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stadtnachrichten - Stadt Naila

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Aus der öffentlichen<br />

Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Naila</strong><br />

vom 12.11.2007<br />

Behandlung von Bauanträgen<br />

Herr Matthias Munzert beabsichtigt, auf<br />

seinem Grundstück am Wallhügel 13 in<br />

Marlesreuth eine Garage zu errichten.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat stimmte dem Baugesuch zu.<br />

Feststellung des kaufmännischen<br />

Jahresabschlusses 2006<br />

und Verwendung<br />

des Jahresergebnisses 2006<br />

Der kaufmännische Jahresabschluss beträgt<br />

für das Wasserwerk 3.392.851,80<br />

€ und für das Laufwasserkraftwerk<br />

143.237,66 €. Insgesamt ist im Jahr 2006<br />

ein Verlust in Höhe von 53.979,72 € entstanden.<br />

Ursächlich für das negative<br />

Jahresergebnis sind der Rückgang des<br />

Wasserverkaufes, vermehrte Unterhaltsarbeiten<br />

und eine Erhöhung der Personalaufwendungen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat stellte den Jahresabschluss<br />

2006 fest. Er beschloss, den Jahresverlust<br />

auf die neue Rechnung vorzutragen.<br />

Verabschiedung der<br />

Nachtragshaushaltssatzung,<br />

des Finanzplanes und<br />

des Investitionsprogrammes<br />

Anlass für die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung<br />

war der mögliche<br />

Erwerb des zur Versteigerung anstehenden<br />

ehemaligen Textilwerkes in <strong>Naila</strong>.<br />

Mittlerweile ist es der <strong>Stadt</strong> gelungen,<br />

den Zuschlag für das Objekt - und zwar<br />

für einen Betrag von 150.000 € - zu erhalten.<br />

Im Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung<br />

wurde außerdem berücksichtigt,<br />

dass die Gewerbesteuer in diesem Jahr<br />

um ca. 600.000 € höher als geplant ausgefallen<br />

ist. Der im letzten Haushaltsjahr<br />

entstandene Fehlbetrag, welcher auf die<br />

Jahre 2007 und 2008 vorgetragen worden<br />

war, kann nunmehr vollständig in diesem<br />

Haushaltsjahr ausgeglichen werden. Das<br />

Finanzplanungsjahr 2008 kann dadurch<br />

um einen Betrag in Höhe von ca. 188.000<br />

€ entlastet werden. Die Zuführungen an<br />

den Vermögenshaushalt konnten von ursprünglich<br />

95.251 € auf 450.251 € erhöht<br />

werden. Insgesamt beträgt das Haushaltsvolumen<br />

im Verwaltungshaushalt nunmehr<br />

11.207.083 € und im Vermögenshaushalt<br />

1.881.551 €.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschloss die Nachtragshaushaltssatzung<br />

mit Haushaltsplan sowie<br />

den Finanzplan und das Investitionsprogramm.<br />

Bedarfsmitteilung der <strong>Stadt</strong> <strong>Naila</strong><br />

für das Städtebauförderungsprogramm<br />

„<strong>Stadt</strong>umbau West“<br />

für das Jahr 2008<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat stimmte der Bedarfsmitteilung<br />

2008 der <strong>Stadt</strong> <strong>Naila</strong> für örtliche<br />

und interkommunale Projekte zum Städ-<br />

Rathausnachrichten<br />

tebauförderungsprogramm „<strong>Stadt</strong>umbau<br />

West“ zu.<br />

Folgende örtliche Projekte sollen angemeldet<br />

werden:<br />

- <strong>Stadt</strong>umbaugebiet „C.-Seyffert-Gelände“<br />

mit Altlasten-Detailuntersuchung,<br />

städtebaulichem Neuordnungskonzept,<br />

Rückbaukosten, Altlastenbeseitigung,<br />

Verkehrswertermittlung und<br />

Verlagerungsgutachten,<br />

- Sanierungsgebiet Altstadt (Planungskosten<br />

für ein Nutzungskonzept zur<br />

Sanierung bzw. Abbruch und Neubau<br />

für öffentliche Nutzung betr. das Anwesen<br />

Anger 4).<br />

An interkommunalen Projekten sollen<br />

folgende in die Bedarfsmitteilung aufgenommen<br />

werden:<br />

- Gewerbeflächenmanagement,<br />

- interkommunales Energiekonzept,<br />

- Radweg auf der ehemaligen Bahnlinie<br />

<strong>Naila</strong> - Schwarzenbach a.Wald (Gutachten<br />

zum baulichen Zustand der<br />

Bogenbrücke, Grunderwerbskosten,<br />

Baukosten für den Radweg und ggf.<br />

Kosten für die Sanierung der Bogenbrücke).<br />

(siehe Plan unten)<br />

Revitalisierung der Industriebrache<br />

„C.-Seyffert-Gelände“, Festlegung<br />

eines <strong>Stadt</strong>umbaugebietes<br />

Voraussetzung für die Förderfähigkeit<br />

der Reaktivierung des C.-Seyffert-Geländes<br />

ist die Festlegung eines <strong>Stadt</strong>umbaugebietes.<br />

Die Regierung von Oberfranken<br />

regte in diesem Zusammenhang an,<br />

nicht nur das ersteigerte Grundstück zu<br />

berücksichtigen, sondern den gesamten<br />

Bereich zwischen der Hofer Straße, der<br />

Bahnlinie nach Hof bzw. Schwarzenbach<br />

a.Wald sowie der Selbitz mit einzubeziehen.<br />

Dementsprechend legte der <strong>Stadt</strong>rat<br />

das <strong>Stadt</strong>umbaugebiet wie folgt fest:

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