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Geflügelhaltung im ökologischen Landbau - Amt für Ernährung ...

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- Nach dem ÖQG und den Verbandsrichtlinien muss mindestens 50 % des Futters vom<br />

eigenen Betrieb bzw. von einer Kooperation stammen. Es werden von den Verbänden<br />

Ausnahmen bei kleinen Tierhaltungen unter 10 DE gewährt, bei Demeter nur auf Standorten,<br />

wo kein Getreide angebaut werden kann. 10 DE entsprechen z.B. 1.000 Legehennen.<br />

- Die Tiere müssen grundsätzlich mit <strong>ökologischen</strong> Futtermitteln gefüttert werden. Die<br />

Be<strong>im</strong>ischung von Umstellungsfuttermitteln aus Zukauf ist <strong>im</strong> Durchschnitt bis max. 30 %<br />

der Ration, bei Umstellungsfutter aus dem eigenen Betrieb bis max. 100 % (max. ⅓ bei<br />

Demeter) der durchschnittlichen Ration möglich. Bei Kombination aus Zukauf und eigenem<br />

U-Futter ist ebenfalls bis 30 % aus Zukauf und insgesamt bis max. 100 % möglich.<br />

Bei Demeter muss die tägliche Ration mind. 50 % Demeter-Futter enthalten.<br />

- Die Fütterung synthetischer Aminosäuren ist nicht erlaubt.<br />

- Der Tagesration ist frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter beizugeben. Die Aufnahme<br />

<strong>im</strong> Grünauslauf gilt als ausreichend.<br />

- Die Anbauverbände fordern die Vorlage eines Teiles der Futterration als ganze Körner,<br />

möglichst in der Einstreu.<br />

- Dem Wassergeflügel ist nach den meisten Richtlinien der Öko-Verbände feuchtes<br />

Grundfutter anzubieten.<br />

- Nur wenn dem Landwirt eine ausschließliche Versorgung mit <strong>ökologischen</strong> Futtermitteln<br />

(auch durch Zukauf) nicht möglich ist, können konventionelle Futtermittel (Eiweißfuttermittel)<br />

in einer Übergangszeit bis Ende 2011 mit max. 25 % in der Tagesration verwendet<br />

werden (VO (EG), Nr. 889/2008, Anhang V). Bis Ende 2011 sind sie <strong>im</strong> Jahresdurchschnitt<br />

bzw. einer kürzeren Lebenszeit max. 5 % einsetzbar. Erlaubt sind demnach<br />

neben den auch von den Verbänden zugelassenen Futtermitteln (siehe unten) z.B. Kleien,<br />

Melasse, Pflanzenöle (nur aus mechanischer Pressung), Kaseinpulver u.a.. Konventionelle<br />

Bierhefe ist nur als Vitaminträger, nicht als Eiweißfutter erlaubt. Nicht erlaubt<br />

sind mit chemischen Lösungsmitteln gewonnene Extraktionsschrote. Getreide, Körnerleguminosen,<br />

konventionelle Öle zur Staubbindung und viele andere nach der EG-Öko-<br />

VO ausnahmsweise zulässige konventionelle Futtermittel sind ausreichend aus dem<br />

Ökolandbau verfügbar. Weitgehend verfügbar sind auch Molke, Magermilch, Eier und<br />

Eiprodukte (vorzugsweise vom eigenen Betrieb).<br />

- Mineralfutter muss zwar <strong>für</strong> den Ökolandbau nicht speziell zugelassen sein, jedoch<br />

muss die Herstellung der Vitaminzusätze auf GVO-freier Basis gewährleistet sein.<br />

- Ergänzungs- und Diätfuttermittel dürfen nur auf tierärztliche Anordnung eingesetzt werden.<br />

Sie dürfen keine nennenswerte nutritive Wirkung haben und nicht prophylaktisch<br />

eingesetzt werden.<br />

- Ökologische Zukaufsfuttermittel müssen nach den Richtlinien der Ökoverbände verbandszertifiziert<br />

oder von entsprechend anerkannten Organisationen sein.<br />

- Konventionelles Futter ist <strong>für</strong> Geflügel nach dem ÖQG und teilweise nach den Richtlinien<br />

der Ökoverbände zur Eiweißaufwertung, z.T. nur bis max. 5 % bis Ende 2011 auslaufend<br />

erlaubt (z.T. nur mit Zust<strong>im</strong>mung der ER-Beratung) und nur in Form von:<br />

Lein-, Raps- und Sonnenblumensamen, -kuchen, -expeller<br />

Bierhefen und -treber<br />

Kartoffeleiweiß, Milchprodukte, Maiskleber<br />

Grünmehl<br />

Eier- und Eiprodukte Fisch, andere Meerestiere und deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse,<br />

bei Meerestieren ausschließlich aus Beifängen oder Resten der Speisefischverarbeitung<br />

(nur <strong>für</strong> Jungtiere bis 12. Lebenswoche).<br />

Nicht alle Ökoverbände erlauben die konventionelle Futtermittelergänzung bei Geflügel<br />

bis zum möglichen Termin nach EG-Öko-VO Ende 2011. Bioland erlaubt derzeit mit den<br />

stufenweisen Ausstieg nach der EG-Öko-VO nur noch Maiskleber und Kartoffeleiweiß.<br />

Bei Demeter ist keine konventionelle Futterergänzung mehr möglich.<br />

- Interessante Hinweise zur Fütterung von Mastgeflügel sind unter www.oekolandbau.de/<br />

erzeuger/tierhaltung/gefluegelhaltung zu finden.<br />

Als Konservierungsstoffe (außer Silagen) bzw. als Futtersäuren sind Sorbin-, Ameisen-,<br />

Essig-, Milch-, Propion- und Zitronensäure verwendbar. Für die Getreidekonservierung<br />

sind sie, außer bei luftdichten Silobehältern als unterstützende Maßnahme, nur nach Aus-<br />

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