</strong><br />

Kenntnisnahme<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt. Für <strong>den</strong><br />

Ausbau der L 509 sind im Regionalplan keine Maßnahmen<br />

enthalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1723 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3249 Regionalverband Mittlerer Oberrhein 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Zum funktionalen Straßennetz: Im Raum Östringen - Rettigheim -<br />

Mühlhausen - Angelbachtal sind bei der Kategorisierung des<br />

funktionalen Straßennetzes bereits die verkehrlichen Wirkungen<br />

der im Bau befindlichen Ortsumgehung Mühlhausen berücksichtigt.<br />

Dies ist im Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 noch nicht der<br />

Fall. Aus unserer Sicht bildet hier die B 292 das Rückgrat der<br />

Entwicklungsachse Bad Schönborn - Östringen - Sinsheim. Die<br />

Verbindung von Östringen Richtung Mühlhausen/Rauenberg und<br />

der dortigen Anschlussstelle an die BAB 6 ist über die im<br />

Regionalplan Mittlerer Oberrhein als Straße für <strong>den</strong> regionalen<br />

Verkehr kategorisierte K 3520 mit Anbindung an die neue<br />

Ortsumgehung Mühlhausen gegeben. Wir schlagen vor, die<br />

Kategorisierung der Straßen von Östringen Richtung<br />

Mühlhausen/Rauenberg und der dortigen Anschlussstelle an die<br />

BAB 6 in einem Abstimmungsgespräch <strong>zu</strong> erörtern.<br />

folgen<br />

Aufgrund weiterer Anregungen in diesem Raum <strong>zu</strong>m funktionalen<br />

Straßennetz wird die B 292 im Abschnitt Angelbachtal - Östringen<br />

<strong>zu</strong>r überregionalen Verbindung hochgestuft und die L 546/K 4167<br />

im Abschnitt Mühlhausen - Regionsgrenze <strong>zu</strong>r regionalen<br />

Verbindung herabgestuft.<br />

3250 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1592<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Eine Zerschneidung von noch vorhan<strong>den</strong>en großen<br />

<strong>zu</strong>sammenhängen<strong>den</strong> Freiräumen muss verhindert wer<strong>den</strong>.<br />

Gerade in der teilweise sehr dicht besiedelten Metropolregion sind<br />

unzerschnittene Freiräume besonders wichtig als Rück<strong>zu</strong>gsräume<br />

für störungsempfindliche Tierarten und als Erholungsräume für die<br />

Bevölkerung. Die Beeinträchtigung der letzten unzerschnittenen<br />

Räume größer als 15 Hektar durch belastende Planungen und<br />

Projekte ist <strong>zu</strong> unterlassen.<br />

In diesem Zusammenhang lehnen die Naturschutzverbände<br />

insbesondere <strong>den</strong> Bau der „O<strong>den</strong>wald- Transversale" zwischen<br />

Adelsheim und Eberstadt ab, da die O<strong>den</strong>wald-Transversale<br />

wichtige Biotop-Verbund-Achsen - unter anderem landesweit<br />

bedeutsame Wildtierkorridore - im östlichen O<strong>den</strong>wald durchtrennt.<br />

Auch die Umgehungsstraße Lingental-Gaiberg-Wiesenbach, welche<br />

wertvolle Streuobstgebiete zerschneidet, oder die Umgehung<br />

Mörlenbach-Rimbach- Fürth wer<strong>den</strong> abgelehnt.<br />

nicht folgen<br />

Die genannten Maßnahmen sind in <strong>den</strong> Bedarfsplänen des Bundes,<br />

der Länder bzw. des Kreises enthalten und müssen deshalb<br />

nachrichtlich im Text und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanes dargestellt wer<strong>den</strong>. Eine Minderung der<br />

Zerschneidungswirkung ist in <strong>den</strong> jeweiligen<br />

Planfeststellungsverfahren ab<strong>zu</strong>arbeiten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1724 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3251 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die im Regionalplan Rhein-Neckar dargestellte Trassenführung für<br />

die Ortsumgehungen von Mörlenbach, Rimbach und Fürth sind<br />

nicht vereinbar mit dem europäischen, deutschen und hessischen<br />

Natur- und Artenschutzrecht. Das gilt sowohl für die derzeit im<br />

Planfeststellungsverfahren befindliche Variante 02 für Mörlenbach<br />

als auch für die in einer Machbarkeitsstudie vom Frühjahr 2010<br />

dargestellte Linienführung für eine Weiterführung der B 38a um<br />

Rimbach und Fürth.<br />

nicht folgen<br />

Die genannten Maßnahmen sind im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und müssen deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt wer<strong>den</strong>. Die<br />

Trasse Mörlenbach ist mit der Fachbehörde abgestimmt, die von<br />

Rimbach und Fürth ist mit unbestimmtem Verlauf gekennzeichnet.<br />

Die artenschutzfachrechtliche und Natura 2000 bezogene Prüfung<br />

ist Bestandteil der Umweltprüfung im Planfeststellungsverfahren.<br />

3252 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die Verlängerung der B 38 Mörlenbach/Fürth ist im Entwurf d.<br />

Regionalplans als Trasse mit unbestimmtem Verlauf dargestellt. Sie<br />

sollte gestrichen wer<strong>den</strong>. Durch <strong>den</strong> Neubau der Ortsumgehungen<br />

würde nur weiterer Verkehr erzeugt. Die Trasse würde wertvolle<br />

Biotopverbundachsen trennen und regionale Grünzüge<br />

zerschnei<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1725 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3253 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die geplante Neckarquerung (L 597) ist im Entwurf des<br />

Regionalplans als Neubaumaßnahme dargestellt. Sie sollte<br />

gestrichen wer<strong>den</strong>. Begründung: Bewahrung der Grünzäsur<br />

Neckaraue und des Hochwasserrückhaltebereichs.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im noch gültigen Bedarfsplan des<br />

Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg enthalten und deshalb nachrichtlich im<br />

Text und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3254 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die geplante O<strong>den</strong>waldtransversale Eberstadt/Adelsheim ist im<br />

Entwurf des Regionalplans als Neubaumaßnahme dargestellt. Sie<br />

sollte gestrichen wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung:<br />

Die Transversale durchschneidet bedeutende Räume für <strong>den</strong><br />

Biotopverbund, als Alternative Ausbau der Westfrankenbahn<br />

zwischen Miltenberg und Seckach auf 2 Spuren prüfen.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme befindet sich im<br />

Planfeststellungsverfahren. Sie ist im Bedarfsplan des Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreises enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1726 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3255 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Der dreistreifige Ausbau der B 27 zwischen ist im Entwurf des<br />

Regionalplans als Ausbaumaßnahme dargestellt. Sie sollte<br />

gestrichen wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung: Die Maßnahme verschärft Trennung von<br />

Lebensräumen.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist in der Ausbauplanung des Bundes<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1727 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3256 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3314<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die in der Südpfalz als überregionale und regionale Verbindungen<br />

geplanten Ortsumgehungen im Zuge von der B 38, B 48, B 427 und<br />

der L 509 Südumgehung Bellheim sind so nicht vertretbar, weil sie<br />

in ihrer Dimensionierung deutlich dem Schwerlastverkehr (vor<br />

allem im Transit) angeboten wer<strong>den</strong> sollen. Sie verstoßen z. T.<br />

krass gegen minimale Umwelt- und Naturschutzbelange. Im Sinne<br />

der lärm- und schadstoffgeplagten Bevölkerung wären meist engund<br />

kleinräumige Konzeptionen angesagt.<br />

Zu B 38 und B 48: Die Fernstraßenverbindung zwischen der<br />

französischen A 4 bei Saverne und der A 65 Landau Süd wird seit<br />

Jahrzehnten sukzessiv ausgebaut. Bis Altenstadt an der deutschfranzösischen<br />

Grenze ist die Straße bereits ortsdurchgangsfrei,<br />

teilweise sogar vierspurig fertiggestellt. Auf deutscher Seite stellt<br />

sich im Zuge dieser Ausbauperspektive die grundsätzliche Frage,<br />

ob eine Weiterführung im Zuge der B 38 Billigheim-Ingenheim oder<br />

die B 48 bis Klingenmünster und die L 509 bis Landau Ebenberg <strong>zu</strong>r<br />

A 65 gewählt wird. Da jedoch die OG Billigheim-Ingenheim bereits<br />

im Raumordnungsverfahren die Straße abgelehnt hat,<br />

konzentrieren sich die Bemühungen des Straßenbaus auf die B 48.<br />

So wurde bereits beim Ausbau der B 38 bei Bad Bergzabern und<br />

deren Weiterführung bei Pleisweiler auf die B 48 der<br />

Kreu<strong>zu</strong>ngsbereich so gestaltet, dass der Verkehrsstrom<br />

automatisch auf die B 48 gelenkt wird.<br />

Derzeit existiert ein Raumordnungsbeschluss im Rahmen der<br />

Umfahrung Klingenmünster, welcher die teuerste,<br />

umweltschädlichste und ortsfernste Lösung festschreibt. Zur<br />

Fertigstellung dieser oft „Weinstraßenautobahn" genannten<br />

Transitstrecke fehlen dann noch zwei „Lückenschlüsse": Die<br />

Verbindung Wollmesheim - Landau - Ebenberg und die Verbindung<br />

Oberotterbach - Altenstadt (Frankreich).<br />

Der ortsdurchfahrtsfreie Ausbau der B 427 von Hinterwei<strong>den</strong>thal (B<br />

10) bis Kandel (A 65) wird <strong>den</strong> internationalen Schwerlastverkehr<br />

mitten in eine sensible Tourismusregion bündeln. Schon alleine mit<br />

dem Tunnel bei Bad Bergzabern lässt sich das Projekt auf ein<br />

geologisches und finanzielles Desaster ein. In einem Gutachten von<br />

Prof. Kistenmacher wird für diese Straße eine Sperrung für <strong>den</strong><br />

Schwerlastverkehr wegen Eignung des Ein<strong>zu</strong>gsgebiets als<br />

Tourismusregion gefordert.<br />

Im lokalen Be<strong>zu</strong>g erscheint die Bellheimer Südumgehung im Zug<br />

nicht folgen<br />

Die genannten Maßnahmen sind im Bundesverkehrswegeplan<br />

bzw. im Bedarfsplan des Landes Rheinland-Pfalz enthalten und<br />

deshalb nachrichtlich im Text und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanes dargestellt. Bezüglich des Ausbaus des<br />

Schienenverkehrs sind für die Südpfalz ebenso zahlreiche<br />

Maßnahmen im Regionalplan enthalten, die hinsichtlich ihrer<br />

Realisierungschancen sicherlich höher als einige der<br />

Straßenprojekte ein<strong>zu</strong>stufen sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1728 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3256<br />

der L 509 als Nonsens-Projekt, da die Verkehrszählungen keine<br />

Notwendigkeit aufzeigen, die Streckenführung sinnwidrig ist und<br />

die wertvollsten Bellheimer Bö<strong>den</strong> der Landwirtschaft entzogen<br />

wer<strong>den</strong>, wogegen sich die ortsansässige Landwirtschaft aufs<br />

heftigste <strong>zu</strong>r Wehr setzt. Auch diese Straße macht in dem<br />

geplanten Umfang nur Sinn, wenn sie <strong>zu</strong>sammen mit der<br />

Verbindung <strong>zu</strong>r A 65 AS Landau Mitte die Verbindung <strong>zu</strong>r4-spurig<br />

ausgebauten B 9 herstellen soll. Hinweis gebend ist hierfür der<br />

Planfeststellungsbeschluss mit seinen bereits für 4 Spuren<br />

ausgelegten Brücken. Gegen <strong>den</strong> Beschluss haben mehrere<br />

Landwirte Klage eingereicht.<br />

Fazit:<br />

Die Südpfalz braucht nicht mehr Straßen, ein Sättigungsgrad für<br />

Individualverkehr ist erreicht Sie braucht die Wiederbelebung ihres<br />

historischen Schienennetzes, das mit einem durchdachten<br />

Buskonzept <strong>zu</strong> vertakten und <strong>zu</strong> optimieren ist.<br />

3257 Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg e.V. (LNV)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Wir fordern, die sogenannte B 27-Transversale Eberstadt-<br />

Adelsheim aus dem Regionalplan heraus<strong>zu</strong>nehmen, da die<br />

Umwelteingriffe erheblich sind.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme befindet sich im<br />

Planfeststellungsverfahren. Sie ist im Bedarfsplan des Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreises enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.<br />

3258 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Wir unterstützen die aufgelisteten Projekte. Darüber hinaus setzt<br />

sich die Wirtschaft für die Realisierung folgender Maßnahmen ein:<br />

• B 27 Ausbau als Autobahn<strong>zu</strong>bringer zwischen Elzmündungsraum<br />

(Mosbach) und Heilbronn/ Neckarsulm (A 6)<br />

• B 292 ortsdurchfahrtsfreier Ausbau zwischen Sinsheim (A6) und<br />

der A 5<br />

• Beseitigung des Engpasses im Zuge der B 37 entlang des<br />

Neckars in Heidelberg, vor<strong>zu</strong>gsweise durch eine Tunnellösung<br />

nicht folgen<br />

Die genannten Maßnahmen sind nicht im<br />

Bundesverkehrswegeplan enthalten. Der B 292<br />

ortsdurchfahrtsfreie Ausbau zwischen Sinsheim (A6) und der<br />

Regionsgrenze ist deshalb in der Begründung enthalten und wird<br />

vom Verband bei der Fortschreibung des<br />

Bundesverkehrswegeplanes eingebracht. Der B 37<br />

Neckarufertunnel wird auf Wunsch der Stadt Heidelberg aus dem<br />

Regionalplan heruasgenommen. Einfache, nicht raumbedeutsame<br />

Ausbaumaßnahmen an der B 27 wer<strong>den</strong> im Regionalplan nicht<br />

aufgeführt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1729 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3259 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Wir unterstützen die aufgelisteten Projekte. Darüber hinaus setzt<br />

sich die Wirtschaft für die Realisierung der B 38a Bau einer neuen<br />

Rheinbrücke südlich von Ludwigshafen und Weiterbau bis <strong>zu</strong>m<br />

Rheingönheimer Kreuz ein.<br />

nicht folgen<br />

Der Planungsausschuss hat beschlossen, eine weitere<br />

Rheinquerung südlich von Ludwigshafen nicht in <strong>den</strong> Plansatz und<br />

die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Stattdessen sollte die Maßnahme als langfristige Option nur im<br />

Begründungstext dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3260 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die in der Karte dargestellte Streckenführung <strong>zu</strong>r 2. Rheinbrücke<br />

Wörth entspricht nicht dem Planungsstand des<br />

Planfeststellungsverfahrens, nämlich einer weitgehend<br />

deckungsgleichen Führung der Trasse <strong>zu</strong>r K 25, und sollte<br />

entsprechend angepasst wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Änderung der Trassierung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gemäß<br />

Planfeststellungsunterlagen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1730 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3261 Privat<br />

(Bürgergruppierung:<br />

Interessengemeinschaft - LIZ Leben<br />

im Zentrum)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Vorbemerkung: Die Innenstadt der Kreisstadt Heppenheim hat mit<br />

großen Schwierigkeiten <strong>zu</strong> kämpfen. Einerseits wird sie von B460<br />

(Lorscher-, Lehr- und Siegfriedstraße) und B3 (Darmstädter- und<br />

Ludwigstraße) zerschnitten, andererseits steht sie innerstädtisch<br />

im Konkurrenzkampf <strong>zu</strong> <strong>den</strong> im Gewerbegebiet angesiedelten<br />

Großmärkten. Ersteres hat nicht nur schädliche Folgen für die<br />

Gesundheit von uns Innenstadtbewohnern, sondern gefährdet auch<br />

unsere größtenteils <strong>den</strong>kmalgeschützte Bausubstanz, da die B460<br />

u.a. die <strong>den</strong>kmalgeschützte Altstadt quert. Durch die starke<br />

Verkehrsbelastung ist es <strong>zu</strong>dem lebensgefährlich die<br />

innerstädtischen Wege <strong>zu</strong> Fuß oder mit Fahrrad <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>legen,<br />

was die Unfallstatistiken belegen. Die Lage der Großmärkte führt<br />

ebenso da<strong>zu</strong>, dass das Auto benutzt und fern der Innenstadt<br />

eingekauft wird, da man ohnehin motorisiert unterwegs ist. Der<br />

Bau des ca. 15 km entfernten Saukopftunnels in Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg sollte <strong>zu</strong> einer Entlastung der B460/B3 führen, was<br />

aber nicht eingetreten ist. Der Verkehr, insbesondere<br />

Schwerlastverkehr, hat kontinuierlich <strong>zu</strong>genommen. Durch <strong>den</strong><br />

Ausbau der Wormser Brücke und 4-spuriger Trassenführung durch<br />

<strong>den</strong> Lorscher Wald, der Kreisverbindungsstraße in Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg und der Ansiedlung von Logistikunternehmen wird<br />

sich neben der ohnehin prognostizierten starken Zunahme beim<br />

Schwerlastverkehr die Situation weiter verschärfen. Entgegen <strong>den</strong><br />

Erwartungen südhessischer Politiker ist eine Entlastung von<br />

Heppenheim durch die geplante B38a im Weschnitztal nicht <strong>zu</strong><br />

erwarten, im Gegenteil. Durch die Umfahrung von Fürth entstehen<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Anreize für <strong>den</strong> Schwerlastverkehr die Bundesstraße<br />

zwischen Würzburg und Worms mit der Ortsdurchfahrt<br />

Heppenheim <strong>zu</strong> wählen. Umfahrungen von Rimbach und<br />

Lörzenbach lassen eine Zunahme des Pendlerverkehrs <strong>zu</strong>r<br />

Anschlussstelle BAB 5 in Heppenheim erwarten. Die für Fürther<br />

und Rimbacher Bürger im Zusammenhang mit dem Ausbau der<br />

B38a propagierte Streckenwahl über <strong>den</strong> Saukopftunnel ist<br />

aufgrund des Umweges für östliche und nördliche Ziele illusorisch.<br />

Zum Kapitel Straßenverkehr 3.1.2.3 überregionale<br />

Straßenverbindung (Kategorie II): Es wird gebeten folgende Neuund<br />

Ausbauvorhaben mit auf<strong>zu</strong>nehmen: A5/L3398 - AS<br />

Heppenheim.<br />

Begründung:<br />

Die Heppenheimer Stadtverordnetenversammlung hat am 08.12.11<br />

<strong>den</strong> Beschluss gefasst Ortsumfahrungen <strong>zu</strong> planen. Eine 2.<br />

Autobahnanschlussstelle BAB 5 ist <strong>zu</strong>rzeit in Untersuchung (Stufe<br />

2) und soll südlich der Bestehen<strong>den</strong> eingerichtet wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Eine neue Anschlussstelle Heppenheim-Süd an die A 5 muss im<br />

verkehrlichem Zusammenhang mit dem im Regionalplan<br />

enthaltenen Neubau der K 4229 Weinheim - Lau<strong>den</strong>bach gesehen<br />

wer<strong>den</strong>. Es sollte geprüft wer<strong>den</strong>, ob die neue Anschlussstelle<br />

nicht direkt an die geplante Keisverbindungsstraße angebun<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong> könnte. Die Maßnahme sollte deshalb in die Prüfliste in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.4 als "A 5 neue Anschlussstelle<br />

Heppenheim Süd i.V. Mit geplantem Neubau der K 4229"<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1731 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3261<br />

A5/L3398 AS-Süd: Die AS-Heppenheim ist überlastet. Die Führung<br />

des gesamten Transit-, Pendler-, Zuliefer- und Zielverkehrs mitten<br />

durch die Stadt über die B460 ist aufgrund der räumlichen<br />

Verhältnisse und der grenzwertüberschreiten<strong>den</strong><br />

Immissionsbelastungen auf Dauer nicht möglich. Ebenso ist die<br />

Anbindung Lau<strong>den</strong>bachs an die vorhan<strong>den</strong>e AS über die B3/B460<br />

mitten durch <strong>den</strong> Stadtkern Heppenheims überlastet. Bereits jetzt<br />

bil<strong>den</strong> sich <strong>zu</strong> Stoßzeiten Rückstaus, die die vollen 2,5 km<br />

zwischen <strong>den</strong> bebauten Ortskernen in Anspruch nehmen. Der<br />

Zufluss wird über die neue Kreisverbindungsstraße noch<br />

<strong>zu</strong>nehmen. Der über die L3120 <strong>zu</strong>fließende Verkehr aus <strong>den</strong><br />

O<strong>den</strong>waldgemein<strong>den</strong>, das <strong>zu</strong> erwartende Verkehrsaufkommen aus<br />

dem Gewerbegebiet-Süd, der neuen Psychiatrie (Vitos-Klinik) und<br />

dem in Planung befindlichen Medizinischen Zentrum am<br />

Kreiskrankenhaus kann ohne <strong>zu</strong>sätzlicher AS nicht mehr<br />

aufgefangen wer<strong>den</strong>. Aufgrund der Entfernung zwischen AS<br />

Heppenheim und AS Hemsbach kommt die Herstellung einer<br />

<strong>zu</strong>sätzlicher AS nur im Bereich der A5/L3398 in Frage. Dies auch<br />

aus Grün<strong>den</strong> der Einbindung in das vorhan<strong>den</strong>e Straßennetz und<br />

<strong>zu</strong>r Vermeidung umfangreicher Eingriffe in die Naturgemäß <strong>den</strong><br />

Grundlagen der Regionalplanung. Zudem war die A5 in der<br />

damaligen Projektierung auch als Umgehungsstraße <strong>zu</strong>r B3<br />

vorgesehen, erfüllt diese Funktion aufgrund mangelnder Auf- und<br />

Abfahrten jedoch nicht. Im Regionalplan Südhessen wurde die AS<br />

A5/L3398 unter G5.2-10 aufgenommen und sollte auch im<br />

Regionalplan Rhein-Neckar übernommen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1732 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3262 Privat<br />

(Bürgergruppierung:<br />

Interessengemeinschaft - LIZ Leben<br />

im Zentrum)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Zum Kapitel Straßenverkehr 3.1.2.3 überregionale<br />

Straßenverbindung (Kategorie II):Es wird gebeten, die Verlegung<br />

der B3 nach Westen zwischen Kreisverbindungsstraße und<br />

Tiergartenstraße auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Begründung:<br />

Die Heppenheimer Stadtverordnetenversammlung hat am 08.12.11<br />

<strong>den</strong> Beschluss gefasst Ortsumfahrungen <strong>zu</strong> planen. Eine 2.<br />

Autobahnanschlussstelle BAB 5 ist <strong>zu</strong>rzeit in Untersuchung (Stufe<br />

2) und soll südlich der Bestehen<strong>den</strong> eingerichtet wer<strong>den</strong>.<br />

Da Heppenheim keine in das Straßennetz eingebun<strong>den</strong>e<br />

Ausweichstrecke <strong>zu</strong>r Nord-Süd verlaufen<strong>den</strong> B3 hat, gibt es eine<br />

dem Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsene Engstelle. Im<br />

Nor<strong>den</strong> bil<strong>den</strong> Berliner Ring in Bensheim und nun im Sü<strong>den</strong> die<br />

Kreisverbindungsstraße Alternativen <strong>zu</strong>r Autobahn und B3 und<br />

sorgen damit für erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die<br />

Stadtmitte Heppenheims, was uns Anwohner in nicht mehr<br />

hinnehmbarer Art und Weise belastet. Eine Verlegung der B3<br />

Richtung Westen als Verbindung zwischen Tiergartenstraße und<br />

Kreisverbindungsstraße würde, neben der Entlastung der<br />

Innenstadtbewohner, einen geregelten Zufluss des Verkehrs <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> AS sicherstellen. Auch könnte der Naturraum Berghänge/Ried<br />

besser vernetzt wer<strong>den</strong> und ein Naherholungsraum entstehen, der<br />

auch dem Tourismus <strong>zu</strong> Gute kommt. Durch die Herausnahme des<br />

Transitverkehrs könnte die Innenstadt wesentlich aufgewertet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die Maßnahme ist nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten<br />

und wird deshalb in die Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.3 als B 3,<br />

Neubau Ortsumgehung Heppenheim" aufgenommen. Eine Trasse<br />

wird im Regionalplan nicht dargestellt.<br />

Die Stadtverordnetenmehrheit favorisiert derzeit eine Umfahrung<br />

westlich der BAB 5, was erhebliche Eingriffe in <strong>den</strong> derzeit noch<br />

unbebauten Landschaftsraum <strong>zu</strong>r Folge hätte. Aufgrund der<br />

Grundsätze der Regionalplanung sollte die Aufnahme einer<br />

Anbindung der K 4229 an die B460 ausschließlich östlich (über die<br />

Tiergartenstraße/Gewerbegebiet) der BAB 5 erfolgen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1733 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3263 Privat<br />

(Bürgergruppierung:<br />

Interessengemeinschaft - LIZ Leben<br />

im Zentrum)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Zum Kapitel Straßenverkehr 3.1.2.3 überregionale<br />

Straßenverbindung (Kategorie II):Es wird gebeten, eine B 460 -<br />

Ortsumfahrung Heppenheim auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Begründung:<br />

Die Heppenheimer Stadtverordnetenversammlung hat am 08.12.11<br />

<strong>den</strong> Beschluss gefasst Ortsumfahrungen <strong>zu</strong> planen. Eine 2.<br />

Autobahnanschlussstelle BAB 5 ist <strong>zu</strong>rzeit in Untersuchung (Stufe<br />

2) und soll südlich der Bestehen<strong>den</strong> eingerichtet wer<strong>den</strong>.<br />

Die vorhan<strong>den</strong>en Straßenräume im innerstädtischen Bereich<br />

Heppenheims reichen nicht aus, um eine raumverträgliche<br />

Durchführung der B460 auf Dauer <strong>zu</strong> gewährleisten, insbesondere<br />

unter Berücksichtigung des unter 3.1.6.1 lobenswerter Weise<br />

aufgenommenen Zieles: Gleichwertiges Verkehrssystem<br />

Fahrradverkehr. Die, teils <strong>den</strong>kmalgeschützte, Bausubstanz unserer<br />

Häuser lässt eine Erweiterung der B460 ebenso wenig <strong>zu</strong>, wie die<br />

bereits jetzt vorhan<strong>den</strong>en grenzwertüberschreiten<strong>den</strong><br />

Immissionen. Die auf Expansion ausgerichtete Siedlungspolitik der<br />

O<strong>den</strong>waldgemein<strong>den</strong> darf nicht länger auf Kosten Heppenheims als<br />

kürzeste Verbindung für die Pendlerströme und dem<br />

Zulieferverkehr betrieben wer<strong>den</strong>. Aufgrund des großräumigen<br />

Straßenausbaus für <strong>den</strong> Transitverkehr in Ost-West-Richtung<br />

bedarf es nun einer angemessenen Lösung für uns Heppenheimer.<br />

Hierbei bietet sich aus Grün<strong>den</strong> des schnellstmöglichen zeitlichen<br />

Realisierungsrahmens, aus Kostengrün<strong>den</strong> und <strong>zu</strong>r Minimierung<br />

des Eingriffes in Natur- und Landschaftsraum eine kleinräumige<br />

Tunnellösung durch z.B. <strong>den</strong> Maiberg (ca. 800 m) gemäß VEP 1996<br />

an. Sollte hier keine Planung in Angriff genommen wer<strong>den</strong>, ist ein<br />

Zusammenbruch des Verkehrs <strong>zu</strong> Stoßzeiten absehbar. Der<br />

Niedergang der Innenstadt Heppenheims wäre dann nicht mehr<br />

auf<strong>zu</strong>halten. Die Wohn-und Umweltqualität als Lebensraum sowie<br />

die Mobilität kann nur durch eine Ortsumfahrung der Stadtmitte<br />

gewährleistet wer<strong>den</strong>. Durch die vorgeschlagene Umfahrung kann<br />

eine deutliche Verbesserung der Lebensverhältnisse erreicht<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die Maßnahme ist nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten<br />

und wird deshalb in die Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.3 als B 460,<br />

Neubau Ortsumgehung Heppenheim" aufgenommen. Eine Trasse<br />

wird im Regionalplan nicht dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1734 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3264 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Der Naturpark / das zweistaatliche Biosphärenreservat Pfälzerwald-<br />

Nordvogesen, ebenso andere große, <strong>zu</strong>sammenhängend naturnahe<br />

Gebiete müssen auch aus sozialen Grün<strong>den</strong> frei von<br />

Windkraftanlagen bleiben. Die heutigen Entscheider dürfen<br />

unseren Kindern, Enkeln, Urenkeln und uns das Naturerleben und<br />

die wichtige Erholungsfunktion in naturnaher ruhiger Umgebung<br />

nicht unmöglich machen. Ich widerspreche aus <strong>den</strong> gleichen<br />

Grün<strong>den</strong> auch dem Ausbau der Bundesstraße 427 als<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsfernstraße.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.<br />

3265 Privat<br />

(Privatperson, diese Stellungnahme<br />

wurde mit i<strong>den</strong>tischem Wortlaut durch<br />

acht Privatpersonen und <strong>den</strong> Verein für<br />

Natur und Freizeit e.V. eingereicht)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die dort geplanten Ausbauvorhaben sind entweder nicht notwendig<br />

oder in einem überzogenen Ausmaß angesetzt. Nachfolgende<br />

Planungen sind wie folgt <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen bzw. ab<strong>zu</strong>ändern:<br />

Die Planung der überregionalen Straßenverbindung „B 427,<br />

ortsdurchfahrtsfreier Ausbau von Hinterwei<strong>den</strong>thal (B 10) nach<br />

Kandel (A 65) mit <strong>den</strong> Ortsumgehungen Lauterschwan-Birkenhördt,<br />

Bad Bergzabern und Oberhausen - Hergersweiler-Win<strong>den</strong> -<br />

Minderslachen" ist gänzlich <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen, insbesondere jedoch<br />

im dem Teilabschnitt, welcher durch <strong>den</strong> Naturpark Pfälzerwald<br />

führt.<br />

nicht folgen<br />

Die genannten Maßnahmen sind im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.<br />

3266 Privat<br />

(Privatperson, diese Stellungnahme<br />

wurde mit i<strong>den</strong>tischem Wortlaut durch<br />

acht Privatpersonen und <strong>den</strong> Verein für<br />

Natur und Freizeit e.V. eingereicht)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die dort geplanten Ausbauvorhaben sind entweder nicht notwendig<br />

oder in einem überzogenen Ausmaß angesetzt. Nachfolgende<br />

Planungen sind wie folgt <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen bzw. ab<strong>zu</strong>ändern:<br />

Die Planung der überregionalen Straßenverbindung „B 38 Landau<br />

in der Pfalz - (Wissembourg) mit <strong>den</strong> Ortsumgehungen Impfingen,<br />

Ingenheim und Oberotterbach-Schweigen" muss als regionale<br />

Straßenverbindung betrachtet wer<strong>den</strong>, sodass nur ortsnahe<br />

kleindimensionierte Ortsumgehungen möglich sein können.<br />

nicht folgen<br />

Die Verbindung ist im Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz als überregionale Verbindung ausgewiesen und muss als<br />

solche in <strong>den</strong> Regionalplan übernommen wer<strong>den</strong>. Die Planungen<br />

sind entsprechend des Bundesverkehrswegeplans dargestellt.<br />

3267 Privat<br />

(Privatperson, diese Stellungnahme<br />

wurde mit i<strong>den</strong>tischem Wortlaut durch<br />

acht Privatpersonen und <strong>den</strong> Verein für<br />

Natur und Freizeit e.V. eingereicht)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die dort geplanten Ausbauvorhaben sind entweder nicht notwendig<br />

oder in einem überzogenen Ausmaß angesetzt. Nachfolgende<br />

Planungen sind wie folgt <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen bzw. Ab<strong>zu</strong>ändern:<br />

Die Planung der überregionalen Straßenverbindung „B 48,<br />

Ortsumgehung Klingenmünster" muss als regionale<br />

Straßenverbindung betrachtet wer<strong>den</strong>, sodass nur eine ortsnahe<br />

kleindimensionierte Ortsumgehung möglich sein kann.<br />

nicht folgen<br />

Die Verbindung ist im Landesentwicklungsprogramm Rheinland-<br />

Pfalz als überregionale Verbindung ausgewiesen und muss als<br />

solche in <strong>den</strong> Regionalplan übernommen wer<strong>den</strong>. Die Planung ist<br />

entsprechend des Bundesverkehrswegeplans dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1735 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3268 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der B 272 in<br />

Hochstadt wäre die einzig richtige Lösung, die Bundesstraße nach<br />

Sü<strong>den</strong> <strong>zu</strong> verlegen, Richtung Offenbach (jetziges Ackerland), jedoch<br />

noch vordem Naturschutzgebiet/Wald und der Bahnlinie. Pläne<br />

da<strong>zu</strong> wür<strong>den</strong> It. mehreren Zeitungsartikeln auch schon existieren,<br />

aber nach dem o.g. Regionalplan anscheinend nicht näher in<br />

Erwägung gezogen.<br />

Es wäre schön, wenn sich an der jetzigen Situation der B 272<br />

etwas ändern würde und dies auch in Ihre Planung mit einfließen<br />

könnte.<br />

folgen<br />

Im Zuge des Ausbaus der B 272 war auch eine Verlegung bei<br />

Hochstadt in Richtung Sü<strong>den</strong> geplant. Das Land Rheinland-Pfalz<br />

verfolgt diesen Ausbau nicht mehr weiter. Vor diesem Hintergrund<br />

wurde davon abgesehen, eine Trasse für die Verlegung im<br />

Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen. Der Verband hält die Maßnahme aber<br />

grundsätzlich für sinnvoll. Sie sollte <strong>zu</strong>mindest als "B 272,<br />

leistungsfähiger Ausbau im Abschnitt Hochstadt und A 65" in die<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.3 aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

3269 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Der Naturpark / das zweistaatliche Biosphärenreservat Pfälzerwald-<br />

Nordvogesen, ebenso andere große, <strong>zu</strong>sammenhängend naturnahe<br />

Gebiete müssen auch aus sozialen Grün<strong>den</strong> frei von<br />

Windkraftanlagen bleiben. Die heutigen Entscheider dürfen<br />

unseren Kindern, Enkeln, Urenkeln und uns das Naturerleben und<br />

die wichtige Erholungsfunktion in naturnaher ruhiger Umgebung<br />

nicht unmöglich machen. Ich widerspreche aus <strong>den</strong> gleichen<br />

Grün<strong>den</strong> auch dem Ausbau der Bundesstraße 427 als<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsfernstraße.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.<br />

3270 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Der Naturpark / das zweistaatliche Biosphärenreservat Pfälzerwald-<br />

Nordvogesen, ebenso andere große, <strong>zu</strong>sammenhängend naturnahe<br />

Gebiete müssen auch aus sozialen Grün<strong>den</strong> frei von<br />

Windkraftanlagen bleiben. Die heutigen Entscheider dürfen<br />

unseren Kindern, Enkeln, Urenkeln und uns das Naturerleben und<br />

die wichtige Erholungsfunktion in naturnaher ruhiger Umgebung<br />

nicht unmöglich machen. Ich widerspreche aus <strong>den</strong> gleichen<br />

Grün<strong>den</strong> auch dem Ausbau der Bundesstraße 427 als<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsfernstraße.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1736 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3271 Bezirksverband Pfalz 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Der Bezirksverband ist von der Planung indirekt als Gewährsträger<br />

für das Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie in<br />

Klingenmünster, einer selbständigen Anstalt des öffentlichen<br />

Rechts, betroffen. Es geht hier konkret um die im Textteil auf Seite<br />

116 beschriebene und im Kartenteil ausgewiesene Ortsumgehung<br />

Klingenmünster. Es handelt sich hier um eine Fachplanung des<br />

Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz, welcher der<br />

Bezirksverband und das Pfalzklinikum grundsätzlich <strong>zu</strong>stimmen.<br />

Bezüglich der möglichen Streckenführung wur<strong>den</strong> von unserer<br />

Seite bereits vor Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens<br />

gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz Anregungen eingebracht, auf<br />

die ich auch im Anhörverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan<br />

hinweisen möchte. Ich bitte insoweit um Berücksichtigung der als<br />

Anlage beigefügten Schreiben des Pfalzklinikums für Psychiatrie<br />

und Neurologie (AdöR).<br />

Aus<strong>zu</strong>g aus Anlage, Schreiben vom 05.06.2012 an Staatssekretär<br />

Häfner:<br />

Konkret stimmen wir der in Ihrem Schreiben vom 01.06.2012<br />

genannten Variante D <strong>zu</strong>. Ergänzend möchten wir schon heute<br />

darauf hinweisen, dass eine ausreichend dimensionierte<br />

Einfriedung in dem besagten Bereich <strong>zu</strong> erfolgen hat, um <strong>zu</strong><br />

verhindern, dass von der Straßenseite des Friedhofes aber auch<br />

von der Straßenseiten der noch weiterhin bestehen<strong>den</strong><br />

Wohnanlage sich Menschen in Gefahr bringen. Gleiches gilt auch<br />

für <strong>den</strong> notwendigen Schallschutz.<br />

Ergänzend möchten wir Sie bitten, mit uns in weitere Gespräche <strong>zu</strong><br />

treten, um <strong>den</strong> Verkauf des Grundstücks bzw. die notwendige<br />

Ausgleichszahlung für <strong>den</strong> Verlust des Wohngebäudes <strong>zu</strong><br />

besprechen.<br />

Das Pfalzklinikum benötigt, aufgrund der nun anstehen<strong>den</strong><br />

Änderungen im Verfahren, auch finanzielle Planungssicherheit.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die angesprochenen Punkte sind im Rahmen des<br />

Planfeststellungsverfahrens <strong>zu</strong> klären und sind nicht Gegenstand<br />

des Regionalplanes. Die Trasse ist im Regionalplan entsprechend<br />

der Planfeststellungsunterlagen enthalten.<br />

3272 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die Ortsumfahrung von Neckarsteinach mit <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Neckarquerung und Untertunnelung des Dilsbergs:<br />

Diese lehnen wir strikt ab und sind erfreut, dass wir uns<br />

diesbezüglich mit allen Mitgliedern des Neckargemünder<br />

Gemeinderats einig sind! Mit Tunnelbauten haben wir in<br />

Neckargemünd nun wirklich genügende schlechte Erfahrungen<br />

gemacht.<br />

nicht folgen<br />

Die B 37 Ortsumgehung von Neckarsteinach ist im aktuellen<br />

Bundesverkehrswegeplan als Neubaumaßnahme enthalten und<br />

deshalb nachrichtlich im Text und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanes dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1737 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3273 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

entspr.<br />

3322<br />

3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Ortsumfahrungen von Wiesenbach und von Gaiberg/Lingental:<br />

Wir lehnen Ortsumfahrungen nicht generell ab - jedoch müssen<br />

sehr strenge Kriterien angelegt wer<strong>den</strong>. Denn neue<br />

Ortsumfahrungen führen neben <strong>den</strong> unbestreitbaren positiven<br />

Effekten für die Menschen innerhalb des Ortes <strong>zu</strong> einer<br />

Zersiedelung und Zerschneidung bisher unberührter Landschaften,<br />

<strong>zu</strong> einem Anstieg des Verkehrs („Wer Straßen sät, wird Verkehr<br />

ernten") sowie einer Zunahme der Anzahl und der Schwere der<br />

Unfälle. Die Kriterien sind u.a. eine umfassende Verkehrsanalyse<br />

und - Prognose mit Nachweis der signifikanten Entlastung der<br />

Ortsdurchfahrt, eine innerörtliche Verkehrsberuhigung, eine<br />

umweltverträgliche Trassenführung und ökologisch sinnvolle<br />

Ausgleichsmaßnahmen. Auch eine Schleifenbildung, also die<br />

Aneinanderreihung von einzelnen Ortsumfahrungen ist <strong>zu</strong><br />

vermei<strong>den</strong> - z.B. durch interkommunale Zusammenarbeit. Ob diese<br />

Kriterien bei <strong>den</strong> Ortsumfahrungen Wiesenbach und<br />

Gaiberg/Lingental erfüllbar sind, ist noch völlig offen. Die<br />

Formulierung, diese „sind funktionsgerecht aus- bzw. neu<strong>zu</strong>bauen"<br />

lehnen wir daher ab.<br />

nicht folgen<br />

Ein detaillierter Nachweis der Verkehrswirksamkeit der<br />

Maßnahmen sowie eine umweltverträgliche Trassierung mit einer<br />

geringen Zerschneidungswirkung sind auch aus Sicht der<br />

Regionalplanung zwingend geboten. Diese Detailfragen sind in <strong>den</strong><br />

notwendigen Planfeststellungsverfahren ab<strong>zu</strong>arbeiten.<br />

Die Formulierung, diese „sind funktionsgerecht aus- bzw.<br />

neu<strong>zu</strong>bauen" bezieht sich auf das im Regionalplan dargestellte<br />

funktionale Straßennetz und heißt, dass durch die Maßnahme die<br />

Verbindungsfunktionen zwischen <strong>den</strong> zentralen Orten erhalten<br />

bzw. verbessert wer<strong>den</strong> soll.<br />

3274 Conseil Général du Bas-Rhin 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Was die Straßenverkehrsvorhaben betrifft, so ist das Departement<br />

nicht unmittelbar betroffen. Dennoch zwei Bemerkungen in diesem<br />

Zusammenhang:<br />

Der Planentwurf berücksichtigt die Rheinbrücke bei Wörth (die<br />

auch in dem laufen<strong>den</strong> Projekt <strong>zu</strong>r Verbesserung der<br />

Rheinübergänge in Betracht gezogen wird).<br />

Im Übrigen wird auch im Kontext des Schema de coherence<br />

territoriale (SCoT) der Gemeinde<strong>zu</strong>sammenschlüsse an der<br />

Rheinschiene (Bande Rhenane Nord - BRN) in dem Dokument<br />

PADD (Projet d'Amenagement et de Developpement Durable) die<br />

Bedeutung dieses Vorhabens (Bienwald- Lückenschluss, Anm.d.Ü.)<br />

unterstrichen; die Planwerke stimmen insoweit also überein.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3275 Conseil Général du Bas-Rhin 3.1.2.3<br />

Überregionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Ausbauplanung der B 38 nördlich von Wissembourg (mit<br />

Ortsumgehungen): Der Abschnitt der RD 264 nördlich von<br />

Wissembourg wurde vom Departement du Bas-Rhin ausgebaut. Es<br />

ist keine weitere Maßnahme geplant.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1738 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3276 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

entspr.<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

3191<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

N 3.1.2.3, N 3.1.2.4, s.115-117 und Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte:<br />

Zur Erfüllung ihrer Funktionen im Netz der „überregionalen<br />

Straßenverbindungen" sind funktionsgerecht aus- bzw.<br />

neu<strong>zu</strong>bauen:<br />

Vorschlag <strong>zu</strong>r Umformulierung: Zur Erfüllung ihrer Funktionen im<br />

Netz der „überregionalen Straßenverbindungen" sollen<br />

funktionsgerecht aus- bzw. neugebaut wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung:<br />

In der Begründung wird erwähnt, worauf die gelisteten Vorhaben<br />

beruhen (u.a. Bundesverkehrswegeplan 2003, nachrichtliche<br />

Übernahmen aus <strong>den</strong> Fachplanungen der Länder Rheinland-Pfalz<br />

und Hessen sowie verbindliche Straßenplanungen der Kreise und<br />

Kommunen). Da sämtliche Maßnahmen „nachrichtliche<br />

Übernahmen" sind, entfalten sie keinerlei Bindungswirkung.<br />

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, was die Formulierung<br />

„verbindlicher" Planungen bedeutet.<br />

Es ist nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die<br />

Maßnahmen in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte übernommen wur<strong>den</strong><br />

(„Trasse in Planung" / „Trasse mit unbestimmtem Verlauf"). Gem.<br />

Begründung auf S. 127 wer<strong>den</strong> die Maßnahmen nach<br />

Planungsstand unterschie<strong>den</strong>, der jedoch nicht erläutert wird: So ist<br />

z.B. die OU Billigheim-Ingenheim als „Trasse mit unbestimmtem<br />

Verlauf", die „Bienwaldautobahn" als „Trasse in Planung"<br />

dargestellt. Es ist indessen davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass beide<br />

Vorhaben <strong>zu</strong>rzeit nicht weiter verfolgt wer<strong>den</strong> (<strong>zu</strong>mindest nicht<br />

innerhalb des Planungszeitraums des Regionalplans). Es bleibt<br />

unklar, woraus sich also die unterschiedliche Darstellung ergibt."<br />

folgen<br />

Die unterschiedlichen Planungsstände sind mit <strong>den</strong> Fachbehör<strong>den</strong><br />

abgestimmt und entsprechend in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellt. Eine konkrete Trasse ist nur dargestellt, wen eine<br />

Linienbestimmung stattgefun<strong>den</strong> hat.<br />

In <strong>den</strong> Plansätzen N 3.1.2.2, N 3.1.2.3 und N 3.1.2.4 wird jeweils im<br />

Satz 1 statt<br />

sind - "sollen funktionsgerecht aus- bzw. neugebaut wer<strong>den</strong>:<br />

3277 Stadtverwaltung Heidelberg 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Als regionale Straßenverbindung ist zwischen Pfaffengrund und<br />

Bahnstadt die Achse Diebsweg - Eppelheimer Straße - Kurpfalzring<br />

dargestellt.<br />

Ergänzend <strong>zu</strong> dieser Achse soll als Planung die Verbindung über<br />

Czernyring - Eppelheimer Straße - Anbindung Bahnstadt an die B 37<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>. Diese Maßnahme ist auch entsprechend im<br />

Textteil Abschnitt 3.1.2.4 <strong>zu</strong> integrieren.<br />

nicht folgen<br />

Nach <strong>den</strong> Kriterien für die Einstufung von Verbindungen in das<br />

funktionale Straßennetz auf S. 126 ist keine regionale<br />

Straßenverbindung begründbar. Keine Aufnahme der Verbindung in<br />

die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1739 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3278 Stadtverwaltung Heidelberg 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

3.1.2.4 Regionale Straßenverbindungen, Begründung Seite 128<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg: Ausbau / Neubau B 37<br />

Neckarufertunnel in Heidelberg streichen<br />

folgen<br />

Da die Stadt Heidelberg die Maßnahme nicht weiterverfolgt, sollte<br />

sie aus dem Regionalplan herausgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

3279 Bürgermeisteramt Hirschberg 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Gemeinde Hirschberg weist wiederholt auf die Notwendigkeit<br />

einer Ortsrandstraße westlich des Ortsteils von Großsachsen hin.<br />

Im Rahmen einer umfangreichen Voruntersuchung, wurde im<br />

Auftrag der Gemeinde Hirschberg im Jahr 2003 eine<br />

Verkehrsanalyse erstellt. Dabei wur<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>e<br />

Möglichkeiten einer Entlastung der B 3 in der Ortslage von<br />

Großsachsen untersucht und <strong>zu</strong>sammengestellt. Die Ergebnisse<br />

der Verkehrsuntersuchung haben gezeigt, dass durch <strong>den</strong> Neubau<br />

einer westlichen Ortsrandstraße die Belastung der B 3 in der<br />

Ortslage von Großsachsen erheblich reduziert wer<strong>den</strong> kann. Die<br />

Entlastung wird dadurch begründet, dass der Durchgangsverkehr<br />

auf der B 3 in Richtung L 541 und umgekehrt von der L 541 in<br />

Richtung B 3 Nord (Richtung Weinheim) vollständig aus der<br />

bebauten Ortslage herausgehalten wer<strong>den</strong> kann.<br />

Die bestehen<strong>den</strong> un<strong>zu</strong>reichen<strong>den</strong> Verkehrsverhältnisse im<br />

Gemeindegebiet Hirschberg betreffen einerseits die hohe<br />

Verkehrsbelastung der B 3 innerhalb der bebauten Ortslage von<br />

Großsachsen sowie die bestehende eingleisig verlaufende RNV-<br />

Strecke in östlicher Seitenlage auf der Fahrbahn der B 3. Durch die<br />

Lage der RNV-Strecke an der B 3 (ohne gesonderten Bahnkörper<br />

verlaufend), ergeben sich stets Behinderungen für <strong>den</strong><br />

Individualverkehr, welcher durch <strong>den</strong> vergleichsweise starken<br />

Linksabbiegerverkehr von der B 3 aus nördlicher Richtung <strong>zu</strong>r L 596<br />

in Richtung O<strong>den</strong>wald verschärft wird. Durch <strong>den</strong> zweigleisigen<br />

Ausbau der RNV-Strecke zwischen Weinheim und Schriesheim hat<br />

die Verkehrsbelastung in Großsachsen weiter <strong>zu</strong>genommen. Es<br />

wird allgemein befürchtet, dass mit der aus dem Ausbau<br />

konsultieren<strong>den</strong> Verringerung der Taktzeiten diese Behinderungen<br />

noch <strong>zu</strong>nehmen wer<strong>den</strong>. Zusätzlich wird es zwangsläufig <strong>zu</strong> einer<br />

Zunahme des Individualverkehrs innerhalb der Ortslage<br />

Großsachen durch die fortwährende Besiedlung von<br />

Neubaugebieten entlang der B 3 (zwischen Schriesheim und<br />

Weinheim) kommen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Neubau einer Ortsrandstraße Hirschberg ist in der Begründung<br />

<strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.4 enthalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1740 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3280 Gemeinde Sandhausen 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Es wird sehr begrüßt, dass die Landesstraße L 600 im Regionalplan<br />

als regionale Straßenverbindung ausgewiesen ist. Dies<br />

unterstreicht die Einschät<strong>zu</strong>ng der Gemein<strong>den</strong> Sandhausen und<br />

Nußloch, sowie der Stadt Leimen hinsichtlich der Bedeutung dieser<br />

Straße, auch, und vor allem, überörtlich. Diese Ausweisung ist in<br />

jedem Falle bei<strong>zu</strong>behalten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3281 Gemeinde Schönbrunn 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Eine zweite Neckarbrücke in Verlängerung der B 45 bei Eberbach<br />

ist als weiter angedachte „regionalbedeutsame<br />

Straßenbaumaßnahme" genannt. In der Folge sollte die in Richtung<br />

B 292 und A 6 weiterführende L 595 ebenfalls in die Kategorie<br />

„überregionale Straßenverbindung" überführt wer<strong>den</strong>. Die L 595 in<br />

der bestehen<strong>den</strong> Trassenführung und dem vorhan<strong>den</strong>en<br />

Ausbau<strong>zu</strong>stand könnte <strong>den</strong> Anforderungen durch <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

überregionalen Verkehr aus dem hessischen Teilraum der Region<br />

nicht gerecht wer<strong>den</strong>. Spätestens bei Realisierung der zweiten<br />

Neckarbrücke wird der Ausbau dieser Straßenverbindung einschl.<br />

verschie<strong>den</strong>er Ortsumgehungen erforderlich. Zumindest sollte dies<br />

in Verbindung mit der Formulierung der Neckarbrücke als<br />

„regionalbedeutsame Straßenbaumaßnahme" in der Planung<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die parallel verlaufende L 590 übernimmt die Verbindungsfunktion<br />

zwischen <strong>den</strong> benachbarten Mittelzentren Eberbach und Sinsheim<br />

und ist deshalb nach <strong>den</strong> in Plansatz 3.1.2.1 genannten Kriterien als<br />

überregionale Straßenverbindung eingestuft. Die L 595 hat diese<br />

Verbindungsfunktion nicht.<br />

3282 Gemeinde St. Leon-Rot 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Für die Gemeinde St. Leon-Rot sind in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

keinerlei regionale Straßenverbindungen dargestellt. In <strong>den</strong> Jahren<br />

2006 bis 2008 hat das Land Ba<strong>den</strong>- Württemberg für mehrere<br />

Millionen Euro die L 546 Ortsumgehung Rot realisiert, die<br />

zwischenzeitlich eine Verkehrsfrequenz von deutlich > 10.000<br />

Fahrzeuge pro Tag aufweist. Wir regen deshalb an, die L 546<br />

Ortsumgehung Rot als regionale Straßenverbindung dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

Die Voraussetzngen <strong>zu</strong>r Einstufung einer Verbindung in das<br />

funktionale Straßennetz sind in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.1<br />

genannt. Die vorgeschlagene Straße erfüllt nicht die Bedingungen<br />

für eine regionale Straßenverbindung, da sie keine zentralen Orte<br />

miteinander verbindet. St. Leon-Rot ist nicht als zentraler Ort in der<br />

Raumstrukturkarte eingestuft.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1741 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3283 Gemeinde St. Leon-Rot 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Es wird angeregt, die L 546 von Reilingen kommend und durch die<br />

Ortslage von St. Leon bis <strong>zu</strong>r neuen Ortsumgehung Rot führend,<br />

als regionale Straßenverbindung mit dar<strong>zu</strong>stellen. Dies sollte vor<br />

allem deshalb geschehen, weil in der Ortslage St. Leon<br />

zwischenzeitlich ein Verkehrsaufkommen von ca. 14.000 Fahrzeuge<br />

pro Tag vorhan<strong>den</strong> ist und deshalb wohl auch die von der<br />

Gemeinde St. Leon-Rot beantragte Ortsumgehung St. Leon in <strong>den</strong><br />

Maßnahmenplan <strong>zu</strong>m Generalverkehrsplan des Landes Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, als eine der wenigen Neubaumaßnahmen, mit<br />

aufgenommen wurde.<br />

nicht folgen<br />

Die Vorausset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>r Einstufung einer Verbindung in das<br />

funktionale Straßennetz sind in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.1<br />

genannt. Die vorgeschlagene Straße erfüllt nicht die Bedingungen<br />

für eine regionale Straßenverbindung, da sie keine zentralen Orte<br />

miteinander verbindet. St. Leon-Rot ist nicht als zentraler Ort in der<br />

Raumstrukturkarte eingestuft. Die Ortsumgehung St. Leon kann<br />

nicht im Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong>, da diese Verbindung<br />

nicht Bestandteil des funktionalen Straßennetzes sein kann.<br />

Gleichzeitig regen wir an, genau diese geplante bzw. beantragte<br />

Ortsumgehung St. Leon als geplante regionale Neubaumaßnahme<br />

als „Trasse mit unbestimmtem Verlauf" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

und in Kapitel 3.1.2.4 auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

3284 Gemeinde St. Leon-Rot 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Es wird angeregt, die L 546 von der B 3 bis <strong>zu</strong>r Umgehungsstraße<br />

als regionale Straßenverbindung dar<strong>zu</strong>stellen. Der Gewerbepark der<br />

Gemeinde St. Leon-Rot ist im Regionalplan als regionaler<br />

Gewerbeschwerpunkt ausgewiesen, allerdings fehlt<br />

infrastrukturmäßig jegliche Anbindung an das übergeordnete<br />

Straßenverkehrsnetz.<br />

nicht folgen<br />

Die Vorausset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>r Einstufung einer Verbindung in das<br />

funktionale Straßennetz sind in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.1<br />

genannt. Die vorgeschlagene Straße erfüllt nicht die Bedingungen<br />

für eine regionale Straßenverbindung, da sie keine zentralen Orte<br />

miteinander verbindet. St. Leon-Rot ist nicht als zentraler Ort in der<br />

Raumstrukturkarte eingestuft.<br />

3285 Gemeinde St. Leon-Rot 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Es wird angeregt, auch die L 628 von der Umgehungsstraße L 546<br />

in Richtung Wiesloch bis <strong>zu</strong>r B3 als regionale Straßenverbindung<br />

aus<strong>zu</strong>weisen, dies vor dem Hintergrund, dass Wiesloch das uns<br />

<strong>zu</strong>gewiesene Mittelzentrum dargestellt und dies auch erreicht<br />

wer<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

Die Vorausset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>r Einstufung einer Verbindung in das<br />

funktionale Straßennetz sind in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.1<br />

genannt. Die vorgeschlagene Straße erfüllt nicht die Bedingungen<br />

für eine regionale Straßenverbindung, da sie keine zentralen Orte<br />

miteinander verbindet. St. Leon-Rot ist nicht als zentraler Ort in der<br />

Raumstrukturkarte eingestuft.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1742 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3286 Gemeinde St. Leon-Rot 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Es wird angeregt, auch die L 598 von der Umgehungsstraße aus<br />

bis <strong>zu</strong>r B 39 als regionale Straßenverbindung aus<strong>zu</strong>weisen. Im<br />

Gewerbepark St. Leon-Rot wur<strong>den</strong> die letzten Jahre mehrere<br />

tausend Arbeitsplätze geschaffen. Die entsprechen<strong>den</strong> Mitarbeiter<br />

rekrutieren sich im Wesentlichen aus dem nördlichen<br />

Ein<strong>zu</strong>gsgebiet und fahren somit über die L 598 bis <strong>zu</strong>r<br />

Umgehungsstraße L 546 und dann Richtung Gewerbepark.<br />

nicht folgen<br />

Die Voraussetzngen <strong>zu</strong>r Einstufung einer Verbindung in das<br />

funktionale Straßennetz sind in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.1<br />

genannt. Die vorgeschlagene Straße erfüllt nicht die Bedingungen<br />

für eine regionale Straßenverbindung, da sie keine zentralen Orte<br />

miteinander verbindet. St. Leon-Rot ist nicht als zentraler Ort in der<br />

Raumstrukturkarte eingestuft.<br />

3287 Gemeindeverwaltung Angelbachtal 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Umgehung Eichtersheim<br />

Für die kleine und große Umgehungsstraße Eichtersheim sollte<br />

jeweils das entsprechende Piktogramm aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Wir bitten die entsprechende Festset<strong>zu</strong>ng des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes <strong>zu</strong> übernehmen Es handelt sich dabei um<br />

regionalbedeutsame Trassen im Zuge der Bundesstraßen<br />

B39/B292. [Karte]<br />

Im Planentwurf 3.1.2 Straßennetz ist die Umgehung Eichtersheim<br />

bereits als empfohlene Umgehungsmaßnahme aufgeführt (Seite<br />

126, <strong>zu</strong> Ziffer 3.1.2.4).<br />

Wenn eine Darstellung im Regionalplan noch nicht möglich ist,<br />

sollte <strong>zu</strong>mindest der Grün<strong>zu</strong>g in diesem Bereich <strong>zu</strong>rückgenommen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsumgehung ist nicht in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt,<br />

da sich nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten ist. Der<br />

regionale Grün<strong>zu</strong>g muss nicht <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>, da für<br />

Straßenneubaumaßnahmen die Ausnahmeregel gilt (s. Kap. 2.1).<br />

3288 Gemeindeverwaltung Angelbachtal 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

B292 -Richtung Östringen: Darstellung als überregionale<br />

Straßenverbindung<br />

In der Karte ist die B292 Richtung Östringen nur als „regionale<br />

Straßenverbindung", dargestellt, während die B 39 <strong>den</strong> Status als<br />

„überregionale Straßenverbindung" hat. In der Raumstrukturkarte<br />

ist die Verbindung nach Östringen dagegen als Entwicklungsachse<br />

dargestellt. Daher ist es folgerichtig, dass diese Straßenverbindung<br />

auch im Plan als „überregional" dargestellt wird.<br />

folgen<br />

Der Vorschlag wird unterstützt und die B 292 im Abschnitt<br />

Angelbachtal bis <strong>zu</strong>r Regionsgrenze in Kategorie II hochgestuft. Die<br />

Begründung ist nicht die Entwicklungsachse, sondern dass die B<br />

292 die Verbindungsfunktion zwischen <strong>den</strong> Mittelzentren Sinsheim<br />

und Bruchsal inne hat.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1743 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3289 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Verbindung der B 39 <strong>zu</strong>r B 3 als regionale Straßenverbindung<br />

ist nicht dargestellt. Zur nachhaltigen Entlastung der Ortsmitte von<br />

Malsch vom Schwerlastverkehr sollte diese Verbindung als<br />

regionale Straßenverbindung aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Vorausset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>r Einstufung einer Verbindung in das<br />

funktionale Straßennetz sind in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.1<br />

genannt. Die vorgeschlagene Straße erfüllt nicht die Bedingungen<br />

für eine regionale Straßenverbindung. Zudem ist Malsch nicht als<br />

zentraler Ort in der Raumstrukturkarte eingestuft.<br />

3290 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Regionale Verbindung des Straßennetzes der K 4170 zwischen<br />

Rauenberg und Dielheim ist in <strong>den</strong> Planunterlagen nicht enthalten.<br />

Diese schließt derzeit <strong>den</strong> Bereich Dielheim, Horrenberg, Balzfeld,<br />

Unterhof, Meckesheim, Mauer, Baiertal und Schatthausen an die<br />

Autobahn A 6 an. Die K 4170 zwischen Rauenberg und Dielheim<br />

soll daher als regionale Straßenverkehrsachse in die funktionale<br />

Straßennetzkarte aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Vorausset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>r Einstufung einer Verbindung in das<br />

funktionale Straßennetz sind in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.1<br />

genannt. Die vorgeschlagene Straße erfüllt nicht die Bedingungen<br />

für eine regionale Straßenverbindung, da sie keine zentralen Orte<br />

miteinander verbindet. Zudem ist Dielheim nicht als zentraler Ort in<br />

der Raumstrukturkarte eingestuft.<br />

3291 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Darüber hinaus wird darum gebeten, bei Plansatz 3.1.2.4 des<br />

Einheitlichen Regionalplans die L 536 von Altneudorf bis<br />

Wilhelmsfeld als Ausbaustrecke für <strong>den</strong> regionalen Verkehr mit<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen. Das Planfeststellungsverfahren für diesen Abschnitt<br />

der L 536 ist abgeschlossen und rechtskräftig. Es ist auch davon<br />

aus<strong>zu</strong>gehen, dass nach Fertigstellung des Branich-Tunnels die<br />

Bedeutung der L 536 als Ost-West Verbindung in der Region an<br />

Bedeutung gewinnen wird.<br />

nicht folgen<br />

Im Regionalplan sind nur die Maßnahmen nachrichtlich dargestellt,<br />

die in <strong>den</strong> Bedarfsplänen des Bundes, der Länder oder der Kreise<br />

enthalten und raumbedeutsam hinsichtlich ihres Bauumfanges (z.B.<br />

Ortsumgehungen, Neutrassierungen, mehrspuriger Ausbau) sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1744 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3292 Stadtverwaltung Eberbach 3.1.2.4<br />

entspr.<br />

3205<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Im Plansatz nachfolgend <strong>zu</strong> 3.1.1, in der Karte 3: „Funktionales<br />

Straßennetz" und der „Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte" ist die L 590 zwischen<br />

Eberbach und Aglasterhausen als „Überregionale<br />

Straßenverbindung" dargestellt. Die L 595 wird zwischen Eberbach<br />

und Lobbach nur als „Regionale Straßenverbindung" dargestellt.<br />

Durch <strong>den</strong> Regionalplan wird die L 595 zwischen Eberbach und<br />

Lobbach gegenüber der L 590 zwischen Eberbach und<br />

Aglasterhausen abgewertet.<br />

Die L 595 führt über Pleutersbach, Allemühl, Schönbrunn und Haag<br />

nach Lobbach, wodurch sie mit Anschluss an die L 532 neben der<br />

B37 eine zweite Verbindung <strong>zu</strong>m Verdichtungsraum Rhein-Neckar<br />

herstellt.<br />

Durch die Aufnahme der L 595 als überregionale<br />

Straßenverbindung führt dies <strong>zu</strong> einer Aufwertung der<br />

Entwicklungsachse Eberbach, Schönbrunn und Lobbach und somit<br />

<strong>zu</strong> einer Stärkung des strukturschwachen Raums. Es wird<br />

angeregt, die L 595 zwischen Eberbach und Lobbach als<br />

Überregionale Straßenverbindung (Kategorie II) in der Karte 3:<br />

„Funktionales Straßennetz" und der „Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte" des<br />

Regionalplans auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die parallel verlaufende L 590 übernimmt die Verbindungsfunktion<br />

zwischen <strong>den</strong> benachbarten Mittelzentren Eberbach und Sinsheim<br />

und ist deshalb nach <strong>den</strong> in Plansatz 3.1.2.1 genannten Kriterien als<br />

überregionale Straßenverbindung eingestuft. Die L 595 hat diese<br />

Verbindungsfunktion nicht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1745 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3293 Gemeinde Fahrenbach 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die L525 verbindet die B27 mit der L524, die beide wichtige<br />

Verbindungsstraßen in West-Ost Richtung sind. Dadurch wird die<br />

L525 <strong>zu</strong>m Teil durch Fernverkehr belastet. Für <strong>den</strong> Nahverkehr<br />

stellt die L525 die schnellste Verbindung zwischen O<strong>den</strong>wald und<br />

der Großen Kreisstadt Mosbach dar. In diesen Zusammenhang<br />

kommt der L525 eine überörtliche Bedeutung <strong>zu</strong>. Dies ist im<br />

Regionalplan auch so aufgenommen. Die Straße ist in einem sehr<br />

schlechten Zustand. Sie ist <strong>zu</strong>m Teil unübersichtlich und weist -<br />

besonders im Bereich Fahrenbach-Sattelbach - Engstellen auf. Es<br />

entstehen immer wieder gefährliche Situationen, die bereits <strong>zu</strong><br />

etlichen Unfällen geführt haben.<br />

Im Generalverkehrsplan 2010 war der Ausbau der Landstraße L525<br />

als dringlicher Bedarf ausgewiesen. Im Neuen Plan ist lediglich die<br />

„Umgehung Sattelbach" vorgesehen. Dies wird zweifelsohne <strong>zu</strong><br />

einer Verbesserung der Verhältnisse führen. Allein diese<br />

Maßnahme kann jedoch <strong>den</strong> Bedarf nicht abdecken. Die L525 wird<br />

von vielen Lastkraftwagen befahren. Gerade diese und die Busse<br />

aus dem O<strong>den</strong>wald <strong>zu</strong>r S-Bahn nach Mosbach verursachen oftmals<br />

gefährliche Situationen im Begegnungsverkehr.<br />

Neben diesem Streckenabschnitt bedarf aber vor allem der<br />

Abschnitt zwischen dem Friedhof Robern und der Ortseinfahrt<br />

Robern einer dringen<strong>den</strong> Sanierung und Neugestaltung des<br />

Streckenverlaufes. Für diesen Streckenabschnitt gibt es seit über<br />

30 Jahren ein abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren. Der<br />

Grunderwerb ist ebenfalls seit Jahren erledigt. Wir bitten Sie, dies<br />

in Ihre Planungen mit ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

nicht folgen<br />

Im Regionalplan sind nur die Maßnahmen nachrichtlich dargestellt,<br />

die in <strong>den</strong> Bedarfsplänen des Bundes, der Länder oder der Kreise<br />

enthalten und raumbedeutsam hinsichtlich ihres Bauumfanges (z.B.<br />

Ortsumgehungen, Neutrassierungen, mehrspuriger Ausbau) sind.<br />

3294 Gemeinde Hardheim im fränkischen<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Aufzählung ist um die Anbindung der L 521 an die B 27 in<br />

Hardheim <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

nicht folgen<br />

Die L 521 ist die regionale Verbindung zwischen <strong>den</strong> bei<strong>den</strong><br />

zentralen Orten Hardheim und Miltenberg. Insofern endet die<br />

Darstellung der regionalen Verbindung in der Ortsmitte von<br />

Hardheim bei der Zusammenführung mit der L 508.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1746 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3295 Gemeinde Neunkirchen 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Nicht nur für die Gemeinde Neunkirchen und <strong>den</strong> „Kleinen<br />

O<strong>den</strong>wald" ist der Ausbau der L 632 von Neunkirchen nach<br />

Neckargerach (Anschluss B 37) von zentraler Bedeutung:<br />

Mit Bau der Neckarbrücke in Neckargerach hat die L 632 zwischen<br />

Neunkirchen und dem Anschluss an die B 37 bei Neckargerach<br />

eine extreme Aufwertung erfahren. Der Ausbau<strong>zu</strong>stand der L 632<br />

wird dem Verkehrsaufkommen zwischen der B 37 bei<br />

Neckargerach und der B 292 bei Aglasterhausen-Breitenbronn nicht<br />

mehr gerecht<br />

nicht folgen<br />

Im Regionalplan sind nur die Maßnahmen nachrichtlich dargestellt,<br />

die in <strong>den</strong> Bedarfsplänen des Bundes, der Länder oder der Kreise<br />

enthalten und raumbedeutsam hinsichtlich ihres Bauumfanges (z.B.<br />

Ortsumgehungen, Neutrassierungen, mehrspuriger Ausbau) sind.<br />

3296 Gemeinde Birkenau 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Gemeinde Birkenau als Tor <strong>zu</strong>r Metropolregion, <strong>zu</strong>m<br />

Weschnitztal und dem O<strong>den</strong>wald bedarf einer erheblichen und<br />

nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssituation sowohl<br />

innerörtlich als auch überörtlich. Die geplante Trasse der L 3408 ist<br />

als Teilortsumgehung in <strong>den</strong> Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die L 3408 von Abtsteinach kommend ist nicht Teil des<br />

funktionalen Straßennetzes im Regionalplan. Die Teilortsumgehung<br />

im Zuge der L 3408 kann deshalb nicht im Regionalplan dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1747 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3297 Gemeinde Grasellenbach 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

In der Darstellung des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar ist<br />

<strong>zu</strong>m funktionalen Straßennetz die überregionale Anbindung der<br />

Gemeinde Fürth in Richtung Osten (O<strong>den</strong>waldkreis) die<br />

Bundesstraße B 460 dar. Bei der Darstellung des funktionalen<br />

Straßennetzes ist dann als regionale Straßenverbindung die L 3105<br />

von der B 460 in Richtung Sü<strong>den</strong> nach Wald-Michelbach<br />

dargestellt. Die Gemeinde Grasellenbach ist jedoch der Auffassung,<br />

dass von Weschnitz die regionale Straßenverbindung die L 3346<br />

über das Kleinzentrum Hammelbach (mit Gemeindeverwaltung)<br />

sein sollte, <strong>zu</strong>mal die L 3346 von Weschnitz nach Wahlen an die L<br />

3105 eine kürzere Verbindung darstellt und damit das Kleinzentrum<br />

Hammelbach an <strong>den</strong> regionalen Straßenverkehr anbindet. Diese<br />

Ambition wird dadurch unterstützt, dass der Ortsteil Gras-Ellenbach<br />

an der L 3105 als Kneipp-Heilbad qualifiziert ist und daher an<br />

„weniger" Straßenverkehr interessiert ist, um dem Kurortcharakter<br />

besser Rechnung tragen <strong>zu</strong> können. Die gemeindlichen Gremien<br />

sind darüber hinaus der Auffassung, dass die kurvenreiche Strecke<br />

von der Wegscheide auf der L 3105 in Richtung Gras-Ellenbach<br />

beschwerlicher ist als von Weschnitz über Hammelbach nach<br />

Wahlen auf der L 3346. Wir bitten diesem Gedanken <strong>zu</strong>r regionalen<br />

Straßenverbindung innerhalb des funktionalen Straßennetzes<br />

soweit Rechnung <strong>zu</strong> tragen, um auch <strong>den</strong> Hauptort der Gemeinde<br />

Grasellenbach (Kleinzentrum) in das funktionale Straßennetz mit<br />

der regionalen Straßenverbindung ein<strong>zu</strong>bin<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Wie auch im Regionalplan Südhessen verankert, ist für <strong>den</strong><br />

Verband die L 3105 die regionale Verbindung vom Unterzentrum<br />

Wald-Michelbach <strong>zu</strong>r großräumigen Verbindung B 460. Die<br />

Kleinzentren, wie Hammelbach, fin<strong>den</strong> im Regionalplan bei der<br />

Festlegung des funktionalen Straßennetzes keine<br />

Berücksichtigung.<br />

Zu diesem Punkt haben wir eine Fotokopie des funktionalen<br />

Straßennetzes mit einer entsprechen<strong>den</strong> Markierung beigefügt,<br />

(vgl. Anlage 1).<br />

3298 Gemeinde Mörlenbach 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Gemeinde beantragt, Ortsumgehungen für die Ortsteile Weiher<br />

und Bonsweiher als Planungshinweise mit auf<strong>zu</strong>nehmen. Die<br />

Gemeinde ist der Meinung, dass für <strong>den</strong> Ortsteil Weiher allein der<br />

Ausbau der L 3409 als eine mögliche Umgehungsstraße gelten<br />

kann.<br />

nicht folgen<br />

Der Ortsteil Bonsweiher liegt an keiner regionalbedeutsamen<br />

Straßenverbindung im Regionalplan. Deshalb kann die gewünschte<br />

Maßnahme nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>. Auch die L<br />

3409 ist nicht Bestandteil des regionalbedeutsamen Straßennetzes<br />

im Regionalplan und deren Ausbau kann somit auch nicht<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1748 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3299 Gemeinde Wald-Michelbach 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Hauptverkehrsströme der Region Überwald verlaufen<br />

überwiegend in Richtung der Metropolregion Rhein-Neckar. Dies<br />

belegen auch vorliegende Verkehrsuntersuchungen, die u. a. im<br />

Rahmen der Planungen <strong>zu</strong>m Ausbau der Ortsumgehung<br />

Mörlenbach (OU Mörlenbach - B 38) vorgenommen wur<strong>den</strong>.<br />

Für <strong>den</strong> PKW- und LKW-Verkehr aus der Region Überwald stellt die<br />

Landesstraße L 3120 von Wald-Michelbach über Weiher nach<br />

Mörlenbach mit der Weiterführung über die B 38 durch <strong>den</strong><br />

Saukopftunnel nach Weinheim, Mannheim-Ludwigshafen bzw.<br />

nach Heppenheim und damit auch <strong>zu</strong>r A 5, die mit Abstand<br />

wichtigste Straßenanbindung dar.<br />

Wir begrüßen daher, dass die Landstraße 3120/3105 von der<br />

Kreu<strong>zu</strong>ng L 3120/L 3105 (Widersruhe) in Wald-Michelbach bis nach<br />

Mörlenbach (B 38) als „regionale Straßenverbindung" dargestellt<br />

wurde.<br />

Aufgrund schon getätigter Aussagen fordern wir jedoch<br />

ausdrücklich, dass die L 3120 vom Kreu<strong>zu</strong>ngsbereich L 3120 I L<br />

3105 (Widersruhe) in Wald-Michelbach bis nach Mörlenbach (B 38)<br />

als „regionale Straßenverbindung" erhalten bleibt und die<br />

Einstufung bzw. Klassifizierung der L 3120 bis <strong>zu</strong>m Anschluss an<br />

die B 38 in der Gemeinde Mörlenbach mindestens als Landstraße<br />

bei<strong>zu</strong>behalten ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Seitens des Verbandes wird die Einstufung als regionale<br />

Straßenverbindung nicht geändert. Auf die Klassifizierung als<br />

Landesstraße hat der Verband keinen Einfluss.<br />

3300 Magistrat der Kreisstadt Heppenheim 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Zum Thema B 3 Ortsumgehung in Heppenheim gibt es einen<br />

Stadtverordnetenversammlungsbeschluss mit dem Hessischen<br />

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in<br />

Kontakt <strong>zu</strong> treten und die Möglichkeiten <strong>zu</strong> erörtern und dann die<br />

erforderlichen Schritte in die Wege <strong>zu</strong> leiten, die <strong>zu</strong>r<br />

Entscheidungsfindung erforderlich sind. Hier wird im Zuge der o.g.<br />

regionalen Verkehrsuntersuchung auch die Anbindung der K 4229<br />

bis an die Bundesstraße 460 untersucht. Die Verwirklichung einer<br />

solchen Maßnahme würde <strong>zu</strong>r Entlastung der Bundesstraße 3<br />

führen. Auch diese Thematik wird noch in Gesprächen mit dem<br />

Ministerium in Wiesba<strong>den</strong> konkretisiert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Eine B 3 Ortsumgehung in Heppenheim ist im Regionalplan nicht<br />

enthalten. Der Beschluss wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1749 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3301 Stadtverwaltung Frankenthal 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Aus Sicht der Stadt Frankenthal fehlen folgende regionale<br />

Straßenverbindungen:<br />

• L 522 (Westring) zwischen L 522 (Lambsheimer Straße) und L<br />

524 (Flomersheimer Straße),<br />

• geplanter Südring (Verlängerung L 522 in Anbindung an K4/<br />

Mahlastraße), geplante Trasse ist bereits im FNP 1998 der Stadt<br />

Frankenthal (Pfalz) enthalten (siehe Anlage "FNP 1998, Ausschnitt"),<br />

• Carl-Benz-Str./ Industriestraße als Nord-Süd-Verbindung,<br />

• L 524 (OD Flomersheim und Eppstein) zwischen L 522 (Westring)<br />

und L 527,<br />

• K3 (Mörscher Straße) zwischen L 523 (Nordring) und B9.<br />

nicht folgen<br />

Die Vorschläge für regionale Straßenverbindungen dienen gemäß<br />

der Raumstrukturkarte nicht da<strong>zu</strong>, die benachbarten zentralen Orte<br />

an das Mittelzentrum Frankenthal an<strong>zu</strong>bin<strong>den</strong>. Diese Verbindungen<br />

sind bereits im funktionalen Straßennetz enthalten. Es wird keine<br />

der vorgeschlagenen regionalen Straßenverbindungen in <strong>den</strong><br />

Regionalplan aufgenommen.<br />

3302 Stadtverwaltung Grünstadt 3.1.2.4<br />

entspr.<br />

1329<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Darstellung bzw. der Verlauf der geplanten Ortsumgehung<br />

Grünstadt-Nord im Zuge der L 395 sollte im Bereich des östlichen<br />

Abschnitts entsprechend dem bereits vorliegen<strong>den</strong> und vom LBM<br />

Speyer erstellten Straßenentwurf für das<br />

Planfeststellungsverfahren erfolgen, da hier im Osten ein<br />

geradliniger Anschluss an die LB 271/Neu vorgesehen ist. Nach der<br />

jetzigen Darstellung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte kommt es <strong>zu</strong> einer<br />

Überlagerung mit einem Regionalen Grün<strong>zu</strong>g, in dem nach Planziel<br />

2.1.3 Infrastrukturvorhaben nur als Ausnahme <strong>zu</strong>gelassen wer<strong>den</strong><br />

dürften, was ggfs. <strong>zu</strong> <strong>zu</strong>sätzlichen Hür<strong>den</strong> (vgl. Begründung <strong>zu</strong><br />

2.1.3: Nachweispflichten, keine entgegenstehen<strong>den</strong> öffentlichen<br />

Belange etc. einem unnötigen Verfahrensaufwand führt).<br />

folgen<br />

Der Trassenverlauf wird entsprechend der Planung des LBM<br />

Speyer angepasst und mit "Regionale Straßenverbindung, Planung"<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt. Bezüglich des Verlaufs in<br />

einen Grün<strong>zu</strong>g gilt die Ausnahmeregel für Infrastrukturvorhaben,<br />

die die Funktion des Grün<strong>zu</strong>ges nicht beeinträchtigen.<br />

3303 Gemeinde Böhl-Iggelheim 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Gemeinde Böhl-Iggelheim begrüßt die Ausweisung der<br />

Ortsumgehung Iggelheim, da sich hierdurch die Verkehrssituation<br />

in der Ortslage wesentlich verbessert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3304 Verbandsgemeinde Dannstadt-<br />

Schauernheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Im Bereich der Grünzäsur liegt die geplante Ortsumgehung<br />

Assenheim. Die Planung ist schon relativ weit fortgeschritten,<br />

aktuell wer<strong>den</strong> im Auftrag vom LBM die<br />

Planfeststellungsunterlagen erstellt. Der Straßenverlauf sollte als<br />

regionale Straßenverbindung (Kategorie III) in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des ERP als geplante Trasse aufgeführt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Im Bereich Assenheim ist keine regionalbedeutsame<br />

Straßenverbindung im Regionalplan enthalten und auf Grund der<br />

Zentrale-Orte-Struktur begründbar. Deshalb kann die gewünschte<br />

Maßnahme nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1750 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3305 Kreisverwaltung Germersheim 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Der Anregung der Kreisverwaltung <strong>zu</strong>m Arbeitsentwurf 2011 die<br />

Südumgehung als geplante Trasse über Knittelsheim und<br />

Ottersheim weiter<strong>zu</strong>führen wurde entsprochen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3306 Kreisverwaltung Germersheim 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die geplante Ortsumgehung Hatzenbühl als geplante Trasse fehlt<br />

weiterhin. Der Landkreis Germersheim hat <strong>den</strong> Landesbetrieb<br />

Mobilität mit der Planung einer nördlich um Hatzenbühl<br />

verlaufen<strong>den</strong> Ortsumgehung im Zuge der Kreisstraße 10<br />

beauftragt. Die neue Ortsumgehung wird die von Herxheim<br />

kommende K 10 direkt mit der östlich von Hatzenbühl verlaufen<strong>den</strong><br />

L 549 verbin<strong>den</strong>. Zurzeit erfolgt die Erstellung der Unterlagen für<br />

das für 2014/2015 vorgesehene Planfeststellungsverfahren. Die<br />

Bauausführung ist für 2017/2018 geplant. Wir empfehlen daher die<br />

Aufnahme des Straßenbauvorhabens als geplante Regionale<br />

Straßenverbindung.<br />

nicht folgen<br />

Die geplante Straße ist nicht als regionalbedeutsame<br />

Straßenverbindung im Regionalplan enthalten und auf Grund der<br />

Zentrale-Orte-Struktur auch nicht begründbar. Deshalb kann sie<br />

nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>. Die regionale Achse ist<br />

die Verbindung zwischen <strong>den</strong> zentralen Orten Herxheim und<br />

Jockgrim. Diese Verbindungsfunktion übernimmt die K 10 durch die<br />

Ortslage von Hatzenbühl.<br />

3307 Kreisverwaltung Germersheim 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Bereits abgeschlossen ist der Bau des 2. Bauabschnittes der<br />

Ortsumgehung Jockgrim im Zuge der Kreisstraße 10. Die Straße<br />

wird nun vollständig um die Ortslage von Jockgrim geführt. Wir<br />

bitten um entsprechende Darstellung des veränderten<br />

Streckenverlaufs in Karte 3.<br />

folgen<br />

Änderung des Streckenverlaufs in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und in<br />

der Themenkarte 3.<br />

3308 Kreisverwaltung Germersheim 3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Besondere Verkehrsschwerpunkte die einem Zentralen Ort<br />

gleich<strong>zu</strong>stellen sind, stellen auch die Rheinhäfen bei Germersheim<br />

und Wörth dar. Aus diesem Grund sind aus unserer Sicht die<br />

Anbindungen des Hafens Germersheim über die Kreisstraße 29<br />

und des Hafens Wörth über die Kreisstraße 25 als Regionale<br />

Straßenverbindungen in das Funktionale Straßennetz<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Die Anbindung des Hafens Wörth ist sogar als überregionale<br />

Verbindung im Zuge des Neubaus der zweiten Rheinbrücke<br />

Karlsruhe ausgewiesen. Der Hafen von Germersheim wie auch die<br />

mittelzentralen Bereiche der Ortes sind an die B 9 und die B 35 als<br />

überregionale Verbindungen angeschlossen. Die Darstellung eines<br />

"Stummels als regionale Verbindung macht keinen Sinn und<br />

entspricht auch nicht der Vorgehensweise in vergleichbaren Fällen<br />

in der Region.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1751 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3309 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die südliche Ortsumgehung von Heddesheim ist im Entwurf d.<br />

Regionalplans als regionale Straßenverbindung dargestellt. Sie<br />

sollte gestrichen wer<strong>den</strong>. Es gibt bereits eine südliche<br />

Ortsumgehung über La<strong>den</strong>burg, die geplante Ortsumgehung<br />

würde noch mehr Verkehr anziehen.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im noch gültigen Bedarfsplan des<br />

Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg enthalten und deshalb nachrichtlich im<br />

Text und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3310 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Ortsumgehung Lingenthal ist im Entwurf des Regionalplans als<br />

Trasse mit unbestimmtem Verlauf dargestellt. Sie sollte gestrichen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung: In diesem Bereich befin<strong>den</strong> sich wertvolle<br />

Streuobstwiesen, die dadurch beschädigt oder zerstört wür<strong>den</strong><br />

(Zerschneidungseffekte). In Lingenthal,<br />

führt die existierende Straße bereits am Ortsrand entlang, die<br />

Entlastung wäre daher minimal und stünde in keinem Verhältnis<br />

<strong>zu</strong>m geplanten Eingriff in die Natur.<br />

Durch die Umgehungsstraße würde eine ""Abkür<strong>zu</strong>ng"" ins<br />

Neckartal aus dem Rheintal erst interessant, womit eine deutliche<br />

Zunahme des Verkehrs <strong>zu</strong> befürchten wäre (Verkehrsverlagerung<br />

weg von <strong>den</strong> Bundesstraßen im Rheintal und Neckartal hin <strong>zu</strong>r<br />

L600)"<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im noch gültigen Bedarfsplan des<br />

Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg enthalten und deshalb nachrichtlich im<br />

Text und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1752 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3311 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Ortsumgehung Gaiberg ist im Entwurf des Regionalplans als<br />

Trasse mit unbestimmtem Verlauf dargestellt. Sie sollte gestrichen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung: In diesem Bereich befin<strong>den</strong> sich wertvolle<br />

Streuobstwiesen, die dadurch beschädigt oder zerstört wür<strong>den</strong><br />

(Zerschneidungseffekte).<br />

Die Ortsumgehung Gaiberg macht keinen Sinn, da die Weiterfahrt<br />

Richtung Bammental aufgrund des starken Gefälles sowieso nur<br />

für Pkw erlaubt ist.<br />

Durch die Umgehungsstraße würde eine ""Abkür<strong>zu</strong>ng"" ins<br />

Neckartal aus dem Rheintal erst interessant, womit eine deutliche<br />

Zunahme des Verkehrs <strong>zu</strong> befürchten wäre (Verkehrsverlagerung<br />

weg von <strong>den</strong> Bundesstraßen im Rheintal und Neckartal hin <strong>zu</strong>r<br />

L600)".<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im noch gültigen Bedarfsplan des<br />

Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg enthalten und deshalb nachrichtlich im<br />

Text und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.<br />

3312 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Südumgehung Wiesloch ist im Entwurf des Regionalplans als<br />

Trasse mit unbestimmtem Verlauf dargestellt. Sie sollte gestrichen<br />

wer<strong>den</strong>. Es fehlt die politische Legitimation.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im noch gültigen Bedarfsplan des<br />

Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg enthalten und deshalb nachrichtlich im<br />

Text und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.<br />

Zudem ist sie im verkehrlichen Zusammenhang mit der Maßnahme<br />

neuer Autobahnanschluss bei Diehlheim <strong>zu</strong> sehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1753 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3313 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die geplante Ortsumgehung Bobenheim-Roxheim ist im Entwurf<br />

des Regionalplans als Neubaumaßnahme dargestellt. Sie sollte<br />

gestrichen wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung: Spürbare Entlastung für <strong>den</strong> Ort zweifelhaft und<br />

unnötiger Flächenverbrauch.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Maßnahme ist im gültigen Bedarfsplan des Landes<br />

Rheinland-Pfalz enthalten und deshalb nachrichtlich im Text und in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalplanes dargestellt.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1754 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3314 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3256<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die in der Südpfalz als überregionale und regionale Verbindungen<br />

geplanten Ortsumgehungen im Zuge von der B 38, B 48, B 427 und<br />

der L 509 Südumgehung Bellheim sind so nicht vertretbar, weil sie<br />

in ihrer Dimensionierung deutlich dem Schwerlastverkehr (vor<br />

allem im Transit) angeboten wer<strong>den</strong> sollen. Sie verstoßen z. T.<br />

krass gegen minimale Umwelt- und Naturschutzbelange. Im Sinne<br />

der lärm- und schadstoffgeplagten Bevölkerung wären meist engund<br />

kleinräumige Konzeptionen angesagt.<br />

Zu B 38 und B 48: Die Fernstraßenverbindung zwischen der<br />

französischen A 4 bei Saverne und der A 65 Landau Süd wird seit<br />

Jahrzehnten sukzessiv ausgebaut. Bis Altenstadt an der deutschfranzösischen<br />

Grenze ist die Straße bereits ortsdurchgangsfrei,<br />

teilweise sogar vierspurig fertiggestellt. Auf deutscher Seite stellt<br />

sich im Zuge dieser Ausbauperspektive die grundsätzliche Frage,<br />

ob eine Weiterführung im Zuge der B 38 Billigheim-Ingenheim oder<br />

die B 48 bis Klingenmünster und die L 509 bis Landau Ebenberg <strong>zu</strong>r<br />

A 65 gewählt wird. Da jedoch die OG Billigheim-Ingenheim bereits<br />

im Raumordnungsverfahren die Straße abgelehnt hat,<br />

konzentrieren sich die Bemühungen des Straßenbaus auf die B 48.<br />

So wurde bereits beim Ausbau der B 38 bei Bad Bergzabern und<br />

deren Weiterführung bei Pleisweiler auf die B 48 der<br />

Kreu<strong>zu</strong>ngsbereich so gestaltet, dass der Verkehrsstrom<br />

automatisch auf die B 48 gelenkt wird.<br />

Derzeit existiert ein Raumordnungsbeschluss im Rahmen der<br />

Umfahrung Klingenmünster, welcher die teuerste,<br />

umweltschädlichste und ortsfernste Lösung festschreibt. Zur<br />

Fertigstellung dieser oft „Weinstraßenautobahn" genannten<br />

Transitstrecke fehlen dann noch zwei „Lückenschlüsse": Die<br />

Verbindung Wollmesheim - Landau - Ebenberg und die Verbindung<br />

Oberotterbach - Altenstadt (Frankreich).<br />

Der ortsdurchfahrtsfreie Ausbau der B 427 von Hinterwei<strong>den</strong>thal (B<br />

10) bis Kandel (A 65) wird <strong>den</strong> internationalen Schwerlastverkehr<br />

mitten in eine sensible Tourismusregion bündeln. Schon alleine mit<br />

dem Tunnel bei Bad Bergzabern lässt sich das Projekt auf ein<br />

geologisches und finanzielles Desaster ein. In einem Gutachten von<br />

Prof. Kistenmacher wird für diese Straße eine Sperrung für <strong>den</strong><br />

Schwerlastverkehr wegen Eignung des Ein<strong>zu</strong>gsgebiets als<br />

Tourismusregion gefordert.<br />

Im lokalen Be<strong>zu</strong>g erscheint die Bellheimer Südumgehung im Zug<br />

nicht folgen<br />

Die genannten Maßnahmen sind im Bundesverkehrswegeplan<br />

bzw. im Bedarfsplan des Landes Rheinland-Pfalz enthalten und<br />

deshalb nachrichtlich im Text und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Regionalplanes dargestellt. Bezüglich des Ausbaus des<br />

Schienenverkehrs sind für die Südpfalz ebenso zahlreiche<br />

Maßnahmen im Regionalplan enthalten, die hinsichtlich ihrer<br />

Realisierungschancen sicherlich höher als einige der<br />

Straßenprojekte ein<strong>zu</strong>stufen sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1755 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3314<br />

der L 509 als Nonsens-Projekt, da die Verkehrszählungen keine<br />

Notwendigkeit aufzeigen, die Streckenführung sinnwidrig ist und<br />

die wertvollsten Bellheimer Bö<strong>den</strong> der Landwirtschaft entzogen<br />

wer<strong>den</strong>, wogegen sich die ortsansässige Landwirtschaft aufs<br />

heftigste <strong>zu</strong>r Wehr setzt. Auch diese Straße macht in dem<br />

geplanten Umfang nur Sinn, wenn sie <strong>zu</strong>sammen mit der<br />

Verbindung <strong>zu</strong>r A 65 AS Landau Mitte die Verbindung <strong>zu</strong>r4-spurig<br />

ausgebauten B 9 herstellen soll. Hinweis gebend ist hierfür der<br />

Planfeststellungsbeschluss mit seinen bereits für 4 Spuren<br />

ausgelegten Brücken. Gegen <strong>den</strong> Beschluss haben mehrere<br />

Landwirte Klage eingereicht.<br />

Fazit:<br />

Die Südpfalz braucht nicht mehr Straßen, ein Sättigungsgrad für<br />

Individualverkehr ist erreicht Sie braucht die Wiederbelebung ihres<br />

historischen Schienennetzes, das mit einem durchdachten<br />

Buskonzept <strong>zu</strong> vertakten und <strong>zu</strong> optimieren ist.<br />

3315 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Wir unterstützen die aufgelisteten Projekte. Darüber hinaus setzt<br />

sich die Wirtschaft für die Realisierung folgender Maßnahmen ein:<br />

• L 518 Ausbau Walldürn - Altheim<br />

• L 527 Ausbau Mosbach - Bergfeld<br />

• L 582 Ausbau Buchen - Eberstadt<br />

• Ausbau der Verkehrsknoten der B 44 auf Mannheimer<br />

Stadtgebiet<br />

nicht folgen<br />

Im Regionalplan sind nur die Maßnahmen nachrichtlich dargestellt,<br />

die in <strong>den</strong> Bedarfsplänen des Bundes, der Länder oder der Kreise<br />

enthalten und raumbedeutsam hinsichtlich ihres Bauumfanges (z.B.<br />

Ortsumgehungen, Neutrassierungen, mehrspuriger Ausbau) sind.<br />

3316 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Wir unterstützen die aufgelisteten Projekte. Darüber hinaus setzt<br />

sich die Wirtschaft für die Realisierung folgender Maßnahmen ein:<br />

• L 546 Ortsumfahrung St. Leon<br />

• 5. Neckarquerung in Heidelberg<br />

nicht folgen<br />

Die Vorausset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>r Einstufung einer Verbindung in das<br />

funktionale Straßennetz sind in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.2.1<br />

genannt. Die vorgeschlagenen Straßen erfüllen nicht die<br />

Bedingungen für eine regionale Straßenverbindung, da sie keine<br />

zentralen Orte miteinander verbindet. Die bei<strong>den</strong> Maßnahmen<br />

können somit nicht im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1756 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3317 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Wir unterstützen die aufgelisteten Projekte. Darüber hinaus setzt<br />

sich die Wirtschaft für die Realisierung folgender Maßnahmen ein:<br />

• L 600 Ausbau zwischen Nordumgehung Leimen und Bammental<br />

• L 723 vierspuriger Ausbau zwischen AS Wiesloch/Rauenberg (A<br />

6) und dem vierspurigen Bestand auf Walldorfer Gemarkung sowie<br />

Ausbau des Knotenpunktes L 723 / B 3 <strong>zu</strong>m „Vollkleeblatt"<br />

• Bau einer modernen und leistungsfähigen Verbindung zwischen<br />

dem Raum Buchen/ Walldürn und der A 81 bei Osterburken mit<br />

Anbindung an die Ortsumfahrung Adelsheim-Osterburken der B<br />

292<br />

Kenntnisnahme<br />

Bezüglich der L 600 sind Ortsumgehungen für Gaiberg und<br />

Lingenthal und die K 3972-neu als leistungsfähige Verbindung<br />

zwischen dem Raum Buchen/ Walldürn und der A 81 bei<br />

Osterburken im Plansatz enthalten. Die Maßnahme L 723,<br />

vierspuriger Ausbau Wiesloch ist in der Begründung enthalten.<br />

3318 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Basierend auf <strong>den</strong> prognostizierten Verkehrs<strong>zu</strong>wächsen und <strong>zu</strong>r<br />

Sicherstellung der Erfordernisse aus der Transportlogistik sowie<br />

des Warenabsatzes ist ein Ausbau des Knotenpunktes Speyerer<br />

Straße/Stückerweg zwingend erforderlich (Ergän<strong>zu</strong>ng im Kapitel<br />

3.1.2.4). Nur so kann eine erforderliche Leistungsfähigkeit des<br />

Knotens erreicht und erhebliche Rückstauungen vermie<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong>. Geplante, eigene verkehrslogistische Maßnahmen des<br />

Unternehmens <strong>zu</strong>r verbesserten verkehrlichen Abwicklung wer<strong>den</strong><br />

nicht ausreichen, um Auswirkungen auf das öffentliche<br />

Straßennetz im jetzigen Ausbau<strong>zu</strong>stand mit vorhan<strong>den</strong>er LSA-<br />

Steuerung <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Im Regionalplan sind nur die Maßnahmen nachrichtlich dargestellt,<br />

die in <strong>den</strong> Bedarfsplänen des Bundes, der Länder oder der Kreise<br />

enthalten und raumbedeutsam hinsichtlich ihres Bauumfanges (z.B.<br />

Ortsumgehungen, Neutrassierungen, mehrspuriger Ausbau) sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1757 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3319 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Das Unternehmen plant aufgrund von Erfahrungen aus <strong>den</strong><br />

vergangenen Jahren im Zuge der Ausbauplanungen eine zweite<br />

straßenseitige Anbindung an das Werksgelände. Diese alternative<br />

Anbindung ist <strong>zu</strong> jeder Zeit erforderlich für die<br />

a. Sicherstellung der verkehrlichen Anbindung des Standorts und<br />

b. Die benötigte Verbindungsfunktion für <strong>den</strong> Individualverkehr und<br />

öffentlichen Verkehr.<br />

Mit der jetzigen, einzigen Zuführung über die Kreisstraße 4149<br />

kann dies nicht gewährleistet wer<strong>den</strong>. Grund ist die Brücke, die bei<br />

schlechten Witterungsbedingungen einen potenziellen Unfallpunkt<br />

darstellt sowie bei Schnee und Glatteis unbefahrbar wird. Ebenfalls<br />

ist die Funktion bei Wartungs- und Reparaturarbeiten unpassierbar<br />

bzw. stark eingeschränkt für das Unternehmen nutzbar. Für eine<br />

nachhaltige Verkehrsführung insbesondere des Schwerverkehrs ist<br />

eine ergänzende Zuwegung <strong>zu</strong>m Werk erforderlich, die ausreichend<br />

dimensioniert ausgebaut ist und Wohngebiet weitgehend meidet.<br />

Nach aktuellen Gegebenheiten bedeutet dies einen<br />

Straßenneubau, der als Maßnahme im Regionalplan ergänzt<br />

wer<strong>den</strong> sollte (Ergän<strong>zu</strong>ng im Kapitel 3.1.2.4). Ein alternativer<br />

Ausbau vorhan<strong>den</strong>er Straßeninfrastruktur ist nicht sinnvoll möglich.<br />

So kann für die Gemeinde Eppelheim ohne erhebliche Zunahme<br />

von Emissionen und Immissionen die heutige Lebensqualität für<br />

die Einwohner sichergestellt wer<strong>den</strong>.<br />

[Karte]<br />

Bei Unpassierbarkeit der Brücke können so Schleich- und<br />

Suchfahrten von Lkw durch sensible Siedlungsgebiete definitiv<br />

vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Profitieren wer<strong>den</strong> hierdurch insbesondere die<br />

Gemeinde Eppelheim und seine Einwohner, die Rudolf-Wild GmbH<br />

und Co. KG, das Betonwerk und die künftigen Nutzer des jetzigen<br />

PHV - Patric Henri Village. Die Rudolf-Wild GmbH und Co. KG ist<br />

diesbezüglich bereits mit der Gemeinde in positiven Gesprächen.<br />

Die in der Skizze dargestellte Straßenanbindung soll in naher<br />

Zukunft für die Genehmigung geplant wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Im dem genannten Bereich zwischen Plankstadt und Eppelheim ist<br />

keine regionalbedeutsame Straßenverbindung im Regionalplan<br />

enthalten und auf Grund der Zentrale-Orte-Struktur begründbar.<br />

Deshalb kann die gewünschte Maßnahme nicht im Regionalplan<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1758 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3320 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Um <strong>zu</strong>künftig vermehrt Lkw-Transporte nachhaltig auf die Bahn <strong>zu</strong><br />

verlagern, kann ebenfalls die in Punkt 3 skizzierte<br />

Straßenanbindung (ehemaliger Bahndamm von Schwetzingen nach<br />

Heidelberg) optimal genutzt wer<strong>den</strong>. Die betroffenen Gemein<strong>den</strong><br />

Eppelheim und Schwetzingen bleiben durch die zweite<br />

Verkehrsanbindung weitgehend vom Schwerverkehr unbeeinflusst.<br />

Für diese Nut<strong>zu</strong>ng ist gegebenenfalls ein Ausbau des<br />

Knotenpunktes in Schwetzingen erforderlich. Dies wird in <strong>den</strong><br />

kommen<strong>den</strong> Monaten mittels Verkehrssimulation untersucht.<br />

nicht folgen<br />

Im dem genannten Bereich zwischen Plankstadt und Eppelheim ist<br />

keine regionalbedeutsame Straßenverbindung im Regionalplan<br />

enthalten und auf Grund der Zentrale-Orte-Struktur begründbar.<br />

Deshalb kann die gewünschte Maßnahme nicht im Regionalplan<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3321 Privat<br />

(Verkehrsforum 2000)<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Zur Entflechtung zwischen Schienen- und Straßenverkehr ist im<br />

Zuge der K 4178 unbedingt eine Unterführung in Meckesheim<br />

notwendig, die die bei<strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Bahnübergänge ersetzt.<br />

Diese Maßnahme sollte unter 3.1.2.4 aufgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Bahnübergangsbeseitigungen sind unterhalb der<br />

Regionalbedeutsamkeitsschwelle und wer<strong>den</strong> im Regionalplan<br />

nicht dargestellt.<br />

3322 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

entspr.<br />

3273<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Ortsumfahrungen von Wiesenbach und von Gaiberg/Lingental:<br />

Wir lehnen Ortsumfahrungen nicht generell ab - jedoch müssen<br />

sehr strenge Kriterien angelegt wer<strong>den</strong>. Denn neue<br />

Ortsumfahrungen führen neben <strong>den</strong> unbestreitbaren positiven<br />

Effekten für die Menschen innerhalb des Ortes <strong>zu</strong> einer<br />

Zersiedelung und Zerschneidung bisher unberührter Landschaften,<br />

<strong>zu</strong> einem Anstieg des Verkehrs („Wer Straßen sät, wird Verkehr<br />

ernten") sowie einer Zunahme der Anzahl und der Schwere der<br />

Unfälle. Die Kriterien sind u.a. eine umfassende Verkehrsanalyse<br />

und - Prognose mit Nachweis der signifikanten Entlastung der<br />

Ortsdurchfahrt, eine innerörtliche Verkehrsberuhigung, eine<br />

umweltverträgliche Trassenführung und ökologisch sinnvolle<br />

Ausgleichsmaßnahmen. Auch eine Schleifenbildung, also die<br />

Aneinanderreihung von einzelnen Ortsumfahrungen ist <strong>zu</strong><br />

vermei<strong>den</strong> - z.B. durch interkommunale Zusammenarbeit. Ob diese<br />

Kriterien bei <strong>den</strong> Ortsumfahrungen Wiesenbach und<br />

Gaiberg/Lingental erfüllbar sind, ist noch völlig offen. Die<br />

Formulierung, diese „sind funktionsgerecht aus- bzw. neu<strong>zu</strong>bauen"<br />

lehnen wir daher ab.<br />

nicht folgen<br />

Ein detaillierter Nachweis der Verkehrswirksamkeit der<br />

Maßnahmen sowie eine umweltverträgliche Trassierung mit einer<br />

geringen Zerschneidungswirkung sind auch aus Sicht der<br />

Regionalplanung zwingend geboten. Diese Detailfragen sind in <strong>den</strong><br />

notwendigen Planfeststellungsverfahren ab<strong>zu</strong>arbeiten.<br />

Die Formulierung, diese „sind funktionsgerecht aus- bzw.<br />

neu<strong>zu</strong>bauen" bezieht sich auf das im Regionalplan dargestellte<br />

funktionale Straßennetz und heißt, dass durch die Maßnahme die<br />

Verbindungsfunktionen zwischen <strong>den</strong> zentralen Orten erhalten<br />

bzw. verbessert wer<strong>den</strong> soll.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1759 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.2<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Straßennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3323 Verband Region Rhein-Neckar<br />

(interne Änderungen)<br />

3.1.2.4<br />

Regionale<br />

Straßenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Herausnahme der regionalen Straßenverbindung im Abschnitt<br />

Lau<strong>den</strong>bach - B 38 in der RNK und in der Themenkarte 3, da parallel<br />

bereits die geplante neue Verbindung dargestellt ist. [pdf S. 12]<br />

Korrektur/Änderung<br />

Änderung gemäß Vorschlag.<br />

3324 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 3.1.2.5<br />

Leistungssteigerung durch<br />

Verkehrsbeeinflussung (G)<br />

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Laumersheim hat in seiner<br />

Sit<strong>zu</strong>ng am 10.09.2012 der Stellungnahme mit der Ergän<strong>zu</strong>ng<br />

<strong>zu</strong>gestimmt, dass, wenn die Standspur auf der A6 als weitere<br />

Fahrspur freigegeben wird, die Ortsgemeinde Laumersheim <strong>den</strong><br />

Lärmschutz fordert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Berücksichtigung eines ausreichen<strong>den</strong> Lärmschutzes ist auch<br />

für die Regionalplanung ein wichtiges Planungsprinzip. Die<br />

Detailbetrachtung findet aber im Rahmen der<br />

Genehmigungsverfahren statt. Der Verband ist nicht der<br />

Vorhabensträger.<br />

3325 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 3.1.2.5<br />

Leistungssteigerung durch<br />

Verkehrsbeeinflussung (G)<br />

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gerolsheim har in seiner<br />

Sit<strong>zu</strong>ng am 04.09.2012 der Stellungnahme mit der Ergän<strong>zu</strong>ng<br />

<strong>zu</strong>gestimmt, dass bei der Leistungssteigerung der A6 (Plansatz<br />

3.1.2.5) die Lärmschutzmaßnahmen zwingend geplant und<br />

umgesetzt wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Berücksichtigung eines ausreichen<strong>den</strong> Lärmschutzes ist auch<br />

für die Regionalplanung ein wichtiges Planungsprinzip. Die<br />

Detailbetrachtung findet aber im Rahmen der<br />

Genehmigungsverfahren statt. Der Verband ist nicht der<br />

Vorhabensträger.<br />

3326 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 3.1.2.5<br />

Leistungssteigerung durch<br />

Verkehrsbeeinflussung (G)<br />

Beim Plansatz 3.1.2.5 wird vorgeschlagen, dass die Seitenstreifen<br />

der A6 <strong>zu</strong>r Leistungssteigerung und temporären<br />

Engpassbeseitigungen freigegeben wer<strong>den</strong> sollten. Aus<br />

verkehrlicher Sicht ist dieser Grundsatz nachvollziehbar. Allerdings<br />

müssen dann auch die entsprechen<strong>den</strong> Lärmschutzmaßnahmen<br />

geplant und vor allem auch umgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Berücksichtigung eines ausreichen<strong>den</strong> Lärmschutzes ist auch<br />

für die Regionalplanung ein wichtiges Planungsprinzip. Die<br />

Detailbetrachtung findet aber im Rahmen der<br />

Genehmigungsverfahren statt. Der Verband ist nicht der<br />

Vorhabensträger.<br />

3327 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.2.5<br />

Leistungssteigerung durch<br />

Verkehrsbeeinflussung (G)<br />

Aufgrund der hohen Bedeutung und des großen messbaren Erfolgs<br />

der Maßnahme (Wechselwegweisungsanlagen und temporäre<br />

Seitenstreifenfreigabe) ist aus Sicht der regionalen Wirtschaft <strong>zu</strong><br />

prüfen, ob die Maßnahmen als Ziel in <strong>den</strong> Plan aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong> können.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß Raumordnungsgesetz müssen Ziele räumlich hinreichend<br />

konkret sein. Sie wer<strong>den</strong> vor allem dann eingesetzt, wenn ein<br />

starker Druck durch konkurrierende Nut<strong>zu</strong>ngen besteht. Der<br />

Plansatz kann nur als Grundsatz ausgewiesen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1760 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3328 Eisenbahn-Bundesamt<br />

Außenstelle Frankfurt<br />

- Be<strong>den</strong>ken und / oder Anregungen wer<strong>den</strong> nicht vorgebracht. Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3329 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- In <strong>den</strong> Entwurfsunterlagen sind keine Aussagen <strong>zu</strong>r Vernet<strong>zu</strong>ng<br />

des ÖPNV unter <strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong> Regionalverbän<strong>den</strong> getroffen.<br />

Es ist aus Sicht der Stadt Rauenberg eine bessere Vernet<strong>zu</strong>ng,<br />

insbesondere im Bereich des ÖPNV mit der Regionalplanung des<br />

Regionalverbands Karlsruhe-Land an<strong>zu</strong>streben. Es wird daher<br />

beantragt <strong>den</strong> Regionalplan diesbezüglich <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

folgen<br />

Die Vernet<strong>zu</strong>ng des ÖPNV wird mit <strong>den</strong> in Kapitel 3.1.3 genannten<br />

Maßnahmen verbessert. Zusätzlich sollte die Einführung eines<br />

Übergangstarifes <strong>zu</strong>m Verkehrsverbund Karlsruhe in <strong>den</strong><br />

ergänzen<strong>den</strong> Maßnahmen in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.4<br />

aufgelistet wer<strong>den</strong>. Neuer Spiegelstrich: "Einführung eines<br />

Übergangstarifes <strong>zu</strong>m Karlsruher Verkehrsverbund".<br />

3330 Stadt La<strong>den</strong>burg<br />

Stadtbauamt<br />

- Es wird angeregt, im Regionalplan <strong>zu</strong>mindest textlich eine<br />

Freihaltetrasse in Ost-West-Verbindung für einen künftigen<br />

schienengebun<strong>den</strong> regionalen Personennahverkehr zwischen<br />

Mannheim und der Bergstraße <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

nicht folgen<br />

Die Maßnahme ist im Rhein-Neckar-Takt 2020 enthalten. Derzeit<br />

gibt es keine konkrete Planung. Im Regionalplan kann deshalb<br />

keine Freihaltetrasse ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Zudem wäre es keine<br />

Strecke des regionalbedeutsamen Schienennetzes, weil es keine<br />

zentralen Orte miteinander verbindet.<br />

3331 Stadtverwaltung Neckargemünd - Öffentlicher Personennahverkehr:<br />

Die Bedeutung Neckargemünds als Schienenknotenpunkt muss<br />

verbessert wer<strong>den</strong>. Am Zusammentreffen von Neckartalbahn<br />

(S1/S2) und Elsenztalbahn (S5) müssen alle Züge ohne Halt<br />

(Regionalexpresse) halten. Die Anschlüsse zwischen S1/S2 und S5<br />

müssen abgestimmt wer<strong>den</strong> - <strong>zu</strong>rzeit gibt es hier die<br />

größtmögliche Wartezeit von knapp 30 Minuten trotz großer<br />

Kun<strong>den</strong>ströme.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Zuständigkeit liegt nicht beim Verband und ist nicht<br />

Gegenstand des Regionalplans. Diese Verbesserung müssen mit<br />

dem Aufgabenträger des ÖPNV im Rahmen der<br />

Fahrplankonferenzen erörtert wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1761 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3332 Stadtverwaltung Neckargemünd - Zum Straßennetz wer<strong>den</strong> ca. 50 konkrete Projekte genannt bei<br />

<strong>den</strong>en ein Aus- oder Neubau für erforderlich gehalten wird,<br />

während beim Schienennetz deutlich weniger Projekte genannt<br />

wer<strong>den</strong> und es sich sehr häufig um bereits begonnene<br />

Ausbaumaßnahmen von Bahnhöfen handelt. Vor einigen<br />

Jahrzehnten war der Bereich um Neckargemünd deutlich besser<br />

durch Schienenstrecken erschlossen, darunter die Querverbindung<br />

Mosbach - Meckesheim - Wiesloch oder die Stichstrecke<br />

Neckarbischofsheim nach Hüffenhardt. Hier sollte ein<br />

Reaktivierungspotential geprüft wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Auf der Strecke Neckarbischofsheim Nord - Hüffenhardt findet<br />

noch Schienenverkehr statt und die Strecke ist als Bestand in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.<br />

3333 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Hardheim-Walldürn<br />

- Darüber hinaus bitten wir <strong>zu</strong> beachten, dass durch die<br />

Neuaufstellung des Regionalplanes der ländliche Raum nicht noch<br />

weiter geschwächt wer<strong>den</strong> sollte, <strong>zu</strong>mal ursprünglich durch die<br />

Ausweisung des ländlichen Raumes eine Förderung beabsichtigt<br />

war. Eine exorbitante Attraktivitätssteigerung wäre für uns durch<br />

eine bessere Schienenanbindung „vom Rhein <strong>zu</strong>m Main" (also<br />

Mannheim - Seckach - Walldürn - Miltenberg - Frankfurt) <strong>zu</strong><br />

erreichen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Plansatz 3.1.3.4 ist der Ausbau der Strecke "Seckach - Buchen -<br />

Walldürn - Miltenberg" enthalten. Bezüglich der <strong>zu</strong> fahren<strong>den</strong><br />

Zugverbindungen kann der Regionalplan keine Vorgaben für die<br />

Träger des ÖPNV machen.<br />

3334 Magistrat der Kreisstadt Heppenheim - Das S-Bahnnetz ist aus<strong>zu</strong>bauen. Die Stadt Heppenheim beantragt<br />

im Sinne des Regionalplans Südhessen <strong>den</strong> Hinweis <strong>zu</strong>r<br />

Verlängerung der S-Bahn Rhein-Neckar auf der Main-Neckar-Bahn<br />

(Mannheim) - Heppenheim - Bensheim - Darmstadt und<br />

Verknüpfung mit der S 3/S 4 im Hauptbahnhof Darmstadt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Maßnahmen außerhalb der Planungsregion können nicht Eingang in<br />

<strong>den</strong> Regionalplan fin<strong>den</strong>. Die Maßnahme beinhaltet aber <strong>den</strong><br />

Ausbau der S-Bahn über die Region bis Frankfurt hinaus und<br />

deshalb ist Darmstadt auch in Klammer gesetzt angeführt.<br />

3335 Stadtverwaltung Ludwigshafen - In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Hafenbahn Mun<strong>den</strong>heim als Signatur<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Aufnahme der Hafenbahn Mun<strong>den</strong>heim in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

und Themenkarte 4 mit Signatur "Güterverkehrsstrecke".<br />

3336 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

(für die Stadt Annweiler am Trifels)<br />

- Zu fordern ist eine Regionalexpressverbindung zwischen<br />

Saarbrücken - Pirmasens - Landau-Karlsruhe mit Hat im<br />

Mittelzentrum Annweiler am Trifels (wie im genehmigten<br />

Raumordnungsplan Westpfalz).<br />

folgen<br />

Aufnahme in die Liste <strong>zu</strong>r Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.3:<br />

"die Prüfung einer RE/IRE-Verbindung Saarbrücken - Zweibrücken -<br />

Landau - Karlsruhe bzw. einer S-Bahn Saarbrücken - Zweibrücken -<br />

Landau - Neustadt/Wstr."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1762 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3337 Planungsgemeinschaft Westpfalz - Die bei<strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Ziele des ROP Westpfalz betreffen ebenfalls<br />

Verbindungen zwischen der Metropolregion und der Region<br />

Westpfalz und sollten in geeigneter Form in <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan übernommen wer<strong>den</strong>:<br />

Z 50 Zur Verbesserung der Erreichbarkeit im nordöstlichen Teilraum<br />

der Region ist die Zellertalbahn dauerhaft <strong>zu</strong> reaktivieren.<br />

nicht folgen<br />

Die Zellertalbahn liegt außerhalb der Planungsregion und kann<br />

deshalb im Regionalplan nicht dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung/Erläuterung:<br />

Ergänzend <strong>zu</strong>m ÖV-Rahmenkonzept wurde 1995 durch <strong>den</strong><br />

Donnersbergkreis - mitfinanziert von der PGW - eine Untersuchung<br />

<strong>zu</strong>r Reaktivierung der sog. Zellertalbahn (Langmeil-Monsheim) in<br />

Auftrag gegeben (vgl. Westpfalz-Informationen, Heft Nr. 88 vom<br />

August 1996), die im Ergebnis eine Reaktivierung empfahl. Die<br />

Konzeption RPT 2015 enthält auch die Reaktivierung der<br />

Zellertalbahn mit der Einschränkung, dass noch vertiefende<br />

Untersuchungen erforderlich sind.<br />

3338 Planungsgemeinschaft Westpfalz - Die bei<strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Ziele des ROP Westpfalz betreffen ebenfalls<br />

Verbindungen zwischen der Metropolregion und der Region<br />

Westpfalz und sollten in geeigneter Form in <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan übernommen wer<strong>den</strong>:<br />

Die Wieslautertalbahn von Hinterwei<strong>den</strong>thal über Dahn nach<br />

Bruchweiler-Bärenbach wird seit 2009 vom 01. Mai bis 25. Oktober<br />

an Sonn- und Feiertagen u.a. mit Direktverbindungen von und nach<br />

Karlsruhe ("Felsenland-Express") bzw. Mannheim ("Bun<strong>den</strong>thaler")<br />

von der AlbtalVerkehrs-Gesellschaft betrieben.<br />

Z 54 Der Betrieb der Wieslautertalbahn ist - auch als Maßnahme<br />

der Infrastrukturvorhaltung sowie der Förderung des nachhaltigen<br />

Tourismus - <strong>zu</strong> sichern und ggf. aus<strong>zu</strong>bauen.<br />

Die Strecke wird jetzt im überregionalen Ausflugsverkehr u.a. mit<br />

Direktzügen von/nach Mannheim und Karlsruhe bedient.<br />

nicht folgen<br />

Die Wieslautertalbahn liegt außerhalb der Planungsregion und kann<br />

deshalb im Regionalplan nicht dargestellt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1763 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3339 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Wie auch beim Straßenverkehr soll auch beim Schienenverkehr<br />

das derzeitige Bahn- Schienenverkehrsaufkommen, getrennt nach<br />

Personenfern-, Personennah- und Güterverkehr dargestellt wer<strong>den</strong>,<br />

wie auch die Prognosen bis 2020 oder 2030.<br />

nicht folgen<br />

Die Darstellung von Verkehrsprognosen hat in <strong>den</strong> jeweiligen<br />

Bedarfsplänen bzw. in <strong>den</strong> einzelnen Planfeststellungsverfahren<br />

der Verkehrsprojekte <strong>zu</strong> erfolgen und ist somit nicht Bestandteil<br />

des Regionalplans. Bezüglich des Straßenverkehrs ist im<br />

Regionalplan kein Verkehrsaufkommen dargestellt.<br />

3340 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Die Verbände fordern grundsätzlich alle Schienenausbauprojekte im<br />

Gebiet des VRRN <strong>zu</strong> verwirklichen, so wie sie im Planwerk „Rhein-<br />

Neckar-Takt 2020" des VRN, Konzept „MVG 2000" der vormaligen<br />

Mannheimer Verkehrsgesellschaft AG, Nahverkehrsplan und<br />

Nahverkehrsentwicklungsplan der Stadt Mannheim und<br />

„Investitionsbedarf für das Bundesschienenwegenetz aus Sicht der<br />

Nutzer" (Studie des VDV in 2011) für die Region aufgeführt sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Auflistung der Schienenausbauprojekte berücksichtig alle<br />

verbindlichen regionalbedeutsamen Projekte aus dem<br />

Bundesverkehrswegeplan sowie aus dem „Rhein-Neckar-Takt<br />

2020". Zudem wur<strong>den</strong> die Maßnahmenlisten mit <strong>den</strong> jeweiligen<br />

Fachbehör<strong>den</strong> abgestimmt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1764 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3341 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Zusätzlich fordern die Verbände noch weitere S-Bahn-Haltepunkte<br />

im Stadtgebiet Mannheim vor<strong>zu</strong>sehen: Blumenau, Schönau,<br />

Käfertal (Verlegung unter „BBC-Brücke"), Neckarauer<br />

Übergang/Hochschule Mannheim, Voltastraße, Fähre-Altrip,<br />

Rheinau- Nord/Karlsplatz. Alle diese Projekte sind in <strong>den</strong><br />

Regionalplan des VRRN <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind nur die Haltepunkte als Planung<br />

dargestellt, die im Rahmenplan „Rhein-Neckar-Takt 2020" enthalten<br />

sind bzw. derzeit geplant wer<strong>den</strong>. Von <strong>den</strong> genannten<br />

Haltepunkten wird in Abstimmung mit dem Aufgabenträger/VRN<br />

der Haltepunkt Blumenau in die Liste der <strong>zu</strong> prüfen<strong>den</strong><br />

Maßnahmen im Begründungstext <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.4<br />

aufgenommen. Die übrigen Vorschläge wur<strong>den</strong> bereits geprüft und<br />

verworfen.<br />

3342 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

3058<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs (S-Bahn) mit guter<br />

Vertaktung auch in die ländlichen Räume; Einsatz von Ruftaxen<br />

oder Kleinbussen <strong>zu</strong>r Ergän<strong>zu</strong>ng und besseren Vertaktung des<br />

bestehen<strong>den</strong> Streckennetzes sowie als Ergän<strong>zu</strong>ng im<br />

Verzahnungsbereich zwischen Verdichtungsraum und ländlichem<br />

Raum sowie bessere Bewerbung des Angebotes.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Kapitel 3.1.3. enthält die Definition eines funktionalen<br />

Schienennetzes. Es sieht <strong>den</strong> Erhalt und Ausbau von<br />

Schienenstrecken auch in ländlichen Bereichen der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar vor. In Plansatz 3.1.1.3 wird die grundsätzliche<br />

Vernet<strong>zu</strong>ng der öffentlichen Verkehrsträger untereinander<br />

angesprochen (Umweltverbund). Die Nennung einzelner Buslinien<br />

bzw. Ruftaxen bleibt <strong>den</strong> Nahverkehrsplänen der Aufgabenträger<br />

des ÖPNV vorbehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1765 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3343 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

- Die Elektrifizierung des Hauptschienennetzes muss bei <strong>den</strong><br />

nächsten Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen umgesetzt<br />

wer<strong>den</strong>. Die elektrifizierten ÖPNV-Strecken sollen dann mit C02-<br />

neutralem Ökostrom fahren können.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die vorgebrachten Anmerkungen liegen nicht im Regelungsbereich<br />

des Regionalplans.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3344 Karlsruher Verkehrsverbund GmbH - Bei der Durchsicht der Unterlagen haben wir in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, Blatt West, eine Unstimmigkeit festgestellt.<br />

Der Haltepunkt Wörth - Mozartstraße an der DB-Strecke Wörth -<br />

Landau ist in Betrieb, auf der Karte ist jedoch noch als „geplanter<br />

Haltepunkt" dargestellt. Wir bitten um Korrektur.<br />

folgen<br />

Darstellung des Haltepunktes "Wörth - Mozartstraße" in<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Bestand.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1766 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3345 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Bienwald)<br />

- Das beigefügte „Bessere Verkehrskonzept" der Bl Bienwald soll die<br />

vorstehen<strong>den</strong> Ausführungen ergänzen bzw. erläutern. Es empfiehlt<br />

<strong>den</strong> Wiederaufbau und die Reaktivierung ehemaliger Fernbahnen in<br />

der Südpfalz für <strong>den</strong> Güterverkehr, die rasch und sehr<br />

kostengünstig verfügbar sein können. Dabei handelt es sich um die<br />

folgen<strong>den</strong> 3 Verkehrsachsen:<br />

Kenntnisnahme<br />

Nord-Süd Achse Norddeutschland - Ludwigshafen - Strasbourg -<br />

Basel - Italien; sie verläuft parallel <strong>zu</strong> der von Bienwaldautobahn,<br />

Hagenbach Variante die von der neuen rheinland-pfälzischen<br />

Landesregierung nicht weiter verfolgt wird.<br />

Diese Vorschläge stehen in Einklang mit <strong>den</strong> ökologischen<br />

Erfordernissen der Gegenwart und Zukunft, <strong>den</strong> Interessen der<br />

europäischen Wirtschaft und dem künftigen Bahntransitkonzept<br />

durch die Alpen (Gotthardtunnel).<br />

Die überregionalen und großräumigen Schienenverbindungen sind<br />

verbindliche Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes<br />

Rheinland-Pfalz. Zu <strong>den</strong> großräumigen Schienenverbindungen<br />

gehört von der genannten Nord-Süd-Achse nur der Abschnitt<br />

nördliche Regionsgrenze - Worms - Ludwigshafen - Schifferstadt.<br />

Der Abschnitt Schifferstadt - Germersheim - Wörth - Lauterburg ist<br />

im LEP als überregionale Schienenverbindung enthalten. Eine<br />

Aufwertung der gesamten Achse <strong>zu</strong>r großräumigen<br />

Schienenverbindung ist nicht möglich. Ein Engpass ist der<br />

Abschnitt Wörth - Lauterburg, da er nicht elektrifiziert ist; ebenso<br />

der Abschnitt Lauterburg - Straßburg auf dem der VRRN keinen<br />

Einfluss hat.<br />

3346 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Bienwald)<br />

- Das beigefügte „Bessere Verkehrskonzept" der Bl Bienwald soll die<br />

vorstehen<strong>den</strong> Ausführungen ergänzen bzw. erläutern. Es empfiehlt<br />

<strong>den</strong> Wiederaufbau und die Reaktivierung ehemaliger Fernbahnen in<br />

der Südpfalz für <strong>den</strong> Güterverkehr, die rasch und sehr<br />

kostengünstig verfügbar sein können. Dabei handelt es sich um die<br />

folgen<strong>den</strong> 3 Verkehrsachsen:<br />

Kenntnisnahme<br />

West- Ost Achse Frankreich/Luxemburg/Belgien - Saarland -<br />

Zweibrücken - Landau - Germersheim - Graben-Neudorf - Bruchsal -<br />

Süddeutschland - Donauländer; ehemals zweigleisig, zwischen<br />

Landau und Germersheim derzeit stillgelegt, zwischen<br />

Germersheim und Graben-Neudorf seit vergangenem Jahr<br />

elektrifiziert.<br />

Die überregionalen und großräumigen Schienenverbindungen sind<br />

verbindliche Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes<br />

Rheinland-Pfalz. Zu <strong>den</strong> großräumigen Schienenverbindungen<br />

gehört von der genannten West-Ost-Achse nur der Abschnitt<br />

westliche Regionsgrenze - Neustadt. Der Abschnitt Neustadt -<br />

Landau ist im LEP als überregionale Schienenverbindung enthalten.<br />

Landau - Germersheim kann deshalb nur als regionale Verbindung<br />

im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>. Eine Aufwertung der<br />

gesamten Achse <strong>zu</strong>r großräumigen Schienenverbindung ist nicht<br />

möglich. Der Abschnitt Landau - Germersheim ist <strong>zu</strong>dem im<br />

Regionalplan für eine Reaktivierung als Freihaltetrasse enthalten.<br />

Diese Vorschläge stehen in Einklang mit <strong>den</strong> ökologischen<br />

Erfordernissen der Gegenwart und Zukunft, <strong>den</strong> Interessen der<br />

europäischen Wirtschaft und dem künftigen Bahntransitkonzept


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1767 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3347 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Bienwald)<br />

- Das beigefügte „Bessere Verkehrskonzept" der Bl Bienwald soll die<br />

vorstehen<strong>den</strong> Ausführungen ergänzen bzw. erläutern. Es empfiehlt<br />

<strong>den</strong> Wiederaufbau und die Reaktivierung ehemaliger Fernbahnen in<br />

der Südpfalz für <strong>den</strong> Güterverkehr, die rasch und sehr<br />

kostengünstig verfügbar sein können. Dabei handelt es sich um die<br />

folgen<strong>den</strong> 3 Verkehrsachsen:<br />

Kenntnisnahme<br />

Achse Köln - Bingen - Neustadt - Wörth - Strasbourg - Basel -<br />

Gotthard; Sowohl der DIHT als auch die rheinland-pfälzische<br />

Landesregierung wollen die kürzere Linie über das Alsenztal und<br />

Neustadt - Landau für <strong>den</strong> Großräumigen Güterverkehr aktivieren.<br />

Diese Vorschläge stehen in Einklang mit <strong>den</strong> ökologischen<br />

Erfordernissen der Gegenwart und Zukunft, <strong>den</strong> Interessen der<br />

europäischen Wirtschaft und dem künftigen Bahntransitkonzept<br />

durch die Alpen (Gotthardtunnel).<br />

Die überregionalen und großräumigen Schienenverbindungen sind<br />

verbindliche Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes<br />

Rheinland-Pfalz. Zu <strong>den</strong> großräumigen Schienenverbindungen<br />

gehört von der genannten Nord-Süd-Achse nur der Abschnitt<br />

westliche Regionsgrenze - Neustadt. Der Abschnitt Neustadt -<br />

Landau - Wörth - Lauterburg ist im LEP als überregionale<br />

Schienenverbindung enthalten. Eine Aufwertung der gesamten<br />

Achse <strong>zu</strong>r großräumigen Schienenverbindung ist nicht möglich.<br />

Zudem prüft das Bundesverkehrsministerium derzeit im Rahmen<br />

einer Korridorstudie, wie <strong>zu</strong>künftig die Schienengüterverkehre im<br />

Abschnitt Mittelrheinachse - Rhein/Main - Rhein/Neckar - Karlsruhe,<br />

als Teil der genannten großräumigen Schienenachse, abgewickelt<br />

wer<strong>den</strong> sollen. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich Ende 2013<br />

vor. Der Regionalplan enthält vor diesem Hintergrund keine<br />

Maßnahmen hinsichtlich des Ausbaus des Westkorridors für <strong>den</strong><br />

Schienengüterverkehr im Bereich der Südpfalz.<br />

3348 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Bienwald)<br />

- Das ausgebaute südpfälzische Bahnnetz eignet sich hervorragend<br />

für <strong>den</strong> Überregionalen und Regionalen Personenverkehr. Wir<br />

fordern daher ein erweitertes ÖPNV Angebot, um in der Südpfalz<br />

ebenso günstige Mobilitäts- und Lebensbedingungen <strong>zu</strong> schaffen,<br />

wie sie heute in der mittleren Pfalz und im rechtsrheinischen Teil<br />

des Karlsruher Verkehrsverbundes an<strong>zu</strong>treffen sind.<br />

Die empfohlene Maßnahme im Einzelnen:<br />

Modernisierung und Elektrifizierung des gesamten südpfälzischen<br />

Streckennetzes<br />

nicht folgen<br />

Im Regionalplan sind Maßnahme <strong>zu</strong>r Verbesserung und<br />

Modernisierung des gesamten südpfälzischen Streckennetzes<br />

enthalten. Ein pauschaler Grundsatz <strong>zu</strong>r Elektrifizierung des<br />

gesamten südpfälzischen Streckennetzes macht aus Sicht des<br />

Verbandes keinen Sinn. Wichtiger ist die Angebotsqualität und -<br />

quantität im Schienenpersonenverkehr <strong>zu</strong> verbessern, die auch<br />

ohne eine Elektrifizierung möglich scheint.<br />

3349 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Bienwald)<br />

- Das ausgebaute südpfälzische Bahnnetz eignet sich hervorragend<br />

für <strong>den</strong> Überregionalen und Regionalen Personenverkehr. Wir<br />

fordern daher ein erweitertes ÖPNV Angebot, um in der Südpfalz<br />

ebenso günstige Mobilitäts- und Lebensbedingungen <strong>zu</strong> schaffen,<br />

wie sie heute in der mittleren Pfalz und im rechtsrheinischen Teil<br />

des Karlsruher Verkehrsverbundes an<strong>zu</strong>treffen sind.<br />

Die empfohlene Maßnahme im Einzelnen:<br />

Reaktivierung der Strecke Landau - Germersheim (21 km)<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Strecke Landau - Germersheim ist als Freihaltetrasse für eine<br />

mögliche Reaktivierung im Regionalplan enthalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1768 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3350 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Bienwald)<br />

- Das ausgebaute südpfälzische Bahnnetz eignet sich hervorragend<br />

für <strong>den</strong> Überregionalen und Regionalen Personenverkehr. Wir<br />

fordern daher ein erweitertes ÖPNV Angebot, um in der Südpfalz<br />

ebenso günstige Mobilitäts- und Lebensbedingungen <strong>zu</strong> schaffen,<br />

wie sie heute in der mittleren Pfalz und im rechtsrheinischen Teil<br />

des Karlsruher Verkehrsverbundes an<strong>zu</strong>treffen sind.<br />

Empfohlene Maßnahme:<br />

Bau eines zweiten Gleises Win<strong>den</strong> - Wörth (12 km)<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Maßnahme ist im Plansatz 3.1.3.4 enthalten.<br />

3351 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Bienwald)<br />

- Das ausgebaute südpfälzische Bahnnetz eignet sich hervorragend<br />

für <strong>den</strong> Überregionalen und Regionalen Personenverkehr. Wir<br />

fordern daher ein erweitertes ÖPNV Angebot, um in der Südpfalz<br />

ebenso günstige Mobilitäts- und Lebensbedingungen <strong>zu</strong> schaffen,<br />

wie sie heute in der mittleren Pfalz und im rechtsrheinischen Teil<br />

des Karlsruher Verkehrsverbundes an<strong>zu</strong>treffen sind.<br />

folgen<br />

Die empfohlenen Maßnahmen im Einzelnen:<br />

Wiederaufbau des zweiten Gleises auf der Strecke Saarland -<br />

Landau - Germersheim - Graben-Neudorf (131 km ab<br />

Rohrbach/Saar) sowie auf der Strecke Wörth - Lauterbourg (13 km)<br />

Aufnahme in die Begründung <strong>zu</strong> PS 3.1.3.4 in die <strong>zu</strong> prüfen<strong>den</strong><br />

Maßnahmen:<br />

"- Aufwertung (Ausbau und Angebot) der Schienenverbindungen<br />

(Saarland) - Landau - Germersheim - (Graben-Neudorf) sowie<br />

Wörth - (Lauterbourg)"<br />

3352 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Auch rege ich an, im Regionalplan auf eine große Lösung für die<br />

Ferngüterverkehre der Bahn entlang der A61 ein<strong>zu</strong>gehen, die von<br />

Herrn Ministerpräsi<strong>den</strong>t Beck ins Gespräch gebracht wurde, und<br />

die für das unmenschlich bahnlärmbelastete Mittelrheintal wieder<br />

lebenswerte Wohnbedingungen bringen könnte.<br />

nicht folgen<br />

Das Bundesverkehrsministerium prüft derzeit im Rahmen einer<br />

Korridorstudie wie <strong>zu</strong>künftig die Schienengüterverkehre im<br />

Abschnitt Mittelrheinachse - Rhein/Main - Rhein/Neckar - Karlsruhe<br />

abgewickelt wer<strong>den</strong> sollen. Die Ergebnisse liegen vrstl. Ende 2013<br />

vor. Der Regionalplan enthält keine Maßnahmen hinsichtlich des<br />

Ausbaus des Westkorridors für <strong>den</strong> Schienengüterverkehr. Es<br />

macht derzeit keinen Sinn <strong>den</strong> Ergebnissen vor<strong>zu</strong>greifen und z.B.<br />

eine Trasse entlang der A 61 im Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1769 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3353 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Lampertheim)<br />

- Grundsätzlich unterstützen wir das Vorhaben und die Planung<br />

ausdrücklich. Wir erhoffen uns, dass dadurch eine bessere<br />

Anbindung des Nahverkehrs, sprich S-Bahn, in absehbarer Zeit<br />

realisiert wird. Dies wird die Metropolregion in ihrer inneren<br />

Struktur stärken. Weiterhin erhoffen wir uns, dass die Anbindung<br />

an das europäische Schienennetz verstärkt wird und sich für unsere<br />

Region weitere Entwicklungschancen ergeben. In diesem Sinne<br />

haben wir <strong>den</strong> Neubau stets unterstützt und unserer Ziel, <strong>den</strong><br />

Lampertheim vor Zerschneidung <strong>zu</strong> bewahren, stets konstruktiv<br />

verfolgt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

So begrüßen wir die grundsätzlichen Aussagen <strong>zu</strong>r<br />

Naturverträglichkeit, die für <strong>den</strong> gesamten Verkehrswegebau, hier<br />

für <strong>den</strong> Ausbau des Schienennetzes, gelten sollen. Hier verweisen<br />

wir auf die grundsätzlichen Aussagen:<br />

- Zerschneidung wertvoller Landschaftsteile und Störungen der<br />

Landschaftsbilder sollen vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

- Verkehrslärmemissionen sollen durch Bündelung der<br />

Verkehrswege vermindert wer<strong>den</strong>, (vgl. 3.1.1.5)<br />

- Es sollen Korridore als Vorranggebiet festgelegt wer<strong>den</strong>, (vgl.<br />

3.1.3.2)<br />

3354 Privat<br />

(Bürgergruppierung:<br />

Interessengemeinschaft PRO<br />

SCHIENE WESCHNITZ- u.<br />

ÜBERWALDBAHN)<br />

- Nach Auskunft der Fachbehör<strong>den</strong> sollten elektrifizierte Strecken<br />

einen breiteren nicht bebauten Freiraum (6.80 m rechts und links<br />

ab Gleismitte) haben als Dieselstrecken. Dieser Forderung sollte im<br />

Gebiet des VRRN an allen Strecken bei Ausweisung von<br />

angrenzen<strong>den</strong> Bauflächen Rechnung getragen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Der Regionalplan legt nur gebietsscharfe und keine<br />

parzellenscharfe Ausweisungen fest. Größenordnungen im<br />

Meterbereich sind im Maßstab des Regionalplans nicht darstellbar.<br />

Ausbau- und Modernisierung von Bahnen wurde und wird sehr oft<br />

durch un<strong>zu</strong>reichende Reservierung von Verkehrsflächen verhindert.<br />

3355 Privat<br />

(Verkehrsforum 2000)<br />

- Die Eisenbahnstrecke Neckarbischofsheim Nord - Hüffenhardt ist<br />

noch nicht stillgelegt, aber der Betrieb über 2012 hinaus auch noch<br />

nicht gesichert. Es wäre gut, wenn diese Bahnlinie im Regionalplan<br />

explizit als <strong>zu</strong> erhalten erwähnt wird<br />

Kenntnisnahme<br />

Die genannte Schienenstrecke ist im funktionalen Schienennetz als<br />

regionale Verbindung enthalten und soll somit gemäß Plansatz<br />

3.1.3.4 grundsätzlich erhalten und weiter verbessert wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1770 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3356 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Die Metropol-Region sollte auch ihren Einfluss hinsichtlich der<br />

Tarifsystematik geltend machen. Beispiel: Das Job-Ticket, das vom<br />

Nutzerkreis eingeschränkt ist, da es sich nur für mittlere<br />

Unternehmen direkt an <strong>den</strong> S-Bahn-Stammstrecken oder in <strong>den</strong><br />

Oberzentren lohnt, bietet eine Mitnahmemöglichkeit am<br />

Wochenende.<br />

Das Rhein-Neckar-Ticket, das über 40 EUR teurer ist, bietet diese<br />

Möglichkeit nicht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Tarifierung obliegt dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Sie ist<br />

nicht Bestandteil des Regionalplans. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

3357 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Zusammengefasst meine Anregungen <strong>zu</strong>r Aufnahme in <strong>den</strong><br />

Regionalplan:<br />

Optimierung der Tarifsystematik.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Tarifierung obliegt dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Sie ist<br />

nicht Bestandteil des Regionalplans. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

3358 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Zusammengefasst meine Anregungen <strong>zu</strong>r Aufnahme in <strong>den</strong><br />

Regionalplan:<br />

Klare Feststellung, dass die unter erheblicher Kostenbeteiligung der<br />

Kommunen und der Landkreise eingeführte S-Bahn-Rhein-Neckar in<br />

erster Linie dem Nahverkehr und nicht dem Fernverkehr dient.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die S-Bahn-Rhein-Neckar dient im Zulauf auch in erheblichem<br />

Maße dem Schienenpersonenfernverkehr. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1771 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3359 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

- Grundsätzliche Anmerkungen<br />

• Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar setzt <strong>den</strong><br />

gesamtplanerischen Rahmen und muss die Landesgrenzen<br />

überwin<strong>den</strong>.<br />

• Leistungsfähige Nahverkehrsachsen müssen in allen Teilen der<br />

Region als Rückgrat für die Siedlungsentwicklung als Ziel<br />

angestrebt wer<strong>den</strong>; d.h. S-Bahnqualität muss auch für andere<br />

Achsen gelten; auch vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit.<br />

• Stärkung der Verbindungen von <strong>den</strong> Mittelzentren in die<br />

Oberzentren; z.B. Bergstraße nach Mannheim oder Heidelberg mit<br />

leistungsfähigen Nahverkehrsverbindungen <strong>den</strong> gesamten Tag über<br />

und am Wochenende<br />

• Zukunftsfähige Entwicklung des Schienennetzes mit Option<br />

Elektrifizierung und Erhalt von Trassen sowie Verdichtung des<br />

Haltepunktenetzes; hier<strong>zu</strong> bedarf es eines integrierten Siedlungsund<br />

Verkehrskonzeptes, welches Bestandteil eines Regionalplanes<br />

sein sollte. Darin kann dann auch der Nutzen von Teilstrecken wie<br />

<strong>zu</strong>m Beispiel Viernheim-Weinheim, Mörlenbach-Wald-Micheibach<br />

u.a. verdeutlicht wer<strong>den</strong>.<br />

• Stärkung des Personennahverkehrs auf <strong>den</strong> Schienenachsen und<br />

optimale Einbindung in das Fernverkehrsnetz<br />

• Stärkung des Fernverkehrsnetzes:<br />

• Sicherung der bestehen<strong>den</strong> Fernverkehrshalte Mannheim,<br />

Heidelberg, Bensheim, Weinheim, Walldorf-Wiesloch,<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

• Sicherung der für die Region wichtigen Anknüpfungspunkte in<br />

Bruchsal, Darmstadt, Karlsruhe, Kaiserslautern, Frankfurt am Main<br />

und Mainz.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Regionalplanentwurf deckt die angesprochenen Vorschläge<br />

und Grundsätze ab. Er enthält zahlreiche Maßnahmen, die der<br />

Umset<strong>zu</strong>ng dieser Planungsphilosophien dienen. Die Anmerkung<br />

wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3360 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

- PRO BAHN fordert, grundsätzlich alle Schienenausbauprojekte im<br />

Gebiet des VRRN <strong>zu</strong> verwirklichen, so wie sie in<br />

• Planwerk „Rhein-Neckar-Takt 2020" des VRN [RNT]<br />

• Konzept „MVG 2000" der vormaligen Mannheimer<br />

Verkehrsgesellschaft AG [MVG2000]<br />

• Nahverkehrsplan und Nahverkehrsentwicklungsplan der Stadt<br />

Mannheim [NVPMA]<br />

• „Investitionsbedarf für das Bundesschienenwegenetz aus Sicht<br />

der Nutzer" [VDV]<br />

für die Region aufgeführt und beschrieben sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Maßnahmen im Regionalplan berücksichtigen vorwiegend die<br />

Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan und dem Rhein-<br />

Neckar-Takt 2020. Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1772 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3361 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

- Verbindliche Vorgaben <strong>zu</strong>r erforderlichen Kapazität des Fahrwegs:<br />

Der frühere Geschäftsführer des VRN, Herr Dr. ]ur. Wolfgang<br />

Wagner und der derzeitige Geschäftsführer Herr Werner Schreiner<br />

beklagten sich stets, wenn sie auf das Thema Gleis-Rückbauten<br />

durch die DB Netz AG angesprochen wur<strong>den</strong> (siehe Titelbild), dass<br />

ihnen die Hände gebun<strong>den</strong> seien und der VRN nichts dagegen<br />

unternehmen könne. Nun, der erste Schritt dagegen ist es, ein<br />

genaues Pflichtenheft der für das geplante Verkehrsangebot<br />

erforderlichen Schieneninfrastruktur auf<strong>zu</strong>stellen. D. h.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Der Regionalplan enthält Ziele für Sicherungstrassen im<br />

Schienenverkehr und Grundsätze <strong>zu</strong>m Erhalt der<br />

Schieneninfrastruktur, insbesondere auch in der Fläche. Die<br />

anderen angesprochenen Maßnahmen, wie z.B. Sicherungstechnik<br />

oder Kreu<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten sind nicht Gegenstand der<br />

Regionalplanung.<br />

> Fahrplanlagen in <strong>den</strong> Knotenbahnhöfen wie im regionalen<br />

Nahverkehrsplan des RMV [RMV]<br />

> erforderliche Zugfolgekapazitäten oder Blockabstände<br />

> erforderliche Überholgleise<br />

> erforderliche zweigleisige Abschnitte auf eingleisigen Strecken<br />

> Kreu<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten und Umfahrungsgleise an<br />

Endbahnhöfen auf eingleisigen Strecken<br />

> Sicherungstechnik, Beseitigung von Bahnübergängen,<br />

schrankengesicherte Bahnübergänge.<br />

Wenn dieses Pflichtenheft vorliegt, ist es Erfolg versprechend,<br />

beim EBA gegen unabgestimmte Rückbauten von Gleisen und<br />

Sicherungstechnik der DB Netz AG Einspruch <strong>zu</strong> erheben.<br />

3362 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

- Im Unterkapitel Verkehrswesen wer<strong>den</strong> einleitend durchaus sehr<br />

positive Aussagen getroffen: Region der kurzen Wege, Stärkung<br />

des Umweltverbundes, Steigerung der umweltfreundlichen<br />

Verkehrsträger auch beim Güterverkehr, Vorrang von Erhalt und<br />

Ausbau des regionalen Schienenverkehrs vor dem Straßenverkehr.<br />

Doch in <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Unterkapiteln schlägt sich diese Linie nicht<br />

nieder. Grundlegendes Zum Straßennetz wer<strong>den</strong> ca. 50 konkrete<br />

Projekte genannt, bei <strong>den</strong>en ein Aus- oder Neubau für erforderlich<br />

gehalten wird, während beim Schienennetz deutlich weniger<br />

Projekte genannt wer<strong>den</strong> und es sich sehr häufig um bereits<br />

begonnene Ausbaumaßnahmen von Bahnhöfen handelt. Neue<br />

Strecken sowie die Reaktivierung stillgelegter Strecken kommen<br />

aus Grüner Sicht <strong>zu</strong> kurz.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Straßen- und Schienennetz sind im Regionalplan diejenigen<br />

Projekte enthalten, die in <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Ausbauplänen der<br />

verschie<strong>den</strong>en Aufgabenträger enthalten sind. Im<br />

regionalbedeutsamen Schienennetz sind die Maßnahmen des<br />

Rhein-Neckar-Takts 2020 enthalten. Sie wer<strong>den</strong> voraussichtlich<br />

während der Laufzeit des Regionalplanes realisiert wer<strong>den</strong>. Dies<br />

wir bei <strong>den</strong> Straßenprojekten sicherlich nicht der Fall sein. Viele<br />

der dargestellten Projekte wer<strong>den</strong> auch im Jahr 2025 noch nicht<br />

realisiert sein. Die Hauptintension der Regionalplanung liegt hier auf<br />

der Trassenfreihaltung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1773 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3363 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Anders als die Verwaltung der Gemeinde Heddesheim, welche die<br />

ÖPNV Anbindung via Schiene mit der Linie 4 des VRN aus reinen<br />

Kostengrün<strong>den</strong> sieht (Verdoppelung der Kosten bei doppelt so<br />

vielen gefahrenen Kilometern) sehen die Einwender durchaus<br />

Bedarf und Notwendigkeit für eine Verdichtung des gefahrenen<br />

Taktes von derzeit 20 Minuten auf 10 Minuten <strong>zu</strong>mindest in<br />

Spitzenzeiten.<br />

Die in Mannheim Wallstadt gebaute Wendeschleife wird für<br />

überflüssig gehalten und für Geldverschwendung, da am Ende der<br />

Linie in Heddesheim bereits eine Wendeschleife vorhan<strong>den</strong> ist. Die<br />

Einwender hätten es besser gefun<strong>den</strong>, das Geld für die <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Wendeschleife in <strong>den</strong> nötigen zweigleisigen Ausbau der Strecke<br />

zwischen Wallstadt und Heddesheim <strong>zu</strong> stecken, respektive in eine<br />

Computeroptimierung, wo es auf der Strecke für einen 10 Minuten<br />

Takt statt komplett zweigleisigen Ausbaus lediglich<br />

Begegnungsstellen erforderte, die lang genug für<br />

Begegnungsverkehr auf einer sonst eingleisigen Strecke sind. Ein<br />

weiteres Beispiel dafür, daß sich die Absichten und Ziele der<br />

Verwaltung nicht mit <strong>den</strong> Bedürfnissen der Bürger decken müssen.<br />

Dem Ansinnen der Stadt La<strong>den</strong>burg, eine neue<br />

schienengebun<strong>den</strong>e Trasse des RNV von Mannheim über<br />

La<strong>den</strong>burg nach Schriesheim fest<strong>zu</strong>halten, stehen die Einwender<br />

skeptisch gegenüber. Zwar ist in der Übersichtskarte <strong>zu</strong>m<br />

Regionalplan 2020 die Strecke Heddesheim - Wallstadt bereits<br />

nicht, bzw. anders eingetragen und farblich markiert als die anderen<br />

RNV Strecken z. B. an der Bergstraße, doch hoffen die Einwender<br />

nicht, daß dies schon das Aus für die Schienenanbindung nach<br />

Mannheim bedeutet. Sie wollen die Linie 4 erhalten und ausbauen.<br />

Heddesheim liegt zwischen zwei Autobahnen im Westen und<br />

Osten und im Osten <strong>zu</strong>sätzlich an einer bisher kaum<br />

lärmgeminderten vielbefahrenen Bahnlinie. Heddesheim hat daher<br />

keinerlei Interesse, durch Pläne der Deutschen Bahn für die<br />

eventuelle Umfahrung von Mannheim, sei es mit ICEs oder einer<br />

neuerlich ins Spiel gekommenen reinen Gütertrasse auch noch im<br />

Westen entlang der Autobahn A6 mit Lärm belastet <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Entsprechende Planungen wer<strong>den</strong> abgelehnt.<br />

Die Einwender sehen aber <strong>den</strong> großen Bedarf, die überlastete<br />

Bahnstrecke 3601 Frankfurt - Heidelberg, die im Heddesheimer<br />

Osten vorbeiläuft, <strong>zu</strong> ertüchtigen und aus<strong>zu</strong>bauen, da sonst die<br />

notwendige S-Bahn Rhein-Neckar Nord, von der Heddesheim<br />

profitieren wird, in Schwierigkeiten gerät. Einem notwendigen<br />

Ausbau flankiert von entsprechen<strong>den</strong> Lärmschutzmaßnahmen<br />

wür<strong>den</strong> sich die Einwender daher nicht verschließen, weil sie die<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die thematisierten Punkte sind <strong>zu</strong>nächst auf der entsprechen<strong>den</strong><br />

Fachplanungsebene <strong>zu</strong> diskutieren. Was die aufgeworfene<br />

Umfahrung Mannheims anbelangt wird hier ergänzend angemerkt,<br />

dass der VRRN hier im Interesse der gesamten Region und aller<br />

Bürger <strong>zu</strong> einer verträglichen und nachhaltigen Lösung beitragen<br />

will.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1774 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3363<br />

Notwendigkeit sehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1775 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3364 TECHNOSEUM<br />

Landesmuseum für Technik und Arbeit<br />

in Mannheim<br />

- Gerne möchten wir für unseren musealen Schienenverkehr einen nicht folgen<br />

Gleisanschluss an das Netz der DB AG als Planungsparameter für<br />

<strong>den</strong> „Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar 2020" vorschlagen.<br />

Mit dieser Maßnahme erfolgt eine allgemeine<br />

Attraktivitätssteigerung für die Freizeitangebote der Stadt<br />

Mannheim (Luisenpark, Carl-Benz-Stadion und benachbarte<br />

Sportflächen, TECHNOSEUM, Planetarium). Historische (Groß-)<br />

Exponate des TECHNOSEUM <strong>zu</strong>m Schienen- und Straßenverkehr<br />

(Läutewerk, Wasserkran, Signale, Autobahnbaustelle aus <strong>den</strong><br />

1930er Jahren und eine Auto- Tankstelle der 50er Jahre) können<br />

das Freigelände-Ost mit TECHNOSEUM-Gleisanschluss weiter<br />

aufwerten.<br />

Die angesprochene Schienenanbindung betrifft vor allem städtische<br />

Belange der Stadt Mannheim. Die Maßnahme ist nicht von<br />

Bedeutung für das funktionale Schienennetz der MRN. Die in<br />

unmittelbarer Nähe liegende neue Haltestelle Mannheim-<br />

Neuostheim ist im Regionalplan enthalten.<br />

Technische Machbarkeitsstudien und belastbare Berechnungen<br />

des Baukostenvolumens für <strong>den</strong> Abzweig wur<strong>den</strong> bereits<br />

durchgeführt. Gespräche mit der DB AG, dem VRN, der Stadt<br />

Mannheim, Fachbereich Geoinformation und Vermessung sowie<br />

einigen Bezirksbeiräten des Gemeinderates der Stadt Mannheim<br />

fan<strong>den</strong> in <strong>den</strong> letzten Monaten statt. Ausgangspunkt der<br />

Überlegungen <strong>zu</strong> unserem Vorhaben ist die Tatsache, dass mit <strong>den</strong><br />

Ausbaustufen der S-Bahn-Rhein-Neckar spätestens 2017/2018 die<br />

S-Bahn-Linie 4 von Mannheim Hbf. nach Biblis fertig gestellt sein<br />

soll. In diesem Zusammenhang entsteht der neue S-Bahn-<br />

Haltepunkt "MA-Neuostheim"; vielleicht sollte er auch künftig "MA-<br />

Neuostheim / TECHNOSEUM" heißen. Da der S-Bahn-Haltepunkt<br />

sowieso gebaut wird, können beim Bau der TECHNOSEUM-<br />

Anschlussbahn deutliche Synergieeffekte genutzt wer<strong>den</strong><br />

Das östliche TECHNOSEUM-Freigelände wird eingerahmt durch<br />

die östliche Riedbahn, im Sü<strong>den</strong> durch die Haupteinfallstraße<br />

Wilhelm-Varnholt-Allee, im Nor<strong>den</strong> durch Pkw-Parkplätze für <strong>den</strong><br />

Luisenpark und für <strong>den</strong> Bürogebäudekomplex an der Theodor-<br />

Heuss-Anlage. Die Fläche an sich besteht aus dem Stichgleis der<br />

Museumsbahn, der Museumsstraße, dem Parkgelände mit der<br />

TECHNOSEUM-Feldbahn, <strong>den</strong> Reisebusparkplätzen und der Brachbzw.<br />

Grünfläche an der östlichen Riedbahn.<br />

Der Abzweig erfolgt auf dem Richtungsgleis Biblis - MA Hbf. durch<br />

eine Weiche ca. 50 m südlich vom Ende des Bahnsteiges des<br />

neuen S-Bahn-Haltepunktes entfernt. Die Weiche wird von Nor<strong>den</strong><br />

her stumpf befahren und mündet nach Nor<strong>den</strong> in ein Stichgleis mit<br />

Endpunkt an der Theodor-Heuss- Anlage. Von diesem Stichgleis


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1776 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3364<br />

führt die Anschlussbahn in einem Gleisbogen auf das bereits<br />

bestehende Museumsgleis.<br />

3365 TECHNOSEUM<br />

Landesmuseum für Technik und Arbeit<br />

in Mannheim<br />

- Der „Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar 2020" sollte auch die<br />

Planungen für die Bundesgartenschau (BUGA) 2023 in Mannheim<br />

im Auge haben. Im Rahmen der BUGA-Planungen ist u.a. die<br />

Schaffung einer 'Ingenieurmeile' angedacht. Das TECHNOSEUM<br />

sollte ein Teil von ihr sein. Nicht nur die o.g. Standexponate prägen<br />

das Freigelände; so könnten während der BUGA im Pendelverkehr<br />

historische Sonderzüge vom Museumsgleis am S-Bahn-Haltepunkt<br />

MA-Neuostheim auf das ehemalige Gelände der Spinelli-Barracks<br />

und <strong>zu</strong>rück fahren. Der angedachte museale Schienen-<br />

Pendelverkehr muss nicht auf die BUGA-Zeit begrenzt bleiben, als<br />

nachhaltige Einrichtung könnte er dauerhaft die BUGA-Flächen von<br />

MA-Oststadt mit <strong>den</strong>en von MA-Käfertal verbin<strong>den</strong>. Ingenieurmeile<br />

und Wassermeile der BUGA hätten durch <strong>den</strong> musealen Schienen-<br />

Pendelverkehr eine dauerhafte Aufwertung und die Stadt<br />

Mannheim besäße eine weitere Sehenswürdigkeit.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Angebotsplanung von Schienenverkehren liegt nicht in der<br />

Zuständigkeit des Verbandes und kann im Regionalplan keine<br />

Berücksichtigung fin<strong>den</strong>.<br />

3366 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

- Für <strong>den</strong> weiteren Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

spielt die zweite Ausbaustufe der S-Bahn- Rhein-Neckar eine<br />

wichtige Rolle.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Maßnahmen der zweiten Ausbaustufe der S-Bahn-Rhein-<br />

Neckar sind im Regionalplan enthalten. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

3367 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

- Ergänzend <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Nahverkehrsplänen im Geltungsbereich des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar schlagen wir vor, die<br />

Freitrasse für <strong>den</strong> Stadtbahnverkehr gemäß Projektnummer 5.1.<br />

des Zielkonzeptes „Rhein-Neckar-Takt 2020" des Verkehrsverbunds<br />

Rhein- Neckar in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar <strong>zu</strong><br />

übernehmen. Gemäß der Projektzielset<strong>zu</strong>ng soll eine überregionale<br />

ÖPNV-Achse zwischen Mannheim-Feu<strong>den</strong>heim über Ilvesheim<br />

nach La<strong>den</strong>burg und Schriesheim geschaffen und von<br />

konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen freigehalten wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Regionalplan enthält keine Aussagen <strong>zu</strong> dem Meterspurnetz,<br />

außer es ist Teil des regionalbedeutsamen Schienennetzes wie die<br />

Netze der Oberrheinischen Eisenbahn und der Rhein-Haardt-Bahn.<br />

Die ÖPNV-Achse zwischen Mannheim-Feu<strong>den</strong>heim über Ilvesheim<br />

nach La<strong>den</strong>burg und Schriesheim gehört nicht da<strong>zu</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1777 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3368 Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH 3.1.3.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Hier sollte ergänzt wer<strong>den</strong>, dass der ÖPNV durchgehend im<br />

Taktverkehr gefahren wer<strong>den</strong> kann und kein grundsätzlicher<br />

Vorrang des Güterverkehrs besteht.<br />

teilweise folgen<br />

In diesem Plansatz ist kein grundsätzlicher Vorrang des<br />

Güterverkehrs formuliert. Die Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.1, 3.<br />

Satz wird ergänzt: "… gehören deshalb leistungsfähige, schnelle<br />

und getaktete Verkehrsverbindungen <strong>zu</strong> benachbarten Räumen…".<br />

3369 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

3.1.3.2<br />

ICE-Knoten Mannheim (Z)<br />

PS 3.1.3.2, zweiter Aufzählungspunkt („ICE-Knoten“), stellt aus<br />

hiesiger Sicht kein Ziel der Raumordnung dar; angezeigt ist<br />

vielmehr eine Kennzeichnung als „N“, wobei im PS <strong>zu</strong>dem nur<br />

solche Einzelmaßnahmen aufgeführt wer<strong>den</strong> sollten, für die eine<br />

gesicherte fachliche Ausbauplanung vorliegt (andere Maßnahmen<br />

könnten ggf. in der Begründung genannt wer<strong>den</strong>). Für eine<br />

entsprechende Änderung spricht auch, dass in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte keine zielförmige zeichnerische Festlegung <strong>zu</strong><br />

diesem PS getroffen wird (von <strong>den</strong> im PS genannten<br />

Einzelmaßnahmen ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte lediglich der<br />

Ausbau Mannheim-Hbf. bis Mannheim-Friedrichsfeld als<br />

„N“ dargestellt).<br />

teilweise folgen<br />

Aufgrund der Anregung wer<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte die<br />

Ausbaumaßnahmen Mannheim-Hbf. bis Mannheim-Friedrichsfeld<br />

und Heidelberg-Wieblingen - Heidelberg Hbf. als Ziel mit der<br />

Signatur "Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehr (Ausbau)"<br />

dargestellt. Die anderen Maßnahmen sind <strong>zu</strong> "klein" (z.B. Bahnsteig<br />

F), um sie im Maßstab des Regionalplans darstellen <strong>zu</strong> können,<br />

haben aber eine hohe Raumwirksamkeit. Die Ausweisung des<br />

Plansatzes als Ziel wird beibehalten.<br />

3370 Hessisches Ministerium für Wirtschaft,<br />

Verkehr und Landesentwicklung<br />

3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Die Festlegung eines Vorranggebietes für einen Planungskorridor<br />

der ICE-Neubaustrecke Rhein/Main - Rhein/Neckar südlich der<br />

Gemeinde Lorsch, Landkreis Bergstraße, wird <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen. Ich weise darauf hin, dass nach <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong><br />

rechtlichen Bestimmungen des Staatsvertrages die Festlegungen<br />

des von der Hessischen Landesregierung im Juni 2011<br />

genehmigten Regionalplans Südhessen/Regionalen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2010 <strong>zu</strong>r Trassenführung der geplanten<br />

Neubaustrecke in diesem Streckenabschnitt hiervon nicht berührt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Einheitlichem Regionalplan<br />

Rhein-Neckar und dem Regionalplan Südhessen wird in <strong>den</strong> am<br />

Anfang stehen<strong>den</strong> Rechtsgrundlagen dargestellt. Die Anmerkung<br />

wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1778 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3371 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Als eigenständige Zielfestlegung legt der Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans die stillgelegte Überwaldbahn Mörlenbach - Wald-<br />

Michelbach als „Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehr<br />

(Sicherung)" im Sinne der Zielfestlegung Z5.1 -12 des RPS/RegFNP<br />

2010 <strong>zu</strong>r Trassensicherung fest.<br />

Die geplante Neubaustrecke Rhein/Main - Rhein/Neckar wird in <strong>den</strong><br />

bei<strong>den</strong> Planwerken unterschiedlich raumordnerisch gesichert. Als<br />

Ergebnis des 2004 abgeschlossenen Raumordnungsverfahrens<br />

kann nach dem Ziel 5.1 -31 des RPS/RegFNP 2010 zwischen dem<br />

Hauptbahnhof Darmstadt und dem Viernheimer Dreieck an <strong>den</strong><br />

BAB A 6/A 67 entweder eine Trasse an der A 5 oder an der A 67<br />

realisiert wer<strong>den</strong>. Beide Trassenvarianten sind in der Karte als Ziel<br />

dargestellt. Der o.a. Systematik der Festlegungen der Plansätze<br />

folgend übernimmt der Entwurf des Einheitlichen Regionalplans die<br />

Trassenvariante entlang der A 67 bis Lorsch nachrichtlich. Im<br />

Bereich des Viernheimer Dreiecks liegen noch keine detaillierten<br />

Planungsunterlagen vor, die eine nachrichtliche Übernahme in <strong>den</strong><br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplans ermöglicht hätte. Daher<br />

legt der Entwurf für die Strecke ab Lorsch im Bereich des<br />

Viernheimer Waldes einen Untersuchungskorridor für die<br />

Realisierung der ICE-Neubaustrecke Rhein/Main - Rhein/Neckar auf<br />

der Grundlage der Abstimmungen im Regionalforum ICE-Knoten<br />

Rhein-Neckar als Vorranggebiet (Ziel) in Überlagerung mit anderen<br />

Vorranggebietsausweisungen <strong>zu</strong>r Freiraumsicherung fest. Hiernach<br />

sind raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen, die einem<br />

späteren Schienenausbau entgegen stehen könnten oder mit der<br />

neuen Schienentrasse nicht vereinbar sind, nicht <strong>zu</strong>lässig (vgl.<br />

Plansatz 3.1.3.2). Be<strong>den</strong>ken gegen die Festlegung des<br />

Untersuchungskorridors als Vorranggebiet wer<strong>den</strong> nicht<br />

vorgetragen, da diese in der o.a. Systematik bedingt ist und <strong>zu</strong>r<br />

Sicherung der Planung beiträgt. Auswirkungen auf die<br />

Vorranggebietsausweisungen im RPS/RegFNP 2010 („Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g", „Natur und Landschaft", „Fortwirtschaft" und „Bund")<br />

liegen nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass als Ergebnis des<br />

weiteren Planungsprozesses eine abgestimmte und <strong>den</strong><br />

Erfordernissen der Raumordnung entsprechende Trasse in <strong>den</strong><br />

Einheitlichen Regionalplan aufgenommen wird.<br />

nicht folgen<br />

Die Schienentrasse selbst wird nur einen geringen Teil des<br />

dargestellten Untersuchungskorridors in Anspruch nehmen. Eine<br />

genauere Darstellung ist erst nach der Trassenfestlegung im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahrens möglich. Bis dahin soll<br />

das Vorranggebiet <strong>den</strong> Bereich von entgegenstehen<strong>den</strong> baulichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen freihalten und somit verschie<strong>den</strong>e Alternativtrassen<br />

ermöglich. Die Ergebnisse der Korridorstudie des<br />

Bundesverkehrsministeriums wer<strong>den</strong> voraussichtlich nicht<br />

rechtzeitig vorliegen, so dass im Rahmen des<br />

Abwägungsprozesses im Regionalplan keine genauere Trasse<br />

bestimmt wer<strong>den</strong> kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1779 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3372 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Im geschlossenen Waldgebiet nördlich von Mannheim ist im<br />

Dreieck zwischen der BAB A 67 bei Lorsch und der BAB A 6 bei<br />

Blumenau eine Waldfläche von ca. 2.700 ha als<br />

„Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke Rhein/Main - Rhein/Neckar" ausgewiesen. Davon<br />

liegen ca. 280 ha im Stadtkreis Mannheim. Da dieses Waldgebiet<br />

für <strong>den</strong> Grundwasserschutz, <strong>den</strong> Klimaschutz und die Naherholung<br />

von herausragender Bedeutung für die Stadt Mannheim ist,<br />

müssen bei der Trassenwahl die Walderhaltung und die<br />

Vermeidung von Zerschneidungen besondere Berücksichtigung<br />

fin<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Schienentrasse selbst wird nur einen geringen Teil des<br />

dargestellten Untersuchungskorridors in Anspruch nehmen. Eine<br />

genauere Darstellung ist erst nach der Trassenfestlegung im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahrens möglich. Bis dahin soll<br />

das Vorranggebiet <strong>den</strong> Bereich von entgegenstehen<strong>den</strong> baulichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen freihalten und somit verschie<strong>den</strong>e Alternativtrassen<br />

ermöglich.<br />

3373 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

S. 117 Neubaustrecke Rhein/Main - Rhein/Neckar:<br />

3.1.3.2: Der Entwurf enthält für die Neubaustrecke Rhein/Main -<br />

Rhein/Neckar einen Untersuchungskorridor westlich der BAB A 67,<br />

der auf Grundlage der Abstimmung im Regionalforum ICE-Knoten<br />

RheinNeckar festgelegt wurde. Die Festlegung eines<br />

Vorranggebietes für einen Planungskorridor der ICE-Neubaustrecke<br />

Rhein/Main - Rhein/Neckar südlich der Gemeinde Lorsch, Landkreis<br />

Bergstraße, wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass nach <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong> rechtlichen Bestimmungen<br />

des Staatsvertrages die Festlegungen des von der Hessischen<br />

Landesregierung im Juni 2011 genehmigten Regionalplans<br />

Südhessen/Regionalen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans 2010 <strong>zu</strong>r<br />

Trassenführung der geplanten Neubaustrecke in diesem<br />

Streckenabschnitt hiervon nicht berührt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Einheitlichem Regionalplan<br />

Rhein-Neckar und dem Regionalplan Südhessen wird in <strong>den</strong> am<br />

Anfang stehen<strong>den</strong> Rechtsgrundlagen dargestellt. Die Anmerkung<br />

wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1780 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3374 Hessisches Forstamt Lampertheim 3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

ICE - Neubaustrecke Frankfurt -Mannheim<br />

Es wird begrüßt, dass keine Streckenfestlegung im Vorgriff auf die<br />

ausstehende Trassenfindung erfolgt. Allerdings sollte der<br />

Untersuchungskorridor noch bis auf die Ostseite der A67 und die<br />

Südseite der A6 erweitert wer<strong>den</strong>, damit eine Zerschneidung der<br />

Waldfläche westlich der A67 vermie<strong>den</strong> wird. Eine nähere<br />

Begründung ist der Anlage <strong>zu</strong> entnehmen.<br />

Es kann nicht sein, dass eine Optimierung der Verkehrsanbindung<br />

von Mannheim / Ludwigshafen einseitig auf Kosten des<br />

Hessischen Waldes und seiner Waldfunktionen (einschließlich der<br />

für die Naherholung Mannheims- siehe Orientierungslauf <strong>zu</strong>m<br />

Deutschen Turnfest- und der für die Gebietskulisse Natura 2000) in<br />

Form einer gravieren<strong>den</strong> Störung bisher unzerschnittener<br />

Waldflächen erfolgt.<br />

Vorschlag: Der Untersuchungskorridor ist nach Osten und Sü<strong>den</strong> <strong>zu</strong><br />

erweitern.<br />

nicht folgen<br />

Eine genauere Darstellung ist erst nach der Trassenfestlegung im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahrens möglich. Bis dahin soll<br />

das Vorranggebiet <strong>den</strong> Bereich von entgegenstehen<strong>den</strong> baulichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen freihalten und somit verschie<strong>den</strong>e Alternativtrassen<br />

ermöglich. Nach Beschlusslage der Gremien des VRRN sollen alle<br />

Schienenpersonenfernzüge über <strong>den</strong> Hauptbahnhof Mannheim<br />

geführt wer<strong>den</strong>. Dies setzt im Bereich des Viernheimer Dreiecks<br />

eine Trassierung westlich der A 67 voraus. Eine Trasse östlich der<br />

A 67 würde <strong>zu</strong>dem eine Bypass-Variante an Mannheim vorbei<br />

baulich deutlich begünstigen.<br />

3375 Gemeinde Einhausen 3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Die Gemeinde erhebt Einwände gegen die Darstellung der ICE-<br />

Trasse entlang der A67 im Bereich Einhausen als (alternativlose)<br />

Planung. Zur Begründung ist die von der Gemeindevertretung<br />

Einhausen und der Stadtverordnetenversammlung Lorsch<br />

gemeinsam beschlossene Resolution vom 15.5.2007 beigefügt. Als<br />

weitere Begründung dient die Infragestellung dieser Planung der<br />

Bahn durch das Bundesministerium der Finanzen, das ein<br />

Gutachten in Auftrag gegeben hat, „vernünftige" Lösungen<br />

auf<strong>zu</strong>zeigen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Eine genauere Darstellung ist erst nach der Trassenfestlegung im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahrens möglich. Bis dahin soll<br />

das Vorranggebiet <strong>den</strong> Bereich von entgegenstehen<strong>den</strong> baulichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen freihalten und somit verschie<strong>den</strong>e Alternativtrassen<br />

ermöglich. Die Ergebnisse der Korridorstudie des<br />

Bundesverkehrsministeriums wer<strong>den</strong> voraussichtlich erst im<br />

Herbst 2013 vorliegen, so dass bis dahin noch nicht mal das<br />

Projektziel und somit die Trassierungselemente und die daraus<br />

resultieren<strong>den</strong> Trassenalternativen vorliegen. Der im Regionalplan<br />

dargestellte Untersuchungskorridor ermöglicht <strong>den</strong> größtmöglichen<br />

Spielraum, um alle Trassenvarianten ab<strong>zu</strong>decken.<br />

3376 Gemeinde Einhausen 3.1.3.2<br />

Großräumige<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Im Bereich des Ausbaues der ICE-Trasse sind für Einhausen die<br />

besonderen Anforderungen an <strong>den</strong> Lärmschutz gemäß<br />

Stellungnahme vom 26.7.2011 <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Berücksichtigung eines ausreichen<strong>den</strong> Lärmschutzes ist auch<br />

für die Regionalplanung ein wichtiges Planungsprinzip. Die<br />

Detailbetrachtung findet aber im Rahmen des<br />

Planfeststellungsverfahrens statt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1781 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3377 Landratsamt Kreis Bergstraße 3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Neubaustrecke (NBS) Rhein-Main / Rhein-Neckar<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des ERP ist für <strong>den</strong> Kreis Bergstraße der<br />

Untersuchungskorridor in Bündelung mit der A 67 und im Bereich<br />

des Viernheimer Waldes als Ziel der Trassenfestlegung der NBS<br />

dargestellt. Um jedoch <strong>den</strong> Beschluss des VRRN entsprechend<br />

um<strong>zu</strong>setzen, ist in der Begründung des ERP auf der Grundlage der<br />

vom Regionalforum beschlossenen Konsenstrasse<br />

(weitestgehende Bündelung der NBS mit der A 67 auf der<br />

Westseite der Autobahn), das Planziel <strong>zu</strong> konkretisieren.<br />

Anregung:<br />

Im Textlichen Teil des EPL R-N sollte dahingehend eine<br />

Konkretisierung der Trassenfestlegung der NBS auf <strong>den</strong> Bereich<br />

südlich von Lorsch bis <strong>zu</strong>r Landesgrenze auf die „Konsenstrasse"<br />

erfolgen.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.2, 2. Spiegelstrich, S 130:<br />

"… dargestellt. Die vom ICE-Regionalforum beschlossene<br />

Konsenstrasse (weitestgehende Bündelung der NBS mit der A 67<br />

auf der Westseite der Autobahn)ist mit der Darstellung des<br />

Untersuchungskorridors abgedeckt. Bisher.."<br />

3378 Magistrat der Stadt Viernheim 3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Für die Realisierung der ICE-Neubaustrecke Rhein/Main -<br />

Rhein/Neckar ist unter Punkt 3.1.3.2 im Bereich des Viernheimer<br />

Waldes ein Untersuchungskorridor dargestellt.<br />

Die Verortung des Untersuchungskorridors wird aus Viernheimer<br />

Sicht begrüßt - keine Anregungen<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3379 Stadtverwaltung Bensheim 3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Die Festlegungen <strong>zu</strong>r ICE-Neubaustrecke Rhein-Main/Rhein-Neckar<br />

wer<strong>den</strong> begrüßt, vor allem dass keine Trasse an der BAB 5<br />

vorgesehen ist, der Hauptbahnhof Mannheim direkt angebun<strong>den</strong><br />

wird und der Untersuchungskorridor im Bereich des Viernheimer<br />

Waldes die <strong>zu</strong>letzt im Regionalforum diskutierten Varianten<br />

(Mannheim direkt, Ausschleifung über das AB-Dreieck Viernheim)<br />

berücksichtigt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1782 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3380 Stadtverwaltung Lampertheim 3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Nach <strong>den</strong> aktuellsten Aussagen aus dem<br />

Bundesverkehrsministerium wird die ICE-Trasse Frankfurt -<br />

Mannheim nicht mehr <strong>zu</strong> <strong>den</strong> wichtigen infrastrukturellen Vorhaben<br />

gezählt. Bis 2015 sollen von Seiten des Bundes keine finanziellen<br />

Mittel mehr für die Maßnahme fließen. Gleichwohl hat der Bund<br />

ein neues Verkehrskonzept für <strong>den</strong> Eisenbahnkorridor durch<br />

Südhessen europaweit ausgeschrieben. Begründet wird dies<br />

damit, dass „eine ICE-Trasse allein nicht geeignet sei, die<br />

Verkehrsströme auf<strong>zu</strong>nehmen und bestehende Engpässe<br />

auf<strong>zu</strong>lösen." Eine Bedarfsplanüberprüfung des<br />

Bundesverkehrsministeriums kam <strong>zu</strong> dem Ergebnis, dass<br />

Bahnprojekte wegen hoher Baukosten oft „unter die Schwelle der<br />

Wirtschaftlichkeit" fallen. Ausnahmen bil<strong>den</strong><br />

Schienengüterverkehrsstrecken. Der Frachtverkehr auf deutschen<br />

Bahnstrecken ist in <strong>den</strong> vergangenen Jahren um fast ein Drittel<br />

angewachsen. Ein Engpass für <strong>den</strong> Gütertransport auf der Bahn<br />

besteht auch auf der Strecke Frankfurt.- Mannheim.<br />

Das in Auftrag gegebene Gutachten soll auch klären, ob eine<br />

Neubaustrecke sowohl vom Personenfernverkehr als auch vom<br />

Güterverkehr genutzt wer<strong>den</strong> kann und ob dies überhaupt sinnvoll<br />

erscheint.<br />

Von Seiten der Bahnführung war <strong>zu</strong> hören, dass ICE-Züge auf der<br />

Strecke nicht permanent mit 300 km/h fahren müssten. Wichtig<br />

sei, dass möglichst viele Kun<strong>den</strong> <strong>den</strong> Zug erreichen können und<br />

deshalb auch genügend Ein - und Aussteigemöglichkeiten<br />

vorhan<strong>den</strong> sein müssen. Es gebe auf je<strong>den</strong> Fall eine Vollanbindung<br />

Mannheims. Letztendlich treffe der Bund die Entscheidung über<br />

die Trassenführung und nicht die Bahn.<br />

Außerdem konnte man der Presse entnehmen, dass man durch die<br />

Trassenführung keine Waldlandschaften zerschnei<strong>den</strong> wolle und<br />

auf Siedlungen Rücksicht nehmen müsse.<br />

Der Regionalplan Südhessen enthält als geplante<br />

Fernverkehrsstrecke ausschließlich eine Variante entlang der A 67<br />

und eine Variante entlang der A 5. Dies entspricht in etwa dem<br />

Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, in welchem die Variante<br />

entlang der A 5 knapp hinter der Variante entlang der A 67<br />

positioniert war. Allerdings hatte sich die Stadt Lampertheim auch<br />

gegen die Variante entlang der A 5 ausgesprochen, da durch diese<br />

Führung keine durchgehende Bündelung entlang von<br />

nicht folgen<br />

Eine genauere Darstellung ist erst nach der Trasenfestlegung im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahren möglich. Bis dahin soll das<br />

Vorranggebiet <strong>den</strong> Bereich von entgegenstehen<strong>den</strong> baulichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen freihalten und somit verschie<strong>den</strong>e Alternativtrassen<br />

ermöglich. Die Ergebnisse der Korridorstudie des<br />

Bundesverkehrsministeriums wer<strong>den</strong> voraussichtlich erst im<br />

Herbst 2013 vorliegen, so dass bis dahin das Projektziel und somit<br />

die Trassenvarianten nicht bekannt sind. Der im Regionalplan<br />

dargestellte Untersuchungskorridor ermöglicht <strong>den</strong> größtmöglichen<br />

Spielraum, um alle Trassenvarianten ab<strong>zu</strong>decken. Eine Reduzierung<br />

der Darstellung auf die Raumordnungsvariante bzw. eine deutliche<br />

Reduzierung des Untersuchungskorridors <strong>zu</strong>m jetzigen Zeitpunkt<br />

wird für nicht zielführend gehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1783 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3380<br />

Verkehrswegen möglich ist, der Stadtteil Hüttenfeld durch die<br />

Umfahrung betroffen wäre und außerdem durch <strong>den</strong> Bogen von<br />

der A 5 in Richtung Mannheim eine wesentliche Zerschneidung der<br />

Landschaft einhergeht.<br />

Der Einheitliche Regionalplan enthält dagegen die Variante entlang<br />

der A 67 nur bis Lorsch und danach <strong>den</strong> äußerst sensiblen<br />

Untersuchungskorridor, der u.a. auch die Variante C diagonal durch<br />

das schützenswerte Waldgebiet ermöglichen würde.<br />

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die<br />

gemeinsame Stellungnahme der Stadt Lampertheim und des<br />

Kreises Bergstraße, die im Juni 2008 von der<br />

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim<br />

beschlossen wurde und die nach dem anschließen<strong>den</strong><br />

Kreistagsbeschluss gegenüber der Metropolregion Rhein - Neckar<br />

und auch der Bahn abgegeben wurde.<br />

Wesentlicher Aspekt dieser Stellungnahme ist eine optimierte<br />

Trasse in Form einer Bündelung entlang der A 67. Von dieser<br />

Bündelung darf erst nach dem höhenfreien Knotenpunkt der L 3110<br />

mit der A 67 mit einem Kurventrassenelement in Richtung<br />

Mannheim abgewichen wer<strong>den</strong>. Allein die letztgenannte Forderung<br />

bedingt einen wesentlich kleineren Korridor, als er im Einheitlichen<br />

Regionalplan enthalten ist. Danach darf auch die Diagonallinie des<br />

Korridors erst nach dem höhenfreien Knoten der L 3110 mit der A<br />

67 beginnen.<br />

Alle anderen Lösungen, wie etwa die Variante C, sind nach unserer<br />

Auffassung einzig und allein mit einem bergmännischen Tunnel in<br />

einem Abschnitt, der schon vor Lorsch beginnen muss und der sich<br />

über die gesamte Gemarkung von Lampertheim zieht, <strong>zu</strong><br />

realisieren.<br />

Zusammenfassend fordert die Stadt Lampertheim eindringlich, <strong>zu</strong>m<br />

einen die Variante entlang der A 67 - entsprechend dem Ergebnis<br />

des abgeschlossenen Raumordnungsverfahrens - südlich von<br />

Lorsch bis <strong>zu</strong>m Viemheimer Dreieck und anschließend entlang der<br />

A 6 in Richtung Mannheim weiter<strong>zu</strong>führen und <strong>zu</strong>m anderen <strong>den</strong><br />

Untersuchungskorridor auf <strong>den</strong> Bereich südlich der L 3110 <strong>zu</strong><br />

reduzieren (siehe Anlage 10)


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1784 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3381 Stadtverwaltung Lampertheim 3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Hier ist <strong>zu</strong> erwähnen, dass der Untersuchungskorridor für die<br />

Trassenvariante südlich von Lorsch entsprechend <strong>den</strong> unter A.<br />

Planteil gemachten Ausführungen <strong>zu</strong> reduzieren ist. Auch das<br />

Verbot der Realisierung anderer raumbedeutsamer Maßnahmen im<br />

Korridorbereich darf sich nur auf die reduzierte Fläche beziehen.<br />

nicht folgen<br />

Eine genauere Darstellung ist erst nach der Trassenfestlegung im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahrens möglich. Bis dahin soll<br />

das Vorranggebiet <strong>den</strong> Bereich von entgegenstehen<strong>den</strong> baulichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen freihalten und somit verschie<strong>den</strong>e Alternativtrassen<br />

ermöglich. Die Ergebnisse der Korridorstudie des<br />

Bundesverkehrsministeriums wer<strong>den</strong> voraussichtlich erst im<br />

Herbst 2013 vorliegen, so dass bis dahin noch nicht mal das<br />

Projektziel und somit die Trassierungselemente und die daraus<br />

resultieren<strong>den</strong> Trassenalternativen vorliegen. Der im Regionalplan<br />

dargestellte Untersuchungskorridor ermöglicht <strong>den</strong> größtmöglichen<br />

Spielraum, um alle Trassenvarianten ab<strong>zu</strong>decken. Eine Reduzierung<br />

der Darstellung auf die Raumordnungsvariante bzw. eine deutliche<br />

Reduzierung des Untersuchungskorridors <strong>zu</strong>m jetzigen Zeitpunkt<br />

wird für nicht zielführend gehalten.<br />

3382 Stadtverwaltung Lampertheim 3.1.3.2<br />

ICE-Knoten Mannheim (Z)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong>m funktionalen Schienennetz auf Seite 130, 3.<br />

Absatz, ist nur der zentrale S-Bahnabschnitt zwischen Mannheim<br />

und Heidelberg erwähnt, der entsprechend des<br />

Bundesverkehrswegeplanes im Jahre 2015 erforderlich ist. Hier<br />

fehlt sowohl im Text als auch in der Karte der Abschnitt zwischen<br />

Mannheim und Lampertheim bzw. zwischen Mannheim und Groß-<br />

Rohrheim, dessen Realisierung <strong>zu</strong>m gleichen Zeitpunkt erforderlich<br />

ist.<br />

nicht folgen<br />

Der S-Bahnabschnitt zwischen Mannheim und Heidelberg ist hier<br />

im Zusammenhang mit dem Ausbau des Knoten Mannheims und<br />

dem Bahnsteig F <strong>zu</strong>r Kapazitätssteigerung genannt. Der Ausbau<br />

einzelner S-Bahn Abschnitte, wie auch zwischen Mannheim und<br />

Groß-Rohrheim, ist im Plansatz 3.1.3.4 dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1785 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3383 Stadtverwaltung Lorsch 3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Wenn dem Grundsatz G 3.1.1.5 (S. 114) gefolgt wird, dann wer<strong>den</strong><br />

beim Verkehrswegebau möglichst wenig neue Flächen in Anspruch<br />

genommen, Zerschneidungen wertvoller Landschaftsteile und<br />

Störungen des Landschaftsbildes vermie<strong>den</strong> und<br />

Verkehrslärmimmissionen durch Bündelung der Verkehrswege<br />

vermie<strong>den</strong>.<br />

Dem läuft die Darstellung des Untersuchungskorridors <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-Neubaustrecke (ICE-NBS) entgegen.<br />

Im Vergleich <strong>zu</strong>m Regionalplan Südhessen ist die Variante entlang<br />

der A5 hier entfallen, obwohl diese Trasse im<br />

Raumordnungsverfahren als die verträglichere (z.B. bzgl.<br />

Naturschutz) bewertet wurde. Stattdessen wird hier für die<br />

Variante entlang der A 67 ein breiter Korridor ab Lorsch nach<br />

Südwesten eröffnet.<br />

Weitere Aussagen da<strong>zu</strong> sind zwar im Umweltbericht (S.55f)<br />

enthalten, aber an keiner Stelle wird auf die schon 2004 gestellten<br />

Forderungen der Gemein<strong>den</strong> Einhausen und Lorsch für eine<br />

Trassenführung entlang der A 67 eingegangen, die auch vom<br />

Hessischen Landtag auf Bundesebene unterstützt wur<strong>den</strong> (s.<br />

Anlage: Sehr, an DB-Netze AG v. 17.02.10). Hierin wird gefordert,<br />

dass eine Trassenvariante entlang der A 67 <strong>zu</strong>r<br />

Eingriffsminimierung einen bergmännisch gebauten Tunnel vom<br />

Jägersburger Wald im Nor<strong>den</strong> bis südlich der Rastanlage Lorsch<br />

beinhalten muss. Die Ausführung hat flächensparend,<br />

naturverträglich und die Lebensqualität nicht beeinträchtigend <strong>zu</strong><br />

erfolgen. Lärmschutzmaßnahmen sind so <strong>zu</strong> ergreifen, dass keine<br />

weiteren Verschlechterungen für die Menschen in Lorsch und<br />

Einhausen entstehen. Die Baumaßnahme darf keine<br />

Grundwasserprobleme auslösen (Verunreinigung des südhess.<br />

Wasserreservoirs, Versteppung/ Vernässung). Die<br />

Nahverkehrskapazitäten auf der Main-Neckar und der Riedbahn<br />

sind <strong>zu</strong> erhalten. Der Hauptbahnhof Darmstadt ist ein<strong>zu</strong>bin<strong>den</strong>. Die<br />

Bundesregierung möge entsprechende Mittel <strong>zu</strong>r Erfüllung der<br />

Forderungen bereitstellen.<br />

Auch die Resolution des „Regionalforums ICE-Knoten Rhein-<br />

Neckar" vom 05.02.2011, die auf die vom Regionalforum<br />

beschlossene „Konsenstrasse (weitestgehende Bündelung der<br />

ICE-NBS mit der A 67 auf der westlichen Seite der Autobahn ...)"<br />

für die Streckenführung ab Lorsch nach Sü<strong>den</strong> Be<strong>zu</strong>g nimmt, ist<br />

nicht folgen<br />

Eine genauere Darstellung ist erst nach der Trassenfestlegung im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahrens möglich. Bis dahin soll<br />

das Vorranggebiet <strong>den</strong> Bereich von entgegenstehen<strong>den</strong> baulichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen freihalten und somit verschie<strong>den</strong>e Alternativtrassen<br />

ermöglich. Die Ergebnisse der Korridorstudie des<br />

Bundesverkehrsministeriums wer<strong>den</strong> voraussichtlich erst im<br />

Herbst 2013 vorliegen, so dass bis dahin noch nicht mal das<br />

Projektziel und somit die Trassierungselemente und die daraus<br />

resultieren<strong>den</strong> Trassenalternativen vorliegen. Der im Regionalplan<br />

dargestellte Untersuchungskorridor ermöglicht <strong>den</strong> größtmöglichen<br />

Spielraum, um alle Trassenvarianten ab<strong>zu</strong>decken. Tunnelvarianten<br />

wer<strong>den</strong> im Regionalplan nicht festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1786 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3383<br />

hier <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

3384 Stadtverwaltung Lorsch 3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Die allgemeinen Ausführungen <strong>zu</strong> dem Grundsatz 3.1.1.5 (S. 125)<br />

helfen hier nicht weiter, sondern müssen sich auch in <strong>den</strong> Karten<br />

(Trassenbündelung, d.h. deutliche Verkleinerung des<br />

Untersuchungskorridors <strong>zu</strong>r Trassenfestlegung der ICE-NBS bzw.<br />

Konsenstrasse) und z.B. in konkreten Aussagen <strong>zu</strong>m<br />

„flächensparen<strong>den</strong> Bauen mit geringen Zerschneidungswirkungen"<br />

oder <strong>zu</strong>m Tunnelbau für die ICE-NBS im Bereich ab Einhausen bis<br />

<strong>zu</strong>r A 6.<br />

nicht folgen<br />

Zum jetzigen Planungsstand ist eine genauere Darstellung nicht<br />

möglich. Die genannten Grundsätze müssen im Detail im Rahmen<br />

des Scoping- und Planfeststellungsverfahren berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong>. Der Grundsatz der Trassenbündelung ist in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und in der Begründung enthalten.<br />

3385 Stadtverwaltung Lorsch 3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Gemäß <strong>den</strong> Ausführungen <strong>zu</strong>m Ziel 3.1.3.2, das <strong>den</strong><br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r Trassenfestlegung als Vorranggebiet<br />

beschreibt, wäre gemäß Bundesprognose 2025 mit über 500<br />

Güterzügen und ca. 100 Personenzügen täglich <strong>zu</strong> rechnen. Eine<br />

Abwicklung dieses Güterverkehrs auf der ICE-NBS ist nicht ohne<br />

Weiteres in <strong>den</strong> Plan auf<strong>zu</strong>nehmen, sondern aufgrund der <strong>zu</strong><br />

erwarten<strong>den</strong> deutlich massiveren Beeinträchtigungen für die<br />

Anlieger in einem schlüssigen Konzept für die Abwicklung des<br />

Güterverkehrs auf <strong>den</strong> Nord-Süd-Verbindungen in der Region <strong>zu</strong><br />

bearbeiten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die 500 Güterzüge wer<strong>den</strong> auf alle 3 Schienenstrecke NBS,<br />

Riedbahn und Main-Neckar-Bahn verteilt wer<strong>den</strong>. Ein mögliches<br />

Konzept wird derzeit zwischen der Region und der DB AG<br />

diskutiert, wobei eine abschließende Diskussion erst nach<br />

Vorliegen der Ergebnisse der Korridorstudie des Bundes möglich<br />

sein wird.<br />

3386 Stadtverwaltung Lorsch 3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Einige Darstellungen entsprechen nicht dem aktuellen Sachstand<br />

oder dem RPS, obwohl als nachrichtliche Übernahme angegeben.<br />

Diese sind in <strong>den</strong> Plänen <strong>zu</strong> korrigieren:<br />

- Trassenvariante ICE-NBS östlich der A 67 <strong>zu</strong> weit südlich<br />

dargestellt im Vergleich <strong>zu</strong> RPS<br />

folgen<br />

Die Trasse wird entsprechend der Darstellung im Regionalplan<br />

Südhessen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte korrigiert.<br />

3387 Stadtverwaltung Lorsch 3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Einige Darstellungen entsprechen nicht dem aktuellen Sachstand<br />

oder dem RPS, obwohl als nachrichtliche Übernahme angegeben.<br />

Diese sind in <strong>den</strong> Plänen <strong>zu</strong> korrigieren:<br />

- Untersuchungskorridor f. Trasse soll entfallen bzw. wesentlich<br />

kleiner wer<strong>den</strong> und Trassenverlauf auf W-Seite der A 67 aus RPS<br />

übernehmen<br />

nicht folgen<br />

Eine genauere Darstellung ist erst nach der Trassenfestlegung im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahrens möglich. Bis dahin soll<br />

das Vorranggebiet <strong>den</strong> Bereich von entgegenstehen<strong>den</strong> baulichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen freihalten und somit verschie<strong>den</strong>e Alternativtrassen<br />

ermöglichen. Eine Reduzierung der Darstellung auf die<br />

Raumordnungsvariante wird für nicht zielführend gehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1787 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3388 Gemeinde Bobenheim-Roxheim 3.1.3.2<br />

Großräumige<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Der zweite Haltepunkt der Bahnlinie Mainz-Mannheim ist<br />

bei<strong>zu</strong>behalten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Es wer<strong>den</strong> noch Entwicklungsperspektiven für die konzentrierte<br />

Siedlungsentwicklung um <strong>den</strong> Schienenhaltepunkt gesehen. Die<br />

geplante Haltestelle wird als langfristige Option im Regionalplan<br />

beibehalten.<br />

3389 Gemeinde Bobenheim-Roxheim 3.1.3.2<br />

Großräumige<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Bei <strong>den</strong> Beratungen wurde von einer Ratsfraktion Auskunft<br />

hinsichtlich des Verkehrsaufkommens auf der Bahnlinie Mainz-<br />

Mannheim speziell <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Zugfrequenzen mit Einzelquoten Güterund<br />

Personenverkehre und letztere auf Nah- und Fernverkehr<br />

differenzier erbeten. Liegen ihnen diesbezüglich aussagekräftige<br />

Unterlagen vor?<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Differenzierte Zugzahlen liegen dem Verband nicht vor. Diese<br />

müssten bei der DB AG bzw. dem VRN erfragt wer<strong>den</strong>. In <strong>den</strong><br />

Regionalplan gehen diese Zahlen nicht ein.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1788 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3390 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Als eigenständige Zielfestlegung legt der Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans die stillgelegte Überwaldbahn Mörlenbach - Wald-<br />

Michelbach als „Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehr<br />

(Sicherung)" im Sinne der Zielfestlegung Z5.1-12 des RPS/RegFNP<br />

2010 <strong>zu</strong>r Trassensicherung fest.<br />

Die geplante Neubaustrecke Rhein/Main - Rhein/Neckar wird in <strong>den</strong><br />

bei<strong>den</strong> Planwerken unterschiedlich raumordnerisch gesichert. Als<br />

Ergebnis des 2004 abgeschlossenen Raumordnungsverfahrens<br />

kann nach dem Ziel 5.1 -31 des RPS/RegFNP 2010 zwischen dem<br />

Hauptbahnhof Darmstadt und dem Viernheimer Dreieck an <strong>den</strong><br />

BAB A 6/A 67 entweder eine Trasse an der A 5 oder an der A 67<br />

realisiert wer<strong>den</strong>. Beide Trassenvarianten sind in der Karte als Ziel<br />

dargestellt. Der o.a. Systematik der Festlegungen der Plansätze<br />

folgend übernimmt der Entwurf des Einheitlichen Regionalplans die<br />

Trassenvariante entlang der A 67 bis Lorsch nachrichtlich. Im<br />

Bereich des Viernheimer Dreiecks liegen noch keine detaillierten<br />

Planungsunterlagen vor, die eine nachrichtliche Übernahme in <strong>den</strong><br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplans ermöglicht hätte. Daher<br />

legt der Entwurf für die Strecke ab Lorsch im Bereich des<br />

Viernheimer Waldes einen Untersuchungskorridor für die<br />

Realisierung der ICE-Neubaustrecke Rhein/Main - Rhein/Neckar auf<br />

der Grundlage der Abstimmungen im Regionalforum ICE-Knoten<br />

Rhein-Neckar als Vorranggebiet (Ziel) in Überlagerung mit anderen<br />

Vorranggebietsausweisungen <strong>zu</strong>r Freiraumsicherung fest. Hiernach<br />

sind raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen, die einem<br />

späteren Schienenausbau entgegen stehen könnten oder mit der<br />

neuen Schienentrasse nicht vereinbar sind, nicht <strong>zu</strong>lässig (vgl.<br />

Plansatz 3.1.3.2). Be<strong>den</strong>ken gegen die Festlegung des<br />

Untersuchungskorridors als Vorranggebiet wer<strong>den</strong> nicht<br />

vorgetragen, da diese in der o.a. Systematik bedingt ist und <strong>zu</strong>r<br />

Sicherung der Planung beiträgt. Auswirkungen auf die<br />

Vorranggebietsausweisungen im RPS/RegFNP 2010 („Regionaler<br />

Grün<strong>zu</strong>g", „Natur und Landschaft", „Fortwirtschaft" und „Bund")<br />

liegen nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass als Ergebnis des<br />

weiteren Planungsprozesses eine abgestimmte und <strong>den</strong><br />

Erfordernissen der Raumordnung entsprechende Trasse in <strong>den</strong><br />

Einheitlichen Regionalplan aufgenommen wird.<br />

nicht folgen<br />

Eine genauere Darstellung ist erst nach der Trassenfestlegung im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahrens möglich. Bis dahin soll<br />

das Vorranggebiet <strong>den</strong> Bereich von entgegenstehen<strong>den</strong> baulichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen freihalten und somit verschie<strong>den</strong>e Alternativtrassen<br />

ermöglich. Die Ergebnisse der Korridorstudie des<br />

Bundesverkehrsministeriums wer<strong>den</strong> voraussichtlich nicht<br />

rechtzeitig vorliegen, so dass im Rahmen des<br />

Abwägungsprozesses im Regionalplan keine genauere Trasse<br />

bestimmt wer<strong>den</strong> kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1789 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3391 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Für die Auflösung der Kapazitätsengpässe im Schienenverkehr<br />

zwischen Frankfurt und Mannheim ist es notwendig, die<br />

Ergebnisse der vom Bundesverkehrsministerium in Auftrag<br />

gegebenen „Korridoruntersuchung" ab<strong>zu</strong>warten und vorsorglich<br />

evtl. Schienenfreihaltetrassen im Regionalplan frei<strong>zu</strong>halten. Die<br />

Umweltverbände legen allergrößten Wert darauf, an der<br />

„Korridoruntersuchung" beteiligt <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>. Zudem wird die<br />

Einholung einer Machbarkeitsstudie gefordert, in der die Chancen<br />

und Risiken einer links- oder rechtsrheinischen Neubaustrecke für<br />

<strong>den</strong> Güterverkehr <strong>zu</strong>r Entlastung des Mittelrheintals untersucht<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Ergebnisse der angesprochenen Korridorstudie liegen noch nicht<br />

vor. Sie wird im Ergebnis keine Trassen sondern nur grobe<br />

Korridore für Neubaustrecken vorschlagen. Insofern gibt es derzeit<br />

keine verbindliche Grundlage für einzelne Freihaltetrassen im<br />

Regionalplan. Eine Beteiligung ist beim Bundesverkehrsministerium<br />

ein<strong>zu</strong>fordern.<br />

3392 DB Services Immobilien GmbH<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

3.1.3.2<br />

ICE-Knoten Mannheim (Z)<br />

Der dreigleisige Ausbau zwischen Mannheim Hbf und dem Abzw.<br />

Mannheim Friedrichsfeld Süd erfordert je nach Variante auch<br />

Maßnahmen auf der Südseite des Rbf Mannheim. Beim<br />

viergleisigen Ausbau Heidelberg Wieblingen (hier gemeint ein<br />

neuer Abzw. weiter westlich) haben wir in der anliegen<strong>den</strong> Karte<br />

eine erweiterte Darstellung eingetragen. Ggf. wird hier auch ein<br />

Bereich außerhalb der heute stillgelegten Güter<strong>zu</strong>ggleise<br />

beansprucht um die neu Einfädelung von Weinheim <strong>zu</strong> gestalten.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist eine Signatur für die Planung einer<br />

Ausbaumaßnahme im Abschnitt Mannheim Hbf. und dem Abzweig<br />

Mannheim Friedrichsfeld Süd dargestellt. In der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> nicht alle Varianten einer Maßnahme,<br />

sondern die Maßnahme nur generell aufgezeigt.<br />

3393 DB Services Immobilien GmbH<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

3.1.3.2<br />

Optimierung POS (N)<br />

Optimierung POS: Der Ausbau erfolgt auf 200 km/h.<br />

folgen<br />

Korrektur im Plansatz und in der Begründung auf 200 km/h.<br />

3394 DB Services Immobilien GmbH<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

3.1.3.2<br />

Großräumige<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte:<br />

In <strong>den</strong> in der Anlage übersandten Auszügen haben wir mit<br />

einfachen Mitteln Ergän<strong>zu</strong>ngen vorgenommen. Blatt Ost, Bereich<br />

des mehrgleisigen Ausbaus zwischen Mannheim und Heidelberg<br />

folgen<br />

Verlängerung der Ausbausignatur n der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gemäß<br />

Anlage der DB AG.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1790 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3395 DB Services Immobilien GmbH<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Die DB Netz AG plant im Korridor Rhein/Main - Rhein/Neckar <strong>den</strong><br />

Bau einer Neubaustrecke für <strong>den</strong> Hochgeschwindigkeitsverkehr bis<br />

300 km/h, um sowohl für <strong>den</strong> Schienenpersonenfern- und -<br />

nahverkehr als auch für <strong>den</strong> Schienengüterverkehr die<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine deutliche qualitative und kapazitive<br />

Angebotsverbesserungen der Bahn in diesem Raum <strong>zu</strong> schaffen.<br />

Ziel der Maßnahme ist es, die Hochgeschwindigkeitsstrecken<br />

Köln - Rhein/Main und Mannheim - Stuttgart <strong>zu</strong> verbin<strong>den</strong> und <strong>den</strong><br />

ab<strong>zu</strong>sehen<strong>den</strong> Kapazitätsengpässen auf <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Strecken<br />

zwischen <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Ballungsräumen Rhein/Main und<br />

Rhein/Neckar nachhaltig entgegen<strong>zu</strong>wirken. Der Bau der<br />

Neubaustrecke soll so eine Steigerung der Attraktivität des ÖPNV<br />

in der Region ermöglichen und gleichzeitig die Qualität der Relation<br />

Rhein/Main - Rhein/Neckar deutlich verbessern.<br />

Die Planung dieser neuen Eisenbahnstrecke ist eine<br />

raumbedeutsame Maßnahme. Die Übereinstimmung eines solchen<br />

Vorhabens mit <strong>den</strong> Erfordernissen der Raumordnung sowie die<br />

Abstimmung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit anderen<br />

raumbedeutsamen Planungen oder Maßnahmen wurde gemäß<br />

dem Raumordnungsgesetz des Bundes und der<br />

Landesplanungsgesetze Hessen und Ba<strong>den</strong>-Württemberg in<br />

Raumordnungsverfahren (ROV) geprüft.<br />

nicht folgen<br />

Die Ergebnisse der angesprochenen Korridorstudie liegen noch<br />

nicht vor. Sie wird im Ergebnis keine Trassen sondern nur grobe<br />

Korridore für Neubaustrecken vorschlagen. In welcher Form das<br />

Projekt in <strong>den</strong> neuen Bundesverkehrswegeplan einfliest ist<br />

ebenfalls offen. Der aktuell gültige BVWP sieht keine Bypass-<br />

Variante vor. Insofern gibt es derzeit keine verbindliche Grundlage<br />

für die Ausweisung einzelner Freihaltetrassen für einen Bypass-<br />

Mannheim als Ziel im Regionalplan. Zudem sehen die Beschüsse<br />

der Gremien des VRRN und des Regionalforums ICE-Knoten Rhein-<br />

Neckar keine Bypass-Variante, auch nicht nur für <strong>den</strong> Güterverkehr,<br />

vor. Die Forderung des ICE-Regionalforums, eine lärmoptimierte<br />

Verknüpfung der Neubaustrecke mit dem bestehen<strong>den</strong><br />

Schienennetz und <strong>den</strong> Logistikschwerpunkten (z.B. Rangierbahnhof<br />

Mannheim) um<strong>zu</strong>setzen, kann auch über die Nut<strong>zu</strong>ng der östlichen<br />

Riedbahn mit entsprechender Lärmoptimierung erreicht wer<strong>den</strong><br />

und setzt nicht zwangsläufig einen Bypass voraus. Darüberhinaus<br />

beinhaltet die angesprochene Verkehrslenkungsvariante, die dem<br />

Bund seitens der DB vorgeschlagen wurde keine Bypass-Variante<br />

(vgl. Schreiben vom 24.10.2012).<br />

Aufgrund der Ergebnisse der laufen<strong>den</strong> Planungsverfahren<br />

(Planfeststellung) und der Bedarfsplanüberprüfung des Bundes im<br />

November 2010 haben sich über <strong>den</strong> Stand der<br />

Raumordnungsverfahren hinaus, aktuellere, weitergehende und<br />

detailliertere Erkenntnisse ergeben, die eine Änderung bzw.<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng der gegenwärtigen Darstellungen der geplanten<br />

Neubaustrecke im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

(Entwurf 2012) erforderlich machen. Insbesondere aus <strong>den</strong><br />

zwischenzeitlich u.a. mit dem Verband Region Rhein-Neckar sowie<br />

im Regionalforum ICE-Knoten Rhein-Neckar erfolgten<br />

Abstimmungen sowie aufgrund neuer Planungsergebnisse,<br />

insbesondere <strong>zu</strong>r Entlastung der Region von nächtlichem<br />

Schienengüterverkehr, ergibt sich Anpassungsbedarf. Im Rahmen<br />

der Sit<strong>zu</strong>ng des Regionalforums ICE-Knoten Rhein-Neckar am<br />

19.12.2012 wur<strong>den</strong> seitens der Bahn die im Rahmen der vom<br />

Bundesverkehrsministerium derzeit geführten<br />

Bedarfsplanüberprüfung entwickelten konzeptionellen<br />

Überlegungen <strong>zu</strong>r Realisierung einer sog.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1791 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3395<br />

„Verkehrslenkungsvariante" vorgestellt. Nach dem Konzept der<br />

Verkehrslenkungsvariante soll die Neubaustrecke, neben weiteren<br />

Planungszielen, am Tag vom Personenfernverkehr und in der Nacht<br />

vom Schienengüterverkehr genutzt wer<strong>den</strong>. Dadurch sollen<br />

Bestandsstrecken und damit die Menschen von nächtlichem und<br />

ständig wachsendem Schienengüterverkehr und seinen<br />

Lärmwirkungen entsprechend entlastet wer<strong>den</strong>. Dieser<br />

konzeptionelle Ansatz wurde in der Sit<strong>zu</strong>ng des Regionalforums<br />

ICE-Knoten Rhein-Neckar am 19.12.2012 diskutiert und von <strong>den</strong><br />

Mitgliedern des ICE-Forums positiv aufgenommen sowie im<br />

regionalen Schulterschluss akzeptiert (vgl. Schreiben<br />

Oberbürgermeister der Stadt Mannheim an Bundesministerium für<br />

Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 03.01.2013). In dem in der<br />

Sit<strong>zu</strong>ng einstimmig verabschiedeten Positionspapier des<br />

Regionalforums ist u. a. die Forderung enthalten, eine<br />

lärmoptimierte Verknüpfung der Neubaustrecke mit dem<br />

bestehen<strong>den</strong> Schienennetz und <strong>den</strong> Logistikschwerpunkten (z.B.<br />

Rangierbahnhof Mannheim) um<strong>zu</strong>setzen.<br />

Vor diesem Hintergrund ergibt sich für <strong>den</strong> Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein- Neckar folgendes:<br />

1. In dem Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

sind in <strong>den</strong> planlichen und textlichen Darstellungen der<br />

Erfordernisse der Raumordnung (§ 3 ROG) für die Neubaustrecke<br />

Rhein/Main - Rhein/Neckar von der Regionsgrenze bis Lorsch eine<br />

Trasse in Bündelung mit der BAB A 67 östlich der BAB A 67 sowie<br />

im Bereich des Viernheimer Waldes ein Untersuchungskorridor<br />

westlich der BAB A 67 freigehalten. Der frei<strong>zu</strong>haltende Raum<br />

sichert dadurch die Realisierung von Variante A (Trassenführung ab<br />

Viernheimer Dreieck über Mannheim-Waldhof [westliche Riedbahn]<br />

nach Mannheim Hauptbahnhof) und Variante C (Variante<br />

„Mannheim Direkt" von Lorsch über Neuschloss/Lampertheim nach<br />

Mannheim). Dies ist <strong>zu</strong> begrüßen.<br />

2. Nicht freigehalten ist hingegen eine Trassenführung von Nord<br />

nach Süd in westlicher ebenso wie in östlicher Bündelung <strong>zu</strong>r BAB<br />

A 67 und BAB A 6. Diese Trassenführung - die der Führung des<br />

östlichen Astes der alten ROV-Trasse Variante B entspricht - bedarf<br />

jedoch vor dem soeben ausgeführten Hintergrund des<br />

Verkehrslenkungskonzeptes ebenfalls der Freihaltung. Die<br />

Freihaltung des östlichen Korridors wird aus Grün<strong>den</strong> des<br />

Gebietsschutzes durch die unmittelbare Betroffenheit von


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1792 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3395<br />

Natura2000 Gebieten erforderlich. Eine abschließende Festlegung<br />

der Trassenlage kann erst nach Prüfung aller Natura2000<br />

Verträglichkeitsstudien im Planfeststellungsverfahren durch die<br />

Genehmigungsbehörde erfolgen<br />

Mit dieser Trasse kann das Ziel der Entlastung des Stadtgebietes<br />

der Stadt Mannheim von nächtlichem Schienengüterverkehr<br />

langfristig optimal erreicht wer<strong>den</strong>. Ohne eine Freihaltung auch<br />

dieser Trasse besteht die Gefahr, dass das Planungsziel einer<br />

künftigen Verlagerung von Zügen des Schienengüterverkehrs von<br />

<strong>den</strong> Bestandsstrecken aus <strong>den</strong> Siedlungs- und Wohnbereichen<br />

heraus - hier insbesondere der Innenstand von Mannheim - verfehlt<br />

wird.<br />

3. Antrag auf Änderung der Darstellungen der ICE-NBS<br />

Rhein/Main - Rhein/Neckar im Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar<br />

Es wird hiermit beantragt, die soeben bezeichneten Änderungen<br />

und Ergän<strong>zu</strong>ngen ebenfalls in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar auf<strong>zu</strong>nehmen und einen entsprechen<strong>den</strong><br />

Untersuchungskorridor westlich entlang der BAB A 67/BAB A 6 in<br />

Nord-Süd-Richtung frei<strong>zu</strong>halten (§ 5 ROG, § 7 BauGB) sowie die<br />

entgegenstehende zeichnerischen und textlichen Regelungen aus<br />

dem Regionalplan <strong>zu</strong> streichen,[…]


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1793 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3396 DB Services Immobilien GmbH<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Über die Freihaltung der soeben bezeichneten Trassenführung<br />

entlang der BAB A 67/A6 hinaus ist <strong>zu</strong>dem <strong>zu</strong>r Offenhaltung der<br />

Zielset<strong>zu</strong>ng einer lärmoptimierten Verknüpfung mit dem<br />

bestehen<strong>den</strong> Schienennetz und <strong>den</strong> Logistikschwerpunkten im<br />

Raum Mannheim, z. B. des Rangierbahnhofs Mannheim (vgl. das o.<br />

g. Positionspapier), eine allgemeine textliche Zielformulierung in<br />

<strong>den</strong> einheitlichen Regionalplan sinngemäß dahingehend<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen, dass „die Verknüpfung der Neubaustrecke<br />

Rhein/Main -Rhein/Neckar mit dem bestehen<strong>den</strong> Schienennetz und<br />

<strong>den</strong> Logistikschwerpunkten namentlich für <strong>den</strong><br />

Schienengüterverkehr <strong>zu</strong>r Verbesserung der Lärmbelastung<br />

sicher<strong>zu</strong>stellen ist". Dies kann <strong>zu</strong>m Beispiel bezogen auf <strong>den</strong><br />

Rangierbahnhof Mannheim durch Anbindung des Rangierbahnhofs<br />

an die frei<strong>zu</strong>haltende Trasse BAB 67/BAB A6 („östlichen Astes der<br />

alten ROV-Trasse Variante B") erfolgen.<br />

teilweise folgen<br />

Die Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.2, erster Aufzählungspunkt, soll<br />

um die aktuellen Kernforderungen des Positionspapiers des ICE-<br />

Regionalforums ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

„… täglich prognostiziert. Bei der Realisierung der Neubaustrecke<br />

ist es für die Region Rhein-Neckar besonders wichtig, die 2.<br />

Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar <strong>zu</strong> sichern, die<br />

Geschwindigkeit und die Vertaktung im<br />

Schienenpersonenfernverkehr zwischen <strong>den</strong> Knoten Mannheim<br />

und Frankfurt <strong>zu</strong> verbessern und die Bestandsstrecken vom<br />

Schienengüterverkehr und Schienenlärm <strong>zu</strong> entlasten."<br />

3. Antrag auf Änderung der Darstellungen der ICE-NBS<br />

Rhein/Main - Rhein/Neckar im Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar<br />

Es wird hiermit beantragt, […] die textliche Zielformulierung „die<br />

Verknüpfung der Neubaustrecke Rhein/Main -Rhein/Neckar mit<br />

dem bestehen<strong>den</strong> Schienennetz und <strong>den</strong> Logistikschwerpunkten<br />

namentlich für <strong>den</strong> Schienengüterverkehr <strong>zu</strong>r Verbesserung der<br />

Lärmbelastung sicher<strong>zu</strong>stellen ist" an geeigneter Stelle in <strong>den</strong><br />

Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

3397 Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH 3.1.3.2<br />

Großräumige<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Die neue Station (Bobenheim-)Roxheim wird derzeit gemäß<br />

Stadtratsbeschluss nicht weiter verfolgt. Es stellt sich somit die<br />

Frage, ob dieser Standort im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong><br />

sollte.<br />

nicht folgen<br />

Es wer<strong>den</strong> noch Entwicklungsperspektiven für die konzentrierte<br />

Siedlungsentwicklung um <strong>den</strong> Schienenhaltepunkt gesehen. Die<br />

geplante Haltestelle sollte als langfristige Option beibehalten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3398 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-<br />

Main<br />

Hauptverwaltung Darmstadt<br />

3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Die Festlegung eines Untersuchungskorridors <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-Neubaustrecke <strong>zu</strong>r Verbindung von<br />

Frankfurt am Main und Mannheim begrüßen wir.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1794 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3399 Handwerkskammer Mannheim Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald<br />

3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Die planerische Festschreibung eines Untersuchungskorridors für<br />

die Trasse der ICE-Neubaustrecke zwischen Rhein/Main und<br />

Rhein/Neckar in Form eines Vorbehaltsgebietes unterstützen wir<br />

ausdrücklich. Die Bypass-Variante an Mannheim vorbei gilt es in<br />

jedem Fall <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, da Mannheim aufgrund seiner<br />

geografischen Lagen einen wichtigen Systemhalt auf <strong>den</strong> Nord-<br />

Süd-Achsen von Rhein/Ruhr - Frankfurt Flughafen und von<br />

Hannover/Berlin - Fulda - Frankfurt Hbf nach Karlsruhe - Basel, nach<br />

Stuttgart - München und nach Kaiserslautern - Saarbrücken - Paris<br />

darstellt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3400 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Die Festlegung des Untersuchungskorridors als Vorranggebiet für<br />

die ICE Strecke Mannheim - Frankfurt ist richtig und wichtig.<br />

Allerdings ist der Korridor, insbesondere in Erwartung der<br />

Korridorstudie, die im Nachgang der letzten<br />

Bedarfsplanüberprüfung <strong>zu</strong>m Bundesverkehrswegeplan erforderlich<br />

wurde und gerade erstellt wird, <strong>zu</strong> erweitern. Mindestens muss<br />

das Vorranggebiet nach Südosten bis Mannheim Friedrichsfeld<br />

erweitert wer<strong>den</strong>, um Varianten wie einen reinen<br />

Güterverkehrsbypass nicht von vornherein aus<strong>zu</strong>schließen.<br />

nicht folgen<br />

Ergebnisse der angesprochenen Korridorstudie liegen noch nicht<br />

vor. Sie wird im Ergebnis keine Trassen sondern nur grobe<br />

Korridore für Neubaustrecken vorschlagen. Insofern gibt es derzeit<br />

keine verbindliche Grundlage für die Ausweisung einzelner<br />

Freihaltetrassen als Ziel im Regionalplan. Zudem sehen die<br />

Beschlüsse der Gremien des VRRN und des Regionalforums ICE-<br />

Knoten Rhein-Neckar keine Bypass-Variante, auch nicht nur für <strong>den</strong><br />

Güterverkehr, vor.<br />

3401 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

3179<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Zudem ist sicher<strong>zu</strong>stellen, dass der Ausbau der BAB 67 auch<br />

entkoppelt vom Bau der NBS Mannheim - Frankfurt vorgenommen<br />

wer<strong>den</strong> kann, sollte dies erforderlich wer<strong>den</strong>.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Entkoppelung der Verfahren für die bei<strong>den</strong> Projekte ist nicht<br />

Gegenstand des Regionalplanes. Sie muss bei dem jeweiligen<br />

Verfahrensträger für die einzelnen Projekte eingebracht wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1795 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3402 Wasser-, Bo<strong>den</strong>- und<br />

Landschaftspflegeverband Hessen<br />

3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Grundsätzlich abgelehnt wird der in Punkt 3.1.3.2, zweiter Absatz,<br />

der in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellte Untersuchungskorridor<br />

<strong>zu</strong>r Verstärkung des transeuropäischen Schienennetzes. Hier soll<br />

im Nord - Süd - Korridor die Strecke Frankfurt - Mannheim für<br />

Hochgeschwindigkeitszüge ausgebaut wer<strong>den</strong>. Dieser<br />

Untersuchungskorridor befindet sich im Hauptanbaugebiet für<br />

Spargel, Erdbeeren, Kartoffeln und viele andere Gemüsearten. Die<br />

betroffenen Gemein<strong>den</strong> Lampertheim und Viernheim haben in der<br />

Vergangenheit durch die Ausweisung von Gewerbegebieten, die<br />

Erstellung von Umgehungsstraßen mit <strong>den</strong> da<strong>zu</strong>gehörigen<br />

ökologischen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen einen erheblichen<br />

Flächenverbrauch <strong>zu</strong> verzeichnen. Dieser Flächenverbrauch aus der<br />

Vergangenheit geht ausschließlich auf das Konto<br />

landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die landwirtschaftlichen Betriebe in<br />

dieser Region sind aufgrund ihrer geringen Betriebsgröße auf <strong>den</strong><br />

Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzfläche angewiesen. Ein weiterer<br />

Flächenverlust durch diese Infrastrukturmaßnahme ist keinesfalls<br />

hin<strong>zu</strong>nehmen. Zusätzlich <strong>zu</strong>m Flächenverlust kommt noch hin<strong>zu</strong>,<br />

dass dieser Untersuchungskorridor sich auf die<br />

Hauptertragsflächen dieser Gemarkungen konzentriert. Die Bö<strong>den</strong><br />

sind aufgrund ihrer Struktur für <strong>den</strong> Anbau von Sonderkulturen<br />

bestens geeignet. Diese Vorzüglichkeit findet man in <strong>den</strong><br />

Gemarkungen an keiner anderen Stelle wieder. Daher lehnen wir<br />

innerhalb dieser Stellungnahme die Ausweisung des<br />

Untersuchungskorridors ab. Wir schlagen vor, sich mit <strong>den</strong><br />

örtlichen Verantwortlichen über eine alternative Trassenführung <strong>zu</strong><br />

unterhalten.<br />

nicht folgen<br />

Die Schienentrasse selbst wird nur einen geringen Teil des<br />

dargestellten Untersuchungskorridors in Anspruch nehmen. Eine<br />

genauere Darstellung ist erst nach der Trassenfestlegung im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahren möglich. Bis dahin soll das<br />

Vorranggebiet <strong>den</strong> Bereich von entgegenstehen<strong>den</strong> baulichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen freihalten und somit verschie<strong>den</strong>e Alternativtrassen<br />

ermöglich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1796 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3403 Privat<br />

(Bürgergruppierung:<br />

Interessengemeinschaft - LIZ Leben<br />

im Zentrum)<br />

3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Der Untersuchungskorridor entlang der BAB 5 sollte entfallen.<br />

Begründung:<br />

Heppenheim ist immensen Lärmquellen u.a. durch die parallel <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> Berghängen verlaufende Eisenbahnstrecke und der A5<br />

ausgesetzt. Bestehende Bahntrasse und Autobahn trennen bereits<br />

jetzt <strong>den</strong> Naturraum der Bergstraße vom Ried. Die geplante<br />

Verbreiterung der Autobahn <strong>zu</strong>sammen mit der projektierten ICE-<br />

A5-Trasse hätte <strong>zu</strong>r Folge, dass die Niederungen der Weschnitz<br />

vollkommen von der Bergstraße getrennt wird. Die<br />

Wanderungsbewegungen von Tieren wären ebenso sehr stark<br />

eingeschränkt, wie die Naherholungsgebiete für die Heppenheimer<br />

Bürger abgeschnitten wären. Aufgrund des Verlaufes<br />

höchstfrequentierter Verkehrsachsen in Nord-Süd-Richtung (B3,<br />

B44, A5, A67, Eisenbahntrasse FfM-Gernsheim-Mannheim und<br />

FfM-Heidelberg) wird der Landschaftsraum der Rheinebene bereits<br />

jetzt in nicht akzeptabler Form zerschnitten. Eine weitere<br />

Zerschneidung in offener Bauweise entlang der A5 ist nicht<br />

hinnehmbar.<br />

nicht folgen<br />

Die genauen Details der Trasse und die Eingriffe in Natur und<br />

Umwelt können im Rahmen des Planfeststellungsverfahrensd<br />

erfasst wer<strong>den</strong>. Bis dahin soll das Vorranggebiet <strong>den</strong> Bereich von<br />

entgegenstehen<strong>den</strong> baulichen Nut<strong>zu</strong>ngen freihalten und somit<br />

verschie<strong>den</strong>e Alternativtrassen ermöglich. Die Ergebnisse der<br />

Korridorstudie des Bundesverkehrsministeriums wer<strong>den</strong><br />

voraussichtlich erst im Herbst 2013 vorliegen, so dass bis dahin<br />

noch nicht mal das Projektziel und somit die Trassierungselemente<br />

und die daraus resultieren<strong>den</strong> Trassenalternativen vorliegen. Der im<br />

Regionalplan dargestellte Untersuchungskorridor ermöglicht <strong>den</strong><br />

größtmöglichen Spielraum, um alle Trassenvarianten ab<strong>zu</strong>decken.<br />

Sie Suche nach der Raumverträglichsten Variante ist auch für die<br />

Regionalplanung im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein wichtiges<br />

Grundanliegen.<br />

3404 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Im Jahr 2003 fand das Raumordnungsverfahren <strong>zu</strong>r Neubaustrecke<br />

Rhein/Main- Rhein/Neckar statt. Als Ergebnis wur<strong>den</strong> zwei<br />

Trassenvarianten als raumverträglich eingestuft, wobei die Trasse<br />

mit Verlauf (Abschnitt Darmstadt - Kreis Bergstraße) entlang der<br />

Autobahn A5 aus Naturschutzgrün<strong>den</strong> raumverträglicher als die<br />

Trasse entlang der Autobahn A67, Vor<strong>zu</strong>gstrasse der DB,<br />

eingestuft wurde.<br />

Ich bitte Sie, das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, d. h.<br />

beide Trassen im Raumordnungsplan <strong>zu</strong> berücksichtigen,<br />

unabhängig davon, welches die Vor<strong>zu</strong>gstrasse der Bahn oder<br />

welche Trasse politisch am genehmsten ist. Die derzeit vom<br />

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

veranlassten Untersuchungen <strong>zu</strong>r Wirtschaftlichkeit einer<br />

Eisenbahn-Neubautrasse, vielleicht auch <strong>zu</strong> deren Verlauf, sollten<br />

nicht im Vorfeld durch die Festlegungen des Regionalplanes<br />

dadurch eingeengt wer<strong>den</strong>, dass eine der möglichen, evtl. die<br />

bessere Trasse hier nicht enthalten ist.<br />

nicht folgen<br />

Die Ergebnisse der Korridorstudie des<br />

Bundesverkehrsministeriums wer<strong>den</strong> voraussichtlich erst im<br />

Herbst 2013 vorliegen, so dass bis dahin noch nicht mal das<br />

Projektziel und somit die Trassierungselemente und die daraus<br />

resultieren<strong>den</strong> Trassenalternativen vorliegen. Der im Regionalplan<br />

dargestellte Untersuchungskorridor ermöglicht <strong>den</strong> größtmöglichen<br />

Spielraum, um alle Trassenvarianten entlang der A 67 ab<strong>zu</strong>decken.<br />

Eine Neubaustrecke entlang der A 5 entspricht nicht der<br />

Beschlusslage der Gremien des VRRN und des ICE-<br />

Regionalforums.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1797 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3405 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Lampertheim)<br />

3.1.3.2<br />

Untersuchungskorridor <strong>zu</strong>r<br />

Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke (Z)<br />

Die Gremien der Metropolregion haben sich stets um eine<br />

geschlossene Haltung <strong>zu</strong>r Führung dieser Trasse bemüht und dies<br />

auch mit einer Stimme vertreten. Dabei war grundsätzlich<br />

bedeutend und stets Konsens, <strong>den</strong> Personenfernverkehr über <strong>den</strong><br />

Hauptbahnhof Mannheim <strong>zu</strong> führen. So soll dessen Bedeutung als<br />

Europäischen Schienenknotenpunkt für die Zukunft nachhaltig<br />

gesichert wer<strong>den</strong>. Dies bringt der Grundsatzbeschluss der<br />

Metropolregion <strong>zu</strong>r „Konsenstrasse", der immer wieder bekräftigt<br />

wurde <strong>zu</strong>m Ausdruck. Dieser wurde in der Metropolregion stets<br />

geschlossen vertreten wurde.<br />

Dieser Beschluss beinhaltet folgende Aussage: Die für die<br />

Neubaustrecke gefun<strong>den</strong>e optimierte Trasse „ist in gebündelter<br />

Form entlang der A 67 <strong>zu</strong> führen. Von dieser Führung darf<br />

frühestens südlich des höhenfreien Knotenpunktes der L 3110 mit<br />

der A 67 ... abgewichen wer<strong>den</strong>." (Vgl. die Fußnote der<br />

weitergehen<strong>den</strong> Zielkataloge der Stadt Mannheim vom 2. Juni<br />

2008, des Kreises Bergstraße vom 18. Juni 2008 und des IHK-<br />

Wirtschaftsforums Metropolregion Rhein- Neckar vom 15.Mai<br />

2008.).<br />

nicht folgen<br />

Eine genauere Darstellung ist erst nach der Trassenfestlegung im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahrens möglich. Bis dahin soll<br />

das Vorranggebiet <strong>den</strong> Bereich von entgegenstehen<strong>den</strong> baulichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen freihalten und somit verschie<strong>den</strong>e Alternativtrassen<br />

ermöglichen. Die Ergebnisse der Korridorstudie des<br />

Bundesverkehrsministeriums wer<strong>den</strong> voraussichtlich erst im<br />

Herbst 2013 vorliegen, so dass bis dahin noch nicht mal das<br />

Projektziel und somit die Trassierungselemente und die daraus<br />

resultieren<strong>den</strong> Trassenalternativen vorliegen. Der im Regionalplan<br />

dargestellte Untersuchungskorridor ermöglicht <strong>den</strong> größtmöglichen<br />

Spielraum, um alle Trassenvarianten ab<strong>zu</strong>decken.<br />

Wir fordern, diesen Grundsatzbeschluss der Verbandsversammlung<br />

der Metropolregion Rhein- Neckar nun auch in dem Einheitlichen<br />

Regionalplan dar<strong>zu</strong>stellen. Das bedeutet konkret, <strong>den</strong> Korridor für<br />

die Neubautrasse auf die diesem Beschluss entsprechende Größe<br />

<strong>zu</strong> reduzieren. Die jetzige Darstellung des Korridors im Entwurf<br />

widerspricht diesem Beschluss.<br />

3406 Préfecture de la Région Alsace et du<br />

Département du Bas Rhin<br />

3.1.3.2<br />

Großräumige<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

Es ist auch die Rede davon, <strong>zu</strong> prüfen, wie das fehlende Glied der<br />

Hochgeschwindigkeitsverbindung zwischen dem Knoten<br />

Mannheim Hbf und dem Fernbahnhof Frankfurt/Flughafen unter<br />

Berücksichtigung der Restriktionen der in Betracht gezogenen<br />

Verkehrskorridore realisiert wer<strong>den</strong> kann. Diese neue Linie ist im<br />

Hinblick auf eine leistungsfähige Hochgeschwindigkeitsverbindung<br />

zwischen Südfrankreich, Frankfurt und Norddeutschland und durch<br />

die Region Elsass führend von großem Interesse.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Neubaustrecke Frankfurt - Mannheim ist im Regionalplan<br />

enthalten. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1798 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3407 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

3.1.3.2<br />

Großräumige<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie I) (N)<br />

N/Z 3.1.3.2<br />

Großräumige Verbindungen und Haltepunkte:<br />

Bitte Netzaussagen und Ziele jeweils sauber trennen und mit einer<br />

eigenen Nummer versehen.<br />

nicht folgen<br />

Ziele und nachrichtliche Darstellungen sind getrennt. Eigene<br />

Nummern wer<strong>den</strong> nicht vergeben, da der Plansatz alle<br />

großräumigen Ausbauvorhaben <strong>zu</strong>sammenfasst.<br />

3408 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

3.1.3.2<br />

ICE-Knoten Mannheim (Z)<br />

Als weitere Ausbauprojekte müssen der Ausbau des Mannheimer<br />

Hauptbahnhofs sowie der Schnellbahntrasse Frankfurt-Mannheim<br />

weiter vorangetrieben wer<strong>den</strong>. Eine Aufwertung des Knotenpunkts<br />

Mannheim ist sowohl für die Metropolregion als auch für die<br />

Anbindung dieser an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz<br />

von Bedeutung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Beide genannten Projekte sind im Regionalplan enthalten. Die<br />

Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3409 Hessisches Ministerium für Wirtschaft,<br />

Verkehr und Landesentwicklung<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> 3.1.3.3 „Überregionale<br />

Schienenverbindungen" sollte auf Seite 131 in der Aufzählung<br />

ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

- Mannheim - Lampertheim - Biblis - Groß-Rohrheim - Groß Gerau -<br />

Frankfurt (Riedbahn)<br />

teilweise folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng Plansatz 3.1.3.4, 5. Spiegelstrich:<br />

"Mannheim - Lampertheim - Biblis - Groß-Rohrheim - (Frankfurt)".<br />

3410 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die angesprochenen Sprinter-Züge verkehren bereits als Regional-<br />

Express-Züge auf <strong>den</strong> Strecken Mainz - Germersheim - Karlsruhe<br />

und Neustadt - Karlsruhe. Mit Einführung des Rheinland-Pfalz-<br />

Taktes 2015 wird auch eine Regionalexpress-Linie auf der Strecke<br />

Mannheim - Saarbrücken eingeführt. Gegenüber dem Konzept des<br />

Rheinland-Pfalz-Taktes 2015 sind keine weiteren<br />

Angebotsverdichtungen vorgesehen, die Betriebsleistungen dieser<br />

RE-Züge sind in langlaufen<strong>den</strong> Verkehrsverträgen vereinbart.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Plansatz wird in der Form geändert, dass nicht mehr von<br />

Sprinterzügen gesprochen wird, sondern von einer Verbesserung<br />

der Schienenverbindung durch schnelle und komfortable<br />

Verbindungen.<br />

Aufgrund zahlreicher <strong>Stellungnahmen</strong> wird auch die Verbindung<br />

Saarbrücken - Pirmasens - Landau - Karlsruhe für eine schnelle<br />

Verbindung im Regionalplan <strong>zu</strong>sätzlich aufgeführt. Damit soll es<br />

langfristig um eine generelle Verbesserung der großräumigen<br />

Verbindungen zwischen <strong>den</strong> zentralen Orten gehen und nicht mehr<br />

um die Festlegung eines bestimmten Zugangebotes.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1799 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3411 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

S. 131, letzter Spiegelpunkt: Es wird vorgeschlagen <strong>zu</strong> erläutern,<br />

was mit C-Qualität beim Airport-Shuttle gemeint ist.<br />

folgen<br />

Es handelt sich um einen Schreibfehler und muss IC-Qualität<br />

lauten.<br />

3412 Stadtverwaltung Heidelberg 3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Begründung Seite 131 Unterpunkt: „die Prüfung der Einrichtung<br />

eines Airport-Shuttles über die Main- Neckar-Bahn in C-Qualität<br />

<strong>zu</strong>m Frankfurter Flughafen"<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg<br />

Dieser Punkt wurde auf Vorschlag der Stadtverwaltung<br />

aufgenommen. Bitte um Korrektur: anstatt C-Qualität ist hier IC-<br />

Qualität (InterCity) gemeint. Die für eine Realisierung dieses<br />

Shuttles notwendige Infrastruktur zwischen Darmstadt und<br />

Frankfurt-Flughafen ist nicht vorhan<strong>den</strong> und muss entsprechend<br />

geschaffen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Es handelt sich um einen Tippfehler. Korrektur in "IC-Qualität".<br />

3413 Gemeinde Seckach 3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

unter lfd. Nr. 3.1.3.3 wer<strong>den</strong> die überregionalen<br />

Schienenverbindungen und hier u.a. der Einsatz von Sprinter-<br />

Express-Zügen angesprochen. In der allerersten Fassung des Plans<br />

blieb es bei dieser pauschalen Aussage, weshalb damals angeregt<br />

wurde, die angedachten Linien konkret <strong>zu</strong> benennen. Nun sind die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Angaben aus dem Verkehrskonzept „Rhein-<br />

Neckar-Takt 2020" des Verkehrsverbundes Rhein- Neckar<br />

übernommen. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass im aktuellen<br />

Entwurf u.a. die Sprinterlinie Mannheim - Osterburken konkret<br />

benamt wird. Da sich diese Aussage aber im Kontext<br />

„überregionale Schienenverbindungen" wieder findet und mit<br />

diesen Linien benachbarte Oberzentren verbun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> sollen,<br />

wird angeregt, <strong>den</strong> Klammer<strong>zu</strong>satz „Würzburg" ein<strong>zu</strong>fügen. Mit<br />

anderen benachbarten Oberzentren wie z.B. Heilbronn, Stuttgart<br />

oder Kaiserslautern wird bereits so verfahren.<br />

nicht folgen<br />

Die Benennung der Linie bezieht auf <strong>den</strong> Rhein-Neckar-Takt 2020.<br />

Dort ist der O<strong>den</strong>wald-Express nur mit Endhaltepunkt Osterburken<br />

und ohne Nennung von möglichen Zwischenhalten aufgeführt.<br />

3414 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis 3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Darüber hinaus sind auch die Sprinterlinien der S-Bahn Rhein-<br />

Neckar bis Osterburken enthalten. […] Das trägt <strong>den</strong> Anliegen des<br />

Ländlichen Raums Rechnung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1800 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3415 Stadt Osterburken 3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Den schriftlichen geforderten Einsatz von „Sprinter-Express-Zügen"<br />

begrüßen und unterstützen wir nachdrücklich. Diese Maßnahme ist<br />

für eine schnelle Anbindung an das Zentrum der Metropolregion<br />

unerlässlich.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3416 Stadt Osterburken 3.1.3.3<br />

entspr.<br />

3466<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die sogenannte Kursbuchstrecke 780 bezeichnet die<br />

Bahnverbindung zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der<br />

Bayrischen Stadt Würzburg. Diese in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

„überregionale Schienenverbindung" eingezeichnete Strecke führt<br />

über <strong>den</strong> Bahnknotenpunkt Osterburken der S 1 Rhein-Neckar.<br />

Neben der S 1 wird indirekt auch noch die Bahnlinie Seckach -<br />

Miltenberg an die überregionale Verbindung angebun<strong>den</strong>.<br />

Der Knoten Osterburken und die KSB 780 mit <strong>den</strong> Hauptbahnhöfen<br />

Stuttgart (und dem laufen<strong>den</strong> Ausbau) und Würzburg sichern für<br />

die gesamte Region <strong>den</strong> Anschluss an die großräumigen<br />

Schienenverbindungen in Richtung Sü<strong>den</strong> und Nor<strong>den</strong>. Der<br />

besonderen Bedeutung ist auch die zwischenzeitliche<br />

Verständigung der Deutschen Bundesbahn, des Landes Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, des Landkreises Heilbronn und des Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie der Kommunen Möckmühl und Osterburken<br />

für <strong>den</strong> Ausbau dieser Strecke im Umfang von rund 17 Millionen<br />

Euro <strong>zu</strong>r Erreichung eines Stun<strong>den</strong>taktes <strong>zu</strong><strong>zu</strong>rechnen.<br />

Wir bitten daher, diesen Ausbau ebenso wie die „Sprinter" in die<br />

Darlegungen auf<strong>zu</strong>nehmen und nicht im Teilpunkt<br />

Nahverkehrsachsen genauer Regionalstrecken „(Heilbronn- Bad<br />

Friedrichshall) - Osterburken - Lauda - Würzburg); Ausbau der<br />

Stationen" unter der eigentlichen herausragen<strong>den</strong> Bedeutung <strong>zu</strong><br />

belassen.<br />

nicht folgen<br />

Ein Ausbau der genannten Strecke ist nach dem Rhein-Neckar-Takt<br />

2020 nur für <strong>den</strong> regionalen Schienenverkehr vorgesehen. Dieser<br />

ist in Plansatz 3.1.3.4 enthalten. Unabhängig davon ist die Strecke<br />

im regionalbedeutsamen Schienennetz im Regionalplan als<br />

überregionale Verbindung eingestuft.<br />

3417 Magistrat der Kreisstadt Heppenheim 3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Wie im Regionalplan Südhessen soll unter Punkt 3.1.3.4 die<br />

Realisierung einer direkten Schienennahverkehrsverbindung aus<br />

dem Raum Bergstraße über <strong>den</strong> Hauptbahnhof Darmstadt <strong>zu</strong>m<br />

Frankfurter Flughafen aufgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.3 auf Seite 131 ist „die<br />

Prüfung der Einrichtung eines Airport-Shuttles über die Main-<br />

Neckar-Bahn in IC-Qualität <strong>zu</strong>m Frankfurter Flughafen" enthalten.<br />

Dies beinhaltet auch bauliche Maßnahmen. Die Anmerkung wird<br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1801 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3418 Magistrat der Stadt Hirschhorn 3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Beim Ziel N 3.1.3.3 wird der Einsatz von „Sprinter-Express-Zügen"<br />

als schnelle Züge in S-Bahn- Qualität als wichtige betriebliche<br />

Maßnahme genannt. Diese Verbesserung der<br />

schienengebun<strong>den</strong>en Verkehrslinie ist auch für die Stadt<br />

Hirschhorn (Neckar) von hoher Bedeutung, da sie die Erreichbarkeit<br />

der Zentren deutlich erleichtert.<br />

Es wird angeregt, dass in der Begründung <strong>zu</strong> N 3.1.3.3 bei der<br />

Aufführung der Linie „Mannheim-Heidelberg-Eberbach-Mosbach-<br />

Osterburken" auch Hirschhorn (Neckar) als weiterer Halt aufgeführt<br />

wird.<br />

nicht folgen<br />

Mit Aufführung der „Sprinter-Express-Zügen" sind lediglich<br />

Schienenachsen beschrieben und nicht einzelne Haltepunkte<br />

gemeint. Die Nennung einzelner Zughalte würde über die<br />

Detaillierungsgrad des Regionalplanes hinausgehen.<br />

3419 Stadtverwaltung Lampertheim 3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Auch auf Seite 131 wird im 1. Absatz herausgestellt, dass die<br />

überregionale Schienenverbindung mit benachbarten Oberzentren<br />

und großen Mittelzentren die großräumigen Verbindungen<br />

ergänzen sollen. Bei <strong>den</strong> anschließend aufgezählten wichtigen<br />

infrastrukturellen und betrieblichen Maßnahmen fehlt die<br />

Verbindung Mannheim - Lampertheim ebenfalls, die dringend<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen ist.<br />

nicht folgen<br />

Die Aufzählung benennt nur Ausbaumaßnahmen und nicht die<br />

großräumigen Verbindungen. Ein Ausbau für großräumige<br />

Schienenverkehre ist gemäß BVWP auf diesem Abschnitt nicht<br />

vorgesehen. Stattdessen ist der Ausbau des S-Bahn Abschnittes<br />

zwischen Mannheim und Groß-Rohrheim vorgesehen, der im<br />

Plansatz 3.1.3.4 dargestellt ist.<br />

3420 Stadtverwaltung Neckarsteinach 3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Beim Ziel N 3.1.3.3 wird der Einsatz von „Sprinter-Express-Zügen"<br />

als schnelle Züge in S-Bahn-Qualität als wichtige betriebliche<br />

Maßnahme genannt. Diese Verbesserung der<br />

schienengebun<strong>den</strong>en Verkehrslinie ist auch für die Stadt<br />

Neckarsteinach von hoher Bedeutung, da sie die Erreichbarkeit der<br />

Zentren deutlich verbessert.<br />

Es wird angeregt, dass in der Begründung <strong>zu</strong> N 3.1.3.3 bei der<br />

Aufführung der Linie „Mannheim-Heidelberg-Eberbach-Mosbach-<br />

Osterburken" auch Neckarsteinach als weiterer Halt aufgeführt<br />

wird.<br />

nicht folgen<br />

Eine Nennung einzelner Zughalte ist im Regionalplan nicht<br />

vorgesehen. Die Auflistung beschreibt nur die Linienführung.<br />

3421 Stadtverwaltung Landau 3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Punkt 3.1.3.3 „überregionale Schienenverbindungen": Die<br />

Elektrifizierung der wichtigen Strecke Neustadt a.d. Weinstraße -<br />

Landau in der Pfalz - Wörth am Rhein - Karlsruhe sollte eine höhere<br />

Prioritätssufe erhalten und eine zeitnahe Umset<strong>zu</strong>ng angestrebt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Streichung des Wortes .."mittelfristige"… Elektrifizierung im<br />

Plansatz.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1802 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3422 Stadtverwaltung Wörth 3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Der im Ortsteil Wörth an der Bahnlinie nach Kandel dargestellte,<br />

geplante Haltepunkt ist bereits Bestand. Im Bereich der geplanten<br />

Wohnbaufläche an der Bahnlinie nach Germersheim ist ein weiterer<br />

Haltepunkt nördlich von dem vorhan<strong>den</strong>en vorgesehen.<br />

folgen<br />

Der Haltepunkt an der Bahnlinie nach Kandel wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Bestand dargestellt und aufgrund des<br />

Planungsstandes wird in die Begründung <strong>zu</strong> 3.1.3.4 "<strong>zu</strong>sätzlicher S-<br />

Bahn Haltepunkt Wörth-Abtswald" aufgenommen.<br />

3423 Verbandsgemeinde Hagenbach<br />

(für die Ortsgemeinde Neuburg)<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Der Ortsgemeinderat weist auf die Überdeckung des<br />

Gewerbegebiets „Bahn" an der Bahnlinie durch die Signatur der<br />

Schienenverbindung hin.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Signatur für die überregionale Schienenverbindung muss<br />

wegen der Kategorisierung der Schienenstrecken in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte eine gewisse Breite haben. Dadurch kommt<br />

es, wie auch bei der Darstellung der Straßen, <strong>zu</strong> Überdeckungen.<br />

3424 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

(für die Ortsgemeinde Wernersberg)<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die Ortsgemeinde Wernersberg begrüßt die Aussagen im<br />

gemeinsamen Regionalplan <strong>zu</strong>m Ausbau und Erhalt der<br />

Schienenstrecke Landau in der Pfalz - Pirmasens, fordert aber auch<br />

<strong>den</strong> Einsatz von „Sprinter-Express-Zügen" als schnelle Züge in S-<br />

Bahn-Qualität für die „Queichtalstrecke". Die Einset<strong>zu</strong>ng solcher<br />

Züge würde die Attraktivität der „Queichtalstrecke" erheblich<br />

erhöhen und die Schienenstrecke auf Dauer sichern.<br />

folgen<br />

Aufnahme in die Liste <strong>zu</strong>r Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.3:<br />

"die Prüfung einer RE/IRE-Verbindung Saarbrücken - Zweibrücken -<br />

Landau - Karlsruhe bzw. einer S-Bahn Saarbrücken - Zweibrücken -<br />

Landau - Neustadt/Wstr."<br />

3425 Regionalverband Heilbronn-Franken 3.1.3.3<br />

entspr.<br />

3485<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

In Be<strong>zu</strong>g auf die Kategorisierung des Schienennetzes (PS 3.1.3)<br />

stellt sich die Frage, ob - neben der Neckartalstrecke Heidelberg -<br />

Heilbronn - nicht auch die Strecke Heidelberg - Sinsheim -<br />

Heilbronn <strong>zu</strong>r Kategorie II (überregionales Netz) <strong>zu</strong> zählen ist. Beide<br />

Strecken dienen gleichermaßen der Verbindung zwischen<br />

Oberzentren. Das übrige Angebot wird auf bei<strong>den</strong> Strecken durch<br />

S-Bahnen abgedeckt.<br />

folgen<br />

Beide Schienenverbindungen dienen der Verbindung zwischen<br />

zwei Oberzentren und der Anbindung von Mittelzentren an das<br />

jeweilige Oberzentrum. Zudem liegen beide Verbindungen<br />

innerhalb einer großräumigen Entwicklungsachse gemäß<br />

Landesentwicklungsplan BW. Die Schienenverbindung<br />

Neckargemünd - Sinsheim - Bad Rappenau wird als "Überregionale<br />

Schienenverbindung" im Regionalplan dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1803 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3426 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

3067<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

3486<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Der in Grundsatz 3.1.1.4 geforderte Vorrang des regionalen<br />

Schienenverkehrs vor dem Straßenverkehr wird begrüßt und sollte<br />

<strong>zu</strong>m verbindlichen Ziel der Regionalplanung erhoben wer<strong>den</strong>.<br />

Dringender Ausbaubedarf beim Schienennetz ergibt sich u.a. aus<br />

dem „Rhein-Neckar-Takt 2020" des Verkehrsverbundes Rhein-<br />

Neckar wie z.B. Ausbau der Strecke Wörth-Landau-Neustadt,<br />

Ausbau des Knoten Mannheim-Hauptbahnhof, mehrgleisiger<br />

Ausbau der Strecke Mannheim-Friedrichsfeld-Heidelberg sowie S-<br />

Bahn längs der Bergstraße.<br />

nicht folgen<br />

Der Grundsatz 3.1.1.4 kann rechtlich nicht als Ziel dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>. Die genannten Schienenprojekte sind im Regionalplan<br />

enthalten.<br />

3427 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die Grundforderung ist: Ein erweitertes ÖPNV-Angebot, das der<br />

Südpfalz die gleichen Lebensbedingungen bietet wie der mittleren<br />

Pfalz und dem rechtsrheinischen VRN- oder KW-Gebiet („In der<br />

Südpfalz beträgt der Marktanteil des<br />

Schienenpersonennahverkehrs am gesamten ÖPNV teilweise<br />

weniger als 1 %, in der mittleren Pfalz wer<strong>den</strong> bis <strong>zu</strong> 40 %<br />

erreicht", Bl Bienwald).<br />

Die für <strong>den</strong> Güterverkehr genannten Schienenachsen haben auch<br />

Rückgratfunktion für <strong>den</strong> Personennahverkehr. Daher ist es als<br />

einen erheblichen Mangel <strong>zu</strong> bezeichnen, dass der Entwurf <strong>zu</strong>m<br />

Einheitlichen Regionalplan lediglich die Linie Neustadt- Wörth -<br />

Karlsruhe auf<strong>zu</strong>werten bereit ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Regionalplan enthält mehr als nur die angesprochene<br />

Aufwertung des ÖPNV-Angebotes in der Südpfalz. Zudem wur<strong>den</strong><br />

im Rahmen der Anhörung weitere Vorschläge, wie z.B. Prüfung<br />

einer Stadtbahnverbindung Rülzheim - Herxheim - Landau oder eine<br />

RE-Linie von Saarbrücken über Landau nach Karlsruhe <strong>zu</strong>sätzlich<br />

aufgenommen.<br />

3428 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Zur Weiterentwicklung Südpfälzer Verhältnisse im SPNV ist<br />

folgende überregionale Linie (Kategorie II) unverzichtbar:<br />

Umsteigefreie Verbindung Karlsruhe - Wörth - Germersheim -<br />

Ludwigshafen - Mannheim als Ausbau der Rhein-Neckar-S-Bahn.<br />

folgen<br />

Aufnahme in die Liste <strong>zu</strong>r Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.3:<br />

"die Prüfung einer umsteigefreien Verbindung Karlsruhe - Wörth -<br />

Germersheim - Ludwigshafen - Mannheim als Ausbau der S-Bahn<br />

Rhein-Neckar"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1804 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3429 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Zur Weiterentwicklung Südpfälzer Verhältnisse im SPNV ist<br />

folgende überregionale Linie (Kategorie II) unverzichtbar:<br />

RE Ludwigshafen - Straßburg<br />

folgen<br />

Aufnahme in die Liste <strong>zu</strong>r Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.3:<br />

"die Prüfung einer RE-Verbindung Ludwigshafen - Straßburg"<br />

3430 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Zur Weiterentwicklung Südpfälzer Verhältnisse im SPNV ist<br />

folgende überregionale Linie (Kategorie II) unverzichtbar:<br />

RE / IRE Saarbrücken - Zweibrücken - Landau - Karlsruhe und/oder<br />

S-Bahn Saarbrücken - Zweibrücken - Landau - Neustadt/Wstr.<br />

Anmerkung:<br />

Die Landeshauptstadt Saarbrücken und das Technologiezentrum<br />

Karlsruhe, beide Oberzentren, haben jeweils für sich einen<br />

sternförmigen Kranz von schnellen Schienenverbindungen um<br />

sich - untereinander jedoch sind sie nicht mit einer schnellen<br />

Verbindung verknüpft.<br />

folgen<br />

Aufnahme in die Liste <strong>zu</strong>r Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.3:<br />

"die Prüfung einer RE/IRE-Verbindung Saarbrücken - Zweibrücken -<br />

Landau - Karlsruhe bzw. einer S-Bahn Saarbrücken - Zweibrücken -<br />

Landau - Neustadt/Wstr."<br />

3431 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Zur Weiterentwicklung Südpfälzer Verhältnisse im SPNV ist<br />

folgende überregionale Linie (Kategorie II) unverzichtbar:<br />

Verlängerung der Stadtbahn von Wörth - Germersheim nach<br />

Landau und u. U. ins Queichtal und bis Dahn. Perspektive für Bad<br />

Bergzabern.<br />

Anmerkung:<br />

Zwischen <strong>den</strong> Universitätsstädten Landau und Germersheim gibt<br />

es z. Zt. überhaupt keine Schienenverbindung.<br />

folgen<br />

Bezüglich Landau - Germersheim ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

bereits eine Freihaltetrasse ausgewiesen. Da es sich nur um eine<br />

regionale Verbindung handelt, Aufnahme in die Liste <strong>zu</strong>r<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.4:<br />

"Verlängerung der Stadtbahn Wörth - Germersheim nach Landau"<br />

3432 DB Services Immobilien GmbH<br />

Niederlassung Frankfurt<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die mittelfristige Elektrifizierung der DB-Strecke Neustadt-Landau-<br />

Wörth wird ausdrücklich unterstützt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3433 DB Services Immobilien GmbH<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte:<br />

Darstellung der Studernheimer Kurve mit Ein-/Ausfädelgleis.<br />

folgen<br />

Das Ein-/Ausfädelgleis ist im Maßstab der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

nicht darstellbar. Die vorhan<strong>den</strong>e Signatur für die Freihaltung der<br />

Kurve wird in Richtung Studernheim/Frankenthal verlängert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1805 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3434 Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH 3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Bei der Begründung sind die S-Bahn Sprinterlinien einzeln<br />

aufgeführt. Leider fehlt dort die schon heute bestehende<br />

Expresslinie Mannheim - Lampertheim - Biblis - Frankfurt (S. RNT<br />

2020 S.27). Wir bitten diese Linie noch auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Die Expresslinie Mannheim - Lampertheim - Biblis - (Frankfurt) wird<br />

in der Prüfliste der Begründung <strong>zu</strong> PS 3.1.3.3 ergänzt.<br />

3435 Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH 3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die neue Station Neu-Edingen ist <strong>zu</strong>nächst aus Kapazitätsgrün<strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>rückgestellt. Aus Sicht des VRN spricht aber nichts gegen eine<br />

entsprechende Darstellung im Regionalplan.<br />

Kenntnisnahme<br />

Beibehaltung der geplanten S-Bahn-Station im Regionalplan.<br />

3436 Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH 3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die neue Station Weinheim Süd ist <strong>zu</strong>nächst aus Kapazitätsgrün<strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>rückgestellt. Aus Sicht des VRN spricht aber nichts gegen eine<br />

entsprechende Darstellung im Regionalplan.<br />

Kenntnisnahme<br />

Beibehaltung der geplanten S-Bahn-Station im Regionalplan.<br />

3437 Zweckverband<br />

Schienenpersonennahverkehr<br />

Rheinland-Pfalz Süd<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Hier muss es unserer Meinung nach heißen:<br />

• die mittelfristige Elektrifizierung und der vollständige zweigleisige<br />

Ausbau der Strecke Neustadt a.d.Wstr. - Landau in der Pfalz -<br />

Wörth am Rhein - (Karlsruhe)<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng des Plansatzes:<br />

"die Elektrifizierung und der vollständige zweigleisige Ausbau der<br />

Strecke Neustadt a.d.Wstr. - Landau in der Pfalz - Wörth am Rhein -<br />

(Karlsruhe)"<br />

3438 Städtetag Rheinland-Pfalz e.V. 3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Unsere Mitgliedstadt Landau hat uns gebeten, die Bedeutung<br />

zweier Punkte aus ihrer Stellungnahme hervor<strong>zu</strong>heben. Die Stadt<br />

Landau plädiert <strong>zu</strong>m einen dafür, der Elektrifizierung der wichtigen<br />

Strecke Neustadt a. d. W. - Landau i. d. Pfalz - Wörth a. Rhein -<br />

Karlsruhe eine höhere Prioritätsstufe ein<strong>zu</strong>räumen und eine<br />

zeitnahe Umset<strong>zu</strong>ng an<strong>zu</strong>streben.<br />

nicht folgen<br />

Die Elektrifizierung zwischen Neustadt und Wörth ist als<br />

Maßnahmen im Regionalplan enthalten. Der genannte Zeithorizont<br />

im Rhein-Neckar-Takt 2020 ist mit der Formulierung "langfristig ab<br />

2023" nicht übernommen wor<strong>den</strong>. Der Verband sieht <strong>zu</strong>mindest<br />

mittelfristig im Rahmen der Fortschreibung des<br />

Bundesverkehrswegeplanes für die Jahre ab 2016 die<br />

Notwendigkeit der Realisierung. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1806 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3439 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Bienwald)<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Überregionale Schienenverbindung Neustadt - Wörth a. Rh. -<br />

(Karlsruhe):<br />

Für diese überregionale Schienenverbindung ist die mittelfristige<br />

Elektrifizierung genannt, dabei bleibt unklar welcher Zeithorizont<br />

unter „mittelfristig" <strong>zu</strong> verstehen ist. Bei dieser Strecke handelt es<br />

sich um eine der bedeutendsten Schienenverbindungen für die<br />

südliche Vorderpfalz, welche die Verknüpfung der Mittelzentren<br />

Neustadt, Landau, Kandel, Wörth mit dem Oberzentrum und ICE/IC<br />

Knoten Karlsruhe herstellt. Die möglichst umgehende<br />

Elektrifizierung dieser Strecke ist daher eine unabdingbare<br />

Notwendigkeit.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Elektrifizierung zwischen Neustadt und Wörth ist als<br />

Maßnahmen im Regionalplan enthalten. Der genannte Zeithorizont<br />

im Rhein-Neckar-Takt 2020 ist mit der Formulierung "langfristig ab<br />

2023" nicht übernommen wor<strong>den</strong>. Der Verband sieht <strong>zu</strong>mindest<br />

mittelfristig im Rahmen der Fortschreibung des<br />

Bundesverkehrswegeplanes für die Jahre ab 2016 die<br />

Notwendigkeit der Realisierung. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

3440 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Bienwald)<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Der zweigleisige Ausbau der Teilstrecke Win<strong>den</strong>-Wörth a. Rh. darf<br />

nicht nur davon abhängig gemacht wer<strong>den</strong>, ob eine Verlängerung<br />

der Stadtbahn von Karlsruhe über Wörth nach Kandel, Win<strong>den</strong>, Bad<br />

Bergzabern oder Landau verwirklicht wird. Unter dem Aspekt der<br />

im Entwurf unter Tz 3.1.3.4 genannten „Pünktlichkeit" und<br />

Kapazitätssteigerung muss der zweigleisige Ausbau baldmöglichst<br />

realisiert wer<strong>den</strong>, da sich derzeit Unpünktlichkeiten in der einen<br />

oder anderen Richtung aufschaukeln und die rechtzeitige<br />

Erreichbarkeit der ICE/IC Anschlüsse in Karlsruhe stets <strong>zu</strong> einem<br />

Lotteriespiel wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der mehrgleisige Ausbau zwischen Win<strong>den</strong> und Wörth ist als<br />

Maßnahme mit einer Freihaltetrasse im Regionalplan enthalten. Auf<br />

die zeitliche Realisierung hat der Verband keinen Einfluss. Die<br />

Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3441 Privat<br />

(Verkehrsforum 2000)<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Bei <strong>den</strong> in der Begründung <strong>zu</strong> 3.1.3.3 genannten Sprinterlinien<br />

• Mannheim - Heidelberg - Eberbach - Mosbach - Osterburken,<br />

• Mannheim - (Heilbronn - Stuttgart),<br />

wird davon ausgegangen, dass sich die Prüfung sowohl auf die<br />

Neckar- als auch die Elsenztalbahn bezieht und bei letzterer alle<br />

Sprinterlinien wie schon derzeit die Regionalexpresszüge am<br />

Bahnknoten Meckesheim halten. Eine entsprechende Präzisierung<br />

der Darstellung wür<strong>den</strong> wir sehr begrüßen.<br />

nicht folgen<br />

Die Prüfung soll sich sowohl auf die Neckar- als auch die<br />

Elsenztalbahn beziehen. Eine Nennung einzelner Zughalte ist im<br />

Regionalplan nicht vorgesehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1807 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3442 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Ein wesentlicher Baustein unseres Personenverkehrs ist die S-<br />

Bahn-Rhein-Neckar gewor<strong>den</strong>. Seit der Einführung im Jahr 2003<br />

haben sich die Fahrgastzahlen deutlich erhöht, weit über <strong>den</strong><br />

Erwartungen und Planzahlen - die infrastrukturellen Maßnahmen<br />

jedoch haben dieser Entwicklung bei Weitem nicht standgehalten.<br />

Ich weise Sie deshalb auf einige Faktoren hin und bitte um<br />

Berücksichtigung, Ihre Stellungnahme und Ihre Unterstüt<strong>zu</strong>ng.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die drei Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

sowie die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des ÖPNV legen<br />

im Gebiet der Metropolregion Rhein-Neckar die Qualität und<br />

Quantität des Betriebes im Schienenpersonennahverkehr fest. Es<br />

ist nicht Bestandteil des Regionalplans Takte für einzelne S-<br />

Bahnlinien fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Die Auslastung der Züge hat ihre Grenzen erreicht. Die Züge der S1<br />

und S2 sind in beide Richtungen gut gefüllt bzw. überfüllt.<br />

Insbesondere in <strong>den</strong> Hauptverkehrszeiten sollten <strong>zu</strong>künftig<br />

sämtliche Züge in Doppeltraktion fahren, um die aktuellen Nutzer<br />

aufnehmen <strong>zu</strong> können und <strong>den</strong> Platzbedarf der steigen<strong>den</strong><br />

Nutzerzahlen <strong>zu</strong> steigern.<br />

Alternativ wäre eine Taktverdichtung - z.B. auf 20-Minuten-Takt - <strong>zu</strong><br />

prüfen.<br />

3443 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Die Nut<strong>zu</strong>ng [der Züge der S1 und S2] ist auch am Wochenende<br />

sehr stark (insbesondere durch Ausflügler und Touristen). Hier<br />

sollte der werktäglich bestehende 30-Minuten-Takt übernommen<br />

wer<strong>den</strong>, wie es in Rheinland- Pfalz aufgrund der größeren<br />

Bestellung von Fahrtkilometern möglich ist. Am Wochenende ist<br />

häufig kein Sitzplatz und auch kein Fahrradabstellplatz mehr<br />

vorhan<strong>den</strong>.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die drei Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

sowie die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des ÖPNV legen<br />

im Gebiet der Metropolregion Rhein-Neckar die Qualität und<br />

Quantität des Betriebes im Schienenpersonennahverkehr fest. Es<br />

ist nicht Bestandteil des Regionalplans, Takte für einzelne S-<br />

Bahnlinien fest<strong>zu</strong>legen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1808 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3444 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Neckargemünd hat eine Knotenpunkt-Funktion im Öffentlichen<br />

Personennahverkehr. Hier treffen die Linien S1/S2 und S5/S51<br />

<strong>zu</strong>sammen. Außerdem fahren die Buslinien 35, 752, 753, 754 und<br />

755 durch bzw. bis Neckargemünd.<br />

In diesem Zusammenhang ist es absolut unverständlich und<br />

kontraproduktiv, dass die Regionalexpress- Züge nicht in<br />

Neckargemünd halten und die Fahrpläne von S1/S2 einerseits und<br />

S5/S51 in Neckargemünd nicht abgestimmt sind. Die Konsequenz<br />

ist häufig (<strong>zu</strong> beobachten durch zahlreiche Parkplatznutzer im<br />

Bereich des Bahnhofes Neckargemünd), dass insbesondere<br />

Verkehrsteilnehmer aus Wiesenbach, Bammental, Mauer und<br />

Meckesheim mit dem Pkw nach Neckargemünd fahren, um die<br />

S1/S2 Richtung Eberbach <strong>zu</strong> nutzen.<br />

Zur Verdeutlichung:<br />

Die S-Bahn aus dem Elsenztal kommt in Neckargemünd in <strong>den</strong><br />

Minuten 11 und 41 an. Die Züge Richtung Eberbach fahren in <strong>den</strong><br />

Minuten 09 und 39 ab. In der Praxis bedeutet dies eine nicht<br />

hinnehmbare Wartezeit von 28 Minuten. Bei einer Verlegung der<br />

Taktzeiten jeweils in die Mitte hätte Neckargemünd in Richtung<br />

Heidelberg einen 15-Minuten-Takt und Richtung Eberbach würde<br />

der Anschluss in maximal 15 Minuten möglich sein.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die drei Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

sowie die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des ÖPNV legen<br />

im Gebiet der Metropolregion Rhein-Neckar die Qualität und<br />

Quantität des Betriebes im Schienenpersonennahverkehr fest. Es<br />

ist nicht Bestandteil des Regionalplans einzelne Halte für S-<br />

Bahnlinien fest<strong>zu</strong>legen.<br />

3445 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Zusammengefasst meine Anregungen <strong>zu</strong>r Aufnahme in <strong>den</strong><br />

Regionalplan:<br />

Durchgängiger 30-Minuten-Takt auf der Neckartal-Linie der S-Bahn<br />

(S1/S2) in Doppeltraktion.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die drei Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

sowie die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des ÖPNV legen<br />

im Gebiet der Metropolregion Rhein-Neckar die Qualität und<br />

Quantität des Betriebes im Schienenpersonennahverkehr fest. Es<br />

ist nicht Bestandteil des Regionalplans Takte für einzelne S-<br />

Bahnlinien fest<strong>zu</strong>legen.<br />

3446 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Zusammengefasst meine Anregungen <strong>zu</strong>r Aufnahme in <strong>den</strong><br />

Regionalplan:<br />

Halt aller Regionalexpress-Züge und geplanter S-Bahn-Sprinter in<br />

Neckargemünd.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die drei Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

sowie die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des ÖPNV legen<br />

im Gebiet der Metropolregion Rhein-Neckar die Qualität und<br />

Quantität des Betriebes im Schienenpersonennahverkehr fest. Es<br />

ist nicht Bestandteil des Regionalplans einzelne Halte für S-<br />

Bahnlinien fest<strong>zu</strong>legen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1809 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3447 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Zusammengefasst meine Anregungen <strong>zu</strong>r Aufnahme in <strong>den</strong><br />

Regionalplan:<br />

Verbindliche Herstellung des Anschlusses von S1/S2 und S5/S51 in<br />

Neckargemünd mit einer Umsteigezeit von maximal 15 Minuten,<br />

ggfs. unter Zuhilfenahme der Regionalexpresse.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die drei Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

sowie die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des ÖPNV legen<br />

im Gebiet der Metropolregion Rhein-Neckar die Qualität und<br />

Quantität des Betriebes im Schienenpersonennahverkehr fest. Es<br />

ist nicht Bestandteil des Regionalplans Abfahrtszeiten für einzelne<br />

S-Bahnzüge fest<strong>zu</strong>legen.<br />

3448 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Zusammengefasst meine Anregungen <strong>zu</strong>r Aufnahme in <strong>den</strong><br />

Regionalplan:<br />

Die Ungleichbehandlung des S-Bahn-Verkehres in Rheinland-Pfalz<br />

und Ba<strong>den</strong>-Württemberg einerseits sollte beseitigt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Eine Ungleichbehandlung des S-Bahn-Verkehrs in Rheinland-Pfalz<br />

und Ba<strong>den</strong>-Württemberg ist nicht erkennbar. Durch die Einrichtung<br />

des VRN und die Realisierung der 2. Stufe der S-Bahn Rhein-Neckar<br />

wird aus Sicht des Verbandes ein gleichwertiges Angebot in bei<strong>den</strong><br />

Ländern erreicht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1810 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3449 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Es sind bis auf eine einzige Ausnahme, nämlich Neustadt-Landau-<br />

Wörth, keine Elektrifizierungen vorgesehen.<br />

PRO BAHN-Kommentar:<br />

Folgende Strecken sind in ein Elektrifizierungskonzept ein<strong>zu</strong>bin<strong>den</strong>:<br />

1. Sensheim- Worms<br />

2. Eberbach (- Erbach I Michelstadt)<br />

3. Landau (- Pirmasens)<br />

4. Seckach (- Miltenberg)<br />

5. Weinheim- Fürth mit Option Ast Mörlenbach - Wald- Michelbach<br />

6. Weinheim- Viernheim mit Option der Anbindung an eine<br />

Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim<br />

7. Neustadt/W, -Bad Dürkheim- Grünstadt- Monsheim<br />

8. Frankenthai-Grünstadt -Ramsen<br />

9. Worms- Monsheim (-Bingen/Kaiserslautern)<br />

10. Landau - Herxheim<br />

11. Landau - Germersheim<br />

12. Wörth- Lauterburg<br />

13. Win<strong>den</strong>- Wissembourg<br />

14. Win<strong>den</strong>- Bad-Bergzabern<br />

nicht folgen<br />

Eine pauschaler Grundsatz <strong>zu</strong>r Elektrifizierung des gesamten<br />

Streckennetzes der MRN bzw. die Aufzählung der genannten<br />

Strecken macht aus Sicht des Verbandes keinen Sinn. Wichtiger ist<br />

die Angebotsqualität und -quantität im Schienenpersonenverkehr <strong>zu</strong><br />

verbessern, die auch ohne eine Elektrifizierung möglich scheint.<br />

Auch der Einsatz von dieselbetriebenen Fahrzeugen erlaubt ein<br />

modernes Angebot <strong>zu</strong>r Verfügung <strong>zu</strong> stellen. Eine Elektrifizierung<br />

ist i.d.R. sehr teuer und oftmals alleine durch die Verbesserung für<br />

<strong>den</strong> Nahverkehr hinsichtlich der zwingend notwendigen Kosten-<br />

Nutzen-Analysen nicht begründbar. Ein Elektrifizierungskonzept ist<br />

Aufgabe der Träger des SPNV/ÖPNV.<br />

Begründung:<br />

Aus Umweltschutzgrün<strong>den</strong>, insbesondere um <strong>den</strong> wachsen<strong>den</strong><br />

Energie- und Landschaftsverbrauch auf<strong>zu</strong>halten, muss der<br />

Bahnverkehr attraktiver und effektiver wer<strong>den</strong>. Die modernen S-<br />

Bahn-Netze sollten ausgebaut wer<strong>den</strong> und die noch<br />

vorhan<strong>den</strong>en Diesel-Nebenstrecken sollten elektrifiziert wer<strong>den</strong><br />

und in die modernen Netze eingebun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Leider sind im<br />

vorliegen<strong>den</strong> Entwurf kaum Anstrengungen in dieser Richtung <strong>zu</strong><br />

erkennen.<br />

Mit <strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Neige gehen<strong>den</strong> Ölvorräten ist aber eine<br />

Verteuerungen der Kraftstoffe <strong>zu</strong> erwarten, die die <strong>zu</strong> erwartende<br />

Verteuerung des Stroms noch übertrifft, und das wird für die<br />

Dieselstrecken <strong>zu</strong> ganz erheblichen Problemen führen. Es ist<br />

absehbar, dass die Aufgabenträger schon bald nicht mehr das<br />

Geld haben wer<strong>den</strong> um die Preissteigerungen des<br />

Dieselkraftstoffs ab<strong>zu</strong>fangen.<br />

Das Nebenstreckennetz ist aber als Zubringer unverzichtbar.<br />

Dieselnebenstrecken müssen auch elektrifiziert wer<strong>den</strong>, um besser<br />

in die bestehen<strong>den</strong> S- und Stadtbahnnetze integriert wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong><br />

können und durchgehende Verbindungen in die Zentren <strong>zu</strong><br />

ermöglichen.<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar sollte sich dafür einsetzen,


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1811 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3449<br />

dass alle Dieselstrecken in <strong>den</strong> nächsten Jahren elektrifiziert<br />

wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1812 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3450 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

3.1.3.3<br />

Überregionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie II) (N)<br />

Sprinter-S-Bahnen:<br />

"... der Einsatz von "Sprinter-Express-Zügen" als schnelle Züge in S-<br />

Bahn Qualität, die nur ausgewählte Stationen bedienen und deren<br />

Bezeichnung ihre Bedeutung für <strong>den</strong> weiträumigen Verkehr<br />

verdeutlichen"<br />

PRO BAHN-Kommentar:<br />

Bitte wie folgt umformulieren:<br />

"... der Einsatz von Regionalexpresszügen als schnelle, qualitativ<br />

hochwertige Züge, die nur ausgewählte Stationen bedienen und<br />

deren Bezeichnung ihre Bedeutung für <strong>den</strong> weiträumigen Verkehr<br />

verdeutlichen."<br />

Regionalexpresszüge sollen insbesondere die erforderliche<br />

Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber der Straße erhöhen<br />

und wichtige Fahrgastströme zwischen <strong>den</strong> Mittel- und<br />

Oberzentren aufnehmen. Dem Oberzentrum Mannheim mit<br />

seinem zentralen Umsteigeknoten Mannheim Hbf kommt eine<br />

herausragende Rolle <strong>zu</strong>. Zur Aufrechterhaltung seiner<br />

Leistungsfähigkeit und <strong>zu</strong>r Stärkung des regionalen<br />

Zusammenhangs über die Landesgrenzen hinweg sind RE-<br />

Verbindungen durch<strong>zu</strong>bin<strong>den</strong> und <strong>zu</strong> vereinheitlichen.<br />

folgen<br />

Es ist richtig, dass der Plansatz umformuliert wird. Es geht aus<br />

regionalplanerischer Sicht vorwiegend um die Verbesserung der<br />

Verbindungsqualität zwischen <strong>den</strong> zentralen Orten innerhalb der<br />

Region und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Nachbarregionen. Deshalb Änderung des<br />

Plansatzes 3.1.3.3 , zweiter Spiegelstrich:<br />

"... der Einsatz von Regionalexpresszügen als schnelle, qualitativ<br />

hochwertige Züge, die nur ausgewählte Stationen bedienen und<br />

deren Bezeichnung ihre Bedeutung für <strong>den</strong> weiträumigen Verkehr<br />

verdeutlichen."<br />

Änderung der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.3 auf S. 131:<br />

"die Prüfung der Einrichtung bzw. weiteren Taktverdichtung<br />

folgender Regionalexpresszüge <strong>zu</strong>r Verbesserung.."<br />

Begründung:<br />

"Sprinter-S-Bahnen" wären eine neue Kategorie zwischen<br />

RegionalExpress (RE) und S-Bahn und für <strong>den</strong> Bahnkun<strong>den</strong><br />

verwirrend.<br />

Der Wunsch nach Sprinter S-Bahnen weist auf eine Schwäche des<br />

RE-Netzes hin:<br />

Die bestehen<strong>den</strong> Regional-Express (RE)-Linien en<strong>den</strong> meist in<br />

Mannheim Hbf oder Heldeiberg Hbf, d.h. sie wer<strong>den</strong> nicht<br />

durchgebun<strong>den</strong>. Das resultiert einerseits aus der nicht<br />

ausreichen<strong>den</strong> Zusammenarbeit unter <strong>den</strong> Aufgabenträgern, so<br />

dass meist bis etwa <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Landesgrenzen geplant und bestellt<br />

wird.<br />

Erschwert wird die Durchbindung der Züge in Mannheim Hbf auch<br />

dadurch, dass in <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en Bundesländern für die RE-<br />

Linien verschie<strong>den</strong>e Konzepte und verschie<strong>den</strong>e Triebwagentypen<br />

und auch lokbespannte Züge Verwendung fin<strong>den</strong>.<br />

Die Durchbindung der RE-Linien würde aber z.B. die Kapazität des


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1813 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3450<br />

Hauptbahnhofs Mannheim besser ausnützen.<br />

Wünschenswert wäre ein RE-, bzw. City-Bahn-Netz, das nur die<br />

wichtigsten Haltepunkte des jeweiligen S-Bahn-Netzes bedient und<br />

über das S-Bahn-Netz hinaus fährt. Damit wür<strong>den</strong> "S-Bahn-Sprinter"<br />

überflüssig und Endknoten wie Mannheim Hbf und Heidelberg<br />

entlastet (z.B. Durchbindung RE Saar- Pfalz- MA- DA- Ffm).<br />

3451 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Ein neuer Haltepunkt Worms-Süd ist im Rahmen des S-Bahn-<br />

Ausbaus Mainz - Mannheim von der Stadt Worms aus finanziellen<br />

Grün<strong>den</strong> abgelehnt wor<strong>den</strong> und wird damit nicht realisiert.<br />

nicht folgen<br />

Es wer<strong>den</strong> noch Entwicklungsperspektiven für die konzentrierte<br />

Siedlungsentwicklung um <strong>den</strong> Schienenhaltepunkt gesehen. Die<br />

geplante Haltestelle sollte als langfristige Option beibehalten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3452 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Beschleunigungsmaßnahmen auf der Strecke Wörth am Rhein -<br />

Lauterbourg erscheinen bei der Nachfrage auf der Strecke und der<br />

Bedienung im Stun<strong>den</strong>takt mit Halt an allen Stationen nicht als<br />

sinnvoll und wer<strong>den</strong> daher vom Land nicht verfolgt.<br />

folgen<br />

Die Nennung der Beschleunigungsmaßnahme entfällt. Die Strecke<br />

Wörth am Rhein - Lauterbourg hat aus Sicht der Regionalplanung<br />

langfristige Entwicklungsperspektiven. Zudem ist im Rhein-Neckar-<br />

Takt 2020 eine Aufwertung der Strecke vorgesehen. Es sollte<br />

langfristig die Prüfung einer RE-Verbindung Ludwigshafen am<br />

Rhein - Straßburg als Maßnahme in der Begründung <strong>zu</strong> PS 3.1.3.3<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

3453 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Plansatz N 3.1.3.4 Die Regionalstrecken im linksrheinischen<br />

Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar mit <strong>den</strong> Verbindungen<br />

• Landau in der Pfalz - Annweiler am Trifels- (Pirmasens) mit<br />

Modernisierung aller Bahnhöfe und Haltepunkte und der Errichtung<br />

der neuen Haltepunkte Landau Krankenhaus, Landau<br />

Kreisverwaltung, Annweiler West, Rinnthal Sarnstall, (Hauenstein<br />

Mitte und Rodalben Neuhof)<br />

folgen<br />

Der Haltepunkt Hauenstein-Mitte wird im Plansatz gestrichen.<br />

Änderungsvorschlag:<br />

Den geplanten Haltepunkt Hauenstein-Mitte in der Liste streichen,<br />

da er mittlerweile besteht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1814 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3454 Stadtverwaltung Heidelberg 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Begründung Seite 132 Unterpunkt: „Weiterführung der Stadtbahn<br />

von Eppelheim <strong>zu</strong>m Patrick-Henry-Village auf der Gemarkung<br />

Heidelberg"<br />

Änderungsantrag der Stadt Heidelberg:<br />

Prüfung der möglichen Erschließungsvarianten in Patrick-Henry-<br />

Village:<br />

Variante A: Straßenbahnerschließung Eppelheim - Patrick-Henry-<br />

Village auf der Gemarkung Heidelberg<br />

Variante B: Straßenbahnerschließung Heidelberg-Kirchheim -<br />

Patrick-Henry-Village auf der Gemarkung Heidelberg Variante<br />

C: Ringschluss Eppelheim - Patrick-Henry-Village - Heidelberg-<br />

Kirchheim<br />

Begründung: Die konkrete Entwicklung der frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Flächen<br />

im Patrick-Henry-Village ist noch nicht fest gelegt. Es bedarf<br />

<strong>zu</strong>nächst einer Nachfrageermittlung (erst ab Sommer 2012<br />

möglich) und einer anschließen<strong>den</strong> Prüfung von<br />

Erschließungsvarianten in diesem Bereich. Danach wird sich eine<br />

Planung einer Schienenachse anschließen können. Variante B wäre<br />

dann <strong>zu</strong>nächst ein Heidelberger Projekt. Varianten A und C wären<br />

regionale Projekte.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng des Spiegelstrichs: "Prüfung verschie<strong>den</strong>er<br />

Erschließungsvarianten".<br />

3455 Stadtverwaltung Heidelberg 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Unterpunkt: „die regionalbedeutsamen Meterspurstrecken mit <strong>den</strong><br />

Verbindungen der Rhein-Haardt-Bahn (RHB), und der<br />

Oberrheinischen Eisenbahn (OEG); behindertengerechter Ausbau<br />

für Doppeltraktion."<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg<br />

Gemäß des Nahverkehrsentwicklungsplans des Rhein-Neckar-<br />

Kreises (2004) und des Beschlusses <strong>zu</strong>m Rhein-Neckar-Takt 2020<br />

sollen unter „Punkt 5. Meterspurstrecken, 5.2.<br />

Straßenbahnverlängerung Eppelheim-Plankstadt-Schwetzingen und<br />

5.4. Straßenbahnverlängerung Leimen-Nußloch-Wiesloch<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>." Wir schlagen vor, beide Trassen als<br />

nicht folgen<br />

Im Regionalplan sind nur Maßnahmen im regionalbedeutsamen<br />

Schienennetz (s. Textkarte 4) enthalten. Die<br />

Straßenbahnverlängerung Leimen-Nußloch-Wiesloch gehört nicht<br />

<strong>zu</strong> diesem Schienennetz. Die Stadtbahnverlängerung Eppelheim-<br />

Plankstadt-Schwetzingen ist mit einer Prüfung der Verlängerung bis<br />

Speyer in Plansatz 3.1.3.6 enthalten. Freihaltetrassen sind nur<br />

möglich, wenn eine konkrete Trasse im Rahmen eines Verfahrens<br />

vorliegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1815 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3456 Stadtverwaltung Heidelberg 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg: In <strong>den</strong> Regionalplan wird<br />

eine S-Bahnhaltestelle in Rohrbach-Süd aufgenommen (<strong>zu</strong>sätzlicher<br />

S-Bahn-Haltepunkt).<br />

Hier<strong>zu</strong> gibt es einen Beschluss des Heidelberger Gemeinderates<br />

vom 17.11.2009.<br />

folgen<br />

Aufnahme eines neuen Spielstrichs in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

3.1.3.4 (S. 132):<br />

"<strong>zu</strong>sätzlicher S-Bahn Haltepunkt Heidelberg Rohrbach-Süd".<br />

3457 Gemeinde Heddesheim 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Es fällt auf, dass die Straßenbahnlinie RNV 4 Mannheim -<br />

Heddesheim weder in der Raumstrukturkarte noch in der<br />

Themenkarte „Funktionales Schienennetz" als regionale<br />

Schienenverbindung aufgenommen wor<strong>den</strong> ist. Da die<br />

Schienenverbindung in das benachbarte Oberzentrum eine<br />

wichtige ÖPNV-Verbindung darstellt sollte die Schienenstrecke in<br />

<strong>den</strong> Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Dass in der Raumstrukturkarte und in der Themenkarte dargestellte<br />

„Funktionale Schienennetz" beinhaltet nur das regionalbedeutsame<br />

Schienennetz in der Region. Die gewünschte Schienenverbindung<br />

gehört nicht <strong>zu</strong> diesem Schienenetz.<br />

3458 Gemeinde Malsch 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Von Seiten der Gemeinde Malsch wird <strong>zu</strong>m wiederholten Male die<br />

Forderung wiederholt, die Einführung eines Übergangstarifes <strong>zu</strong>m<br />

Verkehrsverbund Karlsruhe mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar<br />

in die schriftlichen Festset<strong>zu</strong>ngen des Regionalplanes neu<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Die Einführung eines Übergangstarifes <strong>zu</strong>m Verkehrsverbund<br />

Karlsruhe kann in <strong>den</strong> ergänzen<strong>den</strong> Maßnahmen in der Begründung<br />

<strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.4 aufgelistet wer<strong>den</strong>. Neuer Spiegelstrich:<br />

"Einführung eines Übergangstarifes <strong>zu</strong>m Karlsruher<br />

Verkehrsverbund".<br />

3459 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Darstellungen <strong>zu</strong>m funktionalen Schienennetz wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen. Von Seiten der Gemeinde Malsch wird <strong>zu</strong>m<br />

wiederholten Male die Forderung vorgebracht, die Einführung eines<br />

Übergangstarifes <strong>zu</strong>m Verkehrsverbund Karlsruhe in <strong>den</strong><br />

schriftlichen Festset<strong>zu</strong>ngen auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Die Einführung eines Übergangstarifes <strong>zu</strong>m Verkehrsverbund<br />

Karlsruhe kann in <strong>den</strong> ergänzen<strong>den</strong> Maßnahmen in der Begründung<br />

<strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.4 aufgelistet wer<strong>den</strong>. Neuer Spiegelstrich:<br />

"Einführung eines Übergangstarifes <strong>zu</strong>m Karlsruher<br />

Verkehrsverbund".<br />

3460 Stadt Schriesheim 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Schriesheim hat drei ÖPNV Haltestellen. Die Haltepunkte heißen<br />

Zentgrafenstraße, Bahnhof und Schriesheim Süd. Ausgewiesen im<br />

Plan sind nur zwei Haltepunkte. Wir bitten im Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar die Haltestellen auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Der dritte Haltepunkt wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Bestand<br />

dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1816 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3461 Stadt Schwetzingen 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Lage der bei<strong>den</strong> S-Bahn Haltepunkte Schwetzingen-<br />

Hirschacker und Schwetzingen-Nord ist entsprechend der Anlage<br />

an<strong>zu</strong>passen.<br />

folgen<br />

Die Lage der bei<strong>den</strong> geplanten S-Bahn Haltepunkte Schwetzingen-<br />

Hirschacker und Schwetzingen-Nord wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte geändert.<br />

3462 Stadtverwaltung Eberbach 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Bereits in der Stellungnahme <strong>zu</strong>m Arbeitsentwurf wurde<br />

vorgeschlagen, <strong>den</strong> S-Bahn- Haltepunkt in Eberbach-Gaimühle<br />

aus<strong>zu</strong>weisen. Dieser ist jedoch in der Karte 4 der „Funktionales<br />

Schienennetz" nicht dargestellt und lediglich im Bericht als weitere<br />

Maßnahme <strong>zu</strong>r Prüfung vorgeschlagen.<br />

Eberbach als Mittelzentrum ist zentraler S-Bahnhaltepunkt und wird<br />

aus dem hessischen Teil verkehrstechnisch angebun<strong>den</strong>.<br />

Weiterhin haben die Fahrgastzahlen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Berufspendlern sowie<br />

des touristischen Ausflugsverkehrs auf dieser Line stark<br />

<strong>zu</strong>genommen.<br />

Aus Sicht der Stadt Eberbach würde die Herstellung des<br />

Knotenpunktes Eberbach- Gaimühle mit seinen mehreren hier<br />

<strong>zu</strong>sammenlaufen<strong>den</strong> Tälern/Straßen <strong>zu</strong> einer Stärkung der<br />

regionalen Schienenverbindung beitragen und stellt eine sinnvolle<br />

Investition im ländlichen Raum dar.<br />

Stellungnahme der Verwaltung<br />

Die Realisierung des S-Bahn-Haltepunktes Eberbach-Gaimühle mit<br />

einer Aufnahme des Signets in der Karte 4„Funktionales<br />

Schienennetz" wird erneut angeregt.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind nur die geplanten Haltestellen<br />

gemäß des Rhein-Neckar-Taktes 2020 sowie die aktuell in Planung<br />

befindlichen Haltepunkte enthalten. Die weiteren vorgeschlagenen<br />

Haltepunkte, wie auch der S-Bahn-Haltepunkt in Eberbach-<br />

Gaimühle, sind in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.4 <strong>zu</strong>r Prüfung<br />

durch <strong>den</strong> Aufgabenträger aufgelistet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1817 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3463 Gemeinde Seckach 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Im PS 3.1.3.4 wird u.a. die Grundsanierung der<br />

Schieneninfrastruktur und der Stationen auf der Bahnstrecke<br />

Seckach - Miltenberg (Madonnenlandbahn) als Ziel genannt. Zur<br />

Begründung wird angeführt, dass dadurch eine attraktive<br />

Beförderung innerhalb der Region erreicht wer<strong>den</strong> soll. Der<br />

Gemeinderat der Gemeinde Seckach möchte diesbezüglich<br />

anregen, die Madonnenlandbahn auch einmal als<br />

Schienenverbindung in das benachbarte Rhein-Main-Gebiet mit <strong>den</strong><br />

EC-/ ICE-/ IC-Knoten Aschaffenburg, Hanau, Frankfurt Hbf und<br />

Frankfurt Flughafen Fernbahnhof und weiter nach West-, Nord- und<br />

Ostdeutschland sowie <strong>zu</strong>m Flughafen Frankfurt (dem wichtigsten<br />

deutschen Luftdrehkreuz) <strong>zu</strong> betrachten. Zusammen mit dem<br />

angestrebten Ausbau der Madonnenlandbahn und <strong>den</strong> damit<br />

einhergehen<strong>den</strong> Fahrzeitverkür<strong>zu</strong>ngen ergäben sich hier für weite<br />

Teile des Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreises im Vergleich <strong>zu</strong> dem derzeit<br />

meist üblichen Umweg über Mannheim deutlich schnellere<br />

Verbindungen.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Der Ausbau der Madonnenlandbahn ist im Regionalplan enthalten.<br />

Die Festlegung von betrieblichen Maßnahmen, wie das<br />

Vorschreiben von bestimmten Zugverbindungen, kann im<br />

Regionalplan nicht erfolgen. Es obliegt <strong>den</strong> Trägern des SPNV und<br />

Schienenfernverkehrs, derartige Verkehre <strong>zu</strong> bestellen bzw.<br />

an<strong>zu</strong>bieten.<br />

3464 Gemeindeverwaltung Rosenberg 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Der Schienengebun<strong>den</strong>e Personennahverkehr reicht durch die S-<br />

Bahn Linie S1 seit dem Jahr 2003 bis <strong>zu</strong>m Bahnknotenpunkt<br />

Osterburken. Der direkt östlich als nächsten Haltepunkt<br />

bestehende Bahnhalt in Rosenberg wird nur partiell für Schüler und<br />

Berufspendler angebun<strong>den</strong>. Die Gemeinde Rosenberg wünscht<br />

sich eine wesentlich bessere Anbindung als bisher <strong>zu</strong> <strong>den</strong> an der<br />

Bahnstrecke liegen<strong>den</strong> Mittel- und Oberzentren, insbesondere<br />

Heilbronn/Franken und Würzburg/Bayern sowie natürlich in die<br />

Zentren der Metropolregion Rhein-Neckar. Hier<strong>zu</strong> ist aus unserer<br />

Sicht der Ausbau der KBS 780 Frankenbahn unerlässlich. Der<br />

Gemeinderat fordert die Verantwortlichen der Region da<strong>zu</strong> auf, sich<br />

intensiv für eine weitere Verbesserung der Anbindung wie auch der<br />

Ertüchtigung der Haltepunkte ein<strong>zu</strong>setzen. Dies scheint<br />

insbesondere deshalb geboten, weil zischen <strong>den</strong> Oberzentren<br />

Heilbronn und Würzburg neben mehreren Stadt- und Landkreisen<br />

auch drei Regionen (Heilbronn Franken; MRN Rhein-Neckar;<br />

Unterfranken (Bayern) und zwei Bundesländer betroffen sind,<br />

wobei die Verkehrsverbünde noch für weiteren Koordinationsbedarf<br />

sorgen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Regionalplan ist in Plansatz 3.1.3.4 der Ausbau der Frankenbahn<br />

sowie ein Ausbau der S-Bahn in Richtung Würzburg enthalten. Die<br />

Umset<strong>zu</strong>ng obliegt <strong>den</strong> Trägern des ÖPNV. Der Verband wird sich<br />

im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Umset<strong>zu</strong>ng einsetzen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1818 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3465 Stadt Buchen 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Im Plankapitel „Funktionales Schienennetz" ist unter Ziffer 3.1.3.4<br />

die Regionalstrecke im rechtsrheinischen Teilraum mit der<br />

Verbindung Seckach-Buchen-Walldürn mit Grundsanierung der<br />

Schieneninfrastruktur und der Stationen genannt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3466 Stadt Osterburken 3.1.3.4<br />

entspr.<br />

3416<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die sogenannte Kursbuchstrecke 780 bezeichnet die<br />

Bahnverbindung zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der<br />

Bayrischen Stadt Würzburg. Diese in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als<br />

„überregionale Schienenverbindung" eingezeichnete Strecke führt<br />

über <strong>den</strong> Bahnknotenpunkt Osterburken der S 1 Rhein-Neckar.<br />

Neben der S 1 wird indirekt auch noch die Bahnlinie Seckach -<br />

Miltenberg an die überregionale Verbindung angebun<strong>den</strong>.<br />

Der Knoten Osterburken und die KSB 780 mit <strong>den</strong> Hauptbahnhöfen<br />

Stuttgart (und dem laufen<strong>den</strong> Ausbau) und Würzburg sichern für<br />

die gesamte Region <strong>den</strong> Anschluss an die großräumigen<br />

Schienenverbindungen in Richtung Sü<strong>den</strong> und Nor<strong>den</strong>. Der<br />

besonderen Bedeutung ist auch die zwischenzeitliche<br />

Verständigung der Deutschen Bundesbahn, des Landes Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, des Landkreises Heilbronn und des Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie der Kommunen Möckmühl und Osterburken<br />

für <strong>den</strong> Ausbau dieser Strecke im Umfang von rund 17 Millionen<br />

Euro <strong>zu</strong>r Erreichung eines Stun<strong>den</strong>taktes <strong>zu</strong><strong>zu</strong>rechnen.<br />

Wir bitten daher, diesen Ausbau ebenso wie die „Sprinter" in die<br />

Darlegungen auf<strong>zu</strong>nehmen und nicht im Teilpunkt<br />

Nahverkehrsachsen genauer Regionalstrecken „(Heilbronn- Bad<br />

Friedrichshall) - Osterburken - Lauda - Würzburg); Ausbau der<br />

Stationen" unter der eigentlichen herausragen<strong>den</strong> Bedeutung <strong>zu</strong><br />

belassen.<br />

nicht folgen<br />

Ein Ausbau der genannten Strecke ist nach dem Rhein-Neckar-Takt<br />

2020 nur für <strong>den</strong> regionalen Schienenverkehr vorgesehen. Dieser<br />

ist in Plansatz 3.1.3.4 enthalten. Unabhängig davon ist die Strecke<br />

im regionalbedeutsamen Schienennetz im Regionalplan als<br />

überregionale Verbindung eingestuft.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1819 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3467 Stadtverwaltung Adelsheim 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Unter 3.1.3.4 ist folgende Ergän<strong>zu</strong>ng ein<strong>zu</strong>fügen: Um die Ziele der<br />

Regionalplanung verwirklichen <strong>zu</strong> können, hält die Stadt Adelsheim<br />

aufgrund ihrer Lage an der großräumigen Entwicklungsachse<br />

„(Miltenberg) - Walldürn - Buchen (Odw.) -<br />

Osterburken/Adelsheim - (Möckmühl)" für dringend erforderlich,<br />

dass die auf der Regionalstrecke im rechtsrheinischen Teilraum der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar „(Heilbronn - Bad Friedrichshall) -<br />

Osterburken - (Lauda - Würzburg)" entsprechen<strong>den</strong><br />

Ausbaumaßnahmen (z.B. Engpass zwischen Möckmühl -<br />

Züttlingen) auf der Gesamtstrecke realisiert wer<strong>den</strong>.<br />

Entsprechender Antrag <strong>zu</strong>r Aufnahme wird gestellt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die angesprochene Maßnahme ist im Plansatz 3.1.3.4 bereits<br />

enthalten.<br />

3468 Gemeinde Birkenau 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs zwischen<br />

Weschnitztal und Mannheim sind während des Berufsverkehrs<br />

durchgehende Zugverbindungen nach Mannheim (vor<strong>zu</strong>gsweise in<br />

die Gewerbe- und Industrieballungsräume Käfertal-Mercedes-<br />

Waldhof) mit einer deutlichen Erhöhung der Kapazität, um <strong>den</strong><br />

durch die Neuplanung von Wohngebieten <strong>zu</strong>nehmen<strong>den</strong><br />

Straßenverkehr <strong>zu</strong> entlasten, <strong>zu</strong> realisieren.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Regionalplan ist ein neuer Haltepunkt in Mörlenbach enthalten.<br />

Gemäß Rhein-Neckar-Takt 2020 ist auf der Weschnitztalbahn der<br />

Einsatz von neuen Fahrzeugen für einen barrierefreien Zustieg<br />

vorgesehen. Derartige Maßnahmen wie auch beispielsweise eine<br />

bessere Vertaktung mit der S-Bahn Rhein-Neckar und somit der<br />

besseren Anbindung an die zentralen Orte der MRN sind nicht<br />

Gegenstand des Regionalplans, sondern obliegen <strong>den</strong> Trägern des<br />

SPNV/ÖPNV. In <strong>den</strong> allgemeinen Grundsätzen des Regionalplans<br />

ist eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung aller Orte der MRN<br />

untereinander natürlich enthalten.<br />

3469 Gemeinde Birkenau 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Gemeinde Birkenau fordert mit allem Nachdruck die<br />

Vernet<strong>zu</strong>ng des ÖPNV, insbesondere der Weschnitztalbahn, mit<br />

der Metropolregion. Die Vernet<strong>zu</strong>ng mit <strong>den</strong> S-Bahnstrecken <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> Großstädten Mannheim, Heidelberg, Darmstadt und Frankfurt<br />

ist eine vorrangige Aufgabe der regionalen Verkehrsplanung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Regionalplan ist ein neuer Haltepunkt in Mörlenbach enthalten.<br />

Gemäß Rhein-Neckar-Takt 2020 ist auf der Weschnitztalbahn der<br />

Einsatz von neuen Fahrzeugen für einen barrierefreien Zustieg<br />

vorgesehen. Derartige Maßnahmen wie auch beispielsweise eine<br />

bessere Vertaktung mit der S-Bahn Rhein-Neckar und somit der<br />

besseren Anbindung an die zentralen Orte der MRN sind nicht<br />

Gegenstand des Regionalplans, sondern obliegen <strong>den</strong> Trägern des<br />

SPNV/ÖPNV. In <strong>den</strong> allgemeinen Grundsätzen des Regionalplans<br />

ist eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung aller Orte der MRN<br />

untereinander natürlich enthalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1820 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3470 Gemeinde Groß-Rohrheim 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Im Kapitel 3.1.3.4 sind Verkehrsachsen des regionalen<br />

Schienenverkehrs aufgeführt für die Aus- und Neubaumaßnahmen<br />

durch<strong>zu</strong>führen sind. Nachdem vom Verkehrsverbund Rhein-Neckar<br />

die Zusage für die Einbindung des Bahnhofs Groß-Rohrheim in das<br />

S-Bahnnetz vorliegen, sollte die Verkehrsachse Mannheim-<br />

Lampertheim-Biblis um Groß-Rohrheim erweitert bzw. ergänzt<br />

wer<strong>den</strong><br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng Plansatz 3.1.3.4, 5. Spiegelstrich:<br />

"Mannheim - Lampertheim -Biblis - Groß-Rohrheim - (Frankfurt)".<br />

3471 Gemeinde Mörlenbach 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Gemeinde fordert <strong>den</strong> Anschluss der Weschnitztalbahn an das<br />

S-Bahn Netz im Rhein-Neckar Bereich.<br />

Kenntnisnahme<br />

Eine Elektrifizierung der Weschnitztalbahn ist im Rhein-Neckar-Takt<br />

2020 und somit im Regionalplan nicht vorgesehen. Aber eine<br />

Einsatz neuer barrierefreier Fahrzeuge und der Bau neuer<br />

Haltepunkte, die <strong>den</strong> Anschluss der Weschnitztalbahn an das S-<br />

Bahnnetz Rhein-Neckar verbessern.<br />

3472 Gemeinde Mörlenbach 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Für die Trasse der Weschnitztalbahn wird ein zweiter Haltepunkt in<br />

der Kerngemeinde gefordert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Ein zweiter geplanter Haltepunkt ist in Mörlenbach in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte enthalten.<br />

3473 Gemeinde Rimbach 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Karte 4, funktionales Schienennetz:<br />

Auch hier ist <strong>zu</strong> erwähnen, dass ein <strong>zu</strong>sätzlicher Haltepunkt in<br />

Rimbach in die Planung aufgenommen wurde. Dieser Haltepunkt<br />

wird von der Gemeinde Rimbach unterstützt, da er die verkehrliche<br />

Problematik insbesondere die Schulanbindung der Martin-Luther-<br />

Schule mit momentan 1.700 Schülern, sehr stark unterstützen<br />

würde.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3474 Landratsamt Kreis Bergstraße 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Nach dem Rhein-Neckar Takt 2020 wird der Ausbau der S-Bahn<br />

Mannheim-Lampertheim- Biblis-Frankfurt beschrieben. Im<br />

Regionalplanentwurf fehlt unseres Erachtens die Aufnahme des<br />

Zielortes Frankfurt.<br />

teilweise folgen<br />

In dem Plansatz wird nur die Ausbaumaßnahme und nicht die<br />

Gesamtstrecke genannt. Da aber bis Groß-Rohrheim ausgebaut<br />

wer<strong>den</strong> soll, wird der Plansatz 3.1.3.4, 5. Spiegelstrich ergänzt:<br />

"Mannheim - Lampertheim - Biblis - Groß-Rohrheim - (Frankfurt)".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1821 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3475 Landratsamt Kreis Bergstraße 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Es wird angeregt, <strong>den</strong> unter 3.1.3.4 dargestellten Ausbau der<br />

Nahverkehrsachse Mannheim - Biblis (Riedbahn) um die<br />

Verlängerung bis <strong>zu</strong>m Endhalt der S-Bahn Rhein-Main in Riedstadt<br />

<strong>zu</strong> erweitern (vgl.: Regionalplan Südhessen). Eine Verlängerung bis<br />

mindestens nach Groß-Rohrheim wäre nach der betrieblichen<br />

Prüfung des VRN Verkehrskonzeptes möglich.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng Plansatz 3.1.3.4, 5. Spiegelstrich:<br />

"Mannheim - Lampertheim - Biblis - Groß-Rohrheim - (Frankfurt)".<br />

3476 Magistrat der Kreisstadt Heppenheim 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Darüber hinaus soll die Stadt Heppenheim unter Punkt 3.1.3.4 im<br />

Allgemeinen aufgeführt wer<strong>den</strong>:<br />

Mannheim/Heidelberg - Weinheim - Heppenheim - Bensheim -<br />

(Darmstadt)<br />

nicht folgen<br />

Die Formulierung orientiert sich am Rhein-Neckar-Takt 2020. Es<br />

handelt sich nicht um die Nennung der Haltepunkte oder einer<br />

regionalbedeutsamen Schienenachse, sondern um <strong>den</strong> Titel einer<br />

Ausbaumaßnahme. Die bisherige Formulierung wird beibehalten.<br />

3477 Magistrat der Stadt Viernheim 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die Strecke der OEG-Bahn ist als regionale Schienenverbindung mit<br />

drei Haltepunkten in Viernheim dargestellt.<br />

Die bei<strong>den</strong> östlichen Haltepunkte der OEG-Bahn im Viernheimer<br />

Stadtgebiet sind zeichnerisch <strong>zu</strong> ergänzen. Die ÖPNV-Anbindung<br />

Viernheims ist insgesamt <strong>zu</strong> verbessern.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng der bei<strong>den</strong> Haltepunkte in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und<br />

in der Themenkarte 4.<br />

3478 Stadtverwaltung Ludwigshafen 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Funktionales Schienennetz, Plansatz 3.1.3: Hier fehlen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte die Haltepunkte Westlich B 9 und der geplante<br />

Haltepunkt Ruchheim-Ost bei der RHB, sowie der Ausbau des S-<br />

Bahnhaltepunktes Oggersheim bei der Nahverkehrsachse<br />

Ludwigshafen - Mainz im Plansatz 3.1.3.4. Hier fordert die Stadt<br />

Ludwigshafen eine entsprechende Ergän<strong>zu</strong>ng.<br />

folgen<br />

Der Haltepunkt Oggersheim ist im Regionalplan bereits enthalten.<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng des bestehen<strong>den</strong> Haltepunktes "Westlich B 9" und des<br />

geplanten "Ruchheim-Ost" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und in der<br />

Themenkarte 4.<br />

3479 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Bei der nachrichtlichen Übernahme 3.1.3.4 sollte ergänzt wer<strong>den</strong>,<br />

dass der Haltepunkt in der Ortsgemeinde Kirchheim <strong>zu</strong>m<br />

Kreu<strong>zu</strong>ngsbahnhof ausgebaut wird.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Der Ausbau von Kreu<strong>zu</strong>ngsbahnhöfen wird im Maßstab des<br />

Regionalplans nicht dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1822 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3480 Verbandsgemeinde Kandel 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

c) Verkehrswesen<br />

Der kapazitive Ausbau der Schienenstrecke Neustadt - Landau -<br />

Wörth - Karlsruhe durch Bau eines weiteren Gleises im<br />

Streckenabschnitt Win<strong>den</strong> - Wörth mit Elektrifizierung der<br />

gesamten Strecke wird insoweit begrüßt, als dadurch der<br />

Öffentliche Personennahverkehr gestärkt wird und die<br />

Taktfrequenz der schienengebun<strong>den</strong> Verkehrsmittel weiter erhöht<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

Die Stadt Kandel plant dementsprechend einen <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Haltepunkt im Bereich des künftigen Baugebiets NORD-WEST K 7<br />

mit ergänzender P&R-Anlage.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Ausbau der Strecke wie auch der neue Haltepunkt sind im<br />

Regionalplan enthalten. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

3481 Verbandsgemeinde Kandel 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Seitens der Verbandsgemeinde Kandel wer<strong>den</strong> im Übrigen die<br />

Anregungen der Ortsgemeinde Freckenfeld unterstützt, die<br />

Möglichkeiten einer schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV-Anbindung der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong> Minfeld und Freckenfeld sowie des westlichen<br />

Stadtbereichs Kandel <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Tourismusförderung,<br />

nicht <strong>zu</strong>letzt auch unter Berücksichtigung des<br />

Naturschutzgroßprojekts Bienwald <strong>zu</strong>r besseren Lenkung der <strong>zu</strong><br />

erwarten<strong>den</strong> Besucherströme.<br />

Alternativ wäre innerhalb des Gemarkungsbereiches Freckenfeld<br />

ein Haltepunkt der Bahnverbindung Win<strong>den</strong> - Weißenburg oder<br />

aber eine Anbindung der Ortsgemeinde Freckenfeld an die<br />

Bahnlinie Landau - Win<strong>den</strong> - Kandel - Karlsruhe <strong>den</strong>kbar.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortslage von Freckenfeld liegt nicht an <strong>den</strong> Bahnlinien Win<strong>den</strong>-<br />

Weißenburg bzw. Kandel - Karlsruhe. Eine Haltestelle auf der<br />

"Grünen Wiese" ist hinsichtlich ihres Ein<strong>zu</strong>gspotentials eher als<br />

gering <strong>zu</strong> bewerten. Die derzeit sinnvollste Lösung, ist <strong>den</strong><br />

verbesserte Busanbindung an die bestehen<strong>den</strong><br />

Schienenhaltepunkte in Schaidt und Kandel. Eine Prüfung der<br />

verbesserten Anbindung muss durch die Träger des ÖPNV<br />

erfolgen.<br />

3482 Verbandsgemeinde Kandel 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Langfristig gesehen sollte die Ortsgemeinde Freckenfeld an <strong>den</strong><br />

ÖPNV angebun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Denkbar wäre ein Haltepunkt im<br />

Gemarkungsbereich von Freckenfeld der Bahnverbindung Win<strong>den</strong>-<br />

Weißenburg. Aber auch eine Anbindung an die Bahnlinie Kandel -<br />

Karlsruhe. Durch diese Anbindung wären auch für Freckenfelder<br />

Bürgerinnen und Bürger die bedeutsamen Zentren der Region<br />

Südpfalz - Wörth und Karlsruhe - ohne Auto <strong>zu</strong> erreichen.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortslage von Freckenfeld liegt nicht an <strong>den</strong> Bahnlinien Win<strong>den</strong>-<br />

Weißenburg bzw. Kandel - Karlsruhe. Eine Haltestelle auf der<br />

"Grünen Wiese" ist hinsichtlich ihres Ein<strong>zu</strong>gspotentials eher als<br />

gering <strong>zu</strong> bewerten. Die derzeit sinnvollste Lösung, ist <strong>den</strong><br />

verbesserte Busanbindung an die bestehen<strong>den</strong><br />

Schienenhaltepunkte in Schaidt und Kandel. Eine Prüfung der<br />

verbesserten Anbindung muss durch die Träger des ÖPNV<br />

erfolgen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1823 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3483 Verbandsgemeinde Annweiler am<br />

Trifels<br />

(für die Stadt Annweiler am Trifels)<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Regionale Schienenverbindung Queichtalstrecke:<br />

Landau in der Pfalz - Annweiler am Trifels - ( Pirmasens) mit<br />

Modernisierung aller Bahnhöfe und Haltepunkte und der Errichtung<br />

der neuen Haltepunkte ... Annweiler West, Annweiler-Sarnstall, …<br />

Redaktionell; Der Haltepunkt muss Annweiler-Sarnstall heißen, vor<br />

Rinnthal aufgeführt wer<strong>den</strong> und ist als Bestand <strong>zu</strong> kennzeichnen<br />

(ist kurz vor der Fertigstellung und Einweihung)<br />

folgen<br />

Streichung von dem Haltepunkt Rinnthal-Sarnstall in der Aufzählung<br />

im Plansatz und Darstellung als Bestand in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

und Themenkarte 4.<br />

3484 Planungsgemeinschaft Westpfalz 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Im genehmigten Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz ist die<br />

Forderung nach Einrichtung einer schnellen Regional-Express-<br />

Verbindung im Queichtal als Ziel enthalten, die auch in <strong>den</strong><br />

Einheitlichen Regionalplan übernommen wer<strong>den</strong> sollte. Damit<br />

verbun<strong>den</strong> ist auch die Option/Chance einer verbesserten<br />

Verkehrsbedienung in der Südpfalz:<br />

„Z 49"<br />

Zwischen Karlsruhe-Landau und Saarbrücken ist <strong>zu</strong>r besseren<br />

Anbindung der Mittelzentren Pirmasens und Zweibrücken an<br />

benachbarte Regionen im Osten und Westen eine schnelle<br />

Regional-Express- Verbindung ein<strong>zu</strong>richten.<br />

Begründung/Erläuterung<br />

Zur Standortaufwertung sind die Mittelzentren Pirmasens und<br />

Zweibrücken über schnelle umsteigefreie Regional-Express-<br />

Verbindungen mit Halt in <strong>den</strong> Mittelzentren in Richtung<br />

Saarbrücken und Landau/Karlsruhe an<strong>zu</strong>bin<strong>den</strong>. Diese sollte<br />

mindestens mehrere Zugpaare in <strong>den</strong> Hauptverkehrszeiten<br />

umfassen. Die Konzeption RPT 2015 enthält die Aufwertung dieser<br />

Verbindung nicht."<br />

Formulierungsvorschlag für <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan im<br />

Plansatz 3,1.3.4, Regionalstrecken im linksrheinischen Teilraum,<br />

Verbindung Landau in der Pfalz - Annweiler am Trifels-<br />

(Pirmasens)... <strong>den</strong> Satz anfügen:<br />

Zwischen Karlsruhe-Landau und Saarbrücken ist <strong>zu</strong>r besseren<br />

Anbindung des Mittelzentrums Annweiler am Trifels (und der in der<br />

benachbarten Region Westpfalz gelegenen Mittelzentren<br />

Pirmasens und Zweibrücken) an benachbarte Regionen im Osten<br />

und Westen eine schnelle Regional-Express- Verbindung<br />

ein<strong>zu</strong>richten.<br />

teilweise folgen<br />

Als Ziel können schnelle Regional-Express- Verbindung nicht<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>. Im Plansatz 3,1.3.4 sind die Maßnahmen des<br />

Rhein-Neckar-Taktes 2020 dargestellt. Die <strong>zu</strong> prüfen<strong>den</strong><br />

Maßnahmen sind in die Liste <strong>zu</strong>r Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.3.<br />

Dort wird formuliert:<br />

"die Prüfung einer RE/IRE-Verbindung Saarbrücken - Zweibrücken -<br />

Landau - Karlsruhe bzw. einer S-Bahn Saarbrücken - Zweibrücken -<br />

Landau - Neustadt/Wstr."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1824 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3485 Regionalverband Heilbronn-Franken 3.1.3.4<br />

entspr.<br />

3425<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

In Be<strong>zu</strong>g auf die Kategorisierung des Schienennetzes (PS 3.1.3)<br />

stellt sich die Frage, ob - neben der Neckartalstrecke Heidelberg -<br />

Heilbronn - nicht auch die Strecke Heidelberg - Sinsheim -<br />

Heilbronn <strong>zu</strong>r Kategorie II (überregionales Netz) <strong>zu</strong> zählen ist. Beide<br />

Strecken dienen gleichermaßen der Verbindung zwischen<br />

Oberzentren. Das übrige Angebot wird auf bei<strong>den</strong> Strecken durch<br />

S-Bahnen abgedeckt.<br />

folgen<br />

Beide Schienenverbindungen dienen der Verbindung zwischen<br />

zwei Oberzentren und der Anbindung von Mittelzentren an das<br />

jeweilige Oberzentrum. Zudem liegen beide Verbindungen<br />

innerhalb einer großräumigen Entwicklungsachse gemäß<br />

Landesentwicklungsplan BW. Die Schienenverbindung<br />

Neckargemünd - Sinsheim - Bad Rappenau wird als "Überregionale<br />

Schienenverbindung" im Regionalplan dargestellt.<br />

3486 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

3067<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

3426<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Der in Grundsatz 3.1.1.4 geforderte Vorrang des regionalen<br />

Schienenverkehrs vor dem Straßenverkehr wird begrüßt und sollte<br />

<strong>zu</strong>m verbindlichen Ziel der Regionalplanung erhoben wer<strong>den</strong>.<br />

Dringender Ausbaubedarf beim Schienennetz ergibt sich u.a. aus<br />

dem „Rhein-Neckar-Takt 2020" des Verkehrsverbundes Rhein-<br />

Neckar wie z.B. Ausbau der Strecke Wörth-Landau-Neustadt,<br />

Ausbau des Knoten Mannheim-Hauptbahnhof, mehrgleisiger<br />

Ausbau der Strecke Mannheim-Friedrichsfeld-Heidelberg sowie S-<br />

Bahn längs der Bergstraße.<br />

nicht folgen<br />

Der Grundsatz 3.1.1.4 kann rechtlich nicht als Ziel dargestellt<br />

wer<strong>den</strong>. Die genannten Schienenprojekte sind im Regionalplan<br />

enthalten.<br />

3487 DB Services Immobilien GmbH<br />

Niederlassung Frankfurt<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Sachstand <strong>zu</strong>sätzliche Haltepunkte:<br />

- Neustadt Süd - bereits in Planung<br />

- Kandel Nord/West - frühestens ab 2018<br />

- Landau Krankenhaus - neue Bezeichnung „Landau Süd" - bereits<br />

in Planung<br />

- Landau Kreisverwaltung - wird nicht realisiert<br />

- Annweiler West - frühestens ab 2018<br />

- Rinnthal Sarnstall - neue Bezeichnung „Annweiler Sarnstall" -<br />

bereits in Planung<br />

- Hauenstein Mitte - wurde bereits in Betrieb genommen<br />

- Rodalben Neuhof - frühestens ab 2020<br />

teilweise folgen<br />

Streichung des Haltepunktes Rinnthal-Sarnstall in der Aufzählung<br />

im Plansatz und Darstellung als Bestand in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

und Themenkarte 4, da er sich in Bau befindet. Um <strong>den</strong> Haltepunkt<br />

Landau Kreisverwaltung wer<strong>den</strong> noch Entwicklungsperspektiven<br />

für die konzentrierte Siedlungsentwicklung gesehen. Die geplante<br />

Haltestelle sollte als langfristige Option beibehalten wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1825 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3488 DB Services Immobilien GmbH<br />

Niederlassung Frankfurt<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Beschleunigungsmaßnahmen Wörth - Lauterburg - und Win<strong>den</strong> -<br />

Wissembourg:<br />

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Regionalnetzes sollen in<br />

<strong>den</strong> nächsten Jahren Geschwindigkeitspotentiale erkannt und<br />

umgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Maßnahmen sind im Regionalplan enthalten.<br />

3489 DB Services Immobilien GmbH<br />

Niederlassung Frankfurt<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Zweigleisiger Ausbau der DB-Strecke Win<strong>den</strong> - Wörth:<br />

Das Regionalnetz Südwest unterstützt die weiteren Planungen<br />

eines zweigleisigen Ausbaus der DB-Strecke Win<strong>den</strong> - Wörth.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Maßnahme ist im Regionalplan enthalten.<br />

3490 DB Services Immobilien GmbH<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Im Rahmen der zweiten Ausbaustufe der S-Bahn-Rhein/Neckar ist<br />

auf dem Abschnitt Heidelberg - (Bruchsal - Karlsruhe) neben <strong>den</strong><br />

Ausbauten der bestehen<strong>den</strong> Stationen der Neubau der Station<br />

Ubstadt-Stettfeld geplant.<br />

nicht folgen<br />

Der geplante Neubau der Station Ubstadt-Stettfeld liegt außerhalb<br />

der Planungsregion ist deshalb im Plansatz nicht enthalten.<br />

3491 DB Services Immobilien GmbH<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Auf dem Abschnitt Mannheim - Schwetzingen - (Graben-Neudorf -<br />

Karlsruhe) wer<strong>den</strong> neben <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> geplanten Neubauten<br />

Schwetzingen-Hirschacker und Schwetzingen-Nord auch die<br />

bestehen<strong>den</strong> Stationen ausgebaut.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng Plansatz 3.1.3.4, 2. Spiegelstrich:<br />

"Mannheim - Schwetzingen - (Graben-Neudorf - Karlsruhe); Ausbau<br />

der bestehen<strong>den</strong> Stationen und Bau von <strong>zu</strong>sätzlichen, neuen<br />

Stationen für Schwetzingen-Hirschacker und Schwetzingen-Nord"<br />

3492 DB Services Immobilien GmbH<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Auf dem Abschnitt Mannheim/Heidelberg - Weinheim - (Darmstadt)<br />

sind die neuen Stationen an Bedingungen geknüpft. Weinheim<br />

Sulzbach ist vor Inbetriebnahme der NBS nur alternierend mit<br />

Weinheim Lützelsachsen <strong>zu</strong> bedienen, die anderen Stationen erst<br />

danach vorausgesetzt die Erwarten<strong>den</strong> Entlastungen im SGV treten<br />

ein.<br />

Kenntnisnahme<br />

Mit der neuen Konzeption der Deutschen Bahn AG einer<br />

Verkehrslenkungsvariante für die Neubaustrecke sollte die<br />

erwartete Entlastung im SGV eintreten. Die Darstellung der neuen<br />

Stationen sollte als langfristige Option im Regionalplan beibehalten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3493 DB Services Immobilien GmbH<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Endpunkt der Elektrifizierung ist der Anschluss an die bestehende<br />

Oberleitung im BASF Güterbahnhof.<br />

folgen<br />

Änderung Plansatz 3.1.3.4, 6. Spiegelstrich:<br />

"S-Bahn-Anbindung BASF mit Elektrifizierung des Streckengleises<br />

Ludwigshafen am Rhein Hbf. - BASF Güterbahnhof mit.."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1826 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3494 Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die neue Station Worms Süd wird derzeit gemäß<br />

Stadtratsbeschluss nicht weiter verfolgt. Es stellt sich somit die<br />

Frage, ob dieser Standort im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong><br />

sollte.<br />

nicht folgen<br />

Es wer<strong>den</strong> noch Entwicklungsperspektiven für die konzentrierte<br />

Siedlungsentwicklung um <strong>den</strong> Schienenhaltepunkt gesehen. Die<br />

geplante Haltestelle sollte als langfristige Option beibehalten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3495 Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Anbei erhalten sie die etwas genaueren Standorte der bei<strong>den</strong><br />

neuen S-Bahn-Stationen in Schwetzingen.<br />

folgen<br />

Änderung der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.<br />

3496 Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die neue Station Worms West wird derzeit gemäß<br />

Stadtratsbeschluss nicht weiter verfolgt. Es stellt sich somit die<br />

Frage, ob dieser Standort im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong><br />

sollte.<br />

nicht folgen<br />

Es wer<strong>den</strong> noch Entwicklungsperspektiven für die konzentrierte<br />

Siedlungsentwicklung um <strong>den</strong> Schienenhaltepunkt gesehen. Die<br />

geplante Haltestelle sollte als langfristige Option beibehalten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3497 Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH 3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

An der Weschnitztalbahn sind derzeit 2 neue Stationen (Rimbach<br />

und Mörlenbach) im Regionalplanentwurf aufgenommen.<br />

Betrieblich ist jedoch nur eine neue Station realisierbar. Derzeit<br />

zeichnet sich ab, dass wohl Rimbach das Projekt weiter verfolgen<br />

wird - auch wenn Mörlenbach <strong>zu</strong> favorisieren wäre und eine<br />

Förderung der Maßnahme durch Landesmittel wohl als<br />

unwahrscheinlich eingestuft wer<strong>den</strong> muss.<br />

Kenntnisnahme<br />

Beibehaltung beider geplanten Haltepunkte im Regionalplan bis<br />

endgültige Entscheidung gefallen ist.<br />

3498 Zweckverband<br />

Schienenpersonennahverkehr<br />

Rheinland-Pfalz Süd<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Der Haltepunkt Worms Süd wird nicht realisiert wer<strong>den</strong>. Die<br />

Haltepunkte „Landau Krankenhaus" und „Rinnthal Sarnstall" sind in<br />

„Landau Süd" und „Annweiler Sarnstall" um<strong>zu</strong>benennen.<br />

teilweise folgen<br />

Es wer<strong>den</strong> noch Entwicklungsperspektiven für die konzentrierte<br />

Siedlungsentwicklung um <strong>den</strong> Schienenhaltepunkt Worms Süd<br />

gesehen. Die geplante Haltestelle sollte als langfristige Option<br />

beibehalten wer<strong>den</strong>. Der Haltepunkt „Landau Krankenhaus" wird in<br />

„Landau Süd" im Plansatz 3.1.3.4 umbenannt.<br />

Streichung des Haltepunktes Rinnthal-Sarnstall in der Aufzählung<br />

im Plansatz und Darstellung als Bestand in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

und Themenkarte 4, da er sich in Bau befindet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1827 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3499 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

BASF-Schieneninfrastruktur:<br />

Die Südanbindung ist als „regionale Schienenverbindung mit drei<br />

Bahnhöfen" dargestellt, die Anbindung an das DB-Gleis<br />

Oggersheim im Nor<strong>den</strong> des Werkes als „Güterverkehrsstrecke".<br />

Diese Darstellung entspricht <strong>den</strong> Plansätzen 3.1.3.4 „S-Bahn-<br />

Anbindung BASF" und dem Plansatz 3.1.5.2 „KV-Terminal der BASF<br />

als Komponente des dezentralen Logistikzentrums Rhein-Neckar".<br />

folgen<br />

Änderung Plansatz 3.1.3.4, 6. Spiegelstrich:<br />

"S-Bahn-Anbindung BASF mit Elektrifizierung des Streckengleises<br />

Ludwigshafen am Rhein Hbf. - BASF Güterbahnhof mit.."<br />

Wir regen folgende redaktionellen Korrekturen an:<br />

• Im Plansatz 3.1.3.4 muss es heißen: „S-Bahn-Anbindung BASF<br />

mit Elektrifizierung des Streckenabschnitts Ludwigshafen am Rhein<br />

Hbf - BASF mit S-Bahn-gerechtem Ausbau der BASF Stationen<br />

Süd, Mitte und Nord."<br />

3500 Privat<br />

(Bürgergruppierung:<br />

Interessengemeinschaft - LIZ Leben<br />

im Zentrum)<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Die regionale Schienenverbindung sollte lauten:<br />

Mannheim/Heidelberg - Weinheim - Heppenheim - Bensheim -<br />

(Darmstadt).<br />

Begründung:<br />

Heppenheim erfüllt als Kreisstadt und Mittelzentrum eine wichtige<br />

Funktion in der überregionalen wie regionalen Entwicklungsachse.<br />

nicht folgen<br />

Die Formulierung orientiert sich am Rhein-Neckar-Takt 2020. Es<br />

handelt sich nicht um die Nennung der Haltepunkte. Diese sind<br />

umfänglicher. Die bisherige Formulierung wird beibehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1828 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3501 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Bienwald)<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Schienenverbindung Landau - Annweiler - Pirmasens -<br />

(Saarbrücken):<br />

Es ist erstaunlich, dass diese Ost-West Schienenverbindung,<br />

„Queichtalstrecke" genannt, im Entwurf des Regionalplanes nur als<br />

Regionalstrecke angesehen wird. Wahrscheinlich liegt sie <strong>zu</strong> weit<br />

vom Zentrum der Metropolregion entfernt, damit ihr mehr<br />

Beachtung gewidmet wird. Sie war bis nach dem zweiten<br />

Weltkrieg eine ganz bedeutsame zweigleisige West-Ost<br />

Schienenfernverbindung (Schnell<strong>zu</strong>gstrecke), welche die<br />

Verbindung von Paris über Saarbrücken Landau, Germersheim,<br />

Stuttgart, München bis Südosteuropa herstellte.<br />

Dieser Schienenverbindung sollte nach entsprechendem Ausbau<br />

der Infrastruktur künftig eine Überregionale bzw. sogar eine<br />

Großräumige Verbindungsfunktion <strong>zu</strong>kommen. Sie könnte einen<br />

Teil des West- Ost orientierten Güterverkehrs aufnehmen und<br />

somit <strong>zu</strong>r Entlastung der B10 von Güterverkehr führen. Sie wäre<br />

aber auch geeignet, die bereits an Kapazitätsgrenzen stoßende<br />

Bahnstrecke Saarbrücken - Neustadt - Mannheim <strong>zu</strong> entlasten und<br />

damit auf dieser Strecke die unter Tz 3.1.3.1 dargelegte<br />

Entmischung und Harmonisierung der Verkehre wenigstens<br />

teilweise <strong>zu</strong> ermöglichen. Letztlich könnte sie im Falle von Unfällen,<br />

wie auf dieser Strecke geschehen, als Ausweichstrecke für <strong>den</strong><br />

Überregionalen/Großräumigen Ost-West Bahnverkehr dienen.<br />

nicht folgen<br />

Die überregionalen und großräumigen Schienenverbindungen sind<br />

verbindliche Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes<br />

Rheinland-Pfalz. Zu diesen Verbindungen gehört die<br />

Queichtalstrecke nicht und kann deshalb nur als regionale<br />

Verbindung im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3502 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Bienwald)<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Schienenverbindung Wörth - Lauterburg<br />

Auch diese eingleisige, früher zweigleisige Schienenstrecke ist<br />

neben ihrer Funktion als Regionalstrecke als Teil einer<br />

linksrheinischen Schienenverkehrsachse <strong>zu</strong> sehen. Sie wird bereits<br />

gegenwärtig von Güterzügen genutzt. Eine baldige Elektrifizierung<br />

(auch im Hinblick auf eine eventuelle Stadtbahnverlängerung) und<br />

der Wiederaufbau des zweiten Gleises wür<strong>den</strong> eine<br />

leistungsfähige, durchgängige zweigleisige (im Elsass teilweise<br />

sogar dreigleisige) Strecke bis Strasbourg und weiter nach Basel<br />

schaffen.<br />

folgen<br />

Aufnahme in die Begründung <strong>zu</strong> PS 3.1.3.4 in die <strong>zu</strong> prüfen<strong>den</strong><br />

Maßnahmen:<br />

"- Aufwertung (Ausbau und Angebot) der Schienenverbindungen<br />

(Saarland) - Landau - Germersheim - (Graben-Neudorf) sowie<br />

Wörth - (Lauterbourg)".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1829 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3503 Privat<br />

(Bürgergruppierung:<br />

Interessengemeinschaft PRO<br />

SCHIENE WESCHNITZ- u.<br />

ÜBERWALDBAHN)<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Im Entwurf wird eine Strecke in der Pfalz aufgeführt, die<br />

beschleunigt wer<strong>den</strong> soll. Auch für die Weschnitztalbahn wäre eine<br />

Ertüchtigung der Trasse nötig.<br />

Wir schlagen vor, für die Weschnitztalbahn (Weinheim - Fürth)<br />

folgende Maßnahmen in die Planung auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

Die Wiedereinrichtung der Kreu<strong>zu</strong>ngsmöglichkeit im Bahnhof<br />

Mörlenbach.<br />

Begründung:<br />

Die Wiedereinrichtung der Möglichkeit <strong>zu</strong>r Zugbegegnung wurde<br />

bereits im Lokalen Nahverkehrsplan des Kreises Bergstraße 2004<br />

aufgeführt.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Der Spiegelstrich "Wörth - Lauterbourg und Win<strong>den</strong> Wissembourg;<br />

Beschleunigungsmaßnahmen" in Plansatz 3.1.3.4 wird gestrichen,<br />

da es sich um keine regionalbedeutsame, sondern um eine<br />

betriebliche Maßnahme handelt. Die Auflistung aller<br />

Beschleunigungsmaßnahmen im Schienennetz der MRN würde<br />

<strong>den</strong> Regionalplan überfrachten. Die Einrichtung von<br />

Kreu<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten in Bahnhöfen wird im Regionalplan nicht<br />

dargestellt.<br />

Durch die Wiedereinrichtung der Kreu<strong>zu</strong>ngsmöglichkeit im Bhf.<br />

Mörlenbach könnte einer der drei Triebwagen eingespart wer<strong>den</strong>,<br />

mit <strong>den</strong>en <strong>zu</strong>rzeit ein Halbstun<strong>den</strong>takt auf der Weschnitztalbahn<br />

gefahren wird. Denn mit der Begegnungsmöglichkeit in<br />

Mörlenbach könnte das Betriebskonzept der Weschnitztalbahn so<br />

geändert wer<strong>den</strong>, dass die Wartezeiten an <strong>den</strong> Endpunkten<br />

Weinheim und Fürth reduziert wer<strong>den</strong> könnten. Auf diese Weise<br />

wür<strong>den</strong> die Betriebskosten erheblich gesenkt.<br />

Diese Tatsache ist <strong>den</strong> <strong>zu</strong>ständigen Stellen, dem VRN und dem<br />

hessischen Verkehrsministerium seit Jahren bekannt, ohne dass<br />

jedoch konkrete Planungen in Auftrag gegeben wur<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1830 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3504 Privat<br />

(Bürgergruppierung:<br />

Interessengemeinschaft PRO<br />

SCHIENE WESCHNITZ- u.<br />

ÜBERWALDBAHN)<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Im Entwurf wird eine Strecke in der Pfalz aufgeführt, die<br />

beschleunigt wer<strong>den</strong> soll. Auch für die Weschnitztalbahn wäre eine<br />

Ertüchtigung der Trasse nötig.<br />

Wir schlagen vor, für die Weschnitztalbahn (Weinheim - Fürth)<br />

folgende Maßnahmen in die Planung auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

Die Ertüchtigung der Trasse von 80 km/h auf 100 km/h.<br />

Begründung<br />

Die Ertüchtigung (Beschleunigung) der Trasse ist auch notwendig<br />

um <strong>zu</strong>sätzliche Haltepunkte <strong>zu</strong> ermöglichen und so die Strecke<br />

noch attraktiver <strong>zu</strong> machen. Um die Fahrplangestaltung flexibler <strong>zu</strong><br />

machen, insbesondere um <strong>zu</strong>sätzliche Züge (z.B. Ausflugsverkehr<br />

und Expresszüge) möglich <strong>zu</strong> machen, sollte im Endbahnhof Fürth<br />

ein Ausweichgleis eingerichtet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Der Spiegelstrich "Wörth - Lauterbourg und Win<strong>den</strong> Wissembourg;<br />

Beschleunigungsmaßnahmen" in Plansatz 3.1.3.4 wird gestrichen,<br />

da es sich um keine regionalbedeutsame, sondern um eine<br />

betriebliche Maßnahme handelt. Die Auflistung aller<br />

Beschleunigungsmaßnahmen im Schienennetz der MRN würde<br />

<strong>den</strong> Regionalplan überfrachten und ist nicht Gegenstand der<br />

Regionalplanung.<br />

3505 Privat<br />

(Bürgergruppierung:<br />

Interessengemeinschaft PRO<br />

SCHIENE WESCHNITZ- u.<br />

ÜBERWALDBAHN)<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Im Entwurf wird eine Strecke in der Pfalz aufgeführt, die<br />

beschleunigt wer<strong>den</strong> soll. Auch für die Weschnitztalbahn wäre eine<br />

Ertüchtigung der Trasse nötig.<br />

Wir schlagen vor, für die Weschnitztalbahn (Weinheim - Fürth)<br />

folgende Maßnahmen in die Planung auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

Die Einrichtung eines Ausweichgleises im Endpunkt Fürth.<br />

Begründung<br />

Die Ertüchtigung (Beschleunigung) der Trasse ist auch notwendig<br />

um <strong>zu</strong>sätzliche Haltepunkte <strong>zu</strong> ermöglichen und so die Strecke<br />

noch attraktiver <strong>zu</strong> machen. Um die Fahrplangestaltung flexibler <strong>zu</strong><br />

machen, insbesondere um <strong>zu</strong>sätzliche Züge (z.B. Ausflugsverkehr<br />

und Expresszüge) möglich <strong>zu</strong> machen, sollte im Endbahnhof Fürth<br />

ein Ausweichgleis eingerichtet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Der Spiegelstrich "Wörth - Lauterbourg und Win<strong>den</strong> Wissembourg;<br />

Beschleunigungsmaßnahmen" in Plansatz 3.1.3.4 wird gestrichen,<br />

da es sich um keine regionalbedeutsame, sondern um eine<br />

betriebliche Maßnahme handelt. Die Auflistung aller<br />

Beschleunigungsmaßnahmen im Schienennetz der MRN würde<br />

<strong>den</strong> Regionalplan überfrachten. Die Einrichtung von<br />

Ausweichgleisen wird im Regionalplan nicht dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1831 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3506 Privat<br />

(Bürgergruppierung:<br />

Interessengemeinschaft PRO<br />

SCHIENE WESCHNITZ- u.<br />

ÜBERWALDBAHN)<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Im Entwurf wird eine Strecke in der Pfalz aufgeführt, die<br />

beschleunigt wer<strong>den</strong> soll. Auch für die Weschnitztalbahn wäre eine<br />

Ertüchtigung der Trasse nötig.<br />

Wir schlagen vor, für die Weschnitztalbahn (Weinheim - Fürth)<br />

folgende Maßnahmen in die Planung auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

Die Errichtung <strong>zu</strong>sätzlicher Haltepunkte :<br />

Weinheim Gerberviertel/ Nordstadt<br />

Weinheim Tal<br />

Birkenau Tuchbleiche<br />

Birkenau Hornbach / Herrenwiese<br />

Mörlenbach Lessingstraße<br />

Mörlenbach Rathaus<br />

Mörlenbach Groß-Breitenbach<br />

Rimbach Reitplatz<br />

nicht folgen<br />

Der Spiegelstrich "Wörth - Lauterbourg und Win<strong>den</strong> Wissembourg;<br />

Beschleunigungsmaßnahmen" in Plansatz 3.1.3.4 wird gestrichen,<br />

da es sich um keine regionalbedeutsame, sondern um eine<br />

betriebliche Maßnahme handelt. Die Auflistung aller<br />

Beschleunigungsmaßnahmen im Schienennetz der MRN würde<br />

<strong>den</strong> Regionalplan überfrachten und ist nicht Gegenstand der<br />

Regionalplanung.<br />

Im Regionalplan sind mit Mörlenbach und Rimbach als Alternative<br />

zwei neue Haltepunkte enthalten. Alle anderen gewünschten<br />

Haltepunkte wur<strong>den</strong> vom Aufgabentäger geprüft und verworfen.<br />

Gemäß Rhein-Neckar-Takt 2020 ist auf der Weschnitztalbahn der<br />

Einsatz von neuen Fahrzeugen für einen barrierefreien Zustieg<br />

vorgesehen. Derartige Maßnahmen sind nicht Gegenstand des<br />

Regionalplans, sondern obliegen <strong>den</strong> Trägern des SPNV/ÖPNV.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1832 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3507 Privat<br />

(Bürgergruppierung:<br />

Interessengemeinschaft PRO<br />

SCHIENE WESCHNITZ- u.<br />

ÜBERWALDBAHN)<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Außerdem möchten wir <strong>zu</strong> be<strong>den</strong>ken geben, dass die<br />

Dieselstrecken im Kreis Bergstraße elektrifiziert wer<strong>den</strong> sollten.<br />

Begründung:<br />

Nebenstrecken haben heut<strong>zu</strong>tage nur eine Zukunft, wenn sie in die<br />

modernen S-Bahn-Netze, bzw. Stadtbahnnetze eingegliedert<br />

wer<strong>den</strong> können. "Diesel-Inseln" sind unrationell und im Betrieb<br />

vergleichsweise uneffektiv. Eine Durchbindung in die Zentren<br />

unterbleibt in der Regel, abgesehen von <strong>den</strong> Fahrten <strong>zu</strong>r Tankstelle<br />

in Ludwigshafen, wo die Triebwagen der Weschnitztalbahn und der<br />

Nibelungenbahn betankt wer<strong>den</strong>.<br />

Vor allem aber ist ab<strong>zu</strong>sehen, dass die Preise für Treibstoffe in der<br />

Zukunft noch stärker steigen wer<strong>den</strong> als die Strompreise. Die<br />

Finanzierung des ÖPNVs wird ohnehin für die Aufgabenträger<br />

äußerst schwierig wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Eine pauschaler Grundsatz <strong>zu</strong>r Elektrifizierung aller Dieselstrecken<br />

im Kreis Bergstraße des macht aus Sicht des Verbandes keinen<br />

Sinn. Wichtiger ist die Angebotsqualität und -quantität im<br />

Schienenpersonenverkehr <strong>zu</strong> verbessern, die auch ohne eine<br />

Elektrifizierung möglich scheint. Auch der Einsatz von<br />

dieselbetriebenen Fahrzeugen erlaubt ein modernes Angebot <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung <strong>zu</strong> stellen. Eine Elektrifizierung ist i.d.R. sehr teuer und<br />

oftmals alleine durch die Verbesserung für <strong>den</strong> Nahverkehr<br />

hinsichtlich der zwingend notwendigen Kosten-Nutzen-Analysen<br />

nicht begründbar.<br />

[…]<br />

Die aktuellen Überlegungen für die Dieselstrecken Weschnitztalund<br />

Nibelungenbahn innerhalb des auf 22 Jahre ausgelegten<br />

"Dieselnetz Südwest" sind höchst fragwürdig. Geprüft wer<strong>den</strong><br />

sollte, ob elektrifizierte Nibelungen- und Weschnitztalbahn mit<br />

Option auf Abzweig Überwaldbahn <strong>zu</strong>künftigen Anforderungen<br />

nicht besser gerecht wür<strong>den</strong>. Um diese Option offen <strong>zu</strong> halten,<br />

muss der Bahnhof Mörlenbach flügelungstauglich als Kreu<strong>zu</strong>ngsund<br />

Abzweigbahnhof ausgebaut wer<strong>den</strong>. Zumindest aber muss<br />

entsprechendes Gelände vor Überbauung geschützt wer<strong>den</strong>. Das<br />

gilt auch für die Kreu<strong>zu</strong>ngspunkte auf der Überwaldbahn, nämlich in<br />

Kreidach, Ober-Waldmichelbach und Unter-Waldmichelbach.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1833 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3508 Privat<br />

(Bürgergruppierung:<br />

Interessengemeinschaft PRO<br />

SCHIENE WESCHNITZ- u.<br />

ÜBERWALDBAHN)<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Für die Nibelungenbahn ist ein Beschleunigungsprogramm (von 80<br />

km/h auf 100 km/h) ebenfalls dringend notwendig. Hier sind in<br />

erster Linie die Bahnhofseinfahrten von Bensheim und Worms<br />

(Worms, wegen Abzweigweiche der Hafenbahn) <strong>zu</strong> optimieren.<br />

Das ist dem VRN seit über zehn Jahren bekannt.<br />

Bei einem zweigleisigen Ausbau zwischen Lorsch und Bürstadt<br />

könnten auch Fahrtzeiten verkürzt wer<strong>den</strong>. Zusätzliche Haltepunkte<br />

in Bensheim Süd, Bürstadt Badepark und Hofheim Ost wür<strong>den</strong> die<br />

Nibelungenbahn an die fortgeschrittene Besiedlung anpassen. Im<br />

Bahnhof Bensheim wird ein <strong>zu</strong>sätzliches Gleis (Gleis 5) mit<br />

Bahnsteigkante benötigt.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Es ist Aufgabe der Träger des SPNV/ÖPNV diese Untersuchungen<br />

durch<strong>zu</strong>führen und Taktfahrpläne als Grundlage fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Die Nibelungenbahn sollte bis Bensheim Auerbach durchgebun<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong>, damit hier am Schulzentrum ein Haltepunkt der<br />

Nibelungenbahn und Main-Neckar-Bahn eingerichtet wer<strong>den</strong> kann.<br />

Auch hier fehlt bislang die Detailplanung.<br />

Die Stadt Bensheim hatte unter Bürgermeister Stolle<br />

Anstrengungen unternommen, eine Verbindung zwischen<br />

Nibelungenbahn und Riedbahn ein<strong>zu</strong>richten. Damals war an eine<br />

Umsteigemöglichkeit gedacht, heute würde eine Verbindungskurve<br />

angestrebt wer<strong>den</strong>, um eine schnelle durchgehende Verbindung<br />

von Bensheim nach Mannheim und Worms nach Mannheim <strong>zu</strong><br />

ermöglichen.<br />

Wie aus allen diesen Beispielen ersichtlich ist, sind für die Strecken<br />

im Kreis Bergstraße Untersuchungen <strong>zu</strong>r Streckenoptimierung<br />

und - ertüchtigung dringend notwendig. Nach Schweizer Vorbild<br />

sollte <strong>zu</strong>nächst geprüft wer<strong>den</strong>, welche Taktfahrpläne möglich und<br />

gewollt wer<strong>den</strong>, um danach die Infrastruktur entsprechend<br />

aus<strong>zu</strong>bauen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1834 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3509 Privat<br />

(Bürgergruppierung:<br />

Interessengemeinschaft PRO<br />

SCHIENE WESCHNITZ- u.<br />

ÜBERWALDBAHN)<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Leider wer<strong>den</strong> durch mangelnde Koordination zwischen<br />

kommunaler Planung und Verkehrs-, Regional- und Raumplanung<br />

oft Optionen verspielt. Als Beispiel dafür möchten wir das Gelände<br />

für <strong>den</strong> im Regionalplan aufgeführten Haltepunkt Weinheim-Süd<br />

der Main-Neckar-Bahn bringen. Die Stadt Weinheim hat in ihrem<br />

Bebauungsplan Güterbahnhof nicht genügend Fläche vorgehalten<br />

um beides, <strong>den</strong> Haltepunkt Weinheim-Süd und <strong>den</strong> Abzweig der<br />

Strecke Weinheim-Viernheim an der St. Barbara- Brücke <strong>zu</strong><br />

realisieren, obwohl die Strecke Weinheim-Viernheim ebenfalls vom<br />

Regionalplan als Bahnstrecke geschützt wird. Bis heute ist keine<br />

Bebauung erfolgt. Jetzt könnte der Fehler noch über ein<br />

Planfeststellungsbeschluss korrigiert wer<strong>den</strong>, so dass beides, der<br />

Haltepunkt mit drei Bahnsteigkanten und das Gleis der Strecke<br />

Weinheim - Viernheim Platz hätten. Zumal die oben angeführten<br />

Freihalteforderungen von 6.80 m nicht eingehalten wur<strong>den</strong>. VRRN<br />

und VRN sollten schnellst möglich tätig wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Auf die Abstimmungen dieser Planung hatte/hat der VRRN keinen<br />

Einfluss. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3510 Préfecture de la Région Alsace et du<br />

Département du Bas Rhin<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Im Bereich Verkehr zielen die verschie<strong>den</strong>en Vorhaben auf eine<br />

Verbesserung der Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.<br />

Soweit das Elsass betroffen ist, können die in Betracht gezogenen<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r Reduzierung der Fahrzeit auf <strong>den</strong> Strecken Wörth-<br />

Lauterbourg und Win<strong>den</strong>-Wissembourg für die in unsere Region<br />

reisen<strong>den</strong> Personen nur von Vorteil sein.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1835 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3511 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

ln der Pfalz soll die 16 km lange Nebenstrecke Win<strong>den</strong>-<br />

Wissembourg beschleunigt wer<strong>den</strong>.<br />

PRO BAHN-Kommentar:<br />

Beschleunigungsmaßnahmen haben das Ziel flexiblere<br />

Fahrplangestaltung und effektiveren Betrieb <strong>zu</strong> ermöglichen.<br />

Merkwürdigerweise wird nur eine einzige einzelne Maßnahme im<br />

Plangebiet erwähnt und angekündigt. Bei vielen Strecken im<br />

Plangebiet wäre eine Beschleunigung wünschenswert und<br />

möglich.<br />

Um nur einige <strong>zu</strong> nennen:<br />

• Mannheim-Frankfurt (Riedbahn), u.a. im Bereich Biblis-Groß-<br />

Rohrheim für 200 km/h durchgehend<br />

• Sensheim - Worms<br />

• Eberbach - Erbach / Michelstadt<br />

• Landau - Pirmasens<br />

• Seckach - Miltenberg<br />

• Weinheim - Fürth<br />

• Sinsheim - Eppingen<br />

• Außerdem auf vielen weiteren Dieselstrecken.<br />

nicht folgen<br />

Der Spiegelstrich "Wörth - Lauterbourg und Win<strong>den</strong> Wissembourg;<br />

Beschleunigungsmaßnahmen" in Plansatz 3.1.3.4 wird gestrichen,<br />

da es sich um keine regionalbedeutsame, sondern um eine<br />

betriebliche Maßnahme handelt. Die Auflistung aller<br />

Beschleunigungsmaßnahmen im Schienennetz der MRN würde<br />

<strong>den</strong> Regionalplan überfrachten und ist nicht Gegenstand der<br />

Regionalplanung. Ob ein durchgehender Ausbau der Riedbahn für<br />

200 oder mehr km/h sinnvoll und notwendig ist, kann erst nach<br />

Vorliegen der derzeit in Bearbeitung befindlichen Korridorstudie des<br />

Bundesverkehrsministeriums entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Die Verbesserung und Erhöhung der Streckengeschwindigkeiten<br />

sind im Interesse der Aufgabenträger und somit indirekt auch der<br />

lnfrastrukturunternehmer.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1836 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3512 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Zusätzliche Haltepunkte<br />

PRO BAHN-Kommentar:<br />

Haltepunkte sind als Regionalplanerisches Ziel <strong>zu</strong> definieren<br />

Daher bitte neues Ziel Z3.1.3.4 definieren und unten stehende<br />

Haltepunkte sowie die Maßnahmen des Rhein-Neckar-Taktes, da<br />

hinreichend bestimmt und nicht abwägungsrelevant, in dieses Ziel<br />

aufnehmen:<br />

Im Verlauf der Nahverkehrsachsen (regionale Entwicklungsachsen)<br />

gewährleisten "regionale Schienenverbindungen" (Kategorie III) eine<br />

häufige, regelmäßige, schnelle, pünktliche, bequeme und preislich<br />

attraktive Beförderung. Nach dem Rhein-Neckar-Takt 2020 sowie<br />

<strong>zu</strong>sätzlicher Erfordernisse der integrierten Siedlungs- und<br />

Verkehrsentwicklung sind da<strong>zu</strong> folgende Aus- und<br />

Neubaumaßnahmen durch<strong>zu</strong>führen und nachfolgend benannte<br />

Haltepunkte um<strong>zu</strong>setzen:<br />

Es erfolgt eine Ergän<strong>zu</strong>ng der bereits im bisherigen G3.1.3.4<br />

enthaltenen Informationen<br />

teilweise folgen<br />

Bei der Darstellung von Maßnahmen im Schienenkapitel handelt es<br />

sich um nachrichtliche Übernahmen der Baulastträger bzw. um<br />

eigene Vorschläge. Ziele kommen nur <strong>zu</strong>r Sicherung von<br />

Maßnahmen vor entgegenstehendne Nut<strong>zu</strong>ngen in Frage. Die<br />

Darstellung von gewünschten Haltestellen im Regionlplan erfüllt<br />

nicht <strong>den</strong> Zielcharakter.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind nur die Haltepunkte als Planung<br />

dargestellt, die im Rahmenplan „Rhein-Neckar-Takt 2020" enthalten<br />

sind bzw. derzeit geplant wer<strong>den</strong>. Von <strong>den</strong> genannten<br />

Haltenpunkten wer<strong>den</strong> in Abstimmung mit dem<br />

Aufgabenträger/VRN die S-Bahn-Haltepunkte Bürstadt Badepark,<br />

Lampertheim/Hofheim Ost, Blumenau und Neustadt Schöntal in die<br />

Liste der <strong>zu</strong> prüfen<strong>den</strong> Maßanhmen im Begründungstext <strong>zu</strong><br />

Plansatz 3.1.3.4 aufgenommen. Die übrigen Vorschläge wur<strong>den</strong><br />

bereits geprüft und verworfen.<br />

Main-Neckar-Bahn:<br />

• Ausweichgleis Zwingenberg<br />

• Drittes Gleis Sensheim Bf-Bensheim Auberbach<br />

• Haltepunkt Bensheim-Schulzentrum<br />

• Weinheim-Süd<br />

• Weinheim-Sulzbach<br />

Weinheim-Fürth:<br />

• Weinheim-Gerberviertel<br />

• Birkenau-Tuchbleiche (Wohngebiet Wachenburg)<br />

• Birkenau-Ost (Hornbach, Freibad)<br />

• Mörlenbach-Lessingstr. / Bettenbach<br />

• Mörlenbach-Schmittgasse/Rathaus<br />

• Mörlenbach-Aldi/Edeka/Groß-Breitenbach<br />

• Rimbach-Reitplatz (Gymnasium)<br />

Bensheim-Lorsch<br />

• Bensheim Gewerbegebiet Süd (Sirona)<br />

• Bürstadt Badepark (Ost)<br />

• Lampertheim/Hofheim Ost (beim BÜ Richtung Bobstadt)<br />

Im Stadtgebiet Mannheim sind noch weitere S-BahnHaltepunkte<br />

vor<strong>zu</strong>sehen, z.B.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1837 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3512<br />

• Blumenau<br />

• Schönau<br />

• Käfertal (Verlegung unter ""BBC-Brücke"")<br />

• Neckarauer Übergang/Hochschule Mannheim<br />

• Voltastraße<br />

• Fähre-Altrip<br />

• Rheinau-Nord/Karlsplatz.<br />

Neue Haltepunkte in der Pfalz:<br />

• Worms-West<br />

• Worms-Süd<br />

• Frankenthal-Süd<br />

• Neustadt-Süd (Richtung Landau)<br />

• Neustadt-Schöntal als Anlaufstelle für dortiges Wohngebiet,<br />

Stadion, Schulen sowie Übergang in <strong>den</strong> Pfälzer Wald (KBS 670)<br />

Alle diese und weitere projektierten Haltepunkte sind in <strong>den</strong><br />

Regionalplan des VRRN <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

Begründung:<br />

Das Zubringernetz würde durch <strong>zu</strong>sätzliche Haltepunkte sehr an<br />

Attraktivität gewinnen. Das wird nicht genügend berücksichtigt.<br />

Um nur ein Beispiel aus dem Kreis Bergstraße <strong>zu</strong> nennen:<br />

• Haltepunkt Bensheim-Schulzentrum auf der Main Neckar-Bahn<br />

zwischen Sensheim Hbf und Sensheim Auerbach (Höhe<br />

Altkurfürstliches Gymnasiums). Vorteil: Erschließung u.a. zwei<br />

Gymnasien, ein großes Gewerbeschulzentrum, Rathaus, Behör<strong>den</strong><br />

zentrum, Wohngebiete). Leider liegt bisher keine Planung für einen<br />

Haltepunkt an dieser Stelle vor.<br />

Der <strong>zu</strong>ständige ÖPNV-Aufgabenträger, der Kreis Bergstraße,<br />

begnügt sich mit nur zwei <strong>zu</strong>sätzlichen Haltepunkten für das<br />

Kreisgebiet in <strong>den</strong> nächsten 10 bis 20 Jahren, obwohl auf <strong>den</strong><br />

befahrenen Strecken im Kreis mindestens zehn <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Haltepunkte sinnvoll wären, einer davon ist der oben<br />

angedachte Haltepunkt Schulzentrum Bensheim.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1838 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3513 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

3.1.3.4<br />

Regionale<br />

Schienenverbindungen<br />

(Kategorie III) (N)<br />

Meterspurnetz (Straßenbahn und Schmalspureisenbahn):<br />

Hier wird lediglich aufgeführt, dass die Haltepunkte<br />

behindertengerecht und für Doppeltraktion geeignet ausgebaut<br />

wer<strong>den</strong> sollen.<br />

PRO BAHN-Kommentar:<br />

Das wird weder der Bedeutung des Schmalspurnetzes noch dem<br />

Stand der Diskussion gerecht.<br />

Es wird nicht einmal das Planfeststellungsverfahren Mannheim-<br />

Gartenstadt oder Heidelberg-Neuenheimer Feld erwähnt.<br />

Nötig wäre eine Fortschreibung des Konzepts MVG 2000,bzw. eine<br />

Erweiterungsplanung für das RNV-Gebiet, so <strong>zu</strong>sagen eine<br />

Untersuchung ""RNV 2025"", in der Vernet<strong>zu</strong>ng und Ausbau der fünf<br />

Netze OEG, RHB, MVG, VBL, HSB geplant wird.<br />

nicht folgen<br />

Der Regionalplan enthält nur Maßnahmen im regionalbedeutsamen<br />

Schienennetz. Dieses gliedert sich nach <strong>den</strong> Kriterien in Plansatz<br />

3.1.3.1 und dient da<strong>zu</strong> die zentralen Orte gemäß Raumstrukturkarte<br />

miteinander <strong>zu</strong> verbin<strong>den</strong> und in ihrer Funktion <strong>zu</strong> stärken. Zu dem<br />

regionalbedeutsamen Schienennetz gehören nur die OEG- und die<br />

RHB-Strecken. Alle anderen Meterspurstrecken sind nicht<br />

Bestandteil des Schienennetzes im Regionalplan. Die<br />

vorgeschlagenen Maßnahmen können nicht im Regionalplan<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Alternative Betriebskonzepte für die Weschnitztalbahn wur<strong>den</strong><br />

durch <strong>den</strong> Aufgabenträger bereits geprüft und verworfen.<br />

Wünschenswert wären u.a. mehr durchgehende Linien, Ausbau<br />

von Verknüpfungspunkten, Verbesserung der Gleisinfrastruktur z.B.<br />

durch Gleisdreiecke.<br />

Dringend ist auch der zweigleisige Ausbau der bisher eingleisigen<br />

Abschnitte in <strong>den</strong> Netzen. Die Straßenbahnnetze sind heute schon<br />

teilweise an <strong>den</strong> Grenzen ihrer Kapazität, sollen aber <strong>zu</strong>künftig<br />

natürlich noch mehr Fahrgäste befördern.<br />

Netzerweiterungen sollten deshalb grundsätzlich zweigleisig sein.<br />

Kritisch <strong>zu</strong> sehen ist auch das Y-Konzept in Mannheim, bei dem auf<br />

<strong>den</strong> Ästen nur 20-Minuten-Takt vorgesehen ist.<br />

Wir bitten um gutachterliche Prüfung einer Einbindung der<br />

Weschnitztalbahn in das Meterspurnetz der RNV. Dies sollte im<br />

größeren Zusammenhang mit dem anderen RNV-Streckennetz<br />

erfolgen, nicht als Einzelprüfung, analog des Konzepts MVG 2000,<br />

wo eine Netzerweiterung mit mehreren Strecken betrachtet wurde<br />

Dadurch entstünde eine wichtige Kreisquerverbindung Bergstraße<br />

und Verknüpfung mit dem Mittelzentrum Weinheim und Viernheim.<br />

Dabei auch Berücksichtigung des Astes der gefährdeten<br />

Normalspurstrecke Weinheim-Viernheim sowie des Astes<br />

Mörlenbach-Wald-Michelbach.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1839 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3514 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Zu <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en regionalplanerischen Festlegungen in PS<br />

3.1.3.5 wird folgende differenzierte Randbezeichnung empfohlen:<br />

Dem ersten Absatz sollte die Randbezeichnung „Sicherung von<br />

Schienenstrecken Z“ <strong>zu</strong>geordnet wer<strong>den</strong>, dem zweiten Absatz die<br />

Bezeichnung „Freihaltetrassen für <strong>den</strong> Schienenverkehr (Ausbau)<br />

Z“ und dem dritten Absatz die Bezeichnung „Freihaltetrassen für<br />

<strong>den</strong> Schienenverkehr (Neubau) Z“.<br />

folgen<br />

Änderung der Randbezeichnung in Plansatz 3.1.3.5:<br />

Erster Absatz: „Sicherung von Schienenstrecken Z“<br />

Zweiter Absatz: „Freihaltetrassen für <strong>den</strong> Schienenverkehr<br />

(Ausbau) Z“<br />

Dritter Absatz: „Freihaltetrassen für <strong>den</strong> Schienenverkehr (Neubau)<br />

Z“<br />

3515 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Das Konzept „Flomersheimer Kurve" wurde vom Land aufgegeben,<br />

weil insbesondere die Stadt Frankenthal sich hiermit nicht<br />

einverstan<strong>den</strong> erklärt hat. Eine Bedienung über die „Flomersheimer<br />

Kurve" ist auch nicht Bestandteil des Konzeptes „Rheinland- Pfalz-<br />

Takt 2015".<br />

nicht folgen<br />

Die „Flomersheimer Kurve" ist als langfristige Maßnahme im Rhein-<br />

Neckar-Takt 2020 enthalten. Sie soll deshalb im Regionalplan<br />

enthalten, um ihre Trasse als langfristige Option vor<br />

entgegenstehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong> sichern.<br />

3516 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Unter Plansatz 3.1.3.5 Z (S. 119) und der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

3.1.3.5 (S. 132) ist die Freistellung von Bahngrundstücken<br />

angesprochen, die danach in einigen Fällen nicht erfolgen darf. Dies<br />

ist so nicht möglich, weil es sich um gebun<strong>den</strong>e Entscheidungen<br />

handelt (§ 23 AEG), die der Landesbetrieb Mobilität bzw. das<br />

Eisenbahnbundesamt <strong>zu</strong> treffen haben. Eine Vorratshaltung von<br />

Flächen für einen nur theoretischen Bahnbedarf außerhalb der<br />

kommunalen Planungshoheit (die <strong>den</strong> Grund<strong>zu</strong>stand darstellt) bzw.<br />

ein Wahlrecht gibt es nicht. Wenn kein Verkehrsbedarf mehr<br />

erkennbar ist, muss die Freistellung (auf Antrag) erfolgen. Das gilt<br />

grundsätzlich auch vor einer Nut<strong>zu</strong>ng als Fahrradweg. Die<br />

Freihaltung der Trasse muss dann durch die kommunale<br />

Bauleitplanung geregelt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die im Plansatz 3.1.3.5 enthaltene Sicherung von Freihaltetrassen<br />

für <strong>den</strong> Schienenverkehr bezieht sich nur auf Flächen, die noch als<br />

Eisenbahnstrecken gewidmet sind. Sie also noch nicht der<br />

Freistellung nach 23 AEG unterliegen bzw. Flächen, bei <strong>den</strong>en eben<br />

gerade noch nicht bewiesen ist, dass die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine<br />

Freistellung vorliegen. Solange dies der Fall ist, ist es die Aufgabe<br />

des Regionalplans, die Trassen <strong>zu</strong> sichern.<br />

Der Einwender hat insofern recht, dass sobald eine Freistellung<br />

erfolgt ist, der Regionalplan nichts anderweitiges ausweisen kann.<br />

Dies ist nach Kenntnisstand des VRRN bei <strong>den</strong> im Regionalplan<br />

aufgeführten Trassen jedoch nicht der Fall.<br />

Der allgemeine Vorschlag mit <strong>den</strong> Radwegen läuft vor dem<br />

Hintergrund, dass noch gewidmet ist, was natürlich dann der<br />

Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf.<br />

3517 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Als eigenständige Zielfestlegung legt der Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans die stillgelegte Überwaldbahn Mörlenbach - Wald-<br />

Michelbach als „Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehr<br />

(Sicherung)" im Sinne der Zielfestlegung Z5.1 -12 des RPS/RegFNP<br />

2010 <strong>zu</strong>r Trassensicherung fest.<br />

Kenntnisnahme<br />

In bei<strong>den</strong> Regionalplänen ist die Verbindung als „Freihaltetrasse für<br />

<strong>den</strong> Schienenverkehr (Sicherung)" enthalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1840 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3518 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Gemäß Entwurf soll nur die Trasse Mörlenbach - Wald-Michelbach<br />

gesichert wer<strong>den</strong>. Damit die Übereinstimmung mit dem<br />

Regionalplan Südhessen (Ziel 5.1-12) gewährleistet wird, ist die<br />

gesamte Strecke Mörlenbach - Wald-Michelbach - Wahlen <strong>zu</strong><br />

sichern.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng Plansatz 3.1.3.5 :<br />

"Mörlenbach - Wald-Michelbach - Wahlen" und Verlängerung der<br />

Signatur "Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehr" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bis <strong>zu</strong>m Ort Wahlen gemäß Regionalplan<br />

Südhessen.<br />

3519 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Sicherung der Trasse Weinheim - Viernheim S. 119, Karte 4 und<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Blatt Ost: Im Entwurf ist die Strecke<br />

Weinheim - Viernheim als Güterverkehrsstrecke eingetragen.<br />

Güter<strong>zu</strong>gverkehr findet jedoch nicht mehr statt. Diese Strecke<br />

wurde im Juli 2004 (u.a. mit Mitteln des Landes Hessen) reaktiviert<br />

und im Oktober 2005 stillgelegt, um anschließend kostengünstiger<br />

als nichtöffentliche Infrastruktur betrieben wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong> können. Im<br />

Dezember 2010 endete der Güter<strong>zu</strong>gverkehr, weil ab 2011 die<br />

Spedition Pfenning nicht mehr Warenverteilzentrum für die Fa.<br />

Henkel ist. Da derzeit kein Betrieb stattfindet, sollte die Signatur<br />

geändert und die Strecke auf Seite 119 als weitere <strong>zu</strong> sichernde<br />

Trasse aufgenommen wer<strong>den</strong>. Eine Wiederinbetriebnahme ist<br />

kostengünstig möglich, weil die Anbindung der Strecke beim Bau<br />

des elektronischen Stellwerks Weinheim berücksichtigt wurde.<br />

Darüber hinaus soll die Bahntrasse gemäß Vorstellungen der Stadt<br />

Viernheim und des Kreises für einen eventuellen<br />

Schienenpersonennahverkehr gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Schienenstrecke ist noch vorhan<strong>den</strong> und als Eisenbahnstrecke<br />

gewidmet. Insofern ist sie im Regionalplan als "Bestand" dargestellt<br />

und muss hinsichtlich einer Reaktivierung nicht gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

3520 Gemeinde Mörlenbach 3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Die Gemeinde ist der Auffassung, dass die „Überwaldbahn" nicht<br />

nur für Frem<strong>den</strong>verkehrszwecke (Draisinenstrecke) genutzt wer<strong>den</strong><br />

soll, sondern auch für <strong>den</strong> Güterverkehr, insbesondere des<br />

Steinbruches Mackenheim, gangbar gemacht wer<strong>den</strong> soll. Darüber<br />

hinaus soll eine Nut<strong>zu</strong>ng im Rahmen des ÖPNV <strong>zu</strong>künftig weiterhin<br />

möglich sein.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme bezieht sich auf <strong>den</strong> Regionalplan Südhessen<br />

und wurde als Anlage beigelegt. Die genannte Schienentrasse ist<br />

analog <strong>zu</strong>m Regionalplan Südhessenim im Regionalplan Rhein-<br />

Neckar als Freihaltetrasse <strong>zu</strong>r Reaktivierung dargestellt. Einen<br />

Einfluss auf das Nut<strong>zu</strong>ngskonzept hat der VRRN nicht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1841 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3521 Gemeinde Wald-Michelbach 3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Begrüßt wird, dass die stillgelegte "Überwaldbahntrasse" vom<br />

Bahnhof Mörlenbach bis <strong>zu</strong>m Bahnhof Unter-Wald-Michelbach<br />

gemäß Ziel 3.1.3.5 als "Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehr<br />

(Sicherung)" festgelegt wird und so eine Reaktivierung möglich<br />

bleibt.<br />

Die touristische Nut<strong>zu</strong>ng der Überwaldbahn mit Draisinen von<br />

Mörlenbach bis Wald-Michelbach ist ab dem Jahr 2013 geplant. Die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Vorkehrungen hierfür wer<strong>den</strong> derzeit getroffen.<br />

Diese Art der Nut<strong>zu</strong>ng ist unter der Berücksichtigung des Ziels der<br />

Streckensicherung <strong>zu</strong>r Wiederinbetriebnahme vereinbar. Die<br />

Gemeinde erwartet eine insgesamt positive Wirkung dieses<br />

Projektes auf <strong>den</strong> Tourismus im Überwald und der gesamten<br />

Region des O<strong>den</strong>waldes.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3522 Landratsamt Kreis Bergstraße 3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Bahnstrecke Mörlenbach / Überwald Im Aufstellungsverfahren <strong>zu</strong>m<br />

RPS/RegFNP 2010 wurde die Eisenbahnstrecke von Mörlenbach<br />

bis Grasellenbach OT Wahlen als Freihaltestrecke für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr als Planziel festgelegt. Entgegen dieser<br />

Festlegungen endet die Freihaltestrecke im Entwurf des ERP R-N<br />

bereits in (Unter) Wald-Michelbach. Der Streckenabschnitt von<br />

(Unter) Wald-Michelbach bis Grasellenbach OT Wahlen ist in der<br />

Gesamtheit des Streckenabschnittes als Freihaltestrecke als<br />

Planziel <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng Plansatz 3.1.3.5 :<br />

"Mörlenbach - Wald-Michelbach - Wahlen" und Verlängerung der<br />

Signatur "Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehr" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bis <strong>zu</strong>m Ort Wahlen gemäß Regionalplan<br />

Südhessen.<br />

3523 Stadtverwaltung Frankenthal 3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Die unter Ziffer 3.1.3.5 aufgeführte Realisierung der<br />

"Flomersheimer Kurve" findet nicht die Zustimmung der Stadt<br />

Frankenthal. Sie ist u. a. nicht kompatibel mit dem in der<br />

Raumstrukturkarte dargestellten Ziel einer regionalen<br />

Entwicklungsachse Frankenthal- Lambsheim-Freinsheim.<br />

nicht folgen<br />

Die „Flomersheimer Kurve" ist als langfristige Maßnahme im Rhein-<br />

Neckar-Takt 2020 enthalten. Sie soll deshalb im Regionalplan<br />

enthalten, um ihre Trasse als langfristige Option vor<br />

entgegenstehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong> sichern.<br />

3524 Stadtverwaltung Frankenthal 3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Auf einen Widerspruch zwischen Zielfestlegung und Begründung<br />

ist darüber hinaus hin<strong>zu</strong>weisen: Während die Zielfestlegung (S. 120<br />

des Textteils) eine Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehrsneubau<br />

festsetzt, ist der Begründung <strong>zu</strong> entnehmen, dass das Projekt „<strong>zu</strong><br />

realisieren ist" (S. 132). Damit geht die Begründung über die<br />

Zielfestset<strong>zu</strong>ng hinaus.<br />

folgen<br />

Änderung der Begründung <strong>zu</strong> PS 3.1.3.5, Schluss des 2. Absatzes:<br />

"<strong>zu</strong> realisieren" durch "notwendig" ersetzen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1842 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3525 Stadtverwaltung Frankenthal 3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Im Rahmen der Freihaltung von Flächen für <strong>den</strong> Neubau der<br />

„Studernheimer Kurve" weist die Stadt Frankenthal darauf hin, dass<br />

eine Realisierung selbstverständlich nur unter Zusicherung<br />

umfassen<strong>den</strong> Lärmschutzes für die betroffene Wohnbevölkerung in<br />

Betracht kommt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Maßnahme ist im Regionalplan enthalten, um ihre Trassen als<br />

langfristige Option vor entgegenstehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong> sichern.<br />

Auch für <strong>den</strong> VRRN ist ein umfassender Lärmschutz bei<br />

Realisierung dieser Maßnahme, die vor allem dem<br />

Schienengüterverkehr dient, notwendig. Die Lärmschutzbelange<br />

wer<strong>den</strong> im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eingebracht.<br />

3526 Stadtverwaltung Grünstadt 3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

3.1.3.5 Schienennetz/Freihaltetrassen<br />

Die Freihaltetrasse Flomersheimer Kurve <strong>zu</strong>r Stärkung der Relation<br />

Grünstadt-Mannheim wird ausdrücklich begrüßt und um<br />

Unterstüt<strong>zu</strong>ng dieser Baumaßnahme gebeten, da hiermit eine<br />

deutliche Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an <strong>den</strong> Raum<br />

Ludwigshafen/Mannheim verbun<strong>den</strong> ist. Da Grünstadt mit seinen<br />

günstig <strong>zu</strong>m Bahnhof gelegenen Neubaugebieten auch ein<br />

attraktiver Wohnstandort für Berufspendler aus diesem<br />

Verdichtungsraum ist, kann damit ein Beitrag <strong>zu</strong>r Senkung des<br />

großräumigen Verkehrsaufkommens geleistet wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3527 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist die Trasse „Flomersheimer Kurve"<br />

(SPNV-Verbindung Grünstadt - Mannheim) als „Freihaltetrasse für<br />

<strong>den</strong> Schienenverkehr" (Neubau) festgelegt. Der Neubau der<br />

genannten Trasse bzw. alternativ (ggfs. Auch ergänzend) der Bau<br />

eines neuen Bahnhaltepunktes Frankenthal-Süd wird seitens der<br />

Verbandsgemeinde Freinsheim ausdrücklich begrüßt. Damit wird<br />

eine deutliche Verbesserung der Verkehrsanbindung an <strong>den</strong> für die<br />

hiesige Region wichtigen Raum Ludwigshafen/Mannheim erreicht.<br />

In der Folge wird es <strong>zu</strong> einer weiteren Kapazitätserhöhung bei der<br />

Nut<strong>zu</strong>ng des ÖPNV kommen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3528 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Die frühere Bahnlinie Germersheim - Landau ist als „Freihaltetrasse<br />

für <strong>den</strong> Schienenverkehr (Sicherung)" ausgewiesen. Die Bahnlinie<br />

so belassen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1843 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3529 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Rücknahme der zeichnerischen Darstellung „Freihaltetrasse für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Sicherung)" im Bereich der „Raiffeisenstraße".<br />

Die Sicherung der „Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehr" ist<br />

nicht mehr erforderlich, da durch einen Trassensicherungsvertrag<br />

vom 22.09.2008 eine Alternativtrasse vereinbart wurde.<br />

folgen<br />

Die Freihaltetrasse wird in dem genannten innerörtlichen Abschnitt<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und in der Themenkarte 4 verkürzt.<br />

3530 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Aufnahme einer „Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehr (Neubau)<br />

von dem Haltepunkt „Rülzheim" bis <strong>zu</strong> der vorhan<strong>den</strong>en<br />

„Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehr (Sicherung)" oder bis <strong>zu</strong>m<br />

Haltepunkt „Insheim".<br />

Diese Ausweisung wird beantragt, um <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Herxheim<br />

und Herxheimweyher die langfristige Option des Anschlusses an<br />

<strong>den</strong> öffentlichen Schienenpersonennahverkehr <strong>zu</strong> ermöglichen. Es<br />

wird vorgeschlagen, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die<br />

technischen, ökologischen und wirtschaftlichen<br />

Anschlussmöglichkeiten <strong>zu</strong> untersuchen. Dabei sollten die<br />

Haltepunkte Insheim und Rülzheim nicht absolut festgelegt sein,<br />

teilweise folgen<br />

Die Trasse der stillgelegten Bahnstrecke Landau - Herxheim ist als<br />

Freihaltetrasse im Regionalplan enthalten. Für eine eventuelle<br />

Stadtbahnverbindung Karlsruhe - Rülzheim - Herxheim - Landau<br />

liegt keine konkrete Trasse und Planung vor, die gesichert wer<strong>den</strong><br />

könnte. Aufnahme von "Prüfung einer Stadtbahnverbindung<br />

Karlsruhe - Rülzheim - Herxheim - Landau" in die Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 3.1.3.4.<br />

3531 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Aufnahme einer „Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehr (Neubau)<br />

von dem Haltepunkt „Rülzheim" bis <strong>zu</strong> der vorhan<strong>den</strong>en<br />

„Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehr (Sicherung)" oder bis <strong>zu</strong>m<br />

Haltepunkt „Insheim".<br />

Die Ausweisung der „Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehr" wird<br />

beantragt, um <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Herxheim und Herxheimweyher die<br />

langfristige Option des Anschlusses an <strong>den</strong> öffentlichen<br />

Schienenpersonennahverkehr <strong>zu</strong> ermöglichen.<br />

teilweise folgen<br />

Die Trasse der stillgelegten Bahnstrecke Landau - Herxheim ist als<br />

Freihaltetrasse im Regionalplan enthalten. Für eine eventuelle<br />

Stadtbahnverbindung Karlsruhe - Rülzheim - Herxheim - Landau<br />

liegt keine konkrete Trasse und Planung vor, die gesichert wer<strong>den</strong><br />

könnte. Aufnahme von "Prüfung einer Stadtbahnverbindung<br />

Karlsruhe - Rülzheim - Herxheim - Landau" in die Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 3.1.3.4.<br />

3532 Verbandsgemeinde Herxheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Aufnahme einer „Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehr (Neubau)<br />

von dem Haltepunkt „Rülzheim" bis <strong>zu</strong> der vorhan<strong>den</strong>en<br />

„Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehr (Sicherung)" oder bis <strong>zu</strong>m<br />

Haltepunkt „Insheim".<br />

Die Ausweisung der „Freihaltetrasse für <strong>den</strong> Schienenverkehr" wird<br />

beantragt, um <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Herxheim und Herxheimweyher die<br />

langfristige Option des Anschlusses an <strong>den</strong> öffentlichen<br />

Schienenpersonennahverkehr <strong>zu</strong> ermöglichen<br />

teilweise folgen<br />

Die Trasse der stillgelegten Bahnstrecke Landau - Herxheim ist als<br />

Freihaltetrasse im Regionalplan enthalten. Für eine eventuelle<br />

Stadtbahnverbindung Karlsruhe - Rülzheim - Herxheim - Landau<br />

liegt keine konkrete Trasse und Planung vor, die gesichert wer<strong>den</strong><br />

könnte. Aufnahme von "Prüfung einer Stadtbahnverbindung<br />

Karlsruhe - Rülzheim - Herxheim - Landau" in die Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 3.1.3.4.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1844 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3533 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Zur stillgelegten Strecke Landau - Herxheim:<br />

Diese Strecke würde durch Verlängerung nach Rülzheim einen<br />

merklichen Bedeutungs<strong>zu</strong>wachs erhalten. Zumal in jüngster Zeit<br />

eine Betriebsverlagerung weg von Herxheim wegen fehlender<br />

Schienenanbindung öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema<br />

Schienenanschluss für Gewerbebetriebe und deren Beschäftigte<br />

bekommen hat. Großflächige Gewerbeflächen der Stadt Landau<br />

sowie der Verbandsgemeinde Offenbach können so wieder über<br />

einen jederzeit verfügbaren Schienenstrang erschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Außerdem legt ein Blick auf die Karte einen „Kurzschluss" dieser<br />

Strecke bei Offenbach mit dem Schienenstrang bei Bellheim nah.<br />

Dies würde eine schwer realisierbare Südumgehung im Zuge der L<br />

509 ersetzen.<br />

teilweise folgen<br />

Die Trassen der stillgelegten Bahnstrecken Landau - Herxheim ist<br />

als Freihaltetrasse im Regionalplan enthalten. Für eine eventuelle<br />

Stadtbahnverbindung Karlsruhe - Rülzheim - Herxheim - Landau<br />

liegt keine konkrete Trasse und Planung vor, die gesichert wer<strong>den</strong><br />

könnte. Aufnahme von "Prüfung einer Stadtbahnverbindung<br />

Karlsruhe - Rülzheim - Herxheim - Landau" in die Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 3.1.3.4.<br />

3534 DB Services Immobilien GmbH<br />

Niederlassung Frankfurt<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Vorhaltung der stillgelegten DB-Strecke Landau - Germersheim und<br />

Landau - Herxheim: Die genannte DB-Strecken wird weiterhin als<br />

„Freihaltetrasse" für <strong>den</strong> Schienenverkehr vorgehalten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Maßnahme ist im Regionalplan enthalten.<br />

3535 DB Services Immobilien GmbH<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong> Schienenverkehr sind <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

bereits aufgeführten Anstrichen vor<strong>zu</strong>sehen:<br />

Im Bereich von der Abzweigstelle Molzau (Abzweigung von der<br />

Schnellfahrstrecke Mannheim - Stuttgart auf die Strecke Karlsruhe -<br />

Mannheim) bis <strong>zu</strong>m Bahnhof Graben-Neudorf für ein viertes Gleis<br />

auf diesem Abschnitt und im weiteren Verlauf von Graben-Neudorf<br />

bis Karlsruhe für <strong>den</strong> viergleisigen Ausbau.<br />

nicht folgen<br />

Die Maßnahme liegt außerhalb der Planungsregion und kann<br />

deshalb im Regionalplan nicht dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3536 DB Services Immobilien GmbH<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong> Schienenverkehr sind <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

bereits aufgeführten Anstrichen vor<strong>zu</strong>sehen:<br />

Folgende Trasse für <strong>den</strong> Neubau einer Verbindungskurve ist<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen: „Dammerstocker Kurve" (eingleisige<br />

Verbindungskurve in d. Relation Karlsruhe West - Rastatt)<br />

nicht folgen<br />

Die geplante Maßnahme liegt außerhalb der Planungsregion ist<br />

deshalb im Plansatz nicht darstellbar.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1845 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3537 DB Services Immobilien GmbH<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong> Schienenverkehr sind <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

bereits aufgeführten Anstrichen vor<strong>zu</strong>sehen:<br />

Im Bereich der neuen Einfädelung von Weinheim beim<br />

viergleisigen Ausbau Heidelberg Wieblingen (hier gemeint ein<br />

neuer Abzw. weiter westlich)- Heidelberg Hbf.<br />

folgen<br />

Der Ausbau Heidelberg Wieblingen - Heidelberg Hbf. mit neuem<br />

Abzweig ist im PS 3.1.3.2 und in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte bereits<br />

enthalten. Der viergleisige Ausbau zwischen Heidelberg Wieblingen<br />

und Mannheim Friedrichsfeld muss in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

noch ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

3538 Zweckverband<br />

Schienenpersonennahverkehr<br />

Rheinland-Pfalz Süd<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Die „Flomersheimer"- und die „Studernheimer Kurve" wer<strong>den</strong><br />

durch <strong>den</strong> Zweckverband nicht weiter verfolgt.<br />

nicht folgen<br />

Die bei<strong>den</strong> Maßnahmen sind v.a. deshalb im Regionalplan<br />

enthalten, um ihre Trassen als langfristige Option vor<br />

entgegenstehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong> sichern. Die „Flomersheimer<br />

Kurve" ist als langfristige Maßnahme im Rhein-Neckar-Takt 2020<br />

enthalten.<br />

3539 Zweckverband<br />

Schienenpersonennahverkehr<br />

Rheinland-Pfalz Süd<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Die Trassen der stillgelegten Bahnstrecken Landau - Herxheim und<br />

Landau - Germersheim sind <strong>zu</strong> sichern, d. h. Erhalt der heute<br />

bestehen<strong>den</strong> Widmung als Eisenbahnstrecke. Zudem ist in der<br />

Relation Rülzheim - Herxheim eine Freihaltetrasse für eine<br />

eventuelle Stadtbahnverbindung Karlsruhe - Rülzheim - Herxheim -<br />

Landau <strong>zu</strong> sichern. Wir bitten, diese Ergän<strong>zu</strong>ng in <strong>den</strong> neuen<br />

Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

teilweise folgen<br />

Die Trassen der stillgelegten Bahnstrecken Landau - Herxheim und<br />

Landau - Germersheim sind als Freihaltetrassen im Regionalplan<br />

enthalten. Für eine eventuelle Stadtbahnverbindung Karlsruhe -<br />

Rülzheim - Herxheim - Landau liegt keine konkrete Trasse und<br />

Planung vor, die gesichert wer<strong>den</strong> könnte. Aufnahme von "Prüfung<br />

einer Stadtbahnverbindung Karlsruhe - Rülzheim - Herxheim -<br />

Landau" in die Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.3.4.<br />

3540 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Funktionales Schienennetz (3.1.3):<br />

Den Ausbau des Schienenknotens Mannheim, die Schaffung<br />

<strong>zu</strong>sätzlicher Gleiskapazitäten zwischen <strong>den</strong> Bahnknoten Frankfurt<br />

und Mannheim sowie die Maßnahmen im Zuge der Erweiterung<br />

der S-Bahn Rhein-Neckar halten wir zwingend für erforderlich.<br />

Wir regen an, im Plansatz 3.1.3.5 die Formulierung „Studernheimer<br />

Kurve (Relation Edigheim/Oppau - Frankenthal)" <strong>zu</strong> wählen.<br />

folgen<br />

Redaktionelle Änderung im Plansatz 3.1.3.5, S. 120 gemäß<br />

Anregung: „Studernheimer Kurve (Relation Edigheim/Oppau -<br />

Frankenthal)"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1846 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3541 Privat<br />

(Bürgergruppierung: BI gegen die<br />

Umweltbelastungen des<br />

Kombiverkehrs-Terminals der BASF<br />

und des Flughafens Mannheim-Nord<br />

e.V.)<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Der Entwurf des einheitlichen Regionalplans sieht als<br />

Zielfestlegung Z 3.1.3.5 ein Vorranggebiet („Freihaltetrasse für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Neubau)") für die Errichtung der „Studernheimer<br />

Kurve" vor. Diese neue Schienenstrecke soll dem BASF-<br />

Werksverkehr und insbesondere einer Verbesserung der<br />

Verkehrsbedienung, des Betriebsablaufs sowie einer<br />

Kapazitätserhöhung dienen.<br />

Durch die Errichtung der „Studernheimer Kurve" wären die<br />

Interessen der Mitglieder der BI-KVT in <strong>den</strong> Wohngebieten<br />

Oggersheim und Notwende sowie mittelbar auch in Edigheim und<br />

Oppau betroffen. So hätte die Errichtung der „Studernheimer<br />

Kurve" <strong>zu</strong>nächst direkte Auswirkungen im Umfeld des neuen<br />

Gleiskörpers, die im Entwurf des Umweltberichts als „regional<br />

erhebliche negative Umweltauswirkungen" betrachtet wer<strong>den</strong>.<br />

Diese Lärmauswirkungen dürften insbesondere durch<br />

Rangiervorgänge auf bzw. unter Nut<strong>zu</strong>ng der neuen<br />

Schienenstrecke ausgelöst wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Darstellung im Regionalplan soll die Trasse hinsichtlich einer<br />

möglichen Realisierung sichern. D.h. der Bereich ist von allen<br />

entgengenstehen<strong>den</strong> baulichen Ntu<strong>zu</strong>ngen freiuhalten. Eine<br />

Realisierung ist damit nicht zwangsläufig verbun<strong>den</strong>. Detailfragen,<br />

wie möglichst geringe Lärmbelastungen für die Anwohner, sind im<br />

dafür notwendigen Planfeststellungsverfahren <strong>zu</strong> erörtern.<br />

Grundsätzlich ist an<strong>zu</strong>merken, dass die Züge von BASF in Richtung<br />

Nor<strong>den</strong> derzeit in Lu-Oggersheim Kopf machen müssen. Bei der<br />

Anzahl der Züge bedeutet dies eine erhebliche Verzögerung des<br />

Transports, eine Reduzierung der Kapazität der Hauptstrecke und<br />

nicht <strong>zu</strong>letzt eine Lärmbelästigung der Anwohner. Die<br />

Freihaltetrasse im Regionalplan wird beibehalten.<br />

Vor allem aber wären durch die Errichtung der „Studernheimer<br />

Kurve" mittelbare Auswirkungen <strong>zu</strong> Lasten der Bewohner der<br />

Wohngebiete Edigheim, Oppau, Notwende und Oggersheim <strong>zu</strong><br />

befürchten. Die Errichtung der neuen Schienenstrecke soll<br />

ausdrücklich einer Kapazitätserhöhung des Schienengüterverkehrs<br />

der BASF, d.h. des Verkehrs auf dem Zuführungsgleis <strong>zu</strong>m KVT<br />

dienen. Jede Erhöhung der Zugzahlen auf diesem Zuführungsgleis<br />

hätte jedoch zwangsläufig <strong>zu</strong>sätzliche Lärmbelastungen für die<br />

Nachbarschaft des Zuführungsgleises <strong>zu</strong>r Folge.<br />

In diesem Zusammenhang ist darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass das aktive<br />

und passive Schallschutzprogramm im Zuge des 3. Bauabschnitts<br />

des KVT auf eine bestimmte Streckenkapazität, namentlich auf 113<br />

Züge pro Tag ausgelegt war. Die BI-KVT hat diese Dimensionierung<br />

des Schallschutzprogramms erst akzeptiert, nachdem die DB Netz<br />

AG mit Schreiben vom April 2011 gegenüber <strong>den</strong><br />

anspruchsberechtigten Anliegern des Zuführungsgleises erklärt<br />

hatte, dass mit der prognostizierten Zugzahl von 113 Zügen pro Tag<br />

die Kapazität der Strecke fast vollständig ausgeschöpft sei. Wörtlich<br />

heißt es in diesem Schreiben:<br />

„Weitere Steigerungen des Zugverkehrs sind nur durch größere<br />

bauliche Veränderungen (z.B. zweigleisiger Ausbau mit<br />

<strong>zu</strong>sätzlichem Schallschutz) <strong>zu</strong> erreichen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1847 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3541<br />

Ebenso hat die DB Netz AG in diesem Schreiben die maximale<br />

Streckengeschwindigkeit des Zuführungsgleises mit 40 km/h<br />

angegeben und wörtlich wie folgt ausgeführt:<br />

„Die Strecke Ludwigshafen - Oggersheim - Ludwigshafen Werk<br />

BASF AG ist <strong>zu</strong>r Zeit für eine Geschwindigkeit von maximal 40<br />

km/h <strong>zu</strong>gelassen. Alle Fahrpläne der verkehren<strong>den</strong> Züge sind auf<br />

diese Höchstgeschwindigkeit ausgelegt. Weder von Seiten der<br />

BASF AG noch von Seiten der DB Netz AG gibt es Überlegungen,<br />

diese Streckenhöchstgeschwindigkeit in absehbarer Zeit <strong>zu</strong><br />

verändern."<br />

Vor diesem Hintergrund geht die BI-KVT davon aus, dass eine<br />

Kapazitätssteigerung des Zuführungsgleises des KVT auch nach<br />

Errichtung der „Studernheimer Kurve" nicht möglich wäre. Wenn<br />

die Maximalkapazität dieses Zuführungsgleises bereits heute<br />

erreicht ist und nur durch Errichtung eines weiteren Gleises<br />

gesteigert wer<strong>den</strong> könnte, dann ist die „Studernheimer Kurve" aus<br />

Kapazitätsgrün<strong>den</strong> überflüssig. Umgekehrt würde eine Errichtung<br />

der „Studernheimer Kurve" über kurz oder lang die Forderung nach<br />

Errichtung eines weiteren Zuführungsgleises nach sich ziehen, um<br />

die ggf. erhöhte Anschlusskapazität an die Strecke Ludwigshafen -<br />

Frankenthal auch über das Zuführungsgleis selbst realisieren <strong>zu</strong><br />

können.<br />

Die BI-KVT spricht sich jedoch nachdrücklich gegen alle Pläne <strong>zu</strong>r<br />

Errichtung eines zweiten Zuführungsgleises <strong>zu</strong>m KVT aus. Die mit<br />

einem solchen weiteren Gleis verbun<strong>den</strong>en Lärmauswirkungen<br />

wären <strong>den</strong> Bewohnern der benachbarten Wohngebiete nicht<br />

<strong>zu</strong>mutbar. Aus diesem Grund lehnt die BI-KVT auch die Planung <strong>zu</strong>r<br />

Realisierung einer „Studernheimer Kurve" ab. Wir fordern Sie auf,<br />

<strong>den</strong> Entwurf des einheitlichen Regionalplans insofern <strong>zu</strong> ändern<br />

und die Zielfestlegung Z 3.1.3.5 hinsichtlich der „Studernheimer<br />

Kurve" <strong>zu</strong> streichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1848 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3542 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Bürgerinitiative<br />

Bienwald)<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Die Sicherung der stillgelegten Schienenstrecken<br />

- Landau - Germersheim sowie<br />

- Landau - Herxheim<br />

und die Erhaltung ihrer Widmung als Eisenbahnstrecke wird<br />

ausdrücklich begrüßt. Vor allem die Strecke Landau - Germersheim<br />

spielt im Zusammenhang mit der empfohlenen Reaktivierung der<br />

Überregionalen/Großräumigen Ost-West Schienenverbindung<br />

Saarbrücken - Landau - Germersheim - Graben-Neudorf- Stuttgart -<br />

München eine wichtige Rolle.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1849 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3543 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

In der Planung wer<strong>den</strong> drei Arten von Freihaltetrassen<br />

unterschie<strong>den</strong>:<br />

1. Freihaltetrassen für Schienenverkehr Neubau<br />

2. Freihaltetrassen für Schienenverkehr Ausbau (<strong>zu</strong>sätzliche Gleise<br />

neben einem Gleis in Betrieb) z.B. Schifferstadt-Ludwigshafen und<br />

Landau-Wörth<br />

PRO BAHN-Kommentar:<br />

Es ist für sehr viele Strecken problematisch, dass <strong>zu</strong> wenig<br />

Ausweich- und Überholgleise vorhan<strong>den</strong> sind und sich so<br />

Verspätungen und Störungen fortpflanzen. Leider scheinen kaum<br />

Reservierungen für <strong>zu</strong>künftigen Ausbau <strong>zu</strong> erfolgen, so dass<br />

dringend benötigte Flächen verloren gehen könnten.<br />

Hier wer<strong>den</strong> in der Planung offensichtlich <strong>zu</strong> wenig Strecken<br />

genannt.<br />

• z.B. ist die Strecke Heidelberg Hbf - Mannheim Hbf z.Z. nur<br />

zweigleisig. Selbst bei der DB AG wird über <strong>den</strong> dringend nötigen<br />

Ausbau mit einem dritten und vierten Gleis nachgedacht. Nichts<br />

davon im Planentwurf.<br />

• Ein anderes Beispiel ist die Riedbahn (Mannheim - Waldhof nach<br />

Bürstadt). Auch hier wird ein Gleis mehr sowie eine Kurve <strong>zu</strong>r<br />

Nibelungenbahn (s. folgender Punkt) benötigt.<br />

• Ein zweigleisiger Ausbau der Nibelungenbahn Bensheim-Worms<br />

erlaubt eine flexiblere Bedienung und schafft bei nachgelagerter<br />

Elektrifizierung (s. G ) flexiblere Betriebsabläufe und mehr<br />

Querverbindungen zwischen <strong>den</strong> Nord-Süd-Strecken, was auch bei<br />

betrieblichen Störungen mehr Freiräume schafft.<br />

• Auch auf der Main-Neckar-Bahn ist zwischen Bensheim und<br />

Bensheim-Auerbach ein drittes Gleis erforderlich.<br />

• Die Strecke Germersheim - Graben-Neudorf benötigt dringend<br />

mehrere Ausweichen oder einen zweigleisigen Ausbau.<br />

• Ähnliche Probleme hat die Strecke Weisenheim a.<br />

S.- Frankenthal.<br />

• ln Sinsheim Steinsfurt sollte auch aus Richtung Eppingen<br />

gekreuzt wer<strong>den</strong> können, daher zweigleisiger Ausbau Steinsfurt-<br />

Museum<br />

nicht folgen<br />

Die Ausweisung von Freihaltetrassen im Regionalplan wird nur<br />

vorgenommen, wenn eine verbindliche Planung <strong>zu</strong> Grunde liegt. Da<br />

es sich um ein Ziel der Raumordnung handelt, muss eine gewisser<br />

Verfahrensstand bzw. Konkretisierungsgrad z.B. durch die<br />

Sicherung in einem Bedarfsplan eines Baulastträgers vorliegen. Ein<br />

Wunsch einer Interessengemeinschaft reicht für eine<br />

Zielausweisung nicht aus.<br />

Der dreigleisige Ausbau zwischen Mannheim und Heidelberg ist im<br />

Regionalplan enthalten. Alle anderen Vorschläge sind nicht<br />

Bestandteil des Rhein-Neckar-Taktes 2020 oder anderer<br />

Bedarfspläne.<br />

ln allen diesen Beispielen sollten Flächen für <strong>den</strong> Ausbau reserviert<br />

wer<strong>den</strong>. Wie ist der Stand der Planung?<br />

Generell ist die Überprüfung der Neubaustreckenplanung Frankfurt-<br />

Mannheim für eine Neubewertung unter Berücksichtigung der


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1850 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3543<br />

Erfordernisse des Regionalverkehrs <strong>zu</strong> nutzen.<br />

3544 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Freihaltetrassen für Schienenverkehr Sicherung<br />

Im Plan sind aufgeführt:<br />

• Landau - Herxheim, Landau - Germersheim,<br />

• und Mörlenbach - Wald-Michelbach.<br />

PRO BAHN-Kommentar:<br />

Nicht aufgeführt sind die zwar stillgelegten, aber noch gewidmeten<br />

Strecken/Trassen<br />

• Weinheim- Viernheim<br />

• Heidelberg- Schwetzingen- Talhaus- Speyer<br />

• Neckarbischofsheim-Nord - Hüffenhardt<br />

• Walldürn - Hardheim<br />

• Wiesloch - Walldorf- Sinsheim<br />

Hier müssen alle stillgelegten Trassen aufgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Schienenstrecken Weinheim - Viernheim und<br />

Neckarbischofsheim-Nord - Hüffenhardt sind als Bestand im<br />

Regionalplan enthalten.<br />

Die Schienenstrecken<br />

• Heidelberg- Schwetzingen- Talhaus- Speyer<br />

• Walldürn - Hardheim<br />

• Wiesloch - Walldorf- Sinsheim<br />

sind nach Kenntnisstand des VRRN bereits Überbaut oder Schienen<br />

aabgebaut und entwidmet, so dass eine "Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Sicherung)" in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als Ziel<br />

rechtlich nicht mehr möglich ist.<br />

Schienenwege sind höchst wertvolle Anlagen und wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong><br />

letzten Jahrzehnten oft <strong>zu</strong> leichtfertig aufgegeben. Dabei sollten<br />

heute auch neue Anschlusstrassen z.B. für Stichstrecken in die<br />

Planung aufgenommen wer<strong>den</strong> und geschützt wer<strong>den</strong>. Z.B.<br />

• Herxheim - Rülzheim würde <strong>den</strong> Lückenschluss <strong>zu</strong>r<br />

Bienensandstrecke ermöglichen.<br />

Leider ist die Aufnahme als Freihaltetrasse in ein Planwerk nur ein<br />

schwacher Schutz vor Überbauung, da die Planung z.B. in Hessen<br />

und anderen Bundesländern keine Rechtsverordnung ist und somit<br />

keine Gesetzeskraft hat. Hier sollte sich der Regionalverband dafür<br />

einsetzen, dass die Länder mehr und besseren Schutz für<br />

bedrohte Trassen aller drei Kategorien schaffen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1851 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3545 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Im Planentwurf wer<strong>den</strong> zwei Kurven aufgeführt<br />

• die Flomersheimer Kurve<br />

• die Studernheimer Kurve.<br />

PRO BAHN-Kommentar:<br />

Vorbemerkung: Verbindungskurven lassen sich meist mit<br />

geringem Widerstand realisieren und erhöhen die Flexibilität des<br />

Netzes erheblich.<br />

Es sind weitere Verbindungskurven in der Diskussion:<br />

• Z.B. wurde in Bürstadt eine Verbindung von der Nibelungenbahn<br />

auf die Riedbahn von verschie<strong>den</strong>en Seiten gefordert.<br />

• Diskutiert wird auch die Verbindungskurve in Neustadt von der<br />

Strecke Landau Richtung Schifferstadt mit Kante am Böbig. Diese<br />

ehemalige "BASF-Kurve" wurde leider abgebaut.<br />

• Die teilweise abgebaute Verbindungskurve von Neckarzimmern<br />

direkt nach Mosbach Hbf wäre für die Stadtbahn Heilbronn<br />

interessant, um das Zentrum von Mosbach besser an<strong>zu</strong>schließen.<br />

Diese sollen aufgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Ausweisung von Freihaltetrassen im Regionalplan wird nur<br />

vorgenommen, wenn eine verbindliche Planung <strong>zu</strong> Grunde liegt. Da<br />

es sich um ein Ziel der Raumordnung handelt, muss eine gewisser<br />

Verfahrensstand bzw. Konkretisierungsgrad z.B. durch die<br />

Sicherung in einem Bedarfsplan eines Baulastträgers vorliegen. Ein<br />

Wunsch einer Interessengemeinschaft reicht für eine<br />

Zielausweisung nicht aus.<br />

Die genannten Vorschläge sind nicht Bestandteil des Rhein-Neckar-<br />

Taktes 2020 oder anderer Bedarfspläne.<br />

3546 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

3.1.3.5<br />

Sicherung von<br />

Schienenstrecken und<br />

Freihaltetrassen für <strong>den</strong><br />

Schienenverkehr (Z)<br />

Erfreulich ist es jedoch, dass für manche stillgelegte Strecken der<br />

Erhalt der Widmung als Eisenbahnstrecke zwingend vorgegeben<br />

wird. Hier fehlt die Strecke Neckarbischofsheim Nord -<br />

Hüffenhardt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Auf der Strecke Neckarbischofsheim Nord - Hüffenhardt findet<br />

noch Schienenverkehr statt und die Strecke ist als Bestand in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.<br />

3547 Gemeindeverwaltung Ketsch 3.1.3.6<br />

Prüfung<br />

Stadtbahnverlängerung (G)<br />

Wir begrüßen die unter Ziff. 3.1.3.6 erklärte Absicht, die<br />

Weiterführung der Stadtbahnverlängerung „Heidelberg -<br />

Eppelheim" bis nach Schwetzingen mit der Option einer<br />

Weiterführung bis nach Ketsch bzw. der Weiterführung bis nach<br />

Speyer im Rahmen einer Machbarkeits- sowie Nutzen-Kosten-<br />

Untersuchung <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1852 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3548 Gemeinde Neuhofen 3.1.3.6<br />

Prüfung<br />

Stadtbahnverlängerung (G)<br />

Die Ziele und Grundsätze der Regionalplanung „Verkehrswesen"<br />

beinhalten <strong>den</strong> Erhalt und Ausbau des regionalen<br />

Schienenverkehrs. Die Gemeinde Neuhofen hat seit vielen Jahren<br />

eine innerörtliche Straßenbahntrasse für die Anbindung an das<br />

Straßenbahnnetz von Ludwigshafen-Rheingönheim freigehalten. Es<br />

gibt auch Planentwürfe die Straßenbahn über Neuhofen hinaus bis<br />

nach Speyer <strong>zu</strong> verlängern. Dadurch könnten sowohl die<br />

Gemein<strong>den</strong> Waldsee und Otterstadt als auch die<br />

Naherholungsgebiet „Schlicht", „Binsfeld" und „Reffenthal"<br />

angebun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Im Einheitlichen Regionalplan ist u.a.<br />

dargelegt, dass eine Stadtbahnverlängerung von<br />

Heidelberg/Eppelheim über Schwetzingen und Ketsch bis nach<br />

Speyer geprüft wer<strong>den</strong> soll. Hier könnte unter Berücksichtigung der<br />

linksrheinischen Anbindung nach Speyer ein schienengebun<strong>den</strong>er<br />

„Ringverkehr" geschaffen wer<strong>den</strong> und das hohe<br />

Verkehrsaufkommen im Individualverkehr erheblich entlasten.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng Plansatz 3.1.3.6:<br />

"..nach Speyer sowie eine Stadtbahnverlängerung zwischen Speyer<br />

und Ludwigshafen geprüft wird."<br />

Begründung:<br />

".. von Ketsch bis nach Speyer sowie eine Stadtbahnverlängerung<br />

zwischen Speyer und Ludwigshafen im Rahmen.."<br />

Die Gemeinde Neuhofen beantragt daher, die Trasse für eine<br />

Straßenbahn von Ludwigshafen-Rheingönheim nach Neuhofen in<br />

<strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1853 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3549 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.1.3.6<br />

Prüfung<br />

Stadtbahnverlängerung (G)<br />

Die Gemeinde Neuhofen befürwortet <strong>zu</strong>r Verbesserung der<br />

Verkehrssituation im Ballungsraum Mannheim-Ludwigshafen <strong>den</strong><br />

Ausbau und die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, insbesondere<br />

unter dem Aspekt der intrapersonellen Varianz sowie der Interbzw.<br />

Multimobilität. Es ist daher ausdrücklich die Empfehlung <strong>zu</strong>r<br />

Prüfung einer Machbarkeits- und Nutzen-Kosten-Untersuchung für<br />

die ÖPNV-Verbindung der S-Bahn von Heidelberg über Eppelheim,<br />

Schwetzingen und Ketsch bis nach Speyer <strong>zu</strong> begrüßen. Damit<br />

könnte auch die bereits im Jahr 2005 von der Gemeinde Neuhofen<br />

dem Raumordnungsverband Rhein-Neckar und dem<br />

Verkehrsverbund Rhein-Neckar sowie <strong>den</strong> Gebietskörperschaften<br />

Stadt Ludwigshafen, Rhein-Pfalz-Kreis, Verbandsgemeinde<br />

Waldsee und der Stadt Speyer vorgetragene Ausbauplanung für<br />

eine ÖPNV-Verbindung zwischen Ludwigshafen und Speyer an<br />

Bedeutung gewinnen. Es wäre dadurch eine „Ringverbindung" mit<br />

Anbindung der Naherholungsgebiete im „Grünen Sü<strong>den</strong>" möglich.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng Plansatz 3.1.3.6:<br />

"..nach Speyer sowie eine Stadtbahnverlängerung zwischen Speyer<br />

und Ludwigshafen geprüft wird."<br />

Begründung:<br />

".. von Ketsch bis nach Speyer sowie eine Stadtbahnverlängerung<br />

zwischen Speyer und Ludwigshafen im Rahmen.."<br />

Der Gemeinderat Neuhofen hat am 20. Juni 2006 in öffentlicher<br />

Sit<strong>zu</strong>ng bereits einstimmig eine Resolution für ein entsprechendes<br />

integriertes raumplanerisches Verkehrsmanagement, einschließlich<br />

der schienengebun<strong>den</strong> Verkehrsanbindung von Neuhofen,<br />

beschlossen (Kopie der „Grobplanung" anbei).<br />

Erforderlich ist hier<strong>zu</strong> jedoch, dass im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Stadt Ludwigshafen die Trasse für eine S-Bahn/Straßenbahn von<br />

LU-Rheingönheim nach Neuhofen freigehalten wird.<br />

Ich beantrage daher die entsprechende Ergän<strong>zu</strong>ng der<br />

Ausführungen <strong>zu</strong> 3.1.3.6 „Stadtbahnverlängerung".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1854 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3550 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

3.1.3.6<br />

Prüfung<br />

Stadtbahnverlängerung (G)<br />

Im Planentwurf wird von einer Machbarkeitsstudie für eine<br />

Stadtbahn Speyer- Ketsch- Schwetzingen- Heidelberg gesprochen.<br />

Eine Zweisystem-Stadtbahn im Rhein-Neckar-Raum stößt immer<br />

auf das Problem der verschie<strong>den</strong>en Spurweiten. Wir verweisen auf<br />

die neuesten technischen Entwicklungen von Alstom. in der<br />

Schweiz fahren ab 2015 zwischen Montreux und Interlaken<br />

Reise<strong>zu</strong>g-Wagen, die in einer Umspurstation die Spurweite<br />

verstellen können. Die Fahrgäste blei ben dabei sitzen und die<br />

Wagen fahren mit einer anderen Lok weiter.<br />

In einer Machbarkeitsstudie sollte untersucht wer<strong>den</strong>, ob das<br />

Spurwechseln z. B. auch für die Zwei-System-Stadtbahn wagen<br />

vom Typ Kassel möglich ist. Eine solche Verbindung zwischen<br />

Normalspur und Meterspur wird in der Zukunft neue Perspektiven<br />

eröffnen, nämlich die Verbindung zwischen <strong>den</strong> Netzen (s. auch<br />

Fundstelle 3.1.3.4).<br />

Die Aufgabe von heute ist der Ausbau der Netze und zwar eher die<br />

Verdichtung der Infrastruktur, also das Erschließen der "weißen<br />

Flecken", und weniger die Verlängerung der Hauptstrecken.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Regionalplanung orientiert sich bei ihren Vorschlägen <strong>zu</strong>m<br />

Ausbau des ÖPNV-Netzes v.a. auch an <strong>den</strong> Siedlungsachsen und -<br />

schwerpunkten. Dadurch ist der größte Nutzen hinsichtlich<br />

Erschließungspotential von <strong>zu</strong>sätzlichen Nutzern,<br />

Verlagerungspotential von der Straße auf die Schiene und<br />

Wirtschaftlichkeit für <strong>den</strong> ÖPNV gewährleistet. Dies ist bei der<br />

Linie Speyer- Ketsch- Schwetzingen- Heidelberg der Fall.<br />

3551 DGB Schwetzingen 3.1.3.6<br />

Prüfung<br />

Stadtbahnverlängerung (G)<br />

Bei aller Kritik muss ich doch einige Punkte an dem Plan loben. Der<br />

Punkt 3.1.3.6 des Entwurfes trifft voll und ganz <strong>zu</strong>. Die<br />

Verbindungsqualität im ÖPNV ist in der Tat nicht befriedigend<br />

gelöst. Deshalb kann ich der vorgeschlagenen Überprüfung nur<br />

<strong>zu</strong>stimmen. Meiner Ansicht nach wäre eine Form von Shuttle-Bus<br />

an <strong>den</strong> Busbahnhof in Schwetzingen mit <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong><br />

weiterführen<strong>den</strong> Verbindungen nach Hockenheim/Speyer,<br />

Heidelberg, Mannheim (mit Bahn oder Bus) und nach Karlsruhe<br />

(Bahn) am sinnvollsten. Der nachfolgende Punkt (3.1.3.7) ist<br />

unabdingbar mit dem vorigen verbun<strong>den</strong> und bedeutet eigentlich<br />

eine Selbstverständlichkeit.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1855 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.3<br />

Verkehrswesen<br />

Funktionales Schienennetz<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3552 Zweckverband<br />

Schienenpersonennahverkehr<br />

Rheinland-Pfalz Süd<br />

3.1.3.7<br />

Verknüpfungspunkte (G)<br />

Vor dem Hintergrund des Behindertengleichstellungsgesetzes<br />

bitten wir <strong>zu</strong> ergänzen:<br />

Bahnhöfe und Haltepunkte sind grundsätzlich barrierefrei<br />

aus<strong>zu</strong>bauen. Die Bahnhöfe und Haltestellen des Netzes des<br />

öffentlichen Verkehrs sollen in <strong>den</strong> Siedlungen bzw. <strong>den</strong><br />

Aufkommensschwerpunkten des Verkehrs so angelegt wer<strong>den</strong>,<br />

dass sie <strong>zu</strong> Fuß, mit dem Fahrrad und dem Pkw gut erreichbar sind.<br />

Für ausreichende und geschützte Abstellmöglichkeiten soll gesorgt<br />

wer<strong>den</strong>. An <strong>den</strong> Umsteigepunkten ist auf eine enge räumliche und<br />

zeitliche Verknüpfung der Leistungsangebote des Fern- und<br />

Nahverkehrs <strong>zu</strong> achten.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng des Plansatzes 3.1.3.7:<br />

"… geschützte Abstellmöglichkeiten soll gesorgt wer<strong>den</strong>. Die<br />

Bahnhöfe und Haltepunkte sind grundsätzlich barrierefrei<br />

aus<strong>zu</strong>bauen. An <strong>den</strong> Umsteigepunkten …"<br />

3553 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

3.1.3.7<br />

Verknüpfungspunkte (G)<br />

Im Plan wird nur die Verknüpfung zwischen Auto, Fahrrad und<br />

Schiene behandelt. Es fehlen Konzepte für die Verknüpfung von<br />

Bus und Straßenbahn mit der Eisenbahn.<br />

folgen<br />

Mit der Formulierung "Haltestellen des Netzes des öffentlichen<br />

Verkehrs" sind auch Bushaltestellen eingeschlossen. Zu<br />

Klarstellung wird in der Begründung noch ergänzt, S. 133:<br />

"Dies soll über <strong>den</strong> Ausbau der Busstationen, der Park&Ride.."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1856 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3554 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

- Aus Sicht des Dezernats III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr<br />

verweise ich auf die Anlage 7 und bitte die dort dargestellten<br />

Flugplätze und Platzrun<strong>den</strong> bei <strong>den</strong> Planungen <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Flugplatz Heppenheim wird mit dem Symbol Sonderlandeplatz<br />

und der in Bensheim mit dem Symbol Segelflugplatz in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ergänzt. Platzrun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> im Regionalplan<br />

nicht dargestellt.<br />

3555 Stadt Mannheim - Bezüglich der Militärflächen ist noch darauf hin <strong>zu</strong> weisen, dass in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im alten Regionalplan der Militärflugplatz in<br />

Sandhofen als Sonderlandeplatz ausgewiesen ist. Diese Signatur<br />

sollte auch im neuen Regionalplan beibehalten wer<strong>den</strong>, da es sich<br />

nicht wie bei dem zivilen Flughafen Neuostheim um einen<br />

allgemeinen Verkehrslandeplatz handelt.<br />

folgen<br />

Änderung der Signatur in "Sonderlandeplatz" in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1857 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3556 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- City-Airport Mannheim und Flugplatz Speyer sollten beide<br />

einheitlich als „Verkehrslandeplatz" bezeichnet wer<strong>den</strong>. Da der<br />

Verkehrslandeplatz Speyer zwischenzeitlich ausgebaut ist, halten<br />

wir eine Anpassung des Textes für notwendig. Wir bitten auch <strong>zu</strong><br />

ergänzen, dass der Verkehrslandeplatz Speyer vor allem dem<br />

Geschäftsreiseverkehr (Business Aviation) dient. Der Grundsatz,<br />

wonach eine gemeinsame Betreibergesellschaft für die<br />

Verkehrslandeplätze Speyer, Mannheim und Worms angestrebt<br />

wird, ist unseres Erachtens entbehrlich. Diese Möglichkeiten<br />

sollten die Betreibergesellschaften unter wirtschaftlichen Aspekten<br />

selbst beurteilen.<br />

teilweise folgen<br />

Änderung der Bezeichnung in "Verkehrslandeplatz Mannheim-<br />

Neuostheim".<br />

Änderung Plansatz 3.1.4.3:<br />

"Der Flugplatz Speyer soll als leistungsfähiger Verkehrslandeplatz<br />

der "Allgemeinen Luftfahrt" unter besonderer Berücksichtigung der<br />

Belange des Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) erhalten<br />

und technisch weiterentwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

Begründung:<br />

Streichen: Der derzeit laufende Ausbau..in der MRN."<br />

Neu: "Um <strong>den</strong> Luftverkehr in der MRN <strong>zu</strong>künftsfähig <strong>zu</strong> gestalten,<br />

ist es notwendig, <strong>den</strong> Verkehrslandeplatz Speyer in seiner<br />

Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) <strong>zu</strong> erhalten und<br />

technisch weiter <strong>zu</strong> entwickeln. Da<strong>zu</strong> gilt es alle technischen<br />

Möglichkeiten im An- und Abflugverfahren <strong>zu</strong> prüfen, die einen<br />

sicheren und bedarfsgerechten Geschäftsreiseverkehr<br />

ermöglichen. Mit der Verlängerung der Start- und Landebahn wurde<br />

schon ein wesentlicher Teil da<strong>zu</strong> beigetragen."<br />

Der Grundsatz, wonach eine gemeinsame Betreibergesellschaft für<br />

die Verkehrslandeplätze Speyer, Mannheim und Worms angestrebt<br />

wird, sollte beibehalten wer<strong>den</strong>. Derzeit ist noch unklar ob eine<br />

weiterer Ausbau oder langfristiger Erhalt aller Verkehrslandeplätze<br />

für <strong>den</strong> Luftverkehr möglich ist und somit die Kooperation sich als<br />

eine der wenigen alternativen Lösungen erweist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1858 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3557 Zukunft Luftverkehr Metropolregion<br />

Rhein-Neckar e.V.<br />

- 2.4 Luftverkehrsbedarf der Region<br />

ZLM bedauert, dass der Verband Region Rhein-Neckar bislang nicht<br />

in der Lage war, eine umfassende, ergebnisoffene Bedarfsprüfung<br />

Luftverkehr <strong>zu</strong> beauftragen.<br />

nicht folgen<br />

Die Erhebung einer möglichst breiten Datenbasis sollte die<br />

Grundlage jeder ernsthaften Raumordnung und Regionalplanung<br />

sein. Hier<strong>zu</strong> gehört auch eine schonungslose Bestandsaufnahme<br />

aller Flugplätze der Region und eine Untersuchung möglicher<br />

Ersatz- und Ausweichflächen für neue Flugplatzanlagen, wie es<br />

viele Experten und Ministerien seit Jahren fordern. Das<br />

Bundesverkehrsministerium hat die Region schon im Zuge der<br />

Einrichtung des Instrumentenanflugverfahrens in Mannheim<br />

deutlich aufgefordert, eine Ersatzanlage für <strong>den</strong> Cityairport <strong>zu</strong><br />

suchen.<br />

Nach der aktuellen Beschlusslage der Gremien des VRRN wird die<br />

Prüfung des Bedarfs für einen neuen Regionalflughafen nicht mehr<br />

weiter verfolgt. Schwerpunkt ist die Sicherung und Prüfung<br />

ausschließlich des Bedarfes für das Segment der Business-Aviation<br />

und die Darstellung der Entwicklungsmöglichkeiten der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Flugplätze für dieses Segment. Dementsprechend<br />

wer<strong>den</strong> die Plansätze angepasst.<br />

Aus Sicht des ZLM hat die Region einen erheblichen Bedarf für <strong>den</strong><br />

gewerblichen Geschäftsreiseflugverkehr. Dieser kann - wie oben<br />

ausgeführt - derzeit <strong>zu</strong> großen Teilen die Region nicht anfliegen.<br />

Außerdem sehen wir einen Bedarf für Linienflugverkehr <strong>zu</strong><br />

europäischen Wirtschaftszentren in Abstimmung mit <strong>den</strong><br />

meistgebuchten Destinationen der regionalen Wirtschaft. Für diese<br />

Unternehmen ist der Ticketpreis eher nachrangig gegenüber<br />

Faktoren wie schnelle Erreichbarkeit des Flughafens, flexible<br />

Abflugzeiten, kurze Check-In-Zeiten, interessante Punkt-<strong>zu</strong>-<br />

Punktverbindungen und hohe Sicherheitsstandards.<br />

Der Bedarf für gewerblichen Geschäftsreiseflugverkehr beschränkt<br />

sich dabei nicht nur auf die Unternehmensleitungen, die<br />

überwiegend Zugriff auf <strong>den</strong> Werksflugverkehr haben, sondern<br />

auch auf die Ebenen unterhalb der Geschäftsleitung, auf<br />

Außendienstmitarbeiter, Messe-Personal oder Einsätze von<br />

Servicetechnikern und Projektmitarbeitern innerhalb Europas.<br />

Um diesen Bedarf an Luftverkehr <strong>zu</strong> decken, wer<strong>den</strong> Flugplätze<br />

benötigt, die einen weitgehend wetterunabhängigen,<br />

<strong>zu</strong>verlässigen, regelmäßigen und sicheren Flugbetrieb<br />

gewährleisten können. Dies sind Flugplätze mit beidseitigen<br />

Instrumentenanflugsystem, dem Schutz einer umgeben<strong>den</strong><br />

Kontrollzone und einer ausreichend langen Start- und Landebahn<br />

von ca. 2.200 m Länge. Genau hieran mangelt es der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1859 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3558 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.1.4.1<br />

Anbindung an Flughäfen (G)<br />

Der Verkehrsflughafen Zweibrücken findet keine Erwähnung in<br />

dem Entwurf, während andere Flughäfen in gleicher Entfernung,<br />

wie z.B. Saarbrücken, textlich genannt wer<strong>den</strong>. Entsprechende<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngen des Entwurfs, diese sind nachfolgend in Fettdruck<br />

eingefügt bzw. gekennzeichnet.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng von Zweibrücken in Plansatz und Begründung <strong>zu</strong> 3.1.4.1<br />

gemäß Vorschlag.<br />

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass im<br />

Zuge der laufen<strong>den</strong> Kooperationsverhandlungen zwischen<br />

Saarbrücken und Zweibrücken vereinbart wurde, dass evtl.<br />

Frachtverkehr in der Region aufgrund der deutlich längeren Startund<br />

Landebahn in Zweibrücken von dort aus bedient wird. Dies ist<br />

für die regionale Wirtschaft bedeutsam.<br />

In Plansatz 3.1.4.1 „Anbindung an Flughäfen G" (S. 120) sollte es<br />

heißen:<br />

„Für die in <strong>den</strong> Nachbarregionen gelegenen Flughäfen Frankfurt-<br />

Hahn, Ba<strong>den</strong>-Airpark (Flughafen Karlsruhe/Ba<strong>den</strong>-Ba<strong>den</strong>),<br />

Zweibrücken und Saarbrücken soll auch weiterhin eine gute<br />

Anbindung gewährleistet wer<strong>den</strong>."<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.4.1 „Anbindung an Flughäfen G"<br />

(S. 133) sollte es heißen:<br />

„Weitere Flughäfen mit Bedeutung für die Metropolregion Rhein-<br />

Neckar sind Stuttgart, Ba<strong>den</strong>-Airpark (Flughafen Karlsruhe/Ba<strong>den</strong>-<br />

Ba<strong>den</strong>), Zweibrücken, Saarbrücken und Frankfurt-Hahn. Die<br />

Flughäfen Stuttgart und Ba<strong>den</strong>-Airpark sind vom Hauptbahnhof<br />

Mannheim aus in ca. 80 bzw. 70 Minuten erreichbar. Nach dem<br />

Bau des Fernbahnhofs Airport Stuttgart wird sich die Reisezeit<br />

dorthin auf 45 Minuten reduzieren. Für die Flughäfen Frankfurt-<br />

Hahn, Zweibrücken und Saarbrücken wer<strong>den</strong> ca. 1 1/2 Std. Fahrzeit<br />

mit dem Pkw benötigt."<br />

3559 Planungsgemeinschaft Westpfalz 3.1.4.1<br />

Anbindung an Flughäfen (G)<br />

Unter Kapitel 3.1.4.1, sollte der 2. Absatz wie folgt ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

„Für die in <strong>den</strong> Nachbarregionen gelegenen Flughäfen Frankfurt-<br />

Hahn, Ba<strong>den</strong>-Airpark (Flughafen Karlsruhe/Ba<strong>den</strong>-Ba<strong>den</strong>) und<br />

Zweibrücken/Saarbrücken soll auch weiterhin eine gute Anbindung<br />

gewährleistet oder geschaffen wer<strong>den</strong>.<br />

Entsprechend ist auch in der Begründung auf S. 133<br />

Zweibrücken/Saarbrücken mit auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng von Zweibrücken in Plansatz und Begründung <strong>zu</strong> 3.1.4.1<br />

wie folgt: "„Für die in <strong>den</strong> Nachbarregionen gelegenen Flughäfen<br />

Frankfurt-Hahn, Ba<strong>den</strong>-Airpark (Flughafen Karlsruhe/Ba<strong>den</strong>-Ba<strong>den</strong>),<br />

Zweibrücken und Saarbrücken …".<br />

Änderung der Begründung auf S. 133 entsprechend: "Zweibrücken<br />

und Saarbrücken"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1860 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3560 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.4.1<br />

Anbindung an Flughäfen (G)<br />

Der Ausbau der Schienenfernverkehrsverbindungen liegt nicht in<br />

der Hand der Metropolregion Rhein-Neckar. So wünschenswert<br />

dieser Grundsatz auch sein mag. Aus Sicht der regionalen<br />

Wirtschaft wäre es stattdessen <strong>zu</strong> begrüßen, die Verbindungen des<br />

regionalen Schienenpersonenverkehrs auf der Riedbahn und der<br />

Main-Neckar-Bahn erheblich <strong>zu</strong> verbessern. Dies würde der<br />

Lebenswirklichkeit der Unternehmen (wirtschaftliche Vernet<strong>zu</strong>ng in<br />

Rhein Main Neckar) und der Arbeitskräfte in <strong>den</strong> Metropolregionen<br />

Frankfurt Rhein-Main und Rhein-Neckar Rechnung tragen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Sowohl auf der Riedbahn als auch auf der Main-Neckar-Bahn sind<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r Verbesserung des regionalen<br />

Schienenpersonenverkehrs im Regionalplan enthalten. Der<br />

Grundsatz zeigt, dass auf Grund der hervorragen<strong>den</strong> räumlichen<br />

Lage und der vorgeschlagenen Aufwertung der Anbindungen an die<br />

benachbarten Flughäfen, die MRN bereits gut an <strong>den</strong> nationalen<br />

und internationalen Luftverkehr angeschlossen ist.<br />

3561 Zukunft Luftverkehr Metropolregion<br />

Rhein-Neckar e.V.<br />

3.1.4.1<br />

Anbindung an Flughäfen (G)<br />

5. Verweis auf konkurrierende Regionen schädigt <strong>den</strong> Standort<br />

ZLM kritisiert weiter <strong>den</strong> Verweis im Regionalplan unter 3.1.4.1 auf<br />

die gut ausgebaute Luftverkehrsinfrastruktur konkurrierender<br />

Wirtschaftsregionen. Für die Bevölkerung mit Bedarf an<br />

Fernflugreisen mögen diese Hinweise nützlich sein, aus Sicht von<br />

Unternehmen in der Metropolregion Rhein-Neckar, die auf eine<br />

hohe Mobilität angewiesen sind, könnten diese jedoch leicht als<br />

Hinweis verstan<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, dass deren Mobilitätsbedürfnisse in<br />

konkurrieren<strong>den</strong> Metropolregionen angemessener berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong>, als in der Metropolregion Rhein-Neckar.<br />

Es ist aus unserer Sicht fraglich, welchen Wert die in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> 3.1.4.1 im Regionalplan enthaltenen Zeit-<br />

Wegstreckenrelationen für die Unternehmen und die Bevölkerung<br />

in der Region haben. Die Metropolregion besteht schließlich nicht<br />

nur aus Mannheim. Aus Sicht des ZLM sollte die Metropolregion<br />

Rhein-Neckar einen Regionalplan entwickeln, der die Bedürfnisse<br />

der eigenen Wirtschaft und eigenen Bevölkerung in angemessener<br />

Weise berücksichtigt und nicht vordringlich auf die<br />

Infrastruktureinrichtungen konkurrierender Regionen verweist.<br />

nicht folgen<br />

Der Grundsatz zeigt, dass auf Grund der hervorragen<strong>den</strong><br />

räumlichen Lage und der vorgeschlagenen Aufwertung der<br />

Anbindungen an die benachbarten Flughäfen, die MRN bereits gut<br />

an <strong>den</strong> nationalen und internationalen Luftverkehr angeschlossen<br />

ist. Diese gute räumliche Lage hat erheblichen Einfluss auf die<br />

Frage der Notwendigkeit eines eigenen Regionalflughafens für die<br />

Metropolregion Rhein-Neckar.<br />

Die Zeit-Wegstreckenrelationen zeigt auf, dass für<br />

Geschäftsreisende aus dem Bereich Mannheim die Nähe <strong>zu</strong>m<br />

Flughafen Frankfurt sehr attraktiv ist und damit teilweise näher<br />

liegt, als in anderen Metropolregionen der eigene Flughafen.<br />

3562 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

3.1.4.1<br />

Anbindung an Flughäfen (G)<br />

Die Flughäfen Frankfurt (Main), Stuttgart und Karlsruhe/Ba<strong>den</strong>-<br />

Ba<strong>den</strong> sollen aus der Metropolregion Rhein-Neckar schnell und<br />

günstig auf der Schiene im Fern- und Nahverkehr erreichbar sein.<br />

Zum Beispiel sollte Karlsruhe/Ba<strong>den</strong>-Ba<strong>den</strong> über die Wintersdorfer<br />

Stadtbahnlinie und insbesondere das geplante Terminal 3 der<br />

Fraport sollte über die Riedbahn auch im Nahverkehr für unsere<br />

Region angeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Ausbau beider Schienenanbindungen ist für die MRN wichtig.<br />

Leider liegen beide Ausbaumaßnahmen außerhalb der<br />

Planungsregion, so dass im Regionalplan keine Maßnahmen<br />

dargestellt wer<strong>den</strong> können.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1861 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3563 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

Zu PS 3.1.4.2 wird gebeten, <strong>den</strong> City-Airport Mannheim-<br />

Neuostheim nicht als Regionalflughafen, sondern (wie in PS<br />

3.1.4.4) als Verkehrslandeplatz <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />

folgen<br />

Änderung der Bezeichnung in "Verkehrslandeplatz Mannheim-<br />

Neuostheim" im Plansatz und in der Randspalte


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1862 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3564 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

3580<br />

3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

3.1.4.2.<br />

Wir schlagen folgende Formulierung vor:<br />

„In der Metropolregion Rhein-Neckar ist <strong>den</strong> erhöhten<br />

Anforderungen der Business-Aviation Rechnung <strong>zu</strong> tragen. Da<strong>zu</strong><br />

soll der Verkehrslandeplatz Mannheim City in seiner heutigen<br />

Funktion bis <strong>zu</strong>r Realisierung eines Ersatzstandortes erhalten<br />

bleiben. Davon ausgehend, dass dieser Flugplatz die<br />

Anforderungen in naher Zukunft nicht mehr erfüllen können wird,<br />

soll die Suche nach einem besser geeigneten Standort so schnell<br />

wie möglich vorangetrieben wer<strong>den</strong>. Das Ziel ist, einen Standort <strong>zu</strong><br />

fin<strong>den</strong>, der eine deutlich längere Start- und Landebahn sowie ein<br />

Instrumentenanflugverfahren in bei<strong>den</strong> Betriebsrichtungen möglich<br />

macht."<br />

Begründung:<br />

Die Formulierung im Entwurf ...."erhalten und verbessert<br />

wer<strong>den</strong> ..." ist irreführend und <strong>zu</strong>m Teil sachlich falsch, weil es am<br />

Mannheimer Flugplatz kein Potential <strong>zu</strong>r Verbesserung der<br />

Funktionsfähigkeit mehr gibt.<br />

Ein Ersatzstandort ist einerseits erforderlich, weil die<br />

Großflughäfen, Frankfurt, Stuttgart und auch der Flughafen<br />

Karlsruhe/Ba<strong>den</strong>-Ba<strong>den</strong> <strong>den</strong> speziellen Anforderungen des<br />

Geschäftsreiseverkehrs wie,<br />

• kurze Anfahrtswege,<br />

• kurze Abfertigungszeiten,<br />

• Verbindungen <strong>zu</strong> anderen Regionalflughäfen,<br />

nicht gerecht wer<strong>den</strong>.<br />

Andererseits wird der City Airport die Anforderungen an einen<br />

Regionalflughafen in naher Zukunft nicht mehr erfüllen können,<br />

weil<br />

• es nur noch wenige Flugzeugmuster gibt, die für einen<br />

Linienverkehr auf der nur 1066 m langen Start- und Landebahn<br />

eingesetzt wer<strong>den</strong> können,<br />

• das Muster DO 328, das hierfür geeignet war bzw. ist nicht mehr<br />

hergestellt wird,<br />

• die geringe Sitzplatzkapazität dieses Musters für<br />

Fluggesellschaften nicht wirtschaftlich kalkulierbar ist,<br />

• es nur wenige und nur kleine strahl-getriebene Muster für <strong>den</strong><br />

Geschäftsreise- und Werkverkehr gibt, die auf dem Flugplatz<br />

teilweise folgen<br />

Zu dem Plansatz liegt seit der Offenlegung eine neue<br />

Beschlusslage der Gremien des VRRN vor. Demnach wird die<br />

Prüfung des Bedarfs für einen neuen Regionalflughafen nicht mehr<br />

weiter verfolgt. Schwerpunkt ist die Sicherung und Prüfung des<br />

Bedarfes für das Segment der Business-Aviation und die<br />

Darstellung der Entwicklungsmöglichkeiten der vorhan<strong>den</strong>en<br />

Flugplätze für dieses Segment. Zudem soll ein Szenario der<br />

Schließung des Mannheimer City-Airports und der Folgen für die<br />

Wirtschaft sowie für <strong>den</strong> Luftverkehr in der MRN untersucht<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund wird folgende Änderungen der Plansätze<br />

und der Begründung vorgeschlagen:<br />

Plansatz 3.1.4.2<br />

"…Da<strong>zu</strong> soll der Verkehrslandeplatz Mannheim-Neuostheim in<br />

seiner Funktionsfähigkeit erhalten und nach Möglichkeit entwickelt<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

Begründung da<strong>zu</strong>:<br />

.."Die Region sieht <strong>den</strong> Schwerpunkt in der künftigen Entwicklung<br />

des Regionalluftverkehrs in der Sicherung des Segmentes<br />

Business-Aviation und dem Erhalt der vorhan<strong>den</strong>en Flugplätze für<br />

dieses Segment. Dies beinhaltet die Prüfung der technischen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten auf <strong>den</strong> Verkehrslandeplätzen<br />

Mannheim-Neuostheim und Speyer <strong>zu</strong>r Abwicklung eines sicheren<br />

und bedarfsgerechten Geschäftsreiseverkehrs."<br />

dafür .."Wirtschaft und Politik..möglichst verbessert wer<strong>den</strong>"<br />

streichen.<br />

Plansatz 3.1.4.3<br />

"Der Flugplatz Speyer soll als leistungshfäiger Verkehrslandeplatz<br />

unter besonderer Berücksichtigung der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) erhalten und technisch<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

Begründung:<br />

Streichen: Der derzeit laufende Ausbau..in der MRN."<br />

Neu: "Um <strong>den</strong> Luftverkehr in der MRN <strong>zu</strong>künftsfähig <strong>zu</strong> gestalten,<br />

ist es notwendig, <strong>den</strong> Verkehrslandeplatz Speyer in seiner<br />

Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) <strong>zu</strong> erhalten und<br />

technisch weiter <strong>zu</strong> entwickeln. Da<strong>zu</strong> gilt es alle technische<br />

Möglichkeiten im An- und Abflugverfahren <strong>zu</strong> prüfen, die einen<br />

sicheren und bedarfsgerechten Geschäftsreiseverkehrs


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1863 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3564 eingesetzt wer<strong>den</strong> können,<br />

• ein gewerblicher Flugbetrieb mit strahlgetriebenen<br />

Luftfahrzeugen wegen der nochmals höheren Anforderungen an<br />

die verfügbare Landebahnlänge nicht darstellbar ist. Letzteres ist<br />

auch der Grund warum es so gut wie keinen Zielverkehr nach<br />

Mannheim gibt.<br />

ermöglichen. Mit der Verlängerung der Start- und Landebahn wurde<br />

schon ein wesentlicher Teil da<strong>zu</strong> beigetragen."<br />

Hin<strong>zu</strong> kommen geplante Verschärfungen der Anforderungen an<br />

Regionalflugplätze durch Europäische Regelungen, die in<br />

Vorbereitung sind. Diese sind:<br />

• Verdoppelung der Breite des Sicherheitsstreifens für IFR-Verkehr<br />

auf 150 m beidseits der Bahnachse (z.Zt. 75 m).<br />

• Einführung einer sog. RESA (Runway End Safety Area -<br />

Sicherheitsfläche an jedem Bahnende von mindestens 90 m<br />

(Standard = 120 m). Allein diese Maßnahme wird die nutzbare<br />

Länge der Start- und Landebahn im gleichen Maß verkürzen.<br />

Befreiungen von diesen Anforderungen wird es für <strong>den</strong><br />

Verkehrslandeplatz nicht geben, weil schon <strong>zu</strong>r Zeit die<br />

Ausweisung der nutzbaren Bahnlängen auf einer Reihe von<br />

Ausnahmen beruhen, die aktuell Gegenstand der<br />

Zulassungsvorschriften für Fluglätze sind. Hier liegen klare<br />

Aussagen des BMVBS vor, dass mit wesentlichen Änderungen und<br />

Erweiterungen der Platzanlage sowie des Flugbetriebs nicht<br />

gerechnet wer<strong>den</strong> kann. Das Bundesverkehrsministerium hat im<br />

Zusammenhang mit der Zulassung von Flugbetrieb nach<br />

Instrumentenflugregeln bereits 1999 die<br />

„....Suche nach einem Ersatzstandort im Hinblick auf die<br />

zahlreichen Ausnahmeregelungen…"<br />

dringend angemahnt.<br />

[…]<br />

3.1.4.3. Wir schlagen folgende Formulierung vor:<br />

Bei der Suche nach einem leistungsfähigen Regionalflugplatz für<br />

die Rhein-Neckar- Region soll der Verkehrslandeplatz Speyer<br />

einbezogen wer<strong>den</strong>. Insbesondere soll untersucht wer<strong>den</strong>, ob<br />

seine Eignung <strong>zu</strong>m Regionalflugplatz durch Nachrüsten eines<br />

Instrumentenanflugverfahrens (IFR) verbessert wer<strong>den</strong> kann. Die<br />

weiteren Verkehrslandeplätze … (kann so bleiben).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1864 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3564<br />

Begründung: Die Aufgabenteilung, die in <strong>den</strong> Formulierungen <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> bei<strong>den</strong> kommentierten Abschnitten durchscheint, in einen<br />

Flugplatz der Allgemeinen Luftfahrt, Speyer, und in einen<br />

Regionalflugplatz Mannheim ist im Sinne einer zweckmäßigen<br />

bedarfsdecken<strong>den</strong> Ausstattung der Region mit Flugplätzen nicht<br />

sinnvoll und sollte nicht weiter verfolgt wer<strong>den</strong>.<br />

Die "… besonderen Belange des Geschäftsluftverkehrs....", wie in<br />

diesem Abschnitt des Entwurfs genannt sind die gleichen wie die<br />

eines Regionalflugplatzes, nämlich: ausreichende Startbahnlänge<br />

und An- und Abflugverfahren nach Instrumentenflugregeln.<br />

Ein leistungsfähiger Regionalflugplatz, z.B. im Mannheimer Nor<strong>den</strong><br />

kann die Bedürfnisse der Region bis hin nach Speyer und<br />

Umgebung ohne weiteres mit befriedigen. Ausgehend davon, dass<br />

der jetzige Mannheimer Flugplatz diese Funktion nicht langfristig<br />

erfüllen können wird ist es nicht <strong>zu</strong> verantworten, eine<br />

Aufgabenverteilung, wie oben zitiert, weiterhin als Planungsziel <strong>zu</strong><br />

verfolgen. Wenn die Planungsziele eines Regionalplans Rhein-<br />

Neckar trotzdem so gesteckt sind wird dies eher da<strong>zu</strong> führen, dass<br />

die Region gar keinen bedarfsgerecht ausgebauten bzw.<br />

ausgestatteten Flugplatz bekommen wird.<br />

Der Flugplatz Speyer muss daher daraufhin untersucht wer<strong>den</strong>, ob<br />

die Einführung eines Instrumentenan- und Abflugverfahrens<br />

möglich ist. Hier ist nicht nur das gem. § 22 a LuftVO geforderte<br />

Gebot, „gewerblicher Flugbetrieb über 14to nur mit IFRVerfahren"<br />

<strong>zu</strong> beachten, sondern es ist ein unverzichtbares<br />

Sicherheitserfordernis, Flugplätze mit kommerziellem,<br />

qualifiziertem Verkehr mit einer Kontrollzone <strong>zu</strong> umgeben und<br />

einen IFR-gestützen und abgesicherten, wetterunabhängigen Anund<br />

Abflug möglich <strong>zu</strong> machen.<br />

Anflöge im VFR/IFR-Wechselverfahren sind nach <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong><br />

Verfahrensvorschriften bei geschlossenen Wolkendecken in Höhen<br />

von 3300 ft/Grund (rd. 1000 m) oder weniger nicht <strong>zu</strong>lässig wer<strong>den</strong><br />

aber häufig infolge des sehr hohen Erwartungsdrucks trotzdem<br />

durchgeführt. Der sehr schwere Unfall am 01.03.2012 auf dem<br />

Verkehrslandeplatz Egelsbach (ohne IFR) setzt hier ein deutliches<br />

Zeichen. Die Verhältnisse dort sind insoweit die selben wie in<br />

Speyer. Derartige Unfälle hat es vor 1999 (IFRZulassung) auch am<br />

Mannheimer Flugplatz bzw. in der Umgebung gegeben. Nach


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1865 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3564<br />

Einführung der Kontrollzone mit IFR-Verfahren ist bis <strong>zu</strong>m heutigen<br />

Tag kein einziger vergleichbarer Unfall mehr vorgekommen.<br />

Sollte dieses Erfordernis nicht erreichbar sein, kann der<br />

Verkehrslandeplatz Speyer nicht die Funktion eines<br />

Geschäftsreiseflugplatzes oder gar die eines Regionalflugplatzes<br />

übernehmen.<br />

Die Definition der Planungsziele sollten daher unbedingt auf die<br />

wirklichen Bedürfnisse abgestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3565 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

Der Generalverkehrsplan Ba<strong>den</strong>-Württemberg 2010 enthält in<br />

Abschnitt 4.2.4 ebenfalls <strong>den</strong> deutlichen Hinweis auf einen<br />

Ersatzstandort für <strong>den</strong> Mannheimer Verkehrslandeplatz:<br />

„ Es muss geprüft wer<strong>den</strong>, ob langfristig ein alternativer Flugplatz-<br />

Standort mit <strong>zu</strong>kunftsfähigem Entwicklungspotential für die<br />

Metropolregion Rhein-Neckar gefun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> kann"<br />

Im weiteren Text wird dort auch eine Bedarfsanalyse gefordert, auf<br />

deren Grundlage <strong>zu</strong> prüfen sei<br />

nicht folgen<br />

Im Generalverkehrsplan Ba<strong>den</strong>-Württemberg sind die dargestellten<br />

Grundlinien rechtlich unverbindliche Aussagen, die nur <strong>zu</strong>r<br />

Orientierung dienen sollen, aber nicht bin<strong>den</strong>d für die<br />

Regionalplanung sind. Die neue Landesregierung hat <strong>zu</strong>dem<br />

gänzlich andere Vorstellungen <strong>zu</strong>m Luftverkehr als im<br />

Generalverkehrsplan niedergeschrieben wur<strong>den</strong>. Die Abwägung im<br />

Regionalplan erfolgt somit nach aktueller Beschlusslage der<br />

Gremien des VRRN.<br />

„ ....ob der bestehende Flugplatz <strong>den</strong> Bedürfnissen der<br />

Metropolregion auf Dauer gerecht wer<strong>den</strong> kann oder ob auch im<br />

Interesse der Geschäftsreisen<strong>den</strong> und der Wirtschaftsregion ein<br />

alternativer <strong>zu</strong>kunftsfähigerer Standort gesucht wer<strong>den</strong> muss"<br />

Insoweit ist schon allein be<strong>den</strong>klich, dass sich die Formulierungen<br />

im Entwurf des Regionalplans inhaltlich nicht mit <strong>den</strong> Forderungen<br />

des Generalverkehrsplans BW decken.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1866 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3566 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

Im Flughafen-Konzept der Bundesregierung von 2009 ist <strong>zu</strong>r<br />

Bedeutung der Regionalen Flughäfen folgendes <strong>zu</strong> lesen:<br />

„ Angesichts <strong>zu</strong>nehmender Internationaler Verflechtungen gewinnt<br />

die schnelle Erreichbarkeit entfernter Ziele künftig weiter an<br />

Bedeutung. Damit steigt der Einfluss des Luftverkehrs auf die<br />

wirtschaftliche Prosperität der Regionen. Die Nut<strong>zu</strong>ng von<br />

Geschäftsreiseflugzeugen ermöglicht es, flexibel, schnell und<br />

komfortabel je<strong>den</strong> Wirtschaftsraum in Europa direkt (Punkt <strong>zu</strong><br />

Punkt) <strong>zu</strong> erreichen. Eine vergleichbare Mobilität ermöglicht kein<br />

anderes Verkehrsmittel.<br />

Kenntnisnahme<br />

Gemäß der Beschlusslage der Gremien des VRRN wird die Prüfung<br />

des Bedarfs für einen neuen Regionalflughafen nicht mehr weiter<br />

verfolgt. Schwerpunkt ist jetzt die Sicherung und Prüfung des<br />

Bedarfes für das Segment der Business-Aviation und die<br />

Darstellung der Entwicklungsmöglichkeiten der vorhan<strong>den</strong>en<br />

Flugplätze für dieses Segment. Damit soll der<br />

Geschäftsreiseverkehr als wichtiger Standortfaktor unterstützt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Die <strong>zu</strong>nehmende Slot-Beschränkung, insbesondere bei <strong>den</strong> großen<br />

Flughäfen, führt <strong>zu</strong>r begrenzten Bewegungsfreiheit der Business<br />

Aviation. Damit kommt der Ergän<strong>zu</strong>ngs- und Entlastungsfunktion<br />

der Regionalflughäfen im deutschen Luftverkehrssystem verstärkte<br />

Bedeutung <strong>zu</strong>. Entsprechend wer<strong>den</strong> gerade in Wirtschaftsund<br />

Ballungszentren und damit in der Nähe von Internationalen<br />

Verkehrsflughäfen leistungsfähige Ausweichflughäfen benötigt, die<br />

auf die steigen<strong>den</strong> Anforderungen der Allgemeinen Luftfahrt<br />

ausgerichtet sind.<br />

Um dem wachsen<strong>den</strong> Luftverkehrsaufkommen der Bundesrepublik<br />

Deutschland Rechnung <strong>zu</strong> tragen, bedarf es der Verfügbarkeit und<br />

einer entsprechen<strong>den</strong> qualitativen Ausstattung von regionalen<br />

Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen."<br />

Entsprechend diesen Bedürfnissen verfügen auch die<br />

wirtschaftlichen Ballungsräume in Deutschland in der Regel über<br />

leistungsfähige Regionalflugplätze, z.B. Nürnberg, Bayreuth, Hof,<br />

Augsburg, Erfurt, Friedrichshafen, Essen, Egelsbach, Paderborn,<br />

Saarbrücken, Schwäbisch Hall, Siegerland, Zweibrücken. Unseres<br />

Erachtens sollte alles dafür getan wer<strong>den</strong>, dass der Rhein-Neckar-<br />

Raum als 7. größter Wirtschaftsstandort Deutschlands diesen<br />

wichtigen Standortfaktor auch in Zukunft behalten kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1867 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3567 Stadtverwaltung Lampertheim 3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

Bei der Prüfung des Verbandes Region Rhein-Neckar, ob und unter<br />

welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen ein Regionalflughafen für die<br />

Metropolregion notwendig ist (S. 134 der Begründung 1. Absatz) -<br />

unabhängig von einer möglichen Standortfestlegung - ist darauf <strong>zu</strong><br />

achten, dass Emissionen auf benachbarte Siedlungen minimiert<br />

bzw. vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Plansatz wird umformuliert und beinhaltet nicht mehr die<br />

Prüfung eines neuen Regionalflughafens, sondern die Sicherung<br />

des Geschäftsreiseverkehrs, insbesondere des Segmentes der<br />

Business-Aviation.<br />

3568 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

Ein Regionalflughafen für die Region ist angesichts der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Kapazitäten (Flughäfen in Karlsruhe/Ba<strong>den</strong>-Ba<strong>den</strong>,<br />

Frankfurt, Hahn, Stuttgart) nicht erforderlich. Die<br />

Schienenanbindung des Flughafens Karlsruhe/Ba<strong>den</strong>-Ba<strong>den</strong> über<br />

die Wintersdorfer Stadtbahnlinie und die Schienenanbindung an das<br />

neue Frankfurter Flughafenterminal 3 sind zielführende<br />

Alternativen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Plansatz ist ein neuer Regionalflughafen für die MRN nicht<br />

verankert. Der VRRN prüft deshalb derzeit, wie das Segment der<br />

Business-Aviation in der MRN gesichert und weiter verbessert<br />

wer<strong>den</strong> kann. Falls Mannheim-Neuostheim <strong>den</strong> Bedarf in Zukunft<br />

nicht mehr decken kann, ist die Frage der alternativen<br />

Möglichkeiten für die Wirtschaft <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Die Schienenanbindung für <strong>den</strong> Flughafen Karlsruhe/Ba<strong>den</strong>-Ba<strong>den</strong><br />

über die Wintersdorfer Stadtbahnlinie liegt in der Zuständigkeit der<br />

Region Mittlerer Oberrhein.<br />

3569 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

Der City-Airport Mannheim ist anders als dargestellt kein<br />

Regionalflughafen sondern ein Verkehrslandeplatz. Dies sollte<br />

korrekt dargestellt wer<strong>den</strong>, auch um Verwechslungen mit einem in<br />

der Begründung genannten möglichen Regionalflughafen in der<br />

MRN <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Änderung der Bezeichnung in "Verkehrslandeplatz Mannheim-<br />

Neuostheim" im Plansatz sowie in der Randspalte.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1868 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3570 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

3585<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

Zudem sollten beim Punkt 3.1.4.2. vergleichbare Termini<br />

verwendet wer<strong>den</strong>, wie bei Punkt 3.1.4.3. So umfasst „Business<br />

Aviation" als Teil der „General Aviation" also der „Allgemeinen<br />

Luftfahrt" je<strong>den</strong> nicht liniengebun<strong>den</strong>en Geschäftsflugverkehr. Hier<br />

haben die Verkehrslandeplätze Mannheim und Speyer dieselbe<br />

Zielgruppe. Daher sollten auch bei bei<strong>den</strong> gleiche Termini verwandt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Es wer<strong>den</strong> in bei<strong>den</strong> Plansätzen 3.1.4.2. und 3.1.4.3. mit<br />

„Business- Aviation" die gleichen Termini verwendet.<br />

3571 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

Anmerkungen <strong>zu</strong>r Begründung:<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar will unabhängig von einer<br />

möglichen Standortfestlegung die Notwendigkeit eines<br />

Regionalflughafens prüfen lassen. Wir weisen darauf hin, dass eine<br />

belastbare Untersuchung auch eine Aussage <strong>zu</strong> möglichen<br />

Standorten treffen müsste, um hinreichend genau die<br />

Verkehrspotenziale abschätzen <strong>zu</strong> können.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Beschlusslage der Gremien des VRRN wird die Prüfung<br />

des Bedarfs für einen neuen Regionalflughafen nicht mehr weiter<br />

verfolgt. Schwerpunkt ist jetzt die Sicherung und Prüfung des<br />

Bedarfes für das Segment der Business-Aviation und die<br />

Darstellung der Entwicklungsmöglichkeiten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1869 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3572 Zukunft Luftverkehr Metropolregion<br />

Rhein-Neckar e.V.<br />

3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

Nichtbeachtung des Generalverkehrsplans Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

Der Regionalplan beachtet die im Generalverkehrsplan Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg getroffenen Festlegungen <strong>zu</strong>m Luftverkehr in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar nicht in ausreichendem Maße.<br />

Teilweise widerspricht der Regionalplan sogar <strong>den</strong> Empfehlungen<br />

des Generalverkehrsplans.<br />

Der Generalverkehrsplan des Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg geht<br />

unter Punkt „4.2.4 Verkehrslandeplatz Mannheim (City Airport<br />

Mannheim)" explizit auf die problematische Situation des<br />

Luftverkehrs in der Metropolregion Rhein-Neckar am Beispiel des<br />

Flugplatzes Mannheim-Neuostheim ein. Als Ziel des Landes Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg wird hier<strong>zu</strong> formuliert:<br />

„Es muss geprüft wer<strong>den</strong>, ob langfristig ein alternativer Flugplatz-<br />

Standort mit <strong>zu</strong>kunftsfähigem Entwicklungspotenzial für die<br />

Metropolregion Rhein-Neckar gefun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> kann."<br />

nicht folgen<br />

Die Aussagen im Generalverkehrsplans Ba<strong>den</strong>-Württemberg haben<br />

keine Bindungswirkung, sondern dienen der Orientierung für die<br />

politischen Entscheidungen in <strong>den</strong> Regionen. Außerdem vertritt die<br />

neue Landesregierungeine eine andere landespolitische Position<br />

<strong>zu</strong>m Ausbau der Luftverkehrsinfrastruktur, als im<br />

Generalverkehrsplan niedergeschrieben ist. Weiterhin liegt seit der<br />

Offenlegung des Regionalplans eine neue Beschlusslage der<br />

Gremien des VRRN vor. Demnach wird die Prüfung des Bedarfs für<br />

einen neuen Regionalflughafen nicht mehr weiter verfolgt.<br />

Schwerpunkt ist die Sicherung und Prüfung des Bedarfes für das<br />

Segment der Business-Aviation und die Darstellung der<br />

Entwicklungsmöglichkeiten der vorhan<strong>den</strong>en Flugplätze für dieses<br />

Segment. Dementsprechend wer<strong>den</strong> die Plansätze angepasst.<br />

Zur Erreichung dieses Zieles gibt der Generalverkehrsplan folgende<br />

Empfehlung:<br />

„Da modernere, für <strong>den</strong> Linienflugverkehr geeignete Flugzeuge in<br />

der Regel auf eine längere Start- und Landebahn angewiesen sind,<br />

ist aus Sicht der Landesregierung gegebenenfalls auf der<br />

Grundlage einer Bedarfsanalyse <strong>zu</strong> prüfen, ob der bestehende<br />

Flugplatz <strong>den</strong> Bedürfnissen der Metropolregion auf Dauer gerecht<br />

wer<strong>den</strong> kann oder ob auch im Interesse der Geschäftsreisen<strong>den</strong><br />

und der Wirtschaftsregion ein alternativer, <strong>zu</strong>kunftsfähigerer<br />

Standort gesucht wer<strong>den</strong> muss.<br />

Eine Lösung soll mit der Region und für die Region unter<br />

Einbeziehung aller zivilen und militärischen Flugplätze in der Region<br />

entwickelt wer<strong>den</strong>." (GVP B.-W., S. 188)<br />

Gefordert ist also eine ergebnisoffene Bedarfsprüfung <strong>zu</strong>m<br />

Luftverkehr in der Region unter Einschluss der Option einen<br />

alternativen, <strong>zu</strong>kunftsfähigen Standort für einen Regionalflughafen<br />

<strong>zu</strong> suchen. Ausdrücklich wird hier<strong>zu</strong> empfohlen, alle bestehen<strong>den</strong><br />

zivilen und militärischen Flugplätze in die Überlegungen mit<br />

ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Im Regionalplan findet sich hier<strong>zu</strong> folgender Text:


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1870 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3572<br />

„Begründung <strong>zu</strong> 3.1.4.2:<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar prüft deshalb unabhängig von<br />

einer möglichen Standortfestlegung, ob und unter welchen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen ein Regionalflughafen für die Metropolregion<br />

notwendig ist."<br />

ZLM stellt <strong>zu</strong> dieser Aussage im Regionalplan fest, dass der<br />

Beschluss <strong>zu</strong>r Bedarfsprüfung, auf <strong>den</strong> der Regionalplan hier Be<strong>zu</strong>g<br />

nimmt, von der vorstehen<strong>den</strong> Formulierung im Regionalplan<br />

erheblich abweicht.<br />

Nach Beschlusslage soll gerade keine ergebnisoffene<br />

Bedarfsprüfung Luftverkehr erfolgen. Stattdessen sollen nur die<br />

bestehen<strong>den</strong> Flugplatzstandorte Mannheim- Neuostheim und<br />

Speyer begutachtet wer<strong>den</strong>. Weitere Standorte wie z.B. Worms,<br />

ehemalige Militärflugplätze oder derzeit noch nicht fliegerisch<br />

genutzte Flächen sollen nicht geprüft wer<strong>den</strong>. Letztlich sollen<br />

lediglich die Folgen einer Schließung des Cityairports Mannheim-<br />

Neuostheim für die Wirtschaft der Region untersucht wer<strong>den</strong>.<br />

In der Beschlußvorlage des Verbandes Region Rhein-Neckar lautet<br />

die Vorgabe:<br />

„Zu untersuchen ist insbesondere ein Szenario der Schließung des<br />

Mannheimer City- Airports und der damit verbun<strong>den</strong>en Folgen für<br />

die Unternehmen sowie für <strong>den</strong> Luftverkehr in der MRN. Zu klären<br />

sind speziell die Fragen, welche Alternativen sich für die<br />

Unternehmen ergeben und ob sowie ggf. welche wirtschaftliche<br />

Nachteile für die Region entstehen wür<strong>den</strong>. Es sollen die<br />

Möglichkeiten der Verlagerung der Business-Aviation nach Speyer<br />

oder auf Flughäfen außerhalb der Region geprüft wer<strong>den</strong>."<br />

Diese Beschränkung der Bedarfsprüfung entspricht nicht <strong>den</strong><br />

Forderungen des Generalverkehrsplans Ba<strong>den</strong>-Württemberg und<br />

kann mit der Formulierung der Begründung <strong>zu</strong> 3.1.4.2. im<br />

Regionalplan nicht in Übereinstimmung gebracht wer<strong>den</strong>. Die<br />

Aussage im Regionalplan <strong>zu</strong>r Bedarfsprüfung ist somit irreführend.<br />

ZLM schlägt stattdessen folgende Formulierung vor:<br />

„Begründung <strong>zu</strong> 3.1.4.2:<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar prüft deshalb in<br />

Übereinstimmung mit <strong>den</strong> Vorgaben des Generalverkehrsplans


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1871 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3572<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg, unabhängig von einer möglichen<br />

Standortfestlegung, aber unter Einbeziehung aller für eine<br />

fliegerische Nut<strong>zu</strong>ng technisch geeigneter Liegenschaften, ob und<br />

unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen ein zentraler, <strong>zu</strong>kunftsfähiger<br />

Regionalflughafen für die Metropolregion notwendig ist"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1872 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3573 Zukunft Luftverkehr Metropolregion<br />

Rhein-Neckar e.V.<br />

entspr.<br />

3588<br />

3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

2. Keine Zweiteilung des Luftverkehrs<br />

Die Ausführungen im Regionalplan unter 3.1.4.2 sind unpräzise<br />

formuliert und lassen wichtige Luftverkehrsarten unberücksichtigt.<br />

Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Flugplätze Speyer-<br />

Ludwigshafen und Mannheim-Neuostheim wer<strong>den</strong> Vorgaben<br />

angenommen, die nicht realistisch sind. Insgesamt postuliert der<br />

Regionalplan in der derzeitigen Fassung eine Zweiteilung des<br />

Luftverkehrs in der Region, die aus verschie<strong>den</strong>en Grün<strong>den</strong><br />

ab<strong>zu</strong>lehnen ist.<br />

nicht folgen<br />

Eine Zweiteilung des Luftverkehrs ist nach Ansicht des Verbandes<br />

in <strong>den</strong> Plansätzen nicht erkennbar. Zudem müssen nicht alle<br />

Luftverkehrsarten, sondern nur diejenigen <strong>zu</strong> <strong>den</strong>en Aussagen<br />

sinnvoll sind, im Regionalplan enthalten sein. Die Plansätze wer<strong>den</strong><br />

aber in der Form angepasst, dass die Flugplätze Speyer und<br />

Mannheim-Neuostheim einheitlich als Verkehrslandeplätze<br />

insbesondere mit der Funktion <strong>zu</strong>r Sicherung des Segmentes<br />

Business-Aviation bezeichnet wer<strong>den</strong>.<br />

2.1 Luftverkehrsarten<br />

Im Regionalplan heißt es unter 3.1.4.3:<br />

„Der Flugplatz Speyer soll <strong>zu</strong> einem leistungsfähigen<br />

Verkehrslandeplatz der „Allgemeinen Luftfahrt" (Flüge im<br />

nichtgewerblichen Verkehr und gewerbliche Kleinverkehre) unter<br />

besonderer Berücksichtigung der Belange des<br />

Geschäftsluftverkehrs ausgebaut wer<strong>den</strong>."<br />

Hier ist an<strong>zu</strong>merken, dass der Begriff „Allgemeine Luftfahrt"<br />

(englisch: General Aviation) ein im Luftverkehrsrecht verwendeter<br />

Begriff mit fester Bedeutung ist. Unter „Allgemeiner Luftfahrt"<br />

versteht man die gesamte Zivilluftfahrt mit Ausnahme von<br />

Linienflugverkehr und Charterflugverkehr. Somit bezeichnet der<br />

Begriff „Allgemeine Luftfahrt" <strong>den</strong> Individualanteil der Zivilluftfahrt.<br />

Die vorstehend zitierte Formulierung im Regionalplan ist unpräzise<br />

und mehrdeutig. Der im Regionalplan verwendete Begriff<br />

„gewerbliche Kleinverkehre" ist ebenso ungeeignet.<br />

Möglicherweise sind hier Rundflüge, Taxiflüge und<br />

Ausbildungsflugbetrieb mit Luftfahrzeugen der Kategorie kleiner 7t<br />

MTOW gemeint. Dann ergibt die folgende Aussage „unter<br />

besonderer Berücksichtigung der Belange des<br />

Geschäftsluftverkehrs" (s.o.) jedoch keinen Sinn. Der<br />

Geschäftsluftverkehr wird je<strong>den</strong>falls überwiegend mit<br />

Luftfahrzeugen der Kategorie über 7t MTOW abgewickelt.<br />

ZLM verfügt im Kreise seiner Mitglieder über Flugkapitäne,<br />

Fluglotsen, Fluglehrer, Luftverkehrssachverständige und weitere<br />

Experten des Luftverkehrs. Unsere Kompetenzen in Sachen<br />

Luftverkehr haben wir mehrfach vergeblich dem Verband Region<br />

Rhein-Neckar <strong>zu</strong>r unentgeltlichen Unterstüt<strong>zu</strong>ng angeboten. Leider


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1873 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3573<br />

wurde ZLM nicht am Entstehen des Regionalplans beteiligt.<br />

ZLM verwendet die nachfolgend definierten Begriffe für die in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar relevanten Luftverkehrsarten und<br />

weist darauf hin, dass sämtliche hier aufgeführte Luftverkehrsarten<br />

in der Metropolregion Rhein-Neckar vorkommen.<br />

Von besonderer Bedeutung für die regionale Wirtschaft ist dabei<br />

der Werksflugverkehr, der Charterflugverkehr und der<br />

Linienflugverkehr <strong>zu</strong> europäischen Wirtschaftsmetropolen.<br />

[nachfolgend Definitionen der Begriffe: Allgemeine Luftfahrt,<br />

Linienflugbetrieb, Charterflugbetrieb, Werksflugbetrieb,<br />

Ausbildungsflugbetrieb, Qualifizierter Frachtflugverkehr, Luftsport,<br />

Sonstiger, gewerblicher Luftverkehr]


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1874 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3574 Zukunft Luftverkehr Metropolregion<br />

Rhein-Neckar e.V.<br />

3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

2.2 Leistungsfähigkeit des City Airports Mannheim<br />

Der Cityairport Mannheim-Neuostheim ist derzeit der<br />

leistungsfähigste Flugplatz der Metropolregion, wenngleich er<br />

hohen Einschränkungen unterworfen ist. Er verfügt über ein<br />

eingeschränktes Instrumentenanflugverfahren und eine eigene<br />

Kontrollzone. Daneben verfügt er über die <strong>zu</strong>r Abwicklung von<br />

Linienflugbetrieb notwendigen bo<strong>den</strong>seitigen Einrichtungen und<br />

Abfertigungsanlagen.<br />

Die Einschränkungen bestehen vor allem in der <strong>zu</strong> kurzen, nicht<br />

mehr erweiterungsfähigen Start- und Landebahn sowie in der Nähe<br />

<strong>zu</strong>r Mannheimer Innenstadt und <strong>zu</strong>m Rhein-Neckar-Schnellweg (B<br />

38a) und der damit einhergehen<strong>den</strong> Hindernissituation. Die Nähe<br />

<strong>zu</strong>r Innenstadt wirkt sich für die Stadt Mannheim neben <strong>den</strong><br />

Lärmimmissionen auch durch <strong>den</strong> Bauschutzbereich negativ aus.<br />

Hierdurch wird eine optimale Nut<strong>zu</strong>ng vieler Grundstücke<br />

verhindert.<br />

Im Generalverkehrsplan Ba<strong>den</strong>-Württemberg heißt es hier<strong>zu</strong>:<br />

„Das zentrale Problem besteht darin, dass die bestehende<br />

Umgebungsbebauung eine Verlängerung der Start- und Landebahn<br />

mit vertretbarem Aufwand nicht <strong>zu</strong>lässt. Damit sind die<br />

Entwicklungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt."<br />

teilweise folgen<br />

Ob die Möglichkeiten, <strong>den</strong> erhöhten Anforderung des<br />

gewerblichem Geschäftsreiseverkehrs Rechnung <strong>zu</strong> tragen,<br />

gegeben ist, ist derzeit noch offen. Die Bedarfsanalyse für <strong>den</strong><br />

Regionalluftverkehr in der MRN soll hier<strong>zu</strong> Ergebnisse liefern. Der<br />

Vorschlag für <strong>den</strong> Plansatz würde eine Anforderung an <strong>den</strong><br />

Cityairport Mannheim-Neuostheim formulieren, die u.U. nicht <strong>zu</strong><br />

erfüllen ist. Der Plansatz wird deshalb wie folgt etwas offener<br />

gefasst:<br />

Plansatz 3.1.4.2<br />

"…Da<strong>zu</strong> soll der Verkehrslandeplatz Mannheim-Neuostheim in<br />

seiner Funktionsfähigkeit erhalten und nach Möglichkeit entwickelt<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

Begründung da<strong>zu</strong>:<br />

.."Die Region sieht <strong>den</strong> Schwerpunkt in der künftigen Entwicklung<br />

des Regionalluftverkehrs in der Sicherung des Segmentes<br />

Business-Aviation und dem Erhalt der vorhan<strong>den</strong>en Flugplätze für<br />

dieses Segment. Dies beinhaltet die Prüfung der technischen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten auf <strong>den</strong> Verkehrslandeplätzen<br />

Mannheim-Neuostheim und Speyer <strong>zu</strong>r Abwicklung eines sicheren<br />

und bedarfsgerechten Geschäftsreiseverkehrs."<br />

dafür .."Wirtschaft und Politik..möglichst verbessert wer<strong>den</strong>"<br />

streichen.<br />

Aufgrund der allgemeinen Ten<strong>den</strong>z, <strong>den</strong> Luftverkehr noch sicherer<br />

<strong>zu</strong> gestalten ist mit weiteren Auflagen sowohl für Flugplätze als<br />

auch für Flugzeuge <strong>zu</strong> rechnen, die mittelfristig da<strong>zu</strong> führen<br />

können, dass der Cityairport Mannheim seine wichtige Funktion für<br />

die Region nicht mehr all<strong>zu</strong> lange erfüllen kann.<br />

ZLM wendet sich daher insbesondere gegen die Aussage im<br />

Regionalplan unter 3.1.4.2: „3.1.4.2 In der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar ist <strong>den</strong> erhöhten Anforderungen der Business- Aviation<br />

Rechnung <strong>zu</strong> tragen. Da<strong>zu</strong> soll der Regionalflughafen Mannheim-<br />

Neuostheim in seiner Funktionsfähigkeit weiter erhalten und<br />

verbessert wer<strong>den</strong>."<br />

Aus Sicht des ZLM ist eine Verbesserung der Funktionsfähigkeit<br />

des Cityairports im Vergleich <strong>zu</strong>m Status Quo unter realen<br />

Annahmen nicht mehr möglich.<br />

ZLM schlägt daher folgende Formulierung vor:


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1875 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3574<br />

„3.1.4.2 In der Metropolregion Rhein-Neckar ist neben einem<br />

bedarfsgerechten Linienflugverkehr auch <strong>den</strong> erhöhten<br />

Anforderungen des Geschäftsreiseflugverkehrs, insbesondere des<br />

gewerblichen Geschäftsreiseverkehrs, Rechnung <strong>zu</strong> tragen. Da<strong>zu</strong><br />

soll der Verkehrslandeplatz Mannheim-Neuostheim (Cityairport) als<br />

tragende Verkehrseinrichtung für diese Luftverkehrsarten in seiner<br />

Funktionsfähigkeit gesichert und mit <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong><br />

Sicherheitseinrichtungen erhalten wer<strong>den</strong>."<br />

Bislang wenig beachtet ist die Tatsache, dass der Cityairport<br />

Mannheim wegen seiner erheblichen Einschränkungen<br />

überwiegend nur noch eigenen Quellverkehr von dort stationierten<br />

Flugzeugen abwickelt. Vorwiegend wegen der <strong>zu</strong> kurzen Start- und<br />

Landebahn kann die Mehrheit der in Deutschland registrierten<br />

gewerblichen Luftverkehrsunternehmen <strong>den</strong> Cityairport schon<br />

heute nicht mehr anfliegen.<br />

Da Speyer aufgrund des fehlen<strong>den</strong> Instrumentenanflugverfahrens,<br />

das häufig eine interne Vorausset<strong>zu</strong>ng für gewerbliche<br />

Luftverkehrsunternehmen ist, ebenfalls als Ziel ausscheidet, ist die<br />

Region bereits heute weitgehend vom gewerblichen Luftverkehr<br />

abgeschnitten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1876 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3575 Zukunft Luftverkehr Metropolregion<br />

Rhein-Neckar e.V.<br />

3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

2.5 Funktion und Wirtschaftlichkeit eines Regionalflughafens<br />

Regionalflughäfen stehen häufig in der Kritik. Ursache hierfür ist<br />

oftmals, dass ehemalige Militärflughäfen mit erheblichem Aufwand<br />

<strong>zu</strong> Regionalflughäfen umgewandelt wur<strong>den</strong>, ohne dass ein<br />

entsprechender Bedarf der Wirtschaft im Ein<strong>zu</strong>gsbereich besteht.<br />

Dann wird auf sogenannte Low-Cost-Carrier <strong>zu</strong>rückgegriffen, deren<br />

Geschäftsmodell aber für Regionalflughäfen <strong>zu</strong>meist nachteilig ist.<br />

nicht folgen<br />

Die aktuellen Beschlusslage der Gremien des VRRN sieht die<br />

Prüfung des Bedarfs für einen neuen Regionalflughafen nicht mehr<br />

vor. Insofern wer<strong>den</strong> im Regionalplan auch keine Aussagen<br />

hinsichtlich eines neuen Standortes für einen Regionalflughafen<br />

oder <strong>zu</strong> dessen Wirtschaftlichkeit getroffen. Der Anregung wird<br />

nicht gefolgt.<br />

Regionalflughäfen können aus Sicht des ZLM immer dann<br />

wirtschaftlich verantwortbar betrieben wer<strong>den</strong>, wenn sie eine<br />

möglichst große Mischung der Luftverkehrsarten aufweisen.<br />

Neben Linienflugbetrieb, Geschäftsreiseflugverkehr und<br />

Werksflugverkehr gehören hier<strong>zu</strong> natürlich auch der Ausbildungsund<br />

Rettungsflugbetrieb sowie die allgemeine Luftfahrt und<br />

natürlich auch der Luftsport.<br />

Der Cityairport Mannheim hat bislang aus Sicht des ZLM eine<br />

solche gesunde Mischung der Verkehrsarten und konnte daher in<br />

<strong>den</strong> vergangenen Jahren wirtschaftlich betrieben wer<strong>den</strong>.<br />

Allerdings kann eine betriebswirtschaftliche Betrachtung kein<br />

Maßstab für öffentliche Verkehrseinrichtungen wie<br />

Regionalflughäfen sein, es sei <strong>den</strong>n, diese wür<strong>den</strong> rein<br />

privatwirtschaftlich betrieben. Vielmehr müssen Aspekte der<br />

öffentlichen Daseinsvorsorge und die volkswirtschaftlichen<br />

Auswirkungen einer solchen Flugplatzanlage im Vordergrund<br />

stehen.<br />

Die Situation in der Metropolregion Rhein-Neckar unterscheidet<br />

sich ohnehin grundlegend von derjenigen anderer Regionen mit<br />

problembehafteten Regionalflughäfen. Aufgrund der Dichte an<br />

nachfragestarken Unternehmen und dem hohen Bestand an<br />

Geschäftsflugzeugen in der Region gehen Experten davon aus,<br />

dass einem leistungsfähigen Regionalflughafen in der Region<br />

Rhein-Neckar eine überaus positive Prognose erstellt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Für eine solche Anlage können auch private Investoren im Wege<br />

von PPP-Modellen beteiligt wer<strong>den</strong>.<br />

Grundsätzlich erfüllen Regionalflughäfen eine wichtige Funktion im<br />

Luftverkehrssystem. Dies wird auch im Flughafenkonzept der<br />

Bundesregierung betont. Dort heißt es unter 3.1.2.3:


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1877 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3575<br />

„Im Hinblick auf Konkurrenz der Regionen im erweiterten Europa<br />

und <strong>den</strong> gleichzeitigen Rückgang traditioneller Standortbindungen<br />

der Wirtschaft ist eine Region auf einen eigenen Anschluss an das<br />

europäische Luftverkehrsnetz angewiesen. Gerade bei der<br />

Ansiedlung von Unternehmen ist ein leistungsfähiger<br />

Verkehrslandeplatz oder regionaler Verkehrsflughafen ein wichtiges<br />

Argument für die Standortwahl und damit für die regionale<br />

Wirtschaftsförderung."<br />

Auch die im Regionalplan betonte Nähe <strong>zu</strong> benachbarten<br />

Großflughäfen ändert an der notwendigen Funktion eines<br />

Regionalflughafens für einen Wirtschaftsraum wie die<br />

Metropolregion nichts. Vielmehr sind Wechselwirkungen <strong>zu</strong><br />

betrachten. Die Bundesregierung bemerkt hier<strong>zu</strong> in ihrem<br />

Flughafenkonzept:<br />

„Die <strong>zu</strong>nehmende Slot-Beschränkung, insbesondere bei <strong>den</strong><br />

großen Hubflughäfen, führt <strong>zu</strong>r begrenzten Bewegungsfreiheit der<br />

Business Aviation. Damit kommt der Ergän<strong>zu</strong>ngs- und<br />

Entlastungsfunktion der Regionalflughäfen im deutschen<br />

Luftverkehrssystem verstärkte Bedeutung <strong>zu</strong>. Entsprechend<br />

wer<strong>den</strong> gerade in Wirtschafts- und Ballungszentren und damit in<br />

der Nähe von internationalen Verkehrsflughäfen leistungsfähige<br />

Ausweichflughäfen benötigt, die auf die steigen<strong>den</strong> Anforderungen<br />

der Allgemeinen Luftfahrt ausgerichtet sind."<br />

Entschei<strong>den</strong>d ist somit die individuelle Ausrichtung eines<br />

Regionalflughafens auf <strong>den</strong> Bedarf der lokalen Wirtschaft und ein<br />

entsprechendes Angebot von Linienflügen auf europäischen<br />

Kurzstrecken. Daneben sollte eine Konzentration auf die bereits in<br />

der Region befindlichen Werksflug betriebe und eine Erreichbarkeit<br />

für <strong>den</strong> gewerblichen Geschäftsreisverkehr gelegt wer<strong>den</strong>. Die<br />

Flexibilität des Regionalflughafens gegenüber <strong>den</strong> Großflughäfen<br />

verschafft der Region einen wichtigen Standortvorteil und führt <strong>zu</strong><br />

induzierten volkswirtschaftlichen Effekten. Die Entwicklung des<br />

Ba<strong>den</strong>- Airparks mag hier als ein Beispiel gelten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1878 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3576 Zukunft Luftverkehr Metropolregion<br />

Rhein-Neckar e.V.<br />

3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

4. Zukunftsoption eines zentralen Regionalflughafens<br />

Die Stadt Mannheim hat seit <strong>den</strong> 1960er Jahren in diversen<br />

Gutachten <strong>den</strong> Bedarf und mögliche Standorte für einen neuen<br />

Regionalflughafen begutachten lassen. An diesen Überlegungen<br />

waren auch die IHK'en und der Raumordnungsverband Rhein-<br />

Neckar sowie die Oberbürgermeister von Heidelberg,<br />

Ludwigshafen und Mannheim beteiligt.<br />

ZLM hat die von der Stadt Mannheim beauftragten Gutachten der<br />

Jahre 1965 und 1971 (Dr.-Ing. C. Gerlach l+ll) sowie die<br />

Dokumentation der Flugplatzfrage von Dr. Erhard Bruche aus dem<br />

Jahr 1973 und die vielen weiteren Gutachten aus diesen Jahren<br />

ausgewertet.<br />

nicht folgen<br />

Die Ausweisung eines neuen Standortes für einen<br />

Regionalflughafen im Sandtorfer ist im Regionalplan nach<br />

Beschlusslage der Gremien des VRRN nicht vorgesehen. Zudem<br />

müsste eine verbindliche Planungsgrundlage vorliegen, um eine<br />

Zielausweisung in diesem Bereich fest<strong>zu</strong>legen. Mit einem<br />

Vorranggebiet für einen Regionalflughafen würde man erheblich in<br />

kommunle Planungshoheit eingreifen, da die Fläche dann von allen<br />

entgegestehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen in der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

frei<strong>zu</strong>halten ist.<br />

Schon damals kamen die Gutachter <strong>zu</strong>m Ergebnis, dass es in der<br />

Region keine besser geeignete Freifläche für einen<br />

Regionalflughafen in der Region Rhein-Neckar als das Gelände des<br />

„Sandtorfer Bruchs" gibt. Und schon damals empfahlen die<br />

Gutachter eine ausreichend lange Start- und Landebahn sowie ein<br />

Instrumentenanflugverfahren.<br />

Die Verweigerungshaltung der Mannheimer Kommunalpolitik hat<br />

über Jahrzehnte dafür gesorgt, dass diese Option der Region<br />

vorenthalten wurde. Nicht wenige sehen auch einen<br />

Zusammenhang zwischen der Verweigerung der Stadt Mannheim<br />

gegenüber einem geringfügigen Ausbau der Start- und Landebahn<br />

des US Army Airfields Coleman in <strong>den</strong> späten 1990er Jahren und<br />

dem nun eingetretenen Verlust des Hauptquartiers der US-<br />

Landstreitkräfte aus der Metropolregion in die konkurrierende<br />

Region Rhein-Main.<br />

Mit der Gründung der Metropolregion Rhein-Neckar im Jahre 2005<br />

sollten genau solche unverantwortlichen Blockadehaltungen<br />

eigentlich der Vergangenheit angehören. Dies gilt auch für die<br />

schon lange überfällige Umfahrung von Lampertheim und eine<br />

hier<strong>zu</strong> notwendige Verlegung der B 44.<br />

Die Option <strong>zu</strong>r Errichtung eines zentralen Regionalflughafens in der<br />

Region unter Aufgabe bestehender Flugplätze wird aber auch im<br />

jetzt vorgelegten, einheitlichen Regionalplan nicht berücksichtigt.<br />

Damit wer<strong>den</strong> wertvolle Entscheidungsspielräume für die Zukunft<br />

<strong>zu</strong>nichte gemacht. Durch dieses Vorgehen wird weder <strong>den</strong>


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1879 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3576<br />

Interessen der Wirtschaft der Region Rechnung getragen, noch die<br />

Interessen der Bevölkerung an möglichst geringen Belastungen<br />

durch <strong>den</strong> Luftverkehr ausreichend berücksichtigt.<br />

Auch unter Umweltaspekten ist es nicht nachvollziehbar, weshalb<br />

in der Region mehrere Verkehrslandeplätze unterhalten wer<strong>den</strong>, die<br />

weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit <strong>den</strong> Luftverkehrsbedarf der<br />

Region decken können, dabei aber hunderttausende Menschen der<br />

Region durch Überflüge, Lärm und andere Immissionen<br />

beeinträchtigen, während es gleichzeitig die Möglichkeit gibt, einen<br />

zentralen, <strong>zu</strong>kunftsfähigen und sicheren Regionalflughafen mit<br />

geringeren Belastungen <strong>zu</strong> entwickeln.<br />

ZLM fordert daher eine Berücksichtigung der Option <strong>zu</strong>r Errichtung<br />

eines zentralen Regionalflughafens mit ausreichend langer Startund<br />

Landebahn und beidseitigem Instrumentanflugsystem auf dem<br />

Gebiet des „Sandtorfer Bruchs" zwischen Mannheim-Scharhof und<br />

der Landesgrenze <strong>zu</strong> Hessen. Mit <strong>den</strong> Festlegungen im<br />

einheitlichen Regionalplan übernimmt der Verband Region Rhein-<br />

Neckar Verantwortung für die <strong>zu</strong>künftige Aufstellung der Region im<br />

globalen Wettbewerb.<br />

Zur Option des Sandtorfer Bruchs möchten wir abschließend aus<br />

dem Vorwort des ehemaligen Geschäftsführers der Rhein-Neckar<br />

Flugplatz GmbH, Herrn Dr. Erhard Bruche, <strong>zu</strong> einer Dokumentation<br />

über die Flugplatzfrage aus dem November 1973 zitieren:<br />

„Gelegentliche Diskussionsansätze führten nicht weiter, weil viele<br />

das Problem nur in einzelnen Aspekten, nicht aber in allen<br />

Zusammenhängen sehen oder erkannt haben. Zum Teil wurde eine<br />

gerade<strong>zu</strong> erschreckende Unkenntnis der Zusammenhänge<br />

offenbar. Es wur<strong>den</strong> meist nur Standpunkte vertreten, aber keine<br />

Argumente ausgetauscht. Dem Ja der einen stand das Nein der<br />

anderen gegenüber. Die Wirklichkeit dürfte aber wie so oft auch in<br />

diesem Falle zwischen Begeisterung und Be<strong>den</strong>ken liegen."<br />

Dieser annähernd 40 Jahre alten Betrachtung der Problematik kann<br />

sich ZLM auch im Jahr 2012 nur anschließen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1880 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3577 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

Die Aussagen <strong>zu</strong>m Flugverkehr treffen ebenfalls nicht auf unsere<br />

Zustimmung. Wie in der Begründung aufgeführt, ist der<br />

(internationale) Flughafen Frankfurt/Main in einer halben Stunde<br />

vom Hbf Mannheim <strong>zu</strong> erreichen, bis <strong>zu</strong>m Flughafen Stuttgart wird<br />

in Zukunft eine Fahrtzeit von ca. 45 Minuten erwartet.<br />

Den Ausbau der Regionalflughäfen - die nur nationalen Verkehr<br />

abwickeln, lehnen wir strikt ab. Für diese Relationen bestehen<br />

hinreichend gute Schnell<strong>zu</strong>gverbindungen, deren Nut<strong>zu</strong>ng deutlich<br />

geringere klimaschädliche Auswirkungen hat. Die erwähnten<br />

erhöhten Anforderungen der „Business-Aviation" können wir nicht<br />

nachvollziehen. Wenn diese tatsächlich vorlägen, hätte die Cirrus-<br />

Airline, die bis vor kurzem in Mannheim startete, wohl kaum vor<br />

einigen Monaten ihren Flugbetrieb eingestellt.<br />

nicht folgen<br />

Der Plansatz hat <strong>zu</strong>m Ziel das Segment der „Business-Aviation" als<br />

wichtigen Standortfaktor <strong>zu</strong> sichern. D.h. die bestehen<strong>den</strong><br />

Verkehrslandeplätze in der MRN sollen eine sichere und<br />

<strong>zu</strong>kunftsfähige Abwicklung des Segmentes „Business-Aviation"<br />

ermöglich. Unter „Business-Aviation" wer<strong>den</strong> die Werk- und<br />

Taxiverkehre verstan<strong>den</strong>, die v.a. mit firmeneigenen Jets bewältigt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3578 Grüne Liste Hirschberg (GLH) 3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

Flughafen Speyer: es sollen keine „großen" Passagiermaschinen<br />

(Ferienflieger) in Speyer starten/lan<strong>den</strong> dürfen. Der Flughafen soll<br />

maximal als „kleiner" Regionalflughafen bestehen, unter<br />

Berücksichtigung der Belange des Geschäftsluftverkehrs.<br />

folgen<br />

Seitens der Regionalplanung ist nicht vorgesehen, <strong>den</strong> Ausbau des<br />

Verkehrslandeplatzes Speyer für „große" Passagiermaschinen<br />

(Ferienflieger) <strong>zu</strong> unterstützen. Stattdessen soll Speyer für die<br />

Belange des Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) erhalten<br />

und technisch weiterentwickelt wer<strong>den</strong>.<br />

Änderung Plansatz 3.1.4.3<br />

"Der Flugplatz Speyer soll als leistungsfähiger Verkehrslandeplatz<br />

unter besonderer Berücksichtigung der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) erhalten und technisch<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

Begründung:<br />

Streichen: Der derzeit laufende Ausbau in der MRN."<br />

Neu: "Um <strong>den</strong> Luftverkehr in der MRN <strong>zu</strong>kunftsfähig <strong>zu</strong> gestalten,<br />

ist es notwendig, <strong>den</strong> Verkehrslandeplatz Speyer in seiner<br />

Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) <strong>zu</strong> erhalten und<br />

technisch weiter <strong>zu</strong> entwickeln. Da<strong>zu</strong> gilt es alle technischen<br />

Möglichkeiten im An- und Abflugverfahren <strong>zu</strong> prüfen, die einen<br />

sicheren und bedarfsgerechten Geschäftsreiseverkehr<br />

ermöglichen. Mit der Verlängerung der Start- und Landebahn wurde<br />

schon ein wesentlicher Teil da<strong>zu</strong> beigetragen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1881 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3579 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

3.1.4.2<br />

Regionalflughafen (G)<br />

In <strong>den</strong> Plansätzen des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

sollten die Grundsätze 3.1.4.2. und […] gestrichen wer<strong>den</strong>.<br />

Alternativ schlagen wir folgende Formulierung vor:<br />

„3.1.4.2. Im Bereich Business-Aviation sollte vordem Hintergrund<br />

des Klimawandels ein Um<strong>den</strong>ken erfolgen. Die Notwendigkeit<br />

eines Regionalflughafens in der Metropolregion sollte grundlegend<br />

hinterfragt wer<strong>den</strong>."<br />

teilweise folgen<br />

Zu dem Plansatz liegt seit der Offenlegung eine neue<br />

Beschlusslage der Gremien des VRRN vor. Demnach wird die<br />

Prüfung des Bedarfs für einen neuen Regionalflughafen nicht mehr<br />

weiter verfolgt. Schwerpunkt ist die Sicherung und Prüfung des<br />

Bedarfes für das Segment der Business-Aviation und die<br />

Darstellung der Entwicklungsmöglichkeiten der vorhan<strong>den</strong>en<br />

Flugplätze für dieses Segment. Zudem soll ein Szenario der<br />

Schließung des Mannheimer City-Airports und der Folgen für die<br />

Wirtschaft sowie für <strong>den</strong> Luftverkehr in der MRN untersucht<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund wird folgende Änderungen der Plansätze<br />

und der Begründung vorgeschlagen:<br />

Plansatz 3.1.4.2<br />

"…Da<strong>zu</strong> soll der Verkehrslandeplatz Mannheim-Neuostheim in<br />

seiner Funktionsfähigkeit erhalten und nach Möglichkeit entwickelt<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

Begründung da<strong>zu</strong>:<br />

.."Die Region sieht <strong>den</strong> Schwerpunkt in der künftigen Entwicklung<br />

des Regionalluftverkehrs in der Sicherung des Segmentes<br />

Business-Aviation und dem Erhalt der vorhan<strong>den</strong>en Flugplätze für<br />

dieses Segment. Dies beinhaltet die Prüfung der technischen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten auf <strong>den</strong> Verkehrslandeplätzen<br />

Mannheim-Neuostheim und Speyer <strong>zu</strong>r Abwicklung eines sicheren<br />

und bedarfsgerechten Geschäftsreiseverkehrs."<br />

dafür .."Wirtschaft und Politik..möglichst verbessert wer<strong>den</strong>"<br />

streichen.<br />

Plansatz 3.1.4.3<br />

"Der Flugplatz Speyer soll als leistungsfähiger Verkehrslandeplatz<br />

unter besonderer Berücksichtigung der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) erhalten und technisch<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

Begründung:<br />

Streichen: Der derzeit laufende Ausbau..in der MRN."<br />

Neu: "Um <strong>den</strong> Luftverkehr in der MRN <strong>zu</strong>kunftsfähig <strong>zu</strong> gestalten,<br />

ist es notwendig, <strong>den</strong> Verkehrslandeplatz Speyer in seiner<br />

Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) <strong>zu</strong> erhalten und<br />

technisch weiter <strong>zu</strong> entwickeln. Da<strong>zu</strong> gilt es alle technischen<br />

Möglichkeiten im An- und Abflugverfahren <strong>zu</strong> prüfen, die einen<br />

sicheren und bedarfsgerechten Geschäftsreiseverkehr


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1882 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3579 ermöglichen. Mit der Verlängerung der Start- und Landebahn wurde<br />

schon ein wesentlicher Teil da<strong>zu</strong> beigetragen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1883 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3580 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

3564<br />

3.1.4.3<br />

Allgemeine Luftfahrt (G)<br />

3.1.4.2.<br />

Wir schlagen folgende Formulierung vor:<br />

„In der Metropolregion Rhein-Neckar ist <strong>den</strong> erhöhten<br />

Anforderungen der Business-Aviation Rechnung <strong>zu</strong> tragen. Da<strong>zu</strong><br />

soll der Verkehrslandeplatz Mannheim City in seiner heutigen<br />

Funktion bis <strong>zu</strong>r Realisierung eines Ersatzstandortes erhalten<br />

bleiben. Davon ausgehend, dass dieser Flugplatz die<br />

Anforderungen in naher Zukunft nicht mehr erfüllen können wird,<br />

soll die Suche nach einem besser geeigneten Standort so schnell<br />

wie möglich vorangetrieben wer<strong>den</strong>. Das Ziel ist, einen Standort <strong>zu</strong><br />

fin<strong>den</strong>, der eine deutlich längere Start- und Landebahn sowie ein<br />

Instrumentenanflugverfahren in bei<strong>den</strong> Betriebsrichtungen möglich<br />

macht."<br />

Begründung:<br />

Die Formulierung im Entwurf ...."erhalten und verbessert<br />

wer<strong>den</strong> ..." ist irreführend und <strong>zu</strong>m Teil sachlich falsch, weil es am<br />

Mannheimer Flugplatz kein Potential <strong>zu</strong>r Verbesserung der<br />

Funktionsfähigkeit mehr gibt.<br />

Ein Ersatzstandort ist einerseits erforderlich, weil die<br />

Großflughäfen, Frankfurt, Stuttgart und auch der Flughafen<br />

Karlsruhe/Ba<strong>den</strong>-Ba<strong>den</strong> <strong>den</strong> speziellen Anforderungen des<br />

Geschäftsreiseverkehrs wie,<br />

• kurze Anfahrtswege,<br />

• kurze Abfertigungszeiten,<br />

• Verbindungen <strong>zu</strong> anderen Regionalflughäfen,<br />

nicht gerecht wer<strong>den</strong>.<br />

Andererseits wird der City Airport die Anforderungen an einen<br />

Regionalflughafen in naher Zukunft nicht mehr erfüllen können,<br />

weil<br />

• es nur noch wenige Flugzeugmuster gibt, die für einen<br />

Linienverkehr auf der nur 1066 m langen Start- und Landebahn<br />

eingesetzt wer<strong>den</strong> können,<br />

• das Muster DO 328, das hierfür geeignet war bzw. ist nicht mehr<br />

hergestellt wird,<br />

• die geringe Sitzplatzkapazität dieses Musters für<br />

Fluggesellschaften nicht wirtschaftlich kalkulierbar ist,<br />

• es nur wenige und nur kleine strahl-getriebene Muster für <strong>den</strong><br />

Geschäftsreise- und Werkverkehr gibt, die auf dem Flugplatz<br />

teilweise folgen<br />

Zu dem Plansatz liegt seit der Offenlegung eine neue<br />

Beschlusslage der Gremien des VRRN vor. Demnach wird die<br />

Prüfung des Bedarfs für einen neuen Regionalflughafen nicht mehr<br />

weiter verfolgt. Schwerpunkt ist die Sicherung und Prüfung des<br />

Bedarfes für das Segment der Business-Aviation und die<br />

Darstellung der Entwicklungsmöglichkeiten der vorhan<strong>den</strong>en<br />

Flugplätze für dieses Segment. Zudem soll ein Szenario der<br />

Schließung des Mannheimer City-Airports und der Folgen für die<br />

Wirtschaft sowie für <strong>den</strong> Luftverkehr in der MRN untersucht<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund wird folgende Änderungen der Plansätze<br />

und der Begründung vorgeschlagen:<br />

Plansatz 3.1.4.2<br />

"…Da<strong>zu</strong> soll der Verkehrslandeplatz Mannheim-Neuostheim in<br />

seiner Funktionsfähigkeit erhalten und nach Möglichkeit entwickelt<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

Begründung da<strong>zu</strong>:<br />

.."Die Region sieht <strong>den</strong> Schwerpunkt in der künftigen Entwicklung<br />

des Regionalluftverkehrs in der Sicherung des Segmentes<br />

Business-Aviation und dem Erhalt der vorhan<strong>den</strong>en Flugplätze für<br />

dieses Segment. Dies beinhaltet die Prüfung der technischen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten auf <strong>den</strong> Verkehrslandeplätzen<br />

Mannheim-Neuostheim und Speyer <strong>zu</strong>r Abwicklung eines sicheren<br />

und bedarfsgerechten Geschäftsreiseverkehrs."<br />

dafür .."Wirtschaft und Politik..möglichst verbessert wer<strong>den</strong>"<br />

streichen.<br />

Plansatz 3.1.4.3<br />

"Der Flugplatz Speyer soll als leistungshfäiger Verkehrslandeplatz<br />

unter besonderer Berücksichtigung der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) erhalten und technisch<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

Begründung:<br />

Streichen: Der derzeit laufende Ausbau..in der MRN."<br />

Neu: "Um <strong>den</strong> Luftverkehr in der MRN <strong>zu</strong>künftsfähig <strong>zu</strong> gestalten,<br />

ist es notwendig, <strong>den</strong> Verkehrslandeplatz Speyer in seiner<br />

Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) <strong>zu</strong> erhalten und<br />

technisch weiter <strong>zu</strong> entwickeln. Da<strong>zu</strong> gilt es alle technische<br />

Möglichkeiten im An- und Abflugverfahren <strong>zu</strong> prüfen, die einen<br />

sicheren und bedarfsgerechten Geschäftsreiseverkehrs


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1884 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3580 eingesetzt wer<strong>den</strong> können,<br />

• ein gewerblicher Flugbetrieb mit strahlgetriebenen<br />

Luftfahrzeugen wegen der nochmals höheren Anforderungen an<br />

die verfügbare Landebahnlänge nicht darstellbar ist. Letzteres ist<br />

auch der Grund warum es so gut wie keinen Zielverkehr nach<br />

Mannheim gibt.<br />

ermöglichen. Mit der Verlängerung der Start- und Landebahn wurde<br />

schon ein wesentlicher Teil da<strong>zu</strong> beigetragen."<br />

Hin<strong>zu</strong> kommen geplante Verschärfungen der Anforderungen an<br />

Regionalflugplätze durch Europäische Regelungen, die in<br />

Vorbereitung sind. Diese sind:<br />

• Verdoppelung der Breite des Sicherheitsstreifens für IFR-Verkehr<br />

auf 150 m beidseits der Bahnachse (z.Zt. 75 m).<br />

• Einführung einer sog. RESA (Runway End Safety Area -<br />

Sicherheitsfläche an jedem Bahnende von mindestens 90 m<br />

(Standard = 120 m). Allein diese Maßnahme wird die nutzbare<br />

Länge der Start- und Landebahn im gleichen Maß verkürzen.<br />

Befreiungen von diesen Anforderungen wird es für <strong>den</strong><br />

Verkehrslandeplatz nicht geben, weil schon <strong>zu</strong>r Zeit die<br />

Ausweisung der nutzbaren Bahnlängen auf einer Reihe von<br />

Ausnahmen beruhen, die aktuell Gegenstand der<br />

Zulassungsvorschriften für Fluglätze sind. Hier liegen klare<br />

Aussagen des BMVBS vor, dass mit wesentlichen Änderungen und<br />

Erweiterungen der Platzanlage sowie des Flugbetriebs nicht<br />

gerechnet wer<strong>den</strong> kann. Das Bundesverkehrsministerium hat im<br />

Zusammenhang mit der Zulassung von Flugbetrieb nach<br />

Instrumentenflugregeln bereits 1999 die<br />

„....Suche nach einem Ersatzstandort im Hinblick auf die<br />

zahlreichen Ausnahmeregelungen…"<br />

dringend angemahnt.<br />

[…]<br />

3.1.4.3. Wir schlagen folgende Formulierung vor:<br />

Bei der Suche nach einem leistungsfähigen Regionalflugplatz für<br />

die Rhein-Neckar- Region soll der Verkehrslandeplatz Speyer<br />

einbezogen wer<strong>den</strong>. Insbesondere soll untersucht wer<strong>den</strong>, ob<br />

seine Eignung <strong>zu</strong>m Regionalflugplatz durch Nachrüsten eines<br />

Instrumentenanflugverfahrens (IFR) verbessert wer<strong>den</strong> kann. Die<br />

weiteren Verkehrslandeplätze … (kann so bleiben).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1885 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3580<br />

Begründung: Die Aufgabenteilung, die in <strong>den</strong> Formulierungen <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> bei<strong>den</strong> kommentierten Abschnitten durchscheint, in einen<br />

Flugplatz der Allgemeinen Luftfahrt, Speyer, und in einen<br />

Regionalflugplatz Mannheim ist im Sinne einer zweckmäßigen<br />

bedarfsdecken<strong>den</strong> Ausstattung der Region mit Flugplätzen nicht<br />

sinnvoll und sollte nicht weiter verfolgt wer<strong>den</strong>.<br />

Die "… besonderen Belange des Geschäftsluftverkehrs....", wie in<br />

diesem Abschnitt des Entwurfs genannt sind die gleichen wie die<br />

eines Regionalflugplatzes, nämlich: ausreichende Startbahnlänge<br />

und An- und Abflugverfahren nach Instrumentenflugregeln.<br />

Ein leistungsfähiger Regionalflugplatz, z.B. im Mannheimer Nor<strong>den</strong><br />

kann die Bedürfnisse der Region bis hin nach Speyer und<br />

Umgebung ohne weiteres mit befriedigen. Ausgehend davon, dass<br />

der jetzige Mannheimer Flugplatz diese Funktion nicht langfristig<br />

erfüllen können wird ist es nicht <strong>zu</strong> verantworten, eine<br />

Aufgabenverteilung, wie oben zitiert, weiterhin als Planungsziel <strong>zu</strong><br />

verfolgen. Wenn die Planungsziele eines Regionalplans Rhein-<br />

Neckar trotzdem so gesteckt sind wird dies eher da<strong>zu</strong> führen, dass<br />

die Region gar keinen bedarfsgerecht ausgebauten bzw.<br />

ausgestatteten Flugplatz bekommen wird.<br />

Der Flugplatz Speyer muss daher daraufhin untersucht wer<strong>den</strong>, ob<br />

die Einführung eines Instrumentenan- und Abflugverfahrens<br />

möglich ist. Hier ist nicht nur das gem. § 22 a LuftVO geforderte<br />

Gebot, „gewerblicher Flugbetrieb über 14to nur mit IFRVerfahren"<br />

<strong>zu</strong> beachten, sondern es ist ein unverzichtbares<br />

Sicherheitserfordernis, Flugplätze mit kommerziellem,<br />

qualifiziertem Verkehr mit einer Kontrollzone <strong>zu</strong> umgeben und<br />

einen IFR-gestützen und abgesicherten, wetterunabhängigen Anund<br />

Abflug möglich <strong>zu</strong> machen.<br />

Anflöge im VFR/IFR-Wechselverfahren sind nach <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong><br />

Verfahrensvorschriften bei geschlossenen Wolkendecken in Höhen<br />

von 3300 ft/Grund (rd. 1000 m) oder weniger nicht <strong>zu</strong>lässig wer<strong>den</strong><br />

aber häufig infolge des sehr hohen Erwartungsdrucks trotzdem<br />

durchgeführt. Der sehr schwere Unfall am 01.03.2012 auf dem<br />

Verkehrslandeplatz Egelsbach (ohne IFR) setzt hier ein deutliches<br />

Zeichen. Die Verhältnisse dort sind insoweit die selben wie in<br />

Speyer. Derartige Unfälle hat es vor 1999 (IFRZulassung) auch am<br />

Mannheimer Flugplatz bzw. in der Umgebung gegeben. Nach


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1886 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3580<br />

Einführung der Kontrollzone mit IFR-Verfahren ist bis <strong>zu</strong>m heutigen<br />

Tag kein einziger vergleichbarer Unfall mehr vorgekommen.<br />

Sollte dieses Erfordernis nicht erreichbar sein, kann der<br />

Verkehrslandeplatz Speyer nicht die Funktion eines<br />

Geschäftsreiseflugplatzes oder gar die eines Regionalflugplatzes<br />

übernehmen.<br />

Die Definition der Planungsziele sollten daher unbedingt auf die<br />

wirklichen Bedürfnisse abgestellt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1887 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3581 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

3.1.4.3<br />

Allgemeine Luftfahrt (G)<br />

3.1.4.3. Wir schlagen folgende Formulierung vor:<br />

Bei der Suche nach einem leistungsfähigen Regionalflugplatz für<br />

die Rhein-Neckar- Region soll der Verkehrslandeplatz Speyer<br />

einbezogen wer<strong>den</strong>. Insbesondere soll untersucht wer<strong>den</strong>, ob<br />

seine Eignung <strong>zu</strong>m Regionalflugplatz durch Nachrüsten eines<br />

Instrumentenanflugverfahrens (IFR) verbessert wer<strong>den</strong> kann. Die<br />

weiteren Verkehrslandeplätze … (kann so bleiben).<br />

Begründung: Die Aufgabenteilung, die in <strong>den</strong> Formulierungen <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> bei<strong>den</strong> kommentierten Abschnitten durchscheint, in einen<br />

Flugplatz der Allgemeinen Luftfahrt, Speyer, und in einen<br />

Regionalflugplatz Mannheim ist im Sinne einer zweckmäßigen<br />

bedarfsdecken<strong>den</strong> Ausstattung der Region mit Flugplätzen nicht<br />

sinnvoll und sollte nicht weiter verfolgt wer<strong>den</strong>.<br />

Die "… besonderen Belange des Geschäftsluftverkehrs....", wie in<br />

diesem Abschnitt des Entwurfs genannt sind die gleichen wie die<br />

eines Regionalflugplatzes, nämlich: ausreichende Startbahnlänge<br />

und An- und Abflugverfahren nach Instrumentenflugregeln.<br />

Ein leistungsfähiger Regionalflugplatz, z.B. im Mannheimer Nor<strong>den</strong><br />

kann die Bedürfnisse der Region bis hin nach Speyer und<br />

Umgebung ohne weiteres mit befriedigen. Ausgehend davon, dass<br />

der jetzige Mannheimer Flugplatz diese Funktion nicht langfristig<br />

erfüllen können wird ist es nicht <strong>zu</strong> verantworten, eine<br />

Aufgabenverteilung, wie oben zitiert, weiterhin als Planungsziel <strong>zu</strong><br />

verfolgen. Wenn die Planungsziele eines Regionalplans Rhein-<br />

Neckar trotzdem so gesteckt sind wird dies eher da<strong>zu</strong> führen, dass<br />

die Region gar keinen bedarfsgerecht ausgebauten bzw.<br />

ausgestatteten Flugplatz bekommen wird.<br />

folgen<br />

Der Plansatz 3.1.4.3 wird wie folgt umformuliert:<br />

"Der Flugplatz Speyer soll als leistungsfähiger Verkehrslandeplatz<br />

unter besonderer Berücksichtigung der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) erhalten und technisch<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

In der Begründung wird geändert:<br />

Streichen: Der derzeit laufende Ausbau..in der MRN."<br />

Neu: "Um <strong>den</strong> Luftverkehr in der MRN <strong>zu</strong>künftsfähig <strong>zu</strong> gestalten,<br />

ist es notwendig, <strong>den</strong> Verkehrslandeplatz Speyer in seiner<br />

Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) <strong>zu</strong> erhalten und<br />

technisch weiter <strong>zu</strong> entwickeln. Da<strong>zu</strong> gilt es alle technischen<br />

Möglichkeiten im An- und Abflugverfahren <strong>zu</strong> prüfen, die einen<br />

sicheren und bedarfsgerechten Geschäftsreiseverkehr<br />

ermöglichen. Mit der Verlängerung der Start- und Landebahn wurde<br />

schon ein wesentlicher Teil da<strong>zu</strong> beigetragen. Die Flugsicherheit für<br />

an- und abfliegende Verkehre im<br />

Geschäftsreiseverkehr/Werksverkehr ist durch Einführung eines<br />

instrumentengestüzten An- und Abflugverfahren <strong>zu</strong> gewährleisten."<br />

Änderung Randbezeichnung Plansatz und Begründung:<br />

"Sonstige Flugplätze" statt "Allgemeine Luftfahrt"<br />

Der Flugplatz Speyer muss daher daraufhin untersucht wer<strong>den</strong>, ob<br />

die Einführung eines Instrumentenan- und -abflugverfahrens<br />

möglich ist. Hier ist nicht nur das gem. § 22 a LuftVO geforderte<br />

Gebot, „gewerblicher Flugbetrieb über 14to nur mit IFRVerfahren"<br />

<strong>zu</strong> beachten, sondern es ist ein unverzichtbares<br />

Sicherheitserfordernis, Flugplätze mit kommerziellem,<br />

qualifiziertem Verkehr mit einer Kontrollzone <strong>zu</strong> umgeben und<br />

einen IFR-gestützten und abgesicherten, wetterunabhängigen Anund<br />

Abflug möglich <strong>zu</strong> machen.<br />

Anflüge im VFR/IFR-Wechselverfahren sind nach <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong><br />

Verfahrensvorschriften bei geschlossenen Wolkendecken in Höhen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1888 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3581<br />

von 3300 ft/Grund (rd. 1000 m) oder weniger nicht <strong>zu</strong>lässig wer<strong>den</strong><br />

aber häufig infolge des sehr hohen Erwartungsdrucks trotzdem<br />

durchgeführt. Der sehr schwere Unfall am 01.03.2012 auf dem<br />

Verkehrslandeplatz Egelsbach (ohne IFR) setzt hier ein deutliches<br />

Zeichen. Die Verhältnisse dort sind insoweit dieselben wie in<br />

Speyer. Derartige Unfälle hat es vor 1999 (IFRZulassung) auch am<br />

Mannheimer Flugplatz bzw. in der Umgebung gegeben. Nach<br />

Einführung der Kontrollzone mit IFR-Verfahren ist bis <strong>zu</strong>m heutigen<br />

Tag kein einziger vergleichbarer Unfall mehr vorgekommen.<br />

Sollte dieses Erfordernis nicht erreichbar sein, kann der<br />

Verkehrslandeplatz Speyer nicht die Funktion eines<br />

Geschäftsreiseflugplatzes oder gar die eines Regionalflugplatzes<br />

übernehmen.<br />

Die Definition der Planungsziele sollten daher unbedingt auf die<br />

wirklichen Bedürfnisse abgestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3582 Stadtverwaltung Speyer 3.1.4.3<br />

Allgemeine Luftfahrt (G)<br />

Die Verlängerung der Start-und Landebahn des Flugplatzes Speyer<br />

ist abgeschlossen. Die Formulierungen „soll ausgebaut wer<strong>den</strong>" (S.<br />

121) und der „derzeit laufende Ausbau" (S. 134) sind <strong>zu</strong> korrigieren.<br />

folgen<br />

Plansatz und Begründung wer<strong>den</strong> angepasst:<br />

Plansatz 3.1.4.3<br />

"Der Flugplatz Speyer soll als leistungsfähiger Verkehrslandeplatz<br />

unter besonderer Berücksichtigung der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) erhalten und technisch<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong>."..<br />

Begründung:<br />

Streichen: Der derzeit laufende Ausbau..in der MRN."<br />

Neu: "Um <strong>den</strong> Luftverkehr in der MRN <strong>zu</strong>kunftsfähig <strong>zu</strong> gestalten,<br />

ist es notwendig, <strong>den</strong> Verkehrslandeplatz Speyer in seiner<br />

Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) <strong>zu</strong> erhalten und<br />

technisch weiter <strong>zu</strong> entwickeln. Da<strong>zu</strong> gilt es alle technischen<br />

Möglichkeiten im An- und Abflugverfahren <strong>zu</strong> prüfen, die einen<br />

sicheren und bedarfsgerechten Geschäftsreiseverkehr<br />

ermöglichen. Mit der Verlängerung der Start- und Landebahn wurde<br />

schon ein wesentlicher Teil da<strong>zu</strong> beigetragen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1889 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3583 Stadtverwaltung Germersheim 3.1.4.3<br />

Allgemeine Luftfahrt (G)<br />

entspr.<br />

3075<br />

Es ist vorgesehen <strong>den</strong> Flugplatz in Speyer <strong>zu</strong><br />

Geschäftskun<strong>den</strong>zwecken und <strong>zu</strong> gewerblichen<br />

Kleintransportzwecken weiter aus<strong>zu</strong>bauen. Aussagen mit welchen<br />

grundsätzlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt <strong>zu</strong><br />

rechnen sind und wie die Belange der Nachbargemein<strong>den</strong><br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> sollen, fehlen. Eine regionalplanerische<br />

Aussage <strong>zu</strong>r Lärmbeeinträchtigung halten wir grundsätzlich für<br />

erforderlich.<br />

folgen<br />

Da Anmerkungen <strong>zu</strong> Verkehrslärm <strong>zu</strong> verschie<strong>den</strong>en<br />

Verkehrsträgern vorgebracht wur<strong>den</strong>, soll die Formulierung alle<br />

Verkehrsträger umfassen.<br />

Änderung PS 3.1.1.5, 1. Satz: "Beim Bau von Verkehrsinfrastruktur<br />

sollen…"<br />

Änderung letzter Spiegelstrich:<br />

Streichen von "Verkehrslärmimmissionen.."<br />

Neu: "die Vermeidung von Verkehrslärm verstärkt berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

3584 Regionalverband Mittlerer Oberrhein 3.1.4.3<br />

Allgemeine Luftfahrt (G)<br />

Zum Luftverkehr: Der Flugbetrieb auf dem Landeplatz Speyer<br />

beeinträchtigt auch die nahe gelegenen Kommunen im<br />

nordwestlichen Teil der Region Mittlerer Oberrhein erheblich.<br />

Unabhängig von <strong>den</strong> Standortfestlegungen im Einheitlichen<br />

Regionalplan möchte der Verband Region Rhein-Neckar prüfen, ob<br />

und unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen ein Regionalflughafen für die<br />

Metropolregion notwendig ist. Aus unserer Sicht sollte bei diesen<br />

Überlegungen geprüft wer<strong>den</strong>, ob der Geschäftsreiseverkehr auf<br />

einen der anderen nahe gelegenen Flugplätze verlagert wer<strong>den</strong><br />

kann. Somit könnte der höchst problematische Standort in Speyer<br />

und die umliegen<strong>den</strong> Städte und Gemein<strong>den</strong> eine Entlastung<br />

erfahren. Für die Überfluggemeinde Oberhausen-Rheinhausen<br />

muss sichergestellt wer<strong>den</strong>, dass hinsichtlich der Lärmbelastung<br />

keine Verschlechterung eintritt. Dies gilt insbesondere im Hinblick<br />

auf potenzielle Nachtflugbewegungen. Aus unserer Sicht ist darum<br />

der Standort Speyer nicht geeignet, weitere Verkehrsaufgaben oder<br />

die Funktion eines möglichen Regionalflughafens <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

Ein über die Sicherung der Funktionsfähigkeit hinausgehender<br />

Ausbau wird von uns abgelehnt.<br />

nicht folgen<br />

Bezüglich des Luftverkehrs liegt seit der Offenlage des<br />

Regionalplans eine neue Beschlusslage der Gremien des VRRN<br />

vor. Ein weiterer Ausbau von Speyer wird nicht verfolgt.<br />

Stattdessen geht es v.a. um <strong>den</strong> Erhalt und die Sicherung von<br />

Speyer für das Segment der Business-Aviation. Eine Verlagerung<br />

des Geschäftsreiseverkehrs auf einen der anderen nahe gelegenen<br />

Flugplätze ist nicht Ziel der Überlegungen, da Speyer <strong>zu</strong>mindest<br />

über die längste Start- und Landebahn in der MRN verfügt und der<br />

Standort für Flugzeuge im Werksverkehr wichtiger Unternehmen<br />

der Region ist.<br />

Der Plansatz 3.1.4.3 wird aufgrund anderer Anregungen wie folgt<br />

geändert:<br />

"Der Flugplatz Speyer soll als leistungsfähiger Verkehrslandeplatz<br />

unter besonderer Berücksichtigung der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) erhalten und technisch<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

Begründung:<br />

Streichen: Der derzeit laufende Ausbau … in der MRN."<br />

Neu: "Um <strong>den</strong> Luftverkehr in der MRN <strong>zu</strong>kunftsfähig <strong>zu</strong> gestalten,<br />

ist es notwendig, <strong>den</strong> Verkehrslandeplatz Speyer in seiner<br />

Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) <strong>zu</strong> erhalten und<br />

technisch weiter <strong>zu</strong> entwickeln. Da<strong>zu</strong> gilt es alle technischen<br />

Möglichkeiten im An- und Abflugverfahren <strong>zu</strong> prüfen, die einen<br />

sicheren und bedarfsgerechten Geschäftsreiseverkehr<br />

ermöglichen. Mit der Verlängerung der Start- und Landebahn wurde<br />

schon ein wesentlicher Teil da<strong>zu</strong> beigetragen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1890 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3585 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

3570<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.4.3<br />

Allgemeine Luftfahrt (G)<br />

Zudem sollten beim Punkt 3.1.4.2. vergleichbare Termini<br />

verwendet wer<strong>den</strong>, wie bei Punkt 3.1.4.3. So umfasst „Business<br />

Aviation" als Teil der „General Aviation" also der „Allgemeinen<br />

Luftfahrt" je<strong>den</strong> nicht liniengebun<strong>den</strong>en Geschäftsflugverkehr. Hier<br />

haben die Verkehrslandeplätze Mannheim und Speyer dieselbe<br />

Zielgruppe. Daher sollten auch bei bei<strong>den</strong> gleiche Termini verwandt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Es wer<strong>den</strong> in bei<strong>den</strong> Plansätzen 3.1.4.2. und 3.1.4.3. mit<br />

„Business- Aviation" die gleichen Termini verwendet.<br />

3586 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.4.3<br />

Allgemeine Luftfahrt (G)<br />

Der Flugplatz Speyer soll nicht ausgebaut wer<strong>den</strong>, er ist bereits<br />

ausgebaut und dient künftig nicht nur dem nichtgewerblichen<br />

Verkehr und dem gewerblichen Kleinverkehren, sondern vor allem<br />

dem Geschäftsreiseverkehr (Business Aviation). Diesem Verkehr<br />

steht in Speyer eine Infrastruktur <strong>zu</strong>r Verfügung, welche die<br />

europäischen Sicherheitsvorschriften für <strong>den</strong> in der Region üblichen<br />

Geschäftsreiseverkehr (Werks- und Taxiverkehre) erfüllt.<br />

Daher wird auch in der Begründung <strong>zu</strong> diesem Grundsatz<br />

korrekterweise von qualifiziertem Geschäftsflugverkehr und nicht<br />

von gewerblichen Kleinverkehren gesprochen.<br />

folgen<br />

Zu dem Plansatz liegt seit der Offenlegung eine neue<br />

Beschlusslage der Gremien des VRRN vor. Demnach wird die<br />

Prüfung des Bedarfs für einen neuen Regionalflughafen nicht mehr<br />

weiter verfolgt. Schwerpunkt ist die Sicherung und Prüfung des<br />

Bedarfes für das Segment der Business-Aviation und die<br />

Darstellung der Entwicklungsmöglichkeiten der vorhan<strong>den</strong>en<br />

Flugplätze für dieses Segment.<br />

Plansatz 3.1.4.3<br />

"Der Flugplatz Speyer soll als leistungsfähiger Verkehrslandeplatz<br />

unter besonderer Berücksichtigung der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) erhalten und technisch<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

Begründung:<br />

Streichen: Der derzeit laufende Ausbau..in der MRN."<br />

Neu: "Um <strong>den</strong> Luftverkehr in der MRN <strong>zu</strong>künftsfähig <strong>zu</strong> gestalten,<br />

ist es notwendig, <strong>den</strong> Verkehrslandeplatz Speyer in seiner<br />

Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) <strong>zu</strong> erhalten und<br />

technisch weiter <strong>zu</strong> entwickeln. Da<strong>zu</strong> gilt es alle technischen<br />

Möglichkeiten im An- und Abflugverfahren <strong>zu</strong> prüfen, die einen<br />

sicheren und bedarfsgerechten Geschäftsreiseverkehr<br />

ermöglichen. Mit der Verlängerung der Start- und Landebahn wurde<br />

schon ein wesentlicher Teil da<strong>zu</strong> beigetragen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1891 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3587 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.4.3<br />

Allgemeine Luftfahrt (G)<br />

Zudem ist die Begründung <strong>den</strong> zwischenzeitlichen Gegebenheiten<br />

an<strong>zu</strong>passen. So ist der Ausbau der Start- und Landebahn in Speyer<br />

abgeschlossen. Die nutzbare Länge der Start- und Landebahn<br />

beträgt in beide Richtungen 1400 Meter und nicht wie dargestellt<br />

künftig 1286/1400 Meter.<br />

folgen<br />

Plansatz und Begründung wer<strong>den</strong> angepasst:<br />

Plansatz 3.1.4.3<br />

"Der Flugplatz Speyer soll als leistungshfähiger Verkehrslandeplatz<br />

unter besonderer Berücksichtigung der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) erhalten und technisch<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong>."..<br />

Begründung:<br />

Streichen: Der derzeit laufende Ausbau..in der MRN."<br />

Neu: "Um <strong>den</strong> Luftverkehr in der MRN <strong>zu</strong>kunftsfähig <strong>zu</strong> gestalten,<br />

ist es notwendig, <strong>den</strong> Verkehrslandeplatz Speyer in seiner<br />

Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) <strong>zu</strong> erhalten und<br />

technisch weiter <strong>zu</strong> entwickeln. Da<strong>zu</strong> gilt es alle technischen<br />

Möglichkeiten im An- und Abflugverfahren <strong>zu</strong> prüfen, die einen<br />

sicheren und bedarfsgerechten Geschäftsreiseverkehr<br />

ermöglichen. Mit der Verlängerung der Start- und Landebahn wurde<br />

schon ein wesentlicher Teil da<strong>zu</strong> beigetragen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1892 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3588 Zukunft Luftverkehr Metropolregion<br />

Rhein-Neckar e.V.<br />

entspr.<br />

3573<br />

3.1.4.3<br />

Allgemeine Luftfahrt (G)<br />

2. Keine Zweiteilung des Luftverkehrs<br />

Die Ausführungen im Regionalplan unter 3.1.4.2 sind unpräzise<br />

formuliert und lassen wichtige Luftverkehrsarten unberücksichtigt.<br />

Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Flugplätze Speyer-<br />

Ludwigshafen und Mannheim-Neuostheim wer<strong>den</strong> Vorgaben<br />

angenommen, die nicht realistisch sind. Insgesamt postuliert der<br />

Regionalplan in der derzeitigen Fassung eine Zweiteilung des<br />

Luftverkehrs in der Region, die aus verschie<strong>den</strong>en Grün<strong>den</strong><br />

ab<strong>zu</strong>lehnen ist.<br />

nicht folgen<br />

Eine Zweiteilung des Luftverkehrs ist nach Ansicht des Verbandes<br />

in <strong>den</strong> Plansätzen nicht erkennbar. Zudem müssen nicht alle<br />

Luftverkehrsarten, sondern nur diejenigen <strong>zu</strong> <strong>den</strong>en Aussagen<br />

sinnvoll sind, im Regionalplan enthalten sein. Die Plansätze wer<strong>den</strong><br />

aber in der Form angepasst, dass die Flugplätze Speyer und<br />

Mannheim-Neuostheim einheitlich als Verkehrslandeplätze<br />

insbesondere mit der Funktion <strong>zu</strong>r Sicherung des Segmentes<br />

Business-Aviation bezeichnet wer<strong>den</strong>.<br />

2.1 Luftverkehrsarten<br />

Im Regionalplan heißt es unter 3.1.4.3:<br />

„Der Flugplatz Speyer soll <strong>zu</strong> einem leistungsfähigen<br />

Verkehrslandeplatz der „Allgemeinen Luftfahrt" (Flüge im<br />

nichtgewerblichen Verkehr und gewerbliche Kleinverkehre) unter<br />

besonderer Berücksichtigung der Belange des<br />

Geschäftsluftverkehrs ausgebaut wer<strong>den</strong>."<br />

Hier ist an<strong>zu</strong>merken, dass der Begriff „Allgemeine Luftfahrt"<br />

(englisch: General Aviation) ein im Luftverkehrsrecht verwendeter<br />

Begriff mit fester Bedeutung ist. Unter „Allgemeiner Luftfahrt"<br />

versteht man die gesamte Zivilluftfahrt mit Ausnahme von<br />

Linienflugverkehr und Charterflugverkehr. Somit bezeichnet der<br />

Begriff „Allgemeine Luftfahrt" <strong>den</strong> Individualanteil der Zivilluftfahrt.<br />

Die vorstehend zitierte Formulierung im Regionalplan ist unpräzise<br />

und mehrdeutig. Der im Regionalplan verwendete Begriff<br />

„gewerbliche Kleinverkehre" ist ebenso ungeeignet.<br />

Möglicherweise sind hier Rundflüge, Taxiflüge und<br />

Ausbildungsflugbetrieb mit Luftfahrzeugen der Kategorie kleiner 7t<br />

MTOW gemeint. Dann ergibt die folgende Aussage „unter<br />

besonderer Berücksichtigung der Belange des<br />

Geschäftsluftverkehrs" (s.o.) jedoch keinen Sinn. Der<br />

Geschäftsluftverkehr wird je<strong>den</strong>falls überwiegend mit<br />

Luftfahrzeugen der Kategorie über 7t MTOW abgewickelt.<br />

ZLM verfügt im Kreise seiner Mitglieder über Flugkapitäne,<br />

Fluglotsen, Fluglehrer, Luftverkehrssachverständige und weitere<br />

Experten des Luftverkehrs. Unsere Kompetenzen in Sachen<br />

Luftverkehr haben wir mehrfach vergeblich dem Verband Region<br />

Rhein-Neckar <strong>zu</strong>r unentgeltlichen Unterstüt<strong>zu</strong>ng angeboten. Leider


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1893 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3588<br />

wurde ZLM nicht am Entstehen des Regionalplans beteiligt.<br />

ZLM verwendet die nachfolgend definierten Begriffe für die in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar relevanten Luftverkehrsarten und<br />

weist darauf hin, dass sämtliche hier aufgeführte Luftverkehrsarten<br />

in der Metropolregion Rhein-Neckar vorkommen.<br />

Von besonderer Bedeutung für die regionale Wirtschaft ist dabei<br />

der Werksflugverkehr, der Charterflugverkehr und der<br />

Linienflugverkehr <strong>zu</strong> europäischen Wirtschaftsmetropolen.<br />

[nachfolgend Definitionen der Begriffe: Allgemeine Luftfahrt,<br />

Linienflugbetrieb, Charterflugbetrieb, Werksflugbetrieb,<br />

Ausbildungsflugbetrieb, Qualifizierter Frachtflugverkehr, Luftsport,<br />

Sonstiger, gewerblicher Luftverkehr]


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1894 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3589 Zukunft Luftverkehr Metropolregion<br />

Rhein-Neckar e.V.<br />

3.1.4.3<br />

Allgemeine Luftfahrt (G)<br />

Leistungsfähigkeit des Flugplatzes Speyer-Ludwigshafen<br />

Im Regionalplan heißt es <strong>zu</strong>m Flugplatz Speyer-Ludwigshafen<br />

(FSL):<br />

„3.1.4.3 Der Flugplatz Speyer soll <strong>zu</strong> einem leistungsfähigen<br />

Verkehrslandeplatz der „Allgemeinen Luftfahrt" (Flüge im<br />

nichtgewerblichen Verkehr und gewerbliche Kleinverkehre) unter<br />

besonderer Berücksichtigung der Belange des<br />

Geschäftsluftverkehrs ausgebaut wer<strong>den</strong>. Die weiteren<br />

Verkehrslandeplätze Bad Dürkheim, Lachen-Speyerdorf, Mosbach-<br />

Lohrbach, Walldürn und Worms sowie die Sonderlandeplätze in der<br />

Metropolregion sollen <strong>den</strong> Bedürfnissen der Allgemeinen Luftfahrt<br />

entsprechend erhalten und in ihrer Funktionsfähigkeit gesichert<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

ZLM wendet sich gegen diese Formulierung weil hierdurch<br />

suggeriert wird, der Flugplatz Speyer-Ludwigshafen könne <strong>zu</strong><br />

einem Zentrum des Geschäftsluftverkehrs wer<strong>den</strong>. Diese<br />

Annahme ist aus Sicht des ZLM un<strong>zu</strong>treffend und auch nicht<br />

wünschenswert.<br />

teilweise folgen<br />

Zu dem Plansatz liegt seit der Offenlegung eine neue<br />

Beschlusslage der Gremien des VRRN vor. Demnach ist der<br />

Schwerpunkt die Sicherung und Prüfung des Bedarfes für das<br />

Segment der Business-Aviation und die Darstellung der<br />

Entwicklungsmöglichkeiten der vorhan<strong>den</strong>en Flugplätze, auch für<br />

Speyer, für dieses Segment. Zudem soll ein Szenario der<br />

Schließung des Mannheimer City-Airports und der Folgen für die<br />

Wirtschaft sowie für <strong>den</strong> Luftverkehr in der MRN untersucht<br />

wer<strong>den</strong>. Eine abschließende Bewertung welche technischen<br />

Möglichkeiten in Speyer möglich sind und diese in die Formulierung<br />

des Plansatzes ein<strong>zu</strong>bringen ist derzeit nicht möglich. Der Plansatz<br />

ist des halb mit der Formulierung "Der Flugplatz Speyer soll als<br />

leistungshfäiger Verkehrslandeplatz der "Allgemeinen Luftfahrt"<br />

unter beonderer Berücksichtigung der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) erhalten und technisch<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong>." relativ offen.<br />

Zur Begründung weisen wir darauf hin, dass der Flugplatz Speyer-<br />

Ludwigshafen durch <strong>den</strong> Ausbau der Start- und Landebahn zwar<br />

über die längste nutzbare Startund Landebahn aller<br />

Verkehrslandeplätze der Metropolregion Rhein-Neckar verfügt, dass<br />

dort aber gleichzeitig wesentliche Sicherheitseinrichtungen fehlen.<br />

Es fehlt insbesondere ein Instrumentenanflugverfahren und es fehlt<br />

ferner eine Kontrollzone rund um <strong>den</strong> Flugplatz Speyer. Beide<br />

Einrichtungen sind im Übrigen politisch nicht gewollt und nach dem<br />

Planfeststellungsverfahren <strong>zu</strong>m Ausbau der Landebahn auch nicht<br />

vorgesehen.<br />

Zudem lässt aus Sicht des ZLM die Hindernissituation am Bo<strong>den</strong><br />

(Dom, Auwald, Seitenabstände <strong>zu</strong>r Landebahn) eine Nachrüstung<br />

solcher Sicherheitseinrichtungen in Speyer nur mit einem enormen<br />

Aufwand und mit erheblichen Eingriffen in die Natur<br />

bewerkstelligen. Von <strong>den</strong> politischen und rechtlichen Folgen<br />

abgesehen.<br />

Demgegenüber besitzen diese Sicherheitseinrichtungen nicht nur<br />

für <strong>den</strong> Linienflugbetrieb, wo sie notwendig sind, sondern auch für<br />

<strong>den</strong> Geschäftsreiseflugbetrieb eine große Bedeutung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1895 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3589<br />

Im Geschäftsflugbetrieb z.B. mit Werksflugzeugen geht es um die<br />

sichere, regelmäßige und <strong>zu</strong>verlässige Abwicklung des<br />

Flugverkehrs für Luftfahrzeuge, die heute überwiegend der<br />

Kategorie Verkehrsflugzeuge <strong>zu</strong>gehörig sind und grundsätzlich für<br />

<strong>den</strong> Instrumentenflugbetrieb ausgelegt sind.<br />

Die Komplexität solcher Flugzeuge erfordert von <strong>den</strong> Piloten ein<br />

Höchstmaß an Aufmerksamkeit für das so genannte Cockpit-<br />

Management. Dies gilt gerade in <strong>den</strong> Flugphasen Start und<br />

Landung.<br />

Der tödliche Flugunfall am Flugplatz Egelsbach im März 2012 hat<br />

die Problematik von Flugplätzen unter Sichtflugregeln, die von<br />

modernen Verkehrsflugzeugen angeflogen wer<strong>den</strong>, nochmals<br />

drastisch vor Augen geführt. Ähnliche Flugunfälle mit Todesfolge<br />

führten letztlich in <strong>den</strong> 1990er Jahren da<strong>zu</strong>, dass der Flugplatz<br />

Mannheim-Neuostheim das lange gewünschte<br />

Instrumentenanflugverfahren erhielt. Nota bene gab es beim Anflug<br />

auf Mannheim seit der Einführung dieses Sicherheitssystems keine<br />

vergleichbaren Flugunfälle mehr.<br />

Der Betrieb moderner, immer komplexer und größer wer<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Geschäftsreiseflugzeuge auf Flugplätzen nach<br />

Sichtflugbedingungen, wie es am Flugplatz Speyer ausschließlich<br />

möglich ist, sollte nach Auffassung des ZLM nur die Ausnahme und<br />

nicht die Regel sein. In dieser Auffassung wer<strong>den</strong> wir von unseren<br />

Mitgliedsunternehmen bestärkt, die am Cityairport Mannheim<br />

solche Luftfahrzeuge im Werksflugbetrieb unterhalten.<br />

Der Flugplatz Speyer wird somit unter <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong><br />

Rahmenbedingungen kein wie auch immer geartetes Zentrum des<br />

Geschäftsflugbetriebs wer<strong>den</strong>. So wie es der Regionalplan<br />

postuliert, dass neben einem „Geschäftsflughafen Speyer" dann<br />

noch der „Regionalflughafen Mannheim-Neuostheim" existieren<br />

solle, wäre dies im übrigen wirtschaftlicher Unsinn. Das Ergebnis<br />

der von ZLM abgelehnten Zweiteilung des Luftverkehrs wären zwei<br />

Flugplätze, die ihrer Zweckbestimmung jeweils für sich nicht<br />

gerecht wer<strong>den</strong> können und durch die Aufteilung der Verkehrsarten<br />

stets defizitär blieben.<br />

Im Falle einer Schließung des Cityairports wür<strong>den</strong> nach Ansicht des<br />

ZLM die hiervon betroffenen Werksflug betriebe wegen der


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1896 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3589<br />

fehlen<strong>den</strong> Sicherheitseinrichtungen in Speyer auch auf Flugplätze<br />

konkurrierender Wirtschaftsregionen ausweichen, und nicht<br />

notwendigerweise nach Speyer umsiedeln. Für ZLM ist der<br />

ausgebaute Flugplatz Speyer daher zwar eine Entlastung für die<br />

Allgemeine Luftfahrt aber keine Lösung des strukturellen Problems<br />

des Luftverkehrs in der Region.<br />

3590 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

3.1.4.3<br />

Allgemeine Luftfahrt (G)<br />

Die Vielzahl dieser Verkehrslandeplätze in der Metropolregion ist<br />

dauerhaft nicht wirtschaftlich <strong>zu</strong> betreiben und sollte auf einen<br />

zentralen Standort konzentriert wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Verkehrslandeplätze dienen auch dem Sportflugverkehr. Für<br />

diesen ist ein wirtschaftlicher Betrieb nicht der entschei<strong>den</strong>de<br />

Grundlage. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3591 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

3.1.4.3<br />

Allgemeine Luftfahrt (G)<br />

Eine weitere Kapazitätserweiterung der Landeplätze in der<br />

Metropolregion Speyer, Bad Dürkheim, Lachen-Speyerdorf,<br />

Mosbach-Lohrbach, Walldürn, Worms sowie der Sonderlandeplätze<br />

ist aus unserer Sicht nicht gegeben. Im Hinblick auf <strong>den</strong><br />

Klimawandel und die notwendigen C02- Einsparungen sind der<br />

Ausbau dieser Landeplätze und eine Kapazitätserweiterung nicht<br />

zielführend. Auch <strong>den</strong> Wunsch von Seiten der Industrie und<br />

Wirtschaft nach Business-Aviation und der damit verbun<strong>den</strong>en<br />

Forderung nach Erhalt und Verbesserung des Regionalflughafens<br />

Mannheim- Neuostheim sehen wir kritisch. Durch die gute<br />

Erreichbarkeit der internationalen Flughäfen Stuttgart und Frankfurt,<br />

die <strong>zu</strong>künftig weiter optimiert wer<strong>den</strong> soll, können wir die<br />

Notwendigkeit eines Regionalflughafens in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar nicht nachvollziehen. Hinsichtlich des Klimawandels<br />

und knapper wer<strong>den</strong>der natürlicher Ressourcen ist hier auch von<br />

Wirtschafts- und Industrieseite ein Um<strong>den</strong>ken gefordert. In dieser<br />

Frage sollte eine engere Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar und der Industrie stattfin<strong>den</strong>, um<br />

<strong>den</strong> Flugverkehr <strong>zu</strong> minimieren und geeignete Alternativen<br />

auf<strong>zu</strong>zeigen.<br />

nicht folgen<br />

Die neue Beschlusslage der Gremien des VRRN sieht <strong>zu</strong>mindest<br />

vor,<strong>den</strong> Bedarf für das Segment der Business-Aviation und die<br />

Darstellung der Entwicklungsmöglichkeiten der vorhan<strong>den</strong>en<br />

Flugplätze für dieses Segment <strong>zu</strong> prüfen. Der Regionalplan enthält<br />

auch Maßnahmen im Schienenpersonenverkehr, die dem<br />

Geschäftsreiseverkehr auf der Schiene und der Anbindung an die<br />

umliegen<strong>den</strong> Flughäfen dienen. Zudem ist der Verband im Rahmen<br />

des ICE-Regionalforums bemüht, eine Lösung für die<br />

Neubaustrekce Mannheim - Frankfurt <strong>zu</strong> fin<strong>den</strong>. Ein Einfluss der<br />

Verwaltung auf die Praktiken der Geschäftsreisen in <strong>den</strong><br />

Unternehmen in der MRN wird nur schwerlich möglich sein.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1897 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3592 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

3.1.4.3<br />

Allgemeine Luftfahrt (G)<br />

In <strong>den</strong> Plansätzen des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

sollten die Grundsätze […] und 3.1.4.3. gestrichen wer<strong>den</strong>.<br />

Alternativ schlagen wir folgende Formulierung vor:<br />

„3.1.4.3. Der Ausbau des Flugplatzes Speyer <strong>zu</strong> einem<br />

leistungsfähigen Verkehrslandeplatz der „Allgemeinen Luftfahrt"<br />

soll nicht weiter vorangetrieben wer<strong>den</strong>. Auch die Notwendigkeit<br />

weiterer Verkehrslandeplätze soll grundlegend überdacht wer<strong>den</strong>."<br />

nicht folgen<br />

Ein weiterer Ausbau von Speyer wird nicht verfolgt. Stattdessen<br />

geht es v.a. um <strong>den</strong> Erhalt und die Sicherung von Speyer für die<br />

Business-Aviation. Bei <strong>den</strong> weiteren Verkehrslandeplätzen geht es<br />

ebenfalls um <strong>den</strong> Erhalt und die Sicherung der bestehen<strong>den</strong><br />

Luftverkehrsinfrastruktur.<br />

Änderung Plansatz 3.1.4.3<br />

"Der Flugplatz Speyer soll als leistungsfähiger Verkehrslandeplatz<br />

der "Allgemeinen Luftfahrt" unter besonderer Berücksichtigung der<br />

Belange des Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) erhalten<br />

und technisch weiterentwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

Begründung:<br />

Streichen: Der derzeit laufende Ausbau..in der MRN."<br />

Neu: "Um <strong>den</strong> Luftverkehr in der MRN <strong>zu</strong>kunftsfähig <strong>zu</strong> gestalten,<br />

ist es notwendig, <strong>den</strong> Verkehrslandeplatz Speyer in seiner<br />

Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Belange des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Business-Aviation) <strong>zu</strong> erhalten und<br />

technisch weiter <strong>zu</strong> entwickeln. Da<strong>zu</strong> gilt es alle technischen<br />

Möglichkeiten im An- und Abflugverfahren <strong>zu</strong> prüfen, die einen<br />

sicheren und bedarfsgerechten Geschäftsreiseverkehr<br />

ermöglichen. Mit der Verlängerung der Start- und Landebahn wurde<br />

schon ein wesentlicher Teil da<strong>zu</strong> beigetragen."<br />

3593 Aero-Club Heppenheim 3.1.4.3<br />

Allgemeine Luftfahrt (G)<br />

Der von unserem Luftsportverein betriebene Sonderlandeplatz<br />

Heppenheim ist nicht als Flugplatz in der Karte gekennzeichnet ist.<br />

folgen<br />

Der Flugplatz wird mit dem Symbol Sonderlandeplatz in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.<br />

3594 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

3.1.4.4<br />

Kooperation der Flugplätze (G)<br />

Zu der in PS 3.1.4.4 angesprochenen Kooperation der<br />

Verkehrslandeplätze Mannheim-Neuostheim, Speyer und Worms<br />

wird eine veränderte Plansatzformulierung in Anlehnung an die<br />

entsprechende Aussage in der Begründung (S. 134) angeregt<br />

(„geprüft“ statt „angestrebt“).<br />

folgen<br />

Änderung in Plansatz 3.1.4.4: "..gemeinsame Betreibergesellschaft<br />

geprüft wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1898 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3595 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.4.4<br />

Kooperation der Flugplätze (G)<br />

Eine angestrebte Kooperation der Verkehrslandeplätze Mannheim-<br />

Neuostheim, Speyer und Worms ist durchaus eine Option für die<br />

Zukunft. Ebenso eine gemeinsame Betreibergesellschaft für alle<br />

drei Flughäfen.<br />

Zu fragen ist aber, ob eine vor allem auch unter<br />

betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten der Betreiber <strong>zu</strong><br />

treffende Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängt,<br />

aufweiche die Regionalplanung kaum Einfluss hat, überhaupt in <strong>den</strong><br />

einheitlichen Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong> sollte. Daher ist<br />

dieser Grundsatz entbehrlich und kann gestrichen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Da es insgesamt wenig Optionen der Weiterentwicklung des<br />

Luftverkehrs in der MRN gibt, sollte der Grundsatz beibehalten<br />

wer<strong>den</strong>. Auf Anregung des Verkehrsministeriums BW wird im<br />

Plansatz 3.1.4.4: "..gemeinsame Betreibergesellschaft geprüft<br />

wer<strong>den</strong>." geändert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1899 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3596 Zukunft Luftverkehr Metropolregion<br />

Rhein-Neckar e.V.<br />

3.1.4.4<br />

Kooperation der Flugplätze (G)<br />

3. Regionale Betreibergesellschaft für die Flugplätze der Region<br />

ZLM begrüßt die Aussagen im Regionalplan <strong>zu</strong> einer gemeinsamen<br />

Betreibergesellschaft der drei Verkehrslandeplätze Mannheim-<br />

Neuostheim, Speyer und Worms.<br />

Allerdings gibt es schon seit Bestehen der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar Überlegungen, die Betreibergesellschaften <strong>zu</strong> fusionieren<br />

(MARN-Konzept). Diese wer<strong>den</strong> aber seit dem Ausbau der<br />

Landebahn in Speyer nicht weiterverfolgt.<br />

nicht folgen<br />

Die Formulierung geht weit über die derzeitige Beschlusslage des<br />

VRRN hinaus. Ob rechtlich eine Beteiligung des Verbandes an einer<br />

Betreibergesellschaft möglich und von <strong>den</strong> Gremien gewollt ist,<br />

müsste erst noch geklärt wer<strong>den</strong>. Der Grundsatz soll mit der<br />

Anregung des Verkehrsministeriums BW im Plansatz 3.1.4.4:<br />

"...gemeinsame Betreibergesellschaft geprüft wer<strong>den</strong>" in der Form<br />

beibehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Derzeit ist der VRRN nicht in <strong>den</strong> Gesellschafterstrukturen der<br />

bestehen<strong>den</strong> Verkehrslandeplätze vertreten. Zu <strong>den</strong><br />

Gesellschaftern des City Airports Mannheim gehören neben der<br />

Stadt Mannheim noch das Land Ba<strong>den</strong>-Württemberg sowie die<br />

Städte Ludwigshafen und Heidelberg. So hat z.B. der Landkreis<br />

Rhein-Neckar bei dem einzigen Regionalflughafen der Region keine<br />

Mitgestaltungsmöglichkeiten und partizipiert weder an Gewinnen<br />

noch an Verlusten, obwohl eine erhebliche Anzahl an<br />

Geschäftsreiseflugzeugen <strong>zu</strong> Unternehmen aus dem Rhein-Neckar-<br />

Kreis gehören.<br />

Die Vorhaltung einer öffentlichen Verkehrseinrichtung wie<br />

derjenigen eines Regionalflughafens kann unter <strong>den</strong> heutigen<br />

Rahmenbedingungen keine Aufgabe einzelner Kommunen mehr<br />

sein. Vielmehr muss die regionale volkswirtschaftliche Bedeutung<br />

einer solchen Verkehrseinrichtung auch in der Betreiber- und<br />

Gesellschafterstruktur entsprechende Berücksichtigung fin<strong>den</strong>.<br />

Demgegenüber hat das Land Ba<strong>den</strong>-Württemberg, vertreten durch<br />

<strong>den</strong> Verkehrsminister, mehrfach die Stadt Mannheim da<strong>zu</strong><br />

aufgefordert, <strong>den</strong> Cityairport Mannheim <strong>zu</strong> schließen. Damit hat<br />

das Land Ba<strong>den</strong>-Württemberg aus Sicht des ZLM inzi<strong>den</strong>t seine<br />

Gesellschafterstellung <strong>zu</strong>r Disposition gestellt.<br />

Die Betreibergesellschaften der Verkehrslandeplätze Mannheim-<br />

Neuostheim, Speyer und Worms sollten daher jetzt fusioniert<br />

wer<strong>den</strong>. Die bestehen<strong>den</strong> Gesellschafterstrukturen sollten<br />

<strong>zu</strong>gunsten einer mehrheitlichen Beteiligung des Verbandes Region<br />

Rhein-Neckar und einer ausreichen<strong>den</strong> Mitwirkung der IHK Rhein-<br />

Neckar und der IHK Pfalz sowie der IHK Rhein-Main-Neckar neu<br />

geordnet wer<strong>den</strong>. Ziel sollte es dabei sein, die Interessen der<br />

Region in Sachen Luftverkehr besser <strong>zu</strong>r Geltung <strong>zu</strong> bringen,<br />

Konkurrenzsituationen <strong>zu</strong> beseitigen, Synergien <strong>zu</strong> heben und


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1900 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.4<br />

Verkehrswesen<br />

Luftverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3596<br />

langfristig einen zentralen Regionalflughafen für die Region <strong>zu</strong><br />

entwickeln.<br />

ZLM schlägt daher folgende Formulierung im Regionalplan vor: „<br />

„3.1.4.4 Für die Verkehrslandeplätze Mannheim-Neuostheim,<br />

Speyer und Worms soll eine gemeinsame Betreibergesellschaft<br />

angestrebt wer<strong>den</strong>, an der der Verband Region Rhein-Neckar über<br />

eine hier<strong>zu</strong> geeignete Gesellschaft mehrheitlich beteiligt wer<strong>den</strong><br />

soll. Die neue Betreibergesellschaft erhält <strong>den</strong> Auftrag, mittel- bis<br />

langfristig einen zentralen Regionalflughafen in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar <strong>zu</strong> entwickeln."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1901 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3597 Gemeinde Seckach - Das Kapitel 3.1.5 ist dem Güterverkehr gewidmet und sieht auch<br />

einen Ausbau des Teilsystems Schiene vor. U.a. soll<br />

Straßengüterverkehr auf die Schiene verlagert wer<strong>den</strong>. Im<br />

allerersten Entwurf wurde hier<strong>zu</strong> bemerkt, dass es im Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis derzeit nur noch zwei Verladepunkte gibt<br />

(Neckarelz und die Awanst. Sansenhecken bei Bödigheim); nun<br />

fehlen Aussagen <strong>zu</strong>m Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis ganz. Es wird<br />

angeregt, <strong>den</strong> Ausbau des schienengebun<strong>den</strong>en Güterverkehrs im<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald- Kreis ausdrücklich als Ziel auf<strong>zu</strong>nehmen, weil<br />

hier die entlastende Funktion im Kontext <strong>zu</strong>r reichlich vorhan<strong>den</strong>en<br />

landschaftlichen Freiräumen besonders groß wäre.<br />

nicht folgen<br />

Den Ausbau des schienengebun<strong>den</strong>en Güterverkehrs im Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis ausdrücklich als Ziel auf<strong>zu</strong>nehmen, ist rechtlich<br />

nicht möglich, da ein Ziel räumlich konkret bestimmt und<br />

abschließend abgewogen sein muss. Der pauschale Ausbau des<br />

schienengebun<strong>den</strong>en Güterverkehrs entspricht dieser Anforderung<br />

nicht. Der Erhalt und Ausbau des Schienengüterverkehrs in der<br />

Fläche, als auch im Neckar-O<strong>den</strong>wald- Kreis, ist im Kapitel 3.1.5 als<br />

Grundsatz enthalten.<br />

3598 Stadtverwaltung Lampertheim - Der Erhalt und der Ausbau des Güterverkehrs hat so <strong>zu</strong> erfolgen,<br />

dass die Wohnqualität, insbesondere die Wohnruhe angrenzender<br />

Siedlungen gewährleistet wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Es ist auch ein Anliegen der Regionalplanung, dass beim Erhalt und<br />

Ausbau des Güterverkehrs die Wohnqualität und insbesondere die<br />

Wohnruhe angrenzender Siedlungen gewährleistet wer<strong>den</strong>. Die<br />

Berücksichtigung der Lärmbelastungen durch <strong>den</strong> Güterverkehr hat<br />

vor allem im Rahmen der Genehmigungsverfahren für <strong>den</strong> Ausbau<br />

der Logistikinfrastruktur <strong>zu</strong> erfolgen.<br />

3599 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Hinweis:<br />

Das Kombi-Terminal im Kaiserwörthhafen sollte ebenfalls wie die<br />

anderen Terminals genannt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Nennung des Kombi-Terminal im Kaiserwörthhafen im Spiegelstrich<br />

2, PS 3.1.5.2:<br />

"die KV-Terminals auf dem Gelände der BASF in Ludwigshafen<br />

(KTL), im Kaiserwörthhafen und im Mannheimer Handelshafen<br />

(DUSS)"<br />

Entsprechende Ergän<strong>zu</strong>ng der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.5.2 im<br />

2. Absatz: "Weitere Anlagen für <strong>den</strong> Umschlag Schiene-Straße und<br />

Schiene-Schiene sind die KV-Terminals auf dem Gelände der BASF<br />

in Ludwigshafen (KTL), im Kaiserwörthhafen und…"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1902 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3600 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

- Förderung innovativer Umschlagterminals und -techniken <strong>zu</strong>r<br />

Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene (4-<br />

Meter-Eckhöhe) durch Ausweisung eines Standortes in der Region<br />

Rhein-Neckar.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind Vorranggebiete für Logistik<br />

ausgewiesen (s. Plansatz 1.5.2.3). Eine Konkretere Nut<strong>zu</strong>ngsart<br />

muss auf Ebene der Bauleitplanung erfolgen.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3601 DGB Schwetzingen - Ein weiterer wirtschaftlicher Nachteil für Ketsch ist das Fehlen<br />

eines Bahnanschlusses im Industriegebiet Süd, im Gegensatz <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> hervorragen<strong>den</strong> Autobahnanschlüssen (siehe Punkt 3.1.5).<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Erschließung der Fläche für <strong>den</strong> Güterverkehr durch die<br />

Förderung von Industriestammgleisen sowie<br />

Privatgleisanschlüssen ist im Plansatz 3.1.5.3 enthalten.<br />

3602 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

3.1.5.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Binnenschifffahrt<br />

macht durchaus Sinn - wenn es sich um moderne Schiffe mit<br />

saubereren Motoren handelt. Eine entsprechende Formulierung<br />

sollte in <strong>den</strong> RP aufgenommen wer<strong>den</strong>. Bzgl. der Emissionen sind<br />

bei alten Schiffen, die leider durchweg schlechte Emissionswerte<br />

haben, die Schiene und sogar teilweise der LKW ökologisch im<br />

Vorteil<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Es ist nicht Gegenstand der Regionalplanung emissionsarme<br />

Schiffe, wie auch beispielsweise emissionsarme LKW´s auf<br />

Autobahnen, auf dem Neckar vor<strong>zu</strong>schreiben.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1903 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3603 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

3624<br />

3.1.5.2<br />

Logistische Infrastruktur (G)<br />

Das MFW und das für Binnenschifffahrt <strong>zu</strong>ständige Fachreferat des<br />

MVI weisen darauf hin, dass im Entwurf des Regionalplans (PS<br />

3.1.5.2 und 3.1.5.4) auf folgendes wesentliches Thema für <strong>den</strong><br />

Hafen Mannheim nicht eingegangen werde:<br />

„Das gewerblich und industriell genutzte Hafengebiet, hier vor<br />

allem der Handelshafen, befindet sich in unmittelbarer Nähe <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

bewohnten Stadtbezirken. Die Vorstellungen der Stadt gehen<br />

dahin, das derzeitige Hafengelände künftig für attraktive<br />

Wohnbebauung (Stichwort: Wohnen am Wasser) und<br />

nichtstörende Unternehmen der Kreativwirtschaft aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Hier hat ein vom damaligen Umwelt- und Verkehrsministerium in<br />

Auftrag gegebenes Gutachten aus dem Jahre 2010 festgestellt,<br />

dass die mittelfristigen Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten der Hafenareale oft<br />

von logistikfrem<strong>den</strong> Entwicklungskonzepten, die einen Umbau und<br />

eine sog. "Revitalisierung" der Hafenquartiere durch die<br />

Transformation <strong>zu</strong> attraktiven innerstädtischen Wohnstandorten<br />

vorsehen, eingeschränkt wer<strong>den</strong>. Speziell für Mannheim ist in<br />

diesem Gutachten ein Verzicht auf weitere Flächenumwidmungen<br />

im Hafenbereich angeregt wor<strong>den</strong>. Die Funktion des Hafens<br />

Mannheim als überregionale Logistikdrehscheibe für <strong>den</strong><br />

trimodalen Verkehr darf nicht durch konkurrierende<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngen im Hafengebiet in Frage gestellt wer<strong>den</strong>.“<br />

teilweise folgen<br />

Auf die bereits genehmigten Flächen in <strong>den</strong> Bauleitplänen hat die<br />

Regionalplanung keinen Einfluss mehr. Bei künftigen Vorhaben für<br />

Wohnnut<strong>zu</strong>ngen in Hafenbereichen muss <strong>den</strong> Belangen der<br />

Entwicklung logistischer Infrastruktur deutlich höhere Priorität<br />

eingeräumt und die Wohnnut<strong>zu</strong>ng abgelehnt wer<strong>den</strong>.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.5.2, als 3.Absatz S.135 wird<br />

ergänzt:<br />

"Ein besonderes Anliegen der Regionalplanung ist die langfristige<br />

Sicherung von Flächen für die logistischen Knoten, wie<br />

Eisenbahnknoten sowie insbesondere für die Häfen in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar. Zur Sicherung der Hafenstandorte<br />

sollte auf weitere Flächenumwidmungen im Hafenbereich<br />

verzichtet wer<strong>den</strong>. Die Funktion der Häfen in Mannheim und<br />

Ludwigshafen als überregionale Logistikdrehscheiben für <strong>den</strong><br />

trimodalen Verkehr darf nicht durch konkurrierende<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngen (z.B. Wohnen am Wasser) im Hafengebiet in<br />

Frage gestellt wer<strong>den</strong>. Den Häfen müssen genügend Flächen <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Zur Sicherung dieser Flächen ist<br />

seitens der Kommunen eine langfristige Ausbauplanung<br />

vor<strong>zu</strong>nehmen.“<br />

Aus Sicht des MFW sollte die langfristige Sicherung logistischer<br />

Flächen im Bereich des Hafens Mannheim in <strong>den</strong> Regionalplan<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1904 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3604 Staatliche Rhein-Neckar-<br />

Hafengesellschaft Mannheim mbH<br />

3.1.5.2<br />

Logistische Infrastruktur (G)<br />

Zu dem Kapitel 3.1.5 „Güterverkehr" begrüßen wir die allgemeine<br />

Zielset<strong>zu</strong>ng, möglichst hohe Anteile des Straßengüterverkehrs auf<br />

die Schiene und die Bundeswasserstraßen Rhein und Neckar <strong>zu</strong><br />

verlagern. Die Einschränkung in Punkt 3.1.5.2, bei dem Einsatz von<br />

öffentlichen Fördergeldern seien Doppelinvestitionen <strong>zu</strong><br />

vermei<strong>den</strong>, sollte unseres Erachtens nicht gemacht wer<strong>den</strong>.<br />

Aufgrund der hohen Nachfrage an <strong>zu</strong>sätzlichen Umschlagsanlagen<br />

in <strong>den</strong> betroffenen Häfen ist der Begriff „Doppelinvestition"<br />

irreführend. Bei der Frage der Förderfähigkeit einer<br />

Umschlagsanlage gemäß der Richtlinie <strong>zu</strong>r Förderung von<br />

Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs ist die Nachfrage an<br />

der geplanten Umschlagsanlage sowie deren potenzielle<br />

Auslastung vom Antragsteller nach<strong>zu</strong>weisen. Bei der Prüfung der<br />

Förderfähigkeit wer<strong>den</strong> auch die umliegen<strong>den</strong> Standorte des<br />

Kombinierten Verkehrs berücksichtigt. Die Gefahr einer<br />

"Doppelinvestition" besteht somit in der Praxis nicht.<br />

folgen<br />

Der Plansatz 3.1.5.2, 1. Absatz wird wie folgt geändert:<br />

"Das dezentrale Logistikzentrum Rhein-Neckar soll entsprechend<br />

<strong>den</strong> Erfordernissen des modernen Gütertransportes langfristig<br />

gesichert und weiter ausgebaut wer<strong>den</strong>. Bei konkurrieren<strong>den</strong><br />

Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen sollte <strong>den</strong> logistikaffinen Nut<strong>zu</strong>ngen der dafür<br />

notwendige Raum beigemessen wer<strong>den</strong>. Neue Umschlagstellen<br />

und regionale Logistikzentren sollen vorrangig unter<br />

Berücksichtigung der Schienenerschließung und der Anbindung an<br />

die Binnenwasserstraßen eingerichtet wer<strong>den</strong>.<br />

3605 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

3621<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

3635<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.5.2<br />

Logistische Infrastruktur (G)<br />

G 3.1.5.2-G 3.1.5.4 In die Entwicklungsgrundsätze des dezentralen<br />

Logistikzentrums Rhein-Neckar sollte aus Sicht der regionalen<br />

Wirtschaft auch der Hafenstandort Gernsheim am Rhein mit<br />

eingeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hafenstandort Gernsheim liegt außerhalb der Planungsregion.<br />

Eine Kooperationsvereinbarung, wie sie bei <strong>den</strong> anderen genannten<br />

Häfen als Grundlage vorliegt, ist der Verwaltung für Gernsheim<br />

nicht bekannt. Grundsätzlich steht aber einer Zusammenarbeit der<br />

Häfen der MRN mit Gernsheim nichts im Wege.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1905 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3606 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.5.2<br />

Logistische Infrastruktur (G)<br />

Anmerkungen <strong>zu</strong>r Begründung <strong>zu</strong> PS 3.1.5.2 :<br />

Hinter dem zweiten Absatz schlagen wir nach dem Satz „Aus<br />

regionalplanerischer Sicht soll....erhalten und weiter ausgebaut<br />

wer<strong>den</strong>" folgende Ergän<strong>zu</strong>ng vor:<br />

Um die logistische Infrastruktur so leistungsfähig wie möglich <strong>zu</strong><br />

gestalten, gilt es nicht nur einzelne Verkehrsträger isoliert <strong>zu</strong><br />

erhalten und aus<strong>zu</strong>bauen, sondern möglichst auch andere<br />

Verkehrsträger mit <strong>zu</strong> berücksichtigen. In diesem Zusammenhang<br />

erfordert die geplante Hafenerweiterung in Wörth mit ihren<br />

absehbaren höheren Umschlagsmengen auch die Erweiterung des<br />

Bahnhofs in Wörth (u.a. <strong>zu</strong>r Gleiszwischenabstellung), die<br />

Elektrifizierung des Streckengleises zwischen dem Bahnhof Wörth<br />

und dem KV-Terminal Wörth sowie <strong>den</strong> Bau einer parallelen,<br />

zweiten Hafenstraße <strong>zu</strong>r Trennung der Verkehrsströme zwischen<br />

Hafenbetriebe und angrenzen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngen.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng der Begründung <strong>zu</strong> PS 3.1.5.2 mit folgender<br />

Formulierung:<br />

"Beim weiteren Ausbau gilt es alle Verkehrsträger mit <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen und die Schnittstellen zwischen ihnen <strong>zu</strong><br />

optimieren. In diesem Zusammenhang erfordert die geplante<br />

Hafenerweiterung in Wörth mit ihren erhöhten Umschlagsmengen<br />

auch die Erweiterung des Bahnhofs in Wörth, die Elektrifizierung<br />

des Streckengleises zwischen dem Bahnhof Wörth und dem KV-<br />

Terminal Wörth sowie <strong>den</strong> Bau einer parallelen, zweiten<br />

Hafenstraße."<br />

3607 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.1.5.2<br />

Logistische Infrastruktur (G)<br />

BASF-Schieneninfrastruktur:<br />

Die Südanbindung ist als „regionale Schienenverbindung mit drei<br />

Bahnhöfen" dargestellt, die Anbindung an das DB-Gleis<br />

Oggersheim im Nor<strong>den</strong> des Werkes als „Güterverkehrsstrecke".<br />

Diese Darstellung entspricht <strong>den</strong> Plansätzen 3.1.3.4 „S-Bahn-<br />

Anbindung BASF" und dem Plansatz 3.1.5.2 „KV-Terminal der BASF<br />

als Komponente des dezentralen Logistikzentrums Rhein-Neckar".<br />

Wir regen folgende redaktionellen Korrekturen an:<br />

Im Plansatz 3.1.5.2 sollte es lauten: „die KV-Terminals auf dem<br />

Gelände der BASF in Ludwigshafen (KTL) und im Mannheimer<br />

Handelshafen (DUSS)." In der Begründung auf Seite 135 sollte die<br />

gleiche Formulierung gewählt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Änderung im Plansatz 3.1.5.2 , 2. Spiegelstrich:<br />

"die KV-Terminals auf dem Gelände der BASF in Ludwigshafen<br />

(KTL), im Kaiserwörthhafen und im Mannheimer Handelshafen<br />

(DUSS)"<br />

Änderung in der Begründung, 1. Absatz, S.135:<br />

„..Weitere Anlagen für <strong>den</strong> Umschlag Schiene-Straße und Schiene-<br />

Schiene sind die KV-Terminals auf dem Gelände der BASF in<br />

Ludwigshafen (KTL), im Kaiserwörthhafen und.."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1906 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3608 Privat<br />

entspr.<br />

999<br />

(Unternehmen)<br />

3.1.5.2<br />

Logistische Infrastruktur (G)<br />

Die wichtigen Projekte <strong>zu</strong>r verbesserten Abwicklung des<br />

Güterverkehrs sowohl in <strong>den</strong> Bereichen Straße/Schiene als auch im<br />

Bereich Wasserstraßen sind in dem Planentwurf enthalten. Neben<br />

dem Ausbau der Verkehrswege sollte auch die ausreichende<br />

Bereitstellung von Logistikflächen berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Dies gilt<br />

insbesondere auch vor dem Hintergrund der Festlegung von<br />

Folgenut<strong>zu</strong>ngen für Konversionsflächen.<br />

nicht folgen<br />

Aufgrund der Tatsache, dass viele Konversionsflächen noch nicht<br />

entwidmet sind, und dass die kommunalen Diskussionsprozesse<br />

<strong>zu</strong>r Folgenut<strong>zu</strong>ng noch im vollen Gange sind, wird im Einheitlichen<br />

Regionalplan derzeit davon abgesehen, <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Flächen<br />

eine Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schreiben. Deshalb wer<strong>den</strong> die<br />

"Sonderflächen Bund", deren Freigabe beschlossen ist, im künftigen<br />

Regionalplan <strong>zu</strong>nächst als "Entwicklungsflächen militärische<br />

Konversion (N)" ausgewiesen.<br />

Um die Aufstellung der Nachnut<strong>zu</strong>ngskonzepte regionalplanerisch<br />

<strong>zu</strong> begleiten, erarbeitet der Verband Region Rhein-Neckar parallel<br />

<strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar ein Regionales<br />

Entwicklungskonzept Konversion. Inwiefern auf <strong>den</strong><br />

Konversionsflächen Logistikflächen <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt wer<strong>den</strong><br />

können, wird im Rahmen der Aufstellung des Konzeptes in<br />

Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> Standortkommunen erörtert wer<strong>den</strong>.<br />

3609 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

3.1.5.3<br />

Schienengüterverkehr (G)<br />

Schienengüterverkehr Plansatz 3.1.5.3: Gemäß Entwurf sollen für<br />

einen leistungsfähigen Schienengüterverkehr ausreichend<br />

Kapazitäten vorgehalten wer<strong>den</strong>. Damit dies gewährleistet ist, wird<br />

vorgeschlagen als <strong>zu</strong>sätzliche Aufzählung in <strong>den</strong> Grundsatz<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen: Es sollen<br />

• "aktuell nicht benötigte Schieneninfrastruktur (z.B. Überhol-<br />

/Kreu<strong>zu</strong>ngsgleise, Verladestellen) gesichert wer<strong>den</strong>, wenn künftiger<br />

Bedarf nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann" (vgl. Anmerkungen <strong>zu</strong><br />

3.1.1.5 des Entwurfs)<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng des Plansatzes 3.1.5.3 um weiteren Aufzählungspunkt:<br />

" Aktuell nicht benötigte Schieneninfrastruktur, wie z.B.<br />

Überholgleise, Kreu<strong>zu</strong>ngsgleise oder Verladestellen gesichert<br />

wer<strong>den</strong>, wenn langfristig ein Bedarf nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong><br />

kann."<br />

3610 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

3.1.5.3<br />

Schienengüterverkehr (G)<br />

Schienengüterverkehr, Plansatz 3.1.5.3:<br />

Gemäß Entwurf sollen für einen leistungsfähigen<br />

Schienengüterverkehr ausreichend Kapazitäten vorgehalten<br />

wer<strong>den</strong>. Damit dies gewährleistet ist, wird vorgeschlagen als<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Grundsätze auf<strong>zu</strong>nehmen: Es sollen<br />

• "größere Gewerbestandorte und Anlagen mit hohem<br />

Güterverkehrsaufkommen soweit möglich direkt an <strong>den</strong><br />

Schienengüterverkehr angebun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>". (vgl. G 5.3-6 im REP<br />

Südhessen)<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng des Plansatzes 3.1.5.3 um weiteren Aufzählungspunkt:<br />

"Hafenstandorte, größere Gewerbestandorte und Anlagen mit<br />

hohem Güterverkehrsaufkommen soweit möglich direkt an <strong>den</strong><br />

Schienengüterverkehr angebun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1907 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3611 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

3.1.5.3<br />

Schienengüterverkehr (G)<br />

Schienengüterverkehr, Plansatz 3.1.5.3:<br />

Gemäß Entwurf sollen für einen leistungsfähigen<br />

Schienengüterverkehr ausreichend Kapazitäten vorgehalten<br />

wer<strong>den</strong>. Damit dies gewährleistet ist, wird vorgeschlagen als<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Grundsätze auf<strong>zu</strong>nehmen: Es sollen<br />

• "Standorte an Schienenstrecken möglichst für Betriebe mit<br />

schienenaffinem Gütertransportaufkommen <strong>zu</strong> nutzen" (vgl. G 5.3-6<br />

im REP Südhessen)<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng des Plansatzes 3.1.5.3 um weiteren Aufzählungspunkt:<br />

"Standorte an Schienenstrecken möglichst für Betriebe mit<br />

schienenaffinem Gütertransportaufkommen genutzt wer<strong>den</strong>."<br />

3612 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

3.1.5.3<br />

Schienengüterverkehr (G)<br />

Gemäß Entwurf soll die Erschließung der Fläche durch Erhalt der<br />

Güterverkehrsstrecken gesichert und verbessert wer<strong>den</strong>. Da die<br />

Strecke Weinheim - Viernheim entgegen <strong>den</strong> Eintragungen des<br />

Entwurfs keinen Verkehr mehr aufweist, wird vorgeschlagen die<br />

Trasse <strong>zu</strong> sichern.<br />

nicht folgen<br />

Die Schienenstrecke ist noch vorhan<strong>den</strong> und als Eisenbahnstrecke<br />

gewidmet. Insofern ist sie im Regionalplan als "Bestand" dargestellt<br />

und muss hinsichtlich einer Reaktivierung nicht gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

3613 Stadt Osterburken 3.1.5.3<br />

Schienengüterverkehr (G)<br />

Die Politik betont nach wie vor die Wichtigkeit des Ausbaus des<br />

Güterverkehrs auf der Schiene. Aussagen <strong>zu</strong>m Güterverkehr im<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis enthält der Regionalplan jedoch nicht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Bereich des Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis enthält der Regionalplan<br />

z.B. <strong>den</strong> Ausbau des Neckars für das 135m-Schiff.<br />

3614 Magistrat der Stadt Viernheim 3.1.5.3<br />

Schienengüterverkehr (G)<br />

Zeichnerisch ist für Viernheim die Güterverkehrsstrecke bis <strong>zu</strong>r<br />

Lorscher Straße dargestellt.<br />

Die zeichnerische Darstellung der Güterverkehrsstrecke in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist <strong>zu</strong> korrigieren.<br />

Begründung:<br />

Ein Teilbereich der Strecke ist mittlerweile entwidmet wor<strong>den</strong>. Die<br />

zeichnerische Darstellung der Güterverkehrsstrecke sollte daher<br />

nur bis <strong>zu</strong>r Wiesenstraße erfolgen.<br />

folgen<br />

Korrektur der zeichnerischen Darstellung der Güterverkehrsstrecke<br />

in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und Themenkarte 4.<br />

3615 Stadtverwaltung Neustadt 3.1.5.3<br />

Schienengüterverkehr (G)<br />

Die mögliche Güter<strong>zu</strong>gtrasse "Alsenzbahn", welche die<br />

Güterverkehrsachse Rotterdam-Genua auch durch Neustadt führen<br />

würde (vgl. S.3.1.5.3 auf S. 122) würde Neustadt und alle anderen<br />

entlang dieser Trasse liegen<strong>den</strong> Orte massiv abwerten und steht<br />

auch im Widerspruch <strong>zu</strong>m Leitziel „Attraktiver Wohn- und<br />

Freizeitstandort" auf S. 16. Hier sind alternative Trassenführungen<br />

<strong>zu</strong> prüfen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Bundesverkehrsministerium prüft derzeit im Rahmen einer<br />

Korridorstudie wie <strong>zu</strong>künftig die Schienengüterverkehre im<br />

Abschnitt Mittelrheinachse - Rhein/Main - Rhein/Neckar - Karlsruhe<br />

abgewickelt wer<strong>den</strong> sollen. Die Ergebnisse liegen vrstl. Ende 2013<br />

vor. Der Regionalplan enthält keine Maßnahmen hinsichtlich des<br />

Ausbaus des Westkorridors für <strong>den</strong> Schienengüterverkehr im<br />

Bereich der Südpfalz.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1908 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3616 Verbandsgemeinde Kandel 3.1.5.3<br />

Schienengüterverkehr (G)<br />

> Äußerst kritisch wer<strong>den</strong> in diesem Zusammenhang jedoch die<br />

Überlegungen gesehen, <strong>den</strong> Schienengüterverkehr auf einen<br />

sogenannten „Westkorridor" <strong>zu</strong> verlagern und <strong>zu</strong>r Entlastung der<br />

Rheinschiene eine alternative Routenführung zwischen Bingen und<br />

Karlsruhe vor<strong>zu</strong>sehen, die <strong>den</strong> Streckenabschnitt Neustadt Landau -<br />

Wörth - Karlsruhe betreffen würde.<br />

Innerhalb der Gemarkungsbereiches Kandel, Win<strong>den</strong> und<br />

Steinweiler führt dieser Streckenabschnitt in weiten Teilen<br />

unmittelbar und ohne ausreichende Abstandsflächen entlang<br />

bereits vorhan<strong>den</strong>er Wohngebiete und entlang künftig geplanter<br />

Wohnbauflächen. Der <strong>zu</strong> erwartende erhöhte<br />

Schienenverkehrslärm wird zwangsläufig <strong>zu</strong> Konflikten mit der<br />

unmittelbar angrenzen<strong>den</strong> wohnbaulichen Nut<strong>zu</strong>ng führen, so dass<br />

umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen zwingend erforderlich<br />

wer<strong>den</strong>, die unter Berücksichtigung der unmittelbaren Nähe der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Wohnbebauung gar nicht oder nur mit<br />

unverhältnismäßig hohen Aufwendungen <strong>zu</strong> realisieren sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Bundesverkehrsministerium prüft derzeit im Rahmen einer<br />

Korridorstudie wie <strong>zu</strong>künftig die Schienengüterverkehre im<br />

Abschnitt Mittelrheinachse - Rhein/Main - Rhein/Neckar - Karlsruhe<br />

abgewickelt wer<strong>den</strong> sollen. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich<br />

Ende 2013 vor. Der Regionalplan enthält keine Maßnahmen<br />

hinsichtlich des Ausbaus des Westkorridors für <strong>den</strong><br />

Schienengüterverkehr im Bereich der Südpfalz.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1909 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3617 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.1.5.3<br />

Schienengüterverkehr (G)<br />

Zum Schienenverkehr:<br />

Vorbemerkung: Schwer verständlich ist das völlige Ignorieren einer<br />

Reihe von relativ leicht und - im Vergleich <strong>zu</strong>m Straßenbau -<br />

kostengünstig reaktivierbaren Schienensträngen bei gleichzeitigem<br />

Aufgreifen von häufig parallelen und teuren Straßenprojekten,<br />

deren Realisierbarkeit sich in letzter Zeit als immer<br />

unwahrscheinlicher erweist.<br />

Schienengüterverkehr<br />

Der Planentwurf sieht für <strong>den</strong> Bereich Südpfalz keine<br />

„großräumigen Schienenverbindungen" (Kategorie I) vor. Jedoch<br />

unter Einbeziehung ehemaliger und mit einem günstigen Kosten-<br />

Nutzen-Verhältnis reaktivierbarer Strecken sind bis <strong>zu</strong> drei die<br />

Südpfalz querende Schienenverbindungen der Kategorie I in<br />

folgen<strong>den</strong> Achsen aus<strong>zu</strong>machen:<br />

Nord-Süd-Achse 1: Norddeutschland - Ludwigshafen - Straßburg -<br />

Basel - Italien /Spanien<br />

nicht folgen<br />

Die überregionalen und großräumigen Schienenverbindungen sind<br />

verbindliche Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes<br />

Rheinland-Pfalz. Zu <strong>den</strong> großräumigen Schienenverbindungen<br />

gehört von der genannten Nord-Süd-Achse nur der Abschnitt<br />

nördliche Regionsgrenze - Worms - Ludwigshafen - Schifferstadt.<br />

Der Abschnitt Schifferstadt - Germersheim - Wörth - Lauterburg ist<br />

im LEP als überregionale Schienenverbindung enthalten. Eine<br />

Aufwertung der gesamten Achse <strong>zu</strong>r großräumigen<br />

Schienenverbindung ist nicht möglich.<br />

Diese großräumigen Schienenachsen wur<strong>den</strong> in der Südpfalz erst<br />

nach dem 2. Weltkrieg <strong>zu</strong>rückgebaut. Ihre ehemals für <strong>den</strong><br />

großräumigen Güterverkehr viel genutzte Kapazität ist wieder<br />

her<strong>zu</strong>stellen und wieder herstellbar. Dies ist erreichbar durch die<br />

Ermöglichung durchgängiger Zweigleisigkeit, Elektrifizierung,<br />

Modernisierung und Lückenschluss auf vorhan<strong>den</strong>em Bahnkörper.<br />

Diese Güterbahn wird bereits heute in beschei<strong>den</strong>em Umfang<br />

benutzt. Sie ist sowohl von Norddeutschland als auch von Köln aus<br />

<strong>zu</strong> erreichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1910 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3618 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.1.5.3<br />

Schienengüterverkehr (G)<br />

Der Planentwurf sieht für <strong>den</strong> Bereich Südpfalz keine<br />

„großräumigen Schienenverbindungen" (Kategorie I) vor. Jedoch<br />

unter Einbeziehung ehemaliger und mit einem günstigen Kosten-<br />

Nutzen-Verhältnis reaktivierbarer Strecken sind bis <strong>zu</strong> drei die<br />

Südpfalz querende Schienenverbindungen der Kategorie I in<br />

folgen<strong>den</strong> Achsen aus<strong>zu</strong>machen:<br />

West-Ost-Achse: Saar-Lor-Lux - Zweibrücken - Landau -<br />

Germersheim - Graben-Neudorf - Bruchsal - Süddeutschland -<br />

Südosteuropa<br />

Diese großräumigen Schienenachsen wur<strong>den</strong> in der Südpfalz erst<br />

nach dem 2. Weltkrieg <strong>zu</strong>rückgebaut. Ihre ehemals für <strong>den</strong><br />

großräumigen Güterverkehr viel genutzte Kapazität ist wieder<br />

her<strong>zu</strong>stellen und wieder herstellbar. Dies ist erreichbar durch die<br />

Ermöglichung durchgängiger Zweigleisigkeit, Elektrifizierung,<br />

Modernisierung und Lückenschluss auf vorhan<strong>den</strong>em Bahnkörper<br />

(z. B. Strecke GER - LD).<br />

Aufgrund ihrer starken Beanspruchung durch <strong>den</strong><br />

Personenschienenverkehr bedarf die Schienenstrecke durchs<br />

Neustadter Tal und bis Wörth einer Entlastung vom Güterverkehr.<br />

Dies ist auch machbar mit Hilfe einer Ausweichstrecke, die wieder<br />

entstehen kann aus der Reaktivierung der einst bedeuten<strong>den</strong><br />

Güterstrecke vom Saarland über Zweibrücken, Landau,<br />

Germersheim, Graben-Neudorf nach Stuttgart, München,<br />

Donauländer. Erforderlich da<strong>zu</strong> wäre die zweigleisige Reaktivierung<br />

und Lückenschluss auf dem Abschnitt Landau - Germersheim auf<br />

vorhan<strong>den</strong>er und derzeit für Draisinen genutzter Trasse und die<br />

Wiederherstellung der Zweigleisigkeit Landau - Rohrbach (Saar).<br />

nicht folgen<br />

Die überregionalen und großräumigen Schienenverbindungen sind<br />

verbindliche Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes<br />

Rheinland-Pfalz. Zu <strong>den</strong> großräumigen Schienenverbindungen<br />

gehört von der genannten West-Ost-Achse nur der Abschnitt<br />

westliche Regionsgrenze - Neustadt. Der Abschnitt Neustadt -<br />

Landau ist im LEP als überregionale Schienenverbindung enthalten.<br />

Landau - Germersheim kann deshalb nur als regionale Verbindung<br />

im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>. Eine Aufwertung der<br />

gesamten Achse <strong>zu</strong>r großräumigen Schienenverbindung ist nicht<br />

möglich.<br />

Im Rahmen des „dezentralen Logistikzentrums Rhein-Neckar" kann<br />

diese Güterbahn-Relation für <strong>den</strong> Hafenstandort Germersheim<br />

wichtig wer<strong>den</strong>. Außerdem kann sie <strong>den</strong> <strong>zu</strong>gesagten, aber nie<br />

realisierten Mülltransport <strong>zu</strong>r Müllverbrennungsanlage Pirmasens<br />

übernehmen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1911 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3619 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.1.5.3<br />

Schienengüterverkehr (G)<br />

Der Planentwurf sieht für <strong>den</strong> Bereich Südpfalz keine<br />

„großräumigen Schienenverbindungen" (Kategorie I) vor. Jedoch<br />

unter Einbeziehung ehemaliger und mit einem günstigen Kosten-<br />

Nutzen-Verhältnis reaktivierbarer Strecken sind bis <strong>zu</strong> drei die<br />

Südpfalz querende Schienenverbindungen der Kategorie I in<br />

folgen<strong>den</strong> Achsen aus<strong>zu</strong>machen:<br />

Nord- Süd-Achse 2: Köln - Bingen - Neustadt/Wstr. - Wörth -<br />

Lauterburg - Straßburg - Basel - Gotthard.<br />

Diese großräumigen Schienenachsen wur<strong>den</strong> in der Südpfalz erst<br />

nach dem 2. Weltkrieg <strong>zu</strong>rückgebaut. Ihre ehemals für <strong>den</strong><br />

großräumigen Güterverkehr viel genutzte Kapazität ist wieder<br />

her<strong>zu</strong>stellen und wieder herstellbar. Dies ist erreichbar durch die<br />

Ermöglichung durchgängiger Zweigleisigkeit, Elektrifizierung,<br />

Modernisierung und Lückenschluss auf vorhan<strong>den</strong>em Bahnkörper<br />

(z. B. Strecke GER - LD).<br />

nicht folgen<br />

Die überregionalen und großräumigen Schienenverbindungen sind<br />

verbindliche Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes<br />

Rheinland-Pfalz. Zu <strong>den</strong> großräumigen Schienenverbindungen<br />

gehört von der genannten Nord-Süd-Achse nur der Abschnitt<br />

westliche Regionsgrenze - Neustadt. Der Abschnitt Neustadt -<br />

Landau - Wörth - Lauterburg ist im LEP als überregionale<br />

Schienenverbindung enthalten. Eine Aufwertung der gesamten<br />

Achse <strong>zu</strong>r großräumigen Schienenverbindung ist nicht möglich.<br />

Die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag, DIHT<br />

(„Neue Netzstrategie für mehr Güter auf die Schiene erforderlich",<br />

Berlin, Juni 2011) und von der rheinland-pfälzischen<br />

Landesregierung (Landtagsdrucksache 15 / 4866) favorisierte Nord-<br />

Süd-Güterstrecke ist <strong>zu</strong> modifizieren. Deren Vorschlag würde<br />

sowohl in Kaiserslautern wie auch in Karlsruhe einen<br />

Fahrtrichtungswechsel erfordern. Dies kann vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong><br />

durch Nut<strong>zu</strong>ng der „Kurve" östlich Hochspeyer und des<br />

linksrheinischen Wegs über Lauterburg. Erforderlich hier<strong>zu</strong>:<br />

Zweigleisigkeit und Elektrifizierung Wörth - Lauterburg,<br />

Zweigleisigkeit Win<strong>den</strong> - Wörth bei durchgängiger Elektrifizierung<br />

Neustadt-Wörth.<br />

Anmerkung generell <strong>zu</strong>m Nord-Süd-Güterverkehr: Die Planungen<br />

<strong>zu</strong>m dreigleisigen Ausbau der sog. Betuwe-Linie zwischen der<br />

niederländischen Grenze und Oberhausen (NRW) sind bereits in<br />

vollem Gang.<br />

Im Übrigen müssten die bevorstehende Fertigstellung des St.-<br />

Gotthard-Tunnels und die damit verbun<strong>den</strong>en Vorschriften an der<br />

Schweizer Grenze für <strong>den</strong> europäischen Schwerlastverkehr so bald<br />

wie möglich einen Innovationsschub beim Schienen- Nord-Süd-<br />

Verkehr beiderseits des Rheins auslösen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1912 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3620 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.1.5.3<br />

Schienengüterverkehr (G)<br />

Ein bislang verständlicher Einwand gegen <strong>den</strong> Ausbau des<br />

Schienengüterverkehrs ist die Lärmentwicklung bei Güterzügen.<br />

Dem kann jedoch in absehbarer Zeit <strong>zu</strong>nehmend entgegengewirkt<br />

wer<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> Einsatz so genannter „Flüsterbremsen", durch<br />

passiven Lärmschutz sowie Maßnahmen am Gleisbett. Bereits<br />

Ende 2012 wer<strong>den</strong> in Deutschland lärmabhängige Trassenpreise<br />

eingeführt, die das Lärmaufkommen erheblich senken wer<strong>den</strong>. Es<br />

gibt das „Nationale Verkehrslärmschutzpaket II" des<br />

Bundesverkehrsministeriums sowie das bereits gestartete Pilotund<br />

Innovationsprogramm „Leiser Güterverkehr". Karl-Friedrich<br />

Rausch, Vorstand für Transport und Logistik bei der Deutschen<br />

Bahn, rechnet für 2013 mit der europaweiten Zulassung einer<br />

neuen Generation von Flüsterbremsen (s. FRANKFURTER<br />

RUNDSCHAU vom 12. Mai 2012, Interview S. 12/15).<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Festlegung von technischen Neuerungen, wie z.B.<br />

Flüsterbremsen <strong>zu</strong>r Lärmreduzierung, ist im Regionalplan nicht<br />

möglich. Er enthält aber grundlegende Grundsätze <strong>zu</strong>r<br />

Lärmreduzierung und -vermeidung. Zudem enthält der Plan<br />

verschie<strong>den</strong> Schienenstrecken in der Südpfalz, die für eine<br />

Reaktivierung vorgesehen sind und auch dem<br />

Schienengüterverkehr <strong>zu</strong>r Verfügung stehen könnten.<br />

Unter dem Blickwinkel einer sicher kostengünstigeren<br />

Reaktivierung noch vorhan<strong>den</strong>er ehemaliger Güterbahnstrecken<br />

könnte die Südpfalz wieder <strong>zu</strong> einem europäischen<br />

Schienengüterverkehrskreuz wer<strong>den</strong>. Die augenblicklich immer<br />

noch betriebene Infrastrukturpolitik zielt jedoch nach wie vor auf ein<br />

europäisches Straßenverkehrskreuz Südpfalz. Dies muss sich<br />

ändern.<br />

3621 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

3605<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

3635<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.5.3<br />

Schienengüterverkehr (G)<br />

G 3.1.5.2-G 3.1.5.4 In die Entwicklungsgrundsätze des dezentralen<br />

Logistikzentrums Rhein-Neckar sollte aus Sicht der regionalen<br />

Wirtschaft auch der Hafenstandort Gernsheim am Rhein mit<br />

eingeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hafenstandort Gernsheim liegt außerhalb der Planungsregion.<br />

Eine Kooperationsvereinbarung, wie sie bei <strong>den</strong> anderen genannten<br />

Häfen als Grundlage vorliegt, ist der Verwaltung für Gernsheim<br />

nicht bekannt. Grundsätzlich steht aber einer Zusammenarbeit der<br />

Häfen der MRN mit Gernsheim nichts im Wege.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1913 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3622 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

3.1.5.3<br />

Schienengüterverkehr (G)<br />

Der Schienen-Güterverkehr in der Metropolregion Rhein Neckar<br />

soll weiter gefördert wer<strong>den</strong>. Es sollten konkrete Vorgaben für <strong>den</strong><br />

Ausbau des Kombinierten Verkehrs gemacht wer<strong>den</strong>. Dafür stehen<br />

die Systeme ACTS, Cargo Domino, mobiler u.a. <strong>zu</strong>r Verfügung. Die<br />

Zahl der Züge <strong>zu</strong>r Müllverbrennungsanlage in Mannheim sollte<br />

erheblich erhöht wer<strong>den</strong>. Eine Prüfung für <strong>den</strong> Wirtschaftsverkehr<br />

insbesondere nach der Verlagerung des Pfenning-Logistikzentrums<br />

nach Heddesheim ist angezeigt.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Vorschläge gehen über <strong>den</strong> Konkretisierungsgrad eines<br />

Regionalplanes hinaus.<br />

3623 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

3.1.5.3<br />

Schienengüterverkehr (G)<br />

Dem Verkehrsknotenpunkt Mannheim kommt im Rahmen der<br />

europäischen Verkehrsachse Genua- Rotterdam eine<br />

entschei<strong>den</strong>de Bedeutung <strong>zu</strong>. Sowohl der Rangierbahnhof<br />

Mannheim als auch die Binnenhäfen Mannheim und Ludwigshafen<br />

sind hierbei zentral. Im Hinblick auf <strong>den</strong> stärkeren Ausbau der<br />

Schienenwege für <strong>den</strong> Güterverkehr müssen im Einheitlichen<br />

Regionalplan geeignete Maßnahmen und Regelungen <strong>zu</strong>m<br />

Lärmschutz getroffen wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Die Festlegung von technischen Neuerungen, wie z.B<br />

Flüsterbremsen <strong>zu</strong>r Lärmreduzierung, ist im Regionalplan nicht<br />

möglich. Es sind nur grundsätzliche Festlegungen oder<br />

raumbedeutsame infrastrukturelle Festlegungen möglich. Da<br />

Anmerkungen <strong>zu</strong> Verkehrslärm <strong>zu</strong> verschie<strong>den</strong>en Verkehrsträgern<br />

vorgebracht wur<strong>den</strong>, soll die Formulierung alle Verkehrsträger<br />

umfassen.<br />

Änderung PS 3.1.1.5, letzter Spiegelstrich:<br />

Streichen von "Verkehrslärmimmissionen.."<br />

Neu: "die Vermeidung von Verkehrslärm verstärkt berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1914 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3624 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

3603<br />

3.1.5.4<br />

Binnenwasserstraßen und<br />

Häfen (G)<br />

Das MFW und das für Binnenschifffahrt <strong>zu</strong>ständige Fachreferat des<br />

MVI weisen darauf hin, dass im Entwurf des Regionalplans (PS<br />

3.1.5.2 und 3.1.5.4) auf folgendes wesentliches Thema für <strong>den</strong><br />

Hafen Mannheim nicht eingegangen werde:<br />

„Das gewerblich und industriell genutzte Hafengebiet, hier vor<br />

allem der Handelshafen, befindet sich in unmittelbarer Nähe <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

bewohnten Stadtbezirken. Die Vorstellungen der Stadt gehen<br />

dahin, das derzeitige Hafengelände künftig für attraktive<br />

Wohnbebauung (Stichwort: Wohnen am Wasser) und<br />

nichtstörende Unternehmen der Kreativwirtschaft aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Hier hat ein vom damaligen Umwelt- und Verkehrsministerium in<br />

Auftrag gegebenes Gutachten aus dem Jahre 2010 festgestellt,<br />

dass die mittelfristigen Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten der Hafenareale oft<br />

von logistikfrem<strong>den</strong> Entwicklungskonzepten, die einen Umbau und<br />

eine sog. "Revitalisierung" der Hafenquartiere durch die<br />

Transformation <strong>zu</strong> attraktiven innerstädtischen Wohnstandorten<br />

vorsehen, eingeschränkt wer<strong>den</strong>. Speziell für Mannheim ist in<br />

diesem Gutachten ein Verzicht auf weitere Flächenumwidmungen<br />

im Hafenbereich angeregt wor<strong>den</strong>. Die Funktion des Hafens<br />

Mannheim als überregionale Logistikdrehscheibe für <strong>den</strong><br />

trimodalen Verkehr darf nicht durch konkurrierende<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngen im Hafengebiet in Frage gestellt wer<strong>den</strong>.“<br />

teilweise folgen<br />

Auf die bereits genehmigten Flächen in <strong>den</strong> Bauleitplänen hat die<br />

Regionalplanung keinen Einfluss mehr. Bei künftigen Vorhaben für<br />

Wohnnut<strong>zu</strong>ngen in Hafenbereichen muss <strong>den</strong> Belangen der<br />

Entwicklung logistischer Infrastruktur deutlich höhere Priorität<br />

eingeräumt und die Wohnnut<strong>zu</strong>ng abgelehnt wer<strong>den</strong>.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.5.2, als 3.Absatz S.135 wird<br />

ergänzt:<br />

"Ein besonderes Anliegen der Regionalplanung ist die langfristige<br />

Sicherung von Flächen für die logistischen Knoten, wie<br />

Eisenbahnknoten sowie insbesondere für die Häfen in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar. Zur Sicherung der Hafenstandorte<br />

sollte auf weitere Flächenumwidmungen im Hafenbereich<br />

verzichtet wer<strong>den</strong>. Die Funktion der Häfen in Mannheim und<br />

Ludwigshafen als überregionale Logistikdrehscheiben für <strong>den</strong><br />

trimodalen Verkehr darf nicht durch konkurrierende<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngen (z.B. Wohnen am Wasser) im Hafengebiet in<br />

Frage gestellt wer<strong>den</strong>. Den Häfen müssen genügend Flächen <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Zur Sicherung dieser Flächen ist<br />

seitens der Kommunen eine langfristige Ausbauplanung<br />

vor<strong>zu</strong>nehmen.“<br />

Aus Sicht des MFW sollte die langfristige Sicherung logistischer<br />

Flächen im Bereich des Hafens Mannheim in <strong>den</strong> Regionalplan<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

3625 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

3.1.5.4<br />

Binnenwasserstraßen und<br />

Häfen (G)<br />

Das MFW merkt <strong>zu</strong> PS 3.1.5.4 außerdem an, dass im Hinblick auf<br />

die angestrebte Verlagerung von möglichst hohen Anteilen des<br />

Straßengüterverkehrs auf die Binnenwasserstraßen nicht nur<br />

bestehende Hafenanlagen instand gehalten und ausgebaut wer<strong>den</strong><br />

sollten, sondern darüber hinaus auch frühzeitig neue<br />

Hafenstandorte ermittelt und planerisch gesichert wer<strong>den</strong> sollten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Derzeit zeichnet sich kein neuer Hafenstandort in der<br />

Metropolregion Rhein-Necker ab. Deshalb ist im Plansatz 1.5.2.3<br />

kein Vorranggebiet für Logistik an <strong>den</strong> Binnenwasserstraßen der<br />

Region ausgewiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1915 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3626 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

3.1.5.4<br />

Hafen-Kooperation (G)<br />

Das für Binnenschifffahrt <strong>zu</strong>ständige Fachreferat des MVI teilt <strong>zu</strong><br />

der Begründung <strong>zu</strong> PS 3.1.5.4, in der bezüglich der Hafen-<br />

Kooperation auf <strong>den</strong> Kooperationsvertrag aus dem Jahre 2001<br />

hingewiesen wird (S. 136), folgende Hintergrundinformation mit:<br />

Kenntnisnahme<br />

Der formulierte Grundsatz deckt die angesprochene<br />

Zusammenarbeit ab. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

„Diese Kooperation ist im Jahre 2006 gutachterlich auf weitere<br />

Kooperationsfelder hin untersucht wor<strong>den</strong>. Die bei<strong>den</strong><br />

Hafengesellschaften haben sich intensiv mit dem Gutachten<br />

auseinandergesetzt und weitere Kooperationsschritte in die Wege<br />

geleitet. Die Geschäftsführungen und die Aufsichtsräte der bei<strong>den</strong><br />

Hafengesellschaften sind weiterhin bestrebt, die Zusammenarbeit<br />

der Häfen auf allen möglichen Gebieten enger <strong>zu</strong> verzahnen.“<br />

3627 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.1.5.4<br />

Hafen-Kooperation (G)<br />

Der vierte Absatz sollte folgende Fassung erhalten:<br />

„Zur weiteren Stärkung des Hafenstandortes Rhein-Neckar soll die<br />

bereits vorhan<strong>den</strong>e Kooperation der Häfen Mannheim und<br />

Ludwigshafen am Rhein im Rahmen der gebotenen Möglichkeiten<br />

[streichen:intensiviert] weiterentwickelt wer<strong>den</strong>. Zudem sollen die<br />

Möglichkeiten einer Kooperation der Häfen Wörth am Rhein,<br />

Karlsruhe und Straßburg/ Lauterbourg [streichen: genutzt] geprüft<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.5.4 „Hafen-Kooperation G" (S. 136)<br />

Im vierten Absatz sollte Satz 2 wie folgt formuliert wer<strong>den</strong>:<br />

folgen<br />

Übernahme der Änderungen in <strong>den</strong> Plansatz 3.1.5.4 wiefolgt:<br />

„Zur weiteren Stärkung des Hafenstandortes Rhein-Neckar soll die<br />

bereits vorhan<strong>den</strong>e Kooperation der Häfen Mannheim und<br />

Ludwigshafen am Rhein im Rahmen der gebotenen Möglichkeiten<br />

weiterentwickelt und ein Zusammenschluss der Häfen geprüft<br />

wer<strong>den</strong>. Zudem sollen die Möglichkeiten einer Kooperation der<br />

Häfen Wörth am Rhein, Karlsruhe und Straßburg/ Lauterbourg<br />

geprüft wer<strong>den</strong>."<br />

Übernahme der Änderunngen in die Begründung gemäß Vorschlag.<br />

„Die Kooperationen [streichen: soll] können gegebenenfalls da<strong>zu</strong><br />

dienen …"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1916 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3628 Magistrat der Stadt Hirschhorn 3.1.5.4<br />

Hafen-Kooperation (G)<br />

Wegen des deutlich <strong>zu</strong>nehmen<strong>den</strong> Wellenschlages durch die 135-<br />

m-Schiffe ist mit einer verstärkten Schädigung von Flora und Fauna<br />

am Neckarufer und am Neckargrund <strong>zu</strong> rechnen. Zudem ist mit<br />

größeren hydraulischen Belastungen an <strong>den</strong> Ufern <strong>zu</strong> rechnen. Der<br />

Ausbau wird daher sehr kritisch gesehen.<br />

Die Planungen für die Erneuerung und <strong>den</strong> Ausbau der<br />

Neckarschleusen laufen bisher offiziell an <strong>den</strong> Städten und<br />

Gemein<strong>den</strong> vorbei. Zwar gab es - auf Anregung der<br />

Metropolregion - mittlerweile zwei Informationsveranstaltungen der<br />

Bundeswasserbehörde (in Neckargemünd und in La<strong>den</strong>burg), die<br />

dabei gegebenen Informationen waren notwendig, aber bei weitem<br />

noch nicht hinreichend.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Nicht Gegenstand des Regionalplans.<br />

3629 Stadtverwaltung Lampertheim 3.1.5.4<br />

Hafen-Kooperation (G)<br />

Der in Ziffer 3.1.5.4 genannte Aussage <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Schifffahrtswegen<br />

des Rheins, dass u.a. auch die Häfen der Region <strong>den</strong><br />

Erfordernissen der Binnenschifffahrt entsprechend instand<br />

gehalten und ausgebaut wer<strong>den</strong>, ist dadurch <strong>zu</strong> untermauern, dass<br />

dies ausschließlich durch <strong>den</strong> Eigentümer der<br />

Bundeswasserstraßen geschieht. Dies gilt insbesondere auch für<br />

<strong>den</strong> Lampertheimer Hafen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Regionalplan ist kein Ausbau eines Hafens für die Erfordernisse<br />

der Binnenschifffahrt im Bereich Lampertheim vorgesehen. Die<br />

Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1917 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3630 Stadtverwaltung Neckarsteinach 3.1.5.4<br />

Neckarschleusenausbau (G)<br />

Die Planungen für die Erneuerung und <strong>den</strong> Ausbau der<br />

Neckarschleusen laufen bisher offiziell an <strong>den</strong> Städten und<br />

Gemein<strong>den</strong> vorbei. Zwar gab es - auf Anregung der<br />

Metropolregion - mittlerweile zwei Informationsveranstaltungen der<br />

Bundeswasserbehörde (in Neckargemünd und in La<strong>den</strong>burg), die<br />

dabei gegebenen Informationen waren notwendig, aber bei weitem<br />

noch nicht hinreichend.<br />

So war der Hinweis auf ,Wendestellen' bei der Veranstaltung in<br />

La<strong>den</strong>burg völlig neu. Diese müssen gebaut wer<strong>den</strong>, damit die<br />

135m-Schiffe auch dort wen<strong>den</strong> können, wo die bisherige<br />

Neckarbreite ein solches Manöver nicht gestattet. Eine solche<br />

Stelle soll im Oberwasser der Neckarsteinacher Schleuse,<br />

zwischen der Biddersbach-Mündung und dem Ortsteil<br />

Neckarhausen-Lanzenbach gebaut wer<strong>den</strong>.<br />

Auch der sog. Vorhafen, d.h. im Unterwasser der Schleuse, wird<br />

neu gestaltet - bisher blieb offen, wie dies in die Ufergestaltung<br />

eingreift. Noch völlig unabsehbar sind die Beeinträchtigungen auf<br />

die Sohle des Neckars und die Uferflora wie -fauna.<br />

Bei der Bedeutung des Neckars und v.a. des Uferbereiches im<br />

Unterwasser für die Stadt Neckarsteinach (einziger autofreier<br />

Neckarlauer zwischen Mannheim und Heilbronn!) kann <strong>zu</strong>r Zeit nur<br />

an alle planen<strong>den</strong> und ausführen<strong>den</strong> Stellen mit allem Nachdruck<br />

appelliert wer<strong>den</strong>, diese besondere Situation <strong>zu</strong> respektieren, sie <strong>zu</strong><br />

bewahren und entsprechend die Planungen darauf ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Verband hat sich bemüht, im Rahmen von<br />

Informationsveranstaltungen <strong>zu</strong>sammen mit der Wasser- und<br />

Schifffahrtsdirektion die Kommunen über <strong>den</strong> Ausbau des Neckars<br />

<strong>zu</strong> informieren. Dies wird auch weiterhin im Rahmen seiner<br />

Möglichkeiten außerhalb des Regionalplans geschehen. Die<br />

angesprochenen Detailfragen sind auch im Rahmen der<br />

notwendigen Planfeststellungsverfahren <strong>zu</strong> erörtern.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1918 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3631 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.5.4<br />

Neckarschleusenausbau (G)<br />

Die Rhein-Binnenschifffahrt sollte gestärkt und umweltfreundlicher<br />

gestaltet wer<strong>den</strong>. Der Ausbau des Neckars als Binnenwasserstraße<br />

für 135 m Schiffe sollte aufgrund der Unwägbarkeiten im<br />

Wasserhaushalt, der unsinnigen Parallelförderung <strong>zu</strong>m<br />

Schienengüterverkehr sowie des fehlen<strong>den</strong> Bedarfes aber nicht<br />

weiter verfolgt wer<strong>den</strong>. Die bestehen<strong>den</strong> Schleusen sollten in der<br />

bestehen<strong>den</strong> Dimensionierung saniert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Netzkategorisierung im Rahmen der Reform der Wasser- und<br />

Schifffahrtsverwaltung des Bundes stuft <strong>den</strong> Neckar von<br />

Mannheim bis Heilbronn in die höchste Kategorie A ein. Demnach<br />

wer<strong>den</strong> Ausbauinvestitionen für größere Fahrzeuge seitens des<br />

Bundes ausschließlich in dieser Kategorie vorgenommen. Der<br />

Ausbau des Neckars für das 135 m-Schiff ist wegen der aktuellen<br />

Priorisierung der Bundesverkehrswegeplanung deshalb im<br />

Regionalplan dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1919 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3632 Staatliche Rhein-Neckar-<br />

Hafengesellschaft Mannheim mbH<br />

entspr.<br />

1449<br />

3.1.5.4<br />

Hafen-Kooperation (G)<br />

Die in Ziffer 3.1.5.4. angesprochene Hafen-Kooperation zwischen<br />

<strong>den</strong> Häfen Mannheim und Ludwigshafen stellt einen wichtigen<br />

Baustein für die Bereitstellung der Hafeninfrastruktur und<br />

insbesondere für die Anbindung der Metropolregion Rhein- Neckar<br />

an die großen Seehäfen dar. Die Erhaltung der<br />

Wettbewerbsfähigkeit der Häfen kann jedoch langfristig nur<br />

dadurch gewährleistet wer<strong>den</strong>, dass die Häfen in Be<strong>zu</strong>g auf ihre<br />

Hafengebiete Rechtsicherheit genießen, nicht mit<br />

Nut<strong>zu</strong>ngskonflikten konfrontiert wer<strong>den</strong> und der Bedarf an<br />

Erweiterungsflächen gedeckt wird.<br />

nicht folgen<br />

Die genannte Fläche ist Bestandteil der rezenten Aue im<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereich des Rheins. Zusätzlich ist<br />

sie bedeutend für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund. Das dort<br />

dargestellte Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz ist auf Grund der multifunktionalen Bedeutung<br />

(auch Verbindungskorridor für die Naherholung) mit einem<br />

Regionalen Grün<strong>zu</strong>g überlagert (vgl. auch Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt).<br />

Der <strong>zu</strong>sätzliche Flächenbedarf an Binnenschiff-Terminals für<br />

Containerumschlag am Standort Mannheim liegt im Übrigen laut<br />

eines Planco-Gutachtens aus dem Jahr 2008 im Jahr 2025 bei rund<br />

14 Hektar Terminalfläche für Umschlag und Zwischenlagerung der<br />

Container; sogenannte Logistikflächen für Distribution und<br />

Kommissionierung sind dabei nicht berücksichtigt. Standorte mit<br />

Anbindung an die Wasserstraßen außerhalb der bestehen<strong>den</strong><br />

Hafengebiete weist der Entwurf trotz der Zielset<strong>zu</strong>ng, mehr<br />

Güterverkehr auf die Wasserstraßen <strong>zu</strong> verlagern, in <strong>den</strong> Plänen auf<br />

der Mannheimer Seite nicht auf.<br />

Als Standort für die Erweiterung unserer<br />

Containerterminalkapazitäten käme laut Planco-Gutachten<br />

beispielsweise der westliche Teil der Friesenheimer Insel (etwa ab<br />

Rhein-km 428,5 bis Rhein-km 431,4) in Betracht. Das Gelände liegt<br />

bereits heute im Hafengebiet. Für <strong>den</strong> KV-Verkehr ist diese Fläche<br />

laut Gutachter optimal, da die Fläche eine trimodale Lösung mit<br />

Erweiterungsmöglichkeit bietet und städtebaulich aufgrund der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Infrastruktur unbe<strong>den</strong>klich ist.<br />

Vor diesem Hintergrund regen wir eine Umwidmung dieser Fläche<br />

an. Der im Entwurf vorgeschlagenen Nut<strong>zu</strong>ng als regionalem<br />

Grün<strong>zu</strong>g (2.1.1) stimmen wir dagegen nicht <strong>zu</strong>. Inwiefern man<br />

beide Nut<strong>zu</strong>ng in einem verträglichen Nebeneinander gestalten<br />

könnte, sollte offengehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Ein Eingriff in diese Fläche für ein KV-Terminal ist nicht vertretbar.<br />

Der Antrag wird abgelehnt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1920 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3633 Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

Südwest<br />

3.1.5.4<br />

Neckarschleusenausbau (G)<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> 3.1.5.4<br />

Neben der Verlängerung der Neckarschleusen wer<strong>den</strong> die<br />

Schleusen wie auch die Wehre in <strong>den</strong> kommen<strong>den</strong> Jahrzehnten<br />

grundinstandgesetzt und teilweise komplett ersetzt<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.5.4, 3.Absatz:<br />

"Neben der Verlängerung der Neckarschleusen müssen auch die<br />

Wehre in <strong>den</strong> kommen<strong>den</strong> Jahrzehnten grundinstandgesetzt und<br />

teilweise komplett ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

3634 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.5.4<br />

Hafen-Kooperation (G)<br />

Um der Bedeutung der Häfen als wichtige Logistikknoten gerecht<br />

<strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>, sprechen wir uns für folgende Ergän<strong>zu</strong>ng nach dem<br />

letzten Absatz aus:<br />

„Die Wirtschaft fordert die langfristige Sicherung von Flächen für<br />

die logistischen Knoten in der Region. Da<strong>zu</strong> zählen die<br />

Eisenbahnknoten sowie insbesondere die Häfen der Region. Die<br />

kommunale Planung muss frühzeitig Bedarfe ermitteln und in<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngs- und Bebauungsplänen umsetzen. Auch für<br />

Konversionsflächen sind vorausschauende Konzepte der Gewerbeund<br />

Logistikentwicklung <strong>zu</strong> erarbeiten.<br />

Nicht-gewerbliche oder nicht kompatible Nut<strong>zu</strong>ngen in<br />

logistikaffinen Gebieten erzeugen bei knappen Flächen Druck auf<br />

bestehende Unternehmen und sind deshalb in diesen Gebieten<br />

grundsätzlich ab<strong>zu</strong>lehnen. Auf die Ausweisung von Wohngebieten<br />

in direkter Nachbarschaft ist <strong>zu</strong> verzichten.<br />

Gewerbegebiete und logistische Flächen müssen verkehrlich gut<br />

angebun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Auch bei bereits bestehen<strong>den</strong> Ansiedlungen<br />

ist die Erschließung <strong>zu</strong> überprüfen und gegebenenfalls <strong>zu</strong><br />

verbessern.<br />

folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.5.2, als 3.Absatz S.135 wird<br />

ergänzt:<br />

"Ein besonderes Anliegen der Regionalplanung ist die langfristige<br />

Sicherung von Flächen für die logistischen Knoten, wie<br />

Eisenbahnknoten sowie insbesondere für die Häfen in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar. Zur Sicherung der Hafenstandorte<br />

sollte auf weitere Flächenumwidmungen im Hafenbereich<br />

verzichtet wer<strong>den</strong>. Die Funktion der Häfen in Mannheim und<br />

Ludwigshafen als überregionale Logistikdrehscheiben für <strong>den</strong><br />

trimodalen Verkehr darf nicht durch konkurrierende<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngen (z.B. Wohnen am Wasser) im Hafengebiet in<br />

Frage gestellt wer<strong>den</strong>. Den Häfen müssen genügend Flächen <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Zur Sicherung dieser Flächen ist<br />

seitens der Kommunen eine langfristige Ausbauplanung<br />

vor<strong>zu</strong>nehmen.“<br />

Als Schnittstelle zwischen <strong>den</strong> einzelnen Verkehrsträgern und<br />

somit als Logistikknoten nehmen die Binnenhäfen eine sehr<br />

wichtige Rolle ein. Insoweit ist der künftige Ausbau der Schienenund<br />

Straßenanbindung für die Entwicklung in <strong>den</strong> Binnenhäfen<br />

wegweisend. Auch <strong>den</strong> Häfen müssen genügend Flächen <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Zur Sicherung dieser Flächen ist<br />

eine langfristige Ausbauplanung vor<strong>zu</strong>nehmen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1921 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3635 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

entspr.<br />

3605<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

3621<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.5.4<br />

Neckarschleusenausbau (G)<br />

G 3.1.5.2-G 3.1.5.4 In die Entwicklungsgrundsätze des dezentralen<br />

Logistikzentrums Rhein-Neckar sollte aus Sicht der regionalen<br />

Wirtschaft auch der Hafenstandort Gernsheim am Rhein mit<br />

eingeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hafenstandort Gernsheim liegt außerhalb der Planungsregion.<br />

Eine Kooperationsvereinbarung, wie sie bei <strong>den</strong> anderen genannten<br />

Häfen als Grundlage vorliegt, ist der Verwaltung für Gernsheim<br />

nicht bekannt. Grundsätzlich steht aber einer Zusammenarbeit der<br />

Häfen der MRN mit Gernsheim nichts im Wege.<br />

3636 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.5.4<br />

Binnenwasserstraßen und<br />

Häfen (G)<br />

Anmerkungen <strong>zu</strong>r Begründung<br />

Zu 3.1.5.4<br />

Angesichts der Prognosen im Güterverkehr und dem auch von der<br />

Wirtschaft unterstützten Ziel, mehr Verkehre auf die<br />

Binnenschifffahrt <strong>zu</strong> verlagern, müssen ggf. auch neue<br />

Hafenstandorte entwickelt wer<strong>den</strong>.<br />

Vor diesem Hintergrund möchten wir bitten, die Formulierung aus<br />

der Begründung <strong>zu</strong>m Grundsatz G 158 aus dem<br />

Landesentwicklungsprogramm IV des Landes Rheinland-Pfalz in die<br />

Begründung <strong>zu</strong>m Grundsatz 3.1.5.4 <strong>zu</strong> übernehmen:<br />

„Vor dem Hintergrund der prognostizierten Zuwächse beim<br />

Güterverkehr kann es aufgrund von Kapazitätsengpässen und<br />

mangeln<strong>den</strong> Erweiterungsmöglichkeiten in bestehen<strong>den</strong> Häfen<br />

erforderlich wer<strong>den</strong>, an neuen Standorten leistungsfähige und<br />

<strong>zu</strong>kunftsorientierte Hafeninfrastrukturen <strong>zu</strong> entwickeln. Aufgrund<br />

der besonders starken Güterverkehrsströme in Nord-Süd- Richtung<br />

wer<strong>den</strong> deshalb insbesondere im Bereich des Mittel- und<br />

Oberrheins (<strong>zu</strong>m Beispiel Neupotz) Perspektiven für alternative<br />

Hafenstandorte gesehen.<br />

folgen<br />

Die Ergän<strong>zu</strong>ng in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.5.4 ist sinnvoll<br />

und wird wie folgt als zweiter Absatz, S. 136 formuliert:<br />

„Vor dem Hintergrund der prognostizierten Zuwächse beim<br />

Güterverkehr kann es aufgrund von Kapazitätsengpässen und<br />

mangeln<strong>den</strong> Erweiterungsmöglichkeiten in bestehen<strong>den</strong> Häfen<br />

erforderlich wer<strong>den</strong>, an neuen Standorten leistungsfähige und<br />

<strong>zu</strong>kunftsorientierte Hafeninfrastrukturen <strong>zu</strong> entwickeln. Aufgrund<br />

der besonders starken Güterverkehrsströme in Nord-Süd- Richtung<br />

wer<strong>den</strong> deshalb insbesondere im Bereich des Oberrheins<br />

Perspektiven für alternative Hafenstandorte, die aber geringe<br />

ökologische Konflikte aufweisen sollten, gesehen."<br />

3637 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.1.5.4<br />

Binnenwasserstraßen und<br />

Häfen (G)<br />

BASF-Stromhafen/Nordhafen LU und BASF-Ölhafen MA-<br />

Friesenheimer Insel:<br />

Der Stromhafen entlang des Werkes Ludwigshafen sowie der<br />

Ölhafen im Werksteil Friesenheimer Insel in Mannheim sind nicht<br />

als Hafenstandort gekennzeichnet, der BASF-Nordhafen weist ein<br />

entsprechendes Symbol auf. Die drei Hafenstandorte wer<strong>den</strong> von<br />

der BASF SE als Industriehäfen betrieben. Wir regen daher eine<br />

einheitliche Darstellung an.<br />

folgen<br />

Der Stromhafen entlang des Werkes Ludwigshafen sowie der<br />

Ölhafen im Werksteil Friesenheimer Insel in Mannheim wird in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte mit der Signatur "Hafen" ergänzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1922 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3638 Freunde des Neckars e.V. 3.1.5.4<br />

Neckarschleusenausbau (G)<br />

I.) Unter Ziffer 3.1.5.4 schreiben Sie: „Neckarschleusen G Zur<br />

Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Binnenwasserstraße Neckar,<br />

<strong>zu</strong>r Entlastung des Fernstraßennetzes vom LKW-Verkehr und <strong>zu</strong>r<br />

besseren wasserseitigen Erschließung des Ostteils der Region<br />

über <strong>den</strong> Heilbronner Neckarhafen sollen insgesamt 21<br />

Neckarschleusen für das 135 m-Schiff ausgebaut wer<strong>den</strong>."<br />

Unser Kommentierung: Die Instandset<strong>zu</strong>ng zahlreicher Wehr- und<br />

Schleusenanlagen am Neckar ist seit langen Jahren überfällig und<br />

bedarf eigentlich keiner ernsthaften Erörterung. Der von Ihnen<br />

offenbar <strong>zu</strong>sätzlich präferierte Ausbau der 27 (!)<br />

Schleusenkammern für 135 m-Schiffe stellt dagegen mit seinen<br />

multiplen Begleitmaßnahmen einen gewaltigen, nachhaltigen und<br />

wohl auch irreversiblen Eingriff in das Erscheinungsbild der<br />

Flusslandschaft dar, mit spürbaren Konsequenzen für das<br />

menschliche Leben an, auf und in dem Strom, für seine betroffene<br />

Fauna samt Flora im Strom und <strong>den</strong> Uferzonen sowie für die<br />

vorhan<strong>den</strong>e, traditionelle und neckarkompatible Güter- und<br />

Fahrgastschifffahrt. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit der Wasserstraße durch <strong>den</strong> Einsatz von 135 m-<br />

Schiffen halten wir <strong>zu</strong>dem für ausgeschlossen, was wir im<br />

folgen<strong>den</strong> Textlauf erläutern wollen.<br />

nicht folgen<br />

Die Netzkategorisierung im Rahmen der Reform der Wasser- und<br />

Schifffahrtsverwaltung des Bundes stuft <strong>den</strong> Neckar von<br />

Mannheim bis Heilbronn in die höchste Kategorie A ein. Demnach<br />

wer<strong>den</strong> Ausbauinvestitionen für größere Fahrzeuge seitens des<br />

Bundes ausschließlich in dieser Kategorie vorgenommen. Der<br />

Ausbau des Neckars für das 135 m-Schiff ist wegen der aktuellen<br />

Priorisierung der Bundesverkehrswegeplanung deshalb im<br />

Regionalplan dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1923 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3639 Freunde des Neckars e.V. 3.1.5.4<br />

Neckarschleusenausbau (G)<br />

entspr.<br />

1654<br />

II.) Unter Ziffer 2.2.1.1 schreiben Sie: „Sicherung der Biodiversität<br />

G ... Die ökonomischen und sozialen Ansprüche an Natur und<br />

Landschaft sollen mit deren ökologischen Funktionen im Einklang<br />

gebracht wer<strong>den</strong> ... (Zu „Schutz und Sicherung von<br />

Freiraumressourcen - Ziele und Grundsätze der Regionalplanung,<br />

2.2")<br />

Unsere Kommentierung = Diese Ziele können wir nur<br />

unterschreiben. Allein der Weg dorthin scheint uns mit dem Projekt<br />

135 m-Schiff (= übergroße Motorschiffe/ügMS) und seinen Folgen<br />

ein Holzweg <strong>zu</strong> sein. Dafür ein paar exemplarische Argumente:<br />

> Die mehr als doppelt so starke Motorisierung der ügMS bewirkt<br />

einen weitaus stärkeren Absunk in <strong>den</strong> Uferbereichen, wodurch<br />

Fischkinderstuben trocken fallen,<br />

> die wesentlich stärkeren Sekundärwellen, ggüb. gMS, führen<br />

neben dem Absunk <strong>zu</strong> härteren Schlagwellen im Uferbereich, was<br />

wiederum Schilfgürtel, Binsenfelder etc. mit ihren dortigen<br />

Brutgelegen und Fischkinderstuben voraussehbar schädigt (s.<br />

Gutachten BA f. Gewässerschutz 2007),<br />

> die weitaus höhere PS-Zahl, höhere Wasserverdrängung und<br />

Ausstattung der ügMS mit 2 leistungsstärkeren Bugstrahlrudern<br />

bewirkt in dem engen Flussbett des Neckars bei einer geringen<br />

Bo<strong>den</strong>freiheit dauerhafte Schä<strong>den</strong> an Flusssohle und<br />

Uferböschungen (s. Gutachten BA f. Wasserbau 2007), etc.<br />

nicht folgen<br />

Der Verband hält die Darstellung des Ausbaus des Neckars für das<br />

135m-Schiff gemäß Bundverkehrswegeplanung im Regionalplan<br />

grundsätzlich für sinnvoll. Die Auswirkungen auf Natur- und<br />

Umwelt müssen im Rahmen der notwendigen<br />

Planfeststellungsverfahren abgearbeitet wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1924 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3640 Freunde des Neckars e.V. 3.1.5.4<br />

Neckarschleusenausbau (G)<br />

entspr.<br />

2029<br />

IV.) Unter Ziffer 2.2.5.1 schreiben Sie: „... sollen möglichst<br />

natürliche Rückhaltung und gefahrlose Ableitung berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong> ..." (als „allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng" im Rahmen eines<br />

„Vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutzes", 2.2.5)<br />

Unsere Kommentierung = „Am Neckar kommen die Hochwasser<br />

schnell und ebenso schnell fließt das Wasser auch wieder ab", so<br />

heißt es landauf landab. Daran hielten sich vom Grundsatz her auch<br />

das Jahrtausend-HW von 1834, das HW von 1784, welches die<br />

„Alte Brücke" entführte, und auch das Jahrhundert-HW von 1993.<br />

Aus Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte konnte man lernen,<br />

dass in verbauten und begradigten Flüssen normale Hochwasser<br />

zwar schneller abflössen als <strong>zu</strong>vor, jedoch starke Hochwasser<br />

infolge plötzlich auftreten<strong>den</strong>, akuten Raummangels deutlich<br />

höhere Spitzen erreichten mit gravieren<strong>den</strong> Folgen. Das sollte man<br />

vor <strong>den</strong> Kurvenbegradigungen [aufgrund des 135m-Schiffes] in<br />

Betracht ziehen.<br />

nicht folgen<br />

Der Verband hält die Darstellung des Ausbaus des Neckars für das<br />

135m-Schiff gemäß Bundverkehrswegeplanung im Regionalplan<br />

grundsätzlich für sinnvoll. Die Auswirkungen auf Natur- und<br />

Umwelt müssen im Rahmen der notwendigen<br />

Planfeststellungsverfahren abgearbeitet wer<strong>den</strong>.<br />

3641 Freunde des Neckars e.V. 3.1.5.4<br />

Neckarschleusenausbau (G)<br />

entspr.<br />

2228<br />

V.) Unter Ziffer 2.2.7.1 schreiben Sie: „Die landschaftlichen<br />

Potentiale der Metropolregion Rhein-Neckar sollen für die<br />

touristische Nut<strong>zu</strong>ng und für Naherholung gesichert und<br />

weiterentwickelt wer<strong>den</strong>... (das gilt insbes. für) Natur, Landschaft<br />

und Umwelt" (unter Leitbegriff „Tourismus/Erholung", 2.2.7).<br />

Unsere Kommentierung = Früher hat man die Wale gejagt, bis sie<br />

kurz vor ihrer Ausrottung stan<strong>den</strong>. Heute praktiziert man Wal-<br />

Watching in bestimmten Gebieten, wo sich (Teil)Bestände erholen<br />

konnten und mit einem erheblich höherem finanziellen Zugewinn<br />

als Wal-Killing je abwarf. Die landschaftlichen und freizeitlichen<br />

Potentiale des Neckarstroms und seiner Uferareale sind in puncto<br />

Tourismus, Wassertourismus i.V.m. Gastronomie usw. auch in <strong>den</strong><br />

Landbereichen sicherlich nicht ausgeschöpft. Ein sinnvolles<br />

Nebeneinander von ügMS mit <strong>den</strong> vielfältigen Formen der<br />

touristischen Nut<strong>zu</strong>ng ist für uns nicht erkennbar <strong>zu</strong>mal auch die<br />

Fahrgastschifffahrt HD hier<strong>zu</strong> bereits ihre Ablehnung erkennen ließ.<br />

teilweise folgen<br />

Der Verband hält die Darstellung des Ausbaus des Neckars für das<br />

135m-Schiff gemäß Bundverkehrswegeplanung im Regionalplan<br />

grundsätzlich für sinnvoll. Die detaillierten<br />

Auswirkungen auf Natur- und Umwelt müssen im Rahmen der<br />

notwendigen Planfeststellungsverfahren abgearbeitet wer<strong>den</strong>.<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng Plansatz 3.1.5.4, 3.Absatz:<br />

.."für das 135m-Schiff unter Berücksichtigung der<br />

Gewässerökologie ausgebaut wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1925 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3642 Freunde des Neckars e.V. 3.1.5.4<br />

Neckarschleusenausbau (G)<br />

Zu Ziffer 3.1.5.4: „Neckarschleusen G<br />

Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Binnenwasserstraße<br />

Neckar, <strong>zu</strong>r Entlastung des Fernstraßennetzes vom LKW-Verkehr<br />

und <strong>zu</strong>r besseren wasserseitigen Erschließung des Ostteils der<br />

Region über <strong>den</strong> Heilbronner Neckarhafen sollen insgesamt 27<br />

Neckarschleusen für das 135 m-Schiff ausgebaut wer<strong>den</strong>."<br />

Kommentierung:<br />

Die erhöhte oder geminderte Leistungsfähigkeit einer<br />

Wasserstraße lässt sich in <strong>den</strong> Kategorien Zeit, Tonnage und<br />

Kosten bzw. wirtschaftlicher Ertrag messen. Dabei sind alle<br />

einflussnehmen<strong>den</strong> Parameter bei einer objektiven Kalkulation in<br />

der (Gesamt)Prognose <strong>zu</strong> berücksichtigen. Dieser Weg scheint uns<br />

im Fall des von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Auftrag<br />

gegebenen „PLANCOGutachtens //" (von 2006) nicht konsequent<br />

eingehalten wor<strong>den</strong> <strong>zu</strong> sein, welches eine wesentliche<br />

Entscheidungsgrundlage pro Neckarausbau darstellt und in<br />

erkennbarem Kontrast <strong>zu</strong>m „PLANCO-Gutachten /" (von 2002)<br />

steht. Im Folgen<strong>den</strong> erlauben wir uns daher exemplarisch einige<br />

kritikwürdigen Aspekte aus dem Bereich der Schifffahrt<br />

auf<strong>zu</strong>greifen:<br />

> Infolge seiner Längen- und insbes. Breitenabmessungen (135 x<br />

11.45 m) verkomplizieren und verzögern sich die<br />

Schleusungsvorgänge für das ügMS ganz beträchtlich, so dass mit<br />

einer Fahrzeitverlängerung von Mannheim bis Stuttgart von ca. 8<br />

Stun<strong>den</strong> gerechnet wer<strong>den</strong> muss (s. Anlage 1),<br />

> da auf der freien Neckarstrecke die ügMS so gut wie nicht<br />

überholt wer<strong>den</strong> können, muss die nachfolgende Schifffahrt<br />

dieselben Fahrzeitverzögerungen mittragen wie auch die<br />

wirtschaftlichen Einbußen bzw. Benachteiligungen,<br />

> die im „PLANCO-Gutachten II'1 avisierten „Mehrladungen" der<br />

ügMS ggüb. heutigen MS von „40 %" auf dem Neckar (bei 2.80 m<br />

garantierter, schiffbarer Wassertiefe) sind deutlich <strong>zu</strong> hoch<br />

gegriffen und liegen eher bei wirklichkeitsnahen 15 %. Denn eine<br />

nähere Hinschau macht ersichtlich, dass das Neckarschiff anstelle<br />

2100 t auf 18001 reduziert wurde und das ügMS infolge der<br />

limitieren<strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>nähe im Flussbett wie in <strong>den</strong><br />

Schleusenkammern anstatt realistischen 2400 t mit überzogenen<br />

26001 aufgewertet wurde,<br />

> für eine durch <strong>den</strong> Einsatz von ügMS auf dem Neckar erzielbare<br />

nicht folgen<br />

Der Verband hält die Darstellung des Ausbaus des Neckars für das<br />

135m-Schiff gemäß Bundverkehrswegeplanung im Regionalplan<br />

grundsätzlich für sinnvoll. Da das großräumige Straßennetz in der<br />

MRN im bundesweitem Vergleich sehr hoch belastet ist, sollte jede<br />

Möglichkeit genutzt wer<strong>den</strong>, Güterverkehre auf die<br />

umweltfreundlichere Wasserstraße <strong>zu</strong> verlagern. Nach unserem<br />

Kenntnisstand sind 135m-Schiffe wirtschaftlicher als 105m-Schiffe.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1926 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3642<br />

Transportkostensenkung existieren weder solide Berechnungen<br />

noch harte Fakten sondern offene Prognosen, die in 15 Jahren oder<br />

mehr eintreten könnten. Die Schiffe sind erheblich kostenintensiver<br />

in der Anschaffung, im Betrieb (größeres Gewicht, stärkere<br />

Motorisierung) und können ihr Ladepotential unter <strong>den</strong> spezifischen<br />

Flussverhältnissen nur <strong>zu</strong> 60-70 % ausnutzen. Damit rechnet sich<br />

auch kein Kiestransport vom Oberrhein in <strong>den</strong> Neckar, wobei für<br />

das ügMS die rentable Rheinfahrtstrecke <strong>zu</strong> kurz, die nachfolgende<br />

Neckarstrecke <strong>zu</strong> unrentabel und mit <strong>zu</strong> wenigen, geeigneten<br />

Löschstellen bestückt ist,<br />

> an <strong>den</strong> meisten der vom Ausbau betroffenen Schleusen wird<br />

eine bis <strong>zu</strong> dreifache Wassermenge benötigt, da<br />

„Verbundschleusungen" (= Wasseraustausch zw.<br />

Schleusenkammern durch einen Verbindungskanal) nicht mehr<br />

umgesetzt wer<strong>den</strong> kann. Der erhöhte Wasserbedarf fehlt sodann<br />

wiederholt in <strong>den</strong> Wasserkraftwerken, führt <strong>zu</strong> beachtlichen<br />

Defiziten bei der Energiegewinnung und steht <strong>den</strong> unter Ziffer<br />

„3.2.1.1" ... Allgemeinen Zielset<strong>zu</strong>ng, Grundsatz ... etc." deklarierten<br />

Bestrebungen über die Energieversorgung diametral entgegen (s.<br />

Anlage 2),<br />

> die vieldiskutierte Verlagerung von Gütern vom LKW auf das<br />

Schiff ist mit einer Schleusenverlängerung allein nicht <strong>zu</strong><br />

bewerkstelligen. Denkbare Beförderungsgüter am Neckar durch<br />

ügMS wären vorwiegend Salz und Kohle, die bisher ohnehin auf<br />

dem Wasserweg, nicht jedoch von LKW überführt wur<strong>den</strong>. Da<br />

ügMS jedoch keine Kostenvorteile generieren, wird wohl eine<br />

generelle Verlagerung von Gütern vom Land auf das Wasser kaum<br />

stattfin<strong>den</strong>,<br />

> an diesem Punkt sei angemerkt, dass im „PLANCO-Gutachten II"<br />

LKW mit einer Ladekapazität von nur 20 t Berücksichtigung fin<strong>den</strong>.<br />

In der Realität befördern größere Transportunternehmen<br />

überwiegend Lasten um die 30 t, wodurch sich die LKW-Schiff-<br />

Relation flagrant verschiebt,<br />

> der Neckar ist von Mannheim - Stuttgart mit Doppelschleusen ,<br />

danach nur noch mit einer Kammer ausgestattet und kann derzeit<br />

unproblematisch von Schiffen mit 2100 t Ladung befahren wer<strong>den</strong>.<br />

Der Einsatz von ügMS mit der realen Ladekapazität bis 24001<br />

erscheint da in Anbetracht der immensen Ausbaukosten,<br />

dauerhaften Unterhaltungskosten und auch teureren


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1927 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3642<br />

Betriebskosten für das Schiff in hohem Maße ineffizient <strong>zu</strong> sein.<br />

Darüber hinaus stößte das Befahren des komplizierten Neckarlaufs<br />

(trotz beabsichtigter Begradigungsmaßnahmen etc.) in <strong>den</strong><br />

Schleusen und auf der freien Strecke beim überwiegen<strong>den</strong> Teil der<br />

Schiffsführer wegen seiner nautischen Problematik auf nicht<br />

überhörbare Ablehnung,<br />

> derzeit wer<strong>den</strong> auf dem Gesamt(Neckar) ca. 6.5 Mio t Güter/anno<br />

transportiert, davon bis Heilbronn < 4 Mio t, nach Stuttgart < als 3<br />

Mio t und nach Plochingen marginale < 1 Mio t. Da offenbar das<br />

Zutrauen in das prognostizierte Erreichen der bislang<br />

geforderten >10 Mio t (<strong>zu</strong>r Einstufung in das „Vorrangnetz")<br />

schwand, schuf man eine neues Bewertungsmodell und taxierte<br />

<strong>den</strong> Neckar <strong>zu</strong>sammen mit <strong>den</strong> völlig anders strukturierten Rhein,<br />

Main, Donau, .. usw. als Wasserwege mit „Bedeutung". Unserer<br />

Überzeugung nach liegt das Potential der Leistungsfähigkeit der<br />

Binnenwasserstraße Neckar bei mindestens 20 Mio t/anno, wo<strong>zu</strong><br />

es eines Umund Ausbaus des Flusses nicht bedarf. Die<br />

Leistungsfähigkeit des Flusses wird durch die<br />

Schleusenverlängerungen eher gemindert, da sich infolge der<br />

verlängerten Fahr - Zeiten das wenige Mehr an Fracht nicht<br />

kompensieren lässt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1928 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3643 Freunde des Neckars e.V. 3.1.5.4<br />

Neckarschleusenausbau (G)<br />

FAZIT: In Anbetracht der hier angeführten Auflistung von Grün<strong>den</strong>,<br />

die sich unschwer weiterführen und detaillierter darstellen ließe,<br />

evaluieren wir <strong>den</strong> geplanten Ausbau des Neckars für 135 m-<br />

Schiffe mit allen seinen Abfolgen, Begleiterscheinungen,<br />

schließlichem Resultat und Langzeitfolgen samt -kosten als Schritt<br />

in die falsche Richtung. Z.Zt. befahren ohne jegliche Ausbaumaßnahmen und<br />

> somit unter Vermeidung der damit verbun<strong>den</strong>en Auswirkungen<br />

für Umwelt, Natur, Landschaft, traditionelle Schifffahrt, Tourismus<br />

etc. und<br />

> unter Aussparung der Ausbau- und dauerhaften<br />

Unterhaltungskosten<br />

Güter bis nach Heilbronn auf <strong>den</strong> Rhein transportieren im Verband<br />

und getrennt auf dem Neckar als selbstfahrender Schubleichter<br />

oder nichtmotorisierter Schubleichter mit Hilfe eines Schubbootes.<br />

Das Konzept und der Einsatz von Schubleichtern würde ein<br />

wesentlich höheres Maß an Flexibilität und Mobilität, als das<br />

sperrige ügMS , für die Neckarschifffahrt bedeuten und scheint<br />

geeignet, ihr neue Impulse für die Zukunft geben <strong>zu</strong> können.<br />

nicht folgen<br />

Die Netzkategorisierung im Rahmen der Reform der Wasser- und<br />

Schifffahrtsverwaltung des Bundes stuft <strong>den</strong> Neckar von<br />

Mannheim bis Heilbronn in die höchste Kategorie A ein. Demnach<br />

wer<strong>den</strong> Ausbauinvestitionen für größere Fahrzeuge seitens des<br />

Bundes ausschließlich in dieser Kategorie vorgenommen. Der<br />

Ausbau des Neckars für das 135 m-Schiff ist wegen der aktuellen<br />

Priorisierung der Bundesverkehrswegeplanung deshalb im<br />

Regionalplan dargestellt.<br />

3644 Préfecture de la Région Alsace et du<br />

Département du Bas Rhin<br />

3.1.5.4<br />

Hafen-Kooperation (G)<br />

In Be<strong>zu</strong>g auf <strong>den</strong> wassergebun<strong>den</strong>en Güterverkehr deckt sich die<br />

angesprochene Intensivierung der Kooperation zwischen <strong>den</strong> Häfen<br />

Karlsruhe-Wörth und Strasbourg/Lauterbourg mit <strong>den</strong> Wünschen<br />

und Zielen des Straßburger Hafens (Port Autonome de Strasbourg -<br />

PAS). Eine entsprechende Maßnahme unter Einbindung aller<br />

oberrheinische Häfen wurde unlängst von der europäischen Union<br />

finanziert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1929 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3645 PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von PRO<br />

BAHN Regionalverband Rhein-Neckar;<br />

PRO BAHN Regionalverband<br />

Starkenburg e.V.; PRO BAHN<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland e.V.)<br />

3.1.5.4<br />

Binnenwasserstraßen und<br />

Häfen (G)<br />

Als Ziel <strong>zu</strong> formulieren und entsprechend im Plan mit Symbol <strong>zu</strong><br />

versehen:<br />

Regionalbedeutsame Logistikzentren stehen mit <strong>den</strong> Häfen<br />

Mannheim, Ludwigshafen, Worms und Speyer <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Hafenstandorte sind multimodal unter Einbindung der<br />

Schienenbedienung <strong>zu</strong> entwickeln und <strong>zu</strong> sichern.<br />

Bei Bedarf sind neue Umschlagstellen und regionale<br />

Logistikzentren vorrangig unter Berücksichtigung der<br />

Schienenerschließung ein<strong>zu</strong>richten.<br />

folgen<br />

Der Vorschlag hat nicht <strong>den</strong> rechtlichen Charakter eines Zieles. Der<br />

Plansatz 3.1.5.3 kann aber um einen weiteren Aufzählungspunkt<br />

ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

"Hafenstandorte, größere Gewerbestandorte und Anlagen mit<br />

hohem Güterverkehrsaufkommen soweit möglich direkt an <strong>den</strong><br />

Schienengüterverkehr angebun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>".<br />

Begründung:<br />

Binnenschiff und Schiene haben wichtige Synergien, nicht nur bei<br />

wasserstandsbedingten Engpässen in der Schifffahrt. Viele<br />

Hafenbahnen haben sich <strong>zu</strong>r Keimzelle des Schienenaufschwungs<br />

entwickelt. Häfen eignen sich <strong>zu</strong>dem <strong>zu</strong>r Bündelung. Überdies<br />

erfordert die wachsende Bedeutung des Containerverkehrs eine<br />

optimale Verzahnung beider Systeme.<br />

3646 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

3647<br />

3.1.5.4<br />

Hafen-Kooperation (G)<br />

Im Bereich des Güterverkehrs fordern wir eine verstärkte<br />

Verlagerung von Gütern von der Straße auf die Schiene und<br />

Wasserwege. Der Ausbau und die Förderung der Trimodalität<br />

müssen dabei vorangetrieben wer<strong>den</strong>. Für die Metropolregion als<br />

wirtschaftsstarker Standort kommt <strong>den</strong> Häfen eine zentrale<br />

Funktion <strong>zu</strong>. Um Synergieeffekte effizient nutzen <strong>zu</strong> können, sollte<br />

der Zusammenschluss der Häfen Mannheim und Ludwigshafen<br />

geprüft wer<strong>den</strong> und dies auch im Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar berücksichtigt wer<strong>den</strong> (Vgl. G 3.1.5.4.). Für eine weitere<br />

Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die<br />

Wasserwege ist der Ausbau des Neckars und der Neckarschleusen<br />

für 135-Meter-Schiffe von zentraler Bedeutung. Der Ausbau des<br />

Neckars sollte unter Berücksichtigung der Gewässerökologie<br />

vorangetrieben wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng Plansatz 3.1.5.4, 3.Absatz:<br />

.."für das 135m-Schiff unter Berücksichtigung der<br />

Gewässerökologie ausgebaut wer<strong>den</strong>."<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng Plansatz 3.1.5.4, 4. Absatz, 1. Satz:<br />

.."Möglichkeiten weiterentwickelt und ein Zusammenschluss der<br />

Häfen geprüft wer<strong>den</strong>."..


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1930 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.5<br />

Verkehrswesen<br />

Güterverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3647 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

3646<br />

3.1.5.4<br />

Neckarschleusenausbau (G)<br />

Im Bereich des Güterverkehrs fordern wir eine verstärkte<br />

Verlagerung von Gütern von der Straße auf die Schiene und<br />

Wasserwege. Der Ausbau und die Förderung der Trimodalität<br />

müssen dabei vorangetrieben wer<strong>den</strong>. Für die Metropolregion als<br />

wirtschaftsstarker Standort kommt <strong>den</strong> Häfen eine zentrale<br />

Funktion <strong>zu</strong>. Um Synergieeffekte effizient nutzen <strong>zu</strong> können, sollte<br />

der Zusammenschluss der Häfen Mannheim und Ludwigshafen<br />

geprüft wer<strong>den</strong> und dies auch im Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar berücksichtigt wer<strong>den</strong> (Vgl. G 3.1.5.4.). Für eine weitere<br />

Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die<br />

Wasserwege ist der Ausbau des Neckars und der Neckarschleusen<br />

für 135-Meter-Schiffe von zentraler Bedeutung. Der Ausbau des<br />

Neckars sollte unter Berücksichtigung der Gewässerökologie<br />

vorangetrieben wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng Plansatz 3.1.5.4, 3.Absatz:<br />

.."für das 135m-Schiff unter Berücksichtigung der<br />

Gewässerökologie ausgebaut wer<strong>den</strong>."<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng Plansatz 3.1.5.4, 4. Absatz, 1. Satz:<br />

.."Möglichkeiten weiterentwickelt und ein Zusammenschluss der<br />

Häfen geprüft wer<strong>den</strong>."..


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1931 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3648 Stadtverwaltung Neckargemünd - Der Bau bzw. die Optimierung der Radwege Neckargemünd -<br />

Rainbach, Neckargemünd - Bammental und Neckargemünd -<br />

Heidelberg-Schlierbach als alltagstaugliche Radwege ist unbedingt<br />

notwendig und sollte im Regionalplan entsprechend gewürdigt<br />

wer<strong>den</strong>. Darüber hinaus wird die Schaffung von Schnellradwegen<br />

nach holländischem Vorbild <strong>zu</strong>r Verbindung der Städte in der<br />

Region angeregt.<br />

teilweise folgen<br />

Der Fahrradtourismus boomt enorm und damit die Potentiale für<br />

die örtliche Wirtschaft. Abstellanlagen und eine einheitliche<br />

Beschilderung sind nur die elementare Basis, Fahrrad- Service-<br />

Stationen, Wegenetzpläne, ein Leihfahrradsystem sollten künftig<br />

ebenso selbstverständlich sein wie es Tankstellen sind. Es wäre<br />

<strong>zu</strong>kunftsweisend, eine Infrastruktur für eine Elektromobilität<br />

auf<strong>zu</strong>bauen.<br />

Das regionalbedeutsame Radwegenetz berücksichtigt das<br />

Landesradwegenetz und verbindet <strong>zu</strong>sätzlich alle zentralen Orte der<br />

Region. Eine weitere Ausformung des Radewegenetzes muss auf<br />

Kreisebene erfolgen. Die genauen Kriterien der Ausweisung sind in<br />

der Begründung dargelegt. Im regionalbedeutsamen Radwegenetz<br />

sind nicht alle genannten Verbindungen enthalten.<br />

Der Ausbau der Radwege, auch der Bau von Schnellradwegen,<br />

obliegt im einzelnen der kommunalen Ebene bzw. dem Land als<br />

<strong>zu</strong>ständige Aufgabenträger. Ausbaustandards für Radwege wer<strong>den</strong><br />

auf Ebene der Regionalplanung nicht vorgegeben.<br />

Im Grundsatz 3.1.6.1 wer<strong>den</strong> auf Grund der Anmerkung noch zwei<br />

Spiegelstriche ergänzt:<br />

"Aufbau eines Schnellradwegenetzes für <strong>den</strong> Alltagsradler" und<br />

"Aufbau einer Infrastruktur für Elektrofahrräder"<br />

3649 Landratsamt Kreis Bergstraße - Obwohl dem Fahrradverkehr große Bedeutung beigemessen wird,<br />

wurde im Gegensatz <strong>zu</strong>m Straßen- und Schienennetz der<br />

(regionalbedeutsame) Ausbau- und Erweiterungsbedarf für das<br />

Radwegenetz nicht ermittelt und wird nicht dargestellt. Dies ist<br />

nach<strong>zu</strong>holen, ggf. in Form einer späteren Planergän<strong>zu</strong>ng, regt der<br />

Ausschuss für Regionalentwicklung und Infrastruktur des<br />

Kreistages an.<br />

Kenntnisnahme<br />

In <strong>den</strong> Landesplanungsgesetzen sind im Gegensatz <strong>zu</strong> anderen<br />

Verkehrsträgern bezüglich des Radverkehrs keinerlei Vorgaben<br />

enthalten. Zudem hat der Ausbau der Infrastruktur im Radverkehr<br />

nicht die Raumbedeutsamkeit wie z.B. neue Straßen- oder<br />

Schienenstrecken. Mit <strong>den</strong> formulierten Plansätzen geht der<br />

Verband über das übliche Maß hinaus und hat sogar ein<br />

regionalbedeutsames Radwegenetz entworfen. Es soll <strong>den</strong><br />

kommunalen Aufgabenträger als Grundlage für eine weitere<br />

Verfeinerung und für <strong>den</strong> Ausbau dienen. Es obliegt der<br />

kommunalen Ebene Ausbaukonzepte und deren Umset<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><br />

entwerfen. Haushaltsmittel und Kompetenzen in der<br />

Radwegeplanung besitzt der Verband nicht. Er engagiert sich aber<br />

im Rahmen des Regionalmanagements für Radprojekte<br />

(Radroutenplaner, Initiative "Sicherer Arbeitsweg, Beschilderung<br />

Neckartalradweg und Veloroute Rhein, usw.).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1932 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3650 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Beim Radverkehr sollte auch verstärkt die Nut<strong>zu</strong>ng im<br />

Alltagsverkehr formuliert wer<strong>den</strong>, nicht nur auf <strong>den</strong> Freizeitverkehr<br />

abgehoben wer<strong>den</strong> (Hinweis).<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Definition des regionalen Radwegenetzes gemäß Karte 5 dient<br />

vorwiegend dem Alltagsradverkehr. Denn es berücksichtigt neben<br />

dem Landesradwegenetz vor allem die Verbindungen zwischen <strong>den</strong><br />

zentralen Orten der Region und deren Schwerpunkt für die künftige<br />

Siedlungsentwicklung. Dieses Netz soll vorrangig ausgebaut und<br />

einheitlich beschildert wer<strong>den</strong>.<br />

3651 Kreisverwaltung Germersheim - Im Zusammenhang mit dem Netzausbau sollte auch der Aspekt der<br />

Breitbandversorgung und der grundsätzlichen Verlegung von<br />

folgen<br />

entspr.<br />

Leerrohren beim Bau oder Ausbau interkommunaler Radwege- und In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.5.1 wird der dritte Satz des<br />

3969<br />

Straßenverbindungen einbezogen wer<strong>den</strong>. Hierdurch kann mit zweiten Absatzes wie folgt ergänzt:<br />

minimalem <strong>zu</strong>sätzlichem Kostenaufwand sichergestellt wer<strong>den</strong>,<br />

dass Gemein<strong>den</strong> durch Betreiberfirmen oder durch Aufbau eigener<br />

Netzinfrastrukturen <strong>zu</strong> günstigen Konditionen via Glasfaser mit<br />

",wie z.B. eine vorsorgliche Verlegung von Leerohren für<br />

Glasfaserkabel bei Tiefbaumaßnahmen etwa beim Bau oder<br />

Ausbau interkommunaler Radwege- und Straßenverbindungen,…"<br />

Breitband<strong>zu</strong>gängen versorgt wer<strong>den</strong> können.<br />

Ein entsprechender Verweis kann auch in die Grundsätze <strong>zu</strong>m<br />

Straßen- und Radwegenetz aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

3652 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- Begründung:<br />

In der Begründung dieses Grundsatzes ist bei der Konzipierung von<br />

Radwegen darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass entsprechend <strong>den</strong> jeweiligen<br />

örtl. Verhältnisse eine funktionsgerechte Anpassung an das<br />

landwirtschaftliche Wegenetz <strong>zu</strong> gewährleisten ist. Auf die<br />

Problematik der kombinierten Nut<strong>zu</strong>ng von Wirtschaftswegen<br />

durch eine Freizeitnut<strong>zu</strong>ng ist hin<strong>zu</strong>weisen, in der Planungspraxis<br />

sollen die Kommunen angehalten wer<strong>den</strong>, diese Aspekte <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung ist korrekt. Die Berücksichtigung der Problematik<br />

erfolgt auf der Ebene der kommunalen Radwegeplanung.<br />

3653 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

- Es ist auch dem landwirtschaftlichen Wegenetz in der Planung von<br />

Radwegen Rechnung <strong>zu</strong> tragen, insbesondere die Funktionalität<br />

aufrecht<strong>zu</strong>erhalten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Bei der Definition und Ausgestaltung des regionalbedeutsamen<br />

Radwegenetzes ist auch das landwirtschaftliche Wegenetz<br />

berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1933 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3654 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

- Fahrradverkehr (3.1.6):<br />

Wir begrüßen das Maßnahmenpaket <strong>zu</strong>r Stärkung des<br />

Fahrradverkehrs und <strong>zu</strong>r Ergän<strong>zu</strong>ng der Infrastruktur. Bei der<br />

Schaffung eines flächendecken<strong>den</strong> Rad Verkehrsnetzes regen wir<br />

an, das Thema „Sicherheit" stärker <strong>zu</strong> gewichten, damit die<br />

<strong>zu</strong>nehmende Attraktivität des Radverkehrs nicht gleichzeitig mit<br />

steigen<strong>den</strong> Unfallzahlen einhergeht. Es sollte auch gewährleistet<br />

sein, dass die Radwegekonzepte der Kommunen aufeinander<br />

abgestimmt sind, um durchgängige Strecken <strong>zu</strong> ermöglichen.<br />

folgen<br />

In der Begründung, erster Spiegelstrich ist bereits die Formulierung<br />

"die Schaffung eines flächendecken<strong>den</strong> kommunalen<br />

Radverkehrsnetzes mit durchgängigen, sicheren und zügig<br />

befahrbaren Radverkehrsverbindungen" enthalten.<br />

Zudem wird auf Grund einer anderen Anmerkung in der<br />

Begründung <strong>zu</strong> PS 3.1.6.2, 4. Absatz, S 138 noch ergänzt:<br />

"Das regionalbedeutsame Radwegenetz soll vorrangig ausgebaut<br />

und einheitlich beschildert wer<strong>den</strong>, um für <strong>den</strong> Alltagsradler<br />

schnelle, komfortable und sichere Radewegeverbindungen <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung <strong>zu</strong> stellen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1934 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3655 Privat<br />

(Bürgergruppierung:<br />

Interessengemeinschaft - LIZ Leben<br />

im Zentrum)<br />

- Zum Kapitel Verkehr 3 und Fahrradverkehr 3.1.6: Es wird darum<br />

gebeten einen <strong>zu</strong>sätzlichen Punkt Fußgängerverkehr auf<strong>zu</strong>nehmen<br />

oder dies mit dem Punkt Fahrradverkehr <strong>zu</strong> verbin<strong>den</strong>. Es wird aus<br />

Vereinfachungsgrün<strong>den</strong> angeregt, <strong>den</strong> Pkt. 3.1.6 <strong>zu</strong><br />

vervollständigen in: Fahrrad- und Fußgängerverkehr: Für eine<br />

nachhaltige Mobilitätssicherung, aber auch im Zusammenhang mit<br />

der aktuellen Klimaschutzdiskussion, nimmt das Verkehrssystem<br />

Fahrrad und fußläufige Verbindungen einen <strong>zu</strong>nehmend hohen<br />

Stellenwert ein ... das System Fahrrad und Fußgängerwegenetz in<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar neben dem motorisierten<br />

Individualverkehr und dem öffentlichen Verkehr als gleichwertiges<br />

Verkehrsmittel <strong>zu</strong> fördern und weiter<strong>zu</strong>entwickeln.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Planung von Fussgängerverbindungen betrifft i.d.R. kürzere<br />

Strecken im örtlichen Gefüge und spielen im regionalen Maßstab<br />

keine Rolle. Sie sind als Bestandteil der kommunalen<br />

Verkehrskonzepte <strong>zu</strong> optimieren. Der Fußgängerverkehr ist <strong>zu</strong>r<br />

Förderung des Umweltverbundes im Plansatz 3.1.1.3 enthalten.<br />

Begründung:<br />

Im gesamten Regionalplan gibt es nur unter Pkt. 1.7.1.1 und 3.1.1.3<br />

allgemeine Hinweise <strong>zu</strong> Sicherung und Ausbau des<br />

Fußgängerverkehrs, obwohl dieser einen erheblichen Anteil<br />

innerstädtischen Lebens und der Fortbewegung darstellt.<br />

Insbesondere in engen örtlichen Verhältnissen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong> Gunsten<br />

des fließen<strong>den</strong> und ruhen<strong>den</strong> Straßenverkehrs seit Jahrzehnten die<br />

Fußgängerwegebreiten rückgebaut, teils ganz auf sie verzichtet'. In<br />

Heppenheim wur<strong>den</strong> im Rahmen des B3-Ausbaus die<br />

Fußgängerwege so verschmälert, dass ein Nebeneinandergehen <strong>zu</strong><br />

zweit nicht mehr möglich ist. An der B460 wer<strong>den</strong> diese, aufgrund<br />

der Gefährdung auf der Straße, von Fahrradfahrern mitbenutzt oder<br />

fehlen z.B. in der innerstädtischen Bahnunterführung vollständig.<br />

Ebenso fehlt es bei <strong>den</strong> Entscheidungsträgern an einem<br />

Bewusstsein dafür, wie eine adäquate Gestaltung für einen sich<br />

langsam bewegen<strong>den</strong> Menschen aussieht, diese anders aussehen<br />

muss, als für einen Fahren<strong>den</strong>, insbesondere Motorisierten. In<br />

Hinsicht auf die demographische Entwicklung und damit<br />

verbun<strong>den</strong>em vermehrten Einsatzes von Rollatoren etc. ist ein<br />

behindertengerechter Ausbau (Schwellenfrei, ausreichende<br />

Breiten) ebenso erforderlich. Angesichts inzwischen vermehrt<br />

vorliegender Gutachten und Aussagen von Planern <strong>zu</strong> positiven<br />

Wirkungen von adäquater Ausbildung von Gehwegen bei<br />

Verdrängung des ruhen<strong>den</strong> Individualverkehrs und<br />

Durchgangsverkehrs <strong>zu</strong> Gunsten des Erscheinungsbildes und<br />

Aufwertung von Innenstädten erscheint Handlungszwang gegeben.<br />

Eine Verknüpfung der Innenstadtgebiete mit <strong>den</strong> Naturräumen oder<br />

die Schaffung von Aufenthaltsqualitäten im Innenstadtbereich für<br />

die schwächsten Verkehrsteilnehmer wird vernachlässigt, was<br />

einen wesentlichen Anteil am Verlust von Wohn- und


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1935 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3655<br />

Lebensqualität verursacht und <strong>zu</strong>m Niedergang der Innenstadt<br />

Heppenheims beiträgt.<br />

3656 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

- Im Alltag ist das Fahrrad eine sinnvolle Alternative für Pendler. Auf<br />

Landesebene wer<strong>den</strong> derzeit Schnellradwege (die analog <strong>zu</strong><br />

Autobahnen eine weitgehend kreu<strong>zu</strong>ngs- und ampelfreie<br />

Verbindung bieten sollen), intensiv diskutiert und die Verbindung<br />

Mannheim - Heidelberg mit Verlängerung in das Neckartal bzw.<br />

nach Ludwigshafen (und weiter) wer<strong>den</strong> angedacht. Der Bau von<br />

Schnellradwegen muss unbedingt im Regionalplan aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Ausbau der Radwege, auch der Bau von Schnellradwegen,<br />

obliegt im einzelnen der kommunalen Ebene bzw. dem Land als<br />

<strong>zu</strong>ständige Aufgabenträger. Ausbaustandards für Radwege wer<strong>den</strong><br />

auf Ebene der Regionalplanung nicht vorgegeben.<br />

Im Grundsatz 3.1.6.1 kann noch ein Spiegelstrich ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

"Aufbau eines Schnellradwegenetzes für <strong>den</strong> Alltagsradler"<br />

3657 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

- Es wäre <strong>zu</strong>kunftsweisend, eine Infrastruktur für eine<br />

Elektromobilität auf<strong>zu</strong>bauen. Es wäre doch <strong>den</strong>kbar, dass analog <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> alten Poststationen, bei <strong>den</strong>en die Pferde gewechselt wur<strong>den</strong>,<br />

es auch EStationen gäbe, an <strong>den</strong>en die Akkus gewechselt wer<strong>den</strong><br />

können und so auch eine Weiterfahrt mit Motorunterstüt<strong>zu</strong>ng über<br />

die derzeit gängigen 30-50 km möglich wäre. Im Weserbergland<br />

wurde ein derartiges Netz für geliehene Pedelecs aufgebaut - für<br />

die Akkus eigener Elektrofahrräder gibt es abschließbare<br />

Ladestationen.<br />

Gerade Neckargemünd bietet sich als Pilotstation an - die<br />

wichtigste touristische Attraktion, die Feste Dilsberg, ist nur für<br />

sehr gut trainierte mit einem normalen Rad <strong>zu</strong> erreichen, mit eine<br />

Pedelec geschieht dies mühelos.<br />

folgen<br />

Der Regionalplan können keine verbindliche Vorgaben für <strong>den</strong><br />

Aufbau einer Infrastruktur für Elektrofahrräder gemacht wer<strong>den</strong>.<br />

Im Grundsatz 3.1.6.1 kann aber noch ein Spiegelstrich ergänzt<br />

wer<strong>den</strong>: "Aufbau einer Infrastruktur für Elektrofahrräder"<br />

3658 Conseil Général du Bas-Rhin - Die Zielset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>r Inwertset<strong>zu</strong>ng des Radwegenetzes<br />

Kenntnisnahme<br />

entsprechen einander.<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3659 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.1.6.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Fahrradverkehr - Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng<br />

Hier sollte ein Punkt aufgenommen wer<strong>den</strong>, dass bei der<br />

Konzeption von Fahrradwegen <strong>zu</strong>r Vermeidung von Zielkonflikten<br />

eine Integration und Abstimmung mit dem landwirtschaftlichen<br />

Wegenetz erzielt wer<strong>den</strong> sollte.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Verband hat bei der Ausweisung seines Radwegenetzes nur<br />

vorhan<strong>den</strong>e und beschilderte Radwegeverbindungen<br />

berücksichtigt. Die weitere Ausgestaltung (Ausbau und<br />

Beschilderung) des regionalbedeutsamen Radwegenetzes obliegt<br />

der kommunalen Ebene, die auch dann die geforderte Abstimmung<br />

mit dem landwirtschaftlichen Wegenetz vornehmen muss.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1936 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3660 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 3.1.6.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Der Text im ersten Absatz der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.6.1<br />

sollte am Ende wie folgt ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

"Insbesondere soll ein von klassifizierten Straßen losgelöstes und<br />

eigenständig geführtes Radwegenetz entwickelt und ausgebaut<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

folgen<br />

Inhaltlich passt die Anmerkung besser in die Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 3.1.6.1, erster Absatz, S. 138:<br />

"… Maßstabsebene <strong>zu</strong> verdichten. Hierbei soll ein von<br />

klassifizierten Straßen losgelöstes und eigenständig geführtes<br />

Radwegenetz entwickelt und ausgebaut wer<strong>den</strong>. Das<br />

regionalbedeutsame Radwegenetz.."<br />

3661 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.6.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Kritisch <strong>zu</strong> hinterfragen ist, inwieweit der Fahrradverkehr als<br />

gleichwertiges Verkehrssystem gefördert und weiterentwickelt<br />

wer<strong>den</strong> soll und kann, solange nicht deutlich gemacht wird, auf<br />

welche Kriterien sich diese Gleichwertigkeit bezieht. Wir schlagen<br />

daher folgende alternative Formulierung des 1. Absatzes vor:<br />

„Unbestritten ist, dass das Fahrrad als umweltfreundliches<br />

Verkehrsmittel <strong>zu</strong> fördern und auch sein Nutzen innerhalb von<br />

betrieblichem Mobilitätsmanagement für Unternehmen<br />

heraus<strong>zu</strong>stellen ist. Durch ein optimales Angebot von qualitativ<br />

hochwertigen Fahrradabstellanlagen und Fahrradgaragen lassen<br />

sich nachweislich mehr Menschen da<strong>zu</strong> bewegen, mit dem Fahrrad<br />

<strong>zu</strong>m Bahnhof, in die Innenstadt und auch <strong>zu</strong>r Arbeit <strong>zu</strong> fahren.<br />

Diebstahlsichere und betreute Fahrradabstellanlagen fördern <strong>den</strong><br />

Radverkehr <strong>zu</strong>sätzlich. Ziele der Förderung und Weiterentwicklung<br />

des Fahrradverkehrs sind:…"<br />

nicht folgen<br />

Es gibt auch Bevölkerungsgruppen, die keinen Zugang <strong>zu</strong> anderen<br />

Verkehrsträgern haben und somit auf das Fahrrad angewiesen sind.<br />

Die Gleichwertigkeit des Fahrradverkehrs soll deshalb als<br />

Grundsatz der Regionalplanung beibehalten wer<strong>den</strong>. Zudem<br />

entspricht die vorgeschlagene Formulierung nicht der Systematik<br />

eines Grundsatzes.<br />

3662 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.1.6.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Da das Thema Sicherheit gerade im Radverkehr <strong>zu</strong>nehmend an<br />

Bedeutung gewinnt, schlagen wir <strong>zu</strong>dem folgen<strong>den</strong> weiteren<br />

Spiegelstrich vor:<br />

Gewährleistung einer ausreichen<strong>den</strong> Versorgung mit sicheren<br />

Radwegen<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Begründung, erster Spiegelstrich ist bereits die Formulierung<br />

"die Schaffung eines flächendecken<strong>den</strong> kommunalen<br />

Radverkehrsnetzes mit durchgängigen, sicheren und zügig<br />

befahrbaren Radverkehrsverbindungen" enthalten.<br />

3663 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.1.6.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng des Plansatzes um Aussagen <strong>zu</strong> einem optimale<br />

Angebot von qualitativ hochwertigen Fahrradabstellanlagen und<br />

Fahrradgaragen in der Region. Dadurch lassen sich nachweislich<br />

mehr Menschen da<strong>zu</strong> bewegen, mit dem Fahrrad <strong>zu</strong>m Bahnhof, in<br />

die Innenstadt und auch ins Geschäft <strong>zu</strong> fahren.<br />

folgen<br />

Änderung im Begründungstext <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.6.1, letzter<br />

Spiegelstrich: "die Schaffung einer ausreichen<strong>den</strong> Zahl von<br />

attraktiven und diebstahlsicheren Fahrradabstellanlagen".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1937 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3664 Landesarbeitsgemeinschaft d. hess.<br />

Frauenbüros<br />

Frauenbeauftragte der Stadt Mühlheim<br />

3.1.6.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Die folgen<strong>den</strong> Ziele und Grundsätze der Regionalplanung setzen<br />

das Leitprinzip der Chancengerechtigkeit um und wer<strong>den</strong> von uns<br />

vollumfänglich unterstützt:<br />

[…]<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Plankapitel 3.1.6.1 „Der Fahrradverkehr soll neben <strong>den</strong> Systemen<br />

des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Verkehrs<br />

als gleichwertiges Verkehrssystem gefördert und weiterentwickelt<br />

wer<strong>den</strong>, mit dem Ziel der Anbindung von gewerblichen Flächen an<br />

kommunale Radwegenetze und deren Erschließung mit Radwegen<br />

und ... "<br />

Anmerkung:<br />

Frauen nutzen für tägliche Wege häufiger das Fahrrad als Männer,<br />

deshalb besonders wichtig für Frauen (mit Familienpflichten).<br />

3665 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

3.1.6.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Als Radius für das Ein<strong>zu</strong>gsgebiet einer ÖPNV-Haltestelle wer<strong>den</strong><br />

meist um die 2-3 km angegeben. Mit einem Elektrofahrrad<br />

vergrößert sich dieser Radius schlagartig auf 7-10 km, das<br />

Ein<strong>zu</strong>gsgebiet wächst mindestens also um <strong>den</strong> Faktor 10.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Nut<strong>zu</strong>ng von Elektrofahrrädern sind aber<br />

sichere und überdachte Abstellanlagen an <strong>den</strong> Bahnhöfen, inklusive<br />

der Möglichkeit <strong>den</strong> Akku und andere Utensilien in einem<br />

Schließfach sicher <strong>zu</strong> deponieren.<br />

folgen<br />

Änderung im Begründungstext <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.6.1, letzter<br />

Spiegelstrich: "die Schaffung einer ausreichen<strong>den</strong> Zahl von<br />

attraktiven und diebstahlsicheren Fahrradabstellanlagen".<br />

3666 Grüne Liste Hirschberg (GLH) 3.1.6.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Förderung des nicht motorisierten ÖPNN: im vorliegen<strong>den</strong> Entwurf<br />

wird die Förderung des Fahrrads für „Freizeit und Tourismus"<br />

angesprochen (3.1.6.1). Das Fahrrad sollte auch eine Förderung im<br />

Alltag, wie z.B. beim Einkaufen, beim/vom Weg <strong>zu</strong>r Arbeit erfahren.<br />

Ausreichende, gut erreichbare und komfortable<br />

Fahrradabstellmöglichkeiten z.B. an OEG und DB-Bahnhöfen sollten<br />

nochmal explizit erwähnt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die Verknüpfung mit dem ÖPNV ist in der Begründung schon<br />

genannt. Änderung im Begründungstext <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.6.1, letzter<br />

Spiegelstrich: "die Schaffung einer ausreichen<strong>den</strong> Zahl von<br />

attraktiven und diebstahlsicheren Fahrradabstellanlagen".<br />

3667 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

3.1.6.2<br />

Verdichtung und<br />

Beschilderung (G)<br />

PS 3.1.6.2 stellt aus hiesiger Sicht kein Ziel der Raumordnung dar<br />

und sollte daher als Grundsatz formuliert und gekennzeichnet<br />

wer<strong>den</strong> (wie <strong>zu</strong>treffend schon in der Begründung S. 137).<br />

folgen<br />

Der Einwendung wird gefolgt und der Plansatz 3.1.6.2 als<br />

Grundsatz formuliert und gekennzeichnet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1938 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3668 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.1.6.2<br />

Verdichtung und<br />

Beschilderung (G)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.6.2 sollte der letzte Satz<br />

(„Dieser soll in seiner Attraktivität gestärkt und weiterentwickelt<br />

wer<strong>den</strong>.") gestrichen und durch nachfolgen<strong>den</strong> Text ersetzt<br />

wer<strong>den</strong>:<br />

„Damit ist die Metropolregion gleichzeitig Bestandteil des<br />

Länderprojektes „VeRa - die intelligente Verknüpfung von<br />

Radroutenplanern". Die VeRa-Projektpartner - vertreten sind die<br />

Bundesländer Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen,<br />

Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen - erkun<strong>den</strong> im<br />

Projekt VeRa Möglichkeiten, die vorhan<strong>den</strong>en, länderspezifischen<br />

digitalen Radroutenplaner grenzüberschreitend <strong>zu</strong> verknüpfen und<br />

<strong>zu</strong> harmonisieren."<br />

folgen<br />

Das Länderprojekt „VeRa" hat sich während des<br />

Fortschreibungsverfahrens des Regionalplanes weiterentwickelt<br />

und sollte deshalb berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Übernahme der<br />

Änderungen in die Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.6.2 gemäß<br />

Vorschlag.<br />

3669 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Karte 5<br />

Es erschließt sich aus der vorliegen<strong>den</strong> Karte nicht, ob die<br />

Festlegung von regional bedeutsamen Radwegestrecken durch die<br />

Pfalz Touristik Grundlage der Planung gewesen ist. Die<br />

verantwortlichen Touristiker der Pfalz haben sich schon vor fast<br />

zehn Jahren auf ein Netz von regional bedeutsamen Radwegen<br />

verständigt, welches auch Grundlage der Radkarte Pfalz ist. Dieses<br />

Netz wird in der Karte 5 nur in Teilen abgebildet gesehen. Der<br />

Radweg Deutsche Weinstraße, der touristisch sehr bedeutsam ist,<br />

scheint abgebildet und enthalten, bei der Veloroute Rhein fehlte ein<br />

kleineres Teilstück. Der regional bedeutsame Kraut- und Rüben-<br />

Radweg ist lediglich in Teilabschnitten enthalten, ebenso der Salier-<br />

Radweg. Umgekehrt sind mäßig beschilderte Wege wie etwa der<br />

Weg zwischen Speyer und Neustadt als großräumige Verbindung<br />

besonders hervorgehoben. Es wird als sinnvoll angesehen, bei der<br />

Festlegung von Radwege-Verbindungen auf dem auf<strong>zu</strong>bauen, was<br />

von Seiten des Tourismus bei Netz-Festlegung und Beschilderung<br />

bereits vorhan<strong>den</strong> ist.<br />

nicht folgen<br />

Es ist richtig, dass das Netz der regional bedeutsamen Radwege<br />

der verantwortlichen Touristiker der Pfalz in der Karte 5 nur in<br />

Teilen abgebildet ist. Das Netz ist auch nicht schwerpunktmäßig für<br />

<strong>den</strong> Tourismus, sondern für <strong>den</strong> Alltagsradler ausgewiesen. Es<br />

stellt nur die regionalen Verbindungen zwischen <strong>den</strong> zentralen<br />

Orten gemäß Raumstrukturkarte dar.<br />

Zur Klarstellung soll eine Ergän<strong>zu</strong>ng in der Begründung <strong>zu</strong> PS<br />

3.1.6.2, 4. Absatz, S 138 erfolgen:<br />

"Das regionalbedeutsame Radwegenetz soll vorrangig ausgebaut<br />

und einheitlich beschildert wer<strong>den</strong>, um für <strong>den</strong> Alltagsradler<br />

schnelle, komfortable und sichere Radewegeverbindungen <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung <strong>zu</strong> stellen. Es hat <strong>zu</strong>m Ziel, <strong>den</strong> umweltfreundlichen<br />

Verkehrsträger Fahrrad <strong>zu</strong> fördern und gleichwertige<br />

Lebensbedingungen in der gesamten Region <strong>zu</strong> schaffen. Es soll<br />

da<strong>zu</strong> beitragen, die Mobilität für bestimmte Bevölkerungsgruppen<br />

<strong>zu</strong> sichern und die Raumstruktur der zentralen Orte in ihrer<br />

Entwicklung <strong>zu</strong> unterstützen."<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng Fußnote in Themenkarte 5:<br />

Regionale Verbindung*<br />

"*nur Verbindung zwischen zentralen Orten gemäß<br />

Raumstrukturkarte"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1939 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3670 Gemeinde Sandhausen 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Den Ausführungen auf Seiten 122 und 123 des Entwurfes kann<br />

inhaltlich voll <strong>zu</strong>gestimmt wer<strong>den</strong>, ebenso <strong>den</strong> Ausführungen auf<br />

Seiten 137 ff, was die bereits vorhan<strong>den</strong>e und künftig wohl noch<br />

steigende Bedeutung des Fahrradverkehrs anbelangt.<br />

Wie aus der vorliegen<strong>den</strong> Karte Nr. 5 ersichtlich ist, verlaufen von<br />

der südlichen Grenze des Regionalplangebietes, jeweils in Nord-<br />

Süd-Richtung, zwei großräumige Verbindungen bis Heidelberg:<br />

- Östlich von Walldorf und westlich von Wiesloch, über Leimen<br />

- westlich von Walldorf<br />

Wenngleich Sandhausen nicht als Zentrum eingestuft ist, so wird<br />

doch eine Anbindung an das Fernradwegenetz für sinnvoll und<br />

erforderlich erachtet. Die Gemeinde Sandhausen verfügt über ein<br />

gut ausgebautes Radwegnetz, welches in die Fernradwege<br />

eingebun<strong>den</strong> ist.<br />

Unser Radwegnetz ist gut beschildert. Die Beschilderung erfüllt die<br />

Vorgaben des Regionalverbandes („Merkblatt <strong>zu</strong>r wegweisen<strong>den</strong><br />

Beschilderung für <strong>den</strong> Radverkehr" der Forschungsgesellschaft für<br />

Straßen- und Verkehrswesen). Die Nähe <strong>zu</strong>r S-Bahn-Haltestelle, <strong>zu</strong><br />

Walldorf und <strong>zu</strong> Heidelberg ist gut geeignet, <strong>den</strong> Anteil des<br />

motorisierten Straßenverkehrs <strong>zu</strong> reduzieren, was auch ein Ziel des<br />

Regionalplanes ist.<br />

Unsere Beschilderung ist vollständig eingebun<strong>den</strong> und vernetzt in<br />

die Radwegnetze der benachbarten Kommunen. Darüber hinaus<br />

sind alle Ober- und Mittelzentren durchgängig ausgeschildert. Von<br />

Bedeutung sind in diesem Zusammenhang auch die Sportstätten in<br />

Sandhausen, insbesondere das Stadion des SV Sandhausen.<br />

Es wird daher beantragt, Sandhausen in das regionalbedeutsame<br />

Radwegnetz auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das regionale Radwegenetz berücksichtigt das Landesradwegenetz<br />

und verbindet <strong>zu</strong>sätzlich alle zentralen Orte der Region. Eine<br />

weitere Ausformung des Radewegenetzes muss auf Kreisebene<br />

erfolgen. Die genauen Kriterien der Ausweisung sind in der<br />

Begründung dargelegt. Der Verwaltung ist bekannt, dass der Rhein-<br />

Neckar-Kreis beabsichtigt, ein Radverkehrskonzept <strong>zu</strong> erstellen. In<br />

diesem Konzept sollte die Gemeinde Sandhausen mit ihrem bereits<br />

gut ausgebauten Radwegenetz bedacht wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1940 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3671 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Die regionale Radwegverbindung zwischen St. Leon-Rot und<br />

Rauenberg von Rot herkommend endet It. Entwurf des<br />

Regionalplans an der B 3. D.h. auf Rauenberger Gemarkung wird<br />

keine Verbindung <strong>zu</strong>r großräumigen Trasse Angelbachtal -<br />

Mühlhausen - Rauenberg - Wiesloch ausgewiesen. Die Aufnahme<br />

der regionalen Radwegverbindung zwischen B 3 (Abfahrt<br />

Malschenberg) und der Trasse Angelbachtal - Mühlhausen -<br />

Rauenberg - Wiesloch wird daher beantragt.<br />

nicht folgen<br />

Das in Textkarte 5 dargestellte regionalbedeutsame Radwegenetz<br />

ist als Grundnetz <strong>zu</strong> verstehen, dass alle zentralen Orte der Region<br />

gemäß Raumstrukturkarte miteinander verbindet. Der<br />

angesprochene Radweg verbindet keine zentralen Orte<br />

miteinander. Eine weitere Verfeinerung des Radwegenetzes kann<br />

auf Ebene der Landkreise erfolgen.<br />

3672 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Gleiches [ausdrückliche Begrüßung] gilt für <strong>den</strong> Stellenwert, <strong>den</strong><br />

das Verkehrssystem „Fahrrad" in Ihrer Planung einnimmt. Auf<br />

Zustimmung stößt die Darstellung der großräumigen<br />

Radwegverbindung Meckesheim - Mosbach mit <strong>den</strong> regionalen<br />

Verbindungen in Richtung Sinsheim. Entgegen der Plandarstellung<br />

wird seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes jedoch die<br />

Forderung erhoben, die Verbindung von Neckarbischofsheim über<br />

Helmhof und Untergimpern bis nach Bad Rappenau als<br />

„großräumig" bedeutsam aus<strong>zu</strong>weisen. Dieser ist Bestandteil des<br />

„Burgenstraßen-Radweges", verbindet die Landkreise miteinander<br />

und ist unseres Wissens im hier unmittelbar angrenzen<strong>den</strong><br />

Regionalplan auch als überregional bedeutsame Radwegverbindung<br />

enthalten.<br />

nicht folgen<br />

Grundlage für die großräumigen Radwegverbindungen ist das<br />

Landesradverkehrsnetz BW. In diesem ist die genannte Verbindung<br />

nicht enthalten und kann deshalb nicht im Regionalplan als<br />

großräumige Radwegverbindung dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3673 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Insgesamt wird die Ausweisung von Radwegverbindungen<br />

qualitativ nicht dem im Gemeindeverwaltungsverband Waibstadt<br />

vorhan<strong>den</strong>en Wegenetz gerecht, da dieses, auch im Hinblick auf<br />

die Bedeutung für <strong>den</strong> Wochenend- und Kurzzeit-Tourismus, in <strong>den</strong><br />

letzten Jahren ausgebaut und aufwendig ausgeschildert wurde. Es<br />

fehlen die regionalen Verbindungen von Waibstadt bzw. Helmstadt-<br />

Bargen nach Epfenbach und weiter in Richtung Spechbach und<br />

Lobbach ins Neckartal.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das regionale Radwegenetz berücksichtigt das Landesradwegenetz<br />

und verbindet <strong>zu</strong>sätzlich alle zentralen Orte der Region. Eine<br />

weitere Ausformung des Radewegenetzes muss auf Kreisebene<br />

erfolgen. Die genauen Kriterien der Ausweisung sind in der<br />

Begründung dargelegt. Nach diesen Kriterien ist das regionale<br />

Radwegenetz im Bereich Waibstadt vollständig. Der Verwaltung ist<br />

bekannt, dass der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt, ein<br />

Radverkehrskonzept <strong>zu</strong> erstellen. In diesem Konzept sollten die<br />

genannten Verbindungen bedacht wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1941 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3674 Stadtverwaltung Eberbach 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Der Radverkehr bzw. auch Fahrradtourismus hat im Neckartal stark<br />

<strong>zu</strong>genommen. So kommt Eberbach als Mittelzentrum und als<br />

Knotenpunt des Radwegenetzes eine zentrale Rolle in der<br />

Verteilung des Radverkehrs in die umliegen<strong>den</strong> Täler <strong>zu</strong>. Dies setzt<br />

somit auch ein attraktives Radwegenetz voraus. Die Ergän<strong>zu</strong>ng und<br />

der Ausbau des Radwegenetzes tragen damit <strong>zu</strong> einer Aufwertung<br />

und <strong>zu</strong> einer Stärkung des ländlichen Raumes bei.<br />

Es wird angeregt, <strong>den</strong> Radweg „Ittertal" als Teil des<br />

regionalbedeutsamen Radwegenetzes mit einer möglichen<br />

Anbindung an das Radwegenetz nördlich außerhalb des<br />

Verbandsgebietes in der Karte 5 „Regionalbedeutsames<br />

Radwegenetz" aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

nicht folgen<br />

Das regionale Radwegenetz berücksichtigt das Landesradwegenetz<br />

und verbindet <strong>zu</strong>sätzlich alle zentralen Orte der Region. Eine<br />

weitere Ausformung des Radewegenetzes muss auf Kreisebene<br />

erfolgen. Die genauen Kriterien der Ausweisung sind in der<br />

Begründung dargelegt. Nach diesen Kriterien ist das regionale<br />

Radwegenetz im Bereich Eberbach vollständig. Der Verwaltung ist<br />

bekannt, dass der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt, ein<br />

Radverkehrskonzept <strong>zu</strong> erstellen. In diesem Konzept sollte die<br />

genannte Verbindung bedacht wer<strong>den</strong>.<br />

3675 Gemeinde Fahrenbach 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Für die Aufnahme der „Wanderbahn" in das regional bedeutsame<br />

Radewegenetz bedanken wir und ausdrücklich.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3676 Gemeinde Hardheim im fränkischen<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Der geplante Radweg zwischen Hardheim und Miltenberg sollte als<br />

großräumige und nicht als regionale Verbindung aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>, da hierdurch der Anschluss an das gut ausgebaute<br />

Radwegenetz in Bayern erfolgt.<br />

nicht folgen<br />

Grundlage für die großräumigen Radwegverbindungen ist das<br />

Landesradverkehrsnetz BW. In diesem ist die genannte Verbindung<br />

nicht enthalten und kann deshalb nicht im Regionalplan als<br />

großräumige Radwegverbindung dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3677 Stadt Buchen 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Beim „Fahrradverkehr" unter Ziffer 3.1.6.2 wird ein regionales<br />

Radwegenetz der Metropolregion Rhein-Neckar angesprochen, das<br />

vorrangig aus<strong>zu</strong>bauen und mit einer einheitlichen, netzorientierten<br />

Wegweisung <strong>zu</strong> versehen ist.<br />

In diesem Zusammenhang haben wir festgestellt, dass im Raum<br />

Buchen die Trassen einiger regionaler/überregionaler Radwege<br />

fehlen, die eine Ergän<strong>zu</strong>ng fin<strong>den</strong> sollten:<br />

Deutscher Limesradweg, Streckenabschnitt zwischen Walldürn<br />

und Rinschheim<br />

nicht folgen<br />

Das regionalbedeutsame Radwegenetz berücksichtigt das<br />

Landesradwegenetz und verbindet <strong>zu</strong>sätzlich alle zentralen Orte der<br />

Region und der Nachbarregionen miteinander. Die genauen<br />

Kriterien der Ausweisung sind in der Begründung dargelegt. Der<br />

Limesradweg ist nach diesen Kriterien nicht Teil des<br />

regionalbedeutsamen Radwegenetzes.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1942 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3678 Stadt Buchen 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

In diesem Zusammenhang haben wir festgestellt, dass im Raum<br />

Buchen die Trassen einiger regionaler/überregionaler Radwege<br />

fehlen, die eine Ergän<strong>zu</strong>ng fin<strong>den</strong> sollten:<br />

Mainfränkischer Radachter:<br />

Streckenabschnitt zwischen Buchen, Eberstadt nach Bofsheim.<br />

nicht folgen<br />

Das regionale Radwegenetz berücksichtigt das Landesradwegenetz<br />

und verbindet <strong>zu</strong>sätzlich alle zentralen Orte der Region gemäß<br />

Raumstrukturkarte. Eine weitere Ausformung des<br />

Radewegenetzes muss auf Kreisebene erfolgen. Die genauen<br />

Kriterien der Ausweisung sind in der Begründung dargelegt. Nach<br />

diesen Kriterien ist das regionale Radwegenetz im Bereich Buchen<br />

vollständig.<br />

3679 Stadt Buchen 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

In diesem Zusammenhang haben wir festgestellt, dass im Raum<br />

Buchen die Trassen einiger regionaler/überregionaler Radwege<br />

fehlen, die eine Ergän<strong>zu</strong>ng fin<strong>den</strong> sollten:<br />

Streckenabschnitt zwischen Walldürn und Rinschheim (siehe<br />

Limesradweg) sowie Götzingen, Eberstadt nach Seckach.<br />

nicht folgen<br />

Das regionale Radwegenetz berücksichtigt das Landesradwegenetz<br />

und verbindet <strong>zu</strong>sätzlich alle zentralen Orte der Region gemäß<br />

Raumstrukturkarte. Eine weitere Ausformung des<br />

Radewegenetzes muss auf Kreisebene erfolgen. Die genauen<br />

Kriterien der Ausweisung sind in der Begründung dargelegt. Nach<br />

diesen Kriterien ist das regionale Radwegenetz in diesem Raum<br />

vollständig.<br />

3680 Stadt Osterburken 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Im Bereich der Gemarkung der Stadt Osterburken sind sowohl<br />

großräumige als auch regionale Radwegverbindungen<br />

eingezeichnet. Aufgrund des Kartenmaßstabes ist für uns nicht<br />

erkennbar, ob alle regional bedeutsamen Radwege auch erfasst<br />

sind. Da<strong>zu</strong> gehören unserer Meinung nach der Deutsche<br />

Limesradwanderweg, der Main-Tauber-Fränkische Radachter sowie<br />

der Skulpturenradweg. Wir bitten um Überprüfung und ggf.<br />

Aufnahmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das regionale Radwegenetz berücksichtigt das Landesradwegenetz<br />

und verbindet <strong>zu</strong>sätzlich alle zentralen Orte der Region. Eine<br />

weitere Ausformung des Radewegenetzes muss auf Kreisebene<br />

erfolgen. Die genauen Kriterien der Ausweisung sind in der<br />

Begründung dargelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1943 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3681 Gemeinde Grasellenbach 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Als Teilkarte <strong>zu</strong>m regional bedeutsamen Radwegenetz ist eine<br />

Verbindung zwischen der Gemeinde Wald-Michelbach und dem<br />

Ortsteil Gras-Ellenbach ausgewiesen. Von Gras- Ellenbach ist<br />

dieser Radweg anschließend weitergehend nach Hammelbach und<br />

nach Rimbach vorgesehen. Diese regionale Radwegeverbindung ist<br />

jedoch nach Auffassung der Gemeinde Grasellenbach unsinnig. Es<br />

existiert bereits ein ausgewiesener Radweg, der sich einer großen<br />

Beliebtheit erfreut, von Wald-Michelbach über <strong>den</strong> Ortsteil Wahlen<br />

(Gemeinde Grasellenbach) und Gras-Ellenbach nach Hiltersklingen<br />

und Mossautal (O<strong>den</strong>waldkreis). Diese hervorragende Verbindung<br />

soll auch im Regionalplan entsprechend als regional bedeutsam<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>. Die Gemeinde Grasellenbach hat nunmehr<br />

aufgrund intensiver Beratungen - die auch bereits in der<br />

Vergangenheit mehrfach Eingang in verschie<strong>den</strong>e Anträge<br />

gefun<strong>den</strong> haben- festgestellt, dass von Wahlen (Gemeinde<br />

Grasellenbach) eine Radwegeverbindung <strong>zu</strong>r Verbindung des<br />

Überwaldes und des Weschnitztales über Hammelbach geschaffen<br />

wer<strong>den</strong> sollte.<br />

folgen<br />

Änderung des regional bedeutsamen Radwegenetzes gemäß<br />

Vorschlag in der Themenkarte 5.<br />

3682 Gemeinde Grasellenbach 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Die Teilregion Überwald (Abtsteinach, Wald-Michelbach,<br />

Grasellenbach) ist mit einer Anbindung an <strong>den</strong> sogenannten<br />

Siegfriedradweg, der bereits existent ist, von Wahlen über<br />

Hammelbach nach Fürth (Weschnitz) weiter <strong>zu</strong> führen. Hier<strong>zu</strong> gibt<br />

es bereits seit dem Jahr 2005 einen Antrag an das Amt für<br />

Straßenverkehrswesen, (heute Hessen Mobil). Diese<br />

Radwegeverbindung wurde gleichzeitig von der Bevölkerung bzw.<br />

von der Gemeindevertretung im Rahmen des SILEK (Schwerpunkt<br />

integratives Entwicklungskonzept mit räumlich und thematischem<br />

Schwerpunkt) nachhaltig gefordert! Der Wunsch nach dieser<br />

Radwegeverbindung, die in <strong>den</strong> Regionalplan Eingang fin<strong>den</strong> sollte,<br />

wurde gleichzeitig mit der Gemeinde Fürth (Herrn Bürgermeister<br />

Öhlenschläger) sowie mit Wald-Michelbach (Herrn Bürgermeister<br />

Kunkel) abgestimmt, so dass dahingehend Einvernehmen besteht.<br />

Wir bitten daher die Radwegeverbindung von Wald-Michelbach<br />

über Affolterbach nach Wahlen bzw. über Gras-Ellenbach in <strong>den</strong><br />

O<strong>den</strong>waldkreis (Gemeinde Mossautal-Hiltersklingen) als bestehend<br />

aus<strong>zu</strong>weisen und von dem Ortsteil Wahlen (Gemeinde<br />

Grasellenbach) über Hammelbach nach Fürth/Weschnitz in <strong>den</strong><br />

Plan auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

Änderung des regional bedeutsamen Radwegenetzes gemäß<br />

Vorschlag in der Themenkarte 5.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1944 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3683 Gemeinde Groß-Rohrheim 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Groß-Rohrheim ist an das regional bedeutsame Radwegenetz der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar angebun<strong>den</strong>. Die<br />

Verkehrsverbindungen in Nord-Süd-Richtungen können als<br />

<strong>zu</strong>frie<strong>den</strong> stellend bezeichnet wer<strong>den</strong>. Die Gemeinde fordert die<br />

Realisierung eines Radweges von Groß-Rohrheim an die<br />

Bergstraße. Mit diesem Radweg kann der Lückenschluss zwischen<br />

zwei großräumigen Verbindungen am nördlichen Ende des<br />

Geltungsbereiches des einheitlichen Regionalplans Rhein- Neckar<br />

geschaffen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der VRRN ist kein Träger der Radverkehrsplanung und der<br />

Realisierung von Radwegeverbindungen. Die Verwirklichung eines<br />

Radwegekonzeptes und der Bau von Radwegen obliegen vor allem<br />

der kommunalen Ebene.<br />

3684 Magistrat der Stadt Hirschhorn 3.1.6.2<br />

Verdichtung und<br />

Beschilderung (G)<br />

Das Z 3.1.6.2 <strong>zu</strong>m vorrangigen Ausbau des regionalbedeutsamen<br />

Radwegenetzes der Metropolregion Rhein-Neckar wird<br />

ausdrücklich begrüßt und der Verband Rhein-Neckar aufgefordert,<br />

die Bemühungen der Stadt Hirschhorn <strong>zu</strong>r Verbesserung des<br />

Streckenabschnittes Hirschhorn-Langenthal-Heddesbach nachhaltig<br />

<strong>zu</strong> unterstützen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3685 Magistrat der Stadt Viernheim 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Die Regionale Verbindung zwischen Viernheim und der Verbindung<br />

Neuschloss Hüttenfeld ist <strong>zu</strong> ersetzen durch eine direkte<br />

Verbindung Viernheim - Lampertheim.<br />

Begründung:<br />

Für diese Verbindung besteht eine direkte, bereits ausgeschilderte<br />

Trasse. Der Ausbau<strong>zu</strong>stand ist zwar als Regionalverbindung nicht<br />

ausreichend, aber wesentlich besser als die Waldwege der<br />

dargestellten Trasse.<br />

folgen<br />

Änderung des regional bedeutsamen Radwegenetzes gemäß<br />

Vorschlag in der Themenkarte 5. Der Radweg verbindet die bei<strong>den</strong><br />

Mittelzentren Viernheim und Lampertheim miteinander.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1945 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3686 Magistrat der Stadt Viernheim 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Weitere Regionale Verbindungen<br />

Besonders im Kerngebiet des Ballungsraumes ist eine Verdichtung<br />

des Netzes der Regionalen Verbindungen notwendig. Bezogen auf<br />

Viernheim wären dies, die vorhan<strong>den</strong>en Trassen:<br />

a) Süd-Verbindung<br />

Über Heddesheim nach La<strong>den</strong>burg existiert eine wichtige<br />

Regionale Verbindung Richtung Heidelberg.<br />

b) West-Verbindung<br />

Von Viernheim <strong>zu</strong> <strong>den</strong> nördlichen Mannheimer Vororten besteht<br />

ebenfalls eine Regionale Verbindung in Richtung Frankenthal.<br />

c) Süd-West-Verbindung<br />

<strong>zu</strong> <strong>den</strong> südlichen Mannheimer Vororten, Richtung Altrip - Speyer<br />

und Richtung Schwetzingen<br />

teilweise folgen<br />

Das regionale Radwegenetz berücksichtigt das Landesradwegenetz<br />

und verbindet <strong>zu</strong>sätzlich alle zentralen Orte der Region gemäß<br />

Raumstrukturkarte. Eine weitere Ausformung des<br />

Radewegenetzes muss auf Kreisebene erfolgen. Die genauen<br />

Kriterien der Ausweisung sind in der Begründung dargelegt. Nach<br />

diesen Kriterien ist nur die Verbindung über Heddesheim nach<br />

La<strong>den</strong>burg eine regionale Verbindung, da sie die zentralen Orte<br />

Viernheim und La<strong>den</strong>burg miteinander verbindet. Diese wird in das<br />

regional bedeutsame Radwegenetz gemäß Vorschlag in die<br />

Themenkarte 5 aufgenommen.<br />

3687 Magistrat der Stadt Viernheim 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Neue straßenbegleitende Regionale Verbindung<br />

Straßenparallel <strong>zu</strong>r L3111 (Hessen) / K4134 (Rhein-Neckar-Kreis)<br />

soll eine neue Verbindung in Süd-Ost-Richtung Hirschberg mit<br />

Anschluss an die Großräumige Verbindung Weinheim Heidelberg<br />

entstehen. Nach Nor<strong>den</strong> stellt ein Radweg an der L3111 die<br />

Verbindung nach Hüttenfeld und Lorsch her.<br />

teilweise folgen<br />

Der Radweg verbindet die bei<strong>den</strong> Mittelzentren Viernheim und<br />

Lampertheim miteinander. Sie wird für diesen Abschnitt in das<br />

regional bedeutsamen Radwegenetzes der Themenkarte 5<br />

aufgenommen. Die Verbindung in Süd-Ost-Richtung nach<br />

Hirschberg verbindet keine benachbarten zentralen Orte und wird<br />

deshalb nicht dargestellt.<br />

3688 Stadtverwaltung Frankenthal 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

In der Karte Nr. 5 Regionalbedeutsames Radwegenetz fehlen aus<br />

Sicht der Stadt Frankenthal folgende Radwegeverbindungen:<br />

• Verbindung K 4 (Studernheim) bis K 11 Oggersheim<br />

(Radwegeunterführung),<br />

• K 3 von Frankenthal nach Mörsch und Anbindung an <strong>den</strong><br />

Rheinradweg,<br />

• L 524 (Eppstein/Flomersheim) bis L 527.<br />

nicht folgen<br />

Das regionale Radwegenetz berücksichtigt das Landesradwegenetz<br />

und verbindet <strong>zu</strong>sätzlich alle zentralen Orte der Region gemäß<br />

Raumstrukturkarte. Eine weitere Ausformung des<br />

Radewegenetzes muss auf Kreisebene erfolgen. Die genauen<br />

Kriterien der Ausweisung sind in der Begründung dargelegt. Nach<br />

diesen Kriterien ist das regionale Radwegenetz im Raum<br />

Frankenthal vollständig.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1946 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3689 Stadtverwaltung Frankenthal 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Zwischen Frankenthal und Ludwigshafen-Pfingstweide besteht<br />

entlang der Straße Am Kanal bis <strong>zu</strong>r K 1 eine bedeutsame<br />

Radwegeverbindung. Sollte diese Radwegeverbindung noch nicht<br />

in <strong>den</strong> Planunterlagen berücksichtigt sein, bitten wir um<br />

entsprechende Darstellung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Verbindung ist bereits im regionalbedeutsamen Radwegenetz<br />

berücksichtigt.<br />

3690 Gemeinde Haßloch 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Der straßenbegleitende Fahrradweg entlang der Neustadter Straße/<br />

L532 aus Haßloch kommend „endet" vor dem Damm der A 65; der<br />

Fahrradweg wird abgekoppelt von der L532 durch <strong>den</strong> dunklen und<br />

überwiegend dicht bewachsenen Or<strong>den</strong>swald weiter nach<br />

Neustadt geführt. Dies führt da<strong>zu</strong>, dass der Fahrradweg bei<br />

Dunkelheit gemie<strong>den</strong> wird, z.B. von Frauen, Kindern/Jugendlichen<br />

und Ortsunkundigen.<br />

Dem Verband wird vorgeschlagen, die Wegeführung <strong>zu</strong> überprüfen<br />

bzw. auf eine Überprüfung hin<strong>zu</strong>wirken mit der Zielset<strong>zu</strong>ng die<br />

Sicherheit und die Beschilderung <strong>zu</strong> verbessern sowie die<br />

Wegelänge <strong>zu</strong> verkürzen. Durch die Schaffung einer verbesserten<br />

Fahrradwegeverbindung würde, auch im Sinne einer regionalen<br />

Verbindung, <strong>den</strong> Funktionen von Neustadt an der Weinstraße und<br />

Haßloch als gemeinsame Mittelzentren im Ergän<strong>zu</strong>ngsnetz<br />

verbessert Rechnung getragen.<br />

nicht folgen<br />

Der straßenbegleitende Fahrradweg entlang der Neustadter Straße/<br />

L532 ist nicht Teil des regionalbedeutsamen Radwegenetzes im<br />

Regionalplan. Sondern südlich von Haßloch ist eine großräumige<br />

Verbindung zwischen <strong>den</strong> zentralen Orten Haßloch und Neustadt<br />

dargestellt. Für die angesprochenen Verbesserung der Sicherheit<br />

und der Wegeführung des straßenbegleitende Fahrradweg entlang<br />

der Neustadter Straße/ L532 ist nicht der VRRN, sondern das Land<br />

Rheinland-Pfalz <strong>zu</strong>ständig.<br />

3691 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Es soll geprüft wer<strong>den</strong>, ob eine Radwegeverbindung von<br />

Meckenheim nach Rödersheim sowie der bestehende „Kaiser-<br />

Konrad-Weg" von Meckenheim über Böhl-Iggelheim bis Speyer in<br />

die Themenkarte 5 „Regionalbedeutsames Radwegenetz", <strong>zu</strong><br />

Kapitel 3.1.6 Fahrradverkehr des Textteils, aufgenommen wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

nicht folgen<br />

Das in Textkarte 5 dargestellte regionalbedeutsame Radwegenetz<br />

ist als Grundnetz <strong>zu</strong> verstehen, dass alle zentralen Orte der Region<br />

gemäß Raumstrukturkarte miteinander verbindet. Der<br />

angesprochene Radweg verbindet keine zentralen Orte<br />

miteinander. Meckenheim ist kein zentraler Ort gemäß<br />

Raumstrukturkarte. Eine weitere Verfeinerung des Radwegenetzes<br />

kann auf Ebene der Landkreise erfolgen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1947 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3692 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Es wird angeregt, die Achse Heßheim-Gerolsheim-Großkarlbach-<br />

Bissersheim-Kirchheim als regionale Radwegeverbindung in Karte 5<br />

'Regionalbedeutsames Radwegenetz' dar<strong>zu</strong>stellen. Einerseits ist<br />

bereits der Streckenabschnitt von Heßheim bis Großkarlbach mit<br />

eigenständigen straßenbegleiten<strong>den</strong> Rad-/Wirtschaftswegen<br />

ausgestattet, andererseits wird diese Achse aufgrund sozioökonomischer-Beziehungen<br />

bereits heute vergleichsweise intensiv<br />

genutzt (Arbeitsstätten, Grundschule, Kita, Nahversorgung,<br />

Schienenhaltepunkt Kirchheim ...), und besitzt sicherlich noch<br />

weiteres Potenzial.<br />

nicht folgen<br />

Das regionale Radwegenetz berücksichtigt das Landesradwegenetz<br />

und verbindet <strong>zu</strong>sätzlich alle zentralen Orte der Region gemäß<br />

Raumstrukturkarte. Eine weitere Ausforumung des<br />

Radewegenetzes muss auf Kreisebene erfolgen. Die genauen<br />

Kriterien der Ausweisung sind in der Begründung dargelegt.<br />

Gerolsheim und Großkarlbach sind keine zentralen Orte im<br />

Regionalplan.<br />

3693 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde Carlsberg)<br />

3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Zu diesem Thema sind (Karte 5) in brauner Farbe die<br />

„großräumigen Verbindungen* und in hellgrüner Farbe die<br />

„regionalen Verbindungen" eingezeichnet. Bei <strong>den</strong> ersteren ist auch<br />

die Verbindung von Grünstadt durch das Eckbachtal nach<br />

Altleiningen berücksichtigt, was die Billigung des Rates findet. Dies<br />

korrespondiert auch mit dem geplanten Radwegeprojekt im<br />

Rahmen des ILE-Programms. Allerdings weist der Rat darauf hin,<br />

dass zwischen Altleiningen und Carlsberg auch nach Realisierung<br />

dieses Projektes kein Radweg existieren würde, vielmehr besteht<br />

der Radweg in Wirklichkeit aus der Fahrbahn der L 520!<br />

folgen<br />

Die vorgeschlagene Verbindung ist im Radroutenplaner Rheinland-<br />

Pfalz enthalten sowie der kürzere und vor allem sichere Radweg.<br />

Die Themenkarte 5 wird entsprechend geändert.<br />

Weiter weist der Rat darauf hin, dass die „regionale Verbindung"<br />

zwischen Carlsberg und Wattenheim ebenfalls nichts anderes ist<br />

als die nicht ungefährliche Fahrbahn der L 520.<br />

Der Rat schlägt vor, statt dessen eine regionale Verbindung<br />

zwischen Carlsberg und Wattenheim auf<strong>zu</strong>nehmen, die nicht auf<br />

der L 520 verläuft, sondern auf dem wesentlich ungefährlicheren<br />

und kürzeren Weg zwischen dem Carlsberger Ortsteil<br />

Seckenhäuserhof und der Hetschmühle, der die Möglichkeit bietet,<br />

einen Radweg <strong>zu</strong> einem geringen Bruchteil der Kosten <strong>zu</strong> bauen,<br />

die entlang der L 520 anfallen wür<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1948 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3694 Kreisverwaltung Germersheim 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Aus Sicht der Kreisverwaltung ist als <strong>zu</strong>sätzliche Regionale<br />

Verbindungen die im Großräumigen Radwegenetz des Landes<br />

Rheinland-Pfalz als Regionale Ergän<strong>zu</strong>ng ausgewiesene Strecke<br />

zwischen Minfeld und Schweighofen in das Regionalbedeutsame<br />

Radwegenetz <strong>zu</strong> integrieren. Der ca. 12 km lange Abschnitt ist Teil<br />

der in Schweigen beginnen<strong>den</strong>, insgesamt ca. 135 km langen<br />

touristischen Radroute „Kraut & Rüben-Radweg".<br />

nicht folgen<br />

Das in der Themenkarte 5 dargestellte regionalbedeutsame<br />

Radwegenetz ist als Grundnetz <strong>zu</strong> verstehen, dass alle zentralen<br />

Orte der Region gemäß Raumstrukturkarte miteinander verbindet.<br />

Der angesprochene Radweg verbindet keine zentralen Orte<br />

miteinander. Eine weitere Verfeinerung des Radwegenetzes kann<br />

auf Ebene der Landkreise erfolgen.<br />

3695 Kreisverwaltung Germersheim 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Darüber hinaus sollten folgende Querverbindungen <strong>zu</strong>m<br />

Rheinradweg als wichtige Regionale Verbindungen ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

Hördt - Rheinradweg (touristische Radroute „Klingbach-Radweg")<br />

nicht folgen<br />

Das in der Themenkarte 5 dargestellte regionalbedeutsame<br />

Radwegenetz ist als Grundnetz <strong>zu</strong> verstehen, dass alle zentralen<br />

Orte der Region gemäß Raumstrukturkarte miteinander verbindet.<br />

Der angesprochene Radweg verbindet keine zentralen Orte<br />

miteinander. Eine weitere Verfeinerung des Radwegenetzes kann<br />

auf Ebene der Landkreise erfolgen.<br />

3696 Kreisverwaltung Germersheim 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Darüber hinaus sollten folgende Querverbindungen <strong>zu</strong>m<br />

Rheinradweg als wichtige Regionale Verbindungen ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

Rheinzabern - Neupotz - (Leimersheim -) Rheinradweg (touristische<br />

Radroute „Vom Riesling <strong>zu</strong>m Zander")<br />

nicht folgen<br />

Das in der Themenkarte 5 dargestellte regionalbedeutsame<br />

Radwegenetz ist als Grundnetz <strong>zu</strong> verstehen, das alle zentralen<br />

Orte der Region gemäß Raumstrukturkarte miteinander verbindet.<br />

Der angesprochene Radweg verbindet keine zentralen Orte<br />

miteinander. Eine weitere Verfeinerung des Radwegenetzes kann<br />

auf Ebene der Landkreise erfolgen.<br />

3697 Kreisverwaltung Germersheim 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Abschließend möchten wir anregen, die vorhan<strong>den</strong>en<br />

Rheinquerungsmöglichkeiten im Zuge der Brückenbauwerke B 10<br />

und B 35 sowie die Rheinfähren bei Leimersheim und Neuburg als<br />

regionsübergreifende Verknüpfungspunkte im<br />

Regionalbedeutsamen Radwegenetz <strong>zu</strong> kennzeichnen.<br />

nicht folgen<br />

Die regionsübergreifende Verknüpfungspunkte sind im<br />

kleinräumigen Maßstab der Themenkarte "regionalbedeutsamen<br />

Radwegenetz" nicht gekennzeichnet. Die Verknüpfung über die<br />

Regions- und Ländergrenzen hinweg ist im Plansatz und<br />

Begründung enthalten. Die Karte stellt <strong>zu</strong>dem die<br />

Rheinquerungsmöglichkeiten im Zuge der Brückenbauwerke B 10<br />

und B 35 dar.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1949 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3698 Verbandsgemeinde Jockgrim 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Die Ortsgemeinde Neupotz empfiehlt die Aufnahme einer Plan-<br />

Radwegverbindung über die vorgesehene neue Rheinbrücke bei<br />

Wörth/Rhein in die Planungen des ERP.<br />

nicht folgen<br />

Das regionalbedeutsame Radwegenetz berücksichtigt nur<br />

vorhan<strong>den</strong>e und beschilderte Radwegeverbindung. Es ist nicht<br />

vorgesehen <strong>zu</strong>künftige Planungen auf<strong>zu</strong>nehmen, da der<br />

Baulastträger mit der Darstellung in der Karte 5 hinsichtlich einer<br />

Realisierung nicht gebun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> könnte. Die bestehende<br />

Radwegeverbindung über die Maxauer Rheinbrücke ist als<br />

Verbindung der zentralen Orte Wörth - Karlsruhe berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1950 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3699 Regionaler Planungsverband<br />

Bayerischer Untermain<br />

3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Im Rahmen der durchgeführten Anhörung der Verbandsmitglieder<br />

hat sich die Gemeinde Eichenbühl wie nachfolgend wörtlich zitiert<br />

geäußert:<br />

„Im Regionalplan Rhein-Neckar sind die überörtlichen Radwege in<br />

die Planung mitgenommen. Unbestritten ist in der Region des<br />

südlichen Landkreises Miltenberg und ihr benachbarten Landkreis<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald, dass eine Radweg-Verbindung entlang des<br />

Erftals zwischen Miltenberg über Eichenbühl nach Hardheim als<br />

überörtliche Verbindung erforderlich ist. Der Bau eines solchen<br />

Radweges wird seit Jahrzehnten gefordert und stellt eine<br />

notwendige Verbesserung der Infrastruktur im badisch-bayerischen<br />

Grenzbereich dar.<br />

Entgegen dieser Notwendigkeit ist der Radweg zwischen<br />

Hardheim und Eichenbühl im Regionalplan nicht eingezeichnet und<br />

nicht vorgesehen. Aus diesem Grund sollte von Seiten des<br />

Regionalverbandes Rhein-Neckar noch einmal überprüft wer<strong>den</strong>, ob<br />

nicht dieser Radweg <strong>zu</strong>r Stärkung der Radweginfrastruktur mit in<br />

<strong>den</strong> Regionalplan aufgenommen wird. Dies umso mehr, als auf<br />

bayerischer Seite bereits die Radweganbindung zwischen<br />

Miltenberg und Riedern existiert und dort beabsichtigt ist, <strong>den</strong><br />

geringfügigen kurzen weiteren Abschnitt <strong>zu</strong>r Anbindung an <strong>den</strong><br />

Radweg von Riedern nach Hardheim um<strong>zu</strong>setzen."<br />

Gemäß B VII 2.2 des Regionalplans der Region Bayerischer<br />

Untermain soll die Einrichtung eines durchgehen<strong>den</strong> Radwegs mit<br />

Anschlüssen an die größeren Mainnebentäler fortgesetzt wer<strong>den</strong>,<br />

der auch gefahrlos von <strong>den</strong> Ortskernen der jeweils berührten<br />

Städte und Gemein<strong>den</strong> erreichbar sein soll. Auch kommt gemäß<br />

dem Grundsatz B V 1.5 des Landesentwicklungsprogramm (LEP)<br />

der Schaffung einer sicheren und attraktiven Fahrradinfrastruktur<br />

<strong>zu</strong>r Förderung des Radverkehrs, der aus ökologischen,<br />

ökonomischen und sozialen Grün<strong>den</strong> eine wichtige Funktion für die<br />

nachhaltige Entwicklung erfüllt, besondere Bedeutung <strong>zu</strong>. Gleiches<br />

gilt für die weitere Entwicklung des überregionalen Radwegenetzes<br />

und die Herstellung grenzüberschreitender Verknüpfungen mit dem<br />

„Bayernnetz für Radler", so dieser Grundsatz weiter.<br />

Daher würde der Regionale Planungsverband Bayerischer<br />

Untermain die Aufnahme des aus h. E. überregional<br />

wünschenswerten Radwegs zwischen Hardheim und der ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Landesgrenze Richtung Riedern in <strong>den</strong><br />

Regionalplan begrüßen.<br />

nicht folgen<br />

Das regionale Radwegenetz berücksichtigt das Landesradwegenetz<br />

und verbindet <strong>zu</strong>sätzlich alle benachbarten zentralen Orte der<br />

Region gemäß Raumstrukturkarte. Die genauen Kriterien der<br />

Ausweisung sind in der Begründung dargelegt. Eichenbühl ist kein<br />

benachbarter zentraler Ort <strong>zu</strong> Hardheim. Aber die Verbindung von<br />

Hardheim <strong>zu</strong>m Kleinzentrum Külsheim, die deshalb auch als<br />

regionalbedeutsame Radverbindung dargestellt ist. Vom zentralen<br />

Ort Walldürn geht aber eine großräumige Verbindung nach<br />

Amorbach und weiter nach Miltenberg. Die gewünschte<br />

Verbindung nach Eichenbühl kann nach unserer Konzeption nicht in<br />

<strong>den</strong> Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1951 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3700 Regionalverband Heilbronn-Franken 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Beim regionalbedeutsamen Radwegenetz (PS 3.1.6) ist die<br />

"Durchlässigkeit" an der gemeinsamen Regionsgrenze optimal<br />

gegeben. Lediglich der im Regionalplan Heilbronn-Franken als<br />

regionalbedeutsam klassifizierte Limesradweg zwischen Öhringen<br />

und Miltenberg findet im Bereich der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

keine entsprechende Fortset<strong>zu</strong>ng.<br />

nicht folgen<br />

Das regionalbedeutsame Radwegenetz berücksichtigt das<br />

Landesradwegenetz und verbindet <strong>zu</strong>sätzlich alle zentralen Orte der<br />

Region und der Nachbarregionen miteinander. Die genauen<br />

Kriterien der Ausweisung sind in der Begründung dargelegt. Das<br />

regionalbedeutsame Radwegenetz im Regionalplan Heilbronn-<br />

Franken basiert vorwiegend auf der Ausweisung von touristischen<br />

Radwegeverbindungen. Deshalb gibt es beim Limesradweg keine<br />

Übereinstimmung.<br />

3701 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Der regionale und überregionale Radverkehr muss auch im<br />

Regionalplan berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Durch die bereits heute<br />

erkennbare deutliche Zunahme von elektrisch unterstützten<br />

Fahrrädern (Pedelecs), die <strong>zu</strong>m Teil 40 km/h schnell sind, wird das<br />

Fahrrad für Berufspendler über Strecken von 10 bis 20 km<br />

interessant. Zur Förderung dieser umweltfreundlichen<br />

Fortbewegung ist es erforderlich, auch schnelle regionale<br />

Radverbindungstrassen aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

folgen<br />

Der regionale und überregionale Radverkehr ist im Regionalplan<br />

bereits berücksichtigt. Hier<strong>zu</strong> wurde im Plansatz 3.1.6.2 ein<br />

regionalbedeutsames Radwegenetz definiert, dass vorrangig<br />

aus<strong>zu</strong>bauen und mit einer einheitlichen Wegweisung <strong>zu</strong> versehen<br />

ist. Der Ausbau der Radwege, auch für schnelle Pedelecs, obliegt<br />

dann im einzelnen der kommunalen Ebene bzw. dem Land als<br />

<strong>zu</strong>ständigen Aufgabenträger. Ausbaustandards für Radwege<br />

wer<strong>den</strong> auf Ebene der Regionalplanung nicht vorgegeben.<br />

Im Grundsatz 3.1.6.1 kann noch ein Spiegelstrich ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

"Aufbau eines Schnellradwegenetzes für <strong>den</strong> Alltagsradler"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1952 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3702 Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg e.V. (LNV)<br />

3.1.6.2<br />

Verdichtung und<br />

Beschilderung (G)<br />

Das Radwegenetz sollte dichter geknüpft wer<strong>den</strong>. Alle<br />

Teilgemein<strong>den</strong> sollten <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Hauptgemein<strong>den</strong> sichere<br />

Radwegeverbindungen haben.<br />

nicht folgen<br />

Das regionale Radwegenetz berücksichtigt das Landesradwegenetz<br />

und verbindet <strong>zu</strong>sätzlich alle zentralen Orte der Region. Eine<br />

weitere Ausformung des Radewegenetzes muss auf Kreisebene<br />

erfolgen. Die genauen Kriterien der Ausweisung sind in der<br />

Begründung dargelegt. Der Verwaltung ist bekannt, dass der Rhein-<br />

Neckar-Kreis beabsichtigt, ein Radverkehrskonzept <strong>zu</strong> erstellen. In<br />

diesem Konzept müssen dann die Verbindungen zwischen <strong>den</strong><br />

Teilgemein<strong>den</strong> berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

3703 EURODISTRICT REGIO PAMINA<br />

Altes Zollhaus<br />

3.1.6.2<br />

Verdichtung und<br />

Beschilderung (G)<br />

Auf S. 123 wird in Plansatz 3.1.6.2 das Ziel formuliert, das<br />

regionalbedeutsame Radwegenetz der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar mit einer einheitlichen, netzorientierten Wegweisung <strong>zu</strong><br />

versehen. Ohne dieses Ziel in Frage <strong>zu</strong> stellen, ist <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen, dass es auch auf Ebene des Eurodistrikt Regio<br />

Pamina Bestrebungen und Projekte für grenzüberschreitend<br />

abgestimmte Radwegebeschilderungen und Marketingkonzepte<br />

gibt, die im Regionalplan Rhein-Neckar ein Fundament fin<strong>den</strong><br />

sollten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Da es vielerorts in der MRN noch unterschiedliche<br />

Radwegebeschilderungen gibt, ist es die Absicht des Plansatzes,<br />

dass <strong>zu</strong>mindest für das regionalbedeutsame Radwegenetz gemäß<br />

Themenkarte 5 <strong>zu</strong>künftig eine einheitliche Beschilderung erreicht<br />

wird. Hierfür dient das "Merkblatt <strong>zu</strong>r wegweisen<strong>den</strong> Beschilderung<br />

für <strong>den</strong> Radverkehr" als Grundlage. Diese Vorgaben unterschei<strong>den</strong><br />

sich von der französischen Radwegeausweisung. Somit bleibt für<br />

grenzüberschreitende Radwege nur die Möglichkeit, wie z.B. der<br />

EURO-Radler für die Veloroute Rhein, im Rahmen von<br />

Sonderprojekten Radwege einheitlich aus<strong>zu</strong>schildern. Der VRRN<br />

wird sich weiterhin im Rahmen dieser Sonderprojekte für dieses<br />

Anliegen einsetzen.<br />

3704 EURODISTRICT REGIO PAMINA<br />

Altes Zollhaus<br />

3.1.6.2<br />

Verdichtung und<br />

Beschilderung (G)<br />

Auf S. 138 wäre es interessant gewesen, <strong>zu</strong> erwähnen, dass im<br />

Ergebnis einer sehr engen Kooperation zwischen dem<br />

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz und dem Departement du<br />

Bas-Rhin ausgewählte Radwege im Nordelsass in <strong>den</strong><br />

Radroutenplaner Rheinland-Pfalz eingepflegt wur<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die zwischen dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz und<br />

dem Departement du Bas-Rhin abgestimmten großräumigen<br />

Radwegeverbindungen sind im regionalbedeutsamen Radwegenetz<br />

(s. Themenkarte 5) berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1953 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3705 Privat<br />

(Bürgergruppierung:<br />

Interessengemeinschaft - LIZ Leben<br />

im Zentrum)<br />

3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Zum Kapitel Fahrradverkehr 3.1.6.2 wird gebeten folgendes<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen:<br />

Zur Erfüllung ihrer Funktionen im Netz „großräumige<br />

Radwegeverbindungen" sind funktionsgerecht aus- bzw.<br />

neu<strong>zu</strong>bauen:<br />

Heidelberg - Weinheim - Heppenheim - Bensheim - (Darmstadt).<br />

Worms - Bürstadt - Lorsch - Heppenheim - Reichelsheim Odw.<br />

Begründung<br />

Die in Karte 5 dargestellte großräumige Verbindung zwischen<br />

Lorsch und Lin<strong>den</strong>fels erscheint von der Streckenführung falsch<br />

dargestellt. Soweit man die Grundsätze auf Gleichberechtigung <strong>zu</strong><br />

anderen Verkehrssystemen <strong>zu</strong> Grunde legt, sollten auch<br />

großräumige Radwegeverbindungen kurze, schnelle und attraktive<br />

Wegstrecken bieten, ggf. unter Rückbau vorhan<strong>den</strong>er Straßen.<br />

Insoweit wird hier in Ost-Westrichtung eine Streckenführung<br />

entlang der B460 bzw. südlich davon entlang der regionalen<br />

Strecken empfohlen, da die Streckenführung über Bensheim mit<br />

Durchquerung des Gewerbegebietes unattraktiv ist, ein Umweg<br />

darstellt und die Bensheimer Innenstadt ohnehin nicht einbindet. ln<br />

Nord-Südrichtung wäre in Bensheim <strong>zu</strong> überprüfen, ob die<br />

Streckenführung entlang des Berliner Ringes nicht <strong>zu</strong> Gunsten<br />

einer innenstadtqueren<strong>den</strong> Streckenführung entlang der B3 besser<br />

ist, <strong>zu</strong>mal der Bahnhof mit eingebun<strong>den</strong> wäre.<br />

nicht folgen<br />

Die genannten Radwegeverbindungen wer<strong>den</strong> im Plansatz und in<br />

der Begründung nicht aufgenommen, sondern sind in der<br />

Themenkarte 5 dargestellt. Es handelt sich dabei um großräumige<br />

Verbindungen gemäß <strong>den</strong> Vorgaben der Länder. Sie sind<br />

entsprechend ausgebaut und beschildert (z.B. Rheintalradweg in<br />

Nord-Süd-Richtung). Dieses Netz der großräumigen Verbindungen<br />

wurde dann noch um regionale Verbindungen ergänzt, die die<br />

zentralen Orte gemäß Raumstrukturkarte miteinander verbindet.<br />

Dabei wur<strong>den</strong> in der Regel vorhan<strong>den</strong>e und beschilderte Radwege<br />

ausgewählt, die die kürzeste Verbindung zwischen zwei zentralen<br />

Orten darstellt. Davon sollte in der Konzeption des Regionalplanes<br />

nicht abgewichen wer<strong>den</strong>.<br />

Eine weitere Ergän<strong>zu</strong>ng und Ausbau dieses Netzes kann und sollte<br />

auf der kommunalen Ebene erfolgen. Wenn die angesprochenen<br />

innerstädtischen Optimierungen seitens der Länder bei ihren<br />

großräumigen Radverbindungen umgesetzt wür<strong>den</strong>, wäre auch die<br />

Änderung der Darstellung im regionalbedeutsamen Radwegenetz<br />

die Folge.<br />

Bei tatsächlicher Gleichberechtigung sollten analog <strong>zu</strong>m Straßenund<br />

Schienenverkehr auch hier Ausbauvorhaben aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>. Aufgrund der Siedlungsstruktur wird empfohlen in Nord-<br />

Südrichtung eine Radwegeverbindung entlang der B3 Heidelberg -<br />

Weinheim - Heppenheim - Bensheim - Darmstadt auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Nicht hinnehmbar ist der vorhan<strong>den</strong>e Zustand z.B. zwischen<br />

Lau<strong>den</strong>bach über Heppenheim nach Bensheim. Hier müssen sich<br />

Fußgänger und Radfahrer mit einem 1,50 m breiten Asphaltstreifen<br />

(nur einseitig) begnügen. In der regionalen Verkehrsachse Ost-<br />

West gibt es in der Ortsdurchfahrt Heppenheim entlang der B460<br />

mit im Schnitt 20.000 Kfz/tägl. und einem Schwerverkehrsanteil<br />

von ca. 5% bis jetzt überhaupt keine Fahrradwege. In Hinsicht auf<br />

die starke Frequentierung und <strong>zu</strong>künftiger Steigerungen von E-Bike-<br />

Nutzern mit entsprechen<strong>den</strong> Geschwindigkeiten ist ein Ausbau<br />

dringend erforderlich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1954 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3706 Privat<br />

(Bürgergruppierung:<br />

Interessengemeinschaft - LIZ Leben<br />

im Zentrum)<br />

3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Zur Erfüllung ihrer Funktionen im Netz „regionale<br />

Radwegeverbindungen" sind funktionsgerecht aus- bzw.<br />

neu<strong>zu</strong>bauen:<br />

Weinheim - Heppenheim - Bensheim.<br />

Lorsch - Heppenheim - Rimbach Odw.<br />

Begründung:<br />

Die in Karte 5 dargestellte großräumige Verbindung zwischen<br />

Lorsch und Lin<strong>den</strong>fels erscheint von der Streckenführung falsch<br />

dargestellt. Soweit man die Grundsätze auf Gleichberechtigung <strong>zu</strong><br />

anderen Verkehrssystemen <strong>zu</strong> Grunde legt, sollten auch<br />

großräumige Radwegeverbindungen kurze, schnelle und attraktive<br />

Wegstrecken bieten, ggf. unter Rückbau vorhan<strong>den</strong>er Straßen.<br />

Insoweit wird hier in Ost-Westrichtung eine Streckenführung<br />

entlang der B460 bzw. südlich davon entlang der regionalen<br />

Strecken empfohlen, da die Streckenführung über Bensheim mit<br />

Durchquerung des Gewerbegebietes unattraktiv ist, ein Umweg<br />

darstellt und die Bensheimer Innenstadt ohnehin nicht einbindet. ln<br />

Nord-Südrichtung wäre in Bensheim <strong>zu</strong> überprüfen, ob die<br />

Streckenführung entlang des Berliner Ringes nicht <strong>zu</strong> Gunsten<br />

einer innenstadtqueren<strong>den</strong> Streckenführung entlang der B3 besser<br />

ist, <strong>zu</strong>mal der Bahnhof mit eingebun<strong>den</strong> wäre.<br />

nicht folgen<br />

Die genannten Radwegeverbindungen wer<strong>den</strong> im Plansatz und in<br />

der Begründung nicht aufgenommen, sondern sind in der<br />

Themenkarte 5 dargestellt. Es handelt sich um regionale<br />

Verbindungen, die die zentralen Orte gemäß Raumstrukturkarte<br />

miteinander verbin<strong>den</strong>. Dabei wur<strong>den</strong> in der Regel vorhan<strong>den</strong>e und<br />

beschilderte Radwege gemäß dem Radroutenplaner Hessen und<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg ausgewählt, die die kürzeste Verbindung<br />

zwischen zwei zentralen Orten darstellen. Davon sollte in der<br />

Konzeption des Regionalplanes nicht abgewichen wer<strong>den</strong>. Eine<br />

weitere Ergän<strong>zu</strong>ng und Ausbau dieses Netzes kann und sollte auf<br />

der kommunalen Ebene erfolgen. Die Aufnahme von<br />

Ausbaumaßnahmen ist nicht vorgesehen, da der Regionalplan die<br />

Baulastträger hinsichtlich einer Realisierung der Vorschläge nicht<br />

bin<strong>den</strong> könnte. Im Gegensatz da<strong>zu</strong> sind <strong>den</strong> aufgeführten<br />

Maßnahmen im Straßen- und Schienenkapitel Bedarfspläne <strong>zu</strong><br />

Grunde gelegt.<br />

Bei tatsächlicher Gleichberechtigung sollten analog <strong>zu</strong>m Straßenund<br />

Schienenverkehr auch hier Ausbauvorhaben aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>. Aufgrund der Siedlungsstruktur wird empfohlen in Nord-<br />

Südrichtung eine Radwegeverbindung entlang der B3 Heidelberg -<br />

Weinheim - Heppenheim - Bensheim - Darmstadt auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Nicht hinnehmbar ist der vorhan<strong>den</strong>e Zustand z.B. zwischen<br />

Lau<strong>den</strong>bach über Heppenheim nach Bensheim. Hier müssen sich<br />

Fußgänger und Radfahrer mit einem 1,50 m breiten Asphaltstreifen<br />

(nur einseitig) begnügen. In der regionalen Verkehrsachse Ost-<br />

West gibt es in der Ortsdurchfahrt Heppenheim entlang der B460<br />

mit im Schnitt 20.000 Kfz/tägl. und einem Schwerverkehrsanteil<br />

von ca. 5% bis jetzt überhaupt keine Fahrradwege. In Hinsicht auf<br />

die starke Frequentierung und <strong>zu</strong>künftiger Steigerungen von E-Bike-<br />

Nutzern mit entsprechen<strong>den</strong> Geschwindigkeiten ist ein Ausbau


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1955 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3707 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Enttäuschend ist das Kapitelchen <strong>zu</strong>m Fahrradverkehr, es wer<strong>den</strong><br />

nur wenige und nur unkonkrete Aussagen gemacht. Dabei ist das<br />

Fahrrad im Verbund mit dem ÖPNV die umweltfreundliche<br />

Alternative <strong>zu</strong>m Auto - auch in der Fläche! Es ist nicht nur das<br />

bestehende regionale Radwegenetz aus<strong>zu</strong>bauen, sondern es sind<br />

auch weitere Strecken <strong>zu</strong> planen bzw. die <strong>zu</strong>m Teil dürftige<br />

Infrastruktur aus<strong>zu</strong>bauen oder unnötige Hindernisse und Barrieren<br />

ab<strong>zu</strong>bauen.<br />

Kenntnisnahme<br />

In <strong>den</strong> Landesplanungsgesetzen sind im Gegensatz <strong>zu</strong> anderen<br />

Verkehrsträgern bezüglich des Radverkehrs keinerlei Vorgaben<br />

enthalten. Zudem hat der Ausbau der Infrastruktur im Radverkehr<br />

nicht die Raumbedeutsamkeit wie z.B. neue Straßen- oder<br />

Schienenstrecken. Mit <strong>den</strong> formulierten Plansätzen geht der<br />

Verband über das übliche Maß hinaus und hat sogar ein<br />

regionalbedeutsames Radwegenetz entworfen. Es soll <strong>den</strong><br />

kommunalen Aufgabenträger als Grundlage für eine weitere<br />

Verfeinerung und für <strong>den</strong> Ausbau dienen. Haushaltsmittel und<br />

Kompetenzen in der Radwegeplanung besitzt der Verband nicht. Er<br />

engagiert sich aber im Rahmen des Regionalmanagements für<br />

Radprojekte (Radroutenplaner, Initiative "Sicherer Arbeitsweg,<br />

Beschilderung Neckartalradweg und Veloroute Rhein, usw.).<br />

3708 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

In Neckargemünd besteht dringender Bedarf an dem Bau von<br />

Radwegen Richtung Heidelberg und ins Elsenztal - sowohl für<br />

Alltagsfahrerlnnen als auch für Touristinnen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Bau von Radwegen obliegt der kommunalen Ebene bzw. dem<br />

jeweiligen Straßenbaulastträgern.<br />

3709 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

3.1.6.2<br />

Verdichtung und<br />

Beschilderung (G)<br />

Wie wir vom ADFC wissen, boomt der Fahrradtourismus enorm<br />

und damit die Potentiale für die örtliche Wirtschaft. Abstellanlagen<br />

und eine einheitliche Beschilderung sind nur die elementare Basis,<br />

Fahrrad-Service-Stationen, Wegenetzpläne, ein Leihfahrradsystem<br />

sollten ebenso selbstverständlich sein wie es Tankstellen sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die vorgeschlagenen Maßnahmen liegen außerhalb der<br />

Steuerungsmöglichkeiten des Regionalplans.<br />

3710 Conseil Général du Bas-Rhin 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

entspr.<br />

2231<br />

Bedauerlicherweise wird die grenzüberschreitende Kooperation in<br />

diesem Kapitel [Touristische Potenziale] nicht angesprochen, sei es<br />

<strong>zu</strong>m Beispiel hinsichtlich der Abstimmung von<br />

Infrastrukturvorhaben oder der Durchgängigkeit von Radwegen, ...<br />

in <strong>den</strong> unmittelbaren Grenzgebieten.<br />

teilweise folgen<br />

Der Plansatz beschäftigt sich mit der innerregionalen Abstimmung<br />

im Tourismus. Die Abstimmung des regionalbedeutsamen<br />

Radwegenetzes wird aber in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.1.6.2<br />

ergänzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1956 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.6<br />

Verkehrswesen<br />

Fahrradverkehr<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3711 Conseil Général du Bas-Rhin 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Das vorgesehene regionalbedeutsame Radwegenetz ist kohärent<br />

mit dem Radwegenetz im Bas-Rhin gemäß Radwegeplan 2020<br />

(plan vélo).<br />

Im Übrigen sind auch die für die Entwicklung des Radwegenetzes<br />

formulierten Zielorientierungen kohärent mit <strong>den</strong> Orientierungen<br />

des Radwegeplans 2020.<br />

In Text und Karte erscheint es zweckmäßig,<br />

- <strong>den</strong> Rhein-Radweg (EVI 5) <strong>zu</strong> kennzeichnen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die zwischen bei<strong>den</strong> Planungsregionen abgestimmten<br />

großräumigen Radwegeverbindungen sind im<br />

regionalbedeutsamen Radwegenetz (s. Themenkarte 5)<br />

berücksichtigt. Die Kennzeichnung einzelner Radwege, wie z.B. der<br />

Rhein-Radweg, erfolgt im Text und in der Karte nicht.<br />

3712 Conseil Général du Bas-Rhin 3.1.6.2<br />

Regionales Radwegenetz (Z)<br />

Das vorgesehene regionalbedeutsame Radwegenetz ist kohärent<br />

mit dem Radwegenetz im Bas-Rhin gemäß Radwegeplan 2020<br />

(plan vélo).<br />

Im Übrigen sind auch die für die Entwicklung des Radwegenetzes<br />

formulierten Zielorientierungen kohärent mit <strong>den</strong> Orientierungen<br />

des Radwegeplans 2020.<br />

Im Text erscheint es zweckmäßig, die Verknüpfungen mit dem<br />

regionalbedeutsamen Radwegenetz des Bas-Rhin <strong>zu</strong> erwähnen<br />

(wie dies für die Nachbarländer Hessen und Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

der Fall ist).<br />

folgen<br />

Die genannte Verknüpfung mit <strong>den</strong> Nachbarländern Hessen und<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg bezieht sich auf <strong>den</strong> digitalen Radroutenplaner<br />

und nicht auf das regionalbedeutsame Radwegenetz. Die<br />

Kooperation kann aber bei der Abstimmung des<br />

regionalbedeutsamen Radwegenetzes in der Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 3.1.6.2, erster Absatz noch ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

"Dem VRRN kommt aufgrund seiner regionalen<br />

Planungskompetenz die Aufgabe <strong>zu</strong>, das regionalbedeutsame<br />

Radwegenetz Rhein-Neckar über die Ländergrenzen hinweg sowie<br />

<strong>zu</strong> <strong>den</strong> benachbarten Planungs- und Kooperationsräumen<br />

ab<strong>zu</strong>stimmen."<br />

3713 Conseil Général du Bas-Rhin 3.1.6.2<br />

Verdichtung und<br />

Beschilderung (G)<br />

Im Text erscheint es zweckmäßig <strong>zu</strong> erwähnen, dass in <strong>den</strong><br />

Radroutenplaner Rheinland-Pfalz auch Radwege im Nordelsass<br />

eingepflegt wur<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Abschnitt in der Begründung auf S. 138 beschäftigt sich mit<br />

<strong>den</strong> Grundlagen für die digitalen Radroutenplaner der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar und nicht für <strong>den</strong> Radroutenplaner<br />

Rheinland-Pfalz. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1957 von 2197<br />

3.2 Energie<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3714 Gemeindeverwaltung Ketsch - Die Nut<strong>zu</strong>ng der Tiefengeothermie im verdichteten Ballungsraum<br />

soll aufgrund von möglichen Gebäudeschä<strong>den</strong> ausgeschlossen<br />

wer<strong>den</strong>, solange keine gesicherten Erkenntnisse über die<br />

be<strong>den</strong>kenlose Nut<strong>zu</strong>ng dieser Energieform vorliegen.<br />

nicht folgen<br />

Gerade der Oberrheingraben bietet aufgrund der geologischen<br />

Strukturen erhebliche Potenziale <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng der Geothermie. Die<br />

Gebäudeschä<strong>den</strong> im Fall Landau sind auf wenige Gebäude<br />

beschränkt. Nach Herabsenken des Verpressungsdrucks haben in<br />

Landau keine weiteren Beben mehr stattgefun<strong>den</strong>. Insofern<br />

scheint das Problem von Erdbeben durch eine Änderung der<br />

Betriebstechnik lösbar. Den gesamten Ballungsraum für die<br />

Nut<strong>zu</strong>ng der Tiefengeothermie <strong>zu</strong> sperren, wäre demnach wenig<br />

sachgerecht.<br />

3715 Stadtverwaltung Neckargemünd - Nur durch klare, verbindliche und tiefgreifende Formulierung der<br />

Energieziele im gesamten Regionalverband können die von der<br />

Bundesregierung, dem Land BW und dem Rhein-Neckar-Kreis<br />

definierte Ziele <strong>zu</strong>r Reduzierung der Treibhausgasemissionen<br />

wirklich erreicht wer<strong>den</strong>. Im Zuge der konsequenten Energiewende<br />

nicht nur Neckargemünds ist eine Gesamtkonzeption der<br />

Regionalpartner an<strong>zu</strong>gehen, die geeignete Möglichkeiten<br />

ausmacht, um intelligente Effizienztechnologien breit ein<strong>zu</strong>setzen<br />

und <strong>zu</strong> nutzen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Einheitlichen Regionalplan sind alle Inhalte berücksichtigt, die <strong>zu</strong><br />

einer Reduzierung der Treibhausgase beitragen. Allerdings können<br />

im Einheitlichen Regionalplan im Sinne einer klaren Verbindlichkeit<br />

nur Ziele formuliert wer<strong>den</strong>, wenn der Verband Region Rhein-<br />

Neckar in dem Themenbereich eine konkrete Steuerungsfunktion<br />

hat und diese Ziele auch in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt<br />

wer<strong>den</strong> können. Beim Thema Energie ist dies - mit Ausnahme der<br />

Ausweisung von Vorranggebieten für die Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng -<br />

nicht der Fall. Insofern können im Kapitel Energie ausschließlich<br />

Grundsätze formuliert wer<strong>den</strong>. Im Regionalen Energiekonzept sind<br />

im energiepolitischen Leitbild qualitative und quantitative Ziele für<br />

die Region Rhein-Neckar <strong>zu</strong>r Energieeinsparung und<br />

Energieeffizienz sowie <strong>zu</strong>m Ausbau der erneuerbaren Energien<br />

formuliert, die direkt auch eine Wirkung auf die CO2-Emissionen<br />

haben.<br />

3716 Stadtverwaltung Frankenthal - Der Erdgas-Untertagespeicher nördlich der BASF-Kläranlage ist im<br />

Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 mit einem Symbol<br />

dargestellt. Es wird angeregt, <strong>den</strong> Erdgasspeicher ebenfalls im<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

folgen<br />

Der Erdgasspeicher wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1958 von 2197<br />

3.2 Energie<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3717 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Ortsgemeinde<br />

Hettenleidelheim)<br />

- Die Kommunen sollen gesamtheitliche und übergreifende Energieund<br />

Klimaschutzkonzepte für ihre Gebiete erstellen, für<br />

Neubaugebiete konkrete Energieversorgungskonzepte erarbeiten<br />

sowie die die Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten für erneuerbare Energien und<br />

die effiziente Energienut<strong>zu</strong>ng thematisieren.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Zudem sollen Kommunen und Kreise durch verschie<strong>den</strong>e<br />

Maßnahmen einen Beitrag <strong>zu</strong>m Ausbau der erneuerbaren Energien<br />

leisten.<br />

Für die Errichtung von Win<strong>den</strong>ergieanlagen sind in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte „Vorranggebiete für die regionalbedeutsame<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng" im Bereich Wattenheim/Carlsberg sowie in<br />

Tiefenthal festgelegt.<br />

Die Plansätze 3.2.4.3 – 3.2.4.5 (Standorte für regionalbedeutsame<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen) wer<strong>den</strong> vom weiteren Aufstellungs- und<br />

Genehmigungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan<br />

abgekoppelt. Zu dem Thema wird ein fachlich begrenzter Teilplan<br />

„Standorte für regionalbedeutsame<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen“ aufgestellt. Bei der Neuaufstellung wer<strong>den</strong><br />

die <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> in die planerischen<br />

Überlegungen einbezogen. Im Rahmen der Neuaufstellung wird<br />

eine erneute Anhörung erfolgen.<br />

Hinweis: Im Einheitlichen Regionalplan ist keine Vorrangfläche für<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng auf der Gemarkung Hettenleidelheim<br />

ausgewiesen. Auch die erste Standortuntersuchung im Rahmen<br />

der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan Teilfortschreibung Win<strong>den</strong>ergie hat keine<br />

potentielle Vorrangfläche für Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng in der<br />

Gemarkung Hettenleidelheim ergeben.<br />

3718 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Bei dem Plankapitel 3.2 „Energie" ist die Nut<strong>zu</strong>ng regional<br />

verfügbarer Energien sinnvoll. Daraus ergibt sich auch automatisch<br />

ein Energiemix, je nach örtlicher Gegebenheit und Verfügbarkeit.<br />

Aus diesem Grund ist es auch ratsam, die unterschiedlichen<br />

Strukturen der jeweiligen Räume <strong>zu</strong> betrachten, <strong>zu</strong> untersuchen<br />

und dementsprechend dann die adäquaten erneuerbaren Energien<br />

ein<strong>zu</strong>setzen. Hierbei sollte auf bereits vorhan<strong>den</strong>e Standorte wie<br />

z.B. beim „Repowering" die erste Priorität gelegt wer<strong>den</strong> oder auch<br />

auf vorbelastete Flächen, wie z.B. Deponien oder<br />

Konversionsflächen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wir <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1959 von 2197<br />

3.2 Energie<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3719 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Bis <strong>zu</strong>m Jahre 2020 müssen die C02-Emissionen um mindestens<br />

40% und bis 2050 um 90% vermindern wer<strong>den</strong> (jeweils gegenüber<br />

1990). Erfolgreicher Klimaschutz erfordert energische<br />

Anstrengungen hinsichtlich der Sanierung des Gebäudebestandes,<br />

im Neubau das sog. "Passivhaus" als Regelbauweise, die vorrangige<br />

Nut<strong>zu</strong>ng erneuerbarer Energien sowie <strong>den</strong> Ausbau der hoch<br />

effizienten dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung. Mit der<br />

Neuausweisung der Windvorranggebiete im Regionalplan bestehen<br />

erstmals Chancen, <strong>den</strong> Ausbau dieser verhältnismäßig<br />

umweltverträglichen Form der Energiegewinnung voran<strong>zu</strong>bringen.<br />

Allerdings gibt es bei der Auswahl einzelner Flächen noch<br />

dringen<strong>den</strong> Veränderungsbedarf, um auch wirklich einen<br />

naturverträglichen Ausbau <strong>zu</strong> erreichen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die genannten Maßnahmen <strong>zu</strong>r CO2-Reduzierung und <strong>zu</strong>m<br />

Klimaschutz sind im Einheitlichen Regionalplan in <strong>den</strong> Plansätzen<br />

3.2.2.1 und 3.2.3.1 enthalten.<br />

Die Plansätze 3.2.4.3 – 3.2.4.5 (Standorte für regionalbedeutsame<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen) wer<strong>den</strong> vom weiteren Aufstellungs- und<br />

Genehmigungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan<br />

abgekoppelt. Zu dem Thema wird ein fachlich begrenzter Teilplan<br />

„Standorte für regionalbedeutsame<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen“ aufgestellt. Bei der Neuaufstellung wer<strong>den</strong><br />

die <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> in die planerischen<br />

Überlegungen einbezogen. Im Rahmen der Neuaufstellung wird<br />

eine erneute Anhörung erfolgen.<br />

3720 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

- Alle Gewerbe- und Industrieflächen sind als Vorrangflächen für<br />

alternative Energiegewinnung, ganz besonders für Solarenergie,<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

nicht folgen<br />

Gewerbe- und Industrieflächen dienen - wie der Name schon sagt -<br />

vorrangig der Ansiedlung von Industrie und Gewerbe. Dies kann<br />

auch bedeuten, dass dort Bioenergieanlagen oder<br />

Geothermiekraftwerke errichtet wer<strong>den</strong>. Die Nut<strong>zu</strong>ng der<br />

Solarenergie, insbesondere auf gewerblichen Dachflächen, kann<br />

nur eine Zweitnut<strong>zu</strong>ng in Industrie- und Gewerbegebeiten<br />

darstellen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1960 von 2197<br />

3.2 Energie<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3721 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

- Im Planentwurf <strong>zu</strong> begrüßen ist der Grundsatz (G)(besser wäre:<br />

Das Ziel, Z), dass<br />

„eine Vollversorgung mit erneuerbaren Energien, soweit wie<br />

möglich aus regionaler<br />

Quelle", angestrebt wird. Ebenso erfreulich ist die dabei<br />

hervorgehobene Bedeutung<br />

der Kommunen und die Wichtigkeit von Bürgerbeteiligung für <strong>den</strong><br />

energiepolitischen<br />

Fortschritt. Die Notwendigkeit von Energieeinsparung und<br />

Energieeffizienz<br />

wird mit Recht herausgestellt. Sehr bedauerlich sind die<br />

zahlreichen mit einem „soll" versehenen und damit wenig<br />

verbindlichen Aussagen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Einheitlichen Regionalplan können nur Ziele formuliert wer<strong>den</strong>,<br />

wenn der Verband Region Rhein-Neckar in dem Themenbereich<br />

eine konkrete Steuerungsfunktion hat und diese Ziele auch in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt wer<strong>den</strong> können. Beim Thema<br />

Energie ist dies - mit Ausnahme der Ausweisung von<br />

Vorranggebieten für die Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng - nicht der Fall.<br />

Insofern können im Kapitel Energie ausschließlich Grundsätze<br />

formuliert wer<strong>den</strong>. Im Regionalen Energiekonzept sind im<br />

energiepolitischen Leitbild quantitative Ziele für die Region Rhein-<br />

Neckar <strong>zu</strong>r Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie <strong>zu</strong>m<br />

Ausbau der erneuerbaren Energien formuliert.<br />

3722 EWR Netz GmbH - Gemäß Ihrer Aufforderung haben wir die Planungen und Vorgaben<br />

aus dem Regionalplan <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Da diese mit <strong>den</strong><br />

regulatorischen und versorgungswirtschaftlichen Vorgaben für<br />

einen Verteilnetzbetreiber übereinstimmen, haben wir <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Aussagen des Regionalplanes keine Ergän<strong>zu</strong>ngs- oder<br />

Änderungswünsche.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3723 Pfalzwerke AG<br />

Netzservice Regionalnetz<br />

(im Auftrag und mit Wirkung für die<br />

Pfalzwerke Netzgesellschaft<br />

mbH.)<br />

- Unsere <strong>zu</strong>sätzlichen Anregungen <strong>zu</strong>m Kapitel „3.2 „Energie" sind in<br />

die gemeinsame Stellungnahme der vier Industrie- und<br />

Handeiskammern in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

eingeflossen, so dass wir an dieser Stelle keine <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Anregungen haben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3724 Pfalzwerke AG<br />

Netzservice Regionalnetz<br />

(im Auftrag und mit Wirkung für die<br />

Pfalzwerke Netzgesellschaft<br />

mbH.)<br />

- In der „Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte, Blatt West" haben wir <strong>den</strong><br />

nachrichtlich ausgewiesenen Bestand<br />

„Hochspannungsfreileitungen ab 110 kV" und „Umspannwerke" für<br />

unser Netzgebiet auf Aktualität abgeglichen, mit dem Ergebnis,<br />

dass diesbezüglich keine Erfordernis <strong>zu</strong> Ergän<strong>zu</strong>ngen/Änderungen<br />

besteht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1961 von 2197<br />

3.2 Energie<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3725 syna GmbH - Zur Stromversorgung können wir folgendes sagen: Unser<br />

bestehendes Netzgebiet im Regioplan Ost umfasst ein<br />

Mittelspannung(20kV)- Niederspannung(lkV)<br />

Freileitung/Erdkabelnetz in ländlicher Infrastruktur. Bei<br />

Netzerweiterungen und der Einbindung Erneuerbarer Energien liegt<br />

unseren Planungen ein Ausbau in Erdkabelbauweise <strong>zu</strong>grunde.<br />

Gegen <strong>den</strong> Entwurfsplan vom 28.10.2011 / 30.03.2012 haben wir<br />

keine Einwände.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3726 Technische Werke Ludwigshafen AG - Die Stadt Ludwigshafen wird durch TWL gemäß dem<br />

Kenntnisnahme<br />

Konzessionsvertrag mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme<br />

entspr.<br />

versorgt. Da für <strong>den</strong> Geltungsbereich des Regionalplans keine Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3878<br />

detaillierten Infrastrukturmaßnahmen geplant sind, besteht derzeit<br />

für <strong>den</strong> Bereich der Strom-, Gas-, Wasser- und<br />

Fernwärmeversorgung kein Handlungsbedarf.<br />

3727 Wintershall Holding GmbH - In der Planungsregion Rheinpfalz befin<strong>den</strong> sich die unter<br />

Kenntnisnahme<br />

Betriebsführung der Wintershall Holding GmbH stehen<strong>den</strong><br />

entspr.<br />

bergrechtlichen Bewilligungsfelder „Landau-West I, II, IV und V" Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2674<br />

sowie „Landau-Ost I, II, III und IV" mit dem Förderbetrieb Landau,<br />

das von der Wintershall Holding GmbH operierte Erdölfeld<br />

Rülzheim (mit konsortialer Beteiligung) und - nördlich der Stadt<br />

Wörth - das Gelände des ehemaligen Tanklagers Jockgrim<br />

(<strong>zu</strong>rückgebaut). Die Wintershall Holding GmbH ist in <strong>den</strong> unter ihrer<br />

Betriebsführung stehen<strong>den</strong> Feldern um eine weitere Erschließung<br />

von Lagerstätten bemüht. Planungen weiterer bergbaulicher<br />

Aktivitäten sind in Vorbereitung.<br />

3728 Wintershall Holding GmbH - Hinweis auf das Aufsuchen und Gewinnen von „nicht bo<strong>den</strong>nahen" Kenntnisnahme<br />

Bo<strong>den</strong>schätzen (Erdöl, Erdgas, Erdwärme), die weitere Förderung<br />

entspr.<br />

und Sicherung sowie <strong>den</strong> erforderlichen Ausbau von<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2675<br />

„Energieleitungen" (mit möglicher Bündelung) ist ausreichend.<br />

Einer Ergän<strong>zu</strong>ng bedarf es nicht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1962 von 2197<br />

3.2 Energie<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3729 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-<br />

Main<br />

Hauptverwaltung Darmstadt<br />

- Das Handwerk unterstützt die Energiewende hin <strong>zu</strong><br />

Energieeffizienz und Nut<strong>zu</strong>ng erneuerbarer Energien. Eine<br />

nachhaltige Verbesserung der Energiesituation kann nicht ohne<br />

Unterstüt<strong>zu</strong>ng und Akzeptanz der Gesellschaft erreicht wer<strong>den</strong>. Die<br />

Energiewende darf Bürger und Unternehmen nicht überfordern, es<br />

muss ein ausgewogener Weg zwischen Anforderung und<br />

Förderung, zwischen Regulierung und Deregulierung gefun<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong>. Die Energie- und Klimapolitik muss langfristig berechenbar<br />

sein und verlässlich bleiben. Der hessische Energiegipfel, an dem<br />

auch die Handwerkskammer Frankfurt- Rhein-Main über <strong>den</strong><br />

Hessischen Handwerkstag beteiligt gewesen ist und die<br />

Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main als gemeinschaftlichen<br />

Konsens somit mit trägt, hat folgende Ziele der gemeinsamen<br />

Anstrengungen definiert:<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

• Deckung des En<strong>den</strong>ergieverbrauchs in Hessen (Strom und<br />

Wärme) möglichst <strong>zu</strong> 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bis<br />

<strong>zu</strong>m Jahr 2050.<br />

• Steigerung der Energieeffizienz und Realisierung von<br />

Energieeinsparung.<br />

• Ausbau der Energieinfrastruktur <strong>zu</strong>r Sicherstellung der<br />

jederzeitigen Verfügbarkeit - so dezentral wie möglich und so<br />

zentral wie nötig.<br />

• Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz der energiepolitisch<br />

notwendigen Schritte in der Zukunft.<br />

Die Festset<strong>zu</strong>ngen des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

sind unseres Erachtens mit diesen Zielset<strong>zu</strong>ngen grundsätzlich<br />

kompatibel.<br />

3730 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- Der Begriff Bioenergie sollte ersetzt wer<strong>den</strong> durch das, was<br />

gemeint ist, ggfs. Biogasanlagen. Hier ist der Hinweis erforderlich,<br />

dass bei der Planung nicht nur der Standort der Anlage, sondern<br />

auch die Versorgungssicherheit und die Entsorgung von Gärresten<br />

in der Planung berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Diese bezieht sich nicht nur<br />

auf die Betroffenheit der Landwirtschaft, sondern auch auf die<br />

Folgen für Kommunen im Hinblick auf Erschließungsmöglichkeit<br />

und Verkehrsbelastung.<br />

nicht folgen<br />

Der Begriff Bioenergie ist bewusst als Überbegriff gewählt, da er<br />

eben nicht nur die energetische Verwertung von<br />

landwirtschaftlichen Stoffen in Biogasanlagen umfasst, sondern<br />

z.B. auch die Nut<strong>zu</strong>ng von Holz in Holzheizkraftwerken.<br />

Grundsätzlich befasst sich der Einheitliche Regionalplan mit der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ng und insofern mit <strong>den</strong> Standorten von Anlagen.<br />

Fragen <strong>zu</strong>r Versorgung der Anlagen mit Rohstoffen und <strong>zu</strong>r<br />

Entledigung der Reststoffe sind kein Thema der Regionalplanung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1963 von 2197<br />

3.2 Energie<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3731 Terra T2100 - Für die Bereitstellung von kurzfristiger Regelenergie für die<br />

Systemstabilität des Stromnetzes in der Region mittels<br />

Wasserturbinen an <strong>den</strong> 27 Staustufen des Neckars, soll der<br />

<strong>zu</strong>lässige Schwankungsbereich der Wasserhöhe in <strong>den</strong> Stauungen<br />

geringfügig erweitert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Das Thema ist <strong>zu</strong> spezifisch, als dass es auf regionalplanerischer<br />

Ebene berücksichtigt wer<strong>den</strong> kann.<br />

3732 Terra T2100 - Die Unterbecken von PumpSpeicherWerke (PSW) sind prinzipiell<br />

nicht in freifließen<strong>den</strong> Gewässern an<strong>zu</strong>ordnen. Bei Verwendung<br />

vorhan<strong>den</strong>er Staumauern und <strong>den</strong> Staustufen des Neckars ist der<br />

maximale Zu- und Abfluss im Unterbecken/Neckarstauung so <strong>zu</strong><br />

dimensionieren, dass Anstieg und Abfall des Wasserspiegels sich<br />

im Bereich der aktuellen Nut<strong>zu</strong>ng für die Schleusung des<br />

Schiffsverkehrs befindet. Die Oberbecken von<br />

PumpSpeicherWerken sollen ökologisch verträglich in die<br />

Landschaft integriert wer<strong>den</strong>, das Volumen des Oberbeckens sollte<br />

dabei 500.000 m3 nicht überschreiten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Pumpspeicherwerke sind im Einheitlichen Regionalplan nicht<br />

thematisiert und es sind auch keine diesbezüglichen Standorte<br />

festgelegt. Evtl. wird das Thema Pumpspeicherwerke in Zukunft im<br />

Rahmen der Umset<strong>zu</strong>ng des Regionalen Energiekonzepts<br />

aufgegriffen wer<strong>den</strong>.<br />

3733 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

1593<br />

- Die im Anhörungsentwurf ausgearbeiteten Zielset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>m<br />

Ausbau der Erneuerbaren Energien, Verringerung des Verbrauchs<br />

konventioneller Energieträger und Gaskraftwerke wird von Seiten<br />

der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN unterstützt. Ohne<br />

verbindliche und konkrete Regelungen bleiben diese Zielset<strong>zu</strong>ngen<br />

jedoch hinter <strong>den</strong> Erwartungen <strong>zu</strong>rück. Deshalb ist es für uns<br />

wichtig, dass eine ausgearbeitete Klimaschutzkonzeption zentraler<br />

Bestandteil des Einheitlichen Regionalplans Rhein- Neckar sein soll,<br />

um nachhaltige Entwicklung in der Metropolregion <strong>zu</strong> verankern.<br />

Kenntnisnahme<br />

Hierbei sind flexible Regelungen notwendig, um beispielsweise das<br />

Landesklimaschutzgesetz, das momentan in Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

erarbeitet wird, in die Zielset<strong>zu</strong>ngen des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar <strong>zu</strong> integrieren. Besondere Bedeutung<br />

kommt in diesem Zusammenhang folgen<strong>den</strong> Bereichen <strong>zu</strong>:<br />

- Biotopschutz und Stärkung regionaler Grünzüge<br />

- Erstellung eines gemeinsamen Luftreinhalteplans für die<br />

Metropolregion Rhein-Neckar<br />

- Auenstrukturen und Hochwasserschutz<br />

- Ausbau der Erneuerbaren Energien<br />

- Folgen des Klimawandels und Anpassungsstrategien<br />

Konkrete Regelungen im Sinne von regionalplanerischen Zielen<br />

können im Einheitlichen Regionalplan nur getroffen wer<strong>den</strong>, wenn<br />

der Verband Region Rhein-Neckar eine Regelungskompetenz<br />

besitzt und die Ziele auch in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte räumlich<br />

dargestellt wer<strong>den</strong> können. Dies ist im Kapitel Energie mit<br />

Ausnahme der Steuerungsfunktion bei der Win<strong>den</strong>ergie nicht der<br />

Fall.<br />

In Be<strong>zu</strong>g auf <strong>den</strong> Klimaschutz sind im Einheitlichen Regionalplan<br />

verschie<strong>den</strong>e Plansätze enthalten, wie z.B. die<br />

Freiflächenfreihaltung mittels Regionaler Grünzüge/Grünzäsuren<br />

und die Inhalte <strong>zu</strong>r Energieeffizienz und <strong>zu</strong>m Ausbau der<br />

eneuerbaren Energien. In diesem Zusammenhang wird auch auf<br />

das Regionale Energiekonzept verwiesen, in dessen Leitbild<br />

formuliert ist, dass sich die Metropolregion Rhein-Neckar <strong>zu</strong> einer<br />

Vorbildregion im Bereich der Energieeffizienz und des Ausbaus der<br />

erneuerbaren Energien entwickeln soll.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1964 von 2197<br />

3.2 Energie<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3734 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

- Im Bereich der Energieversorgung stehen wir vor der<br />

Herausforderung, <strong>den</strong> Wandel von fossiler Energiegewinnung und<br />

Kernenergie hin <strong>zu</strong> einer Stromproduktion durch Erneuerbare<br />

Energien in die Wege <strong>zu</strong> leiten. Die Informationskommissionen an<br />

<strong>den</strong> Kernkraftwerksstandorten Obrigheim und Philippsburg leisten<br />

einen wichtigen Beitrag <strong>zu</strong>r sicheren Abschaltung der<br />

Kernkraftwerke sowie beim Rückbau. Die Einbeziehung der<br />

Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist dabei von zentraler Bedeutung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Umstellung der Energiewirtschaft auf erneuerbare<br />

Energieträger ist in Plansatz 3.2.3.1 thematisiert. Die<br />

Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1965 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.1<br />

Energie<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3735 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Die Umweltverbände begrüßen die allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng,<br />

wonach die erneuerbaren Energien ausgebaut, der Verbrauch<br />

konventioneller Energieträger verringert und Gaskraftwerke<br />

„aufgrund der geringeren C02-Emissionen Kohlekraftwerken<br />

vorgezogen wer<strong>den</strong>" sollen. Diese Grundsätze sind allerdings<br />

unverbindlich und stehen im krassen Widerspruch <strong>zu</strong> dem Neubau<br />

des klimaschädlichen Kohlekraftwerkes „Block 9" in Mannheim. Die<br />

Umweltverbände regen an, dass im Regionalplan verbindliche Ziele<br />

<strong>zu</strong>r Entwicklung der regionalen Energiewirtschaft aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>: Minderung der regionalen C02-Emissionen bis 2020<br />

(gegenüber 1990) um mindestens 40%, und bis 2050 um 90%.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan können nur Ziele formuliert wer<strong>den</strong>,<br />

wenn der Verband Region Rhein-Neckar in dem Themenbereich<br />

eine konkrete Steuerungsfunktion hat und diese Ziele auch in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt wer<strong>den</strong> können. Beim Thema<br />

Energie ist dies - mit Ausnahme der Ausweisung von<br />

Vorranggebieten für die Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng - nicht der Fall.<br />

Insofern können im Kapitel Energie ausschließlich Grundsätze<br />

formuliert wer<strong>den</strong>. Im Regionalen Energiekonzept sind im<br />

energiepolitischen Leitbild quantitative Ziele für die Region Rhein-<br />

Neckar <strong>zu</strong>r Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie <strong>zu</strong>m<br />

Ausbau der erneuerbaren Energien formuliert, die direkt auch eine<br />

Wirkung auf die CO2-Emissionen haben.<br />

3736 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Es wird angeregt, dass im Regionalplan ein verbindliches Ziel <strong>zu</strong>m<br />

sofortigen Ausstieg aus der Atomkraft formuliert wird.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan können nur Ziele formuliert wer<strong>den</strong>,<br />

wenn der Verband Region Rhein-Neckar in dem Themenbereich<br />

eine konkrete Steuerungsfunktion hat und diese Ziele auch in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt wer<strong>den</strong> können. Beim Thema<br />

Energie ist dies - mit Ausnahme der Ausweisung von<br />

Vorranggebieten für die Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng - nicht der Fall.<br />

Insofern können im Kapitel Energie ausschließlich Grundsätze<br />

formuliert wer<strong>den</strong>. Das Thema Atomausstieg ist im Plansatz 3.2.1.1<br />

behandelt, nach dem der Verbrauch konventioneller Energieträger,<br />

u.a. auch Uran, verringert und eine Vollversorgung mit<br />

erneuerbaren Energien angestrebt wer<strong>den</strong> soll.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1966 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.1<br />

Energie<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3737 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Es wird angeregt, dass im Regionalplan verbindliche Ziele <strong>zu</strong>m<br />

Ausbau der erneuerbaren Energieträger sowie Erschließung der<br />

Potentiale von Energieeinsparung und Energieeffizienz formuliert<br />

wer<strong>den</strong>. Bis <strong>zu</strong>m Jahre 2020 wird der Anteil der erneuerbaren<br />

Energieträger am En<strong>den</strong>ergieverbrauch der Region Rhein-Neckar<br />

auf mindestens 25% und bis 2030 auf mindestens 40% gesteigert.<br />

Ab dem Jahre 2030 wird der Stromverbrauch <strong>zu</strong> 100% aus<br />

erneuerbaren Energien gedeckt.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan können nur Ziele formuliert wer<strong>den</strong>,<br />

wenn der Verband Region Rhein-Neckar in dem Themenbereich<br />

eine konkrete Steuerungsfunktion hat und diese Ziele auch in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt wer<strong>den</strong> können. Beim Thema<br />

Energie ist dies - mit Ausnahme der Ausweisung von<br />

Vorranggebieten für die Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng - nicht der Fall.<br />

Insofern können im Kapitel Energie ausschließlich Grundsätze<br />

formuliert wer<strong>den</strong>. Im Plansatz 3.2.1.1 ist ausgeführt, dass eine<br />

Vollversorgung mit erneuerbaren Energien angestrebt wer<strong>den</strong> soll.<br />

Konkrete Zielvorgaben <strong>zu</strong>m Ausbau der erneuerbaren Energien sind<br />

im energiepolitischen Leitbild des Regionalen Energiekonzepts<br />

formuliert.<br />

3738 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Im Rahmen eines bundesweit wirksamen Klimaschutzkonzeptes ist<br />

mit einem schrittweisen Ausstieg aus der Verbrennung von<br />

Steinkohle <strong>zu</strong> rechnen. Dieser Wandel in der Energieversorgung<br />

betrifft auch das Großkraftwerk Mannheim und sollte durch eine<br />

entsprechende Konversionsplanung langfristig vorbereitet und<br />

begleitet wer<strong>den</strong>. Wir verweisen hier<strong>zu</strong> auf <strong>den</strong> „Fahrplan<br />

Energiewende Mannheim 2050", <strong>den</strong> das Umweltforum im Januar<br />

2012 herausgegeben hat.<br />

nicht folgen<br />

Alle Blöcke des Großkraftwerks Mannheim sind baurechtlich<br />

genehmigt. Dies trifft auch auf <strong>den</strong> Block 9 <strong>zu</strong>, der für eine<br />

Betriebsdauer von etwa 40 Jahren ausgelegt ist. Da der<br />

Einheitliche Regionalplan einen Zielhorizont bis 2020 hat, wäre eine<br />

diesbezügliche Konversionsplanung eindeutig verfrüht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1967 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.1<br />

Energie<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3739 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- Beim Begründungstext, dass die bundes- und landesweiten<br />

Vorgaben <strong>zu</strong>m Ausbau der erneuerbaren Energien, <strong>zu</strong>r<br />

Energieeffizienz und <strong>zu</strong>m Ausstoß von Treibhausgasen <strong>zu</strong>mindest<br />

eingehalten und möglichst übertroffen wer<strong>den</strong> sollen, sollen die<br />

Worte "<strong>zu</strong>mindest" und "und möglichst übertroffen wer<strong>den</strong>"<br />

gestrichen wer<strong>den</strong>. Ein „Draufsatteln" auf bundes- und landesweite<br />

Vorgaben lehnen die IHKs ab. Diese Vorgaben sollten 1:1 in der<br />

Metropolregion umgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird insofern gefolgt, dass "möglichst übertroffen"<br />

gestrichen wird.<br />

3740 Handwerkskammer Mannheim Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald<br />

3.2.1.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Die allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng für eine sichere, preisgünstige sowie<br />

umwelt- und klimaverträgliche Energieversorgung begrüßen wir in<br />

vollem Umfang. Insbesondere Gewerbebetriebe sind auf eine<br />

sichere Versorgung angewiesen. Bei der Entscheidung für oder<br />

gegen <strong>den</strong> Einsatz der einen oder anderen regenerativen<br />

Energietechnologie müssen die Aspekte der Effizienz, des<br />

Klimaschützes sowie der regionale Spezifika gleichberechtigt<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1968 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.1<br />

Energie<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3741 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.2.1.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Die Aussage: "Angestrebt wer<strong>den</strong> soll eine Vollversorgung mit<br />

erneuerbaren Energien, soweit möglich aus regionalen Quellen" soll<br />

gestrichen wer<strong>den</strong>. Eine Vollversorgung mit erneuerbaren Energien<br />

ist - im Hinblick auf Versorgungssicherheit und Preisstabilität - nicht<br />

zielführend. Ein gewisser Anteil konventioneller Energieträger wird<br />

noch über Jahrzehnte im deutschen Energiemix vonnöten sein, bis<br />

genügend Speicherkapazitäten <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Das Ziel der<br />

Bundesregierung, bis 2050 einen Anteil erneuerbarer Energien von<br />

80% am En<strong>den</strong>ergieverbrauch <strong>zu</strong> erreichen, sollte für die<br />

Metropolregion nicht übererfüllt wer<strong>den</strong>. Die Folgen könnten<br />

erhebliche Wettbewerbsverzerrungen <strong>zu</strong> Ungunsten der<br />

Unternehmen in der Metropolregion sein.<br />

teilweise folgen<br />

Das Ziel einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien ist eine<br />

regionalpolitische Aussage, die auf <strong>den</strong> Ergebnissen des<br />

Regionalen Energiekonzepts fußt und <strong>zu</strong> der in langfristiger Sicht<br />

keinerlei Alternativen bestehen. Gerade die Versorgungssicherheit<br />

und Preisstabilität können langfristig vor dem Hintergrund<br />

<strong>zu</strong>nehmend knapper wer<strong>den</strong>der konventioneller Energieressourcen<br />

und dadurch bedingten Preissteigerungen nur von erneuerbaren<br />

Energien geleistet wer<strong>den</strong>. Dass dabei für <strong>den</strong> Übergangszeitraum<br />

noch konventionelle Energieträger benötigt wer<strong>den</strong> und dass die<br />

Speicherkapazitäten und die Energienetze ausgebaut wer<strong>den</strong><br />

müssen, ist dabei unstrittig. Die ursprünglich aus dem Entwurf des<br />

Regionalen Energiekonzepts stammende Formulierung, dass die<br />

Ziele der Bundesregierung <strong>zu</strong>m Ausbau der erneuerbaren Energie,<br />

<strong>zu</strong>r Energieeinsparung und <strong>zu</strong>m Ausstoß von Treibhausgasen<br />

<strong>zu</strong>mindest ein<strong>zu</strong>halten und möglichst <strong>zu</strong> übertreffen sind, wird<br />

folgendermaßen entsprechend der Endfassung des Regionalen<br />

Energiekonzepts umformuliert: "Die Metropolregion Rhein-Neckar<br />

setzt sich <strong>zu</strong>m Ziel, die Vorgaben der Bundesregierung <strong>zu</strong>m Ausbau<br />

der erneuerbaren Energien, <strong>zu</strong>r Energieeinsparung und <strong>zu</strong>m<br />

Ausstoß von Treibhausgasen ein<strong>zu</strong>halten. Die Metropolregion wird<br />

sich auf der Grundlage des Regionalen Energiekonzepts <strong>zu</strong> einer<br />

Vorbildregion auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der<br />

erneuerbaren Energien weiterentwickeln."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1969 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.1<br />

Energie<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3742 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.2.1.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Der Plansatz 3.2.1.1 sieht als Grundsatz der Raumordnung vor,<br />

dass in allen Teilen der Metropolregion Rhein-Neckar die<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine sichere, preisgünstige sowie umweltund<br />

klimaverträgliche Energieversorgung geschaffen wer<strong>den</strong><br />

sollen. Die Nut<strong>zu</strong>ng regional verfügbarer Energiequellen soll<br />

verstärkt ausgebaut wer<strong>den</strong>. Der Verbrauch konventioneller<br />

Energieträger (Erdöl, Erdgas, Kohle, Uran) soll verringert wer<strong>den</strong>.<br />

Angestrebt wer<strong>den</strong> soll eine Vollversorgung mit erneuerbaren<br />

Energien, soweit möglich aus regionalen Quellen.<br />

Dieser Grundsatz geht über die Aufgabe der Raumplanung hinaus.<br />

Die Schaffung einer sicheren, preisgünstigen und umwelt- und<br />

klimaverträglichen Energieversorgung ist als Aufgabe im<br />

Energiewirtschaftsgesetz beschrieben. Für die Regionalplanung hat<br />

dieser Grundsatz nur insoweit Bedeutung, als er sich mit <strong>den</strong><br />

Aufgaben der Regionalplanung überschneidet, nämlich mit der<br />

Sicherstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung. Dem Plansatz<br />

fehlt der konkrete Raumbe<strong>zu</strong>g, der Vorausset<strong>zu</strong>ng für einen<br />

Grundsatz der Raumordnung ist. Dies gilt insbesondere für <strong>den</strong><br />

Einsatz der Primärenergie. Er ist keine Frage der Raumordnung,<br />

sondern der Energiepolitik und anderer Fachgesetze.<br />

nicht folgen<br />

Die Regionalplanung beschränkt sich nicht nur auf die Ordnung des<br />

Raums und die Anforderungen an <strong>den</strong> Raum, sondern hat darüber<br />

hinaus auch einen regionalpolitischen und<br />

regionalgesellschaftlichen Auftrag. Aus diesem Verständnis heraus<br />

wird deutlich, dass der Aufgabenbereich der Regionalplanung weit<br />

gesteckt ist und sich nicht nur auf flächenbezogene Aussagen<br />

beschränkt. Regionalplanung ist heute mehr <strong>den</strong>n je strategische<br />

Regionalplanung und bedarf deswegen einer Verzahnung von<br />

Leitbildern, Konzepten und informellen Instrumenten.<br />

Regionalplanung hat die Aufgabe, landespolitische Ziele <strong>zu</strong><br />

konkretisieren. Im Koalitionsvertrag, in einer Vielzahl politischer<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> und nicht <strong>zu</strong>letzt in der Begründung <strong>zu</strong>m Entwurf<br />

des Klimaschutzgesetzes Ba<strong>den</strong>-Württemberg wird die Richtschnur<br />

für eine Energieversorgung vorgegeben, die <strong>den</strong> Kriterien sicher,<br />

preisgünstig sowie umwelt- und klimaverträglich entspricht. Der<br />

Regionalplan greift diese Aspekte auf und leitet daraus einen<br />

entsprechen<strong>den</strong> Orientierungsrahmen für <strong>den</strong> Regionalplan ab, der<br />

hier unter 3.2.1 „Allgemeine Grundsätze“ <strong>zu</strong>m Ausdruck kommt.<br />

Der angesprochene Plansatz ist als Grundsatz formuliert. Er ist als<br />

solcher abwägungsfähig und kollidiert in soweit nicht mit Vorgaben<br />

in Fachgesetzen, sondern belegt <strong>den</strong> politischen Diskurs mit <strong>den</strong><br />

Kommunen und Kreisen über die <strong>zu</strong>künftige Entwicklung der<br />

Metropolregion.<br />

3743 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.2.1.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Soweit die Vollversorgung mit erneuerbaren Energien<br />

angesprochen wird, bedarf es der Klarstellung, dass dies nicht<br />

innerhalb des Planungszeitraums des Regionalplans von ca. 15<br />

Jahren möglich ist.<br />

folgen<br />

Die Formulierung <strong>zu</strong>r Vollversorgung mit erneuerbaren Energien<br />

wird umgeändert: "Langfristige, über <strong>den</strong> Planungszeitraum des<br />

Einheitlichen Regionalplans hinausreichende Perspektive ist eine<br />

Vollversorgung der Region mit erneuerbaren Energien, möglichst<br />

weitgehend aus regionalen Quellen."<br />

3744 Verband Region Rhein-Neckar<br />

(interne Änderungen)<br />

3.2.1.1<br />

Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Unter dem Plansatz 3.2.1 "Allgemeine Grundsätze" ist in der<br />

Randspalte "Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ng, G" formuliert. Vor dem<br />

Hintergrund der Stellungnahme des GKM sollte umformuliert<br />

wer<strong>den</strong>: "Allgemeine Vorgaben, G"<br />

folgen<br />

Der Stellungnahme wird gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1970 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.1<br />

Energie<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3745 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

3.2.1.2<br />

Einhaltung der bundesweiten<br />

Zielvorgaben (G)<br />

Der Plansatz sollte entfallen, weil sich die Aussage an die Region<br />

bzw. <strong>den</strong> VRRN selbst richtet und insofern nicht in einen Plansatz,<br />

sondern in das Leitbild (Ziffer II) oder – wie bereits der Fall (S. 149) -<br />

in die Begründung gehört.<br />

folgen<br />

Der Plansatz wird gestrichen.<br />

3746 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.2.1.2<br />

Einhaltung der bundesweiten<br />

Zielvorgaben (G)<br />

Die Metropolregion Rhein- Neckar setzt sich <strong>zu</strong>m Ziel, „die<br />

Vorgaben der Bundesregierung <strong>zu</strong>m Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien, <strong>zu</strong>r Energieeinsparung und <strong>zu</strong>m Ausstoß von<br />

Treibhausgasen <strong>zu</strong>mindest ein<strong>zu</strong>halten und möglichst <strong>zu</strong><br />

übertreffen". Dabei handelt es sich um eine energiepolitische<br />

Zielset<strong>zu</strong>ng, die nicht durch die Aufgabe der Raumordnung und der<br />

Regionalplanung gedeckt ist. Es ist nicht Aufgabe des<br />

Regionalverbandes, so<strong>zu</strong>sagen konkurrierend <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Zielen der<br />

Bundesregierung, eigene Ziele auf<strong>zu</strong>stellen, obwohl ihm da<strong>zu</strong> die<br />

Kompetenz fehlt. Dieser Plansatz sollte deshalb ersatzlos<br />

gestrichen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Plansatz wird gestrichen. Grund hierfür ist im wesentlichen,<br />

dass sich die Aussage an die Region bzw. <strong>den</strong> VRRN selbst richtet<br />

und insofern nicht in einen Plansatz, sondern in das Leitbild (Ziffer<br />

II) oder in die Begründung gehört.<br />

3747 Landratsamt Kreis Bergstraße 3.2.1.3<br />

Kommunale Energie- und<br />

Klimaschutzkonzepte (G)<br />

In G 3.2.1.3 sollen die Kommunen speziell bei Neubaugebieten auf<br />

die Möglichkeit der Gestaltung eines auf Passivhäuser basieren<strong>den</strong><br />

Gebietes hingewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anregung ist bereits in <strong>den</strong> Plansätzen enthalten, indem in<br />

Plansatz 3.2.1.3 auf die Erarbeitung von konkreten<br />

Energieversorgungskonzepten für Neubaugebiete und in Plansatz<br />

3.2.2.1 auf die Errichtung von Passivenergie- und<br />

Niedrigenergiehäusern bei Neubauten hingewiesen ist.<br />

3748 Magistrat der Kreisstadt Heppenheim 3.2.1.3<br />

Kommunale Energie- und<br />

Klimaschutzkonzepte (G)<br />

Im Sinne des Plansatzes 3.2.1.3 erstellt die Kreisstadt Heppenheim<br />

<strong>zu</strong>rzeit ein Energie - und Klimaschutzkonzept, welches <strong>den</strong> Umgang<br />

und die Nut<strong>zu</strong>ng mit erneuerbarer Energie, die Energieeinsparung<br />

und somit auch die effiziente Energienut<strong>zu</strong>ng beinhaltet. Erste<br />

bauplanungsrechtliche Akzente bezüglich erneuerbarer Energie<br />

versucht die Stadt Heppenheim <strong>zu</strong>rzeit mit der Aufstellung des<br />

Bebauungsplans „SO Biogasanlage" <strong>zu</strong> setzen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1971 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.1<br />

Energie<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3749 Stadtverwaltung Landau 3.2.1.3<br />

Kommunale Energie- und<br />

Klimaschutzkonzepte (G)<br />

Im Kapitel „Energie" wer<strong>den</strong> bei <strong>den</strong> allgemeinen Grundsätzen<br />

kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte gefordert. Dabei<br />

wer<strong>den</strong> keine Aussagen getroffen, ob diese Konzepte<br />

„Verpflichtend" <strong>zu</strong> erstellen sind, bzw. wie deren Finanzierung <strong>zu</strong><br />

bewerkstelligen ist. Die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes<br />

würde derzeit wohl eher als freiwillige Aufgabe eingestuft. Die<br />

Stadt Landau ist Mitglied des Konvents der Bürgermeister und hat<br />

bereits ein Integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet. Unklar ist in<br />

diesem Zusammenhang der Satz: „Der VRRN „unterstützt<br />

Kommunen in der Region, die dem Konvent der Bürgermeister<br />

beigetreten sind, als sogenannte „Supporting Structure" bei ihren<br />

Bemühungen <strong>zu</strong>r Energieeinsparung, <strong>zu</strong>m Ausbau der<br />

erneuerbaren Energien und <strong>zu</strong>r CO2-Reduzierung" (S. 150)." Eine<br />

Erläuterung des Begriffs „Supporting Structure" und der konkreten<br />

Unterstüt<strong>zu</strong>ng wäre an dieser Stelle hilfreich.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Erstellung von kommunalen Energie- und<br />

Klimaschutzkonzepten ist ein Grundsatz der Regionalplanung und<br />

somit nicht verpflichtend für die Kommunen.<br />

Der Begriff "Supporting Structure" (mittlerweile ersetzt durch<br />

"Covenant Supporters") ist ein fester Begriff im Konvent der<br />

Bürgermeister. Damit wer<strong>den</strong> regionale Netzwerke und Verbände<br />

bezeichnet, die die Verbreitung des Konvents der Bürgermeister<br />

fördern und die Kommunen bei ihren Bemühungen unterstützen.<br />

Seitens des Verbands Region Rhein-Neckar wur<strong>den</strong> z.B. mehrere<br />

Treffen der Beitrittskommunen <strong>zu</strong>m Konvent der Bürgermeister<br />

durchgeführt, um einen fachlichen Austausch zwischen <strong>den</strong><br />

Kommunen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> inhaltlichen Anforderungen des Konvents und<br />

möglichen finanziellen und organisatorischen<br />

Unterstüt<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten <strong>zu</strong> gewährleisten. Eines dieser<br />

Treffen hat dabei in <strong>den</strong> Räumlichkeiten der Stadt Landau<br />

stattgefun<strong>den</strong>.<br />

3750 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land 3.2.1.3<br />

Kommunale Energie- und<br />

Klimaschutzkonzepte (G)<br />

Im Grundsatz 3.2.1.3 ist ausgeführt, dass die Kommunen ein<br />

Klimaschutzkonzept erstellen sollen. Dieses Klimaschutzkonzept<br />

wird derzeit in der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land erstellt.<br />

Weiter wird in diesem Grundsatz ausgeführt, dass bei<br />

Neubaugebieten die planen<strong>den</strong> Ortsgemein<strong>den</strong> konkrete<br />

Energieversorgungskonzepte erarbeiten, die die<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten für erneuerbaren Energien und die<br />

effiziente Energienut<strong>zu</strong>ng thematisieren. Dieser Grundsatz ist zwar<br />

vom Prinzip her nachvollziehbar, aber bei <strong>den</strong> kleinen<br />

Ortsgemein<strong>den</strong> mit ihren kleinen Neubaugebieten ist dies nicht<br />

umsetzbar. Zwar kann im Rahmen der Planung darauf geachtet<br />

wer<strong>den</strong>, dass z.B. die Solarnut<strong>zu</strong>ng möglich ist, aber andere<br />

Energiesparmaßnahmen können nicht planerisch festgelegt<br />

wer<strong>den</strong> bzw. sind nicht wirtschaftlich.<br />

nicht folgen<br />

Auch in kleinen Ortsgemein<strong>den</strong> mit kleinen Neubaugebieten<br />

erscheint es aus unserer Sicht möglich, eine Passiv- oder<br />

Niedrigenergiebauweise an<strong>zu</strong>streben, die Gebäudestellung für die<br />

Nut<strong>zu</strong>ng der Solarenergie aus<strong>zu</strong>richten, ggf. Nahwärmenetze auf<br />

Basis der Bioenergie <strong>zu</strong> installieren oder die Gebäudeeigentümer<br />

über die Möglichkeiten der Nut<strong>zu</strong>ng erneuerbarer Energien <strong>zu</strong><br />

informieren.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1972 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.1<br />

Energie<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3751 Kreisverwaltung Germersheim 3.2.1.3<br />

Kommunale Energie- und<br />

Klimaschutzkonzepte (G)<br />

Der Grundsatz 3.2.1.3 Kommunale Energie- und<br />

Klimaschutzkonzepte sollte nicht nur auf Klimaschutzkonzepte für<br />

das Gebiet einer Kommune begrenzt wer<strong>den</strong>. Interkommunale<br />

oder sogar kreisweite Klimaschutzkonzepte bieten die Möglichkeit,<br />

insbesondere die Verflechtungen im Bereich der Stoffströme, der<br />

Energienetze, der Nut<strong>zu</strong>ng möglicher Wärmesenken etc. <strong>zu</strong><br />

i<strong>den</strong>tifizieren und ermittelte Potentiale gemeindeübergreifend <strong>zu</strong><br />

erschließen. Dies deckt sich auch mit der zwischenzeitlich weit<br />

verbreiteten Ten<strong>den</strong>z <strong>zu</strong>r Gründung interkommunaler<br />

Energiegesellschaften <strong>zu</strong>r gemeinsamen Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie.<br />

Kenntnisnahme<br />

Gerade bei Energie- und Klimaschutzkonzepten ist häufig der lokale<br />

Be<strong>zu</strong>g von Bedeutung, um auch die Bevölkerung und das Gewerbe<br />

vor Ort bei der Konzepterstellung mitein<strong>zu</strong>beziehen. In vielen<br />

kleineren Gemein<strong>den</strong> ist evt. eine Kooperation mit<br />

Nachbargemein<strong>den</strong> sinnvoll, bei <strong>den</strong> meisten Gemein<strong>den</strong> ist<br />

allerdings eine ausreichende Größe <strong>zu</strong>r Erstellung eines eigenen<br />

Konzepts gegeben. Es bleibt jeder Gemeinde freigestellt, ob und<br />

mit welchen Nachbargemein<strong>den</strong> sie ein Energie- und<br />

Klimaschutzkonzept erstellt.<br />

3752 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 3.2.1.3<br />

Kommunale Energie- und<br />

Klimaschutzkonzepte (G)<br />

Bezüglich der Erstellung der Energie- und Klimaschutzkonzepte<br />

durch die Kommunen ist noch ab<strong>zu</strong>klären, wer hierfür die<br />

Kostentragungspflicht übernimmt. Da es sich dabei um<br />

landesrechtliche Vorgaben in der Fortschreibung <strong>zu</strong>m LEP IV<br />

handelt, wäre es nur folgerichtig, dass das Land hierfür auch die<br />

Kosten übernimmt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Erstellung von kommunalen Energie- und<br />

Klimaschutzkonzepten ist ein Grundsatz der Regionalplanung und<br />

somit nicht verpflichtend für die Kommunen, sondern eine<br />

freiwillige Leistung. Die Erstellung von kommunalen Energie- und<br />

Klimaschutzkonzepten wurde bis 2012 mit 65% der Kosten durch<br />

das Bundesumweltministerium gefördert. Viele Kommunen in der<br />

Region Rhein-Neckar haben von dieser Förderung profitiert. Zudem<br />

zeigen Energie- und Klimaschutzkonzepte eine Vielzahl von<br />

Möglichkeiten auf, wie eine Kommune durch Maßnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Energieeinsparung oder durch <strong>den</strong> Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien finanziell profitieren kann. Insofern kann sich die<br />

Erstellung von Energiekonzepten durchaus "rechnen".<br />

3753 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.2.1.3<br />

Kommunale Energie- und<br />

Klimaschutzkonzepte (G)<br />

Im Plansatz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> kommunalen Energie- und<br />

Klimaschutzkonzepten soll ergänzt wer<strong>den</strong>, dass diese "im Rahmen<br />

der interkommunalen Zusammenarbeit kommunenüberpreifend<br />

erarbeitet wer<strong>den</strong> sollen." Um Kosten <strong>zu</strong> sparen und<br />

Effizienzpotentiale <strong>zu</strong> heben, sollten die Klimaschutzkonzepte - wo<br />

möglich und sinnvoll - von mehreren Kommunen gemeinsam<br />

erstellt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Gerade bei Energie- und Klimaschutzkonzepten ist häufig der lokale<br />

Be<strong>zu</strong>g von Bedeutung, um auch die Bevölkerung und das Gewerbe<br />

vor Ort bei der Konzepterstellung mitein<strong>zu</strong>beziehen. In vielen<br />

kleineren Gemein<strong>den</strong> ist evt. eine Kooperation mit<br />

Nachbargemein<strong>den</strong> sinnvoll, bei <strong>den</strong> meisten Gemein<strong>den</strong> ist<br />

allerdings eine ausreichende Größe <strong>zu</strong>r Erstellung eines eigenen<br />

Konzepts gegeben. Es bleibt jeder Gemeinde freigestellt, ob und<br />

mit welchen Nachbargemein<strong>den</strong> sie ein Energie- und<br />

Klimaschutzkonzept erstellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1973 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.1<br />

Energie<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3754 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

2158<br />

3.2.1.3<br />

Kommunale Energie- und<br />

Klimaschutzkonzepte (G)<br />

Seit einigen Jahren richtet sich der Fokus bei der Bekämpfung des<br />

Klimawandels verstärkt auf kommunale und lokale Ebene. Die<br />

beschei<strong>den</strong>en Ergebnisse internationaler Klimaverhandlungen<br />

verdeutlichen <strong>den</strong> Stellenwert der Kommunen bei der Bekämpfung<br />

des Klimawandels. Demnach stellt sich für die Kommunen nicht die<br />

Frage, ob sie sich für <strong>den</strong> Klimaschutz engagieren wollen, sondern<br />

vielmehr in welchen Bereichen die Kommunen aktiv wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

Vor diesen Herausforderungen gilt es auch beim Städtebau das<br />

Thema Klimawandel <strong>zu</strong> berücksichtigen. Hierbei geht es vor allem<br />

um die Renaturierung von Brachflächen, Flächeneffizienz, die<br />

Förderung nachhaltiger Mobilität und um die Reduzierung der<br />

Wärmebelastung durch die Schaffung von mehr Grün- und<br />

Wasserflächen und die Anpassung der Bebauungsstruktur.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar können nur die Rahmenbedingungen<br />

geschaffen wer<strong>den</strong>, die Detailplanung muss auf kommunaler<br />

Ebene erfolgen. Der VRRN begrüßt die kommunalen Aktivitäten in<br />

diesem Bereich. Im Regionalplan sind <strong>zu</strong>r Freiflächenfreihaltung<br />

Regionale Grünzüge/Grünzäsuren dargestellt. Zudem setzt sich der<br />

VRRN i. S. des Klimaschutzes für <strong>den</strong> Ausbau der Eneuerbaren<br />

Energien ein (vgl. Plankapitel 3.2.4). In diesem Zusammenhang<br />

wird auch auf das Regionale Energiekonzept verwiesen in dessen<br />

Leitbild formuliert ist, dass sich die Metropolregion Rhein-Neckar <strong>zu</strong><br />

einer europaweiten Vorbildregion im Bereich der Energieeffizienz<br />

und des Ausbaus der Erneuerbaren Energien entwickeln soll.<br />

Im Rahmen des Förderprogramms für Maßnahmen <strong>zu</strong>r Anpassung<br />

an <strong>den</strong> Klimawandel des Bundesministeriums für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit kommt der Stadt Speyer eine<br />

zentrale Bedeutung <strong>zu</strong>. Mit ihrem Programm „Klimawandel -<br />

Speyer Folgen. Integriertes Konzept und innovative Strategien <strong>zu</strong>r<br />

Anpassung" setzt die Stadt Speyer auf die Erarbeitung eines<br />

ganzheitlichen und datenbasierten Konzepts <strong>zu</strong>r Anpassung an <strong>den</strong><br />

Klimawandel. Zudem sollen Schlüsselakteure aus Politik,<br />

Verwaltung und Bürgerschaft für das Thema sensibilisiert und<br />

beteiligt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Fraktion GRÜNE begrüßt das Engagement der Stadt Speyer als<br />

Modellstadt ausdrücklich und ruft auch andere Städte und<br />

Gemein<strong>den</strong> aus der Metropolregion Rhein-Neckar auf, ähnliche<br />

Projekte auf kommunaler Ebene <strong>zu</strong> initiieren. Von Seiten des<br />

Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und<br />

Reaktorsicherheit stehen weitere Fördermittel für Maßnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Anpassung an <strong>den</strong> Klimawandel <strong>zu</strong> Verfügung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1974 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.2<br />

Energie<br />

Energieeinsparung und effiziente Energienut<strong>zu</strong>ng<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3755 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.2.2.1<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Energieeinsparung und<br />

effizienten Energienut<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Bei <strong>den</strong> Maßnahmen <strong>zu</strong>r Energieeinsparung und <strong>zu</strong>r effizienten<br />

Energienut<strong>zu</strong>ng ist formuliert, dass dezentrale Wärmenetze<br />

ausgebaut wer<strong>den</strong> sollen. Das Wort „dezentral" sollte gestrichen<br />

wer<strong>den</strong>, da der Begriff <strong>zu</strong>m einen nicht eindeutig definiert ist und<br />

<strong>zu</strong>m anderen im Widerspruch <strong>zu</strong>m zweiten Spiegelstrich „das<br />

Abwärmepotenzial von Industrieanlagen,<br />

Müllverbrennungsanlagen, Kraftwerken und sonstigen<br />

Wärmequellen umfassend <strong>zu</strong> nutzen" stehen könnte. Nur wo diese<br />

Wärmequellen ausgeschöpft sind, sollten dezentrale Wärmenetze<br />

ausgebaut wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Das Wort "dezentral" wird gestrichen.<br />

3756 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.2.2.1<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Energieeinsparung und<br />

effizienten Energienut<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Bei <strong>den</strong> Maßnahmen <strong>zu</strong>r Energieeinsparung und <strong>zu</strong>r effizienten<br />

Energienut<strong>zu</strong>ng ist formuliert, dass dezentrale Wärmenetze<br />

ausgebaut wer<strong>den</strong> sollen. Das Wort „dezentral" sollte gestrichen<br />

wer<strong>den</strong>. Der Begriff ist nicht eindeutig definiert. Außerdem können<br />

durch dezentrale Wärmenetze Abnehmer für das<br />

Abwärmepotenzial von Industrieanlagen,<br />

Müllverbrennungsanlagen, Kraftwerken und sonstigen<br />

Wärmequellen entfallen. Die umfassende Nut<strong>zu</strong>ng dieser Quellen<br />

ist jedoch im zweiten Spiegelstrich genannt. Die Plansätze können<br />

sich deshalb widersprechen.<br />

folgen<br />

Auch wenn es keine verbindliche Definition für <strong>den</strong> Begriff<br />

„dezentral“ gibt, so ist für <strong>den</strong> fachkundigen Leser klar, dass damit<br />

ein Wärmeversorgung in kleineren Einheiten gemeint ist.<br />

Eine dezentrale Wärmeversorgung steht der Nut<strong>zu</strong>ng von<br />

Abwärmepotenzialen aus Industrieanlagen,<br />

Müllverbrennungsanlagen, Kraftwerken und sonstigen<br />

Wärmequellen nicht zwingend entgegen, da es Regionsteile gibt,<br />

die durch Fernwärme gar nicht abgedeckt wer<strong>den</strong> können.<br />

Fernwärme und dezentrale Wärmenetze sind somit eher<br />

komplementär als konkurrierend <strong>zu</strong> verstehen.<br />

Trotzdem wird im Plansatz 3.2.2.1 das Wort "dezentral" gestrichen,<br />

da es sich hier um einen allgemeinen Grundsatz <strong>zu</strong>r effizienten<br />

Energienut<strong>zu</strong>ng handelt, der allgemein <strong>den</strong> Ausbau von<br />

Wärmenetzen umfassen soll.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1975 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.2<br />

Energie<br />

Energieeinsparung und effiziente Energienut<strong>zu</strong>ng<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3757 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.2.2.1<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Energieeinsparung und<br />

effizienten Energienut<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Plansatz 3.2.2.1 soll als Grundsatz der Raumordnung Maßnahmen<br />

<strong>zu</strong>r Energieeinsparung und <strong>zu</strong>r effizienten Energienut<strong>zu</strong>ng<br />

vorsehen, u.a. die Erzeugung von Energie in Kraft-Wärme-<br />

Koppelungsprozessen, die Nut<strong>zu</strong>ng des Abwärmepotenzials von<br />

Industrieanlagen etc., die Einführung eines kommunalen<br />

Energiemanagements für öffentliche Liegenschaften, Maßnahmen<br />

des Car-Sharing u.a. All dies überschreitet die Aufgabe der<br />

Regionalplanung. Dabei handelt es sich nicht um Maßnahmen, die<br />

die nachhaltige Raumentwicklung im Sinne von § 2 Abs. 1 ROG<br />

betreffen, sondern um allgemeine energiepolitische Zielset<strong>zu</strong>ngen,<br />

die über <strong>den</strong> Auftrag der Regionalplanung hinausgehen. Die<br />

Nut<strong>zu</strong>ng des Abwärmepotenzials von Anlagen ist kein<br />

Regelungsgegenstand der Regionalplanung, sondern des<br />

Energierechts und des Umweltrechts. Die Aussagen des<br />

Regionalplans <strong>zu</strong>r Energieeinsparung und <strong>zu</strong>r effizienten<br />

Energienut<strong>zu</strong>ng sollten beschränkt wer<strong>den</strong> auf die Aufgabe der<br />

Regionalplanung, nämlich die Ordnung des Raums.<br />

nicht folgen<br />

Die Regionalplanung beschränkt sich nicht nur auf die Ordnung des<br />

Raums und die Anforderungen an <strong>den</strong> Raum, sondern hat darüber<br />

hinaus auch einen regionalpolitischen und<br />

regionalgesellschaftlichen Auftrag. Aus diesem Verständnis heraus<br />

wird deutlich, dass der Aufgabenbereich der Regionalplanung weit<br />

gesteckt ist und sich nicht nur auf flächenbezogene Aussagen<br />

beschränkt. Regionalplanung ist heute mehr <strong>den</strong>n je strategische<br />

Regionalplanung und bedarf deswegen einer Verzahnung von<br />

Leitbildern, Konzepten und informellen Instrumenten.<br />

Gesetzliche Grundlage für die Aktivitäten des Verbands Region<br />

Rhein-Neckar ist der Staatsvertrag zwischen <strong>den</strong> Ländern Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die<br />

Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im<br />

Rhein-Neckar-Gebiet. Auf Grundlage des Artikels 3 hat demnach<br />

der Verband Region Rhein-Neckar die Aufgabe, Aktivitäten im<br />

Bereich der Energieversorgung auf der Grundlage von regionalen<br />

Entwicklungskonzepten <strong>zu</strong> koordinieren. Auf dieser Grundlage hat<br />

der Verband Region Rhein-Neckar unter Beteiligung einer Vielzahl<br />

von Akteuren ein Regionales Energiekonzept erstellt. Wesentliche<br />

Ergebnisse des Konzepts sind in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

eingeflossen.<br />

Insbesondere die Grundsätze der Regionalplanung, die als solche in<br />

Abwägungsentscheidungen allerdings überwun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong><br />

können, belegen <strong>den</strong> politischen Diskurs mit <strong>den</strong> Kommunen,<br />

Kreisen und sonstigen Akteuren im Energiesektor über die<br />

<strong>zu</strong>künftige Entwicklung der Metropolregion und kollidieren insoweit<br />

nicht mit Fachgesetzen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1976 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.2<br />

Energie<br />

Energieeinsparung und effiziente Energienut<strong>zu</strong>ng<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3758 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

entspr.<br />

3780<br />

3.2.2.1<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Energieeinsparung und<br />

effizienten Energienut<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Aufgrund der übergeordneten verbindlichen Vorgaben<br />

(Energiekonzept 2050 der Bundesregierung, Klimaschutzkonzept<br />

2020 Plus für Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Klimaschutzleitlinien des Rhein-<br />

Neckar-Kreises) sind die im vorliegen<strong>den</strong> Regionalplan<br />

beschriebenen "Soll"-Ziele im Kapitel 3.2 Energie <strong>zu</strong> vage formuliert.<br />

Wir fordern daher, die "Soll-Aussagen" der "Ziele und Grundsätze<br />

des Regionalplanes" im Kapitel 3.2 Energie und folgende durch<br />

"Muss"-Aussagen <strong>zu</strong> ersetzen. Nur durch klare, verbindliche und<br />

tiefgreifende Formulierung der Energieziele im gesamten<br />

Regionalverband können die von der Bundesregierung, dem Land<br />

BW und dem Rhein-Neckar-Kreis definierte Ziele <strong>zu</strong>r Reduzierung<br />

der Treibhausgasemissionen wirklich erreicht wer<strong>den</strong>.<br />

Beispiele:<br />

3.2.2 „ Maßnahmen <strong>zu</strong>r Energieeinsparung und <strong>zu</strong>r effizienten<br />

Energienut<strong>zu</strong>ng MÜSSEN in allen Bereichen ..."<br />

3.2.3.2 „Aufgrund der Begrenztheit der konventionellen<br />

Energieträger Erdöl, Erdgas, Kohle und Uran MÜSSEN diese<br />

sparsam und effizient genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

"Muss-Aussagen" im Regionalplan können nur dann verwendet<br />

wer<strong>den</strong>, wenn es sich um Ziele der Regionalplanung handelt. Ziele<br />

der Regionalplanung wiederum dürfen nur aufgestellt wer<strong>den</strong>,<br />

wenn die Regionalplanung auch eine konkrete<br />

Steuerungsmöglichkeit hat und wenn diese Ziele in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt wer<strong>den</strong> können. Insofern kann die<br />

Regionalplanung z.B. keine Aussage treffen, dass die<br />

konventionellen Energieträger sparsam und effizient genutzt<br />

wer<strong>den</strong> müssen, da die Regionalplanung darauf keinen direkten<br />

Einfluss hat und die sparsame und effiziente Nut<strong>zu</strong>ng nicht in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte darstellbar ist.<br />

Im Gegensatz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Zielen der Regionalplanung, die mit Muss-<br />

Formulierungen o.ä. versehen wer<strong>den</strong> müssen, dürfen bei<br />

Grundsätzen der Regionalplanung keine Muss-Formulierungen<br />

verwendet wer<strong>den</strong>. Hier sind Soll- oder Kann-Formulierungen<br />

an<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong>.<br />

3759 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

3.2.2.1<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Energieeinsparung und<br />

effizienten Energienut<strong>zu</strong>ng (G)<br />

Neben der Energieversorgung sind <strong>zu</strong>nehmend auch<br />

Energieeinsparung und Energieeffizienz in <strong>den</strong> kommen<strong>den</strong> Jahren<br />

von zentraler Bedeutung. Das Beispiel der Straßenbeleuchtung<br />

zeigt, welch enormen Einsparpotentiale hier vorhan<strong>den</strong> sind. So<br />

kann der Stromverbrauch durch eine moderne Straßenbeleuchtung<br />

um bis <strong>zu</strong> 60 Prozent verringert wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r Energieeinsparung und effizienten Energienut<strong>zu</strong>ng<br />

sind im Plankapitel 3.2.2 thematisiert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1977 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.3<br />

Energie<br />

Energieerzeugung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3760 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Der Regionalplan sollte verbindliche Zielvorgaben <strong>zu</strong>r Erschließung<br />

der Potentiale der Tiefengeothermie unter Berücksichtigung der<br />

wasserwirtschaftlichen Belange sowie der geotektonischen<br />

Gegebenheiten formulieren.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan können nur Ziele formuliert wer<strong>den</strong>,<br />

wenn der Verband Region Rhein-Neckar in dem Themenbereich<br />

eine konkrete Steuerungsfunktion hat und diese Ziele auch in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt wer<strong>den</strong> können. Beim Thema<br />

Energie ist dies - mit Ausnahme der Ausweisung von<br />

Vorranggebieten für die Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng - nicht der Fall. Dies<br />

betrifft insbesondere auch <strong>den</strong> Bereich der Tiefengeothermie, bei<br />

dem <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> berücksichtigen ist, dass das Wissen über die<br />

geologischen Verhältnisse <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng der geothermischen Areale<br />

ausschließlich bei <strong>den</strong> spezialisierten Unternehmen liegt.<br />

3761 Technische Werke Ludwigshafen AG - Es sollten städtebauliche Vorgaben für Erschließungs- und<br />

Bestandgebiete ergänzt wer<strong>den</strong>, wie z.B. Anschluss- und<br />

Benut<strong>zu</strong>ngszwänge für Wärmenetze oder die Förderung bzw.<br />

Unterstüt<strong>zu</strong>ng des Baus neuer Anlagen und Netze <strong>zu</strong>m Einsatz<br />

regenerativer Primärenergien.<br />

nicht folgen<br />

Anschluss- und Benutzerzwänge können nicht auf Ebene der<br />

Regionalplanung festgelegt wer<strong>den</strong>, sondern sind eine<br />

kommunalrechtliche Bestimmung der jeweiligen<br />

Gemeindeordnung.<br />

Die Förderung der erneuerbaren Energien ist im Plansatz 3.2.3.1<br />

und im Plankapitel 3.3.4 festgelegt. Aussagen <strong>zu</strong>m Netzausbau<br />

sind in Kapitel 3.2.5 getroffen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1978 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.3<br />

Energie<br />

Energieerzeugung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3762 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- Die Überschrift <strong>zu</strong> Plankapitel 3.2.3 sollte umbenannt wer<strong>den</strong> in<br />

„Strom- und Wärmeerzeugung sowie Energiespeicherung". Die<br />

Umset<strong>zu</strong>ng der Energiewende mit einem massiven Ausbau<br />

erneuerbarer Energien ist ohne eine Ertüchtigung der<br />

Speicherinfrastruktur nicht zielführend. Zudem ist der Begriff<br />

„Energieerzeugung" nicht korrekt: Energie kann nicht erzeugt<br />

werde, sie wird nur in die verschie<strong>den</strong>en Erscheinungsformen<br />

umgewandelt. Gemeint ist „Strom- und Wärmeerzeugung".<br />

teilweise folgen<br />

Es ist richtig, dass physikalisch betrachtet Energie nicht "erzeugt",<br />

sondern nur umgewandelt wer<strong>den</strong> kann. Trotzdem wird der Begriff<br />

"Energieerzeugung" sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als<br />

auch von der spezialisierten Fachwelt, wie z.B. <strong>den</strong><br />

Energieversorgern, als Überbegriff für die Strom- und<br />

Wärmeerzeugung benutzt. Bei der Eingabe in Google findet man<br />

über eine Millionen Einträge <strong>zu</strong> dem Begriff. Insofern soll dieser<br />

auch im Einheitlichen Regionalplan der Prägnanz halber beibehalten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

In Be<strong>zu</strong>g auf das Thema Energiespeicher wird unter dem<br />

Plankapitel 3.2.5 "Energieverteilung/Energieinfrastruktur" folgender<br />

Plansatz 3.2.5.4 eingefügt: "Anlagen und Verfahren <strong>zu</strong>r<br />

Energiespeicherung sollen infolge des Zubaus der erneuerbaren<br />

Energieträger als Bindeglied zwischen Energieerzeugung und<br />

Energieverbrauch entwickelt und ausgebaut wer<strong>den</strong>". In der<br />

Begründung wird eingefügt: "Die Energiewende mit einem<br />

massiven Ausbau der erneuerbaren Energien kann nur mit einem<br />

einhergehen<strong>den</strong> Ausbau von Speicherkapazitäten gelingen, z.B. in<br />

Form von Pumpspeicherkraftwerken, der Power-to-Gas-<br />

Technologie oder Batterien. In der Metropolregion Rhein-Neckar ist<br />

der Verein StoREgio Energiespeichersysteme e.V., dem<br />

verschie<strong>den</strong>e Unternehmen und Bildungseinrichtungen angehören,<br />

mit der Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von stationären<br />

Energiespeichersystemen befasst."<br />

3763 Stadtverwaltung Neckargemünd 3.2.3.1<br />

Umstellung der<br />

Energieerzeugung auf<br />

erneuerbare Energien (G)<br />

Die Nut<strong>zu</strong>ng der Wasserkraft am Neckar soll intensiviert wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Plansatz 3.2.3.1 wird der Ausbau der erneuerbaren Energien,<br />

auch der Wasserkraft, thematisiert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1979 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.3<br />

Energie<br />

Energieerzeugung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3764 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.2.3.1<br />

Umstellung der<br />

Energieerzeugung auf<br />

erneuerbare Energien (G)<br />

Die Eignung der Südpfalz als Vorranggebiet für Solarenergie muss<br />

aufgrund der günstigen Einstrahlungswerte im Auge behalten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die gesamte Region Rhein-Neckar verfügt über bundesweit<br />

überdurchschnittliche Einstrahlungswerte. Der Ausbau der<br />

erneuerbaren Energie, darunter auch die Solarenergie, wird im<br />

Plansatz 3.2.3.1 thematisiert. Explizite regionalplanerische<br />

Vorranggebiete für die Solarenergienut<strong>zu</strong>ng wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan nicht ausgewiesen.<br />

3765 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.2.3.1<br />

Umstellung der<br />

Energieerzeugung auf<br />

erneuerbare Energien (G)<br />

In der Sat<strong>zu</strong>ng für Baugebiete ist eine Firstrichtung<br />

fest<strong>zu</strong>schreiben, die eine aktive Sonnenenergienut<strong>zu</strong>ng ermöglicht.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Baugebietssat<strong>zu</strong>ngen sind nicht Gegenstand der Regionalplanung.<br />

In Plansatz 3.2.4.1 ist ausgeführt, dass Kommunen in der<br />

Bauleitplanung die Möglichkeiten <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng erneuerbarer<br />

Energien bei geplanten Gebäu<strong>den</strong> berücksichtigen und<br />

festschreiben sollen.<br />

3766 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.2.3.1<br />

Umstellung der<br />

Energieerzeugung auf<br />

erneuerbare Energien (G)<br />

Vorrangflächen für Photovoltaik müssen mit ihren großflächigen<br />

Dachlandschaften vor allem sämtliche Industrie- und<br />

Gewerbegebiete wer<strong>den</strong>. Hier ist in besonderem Maße<br />

verbrauchernahe Abnahme des gewonnenen Stromes möglich.<br />

Dagegen sind Photovoltaikanlagen auf Äckern und Wiesen <strong>zu</strong><br />

untersagen. Diese Flächen müssen - schon aus ethischen<br />

Grün<strong>den</strong> - uneingeschränkt der Nahrungsmittelproduktion<br />

vorbehalten bleiben.<br />

nicht folgen<br />

Die Dächer in Industrie- und Gewerbegebieten eignen sich<br />

grundsätzlich für die Solarenergieerzeugung, allerdings können<br />

Industrie- und Gewerbegebiete nicht als regionalplanerische<br />

Vorranggebiete für die Solarenergienut<strong>zu</strong>ng festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Auch liegt es nicht in der Planungsbefugnis der Regionalplanung,<br />

landwirtschaftliche Flächen für die Nut<strong>zu</strong>ng durch PV-<br />

Freiflächenanlagen <strong>zu</strong> sperren. In Be<strong>zu</strong>g auf PV-Freiflächenanlagen<br />

auf landwirtschaftlichen Flächen sollte u.E. eine differenzierte<br />

Betrachtungsweise gewählt wer<strong>den</strong>, da es durchaus auch<br />

landwirtschaftliche Flächen mit schlechten Ertrags- und<br />

Bo<strong>den</strong>wertzahlen gibt, die ggf. für PV-Freiflächenanlagen genutzt<br />

wer<strong>den</strong> können.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1980 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.3<br />

Energie<br />

Energieerzeugung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3767 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.2.3.1<br />

Umstellung der<br />

Energieerzeugung auf<br />

erneuerbare Energien (G)<br />

Bioenergieanlagen, deren Betrieb großflächigen Anbau von<br />

Energiepflanzen, insbesondere von Mais, auf <strong>den</strong><br />

überdurchschnittlich fruchtbaren Südpfälzer Bö<strong>den</strong> voraussetzt,<br />

sind äußerst kritisch <strong>zu</strong>sehen. Sie entziehen der<br />

Nahrungsmittelproduktion wichtige Anbauflächen. Dies ist aus<br />

ethischer Sicht ab<strong>zu</strong>lehnen. Aus Naturschutzgrün<strong>den</strong> gilt deren<br />

Lebensfeindlichkeit für Bo<strong>den</strong>brüter, Niederwild und<br />

Kleinorganismen als verheerend. Verwendung fin<strong>den</strong> sollen<br />

Reststoffe aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus<br />

Pflegemaßnahmen an Straßenbegleitgrün.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Aussage deckt sich im Wesentlichen mit <strong>den</strong> Ergebnissen der<br />

Studie <strong>zu</strong>m Biomasse-Stoffstrommanagement für die Region<br />

Rhein-Neckar, nach vor allem biogene Rest- und Abfallstoffe für die<br />

Energieerzeugung eingesetzt wer<strong>den</strong> sollen. Einen<br />

regionalplanerischen Steuerungsrahmen hierfür gibt es allerdings<br />

nicht.<br />

3768 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-<br />

Main<br />

Hauptverwaltung Darmstadt<br />

3.2.3.1<br />

Umstellung der<br />

Energieerzeugung auf<br />

erneuerbare Energien (G)<br />

Die Erarbeitung eines Solarkatasters für die Metropolregion Rhein-<br />

Neckar als Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>m regionalen Energiekonzept der<br />

Metropolregion wird angeregt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Erstellung eines Solarkatasters für die Region Rhein-Neckar ist<br />

eine von 75 Maßnahmen, die im Regionalen Energiekonzept<br />

vorgeschlagen sind. Allerdings handelt es sich hier um eine<br />

Maßnahme, die vor allem in <strong>den</strong> Bereich der Regionalentwicklung<br />

und weniger in <strong>den</strong> Bereich der Regionalplanung fällt. In<br />

verschie<strong>den</strong>en Teilbereichen der Region Rhein-Neckar sind auf<br />

kommunaler Ebene bereits Solarkataster eingerichtet wor<strong>den</strong> (z.B.<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis, Worms, Wiesloch u.a.)<br />

3769 Handwerkskammer Mannheim Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald<br />

3.2.3.1<br />

Umstellung der<br />

Energieerzeugung auf<br />

erneuerbare Energien (G)<br />

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-O<strong>den</strong>wald trägt<br />

die Energiewende uneingeschränkt mit. Es bedarf eines<br />

Monitorings, das Fortschritte objektiv verfolgt und in das die<br />

handwerkliche Wirtschaft als ein entschei<strong>den</strong>der Träger der<br />

Energiewende einbezogen wird.<br />

folgen<br />

Ein Monitoring für die Energiewende ist im Regionalen<br />

Energiekonzept der Region Rhein-Neckar vorgesehen und wird in<br />

dessen Rahmen installiert. Die Handwerkskammer als ein<br />

wesentlicher Akteur wurde bei der Erstellung des Energiekonzepts<br />

und wird bei dessen Umset<strong>zu</strong>ng einbezogen.<br />

3770 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.2.3.1<br />

Umstellung der<br />

Energieerzeugung auf<br />

erneuerbare Energien (G)<br />

Im Plansatz <strong>zu</strong>r Umstellung auf erneuerbare Energien sollte<br />

ergänzt, dass der Ausbau nicht nur alle erneuerbaren<br />

Energieformen, sondern auch Speicher auf der Basis von<br />

Pumpspeicherkraftwerken, Power- to-Gas und Batterietechnologien<br />

umfassen sollte.<br />

folgen<br />

Das Thema Speichertechnologien wird als Plansatz 3.2.5.4 ergänzt.<br />

Siehe ID 3917.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1981 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.3<br />

Energie<br />

Energieerzeugung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3771 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.2.3.1<br />

Umstellung der<br />

Energieerzeugung auf<br />

erneuerbare Energien (G)<br />

Der beabsichtigte Grundsatz der Raumordnung in Plansatz 3.2.3.1<br />

sieht vor, dass die Energieerzeugung <strong>zu</strong>nehmend auf die Nut<strong>zu</strong>ng<br />

erneuerbaren Energien umgestellt wer<strong>den</strong> soll. Der Ausbau der<br />

erneuerbaren Energien soll alle Formen umfassen. Dieser Plansatz<br />

geht über <strong>den</strong> Auftrag der Raumordnung und der Regionalplanung<br />

hinaus. Die Umstellung auf erneuerbare Energien ist nur insoweit<br />

ein Regelungsgegenstand der Regionalplanung, als sie die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ng betrifft. An diesem Be<strong>zu</strong>g fehlt es beim Plansatz<br />

3.2.3.1. Er ist durch die Aufgabe der Regionalplanung nicht<br />

gedeckt.<br />

nicht folgen<br />

Die Regionalplanung beschränkt sich nicht nur auf die Ordnung des<br />

Raums und die Anforderungen an <strong>den</strong> Raum, sondern hat darüber<br />

hinaus auch einen regionalpolitischen und<br />

regionalgesellschaftlichen Auftrag. Aus diesem Verständnis heraus<br />

wird deutlich, dass der Aufgabenbereich der Regionalplanung weit<br />

gesteckt ist und sich nicht nur auf flächenbezogene Aussagen<br />

beschränkt. Regionalplanung ist heute mehr <strong>den</strong>n je strategische<br />

Regionalplanung und bedarf deswegen einer Verzahnung von<br />

Leitbildern, Konzepten und informellen Instrumenten.<br />

Regionalplanung hat die Aufgabe, bundes- und landespolitische<br />

Ziele <strong>zu</strong> konkretisieren. In Gesetzen, <strong>den</strong> Koalitionsverträgen, in<br />

einer Vielzahl politischer <strong>Stellungnahmen</strong> und nicht <strong>zu</strong>letzt in der<br />

Begründung <strong>zu</strong>m Entwurf des Klimaschutzgesetzes Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg wird die Richtschnur für eine Energieversorgung<br />

vorgegeben. Der Regionalplan greift diese Aspekte auf und leitet<br />

daraus einen entsprechen<strong>den</strong> Orientierungsrahmen für <strong>den</strong><br />

Regionalplan ab.<br />

3772 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

3953<br />

3.2.3.1<br />

Umstellung der<br />

Energieerzeugung auf<br />

erneuerbare Energien (G)<br />

Die Bestrebungen regionaler und überregionaler Energieversorger,<br />

Erneuerbare Energien stärker <strong>zu</strong> fördern und aus<strong>zu</strong>bauen, sollte<br />

auch im Rahmen des Einheitlichen Regionalplans unterstützt<br />

wer<strong>den</strong>. Erhebliche Ausbaupotentiale für Erneuerbare Energien<br />

sehen wir in <strong>den</strong> Bereichen Windkraft, Wasserkraft, Biomasse,<br />

Geothermie, Photovoltaik und Solarthermie. Gerade der Ausbau der<br />

Biomassenut<strong>zu</strong>ng sollte auch im Einheitlichen Regionalplan eine<br />

stärkere Berücksichtigung fin<strong>den</strong>. In diesem Zusammenhang<br />

begrüßen wir das Ziel, biogene Abfälle weiter <strong>zu</strong> verwerten (3.4.2.)<br />

und gegebenenfalls über regionale Kooperationen Biomasse<br />

effizient <strong>zu</strong> nutzen. Weitergehend wäre eine verpflichtende<br />

Verwertung biogener Abfälle <strong>zu</strong>r Biomassenut<strong>zu</strong>ng<br />

überlegenswert. Dies könnte als Zielvorgabe im Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Ausbau der erneuerbaren Energieträger ist in Plansatz 3.2.3.1<br />

thematisiert. Dabei ist es aus planerischer Sicht nicht von Belang,<br />

wer diesen Ausbau vorantreibt. In Be<strong>zu</strong>g auf die Biomassenut<strong>zu</strong>ng<br />

ist seitens des VRRN eine Studie <strong>zu</strong>m Biomasse-<br />

Stoffstrommanagement erstellt wor<strong>den</strong>, in der die Potenziale in der<br />

Region erhoben und sechs Impulsprojekte erarbeitet wor<strong>den</strong> sind.<br />

Auch im Regionalen Energiekonzept sind umfassende<br />

Ausführungen <strong>zu</strong>r Bioenergieerzeugung enthalten, u.a. <strong>zu</strong>r<br />

energetischen Verwertung der Bioabfälle. Dies kann allerdings im<br />

Einheitlichen Regionalplan nicht als Ziel formuliert wer<strong>den</strong>, da eine<br />

Zielformulierung <strong>zu</strong>r energetischen Biomasseverwertung keinen<br />

konkreten Raumbe<strong>zu</strong>g hat und nicht in der Entscheidungsgewalt<br />

des VRRN steht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1982 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.3<br />

Energie<br />

Energieerzeugung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3773 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

3.2.3.1<br />

Umstellung der<br />

Energieerzeugung auf<br />

erneuerbare Energien (G)<br />

Unter Berücksichtigung gewässerökologischer Gesichtspunkte<br />

sollten die vorhan<strong>den</strong>en Wasserkraftpotentiale in Rhein und Neckar<br />

geprüft wer<strong>den</strong>. Im Bereich Photovoltaik sollten verstärkt auch<br />

großflächige Nut<strong>zu</strong>ngsoptionen erörtert wer<strong>den</strong>. So sehen wir<br />

beispielsweise in solaren Lärmschutzwän<strong>den</strong> entlang der<br />

Autobahnen erheblich Potentiale <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng der Solarenergie.<br />

Weitere Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten von Photovoltaik bestehen im<br />

Bereich der Ausweisung und Genehmigung von Baugebieten. Hier<br />

können durch baurechtliche Vorgaben entsprechende Regelungen<br />

getroffen wer<strong>den</strong>, um Photovoltaik weiter aus<strong>zu</strong>bauen. Verzichtet<br />

wer<strong>den</strong> sollte jedoch auf einen Ausbau der Erneuerbaren Energien<br />

auf landwirtschaftlich hochwertigen Bö<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist in Plansatz 3.2.3.1<br />

thematisiert. Dabei kann jedoch im Rahmen des Einheitlichen<br />

Regionalplans nicht auf die einzelnen Nut<strong>zu</strong>ngsfelder nicht<br />

vertiefend eingegangen wer<strong>den</strong>, weil dies <strong>den</strong> Plan überfrachten<br />

würde.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1983 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.3<br />

Energie<br />

Energieerzeugung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3774 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.2.3.2<br />

Effiziente Nut<strong>zu</strong>ng<br />

konventioneller Energieträger<br />

(G)<br />

Die Aussage <strong>zu</strong>m Effizienzgrad von Kraftwerken sollte geändert<br />

wer<strong>den</strong>: Es sollen nicht die höchstmöglichen, sondern möglichst<br />

hohe Effizienzgrade gewährleistet wer<strong>den</strong>. Die Forderung nach<br />

„höchstmöglichen Effizienzgra<strong>den</strong>" bei Kraftwerken muss entfallen,<br />

da sie mit dem unter 3.2.1.1 geforderten Grundsatz einer<br />

„preisgünstigen" Energieversorgung im Widerspruch stehen kann.<br />

Ein höchstmöglicher Effizienzgrad ist nur über <strong>den</strong> maximalen<br />

technischen Aufwand und sehr komplexe Systeme <strong>zu</strong> erreichen.<br />

Dies ist bei kurzen Betriebszeiten (Spitzenlastanlagen) nicht<br />

wirtschaftlich und führt überdies <strong>zu</strong> wenig flexiblen Anlagen.<br />

Gerade aber diese flexiblen Anlagen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>m Ausgleich der<br />

fluktuieren<strong>den</strong> Stromerzeugung durch Wind und Photovoltaik<br />

dringend benötigt.<br />

Zudem soll folgender Satz komplett gestrichen wer<strong>den</strong>:<br />

Gaskraftwerke sollen aufgrund der geringeren C02-Emissionen und<br />

der besseren Kompatibilität mit dem Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien Kohlekraftwerken vorgezogenen wer<strong>den</strong>. Einen<br />

regulativen Eingriff in <strong>den</strong> Energiemix auf Ebene der<br />

Regionalplanung lehnen die IHKs strikt ab. Die Entscheidung für ein<br />

Gas- oder Kohlekraftwerk muss einzelfallbezogen von <strong>den</strong><br />

Marktteilnehmern anhand der Kriterien Kosten,<br />

Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit geprüft wer<strong>den</strong>.<br />

Durch Maßnahmen <strong>zu</strong>r C02-Abscheidnung können auch<br />

Kohlekraftwerke nahe<strong>zu</strong> „C02-frei" betrieben wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

In Be<strong>zu</strong>g auf die Effizienzgrade von Kraftwerken wird der Plansatz<br />

folgendermaßen geändert: "Bei Kraftwerken sollen möglichst hohe<br />

Effizienzgrade gewährleitet wer<strong>den</strong>."<br />

Die Aussagen <strong>zu</strong>m Vor<strong>zu</strong>g von Gaskraftwerken <strong>zu</strong><br />

Kohlekraftwerken ist abgeleitet aus <strong>den</strong> Klimaschutzzielen, in<br />

<strong>den</strong>en es um die Reduzierung von CO2-Emissionen geht. Es ist<br />

unstreitig, dass Gaskraftwerke geringere CO2-Emissionen<br />

verursachen als Kohlekraftwerke und <strong>zu</strong>dem schneller hoch- bzw.<br />

heruntergefahren wer<strong>den</strong> können und dadurch flexibler auf die<br />

volantil einspeisen<strong>den</strong> erneuerbaren Energieträger reagieren<br />

können. Entsprechend neuerer Aussagen der Landesregierung<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg wird deutlich, dass künftig mehr<br />

Gaskraftanlagen gebaut wer<strong>den</strong> sollen. Insofern ist die<br />

entsprechende Passage im Plansatz aufgenommen, um die<br />

landesplanerischen Ziele <strong>zu</strong> konkretisieren.<br />

Die Aussage <strong>zu</strong>r CO2-Abscheidung wird gestrichen, da dieses<br />

Verfahren verschie<strong>den</strong>e technische, rechtliche, ökonomische und<br />

vor allem auch ökologische Restriktionen aufweist.<br />

Die Aussage <strong>zu</strong>r CO2-Abscheidung soll insofern ergänzt wer<strong>den</strong>,<br />

dass Maßnahmen <strong>zu</strong>r CO2-Abscheidung bei Kraftwerken auf Basis<br />

fossiler Energieträger eingeplant wer<strong>den</strong>, soweit diese technisch<br />

machbar, ökonomisch und ökologisch sinnvoll und rechtlich<br />

möglich sind. Bei der C02-Abscheidung sind <strong>zu</strong>dem einige Fragen<br />

juristischer, technischer, ökonomischer und ökologischer Natur<br />

noch unbeantwortet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1984 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.3<br />

Energie<br />

Energieerzeugung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3775 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.2.3.2<br />

Effiziente Nut<strong>zu</strong>ng<br />

konventioneller Energieträger<br />

(G)<br />

Der Plansatz 3.2.3.2, durch <strong>den</strong> als Grundsatz der Raumordnung die<br />

effiziente Nut<strong>zu</strong>ng konventioneller Energieträger festgeschrieben<br />

wer<strong>den</strong> soll, geht über <strong>den</strong> Auftrag der Raumordnung und der<br />

Regionalplanung hinaus. Das Gebot sparsamer und effizienter<br />

Energienut<strong>zu</strong>ng ist im Immissionsschutzrecht und im<br />

Energiewirtschaftsrecht geregelt. Es ist kein Gegenstand der<br />

Raumplanung und der Raumordnung. Die Wahl der Primärenergie,<br />

nämlich Gas oder Kohle, ist ebenfalls nicht Gegenstand der<br />

Raumordnung, sie kann nicht durch Grundsätze der Raumordnung<br />

gesteuert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Regionalplanung hat durchaus Überschneidungen mit dem<br />

Immissionsschutzrecht und dem Energiewirtschaftsrecht. Die<br />

Aussagen <strong>zu</strong>m Vor<strong>zu</strong>g von Gaskraftwerken <strong>zu</strong> Kohlekraftwerken<br />

sind abgeleitet aus <strong>den</strong> Klimaschutzzielen, in <strong>den</strong>en es um die<br />

Reduzierung von CO2-Emissionen geht. Es ist unstreitig, dass<br />

Gaskraftwerke geringere CO2-Emissionen verursachen als<br />

Kohlekraftwerke und <strong>zu</strong>dem schneller und flexibler auf die volantil<br />

einspeisen<strong>den</strong> erneuerbaren Energieträger reagieren können.<br />

Entsprechend neuerer Aussagen der Landesregierung Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg wird deutlich, dass künftig mehr Gaskraftanlagen<br />

gebaut wer<strong>den</strong> sollen. Insofern ist die entsprechende Passage im<br />

Plansatz aufgenommen, um die landesplanerischen Ziele <strong>zu</strong><br />

konkretisieren.<br />

3776 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.2.3.2<br />

Effiziente Nut<strong>zu</strong>ng<br />

konventioneller Energieträger<br />

(G)<br />

Die Forderung nach „höchstmöglichen Effizienzgra<strong>den</strong>" ist einseitig<br />

und sollte entfallen, da sie mit dem unter 3.2.1.1 und im<br />

Energiewirtschaftsgesetz formulierten Grundsatz einer<br />

preisgünstigen Energieversorgung im Widerspruch stehen kann.<br />

Ein höchstmöglicher Effizienzgrad ist nur über <strong>den</strong> maximalen<br />

technischen Aufwand und komplexe Systeme <strong>zu</strong> erreichen. Dies ist<br />

bei nur kurzen Betriebszeiten (Spitzenlastanlage) nicht<br />

wirtschaftlich und führt außerdem <strong>zu</strong> wenig flexiblen Anlagen.<br />

Aufgrund der fluktuieren<strong>den</strong> Stromerzeugung durch Wind und<br />

Photovoltaik sind künftig besonders flexible Anlagen erforderlich.<br />

teilweise folgen<br />

In Be<strong>zu</strong>g auf die Effizienzgrade von Kraftwerken wird der Plansatz<br />

folgendermaßen geändert: "Bei Kraftwerken sollen möglichst hohe<br />

Effizienzgrade gewährleistet wer<strong>den</strong>."<br />

3777 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.2.3.2<br />

Effiziente Nut<strong>zu</strong>ng<br />

konventioneller Energieträger<br />

(G)<br />

Der Vorrang von Gaskraftwerken vor Kohlekraftwerken ist kein<br />

<strong>zu</strong>lässiger Grundsatz der Raumordnung. Diese Entscheidung bleibt<br />

dem Vorhabenträger überlassen, er hat sie projektbezogen <strong>zu</strong><br />

treffen.<br />

nicht folgen<br />

Die Aussagen <strong>zu</strong>m Vor<strong>zu</strong>g von Gaskraftwerken <strong>zu</strong><br />

Kohlekraftwerken sind abgeleitet aus <strong>den</strong> Klimaschutzzielen, in<br />

<strong>den</strong>en es um die Reduzierung von CO2-Emissionen geht. Es ist<br />

unstrittig, dass Gaskraftwerke geringere CO2-Emissionen<br />

verursachen als Kohlekraftwerke und <strong>zu</strong>dem schneller und flexibler<br />

auf die volantil einspeisen<strong>den</strong> erneuerbaren Energieträger reagieren<br />

können. Entsprechend neuerer Aussagen der Landesregierung<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg wird deutlich, dass künftig mehr<br />

Gaskraftanlagen gebaut wer<strong>den</strong> sollen. Insofern ist die<br />

entsprechende Passage im Plansatz aufgenommen, um die<br />

landesplanerischen Ziele <strong>zu</strong> konkretisieren.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1985 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.3<br />

Energie<br />

Energieerzeugung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3778 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.2.3.2<br />

Effiziente Nut<strong>zu</strong>ng<br />

konventioneller Energieträger<br />

(G)<br />

Nach Abs. 2. des Plansatzes 3.2.3.2 sollen bei bestehen<strong>den</strong> und<br />

geplanten Kraftwerken auf Basis fossiler Energieträger<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r C02-Abscheidung eingeplant wer<strong>den</strong>. Diese<br />

Aussage überschreitet <strong>den</strong> Aufgabenbereich der Raumordnung. Sie<br />

sollte ersatzlos gestrichen wer<strong>den</strong>. Die Frage der C02-Abscheidung<br />

ist Gegenstand einer Richtlinie der Europäischen Union. Das<br />

Unionsrecht kann nicht durch Grundsätze der Raumordnung<br />

modifiziert oder überlagert wer<strong>den</strong>. Zudem handelt es sich dabei<br />

um eine Frage des Anlagen<strong>zu</strong>lassungsrechts, nicht jedoch der<br />

Raumordnung. Hin<strong>zu</strong> kommt, dass Maßnahmen <strong>zu</strong>r C02-<br />

Abscheidung weder bei bestehen<strong>den</strong> noch bei geplanten<br />

Kraftwerken technisch sinnvoll machbar sind. Bislang gibt es nur<br />

einzelne Versuchsanlagen. Es gibt jedoch noch keine<br />

Demonstrationsanlagen und somit keine ausreichen<strong>den</strong><br />

verfahrenstechnischen Kenntnisse für derartige Anlagen. Der<br />

Grundsatz widerspricht <strong>zu</strong>dem dem Grundsatz nach einer<br />

preisgünstigen Energieversorgung, da weder technisch noch<br />

rechtlich die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für Transport und Lagerung von C02<br />

geschaffen sind. Nach langen Verhandlungen hat der Bundesrat<br />

einem Kompromiss <strong>zu</strong>r unterirdischen Kohlendioxid-Speicherung<br />

am 29.06.2012 <strong>zu</strong>gestimmt. Das „Gesetz <strong>zu</strong>r Demonstration und<br />

Anwendung von Technologien <strong>zu</strong>r Abscheidung, <strong>zu</strong>m Transport und<br />

<strong>zu</strong>r dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid" ermöglicht vorerst<br />

nur <strong>den</strong> Betrieb von Demonstrationsspeichern. Die Forderung des<br />

Plansatzes 3.2.3.2 geht auch weit über die Festlegungen der<br />

europäischen CCS-Richtlinie und über Art. 8 des genannten<br />

Gesetzes hinaus. Dort wird nur für neue Kraftwerke mit einer<br />

elektrischen Nennleistung von 300 MW oder mehr die Freihaltung<br />

einer ausreichend großen Fläche für die Nachrüstung einer C02-<br />

Abscheidung gefordert, sofern geeignete Kohlendioxidspeicher <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung stehen und der Zugang <strong>zu</strong> Anlagen für <strong>den</strong> Transport<br />

des Kohlendioxids sowie die Nachrüstung von Anlagen für die<br />

Abscheidung und Kompression von Kohlendioxid technisch möglich<br />

und wirtschaftlich <strong>zu</strong>mutbar sind. Im Übrigen fallen Kraftwerke<br />

unter das TEHG. Die C02-Minderungsstrategie ist durch die<br />

Gesetzgebung des Bundes vorgegeben. Sie ist kein <strong>zu</strong>lässiger<br />

Gegenstand des Regionalplans. Der Plansatz sollte deshalb<br />

ersatzlos entfallen.<br />

folgen<br />

Die Aussage <strong>zu</strong>r CO2-Abscheidung wird gestrichen, da dieses<br />

Verfahren verschie<strong>den</strong>e technische, rechtliche, ökonomische und<br />

vor allem auch ökologische Restriktionen aufweist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1986 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.3<br />

Energie<br />

Energieerzeugung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3779 Privat<br />

(Privatperson)<br />

3.2.3.2<br />

CO2-Abscheidung (G)<br />

CO2-Abscheidung ist aus wirtschaftlichen und ökologischen<br />

Grün<strong>den</strong> unsinnig, da der Wirkungsgrad der Kraftwerke reduziert<br />

wird und die unterirdische CO2-Lagerung unabsehbare Folgen für<br />

Geologie und Grundwasser hat.<br />

folgen<br />

Die Aussage <strong>zu</strong>r CO2-Abscheidung wird gestrichen, da dieses<br />

Verfahren verschie<strong>den</strong>e technische, rechtliche, ökonomische und<br />

vor allem auch ökologische Restriktionen aufweist.<br />

3780 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

entspr.<br />

3758<br />

3.2.3.2<br />

Effiziente Nut<strong>zu</strong>ng<br />

konventioneller Energieträger<br />

(G)<br />

Aufgrund der übergeordneten verbindlichen Vorgaben<br />

(Energiekonzept 2050 der Bundesregierung, Klimaschutzkonzept<br />

2020 Plus für Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Klimaschutzleitlinien des Rhein-<br />

Neckar-Kreises) sind die im vorliegen<strong>den</strong> Regionalplan<br />

beschriebenen "Soll"-Ziele im Kapitel 3.2 Energie <strong>zu</strong> vage formuliert.<br />

Wir fordern daher, die "Soll-Aussagen" der "Ziele und Grundsätze<br />

des Regionalplanes" im Kapitel 3.2 Energie und folgende durch<br />

"Muss"-Aussagen <strong>zu</strong> ersetzen. Nur durch klare, verbindliche und<br />

tiefgreifende Formulierung der Energieziele im gesamten<br />

Regionalverband können die von der Bundesregierung, dem Land<br />

BW und dem Rhein-Neckar-Kreis definierte Ziele <strong>zu</strong>r Reduzierung<br />

der Treibhausgasemissionen wirklich erreicht wer<strong>den</strong>.<br />

Beispiele:<br />

3.2.2 „ Maßnahmen <strong>zu</strong>r Energieeinsparung und <strong>zu</strong>r effizienten<br />

Energienut<strong>zu</strong>ng MÜSSEN in allen Bereichen ..."<br />

3.2.3.2 „Aufgrund der Begrenztheit der konventionellen<br />

Energieträger Erdöl, Erdgas, Kohle und Uran MÜSSEN diese<br />

sparsam und effizient genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

"Muss-Aussagen" im Regionalplan können nur dann verwendet<br />

wer<strong>den</strong>, wenn es sich um Ziele der Regionalplanung handelt. Ziele<br />

der Regionalplanung wiederum dürfen nur aufgestellt wer<strong>den</strong>,<br />

wenn die Regionalplanung auch eine konkrete<br />

Steuerungsmöglichkeit hat und wenn diese Ziele in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt wer<strong>den</strong> können. Insofern kann die<br />

Regionalplanung z.B. keine Aussage treffen, dass die<br />

konventionellen Energieträger sparsam und effizient genutzt<br />

wer<strong>den</strong> müssen, da die Regionalplanung darauf keinen direkten<br />

Einfluss hat und die sparsame und effiziente Nut<strong>zu</strong>ng nicht in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte darstellbar ist.<br />

Im Gegensatz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Zielen der Regionalplanung, die mit Muss-<br />

Formulierungen o.ä. versehen wer<strong>den</strong> müssen, dürfen bei<br />

Grundsätzen der Regionalplanung keine Muss-Formulierungen<br />

verwendet wer<strong>den</strong>. Hier sind Soll- oder Kann-Formulierungen<br />

an<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong>.<br />

3781 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.2.3.3<br />

Kraft-Wärme-Kopplung (G)<br />

Der Plansatz 3.2.3.3, nach dem Kraftwerke auf der Basis sowohl<br />

konventioneller Energieträger als auch erneuerbarer Energieträger -<br />

soweit technisch machbar - ausschließlich in Kraft-Wärme-<br />

Koppelung betrieben wer<strong>den</strong> sollen, geht über <strong>den</strong> Auftrag der<br />

Raumordnung und der Regionalplanung hinaus. Der Betrieb von<br />

Kraftwerken in Kraft-Wärme-Koppelung ist keine Frage der<br />

Raumplanung, sondern des Anlagen<strong>zu</strong>lassungsrechts und des<br />

Energiewirtschaftsrechts. Er kann nicht Gegenstand des<br />

Regionalplans sein. Der Plansatz sollte ersatzlos entfallen.<br />

nicht folgen<br />

Der Betrieb von Kraftwerken auf Basis von Kraft-Wärme-Koppelung<br />

basiert auf <strong>den</strong> Grundsätzen <strong>zu</strong>r Energieeinsparung und effizienten<br />

Energienut<strong>zu</strong>ng in Plankapitel 3.2.2 und entspricht bundes- und<br />

landesweiten Regelungen und Zielen. Es stellt somit eine<br />

Konkretisierung bundes- und landesspezifischer Ziele dar. Das GKM<br />

ist ein Beispiel für die Erreichung hoher Effizienzgrade aufgrund<br />

von Kraft-Wärme-Koppelung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1987 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.3<br />

Energie<br />

Energieerzeugung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3782 Bundesnetzagentur für Elektrizität,<br />

Gas, Telekommunikation, Post und<br />

Eisenbahnen<br />

Sitz Bonn<br />

3.2.3.4<br />

Dezentrale Energieversorgung<br />

(G)<br />

Der Grundsatz der dezentralen Errichtung neuer Kraftwerke sollte<br />

präziser formuliert wer<strong>den</strong>, um nicht in <strong>den</strong> nachgelagerten<br />

Planungsverfahren unkalkulierbare Schwierigkeiten aus<strong>zu</strong>lösen. In<br />

Kapitel 3.2.3 geht es im Allgemeinen um die Energieerzeugung,<br />

also auch um konventionelle Erzeugungsformen. Speziell bei<br />

Gaskraftwerken kann es sich auch um Großkraftwerke handeln, so<br />

dass eine dezentrale Anordnung nicht sachgerecht erscheint. Eine<br />

mögliche, neue Formulierung für 3.2.3.4 könnte daher lauten: „Im<br />

Sinne einer effizienten Energienut<strong>zu</strong>ng und der Nähe von<br />

Energieerzeugung und Energieverbrauch sollen neue<br />

Erzeugungsanlagen, wo möglich und sinnvoll, dezentral errichtet<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

folgen<br />

Die Ergän<strong>zu</strong>ng wird in <strong>den</strong> Plansatz aufgenommen.<br />

3783 Handwerkskammer Mannheim Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald<br />

3.2.3.4<br />

Dezentrale Energieversorgung<br />

(G)<br />

Die Dezentralisierung der Energieversorgung darf sich nicht in der<br />

regionalen Erzeugung erneuerbarer Energie erschöpfen. Weitere<br />

wichtige Aspekte bestehen darin, dass <strong>zu</strong>r Dezentralisierung auch<br />

die Entwicklung und Installation der Anlagen durch regionale<br />

Handwerksbetriebe gehört und regionale Speicherinfrastruktur für<br />

kurzfristige oder saisonal überschüssige Strommengen <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung stehen. Vor allem für <strong>den</strong> Anstoß kleiner<br />

Energieprojekte in der Fläche empfehlen sich Contracting-Angebote<br />

für und mit dem Handwerk als ein wichtiges Instrumentarium der<br />

nahen Zukunft.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Bau und Betrieb von Anlagen <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng erneuerbarer<br />

Energien durch lokale und regionale Handwerksbetriebe ist<br />

wünschenswert, aber hier<strong>zu</strong> bestehen keinerlei regionalplanerische<br />

Steuerungsfunktionen.<br />

Mit dem Thema Energiespeicher beschäftigt sich die der Cluster<br />

StoRegio Energiespeichersysteme e.V. der MRN GmbH.<br />

3784 Handwerkskammer Mannheim Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald<br />

3.2.3.4<br />

Dezentrale Energieversorgung<br />

(G)<br />

Ein Solarkataster könnte die dezentrale Energieerzeugung durch<br />

Bereitstellung von meteorologischen Daten bzw. Daten <strong>zu</strong>r<br />

Dachneigung fördern und damit konkrete Effizienz- und<br />

Investitionsplanungen durch <strong>den</strong> handwerklichen Dienstleister vor<br />

Ort unterstützen.<br />

Kenntnisnahme<br />

In einigen Teilräumen der Region gibt es bereits Solarkataster, wie<br />

z.B. für <strong>den</strong> Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis, <strong>den</strong> Landkreis Südliche<br />

Weinstraße oder die Städte Landau, Wiesloch und Worms. Die<br />

Einrichtung eines Solarkatasters ist sehr begrüßenswert, sollte aber<br />

auf kommunaler Ebene geschehen.<br />

3785 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.2.3.4<br />

Dezentrale Energieversorgung<br />

(G)<br />

Bei der dezentralen Energieversorgung soll ergänzt wer<strong>den</strong>, dass<br />

nicht nur neue Kraftwerke, sondern auch Speicher dezentral<br />

dezentral errichtet wer<strong>den</strong> sollen<br />

folgen<br />

Die Ergän<strong>zu</strong>ng wird aufgenommen: "Im Sinne einer effizienten<br />

Energienut<strong>zu</strong>ng und der Nähe von Energieerzeugung und<br />

Energieverbrauch sollen neue Kraftwerke und Energiespeicher<br />

dezentral errichtet wer<strong>den</strong>".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1988 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3786 Bundesnetzagentur für Elektrizität,<br />

Gas, Telekommunikation, Post und<br />

entspr.<br />

Eisenbahnen<br />

3979<br />

Dienstgebäude Berlin<br />

- Die Richtfunkbetreiber sollen im Rahmen konkreter Planungen von<br />

Bauwerken über 20 m Höhe (z.B. Win<strong>den</strong>ergieanlagen) einbezogen<br />

wer<strong>den</strong>, da die Richtfunkbelegung für ein bestimmtes Gebiet sich<br />

in kürzester Zeit ändern kann.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3787 Wehrbereichsverwaltung West - Im Plangebiet befin<strong>den</strong> sich mehrere NATO-<br />

Produktenfernleitungen und Tanklager, in <strong>den</strong>en Kraftstoffe der<br />

höchsten Gefahrenklasse für militärische Zwecke transportiert<br />

wer<strong>den</strong>. Sie ist dem besonderen Schutz des § 109e des<br />

Strafgesetzbuches (Wehrmittelbeschädigung) unterstellt.<br />

Beschädigungen können erhebliche Folgeschä<strong>den</strong> auslösen. Zu<br />

Wartungs- und Reparaturzwecken sowie <strong>zu</strong>r Verhinderung einer<br />

Gefährdung durch äußere Einflüsse ist die NATO-<br />

Produktenfernleitung durch einen 10 Meter breiten Schutzstreifen<br />

(5 Meter links und 5 Meter rechts der Rohrachse) dinglich<br />

gesichert. Die im Grundbuch eingetragenen dinglich gesicherten<br />

Rechte sind <strong>zu</strong> beachten. Baumaßnahmen im Schutzstreifen sind<br />

ohne die Genehmigung der Wehrbereichsverwaltung bzw. ohne<br />

vertragliche Regelung nicht gestattet.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der notwendige Schutz der NATO-Produktenfernleitungen und<br />

Tanklager kann wegen der Kleinräumigkeit nicht im Einheitlichen<br />

Regionalplan gewährleistet wer<strong>den</strong>, sondern muss auf kommunaler<br />

Ebene in der Bauleitplanung bzw. Bei konkreten Bauvorhaben<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

3788 Verbandsgemeinde Maxdorf - Im Nor<strong>den</strong> des Landschaftsschutzgebietes (nördlich der Ortslage)<br />

soll eine Vorrangfläche für erneuerbare Energien ausgewiesen<br />

wer<strong>den</strong>. Aufgrund der möglichen Emissionen sind dabei<br />

Biogasanlagen explizit aus<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> ausschließlich<br />

Vorranggebiete für die regionalbedeutsame Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng<br />

ausgewiesen, aber keine allgemeinen Vorrangflächen für<br />

erneuerbare Energien.<br />

3789 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Es stellt sich die Frage, ob Flächen für die Geothermie<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong> müssen.<br />

nicht folgen<br />

Geothermiekraftwerke können nur dort errichtet wer<strong>den</strong>, wo die<br />

geologischen Verhältnisse eine Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>lassen. Das Wissen über<br />

die geologischen Verhältnisse liegt nur <strong>den</strong> Fachfirmen vor, die<br />

entsprechende seismische Untersuchungen durchgeführt haben.<br />

Auf regionalplanerischer Ebene ist somit die Ausweisung von<br />

Standorten für Geothermiekraftwerke nicht leistbar.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1989 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3790 Botanische Vereinigung für<br />

Naturschutz in Hessen e.V. (BVNH)<br />

- Das Kapitel 3.2. soll um einen Beitrag „Kompensation der<br />

windkraftbedingten Eingriffe" ergänzt wer<strong>den</strong>. Es sollen vorrangig<br />

klimarelevante Ausgleichsmaßahmen <strong>zu</strong>r Schaffung und<br />

Verbesserung von C02-Senken vorgesehen wer<strong>den</strong> (v.a.<br />

Feuchtgebiete und Moore, insbesondere Niedermoore (gerade im<br />

Wald). Dies soll <strong>zu</strong>mindest als Grundsatz im Regionalplan verankert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Vorrangig sollten solche Kompensationsmaßnahmen <strong>zu</strong>m Zuge<br />

kommen, die selbst <strong>zu</strong>m Klimaschutz beitragen, in dem C02<br />

gespeichert wird. Hierunter sind vor allem Maßnahmen <strong>zu</strong> sehen,<br />

die <strong>zu</strong>r Vernässung (z.B. Sümpfe und Niedermoore, gerade auch im<br />

Wald (Sumpfwald, Bruchwald, Auwald)) führen, was über die<br />

verringerte Luft<strong>zu</strong>fuhr <strong>zu</strong>r Ablagerung von Biomasse und langfristig<br />

<strong>zu</strong> Torfbildung führen (vgl. A4). Ein besonderer<br />

Kompensationsschwerpunk ist das dabei das Verschließen von<br />

Entwässerungsgräben im Wald um die Ablagerung von Biomasse<br />

Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung wird in <strong>den</strong><br />

einschlägigen Naturschutzgesetzen von Rheinland-Pfalz, Hessen<br />

und Ba<strong>den</strong>-Württemberg geregelt. Hessen und BW haben bereits<br />

Kompensationsverordnungen erlassen, die die Anwendung der<br />

Kompensationsverpflichtung speziell regelt. Im Regionalplan<br />

können keine nut<strong>zu</strong>ngsbezogenen Ziele über die Funktion von<br />

Kompensationsflächen festgelegt wer<strong>den</strong>. Grundsätzlich gilt, dass<br />

Kompensationsflächen möglichst <strong>zu</strong>r Sicherung und Entwicklung<br />

des regionalen Biotopverbundes genutzt wer<strong>den</strong> sollten.<br />

3791 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

- Jede Win<strong>den</strong>ergieanlage in der Metropolregion verringert <strong>den</strong><br />

Bedarf für <strong>den</strong> bundesweiten Netzausbau in Nord-Süd-Richtung<br />

und minimiert damit auch diesbezüglich etwaige Eingriffe.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme unterstützt die Bestrebungen des VRRN <strong>zu</strong>m<br />

Ausbau der Win<strong>den</strong>ergie und wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1990 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3792 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

- Hinausgehend über die vielfach <strong>zu</strong>kunftsweisen<strong>den</strong> Ansätze des<br />

Entwurfs muss Folgendes hervorgehoben wer<strong>den</strong>:<br />

Für die energiepolitische Zukunft der Südpfalz sind bestimmte<br />

Prämissen <strong>zu</strong> beachten:<br />

1. Der vollständige Ausstieg aus der Atomenergie und die da<strong>zu</strong><br />

gehörige Energiewende sind schnellstmöglich um<strong>zu</strong>setzen.<br />

2. Zur Energiewende gehört zwingend das Energiesparen. 50<br />

Prozent Einsparung durch technische Effizienzsteigerung<br />

gegenüber 2007 sind möglich.<br />

3. Von allen Formen alternativer Energienut<strong>zu</strong>ng lässt sich die<br />

Energiewende derzeit mit Win<strong>den</strong>ergieanlagen am schnellsten in<br />

Gang setzen.<br />

4. Die Südpfalz ist nicht in allen Teilen und insgesamt nur mäßig <strong>zu</strong>r<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng geeignet.<br />

5. Die Südpfalz hat sehr empfindliche Landschaften, die für das<br />

Naturerlebnis von Windkraft wie von anderen schädlichen<br />

Einflüssen frei <strong>zu</strong> halten sind.<br />

6. In der <strong>zu</strong>künftigen Gestaltung der Energiewende wird in der<br />

Südpfalz der Solarenergie eine wachsende Bedeutung <strong>zu</strong>kommen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die genannten Punkte sind im Einheitlichen Regionalplan enthalten:<br />

1. Es wird langfristig eine Vollversorgung mit erneuerbaren<br />

Energien angestrebt<br />

2. Energiesparen und eine effiziente Energienut<strong>zu</strong>ng sind Thema<br />

des Plankapitels 3.2.2<br />

Die Plansätze 3.2.4.3 – 3.2.4.5 (Standorte für regionalbedeutsame<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen) wer<strong>den</strong> vom weiteren Aufstellungs- und<br />

Genehmigungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan<br />

abgekoppelt. Zu dem Thema wird ein fachlich begrenzter Teilplan<br />

„Standorte für regionalbedeutsame<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen“ aufgestellt. Bei der Neuaufstellung wer<strong>den</strong><br />

die <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> in die planerischen<br />

Überlegungen einbezogen. Im Rahmen der Neuaufstellung wird<br />

eine erneute Anhörung erfolgen.<br />

Unter diesen Prämissen ist die Windkraft in der Südpfalz mit<br />

Augenmaß <strong>zu</strong> planen. Die Daten der Windhöffigkeitskarte sowie<br />

die Belange des Landschafts- und Naturschutzes müssen die<br />

Leitplanken für <strong>den</strong> Ausbau der Windkraft in der Südpfalz sein. Die<br />

bisher vorliegen<strong>den</strong> Daten der Windhöffigkeitskarte für Rheinland-<br />

Pfalz sind pauschale Berechnungen; sie müssen dringend durch<br />

punktgenaue Messungen vor Ort ergänzt wer<strong>den</strong>. Nur so kann für<br />

die Diskussion um Standorte für Windkraftanlagen eine solide<br />

Datenbasis entstehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1991 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3793 terranets bw GmbH - Aktuelle Entwicklungen („Power To Gas") lassen erwarten, dass folgen<br />

auch künftig Gasleitungen in Kombination mit Gasspeichern eine<br />

entspr.<br />

hohe Bedeutung für die Energieversorgung haben wer<strong>den</strong>, indem Als neuer Plansatz 3.2.5.1 wird im Einheitlichen Regionalplan<br />

3856<br />

die diskontinuierlich-regenerativ „erzeugte" Energie gespeichert aufgeführt wer<strong>den</strong>: "Energieleitungen (Strom, Gas, Öl, Wärme) und<br />

wer<strong>den</strong> kann. Daher regen wir an, unter Ziffer 3.2.4. des<br />

Regionalplans der viel diskutierten Thematik der Speicherung von<br />

Energie entsprechend Raum <strong>zu</strong> widmen und unter Ziffer 3.2.5 die<br />

Funktion der Gasleitungen bei der Speicherung von Energie <strong>zu</strong><br />

würdigen.<br />

Energiespeicher (Gasspeicher etc.) sollen in ihrem Bestand<br />

gesichert und bei Bedarf ausgebaut wer<strong>den</strong>."<br />

Begründung: "Der Bestandssicherung und dem Ausbau der<br />

Energieleitungen und Energiespeicher kommt in Zukunft im Zuge<br />

der Energiewende eine große Bedeutung <strong>zu</strong>. Dabei sollen alle<br />

Energietrassen und alle Speicherformen in Betracht gezogen<br />

wer<strong>den</strong> und neue technische Entwicklungen (z.B. "Power to Gas")<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Der Verband Region Rhein-Neckar wird in<br />

einem BMU-geförderten Projekt u.a. auch <strong>den</strong> Ausbau der<br />

Stromtrassen <strong>zu</strong>r Integration erneuerbarer Energien untersuchen.<br />

Zudem beschäftigt sich der Cluster StoREgio<br />

Energiespeichersysteme e.V. mit der Entwicklung stationärer<br />

Speichersysteme in der Region Rhein-Neckar."<br />

3794 terranets bw GmbH - Leistungsstarke Anlagen der regenerativen Energiegewinnung<br />

sollten in der Nähe leistungsfähiger Gastransportleitungen liegen.<br />

Dem könnte ebenfalls durch einen entsprechen<strong>den</strong> Hinweis in<br />

Ziffer 3.2.4 Rechnung getragen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Standorte von Anlagen <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng erneuerbarer Energien<br />

hängen von vielen Faktoren ab. Eine Lage neben<br />

Gastransportleitungen wäre im Sinne einer Power-to-Gas Lösung<br />

sinnvoll, lässt sich aber in vielen Fällen aufgrund der<br />

Standorteigenschaften nicht bewerkstelligen.<br />

3795 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- Es fehlt der Hinweis, dass mit regenerativen Energien (Solar- und<br />

Geothermie) möglichst keine Inanspruchnahme von<br />

Landwirtschaftsflächen erfolgen soll. Es bedarf daher einer<br />

konsequenten Steuerung durch die Planungsgemeinschaft. Es sind<br />

sämtliche Potenziale an Dach-Deponie- und Konversionsflächen <strong>zu</strong><br />

realisieren.<br />

nicht folgen<br />

Aus regionalplanerischer Sicht ist die Errichtung von Solar- und<br />

Geothermieanlagen im Einzelfall auch durchaus auf<br />

landwirtschaftlichen Flächen <strong>den</strong>kbar. Gerade bei<br />

Geothermieanlagen kommt es auf die geologischen Gegebenheiten<br />

an, wo das Kraftwerk errichtet wer<strong>den</strong> muss. Für die Steuerung<br />

von Solar- und Geothermieanlagen fehlen dem VRRN die<br />

Instrumente.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1992 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3796 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

- Es soll hier verankert wer<strong>den</strong>, dass keine Inanspruchnahme von<br />

„Vorranggebieten für die Landwirtschaft" durch Photovoltaik oder<br />

Geothermieanlagen stattfindet.<br />

nicht folgen<br />

Aus regionalplanerischer Sicht ist ein genereller Ausschluss von<br />

Photovoltaik- und Geothermieanlagen in Vorranggebieten für die<br />

Landwirtschaft nicht sachgerecht. Vielmehr kommt es immer auf<br />

<strong>den</strong> Einzelfall an. So sind Geothermieanlagen aufgrund ihres<br />

vergleichsweise geringen Flächenverbrauchs von ca. 2 ha oder<br />

auch PV-Anlagen, wenn diese z.B. mit anderen baulichen Anlagen<br />

gebündelt wer<strong>den</strong>, in bestimmten Einzelfällen auch in<br />

Vorranggebieten für die Landwirtschaft <strong>den</strong>kbar. Um die<br />

Vereinbarkeit von Vorranggebieten für die Landwirtschaft und PVbzw.<br />

Geothermieanlagen <strong>zu</strong> gewährleisten, ist in der Regel die<br />

Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens notwendig.<br />

3797 Städtetag Rheinland-Pfalz e.V. - Die Stadt Landau würde im Kapitel regenerative Energien<br />

(Win<strong>den</strong>ergie, Solarenergie, Klimaschutzkonzepte) konkrete<br />

Aussagen begrüßen. Wir bitten darum, auch diese Anliegen<br />

unserer Mitgliedstadt Landau <strong>zu</strong> würdigen und in geeigneter Weise<br />

um<strong>zu</strong>setzen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Plankapitel 3.2. Energie sind klare Aussagen <strong>zu</strong> erneuerbaren<br />

Energien und <strong>zu</strong> kommunalen Klimaschutzkonzepten getroffen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1993 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3798 Stadtverwaltung Grünstadt -<br />

entspr.<br />

2801<br />

DÜW-VRG07 Neuleiningen,<br />

Haselhecke<br />

Aus Sicht der Stadt Grünstadt schränkt das geplante<br />

Rohstoffvorranggebiet für Kalksteinabbau DÜW-VRG07,<br />

Neuleiningen/Haselhecke - das nicht nur im Bereich der<br />

Ortsgemeinde Neuleiningen liegt, sondern auch große Teile des<br />

westlichen Gemarkungsgebietes der Stadt Grünstadt überlagert -<br />

die Planungshoheit der Stadt unverhältnismäßig stark ein und steht<br />

auch nicht in Einklang mit <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Grundsätzen der<br />

Raumordnung G 2.4.1.1.<br />

So weist diese Kuppenlage Windgeschwindigkeiten von über 6.5<br />

m/s auf und ist damit sehr gut geeignet als Standort für<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen. Da diese offensichtlich nach Auffassung des<br />

Landesamtes für Geologie und Bergbau unvereinbar mit der<br />

Rohstoffvorrangausweisung sind, kann diese windgünstige Lage<br />

dauerhaft nicht für die Nut<strong>zu</strong>ng erneuerbarer Energien genutzt<br />

wer<strong>den</strong>. Insbesondere steht sie einem gemarkungsübergreifen<strong>den</strong><br />

Vorranggebiet/Konzentrationszone für Win<strong>den</strong>ergieanlagen<br />

<strong>zu</strong>sammen mit dem benachbarten Vorranggebiet DÜW-VRG01-<br />

W/Ebertsheim im Bereich der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land<br />

entgegen (interkommunale Lösung). Hier stellt sich die Frage, ob<br />

nicht der Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng (Ziel: Vollversorgung mit<br />

erneuerbaren Energien), <strong>zu</strong>mindest teilweise, eine größere<br />

Bedeutung <strong>zu</strong>kommen sollte, als der Rohstoffsicherung.<br />

Zudem liegen in diesem Bereich ehem. militärisch genutzte<br />

Flächen, die sich i.S.d. Konversion gut als Standort für eine<br />

Freiflächen-Photovoltaikanlage eignen wür<strong>den</strong>. Auch dies dürfte<br />

nicht in Einklang mit der Vorrangausweisung <strong>zu</strong> bringen sein.<br />

Dabei könnte der Rohstoffabbau kaum nachhaltig gemäß <strong>den</strong><br />

Grundsätzen 2.4.1.1 erfolgen, da Beeinträchtigungen von Natur und<br />

Landschaft nicht gering gehalten wer<strong>den</strong> können und auch die<br />

Auswirkungen auf die Naherholung der Bevölkerung der Stadt<br />

ebenfalls nicht unerheblich wären. So liegen weite Teile des<br />

Rohstoffvorranggebietes im Bereich des FFH Gebietes 6414- 301<br />

(Kalkmagerrasen), wobei der Abbau kaum vereinbar mit <strong>den</strong><br />

Schutzzielen sein dürfte. Auch eine Ausgleichbarkeit wird nicht<br />

annäherungsweise erreichbar sein. Zudem ist das<br />

Gemarkungsgebiet der Stadt Grünstadt verhältnismäßig eng<br />

geschnitten und dabei liegen die Naherholungsgebiete der<br />

Bevölkerung im westlichen Gemarkungsbereich, d.h. aufgrund der<br />

hier gegebenen landschaftlichen Vielfalt und Blickbeziehungen in<br />

die Rheinebene vor allem im Bereich des Gemeindeberges. Mit<br />

nicht folgen<br />

An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Neuleiningen, Haselhecke (DÜW-VRG07) wird festgehalten.<br />

Das Vorranggebiet umfasst ein regionalbedeutsames<br />

Kalksteinvorkommen und beinhaltet sowohl die bestehende<br />

Abbaustelle als auch potenzielle Erweiterungsflächen. Das<br />

Rohstoffvorkommen ist bereits im Regionalen Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz 1989 sowie im Regionalen Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz 2004 als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung<br />

festgelegt. In der Fachplanung Rohstoffe (2010) des LGB ist das<br />

Gebiet als Gewinnungs- und Betriebsfläche (Kategorie 1a) sowie als<br />

voraussichtlich bauwürdige Rohstofffläche (Kategorie 1b) enthalten<br />

und wird dementsprechend nach wie vor <strong>zu</strong>r Aufnahme in <strong>den</strong><br />

Einheitlichen Regionalplan als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

vorgeschlagen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Rohstoffsicherung weiterhin<br />

Vorrang gegenüber konkurrieren<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsansprüchen<br />

eingeräumt.<br />

Das Vorranggebiet ersetzt keine Abbaugenehmigung. Sollten<br />

Erweiterungen des bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären<br />

die konkreten Abbaugrenzen sowie <strong>zu</strong> beachtende<br />

Abbaubedingungen im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch die konkreten<br />

naturschutzfachlichen Belange ein<strong>zu</strong>beziehen bzw. die FFH-<br />

Verträglichkeit abschließend <strong>zu</strong> prüfen.<br />

An<strong>zu</strong>merken bleibt, dass der Bereich des Grünstadter Bergs in<br />

Be<strong>zu</strong>g auf eine potenzielle Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng nicht nur durch die<br />

Rohstoffsicherung, sondern auch durch das EU-Vogleschutzgebiet<br />

erhebliche Restriktionen aufweist.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1994 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3798<br />

einem großflächigen Abbau wäre daher ein weitgehender und<br />

dauerhafter Verlust eines Großteils der Naherholungsflächen<br />

verbun<strong>den</strong>. Zudem müsste durch <strong>den</strong> Abbau im Bereich der<br />

exponierten Lage eine nachhaltige Störung des Landschaftsbildes<br />

befürchtet wer<strong>den</strong>.<br />

Es wird daher angeregt, <strong>den</strong> erheblichen Umfang des<br />

Rohstoffvorranggebietes - unter Berücksichtigung der<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng - auf <strong>den</strong> unverzichtbaren Kernbestand<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen oder eine (teilweise) Umwandlung als<br />

Vorbehaltsfläche vor<strong>zu</strong>nehmen, um <strong>den</strong> notwendigen planerischen<br />

Spielraum der Stadt <strong>zu</strong> erhöhen und die Belange Natur und<br />

Landschaftsschutz bzw. Erholung stärker <strong>zu</strong> würdigen.<br />

3799 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

3.2.4.1<br />

Beitrag der Kommunen <strong>zu</strong>m<br />

Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien (G)<br />

Bei der Aufzählung der kommunalen Beiträge <strong>zu</strong>m Ausbau der<br />

Erneuerbaren Energien sollte für Kommunen im ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

und rheinland-pfälzischen Teilraum die<br />

Möglichkeit der Darstellung von Konzentrationszonen für die<br />

Windkenergienut<strong>zu</strong>ng im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

In Plansatz 3.2.4.1 wird als fünfter Spiegelstrich eingefügt:<br />

"Konzentrationszonen für die Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan festlegen (ba<strong>den</strong>-württembergischer und<br />

rheinland-pfälzischer Teilraum)."<br />

3800 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

3.2.4.1<br />

Beitrag der Kommunen <strong>zu</strong>m<br />

Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien (G)<br />

Es wird angeregt, beim ersten Aufzählungspunkt die Worte „und<br />

festschreiben“ <strong>zu</strong> streichen, weil eine Festschreibung der Nut<strong>zu</strong>ng<br />

erneuerbarer Energien im Bebauungsplan hinsichtlich der Aktualität<br />

der Vorgaben nicht zielführend ist. Während auf energierechtlicher<br />

Grundlage insbesondere in der Energieeinsparverordnung (EnEV)<br />

nämlich jeweils aktuelle zeitgemäße und verbindliche Vorgaben<br />

erfolgen, kann ein Bebauungsplan die entsprechende Aktualität nur<br />

<strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Aufstellung gewährleisten, nicht aber Jahre oder<br />

Jahrzehnte später.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1995 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3801 Gemeinde Wald-Michelbach 3.2.4.1<br />

Beitrag der Kommunen <strong>zu</strong>m<br />

Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien (G)<br />

Die Gemeinde Wald-Michelbach steht <strong>den</strong> Grundsätzen der<br />

Regionalplanung hinsichtlich der Nut<strong>zu</strong>ng der regenerativen<br />

Energien grundsätzlich positiv gegenüber. Dies wird schon dadurch<br />

deutlich, dass im Bereich der kommunalen Liegenschaften bei<br />

anstehen<strong>den</strong> Neubauten bzw. Renovierungsmaßnahmen die<br />

Nut<strong>zu</strong>ng der möglichen regenerativen Energieformen, wie z. B.<br />

Photovoltaikanlagen, Wärmeerzeugung durch Holz- bzw.<br />

Pelletsanlagen, Solaranlagen, immer berücksichtigt wur<strong>den</strong> und<br />

<strong>zu</strong>m Einsatz kommen. Als einen weiteren Schwerpunkt wird der<br />

Themenbereich Energieeffizienz seit langem in unserer Gemeinde<br />

berücksichtigt und aktiv begleitet. Auch wurde zwischenzeitlich ein<br />

Nahwärmenetz in Betrieb genommen, das das Schulzentrum in<br />

Wald-Michelbach versorgt. Ein Ausbau mit weiteren<br />

Anschlussmöglichkeiten dieses Nahwärmenetzes ist vorgesehen.<br />

Auch wur<strong>den</strong> intensive Beratungsgespräche hinsichtlich der<br />

energetischen Biomassenut<strong>zu</strong>ng aus <strong>den</strong> landwirtschaftlichen<br />

Betrieben mit <strong>den</strong> in Frage kommen<strong>den</strong> Landwirten geführt. Auf<br />

Grund der mangeln<strong>den</strong> Wirtschaftlichkeit für die einzelnen<br />

landwirtschaftlichen Betriebe wurde bisher eine solche Anlage in<br />

unserer Region noch nicht realisiert. Nach wie vor wären wir jedoch<br />

gemeinsam mit unseren Landwirten an der Realisierung eines<br />

solchen Projektes interessiert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Aktivitäten der Gemeinde Wald-Michelbach wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen. In Be<strong>zu</strong>g auf die Biomassenut<strong>zu</strong>ng wurde in<br />

der vom VRRN in Auftrag gegebenen Studie <strong>zu</strong>m Biomasse-<br />

Stoffstrommanagement eines von sechs Impulsprojekten für Wald-<br />

Michelbach erarbeitet, bei dem es um die Nut<strong>zu</strong>ng<br />

landwirtschaftlicher Abfälle <strong>zu</strong>r Biogaserzeugung geht.<br />

3802 Landratsamt Kreis Bergstraße 3.2.4.1<br />

Beitrag der Kommunen <strong>zu</strong>m<br />

Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien (G)<br />

Neben dem Einsatz erneuerbare Energien in kommunalen<br />

Gebäu<strong>den</strong> wird empfohlen, <strong>zu</strong>sätzlich <strong>den</strong> Einsatz von<br />

Effizienzmaßnahmen <strong>zu</strong> prüfen (BHKWs / Wärmerückgewinnung<br />

etc.).<br />

Kenntnisnahme<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r Energieeinsparung und <strong>zu</strong>r Energieeffizienz sind in<br />

Kap. 3.2.3 enthalten, in Kap. 3.2.4.1 geht es ausschließlich um<br />

erneuerbare Energien.<br />

3803 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 3.2.4.1<br />

Beitrag der Kommunen <strong>zu</strong>m<br />

Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien (G)<br />

Im Kapitel 3.2. Energie wird bei Grundsatz 3.2.4.1 angeregt, <strong>den</strong> 1.<br />

Punkt <strong>zu</strong> präzisieren, da die Bauleitplanung nicht Aufgabe der<br />

Kreise ist.<br />

folgen<br />

Bei Plansatz 3.2.4.1 wird folgendes verbessert:<br />

Die Kommunen sollen<br />

in der Bauleitplanung…<br />

beim Verkauf von Grundstücken...<br />

die Energieversorgung der Liegenschaften…<br />

Dachflächen von kommunalen Gebäu<strong>den</strong>


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1996 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3804 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 3.2.4.1<br />

Beitrag der Kommunen <strong>zu</strong>m<br />

Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien (G)<br />

Für Solarenergie haben wir bereits Dachflächen kommunaler<br />

Gebäude <strong>zu</strong>r Solarnut<strong>zu</strong>ng bereitgestellt und erachten die<br />

Zielset<strong>zu</strong>ng der Errichtung solcher Anlagen an oder auf Gebäu<strong>den</strong><br />

als sinnvoll und vorrangig. Dies gilt auch für die Errichtung von<br />

Freiflächenphotovoltaik auf ehemaligen Deponieanlagen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die vorrangige Nut<strong>zu</strong>ng von Dachflächen für PV-Anlagen und<br />

Deponien für PV-Freiflächenanlagen ist unter 3.2.4.2 thematisiert.<br />

3805 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.2.4.1<br />

Beitrag der Kommunen <strong>zu</strong>m<br />

Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien (G)<br />

Kommunen sollen auf gemeindeeignen Flächen die Erzeugung von<br />

Erneuerbarer Energie fördern. Insbesondere auf<br />

Gemeindewaldflächen stellt die Nut<strong>zu</strong>ng durch Win<strong>den</strong>ergie eine<br />

hohe lokale Wertschöpfung dar in Verbindung mit kommunalen<br />

Klimaschutzkonzepten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Nut<strong>zu</strong>ng von kommunalen Flächen für die Errichtung von<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen ist grundsätzlich <strong>zu</strong> begrüßen. Allerdings<br />

stellen die Besitzverhältnisse bei der Auswahl der Vorranggebiete<br />

für die Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng kein Kriterium dar. Im Plansatz 3.2.4.1<br />

wird als Spiegelstrich aufgenommen, dass die Kommunen<br />

Konzentrationszonen für die Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan festlegen sollen (ba<strong>den</strong>-württembergischer<br />

und rheinland-pfälzischer Teilraum).<br />

3806 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.2.4.1<br />

Beitrag der Kommunen <strong>zu</strong>m<br />

Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien (G)<br />

Im Plansatz 3.2.4 wer<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>e Grundsätze der<br />

Raumordnung formuliert, die über <strong>den</strong> Aufgabenbereich der<br />

Regionalplanung hinausgehen. Dies gilt z.B. für die Forderung, dass<br />

beim Verkauf kommunaler und kreiseigener Grundstücke<br />

Festlegungen <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng erneuerbarer Energien getroffen wer<strong>den</strong><br />

sollen. Gleiches gilt für die Forderung, die Energieversorgung der<br />

kommunalen und kreiseigenen Liegenschaften auf erneuerbare<br />

Energieträger um<strong>zu</strong>stellen und Dachflächen kommunaler und<br />

kreiseigener Gebäude für die Solarenergienut<strong>zu</strong>ng bereit<strong>zu</strong>stellen.<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan richtet sich insbesondere an<br />

Kommunen. Mit <strong>den</strong> Grundsätzen <strong>zu</strong>m Beitrag der Kommunen <strong>zu</strong>m<br />

Ausbau der erneuerbaren Energien unterbreitet der Planungsträger<br />

Handlungsvorschläge, die bei Abwägungsentscheidungen <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen sind. Eine Verpflichtung <strong>zu</strong>r zwingen<strong>den</strong><br />

Umset<strong>zu</strong>ng ist damit nicht verbun<strong>den</strong>.<br />

3807 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Zum zweiten Unterpunkt sollte klargestellt wer<strong>den</strong>, dass es sich<br />

um Anlagen der Tiefengeothermie handelt. Es wird auf das vom<br />

MWKEL initiierte Mediationsverfahren „Tiefengeothermie in der<br />

Vorderpfalz" hingewiesen.<br />

folgen<br />

In Plansatz 3.2.4.2, zweiter Spiegelstrich, wird spezifiziert: "Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng der Tiefengeothermie sollen vorrangig…".<br />

3808 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

In Nr. 3.2.4.2 letzter Spiegelpunkt (Standorte von<br />

Photovoltaikanlagen und solarthermischen Anlagen) sollten die<br />

Belange des Denkmalschutzes wie folgt aufgenommen wer<strong>den</strong>:<br />

Nach Satz 1 des letzten Spiegelpunktes sollte der Satz eingefügt<br />

wer<strong>den</strong>: „Dabei ist auf die Belange des Denkmalschutzes<br />

besondere Rücksicht <strong>zu</strong> nehmen."<br />

nicht folgen<br />

Leider ist es nicht möglich, auf jegliches Fachrecht im Einheitlichen<br />

Regionalplan <strong>zu</strong> verweisen. Die Belange des Denkmalschutzes sind<br />

insbesondere auch im Baugenehmigungsverfahren <strong>zu</strong> beachten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1997 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3809 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Die Belange des Denkmalschutzes sollten wie folgt aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>: Nach Satz 2 des letzten Spiegelpunktes sollten folgende<br />

Sätze eingefügt wer<strong>den</strong>:<br />

„Standorte für Freiflächenanlagen sind so <strong>zu</strong> wählen, dass der<br />

Umgebungsschutz von unbeweglichen Kultur<strong>den</strong>kmälern nicht<br />

beeinträchtigt wird. Hiervon sind auch weiträumige<br />

Sichtbeziehungen <strong>zu</strong> herausragen<strong>den</strong> freistehen<strong>den</strong><br />

Kultur<strong>den</strong>kmälern betroffen."<br />

nicht folgen<br />

Leider ist es nicht möglich, auf jegliches Fachrecht im Einheitlichen<br />

Regionalplan <strong>zu</strong> verweisen. Die Belange des Denkmalschutzes sind<br />

insbesondere auch im Baugenehmigungsverfahren <strong>zu</strong> beachten.<br />

3810 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Die Belange des Denkmalschutzes sollten wie folgt aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>: In die Begründung könnte nach dem ersten Satz des<br />

dritten Absatzes aufgenommen wer<strong>den</strong>: „Sofern Solaranlagen auf,<br />

an oder in der Umgebung von Kultur<strong>den</strong>kmälern geplant sind, sind<br />

die Belange des Denkmalschutzes <strong>zu</strong> berücksichtigen."<br />

nicht folgen<br />

Leider ist es nicht möglich, auf jegliches Fachrecht im Einheitlichen<br />

Regionalplan <strong>zu</strong> verweisen. Die Belange des Denkmalschutzes sind<br />

insbesondere auch im Baugenehmigungsverfahren <strong>zu</strong> beachten.<br />

3811 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Die Belange des Denkmalschutzes wie folgt aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>: In die Begründung könnte nach dem letzten Satz des<br />

dritten Absatzes aufgenommen wer<strong>den</strong>: „Die Umgebung eines<br />

unbeweglichen Kultur<strong>den</strong>kmals ist ebenso wie das Denkmal an<br />

sich <strong>den</strong>kmalschutzrechtlich geschützt, soweit sie für <strong>den</strong> Bestand,<br />

das Erscheinungsbild oder die städtebauliche Wirkung des<br />

Denkmals von Bedeutung Ist. Dementsprechend dürfen<br />

gebäudeunabhängige Solarenergieanlagen - in der Umgebung eines<br />

unbeweglichen Denkmals nur mit einer <strong>den</strong>kmalschutzrechtlichen<br />

Genehmigung errichtet wer<strong>den</strong>. Hiervon sind auch die<br />

weiträumigen Sichtachsen <strong>zu</strong> bedeuten<strong>den</strong> Kultur<strong>den</strong>kmälern<br />

betroffen."<br />

nicht folgen<br />

Leider ist es nicht möglich, auf jegliches Fachrecht im Einheitlichen<br />

Regionalplan <strong>zu</strong> verweisen. Die Belange des Denkmalschutzes sind<br />

insbesondere auch im Baugenehmigungsverfahren <strong>zu</strong> beachten.<br />

3812 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Der Plansatz 3.2.4.2 (Grundsatz) <strong>zu</strong>r Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer Energie wird begrüßt, sollte aber als<br />

Ziel formuliert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Eine Formulierung von Zielen ist nur möglich, wenn diese auch in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt wer<strong>den</strong>. Dies ist bei <strong>den</strong><br />

allgemeinen Aussagen <strong>zu</strong> Standorten von Anlagen <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng der<br />

erneuerbaren Energien nicht der Fall.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1998 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3813 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

In Plansatz 3.2.4.2 ist formuliert, dass Bioenergieanlagen vorrangig<br />

in Industrie- und Gewerbegebieten oder an Standorten, die in<br />

räumlich-funktionalem Zusammenhang mit land- bzw.<br />

forstwirtschaftlichen Betrieben stehen, errichtet wer<strong>den</strong> sollen. Es<br />

stellt sich die Frage, ob dies (räumlich-funktionaler Zusammenhang)<br />

auch grundsätzlich für gewerbliche Biogasanlagen gilt. Außerdem<br />

bleibt offen, ob die Anlagen dann auch im Vorrang Landwirtschaft<br />

generell <strong>zu</strong>lässig sind.<br />

nicht folgen<br />

Es handelt sich um einen Grundsatz der Regionalplanung, der auch<br />

für gewerbliche Biogasanlagen gilt. Da ein Grundsatz formuliert ist,<br />

ist ggf. im konkreten Einzelfall auch eine Abweichung davon<br />

möglich. Auch in Be<strong>zu</strong>g auf die Errichtung von Bioenergieanlagen in<br />

Vorranggebieten Landwirtschaft ist keine pauschale Aussage<br />

möglich, da auch hier im Einzelfall je nach Größe der Anlage und<br />

nach dem Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens <strong>zu</strong> entschei<strong>den</strong><br />

ist.<br />

3814 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

In Plansatz 3.2.4.2 wird in Be<strong>zu</strong>g auf PV-Freiflächenanlagen<br />

vorgeschlagen, dass auch ein Korridor von 110 m um Autobahnen<br />

als geeignet für die Anlagenerrichtung angesehen wird, da Flächen<br />

entlang von Autobahnen i.d.R. als vorbelastet angesehen wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

nicht folgen<br />

Eine pauschale Eignung eines Korridors von 110 m entlang von<br />

Autobahnen soll aus regionalplanerischer Sicht nicht formuliert<br />

wer<strong>den</strong>, da es sich je nach Lage um hochwertige Ackerbö<strong>den</strong><br />

handeln kann. Dies würde auch dem Plansatz G 166 des<br />

Anhörungsentwurfs der Teilfortschreibung des<br />

Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz widersprechen,<br />

nach dem PV-Freiflächenanlagen neben Konversionsflächen nur auf<br />

ertragsschwachen, artenarmen und vorbelasteten Acker- und<br />

Grünlandflächen errichtet wer<strong>den</strong> sollen. Aus regionalplanerischer<br />

Sicht ist deshalb eine Einzelfallprüfung erforderlich.<br />

3815 Zentralstelle der Forstverwaltung<br />

Abteilung Hoheit und Dienstleistungen<br />

Referat öffentl rechtliche<br />

Fachplanungen und Waldnaturschutz<br />

(Stellungnahme ist mit <strong>zu</strong>ständigen<br />

Forstämtern Annweiler, Bad Dürkheim,<br />

Bienwald (Kandel),<br />

Donnersberg (Kirchheimbolan<strong>den</strong>),<br />

Haardt (Landau), Johanniskreuz, Pfälzer<br />

Rheinauen (Bellheim) und<br />

Rheinhessen (Alzey)abgestimmt.)<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Bei Solaranlagen soll ergänzt wer<strong>den</strong>: "Waldflächen sollen<br />

grundsätzlich nicht für Solaranlagen <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt wer<strong>den</strong>."<br />

Im Gegensatz <strong>zu</strong> Win<strong>den</strong>ergieanlagen ist der Flächenverbrauch im<br />

Vergleich <strong>zu</strong>r erzielbaren Leistung ungleich höher, die<br />

Waldfunktionen wer<strong>den</strong> weitaus stärker beeinträchtigt als bei der<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng bzw. sie entfallen gänzlich.<br />

nicht folgen<br />

Im Plansatz 3.2.4.2 sind potenzielle Positivflächen für die Errichtung<br />

von PV-Freiflächenanlagen formuliert (versiegelte Flächen,<br />

gewerbliche und militärische Konversionsflächen, Deponien,<br />

Standorte mit Vorbelastungen etc.). Damit sind Waldflächen quasi<br />

indirekt für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen<br />

ausgeschlossen. Grundsätzlich bist es aber auch <strong>den</strong>kbar, dass z.B.<br />

militärische Konversionsflächen in einem Vorranggebiet<br />

Forstwirtschaft liegen. In diesem Fall wäre auch eine PV-Nut<strong>zu</strong>ng<br />

im Bereich des Vorranggebiets Forstwirtschaft möglich. Eine<br />

jeweilige Auflistung von Ausschlussflächen pro Vorhaben würde<br />

<strong>den</strong> Rahmen des Einheitlichen Regionalplans überschreiten, <strong>den</strong>n<br />

in diesem Fall müssten z.B. in Be<strong>zu</strong>g auf PV-Freiflächenanlagen<br />

auch Rohstoffgebiete, Gewerbeflächen, Hochwasserschutzgebiete<br />

etc. als Ausschlussflächen ergänzt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 1999 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3816 Generaldirektion kulturelles Erbe<br />

Rheinland-Pfalz<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Photovoltaikparks sind nicht eigens benannt. Sind keine derartigen<br />

Anlagen vorgesehen? An<strong>zu</strong>merken ist, dass Photovoltaikparks die<br />

Landschaft ebenfalls beeinträchtigen, allerdings in anderer Form als<br />

Windkraftanlagen. In jedem Fall haben diese eine<br />

landschaftsverändernde Auswirkung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Plansatz 3.2.4.2, dritter Spiegelstrich, geht explizit auf<br />

Solaranlagen ein. Unter Freiflächenanlagen sind dabei<br />

Photovoltaikparks <strong>zu</strong> verstehen.<br />

3817 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Bohr- und Kraftwerksstandorte können bei Anlagen <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng der<br />

Tiefengeothermie aus technischen Gesichtspunkten räumlich nicht<br />

entkoppelt wer<strong>den</strong>, weil die Bohransatzpunkte untrennbar mit dem<br />

Standort des Kraftwerkes verbun<strong>den</strong> sind. Da Bohrungen für die<br />

Gewinnung von Erdwärme nicht senkrecht niedergebracht,<br />

sondern regelmäßig horizontal abgelenkt wer<strong>den</strong>, können in<br />

Abhängigkeit von <strong>den</strong> geothermischen Potenzialen<br />

Kraftwerkstandorte und Landepunkte der Bohrungen räumlich<br />

getrennt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Satz <strong>zu</strong>r Entkoppelung von Bohr- und Kraftwerksstandort wird<br />

gestrichen.<br />

3818 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis 3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Nach Aussage im Einheitlichen Regionalplan sollen<br />

Geothermieanlagen vorrangig in Industrie- und Gewerbegebieten<br />

errichtet wer<strong>den</strong>. Dies kann allerdings nur für Großanlagen, nicht<br />

jedoch für die Wärmegewinnung in Ein- und Zweifamilienhäuser in<br />

Wohngebieten gelten.<br />

folgen<br />

Der Punkt bezieht sich ausschließlich auf Anlagen <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng der<br />

Tiefengeothermie. Dies wird in Text entsprechend geändert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3819 Stadtverwaltung Landau 3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Da der Begriff „geringe ökologische Wertigkeit" nicht definiert ist,<br />

ist unklar, welche dieser Flächen potenziell als<br />

Freiflächensolarstandort in Betracht kommen. Die Stadt Landau<br />

erachtet Flächen mit geringer ökologischer Wertigkeit (im Entwurf<br />

der Teilfortschreibung des LEP IV als „ertragsschwache Ackeroder<br />

Grünlandflächen" bezeichnet) als Standorte für<br />

Freiflächensolaranlagen vor dem Hintergrund des schonen<strong>den</strong><br />

Umgangs mit Grund und Bo<strong>den</strong> (§ 1a BauGB) als fraglich. Die<br />

Südpfalz ist ein extrem grünlandarmes Gebiet, so dass die letzten<br />

Weideflächen wie Mähwiesen einen besonderen Schutz benötigen.<br />

Ertragsarme Ackerflächen in der Südpfalz z.B. auf Sandbö<strong>den</strong><br />

(Buntsandstein- oder Schwemm- wie Flugsande) sind oftmals auch<br />

Lebensraum für seltene Pflanzengesellschaften nährstoffarmer<br />

Standorte. Die Stadt Landau empfiehlt daher die Einführung einer<br />

Einzelfallprüfung für solche Flächen, die insbesondere die<br />

lokalspezifischen Rahmenbedingungen berücksichtigt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Begriff "geringe ökologische Wertigkeit" kann nicht konkret<br />

definiert wer<strong>den</strong>, sondern muss, wie im letzten Satz ausgeführt, im<br />

Einzelfall geprüft wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2000 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3820 Stadtverwaltung Worms 3.2.4.2<br />

entspr.<br />

1322<br />

2388<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Um Konflikte für die Standorte für PV-Freiflächenanlagen und<br />

Win<strong>den</strong>ergieflächen (z.B. Windpark Worms, westlich der A61 und<br />

am Standort rekultivierter Deponien westlich von Worms-<br />

Pfeddersheim) <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, wird angeregt, die Festlegungen der<br />

„Regionalen Grünzüge" und der „Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft" um die Flächen für die geplanten PV-<br />

Freiflächenanlagen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen (vgl. ,3. Regionale<br />

Infrastruktur'.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Vorranggebiete für die Landwirtschaft und die Ausweisung von<br />

Regionalen Grünzügen stehen grundsätzlich nicht im Widerspruch<br />

mit Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung von regenerativen Energien.<br />

3821 Stadtverwaltung Worms 3.2.4.2<br />

entspr.<br />

1325<br />

2392<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Die Entwicklung „Solarer Strahlungsenergien" soll neben <strong>den</strong><br />

vorrangig <strong>zu</strong> nutzen<strong>den</strong> Möglichkeiten im Siedlungsbestand auch in<br />

Form von PV-Freiflächenanlagen ermöglicht wer<strong>den</strong>. Mit<br />

Orientierung an <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong> EEG-Vergütungsregelungen eignen<br />

sich aus Sicht der Stadt Worms insbesondere 3<br />

Standortalternativen entlang von Hauptverkehrstrassen (A 61 und<br />

DB-Strecke Mainz - Mannheim) sowie 3 Standortalternativen im<br />

Bereich rekultivierter Deponien. Alle Einzelstandorte sind<br />

hinsichtlich ihrer Eignung noch näher <strong>zu</strong> untersuchen und <strong>zu</strong><br />

entwickeln.<br />

Mit Ausnahme der Standortalternative 2 bestehen an allen anderen<br />

Standorten Zielkonflikte <strong>zu</strong>r Raumordnung, die durch <strong>den</strong> Entwurf<br />

des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar noch verstärkt<br />

wer<strong>den</strong>. Wir regen an, an <strong>den</strong> o.a. Standorten die Festlegungen<br />

„Vorranggebiete für die Landwirtschaft" und „Regionaler Grün<strong>zu</strong>g"<br />

<strong>zu</strong>gunsten der Entwicklung regenerativer Energien<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Standorte für PV-<br />

Freiflächenanlagen dargestellt. Die Freihaltung bestimmter,<br />

potenziell für PV-Freiflächenanlagen geeigneter Standorte von<br />

regionalplanerischen Restriktionen wäre aus regionalplanerischer<br />

Sicht nur dann sinnvoll, wenn diese Freihaltung auf der Basis eines<br />

umfassen<strong>den</strong> Konzepts für die gesamte Region stattfin<strong>den</strong> würde.<br />

Grundsätzlich möglich ist immer die Durchführung eines<br />

Zielabweichungsverfahrens, um PV-Freiflächenanlagen an<br />

Standorten <strong>zu</strong> realisieren, die mit regionalplanerischen<br />

Zielausweisungen belegt sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2001 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3822 Gemeinde Haßloch 3.2.4.2<br />

entspr.<br />

1326<br />

1723<br />

2212<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Im Bereich der ehemaligen Bauschuttdeponie an der Neustadter<br />

Straße plant die Gemeinde Haßloch als Grundstückseigentümer die<br />

Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer<br />

Gesamtbruttofläche von ca. 7,5 Hektar. Der Gemeinderat hat hier<strong>zu</strong><br />

einstimmig beschlossen, die Verfahren <strong>zu</strong>r Änderung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans und des Bebauungsplans ein<strong>zu</strong>leiten.<br />

Gemäß dem „Leitfa<strong>den</strong> für die Bewertung großflächiger Solar- und<br />

Photovoltaikanlagen im Freiraum aus raumordnerischer und<br />

landesplanerischer Sicht" (Stand: 09/2010) ist aufgrund der hohen<br />

Raumbedeutsamkeit für Anlagen mit einer Flächengröße von 0,5 ha<br />

bis 10 ha <strong>zu</strong>nächst eine vereinfachte raumordnerische Prüfung<br />

gemäß § 18 Landesplanungsgesetz Rheinland- Pfalz durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Diese wurde durch die Gemeindeverwaltung mit Schreiben vom<br />

23.08.2012 bei der SGD-Süd beantragt. Da das Deponiegelände<br />

seit Anfang 2010 durch <strong>den</strong> Abfallwirtschaftsbetrieb des<br />

Landkreises Bad Dürkheim saniert wird und damit erhebliche<br />

Veränderungen der Oberflächengestalt, der Vegetationsstrukturen<br />

und des gesamten Lebensraums einhergingen, sind die im Entwurf<br />

enthaltenen Darstellungen als Bestandteil des Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>gs (Ziel 2.1.1), als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Ziel 2.2.1.2) und als Bereich mit besondere<br />

Bedeutung für die Naherholung (Grundsatz 2.2.7.1) <strong>zu</strong> korrigieren<br />

bzw. <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Diese Fläche dient offensichtlich nicht<br />

mehr - wie es das Ziel 2.2.1.2 u.a. voraussetzt - der Erhaltung<br />

heimischer Pflanzenarten. Dieser Standort deckt sich mit <strong>den</strong><br />

Anforderungen des Grundsatzes 3.2.4.2, wonach<br />

Freiflächenanlagen auf Standorten realisiert wer<strong>den</strong> sollen, von<br />

welchen keine gravieren<strong>den</strong> Beeinträchtigungen des<br />

Landschaftsbilds ausgehen, die bereits Vorbelastungen aufweisen,<br />

als Deponiestandort dienten und eine (hier zwischenzeitlich<br />

eingetretene) geringe ökologische Wertigkeit haben.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Standorte für PV-<br />

Freiflächenanlagen ausgewiesen. Wie in der Stellungnahme <strong>zu</strong>r<br />

vereinfachten raumordnerischen Prüfung dargelegt, begrüßt der<br />

Verband Region Rhein-Neckar die Errichtung der Photovoltaikanlage<br />

auf der ehemaligen Deponie an der Neustadter Straße. Seitens der<br />

SGD Süd ist das Zielabweichungsverfahren positiv beschie<strong>den</strong><br />

wor<strong>den</strong>, so dass der Realisierung des Vorhabens keine<br />

regionalplanerischen Be<strong>den</strong>ken im Wege stehen. Die<br />

regionalplanerischen Ausweisungen (Regionaler Grün<strong>zu</strong>g,<br />

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege wer<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan beibehalten, da die Errichtung der PV-<br />

Anlagen diesen Ausweisungen im konkreten Einzelfall nicht<br />

widerspricht und da es sich bei der PV-Anlage um eine befristete<br />

Nut<strong>zu</strong>ng handelt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2002 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3823 Gemeinde Haßloch 3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Hinsichtlich der Standortplanung für Anlagen <strong>zu</strong>r Erzeugung<br />

erneuerbarer Energie (Grundsatz 3.2.4.2) sollten aus Sicht der<br />

Gemeinde Haßloch die Interessen der Bevölkerung und der<br />

Gewerbe-/Industriebetriebe im Hinblick auf die derzeit noch<br />

bestehen<strong>den</strong> Risiken von tiefengeothermischen Kraftwerken<br />

stärker berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Die regionale Bedeutsamkeit könnte<br />

aus Sicht der Gemeinde Haßloch durch die teilweise auftreten<strong>den</strong><br />

überlokalen Auswirkungen von Erdbebenereignissen begründet<br />

sein. Daher könnten Mindestanforderungen an die<br />

Kraftwerksbetreiber formuliert wer<strong>den</strong>, beispielsweise die Vorlage<br />

von Gutachten <strong>zu</strong>r Erdbebenwahrscheinlichkeit oder <strong>zu</strong><br />

Mindestanforderungen von Überwachungs-/Monitoringmaßnahmen<br />

während des Betriebs. Diese Mindestanforderungen sollten aus<br />

Sicht der Gemeinde Haßloch durch Hinweise für die Kommunen<br />

einheitlich auf der regionalen Planungsebene formuliert wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Nut<strong>zu</strong>ng der Geothermie hat aufgrund der geologischen<br />

Verhältnisse insbesondere im Oberrheingraben ein erhebliches<br />

Potenzial. Im Sinne der Energiewende und des Ausbaus der<br />

erneuerbaren Energien soll dieses Potenzial möglichst umfassend<br />

genutzt wer<strong>den</strong>. Dabei sind die Risiken, wie z.B. Erdbeben, <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen. Entsprechende Auflagen an Kraftwerksbetreiber<br />

sind aus unserer Sicht allerdings kein regionalplanerisches Thema,<br />

sondern sollen im Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen<br />

formuliert wer<strong>den</strong>.<br />

3824 Gemeinde Haßloch 3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Das im Januar 2011 begonnene Mediationsverfahren „Tiefe<br />

Geothermie Vorderpfalz" wurde mit der achten und letzten Sit<strong>zu</strong>ng<br />

am 12.03.2012 inhaltlich abgeschlossen - <strong>zu</strong>mindest laut der am<br />

gleichen Tage veröffentlichten Presseerklärung der Geschäftsstelle<br />

der Mediation Tiefe Geothermie. Das rheinland-pfälzische<br />

Wirtschaftsministerium hat laut eigener Presseerklärung vom<br />

13.03.2012 mitgeteilt, dass das Ergebnisdokument der Mediation<br />

fortan sorgfältig rechtlich geprüft werde und in Abstimmung mit<br />

der gesamten Landesregierung eine umfassende Stellungnahme<br />

erarbeitet wird. In der Antwort auf eine kleine Anfrage im Landtag<br />

wurde im April 2012 angekündigt, dass „die Stellungnahme der<br />

Landesregierung noch vor der Sommerpause mit <strong>den</strong> Beteiligten<br />

der Mediationsrunde erörtert wer<strong>den</strong>" soll (Landtag Rheinland-Pfalz,<br />

Drucksache 16/1196 v. 6.04.2012). Diese Erörterung fand bis dato<br />

noch nicht statt und ist laut der Geschäftsstelle der Mediation Tiefe<br />

Geothermie für <strong>den</strong> September 2012 vorgesehen. Aus Sicht der<br />

Gemeinde Haßloch sollten wesentliche Erkenntnisse des<br />

Mediationsverfahrens in <strong>den</strong> ERP einfließen. Daher sollte der<br />

Verband Region Rhein-Neckar auf eine möglichst zügige Vorlage<br />

der angekündigten Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums<br />

drängen.<br />

nicht folgen<br />

Die Ergebnisse des Mediationsverfahrens "Tiefe Geothermie<br />

Vorderpfalz" in Be<strong>zu</strong>g auf die Vorhabensrealisierung liegen im<br />

Wesentlichen im technischen Bereich (z.B. Betriebsregeln in Be<strong>zu</strong>g<br />

auf das Erdbebenrisiko und - monitoring). Diese Regelungen gehen<br />

über die regionalplanerischen Steuerungsinstrumente hinaus und<br />

sind vielmehr auf der Ebene der konkreten Anlagengenehmigung<br />

an<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2003 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3825 Gemeinde Haßloch 3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Zur Sicherstellung eindeutiger Begrifflichkeiten sollte in der<br />

Begründung erläutert wer<strong>den</strong>, ob es sich bei dem verwandten<br />

Begriff „Geothermieanlagen" um „oberflächennahe Geothermie"<br />

(bis 100m) oder „Tiefengeothermie" (ab 100m) oder beide<br />

Ausbautiefen handelt, da die Unterschiede und Auswirkungen<br />

erheblich sind. Es sollten auch die technischen Unterschiede<br />

genannt wer<strong>den</strong>, die zwischen Kraftwerken bestehen, die<br />

Tiefenwasser an die Oberfläche pumpen und dann wieder in die<br />

Tiefe verpressen und solchen Kraftwerken, die mittels<br />

Wärmetauscher funktionieren.<br />

teilweise folgen<br />

Sowohl im Plansatz als auch in der Begründung wird spezifiziert,<br />

dass ausschließlich Anlagen <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng der Tiefengeothermie<br />

gemeint sind. Eine Darstellung der technischen Unterschiede<br />

verschie<strong>den</strong>er Kraftwerksarten würde allerdings über die Inhalte<br />

des Einheitlichen Regionalplans hinausgehen.<br />

3826 Verbandsgemeinde Jockgrim 3.2.4.2<br />

entspr.<br />

2748<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Im Bereich des Rohstoffabbaus Rheinzabern sollen nach erfolgtem<br />

Abbau auf <strong>den</strong> Wasserflächen Sonderbauflächen für die Errichtung<br />

von Photovoltaikanlagen ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Diese Folgenut<strong>zu</strong>ng<br />

soll im ERP diskutiert und vorbereitet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Flächen für<br />

Photovoltaikanlagen festgelegt. Eine entsprechende Folgenut<strong>zu</strong>ng<br />

im Bereich des Rohstoffabbaus Rheinzabern kann auf der Ebene<br />

der Bauleitplanung festgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

3827 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Nördlich der ehemaligen Abfallbeseitigungsanlage des Landkreises<br />

soll u. U. eine Photovoltaikaniage errichtet wer<strong>den</strong>. Die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Flächen sind im Regionalen Raumordnungsplan<br />

nicht ausgewiesen. Eine Ausweisung der Flächen für erneuerbare<br />

Energien ist vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Standorte für PV-<br />

Freiflächenanlagen ausgewiesen.<br />

3828 Planungsgemeinschaft Rheinhessen-<br />

Nahe<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Es wird angeregt, wie in <strong>den</strong> Hinweisen <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng des LEP IV<br />

dargelegt, Standorte raumbedeutsamer Vorhaben ab > 5 ha, wie<br />

beispielsweise großflächige Photovoltaikanlagen, in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dar<strong>zu</strong>stellen. Hier wäre dann die im FNP-<br />

Entwurf der Stadt Worms ausgewiesene großflächige<br />

Photovoltaikanlage entsprechend auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Standorte von PV-<br />

Freiflächenanlagen dargestellt. Es ist weder eine nachrichtliche<br />

Übernahme geplant noch liegt derzeit ein regionalplanerisches<br />

Konzept <strong>zu</strong>r Ermittlung von geeigneten Flächen für PV-<br />

Freiflächenanlagen vor.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2004 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3829 Zweckverband für Wasserversorgung<br />

„Germersheimer Südgruppe“ K.d.ö.R.<br />

entspr.<br />

1924<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Den Auswirkungen, die sowohl durch Tiefen- als auch<br />

oberflächennahe Geothermie auf <strong>den</strong> Grundwasserleiter resultieren<br />

können, wurde in keiner Weise Rechnung getragen. Es sind in<br />

Be<strong>zu</strong>g auf Geothermie keine Schutz- sowie Vorbehaltsgebiete<br />

kartiert. In 3.2.4.2 ist sogar der allgemeine Hinweis gegeben,<br />

grundsätzlich Standorte <strong>zu</strong> wählen, wo eine Wärmenut<strong>zu</strong>ng<br />

möglich ist. Das widerspricht dem Grundwasserschutz.<br />

Insbesondere ist Aufklärung in Be<strong>zu</strong>g auf die Risiken von<br />

unfachgerechtem Ausbau notwendig.<br />

Kenntnisnahme<br />

Bei unsachgemäßer Ausführung können durch jegliches<br />

Infrastrukturvorhaben Schä<strong>den</strong> erfolgen. Eine Aufklärung hierüber<br />

ist nicht Sache der Regionalplanung und kann nicht im Regionalplan<br />

thematisiert wer<strong>den</strong>. Auch ist es im Regionalplan nicht möglich,<br />

Schutz- und Vorbehaltsgebiete in Be<strong>zu</strong>g auf die Geothermienut<strong>zu</strong>ng<br />

dar<strong>zu</strong>stellen, da dies kein regionalplanerischer Belang ist. Im Sinne<br />

einer Kaska<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng ist es durchaus wünschenswert, wenn<br />

Geothermkraftwerke nicht nur <strong>zu</strong>r Stromproduktion, sondern auch<br />

<strong>zu</strong>r Wärmenut<strong>zu</strong>ng eingesetzt wer<strong>den</strong>. Inwieweit dies dem<br />

Grundwasserschutz widerspricht, ist aus unserer Sicht nicht<br />

nachvollziehbar.<br />

3830 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Die Anlage von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen wird grundsätzlich abgelehnt. In diesem Zusammenhang<br />

verweisen wir auf die Antwort des Ministeriums für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) auf die Große<br />

Anfrage <strong>zu</strong>r Energiewende in Rheinland-Pfalz/Landtag Rheinland-<br />

Pfalz Drucksache 16/856 03.02.2012. Danach verfügt das Land<br />

Rheinland-Pfalz It. einer Potenzialstudie des IE Leipzig aus dem<br />

Jahr 2008 über solar nutzbare Dachflächen in einer Größe von ca.<br />

62 Mio. m2. Diese Fläche ist theoretisch ausreichend, um eine<br />

solare Stromerzeugungskapazität von nahe<strong>zu</strong> neun GW <strong>zu</strong><br />

installieren. Die für das Jahr 2040 prognostizierte PV-<br />

Anlagenleistung von ca. 7,0 GW könnte demnach theoretisch<br />

vollständig ausschließlich auf geeigneten Dachflächen installiert<br />

wer<strong>den</strong>. Zusätzlich <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Dachflächen ergeben sich beträchtliche<br />

Flächenpotenziale für <strong>den</strong> weiteren Ausbau der Photovoltaik<br />

beispielsweise durch die Nut<strong>zu</strong>ng von Konversionsflächen aus<br />

ehemaliger militärischer oder industrieller Nut<strong>zu</strong>ng.<br />

nicht folgen<br />

Diese Aussage kann aus regionalplanerischer Sicht in der<br />

Pauschalität nicht vollumfänglich mitgetragen wer<strong>den</strong>, da es auch<br />

landwirtschaftliche Grenzertragsflächen gibt, die unter gegebenen<br />

Umstän<strong>den</strong> für eine PV-Nut<strong>zu</strong>ng <strong>den</strong>kbar sind. Hier ist eine<br />

Einzelfallbetrachtung z.B. hinsichtlich Vorbelastungen etc. sinnvoll.<br />

So ist auch im Anhörungsentwurf der Teilfortschreibung des<br />

Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz in Plansatz G 166<br />

formuliert: "Von baulichen Anlagen unabhängige<br />

Photovoltaikanlagen sollen flächenschonend, insbesondere auf<br />

zivilen und militärischen Konversionsflächen sowie auf<br />

ertragsschwachen, artenarmen und vorbelasteten Acker- und<br />

Grünlandflächen errichtet wer<strong>den</strong>."<br />

3831 Bauern- und Winzerverband Rheinland-<br />

Pfalz Süd e.V.<br />

Hauptgeschäftsstelle<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

In der Frage der Nut<strong>zu</strong>ng von Freiflächen <strong>zu</strong>r Energiegewinnung<br />

aus Photovoltaik vermissen wir eine klare Darstellung vom Vorrang<br />

der Landwirtschaft. Es ist nicht akzeptabel, dass für die Gewinnung<br />

von alternativen Energien aus Sonnenlicht auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen <strong>zu</strong>gegriffen wird.<br />

nicht folgen<br />

Diese Aussage kann aus regionalplanerischer Sicht in der<br />

Pauschalität nicht vollumfänglich mitgetragen wer<strong>den</strong>, da es auch<br />

landwirtschaftliche Grenzertragsflächen gibt, die unter gegebenen<br />

Umstän<strong>den</strong> für eine PV-Nut<strong>zu</strong>ng <strong>den</strong>kbar sind. Hier ist eine<br />

Einzelfallbetrachtung z.B. hinsichtlich Vorbelastungen etc., sinnvoll.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2005 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3832 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

PV-Freiflächenanlagen dürfen keine landwirtschaftlichen Flächen in<br />

Anspruch nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Diese Aussage kann aus regionalplanerischer Sicht in der<br />

Pauschalität nicht vollumfänglich mitgetragen wer<strong>den</strong>, da es auch<br />

landwirtschaftliche Grenzertragsflächen gibt, die unter gegebenen<br />

Umstän<strong>den</strong> für eine PV-Nut<strong>zu</strong>ng <strong>den</strong>kbar sind. Hier ist eine<br />

Einzelfallbetrachtung z.B. hinsichtlich Vorbelastungen etc. sinnvoll.<br />

So ist auch im Anhörungsentwurf der Teilfortschreibung des<br />

Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz in Plansatz G 166<br />

formuliert: "Von baulichen Anlagen unabhängige<br />

Photovoltaikanlagen sollen flächenschonend, insbesondere auf<br />

zivilen und militärischen Konversionsflächen sowie auf<br />

ertragsschwachen, artenarmen und vorbelasteten Acker- und<br />

Grünlandflächen errichtet wer<strong>den</strong>."<br />

3833 DGB Schwetzingen 3.2.4.2<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

Auch in der Energiefrage sind wir auf fortschrittlichem Wege,<br />

wenngleich wir auch der Tiefengeothermie skeptisch gegenüber<br />

stehen. Diese Technologie ist noch nicht ausgereift genug, um sie<br />

in einem so dicht besiedeltem Raum wie hier, vor allem in der<br />

Erdbeben gefährdeten Region des Oberrheingraben <strong>zu</strong> erproben.<br />

nicht folgen<br />

Die Nut<strong>zu</strong>ng der Geothermie hat aufgrund der geologischen<br />

Verhältnisse insbesondere im Oberrheingraben ein erhebliches<br />

Potenzial. Im Sinne der Energiewende und des Ausbaus der<br />

erneuerbaren Energien soll dieses Potenzial möglichst umfassend<br />

genutzt wer<strong>den</strong>. Dabei sind die Risiken, wie z.B. Erdbeben, <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen. Entsprechende Auflagen <strong>zu</strong>r Sicherheit der<br />

Anlagen müssen an die Kraftwerksbetreiber im<br />

Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen formuliert wer<strong>den</strong>.<br />

3834 Verbandsgemeinde Jockgrim 3.2.4.2<br />

entspr.<br />

2825<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

GER-VRG09<br />

Jockgrim/Rheinzabern,<br />

Rheingraben<br />

Im Bereich des Vorranggebietes Rohstoffabbau<br />

"Jockgrim/Rheinzabern" (GER-VRG09) sollen nach erfolgtem Abbau<br />

auf <strong>den</strong> Wasserflächen Sonderbauflächen für die Errichtung von<br />

Photovoltaikanlagen ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Diese Folgenut<strong>zu</strong>ng soll<br />

im ERP diskutiert und vorbereitet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Flächen für<br />

Photovoltaikanlagen festgelegt. Eine entsprechende Folgenut<strong>zu</strong>ng<br />

im Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau kann auf der Ebene der<br />

Bauleitplanung festgesetzt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2006 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Energie<br />

Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3835 Verbandsgemeinde Jockgrim 3.2.4.2<br />

entspr.<br />

2845<br />

Standortplanung für Anlagen<br />

<strong>zu</strong>r Erzeugung erneuerbarer<br />

Energie (G)<br />

GER-VRG16 Neupotz, Langloch<br />

Im Bereich des Vorranggebietes Rohstoffabbau "Neupotz,<br />

Langloch" (GER-VRG16) sollen nach erfolgtem Abbau auf <strong>den</strong><br />

Wasserflächen Sonderbauflächen für die Errichtung von<br />

Photovoltaikanlagen ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Diese Folgenut<strong>zu</strong>ng soll<br />

im ERP diskutiert und vorbereitet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Flächen für<br />

Photovoltaikanlagen festgelegt. Eine entsprechende Folgenut<strong>zu</strong>ng<br />

im Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau kann auf der Ebene der<br />

Bauleitplanung festgesetzt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2007 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.5<br />

Energie<br />

Energieverteilung / Energieinfrastruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3836 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Es wird vorgeschlagen, analog <strong>zu</strong>r Darstellung im regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004, die Darstellung von<br />

Hochspannungsfreileitungen ab 110kV durch die Eintragung der<br />

jeweiligen Spannung (110kV, 220kV, 380kV) entlang der<br />

Leitungstrassen <strong>zu</strong> konkretisieren.<br />

nicht folgen<br />

Unter regionalplanerischen Gesichtspunkten ist die Darstellung der<br />

genauen Spannungsebene der einzelnen<br />

Hochspannungsfreileitungen ab 110kV in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

nicht notwendig. Auf eine entsprechende Differenzierung wird<br />

daher verzichtet.<br />

3837 Landesbetrieb Liegenschafts- und<br />

Baubetreuung<br />

entspr.<br />

Niederlassung Landau<br />

1013<br />

- In Betrieb befindliche Kraftstoffversorgungsanlagen des Bundes,<br />

die militärischen Zwecke dienen und sich im Planungsbereich des<br />

Landes Rheinland-Pfalz befin<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan berührt:<br />

NATO-Tanklager Bellheim<br />

NATO-Pipeline Zweibrücken Bellheim 8"<br />

NATO-Pipelines Bellheim-Huttenheim 6" + 10"<br />

NATO-Pipeline Fürfeld-Bellheim 10"<br />

NATO-Pipeline Bellheim-Kehl 10"<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Wie aus Unterlagen des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar<br />

im Textteil des Entwurfs hervorgeht, sind diese von uns<br />

aufgeführten Kraftstoffversorgungsanlagen des Bundes unter Pkt.<br />

1.6.3 -Verteidigungseinrichtungen- ein<strong>zu</strong>stufen und <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen. Im Erläuterungsbericht des Regionalplanes unter<br />

Pkt. 1.6.3.1 heißt es, „...die militärischen Anlagen dürfen in Ihrer<br />

Funktion nicht beeinträchtigt wer<strong>den</strong>...". Somit wären die Belange<br />

der militärischen Kraftstoffversorgungsanlagen des Bundes in<br />

diesem Verfahren gewahrt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2008 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.5<br />

Energie<br />

Energieverteilung / Energieinfrastruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3838 Landesbetrieb Liegenschafts- und<br />

Baubetreuung<br />

Niederlassung Landau<br />

- Zum Schutz der Kraftstoffleitungen sind allgemeinen Hinweise,<br />

Auflagen und Bestimmungen <strong>zu</strong> beachteten:<br />

• Transport von entzündbaren Flüssigkeiten<br />

• 10,0 m breiter Schutzstreifen, in dem keine Bauwerke errichtet<br />

und keine Bo<strong>den</strong>bewegungen ohne besondere Erlaubnis<br />

durchgeführt wer<strong>den</strong> dürfen<br />

• Abstand von Win<strong>den</strong>ergieanlagen: Nabenhöhe des Mastes<br />

einschl. Radius des Flügels der Win<strong>den</strong>ergieanlage plus 5 m<br />

• keine Bäume und Sträucher bis <strong>zu</strong> einer Entfernung von 3,0 m<br />

beiderseits der Rohrachse<br />

• Befahren und Überqueren des Schutzstreifens mit schweren<br />

Fahrzeugen nur mit Genehmigung des Betreibers<br />

• Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Leitungen nur mit<br />

Genehmigung der Wehrbereichsverwaltung West<br />

• Kostenübernahme <strong>zu</strong>m evtl. Schutz bzw. Sicherung der Pipelines<br />

im Zusammenhang mit geplanten Baumaßnahmen durch<br />

Vorhabensträger<br />

• Beachtung der Hinweise für Arbeiten in dem Bereich der<br />

Rohrfernleitungen der NATO<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise, Auflagen und Bestimmungen betreffen konkrete<br />

Bauvorhaben und sind bei <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsverfahren <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

3839 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Seitens der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes wird die<br />

unterirdische Leitungsverlegung präferiert. Hierdurch nimmt die<br />

Vulnerabilität der Leitungen stark ab. Eine enge Verbindung<br />

zwischen dem Katastrophenschutz und <strong>den</strong> Netzbetreibern (Strom,<br />

Gas) ist zwingend notwendig.<br />

Kenntnisnahme<br />

Eine unterirdische Leitungsverlegung wäre grundsätzlich<br />

wünschenswert, ist aber in vielen Fällen wirtschaftlich nicht<br />

darstellbar.<br />

3840 Stadtverwaltung Frankenthal - Im Kapitel 3.2.5 ist nicht recht erkennbar, auf welche Weise die<br />

konkrete Planung <strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng der Energiewende<br />

notwendigen Infrastrukturmaßnahmen Rechnung trägt. Soweit<br />

erkennbar ist im Kartenteil lediglich die im Bestand befindliche<br />

Netzinfrastruktur erfasst. Gibt es für die Region bereits konkretere<br />

Planungen?<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Thema Netzinfrastruktur wird für die Region in einem vom<br />

BMU geförderten Projekt im Rahmen der Umset<strong>zu</strong>ng des<br />

regionalen Energiekonzepts bearbeitet wer<strong>den</strong>. Des Weiteren<br />

wer<strong>den</strong> Themen wie Speichertechnologien und Intelligente Netze<br />

im Cluster StoREgio Energiespeichersysteme e.V. behandelt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2009 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.5<br />

Energie<br />

Energieverteilung / Energieinfrastruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3841 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

- Ganz vordringlich ist ein beschleunigter Umbau des Stromnetzes.<br />

Bisher konnte bei einer Stromversorgung aus einem i.d.R. in einem<br />

Ballungsraum zentral gelegenen Kraftwerk die Netzleistung hin <strong>zu</strong>r<br />

meist ländlichen Peripherie abnehmen. In Zukunft gibt es<br />

<strong>zu</strong>nehmend über die Fläche verteilte dezentrale Stromquellen aus<br />

Wind, Sonne und Biomasse. Dieser Strom trifft aber an der<br />

Peripherie auf oft schon jetzt <strong>zu</strong> schwache Leitungskapazität. Dem<br />

haben die Netzbetreiber durch beschleunigte Netzanpassung in der<br />

Fläche Rechnung <strong>zu</strong> tragen. Schon heute gibt es in der Südpfalz<br />

Klagen, dass die Pfalzwerke wegen schwacher Netzleistung auf<br />

<strong>den</strong> Dörfern die Abnahme von Solarstrom blockieren. Das Problem<br />

nicht gleichmäßig <strong>zu</strong>r Verfügung stehen<strong>den</strong> Stroms aus Sonne und<br />

Wind ist <strong>zu</strong> lösen durch intelligenter Steuerung, Smart Grids, Kur<strong>zu</strong>nd<br />

Langzeitspeicher.<br />

Auch in der überwiegend ländlich strukturierten Südpfalz muss -<br />

z.B. nach Rülzheimer Vorbild - der Einstieg in Nahwärmenetze oder<br />

deren Ausbau in Angriff genommen wer<strong>den</strong>. Die Vordringlichkeit<br />

dieser Maßnahmen ist <strong>zu</strong> unterstreichen; <strong>den</strong>n mehr als ein Drittel<br />

des gesamten deutschen Energieverbrauchs wird für die<br />

Klimatisierung von Gebäu<strong>den</strong> benötigt.<br />

Gemeinsame Windparks, der Aufbau von Speicherkapazitäten<br />

sowie Smart Grids können über regionale Kooperationen von<br />

Kommunen und Stadtwerken oft besser und effektiver geleistet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Thema Netzausbau ist grundsätzlich kein regionalplanerisches<br />

Thema, wird aber im Rahmen eines BMU-geförderten Projekts bei<br />

der Umset<strong>zu</strong>ng des Regionalen Energiekonzepts berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong>. Die Themen Smart Grids und Energiespeicher wer<strong>den</strong> in<br />

der Metropolregion von StoREgio Energiespeichersysteme e.V.<br />

Verfolgt.<br />

Der Ausbau von Wärmenetzen ist in <strong>den</strong> Plansätzen 3.2.2.1 und<br />

3.2.5.2 enthalten.<br />

3842 Creos Deutschland GmbH<br />

Zentrale Planauskunft<br />

- Gegen <strong>den</strong> Entwurf des Regionalplanes bestehen unsererseits<br />

keine Be<strong>den</strong>ken, wenn ein sicherer und störungsfreier Betrieb<br />

unserer Anlagen gewährleistet bleibt, uns bei Wartung und<br />

Reparaturarbeiten an <strong>den</strong> Leitungen keine Einschränkungen oder<br />

Erschwernisse auferlegt wer<strong>den</strong> und die beiliegende "Anweisung<br />

<strong>zu</strong>m Schutz von Gashochdruckleitungen" beachtet wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Als neuer Plansatz 3.2.5.1 wird im Einheitlichen Regionalplan<br />

aufgeführt wer<strong>den</strong>: "Energieleitungen (Strom, Gas, Öl, Wärme) und<br />

Energiespeicher (Gasspeicher etc.) sollen in ihrem Bestand<br />

gesichert und bei Bedarf ausgebaut wer<strong>den</strong>."<br />

3843 Creos Deutschland GmbH<br />

Zentrale Planauskunft<br />

- Wer<strong>den</strong> im Geltungsbereich des Regionalplanes Grundstücke<br />

durch Umlegung neu geordnet, in <strong>den</strong>en die Leitungen oder Teile<br />

des Schutzstreifens der Leitung liegen, die bisher nicht<br />

grundbuchlich gesichert sind, so bitten wir im Umlegungsverfahren<br />

die Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten <strong>zu</strong><br />

veranlassen. Die hierfür anfallen<strong>den</strong> Kosten und ggf.<br />

Entschädigungszahlungen wer<strong>den</strong> von Creos Deutschland GmbH<br />

übernommen.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Umlegung von Grundstücken ist kein Belang der<br />

Regionalplanung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2010 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.5<br />

Energie<br />

Energieverteilung / Energieinfrastruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3844 Creos Deutschland GmbH<br />

Zentrale Planauskunft<br />

- Wir bitten <strong>den</strong> Bestand der Gasleitungen sowie die Auflagen der<br />

Anweisung in <strong>den</strong> Regionalplan <strong>zu</strong> übernehmen. Die Übernahme<br />

der Leitungen in <strong>den</strong> Regionalplan entbindet nicht davon,<br />

weitergehende Detailplanungen erneut mit uns ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />

teilweise folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans sind<br />

keine Gasleitungen dargestellt. Die Auflagen in <strong>den</strong> Anweisungen<br />

sind auf der Ebene der Bauleitplanung und Bebauungsplanung <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen. Als neuer Plansatz 3.2.5.1 wird im Einheitlichen<br />

Regionalplan aufgeführt wer<strong>den</strong>: "Energieleitungen (Strom, Gas, Öl,<br />

Wärme) und Energiespeicher (Gasspeicher etc.) sollen in ihrem<br />

Bestand gesichert und bei Bedarf ausgebaut wer<strong>den</strong>."<br />

3845 Creos Deutschland GmbH<br />

Zentrale Planauskunft<br />

- Im Bereich der Schutzstreifen unserer Leitungen sind<br />

Hochbaumaßnahmen nicht <strong>zu</strong>lässig. Bei Kreu<strong>zu</strong>ngen und<br />

Parallelführungen von Ver- und Entsorgungsleitungen ist vor<br />

Baubeginn eine detaillierte technische Abstimmung mit uns<br />

vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Bei der Planung und Bauausführung ist die beiliegende<br />

„Anweisung <strong>zu</strong>m Schutz von Gashochdruckleitungen" <strong>zu</strong> beachten.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die genannten Punkte betreffen die Bauleitplanung bzw. die<br />

Bebauungsplanung und sollen in <strong>den</strong> dortigen Verfahren<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Als neuer Plansatz 3.2.5.1 wird im<br />

Einheitlichen Regionalplan aufgeführt wer<strong>den</strong>: "Energieleitungen<br />

(Strom, Gas, Öl, Wärme) und Energiespeicher (Gasspeicher etc.)<br />

sollen in ihrem Bestand gesichert und bei Bedarf ausgebaut<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

3846 EnBW Regional AG<br />

Bereich Techn. Netzservice<br />

LeitungenStrom<br />

- Im Planungsgebiet verlaufen mehrere Hoch - und<br />

Höchstspannungsleitung des EnBW Konzerns. Diese<br />

unterschei<strong>den</strong> sich in der Zuordnung <strong>zu</strong> der jeweiligen Gesellschaft<br />

an der Spannungsebene: Leitungsanlagen bis <strong>zu</strong> 110 kV gehören<br />

der EnBW Regional AG,<br />

Leitungsanlagen mit 220 oder 380 kV sind nun der TransnetBW<br />

GmbH (früher EnBW TNG) <strong>zu</strong>geordnet. Wir bitten Sie, dies im<br />

Regionalplan entsprechend <strong>zu</strong> ergänzen, da in Zukunft beide<br />

Unternehmen - TransnetBW GmbH und Regional AG - am<br />

Verfahren <strong>zu</strong> beteiligen sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Im Einheitlichen<br />

Regionalplan wer<strong>den</strong> die Betreiber der Hochspannungsleitungen<br />

allerdings nicht dargestellt.<br />

3847 EnBW Regional AG<br />

Bereich Techn. Netzservice<br />

LeitungenStrom<br />

- Unter Punkt 3.2.5 bzw. 3.2.5.1 des Entwurfs des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar sind die Ziele und Grundsätze für <strong>den</strong><br />

Um - bzw. Ausbau von Energieleitungen definiert. Dies entspricht<br />

auch unserer Auffassung. Es gibt somit keine Einwände, die gegen<br />

die Aufstellung des Regionalplans stehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2011 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.5<br />

Energie<br />

Energieverteilung / Energieinfrastruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3848 GASCADE Gastransport GmbH<br />

Abteilung GNT<br />

- Durch das Gebiet des Einheitlichen Regionalplans verlaufen 17<br />

Erdgashochdruckleitungen der Gascade Gastransport GmbH, die in<br />

ihrer Gesamtheit <strong>zu</strong> schützen sind.<br />

folgen<br />

Als neuer Plansatz 3.2.5.1 "Bestandsschutz von Energieleitungen<br />

(G)" wird im Einheitlichen Regionalplan aufgeführt wer<strong>den</strong>:<br />

"Energieleitungen (Strom, Gas, Öl, Wärme) und Energiespeicher<br />

(Gasspeicher etc.) sollen in ihrem Bestand gesichert und bei Bedarf<br />

ausgebaut wer<strong>den</strong>. " Ein effektiver Schutz bestehender<br />

Gashochdruckleitungen ist allerdings nur auf der Ebene der<br />

Bauleitplanung und Bebauungsplanung möglich.<br />

3849 PLEDOC GmbH - Bezüglich der von uns vertreten<strong>den</strong> Belange übersen<strong>den</strong> wir Ihnen<br />

einen Übersichtsplan, in <strong>den</strong> wir die Leitungstrassen mit regionaler<br />

Bedeutung ab einer Rohrnennweite von DN > 300 eingetragen<br />

haben. Sofern es im Verfahren vorgesehen ist, bitten wir Sie,<br />

unsere Leitungsdarstellung nachrichtlich in das Original-Planwerk<br />

<strong>zu</strong> übernehmen.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Gasleitungen<br />

dargestellt.<br />

3850 PLEDOC GmbH - Wir möchten Sie bitten <strong>zu</strong> berücksichtigen, dass sich durch die<br />

Regionalplanaufstellung und deren Folgen keinerlei Nachteile für<br />

<strong>den</strong> Bestand und Betrieb der Gasversorgungseinrichtungen sowie<br />

keine Einschränkungen oder Behinderungen bei <strong>den</strong> für die<br />

Sicherheit der Versorgung notwendigen Arbeiten, wie<br />

Überwachung, Wartung, Reparatur und gegebenenfalls bei<br />

erforderlichen Neuverlegungen <strong>zu</strong>r Erweiterung des Leitungsnetzes<br />

ergeben.<br />

folgen<br />

Als neuer Plansatz 3.2.5.1 wird im Einheitlichen Regionalplan<br />

aufgeführt wer<strong>den</strong>: "Energieleitungen (Strom, Gas, Öl, Wärme) und<br />

Energiespeicher (Gasspeicher etc.) sollen in ihrem Bestand<br />

gesichert und bei Bedarf ausgebaut wer<strong>den</strong>."<br />

3851 PLEDOC GmbH - Wir bitten um Beachtung der <strong>zu</strong>treffen<strong>den</strong> Anregungen und<br />

Hinweise des sinngemäß für sämtliche aufgeführten Leitungsnetze<br />

gelten<strong>den</strong> Merkblattes der Open Grid Europe GmbH. Da alle<br />

konkreten Maßnahmen in Leitungsnähe frühzeitig vor Beginn der<br />

Arbeiten mit uns bzw. dem örtlich <strong>zu</strong>ständigen Leitungsbetrieb der<br />

Open Grid Europe GmbH ab<strong>zu</strong>stimmen sind, bitten wir,<br />

gegebenenfalls unsere Beteiligung am weiteren Bauleitverfahren<br />

vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die genannten Punkte betreffen die Bauleitplanung bzw. die<br />

Bebauungsplanung und sollen in <strong>den</strong> dortigen Verfahren<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Als neuer Plansatz 3.2.5.1 wird im<br />

Einheitlichen Regionalplan aufgeführt wer<strong>den</strong>: "Energieleitungen<br />

(Strom, Gas, Öl, Wärme) und Energiespeicher (Gasspeicher etc.)<br />

sollen in ihrem Bestand gesichert und bei Bedarf ausgebaut<br />

wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2012 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.5<br />

Energie<br />

Energieverteilung / Energieinfrastruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3852 Stadtwerke Heidelberg - Bei der Errichtung von größeren EEG-Anlagen (z.B.<br />

Windkraftanlagen) wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong> deren Anbindung ggf. umfangreiche<br />

Netzbaumaßnahmen erforderlich, da an möglichen Standorten<br />

unter Umstän<strong>den</strong> keine oder nur un<strong>zu</strong>reichende elektrische<br />

Infrastruktur vorhan<strong>den</strong> ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3853 terranets bw GmbH - Innerhalb des Geltungsbereiches des Regionalplans verlaufen drei<br />

Gashochdruckleitungen unseres Unternehmens und verschie<strong>den</strong>e<br />

Anschlussleitungen. Die Leitungen sind durch Eintragung einer<br />

beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch dinglich<br />

gesichert. Die Schutzstreifenbreite beträgt bis <strong>zu</strong> 10,00 m (je 5,00<br />

m beidseits der Rohrachse). Gegen die räumliche Festlegung auf<br />

Regionalplanebene wer<strong>den</strong> keine Be<strong>den</strong>ken vorgebracht. Es ist im<br />

Rahmen der weiteren Bauleitplanung jedoch sicher<strong>zu</strong>stellen, dass<br />

der Bestand unserer Anlagen im Rahmen der Detailplanung nicht<br />

gefährdet ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Gashochdruckleitungen sind im Einheitlichen Regionalplan nicht<br />

dargestellt. Die Sicherung von Gasleitungen kann effektiv nur auf<br />

der Ebene der Bauleitplanung und Bebauungsplanung erfolgen. Als<br />

neuer Plansatz 3.2.5.1 wird im Einheitlichen Regionalplan<br />

aufgeführt wer<strong>den</strong>: "Energieleitungen (Strom, Gas, Öl, Wärme) und<br />

Energiespeicher (Gasspeicher etc.) sollen in ihrem Bestand<br />

gesichert und bei Bedarf ausgebaut wer<strong>den</strong>."<br />

3854 terranets bw GmbH - Wir halten es für erforderlich, dass überregionale Leitungen der<br />

öffentlichen Gasversorgung in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt<br />

wer<strong>den</strong> und bitten Sie daher, unsere Leitungen in <strong>den</strong> Regionalplan<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Gasleitungen<br />

dargestellt.<br />

3855 terranets bw GmbH - Wir verweisen auf die <strong>zu</strong>nehmende Bedeutung, die dem<br />

Energietransport im Zusammenhang mit der „Energiewende"<br />

<strong>zu</strong>kommen wird. Die Region wird durch bedeutende<br />

Transportleitungen (Strom, Gas) durchzogen. Dementsprechend<br />

halten wir es für erforderlich, dass <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong>m Begriff<br />

Energieverteilung die Begriffe Stromtransport, Gastransport bzw.<br />

Energietransport in Ziffer 3.2.5 übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Begriff Energieverteilung wurde als Oberbegriff für das Kapitel<br />

3.2.5 verwendet und soll, wie der Inhalt des Kapitels zeigt, auch<br />

<strong>den</strong> Stromtransport, Gastransport und <strong>den</strong> Energietransport<br />

allgemein umfassen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2013 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.5<br />

Energie<br />

Energieverteilung / Energieinfrastruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3856 terranets bw GmbH - Aktuelle Entwicklungen („Power To Gas") lassen erwarten, dass folgen<br />

auch künftig Gasleitungen in Kombination mit Gasspeichern eine<br />

entspr.<br />

hohe Bedeutung für die Energieversorgung haben wer<strong>den</strong>, indem Als neuer Plansatz 3.2.5.1 wird im Einheitlichen Regionalplan<br />

3793<br />

die diskontinuierlich-regenerativ „erzeugte" Energie gespeichert aufgeführt wer<strong>den</strong>: "Energieleitungen (Strom, Gas, Öl, Wärme) und<br />

wer<strong>den</strong> kann. Daher regen wir an, unter Ziffer 3.2.4. des<br />

Regionalplans der viel diskutierten Thematik der Speicherung von<br />

Energie entsprechend Raum <strong>zu</strong> widmen und unter Ziffer 3.2.5 die<br />

Funktion der Gasleitungen bei der Speicherung von Energie <strong>zu</strong><br />

würdigen.<br />

Energiespeicher (Gasspeicher etc.) sollen in ihrem Bestand<br />

gesichert und bei Bedarf ausgebaut wer<strong>den</strong>."<br />

Begründung: "Der Bestandssicherung und dem Ausbau der<br />

Energieleitungen und Energiespeicher kommt in Zukunft im Zuge<br />

der Energiewende eine große Bedeutung <strong>zu</strong>. Dabei sollen alle<br />

Energietrassen und alle Speicherformen in Betracht gezogen<br />

wer<strong>den</strong> und neue technische Entwicklungen (z.B. "Power to Gas")<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Der Verband Region Rhein-Neckar wird in<br />

einem BMU-geförderten Projekt u.a. auch <strong>den</strong> Ausbau der<br />

Stromtrassen <strong>zu</strong>r Integration erneuerbarer Energien untersuchen.<br />

Zudem beschäftigt sich der Cluster StoREgio<br />

Energiespeichersysteme e.V. mit der Entwicklung stationärer<br />

Speichersysteme in der Region Rhein-Neckar."<br />

3857 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- Bei der Konzipierung von Energieleitungen (leitungsgebun<strong>den</strong>e folgen<br />

Infrastruktur) sind an keiner Stelle die hierbei auch aus<br />

landwirtschaftlicher Sicht <strong>zu</strong> berücksichtigen<strong>den</strong> Belange erwähnt. Die Belange der Landwirtschaft wer<strong>den</strong> ergänzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2014 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.5<br />

Energie<br />

Energieverteilung / Energieinfrastruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3858 Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH<br />

Betriebsverwaltung Süd<br />

- Im Vorhabensgebiet verlaufen 4 Produktenfernleitungen aus<br />

unserem Zuständigkeitsbereich. Eigentümer und Betreiber der<br />

Fernleitungsanlage ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten<br />

durch die Wehrbereichsverwaltung West Außenstelle Wiesba<strong>den</strong><br />

(WBV). Des Weiteren befindet sich bei Bellheim ein Tanklager. Im<br />

Trassenbereich kommt es <strong>zu</strong> Ausweisungen von Vorranggebieten<br />

für Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng (WO-VRGOI-W, GER-VRG-03-W). In der<br />

Produktenfernleitung wer<strong>den</strong> Kraftstoffe der höchsten<br />

Gefahrenklasse für militärische Zwecke transportiert. Zu Wartungsund<br />

Reparaturzwecken sowie <strong>zu</strong>r Verhinderung einer Gefährdung<br />

durch äußere Einflüsse ist die Fernleitung in Form einer beschränkt<br />

persönlichen Dienstbarkeit auf <strong>den</strong> einzelnen Grundstücken<br />

dinglich durch einen 10 m breiten Schutzstreifen gesichert. In<br />

diesem vorgeschriebenen Schutzstreifen dürfen keine Bauwerke<br />

errichtet wer<strong>den</strong> und sind alle Maßnahmen <strong>zu</strong> unterlassen, die <strong>den</strong><br />

Bestand, <strong>den</strong> Betrieb und die Unterhaltung der<br />

Produktenfernleitung beeinträchtigen oder gefähr<strong>den</strong> könnten. Wir<br />

bitten bei der Ausweisung von Flächen für Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng<br />

und Rohstoffabbau die Lage der Produktenfernleitungen <strong>zu</strong><br />

beachten, da für Rohstoffabbau und Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng größere<br />

Sicherheitsabstände notwendig wer<strong>den</strong> können.<br />

Alle weiterführen<strong>den</strong> Planungen (insbesondere o.g. Flächen für<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng und Rohstoffabbau, die <strong>den</strong> Schutzbereich der<br />

Leitung berühren, müssen rechtzeitig unter Vorlagen von<br />

Detailplänen bei unserer Gesellschaft <strong>zu</strong>r Prüfung und Abgabe einer<br />

Stellungnahme vorgelegt wer<strong>den</strong>, da gegebenenfalls größere<br />

Schutzabstände, bzw. besondere Sicherungsmaßnahmen<br />

erforderlich sind. Wir bitten sicher <strong>zu</strong> stellen, dass die WBV und die<br />

FBG an <strong>den</strong> weitergehen<strong>den</strong> Verfahren beteiligt wer<strong>den</strong>.<br />

Wenn möglich wäre eine nachrichtliche Übernahme des<br />

Leitungsverlaufes in Ihren Planunterlagen sinnvoll.<br />

teilweise folgen<br />

Der Schutz der Produktenleitung kann vor allem auf der Ebene der<br />

Bauleitplanung bzw. der Bebauungsplanung gewährleitet wer<strong>den</strong><br />

und sollte in <strong>den</strong> dortigen Verfahren berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Als<br />

neuer Plansatz 3.2.5.1 wird im Einheitlichen Regionalplan<br />

aufgeführt wer<strong>den</strong>: "Energieleitungen (Strom, Gas, Öl, Wärme) und<br />

Energiespeicher (Gasspeicher etc.) sollen in ihrem Bestand<br />

gesichert und bei Bedarf ausgebaut wer<strong>den</strong>."<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Trassenverläufe von<br />

Produktenleitungen dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2015 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.5<br />

Energie<br />

Energieverteilung / Energieinfrastruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3859 Landesbetrieb Liegenschafts- und<br />

Baubetreuung<br />

entspr.<br />

Niederlassung Landau<br />

2810<br />

-<br />

GER-VRG01 Bellheim,<br />

Sandgrube<br />

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass vorhan<strong>den</strong>e Pipelines<br />

auch durch ausgewiesene Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

führen. Die Pipeline Bellheim-Kehl verläuft durch das Vorranggebiet<br />

GER-VRG 0l „Bellheim Sandgrube".<br />

Die hierfür erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen oder<br />

die evtl. Änderungsmaßnahmen für die Pipelines, sind jedoch noch<br />

anhand der späteren Beteiligung bei <strong>den</strong> kommen<strong>den</strong><br />

Planungsvorhaben und Baumaßnahmen <strong>zu</strong> diesen Gebieten dann<br />

noch <strong>zu</strong> prüfen und fest<strong>zu</strong>legen, um rechtzeitig die erforderlichen<br />

Verfahren durchführen <strong>zu</strong> können.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Bellheim, Sandgrube<br />

(GER-VRG01) umfasst eine bestehende Abbaustelle sowie<br />

potenzielle Erweiterungsflächen. Sollten Erweiterungen des<br />

bestehen<strong>den</strong> Abbaus beantragt wer<strong>den</strong>, wären die Abbaugrenzen<br />

sowie <strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im Rahmen der<br />

nachfolgen<strong>den</strong> Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch<br />

die Trassenführung der vorhan<strong>den</strong>en Pipeline sowie ein<strong>zu</strong>haltende<br />

Schutzabstände ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

3860 Landesbetrieb Liegenschafts- und<br />

Baubetreuung<br />

entspr.<br />

Niederlassung Landau<br />

2815<br />

-<br />

GER-VRG03 Germersheim,<br />

Rußheimer Altrhein<br />

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass vorhan<strong>den</strong>e Pipelines<br />

auch durch ausgewiesene Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

führen. Das Vorranggebiet GER-VRG 03 „Germersheim, Rußheimer<br />

Altrhein" wird durch die in Betrieb befindliche Pipeline Bellheim-<br />

Huttenheim 10 sowie die außer Betrieb befindliche 6"-Pipeline<br />

Bellheim-Huttenheim gekreuzt.<br />

Die hierfür erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen oder<br />

die evtl. Änderungsmaßnahmen für die Pipelines, sind jedoch noch<br />

anhand der späteren Beteiligung bei <strong>den</strong> kommen<strong>den</strong><br />

Planungsvorhaben und Baumaßnahmen <strong>zu</strong> diesen Gebieten dann<br />

noch <strong>zu</strong> prüfen und fest<strong>zu</strong>legen, um rechtzeitig die erforderlichen<br />

Verfahren durchführen <strong>zu</strong> können.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Germersheim,<br />

Rußheimer Altrhein (GER-VRG03) umfasst ein<br />

Rohstoffvorkommen, das bereits im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 als Vorranggebiet für die<br />

Rohstoffsicherung festgesetzt ist. Sollte die Inanspruchnahme des<br />

Vorranggebiets beantragt wer<strong>den</strong>, wären die Abbaugrenzen sowie<br />

<strong>zu</strong> beachtende Abbaubedingungen im Rahmen der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Genehmigungsplanung fest<strong>zu</strong>legen und dabei auch die<br />

Trassenführung der vorhan<strong>den</strong>en Pipelines sowie ein<strong>zu</strong>haltende<br />

Schutzabstände ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

3861 Bundesnetzagentur für Elektrizität,<br />

Gas, Telekommunikation, Post und<br />

Eisenbahnen<br />

Sitz Bonn<br />

3.2.5.1<br />

Ausbau von Energieleitungen<br />

(G)<br />

In Punkt 3.2.5.1 wird der Grundsatz formuliert, dass<br />

Hochspannungsfreileitungen bei ihrem Neubau „unterirdisch<br />

verlegt wer<strong>den</strong>" sollen. Dieses wird in der Begründung auf Seite<br />

155 dadurch konkretisiert, dass eine „möglichst unterirdische<br />

Leitungsverlegung" an<strong>zu</strong>streben sei. Die Bundesnetzagentur weist<br />

darauf hin, dass eine Verkabelung von (Hoch- und)<br />

Höchstspannungsleitungen >220 kV nicht als Grundsatz der<br />

Planung gelten kann. Sie ist auf dieser Spannungsebene derzeit<br />

nicht Stand der Technik und befindet sich aktuell lediglich in<br />

Pilotvorhaben in der Testphase. Die Bundesnetzagentur regt daher<br />

an, <strong>den</strong> Satz fünf aus Punkt 3.2.5.1 bis auf Weiteres <strong>zu</strong> streichen.<br />

teilweise folgen<br />

Da es in der Region auch eine Vielzahl an 110 kV-Leitungen gibt<br />

und bei diesen eine Verkabelung technisch möglich ist, wird der<br />

letzte Satz von Plansatz 3.2.5.1 folgendermaßen geändert: "Beim<br />

Neubau von Hochspannungsfreileitungen sollen Siedlungen und<br />

landschaftlich hochwertige Räume freigehalten wer<strong>den</strong> und die<br />

Leitungen ggf. unterirdisch verlegt wer<strong>den</strong>, soweit dies technisch<br />

möglich ist."<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> 3.2.5, wird im ersten Absatz der letzte Satz<br />

geändert: "Soweit technisch möglich, ist eine unterirdische<br />

Leitungsverlegung an<strong>zu</strong>streben, um <strong>den</strong> Flächenverbrauch <strong>zu</strong><br />

verringern."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2016 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.5<br />

Energie<br />

Energieverteilung / Energieinfrastruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3862 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz 3.2.5.1<br />

Ausbau von Energieleitungen<br />

(G)<br />

Eine unterirdische Verlegung von Stromleitungen ist zwar<br />

erstrebenswert, allerdings ist die Abwäl<strong>zu</strong>ng dieser Kosten<br />

letztendlich auf <strong>den</strong> Strompreis und somit <strong>den</strong> Bürger nicht<br />

vertretbar.<br />

Kenntnisnahme<br />

In dem Plansatz ist formuliert, dass eine unterirdische<br />

Leitungsverlegung nicht flächendeckend vorgenommen wer<strong>den</strong><br />

soll, sondern in landschaftlich hochwertigen Räumen, wie z.B. auch<br />

in E<strong>den</strong>koben am Haardtrand. Aus unserer Sicht ist es<br />

widersprüchlich, einerseits <strong>den</strong> Haardtrand wegen des Aspekts der<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbilds von Win<strong>den</strong>ergieanlagen<br />

freihalten <strong>zu</strong> wollen und andererseits Hochspannungstrassen in<br />

diesem Bereich <strong>zu</strong><strong>zu</strong>lassen.<br />

3863 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

3.2.5.1<br />

Ausbau von Energieleitungen<br />

(G)<br />

Bei der Errichtung neuer Hochspannungsleitungen sollten<br />

vorhan<strong>den</strong>e Infrastrukturbänder (Autobahnen, Eisenbahntrassen)<br />

genutzt wer<strong>den</strong>. Landschaftlich sensible Bereiche können durch<br />

Erdkabel geschont wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Forderungen sind im Plansatz 3.2.5.1 enthalten.<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3864 terranets bw GmbH 3.2.5.1<br />

Ausbau von Energieleitungen<br />

(G)<br />

Grundsätzlich wird das Bündelungsprinzip beim Ausbau von<br />

Energieleitungen anerkannt. Es muss jedoch sicher gestellt<br />

wer<strong>den</strong>, dass entlang vorhan<strong>den</strong>er Infrastrukturtrassen bei<br />

Realisierung des Bündelungsprinzips der Neubau von<br />

Energieleitungen nicht durch überlagerte Vorranggebiete<br />

ausgeschlossen wird.<br />

nicht folgen<br />

Es ist regionalplanerisch wenig zielführend, in einem pauschalen<br />

Buffer um bestehende Infrastrukturtrassen keine<br />

regionalplanerischen Vorranggebietsausweisungen <strong>zu</strong> treffen, um<br />

im Bedarfsfall Energieleitungen parallel <strong>zu</strong> bestehen<strong>den</strong><br />

Infrastrukturbändern errichten <strong>zu</strong> können. Die Überlagerung von<br />

regionalplanerischen Vorranggebieten schließt <strong>den</strong> Neubau von<br />

Energieleitungen nicht grundsätzlich aus, ggf. ist aber ein<br />

Zielabweichungsverfahren notwendig.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2017 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.5<br />

Energie<br />

Energieverteilung / Energieinfrastruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3865 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.2.5.1<br />

Ausbau von Energieleitungen<br />

(G)<br />

Bei der Planung von Leitungstrassen sollen neben <strong>den</strong> Belangen<br />

der Siedlungsentwicklung etc. auch die Belange des<br />

Rohstoffabbaus berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die Belange des Rohstoffabbaus wer<strong>den</strong> ergänzt.<br />

3866 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

3.2.5.1<br />

Ausbau von Energieleitungen<br />

(G)<br />

Bei der Planung von Leitungstrassen sind nicht nur die Belange der<br />

Siedlungsentwicklung, des Städtebaus sowie des Natur- und<br />

Landschaftsschutzes <strong>zu</strong> berücksichtigen, sondern auch die Belange<br />

der Rohstoffsicherunq.<br />

folgen<br />

Plansatz 3.2.5.1 wird wie folgt geändert: … Bei der Planung von<br />

Leitungstrassen sollen die Belange der Siedlungsentwicklung, des<br />

Städtebaus, des Natur- und Landschaftsschutzes, der<br />

Landwirtschaft sowie der Rohstoffsicherung berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3867 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

3.2.5.1<br />

Ausbau von Energieleitungen<br />

(G)<br />

Bei der Planung von Energietrassen müssen neben <strong>den</strong> Belangen<br />

der Siedlungsentwicklung, des Städtebaus sowie des Natur- und<br />

Landschaftsschutzes auch die Belange der Landwirtschaft<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Plansatz 3.2.5.1 wird folgendermaßen ergänzt: "… Bei der<br />

Planung von Leitungstrassen sollen die Belange der<br />

Siedlungsentwicklung, des Städtebaus, des Natur- und<br />

Landschaftsschutzes sowie der Landwirtschaft berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong>. …".<br />

3868 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.2.5.2<br />

Ausbau Wärmeleitungen (G)<br />

Im Plansatz 3.2.5.2 <strong>zu</strong>m Ausbau von Wärmeleitungen soll der<br />

Zusatz "auf der Basis einer dezentralen Wärmeversorgung"<br />

gestrichen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Zusatz "auf der Basis einer dezentralen Wärmeversorgung"<br />

wird gestrichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2018 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.5<br />

Energie<br />

Energieverteilung / Energieinfrastruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3869 Privat<br />

(Unternehmen)<br />

3.2.5.2<br />

Ausbau Wärmeleitungen (G)<br />

Der Plansatz <strong>zu</strong>m Ausbau von Wärmeleitungen übersteigt <strong>den</strong><br />

Aufgabenbereich der Regionalplanung, da er nicht die Nut<strong>zu</strong>ng des<br />

Raums betrifft. Er sollte entfallen. Unabhängig davon sollte der<br />

Satzteil „auf Basis einer dezentralen Wärmeversorgung" ersatzlos<br />

gestrichen wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Ausbau von Wärmeleitungen ist auch ein regionalplanerischer<br />

Belang, was allein dadurch deutlich wird, dass die Regionalplanung<br />

regelmäßig bei entsprechen<strong>den</strong> Trassengenehmigungen im<br />

Verfahren angehört wird.<br />

Der Zusatz "auf der Basis einer dezentralen Wärmeversorgung"<br />

wird gestrichen.<br />

3870 Gemeinde Mudau 3.2.5.3<br />

Neubau Umspannwerke (G)<br />

Im Bereich von Mudau sind nachrichtlich aufgenommen das<br />

vorhan<strong>den</strong>e Umspannwerk sowie die Hochspannungsfreileitung<br />

Umspannwerk Mudau - Steinbach - Rümpfen - Umspannwerk<br />

Buchen. Vorausschauend für die Umset<strong>zu</strong>ng der oben angeführten<br />

Flächen für künftige Win<strong>den</strong>ergieanlagen sollte auch die<br />

Darstellung eines Einspeiseumspannwerks in die Karte einfließen.<br />

Sinnvollerweise in direkter Nachbarschaft <strong>zu</strong>m bestehen<strong>den</strong><br />

Umspannwerk, um so die oben geforderte Bündelung solcher<br />

Infrastrukturen landschaftsschonend <strong>zu</strong> gestalten.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan sind Umspannwerke und<br />

Leitungstrassen nur nachrichtlich dargestellt, also nur Standorte<br />

und Trassen, die bereits im Betrieb sind.<br />

3871 Technische Werke Ludwigshafen AG 3.2.5.3<br />

Neubau Umspannwerke (G)<br />

In <strong>den</strong> Raumnut<strong>zu</strong>ngskarten West und Ost sind Änderungen der<br />

Standorte von Umspannwerken vor<strong>zu</strong>nehmen: Das Umspannwerk<br />

Ludwigshafen Raschigstraße ist stillgelegt. Aufgenommen wer<strong>den</strong><br />

sollen das Umspannwerk Mitte in der Heinigstraße sowie das<br />

Umspannwerk Oggersheim in der Oderstraße.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

3872 Stadtverwaltung Neckargemünd 3.2.5.4<br />

Leitungstrassen (N)<br />

Stromtrassen sollen in sensiblen Landschaftsbereichen unterirdisch<br />

verlegt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Ein entsprechender Passus ist in Plansatz 3.2.5.1 enthalten.<br />

3873 Stadtverwaltung Grünstadt 3.2.5.4<br />

Leitungstrassen (N)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist noch der bisherige Verlauf der 110kV-<br />

Hochspannungsfreileitung der Pfalzwerke AG zwischen UW<br />

Mutterstadt und UW Otterbach im Bereich des Teilabschnitts<br />

Grünstadt Asselheim dargestellt. Hier sollte der geänderte und<br />

mittlerweile mit Planfeststellungsbeschluss (Bekanntmachung vom<br />

28.06.2012) bestätigte neue Verlauf der Leitung in der Planfassung<br />

vom 25.05.2012 in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der veränderte Trassenverlauf wird übernommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2019 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.5<br />

Energie<br />

Energieverteilung / Energieinfrastruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3874 Kreisverwaltung Germersheim 3.2.5.4<br />

Leitungstrassen (N)<br />

Das neue Umspannwerk zwischen Westheim und Weingarten an<br />

der B 272 ist in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht dargestellt.<br />

folgen<br />

Das Umspannwerk wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen.<br />

3875 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.2.5.4<br />

Leitungstrassen (N)<br />

Das neue Umspannwerk zwischen Westheim und Weingarten ist<br />

nicht im Regionalen Raumordnungsplan enthalten.<br />

folgen<br />

Das Umspannwerk wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte aufgenommen.<br />

3876 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.2.5.4<br />

Leitungstrassen (N)<br />

Die Hochspannungsleitung zwischen Mutterstadt und<br />

Ludwigshafen ist im Bereich des Werkes der Vögele AG nicht mehr<br />

aktuell. Die kreuzende Hochspannungsleitung wurde im Zuge der<br />

Ansiedlung des Werkes verlegt. Daher sollte die Karte aktualisiert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Die Änderung wird übernommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2020 von 2197<br />

3.3 Wasserwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3877 Stadt Osterburken - Die Stadt Osterburken stimmt <strong>den</strong> Zielen und Grundsätzen <strong>zu</strong>r<br />

Wasserversorgung und Abwasserbehandlung <strong>zu</strong>. Sie entsprechen<br />

<strong>den</strong> Interessen der Stadt als Betreiber einer eigenen Quelle und<br />

Mitglied zweier gebietsübergreifender Abwasserzweckverbände.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3878 Technische Werke Ludwigshafen AG - Die Stadt Ludwigshafen wird durch TWL gemäß dem<br />

Kenntnisnahme<br />

Konzessionsvertrag mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme<br />

entspr.<br />

versorgt. Da für <strong>den</strong> Geltungsbereich des Regionalplans keine Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3726<br />

detaillierten Infrastrukturmaßnahmen geplant sind, besteht derzeit<br />

für <strong>den</strong> Bereich der Strom-, Gas-, Wasser- und<br />

Fernwärmeversorgung kein Handlungsbedarf.<br />

3879 Verbandsgemeinde Landau-Land<br />

Kommunale Betriebe<br />

- Es bestehen keine Anmerkungen <strong>zu</strong>m Kapitel 3.3 des Einheitlichen Kenntnisnahme<br />

Regionalplans.<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3880 Wasserverband Hessisches Ried - Der WHR begrüßt insbesondere und nachdrücklich, dass dem<br />

Grundwasserschutz im Einheitlichen Regionalplan mit der<br />

Kenntnisnahme<br />

entspr.<br />

Etablierung von entsprechen<strong>den</strong> Vorranggebieten unter Ziffer Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1921<br />

2.2.3.2 grundsätzlich die notwendige Würdigung <strong>zu</strong>kommen soll.<br />

Ferner ist nachdrücklich <strong>zu</strong> begrüßen, dass das Ziel verfolgt wird,<br />

die natürlichen Lebensgrundlagen - und damit auch die<br />

Wasserversorgung - <strong>zu</strong> sichern und <strong>zu</strong> entwickeln, sowie dass die<br />

Rahmenbedingungen für die Wasserwirtschaft fixiert wer<strong>den</strong><br />

(Kapitel 3.3).<br />

3881 Zweckverband<br />

Wasserversorgungsgruppe Unterer<br />

Schwarzbach<br />

- Belange der Wasserversorgung wer<strong>den</strong> von der Planung nicht Kenntnisnahme<br />

berührt.<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3882 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Die Versorgung mit Trinkwasser und die Abwasserentsorgung<br />

sollen in der Metropolregion in öffentlicher Hand sein.<br />

Privatwirtschaftliche Lösungen oder Beteiligungen in diesem<br />

Bereich sind <strong>zu</strong> verhindern. Sollte es doch <strong>zu</strong> privaten<br />

Beteiligungen kommen bzw. diese weiter gepflegt wer<strong>den</strong>, so<br />

sollen keine Gewinnabflüsse geduldet wer<strong>den</strong>. Eventuelle Gewinne<br />

sind sofort in Maßnahmen <strong>zu</strong>r Versorgungssicherheit <strong>zu</strong><br />

investieren.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Es besteht keine regionalplanerische Relevanz.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2021 von 2197<br />

3.3<br />

3.3.1<br />

Wasserwirtschaft<br />

Wasserversorgung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3883 Technische Werke Ludwigshafen AG - Die Ziele und Grundsätze der Regionalplanung decken sich Kenntnisnahme<br />

weitgehend mit <strong>den</strong> Vorstellungen der Fachabteilung<br />

Wasserversorgung.<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3884 Zweckverband<br />

Bo<strong>den</strong>seewasserversorgung<br />

- Den von Ihnen vorgelegten Einheitlichen Regionalplanentwurf<br />

„Rhein-Neckar" haben wir eingehend geprüft. Innerhalb des<br />

Geltungsbereiches des Regionalplanes befin<strong>den</strong> sich diverse<br />

Anlagen des Zweckverbandes Bo<strong>den</strong>see- Wasserversorgung.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans erfolgt<br />

keine nachrichtliche Darstellung von Wasserversorgungsleitungen.<br />

Parallel <strong>zu</strong> diesem Schreiben übersen<strong>den</strong> wir Ihnen per E-Mail<br />

unseren Leitungsbestand im Geltungsbereich des Regionalplanes<br />

im DWG-Format, sowie einen GIS-Übersichtsplan M = 1:100 000<br />

als PDF-Datei.<br />

Wir bitten Sie die Daten in Ihren Regionalplan <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

3885 Zweckverband<br />

Bo<strong>den</strong>seewasserversorgung<br />

- Es wird darauf hingewiesen, dass für alle unsere<br />

Versorgungsleitungen ein Schutzstreifen ausgewiesen und<br />

grundbuchrechtlich oder über Gestattungsverträge gesichert ist.<br />

Innerhalb dieses Schutzstreifens gelten Nut<strong>zu</strong>ngseinschränkungen<br />

die Sie dem beigefügten Sicherheitsmerkblatt entnehmen können.<br />

Diese sind verbindlich ein<strong>zu</strong>halten.<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong><br />

keine Wasserversorgungsleitungen dargestellt. Die<br />

Berücksichtigung der entsprechen<strong>den</strong> Schutzabstände erfolgt im<br />

Rahmen der nachgeordneten Planungsebenen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2022 von 2197<br />

3.3<br />

3.3.1<br />

Wasserwirtschaft<br />

Wasserversorgung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3886 Hessisches Forstamt Lampertheim 3.3.1.1<br />

entspr.<br />

4063<br />

Nachhaltige<br />

Grundwasserbewirtschaftung<br />

(G)<br />

Der gesamte Regionalplan einschließlich Umweltbericht enthält<br />

keinen Hinweis auf die Scha<strong>den</strong>ssituation hessischer Wälder,<br />

soweit sie durch Grundwasserentnahmen verursacht wurde. Dies<br />

ist eine Verkennung der Realitäten und ein eklatanter Mangel des<br />

Plans, der durch Auswertung des gültigen Regionalplans<br />

Südhessen, des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches<br />

Ried oder der Wasserrechtsverfahren Käfertal und Hemsbach, oder<br />

eine Kontaktaufnahme mit dem <strong>zu</strong>ständigen Forstamt<br />

Lampertheim im Vorfeld hätte vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> können.<br />

Dies wiegt umso schwerer, als nach heutiger Einschät<strong>zu</strong>ng die<br />

bei<strong>den</strong> genannten Wasserwerke (<strong>zu</strong>sammen mit Hessischen und<br />

einem Rheinland- Pfälzischen Wasserwerk) diese<br />

Scha<strong>den</strong>sprozesse im Wesentlichen verursacht haben.<br />

Entsprechende Informationen liegen dem Regierungspräsidium<br />

Karlsruhe - obere Wasserbehörde - bereits seit längerer Zeit vor.<br />

Vorschlag:<br />

1. Der Sachverhalt von durch Grundwasserabsenkung<br />

geschädigten Wäldern ist in <strong>den</strong> Umweltbericht und <strong>den</strong> Text des<br />

Regionalplans auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

2. Der Grundsatz 3.3.1.1 ist um einen Prüfungsauftrag <strong>zu</strong> ergänzen,<br />

dass Grundwasseranreicherungen südlich der Weschnitz als<br />

wasserwirtschaftlicher Ausgleich von Grundwasserabsenkungen,<br />

die durch Wasserwerke aus Ba<strong>den</strong>- Württemberg und Rheinland-<br />

Pfalz verursacht wur<strong>den</strong>, <strong>zu</strong> prüfen sind. Dies entspricht auch <strong>den</strong><br />

Umweltzielen des Umweltberichts, die natürlichen<br />

Standortbedingungen für Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt<br />

<strong>zu</strong> sichern und die Landschaft in ihren vielfältigen Funktionen<br />

(Erlebniswert, regional typisch, Eigenart und Schönheit) <strong>zu</strong> sichern.<br />

nicht folgen<br />

Im Plansatz 3.3.1.1 wer<strong>den</strong> Leitvorstellungen <strong>zu</strong>r<br />

Grundwasserbewirtschaftung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

genannt. Dabei wird <strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht, dass eine<br />

Übernut<strong>zu</strong>ng der vorhan<strong>den</strong>en Grundwasserreserven <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong><br />

ist und sich die Höhe der Grundwasserentnahmen nicht nur am<br />

Bedarf sondern an <strong>den</strong> vertretbaren Grundwasserstän<strong>den</strong> unter<br />

Berücksichtigung der Grundwasserneubildungsraten ausrichten<br />

soll.<br />

In der <strong>zu</strong>gehörigen Begründung wird angeführt, dass nicht mehr<br />

vertretbaren Grundwasserabsenkungen ggf. durch<br />

Grundwasseranreicherungen oder durch eine an die<br />

Grundwasserbilanz angepasste Entnahmereduzierung <strong>zu</strong> begegnen<br />

ist.<br />

Die vorgeschlagene Aufnahme des Sachverhalts der durch<br />

Grundwasserabsenkungen geschädigten Wälder ist <strong>zu</strong>r Erläuterung<br />

des allgemeingültigen Plansatzes 3.3.1.1 nicht erforderlich. Ebenso<br />

kann die vorgeschlagene Ergän<strong>zu</strong>ng des Plansatzes 3.3.1.1 mit<br />

einem Prüfungsauftrag hinsichtlich der<br />

Grundwasseranreicherungen südlich der Weschnitz als<br />

wasserwirtschaftlicher Ausgleich von Grundwasserabsenkungen<br />

nicht berücksichtigt wer<strong>den</strong>, da dieser Aspekt keine regionale<br />

Relevanz aufweist und sich der regionalplanerischen Kompetenz<br />

entzieht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2023 von 2197<br />

3.3<br />

3.3.1<br />

Wasserwirtschaft<br />

Wasserversorgung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3887 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

3.3.1.1<br />

Nachhaltige<br />

Grundwasserbewirtschaftung<br />

(G)<br />

Der im Entwurf festgeschriebene Grundsatz, wonach sich „die<br />

Grundwasserentnahmen (...) nicht nur am Bedarf, sondern auch an<br />

der Grundwasserneubildungsrate' aus<strong>zu</strong>richten haben, wird in der<br />

Südpfalz längst nicht überall eingehalten. Es ist in diesem<br />

Zusammenhang hin<strong>zu</strong>weisen auf die akute Gefährdung der<br />

ausgedehnten Natura 2000-Flächen zwischen Landau und<br />

Germersheim (Schwemmkegel der Queich). Diese Gefährdung<br />

geht aus von extremen und nicht kontrollierbaren dezentralen<br />

Grundwasserentnahmen durch <strong>den</strong> sich ausbreiten<strong>den</strong><br />

Gemüsebau. Zudem verlieren Fließgewässer durch<br />

<strong>zu</strong>rückweichendes Grundwasser <strong>zu</strong>nehmend an Wasserführung.<br />

In der Südpfalz ist für die kommen<strong>den</strong> Jahre mit stetig sich<br />

ausbreitendem Gemüseanbau, verursacht u. a. durch <strong>den</strong> massiven<br />

Rückgang des Tabakanbaus, <strong>zu</strong> rechnen. Gründlichen Einblick in die<br />

ungelöste Konfliktsituation zwischen Naturschutz und extremer<br />

Grundwasserentnahme durch Intensivlandwirtschaft geben zwei<br />

von der Landesregierung von Rheinland-Pfalz in Auftrag gegebene<br />

Studien der Darmstädter „Brandt Gerdes Sitzmann Umwelt GmbH<br />

(BGS Umwelt)":<br />

• „Konzeptionelle wasserwirtschaftliche Abschät<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r<br />

landwirtschaftlichen Beregnung in der Südpfalz" ( 2009) und<br />

• „Nachhaltige landwirtschaftliche Bewässerung in der Südpfalz -<br />

vertiefende Untersuchungen für <strong>den</strong> Raum Hochstadt und in <strong>den</strong><br />

Flächen der Tabakkonversion" (2011).<br />

nicht folgen<br />

Der Plansatz 3.3.1.1 beinhaltet allgemeine Leitvorstellungen <strong>zu</strong>r<br />

Grundwasserbewirtschaftung, die in der <strong>zu</strong>gehörigen Begründung<br />

erläutert wer<strong>den</strong>. Hier wird u.a. betont, dass die aus <strong>den</strong><br />

Grundwasserentnahmen resultieren<strong>den</strong> Grundwasserabsenkungen<br />

ökologisch vertretbar sein müssen. Die nähere Ausführung<br />

einzelner, räumlich begrenzter Konfliktfälle ist <strong>zu</strong>r Erläuterung des<br />

regionsweit gültigen Plansatzes nicht erforderlich.<br />

Auf die potenziellen Konflikte zwischen Grundwassersicherung und<br />

Beregnung wird <strong>zu</strong>dem bereits in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz<br />

2.3.1.2 sowie im Plansatz 3.3.1.5 eingegangen. Demnach soll der<br />

landwirtschaftliche Beregnungswasserbedarf möglichst durch<br />

Oberflächenwasser gedeckt wer<strong>den</strong>.<br />

Die begrüßenswerten Forderungen des Entwurfstextes <strong>zu</strong>m<br />

Regionalplan sind unter Einbeziehung dieser Problemlage <strong>zu</strong><br />

konkretisieren.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2024 von 2197<br />

3.3<br />

3.3.1<br />

Wasserwirtschaft<br />

Wasserversorgung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3888 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

3.3.1.2<br />

Grundwasserentnahme im<br />

Oberrheingraben (G)<br />

Die Vorgaben des Plansatzes 3.3.1.2 Grundwasserentnahme im<br />

Oberrheingraben, also die Ausschöpfung der Möglichkeiten einer<br />

Verlagerung der Grundwasserentnahmen in die oberflächennahen<br />

Grundwasserleiter, sollte nicht als Grundsatz sondern als Ziel<br />

definiert wer<strong>den</strong>.<br />

Oberflächenferne Grundwasserkörper sind, im Gegensatz <strong>zu</strong><br />

oberflächennahen Grundwasserkörper, heute noch weitgehend<br />

anthropogen unbeeinflusst, das heißt unverschmutzt. Nach unserer<br />

Einschät<strong>zu</strong>ng kann bei der Erschließung von tiefer liegen<strong>den</strong><br />

Grundwasserkörpern auch mit technische Abdichtungsmaßnahmen<br />

nicht sicher gewährleistet wer<strong>den</strong>, dass Verunreinigungen, z. B.<br />

Wassergefähr<strong>den</strong>de Stoffe, in <strong>den</strong> Grundwasserkörper gelangen.<br />

Sind erst einmal Verunreinigungen in einen tiefer liegen<strong>den</strong><br />

Grundwasserkörper eingedrungen, können diese oft mit<br />

verhältnismäßigen Mitteln nicht oder gar nicht mehr beseitigt<br />

wer<strong>den</strong>. Deswegen hat hier die Vorsorge eine besondere<br />

Bedeutung, was die Einstufung der Vorgaben des Plansatzes als<br />

Ziel rechtfertigt.<br />

nicht folgen<br />

Der Plansatz 3.3.1.2 Grundwasserentnahme im Oberrheingraben<br />

erfüllt auf Grund seiner allgemein gehaltenen und räumlich nicht<br />

hinreichend konkreten Aussagen nicht die im ROG definierten<br />

Anforderungen an ein Ziel der Raumordnung. Gem. der<br />

gesetzlichen Begriffsbestimmung in §3 Nr.2 ROG sind Ziele der<br />

Raumordnung "verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und<br />

sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landesoder<br />

Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder<br />

zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung,Ordnung und Sicherung des Raumes".<br />

Die Inhalte des Plansatzes 3.3.1.2 sind vielmehr als allgemeine<br />

Aussagen <strong>zu</strong>r Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums<br />

an<strong>zu</strong>sehen, die als Vorgabe für nachfolgende Abwägungs- und<br />

Ermessungsentscheidungen dienen sollen. Der Plansatz erfüllt<br />

damit die Eigenschaften eines Grundsatzes der Raumordnung.<br />

3889 Zweckverband für Wasserversorgung<br />

"Pfälzische Mittelrheingruppe"<br />

3.3.1.2<br />

Grundwasserentnahme im<br />

Oberrheingraben (G)<br />

Zitat auf Seite 161 des ROP-Entwurfs: In der Rheinniederung haben<br />

die Entnahmen aus dem tieferen Grundwasserleiter z. T. <strong>zu</strong> einer<br />

Umkehr der Druckverhältnisse bzw. des Wasseraustauschs<br />

zwischen oberem und tieferem Grundwasserleiter geführt. Damit<br />

besteht das Risiko der Verschleppung von oberflächennahen<br />

Grundwasserkontaminationen in bislang unbelastete<br />

Grundwasserschichten. Derartigen Belastungen ist durch<br />

geeignete Gegenmaßnahmen, wie beispielsweise die Sanierung<br />

des oberen Grundwassers oder eine Entnahmereduzierung im<br />

tieferen Grundwasser, entgegen<strong>zu</strong>wirken.<br />

Es sind uns -<strong>zu</strong>mindest rechtsrheinisch- solche Umkehrungen der<br />

Druckverhältnisse durch Entnahmen aus dem tieferen GW-leiter<br />

nicht bekannt. Falls solche doch existieren, wären wir für einen<br />

Hinweis auf die entsprechen<strong>den</strong> Gebiete dankbar.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die betreffen<strong>den</strong> Aussagen beziehen sich u.a. auf Ausführungen<br />

der Studie des RP Karlsruhe "Bewertung der<br />

Grundwasserbewirtschaftung auf ihre Nachhaltigkeit in Mannheim,<br />

Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis." Hier lautet der letzte Satz<br />

auf S.4: "Durch die verstärkte Förderung im mittleren<br />

Grundwasserleiter (MGWL) hat sich die Potenzialdifferenz<br />

zwischen OGWL und MGWL großflächig umgekehrt (im Folgen<strong>den</strong><br />

wird von einer Druckumkehr gesprochen)."<br />

Dementsprechend wäre diese Anfrage an das RP Karlsruhe <strong>zu</strong><br />

richten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2025 von 2197<br />

3.3<br />

3.3.1<br />

Wasserwirtschaft<br />

Wasserversorgung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3890 Bundesministerium des Innern<br />

(<strong>zu</strong>gegangen über BMVBS)<br />

3.3.1.3<br />

Trinkwasserversorgung (G)<br />

Da Festlegungen im Bereich der Wasserwirtschaft (Kapitel 3.3)<br />

ausnahmslos als Grundsätze der Regionalplanung (G)<br />

gekennzeichnet sind, wird mit Ausnahme von G 3.3.1.3 von einer<br />

Stellungnahme abgesehen: Bei <strong>den</strong> hier beschriebenen<br />

Maßnahmen des Katastrophenschutzes stellt neben der<br />

Instandhaltung nicht mehr genutzter Brunnenanlagen ebenso die<br />

Instandhaltung der Anlagen <strong>zu</strong>r Trinkwassernotversorgung nach<br />

dem Wassersicherstellungsgesetz einen wichtigen Beitrag <strong>zu</strong>r<br />

Versorgungssicherheit in Notsituationen dar.<br />

folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> 3.3.1.3 auf S. 161 wird der vorletzte Satz<br />

gestrichen und durch die bei<strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Sätze ersetzt: "Hier<strong>zu</strong><br />

stellt die Instandhaltung der Anlagen der Trinkwasserversorgung<br />

einen wichtigen Beitrag dar. Nicht mehr genutzte Brunnenanlagen<br />

sollen möglichst so instand gehalten wer<strong>den</strong>, dass eine<br />

Reaktivierung jederzeit möglich ist."<br />

3891 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

3.3.1.3<br />

Trinkwasserversorgung (G)<br />

Die wichtige wasserrechtliche Vorgabe gemäß § 50<br />

Wasserhaushaltsgesetz, dass der Wasserbedarf der öffentlichen<br />

Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen <strong>zu</strong><br />

decken ist, sollte als Ziel in <strong>den</strong> Regionalplan aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Auf die gem. Wasserhaushaltsgesetz angestrebte Deckung des<br />

Wasserbedarfs der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus<br />

ortsnahen Wasservorkommen wird im Plansatz 3.3.1.3<br />

Trinkwasserversorgung Be<strong>zu</strong>g genommen. Dieser Plansatz erfüllt<br />

auf Grund seiner allgemein gehaltenen und räumlich nicht<br />

hinreichend konkreten Aussagen nicht die im ROG definierten<br />

Anforderungen an ein Ziel der Raumordnung. Gem. der<br />

gesetzlichen Begriffsbestimmung in §3 Nr.2 ROG sind Ziele der<br />

Raumordnung "verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und<br />

sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landesoder<br />

Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder<br />

zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen <strong>zu</strong>r<br />

Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes".<br />

Die Inhalte des Plansatzes 3.3.1.3 sind vielmehr als allgemeine<br />

Aussagen <strong>zu</strong>r Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums<br />

an<strong>zu</strong>sehen, die als Vorgabe für nachfolgende Abwägungs- und<br />

Ermessungsentscheidungen dienen sollen. Der Plansatz erfüllt<br />

damit die Eigenschaften eines Grundsatzes der Raumordnung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2026 von 2197<br />

3.3<br />

3.3.1<br />

Wasserwirtschaft<br />

Wasserversorgung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3892 Verbandsgemeinde Hagenbach 3.3.1.3<br />

Trinkwasserversorgung (G)<br />

entspr.<br />

3164<br />

Sofern es entgegen der Ablehnung des Verbandsgemeinderates<br />

<strong>den</strong>noch <strong>zu</strong> einer Realisierung des Lückenschlusses in Form der<br />

Hagenbach-Variante kommt, wird darauf hingewiesen, dass die im<br />

Entwurf <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan enthaltenen<br />

Wasserschutzgebiete nicht ausreichen, um dem Grundsatz S. 159,<br />

3.3.1.3 nach einer dezentralen Wasserversorgung für <strong>den</strong> Bereich<br />

der Verbandsgemeinde Hagenbach gerecht <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong>. Im Hinblick<br />

auf die Wasserrechte der Verbandsgemeinde Hagenbach wird die<br />

Hagenbach-Variante abgelehnt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Linienbestimmungsverfahren für die Hagenbach-Variante<br />

wurde zwischenzeitlich eingestellt. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans wird die Hagenbach-Variante mit der<br />

Signatur "Trasse mit unbestimmtem Verlauf" dargestellt. Die<br />

Be<strong>den</strong>ken der Verbandsgemeinde hinsichtlich der potenziellen<br />

Beeinträchtigungen des Wasserschutzgebiets wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen. Ein regionalplanerischer Handlungsbedarf besteht<br />

nicht.<br />

3893 Zweckverband Wasserversorgung<br />

Kurpfalz (ZWK)<br />

3.3.1.3<br />

Trinkwasserversorgung (G)<br />

Ein weiterer Aspekt, der u.E. im Planentwurf nicht ausreichend<br />

hervorgehoben wurde, ist die Sicherstellung der<br />

Trinkwasserversorgung im Planungsgebiet generell. Die<br />

Ausweisung von Vorranggebieten innerhalb der<br />

Wasserschutzgebiete darf nicht die Umset<strong>zu</strong>ng von Maßnahmen<br />

der Trinkwasserversorgung (z.B. Brunnenneubau bzw.<br />

Wegenut<strong>zu</strong>ng oder auch -ausbau) verhindern. Die<br />

Zukunftssicherung der Trinkwasserversorgung des Großraums<br />

Rhein- Neckar darf nicht in Frage gestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Durch die Festlegung der freiraumbezogenen Vorranggebiete in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die<br />

rechtmäßigen und ordnungsgemäß ausgeübten Nut<strong>zu</strong>ngen nicht<br />

eingeschränkt. Vorhaben der Trinkwassergewinnung sind als<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge<br />

an<strong>zu</strong>sehen. Sie sind in <strong>den</strong> festgelegten Vorranggebieten i.d.R.<br />

möglich.<br />

Grundsätzlich müssen Maßnahmen <strong>zu</strong>r Gewährleistung der<br />

Trinkwasserversorgung ebenso wie alle sonstigen Vorhaben die<br />

bestehen<strong>den</strong> fachgesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise<br />

Schutzgebietsverordnungen berücksichtigen und einhalten.<br />

3894 Gemeinde Haßloch 3.3.1.5<br />

Künstliche Beregnung (G)<br />

entspr.<br />

2393<br />

Die Gemeinde weist auf die bestehen<strong>den</strong> Probleme des Haßlocher<br />

Grundwasserspiegels aufgrund der Wasserentnahmen durch die<br />

Landwirtschaft hin (gemäß Studie der SGD-Süd „Konzeptionelle<br />

wasserwirtschaftliche Abschät<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r landwirtschaftlichen<br />

Beregnung in der Südpfalz" von 2009). Es wird die Vergrößerung<br />

des Beregnungsverbands empfohlen. Alternativ wird die<br />

Einführung einer dauerhaften und effektiven Kontrolle der<br />

Wasserentnahmen bei <strong>den</strong> genehmigten landwirtschaftlichen<br />

Brunnen im Sinne eines Monitoringsystems empfohlen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Es besteht keine regionalplanerische Relevanz.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2027 von 2197<br />

3.3<br />

3.3.1<br />

Wasserwirtschaft<br />

Wasserversorgung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3895 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

3.3.1.5<br />

Künstliche Beregnung (G)<br />

Gemäß dem Grundsatz 3.3.1.5 soll <strong>zu</strong>r landwirtschaftlichen<br />

Beregnung grundsätzlich nur auf Oberflächenwasser<br />

<strong>zu</strong>rückgegriffen wer<strong>den</strong>. Dieser Grundsatz kann so nicht akzeptiert<br />

wer<strong>den</strong>, da eine Vielzahl von Beregnungsflächen über Brunnen<br />

versorgt ist. Dies wird auch weiterhin Bestand haben, da eine<br />

Versorgung aus Oberflächenwasser für viele Gebiete aufgrund<br />

fehlender Oberflächengewässer nicht möglich ist. Wir verweisen<br />

insbesondere auch auf das hessische Ried.<br />

Ein Entnahmeverbot aus dem Grundwasser ist nicht gerechtfertigt.<br />

Jeder Genehmigungsantrag unterliegt einer strengen Prüfung der<br />

Wasserbehör<strong>den</strong> hinsichtlich der Verträglichkeit und möglicher<br />

Auswirkungen auf <strong>den</strong> Grundwasserstand. Dabei ist eine<br />

Organisation über Wasser- und Bo<strong>den</strong>verbände erstrebenswert,<br />

soll aber nicht wie im Grundsatz dargelegt ausschließlich über<br />

diese erfolgen.<br />

teilweise folgen<br />

Am Grundsatz 3.3.1.5, wonach eine wirtschaftliche und sparsame<br />

Beregnung im Rahmen von Beregnungsverbän<strong>den</strong> an<strong>zu</strong>streben ist<br />

und hierbei auf Oberflächengewässer <strong>zu</strong>rückgegriffen wer<strong>den</strong> soll,<br />

wird festgehalten. Aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar<br />

kann nur eine ressourcen- bzw. grundwasserschonende Beregnung<br />

zielführend sein. Zur Verdeutlichung des grundsätzlichen<br />

Charakters des Plansatzes wird im zweiten Satz das Wort<br />

"grundsätzlich" durch das Wort "möglichst" ersetzt.<br />

Wir sehen außerdem nicht, welche regionalplanerische Steuerung<br />

sich hier ableiten lässt.<br />

3896 Regionalbauernverband Starkenburg<br />

e.V.<br />

3.3.1.5<br />

Künstliche Beregnung (G)<br />

Der Grundsatz 3.3.1.5 ist nicht begründet und wird nicht akzeptiert.<br />

Im Hessischen Ried wird fast ausschließlich mit Wasser aus<br />

Brunnen beregnet. Dies wird auch weiterhin Bestand haben, da<br />

eine Versorgung aus Oberflächenwasser technisch nicht möglich<br />

ist und auch Gefahren birgt. Jeder Genehmigungsantrag für<br />

Beregnungsbrunnen unterliegt strengen Prüfungen der<br />

Wasserbehör<strong>den</strong> hinsichtlich der Verträglichkeit auf das<br />

Grundwasser.<br />

teilweise folgen<br />

Am Grundsatz 3.3.1.5, wonach eine wirtschaftliche und sparsame<br />

Beregnung im Rahmen von Beregnungsverbän<strong>den</strong> an<strong>zu</strong>streben ist<br />

und hierbei auf Oberflächengewässer <strong>zu</strong>rückgegriffen wer<strong>den</strong> soll,<br />

wird festgehalten. Aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar<br />

kann nur eine ressourcen- bzw. grundwasserschonende Beregnung<br />

zielführend sein. Zur Verdeutlichung des grundsätzlichen<br />

Charakters des Plansatzes wird im zweiten Satz des Plansatzes das<br />

Wort "grundsätzlich" durch das Wort "möglichst" ersetzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2028 von 2197<br />

3.3<br />

3.3.1<br />

Wasserwirtschaft<br />

Wasserversorgung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3897 Wasser-, Bo<strong>den</strong>- und<br />

Landschaftspflegeverband Hessen<br />

3.3.1.5<br />

Künstliche Beregnung (G)<br />

Der Plansatz 3.3.1.5 <strong>zu</strong>r künstlichen Beregnung von<br />

Landwirtschaftsflächen wird begrüßt.<br />

Wichtig ist, dass die Erforderlichkeit der künstlichen Beregnung<br />

nicht Infrage gestellt wird. Aufgrund der klimatischen<br />

Veränderungen und der hohen qualitativen Anforderungen der<br />

Verbraucher an die produzierten Lebensmittel ist heut<strong>zu</strong>tage auf<br />

eine künstliche Beregnung nicht mehr <strong>zu</strong> verzichten. Die<br />

Forderung, dass die Landwirte bzw. Gärtnereibetriebe sich in<br />

Beregnungsverbän<strong>den</strong> <strong>zu</strong>sammenschließen sollen, halten wir<br />

ebenfalls für richtig. Die Überprüfung der Einhaltung der Inhalte der<br />

Wasserrechtsbescheide ist auf Verbandsebene wesentlich<br />

einfacher als im Rahmen der Vergabe von<br />

Einzelbetriebswasserrechten. Die sparsame<br />

Wasserbewirtschaftung, die laut Regionalplan angestrebt wird, ist<br />

in weiten Teilen der hessischen Beregnungsverbände schon erfüllt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2029 von 2197<br />

3.3<br />

3.3.2<br />

Wasserwirtschaft<br />

Abwasserbehandlung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3898 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Aus Sicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe gibt es <strong>zu</strong>m Kapitel Kenntnisnahme<br />

Abwasser keine Anmerkungen.<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3899 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Im einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> auf Seite 162 Ausführungen<br />

<strong>zu</strong>r Abwasserbehandlung gemacht. Hier sollten kleinere textliche<br />

Veränderungen vorgenommen wer<strong>den</strong>, die aus der Anlage 1 <strong>zu</strong><br />

entnehmen sind.<br />

folgen<br />

Die angeregten textlichen Änderungen sind redaktioneller Art und<br />

wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Begründungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Plansätzen 3.3.2.1 und<br />

3.3.2.2 berücksichtigt.<br />

3900 Gemeinde Fahrenbach - Auf eine Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes<br />

Kenntnisnahme<br />

Fahrenbach-Limbach wird verzichtet.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3901 Gemeinde Böhl-Iggelheim - Gegen die Festlegungen und Ziele im Bereich der<br />

Kenntnisnahme<br />

Abwasserbehandlung bestehen seitens der Gemeindewerken Böhl-<br />

Iggelheim keine Be<strong>den</strong>ken.<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3902 Verbandsgemeinde Waldsee - Mit Anschluss an die Kläranlage der Stadt Speyer vor über 20<br />

Jahren findet in der Verbandsgemeinde Waldsee keine<br />

Abwasserbehandlung mehr statt. Vorgehalten wer<strong>den</strong> an <strong>den</strong><br />

Standorten der ehemaligen Kläranlagen lediglich Druckpumpwerke.<br />

Insofern können aus unserer Sicht die Symbole „Kläranlage" in<br />

bei<strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> gestrichen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die nachrichtlichen<br />

Darstellungen Kläranlage in Waldsee und Otterstadt entfernt.<br />

3903 Abwasser- und<br />

Hochwasserschutzverband<br />

AHW Wiesloch<br />

- Es wird mitgeteilt, dass der AHW bezüglich der Betreibung der<br />

Kläranlage und der da<strong>zu</strong>gehörigen Kanalnetze sowie der<br />

Regenrückhalte-Einrichtungen, auf dem neuesten Stand der<br />

Technik ist und die aufgeführten Punkte auf S. 159 und 160 voll<br />

erfüllt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3904 Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb<br />

Frankenthal<br />

- Als redaktionelle Änderung wird vorgeschlagen, die nachrichtlichen<br />

Darstellungen von Kläranlagenstandorten im Gebiet der Stadt<br />

Frankenthal heraus<strong>zu</strong>nehmen, da diese nicht mehr in Betrieb sind<br />

und es sich um wasserrechtlich genehmigte Regenüberlaufbecken<br />

handelt.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die nachrichtlichen<br />

Darstellungen der nicht mehr in Betrieb befindlichen Kläranlagen im<br />

Gebiet der Stadt Frankenthal entfernt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2030 von 2197<br />

3.3<br />

3.3.2<br />

Wasserwirtschaft<br />

Abwasserbehandlung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3905 Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Dienststelle Neustadt a.d.W.<br />

- In der Begründung des Grundsatzes G 3.3.2 ist bei <strong>den</strong><br />

Themenbereichen Abwasser / Niederschlagsbewirtschaftung<br />

darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass diesbezgl. bei landwirtschaftlichen<br />

Aussiedlungsvorhaben keine unverhältnismäßigen Anforderungen /<br />

Aufwendungen verlangt wer<strong>den</strong> sollen bzw. können.<br />

nicht folgen<br />

Da die Anforderungen an die Abwasserentsorgung auch bei<br />

landwirtschaftlichen Aussiedlungsvorhaben einzelfallbezogen im<br />

Rahmen der Baugenehmigung festgelegt wer<strong>den</strong> müssen, bedarf<br />

es in der Begründung u.E. keiner gesonderten Be<strong>zu</strong>gnahme auf die<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng im Außenbereich.<br />

3906 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Die nachrichtliche Darstellung "Kläranlage" ist <strong>zu</strong> aktualisieren. Auf<br />

einige Symbole für Kläranlagen soll verzichtet wer<strong>den</strong> (da<br />

aufgelassen, nicht existent, demnächst aufgelassen, nicht bekannt<br />

oder außer Betrieb). Zusätzlich sollte ein Symbol für eine Kläranlage<br />

ergänzt wer<strong>den</strong> (entsprechend Stellungnahme der Regionalstelle<br />

Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bo<strong>den</strong>schutz in Neustadt a.<br />

d. Weinstraße S. 3 f).<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die nachrichtlichen<br />

Darstellungen Kläranlage im rheinland-pfälzischen Teilraum<br />

entsprechend der Hinweise der Regionalstelle Wasserwirtschaft,<br />

Abfallwirtschaft und Bo<strong>den</strong>schutz aktualisiert.<br />

Eine Aktualisierung der nachrichtlichen Darstellung Kläranlage<br />

erfolgt soweit erforderlich auch in <strong>den</strong> anderen Teilräumen der<br />

Region.<br />

3907 Bürgermeisteramt Waldbrunn 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Bei der nachrichtlichen Darstellung der technischen Infrastruktur ist<br />

die Kläranlage in Waldkatzenbach redaktionell als Symbol noch <strong>zu</strong><br />

ergänzen. Einen entsprechen<strong>den</strong> Lageplanaus<strong>zu</strong>g fügen wir bei.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die Sammelkläranlage in<br />

Waldkatzenbach nachrichtlich dargestellt.<br />

3908 Gemeinde Mudau 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Für <strong>den</strong> Bereich Mudau sind die vorhan<strong>den</strong>en<br />

Abwasserbehandlungsanlagen in Mudau, Steinbach und Ernsttal in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt.<br />

Die Gemeinde Mudau merkt an, dass die aufgegebene und schon<br />

<strong>zu</strong>rückgebaute Kläranlage Schloßau aus der Karte <strong>zu</strong> entfernen ist.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die nachrichtliche Darstellung der<br />

Kläranlage in Schloßau entfernt.<br />

3909 Gemeindeverwaltung Aglasterhausen 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind die Kläranlagen Symbole südlich<br />

von Michelbach und südlich von Aglasterhausen <strong>zu</strong> entfernen.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die nachrichtlichen<br />

Darstellungen Kläranlage südlich von Michelbach und südlich von<br />

Aglasterhausen entfernt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2031 von 2197<br />

3.3<br />

3.3.2<br />

Wasserwirtschaft<br />

Abwasserbehandlung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3910 Stadtverwaltung Lampertheim 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Im Bereich der Lampertheimer Kläranlage befin<strong>den</strong> sich 2<br />

Planzeichen für „Kläranlage untereinander. Eines der Planzeichen<br />

ist <strong>zu</strong> entfernen.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird im Bereich der Lampertheimer<br />

Kläranlage das südlichere der bei<strong>den</strong> Kläranlagensymbole entfernt.<br />

3911 Stadtverwaltung Lampertheim 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Im Stadtteil Hüttenfeld ist das Planzeichen für „Kläranlage"<br />

enthalten. Diese Anlage existiert aber schon lange nicht mehr.<br />

Demnach ist das Planzeichen <strong>zu</strong> entfernen.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die nachrichtliche Darstellung der<br />

Kläranlage in Hüttenfeld entfernt.<br />

3912 Stadtverwaltung Lampertheim 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Im Bereich der Tierkörperverwertungsanstalt nördlich des<br />

Stadtteiles Hüttenfeld ist ein Planzeichen für „Kläranlage"<br />

enthalten. Der Betrieb hat zwar eine eigene Kläranlage, die jedoch<br />

dem Betrieb untergeordnet ist und keine öffentlichen Abwässer<br />

klärt. Hauptnut<strong>zu</strong>ng ist die Tierkörperverwertung; folglich müsste<br />

diese mit Planzeichen dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die nachrichtliche Darstellung der<br />

Kläranlage nördlich des Stadtteils Hüttenfeld entfernt.<br />

3913 Stadtverwaltung Neckarsteinach 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Die Darstellung des Stauraumkanals bzw. des<br />

Regenrückhaltebeckens südlich von Darsberg als Kläranlage ist<br />

falsch und auf Ebene der Regionalplanung nicht erforderlich.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die nachrichtliche Darstellung<br />

Kläranlage südlich von Darsberg entfernt.<br />

3914 Stadtverwaltung Zwingenberg 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist auf dem Gebiet der Stadt<br />

Zwingenberg, südlicher Stadtteil das Planzeichen „technische<br />

Infrastruktur / Kläranlage" dargestellt. Da die Stadt Zwingenberg<br />

einen Abwasserzweckverband gemeinsam mit der Gemeinde<br />

Alsbach-Hähnlein betreibt und sich die Verbandskläranlage auf dem<br />

Gebiet der Gemarkung Hähnlein befindet, ist diese Darstellung<br />

un<strong>zu</strong>treffend und sollte korrigiert wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die nachrichtliche Darstellung<br />

Kläranlage in Zwingenberg entfernt.<br />

3915 Stadtverwaltung Frankenthal 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Im Gebiet der Stadt Frankenthal sind verschie<strong>den</strong>e<br />

Kläranlagenstandorte gekennzeichnet, die allesamt nicht mehr in<br />

Betrieb sind. Vielmehr handelt es sich bei diesen Standorten um<br />

wasserrechtlich genehmigte Regenüberlaufbecken. Wir empfehlen,<br />

die betreffen<strong>den</strong> Symbole aus der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong><br />

entfernen.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die nachrichtlichen<br />

Darstellungen der nicht mehr in Betrieb befindlichen Kläranlagen im<br />

Gebiet der Stadt Frankenthal entfernt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2032 von 2197<br />

3.3<br />

3.3.2<br />

Wasserwirtschaft<br />

Abwasserbehandlung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3916 Stadtverwaltung Speyer 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Auf Seite 160 wird unter 3.3.2.1, Abwasserbehandlung ausgeführt,<br />

dass u.a. „die Optimierung der Mischwasserentlastungen<br />

weitergeführt" wer<strong>den</strong> sollen. Eine Formulierung, dass „die<br />

wirtschaftliche und verfahrenstechnische Optimierung der<br />

bestehen<strong>den</strong> Mischwasserbehandlungs- und -entlastungsanlagen,<br />

wo noch erforderlich und vertretbar, weitergeführt" wer<strong>den</strong> soll<br />

(entsprechend des Punktes der Abwasserreinigungsanlagen), hält<br />

die EBS für offener.<br />

folgen<br />

Der sechste Spiegelstrich des Plansatzes 3.3.2.2 wird wie folgt<br />

geändert:<br />

"die wirtschaftliche und verfahrenstechnische Optimierung der<br />

bestehen<strong>den</strong> Mischwasserbehandlungs- und -entlastungsanlagen,<br />

wo noch erforderlich und vertretbar, weitergeführt,"<br />

3917 Stadtverwaltung Speyer 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Ebenso sollte hier [S. 160] eine Aussage <strong>zu</strong><br />

Regenwasserbehandlungsanlagen ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Im Plansatz 3.3.2.1 wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

"Regenwasserbehandlungsanlagen soweit erforderlich gebaut,"<br />

3918 Stadtverwaltung Speyer 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Die Aussage „eine Zusammenarbeit der Kläranlagenbetreiber im<br />

technisch-organisatorischen Bereich angestrebt wer<strong>den</strong>" sollte um<br />

die Betreiber von Kanalnetzen ergänzt oder durch „die Betreiber<br />

von Abwasseranlagen" ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Zur Klarstellung wird der letzte Spiegelstrich im Plansatz 3.3.2.1<br />

wie folgt geändert:<br />

"eine Zusammenarbeit der Betreiber von Abwasseranlagen im<br />

technisch-organisatorischen Bereich angestrebt wer<strong>den</strong>."<br />

3919 Stadtverwaltung Bad Dürkheim 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist nördlich von Leistadt das Symbol für<br />

eine Kläranlage dargestellt. Diese Anlage gibt es nicht mehr, hier<br />

befindet sich lediglich noch eine Pumpstation, das Symbol soll<br />

entfernt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die nachrichtliche Darstellung<br />

Kläranlage nördlich von Leistadt entfernt.<br />

3920 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Die Verbandsgemeinde Freinsheim betreibt seit mittlerweile<br />

mehreren Jahren eine zentrale Kläranlage in Weisenheim am Sand.<br />

Daher müssen die früheren Anlagen in Weisenheim am Berg,<br />

Freinsheim, Kallstadt und Erpolzheim ersatzlos gestrichen wer<strong>den</strong>.<br />

In Weisenheim am Sand befindet sich nur eine Kläranlage (nicht<br />

zwei).<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die nachrichtlichen<br />

Darstellungen Kläranlage in Weisenheim am Berg, Freinsheim,<br />

Kallstadt und Erpolzheim entfernt. Ebenso wird die westliche<br />

Kläranlage in Weisenheim am Sand entfernt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2033 von 2197<br />

3.3<br />

3.3.2<br />

Wasserwirtschaft<br />

Abwasserbehandlung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3921 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Verbandsgemeinde<br />

Hettenleidelheim und die<br />

Ortsgemeinde Wattenheim)<br />

3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte fehlt die Ausweisung der Kläranlage im<br />

Amseltal.<br />

nicht folgen<br />

Nach Angaben der SGD Süd befand sich im sog. Amseltal<br />

(Rothbachtal) ehemals die Kläranlage Wachenheim-Keckenhütte, in<br />

welcher das Schmutzwasser aus der Ortsgemeinde Wattenheim,<br />

Ortsgebiet Keckenhütte behandelt wurde. Diese wurde allerdings<br />

vor Jahren aufgelassen. Das Schmutzwasser aus diesem Bereich<br />

wird gegenwärtig in der Kläranlage Altleiningen behandelt.<br />

Bestehend ist im Amseltal noch eine Anlage der<br />

Wasserversorgung.<br />

Vor diesem Hintergrund erfolgt keine nachrichtliche Darstellung<br />

Kläranlage im Amseltal.<br />

3922 Verbandsgemeinde Lambrecht 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Bei der Durchsicht der Unterlagen ist der Verbandsgemeinde bzgl.<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte West aufgefallen, dass im Verbandsgebiet<br />

3 Kläranlagen eingetragen sind, die nicht mehr existieren. Diese<br />

sind eine private KA (ehem. Knoeckel, Schmidt & Cie.) südlich der<br />

Ortslage Lin<strong>den</strong>berg sowie 2 kommunale KA'n, eine südöstlich von<br />

Wei<strong>den</strong>thal und eine zwischen <strong>den</strong> Elmsteiner Ortteilen Röderthal<br />

und Schafhof.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die nachrichtlichen<br />

Darstellungen der drei angeführten Kläranlagen südlich von<br />

Lin<strong>den</strong>berg, südöstlich von Wei<strong>den</strong>thal sowie zwischen Röderthal<br />

und Schafhof entfernt.<br />

3923 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Knittelsheim ist an die Kläranlage Bellheim angeschlossen. Eine<br />

Kläranlage ist an der im Plan verzeichneten Stelle nicht mehr<br />

vorhan<strong>den</strong>. Auf der Fläche der ehemaligen Kläranlage befindet sich<br />

heute ein Regenüberlaufbecken.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die nachrichtliche Darstellung<br />

Kläranlage in Knittelsheim entfernt.<br />

3924 Verbandsgemeinde Bellheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Die Ortsgemeinde Zeiskam ist an die Kläranlage in Bellheim<br />

angeschlossen. Eine Kläranlage ist an der im Plan verzeichneten<br />

Stelle nicht mehr vorhan<strong>den</strong>. Auf der Fläche befindet sich heute ein<br />

Pumpwerk.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die nachrichtliche Darstellung<br />

Kläranlage in der Ortsgemeinde Zeiskam entfernt.<br />

3925 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Die Ortsgemeinde Lingenfeld stellt fest, dass die ehemalige<br />

Kläranlage Lingenfeld nach wie vor als „Kläranlage" ausgewiesen<br />

ist. Tatsächlich wird die ehemalige Kläranlage nur noch als<br />

Regenwasserbehandlungsanlage genutzt.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die nachrichtliche Darstellung<br />

Kläranlage in der Ortsgemeinde Lingenfeld entfernt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2034 von 2197<br />

3.3<br />

3.3.2<br />

Wasserwirtschaft<br />

Abwasserbehandlung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3926 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Die ehemalige Kläranlage Lustadt ist nach wie vor als „Kläranlage"<br />

ausgewiesen. Tatsächlich wird die ehemalige Kläranlage nur noch<br />

als Regenwasserbehandlungsanlage genutzt. Die Eintragung<br />

ehemalige Kläranlage soll entfernt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die nachrichtliche Darstellung<br />

Kläranlage in Lustadt entfernt.<br />

3927 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Die Ortsgemeinde Schwegenheim stellt fest, dass die ehemalige<br />

Kläranlage Schwegenheim nach wie vor als „Kläranlage"<br />

ausgewiesen ist. Tatsächlich wird die ehemalige Kläranlage nur<br />

noch als Regenwasserbehandlungsanlage genutzt. Es ist eine<br />

Anpassung an<strong>zu</strong>streben.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die nachrichtliche Darstellung der<br />

ehemaligen Kläranlage in der Ortsgemeinde Schwegenheim<br />

entfernt.<br />

3928 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Die Darstellung der Kläranlage in Waldbrunn-Mülben ist falsch. Die<br />

Kläranlage in Waldkatzenbach ist nicht dargestellt.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die nachrichtlichen<br />

Darstellungen entsprechend der Anregung angepasst: Die<br />

Kläranlage in Mülben wird entfernt und in Waldkatzenbach wird<br />

eine Kläranlage dargestellt.<br />

3929 Stadtwerke Speyer GmbH 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Auf Seite 160 wird unter 3.3.2.1 ausgeführt, dass „die Optimierung<br />

der Mischwasserentlastungen weitergeführt" wer<strong>den</strong> sollen. Eine<br />

Formulierung, dass „die wirtschaftliche und verfahrenstechnische<br />

Optimierung der bestehen<strong>den</strong> Mischwasserbehandlungs- und -<br />

entlastungsanlagen, wo noch erforderlich und vertretbar,<br />

weitergeführt" wer<strong>den</strong> soll (entsprechend des Punktes der<br />

Abwasserreinigungsanlagen), halten die Stadtwerke für offener.<br />

folgen<br />

Der sechste Spiegelstrich des Plansatzes 3.3.2.2 wird wie folgt<br />

geändert:<br />

"die wirtschaftliche und verfahrenstechnische Optimierung der<br />

bestehen<strong>den</strong> Mischwasserbehandlungs- und -entlastungsanlagen,<br />

wo noch erforderlich und vertretbar, weitergeführt,"


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2035 von 2197<br />

3.3<br />

3.3.2<br />

Wasserwirtschaft<br />

Abwasserbehandlung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3930 Stadtwerke Speyer GmbH 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Eine Aussage <strong>zu</strong> Regenwasserbehandlungsanlagen fehlt. Dies<br />

sollte nachgeholt wer<strong>den</strong> und unter 3.3.2.1 ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Im Plansatz 3.3.2.1 wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

"Regenwasserbehandlungsanlagen soweit erforderlich gebaut,"<br />

3931 Stadtwerke Speyer GmbH 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

Die Aussage „eine Zusammenarbeit der Kläranlagenbetreiber im<br />

technisch-organisatorischen Bereich angestrebt wer<strong>den</strong>" sollte um<br />

die Betreiber von Kanalnetzen ergänzt oder durch „die Betreiber<br />

von Abwasseranlagen" ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Zur Klarstellung wird der letzte Spiegelstrich im Plansatz 3.3.2.1<br />

wie folgt geändert:<br />

"eine Zusammenarbeit der Betreiber von Abwasseranlagen im<br />

technisch-organisatorischen Bereich angestrebt wer<strong>den</strong>."<br />

3932 Verbandsgemeindewerke Kandel 3.3.2.1<br />

Abwasserbeseitigung (G)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Blatt West sind in Steinweiler und<br />

Minfeld Kläranlagen eingezeichnet, die es nicht gibt.<br />

In Minfeld ist an der eingezeichneten Stelle ein<br />

Regenüberlaufbecken. Das Abwasser wird über einen<br />

Verbandssammler <strong>zu</strong>r Kläranlage Kandel geleitet. In Steinweiler<br />

wurde die Kläranlage etwa 1998 offengelassen. An dem<br />

ehemaligen Standort der Kläranlage gibt es ebenfalls ein<br />

Regenüberlaufbecken. Das Abwasser wird <strong>zu</strong>r gemeinsamen<br />

Kläranlage Rohrbach- Steinweiler gepumpt.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die nachrichtlichen<br />

Darstellungen der Kläranlagen Steinweiler und Minfeld entfernt.<br />

3933 Verbandsgemeinde Hagenbach 3.3.2.2<br />

Niederschlagswasserbewirtsch<br />

aftung (G)<br />

Der im Einheitlichen Regionalplan festgelegte Grundsatz der<br />

Niederschlagswasserbewirtschaftung (S. 160, 3.3.2.2) wird als<br />

be<strong>den</strong>klich gesehen, soweit er sich auf die Regenwassernut<strong>zu</strong>ng<br />

im Haus bezieht. Hier sollte eine ausreichende Risiken-/Nutzen-<br />

Betrachtung angestellt wer<strong>den</strong>, da nach <strong>den</strong> Beobachtungen vor<br />

Ort eine notwendige technische Trennung der Brauch- und<br />

Trinkwassernut<strong>zu</strong>ng nur selten im erforderlichen Umfang<br />

gewährleistet wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der dritte Spiegelstrich in Plansatz 3.3.2.2 bezieht sich auf<br />

prinzipiell vorhan<strong>den</strong>e Verwendungsmöglichkeiten von<br />

Regenwasser. Diese bestehen auch in privaten Haushalten, wo<br />

Regenwasser über entsprechende Nut<strong>zu</strong>ngsanlagen für<br />

Toilettenspülung und Waschmaschine verwendet wer<strong>den</strong> kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2036 von 2197<br />

3.4 Abfallwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3934 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Die Aussagen des Kap. 3.4 (Abfallwirtschaft) wer<strong>den</strong> seitens des Kenntnisnahme<br />

<strong>zu</strong>ständigen Fachressorts (UM) ausdrücklich unterstützt.<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3935 Abfallwirtschaft Mannheim - Als „Motor" der regionalen Zusammenarbeit im Bereich<br />

Kenntnisnahme<br />

Abfallwirtschaft wer<strong>den</strong> die Ausführungen unter Pkt. 3.4. begrüßt.<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3936 GML Abfallwirtschaftsgesellschaft<br />

mbH<br />

- Zu dem Kapitel 3.4 "Abfallwirtschaft" bestehen keine<br />

Änderungswünsche.<br />

Es wird positiv festgehalten, dass für eine ganze Reihe von<br />

abfallwirtschaftlichen Akteuren in der Metropolregion die Ziele und<br />

Grundsätze des Kapitels 3.4 bereits heute weitgehend realisiert<br />

bzw. verbindlich vereinbart sind. Verdeutlicht wird dies anhand der<br />

GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH und seiner Partner.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3937 Zweckverband Abfallverwertung<br />

Südwestpfalz (ZAS)<br />

- Der ZAS hat <strong>zu</strong> dem ihn betreffen<strong>den</strong> Kapitel 3.4 keine<br />

Kenntnisnahme<br />

Änderungswünsche.<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3938 Terra T2100 - Für die Zwischenlagerung von zerkleinertem Elektronikschrott<br />

wer<strong>den</strong> geeignete Standorte untersucht. Für <strong>zu</strong>künftige<br />

Generationen wer<strong>den</strong> somit wertvolle Rohstoffe gesichert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Es besteht keine regionalplanerische Relevanz.<br />

3939 Stadtverwaltung Heidelberg 3.4.1<br />

Abfallentsorgung (G)<br />

Das Symbol für Abfallbehandlungsanlagen ist in Höhe des<br />

Klärwerkes angeordnet.<br />

Änderungsvorschlag der Stadt Heidelberg: Kennzeichnung des<br />

Kompostierwerks Wieblingen mit dem Symbol für<br />

Abfallbehandlungsanlagen.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird das Kompostierwerk Wieblingen<br />

mit dem Symbol Abfallbehandlungsanlage gekennzeichnet. Die<br />

bestehende nachrichtliche Darstellung Abfallbehandlungsanlage am<br />

Klärwerk wird <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

3940 Stadtverwaltung Heidelberg 3.4.1<br />

Abfallentsorgung (G)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist nur der Recyclinghof Oftersheimer<br />

Weg dargestellt.<br />

Die Stadt Heidelberg schlägt vor, dass die Recyclinghöfe<br />

Handschuhsheim, Ziegelhausen und Emmertsgrund ebenfalls<br />

dar<strong>zu</strong>stellen sind.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die <strong>zu</strong>r Darstellung<br />

vorgeschlagenen Recyclinghöfe nicht als Abfallentsorgungsanlagen<br />

nachrichtlich dargestellt, da sich die nachrichtliche Darstellung<br />

künftig nur noch auf regional bedeutsame Anlagen bezieht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2037 von 2197<br />

3.4 Abfallwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3941 Stadt Buchen 3.4.1<br />

Abfallentsorgung (G)<br />

entspr.<br />

879<br />

In dem Plankapitel „Abfallwirtschaft" findet sich die Stadt Buchen<br />

unter Ziffer 3.4.1 wieder. Hier sollte das „Zentrum für Entsorgung<br />

und Umwelttechnologie Sansenhecken" entsprechend der<br />

Regionalplanänderung auch mit einer Ausweisung als Schwerpunkt<br />

für Industrie- und Dienstleistungseinrichtung in Erscheinung treten<br />

und nicht nur eine Ausweisung als „Deponiestandort" (großes D)<br />

erfahren.<br />

folgen<br />

Dem Anliegen der Stadt Buchen wird unter Zugrundelegung der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Ausführungen und Begründungen gefolgt.<br />

D.h.: Das „Zentrum für Entsorgung und Umwelttechnologie<br />

Sansenhecken" wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte künftig nicht nur als<br />

Deponiestandort gekennzeichnet, sondern aufgrund seiner<br />

dahingehend herausragen<strong>den</strong> Bedeutung für die gesamte<br />

Metropolregion Rhein-Neckar auch als "Vorranggebiet für Industrie,<br />

Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik (Z)" ausgewiesen, auch wenn<br />

die Flächenverfügbarkeit deutlich unter dem in der Begründung <strong>zu</strong><br />

diesem Plansatz genannten Hektarwert bleibt.<br />

Außerdem wird dieses Vorranggebiet in die entsprechende Tabelle<br />

in der Begründung <strong>zu</strong> PS 1.5.2.3 beschreibend aufgenommen<br />

(Buchen / Zentrum für Entsorgung und Umwelttechnologie<br />

Sansenhecken / 2 / Dienstleistung).<br />

3942 Stadtverwaltung Worms 3.4.1<br />

Abfallentsorgung (G)<br />

Nach unseren Informationen ist das Planzeichen Deponie auch an<br />

dem zwischenzeitlich rekultivierten Standort der 'Hausmülldeponie<br />

Bürgerweide' in der Rheinaue im Sü<strong>den</strong> des Stadtgebietes <strong>zu</strong><br />

verwen<strong>den</strong>, vgl. hier<strong>zu</strong> Regionalplan von 2004.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die nachrichtliche Darstellung<br />

Deponie künftig nur noch für aktiv betriebene Deponien verwendet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2038 von 2197<br />

3.4 Abfallwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3943 Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

Abt. Zentrale Aufgaben und Finanzen<br />

entspr.<br />

Ref. 13 - Grundsatzplanung,<br />

1328<br />

Kreisentwicklung<br />

1726<br />

3.4.1<br />

Abfallentsorgung (G)<br />

Deponien im Kreisgebiet, auch bereits stillgelegte, sollen im ERP<br />

als „sonstige Fläche" ohne überlagernde Vorrangausweisung für<br />

andere Nut<strong>zu</strong>ngen sowie mit dem Planzeichen für Deponien („D"<br />

im Dreieck) dargestellt wer<strong>den</strong>. Ohne eine solche Kennzeichnung<br />

müssten bei einer nach der Stilllegungsphase geplanten<br />

Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng, z.B. für Freiflächenphotovoltaikanlagen, in <strong>den</strong><br />

meisten Fällen Zielabweichungsverfahren durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Dies würde nicht nur eine vermeidbare Belastung der<br />

Landesplanungsverwaltung darstellen, sondern auch der<br />

Energiewende abträglich sein.<br />

In Haßloch sollen die drei ehemaligen Deponien<br />

Sandbuckel, Meckenheimer Straße und Mußbacher Weg als<br />

Deponie ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> künftig nur noch aktiv<br />

betriebene Deponien nachrichtlich dargestellt. Auf die Darstellung<br />

von Altdeponiestandorten wird auf Grund fehlender<br />

Datengrundlagen und <strong>zu</strong>r Wahrung der Übersichtlichkeit verzichtet.<br />

Hinsichtlich potenzieller Nachfolgenut<strong>zu</strong>ngen der Altdeponien wird<br />

darauf hingewiesen, dass der Verband Region Rhein-Neckar <strong>den</strong><br />

Ausbau der erneuerbaren Energien im Allgemeinen und der<br />

Solarenergie im Besonderen grundsätzlich unterstützt. So sollen<br />

gem. Plansatz 3.2.4.2 des Einheitlichen Regionalplans bei<br />

Freiflächenanlagen bereits versiegelte Flächen, gewerbliche und<br />

militärische Konversionsflächen sowie Deponien genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Planungen von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf<br />

Altdeponiestandorten müssen zwar im jeweiligen Einzelfall<br />

betrachtet wer<strong>den</strong>, gehen aber grundsätzlich konform mit <strong>den</strong><br />

Ausführungen des Einheitlichen Regionalplans.<br />

Darüber hinaus sind in <strong>den</strong> Regionalen Grünzügen bestimmte<br />

Vorhaben, wie Anlagen <strong>zu</strong>r Gewinnung regenerativer Energien<br />

möglich, sofern die Funktionsfähigkeit des Grün<strong>zu</strong>gs erhalten<br />

bleibt.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die angeführten Deponien in<br />

Haßloch nicht nachrichtlich dargestellt, da es sich um nicht mehr in<br />

Betrieb befindliche Altstandorte handelt.<br />

3944 Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

Abt. Zentrale Aufgaben und Finanzen<br />

entspr.<br />

Ref. 13 - Grundsatzplanung,<br />

1213<br />

Kreisentwicklung<br />

3.4.1<br />

Abfallentsorgung (G)<br />

Die ehemaligen Deponien in Bad Dürkheim, Ellerstadt und<br />

Friedelsheim sollen als Deponien ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> die ehemaligen Deponien in Bad<br />

Dürkheim, Ellerstadt und Friedelsheim nicht nachrichtlich<br />

dargestellt, da es sich um nicht mehr in Betrieb befindliche<br />

Altstandorte handelt.<br />

3945 Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

Abt. Zentrale Aufgaben und Finanzen<br />

entspr.<br />

Ref. 13 - Grundsatzplanung,<br />

1214<br />

Kreisentwicklung<br />

2395<br />

3.4.1<br />

Abfallentsorgung (G)<br />

Die ehemalige Deponie in Großkarlbach, Gebiet Hollereck soll als<br />

Deponie (Altstandort) ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die ehemalige Deponie in<br />

Großkarlbach nicht nachrichtlich dargestellt, da es sich um einen<br />

nicht mehr in Betrieb befindlichen Altstandort handelt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2039 von 2197<br />

3.4 Abfallwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3946 Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

Abt. Zentrale Aufgaben und Finanzen<br />

Ref. 13 - Grundsatzplanung,<br />

Kreisentwicklung<br />

3.4.1<br />

Abfallentsorgung (G)<br />

Die ehemalige Deponie in Forst, Gebiet "Auf der Myrrhe" soll als<br />

Deponie (Altstandort)ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die ehemalige Deponie in Forst<br />

nicht nachrichtlich dargestellt, da es sich um einen nicht mehr in<br />

Betrieb befindlichen Altstandort handelt.<br />

3947 Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

Abt. Zentrale Aufgaben und Finanzen<br />

Ref. 13 - Grundsatzplanung,<br />

Kreisentwicklung<br />

3.4.1<br />

Abfallentsorgung (G)<br />

Die ehemalige Deponie in Elmstein soll als Deponie (Altstandort)<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die ehemalige Deponie in Elmstein<br />

nicht nachrichtlich dargestellt, da es sich um einen nicht mehr in<br />

Betrieb befindlichen Altstandort handelt.<br />

3948 Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

Abt. Zentrale Aufgaben und Finanzen<br />

Ref. 13 - Grundsatzplanung,<br />

Kreisentwicklung<br />

3.4.1<br />

Abfallentsorgung (G)<br />

Die ehemalige Deponie in Esthal soll als Deponie (Altstandort)<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die ehemalige Deponie in Esthal<br />

nicht nachrichtlich dargestellt, da es sich um einen nicht mehr in<br />

Betrieb befindlichen Altstandort handelt.<br />

3949 Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

Abt. Zentrale Aufgaben und Finanzen<br />

Ref. 13 - Grundsatzplanung,<br />

Kreisentwicklung<br />

3.4.1<br />

Abfallentsorgung (G)<br />

Die ehemalige Deponie in Lin<strong>den</strong>berg soll als Deponie (Altstandort)<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die ehemalige Deponie in<br />

Lin<strong>den</strong>berg nicht nachrichtlich dargestellt, da es sich um einen<br />

nicht mehr in Betrieb befindlichen Altstandort handelt.<br />

3950 GML Abfallwirtschaftsgesellschaft<br />

mbH<br />

3.4.1<br />

Abfallentsorgung (G)<br />

Es wird angemerkt, dass die GML mit Ihren Gesellschaftern seit<br />

Langem die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft mit vorrangigem<br />

stofflichen Recycling und nachgelagerter energetischer Verwertung<br />

erfüllt und damit <strong>den</strong> Maßgaben des Plansatzes 3.4.1 entspricht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3951 GML Abfallwirtschaftsgesellschaft<br />

mbH<br />

3.4.1<br />

Abfallentsorgung (G)<br />

Mit Blick auf Plansatz 3.4.1 wird dargelegt, dass die GML für ihre<br />

Gesellschafter seit fünfundzwanzig Jahren die zentrale<br />

Stoffstromgesellschaft für die Rest- und die Bioabfälle ist und<br />

Kooperationen mit anderen Entsorgungsgesellschaften in und<br />

außerhalb der Region eingegangen ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2040 von 2197<br />

3.4 Abfallwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3952 GML Abfallwirtschaftsgesellschaft<br />

mbH<br />

3.4.2<br />

Biogene Abfälle (G)<br />

Hinsichtlich Plansatz 3.4.2 wird festgestellt, dass ein Großteil der<br />

im „GML-Gebiet" entstehen<strong>den</strong> Bioabfälle bereits heute getrennt<br />

eingesammelt und im GML-Biokompostwerk in Grünstadt <strong>zu</strong><br />

Qualitätskompost verwertet wird. Basierend auf <strong>den</strong> Erkenntnissen<br />

einer Variantenuntersuchung der GML <strong>zu</strong>m Thema „stoffliche und<br />

energetische Bioabfallverwertung" in 2010 sollen die Bioabfälle der<br />

GML-Gesellschafter ab 2015 gemeinsam mit <strong>den</strong>en der ZAK im<br />

Biomassekompetenzzentrum in Kaiserslautern-Kapiteltal behandelt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3953 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

3772<br />

3.4.2<br />

Biogene Abfälle (G)<br />

Die Bestrebungen regionaler und überregionaler Energieversorger,<br />

Erneuerbare Energien stärker <strong>zu</strong> fördern und aus<strong>zu</strong>bauen, sollte<br />

auch im Rahmen des Einheitlichen Regionalplans unterstützt<br />

wer<strong>den</strong>. Erhebliche Ausbaupotentiale für Erneuerbare Energien<br />

sehen wir in <strong>den</strong> Bereichen Windkraft, Wasserkraft, Biomasse,<br />

Geothermie, Photovoltaik und Solarthermie. Gerade der Ausbau der<br />

Biomassenut<strong>zu</strong>ng sollte auch im Einheitlichen Regionalplan eine<br />

stärkere Berücksichtigung fin<strong>den</strong>. In diesem Zusammenhang<br />

begrüßen wir das Ziel, biogene Abfälle weiter <strong>zu</strong> verwerten (3.4.2.)<br />

und gegebenenfalls über regionale Kooperationen Biomasse<br />

effizient <strong>zu</strong> nutzen. Weitergehend wäre eine verpflichtende<br />

Verwertung biogener Abfälle <strong>zu</strong>r Biomassenut<strong>zu</strong>ng<br />

überlegenswert. Dies könnte als Zielvorgabe im Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Ausbau der erneuerbaren Energieträger ist in Plansatz 3.2.3.1<br />

thematisiert. Dabei ist es aus planerischer Sicht nicht von Belang,<br />

wer diesen Ausbau vorantreibt. In Be<strong>zu</strong>g auf die Biomassenut<strong>zu</strong>ng<br />

ist seitens des VRRN eine Studie <strong>zu</strong>m Biomasse-<br />

Stoffstrommanagement erstellt wor<strong>den</strong>, in der die Potenziale in der<br />

Region erhoben und sechs Impulsprojekte erarbeitet wor<strong>den</strong> sind.<br />

Auch im Regionalen Energiekonzept sind umfassende<br />

Ausführungen <strong>zu</strong>r Bioenergieerzeugung enthalten, u.a. <strong>zu</strong>r<br />

energetischen Verwertung der Bioabfälle. Dies kann allerdings im<br />

Einheitlichen Regionalplan nicht als Ziel formuliert wer<strong>den</strong>, da eine<br />

Zielformulierung <strong>zu</strong>r energetischen Biomasseverwertung keinen<br />

konkreten Raumbe<strong>zu</strong>g hat und nicht in der Entscheidungsgewalt<br />

des VRRN steht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2041 von 2197<br />

3.4 Abfallwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3954 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong> e.V.<br />

Neustadt/Weinstraße<br />

3.4.3<br />

Bauabfälle (G)<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.4.3 (S.164) ist der 2. Absatz<br />

ersatzlos <strong>zu</strong> streichen.<br />

Wie der Bericht „Mineralische Bauabfälle - Monitoring 2008" zeigt,<br />

sind die Verwertungsquoten, bezogen auf mineralische Bauabfälle,<br />

die eine bautechnische Verwertung <strong>zu</strong>lassen (Bauschutt,<br />

Straßenaufbruch, steinige Bö<strong>den</strong>) an <strong>den</strong> Grenzen des Machbaren<br />

angelegt. Nur max. 10 bis 15 % der benötigten Primärrohstoffe<br />

können durch Recyclingmaterial substituiert wer<strong>den</strong> und dies auch<br />

nur in Regionen, wo genügend Bauschutt und die benötigte<br />

Qualität <strong>den</strong> Recyclingunternehmen <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt wird. In<br />

der Region Rhein-Neckar scheint der maximale Recyclinganteil<br />

bereits erreicht <strong>zu</strong> sein. Oft scheitert ein Einsatz von<br />

Baustoffrecycling auch an <strong>den</strong> in <strong>den</strong> letzten Jahren verschärften<br />

Anforderungen an <strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>schutz (siehe Arbeiten an<br />

Ersatzbaustoffverordnung) oder der Kunde lehnt <strong>den</strong> Einsatz<br />

generell ab, was speziell in <strong>den</strong> letzten Monaten und Jahren von<br />

Seiten der öffentlichen Hand (Kommunen) erfolgt ist. Hier muss<br />

erst ein generelles Um<strong>den</strong>ken erfolgen, wobei erste Ansätze von<br />

Seiten des Wirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz (Bündnis für<br />

Baustoffrecycling) erkennbar sind.<br />

nicht folgen<br />

An dem betreffen<strong>den</strong> Absatz in der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.4.3<br />

wird festgehalten. Die Verwendung von Recyclingmaterial trägt <strong>zu</strong><br />

einer Minderung der Inanspruchnahme von Primärrohstoffen und<br />

damit <strong>zu</strong> einer Minderung der Flächeninanspruchnahme bei.<br />

Insofern ist eine Erhöhung der Substitutionsquoten aus<br />

regionalplanerischer Sicht grundsätzlich an<strong>zu</strong>streben. Die Stärkung<br />

der bereits bestehen<strong>den</strong> Verwertungswege für die mineralischen<br />

Baurestmassen sowie die Erschließung neuer Märkte, wie bei der<br />

Aufbereitung des Bauschutts und dessen Wiedereinsatz in der<br />

Betonherstellung sind als Leitvorstellung für <strong>den</strong> Umgang mit<br />

Bauabfällen an<strong>zu</strong>sehen.<br />

Hinsichtlich der Erwähnung von höherwertigem Recycling<br />

(Recyclingbeton) ist nur darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass aus technischen<br />

Grün<strong>den</strong> nur spezielle Einsatzmöglichkeiten derzeit gegeben sind<br />

und oftmals der benötigte regelmäßige Betonbruch-Input nicht<br />

garantiert wer<strong>den</strong> kann. Zudem würde dieser Betonbruch dann als<br />

wichtigster Bestandteil für <strong>den</strong> Einsatz als Frostschutzmaterial für<br />

<strong>den</strong> Straßenbau fehlen, was wiederum <strong>den</strong> Einsatz von<br />

mineralischen Primärrohstoffen erforderlich machen würde. Viele<br />

der <strong>zu</strong>letzt genannten Punkte wer<strong>den</strong> derzeit in der aktuellen<br />

Diskussion, auch im Zusammenhang mit der ebenfalls<br />

angesprochenen Thematik Ressourceneffizienz, übersehen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2042 von 2197<br />

3.4 Abfallwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3955 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

3.4.4<br />

Entsorgungsanlagen (G)<br />

Es wird vorgeschlagen, die dargestellten Deponie-Symbole <strong>zu</strong><br />

reduzieren. Es sollten nur aktiv betriebene Deponien sowie<br />

Müllverbrennungs- und Kompostieranlagen ausgewiesen wer<strong>den</strong><br />

(entsprechend Stellungnahme der Regionalstelle Wasserwirtschaft,<br />

Abfallwirtschaft und Bo<strong>den</strong>schutz in Neustadt a. d. Weinstraße S. 7<br />

f).<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> künftig nur noch aktiv<br />

betriebene Deponien sowie bedeutsame Abfallentsorgungsanlagen<br />

nachrichtlich dargestellt.<br />

Der letzte Satz des Plansatzes 3.4.4 wird wie folgt geändert:<br />

"In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind die bedeutsamen<br />

Abfallentsorgungsanlagen sowie Deponien nachrichtlich<br />

dargestellt."<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.4.4 wird der letzte Absatz<br />

gestrichen und der vorletzte Absatz wie folgt geändert:<br />

"Zu <strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nachrichtlich dargestellten<br />

bedeutsamen Abfallentsorgungsanlagen zählen insbesondere die<br />

noch in Betrieb befindlichen Deponien für Siedlungsabfälle,<br />

Müllheizkraftwerke sowie größere Bio- und<br />

Grünabfallbehandlungsanlagen."<br />

3956 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

3.4.4<br />

Entsorgungsanlagen (G)<br />

Gem. Stellungnahme der Regionalstelle Wasserwirtschaft,<br />

Abfallwirtschaft und Bo<strong>den</strong>schutz in Neustadt a. d. Weinstraße<br />

sollte bei der nachrichtlichen Darstellung Abfallentsorgungsanlage<br />

auf die Darstellung weniger bedeutsamer Standorte verzichtet<br />

wer<strong>den</strong>. Wichtige Anlagen sollten ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die nachrichtliche Darstellung der<br />

Abfallentsorgungsanlagen im rheinland-pfälzischen Teilraum auf<br />

folgende Standorte beschränkt:<br />

-MHKW Ludwigshafen<br />

-Biokompostwerk Grünstadt<br />

-Kompostwerk Westheim<br />

-Kompostwerk Mutterstadt<br />

-Kompostwerk Frankenthal<br />

-Kompostplatz Neustadt


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2043 von 2197<br />

3.4 Abfallwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3957 Gemeinde Malsch 3.4.4<br />

Entsorgungsanlagen (G)<br />

entspr.<br />

1588<br />

2665<br />

Es wurde festgestellt, dass die entsprechen<strong>den</strong> Kennzeichnungen<br />

im Regionalplanentwurf die Abbaugebiete der Fa. Creaton und<br />

Wienerberger westlich der B 3 <strong>zu</strong>m Schutz <strong>zu</strong>r Sicherung von<br />

Freiraumressourcen überplanen. In der Rechtsverordnung des<br />

Regierungspräsidiums Karlsruhe für das festgesetzte Natur- und<br />

Landschaftsschutzgebiet „Hochholz-Kapellenbruch" wurde<br />

verankert, dass der Tonabbau im Rahmen der erteilten<br />

Genehmigungen fortgeführt wer<strong>den</strong> darf. Insoweit müssen diese<br />

Flächen in <strong>den</strong> Regionalplanentwurf als Tonabbauflächen<br />

übernommen wer<strong>den</strong>. Das von der Fa. Creaton betriebene<br />

Verfahren <strong>zu</strong>r Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes wird beim<br />

Regierungspräsidium Freiburg unter dem AZ 4718-122.40.2<br />

geführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wird sichergestellt, dass die<br />

vom Tonabbau „betroffenen" Flächen nach vollständiger Erledigung<br />

desselben wieder mit Materialien im Rahmen des bergrechtlichen<br />

Zulassungsbescheides aufgefüllt wer<strong>den</strong> dürfen.<br />

Die Gemeinde beantragt daher ergänzend, dass im genannten<br />

Bereich eine Festset<strong>zu</strong>ng als „Deponie" im Regionalplan<br />

vorgenommen wer<strong>den</strong> muss.<br />

nicht folgen<br />

Der überwiegende Teil der Tongrube Malsch liegt gem. der<br />

Rohstoffgeologischen Beurteilung des LGRB (2008) außerhalb des<br />

Rohstoffvorkommens L6716/L6916-106 und wird daher in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

festgelegt. Der innerhalb des Vorkommens liegende restliche Anteil<br />

der konzessionierten Abbaustelle liegt in einem Naturschutzgebiet<br />

sowie einem FFH-Gebiet. Die in der Rechtsverordnung <strong>zu</strong>m Naturund<br />

Landschaftsschutzgebiet Hochholz-Kapellenbruch enthaltene<br />

Regelung, wonach der Tonabbau im Rahmen der erteilten<br />

Genehmigungen fortgeführt wer<strong>den</strong> darf, bezieht sich auf das<br />

Landschaftsschutzgebiet, das außerhalb des o.g.<br />

Rohstoffvorkommens liegt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der innerhalb des<br />

Rohstoffvorkommens liegende Teil des Konzessionsgebiet nicht als<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau sondern als Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege festgelegt.<br />

Da die nachrichtliche Darstellung Deponie künftig nur noch für aktiv<br />

betriebene Deponien in der Ablagerungsphase verwendet wird,<br />

erfolgt keine entsprechende Kennzeichnung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2044 von 2197<br />

3.4 Abfallwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3958 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

entspr.<br />

1817<br />

2247<br />

2717<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

3.4.4<br />

Entsorgungsanlagen (G)<br />

Der Tonabbau der Firma Wienerberger und Creaton unmittelbar an<br />

der B 3 ist im Regionalplan <strong>zu</strong> sichern und nach Abschluss<br />

derselben eine Wiederverfüllung mit Materialien nach Maßgabe<br />

des noch ausstehen<strong>den</strong> Genehmigungsbescheides des<br />

Landesbergamtes vor<strong>zu</strong>sehen. Insoweit ist es notwendig, dort die<br />

Festset<strong>zu</strong>ng als Deponie aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Das Gesagte hinsichtlich des Tonabbaus der Firma Wienerberger<br />

und Creaton ist auch hier [<strong>zu</strong>m Thema Land- und Forstwirtschaft]<br />

entsprechend dar<strong>zu</strong>stellen mit der Maßgabe, dass nach Abbau eine<br />

Verfüllung möglich ist. Nach dem Entwurf des Regionalplanes soll<br />

im Bruchgebiet keine Landwirtschaft mehr möglich sein. Die<br />

Gemeinde vertritt die Auffassung, dass hier Naturschutz und<br />

Landwirtschaft sich ergänzen müssen. Dem Ausschluss von<br />

Landwirtschaft wird nicht <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

teilweise folgen<br />

Der überwiegende Teil der Tongrube Malsch liegt gem. der<br />

Rohstoffgeologischen Beurteilung des LGRB (2008) außerhalb des<br />

Rohstoffvorkommens L6716/L6916-106 und wird daher in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

festgelegt. Der innerhalb des Vorkommens liegende restliche Anteil<br />

der konzessionierten Abbaustelle liegt in einem Naturschutzgebiet<br />

sowie einem FFH-Gebiet. Vor diesem Hintergrund wird auch dieser<br />

Teil des Konzessionsgebiets nicht als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau sondern als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege festgelegt.<br />

Da die nachrichtliche Darstellung Deponie künftig nur noch für aktiv<br />

betriebene Deponien in der Ablagerungsphase verwendet wird,<br />

erfolgt keine entsprechende Kennzeichnung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Anhörungsentwurfs des<br />

Einheitlichen Regionalplans ist der im Landschaftsschutzgebiet<br />

liegende Teil der Tongrube als Vorbehaltsgebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege festgelegt. Diese Festlegung wird ersetzt<br />

durch eine Sonstige Fläche.<br />

3959 Gemeindeverwaltung Aglasterhausen 3.4.4<br />

Entsorgungsanlagen (G)<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist nördlich von Aglasterhausen das<br />

Symbol "Deponie" heraus<strong>zu</strong>nehmen, da hier keine Deponie<br />

vorhan<strong>den</strong> ist.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die nachrichtliche Darstellung<br />

Deponie nördlich von Aglasterhausen entfernt.<br />

3960 Gemeinde Haßloch 3.4.4<br />

Entsorgungsanlagen (G)<br />

Im Bereich der Wehlach-Siedlung (Südosten) ist ein<br />

Deponiestandort (Grundsatz 3.4.4) nachrichtlich dargestellt. Diese<br />

Darstellung ist nicht korrekt, da es sich offensichtlich nicht um eine<br />

Deponie handelt. Bei diesem Standort handelt es sich um <strong>den</strong><br />

Wertstoffhof und <strong>den</strong> Grünabfallsammelplatz, der von der<br />

Gemeinde Haßloch in Zusammenarbeit mit dem<br />

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Dürkheim betrieben<br />

wird. Es können dort die entsprechen<strong>den</strong> Stoffgüter von privaten<br />

Haushalten abgegeben wer<strong>den</strong>. Behandlungen der Stoffgüter<br />

fin<strong>den</strong> dort nicht statt, da diese in regelmäßigen Abstän<strong>den</strong><br />

abtransportiert wer<strong>den</strong>. Da es sich somit nur um einen lokalen<br />

Sammelplatz handelt ist die Darstellung als Deponiestandort<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird die nachrichtliche Darstellung<br />

Deponie im Bereich der Wehlach-Siedlung entfernt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2045 von 2197<br />

3.4 Abfallwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3961 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

3.4.4<br />

Entsorgungsanlagen (G)<br />

Im Westheimer Wald ist eine Abfallbeseitigungsanlage als Bestand<br />

ausgewiesen. Der Kreis plant eine geringfügige<br />

Flächenerweiterung seines Recyclinghofes (0,3 - 0,4 ha). Es stellt<br />

sich die Frage, ob hierauf gesondert hingewiesen wer<strong>den</strong> soll<br />

(Hinweis auf angestrebte Erweiterung für Flächen der<br />

Abfallwirtschaft).<br />

Kenntnisnahme<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> nur die bestehen<strong>den</strong><br />

Abfallbeseitigungsanlagen nachrichtlich dargestellt. Für textliche<br />

Hinweise <strong>zu</strong> geplanten Anlagen bzw. Erweiterungen, z.B. bzgl. der<br />

angestrebten Flächenerweiterung des Kompostwerks Westheim<br />

wird auf regionalplanerischer Ebene kein Erfordernis gesehen.<br />

3962 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

1917<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

3.4.4<br />

Entsorgungsanlagen (G)<br />

Zwischen Pfaffengrund und Rohrbach in Nähe des US-Flughafens<br />

ist im Entwurf des Regionalplans eine Abfallbehandlungsanlage im<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz ausgewiesen. Es wird<br />

gefordert, dass hier ausschließlich Material behandelt wird,<br />

welches das Grundwasser nicht gefährdet.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Grundwasserschutz hat keine<br />

Auswirkungen auf bereits bestehende Anlagen, deren Nut<strong>zu</strong>ng im<br />

Sinne des Bestandsschutzes weiterhin uneingeschränkt möglich<br />

ist. Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich des <strong>zu</strong> behandeln<strong>den</strong><br />

Materials sind von regionalplanerischer Seite nicht gegeben.<br />

3963 GML Abfallwirtschaftsgesellschaft<br />

mbH<br />

3.4.4<br />

Entsorgungsanlagen (G)<br />

Im Hinblick auf Plansatz 3.4.4 wird festgestellt, dass das<br />

Kooperationsprojekt mit der ZAK Kaiserslautern die strategische<br />

Grundlage für die bedarfsgerechte Auslastung der jeweiligen<br />

Abfallbehandlungsanlagen und auch für eine marktgerechte<br />

Anpassung von Kapazitäten ist. Eine kapitalintensive Anlage, wie<br />

das MHKW Ludwigshafen kann langfristig vollausgelastet wer<strong>den</strong><br />

und auch im Bioabfallbereich kommt man durch Zusammenlegung<br />

von Mengen <strong>zu</strong> größeren, wirtschaftlicheren Einheiten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Es wird ferner <strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht, wie wichtig auch in der<br />

Abfallwirtschaft das vernetzte Denken in Kooperationen ist und wie<br />

sinnvoll die planerischen Ansätze des vorliegen<strong>den</strong> Regionalplans<br />

sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2046 von 2197<br />

3.4 Abfallwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3964 Privat<br />

entspr.<br />

817<br />

1453<br />

2077<br />

(Unternehmen)<br />

3.4.4<br />

Entsorgungsanlagen (G)<br />

Die Deponie Flotzgrün ist im rechtswirksamen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Gemeinde Römerberg als Fläche für Verund<br />

Entsorgung, Zweckbestimmung „Industriemülldeponie der<br />

BASF" ausgewiesen. Diese Ausweisung umfasst die genehmigte<br />

Deponiefläche bis einschließlich des 10. Abschnitts sowie die<br />

Erweiterungsfläche bis <strong>zu</strong>m Trenndeich des Polders Flotzgrün. Der<br />

Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 greift diese<br />

Darstellung mit der Ausweisung als Siedlungsfläche Industrie,<br />

Sondermülldeponie, auf. Wir bitten daher der Darstellung und<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 <strong>zu</strong><br />

folgen und das Gelände der Deponie Flotzgrün als Siedlungsfläche<br />

Industrie und Gewerbe (Bestand) mit Symbol „Deponie"<br />

aus<strong>zu</strong>weisen. Diese Ausweisung ist für die langfristige Sicherung<br />

der Entsorgungswege am Standort Ludwigshafen zwingend<br />

erforderlich. Der Regionale Grün<strong>zu</strong>g und das Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz sind entsprechend<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.<br />

teilweise folgen<br />

Die im genehmigten FNP der Gemeinde Römerberg dargestellte<br />

Fläche für Ver- und Entsorgung wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in<br />

der Kategorie "Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige<br />

Flächen" dargestellt. Im Bereich der genehmigten Flächen für die<br />

Industriemülldeponie wird das "Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz" ausgeschnitten. Der "Regionale<br />

Grün<strong>zu</strong>g" bleibt bestehen, da deren Überlagerung mit <strong>den</strong><br />

Deponieflächen <strong>zu</strong> keiner Einschränkung der genehmigten Nut<strong>zu</strong>ng<br />

führt.<br />

Der Anregung wird teilweise entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2047 von 2197<br />

3.5 Kommunikations- und Informationstechnologien, Postwesen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3965 Gemeinde Schönbrunn - Die Gemeinde Schönbrunn vertritt die Meinung, dass die<br />

besondere Bedeutung und Unterstüt<strong>zu</strong>ng des ländlichen Raumes<br />

eindeutiger betont wer<strong>den</strong> sollte. Zwingend ist dabei die Stärkung<br />

der Infrastruktur, insbesondere der Verkehrs- und<br />

Kommunikationsinfrastruktur hervor<strong>zu</strong>heben. Konkret wird<br />

gefordert, bei der Anbindung der Region an die<br />

Kommunikationsnetze der neuesten Generation benachteiligte<br />

Kommunen bevor<strong>zu</strong>gt <strong>zu</strong> unterstützen und dies auch entsprechend<br />

<strong>zu</strong> formulieren.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Einheitlichen Regionalplan fin<strong>den</strong> die angesprochenen Aspekte<br />

bereits hinreichend Berücksichtigung.<br />

So wird sowohl im Leitbild der regionalen Entwicklung in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar als auch im Plansatz 3.5.1 <strong>zu</strong>m<br />

Ausdruck gebracht, dass die Kommunikationsnetze flächendeckend<br />

mit gleichwertigen Leistungsangeboten ausgebaut wer<strong>den</strong> sollen.<br />

Im Leitbild wird angeführt, dass der Verband Region Rhein-Neckar<br />

die Bemühungen der Kommunen in diesem Zusammenhang<br />

nachdrücklich unterstützt. Eine Heraushebung der Kommunen im<br />

ländlichen Raum ist dabei u.E. nicht erforderlich.<br />

Darüber hinaus wird im Plansatz 3.5.1 betont, dass in allen<br />

Teilräumen der Region, insbesondere im ländlichen Raum, die<br />

Anbindung an leistungsfähige Breitband- und Mobilfunknetze<br />

sicher<strong>zu</strong>stellen ist.<br />

3966 Gemeindeverwaltung Ketsch - Der Grundsatz, eine moderne Telekommunikationsinfrastruktur<br />

flächendeckend und gleichwertig auf- und aus<strong>zu</strong>bauen, ist mehr als<br />

begrüßenswert. Angesichts der noch bestehen<strong>den</strong> Defizite, die nur<br />

mit erheblichen, finanziellen und bürokratischen Mitteln beseitigt<br />

wer<strong>den</strong> können, hätte sich die Gemeinde Ketsch eindeutige<br />

Zielset<strong>zu</strong>ngen gewünscht, auf deren Grundlage die Verhandlungen<br />

mit Versorgungsträgern erleichtert wer<strong>den</strong> wür<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Ziel, die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar an die<br />

moderne Kommunikationsinfrastruktur an<strong>zu</strong>bin<strong>den</strong> ist ein<br />

wesentliches regionalpolitisches Anliegen und findet daher in<br />

angemessener Form im Einheitlichen Regionalplan<br />

Berücksichtigung. Zum Einen ist die Zielset<strong>zu</strong>ng Bestandteil des<br />

"Leitbilds der regionalen Entwicklung in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar". Hier wird die Bedeutung der Anbindung an die digitalen<br />

Datennetze als wichtiger Standortfaktor betont und <strong>zu</strong>m Ausdruck<br />

gebracht, dass der Verband Region Rhein-Neckar die Bemühungen<br />

der Kommunen in dieser Hinsicht nachdrücklich unterstützt.<br />

Andererseits enthält der Einheitliche Regionalplan im Plansatz 3.5.1<br />

<strong>den</strong> Grundsatz, wonach in allen Teilräumen der Region die<br />

Anbindung an leistungsfähige Breitband- und Mobilfunknetze<br />

sicher<strong>zu</strong>stellen ist. Damit wird dem Bestreben nach einer<br />

Schließung des noch bestehen<strong>den</strong> Anbindungsdefizites u.E.<br />

ausreichend Rechnung getragen. Der Verwendung eines<br />

raumordnerischen Ziels stehen die fehlende räumliche und<br />

sachliche Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit der Leitvorstellungen<br />

entgegen.<br />

3967 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis - Der Ausbau der Kommunikations- und Informationstechnologie Kenntnisnahme<br />

wird <strong>zu</strong>dem als regionalpolitisches Ziel ausgewiesen. Das trägt <strong>den</strong><br />

Anliegen des Ländlichen Raums Rechnung.<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2048 von 2197<br />

3.5 Kommunikations- und Informationstechnologien, Postwesen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3968 Gemeinde Mörlenbach - Die Gemeinde Mörlenbach erklärt sich <strong>zu</strong>r strahlungsarmen nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Gemeinde. Alle neu vorgelegten Anträge von Mobilfunkbetreibern<br />

sind unter diesem Gesichtspunkt kritisch <strong>zu</strong> überprüfen.<br />

Es besteht keine regionalplanerische Relevanz.<br />

3969 Kreisverwaltung Germersheim - Im Zusammenhang mit dem Netzausbau sollte auch der Aspekt der<br />

Breitbandversorgung und der grundsätzlichen Verlegung von<br />

folgen<br />

entspr.<br />

Leerrohren beim Bau oder Ausbau interkommunaler Radwege- und In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 3.5.1 wird der dritte Satz des<br />

3651<br />

Straßenverbindungen einbezogen wer<strong>den</strong>. Hierdurch kann mit zweiten Absatzes wie folgt ergänzt:<br />

minimalem <strong>zu</strong>sätzlichem Kostenaufwand sichergestellt wer<strong>den</strong>,<br />

dass Gemein<strong>den</strong> durch Betreiberfirmen oder durch Aufbau eigener<br />

Netzinfrastrukturen <strong>zu</strong> günstigen Konditionen via Glasfaser mit<br />

",wie z.B. eine vorsorgliche Verlegung von Leerohren für<br />

Glasfaserkabel bei Tiefbaumaßnahmen etwa beim Bau oder<br />

Ausbau interkommunaler Radwege- und Straßenverbindungen,…"<br />

Breitband<strong>zu</strong>gängen versorgt wer<strong>den</strong> können.<br />

Ein entsprechender Verweis kann auch in die Grundsätze <strong>zu</strong>m<br />

Straßen- und Radwegenetz aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

3970 Deutsche Telekom Technik GmbH<br />

Niederlassung Mannheim<br />

- Im Plangebiet sind Telekommunikationsanlagen der Telekom<br />

vorhan<strong>den</strong>. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese<br />

Telekommunikationsanlagen in ihrem Bestand und in ihrem<br />

weiteren Betrieb gefährdet sind. Sollte der weitere<br />

Verfahrensverlauf ergeben, dass Belange der Telekom - z. B. das<br />

Eigentum der Telekom, die ungestörte Nut<strong>zu</strong>ng ihres Netzes sowie<br />

ihre Vermögensinteressen - konkret berührt sind, behalten wir uns<br />

vor, unsere Interessen wahr<strong>zu</strong>nehmen und entsprechend auf das<br />

Verfahren ein<strong>zu</strong>wirken. Aus diesem Grunde bitten wir Sie um<br />

Beteiligung bei <strong>den</strong> weiteren Planungen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Telekommunikationsanlagen sind im Rahmen der nachgeordneten<br />

Planungsebenen <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

3971 Deutsche Telekom Technik GmbH<br />

Niederlassung Neustadt<br />

- Im Plangebiet sind Telekommunikationsanlagen der Telekom<br />

vorhan<strong>den</strong>. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese<br />

Telekommunikationsanlagen in ihrem Bestand und in ihrem<br />

weiteren Betrieb gefährdet sind. Sollte der weitere<br />

Verfahrensverlauf ergeben, dass Belange der Telekom - z. B. das<br />

Eigentum der Telekom, die ungestörte Nut<strong>zu</strong>ng ihres Netzes sowie<br />

ihre Vermögensinteressen - konkret berührt sind, behalten wir uns<br />

vor, unsere Interessen wahr<strong>zu</strong>nehmen und entsprechend auf das<br />

Verfahren ein<strong>zu</strong>wirken. Aus diesem Grunde bitten wir Sie um<br />

Beteiligung bei <strong>den</strong> weiteren Planungen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Telekommunikationsanlagen sind im Rahmen der nachgeordneten<br />

Planungsebenen <strong>zu</strong> berücksichtigen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2049 von 2197<br />

3.5 Kommunikations- und Informationstechnologien, Postwesen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3972 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-<br />

Main<br />

Hauptverwaltung Darmstadt<br />

- Im Interesse des regionalen Handwerks und des Erhalts der<br />

Wettbewerbsfähigkeit des Standortes wer<strong>den</strong> die normierten<br />

Grundsätze der Kapitel 3.5 „Kommunikations- und<br />

Informationstechnologien, Postwesen" begrüßt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3973 Handwerkskammer Mannheim Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald<br />

- Auch auf diesem Gebiet könnte sich daher ein Breitbandkataster<br />

bzw. eine gemeindeübergreifende Bestandsanalyse als hilfreich<br />

erweisen, um so <strong>den</strong> (<strong>zu</strong>mindest ba<strong>den</strong>-württembergischen)<br />

Gemein<strong>den</strong> mit mangelnder Breitbandversorgung <strong>den</strong> Zugang <strong>zu</strong><br />

Fördermitteln im Rahmen der Breitbandinitiative des Landes<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg <strong>zu</strong> ermöglichen bzw. Zu erleichtern.<br />

nicht folgen<br />

Die flächendeckende Breitbandanbindung aller Städte und<br />

Gemein<strong>den</strong> in der Metropolregion Rhein-Neckar ist ein regionales<br />

Anliegen. Eine detaillierte Erfassung der Versorgungssituation<br />

muss jedoch aus Sicht des Verbands Region Rhein-Neckar auf<br />

Grund der Kleinmaßstäblichkeit der Problematik auf lokaler Ebene<br />

bzw. auf Landkreisebene erfolgen. Ein regionales Breitbandkataster<br />

wäre einerseits nur mit großem Aufwand erstellbar und könnte<br />

andererseits nur einen groben Gesamtüberblick bieten, der von<br />

kommunaler Seite nicht als Grundlage für die Beantragung von<br />

Fördermitteln herangezogen wer<strong>den</strong> könnte.<br />

3974 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

- Im Interesse der regionalen Wirtschaft und des Erhalts der<br />

Wettbewerbsfähigkeit des Standortes begrüßen wir die normierten<br />

Ziele und Grundsätze. Leistungsfähige Breitband- und<br />

Mobilfunknetze haben sich in <strong>den</strong> letzten Jahren <strong>zu</strong> einem<br />

zentralen Standortfaktor für Unternehmen entwickelt. Wie aus<br />

zahlreichen Befragungen und Gesprächen mit <strong>den</strong><br />

Mitgliedsunternehmen bekannt ist, vermissen vor allem<br />

Unternehmen außerhalb von städtischen Zentren bereits heute<br />

eine ausreichende Breitbandanbindung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2050 von 2197<br />

3.5 Kommunikations- und Informationstechnologien, Postwesen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3975 Handwerkskammer Mannheim Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald<br />

3.5.1<br />

Informations- und<br />

Telekommunikationsinfrastrukt<br />

ur (G)<br />

Die Breitbandstruktur zählt mittlerweile <strong>zu</strong> einem wichtigen<br />

Standortfaktor. So kann sich eine fehlende und/oder un<strong>zu</strong>reichende<br />

Breitbandanbindung negativ auf das Umfeld von Gewerbebetrieben<br />

auswirken, indem die betroffenen Standorte von Arbeitnehmern als<br />

unattraktiv eingestuft wer<strong>den</strong> und damit die Rekrutierung von<br />

qualifizierten Fachkräften und Aus<strong>zu</strong>bil<strong>den</strong><strong>den</strong> gefährdet.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Ein besonderer Fokus sollte daher auf ländliche Bereiche gelegt<br />

wer<strong>den</strong>, um <strong>den</strong> Zugang <strong>zu</strong> schnellen Datenverbindungen im<br />

Vergleich <strong>zu</strong> Klein-, Mittel- und Oberzentren spürbar <strong>zu</strong> verbessern<br />

und damit einen gleichberechtigten und gleichwertigen<br />

technischen Zugang <strong>zu</strong> gewährleisten.<br />

Heute sind auch kleinste Betriebseinheiten auf die Abwicklung ihrer<br />

Dienstleistungen mittels leistungsstarker IT-Verbindungen<br />

angewiesen. „Weiße Flecken" in der Breitbandversorgung müssen<br />

zeitnah erschlossen wer<strong>den</strong>, um die Gewerbebetriebe der<br />

betroffenen Gebiete nicht von wichtigen neuen Entwicklungen<br />

ab<strong>zu</strong>hängen (z.B. eVergabe). Nach einer Unternehmensumfrage der<br />

Universität Stuttgart wird eine Breitbandgeschwindigkeit von rund<br />

6 MBit/s benötigt.<br />

Als Beispiel sei der Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis herausgegriffen, in dem<br />

mit Stand von Ende 2011 eine Unter- bzw. NichtVersorgung mit<br />

Breitband in 65 von 124 Ortsteilen bestand.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2051 von 2197<br />

3.5 Kommunikations- und Informationstechnologien, Postwesen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3976 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.5.1<br />

Informations- und<br />

Telekommunikationsinfrastrukt<br />

ur (G)<br />

Es ist bekannt, dass der Ausbau mit<br />

Hochgeschwindigkeitsanschlüssen hohe<br />

Investitionsanstrengungen erfordert. Die Privatwirtschaft scheint in<br />

absehbarer Zeit nicht bereit, flächendeckend diese Kosten <strong>zu</strong><br />

tragen. Deshalb rücken die politisch Verantwortlichen vor Ort ins<br />

Blickfeld: im Einzelfall und unter gegebenenfalls schwierigen<br />

Rahmenbedingungen kann folglich auch ein weitgehendes<br />

kommunales Engagement erforderlich sein. Ein über <strong>den</strong><br />

Netzausbau hinausgehender Betrieb von<br />

Hochgeschwindigkeitsnetzen durch die öffentliche Hand ist<br />

ordnungspolitisch allerdings nur unter sehr strengen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong> rechtfertigen ist und kann deshalb nur Ultima<br />

Ratio sein. Es wird deshalb angeraten, das direkte Engagement von<br />

Landkreisen oder Kommunen trotz deutlichen Handlungsdrucks<br />

möglichst <strong>zu</strong>rückhaltend ein<strong>zu</strong>setzen und <strong>den</strong> Schwerpunkt auf die<br />

Übernahme von Erdarbeiten und die Bereitstellung von Leerrohren<br />

mit entsprechen<strong>den</strong> Glasfaserkabeln <strong>zu</strong> legen. Rein kommunal<br />

betriebene Netze müssen die absolute Ausnahme bleiben und auf<br />

die Regionen beschränkt wer<strong>den</strong>, in <strong>den</strong>en<br />

Telekommunikationsunternehmen selbst oder Kooperationen<br />

zwischen Privatwirtschaft und Kommunen auf absehbare Zeit nicht<br />

erfolgversprechend sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3977 DGB Schwetzingen 3.5.1<br />

Informations- und<br />

Telekommunikationsinfrastrukt<br />

ur (G)<br />

Ein weiterer Punkt der Benachteiligung liegt in der modernen<br />

Kommunikationstechnik. Im südlichen Gewerbegebiet gibt es bis<br />

heute keine entsprechende Möglichkeit die Schnelligkeit des<br />

Internets <strong>zu</strong> nutzen. Ein Anachronismus! Technisch befindet sich<br />

Ketsch-Süd im Status eines Entwicklungsgebietes. Auf<br />

entsprechende Anfragen nach Möglichkeiten dies <strong>zu</strong> ändern ist die<br />

Gemeinde Ketsch einerseits "ländlicher Raum", auf der anderen<br />

Seite nicht forderungswürdig/fahig, da die Gemeinde Ketsch "nicht<br />

ländlicher Raum" ist. Das ist ein Widerspruch, will man diesen<br />

Argumenten folgen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Es besteht keine regionalplanerische Relevanz.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2052 von 2197<br />

3.5 Kommunikations- und Informationstechnologien, Postwesen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3978 Industrie- und Handelskammer für die<br />

Pfalz<br />

(gemeinsame Stellungnahme der IHKs<br />

Rhein Main Neckar (Darmstadt), Pfalz<br />

(Ludwigshafen), Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald (Mannheim) und<br />

Rheinhessen (Mainz))<br />

3.5.2<br />

Netzausbau (G)<br />

Darüber hinaus wird der normierte Grundsatz begrüßt, nach dem<br />

die Infrastruktureinrichtungen von mehreren Betreibern genutzt<br />

wer<strong>den</strong> sollen. Dabei wer<strong>den</strong> die Vorleistungslieferanten in der<br />

Rolle gesehen, allen Marktteilnehmern der höheren<br />

Wertschöpfungsebene einen transparenten und<br />

diskriminierungsfreien Zugang <strong>zu</strong> ihren Vorleistungen an<strong>zu</strong>bieten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

3979 Bundesnetzagentur für Elektrizität,<br />

Gas, Telekommunikation, Post und<br />

entspr.<br />

Eisenbahnen<br />

3786<br />

Dienstgebäude Berlin<br />

3.5.3<br />

Freihaltung von<br />

Richtfunkstrecken (G)<br />

Die Richtfunkbetreiber sollen im Rahmen konkreter Planungen von<br />

Bauwerken über 20 m Höhe (z.B. Win<strong>den</strong>ergieanlagen) einbezogen<br />

wer<strong>den</strong>, da die Richtfunkbelegung für ein bestimmtes Gebiet sich<br />

in kürzester Zeit ändern kann.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2053 von 2197<br />

Anhang Nr. 1.1<br />

Kommunen beschränkt auf „Eigenentwicklung Wohnen“<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3980 Gemeinde Plankstadt - Im Neubaugebiet „Bruchhäuser Weg" mit ca. 12 ha Bruttobauland<br />

wurde seit November 2009 auf 158 von insgesamt 226<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

Baugrundstücken mit dem Wohnhausneubau größtenteils durch<br />

474<br />

Auswärtige begonnen.<br />

3999<br />

Ca. 120 neue Wohngebäude wur<strong>den</strong> zwischenzeitlich fertiggestellt<br />

und bezogen, so dass die in der Wohnbauflächenbilanz für 2020<br />

prognostizierten Bevölkerungszahlen (Statistisches Landesamt:<br />

9.513 bzw. Universität Mannheim: 9.650) bereits heute deutlich<br />

überschritten wer<strong>den</strong>.<br />

Die Einwohnerzahl von Plankstadt beläuft sich <strong>zu</strong>m Stand<br />

30.06.2012 auf 9.830 Personen.<br />

Das in der letzten Spalte der Wohnbauflächenbilanz für Plankstadt<br />

aufgeführte Wohnbauflächenpotenzial 2010 von 16 ha beinhaltet<br />

fälschlicherweise noch das aktuelle Neubaugebiet „Bruchhäuser<br />

Weg". Dieses Potenzial ist bereits nahe<strong>zu</strong> verbraucht, so dass nur<br />

noch das im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ausgewiesene Gebiet „Neurott<br />

II" mit ca. 4 ha <strong>zu</strong>r Verfügung steht.<br />

Nachdem die Gemeinde Plankstadt aber bei <strong>den</strong> „Vorranggebieten<br />

für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" in Tabelle 2 des<br />

Regionalplanentwurfs aufgeführt ist, sollte im Hinblick auf die<br />

Ermöglichung arbeitsplatznahen Wohnens <strong>zu</strong>künftig auch eine<br />

weitere Wohnsiedlungsentwicklung möglich sein.<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans basiert auf der<br />

Bevölkerungs- und Haushaltsvorausberechnung der Universität<br />

Mannheim für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt wor<strong>den</strong>. Im Zuge der Gesamtaufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der<br />

Wohnbauflächenbilanz nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Gemeinde Plankstadt erfolgen.<br />

Weil Plankstadt im Regionalplanentwurf nicht als Kommune<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen" (vgl. da<strong>zu</strong> Anhang Nr.<br />

1.1) ausgewiesen ist, ist auch künftig (unter Beachtung der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Ziele und Grundsätze des Regionalplans) hier eine<br />

entsprechen<strong>den</strong> wohnbauliche Entwicklung möglich. Auf die<br />

dahingehen<strong>den</strong> Inhalte des Plansatzes 1.4.2.1 und dessen<br />

Begründung wird verwiesen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Anregung der Gemeinde nicht<br />

entsprochen; die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2054 von 2197<br />

Anhang Nr. 1.1<br />

Kommunen beschränkt auf „Eigenentwicklung Wohnen“<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3981 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

entspr.<br />

503<br />

- Die Einstufung der Gemein<strong>den</strong> Bornheim, Essingen und Hochstadt<br />

als Kommunen, die sich bei der Wohnbauflächenentwicklung am<br />

Eigenbedarf orientieren sollen, entspreche nicht der realen<br />

Nachfragesituation.<br />

nicht folgen<br />

Die Gemein<strong>den</strong> Bornheim, Essingen und Hochstadt erfüllen<br />

allesamt nicht die Vorausset<strong>zu</strong>ngen (u.a. keine zentralörtlichen<br />

Funktionen)für eine über <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf hinausgehende<br />

Siedlungsentwicklung. Die in der Vergangenheit offensichtlich in<br />

erheblichem Umfang erfolgte Grundstücksvermarktung über <strong>den</strong><br />

Eigenbedarf hinaus hat <strong>zu</strong>r Folge, dass für die Bedarfe aus der<br />

ortsansässigen Bevölkerung nur noch begrenzte Flächenpotentiale<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung stehen.<br />

3982 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

entspr.<br />

504<br />

- Gemeinde Hochstadt: Zu Ziffer 1.4.2.1 wird festgestellt, dass diese<br />

Einordnung in keinster Weise <strong>den</strong> bisherigen Erfahrungen bezüglich<br />

der Bauplatzvermarktung in <strong>den</strong> aktuellen Baugebieten entspricht.<br />

Das Baugebiet „Zehnmorgen" war innerhalb weniger Jahre bis auf<br />

wenige Plätze vermarktet und bebaut.<br />

nicht folgen<br />

Die Gemeinde Hochstadt erfüllt nicht die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine<br />

über <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf hinausgehende<br />

Siedlungsentwicklung, da sie weder über zentralörtliche Funktionen<br />

noch über einen Anschluss an <strong>den</strong> schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV<br />

verfügt. Die in der Vergangenheit offensichtlich in erheblichem<br />

Umfang erfolgte Grundstücksvermarktung über <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

hinaus hat <strong>zu</strong>r Folge, dass für die Bedarfe aus der ortsansässigen<br />

Bevölkerung nur noch begrenzte Flächenpotentiale <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

stehen. An der Einstufung der Gemeinde "beschränkt auf<br />

Eigenentwicklung Wohnen" wird festgehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2055 von 2197<br />

Anhang Nr. 1.2<br />

Gemein<strong>den</strong> bzw. Gemeindeteile mit der Festlegung „Siedlungsbereich Wohnen“<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3983 Stadtverwaltung Weinheim - Im Anhang 1.2 bzw. Anhang 1.4 des Regionalplanentwurfs sind die nicht folgen<br />

Gemein<strong>den</strong> genannt, <strong>den</strong>en eine Entwicklung über <strong>den</strong><br />

entspr.<br />

Eigenbedarf hinaus <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong> wird. Weinheim wird, wie andere Bei der Listung der Gemein<strong>den</strong> mit der Festlegung<br />

3989<br />

Städte auch, mit dem Zusatz „Kernstadt" genannt. Es ist also "Siedlungsbereich Wohnen" steht die Bezeichnung "Kernstadt" für<br />

offenbar eine Einschränkung auf bestimmte Teilbereiche<br />

Weinheims intendiert, wobei unklar ist, wie diese Bereiche von<br />

dem übrigen Stadtgebiet ab<strong>zu</strong>grenzen sind. Fest<strong>zu</strong>stellen ist, dass<br />

der Regionalplanentwurf größere Siedlungsflächen (Planung) auch<br />

außerhalb der Innenstadt vorsieht.<br />

<strong>den</strong> gesamten Hauptort, auf <strong>den</strong> neue Wohnbauflächen, die<br />

insbesondere aus Wanderungsgewinnen resultieren, aufgrund der<br />

in der Regel guten infrastrukturellen Ausstattung (z.B. Anschluss an<br />

<strong>den</strong> regionalbedeutsamen ÖPNV) konzentriert wer<strong>den</strong> sollen. Eine<br />

Einschränkung auf bestimmte Teilbereiche des Hauptortes, in<br />

diesem Falle Weinheim, ist damit aber nicht intendiert.<br />

Dies ist auch daran erkennbar/belegt, dass der Regionalplanentwurf<br />

größere Siedlungsflächen (Planung) außerhalb der Innenstadt<br />

Weinheims und in <strong>den</strong> Ortsteilen (z.B. in Sulzbach oder<br />

Lützelsachsen) vorsieht.<br />

3984 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Der Rhein-Pfalz-Kreis kritisiert die gegenüber dem ROP 2004 nicht folgen<br />

erfolgte Herabstufung der über die Eigenentwicklung<br />

entspr.<br />

hinausgehen<strong>den</strong> Wohnfunktion für die Gemein<strong>den</strong> Altrip,<br />

Die Kommunen im Rhein-Pfalz-Kreis verfügen laut Tabelle im<br />

496<br />

Dannstadt-Schauernheim, Du<strong>den</strong>hofen, Fußgönnheim, Heßheim, Anhang Nr. 2 noch über ein planungsrechtlich gesichertes<br />

Mutterstadt, Neuhofen und Waldsee und fordert deren Aufstufung. Wohnbauflächenpotential von insgesamt rd. 244 ha, das <strong>den</strong> auf<br />

Grundlage der Bevölkerungsprognose ermittelten Flächenbedarf<br />

von rd. 129 ha weit überschreitet. Dabei sind die Potentiale aus<br />

Baulücken unter 2.000 qm nicht berücksichtigt. Von daher ist die<br />

künftige Siedlungsentwicklung im Rhein-Pfalz-Kreis keine Frage<br />

fehlender Flächenpotentiale, sondern der bei stagnieren<strong>den</strong> bzw.<br />

leicht rückläufigen Bevölkerungsprognosen raumordnerisch und<br />

städtebaulich verträglichen und flächensparen<strong>den</strong> Steuerung. Dabei<br />

ist die zentralörtliche Funktion der Gemeinde auch weiterhin ein<br />

wichtiges Kriterium, unter Berücksichtigung des demographischen<br />

Wandels sowie der nachhaltigen Entwicklung aber verstärkt auch<br />

die Nähe <strong>zu</strong> einem qualifizierten, d.h. im hochverdichteten und<br />

verdichteten Raum schienengebun<strong>den</strong>en ÖPNV. Folglich wird an<br />

der differenzierten wohnbaulichen Funktion für die genannten<br />

Gemein<strong>den</strong> festgehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2056 von 2197<br />

Anhang Nr. 1.2<br />

Gemein<strong>den</strong> bzw. Gemeindeteile mit der Festlegung „Siedlungsbereich Wohnen“<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3985 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

entspr.<br />

540<br />

- Für die VG Offenbach ist nicht nachvollziehbar, dass die<br />

Ortsgemeinde Offenbach nicht als "Siedlungsbereich Wohnen"<br />

eingestuft ist, da alle dafür notwendigen Kriterien erfüllt seien.<br />

nicht folgen<br />

Die Ortsgemeine Offenbach ist unbestritten der<br />

Siedlungsschwerpunkt innerhalb der Verbandsgemeinde. Deshalb<br />

ist Offenbach als einzige Kommune in der Verbandsgemeinde nicht<br />

ausschließlich auf <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf beschränkt, sondern<br />

kann auch in der Zukunft in moderater Größenordnung darüber<br />

hinausgehende Wohnbauflächen entwickeln. Laut der<br />

Wohnbauflächenbilanz im Anhang 2 des ERP wurde für die VG<br />

Offenbach ohnehin ein Flächenüberhang von rd. 10 ha bis 2020<br />

ermittelt. Auch ist im Sü<strong>den</strong> von Offenbach bereits ein erheblicher,<br />

restriktionsfreier Entwicklungsspielraum für künftige<br />

Ausweisungen berücksichtigt.<br />

Für eine Einstufung von Offenbach als "Siedlungsbereich Wohnen"<br />

fehlt der für <strong>den</strong> hochverdichteten Raum sowie die verdichtete<br />

Randzone erforderliche Anschluss an einen qualifizierten Schienen-<br />

ÖPNV.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2057 von 2197<br />

Anhang Nr. 1.3<br />

Kommunen beschränkt auf „Eigenentwicklung Gewerbe“<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3986 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

entspr.<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

3988<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- Die Stadt Rauenberg ist weder im schriftlichen noch im<br />

zeichnerischen Teil als „Siedlungsbereich für Gewerbe" oder als<br />

Bereich mit der Eigenentwicklung Gewerbe vorgesehen (vgl.<br />

Anhang 1.3. und 1.4 <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Plansätzen). Der Anhang <strong>zu</strong>m Textteil,<br />

als auch die Raumstrukturkarte wären somit entsprechend <strong>zu</strong><br />

ergänzen. Dies wird insbesondere im Hinblick auf das geplante<br />

Gewerbegebiet „Hohenstein - Schanzenäcker" für sehr wichtig<br />

erachtet. Beim Verband Metropolregion Rhein-Neckar wird für<br />

Rauenberg die Ausweisung als „Siedlungsbereich für Gewerbe"<br />

beantragt. Der Anhang <strong>zu</strong>m Textteil, als auch die<br />

Raumstrukturkarte sind entsprechend <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

folgen<br />

Die gewerbliche Entwicklung des Kleinzentrums Rauenberg, seine<br />

gute Verkehrsanbindung sowie die Anstrengungen auf Ebene des<br />

GVV Rauenberg, in Rauenberg einen bedarfsangepassten<br />

interkommunalen Gewerbebereich für die drei Kommunen Malsch,<br />

Mühlhausen und Rauenberg <strong>zu</strong> realisieren (und durch die<br />

entsprechende Lenkung von Gewerbe-/Industrieansiedlungen<br />

und/oder -umsiedlungen an diesen Standort auch <strong>den</strong><br />

Flächenverbrauch an anderer Stelle in <strong>den</strong> genannten Kommunen<br />

<strong>zu</strong> reduzieren) lässt es <strong>zu</strong>, die Stadt Rauenberg künftig als<br />

Siedlungsbereich Gewerbe (Z) in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong><br />

kennzeichnen bzw. im Anhang Nr. 1.4 Gemein<strong>den</strong> bzw.<br />

Gemeindeteile mit der Festlegung "Siedlungsbereich Gewerbe"<br />

auf<strong>zu</strong>listen.<br />

Der Forderung der Stadt Rauenberg bzw. des GVV Rauenberg wird<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2058 von 2197<br />

Anhang Nr. 1.4<br />

Gemein<strong>den</strong> bzw. Gemeindeteile mit der Festlegung „Siedlungsbereich Gewerbe“<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3987 Stadtverwaltung Heidelberg - Es wird vorgeschlagen, im Anhang Nr. 1.4 des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar bei der Auflistung der Gemein<strong>den</strong> bzw.<br />

Gemeindeteile mit der Festlegung "Siedlungsbereich Gewerbe" in<br />

Heidelberg auch die Stadtteile Rohrbach und Südstadt<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen, da sich hier ein Teil der Konversionsflächen befindet,<br />

die vorrangig für eine Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt wer<strong>den</strong><br />

sollen.<br />

folgen<br />

Aus <strong>den</strong> dargelegten Grün<strong>den</strong> wird dem Vorschlag Heidelbergs<br />

gefolgt. Die Auflistung im Anhang Nr. 1.4 des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar der Gemein<strong>den</strong> bzw. Gemeindeteile<br />

mit der Festlegung "Siedlungsbereich Gewerbe" wird in Heidelberg<br />

um Rohrbach und Südstadt ergänzt.<br />

3988 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

entspr.<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

3986<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- Die Stadt Rauenberg ist weder im schriftlichen noch im<br />

zeichnerischen Teil als „Siedlungsbereich für Gewerbe" oder als<br />

Bereich mit der Eigenentwicklung Gewerbe vorgesehen (vgl.<br />

Anhang 1.3. und 1.4 <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Plansätzen). Der Anhang <strong>zu</strong>m Textteil,<br />

als auch die Raumstrukturkarte wären somit entsprechend <strong>zu</strong><br />

ergänzen. Dies wird insbesondere im Hinblick auf das geplante<br />

Gewerbegebiet „Hohenstein - Schanzenäcker" für sehr wichtig<br />

erachtet. Beim Verband Metropolregion Rhein-Neckar wird für<br />

Rauenberg die Ausweisung als „Siedlungsbereich für Gewerbe"<br />

beantragt. Der Anhang <strong>zu</strong>m Textteil, als auch die<br />

Raumstrukturkarte sind entsprechend <strong>zu</strong> ergänzen.<br />

folgen<br />

Die gewerbliche Entwicklung des Kleinzentrums Rauenberg, seine<br />

gute Verkehrsanbindung sowie die Anstrengungen auf Ebene des<br />

GVV Rauenberg, in Rauenberg einen bedarfsangepassten<br />

interkommunalen Gewerbebereich für die drei Kommunen Malsch,<br />

Mühlhausen und Rauenberg <strong>zu</strong> realisieren (und durch die<br />

entsprechende Lenkung von Gewerbe-/Industrieansiedlungen<br />

und/oder -umsiedlungen an diesen Standort auch <strong>den</strong><br />

Flächenverbrauch an anderer Stelle in <strong>den</strong> genannten Kommunen<br />

<strong>zu</strong> reduzieren) lässt es <strong>zu</strong>, die Stadt Rauenberg künftig als<br />

Siedlungsbereich Gewerbe (Z) in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong><br />

kennzeichnen bzw. im Anhang Nr. 1.4 Gemein<strong>den</strong> bzw.<br />

Gemeindeteile mit der Festlegung "Siedlungsbereich Gewerbe"<br />

auf<strong>zu</strong>listen.<br />

Der Forderung der Stadt Rauenberg bzw. des GVV Rauenberg wird<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2059 von 2197<br />

Anhang Nr. 1.4<br />

Gemein<strong>den</strong> bzw. Gemeindeteile mit der Festlegung „Siedlungsbereich Gewerbe“<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3989 Stadtverwaltung Weinheim - Im Anhang 1.2 bzw. Anhang 1.4 des Regionalplanentwurfs sind die nicht folgen<br />

Gemein<strong>den</strong> genannt, <strong>den</strong>en eine Entwicklung über <strong>den</strong><br />

entspr.<br />

Eigenbedarf hinaus <strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong> wird. Weinheim wird, wie andere Bei der Listung der Gemein<strong>den</strong> mit der Festlegung<br />

3983<br />

Städte auch, mit dem Zusatz „Kernstadt" genannt. Es ist also "Siedlungsbereich Wohnen" steht die Bezeichnung "Kernstadt" für<br />

offenbar eine Einschränkung auf bestimmte Teilbereiche<br />

Weinheims intendiert, wobei unklar ist, wie diese Bereiche von<br />

dem übrigen Stadtgebiet ab<strong>zu</strong>grenzen sind. Fest<strong>zu</strong>stellen ist, dass<br />

der Regionalplanentwurf größere Siedlungsflächen (Planung) auch<br />

außerhalb der Innenstadt vorsieht.<br />

<strong>den</strong> gesamten Hauptort, auf <strong>den</strong> neue Wohnbauflächen, die<br />

insbesondere aus Wanderungsgewinnen resultieren, aufgrund der<br />

in der Regel guten infrastrukturellen Ausstattung (z.B. Anschluss an<br />

<strong>den</strong> regionalbedeutsamen ÖPNV) konzentriert wer<strong>den</strong> sollen. Eine<br />

Einschränkung auf bestimmte Teilbereiche des Hauptortes, in<br />

diesem Falle Weinheim, ist damit aber nicht intendiert.<br />

Dies ist auch daran erkennbar/belegt, dass der Regionalplanentwurf<br />

größere Siedlungsflächen (Planung) außerhalb der Innenstadt<br />

Weinheims und in <strong>den</strong> Ortsteilen (z.B. in Sulzbach oder<br />

Lützelsachsen) vorsieht.<br />

3990 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

entspr.<br />

895<br />

- Für die Ortsgemeinde Offenbach ist nicht nachvollziehbar, dass der<br />

Standort trotz bedeutsamer Gewerbeansiedlungen nicht als<br />

"Siedlungsbereich Gewerbe" ausgewiesen ist.<br />

folgen<br />

Das Gewerbegebiet "Interpark Offenbach" hat sich in <strong>den</strong> letzten<br />

Jahren unstrittig <strong>zu</strong> einem attraktiven Standort mit einem hohen<br />

Gewerbebesatz und breiten Branchenmix entwickelt. Außerdem<br />

hat sich die verkehrliche Anbindung des Standortes an das<br />

großräumige und überregionale Verkehrsnetz z.B. durch <strong>den</strong><br />

Ausbau des Autobahnanschlusses "A 65 Landau Mitte" weiter<br />

verbessert. Weitere geplante Verkehrsmaßnahmen wie die<br />

geplante Südumfahrung Bellheim in Richtung B 9 sowie die<br />

Kreisverkehrsanlagen im Zuge der B 272 /Essingen und Hochstadt)<br />

wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Gewerbestandort Offenbach weiter aufwerten.<br />

Der Anregung der Gemeinde Offenbach wird Rechnung getragen<br />

und der Standort ebenfalls als "Siedlungsbereich Gewerbe"<br />

eingestuft.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2060 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3991 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

471<br />

546<br />

- Zu PS 1.4.2.3 und dessen Begründung wird die Randbezeichnung<br />

„Orientierungswert <strong>zu</strong>r Bevölkerungsentwicklung“ (statt<br />

„Wohnbauflächenbilanz 2020“) vorgeschlagen.<br />

teilweise folgen<br />

Der Begriff "Orientierungswert" bezeichnet für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum <strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

berechneten Wohnbauflächenbedarf für die Kommunen (vgl.<br />

Plansatz 1.4.2.4 und entsprechende Randspalte). Er sollte daher der<br />

Eindeutigkeit halber nicht auch in der Randspalte <strong>zu</strong>m Plansatz<br />

1.4.2.3 angewandt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Einwendung macht allerdings deutlich, dass die Verwendung<br />

des Begriffes "Orientierungswert" für <strong>den</strong> regionalplanerisch<br />

modifizierten Bevölkerungswert einerseits und die Verwendung<br />

des Begriffs "Orientierungswert" für <strong>den</strong> Wohnbauflächenbedarf im<br />

ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum andererseits irritierend ist.<br />

Daher wird der Begriff "Orientierungswert" im Sinne des<br />

Bevölkerungswertes im Plansatz 1.4.2.3 und der dortigen<br />

Randspalte, in Plansatz 1.4.2.5, in <strong>den</strong> Begründungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Plansätzen 1.4.2.1 bis 1.4.2.5 sowie in Anhang Nr.2 künftig durch<br />

<strong>den</strong> Begriff "Bevölkerungswert" ersetzt.<br />

3992 Ministerium für Wirtschaft,<br />

Klimaschutz, Energie und<br />

Landesplanung Rheinland-Pfalz<br />

Abteilung 7<br />

- Die Überschreitung der Ergebnisse der „mittleren Variante" der<br />

Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes<br />

Rheinland-Pfalz durch die Bevölkerungsvorausberechnung der<br />

Universität Mannheim sollten näher begründet wer<strong>den</strong>, da gemäß<br />

G 1(LEP IV) die „mittlere Variante" der<br />

Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes<br />

Rheinland-Pfalz Abwägungsgrundlage darstellt. Dies gilt<br />

insbesondere für die Verbandsgemein<strong>den</strong> Jockgrim, Du<strong>den</strong>hofen<br />

sowie Lambsheim.<br />

teilweise folgen<br />

Es ist Beschlusslage in <strong>den</strong> Gremien des Verbandes sowie der<br />

Raumordnungskommission, dass für die Metropolregion Rhein-<br />

Neckar und somit auch für das rheinland-pfälzische Teilgebiet eine<br />

methodisch einheitliche Bevölkerungsvorausberechnung<br />

durchgeführt wird. Die in der Bevölkerungsvorausberechnung<br />

Rhein-Neckar der Universität Mannheim im Vergleich <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

amtlichen Statistiken der 3 Bundesländer andere Methodik führt<br />

zwangsläufig <strong>zu</strong> etwas anderen Prognosewerten. In <strong>den</strong> genannten<br />

Fällen sind die modifizierten Werte der Bevölkerungsprognose<br />

(Orientierungswert 2020) jedoch weitgehend an die Prognosewerte<br />

der "mittleren Variante" des Statistischen Landesamtes Rheinland-<br />

Pfalz angepasst. In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.3 (Absatz 1,<br />

Satz 2) wird jedoch folgende Ergän<strong>zu</strong>ng vorgenommen: "...wurde in<br />

Auftrag gegeben, da die Bevölkerungsprognosen der amtlichen<br />

Statistiken in <strong>den</strong> für die Metropolregion Rhein-Neckar <strong>zu</strong>ständigen<br />

3 Bundesländern keine einheitliche Methodik aufweisen".<br />

Der Anregung der Obersten Landesplanungsbehörde wird teilweise<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2061 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3993 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- "Regelung/Aussage<br />

nicht folgen<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020, S.V<br />

Änderungsvorschlag:<br />

Überprüfung des angegebenen Wohnbauflächenpotentials<br />

Begründung:<br />

Eine Gegenüberstellung des aus der Datenbank Raum+ Monitor<br />

ersichtlichen Wohnbauflächenpotentials (Stand 25.06.2012) und<br />

des in der Wohnbauflächenbilanz RheinNeckar 2020 genannten<br />

Wohnbauflächenpotentials zeigt z.T. deutlich unterschiedliche<br />

Ergebnisse. Die Differenzen betragen für die kreisfreien Städte<br />

Landau und Speyer, für die verbandsfreie Gemeinde Haßloch sowie<br />

für die Verbandsgemein<strong>den</strong> Waldsee und Bad Bergzabern über 10<br />

ha."<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> 1.4.2.4 (Absatz 5) ist dargelegt, dass die<br />

Werte <strong>zu</strong>m Wohnbauflächenpotential 2010 im Anhang Nr. 2 als<br />

nachrichtlicher Hinweis gelten und das tatsächlich vorhan<strong>den</strong>e<br />

Potential <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der FNP-Fortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren ist.<br />

Insoweit ist sind die abweichen<strong>den</strong> Werte in der Datenbank<br />

Raum+ Monitor im Vergleich <strong>zu</strong>m Anhang Nr. 2 ohne<br />

Konsequenzen für die raumordnerische Steuerung der<br />

Siedlungsentwicklung sowie die Anwendung der verbindlichen<br />

"Schwellenwerte".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2062 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3994 Nachbarschaftsverband Heidelberg -<br />

Mannheim<br />

- Der Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar (ERP)<br />

enthält in <strong>den</strong> Plansätzen 1.4.2.3 bis 1.4.2.5 Aussagen <strong>zu</strong>m<br />

<strong>zu</strong>künftigen Wohnbauflächenbedarf in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar. Diesen Plansätzen liegt zentral die Wohnbauflächenbilanz<br />

2020 <strong>zu</strong>grunde (Anhang Nr. 2 des ERP). Dabei wird für jede<br />

einzelne Kommune auf Basis einer von der Universität Mannheim<br />

durchgeführten Bevölkerungsvorausrechnung anhand<br />

regionalplanerischer Kriterien der jeweilige Wohnbauflächenbedarf<br />

in Hektar bis 2020 bestimmt. Weiter wer<strong>den</strong> gemeindeweise<br />

Angaben über derzeit nicht genutzte „Wohnbauflächenpotenziale"<br />

gemacht. Die Wohnbauflächenbilanz 2020 soll <strong>zu</strong>künftig<br />

maßgebliche Grundlage für die Bewertung entsprechender<br />

Planungen und Maßnahmen durch <strong>den</strong> VRRN wer<strong>den</strong>. Hier<strong>zu</strong> hat<br />

der NV folgende Hinweise:<br />

nicht folgen<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Mitgliedskommunen des NV HD-MA erfolgen.<br />

Bevölkerungsprognosen Die erste Spalte beinhaltet <strong>den</strong><br />

Bevölkerungsstand <strong>zu</strong>m 31.12.2006, im Weiteren wer<strong>den</strong> die<br />

Ergebnisse der Bevölkerungsprognosen der Statistischen<br />

Landesämter sowie die Ergebnisse einer „Bevölkerungs- und<br />

Haushaltsvorausrechnung" der Universität Mannheim bis <strong>zu</strong>m Jahr<br />

2020 dargestellt. Der Bevölkerungsstand im Bereich des<br />

Nachbarschaftsverbandes lag 2006 bei 669.261 Einwohnern, für<br />

2020 wer<strong>den</strong> 663.888 Einwohner (nach Statistischem Landesamt<br />

BW) bzw. 664.750 Einwohner (Prognose der Universität<br />

Mannheim) prognostiziert.<br />

Laut Abbildung auf S.39 des ERP wird bis heute von einer<br />

Bevölkerungsstagnation ausgegangen, die tatsächliche<br />

Bevölkerungsentwicklung im Nachbarschaftsverband konnte<br />

hingegen einen deutlichen Zuwachs verzeichnen. Zum Stand<br />

31.12.2011 verfügt der Nachbarschaftsverband über 685.593<br />

Einwohner, was einem Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs von immerhin<br />

16.332 Einwohnern seit 2006 entspricht. Da die<br />

Bevölkerungsprognosen zentrale Rechengröße für die<br />

regionalplanerischen Flächenbedarfe sind, drängt sich die<br />

Feststellung auf, dass die Bedarfsergebnisse nach dem<br />

Rechenmodell des Regionalverbandes <strong>zu</strong> erhöhen sind.<br />

(Unabhängig davon muss aber entsprechend Plansatz 1.4.2.4<br />

Schwellenwert (Z), Orientierungswert (G) des<br />

Regionalplanentwurfs dem Flächenwert <strong>zu</strong>m<br />

"Wohnbauflächenbedarf 2007 - 2020" das vorhan<strong>den</strong>e<br />

Wohnbauflächenpotenzial <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans gegenübergestellt wer<strong>den</strong> und bereits<br />

realisierte Wohnbauflächen im Betrachtungszeitraum 2007 - 2020<br />

sind in Ab<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> bringen.<br />

Vor aufgezeigtem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen, dem Anliegen wird aber nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2063 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3995 Stadt Mannheim - Vor diesem Hintergrund begrüßt es die Stadt Mannheim, dass der<br />

Orientierungswert der Bevölkerungsvorausrechnung von der<br />

Verbandsverwaltung unter regionalplanerischen Zielset<strong>zu</strong>ngen<br />

überprüft und auf + 1% modifiziert wor<strong>den</strong> ist (Plansätze 1.4.2.3<br />

bis 1.4.2.5, Anhang Nr. 2), stellt doch die <strong>zu</strong>künftige Entwicklung<br />

der Bevölkerung einen der wesentlichen Einflussfaktoren für die<br />

Siedlungsentwicklung im Rahmen der Ermittlung des<br />

Wohnbauflächenbedarfs dar. So ist entgegen der<br />

Bevölkerungsprognose 2030 der Stadt Mannheim die Bevölkerung<br />

(am Hauptwohnsitz) in <strong>den</strong> letzten 5 Jahren um rund 4.700<br />

Einwohner (1,6%) erfreulicherweise gewachsen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Stadt Mannheim wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2064 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3996 Stadt Mannheim - Bezüglich der dargestellten Wohnbauflächenbilanz (Plansatz<br />

1.4.2.3, Anhang Nr. 2) ist an<strong>zu</strong>merken, dass unabhängig von der<br />

Genauigkeit der ermittelten Größenordnung des<br />

Wohnungsbaupotentials <strong>zu</strong>treffend dargestellt ist, dass mittel- bis<br />

langfristig ein erhebliches Defizit an Wohnbauflächen in Mannheim<br />

entstehen wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Aktuell kann die Wohnungsnachfrage noch aus Flächenangeboten<br />

im Siedlungsflächenbestand abgedeckt wer<strong>den</strong>, wie z.B. Groß-<br />

Gerauer Straße, Centro Verde, Wohnpark Niederfeld, Glückstein-<br />

Quartier und viele kleinere, räumlich gestreute<br />

Innenentwicklungspotentiale. Für <strong>den</strong> mittel- bis langfristigen<br />

Wohnbauflächenbedarf müssen jedoch <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Flächenpotentiale erschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

In <strong>den</strong> Fokus der Betrachtung rücken dabei zwangsläufig die<br />

militärischen Konversionsflächen, da sie die einzigen räumlichen<br />

Wachstumsreserven in mittel- bis langfristiger Perspektive für die<br />

Siedlungsentwicklung darstellen (siehe Abschnitt Militärische<br />

Konversionsflächen). So hat eine erste städtebauliche Prüfung<br />

ergeben, dass einige der Konversionsflächen für Wohnungsbau<br />

geeignet sind (insbesondere Turley Barracks, Hammonds Barracks,<br />

Benjamin-Franklin-Village).<br />

Die Ausführungen der Stadt Mannheim <strong>zu</strong>r<br />

Wohnbauflächensituation wer<strong>den</strong> grundsätzlich auch in der<br />

regionalplanerischen Betrachtung in der dargestellten Form geteilt.<br />

Unter Beachtung und Einbeziehung der frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

militärischen Liegenschaften im Stadtgebiet (mehr als 500 ha) ist<br />

die skizzierte Thematik in unserer Betrachtung aber künftig<br />

insbesondere in die Konversionsdiskussion ein<strong>zu</strong>bringen und kann<br />

nur im Zusammenhang mit dieser gelöst wer<strong>den</strong>.<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar erarbeitet derzeit (parallel <strong>zu</strong>m<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar") ein regionales<br />

Entwicklungskonzept Konversion. Auch die seitens der Stadt<br />

Mannheim aufgeworfene Fragestellung, die in gleicher Weise von<br />

regionalem/regionalplanerischem Belang ist, wird in diesem<br />

Entwicklungskonzept entsprechend thematisiert wer<strong>den</strong>.<br />

Allerdings ist es aufgrund der derzeitigen Situation der Entwidmung<br />

der Konversionsflächen (diese steht erst am Anfang) und wegen<br />

der noch nicht abgeschlossenen kommunalen Überlegungen<br />

derzeit noch nicht möglich, <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Flächen eine<br />

Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schreiben und diese dann auch in <strong>den</strong><br />

regionalen/regionalplanerischen Kontext des Bedarfs und des heute<br />

schon vorhan<strong>den</strong>en Angebots (auch der Umlandgemein<strong>den</strong>) <strong>zu</strong><br />

setzen.<br />

Vor dem skizzierten Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der<br />

Stadt Mannheim hier <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2065 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3997 Gemeinde Edingen-Neckarhausen - Der Gemeinderat von Edingen-Neckarhausen legt Wert darauf,<br />

dass er in seiner Planungshoheit nicht eingeschränkt wird und bei<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

künftigen Entscheidungen, ob, wo auf Gemarkung Edingen-<br />

588<br />

Neckarhausen und in welcher Größe ein neues Baugebiet<br />

ausgewiesen wird, der Gemeinde ein sachgerechter und<br />

angemessener Entscheidungsspielraum verbleibt.<br />

Auch wenn Edingen-Neckarhausen nicht in der Auflistung der<br />

ausschließlich auf die Eigenentwicklung beschränkten Kommunen<br />

enthalten ist, so unterliegt Edingen-Neckarhausen <strong>den</strong>noch dem<br />

regionalplanerischen Ziel, dass sich die<br />

Wohnbauflächenentwicklung der Gemeinde an der<br />

Eigenentwicklung <strong>zu</strong> orientieren hat (vgl. Ziff. 1.4.2, S. 34 ERP).<br />

Diese Beschränkung wird nicht akzeptiert, da die vorteilhafte Lage<br />

im Herzen der Metropolregion, die gute ÖPNV-Anbindung sowie<br />

die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung die deutlich über der<br />

Vorausberechnung der Uni Mannheim liegt, hierbei<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 1.4.2.1 ist ausgeführt, dass für nicht<br />

im Anhang Nr.1.1 (Kommunen beschränkt auf "Eigenentwicklung<br />

Wohnen") bzw. Nr.1.2 (Gemein<strong>den</strong> bzw. Gemeindeteile mit der<br />

Festlegung "Siedlungsbereich Wohnen") gelistete Kommunen,<br />

"keine zielscharfe Zuordnung vorgegeben" wird und "die<br />

Siedlungsentwicklung" sich hier "nach <strong>den</strong> sonstigen Zielen und<br />

Grundsätzen des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar" richtet.<br />

Da Edingen-Neckarhausen insbesondere nicht als Kommunen<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen" festgelegt ist, wo sich<br />

die Wohnbauflächenentwicklung "aus besonderen Grün<strong>den</strong><br />

ausschließlich an der Eigenentwicklung <strong>zu</strong> orientieren hat", ist die<br />

von gemeindlicher Seite entsprechend formulierte Befürchtung<br />

nicht nachvollziehbar.<br />

Denn bei entsprechendem Bedarfsnachweis und gegebenem<br />

"Einklang mit <strong>den</strong> übrigen Zielen der regional- und Landesplanung"<br />

kann sich Edingen-Neckarhausen über <strong>den</strong> "Eigenbedarf" hinaus<br />

entwickeln.<br />

Was <strong>den</strong> thematisierten Wohnbauflächenbedarf anbelangt, ist<br />

fest<strong>zu</strong>halten, dass die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in<br />

der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans auf der Bevölkerungsund<br />

Haushaltsvorausberechnung der Universität Mannheim für die<br />

gesamte Metropolregion Rhein-Neckar basiert. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt wor<strong>den</strong>. Im Zuge der Gesamtaufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der<br />

Wohnbauflächenbilanz nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität der ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschllossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2066 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3997<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Gemeinde Edingen-Neckarhausen erfolgen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Forderung der Gemeinde<br />

Edingen-Neckarhausen nicht entsprochen.<br />

3998 Gemeinde Malsch - Der Gemeinde wurde ausgehend von einem Einwohnerbestand nicht folgen<br />

von 3404 Einwohnern für das Zieljahr 2020 einen Zuwachs auf<br />

entspr.<br />

3520 Einwohner prognostiziert. Diesen Einwohnerbestand hat die Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

590<br />

Gemeinde bereits erreicht. Insoweit sind wir der Meinung, dass der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Gemeinde ein weiterer Zuwachs an Einwohnern prognostiziert und<br />

hieraus als Resultat, ein ergänzender Wohnbauflächen<strong>zu</strong>wachs<br />

<strong>zu</strong>gestan<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> muss.<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans basiert auf der<br />

Bevölkerungs- und Haushaltsvorausberechnung der Universität<br />

Mannheim für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt wor<strong>den</strong>. Im Zuge der Gesamtaufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der<br />

Wohnbauflächenbilanz nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität der ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Gemeinde Malsch erfolgen.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund und dem geplanten weiteren<br />

Vorgehen wird der Forderung der Gemeinde Malsch nicht<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2067 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

3999 Gemeinde Plankstadt - Im Neubaugebiet „Bruchhäuser Weg" mit ca. 12 ha Bruttobauland<br />

wurde seit November 2009 auf 158 von insgesamt 226<br />

nicht folgen<br />

entspr.<br />

Baugrundstücken mit dem Wohnhausneubau größtenteils durch<br />

474<br />

Auswärtige begonnen.<br />

3980<br />

Ca. 120 neue Wohngebäude wur<strong>den</strong> zwischenzeitlich fertiggestellt<br />

und bezogen, so dass die in der Wohnbauflächenbilanz für 2020<br />

prognostizierten Bevölkerungszahlen (Statistisches Landesamt:<br />

9.513 bzw. Universität Mannheim: 9.650) bereits heute deutlich<br />

überschritten wer<strong>den</strong>.<br />

Die Einwohnerzahl von Plankstadt beläuft sich <strong>zu</strong>m Stand<br />

30.06.2012 auf 9.830 Personen.<br />

Das in der letzten Spalte der Wohnbauflächenbilanz für Plankstadt<br />

aufgeführte Wohnbauflächenpotenzial 2010 von 16 ha beinhaltet<br />

fälschlicherweise noch das aktuelle Neubaugebiet „Bruchhäuser<br />

Weg". Dieses Potenzial ist bereits nahe<strong>zu</strong> verbraucht, so dass nur<br />

noch das im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ausgewiesene Gebiet „Neurott<br />

II" mit ca. 4 ha <strong>zu</strong>r Verfügung steht.<br />

Nachdem die Gemeinde Plankstadt aber bei <strong>den</strong> „Vorranggebieten<br />

für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik" in Tabelle 2 des<br />

Regionalplanentwurfs aufgeführt ist, sollte im Hinblick auf die<br />

Ermöglichung arbeitsplatznahen Wohnens <strong>zu</strong>künftig auch eine<br />

weitere Wohnsiedlungsentwicklung möglich sein.<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans basiert auf der<br />

Bevölkerungs- und Haushaltsvorausberechnung der Universität<br />

Mannheim für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt wor<strong>den</strong>. Im Zuge der Gesamtaufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der<br />

Wohnbauflächenbilanz nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Gemeinde Plankstadt erfolgen.<br />

Weil Plankstadt im Regionalplanentwurf nicht als Kommune<br />

beschränkt auf "Eigenentwicklung Wohnen" (vgl. da<strong>zu</strong> Anhang Nr.<br />

1.1) ausgewiesen ist, ist auch künftig (unter Beachtung der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Ziele und Grundsätze des Regionalplans) hier eine<br />

entsprechen<strong>den</strong> wohnbauliche Entwicklung möglich. Auf die<br />

dahingehen<strong>den</strong> Inhalte des Plansatzes 1.4.2.1 und dessen<br />

Begründung wird verwiesen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Anregung der Gemeinde nicht<br />

entsprochen; die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2068 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4000 Gemeinde Sandhausen - Einwohnerzahlen und Einwohnerentwicklung:<br />

Es ist darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass die im Anhang 2 aufgeführten<br />

Einwohnerzahlen nicht <strong>den</strong> Gegebenheiten entsprechen und<br />

diesen an<strong>zu</strong>passen sind. Sandhausen hat, entsprechend der<br />

amtlichen Fortschreibung des Statistischen Landesamtes Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, <strong>zu</strong>m 31.03.2012, eine Einwohnerzahl von 14.556.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend Anhang Nr. 2 ist im Regionalplan ausgeführt, dass<br />

Sandhausen <strong>zu</strong>m 31.12.2006 eine Einwohnerzahl von 14.279<br />

aufweist, was korrekt ist. Bis <strong>zu</strong>m Jahre 2020 sind zwei Prognosen<br />

aufgeführt: Statistische Landesämter 14.356 und Universität<br />

Mannheim 14.330. Beide Zahlen sind somit bereits längst überholt.<br />

Die Prognosedaten sind <strong>den</strong> Gegebenheiten an<strong>zu</strong>passen.<br />

Der prognostizierte Einwohner<strong>zu</strong>wachs, gegenüber <strong>den</strong><br />

Einwohnerzahlen von 2006 wäre nach <strong>den</strong> Zahlen des Statistischen<br />

Landesamtes, 77 Einwohner bis 2020 und nach <strong>den</strong> Zahlen der<br />

Universität Mannheim 51 Einwohner, was unsererseits als wenig<br />

realistisch angesehen wird.<br />

Aus der Entwicklung, wie sie stattgefun<strong>den</strong> hat, ist zweifelsfrei <strong>zu</strong><br />

erkennen, dass Sandhausen nach wie vor eine Zu<strong>zu</strong>gsgemeinde<br />

ist. Dies hat verschie<strong>den</strong>e Gründe. Neben der günstigen Lage<br />

(Nähe Heidelberg, Mannheim, Ludwigshafen, SAP) sind auch<br />

konkrete Standortfaktoren maßgeblich: sehr gut ausgebaute<br />

Infrastruktur, guter bis sehr guter ÖPNV, hohes Freizeitangebot,<br />

vorbildliche Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und anderes).<br />

Unabhängig von der demographischen Entwicklung im Land ist<br />

daher davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass Sandhausen weiter anwachsen wird<br />

und zwar deutlich über die prognostizierten Zuwachszahlen hinaus.<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans basiert auf der<br />

Bevölkerungs- und Haushaltsvorausberechnung der Universität<br />

Mannheim für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt wor<strong>den</strong>. Im Zuge der Gesamtaufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der<br />

Wohnbauflächenbilanz nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität der ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Gemeinde Sandhausen erfolgen.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund und dem geplanten weiteren<br />

Vorgehen wird der Forderung der Gemeinde Sandhausen hier nicht<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2069 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4001 Gemeinde Sandhausen - Die Problematik hinsichtlich der Einwohnerzahlen und der<br />

Einwohnerentwicklung besteht nicht nur in Sandhausen sondern<br />

auch für das Gebiet des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg -<br />

Mannheim.<br />

Wie der Nachbarschaftsverband feststellt, ist die Prognose<br />

„Bevölkerungsstagnation" für das Verbandsgebiet nicht <strong>zu</strong>treffend.<br />

Auch das Verbandsgebiet weist bereits jetzt eine höhere<br />

Bevölkerungszahl aus, als dies für <strong>den</strong> Zeitraum 2002 prognostiziert<br />

wurde. Es ist also für das Verbandsgebiet <strong>zu</strong> einem deutlichen<br />

Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs gekommen. Der Nachbarschaftsverband<br />

stellt die Flächenbedarfsermittlung daher in Frage.<br />

nicht folgen<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans basiert auf der<br />

Bevölkerungs- und Haushaltsvorausberechnung der Universität<br />

Mannheim für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt wor<strong>den</strong>. Im Zuge der Gesamtaufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der<br />

Wohnbauflächenbilanz nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität der ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für alle Städte und Gemein<strong>den</strong> im Bereich des<br />

Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim erfolgen.<br />

Vor dem aufgezeigten Hintergrund und dem geplanten weiteren<br />

Vorgehen wird der Forderung der Gemeinde Sandhausen hier nicht<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2070 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4002 Gemeinde St. Leon-Rot - In Anbetracht der Tatsache, dass der Regionalplan mit einem<br />

Planungszeitraum von ca. 15 Jahren ausgerichtet sein soll (Seite 8<br />

des Entwurfs), ist das Zieljahr des Regionalplans das Jahr 2027.<br />

Das Prognosezieljahr der Bevölkerungsentwicklungsstudie ist das<br />

Jahr 2020. Hier scheint die Diskrepanz zwischen dem Zieljahr des<br />

Regionalplans und dem Zieljahr der Bevölkerungsprognose doch<br />

sehr groß <strong>zu</strong> sein.<br />

Kenntnisnahme<br />

Wie im Einheitlichen Regionalplan dargelegt, beträgt der<br />

Planungszeitraum für <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

ca. 15 Jahre. Da der Regionalplan nicht als starres Werk, sondern<br />

als fortlaufender Planungsprozess <strong>zu</strong> sehen ist und der Einheitliche<br />

Regionalplan im Laufe der Zeit immer wieder auch Anpassungen<br />

und Teilfortschreibungen unterworfen sein wird, wurde<br />

ausdrücklich kein fixes Zieljahres für <strong>den</strong> Plan festgelegt.<br />

Dennoch ist die Kritik am Zeithorizont 2020 der<br />

Bevölkerungsprognose und Wohnbauflächenbedarfsberechnung<br />

berechtigt, da bei einer über das Jahr 2020 hinausgehen<strong>den</strong><br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung entsprechende regionalplanerisch<br />

vorgegebene Orientierungs- und Schwellenwerte fehlen. Daher hat<br />

der Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bevölkerungs- und Wohnbauflächenbedarfsvorausrechnung im<br />

Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und über das Jahr<br />

2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben.<br />

Die Teilfortschreibung soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des<br />

Verfahrens für die Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans<br />

durchgeführt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2071 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4003 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- Es wird beantragt, die Ausgangswerte und Prognosen der<br />

Einwohnerzahlen für Rauenberg aufgrund der deutlich besseren<br />

Entwicklung <strong>zu</strong> aktualisieren. Der Wohnbauflächenbedarf und das<br />

Wohnbauflächenpotential sind ebenfalls an<strong>zu</strong>passen.<br />

nicht folgen<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Entwurfs des Einheitlichen Regionalplans basiert auf der<br />

Bevölkerungs- und Haushaltsvorausberechnung der Universität<br />

Mannheim für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Die noch<br />

verfügbaren Wohnbauflächenpotenziale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erhebung im Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung<br />

abgestimmt wor<strong>den</strong>. Im Zuge der Gesamtaufstellung des<br />

Einheitlichen Regionalplans wer<strong>den</strong> die Werte in der<br />

Wohnbauflächenbilanz nicht aktualisiert.<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der Teilfortschreibung wird dann auch eine Anpassung<br />

der Werte für die Stadt Rauenberg erfolgen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird der Forderung der Stadt Rauenberg<br />

nicht entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2072 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4004 Stadt Osterburken - Im Sinne der Grundsatzaussage <strong>zu</strong>r räumlichen Gesamtentwicklung Kenntnisnahme<br />

(Ziffer 1.1.1) wird <strong>den</strong> Ausführungen unter <strong>den</strong> Ziffern 1.1.5 und<br />

entspr.<br />

1.1.6 grundsätzlich und nachdrücklich <strong>zu</strong>gestimmt, nicht aber der Die Ausführungen der Stadt Osterburken wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

134<br />

dargelegten Begründung.<br />

genommen.<br />

138<br />

Die Stadt Osterburken verweist dahingehend auf eine weiterhin<br />

steigende Bevölkerungsentwicklung, die so auch in <strong>den</strong> Prognosen<br />

<strong>zu</strong>m Ausdruck kommt und die Einordnung der Städte Adelsheim<br />

und Osterburken als kooperierendes Unterzentrum bestätigt.<br />

Die Stadt Osterburken nimmt in <strong>zu</strong>nehmendem Maße eine über<br />

<strong>den</strong> örtlichen Bedarf hinausgehende wohnortnahe<br />

Grundversorgungsfunktion wahr. Dahingehend wird der<br />

zentralörtliche Einzelhandel, das Schulwesen (alle Schulen<br />

vorhan<strong>den</strong>, neuerdings auch die Grundschule in Ganztagesform)<br />

und die verkehrliche Anbindung genannt.<br />

Es versteht sich <strong>den</strong>noch von selbst, dass sich die Ausrichtung von<br />

Neubauflächen an dem tatsächlichen Bedarf orientiert. Der<br />

tatsächliche Bedarf lässt sich jedoch nicht an <strong>den</strong> bisherigen<br />

Rechenbeispielen festmachen, da sich im Zuge des<br />

demografischen Wandels große Veränderungen bezüglich der Zahl<br />

und Größe an Haushalten ergeben. Dennoch erfolgen<br />

diesbezügliche Investitionen nur wo notwendig. Und<br />

gegebenenfalls im Rahmen einer interkommunalen<br />

Zusammenarbeit, die sich nicht nur am Beispiel des fünf<br />

Kommunen umfassen<strong>den</strong> Zweckverbandes Regionaler<br />

Industriepark Osterburken seit Jahrzehnten bestens bewährt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2073 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4005 Magistrat der Stadt Hirschhorn - Die Stadt Hirschhorn (Neckar) stimmt dem ermittelten<br />

„Orientierungswert 2020" aus dem Anhang Nr. 2, auf <strong>den</strong> im Z<br />

1.4.2.4 Be<strong>zu</strong>g genommen wird, sowie dem daraus abgeleiteten<br />

Wohnbauflächenbedarf 2007-2020 von 2 ha nicht <strong>zu</strong>. Letzterer<br />

gesteht der Stadt Hirschhorn nahe<strong>zu</strong> keinen Gestaltungsspielraum<br />

mehr <strong>zu</strong> und beschneidet die kommunale Planungshoheit über<br />

Gebühr. Er steht letztendlich auch im offenen Widerspruch <strong>zu</strong> Z<br />

1.4.2.1 im Hinblick auf die Eigenentwicklung von Kommunen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Stadt Hirschhorn (Neckar) verfügt über einen aktuellen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan aus dem Jahr 2006 in dem entsprechende<br />

Betrachtungen und Prognosen unter Berücksichtigung der örtlichen<br />

Gegebenheiten erfolgt sind. Im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan wur<strong>den</strong><br />

basierend auf dem ermittelten Wohnbauflächenbedarf über 7 ha<br />

Bauflächen neu dargestellt, was so auch Eingang in <strong>den</strong><br />

Regionalplan Südhessen gefun<strong>den</strong> hat.<br />

Die angewandte Methodik <strong>zu</strong>r Bevölkerungs- und<br />

Haushaltsvorausrechnung im Regionalplan ist <strong>zu</strong> pauschal, als dass<br />

man aus ihr eine verbindliche Vorgabe für kommunale Planwerke<br />

ableiten könnte. Die deswegen für manche Kommunen<br />

durchgeführte regionalplanerische Modifikation lässt aber<br />

Hirschhorn außen vor, obwohl die in der Begründung <strong>zu</strong> G 1.4.2.3<br />

genannten Gründe für eine Modifikation auch für Hirschhorn gelten<br />

wür<strong>den</strong>, v.a. zentralörtliche Funktion, Lage an einer<br />

Entwicklungsachse, Lage an einem S-Bahn-Haltepunkt, im<br />

Referenzzeitraum unterdurchschnittliche Bautätigkeit. Letztere liegt<br />

insbesondere auch an <strong>den</strong> vielen topographischen,<br />

naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Restriktionen,<br />

die in <strong>den</strong> letzten Jahren eine angemessene Bautätigkeit im Ort<br />

eingeschränkt haben.<br />

Es wird gefordert, die Berechnung der Orientierungswerte unter<br />

Berücksichtigung einer entsprechen<strong>den</strong> Modifikation und der<br />

örtlichen Gegebenheiten für die Stadt Hirschhorn (Neckar) neu<br />

durch<strong>zu</strong>führen und der Stadt einen angemessenen Spielraum für<br />

künftige Siedlungsentwicklungen <strong>zu</strong><strong>zu</strong>gestehen.<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans basiert auf der Bevölkerungs- und<br />

Haushaltsvorausberechnung der Universität Mannheim für die<br />

gesamte Metropolregion. Die noch verfügbaren<br />

Wohnbauflächenpotentiale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung im<br />

Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung abgestimmt. Im<br />

Zuge der Gesamtaufstellung des Einheitlichen Regionalplans<br />

wer<strong>den</strong> die Werte in der Wohnbauflächenbilanz somit nicht<br />

aktualisiert, jedoch ist zeitnah vorgesehen, die Bedarfsprognose im<br />

Rahmen einer Teilfortschreibung über <strong>den</strong> Planungshorizont 2020<br />

hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Der kommunale Handlungsspielraum mit<br />

einem Wohnbaupotential von ca. 7 ha ist für <strong>den</strong><br />

Berechnungszeitraum bis 2020 gegeben (der berechnete<br />

Wohnbauflächenbedarf 2007-2020 liegt bei 2 ha).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2074 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4006 Stadtverwaltung Neckarsteinach - Die Stadt Neckarsteinach stimmt dem ermittelten<br />

„Orientierungswert 2020" aus dem Anhang Nr. 2, auf <strong>den</strong> im Z<br />

1.4.2.4 Be<strong>zu</strong>g genommen wird, sowie dem daraus abgeleiteten<br />

Wohnbauflächenbedarf 2007-2020 von 0 ha nicht <strong>zu</strong>. Er steht<br />

letztendlich auch im offenen Widerspruch <strong>zu</strong> Z 1.4.2.1 im Hinblick<br />

auf die Eigenentwicklung von Kommunen.<br />

Die angewandte Methodik <strong>zu</strong>r Bevölkerungs- und<br />

Haushaltsvorausrechnung im Regionalplan ist <strong>zu</strong> pauschal, als dass<br />

man aus ihr eine verbindliche Vorgabe für kommunale Planwerke<br />

ableiten könnte. Die deswegen für manche Kommunen<br />

durchgeführte regionalplanerische Modifikation lässt aber<br />

Neckarsteinach außen vor, obwohl die in der Begründung <strong>zu</strong> G<br />

1.4.2.3 genannten Gründe für eine Modifikation auch für<br />

Neckarsteinach gelten wür<strong>den</strong> (zentralörtliche Funktion, Lage an<br />

einer Entwicklungsachse, Lage an einem S-Bahn-Haltepunkt, im<br />

Referenzzeitraum unterdurchschnittliche Bautätigkeit).<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Es wird gefordert, die Berechnung der Orientierungswerte unter<br />

Berücksichtigung einer entsprechen<strong>den</strong> Modifikation und der<br />

örtlichen Gegebenheiten für die Stadt Neckarsteinach neu<br />

durch<strong>zu</strong>führen und der Stadt einen angemessenen Spielraum für<br />

künftige Siedlungsentwicklungen <strong>zu</strong><strong>zu</strong>gestehen.<br />

Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr. 2 des<br />

Einheitlichen Regionalplans basiert auf der Bevölkerungs- und<br />

Haushaltsvorausberechnung der Universität Mannheim für die<br />

gesamte Metropolregion. Die noch verfügbaren<br />

Wohnbauflächenpotentiale sind <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung im<br />

Jahr 2010 mit <strong>den</strong> Trägern der Bauleitplanung abgestimmt. Im<br />

Zuge der Gesamtaufstellung des Einheitlichen Regionalplans<br />

wer<strong>den</strong> die Werte in der Wohnbauflächenbilanz somit nicht<br />

aktualisiert, jedoch ist zeitnah vorgesehen, die Bedarfsprognose im<br />

Rahmen einer Teilfortschreibung über <strong>den</strong> Planungshorizont 2020<br />

hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Der kommunale Handlungsspielraum mit<br />

einem Wohnbauflächenpotential ca. 9 ha ist für <strong>den</strong><br />

Berechnungszeitraum bis 2020 gegeben.<br />

4007 Stadtverwaltung Frankenthal - Die Methodik der Bevölkerungsvorausrechnung wird hinterfragt. Es<br />

scheint sich hierbei um ein vergleichsweise starres<br />

Instrumentarium <strong>zu</strong> handeln, welches auch in der<br />

Wohnbauentwicklung möglicherweise kurzfristig auftretendem<br />

Änderungsbedarf nicht ausreichend Rechnung tragen kann. Bei<br />

einer Neuaufstellung bzw. Änderung der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

wird der Zeithorizont bis <strong>zu</strong>m Jahr 2020 deutlich überschritten. Es<br />

wird gefragt, ob sich daraus die Notwendigkeit einer neuen<br />

Bedarfsermittlung ergibt und wer diese vornehme.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Planungsausschuss des VRRN hat am 22.02.2013<br />

beschlossen, die Bevölkerungsprognose und die<br />

Wohnbauflächenbilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong><br />

aktualisieren und über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. In<br />

Kenntnis der Problematik, dass die Wohnbauflächenbedarfe und<br />

Bevölkerungszahlen nicht selbstständig durch die Träger der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung berechnet bzw. fortgeschrieben wer<strong>den</strong><br />

können, soll bei der Fortschreibung besonderes Augenmerk auf die<br />

Entwicklung einer Berechnungsmethodik gelegt wer<strong>den</strong>, die von<br />

<strong>den</strong> Städten und Gemein<strong>den</strong> der Region als einheitliche<br />

Planungsgrundlage auch eigenständig genutzt wer<strong>den</strong> kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2075 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4008 Stadtverwaltung Neustadt - Stadt Neustadt a.d.W.: (Zu Kapitel 1.4.2.4 Ziel Schwellenwert bzw.<br />

Orientierungswert als Grundsatz)<br />

Die im da<strong>zu</strong>gehörigen Anhang Nr. 2 Wohnbauflächenbilanz<br />

<strong>zu</strong>grunde liegen<strong>den</strong> Bevölkerungsprognosen gehen bis <strong>zu</strong>m Zieljahr<br />

2020 von einer negativen Bevölkerungsentwicklung für Neustadt<br />

an der Weinstraße aus. In der vorliegen<strong>den</strong> Tabelle prognostiziert<br />

das Statistische Landesamt für Neustadt an der Weinstraße eine<br />

Abnahme von 3%, die Universität Mannheim gar eine Abnahme<br />

von 5%. Ihr regionalplanerisch modifizierter Orientierungswert geht<br />

ebenfalls von einem Bevölkerungsrückgang von 3% aus. Diese<br />

Werte sind unter anderem Grundlage für die Ermittlung des<br />

Wohnbauflächenbedarfs. Die neuesten Bevölkerungsprognosen<br />

des Statistischen Landesamtes vom Juli 2012 gehen inzwischen<br />

von einer Bevölkerungs<strong>zu</strong>nahme von 0,7% in Neustadt an der<br />

Weinstraße aus. Diese <strong>zu</strong>mindest bis ins Jahr 2020 positive<br />

Bevölkerungsentwicklung ist ihrer Ermittlung des<br />

Wohnbauflächenbedarfs <strong>zu</strong>grunde <strong>zu</strong> legen.<br />

nicht folgen<br />

Auch nach der aktuellen, amtlichen Prognose des Statistischen<br />

Landesamtes Rheinland-Pfalz (12/2012) wird für die Stadt Neustadt<br />

bis 2020 ein leichter Bevölkerungsrückgang erwartet.<br />

Der Forderung wird nicht entsprochen.<br />

4009 Stadtverwaltung Speyer - Bevölkerungs- und Wohnbauentwicklung (Kapitel 1.4):<br />

Im Vergleich <strong>zu</strong> vorangegangenen Prognosen wird für Speyer ein 1<br />

%- Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs prognostiziert und auch weiterhin ein<br />

Wohnbauflächenbedarf festgestellt. Vergleicht man diesen Wert<br />

mit <strong>den</strong> Wohnbauflächenpotenzialen, die gemeinsam mit der Stadt<br />

Speyer erhoben wur<strong>den</strong> (raum+), verbleibt ein<br />

Wohnbauflächendefizit von ca. 13 ha. Speyer erhält in diesem<br />

Zusammenhang weiterhin die Ausweisung „Siedlungsbereich<br />

Wohnen", womit eine Wohnbauentwicklung über <strong>den</strong> Eigenbedarf<br />

hinaus <strong>zu</strong>lässig ist. Die Größenordnung <strong>zu</strong>m<br />

Wohnbauflächenbedarf deckt sich mit <strong>den</strong> Erhebungen der Stadt<br />

Speyer.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2076 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4010 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: Ungeachtet dessen fordert der<br />

Verbandsgemeinderat die Berücksichtigung der gesamten<br />

Wohnbauflächenpotenziale der Verbandsgemeinde Deidesheim,<br />

um gemäß dem Leitziel des Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar die Entwicklungschancen der Gemein<strong>den</strong> <strong>zu</strong> erhalten.<br />

Hierbei wird ausdrücklich auf <strong>den</strong> Bestandsschutz der<br />

Darstellungen des rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans der<br />

Verbandsgemeinde Deidesheim aus dem Jahr 2005 sowie dessen<br />

rechtskräftige Teiländerungen verwiesen. Eine Einschränkung<br />

gegenüber <strong>den</strong> Ausweisungen des rechtskräftigen<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans wird nicht hingenommen und dem<strong>zu</strong>folge<br />

eine vollumfängliche Übernahme dieser Flächen gefordert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Forderung entspricht der Beschlusslage in <strong>den</strong> Gremien des<br />

Verbandes, wonach die in rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen<br />

dargestellten Planflächen in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans nachrichtlich übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

4011 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Die VG Freinsheim übt deutliche Kritik an der<br />

Bevölkerungsvorausberechnung der Universität Mannheim. Nach<br />

der aktuellen Gemeindestatistik für die Jahre 2008-2011 ist nicht<br />

von einem Bevölkerungsrückgang aus<strong>zu</strong>gehen, sondern von einem<br />

leichten Zuwachs. Von daher seien die Grundlagen der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 falsch.<br />

nicht folgen<br />

Die der "Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020" <strong>zu</strong>grunde<br />

liegende Bevölkerungs- und Haushaltsvorausrechnung der<br />

Universität Mannheim basiert auf einer transparenten, einheitlichen<br />

Methodik für alle Kommunen der Metropolregion ausgehend von<br />

dem Bevölkerungsstand <strong>zu</strong>m Stichtag 31.12.2006. Sowohl die<br />

amtliche Statistik Rheinland-Pfalz als auch das<br />

Bevölkerungsgutachten der Universität Mannheim weisen die<br />

Verbandsgemeinde Freinsheim betreffend bis <strong>zu</strong>m<br />

Planungshorizont 2020 einen geringfügigen Bevölkerungsrückgang<br />

aus. Die Bevölkerungszahlen der VG Freinsheim für die Jahre<br />

2006-2011 sind noch weitgehend konstant. Dennoch gehen<br />

Experten gehen jedoch davon aus, dass der Bevölkerungsschwund<br />

infolge der Auswirkungen des demographischen Wandels - wenn<br />

auch in einzelnen Gemein<strong>den</strong> mit zeitlicher Verzögerung - in fast<br />

allen Kommunen stattfin<strong>den</strong> wird. So ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass<br />

auch der für die VG Freinsheim in <strong>den</strong> o.g. Statistiken bis 2020<br />

prognostizierte leichte Bevölkerungsrückgang erst in <strong>den</strong> nächsten<br />

Jahren eintritt. Folglich bleibt der Orientierungswert 2020 in der<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 unverändert.<br />

Der Kritik wird nicht Rechnung getragen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2077 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4012 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Es wird bemängelt, dass die vom VRRN in Auftrag gegebenen<br />

Berechnungen der Bevölkerungsentwicklung auch unter<br />

Berücksichtigung diverser Korrekturen keinesfalls als<br />

nachvollziehbare Planungsbasis herangezogen wer<strong>den</strong> könne. Es<br />

sei <strong>zu</strong>dem nicht nachvollziehbar, weshalb diese entschei<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Daten von einer stu<strong>den</strong>tischen Arbeitsgruppe ermittelt wur<strong>den</strong> und<br />

der Verband nicht auf die fachlich fundierten und mit einem hohen<br />

Erfahrungswert versehenen Erhebungen der Statistischen<br />

Landesämter <strong>zu</strong>rückgegriffen hat.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Berechnung der Bevölkerungsentwicklung wurde entgegen der<br />

Vermutung des Einwenders nicht von einer stu<strong>den</strong>tischen<br />

Arbeitsgruppe sondern durch wissenschaftliche Mitarbeiter der<br />

Universität Mannheim erstellt. Sie basiert auf fundierten<br />

wissenschaftlichen Metho<strong>den</strong>.<br />

Auf die Daten der drei für die Region <strong>zu</strong>ständigen Statistischen<br />

Landesämter konnte nicht <strong>zu</strong>rückgegriffen wer<strong>den</strong>, da die<br />

Berechnungsmodelle auf unterschiedlichen methodischen<br />

Grundlagen aufbauen und somit die von <strong>den</strong> Statistischen<br />

Landesämtern <strong>zu</strong>r Verfügung gestellten Daten für die drei<br />

Teilregionen nicht vergleichbar sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2078 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4013 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Es wird auf die neueste Bevölkerungsvorausberechnung des<br />

Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz hingewiesen, die für die<br />

Verbandsgemeinde Freinsheim bis 2030 lediglich mit einem<br />

Bevölkerungsrückgang von 0,8 % rechnet. Dies sei der geringste<br />

Bevölkerungsverlust im gesamten Landkreis Bad Dürkheim. Allein<br />

der Vergleich dieser Zahl mit der Bevölkerungsvorausberechnung<br />

im Einheitlichen Regionalplan, zeigt nach Auffassung des<br />

Einwenders, dass die Grundannahmen des VRRN als unrichtig<br />

an<strong>zu</strong>sehen seien. Da sich durch die neuere<br />

Bevölkerungsvorausberechnung auch für andere Kommunen aus<br />

der Pfalz deutliche Veränderungen gegenüber dem Zahlenmaterial<br />

im Einheitlichen Regionalplan ergeben, wird darum gebeten, die<br />

grundlegen<strong>den</strong> Daten des Einheitlichen Regionalplans dahingehend<br />

nochmals <strong>zu</strong> überprüfen. Zudem wird bemängelt, dass der<br />

Regionalplan nur <strong>den</strong> Zeitraum bis 2020 umfasse und auch deshalb<br />

für eine längerfristige Planung als ungeeignet erscheine.<br />

nicht folgen<br />

Es ist korrekt, dass die neueste Prognose des Statistischen<br />

Landesamtes Rheinland-Pfalz für die Verbandsgemeinde<br />

Freinsheim eine deutlich positivere Prognose trifft als dies im<br />

Einheitlichen Regionalplan der Fall ist. Dies wird in einer<br />

Neuberechnung der Bevölkerungsvorausberechnung für die<br />

Metropolregion Rhein-Neckar <strong>zu</strong> überprüfen sein.<br />

Dennoch zeigt auch die Prognose des Statistischen Landesamtes<br />

deutlich, dass langfristig die Bevölkerung in der Mehrzahl der<br />

Kommunen abnehmen wird. Betrachtet man beispielsweise <strong>den</strong><br />

Landkreis Bad Dürkheim, liegen die Bevölkerungswerte des<br />

Einheitlichen Regionalplans sogar für die Mehrzahl der Kommunen<br />

über der aktuellen Prognose des Statistischen Landesamtes. Die<br />

Prognose sagt <strong>zu</strong>dem für alle (Verbands-)Gemein<strong>den</strong> im Kreis<br />

zwischen 2020 und 2030 einen Rückgang der Bevölkerung voraus.<br />

Der pauschale Vorwurf, die Grundannahmen des VRRN seien<br />

unrichtig bzw. <strong>zu</strong> negativ, wird vor diesem Hintergrund<br />

<strong>zu</strong>rückgewiesen.<br />

In Kenntnis des sehr kurz bemessenen Zeitraums der<br />

Bevölkerungsprognose bis 2020 hat der Planungsausschuss des<br />

VRRN die Verbandsverwaltung am 22.02.2013 beauftragt, die<br />

Bevölkerungsprognose ebenso wie die<br />

Wohnbauflächenbedarfsberechnung über das Jahr 2020 hinaus<br />

fort<strong>zu</strong>schreiben.<br />

Um das weitere Aufstellungsverfahren des Einheitlichen<br />

Regionalplans nicht <strong>zu</strong> verzögern, wird diese Fortschreibung<br />

begleitend <strong>zu</strong>m Aufstellungsverfahren vorgenommen und im<br />

Rahmen einer Teilfortschreibung in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

einfließen. Vor diesem Hintergrund wird der Forderung nach einer<br />

Änderung der Bevölkerungsprognose <strong>zu</strong>m jetzigen Zeitpunkt nicht<br />

entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2079 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4014 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim<br />

(für die Verbandsgemeinde<br />

Hettenleidelheim und die<br />

Ortsgemeinde Wattenheim)<br />

- VG Hettenleidelheim: Für die Ermittlung der<br />

Wohnbauflächenpotentiale bzw. des Wohnbauflächenbedarfs<br />

wur<strong>den</strong> u. a. die Daten aus Raum+ verwendet. Da diese jedoch<br />

da<strong>zu</strong> führen, die Entwicklung der Gemein<strong>den</strong> in unserer<br />

Verbandsgemeinde im Hinblick auf neue Flächenausweisung <strong>zu</strong><br />

beschränken, möchten wir hiermit dringlichst darauf hinweisen,<br />

dass die Ausweisungen in Raum+ nicht explizit geprüft wurde, z. T.<br />

sind hier Flächen als Bauflächen oder Baulücken ausgewiesen,<br />

welche nicht oder nur unter sehr hohen Erschließungskosten<br />

erschlossen wer<strong>den</strong> können oder welche aufgrund<br />

bauplanungsrechtlicher Vorgaben kein Bauland darstellen. Insoweit<br />

kann die Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs bzw. des<br />

Wohnbauflächenpotentials nicht im Detail von uns überprüft<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß Begründung <strong>zu</strong> 1.4.2.4 gelten die in der Tabelle im Anhang<br />

Nr. 2 dargestellten Werte <strong>zu</strong>m Wohnbauflächenpotential 2010 als<br />

nachrichtlicher Hinweis. Die in die Werte eingeflossenen Potentiale<br />

aus dem Modellprojekt "Raum Plus" sind mit <strong>den</strong> Trägern der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung abgestimmt. Das tatsächlich vorhan<strong>den</strong>e<br />

Wohnbauflächenpotential ist <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der FNP-<br />

Fortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren. Dabei sind auch Flächenpotentiale<br />

unterhalb der Erfassungsgrenzen von 2.000 qm bzw. 5.000 qm,<br />

wie z.B. Baulücken ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

4015 Stadtverwaltung Germersheim - Stadt Germersheim: Darüber hinaus ist die Gewichtung der nicht folgen<br />

Kriterien für die Modifizierung der Orientierungswerte <strong>zu</strong>r<br />

entspr.<br />

Bevölkerungsprognose 2020 im Anhang Nr.2 nicht nachvollziehbar. Es wird <strong>zu</strong>gestimmt, dass die Erläuterung für die<br />

482<br />

regionalplanerische Modifizierung des Orientierungswertes 2020 in<br />

der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 (Anhang Nr. 2) bei<br />

einigen Kommunen schwer nachvollziehbar ist, da sich der<br />

veränderte Wert für je<strong>den</strong> Einzelfall aus einer Vielzahl von Kriterien<br />

<strong>zu</strong>sammensetzt, die in der entsprechen<strong>den</strong> Spalte mehr oder<br />

weniger vollständig berücksichtigt sind. Der Planungsausschuss hat<br />

am 22.02.2013 beschlossen, die Bevölkerungsvorausberechnung<br />

sowie die Wohnbauflächenbedarfsermittlung fort<strong>zu</strong>schreiben.<br />

Dadurch soll auch die Transparenz des Zahlenwerkes verbessert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Der Anregung wird entsprochen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2080 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4016 Stadtverwaltung Germersheim - Stadt Germersheim: Im Anhang Nr. 2 fehlt bei der Stadt<br />

Germersheim die Funktion „Mittelzentrum mit qualifiziertem<br />

ÖPNV, das <strong>zu</strong> ergänzen wäre.<br />

folgen<br />

Es wird <strong>zu</strong>gestimmt, dass die Erläuterung für die<br />

regionalplanerische Modifizierung des Orientierungswertes 2020 in<br />

der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 (Anhang Nr. 2) bei<br />

einigen Kommunen schwer nachvollziehbar ist, da sich der<br />

veränderte Wert für je<strong>den</strong> Einzelfall aus einer Vielzahl von Kriterien<br />

<strong>zu</strong>sammensetzt, die in der entsprechen<strong>den</strong> Spalte mehr oder<br />

weniger vollständig berücksichtigt sind. Dennoch wird in der Spalte<br />

"Erläuterung für Modifizierung" der Stadt Germersheim<br />

"Mittelzentrum, qualifizierter ÖPNV" ergänzt.<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

4017 Stadtverwaltung Germersheim - Stadt Germersheim: Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass<br />

die im Internet abrufbaren Daten <strong>zu</strong>m Projekt Raum+ mit Fehlern<br />

behaftet sind. Eine Überarbeitung dieser Daten ist dringend<br />

geboten.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Pflege und Aktualisierung der mit der Stadt Germersheim<br />

abgestimmten Daten im Rahmen der Ersterhebung der<br />

Flächenpotentiale (Modellprojekt "Raum Plus") ist nicht Gegenstand<br />

der Regionalplanung, sondern liegt in der ausschließlichen<br />

Kompetenz der Standortgemeinde.<br />

Die Forderung ist nicht Gegenstand der Regionalplanung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2081 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4018 Verbandsgemeinde Kandel - VG Kandel: Für die Verbandsgemeinde Kandel wird für <strong>den</strong><br />

Zeitraum von 2007 bis 2020 ein Wohnbauflächenbedarf von<br />

insgesamt 22 ha prognostiziert. Demgegenüber steht ein<br />

ermitteltes Wohnbauflächenpotential von 42 ha, das alle innerhalb<br />

des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes dargestellten unbebauten<br />

Wohnbauflächen <strong>zu</strong> 100% und die noch unbebauten<br />

Mischgebietsflächen <strong>zu</strong> 50% einbezieht und darüber hinaus die in<br />

einer separaten Untersuchung festgestellten inner- und<br />

außerörtlichen Potentialflächen („Raum +") mit beinhaltet. Somit<br />

ergibt sich rechnerisch ein Überhang von rd. 20 ha.<br />

nicht folgen<br />

Insoweit beschränkt die vorliegende Entwurfsfassung des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar sämtliche<br />

Ortsgemein<strong>den</strong> innerhalb der Verbandsgemeinde Kandel in ihrer<br />

weiteren baulichen Entwicklung auf die reine „Eigenentwicklung".<br />

Zusätzliche Flächenausweisungen für wohnbauliche Nut<strong>zu</strong>ngen, als<br />

auch für gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ngen sind weder innerhalb der Stadt<br />

Kandel, noch in <strong>den</strong> Ortsgemein<strong>den</strong> vorgesehen.<br />

Den vorgelegten Ergebnissen der vom Verband Region Rhein-<br />

Neckar beauftragten „Raum +" Untersuchung mit hierin ermittelten<br />

Wohnbauflächenreserven innerhalb der Stadt Kandel und der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong> von 54,12 ha und gewerblich nutzbaren Reserven<br />

von 35,7 ha muss unsererseits jedoch widersprochen wer<strong>den</strong>.<br />

Vielmehr widerlegt eine vom Planungsbüro WSW & Partner GmbH<br />

in unserem Auftrag vorgenommene Untersuchung (s. Anlage)<br />

diesen Flächenannahmen und korrigiert das noch verfügbare<br />

Potential an Wohnflächenreserven auf insgesamt-25,58 ha und das<br />

gewerblich nutzbare Potential auf 16 ha.<br />

Insoweit stellt insbesondere die „Raum +" Untersuchung aus<br />

unserer Sicht eine fehlerhafte und damit falsche<br />

Beurteilungsgrundlage für die weitere Siedlungsentwicklung<br />

innerhalb unserer Verbandsgemeinde dar.<br />

Die in der Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020 im Anhang Nr.<br />

2 des Einheitlichen Regionalplans ausgewiesenen<br />

Wohnbauflächenpotentiale beinhalten auch die in Abstimmung mit<br />

<strong>den</strong> Trägern der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung ermittelten und bis 2020<br />

aktivierbaren Innenentwicklungspotentiale ab 2.000 qm. Die im<br />

Anhang Nr. 2 ausgewiesenen Wohnbauflächenpotentiale sind eine<br />

"Momentaufnahme" <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erhebung 2010. Die<br />

aktuellen Potentiale sind im Rahmen der Fortschreibung der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung konkret nach<strong>zu</strong>weisen. Insoweit können<br />

die Untersuchungen des Büros WSW eine Grundlage für die<br />

kommunale Bauleitplanung bil<strong>den</strong>, sind für die Darstellung im<br />

Einheitlichen Regionalplan aber nicht relevant.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2082 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4019 Verbandsgemeinde Offenbach an der<br />

Queich<br />

entspr.<br />

571<br />

- Die VG Offenbach widerspricht dem Orientierungswert 2020 im<br />

Anhang Nr. 2, da alle Prognosen positivere Werte ausweisen und<br />

die aktuelle Einwohnerzahl schon heute <strong>den</strong> prognostizierten Wert<br />

für 2020 überschreitet.<br />

nicht folgen<br />

Der Bevölkerungs<strong>zu</strong>wachs in der Verbandsgemeinde Offenbach<br />

von rd. 6% zwischen 2000 und 2012 ist ganz wesentlich darauf<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen, dass wie weiter oben in der Stellungnahme der<br />

Verbandsgemeinde Offenbach vom 02.08.2012 dargelegt, in <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> Bornheim und Offenbach deutlich über <strong>den</strong><br />

Eigenbedarf hinaus Wohnbauflächen entwickelt wur<strong>den</strong>. In der<br />

Ortsgemeinde Offenbach ist die Bevölkerungsentwicklung seit<br />

2008 nahe<strong>zu</strong> stagnierend. Von daher ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass<br />

bei einer verstärkten Orientierung der wohnbaulichen Entwicklung<br />

in Bornheim, Essingen und Hochstadt am Eigenbedarf der<br />

Orientierungswert 2020 für die Verbandsgemeinde Offenbach von<br />

1%eintreten wird, <strong>zu</strong>mal schon die Bevölkerungsentwicklung<br />

zwischen 2008 und 2012 einen Zuwachs von nur noch knapp 1%<br />

aufweist und die Einwohnerzahl in der Verbandsgemeinde 2012<br />

gegenüber 2011 bereits geringfügig gesunken ist. Da sich dieser<br />

rückläufige Trend nach <strong>den</strong> amtlichen Prognosen nicht nur<br />

fortsetzen, sondern in <strong>den</strong> meisten Kommunen verstärken wird,<br />

wird an dem Orientierungswert festgehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2083 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4020 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

- 3) Bevölkerungsprognosen: Die planerischen Festset<strong>zu</strong>ngen für die<br />

Bevölkerungsprognosen außerhalb des hochverdichteten<br />

Kernraums (und somit der Flächenbedarf) wer<strong>den</strong> als <strong>zu</strong> hoch<br />

eingeschätzt. Vor dem Hintergrund des Ab<strong>zu</strong>gs der US-Armee aus<br />

Mannheim und Heidelberg wird eine Änderung des<br />

Wanderungsmusters dahingehend erwartet, dass es <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Wanderungen aus dem Umland in <strong>den</strong> hochverdichteten Kernraum<br />

hinein geben wird und damit Mannheim und Heidelberg<br />

Bevölkerungsgewinne verzeichnen wer<strong>den</strong>. Daher sollten die<br />

Bevölkerungsprognosen außerhalb des hochverdichteten<br />

Kernraums eher reduziert wer<strong>den</strong>. Da die exakte Größenordnung<br />

nicht prognostizierbar ist, soll in Be<strong>zu</strong>g auf <strong>den</strong> Flächenbedarf<br />

sowie bei der regionalplanerischen Modifikation der<br />

Bevölkerungsprognose außerhalb des hoch verdichteten<br />

Kernraums stets das Minimum der möglichen Szenarien<br />

genommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Verband Region Rhein-Neckar teilt die Auffassung, dass die<br />

Bereitstellung <strong>zu</strong>sätzlicher Wohnbau- und Gewerbeflächen in<br />

Mannheim und Heidelberg <strong>zu</strong> einer Veränderung vorhan<strong>den</strong>er<br />

Wanderungsmuster führen kann.<br />

Kritisch betrachtet wird hingegen die Einschät<strong>zu</strong>ng des<br />

Einwenders, dass die Wanderung in die bei<strong>den</strong> Städte<br />

hauptsächlich <strong>zu</strong> Lasten der Kommunen außerhalb des<br />

verdichteten Kernraumes gehen wird und daher dort von weniger<br />

Zuwanderung ausgegangen wer<strong>den</strong> muss. Es stellt sich aus Sich<br />

des VRRN vielmehr die Frage, ob nicht auch oder gerade die in<br />

unmittelbarer Nachbarschaft <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Konversionsflächen gelegenen<br />

Kommunen (im verdichteten Kernraum) Zuwanderer an die<br />

Konversionsgemein<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> abgeben müssen.<br />

Da eine fundierte Vorhersage künftiger Wanderungsmuster kaum<br />

möglich ist und von <strong>den</strong> unterschiedlichsten Einflussfaktoren<br />

abhängt, kann der Anregung nicht gefolgt wer<strong>den</strong>. Dennoch gelten<br />

die im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar formulierten Ziele,<br />

dass Wohnbauflächen nur entsprechend einem nachgewiesenen<br />

Bedarf ausgewiesen wer<strong>den</strong> dürfen. Um hier<strong>zu</strong> eine aktuellere<br />

Datengrundlage <strong>zu</strong> erhalten, hat der Planungsausschuss des<br />

Verbandes Region Rhein-Neckar am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bevölkerungs- und Wohnbauflächenbedarfsvorausrechnung im<br />

Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren.<br />

4021 Gemeindevertretung Birkenau<br />

B90/Grüne<br />

- Die regionalplanerische Modifikation der Bevölkerungsprognose Kenntnisnahme<br />

z.B. für Birkenau ist sicherlich <strong>zu</strong> hoch.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2084 von 2197<br />

Anhang Nr. 2<br />

Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4022 DGB Schwetzingen - Der der Bevölkerungs- und Haushaltsvorausrechnung <strong>zu</strong> Grunde<br />

gelegte Zeitraum aus <strong>den</strong> Jahren 1997 bis 2006 ist nicht mehr<br />

zeitgemäß, <strong>zu</strong>mal sich die prognostizierten Zahlen in dieser Form<br />

nicht als realistisch erwiesen haben! Die Bevölkerungszahl ist allein<br />

im Rhein-Neckar-Kreis gestiegen und nicht, wie in der Studie <strong>zu</strong><br />

lesen, gesunken. Deshalb entsprechen diese Zahlen nicht der<br />

Realität. Die evangelische Kirchengemeinde, beispielsweise, zählt<br />

konstant im Durchschnitt ca. 3.400 Mitglieder (Stand November<br />

2011), entgegen allen Prognosen einer sinken<strong>den</strong> Zahl!<br />

Kenntnisnahme<br />

In Kenntnis der in <strong>den</strong> amtlichen Prognosen <strong>zu</strong>m Teil erheblichen<br />

Abweichungen gegenüber <strong>den</strong> Bevölkerungswerten im Anhang Nr.<br />

2 sowie der eingeschränkten Flexibilität des ausschließlich auf das<br />

Jahr 2020 ausgelegten Wohnbauflächenbilanz hat der<br />

Planungsausschuss des VRRN am 22.02.2013 beschlossen, die<br />

Bilanz im Rahmen einer Teilfortschreibung <strong>zu</strong> aktualisieren und<br />

über das Jahr 2020 hinaus fort<strong>zu</strong>schreiben. Die Teilfortschreibung<br />

soll zeitlich parallel <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng des Verfahrens für die<br />

Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Dann wer<strong>den</strong> auch die thematisierten Zahlen/Werte für <strong>den</strong> Rhein-<br />

Neckar-Kreis und dessen Kommunen aktualisiert.<br />

Die Ausführungen des Einwenders wer<strong>den</strong> vor dem skizzierten<br />

Hintergrund <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4023 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Hier ist an<strong>zu</strong>merken, daß Beschönigung nichts nutzt und die<br />

Kommunen die Realität offenbar nicht wahrhaben wollen.<br />

Die Wahrheit ist, daß sich diese 3% Schwund bis 2030 in<br />

Heddesheim wie allen anderen Orten auch darauf beziehen, daß es<br />

Zuwanderung gibt. Es bedeutet, daß trotz Zuwanderungen die<br />

Bevölkerung bis 2030 um 3% schrumpft. Gelingt es nicht, neue<br />

Einwohner an<strong>zu</strong>locken sagt die Demographie Studie von<br />

Bertelsmann, daß bis 2030 einen Rückgang um 9,1% voraus. Das<br />

bedeutet auf der Basis von 2006 einen Rückgang um 1052 auf<br />

10515,97 Einwohner bis 2030.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Einwender wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Ergänzend ist hier an<strong>zu</strong>merken, dass der Einheitliche Regionalplan<br />

Rhein-Neckar in vielfacher Weise nicht nur die demographische<br />

Entwicklung, die mittelfristig auch in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar einsetzen wird, thematisiert, sondern diese auch mit <strong>den</strong><br />

entsprechen<strong>den</strong> planerischen Mitteln begleiten wird.<br />

4024 Verband Region Rhein-Neckar<br />

(interne Änderungen)<br />

- Zur besseren Lesbarkeit und <strong>zu</strong>r Hervorhebung der verbindlichen<br />

Werte wird die Spalte "Wohnbauflächenbedarf 2007-2020" grau<br />

hinterlegt. Die Spalte "Wohnbauflächenpotenzial 2010" wird<br />

hingegen weiß hinterlegt.<br />

Korrektur/Änderung<br />

Die Änderung wird vorgenommen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2085 von 2197<br />

Anhang Nr. 3<br />

Sortimentsliste für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4025 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

1024<br />

- OLPlB Ba<strong>den</strong>-Württemberg: Die in PS 1.7.3.1 und PS 1.7.2.5<br />

angesprochene Sortimentsliste (bisher Anhang 3) stellt aus hiesiger<br />

Sicht keine verbindliche Festlegung dar und sollte daher nicht im<br />

Anhang, sondern in der Begründung <strong>zu</strong> Kap. 1.7 aufgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Einleitungstext <strong>zu</strong> der Sortimentsliste sollte dabei auch <strong>zu</strong>m<br />

Ausdruck kommen, dass die Liste keine verbindliche Festlegung<br />

zentrenrelevanter Sortimente darstellt.<br />

folgen<br />

Der letzte Absatz in der Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.3 wird gestrichen und<br />

durch <strong>den</strong> Anhang Nr. 3 (Text mit Sortimentsliste) ersetzt. Darin<br />

kommt eindeutig <strong>zu</strong>m Ausdruck, dass die Liste keine verbindliche<br />

Festlegung darstellt. Anhang Nr. 3 wird gestrichen. In <strong>den</strong><br />

Plansätzen 1.7.2.5 und 1.7.3.1 wird hinsichtlich der Sortimentsliste<br />

auf die Begründung <strong>zu</strong> 1.7.3.3, nicht Anhang Nr. 3 verwiesen.<br />

4026 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

- Anhang Nr.3 Sortimentsliste für Einzelhandelsgroßprojekte (S.XI):<br />

Zunächst sei angemerkt, dass diese Sortimentsliste generell für<br />

<strong>den</strong> Einzelhandel relevant ist, also nicht nur für Einzelhandels-<br />

Großprojekte.<br />

Bei dem Unterpunkt „Foto/Optik" könnte noch ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

„Brillengeschäfte"<br />

Bei „Haushaltswaren, Glas, Porzellan" sollte ergänzt wer<strong>den</strong><br />

„Keramik, Geschenkartike!"<br />

Im Übrigen sollte die Liste noch ergänzt wer<strong>den</strong> um<br />

Gesundheitsartikel /Sanitätswaren, Apotheken, Zooartikel,<br />

Tiernahrung.<br />

folgen<br />

In der Überschrift <strong>zu</strong> Anhang 3 wird der Zusatz "für<br />

Einzelhandelsgroßprojekte" gestrichen. "Brillengeschäfte" sind der<br />

Sortimentsgruppe "Optik" <strong>zu</strong>geordnet. Die Sortimentsgruppe<br />

"Haushaltswaren, Glas, Porzellan" wird in "Haushaltswaren,<br />

Heimtextilien" abgeändert. Zusätzlich wer<strong>den</strong> in der<br />

zentrenrelevanten Sortimentsliste ergänzt:<br />

"Gesundheitsartikel/Sanitätswaren" sowie "Zooartikel/Tiernahrung".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2086 von 2197<br />

Anhang Nr. 4<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (VRG)<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4027 Gemeinde Römerberg - In der Karte 2 <strong>zu</strong> 2.4.2.1, im Anhang Nr. 4, Vorranggebiete für<br />

Rohstoffabbau, Seite XIII ist die Bezeichnung Mechtersheim,<br />

Müllgraben falsch. Es muss richtig lauten: Mechtersheim,<br />

Mühlgraben.<br />

folgen<br />

Die Bezeichnung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau RP-<br />

VRG07 wird geändert in Mechtersheim, Mühlgraben.<br />

4028 Verband Region Rhein-Neckar<br />

(interne Änderungen)<br />

- Korrektur: DÜW-VRG 08 statt "Sandkraut" muss es "Sandkaut" Korrektur/Änderung<br />

heißen.<br />

Der Fehler wird korrigiert.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2087 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4029 Bundesagentur für Arbeit<br />

Ludwigshafen<br />

KompetenzCenter Demografie und<br />

Beschäftigung<br />

- Seitens der in der Region Rhein-Neckar <strong>zu</strong>ständigen Agenturen für<br />

Arbeit und der Regionaldirektionen, die <strong>den</strong> drei beteiligten<br />

Bundesländern <strong>zu</strong>geordnet sind, wer<strong>den</strong> keine weiteren<br />

Anregungen eingebracht. Für die weitere Aufgabenerledigung der<br />

Institutionen lassen sich jedoch aus <strong>den</strong> Unterlagen hilfreiche<br />

Hinweise über Aspekte der regionalen Zukunftsgestaltung<br />

entnehmen und in strategische Planungen einbeziehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4030 Bundesministerium für Verkehr, Bau u.<br />

Stadtentwicklung<br />

Referat SW 13 - Raumordnung,<br />

Raumordnungsrecht<br />

((enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Wehrbereichsverwaltungen Süd und<br />

West))<br />

- Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

übersendet die <strong>Stellungnahmen</strong> der Wehrbereichsverwaltungen<br />

West (für Hessen und Rheinland-Pfalz) und Süd (für Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg) und schließt sich diesen an.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Unterstüt<strong>zu</strong>ng der <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Wehrbereichsverwaltungen West und Süd durch das BMVBS wird<br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Wehrbereichsverwaltungen sind <strong>zu</strong>sätzlich durch die<br />

Wehrbereichsverwaltungen selbst eingereicht wor<strong>den</strong> und wer<strong>den</strong><br />

entsprechend gesondert behandelt.<br />

4031 Eisenbahn-Bundesamt<br />

Außenstelle Frankfurt<br />

- Es wird angeregt, die DB Services Immobilien GmbH <strong>zu</strong> beteiligen. Kenntnisnahme<br />

Die DB Services Immobilien GmbH wurde im Rahmen der<br />

Anhörung der Träger öffentlicher Belange bereits beteiligt.<br />

4032 Oberfinanzdirektion Karlsruhe<br />

Bundesvermögensabteilung in Freiburg<br />

- Es wird angeregt, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,<br />

Direktion Freiburg, <strong>zu</strong> beteiligen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde im Rahmen der<br />

Anhörung der Träger öffentlicher Belange bereits beteiligt.<br />

4033 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Auf die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe als<br />

höhere Raumordnungsbehörde vom 30.08.2012 wird ergänzend<br />

verwiesen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Verweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen, die Stellungnahme des<br />

Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde gesondert bearbeitet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2088 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4034 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Zum Umweltbericht<br />

[…]<br />

Unabhängig davon ist in die Endfassung der Begründung des<br />

Einheitlichen Regionalplans auch eine <strong>zu</strong>sammenfassende<br />

Erklärung nach § 6a Abs. 6 Nr. 1 LPlG RP sowie eine<br />

Zusammenstellung der <strong>zu</strong>r Überwachung der<br />

Umweltauswirkungen durch<strong>zu</strong>führen<strong>den</strong> Maßnahmen nach § 6a<br />

Abs. 6 Nr. 2 LPlG RP auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Umweltbericht wird anhand der Ergebnisse der Anhörung<br />

weiter fortgeschrieben und ergänzt.<br />

4035 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Im „Anhang <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Plansätzen“, der Bestandteil der betreffen<strong>den</strong><br />

Plansatzfestlegungen ist, sollte der jeweilige Plansatzbe<strong>zu</strong>g in <strong>den</strong><br />

Überschriften der Tabellen des Anhangs deutlich hervorgehoben<br />

wer<strong>den</strong> (z.B. durch Fettdruck).<br />

nicht folgen<br />

Die Kennzeichnung des Plansatzbe<strong>zu</strong>gs unter <strong>den</strong> Überschriften<br />

des Anhangs wird als ausreichend erachtet.<br />

4036 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Wie schon am Ortstermin mit dem Verband Region Rhein-Neckar<br />

im August 2010 besprochen, wäre es wünschenswert, die Belange<br />

der Denkmalpflege als Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>m Landschaftsrahmenplan,<br />

ähnlich dem Vorbild Region Stuttgart, umfassend in einem<br />

Fachbeitrag „Kultur<strong>den</strong>kmale und Kulturlandschaften"<br />

<strong>zu</strong>sammen<strong>zu</strong>fassen. Für Rückfragen hier<strong>zu</strong> steht das<br />

Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 26 - Denkmalpflege - gerne<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4037 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Der Einheitliche Regionalplan wurde in einer sich über mehrere<br />

Jahre erstrecken<strong>den</strong> Planungsphase erstellt. Vertiefte<br />

Abstimmungen in rechtlicher, methodischer oder<br />

naturschutzfachlicher Hinsicht hat es nicht gegeben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Folge der nicht gegebenen Einbindung in <strong>den</strong> Planungsprozess ist,<br />

dass eine rechtlich tragfähige Stellungnahme <strong>zu</strong>m Planentwurf<br />

nicht möglich ist. Es ist ausgeschlossen, innerhalb des<br />

Bearbeitungszeitraumes alle naturschutzrelevanten Festset<strong>zu</strong>ngen<br />

des Regionalplans daraufhin <strong>zu</strong> überprüfen, ob ihrer Umset<strong>zu</strong>ng<br />

nicht behebbare rechtliche Hindernisse entgegenstehen.<br />

Mit der Erstellung des Umweltberichts ist verbun<strong>den</strong>, dass<br />

betroffene Planungsstellen in <strong>den</strong> Aufstellungsprozeß des<br />

Regionalplans eingebun<strong>den</strong> sind. Der bereits am 07.04. 2008<br />

stattgefun<strong>den</strong>e Scoping-Termin hat eine frühzeitige Einbindung von<br />

Beteiligten ermöglicht. Während der Planerstellung ist darüber<br />

hinaus die Einbindung verschie<strong>den</strong>er Stellen im<br />

Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgt (z.B. Ref. 26 Denkmalpflege,<br />

höhere Wasserbehörde, Ref. 56 höhere Naturschutzbehörde). Das<br />

gilt auch für die Erstellung der Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong><br />

ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2089 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4038 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Nicht ausräumbare rechtliche Hindernisse können sich ergeben<br />

• aus habitatschutzrechtlichen Konflikten, die so beschaffen sind,<br />

dass eine Ausnahme nach § 34 Absatz 3 und 4 BNatSchG nicht<br />

möglich ist,<br />

• aus artenschutzrechtlichen Konflikten, die so beschaffen sind,<br />

dass eine Ausnahme nach § 45 Absatz 7 BNatschG nicht möglich<br />

ist.<br />

• aus schutzgebietsrechtlichen Konflikten, weil eine auf der<br />

Grundlage des Naturschutzrechts fachplanungsrechtlich belegte<br />

Fläche planerisch für andere Zwecke in Anspruch genommen wird<br />

und eine Befreiung von <strong>den</strong> schutzgebietsrechtlichen Restriktionen<br />

oder eine Modifikation der Schutzgebietskulisse nicht möglich ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die im Rahmen der Öffentlichen Beteiligung eingehen<strong>den</strong><br />

Erkenntnisse wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r naturschutzfachlichen Beurteilung von<br />

regionalplanerischen Darstellungen herangezogen. Damit wird auch<br />

der Umweltbericht fortgeschrieben. Für die Darstellungen von<br />

Win<strong>den</strong>ergiestandorten wird es aufgrund der länderspezifischen<br />

Vorgehensweise in der Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

Teilfortschreibung geben. Damit erfolgt auch eine separate<br />

Neubearbeitung des Umweltberichts.<br />

Liegen derartige Hindernisse vor, ist es Aufgabe des<br />

Planungsträgers, auf die Konfliktfälle im einzelnen ein<strong>zu</strong>gehen und<br />

bei der für die Ausnahme<strong>zu</strong>lassung <strong>zu</strong>ständigen höheren<br />

Naturschutzbehörde an<strong>zu</strong>fragen, ob eine Ausnahme<strong>zu</strong>lassung<br />

avisiert wer<strong>den</strong> und die Planung in die Ausnahmelage daher<br />

fortgesetzt wer<strong>den</strong> kann.<br />

4039 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Dieser Abstimmungsprozess wird durch die Übersendung des<br />

Planentwurfs im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange nicht ersetzt. Die höhere Naturschutzbehörde ist<br />

hinsichtlich der oben referierten hoheitlichen Entscheidungen nicht<br />

bloßer Träger eines öffentlichen Belanges, sondern entscheidet<br />

hoheitlich und abwägungsfest über die Vereinbarkeit der Planung<br />

mit <strong>den</strong> <strong>zu</strong> vollziehen<strong>den</strong> Rechtsvorschriften.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2090 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4040 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Schon aufgrund der zeitlichen Randbedingungen der Planerstellung<br />

(Offenlagebeschlüsse vom Oktober 2011 und März 2012,<br />

Entwurfsstand März 2012) steht fest, dass wesentliche rechtliche<br />

Planungsgrundlagen nicht berücksichtigt wer<strong>den</strong> konnten, da sie<br />

<strong>zu</strong>m Zeitpunkt des Abschlusses der Planungen nicht bekannt<br />

waren und auch nicht bekannt sein konnten. Hier<strong>zu</strong> gehört:<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

• der Win<strong>den</strong>ergieerlass des Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg vom<br />

09.Mai 2012,<br />

• das da<strong>zu</strong>gehörige Formular <strong>zu</strong>r speziellen artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung,<br />

• die aktuellen Daten der LUBW <strong>zu</strong>m Artenschutz in der<br />

Win<strong>den</strong>ergieplanung,<br />

• das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts <strong>zu</strong>r Ortsumgehung<br />

Freiberg (BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12/10 - Ortsumgehung (OU)<br />

Freiberg) und das Urteil des Europäischen Gerichtshof <strong>zu</strong>r<br />

Umset<strong>zu</strong>ng der Vogelschutzrichtlinie in Polen (EuGH, 26.01.2012 -<br />

C-192/11 - Kommission/Polen). Beide Urteile sind daher für die<br />

Frage, hinsichtlich welcher Festset<strong>zu</strong>ngen eine Planung in die<br />

Ausnahmelage vorliegt, rechtlich relevant.<br />

4041 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

- Bei kursorischer Durchsicht des Sat<strong>zu</strong>ngsentwurfes fiel auf, dass<br />

unter III „Plansätze und Begründung" in keinem der folgen<strong>den</strong><br />

Unterpunkte unter der sich jeweils anbieten<strong>den</strong> Rubrik „Ziele und<br />

Grundsätze der Regionalplanung" das Thema der Abstandswahrung<br />

nach § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz behandelt wurde.<br />

Gerade in der verdichteten Metropolregion mit ihren vielfach<br />

ineinander verflochtenen Nut<strong>zu</strong>ngen sollte die Notwendigkeit der<br />

Wahrung des Abstandsgebotes von potentiell gefährlichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen einerseits und besondere Schät<strong>zu</strong>ngswerten, sensiblen<br />

Gebieten andererseits thematisiert wer<strong>den</strong>. Es fin<strong>den</strong> sich im Text<br />

lediglich Aussagen <strong>zu</strong>r Notwendigkeit von kurzen Arbeitswegen<br />

oder der Notwendigkeit von Freiräumen <strong>zu</strong>r Beförderung der<br />

Durchlüftung und Verbesserung des lokalen Klimas, der<br />

Sicherheitsaspekt hat aber keinen Eingang gefun<strong>den</strong> (auf § 50<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz und auf die Seveso-Richtlinie wird<br />

verwiesen). Diese Thematik soll in der Endfassung<br />

Berücksichtigung fin<strong>den</strong>.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

In der Regionalplanung gibt es keine Möglichkeit die Art der<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ng, z. B. in einem Industrie- und Gewerbegebiet näher<br />

<strong>zu</strong> bestimmen. Daraus folgt, dass in Genehmigungsverfahren für<br />

Vorhaben/Anlagen auch eine immissionsschutzrechtliche Prüfung<br />

erfolgen muss. Der Regionalplan Rhein-Neckar trifft selbst keine<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen, die hinsichtlich ihrer Abstandserfordernisse gem.<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz <strong>zu</strong> prüfen sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2091 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4042 Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abt. III - Regionalplanung<br />

- Es wird angeregt, die Lesbarkeit des Kartenbildes <strong>zu</strong> verbessern.<br />

Trotz des Maßstabes von 1 : 75.000 und der Verteilung der<br />

Aussagen auf zwei Karten (Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt) seien die<br />

Aussagen, insbesondere bei der Überlagerung von verschie<strong>den</strong>en<br />

Schraffuren, nur sehr schwer lesbar.<br />

folgen<br />

Durch eine Vergrößerung der Laufweite der Schraffur des<br />

Untersuchungskorridors <strong>zu</strong>r Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke Rhein/Main - Rhein/Neckar wird versucht, die<br />

Lesbarkeit des Kartenbildes der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> verbessern.<br />

Weiterhin wer<strong>den</strong>, insbesondere dort wo durch andere Einwender<br />

konkrete Lesbarkeitsprobleme angesprochen wur<strong>den</strong>, die<br />

verwendeten Signaturen - sofern möglich und sinnvoll - mit dem<br />

Ziel der Verbesserung ihrer Lesbarkeit optimiert, indem z.B.<br />

Linienbreiten oder Laufweiten von Schraffuren verändert wer<strong>den</strong>.<br />

4043 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Mit dem vorliegen<strong>den</strong> Planwerk, Stand März 2012, ist der<br />

ambitionierte Auftrag verbun<strong>den</strong>, die grenzüberschreitende<br />

Zusammenarbeit der Länder Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und<br />

Rheinland-Pfalz für das Verbandsgebiet in einem einheitlichen<br />

Regionalplan <strong>zu</strong>sammen<strong>zu</strong>führen. Es ist vorrangig <strong>zu</strong> würdigen,<br />

dass dies mit dem vorgelegten Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar auch gelungen ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Metropolregion Rhein-Neckar ist einer der wichtigen<br />

„Wirtschaftsmotore" Deutschlands und hat damit ihre eigenen<br />

Gesetzmäßigkeiten. Da<strong>zu</strong> gehört, dass dieser Raum auf Grund<br />

wirtschaftlicher, geographischer und soziologischer Gegebenheiten<br />

in erheblichem Maße mit <strong>den</strong> jeweiligen Nachbarländern<br />

verflochten ist. Die sich hieraus ergeben<strong>den</strong> Planungsansprüche<br />

wur<strong>den</strong> mit Rücksicht auf die jeweiligen landesspezifischen<br />

Erfordernisse umgesetzt.<br />

4044 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Es wird vorgeschlagen, in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte eine andere<br />

Farbe für geplante Wohnbauflächen <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>, da sich diese<br />

Flächen bisher kaum von <strong>den</strong> Vorrangflächen für die Landwirtschaft<br />

abheben wür<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte für die Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft und die geplanten<br />

Wohnbauflächen verwendeten Farben wer<strong>den</strong> grundsätzlich<br />

beibehalten, aber nach Möglichkeit in Helligkeit und Sättigung<br />

etwas variiert, um eine bessere Unterscheidung <strong>zu</strong> ermöglichen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2092 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4045 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Es wird angeregt, die Gemeindegrenzen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

deutlicher dar<strong>zu</strong>stellen, da diese derzeit kaum erkennbar seien,<br />

wodurch Bauflächen an Gemeindegrenzen kaum <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen<br />

wären.<br />

folgen<br />

Die Kreis- und Gemeindegrenzen wer<strong>den</strong> sowohl in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als auch in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt mit einer stärkeren Linienbreite und einer<br />

geringfügig enger angelegten Liniensignatur dargestellt.<br />

4046 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der Kreuzschraffuren in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> reduzieren und sie durch Schraffuren in eine<br />

Richtung bzw. durch Verwendung von Konturlinien (z.B. für die<br />

Sonderflächen Bund) <strong>zu</strong> ersetzen, da diese Darstellungen in der<br />

Karte nicht gut <strong>zu</strong> erkennen seien.<br />

teilweise folgen<br />

Die Signaturen der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wur<strong>den</strong> aus <strong>den</strong><br />

Planzeichenvorgaben der Länder Rheinland-Pfalz (Generallegende<br />

für die Gesamtkarte der regionalen Raumordnungspläne) und<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg (VwV Regionalpläne) <strong>zu</strong>sammengestellt.<br />

Die Kreuzschraffuren wer<strong>den</strong> daher beibehalten.<br />

Um die Lesbarkeit der in der Äußerung konkret angesprochenen<br />

"Sonderflächen Bund" <strong>zu</strong> verbessern, wer<strong>den</strong> die Linien, die die<br />

entsprechende Kreuzschraffur bil<strong>den</strong>, mit einer etwas stärkeren<br />

Linienbreite angelegt und leicht vom Kartenhintergund freigestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2093 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4047 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Es wird darauf hingewiesen, dass die Farbgebung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte teilweise nicht <strong>den</strong> übrigen Kartenwerken in<br />

Rheinland-Pfalz entspricht (z.B. bei <strong>den</strong> Themen Rohstoffe und<br />

Wind), was <strong>zu</strong> Fehlinterpretationen führen könnte, besonders im<br />

Hinblick auf die Gesamtschau im Rauminformationssystem (RIS).<br />

Falls möglich solle eine Anpassung an die übrige Farbanwendung in<br />

Rheinland-Pfalz erfolgen.<br />

nicht folgen<br />

Gemäß der Vorgaben der Raumordnungskommission, die aus<br />

Vertretern der Obersten Landesplanungsbehör<strong>den</strong> der Länder<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz<br />

<strong>zu</strong>sammengesetzt ist, wurde die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar im Maßstab 1:75.000<br />

angelegt. Dies entspricht dem in Rheinland-Pfalz üblichen Maßstab<br />

für regionale Raumordnungspläne.<br />

Daher wur<strong>den</strong> in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte auch größtenteils die in<br />

Rheinland-Pfalz in der sog. "Generallegende für die Gesamtkarten<br />

der regionalen Raumordnungspläne" vorgegebenen Signaturen<br />

verwendet, da davon ausgegangen wer<strong>den</strong> kann, dass diese auf<br />

die Verwendung in diesem Maßstab abgestimmt sind.<br />

Allerdings sind im Einheitlichen Regionalplan (ebenfalls nach<br />

Vorgaben der Raumordnungskommission) u.a. Vorbehaltsgebiete<br />

für die Rohstoffsicherung ausgewiesen, für die in der rheinlandpfälzischen<br />

Generallegende keine Signatur enthalten ist. Deshalb<br />

wur<strong>den</strong> für <strong>den</strong> Themenbereich Rohstoffe stattdessen die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Signaturen aus der VwV Regionalpläne Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg übernommen.<br />

Diese Signaturen sind allerdings farblich leicht mit <strong>den</strong> in Rheinland-<br />

Pfalz üblichen Signaturen für die Vorranggebiete für die<br />

Win<strong>den</strong>ergie <strong>zu</strong> verwechseln. Um eine solche Verwechslung in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>,<br />

wur<strong>den</strong> die Signaturen für die Vorranggebiete für die<br />

Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng ebenfalls aus der VwV Regionalpläne Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg übernommen.<br />

Da die Signatur für die Vorranggebiete für die Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng<br />

gemäß der VwV Regionalpläne nun wiederum farblich <strong>zu</strong> einer<br />

Verwechslung mit der in <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen regionalen<br />

Raumordnungsplänen üblichen Signatur für die Sonderflächen Bund<br />

hätte führen können, wurde schließlich auch noch die Signatur für<br />

die Sonderflächen Bund aus der VwV Regionalpläne Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg übernommen.<br />

Aus ähnlichen Grün<strong>den</strong> wur<strong>den</strong> auch die Vorranggebiete für<br />

Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans nicht mit der<br />

in der rheinland-pfälzischen Generallegende dafür vorgesehenen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2094 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4047 Signatur dargestellt, sondern mit der Signatur gemäß VwV<br />

Regionalpläne Ba<strong>den</strong>-Württemberg.<br />

Die in <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen für<br />

Vorrang-/Vorbehaltsgebiete Industrie und Gewerbe vorgesehenen<br />

Signaturen ähneln nämlich stark <strong>den</strong> im Einheitlichen Regionalplan<br />

verwendeten Signaturen für <strong>den</strong> Themenbereich<br />

Einzelhandelsgroßprojekte. Diese wur<strong>den</strong> wiederum aus der VwV<br />

Regionalpläne Ba<strong>den</strong>-Württemberg übernommen, da in der<br />

Generallegende <strong>zu</strong> <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen regionalen<br />

Raumordnungsplänen keine Signaturen für diesen Themenbereich<br />

enthalten sind.<br />

Bei der Gesamtschau des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

mit <strong>den</strong> übrigen regionalen Raumordnungsplänen im<br />

Rauminformationssystem (RIS) sollten diese Unterschiede insofern<br />

keine Rolle spielen, da für das RIS digitale Geofachdaten der<br />

regionalplanerischen Ausweisungen des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt wer<strong>den</strong>, deren<br />

Visualisierung im RIS dann an die übrigen regionalen<br />

Raumordnungspläne angepasst wer<strong>den</strong> kann. In diesem Fall<br />

müssen die Betreiber des RIS allerdings eine Lösung für die<br />

Visualisierung derjenigen Themenbereiche fin<strong>den</strong>, für die im<br />

Einheitlichen Regionalplan nach Vorgaben der<br />

Raumordnungskomission Ausweisungen erfolgt sind, für die aber<br />

in der Generallegende <strong>zu</strong> <strong>den</strong> regionalen Raumordnungsplänen<br />

keine Signaturen vorhan<strong>den</strong> sind (z.B. Vorbehaltsgebiete für die<br />

Rohstoffsicherung, zentralörtliche Standortbereiche oder<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsstandorte für Einzelhandelsgroßprojekte).<br />

4048 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Es wird darauf hingewiesen, dass die inselhafte Darstellung des<br />

Verbandsgebietes in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte die Orientierung und<br />

<strong>den</strong> Abgleich der Festlegungen insbesondere im Übergangsbereich<br />

<strong>zu</strong> <strong>den</strong> Nachbarregionen erschwert. Daher wird eine ergänzende<br />

kartographische Darstellung angrenzender Regionsteile<br />

vorgeschlagen.<br />

folgen<br />

Die Inseldarstellung der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umfeld wird aufgehoben,<br />

indem die Topographische Karte 1:100.000, die in bei<strong>den</strong> Karten als<br />

Orientierungshilfe im Hintergrund dargestellt ist, über die<br />

Regionsgrenze hinaus bis <strong>zu</strong>m Blattrand dargestellt wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2095 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4049 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Darstellungen im Grenzbereich <strong>zu</strong>r Region Westpfalz stimmen<br />

nicht immer mit <strong>den</strong> Ausweisungen des ROP IV überein, so z.B.<br />

nicht<br />

• der Regionale Grün<strong>zu</strong>g bei Wissembourg-Bad Bergzabern<br />

• der Vorbehaltsbereich Wasser Birkenhördt/Dörrenbach<br />

nicht folgen<br />

Da <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Regionalplänen unterschiedliche<br />

Planungssystematiken <strong>zu</strong> Grunde liegen, können im Grenzbereich<br />

der bei<strong>den</strong> Regionen nicht immer durchgehend übereinstimmende<br />

Ausweisungen gewährleistet wer<strong>den</strong>.<br />

Regionenübergreifende Darstellungen sollten angepasst wer<strong>den</strong>.<br />

4050 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- "Regelung/Aussage<br />

Kenntnisnahme<br />

staatsgebietsübergreifende Darstellungen<br />

Änderungsvorschlag:<br />

Ggf. Anpassung<br />

Begründung:<br />

Im Zuge der Vorbereitung des Entwurfs <strong>zu</strong>r Anhörung fan<strong>den</strong><br />

Abstimmungen mit <strong>den</strong> französischen Partnern jenseits der Grenze<br />

statt (u.a. am 23. Mai 2012 in Lauterbourg). Bisher liegen von dort<br />

keine Planaussagen vor.<br />

Darstellungen im Bereich der Grenze nach Frankreich sind mit <strong>den</strong><br />

Plänen auf französischer Seite ab<strong>zu</strong>stimmen. Sofern aus der<br />

Beteiligung der französischen Seite keine dezidierten Aussagen <strong>zu</strong>r<br />

Plananpassung kommen, müsste ggf. ein weiteres Gespräch<br />

durchgeführt wer<strong>den</strong>, um einzelne Planbereiche ab<strong>zu</strong>stimmen."<br />

Die betroffenen Stellen im benachbarten Nordelsass wur<strong>den</strong> auch<br />

schriftlich direkt beteiligt. Von verschie<strong>den</strong>en Stellen liegen dem<br />

Verband schriftliche <strong>Stellungnahmen</strong> vor. Dabei wur<strong>den</strong> von<br />

französischer Seite keine materiell gewichtigen Be<strong>den</strong>ken<br />

vorgebracht, die eine grundlegende Abstimmung einzelner<br />

Planinhalte erforderlich machen. Der regelmäßige und<br />

vertrauensvolle Dialog mit <strong>den</strong> französischen Partnern soll im<br />

weiteren Verfahren fortgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

4051 Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd<br />

- Obere Landesplanungsbehörde -<br />

- Die im Landschaftsrahmenplan gemachten Vorschläge für<br />

Regionale Ökoflächenpools und Grünbrücken/Querungshilfen<br />

sollten in der „Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt"<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Für das Gesamtgebiet der Metropolregion Rhein-Neckar liegen<br />

keine verwertbaren Angaben <strong>zu</strong> regionalen Ökoflächenpools und<br />

Grünbrücken/Querungshilfen vor. Auf teilräumliche Vorschläge wird<br />

deshalb verzichtet.<br />

4052 Landesamt für Geoinformation und<br />

Landesentwicklung Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg<br />

- Die Belange der Flurneuordnung sind durch <strong>den</strong> jetzt vorliegen<strong>den</strong><br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar in <strong>den</strong><br />

derzeit laufen<strong>den</strong> Flurbereinigungsverfahren nicht unmittelbar<br />

betroffen.<br />

Es bestehen deshalb keine weiteren Einwände und Ergän<strong>zu</strong>ngen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2096 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4053 LUBW Landesanstalt für Umwelt,<br />

Messungen und Naturschutz Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg<br />

- Da die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Kenntnisnahme<br />

LUBW nicht Träger öffentlicher Belange ist, wird sie keine<br />

Stellungnahme <strong>zu</strong> diesem Entwurf des Regionalplans abgeben. Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen<br />

4054 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit für<br />

geowissenschaftliche und bergbehördliche Belange äußert sich das<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau auf der Grundlage<br />

der ihm vorliegen<strong>den</strong> Unterlagen und seiner regionalen Kenntnisse<br />

<strong>zu</strong>m Planungsvorhaben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im<br />

Regelfall nicht überwun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> können, sind nicht vorhan<strong>den</strong>.<br />

4055 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die <strong>den</strong> Plan Kenntnisnahme<br />

berühren können sind nicht vorhan<strong>den</strong><br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4056 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Ingenieurgeologische Belange können erst im Rahmen konkreter<br />

Planungen (z.B. Bebauungspläne) näher geprüft bzw. beurteilt<br />

wer<strong>den</strong>, wenn Art und Umfang der geplanten Eingriffe in <strong>den</strong><br />

Untergrund näher bekannt sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4057 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Zur Planung im Themenbereich Bo<strong>den</strong> sind aus bo<strong>den</strong>kundlicher Kenntnisnahme<br />

Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Be<strong>den</strong>ken vor<strong>zu</strong>tragen.<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4058 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

- Für Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes verweisen<br />

wir auf unser Geotop-Kataster, welches im Internet unter der<br />

Adresse http://www.lgrb.unifreiburg.de/lgrb/Service/geotourismus_uebersicht<br />

(Anwendung<br />

LGRB-Mapserver Geotop-Kataster) abgerufen wer<strong>den</strong> kann.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2097 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4059 Vermögen und Bau Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg<br />

Betriebsleitung<br />

- Grundsätzliche Be<strong>den</strong>ken wer<strong>den</strong> seitens des Landes Ba<strong>den</strong>- Kenntnisnahme<br />

Württemberg, Liegenschaftsverwaltung, keine erhoben.<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

(die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>gleich im<br />

Namen und im Auftrag des<br />

Ministeriums für Finanzen und<br />

Wirtschaft Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

abgegeben)<br />

4060 Vermögen und Bau Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg<br />

Betriebsleitung<br />

(die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>gleich im<br />

Namen und im Auftrag des<br />

Ministeriums für Finanzen und<br />

Wirtschaft Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

abgegeben)<br />

- In der Erläuterungskarte „Natur, Landschaft und Umwelt" sind Teile<br />

des ausgewiesenen Bebauungsplangebiets „Neues<br />

Universitätsgebiet in Heidelberg" (Bebauungsplan vom 01.09. 1961)<br />

und das gesamte Bebauungsplangebiet „Handschuhsheim, Sportund<br />

Gesamthochschulflächen nördlich des Klausenpfades" als<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung für die Naherholung<br />

gekennzeichnet. Aufgrund der baulichen Entwicklung muss diese<br />

Kennzeichnung für diese Gebiete unterbleiben.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt wer<strong>den</strong> die<br />

angesprochenen Bebauungsgebiete nicht als Bereich mit<br />

besonderer Bedeutung für die Naherholung gekennzeichnet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2098 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4061 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

- Um die planerische und verkehrliche Bedeutung von<br />

Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Kinderbetreuungseinrichtungen,<br />

Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsstellen, Bibliotheken) <strong>zu</strong><br />

unterstreichen, wird vorgeschlagen ein entsprechendes Kapitel<br />

ein<strong>zu</strong>fügen. Dort sollte erwähnt sein, dass<br />

Gemeinbedarfseinrichtungen mit größerem Publikumsverkehr gut<br />

im Fußgängerverkehr (auch für Personen mit<br />

Mobilitätseinschränkungen), Radverkehr und mit attraktivem ÖPNV-<br />

Verbindungen erreichbar sein müssen. Weiter sollten sie in<br />

Abhängigkeit der Einrichtung (z.B. Verwaltungsstellen, kulturelle<br />

Einrichtungen) möglichst im Umfeld anderer Einrichtungen mit<br />

höherem Publikumsverkehr (z.B. Einzelhandel, Bahnhöfe)<br />

angeordnet wer<strong>den</strong>, damit durch Wegekopplung möglichst wenig<br />

neuer Kfz-Verkehr entsteht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Begründung: Die Beachtung der vorgeschlagenen Ergän<strong>zu</strong>ngen ist<br />

eine wichtige Vorausset<strong>zu</strong>ng für eine möglichst umweltfreundliche<br />

Abwicklung des durch Gemeinbedarfseinrichtungen erzeugten<br />

Verkehrs. Nur dann kann z.B. die mit dem Plan angestrebte<br />

Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und der<br />

klimaschädliche Abgase (vgl. Seite 125) erreicht wer<strong>den</strong>.<br />

Auf der Ebene der Regionalplanung ist vor allem die Orientierung<br />

an das Zentrale-Orte-System eine entschei<strong>den</strong>de Planungsmaxime,<br />

wenn es um die Effizienzsteigerung von öffentlichen<br />

Angebotsstrukturen geht. Damit soll die Bündelung von<br />

Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen auch mit Blick auf<br />

einen sinnvollen Umgang mit Flächenressourcen einhergehen (vgl.<br />

Begründung <strong>zu</strong> PS 1.2.1.1). Auch das Ziel Vorrang der<br />

Innenentwicklung dient da<strong>zu</strong>, Angebotsstrukturen für Wohnen,<br />

Dienstleistung und Gewerbe stärker im Siedlungsverbund <strong>zu</strong><br />

konzentrieren. Dieses gilt auch für die Steuerung des Einzelhandels<br />

(vgl. Kap. 1.7). Die Regionalplanung kann keine objektbezogene<br />

Nut<strong>zu</strong>ng steuern (z. B. Standorte für Kultur, Verwaltung). Hier ist<br />

die Ebene der Stadtplanung angesprochen.<br />

4062 Hessen Mobil<br />

Straßen- und Verkehrsmanagement<br />

- Generell sollten die Aussagen des aktuellen Regionalplan<br />

Südhessen, soweit sie <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar betreffen, übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Generell wur<strong>den</strong> die Aussagen des aktuellen Regionalplans<br />

Südhessen, soweit sie für die Ordnung und Entwicklung der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar von Bedeutung sind, übernommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2099 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4063 Hessisches Forstamt Lampertheim - Der gesamte Regionalplan einschließlich Umweltbericht enthält nicht folgen<br />

keinen Hinweis auf die Scha<strong>den</strong>ssituation hessischer Wälder,<br />

entspr.<br />

soweit sie durch Grundwasserentnahmen verursacht wurde. Dies<br />

3886<br />

ist eine Verkennung der Realitäten und ein eklatanter Mangel des<br />

Plans, der durch Auswertung des gültigen Regionalplans<br />

Südhessen, des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches<br />

Ried oder der Wasserrechtsverfahren Käfertal und Hemsbach, oder<br />

eine Kontaktaufnahme mit dem <strong>zu</strong>ständigen Forstamt<br />

Lampertheim im Vorfeld hätte vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> können.<br />

Dies wiegt umso schwerer, als nach heutiger Einschät<strong>zu</strong>ng die<br />

bei<strong>den</strong> genannten Wasserwerke (<strong>zu</strong>sammen mit Hessischen und<br />

einem Rheinland- Pfälzischen Wasserwerk) diese<br />

Scha<strong>den</strong>sprozesse im Wesentlichen verursacht haben.<br />

Entsprechende Informationen liegen dem Regierungspräsidium<br />

Karlsruhe - obere Wasserbehörde - bereits seit längerer Zeit vor.<br />

Vorschlag:<br />

1. Der Sachverhalt von durch Grundwasserabsenkung<br />

geschädigten Wäldern ist in <strong>den</strong> Umweltbericht und <strong>den</strong> Text des<br />

Regionalplans auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

2. Der Grundsatz 3.3.1.1 ist um einen Prüfungsauftrag <strong>zu</strong> ergänzen,<br />

dass Grundwasseranreicherungen südlich der Weschnitz als<br />

wasserwirtschaftlicher Ausgleich von Grundwasserabsenkungen,<br />

die durch Wasserwerke aus Ba<strong>den</strong>- Württemberg und Rheinland-<br />

Pfalz verursacht wur<strong>den</strong>, <strong>zu</strong> prüfen sind. Dies entspricht auch <strong>den</strong><br />

Umweltzielen des Umweltberichts, die natürlichen<br />

Standortbedingungen für Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt<br />

<strong>zu</strong> sichern und die Landschaft in ihren vielfältigen Funktionen<br />

(Erlebniswert, regional typisch, Eigenart und Schönheit) <strong>zu</strong> sichern.<br />

Im Plansatz 3.3.1.1 wer<strong>den</strong> Leitvorstellungen <strong>zu</strong>r<br />

Grundwasserbewirtschaftung in der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

genannt. Dabei wird <strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht, dass eine<br />

Übernut<strong>zu</strong>ng der vorhan<strong>den</strong>en Grundwasserreserven <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong><br />

ist und sich die Höhe der Grundwasserentnahmen nicht nur am<br />

Bedarf sondern an <strong>den</strong> vertretbaren Grundwasserstän<strong>den</strong> unter<br />

Berücksichtigung der Grundwasserneubildungsraten ausrichten<br />

soll.<br />

In der <strong>zu</strong>gehörigen Begründung wird angeführt, dass nicht mehr<br />

vertretbaren Grundwasserabsenkungen ggf. durch<br />

Grundwasseranreicherungen oder durch eine an die<br />

Grundwasserbilanz angepasste Entnahmereduzierung <strong>zu</strong> begegnen<br />

ist.<br />

Die vorgeschlagene Aufnahme des Sachverhalts der durch<br />

Grundwasserabsenkungen geschädigten Wälder ist <strong>zu</strong>r Erläuterung<br />

des allgemeingültigen Plansatzes 3.3.1.1 nicht erforderlich. Ebenso<br />

kann die vorgeschlagene Ergän<strong>zu</strong>ng des Plansatzes 3.3.1.1 mit<br />

einem Prüfungsauftrag hinsichtlich der<br />

Grundwasseranreicherungen südlich der Weschnitz als<br />

wasserwirtschaftlicher Ausgleich von Grundwasserabsenkungen<br />

nicht berücksichtigt wer<strong>den</strong>, da dieser Aspekt keine regionale<br />

Relevanz aufweist und sich der regionalplanerischen Kompetenz<br />

entzieht.<br />

4064 Hessisches Landesamt für Umwelt<br />

und Geologie<br />

- Für <strong>den</strong> hessischen Anteil (Kreis Bergstraße und O<strong>den</strong>waldkreis)<br />

des länderübergreifen<strong>den</strong> Plangebietes bestehen aus<br />

bo<strong>den</strong>kundlicher, ingenieurgeologischer und hydrogeologischer<br />

Sicht des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie<br />

(HLUG) keine Einwände.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2100 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4065 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

- Im Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Aussagen <strong>zu</strong> untergrundbedingten<br />

Risiken und Gefahren getroffen. Tatsächlich können je nach<br />

Teilgebiet und der Art von baulichen Eingriffen in <strong>den</strong> Untergrund<br />

verschie<strong>den</strong>e Georisiken vorliegen. Beispiel hierfür sind<br />

Hangrutschungen, Steinschläge und Felsstürze, gering tragfähiger<br />

und/oder stark oder ungleichmäßig verformbarer Baugrund oder<br />

Hohlräume im Untergrund. Bei Nichtbeachtung dieser Risiken<br />

können enorme volks- oder betriebswirtschaftliche Schä<strong>den</strong><br />

resultieren, so das u. E. eine entsprechende Planungsrelevanz<br />

vorliegt.<br />

teilweise folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.2.2 wird im vierten Abschnitt<br />

folgender Satz eingefügt: "Vor der Inanspruchnahme neuer Flächen<br />

sollten auch potenzielle Risiken und Gefahren für bauliche Eingriffe,<br />

wie z.B. Georisiken, im Rahmen der Bauleitplanung einbezogen<br />

wer<strong>den</strong>."<br />

Eine darüber hinausgehende Be<strong>zu</strong>gnahme auf die angeführten DIN-<br />

Regeln ist <strong>zu</strong>r näheren Erläuterung u.E. nicht erforderlich.<br />

Es wird daher empfohlen, bereits im Regionalplan in allgemeiner<br />

Art auf das mögliche Vorhan<strong>den</strong>sein von Georisiken und auf eine<br />

angepasste Vorgehensweise bei der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngs- und Bebauungsplanung hin<strong>zu</strong>weisen.<br />

Informationen <strong>zu</strong> Georisiken, wie z.B. Hangstabilitätskarten oder<br />

die Rutschungsdatenbank, stellt das Landesamt für Geologie und<br />

Bergbau als <strong>zu</strong>ständige Fachbehörde <strong>zu</strong>r Verfügung. Weiter ist auf<br />

die Beachtung der einschlägigen DIN-Regeln, wie z.B. DIN 4020,<br />

DIN EN 1997-1 und -2 und DIN 1054, hin<strong>zu</strong>weisen.<br />

4066 Landesbetrieb Liegenschafts- und<br />

Baubetreuung<br />

Niederlassung Landau<br />

- Nach Durchsicht und Prüfung der Entwurfsunterlagen wird<br />

mitgeteilt, dass über die bereits vorgebrachten Hinweise vom<br />

30.08.2012 hinaus aus unserer fachtechnischen Sicht keine<br />

weiteren Anregungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens<br />

vor<strong>zu</strong>bringen sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2101 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4067 Stadtverwaltung Heidelberg - Der Umweltbericht und insbesondere der Landschaftsrahmenplan<br />

sind sehr ausführlich und beschreiben wichtige Ziele und<br />

Maßnahmen, um <strong>den</strong> Naturhaushalt, das Klima und die biologische<br />

Vielfalt <strong>zu</strong> erhalten und <strong>zu</strong> schützen.<br />

Aus <strong>den</strong> Unterlagen ist jedoch nicht ersichtlich, dass die<br />

Regionalplanung eine spezielle artenschutzrechtliche Bewertung<br />

des Planvorhabens vorgenommen hat. Hier<strong>zu</strong> wird auf das<br />

Protokoll <strong>zu</strong>m Thema "Besonderer Artenschutz in der<br />

Regionalplanung" des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein vom<br />

07.04.2011 verwiesen. Das Umwelt - und Verkehrsministerium<br />

(damals <strong>zu</strong>ständig für <strong>den</strong> Naturschutz), die Landesanstalt für<br />

Umwelt, Messungen und Naturschutz Ba<strong>den</strong>- Württemberg, die<br />

Regionalverbände mittlerer und südlicher Oberrhein sowie der<br />

Verband Region Stuttgart haben hier die Bedeutung des<br />

Artenschutzes im Rahmen der Aufstellung von Regionalplänen<br />

erörtert und die Ergebnisse dargestellt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Umweltbericht hat auch die Aufgabe mögliche negative<br />

Auswirkungen regionalplanerischer Festset<strong>zu</strong>ngen auf <strong>den</strong><br />

Artenschutz <strong>zu</strong> untersuchen. Zum einen geht es z.B. um die Fragen<br />

einer FFH-Verträglichkeit, <strong>zu</strong>m anderen um sonstige<br />

artenschutzrechtliche Prüfungen. Der Umweltbericht wird auch<br />

<strong>zu</strong>sammen mit <strong>den</strong> Ergebnissen der erfolgten Offenlage weiter<br />

fortgeschrieben. Eine mögliche Abschichtung der<br />

artenschutzfachlichen Prüfung auf die Ebene von rechtlichen<br />

Zulassungen und Genehmigungen kann im Einzelfall notwendig<br />

sein, da auf der Regionalplanebene der mögliche<br />

Eingriffstatbestand noch nicht hinreichend räumlich und sachlich<br />

prüffähig ist (vgl. Umweltbericht Kap. 1.5 <strong>zu</strong>r Abschichtung).<br />

Die Betrachtung streng geschützter Arten in die Metropolregion<br />

Rhein-Neckar ist daher auch bei der Erstellung des einheitlichen<br />

Regionalplans notwendig.<br />

Insbesondere Arten, für die die Metropolregion eine besondere<br />

Verantwortung trägt.<br />

z.B. für <strong>den</strong> Feldhamster, sind beim Einheitlichen Regionalplan <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen.<br />

4068 Bürgermeisteramt Bammental - Die Gemeinde Bammental hat kein Einwendungen bzw.<br />

Anregungen <strong>zu</strong> o.g. Plan.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Bammental wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

4069 Bürgermeisteramt Hirschberg - Die Gemeinde Hirschberg stimmt <strong>den</strong> Festset<strong>zu</strong>ngen, wie im<br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar dargestellt,<br />

im Wesentlichen <strong>zu</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Hirschberg wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

4070 Gemeinde Altlußheim - Die Belange der Gemeinde Altlußheim wur<strong>den</strong> bereits im Rahmen<br />

der informellen Beteiligung angemessen berücksichtigt. Damit<br />

haben wir im Hinblick auf die Fortschreibung des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar 2020 unsere Gemarkung betreffend<br />

keine weiteren Anregungen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2102 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4071 Gemeinde Gaiberg - Der Gemeinderat der Gemeinde Gaiberg hat in seiner öffentlichen<br />

Sit<strong>zu</strong>ng am 18. Juli 2012 beschlossen, dass bezüglich der<br />

Aufstellung eines einheitlichen Regionalplans keinerlei Be<strong>den</strong>ken<br />

bestehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Gaiberg wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

4072 Gemeinde Heddesbach - Seitens der Gemeinde Heddesbach wer<strong>den</strong> keine Anregungen Kenntnisnahme<br />

oder Be<strong>den</strong>ken vorgebracht.<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4073 Gemeinde Heddesheim - Die Golfplatz Heddesheim Gut Neuzenhof GmbH & Co.<br />

Beteiligungs KG hat mit Schreiben vom 10.08.2012 um Einleitung<br />

des Verfahrens <strong>zu</strong>r Erweiterung der Übungsanlagen der Golfanlage<br />

Heddesheim gebeten. Das Schreiben haben wir Ihnen in der<br />

Anlage <strong>zu</strong>r Kenntnis beigefügt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Gemeinderat wird sich voraussichtlich in seiner Sit<strong>zu</strong>ng im<br />

Oktober 2012 mit dem Thema befassen. Wir bitten Sie diese<br />

Absichten <strong>zu</strong>nächst <strong>zu</strong>r Kenntnis <strong>zu</strong> nehmen und vorbehaltlich einer<br />

Zustimmung durch <strong>den</strong> Gemeinderat dies dann gegebenenfalls bei<br />

der Weiterentwicklung des Einheitlichen Regionalplanes 2020 <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen.<br />

Vorbehaltlich dieser Zustimmung durch <strong>den</strong> Gemeinderat wer<strong>den</strong><br />

wir bzw. der Antragsteller dann auf Sie wegen eines gemeinsamen<br />

Gespräches mit <strong>den</strong> weiteren maßgeblichen Behör<strong>den</strong> <strong>zu</strong>kommen.<br />

Zum Zeitpunkt Ende März 2013 lagen dem Verband Region Rhein-<br />

Neckar über die erbetene/vorgeschlagene Vorgehensweise hinaus,<br />

die seitens der Gemeinde Heddesheim so in ihrer Stellungnahme<br />

vom 20.08.2012 <strong>zu</strong>m Entwurf des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar vorgetragen wurde, keine weiteren Informationen<br />

oder Erkenntnisse in dieser Angelegenheit vor.<br />

Deshalb bleibt der Regionalplan bzw. die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

hinsichtlich der geschilderten Thematik unverändert.<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Heddesheim wer<strong>den</strong> vor diesem<br />

Hintergrund <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2103 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4074 Gemeinde Malsch - In der Erläuterungskarte wird das Neubaugebiet „Krähhecke" als<br />

Raum für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund bewertet. Ebenso wird die<br />

von der Gemeinde Malsch vorgeschlagene gewerbliche<br />

Erweiterungsfläche zwischen der Bahnlinie und dem<br />

Gewerbegebiet Rot-Malsch entsprechend eingestuft. Auch wird<br />

der schon mehrfach erwähnte Letzenberg- Tierpark überplant. Die<br />

Karte ist <strong>zu</strong> korrigieren.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Bei der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt handelt<br />

es sich um eine fachliche Grundlagendarstellung in unabgewogener<br />

Form. Sie nimmt nicht an der Genehmigung teil, sondern dient als<br />

Grundlage für die freiraumbezogenen Belange im Rahmen der<br />

regionalplanerischen Gesamtabwägung. Deshalb kann dort keine<br />

Änderung erfolgen.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> allerdings die Flächen<br />

Krähhecke und die gewerblichen Erweiterungsflächen der<br />

Gemeinde Malsch westlich der B 3 als Siedlungsflächen bzw. als<br />

restriktionsfreie Flächen (je nach Bauleitplanungsstand) dargestellt.<br />

Der Bereich des Tierparks liegt in einer regionalen Grünzäsur, die<br />

Vorranggebietsausweisung für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

wird <strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

4075 Gemeinde Neulußheim - Die Belange der Gemeinde Neulußheim wur<strong>den</strong> bereits im<br />

Rahmen der informellen Beteiligung angemessen berücksichtigt.<br />

Damit haben wir im Hinblick auf die Fortschreibung des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020 unsere Gemarkung<br />

betreffend keine weiteren Anregungen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4076 Gemeinde Sandhausen - Die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ausgewiesene Fläche für<br />

Kleingartengelände im Nor<strong>den</strong> (anschließend an das bestehende<br />

Gewerbegebiet) liegt im Bereich der Retentionsfläche.<br />

Auch hier<strong>zu</strong> wäre seitens des Regionalverbandes Stellung <strong>zu</strong><br />

beziehen, ob die Nut<strong>zu</strong>ngen „Retention" und „Kleingarten" rechtlich<br />

verträglich sind oder nicht.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die bestehende Kleingartennut<strong>zu</strong>ng in <strong>den</strong><br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichen entlang des<br />

Leimbaches / Landgrabens genießt Bestandsschutz. Es gilt der<br />

Hinweis, dass Hochwasserrisiken gegeben sind. Die Nut<strong>zu</strong>ng der<br />

Kleingärten ist dementsprechend an dieses Gefährdungspotential<br />

aus<strong>zu</strong>richten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2104 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4077 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

- Die Existenz des Letzenberg - Tierparks muss als Bestand im nicht folgen<br />

Regionalplan gesichert und entsprechend dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte gibt es kein explizites Planzeichen für<br />

"Tierpark". Der Tierpark liegt in einer regionalen Grünzäsur. Der<br />

Bestand und die bestandserhaltende Modernisierung / Erweiterung<br />

ist möglich. Das Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege wird für <strong>den</strong> Bereich des Tierparks<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

4078 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Schönau<br />

- Nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung des GW<br />

Schönau vom 23.7.2012 teilen wir hier<strong>zu</strong> wie folgt mit: Zum<br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar wer<strong>den</strong><br />

seitens des GW Schönau keine Anregungen, Be<strong>den</strong>ken oder<br />

Änderungswünsche vorgetragen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau<br />

wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4079 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Waibstadt<br />

- Der Gemeindeverwaltungsverband Waibstadt schreibt derzeit<br />

seinen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan im Hinblick auf die<br />

Siedlungsentwicklung und die Windkraft fort. Positiv<br />

hervorgehoben wird von <strong>den</strong> kommunalpolitischen Gremien, dass<br />

die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>den</strong> überwiegen<strong>den</strong> Teil der geplanten<br />

Ausweisungen, gemäß der stattgefun<strong>den</strong>en Vorgespräche,<br />

freistellt von Restriktionen, wie der Ausweisung „regionale<br />

Grünzüge", „Grünzäsuren", „Vorranggebiete für <strong>den</strong> Naturschutz<br />

und die Landschaftspflege" bzw. „Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft".<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt<br />

wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4080 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Der Planungszeitraum des einheitlichen Regionalplanes ist gemäß<br />

Textteil Seite 8 auf ca. 15 Jahre ausgerichtet. Es fragt sich indes,<br />

wann der Planungszeitraum beginnt. Daher wird angeregt, das<br />

„Zieljahr" in die Bezeichnung des Einheitlichen Regionalplanes<br />

Rhein- Neckar auf<strong>zu</strong>nehmen, wie dies z. B. beim<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg -<br />

Mannheim mit „Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan 2015 / 2020" erfolgt ist.<br />

nicht folgen<br />

Wie im Einheitlichen Regionalplan dargelegt, beträgt der<br />

Planungszeitraum für <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

ca. 15 Jahre. Da der Regionalplan nicht als starres Werk, sondern<br />

als fortlaufender Planungsprozess <strong>zu</strong> sehen ist und der Einheitliche<br />

Regionalplan im Laufe der Zeit immer wieder auch Anpassungen<br />

und Teilfortschreibungen unterworfen sein wird, wird ausdrücklich<br />

kein fixes Zieljahres für <strong>den</strong> Plan festgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2105 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4081 Stadt Schwetzingen - Für die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt (Blatt Ost)<br />

wird<br />

angeregt, dass das Landschafts- und Naturschutzschutzgebiet<br />

„Schwetzinger Wiesen" (Schwetzinger Ried) und das<br />

Landschaftsschutzgebiet „Schlossgarten" graphisch und textlich<br />

überarbeitet wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Weder das Landschafts- und Naturschutzgebiet Schwetzinger<br />

Wiesen westlich von Brühl, noch das Landschaftsschutzgebiet<br />

Schlossgarten sind als solche in der Erläuterungskarte dargestellt.<br />

Vielmehr sind sie Teil der fachlichen I<strong>den</strong>tifizierung der Flächen, die<br />

eine hohe Bedeutung für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund aufweisen.<br />

Als solche sind sie dann nach der Abwägung mit anderen<br />

raumplanerischen Belangen als Vorranggebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege in der Gesamtkarte dargestellt.<br />

4082 Stadtverwaltung Hockenheim - Die Belange der Stadt Hockenheim wur<strong>den</strong> bereits im Rahmen der<br />

informellen Beteiligung angemessen berücksichtigt. Damit gibt es<br />

im Hinblick auf die Fortschreibung des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein-Neckar 2020 die Gemarkung Hockenheim betreffend -<br />

vorbehaltlich der ausstehen<strong>den</strong> Behandlung der städtischen<br />

Gremien - keine weiteren Anregungen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Stadt Hockenheim wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

4083 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Sinsheim<br />

c/o Stadtverwaltung Sinsheim<br />

- Die Fläche der großen „Tank- und Rastanlage Kraichgau-Süd" sollte<br />

im Regionalplan dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar gibt es kein Symbol für Tank- und Rastanlagen.<br />

Die Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N) südlich der A 6 in<br />

Sinsheim wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar aufgrund der heute schon<br />

vorhan<strong>den</strong>en Bebauung künftig als Bestandsfläche dargestellt.<br />

In dieser Bestandsfläche ist die „Tank- und Rastanlage Kraichgau-<br />

Süd" beinhaltet.<br />

Damit ist dem Anliegen der Stadt Sinsheim teilweise gefolgt.<br />

4084 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

Wiesloch<br />

c/o Stadtverwaltung Wiesloch<br />

- Es wird auf die Stellungnahme der Gemeinde Dielheim sowie auf<br />

die Stellungnahme der Stadt Wiesloch verwiesen, welche bereits<br />

über die Stellungnahme des Doppelzentrums Wiesloch-Walldorf<br />

vorliegt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2106 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4085 Gemeinde Höpfingen - Der Entwurf des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar wurde<br />

geprüft und es wurde festgestellt, dass die Belange der Gemeinde<br />

Höpfingen im Wesentlichen korrekt erfasst sind.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen der Gemeinde Höpfingen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

4086 Gemeinde Limbach - In Absprache mit der Verbandsgemeinde Fahrenbach geben die<br />

Gemein<strong>den</strong> Fahrenbach und Limbach ihre <strong>Stellungnahmen</strong><br />

gesondert ab. Eine gesonderte Stellungnahme der vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft Limbach - Fahrenbach entfällt somit.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4087 Gemeinde Limbach - Auf eine gesonderte Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Kenntnisnahme<br />

Oberes Trienztal mit Sitz in Limbach wird verzichtet.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4088 Gemeinde Neunkirchen - Es ist fest <strong>zu</strong> halten, dass im Entwurf des Einheitlicher<br />

Regionalplanes Rhein-Neckar die Interessen der Gemein<strong>den</strong> im<br />

Ländlichen Raum nicht sachgerecht gewürdigt sind. Der<br />

Zielstellung einer Stärkung der Infrastruktur in <strong>den</strong> ländlichen<br />

Regionen <strong>zu</strong>r Sicherung dezentraler Strukturen und Schaffung<br />

gleichwertiger Lebens und Arbeitsbedingungen in Stadt und Land,<br />

ist nach unserer Auffassung nicht entsprechend Rechnung<br />

getragen.<br />

nicht folgen<br />

Dem Anliegen Neunkirchens, die Interessen der Gemein<strong>den</strong> im<br />

Ländlichen Raum sachgerecht <strong>zu</strong> würdigen, ist im Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar und in allen Plankapiteln<br />

durchgängig Rechnung getragen und die gesamte Metropolregion<br />

wird als einheitlicher Lebens- und Wirtschaftsraum verstan<strong>den</strong> und<br />

behandelt. U.a. wird dies im Plansatz 3.1.1.2 Integrierte<br />

Verkehrsplanung (G) auch so formuliert und betont.<br />

Bereits im Kapitel 1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur / 1.1<br />

Raumkategorien sind im Plansatz 1.1.5 Ländlicher Raum (G) und in<br />

der da<strong>zu</strong>gehören<strong>den</strong> Begründung der "eigenständige und<br />

gleichwertige Lebens- und Entwicklungsraum" Ländlicher Raum<br />

thematisiert sowie auch die Sicherung und der Erhalt der<br />

Wohnstandortbedingungen und der attraktiven Arbeits-,<br />

Ausbildungs- und Versorgungsangebote, und dies damit in allen<br />

Gemein<strong>den</strong> und Städten.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen Neunkirchens<br />

hier lediglich <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Der Damit verbun<strong>den</strong>en<br />

Intention der Gemeinde wird nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2107 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4089 Gemeinde Schwarzach - Es wird die Ausweisung des Bereiches der Behinderteneinrichtung<br />

Schwarzacher Hof der Johannes-Diakonie Mosbach als<br />

Konversionsfläche mit entsprechender Entwicklungsmöglichkeit<br />

beantragt.<br />

nicht folgen<br />

Begründung: Im Hinblick auf die gravieren<strong>den</strong> Folgen der<br />

Umset<strong>zu</strong>ng der UNBehindertenrechtskonvention bezüglich der<br />

Entwicklung der Johannes-Diakonie Mosbach am Schwarzacher<br />

Hof, sowie aufgrund der vorhan<strong>den</strong>en Infrastruktur mit zahlreichen,<br />

regional bedeutsamen Einrichtungen ist <strong>zu</strong>r Sicherstellung der<br />

Daseinsvorsorge in der Gemeinde die beantragte Ausweisung<br />

dringend notwendig.<br />

Die geschilderte Sachlage/Problemstellung und ihre<br />

Bedeutung/Auswirkungen für die Gemeinde Schwarzach ist/sind<br />

dem VRRN und seinen Gremien bewusst.<br />

Der Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

beschränkt sich darauf, im Zusammenhang mit Konversionsflächen<br />

nur die militärische <strong>zu</strong> thematisieren. Hintergrund dafür ist neben<br />

der gewählten Planungssystematik insbesondere die enorme<br />

Flächenbedeutung gerade dieser Konversionsflächen für die<br />

gesamte Metropolregion.<br />

Im derzeitigen Entwurf des einheitlichen Regionalplanes Rhein-<br />

Neckar wer<strong>den</strong> lediglich Aussagen <strong>zu</strong> Konversionsflächen im<br />

militärischen Bereich getroffen. Bezüglich der ebenso sehr<br />

weitreichen<strong>den</strong> Folgen in der Entwicklung der<br />

Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe gibt es dagegen keine<br />

entsprechen<strong>den</strong> Aussagen. Dabei können wir uns nicht vorstellen,<br />

dass diese speziell für die Gemeinde Schwarzach gar existenzielle<br />

Bedeutung <strong>den</strong> <strong>zu</strong>ständigen Verbandsgremien einerlei ist.<br />

Allein am Schwarzacher Hof hängen über 1.000 Arbeitsplätze und<br />

ca. 850 Bewohner, die unmittelbar von <strong>den</strong> Entwicklungen am<br />

Schwarzacher Hof abhängen.<br />

Darüber hinaus wäre eine systematische, flächendeckende<br />

Erhebung aller sonstigen, d.h. nicht-militärischen<br />

Konversionsflächen notwendig.<br />

Auch wenn dem Antrag der Gemeinde Schwarzach aus <strong>den</strong><br />

dargelegten Grün<strong>den</strong> nicht gefolgt wer<strong>den</strong> kann, wird der Verband<br />

Region Rhein-Neckar die Gemeinde Schwarzach in der Lösung des<br />

anstehen<strong>den</strong> Problems sowohl planerisch/konzeptionell als auch<br />

auf politischer Ebene selbstverständlich unterstützen.<br />

4090 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Hardheim-Walldürn<br />

- Wegen der originären Planungshoheit der Mitgliedsgemein<strong>den</strong> (des<br />

GVV Hardheim-Walldürn) Hardheim, Höpfingen und Walldürn<br />

wurde der Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar in<br />

<strong>den</strong> jeweiligen Gemeinderatsgremien behandelt und von dort<br />

eigenständige <strong>Stellungnahmen</strong> vorbereitet und dem VRRN<br />

<strong>zu</strong>geleitet.<br />

Kenntnisnahme<br />

Um Wiederholungen <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, wird mitgeteilt, dass der GVV<br />

sich <strong>den</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> der drei Mitgliedsgemein<strong>den</strong> vollinhaltlich<br />

anschließt und beantragt, dass die dortigen Ausführungen bei der<br />

Neuaufstellung des Regionalplanes beachtet wer<strong>den</strong>.<br />

Die Ausführungen des Gemeindeverwaltungsverbandes wer<strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Auf die Behandlung der jeweiligen Stellungnahme der drei<br />

Mitgliedsgemein<strong>den</strong> Hardheim, Höpfingen und Walldürn wird<br />

verwiesen.<br />

4091 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Neckargerach-Waldbrunn<br />

c/o Bürgermeisteramt Neckargerach<br />

- Der Gemeindeverwaltungsverband wird <strong>zu</strong>r Zeit keine eigene Kenntnisnahme<br />

Stellungnahme abgeben, da die Verbandsgemein<strong>den</strong> eigenständig<br />

<strong>zu</strong>r Stellungnahme aufgefordert wur<strong>den</strong>.<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2108 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4092 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Osterburken<br />

c/o Stadtverwaltung Osterburken<br />

- Es wird die dem VRRN mit Schreiben vom 8. August 2012<br />

<strong>zu</strong>gegangene Stellungnahme der Gemeinde Rosenberg und mit<br />

Schreiben vom 31. Juli 2012 und 17. August 2012 <strong>zu</strong>gegangenen<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Städte Ravenstein und Osterburken<br />

vollinhaltlich <strong>zu</strong>m Gegenstand der Stellungnahme des GVV<br />

Osterburken gemacht (incl. der dort angeführten Anregungen und<br />

Be<strong>den</strong>ken).<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

Osterburken wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Auf die<br />

Behandlungen der genannten Stzellungnahmen wird verwiesen.<br />

4093 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Osterburken<br />

c/o Stadtverwaltung Osterburken<br />

- Es wird verwiesen auf die Forderung der Kommunen Ravenstein<br />

und Rosenberg bezüglich der Ausweisung als kooperierende<br />

Kleinzentren, <strong>den</strong> Anregungen <strong>zu</strong>r verkehrlichen Anbindung, <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Grünflächen und Grünzäsuren sowie der Festlegung von Wohnund<br />

Gewerbeflächen und bei letzterem insbesondere auf die<br />

Anmerkungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Flächen im Bereich des von fünf Kommunen<br />

seit Jahrzehnten gemeinsam getragenen Interkommunalen<br />

Gewerbegebietes Regionaler Industriepark Osterburken „RIO".<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

Osterburken wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. (Auf die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Behandlungen der <strong>Stellungnahmen</strong> wird<br />

verwiesen.)<br />

4094 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Seckachtal<br />

c/o Stadt Adelsheim<br />

- Der Gemeindeverwaltungsverband Seckachtal besteht aus der<br />

Stadt Adelsheim und der Gemeinde Seckach. Wir verweisen daher<br />

auf die bei<strong>den</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> Adelsheims und Seckachs.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen des Gemeindeverwaltungsverbandes Seckachtal<br />

wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Auf die Behandlung der<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> Adelsheims und Seckachs wird verwiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2109 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4095 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis - Aufgrund seiner Randlage ist der Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis auch<br />

weiterhin auf jede Förderung seiner Infrastruktur und der<br />

Wirtschaft angewiesen. Der Ländliche Raum darf deshalb nicht auf<br />

die Bereiche Naherholung und Tourismus allein reduziert wer<strong>den</strong>,<br />

<strong>zu</strong>mal gerade derzeit wichtige Infrastruktureinrichtungen wie<br />

<strong>zu</strong>letzt die Polizeidirektion Mosbach immer mehr zentralisiert<br />

wer<strong>den</strong> und damit vor Ort verloren gehen. Der Einheitliche<br />

Regionalplan muss deshalb gerade umgekehrt dringend auf eine<br />

Stärkung der Infrastruktur im Ländlichen Raum hinwirken. Die<br />

Sicherung dezentraler Strukturen und die Schaffung gleichwertiger<br />

Lebens- und Arbeitsbedingungen in Stadt und Land muss deshalb<br />

auch weiterhin primäres Ziel der regionalen Entwicklung in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar sein und bleiben.<br />

teilweise folgen<br />

Der Intention des vorgetragenen Anliegens wird im Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar und in allen Plankapiteln<br />

durchgängig Rechnung getragen und die gesamte Metropolregion<br />

als einheitlicher Lebens- und Wirtschaftsraum verstan<strong>den</strong>. U.a.<br />

wird dies im Plansatz 3.1.1.2 Integrierte Verkehrsplanung (G) auch<br />

so formuliert und betont.<br />

Bereits im Kapitel 1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur / 1.1<br />

Raumkategorien sind im Plansatz 1.1.5 Ländlicher Raum (G) und in<br />

der da<strong>zu</strong>gehören<strong>den</strong> Begründung der "eigenständige und<br />

gleichwertige Lebens- und Entwicklungsraum" Ländlicher Raum<br />

thematisiert sowie auch die Sicherung und der Erhalt der<br />

Wohnstandortbedingungen und der attraktiven Arbeits-,<br />

Ausbildungs- und Versorgungsangebote.<br />

Um <strong>den</strong> Aspekt Infrastruktur aber noch stärker hervor <strong>zu</strong> heben,<br />

wird im 2. Satz des Plansatzes 1.1.5 Ländlicher Raum (G) nach dem<br />

Wort "Versorgungsangebote" noch eingefügt:"sowie<br />

Infrastruktureinrichtungen"<br />

4096 Landratsamt Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis - Der Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreis unterstützt sämtliche Anregungen und<br />

Forderungen seiner Städte und Gemein<strong>den</strong>, die direkt <strong>zu</strong>m Entwurf<br />

des Regionalplans Stellung genommen haben oder das noch tun<br />

wer<strong>den</strong>, und bittet, diese ebenfalls in <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Sofern die Anregungen und Forderungen der Städte und<br />

Gemein<strong>den</strong> des Neckar-O<strong>den</strong>wald-Kreises <strong>zu</strong>m Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar inhaltlich nachvollziehbar<br />

und begründet sind, wird diesen entsprechend Rechnung getragen<br />

und sie wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Regionalplan übernommen.<br />

Auf die Behandlungen der genannten <strong>Stellungnahmen</strong> wird<br />

verwiesen.<br />

Die Ausführungen des Landratsamtes des Neckar-O<strong>den</strong>wald-<br />

Kreises wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2110 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4097 Stadt Buchen - Die Stadt Buchen hält es im Übrigen für besonders wichtig, dass<br />

auch die weiteren Verfahrensschritte in der bisher üblichen<br />

transparenten offenen Form kommuniziert wer<strong>den</strong> und damit ein<br />

Weg beschritten wird, der letztendlich <strong>zu</strong> einem von allen Seiten<br />

akzeptierten Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar 2020 führt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die weiteren Verfahrensschritte <strong>zu</strong>r Erarbeitung des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar wer<strong>den</strong> auch weiterhin in der bisher<br />

üblichen transparenten offenen Form kommuniziert. Damit wird<br />

gleichzeitig der bisherige Weg fortgesetzt, der <strong>zu</strong> einem von allen<br />

Seiten akzeptierten Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar 2020<br />

führen wird.<br />

Vor diesem Hintergrund wer<strong>den</strong> die Ausführungen der Stadt<br />

Buchen <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4098 Stadtverwaltung Adelsheim - Der bedeutende Raum für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund in der folgen<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt soll im Bereich<br />

des bestehen<strong>den</strong> Freibades Adelsheim <strong>zu</strong>rückgenommen wer<strong>den</strong>. Der Anregung wird gefolgt.<br />

4099 Gemeinde Abtsteinach - Der Gemeindevorstand der Gemeinde Abtsteinach erhebt<br />

grundsätzlich keine Einwände gegen <strong>den</strong> Entwurf des<br />

Regionalplans Rhein-Neckar. Eine endgültige Stellungnahme der<br />

Gemeindevertretung folgt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4100 Gemeinde Birkenau - Vorsorglich wird auf die im Rahmen der Aufstellung des<br />

Regionalplanes Südhessen gemachten Anregungen in Be<strong>zu</strong>g auf<br />

die Raum- und Siedlungsstruktur Birkenaus (Wohnbaufläche,<br />

Gewerbefläche und angestrebtes Mittelzentrum in<br />

Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> Nachbarkommunen im Weschnitztal)<br />

verwiesen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4101 Gemeinde Birkenau - Der Regionalplan für <strong>den</strong> Kreis Bergstraße ist mit dem<br />

Planungsverband der Metropolregion Rhein- Neckar und <strong>den</strong><br />

betroffenen Gemein<strong>den</strong> ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Eine Abstimmung mit<br />

dem RP Darmstadt ist erfolgt.<br />

4102 Gemeinde Birkenau - Die Gemeinde Birkenau hat im Rahmen der Fortschreibung des<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans für alle Ortsteile und die Kerngemeine in<br />

einem sehr aufwändigen und verantwortungsvollen<br />

Erörterungsverfahren für alle Bereiche Leitbilder erarbeitet, deren<br />

Ergebnis in <strong>den</strong> obigen Ausführungen dargestellt ist. Die Gemeinde<br />

erwartet von der Regionalplanung die nachhaltige Respektierung<br />

des Bürgerengagements.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2111 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4103 Gemeinde Mörlenbach - Der Regionalplan für <strong>den</strong> Kreis Bergstraße ist voll inhaltlich mit dem<br />

Planungsverband Metropolregion Rhein-Neckar ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Eine intensive<br />

Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt ist erfolgt.<br />

4104 Magistrat der Stadt Viernheim - Die zeichnerischen Darstellungen des Vorranggebietes für<br />

folgen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege sind hinsichtlich der FFHentspr.<br />

Gebietsabgren<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Glockenbuckel (Bereich Golfclub Der Anregung wird gefolgt.<br />

1710<br />

Mannheim/Viernheim) <strong>zu</strong> korrigieren.<br />

Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung an das FFH-Gebiet.<br />

4105<br />

entspr.<br />

1711<br />

Magistrat der Stadt Viernheim - Das FFH-Gebiet Viernheimer Düne, das an die Vorranggebiete bei<br />

Straßenheim anschließt, sollte als Vorranggebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der Bereich Viernheimer Düne wird in das Vorranggebiet für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege integriert.<br />

4106 Stadtverwaltung Lampertheim - Für die Handhabung des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar<br />

(Maßstab 1:75.000) im Zusammenhang mit dem Regionalplan<br />

Südhessen (Maßstab 1:100.000) wäre ein gleicher Maßstab<br />

hilfreicher gewesen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Während der Regionalplan Südhessen im Maßstab 1:100.000<br />

veröffentlicht wurde, sind die Regionalpläne in Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

i.d.R. im Maßstab 1:50.000 <strong>zu</strong> erstellen und die regionalen<br />

Raumordnungspläne in Rheinland-Pfalz im Maßstab 1:75.000.<br />

Nach der Beschlussfassung der Raumordnungskommission, die<br />

aus Vertretern der Obersten Landesplanungsbehör<strong>den</strong> der oben<br />

angeführten Länder <strong>zu</strong>sammengesetzt ist (vgl. Artikel 13 des<br />

Staatsvertrages zwischen <strong>den</strong> Ländern Ba<strong>den</strong>-Württemberg,<br />

Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der<br />

Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet),<br />

über Form und Inhalte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-<br />

Neckar, ist die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte im Maßstab 1:75.000<br />

an<strong>zu</strong>legen.<br />

4107 Stadtverwaltung Lampertheim - Die Darstellungen (außer <strong>zu</strong>m Klima) entsprechen im Wesentlichen<br />

<strong>den</strong> vergleichbaren Aussagen des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes (FNP<br />

1994) und des Landschaftsplanes (2002) der Stadt Lampertheim<br />

sowie des Regionalplanes Südhessen (2010).<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2112 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4108 Stadtverwaltung Lampertheim - Im Übrigen wird auf die von der Stadt Lampertheim abgegebene<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> <strong>zu</strong>m Regionalplan Südhessen verwiesen. Die darin<br />

enthaltenen Anregungen gelten nach wie vor, soweit sie noch nicht<br />

in der aktuellen Stellungnahme <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan<br />

abschließend behandelt oder ergänzt bzw. Angepasst wur<strong>den</strong><br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4109 Stadtverwaltung Frankenthal - Im Interesse einer verantwortungsvollen wie auch<br />

vorausschauen<strong>den</strong> Regionalplanung und -entwicklung in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar wird es im Weiteren von Bedeutung<br />

sein, dass die <strong>den</strong> Plansätzen <strong>zu</strong>grunde liegen<strong>den</strong> Leitziele und<br />

Vorgaben nicht nur berücksichtigt sondern auch konsequent<br />

umgesetzt wer<strong>den</strong> können.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

In diesem Zusammenhang wird auf die Expertisen der "AG<br />

Genderkompetenz in der Regionalplanung" und auf das Netzwerk<br />

FrauenMitPlan e.V. verweisen, die u. a. mit dem sog. Gender<br />

Check ein geeignetes Instrument <strong>zu</strong>r<br />

Chancengerechtigkeitsprüfung entwickelt und bereits erfolgreich<br />

eingesetzt haben. Es wird deshalb angeregt, dem Einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar eine praxistaugliche Gender-Checkliste<br />

bei<strong>zu</strong>fügen und <strong>den</strong> Planungsverantwortlichen damit einen<br />

verbindlichen und allgemein gültigen Kriterienkatalog an die Hand<br />

<strong>zu</strong> geben.<br />

Bei der Umset<strong>zu</strong>ng des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar,<br />

z. B. im Zuge der Anpassung der kommunalen Bauleitplanungen,<br />

wird auf die Verwirklichung der formulierten Grundsätze <strong>zu</strong><br />

Genderaspekten hingewirkt. Des Weiteren wer<strong>den</strong> im Rahmen der<br />

Regionalentwicklung Möglichkeiten genutzt, eine gender-orientierte<br />

Entwicklung <strong>zu</strong> fördern (z.B. über Netzwerkarbeiten wie<br />

FrauenMitPlan e.V., Netzwerk Vereinbarkeit Beruf und Familie). Die<br />

Erfahrungen aus dem durchgeführten Modellprojekt wer<strong>den</strong> dabei<br />

einfließen.<br />

Die Aufnahme einer Gender-Checkliste in <strong>den</strong> Regionalplan Rhein-<br />

Neckar ist nicht vorgesehen.<br />

4110 Stadtverwaltung Frankenthal - Eine nach Geschlecht differenzierende Datenerhebung und -<br />

bewertung wird als weiteres unterstützendes Instrument<br />

angesehen, um gerade die kommunalen Planungen an <strong>den</strong><br />

übergeordneten Zielset<strong>zu</strong>ngen ausrichten und<br />

zielgruppenspezifisch realisieren <strong>zu</strong> können. Es wird deshalb<br />

angeregt, die hier<strong>zu</strong> vorliegende Empfehlung der "AG<br />

Genderkompetenz in der Regionalplanung" und des Netzwerkes<br />

FrauenMitPlan e.V. in die Ausführungen mit auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Es wird auf die Möglichkeit <strong>zu</strong>m gender-orientierten Monitoring<br />

verwiesen, die das Rauminformationssystem Rhein-Neckar bietet<br />

kann. Mit Blick auf die länderspezifische Datenbereitstellung wird<br />

der VRRN nach Möglichkeit darauf hinarbeiten, dass für die<br />

Metropolregion einheitliche geschlechtsspezifische Aussagen<br />

erhoben und bereitgestellt wer<strong>den</strong>. Die Kooperation mit weiteren<br />

Partnern aus <strong>den</strong> Landesministerien sowie <strong>den</strong> regionalen<br />

Netzwerkgruppen FrauenMitPlan e.V. in der MRN und Netzwerk<br />

Bündnis Beruf und Familie in der MRN kann weiterhin seitens des<br />

VRRN genutzt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2113 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4111 Stadtverwaltung Landau - Es wird darauf hingewiesen, dass die "Liegenschaftskarte" veraltet<br />

erscheint. Im Bereich des „Quartier Vauban" und des<br />

Gewerbeparks „Am Messegelände" seien weite Teile der Flächen<br />

bereits bebaut.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Als Hintergrundkarte wird in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und in der<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar die Topographische Karte 1:100.000<br />

verwendet, deren Einzelblätter von <strong>den</strong> jeweils <strong>zu</strong>ständigen<br />

Landesvermessungsbehör<strong>den</strong> herausgegeben wer<strong>den</strong>. Diese<br />

Kartenblätter haben einen teilweise mehrjährigen<br />

Aktualisierungsturnus und sind daher nicht immer in jedem Bereich<br />

aktuell.<br />

Der Tatsache, dass die in dem Hinweis des Einwenders<br />

angesprochenen Bereiche in weiten Teilen schon bebaut sind, ist<br />

im Einheitlichen Regionalplan jedoch insofern Rechnung getragen,<br />

als dass die entprechen<strong>den</strong> Gebiete - unabhängig von der<br />

Darstellung in der Topographischen Karte - größtenteils bereits mit<br />

der Signatur für bestehende Siedlungsfläche Wohnen bzw.<br />

bestehende Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe dargestellt<br />

sind.<br />

4112 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bei der Aufstellung eines gemeinsamen Regionalplans sollte trotz Kenntnisnahme<br />

unterschiedlicher Landesplanungsgesetze und<br />

entspr.<br />

Landesentwicklungsprogramme darauf geachtet wer<strong>den</strong>, die Gemäß Artikel 13 (2) des "Staaatsvertrages Rhein-Neckar" ist es<br />

620<br />

Grundsätze und Ziele der Raumordnung für alle Gebiete gleich Aufgabe der Raumordnungskommission, die die Ziele und<br />

3111<br />

aus<strong>zu</strong>legen. Es sollte vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, dass bei einem<br />

Erfordernisse für eine gemeinsame Entwicklung des Rhein-Neckareinheitlichen<br />

Regionalplan in Hessen oder Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

andere Maßstäbe angelegt wer<strong>den</strong> als in Rheinland-Pfalz. Dies gilt<br />

insbesondere für die Interpretation der Orientierungswerte für<br />

Gebietes aufeinander ab<strong>zu</strong>stimmen. Die Planinhalte des<br />

Einheitlichen Regionalplans entsprechen der Beschlussfassung der<br />

Raumordnungskommission.<br />

Bevölkerung und Wohnbauflächen (in Rheinland-Pfalz als Ziel, in<br />

<strong>den</strong> anderen Ländern als Grundsatz <strong>zu</strong> beachten), sowie für die<br />

unterschiedliche Wichtung der Straßenverbindungen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2114 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4113 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Nach dem Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV)<br />

hat die Regionalplanung „eine Evaluierung der Umset<strong>zu</strong>ng von<br />

Gender Mainstreaming durch<strong>zu</strong>führen und <strong>zu</strong> dokumentieren". Ein<br />

entsprechender Satz sollte auch in <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

für die Metropolregion aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Im Leitbild wird am Ende des Absatzes "Verwirklichung von<br />

Chancengerechtigkeit" (neu: Chancengleichheit) folgender Satz<br />

ergänzt: "Zur Sicherung der Ziele der Chancengleichheit soll eine<br />

regelmäßige Berichterstattung über erfolgte Maßnahmen und<br />

deren Beitrag <strong>zu</strong>r Chancengleichheit aus der Netzwerkarbeit in der<br />

Metropolregion erfolgen."<br />

4114 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Es wird begrüßt, dass sich der VRRN mit seinen Netzwerken bisher<br />

für Familien sehr engagiert hat. Es wird allerdings die Meinung<br />

vertreten, dass weitere Zielgruppen, wie z.B. berufstätige allein<br />

stehende Männer und Frauen, in <strong>den</strong> Blick genommen wer<strong>den</strong><br />

müssen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollten bei der<br />

Ausgestaltung insbesondere der Ziele und Grundsätze in <strong>den</strong><br />

genannten Kapiteln mit einfließen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Aus dem Netzwerk Regionalstrategie Demografischer Wandel in<br />

der MRN sind hier weitere Erkenntnisse <strong>zu</strong> erwarten, die auch in<br />

die Regionalplanungsstrategien einfließen.<br />

4115 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Die Erstellung eines Genderchecks analog dem Gendercheck <strong>zu</strong> Kenntnisnahme<br />

LEP IV Rheinland-Pfalz wird befürwortet.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

In die Planaufstellung sind die Ergebnisse der Netzwerkarbeit in der<br />

MRN eingeflossen (z.B. Fachtagung "Metropolregion Rhein-Neckar<br />

mitgestalten - Genderaspekte in der Planung", Abstimmungen mit<br />

Netzwerk FrauenMitPlan e. V., Vereinbarkeitsforum Beruf und<br />

Familie, Netzwerk Regionalstrategie Demografischer Wandel in der<br />

MRN).<br />

4116 Stadtverwaltung Ludwigshafen - Es wird auch auf die Stellungnahme verwiesen, die der<br />

Kenntnisnahme<br />

FrauenMitPlan e.V. direkt beim Verband als Stellungnahme<br />

eingereicht hat.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2115 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4117 Stadtverwaltung Speyer - Für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum wurde eine<br />

teilweise folgen<br />

umfassende Landschaftsrahmenplanung erstellt. Für <strong>den</strong> rheinlandpfälzischen<br />

Teilraum beschränkt sich die<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

entspr.<br />

1715<br />

Landschaftsrahmenplanung hauptsächlich auf eine Darstellung des<br />

„Landesweiten Biotopverbund", der sich im Wesentlichen aus der<br />

NATURA 2000-Gebietskulisse und <strong>den</strong><br />

Überschwemmungsgebieten <strong>zu</strong>sammensetzt (Übernahme aus LEP<br />

IV). Ergänzend wur<strong>den</strong> regional bedeutsame Flächen für <strong>den</strong><br />

Regionalen Biotopverbund i<strong>den</strong>tifiziert.<br />

Hergeleitet aus diesen unterschiedlichen Fachplanungen wer<strong>den</strong> in<br />

der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen<br />

Teilraum umfangreiche „Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege" (als Ziel und Grundsatz der<br />

Regionalplanung) dargestellt. Für <strong>den</strong> rheinland-pfälzischen<br />

Teilraum hingegen dominiert flächenmäßig der „Landesweite<br />

Biotopverbund" (als nachrichtliche Übernahme), ergänzt durch in<br />

Be<strong>zu</strong>g auf die Flächenanteile untergeordnete „Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege". Hierbei handelt es sich gem.<br />

Erläuterungskarte „Natur, Landschaft und Umwelt" um<br />

„Bedeutende Räume für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund".<br />

In der künftigen Anwendung der Regionalplanung können sich<br />

möglicherweise aus diesen unterschiedlichen methodischen<br />

Ansätzen und Darstellungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

Voll<strong>zu</strong>gsprobleme ergeben.<br />

Aus Sicht der Stadt Speyer wäre es für die künftige Praxis<br />

wünschenswert, wenn die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> einer<br />

einheitlichen Grundlagenermittlung, Methodik und Darstellung der<br />

Belange von Natur, Landschaft und Umwelt findet, so wie dies ja<br />

auch für alle sonstigen Raumnut<strong>zu</strong>ngen der Fall ist. Alternativ<br />

wären entsprechende Erläuterungen und Klarstellungen im Kap. 2.1<br />

wünschenswert. Hier wer<strong>den</strong> die „Vorranggebiete" und<br />

„Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege"<br />

definiert (2.2.1.2, 2.2.1.3), nicht aber die planerischen<br />

Konsequenzen, die sich aus der Darstellung des „Landesweiten<br />

Biotopverbund Rheinland-Pfalz" ergeben. Ggfs. müssten hier<br />

entgegenstehende landesrechtliche Regelungen angepasst<br />

wer<strong>den</strong>. Die Anregung nach einer einheitlichen<br />

Darstellungsmethodik in <strong>den</strong> Bundesländern ist auch insbesondere<br />

vor dem Hintergrund <strong>zu</strong> sehen, dass im bisher gültigen RROP 2004<br />

die Ausweisung von „Vorranggebieten für <strong>den</strong> Arten- und<br />

Biotopschutz" auch in Rheinland-Pfalz großflächig vorgenommen<br />

wurde. Diese Darstellungen sind nunmehr fast vollständig<br />

Aufgrund der unterschiedlichen landesgesetzlichen Regelungen <strong>zu</strong>r<br />

Landschaftsrahmenplanung gibt es für <strong>den</strong> Zuschnitt der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar formal keinen einheitlichen<br />

Landschaftsrahmenplan (vgl. Vorwort <strong>zu</strong>m<br />

Landschaftsrahmenplan BW). Die im Regionalplan Rhein-Neckar<br />

dargestellten Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Naturschutz<br />

und Landschaftspflege sichern Erhaltungs- und<br />

Entwicklungsflächen für <strong>den</strong> Regionalen Biotopverbund. In<br />

Rheinland-Pfalz gilt der Landesweite Biotopverbund gem. LEP IV<br />

unmittelbar - er ist nachrichtlich in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

dargestellt (vgl. LEP IV G 97 und Z 98) und mit einem Regionalen<br />

Grün<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>r Freiraumsicherung belegt. Es ist gewährleistet, dass<br />

die fachlichen Kriterien <strong>zu</strong>r Ausweisung von bedeuten<strong>den</strong> Flächen<br />

für einen Biotopverbund inhaltlich zwischen dem rheinlandpfälzischen<br />

und ba<strong>den</strong>-württembergischen Teil abgestimmt sind,<br />

trotz unterschiedlicher Zuständigkeit bei der Bearbeitung.<br />

Zur Klarstellung wird folgende Ergän<strong>zu</strong>ng in der Begründung <strong>zu</strong><br />

Plansatz 2.2.1.2 aufgenommen:<br />

Im rheinland-pfälzischen Teilraum der Metropolregion ergänzt der<br />

regionale Biotopverbund <strong>den</strong> im LEP IV Rheinland-Pfalz<br />

festgelegten landesweiten Biotopverbund. "Der in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nachrichtlich dargestellte landesweite<br />

Biotopverbund beinhaltet die Natura 2000 Gebietskulisse, die<br />

Kernzonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald und die<br />

Naturschutzgebiete im Sinne sog. Kernflächen. Als<br />

Verbindungselemente dienen Wildkorridore, gesetzliche und<br />

geplante Überschwemmungsgebiete sowie punkt- und<br />

linienförmige Landschaftselemente, die von bestimmten Arten als<br />

Lebensraum oder für ihre Ausbreitung genutzt wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2116 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4117<br />

entfallen.<br />

4118 Stadtverwaltung Worms - Stadt Worms: Abschließend erinnern wir an das Erfordernis <strong>zu</strong>r<br />

Abstimmung des Planentwurfs mit der Planungsgemeinschaft<br />

Rheinhessen-Nahe, da wir auf eine Harmonisierung der<br />

Festlegungen für die Stadt Worms in bei<strong>den</strong> Regionalplänen<br />

bestehen müssen. Dies gilt insbesondere für die Festlegungen <strong>zu</strong><br />

<strong>den</strong> „Vorbehalts- bzw. Vorranggebieten der Landwirtschaft" und die<br />

Festlegungen <strong>zu</strong>r Steuerung von Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ngen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die bei<strong>den</strong> benachbarten Regionalverbände stehen in<br />

regelmäßigem Kontakt, um die regionalplanerischen Inhalte in dem<br />

gemeinsamen "Überlappungsbereich" der Stadt Worms <strong>zu</strong><br />

harmonisieren und widersprüchliche Planinhalte <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4119 Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

Abt. Zentrale Aufgaben und Finanzen<br />

Ref. 13 - Grundsatzplanung,<br />

Kreisentwicklung<br />

- Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim begrüßt die entsprechend dem<br />

am 26. Juli 2005 zwischen <strong>den</strong> Ländern Ba<strong>den</strong> Württemberg,<br />

Hessen und Rheinland-Pfalz ratifizierten Staatsvertrag sorgsam<br />

ausgearbeitete Planung, die mit „Zielen", „Grundsätzen",<br />

„Vorschlägen" und „Nachrichtlichen Übernahmen" die Vorgaben der<br />

Landesentwicklungsprogramme für die räumliche Entwicklung der<br />

Region als Ganzes und für die nachfolgen<strong>den</strong> Planungsstufen,<br />

insbesondere die Bauleitplanung der Kommunen, konkretisiert. Die<br />

Planung ist mit ihren Aussagen <strong>zu</strong>r Regionalen Raum- und<br />

Siedlungsstruktur, <strong>zu</strong>r Regionalen Freiraumstruktur und <strong>zu</strong>r<br />

Regionalen Infrastruktur übersichtlich gegliedert und berücksichtigt<br />

insbesondere die Erkenntnisse und Erfordernisse des<br />

demographischen Wandels.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4120 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: Der Verbandsgemeinderat Deidesheim schließt<br />

sich des Weiteren <strong>den</strong> vorgetragenen Be<strong>den</strong>ken und Anregungen<br />

der Stadt Deidesheim sowie der Ortsgemein<strong>den</strong> Forst,<br />

Meckenheim, Niederkirchen und Ruppertsberg an und macht die<br />

nachstehen<strong>den</strong> Punkte im laufen<strong>den</strong> Anhörungsverfahren gemäß §<br />

10 (1) Landesplanungsgesetz (LPIG) Rheinland- Pfalz als berührte<br />

Belange der Verbandsgemeinde Deidesheim geltend.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2117 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4121 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Weisenheim am Berg fordert, dass die dynamische Entwicklung<br />

der Gemeinde nicht durch <strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan<br />

eingeschränkt wer<strong>den</strong> darf.<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan ist kein Instrumentarium <strong>zu</strong>r<br />

Verhinderung kommunaler Entwicklungen, sondern ein<br />

Ordnungsrahmen <strong>zu</strong>r raumverträglichen Steuerung von<br />

gesamträumlichen Entwicklungsprozessen Metropolregion Rhein-<br />

Neckar. Dabei verbleiben <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> noch hinreichend<br />

Handlungsspielräume im Rahmen ihrer kommunalen Kompetenzen.<br />

Die Befürchtung der Gemeinde Weisenheim am Berg ist<br />

unbegründet.<br />

4122 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Die Ortsgemeinde Kallstadt wünscht sich seitens der<br />

Metropolregion Anerkennung / Beteiligung hinsichtlich der<br />

Waldflächen (z.B. in Hinblick auf die Schaffung von<br />

Freizeiteinrichtungen, Parkplätzen etc.) Die Verwaltung wird<br />

beauftragt, diese Anmerkungen in Form einer Stellungnahme an<br />

<strong>den</strong> Verband Region Rhein-Neckar weiter<strong>zu</strong>leiten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Anliegen der Ortsgemeinde Kallstadt wird <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

4123 Verbandsgemeinde Freinsheim<br />

(enthält die <strong>Stellungnahmen</strong> der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Der Ortsgemeinderat Bobenheim am Berg ist un<strong>zu</strong>frie<strong>den</strong>, da<br />

kleinere Orte durch diesen Regionalplan weiter ins Abseits<br />

gedrängt wer<strong>den</strong> und an Attraktivität verlieren. Alternativen oder<br />

wirkliches Mitspracherecht bestehen nicht.<br />

nicht folgen<br />

Auch die Kommunen in der Metropolregion Rhein-Neckar müssen<br />

sich ausnahmslos <strong>den</strong> <strong>zu</strong>künftigen Herausforderungen des<br />

demographischen Wandels stellen. Der Einheitliche Regionalplan<br />

Rhein-Neckar steht in diesem Kontext und ist nicht darauf<br />

ausgelegt, Kommunen ins Abseits <strong>zu</strong> drängen. Eine wie in der<br />

Vergangenheit angebotsorientierte Flächenvorsorge ist jedoch<br />

angesichts allgemein stagnierender bzw. rückläufiger<br />

Bevölkerungszahlen nicht mehr zeitgemäß. Die Gemein<strong>den</strong> haben<br />

im Übrigen jederzeit die Möglichkeit, ihre Belange im Dialog mit<br />

dem Verband vor<strong>zu</strong>tragen.<br />

Die Kritik der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg wird nicht geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2118 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4124 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land: Der Verbandsgemeinderat hat<br />

sich in seiner Sit<strong>zu</strong>ng am 27.09.2012 ebenfalls mit der Aufstellung<br />

des „einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar" befasst und der<br />

Ihnen bereits vorliegen<strong>den</strong> Stellungnahme <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

In <strong>den</strong> Sit<strong>zu</strong>ngen der Gemeinderäte der Ortsgemein<strong>den</strong><br />

Großkarlbach (17.09.2012),Mertesheim (15.10.2012)und<br />

Ebertsheim (18.10.2012) wurde der Stellungnahme ebenfalls<br />

<strong>zu</strong>gestimmt.<br />

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Battenberg hat in seiner<br />

Sit<strong>zu</strong>ng am 11.10.2012 die Fortschreibung grundsätzlich abgelehnt<br />

und unterstützt die Stellungnahme der<br />

Verbandsgemeindeverwaltung.<br />

[aus dem Schreiben vom 06.09.12]<br />

In <strong>den</strong> Sit<strong>zu</strong>ngen der Gemeinderäte der Ortsgemein<strong>den</strong><br />

Neuleiningen (20.08.2012), Ortsgemeinde Dirmstein (29.08.2012)<br />

und Ortsgemeinde Obrigheim (29.08.2012) wurde der<br />

Stellungnahme <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

[…]<br />

In der Sit<strong>zu</strong>ng des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bissersheim<br />

am 23.08.2012 wurde der Stellungnahme mit <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Stellungnahme der Ortsgemeinde, als Anlage beigefügt,<br />

<strong>zu</strong>gestimmt.<br />

4125 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land - Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bockenheim hat in seiner<br />

Sit<strong>zu</strong>ng am 24.09.2012 der Stellungnahme der Verbandsgemeinde<br />

mit <strong>den</strong> Ergän<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>gestimmt, dass eine Ostumgehung<br />

favorisiert ist und die Wohnbauflächen durch die Ortsgemeinde<br />

selbst genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen Regionalplans im<br />

Zuge der B 271 westlich der Gemeinde Bockenheim dargestellte<br />

Trasse mit unbestimmten Verlauf westlich der Ortslage entspricht<br />

der raumordnerisch geprüften Variante. Die konkrete Linienführung<br />

der geplanten Ortsumfahrung ist Gegenstand des nachgeordneten<br />

Planfeststellungsverfahrens. Eine östliche Umfahrung scheidet auf<br />

der Grundlage des raumordnerischen Entscheids jedoch aus. Die<br />

Konzentration der wohnbaulichen Entwicklung der Gemeinde<br />

Bockenheim vorrangig auf <strong>den</strong> örtlichen Eigenbedarf entspricht der<br />

Funktion der Gemeinde gemäß Plankapitel 1.4 des Einheitlichen<br />

Regionalplans.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2119 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4126 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land: Bei <strong>den</strong> Ortsgemein<strong>den</strong><br />

Battenberg, Bissersheim, Ebertsheim, Gerolsheim, Kin<strong>den</strong>heim,<br />

Kirchheim, Laumersheim, Mertesheim, Neuleinigen und Quirnheim<br />

sind ansonsten keine Änderungen / Ergän<strong>zu</strong>ngen erforderlich.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4127 Verbandsgemeinde Lambrecht - VG Lambrecht: Unsere 7 Ortsgemein<strong>den</strong> wur<strong>den</strong> Anfang Juni mit Kenntnisnahme<br />

<strong>den</strong> Unterlagen versorgt und um Stellungnahme gebeten. Von dort<br />

wur<strong>den</strong> uns keine Änderungswünsche mitgeteilt.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4128 Gemeinde Limburgerhof - Der Gemeinderat von Limburgerhof hat dem Anhörungsentwurf<br />

des einheitlichen Regionalplans <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der <strong>zu</strong>stimmende Beschluss der Gemeinde Limburgerhof wird <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

4129 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Der Rhein-Pfalz-Kreis thematisiert das Anpassungsgebot der<br />

Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß §1(4) BauGB<br />

im Wege der Kommunalaufsicht und bewertet dieses Mittel als<br />

unangemessen und kaum durchsetzbar.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das Anpassungsgebot an die Ziele der Raumordnung Ziele gilt für<br />

alle Bauleitpläne sowie deren Änderung, Ergän<strong>zu</strong>ng und<br />

Aufstellung. Raumordnerische Ziele müssen nicht in jedem Fall<br />

sofort in Bauleitplanung umgesetzt wer<strong>den</strong>, sondern sobald und<br />

soweit es nach §1(3) BauGB für die städtebauliche Entwicklung<br />

und Ordnung erforderlich ist. Das verfahrensrechtliche Instrument<br />

des Anpassungsgebotes im Wege der Kommunalaufsicht ist in <strong>den</strong><br />

Landesplanungsgesetzen zwar vorgesehen, sollte jedoch nur in<br />

Ausnahmefällen <strong>zu</strong>r Anwendung kommen. Insoweit schließt sich<br />

der Verband der Rechtsauffassung des Rhein-Pfalz-Kreises an.<br />

Daraus ergibt sich jedoch kein Änderungsbedarf im Einheitlichen<br />

Regionalplan.<br />

4130 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Die Gleichstellungsbeauftragte des Rhein-Pfalz-Kreises begrüßt<br />

ausdrücklich die Verankerung der Chancengerechtigkeit als<br />

Leitprinzip aller räumlichen Planungen im Leitbild der regionalen<br />

Entwicklung der Metropolregion Rhein-Neckar und in <strong>den</strong> einzelnen<br />

relevanten Plankapiteln.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2120 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4131 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Mit der Integration des Leitzieles Chancengerechtigkeit und mit der<br />

ausdrücklichen Formulierung entsprechender Ziele und Grundsätze<br />

in <strong>den</strong> Plankapiteln des Einheitlichen Regionalplans ist die<br />

Metropolregion Rhein-Neckar vorbildhaft. In weiteren Schritten<br />

sollte sichergestellt wer<strong>den</strong>, dass diese Vorgaben auch <strong>zu</strong>r<br />

Umset<strong>zu</strong>ng gelangen können.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

- Die Regionalplanung sollte dafür Sorge tragen, dass als Grundlage<br />

für regionale und kommunale Planungen nach Geschlecht<br />

differenzierende Daten erhoben, entsprechend aggregiert<br />

ausgewertet und dokumentiert wer<strong>den</strong> - beispielsweise<br />

Bevölkerungsstrukturdaten, Arbeitsmarktstrukturdaten, Daten <strong>zu</strong>m<br />

Bedarf und <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng von Infrastruktur-, Bildungs-, Kultur- und<br />

Freizeiteinrichtungen, Daten für kommunale Wirtschafts- und<br />

Einzelhandelskonzepte, Nutzerlnnen-Daten für Verkehrspläne. Mit<br />

der entsprechen<strong>den</strong> Datenbasis können dann auch Planungen und<br />

Haushaltspläne auf ihre Auswirkungen auf unterschiedliche<br />

Zielgruppen überprüft wer<strong>den</strong> (Gender Check, Gender Budgeting).<br />

- Alle räumlich wirksamen Planungen im Kontext des Regionalplans<br />

sollten einer Chancengerechtigkeitsprüfung unterzogen wer<strong>den</strong>,<br />

wie dies als Gender Check <strong>zu</strong>m Landesentwicklungsplan IV<br />

Rheinland-Pfalz geschehen ist Die Regionalplanung kann <strong>den</strong><br />

Kommunen hierfür Hilfestellung leisten. Erprobt wurde ein solches<br />

Vorgehen im Modellprojekt „Rheinpfalz - Region auf Genderkurs",<br />

bei dem die Gleichstellungsbeauftragte des Rhein-Pfalz-Kreises und<br />

FrauenMitPlan e.V. mit dem Verband Region Rhein-Neckar und mit<br />

<strong>den</strong> für Landesplanung und Gleichstellung <strong>zu</strong>ständigen Ministerien<br />

in Rheinland-Pfalz kooperierte.<br />

Bei der Umset<strong>zu</strong>ng des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar,<br />

z. B. im Zuge der Anpassung der kommunalen Bauleitplanungen,<br />

wird auf die Verwirklichung der formulierten Grundsätze <strong>zu</strong><br />

Genderaspekten hingewirkt. Des Weiteren wer<strong>den</strong> im Rahmen der<br />

Regionalentwicklung Möglichkeiten genutzt, eine genderorientierte<br />

Entwicklung <strong>zu</strong> fördern (z.B. über Netzwerkarbeiten wie<br />

FrauenMitPlan e.V., Netzwerk Vereinbarkeit Beruf und Familie).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2121 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4132 Verbandsgemeinde Du<strong>den</strong>hofen - Insbesondere sind die Aussagen <strong>zu</strong>r Chancengleichheit und Kenntnisnahme<br />

Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in folgen<strong>den</strong> Kapiteln<br />

sicher<strong>zu</strong>stellen :<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

• Plankapitel 1.2.1.1 und 1.2.4.2 - Niveau der überörtlichen,<br />

gehobenen Grundversorgung in Grund-, Unter- und Kleinzentren im<br />

ländlichen Raum<br />

• Plankapitel 1.4.1.1 - Bedarfsgerechte Wohnungsversorgung und<br />

1.4.1.3 - Region der kurzen Wege<br />

• Plankapitel 1.7.1.1 verbrauchernahe Versorgung und 1.7.4.3 -<br />

Versorgungsbedarfe unterschiedlicher o.g. Zielgruppen in<br />

Einzelhandelskonzepten berücksichtigen<br />

• Plankapitel 2.2.7.7 - Ansprüche verschie<strong>den</strong>er<br />

Bevölkerungsgruppen, barrierefreie Zugänglichkeit für<br />

Einrichtungen für Tourismus/Erholung<br />

• Plankapitel 3.1.1.1 - Auswirkungen des demografischen<br />

Wandels - verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsangebote und<br />

teilräumliche Mobilitätskonzepte, 3.1.1.3 - Förderung des<br />

Umweltverbunds, 3.1.1.6 - Mobilitätssicherung und spezifische<br />

Anforderungen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in ihrer<br />

Vielfalt - und 3.1.3.7-Verknüpfungspunkte,<br />

• Plansätze 3.1.6.1 und 3.1.6.2 - Förderung des Fahrradverkehrs,<br />

regionales Radwegenetz.<br />

In <strong>den</strong> angesprochenen Kapiteln ist der Gender Mainstreaming<br />

Ansatz verankert. Im Zuge der Umset<strong>zu</strong>ng des Regionalplans bei<br />

der Anpassung der kommunalen Bauleitplanung und<br />

Fachplanungen an die Regionalplanung wird der VRRN gezielt die<br />

Gender-Aspekte in die Planung einbringen. Darüber hinaus wirkt er<br />

im Rahmen der umset<strong>zu</strong>ngsorientierten Regionalentwicklung an<br />

der Verwirklichung der Chancengleichheit mit.<br />

4133 Verbandsgemeinde Du<strong>den</strong>hofen - Die Regionalplanung sollte dafür Sorge tragen, dass als Grundlage<br />

für regionale und kommunale Planungen nach Geschlecht<br />

differenzierende Daten erhoben, entsprechend aggregiert<br />

ausgewertet und dokumentiert wer<strong>den</strong> - beispielsweise<br />

Bevölkerungsstrukturdaten, Arbeitsmarktstrukturdaten, Daten <strong>zu</strong>m<br />

Bedarf und <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng von Infrastruktur-, Bildungs-, Kultur- und<br />

Freizeiteinrichtungen, Daten für kommunale Wirtschafts- und<br />

Einzelhandelskonzepte, Nutzerlnnen-Daten für Verkehrspläne. Mit<br />

der entsprechen<strong>den</strong> Datenbasis können dann auch Planungen und<br />

Haushaltspläne auf ihre Auswirkungen auf unterschiedliche<br />

Zielgruppen überprüft wer<strong>den</strong> (Gender Check, Gender Budgeting).<br />

Es wird angeregt, da<strong>zu</strong> Modellprojekte in der MRN an<strong>zu</strong>stoßen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Eine Möglichkeit <strong>zu</strong>m gender-orientierten Monitoring bietet das<br />

Rauminformationssystem Rhein-Neckar. Mit Blick auf die<br />

länderspezifische Datenbereitstellung wird der VRRN nach<br />

Möglichkeit darauf hinarbeiten, dass für die Metropolregion<br />

einheitliche geschlechtsspezifische Aussagen erhoben und<br />

bereitgestellt wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2122 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4134 Verbandsgemeinde Du<strong>den</strong>hofen - Alle räumlich wirksamen Planungen im Kontext des Regionalplans<br />

sollten einer Chancengerechtigkeitsprüfung unterzogen wer<strong>den</strong>,<br />

wie dies als Gender Check <strong>zu</strong>m Landesentwicklungsplan IV<br />

Rheinland-Pfalz geschehen ist. Die Regionalplanung kann <strong>den</strong><br />

Kommunen hierfür Hilfestellung leisten. Erprobt wurde ein solches<br />

Vorgehen im Modellprojekt „Rheinpfalz - Region auf Genderkurs",<br />

bei dem der Verband Region Rhein-Neckar mit <strong>den</strong> für<br />

Landesplanung und Gleichstellung <strong>zu</strong>ständigen Ministerien in<br />

Rheinland- Pfalz, mit FrauenMitPIan e.V. und mit dem Rhein-Pfalz-<br />

Kreis kooperierte.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Bei der Umset<strong>zu</strong>ng des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar z.<br />

B. im Zuge der Anpassung der kommunalen Bauleitplanungen wird<br />

auf die Verwirklichung der formulierten Grundsätze <strong>zu</strong><br />

Genderaspekten hingewirkt. Des Weiteren wer<strong>den</strong> im Rahmen der<br />

Regionalentwicklung Möglichkeiten genutzt, eine gender-orientierte<br />

Entwicklung voran<strong>zu</strong>bringen (z.B. über Netzwerkarbeiten wie<br />

FrauenMitPlan e.V., Netzwerk Vereinbarkeit Beruf und Familie). Die<br />

Erfahrungen aus dem durchgeführten Modellprojekt wer<strong>den</strong> dabei<br />

einfließen.<br />

4135 Stadtverwaltung Germersheim - Stadt Germersheim: Nach dem Landesplanungsgesetz sollen die<br />

regionalen Raumordnungspläne das Landesentwicklungsprogramm<br />

für die jeweilige Region konkretisieren. Dies erfordert nach unserer<br />

Ansicht <strong>den</strong> vorherigen Abschluss der Beteiligungsverfahren auf<br />

Landesebene. Die Ergebnisse aus dem kürzlich betriebenen<br />

Beteiligungsverfahren <strong>zu</strong>r Teilfortschreibung des LEP IV - Kapitel<br />

erneuerbare Energien stehen noch aus und können daher in<br />

diesem Verfahren nicht oder nur un<strong>zu</strong>reichend konkretisiert<br />

wer<strong>den</strong>. Wir regen daher an, künftig die entsprechen<strong>den</strong><br />

Planungsverfahren zeitlich so <strong>zu</strong> betreiben, dass auch die<br />

Ergebnisse in die nachfolgen<strong>den</strong> Planungsschritte eingearbeitet<br />

wer<strong>den</strong> können.<br />

nicht folgen<br />

Nach Art. 13 (Absatz 2) des "Staatsvertrages Rhein-Neckar" ist die<br />

Raumordnungskommission dafür <strong>zu</strong>ständig, "die Ziele und die<br />

weiteren von <strong>den</strong> obersten Landesplanungsbehör<strong>den</strong> angegebenen<br />

Erfordernisse der Raumordnung für eine gemeinsame Entwicklung<br />

des Rhein-Neckar-Gebiets aufeinander ab<strong>zu</strong>stimmen". Das<br />

Plankapitel 3.2.4 des Anhörungsentwurfs des Einheitlichen<br />

Regionalplans entspricht der diesbezüglichen Beschlusslage der<br />

Raumordnungskommission. Der Planungsausschuss des<br />

Verbandes hat am 22.02.2013 beschlossen, das Plankapitel <strong>zu</strong>r<br />

Steuerung der Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng aus der Gesamtfortschreibung<br />

aus<strong>zu</strong>koppeln und eine Teilfortschreibung durch<strong>zu</strong>führen. Es ist<br />

nicht aus<strong>zu</strong>schließen, dass sich im Rahmen eines mehrjährigen<br />

Aufstellungsprozesses für einen Regionalplan Verfahren in anderer<br />

Zuständigkeit zeitlich überlagern.<br />

4136 Verbandsgemeinde Jockgrim - Die Ortsgemeinde Hatzenbühl sieht z.Z. keinen Widerspruch Kenntnisnahme<br />

zwischen ihren Entwicklungszielen und <strong>den</strong> Zielen des Entwurfes<br />

des „Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar"(ERP).<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2123 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4137 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Lingenfeld: „Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld nimmt <strong>den</strong><br />

Entwurf des „Einheitlichen Regionalplanes Rhein- Neckar" (Stand:<br />

März 2012) grundsätzlich <strong>zu</strong>stimmend <strong>zu</strong>r Kenntnis. Anregungen<br />

der einzelnen Ortsgemein<strong>den</strong>, insbesondere <strong>zu</strong> <strong>den</strong> sie spezifisch<br />

berührten Ziele und Grundsätze der Regionalplanung (u.a.<br />

Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen,<br />

Einzelhandelsgroßprojekte, Kommunikations- und<br />

Informationstechnologien einschließlich Postwesen wer<strong>den</strong> der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar bis spätestens 20.08.2012<br />

nachgereicht. Die Verbandsgemeinde Lingenfeld geht mit <strong>den</strong><br />

Zielen und Grundsätzen der Regionalplanung <strong>zu</strong>r Regionalen Raumund<br />

Sieölungsstruktur mit <strong>den</strong> Teilbereichen „Raumkategorien",<br />

„Zentrale Orte und Verflechtungsbereiche" und<br />

„Entwicklungsachsen", <strong>zu</strong>r Regionalen Freiraumstruktur / Schutz<br />

der natürlichen Lebensgrundlagen mit <strong>den</strong> Teilbereichen<br />

„Grundwasserschutz", „Schutz der Oberflächengewässer" und<br />

„Tourismus / Naherholung" und <strong>zu</strong>r Regionalen Infrastruktur mit<br />

<strong>den</strong> Teilbereichen „Verkehrswesen", „Energie" und<br />

„Wasserwirtschaft" konform."<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4138 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Lingenfeld: Der Ortsgemeinderat von Lingenfeld beschließt<br />

einstimmig, <strong>den</strong> Entwurf des „Einheitlichen Regionalplanes Rhein-<br />

Neckar" (Stand: März 2012) grundsätzlich <strong>zu</strong>stimmend <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

<strong>zu</strong> nehmen. Die im Rahmen der Beratungen angesprochenen<br />

Punkte, sollen hierbei berücksichtigt und der Metropolregion in der<br />

Stellungnahme mitgeteilt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4139 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Lingenfeld: „Der Ortsgemeinderat der Gemeinde<br />

Schwegenheim nimmt <strong>den</strong> Entwurf des „Einheitlichen<br />

Regionalplanes Rhein-Neckar" (Stand: März 2012) grundsätzlich<br />

<strong>zu</strong>stimmend <strong>zu</strong>r Kenntnis. Die Anmerkungen/Ergän<strong>zu</strong>ngen gemäß<br />

dieser Niederschrift beigefügten Anlage 2 sollen der<br />

Metropolregion mitgeteilt wer<strong>den</strong>."<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4140 Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Westheim nimmt <strong>den</strong><br />

Anhörungsentwurf grundsätzlich <strong>zu</strong>stimmend <strong>zu</strong>r Kenntnis. Die<br />

Beschlüsse <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Anmerkungen / Ergän<strong>zu</strong>ngen gemäß<br />

vorhergehender Kurz<strong>zu</strong>sammenfassung sollen der Metropolregion<br />

mitgeteilt wer<strong>den</strong> mit der Bitte, sie im Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2124 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4141 Verbandsgemeinde Rülzheim - Gemeinde Leimersheim: Allen weiteren Festset<strong>zu</strong>ngen auf der<br />

Gemarkung Leimersheim im Einheitlichen Regionalplan,<br />

insbesondere hinsichtlich der Wohnbau- und Gewerbeentwicklung<br />

wird <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4142 Verbandsgemeinde Rülzheim - Allen weiteren Festset<strong>zu</strong>ngen in der Gemarkung Kuhardt im Kenntnisnahme<br />

Einheitlichen Regionalplan wird <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4143 Verbandsgemeinde Rülzheim - Gemeinde Rülzheim: Allen weiteren Festset<strong>zu</strong>ngen im<br />

Kenntnisnahme<br />

Einheitlichen Regionalplan, insbesondere hinsichtlich<br />

Wohnbaugebieten und Windkraft, wird <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4144 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - VG Bad-Bergzabern: Der Gemeinderat Kapsweyer stimmt der<br />

derzeitigen Vorgehensweise mit Anhörung und somit dem<br />

Regionalplan nicht <strong>zu</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Beschluss des Ortsgemeinderates von Kapsweyer wird <strong>zu</strong>r<br />

Kenntnis genommen.<br />

4145 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - VG Bad-Bergzabern: Die Stellungnahme des Gemeinderates von Kenntnisnahme<br />

Birkenhördt schließt sich dem Beschluss des<br />

Verbandsgemeinderates an.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4146 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - VG Bad-Bergzabern: In der Ausschusssit<strong>zu</strong>ng vom 17.09.2012<br />

wurde dem Gemeinderat von Schweighofen die Empfehlung<br />

gegeben, dass für die Aufstellung des Einheitlichen Regionalplanes<br />

Rhein-Neckar die kommunale Bau- und Planungshoheit nicht<br />

eingeschränkt wer<strong>den</strong> darf.<br />

nicht folgen<br />

Die kommunale Planungshoheit wird nur dann eingeschränkt, wenn<br />

die Planungen der Gemein<strong>den</strong> im Zielkonflikt mit verbindlichen<br />

landes- und regionalplanerischen Vorgaben stehen. Insoweit ist das<br />

Verhältnis zwischen der Regionalplanung und der kommunalen<br />

Bauleitplanung auf das "Gegenstromprinzip" ausgelegt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2125 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4147 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Die Verbandsgemeindeverwaltung E<strong>den</strong>koben beklagt und spricht<br />

sich vehement dagegen aus, dass die gebietsscharfen<br />

Ausweisungen des Regionalplans in der Genehmigungspraxis<br />

parzellenscharf interpretiert wer<strong>den</strong> und fordert von <strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>ständigen Behör<strong>den</strong>, gerade bei kleinflächigen Vorhaben auf eine<br />

parzellenscharfe Prüfung <strong>zu</strong> verzichten.<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan kann im Maßstab 1:75000 keine<br />

Parzellenschärfe erreichen, so dass ein gewisser<br />

Interpretationsspielraum in der Abgren<strong>zu</strong>ng regionalplanerischer<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen besteht. Andererseits gibt es nach einem Urteil des<br />

OVG Koblenz keine generelle Marginalitätsgrenze, die geringfügige<br />

Abweichungen von Zielen der Raumordnung ohne<br />

Zielabweichungsverfahren <strong>zu</strong>lässt. Folglich ist keine generelle<br />

Regelung möglich, sondern muss wie bisher im konkreten Einzelfall<br />

entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, ob ein Zielkonflikt vorliegt.<br />

Der Forderung der Verbandsgemeinde E<strong>den</strong>koben wird nicht<br />

entsprochen.<br />

4148 Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz - Nach Auffassung der Verbandsgemeinde E<strong>den</strong>koben sollten die<br />

Weißflächen in oder um die Stadt E<strong>den</strong>koben/Ortsgemein<strong>den</strong> in<br />

<strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Karten (Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und Erläuterungskarte<br />

Natur, Landschaft und Umwelt) aufeinander abgestimmt und frei<br />

von anderen Vorrangflächen sein.<br />

nicht folgen<br />

Bei der "Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt" handelt<br />

es sich überwiegend um eine kartographische Darstellung von<br />

Fachbeiträgen verschie<strong>den</strong>er Stellen. Diese Fachdaten sind im<br />

Unterschied <strong>zu</strong> der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte in der Erläuterungskarte<br />

nicht abgewogen, so dass darin z.B. auch keine<br />

siedlungsstrukturellen Entwicklungsspielräume ("Weißflächen")<br />

berücksichtigt sind. Die Erläuterungskarte nimmt auch nicht an der<br />

Verbindlichkeit des Einheitlichen Regionalplans teil.<br />

Der Hinweis der Verbandsgemeinde E<strong>den</strong>koben wird nicht<br />

berücksichtigt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2126 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4149 Planungsgemeinschaft Rheinhessen-<br />

Nahe<br />

- Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe: Das Stadtgebiet Worms<br />

ist gleichzeitig der Planungsregion Rheinhessen-Nahe und der<br />

Region Rhein-Neckar angehörig. Dies bedingt die Abstimmung<br />

bzw. Koordinierung der Ziele und Grundsätze zwischen <strong>den</strong> Trägern<br />

der Regionalplanung. Dabei ist <strong>zu</strong> berücksichtigen, dass die<br />

<strong>zu</strong>ständigen Regionalplanungen ihre Planungen aktuell zeitlich<br />

versetzt aufstellen und darüber hinaus - regionalspezifischen<br />

Aspekten Rechnung tragend - in einigen Bereichen<br />

unterschiedliche Regelungsweisen vorliegen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Den Anmerkungen wird <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

In der jetzigen Situation liegen für das Stadtgebiet Worms der<br />

rechtsverbindliche Regionalplan Rheinhessen-Nahe 2004, die<br />

Neuaufstellung des ROPRhN „Teilplan Win<strong>den</strong>ergienut<strong>zu</strong>ng",<br />

rechtskräftig seit dem 2. Juli 2012 und der Regionalplan Rheinpfalz<br />

2006 vor. Darüber hinaus befindet sich die Gesamtfortschreibung<br />

des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans der Stadt Worms in Aufstellung.<br />

Die Ziele und Grundsätze des ROPRhN 2004 sind für das<br />

Stadtgebiet Worms bin<strong>den</strong>d und übereinstimmend mit dem noch<br />

rechtskräftigen Regionalplan Rheinpfalz 2006. Die aktuellen<br />

städtebaulichen Entwicklungen gemäß Entwurf <strong>zu</strong>r<br />

Gesamtfortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt<br />

Worms sind in der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans<br />

Rhein- Neckar <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

In die Neuaufstellung des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

sind die landesplanerischen Vorgaben durch das LEP IV, die<br />

naturschutzfachlichen Anforderungen gemäß<br />

Landschaftsrahmenplanung sowie die Fachplanungsbeiträge Landund<br />

Forstwirtschaft, Rohstoffsicherung und Wasserwirtschaft<br />

eingegangen. Dies hat in Teilen <strong>zu</strong> entsprechen<strong>den</strong> Anpassungen<br />

bzw. Modifizierungen der Ziele und Grundätze und auch der<br />

Instrumente im vorliegen<strong>den</strong> Planentwurf gegenüber dem noch<br />

gültigen Regionalplan Rheinpfalz geführt. Aufgrund des<br />

Bearbeitungsstandes der Neuaufstellung des ROPRhN sind hier<br />

allerdings in vielen Punkten noch keine Anpassungen an das LEP IV<br />

bzw. an die fachplanerischen Grundlagen erfolgt, wobei<br />

an<strong>zu</strong>merken ist, dass die fachplanerischen/methodischen<br />

Grundlagen für das Stadtgebiet Worms für beide Regionen<br />

i<strong>den</strong>tisch sind und infolgedessen Abweichungen von der<br />

Grundzügen der regionalplanerischen Freiraumstruktur und -<br />

gliederung (Regionale Grünzüge und Grünzäsuren) im neuen<br />

Regionalplan Rheinhessen-Nahe gegenüber dem einheitlichen<br />

Regionalplan Rhein-Neckar nicht <strong>zu</strong> erwarten sind.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2127 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4149<br />

Da alle aktuellen städtebaulichen Entwicklungen im Stadtgebiet<br />

Worms maßgeblich auf <strong>den</strong> rechtskräftigen Regionalplänen PGRN<br />

2004 und ROP Rheinpfalz und dem LEP IV aufbauen, sind in der<br />

Fortentwicklung beider Regionalpläne Kontinuität und Kompatibilität<br />

der regionalplanerischen Rahmenbedingungen wichtig im Hinblick<br />

auf die Planungssicherheit der Stadt Worms, insbesondere in<br />

Be<strong>zu</strong>g auf die weit fortgeschrittenen städtebaulichen Planungen in<br />

Zuge der Fortschreibung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes, aber auch für<br />

Projektentwickler und Investoren.<br />

4150 Planungsgemeinschaft Westpfalz - Zunächst ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass sich die Darstellungen der<br />

Gesamtkarte nicht durchweg an <strong>den</strong> Vorgaben <strong>zu</strong>r<br />

Kartendarstellung (LEP Erlass Rheinland-Pfalz) orientieren, was<br />

grundsätzlich die Lesbarkeit/Vergleichbarkeit von Darstellung in<br />

benachbarten Bereichen erschweren kann. Für die unmittelbare<br />

Abstimmung mit der Region Westpfalz resultieren hieraus jedoch<br />

keine Probleme.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Zur Erreichung eines einheitlichen Planes, für einen über drei<br />

Bundesländer reichen<strong>den</strong> Planungsraum, ist es sicherlich der<br />

Machbarkeit geschuldet, entsprechende Kompromisse methodisch<br />

ein<strong>zu</strong>fangen und damit auch <strong>zu</strong> Differenzierungen <strong>zu</strong> gelangen, die<br />

von rheinland-pfälzischen Vorgaben abweichen.<br />

Hieraus ergeben sich eine Reihe methodischer Differenzierungen<br />

und Unterschiede im Vergleich <strong>zu</strong>m angrenzen<strong>den</strong> Planungsraum,<br />

welche sich nicht gänzlich - trotz vorgenommener Abstimmungen<br />

in <strong>den</strong> Grenzräumen - ausräumen ließen.<br />

4151 Regionalverband Heilbronn-Franken - Die ausführliche tabellarische Darstellung der<br />

nicht folgen<br />

Wohnbauflächenbilanz im Anhang findet ebenfalls unsere volle<br />

Zustimmung.<br />

Aus praktischen Erwägungen und aufgrund der besseren<br />

Lesbarkeit wird angeregt, die Inhalte des Anhangs an die<br />

Begründung der jeweiligen Kapitel an<strong>zu</strong>hängen.<br />

Die Anhänge des Einheitlichen Regionalplans nehmen im<br />

Gegensatz <strong>zu</strong>r Begründung an der Verbindlichkeit des Planwerkes<br />

teil. Um mögliche Missverständnisse vor<strong>zu</strong>beugen, sollten die<br />

Anhänge daher gesondert stehen und nicht an die Begründung<br />

angehängt werde. Der Anregung wird daher nicht gefolgt.<br />

4152 Regionalverband Hochrhein-Bo<strong>den</strong>see - Zu <strong>den</strong> vorgesehenen Grundsätzen und Zielen des Regionalplans Kenntnisnahme<br />

trägt der Regionalverband Hochrhein-Bo<strong>den</strong>see keine Anregungen<br />

vor.<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2128 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4153 Regionalverband Neckar-Alb - Belange der Region bzw. des Regionalverbands Neckar-Alb wer<strong>den</strong> Kenntnisnahme<br />

nicht als berührt gesehen. Aus diesem Grund wird auf eine<br />

Stellungnahme verzichtet.<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4154 Regionalverband Schwarzwald-Baar-<br />

Heuberg<br />

- Auswirkungen auf die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg sind von<br />

der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar nicht<br />

<strong>zu</strong> erwarten. Daher wer<strong>den</strong> keine Anregungen oder Be<strong>den</strong>ken<br />

vorgetragen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4155 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

- Es wird angeregt, die Lesbarkeit des Kartenbildes <strong>zu</strong> verbessern.<br />

Trotz des Maßstabes von 1 : 75.000 und der Verteilung der<br />

Aussagen auf zwei Karten (Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte und<br />

Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt) seien die<br />

Aussagen, insbesondere bei der Überlagerung von verschie<strong>den</strong>en<br />

Schraffuren, nur sehr schwer lesbar.<br />

folgen<br />

Durch eine Vergrößerung der Laufweite der Schraffur des<br />

Untersuchungskorridors <strong>zu</strong>r Trassenfestlegung der ICE-<br />

Neubaustrecke Rhein/Main - Rhein/Neckar wird versucht, die<br />

Lesbarkeit des Kartenbildes der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> verbessern.<br />

Weiterhin wer<strong>den</strong>, insbesondere dort wo durch andere Einwender<br />

konkrete Lesbarkeitsprobleme angesprochen wur<strong>den</strong>, die<br />

verwendeten Signaturen - sofern möglich und sinnvoll - mit dem<br />

Ziel der Verbesserung ihrer Lesbarkeit optimiert, indem z.B.<br />

Linienbreiten oder Laufweiten von Schraffuren verändert wer<strong>den</strong>.<br />

4156 Regionalversammlung Südhessen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

- Die Regionalversammlung unterstützt die Stellungnahme des Kenntnisnahme<br />

Kreises Bergstraße.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4157 Verband Region Stuttgart - Von <strong>den</strong> vorgesehenen Grundsätzen und Zielen sind Belange des Kenntnisnahme<br />

Verbands Region Stuttgart nicht unmittelbar berührt. Anregungen<br />

<strong>zu</strong>m vorliegen<strong>den</strong> Entwurf wer<strong>den</strong> von daher nicht vorgetragen. Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2129 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4158 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Auch landwirtschaftliche Gebäude sollten im landschaftlichen<br />

Außenbereich nicht neu angesiedelt wer<strong>den</strong>. Ein Negativbeispiel,<br />

das sich nicht fortsetzen sollte, sind die bis <strong>zu</strong> 200 Meter langen<br />

Hallenneubauten von Gemüsebetrieben in Ruchheim bei<br />

Ludwigshafen. Bei der Uferbebauung von Flüssen muss ein<br />

mindestens 20 Meter breiter Grünstreifen <strong>zu</strong>m Gewässer hin<br />

freigehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Genehmigung von landwirtschaftlichen Gebäu<strong>den</strong> im<br />

Außenbereich ist an <strong>den</strong> § 35 (1)des BauGB gebun<strong>den</strong>.<br />

Abstandsflächen von Bebauung <strong>zu</strong> Gewässern sind in <strong>den</strong><br />

jeweiligen Landeswassergesetzen geregelt.<br />

4159 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

- Nr: 27 Heidelberg "Rentnerweg" um <strong>den</strong> Pfaffengrund (Heinrich-<br />

Menger-Weg) bis nach Eppelheim<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Ehemalige Bahntrasse, jetzt Fahrrad- und Fußgängerweg<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Naturnahe Gestaltung des Wegs, unversiegelte Flächen für Jogger<br />

und Spaziergänger, Wildblumensaum am Wegrand, Fortführung<br />

von Wildsträucherhecken auf der Höhe Eppelheim<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Biotopvernet<strong>zu</strong>ng, Naherholungsgebiet<br />

Die Sicherung der Wegeverbindung "Rentnerweg" im Pfaffengrund<br />

bis nach Eppelheim mit begleiten<strong>den</strong><br />

Biotopentwicklungspotentialen muss auf der FNP Ebene erfolgen.<br />

4160 Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg e.V. (LNV)<br />

- Es wird mitgeteilt, dass sich der Landesnaturschutzverband BW Kenntnisnahme<br />

vollinhaltlich der BUND/NABU-Stellungnahme anschließt.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2130 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4161 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

(SDW)<br />

Geschäftsstelle<br />

- Es wer<strong>den</strong> keine Einwände oder Anregungen <strong>zu</strong>r vorgelegten Kenntnisnahme<br />

Planung vorgetragen.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4162 BUND - Ortsverband Heddesheim - Der BUND- Ortsverband Heddesheim schließt sich der von <strong>den</strong><br />

Natur-und Umweltschutzverbän<strong>den</strong> der Region erstellten<br />

Stellungnahme an. Sie enthält die von <strong>den</strong> Orts-und Kreisverbän<strong>den</strong><br />

der Region genannten Positionen <strong>zu</strong>m vorliegen<strong>den</strong> Entwurf.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4163 Bundesanstalt für Post und<br />

Telekommunikation<br />

- Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation ist nicht in der<br />

Entwicklung des Reginalplanes involviert oder tangiert. Es wird<br />

gebeten, die Banst PT vom Verteiler <strong>zu</strong> streichen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen und die Banst PT vom<br />

Verteiler gestrichen.<br />

4164 Staatliche Rhein-Neckar-<br />

Hafengesellschaft Mannheim mbH<br />

- Ergänzend bleibt vor<strong>zu</strong>tragen, dass die Hafengesellschaft<br />

Mannheim <strong>zu</strong>sammen mit acht anderen oberrheinischen Häfen ab<br />

Herbst 2012 europäische Fördermittel im Rahmen des TEN-V<br />

Programms erhalten wird. Die Oberrheinhäfen haben eine<br />

Kooperationsvereinbarung geschlossen und wer<strong>den</strong> die langfristige<br />

Umset<strong>zu</strong>ng des TEN-V-Netzes, insbesondere die Entwicklung der<br />

Oberrheinregion im Rahmen des transeuropäischen Korridors<br />

Rotterdam-Genua, mit dem gemeinsamen Ziel der Verbesserung<br />

des Verkehrsnetzes (Eisenbahn, Binnenschifffahrt und Straße)<br />

zwischen <strong>den</strong> Oberrheinhäfen und deren Hinterland unterstützen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Verband ist als Leadpartner des EU-Projektes CODE 24<br />

engagiert und setzt dabei für die Umset<strong>zu</strong>ng der genannten Ziele<br />

ein. Die Anmerkung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der von Ihnen vorgelegte Entwurf könnte <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng dieser<br />

Ziele entschei<strong>den</strong>de Impulse geben.<br />

4165 Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt<br />

Worms<br />

- Es wird mitgeteilt, dass von Seiten des Entsorgungs- und<br />

Kenntnisnahme<br />

Baubetriebes Worms weder Anregungen noch Be<strong>den</strong>ken<br />

bestehen.<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4166 Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb<br />

Frankenthal<br />

- Als redaktionelle Änderung wird vorgeschlagen, <strong>den</strong> in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte dargestellten Gewässerlauf zwischen <strong>den</strong><br />

Ortsteilen Eppstein und Studernheim (Verlängerung des<br />

Neugrabens) <strong>zu</strong> entfernen, da es sich um eine öffentliche<br />

Abwasserkanalisation bzw. um eine Drainageleitung handelt.<br />

folgen<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird der Gewässerlauf zwischen <strong>den</strong><br />

Ortsteilen Eppstein und Studernheim entfernt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2131 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4167 Kommunalwirtschaft Mittlere<br />

Bergstraße KMB<br />

- Zu dem vorgelegten Regionalplan haben wir aus<br />

Kenntnisnahme<br />

entwässerungstechnischer Sicht keine Anregungen oder<br />

Be<strong>den</strong>ken.<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2132 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4168 RMR Rhein-Main-<br />

Rohrleitungstransportgesellschaft<br />

m.b.H.<br />

- Unsere Anlagen (Produktenfernleitung, Fernwirkkabel und ein<br />

Lichtwellenleiterbündel mit 14 Leerrohren, 1 Ortungskabel und<br />

oberirdische Vorrichtungen) liegen im Plangebiet des Einheitlichen<br />

Regionalplans. Gemäß <strong>den</strong> gewerbebehördlichen Auflagen ist<br />

unsere Produktenfernleitung in einem 10 m breiten, dinglich<br />

gesicherten Schutzstreifen verlegt. Die dingliche Sicherung ist in<br />

Form eines Rohrleitungsrechtes (beschränkt persönliche<br />

Dienstbarkeit) in <strong>den</strong> Grundbüchern der betroffenen Parzellen<br />

eingetragen. In unserem Schutzstreifen bestehen ein absolutes<br />

Bau- und Einwirkungsverbot sowie das Verbot, darin Bäume und<br />

tiefwurzelnde Sträucher an<strong>zu</strong>pflanzen. Weiterhin sichert uns die<br />

beschränkt persönliche Dienstbarkeit das Recht <strong>zu</strong>r Verlegung<br />

weiterer Leitungen in unserem Schutzstreifen <strong>zu</strong>, von dem wir <strong>zu</strong><br />

gegebener Zeit Gebrauch machen wer<strong>den</strong>. Wird dies durch<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen verhindert, so ist dies ein Enteignungstatbestand,<br />

der entschädigungspflichtig ist. Um <strong>den</strong> sicheren Betrieb unserer<br />

Fernleitungen aufrecht <strong>zu</strong> erhalten, das Wohl der Allgemeinheit und<br />

somit auch <strong>den</strong> Bestand der LP-Gebiete <strong>zu</strong> gewährleisten, müssen<br />

die nachstehend aufgeführten Maßnahmen von uns jederzeit und<br />

unverzüglich durchgeführt wer<strong>den</strong> können:<br />

1. Eine Freilegung der Leitungstrasse über längere Zeiträume.<br />

2. Neuerrichtung aller für die Sicherheit der Leitung erforderlichen<br />

Messeinrichtungen.<br />

3. Das Begehen der Leitungstrasse und der Zuwegungen sowie<br />

das Befahren der Leitungstrasse und der Zuwegungen mit<br />

Personenkraftwagen und Lastenkraftwagen mit einem <strong>zu</strong>lässigen<br />

Gesamtgewicht von bis <strong>zu</strong> 201.<br />

4. Die Durchführung von eventuellen Rohr- und Kabelreparaturen<br />

mit <strong>den</strong> da<strong>zu</strong>gehörigen Tiefbau- und Montagearbeiten auch unter<br />

Einsatz von Baggergeräten.<br />

5. Die Wartung und Auswechselung beschädigter Schilderpfähle<br />

und Messsäulen.<br />

6. Die Durchführung von Intensivmessungen im Bereich der<br />

Rohrleitung.<br />

7. Das Freihalten der Leitungstrasse und Zuwegungen von<br />

Aufwuchs.<br />

8. Die regelmäßige Befliegung der Leitungstrasse mit dem<br />

Hubschrauber.<br />

Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass in <strong>den</strong> textlichen<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen eine Unberührtheitsklausel aufgenommen wird, die<br />

<strong>den</strong> Betrieb der Produktenleitung im Rahmen der öffentlichrechtlichen<br />

und unserer Betriebserlaubnis sichert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Einheitlichen Regionalplan sind keine Produktenleitungen<br />

dargestellt. Ein sicherer Schutz der Produktenleitungen kann<br />

aufgrund der Kleinräumigkeit ausschließlich auf der Ebene der<br />

Bauleitplanung bzw. Bebauungsplanung erreicht wer<strong>den</strong>. Im<br />

Einheitlichen Regionalplan wird ein Grundsatz formuliert, dass<br />

bestehende Energieleitungen gesichert und ein Ausbau ermöglicht<br />

wer<strong>den</strong> soll.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2133 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4169 Stadtwerke Frankenthal GmbH - Zum Einheitlichen Regionalplan bestehen keine Einwände oder<br />

Anmerkungen. Informieren Sie uns über Planungen oder<br />

Maßnahmen in unserem Versorgungsgebiet (Frankenthal,<br />

Bobenheim-Roxheim, Dirmstein oder die VG Heßheim), die die<br />

Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser) betreffen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4170 Stadtwerke Schifferstadt - Das Versorgungsunternehmen Waldsee wur<strong>den</strong> an die Stadtwerke<br />

Schifferstadt verkauft und ist aus dem Verteiler <strong>zu</strong> löschen.<br />

folgen<br />

Die Adresse des Versorgungsunternehmens Waldsee wird aus<br />

dem Verteiler gestrichen.<br />

4171 TenneT TSO GmbH - Die Überprüfung der Unterlagen ergab, dass sich der einheitliche<br />

Regionalplan Rhein-Neckar nicht ins Gebiet der TenneT TSO GmbH<br />

erstreckt. Belange unseres Unternehmens wer<strong>den</strong> somit durch <strong>den</strong><br />

Regionalplan nicht berührt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4172 Thüga Energienetze GmbH - Gegen die Aufstellung des Regionalplanes in der vorliegen<strong>den</strong> Kenntnisnahme<br />

Fassung bestehen keine Einwände.<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4173 Thüga Energienetze GmbH - Bei Baumpflan<strong>zu</strong>ngen ist ein Mindestabstand von 2,50 m <strong>zu</strong><br />

Versorgungsleitungen (Strom, Gas) ein<strong>zu</strong>halten.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Wir gehen davon aus, dass bei konkreten Baumpflanzaktionen ein<br />

Schutzabstand von 2,50 m <strong>zu</strong> Strom- und Gasleitungen eingehalten<br />

wird. Der Detailisierungsgrad liegt jedoch nicht im Bereich der<br />

regionalplanerischen Steuerungsmöglichkeiten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2134 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4174 Zweckverband für Wasserversorgung<br />

"Pfälzische Mittelrheingruppe"<br />

- Im <strong>zu</strong>kunftsweisen<strong>den</strong> ROP-Entwurf vermissen wir jegliche<br />

Aussage <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Frackingplänen verschie<strong>den</strong>er Seiten im<br />

vorderpfälzischen Raum, <strong>zu</strong>mal wir wissen, dass dort in jüngster<br />

Zeit Tiefenerkundungen flächenhaft vorgenommen wur<strong>den</strong>, um<br />

diese Region auf Schiefergasvorkommen <strong>zu</strong> explorieren. So ist<br />

auch aus politischem Munde bereits <strong>zu</strong> vernehmen: "Im<br />

Schiefergas läge die energetische Zukunft!"<br />

Wie verschie<strong>den</strong>en <strong>Stellungnahmen</strong> und Anhörungen <strong>zu</strong> diesem<br />

Thema <strong>zu</strong> entnehmen ist, wer<strong>den</strong> in großer Tiefe durch<br />

einzementierte und perforierte Steigrohre mit Wasser, Sand und<br />

Chemikalien sog. Fracks gepumpt.<br />

Aus Sorge um unser Grundwasser als Lieferant unseres<br />

Lebensmittels Trinkwasser schließen wir uns <strong>den</strong> bereits öffentlich<br />

erhobenen Be<strong>den</strong>ken an, da wir quantitative und qualitative<br />

Einwirkungen durch die o.a. Fracks befürchten - evtl. analog <strong>den</strong><br />

Auswirkungen der geothermischen Tiefenbohrung (Landau, Basel<br />

etc.). Wir empfehlen deshalb hier<strong>zu</strong> Aussagen in <strong>den</strong> ROP <strong>zu</strong><br />

übernehmen, ggfls. frackingfreie Zonen in Wassergewinnungs<br />

und -vorranggebieten aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

teilweise folgen<br />

In der Begründung <strong>zu</strong> Plansatz 2.2.3.4 wird nach dem letzten Satz<br />

folgender Satz eingefügt:<br />

"In Wasserschutzgebieten ist die Aufsuchung und Gewinnung von<br />

Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten (sog. Fracking-<br />

Verfahren) <strong>zu</strong> unterlassen."<br />

4175 Zweckverband Wasserversorgung<br />

Elzbach-Gruppe<br />

- Der WVV Elzbachgruppe schließt sich in allen Punkten der<br />

Kenntnisnahme<br />

Gesamtgemeinde Limbach an.<br />

Die Äußerung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4176 Architekten- und Stadtplanerkammer<br />

Hessen K.d.ö.R.<br />

- Es wird mitgeteilt, dass die Architekten- und Stadtplanerkammer Kenntnisnahme<br />

Hessen keine Stellungnahme abgeben bzw. Anregungen geben<br />

möchte.<br />

Die Stellungnahme wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4177 Handwerkskammer Mannheim Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald<br />

- Es wird festgestellt, dass die Besonderheit des vorgelegten<br />

Entwurfs in seiner länderübergreifen<strong>den</strong> Planung liege, die deutlich<br />

mache, dass sich unser Gemeinwohl nicht an Verwaltungsgrenzen<br />

orientiert. Insbesondere für das Handwerk, für das diese Grenzen<br />

regelmäßig von nur untergeordneter Bedeutung sind, sei die<br />

Schaffung von Planungssicherheit über Landesgrenzen hinweg<br />

umso wichtiger. Vor diesem Hintergrund wird der Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar ausdrücklich befürwortet.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Zustimmung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2135 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4178 Bauern- und Winzerverband Rheinland-<br />

Pfalz Süd e.V.<br />

Hauptgeschäftsstelle<br />

- Grundsätzlich wird die derzeitige Vertretung des<br />

landwirtschaftlichen Berufsstandes in <strong>den</strong> Gremien der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar als eine nicht akzeptable Situation<br />

gesehen. Aktuell findet die landwirtschaftliche Vertretung nur in<br />

einem beraten<strong>den</strong> Gremium der Metropolregion statt. Aus Sicht<br />

des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V.<br />

spiegelt dies nicht die Bedeutung der Region als landwirtschaftliche<br />

Produktionsstätte dar. Wir fordern daher eine deutlich verbesserte<br />

personelle Vertretung des landwirtschaftlichen Berufsstandes in<br />

<strong>den</strong> Entscheidungsgremien.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die Frage nach Beset<strong>zu</strong>ng von beraten<strong>den</strong> Mitgliedern wird in der<br />

Verbandssat<strong>zu</strong>ng des VRRN geregelt.<br />

4179 Bauern- und Winzerverband Rheinland-<br />

Pfalz Süd e.V.<br />

Hauptgeschäftsstelle<br />

- Es wird um Beachtung der vorgetragenen Änderungen gebeten Kenntnisnahme<br />

und weiterhin auf die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer<br />

Rheinland-Pfalz verwiesen, die in vollem Umfang mittragen wird. Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4180 EURODISTRICT REGIO PAMINA<br />

Altes Zollhaus<br />

- Auf der Basis der Leitziele für <strong>den</strong> PAMINA-Raum, dem bis dato<br />

einzigen politisch verabschiedeten Referenzdokument für <strong>den</strong><br />

Eurodistrikt Regio Pamina, abgeleitet aus dem (informellen)<br />

Raumentwicklungskonzept PAMINA, bietet der Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar aus<br />

grenzüberschreitender Sicht keine konkreten Hinweise auf<br />

konzeptionelle Unvereinbarkeiten oder Unverträglichkeiten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2136 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4181 EURODISTRICT REGIO PAMINA<br />

Altes Zollhaus<br />

- Ungeachtet der generellen Feststellung, dass der Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein- Neckar inhaltlich das Ziel einer<br />

kohärenten Raumentwicklung im Eurodistrikt Regio Pamina nicht in<br />

Frage stellt, erlauben wir uns, an<strong>zu</strong>regen, <strong>den</strong> Planentwurf als<br />

Chance <strong>zu</strong> nutzen, die besondere Charakteristik der Region Rhein-<br />

Neckar als Planungsraum im Schnittpunkt dreier Bundesländer (S.<br />

13) mit gleichzeitiger EU-Binnengrenze deutlicher <strong>zu</strong> thematisieren<br />

und heraus<strong>zu</strong>stellen. Mit der Südpfalz als Überlappungsraum<br />

kommt der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar eine<br />

besondere Funktion und Bedeutung nicht nur für die<br />

Raumentwicklung in Deutschland (S. 11), sondern darüber hinaus<br />

auch für eine beispielhafte grenzüberschreitende Raumentwicklung<br />

in Europa <strong>zu</strong>. Der Regionalplan bietet <strong>den</strong> adäquaten Rahmen, die<br />

oft bemühte Schnittstellenfunktion der Südpfalz zwischen Rhein-<br />

Neckar, Pamina und dem gesamten Oberrhein näher <strong>zu</strong><br />

kennzeichnen, um daraus spezifische Abstimmungs- und<br />

Handlungsbedarfe für die grenzüberschreitende Praxis ableiten <strong>zu</strong><br />

können. Die vornehmliche Konzentration des Planentwurfs auf<br />

Ländergrenzen übergreifende Abstimmungs- und<br />

Harmonisierungserfordernisse wird der Südpfalz mit ihrer parallelen<br />

Verankerung in einem Staatsgrenzen überschreiten<strong>den</strong><br />

Kooperationsraum unseres Erachtens nicht immer erschöpfend<br />

gerecht.<br />

folgen<br />

Der Hinweis auf die staatsgrenzenübergreifende Bedeutung und<br />

Funktion der Metropolregion Rhein-Neckar wird etwas deutlicher<br />

hervorgehoben. So wird das Leitbild unter "Das Selbstverständnis<br />

der Metropolregion Rhein-Neckar" auf S. 11 am Ende wie folgt<br />

ergänzt: "Darüber hinaus hat die Metropolregion Rhein-Neckar aber<br />

auch eine wichtige binneneuropäische Scharnierfunktion im<br />

"Überlappungsbereich" der Kooperationsräume Rhein-Neckar,<br />

PAMINA sowie der Metropolregion Oberrhein. Somit kommt der<br />

Europäischen Metropolregion Rhein-Neckar auch eine besondere<br />

Bedeutung als beispielhafter Kooperationsraum für eine<br />

staatsgrenzenübergreifende Raumentwicklung <strong>zu</strong>."<br />

Einige wenige Beispiele mögen diesen Aspekt veranschaulichen:<br />

> Auf S. 17 wird ausgeführt, dass die siedlungsgebun<strong>den</strong>e<br />

Infrastruktur auch in Zukunft finanzierbar gehalten wer<strong>den</strong> muss.<br />

Die enge Kooperation zwischen der Verbandsgemeinde Bad<br />

Bergzabern mit der Stadt Wissembourg (Schwimmbad/Relais<br />

Culturel, gemeinsame Wasserver- und -entsorgung) zeugt von <strong>den</strong><br />

Möglichkeiten und Chancen, die eine Staatsgrenzen<br />

überschreitende interkommunale Kooperation bieten kann.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2137 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4182 EURODISTRICT REGIO PAMINA<br />

Altes Zollhaus<br />

- Insgesamt geht es uns darum, im Einheitlichen Regionalplan Rhein-<br />

Neckar auch <strong>den</strong> Erfordernissen, Möglichkeiten und Chancen an<br />

<strong>den</strong> „Außengrenzen" des Rhein-Neckar-Raumes und damit im<br />

Zentrum des Eurodistrikt und an der Schwelle <strong>zu</strong> einem<br />

europäischen Nachbarland mehr Rechnung <strong>zu</strong> tragen. In dem<br />

aktuellen Planentwurf findet sich im Wesentlichen nur im Kontext<br />

„Einzelhandelsgroßprojekte" der Grundsatz einer frühzeitigen<br />

Information und Abstimmung über Staatsgrenzen hinweg (die<br />

<strong>zu</strong>gehörige Begründung ist die einzige Stelle, an der konkret auf<br />

<strong>den</strong> Eurodistrict Regio Pamina Be<strong>zu</strong>g genommen wird) - wir sind<br />

überzeugt, dass sich mehr Themen und Ansatzpunkte i<strong>den</strong>tifizieren<br />

lassen, über die sich Staatsgrenzen überschreitend aus<strong>zu</strong>tauschen<br />

und ab<strong>zu</strong>stimmen lohnend und vorteilhaft, wenn nicht notwendig<br />

ist.<br />

folgen<br />

In diesem Sinne regt der EURODISTRICT REGIO PAMINA an, der<br />

EU-Binnengrenze der Europäischen Metropolregion Rhein-Neckar<br />

im Einheitlichen Regionalplan mehr Raum <strong>zu</strong> widmen und <strong>den</strong> über<br />

die Südpfalz mit der Rhein-Neckar-Region verknüpften Eurodistrikt<br />

besser i<strong>den</strong>tifizierbar und wahrnehmbar <strong>zu</strong> machen, sowohl<br />

kartographisch als auch auf Ebene der textlichen Planaussagen.<br />

Dabei können wir uns sowohl punktuelle Ergän<strong>zu</strong>ngen in<br />

ausgewählten Plankapiteln als auch die Integration eines separaten<br />

Plankapitels <strong>zu</strong>r Staatsgrenzen überschreiten<strong>den</strong> Entwicklung und<br />

Kooperation vorstellen.<br />

Zur Klarstellung der Bedeutung auch der angrenzen<strong>den</strong><br />

Nachbarräume für die Weiterentwicklung der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar wird unter Ziffer II. Leitbild auf S. 13 die Überschrift<br />

"Regionalentwicklung über Ländergrenzen" in Regionalentwicklung<br />

über Grenzen" geändert. Am Ende dieses Bausteines des Leitbildes<br />

wird folgender Text ergänzt:" Da<strong>zu</strong> soll auch die gezielte<br />

Zusammenarbeit von Akteuren aus der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar mit Partnern aus <strong>den</strong> benachbarten Regionen beitragen.<br />

Organisatorischer Rahmen für die grenzüberschreitende<br />

Kooperation der Nachbarräume Südpfalz, Mittlerer Oberrhein und<br />

Nordelsass bildet der Eurodistrict Regio PAMINA. Darüber hinaus<br />

möchten Akteure aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und<br />

Verwaltung in der Metropolregion Rhein-Neckar sowie<br />

benachbarter Regionen wie z.B. Mittlerer Oberrhein oder Westpfalz<br />

durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit auf der Grundlage<br />

bilateraler Vereinbarungen einen weiteren Beitrag <strong>zu</strong>r strukturellen<br />

Weiterentwicklung in <strong>den</strong> Kooperationsräumen leisten".<br />

Es sollte unser gemeinsames Ziel sein, dass der Einheitliche<br />

Regionalplan Rhein-Neckar in <strong>den</strong> kommen<strong>den</strong> Jahren eine gute<br />

und aussagekräftige Grundlage bildet auch <strong>zu</strong>r Abstimmung<br />

raumrelevanter Entwicklungen und Projekte im Eurodistrikt Regio<br />

Pamina.<br />

4183 Hessischer Städte- und<br />

Gemeindebund e.V.<br />

- Von einer Stellungnahme wird mangels unmittelbarer Berührung<br />

von Interessen der hessischen Mitgliedskommunen abgesehen, da<br />

sich aus <strong>den</strong> dem Regionalplan angefügten besonderen Hinweisen<br />

für <strong>den</strong> hessischen Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar<br />

(Kreis Bergstraße) ergibt, dass die Planinhalte erst durch die<br />

Übernahme in <strong>den</strong> Regionalplan Südhessen rechtskräftig wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2138 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4184 Kreisbauernverband Rhein-Neckar e.V. - Im Hinblick auf das Nachhaltigkeitsgebot ist die Verwendung<br />

fruchtbarer landwirtschaftlicher Flächen einerseits durch<br />

Überbauung und andererseits durch die Nut<strong>zu</strong>ng für <strong>den</strong><br />

naturschutzrechtlichen Ausgleich von Eingriffen mehr als<br />

be<strong>den</strong>klich. Insbesondere im Ballungsgebiet Rhein Neckar, in<br />

welcher ein enormer Siedlungsdruck herrscht sind<br />

landwirtschaftliche Produktionsflächen knapp. Daher regen wir an,<br />

in die Planung mit auf<strong>zu</strong>nehmen, dass für die naturschutzrechtliche<br />

Ausgleichsbilanzierung vorrangig Entsiegelungsmaßnahmen<br />

durch<strong>zu</strong>führen sind.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Frage nach Standorten für Kompensationsleistungen gem. der<br />

naturschutzfachlichen Eingriffsregelung kann nicht auf der Ebene<br />

der Regionalplanung gelöst wer<strong>den</strong>. Hier sind Regelungen z.B. im<br />

Rahmen der Kompensationsflächenverordnung BW (z.B. Ökokonto)<br />

heran<strong>zu</strong>ziehen.<br />

4185 Städtetag Rheinland-Pfalz e.V. - Die Stadt Speyer weist in ihrer Stellungnahme u. a. darauf hin, dass<br />

für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum eine umfassende<br />

Landschaftsrahmenplanung erstellt wurde. Für <strong>den</strong> rheinlandpfälzischen<br />

Teilraum beschränkt sich die<br />

Landschaftsrahmenplanung hauptsächlich auf eine Darstellung des<br />

landesweiten Biotopverbund", der sich im Wesentlichen aus der<br />

Natura 2000-Gebietskulisse und <strong>den</strong> Überschwemmungsgebieten<br />

<strong>zu</strong>sammensetzt (Übernahme aus LEP IV). Ergänzend wur<strong>den</strong><br />

regional bedeutsame Flächen für <strong>den</strong> Regionalen Biotopverbund<br />

i<strong>den</strong>tifiziert. Die Stadt Speyer legt dar, dass in der künftigen<br />

Anwendung der Regionalplanung sich möglicherweise aus diesen<br />

unterschiedlichen methodischen Ansätzen und Darstellungen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte Voll<strong>zu</strong>gsprobleme ergeben können. Aus Sicht<br />

der Stadt Speyer wäre es für die künftige Praxis wünschenswert,<br />

wenn die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong> einer einheitlichen<br />

Grundlagenermittlung, Methodik und Darstellung der Belange von<br />

Natur, Landschaft und Umwelt fände, so wie dies für alle sonstigen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngen der Fall ist. Wir bitten nachdrücklich darum, das<br />

Anliegen unserer Mitgliedstadt Speyer <strong>zu</strong> prüfen und im weiteren<br />

Verfahren um<strong>zu</strong>setzen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4186 Unternehmerverband Hessischer<br />

Einzelhandel Mitte-Süd e.V.<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

- Der Unternehmerverband weist darauf hin, dass die Planinhalte des<br />

Einheitlichen Regionalplans seitens der Regionalversammlung<br />

Südhessen <strong>zu</strong> berücksichtigen, jedoch nicht <strong>zu</strong> beachten sind, so<br />

dass der Regionalplan Südhessen restriktivere Bestimmungen<br />

enthalten kann.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Rechtslage ist korrekt dargelegt.<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2139 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4187 vero - Verband der Bau- und<br />

Rohstoffindustrie e.V.<br />

- Es wird darum gebeten, <strong>den</strong> vero - Verband der Bau- und<br />

Rohstoffindustrie e.V. In <strong>den</strong> Regionalplan-Verteiler auf<strong>zu</strong>nehmen,<br />

da vero insgesamt 600 Mitgliedsunternehmen mit insgesamt über<br />

1000 Betrieben präsentiert. Das Verbandsgebiet von vero erstreckt<br />

sich von Schleswig-Holstein über Hamburg und Bremen,<br />

Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz und das<br />

Saarland. Für die Mitgliedsunternehmen besteht somit im Hinblick<br />

auf deren langfristige Rohstoffsicherung großes Interesse an Ihrer<br />

Regionalplanung.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Verband vero-Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e.V. ist<br />

bereits im Verteiler der förmlichen Anhörung <strong>zu</strong>m Einheitlichen<br />

Regionalplan enthalten. Der Verband wurde dementsprechend<br />

förmlich beteiligt.<br />

4188 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Ein Bürger aus Gommersheim befürchtet durch <strong>den</strong> Einheitlichen<br />

Regionalplan negative Auswirkungen für seinen<br />

landwirtschaftlichen Aussiedlerhof und bittet um detaillierte<br />

Informationen über mögliche Konsequenzen.<br />

nicht folgen<br />

Die Geschäftsstelle des Verbandes erteilt auch gegenüber Bürgern<br />

grundsätzlich gerne Auskunft über Planinhalte des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar. Eine detaillierte Einzelberatung ist<br />

jedoch nicht Gegenstand des Anhörungsverfahrens.<br />

4189 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Eine Privatperson aus Gommersheim bemängelt <strong>den</strong> Planmaßstab<br />

des Einheitlichen Regionalplans, der auf konkrete Flächen<br />

bezogene Planaussagen nur eingeschränkt <strong>zu</strong>lässt. Er empfiehlt<br />

außerdem eine verstärkte Einbeziehung von Privatpersonen in <strong>den</strong><br />

Planungsprozess.<br />

nicht folgen<br />

Grundsätzlich hat jeder Bürger in der Metropolregion die<br />

Möglichkeit, sich in <strong>den</strong> Prozess <strong>zu</strong>r Aufstellung des Einheitlichen<br />

Regionalplans ein<strong>zu</strong>bringen. Da<strong>zu</strong> wer<strong>den</strong> die Planunterlagen <strong>zu</strong>m<br />

Zeitpunkt des jeweiligen Verfahrensstandes für jedermann<br />

<strong>zu</strong>gänglich im Internet eingestellt. Bei Bedarf kann auch direkt mit<br />

der Geschäftsstelle des Verbandes Kontakt aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

4190 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Eine Privatperson aus Jockgrim bittet um Auskunft, welche<br />

Möglichkeiten bestehen, die Ausweisung weiterer Baugebiete <strong>zu</strong><br />

verhindern.<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Der Verband steht auch Bürgern für Auskünfte jederzeit <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung; jedoch ist die konkrete Beratung <strong>zu</strong>r Verhinderung eines<br />

Planungsvorhabens nicht Gegenstand des Anhörungsverfahrens<br />

<strong>zu</strong>r Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2140 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4191 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Es sollen vor allem Maßnahmen getroffen wer<strong>den</strong>, dass die<br />

bestehende Abwanderung aus dem ländlich, landwirtschaftlichen<br />

Raum gestoppt und sogar umgekehrt wird. Diesen Fluch des<br />

Sterbens kleiner Dörfer wurde schon sehr oft in Deutschland<br />

erlebt. Es sollen nicht die gleichen Fehler, wie sie Andernorts sehr<br />

oft passiert sind, begangen wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>stimmend <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Intention des vorgetragenen Anliegens wird im Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar und in allen Plankapiteln<br />

durchgängig Rechnung getragen und die gesamte Metropolregion<br />

als einheitlicher Lebens- und Wirtschaftsraum verstan<strong>den</strong>. U.a.<br />

wird dies im Plansatz 3.1.1.2 Integrierte Verkehrsplanung (G) auch<br />

so formuliert und betont.<br />

Bereits im Kapitel 1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur / 1.1<br />

Raumkategorien sind im Plansatz 1.1.5 Ländlicher Raum (G) und in<br />

der da<strong>zu</strong>gehören<strong>den</strong> Begründung der "eigenständige und<br />

gleichwertige Lebens- und Entwicklungsraum" Ländlicher Raum<br />

thematisiert sowie auch die Sicherung und der Erhalt der<br />

Wohnstandortbedingungen und der attraktiven Arbeits-,<br />

Ausbildungs- und Versorgungsangebote.<br />

4192 Privat<br />

(Bürgergruppierung: Lokale Agenda 21<br />

Gönnheim)<br />

- Eine Privatperson aus Gönnheim beklagt, dass es ihm aufgrund des<br />

ungünstigen Zeitraumes (Ferienzeit) sowie der begrenzten<br />

Beteiligungsfrist nicht möglich war, eine ausgewogene<br />

Stellungnahme ab<strong>zu</strong>geben.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Zeitpunkt sowie die Beteiligungsfrist für das<br />

Anhörungsverfahren entsprechen der Beschlusslage in <strong>den</strong><br />

Gremien des Verbandes sowie <strong>den</strong> gesetzlichen Vorgaben für das<br />

Verfahren <strong>zu</strong>r Aufstellung des Regionalplans Rhein-Neckar. Die<br />

gewährte Beteiligungsfrist von 3 Monaten liegt sogar deutlich über<br />

der gesetzlich erforderlichen Frist.<br />

4193 Privat<br />

(Privatperson)<br />

- Die Einwendungen der Bürgerinitiative "Schützt die Weinheimer"<br />

Breitwiesen" <strong>zu</strong>m Entwurf des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-<br />

Neckar wer<strong>den</strong> unterstützt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Aussage wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Auf die Behandlung der<br />

entsprechen<strong>den</strong> Stellungnahme wird verwiesen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2141 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4194 FrauenMitPlan e.V. - Die Europäische Metropolregion Rhein-Neckar will in ihrem<br />

Selbstverständnis ein attraktiver Wirtschafts-, Wohn- und<br />

Freizeitstandort sein, eine Region, die sich dem demografischen<br />

Wandel stellt und daraus konstruktive Lösungen entwickelt. Mit<br />

dem Forum „Vereinbarkeit Beruf und Familie" wer<strong>den</strong> in der MRN<br />

vorbildhafte Lösungen und best practices für die Ausgestaltung<br />

dieser Leitziele entwickelt und transferiert.<br />

Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit im oben<br />

beschriebenen Sinne sind gleichzeitig Vorausset<strong>zu</strong>ng und Motor für<br />

die Zukunftsfähigkeit der Region.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4195 FrauenMitPlan e.V. - Mit der Integration des Leitzieles Chancengleichheit und mit der<br />

ausdrücklichen Formulierung entsprechender Ziele und Grundsätze<br />

in <strong>den</strong> Plankapiteln des Einheitlichen Regionalplans ist die<br />

Metropolregion Rhein-Neckar vorbildhaft. In weiteren Schritten<br />

sollte sichergestellt wer<strong>den</strong>, dass diese Vorgaben auch <strong>zu</strong>r<br />

Umset<strong>zu</strong>ng gelangen können.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Regionalplanung sollte dafür Sorge tragen, dass als Grundlage<br />

für regionale und kommunale Planungen nach Geschlecht<br />

differenzierende Daten erhoben, entsprechend aggregiert<br />

ausgewertet und dokumentiert wer<strong>den</strong> - beispielsweise<br />

Bevölkerungsstrukturdaten, Arbeitsmarktstrukturdaten, Daten <strong>zu</strong>m<br />

Bedarf und <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng von Infrastruktur-, Bildungs-, Kultur- und<br />

Freizeiteinrichtungen, Daten für kommunale Wirtschafts- und<br />

Einzelhandelskonzepte, Nutzerlnnen-Daten für Verkehrspläne. Mit<br />

der entsprechen<strong>den</strong> Datenbasis können dann auch Planungen und<br />

Haushaltspläne auf ihre Auswirkungen auf unterschiedliche<br />

Zielgruppen überprüft wer<strong>den</strong> (Gender Check, Gender Budgeting).<br />

Es wird angeregt, da<strong>zu</strong> Modellprojekte in der MRN an<strong>zu</strong>stoßen.<br />

Bei der Umset<strong>zu</strong>ng des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar,<br />

z. B. im Zuge der Anpassung der kommunalen Bauleitplanungen,<br />

wird auf die Verwirklichung der formulierten Grundsätze <strong>zu</strong><br />

Genderaspekten hingewirkt. Des Weiteren wer<strong>den</strong> im Rahmen der<br />

Regionalentwicklung Möglichkeiten genutzt, eine gender-orientierte<br />

Regionalentwicklung voran<strong>zu</strong>bringen (z.B. über Netzwerkarbeit<br />

FrauenMitPlan e.V., Netzwerk Vereinbarkeit Beruf und Familie).<br />

4196 FrauenMitPlan e.V. - Alle räumlich wirksamen Planungen im Kontext des Regionalplans<br />

sollten einer Chancengleichheitsprüfung unterzogen wer<strong>den</strong>, wie<br />

dies als Gender Check <strong>zu</strong>m Landesentwicklungsplan IV Rheinland-<br />

Pfalz geschehen ist. Die Regionalplanung kann <strong>den</strong> Kommunen<br />

hierfür Hilfestellung leisten. Erprobt wurde ein solches Vorgehen<br />

im Modellprojekt „Rheinpfalz - Region auf Genderkurs", bei dem<br />

der Verband Region Rhein-Neckar mit <strong>den</strong> für Landesplanung und<br />

Gleichstellung <strong>zu</strong>ständigen Ministerien in Rheinland-Pfalz, mit<br />

FrauenMitPlan e.V. und mit dem Rhein-Pfalz-Kreis kooperierte.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Bei der Umset<strong>zu</strong>ng des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar z.<br />

B. im Zuge der Anpassung der kommunalen Bauleitplanungen wird<br />

auf die Verwirklichung der formulierten Grundsätze <strong>zu</strong><br />

Genderaspekten hingewirkt. Des Weiteren wer<strong>den</strong> im Rahmen der<br />

Regionalentwicklung Möglichkeiten genutzt, eine gender-orientierte<br />

Regionalentwicklung voran<strong>zu</strong>bringen (z.B. über Netzwerkarbeiten<br />

wie FrauenMitPlan e.V., Netzwerk Vereinbarkeit Beruf und Familie).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2142 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4197 Landesarbeitsgemeinschaft d. hess.<br />

Frauenbüros<br />

Frauenbeauftragte der Stadt Mühlheim<br />

- Für die nachfolgende Planung sind die folgen<strong>den</strong> Punkte<br />

unerlässlich:<br />

• Erarbeitung eines regionalen Gemeinbedarfskonzeptes, das<br />

gemäß der aktuellen Rechtslage von Anfang an systematisch auf<br />

geschlechtergerechten Kriterien aufbaut.<br />

Insbesondere:<br />

• Ausweisung frauenspezifischer Infrastruktur, insbesondere von<br />

Frauenhäusern, Beratungsstellen, Frauen- und Mütterzentren,<br />

Migrantinnen-Treffpunkten<br />

• Bildungs- und Erziehungsstätten für Mädchen und Jungen von 0<br />

bis 10 Jahren - Ganztagskindertagesstätten und Ganztagsschulen/ -<br />

betreuung an Schulen haben einen größeren und qualitativ anderen<br />

Flächenbedarf als Halbtagseinrichtungen<br />

• Bildungseinrichtungen für erwachsene Frauen und Männer<br />

(„Lebenslanges Lernen"). Hier sind besonders <strong>zu</strong> berücksichtigen<br />

die Bildungsbedürfnisse von Zugewanderten<br />

• Sportstättenentwicklungsplanung unter frauenspezifischen<br />

Gesichtspunkten (z.B. Wahl der Sportarten)<br />

nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Die angesprochenen Themenbereiche sind u. a. Schwerpunkte der<br />

Netzwerkarbeit von FrauenMitPlan e.V. in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar, in die der Verband Region Rhein-Neckar (vormals<br />

Raumordnungsverband Rhein-Neckar) seit Mitte der 1990er Jahre<br />

eng eingebun<strong>den</strong> ist.<br />

4198 Terra T2100 - Im städtischen und ländlichen Raum sind ehemals vorhan<strong>den</strong>en nicht Gegenstand der Regionalplanung<br />

Nutzflächen und Nut<strong>zu</strong>ngsarten für eine dezentrale<br />

Nahrungsmittelerzeugung <strong>zu</strong> fördern.<br />

Da<strong>zu</strong> zählen insbesondere:<br />

# Pflan<strong>zu</strong>ng von Obstbäumen, Streuobstwiesen<br />

# Anpflan<strong>zu</strong>ng von Nutzbäumen wie Haselnuss, Walnuss,<br />

Esskastanien<br />

# Förderung der Schaffung von Kleingärten, auch im städtischen<br />

Bereich<br />

# Anlegung von neuen Stillgewässer und Renaturierung von<br />

Fließgewässern <strong>zu</strong>r Erhöhung des nutzbaren Fischbestandes<br />

# Renaturierung von Wegen und Siedlungsflächen <strong>zu</strong>r<br />

Wiederherstellung von Weideflächen<br />

für Ziegen, Schafe, etc.<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Sie sind nicht<br />

Gegenstand der Regionalplanung.<br />

4199 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband Neckargemünd<br />

- Das Kultur- und Freizeitangebot ist ein gewichtiger Standortfaktor -<br />

mit direkten Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Entwicklung<br />

einer Gemeinde. So spielt z.B. die Existenz eines Schwimmbades<br />

wie in Kleingemünd bei der Wohnortswahl, insbesondere bei der<br />

junger Familien, eine nicht <strong>zu</strong> unterschätzende Rolle.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2143 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4200 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Es wird für fragwürdig gehalten, ob ein Werk wie der Einheitliche<br />

Regionalplan 2020 mit seiner Gültigkeit von 15 Jahren und Geltung<br />

für immerhin 2,4 Millionen Menschen in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar nur im Rahmen der Behandlung in <strong>den</strong> Gemeinderäten und<br />

in dieser knappen Form, während die Offenlage bereits im Gange<br />

ist, dem Sinn und Geist einer Beteiligung der Bürger gerecht wird.<br />

Weiter darf man dann bei der durch die Kommunen gewählte<br />

Vorgehensweise der Beschäftigung mit diesem Planwerk daran<br />

zweifeln, ob die Bürger überhaupt erreicht wer<strong>den</strong> und das Gefühl<br />

bekommen, daß der Regionalplan ein Planwerk ist, daß sie betrifft<br />

und das sie angeht.<br />

Die bei Bebauungsplanverfahren oft juristisch strittige Frage, ob<br />

durch eine bloße Offenlage, da<strong>zu</strong> noch nur in ausgewählten<br />

Offenlagelokalitäten, die so wichtige Anstoßwirkung <strong>zu</strong>r<br />

Beteiligung der Bevölkerung überhaupt gegeben ist, muß hierbei<br />

bezweifelt wer<strong>den</strong>. Die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet<br />

ist ein richtiger Schritt, allerdings dürften nur wenige Bürger<br />

überhaupt wissen, daß diese Möglichkeit besteht. Eine<br />

Anstoßwirkung kann nicht eingetreten sein, wenn Kommunen von<br />

"kommunalen Entwicklungsabsichten" sprechen und dabei, wie wir<br />

es unten schildern, lediglich von <strong>den</strong> Vorstellungen von<br />

Bürgermeistern und Verwaltungen ausgehen.<br />

Das ist um so be<strong>den</strong>klicher, als die Bürgermeister, die in einem so<br />

ungeeigneten Verfahren ihre Vorstellung kommunaler Entwicklung<br />

abhandeln und als <strong>Stellungnahmen</strong> für die Kommunen, also auch<br />

für die nur un<strong>zu</strong>reichend beteiligten Bürger, abgeben, als "geborene<br />

Mitglieder" der Verbandsversammlung auch noch in ihrer<br />

Gesamtheit über diese eigenen Vorstellungen großflächig<br />

abstimmen. Nachdem sie so die Grundlagen geschaffen haben,<br />

fällt es oft leichter, diese selbst eingebrachten Vorstellungen auch<br />

letztlich durch<strong>zu</strong>setzen. Hier tut sich in der Auffassung der<br />

Einwender ein Demokratiedefizit in <strong>den</strong> raum- und<br />

regionalplanerischen Strukturen und Systemen auf.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend dem Staatsvertrag für die Metropolregion Rhein-<br />

Neckar sind lediglich die Landräte und die Oberbürgermeister der<br />

Kommunen mit über 25.000 Einwohnern geborene Mitglieder der<br />

Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar. Alle<br />

anderen Mitglieder wer<strong>den</strong> aus dem Kreis der Kreistage und der<br />

Stadträte der genannten Kommunen mit mehr als 25.000<br />

Einwohnern gewählt. Damit ist eine demokratische Basis für die<br />

die entsprechen<strong>den</strong> Entscheidungen, auch im Zusammenhang mit<br />

der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

gegeben.<br />

Die Beteilgung der Träger öffenlicher Belange, die Beteiligung aller<br />

relevanten Stellen und in gleichem Maße auch die Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit war in der Anhörung <strong>zu</strong>m Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar entsprechend <strong>den</strong> dahingehen<strong>den</strong><br />

rechtlichen Vorgaben (u.a. auch durch die Veröffentlichungen in <strong>den</strong><br />

regionalen Tageszeitungen oder in <strong>den</strong> Mitteilungsblätter der<br />

Kommunen, Internet etc.) umfangreich gewährleistet. In diesem<br />

Zusammenhang ist auch <strong>zu</strong> erwähnen, dass die Offenlage deutlich<br />

länger angelegt war als vorgegeben.<br />

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist/war also entsprechend breit<br />

angelegt und damit auch die Möglichkeiten für alle Bürger der<br />

Metropolregion gegeben, sich <strong>zu</strong> äußern.<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng der Einwender wird nicht geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2144 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4201 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Die Einwender nutzen die Verwaltungsvorlage <strong>zu</strong>r<br />

Gemeinderatssit<strong>zu</strong>ng vom 25.07.2012 in Heddesheim, um ihre<br />

Stellungnahme <strong>zu</strong> strukturieren und ihre <strong>Stellungnahmen</strong> <strong>zu</strong>m<br />

Regionalplan dar<strong>zu</strong>legen.<br />

Die Einwender haben ihre Ausführungen in dieser Sit<strong>zu</strong>ng wie folgt<br />

eingeleitet: Bei einem Werk wie dem Regionalplan ist es gut, wenn<br />

man erst einmal weiter blickt als nur <strong>zu</strong>r eigenen Kirchturmspitze<br />

<strong>den</strong>n schließlich gilt er für Nordba<strong>den</strong>, Teile der Südpfalz und <strong>den</strong><br />

Kreis Bergstraße in Hessen.<br />

Positiv ist an<strong>zu</strong>merken, daß er bei der Ausweisung von Wohn- und<br />

Gewerbegebieten so ziemlich Netto-Null rauskommt, d.h. es<br />

kommen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> bereits dafür ausgewiesenen Flächen insgesamt<br />

keine neuen da<strong>zu</strong>.<br />

Die Metropolregion hat damit etwas verstan<strong>den</strong>, was in <strong>den</strong><br />

Städten und Gemein<strong>den</strong> noch kaum jemand begriffen hat: Es gibt<br />

in der Metropolregion keine Gemeinde mehr, die noch wächst oder<br />

wachsen wird.<br />

Einige Ober- und Mittelzentren wer<strong>den</strong> nicht schrumpfen aber das<br />

ist es dann auch, daher macht die sparsame Zuteilung von<br />

Wohnflächen Sinn.<br />

Erfreulich auch, daß es in Sachen Landschafts-, Freiraum- und<br />

generellem Umweltschutz positive Formulierungen und Absichten<br />

gibt - <strong>zu</strong>mindest auf dem Papier, das ja bekanntlich geduldig ist.<br />

Kaum wird der Plan gültig sein, wer<strong>den</strong> wieder die<br />

Begehrlichkeiten da<strong>zu</strong> führen, daß Zielabweichungsverfahren wie<br />

Pilze aus dem Bo<strong>den</strong> schießen wer<strong>den</strong>. Positiv auch, daß in Sachen<br />

Win<strong>den</strong>ergie Entwicklungen möglich sind, auch weil das<br />

Landesplanungsgesetz geändert wurde.<br />

Im Entwurf des Regionalplanes 2020 wird <strong>zu</strong>mindest in Ansätzen<br />

der Versuch gemacht, das Ziel <strong>den</strong> täglichen Flächenverbrauch von<br />

100 ha auf 30 ha <strong>zu</strong> reduzieren. Das ist gut.<br />

Beim Landschafts-, Klima- und Umweltschutz wünschen sich die<br />

Einwender, daß mehr konkrete Ziele, Grundsätze und Aussagen,<br />

wie sie da<strong>zu</strong> die Umweltverbände oder das Umweltforum<br />

Mannheim gemacht haben, im Regionalplan verbindlich verankert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar wird allen Ansprüchen,<br />

die auf <strong>den</strong> Raum bzw. auf die Metropolregion Rhein-Neckar<br />

einwirken, gerecht. Damit erfüllt er nachhaltig seine ihm planerisch<br />

<strong>zu</strong>gedachten Funktionen. Durch die jeweiligen Grundsätze und<br />

Ziele des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar wird eine<br />

nachhaltige und flächensparende Siedlungsentwicklung verfolgt.<br />

Themen wie Freiraum, Kleinklima, Lebensräume wird gleichfalls ein<br />

entsprechendes Gewicht beigemessen (vgl. auch Kapitel 2<br />

Regionale Freiraumstruktur/Schutz der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen).<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng der Einwender wird nicht geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2145 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4202 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Die Frage ist, was hier unter kommunalen Entwicklungsabsichten<br />

<strong>zu</strong> verstehen ist. Sofern <strong>den</strong> Einwendern bekannt ist, hat darüber<br />

nie eine Debatte im Gemeinderat stattgefun<strong>den</strong>. Da eine<br />

Bürgerbeteiligung im Sinne eines Agendaprozesses, u. a. mit der<br />

Fragestellung einer künftigen Entwicklung der Gemeinde<br />

Heddesheim erst im Herbst stattfin<strong>den</strong> soll, wer<strong>den</strong> Anregungen<br />

der Bürger auch wohl kaum Eingang in heute schon durch die<br />

Kommune festgelegte Absichten fin<strong>den</strong>. Es wäre wohl richtiger<br />

davon <strong>zu</strong> sprechen, daß es um Entwicklungsabsichten geht, wie<br />

sie der Bürgermeister und die Verwaltung sehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die hier thematisierte Fragestellung ist auf der Ebene der<br />

Gemeinde Heddesheim <strong>zu</strong> lösen. Aber wie beim<br />

Aufstellungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar<br />

wer<strong>den</strong> sich die Bürger auch hier in <strong>den</strong> genannten Agendaprozess<br />

einbringen können.<br />

Die Ausführungen der Einwender wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4203 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Bei dieser Vorgehensweise dürfte klar wer<strong>den</strong>, daß sich die<br />

Metropolregion für weitere Offenlagen und das Mitnehmen der<br />

Bürger bei Werken wie dem Regionalplan oder anderer die Bürger<br />

betreffender Sachverhalte eine andere und die Bürger direkter<br />

ansprechende Form der Vorstellung, Präsentation und Beteiligung<br />

dieser Bürger überlegen muß.<br />

nicht folgen<br />

Die Beteilgung der Träger öffenlicher Belange, die Beteiligung aller<br />

relevanten Stellen und in gleichem Maße auch die Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit war in der Anhörung <strong>zu</strong>m Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar entsprechend <strong>den</strong> dahingehen<strong>den</strong><br />

rechtlichen Vorgaben (u.a. auch durch die Veröffentlichungen in <strong>den</strong><br />

regionalen Tageszeitungen oder in <strong>den</strong> Mitteilungsblätter der<br />

Kommunen, Internet etc.) umfangreich gewährleistet. In diesem<br />

Zusammenhang ist auch <strong>zu</strong> erwähnen, dass die Offenlage deutlich<br />

länger angelegt war als vorgegeben.<br />

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist/war entsprechend breit angelegt<br />

und damit auch die Möglichkeiten für alle Bürger der<br />

Metropolregion gegeben, sich <strong>zu</strong> äußern. Gleichwohl wird der<br />

VRRN auch <strong>zu</strong>künftig bei allen Aktivitäten und Planungen die<br />

Bürger in offener Art und Weise „mitnehmen“.<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng der Einwender wird nicht geteilt.<br />

4204 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Der Geist des Regionalplanentwurfes 2020 in Sachen Begren<strong>zu</strong>ng Kenntnisnahme<br />

des Flächenverbrauches wird begrüßt.<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2146 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4205 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Die Regionalplanung nimmt eine besondere Rolle bei der<br />

räumlichen Gesamtplanung in Deutschland ein. Zwar sind<br />

letztendlich und problemverursachend die Kommunen die für eine<br />

Festlegung der Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng verantwortlich, aber aus <strong>den</strong><br />

bekannten egoistischen Interessenslagen sind die Städte und<br />

Kommunen entgegen der Erfordernis jedoch weiterhin an einer<br />

weiteren Inanspruchnahme von Flächen interessiert.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Ausführungen wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4206 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Vor allem muß die Metropolregion aus ihrem abstrakten<br />

Schattendasein heraustreten und ihre 2,4 Millionen Bürger<br />

einbeziehen und mitnehmen. Sie ist <strong>zu</strong> wenig im Bewußtsein der<br />

Menschen verankert und ihre Konstruktion und ihre Mechanismen<br />

wer<strong>den</strong> kaum da<strong>zu</strong> beitragen, daß sich das ändern wird.<br />

nicht folgen<br />

Der bedeutende und für 15 Jahre geltende neue Regionalplan 2020<br />

geht in seinem Entstehungsprozeß und in der Art, wie er nach<br />

Außen vermittelt wird, an <strong>den</strong> Menschen vorbei.<br />

Solange die doch recht engen Kreise von Fraktionen der<br />

Verbandsversammlung, Gemeindeverwaltungen und<br />

Gemeinderäten die einzigen sind, die <strong>Stellungnahmen</strong> <strong>zu</strong>m<br />

Regionalplan abgegeben oder über ihn diskutieren, kann es kein<br />

Plan der Menschen der Region für die Menschen der Region sein.<br />

Bestimmten Interessensgruppen ist das sicher nur recht.<br />

Die Beteilgung der Träger öffenlicher Belange, die Beteiligung aller<br />

relevanten Stellen und in gleichem Maße auch die Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit war in der Anhörung <strong>zu</strong>m Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar entsprechend <strong>den</strong> dahingehen<strong>den</strong><br />

rechtlichen Vorgaben (u.a. auch durch die Veröffentlichungen in <strong>den</strong><br />

regionalen Tageszeitungen oder in <strong>den</strong> Mitteilungsblätter der<br />

Kommunen, Internet etc.) umfangreich gewährleistet. In diesem<br />

Zusammenhang ist auch <strong>zu</strong> erwähnen, dass die Offenlage deutlich<br />

länger angelegt war als vorgegeben.<br />

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist/war also entsprechend breit<br />

angelegt und damit auch die Möglichkeiten für alle Bürger der<br />

Metropolregion gegeben, sich <strong>zu</strong> äußern.<br />

Den Ausführungen der Einwender wird nicht gefolgt.<br />

4207 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Es gelingt <strong>den</strong> Autoren (des Regionalpalns) augenscheinlich, die<br />

demographische Entwicklung völlig <strong>zu</strong> ignorieren. Man sollte kaum<br />

glauben, daß die Prognosen bis 2050 davon sprechen, daß es 12<br />

Millionen Menschen weniger in der BRD geben wird. Es sind<br />

praktisch keinerlei Vorkehrungen für diese Entwicklung und ihre<br />

infrastrukturellen Auswirkungen getroffen, es gilt ein trotziges<br />

weiter so als sei die Metropolregion Rhein-Neckar nicht betroffen.<br />

Sie ist nur etwas weniger betroffen vielleicht.<br />

nicht folgen<br />

Die demographische Entwicklung auch in der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar ist ein wesentliches Thema im Regionalplanentwurf.<br />

Mit <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> planerischen Mitteln (vgl. da<strong>zu</strong> die<br />

Ausführungen z.B. <strong>zu</strong> Schwellen- und Orientierungswerten und die<br />

angewandten Steuerungsinstrumente <strong>zu</strong> Siedlungsentwicklung,<br />

wie z.B. die Festlegung von „Siedlungsbereichen“) wird diesem<br />

Thema bzw. dieser Entwicklung umfangreich Rechnung getragen.<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng/Ausführung der Einwender wird nicht geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2147 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4208 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Mit über 50% demokratisch nicht legitimierter sogenannter<br />

geborener Mitglieder in der alles entschei<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Verbandsversammlung versteht sich auch dieser Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans 2020 vorrangig als Instrument der<br />

Wirtschaftsförderung und eines immerwähren<strong>den</strong> unkritischen<br />

Wachstums. Man darf gespant sein, ob der Entwurf ohne größere<br />

Widerstände der Bürgermeister in der Verbandsversammlung<br />

durchgehen wird. Allerorten ließt man in der Presse, daß die<br />

Bürgermeister als Köpfe ihrer Kommunen mit der Ausweisung von<br />

Bau- und Gewerbegebieten un<strong>zu</strong>frie<strong>den</strong> sind und trotz<br />

gegenläufiger Ten<strong>den</strong>zen bereits jetzt schon mehr fordern.<br />

Es fragt sich auch, wo <strong>den</strong>n eine Verbindlichkeit dieses<br />

Regionalplanes schon auf dem Papier bestehen kann, wenn eine an<br />

Eigeninteressen geleitete Verbandsversammlung mit <strong>den</strong> dort<br />

egoistisch agieren<strong>den</strong> Bürgermeistern und sich quasi selbst<br />

kontrolliert und sich selbst die Projekte <strong>zu</strong>spielen. Eine Krähe hackt<br />

der anderen kein Auge aus, sagt der Volksmund, eines der<br />

Dilemmata in der Konstruktion der Metropolregion.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend dem Staatsvertrag für die Metropolregion Rhein-<br />

Neckar sind lediglich die Landräte und die Oberbürgermeister der<br />

Kommunen mit über 25.000 Einwohnern geborene Mitglieder der<br />

Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar. Alle<br />

anderen Mitglieder wer<strong>den</strong> aus dem Kreis der Kreistage und der<br />

Stadträte der genannten Kommunen mit mehr als 25.000<br />

Einwohnern gewählt. Damit ist eine demokratische Basis für die<br />

die entsprechen<strong>den</strong> Entscheidungen, auch im Zusammenhang mit<br />

der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

gegeben.<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng der Einwender wird nicht geteilt.<br />

4209 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Wie die Stellungnahme der Einwender an Hand einer<br />

Verwaltungsvorlage beweist, kann auch die praktizierte Art der<br />

Behandlung „in der Öffentlichkeit" nicht der Weisheit letzter Schluß<br />

sein. Die Meinungen und Vorstellungen der in der Metropolregion<br />

wohnen<strong>den</strong> Bürger können und wer<strong>den</strong> so keinen ausreichen<strong>den</strong><br />

Eingang in die diese Bürger doch auch ereignest betreffen<strong>den</strong><br />

Planungen fin<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Die Beteilgung der Träger öffenlicher Belange, die Beteiligung aller<br />

relevanten Stellen und in gleichem Maße auch die Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit war in der Anhörung <strong>zu</strong>m Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar entsprechend <strong>den</strong> dahingehen<strong>den</strong><br />

rechtlichen Vorgaben (u.a. auch durch die Veröffentlichungen in <strong>den</strong><br />

regionalen Tageszeitungen oder in <strong>den</strong> Mitteilungsblätter der<br />

Kommunen, Internet etc.) umfangreich gewährleistet. In diesem<br />

Zusammenhang ist auch <strong>zu</strong> erwähnen, dass die Offenlage deutlich<br />

länger angelegt war als vorgegeben.<br />

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist/war also entsprechend breit<br />

angelegt und damit auch die Möglichkeiten für alle Bürger der<br />

Metropolregion gegeben, sich <strong>zu</strong> äußern.<br />

Vor diesem Hintergrund wird <strong>den</strong> Ausführungen der Einwender<br />

nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2148 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4210 Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Ortsverband und Fraktion Heddesheim<br />

- Be<strong>den</strong>kt man, daß dann auch noch die für diese Vorlagen und<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Kommunen verantwortlichen Bürgermeister<br />

als „geborene" Mitglieder der Verbandsversammlung über ihre<br />

eigenen Absichten, Pläne und Zielset<strong>zu</strong>ngen mit abstimmen,<br />

offenbart sich eine be<strong>den</strong>kliche Schieflage bei der Zielformulierung<br />

von Planungsinhalten und dem Zustandekommen von Vorgaben<br />

der Planung. Im Verhältnis der Einflußmöglichkeiten der Bürger auf<br />

die Regionalplanung wie sie momentan stattfindet, <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Einflußmöglichkeiten von Bürgermeistern und anderen Mitgliedern<br />

der Verbandsversammlung wie sie praktiziert wer<strong>den</strong>, herrscht eine<br />

gravierendes Ungleichgewicht und zeigt sich vor allem das der<br />

Verbandskonstruktion anhaftende Demokratiedefizit.<br />

Einmal gewählt, hat der Bürger in der Kommune kaum<br />

Einflußmöglichkeiten auf die Bürgermeister. Diese entwickeln ihre<br />

eigenen Ideen und Vorstellungen und können diese in ihren<br />

achtjährigen Amtszeiten meist durchsetzen.<br />

Da ist es nicht opportun, daß diese Bürgermeister qua Amt auch<br />

noch automatisch in Gremien der übergeordneten Verwaltungsund<br />

Planungsebenen sitzen und hier ihre eigene Lobbyarbeit<br />

machen können.<br />

Auch hier muß dringend eine Reform stattfin<strong>den</strong> und der Einfluß<br />

der Bürger durch die Möglichkeit der Direktwahl <strong>zu</strong>r<br />

Verbandsversammlung gestärkt und der Einfluß der<br />

Sonderinteressen von „geborenen" Mitgliedern beendet wer<strong>den</strong>.<br />

Dann besteht auch die Möglichkeit, daß die Metropolregion Rhein-<br />

Neckar auch eine Bürgerregion Rhein-Neckar wird.<br />

nicht folgen<br />

Entsprechend dem Staatsvertrag für die Metropolregion Rhein-<br />

Neckar sind lediglich die Landräte und die Oberbürgermeister der<br />

Kommunen mit über 25.000 Einwohnern geborene Mitglieder der<br />

Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar. Alle<br />

anderen Mitglieder wer<strong>den</strong> aus dem Kreis der Kreistage und der<br />

Stadträte der genannten Kommunen mit mehr als 25.000<br />

Einwohnern gewählt. Damit ist eine demokratische Basis für die<br />

die entsprechen<strong>den</strong> Entscheidungen, auch im Zusammenhang mit<br />

der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar<br />

gegeben.<br />

Die Beteilgung der Träger öffenlicher Belange, die Beteiligung aller<br />

relevanten Stellen und in gleichem Maße auch die Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit war in der Anhörung <strong>zu</strong>m Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar entsprechend <strong>den</strong> dahingehen<strong>den</strong><br />

rechtlichen Vorgaben (u.a. auch durch die Veröffentlichungen in <strong>den</strong><br />

regionalen Tageszeitungen oder in <strong>den</strong> Mitteilungsblätter der<br />

Kommunen, Internet etc.) umfangreich gewährleistet. In diesem<br />

Zusammenhang ist auch <strong>zu</strong> erwähnen, dass die Offenlage deutlich<br />

länger angelegt war als vorgegeben.<br />

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist/war also entsprechend breit<br />

angelegt und damit auch die Möglichkeiten für alle Bürger der<br />

Metropolregion gegeben, sich <strong>zu</strong> äußern.<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng der Einwender wird nicht geteilt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2149 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4211 Grüne Liste Hirschberg (GLH) - Das Thema „Luftreinhaltung" kommt leider nicht im Entwurf vor.<br />

Die GLH fordert dieses Thema in <strong>den</strong> Regionalplan mit<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Im Regionalplan Rhein-Neckar wird in verschie<strong>den</strong>en Plankapiteln<br />

auf die Notwendigkeit von Luftreinhaltung verwiesen: Vermeidung<br />

störender Emissionen in klimatisch wertvollen Gebieten (PS.<br />

2.2.6.3), Förderung umweltverträglicher und emissionsmindernde<br />

Verkehrskonzepte und Vernet<strong>zu</strong>ng der Verkehrsträger (Förderung<br />

von Umweltverbün<strong>den</strong>) (PS.3.1.1.3) , Reduzierung des<br />

motorisierten Individualverkehrsaufkommen und der damit<br />

einhergehen<strong>den</strong> Minderung der Luftschadstoff-Emissionen (PS<br />

3.1.6.1), Berücksichtigung des Natur- und Immissionsschutzes (PS<br />

3.1.1.5), Vermeidung/Verringerung von Luftschadstoffen im<br />

Zusammenhang mit Energieeinsparung / effiziente Energienut<strong>zu</strong>ng<br />

(Kap. 3.2.2) und Energieerzeugung (Kap. 3.2.3).<br />

Die Regionalplanung hat ansonsten keine Reglungsmöglichkeiten<br />

<strong>zu</strong>r Bestimmung nut<strong>zu</strong>ngsbezogener Maßnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Luftreinhaltung. Soll die Erforderlichkeit eines regional<br />

abgestimmten Vorgehens weiter vertieft wer<strong>den</strong>, bedarf es hier<br />

eines regionalpolitischen Willensbildungsprozesses im Rahmen der<br />

Regionalentwicklung.<br />

Zudem wird das Thema Schadstoff- und Feinstaubbelastung bereits<br />

auf kommunaler Ebene aufgegriffen (z. B. I<strong>den</strong>tifizierung von<br />

Umweltzonen im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum der MRN).<br />

Auch auf fachgesetzliche Grundlagen wird verwiesen. So bezweckt<br />

das Bundes-Immissionsschutzgesetz die Abwehr bestehender oder<br />

bevorstehender Gefahren (vgl. auch § 1 des Gesetzes <strong>zu</strong>m Schutz<br />

vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung,<br />

Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2150 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4212 Grüne Liste Hirschberg (GLH) - Der Einwender hält es für nicht akzeptabel, dass der Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar kaum in der<br />

Öffentlichkeit diskutiert wurde und dort (in der Öffentlichkeit)<br />

überhaupt nicht <strong>den</strong> Stellenwert einnimmt, der dem Planentwurf<br />

<strong>zu</strong>kommt. Es kann in seiner Auffassung nicht sein, dass die<br />

Diskussion über einen für die Zukunft der Metropolregion so<br />

wichtigen Plan quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit<br />

stattfindet!<br />

nicht folgen<br />

Die Ausführungen des Einwenders wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis<br />

genommen.<br />

Die Beteilgung der Träger öffenlicher Belange, die Beteiligung aller<br />

relevanten Stellen und in gleichem Maße auch die Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit war in der Anhörung <strong>zu</strong>m Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalplans Rhein-Neckar entsprechend <strong>den</strong> dahingehen<strong>den</strong><br />

rechtlichen Vorgaben (u.a. auch durch die Veröffentlichungen in <strong>den</strong><br />

regionalen Tageszeitungen oder in <strong>den</strong> Mitteilungsblätter der<br />

Kommunen, Internet etc.) umfangreich gewährleistet. In diesem<br />

Zusammenhang ist auch <strong>zu</strong> erwähnen, dass die Offenlage deutlich<br />

länger angelegt war als vorgegeben.<br />

Von einem "Quasi-Auschluss der Öffentlichkeit" inbe<strong>zu</strong>g auf <strong>den</strong><br />

Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar und dessen<br />

Anhörung, wie dies seitens des Einwenders beurteilt wird, kann<br />

damit also nicht die Rede sein.<br />

4213 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

- Die Fraktion GRÜNE begrüßt die Verankerung von<br />

Chancengerechtigkeit als Leitziel im Einheitlichen Regionalplan<br />

Rhein-Neckar ausdrücklich. Aufgrund der unterschiedlichen<br />

Fokussierung der Begriffe Chancengerechtigkeit und<br />

Chancengleichheit wird es jedoch begrüßt, wenn der Begriff<br />

Chancengerechtigkeit durch Chancengleichheit ersetzt wird.<br />

Während der Begriff Chancengerechtigkeit eher davon ausgeht,<br />

dass Gerechtigkeit bereits hergestellt ist, fokussiert der Begriff<br />

Chancengleichheit das an<strong>zu</strong>strebende Ziel.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der Begriff Chancengerechtigkeit wird durch <strong>den</strong> Begriff<br />

Chancengleichheit ersetzt.<br />

Gerade im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit der Metropolregion<br />

Rhein-Neckar kommt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine<br />

entschei<strong>den</strong>de Bedeutung <strong>zu</strong>. Die Verwirklichung von<br />

Chancengleichheit ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zentral.<br />

Für die Metropolregion leistet das Forum „Vereinbarkeit von Beruf<br />

und Familie" einen wichtigen Beitrag <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng<br />

<strong>zu</strong>kunftsfähiger Konzepte.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 2151 von 2197<br />

-Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4214 Verband Region Rhein-Neckar<br />

(interne Änderungen)<br />

- In der Raumstrukturkarte und in einigen Themenkarten ist der<br />

Verlauf der Kreisgrenze zwischen dem Rhein-Pfalz-Kreis und dem<br />

Landkreis Bad Dürkheim im Bereich zwischen <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong><br />

Weisenheim am Sand und Lambsheim <strong>zu</strong> stark generalisiert<br />

dargestellt.<br />

Korrektur/Änderung<br />

Die Generalisierung des Grenzverlaufs wird in <strong>den</strong> betroffenen<br />

Karten an der angesprochenen Stelle angepasst.<br />

4215 Verband Region Rhein-Neckar<br />

(interne Änderungen)<br />

- In der Legende <strong>zu</strong>r Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist ein Tippfehler beim Korrektur/Änderung<br />

Eintrag "Vobehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

(G)" <strong>zu</strong> korrigieren (fehlendes "r" beim Wort "Vorbehaltsgebiet"). Der Tippfehler in der Kartenlegende wird korrigiert.<br />

4216 Gemeinde Lobbach -<br />

RNK-VRG07 Lobbach,<br />

Lobenfeld<br />

Derzeit liegt ein Antrag auf Errichtung eines Solarparkes im Bereich<br />

der Tongrube „Lochacker" vor. Der Gemeinderat hat die<br />

Verwaltung beauftragt, bis <strong>zu</strong>r nächsten Gemeinderatssit<strong>zu</strong>ng <strong>den</strong><br />

Aufstellungsbeschluss für einen entsprechen<strong>den</strong> Bebauungsplan,<br />

die Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes und ggf. das<br />

Zielabweichungsverfahren vor<strong>zu</strong>bereiten. Die Maßnahme sollte in<br />

<strong>den</strong> Einheitlichen Regionalplan aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wer<strong>den</strong> keine Festlegungen <strong>zu</strong><br />

Freiflächen-Photovoltaikanlagen getroffen. Im Rahmen der<br />

Vorhabensplanung hat der Verband Region Rhein-Neckar eine<br />

positive Stellungnahme <strong>zu</strong> dem Vorhaben abgegeben.


Seite 2152 von 2197


Seite 2153 von 2197<br />

Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong><br />

<strong>zu</strong>m Umweltbericht


Seite 2154 von 2197


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2155 von 2197<br />

1.5 Abschichtung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4217 Gemeinde Nußloch Die Gemeinde hatte im Vorfeld der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans nicht folgen<br />

Rhein-Neckar südlich der Bismarckstraße Flächen für ein Gewerbegebiet und ein<br />

entspr.<br />

Wohngebiet angemeldet. Es wird gebeten, die angemeldeten Flächen in <strong>den</strong> Die Übernahme als Planungsfläche in die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Einheitlichen<br />

249<br />

Regionalplan auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Regionalplans Rhein-Neckar ist aufgrund der dem Planwerk <strong>zu</strong>grunde gelegten<br />

Planungssystematik, wonach in diesem Zusammenhang nur die im jeweiligen FNP<br />

als Bestand und Planung beinhalteten Flächen übernommen sind, nicht möglich.<br />

Die Fläche ist aber, wie von der Gemeinde ausgeführt, von regionalplanerischen<br />

Restriktionen freigestellt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen der Gemeinde Nußloch nicht gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2156 von 2197<br />

3.1<br />

3.1.1<br />

Bevölkerung und Gesundheit des Menschen<br />

Definition und Funktionen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4218 Regionaler Planungsverband<br />

Bayerischer Untermain<br />

Im Umweltbericht auf S. 15 sollen die rechtlichen Quellen aktualisiert wer<strong>den</strong>: Die<br />

22. und 33. BlmSchV sind mit Inkrafttreten der 39. BlmSchV bereits am 06.08.2010<br />

außer Kraft gesetzt wor<strong>den</strong>. Die Anforderungen sind vollinhaltlich in der 39.<br />

BlmSchV aufgegangen."<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Im Umweltbericht (Kap. 3.1.1, 2. Abs.) wird geändert:<br />

"Für <strong>den</strong> Teilaspekt Gesundheit und Wohlbefin<strong>den</strong> des Menschen sind<br />

insbesondere die gesetzlichen Standards der 39. BImSchV heran<strong>zu</strong>ziehen (…)."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2157 von 2197<br />

3.2 Kultur- und Sachgüter<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4219 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

Im Umweltbericht <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar (Kapitel 3.2 Kultur<br />

und Sachgüter) soll der 2. Absatz wie folgt lauten:<br />

Unter Kulturgütern wer<strong>den</strong> insbesondere <strong>den</strong>kmalschutzrelevante Flächen und<br />

Objekte, wie z. Bsp. historische Gebäude und Ensembles,<br />

architektonisch/ingenieurtechnisch wertvolle Bauten, archäologische Fundstellen<br />

oder bewegliche Objekte von archäologischer bzw. kunsthistorischer Bedeutung<br />

verstan<strong>den</strong>. Dabei sind im Rahmen der SUP <strong>zu</strong>m Regionalplan insbesondere die<br />

Denkmale und archäologischen Fundstätten die im regionalen Maßstab flächenhaft<br />

wirksam, in hohem Maße landschaftsprägend oder archäologisch bzw.<br />

kunsthistorisch von sehr großer Bedeutung sind.<br />

Die regional bedeutsamen Kultur<strong>den</strong>kmale stellen nur einen kleinen Teil aller im<br />

Raum befindlichen Objekte dar. Sie wer<strong>den</strong> auf lokaler Ebene durch eine große Zahl<br />

weiterer Kultur<strong>den</strong>kmale nach <strong>den</strong> Denkmalschutzgesetzen der Länder ergänzt, die<br />

hier nicht alle benannt wer<strong>den</strong> können. Da<strong>zu</strong> kommt eine unbekannte Zahl noch<br />

nicht entdeckter, sicher <strong>zu</strong>m Teil auch hochkarätiger archäologischer<br />

Kultur<strong>den</strong>kmale, die im Bo<strong>den</strong> verborgen sind. Erst mit allen Kultur<strong>den</strong>kmalen<br />

<strong>zu</strong>sammen ergibt sich aber ein vollständiges Bild des archäologischen und<br />

baulichen, sprich kulturlandschaftlichen Erbes der Metropolregion.<br />

Des Weiteren wer<strong>den</strong> kulturhistorisch bedeutsame Landschaften sowie Kultur- und<br />

Naturlandschaften, die in die „Liste des Erbes der Welt" der UNESCO eingetragen<br />

sind als Kulturgüter erfasst.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Umweltbericht Pkt. 3.2.1 - der 1. und 2. Satz des 2. Absatzes wird wie folgt ersetzt:<br />

"Unter Kulturgütern wer<strong>den</strong> insbesondere <strong>den</strong>kmalschutzrelevante Flächen und<br />

Objekte, wie z. B. historische Gebäude und Ensembles,<br />

architektonisch/ingenieurtechnisch wertvolle Bauten, archäologische Fundstellen<br />

oder bewegliche Objekte von archäologischer bzw. kunsthistorischer Bedeutung<br />

verstan<strong>den</strong>. Dabei sind im Rahmen der SUP <strong>zu</strong>m Regionalplan insbesondere die<br />

Denkmale und archäologischen Fundstätten die im regionalen Maßstab flächenhaft<br />

wirksam, in hohem Maße landschaftsprägend oder archäologisch bzw.<br />

kunsthistorisch von sehr großer Bedeutung sind <strong>zu</strong> erfassen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2158 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.1<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Definitionen und Funktionen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4220 Generaldirektion kulturelles Erbe<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Wie <strong>den</strong> Ausführungen des Umweltberichtes (Seite 18) <strong>zu</strong> entnehmen ist, müssen<br />

„innerörtliche Objekte des Denkmalschutzes" nicht unbedingt erfasst wer<strong>den</strong>. Im<br />

Übrigen verweisen wir auf die Denkmalliste im Internet (www.gdke-rlp.de<br />

Unterpunkt: Kultur<strong>den</strong>kmäler RLP), die wir grundsätzlich <strong>zu</strong> berücksichtigen bitten.<br />

Gleichzeitig ist der Dom in Speyer als Welterbe der UNESCO in <strong>den</strong> Karten und<br />

Texten nach<strong>zu</strong>tragen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die innerörtlichen Denkmalobjekte sind auf der Ebene der Bauleitplanung <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen. Weltkulturerbestätten wie der Dom in Speyer oder die Klosterhalle<br />

in Lorsch wer<strong>den</strong> nicht im Regionalplan Rhein-Neckar dargestellt. Sie sind allerdings<br />

Teil der kulturelle Potentiale in der Metropolregion Rhein-Neckar (siehe Kap. 2.2.7<br />

und 2.2.8; der Plansatz 2.2.8.2 nimmt direkten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> kulturellen Sachgüter).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2159 von 2197<br />

3.4 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4221 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

Das MLR hält im Rahmen des Umweltberichts auch die Berücksichtigung der Arten,<br />

vor allem der besonders geschützten Arten, beim Schutzgut „Tiere, Pflanzen und<br />

biologische Vielfalt" für angezeigt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2160 von 2197<br />

3.4<br />

3.4.1<br />

Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt<br />

Definitionen und Funktionen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4222 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

Kap. 3.4.1 / S. 23: Es ist nicht nur außerhalb von Schutzgebieten auf Lebensräume<br />

und Funktionen derjenigen Arten <strong>zu</strong> achten, die eine besondere Schutzbedürftigkeit<br />

besitzen, sondern auf alle Arten, die nach Bundesnaturschutzgesetz als besonders<br />

oder streng geschützte Arten gelistet wur<strong>den</strong> unabhängig ihrer Schutzbedürftigkeit.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Im Kap. 3.4.1 des Umweltberichts wird im letzten Absatz (2. Satz) folgendes<br />

geändert: "Aus dieser Betrachtung für das Teilschutzgut biologische Vielfalt sind<br />

insbesondere die Lebensräume und Funktionen derjenigen Arten <strong>zu</strong> beachten und<br />

dar<strong>zu</strong>stellen, die nach Bundesnaturschutzgesetz als besonders oder streng<br />

geschützte Arten aufgelistet sind".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2161 von 2197<br />

3.4<br />

3.4.3<br />

Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt<br />

Derzeitiger Umwelt<strong>zu</strong>stand<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4223 Zentralstelle der Forstverwaltung<br />

Abteilung Hoheit und Dienstleistungen<br />

entspr.<br />

Referat öffentl rechtliche<br />

2609<br />

Fachplanungen und Waldnaturschutz<br />

(Stellungnahme ist mit <strong>zu</strong>ständigen<br />

Forstämtern Annweiler, Bad Dürkheim,<br />

Bienwald (Kandel),<br />

Donnersberg (Kirchheimbolan<strong>den</strong>),<br />

Haardt (Landau), Johanniskreuz, Pfälzer<br />

Rheinauen (Bellheim) und<br />

Rheinhessen (Alzey)abgestimmt.)<br />

Grundsätzlich ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass der Regionalplan Wälder oft nicht in ihrer<br />

Vielfachfunktion beurteilt, sondern bestimmte Wirkungen, wie z.B. für <strong>den</strong><br />

Artenschutz hervorhebt. Beispielsweise ist auf Seite 24 des Umweltberichtes unter<br />

Punkt 3.4.3. derzeitiger Umwelt<strong>zu</strong>stand im Absatz 2 von " Wertvolle Wälder" die<br />

Rede. Dafür sollte besser "... für <strong>den</strong> Artenschutz bedeutsame Wälder" benutzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Unter 2.3.2.1 Allgemeine Zielset<strong>zu</strong>ngen im Regionalplan sollen <strong>zu</strong>nächst alle<br />

Funktion des Waldes erhalten wer<strong>den</strong>, während im folgen<strong>den</strong> Absatz "die Schut<strong>zu</strong>nd<br />

Erholungsfunktionen ... gesichert und weiterentwickelt wer<strong>den</strong> sollen".<br />

Hier wird die Bedeutung des Waldes als wertvoller Rohstofflieferant für die<br />

heimische Holzindustrie und als Arbeitsplatzgarant im ländlichen Raum<br />

<strong>zu</strong>rückgesetzt. Die naturnahe Forstwirtschaft sichert in besonderem Maße auch die<br />

nachhaltige Produktion der bedeuten<strong>den</strong> und weltweit knappen Ressource Holz. Ich<br />

schlage daher vor, <strong>den</strong> letzten Satz unter 2.3.2.1 ab<strong>zu</strong>ändern: "Diese Funktionen des<br />

Waldes ... sollen ... gesichert und weiterentwickelt wer<strong>den</strong>."<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Im Umweltbericht auf S. 24 wird im 3. Abs. des Kap. 3.4.3 ergänzt: "Wertvolle<br />

Wälder für <strong>den</strong> Artenschutz (…)"<br />

In <strong>den</strong> allgemeinen Zielset<strong>zu</strong>ngen des PS 2.3.2.1 beginnt der 2. Satz mit: "Diese<br />

Funktionen des Waldes sowie (…) ".


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2162 von 2197<br />

3.6<br />

3.6.2<br />

Wasser<br />

Umweltziele<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4224 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

wird Folgendes vorgetragen:<br />

Dem Entwurf wird aus fischereifachlicher und fischereirechtlicher Sicht mit Stand<br />

März 2012 <strong>zu</strong>gestimmt mit der Maßgabe einer geringfügigen Ergän<strong>zu</strong>ng im<br />

Umweltbericht, Kap. 3.6.2 Umweltziele. Da Oberflächengewässer in Ihrer Funktion<br />

nicht alleine durch Struktur und Wasserqualität definiert sind, sondern im<br />

besonderen Maße auch durch ihre Hydrologie sollte die Strichaufzählung Nr. 2<br />

lauten:<br />

"-Sicherung und Entwicklung von naturnahen Oberflächengewässern in Ihrer<br />

Struktur,<br />

Hydrologie und Wasserqualität."<br />

folgen<br />

Im Umweltbericht <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan wird der zweite Spiegelstrich im<br />

Kap. 3.6.2 wie folgt geändert:<br />

"-Sicherung und Entwicklung von naturnahen Oberflächengewässern in Ihrer<br />

Struktur,<br />

Hydrologie und Wasserqualität."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2163 von 2197<br />

3.7 Klima und Luft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4225 Stadtverwaltung Neustadt In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt Blatt West sind auch Kenntnisnahme<br />

Flächen östlich von Lachen-Speyerdorf (Flugplatzgelände/ ehemaliges<br />

entspr.<br />

Kasernengelände) trotz ihrer Ostlage und der siedlungsbegründeten Trennung von Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

2165<br />

Luftaustauschströmen von Richtung Haardt als Flächen von hoher<br />

klimaökologischer Bedeutung eingetragen. Vermutlich hängt dies mit der Definition<br />

von „Bedeutung" <strong>zu</strong>sammen, die sich hier wohl nicht auf die Bedeutung für<br />

Siedlungsbereiche bezieht. Insofern wäre eine Definition im Umweltbericht (Kapitel<br />

3.7 Klima und Luft, Umweltbericht S. 31) hilfreich, welche Flächen warum als<br />

klimaökologisch hoch bedeutsam angesehen wer<strong>den</strong>.<br />

Der Flugplatz Lachen-Speyerdorf und sein Umfeld sind grundsätzlich geprägt durch<br />

einen sehr hohen Anteil nicht versiegelter Freiflächen (z. T. landwirtschaftlich<br />

genutzt). Durch das dortige hohe Kaltluftentstehungspotential bieten diese Flächen<br />

klimaökologische Ausgleichswirkungen für benachbarte Siedlungsräume (vgl. auch<br />

PS 2.2.6.2 sowie hier<strong>zu</strong> die Begründung).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2164 von 2197<br />

4.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, Alternativenprüfung, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen räumlich konkreter Festlegungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4226 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

In Kap. 4.2.1 bis 4.2.5 ist für die Tabellen 4 bis 7 die Überschrift<br />

„Alternativenprüfung …“ nicht angebracht, weil im Rahmen der tabellarischen<br />

Einzelbewertung keine Alternativenprüfung vorgenommen wird.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Überschrift der Tabelle 4 - 7 wird geändert. Das Wort "Alternativenprüfung" wird<br />

ersetzt durch "Schutzgutbezogene Einzelfallprüfung".<br />

4227 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

Zu der tabellarischen Einzelbewertung in Kap. 4.2.1 bis 4.2.5 wird eine Ergän<strong>zu</strong>ng<br />

um weitere Hinweise <strong>zu</strong> Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen angeregt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Tabellen in Kap. 4.2.1 - 4.2.5 enthalten lediglich erste, eher pauschale Hinweise<br />

<strong>zu</strong> Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen. Die konkrete Ausformulierung<br />

muss auf <strong>den</strong> nachgeordneten Planungsebenen erfolgen.<br />

4228 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

4230<br />

4238<br />

In redaktioneller Hinsicht wird gebeten, die verschie<strong>den</strong>tlich (S. 40, S. 65 - 68)<br />

verwendeten Bezeichnungen „Festset<strong>zu</strong>ngen“ bzw. „festgesetzt“ <strong>zu</strong> ersetzen<br />

durch „Festlegungen“ bzw. „festgelegt“, <strong>den</strong> „Fehler Verweisquelle“ (S. 37,<br />

zweiter Absatz) <strong>zu</strong> berichtigen und <strong>den</strong> zweitletzten Absatz auf S. 65 neu <strong>zu</strong> fassen,<br />

z.B. wie folgt: „Auch für die gewerbliche Entwicklung sind vorrangig bestehende<br />

Flächenreserven (z.B. …) <strong>zu</strong> nutzen“.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die redaktionellen Hinweise wer<strong>den</strong> im Umweltbericht eingearbeitet.<br />

4229 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Auf S. 37 der SUP wird für die regionale Ebene das Prinzip der<br />

Erheblichkeitsschwelle definiert, nach welchen Vorhaben < 3 ha hinsichtlich der<br />

Auswirkungen auf die Bo<strong>den</strong>funktionen als regional unerheblich eingestuft wer<strong>den</strong>.<br />

Es wird angeregt, noch deutlicher klar <strong>zu</strong> stellen, dass diese Erheblichkeitsschwelle<br />

nur für die Ebene der Regionalplanung gilt. Auf Ebene der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung<br />

oder bei Bebauungsplänen können u. E. Eingriffe in das Schutzgut Bo<strong>den</strong> auch bei<br />

Vorhaben von < 3 ha durchaus erheblich sein.<br />

folgen<br />

Der letzte Satz des zweiten Absatzes auf S.37 der SUP wird wie folgt geändert:<br />

"Vorhaben


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2165 von 2197<br />

4.2<br />

4.2.2<br />

Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, Alternativenprüfung, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen räumlich konkreter Festlegungen<br />

Regionalbedeutsamer Einzelhandel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4230 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

4228<br />

4238<br />

In redaktioneller Hinsicht wird gebeten, die verschie<strong>den</strong>tlich (S. 40, S. 65 - 68)<br />

verwendeten Bezeichnungen „Festset<strong>zu</strong>ngen“ bzw. „festgesetzt“ <strong>zu</strong> ersetzen<br />

durch „Festlegungen“ bzw. „festgelegt“, <strong>den</strong> „Fehler Verweisquelle“ (S. 37,<br />

zweiter Absatz) <strong>zu</strong> berichtigen und <strong>den</strong> zweitletzten Absatz auf S. 65 neu <strong>zu</strong> fassen,<br />

z.B. wie folgt: „Auch für die gewerbliche Entwicklung sind vorrangig bestehende<br />

Flächenreserven (z.B. …) <strong>zu</strong> nutzen“.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die redaktionellen Hinweise wer<strong>den</strong> im Umweltbericht eingearbeitet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2166 von 2197<br />

4.2<br />

4.2.3<br />

Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, Alternativenprüfung, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen räumlich konkreter Festlegungen<br />

Rohstoffsicherung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4231 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

Die Nichtberücksichtigung der „Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung“ in der<br />

vertiefen<strong>den</strong> Prüfung erscheint – unter Hintanstellung gewisser Be<strong>den</strong>ken – im<br />

Hinblick auf <strong>den</strong> sehr langfristigen Planungshorizont dieser Festlegungen und die<br />

Nichtinanspruchnahme der Flächen im Geltungszeitraum des Einheitlichen<br />

Regionalplans vertretbar, <strong>zu</strong>mal im ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum die einer<br />

vertiefen<strong>den</strong> Prüfung unterzogenen „Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau“ so<br />

dimensioniert sind, dass sie <strong>den</strong> Rohstoffbedarf für einen Zeitraum von 2 x 15<br />

Jahren abdecken und damit hinsichtlich des Bedarfs- und Flächenrahmens „Gebiete<br />

für <strong>den</strong> Abbau von oberflächennahen Rohstoffen“ und „Gebiete für die Sicherung<br />

von Rohstoffvorkommen“ im Sinne des LplG BW umfassen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4232 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Teilgenehmigte bzw. neue Vorrangflächen wur<strong>den</strong> in Tabelle 5 des Umweltberichts Kenntnisnahme<br />

einer Gesamteinschät<strong>zu</strong>ng auch bezüglich der Naturschutzbelange unterzogen. Die<br />

entspr.<br />

Gesamteinschät<strong>zu</strong>ng führte durchweg <strong>zu</strong> mittleren negativen<br />

Mit der Festlegung von Vorranggebieten für <strong>den</strong> Rohstoffabbau in der<br />

2718<br />

Umweltauswirkungen. Dennoch fan<strong>den</strong> alle diese Standorte Eingang in die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird <strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht, an welchen Standorten die<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte. Eine Abwägung der Standorte, die gegebenenfalls die Aufgabe<br />

von Vorrangflächen bewirkte, kann nicht nachvollzogen wer<strong>den</strong>. Im Übrigen wur<strong>den</strong><br />

Artenschutzbelange (z.B. von Arten wie Zippammer, Uhu, Wanderfalke,<br />

Fledermäuse, Gelbbauchunken) bei der Gesamteinschät<strong>zu</strong>ng nicht berücksichtigt.<br />

Rohstoffgewinnung aus überörtlicher Sicht nach Abwägung mit anderen<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngsansprüchen möglich ist. Im Rahmen des vorangehen<strong>den</strong><br />

Abwägungsprozesses wur<strong>den</strong> auch die Belange des Naturschutzes berücksichtigt.<br />

In der SUP wur<strong>den</strong> die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau, sofern sie noch nicht<br />

vollständig genehmigt bzw. in <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Regionalplänen bereits gesichert<br />

sind, schutzgutbezogen bewertet. In der Gesamtbetrachtung ergaben sich dabei in<br />

keinem Fall hohe negative Umweltauswirkungen, die ggf. <strong>zu</strong>r Aufgabe der<br />

Rohstofffläche geführt hätten. Zusätzliche Erkenntnisse hinsichtlich der<br />

Naturschutzbelange, die im weiteren Abwägungsprozess berücksichtigt wer<strong>den</strong>,<br />

resultieren aus <strong>den</strong> im Rahmen der Anhörungsphase <strong>eingegangenen</strong><br />

<strong>Stellungnahmen</strong>.<br />

Grundsätzlich ersetzen die Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau keine<br />

Abbaugenehmigungen. Da die Regionalplanung maßstabsbedingt keine hinreichend<br />

sachlich und räumlich konkretisierten Angaben <strong>zu</strong>m Artenschutz machen kann,<br />

erfolgt erst auf dieser Vorhabensebene eine abschließende artenschutzrechtliche<br />

Prüfung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2167 von 2197<br />

4.2<br />

4.2.3<br />

Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, Alternativenprüfung, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen räumlich konkreter Festlegungen<br />

Rohstoffsicherung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4233 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong><br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg e.V.<br />

Im Vorranggebiet NOK-VRG11 ist das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische<br />

Vielfalt mit regional besonders erheblicher negativer Umweltauswirkung eingestuft.<br />

Nach <strong>den</strong> Kriterien der Tab. 14 ist diese Einstufung <strong>zu</strong>treffend, sofern ein Verlust<br />

von vielfältigen bzw. ökologisch hochwertigen Lebensräumen durch<br />

Flächeninanspruchnahme vorliegt. Für <strong>den</strong> genannten Bereich ist <strong>zu</strong> aber erwarten,<br />

dass die durch <strong>den</strong> Rohstoffabbau entstehende Flächen dem Biotopverbund <strong>zu</strong>gute<br />

kommen.<br />

Das Schutzgut Klima und Luft ist mit regional besonders erheblicher negativer<br />

Umweltauswirkung eingestuft. In <strong>den</strong> Kriterien <strong>zu</strong>r Einstufung der<br />

Umweltauswirkungen ist angegeben, dass diese Bewertung durch die<br />

Flächeninanspruchnahme im Bereich einer Kaltluftleitbahn <strong>zu</strong>stande kommt.<br />

Kaltluft, die auf <strong>den</strong> westlichen, höher liegen<strong>den</strong> Freiflächen entsteht, fließt<br />

aufgrund der Topographie nach Westen und Sü<strong>den</strong>, nicht über die Barriere<br />

Waldrand hinweg durch das Vorranggebiet ab. Daher ist die sehr negative<br />

Bewertung dieses Gebiets nicht schlüssig. Durch <strong>den</strong> Rohstoffabbau könnten hier<br />

möglicherweise Kaltluftleitbahnen entstehen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Zunächst wer<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> Rohstoffabbau Flächen beansprucht. Dieses führt <strong>zu</strong>r<br />

negativen Einschät<strong>zu</strong>ng der potentiellen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut<br />

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt. Entgegen der Äußerung des Einwenders ist<br />

auf S. 45 des Umweltberichts in Tab. 9 das Schutzgut Klima und Luft für das NOK-<br />

VRG11 mit keiner regionalerheblichen Umweltauswirkung belegt.<br />

4234 Stadtverwaltung Eberbach Im Umweltbericht wird in Be<strong>zu</strong>g auf das Vorranggebiet für Rohstoffabbau-RNK<br />

VRG04, Eberbach-Rockenau die Aussage getroffen, „der Standort ist <strong>zu</strong>m Teil<br />

genehmigt". Diese Feststellung kann von der Stadt Eberbach nicht nachvollzogen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Das Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Eberbach-Rockenau (RNK-VRG04)<br />

umfasst im Bereich des Steinbruchs Eberbach-Rockenau nach <strong>den</strong> <strong>zu</strong> Grunde<br />

gelegten Fachdaten des LGRB ein genehmigtes Abbaugebiet (Konzessionsgebiet).<br />

Insofern wird an der betreffen<strong>den</strong> Aussage im Umweltbericht festgehalten.<br />

4235 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong><br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg e.V.<br />

Es wird um eine Änderung der Einstufung des Vorranggebietes RNK-VRG11<br />

<strong>zu</strong>r Umweltauswirkung gebeten.<br />

Das Schutzgut Landschaft ist im Vorranggebiet RNK-VRG11 mit regional besonders<br />

erheblicher negativer Umweltauswirkung eingestuft. Laut Methodik <strong>zu</strong>r Prüfung der<br />

Vorranggebiete für <strong>den</strong> Rohstoffabbau (Tab. 14) wer<strong>den</strong> Abbaugebiete in diese<br />

Kategorie eingestuft, sobald sie mehr als 20% der Fläche eines<br />

Landschaftsschutzgebiets umfassen. In diesem Bereich liegen das LSG<br />

„Dammstücker" und das LSG „Nußlocher Wiesen" in unmittelbarer Nähe. Diese<br />

bei<strong>den</strong> LSG im Zusammenhang <strong>zu</strong> sehen.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Das Vorranggebiet RNK-VRG11 liegt Landschaftsschutzgebiet Dammstücker. Somit<br />

bleibt die Einstufung bzgl. der besonderen Bedeutung für Naherholung im<br />

Umweltbericht bestehen.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird das Gebiet als Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

dargestellt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2168 von 2197<br />

4.2<br />

4.2.3<br />

Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, Alternativenprüfung, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen räumlich konkreter Festlegungen<br />

Rohstoffsicherung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4236 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Der Staatswald Distr.1, Abt. 8 und 9 (ca. 40 ha) wird erstmals als Kiesabbaufläche Kenntnisnahme<br />

dargestellt (Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Schwetzingen, Entenpfuhl (RNKentspr.<br />

VRG15). Es handelt sich um Erholungswald Stufe 2, teilweise Bo<strong>den</strong>schutzwald, An der Ausweisung des Vorranggebiets für <strong>den</strong> Rohstoffabbau Schwetzingen,<br />

2887<br />

Immissionsschutzwald und Klimaschutzwald. Die Beurteilung im Umweltbericht (S. Entenpfuhl (RNK-VRG15) wird festgehalten.<br />

44), dass keine regional erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Durch das Vorranggebiet wird ein gem. Rohstoffgeologischer Beurteilung des LGRB<br />

Landschaft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Bo<strong>den</strong> <strong>zu</strong> erwarten sind, (2008) hochwertiges Rheinkiesvorkommen regionalplanerisch gesichert, das bei<br />

ist bei einer Waldumwandlung im Verdichtungsraum in dieser Größenordnung nicht Inanspruchnahme einen wesentlichen Beitrag <strong>zu</strong>r Sicherung der regionalen<br />

nach<strong>zu</strong>vollziehen.<br />

Versorgung mit Kiesen und San<strong>den</strong> für <strong>den</strong> Verkehrswegebau, für Baustoffe und als<br />

Beton<strong>zu</strong>schlag leisten kann. Nach Stilllegung des Kiesabbaus auf der Kollerinsel<br />

besteht auf ba<strong>den</strong>-württembergischer Seite der Metropolregion Rhein-Neckar kein<br />

Abbaustandort für Rheinkiese mehr.<br />

In der Karte "Landschaft und Natur" des Regionalplans Unterer Neckar 1994 ist das<br />

Gebiet als wertvoller Bereich für die Rohstoffsicherung (Kategorie 1) ausgewiesen.<br />

Im Materialienband <strong>zu</strong>m Regionalen Raumordnungsbericht der Region Unterer<br />

Neckar von 1984 wurde die Fläche als Rohstoffsicherungsgebiet vorgeschlagen.<br />

Im Einheitlichen Regionalplan wird die Fläche als Vorranggebiet für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau neu aufgenommen, da sich der Standort auf Grund der Bedeutung<br />

des Rohstoffvorkommens, der günstigen Verkehrserschließung, der<br />

vergleichsweise geringen Konfliktträchtigkeit mit anderen Raumnut<strong>zu</strong>ngen sowie<br />

der zentralen Lage im Ballungsraum aus regionalplanerischer Sicht für einen<br />

Kiesabbau eignet.<br />

In der SUP wird das Vorranggebiet hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die<br />

Schutzgüter bewertet. In der Gesamteinschät<strong>zu</strong>ng, in der die Einzelauswirkungen<br />

auf die Schutzgüter <strong>zu</strong>sammengefasst sind, würde das Vorhaben gem. <strong>den</strong> <strong>zu</strong><br />

Grunde gelegten Beurteilungskriterien <strong>zu</strong> mittleren negativen Umweltauswirkungen<br />

führen.<br />

4237 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong><br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg e.V.<br />

Für das Vorranggebiet RNK-VRG15 wird eine Änderung der Einstufung der<br />

Umweltauswirkungen bzgl. des Schutzgutes Bevölkerung und Gesundheit des<br />

Menschen angeregt, da die Erholungsfunktion lediglich beeinträchtigt ist.<br />

Bei <strong>den</strong> Bewertungskriterien der Tab. 14 - Methodik <strong>zu</strong>r Prüfung der Vorranggebiete<br />

für <strong>den</strong> Rohstoffabbau - ist keine Betroffenheit für Siedlungsgebiete erkennbar, da<br />

die Abbaufläche <strong>den</strong> darin angegebenen Abstand von 300 m deutlich überschreitet.<br />

Der Erholungswald (siehe Karte RP Freiburg „Regionales Waldschutzgebiet und<br />

Erholungswald Schwetzinger Hardt) sowie Erholungsinfrastruktur sind nicht<br />

betroffen. Lediglich Grün- und Freiflächen sind betroffen, allerdings nicht<br />

regionalbedeutsam, da kein Verlust der Flächen <strong>zu</strong> erwarten ist.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Einschät<strong>zu</strong>ng im Umweltbericht bleibt unverändert, da durch <strong>den</strong> Rohstoffabbau<br />

Waldflächen beansprucht wer<strong>den</strong>. Es kommt <strong>zu</strong> einer Flächeninanspruchnahme von<br />

Freiflächen und damit <strong>zu</strong> einem grundsätzlichen Verlust für die Erholungsfunktionen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2169 von 2197<br />

5 Gesamtplanbetrachtung, kumulative Wirkungen und Wechselwirkungen<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4238 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

4228<br />

4230<br />

In redaktioneller Hinsicht wird gebeten, die verschie<strong>den</strong>tlich (S. 40, S. 65 - 68)<br />

verwendeten Bezeichnungen „Festset<strong>zu</strong>ngen“ bzw. „festgesetzt“ <strong>zu</strong> ersetzen<br />

durch „Festlegungen“ bzw. „festgelegt“, <strong>den</strong> „Fehler Verweisquelle“ (S. 37,<br />

zweiter Absatz) <strong>zu</strong> berichtigen und <strong>den</strong> zweitletzten Absatz auf S. 65 neu <strong>zu</strong> fassen,<br />

z.B. wie folgt: „Auch für die gewerbliche Entwicklung sind vorrangig bestehende<br />

Flächenreserven (z.B. …) <strong>zu</strong> nutzen“.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die redaktionellen Hinweise wer<strong>den</strong> im Umweltbericht eingearbeitet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2170 von 2197<br />

6 FFH-Verträglichkeit<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4239 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong><br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg e.V.<br />

Im Vorranggebiet NOK-VRG11 (Betrachtung der 300 m-Pufferflächen, da Lage<br />

außerhalb des FFH-Gebiets) ist die Auswirkung durch die Abbauarbeiten auf die<br />

vorkommen<strong>den</strong> LRT durch Absenkung des Grundwasserspiegels als negativ<br />

eingeschätzt. In diesem Gebiet erfolgt der Abbau über dem Grundwasserspiegel.<br />

Daher sind keine Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele <strong>zu</strong> erwarten.<br />

Auch Staubemissionen wirken sich nicht in negativer Weise auf <strong>den</strong> Lebenstyp<br />

Waldmeister-Buchenwald aus. Lediglich das Grüne Besenmoos könnte durch<br />

Staubemissionen möglicherweise negativ beeinträchtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Auf der regionalplanerischen Ebene ist derzeit nicht abschließend <strong>zu</strong> klären, ob die<br />

Abbautätigkeit tatsächlich keine Grundwasserabsenkung nach sich ziehen wird. Die<br />

Frage, ob Staubemissionen negative Auswirkungen auf <strong>den</strong> Lebensraumtyp<br />

Waldmeister-Buchenwald haben können, lässt sich regionalplanerisch an dieser<br />

Stelle nicht klären. Die abschließende Bewertung (Umweltbericht S. 75,<br />

Einschät<strong>zu</strong>ng der Auswirkungen) wird daher beibehalten.<br />

4240 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong><br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg e.V.<br />

Bei dem Vorranggebiet RNK-VRG02 trifft die in Tab. 9 - Einschät<strong>zu</strong>ng der<br />

Betroffenheit von NATURA 2000-Gebieten durch die Vorranggebiete für <strong>den</strong><br />

Rohstoffabbau nicht <strong>zu</strong>. Bei keiner Verschlechterung des aktuellen Zustands für die<br />

Gelbbauchunke und unter Beachtung der Schutz- und Erhaltungsziele, bei der<br />

Planung und Realisierung des weiteren Abbaus, ist eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung ausgeschlossen (siehe beigefügter Erklärung <strong>zu</strong>r FFH-<br />

Konsultation).<br />

Laut Naturschutzverwaltung ist bei Eingriffen in Wald-Lebensraumtypen keine<br />

Verschlechterung <strong>zu</strong> erwarten, wenn Kohärenzausgleichsmaßnahmen oder<br />

Rekultivierungsmaßnahmen erfolgen.<br />

folgen<br />

Die Anregung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Darüber hinaus wird im Umweltbericht in Tab. 9 <strong>zu</strong>m Gebiet RNK-VRG02 bzgl. Des<br />

FFH-Gebietes 6518-341 in der Spalte Einschät<strong>zu</strong>ng der Auswirkungen folgende<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng vorgenommen:<br />

Aus naturschutzfachlicher Sicht widerspricht eine Wiederaufnahme des<br />

Abbaubetriebs im Bereich des Steinbruchs nicht <strong>den</strong> Schutz- und Erhaltungszielen<br />

für die Gelbbauchunke. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist ausgeschlossen, wenn<br />

der gegenwärtige Zustand für die Gelbbauchunke nicht verschlechtert wird (d.h.<br />

keine Verschlechterung im Sinne des § 26b Naturschutzgesetz).<br />

Sofern der Steinbruch langfristig in <strong>den</strong> Rohstoffsicherungsbereich erweitert<br />

wer<strong>den</strong> soll, bleibt die Bewertung hinsichtlich der Verträglichkeit mit <strong>den</strong> Schut<strong>zu</strong>nd<br />

Erhaltungszielen <strong>den</strong> verfahrensgemäßen Prüfschritten vorbehalten. Die<br />

Naturschutzverwaltung bestätigt jedoch, dass die Erweiterung ebenfalls mit <strong>den</strong><br />

Schutz- und Erhaltungszielen verträglich ist, sofern bei der Erweiterung darauf<br />

geachtet wird, dass der Abbaufortschritt entsprechend <strong>den</strong> Schutz- und<br />

Erhaltungszielen für die Gelbbauchunke geplant und realisiert wird (v.a. Anlage von<br />

„Wanderbiotopen"). Sofern in Wald-Lebensraumtypen eingegriffen wird, soll der<br />

Kohärenzausgleich durch Umwandlung von Nicht-Lebensraumtypen in Buchenwald<br />

oder durch Schaffung von Buchenwald unter Berücksichtigung geeigneter<br />

Vorwaldstadien im Rahmen der Rekultivierung erfolgen . Unter <strong>den</strong> gegebenen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen geht die Naturschutzverwaltung bei künftigen<br />

Regionalplanfortschreibungen von einer Verträglichkeit der mittel- und langfristigen<br />

Erweiterung des Abbaugebietes mit Natura 2000 aus.<br />

Die abschließende Einschät<strong>zu</strong>ng wird deshalb wie folgt geändert: "Eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele kann bei Beachtung der<br />

naturschutzfachlichen Vorgaben ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2171 von 2197<br />

6 FFH-Verträglichkeit<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4241 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong><br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg e.V.<br />

Für das Vorranggebiet NOK-VRGO6 (Betrachtung der 300 m-Pufferflächen, da Lage<br />

außerhalb des FFH-Gebiets) ist bei der Einschät<strong>zu</strong>ng der Auswirkungen eine<br />

mögliche Absenkung des Grundwasserspiegels angegeben, die sich negativ auf die<br />

angrenzen<strong>den</strong>, geschützten Lebensraumtypen auswirken könnte. In diesem Bereich<br />

erfolgt der Abbau über dem Grundwasserspiegel und die Fläche soll danach zügig<br />

verfüllt wer<strong>den</strong>. Aus diesem Grund sind hier keine Beeinträchtigungen der Schut<strong>zu</strong>nd<br />

Erhaltungsziele <strong>zu</strong> erwarten. Eine erhebliche Beeinträchtigung des<br />

Lebensraumtyps magere Flachland-Mähwiesen durch Staubemissionen aufgrund<br />

des Gesteinsabbaus ist nicht <strong>zu</strong> erwarten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Anregung wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Auf der regionalplanerischen Ebene ist derzeit nicht abschließend <strong>zu</strong> klären, ob die<br />

Abbautätigkeit tatsächlich keine Grundwasserabsenkung nach sich ziehen wird.<br />

Dieses gilt auch für die Frage, ob Staubemissionen entstehen können. Die<br />

abschließende Bewertung (Umweltbericht S. 75, Einschät<strong>zu</strong>ng der Auswirkungen)<br />

wird daher beibehalten.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2172 von 2197<br />

8 Anhang<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4242 Industrieverband Steine und Er<strong>den</strong><br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg e.V.<br />

In Tab. 14 (S.143), Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen ist unter<br />

„Einstufung der Umweltauswirkung" bei Siedlungsgebieten, bei der Einstufung als<br />

regional erhebliche Umweltauswirkung eine „<strong>zu</strong>sätzliche" Belastung von<br />

Wohngebieten/Siedlungsbereichen angegeben. Dieses Wort soll durch „verlagerte"<br />

ersetzt wer<strong>den</strong>, da der Abbau innerhalb dieser Flächen lediglich räumlich verlagert<br />

wird und somit keine <strong>zu</strong>sätzliche Belastung <strong>zu</strong> erwarten ist.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Im Umweltbericht wird angenommen, dass Rohstoffabbau <strong>zu</strong> einer <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Belastung der Wohnqualität (z.B. in Hinsicht auf Lärmimmissionen) führen kann -<br />

insbesondere bei bereits bestehen<strong>den</strong> (geringeren) Belastungen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>m Umweltbericht -<br />

Seite 2173 von 2197<br />

Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4243 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

Für <strong>den</strong> nach § 6a LPlG RP als gesonderten Bestandteil der Begründung <strong>zu</strong><br />

erstellen<strong>den</strong> Umweltbericht wird davon ausgegangen, dass der vorliegende Bericht<br />

anhand der Ergebnisse der Anhörung fortgeschrieben und um die noch fehlen<strong>den</strong><br />

Teile „allgemeinverständliche Zusammenfassung“ und<br />

„Überwachungsmaßnahmen“ ergänzt wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Umweltbericht wird anhand der Ergebnisse der Anhörung weiter<br />

fortgeschrieben und ergänzt.<br />

4244 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

Zur Alternativenprüfung wird generell darauf hingewiesen, dass eine vergleichende<br />

Bewertung von vernünftigen Planungsalternativen im Umweltbericht bislang<br />

allenfalls randlich erfolgt und die Endfassung diesbezüglich ergänzt wer<strong>den</strong> sollte.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Der Umweltbericht wird anhand der Ergebnisse der Anhörung weiter<br />

fortgeschrieben und ergänzt.<br />

4245 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

4246<br />

Das MLR weist <strong>zu</strong>m speziellen Artenschutz darauf hin, dass im Verbandsgebiet des<br />

VRRN eines der bei<strong>den</strong> letzten und <strong>zu</strong>gleich das bedeutendste Vorkommen des in<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg vom Aussterben bedrohten Feldhamsters liegt, worauf im<br />

Regionalplanentwurf jedoch nicht eingegangen werde. Das MLR empfiehlt, die<br />

Situation und das Schutzbedürfnis des Feldhamsters im Umweltbericht dar<strong>zu</strong>stellen<br />

und bittet, das Schutzbedürfnis des Feldhamsters bei der Festlegung konkreter<br />

Vorranggebiete gesondert <strong>zu</strong> berücksichtigen; diesbezüglich wird insbesondere auf<br />

die in der Anlage der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe<br />

genannten Fälle einer besonderen Betroffenheit des Feldhamsters (z.B.<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau „RNK-VRG06“ und Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung „RNK-VBG03“) verwiesen. Das MLR rät außerdem, die<br />

Vorkommen des Feldhamsters im Rahmen des regionalen Biotopverbundes <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Umweltberichts wird auf das überregional<br />

bedeutsame Feldhamstervorkommen Be<strong>zu</strong>g genommen. Das Schutzbedürfnis der<br />

Feldhamstervorkommen wird insofern berücksichtigt als dass die<br />

Rohstoffsicherungsflächen RNK-VRG06 und RNK-VBG03 um die Lebensraumareale<br />

der Feldhamster reduziert wer<strong>den</strong>.


Seite 2174 von 2197


Seite 2175 von 2197<br />

Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong><br />

<strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum


Seite 2176 von 2197


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2177 von 2197<br />

3.2 Entwicklung eines regionalen Biotopverbundes<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4246 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

entspr.<br />

4245<br />

Das MLR weist <strong>zu</strong>m speziellen Artenschutz darauf hin, dass im Verbandsgebiet des<br />

VRRN eines der bei<strong>den</strong> letzten und <strong>zu</strong>gleich das bedeutendste Vorkommen des in<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg vom Aussterben bedrohten Feldhamsters liegt, worauf im<br />

Regionalplanentwurf jedoch nicht eingegangen werde. Das MLR empfiehlt, die<br />

Situation und das Schutzbedürfnis des Feldhamsters im Umweltbericht dar<strong>zu</strong>stellen<br />

und bittet, das Schutzbedürfnis des Feldhamsters bei der Festlegung konkreter<br />

Vorranggebiete gesondert <strong>zu</strong> berücksichtigen; diesbezüglich wird insbesondere auf<br />

die in der Anlage der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe<br />

genannten Fälle einer besonderen Betroffenheit des Feldhamsters (z.B.<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> Rohstoffabbau „RNK-VRG06“ und Vorbehaltsgebiet für die<br />

Rohstoffsicherung „RNK-VBG03“) verwiesen. Das MLR rät außerdem, die<br />

Vorkommen des Feldhamsters im Rahmen des regionalen Biotopverbundes <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Umweltberichts wird auf das überregional<br />

bedeutsame Feldhamstervorkommen Be<strong>zu</strong>g genommen. Das Schutzbedürfnis der<br />

Feldhamstervorkommen wird insofern berücksichtigt als dass die<br />

Rohstoffsicherungsflächen RNK-VRG06 und RNK-VBG03 um die Lebensraumareale<br />

der Feldhamster reduziert wer<strong>den</strong>.<br />

4247 Ministerium für Verkehr und<br />

Infrastruktur Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

Zur Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum der<br />

Metropolregion empfiehlt das MLR, <strong>den</strong> dort ausgeformten regionalen<br />

Biotopverbund mit dem zwischenzeitlich vorliegen<strong>den</strong> „Fachplan landesweiter<br />

Biotopverbund Ba<strong>den</strong>-Württemberg“ (http://www.lubw.ba<strong>den</strong>wuerttemberg.de/servlet/is/216969/)<br />

ab<strong>zu</strong>gleichen; die Daten <strong>zu</strong> dem landesweiten<br />

Fachplan können über <strong>den</strong> Kartendienst der LUBW heruntergela<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

4248 Gemeindeverwaltung Angelbachtal Es wird darauf verwiesen, dass in der Erläuterungskarte verschie<strong>den</strong>e<br />

Biotopverbundflächen dargestellt sind, die in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte restriktionsfrei<br />

sind. Diese Restriktionsfreiheit sollte auch in der Erläuterungskarte Natur,<br />

Landschaft und Umwelt wiedergegeben wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Angaben in der Erläuterungskarte sind die noch nicht abgewogenen fachlichen<br />

Grundlagen. Sie sind eine Basis im regionalplanerischen Abwägungsverfahren und<br />

können <strong>zu</strong>r Erläuterung / Erklärung von Ausweisungen in der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte<br />

herangezogen wer<strong>den</strong>. Die Karte nimmt nicht an der Genehmigung teil - es gelten<br />

die Flächendarstellungen in der genehmigten Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte als verbindlicher<br />

Teil des Regionalplans Rhein-Neckar. Eine Anpassung der bei<strong>den</strong> Karten ist deshalb<br />

nicht zielführend.<br />

4249 Gemeindeverwaltung Angelbachtal Ferner schlagen wir vor, die beantragte Verlegung der Vorrang/Vorbehaltsflächen Kenntnisnahme<br />

Naturschutz (s.o.) bei der Darstellung der Biotopverbundflächen <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

entspr.<br />

1603<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen. Die jeweiligen <strong>Behandlungsvorschläge</strong><br />

sind im Rahmen der Stellungnahme der Stadtverwaltung Sinsheim<br />

(AZ.43.6.4.5.1.2) und Gemeindeverwaltung Angelbachtal bearbeitet.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2178 von 2197<br />

3.2<br />

3.2.4<br />

Entwicklung eines regionalen Biotopverbundes<br />

Weitere wesentliche Aspekte eines regionalen Biotopverbundes<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4250 Stadtverwaltung Adelsheim Im Landschaftsrahmenplan Seite 34 und Seite 35 haben sich zwei Schreibfehler folgen<br />

eingeschlichen. Die Fehler sollen berichtigt wer<strong>den</strong> [S. 34 letzte Zeile Adelsheim<br />

statt Adelhausen; S. 35 erste Zeile Kirnau statt Kirna].<br />

Der Anregung wird gefolgt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2179 von 2197<br />

3.3 Bedeutsame Räume für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4251 Stadt Mannheim Es wird darum gebeten, die in Anlage 2 gelb markierten Flächen <strong>zu</strong>sätzlich als teilweise folgen<br />

„Bedeutende Räume für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund" mit auf<strong>zu</strong>nehmen<br />

entspr.<br />

(Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt). Im Nor<strong>den</strong> betrifft dies v.a. § 32 Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

1600<br />

Biotope. Im Sü<strong>den</strong> liegt eine Ausgleichsfläche, die eine wichtige Schlüsselfunktion<br />

an dieser Stelle für <strong>den</strong> Biotopverbund einnimmt.<br />

Entsprechend der Überprüfung der Einbeziehung von <strong>den</strong> Naturschutz- und<br />

Landschaftsschutzgebieten in <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund, die bislang nicht<br />

Bestandteil sind, wer<strong>den</strong> die von der Stadt Mannheim genannten Bereiche<br />

hinsichtlich ihrer Größe und Lage auf die Einbeziehung in <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund geprüft.<br />

Bei der Nichtübernahme gilt, dass diese Flächen über die Integration der<br />

kommunalen Landschaftsplanung in die Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanung gesichert wer<strong>den</strong><br />

müssten.<br />

4252 Stadtverwaltung Heidelberg Der Bereich zwischen Heidelberg-Handschuhsheim und Dossenheim ist nicht als nicht folgen<br />

„weitere Räume für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund" dargestellt.<br />

entspr.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

1601<br />

Es wird vorgeschlagen, diesen Bereich entsprechend der Abstandsfläche zwischen<br />

Heidelberg/Rohrbach und Rohrbach-Süd als „weitere Räume für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund" in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt<br />

dar<strong>zu</strong>stellen. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind beide Gebiete als Grünzäsur<br />

eingetragen.<br />

In der Landschaftsrahmenplanung wur<strong>den</strong> die Flächen i<strong>den</strong>tifiziert, die für <strong>den</strong><br />

regionalen Biotopverbund von Bedeutung sind. Bezüglich der Waldflächen kommen<br />

vor allem die potenziell trockenen Waldlebensräume und weiterer<br />

Biotopschutzwälder in Betracht. Für das Offenland gelten maßgeblich die trockenen<br />

und feuchten Standorte als bedeutend für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund. Mittlere<br />

Standorte wie z.B. die erwähnten Bereiche nördlich von Handschuhsheim bis<br />

Dossenheim sind Bereiche, die auf der kommunalen Ebene im Rahmen der<br />

kommunalen Biotopvernet<strong>zu</strong>ng in der Landschaftsplanung ergänzt wer<strong>den</strong> sollten.<br />

Die angesprochenen Flächen sind als Regionale Grünzäsuren ausgewiesen, die<br />

maßgeblich die Freihaltung der noch zwischen <strong>den</strong> Siedlungskörpern entlang der<br />

Bergstraße verbliebenen Freiräume mit ihren vielfältigen Funktionen <strong>zu</strong> sichern.<br />

4253 Stadtverwaltung Heidelberg Der Waldbereich südlich und westlich Weißer Stein ist im Gegensatz <strong>zu</strong>m übrigen nicht folgen<br />

Waldgebiet nicht als „bedeutender Raum für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund"<br />

entspr.<br />

1602<br />

dargestellt.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Es wird vorgeschlagen, diesen Bereich als „bedeutender Raum für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund" in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt<br />

dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

In der Landschaftsrahmenplanung wur<strong>den</strong> die Flächen i<strong>den</strong>tifiziert, die für <strong>den</strong><br />

regionalen Biotopverbund von Bedeutung sind. Bezüglich der Waldflächen kommen<br />

vor allem die potenziell trockenen Waldlebensräume und weiterer<br />

Biotopschutzwälder in Betracht. Für das Offenland gelten maßgeblich die trockenen<br />

und feuchten Standorte als bedeutend für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2180 von 2197<br />

3.3 Bedeutsame Räume für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4254 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

entspr.<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

260<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

In der Erläuterungskarte <strong>zu</strong>r Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wird das Neubaugebiet<br />

„Krähhecke" als Raum für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbundes bewertet. Diese<br />

Darstellung ist <strong>zu</strong> korrigieren. Ebenso sind für die gewerbliche Erweiterungsfläche<br />

der Gemeinde Malsch westlich der B 3 zwischen dem Gewerbegebiet St. Leon-Rot<br />

und dem Gewerbegebiet Rot-Malsch die Beschränkungen auf<strong>zu</strong>heben. Hier sieht<br />

die Erläuterungskarte noch <strong>den</strong> Ausweis als bedeutender Raum für <strong>den</strong> regionalen<br />

Biotopverbund vor. Die Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte des Regionalverbandes berücksichtigt<br />

eine solche Festset<strong>zu</strong>ng nicht. Die Darstellung ist <strong>zu</strong> korrigieren. Ebenfalls muss der<br />

Bestand des Tierparks in die Karte aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Bei der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt handelt es sich um eine<br />

fachliche Grundlagendarstellung in unabgewogener Form. Sie nimmt nicht an der<br />

Genehmigung teil, sondern dient als Grundlage für die freiraumbezogenen Belange<br />

im Rahmen der regionalplanerischen Gesamtabwägung. Deshalb kann dort keine<br />

Änderung erfolgen.<br />

In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte wer<strong>den</strong> allerdings die Flächen Krähhecke und die<br />

gewerblichen Erweiterungsflächen der Gemeinde Malsch westlich der B 3 als<br />

Siedlungsflächen bzw. als restriktionsfreie Flächen (je nach Bauleitplanungsstand)<br />

dargestellt. Der Bereich des Tierparks liegt in einer regionalen Grünzäsur, die<br />

Vorranggebietsausweisung für Naturschutz und Landschaftspflege wird<br />

<strong>zu</strong>rückgenommen.<br />

4255 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

Biotop-Vernet<strong>zu</strong>ng<br />

Bei der Betrachtung der geplanten Biotop-Verbund-Achsen fällt auf, dass die<br />

Verbindung zwischen Bergstraße und Rheinebene sehr lückenhaft und nur an<br />

wenigen Stellen gegeben ist. Auch in der Rheinebene zwischen Schwetzingen und<br />

Mannheim sowie zwischen Heidelberg und Weinheim gibt es kaum Verbindungs-<br />

Achsen für wandernde Tierarten. Die Verbindungsachsen vom Pfälzer Wald und <strong>den</strong><br />

Rheinauen sind ebenfalls lückenhaft. Hier muss der Regionalplan nicht nur<br />

bestehende Verbindungskorridore sichern, sondern auf planerischer Ebene die<br />

Grundlage für weitere Biotop- Verbund-Achsen - auch in <strong>den</strong> intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzten Gebieten - schaffen.<br />

Die Flächen für <strong>den</strong> Biotop-Verbund dürfen nicht allein nach ihrer Verfügbarkeit<br />

ausgewählt wer<strong>den</strong>, sondern müssen - gerade in Zeiten <strong>den</strong> Klimawandels - wie ein<br />

lückenloses grünes Netz alle wichtigen Biotope in der Metropolregion verbin<strong>den</strong>. In<br />

Flaschenhals-Situationen des Biotop-Verbunds wie z.B. an der Bergstraße sind<br />

weitere Biotop-Verluste durch Bebauung oder andere Infrastruktur-Maßnahmen<br />

unter allen Umstän<strong>den</strong> <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>.<br />

Die Umset<strong>zu</strong>ng des Biotop Verbunds ist stärker als bisher rechtlich verbindlich <strong>zu</strong><br />

sichern. Der reine Verweis auf Biotopschutz-Konzeptionen wie die Hardtplatten-<br />

Konzeption von 1999, die bis heute nur ansatzweise in die Tat umgesetzt wurde, ist<br />

bei weitem nicht ausreichend. Die Flächen müssen entweder direkt als<br />

Schutzgebiete ausgewiesen wer<strong>den</strong> (LSG, NSG) oder durch langfristige<br />

Pflegeverträge gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Hinweise wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Landschaftsrahmenplanung hat die Flächen i<strong>den</strong>tifiziert die auf der regionalen<br />

Ebene als Kernflächen und Verbindungsflächen für einen regionalen Biotopverbund<br />

herangezogen wer<strong>den</strong> sollen. Diese fachlichen Grundlagen wur<strong>den</strong> in die<br />

Gesamtabwägung einbezogen. Für die Flächensicherung dienen die Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege. Darüber hinaus sichern<br />

die Regionalen Grünzüge und Grünzäsuren (hier z. B. die Freihaltung der<br />

Siedlungszwischenräume an der Bergstraße / Weinstraße) aber auch die<br />

Ausweisungen in <strong>den</strong> überschwemmungsgefährdeten Gebieten weitere Potenziale<br />

<strong>zu</strong>r Sicherung und Weiterentwicklung von Lebensräumen mit Blick auf <strong>den</strong> Artenund<br />

Biotopschutz.<br />

Grundsätzlich gilt, dass der regionale Biotopverbund durch die nachfolgen<strong>den</strong><br />

kommunalen Landschaftsplanungen ergänzt wer<strong>den</strong> soll. Ebenso sind<br />

naturschutzfachliche Maßnahmen durch die <strong>zu</strong>ständigen Fachverwaltungen <strong>zu</strong><br />

realisieren. Die Flächen für einen Biotopverbund sind auf der Grundlage ihrer<br />

potenziellen Eignung i<strong>den</strong>tifiziert, und nicht auf Grundlage möglicher<br />

Flächenverfügbarkeit.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2181 von 2197<br />

3.3 Bedeutsame Räume für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4256 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

Als zentral wird auch die Sicherung der Ackerrandstreifen, unter anderen an <strong>den</strong><br />

Wirtschaftswegen in der Region, angesehen. An einigen Orten (z. B. zwischen<br />

Frankenthal und Bobenheim) wer<strong>den</strong> die gemeindeeigenen Grünstreifen<br />

rücksichtslos mit beackert. Dies führt <strong>zu</strong> einer weiteren Verminderung der<br />

Artenvielfalt (Feldtiere und Ackerwildpflanzen). Außerdem wird bei Starkregen die<br />

Bo<strong>den</strong>erosion begünstigt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Sicherung von Ackerrandstreifen ist nicht Gegenstand einer<br />

regionalplanerischen Festset<strong>zu</strong>ngsmöglichkeit. Hier sind Partnerschaften zwischen<br />

Naturschutz und landwirtschaftliche Flächennutzern <strong>zu</strong> nutzen (z.B.<br />

Ackerrandstreifenprogramme).<br />

4257 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2067<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

Nr: 71 Wiesloch entlang des Waldangelbachtals<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Ebenso: Bedeutende Räume für <strong>den</strong><br />

Biotopverbund<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Waldangelbachtal ist wichtiges Element im Biotopverbund (bereits NSG)<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Bereiche entlang des Waldangelbachtals liegen vollständig in einer Regionalen<br />

Grünzäsur und sind <strong>zu</strong>sätzlich als Vorbehaltsgebiet für <strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

ausgewiesen. Damit ist der Freiraum mit seinen vielfältigen Funktionen hinreichend<br />

regionalplanerisch gesichert (Hochwasserschutz, Lebensraum- und Artenschutz,<br />

Schutz vor weiterer Bebauung).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2182 von 2197<br />

3.3 Bedeutsame Räume für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4258 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2115<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

Nr: 72 Wiesloch entlang des Leimbachs<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Ebenso: Bedeutende Räume für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Leimbachtal ist wichtiges Element im Biotopverbund<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Ausweisung von Vorranggebieten für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

dient regelmäßig auch der Lebensraumentwicklung der Fluss- und Bachauen. Durch<br />

die Überlagerung von Regionalen Grünzügen / Grünzäsuren wird diese<br />

Multifunktionalität der Auebereiche deutlich.<br />

4259 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

2068<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

Nr: 73 Wiesloch entlang des Gauangelbachs östlich von Wiesloch-Baiertal<br />

Ausweisung gem. Entwurf d. Regionalplans:<br />

Vorranggebiet für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

Forderung Umweltverbände:<br />

Ebenso: Bedeutende Räume für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

Begründung/Anmerkungen:<br />

Gauangelbachtal ist wichtiges Element im Biotopverbund<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Die Ausweisung von Vorranggebieten für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Hochwasserschutz<br />

dient regelmäßig auch der Lebensraumentwicklung der Fluss- und Bachauen. Durch<br />

die Überlagerung von Regionalen Grünzügen / Grünzäsuren wird diese<br />

Multifunktionalität der Auebereiche deutlich.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2183 von 2197<br />

3.3 Bedeutsame Räume für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4260 Grüne Liste Hirschberg (GLH) Biotopvernet<strong>zu</strong>ng: im aktuellen Entwurf <strong>zu</strong>m Regionalplan [Erläuterungskarte Natur, Kenntnisnahme<br />

Landschaft und Umwelt - Blatt Ost] der Metropolregion Rhein Neckar sind auf der<br />

entspr.<br />

Gemarkung der Gemeinde Hirschberg "Bedeutende Räume für <strong>den</strong> regionalen Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

1648<br />

Biotopverbund" dargestellt.<br />

Nach § 21 des Bundesnaturschutzgesetzes ist ein angestrebtes Ziel die<br />

Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer<br />

Wechselbeziehungen in der Natur <strong>zu</strong> fordern. Die da<strong>zu</strong> notwendigen und<br />

erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind<br />

durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen<br />

rechtlich <strong>zu</strong> sichern, um <strong>den</strong> Biotopverbund dauerhaft <strong>zu</strong> gewährleisten. Ebenso<br />

sind die oberirdischen Gewässer, ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen mit<br />

ein<strong>zu</strong>beziehen und weiter <strong>zu</strong> entwickeln um ihre großräumige Vernet<strong>zu</strong>ngsfunktion<br />

auf Dauer <strong>zu</strong> erfüllen. Die da<strong>zu</strong> notwendigen Flächen sind im Regionalplan<br />

vorgesehen und sollten auch so beibehalten bleiben.<br />

Konkrete Maßnahmen müssen von <strong>den</strong> einzelnen Kommunen alleine oder in<br />

Partnerschaft mit <strong>den</strong> Nachbargemein<strong>den</strong> umgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

4261 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

1466<br />

1649<br />

Die Stärkung und der Ausbau regionaler Grünzüge in der Metropolregion Rhein-<br />

Neckar haben für die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN einen zentralen Stellenwert.<br />

Aufgrund von Zerschneidung und Zersiedlung bieten die bestehen<strong>den</strong><br />

Schutzgebiete nicht ausreichende Rück<strong>zu</strong>gsmöglichkeiten für gefährdete Tier- und<br />

Pflanzenarten. Wir streben daher eine verstärkte Vernet<strong>zu</strong>ng der Biotope in der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar an. Dies sollte sich auch in <strong>den</strong> Planzielen des<br />

Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar wiederfin<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Vernet<strong>zu</strong>ng von Biotopen erfolgt über die fachlplanerischen Aussagen <strong>zu</strong>m<br />

Regionalen Biotopverbund. Für die Sicherung dieses Biotopverbundes sind nach<br />

Abwägung mit anderen regionalplanerischen Belangen Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege in der Raumnutu<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt. Auch<br />

die multifunktionalen Grünzüge erfüllen Freiraumsicherungsfunktionen für <strong>den</strong><br />

Biotopverbund.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2184 von 2197<br />

3.3<br />

3.3.3<br />

Bedeutsame Räume für <strong>den</strong> Biotopverbund<br />

Konkretisierte Wildtierkorridore<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4262 Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland (BUND)<br />

entspr.<br />

Regionalverband Rhein-Neckar-<br />

3133<br />

O<strong>den</strong>wald<br />

(gemeinsame Stellungnahme von<br />

BUND (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Regionalverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), BUND<br />

(Landesverband Rheinland-Pfalz),<br />

NABU (Landesverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg, Bezirksverband Rhein-<br />

Neckar-O<strong>den</strong>wald), Umweltforum<br />

Mannheimer Agenda 21 e.V.,<br />

Landesnaturschutzverband Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg LNV (Arbeitskreis<br />

Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar))<br />

Die Übernahme, Konkretisierung und Arrondierung der landesweit bedeutsamen<br />

Wildtierkorridore in <strong>den</strong> Landschaftsrahmenplan sind sehr <strong>zu</strong> begrüßen. Die dort<br />

ermittelten Wildtierkorridore sollten umgehend rechtlich gesichert wer<strong>den</strong>. In der<br />

vorliegen<strong>den</strong> Planung wer<strong>den</strong> die Wildtierkorridore jedoch durch mehrere Straßen-<br />

Neubau-Maßnahmen zerschnitten. Die Länder Ba<strong>den</strong>-Württemberg und Rheinland-<br />

Pfalz sowie die Metropolregion haben eine besondere Verantwortung für<br />

europäisch geschützte Arten wie <strong>den</strong> Feldhamster, die Wildkatze, <strong>den</strong> Luchs und<br />

<strong>den</strong> Biber. Deren Bestände dürfen durch weitere Infrastrukturmaßnahmen nicht<br />

noch stärker dezimiert wer<strong>den</strong>.<br />

Neben Straßenneubauten erschweren auch die geplanten Straßen-Ausbau-<br />

Maßnahmen die Querung der Straßen für Wildtiere erheblich. Daher muss die<br />

Notwendigkeit der Ausbaumaßnahmen streng geprüft wer<strong>den</strong>. Sollten sich die<br />

Ausbaumaßnahmen als zwingend notwendig erweisen, müssen von vorn herein gut<br />

durchdachte und ausreichend dimensionierte Querungshilfen eingeplant wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

4263 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

1650<br />

Eine durchgängige Verbindung aller wichtigen Biotope sowie die Herstellung von<br />

Wanderkorridoren für lokal und regional wandernde Arten muss zentraler<br />

Bestandteil der Landschaftsplanung sein. Im Hinblick auf die Folgen des<br />

Klimawandels können gefährdeten Tier- und Pflanzenarten auf diese Weise<br />

Ausweichhabitate angeboten wer<strong>den</strong>.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Vernet<strong>zu</strong>ng von Biotopen erfolgt über die fachlplanerischen Aussagen <strong>zu</strong>m<br />

Regionalen Biotopverbund. Für die Sicherung dieses Biotopverbundes sind nach<br />

Abwägung mit anderen regionalplanerischen Belangen Vorranggebiete für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege in der Raumnutu<strong>zu</strong>ngskarte dargestellt. Auch<br />

die multifunktionalen Grünzüge erfüllen Freiraumsicherungsfunktionen für <strong>den</strong><br />

Biotopverbund.<br />

4264 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Verband Region Rhein-Neckar<br />

entspr.<br />

Wahlkreisbüro Mannheim<br />

1651<br />

Die Sicherung der Wildtierkorridore ist ein wichtiges Ziel, das wir mit Nachdruck<br />

verfolgen müssen. Diese muss auch im Rahmen der Infrastruktur- und<br />

Verkehrsplanung berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Bei Neubau- und Ausbaumaßnahmen<br />

sollte daher eine weitere Zerschneidung der Wildtierkorridore vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Die Frage von Querung der Straßen für Wildtiere ist auch vor dem Hintergrund der<br />

Verkehrssicherheit und der Frage der Vermeidung von Wildunfällen <strong>zu</strong> sehen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Die Wildkorridore sind in die Planung für <strong>den</strong> regionalen Biotopverbund<br />

eingeflossen.<br />

Bei linearen Verkehrsinfrastrukuturprojekten wer<strong>den</strong> die regionalplanerischen<br />

Ausweisungen in laufende Planungs- und Beteiligungsprozesse eingebracht.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2185 von 2197<br />

5.1<br />

5.1.7<br />

Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Grundwassers<br />

Folgerungen für regionalplanerische Festset<strong>zu</strong>ngen – Planungshinweise <strong>zu</strong>m Grundwasser<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4265 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Im Landschaftsrahmenplan, S. 79, 3. Absatz wird der Begriff "hydrologisch"<br />

verwendet. Ist hier nicht hydrochemisch gemeint?<br />

teilweise folgen<br />

Das Wort "hydrologisch" wird im betreffen<strong>den</strong> Absatz des Landschaftsrahmenplans<br />

gestrichen. Ausschlaggebend ist vornehmlich die hydrogeologische Eignung der<br />

Grundwasserreserve.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2186 von 2197<br />

5.2<br />

5.2.2<br />

Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit der Oberflächengewässer<br />

Gewässergüte<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4266 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Die Landschaftsrahmenplanung wurde stichprobenartig überprüft. Der Leimbach ist<br />

nach der vorliegen<strong>den</strong> Information der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und<br />

Naturschutz Ba<strong>den</strong>- Württemberg (LUBW) bei der biologischen Gewässergüte von<br />

Oftersheim bis <strong>zu</strong>r Mündung und nicht nur für ein kurzes Stück als stark<br />

verschmutzt gekennzeichnet. Die Karte auf Seite 85 wäre dementsprechend <strong>zu</strong><br />

aktualisieren.<br />

Kenntnisnahme<br />

Grundsätzlich sollten jeweils die aktuellen Daten des Regierungspräsidiums<br />

Karlsruhe und der Landesanstalt für Umwelt und Messungen Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

(LUBW) im Regionalplan berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Karte Biologische Gewässergüte zeigt <strong>den</strong> Bearbeitungsstand von 2004. Hier ist<br />

der Bereich des Leimbachs bis <strong>zu</strong>r Mündung in <strong>den</strong> Rhein als kritisch belastet<br />

gekennzeichnet.<br />

Die Gewässergütekarte von 2004 war <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Erarbeitung der<br />

Landschaftsrahmenplanung der aktuellste verfügbare Datenstand <strong>zu</strong>r<br />

Gewässergüte. Die Landschaftsrahmenplanung ist ein fortlaufender Prozess, so<br />

dass es immer wieder <strong>zu</strong> Aktualisierungen der Planinhalte kommen wird.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2187 von 2197<br />

5.2<br />

5.2.3<br />

Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit der Oberflächengewässer<br />

Überschwemmungsgefährdung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4267 Stadt Mannheim Im Übrigen hat sich auf Seite 87 im Textteil Landschaftsrahmenplanung (BW) in der folgen<br />

Darstellung der aktuellen landeswasserrechtlichen Regelungen ein Fehler<br />

eingeschlichen:<br />

Nach der derzeitigen Regelung des § 77 Abs. 1 WG gelten nicht „alle", der dort<br />

bezeichneten Gebiete nach Veröffentlichung der Hochwassergefahrenkarte kraft<br />

Gesetzes als Überschwemmungsgebiete, sondern nur im Außenbereich.<br />

Inwieweit diese Regelung bei der anstehen<strong>den</strong> Novellierung des WG auch für <strong>den</strong><br />

Innenbereich übernommen wird, bleibt ab<strong>zu</strong>warten.<br />

In der Landschaftsrahmenplanung wer<strong>den</strong> entsprechend der Anregung im<br />

betreffen<strong>den</strong> Satz auf S.87 die Wörter "im Außenbereich" eingefügt.<br />

4268 Abwasser- und<br />

Hochwasserschutzverband<br />

AHW Wiesloch<br />

Es wird auf die Ausführungen des Landschaftsrahmenplans Abschnitt 5.2.3<br />

"Überschwemmungsgefährdung" Be<strong>zu</strong>g genommen. Der AHW hat seit 2004 <strong>zu</strong>r<br />

Erstellung einer 100-jährlichen Hochwassersicherheit diverse Maßnahmen geplant<br />

bzw. bereits durchgeführt. Der Gesamtkostenrahmen für die Gesamtmaßnahme<br />

Hochwasserschutz beläuft sich auf rund 22 Mio. Euro.<br />

folgen<br />

Im Landschaftsrahmenplan wird in Kap. 5.2.3 "Überschwemmungsgefährdung" auf<br />

die Gesamtmaßnahme Hochwasserschutz des AHW Be<strong>zu</strong>g genommen.<br />

4269 Abwasser- und<br />

Hochwasserschutzverband<br />

AHW Wiesloch<br />

Im Verbandsgebiet des AHW bestehen bereits sechs Hochwasserrückhaltebecken.<br />

Vier weitere Maßnahmen wer<strong>den</strong> noch <strong>zu</strong>r Ausführung gebracht. Dies soll bei <strong>den</strong><br />

Erläuterungen im Landschaftsrahmenplan berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

folgen<br />

Im Landschaftsrahmenplan wird in Kap. 5.2.3 "Überschwemmungsgefährdung" auf<br />

die Hochwasserrückhaltebecken des AHW Be<strong>zu</strong>g genommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2188 von 2197<br />

5.2<br />

5.2.5<br />

Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit der Oberflächengewässer<br />

Folgerungen für regionalplanerische Festset<strong>zu</strong>ngen – Planungshinweise für die Oberflächengewässer<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4270 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Im Landschaftsrahmenplan sollte bei <strong>den</strong> Ausführungen <strong>zu</strong>r Förderung von<br />

Wasserrückhaltung und ausgeglichener Abflussverhältnisse (S. 91) im 2. Absatz, 2.<br />

Satz festgehalten wer<strong>den</strong>, dass das Wasser nur unter Beachtung der Regeln der<br />

Technik versickert wer<strong>den</strong> kann.<br />

folgen<br />

Der zweite Satz im 2. Absatz unter "Förderung von Wasserrückhaltung und<br />

ausgeglichener Abflussverhältnisse" wird wie folgt geändert:<br />

"Deshalb sollte das Niederschlagswasser in Siedlungsgebieten <strong>zu</strong>rückgehalten und<br />

unter Beachtung der Regeln der Technik versickert wer<strong>den</strong>, die Landwirtschaft und<br />

Flurneuordnung unter dem Gesichtspunkt der Strukturanreicherung und<br />

Abflussverminderung betrieben und in der Forstwirtschaft die Speicherkapazität der<br />

Waldbö<strong>den</strong> durch naturnahe Waldwirtschaft erhöht wer<strong>den</strong>."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2189 von 2197<br />

6.1<br />

6.1.8<br />

Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Bo<strong>den</strong>s<br />

Beeinträchtigungen des Bo<strong>den</strong>s<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4271 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Bei Abschnitt 6.1.8 sollte am Ende des ersten Absatzes im Unterabschnitt <strong>zu</strong>r<br />

Bo<strong>den</strong>erosion der Begriff "moderne Bo<strong>den</strong>bearbeitung" durch <strong>den</strong> Begriff<br />

"wen<strong>den</strong>de Bo<strong>den</strong>bearbeitung" ersetzt wer<strong>den</strong>. Der Begriff "moderne<br />

Bo<strong>den</strong>bearbeitung" ist an dieser Stelle insofern irreführend, als die moderne<br />

Bo<strong>den</strong>verarbeitung die Erfordernisse <strong>zu</strong>r Vermeidung von Bo<strong>den</strong>erosion durchaus<br />

kennt und beachtet.<br />

folgen<br />

In der Landschaftsrahmenplanung wird in Kapitel 6.1.8 im Abschnitt Bo<strong>den</strong>erosion<br />

im ersten Absatz der Begriff "moderne Bo<strong>den</strong>bearbeitung" durch <strong>den</strong> Begriff<br />

"wen<strong>den</strong>de Bo<strong>den</strong>bearbeitung" ersetzt.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2190 von 2197<br />

7.2<br />

7.2.1<br />

Leitlinien <strong>zu</strong>r Erhaltung und Entwicklung der Landschaftspotenziale für Erholung und Landschaftsbild<br />

Kulturlandschaftsschutz und -entwicklung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4272 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Rauenberg<br />

c/o Bürgermeisteramt Rauenberg<br />

(die Stellungnahme beinhaltet die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Gemein<strong>den</strong><br />

Malsch, Mühlhausen und Rauenberg)<br />

Die Übersichtskarte auf Seite 115 des Landschaftsrahmenplans weist für<br />

Rauenberg ausschließlich <strong>den</strong> Landschaftstyp „Gehölz- bzw. waldreiche,<br />

ackergeprägte Kulturlandschaft" aus. Wir beantragen daher die Ausweisung von<br />

Teilflächen als Landschaftstyp „Kulturlandschaft mit Weinbau".<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Karte 48 im Landschaftsrahmenplan BW zeigt eine generalisierte Abbildung, die<br />

u.a. großmaßstäblich sieben verschie<strong>den</strong>e Landschaftstypen für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>württembergischen<br />

Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar darstellt. Die<br />

Typisierung ist eine nachrichtliche Übernahme einer bundesweiten<br />

Landschaftstypisierung des Bundesamtes für Naturschutz (bzgl. der<br />

Zuordnungskriterien siehe: www.bfn.de/geoinfo/landschaften wie auf der Karte 48<br />

als Quelle vermerkt).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2191 von 2197<br />

7.2<br />

7.2.2<br />

Leitlinien <strong>zu</strong>r Erhaltung und Entwicklung der Landschaftspotenziale für Erholung und Landschaftsbild<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4273 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

Die folgen<strong>den</strong> Texte sollen ersetzt bzw. entsprechend ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum der<br />

Metropolregion Rhein-Neckar (Kapitel 7.2.2, Seite 116f)<br />

7.2.2 Kultur- und Sachgüter<br />

Kultur- und Sachgüter leisten ebenso einen wesentlichen Beitrag <strong>zu</strong> Vielfalt,<br />

Eigenart, Schönheit und <strong>zu</strong>m Erholungswert der Landschaft und dokumentieren<br />

damit auch historische Lebens- und Wirtschaftsformen.<br />

Unter Kulturgütern wer<strong>den</strong> insbesondere <strong>den</strong>kmalschutzrelevante Flächen und<br />

Objekte, wie z. Bsp. historische Gebäude und Ensembles,<br />

architektonisch/ingenieurtechnisch wertvolle Bauten, archäologische Fundstellen<br />

oder bewegliche Objekte von archäologischer bzw. kunsthistorischer Bedeutung<br />

verstan<strong>den</strong>. Der Schutz ist durch das ba<strong>den</strong>-württembergische<br />

Denkmalschutzgesetz geregelt.<br />

Dabei sind im Rahmen des Regionalplans insbesondere die Denkmale und<br />

archäologischen Fundstätten die im regionalen Maßstab flächenhaft wirksam, in<br />

hohem Maße landschaftsprägend oder archäologisch bzw. kunsthistorisch von sehr<br />

großer Bedeutung.<br />

Die regional bedeutsamen Kultur<strong>den</strong>kmale stellen nur einen kleinen Teil aller im<br />

Raum befindlichen Objekte dar. Sie wer<strong>den</strong> auf lokaler Ebene durch eine große Zahl<br />

weiterer Kultur<strong>den</strong>kmale ergänzt. Die entsprechen<strong>den</strong> Datengrundlagen für die<br />

archäologischen bzw. Bau- und Kunst<strong>den</strong>kmale liegen im Regierungspräsidium<br />

Karlsruhe, Referat 26 - Denkmalpflege vor.<br />

Da<strong>zu</strong> kommt eine unbekannte Zahl noch nicht entdeckter; sicher <strong>zu</strong>m Teil auch<br />

hochkarätiger archäologischer Kultur<strong>den</strong>kmale, die im Bo<strong>den</strong> verborgen sind. Erst<br />

mit allen Kultur<strong>den</strong>kmalen <strong>zu</strong>sammen ergibt sich aber ein vollständiges Bild des<br />

archäologischen und baulichen, sprich kulturlandschaftlichen Erbes der<br />

Metropolregion.<br />

Sachgüter sind die Objekte, die mit der natürlichen Umwelt in einem engen<br />

Zusammenhang stehen und von sonstigem allgemeinen Wert für die Bevölkerung<br />

sind. Im Gegensatz <strong>zu</strong> Kulturgütern liegen über Sachgüter jedoch keine<br />

flächendecken<strong>den</strong> Daten vor. Da eine Erfassung der Sachgüter auf der regionalen<br />

Ebene kaum <strong>zu</strong> leisten ist, stehen hier die Kulturgüter im Zentrum der Betrachtung.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Landschaftsrahmenplanung Kap. 7.2.2, S. 116, der 2. Absatz wird wie folgt<br />

ausgetauscht:<br />

"Unter Kulturgütern wer<strong>den</strong> insbesondere <strong>den</strong>kmalschutzrelevante Flächen und<br />

Objekte, wie z. Bsp. historische Gebäude und Ensembles,<br />

architektonisch/ingenieurtechnisch wertvolle Bauten, archäologische Fundstellen<br />

oder bewegliche Objekte von archäologischer bzw. kunsthistorischer Bedeutung<br />

verstan<strong>den</strong>.<br />

Dabei sind im Rahmen der Regionalplanung insbesondere die Denkmale und<br />

archäologischen Fundstätten die im regionalen Maßstab flächenhaft wirksam, in<br />

hohem Maße landschaftsprägend oder archäologisch bzw. kunsthistorisch von<br />

Interesse sind, von sehr großer Bedeutung. Die regional bedeutsamen<br />

Kultur<strong>den</strong>kmale stellen nur einen kleinen Teil aller im Raum befindlichen Objekte<br />

dar. Sie wer<strong>den</strong> auf lokaler Ebene durch eine große Zahl weiterer Kultur<strong>den</strong>kmale<br />

ergänzt. Die entsprechen<strong>den</strong> Datengrundlagen für die archäologischen bzw. Bauund<br />

Kunst<strong>den</strong>kmale liegen im Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 26 -<br />

Denkmalpflege vor.<br />

Sachgüter sind die Objekte, die mit der natürlichen Umwelt in einem engen<br />

Zusammenhang stehen und von sonstigem allgemeinen Wert für die Bevölkerung<br />

sind. Im Gegensatz <strong>zu</strong> Kulturgütern liegen über Sachgüter jedoch keine<br />

flächendecken<strong>den</strong> Daten vor. Da eine Erfassung der Sachgüter auf der regionalen<br />

Ebene kaum <strong>zu</strong> leisten ist, stehen hier die Kulturgüter im Zentrum der Betrachtung.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2192 von 2197<br />

7.2<br />

7.2.2<br />

Leitlinien <strong>zu</strong>r Erhaltung und Entwicklung der Landschaftspotenziale für Erholung und Landschaftsbild<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4274 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

Im Kap. 7.2.2 der Landschaftsrahmenplanung sollen im 3. Absatz die beispielhafte<br />

Aufzählung um Kultur<strong>den</strong>kmale wie Limites, Burgen, ehemalige Klöster,<br />

kurpfälzische Resi<strong>den</strong>zen aus Renaissance und Barock, romantisches Heidelberg,<br />

ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

teilweise folgen<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Im 3. Absatz des Kap. 7.2.2 wird ergänzt: "Im Bereich von Pilgerwegen bezeugen<br />

sie z. B. <strong>den</strong> Glauben der Bevölkerung. Weitere Beispiele sind die Limesverläufe,<br />

zahlreiche Burgen, ehemalige Klöster sowie kurpfälzische Resi<strong>den</strong>zen aus<br />

Renaissance und Barock. (…) In der Abbildung 49 sind kulturhistorische Denkmale<br />

dargestellt. Die Denkmale, Denksteine und Standbilder dienen i. d. R. als Erinnerung<br />

an ein historisches Ereignis oder an das Lebenswerk eines Menschen."


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2193 von 2197<br />

8 Wald und Forstwirtschaft<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4275 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

Förderung<br />

Den forstfachlichen Ausführungen des Kapitels 8 - insbesondere <strong>den</strong><br />

raumordnerischen Kriterien für die Festlegung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

Wald und Forstwirtschaft - wird <strong>zu</strong>gestimmt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

4276 Regierungspräsidium Freiburg<br />

Ref. 82 - Forstpolitik und forstliche<br />

entspr.<br />

Förderung<br />

2588<br />

(in Absprache mit <strong>den</strong> unteren<br />

Forstbehör<strong>den</strong> der Landratsämter<br />

Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-<br />

O<strong>den</strong>wald-Kreis sowie <strong>den</strong> städtischen<br />

Forstämtern der Städte MA und HD)<br />

Weiterhin sollte der Regionalplan bzw. der Landschaftsrahmenplan um ein Kapitel<br />

„Ersatzaufforstungs- bzw. Ausgleichsflächen" ergänzt wer<strong>den</strong>. Gerade das<br />

erforderliche Flächenpotential, das sich aus forstrechtlichen Ausgleichsforderungen<br />

ergibt (Ersatzaufforstungen), wird im Regionalplan nicht behandelt. Im Regionalplan<br />

sollte neben der Ausweisung von z.B. Vorrangflächen für Rohstoffabbau und<br />

Win<strong>den</strong>ergie verbindlich dargelegt wer<strong>den</strong>, wie der forstrechtliche Ausgleich - in<br />

Anbetracht der immer knapper wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Flächenverfügbarkeit aus der<br />

Landwirtschaft - realisiert wer<strong>den</strong> soll.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Mit Ausnahme der Angaben im Regionalplan Südhessen <strong>zu</strong> "Ersatzaufforstungsund<br />

Ausgleichsflächen" liegen für die von <strong>den</strong> forstwirtschaftlichen<br />

Fachplanungsträgern gelieferten Daten keine Angaben für solche potentiellen<br />

Standorte vor. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurde explizit seitens der<br />

beteiligten Fachplanung in Rheinland-Pfalz und Ba<strong>den</strong>-Württemberg auf diese<br />

Aussagen verzichtet. Sie sind damit nicht Bestandteil einer regionalplanerischen<br />

Abwägung. Die <strong>zu</strong> erbringende Kompensationsleistung für einen forstrechtlichen<br />

Ausgleich muss auf der Vorhabensebene abgearbeitet wer<strong>den</strong>. In der Begründung<br />

<strong>zu</strong> PS 2.3.2.4 wird darauf verweisen, dass aufgrund der besonderen Bedeutung von<br />

Wald in der Rheinebene nach Möglichkeit der relativ geringe Waldanteil <strong>zu</strong>r<br />

Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation erhöht wer<strong>den</strong> soll.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2194 von 2197<br />

8.4 Besondere Erholungsfunktionen der Waldgebiete in der Rheinebene am Beispiel der regionalen Waldschutzgebiete Schwetzinger Hardt<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4277 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

Das Kapitel 8.4 ist aus Sicht des Referats 56 <strong>zu</strong> streichen, da das Waldschutzgebiet<br />

derzeit sich nur in der Planung befindet, z.Z. ein Anhörungsverfahren da<strong>zu</strong> läuft und<br />

noch nicht verordnet wurde. Außerdem ist eine derartige Darstellung in einem<br />

Landschaftsrahmenplan auf dieser Planungsebene (M. 1:75.000) fehl am Platz.<br />

Es ist <strong>zu</strong>dem ungeklärt und wird derzeit kontrovers diskutiert, ob dieses<br />

Waldschutzgebiet überhaupt da<strong>zu</strong> geeignet ist, die Ziele außerhalb des Waldes des<br />

Natura 2000- Pflege- und Entwicklungsplans um<strong>zu</strong>setzen.<br />

Es wird darum gebeten, die Planungen des Waldschutzgebietes entweder<br />

vollständig <strong>zu</strong> streichen (inkl. Abb. 51) oder allenfalls als solche ans Ende des<br />

Kapitels 8.3 folgendermaßen textlich auf<strong>zu</strong>nehmen: „Hinsichtlich der besonderen<br />

Erholungsfunktionen der Waldgebiete in der Rheinebene plant die Obere<br />

Forstbehörde in Freiburg ein regionales Waldschutzgebiet „Schwetzinger Hardt", in<br />

dem der Schutz des Waldes mit Erholungsnut<strong>zu</strong>ng und mit einer nachhaltigen<br />

wirtschaftlichen Nut<strong>zu</strong>ng verbun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> soll. Das Verfahren befindet sich in der<br />

Anhörung und Diskussion (Stand August 2012)." Sollte die Aufnahme erwünscht<br />

sein, sollten auch Planungen der Naturschutzverwaltung hinsichtlich neuer<br />

Naturschutzgebiete entsprechend textliche Aufnahme in die<br />

Landschaftsrahmenplanung fin<strong>den</strong>!<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

In der Landschaftsrahmenplanung wer<strong>den</strong> fachliche Grundlagen aus verschie<strong>den</strong>en<br />

Ressorts herangezogen und auch als solche gekennzeichnet. Für die besondere<br />

Bedeutung Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder in der waldarmen<br />

Rheinebene wird beispielhaft die Planung regionalen Waldschutzgebietes<br />

Schwetzinger Hardt genannt. Diese Planung zeigt eine interkommunale und<br />

überfachliche Abstimmung auf, wie verschie<strong>den</strong>e Belange an <strong>den</strong> Raum nachhaltig<br />

gesichert und weiterentwickelt wer<strong>den</strong> können. Aus Sicht der Regionalplanung<br />

kommt dem Projekt ein Pilotcharakter <strong>zu</strong>. In der Landschaftsrahmenplanung wer<strong>den</strong><br />

an anderer Stelle (vgl. Kap. 3.2.) auch naturschutzfachliche und landespflegerische<br />

Planungsgrundlagen herangezogen, um z.B. damit die notwendigen Flächen für eine<br />

regionale Biotopverbundplanung <strong>zu</strong> begrün<strong>den</strong> (u.a. Wildtierkorridore, Natura 2000<br />

Managementpläne, Schutzkonzeption Hardtplatten).


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2195 von 2197<br />

9.2<br />

9.2.1<br />

Anforderungen an die Landwirtschaft<br />

Landwirtschaftliche Flurbilanzerhebung<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4278 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

Bezogen auf die Definition Grenzflur (S.134 Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong><br />

ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar) wird<br />

folgende Formulierung angeregt:<br />

Grenzfluren sind Flächen mit meist geringerer Bedeutung für die Landwirtschaft.<br />

Fremdnut<strong>zu</strong>ngen können auf längere Sicht unter Berücksichtigung der tatsächlichen<br />

Verhältnisse insbesondere der Bo<strong>den</strong>qualität im Einzelfall in Betracht kommen.<br />

folgen<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

In der Landschaftsrahmenplanung wird auf S. 134, 2. Spiegelstrich geändert:<br />

Grenzflur: Flächen mit meist geringerer Bedeutung für die Landwirtschaft.<br />

Fremdnut<strong>zu</strong>ngen können auf längere Sicht unter Berücksichtigung der tatsächlichen<br />

Verhältnisse, insbesondere der Bo<strong>den</strong>qualität, im Einzelfall in Betracht kommen.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2196 von 2197<br />

9.3 Folgerungen für regionalplanerische Festset<strong>zu</strong>ngen von landwirtschaftlichen Flächen – Planungshinweise<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4279 Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Referat 21 - Raumordnung<br />

entspr.<br />

2252<br />

Die Vorrangfluren 1 und 2 gem. Der landwirtschaftlichen Flurbilanz wur<strong>den</strong> im<br />

Einheitlichen Regionalplan nicht hinreichend berücksichtigt, bzw. <strong>zu</strong> stark von<br />

anderen Zielen überlagert. Um hier <strong>den</strong> landwirtschaftlichen Belangen Rechnung <strong>zu</strong><br />

tragen, bitten wir <strong>zu</strong> prüfen, ob „Vorrang" und „Vorbehalt" auf derselben Fläche<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong> können.<br />

Begründung: Ein Vorranggebiet für Naturschutz oder Grundwasserschutz oder<br />

Hochwasserschutz steht nach unserer Auffassung einem Vorbehaltsgebiet für die<br />

Landwirtschaft nicht entgegen. Beide Kategorien lassen sich im Sinne „Vorrang vor<br />

Vorbehalt" mit einander verbin<strong>den</strong>.<br />

nicht folgen<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Mit Blick auf <strong>den</strong> überfachlichen, überörtlichen und <strong>zu</strong>sammenfassen<strong>den</strong> Auftrag an<br />

die Regionalplanung sollen im Regionalplan Rhein-Neckar die unterschiedlichen<br />

Anforderungen an <strong>den</strong> Raum gegeneinander und untereinander abgewogen<br />

wer<strong>den</strong>. In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte sind eindeutige Zuordnungen von<br />

regionalplanerischen Prioritäten getroffen. So sollen z. B. Flächen für <strong>den</strong><br />

Regionalen Biotopverbund, Flächen mit prioritärer Bedeutung für <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong><br />

Hochwasserschutz oder Flächen mit vorrangiger Bedeutung für die<br />

landwirtschaftliche Nut<strong>zu</strong>ng eindeutig erkennbar sein.<br />

Das multifunktionale Freiraumsicherungsinstrument der Grünzüge und Grünzäsuren<br />

sichert <strong>den</strong> Freiraum vor weiterer Besiedlung. Sie überlagern deshalb andere<br />

monofunktionale Ausweisungen. Nut<strong>zu</strong>ngsbezogene Maßnahmen für einzelne<br />

Flächennutzer kann die Regionalplanung nicht verbindlich festlegen. In <strong>den</strong><br />

einzelnen Plansätzen wird durch Querverweise auf die Kompatibilität einzelner<br />

Ausweisungen untereinander verwiesen. Die Interpretation "Vorrang vor Vorbehalt"<br />

auf gleicher Fläche kann dem Letztentscheidungsauftrag der Regionalplanung nicht<br />

gerecht wer<strong>den</strong>.


Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong>r Landschaftsrahmenplanung für <strong>den</strong> ba<strong>den</strong>-württembergischen Teilraum -<br />

Seite 2197 von 2197<br />

Äußerungen ohne konkreten Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> einem Einzelkapitel<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

4280 Regionalverband Heilbronn-Franken Der Entwurf des Landschaftsrahmenplanes stellt eine Neufassung der aus dem<br />

Jahr 1989 stammen<strong>den</strong> Erstfassung dar. Wesentliche Grundlagen bildeten eine<br />

Biotopverbundplanung für feuchte und trockene Offenlandstandorte sowie trockene<br />

Waldstandorte sowie ein Klimagutachten für die gesamte Metropolregion. Darüber<br />

hinaus fließen Beiträge von Fachbehör<strong>den</strong>, die digitale Flurbilanz sowie eine<br />

Ausarbeitung <strong>zu</strong>m Kulturlandschaftsschutz und <strong>zu</strong> Kultur- und Sachgütern ein. Die<br />

Ausarbeitung ist stark auf die Fortschreibung des Regionalplans ausgerichtet und<br />

bildet die Grundlage <strong>zu</strong>r Ausweisung von Vorranggebieten, <strong>zu</strong>r Bildung von<br />

räumlichen Be<strong>zu</strong>gskulissen für freiraumbezogene Zielset<strong>zu</strong>ngen sowie als<br />

umweltbezogene Abwägungsgrundlage. Sie mündet auch in die Erläuterungskarte<br />

Natur, Landschaft und Umwelt der Regionalplanfortschreibung. Neben <strong>den</strong><br />

schutzgutbezogenen Aussagen wer<strong>den</strong> auch Leitlinien für einzelne naturräumliche<br />

Untereinheiten formuliert. Die erarbeiteten Grundlagen bil<strong>den</strong> wertvolle<br />

Abwägungsgrundlagen, deren Anwendung könnte durch die Integration in einen<br />

GiS-Viewer wesentlich befördert wer<strong>den</strong>. Insgesamt wird durch die Fortschreibung<br />

auch die Daueraufgabe Landschaftsrahmenplan deutlich.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Hinweis wird <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.

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