Bauliche Einrichtungen im Gartenbau - GBG 9 - LSV
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Schutzmaßnahmen:<br />
Forderung:<br />
An kraftbetätigten Toren müssen Quetsch- und Scherstellen<br />
bis zu einer Höhe von 2,5 m gesichert sein, und <strong>im</strong> Gefahrfall<br />
muss die Bewegung der Tore zum Stillstand kommen.<br />
Maßnahmen:<br />
Sicherung der Schließkante, z.B.: durch Schaltleisten,<br />
Kontaktschläuche, Lichtschranken oder handbetätigte Steuerelemente<br />
ohne Selbsthaltung (Totmannschalter).<br />
Sicherung der Flügel gegen Abstürzen durch Fangvorrichtungen.<br />
Schwarz/gelbe Kennzeichnung der unteren Schließkante<br />
der Schlupftür.<br />
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen auch von Hand zu öffnen sein,<br />
sofern sie sich bei einem Stromausfall nicht automatisch öffnen.<br />
Gefahrstellen an den Antriebselementen sind bis zu einer Höhe<br />
von 2,5 m durch Schutzeinrichtungen zu sichern.<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen. Ein schriftlicher<br />
Nachweis in einem Prüfbuch ist erforderlich.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B. in:<br />
– Werkstätten,<br />
– Garagen,<br />
– Versandhallen.<br />
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