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Bauliche Einrichtungen im Gartenbau - GBG 9 - LSV

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Waschgelegenheiten sind, wenn<br />

es die Art der Tätigkeiten (z.B. Verschmutzung)<br />

oder gesundheitliche<br />

Gründe dies erfordern, vorzusehen.<br />

Sie sind nach Männern und Frauen<br />

getrennt einzurichten oder es ist<br />

eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.<br />

Die Fußböden müssen eine<br />

ausreichende Rutschhemmung aufweisen.<br />

Scharfe Ecken und Kanten<br />

dürfen nicht auftreten. Es ist auf eine ausreichende Hygiene<br />

zu achten und erforderliche Reinigungs- und Trocknungsmittel<br />

müssen zur Verfügung stehen. Wasch- und Umkleideräume<br />

sollten einen unmittelbaren Zugang zueinander haben.<br />

Toilettenräume sind grundsätzlich in der Nähe der Arbeitsplätze<br />

erforderlich und mit einem Handwaschbecken auszustatten.<br />

Toilettenräume sind nach Männern und Frauen getrennt einzurichten<br />

oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Sie<br />

dürfen nicht der Öffentlichkeit zugeordnet sein.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />

– Arbeiten <strong>im</strong> Krematorien und auf<br />

Friedhöfen,<br />

– den Umgang mit Gefahrstoffen,<br />

Biostoffen, und Pflanzenschutzmitteln,<br />

– stark schmutzenden Tätigkeiten<br />

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