19.02.2013 Aufrufe

Bauliche Einrichtungen im Gartenbau - GBG 9 - LSV

Bauliche Einrichtungen im Gartenbau - GBG 9 - LSV

Bauliche Einrichtungen im Gartenbau - GBG 9 - LSV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

In Arbeitsräumen muss die Raumtemperatur mind. folgende<br />

Werte erreichen:<br />

– bei sitzender Tätigkeit + 19°C<br />

– nicht sitzende mittelschwere Tätigkeit + 17°C<br />

– schwere körperliche Arbeit <strong>im</strong> Stehen + 12°C<br />

– Büroräume + 20°C<br />

– Sozialräume + 21°C<br />

Raumtemperaturen sollen 26°C nicht überschreiten.<br />

Diese Werte beziehen sich nicht auf Einflüsse durch Außentemperaturen<br />

oder starke Sonneneinstrahlung, was insbesondere<br />

bei Arbeiten in Gewächshäusern anzutreffen ist. Arbeiträume in<br />

denen Mitarbeiter höheren bzw. niedrigeren Temperaturen ausgesetzt<br />

sein können sind u. a. in Krematorien sowie Vermarktungs-<br />

und Sortierhallen zu finden.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />

– Versand- und Sortieranlagen,<br />

– Kühlräume,<br />

– Verkaufseinrichtungen,<br />

– Büroräume,<br />

– Werkstätten.<br />

37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!