Bauliche Einrichtungen im Gartenbau - GBG 9 - LSV
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Waschgelegenheiten sind, wenn<br />
es die Art der Tätigkeiten (z.B. Verschmutzung)<br />
oder gesundheitliche<br />
Gründe dies erfordern, vorzusehen.<br />
Sie sind nach Männern und Frauen<br />
getrennt einzurichten oder es ist<br />
eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.<br />
Die Fußböden müssen eine<br />
ausreichende Rutschhemmung aufweisen.<br />
Scharfe Ecken und Kanten<br />
dürfen nicht auftreten. Es ist auf eine ausreichende Hygiene<br />
zu achten und erforderliche Reinigungs- und Trocknungsmittel<br />
müssen zur Verfügung stehen. Wasch- und Umkleideräume<br />
sollten einen unmittelbaren Zugang zueinander haben.<br />
Toilettenräume sind grundsätzlich in der Nähe der Arbeitsplätze<br />
erforderlich und mit einem Handwaschbecken auszustatten.<br />
Toilettenräume sind nach Männern und Frauen getrennt einzurichten<br />
oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Sie<br />
dürfen nicht der Öffentlichkeit zugeordnet sein.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />
– Arbeiten <strong>im</strong> Krematorien und auf<br />
Friedhöfen,<br />
– den Umgang mit Gefahrstoffen,<br />
Biostoffen, und Pflanzenschutzmitteln,<br />
– stark schmutzenden Tätigkeiten<br />
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