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Bauliche Einrichtungen im Gartenbau - GBG 9 - LSV

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Schutzmaßnahmen:<br />

Forderung:<br />

An kraftbetätigten Toren müssen Quetsch- und Scherstellen<br />

bis zu einer Höhe von 2,5 m gesichert sein, und <strong>im</strong> Gefahrfall<br />

muss die Bewegung der Tore zum Stillstand kommen.<br />

Maßnahmen:<br />

Sicherung der Schließkante, z.B.: durch Schaltleisten,<br />

Kontaktschläuche, Lichtschranken oder handbetätigte Steuerelemente<br />

ohne Selbsthaltung (Totmannschalter).<br />

Sicherung der Flügel gegen Abstürzen durch Fangvorrichtungen.<br />

Schwarz/gelbe Kennzeichnung der unteren Schließkante<br />

der Schlupftür.<br />

Kraftbetätigte Türen und Tore müssen auch von Hand zu öffnen sein,<br />

sofern sie sich bei einem Stromausfall nicht automatisch öffnen.<br />

Gefahrstellen an den Antriebselementen sind bis zu einer Höhe<br />

von 2,5 m durch Schutzeinrichtungen zu sichern.<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen. Ein schriftlicher<br />

Nachweis in einem Prüfbuch ist erforderlich.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. in:<br />

– Werkstätten,<br />

– Garagen,<br />

– Versandhallen.<br />

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